<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<document>
  <id>276008</id>
  <drucksachetyp>Unterrichtung</drucksachetyp>
  <dokumentart>Drucksache</dokumentart>
  <autoren_anzahl>0</autoren_anzahl>
  <typ>Dokument</typ>
  <vorgangsbezug_anzahl>1</vorgangsbezug_anzahl>
  <dokumentnummer>20/12900</dokumentnummer>
  <wahlperiode>20</wahlperiode>
  <herausgeber>BT</herausgeber>
  <pdf_hash>bfcc9c0f3eb035fe6bf066f20a75c287</pdf_hash>
  <aktualisiert>2024-09-18T16:58:30+02:00</aktualisiert>
  <vorgangsbezug>
    <id>315568</id>
    <titel>Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe &#xd;
- 17. Kinder- und Jugendbericht -&#xd;
und Stellungnahme der Bundesregierung</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
  </vorgangsbezug>
  <urheber>
    <einbringer>false</einbringer>
    <bezeichnung>BRg</bezeichnung>
    <titel>Bundesregierung</titel>
  </urheber>
  <ressort>
    <federfuehrend>true</federfuehrend>
    <titel>Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</titel>
  </ressort>
  <fundstelle>
    <pdf_url>https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012900.pdf</pdf_url>
    <id>276008</id>
    <dokumentnummer>20/12900</dokumentnummer>
    <datum>2024-09-18</datum>
    <verteildatum>2024-09-18</verteildatum>
    <dokumentart>Drucksache</dokumentart>
    <drucksachetyp>Unterrichtung</drucksachetyp>
    <herausgeber>BT</herausgeber>
    <urheber>Bundesregierung</urheber>
  </fundstelle>
  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/12900 
20. Wahlperiode 18.09.2024 
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und 
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe  
– 17. Kinder- und Jugendbericht –
und 
Stellungnahme der Bundesregierung  
Inhal tsübersicht  
Seite 
Stellungnahme der Bundesregierung ......................................................... 3 
1 Zum Berichtsauftrag ...................................................................... 4 
2 Die Lage der jungen Generation .................................................... 5 
3 Junge Menschen in krisenhaften Zeiten unterstützen – 
kinder- und jugendpolitische Ziele und Schwerpunkte 
der Bundesregierung ...................................................................... 9 
4 Die Beteiligung junger Menschen am Kinder- und 
Jugendbericht ................................................................................. 23 
5 Schlussbemerkungen ..................................................................... 23 
Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen 
und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe  
– 17. Kinder- und Jugendbericht – ............................................................. 25 
Mitglieder der Kommission ........................................................................... 38 
Vorwort der Vorsitzenden .............................................................................. 39 
Zusammenfassung .......................................................................................... 47 
1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen des Jungseins .................. 83 
2 Jungsein heute ................................................................................  138 
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.
September 2024 gemäß § 84 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe).
Seite 
3 Adressat:innen, Strukturen, Angebote und Auftrag der 
Kinder- und Jugendhilfe ................................................................  291 
4 Leitlinien: Jung sein können mit Zuversicht und Vertrauen – 
was Kinder- und Jugendhilfe vertrauenswürdig macht ..................  494 
5 Empfehlungen an Praxis, Politik und Wissenschaft: 
Gerechtes Aufwachsen ist möglich – mit einer 
wirkungsvollen Kinder- und Jugendhilfe! .....................................  500 
6 Literatur .........................................................................................  511 
7 Anhänge .........................................................................................  621
Stellungnahme der Bundesregierung 
Inhal tsverzeichnis  
 Seite 
1 Zum Berichtsauftrag ...................................................................  4 
2 Die Lage der jungen Generation ................................................  5 
3 Junge Menschen in krisenhaften Zeiten unterstützen – kinder- 
und jugendpolitische Ziele und Schwerpunkte der 
Bundesregierung ............................................................................  9 
3.1 Kinder- und jugendpolitische Verantwortung des Bundes ............  10 
3.2 Strukturen für die junge Generation stärken und zukunftsfest 
weiterentwickeln ............................................................................  12 
3.3 Wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung, junges Engagement und 
politische Kinder- und Jugendbildung fördern ..............................  19 
4 Die Beteiligung junger Menschen am Kinder- und 
Jugendbericht ...............................................................................  23 
5 Schlussbemerkungen ...................................................................  23
In Deutschland leben derzeit rund 22 Millionen junge Menschen – Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 
Sie wachsen unter verschiedenen Bedingungen auf, haben vielfältige Interessen und Bedürfnisse und gehen
unterschiedliche Wege. Ihr Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu selbstbestimmten,
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten ist handlungsleitend für die Kinder- und Jugendhilfe 
und für die Kinder- und Jugendpolitik der Bundesregierung. 
Diese richtet sich an folgenden übergeordneten strategischen Zielen aus: Sie will Generationengerechtigkeit und 
-solidarität fördern und die vielfältige junge Generation in ihrem Zukunftsvertrauen und ihren Teilhaberechten
stärken. Sie hat außerdem den Anspruch, zu Bildungs- und Chancengerechtigkeit beizutragen. Darüber hinaus
will die Bundesregierung verstärkt strukturelle und institutionelle Möglichkeiten für Beteiligung und erlebte
Selbstwirksamkeit bieten.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass für eine wirkungsvolle und ressortübergreifende Kinder- und
Jugendpolitik neben den Rechten junger Menschen auch der Anspruch, bestehende soziale Ungleichheiten aufzulösen,
leitend sein müssen. Sie ist daher der Auffassung, dass es in unserer Gesellschaft besser gelingen muss, Ressourcen 
so zugänglich zu machen und zu verteilen, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen 
förderliche Bedingungen des Aufwachsens erfahren. 
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass junge Menschen in Deutschland in einer Zeit tiefgreifender, teils
krisenhafter Entwicklungen aufwachsen. Sie begreift die Einschätzung der jungen Generation, ihre Belange würden 
beim Ringen um Prioritäten häufig nicht ausreichend beachtet, als Auftrag.  
Eine generationengerechte Gesellschaft zeichnet sich durch Kooperation und Verständnis der Generationen
füreinander aus. Es muss aber auch gelten, dass Nachteile für einzelne Generationen ausgeglichen werden und dass 
Lebensgrundlagen und Handlungsspielräume gesichert sowie Mitbestimmung und Verfahrensgerechtigkeit
gewährleistet sind.  
Vor diesem Hintergrund betrachtet es die Bundesregierung als ihre Aufgabe, im Zusammenspiel mit Ländern und 
Kommunen, Trägern und Einrichtungen, Fachkräften und Adressatinnen und Adressaten vertrauenswürdige
Bedingungen des Aufwachsens zu bieten. 
1 Zum Berichtsauftrag 
Die Bundesregierung ist gemäß § 84 SGB VIII verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in 
jeder Legislaturperiode einen „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der 
Jugendhilfe“ vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. In Verbindung mit dem gesetzlichen Auftrag ist der
Beschluss des Deutschen Bundestages vom 25.04.2002 zu berücksichtigen, durch den die Bundesregierung
aufgefordert ist, in Kinder- und Jugendberichten immer auch „über die weiteren Auswirkungen des demographischen 
Wandels und ihre politischen Schritte zur sozialverträglichen Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung unter 
Berücksichtigung der Frage möglicher Belastungen künftiger Generationen“ zu berichten. Mit der Erarbeitung 
des Berichts beauftragt die Bundesregierung jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission. Neben
Bestandsaufnahme und Analyse sollen alle Kinder- und Jugendberichte Vorschläge zur Weiterentwicklung der
Kinder- und Jugendhilfe enthalten.  
Beim 17. Kinder- und Jugendbericht handelt es sich gemäß § 84 SGB VIII um einen Gesamtbericht. Das heißt, 
er hat sich wie jeder dritte Kinder- und Jugendbericht mit der Lage junger Menschen und den Bestrebungen, 
Leistungen und der Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe zu befassen. Darüber hinaus soll der 17. Kinder- 
und Jugendbericht das Aufwachsen in einer diversen Gesellschaft und in Zeiten von Krisen besonders
berücksichtigen. Zur Beantwortung der Frage, wie die Kinder- und Jugendhilfe ihrer Verantwortung für ein gutes
Aufwachsen der jungen Generation noch besser gerecht werden kann, soll der Bericht Entwicklungsbedarfe aufzeigen 
und möglichst konkrete politische und fachliche Empfehlungen formulieren. Die Kommission sollte dabei auch 
berücksichtigen, dass politisches und fachliches Handeln für junge Menschen auf unterschiedlichen Ebenen
staatlicher Aufgabenwahrnehmung erfolgt und zudem wesentlich durch die Arbeit der freien Träger und Verbände 
sowie durch vielfältiges gesellschaftliches Engagement geprägt ist. 
Politik und auch Fachpraxis müssen die Lebenslagen und Belange von jungen Menschen auch aus erster Hand 
kennen, um wirkungsvoll agieren zu können. Daher sollen sich im 17. Kinder- und Jugendbericht die
unterschiedlichen Gruppen und Perspektiven junger Menschen wiederfinden und junge Menschen sollten an der Erstellung 
des Berichts beteiligt werden.
In ihrer Stellungnahme zum 17. Kinder- und Jugendbericht konzentriert sich die Bundesregierung auf die von ihr 
für notwendig gehaltenen Folgerungen. Zu Aussagen und Schlussfolgerungen, zu denen sich die Bundesregierung 
in ihrer Stellungnahme nicht äußert, kann weder von ihrer Zustimmung noch von ihrer Ablehnung ausgegangen 
werden. Alle seitens der Bundesregierung befürworteten Maßnahmen oder Prozesse zum 17. Kinder- und
Jugendbericht stehen unter einem Kompetenzvorbehalt und für den Bundeshaushalt unter dem Vorbehalt der
Finanzierung und sind daher nur umsetzbar, soweit für sie eine Finanzierungszuständigkeit des Bundes besteht und sie im 
jeweiligen Einzelplan beziehungsweise Politikbereich gegenfinanziert werden. Es werden durch den Inhalt des 
17. Kinder- und Jugendberichts und der Stellungnahme der Bundesregierung weder die laufenden noch künftigen 
Haushaltsverhandlungen präjudiziert. 
2 Die Lage der jungen Generation 
Dem Auftrag, die Lage junger Menschen zu beschreiben, nähert sich die Kommission über eine Darstellung der 
aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in 
Deutschland leben. Dabei legt sie konsequent zwei normative Maßstäbe an: die Schutz-, Förder- und
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen und das Ziel sozialer Gerechtigkeit. Die Bundesregierung teilt die 
Überzeugung, dass für eine wirkungsvolle und ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik sowohl die Rechte 
junger Menschen leitend sein müssen als auch der Anspruch, bestehende soziale Ungleichheiten aufzulösen.  
Bei der Analyse gesellschaftlicher Rahmenbedingungen unterscheidet der 17. Kinder- und Jugendbericht
zwischen solchen, die für die Gesellschaft in Deutschland prägend sind, und solchen, für die das auch gilt, denen aber 
globale Prozesse zugrundeliegen. Aus der gewählten normativen Perspektive ist es zweifellos richtig, dabei ein 
besonderes Augenmerk auf herausforderungsvolle gesellschaftliche Wandlungen und soziale Ungleichheiten
sowie auf weltweite, teils krisenhafte Dynamiken zu richten. Spezifische Wandlungsprozesse in Deutschland
identifiziert der 17. Kinder- und Jugendbericht vor allem bezogen auf gesellschaftliche Diversität und Demografie, 
aber auch auf die Arbeitswelt sowie auf räumliche Disparitäten. Mit Blick auf global dynamische und unsichere 
Zeiten beschreibt der Bericht die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, den Klimawandel, die
Fluchtmigration, das erschütterte Vertrauen auf Frieden in Europa, die digitalisierte Welt und zunehmende
Demokratiefeindlichkeit.  
Die Bundesregierung nimmt die Analyse der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sehr genau zur Kenntnis 
und ist sich bewusst, dass junge Menschen in Deutschland in einer Zeit tiefgreifender, teils krisenhafter
Entwicklungen aufwachsen, die von Unsicherheit und einem hohen gesellschaftlichen Transformationsdruck geprägt ist. 
Die Krisen der vergangenen Jahre haben bei vielen auch seelische Spuren hinterlassen, einige Veränderungen 
werden als fundamental und dauerhaft erlebt. Dazu gehören die kriegerischen Bedrohungslagen, eine hohe
Fluchtmigration und der evidente Klimawandel. Beim Ringen um Prioritäten sieht die junge Generation ihre Belange 
häufig nicht ausreichend beachtet – diese Einschätzung prägt auch den Rückblick vieler junger Menschen auf die 
COVID-19-Pandemie. Die Interministerielle Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und
Jugendliche durch Corona“ hat in ihrem Abschlussbericht vom 8. Februar 2023 Empfehlungen für Maßnahmen 
gegeben, um den gesundheitlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie bzw. der
Pandemiebekämpfungsmaßnahmen zu begegnen und Kinder und Jugendliche in Bezug auf die Bewältigung aktueller Herausforderungen 
und künftiger Krisen zu stärken. Hinzu kommen die von vielen geteilten Sorgen vor einer Schwächung von
Wirtschaft und Sozialstaat, unter anderem angesichts bereits jetzt bestehender Engpasssituationen am Arbeitsmarkt in 
vielen Berufen und Regionen. Die Bundesregierung nimmt diese Sorgen sehr ernst und stimmt der Kommission 
darin zu, dass es unserer Gesellschaft „nicht ausreichend gelingt, (…) Ressourcen so zugänglich zu machen und 
zu verteilen, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen förderliche und sozial
gerechte Bedingungen des Aufwachsens erfahren“ (Kap. 1.3). 
Der demografische Wandel ist längst von der Prognose zur Alltagsrealität geworden und stellt die Gesellschaft 
und vor allem die junge Generation vor große Aufgaben. Immer weniger Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene stehen immer mehr Älteren gegenüber. Junge wie Ältere beschreiben ihre persönlichen Beziehungen zu ihren 
Kindern, Großeltern, zu jüngeren und älteren Nachbarinnen und Nachbarn als erfüllend und stärkend – sie sind 
ihnen wichtig. Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Generationenverhältnisse fallen die Bewertungen jedoch 
deutlich negativer aus und Interessenskonflikte werden sichtbar. Aus Sicht der Bundesregierung zeichnet sich 
eine generationengerechte Gesellschaft durch Kooperation und Verständnis der Generationen füreinander aus. Es
muss aber auch gelten, dass Nachteile für einzelne Generationen ausgeglichen werden und dass Lebensgrundlagen 
und Handlungsspielräume gesichert sowie Mitbestimmung und Verfahrensgerechtigkeit gewährleistet sind. 
Der 17. Kinder- und Jugendbericht stellt klar, dass sich der Krisen-Begriff nicht eignet, um alle beschriebenen 
Prozesse zu charakterisieren. Dem stimmt die Bundesregierung zu, denn es handelt sich nicht in jedem Fall um 
ausschließlich problematische gesellschaftliche Prozesse und es ist auch nicht davon auszugehen, dass jeweils 
bereits die Höhe- oder Wendepunkte der jeweiligen Entwicklungen erreicht sind. Entsprechend teilt die
Bundesregierung die grundsätzliche Offenheit der Kommission für Ambivalenzen und potenziell positive Entwicklungen 
und spezifische Chancen für junge Menschen. Es trifft jedoch zu, dass zu klären ist, „wer aufgrund der Krisen 
besonders belastet ist oder wessen Mangel an Teilhabe sich weiter zugespitzt hat“ (Kap. 1). Die Einschätzung, 
dass die Voraussetzungen zur Bewältigung der Krisen strukturell gegeben seien, allerdings nur unzureichend
genutzt würden, kann die Bundesregierung jedoch nicht uneingeschränkt teilen, da sicherlich auch strukturelle
Veränderungen erforderlich sind, um die Transformationsprozesse so zu gestalten, dass diese Chancen und Fortschritt 
für alle mit sich bringen können. 
Unter der Überschrift „Jungsein heute“ wechselt der Bericht im zweiten Kapitel konsequent die Perspektive und 
liefert eine Darstellung der Vielfalt des Aufwachsens unter den aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen 
– sowohl aus Sicht junger Menschen selbst als auch aus der Perspektive der Kommission. Eingangs werden dafür
die unterschiedlichen Lebensphasen Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter betrachtet. Die
Bundesregierung begrüßt die eigenständige Betrachtung dieser drei Phasen, denn die teils unterschiedlichen Bedürfnisse und
Kernherausforderungen in diesen Lebensabschnitten erfordern häufig spezifische politische Aufmerksamkeit und
bedarfsgerechte Angebote und Leistungen. Kinder haben besondere Bedürfnisse bezogen auf Bildung und
Betreuung, Zuwendung und Anregungen, Erziehung und Schutz. Die Kernherausforderungen der Lebensphase
Jugend einschließlich des jungen Erwachsenenalters wiederum sind im 15. Kinder- und Jugendbericht aus dem Jahr
2017 (Titel: „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung
und Bildungsanspruch im Jugendalter“) treffend mit Qualifizierung, Verselbstständigung und
Selbstpositionierung beschrieben.
Der Bericht analysiert, wie sich die Diversität der jungen Generation in Deutschland entwickelt und spricht
Empfehlungen aus, wie die Kinder- und Jugendhilfe und auch die Kinder- und Jugendpolitik damit umgehen sollte. 
Um dabei auch die sozial ungleiche Lage junger Menschen in Deutschland in einer sich im Wandel befindlichen 
Gesellschaft systematisch zu beschreiben, bearbeitet die Kommission folgende Aspekte: Jungsein in der
Einwanderungsgesellschaft, in der (Nicht-)Beteiligungsgesellschaft, in Armut und in einer Demokratie unter Druck.
Weitere Abschnitte sind dem Jungsein mit Behinderungen, in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, in religiöser und 
weltanschaulicher Vielfalt, in Ostdeutschland, in Stadt und Land sowie dem Zusammenhang zwischen Jungsein 
und Dynamiken der Gewalt gewidmet.  
Anschließend führt der Bericht aus, wodurch das Leben von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in 
dynamischen und unsicheren Zeiten besonders geprägt wird: nach der COVID-19-Pandemie, mit Blick auf
globale Fluchtmigration, in Zeiten kriegerischer Bedrohungslagen, in einer digitalisierten Welt und mediatisierten 
Umwelten, in einer alternden Gesellschaft und in Zeiten des Klimawandels. 
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass sich die junge Generation durch ein hohes Maß 
an Diversität auszeichnet. Es gibt nicht „die“ Jugend, weder ist die heutige junge Generation homogen noch waren 
es vergangene. Die Operationalisierung von Vielfalt bzw. Diversität anhand der Differenzkategorien Alter, soziale 
Klasse, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Weltanschauung und Religion – ergänzt um die
natioethno-kulturelle Zugehörigkeit – ist aus Sicht der Bundesregierung schlüssig. Die heutige junge Generation ist 
die vielfältigste, die es je gab. Und gleichzeitig einen sie gemeinsame Bedürfnisse, heute und in Zukunft. Junge 
Menschen brauchen Schutz, damit sie unbeschwert und sicher aufwachsen können. Sie brauchen Förderung, um 
sich zu entfalten. Sie brauchen Teilhabe, damit sie auch bei ungleichen Startbedingungen gute Perspektiven
haben. Und sie brauchen Zuversicht beim Blick auf Gegenwart und Zukunft. Die Bundesregierung ist sich bewusst, 
dass diese Zuversicht Anlässe – die Kommission spricht von „guten Gründen“ – braucht. Dafür kommt es auf 
vertrauenswürdige Rahmenbedingungen und auf starke und resiliente Strukturen an, für die Politik und
Gesellschaft sorgen müssen. 
Die konsequente Abwendung der Kommission vom statistischen Merkmal „Migrationshintergrund“ als pauschale 
Differenzkategorie zur Beschreibung scheinbar geteilter natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit ist aus Sicht der 
Bundesregierung ein wertvoller Beitrag für die weitere Diskussion in diesem Bereich. In Deutschland leben
22 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Nationalitäten, ethnischen
Identifikationen und kulturellen Zugehörigkeiten – in verschiedenen Kombinationen und mit einem individuellen Maß 
der persönlichen Identifizierung. Mit den unterschiedlichen Zugehörigkeiten gehen unterschiedlich starke
Privilegien und Benachteiligungen einher, bis hin zu expliziter Geringschätzung und rassistischen Anfeindungen. Das 
betrifft häufig junge Menschen aus Familien mit Einwanderungsgeschichte. Der Bericht stellt fest, dass die
Anzahl junger Menschen, die selbst in Einwanderungsfamilien aufwachsen, seit Jahrzehnten kontinuierlich steigt 
und sich inzwischen auf einem sehr hohen Niveau bewegt. Das hat Auswirkungen auf das Zusammenleben aller 
jungen Menschen in Deutschland, unabhängig von einer Einwanderungsgeschichte. Die Bundesregierung teilt die 
Einschätzung, dass es Aufgabe aller ist, in dieser Einwanderungsgesellschaft „anzukommen“ (Kap. 2.2.5.6).  
Der Bericht stellt fest, dass es einer entschiedenen anti-rassistischen Antidiskriminierungspolitik bedarf (Kap. 
2.2.5.8). Die Bundesregierung hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 
im Februar 2022 auch zur Beauftragten für Antirassismus benannt. Die Antirassismus-Beauftragte setzt sich
beispielsweise für Kinder und Jugendliche, die im Bildungsbereich Rassismuserfahrungen machen, ein und
unterstützt sie unter anderem mit schulspezifischer Antidiskriminierungsberatung im Projekt „Bildungslücke_
Rassismus“. 
Mit Blick auf die unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer (UMA) stimmt die
Bundesregierung der Einschätzung der Berichtskommission grundsätzlich zu, dass die für die Versorgung zuständige Kinder- 
und Jugendhilfe „an die Grenze ihrer Belastbarkeit“ (Kap. 1) kommt. Dies ist, wie auch der letzte Bericht der 
Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland deutlich macht, 
unter anderem darauf zurückzuführen, dass seit 2018 aufgrund eines Rückgangs der Einreisezahlen ein
erheblicher Rückbau von Kapazitäten und Plätzen stattgefunden hat. Strukturen, die seit 2016 aufgebaut wurden, stehen 
daher nicht mehr unmittelbar zur Verfügung. So wird bereits seit 2018 über einen Mangel an Fachkräften,
Räumlichkeiten und Angeboten berichtet sowie über Diskussionen hinsichtlich der Anpassung fachlicher Standards bei 
der Unterbringung und Betreuung. Unbegleitete Minderjährige gehören aber zu den vulnerabelsten
Personengruppen überhaupt. Als Kinder und Jugendliche gelten selbstverständlich auch für sie die einschlägigen
Bestimmungen des SGB VIII. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass spezifische Bedarfe, wie sie zum Beispiel durch 
Traumatisierungen entstehen, berücksichtigt werden. Der Bund hat den Austausch mit den primär zuständigen 
Ländern und Kommunen intensiviert und diese im Rahmen der Möglichkeiten tatkräftig unterstützt. So hat das 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anfang 2024 eine Punktuation mit den Ländern 
abgestimmt. Sie dient als Leitfaden und Orientierungshilfe, um die Spielräume einzelner gesetzlicher Vorgaben 
auszuloten. Auch aus Sicht der Bundesregierung erscheint Fluchtmigration insbesondere unbegleiteter
Minderjähriger nicht als vorübergehendes Phänomen, sodass es, auch mit Blick auf den oben genannten Befund, vor 
allem darauf ankommt, dass verlässliche und regelkonforme Strukturen und Angebote aufgebaut werden und dann 
auch dauerhaft zur Verfügung stehen müssen.  
Die Bundesregierung teilt die Beobachtung der Kommission, dass sich die demokratische Gesellschaft, in der 
junge Menschen in Deutschland aufwachsen, aktuell unter besonderem Druck befindet. Eine stärkere
gesellschaftliche Polarisierung und die aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft bilden sich auch in den Einstellungen 
junger Menschen ab. Dass sich dabei auch das Potenzial für rechtsextremistische Einstellungen in der jungen 
Generation verstärkt, entspricht aus Sicht der Bundesregierung einer besorgniserregenden Entwicklung, die für 
alle Altersgruppen gilt. Die Bundesregierung stellt jedoch auch klar, dass sich sehr viele junge Menschen
angesichts einer Verrohung des politischen Diskurses sorgen und sich ihm ebenso entgegenstellen wie den
zunehmenden Äußerungen und Taten, die von antidemokratischen Haltungen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit 
zeugen.  
Politische Bildung zu unterstützen und das Engagement und die wirksame Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen zu fördern, gehört zu den jugendpolitischen Prioritäten der Bundesregierung (s. Abschnitt 3.3). Sie stimmt 
der Kommission darin zu, dass die Beteiligung junger Menschen in den vergangenen Jahren auf den politischen 
Ebenen, aber auch in der Kinder- und Jugendhilfe und weiteren Handlungsfeldern einen Aufschwung erfahren 
hat. Gleichwohl weist die Kommission darauf hin, dass insbesondere die Rahmenbedingungen für eine gute
Beteiligung und Beteiligungsrechte weiter gestärkt werden müssen. Dies entspricht der Sichtweise der
Bundesregierung.  
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist auch einer der Schwerpunkte des Nationalen Aktionsplans 
„Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP Kinderchancen). 2023 von der Bundesregierung beschlossen, 
soll der NAP Kinderchancen mit einer Laufzeit bis 2030 Kinderarmut und soziale Ausgrenzung bekämpfen sowie
Chancengleichheit fördern. Ausgangspunkt ist die – auch im 17. Kinder- und Jugendbericht herausgestellte – 
Tatsache, dass, um die Lebenslagen von armutsbetroffenen und armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen zu 
verbessern, sowohl die notwendige soziale Infrastruktur zu gewährleisten ist als auch die lebensnahen Zugänge 
zu dieser Infrastruktur. Mit dem NAP Kinderchancen setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur EU-
Kindergarantie um, mit der benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge zu Betreuung, Bildung,
Gesundheit, Ernährung und Wohnraum garantiert werden. Mit dem NAP-Ausschuss gibt es in Deutschland erstmals 
ein Gremium, das einen regelmäßigen, auf Bundesebene koordinierten Austausch zu Armut und sozialer
Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen zwischen Akteurinnen und Akteuren aller politischen Ebenen und
Zuständigkeitsbereiche, aus zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie wissenschaftlichen Expertinnen und
Experten ermöglicht. Der erste Bericht zur Umsetzung der EU-Kindergarantie in Deutschland, der Ende 2024 an die 
EU-Kommission übermittelt wird, legt den Fokus auf kommunale Armutsprävention. 
Neben einem breiten Netz verschiedener infrastruktureller Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut 
braucht es Lösungen, damit Leistungen bei Familien mit keinem oder geringen Einkommen einfacher ankommen, 
um somit bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Das Bundeskabinett hat daher am 27.
September 2023 den Regierungsentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen, der unter anderem 
Maßnahmen zur Digitalisierung vorsieht, um eine vereinfachte Antragstellung und eine Erhöhung der
Inanspruchnahme zu erreichen. Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren. 
Auch der spezifischen Herausforderungen für junge Menschen mit Behinderungen ist sich die Bundesregierung 
bewusst. Es ist eine der zentralen Aufgaben von Politk und Gesellschaft, die Teilhabe von jungen Menschen mit 
Behinderungen und ihren Familien weiter zu stärken. Die geplante Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die 
Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche unter dem Dach der
Kinder- und Jugendhilfe (sogenannte inklusive Lösung) ist ein wichtiger Schritt dafür. Vor dem beabsichtigten
Zuständigkeitswechsel zum 1. Januar 2028 ist eine fundierte Vorbereitung in Ländern und Kommunen notwendig, 
damit Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Familien wie bisher ihre Leistungen erhalten und 
gleichzeitig von der Gesamtzuständigkeit profitieren können. Für die Kommunen ist für eine erfolgreiche
Umsetzung eine gute Vernetzung und ein enger Austausch wichtig. Dem Zuständigkeitswechsel geht ein mehrjähriger 
Prozess voraus, der durch ein Bundesgesetz bis 2027 abgeschlossen wird. Diese Frist bietet die Chance, die
inklusive Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung junger Menschen in die Entscheidungsprozesse sorgfältig zu 
planen und zu gestalten. Darüber hinaus ist eine verbesserte Datenlage und weitere Forschung zu den Lebenslagen 
junger Menschen mit Behinderungen und ihren Bedürfnissen erforderlich, um Teilhabebarrieren zu identifizieren 
und evidenzbasiert politische Maßnahmen für die Zielgruppe zu entwickeln und umzusetzen. 
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Berichts zu erlebter und ausgeübter Gewalt bei Kindern und 
Jugendlichen sehr ernst. Die Analyse der Ursachen ist ein erster Schritt, um präventiv wirken zu können. Um 
Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen, arbeitet die Bundesregierung auf eine verstärkte Zusammenarbeit 
der unterschiedlichen Systemebenen hin. Auch dabei kommt der Präventionsarbeit eine gewichtige Rolle zu – sie 
muss flächendeckend implementiert und stärker ausgestattet werden. Stärkere Repressionen, wie eine
Herabsetzung der Strafmündigkeit, lehnt die Bundesregierung ab. 
Nach dem 2021 beschlossenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sind u. a. die unterschiedlichen 
Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie auch trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären jungen
Menschen zu berücksichtigen (§ 9 Nummer 3 SGB VIII). Im Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung wurden 
auch zahlreiche Maßnahmen vereinbart, die die Lebenslagen von LSBTIQ*-Jugendlichen adressieren und auch 
die Kinder- und Jugendhilfe entsprechend sensibilisieren sollen. Über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans 
„Queer leben“ berichtet die Bundesregierung im Herbst 2024. Insofern stimmt die Bundesregierung mit der
Kommission darin überein, dass die Lebenssituation und Bedarfe transgeschlechtlicher und nicht-heterosexueller
junger Menschen stärker und systematischer als bislang in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu
berücksichtigen sind. Die Sensibilisierung und Weiterbildung von Fachkräften in den Institutionen der Kinder- und
Jugendarbeit ist auch ein wesentlicher Bestandteil in der Arbeit des Kompetenznetzwerks „Selbst.verständlich
Vielfalt“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Nicht zuletzt vor 
dem Hintergrund des am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten und im November 2024 in 
Kraft tretenden Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag sollen
Beratungsangebote insbesondere für minderjährige Personen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel barrierefrei ausgebaut und 
gestärkt werden, soweit hierfür eine Kompetenz des Bundes besteht. Die Berücksichtigung von
Diskriminierungsmerkmalen wie Behinderung, sexuelle Identität, Geschlecht, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache oder anderer
Merkmale soll auch im Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen 
berücksichtigt werden. 
Auch beim Vergleich von Sozialräumen zeigt sich, dass junge Menschen unter sehr unterschiedlichen
Bedingungen leben, obwohl ihre Bedürfnisse und Interessen grundsätzlich ähnlich sind. Sozialräume können von einem 
„Kampf um Zugang zu Raum und Ressourcen“ (Zusammenfassung des Berichts) und durch einen „Mangel an 
Infrastruktur und Dienstleistungen“ (Zusammenfassung des Berichts) geprägt sein. Ohne unzulässig zu
pauschalisieren, legt die Kommission diese Beobachtung ihrer Forderung nach einer auch aus Sicht der Bundesregierung 
erforderlichen „differenzierten Kinder- und Jugendpolitik, die auf die spezifischen Lebensrealitäten und
Möglichkeiten junger Menschen in ihren jeweiligen Sozialräumen eingeht“ (Zusammenfassung des Berichts) zugrunde. 
Lebenslagen, Zukunftsperspektiven und Einstellungen junger Menschen in Ostdeutschland werden laut Bericht 
durch einen spezifischen (Transformations-)Erfahrungshintergrund und die aktuelle sozioökonomische Situation 
beeinflusst – auch wenn die Kommission richtig feststellt, dass „die Zuschreibung ,Ost‘ nicht das allein prägende 
Merkmal des Aufwachsens junger Menschen in Ostdeutschland ist, sondern dass sich weitere Faktoren 
(Stadt/Land, Migrationsgeschichte, Armut, individuelle Sozialisationserfahrungen etc.) ebenso auf junge
Menschen auswirken“ (Kap. 2.2.9). Zutreffend ist auch, dass die „überwiegend defizitorientierte Wahrnehmung des 
Aufwachsens von jungen Menschen in Ostdeutschland (…) gesellschaftliche Disparitäten und Verwerfungen
(belegen), die auf junge Menschen einwirken, jedoch nur wenig über die jungen Menschen selbst aussagen“ 
(Kap. 2.2.9.2). Die Bundesregierung unterstützt die Forderung, das Aufwachsen in Ostdeutschland stärker aus der 
Perspektive junger Menschen zu beschreiben und die Diskurse über und in Ostdeutschland von negativen
Zuschreibungen zu befreien. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung das zunehmende Interesse einer 
selbstbewussten jungen Generation in Ostdeutschland an diesem Teil ihrer Identität und würdigt ausdrücklich das 
Engagement von vielen (jungen) Menschen für ein demokratisches Miteinander in ihrer Heimat. 
Bezogen auf die Religiosität und Weltanschauungen junger Menschen teilt die Bundesregierung die Einschätzung 
der Kommission, dass sich beides zunehmend individualisiert und weniger institutionell abbildet. Der religiösen 
Vielfalt trägt die Bundesregierung zum Beispiel dadurch Rechnung, dass sie die Öffnung der Regelförderung für 
muslimische Organisationen (Jugendverbände und Träger der politischen Bildung) unterstützt. 
Die Bundesregierung hat ein weiteres, auch für viele junge Menschen sehr belastendes Thema im Blick:
Einsamkeit. Einsamkeit hat in der jüngeren Altersgruppe während der COVID-19-Pandemie deutlich zugenommen und 
ist nach wie vor nicht auf dem Vorpandemieniveau. Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit
beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, um Einsamkeit vorzubeugen und zu lindern. Sie wurde in einem breiten
Beteiligungsprozess erarbeitet und im Dezember 2023 vom Kabinett verabschiedet. Junge Menschen nimmt das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beim Thema Einsamkeit verstärkt in den Blick. Auch 
der im Bericht erwähnte Zusammenhang zwischen Einsamkeit bei jungen Menschen und
demokratiegefährdenden Einstellungen ist ein für die Bundesregierung wichtiges Thema. Die Anfang 2023 veröffentlichte Studie
„Extrem einsam? – Die demokratische Relevanz von Einsamkeitserfahrungen unter Jugendlichen in Deutschland“ des 
Progressiven Zentrums im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
geförderten Projekts „Kollekt“ belegt einen Zusammenhang zwischen Einsamkeit bei jungen Menschen und autoritären 
Einstellungen, Verschwörungsglauben und der Billigung politischer Gewalt. Einsamkeit hat darüber hinaus einen 
negativen Einfluss auf die Beteiligung an Wahlen und das Vertrauen in politische Institutionen. Das zeigen auch 
die Daten des Einsamkeitsbarometers 2024. 
3 Junge Menschen in krisenhaften Zeiten unterstützen – kinder- und jugendpolitische 
Ziele und Schwerpunkte der Bundesregierung 
Der 17. Kinder- und Jugendbericht zeigt eindrücklich, wie instabil, zum Teil auch krisenhaft, manche der
Bedingungen sind, unter denen junge Menschen in Deutschland heute leben und aufwachsen. In einer Zeit, die allen 
viel abverlangt, benötigen sie Orientierung und Sicherheit. Die junge Generation zeigt sich trotz der vielfältigen 
Krisenerfahrungen bei Befragungen mehrheitlich optimistisch und zufrieden mit ihrer subjektiven
Lebenssituation – das lässt auf eine bemerkenswerte Resilienz vieler junger Menschen schließen. Die Bundesregierung stimmt 
der Kommission jedoch darin zu, dass diese Ergebnisse eine differenzierte Betrachtung erfordern. Denn erstens 
sei das Zukunftsvertrauen bei jungen Menschen insgesamt gesunken und zweitens treffe es zu, dass es „höchst 
unterschiedlich“ ist, „wie die beschriebenen multiplen Krisen Alltag, Chancen und Well-Being von jungen
Menschen in einer durch Diversität charakterisierten Gesellschaft prägen“ (Kap. 4). Zu dieser ungleichen „Verteilung
von Ressourcen, Lebenschancen und umfassenden Beteiligungs- und Gestaltungsoptionen“ (Vorwort der
Vorsitzenden) kommt, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich erheblich weniger Mitbestimmungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten haben als Erwachsene.  
Vor diesem Hintergrund wird laut 17. Kinder- und Jugendbericht „umso deutlicher, wie entscheidend Vertrauen 
für eine hinreichende gesellschaftliche Stabilität bei gleichzeitiger Offenheit für gesellschaftliche
Entwicklungsperspektiven ist“ (Kap. 4). Diese Einschätzung wird von der Bundesregierung ebenso geteilt wie die Aussage, 
dass „junge (ebenso wie ältere) Menschen (…) zur Vertrauensbildung Mitmenschen, Organisationen und
Institutionen [brauchen], die sich verlässlich als vertrauenswürdig präsentieren und vor allem solche, die sich auch als 
vertrauenswürdig erweisen. Die auf Erfahrungen basierende Vertrauenswürdigkeit ihrer Gegenüber ist also
entscheidend dafür, dass (junge) Menschen Vertrauen aufbauen und aufrechterhalten können. In diesem Sinne
hängen Vertrauen und Zuversicht eng zusammen“ (Kap. 4). 
Die Bundesregierung unterstützt entsprechend auch die Schlussfolgerung der Kommission, dass Politik und
Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe gefordert sind, jungen Menschen „vertrauenswürdige
Bedingungen des Aufwachsens“ zu bieten (Kap. 4). 
Die Kommission geht davon aus, dass die Kinder- und Jugendhilfe ihre eigene Vertrauenswürdigkeit und
Verlässlichkeit zu beweisen habe, indem sie  
1) sich als zuständig für alle jungen Menschen und Familien versteht, aber nicht für alle gesellschaftlichen 
Probleme,  
2) sich am Recht auf gewaltfreies Aufwachsen orientiert,  
3) verantwortlich ist für Partizipation und junges Engagement fördert,  
4) ihr Handeln an der Vielfalt des Jungseins und Aufwachsens ausrichtet und offensiv für die Teilhabe aller 
jungen Menschen eintritt,  
5) eine verlässliche Infrastruktur für junge Menschen bietet und diese auch einfordert,  
6) vielfältige Wege beschreitet, eine attraktive Arbeitgeberin zu sein,  
7) wissenschaftsbasiert handelt und aufgeschlossen für neue Erkenntnisse ist,  
8) die Digitalisierung begleitet und ihre Potenziale kritisch reflektiert,  
9) eine demokratiestärkende Interessenvertretung junger Menschen ist und  
10) klimagerecht ist.  
Diese im Bericht jeweils kompakt ausgeführten Leitlinien betrachtet die Bundesregierung als wertvollen
Vorschlag der Kommission zur zeitgemäßen Reformulierung der sogenannten Strukturmaximen der Kinder- und
Jugendhilfe, die 1990 im Achten Jugendbericht benannt wurden: Prävention, Dezentralisierung/Regionalisierung, 
Alltagsorientierung, Integration, Partizipation. Zugleich ist der Bundesregierung bewusst, dass die Frage
beantwortet werden muss, wie diese neuen Leitlinien umgesetzt werden können und mit welchen Ressourcen dies 
gelingen kann. Eine Antwort darauf zu finden und die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest zu machen, ist
Aufgabe des Bundes im Zusammenspiel mit Ländern und Kommunen, Trägern und Einrichtungen, Fachkräften und 
Adressatinnen und Adressaten.  
Die Empfehlungen des 17. Kinder- und Jugendberichts an Politik (Bund, Länder, Kommunen), Fachpraxis und 
Wissenschaft schließen unmittelbar an die Leitlinien einer vertrauenswürdigen Kinder- und Jugendhilfe an und 
sollen die politischen und fachlichen Rahmenbedingungen veranschaulichen, unter denen eine wirkungsvolle
Kinder- und Jugendhilfe in der Lage ist, gemeinsam mit vielen Akteurinnen und Akteuren den Anspruch einzulösen, 
Jungsein mit Zuversicht und Vertrauen zu ermöglichen. 
3.1 Kinder- und jugendpolitische Verantwortung des Bundes 
Der Bund nimmt seine kinder- und jugendpolitische Verantwortung auf verschiedene Weise wahr: Er schafft 
bundesgesetzlich die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz und zur Unterstützung von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien, vor allem mit dem SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – und dem
Jugendschutzgesetz. Das SGB VIII ist der zentrale Handlungsrahmen für die Unterstützung und Teilhabegewährung für 
Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Der Bund unterstützt die Kinder- und Jugendhilfe darüber hinaus in
Wahrnehmung seiner Anregungs- und Förderfunktion nach § 83 SGB VIII. Hierzu fördert er mit dem Kinder- und
Jugendplan zum Beispiel Bundesprogramme und Modellprojekte, aber auch Verbände, Fach- und
Jugendorganisationen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht sich in besonderer Weise
verpflichtet, auf die Belange von jungen Menschen aufmerksam zu machen und für die Verwirklichung ihrer Rechte 
einzutreten. Innerhalb der Europäischen Union agiert die Bundesregierung in Verantwortungsgemeinschaft mit 
Ländern und Kommunen und im Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft. 
Auf völkerrechtlicher Ebene bekennt Deutschland sich vollumfänglich zu den Zielen der UN-
Kinderrechtskonvention und ist zu ihrer Umsetzung völkerrechtlich verpflichtet. Das betrifft insbesondere das Recht auf Schutz, 
Förderung und Beteiligung sowie die vorrangige Berücksichtigung des Wohls von Kindern bei allen staatlichen 
Entscheidungen, die sie betreffen. Der Koalitionsvertrag sieht auch eine Verankerung von Kinderrechten im 
Grundgesetz vor. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag wird derzeit im parlamentarischen Raum diskutiert. 
Die Anliegen junger Menschen betreffen nicht nur das Politikfeld „Kinder und Jugend“, sondern ziehen sich als 
generationale Perspektive durch alle Politikfelder. Um den Blick auf die besonderen Belange von Kindern und 
Jugendlichen zu schärfen, muss diese Perspektive bei allen (Regelungs-)Vorhaben berücksichtigt werden (zum 
Beispiel durch den Jugend-Check). Die Bundesregierung unterstützt die Auffassung der Kommission, dass sich 
„im Sinne eines gerechten Aufwachsens aller jungen Menschen (…) die Kinder- und Jugendpolitik
weiterentwickeln und sich in sämtliche gesellschaftliche Bereiche, die das Aufwachsen und die Lebensplanung junger
Menschen prägen und bestimmen, selbstbewusst einmischen“ (Kap. 3.11.1.4) muss. Die Bundesregierung begrüßt, 
dass die Kommission ausführlich auf die Entwicklung der eigenständigen Jugendpolitik und die Jugendstrategie 
der Bundesregierung eingeht. Mit der Jugendstrategie bekennt sich die Bundesregierung zu ihrer Verantwortung 
für die Jugend und setzt sich dafür ein, allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die notwendigen
Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Jugend“ 
dient dem ressortübergreifenden Austausch zu jugendrelevanten Fragestellungen. 
Auch bei ihrer europäischen und internationalen Jugendpolitik orientiert sich die Bundesregierung an den Zielen 
und Grundsätzen der eigenständigen Jugendpolitik. Die Europäische Kommission hat mit der Anfang 2024
veröffentlichten Mitteilung zu den Ergebnissen des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und der
Zwischenbewertung der EU-Jugendstrategie 2019 – 2027 wesentliche strategische Vorhaben im Jugendbereich für die nächsten 
Jahre skizziert. Im Fokus stehen mehr Mitsprache junger Menschen bei der Politikgestaltung der Europäischen 
Union und grundsätzlich die stärkere Berücksichtigung der Belange junger Menschen. Ein zentrales Element
dabei ist die Entwicklung eines EU-Jugend-Checks, mit dem auf EU-Ebene geplante Vorhaben auf ihre
Auswirkungen auf junge Menschen hin untersucht werden sollen.  
Die Jugenddelegierten zur UN-Generalversammlung vertreten Jugendinteressen aus Deutschland bei der UN-
Generalversammlung und der UN-Sozialentwicklungskommission. Analog dazu ermöglichen es
Projektförderungen der Bundesregierung den Jugenddelegierten für nachhaltige Entwicklung, Jugendinteressen in die
internationalen Prozesse rund um die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung einzubringen und den Jugenddelegierten 
zur Weltbiodiversitätskonferenz ihre Anliegen dort hörbar zu machen. Mit eigener, unabhängiger Stimme sind 
die Jugenddelegierten jeweils Teil der deutschen Delegation und in die Beratung von Beschlüssen miteinbezogen, 
vernetzen sich aber auch darüber hinaus. Mit eigenen zivilgesellschaftlichen Jugendberatungen (Y7 und Y20) 
gestalten junge Menschen jährlich die Prozesse der G7- und G20-Präsidentschaften mit und tragen dazu bei, 
Handlungsoptionen für globale Herausforderungen zu erarbeiten. Es wird ausdrücklich begrüßt und aus
Deutschland aktiv unterstützt, dass sich Jugendbeteiligungsprozesse im internationalen Kontext in den letzten Jahren in 
allen Politikbereichen intensiviert haben. Im Kontext der UN wurde dies zuletzt 2023 durch den Beschluss der 
UN-Generalversammlung zur Einrichtung eines UN-Jugendbüros unterstrichen. 
Die Kinder- und Jugendpolitik der Bundesregierung ist wissenschaftsbasiert und bezieht sich auf ein breites 
Spektrum von Studien und Ausarbeitungen zur Begutachtung der Lebenslagen und -situation junger Menschen, 
aber auch der kinder- und jugendpolitischen Leistungen und Angebote. In der Kinder- und Jugendforschung sind 
sowohl aktuelle als auch wiederkehrende Fragestellungen von hoher Bedeutung, um wichtige Trends frühzeitig 
zu erkennen und nachverfolgen zu können. Maßgeblich dabei ist das Deutsche Jugendinstitut (DJI). Mit seinen 
an die 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das DJI eines der größten sozialwissenschaftlichen Institute
Europas. Der Wissenschaftsrat attestierte dem Institut in seiner Evaluierung 2020, dass der Austausch zwischen 
Politik und Verwaltung, Wissenschaft und Fachpraxis gut gelingt. Eine zentrale Datengrundlage des DJI ist der 
Survey „AID:A – Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“. Diese Befragung wird seit 2009 in regelmäßigen 
Abständen durchgeführt und ergänzt die Analysen der amtlichen Statistik um wichtige Facetten. Das DJI
unterstützt die Bundesregierung mit weiteren Daten, etwa zur Kindertagesbetreuung und frühen Bildung, sowie mit
kurzfristigen Forschungsvorhaben, beispielsweise zu den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die 
Ukraine auf die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland sowie zu den Folgen der COVID-19-Pandemie. Insofern 
sieht die Bundesregierung die Ressortforschung gut aufgestellt, wenngleich Herausforderungen bleiben. Darüber 
hinaus sind die sekundäranalytischen Auswertungen von Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik 
durch den Forschungsverbund DJI/TU Dortmund unerlässlich. Die Bundesregierung fördert aber auch weitere 
Forschungsinstitute und -netzwerke mit Bezügen zu Kinder- und Jugendfragen, etwa das Deutsche Zentrum für 
Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). 
Darüber hinaus greift die Bundesregierung auf die Ergebnisse und Befunde vielfältiger (Sozial-)Berichte zurück. 
Neben den Kinder- und Jugendberichten sind das beispielsweise die Familien-, Engagement- und
Gleichstellungsberichte, aber auch die Armuts- und Reichtums- sowie Teilhabeberichte. Auch Berichte internationaler
Organisationen wie beispielsweise die UNICEF-Berichte zur Lage der Kinder in Deutschland und die EU-Jugendberichte 
der Europäischen Kommission werden seitens der Bundesregierung ausgewertet und berücksichtigt. 
Eine weitere Unterstützung und vor allem Politikberatung in kinder- und jugendpolitischen Fragen erhält die 
Bundesregierung zudem durch verschiedene ehrenamtliche Gremien und in Austauschformaten mit Expertinnen 
und Experten. So wird sie in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der 
Kinder- und Jugendpolitik gemäß § 83 Abs. 2 SGB VIII vom Bundesjugendkuratorium beraten. Dieses
unabhängige Gremium mit Sachverständigen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft veröffentlicht
regelmäßig seine Beratungsergebnisse. Auch im Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen widmen sich
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Fachdisziplinen der wissenschaftlichen Politikberatung. 
Mit Blick auf die Jugendstrategie der Bundesregierung und den Nationalen Aktionsplan für Kinder- und
Jugendbeteiligung berät und begleitet der Jugendpolitische Beirat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend. 
Angesichts der Lage der jungen Generation unter den aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen setzt die 
Bundesregierung kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte darauf, Strukturen für die junge Generation zu
stärken und zukunftsfest weiterzuentwickeln sowie wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung, junges Engagement 
und politische Kinder- und Jugendbildung zu fördern. 
3.2 Strukturen für die junge Generation stärken und zukunftsfest weiterentwickeln 
Wie die Kommission zu Recht feststellt, kommt der Kinder- und Jugendhilfe gerade in Krisenzeiten sehr große 
Bedeutung zu und es gilt, entsprechende Prioritäten zugunsten junger Menschen und ihrer Familien zu setzen. Die 
Bundesregierung trägt dazu bei, das Recht junger Menschen auf diskriminierungsfreie Teilhabe und auf Zukunft 
zu verwirklichen – unter anderem, indem sie öffentliche und freie Träger bei der Erbringung von Leistungen und 
Angeboten unterstützt. 
Angesichts der aktuellen Herausforderungen setzt die Bundesregierung eine Priorität darauf, bestehende
Strukturen und Regelangebote für junge Menschen und ihre Familien in ihrer Resilienz und Wirksamkeit, aber auch in 
ihrer Vertrauenswürdigkeit und Sichtbarkeit zu stärken und sie zukunftsfest weiterzuentwickeln – sodass sie auch 
als tragfähige Basis für die Umsetzung zusätzlicher Programme und Modellprojekte zur Verfügung stehen. Im 
Fokus steht die Gewährleistung von individuellen Rechten, Schutz und Prävention und die Stärkung einer
qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten Bildung und Betreuung. Außerdem soll der Kinder- und Jugendplan des 
Bundes als Förderinstrument für gutes Aufwachsen und außerschulische Bildung, Begegnung und Teilhabe,
Mitbestimmung und politische Bildung gestärkt werden.  
Die Kommission stellt fest, dass in den vergangenen Jahrzehnten viel für den Ausbau von Rechten, Leistungen 
und anderen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe geschehen ist. Ihre Angebote und Leistungen werden in den 
letzten Jahren verstärkt nachgefragt – ein wichtiger Faktor hierbei ist der Druck gesellschaftlicher Veränderungen. 
Es ist anzuerkennen, dass die Kinder- und Jugendhilfe trotz der unvorhersehbaren Ausnahmesituationen der
letzten Jahre funktionsfähig ist. Mit viel persönlichem Einsatz stellen die Fachkräfte die Angebote und Leistungen 
für Kinder und Jugendliche und ihre Familien bereit und bieten bedarfsgerechte Hilfe und Unterstützung.
Entsprechend stimmt die Bundesregierung der Charakterisierung der Kinder- und Jugendhilfe als „unverzichtbare 
Akteurin einer sozialen Infrastruktur des Aufwachsens junger Menschen“ (Vorwort der Vorsitzenden) zu. Der 
Bundesregierung ist es ein großes Anliegen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch weiter wirkungsvoll und
effizient arbeiten kann, denn ihr kommt eine wichtige Schutz- und Unterstützungsfunktion für Kinder, Jugendliche 
und ihre Familien zu. Die aktuellen Herausforderungen im Hinblick auf den Fachkräftemangel und verknappte
finanzielle Ressourcen auf allen föderalen Ebenen nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Sie flankiert hier u. a. 
durch die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“. 
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf 
Bundesebene. Mit Mitteln aus dem KJP unterstützt die Bundesregierung eine leistungsfähige bundeszentrale
Infrastruktur und damit auch die Sicherung und Stärkung sowie die fachliche und fachpolitische Weiterentwicklung 
der Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung von Maßnahmen erfolgt in allen Bereichen und Handlungsfeldern 
der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder- und Jugendarbeit und außerschulische Kinder- und Jugendbildung
(politische Jugendbildung, kulturelle Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sport, Kinder- und
Jugendverbandsarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie internationale Jugendarbeit); Jugendsozialarbeit;
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege; Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern 
und andere Erziehungsberechtigte; weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem
Kinder- und Jugendplan wirkt der Bund daran mit, dass junge Menschen bundesweit vielfältige Angebote nutzen 
können, die sie in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten fördern. Damit werden sie auch in die Lage versetzt, an einer diversen und demokratischen
Gesellschaft aktiv teilzuhaben – besonders in Zeiten, die als unsicher gelten.  
Der 17. Kinder- und Jugendbericht betont das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf ein gewaltfreies
Aufwachsen und insbesondere die Verantwortung der sie umgebenden Erwachsenen, dieses Recht zu „kennen,
anzuerkennen und einzulösen“ (Kapitel X). Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung und setzt konkrete Maßnahmen 
um. So adressiert die Kampagne „Schieb‘ den Gedanken nicht weg!“, die das Bundesministerium für Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 
(UBSKM) 2022 gestartet haben, explizit die Verantwortung Erwachsener für den Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.  
Wesentliche strukturelle Maßnahmen der Bundesregierung sind die Einrichtung des Amtes der UBSKM, eines 
Betroffenenrats und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission, die mit dem Gesetz zur Stärkung der
Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. 
Der Gesetzentwurf wurde am 19. Juni 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf werden 
weitere Verbesserungen für den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung und die Qualitätsentwicklung 
in der Kinder- und Jugendhilfe angestrebt. Die Aufforderung der Kommission zu prüfen, wie auch alle anderen 
Gewaltformen gezielter adressiert werden können, nimmt die Bundesregierung auf. Sie teilt die Auffassung der 
Kommission, dass „(empirisch gesichertes) Wissen und gute Informationen einen Schlüssel (…) auch für den 
Schutz vor und das Beenden von Gewaltverhältnissen bedeuten“ (Kap. 5.2). Mit der auf Empfehlung des
Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch die UBSKM für Herbst 2024 geplanten 
Einrichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen trägt die
Bundesregierung hierzu bei.  
Junge Menschen haben auch ein Recht auf unbeschwerte und sichere Teilhabe an der digitalen Welt. Sie müssen 
vor beeinträchtigenden und gefährdenden Inhalten geschützt, gleichzeitig aber auch zu einem
verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien befähigt werden. Der 17. Kinder- und Jugendbericht zeigt, dass digitale und 
soziale Medien als Identitäts- und Kommunikationsräume feste Bestandteile des Aufwachsens von Kindern und 
Jugendlichen sind. Gerade soziale Medien zielen auf konkrete Interaktionsaufforderungen ab, wodurch Kinder 
und Jugendliche auch mit Risiken wie Desinformationen, extremistischen Inhalten sowie Cybermobbing und
Cybergrooming in Berührung kommen. Eltern, Fachkräfte, Politik und Gesellschaft sind hier gefordert. Mit dem 
Digital Services Act wurde ein europaweiter Standard geschaffen, um Kinder und Jugendliche im digitalen
Umfeld besser zu schützen. Das hohe Schutzniveau des deutschen Jugendschutzgesetzes geht hier vollumfänglich in 
einer europäischen Verpflichtung für Online-Plattformen auf. Bei der Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz (BzKJ) wurde die neue unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen
Diensten“ (KidD) eingerichtet. Die KidD arbeitet insbesondere daran, dass Plattformanbieter strukturelle
Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz treffen. Die Bundesregierung verfolgt durch 
Förderung zahlreicher Initiativen und Projekte das Ziel, die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern 
und Fachkräften zu stärken. 
Um Prävention und Unterstützung geht es auch bei den Frühen Hilfen. Die Frühen Hilfen unterstützen Eltern ab 
der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre, um die Beziehungs- und Versorgungskompetenz 
junger Eltern zu stärken. Ziel ist es, Kindern eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu
ermöglichen. Die Angebote der Frühen Hilfen sind bundesweit in lokalen multiprofessionellen Netzwerken
organisiert. Der 17. Kinder- und Jugendbericht stellt fest, dass mit den Frühen Hilfen „ein neuartiges System vernetzt 
angelegter Angebote von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen entstanden“ (Kap. 3.9.6.5) ist, das
erfolgreich arbeitet. Den Frühen Hilfen spricht der Bericht das Potential zu, einen positiven „Ausgangspunkt in der 
Interaktion zwischen Familie und Gesellschaft“ (Kap. 3.9.6.4) zu bilden. Die Bundesregierung teilt die
Einschätzung, dass sich die Struktur der Frühen Hilfen, die Familien niedrigschwellig, diskriminierungsfrei und über
Systemgrenzen hinweg unterstützt, bewährt und Vorbildcharakter entwickelt hat. 
Die Bundesregierung begrüßt die differenzierte Beleuchtung der Entwicklungen im Arbeitsfeld „Förderung der 
Erziehung in der Familie“. Der Bericht zeigt, dass mit den Anpassungen im § 16 SGB VIII die
Familienbildungslandschaft in ihrer rechtlichen Ausgestaltung den Lebensrealitäten der Familien in Deutschland besser gerecht 
geworden ist. Die Bundesregierung teilt jedoch auch die Einschätzung, dass die Verbindlichkeit zur Bereitstellung 
von entsprechenden Angeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen weiterhin heterogen 
ist. Der Bund setzt mit Modellprogrammen wie dem ESF Plus-Programm „ElternChancen – Mit Elternbegleitung 
Familien stärken (2022 – 2028)“ wichtige Impulse zur Umsetzung des neugefassten § 16 Abs. 2 SGB VIII. In 
Summe hat die Familienbildung in den vergangenen Jahren einen verstärkten Fokus auf die Förderung einer hohen 
Fachlichkeit zum Beispiel zu bildungsbezogenen Themen gelegt, etwa durch Bildungswegbegleitung und
Stärkung entsprechender elterlicher Erziehungskompetenzen – beispielsweise durch verschiedene Bundesprogramme 
zur Qualifizierung von bundesweit 15.000 tätigen (Früh)Pädagoginnen und (Früh)Pädagogen zu
Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern. Damit leistet die Familienbildung nicht zuletzt eine zunehmend wichtige Arbeit im 
Kontext der Armutsvermeidung. Entsprechend begrüßt die Bundesregierung den Befund der Kommission, dass 
es der Familienbildung und -beratung gelungen ist, Familien in besonderen Lebenslagen besser anzusprechen und 
damit die sogenannte „Mittelschichtsfokussierung“ zu überwinden. Dennoch gibt es weiter Aufholbedarf
hinsichtlich der sozialräumlichen Verteilung der Angebote, auch im ländlichen Raum. 
Die Kindertagesbetreuung fördert Bildung, gesellschaftliche Teilhabe, ein demokratisches Miteinander,
Erwerbstätigkeit (insbesondere von Müttern junger Kinder) und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit 
Blick auf das System der Kindertagesbetreuung erkennt der 17. Kinder- und Jugendbericht an, dass das KiTa-
Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) zu Verbesserungen geführt hat, hält die bislang
umgesetzten Maßnahmen jedoch insgesamt für nicht hinreichend zur Abstützung des Systems. Die Bundesregierung weist 
darauf hin, dass Ausgestaltung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung primär in der Verantwortung der
Länder und Kommunen liegen und der Bund hierbei stets nur unterstützend tätig werden kann. In Verbindung mit 
dem KiQuTG stellt der Bund den Ländern bereits seit 2019 zusätzliche Mittel in Milliardenhöhe zum Ausgleich 
der Mehrbelastung durch die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe bereit. Denn trotz 
der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder und Kommunen sieht auch der Bund eine Verantwortung, die
gesamtgesellschaftlich bedeutsame frühkindliche Bildung und Betreuung auch im Sinne gleichwertiger
Lebensverhältnisse weiter zu stärken. Die im März 2024 veröffentlichten Empfehlungen der Arbeitsgruppe Frühe Bildung 
von Bund und Ländern auf Fachebene bilden eine Grundlage für das weitere Engagement des Bundes für die 
Qualität der Kindertagesbetreuung und die langfristig anzustrebenden Ziele. 
Die Einschätzung der Kommission, dass die gesamte Kinder- und Jugendhilfe ihre Kooperationsbezüge zu
anderen Leistungsträgern ausbauen und an vielfältigen Schnittstellen mit anderen Akteurinnen und Akteuren
zusammenarbeiten sollte, wird von der Bundesregierung geteilt. Das gilt auch im Hinblick auf den quantitativen und 
qualitativen Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Kinder im Grundschulalter, der in der
Verantwortung der Länder und Kommunen liegt undin erheblichem Umfang mit Bundesmitteln unterstützt wird. Dieser 
Ausbau bietet großes Potenzial dafür, dass mehr Kinder im Grundschulalter von der Umsetzung erweiterter
pädagogischer Konzepte profitieren. Zudem bietet der Ganztag mehr Zeit für eine individuelle Förderung von
Kindern. Wichtig ist dabei eine konsequent kindorientierte ganztägige Bildung und Betreuung, um unter anderem 
soziales Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu fördern. Die „Empfehlungen zur
Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“, die die Kultusministerkonferenz (KMK) im Oktober 2023 beschlossen 
hat, geben Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität des formalen, non-formalen und informellen Lernens 
über den ganzen Tag und benennen, was pädagogische Qualität ist. Dabei wird festgehalten, dass Bildung weit 
mehr ist als Schule und Unterricht. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Empfehlungen als ganzheitlicher und 
länderübergreifender Qualitätsrahmen eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung ganztägiger Bildung 
und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Bedeutung der Kooperation von Schule und Kinder- und
Jugendhilfe ist ein Baustein der KMK-Empfehlungen. Eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
kann auch vor diesem Hintergrund ein sinnvolles Steuerungsinstrument sein, um ein bedarfsgerechtes Angebot 
zu schaffen und weiterzuenwickeln, bestehende Herausforderungen bei der Förderung von Kindern und
Jugendlichen umfassend in den Blick zu nehmen und um alle relevanten Bildungs- und Betreuungsaspekte
einzubeziehen. Der Bund wirkt darauf hin, dass entsprechende Beispiele guter Praxis weiter Verbreitung finden. In der 2023 
zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm
„Ganztagsausbau“ wird auch auf die Bedeutung von Abstimmungsprozessen zwischen der Schulentwicklungs- und der 
Jugendhilfeplanung Bezug genommen (vgl. § 2 Absatz 3 der VV). 
Mit der wachsenden Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schaffung von Leistungsansprüchen für Bildung 
und Betreuung und dem Bemühen um qualitativ hochwertige Angebote ist ein steigender Bedarf an Fachkräften 
verknüpft, den zu decken – zumal in Zeiten eines insgesamt zunehmenden Fachkräftemangels – eine der größten 
Herausforderungen in allen Handlungsfeldern darstellt. Diese Einordnung der Kommission wird durch die
Bundesregierung geteilt. Allerdings kann jungen Menschen der Einstieg in das Berufsleben aufgrund eines insgesamt 
in den kommenden zehn Jahren deutlich zurückgehenden Erwerbspersonenpotenzials auch besser gelingen. 
Grundsätzlich stellen Fachkräfteengpässe und die demografische Entwicklung alle Arbeitgeber in Deutschland 
vor Herausforderungen. Ausreichend qualifizierte Menschen, die langfristig gesund und motiviert arbeiten, sind 
eine Voraussetzung für gute Arbeit und funktionierende Abläufe. Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
ist wesentlich, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und damit Fachkräfte zu gewinnen und zu 
binden. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Kommission nach einer
Strategie zur Fachkräftegewinnung und -bindung, die unter anderem eine Modernisierung und Flexibilisierung der 
Arbeitsbedingungen vorsieht.  
Die Bundesregierung hat bereits im Oktober 2022 eine branchenübergreifende Fachkräftestrategie verabschiedet, 
die in einem von fünf Handlungsfeldern Maßnahmen im Bereich „Arbeitsqualität und Arbeitskultur“ aufzeigt. 
Weiterhin hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Prozess der „Gesamtstrategie 
Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ durchgeführt, um dem hohen Fachkräftebedarf in Kindertagesbetreuung und 
Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter zu begegnen. Unter Einbindung der Länder, der kommunalen 
Spitzenverbände und eines großen Expertinnen- und Expertenkreises wurden Maßnahmen der
Fachkräftesicherung in den Blick genommen, die von der Aus- und Weiterbildung über die Erleichterung von Quereinstiegen und 
Umschulungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bis hin zu den Arbeits- und
Rahmenbedingungen reichen und auch die Arbeitgeberfunktion der Kinder- und Jugendhilfeträger herausarbeiten. Das
Empfehlungspapier wurde im Mai 2024 vorgestellt. Der Prozess hat gezeigt, dass neben dem Bund vor allem die 
Länder gefordert sind, das Berufsfeld attraktiver zu gestalten und beispielsweise mittelfristig möglichst
flächendeckend schulgeldfreie Angebote für die Erstausbildung und Weiterbildung vorzuhalten. 
Der Bund trägt unter anderem „vor dem Hintergrund erheblich gewachsener Arbeitsbelastungen, auch im Sinne 
der Fachkräftegewinnung und -bindung“ (Kap. 3.9.7.8) mit weiteren konkreten Maßnahmen zu besseren
Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit bei, wie es die Kommission fordert. So stellt das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den zuständigen Ländern über das KiTa-Qualitätsgesetz Mittel 
bereit, die sie auch für Maßnahmen der Personalgewinnung und -bindung nutzen können. Nach den Planungen 
der Länder sollen in den Jahren 2023 – 2024 mit rund 2,4 Milliarden Euro insgesamt deutlich über die Hälfte der 
insgesamt rund 4 Milliarden Euro Bundesmittel in die personalbezogenen Handlungsfelder fließen.  
Im Rahmen des ESF Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ des 
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums des Innern und für 
Heimat (Laufzeit 01.01.2024 – 31.12.2026) können Träger während eines Integrationskurses eine zum
Regelsystem der Kindertagesbetreuung subsidiäre Kinderbeaufsichtigung anbieten, um Eltern die Teilnahme an einem 
Integrationskurs zu ermöglichen, wenn keine reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann und die zu
beaufsichtigenden Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Dieses Brückenangebot bereitet den Übergang der
Familien in ein reguläres Angebot der Kindertagesbetreuung vor. Darüber hinaus können über diese Angebote
interessierte Personen gewonnen werden, die sich bezuschusst durch das Programm für eine Tätigkeit in der
Kindertagespflege qualifizieren. Für sie werden verpflichtende Online-Fortbildungen zur Verfügung gestellt, die
pädagogische Grundkenntnisse vermitteln und auf die besonderen Anforderungen der integrationskursbegleitenden
Kinderbeaufsichtigung (Umgang mit Kindern mit Fluchterfahrung etc.) eingehen. Durch das Programm werden die 
Grundlagen für eine spätere Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege gelegt und somit potenzielle Fachkräfte 
gewonnen.
Bei der Betreuung von Kindern haben auch Großeltern eine große Bedeutung. Das Deutsche Zentrum für
Altersfragen stellte fest, dass 2017 39 Prozent der Großeltern regelmäßig ihre Enkel betreuten. Dieser Wert blieb mit 
34 Prozent in 2020/21 auch während der COVID-19-Pandemie stabil – dabei investierten Großeltern im Schnitt 
neun Stunden pro Woche in die Betreuung. Dieser Stundeneinsatz lässt sich bei Annahme eines Gehalts nach 
Mindestlohn insgesamt auf 16 bis 18 Milliarden Euro oder rund 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beziffern. 
Angesichts der herausfordernden Entwicklungen bei der Kinderbetreuung wird diese immense Ressource aus 
Sicht der Bundesregierung eine große Rolle spielen. Es ist demnach im Sinne aller, dass der gesellschaftlichen 
Anerkennung dieser Leistung mehr Raum gegeben wird. 
Die Bundesregierung dankt der Kommission, dass sie die Bedeutung der besonderen Bildungsprozesse, die in der 
Kinder- und Jugendarbeit stattfinden, herausgearbeitet hat (Kapitel X). Außerschulische Lern- und Bildungsorte 
befähigen junge Menschen zu einer aktiven Beteiligung und Teilhabe, indem sie ausgehend von den Lebenslagen 
junger Menschen die Entwicklung sozialer, kultureller, interkultureller, politischer sowie Gender- und
Medienkompetenzen fördern. Sie bieten im Zusammenspiel mit familiären und formalen Bildungsprozessen eine
Voraussetzung dafür, dass junge Menschen eigene Standpunkte entwickeln und vertreten sowie ihre Verantwortung für 
eine vielfältige demokratische Gesellschaft und deren Weiterentwicklung wahrnehmen können. Dieser Wert der 
Kinder- und Jugendarbeit in der Gesellschaft ist unbestritten. Die im Bericht aufgezeigten Entwicklungen
verdeutlichen, dass die Kinder- und Jugendarbeit in den letzten Jahren unter Druck geraten ist. Die Zahl der
Einrichtungen geht zurück und die Zahl der Beschäftigten stagniert. Diese Tendenz ist schon länger zu beobachten und 
ist auf eine Reihe von Gründen zurückzuführen. Die Bundesregierung nimmt die Empfehlungen der Kommission 
sehr genau wahr und behält auch den Hinweis bezüglich einer unsicheren Rechtssituation, die sich für Fachkräfte 
der Kinder- und Jugendarbeit im Zusammenhang mit dem Zeugnisverweigerungsrecht ergeben können, im Blick. 
Wenngleich die gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit mit Blick auf junge Menschen während der 
COVID-19-Pandemie hauptsächlich auf den Schulen und Kitas lag, wuchs in Folge auch das Bewusstsein für die 
Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit, da Kindern und Jugendlichen vor allem auch gemeinsame Erlebnisse, 
Begegnungen und Bewegung fehlten. Mit Maßnahmen wie dem Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, 
Kinder- und Jugendarbeit“ und dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 
konnten Einrichtungen und Angebote gerettet bzw. unterstützt werden. Ferner hat das Bundesministerium für 
Bildung und Forschung im Rahmen des Förderschwerpunkts „Präventionsforschung“ mit „Qualität entwickeln 
mit und durch Bewegung (QueB)“ ein Projekt gefördert, das einen gesundheitsförderlichen
Organisationsentwicklungsprozess in Kindertagesstätten angestoßen hat. Nach Auslaufen der Projektförderung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird das Projekt nur vom QuIB e. V. weitergefördert und weiterentwickelt. 
Im Rahmen desselben Förderschwerpunkts wurde der Forschungsverbund „HLCA – Gesundheitliche
Grundbildung (Health Literacy) im Kindes- und Jugendalter als Ziel von Gesundheitsförderung und Primärprävention“ 
gefördert. In diesem Forschungsverbund wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen, wie Gesundheitskompetenz 
bei Kindern und Jugendlichen gesteigert werden kann. Mit dem „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und
Gesundheit“ trägt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch im Jahr 2024 dazu bei, die 
Lage junger Menschen mittels Bewegung, Kulturangeboten und Maßnahmen für die körperliche und seelische 
Gesundheit zu verbessern. Gleichzeitig werden die Beteiligung und die Mitbestimmung junger Menschen
gestärkt. 
Inwiefern der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 1. August 2026 der
Kinder- und Jugendarbeit neuen Schub geben wird, ist – wie von der Kommission geschildert – noch nicht absehbar. 
Es gibt bereits jetzt zahlreiche Kooperationen und das Ausbaupotenzial im Dienste eines vielfältigen
außerunterrichtlichen Angebotes ist beträchtlich, aber nicht alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit eignen sich für eine 
institutionelle Zusammenarbeit.  
Der Bund fördert im Feld der Kinder- und Jugendarbeit vor allem die bundeszentralen Jugendverbände im
Deutschen Bundesjugendring, die Träger der politischen, sportlichen und kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit (zu den Jugendverbänden und zur politischen Kinder- und Jugendbildung 
s. Abschnitt 3.3). Durch eine Anhebung der Förderung konnten etwa die Dachverbände der offenen Kinder- und
Jugendarbeit die Facharbeit mit den angeschlossenen Einrichtungen zu den Themen Fachkräfte, politische
Bildung und Inklusion erheblich intensivieren. Darüber hinaus fördert der Bund die Bundeskongresse für Kinder- 
und Jugendarbeit, bei denen Verbände, Politik und Verwaltung sowie die Wissenschaft alle vier Jahre
zusammenkommen.
Die kulturelle Kinder- und Jugendbildung schafft Möglichkeiten für junge Menschen, sich selbstbestimmt zu
organisieren und kreativ-spielerisch auszuleben. Die Bundesregierung ist der Aufassung, dass die kulturelle Bildung 
mit ihren Angeboten dazu beiträgt, dass junge Menschen sich mit den vielfältigen Herausforderungen, die der 
Bericht beschreibt, kreativ und konstruktiv auseinandersetzen können. Damit dies vor Ort – und nicht zuletzt auch 
beim Ausbau der Ganztagsbetreuung – gelingt, bedarf es der geförderten, bundesweit agierenden Institutionen 
und Fachverbände. Denn sie sichern die Vielfalt und Qualität der kulturellen Kinder- und Jugendbildung, indem 
sie beraten, informieren, Impulse geben sowie Vernetzung, Fachaustausch und Fortbildung fördern. 
Kulturelle Teilhabe und Bildung zu ermöglichen – insbesondere für Kinder und Jugendliche unabhängig von der 
sozialen Lage oder der Herkunft –, ist eines der wichtigsten kulturpolitischen Anliegen des Bundes. Die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien setzt sich daher unter anderem dafür ein, dass die vom Bund 
geförderten Kultureinrichtungen noch intensiver als bisher kulturelle Teilhabemöglichkeiten eröffnen und die 
Diversität in den Einrichtungen stärken. Das gilt für die Gremien- und Personalbesetzung ebenso wie für die 
Programmgestaltung, die Ansprache des Publikums oder die Zugänglichkeit der Angebote. 
Auch die Kinder- und Jugendarbeit im Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und 
gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen. Die Beteiligung an gemeinsamen sportlichen Aktivitäten stärkt das 
soziale Verhalten und bietet Möglichkeiten, Werte wie Vielfalt, Respekt und Toleranz zu vermitteln. Daher
fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neben einzelnen Projekten die
entsprechenden Infrastrukturen, insbesondere die Deutsche Sportjugend. Der 17. Kinder- und Jugendbericht stellt unter 
Bezugnahme auf die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte MOVE FOR 
HEALTH-Studie heraus, dass Sport treiben zwar zu den wichtigsten Freizeitbeschäftigungen von Kindern und 
Jugendlichen gehört, der zeitliche Umfang der sportlichen Aktivitäten und die Zugehörigkeit zu einem
Sportverein jedoch stark von sozialen Faktoren abhängig ist (Kap. 2.1.2.2). Neben sozialen Ungleichheiten fördert die 
Studie auch Unterschiede zwischen den Geschlechtern zutage. Die Bundesregierung wird entsprechend
besonderes Augenmerk darauf richten, die Teilhabe sozial benachteiligter junger Menschen zu förden und Sport und
Bewegung für Mädchen und junge Frauen attraktiver und zugänglicher zu machen. Um letzteres geht es auch in dem 
vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekt „Klischeefrei im Sport – 
No Stereotypes“, dessen Ziel es ist, eine klischeefreie Sportkultur in Deutschland zu verankern.  
Internationale Erfahrungen sind für junge Menschen besonders wertvoll. Sie tragen dazu bei, neue
Wissenshorizonte zu eröffnen, Handlungskompetenzen in einer globalisierten Welt zu erweitern, Mitverantwortung für
Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit zu stärken sowie zum Umgang mit Diversität zu befähigen.
Grenzüberschreitende Mobilität im Jugendbereich bedeutet vor allem nicht-formales und informelles Lernen außerhalb der 
allgemeinen und beruflichen Bildung. Die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen ist eng verknüpft mit der 
Befähigung, die globalisierte, internationalisierte und europäisierte Wirklichkeit mit dem persönlichen, aber auch 
mit dem erweiterten politischen und gesellschaftlichen Umfeld in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung
fördert daher zahlreiche Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme freier und öffentlicher Träger sowie
Freiwilligendienste für junge Menschen, sodass etliche Akteurinnen und Akteure mit immensem Einsatz und großer 
Ausdauer einen kontinuierlichen Jugendaustausch sichern können. Dieses Engagement, insbesondere der vielen 
Ehrenamtlichen in diesem Feld, will die Bundesregierung auch zukünftig unterstützen. Mit den EU-Programmen 
Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport und dem Europäischen Solidaritätskorps
stehen zusätzliche Möglichkeiten für die Förderung grenzüberschreitender Mobilität und die transnationale
Zusammenarbeit zur Verfügung. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist hier ein wichtiges nationales
Förderinstrument. Bei der Förderung aus dem KJP sind die Zuwendungsempfänger, ob freie oder öffentliche Träger 
der Kinder- und Jugendhilfe, unabhängig in ihrer Entscheidung, mit welchen Ländern sie zusammenarbeiten, und 
sie können die Partnerlandinteressen der jungen Menschen aufgreifen oder auf der ganzen Welt im Rahmen von 
Fachprogrammen neue Ansätze in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe kennenlernen. Nach dem Leitbild 
des KJP sollen dabei verstärkt solche jungen Menschen in Deutschland an internationale Projekte herangeführt 
werden, die sonst kaum Möglichkeiten für entsprechende Erfahrungen haben. Zusätzlich zur Förderung aus dem 
KJP werden den bilateralen Jugendwerken mit Frankreich, Griechenland und Polen Regierungsbeiträge sowie 
zum Aufbau des Deutsch-Israelischen Jugendwerks Mittel über ein Sonderprogramm zur Verfügung gestellt, aus 
denen vorwiegend bilaterale und teilweise auch tri- und multilaterale Austausche unterstützt werden. Ziel ist es, 
Mobilitätserfahrungen für jeden Jugendlichen zu ermöglichen und vorhandene Mobilitätshindernisse zu
beseitigen.
Die Analyse der Kommission zur Jugendsozialarbeit bestätigt eine hohe Komplexität des Arbeitsfeldes –
beispielsweise mit Blick auf die Schnittstellen zu anderen Rechtskreisen und die Heterogenität der Zielgruppe. Die 
Empfehlung von flexiblen, an individuellen Bedarfen orientierten Unterstützungsleistungen für alle junge
Menschen in Ausbildung stößt seitens der Bundesregierung grundsätzlich auf Interesse. Um nachhaltig wirkende
Unterstützungsleistungen anzubieten ist es wichtig, im Sinne eines ganzheitlichen und anwaltschaftlichen Ansatzes, 
durch welchen sich die Jugendsozialarbeit auch gegenüber anderen Unterstützungssystemen auszeichnet,
sämtliche Lebensbereiche der jungen Menschen in den Blick zu nehmen. Eine solche Zielrichtung verfolgen
Programme, etwa „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit“, die ergänzend die soziale Teilhabe 
fördern und die Teilnehmenden individuell und in Form einer Einzelfallhilfe unterstützen.  
Die Ausführungen der Kommission zum Themenfeld Schulsozialarbeit sind aus Sicht der Bundesregierung
nachvollziehbar und stimmen mit ihren Erkenntnissen überein. Die gesetzliche Neuregelung durch § 13a SGB VIII 
trägt dazu bei, Schulsozialarbeit stärker als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe wahrzunehmen. Die im Bericht 
dargestellten Diskurse zur Rolle von Schulsozialarbeit und zum Verhältnis zum System Schule zeigen auch aus 
Sicht der Bundesregierung die großen Herausforderungen des stark wachsenden Arbeitsfeldes.  
Als eine alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe betreffende Herausforderung identifiziert der 17.
Kinder- und Jugendbericht den Klimawandel, konsequent bezogen auf Klima- und Generationengerechtigkeit und 
verknüpft mit starker Nachhaltigkeit. Konkret benennt der Bericht die klimagerechte Weiterentwicklung von
Einrichtungen und Angeboten und die Ermöglichung des Dialogs zwischen unterschiedlichen Stakeholdern als eine 
Anforderung an eine zeitgemäße und vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundesregierung stimmt 
dem ausdrücklich zu und prüft eigene Möglichkeiten, hier stärker zu unterstützen. Erste Ansätze zeigen sich
beispielsweise im von Bund und Ländern getragenen Investitionsprogramm Ganztagsausbau, das 2023 gestartet ist 
und unter anderem energetische Sanierungen als Maßnahmen fördert.  
Die Bundesregierung sieht, dass für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe weitere Potenziale bei der 
Herstellung von Klimagerechtigkeit bestehen und sie teilt die Schlussfolgerung der Kommission, dass
Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit für die Gestaltung der zukünftigen Gesellschaft zentral sind. Sie hat sich daher 
2015 verpflichtet, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen formulierten 17 
Nachhaltigkeitsziele umzusetzen. Der zentrale politische Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 in 
Deutschland ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Diese wird in der aktuellen Legislaturperiode
weiterentwickelt. Nachhaltigkeit ist Leitbild für das Regierungshandeln und findet sich durchgehend auf der Tagesordnung 
der Bundesregierung. Damit die Transformation gelingt, plant die Bundesregierung, Wechselwirkungen zwischen 
den verschiedenen Politikbereichen auf allen staatlichen Ebenen im Sinne einer ganzheitlichen Politikgestaltung 
noch mehr in den Fokus zu rücken und auf Bundesebene eine vertiefte ressortübergreifende Zusammenarbeit zu 
etablieren. Alle Ressorts und das Bundeskanzleramt sind aufgefordert, möglichst frühzeitig Nachhaltigkeitsziele 
im konkreten Verwaltungshandeln und insbesondere im Rahmen der Gesetzgebung einzubeziehen. Hierdurch 
können Steuerungsimpulse zur sozialen, ökologischen und ökonomischen Transformation gesetzt werden. Auch 
der Prozess zur Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in allen Bildungsbereichen trägt 
dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, nachhaltig zu denken und zu handeln, ganz im Sinne der Agenda 
2030. Besonders wichtig dabei sind Möglichkeiten der Partizipation und demokratischen Teilhabe sowie
Freiräume für eigenverantwortliche Gestaltung. 
Inwiefern die zukunftsfeste Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gelingt, wird nicht zuletzt daran zu 
messen zu sein, ob auch die Chancen der Digitalisierung genutzt und zugleich die damit verbundenen Risiken 
minimiert werden. Digitale Medien und Tools sind im Alltag junger Menschen, ihrer Familien und der Fachkräfte 
der Kinder- und Jugendhilfe selbstverständlich präsent; digitale Technologien prägen einen Großteil ihres Lebens. 
Dadurch entstehen neue Aufgaben für Schutz und Befähigung, aber auch für Teilhabe. Denn digitale Zugänge 
und Kompetenzen sind ungleich verteilt und junge Menschen, die bereits benachteiligt sind, bleiben auch bei der 
Digitalisierung zurück. Die Digitalisierung eröffnet aber auch neue Potenziale für die Kinder- und Jugendhilfe – 
etwa in der Ansprache von Zielgruppen, der öffentlichen Beteiligung oder der schnelleren
Informationsverbreitung. Gleichzeitig sind kinder- und jugendschutzrelevante Aspekte zu beachten und durch die (Weiter-)
Entwicklung und Nutzung digitaler Instrumente und Angebote ergeben sich neue Handlungsfelder und -optionen für die 
Kinder- und Jugendhilfe. Vor diesem Hintergrund pflichtet die Bundesregierung der Kommission bei, wenn sie 
feststellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe vor einer doppelten Herausforderung steht: Sie muss auf die
Veränderungen durch die Digitalisierung von Lebenswelten, Arbeitswelten und Öffentlichkeit reagieren und zugleich 
selbst die digitale Transformation, unter anderem in Bezug auf ihre eigene Organisation und Arbeitsweise,
bewältigen. Infrastruktur und Ausstattung müssen verbessert werden, Fachkräfte brauchen mehr
Handlungssicherheit und es fehlt in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe an Konzepten der Digitalisierung und Qualifizierung 
sowie an (systematischen) digitalisierten Angeboten der Erbringung von Leistungen. Über diese
Handlungsbedarfe besteht auch unter den Ländern Einigkeit: Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat entsprechend 
eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit beauftragt, Eckpunkte für eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern, 
Kommunen und freien Trägern zur Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe zu erarbeiten, die alle
Handlungsfelder abdeckt. Eine solchermaßen fundierte Kooperation ist auch in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehen. Diese gibt den übergeordneten Rahmen der Digitalpolitik für Deutschland vor und dient allen 
Ressorts als Verpflichtung und Kursbuch für die jeweiligen fachspezifischen Strategien und Maßnahmen. 
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass es für junge Menschen in den letzten Jahren 
immer schwieriger geworden ist, während ihrer Ausbildungszeit bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die
Regierungsparteien haben dieses Thema im Koalitionsvertrag adressiert und die Bundesregierung hat gemeinsam mit 
den Ländern ein entsprechendes Förderprogramm „Junges Wohnen“ aufgelegt. Um Wohnraum gezielt für
Studierende und Auszubildende zu bauen und zu modernisieren, zielt das Programm auf die besonders dringliche 
Schaffung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Aus den Mitteln des sozialen Wohnungsbaus 
werden in den Programmjahren 2023 und 2024 jeweils 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“ 
bereitgestellt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen plant, das Programm auch 
in den kommenden Jahren aus diesen Mitteln fortzusetzen. Im Weiteren fördert das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen mit verschiedenen 
Maßnahmen den bezahlbaren Wohnungsbau, um die bedarfsgerechte Versorgung von Familien mit Kindern mit 
adäquatem und bezahlbarem Wohnraum deutlich zu verbessern. Hierbei spielt auch die Eigentumsförderung von 
Familien eine große Rolle: Für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen ist der Wunsch nach den eigenen 
vier Wänden durch die steigenden Baukosten und Bauzinsen schwierig umzusetzen. Hier setzt das
Neubauförderprogramm des Bundesbauministeriums „Wohneigentum für Familien“ an. Auch das geplante Förderprogramm 
„Jung kauft Alt“ zielt darauf ab, Familien mit Kindern auch beim Erwerb von Wohneigentum im Bestand mit 
zinsverbilligten Darlehen zu unterstützen. 
3.3 Wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung, junges Engagement und politische Kinder- 
und Jugendbildung fördern 
Die Kommission legt großes Gewicht auf die Forderung, die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen stärker 
zu berücksichtigen und sie bei allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Auch für die
Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken und junge Menschen 
in Entscheidungen einzubeziehen, die ihre Lebensbereiche unmittelbar betreffen. Wirksame Kinder- und
Jugendbeteiligung bei der Gestaltung gesellschaftlicher Gegenwart und Zukunft leistet einen wesentlichen Beitrag zur 
Stärkung unserer Demokratie. Wichtig dabei ist, dass die Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung 
eingehalten werden und dass Beteiligung auf nachhaltige und transparente Mitwirkung abzielt. Der Nationale 
Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung ist in dieser Legislaturperiode der zentrale Anker für eine
systematische und wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Weiterentwicklung und Schaffung verlässlicher 
Strukturen und – ggf. auch gesetzlicher – Rahmenbedingungen, ein diversitätssensibler und inklusiver Zugang zu 
Beteiligung, die wirkungsvolle Beteiligung junger Menschen in (Erwachsenen-)Gremien sowie der Schutz von 
Beteiligungsformaten vor demokratiefeindlichen Angriffen sind unter anderem Gegenstand der
Beratungsprozesse zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Ergebnisse werden 2025 dem
Bundeskabinett vorgelegt und veröffentlicht.  
Die Bundesregierung beteiligt junge Menschen auch in zahlreichen eigenen Formaten. Hervorzuheben sind die 
„BundesJugendKonferenz“ und die „JugendPolitikTage“. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem „Bundeskompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung“ die
Beratung der Bundesregierung bei der Umsetzung von Beteiligungsvorhaben sowie mit der „Initiative Starke
Kinder- und Jugendparlamente“ die Unterstützung von kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten. Die
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend ist die erste Bundesoberbehörde, die gesetzlich verankert eine Kinder- und
Jugendbeteiligung in ihrem Beirat umsetzt. Auch in kinder- und jugendpolitischen Beratungsgremien der
Bundesregierung sind junge Menschen direkt beteiligt, etwa im Bundesjugendkuratorium und im Jugendpolitischen Beirat des 
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, junge Menschen früher in politische Entscheidungen und Prozesse
einzubinden und es ihnen zu ermöglichen, aktiv am politischen Leben teilzunehmen. Die Absenkung des aktiven 
Wahlalters für die Wahlen zum Europäischen Parlament von 18 auf 16 Jahre war ein wichtiger Schritt, um jungen 
Menschen die Möglichkeit zu geben, die politischen Mehrheits- und Machtverhältnisse wirksam mitzubestimmen. 
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Grundgesetz zu ändern, um das aktive Wahlalter auch für die Wahl zum 
Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Die Ausgestaltung des Wahlrechts ist nach langjähriger Staatspraxis 
Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich keine eigenen
Gesetzesinitiativen ein.  
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass Kinder und Jugendliche aktiv bei der
Ausgestaltung und Umsetzung der Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen sind. Durch das 
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde diese Beteiligung umfassend gestärkt. Der Bundesregierung ist es ein 
Anliegen, dass auf Bundesebene neben der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe die Selbstvertretung 
als dritte Säule etabliert wird. Daneben gilt es, das Bewusstsein für die Verpflichtung zur Umsetzung der
Beteiligungsrechte junger Menschen breiter zu verankern. Im Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten 
die Inklusive Lösung!“ wurde zudem ein Selbstvertretungsrat eingerichtet, durch den das Bundesministerium für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Expertinnen und Experten in eigener Sache beraten wurde. Auch die 
Erfahrungen mit diesem Selbstvertretungsrat bestärken die Bundesregierung darin, Beteiligungsformate weiter zu 
fördern.  
Das Engagement junger Menschen in Jugendverbänden ist aus Sicht der Bundesregierung essenziell für eine
demokratische Gesellschaft. In den Jugendverbänden und ihren Mitgliedsorganisationen sind rund sechs Millionen 
junge Menschen organisiert. Sie können dort ihre Interessen und Anliegen zusammen mit Gleichgesinnten
verfolgen und politisch artikulieren. Auch die Jugendringe sind für die Beteiligungslandschaft wesentlich und
nachhaltig, da sie politisch etabliert und eingeübt sind. Deshalb ist es der Bundesregierung wichtig, mit dem Kinder- 
und Jugendplan des Bundes die Jugendorganisationen und das Engagement junger Menschen zu unterstützen, 
etwa mit der Fortentwicklung und Stärkung der Jugendleiter*in-Card (Juleica). Die Juleica ist der bundesweit 
einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie 
dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaberinnen und Inhaber, aber auch der Anerkennung 
ehrenamtlichen Engagements. Mit der Kampagne „Lass machen“ des DBJR (2022 – 2024) werden junge
Menschen auf ehrenamtliches Engagement hingewiesen und die Juleica selbst wird sichtbarer und bekannter gemacht. 
Um Schülerinnen- und Schülervertretungen in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, bieten zahlreiche 
Träger der politischen Bildung mit Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes Seminare an Schulen 
und in Bildungsstätten an. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Ausrichtung des
Schülerzeitungswettbewerbes der Länder und lobt auch jährlich selbst Preise für Zeitungen aus, die besonderem gesellschaftspolitischem 
Engagement Ausdruck geben. 
Grundsätzlich müssen Partizipationsmöglichkeiten der Vielfalt der Bevölkerung gerecht werden. Es ist deshalb 
besonders wichtig, dass auch tendenziell unterrepräsentierte Gruppen beteiligt und zur Beteiligung befähigt
werden und sich mit ihren Vorstellungen einbringen. Die Bundesregierung verweist auf einen längeren Prozess der 
Öffnung der Jugendverbände und der Träger der politischen Bildung für neue Organisationen. Zuletzt wurden 
2023 zwei Modellprojekte gestartet, um muslimische Jugendorganisationen und Träger politischer Bildung an die 
Regelförderung heranzuführen.  
Zudem gilt es, die Partizipation von Sinti und Roma gezielt zu fördern und deren Selbstorganisationen bei der 
Durchsetzung gesellschaftlicher Teilhabe zu unterstützen. In seiner Beschlussempfehlung vom 14. Dezember 
2023 fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung ausdrücklich auf, die nationale und internationale
Kinder- und Jugendarbeit von Sinti und Roma zu fördern. 
Ebenso wie die Kommission sieht es die Bundesregierung auch als unerlässlich an, gute Strukturen und
Rahmenbedingungen für das freiwillige Engagement junger Menschen zu bieten.  
Die dauerhaft hohe Attraktivität der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste Bundesfreiwilligendienst (BFD) 
und der Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) 
wurde deshalb in dieser Legislaturperiode, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, weiter
gesteigert. Ein Freiwilligendienst ist aus Sicht der Bundesregierung überaus wertvoll – nicht nur für die Freiwilligen 
selbst, sondern auch für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, die Stärkung der Demokratie und das
interkulturelle und intergenerationale Miteinander. Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Dienste steht das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit allen Akteurinnen und Akteuren einschließlich der
Freiwilligen im regelmäßigen Austausch. Um (noch) mehr Menschen für einen Freiwilligendienst zu begeistern, 
werden diese zudem – auch in Zusammenarbeit mit den Zentralstellen und der Bundesagentur für Arbeit – aktiv 
beworben.  
Die Bundesregierung setzt insgesamt darauf, dass sich junge Menschen aus Überzeugung und freiwillig
engagieren und nicht, weil sie verpflichtet werden. Dafür braucht es eine attraktive Kultur der Freiwilligkeit, der unter 
anderem folgende Maßnahmen dienen: Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz, das am 29. Mai 2024 in Kraft getreten 
ist, verbessert die Möglichkeiten, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten und ermöglicht eine bessere
finanzielle Anerkennung durch höheres Taschengeld und Mobilitätszuschläge. Seit dem 1. Juli 2023 gelten für 
Freiwillige unter 25 Jahren im Bürgergeldbezug deutlich höhere Absetzbeträge beim Taschengeld als zuvor, die 
dynamisiert ausgestaltet sind. Dies erleichtert den Zugang erheblich. Die große Vielfalt an Einsatzstellen schließt 
seit Jahren auch die im Bericht erwähnten Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten ein. Durch
umfassende und unterstützende Beratung bisheriger und neuer Akteurinnen und Akteure in allen Dienstformaten 
wird die Vielfalt kontinuierlich erweitert. Die Entscheidung über eine einheitliche Berücksichtigung eines
Freiwilligendienstes in Studiengängen und Ausbildungen liegt im Zusammenhang mit dem Hochschulzugangs- und 
dem Hochschulzulassungsrecht bei den Ländern. Freiwilligendienste dienen nicht dem Ziel der
Fachkräfterekrutierung; sie sind arbeitsmarktneutral und es gilt das Verzweckungsverbot. 
BFD, FSJ und FÖJ werden als Lern- und Orientierungsdienste intensiv pädagogisch begleitet und stetig qualitativ 
weiterentwickelt. Die Zentralstellen und Träger in den Freiwilligendiensten und die Bildungszentren des Bundes 
beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beziehen in demokratischen Prozessen die
Interessen und Bedarfe der Freiwilligen in die inhaltliche Ausrichtung der Seminare ein. Die Bandbreite an
Seminarthemen ist entsprechend vielfältig und aktuell.  
Um freiwilliges Engagement in seiner breiten Vielfalt noch besser zu ermöglichen, wird die Bundesregierung 
zudem in dieser Legislaturperiode eine neue Engagementstrategie des Bundes verabschieden. Diese wird in enger 
Abstimmung mit der Zivilgesellschaft entwickelt und soll eine Richtschnur der Engagementpolitik des Bundes in 
den kommenden Jahren sein.  
Die Bundesregierung pflichtet der Kommission bei, dass die Aufnahme und Ausübung von freiwilligem
Engagement unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildungshintergrund oder sozio-ökonomischem Status
möglich sein muss. Hier hat unter anderem der Deutsche Freiwilligensurvey 2019 Defizite aufgezeigt. Der
Bundesregierung ist es ein Anliegen, mögliche Zugangshürden zu freiwilligem Engagement zu erkennen und abzubauen. 
Der Vierte Engagementbericht an den Deutschen Bundestag mit dem Schwerpunkt „Zugangschancen zum
freiwilligen Engagement“ kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.  
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass freiwillig Engagierte durch begleitende
Beratung unterstützt werden sollen. Zu diesem Zweck bietet auch die im Jahr 2020 gegründete Deutsche Stiftung für 
Engagement und Ehrenamt eine Vielzahl verschiedener Service- und Förderangebote an. Die Bundesregierung 
stimmt mit der Kommission auch darin überein, dass eine moderne Anerkennungskultur neben der Würdigung 
und Sichtbarmachung durch Preise oder öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auch Formen der materiellen
Anerkennung umfasst – wie beispielsweise die Ehrenamtspauschale oder die Übungsleiterpauschale. 
Die Bundesregierung nimmt die Empfehlung des 17. Kinder- und Jugendberichts für eine stärkere Öffnung der 
Mehrgenerationenhäuser für Jugendliche zur Kenntnis. Gleichwohl bieten Mehrgenerationenhäuser als
Begegnungsorte bereits jetzt die Möglichkeit generationenübergreifenden Engagements. Über zielgruppenorientierte 
Angebote für verschiedene Altersklassen hinaus arbeiten alle Häuser mit einer Zielrichtung: Sie wollen
Begegnungen zwischen den Generationen außerhalb der Familie ermöglichen, den Austausch fördern und Beziehungen 
entstehen und wachsen lassen. Mit ihrem „Offenen Treff“ und ihren leicht zugänglichen Angeboten laden die 
Mehrgenerationenhäuser Jung und Alt zum Vorbeikommen und Mitmachen ein und ermöglichen damit die
Teilhabe der Menschen in ihren Nachbarschaften. Dazu zählt sowohl die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
beziehungsweise an der Gemeinschaft als auch die Mitwirkung an politischen oder anderen Willensbildungs- und 
Entscheidungsprozessen vor Ort – dies gilt ausdrücklich auch für Jugendliche. Um Abwanderung zu vermeiden 
und zukunftsfest zu sein, müssen Kommunen gerade für junge Menschen attraktiv bleiben.
Mehrgenerationenhäuser tragen mit ihren Angeboten im Handlungsfeld „Jugendgerechte Gesellschaft“ unter anderem mit
Jugendparlamenten und Jugendsozialarbeit dazu bei, dass Jugendliche mit ihren Bedürfnissen gehört werden,
mitgestalten können und sich nachhaltig vor Ort verwurzeln.
Die Herausforderungen für die Demokratie und die politische Bildung sind seit dem 16. Kinder- und
Jugendbericht aus dem Jahr 2020 (Thema: „Demokratische Bildung im Kindes- und Jugendalter“) weiter gestiegen. Die 
Bundesregierung ist weiterhin fest davon überzeugt, dass die Orientierung junger Menschen an demokratischen 
Werten und die Entwicklung kritischer Urteilskraft das vornehmste Ziel politischer Bildung ist und sie bekennt 
sich deutlich zu einer unverzichtbaren, an Demokratie und Menschenrechten orientierten politischen Bildung. 
Entsprechend setzt die Bundesregierung eine Priorität auf die Demokratiebildung ab dem frühen Kindesalter und 
auf die Aufklärung junger Menschen über ihre Rechte.  
Aktuelle Schwerpunkte liegen auf Jugendbegegnungen, auf Austausch und Erinnerungsarbeit sowie auf
Angeboten, die sich mit Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Diskriminierungsformen
auseinandersetzen. Der Bund fördert diese Angebote mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes – im
Schulterschluss mit dem Programm „Demokratie leben!“. Ab dem 1. Januar 2025 startet das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ in seine dritte Förderperiode.  
Die Bundesregierung fördert darüber hinaus verschiedene Projekte aus dem Kabinettausschuss zur Bekämpfung 
von Rechtsextremismus und Rassismus im Zeitraum 2021 bis 2024, die auch das Engagement junger Menschen 
gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unterstützen. Außerdem gibt es Förderlinien im
Bundesprogramm „Jugend erinnert“ zur Aufarbeitung des NS-Terrors sowie zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die
zugleich der Stärkung des Demokratiebewusstseins dienen. 
Die Regelförderung der bundeszentralen Träger der politischen Kinder- und Jugendbildung aus dem Kinder- und 
Jugendplan des Bundes wurde im Anschluss an den 16. Kinder- und Jugendbericht angehoben. Mit Hilfe dieser 
Steigerungen können aktuelle Fachthemen wie die Zukunft von Bildungsstätten, die Gewinnung von Fachkräften, 
die Entwicklung curriculer Inhalte für die politische Kinder- und Jugendbildung und die Inklusion besser verfolgt 
werden. In der außerschulischen politischen Kinder- und Jugendbildung ist es ein konstitutives Prinzip, dass die 
jungen Menschen über die Inhalte und Schwerpunkte der Bildungsmaßnahmen mitentscheiden können. Sie teilt 
damit den in § 11 SGB VIII kodifizierten Förderauftrag der Kinder- und Jugendarbeit, wonach die Angebote „an 
den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur
Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und 
hinführen sollen“.  
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass Phänomene gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit äußerst ernst zu nehmen sind. Mit dem Anliegen, junge Menschen in ihrer Resilienz gegen jede 
Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu stärken, wurde im Bundesprogramm 
„Respekt Coaches“ seit 2018 bundesweit an Schulen bereits viel erreicht. Das Programm hat sich darin bewährt, 
auf aktuelle gesellschaftliche Bedarfe zu reagieren (zum Beispiel religiös begründeter Extremismus,
Rechtsextremismus, Verschwörungsideologien im Rahmen der COVID-19-Pandemie). Zuletzt lag der Schwerpunkt der 
Maßnahmen auf der Prävention von Antisemitismus. Es konnte auch gezeigt werden, wie wichtig die Funktion 
der Respekt Coaches als Brücke zwischen Schule und außerschulischen Bildungsträgern ist. Die entstandenen 
Kooperationen und Kompetenzen sind auch für den Ganztag und das Startchancen-Programm relevant. Die
Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der Unterstützungsbedarf für solche Angebote weiter steigen wird, etwa 
bezüglich des Nahost-Konflikts.  
So wie die immer vielfätiger zusammengesetzte junge Generation entwickelt sich auch die Landschaft der Träger 
der politischen Kinder- und Jugendbildung weiter. Neue Träger mit neuen Akteurinnen und Akteuren entstehen 
und werden Teil der etablierten Verbände. Die Bundesregierung begrüßt diese Diversifizierung und fördert sie 
unter anderem mit dem aus dem Kinder- und Jugendplan unterstützen Programm „Neue Bündnisse, neue Wege“, 
in dem Träger der politischen Bildung mit muslimischem Hintergrund an die Bundesförderung herangeführt
werden.  
Auch die europäische und internationale Jugendarbeit leistet unentbehrliche Beiträge für eine individuelle und 
gesellschaftliche Entwicklung, die Offenheit, Engagement und demokratisches Miteinander in der
Zivilgesellschaft erhalten und fördern: Internationale Jugendarbeit bildet, ermöglicht kulturelle Öffnung, verhindert das
Abgleiten in Extremismen und stärkt darüber hinaus länderübergreifende Netzwerke demokratischer
Zusammenarbeit. Sie ist ein wichtiger Teil der Jugendpolitik der Bundesregierung und ermöglicht jungen Menschen, sich mit 
Altersgenossinnen und Altersgenossen in anderen Ländern aktiv für Europa und Völkerverständigung, für
Solidarität und Demokratie einzusetzen und sich zugleich kritisch mit demokratiefeindlichen Entwicklungen auch mit 
jungen Menschen in anderen Ländern kritisch auseinanderzusetzen.
Auch hinsichtlich der Kinderrechtebildung ist die Bundesregierung unterstützend aktiv, unter anderem mit
altersgerechten Publikationen und einer mobilen Kinderrechte-Ausstellung, welche seit 2024 von Gemeinden, Schulen, 
Kitas und Vereinen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgeliehen werden kann. 
4 Die Beteiligung junger Menschen am Kinder- und Jugendbericht 
In den Kinder- und Jugendberichten der Bundesregierung sollen die unterschiedlichen Gruppen und Perspektiven 
junger Menschen berücksichtigt werden. Dies kann grundsätzlich in allen Phasen der Berichtserstellung
geschehen. Darüber hinaus sollen junge Menschen über verschiedene Formate auch direkt eingebunden werden. Ihre 
erwünschte Beteiligung muss jedoch die spezifischen Bedingungen einer vertraulich arbeitenden Kommission 
und die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Daraus ergibt sich beispielsweise, dass den Bericht allein die 
Kommission schreibt und verantwortet.  
Bei der Erstellung des 17. Kinder- und Jugendberichts wurde großer Wert auf eine umfängliche Beteiligung junger 
Menschen gelegt. Um Einblicke in die Bedürfnisse, Sichtweisen und die aktuelle Lebenssituation junger
Menschen zu gewinnen, führte die Kommission Beteiligungsworkshops mit ausgewählten Zielgruppen und ein
Hearing mit engagierten jungen Menschen durch. Bemerkenswert viele Rückmeldungen erhielt sie zudem über ein 
bundesweites Beteiligungsverfahren, das unter dem Motto „Nicht über uns ohne uns!“ mithilfe eines Workshop-
Leitfadens von Fachkräften und selbstorganisierten Gruppen vor Ort umgesetzt wurde. Insgesamt hat die
Kommission 5.381 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen beteiligt. Darüber 
hinaus gab sie eine umfangreiche Sekundärauswertung bereits stattgefundener Beteiligungsprozesse in Auftrag 
und berücksichtigte deren Ergebnisse.  
Die Bundesregierung würdigt diese breite Einbeziehung der Themen, Erwartungen und Wünsche junger
Menschen bei der Erstellung des Berichts ausdrücklich und bedankt sich bei allen Kindern, Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen, die sich in die unterschiedlichen Formate eingebracht haben. Die ausführliche, wertschätzende und 
systematische Berücksichtigung ihrer Perspektiven im 17. Kinder- und Jugendbericht ist beispielhaft für die
Haltung, mit der junge Menschen an (Sozial-)Berichterstattungen beteiligt werden sollten. 
Das Bundesjugendministerium wird die Erfahrungen, die mit der Beteiligung junger Menschen an der Erstellung 
der letzten Kinder- und Jugendberichte gesammelt wurden, systematisch auswerten, um künftige Erfordernisse 
zu schlussfolgern. 
5 Schlussbemerkungen 
Um die Rahmenbedingungen für die Lebenslagen junger Menschen und die Leistungsfähigkeit der Kinder- und 
Jugendhilfe zu verbessern, benötigt die Bundesregierung aussagekräftige Analysen und fundierte Vorschläge. 
Kinder- und Jugendberichte geben wichtige Impulse, die über die Legislaturperiode hinaus Wirkung entfalten. 
Sie sind regelmäßig Gegenstand fachpolitischer Diskurse von Bund, Ländern und Kommunen, von Wissenschaft 
und Fachpraxis.  
Aus Sicht der Bundesregierung liefert der 17. Kinder- und Jugendbericht wertvolle Befunde zur Lage der jungen 
Generation und bietet eine hervorragende Grundlage für die Bearbeitung vielfältiger wissenschaftlicher Fragen – 
unterstützt durch die konsequente Bezugnahme auf frühere Kinder- und Jugendberichte und weitere Berichte auf 
Bundesebene. Als Gesamtbericht bietet sich der 17. Kinder- und Jugendbericht auch als ein Nachschlagewerk 
über die Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe an. Gleichzeitig leistet er einen sowohl pointierten 
als auch differenzierten Beitrag zum Diskurs über die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe 
und die Handlungserfordernisse einer zeitgemäßen sowie kinder- und jugendgerechten Politik. 
Die Bundesregierung dankt der unabhängigen und ehrenamtlichen Sachverständigenkommission für die
Ausarbeitung des 17. Kinder- und Jugendberichts. Er entstand unter Leitung von Professorin Dr. Karin Böllert zwischen 
Juni 2022 und März 2024 in einem ausgesprochen arbeitsintensiven Prozess, unterstützt durch Gespräche mit 
Expertinnen und Experten, durch verschiedene Hearings und Expertisen sowie unter umfänglicher Beteiligung 
von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.  
Ihren Dank richtet die Bundesregierung auch an die Geschäftsstelle beim Deutschen Jugendinstitut, die unter 
Leitung von Professor Dr. Jens Pothmann die Kommissionsarbeit mit reicher Erfahrung und bewährter Sorgfalt 
organisiert und unterstützt hat.
Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen 
und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe  
– 17. Kinder- und Jugendbericht – 
Inhal tsverzeichnis  
 Seite 
Mitglieder der Kommission .........................................................................  38 
Vorwort der Vorsitzenden ...........................................................................  39 
Zusammenfassung ........................................................................................  47 
1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen des Jungseins .............  83 
1.1 Globale Dynamisierung .................................................................  87 
1.1.1 Das Pandemiegeschehen und dessen (Be)Deutungen ....................  87 
1.1.1.1 Schon vergessen? ...........................................................................  87 
1.1.1.2 Unterschiedliche Deutungsmuster .................................................  88 
1.1.1.3 Schwerpunktsetzungen der Forschung...........................................  89 
1.1.1.4 Konzentration des Aufwachsens auf Familie und private 
Verantwortung ...............................................................................  89 
1.1.2 Flucht .............................................................................................  91 
1.1.2.1 Flucht hat vielfältige Gründe .........................................................  91 
1.1.2.2 Geflüchtete Menschen verteilen sich unterschiedlich in 
Deutschland ...................................................................................  92 
1.1.2.3 Deutschland ist stärker in der Realität globaler 
Fluchtmigration angekommen .......................................................  92 
1.1.2.4 Integration ist keine Einbahnstraße ................................................  93 
1.1.2.5 Die Mehrheit der Bevölkerung sieht (Flucht-)Migration 
nach Deutschland positiver, als die Politik zu glauben 
scheint ............................................................................................  93 
1.1.2.6 Aus Fehlern und Mut lernen – Wege in eine gerechtere und 
nachhaltigere Zukunft für alle ........................................................  94 
1.1.3 Ohne Selbstverständlichkeit von Frieden ......................................  97 
1.1.4 Klimagerechtigkeit .........................................................................  100 
1.1.5 Digitalität, Digitalisierung und Mediatisierung .............................  103 
1.1.5.1 Digitale Souveränität .....................................................................  104 
1.1.5.2 Digitale Ungleichheit .....................................................................  105 
1.1.5.3 Digitalisierung und Demokratie .....................................................  105 
1.1.5.4 Digitale Inklusion ..........................................................................  106 
1.1.5.5 Digitalisierung und Klimagerechtigkeit .........................................  106 
1.1.5.6 Digitalität, Digitalisierung und Mediatisierung: 
Perspektiven ...................................................................................  106
Seite 
1.1.6 Demokratiefeindlichkeit ................................................................  107 
1.1.6.1 Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit setzt die 
Demokratie unter Druck ................................................................  107 
1.1.6.2 Extremismus als besonderer antidemokratischer Faktor ................  108 
1.1.6.3 Aktuelle Tendenzen im rechten Spektrum .....................................  109 
1.2 Gesellschaftlicher Wandel und soziale Ungleichheiten .................  110 
1.2.1 Diversität in der bundesdeutschen Gesellschaft .............................  110 
1.2.1.1 Diversität in der objektiven Zusammensetzung der 
bundesdeutschen Bevölkerung .......................................................  112 
1.2.1.2 Diversität in den Selbstbildern der bundesdeutschen 
Bevölkerung ...................................................................................  115 
1.2.2 Räumliche Disparitäten ..................................................................  121 
1.2.2.1 Analysen sozialräumlicher Disparitäten ........................................  122 
1.2.2.2 Aufwachsen in regionaler Ungleichheit – räumlich 
abgehängt und arm?! ......................................................................  123 
1.2.3 Demografischer Wandel ................................................................  125 
1.2.3.1 Aktuelle Entwicklungen und Kennzahlen des 
demografischen Wandels ...............................................................  125 
1.2.3.2 Der demografische Wandel im Blick von Politik und 
Gesellschaft ....................................................................................  126 
1.2.4 Veränderungen der Arbeitswelt und Fachkräftemangel ................  128 
1.2.4.1 Veränderungen in der Arbeitswelt .................................................  128 
1.2.4.2 Arbeits- und Stellenmarkt – der Fachkräftemangel als eine 
weitere gesellschaftliche Krise ......................................................  128 
1.2.4.3 Geteilte Chancen für Jugendliche und junge Erwachsene 
aufgrund der sich verändernden Arbeitswelt .................................  131 
1.2.4.4 Fazit ...............................................................................................  132 
1.3 Schlussfolgerung: Gerechtigkeit und Teilhabe ermöglichen .........  132 
2 Jungsein heute ..............................................................................  138 
2.1 Lebensphasen des Aufwachsens ....................................................  139 
2.1.1 Kindheiten heute ............................................................................  139 
2.1.1.1 Diskursive Muster ..........................................................................  140 
2.1.1.2 Trends in den zurückliegenden Kinder- und Jugendberichten .......  141 
2.1.1.3 Kinder und Kindheiten in der Kindheitsforschung ........................  143 
2.1.1.4 Kinder als Expert:innen .................................................................  144 
2.1.1.5 Diskussionen über Kinder und Kindheiten ....................................  144 
2.1.2 Jugenden heute ...............................................................................  145 
2.1.2.1 Trends in zurückliegenden Kinder- und Jugendberichten..............  146 
2.1.2.2 Jugend und Jugenden in der Jugendforschung ...............................  149 
2.1.2.3 Diskussionen über Jugendliche und Jugenden ...............................  152
 Seite 
2.1.3 Junge Erwachsene heute ................................................................  154 
2.1.3.1 Trends in zurückliegenden Kinder- und Jugendberichten..............  155 
2.1.3.2 Junge Erwachsene in der Jugendforschung ...................................  156 
2.1.3.3 Konzeptionelle bzw. theoretische Rahmungen ..............................  156 
2.1.3.4 Heterogene Thematisierungen .......................................................  157 
2.1.3.5 Diffuse Bezüge ..............................................................................  158 
2.1.3.6 Exkurs zu den Sichtweisen junger Erwachsener ............................  158 
2.2 Jungsein im gesellschaftlichen Wandel und in sozialen 
Unsicherheiten ...............................................................................  164 
2.2.1 Jungsein – Perspektiven junger Menschen ....................................  164 
2.2.1.1 Grundlagen.....................................................................................  164 
2.2.1.2 Die Bedeutung von Familie und Freund:innen im Leben 
junger Menschen ............................................................................  165 
2.2.1.3 Freizeitgestaltung junger Menschen ..............................................  165 
2.2.1.4 Zivilgesellschaftliches Engagement junger Menschen ..................  166 
2.2.1.5 Perspektiven auf Bildung und Bildungswesen ...............................  166 
2.2.1.6 Psychische Gesundheit junger Menschen ......................................  168 
2.2.1.7 Herausforderungen und Diskriminierungserfahrungen 
junger Menschen durch geschlechtliche und sexuelle 
Diversität ........................................................................................  168 
2.2.1.8 Erfahrungen junger Menschen mit Flucht- und 
Migrationshintergrund: Herausforderungen im 
Asylverfahren und im Alltagsleben ...............................................  170 
2.2.1.9 Gesellschaftliche und globale Krisen aus der Perspektive 
junger Menschen ............................................................................  171 
2.2.1.10 Beteiligung und Teilhabechancen junger Menschen .....................  173 
2.2.1.11 Junge Menschen als Adressat:innen der Kinder- und 
Jugendhilfe .....................................................................................  178 
2.2.2 Beteiligung junger Menschen am 17. Kinder- und 
Jugendbericht – Perspektiven der Kommission .............................  179 
2.2.2.1 Vorgehen ........................................................................................  179 
2.2.2.2 Erkenntnisse und Schlussfolgerungen ...........................................  182 
2.2.2.3 Reflexion der Rahmenbedingungen und des 
Beteiligungsprozesses ....................................................................  182 
2.2.2.4 Empfehlungen ................................................................................  183 
2.2.3 Jungsein in der Nicht-/Beteiligungsgesellschaft ............................  184 
2.2.3.1 Nicht-Beteiligung ...........................................................................  184 
2.2.3.2 Strukturelle Beteiligungsmöglichkeiten .........................................  185 
2.2.3.3 Fazit ...............................................................................................  190 
2.2.4 Jungsein in Armut ..........................................................................  192 
2.2.4.1 Hartnäckige Armutsquoten und die Notwendigkeit einer 
politischen Strategie zur Überwindung von Armut in 
Kindheit und Jugend ......................................................................  192
Seite 
2.2.4.2 Definition, Konzept und Bedarfsbemessung .................................  193 
2.2.4.3 Trends zum Thema „Armut“ in den vorangegangenen 
Kinder- und Jugendberichten .........................................................  195 
2.2.4.4 Perspektiven der Kindheits- und Jugendforschung ........................  196 
2.2.4.5 Kindergrundsicherung – ein nötiger Paradigmenwechsel ..............  197 
2.2.4.6 Fazit ...............................................................................................  198 
2.2.5 Jungsein in der Einwanderungsgesellschaft ...................................  199 
2.2.5.1 Zu- und Einwanderung als Thema bisheriger Kinder- und 
Jugendberichte ...............................................................................  199 
2.2.5.2 Lebensrealitäten und institutionelle Normen klaffen immer 
noch auseinander ............................................................................  200 
2.2.5.3 Deutschland ist gelebte Einwanderung – das gilt ganz 
besonders für junge Menschen .......................................................  201 
2.2.5.4 Bessere Chancen für alle durch mehr Einwanderung ....................  202 
2.2.5.5 Ankommen in der Einwanderungsgesellschaft – eine 
Aufgabe für alle, die in ihr leben ...................................................  203 
2.2.5.6 Diskriminierung junger Menschen in der 
Einwanderungsgesellschaft ............................................................  203 
2.2.5.7 Die Mehrheit junger Menschen lebt der Bevölkerung die 
Normalität der Einwanderungsgesellschaft vor .............................  207 
2.2.5.8 Kinder- und jugendpolitischer Handlungsbedarf ...........................  207 
2.2.6 Jungsein mit Behinderungen ..........................................................  207 
2.2.6.1 Anzahl junger Menschen mit Behinderungen in Deutschland .......  209 
2.2.6.2 Thematisierung von Behinderung in bisherigen Kinder- und 
Jugendberichten .............................................................................  211 
2.2.6.3 Lebenslagen junger Menschen mit Behinderungen .......................  212 
2.2.7 Jungsein in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt .......................  215 
2.2.7.1 Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt als Thema bisheriger 
Kinder- und Jugendberichte ...........................................................  215 
2.2.7.2 Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Deutschland ...................  217 
2.2.7.3 Aufwachsen in geschlechtlicher Vielfalt .......................................  218 
2.2.7.4 Aufwachsen in sexueller Vielfalt ...................................................  221 
2.2.7.5 Fazit ...............................................................................................  222 
2.2.8 Jungsein in religiöser und weltanschaulicher Vielfalt ...................  223 
2.2.8.1 Thematisierung von Religion in bisherigen Kinder- und 
Jugendberichten .............................................................................  224 
2.2.8.2 Studienlage zu Religiosität und religiöser Wirklichkeit im 
Leben junger Menschen .................................................................  225 
2.2.8.3 Zusammenfassung .........................................................................  226 
2.2.9 Jungsein in Ostdeutschland ............................................................  226 
2.2.9.1 Rückblick auf vorangegangene Kinder- und Jugendberichte ........  227 
2.2.9.2 Junge Ostdeutsche – Lebensbedingungen und 
Zukunftsperspektiven .....................................................................  228 
2.2.9.3 Kinder der Transformation? ...........................................................  230
 Seite 
2.2.9.4 Politische Sichtweisen und Einstellungen junger Menschen 
in Ostdeutschland ...........................................................................  230 
2.2.9.5 Herausforderungen .........................................................................  231 
2.2.10 Jungsein in Stadt und Land ............................................................  232 
2.2.10.1 Rückblick auf vorangegangene Kinder- und Jugendberichte ........  234 
2.2.10.2 Leben in der Stadt ..........................................................................  235 
2.2.10.3 Stadtgestaltung für Kinder und Jugendliche ..................................  236 
2.2.10.4 Leben auf dem Land ......................................................................  237 
2.2.10.5 Handlungsoptionen im ländlichen Raum .......................................  239 
2.2.10.6 Fazit ...............................................................................................  239 
2.2.11 Jungsein und Dynamiken der Gewalt ............................................  239 
2.2.11.1 Jungsein und Dynamiken der Gewalt – zentrale Thesen 
früherer Kinder- und Jugendberichte .............................................  240 
2.2.11.2 Erleben von Gewalt und Gewaltbereitschaft .................................  241 
2.2.11.3 Jungsein und Dynamiken der Gewalt – Schlussfolgerungen 
und Herausforderungen ..................................................................  247 
2.2.12 Jungsein in einer Demokratie unter Druck ....................................  248 
2.2.12.1 Forschungsstand und Situation junger Menschen ..........................  248 
2.2.12.2 Demokratieförderung und die Kinder- und Jugendberichte ...........  249 
2.2.12.3 Demokratische Bildung und Demokratiefeindlichkeit ...................  250 
2.3 Jungsein in dynamischen und unsicheren Zeiten ...........................  251 
2.3.1 Jungsein nach der Pandemie ..........................................................  251 
2.3.1.1 Referenz auf frühere Kinder- und Jugendberichte .........................  252 
2.3.1.2 Forschungsstand und Situation junger Menschen ..........................  252 
2.3.1.3 Befunde und Erkenntnisse – Schlussfolgerungen für den 
Umgang mit jungen Menschen ......................................................  254 
2.3.1.4 Schlussfolgerungen für eine nachhaltige Krisenpolitik .................  259 
2.3.2 Jungsein und globale Fluchtmigration ...........................................  260 
2.3.2.1 Wie viele geflüchtete junge Menschen leben in 
Deutschland? ..................................................................................  260 
2.3.2.2 Flucht als Thema bisheriger Kinder- und Jugendberichte .............  261 
2.3.2.3 Defensive Haltungen und Defizitorientierungen gegenüber 
jungen Geflüchteten .......................................................................  262 
2.3.2.4 Unbegleitete minderjährige Geflüchtete – oft, aber nicht 
mehrheitlich traumatisiert ..............................................................  264 
2.3.2.5 Begleitete junge Menschen und Familien – eine in vielerlei 
Hinsicht heterogene Gruppe von Menschen ..................................  264 
2.3.2.6 Fluchtmigration als gesellschaftliche Chance – Wege in eine 
inklusive Gesellschaft ....................................................................  266
Seite 
2.3.3 Jungsein in Zeiten kriegerischer Bedrohungslagen ........................  267 
2.3.3.1 Bezüge zum Thema Krieg seit dem Achten Kinder- und 
Jugendbericht .................................................................................  268 
2.3.3.2 Studienlage.....................................................................................  269 
2.3.3.3 Schlussfolgerungen für die Kinder- und Jugendhilfe .....................  274 
2.3.4 Jungsein in einer digitalisierten Welt und mediatisierten 
Umwelten .......................................................................................  275 
2.3.4.1 Digitalisierung und Mediatisierung als Thema früherer 
Kinder- und Jugendberichte ...........................................................  275 
2.3.4.2 Mediennutzung und Onlinehandeln von Kindern und 
Jugendlichen ..................................................................................  276 
2.3.4.3 Perspektiven auf das Aufwachsen von Kindern und 
Jugendlichen in 
(post-)digitalen Lern- und Lebenswelten .......................................  278 
2.3.5 Jungsein in einer alternden Gesellschaft ........................................  279 
2.3.5.1 Demografischer Wandel in zurückliegenden Kinder- und 
Jugendberichten .............................................................................  280 
2.3.5.2 Aufwachsen im demografischen Wandel ......................................  281 
2.3.5.3 Perspektiven ...................................................................................  284 
2.3.6 Jungsein in Zeiten des Klimawandels ............................................  284 
2.3.6.1 Bezüge zum Thema Klimawandel seit dem Achten Kinder- 
und Jugendbericht ..........................................................................  284 
2.3.6.2 Folgen des Klimawandels und Perspektiven von jungen 
Menschen .......................................................................................  285 
2.3.6.3 Klimawandel, Perspektiven von jungen Menschen vor dem 
Hintergrund von Diversität ............................................................  289 
2.3.6.4 Schlussfolgerungen für die Kinder- und Jugendhilfe .....................  289 
3 Adressat:innen, Strukturen, Angebote und Auftrag der 
Kinder- und Jugendhilfe .............................................................  291 
3.1 Kinder- und Jugendhilfe und Gesellschaft .....................................  294 
3.1.1 Kinder- und Jugendhilfe, globale Dynamiken und 
gesellschaftliche Entwicklungen ....................................................  294 
3.1.2 Kinder- und Jugendhilfe und die Gestaltung von 
Gesellschaft ....................................................................................  296 
3.2 Gesetzlicher Auftrag und rechtliche Grundlagen ...........................  297 
3.2.1 Gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ........................  297 
3.2.2 Entwicklungslinien der rechtlichen Grundlagen – 
Veränderungen und Dynamiken ....................................................  298 
3.2.3 Das KJSG und die SGB VIII-Reform – wesentliche 
Änderungen ....................................................................................  299
 Seite 
3.2.4 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind 
Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe! ................................  300 
3.2.5 Gesetzlicher Auftrag und rechtliche Grundlagen der Kinder- 
und Jugendhilfe im Wandel ...........................................................  302 
3.3 Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe .................................  302 
3.3.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  303 
3.3.2 Veränderte und erweiterte Adressierungsprozesse ........................  305 
3.3.3 Veränderungen im Spiegel empirischer Daten und Statistiken ......  307 
3.3.4 Fazit ...............................................................................................  310 
3.4 Trägerstrukturen und Organisationsentwicklung ...........................  311 
3.4.1 Trägerstrukturen und ihre Pluralität im Kontext von 
Korporatismus und Subsidiaritätsprinzip .......................................  311 
3.4.2 Herausforderungen für die Weiterentwicklung von 
Trägerstrukturen und die Organisationsentwicklung in einer 
diversen Gesellschaft .....................................................................  316 
3.5 Personelle Ressourcen ...................................................................  318 
3.5.1 Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe ....................................  318 
3.5.1.1 Aktuelle Situation und Veränderungen in den Arbeitsfeldern .......  319 
3.5.1.2 Aktuelle Trends und Herausforderungen .......................................  322 
3.5.2 Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe .........................  327 
3.5.2.1 Ausgangslage......................................................................................  327 
3.5.2.2 Lösungsansätze: Dem wachsenden Fachkräftemangel begegnen! ...  331 
3.5.2.3 Konsequenzen ................................................................................  336 
3.5.3 Ehrenamtliche und zivilgesellschaftliches Engagement ................  337 
3.5.3.1 Gesamtgesellschaftliche Wirkung des Engagements – 
Demokratiebildung – Auftrag des § 1 SGB VIII ...........................  339 
3.5.3.2 Aktuelle Themen und Trends .........................................................  340 
3.5.3.3 Auswirkungen der Krisenlagen auf das Ehrenamt .........................  341 
3.5.3.4 Fazit ...............................................................................................  343 
3.5.4 Freiwilligendienste .........................................................................  344 
3.5.4.1 Aktuelle Themen und Entwicklungen............................................  344 
3.5.4.2 Herausforderungen .........................................................................  346 
3.5.4.3 Fazit ...............................................................................................  347 
3.6 Finanzierungsstrukturen und finanzielle Ressourcen .....................  347 
3.6.1 Verantwortlichkeiten und Aufgaben ..............................................  347 
3.6.2 Ausgaben- und Finanzierungsentwicklung ....................................  348 
3.6.3 Ausgaben des Bundes, der Länder und der Kommunen ................  352 
3.6.4 Herausforderungen und Perspektiven ............................................  354
Seite 
3.7 Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe .............................  355 
3.7.1 Digitalisierung und Mediatisierung in den Arbeitswelten der 
Kinder- und Jugendhilfe ................................................................  355 
3.7.2 Digitalisierung in Handlungsfeldern und Aufgabenbereichen 
der Kinder- und Jugendhilfe ..........................................................  356 
3.7.3 Konzeptionelle Perspektiven und fachpolitische 
Konsequenzen ................................................................................  361 
3.8 Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe ...................................  361 
3.8.1 Beteiligung als zentrales Prinzip ....................................................  361 
3.8.2 Beteiligungsrechte im SGB VIII ....................................................  362 
3.8.3 Theoretische Herleitungen .............................................................  364 
3.8.4 Praktische Umsetzung ....................................................................  364 
3.8.5 Beteiligung in den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe ..........  365 
3.8.6 Fazit ...............................................................................................  366 
3.9 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ........................................  366 
3.9.1 Kinder- und Jugendarbeit ...............................................................  366 
3.9.1.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  367 
3.9.1.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  367 
3.9.1.3 Empirische Daten zur Kinder- und Jugendarbeit ...........................  368 
3.9.1.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  369 
3.9.1.5 Fazit ...............................................................................................  373 
3.9.2 Jugendsozialarbeit ..........................................................................  373 
3.9.2.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  374 
3.9.2.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  374 
3.9.2.3 Empirische Daten zur Jugendsozialarbeit ......................................  375 
3.9.2.4 Stand und aktuelle Entwicklungen .................................................  377 
3.9.2.5 Herausforderungen und Schlussfolgerungen .................................  378 
3.9.3 Schulsozialarbeit ............................................................................  380 
3.9.3.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  380 
3.9.3.2 Stand und aktuelle Entwicklungen .................................................  380 
3.9.3.3 Empirische Daten zur Schulsozialarbeit ........................................  381 
3.9.3.4 Aktuelle Trends und Herausforderungen .......................................  382 
3.9.3.5 Fazit ...............................................................................................  384 
3.9.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ......................................  384 
3.9.4.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  385 
3.9.4.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  385 
3.9.4.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  386 
3.9.4.4 Fazit ...............................................................................................  387
 Seite 
3.9.5 Förderung der Erziehung in der Familie ........................................  387 
3.9.5.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  387 
3.9.5.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  387 
3.9.5.3 Empirische Daten zur Förderung der Erziehung in der Familie ....  388 
3.9.5.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  389 
3.9.5.5 Fazit ...............................................................................................  391 
3.9.6 Frühe Hilfen ...................................................................................  391 
3.9.6.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  392 
3.9.6.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  392 
3.9.6.3 Empirische Daten zu Frühen Hilfen...............................................  393 
3.9.6.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  394 
3.9.6.5 Fazit ...............................................................................................  396 
3.9.7 Kindertagesbetreuung bis ins Grundschulalter ..............................  396 
3.9.7.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  396 
3.9.7.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  397 
3.9.7.3 Empirische Daten ...........................................................................  398 
3.9.7.4 Stand: Kindertageseinrichtungen ...................................................  399 
3.9.7.5 Aktuelle Entwicklungen: Kindertageseinrichtungen .....................  401 
3.9.7.6 Stand: Ganztägige Angebotsformate im Grundschulalter ..............  402 
3.9.7.7 Aktuelle Entwicklungen: ganztägige Angebotsformate 
im Grundschulter ...........................................................................  404 
3.9.7.8 Fazit ...............................................................................................  404 
3.9.8 Hilfen zur Erziehung ......................................................................  405 
3.9.8.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  405 
3.9.8.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  406 
3.9.8.3 Empirische Daten zu den Hilfen zur Erziehung .............................  406 
3.9.8.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  410 
3.9.8.5 Fazit und Schlussfolgerungen ........................................................  413 
3.9.9 Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit 
seelischer Behinderung oder drohender seelischer 
Behinderung ...................................................................................  414 
3.9.9.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  414 
3.9.9.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  415 
3.9.9.3 Empirische Daten zu den Eingliederungshilfen .............................  416 
3.9.9.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  416 
3.9.9.5 Fazit ...............................................................................................  417 
3.9.10 Hilfen für junge Volljährige ...........................................................  418 
3.9.10.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  418 
3.9.10.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  418 
3.9.10.3 Empirische Daten zu Hilfen für Junge Volljährige ........................  419 
3.9.10.4 Stand und Entwicklung ..................................................................  420 
3.9.10.5 Zukunftsthemen .............................................................................  420
Seite 
3.9.10.6 Fazit ...............................................................................................  421 
3.10 Weitere Aufgaben und Verfahren der Kinder- und 
Jugendhilfe .....................................................................................  422 
3.10.1 Förderung der Zusammenarbeit mit 
Selbstvertretungsorganisationen ....................................................  422 
3.10.1.1 Erfahrungen von Selbstvertretungsorganisationen ........................  423 
3.10.1.2 Perspektiven der Förderung und Zusammenarbeit mit 
Selbstvertretungsorganisationen ....................................................  424 
3.10.1.3 Ausblick .........................................................................................  425 
3.10.2 Ombudschaft ..................................................................................  426 
3.10.2.1 Gute Gesetze genügen nicht ...........................................................  426 
3.10.2.2 Mögliche Gründe für Abweichungen zwischen 
Gesetzesständen und Umsetzungspraktiken ..................................  427 
3.10.2.3 Der Ansatz von Jugendhilfe-Ombudsstellen ..................................  427 
3.10.2.4 Herausforderungen und Perspektiven ............................................  428 
3.10.3 Gefährdungseinschätzung ..............................................................  429 
3.10.3.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  429 
3.10.3.2 Beschreibung des Aufgabenbereichs .............................................  429 
3.10.3.3 Empirische Daten zu Kindeswohlgefährdungen ............................  430 
3.10.3.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  432 
3.10.3.5 Fazit ...............................................................................................  432 
3.10.4 Hilfeplanung ..................................................................................  433 
3.10.4.1 Rechtliche Grundlagen und Verständnis von Hilfeplanung ...........  433 
3.10.4.2 Empirische Daten zu Gründen der Beendigung von Hilfen ...........  434 
3.10.4.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  435 
3.10.4.4 Fazit ...............................................................................................  436 
3.10.5 Inobhutnahme ................................................................................  436 
3.10.5.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  436 
3.10.5.2 Empirische Daten zu Inobhutnahmen ............................................  437 
3.10.5.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  438 
3.10.5.4 Fazit ...............................................................................................  439 
3.10.6 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen .................  439 
3.10.6.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  440 
3.10.6.2 Empirische Befunde zu Schutzkonzepten ......................................  441 
3.10.6.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  441 
3.10.6.4 Fazit ...............................................................................................  442 
3.10.7 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten ....................  443 
3.10.7.1 Rechtliche Grundlagen und Aufgaben ...........................................  443 
3.10.7.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  443 
3.10.7.3 Fazit ...............................................................................................  445
 Seite 
3.10.8 Jugendhilfe im jugendstrafrechtlichen Verfahren ..........................  445 
3.10.8.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  446 
3.10.8.2 Beschreibung des Arbeitsfelds .......................................................  446 
3.10.8.3 Empirische Daten zu Jugendhilfen im Strafverfahren ...................  447 
3.10.8.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  447 
3.10.8.5 Fazit ...............................................................................................  448 
3.10.9 Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften ......  449 
3.10.9.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  449 
3.10.9.2 Empirische Hinweise .....................................................................  450 
3.10.9.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  451 
3.10.9.4 Zukunftsthemen .............................................................................  452 
3.10.9.5 Fazit ...............................................................................................  453 
3.10.10 Adoption ........................................................................................  454 
3.10.10.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  454 
3.10.10.2 Empirische Daten zu Adoptionen ..................................................  455 
3.10.10.3 Fazit ...............................................................................................  457 
3.10.11 Qualität ..........................................................................................  458 
3.10.11.1 Gesetzliche Rahmungen.................................................................  459 
3.10.11.2 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und 
Jugendhilfe .....................................................................................  460 
3.10.11.3 Herausforderungen .........................................................................  465 
3.10.12 Jugendhilfeplanung ........................................................................  465 
3.10.12.1 Auftrag und rechtliche Grundlagen................................................  466 
3.10.12.2 Entwicklung und Stand der Jugendhilfeplanung............................  466 
3.10.12.3 Herausforderungen für die Jugendhilfeplanung .............................  467 
3.10.12.4 Fazit und Schlussfolgerungen ........................................................  470 
3.10.13 Kooperation ...................................................................................  470 
3.10.13.1 Felder der Zusammenarbeit mit Akteur:innen außerhalb der 
Kinder- und Jugendhilfe ................................................................  472 
3.10.13.2 Fazit: Kooperation als Herausforderung ........................................  474 
3.11 Kinder- und Jugend(hilfe)politik ...................................................  474 
3.11.1 Nationale Kinder- und Jugendpolitiken .........................................  474 
3.11.1.1 Rechtliche Grundlagen...................................................................  475 
3.11.1.2 Entwicklung ...................................................................................  475 
3.11.1.3 Aktueller Stand der Kinder- und Jugendpolitik .............................  476 
3.11.1.4 Fazit ...............................................................................................  478 
3.11.2 Europäische und Internationale Kinder- und Jugendpolitiken .......  479 
3.11.2.1 Unterschiedliche Verständnisse von Jugendpolitik .......................  479 
3.11.2.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen .....................................  483 
3.11.2.3 Fazit ...............................................................................................  486
 Seite 
3.11.3 Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendhilfe ......................  487 
3.11.3.1 Modelle und Programme der Demokratieförderung ......................  488 
3.11.3.2 Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ..........................................  490 
3.12 Herausgeforderte Kinder- und Jugendhilfe – (K)eine 
Bilanzierung ...................................................................................  491 
4 Leitlinien: Jung sein können mit Zuversicht und Vertrauen – 
was Kinder- und Jugendhilfe vertrauenswürdig macht ...........  494 
4.1 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist 
zuständig für alle jungen Menschen und Familien, aber nicht 
für alle gesellschaftlichen Probleme! .............................................  496 
4.2 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe orientiert 
sich in allen Bereichen am Recht auf gewaltfreies 
Aufwachsen! ..................................................................................  496 
4.3 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist 
verantwortlich für Partizipation und fördert das Engagement 
junger Menschen! ..........................................................................  496 
4.4 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist offen 
für Vielfalt und ermöglicht Teilhabe für alle! ................................  497 
4.5 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist eine 
verlässliche Infrastruktur und fordert diese ein! ............................  497 
4.6 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe beschreitet 
vielfältige Wege, um eine attraktive Arbeitgeberin zu sein! ..........  497 
4.7 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe handelt 
wissenschaftsbasiert und ist offen für neue Erkenntnisse! .............  498 
4.8 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe begleitet 
Digitalisierung und reflektiert kritisch ihre Potenziale! .................  498 
4.9 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist eine 
demokratiestärkende Interessenvertretung junger Menschen! .......  499 
4.10 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist 
klimagerecht! .................................................................................  499 
5 Empfehlungen an Praxis, Politik und Wissenschaft: 
Gerechtes Aufwachsen ist möglich – mit einer 
wirkungsvollen Kinder- und Jugendhilfe! .................................  500 
5.1 Kinder- und Jugendhilfe ist zuständig für alle jungen Menschen 
und Familien, aber nicht für alle gesellschaftlichen Probleme! .....  500
 Seite 
5.2 Kinder- und Jugendhilfe ist orientiert am Recht auf 
gewaltfreies Aufwachsen! ..............................................................  501 
5.3 Kinder- und Jugendhilfe übernimmt Verantwortung für 
Partizipation und fördert junges Engagement! ...............................  502 
5.4 Kinder- und Jugendhilfe richtet ihr Handeln an der Vielfalt 
des Jungseins und Aufwachsens aus und tritt offensiv für 
die Teilhabe aller jungen Menschen ein! .......................................  503 
5.5 Kinder- und Jugendhilfe bietet jungen Menschen eine 
verlässliche Infrastruktur und fordert diese ein! ............................  504 
5.6 Kinder- und Jugendhilfe beschreitet vielfältige Wege, um 
eine attraktive Arbeitgeberin zu sein! ............................................  505 
5.7 Kinder- und Jugendhilfe handelt wissenschaftsbasiert und 
ist offen für neue Erkenntnisse! .....................................................  507 
5.8 Kinder- und Jugendhilfe begleitet die Digitalisierung und 
reflektiert kritisch ihre Potenziale! .................................................  508 
5.9 Kinder- und Jugendhilfe ist eine demokratiestärkende 
Interessenvertretung junger Menschen! .........................................  508 
5.10 Kinder- und Jugendhilfe ist klimagerecht! .....................................  509 
6 Literatur .......................................................................................  511 
7 Anhänge ........................................................................................  621 
7.1 Liste der Expertisen .......................................................................  621 
7.2 Hearings im Rahmen des 17. Kinder- und Jugendberichts ............  622 
7.3 Zuarbeiten ......................................................................................  624 
7.4 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................  625
Mitglieder der Kommission 
Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt am Main (stellvertretende Vorsitzende) 
Lorenz Bahr, Staatssekretär im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und 
Integration in Nordrhein-Westfalen (stellvertretender Vorsitzender) 
Prof. Dr. Karin Böllert, Universität Münster, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
(Vorsitzende) 
Prof. Dr. Peter Cloos, Stiftung Universität Hildesheim 
Prof. Dr. Jörg Fischer, Fachhochschule Erfurt 
Marion von zur Gathen, Paritätischer Gesamtverband 
Prof. Dr. Benedikt Hopmann, Universität Siegen 
Prof. Dr. Davina Höblich, Hochschule RheinMain 
Prof. Dr. Nadia Kutscher, Universität zu Köln (bis November 2022) 
Dominik Ringler, Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg 
Prof. Dr. Philipp Sandermann, Leuphana Universität Lüneburg 
Dr. Talibe Süzen, Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt 
Prof. Dr. Martin Wazlawik, Hochschule Hannover  
Dr. Gabriele Weitzmann, Bayerischer Jugendring 
Mitglieder der Geschäftsstelle und Arbeitsgruppe am Deutschen Jugendinstitut e. V. 
Dr. Anne Berngruber 
Claudia Fritsch (Sachbearbeitung) 
Dr. Sabrina Hoops 
Daniela Keilberth (bis Februar 2024) 
Lara Küppers (ab April 2024) 
Dr. Andreas Mairhofer 
Dr. Liane Pluto 
Prof. Dr. Jens Pothmann  
Melissa Warbanov (wissenschaftliche Hilfskraft) 
Dr. Diana Willems
Vorwort der Vorsitzenden 
Der 17. Kinder- und Jugendbericht ist ein Gesamtbericht, der – so der Berichtsauftrag – die aktuelle Lage junger 
Menschen in Deutschland beschreiben und analysieren und dabei auch ihre Bedürfnisse, Interessen und Wünsche 
sichtbar machen soll. Aufgefordert war die Kommission mit ihrer Berufung im Juni 2022 – im Sinne einer
bilanzierenden Sozialberichterstattung – die Leistungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu untersuchen 
und Perspektiven für eine bedarfsgerechte und nachhaltige Weiterentwicklung aufzuzeigen. Zudem soll der
Bericht dazu beitragen, die öffentliche Wahrnehmung sowie die gesellschaftliche Einbindung und Bedeutung der 
Kinder- und Jugendhilfe zu stärken. Die Kommission ist gebeten worden, dabei einen besonderen Fokus auf die 
Herausforderungen eines Aufwachsens in Zeiten von Krisen – Pandemie, Krieg und die Bedrohung durch den 
Klimawandel – zu legen und sich mit dem Aufwachsen in einer diversen Gesellschaft auseinanderzusetzen, um 
damit soziale Unterschiede, die Vielfalt von Lebenslagen, Formen der Lebensführung sowie Interessen und
Bedürfnisse junger Menschen in den Blick zu nehmen. Grundlegend hierfür sollen Diversitätskonzepte unter der 
Zielstellung gesellschaftlicher Teilhabegerechtigkeit und einer breit verstandenen Inklusionsperspektive sein.  
Selbstverständnis und Arbeitsweise der Kommission 
Auf der Grundlage dieses Berichtsauftrags analysiert die Kommission Potenziale einer zunehmend
gesellschaftlich anerkannten Vielfalt von Lebensweisen sowie Handlungsoptionen einer an Chancengleichheit und Teilhabe 
für alle jungen Menschen orientierten Kinder- und Jugendhilfe. Mit der normativen Orientierung an sozialer
Gerechtigkeit und an starken, unveräußerlichen Rechten für die junge Generation (Schutz-, Förder- und
Beteiligungsrechte) legt die Kommission ihren Analysen damit einen Fokus zugrunde, der darauf zielt, Ursachen,
Bedingungen und Folgen sozialer Ungleichheit in den Blick zu nehmen. Der 17. Kinder- und Jugendbericht
fokussiert somit Anfragen an Gerechtigkeit bei der Verteilung von Ressourcen, Lebenschancen und umfassenden
Beteiligungs- und Gestaltungsoptionen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Damit verbunden sind 
mögliche Antworten auf Fragen der Anerkennung von Diversität und der Zurückweisung von Diskriminierung 
und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. 
Die Kommission betrachtet vor allem die folgenden Kategorien als relevant: Alter, soziale Klasse, Behinderung, 
natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung sowie Weltanschauung und Religion. Die 
Kommission verweist vor diesem Hintergrund darauf, dass viele junge Menschen mit ihrer subjektiven
Lebenssituation zufrieden sind und von einer persönlichen Zukunftserwartung ausgehen, der sie durchaus optimistisch 
entgegensehen. Befunde eines Aufwachsens unter Bedingungen sozialer Ungleichheiten stehen hierzu nicht in 
einem Widerspruch; sie sind vielmehr das Spiegelbild einer Gesellschaft, die über erhebliche Ressourcen zur 
Gestaltung gerechter Teilhabebedingungen des Aufwachsens junger Menschen verfügt, der es aber nur
unzureichend gelingt, diese Ressourcen so zugänglich zu machen und zu verteilen, dass alle Kinder, Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen gleichermaßen förderliche und sozial gerechte Bedingungen des Aufwachsens erfahren. 
In dieser Perspektive nimmt die Kommission die Kinder- und Jugendhilfe als Teil der Lebenswelten junger
Menschen und des institutionellen Gefüges des Aufwachsens in den Blick und versteht sie als Repräsentantin der 
gesellschaftlichen Verfasstheit der Lebensbedingungen der jungen Generationen. Dabei werden strukturelle
Verfasstheiten deutlich, die die Kinder- und Jugendhilfe als wichtige und unverzichtbare Akteurin einer sozialen 
Infrastruktur des Aufwachsens junger Menschen beschreiben. Geprüft wird, ob ihr Leistungsspektrum diesem 
Stellenwert der Kinder- und Jugendhilfe entspricht und sie die Umsetzung ihres Auftrages, einen wirksamen
Beitrag zum Abbau sozialer Benachteiligungen zu leisten, umfassend gewährleisten kann. 
Auf der Grundlage dieses Selbstverständnisses hat die Kommission in 21 Sitzungen ihren Analysen,
Schlussfolgerungen und Bilanzierungen eine mehrschrittige Arbeitsweise zugrunde gelegt. Die einzelnen Kapitel basieren 
auf den Auseinandersetzungen mit den aktuellen Fachdiskursen, zu denen sich die Kommission hinsichtlich ihres 
Selbstverständnisses positioniert. Jede Kommission fängt mit ihrer Arbeit stets von vorne an. Dennoch hat die 
Kommission des 17. Kinder- und Jugendberichts in einer spezifischen Form der Sozialberichterstattung
festgehalten, wie die verschiedenen Themen des 17. Kinder- und Jugendberichts in zurückliegenden Kinder- und
Jugendberichten aufgegriffen und diskutiert worden sind. Hierdurch werden Kontinuitäten und gleichermaßen
Diskontinuitäten in Prozessen der Adressierung junger Menschen und entsprechende Entwicklungslinien der Kinder- 
und Jugendhilfe erkennbar. Die Bezugnahme auf weitere Berichte der Bundesebene hat ihren Ausdruck u. a. in 
Gesprächen der Kommission mit Mitgliedern der Kommissionen des Engagement- und Familienberichts
gefunden. Zu weiteren Themen hat die Kommission u. a. Gespräche mit dem Vorsitzenden des
Bundesjugendkuratoriums Prof. Dr. Wolfgang Schröer, dem Staatsminister und Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 
Carsten Schneider und dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend sowie Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher 
Vielfalt (Queer-Beauftragter) Sven Lehmann geführt.  
Ausgewertet wurden zudem Hearings zu folgenden Thematiken: Demokratiefeindlichkeit, Klimawandel,
Fachkräftemangel sowie ein Hearing mit bundesweit beteiligten und engagierten jungen Menschen. Eine Liste der von 
der Kommission in Auftrag gegebenen Expertisen findet sich im Anhang des Berichts. 
Beteiligung junger Menschen am Bericht 
Die Kommission hat an die Beteiligungsformate junger Menschen vorausgegangener Kinder- und Jugendberichte 
angeknüpft, diese weiterentwickelt und so außergewöhnlich vielen jungen Menschen im 17. Kinder- und
Jugendbericht eine Stimme gegeben. Für die Beteiligung junger Menschen entwickelte die Kommission drei
Beteiligungsformate, die im Zeitraum von November 2022 bis Mitte August 2023 umgesetzt wurden. Insgesamt konnten 
bundesweit 5.381 junge Menschen im Alter von fünf bis 27 Jahren beteiligt werden. Die einzelnen
Beteiligungsformate erheben keinen Anspruch auf Repräsentativität. 
Für die konzeptionelle Ausarbeitung der Beteiligungsformate waren insbesondere drei Fragen leitend. Erstens 
ging es darum festzulegen, welche Beteiligungsformate hinsichtlich des Verständnisses und der Ziele der
Beteiligung, der Themen des 17. Kinder- und Jugendberichts und des formellen Rahmens der Berichtserstellung
adäquat erscheinen. Zweitens musste geklärt werden, auf welche Weise es gelingt, den vielfältigen Lebenslagen und 
damit verbundenen Interessen, Erfahrungen und Positionen entsprechend diverse junge Menschen zu beteiligen 
und insbesondere denjenigen eine Stimme zu verleihen, die bislang im öffentlichen Diskurs wenig bis gar nicht 
wahrgenommen oder sogar ausgegrenzt werden. Schließlich ging es drittens darum sicherzustellen, dass die
beteiligten jungen Menschen legitimerweise für eine größere Gruppe junger Menschen sprechen können.  
Im Zeitraum von November 2022 bis einschließlich Februar 2023 wurden an fünf unterschiedlichen Standorten 
(vorrangig Großstädte) sowie digital insgesamt zehn Beteiligungsworkshops mit jungen Menschen durchgeführt. 
Diese richteten sich an insgesamt sechs von der Kommission anhand unterschiedlicher Diversitätsmerkmale
definierte Zielgruppen: junge Menschen aus Ostdeutschland, materiell benachteiligte junge Menschen, geflüchtete 
junge Menschen, in bundesweiten Gremien und Verbänden engagierte bzw. beteiligte junge Menschen,
beeinträchtigte junge Menschen, junge Menschen aus der LSBTTIQ*-Community.  
Hinsichtlich der Altersstruktur der Workshopteilnehmer:innen adressierten die Workshops vorrangig Jugendliche 
und junge Erwachsene. Eine der Gesprächsrunden wurde explizit für Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren 
konzipiert. Die Anfrage der jungen Menschen erfolgte über Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere 
Jugendzentren, Kindertageseinrichtungen), von Beratungsstellen für geflüchtete Personen, aus
Verbandsstrukturen sowie über Schulen. Insgesamt haben sich 61 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von fünf 
bis 27 Jahren an den Workshops beteiligt. Als Ergänzung hinsichtlich des Diversitätsmerkmals geschlechtliche 
und sexuelle Identität wurde zudem ein Workshop mit Personensorgeberechtigten von queeren Kindern bzw.
Jugendlichen mit insgesamt fünf Teilnehmenden durchgeführt. 
Der inhaltliche Fokus der Beteiligungsworkshops richtete sich auf drei Fragen: 
(1) Was ist euch wichtig?
(2) Was erwartet ihr von wem?
(3) Wo erfahrt ihr Unterstützung?
Während die ersten beiden Fragen die Perspektive der jungen Menschen auf ihre Lebenslagen, Belange und
Unterstützungsbedarfe in den Blick nahmen, fokussierte die dritte Frage junge Menschen in der Rolle als
Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe und konzentrierte sich auf ihre kinder- und jugendhilfespezifischen
Berührungspunkte und Erfahrungen.  
Um noch einen größeren Kreis junger Menschen unterschiedlicher Lebenslagen und Altersgruppen zu erreichen, 
entwickelte die Kommission in Ergänzung zu den Beteiligungsworkshops das bundesweite Beteiligungsverfahren 
„Nicht über uns ohne uns!“. Das Anliegen des Beteiligungsverfahrens war es, die Interessen und Meinungen 
junger Menschen nicht einschränkend und ausschließend, nicht interpretierend, auslegend oder bewertend und 
nicht relativierend zu erfassen und Raum dafür zu schaffen, Meinungen und Interessen frei zu äußern.
Anhand eines durch die Kommission und die DJI-Geschäftsstelle entwickelten Workshop-Leitfadens führten 
Fachkräfte sowie selbstorganisierte Gruppen junger Menschen im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August 
2023 kurze Workshops in ihren Arbeitskontexten durch. Die Hintergrundfrage lautete hierbei, was die Interessen 
und Meinungen (Sichtweisen) von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland in Bezug auf 
ihre Lebenslagen sind. Kinder, Jugendliche und junge Menschen beantworteten in lokalen Workshops folgende 
Fragen:  
– Was ist Dir in Deinem Leben persönlich wichtig? (Die Frage diente zur Ermittlung der Werte, Grundsätze 
und Prinzipien junger Menschen.)  
– Wie müsste es sein, damit Du Dich in Deinem Leben wohl fühlst? (Die Frage diente zur Ermittlung des 
Kindeswohls/Kindesinteresses entsprechend Art. 3 UN-KRK.)  
– Was müsste passieren, damit Du so leben kannst, wie Du es Dir vorstellst? (Die Frage diente dazu,
Rückschlüsse für die zukünftige Gestaltung von Politik und Hilfesystemen zu ziehen und
Handlungsempfehlungen abzuleiten.) 
Die digitale Ansprache der Fachkräfte und Zielgruppen erfolgte über bestehende Netzwerke der
Kommissionsmitglieder sowie des Deutschen Jugendinstituts. Nach Erfassung der durch die jungen Menschen gegebenen
Impulse auf Flipcharts oder den bereitgestellten Antwortbögen wurden die Ergebnisse digital sowie teilweise
postalisch an die DJI-Geschäftsstelle übermittelt.  
Insgesamt haben 5.306 junge Menschen in 258 Gruppen teilgenommen. Die institutionellen Kontexte der
jeweiligen Workshop-Gruppen reichten von Besucher:innen einer offenen Jugendeinrichtung, über Schulklassen,
Teilnehmende eines Aktionstags, junge Menschen in unterschiedlichen Beratungssituationen (z. B.
Jugendmigrationsdienste), Gremien der Jugendverbandsarbeit, Wohngruppen, Sprachkurse, Migrationsgruppen, Feriencamps, 
Kindertageseinrichtungen, Auszubildende u. a. m. 
Ein weiterer Bestandteil der Beteiligung junger Menschen an der Berichterstellung war ein Hearing mit
bundesweit beteiligten und engagierten jungen Menschen. Entscheidend war in diesem Kontext der Anspruch,
hinsichtlich der Inhalte, dem Vertretungsanspruch und der Organisationsstruktur in den jeweiligen Beteiligungskontexten 
möglichst diverse Perspektiven und Erfahrungen engagierter junger Menschen zu berücksichtigen. 14 junge
Menschen im Alter von 17 bis 25 Jahren aus Gremien, Vereinen oder Verbänden, Projekten und aus Selbstvertretungen 
haben am Hearing teilgenommen. Im Mittelpunkt stand die Diskussion folgender Fragen:  
– Wie würdet ihr eure Rolle beschreiben? Was bzw. wen könnt ihr dadurch vertreten bzw. erreichen und was 
bzw. wen nicht? 
– Welchen Einfluss versprecht ihr euch durch euer Engagement in diesem Gremium bzw. durch diese
Funktion? 
– Bekommt ihr bei eurem Engagement Unterstützung? Von wem? In welcher Form? 
– Wie würdet ihr die tatsächliche Wirkung des Engagements bzw. der Beteiligung junger Menschen in dieser 
Position beschreiben? 
– Was sind dafür Erfolgs- bzw. Hinderungsgründe? 
– Welches Beteiligungsformat wäre aus eurer Sicht geeignet für die Beteiligung junger Menschen über ihre 
Lebenswelt hinaus (z. B. Landes- bzw. Bundesebene)? 
Die Auswertung des Hearings ist den Beteiligten mit der Bitte um Kommentierungen zur Verfügung gestellt 
worden. 
Insgesamt sind die Meinungen junger Menschen als Korrektiv und Interpretationsfolie der Schlussfolgerungen 
der Kommission in die Berichterstattung eingeflossen. Zudem werden ihre Selbstäußerungen in einem
gesonderten Berichtsteil zusammengefasst (vgl. Abschnitt 2.2.1). Damit wird das Jungsein aus der Position der jungen 
Menschen selbst nachvollziehbar, werden Themenfelder benannt, die für junge Menschen von besonderer
Bedeutung sind, werden Erwartungen und Wünsche an die Gestaltung dieser Lebensphasen offensichtlich. 
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen des Jungseins 
Die Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Jungseins und damit die
Auseinandersetzung mit globalen Dynamisierungsprozessen kann ohne die Analyse von Krisenphänomenen nicht
auskommen. Diese haben in den letzten Jahren das Aufwachsen junger Menschen, öffentliche Debatten und das Agieren 
der Kinder- und Jugendhilfe massiv beeinflusst und verändert (vgl. Kap. 1). Der Angriffskrieg Russlands in der
Ukraine und weitere kriegerische Auseinandersetzungen und deren vielfältige Folgen haben auch in den
Diskussionen der Kommission eine große Bedeutung eingenommen – eine Situation, die schon im Berichtsauftrag
aufgegriffen worden ist, die im Vergleich zu vorausgegangenen Kinder- und Jugendberichten aber insofern eine 
besondere Herausforderung darstellt, da sich eine Kommission erstmalig mit Bedingungen des Aufwachsens ohne 
die Selbstverständlichkeit von Frieden beschäftigen musste. Gegenüber dem Krieg in der Ukraine etwas in den 
Hintergrund geraten ist zu dem Zeitpunkt, als die Kommission ihre Arbeit begonnen hat, die Corona-Pandemie. 
Der öffentliche und politische Diskurs konzentriert sich insbesondere auf gesundheitliche Folgen und gestiegene 
Bedarfe an therapeutischen Unterstützungsleistungen; demgegenüber stellt die Kommission fest, dass die in der 
Pandemie unübersehbar gewordenen ungleichen Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen, die
mangelhafte Berücksichtigung ihrer Anliegen und Interessen und die hieraus insgesamt resultierenden eingeschränkten 
Teilhabechancen eher nachrangig problematisiert werden. Der Klimawandel wirft veränderte Fragen des
Generationenverhältnisses auf, Lebensstile und Konsumgewohnheiten werden hinterfragt, aber auch die Kinder- und 
Jugendhilfe steht vor der Aufgabe, dem Klimawandel mit perspektivisch klimaneutralen Angebotsformen und 
Infrastrukturen sowie mit Konzepten für mehr Nachhaltigkeit zu begegnen. Die Fokussierung auf den
Klimawandel als gravierende Herausforderung –  und nicht die Thematisierung einer auf Fragen des Umweltschutzes
verkürzten Klimakrise – muss deshalb auch die Notwendigkeit grundlegender sozialer, ökologischer und
ökonomischer Transformationen beinhalten. Der Fachkräftemangel – von der Kommission den im Berichtsauftrag
benannten Krisen als weitere Krise hinzugefügt –  und dessen Wirkungen resultieren nicht allein aus dem rein
demografisch bedingten Mangel an Fachkräften. Die Kommission sieht den Fachkräftemangel vielmehr als Folge 
eines komplexen Ursachenbündels, das vielfältige Fragen der Arbeitsplatzgestaltung durch die Träger der Kinder- 
und Jugendhilfe und der Attraktivität der Kinder- und Jugendhilfe als Arbeitsmarkt beinhaltet. Digitalität,
Digitalisierung und Mediatisierung als weitere globale Dynamisierungsprozesse werden einerseits als Gefahren von 
Individualisierung, digitaler Ungleichheit und Überwachung, andererseits zugleich auch als Chancen und
Freiheiten thematisiert, die mit digitalen Räumen einhergehen. Dementsprechend eröffnen Entwicklungen im Kontext 
von Social Media Möglichkeiten, Zugehörigkeit und Anerkennung zu finden oder auch sich zivilgesellschaftlich 
zu engagieren. Wäre die Kommission wenige Monate später berufen worden, hätte in ihrem Berichtsauftrag als 
weitere Krise womöglich eine wachsende Demokratiefeindlichkeit und eine zunehmende Aufkündigung des
sozialen Zusammenhalts gestanden. Die Kommission hat entschieden, dem abnehmenden Vertrauen in das
politische System und der Zunahme rechtsextremistischer und antidemokratischer Positionierungen in dem Einfluss 
auf das Aufwachsen der jungen Generationen ein besonderes Augenmerk zu schenken. 
Die Krisen in ihrer Komplexität werfen nicht nur Fragen auf, sie verlangen auch nach Antworten. Es geht der 
Kommission daher darum zu klären, wie wir in Zukunft leben werden und leben wollen, welche Weichen dafür 
in der Gegenwart gestellt werden müssen, damit eine Entwicklung im Sinne einer ökologischen, ökonomischen, 
sozialen und friedlichen Nachhaltigkeit möglich wird und lebenswerte Gestaltungsperspektiven entstehen. Der 
reflexive Blick auf die Folgen der Krisen ist dabei durchaus offen für Ambivalenzen. Geklärt werden muss, wer 
aufgrund der Krisen besonders belastet ist oder wessen Mangel an Teilhabe sich weiter zugespitzt hat. Die
Kommission belässt es deshalb nicht bei der Analyse der kritischen Folgen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen des 
Aufwachsens junger Menschen. Schließlich zeichnen sich auch positive Entwicklungen und spezifische Chancen 
für junge Menschen ab. Die Kommission geht dabei davon aus, dass die Voraussetzungen zur Bewältigung der 
Krisen strukturell gegeben sind, allerdings nur unzureichend genutzt werden. 
Das Aufwachsen mit ungleichen sozialräumlichen Lebensbedingungen, das Jungsein in einer alternden
Gesellschaft, das Fehlen von Fachkräften im Allgemeinen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe im Besonderen
markieren weitere charakteristische Merkmale der Lebenssituation junger Menschen, ohne dass dies für alle und quasi 
zwangsläufig zu einem Mehr an Belastungen, zu ungleichen Lebenschancen und Benachteiligungen führen muss. 
Das Aufwachsen in Vielfalt eröffnet auf der einen Seite zahlreiche Chancen selbstbestimmter Lebensentwürfe 
und Lebenspraxen. Auf der anderen Seite führen altersbezogene Differenzierungen, soziale Klassenzugehörigkeit, 
Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeiten, das Geschlecht und sexuelle Orientierungen sowie
Religionszugehörigkeiten und Weltanschauungen weiterhin zu stigmatisierenden Zuschreibungen und sozialen
Benachteiligungen. In diesem Kontext betont die Kommission, dass sich ungleiche strukturelle Rahmenbedingungen des 
Jungseins in ungleichen Möglichkeiten der Entwicklung, Verselbstständigung und gesellschaftlicher Teilhabe
widerspiegeln. Ein gerechtes Aufwachsen junger Menschen hat immer die Bearbeitung benachteiligender
Lebensumstände zur Voraussetzung, die über eine individualisierende Adressierung junger Menschen und ihrer Familien 
hinausweist. Politische und fachliche Antworten auf die Bewältigung von Krisen, auf Barrieren für soziale
Teilhabe, auf Chancengerechtigkeit und auf friedliche Koexistenz ohne die Berücksichtigung der Interessen, Rechte
und Bedarfe junger Menschen verfestigen die Ungleichheit zwischen den Generationen zugunsten der Älteren. 
Zentral ist deshalb der politische Wille, Gegenwarts- und Zukunftsgestaltung als Folgenabschätzung hinsichtlich 
der Auswirkungen auf junge Menschen zu planen und umzusetzen. Der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, 
positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche 
Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, ist ohne entsprechende kinder- und jugendpolitische Positionierungen, ohne 
Leistungen, die zumindest die Folgen sozialer Benachteiligung bewältigbar machen, nicht einzulösen. 
Jungsein heute  
Anknüpfend an die Analyse der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Jungseins veranschaulicht der 17. 
Kinder- und Jugendbericht die aktuellen Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen und deren
Thematisierung in den einschlägigen Fachdiskursen (vgl. Kap. 2). Die Analysen sind entlang der Lebensphasen Kindheit (0 
bis 11 Jahre), Jugend (12 bis 17 Jahre) und junges Erwachsenenalter (18 bis 27 Jahre) gegliedert. Ihren
gerechtigkeits- und beteiligungsorientierten Positionierungen folgend setzt sich die Kommission eingehend mit dem 
gesellschaftlichen Wandel des Jungseins auseinander und dies insbesondere unter dem Blickwinkel des
Aufwachsens unter Bedingungen sozialer Unsicherheiten aus der Perspektive von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen. Damit stehen insbesondere unterschiedliche Diversitätsmerkmale, Lebensorte und
Herausforderungen des Jungseins im Mittelpunkt und damit die Ergebnisse der adressat:innenspezifischen Analysen der
Kommission. Die Thematisierung von „Jungsein in dynamischen und unsicheren Zeiten“ greift die einleitend
beschriebenen Krisen und Herausforderungen erneut auf, problematisiert sie und zeigt Potenziale und Begrenzungen zur 
Bewältigung so auf, wie sie von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erwartet, gestaltet und unter 
Bedingungen sozialer Ungleichheit erlebt werden. 
Adressat:innen, Strukturen, Angebote und Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe 
Einleitend zur Analyse der Adressat:innen, Strukturen, Angebote und des Auftrags der Kinder- und Jugendhilfe 
hat die Kommission die Frage formuliert, inwiefern die Kinder- und Jugendhilfe ihrem eigenen Anspruch gerecht 
wird und tatsächlich einen Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheiten oder zumindest zur Bewältigung der
Folgen sozialer Benachteiligungen leistet. Hintergrund dieser Frage ist die Positionierung der Kommission, dass sie 
die Kinder- und Jugendhilfe in der Verantwortung sieht, sich selbstkritisch daraufhin zu hinterfragen, ob und wie 
sie einen wesentlichen Beitrag zur Ermöglichung eines gerechten Aufwachsens leistet. Eine Antwort auf diese 
Fragen fällt im Anschluss an die ausführlichen Analysen der Kinder- und Jugendhilfe nicht eindeutig aus.
Festgehalten werden kann, dass das Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe sehr vielfältig und enorm
ausdifferenziert ist. Die Prozesse des Aufwachsens junger Menschen in Deutschland sind maßgeblich durch die Kinder- 
und Jugendhilfe mitgestaltet. Gleichzeitig ist unübersehbar, dass die Krisen des Aufwachsens junger Menschen 
sich beinahe spiegelbildlich auch in der Kinder- und Jugendhilfe wiederfinden lassen.  
Die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, das zeigen ebenfalls die Analysen der Kommission, ist dennoch 
eine Erfolgsgeschichte, die ihresgleichen sucht. Der Blick auf die große Zahl ihrer Adressat:innen und der in der 
Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten, das breite und ausdifferenzierte Spektrum von Leistungen und Angeboten, 
die Perspektiven einer nationalen und internationalen Kinder- und Jugendpolitik lassen keine andere
Schlussfolgerung zu. Die Erfolgsgeschichte der Kinder- und Jugendhilfe realisiert sich allerdings zunehmend unter
erschwerten Bedingungen, und der quantitative Aufwuchs der Kinder- und Jugendhilfe wirft durchaus Schatten auf 
ihre qualitative Ausgestaltung, der durch die Kommission ausgeleuchtet wird.  
Die Kommission sieht die Kinder- und Jugendhilfe gefordert, den schwierigen Balanceakt zu bewältigen, ihrer 
Verantwortung für ein gerechtes Aufwachsen aller jungen Menschen ohne Wenn und Aber zu entsprechen und 
soziale Ungleichheiten in ihren Strukturen nicht zu reproduzieren. Letztendlich sieht die Kommission den Erhalt 
und einen potenziell weiteren Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe in Abhängigkeit davon, dass anstehende
haushaltspolitische Verteilungsfragen sich an den Bedarfen von Kindern, Jugendlichen und Familien orientieren und 
nicht nur an die Kinder- und Jugendhilfe delegiert sowie keineswegs ausschließlich innerhalb dieser geklärt
werden dürfen. Auch andere Politikfelder und gesellschaftliche Akteur:innen müssen ihrer Verantwortung für das 
gerechte Aufwachsen junger Menschen unter Bedingungen begrenzter Ressourcen gerecht werden. Gegenwart 
und Zukunft junger Menschen sind der denkbar schlechteste Ort für fiskalische Beschränkungen. Die Kinder- und 
Jugendhilfe selbst ist allerdings ebenso gefordert, besser zu werden, als sie ist. Einerseits ist sie unverzichtbar für 
das Aufwachsen junger Menschen, andererseits kommen ihre Leistungen nicht allen jungen Menschen in der Art 
und Weise zugute, wie es für ein gerechtes Aufwachsen notwendig wäre. Eine selbstreflexive Bestandsaufnahme
der Kinder- und Jugendhilfe ist für die Kommission durchaus Anlass dafür, selbstbewusst, fachlich versiert und 
politisch wirksam auf allen politischen Ebenen und gegenüber anderen Politikfeldern zu agieren. Glaubwürdig 
wird ein solches Engagement aber erst dadurch, dass die dem eigenen Handeln immanenten Unzulänglichkeiten 
aufgegriffen und selbstkritisch bearbeitet werden. 
Kritisch diskutiert wird in diesem Zusammenhang durch die Kommission die in politischen Räumen
vorgenommene Schlussfolgerung, dass aufgrund der Tatsache, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen 
zuständig ist, sich auch die Zuständigkeit für alle Problemlagen dieser jungen Menschen ableiten lässt. Hier wird 
diskutiert, inwieweit sich die Kinder- und Jugendhilfe entsprechenden Problemlösungszuschreibungen begründet 
entziehen muss und die Bearbeitung sozialer Ungleichheiten auch von den Institutionen einfordert, die hierfür 
ursächlich Verantwortung tragen oder formal zuständig sind. 
Leitlinien: Jung sein können mit Zuversicht und Vertrauen – was Kinder- und Jugendhilfe
vertrauenswürdig macht 
Die in Kapitel 1 bis 3 aufbereiteten Informationen und Analysen des 17. Kinder- und Jugendberichts machen 
deutlich, dass junge Menschen heute unter sich stark verändernden und zum Teil krisenhaften Bedingungen leben 
und aufwachsen. Dennoch kann die Kommission zeigen, dass es für viele junge Menschen durchaus „gute 
Gründe“ für Zuversicht gibt. „Gute Gründe“, zuversichtlich zu sein, sind allerdings ungleich verteilt. Eine
zuversichtliche Haltung lässt sich demnach nicht verordnen. Bloße Aufforderungen an junge Menschen, mit
individuellen und gesellschaftlichen Herausforderungen verantwortungsvoll, gemeinwohl- und zukunftsorientiert
umzugehen, blenden aus, dass die junge Generation deutlich weniger Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten 
hat als Erwachsene. Insbesondere in herausforderungsvollen Zeiten und angesichts komplexer gesellschaftlicher 
Dynamiken kommt es auf Rahmenbedingungen an, die einen zuversichtlichen Blick auf Gegenwart und Zukunft 
ermöglichen. Deshalb hebt die Kommission hervor, dass auch und gerade in tendenziell als „krisenhaft“
beschriebenen Zeiten Vertrauen ein kostbares und zuweilen rares, aber unverzichtbares Gut ist, das für eine hinreichende 
gesellschaftliche Stabilität bei gleichzeitiger Offenheit für gesellschaftliche Entwicklungsperspektiven zwingend 
notwendig ist. Das gilt insbesondere für das Vertrauen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren 
Familien. Zudem wird festgehalten, dass Vertrauen sich nicht individuell einfordern lässt, sondern sich nur
gemeinsam mit anderen sowie situationsspezifisch und als Prozess entwickeln kann. Menschen brauchen zur
Vertrauensbildung Mitmenschen, Organisationen und Institutionen, die sich verlässlich als vertrauenswürdig
präsentieren und vor allem solche, die sich auch als vertrauenswürdig erweisen.  
Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe sind somit gefragt, jungen Menschen
vertrauenswürdige Bedingungen des Aufwachsens zu bieten. Eine für junge Menschen vertrauenswürdige Kinder- und 
Jugendhilfe zeichnet sich in der Perspektive der Kommission weder durch ein „Weiter so“, noch durch ein „Immer 
mehr vom Gleichen“ aus. Mit sich stetig ändernden Anforderungen müssen sich auch die Strukturen und
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe kontinuierlich weiterentwickeln und sich an den Rechten, Interessen und
Bedarfen junger Menschen orientieren.  
Als Schlussfolgerungen aus ihren Analysen und Argumentationen hat die Kommission zehn Leitlinien formuliert, 
die eine verlässliche, Zuversicht ermöglichende und vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe auszeichnen. 
Kinder- und Jugendhilfe repräsentiert sich demnach dadurch,  
– dass sie sich als zuständig für alle jungen Menschen und Familien versteht, aber nicht für alle
gesellschaftlichen Probleme,
– dass sie sich am Recht auf gewaltfreies Aufwachsen orientiert,
– dass sie verantwortlich ist für Partizipation und junges Engagement fördert,
– dass sie ihr Handeln an der Vielfalt des Jungseins und Aufwachsens ausrichtet und offensiv für die Teilhabe
aller jungen Menschen eintritt,
– dass sie eine verlässliche Infrastruktur für junge Menschen bietet und diese auch einfordert,
– dass sie vielfältige Wege beschreitet, eine attraktive Arbeitgeberin zu sein,
– dass sie wissenschaftsbasiert handelt und aufgeschlossen für neue Erkenntnisse ist,
– dass sie die Digitalisierung begleitet und ihre Potenziale kritisch reflektiert,
– dass sie eine demokratiestärkende Interessenvertretung junger Menschen ist,
– dass sie klimagerecht ist.
Empfehlungen an Politik, Praxis und Wissenschaft: Gerechtes Aufwachsen ist möglich – mit einer
wirkungsvollen Kinder- und Jugendhilfe! 
Die Kommission hat im Laufe des Berichts wiederholt festgestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe eine
unverzichtbare soziale Infrastruktur des Aufwachsens junger Menschen ist. Dennoch überschätzt sie deren
Leistungspotenziale nicht. Kinder- und Jugendhilfe kann nicht auf jede gesellschaftliche und/oder individuelle Krise allein 
eine angemessene Antwort geben. Angesichts des inzwischen ausgeprägten Fachkräftemangels, den gleichzeitig 
über die Jahre deutlich gestiegenen politischen sowie gesellschaftlichen Erwartungen an die Leistungsqualität und 
(All-)Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sowie vor dem Hintergrund nicht grenzenlos zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel stellt die Kommission die Frage nach einer möglichen Wachstumsgrenze der Kinder- und 
Jugendhilfe. Soll die Kinder- und Jugendhilfe auch zukünftig die Funktion erfüllen, zu Vertrauen und
gesellschaftlicher Zuversicht beizutragen, darf sie zuallererst ihre eigene Vertrauenswürdigkeit nicht gefährden. Dies 
geschieht jedoch überall dort, wo die Verlässlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf Seiten ihrer Adressat:innen, 
Träger und Fachkräfte als fragil erlebt und wo sie in der öffentlichen Wahrnehmung als überfordert und nicht 
vertrauenswürdig wahrgenommen wird.  
Eine solche Positionierung der Kommission spricht nicht gegen den Anspruch der Kinder- und Jugendhilfe, einen 
unverzichtbaren Beitrag zum Abbau sozialer Benachteiligungen und damit zu einem gerechten Aufwachsen
junger Menschen leisten zu wollen und zu können. Worum es der Kommission geht, ist die Betonung
realitätsangemessener und fachlich abgesicherter Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe. Die 
im abschließenden fünften Kapitel formulierten Empfehlungen schließen deshalb unmittelbar an die Leitlinien 
einer vertrauenswürdigen Kinder- und Jugendhilfe des vierten Kapitels an und veranschaulichen die politischen 
und fachlichen Rahmenbedingungen, unter denen eine Kinder- und Jugendhilfe in der Lage ist, gemeinsam mit 
vielen Akteur:innen den Anspruch einzulösen, Jungsein mit Zuversicht und Vertrauen zu ermöglichen, und damit 
wirkungsvoll zu sein. Differenziert wird dabei zwischen verschiedenen Ebenen der Verantwortungsübernahme 
des Bundes, der Länder und der Kommunen. Zu spezifischen Bereichen wird auch die Verantwortung von
Fachpraxis, Trägern und Wissenschaft adressiert.  
Die Kommission ist in ihrem arbeitsintensiven, außerordentlich dichten und ehrenamtlich geleisteten
Arbeitsprozess durch ganz unterschiedliche Beiträge vieler Kolleg:innen unterstützt worden, bei denen sie sich an dieser 
Stelle bedanken möchte (vgl. Liste der Zuarbeiten und Expertisen im Anhang). 
Unterstützt und überaus kompetent begleitet wurde die Kommission von der Geschäftsstelle und Arbeitsgruppe 
am Deutschen Jugendinstitut (DJI). Das Team von Prof. Dr. Jens Pothmann hat die Arbeit der Kommission mit 
ihrer fachlichen Expertise bereichert. Nicht zuletzt die Umsetzung einer von der Kommission umfassend
ausgestalteten Beteiligung junger Menschen am Kinder- und Jugendbericht wäre ohne die Unterstützung der
Geschäftsstelle und Arbeitsgruppe am DJI so nicht umsetzbar gewesen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang u. a. 
auch Auswertungen zu den Lebenslagen und Alltagspraxen junger Menschen auf der Basis des DJI-Surveys
„Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten (AID:A)“, Ausführungen zum Jungsein und Dynamiken der Gewalt
seitens der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention und auch die Analysen zu den Institutionen und 
Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe durch das DJI-Projekt „Jugendhilfe und sozialer Wandel“. Die
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund hat ebenfalls die Arbeit der 
Kommission durch die Aufbereitung und Auswertung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie durch 
die Zurverfügungstellung der Analysen für den Kinder- und Jugendhilfereport 2024 maßgeblich unterstützt. 
Der herzliche Dank der Kommission gilt einer weiteren Kollegin. Auf Seiten des BMFSFJ hat die Referatsleiterin 
Jana Schröder die Kommissionsarbeit begleitet. Durch Jana Schröder war die Kommission nicht nur zu jeder 
Zeit bestens über politische Vorhaben informiert, sie hat auch dafür Sorge getragen, dass die Kommission immer 
wieder an ihren Berichtsauftrag, vor allem aber auch an eine Leser:innenschaft erinnert worden ist, die sich nicht 
ausschließlich aus Expert:innen der Kinder- und Jugendhilfe zusammensetzt. 
Als Kommissionsvorsitzende gilt mein ganz besonderer Dank den Kolleg:innen der Kommission. Die
Zusammenarbeit der Kommission war nicht nur von einer unglaublichen Kollegialität geprägt, die gegenseitige
Wertschätzung hat darüber hinaus auch das möglich gemacht, was Jürgen Habermas einmal als das Ideal eines
herrschaftsfreien Diskurses bezeichnet hat. Die Kommissionssitzungen waren intensiv und anstrengend, aber das
gemeinsame Ringen um Positionierungen und das stets konsensuelle Teilen der Ergebnisse des Arbeitsprozesses 
waren gleichermaßen eine große Freude. 
 
Münster, im April 2024 
 
Professorin Dr. Karin Böllert
Zusammenfassung  
1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen des Jungseins 
Herausforderungen für junge Menschen, verursacht durch Krisen wie den Krieg in der Ukraine, die Corona-
Pandemie oder auch die Herausforderungen des Klimawandels, prägen genauso wie der Fachkräftemangel und eine 
zunehmende Demokratiefeindlichkeit die öffentlichen Debatten und die Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe 
erheblich. Die Krisen verdeutlichen, dass Stabilität und Frieden keineswegs selbstverständlich sind und die
Kinder- und Jugendhilfe hierdurch herausgefordert ist, den wandelnden Bedürfnissen der Adressat:innen weiterhin 
gerecht zu werden. Die Diskussionen konzentrieren sich insbesondere auf die ungleiche Verteilung von
Ressourcen und die dringende Notwendigkeit, gerechte Teilhabechancen zu schaffen. Ein besonderer Fokus liegt dabei 
auf der Anerkennung von Diversität und dem Abbau und der Vermeidung von Diskriminierung gerade auch vor 
dem Hintergrund einer Infragestellung durch demokratiefeindliche gesellschaftliche Strömungen. Neben den
offensichtlichen Herausforderungen beinhalten Krisen auch Chancen wie beispielsweise neue Arbeitsmöglichkeiten 
zur Bearbeitung des Fachkräftemangels und veränderte Arbeitsformen durch die fortschreitende Digitalisierung. 
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Jungseins verweisen insgesamt auf die Notwendigkeit neuer
politischer und fachlicher Ansätze, um ein gerechtes Aufwachsen zu ermöglichen und die junge Generation zu
befähigen, aktiv ihre Lebenslagen und auch ihre Zukunft mitzugestalten. 
1.1 Globale Dynamisierung 
Das Pandemiegeschehen und dessen (Be)Deutungen 
Die Covid-19-Pandemie prägte entscheidend die Lebenswelten und das Aufwachsen von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland. Obwohl die akuten Phasen der Pandemie mittlerweile zurückliegen, sind die Nachwirkungen 
dieser globalen Krise noch immer deutlich spürbar. Die Einführung strenger Maßnahmen zur Virus-Eindämmung 
hat das Bildungs- und Betreuungssystem stark beeinflusst und tiefgreifende Veränderungen in den sozialen
Strukturen junger Menschen bewirkt. Junge Menschen fühlten sich während dieser Zeit häufig übersehen, ihre
Bedürfnisse und Rechte wurden in den öffentlichen Diskursen und politischen Entscheidungen kaum behandelt. Diese 
Erfahrungen haben bei vielen zu einem Verlust des Vertrauens in politische Systeme geführt. Weiterhin hat die 
Pandemie den Alltag und die Routinen junger Menschen verändert und die infrastrukturelle Unterstützung für 
ihre Entwicklung stark eingeschränkt, was existierende soziale Ungleichheiten weiter verschärft hat. Trotz der 
allmählichen Rückkehr zur Normalität existieren nach wie vor viele langfristige psychische und soziale
Auswirkungen. Forschungen und Berichte verdeutlichen weiterhin die dringenden Bedarfe junger Menschen nach der 
Pandemie, etwa die Bewältigung psychischer Belastungen sowie die Prävention und Linderung von Einsamkeit, 
aber auch die Notwendigkeit zur Wiederherstellung zugänglicher Bildungs- und vertrauter Sozialstrukturen. Die 
Pandemie hat zudem Familien in den Mittelpunkt gerückt, was zu einer verstärkten privaten Verantwortung für 
die Betreuung und Erziehung führte. Studien zeigen, dass bei jungen Menschen, insbesondere aus Familien mit 
geringem Einkommen, das Stresserleben und die Gefühle von Einsamkeit zugenommen haben. Die Belastung der 
Familienmitglieder, insbesondere der Eltern, hat die Beziehungsqualitäten innerhalb der Familie und
Erziehungspraktiken beeinträchtigt. Die Wiederherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die insbesondere
Müttern überantwortet wird, ist eine zentrale Herausforderung. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, private und
öffentliche Verantwortung in Krisenzeiten besser zu verknüpfen, um ein gesundes Aufwachsen zu unterstützen. 
Flucht 
Die Wahrnehmung von Flucht und Migration in Deutschland hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg gewandelt. 
Ursprünglich in der Bundesrepublik und der DDR unterrepräsentiert, erlangte das Thema nach der
Wiedervereinigung erneut Aufmerksamkeit, insbesondere durch die Kriegsgeschehnisse im ehemaligen Jugoslawien in den 
1990er-Jahren, auf die Änderungen im Asylrecht folgten. Vor allem die Ankunft von über einer Million Menschen 
aus Kriegs- und Krisengebieten im Jahr 2015 oder auch der russische Angriffskrieg auf die Ukraine seit 2022 
haben das Bewusstsein für die Präsenz von Krieg und Flucht in Europa weiter geschärft. Deutschland hat
mittlerweile eine wichtige Rolle bei der Aufnahme von Geflüchteten eingenommen, wobei politische Verfolgung und 
Krieg nicht die einzigen Gründe für Migration darstellen. So bewegen auch Naturkatastrophen und daraus
resultierende Versorgungskrisen Menschen zur Flucht. Die Verteilung von Geflüchteten insgesamt, aber auch von
begleitet und unbegleitet geflüchteten jungen Menschen in Deutschland zeigt deutliche regionale Unterschiede, 
was die Teilhabechancen der Geflücheten beeinflusst und ungleich werden lässt. Eine realitätsnahe Anerkennung 
globaler Fluchtbewegungen erfordert migrationsfreundliche Ansätze und eine gerechte Teilhabe. Integration wird 
als ein beidseitiger Prozess verstanden, der Anpassungen sowohl von der Gesellschaft als auch von den
Geflüchteten verlangt. Es bleibt eine Herausforderung, Vorurteile abzubauen und eine offene, integrative Politik zu
fördern, die die Beiträge und Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt. 
Ohne Selbstverständlichkeit von Frieden 
Friedensforschungsinstitute konstatieren, dass die Welt in den letzten Jahrzehnten nicht friedlicher geworden ist. 
Der Global Peace Index 2023 zeigt einen weiteren Rückgang der globalen Friedlichkeit. Laut dem „Heidelberger 
Institut für Internationale Konfliktforschung“ hat sich die Zahl der voll eskalierten Kriege von sechs im Jahr 2010 
auf 20 im Jahr 2021 erhöht, während gewaltsame Krisen und begrenzte Kriege ebenfalls zugenommen haben. 
Regionen wie Subsahara-Afrika verzeichnen die meisten Kriege, und die Opferzahlen steigen stetig an, besonders 
aufgrund von Konflikten in Afghanistan, Äthiopien und dem Jemen. Der russische Angriffskrieg gegen die
Ukraine hat neben anderen Konflikten wie im Sudan die Situation verschärft. Dies führte zu einem Anstieg der 
globalen Verteidigungsausgaben auf eine Rekordhöhe von 2,2 Billionen US-Dollar im Jahr 2022, mit der größten 
Steigerungsrate in Europa. Auch in Deutschland hat der Krieg tiefgreifende Auswirkungen, darunter eine
Beeinträchtigung des Wirtschaftswachstums, massive Preissteigerungen und zumindest zwischenzeitlich eine
erhebliche Erhöhung der Inflationsrate, was soziale und ökonomische Unterschiede verschärft hat. Diese Entwicklungen 
wirken sich vor allem auf vulnerable Bevölkerungsgruppen und junge Menschen aus, da sie im besonderen Maße 
auf gesellschaftliche Unterstützung angewiesen sind. Zudem haben sich die Debatten um die Bundeswehr und die 
Außenpolitik gewandelt, mit einem signifikanten Anstieg der Militärausgaben und Überlegungen zur Erhöhung 
der Soldat:innenzahlen. Die zahlreichen Geflüchteten aus der Ukraine stellen Deutschland vor zusätzliche
Herausforderungen in Bezug auf Integration und Unterstützung. Der Angriffskrieg hat zudem den gesellschaftlichen 
Diskurs über Militär und Sicherheit beeinflusst, wobei eine Polarisierung der Meinungen zu beobachten ist. Die 
kriegerischen Konflikte belasten auch die psychische Gesundheit der jüngeren Generationen in Deutschland, die 
die Auswirkungen durch Medien und persönliche Begegnungen mit Geflüchteten erleben. 
Klimagerechtigkeit 
Seit über 50 Jahren warnt der Club of Rome vor den „Grenzen des Wachstums“ und den damit verbundenen 
Klimarisiken. Trotz vieler Bemühungen wird deutlich, dass alle aktuellen Bemühungen nicht ausreichen, um die 
Klimaerwärmung gemäß dem Pariser Abkommen auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Diese Einschätzung teilt 
auch das „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC), das als Zentralstelle für globale Klimaforschung 
fungiert. Die Agenda 2030 mit ihren 17 globalen Zielen zur nachhaltigen Entwicklung (SDGs) unterstreicht die 
Dringlichkeit, Klimawandel als ein breites, drängendes Thema zu behandeln. Die deutschen
Verfassungsrichter:innen urteilten 2021, dass bestehende Klimaschutzmaßnahmen unzureichend sind. In Deutschland fordern
insbesondere viele junge Menschen einen deutlichen Paradigmenwechsel in der Reduktion von Emissionen,
besonders im Verkehrssektor. Die Einhaltung und Förderung von ökologischen Kinderrechten und ein internationaler 
Schritt zur Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt zeigen, dass der Schutz der jüngeren Generationen 
ernster genommen wird und eine große Herausforderung darstellt. Diese Diagnosen und Maßnahmen
verdeutlichen die Notwendigkeit eines umfassenden sozialen, ökologischen und ökonomischen Wandels. Dieser sollte eine 
intensivere Fokussierung auf Klimafragen anregen, die sowohl den Umweltschutz als auch die ökologischen
Lebensweisen und die Ideen einer Postwachstumsökonomie miteinschließen. Der Klimawandel ist nicht nur eine 
ökologische, sondern auch eine soziokulturelle Herausforderung, die tiefgreifende und gerechte Transformationen 
der modernen Gesellschaften erfordert. Die Thematisierung des Klimawandels als eine Frage der Klima- und 
Generationengerechtigkeit, verknüpft mit starker Nachhaltigkeit, erlaubt es auch, die Verantwortlichkeiten für 
den Klimawandel zu benennen und die Verpflichtungen der Politik zu betonen, sich für Klimaschutz im Sinne 
von Klimagerechtigkeit einzusetzen.
Digitalität, Digitalisierung und Mediatisierung 
Mit den Digitalisierungs- und Mediatisierungsprozessen gehen tiefgreifende gesellschaftliche und kulturelle
Veränderungen einher. Insbesondere die Rolle der Künstlichen Intelligenz, die Entscheidungsprozesse zunehmend 
beeinflusst, betont die Verlagerung hin zu einer weiterentwickelten Phase der Digitalisierung. Digitale
Souveränität ist im Rahmen dieser Entwicklung von zentraler Bedeutung. Sie umfasst sowohl die notwendige
Medienkompetenz als auch die Bereitstellung adäquater Technologien. Ebenfalls entscheidend ist die individuelle und 
strukturelle Befähigung zu einer digitalen Handlungssouveränität. 
Gleichzeitig treten digitale Ungleichheiten immer deutlicher zutage, wobei die „digitale Spaltung“ aufzeigt, dass 
die Digitalisierung mit der Exklusion bestimmter Gruppen verbunden ist. Diese Problematik manifestiert sich in 
ungleichen Zugängen zu digitalen Ressourcen und unterschiedlicher Partizipation im digitalen Raum. Digitale 
Inklusion betont die Notwendigkeit, die Teilhabe durch digitale Medien zu fördern und Barrieren abzubauen, was 
besonders für junge Menschen und Menschen mit Behinderungen relevant ist. Dies erfordert eine ganzheitliche 
Herangehensweise, die fortschreitende Digitalisierungs- und Meditatisierungsprozesse berücksichtigt und
Partizipationsmöglichkeiten aller sicherstellt. Die Berücksichtigung von Klimagerechtigkeit bei den
Digitalisierungsbemühungen ist begründet aus der Notwendigkeit, Technologie als Instrument zur Bekämpfung des
Klimawandels zu nutzen, während gleichzeitig berücksichtigt wird, dass die Vorteile dieser Technologien auch begrenzt 
sind. Digitalität stellt nicht nur ein technologisches Phänomen dar, sondern auch ein gesellschaftliches, das
tiefgreifende Veränderungen in der Art und Weise mit sich bringt, wie Menschen kommunizieren, partizipieren und 
ihre Umwelt gestalten. 
Demokratiefeindlichkeit 
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die sich in Rassismus, Sexismus und weiteren
Diskriminierungsformen äußert, ist mit demokratischen Grundwerten nicht vereinbar. Diese zunehmenden Feindseligkeiten
widersprechen dem Gleichheitsgrundsatz und gefährden nicht nur Individuen, sondern auch das gesellschaftliche
Zusammenleben. Aktuelle Studien, wie die Mitte-Studie und die Leipziger Autoritarismus-Studie, beleuchten die 
Gründe, warum sich Menschen von der Demokratie abwenden. Ein signifikanter Befund ist, dass sich solche 
antidemokratischen Einstellungen in gesellschaftlichen Krisen verstärken können. Dies zeigt sich in einem
Erstarken der populistischen und extremen Rechten. Aber auch die Einsamkeit wird als demokratiegefährdend
identifiziert, da sie den gesellschaftlichen Austausch erschwert, der für die Demokratie essenziell ist. Die Problematik 
demokratiefeindlicher Haltungen und Einstellungen wird auch durch eine mangelnde politische Repräsentation 
und Teilhabe verschärft. Menschen fühlen sich oft nicht gehört oder einbezogen, was besonders jene betrifft, die 
strukturell von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind. Zudem zeigt sich, dass mit abnehmendem
bürgerschaftlichen Engagement auch die Unterstützung für die Demokratie schwindet. Diese Befunde fordern eine
tiefgehende Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien der Demokratie und wie diese in der Gesellschaft verankert 
und gelebt werden können. 
1.2 Gesellschaftlicher Wandel und soziale Ungleichheiten 
Diversität in der bundesdeutschen Gesellschaft 
Das Aufwachsen in einer von Diversität geprägten Gesellschaft steht im Fokus des 17. Kinder- und
Jugendberichts. Besonderes Augenmerk wird auf soziale Unterschiede und die Vielfalt von Lebenslagen junger Menschen 
gelegt, wobei der Bericht die Komplexität der modernen gesellschaftlichen Strukturen hervorhebt. Die
Anerkennung und kritische Reflexion von Diversität ermöglichen es, die verschiedenen gesellschaftlichen
Teilhabechancen zu betrachten, die sich aus unterschiedlichen Zuschreibungen ergeben. Dies umfasst sowohl Empowerment 
als auch die potenziellen Diskriminierungen, die mit bestimmten Differenzmerkmalen verbunden sein können. 
Der Bericht nutzt dabei das Konzept der Intersektionalität, um zu verdeutlichen, wie zugeschriebene Unterschiede 
sich auf die Privilegien oder Benachteiligungen von Individuen auswirken können. Die soziale Positionierung 
von Personen wird also nicht isoliert betrachtet, sondern in ihrem Zusammenspiel mit anderen
Differenzkategorien wie Alter, soziale Klasse, Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle
Orientierung oder Religion/Weltanschauung. Um die Diversität der bundesdeutschen Bevölkerung in angemessener 
Weise zu betrachten, ist es notwendig, neben der objektiven Zusammensetzung auch die Diversitätssensibilität in 
den Selbstbildern der Bevölkerung zu berücksichtigen. Die skizzierten Befunde offenbaren eine komplexe
gesellschaftliche Realität, besonders für junge Menschen und Personensorgeberechtigte. Einerseits haben objektive
Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und veränderte politische sowie rechtliche Rahmenbedingungen zu 
neuen Normalitäten im Leben junger Menschen und ihrer Familien geführt. Andererseits halten die subjektiven 
Norm- und Normalitätsvorstellungen nicht überall Schritt mit diesen Entwicklungen, was einen differenzierten 
Blick auf die subjektive Bedeutung von Vielfalt und Diversität notwendig macht. Dieser ganzheitliche Blick auf 
die Diversität und ihre Auswirkungen auf das Aufwachsen junger Menschen zeigt, wie wichtig eine differenzierte 
und sensible Auseinandersetzung mit sozialen Unterschieden und Diversität für die Entwicklung einer inklusiven 
Gesellschaft ist. 
Räumliche Disparitäten 
Die Ungleichheit der Lebensbedingungen junger Menschen wird auch in räumlichen Disparitäten deutlich, die 
sowohl größere Regionen als auch kleinräumige Unterschiede betreffen. Diese Disparitäten spiegeln sich in der 
ungleichen Verteilung von Infrastruktur, Dienstleistungen und den damit verbundenen Kosten wider und
reflektieren sozioökonomische sowie demografische Unterschiede der Bevölkerung. Oft werden in öffentlichen
Debatten die infrastrukturellen Mängel bestimmter Gebiete mit einer stigmatisierenden und problematisierenden
Wahrnehmung der Bewohner:innen verbunden. Im Jahr 2018 reagierte die Bundesregierung auf wachsende regionale 
Disparitäten durch die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, deren Ergebnisse 2020 
eine signifikante Ungleichheit in den Lebensbedingungen bestätigten. Ein erstmalig 2024 erscheinender
Gleichwertigkeitsbericht soll diese Unterschiede weiter untersuchen. Eine detaillierte Analyse durch die Friedrich-Ebert-
Stiftung im Jahr 2023 teilte Deutschland anhand verschiedener Indikatoren in fünf Raumtypen ein, die die soziale 
und wirtschaftliche Diversität des Landes aufzeigen. Diese Einteilung offenbart, wie ungleich Wohlstand verteilt 
ist und wie stark sich Lebensbedingungen junger Menschen selbst innerhalb vergleichbarer Regionen
unterscheiden können. Besonders in dynamischen Städten sind die Disparitäten stark ausgeprägt, mit einer zunehmenden 
Konzentration ärmerer Bevölkerungsgruppen in vernachlässigten Stadtteilen. Die Erkenntnisse zu den
sozialräumlichen Disparitäten zeigen, dass es entscheidend ist, auf die spezifischen Bedürfnisse aller
Bevölkerungsgruppen einzugehen, um gerechte Lebensverhältnisse und echte Teilhabechancen zu schaffen. 
Demografischer Wandel 
Der demografische Wandel prägt die Bedingungen des Aufwachsens in Deutschland erheblich und bringt sowohl 
Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Ein Schlüsselaspekt ist das sich verändernde Verhältnis der
Generationen, das politische und gesellschaftliche Antworten erfordert. Die regional unterschiedlichen demografischen 
Entwicklungen beeinflussen maßgeblich die Lebensbedingungen junger Menschen. Mit jährlich weitaus mehr 
Sterbefällen als Geburten sowie einer Verschiebung von Altersstrukturen und der dazugehörigen Überalterung 
stehen Politik und Gesellschaft vor erforderlichen Anpassungen. Mit einer alternden Bevölkerung stehen Kinder, 
Jugendliche und junge Erwachsene vor Herausforderungen wie einer steigenden Last zur Unterstützung sozialer 
Sicherungssysteme. Diese demografische Verschiebung führt zu einer Veränderung der gesellschaftlichen
Strukturen, in denen junge Menschen vermehrt als zukünftige Arbeitskräfte betrachtet werden. Politische und
gesellschaftliche Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, eine gerechte Ressourcenverteilung sicherzustellen. 
Veränderungen der Arbeitswelt und Fachkräftemangel 
Veränderungen in der Arbeitswelt und der Fachkräftemangel haben erheblichen Einfluss auf das Aufwachsen von 
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Neben globalen Krisen wie der Corona-Pandemie, der Zunahme 
kriegerischer Bedrohungslagen und dem Klimawandel wird der Fachkräftemangel als weitere Krise angesehen. 
Dieser Mangel ist eine wesentliche gesellschaftliche Rahmenbedingung für junge Menschen und beeinflusst ihre 
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Veränderungen in der Arbeitswelt, wie agile Arbeitsmethoden und die 
zunehmende Digitalisierung, sind Teil dieses Wandels. Unternehmen passen sich diesen Veränderungen an, um 
im globalen Wettbewerb um Talente zu bestehen. Gleichzeitig ist der Arbeitsmarkt von Volatilität und
Unsicherheit geprägt, was die Komplexität erhöht und verschiedene Herausforderungen mit sich bringt. Der demografische 
Wandel verstärkt den Fachkräftemangel, da qualifizierte Arbeitskräfte zunehmend ein knappes Gut werden. Dies 
führt zu einer Arbeitsmarktanspannung, insbesondere in ländlichen Regionen und in Süddeutschland. Die
Engpassberichte der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass bestimmte Berufe besonders betroffen sind, darunter 
Pflege-, Handwerks- und IT-Berufe. Engpässe finden sich auch bei Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen,
sodass die Auswirkungen des Fachkräftemangels in der Kinder- und Jugendhilfe besonders spürbar sind. Dies führt 
zu Einschränkungen in der Angebotsvielfalt und beeinträchtigt die Qualität von Bildung, Betreuung, Schutz und
Partizipation. Die Zukunftsaussichten für junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt sind uneinheitlich. Während 
einige von den Chancen profitieren, die der Fachkräftemangel bietet, sind andere von prekären
Beschäftigungsverhältnissen betroffen. Die Ansprüche an Arbeitsplätze und Arbeitgeber:innen steigen, insbesondere in Bezug 
auf Work-Life-Balance und Karriereperspektiven. Der Fachkräftemangel hat weitreichende Konsequenzen für 
die Kinder- und Jugendhilfe. Die Qualität und Verfügbarkeit von Fachkräften sind entscheidend für die
Unterstützung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen. 
1.3 Schlussfolgerung: Gerechtigkeit und Teilhabe ermöglichen 
Trotz vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderungen zeigen Studien, dass junge Menschen mit ihrer
Lebenssituation überwiegend zufrieden sind und optimistisch in die Zukunft blicken. Diese scheinbare
Widersprüchlichkeit spiegelt eine Gesellschaft wider, die zwar über ausreichende Ressourcen zur Schaffung gerechter Teilhabe 
verfügt, es aber versäumt, diese Ressourcen so zu verteilen, dass Chancengleichheit entstehen kann. Krisen wie 
die Corona-Pandemie, politische Instabilität und soziale Ungerechtigkeiten beeinträchtigen zwar das
Aufwachsen, aber die notwendigen strukturellen Voraussetzungen zur Bewältigung dieser Krisen sind grundsätzlich
vorhanden, werden jedoch unzureichend genutzt. Die Lebensbedingungen junger Menschen sind geprägt von
ungleichen Chancen und sozialen Ungleichheiten. Ein gerechteres Aufwachsen erfordert daher eine umfassende
Auseinandersetzung mit damit einhergehenden benachteiligenden Verhältnissen, die über bloß einzelfallorientierte
Bemühungen hinausgehen und strukturelle sozialpolitische Maßnahmen notwendig machen. Es ist erforderlich, dass 
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sich der Tatsache bewusst sind, dass Krisen die Lebenswelten junger
Menschen direkt beeinflussen und dass die politische Willensbildung darauf abzielen muss, die Situation und die
Zukunft junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse und Rechte zu gestalten. Die
Kinder- und Jugendhilfe spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen des Aufwachsens. Sie 
muss sich den Herausforderungen stellen, die aus globalen Krisen und gesellschaftlichem Wandel resultieren und 
kann die Bedürfnisse junger Menschen nicht unbeachtet lassen. Die Betrachtung von Kindheit, Jugend und
jungem Erwachsenenalter muss die realen Bedarfe nach Unterstützung und Orientierung anerkennen und konkret in 
den Blick nehmen. Dies erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der unterschiedlichen Lebensrealitäten und das 
Engagement, jedem jungen Menschen gerechte Teilhabemöglichkeiten zu bieten. 
2. Jungsein heute 
Im 17. Kinder- und Jugendbericht werden relevante Aspekte des Aufwachsens unter sozial ungleichen
Bedingungen hervorgehoben. Der Bericht unterscheidet für das Aufwachsen junger Menschen zwischen den Lebensphasen 
Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenenalter. Frühere Berichte wie der 14. Kinder- und Jugendbericht stellten 
bereits die Veränderungen im Aufwachsen dar: Vom Verlust der „Straßenkindheit“ zur nahtlosen Online-Offline-
Integration heutiger junger Menschen, die in zunehmend digitalisierten und beschleunigten Lebensverhältnissen 
aufwachsen. Der aktuelle Bericht thematisiert zudem die Anforderungen an das Jungsein unter aktuellen
gesellschaftlichen Bedingungen und hebt speziell die Beteiligung junger Menschen an politischen und
gesellschaftlichen Diskursen hervor. Eingegangen wird auf die Herausforderungen für junge Menschen angesichts der in
Kapitel 1 aufgerufenen Themen des gesellschaftlichen Wandels sowie der manifesten Krisen. Die Kommission
betont, dass junge Menschen nicht nur als Betroffene, sondern auch als Gestaltende ihrer eigenen Lebenswelten zu 
sehen und ihre Teilhabe und Perspektiven in den Vordergrund zu stellen sind. Bei der Darstellung der
Lebensphasen Kindheit und Jugend sowie junges Erwachsenenalter arbeitet die Kommission systematisch Trends aus 
den zurückliegenden Kinder- und Jugendberichten sowie Erkenntnisse aus der Kindheits- und Jugendforschung 
heraus.  
2.1 Lebensphasen des Aufwachsens 
Kindheiten heute 
Im Fachdiskurs wird die Lebensphase Kindheit oft nach Altersstufen wie Säuglings- und Kleinkindalter, frühe 
Kindheit und Übergang zur Jugend gegliedert. Diese Phasen werden in Institutionen wie
Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie in der Familie erlebt. Der 14. Kinder- und Jugendbericht hat zwischen einer eher
familienoder betreuungszentrierten Kindheit unterschieden, um das Wohlbefinden der Kinder zu erfassen. Kinder sind
jedoch mehr als nur Mitglieder ihrer Bildungseinrichtungen oder Familien; sie sind aktive Mitglieder der
Gesellschaft mit eigenen Rechten. Die Kindheitsforschung betont die Eigenständigkeit dieser Lebensphase und die
Fähigkeiten von Kindern, mit Gleichaltrigen zu interagieren und die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Über die 
Jahre hinweg wurde Kindheit im Rahmen der Kinder- und Jugendberichte vielschichtig thematisiert, wobei sich 
ein Trend zu einem umfassenderen und differenzierteren Verständnis zeigt. Neuere Berichte betonen die
Notwendigkeit, Kindern mehr Autonomie zu gewähren und sie als vollwertige Gesellschaftsmitglieder anzuerkennen. Die 
Berichte haben auch darauf hingewiesen, dass Kinder und ihre Bedürfnisse in politischen und gesellschaftlichen 
Diskursen oft übersehen werden, insbesondere in Bereichen wie Sozialpolitik, Bildung und Medien. Die
Forschung hat sich intensiv mit dem Einfluss globaler und demografischer Veränderungen auf Kindheit beschäftigt, 
und die Perspektiven auf Kinder sind zunehmend von einer Betonung ihrer aktiven Teilnahme und ihrer Rechte 
geprägt. Kindheit wird genauso wie Jugend nicht mehr nur als Vorbereitungsphase auf das Erwachsenenalter 
gesehen, sondern als eigenständige Lebensphase mit spezifischen Rechten und Bedürfnissen. Die Kommission 
plädiert dafür, den Blick auf die Selbstwirksamkeit von Kindern und zugleich auf ihre möglicherweise besondere 
Verletzbarkeit zu lenken. Das heißt auch, die mit Kindheiten deutlich verbundenen, in Macht- und
Generationenverhältnissen eingebetteten sozialen Ungleichheiten zu berücksichtigen, die Vulnerabilität von Kindern
anzuerkennen, ihr allgemeines Menschsein zu sehen und ihren Anspruch auf Rechte, Autonomie und Freiheit zu betonen. 
Jugenden heute 
Die Jugend wird oft durch stereotype Bilder und generalisierende Bezeichnungen wie „Generation Z“ oder 
„Corona-Generation“ charakterisiert, was die tatsächliche Vielfalt dieser Lebensphase verdeckt. Solche
Darstellungen neigen dazu, die Jugend als homogene Gruppe zu sehen, die entweder Probleme verursacht oder hat. In 
Abgrenzung dazu betont die Kommission die Pluralität der Jugend, die sich in unterschiedlichen Lebenslagen, 
Zugehörigkeiten und Einstellungen manifestiert. Diese Diversität berücksichtigt zahlreiche Faktoren, darunter 
unter anderem soziale Herkunft, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht und sexuelle
Orientierung. Die Kommission ruft darüber hinaus Entgrenzungen und Entstrukturierungen auf, die mit der
Lebensphase Jugend einhergehen. Dies schließt wichtige Statusübergänge ein, die die individuelle Entwicklung prägen. 
Der Zugang zur Jugend als heterogener Gruppe fördert ein Verständnis, das über simplifizierende und oft
problemzentrierte Narrative hinausgeht. Es wird anerkannt, dass es „die“ Jugend nicht gibt, sondern vielmehr
unterschiedliche „Jugenden“, die in ihrem soziokulturellen Ausdruck und ihren sozialstrukturellen Bedingungen
variieren. Hiermit gehen auch unterschiedliche Chancen auf Teilhabe einher, die berücksichtigt und adressiert werden 
müssen. 
Junge Erwachsene heute 
Junge Erwachsene wurden lange als Übergangsgruppe zwischen Jugendlichen und „echten“ Erwachsensen
betrachtet, oft verbunden mit der Herausforderung, sich in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu integrieren. Erst in den 
letzten 15 Jahren hat sich die Sichtweise geändert, und das junge Erwachsenenalter wird nun als eigenständige 
Lebensphase vielfältiger Übergänge – in Beruf, Bildung und persönlicher Lebensführung – angesehen, die sich 
bis weit in das dritte Lebensjahrzehnt erstrecken kann. In den vorangegangenen Kinder- und Jugendberichten 
wird diese Altersgruppe explizit adressiert, wobei der Fokus auf den vielfältigen Lebenslagen und biografischen 
Verläufen liegt. Diskussionen rund um junge Erwachsene betonen heute die sozialen Ungleichheiten und
Herausforderungen bei der Verselbstständigung. Dabei wird anerkannt, dass der Übergang ins Erwachsenenalter länger 
dauern kann und nicht immer klar abgrenzbar ist. Die Befunde unterstreichen, dass viele junge Erwachsene mit 
einer Verdichtung von Anforderungen in kurzer Zeit konfrontiert sind und unterschiedlich mit diesen umgehen, 
von der Nutzung biografischer Reflexionsphasen bis hin zu Anpassungen an verkürzte Bildungswege. Die
jüngeren Entwicklungen im Bildungsbereich und Arbeitsmarkt spielen dabei eine wesentliche Rolle. 
2.2 Jungsein im gesellschaftlichen Wandel und in sozialen Unsicherheiten 
Jungsein – Perspektiven junger Menschen 
Junge Menschen erleben ihr Aufwachsen in einer sich schnell verändernden Welt voller sozialer, politischer und 
ökologischer Herausforderungen. Ihre Sichtweisen, die durch drei Beteiligungsformate (verschiedene thematische 
Workshops, ein Hearing und ein Online-Verfahren, das 5.381 junge Menschen erreichte) für den 17. Kinder- und
Jugendbericht erhoben wurden, zeigen die Beschäftigung mit Themen, die von globalen Krisen über
geschlechtliche Identität und sexuelle Vielfalt bis zu den Herausforderungen von Migration und Flucht reichen. Es werden 
auch die Rollen junger Menschen in der Gesellschaft und ihre Teilhabechancen diskutiert, wobei die Bedeutung 
von Familie, Freizeit und ehrenamtlichem Engagement hervorgehoben wird. Die Inhalte spiegeln die vielfältigen 
Erfahrungen und Herausforderungen junger Menschen in einer sich wandelnden Gesellschaft wider und zeigen 
die Notwendigkeit einer umfassenden Unterstützung und Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Rechte. 
Die Bedeutung von Familie und Freund:innen im Leben junger Menschen 
Familie und Freundschaften sind für junge Menschen zentral und erfüllen grundlegende materielle und emotionale 
Bedürfnisse. Ergebnisse der Beteiligungsmodule verdeutlichen die besondere Rolle der Familie als zentraler
Ankerpunkt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das starke Bedürfnis nach familiärer Bindung und
Sicherheit manifestiert sich in vielen Antworten, besonders der Jüngeren. Äußerungen wie „die Familie ist das 
Wichtigste in meinem Leben“ unterstreichen die zentrale Bedeutung von familiären Kontexten für junge
Menschen. Unmittelbar danach werden Freundschaften als wesentlich für ein erfülltes Leben betont. 
Freizeitgestaltung junger Menschen 
Die Freizeitgestaltung junger Menschen ist durch eine Vielzahl von Aktivitäten gekennzeichnet, die sowohl die 
Bedeutung von Gemeinschaft und sozialen Bindungen als auch die Rolle materieller Bedürfnisse hervorheben. 
Junge Menschen verbringen ihre Freizeit häufig in Gesellschaft von Familie und Freund:innen und bevorzugen 
Aktivitäten wie Sport und Medienkonsum. Die Ergebnisse zeigen auch einen Bedarf an erweiterten öffentlichen 
Räumen und Veranstaltungen, die für junge Menschen attraktiver gestaltet werden sollten. 
Zivilgesellschaftliches Engagement junger Menschen 
Ein Teil der jungen Menschen engagiert sich ehrenamtlich, unter anderem für den Umweltschutz und zum Thema 
Diversität. Die Motivation zum Engagement ist vielschichtig und umfasst den Wunsch, sich für die Rechte anderer 
einzusetzen und Schutzräume zu schaffen. Herausforderungen im Ehrenamt bestehen in der Übernahme von
unbezahlten Aufgaben und einer häufigen Neustrukturierung der Arbeitsbereiche. Es werden von ihnen eine bessere 
Finanzierung des Ehrenamts und spezifische Weiterbildungen für Ehrenamtliche gefordert. 
Perspektiven auf Bildung und Bildungswesen 
Die Beteiligten kritisieren das Bildungssystem als reformbedürftig und fordern realistischere Lehrpläne sowie 
eine ganzheitliche Betrachtung von Bildung, die persönliche Entwicklung und gesellschaftliche Integration
einbezieht. Sie schlagen vor, Lehrinhalte um Themen wie Diversität und psychische Gesundheit zu erweitern.
Besonders hervorgehoben wird die Verdichtung der Lehrinhalte, die zu erhöhtem Leistungsdruck und Stress führt, 
und die finanzielle Unsicherheit durch unzureichende Ausbildungsvergütungen. 
Psychische Gesundheit junger Menschen 
Die psychische Gesundheit junger Menschen wird durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt, darunter der Stress 
und die durch das Bildungssystem verursachten Belastungen sowie finanzielle Unsicherheiten, nicht zuletzt auch 
angesichts eines geringen BAFöG und niedriger Ausbildungslöhne. Die Covid-19-Pandemie hat diese Probleme 
noch verstärkt, wobei junge Menschen zunehmend psychische Unterstützung suchen und die Belastungen durch 
die Pandemie in den Vordergrund treten. 
Herausforderungen und Diskriminierungserfahrungen junger Menschen durch geschlechtliche und sexuelle 
Diversität 
In den Diskussionen wird deutlich, dass junge Menschen, insbesondere aus der queeren Community, vielfältige 
Diskriminierungserfahrungen machen. Sie berichten von direkten Übergriffen, wie sexueller Belästigung und
körperlicher Gewalt, sowie von subtileren Formen der Diskriminierung, die ihre geschlechtliche und sexuelle
Identität betreffen. Sie fordern mehr gesellschaftliche Anerkennung und Offenheit sowie verbesserte medizinische 
und psychologische Unterstützung, insbesondere während Transitionsprozessen.
Junge Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrungen 
Junge Geflüchtete und Migrant:innen stehen oft vor bürokratischen Hürden und erleben alltägliche
Diskriminierung. Ihre Herausforderungen umfassen lange Wartezeiten in behördlichen Verfahren und Schwierigkeiten beim 
Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Sie betonen die Notwendigkeit besserer Unterstützung und
Anerkennung ihrer speziellen Bedürfnisse. 
Gesellschaftliche und globale Krisen aus der Perspektive junger Menschen  
Junge Menschen sind sich der Auswirkungen globaler und gesellschaftlicher Krisen bewusst und äußern sich 
besonders zu Themen wie dem Klimawandel und dem Krieg in der Ukraine. Sie fordern eine stärkere politische 
Reaktion und Maßnahmen zur Bewältigung dieser Krisen, insbesondere eine Priorisierung des Klimaschutzes und 
eine verbesserte psychologische Unterstützung. 
Beteiligung und Teilhabechancen junger Menschen 
Die Befragten wünschen sich mehr Möglichkeiten zur Mitgestaltung politischer und gesellschaftlicher Prozesse. 
Sie diskutieren die Bedeutung von Kinder- und Jugendparlamenten und äußern den Bedarf nach echter und
effektiver Teilhabe sowie einer stärkeren Berücksichtigung ihrer Stimmen in Entscheidungsprozessen. 
Junge Menschen als Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe 
In den Beteiligungsworkshops kamen junge Menschen zu Wort, die die Kinder- und Jugendhilfe nutzen. Sie
sprachen sowohl positive Aspekte als auch Verbesserungspotenziale an und betonten die Bedeutung von
Zugänglichkeit und individueller Unterstützung. Einige teilten ihre Erfahrungen mit stationären Hilfen zur Erziehung und 
hoben die Notwendigkeit hervor, jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr Unterstützung zu gewähren. 
Beteiligung junger Menschen am 17. Kinder- und Jugendbericht – Perspektiven der Kommission 
Die Ausführungen zu den Perspektiven junger Menschen verdeutlichen, dass der 17. Kinder- und Jugendbericht 
auf eine umfassende Beteiligung junger Menschen und eine daraus resultierende Wissensbasis zurückgreifen 
kann. Trotz der umfangreichen Einbindung ist die Einflussnahme der jungen Menschen auf den Bericht auch vor 
dem Hintergrund der spezifischen Bedingungen einer vertraulich arbeitenden Kommission und der gesetzlichen 
Vorgaben begrenzt. So konnten nicht alle der Kommission grundsätzlich wichtigen Dimensionen für Kinder- und 
Jugendbeteiligung – Raum, Stimme, Zuhörerschaft und Einfluss – vollständig umgesetzt werden. Die Ergebnisse 
der Beteiligung flossen jedoch in die Berichterstattung ein und wurden im Kapitel „Jungsein im gesellschaftlichen 
Wandel und in sozialen Unsicherheiten“ prominent dargestellt. Die unterschiedlichen Erkenntnisse, welche die 
Kommission durch die Mitwirkung junger Menschen erlangen konnte, bieten weitere Ansatzpunkte für die
Gestaltung von Beteiligungsprozessen im Rahmen zukünftiger Sozialberichterstattung im Allgemeinen sowie der 
Kinder- und Jugendberichte im Besonderen. Diese gilt es, nachhaltig zu verankern und fortzuentwickeln. 
Jungsein in der Nicht-/Beteiligungsgesellschaft 
Die Kommission hebt die Notwendigkeit zur stärkeren Einbeziehung junger Menschen in politische und
gesellschaftliche Entscheidungsprozesse hervor und arbeitet zudem heraus, dass eine Vielzahl von
Beteiligungsmöglichkeiten bestehen. Obwohl politische, gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Partizipation zentral ist, 
existiert ein signifikantes Maß an Nicht-Beteiligung, oft bedingt durch strukturelle Barrieren. Die Beteiligung ist 
nicht nur eine Frage der Rechte, sondern auch eine der praktischen Umsetzung in allen Bereichen der Gsellschaft. 
Verschiedene nationale und internationale Rahmenbedingungen und Instrumente, darunter die UN-
Kinderrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta, bieten eine notwendige Unterstützung für die Beteiligung, die jedoch 
in der Praxis durch eine mangelnde Umsetzung und strukturelle Defizite eingeschränkt wird. Junge Menschen 
selbst zeigen ein großes Interesse an politischen Themen, fühlen sich aber oft unzureichend einbezogen, was ihre 
Skepsis gegenüber dem Funktionieren der Demokratie in Deutschland verstärkt. Der Fortschritt in der praktischen 
Umsetzung dieser Beteiligungsrechte zeigt sich in den Anstrengungen der Bundes- und Landespolitik sowie in 
den Kommunen. Initiativen wie die Jugendstrategie der Bundesregierung, der nationale Aktionsplan „Kinder- und 
Jugendbeteiligung“ und verschiedene landesweite Kinder- und Jugendparlamente sind Beispiele für die
Bemühungen, junge Menschen stärker zu beteiligen und ihre Stimmen ernst zu nehmen. Trotz dieser Fortschritte
bestehen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Gleichheit der Beteiligungschancen. Diese können
beispielsweise vom Wohnort abhängen sowie ganz allgemein von Zugängen zu Beteiligungsprozessen. Die
Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Sicherstellung notwendiger Ressourcen sind entscheidende 
Schritte, die noch ausstehen. Die erfolgreiche Beteiligung junger Menschen erfordert daher eine konsequente 
Weiterentwicklung und strukturelle Verankerung von Partizipationsmöglichkeiten.  
Jungsein in Armut 
In Deutschland leben bis zu 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Armut. Trotz des Wohlstands des Landes 
steigen die Armutsquoten unter Minderjährigen kontinuierlich, eine Entwicklung, die besonders alleinerziehende 
Haushalte und Familien mit mehreren Kindern trifft. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ermöglicht es, 
die Kinder- und Jugendarmut gezielt zu bekämpfen und bürokratische Hürden abzubauen. Diese Grundsicherung 
soll Kindern und Jugendlichen als Subjekte eigenen Rechts anerkennen und auf deren spezifische Bedürfnisse 
eingehen. Empirische Studien zeigen, dass Armut soziale Teilhabe und die Entwicklung junger Menschen
erheblich beeinträchtigt. Gegenwärtige Maßnahmen, die auf eine höhere Erwerbsbeteiligung der Eltern oder
infrastrukturelle Investitionen setzen, haben bisher die Armutsquoten nicht reduzieren können. Die Kindergrundsicherung 
soll einen Paradigmenwechsel einleiten und durch eine bessere finanzielle Absicherung sowie Zugänge zu
Bildung und Gesundheit die Lebenssituation von jungen Menschen verbessern.  
Jungsein in der Einwanderungsgesellschaft 
Deutschland ist eine Einwanderungsgesellschaft, geprägt durch eine zunehmende natio-ethno-kulturelle Vielfalt. 
Diese Entwicklung, verstärkt durch demografische Trends, stellt öffentliche Institutionen vor Herausforderungen, 
da sie überwiegend monolingual deutsch funktionieren. Junge Menschen, insbesondere jene aus
Einwandererfamilien, erleben eine mehrsprachige Gemeinschaft als normal. Allerdings wird Mehrsprachigkeit in
Bildungseinrichtungen oft unzureichend anerkannt und wertgeschätzt, was institutionelle Diskriminierung verstärken kann. 
Kinder und Jugendliche aus Einwanderungsfamilien sind doppelt von Armut und Bildungsbenachteiligung
betroffen. Ihre Integration in die Gesellschaft und das Entwickeln von Zukunftszuversicht bleiben eingeschränkt. 
Trotzdem birgt die steigende Einwanderung auch Chancen für Deutschlands Zukunft als moderne Gesellschaft, 
vor allem durch die jüngere Generation, die Einwanderung zunehmend positiv sieht. 
Jungsein mit Behinderungen 
Die Kategorie der Behinderung in Deutschland ist vielschichtig und wird durch verschiedene Modelle und
gesetzliche Rahmenbedingungen geprägt. Lange Zeit prägend und auch heute immer noch wirkmächtig ist das
Verständnis von Behinderung als medizinisch-individuelles Modell, das Behinderungen als persönliches Defizit
betrachtet. Verbreitet ist das sozialrechtliche Modell, das sich an der Internationalen Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) orientiert. Die UN-BRK geht noch weiter und definiert Behinderung aus einer
menschenrechtlichen Perspektive, was die Notwendigkeit betont, politische und soziale Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen aktiv zu fördern. Diese Ansätze betonen, dass nicht eine Beeinträchtigung per se, sondern
vielmehr gesellschaftliche Barrieren und Ausgrenzungsmechanismen eine Behinderung konstituieren. Die Disability 
Studies und diverse Behindertenbewegungen fordern gleichwohl eine stärkere Anerkennung der sozialen und 
kulturellen Dimensionen von Behinderung. Sie plädieren dafür, Behinderung als Ergebnis von gesellschaftlichen 
Strukturen und Verhältnissen zu verstehen, die den Zugang zu gleichberechtigter Teilhabe verhindern. In
Deutschland manifestiert sich der Umgang mit Behinderung durch eine Mischung aus rechtlich festgeschriebenen
Unterstützungsleistungen und politischen Initiativen. Trotz dieser Bemühungen bleiben viele Menschen mit
Behinderungen in ihrer sozialen Teilhabe eingeschränkt, was die Notwendigkeit unterstreicht, Behinderung als
gesellschaftliches und nicht nur individuelles Phänomen zu adressieren. Sowohl die amtliche Datenlage als auch das 
zugrunde gelegte Behinderungsverständnis sind bislang unzureichend. Mit Blick auf junge Menschen wird
deutlich, dass Forschung und gesellschaftliche Diskurse diese Gruppe häufig vernachlässigen, insbesondere in Bezug 
auf Bildung, Freizeit und kulturelle Teilhabe. Junge Menschen mit Behinderungen stehen vor speziellen
Herausforderungen wie erhöhten Armutsrisiken, häufigeren Gewalterfahrungen und sozialer Ausgrenzung. Ihre
Bedürfnisse nach Inklusion und spezifischer Unterstützung werden oft nicht ausreichend berücksichtigt, was ihre
Chancen auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe mindert.
Jungsein in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt 
Junge Menschen entwickeln ihre Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung als Ergebnisse eigenständiger 
Positionierungsprozesse innerhalb einer vielfältigen und sich wandelnden Gesellschaft. Die Anerkennung von 
geschlechtlicher und sexueller Vielfalt hat sich verstärkt, bei gleichzeitigem Fortbestehen traditioneller,
heteronormativer Geschlechternormen. Damit verbunden ist eine Gesellschaftsstruktur, die sowohl Herausforderungen 
als auch spezifische Diskriminierungen für diejenigen schaffen, die sich außerhalb dieser Normen befinden. Junge 
trans*, gender-queer oder non-binäre Menschen und jene, die sich als nicht-heterosexuell bezeichnen, erleben 
trotz zunehmender rechtlicher Anerkennung nach wie vor Diskriminierungen im Alltag. Zugleich können
Coming-Out-Prozesse als Bildungs- und Empowermentprozesse verstanden werden, in denen queere jungen
Menschen Resilienz entwickeln und sich in sozialen Bewegungen auch politisch engagieren. Die Bedingungen des 
Aufwachsens in geschlechtlicher und sexueller Viefalt verweisen daher auf die Notwendigkeit sowohl
adressat:innenorientierter Angebote für queere junge Menschen und ihre Familien wie auch diversitätsreflexiver Angebote 
in der Kinder- und Jugendhilfe, die Teilhabe für alle unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung
ermöglichen. Hierzu gehört insbesondere die Unterstützung während Transitionsprozessen und die Verbesserung 
sozialpädagogischer, psychologischer und medizinischer Angebote.  
Jungsein in religiöser und weltanschaulicher Vielfalt 
Um die Vielfalt religiöser und weltanschaulicher Orientierungen unter jungen Menschen zu verstehen, ist es
wichtig, die Begriffe Religion und Weltanschauung zu differenzieren. Diese Kategorien bieten Orientierung und
sinnstiftende Antworten auf Lebensfragen und beeinflussen das Aufwachsen junger Menschen. Weltanschauungen, 
die sich auf diesseitige Sinngebungen konzentrieren, unterscheiden sich von religiösen Überzeugungen, die oft 
eine transzendente Dimension beinhalten. Ausgestaltung und Bedeutung dieser Überzeugungen können je nach 
kulturellem und sozialem Kontext variieren. Religiosität und Weltanschauungen junger Menschen bilden sich 
zunehmend individualisiert und weniger institutionell gebunden ab.  
Jungsein in Ostdeutschland 
Mehr als 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung beeinflusst die spezifische historische und
gesellschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands das Leben und Aufwachsen junger Menschen immer noch nachhaltig.
Diskurse über und in Ostdeutschland sind häufig von negativen Zuschreibungen geprägt, wie einer hohen
Abwanderung und politischen Extremen. Die Kommission empfiehlt, nicht von einer strikten Ost-West-Dichotomie
auszugehen, sondern vielmehr von graduellen Prägungen, die aus der DDR-Zeit und den Erfahrungen nach 1990 
resultieren. Junge Menschen in Ostdeutschland stehen vor spezifischen Herausforderungen und Möglichkeiten, 
die durch historische Umbrüche und die aktuelle sozioökonomische Situation geformt werden. Diese
Bedingungen beeinflussen ihre Lebenslagen, Zukunftsperspektiven und Einstellungen wesentlich. 
Jungsein in Stadt und Land 
Junge Menschen in städtischen und ländlichen Regionen stehen unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber, 
aber ihre grundlegenden Bedürfnisse und Bestrebungen hinsichtlich eines gelingenden Aufwachsens sind ähnlich. 
Während in Städten der Kampf um Zugang zu Raum und Ressourcen dominiert, sind ländliche Gebiete oft durch 
einen Mangel an Infrastruktur und Dienstleistungen geprägt. Beide Umgebungen spiegeln soziale Ungleichheiten 
wider, die innerhalb einer Region stärker variieren können, als es der typische Stadt-Land-Vergleich suggeriert. 
Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer differenzierten Kinder- und Jugendpolitik, die auf die spezifischen 
Lebensrealitäten und Möglichkeiten junger Menschen in ihren jeweiligen Sozialräumen eingeht. 
Jungsein und Dynamiken der Gewalt 
Junge Menschen erleben und üben verschiedenartig Gewalt aus, oft beeinflusst durch soziale und individuelle 
Faktoren, einschließlich Gewalterfahrungen in der Familie, in Schulen, durch Peers und in öffentlichen Räumen. 
Diskussionen in Medien und Gesellschaft nach schweren Gewalttaten fördern oft eine verzerrte Wahrnehmung 
von Jugendgewalt und führen zu Diskussionen über Strafmündigkeit und präventive Maßnahmen. Die reale
Gewaltbeteiligung Jugendlicher ist komplex, mit vielen jungen Menschen, die Gewalt erleben, und einer Minderheit, 
die wiederholt gewalttätig ist. Gewalttätiges Verhalten junger Menschen ist oft episodenhaft und nimmt mit dem 
Alter ab, wobei Jungen häufiger als Gewalttäter registriert werden, aber auch öfter Opfer von Gewalt sind. Im
Kontext von Delinquenz und Viktimisierung von Kindern und Jugendlichen werden soziale Belastungen sowie 
individuelle Hilfebedarfe sichtbar, die die Kinder- und Jugendhilfe und kooperierende Institutionen in einer
besonderen Weise fordern. Effektive Prävention und Intervention müssen multifaktoriell ansetzen, um sowohl
Risiken zu mindern als auch protektive Faktoren zu stärken. 
Jungsein in einer Demokratie unter Druck 
Junge Menschen in Deutschland bekunden eine kontinuierliche und ausgeprägte Zustimmung zur Demokratie, 
äußern jedoch wiederholt Kritik an politischen Parteien und deren Repräsentant:innen, denen sie Kurzsichtigkeit 
und einen Mangel an Transparenz attestieren, insbesondere in Bezug auf die Interessen zukünftiger Generationen. 
Die Entscheidungen junger Wähler:innen basieren oftmals auf der Auswahl der als am wenigsten problematisch 
wahrgenommenen politischen Partei. Die demokratische Bildung steht vor Herausforderungen durch die
Verbreitung von Verschwörungsmythen und Falschinformationen, insbesondere über soziale Medien. Politische
Bildungsprogramme müssen junge Menschen in einem ressourcenorientierten Prozess der Demokratieförderung
einbeziehen, statt sie als potenzielle Bedrohungen der Demokratie zu adressieren. Es ist essenziell, dass die
Demokratiebildung aktiv Diskriminierungsformen entgegenwirkt und einen inklusiven Ansatz verfolgt, der von allen 
Beteiligten unterstützt und praktiziert wird. Demokratische Bildung kann dann erfolgreich sein, wenn junge
Menschen erfahren, dass sie gehört, ernst genommen und vor allem ernsthaft beteiligt werden. Wo demokratische 
Bildung erfolgreich ist, geht es um das Übertragen von Verantwortung sowie um das Teilen von Macht, da jede 
Generation die Grundlagen des demokratischen Gemeinwesens von Neuem sichern und weiterentwickeln muss.  
2.3 Jungsein in dynamischen und unsicheren Zeiten 
Jungsein nach der Pandemie 
Die Auswirkungen der Pandemie auf junge Menschen waren erheblich und blieben oft unbeachtet. Ihre Resilienz 
wurde auf die Probe gestellt und ihre psychische Gesundheit litt unter den anhaltenden Belastungen und
Einschränkungen. Junge Menschen fühlten sich oft als bloße Objekte der Pandemie-Politik, und ihre Bedürfnisse 
wurden in den politischen Entscheidungsprozessen vernachlässigt. Zukünftig müssen daher junge Menschen auch 
in solchen akuten Krisensituationen stärker berücksichtigt werden, ihre Beteiligung in Entscheidungsprozessen 
muss vor allem im Hinblick auf ihre spezifische Situation und damit verbundene Herausforderungen sichergestellt 
werden. Es ist entscheidend, die jungen Menschen in die Entwicklung von Strategien einzubeziehen, die ihre 
Interessen berücksichtigen und ihre Rechte sichern, um eine gerechte und effektive Krisenbewältigung zu
gewährleisten. Die Kommission empfiehlt zur Reaktion auf die vielfältigen Lebensrealitäten junger Menschen
verschiedene Maßnahmen: die Verankerung der Förderung junger Menschen und die Umsetzung ihrer Schutz-,
Beteiligungs- und Förderrechte auch während Pandemien, die Weiterentwicklung von Digitalisierung und
Infrastrukturen zur Verbesserung sozialer Teilhabe, die Absicherung junger Menschen gegen Kinder- und
Jugendarmut, die Bereitstellung niedrigschwelliger Beratungs- und Unterstützungsangebote für soziale Sicherheit und 
Übergangsphasen, nachhaltige Bildungsplanung zur Kompensation pandemiebedingter Einschränkungen sowie 
die Sicherstellung professionellen sozialen Kontakts und des Kinderschutzes.  
Jungsein und globale Fluchtmigration 
Die Auswirkungen globaler Fluchtmigration auf junge Menschen in Deutschland nehmen an Bedeutung zu und 
werden als dauerhaftes Phänomen betrachtet. Studien zeigen eine überwiegend positive Einstellung junger
Menschen in Deutschland gegenüber Geflüchteten, die häufig durch persönliche Kontakte und politisches Engagement 
für Geflüchtete verstärkt wird. Das politische und gesellschaftliche Engagement junger Menschen schwankt
konjunkturell und nimmt besonders zu, wenn das Thema breit diskutiert wird. Das Verständnis für geflüchtete junge 
Menschen und deren Akzeptanz sind besonders in Regionen mit geringer natio-ethno-kultureller Diversität von 
Bedeutung, da diese Kontakte die Toleranz und das gesellschaftliche Miteinander fördern können. Das gesteigerte 
wissenschaftliche, politische und gesellschaftliche Bewusstsein für die Relevanz geflüchteter junger Menschen 
kann jenseits von Angstkommunikation, Populismus und einseitigen Krisendiagnosen fruchtbar gemacht werden, 
um Chancen zu nutzen, die für ein massiv auf Einwanderung angewiesenes Land wie Deutschland bestehen.
Jungsein in Zeiten kriegerischer Bedrohnungslagen 
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 haben viele junge Menschen in Deutschland das 
Gefühl verloren, in Sicherheit und Frieden aufwachsen zu können. Diese Generation, die bislang in einem
weitgehend friedlichen Europa lebte, ist unmittelbarer mit der Realität des Krieges konfrontiert. Die Kommission 
betont die Bedeutung dieses Themas, auch wenn die Forschung zu den aktuellen kriegerischen Bedrohungen und 
Auseinandersetzungen und ihren Folgen für das Aufwachsen junger Menschen noch begrenzt ist. Vor dem
Hintergrund dieser Belastungen brauchen junge Menschen Orte für den Austausch über Ängste und Sorgen. Solche 
Räume bieten Möglichkeiten zum gegenseitigen Zuhören und zum Dialog, nicht zuletzt mit aufmerksamen
Erwachsenen. Diese Orte könnten durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen geschaffen werden, die 
als Plattformen für den Austausch sowie als Räume für Entspannung und Freizeitgestaltung dienen. 
Jungsein in einer digitalisierten Welt und mediatisierten Umwelten 
Kinder und Jugendliche wachsen in einer zunehmend digitalen und mediatisierten Welt auf, wobei digitale
Technologien tief in ihre Alltagsorganisation, Bildung und soziale Interaktionen eingebettet sind. Frühere Kinder- und 
Jugendberichte haben die sich wandelnde Rolle digitaler Medien in Bildung und Sozialisation hervorgehoben, 
besonders im Hinblick auf Medienkompetenz und die Verstärkung sozialer Ungleichheiten. Aktuelle Studien, wie 
die KIM-Studie, zeigen, dass selbst junge Kinder einen breiten Zugang zu digitalen Medien haben und
Jugendliche Smartphones als primäres Mittel für Kommunikation und Unterhaltung nutzen. Eltern sehen sowohl Chancen 
als auch Risiken in der Mediennutzung ihrer Kinder, wobei die digitalen Fähigkeiten und die kritische
Auseinandersetzung mit Medieninhalten zunehmend als wichtige Erziehungsziele angesehen werden. In der (post-)
digitalen Ära muss die Kinder- und Jugendhilfe ihre Angebote anpassen, um die Medienkompetenz und kritische
Medienbildung sowohl für Fachkräfte als auch für junge Menschen zu fördern. Dies umfasst die Integration digitaler 
Inhalte in Bildungs- und Sozialisationsprozesse sowie die Sensibilisierung für die Potenziale und Risiken digitaler 
Medien. Häufig erreichen medienpädagogische Angebote nicht ihre Zielgruppen, was digitale Ungleichheiten 
verschärft. 
Jungsein in einer alternden Gesellschaft 
In einer alternden deutschen Gesellschaft wächst die junge Generation mit einer ausgeprägten Verbindung zu 
älteren Generationen auf, wobei Studien ein entspanntes Verhältnis zwischen diesen Gruppen aufzeigen.
Jugendliche neigen dazu, Erziehungsstile ihrer Eltern zu schätzen und sich bei Problemen an sie zu wenden. Der
demografische Wandel bringt sowohl positive als auch negative Auswirkungen für die junge Generation mit sich und 
wirft Fragen zur Tragfähigkeit sozialstaatlicher Systeme auf. Die Bevölkerungsentwicklung ist in Bezug auf ihre 
Auswirkungen und Wechselwirkungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene komplex. Wie genau sich 
die Demografie in Deutschland entwickeln wird, hängt auf der einen Seite maßgeblich von Entscheidungen in 
Bereichen der Migrations-, Asyl-, Bildungs-, Familien- und Sozialpolitik ab, während auf der anderen Seite der 
Einfluss solcher Entscheidungen auf den demografischen Wandel begrenzt ist. In all diesen Politikfeldern stehen 
z. T. Entscheidungsnotwendigkeiten von weitreichender Bedeutung an, die für das Generationengefüge
insgesamt, vor allem aber für die Lebensperspektiven der jüngeren Generationen in einer alternden Gesellschaft
erhebliche Auswirkungen haben können. Die Kinder- und Jugendhilfe steht vor der Herausforderung, die
Lebensbedingungen junger Menschen durch adäquate Bildungs- und Erziehungsangebote sowie durch die Förderung von
Selbstbestimmung und Mitwirkungsmöglichkeiten zu verbessern. Diese Perspektiven sollen jungen Menschen
ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihrer Gesellschaft teilzunehmen und auf die demografischen Veränderungen
zu reagieren.
Jungsein in Zeiten des Klimawandels 
Junge Menschen sind in besonderem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen, und viele von 
ihnen engagieren sich für Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit. Die Herausforderungen des
Klimawandels haben eine breite Beteiligung junger Menschen in Protestbewegungen hervorgerufen, und es gibt
einen wachsenden gesellschaftlichen Konsens darüber, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die 
Kinder- und Jugendhilfe steht vor der Aufgabe, positive Lebensbedingungen für junge Menschen im Kontext des 
Klimawandels zu schaffen und zu erhalten. Dies beinhaltet einen klaren (Re-)Politisierungsauftrag, der junge 
Menschen in politische Prozesse einbindet und ihnen eine Stimme gibt. Des Weiteren muss auch die Kinder- und
Jugendhilfe ihren eigenen Beitrag zur Nachhaltigkeit reflektieren und fördern sowie eine Plattform für den
Austausch und Dialog zwischen unterschiedlichen Stakeholdern bieten. Dadurch wird nicht nur das Engagement
junger Menschen gestärkt, sondern auch eine inklusive und diversitätssensible Auseinandersetzung mit dem
Klimawandel gefördert. 
3. Adressat:innen, Strukturen, Angebote und Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe 
Die Kinder- und Jugendhilfe ist Begleiterin, Unterstützerin und Förderin des Aufwachsens der jungen Generationen. 
Sie schützt junge Menschen und ist mitverantwortlich für deren gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabechancen. 
Ziel und Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist es, ihre Adressat:innen zur Entwicklung selbstbestimmter
Lebensentwürfe zu befähigen und zu gemeinwohlorientierten Lebenspraxen beizutragen. Sie muss auf gesellschaftliche 
Wandlungsprozesse reagieren im Sinne einer rechtebasierten und inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die das
gewaltfreie Aufwachsen, soziale Anerkennung und Gerechtigkeit, Inklusion und soziale Teilhabe, Beteiligung und 
Demokratiebildung, resiliente Infra- und Organisationsstrukturen sowie Prävention, Nachhaltigkeit und das Recht 
auf Zukunft ermöglicht. Mit ihren Analysen der Kinder- und Jugendhilfe leistet die Kommission einen Beitrag dazu 
– insbesondere in den schlussfolgernden Kapiteln vier und fünf – zu diskutieren, inwieweit die seit dem achten 
Kinder- und Jugendbericht (1990) für die Kinder- und Jugendhilfe grundlegend gewordenen Strukturmaximen einer 
lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe – Prävention, Dezentralisierung und Regionalisierung,
Alltagsorientierung, Partizipation und Integration – noch überzeugend und umfassend erfassen können, was die Kinder- und 
Jugendhilfe heute repräsentiert, und vor welchen Aufgaben, Ansprüchen und Herausforderungen sie steht.  
3.1 Kinder- und Jugendhilfe und Gesellschaft 
Die Kinder- und Jugendhilfe ist durch globale Dynamiken und gesellschaftliche Entwicklungen (Kapitel 1 und 2) 
gefordert, Antworten auf Herausforderungen zu geben. Sie kann zu einem Motor des gesellschaftlichen Wandels 
werden, indem sie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen adäquate Angebote macht, eine vielfältige 
Gesellschaft zu gestalten und in einer alternden Gesellschaft zu leben. Doch stößt sie aufgrund von weiteren 
Rechtsansprüchen, insbesondere im Hinblick auf die Ganztagsbetreuung, an (personelle) Grenzen. Es besteht die 
Gefahr, dass die Kinder- und Jugendhilfe ungleiche gesellschaftliche Verhältnisse (re-)produziert.  
3.2 Gesetzliche Grundlagen  
Die Rechtsgrundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist im SGB VIII seit 1990 in den ostdeutschen bzw. seit 1991 
in den westdeutschen Bundesländern verankert. In § 1 SGB VIII ist definiert, dass jeder junge Mensch ein Recht auf 
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Es gilt, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, zudem ist mit § 1 Abs. 
2 SGB VIII die hoheitliche Aufgabe des Wächteramtes benannt. Das SGB VIII erfuhr seit seiner Einführung mehrere 
Novellierungen, die einerseits zu einer Ausweitung der Rechtsansprüche führten und andererseits zu rechtlichen 
Kodifizierungen etwa im Bereich des Kinderschutzes. Die letzte Novellierung wurde 2021 mit dem Gesetz zur
Stärkung von Kindern und Jugendlichen vollzogen (KJSG) und reformierte das SGB VIII im Hinblick auf
Verbesserungen im Kinderschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der 
Erziehungshilfe aufwachsen, mehr Prävention vor Ort, Partizipation und die grundlegend inklusive Ausgestaltung 
der Kinder- und Jugendhilfe. Die Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung (HzE) und der Eingliederungshilfe 
(SGB IX) wird derzeit vorbereitet, sodass die Kinder- und Jugendhilfe dann die Gesamtzuständigkeit für alle Kinder 
und Jugendlichen erhält. Sie wird damit nicht die Lösung für alle sozialen Ungleichheiten bieten, da Problemlagen 
auch von anderen Institutionen verantwortungsbewusst bearbeitet werden müssen. Dennoch nimmt die Kinder- und 
Jugendhilfe eine immer größer werdende Rolle für junge Menschen und ihre Familien ein.  
3.3 Adressat:innen und ihre Rechtsansprüche  
In Deutschland leben 14,7 Millionen Kinder und Jugendliche, was einem Anteil von 16,9 Prozent an der
Gesamtbevölkerung entspricht. Sie und ihre Personensorgeberechtigen sind die Adressat:innen der Kinder- und
Jugendhilfe. Um über Angebote entscheiden zu können, müssen sie über ihre Rechte und Ansprüche informiert werden. 
Ihre Beteiligungsrechte dokumentieren sich in einer Stärkung der Beteiligungsrechte durch das KJSG, z. B. mit 
Blick auf die Ombudsstellen (§ 9a SGB VIII) oder durch die Förderung selbstorganisierter Zusammenschlüsse 
und Selbstvertretungen (§ 4a SGB VIII).
Bei den Hilfen für die Adressat:innen kann zwischen individuellen Rechtsansprüchen, öffentlicher
Gewährleistungsverantwortung und „anderen Aufgaben“ der Kinder- und Jugendhilfe unterschieden werden. Individuelle 
Ansprüche bestehen beispielsweise in Bezug auf „Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtung und -
tagespflege“ (§§ 22 bis 26), „Hilfen zur Erziehung“ (§§ 27 bis 41) einschließlich der „Eingliederungshilfe bei
seelischer Behinderung“ (§ 35a SGB VIII). Ebenso bestehen diese in Bezug auf die „Beratung in Fragen der
Partnerschaft, Trennung und Scheidung“ (§ 17) und hinsichtlich der „Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der 
Personensorge und des Umgangsrechts“ (§ 18). Die Realisierung des Rechtsanspruchs ist an Bedingungen
geknüpft, wie z. B. in den HzE an einen erzieherischen Bedarf. Hier sind stationäre Hilfen (23.823) seltener als 
ambulante Hilfen (119.062). Hauptgründe für die Inanspruchnahme sind individuelle Problemlagen (88,5 %), 
d. h. Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (14,9 %), Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme (46,3 %) 
und schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen (27,3 %). Bei der Gewährung bestehen jedoch
Ermessensspielräume in der Entscheidungsfindung. Individuelle Ansprüche haben sich in Bezug auf die
Kindertagesbetreuung ausgeweitet. Seit 1996 besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes 
Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Seit 2013 gilt dieser Rechtsanspruch auf 
frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten
ersten Lebensjahr. 92 Prozent aller Drei- bis unter Sechsjährigen und immerhin mehr als jedes dritte Kind (35,5 %) 
der unter Dreijährigen nutzen Angebote der Kindertagesbetreuung, wobei die Beteiligungsquoten von Kindern 
mit Migrationsbiografie erheblich niedriger sind. Insgesamt ist der tatsächliche Bedarf von Eltern jedoch höher. 
Zudem ist der Anteil der Kinder mit über 35 Stunden Betreuungszeit in der Woche von 27,3 Prozent im Jahr 2007 
auf 52,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Ebenso soll ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
umgesetzt werden. Bereits für das Jahr 2022 fehlten mehr als 260.000 Plätze. Dennoch spielen für den Ausbau von 
Ganztagsschulen bildungs- und ungleichheitsbezogene Argumentationen und die angestrebte Vereinbarkeit von 
Familie und Erwerbsarbeit eine wichtige Rolle, da Grundschulkinder von erwerbstätigen Müttern und Eltern mit 
höherem Bildungsabschluss häufiger Ganztagsangebote nutzen. 
Zudem hat der inklusive Gedanke, der mit der Novellierung des SGB VIII einhergeht, Einfluss auf die Hilfen. 
Alle Kinder, Jugendlichen – mit und ohne Behinderungen – und ihre Personensorgeberechtigten sollen Hilfe aus 
einer Hand erhalten. Hinzu kommen erweiterte Ansprüche und Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung. 
Mit der Novellierung des SGB VIII durch das KJSG wurden die Rechte von Pflegekindern und -eltern, aber auch 
der Herkunftsfamilie auf Beratung, fachliche Begleitung und Perspektivklärung gestärkt.  
Bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der öffentlichen Gewährleistungsverantwortung besteht kein 
individueller Rechtsanspruch. Jedoch sind öffentliche Träger verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot
bereitzustellen (insbesondere § 11 „Jugendarbeit“, § 12 „Förderung der Jugendverbände“; § 13 „Jugendsozialarbeit“; § 14 
„Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ und § 16 „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“).  
Andere Aufgaben nach dem SGB VIII umfassen hoheitliche Maßnahmen, „die durch die öffentliche Kinder-und 
Jugendhilfe im Rahmen des staatlichen Wächteramts auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 2 GG wahrgenommen 
werden“. Sie begründen ein Tätigwerden der Kinder- und Jugendhilfe, auch ohne das Einverständnis der
Leistungs- respektive der Personensorgeberechtigten. Hier zeigt sich nach vier Jahren sinkender Zahlen erstmals
wieder ein deutlicher Anstieg in den Jahren 2021 und 2022 (2021: 47.500; 2022: 66.300). Dies kann mit dem Anstieg 
von unbegleitet eingereisten Minderjährigen begründet werden. Der Rückgang der Inobhutnahmen in den Jahren 
zuvor geht darüber hinaus auch mit den Kontaktbeschränkungen in der Pandemie einher.  
Grundlegend lässt sich feststellen, dass zwischen individuellen Ansprüchen, Gewährleistungspflichten und
anderen Aufgaben eine deutliche Verschiebung auszumachen ist, zumal nicht die Gewährleistungspflichten, aber
individuelle Rechtsansprüche von Kindern und Jugendlichen erheblich ausgeweitet wurden. Zudem hat sich der 
verbindliche Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige durch § 41 Abs. 1 SGB VIII sowie der
Nachbetreuungsanspruch in § 41a SGB VIII durch die Debatten über die Unterstützung von Care-Leaver:innen konkretisiert.  
Im Laufe des Lebens junger Menschen (vertikale Perspektive) und im Tagesverlauf (horizontale Perspektive) 
stehen jungen Menschen und ihren Familien eine Vielzahl von Leistungen und Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe neben dem formalen Bildungssystem (Schule und Ausbildung) und informellen zivilgesellschaftlichen 
Institutionen der Kultur, des Sports, der Medien etc. zur Verfügung, die als Regelangebote einer
wohlfahrtsstaatlichen Infrastruktur gutes Aufwachsen fördern. Der eklatant wirkende Personalmangel wirkt sich jedoch auf die 
Adressat:innen aus, wenn beispielsweise der Stundenumfang für die Betreuung nicht voll ausgeschöpft werden 
kann oder Angebote der Kinder- und Jugendarbeit rückläufig sind. Es existieren Spannungsfelder zwischen den
Bedarfen, den tatsächlich vorhandenen Angeboten und den Adressierungsprozessen, zu denen die Kinder- und 
Jugendhilfe auch selbst beiträgt. 
3.4 Trägerstrukturen 
Der Kinder- und Jugendhilfe liegen zwei Prinzipien zu Grunde, die einer Breite gesellschaftlicher Perspektiven 
zumindest annähernd entsprechen sollen. Zum einen gilt das Subsidiaritätsprinzip, welches eine
Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder- und Jugendhilfeaufgaben auf
Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene vorsieht und gemäß § 4 SGB VIII freie Träger in ihrer Selbstständigkeit 
fördert und stärkt. Das zweite Prinzip zielt auf eine möglichst breite Pluralität von Trägern, damit Adressat:innen 
gemäß ihrem Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) zwischen unterschiedlichen Trägern wählen können. Ein 
Überhang an anbietenden Trägern ist gesetzlich gewollt. Doch es ist fraglich, ob die Trägerpluralität die Diversität 
der in Deutschland lebenden Bevölkerung wirklich abdecken kann. Die Umsetzung von Subsidiarität und
Trägerpluralität scheint gerade in ländlichen Regionen zunehmend erschwert zu sein. Zudem besteht für muslimisch 
orientierte Träger der Kinder- und Jugendhilfe bisher meist eine zwingende Notwendigkeit zur Zusammenarbeit 
mit anderen Organisationen und Barrieren für ihre Etablierung. Es ergibt sich insgesamt die Anforderung,
interkulturelle Öffnungen, Gender Mainstreaming, Inklusionskonzepte etc. zusammenzudenken und in
Organisationsentwicklungsprozesse zu überführen, damit der Diversität der Gesellschaft Rechnung getragen werden kann. Es 
lassen sich erste Transformationsprozesse beobachten, der Großteil der Leistungen wird jedoch durch
freigemeinnützige Träger erbracht. Die sechs großen Wohlfahrtsverbände – Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas (DCV), 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonie und
Zentralwohlfahrtsstelle (ZWST) – betreiben noch ca. 50 Prozent der Einrichtungen und Geschäftsstellen. Privatgewerbliche 
Träger können gemäß § 75 SGB VIII eine Anerkennung erwirken und spielen besonders in den stationären und 
teilstationären HzE sowie bei bestimmten Leistungen der Jugendsozialarbeit eine wachsende Rolle. Dies wird 
auch durch Zahlenverhältnisse bei den tätigen Personen deutlich. Während der Anteil an tätigen Personen beim 
öffentlichen Träger gleich bleibt (31,8 % zwischen 2014/2015 und 2020/2022), sinkt er leicht bei den frei-
gemeinnützigen Trägern (von 64,5 auf 63,9 %) und steigt bei den frei-nichtgemeinnützigen Trägern (von 3,8 auf 
4,3 %). Zwischen 2014/2015 und 2020/2022 ist ein Gesamtpersonalzuwachs von 260.000 Personen auf über 
1.133.000 Personen festzustellen.  
Organisationsentwicklungsprozesse sind notwendig, um die bestehenden Angebote und Maßanahmen an die
gesellschaftlichen Realitäten anzupassen, Zugänge zu Einrichtungen für die Adressat:innen zu ermöglichen und 
damit Benachteiligungen oder Ausschlüsse abzubauen. Vielfalt ist somit auch in der Perdsonalentwicklung von 
großer Bedeutung. Alle Mitarbeiter:innen sollten stets persönliche Werte- und Rollenvorstellungen reflektieren, 
um eigene Ansprüche nicht auf Adressat:innen zu übertragen. Vielfalt ist somit als Möglichkeit zur
Weiterentwicklung zu verstehen, hierzu bedarf es eines respektvollen Umgangs, z. B. mit einer diversitätsgerechten
Sprache, Anerkennung, Wertschätzung und Unterstützung von Mehrsprachigkeit durch konkrete Handlungen, einer 
Kultur der Fehlerfreundlichkeit usw. Entwicklung ist damit nicht nur Ziel, sondern Voraussetzung für einen
anerkennenden Umgang mit Adressat:innen und Mitarbeiter:innen in der Kinder- und Jugendhilfe in einer
vielfältigen Trägerstruktur. 
3.5 Personelle Ressourcen 
In § 72 SGB VIII ist festgehalten, wer als pädagogische Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe gilt.
Persönlichkeit, Qualifikation und Erfahrung werden dort als relevante Kriterien benannt. Als Soll-Vorschrift wird über 
dieses Gesetz geregelt, dass hauptamtlich Beschäftigte neben der persönlichen Eignung über keine spezielle
Ausbildung verfügen, sondern über eine Ausbildung, die dazu befähigt, die Aufgabe in dem Einsatzbereich zu
erfüllen. Entsprechend ist es angesichts der unterschiedlichen Aufgaben schwierig zu bestimmen, wer als Fachkraft zu 
gelten hat. Fachkräftekataloge finden sich beispielsweise in den landesspezifischen Ausführungsgesetzen wieder 
und werden durch den Fachkräftebedarf in den letzten Jahren vermehrt diskutiert. So fehlt eine fachlich
begründete und transparente Regelung, wer und warum in diesem Handlungsfeld in einem Bundesland tätig werden darf. 
Zwischen 2006/2007 (651.783) und 2020/2022 (1.174.999) hat sich das Personal (ohne Ehrenamt) in der Kinder- 
und Jugendhilfe fast verdoppelt. 87,4 Prozent des Personals sind weiblich, 24,7 Prozent unter 30 Jahre und 
18,7 Prozent über 55 Jahre alt. Nahezu jede fünfte Fachkraft geht damit in den nächsten acht bis zwölf Jahren in 
den Ruhestand, wodurch sich der Fachkräftebedarf verschärft. Fachkräfte aus dem Ausland spielen derzeit noch 
eine untergeordnete Rolle. Der Anteil der Fachkräfte ohne deutschen Pass liegt auf dem Gesamtarbeitsmarkt bei
14 Prozent, in der frühen Bildung (2016) jedoch nur bei 5 Prozent. Der prozentuale Anteil männlicher
Beschäftigter hat sich in dieser Zeit von 11,4 auf 12,6 Prozent leicht erhöht, was jedoch nicht für alle Handlungsfelder 
gilt. Insbesondere in Kindertageseinrichtungen (von 3,1 auf 7,9 %) ist der Anteil männlicher Fachkräfte gestiegen. 
Dass dieses Handlungsfeld sich im Wandel befindet, zeigt sich auch anhand der Erzieher:innenausbildung. Die 
Anzahl von Fachschulen stieg von 552 (2012/2013) auf 693 (2021/2022), und die Anzahl der Schüler:innen im 
ersten Ausbildungsjahr hat sich seit 2007/2008 von 21.000 bis 2021/2022 auf 43.700 mehr als verdoppelt. So 
wurden in den letzten Jahren durch Ergänzungen der traditionellen vollzeitschulischen Ausbildungen
praxisintegrierte und schulgeldfreie Qualifzierungsangebote sowie teilzeitschulische und berufsbegleitende
Ausbildungsformate etabliert, die i. d. R. mit einer sozialversichungspflichtig vergünstigten Beschäftigung einhergehen 
(„PiA“, „OptiPrax“). 
Auch bei hochschulischen Qualifizierungen für die Soziale Arbeit, die die zweitgrößte Beschäftigtengruppe in 
der Kinder- und Jugendhilfe ausmachen, zeichnet sich ein Wachstum ab. Die privaten und nicht-kirchlichen
Hochschulen wuchsen von 388 (2013/2014) auf 10.664 Studierende 2018/2019 und überholten damit die Anzahl der 
Studierenden an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft (9.928), sodass 17 Prozent der Studierenden 2018/2019 
an privaten Hochschulen studierten. Diese sind weniger reglementiert in ihrem Zulassungsverfahren und bieten 
eine höhere Flexibilität in Bezug auf Bildungsprozesse. Hier sind jedoch meist hohe Studiengebühren zu zahlen, 
was dazu führen kann, dass weniger intensiv und mit großem Zeitdruck studiert wird. Den Arbeitgeber:innen 
stehen damit zwar kurzfristig passgenaue Absolvent:innen zur Verfügung, jedoch ist fraglich, ob dies langfristig 
eine nachhaltige Strategie für den Arbeitsmarkt darstellt. 
Eine Zunahme ist auch bei den dualen Studiengängen zu erkennen. Im Bereich Sozialwesen, Gesundheit, Therapie 
und Erziehungswissenschaft wurde ein Zuwachs von 25 Studiengängen im Jahr 2011 auf 173 im Jahr 2019
registriert. Bei dualen Studiengängen wirken Praxispartner:innen mit, was dann kritisch gesehen wird, wenn sie zu 
starke Mitspracherechte haben. Arbeitgeber:innen gewinnen jedoch an Attraktivität und können von einer
bedarfsgerechten Fachkräftesicherung profitieren. Es gilt, Strategien zur Sicherung der Qualität zu entwickeln, auch 
im Hinblick auf die hochschulischen Privatisierungstendenzen. 
Die erziehungswissenschaftlichen Studiengänge sind mit einer abnehmenden Tendenz im Hinblick auf
Studierendenzahlen konfrontiert. 2020 absolvierten noch 5.200 einen derartigen Studiengang. Für die Anstellungsträger ist 
ihre Anstellung häufig mit der Unsicherheit verbunden, ob sie als pädagogische Fachkraft im Sinne des SGB VIII 
gelten. Für das Feld der Kindertagesbetreuung stellen sie jedoch eine wichtige Ressource dar; in der Kinder- und 
Jugendhilfe (ohne Kindertageseinrichtungen) arbeiten rund 7,4 Prozent der Beschäftigten mit einem
erziehungswissenschaftlichen Abschluss. Diese Ressource ist im Kontext der Fachkräftegewinnung zu berücksichtigen.  
Ebenso müssen kindheitspädagogische Hochschulqualifizierungen und die Akademisierung der Bildung,
Erziehung und Betreuung in der Kindheit als Ressource betrachtet werden. Erste kindheitspädagogische
Bachelorstudiengänge wurden 2004 eingerichtet. Heute sind es 72 Bachelorstudiengänge und 13 Masterstudiengänge. Somit 
ist eine Akademisierung der Kindertagesbetreuung zu erkennen. Das zeigt sich nichr nur anhand von Fachkräften 
mit einer kindheitspädagogischen Hochschulausbildung, sondern auch durch eine höhere Zahl von
Erziehungswissenschaftler:innen und Sozialpädagog:innen/arbeiter:innen. In 37 Prozent der Kita-Teams befindet sich
mindestens eine pädagogische akademische Fachkraft. Kindheitspädagog:innen werden jedoch nicht nur für
Kindertageseinrichtungen qualifiziert, sondern können auch in anderen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten.  
Quereinsteiger:innen können a) in qualifizierte und b) in unqualifizierte Gruppen unterteilt werden. Bei den
qualifizierten Quereinstiegen wurde durch die Primärausbildung kein Berufs- oder Studienabschluss für die Kinder- 
und Jugendhilfe erworben, aber eine vollqualifizierende Ausbildung zur Fachkraft an Fachschulen/-akademien 
angeschlossen. Die Dauer der Ausbildung kann von der traditionellen Ausbildungszeit abweichen. Die
unqualifizierten Quereinsteiger:innen wechseln in das Berufsfeld ohne Ausbildung. Der Einsatz kann als Zusatz-,
Assistenz- oder Ergänzungskraft erfolgen. Es fehlen jedoch Konzepte zur Praxisanleitung, und es müsste die Frage 
geklärt werden, ob Quereinstiege insgesamt als (kurzfristiger) Gewinn oder als dauerhafte Belastung des Kinder- 
und Jugendhilfesystems anzusehen sind.  
Multiprofessionalität ist ein zentrales Merkmal professioneller Arbeit in den sozialen Dienstleistungsberufen. Die 
Versäulung der Problembearbeitung wird zunehmend kritisiert, und es ergibt sich die Herausforderung, Lösungen 
ganzheitlich, integrativ und aufeinander abgestimmt zu entwickeln. Multiprofessionelle Zusammenarbeit ist daher 
notwendig, um in Arbeitsfeldern wie dem Kinderschutz handlungfeldübergreifend (z. B. Gesundheitswesen und 
pädagogische Arbeitsfelder) tätig sein zu können. Multiprofessionalität wird als Chance zur Ausdifferenzierung 
von Wissen und zur Steigerung von Kompetenzen begriffen – auch in der Umsetzung des Inklusionsauftrages der
Kinder- und Jugendhilfe. Eine besondere Rolle kommt den eingeführten Verfahrenslots:innen zu (§ 10 SGB VII). 
Sie unterstützen die Adressat:innen u. a. bei der Antragsstellung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach 
dem SGB VIII und dem SGB IX sowie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der
Zusammenführung der Leistungen.  
Spezifische Aufgaben multiprofessionell zu bearbeiten, fordert heraus, da die Kooperierenden ständig aushandeln 
müssen, wer welche Aufgabe übernimmt und welche Zuständigkeit hat. So ist multiprofessionelle
Zusammenarbeit kein Garant dafür, dass die Potenziale in Form von Multiperspektivität ausgeschöpft werden.  
Insgesamt zeigt die steigende Anzahl des Personals, dass die Kinder- und Jugendhilfe als attraktiver Arbeitsplatz 
wahrgenommen wird. Es ergeben sich aber auch Anforderungen in den Handlungsfeldern, die einen enormen 
Bedarf an qualifizierten Fachkräften deutlich machen. Die Burnout-Raten sind überdurchschnittlich hoch,
insbesondere auch in Kindertageseinrichtungen. In der stationären Erziehungshilfe wird häufig an Sonn- und Feiertagen 
gearbeitet und es existieren Vereinbarkeitsprobleme von Arbeit und Privatleben, wie 46 Prozent der Beschäftigten 
in diesem Bereich bestätigen. 81 Prozent stimmen jedoch zu, dass sie ihre Arbeit selbst planen und einteilen 
können, 86 Prozent empfinden eine gute Gemeinschaft mit Kolleg:innen und 59 Prozent erhalten Unterstützung 
von ihren direkten Vorgesetzten. Für die Kindertageseinrichtungen sind ähnliche Be- und Entlastungen
dokumentiert, auch in Bezug auf gestiegene Anforderungen und steigende Burnout-Raten. Hinzu kommen Belastungen 
aufgrund einer unsicheren Rechtssituation im Zusammenhang mit dem Zeugnisverweigerungsrecht, wie aktuell 
bei Fanprojekten deutlich wird. So wird gefordert, dass Mitarbeiter:innen der Sozialen Arbeit in die geschützten 
Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPo aufgenommen werden.  
Fachkräftemangel  
Der Fachkräftemangel wird neben der Pandemie, den kriegerischen Bedrohungen und dem Klimawandel als vierte 
Krise angesehen, die die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten besonders stark 
beeinflusst. Die Ursachen liegen zum einen im Kontext des allgemeinen Fachkräftemangels, hinzu kommen
Bedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe in einzelnen Handlungsfeldern wie Arbeitszeiten, Aufstiegschancen, 
Bezahlung, gesellschaftliche Anerkennung usw. Nach der Sinus-Studie 2020 gehören die Pädagogik und die
Soziale Arbeit zu den vier Berufsfeldern, für die sich Jugendliche am meisten interessieren, da sie in diesen eine 
hohe Sinnstiftung und Verantwortung sowie positive Herausforderungen sehen. Junge Menschen kritisieren
jedoch die wenigen Möglichkeiten der Weiterentwicklung und ein zu geringes Gehalt. Sie haben vielfältige
Wahlmöglichkeiten und können gezielter Berufsfelder wählen, die eine gute Vereinbarkeit von Privat- und
Erwerbsleben ermöglichen. Zudem weiten sich die Leistungen aus, durch eine wachsende Zahl Anspruchsberechtigter wie 
unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter. Auch hatte die Corona-Pandemie Auswirkungen auf Themen wie
Armut, Teilhabe und psychische Gesundheit. Die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Berufe belegen Platz 
eins und zwei im Ranking für Berufe mit den größten Fachkräftelücken. Die Berufsgruppe der Sozialarbeit und 
Sozialpädagogik wies im Jahresdurchschnitt 2021/2022 mit 20.600 offenen Stellen die größte Lücke auf. Die 
Fachkräftelücke in der Kindertagesbetreuung und -erziehung folgte mit knapp 20.500 Stellen. 77 Prozent der 
Sozialarbeiter:innen möchten nicht bis zur Rente in den Handlungsfeldern tätig bleiben. 62 Prozent der
Sozialarbeiter:innen geben an, belastet oder sogar sehr belastet zu sein, während 45 Prozent berichten, krank zur Arbeit 
zu gehen.  
Die Handlungsfelder sind unterschiedlich stark vom Fachkräftemangel betroffen, exemplarisch wird kurz auf die 
Bereiche Kindertagesbetreuung, Jugendämter und stationäre Hilfen zur Erziehung eingegangen.  
Kindertagesbetreuung 
Für 2035 ist mit einer Personallücke von 72.000 Fachkräften in Westdeutschland zu rechnen, für Ostdeutschland 
lässt sich vorerst keine Lücke identifizieren. Zusätzlich müssen bis 2035 15.500 Kindertagespflegepersonen in 
Westdeutschland und 500 in Ostdeutschland gewonnen werden. Zudem belegen Zahlen, dass Leitungskräfte der 
Auffassung sind, dass Personal eingestellt wird, welches vor wenigen Jahren nicht beschäftigt worden wäre. Hinzu 
kommt der Bereich der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, für den bundesweit etwa 34.300 Vollzeitstellen 
erforderlich wären. Außerdem haben Qualitätseinschränkungen in Folge des Fachkräftemangels erhebliche
Auswirkungen auf die Teilhabe von Kindern und ihren Familien, wenn Kindertageseinrichtungen zusammengelegt 
oder geschlossen werden müssen.
Jugendämter 
Die Arbeitsplätze in der Verwaltung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe werden mit steigenden Aufgaben, 
einer unzureichenden Personalausstattung und gleichzeitigem öffentlichen Druck zunehmend unattraktiver. Es 
wird herausfordernder, offene Stellen zu besetzen – für den ASD werden fast nur Berufseinsteiger:innen
gewonnen, die meist nur kurze Zeit in diesem Bereich verbleiben. Zusätzlich müssen Jugendämter einspringen, wenn 
freie Träger Leistungen vorübergehend oder komplett einstellen. Dies hat laut Erfahrungsberichten u. a.
Bindungsabbrüche und Destabilisierungen der Adressat:innen zur Folge.  
Stationäre Hilfen zur Erziehung 
Für die stationären Hilfen inklusive der Inobhutnahmen wirkt sich der Fachkräftemangel erheblich aus und führt zu 
Angebotseinschränkungen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass zum Teil notwendige Inobhutnahmen nicht
bedarfsgerecht durchgeführt werden können. Die Konsequenzen des Fachkräftemangels sind seit mindestens 2019 zu 
beobachten. Es zeigen sich Probleme bei der Gewinnung von Personal – mit Folgen für die Organisation und die 
Mitarbeitenden (z. B. Mehrbelastung).  
Durch den Fachkräftemangel kommt es zudem verstärkt zu sozialen Segregationsprozessen, da gut informierte,
mobile Eltern im Wettkampf um wenige Plätze überlegen sind. Gefordert sind zur Bewältigung des Fachkräftemangels 
nicht nur öffentliche Träger und die Politik auf allen Ebenen, sondern auch das Ausbildungssystem, die Träger und 
Einrichtungen sowie Fachorganisationen und Zusammenschlüsse. Ein nationaler Bildungsgipfel könnte ein Anfang 
sein, um dem Personalmangel in der Sozialen Arbeit zu begegnen. Auf finanzieller Ebene muss über angemessene 
Vergütungen, Leistungszulagen etc. nachgedacht werden. Den Mitarbeiter:innen sollten Fort- und
Weiterbildungsangebote sowie Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet werden. Es braucht eine empowernde und ressourcenorientierte 
Organisationsentwicklung, um Belastungen zu identifizieren und Mitarbeitende in den Handlungsfeldern zu binden. 
Organisationelle Maßnahmen zur Fachkräftebindung, wie betriebliches Gesundheitsmanagement, müssen ergriffen 
werden. Fächkräftegewinnung und -bindung dürfen jedoch nicht isoliert angegangen werden, da dies Auswirkungen 
auf andere Handlungsfelder haben könnte. In Anbetracht konkurrierender Arbeitgeber:innen muss sich die Kinder- 
und Jugendhilfe an wandelnde Bedürfnisse von Arbeitnehmenden anpassen. Zudem braucht es eine Steigerung
gesellschaftlicher Anerkennung. Es besteht Potenzial bei der Gewinnung von Menschen mit Migrationsbiografie für 
die (berufs-)fachschulische Ausbildung und ein Studium. Das Personal der Kinder- und Jugendhilfe bildet insgesamt 
noch nicht die Diversität der Adressat:innen ab. Einer Aufweichung von Fachkräftestandards muss mit Programmen 
zur Ausbildung, Akquise und Bindung von Personal entgegengewirkt werden.  
Ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement  
Für das freiwillige und nicht auf einen persönlichen materiellen Gewinn ausgerichtete Handeln zum Wohle
anderer oder der Gemeinschaft lassen sich verschiedene Begrifflichkeiten finden, die alle fünf Kernmerkmale
beinhalten: Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit, Gemeinwohlorientierung, Öffentlichkeitsbezug und kooperatives/
gemeinschaftliches Handeln. Die Kinder- und Jugendhilfe wird in vielen Bereichen durch ehrenamtliches Engagement 
getragen und mitgestaltet. Im SGB VIII werden diese Tätigkeiten nicht weiter ausgeführt, lediglich wird in § 73 
SGB VIII davon ausgegangen, dass ehrenamtliches Engagement vorhanden sei. Es existiert neben der
gesetzlichen auch die gesellschaftliche Erwartung, dass die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe durch ehrenamtliche 
Strukturen erfüllt werden. In Deutschland engagieren sich 29 Millionen Menschen in über 650.000
gemeinnützigen Organisationen. Junge Menschen bringen sich ehrenamtlich in die Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit und 
Jugendverbandsarbeit ein, die niedrigschwelligen Zugänge zum Engagement öffnen, begleiten und
Qualifizierungsangebote schaffen. Etwa 200.000 Ehrenamtliche engagieren sich in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. 
Die Hauptmotive des Engagements junger Menschen sind, Spaß zu haben, etwas Neues zu lernen,
zusammenzukommen, zu helfen und auch mitbestimmen und gestalten zu können. Zwei Drittel der jungen Menschen bringen 
sich gesellschaftlich ein, wobei der häufigste Bezugspunkt Organisationen und Verbände sind (64,2 %); es ist 
zudem eine Zunahme an Engagement in informelleren Gruppen zu erkennen (30,3 %).  
Es gibt unmittelbare Wechselwirkungen zwischen ehrenamtlichem Engagement, politischer Teilhabe und
Teilnahme, Demokratiezufriedenheit und der Teilnahme an Wahlen. So ist frühes Engagement zu fördern, denn es 
hat eine gesellschafts- und demokratiestabilisierende Wirkung. Dabei führen Hindernisse wie u. a.
steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen und Haftungsrisiken, zu einer Überfrachtung von Ehrenamtsarbeit. (Fach-
)Beratung steht nur unzureichend zur Verfügung. Es braucht eine Förderung von Verbänden und Netzwerken auf 
kommunaler Ebene, wie Freiwilligenagenturen sowie Beratungsleistungen.
Freiwilligendienste  
Freiwilligendienste sind nur in Teilen gesetzlich gerahmt. Traditionell bekannte Jugendfreiwilligendienste wie 
das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sind im Gesetz zur Förderung von 
Jugendfreiwilligendiensten geregelt. Der Bundesfreiwilligendienst ist altersunabhängig und wiederum im
Bundesfreiwilligengesetz (BFDG) normiert. Hinzu kommen nicht gesetzliche Freiwilligendienste wie z. B.
„weltwärts“ und „kulturweit“. Die Pandemie führte zu Rückgängen von Teilnehmendenzahlen an internationalen
Freiwilligendiensten, wohingegen die Nachfrage nach Freiwilligendienst-Plätzen innerhalb von Deutschland konstant 
blieb. Unterrepräsentiert sind Männer sowie junge Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, mit
Migrationsbiografie, mit geringeren finanziellen Möglichkeiten oder Behinderungen, sodass von verschiedenen
Zugangsbarrieren ausgegangen werden muss. Es braucht eine Weiterentwicklung der Strukturen und keine Kürzungen der 
Förderung. Es gilt, den Stellenwert der Freiwilligen wertzuschätzen; der Pflichtdienstdebatte wird eine klare
Absage erteilt.  
3.6 Finanzierungsstrukturen  
Die Verantwortung für die Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe liegt auf allen föderalen Ebenen. 
Die Bundeszuständigkeit ist in Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Grundgesetz (GG) verankert, während die Länder gemäß 
Art.  72 Abs. 1 GG als gesetzgebende Ebene nur nachrangig, für die Umsetzung auf der Verwaltungsebene nach 
Art. 83 GG jedoch vorrangig zuständig sind. Die Kommunen in ihrer Funktion als öffentliche Träger der Kinder- 
und Jugendhilfe tragen die Gesamt- und Planungsverantwortung gemäß § 79 SGB VIII. Das zweigliedrige
Jugendamt bündelt und koordiniert die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 69, 70, 71 SGB VIII). 
Die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe haben sich zwischen 2011 und 2021 mehr als verdoppelt, was u. a. 
auf zusätzliche Angebote in der Kindertagesbetreuung und eine höhere Inanspruchnahme von Leistungen und 
Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zurückzuführen ist. Im Durchschnitt entsprechen die Aufwendungen für 
die Kinder- und Jugendhilfe einem Anteil von 20 Prozent an den Sozialausgaben einer Kommune. Der höchste 
Ausgabenbereich ist bundesweit die Kindertagesbetreuung mit 45,3 Milliarden Euro, es folgen die Hilfen zur 
Erziehung mit 14,9 Milliarden Euro und zusammengefasst die Kinder- und Jugendarbeit und die
Jugendsozialarbeit mit 3,1 Milliarden Euro sowie weitere Bereiche mit noch einmal 2,5 Milliarden Euro.  
Die Kinder- und Jugendhilfe ist auf eine auskömmliche Finanz- und Planungssicherheit angewiesen, um ihren 
Aufgaben nachzukommen und den Krisen begegnen zu können. Es braucht langfristig angelegte
Finanzierungskonzepte und eine planbare Projektförderung. Die Debatten über den Bundeshaushalt haben gezeigt, dass dort die 
Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht im unmittelbaren Fokus stehen und die dringend notwendige
auskömmliche Finanzierung des Kinder- und Jugendplans ausgeblieben ist. Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich 
auf der Bundes-, der Landesebene und in den Kommunen in die politischen Verteilungskämpfe einmischen und 
als Anwältin junger Menschen agieren. Die Ausweitung der Leistungen muss mit einem Finanzzuwachs
einhergehen, damit die Qualität der Leistungen sichergestellt werden kann.  
3.7 Digitalisierung  
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wachsen in einer global mediatisierten und sich technologisch rasant 
verändernden Welt auf. Diese gewandelten Sozialisationsbedingungen müssen Berücksichtigung in der Kinder- 
und Jugendhilfe finden. Einerseits ändern sich soziale Problemlagen durch Digitalisierung, und andererseits ist 
die Kinder- und Jugendhilfe selbst von der digitalen Transformation betroffen.  
Dabei lassen sich große Ungleichheiten und Unterschiede zwischen den Handlungsfeldern ausmachen. Während 
etwa in der Kinder- und Jugendarbeit schon sehr früh digitale medienpädagogische Angebote und
Partizipationsmöglichkeiten in das Handlungsrepertoire aufgenommen wurden und Kontakte auch über Messengerdienste und 
soziale Medien gepflegt werden, wird die Digitalisierung in den stationären Hilfen zur Erziehung oder im ASD 
geringer genutzt. In den stationären Hilfen zur Erziehung spielt der Kontakt junger Menschen zum
Herkunftssystem über digitale Medien eine bedeutsame Rolle, jedoch stellen lediglich 77 Prozent der Einrichtungen einen 
WLAN-Zugang zur Verfügung.  
Digitale Kommunikation im ASD ist erst mit der Corona-Pandemie ausgebaut worden, sodass Videotelefonie 
neben telefonischem und schriftlichem Kontakt an Bedeutung gewonnen hat. Steuerungsbereiche, wie die
wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe und die Dokumentation von Fallverläufen, sind schon länger digitalisiert. Die
Nutzung allein genügt jedoch nicht, vielmehr ist die Angemessenheit in allen Handlungsfeldern kritisch zu
reflektieren. Evidenzbasierte Instrumente zum Kinderschutz oder Big Data Analytics können bei Entscheidungen 
hilfreich sein, es besteht jedoch die Notwendigkeit, fachliche, ethische und rechtliche Fragen zu klären. Nicht nur 
für diese Fragen braucht es finanzielle, personelle und auch zeitliche Ressourcen sowie entsprechend qualifizierte 
Fachkräfte. Die digitale Ausstattung auf Seiten der Fachkräfte und der Adressat:innen ist sicherzustellen sowie 
eine fachliche Begleitung, die sowohl Medienbildung als auch einen kompetenten Umgang mit Risiken
ermöglicht und fördert.  
3.8 Beteiligung 
Partizipation als Recht der Adressat:innen auf Beteiligung an den Entscheidungen, die ihr eigenes Leben und die 
Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe betreffen, ist eines der zentralen Prinzipien der Kinder- und Jugendhilfe, 
welches sich u. a. in § 5 Abs. 1 SGB VIII (Wunsch- und Wahlrecht) oder der Mitwirkung im Rahmen eines 
Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen gemäß § 8a SGB VIII wiederfindet. Beteiligung ist einer der fünf 
Schwerpunkte des KJSG, doch schon lange Leitthema in der Kinder- und Jugendhilfe. Partizipation lässt sich in 
demokratie-, dienstleistungs- und bildungstheoretischen Argumentationen wiederfinden. Nicht-Beteiligung ist
jedoch für einige Adressat:innen nach wie vor eine Erfahrung, die in der Kinder- und Jugendhilfe gemacht wird. 
Die Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, einen entscheidenden Beitrag zur Beteiligung junger Menschen zu 
leisten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Wohnort, natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit,
Bildungsstand oder finanziellen Lebenslagen. Partizipation muss gleichzeitig gelebt und Partizipationslernen für alle 
gesellschaftlichen Bereiche ermöglicht werden. Dabei können bestehende Machtkonstellationen durch
Beteiligung infrage gestellt werden, und es ergeben sich Fragen zur Effektivität, Effizienz, Rechten von Mitarbeitenden 
etc. Zudem arbeiten die Fachkräfte mit sehr heterogenen Adressaten:innen zusammen, die unterschiedlich
adressiert werden müssen. Unbestritten braucht es Partizipation, um das Erleben von Selbstwirksamkeit zu ermöglichen 
und Kompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben zu trainieren. Eine erhebliche Anstrengung der Kinder- und 
Jugendhilfe ist erforderlich, um dem eigenen Anspruch auf Partizipation der Adressat:innen gerecht werden zu 
können.  
3.9 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 
Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden, gemäß § 4 SGB VIII, vorrangig von freien Trägern erbracht. 
Sie werden unterschieden nach individuellen Rechtsansprüchen, öffentlicher Gewährleistungsverantwortung und 
„anderen Aufgaben“.  
Kinder- und Jugendarbeit 
Die Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht Kindern und Jugendlichen Räume, in denen eine Kultur vorherrscht, die 
auf eigenständige Erfahrungen des alltäglichen Lebens setzt. Sie fördert junge Menschen u. a. bei der
Verselbstständigung sowie in der Aneignung von Konfliktlösungsstrategien und Kompromissbereitschaft. Angebote
beziehen sich auf die Interessen junger Menschen. Sie ist damit ein zentraler Ort informeller und non-formaler Bildung. 
Prinzipien der Kinder- und Jugendarbeit sind Offenheit, Freiwilligkeit, Partizipation, Selbstorganisation und
Sozialräumlichkeit. Die beiden Hauptfelder sind die Kinder- und Jugendverbandsarbeit und die offene Kinder- und 
Jugendarbeit. Weitere Felder sind die internationale Kinder- und Jugendarbeit und Jugendbegegnungen, Angebote 
der Kinder- und Jugenderholung sowie mobile Kinder- und Jugendarbeit.  
Die Kinder- und Jugendarbeit benötigt eine bedarfsgerechte Ausstattung, damit sie ihren Aufgaben gerecht
werden kann und die Anzahl der Angebote nicht weiter zurückgeht. Die Zahl der Einrichtungen schrumpfte zwischen 
2006/2007 und 2020/2021 um 24,2 Prozent, zudem sanken die Besucher:innen- bzw. Nutzer:innenzahlen
pandemiebedingt. Insbesondere der Ausbau der Ganztagsangebote stellt eine Herausforderung für sie dar. Die Träger 
der Kinder- und Jugendarbeit können hierbei jedoch eine verantwortliche Rolle übernehmen, sie sollten allerdings 
nicht als Quasi-Dienstleister der Schule angesehen werden. Der Anteil der Einrichtungen, den junge Geflüchtete 
nutzen, liegt bei über drei Vierteln und der Anteil der Einrichtungen mit Besucher:innen mit Migrationsbiografie 
bei 90 Prozent. 61 Prozent der Einrichtungen gaben an, Teilnehmende mit Behinderung zu haben. Die
Einrichtungen messen Diversitätsthemen und Demokratieförderung eine sehr große Bedeutung zu und beschäftigen sich 
auch inhaltlich in ihren Angeboten damit.
Auch die Jugendorganisationen und -verbände beschäftigen sich mit aktuellen Herausforderungen wie
beispielsweise dem Klimawandel – neben etablierten Naturschutzorganisationen findet Engagement in
Zusammenschlüssen wie „Fridays for Future“ oder der „Letzten Generation“ statt. Weitere Themen, wie der Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine, prägen die Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendorganisationen als wichtige Orte
politischer Bildung. Aktuell müssen Jugendorganisationen und andere Träger der Kinder- und Jugendarbeit einen 
hohen Ressourcenanteil in die Mittelakquise und die finanzielle Ausstattung investieren. Dies behindert die
inhaltliche Arbeit. 
Jugendsozialarbeit  
Jugendsozialarbeit umfasst als Oberbegriff unterschiedliche Angebote und Arbeitsansätze, die das Ziel verfolgen, 
schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen zu fördern, die als beeinträchtigt und/oder 
sozial benachteiligt gelten. In fünf Feldern konkretisiert sich die Jugendsozialarbeit: 1. Arbeitsweltbezogene
Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe mit Angeboten zur Förderung des Übergangs von der Schule in die
Ausbildung und den Beruf, 2. Schulsozialarbeit, 3. Mobile Jugendarbeit/Streetwork, 4. Jugendmigrationsarbeit und 
5. Jugendwohnen. Die Zielgruppendefinition ist aufgrund der Heterogenität des Feldes kritisch zu diskutieren, 
denn es handelt sich um relationale Kategorien. Benachteiligung und Beeinträchtigung entstehen, wenn die
Erwartungen an die jungen Menschen und deren persönliche oder soziale Ausstattung aufgrund bestimmter
Merkmale auseinanderfallen. Es geht also vor allem um Inklusion und Anpassung an relevante Systeme, aber auch um 
Teilnahme und Teilhabe an einem gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft. Das Ziel der Jugendsozialarbeit 
ist, Ausgrenzungsmechanismen entgegenzuwirken und Teilhabechancen aller jungen Menschen in einer diversen 
Gesellschaft zu verbessern. Insbesondere die Schulsozialarbeit ist als wachsendes Handlungsfeld hervorzuheben, 
denn dort hat die Zahl der Beschäftigten zwischen 2006 und 2020 um 440 Prozent zugenommen, während die 
Zahl der Beschäftigten in der Jugendberufshilfe in dieser Zeit weitestgehend unverändert blieb. Im Jahr 2020 
arbeiteten in diesem Handlungsfeld 13.893 Personen. Die Datenlage fällt jedoch eher knapp und lückenhaft aus. 
Zahlen existieren zur Verbreitung der Angebote im Jahr 2022: In gut jedem Jugendamtsbezirk gibt es inzwischen 
Schulsozialarbeit; Angebote der Jugendberufshilfe gibt es in acht von zehn Jugendamtsbezirken. Die Dynamiken 
des gesellschaftlichen Wandels verdeutlichen die Bedeutung der Jugendsozialarbeit etwa durch
Fachkräftemangel, Fluchtmigration, Desintegration oder das Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Die Jugendsozialarbeit kann 
Türöffner sein, z. B. zur gleichberechtigten Teilhabe an der Digitalisierung, zur Erhöhung der Attraktivität dualer 
Ausbildungsberufe oder bei den Herausforderungen der Einwanderungspolitik. Allerdings (re-)produziert sie 
auch selbst soziale Benachteiligungen. Es bedarf einer Arbeitsweise, die das Lebensumfeld der jungen Menschen 
einbezieht und Entwicklungsräume schafft. Es braucht hierfür handlungsorientiertes Wissen über Migration, 
Diversität und Diskriminierung, um junge Menschen gewinnen und stärken zu können.  
Schulsozialarbeit  
Durch die gesetzliche Neuverortung der Schulsozialarbeit in § 13a SGB VIII durch das KJSG wird die
Schulsozialarbeit noch einmal gesondert im Bereich der Jugendsozialarbeit betrachtet. Sie bezeichnet Angebote, die auf 
die Förderung der Entwicklung junger Menschen am Ort Schule abzielen. Die Schulsozialarbeit steht zunächst 
allen jungen Menschen zur Verfügung, aber auch Eltern und Lehrkräfte sind Zielgruppen. Sie findet als
eigenständiges, vom regulären Schulbetrieb entkoppeltes Angebot am Ort Schule statt. Es können Sprechstunden,
eigene Angebote am Nachmittag, aber auch Unterrichtseinheiten gestaltet werden. Schulsozialarbeiter:innen
können zu bestimmten Themen (z. B. Kinderschutz) oder im Fall von Konflikten eingebunden werden. Die Grenzen 
zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule sind nicht immer eindeutig. So kann Schulsozialarbeit die Funktion 
übernehmen, einen reibungslosen Ablauf des Schulalltags zu unterstützen, oder sie hat sich als eigenständige 
Pädagogik am Ort Schule emanzipiert. Die Fachkräfte können direkt an der Schule, aber auch bei einem freien 
oder dem öffentlichen Träger angestellt sein. Dies variiert zwischen den Bundesländern – ebenso wie die Qualität, 
Quantität, Ziele und die Schwerpunkte des Feldes. 
Die Schulsozialarbeit hat ein großes Potenzial, neue Nutzer:innengruppen zu erschließen, und ihr kann eine
Schanierfunktion zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule zugesprochen werden. Doch wird auch ihr
Profilverlust und die zu große Annäherung an schulisches Lernen kritisiert. Schulsozialarbeit sollte nicht zum „billigen 
Dienstleister“ der Schule werden. Sie hadert noch mit ihrem konkreten Profil und ihrem Auftrag. Dabei ringt sie 
auch um ihre Rolle im multiprofessionellen Gefüge innerhalb (z. B. mit Lehrer:innen) und außerhalb der Schulen. 
Neben der genauen Klärung der Angebotsstrukturen fehlt es an einer ausgeprägten Datenlage.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst Informations-, Aufklärungs-, Beratungs- und
Schulungsangebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen ihrer
Entwicklungsprozesse. Er wird durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen angeboten.
Adressiert werden junge Menschen sowie ihre Personensorgeberechtigten. Inhaltlich kann es um
gesundheitsgefährdenden Konsum, Medien oder konfliktträchtiges soziales Verhalten gehen. Historisch gehörte dieses Feld zur 
Kinder- und Jugendarbeit, heute soll es sich im Sinne von Prävention auf alle Handlungsfelder mit Kindern und 
Jugendlichen beziehen. Die Datenlage wird von der Kommission als unzureichend beschrieben, zumal dieser 
Bereich kein expliziter Gegenstand einer Erhebung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik ist. Das Feld 
scheint begrifflich, konzeptionell und auch systematisch uneinheitlich und gilt als reformbedürftig. Im Rahmen 
einer möglichen Novellierung des SGB VIII sollte auch § 14 geändert und ergänzt werden, um nicht zuletzt den 
erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auch für junge Menschen mit Behinderungen bedarfsgerechter zu
ermöglichen und die Nutzbarkeit für alle Adressat:innen zu gewährleisten. 
Förderung der Erziehung in der Familie 
Das SGB VIII sieht unter der Überschrift „Förderung der Erziehung in der Familie“ Leistungen vor, die die
Elternverantwortung und Erziehungskompetenz stärken und in unterschiedlichen Problemsituationen entlasten.
Diesen Leistungen liegen breit angelegte Bildungs-, Beratungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote zugrunde. 
Damit erfüllt der Gesetzgeber den Verfassungsauftrag aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Die Leistungen umfassen die 
allgemeine Förderung der Erziehung (§ 16 SGB VIII), die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und 
Scheidung (§ 17 SGB VIII), Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des
Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII), gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) sowie
Betreuung, Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) und Unterstützung bei notwendiger
Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21 SGB VIII).  
§ 16 SGB VIII ist durch die KJSG-Novellierung 2021 konkretisiert worden, so geht es um Fragen von Erziehung,
Beziehung und Konfliktbewältigung, von Gesundheit, Bildung, Medienkompetenz, Hauswirtschaft sowie der
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Zudem hat eine Abkehr von einer impliziten Defizitprämisse hin
zu einer allgemeinen Zielsetzung, die auf Unterstützung und Befähigung abzielt, stattgefunden. Die Ausweitung
der Prävention schlägt sich hier nieder. Es gibt offene Treffs, moderierte Gesprächsrunden etc., in denen sich
Eltern über ihre Erfahrungen austauschen können. Insgesamt ist ein Bedeutungszuwachs der Familienbildung
festzustellen. Gerade in Zeiten von Krisen können diese Angebote Familien stärken. Jedoch sind die
Förderstrukturen mitunter intransparent, und es zeigen sich bei den Angeboten erhebliche regionale Unterschiede.
Die Grenzen zwischen den Beratungsleistungen nach §§ 17 und 18 SGB VIII und den Leistungen der
Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII sind fließend, beide werden z. T. zusammen in einschlägigen Beratungsstellen 
angeboten. Nicht nur Eltern haben einen Anspruch auf Beratung zum Thema Trennung, Scheidung,
Personensorge und Umgangsrecht, sondern auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beratung zum Umgangsrecht 
sowie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Umfangreiche Daten fehlen allerdings zu diesem
heterogenen Handlungsfeld. Die wenigen vorliegenden Daten zeigen allerdings, dass die Angebote der Kinder- und 
Jugendhilfe ausgebaut wurden. 
Die Bedeutsamkeit des Handlungsfeldes ist unverkennbar, insbesondere familienbildende und -beratende
Angebote erreichen durch den niedrigschwelligen Charakter frühzeitig sehr unterschiedliche Adressat:innen. Gerade 
in Krisenzeiten können diese Angebote Familien stärken und resilienter machen. Forschung muss für dieses
Handlungsfeld gefördert werden, um dem Anstieg der Nutzung und dem Professionalisierungsbedarf gerecht zu
werden.  
Frühe Hilfen 
Frühe Hilfen beinhalten Leistungen für Eltern von der Schwangerschaft über die Geburt bis zum dritten
Lebensjahr eines Kindes durch das Zusammendenken, -handeln und die Weiterentwicklung verschiedener Angebote 
(z. B. Schwangerschaftsberatung, Willkommensbesuche, Familienhebammen). Nach dem abgeschlossenen
Aufbau eines flächendeckenden Vorhandenseins Früher Hilfen ist dieses Netzwerk seit 2020 in fast jeder Kommune 
zu finden. Kaum ein anderes Feld hat sich quantitativ und qualitativ so dynamisch entwickelt. Der Erfolg liegt in
dem besonderen partizipativen Netzwerkansatz, dem Zusammenwirken von Kinder- und Jugendhilfe und
Gesundheitswesen und in der Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH), welches eine einzigartige 
wissenschaftliche Begleitung vornahm. Das Angebot mit den methodischen Ansätzen, Berufsbildern und
institutionellen Settings wird stetig weiterentwickelt. In 95,7 Prozent der Netzwerke wirken
Schwangerschaftsberatungsstellen mit, in 92,9 Prozent Familienhebammen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende.
Zudem waren Erziehungs-/Ehe-/Familien- und Lebensberatungsstellen in 92,8 Prozent der Kommunen eingebunden. 
Andere Akteursgruppen aus dem Gesundheitswesen verzeichneten von 2017 bis 2020 eine stärkere Einbindung, 
wie zum Beispiel frauenärztliche (+14,6 %) und kinderärztliche Praxen (+12,7 %) sowie niedergelassene
Hebammen (+15,2 %). Dieses Wachstum zeigt eine gewisse Wertschätzung, es fehlt jedoch eine zeitgemäße Entlohnung 
etwa für Familienhebammen. Die finanziellen Mittel für die Netzwerkkoordinierungsstellen wurden im Jahr 2020 
durchschnittlich zu 40,3 Prozent aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert, zu 48,1 Prozent aus kommunalen 
Mitteln, während Landesmittel eine untergeordnete Rolle spielen. Eine Dynamisierung der Mittel könnte dazu 
führen, dass die Potenziale nicht mehr ausreichend genutzt werden können. Insbesondere um den Folgen aktueller 
Krisen gerecht zu werden, etwa den gestiegenen Bedarfen geflüchteter Familien, kann dieses Angebot eine
wichtige Unterstützung darstellen. Es braucht eine Weiterentwicklung dieser Unterstützung gerade für
strukturschwächere und ländliche Regionen. Zudem muss das Netzwerk auf weitere Unterstützungssysteme wie die SGB-II-
Leistungen ausgeweitet werden und eine Altersausweitung bis zum Schuleintrittsalter in den Blick genommen 
werden. Frühe Hilfen können eine bedeutsame Lücke zwischen Kinderschutz und allgemeinen
Unterstützungsangeboten schließen, doch müssen sie qualitativ fortentwickelt werden und benötigen eine Finanzierung, die dem 
gewachsenen Aufgabenspektrum Rechnung trägt. 
Kindertagesbetreuung  
Der Rechtsanspruch auf Betreuung – seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und ab 2026 
auch für Kinder im Grundschulalter – stellt einen wichtigen Grundbaustein für Chancengerechtigkeit dar. Die 
Qualität der Angebote wird zunehmend u. a. durch das KJSG und das Kita-Qualitäts- und -
Teilhabeverbesserungsgesetz in den Fokus genommen, sodass auch die Anforderungen an die Organisationen und die Fachkräfte 
steigen. Die Kindertagesbetreuung verfolgt ein breites Spektrum bildungs- und sozialpolitischer Zielsetzungen. 
Ihr Auftrag ist neben der Bildung und Erziehung die Betreuung, Aufsicht, Pflege und Versorgung der Kinder. Ihr 
wird eine familienergänzende Sozialisationsfunktion zugeschrieben, und sie leistet einen Beitrag zur Erfüllung 
gesellschaftlicher Aufgaben wie Inklusion und Kinderschutz. 2023 nutzten 3.547.509 Kinder bis zum Schuleintritt 
die Angebote der Kindertagesbetreuung. Die Anzahl der betreuten Kinder unter drei Jahren hat sich im Zeitraum 
zwischen 2007 und 2020 um eine halbe Million erhöht. Die Beteiligungsquote der Kinder von Eltern mit
Migrationserfahrung lag 2022 bei 22 Prozent im U3-Bereich, während Eltern ohne einen solchen dieses Angebot zu 
43 Prozent nutzten. In der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen zeigt sich ebenfalls eine Differenz der
Nutzungsquote zwischen Eltern mit Migrationserfahrung (78 %) und Eltern ohne (100 %). Zudem gehen ein niedriger 
Bildungsabschluss und ein niedriger sozioökonomischer Status mit seltenerer Nutzung einher. Es ergeben sich 
Barrieren durch Geld, Sprachkenntnisse, bürokratische Anmeldeprozeduren. Gemessen an den Wünschen der
Eltern fehlen 321.000 Plätze. Dabei hat sich das Personal zwischen 2007 und 2023 schon auf mehr als 704.591 
Beschäftigte verdoppelt. Der Druck auf die Professionalisierung und Weiterentwicklung ist hoch, auch für das 
Leitungspersonal, da in der Kindertagesbetreuung mit zunehmenden Themenbereichen, Methoden und Konzepten 
gearbeitet wird. Akademische Fachkräfte wie Kindheitspädagog:innen könnten in diesem Zusammenhang einen 
wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Transformation leisten; die Anzahl dieser Fachkräfte müsste dafür jedoch 
deutlich gesteigert werden. Vor den gewachsenen Herausforderungen, auch im Sinne von Personalgewinnung 
und -bindung, braucht es eine Verbesserung der Rahmenbedingungen pädagogischer Arbeit. Durch den Bedarf 
darf es nicht zu einer Deprofessionalisierung kommen, es müssen zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen, aber 
auch Zugangshürden zur Betreuung abgebaut werden.  
Die Diskussion über ganztägige Angebote für Kinder im Grundschulalter unterscheiden sich von den
Fachdiskursen zu den Kindertageseinrichtungen. Die Leistungen von Horten werden (wissenschaftlich) kaum betrachtet. 
Ganztagsbetreuung an Grundschulen basiert demgegenüber auf einer guten empirischen Basis. An Grundschulen 
dominieren fachbezogene Angebote wie die Hausaufgabenbetreuung. In der Schulkinderbetreuung lässt sich im 
Hortbereich ebenso ein Zuwachs feststellen. Während 2007 noch 366.066 Kinder einen Hort nutzten, waren es 
2022 schon 498.366 Kinder. Beim Ganztag kann im gleichen Zeitraum ein Zuwachs von mehr als einer Million 
Kinder (auf 1.422.926) ausgemacht werden. Die Beteiligungsquote am Ganztag hat sich damit von 21 auf 55
Prozent erhöht, wobei auch hier der eigentliche Betreuungsbedarf von Eltern bei 64 Prozent liegt. Somit fehlen etwa
262.000 Plätze zur Bedarfsdeckung. Es bräuchte eine produktive Verbindung zwischen schulischem Unterricht, 
Angeboten am Nachmittag in und außerhalb der Schule, die soziales Lernen in den Fokus rückt. Kinder schätzen 
vielfältige Erfahrungen, die auch ein Kontrastprogramm zum Unterricht sein können. Handlungs- und
Gestaltungsaufträge müssen von Schulen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt und mit Leben gefüllt 
werden. Ganztagsbetreuung darf sich nicht auf die Ermöglichung von Erwerbsarbeit reduzieren lassen. 
Hilfen zur Erziehung  
Die Hilfen zur Erziehung (HzE) sind das zweitgrößte Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich
umfasst es verschiedene Leistungen. Anspruchsvoraussetzung ist der erzieherische Bedarf, und Anspruchsinhalt ist, 
dass die Hilfe als geeignet und notwendig angesehen wird. Das SGB VIII sieht verschiedene Hilfeformen vor, die 
von Beratung (Erziehungsberatung § 28) über verschiedene ambulante Hilfen (Soziale Gruppenarbeit § 29,
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer:innen § 30, Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 (SPFH), Intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35), Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) als sogenannte teilstationäre Hilfe 
bis zu stationären Hilfen (Vollzeitpflege § 33, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34) reichen. Die 
Hilfen können kombiniert werden und umfassen auch weitere Angebote, die individuell an die Bedarfslage der 
Familie angepasst werden können (§ 27, Abs. 2 SGB VIII). Anspruchsberechtigt sind die
Personensorgeberechtigten. Hilfebedarfe entstehen oft aufgrund von familialen Belastungen wie z. B. Armut, Arbeitslosigkeit, Gewalt 
oder Suchtproblematiken, psychischen Erkrankungen oder Elternkonflikten. 1.127.869 junge Menschen haben 
2021 Hilfen zur Erziehung erhalten. Ungebrochen ist die Steigerungsrate des Ausgabenvolumens insgesamt,
wobei der größte Anteil auf die Heimerziehung entfällt (46,2 %). Von den Fallzahlen her ist die Erziehungsberatung 
mit 38,5 % das größte Handlungsfeld, gefolgt von der SPFH (24,8 %), der Heimerziehung (10,9 %), der
Vollzeitpflege (7,6 %), den ambulanten „27,2er-Hilfen“ (7,6 %), der Erziehungsbeistandschaft (5,1 %), der Tagesgruppe 
(2 %), der sozialen Gruppenarbeit (1,4 %) sowie den Betreuungshelfer:innen, der intensiven Sozialpädagogischen 
Einzelfallhilfe und den stationären „27,2er-Hilfen“ mit jeweils unter einem Prozent.  
Für die Hilfen zur Erziehung bestand immer schon die Herausforderung, krisenhafte Lebenslagen und
gesellschaftliche Verhältnisse als Ausgangspunkt professionellen Handelns zu begreifen. Aktuelle Herausfordeungen 
in den Hilfen zur Erziehung sind neben den genannten Krisen die inklusive Weiterentwicklung der Hilfen und die 
Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. So ist die SPFH in einige Sonderformen ausdifferenziert, 
wie die Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH), welche Diversitätskategorien explizit aufgreift. Aber auch die 
Zunahme von Ganztagsschulen beeinflusst die Hilfen. So wird die Tagesgruppe zunehmend mit einer Integration 
sich entwickelnder Ganztagsschulangebote diskutiert, und die soziale Gruppenarbeit wird am Ort Schule
eingesetzt. Multiprofessionelle Kooperationen im Kontext Schule können dazu führen, dass Hilfen zur Erziehung
zunehmend dort verortet werden. Partizipation ist in allen Handlungsfeldern zu stärken. Dabei sind bei den
stationären Hilfen die Pflegekinder mit Blick auf eine organisierte Selbstvertretung weniger gut vernetzt als die Kinder 
und Jugendlichen in der Heimerziehung. Im Fokus der Fachdebatte in der Heimerziehung stehen die Care 
Leaver:innen und deren Forderungen nach Selbstbestimmung und Beteiligung. Bei der intensiv
sozialpädagogischen Einzelbetreuung wurden besonders die Auslandsmaßnahmen diskutiert und mit dem KJSG mit Neuerungen 
versehen.  
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer 
Behinderung  
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung und richtet sich an Menschen mit Behinderung. Gemäß § 90 
SGB IX ist die „Aufgabe der Eingliederungshilfe […], Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu 
ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am 
Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst 
selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können“. Die Eingliederungshilfe steht zusammen mit 
den erzieherischen Hilfen im Mittelpunkt bei der Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Derzeit 
schafft nur § 35a SGB VIII eine rechtliche Verbindung zwischen dem SGB VIII und dem SGB IX, ansonsten sind 
diese Rechtsbereiche bis heute getrennt, wenngleich eine „große Lösung“ – die Überführung sämtlicher
Eingliederungshilfeleistungen in die Kinder- und Jugendhilfe – immer wieder diskutiert wurde. Das KJSG hat eine
vorausschauende Regelung zur Gesamtzuständigkeit geschaffen, sodass ab dem 01.01.2028 die
Eingliederungshilfeleistungen im SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger und körperlicher Behinderung den 
restlichen Leistungen im SGB IX vorgehen.
Die Hilfen können derzeit nach § 35a Abs. 2 SGB VIII 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder 
oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen und 4. in Einrichtungen über 
Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen erbracht werden. Die konkreten Inhalte ergeben sich aus dem SGB 
IX und können beispielsweise Leistungen zur Teilhabe an Bildung (insbesondere Individualbegleitung/
Schulbegleitung) umfassen. 142.885 junge Menschen mit Behinderung haben im Jahr 2021 Eingliederungshilfen gemäß 
§ 35a SGB VIII in Anspruch genommen. Davon haben 119.062 ambulante und 23.823 stationäre
Eingliederungshilfen erhalten. 88.217 Kinder nahmen im Jahr 2022 in Kindertageseinrichtungen Eingliederungshilfen in
Anspruch. Sowohl das sozialrechtliche Behinderungsverständnis als auch der erzieherische Bedarf gehen derzeit mit 
Kategorisierungsnotwendigkeiten einher. Somit muss die Hilfeplanug weiterentwickelt werden, um den Bedarfen 
gerecht werden zu können – ebenso müssen u. a. Forschungen von Schulbegleitungen gefördert werden, und das 
Profil der Hilfen sollte geschärft werden. Die Gesamtzuständigkeit ab 2028 führt nämlich nicht nur zu einer
Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen im SGB VIII, sondern wird auch Neukonzeptionierungen der 
Hilfen erforderlich machen.   
Hilfen für junge Volljährige  
In öffentlichen Diskussionen und Fachdiskursen nimmt die Volljährigenhilfe nicht selten eine marginale Rolle 
ein, sie ist auch ein vergleichsweises kleines und heterogenes Handlungsfeld. Durch das KJSG wurde die
gesetzliche Grundlage neu gefasst. Es handelt sich um Hilfen für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres, in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Bis zur KJSG-Novellierung war die Voraussetzung, dass 
vorher eine Hilfe nach §§ 27ff. SGB VIII oder nach § 35a SGB VIII geleistet wurde, nun ist die fehlende
Gewährleistung einer Verselbstständigung aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung Anspruchsvoraussetzung. Dies 
resultiert daraus, dass die Jugendphase nicht mehr nur durch Alters- und Statusübergänge definiert ist, sondern 
durch verlängerte Schul- und Ausbildungszeiten weit in das dritte Lebensjahrzehnt hineinreicht. Durch die
Sichtbarmachung unterschiedlicher Adressat:innengruppen – Care Leaver:innen, geflüchtete junge Volljährige oder 
sogenannte Young Carers (junge Erwachsene, die Familienangehörige pflegen) – führten fachpolitische
Initiativen zu dieser Veränderung.  
Es gilt, die Angebote ausreichend auf die Bedarfslagen junger Erwachsenen zuzuschneiden. Im Jahr 2021 nutzten 
142.512 junge Erwachsene im Alter von über 18 bis 27 Jahren diese Angebote, 32.994 in Form von stationären 
Hilfen (inklusive 9.425 in Pflegefamilien). Mit zunehmendem Alter nehmen diese Zahlen jedoch konsequent ab. 
Hinzu kommen 10.830 seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte junge Volljährige, die
Angebote nach § 35a SGB VIII wahrnahmen, wobei 4.927 in vollstationären Einrichtungen und 234 in
Pflegefamilien lebten. Es existieren jedoch sachliche und rechtlich nicht zu rechtfertigende Unterschiede in der
Bewilligungspraxis der Jugendämter, die auch zukünftig herausfordernd sein werden, denn der normative Bezugspunkt 
ist die Persönlichkeitsentwicklung. Wenn dieses Kriterium ernst genommen wird, sollte dies zu einer erheblichen 
Ausweitung des Adressat:innenkreises führen. Zudem darf die Hilfe nicht länger als Verlängerung der Hilfen zur 
Erziehung angesehen werden, sondern ist in ihrer Eigenständigkeit wahrzunehmen. Offen ist weiterhin, wann 
junge Volljährige mit Behinderung von der Kinder- und Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe wechseln, dies 
wird sich auf die Hilfen auswirken. Die KJSG-Novellierung des SGB VIII veränderte den Prozess des Leaving 
Care. Die Hilfe muss auch zukünftig auf die gewandelten Bedingungen des Aufwachsens reagieren. Fraglich 
bleibt jedoch, ob die Novellierung zu einer größeren Homogenität fachlichen Handelns führen wird. 
3.10 Weitere Aufgaben und Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe  
Förderung der Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen  
Mit der Einführung des § 4a SGB VIII durch das KJSG wurde rechtlich kodifiziert, was
Selbstvertretungsorganisationen sind. Selbstvertretungsorganisationen sind Zusammenschlüsse von Leistungsberechtigten und -
empfänger:innen sowie Ehrenamtlichen, die Adressat:innen fördern und unterstützen, damit ihre Interessen
wahrgenommen werden. Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe soll mit ihnen zusammenarbeiten und Lösungen von
Problemen im Gemeinwesen oder innerhalb von Einrichtungen finden. Die Reaktionen der Kinder- und Jugendhilfe 
darauf sind widersprüchlich. Auf der einen Seite wird befürchtet, dass die Einflussmöglichkeiten der
Organisationen nicht hinreichend sind und sich Entscheidungsprozesse verkomplizieren. Auf der anderen Seite werden die 
Organisationen als ein wichtiger Beitrag für eine rechtebasierte Kinder- und Jugendhilfe gesehen. So betonen die 
Careleaver das Erleben von Selbstwirksamkeit im Kontext echter Partizipation. Es fehlt jedoch an Forschung
hierzu und praktischer Umsetzung, und es besteht die Herausforderung, etablierte Strukturen mit dem Ziel einer 
selbstorganisationsfreundlichen Organisationskultur erst noch zu öffnen.  
Ombudschaft  
Seit den 2000er-Jahren wurde der Bereich durch außerberufliches Engagement professioneller Fachkräfte
getragen, nun ist er seit 2021 mit der Einführung des § 9a SGB VIII durch das KJSG bundesgesetzlich normiert. Die 
Bundesländer sind seitdem verpflichtet, eine bedarfsgerechte Struktur unabhängiger Ombudsstellen
sicherzustellen. Beteiligungsrechte, wie sie gesetzlich verankert sind, werden an vielen Stellen nur unzureichend
berücksichtigt. Machtasymmetrien bestehen zwischen den Fachkräften, Organisationen und Adressat:innen. Ombudsstellen 
können weisungsungebunden Adressat:innen über Vorgänge aufklären und informieren. Zudem können sie
beispielsweise in Widerspruchs- und Klageverfahren unterstützen. Kinder- und Jugendhilfe-Ombudsstellen werden 
jedoch nur durch eine Trias ihrem Selbstanspruch gerecht, der sich aus der partizipationsorientierten Arbeit mit 
den Adressat:innen sowie Fortbildungsangeboten für Fachkräfte und Öffentlichkeitsarbeit zusammensetzt.
Bekanntheit, Erreichbarkeit und Niedrigschwelligkeit auf allen Seiten sind entscheidend, um den Aufbau weiter zu 
gestalten. 
Gefährdungseinschätzung  
Der Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen ergibt sich aus Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, 
im Recht auf Erziehung der Kinder nach Art. 6 Abs. 1 GG, aus § 1666 BGB und für den Bereich der Kinder- und 
Jugendhilfe aus dem § 8a SGB VIII, wobei seit dem KJSG auf spezifische Schutzbedürfnisse von Kindern und 
Jugendlichen mit Behinderungen hingewiesen wird. Der Kinderschutz umfasst gesellschaftliche Anstrengungen 
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen für ihr Wohl. Für alle tätigen Personen in der
Kinder- und Jugendhilfe gilt der sogenannte Schutzauftrag. Zwischen 2013 und 2022 ist die Zahl von
Gefährdungseinschätzungen von 115.687 auf 203.717 gestiegen und hat damit um 76,1 Prozent zugenommen. 2022 haben nur 
35,6 Prozent der Meldungen zum Ergebnis gehabt, dass kein Handlungsbedarf bestand.  
Es braucht eine weitere Stärkung des Kinderschutzes. Mit Blick auf natio-ethno-kulturelle Diversität ist ein
professionelles Erkennen von Risikofaktoren, das auch eine migrationsspezifische Dimension annimmt, zu
berücksichtigen. Aber auch die Fachkräftefluktuation darf nicht zur Nachlässigkeit bei fachlichen Routinen führen.
Zudem bedarf es einer Anpassung der Schutzkonzepte und einer Weiterentwicklung hinsichtlich der inklusiven
Kinder- und Jugendhilfe sowie einer besseren Kooperation mit Präventionsansätzen wie den Netzwerken Früher
Hilfen.  
Hilfeplanung  
Hilfeplanung ist das sozialstaatliche Steuerungsintrument zur Entwicklung, Begründung und Entscheidung sowie 
Überprüfung der Hilfen zur Erziehung (§§ 27ff. SGB VIII), der Hilfen nach § 35a SGB VIII und § 41SGB VIII. 
Sie ist weder als rein administratives Verfahren der Rechtsanwendung noch als reine sozialpädagogische
Methodenanwendung zu denken. Umfassend sollen Adressat:innen gemäß § 36 SGB VIII beraten und auf mögliche 
Folgen der Inanspruchnahme von Leistungen hingewiesen werden. Dieser Anspruch besteht für die jungen
Menschen, für die (nicht) personensorgeberechtigten Eltern sowie Vormund:innen und Pflegeeltern. Die Änderung 
der einschlägigen Vorschrift des SGB VIII durch das KJSG verdeutlichte den adressat:innenorientierten und 
inklusiven Ansatz der Hilfeplanung. Zudem wurde konkretisiert, dass die Feststellung der Leistung nach Inhalt, 
Umfang und Dauer erforderlich ist und weitere öffentliche Stellen, wie beispielsweise Schulen, beteiligt werden. 
Die Kontroverse um Klassifizierungen von Diagnostik versus individuellem Fallverstehen gerät mit der SGB-VIII-
Reform und der zu erwartenden Gesamtzuständigkeit erneut in den Fokus. Tendenzen einer überhöhten
Objektivierung und standardisierte Maßnahmen widersprechen dem beteiligungsorientierten Prozess der Hilfeplanung, 
der Ergebnisoffenheit und Transparenz ermöglichen sollte. Die Hilfeplanung muss sich mit diesem Prozess
weiterentwickeln, um den diversen Lebensrealitäten junger Menschen gerecht werden zu können. Dazu gehört die 
angemessene Beteiligung aller Adressat:innen.  
Inobhutnahme  
Die Inobhutnahme ist die bundeseinheitlich geregelte Schutzgewährung und Krisenintervention junger Menschen 
durch die (öffentliche) Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und Jugendliche sind bei Gefahren für das Wohl, sofern 
diese nicht anders abgewendet werden können, bei Selbstmeldungen und bei unbegleiteter Einreise ausländischer
Kinder in Obhut zu nehmen. 2022 wurden 47.388 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. 29.848
Inobhutnahmen wurden durch andere Stellen, wie Jugendämter und Familiengerichte, angeregt. 8.032 Kinder und
Jugendliche wurden als sogenannte Selbstmeldende erfasst, 9.508 waren unbegleitete ausländische Kinder und
Jugendliche. Inobhutnahmen dauern durchschnittlich länger als noch 2010, weil Anschlussplätze oder
Unterbringungen in einer Pflegefamilie und damit einhergehende familiengerichtliche Verfahren sich für kleinere Kinder 
zunehmend hinziehen und für ältere Kinder und Jugendliche weniger geeignete Anschlussmaßnahmen existieren. 
Dabei sind zu wenige Plätze bereits ein Problem, welches zur Überbelastung bestehender Einrichtungen und der 
dort tätigen Fachkräfte führt. So zeigt sich inbesondere die Krise des Fachkräftemangels in diesem Handlungsfeld, 
aber auch die Auswirkungen von Kriegen bzw. Fluchtmigration werden deutlich. Seit 2021 nimmt die Zahl
unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter wieder zu. Inobhutnahmen sollen eine Schutzfunktion ausfüllen, dabei 
müssen sie den rechtlichen und fachlichen Ansprüchen von Beteiligung in der Praxis Rechnung tragen.  
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen  
Seit 2000 ist das Recht von Kindern und Jugendlichen auf gewaltfreie Erziehung im BGB (§ 1631) verankert, was 
neben den Eltern auch andere Institutionen und Personen in die Verantwortung nimmt. Kinder und Jugendliche 
können nicht nur in der Familie Gewalt erleben, sondern etwa nach einer Inobhutnahme auch in der stationären 
Unterbringung.  
Jüngere Veröffentlichungen über die Einrichtung von Pflegestellen bei teilweise bereits strafrechtlich bekannten 
Pädosexuellen unter Beteiligung von Wissenschaftler:innen wie Helmut Kentler und Mitarbeiter:innen von
Jugendämtern machen deutlich, dass auch darüber nachgedacht werden muss, für Jugendämter selbst
Schutzkonzepte zu fordern. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII hängt mit der Verpflichtung
geeigneter Konzepte zum Schutz vor Gewalt zusammen sowie damit, Möglichkeiten von Beschwerde und Beteiligung 
sicherzustellen. Landeskinderschutzgesetze verpflichten vereinzelt zur Entwicklung von Schutzkonzepten. Diese 
haben ihren Ausgangspunkt zumeist in Risiko- und Potenzialanalysen, die partizipativ in Einrichtungen
durchgeführt werden. Jedoch schätzen nur 22 Prozent der Kindertageseinrichtungen und etwa jede dritte stationäre
Einrichtung der Hilfen zur Erziehung ihr eigenes Präventionskonzept als umfassend ein. Fraglich ist, wie
institutionelle Schutzkonzepte in einer Einrichtung „lebendig“ gehalten werden können und hinsichtlich der inklusiven 
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe angepasst werden müssen. Hierfür müssen die Akteur:inen vor 
Ort in den Organisationsentwicklungsprozess eingebunden werden. Es braucht differenzierte und
zielgruppenorientierte Schutzkonzepte, die die Beteiligten einbeziehen. Zudem müssen weitere Felder, wie beispielsweise der 
Sport, betrachtet werden. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz, so ist die Entwicklung und
Einrichtung von Schutzkonzepten zu fördern, auch in angrenzenden Feldern wie dem medizinischen Kinderschutz 
(SGB V). 
Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten  
Das Jugendamt als sozialpädagogische Fachbehörde unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die 
die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, was sowohl in Kindschafts-, Abstammungs-, 
Adoptions-, Ehewohnungs- und Gewaltschutzsachen vorkommt (§ 50 SGB VIII). Durch das KJSG erfolgte die 
Konkretisierung der Mitwirkungsaufgabe des Jugendamtes. Dieser zufolge hat das Jugendamt in Verfahren bei 
Kindeswohlgefährdung den Hilfeplan stets in anderen Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, auf
Anforderung des Familiengerichts vorzulegen. Dabei ist das Jugendamt kein „Sachverständiger“, sondern mit der
Aufgabe betraut, Fakten zusammenzustellen und aufgrund spezifischer Fachkenntnisse zu bewerten. Diese Aufgabe 
darf sich nicht auf den bürokratischen Akt des Vorlegens bestimmter Dokumente reduzieren lassen. Im Jahr 2022 
erfolgten 20.709 Anrufungen des Familiengerichts wegen Gefährdungen des Kindeswohls, in 69.626
Ehescheidungsverfahren waren 115.843 minderjährige Kinder betroffen. Die sozialpädagogische Expertise soll durch diese 
Aufgabe in die Familiengerichte eingespeist werden, was nur durch gute Kommunikation gelingen kann.
Ressourcenknappheit belastet jedoch auch dieses Feld. So wird berichtet, dass es eine Priorisierung zugunsten der 
Kindeswohl- und Gewaltschutzsachen gibt, während Trennungs- und Scheidungssachen kaum noch in
persönlicher Form betrachtet werden. Die Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht kann nur mit 
ausreichenden Ressourcen gelingen, um in Sinne der Adressat:innen einen Prozess zu ermöglichen, der auf die 
Verbesserung der Lebensverhältnisse und auch zur Konfliktklärung und -vermeidung für die Familie gerichtet ist.
Jugendhilfe im jugendstrafrechtlichen Strafverfahren 
Die Jugendhilfe im jugendstrafrechtlichen Strafverfahren ist im Hinblick auf abweichendes Verhalten junger 
Menschen und der sozialpädagogisch verantwortbaren Intervention auch durch strafrechtliche Normen und
strafjustizielle Erwartungen geprägt. Delinquentes Verhalten junger Menschen ist in aller Regel „normal“ und
„vorübergehend“. Bis heute ist es jedoch nicht gelungen, sogenannte „mehrfach Auffällige“ prognostisch von den 
jungen Menschen zu unterscheiden, die eine Spontanbewährung aufweisen.  
§ 52 SGB VIII ist die Grundnorm für jugendstrafrechtliche Verfahren. Diese Aufgabe wurde in 74 Prozent der
Jugendämter durch spezialisierte Dienste erbracht. Jedoch schätzten über ein Drittel der Jugendämter die
Angebote als unzureichend ein. Die verpflichtende Anwesenheit des Jugendamtes, die durch die JGG-Reform im Jahr
2019 geregelt wurde, konnte die Spannungen zwischen Jugendgerichten und Jugendämtern bis heute nicht
befriedigend auflösen. Zudem werden datenschutzrechtliche Regelungen nicht immer hinreichend beachtet, wenn es zu
Kooperationen der Institutionen kommt. In diesem Feld wird deutlich, dass junge Volljährige systematisch
ausgegrenzt werden. Es bedarf einer rechtsstaatlich korrekten Kooperation zwischen den wesensverschiedenen
Bereichen der Justiz und des Jugendamtes.
Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften 
Seit der Entstehung der Jugendämter gehören Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften 
zu ihren Kernaufgaben. Können oder wollen Eltern die Personensorge aufgrund vielfältiger Gründe nicht ausüben, 
benötigen die Kinder und Jugendlichen eine Person, die die Vormundschaft übernimmt, sie begleitet, beteiligt 
und für sie weitreichende Entscheidungen trifft, mit dem Ziel, Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Vormund:innen werden von Familiengerichten ausgewählt, bestimmt und beaufsichtigt. Eine Pflegschaft dient der 
Fürsorge in persönlichen oder wirtschaftlichen Belangen und wird auch durch das Familiengericht angeordnet. 
Das Jugendamt ist zur Mitwirkung der Auswahl von Vormund:innen und Pfleger:innen verpflichtet.
Beistandschaften sind spezielle Formen der gesetzlichen Vertretung, sie können für die Anerkennung von Vaterschaften 
oder Unterhaltsansprüchen geltend gemacht werden und werden durch Jugendämter ohne gerichtliche Anordnung 
installiert. Nicht nur im SGB VIII ist diese Aufgabe geregelt, sondern auch im BGB, u. a. in den §§ 1773-1808 
(Vormundschaft) und §§ 1809-1813 (Pflegschaft für Minderjährige). Zahlreiche gesetzliche Neuerungen traten 
zum 01.01.2023 in Kraft und räumten Kindern und Jugendlichen eine stärkere Subjektstellung ein; so können sie 
bei der Auswahl des Vormundes mitbestimmen. Eine wesentliche Neuerung ist zudem der gesetzliche Vorrang 
ehrenamtlicher Vormundschaften, die nicht nur öffentliche Kassen entlasten und dem Fachkräftemangel
entgegenwirken kann, sondern es auch Pflegeeltern erleichtert, die Vormundschaft zu übernehmen. Zudem wurde
gesetzlich die Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Vormund:innen durch das Jugendamt gestärkt. Inwieweit 
die ehrenamtlichen Vormundschaften eingesetzt werden, bleibt abzuwarten. Es fehlt an einer fundierten
Wissensbasis zu den drei Bereichen. Der Fachkräftemangel schlägt sich auch in diesen Handlungsfeldern nieder und geht 
zulasten der Qualität und letztlich auch des Kinderschutzes.  
Adoption 
Adoptionen gehören zu den hoheitlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Die Eignungsprüfung
potenzieller Adoptiveltern, die Prüfung der Passung zwischen ihnen und den Kindern sowie die Beratung und Begleitung 
gehören zur Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, allerdings sind die gesetzlichen Grundlagen im AdVermiG 
und im BGB geregelt. Es kann zwischen Fremdkindadoption und Adoption durch Stiefeltern und Verwandte
sowie zwischen Inlands- und Auslandsadoptionen differenziert werden. Insgesamt sind die Zahlen rückläufig.
Während 2006 noch 4.748 Adoptionen durchgeführt wurden, waren es 2022 nur noch 3.820. Fremdadoptionen und 
Auslandsadoptionen sind aufgrund der Ratifizierung des Haager Adoptionsabkommens rückläufig, während die 
Zahl der Stiefkindadoptionen bei inzwischen 69 Prozent aller Adoptionen angelangt ist. Der Wandel zu diversen 
Familienformen hat somit Auswirkungen auf diese Zahlen, da es vielfältigere Möglichkeiten gibt, mit Kindern 
zusammenzuleben. Auch die moderne Reproduktionsmedizin wirkt sich auf die Adoptionen aus. Eine Adoption 
ist für eine bedeutende Anzahl von Kindern eine dauerhafte Sicherung ihres Wohls und der Daseinsvorsorge, die 
auch für Pflegekinder stärker geprüft werden sollte. Die fachliche Weiterentwicklung muss dahin gehen, dass die 
Diversität von Familienformen stärker berücksichtigt wird und auch abgebende Eltern umfassender begleitet
werden.
Qualität  
Die Frage nach der Qualität ist abhängig davon, wer – Adressat:innen, Fachkräfte, Träger, Politik etc. – befragt 
wird. So ist Qualität ein Konstrukt, welches in sogenannten Qualitätsentwicklungsprozessen ausgehandelt und 
verhandelt wird. Dieser Prozess muss als stetige Weiterentwicklung verstanden werden, der unterschiedliche
Qualitätsdimensionen und -kriterien organisational konkretisiert, methodisch unterlegt und transparent darstellt. In 
der Kindheitspädagogik wird das Konzept schon umfangreich aufgegriffen und weiterentwickelt. Dabei wird auf 
den Dialog, die Beteiligung und die Mehrperspektivität bei der Bestimmung von Qualität gesetzt. So wurden neue 
gesetzliche Regelungen bundesweit in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege verankert (u. a. mit dem 
„Gute-Kita-Gesetz“ von 2019). Nicht nur diese Qualitätspolitik sowie andere Bestrebungen (z. B.
„wirkungsorientierte Jugendhilfe“) können die Qualitätsentwicklung beeinflussen, sondern auch organisational implementierte 
Instrumente (u. a. kommunale Qualitätsdialoge) oder empirische Forschung. Doch muss sich der Diskurs über 
Qualität und Qualitätsentwicklung kritisch zeigen – insbesondere aufgrund der Verknüpfung mit Prozessen der 
wirkungsorientierten Steuerung, Managerialisierung und der damit einhergehenden Gefahr einer
Deprofessionalisierung.  
Jugendhilfeplanung  
Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben und die Planungsverantwortung liegen beim Träger der 
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, der nach § 80 SGB VIII die verbindliche Aufgabe der Jugendhilfeplanung 
inne hat. In der Jugendhilfeplanung müssen systematisch die Bestände und Bedarfe herausgearbeitet werden – sie 
soll zur fachlichen Orientierung anregen, und es ist eine kritische Reflexion der Qualität und Quantität bestehender 
Leistungen erforderlich. In diesem Rahmen müssen die Ressourcen sinnvoll verteilt werden und Adressat:innen 
selbst mit ihren Interessen und Bedürfnissen einbezogen werden. Die Herausforderungen, wie u. a. Diversität, 
Fachkräftemangel und die Herausforderungen des demografischen Wandels wirken auf die Jugendhilfeplanung, 
denn es entstehen Gerechtigkeitsdebatten und auch Themen der Migration und Inklusion weisen auf ein hohes 
Maß an Planungsbedürftigkeit hin. Es bedarf im Sinne einer sozialraumorientierten Arbeit eines Blicks auf die 
tatsächlichen Lebenswelten, damit dieser administrative Raum adäquat genutzt werden kann.   
Kooperation  
Kooperation innerhalb, aber auch außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ist ein Grundprinzip der Kinder- und 
Jugendhilfe, wie an den Beispielen Kinderschutz oder Ganztag deutlich wird. Aktuelle gesellschaftliche
Herausforderungen können nur in Zusammenarbeit mehrerer Akteur:innen bewältigt werden. Zudem nehmen die
Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu, sodass Schnittstellen bedeutsamer werden. Viele Bereiche haben 
sich weiter spezialisiert, und es bedarf einer ganzheitlichen Erfassung von Problemlagen, denen durch
Kooperation begegnet werden kann. Bisherige Kooperationsformen müssen auch aufgrund und im Zuge der Förderung 
von Selbstvertretungen überdacht und weiterentwickelt werden. Dabei sind insbesondere kontinuierliche
Strukturen und Ansprechpersonen wichtig, was durch den Fachkräftemangel erschwert wird.  
3.11 Kinder- und Jugend(hilfe)politik  
Nationale Kinder- und Jugendpolitiken  
Kinder- und Jugendpolitik wird häufig eng mit der Kinder- und Jugendhilfepolitik in Verbindung gebracht. Jedoch 
muss sie einen breiten Ansatz verfolgen, bei dem es um die Gestaltung von positiven Rahmenbedingungen für 
das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen geht. Erforderlich ist eine 
Stärkung der Kinder- und Jugendrechte, mehr soziale Mobilität und Generationengerechtigkeit.  
Auf allen föderalen Ebenen zeigt sich eine große Bandbreite kinder- und jugendpolitischer Initiativen und
Maßnahmen. Kinderpolitische Akteur:innen setzen sich insbesondere für die Stärkung der Kinderrechte ein, die
gleichwohl auch für Jugendliche bis unter 18 Jahren gelten. Im Fokus der Jugendpolitik wiederum steht die (Weiter-) 
Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik. Hierzu gehört beispielsweise auch der Jugend-Check, der
Gesetzesentwürfe auf mögliche Auswirkungen auf die Lebenslagen junger Menschen zwischen 12 und 27 Jahren 
überprüft.
Kinder und Jugendliche müssen gestärkt werden, um selbst für ihre eigenen Interessen einstehen zu können. Im 
Bundesjugendkuratorium und im Jugendpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend wirken junge Menschen als gleichberechtigte Mitglieder mit. Zusätzlich verweist die Kommission 
auf zentrale Initiativen, u. a. der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, des Deutschen
Bundesjugendrings und der Landesjugendringe, für weitere Beteiligungsformate. Nicht nur auf der Bundesebene, sondern 
auch auf Landes- und kommunaler Ebene müssen die Belange der Kinder und Jugendlichen beispielsweise in den 
Kinder- und Jugendhilfeausschüssen hervorgehoben werden. Bereits 2018 gab es 520 Kinder- und
Jugendparlamente. Diese Institutionen wurden in den letzten Jahren durch unterschiedliche Projekte gestärkt und weiter
unterstützt.  
Europäische und internationale Kinder- und Jugendpolitiken 
International wird Jugendpolitik heterogen definiert, da mit dem Begriff Jugend unterschiedliche Lebensspannen 
verbunden werden. Die Europäische Union legt den jugendpolitischen Fokus auf Jugendarbeit und
Mobilitätsprogramme. Sie verfolgt dabei vor allem das Ziel, die europäische Dimension im Bildungswesen und die Mobilität 
von Lernenden und Lehrenden zu fördern sowie den Ausbau von Jugendaustauschen zu forcieren. Die EU hat 
eine Jugendstrategie mit drei Kernbereichen entwickelt: Beteiligung, Begegnung und Befähigung. Zudem wurde 
2021 eine erste EU-Jugendkoordinatorin benannt.  
Auf internationaler Ebene wurden 2010 durch die Vereinten Nationen ein politischer Rahmen und Leitlinien zur 
Verbesserung der Situation junger Menschen auf der ganzen Welt abgesteckt. Es geht um das Bewusstsein für die 
Situation junger Menschen, für eine Verbesserung und Anerkennung ihrer Rechte sowie darum, nationale
Jugendpolitiken und Programme zu stärken.  
Auf allen Ebenen werden verschiedene Möglichkeiten der jugendpolitischen Zusammenarbeit vorangetrieben. 
Hervorzuheben ist, dass Jugendpolitiken gemeinsam und ressortübergreifend gedacht werden müssen, um jungen 
Generationen und aktuellen und zukünftigen Krisen gerecht zu werden. Vor allem Begegnungen und
Bildungsaktivitäten über nationale Landesgrenzen hinweg können in einer diverseren Gesellschaft Orientierung bieten.  
Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendhilfe 
Die herausfordernde Situation, in der sich die Demokratie aktuell befindet, weist auch auf besondere Bedarfslagen 
in der Demokratiebildung und -förderung hin. Hier sind alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe gefordert, ihre 
Verantwortung wahrzunehmen und ihre Angebote entsprechend weiterzuentwickeln sowie innovative Formate 
zu erarbeiten. Die Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu Selbstbestimmung,
Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit ist gemäß § 1 Abs. 1 SGB VIII festgelegt. Alle jungen Menschen müssen 
Zugang zur politischen Bildung haben, diese muss in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe mit entsprechend 
qualifizierten Fach- und Leitungskräften noch stärker eingesetzt werden. Um Demokratie angemessen zu fördern 
und allen Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit etwas entgegenzusetzen, sind demokratische
Erlebnisse für die Kinder und Jugendlichen essenziell; Mitbestimmung und Selbstwirksamkeit im geschützten Raum 
der Kinder- und Jugendhilfe tragen dazu bei.  
Politische Maßnahmen zur Stärkung von Mitbestimmungsmöglichkeiten, u. a. durch die Absenkung des
Wahlalters, sind von großer Bedeutung, weil hier junge Menschen Demokratie erleben können. Darüber hinaus setzen 
vielfältige Programme Impulse für Demokratiebildung und -förderung, hinzu kommt die Unterstützung von
Regelstrukturen zur politischen Kinder- und Jugendbildung. Für eine nachhaltige Demokratieförderung sind
Verlässlichkeit und Vertrauen zwischen Fachkräften und jungen Menschen sowie auf Dauer angelegte
förderrechtliche Rahmen auszubauen.  
4. Jungsein können mit Zuversicht und Vertrauen – Leitlinien für die Kinder- und
Jugendhilfe und Empfehlungen an Politik, Wissenschaft und Fachpraxis
Die Analysen des 17. Kinder- und Jugendberichts zeigen, dass junge Menschen heute unter sich stark
verändernden Bedingungen leben und aufwachsen, oft inmitten krisenhafter Umstände. Obwohl viele junge Menschen 
Gründe für Zuversicht haben, variieren diese Gründe stark, abhängig von individuellen und sozialen Faktoren. 
Diese Erkenntnis ist entscheidend, wenn junge Menschen ermutigt werden sollen, zuversichtlich in die Zukunft
zu blicken. Schlichte Aufforderungen an junge Menschen, mit individuellen und gesellschaftlichen
Herausforderungen verantwortungsvoll, gemeinwohl- und zukunftsorientiert umzugehen, unterschlagen, dass sie als
Angehörige der jungen Generation deutlich weniger Mitbestimmungsrechte haben als Erwachsene. Sie brauchen
entsprechende Rahmenbedingungen, die einen optimistischen Blick auf Gegenwart und Zukunft ermöglichen. Dabei 
spielen Vertrauen und die Verlässlichkeit von Menschen, Organisationen und Institutionen eine zentrale Rolle. 
Junge Menschen und ihre Familien geben oft einen Vertrauensvorschuss, ohne sicher sein zu können, dass dieser 
gerechtfertigt ist. Erfahrungen, insbesondere auch negative, zeigen, wie wichtig ein verantwortungsvoller
Umgang mit diesem Vertrauen ist. Vertrauen ist ein soziales Phänomen, das sich prozesshaft entwickelt und stark 
von der wahrgenommenen Vertrauenswürdigkeit der Gegenpartei abhängt. Im Kontext dieser Überlegungen
fordert die Kommission Politik und Gesellschaft auf, junge Menschen durch vertrauenswürdige Bedingungen zu 
unterstützen. Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist nicht durch ein „Weiter so“ oder „Immer mehr 
vom Gleichen“ gekennzeichnet, sondern muss sich ständig anpassen und weiterentwickeln, um den Rechten und 
Bedürfnissen junger Menschen gerecht zu werden. Die folgenden Leitlinien und Empfehlungen zeigen auf, wie 
eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe jungen Menschen ein Aufwachsen mit Zuversicht und Vertrauen 
ermöglichen kann. 
4.1 Die Kinder- und Jugendhilfe ist zuständig für alle, aber nicht für alles 
Leitlinie: Junge Menschen (0-27 Jahre) und ihre Familien haben einen Rechtsanspruch auf Kinder- und
Jugendhilfe, die als Regelstruktur gerechtes Aufwachsen und eine gleichberechtigte Teilhabe fördert. Dies gilt
grundsätzlich unabhängig von Alter, sozialer Klasse, Behinderung, natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit, Geschlecht, 
sexueller Orientierung und Religion/Weltanschauung, wobei die Beendigung von Unterstützungsleistungen
aufgrund des Erreichens eines bestimmten Alters oder aufgrund der Herkunft einige Gruppen benachteiligt. Obwohl 
die Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich für alle jungen Menschen und deren Familien zuständig ist, ist sie nicht 
für die Lösung aller gesellschaftlichen Probleme verantwortlich. Die Kinder- und Jugendhilfe muss neben ihren 
Pflichten gegenüber jungen Menschen und Familien auch die Grenzen ihrer Zuständigkeit erkennen und die
Verantwortlichkeiten anderer gesellschaftlicher Akteure verdeutlichen. Sie sollte nicht als Auffangnetz für die Folgen 
verfehlter Politiken in anderen Bereichen wie Bildung, Wohnen oder Sozialpolitik dienen.   
Empfehlungen: Kinder- und Jugendhilfe sollte öffentlich als positive und unterstützende Institution
wahrgenommen werden, anstatt sie nur als intervenierende zu sehen. Und sie muss ihr Angebot fortwährend an die
spezifischen Bedürfnisse und Lebensumstände junger Menschen anpassen. Der Bund ist dabei besonders gefordert, die 
Rechte junger Menschen zu erweitern und die Umsetzung dieser Rechte zu kontrollieren. Die Länder haben
Fortschritte gemacht, insbesondere bei der Erweiterung der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes, die es zu erhalten 
und auszubauen gilt. Die Kommunen tragen die Gesamtverantwortung für die Bereitstellung gerechter Chancen 
des Aufwachsens durch ihre Kinder- und Jugendhilfeangebote, die finanziell gerecht ausgestattet allen jungen 
Menschen gleichermaßen zur Verfügung stehen sollten. Die Kinder- und Jugendhilfe braucht starke freie Träger. 
Sie spielen eine entscheidende Rolle in der Bereitstellung von Diensten und Unterstützung, da sie oft flexibler auf 
die Bedürfnisse der Adressat:innen reagieren können und dabei helfen, Rechtsansprüche und objektive
Verpflichtungen durchzusetzen und in Wahrnehmung ihrer anwaltschaftlichen Rolle bei Bedarf gegen Missstände in der 
Praxis der Kinder- und Jugendhilfe vorgehen.  
4.2 Gewaltfreies Aufwachsen außer- und innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe 
Leitlinie: Das Recht auf gewaltfreie Erziehung ist seit dem Jahr 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und 
zentral für die Kinder- und Jugendhilfe. Diese muss in allen Bereichen wie Erziehung, Betreuung, Bildung, Hilfe 
und Schutz gewaltfrei agieren und sich kritisch mit eigenen Gewaltpraktiken auseinandersetzen. Die
Entwicklungen der letzten Jahre, insbesondere die Aufarbeitung sexueller Gewalt, zeigen die Notwendigkeit einer
selbstkritischen Haltung und stärkerer Präventions- und Schutzmaßnahmen.  
Empfehlungen: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen, das von allen Beteiligten 
– von Bund, Ländern und Kommunen bis hin zu Trägern, Fachkräften und Ehrenamtlichen – anerkannt und
unterstützt werden muss. Die Bundesgesetzgebung hat seit 2010 wichtige Maßnahmen zur Förderung eines
gewaltfreien Aufwachsens eingeleitet, doch bedarf es weiterhin verstärkter Anstrengungen, um alle Formen von Gewalt 
effektiv in den Blick zu nehmen. Dazu zählen auch regelmäßige Datenerhebungen und die Sicherstellung von 
Unterstützungsleistungen für Betroffene. Länder müssen rechtliche, finanzielle und strukturelle Beiträge leisten, 
um gewaltfreies Aufwachsen zu garantieren. Dies umfasst die Stärkung der Heimaufsicht und die Entwicklung
von Aktionsplänen gegen Gewalt. Auf kommunaler Ebene steht die Kinder- und Jugendhilfe vor der
Herausforderung, ihren Schutzauftrag unter Bedingungen des Fachkräftemangels zu erfüllen. Erforderlich sind eine
effektive multiprofessionelle Zusammenarbeit und regelmäßige Evaluierungen der lokalen Schutzkonzepte. Eine
umfassende Informationsvermittlung über Rechte und vorhandene Unterstützungsangebote ist essenziell, um das 
Recht auf gewaltfreies Aufwachsen umzusetzen und Gewalt in der Kinder- und Jugendhilfe zu verhindern. 
4.3 Nichts über und für uns ohne uns 
Leitlinie: Partizipation ist ein grundlegendes, allerdings oft unzureichend eingelöstes Recht. Ein gerechtes
Aufwachsen gemäß der UN-Kinderrechtskonvention setzt jedoch voraus, dass die Bedürfnisse junger Menschen bei 
allen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Dies erfordert nicht zuletzt Strukturen, die eine nachhaltige 
Beteiligung ermöglichen. Partizipation ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch für die Stärkung 
der demokratischen Grundordnung unverzichtbar. 
Die Kinder- und Jugendhilfe muss Beteiligungsformate und Beschwerdemöglichkeiten ausbauen und sichern und 
sich selbstkritisch mit der eigenen Praxis auseinandersetzen. Hierbei sind alle föderalen Ebenen sowie Träger der 
Kinder- und Jugendhilfe gefordert, Verbesserungen der Rechtslage und der konkreten Situationen junger
Menschen in Einrichtungen zu erreichen. Es ist wesentlich, das Vertrauen in das Engagement junger Menschen zu 
stärken und ihnen Entscheidungsmacht zu übertragen. Dies erfordert die aktive Unterstützung durch Erwachsene 
und Institutionen, die die Mitwirkung junger Menschen durch Ressourcen und Bildungsangebote fördern.  
Empfehlungen: Auch mit politischen Maßnahmen sind die Beteiligungsrechte junger Menschen zu stärken, z. B. 
durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Junge Menschen sollten unabhängig von politischen 
Fraktionen ihre Interessen in Entscheidungs- und Beratungsgremien einbringen können. Die Förderung und
Anerkennung von jungem Engagement darf nicht nur auf die Bereitstellung von Beteiligungsmöglichkeiten
beschränkt sein, sondern muss auch die Finanzierung von diversitätssensiblen Strukturen umfassen, um
Zugangsbarrieren für benachteiligte junge Menschen abzubauen. Die Interessen junger Menschen müssen systematischer 
in der Kinder- und Jugend- sowie Sozialberichterstattung berücksichtigt werden, um effektive Zugänge für bisher 
unengagierte oder benachteiligte Jugendliche zu schaffen. 
4.4 Vielfalt ist anzuerkennen und jede Anstrengung wert 
Leitlinie: Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe erkennt Vielfalt an und fördert diese, mit dem Ziel, Teilhabe zu 
ermöglichen. Sie muss speziellen Bedarfen gerecht werden, ohne soziale Ungleichheiten zu verstärken. Dies
erfordert eine kritische Reflexion über teilhabebegrenzende Kategorisierungen und das Streben nach Abbau sozialer 
Ungleichheiten.  
Empfehlungen: Gerechtes Aufwachsen erfordert, dass die Rechte junger Menschen umfassend berücksichtigt
werden. Armut und Bildungsbenachteiligungen sind keine Schicksale, sondern Ergebnisse mangelhafter politischer 
Maßnahmen. Bildungspolitik muss allen jungen Menschen gleiche Chancen bieten und darf nicht auf einem
selektiven Schulsystem basieren. Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrechte müssen weiter gestärkt werden, um 
jungen Geflüchteten sichere und verlässliche Perspektiven zu bieten. Die Bekämpfung von gruppenbezogener 
Menschenfeindlichkeit erfordert eine umfassende Strategie, die mehr als ein Sammelsurium aus
Einzelmaßnahmen ist und jungen Menschen Priorität einräumt. Die Regionalpolitik muss sozialräumliche Disparitäten durch 
aktive Wohnungsmarktpolitik und Förderung lokaler Lebensräume angehen. Kommunen sollten ihre Spielräume 
nutzen, um benachteiligte Sozialräume gezielt zu unterstützen und nicht durch stigmatisierende Etikettierungen 
zu diskriminieren. Träger der Kinder- und Jugendhilfe müssen eine aktive Teilhabepolitik nicht nur fordern,
sondern auch selbstkritisch prüfen, inwieweit sie zur Überwindung sozialer Benachteiligungen beitragen. 
4.5 Das Notwendige, nicht das Nötigste 
Leitlinie: Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben Anspruch auf eine zuverlässige und zeitgemäße
Infrastruktur. Diese sollte in der Lage sein, auf veränderte Bedarfe zu reagieren und die Ressourcen der jungen
Menschen zu stärken und nicht nur Probleme zu bearbeiten. Dazu gehört eine Infrastruktur, die soziale
Umgebungsfaktoren stärkt und mit den Potenzialen der jungen Menschen partizipativ arbeitet. In Krisenzeiten muss die
Kinder- und Jugendhilfe weiterhin zuverlässige Dienste anbieten, gestützt auf eine politische Steuerung, die sie als 
essenziellen Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenhalts sieht.
Empfehlungen: Dies erfordert eine ausreichende finanzielle Ausstattung durch Bund, Länder und Kommunen 
sowie eine Priorisierung jugend- und familienfreundlicher Politik. Kooperationen mit anderen Leistungsträgern 
und gesellschaftlichen Bereichen müssen intensiviert werden. Dazu zählt auch, Verantwortlichkeiten klar zu
definieren und Kooperationen strukturell zu verankern, unabhängig von persönlichen Kontakten. Eine
wirkungsvolle Zusammenarbeit benötigt eigene Ressourcen und muss regelmäßig evaluiert werden. Die Förderung von 
Modellprojekten sollte stets eine Transferstrategie beinhalten, die sicherstellt, dass Innovationen in die
Regelstrukturen integriert werden. Kinder- und Jugendhilfeausschüsse sowie kommunale Jugendhilfeplanung sind
zentrale Steuerungsinstrumente, die in ihrer fachlichen Bewertung und Planung sowie partizipativen Ausrichtung
gestärkt werden müssen. Dazu gehört auch eine entsprechende Datengrundlage, um eine angemessene
Bedarfsanalyse und Planung zu ermöglichen. Ziel sollte es sein, die Verlässlichkeit der Infrastruktur zu gewährleisten sowie 
entsprechend auszustatten und auszugestalten. 
4.6 Die Kinder- und Jugendhilfe findet Antworten auf den Fachkräftemangel und sichert 
Qualität 
Leitlinie: Die Fachkräfte sind eine zentrale Ressource für die Erbringung der Angebote und Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder- und Jugendhilfe muss auf den Fachkräftemangel mit einer Vielzahl von
Maßnahmen reagieren, um weiterhin ein attraktives Beschäftigungsfeld zu sein und hohe Qualitätsstandards
sicherstellen zu können. Wichtig ist auch die Vermeidung von Deprofessionalisierung und die Förderung der Diversität 
im Personalbestand. 
Empfehlungen: Es braucht angemessene Bezahlung sowie gute Arbeitsbedingungen (z. B. flexible Arbeitszeiten, 
Digitalisierung von Arbeitsprozessen oder auch ein verbessertes betriebliches Gesundheitsmanagement) sowie 
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und andere Maßnahmen zur Personalentwicklung. Die Integration von 
Quereinsteiger:innen und der Einbezug von Fachkräften mit Migrationserfahrungen sind ebenfalls Teil der
Lösung, wobei Quereinsteiger:innen eine sorgfältige Begleitung und Nachqualifizierung benötigen. Die Kinder- und 
Jugendhilfe muss sich als attraktive und verantwortungsvolle Arbeitgeberin positionieren, die nicht nur auf
Diversität und Fachlichkeit setzt, sondern auch aktiv für die Anerkennung und Unterstützung ihres Personals sorgt. 
Um den Bedarf an Fachkräften zu decken, ist eine übergreifende Strategie zur Fachkräftegewinnung und -bindung 
erforderlich, die alle föderalen Ebenen und Träger miteinbezieht, Aufweichung von Fachkräftestandards und 
Dequalifizierung entgegenwirkt und die Anzahl der Fachkräfte mit akademischen Ausbildungen erhöht. Wichtig 
ist dabei die Transparenz der Ausbildungs- und Studienangebote sowie die kritische Überprüfung der staatlichen 
Anerkennungsverfahren zur Regelung des Berufszugangs. Um dem Fachkräftemangel nachhaltig
entgegenzutreten, ist die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu
empfehlen. Darüber hinaus ist es von Bedeutung, Ehrenamtliche zu gewinnen, zu qualifizieren und zu begleiten. 
4.7 Kinder- und Jugendhilfe weiß, was sie tut 
Leitlinie: Eine wissenschaftlich fundierte Kinder- und Jugendhilfe fördert den gesellschaftlichen Fortschritt und 
die demokratische Orientierung. Sie nutzt Forschung nicht nur zur Legitimation, sondern auch als Mittel zur
kritischen Reflexion und Weiterentwicklung ihrer Praktiken. Dies stellt einen Beitrag dar, um den Bedürfnissen ihrer 
Adressat:innen und den Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Das Personal muss auf aktuelles und 
geprüftes Wissen zurückgreifen können, um vertrauenswürdig zu handeln. Auch politische
Entscheidungsträger:innen sollten ihre Maßnahmen auf solide wissenschaftliche Daten stützen.  
Empfehlungen: Bund und Länder sollten daher unabhängige Forschungsprogramme fördern, die sich auf die
zentralen Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehen, nicht zuletzt zu Themen sozialer Ungleichheit 
und Diversität. Die Forschung muss dabei auch auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von
Wissenschaftler:innen achten. Ein sozialwissenschaftliches Monitoring und eine regelmäßige Kinder-, Jugend- und
Sozialberichterstattung sind essenziell, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu evaluieren und Fachpolitik sinnvoll zu 
gestalten. Diese Berichterstattung sollte soziale Ungleichheiten und strukturelle Herausforderungen aufzeigen und 
in politische sowie praktische Entscheidungen einfließen lassen. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik muss
weiterentwickelt werden, um zentrale Aspekte der Hilfen und Dienste einer modernen Kinder- und Jugendhilfe
abzudecken und umfassende Daten bereitzustellen. Es ist zudem notwendig, junge Menschen stärker in Forschung 
einzubeziehen, ihre Lebensrealitäten zu erforschen und Methodenvielfalt zu fördern, um den komplexen
Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext sozialpolitischer Transformationen adäquat zu begegnen.
4.8 Kinder- und Jugendhilfe reflektiert und gestaltet Digitalisierung aus einer fachlichen
Perspektive 
Leitlinie: Die Kinder- und Jugendhilfe muss Digitalität und Digitalisierung fachlich begleiten und ihre Angebote 
an sozialpädagogische Fachstandards anpassen. Dabei sind Datensicherheit und die fachliche Fundierung von 
digitalen Diensten wichtig, um dauerhaft verlässliche und vertrauenswürdige Strukturen zu gewährleisten. Eine 
Herausforderung besteht darin, die digitalen Services so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich sind und 
nicht bestimmte Gruppen ausschließen.  
Empfehlungen: Es bedarf einer konzertierten Strategie von Bund und Ländern, um die notwendige digitale
Infrastruktur und die Fachkompetenz in der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern. Dies umfasst die Sicherstellung von 
Datensicherheit, die Entwicklung von Konzepten und die Qualifizierung der Fachkräfte. Digitale Angebote
müssen in einer Weise weiterentwickelt werden, die Teilhabe und Demokratie fördert und gleichzeitig die
Privatsphäre und die Daten der Nutzenden schützt. Träger der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich aktiv mit der 
Digitalisierung auseinandersetzen und sowohl administrativ als auch pädagogisch sinnvoll in ihre Strukturen
integrieren. Dies schließt die ethische Reflexion von Softwareeinsatz und -entwicklung ein. Fort- und
Weiterbildungen müssen Fachkräfte darin unterstützen, die Herausforderungen der Digitalisierung kompetent zu managen 
und junge Menschen sowie ihre Familien angemessen zu begleiten. Und schließlich muss auch die Refinanzierung 
digitaler Angebote, z. B. Beratungsleistungen, überdacht werden, um eine angemessene Unterstützung und
Zugänglichkeit dieser Dienste sicherzustellen. Hier sind insbesondere Bund und Länder gefordert, effektive
Lösungen zu entwickeln. 
4.9 Kinder- und Jugendhilfe ist nicht politisch neutral, weil sie demokratisch und parteilich 
ist 
Leitlinie: Die Kinder- und Jugendhilfe muss aktiv demokratische Bildung fördern und jungen Menschen die
Mitwirkung an der (Kinder- und Jugend-)Politik ermöglichen. Es ist wichtig, dass junge Menschen durch partizipative 
Bildungsangebote Selbstwirksamkeit erfahren und sich demokratische Werte aneignen können. Diese
Bildungsangebote umfassen sowohl institutionelle Lernorte als auch informelle Bildungs- und Freizeitangebote, die allen 
jungen Menschen und deren Familien zugänglich sein sollten. Die Kinder- und Jugendhilfe mischt sich kinder- 
und jugend(hilfe)politisch ein und ist nicht zu politisch-inhaltlicher Neutralität verpflichtet. Sie hat die Aufgabe 
und Pflicht, sich selbst aktiv gestaltend für junge Menschen einzubringen und – wo nötig – für sie zum Sprachrohr 
zu werden. Sie positioniert sich klar gegen Hass, Ausgrenzung, demokratiefeindliche Haltungen und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für Demokratie, Vielfalt und Diversität. 
Empfehlungen: Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind aufgefordert, ihren Bildungsauftrag aktiv umzusetzen, 
indem sie demokratische Teilhabe in ihren täglichen Aktivitäten sicherstellen. Dies erfordert den Einsatz
wirkungsvoller Formate und Methoden, insbesondere auf kommunaler und Trägerebene, um Demokratie erlebbar zu 
machen. Fachkräfte müssen in ihrer Rolle als demokratische Vorbilder gestärkt und in der politischen Bildung 
qualifiziert werden, um junge Menschen und ihre Familien entsprechend zu begleiten. Fachkräfte benötigen
zudem Unterstützung ihrer Träger, wenn sie klar für die demokratische Grundordnung einstehen und sich gegen 
Desinformation sowie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit stellen. Die Kinder- und Jugendhilfe muss in
ihrem Engagement für Demokratie und Menschenrechte von allen Ebenen bestärkt und geschützt werden, um eine 
wirkungsvolle demokratiestärkende Interessenvertretung zu sein.  
4.10 Klimagerechtigkeit heißt Zukunft in der Gegenwart ermöglichen 
Leitlinie: Junge Menschen in Deutschland erleben zunehmend die direkten und indirekten Auswirkungen des 
Klimawandels, was sowohl gesundheitliche Folgen hat als auch soziale Ungleichheiten verschärft. Viele junge 
Menschen haben frühzeitig die Notwendigkeit erkannt, aktiv gegen den Klimawandel vorzugehen, und fordern 
konsequentes Handeln. Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich als Teil der Lösung verstehen, ihre Infrastrukturen 
anpassen und Bildungsangebote schaffen, die junge Menschen befähigen, sich in der Klimadebatte zu
positionieren.  
Empfehlungen: Auf Bundesebene mangelt es an politischen Maßnahmen für Klimagerechtigkeit, was oft von 
jungen Menschen kritisiert wird. Diese Kritik betrifft vor allem die unzureichende Umsetzung des Pariser Klima-
Abkommens und eine Verkehrspolitik, die nicht kinder- und umweltfreundlich ist. Es bedarf einer
ressortübergreifenden Integration und konsequenten Verfolgung von Nachhaltigkeits- und Klimagerechtigkeitszielen auf
allen föderalen Ebenen. Länder und Kommunen sollten Bildungskonzepte entwickeln bzw. anpassen, die sowohl 
in Schulen als auch in außerschulischen Einrichtungen eine klimagerechte Praxis fördern. Kommunen müssen 
zudem ihre infrastrukturellen Planungen bis spätestens 2035 klimagerecht ausrichten. Träger der Kinder- und 
Jugendhilfe sind aufgefordert, sich intensiver mit Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu beschäftigen, dies in 
ihre tägliche Arbeit zu integrieren und ihre eigene Infrastruktur (Gebäude etc.) an Nachhaltigkeitszielen
auszurichten. Sie sollten jungen Menschen Räume bieten, in denen sie lernen und diskutieren können, wie effektiv auf 
den Klimawandel reagiert und nachhaltige Entwicklung gefördert werden kann. Schließlich muss die Forschung 
zum Thema Klimawandel und Klimagerechtigkeit im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe intensiviert werden, 
um fundierte Ansätze und Maßnahmen zur Bewältigung dieser globalen Herausforderung zu entwickeln.
1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen des Jungseins 
Teilhabe und Gerechtigkeit als normative Orientierung in Krisenzeiten  
Die Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Jungseins kommt ohne die Analyse 
der Krisenphänomene nicht aus, die in den letzten Jahren sowohl das Aufwachsen junger Menschen, die
öffentlichen Debatten und selbstverständlich auch das Agieren der Kinder- und Jugendhilfe massiv beeinflusst und
verändert haben. Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, das darüber verfügbare Wissen, die Folgen für die 
Menschen im Land, für Geflüchtete, für Nachbarländer, für Europa und die damit verbundenen Unsicherheiten 
haben auch in den Diskussionen der Kommission ihre Spuren hinterlassen. Der Krieg in der Ukraine hat vielen 
Menschen in Deutschland verdeutlicht, dass Frieden nicht selbstverständlich ist. Eine Erfahrung, die viele
inzwischen auch in Deutschland machen, ist die, dass es zwar noch ein Privileg ist, im Frieden zu leben, aber Kriege 
und ihre Folgen lassen sich vielfach nicht mehr auf Distanz halten (vgl. Abschnitt 1.1.3). 
Die Dynamiken von Kriegen, die auch in den medialen Diskursen in Deutschland, bei politischen Entscheidungen 
und gesellschaftlichen Abwägungsprozessen über Priorisierungen und Neubestimmungen von Werten eine Rolle 
spielen, gehören für die Kommission zu den krisenhaften Phänomenen des Aufwachsens in Deutschland. 
Gegenüber dem Krieg in der Ukraine etwas in den Hintergrund geraten ist zu dem Zeitpunkt, als die Kommission 
ihre Arbeit begonnen hat, die Corona-Pandemie. Dabei sind trotz der zurückgehenden Infektionszahlen und der 
Aufhebung der meisten Corona-Regeln vor allem die verschiedenen Folgen für Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene nach wie vor präsent und in Teilen virulent. Der öffentliche und politische Diskurs konzentriert sich 
insbesondere auf gestiegene Bedarfe an therapeutischen Unterstützungsleistungen; demgegenüber werden die in 
der Pandemie unübersehbar gewordenen ungleichen Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen, die
mangelhafte Berücksichtigung ihrer Anliegen und Interessen und die hieraus insgesamt resultierenden
eingeschränkten Teilhabechancen eher nachrangig thematisiert. 
Jahre vor der Corona-Pandemie und dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine sind zwei weitere Krisen am 
Horizont nicht nur für den Alltag von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern auch für die 
Kinder- und Jugendhilfe erkennbar geworden: die krisenhaften ökologischen, politischen und gesellschaftlichen 
Auswirkungen des Klimawandels mit den dazugehörigen globalen Folgen, aber auch seinen spürbaren
Bedrohungen in Deutschland sowie die Folgen des Arbeitskräftemangels und insbesondere des Fachkräftemangels in
pädagogischen Handlungsfeldern. Der Klimawandel wirft veränderte Fragen des Generationenverhältnisses auf,
Lebensstile und Konsumgewohnheiten werden hinterfragt, aber auch die Kinder- und Jugendhilfe steht vor der
Herausforderung, dem Klimawandel mit perspektivisch klimaneutralen Angebotsformen und Infrastrukturen sowie 
mit Konzepten einer Nachhaltigkeit begegnen zu müssen. Der Fachkräftemangel und dessen Wirkungen auf die 
Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, auf die Gewährleistung von Unterstützung, die 
Beachtung von Interessen junger Menschen und auf die Umsetzung ihrer Rechte auf Bildung, Schutz und
Partizipation resultieren nicht allein aus dem demografisch bedingten Mangel an Fachkräften. Die Kommission sieht 
dies vielmehr als Folge eines komplexen Ursachenbündels, das zusätzlich zum demografischen Wandel vielfältige 
Fragen der Arbeitsplatzgestaltung durch die Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Attraktivität der Kinder- 
und Jugendhilfe als Arbeitsmarkt beinhaltet.  
Die vier Krisen in ihrer Komplexität werfen Fragen auf und verlangen nach Antworten. Es geht darum, auch mit 
jungen Menschen gemeinsam zu klären, wie wir in Zukunft leben werden und leben wollen, welche Weichen 
dafür in der Gegenwart gestellt werden müssen, damit eine Entwicklung im Sinne einer ökologischen,
ökonomischen, sozialen und friedlichen Nachhaltigkeit möglich wird und lebenswerte Gestaltungsperspektiven entstehen. 
Der 17. Kinder- und Jugendbericht fokussiert damit Anfragen an Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft: bei der 
Verteilung von Ressourcen, Lebenschancen und umfassender Teilhabe. Dies wird auch als Forderung nach
Gerechtigkeit zwischen den Generationen verstanden. Damit verbunden ist zudem die Konzentration auf
Gerechtigkeit als Frage nach der Anerkennung von Diversität und der Zurückweisung von Diskriminierung und
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. 
Der kritische Blick auf die Folgen der vier Krisen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
ist gleichwohl nicht blind für Ambivalenzen. Geklärt werden muss, wer aufgrund der Krisen besonders belastet 
ist oder wessen Mangel an Teilhabe sich etwa im Zuge der Pandemie noch weiter zugespitzt hat. Die Kommission 
belässt es deshalb nicht bei der Analyse der kritischen Folgen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen des
Aufwachsens junger Menschen. Schließlich zeichnen sich auch positive Entwicklungen und spezifische Chancen für
junge Menschen ab. So eröffnet der Arbeits- und Fachkräftemangel ihnen interessante, selbstbestimmte und
einträgliche Optionen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt. Seit der Pandemie scheint es selbstverständlicher zu sein,
psychischen Druck, Einsamkeit und gesundheitliche Belastungen zu thematisieren. Die Bewältigung des
Klimawandels kann Lebensstile befördern, die nicht nur als Verzicht, sondern als sinnstiftende Alternativen erfahrbar
werden. Es geht folglich auch darum, in bestimmten Krisen durchaus Chancen zu erkennen. Das ist für Kriege
allerdings unmöglich. Gleichwohl erhöht die Zunahme an kriegerischen Auseinandersetzungen möglicherweise auch 
den Druck innerhalb Deutschlands, Teilhabe und Anerkennung für geflüchtete Menschen besser als bislang
umzusetzen. Hier geht es um Beispiele für einen gelingenden Umgang mit Diversität, um Fragen der Anerkennung 
von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, um eine Integration in den Arbeitsmarkt ohne unnötige
bürokratische Hürden. All dies würde auch den Alltag von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erheblich 
erleichtern. 
Die Identifikation des Potenzials, das im Zuge von Krisen sichtbar werden kann, ist nicht naiv. Es geht dabei um 
eine normative Orientierung an Teilhabe, Anerkennung und Gerechtigkeit im Interesse der Adressat:innen der 
Kinder- und Jugendhilfe und als Gestaltungsperspektive und Entwicklungsdimension der Kinder- und
Jugendhilfe.  
Den Überlegungen der Kommission liegt insgesamt ein komplexes Verständnis von Teilhabe und Gerechtigkeit 
zugrunde. Teilhabe zielt auf das vielschichtige Verhältnis zwischen Individuum und gesellschaftlichen
Bedingungen in einer subjektorientierten Perspektive. Es geht um die Möglichkeiten einer selbstbestimmten
Lebensführung, um die Frage danach, welche Wahlmöglichkeiten junge Menschen in Bezug auf ihre Gegenwarts- und
Zukunftsgestaltung haben. Damit öffnet die Analyse der Teilhabemöglichkeiten junger Menschen stets auch den 
Blick für Bedingungen sozialer Gerechtigkeit. Trotz vielfältiger Verständnisweisen von sozialer Gerechtigkeit, 
werden in sozialpolitischen und sozialpädagogischen Debatten maßgeblich Herausforderungen einer zuteilenden 
Gerechtigkeit und damit einer Verteilungsgerechtigkeit verhandelt, mit der eine politische Verpflichtung zur
Orientierung des Handelns an Gerechtigkeitsfragen einhergeht. Zudem geht es um Verwirklichungsmöglichkeiten 
und Handlungsoptionen junger Menschen und ihrer Familien, die allerdings nicht ausschließlich im Kontext von 
Verteilungsfragen geklärt werden. Ein gerechtes Aufwachsen junger Menschen ist auch daran geknüpft, dass sie 
zu einem selbstgewählten, guten Leben und zu Wohlergehen befähigt werden. Die Befähigung junger Menschen 
ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Soziale Gerechtigkeit als Befähigungsgerechtigkeit schließt Aspekte 
der Anerkennung mit ein. Nur wenn allen Personengruppen unabhängig von ihren Merkmalen der gleiche Respekt 
zugestanden und sie unter der Bedingung von Chancengleichheit als Gleichrangige teilhaben können, ist eine 
Anerkennung aller jungen Menschen prinzipiell gewährleistet. Deshalb ist für die Kommission die Frage, ob
tatsächlich alle jungen Menschen und ihre Familien über ausreichende Ressourcen, Befähigungen und den Status 
als Gleichrangige verfügen, in ihren Analysen Erkenntnis leitend. Verbunden sind damit auch Fragen und
Ansprüche der Partizipation junger Menschen, der Ressourcen zum Abbau von Benachteiligungen und somit auch 
der Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und ihren Personensorgeberechtigten. Teilhabe als
gesellschaftliche Perspektive sowie als Gestaltungsperspektive einer sich als inklusiv verstehenden Kinder- und
Jugendhilfe ist demnach daran zu bemessen, inwiefern es gelingt, alle jungen Menschen und ihre Familien gerechte 
Bedingungen des Aufwachsens zu eröffnen und Befähigungen zu ermöglichen. 
Mit der normativen Orientierung an sozialer Gerechtigkeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und an 
starken, unveräußerlichen Rechten für die junge Generation (Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte) legt die 
Kommission damit den Fokus auf Ursachen, Bedingungen und Folgen sozialer Ungleichheit als mangelnde
Teilhabegerechtigkeit auf der einen Seite und analysiert Möglichkeiten von Chancengleichheit und einer zunehmend 
anerkannten Vielfalt von Lebensweisen als Gestaltungs- und Handlungsoptionen einer an
Befähigungsgerechtigkeit orientierten Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen Seite. Die Kommission nimmt damit die Kinder- und 
Jugendhilfe als Teil der Lebenswelten junger Menschen und des institutionellen Gefüges des Aufwachsens in den 
Blick und versteht sie als Repräsentantin der gesellschaftlichen Verfasstheit der Lebensbedingungen der jungen 
Generationen. Dabei werden Entwicklungslinien erkennbar, die die Kinder- und Jugendhilfe nicht ausschließlich 
in ihren Reaktionen auf verschiedene Krisenphänomene beschreiben, sondern als wichtige Akteurin einer sozialen 
Infrastruktur des Aufwachsens junger Menschen.
Globale Dynamisierung 
Eine aktuelle Herausforderung besteht in der Gleichzeitigkeit von Krisen und deren noch absehbaren und
empirisch nachweisbaren Auswirkungen. Dieses Phänomen ist grundlegend für die Strukturierung des vorliegenden 
Berichts, für die Sortierung der herangezogenen Daten und für die Auswahl der als relevant erachteten Diskurse.  
Die Tragweite der Corona-Pandemie und die vorliegenden Erkenntnisse, wie die in Deutschland ergriffenen 
Maßnahmen die junge Generation in ihrem Alltag und ihren Entfaltungsmöglichkeiten beeinträchtigt hat, ohne 
dass bislang klar ist, wie weitreichend die Lebensläufe von jungen Menschen langfristig beeinflusst werden, sind 
auch für den Berichtszeitraum noch zentral. Mit Blick auf die Pandemie können aber auch allgemeinere Fragen 
von Gesundheit und gesundheitlicher Versorgung thematisiert werden, denn hierzu liegen neuere politische
Diskussionen ebenso vor wie wissenschaftliche Befunde aus der Befragung von Kindern, Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen. Insbesondere die Wirkung sowie kurz- und mittelfristige Folgen der weggebrochenen Infrastruktur 
(z. B. eingeschränkter Zugang zur Kindertagesbetreuung, Schulschließungen, Schließung von Jugendzentren)
haben vermutlich zu einem Anstieg derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt, die ihren 
Alltag eher als unsicher wahrnehmen und zu ihrem Wohlbefinden insbesondere das Gefühl der Sicherheit zählen. 
Doch auch die Sorgen über die verfügbaren finanziellen Mittel der Familie und für sich selbst sowie wenig
optimistische Zukunftsperspektiven müssen als Rahmenbedingungen des Aufwachsens genau betrachtet werden.  
Kriege und damit verbundene Fluchtmigration sind kein neues Thema. Gleichwohl hat der Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine nicht nur das Bewusstsein dafür geschärft, dass das Aufwachsen in Frieden alles andere 
als selbstverständlich ist, sondern auch, dass Geflüchtete Unterbringung, Versorgung, Betreuung und
Integrationsperspektiven benötigen. Damit hat der Krieg in der Ukraine erhebliche Auswirkungen auf Adressat:innen der 
Kinder- und Jugendhilfe, aber auch auf die Kinder- und Jugendhilfe selbst. Hinzu kommt aktuell eine erneute 
Zunahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus Ländern wie Afghanistan, Syrien oder Somalia. 
Dies führt die für die Versorgung zuständige Kinder- und Jugendhilfe einmal mehr an die Grenze ihrer
Belastbarkeit. Die ebenfalls mit durch den Krieg in der Ukraine zumindest zwischenzeitlich stark gestiegene Inflation und 
die damit einhergehenden höheren Energiekosten belasten zudem familiale Haushalte mit niedrigem Einkommen 
erheblich. Es interessiert, ob und wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbst dies zum Thema machen 
und wie sie auf die auch in Deutschland erlebbaren Wirkungen blicken bzw. von welchen Annahmen,
Erfahrungen und Chancen das Zusammenleben mit Geflüchteten geprägt ist.  
Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unterschiedlichen 
Gruppierungen, viele unter dem Label „Fridays for Future“ in zahlreichen Ländern und so auch in Deutschland 
das Recht auf Zukunft der jungen Generation auf die politische, zivilgesellschaftliche und mediale Tagesordnung 
gebracht. Der Klimawandel, die gefährdete Artenvielfalt, die nur zögerlichen Maßnahmen gegen Erderwärmung, 
Zerstörung von Lebensräumen aus Profitgier treiben viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um. Zu 
Recht fordern sie die älteren Generationen auf, endlich ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die
Bewältigung des Klimawandels in erster Linie nicht als Verlust tradierter Lebensgewohnheiten und damit als Belastung 
zu begreifen, sondern hierin die Chance für die Entwicklung klimagerechter und lebenswerter Lebensweisen zu 
sehen.  
Eine Antwort auf die Krisenphänomene kann in den Möglichkeiten der Digitalisierung liegen. Welchen
Stellenwert die digitale Welt inzwischen hat, haben nahezu alle Altersgruppen im Zuge der Pandemie erleben können. 
Sie nicht als zentrale, quasi selbstverständliche Rahmenbedingung des Aufwachsens junger Menschen zu
gewichten, würde an der Lebensrealität der jungen Generation vollkommen vorbeigehen. In diesem Themenkomplex 
lassen sich insbesondere die Spannungen von Chancen und möglichen Gefährdungen ebenso reflektieren wie 
Fragen der Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, etwa angesichts fehlender Zugänge.  
Die teils rechtspopulistischen, teils rechtsextremen völkisch-nationalistischen und autoritären Gruppierungen, 
welche die politischen Kräfteverhältnisse in Deutschland wie in vielen Ländern der Welt verändern, verdanken 
ihr Erstarken dem Nährboden der Konflikte, welche die sozialen, wirtschaftlichen und technischen
Wandlungsprozesse der vergangenen Jahrzehnte ausgelöst haben. Demokratiefeindlichkeit äußert sich dadurch, dass
bestehende gesellschaftliche Konflikte bewusst durch Emotionalisierung, Feindbilder, Untergangsszenarien und „Fake 
News“ verschärft werden, und damit die Gesellschaft so polarisiert wird, dass sich Bevölkerungsgruppen
unversöhnlich gegenüberstehen. Die Erzählungen der populistischen und extremistischen Rechten enthalten
Identifikations- und Orientierungsangebote, die nicht nur, aber auch für junge Menschen attraktiv sein können. Sie
versprechen Zugehörigkeit zu einer starken Gemeinschaft, in der man weiß, wer man ist. Gleichzeitig scheinen sie
Sicherheit in einer unübersichtlichen und von Krisen verunsicherten Welt zu schaffen. Extremistische Ansichten
und Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie Verschwörungsmentalitäten sind eng verbunden mit 
antidemokratischen Ansichten und Strömungen. Demokratieförderung muss daher in besonderer Weise mit
Extremismus- und Radikalisierungsprävention verbunden sein.  
Gesellschaftlicher Wandel und soziale Ungleichheit 
Den gesellschaftlichen Wandel und damit einhergehende Formen sozialer Ungleichheit zu analysieren, wäre ohne 
die reflexive Thematisierung von Vielfalt und Diversität unvollständig. In die Analyse und Bewertung einbezogen 
werden insbesondere Diversitätskategorien wie Alter, soziale Klasse, Behinderung, natio-ethno-kulturelle
Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Religion/Weltanschauung (vgl. Abschnitt 1.2.1). Damit geht es 
im Bericht zentral auch um armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie um die nur
zögerlich und wenig effektiv betriebene Armutsbekämpfung in Deutschland. Ein Aufwachsen in Armut führt zu 
verringerten Entfaltungsmöglichkeiten, sozialer Ausgrenzung und Unterversorgung. Die Zahl der jungen
Menschen und ihrer Familien, die in Armut leben, verharrt seit Jahren in Deutschland auf einem hohen Niveau, und 
die Chancen des sozialen Aufstiegs sind seit den 1980er Jahren sogar deutlich geringer geworden. Wer schon in 
jungen Jahren deklassiert wird, hat auch in späteren Jahren begrenzte Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben in 
materieller Sicherheit und ist womöglich dauerhaft benachteiligt.  
Während einerseits unterschiedliche globale Krisenphänomene thematisiert und deren Bedeutung für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene sowie für die Kinder- und Jugendhilfe erfasst werden, führen andererseits die 
überwiegend kommunale Verfasstheit der Kinder- und Jugendhilfe und die sozialräumlichen Dimensionen des 
Aufwachsens junger Menschen dazu, dass auch regionale Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen in 
den Blick genommen werden, und dies insbesondere in Bezug auf sozialräumliche Disparitäten und
entsprechende Institutionalisierungsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe. Wie diese Disparität Leben und Alltag 
von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beeinflusst, aber auch welche Tragweite räumliche
Unterschiede für die Kinder- und Jugendhilfe haebn, ist ein zentraler Fragenkomplex des Berichts. Unter der
Perspektive gerechten Aufwachsens lässt es sich nicht legitimieren, dass die Verfügbarkeit von Angeboten der Kinder- 
und Jugendhilfe für ihre Adressat:innen von ihrem jeweiligen Wohnort abhängen.  
Charakteristisches Merkmal der Lebenssituation junger Menschen ist zudem das Aufwachsen vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels. Angesichts der altersbezogenen Mehrheitsverhältnisse stellen sich Fragen 
nach der Umsetzung starker Rechte insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Zu prüfen ist, ob das quantitative 
Übergewicht der älteren Generationen und ihrer spezifischen Bedürfnisse die tendenzielle Ausblendung der
Interessen junger Menschen befördert und womöglich Generationenkonflikte verschärft. Kurz gesagt, verweisen
nahezu alle empirischen Befunde auf erhebliche Defizite bei der Beteiligung der jungen Generation, bei der
Anerkennung ihrer Expertise, bei der Bereitschaft der Älteren, Macht zu teilen. All dies fängt bereits bei der strukturell 
gesicherten Möglichkeit an, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene überall Gehör finden. Antworten auf 
diese und ähnliche Fragen sind von erheblicher Bedeutung für die sozialstaatliche Verfasstheit der sozialen
Sicherungssysteme und deren Anerkennung durch die junge Generation bis hin zu Fragen des gesellschaftlichen 
Miteinanders und Zusammenhalts.  
Nicht nur aufgrund des demografischen Wandels kommt es zu Veränderungen in der Arbeitswelt. Für ein
gerechtes Aufwachsen stellen sich diese nicht nur als Herausforderungen, sondern auch als Chancen für junge Menschen 
auf Teilhabe in und über Arbeit dar. Seit Langem prognostiziert, aber allmählich in nahezu allen Arbeitsbereichen 
der Kinder- und Jugendhilfe spürbar, ist der Mangel an Fachkräften. Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe gilt 
es beispielsweise zu klären, wie fachliche Standards und damit das Recht junger Menschen auf Qualität der
Leistungen und barrierefreien Zugang zu Angeboten noch gewährleistet werden können. Für die Kinder- und
Jugendhilfe ist der Fachkräftemangel eine krisenhafte Herausforderung und dies wird auch die zukünftige Ausgestaltung 
der Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich bestimmen – mit anderen Worten, die Chancen, ein gerechtes
Aufwachsen zu ermöglichen, werden nicht zuletzt auch davon abhängig sein, inwieweit es gelingt, den Fachkräftemangel 
zu bewältigen.
1.1 Globale Dynamisierung 
1.1.1 Das Pandemiegeschehen und dessen (Be)Deutungen 
Die Regularien zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten einen großen Einfluss auf die Lebenswelten und 
das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Zwar scheint das Pandemiegeschehen inzwischen 
relativ weit zurück zu liegen, doch der Schock, den die weltweite Pandemie auch in sozial- und
gesundheitspolitisch vergleichsweise gut abgesicherten Gesellschaften ausgelöst hat, ist allenfalls verdrängt, dessen Wirkungen 
sind aber noch spürbar. Insbesondere im Herbst und Winter 2023/2024 hat es ein wachsendes Infektionsgeschehen 
gegeben und nicht zuletzt aufgrund der Krankenstände in Schulen, Einrichtungen der Kindertagesbetreuung oder 
anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, nicht nur 
als Erkrankte, von dem COVID-19 Virus betroffen.  
1.1.1.1 Schon vergessen? 
Es scheint geboten, noch einmal zur Ausgangslage zurückzukehren und daran zu erinnern: Im Herbst 2019 war 
erstmals und eindringlich von einem in China um sich greifenden Infektionsgeschehen – scheinbar konzentriert 
auf eine einzige Region, Wuhan – die Rede. Kaum jemand in Afrika, Amerika, Europa und weiten Teilen Asiens 
hat voraussagen können, dass dieses Virus so eine enorme Bedeutung für die eigene Lebenswelt haben würde.  
Doch Europa und damit auch Deutschland traf die Corona-Pandemie empfindlich. Verantwortliche in allen
gesellschaftlichen Bereichen mussten – mit einem Mangel an gesichertem Wissen über das Virus und seine Wirkung 
– Maßnahmen entwickeln, darüber befinden und diese entscheiden. In Politik, Wissenschaft und Medien konnte 
beobachten werden, wie um „richtige“ oder „falsche“ Wege gestritten, wie Entscheidungen unter Zeitdruck
getroffen und kommuniziert wurden. Dabei stellte sich auch die Koordination im föderalen System als eine
besondere Herausforderung dar und zeigte die Notwendigkeit einer gut abgestimmten Kommunikation zwischen Bund, 
Ländern und Kommunen. Unter anderem diese Komplexität mag mit dazu beigetragen haben, dass sich die
Betroffenen zahlreicher Maßnahmen, hier vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, allzu oft nicht
gesehen, gehört und einbezogen fühlten. Bei wie vielen diese Erfahrung auch zu einem Vertrauensverlust in das 
politische System und die demokratische Gesellschaft geführt hat, ist weiterhin gut im Blick zu behalten. Denn 
die zahlreichen Proteste auf dem Boden von Verschwörungstheorien haben möglicherweise bei den Eltern der 
unter Distanzunterricht leidenden jungen Menschen, bei Kindern, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die 
sich extrem abgehängt fühlten, mehr Spuren als bislang erkannt hinterlassen. 
Am 27.01.2020 wurde in Deutschland die erste Infektion mit COVID-19 nachgewiesen. Am 22.03.2020 erließen 
Bund und Länder strenge Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, ordneten das Schließen von körpernahen 
Dienstleistungen, von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen und Universitäten an. Hinzu kamen die 
Umstellung auf Homeoffice sowie Besuchs- und Kontaktverbote in Pflegeeinrichtungen und Klinken. Am 
25.03.2020 war von einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die Rede. Mitte April 2020 fotografierte 
ein Italiener eher zufällig einen Militärkonvoi mit acht LKW. Sie transportierten die Särge der an COVID-19 
verstorbenen Menschen aus Bergamo. Dieses Bild könnte sich in das kollektive Gedächtnis auch junger Menschen 
eingeschrieben haben. 
Seither ist sehr viel geschehen. Doch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hat der Umgang mit der 
Pandemie die Erfahrung gebracht, dass ihre Rechte und Interessen, ihre Bedürfnisse und Alltagsroutinen nicht 
vorrangig behandelt wurden (vgl. Abschnitt 2.3.1). Jüngere Kinder konnten im ersten Lockdown Spielplätze nicht 
betreten, während Erwachsene sich joggend die Parks aneigneten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen 
hatten den Eindruck, nicht gesehen und gehört zu werden. Dass ein vertrauter Alltag nicht mehr gegeben war, 
betraf alle Altersgruppen, doch die Abhängigkeit von einer stabilen Infrastruktur außerhalb der Familie für die 
Gestaltung des Aufwachsens von jungen Menschen ist sehr markant hervorgetreten. Hinzu kam, dass in
öffentlichen Diskursen Jugendliche, wenn sie sich draußen – auch in größeren Gruppen – aufhielten, als egoistische 
Regelbrecher:innen angeprangert wurden. Auch gab es zahlreiche mediale Spekulationen zur vermeintlichen
Gefahr der Beschleunigung des Infektionsgeschehens durch Kinder. Diese Mischung aus tendenzieller Ausblendung 
der Interessen und Bedarfe der jungen Generation und der oftmals negative Diskurs über die Altersgruppen hat
u. a. zu mehreren wissenschaftlichen Studien mit Blick auf junge Menschen motiviert. Mit der Intention, die
Politik möglichst zügig über Leben und Bedarfe von Jugendlichen unter Bedingungen der Pandemie zu informieren, 
haben noch während des ersten Lockdowns beispielsweise die JuCo-Studien ihre Erhebungen begonnen.1  
Aufschlussreich ist zudem der Blick auf Erkenntnisse über Veränderungen der elementaren Versorgung. In seiner 
Stellungnahme von März 2023 befasste sich der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und
gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit
Ernährungsarmut während der Pandemie. Hier wird festgestellt, dass der Wegfall von Essensangeboten in
Kindertageseinrichtungen und Schulen, allerdings auch der Angebote von Tafeln und karitativen Einrichtungen, zu einer
Verschärfung einer auch in Deutschland existenten Ernährungsarmut geführt haben (Wissenschaftlicher Beirat für 
Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL 2023). Darunter haben auch
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gelitten. Insgesamt nämlich, so der Bericht, müsse die Kita- und
Schulverpflegung als ein „Sicherheitsnetz” für die gesundheitsförderliche Ernährung von Kindern und Jugendlichen 
insbesondere aus armutsgefährdeten Haushalten angesehen werden. Über die Folgen lägen bislang allerdings 
kaum Befunde vor. Perspektivisch müsse es darum gehen zu klären, welche Maßnahmen künftig bei Kita- und 
Schulschließungen im Hinblick auf Ernährung getroffen werden müssten (ebd., S. 5).  
In der ersten JuCo Befragung (Jugendliche und junge Erwachsene in Zeiten von Corona) von April 2020 schreibt 
eine Person am Ende des Fragebogens: „Ich will mein altes Leben zurück“ (Andresen u. a. 2020b). Doch manche 
Ereignisse, durch die Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter geprägt sind – etwa die Einladung aller
Angehörigen zur Einschulungsfeier oder die Übernachtungsparty im Kindergarten für die angehenden
Grundschulkinder, die Schulabschlussfeier oder das Auslandsjahr, Vorstellungsgespräche oder Erstsemesterwochen – lassen 
sich nicht nachholen. 
Nun scheint sich auf dem ersten Blick das Leben nach zwei nationalen Lockdowns, Maskenpflicht,
Onlineunterricht, dem Verbot von Freizeitsport in Innenräumen, Chorsingen vor dem Bildschirm zuhause, ausgefallenen 
Klassenfahren und Schulabschlussfeiern, geschlossenen Kinder- und Jugendzentren und mehreren Impfwellen 
wieder normalisiert zu haben. Im April 2023 sind die Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes ausgelaufen. Doch 
ob Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihr „altes Leben“ wiederhaben, das lässt sich pauschal nicht
beantworten.  
Insbesondere die unterschiedlichen Folgen der Infektionsschutzmaßnahmen, die das Leben von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen drastisch verändert und ihre Entfaltungsmöglichkeiten durch die zurückgefahrene 
Infrastruktur auf ein Minimum reduziert haben, werden durch verschiedene empirische Studien, Berichte von 
Fachkräften aus Pädagogik, Kinder- und Jugendarbeit, Medizin und durch die mediale Berichterstattung sichtbar. 
„Aufholpakete“ für Bildungsrückstände, körperliche und seelische Erholung und soziale Interaktionen haben erst 
langsam eine unterstützende Wirkung entfalten können.  
Die Pandemie hat in aller Schärfe gezeigt: Kinder und Jugendliche sind auf die emotionalen, sozialen, kulturellen 
und materiellen Ressourcen ihrer Familien angewiesen. Aufgrund der höchst eingeschränkten Zugänge zur
Infrastruktur sind letztlich alle Bereiche des Aufwachsens von der Ernährung in einer Schulkantine oder der Mensa 
bis zum Training im Boxclub beeinträchtigt gewesen.  
1.1.1.2 Unterschiedliche Deutungsmuster 
Die Analyse öffentlicher, politischer und wissenschaftlicher Diskurse weist unterschiedliche Muster der
Bedeutungszuschreibung der Pandemie aus (Andresen u. a. 2022b). Diese sind auch relevant, wenn es um
Einschätzungen geht, welche Bedeutung die Pandemie für das Aufwachsen hat und welche weiteren Maßnahmen ergriffen 
werden müssen. Ein Deutungsmuster zielt auf die Einordnung der Pandemie als Motor zur Beschleunigung von 
Innovations- oder Modernisierungsprozessen, so etwa bei der Digitalisierung (vgl. z. B. Weinmann-Sandig u. a. 
2021). Ein zweites Muster deutet die Pandemie im Bild eines Brennglases, durch das insbesondere strukturelle 
Schwächen der Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien sichtbar werden. So häufen sich empirische 
Hinweise darauf, dass Kinder und Jugendliche, die bereits vor der Pandemie von materieller und sozialer
Benachteiligung betroffen waren, dies im Zuge des Pandemiegeschehens verschärft erlebt haben (vgl. z. B. Nationale 
 
1  Der Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ setzt sich zusammen aus dem Institut für Sozial- und
Organisationspädagogik an der Stiftung Universität Hildesheim und dem Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung an der
Universität Frankfurt in Kooperation mit der Universität Bielefeld. Vgl. https://www.uni-hildesheim.de/fb1/institute/institut-fuer-sozial-
und-organisationspaedagogik/forschung/laufende-projekte/juco-und-kico/ [29.02.2024].
Akademie der Wissenschaften Leopoldina 2020). In einem dritten Deutungsmuster werden die Pandemie und die 
auf sie bezogenen Diskurse dafür verantwortlich gemacht, dass bestimmte Problemlagen und Herausforderungen 
keinen Raum im öffentlichen Diskurs hatten, gar unsichtbar gemacht wurden. Diese Unsichtbarkeit trifft durchaus 
auf unterschiedliche Themen und Lebenslagen zu, etwa die Situation von Familien mit Fluchthintergrund oder 
Sorge- und Lebensformen von Trans* und Queer Personen (vgl. z. B. Kleiner u. a. 2022). Doch mit der Pandemie 
hat sich insbesondere die Deutung der allumfassenden Krise eingeschrieben und zahlreiche „pädagogische
Krisendiskurse“ hervorgebracht (vgl. Wrana u. a. 2022).  
1.1.1.3 Schwerpunktsetzungen der Forschung 
Im Zuge der Pandemie haben sich in der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Einordnungen
Polarisierungen ergeben, die teilweise sehr irritierend waren und sind. Einerseits haben Wissenschaftler:innen wie Drosten 
(Charité Berlin) oder Ciesek (Universitätsklinikum Frankfurt) nahezu volkspädagogische Aufgaben übernommen 
und eine breite Anerkennung bei ihrem Transfer wissenschaftlichen Wissens in Politik und Öffentlichkeit erfahren 
(Klinge u. a. 2022). Andererseits aber sind wissenschaftliche Erkenntnisse als Anlass für extreme
Positionierungen von Gegner:innen aller Corona-Maßnahmen genommen worden – dies insbesondere auch angesichts der
öffentlich sichtbaren Suchbewegungen von Wissenschaftler:innen, die als Standards wissenschaftlichen Arbeitens 
vielleicht stärker als zuvor auch für Nicht-Wissenschaftler:innen wahrnehmbar wurden.  
Die medizinische Forschung, und hier insbesondere die Virologie, Epidemiologie und die Forschung zu
Impfstoffen, hat im Zuge der Pandemie insgesamt aber einen Bedeutungsgewinn auch in der politischen und öffentlichen 
Wahrnehmung erhalten. Und nach wie vor bestimmen Fragen der Gesundheit den Blick auch auf Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene. Mit der langen Dauer der Pandemie und den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen 
über Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat sich ein politischer
Handlungsschwerpunkt herauskristallisiert (vgl. Ravens-Sieberer u. a. 2021). Noch im Frühsommer 2023 ist die
Herausforderung gesundheitlicher Beeinträchtigung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
insbesondere durch psychische Belastungen intensiv diskutiert worden. Dies hat auch der Abschlussbericht der
interministeriellen Arbeitsgruppe zum Themenfeld „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch 
Corona“ ergeben (Die Bundesregierung 2023, vgl. auch Rodeck u. a. 2024). 
Insgesamt haben die langen Schließungen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen, damit
verbundene Vereinsamung (Luhmann u. a. 2023), die Sehnsucht nach Freund:innen, die Probleme mit
Distanzunterricht, nicht nur bei Eltern, sondern insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen zu Stresserleben, zu
reduzierten Möglichkeiten, zu lernen und Fähigkeiten weiter auszubilden geführt.  
1.1.1.4 Konzentration des Aufwachsens auf Familie und private Verantwortung 
Die sozialwissenschaftliche internationale Forschungslage ist inzwischen fast unübersichtlich und die Anzahl der 
allein englischsprachigen Publikationen in Zeitschriften kaum mehr zu überschauen. Gleichwohl zeigen sich
deutliche Schwerpunkte der wissenschaftlichen Betrachtung der Folgen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene 
und ihre Familien. Insgesamt tritt in der internationalen empirischen Forschung insbesondere das Interesse an 
Familien, ihrer Lebenslage und ihrem Wohlbefinden in der Pandemie hervor. Das lässt darauf schließen, dass die 
mit der Pandemie und darauf bezogener Maßnahmen einhergehende Familialisierung des Aufwachsens und die 
Konzentration auf private Verantwortung sich auch in Forschungsfragen abbildet (Andresen/Wilmes 2022). Eine 
gleich zu Beginn der Pandemie auf den Weg gebrachte Studie aus dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) befasste 
sich mit Erziehungsfragen aus der Sicht von Eltern, aber auch von Kindern. Langmeyer u. a. (2020) untersuchten 
Veränderungen im Familienklima, das Wohlbefinden während der Kita- und Schulschließungen sowie Potenziale, 
die Situation gut zu bewältigen. Die Ergebnisse sind auch für anschließende spätere Studien wegweisend, denn 
nach Elternauskunft hat sich ein Viertel der Kinder einsam gefühlt, wobei sich gezeigt hat, dass der Anteil
einsamer Kinder in Familien mit geringem finanziellen Spielraum deutlich höher lag als in finanziell besser gestellten 
Familien, nämlich bei knapp 50 Prozent. Einsamkeit ist zu einem neuen Thema auch der Kindheits- und
Jugendforschung avanciert und steht exemplarisch für weitergehende psychische Belastungen. Darüber hinaus erweist 
sich die oben angesprochene Brennglasmetapher im Hinblick auf soziale Ungleichheit durch Armutslagen,
begrenzte Wohnverhältnisse auch anhand empirischer Daten als tragfähig (vgl. Autorengruppe
Bildungsberichterstattung 2020). Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien hatten im Zuge des ersten Lockdowns
erhebliche Nachteile, weil u. a. der Zugang zur technischen Infrastruktur fehlte. Auch enge Wohnverhältnisse 
haben das Stresserleben für junge und ältere Familienmitglieder erhöht, insbesondere mit negativen
Auswirkungen auf die Erziehungspraktiken und die Beziehungsqualität zwischen Eltern und Kindern (Eckardt 2021). 
Daran anschlussfähig sind Forschungen zum elterlichen Stressempfinden im Verhältnis zu sogenannten
„Resilienzfaktoren“ in und für Familien. Das Stressempfinden wird in der empirischen Forschung als Erklärungsfaktor 
herangezogen, wenn es um die Konflikt- und Gewaltpotenziale in Familien geht (u. a. Katz 2021). Eine Studie 
von Lawson u. a. (2020) aus den USA zeigt, dass der Jobverlust eines Elternteils in der Pandemie ein signifikanter 
Risikofaktor für eine erhöhte Prävalenz von Kindeswohlgefährdung darstellt und insgesamt eine Beeinträchtigung 
des Familien- und Erziehungsklimas zur Folge haben kann (Hupkau u. a. 2020). Internationale Studien zeigen 
zudem eine Zunahme von Notrufen aufgrund häuslicher Gewalt im ersten Monat des Lockdowns (vgl. z. B. 
McCrary/Sanga 2020). Cappa und Jijan (2021) treffen auf Basis eines Literaturreviews folgende Aussagen: In 
vielen Ländern gab es einen Rückgang von Anzeigen bei der Polizei oder Kinderschutzbehörden, aber in einigen 
Ländern dafür eine Zunahme von Anrufen bei Hotlines, so auch in Deutschland (Nummer gegen Kummer 2020; 
BMFSFJ 2020b). Insgesamt zeigen verschiedene Studien mit unterschiedlichen Zugängen einen signifikanten 
Anstieg von Gewalt in Familien, besonders während der Lockdowns (vgl. Cappa/Jijon 2021; Anderberg u. a. 
2021). May u. a. (2021) haben nachgewiesen, dass im weiteren Verlauf der Pandemie in Deutschland und der 
neuerlichen langen Schulschließung ab Dezember 2020 das elterliche Stressempfinden noch einmal deutlich
gestiegen ist und dadurch Gefühle der Macht- und Hilflosigkeit vorhanden seien. Eltern mit einem höheren
Bildungsniveau und passenden Arbeitszeiten zeigten jedoch ein niedrigeres Stresserleben. Gayatri und Irawaty 
(2021) haben in einem Literaturreview Befunde zu Resilienz in Familien aufgelistet: eine gute und „gesunde“ 
Kommunikation zwischen Eltern und Kindern, gemeinsame Aktivitäten sowie familiärer Zusammenhalt und
Vertrauen, das bereits vor der Pandemie hoch war. 
Der Blick auf innerfamiliär stabilisierende Faktoren bedarf der weiterführenden Analyse von unterschiedlichen 
Familienformen und daraus resultierenden Bedarfen an Unterstützung und stabiler Infrastruktur. Eine qualitative 
Studie zu alleinerziehenden Müttern mit niedrigem Einkommen aus den USA sensibilisiert dafür exemplarisch. 
Die interviewten Mütter berichten, über wenig Handlungsoptionen zu verfügen, wenn es um Entscheidungen über 
die Betreuung ihrer Kinder während der Pandemie ging, weil ökonomische Sachzwänge den Alltag bestimmten 
(Radey u. a. 2021). Auch in Deutschland hat sich die Forschung mit Familien und der Tragweite einer
eingeschränkten Infrastruktur für alle Familienmitglieder und insbesondere mit der Situation von Eltern im Homeoffice 
und geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Schulen befasst. Diese Forschungen deuten an, dass eine
Verschlechterung der sogenannten „Vereinbarkeit“ insbesondere für Mütter als spezifisches Krisenphänomen
erkennbar wurde (Andresen/Wilmes 2022).  
Schon lange vor Ausbruch der Pandemie waren die Herausforderungen für Eltern, Erwerbsarbeit und Karriere mit 
dem Familienleben und Kindern zu vereinbaren und dabei den Anforderungen im Beruf ebenso gerecht werden 
zu wollen, ein empirisches Forschungsthema. Studien untersuchten auch schon vorher Erwartungen an „gute
Mutter- und Vaterschaft“ sowie an eine erfüllende Partnerschaft. Ein Fokus der Forschung lag auf Erkenntnissen zu 
Hürden und Gelingensbedingungen für Vereinbarkeit. Zu Letzteren zählen ein verlässliches Betreuungssystem 
für noch nicht schulpflichtige Kinder von möglichst hoher Qualität sowie ein Angebot stabiler Betreuung und 
Bildung über den Mittag hinaus für Grundschulkinder und jüngere Kinder der Sekundarstufe. Doch auch eine 
verständnisvolle Haltung des Arbeitgebers und flexible Regelungen der Arbeitszeiten sowie möglichst kurze 
Wege tragen zum Gelingen von Vereinbarkeit bei (Langmeyer u. a. 2020). Homeoffice sei wie „Zähneputzen mit 
Nutella“ (Andresen/Wilmes 2022), so hat eine Mutter ihre Lage in der im Mai 2020 durchgeführten Befragung 
von Müttern und Vätern in Deutschland, der KiCo-Studie, beschrieben (Andresen u. a. 2020c). An dieser
Befragung haben innerhalb von zehn Tagen 22.000 Elternteile, vor allem Mütter mit Kindern unter 14 Jahren
teilgenommen. Allein diese Zahl verdeutlicht den Bedarf, gesehen und gehört zu werden (vgl. Abschnitt 2.3.1). 
In Abschnitt 2.3.1 wird ausführlich auf empirisch fundierte Erkenntnisse über das Erleben von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen während der Pandemie und die Folgen der Maßnahmen eingegangen. Hier wurde 
das Augenmerk primär darauf gerichtet, dass zwar alle Altersgruppen betroffenen waren, sich allerdings
herausgestellt hat, dass junge Menschen ganz spezifisch unter den eingeschränkten Zugängen zur Infrastruktur gelitten 
haben. Auch sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich Erfahrungen sozialer Ungleichheit, die bereits 
vor der Pandemie bestanden haben, im Zuge der Maßnahmen gegen das Infektionsgeschehen noch einmal
verschärft haben. Auch der zuweilen sehr negative öffentliche Diskurs über die jugendlichen Mitglieder unserer
Gesellschaft, die insgesamt allerdings ausgesprochen solidarisch mit älteren Menschen waren, trug zur
Stigmatisierung bei. Schließlich hat die Konzentration aller Aktivitäten, vor allem in den Lockdowns, auf die Familie
ebenfalls als erhebliche Belastung für die erwachsenen Familienmitglieder erwiesen, worauf der knappe Ausschnitt zu 
den vorliegenden Forschungsergebnissen verweist. Aufwachsen sollte auch in Krisen durch eine gute
Verknüpfung von privater und öffentlicher Verantwortung gestaltet werden. Diese Lehre haben vermutlich die meisten, 
auch politisch Verantwortlichen, aus der Corona-Pandemie ziehen können. 
1.1.2 Flucht 
Fluchtereignisse waren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs über lange Zeit „im kollektiven Bewusstsein der 
bundesrepublikanischen Gesellschaft unterrepräsentiert, erst recht in dem der DDR“ (Kossert 2022, S. 329). Erst 
im Zuge der deutschen Wiedervereinigung rückte das Thema wieder stärker in den Fokus der öffentlichen
Aufmerksamkeit. Nun konnte es nicht mehr als ein rein historisches Thema oder ein Thema „der Anderen“ betrachtet 
werden (vgl. Meier-Braun 2020, S. 131). Verstärkendes Moment dieses gewandelten Bewusstseins waren dann 
zunächst die Kriegsgeschehnisse auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den 1990er-Jahren, in deren 
Folge 1993 der sogenannte Asylkompromiss in Deutschland beschlossen wurde – mit bis heute wirksamen Folgen 
etwa hinsichtlich der Rückkehrregelungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“ oder des
Asylbewerberleistungsgesetzes (von Beyme, 2020, S. 145ff.). Noch einmal deutlich verstärkt wurde die hiesige Reflexion der
europäischen Präsenz von Krieg und Flucht, nachdem 2015 über 1 Millionen Menschen vor allem aus Kriegs- und
Krisengebieten in Syrien und Afghanistan nach Europa und Deutschland flohen (ebd.). Im Februar 2022 schließlich 
begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. In seiner Folge erreichten die globale Fluchtmigration sowie 
das Bewusstsein dafür in Deutschland einen weiteren Höhepunkt. 
1.1.2.1 Flucht hat vielfältige Gründe 
Es gilt jedoch zu beachten, dass politische Verfolgung und/oder kriegerische Auseinandersetzungen nicht die 
einzigen Fluchtursachen für Menschen sind. Wenngleich die geltende völkerrechtliche Definition und auch das 
deutsche Asylrecht hierauf schließen lassen könnten, so ist zu beachten, dass für viele Menschen (zum Teil
zusätzlich) andere Gründe bestehen, aus ihrer Heimat zu fliehen. Allen voran sind dies global und maßgeblich auch 
europäisch mitverursachte Naturkatastrophen wie etwa Dürren und damit einhergehende existenzielle
Versorgungsnöte, die ihrerseits gewaltsame Konflikte im Kampf um (noch) verfügbare Ressourcen befeuern und
Menschen zu Opfern dieser Umstände machen (vgl. Braunsdorf 2016). 
Die Zahl an Binnenvertriebenen sowie von über Landesgrenzen hinweg Geflüchteten wuchs 2022 auf weltweit 
schätzungsweise 100 Millionen Menschen an (UNHCR 2024a). Infolge des russischen Angriffskriegs flohen im 
gleichen Jahr über 1,1 Millionen Menschen aus der Ukraine nach Deutschland, wovon bisher gut eine Million im 
Land geblieben sind. Damit nahm Deutschland endgültig eine führende Rolle innerhalb der weltweiten
Industrieländer ein, was die Aufnahme von Schutzsuchenden2 betrifft. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung Deutschlands 
ist zum Jahreswechsel 2022/2023 um ein weiteres Drittel gestiegen und lag 2023 bei ca. 3,6 Prozent.3 Damit ist 
Deutschland nach jüngeren Schätzungen zu absoluten Zahlen von Schutzsuchenden (vgl. World Population
Review 2024; UNHCR 2024b) das weltweit viertplatzierte Aufnahmeland. 
Dabei lässt sich für den Jahreswechsel 2022/2023 festhalten, dass Menschen aus der Ukraine mit über einer
Million Personen die größte Gruppe der Schutzsuchenden in Deutschland bildeten (33 % aller Schutzsuchenden). Die 
zweit- und drittgrößte Gruppe stellten Schutzsuchende mit syrischer (21,9 %) und afghanischer (9,3 %)
Staatsangehörigkeit dar. Der Anteil von Schutzsuchenden mit irakischer (6,8 %), türkischer (3,3 %), iranischer (2,4 %) 
und russischer (2,3 %) Staatsangehörigkeit fiel deutschlandweit geringer aus (Statistisches Bundesamt 2024m). 
 
2  „Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu 
zählen Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus (halten sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland auf, wobei über 
ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde), Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus (besitzen einen befristeten oder
unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes) [sowie] Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus 
(halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in
Deutschland auf). Begriffe wie Flüchtlinge, Asylbewerber oder Asylberechtigte werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, 
beschreiben aber im Ausländer- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutzsuchenden“ (Statistisches Bundesamt 
2024o).  
3  Das entspricht in absoluten Zahlen etwa 3,08 Millionen Menschen (Statistisches Bundesamt 2024j).
Menschen aus Ländern des afrikanischen Kontinents machten zu diesem Zeitpunkt 8,5 Prozent der nach
Deutschland Geflüchteten aus (Statistisches Bundesamt 2024k). 
1.1.2.2 Geflüchtete Menschen verteilen sich unterschiedlich in Deutschland 
Was die bisherige Ansiedelung geflüchteter Menschen in Deutschland betrifft, lassen sich deutliche regionale 
Unterschiede erkennen: In eher dünn besiedelten Gebieten sowie in Gebieten, in denen
Erstaufnahmeeinrichtungen und längerfristige Gemeinschaftsunterkünfte verortet sind, liegt der Anteil geflüchteter Menschen an der
Gesamtbevölkerung im oberen einstelligen Prozentbereich. Hingegen liegt der Anteil „für 316 von insgesamt 400 
Kreisen [...] zwischen 2,0 und unter 5,0 %. In 35 Kreisen liegt er unter 2,0 % und in 49 Kreisen über 5,0 %“ 
(Statistisches Bundesamt 2024n). 
Auch in Bezug auf die deutschlandweite Verteilung der Nationalitäten geflüchteter Menschen zeigen sich
interessante Unterschiede. Hohe Anteile an ukrainischen Schutzsuchenden ließen sich zum Jahresende 2022 vor allem 
in Ostdeutschland und in Bayern beobachten. Kosovarische und irakische Schutzsuchende waren eher in
Westdeutschland und aus der Türkei stammende Schutzsuchende vor allem in West- und Südwestdeutschland zu
finden. Schutzsuchende aus der Russischen Föderation wiederum waren hauptsächlich in ostdeutschen Regionen 
angesiedelt, während syrische, afghanische und iranische Schutzsuchende am breitesten über Gesamtdeutschland 
verteilt zu finden waren (Statistisches Bundesamt 2024m). 
1.1.2.3 Deutschland ist stärker in der Realität globaler Fluchtmigration angekommen 
Eingedenk der oben skizzierten Lage ist Deutschland im Jahr 2024 nicht nur faktisch, sondern auch der eigenen 
Wahrnehmung nach stärker in der historischen Kontinuität globaler Fluchtbewegungen (Scherr/Scherschel 2019, 
S. 12f.) angekommen, als dies über Jahrzehnte der Fall war. Eine vergleichsweise deutliche Minderheit der
bundesdeutschen Bevölkerung nimmt diesen Umstand als politisch und/oder ökonomisch bedrohlich wahr (vgl.
Foroutan 2023, S. 242). Sich dieser Bedrohungswahrnehmung zu widersetzen, ist zum einen moralisch
angebracht, denn sich von Geflüchteten bedroht zu fühlen, bedeutet, Menschen, die über ein Minimum an Ressourcen
verfügen, für eigene Ängste verantwortlich zu machen. Zum anderen ist ein veränderter, migrationsoffener Ansatz
auch mit Blick auf das Thema Fluchtmigration aber aus purem nationalstaatlichen Eigennutz überfällig, da die
deutsche Gesellschaft entgegen einer jahrzehntelangen Verleugnungsgeschichte (vgl. Alexopoulou 2020) massiv
und perspektivisch noch zunehmend auf hohe Zu- und Einwanderungsraten – gleich welchen Ursprungs –
angewiesen ist, um ihren aufgebauten Wohlstand angesichts von demografischem Wandel sowie Fachkräfte- und
Arbeitskräftemangel zu sichern (Foroutan 2023, S. 268; vgl. Abschnitt 1.2.3, 2.2.4). Inzwischen wurde zumindest
teilweise erkannt, dass hierzu auch die kontrollierte Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen in den
Arbeitsmarkt einen wichtigen Beitrag leisten kann (vgl. Benček u. a. 2020, S. 59). Zugleich besteht über die
Erwerbsintegration auch von geflüchteten Menschen in Deutschland die Möglichkeit, zu mehr globalem Frieden
und Ausgleich beizutragen, statt ihm aktiv entgegenzuwirken (vgl. Kapur/McHale 2009). Die damit verbundene
globale Ausgleichsdynamik lässt sich grob wie folgt skizzieren: Ansätze einer humanistisch motivierten und
volkswirtschaftlich reflektierten Asyl- und Migrationspolitik „bieten Verfolgten die Perspektive auf Schutz. Sie
verschaffen Armen eine Aussicht auf ein besseres Leben. Sie stiften durch die Überweisungen der Migranten
einen monetär substanziellen Nutzen in ihren Herkunftsländern. Sie bewirken in den jeweiligen Transit- und
Aufnahmeländern, die mit sinkender oder alternder Erwerbsbevölkerung bei gleichzeitig aufnahmebereiten
Arbeitsmärkten einen Zuwanderungsbedarf haben, einen messbaren Beitrag zu deren wirtschaftlicher
Leistungsfähigkeit“ (Beier u. a. 2020, S. 2).
Angesichts des demografischen Wandels sowie des allgemein herrschenden Arbeitskraftmangels in Deutschland, 
der sich wie gesagt schon lange nicht mehr auf höher qualifizierte Fachkraftberufe beschränkt (vgl. Foroutan 
2023, S. 268) und sich in den kommenden Jahren sektorübergreifend noch deutlich verstärken wird (vgl. Brücker 
u. a. 2022), sind die Chancen hierzulande für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen
an sich äußerst günstig. Hindernisse für eine solche Integration in den Arbeitsmarkt sind zugleich, entgegen
rechtspopulistischer und rechtsextremer Propaganda, nicht in einer mangelnden Eignung oder einem mangelnden
Arbeits-, Ausbildungs- und Integrationswillen geflüchteter Menschen in Deutschland zu suchen. Im Gegenteil
lässt sich empirisch belegen, dass die Initiativbereitschaft von nach Deutschland geflüchteten Menschen, in
Erwerbsarbeit zu kommen, äußerst hoch ist (vgl. Scheu u. a. 2020). Gleiches gilt für die Vertrauens- und
Nutzungsbereitschaft gegenüber der öffentlichen Kindertagesbetreuung in Deutschland zur Ermöglichung von
Erwerbsarbeit (vgl. Sandermann u. a. 2023). Auch zeigt die historische sowie gegenwärtige Forschung recht eindeutig, dass 
Menschen, die Kraft und Ressourcen aufbringen, um eine Flucht auf sich zu nehmen, gerade keinem Typus
entsprechen, zu dem die Diskurse der Aufnahmegesellschaften sie allzu gern machen: zu Opfern und hilflosen, wenig 
leistungsfähigen Menschen (vgl. Castro Varela/ Heinemann 2016). Somit können eine offen-akzeptierende
Haltung und rasche wohlfahrtsstaatliche Weichenstellungen in Richtung einer bald nach Ankunft avisierten
Vollintegration geflüchteter Menschen in Aufnahmegesellschaften samt Erwerbstätigkeit zu einer Win-win-Situation 
werden. 
1.1.2.4 Integration ist keine Einbahnstraße 
Die Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen ist jedoch keine Einbahnstraße (vgl. Meier-Braun 2020, 
S. 130) – zu ihrer Bewerkstelligung bedarf es einer „offenen Gesellschaft“, die diesen Namen verdient und
dementsprechend bereit ist, bisher gängige Regeln an veränderte Bedingungen des Zusammenlebens der Bevölkerung 
anzupassen (vgl. Grosser 2021). Beispiele hierfür sind eine stärkere Hinterfragung des politischen und
gesellschaftlichen Umgangs mit Kategorien des sogennanten „politischen Asyls“ in Deutschland (ebd.) sowie geltender 
Grundsätze zu Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), etwa hinsichtlich der dort gewährten 
Gesundheitsversorgung, sowie der Wohnsitzregelung gemäß dem deutschen Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Aber 
z. B. auch eine stärkere migrationsgesellschaftliche Öffnung privater und öffentlicher Organisationen im Sinne 
gelebter Mehrsprachigkeit und natio-ethno-kultureller sowie religiöser/weltanschaulicher Diversität (vgl.
Mecheril u. a. 2022, S. 282f.; vgl. Abschnitt 1.3.1) ist für ein stärker inklusives Verständnis des Zusammenlebens mit 
geflüchteten Menschen in Deutschland von hoher Relevanz. 
1.1.2.5 Die Mehrheit der Bevölkerung sieht (Flucht-)Migration nach Deutschland positiver, als 
die Politik zu glauben scheint 
Dass diese Reflexions- und Öffnungsprozesse notwendig sind, haben Millionen von Menschen in Deutschland 
bereits in den Jahren 2015/2016 erkannt, als es galt, über eine Million geflüchteter Menschen aus den
Bürgerkriegsgebieten Syriens, Afghanistans und weiteren globalen Krisenherden die Hand zu reichen. Hier war ein
bemerkenswertes zivilgesellschaftliches Engagement zu beobachten, das sich wie folgt darstellte: „In den Jahren 
zwischen 2014 und 2019 haben sich rund zwölf Prozent der Menschen in Deutschland für geflüchtete Menschen 
[…] eingesetzt“ (Kausmann u. a. 2022, S. 203). Hiervon wiederum waren gut drei Viertel der Freiwilligen über 
die gesamten fünf Jahre hinweg engagiert (ebd.). Dies ist – auch angesichts der Kritik vieler freiwillig Engagierter 
in Deutschland an einer vergleichsweise unzureichenden Ergänzung ihrer Arbeit durch die staatlichen
Institutionen sowie angesichts der emotionalen Belastungen durch die Arbeit – ein beachtlicher Anteil an Menschen in 
Deutschland, die weiterhin Sinn aus ihrer Tätigkeit schöpfen (vgl. Vogt 2022). 
Neueste Zahlen zum freiwilligen Engagement der Zivilgesellschaft für/mit Geflüchtete(n) in Deutschland sind 
kurz nach Vorlage des 17. Kinder- und Jugendberichts zu erwarten. Eingedenk aktueller Einstellungsstudien (vgl. 
Kösemen/Wieland 2022; Dollmann u. a. 2023) kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das freiwillige
Engagement für geflüchtete Menschen in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben ist. Zwar ist zu beachten, 
dass Toleranzmaße gegenüber geflüchteten Menschen in urbanen Räumen im Allgemeinen höher sind als in
ländlichen Regionen (Schammann u. a. 2023, S. 233). Insgesamt haben Zustimmungsraten und Einsatzbereitschaft 
für geflüchtete Menschen in Deutschland über das Jahr 2022, das mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine einen 
dramatischen Zuzug von flüchtenden Menschen aus der Ukraine nach Deutschland mit sich brachte, jedoch nicht 
ab-, sondern mindestens vorübergehend eher noch zugenommen (vgl. Dollmann u. a. 2023). 
Denn jenseits einer maßgeblich über Angst und/oder Hass lautstark kommunizierenden gesellschaftlichen
Minderheit ist die Bereitschaft einer Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, sich in Einstellungen und Taten für 
eine postmigrantische Gesellschaft stark zu machen, weiterhin stabil und hoch – wie die zahlreichen
Demonstrationen und Aktionen für eine vielfältige Gesellschaft seit Jahresbeginn 2024 eindrücklich deutlich gemacht haben. 
Nach einer zeitweisen Verunsicherung in den Jahren 2017 bis 2019, die maßgeblich über rechtsextremistische, 
nationalistische und identitätspolitische Reflexe befeuert wurde (vgl. Hess u. a.  2017, S. 15), widersprachen im 
Jahr 2021 wieder 64 Prozent der deutschen Bevölkerung der Aussage, Deutschland sei bezüglich der Aufnahme
von Geflüchteten an seiner Belastungsgrenze (Kösemen/Wieland 2022, S. 17), was sogar einen leichten Zuwachs 
darstellt im Vergleich zu den Werten am Jahresbeginn 2015 (ebd.), also vor Beginn des „langen Sommers der 
Migration“ (Hess u. a. 2017). 
In den Jahren 2023/2024 wurde diese Zuversicht der Mehrheitsbevölkerung Deutschlands insbesondere durch die 
rechtsextremistischen Positionen der AfD, vor allem aber auch durch einige an diese Positionen nur mit geringer 
Abweichung anschließende Meinungen von Führungspersonen aus ansonsten demokratisch gefestigten Parteien 
erneut auf eine Probe gestellt. Dass antimigrantische und zugleich auf weitere Kategorien gruppenbezogener 
Menschenfeindlichkeit rekurrierende Agenda-Settings samt einkalkulierter Eskalationsspiralen von einer
rechtsextremistisch dominierten Partei wie der AfD reflexhaft betrieben werden, wo immer sich eine Gelegenheit dazu 
bietet, kann angesichts vorliegenden Wissens zur Funktionsweise des (neu-)rechten Populismus nicht
überraschen. Umso bestürzender ist es jedoch, wenn aus demokratisch etablierten Parteien heraus sowie innerhalb
journalistisch verantworteter Medien zu solchen Diskursverschiebungen aktiv beigetragen wird, indem keine
hinreichend differenzierte Gegenposition eingenommen wird zu von Rechtsaußen postulierten Scheinantworten auf 
ohnehin nur zum Teil real existierende Probleme (vgl. Grabow 2020; Küpper/Hellmann 2023, S. 203). Wenn 
potenziell oder manifest völkische Positionen, die auf eine Logik rekurrieren, „wonach diejenigen, die später 
dazugekommen sind, sich an die Fiktion eines alten, etablierten und homogenen Gefüges“ (Foroutan 2023, S. 10) 
entweder einseitig anzupassen haben oder gar gänzlich von dieser Gemeinschaft auszuschließen sind, auch aus 
Parteien heraus vertreten werden, die dem Programm nach entschieden grundgesetztreu sind, ist dies nicht nur 
moralisch zu verurteilen (vgl. Küpper/Hellmann 2023, S. 201). Es ist dann auch deshalb Skepsis angebracht, weil 
ein mithilfe solcher Strategien erhoffter „Erfolg“ im Sinne besserer Wahlergebnisse für demokratisch etablierte 
Parteien empirisch höchst zweifelhaft ist (vgl. Foroutan 2023, S. 264; vgl. Abschnitt 1.1.6). 
Diese Zweifelhaftigkeit spiegelt sich auch da, wo die bundesdeutsche Bevölkerung jenseits erfahrungsgemäß für 
das tatsächliche Wahlgeschehen wenig verlässlicher „Sonntagsfragen“ sowie in sorgsamer Distanz zu
populistischen Scheinlösungsideen in einer Weise befragt wird, die auf konstruktive Lösungsmöglichkeiten für den
gesellschaftlichen Umgang mit steigenden Geflüchtetenzahlen zielt. Wenn es etwa um die Favorisierung „einer aktiven 
Migrationspolitik [geht], die sich EU-weit für eine geordnete Verteilung von Geflüchteten einsetzt und dafür 
sorgt, dass geflüchtete Menschen in Deutschland rasch arbeiten dürfen“ (Kösemen/Wieland 2022, S. 17), ist die 
Stimmung der deutlichen Bevölkerungsmehrheit in Deutschland über die Jahre hinweg als konstant-befürwortend 
zu bewerten. Die Einstellungen hierzu sind „im Zeitverlauf auf hohem Niveau stabil geblieben“ (ebd.) und die 
entsprechenden Zustimmungswerte „liegen über die Jahre konstant um die 80 Prozent (Verteilung auf EU-
Staaten) bzw. deutlich über 80 Prozent (rasche Erlaubnis zum Arbeiten)“ (ebd.). Allein dieser Befund unterstreicht, 
in welche Richtung Migrationspolitik in Deutschland gestaltet werden kann, wenn sie wirklich an den so oft 
beschworenen „Interessen des Volkes“ und nicht einfach an existierenden Vorurteilen ansetzt. 
1.1.2.6 Aus Fehlern und Mut lernen – Wege in eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft für 
alle 
Für den politisch-administrativen Umgang mit den Herausforderungen vermehrter Fluchtmigration nach
Deutschland ist festzustellen, dass sowohl das bundesdeutsche als auch das hiermit eng verbundene EU-weite
„Fluchtregime“ bis heute beträchtliche Ambivalenzen aufweist.4 Das betrifft zum einen generelle Einreisemöglichkeiten 
für schutzsuchende Menschen nach Deutschland – Stichwort: Dublin-Verfahren (Sachverständigenrat für
Integration und Migration 2024). Zum anderen zeigen sich aktiv gegen flüchtende Menschen gerichtete Grenzpolitiken 
(Stichworte: „Grenzkontrollen“ an EU-Binnengrenzen sowie „Push-backs“ und entsprechend legitimierende
Diskurse; vgl. Davies u. a. 2023) sowie eine weiterhin hochbürokratische und notorisch migrationsskeptische Politik 
zur Ermöglichung langfristiger Aufenthaltserlaubnisse sowie Einbürgerungen (vgl. Bieling/Huke 2020). Eine
besondere Diskrepanz besteht zudem zwischen asylpolitischen Vorgaben auf Bundes- und Länderebenen einerseits 
sowie einer entsprechenden kommunalen Ausstattung andererseits (vgl. Neumann 2022). 
Mit Bezug auf all diese Themen gibt es jedoch durchaus beträchtlichen nationalen Spielraum in der
Politikgestaltung auf allen föderalen Ebenen, der von Deutschland jedoch in bestimmten Bereichen nach wie vor nur
mangelhaft genutzt wird. Mit Blick auf das Thema langfristiger Aufenthaltserlaubnisse sowie Einbürgerungen liegen 
 
4  Seit 2020 ringen die EU-Mitgliedstaaten in den Gesprächen um den „New Pact on Migration and Asylum“ (European Commission 
2020) um eine zukunftsfähige gemeinsame Linie zur gleichzeitigen Öffnung und Regulierung der EU-Asyl-, Zu- und
Einwanderungspolitik gegenüber Drittstaaten.
z. B. wissenschaftlich über Jahrzehnte eindrücklich nachgewiesene Befunde dazu vor, dass „die soziale Teilhabe 
von Geflüchteten maßgeblich davon abhängig bleibt, ob es gelingt, ihre aufenthaltsrechtliche Situation zu
regularisieren und langfristige Zukunfts- und Bleibeperspektiven zu entwickeln“ (ebd., S. 111). Mithin ist dieser Punkt 
von äußerster Relevanz für eine zukunftsweisende Aufstellung des bundesdeutschen Systems. Notwendig hierfür 
sind „rechtliche Regelungen, die darauf verzichten, Geflüchtete durch prekäre Aufenthaltstitel für einen langen 
Zeitraum zu einem Leben im Abseits zu verdammen“ (ebd.). 
Namentlich durch Einführung des Integrationsgesetzes im Jahr 2016, des Chancen-Aufenthaltsrechts im Jahr 
2022 sowie durch die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2023 – inkl. des dort vorgesehenen 
sogenannten „Zweckwechsels“ sowie „Spurwechsels“ – sind weitere Schritte in Richtung einer zumindest
partiellen Umstellung der bundesdeutschen Fluchtmigrationspolitik erfolgt, mit der stärker an
Erwerbsintegrationspolitik und damit an längerfristige Bleibe- und Einwanderungspolitik angeknüpft wird. Gleichwohl ist hiermit die 
genannte Ambivalenz nicht grundlegend aufgelöst, denn zwar werden durch die Neuerungen Integrationschancen 
Geflüchteter in den deutschen Arbeitsmarkt potenziell gestärkt, dies geschieht jedoch im starken Kontrollmodus 
einer „Bewährungsprobe“ nur bestimmter geflüchteter Menschen, denen gegenüber auch weiterhin ein enormer, 
einseitiger Assimilationsdruck aufgebaut wird (vgl. Meier-Braun 2020, S. 130). Im Zuge bisheriger Maßnahmen 
sind dabei insbesondere strukturelle Benachteiligungen weiblicher Geflüchteter mit Kindern nachweisbar, die in 
Fragen der Erwerbsintegration aufgrund verstärkt benötigter und in Deutschland in vielen Regionen nur
mangelhaft vorhandener Kinderbetreuungsangebote oftmals nachrangig berücksichtigt werden (vgl. Fendel/Schreyer 
2022). Eine zielführende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die zuständigen Ausländerbehörden 
scheitert zudem allgemein oft an zu langen Bearbeitungszeiträumen und der mangelnden Digitalisierung der
behördlichen Infrastruktur – mit allseitigen nachteiligen Folgen für die betroffenen geflüchteten Menschen, die
Behördenmitarbeiter:innen, die auf Arbeitskräfte dringend angewiesenen Arbeitgeber:innen sowie letztlich die vom 
strukturellen Arbeitskräftemangel insgesamt beeinträchtigte Gesamtbevölkerung in Deutschland. 
Dass es auch mit Bezug auf das Thema der Einreisemöglichkeiten für flüchtende Menschen nach Deutschland 
beträchtlichen politischen Handlungsspielraum auf nationaler sowie auch auf europäischer Ebene gibt, hat sich 
eindrücklich im Jahr 2022 gezeigt. Infolge der erstmaligen Nutzung der bereits seit 2001 existierenden EU
Temporary Protection Directive (TPD) waren die Mitglieder in der Lage, in EU-weiter Abstimmung miteinander eine 
sofortige Anerkennung des Schutzstatus‘ ukrainischer Menschen jenseits der existierenden, national
administrierten Asylprüfungsverfahren zu vollziehen (vgl. Böhl 2022). Mit dem Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter 
in Deutschland wurde diese Möglichkeit im unmittelbaren Anschluss im nationalen Rahmen umgesetzt (BMI 
2022), und zwar in einem auch im innereuropäischen Vergleich durchaus vorbildlichen Sinne, was z. B. den
erleichterten Zugang zu Sprachkursen und Sozialleistungen betrifft (vgl. Parusel/Varfolomieieva 2022). 
Damit ist für die Gruppe ukrainischer Schutzsuchender ein Vorstoß in Richtung deutlich erleichterter
Integrationsmöglichkeiten gewagt worden, der Vorbildcharakter für zukünftige europäische und bundesdeutsche
Reaktionen auf fluchtauslösende Kriegs- und Katastrophenereignisse haben könnte und aus Sicht der Kommission auch 
haben sollte. Denn obgleich sich derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen lässt, welche politischen Beschlüsse nach 
dem zeitlichen Auslaufen der aktuell geltenden Sonderregelung für ukrainische Geflüchtete in Europa getroffen 
werden, so lässt sich bereits heute sagen, dass in Fällen sogenannter „Massenzuströme“ von geflüchteten
Menschen, wie dies etwa in Folge der globalen Kriegskatastrophen von Afghanistan, Syrien und der Ukraine der Fall 
war, 
– eine humanitär begründete Visa-Erteilung auf Grundlage geltenden europäischen Rechts möglich und
sinnvoll ist, 
– die damit mögliche EU-weite Freizügigkeit geflüchteter Menschen keineswegs zu den deutschland- und EU-
weit traditionell befürchteten Chaos-Situationen führt, sondern der Wegfall der sogenannten
„Residenzpflicht“ 5 gerade zu einer besseren Teilhabe der geflüchteten Menschen sowie im Vergleich zu klassischen 
Asylverfahren zu einer relativen Entlastung der Aufnahmebehörden beiträgt, 
– die politische Kommunikation und Einordnung großer Fluchtereignisse eine herausragende Rolle für deren 
gesellschaftliche Akzeptanz und Bewältigung spielen (ebd.). 
 
5  „Für Schutzsuchende, die sich noch im Asylverfahren befinden, gilt anfänglich eine sogenannte Residenzpflicht. Sie verpflichtet die 
Betroffenen, sich nur im Bezirk der zuständigen Aufnahmeeinrichtung aufzuhalten. Bei guter Bleibeperspektive entfällt die
Residenzpflicht bereits nach drei Monaten, bei Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet oder unzulässig bleibt die
Residenzpflicht bis zur Ausreise bestehen.“ Dies gilt auch für „Geduldete, bei denen die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch eine
Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist“ (Statistisches Bundesamt 2024l).
Der Folgeeffekt aller drei benannten Aspekte für mehr oder weniger begrenzte Teilhabemöglichkeiten und die 
damit einhergehende relative Diskriminierung nicht-ukrainischer Geflüchteter in Deutschland ist in der aktuellen 
Situation dementsprechend offensichtlich und wurde durch die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete von 
außerhalb der Ukraine noch verschärft. Erste, politisch bedenkliche Befunde dazu liegen vor: „Schulmaterialien, 
offizielle Dokumente und Formulare liegen auf Ukrainisch vor, weiterhin aber oft nicht in arabischer Sprache 
oder in Farsi. Begleitet wird dies durch einen medial-öffentlichen Diskurs, der Geflüchtete aus der Ukraine als 
‚uns‘ kulturell und äußerlich ähnlicher, gut gebildet, mehrheitlich christlich und leichter zu integrieren betrachtet“ 
(Küpper/Hellmann 2023, S. 204). Die mit derartigen Framings einhergehenden Zuschreibungen spiegeln sich in 
auf bedenkliche Weise unterschiedlichen Willkommens- oder Ablehnungshaltungen gegenüber geflüchteten 
Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsregionen der Welt: Geflüchtete aus der Ukraine sind deutlich
willkommener als jene aus Syrien oder Afrika [...]. Dabei hängt die Befürwortung oder Ablehnung der Aufnahme von 
Ukrainer:innen vergleichsweise wenig mit der generellen Werthaltung in Bezug auf Vielfalt zusammen. Dagegen 
ist die Ablehnung der Aufnahme von Geflüchteten aus Syrien und Afrika nicht immer, aber häufig von Rassismus 
begleitet“ (ebd., S. 217). Dass entsprechende kulturalisierende und zum Teil rassistische Zuschreibungen und 
Ungleichbehandlungen von Geflüchteten auch im Bereich der Durchführung kinder- und jugendpolitischer sowie 
kinder- und jugendhilfepolitischer Maßnahmen vorkommen, ist anzunehmen (vgl. Abschnitt 2.2.5, 2.3.2). Wie 
massiv die damit einhergehenden individuellen, institutionellen und strukturellen Diskriminierungen sowohl
ukrainischer als auch nicht-ukrainischer geflüchteter junger Menschen und ihrer Familien in Deutschland ist, wird 
in Zukunft sowohl wissenschaftlich als auch politisch im Sinne einer auch in dieser Hinsicht inklusiven Kinder- 
und Jugend- sowie Kinder- und Jugendhilfepolitik im Auge zu behalten sein. 
Um einer migrationsfeindlichen, sowohl politisch als auch ökonomisch rückwärtsgewandten Agenda und ihrer 
zunehmenden Verbreitung innerhalb einer Bevölkerungsminderheit in Deutschland aktiv entgegenzutreten,
sollten drei nur auf den ersten Blick getrennte Ebenen der Diskussion in Zukunft stärkere Berücksichtigung finden 
und im Sinne einer den Standort Deutschland stärkenden Flucht-, Flüchtlings- und allgemeinen Migrationspolitik 
zusammengeführt werden: 
Erstens ist Deutschland sowohl als Mitgliedstaat der Europäischen Union als auch über seine eigene nationale 
Geschichte eng an das koloniale Erbe Europas gebunden, dessen Folgen gerade auch in globalen
Fluchtbewegungen bis heute spürbar sind (Kossert 2022, S. 112). Den damit tradierten Mustern einer rassistischen Behandlung 
außereuropäischer Menschen ist nicht nur historisch, sondern auch gegenwärtig mit einer entsprechenden
Verantwortung zu begegnen. Dies trifft z. B. dort zu, wo geflüchtete Menschen, die äußerst vergleichbaren
Kriegsereignissen (Afghanistan, Syrien, Ukraine) entflohen sind, in Deutschland – zumindest aktuell – höchst
unterschiedliche Teilhabechancen vorfinden (vgl. Panagiotidis 2023), die ihnen zudem entlang natio-ethno-kultureller6
Differenzlinien zugestanden bzw. nicht zugestanden werden (Küpper/Hellmann, 2023, S. 161ff.). 
Zweitens kann Deutschland als Einwanderungsgesellschaft sowohl in politischer als auch volkswirtschaftlicher 
Hinsicht massiv von dem starken Willen, der politischen Identifikation mit Freiheit und Gerechtigkeit sowie der 
Leistungsbereitschaft derjenigen Menschen profitieren, die vertrieben durch tragische Ereignisse und in
Überwindung massiver Hürden den Weg nach Deutschland auf sich genommen haben, um sich hier ein Weiterleben in 
Freiheit und Sicherheit zu ermöglichen. 
Drittens muss die Erkenntnis, dass Deutschland eine Einwanderungsgesellschaft ist (vgl. Abschnitt 2.2.5), auch 
damit einhergehen, dass verlässliche Strukturen und Angebote für Geflüchtete dauerhaft zur Verfügung stehen 
und finanziert werden. Die Bereitstellung von Wohnraum, von Plätzen in Kitas und Schulen, die Begleitung
minderjähriger Geflüchteter, eine für Mehrsprachigkeit und die besonderen Herausforderungen Geflüchteter bei der 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingestellte Familienberatung und vieles andere mehr können nicht weiter 
als kurzfristige Reaktionen auf vermeintlich konjunkturelle „Flüchtlingskrisen“ kurzfristig bereitgestellt werden. 
Deutschland als Einwanderungsland braucht eine resiliente soziale Infrastruktur, mit der Geflüchtete tatsächlich 
willkommen geheißen werden. 
Mit Blick auf diese drei Überlegungen ist es entscheidend, geflüchtete Menschen am Projekt eines
postmigrantischen Deutschlands im Sinne und Interesse aller hier lebenden Menschen in gerechter und gesetzlich sowie 
menschlich nachvollziehbarer und nicht zuletzt zutrauender Weise teilhaben zu lassen. Inwieweit dabei gerade 
dem Umgang mit jungen Menschen und Personensorgeberechtigten eine entscheidende Rolle zukommt, wird in 
den Abschnitten 2.2.4 und 2.3.2 des 17. Kinder- und Jugendberichts dargestellt. 
 
6  Zur Definition von Natio-ethno-Kulturalität vgl. Abschnitt 1.2.1.
1.1.3 Ohne Selbstverständlichkeit von Frieden 
Die Welt ist nach übereinstimmenden Berichten von Friedensforschungsinstituten in den letzten Jahrzehnten nicht 
friedfertiger geworden, denn international ist weiterhin eine anhaltend große Zahl an gewaltsamen Konflikten zu 
beobachten. Nach dem Global Peace Index ist 2023 das Durchschnittsniveau der globalen Friedlichkeit das neunte 
Mal in den letzten Jahren gesunken (Institute for Economics &amp; Peace 2023). Das globale Konfliktbarometer des 
Heidelberger Instituts für internationale Konfliktforschung (HIIK 2023) unterscheidet zwischen gewaltsamen 
Krisen, begrenzten Kriegen und voll eskalierten Kriegen und weist einen Anstieg voll eskalierter Kriege aus: 2010 
gab es nur sechs voll eskalierte Kriege, 2021 waren dies 20 vollentfaltete Kriege. Darüber hinaus wurden 2021 
20 begrenzte und 164 gewaltsame innerstaatliche Krisen gezählt, die schnell auch in bewaffnete Konflikte und 
Kriege umschlagen können. 2010 wurde noch von 139 solcher Krisen berichtet. Beispiele für gewaltsame
innerstaatliche Krisen sind in Belarus, Myanmar und Iran zu sehen oder beziehen sich auf Bandenkriege wie z. B. in 
El Salvador (vgl. ebd.) Die Subsahara-Afrika-Region weist die höchste Anzahl an Kriegen auf. Zugleich lässt sich 
ein erheblicher Anstieg an Opfern dieser gewaltsamen Konflikte feststellen: So hat das Uppsala Conflict Data 
Project (UCDP) im Jahr 2021 mehr als 119.100 Todesfälle durch kriegerische Auseinandersetzungen und damit 
eine Steigerung von 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr festgestellt (ebd.). „Maßgeblich für den Anstieg waren 
die eskalierten Konflikte in Afghanistan, Äthiopien und im Jemen“ (ebd.; vgl. auch Davies u. a. 2022). Durch den 
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und weitere neu entflammte Konflikte wie im Sudan dürfte diese 
Anzahl weiterhin erheblich gestiegen sein.  
Mit den anhaltenden gewaltsamen Konflikten auch im asiatischen Raum, der sich zuspitzenden Krise zwischen 
Russland und den Staaten, die die Ukraine unterstützen, sowie dem Anliegen Chinas, weltpolitisch eine größere 
Bedeutung zu spielen, ist ein rapider Anstieg der Verteidigungsausgaben einhergegangen. Laut dem Stockholmer 
Friedensforschungsinstitut SIPRI (2022) haben Staaten 2022 weltweit so viel Geld für Waffen ausgegeben wie 
nie zuvor: 2,2 Billionen US-Dollar. Bemerkenswert ist daran, dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die 
größte Steigerungsrate in Europa festgestellt werden konnte (13 %) (Tian u. a. 2023, S. 1). Das Forschungsinstitut 
interpretiert die steigenden Militärausgaben nicht nur mit der Zunahme der Konflikte in der Welt, sondern mit 
dem wachsenden Bedürfnis der Länder, in erster Linie auf sich und die eigene Region zu schauen und sich vor 
(vermeintlichen) Bedrohungen zu schützen (ebd.).  
Als am 24.02.2022 Russland die bis dahin gültige Taktik der Unterstützung der prorussischen Separatisten in den 
sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk im Osten der Ukraine durch einen unangekündigten und
gegen internationales Recht verstoßenden Angriffskrieg änderte, wurde dies nicht nur in Deutschland als eine
„Zeitenwende“ interpretiert. Bisherige Gewissheiten und politische Grundsätze wie „Wandel durch Handel und durch 
Annäherung“ sowie eine zurückhaltende Politik gegenüber weiterer Aufrüstung wurden durch
Milliardenschulden für die Bundeswehr, Sanktionen gegen Russland und eine veränderte Außenpolitik abgelöst. Im politischen 
Diskurs werden die Bürger:innen dazu aufgerufen, sich nicht mehr zwischen Krieg und Frieden, sondern für oder 
gegen eine Kriegspartei zu entscheiden. Ende 2022 wurde ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro 
für die Ausstattung der Bundeswehr vom Bundestag verabschiedet und die Einhaltung des Nato-Ziels, zwei
Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben, wird von der Regierung kaum mehr in Frage
gestellt. Dies geht – auch vor dem Hintergrund der erheblichen Zusatzausgaben im Zuge der Corona-Pandemie – 
mit Aufrufen einher, in anderen Haushaltsbereichen zu sparen, was sich in Zukunft auch auf die vorhandenen 
Mittel für die Bereitstellung einer sozialen und bildungsbezogenen Infrastruktur für das Aufwachsen von Kindern, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen auswirken kann. 
Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind in Deutschland vielfältig:  
– Der wirtschaftliche Aufschwung wurde erheblich ausgebremst und reicht nah an eine wirtschaftliche
Rezession. Für das erste Quartal 2023 wird sogar ein Rückgang der Wirtschaftsleistung von 0,3 Prozent festgestellt 
(Statistisches Bundesamt 2023d). Die Sanktionen hatten erhebliche Preissteigerungen für Energie und
Lebensmittel zur Folge, was wiederum die Inflationsrate erheblich steigen ließ. Löhne, Renten und staatliche 
Unterstützungsleistungen konnten nicht in gleichem Maße wachsen, sodass innerhalb der Bevölkerung trotz 
mehrfacher Maßnahmenpakete zur Abmilderung der Folgen erhebliche finanzielle Einbußen hingenommen 
werden mussten. Die Folgen wirkten sich besonders massiv auf Bevölkerungsgruppen aus, die bereits vorher 
durch ökonomische Einschränkungen belastet waren, auf dem Land leben und längere Wegstrecken
zurücklegen müssen, einen Migrationshintergrund haben, studieren, alleinerziehend oder erwerbslos sind bzw.
einen niedrigen Bildungsstand aufweisen. Dies führt zusammengenommen zu einer weiteren Verschärfung
sozioökonomischer Disparitäten in Deutschland, die insbesondere junge Menschen, die in Armut
aufwachsen, betrifft. Die drei größten Ängste der Deutschen sind laut Umfrage von InfoCenter der R+V Versicherung 
(2023) steigende Lebenshaltungskosten (67 %), Wohnen in Deutschland unbezahlbar (58 %) und schlechtere 
Wirtschaftslage (57 %).  
– Der öffentliche und politische Diskurs über die Bundeswehr verändert sich nicht nur in Bezug auf die
Bereitstellung von umfänglichen Haushaltsmitteln, hinzu kommen Überlegungen, wie die Anzahl der
Soldat:innen erhöht werden kann. Bis 2031 soll die Armee gegenüber aktuell rund 183.000 Soldat:innen auf 203.000
Beschäftigte anwachsen, ein Ziel, das angesichts der in den letzten Jahren rückläufigen
Bewerber:innenzahlen und hoher Abbruchquoten unrealistisch erscheint und zu breit angelegten Werbekampagnen bis hin zu
Debatten darüber führt (Elbe 2023), alle jungen Menschen auf ihre Wehrdienstfähigkeit untersuchen zu
lassen. Zwar wird mehrheitlich eine Rückkehr zur Wehrpflicht abgelehnt, aber kontrovers diskutierte und im
Kontext der Kinder- und Jugendhilfe überwiegend widersprochenen Überlegungen zu einer allgemeinen
Dienstpflicht bzw. einer sozialen Pflichtzeit adressieren insbesondere junge Menschen und haben dabei auch
immer die personelle Mangellage der Bundeswehr im Blick.
– Bis Ende Januar 2024 wurden in Deutschland rund 1,14 Millionen Menschen erfasst, die seit dem
Angriffskrieg Russlands in der Ukraine geflüchtet sind, darunter überwiegend Frauen und Kinder (Statistisches
Bundesamt 2024h). Die Angaben beruhen auf den Registrierungen im Ausländerzentralregister. Eine exakte Zahl
der Geflüchteten aus der Ukraine, die die Bundesrepublik erreicht bzw. verlassen haben, lässt sich nicht mit
Sicherheit feststellen. Einige Personen könnten weitergereist oder zurück in die Ukraine gegangen sein.
Somit dürfte die tatsächliche Anzahl noch höher liegen, denn eine Einreise nach Deutschland ist ohne Visum
möglich (Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung 2024). Mit der gestiegenen Anzahl an
Geflüchteten nicht nur aus der Ukraine steigen die finanziellen Ausgaben für die Flüchtlingshilfe, aber auch
Anforderungen an staatliche Unterstützungs- und Bildungsinstitutionen sowie an die Bevölkerung in Deutschland im
Kontext der Integration der Geflüchteten. Gleichzeitig werden die aus der Ukraine Geflohenen von einem
außerordentlich breiten zivilgesellschaftlichen Engagement unterstützt, das von Solidaritätsaktionen in
Kindergärten, umfänglichen Spendenaufrufen, Aktivitäten von Sportvereinen bis hin zur Einrichtung von
Wohnungen und der Aufnahme Geflüchteter in die eigenen Räumlichkeiten reicht. Bundesseitig wurde u. a. durch
das BMFSFJ und SOS Kinderdorf e. V. eine Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisenkinder
in Betrieb genommen, womit darauf reagiert wurde, dass ganze stationäre Einrichtungen aus der Ukraine
nach Deutschland geflohen sind. Ab dem 01.06.2022 wechselten ukrainische Geflüchtete vom
Asylbewerberleistungsbezug (AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
– Auch wenn die letzten Jahrzehnte durchaus durch gewaltsame Konflikte in Europa geprägt waren (z. B. der
so genannte Jugoslawienkrieg), geht mit dem Ukraine-Krieg die Erzählung einher, es habe sich die Lage für
Deutschland und seine Bevölkerung dadurch verändert, dass nun erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg ein
Krieg in Europa stattfände. Der Krieg ist damit näher an Deutschland gerückt. Hinzu kommt in Europa eine
neue Qualität des Krieges, zumal das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg ein Land in ein anderes Land
einmarschiert bzw. es militärisch überfällt. Im Zuge dessen hat sich der Diskurs verschoben: Im Mittelpunkt
steht weniger Friedenspolitik, sondern die Ausweitung der Verteidigungsausgaben und Fragen des Umgangs
mit den Folgen des Krieges als Ausdruck der Solidarität mit der Ukraine. Die Frage sei nicht mehr, ob man
für Friedenspolitik oder Aufrüstung sei, sondern für wen man im Krieg Partei ergreife. In einer solchen
Situation der verschärften Gefahr der Polarisierung von Positionen mag es nicht verwundern, dass der
Leipziger Autoritarismusstudie zufolge innerhalb der Bevölkerung – nach einigen Jahren der sinkenden
Zustimmung – wieder eine Zunahme von Personen festzustellen ist, die Aussagen der autoritären Unterwürfigkeit
(Wunsch nach starken Führungspersonen mit hoher Entscheidungsbefugnis) und des Konventionalismus
(Festhalten an Traditionen) zustimmen (Decker u. a. 2022a, S. 80). In diesem Zusammenhang ist auch eine
wachsende Zustimmung zur allgemeinen Wehrpflicht und zur Aussage feststellbar, dass das Leben für die
nachfolgende Generation in Deutschland schwieriger würde (Decker u. a. 2022b, S. 134).
– Der russische Angriffskrieg geht zum Teil mit einer (neuen) Verfestigung von bestehenden
gesellschaftlichen Konfliktlinien einher: Zu Coronaskeptiker:innen gesellen sich jene Gruppen, die weiteren
Verschwörungserzählungen folgen und/oder die Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber Russland ablehnen
(Decker u. a. 2022a). Die Leipziger Autoritarismusstudie stellt in der Bevölkerung eine „große Uneinigkeit, was
die Bewertung und den Umgang mit dem Krieg betrifft“ (Decker u. a.2022b, S. 138), aber auch viele
Unsicherheiten in Bezug auf zentrale Fragen fest; zum Beispiel: Soll die Ukraine eine Pufferzone bilden? Findet
in der Ost-Ukraine ein Genozid an der russischen Bevölkerung statt? (vgl. ebd.). Die Studie stellt in der
vorgenommenen Clusteranalyse 13,4 Prozent „autoritäre und verschwörungsideologische
Russlandsupporter“ und 20,3 Prozent „unterwürfige (Rechts)-Konservative“, 21,9 Prozent diplomatische Demokraten und 
Antimilitaristen und 28,6 Prozent demokratische NATO- und Militärunterstützer gegenüber bei 15,9
Prozent, die der „indifferenten politischen Mitte“ zugeordnet werden können (Decker u. a. 2022b, S. 139). Die 
indifferente politische Mitte und die unterwürfigen (Rechts)-Konservativen „enthalten sich einer
Positionierung zu aktuellen Konfliktlagen, zeichnen sich aber durch eine autoritäre Unterwürfigkeit aus, die auf eine 
gewisse Orientierungslosigkeit und den Wunsch, geleitet zu werden, hindeutet“ (ebd., S. 155).  
– Hinzu kommt eine wachsende Kriegsangst, zumal nach einer Sonderumfrage des R+V-InfoCenters (2023) 
die deutsche Bevölkerung zunehmend größere Angst hat, dass Deutschland sich an einem Krieg beteiligt 
(2022: 42 %; 2023: 55 %) oder sich im Kriegsfall nicht verteidigen kann (63 %).  
– In einer globalisierten Welt werden Kriege, auch wenn sie mehrere tausend Kilometer entfernt von den in 
Deutschland lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschehen zum einen „durch die 
Medien Teil der Alltagswelt“ (Lemish 2011, S. 35). Insbesondere Kinder „müssen sich zudem emotional mit 
dem Leid anderer Menschen und Gräueltaten auseinandersetzen. Kinder verschiedener Alters- und
Entwicklungsstufen, mit unterschiedlicher Medienkompetenz und Reife verfügen über unterschiedliche Fähigkeiten 
und kognitive Schemata sowie Interessen und Erfahrungen, mithilfe derer sie Nachrichtenberichte
verarbeiten können. Außerdem spielt ihr sozio-kulturelles und politisches Umfeld sowie der Umgang der
Erwachsenen mit den Themen zu Hause und in der Schule eine wichtige Rolle für die Verarbeitung“ (ebd., S. 35). Sie 
sind damit konfrontiert, dass sich nicht mehr alle Bemühungen auf Friedenserhalt ausgerichtet sind, sondern 
Krieg zunehmend mehr als eine Handlungsoption angesehen wird. Zum anderen erleben Kinder die Folgen 
des Krieges im alltäglichen Miteinander z. B. in der Kindertageseinrichtung, der Schule oder dem
Jugendverband, wenn sie geflüchteten Familien begegnen, ihre Herausforderungen der Gestaltung des Alltags in 
einem ihnen unbekannten Land erfahren und wenn z. B. über deren Erlebnisse gesprochen wird, aber auch, 
wenn sie Konflikte zwischen russischstämmigen oder der russischen Regierung nahestehenden Familien und 
ukrainischen Kindern und Familien erleben. 
– Hinzu kommen neue Verunsicherungen, wie sich Kinder, Jugendliche und ihre Familien sowie pädagogische 
Fachkräfte angesichts des russischen Einmarsches in die Ukraine friedenspolitisch positionieren wollen. Wie 
nicht nur die Diskussionen innerhalb der Friedensbewegung zeigen (Leistner u. a. 2022), scheint ein
dezidiertes Einsetzen für Friedenspolitik, Friedenserhalt und Abrüstung, das die bundespolitische Debatte und 
den pädagogischen Diskurs geprägt hat, nicht mehr länger eine kaum hinterfragte Option und damit auch 
kein konsensualer Ankerpunkt zu sein, an dem sich Kinder und Jugendliche ausrichten können. 
Mit dem Terrorangriff der radikalislamischen Hamas, dem Massaker an der israelischen Bevölkerung mit mehr 
als 1.300 Toten und der Geiselnahme von 239 Israelis am 7. Oktober 2023 gibt es im Gaza-Streifen und in Israel 
einen weiteren Krieg, der für Deutschland und für die deutsche Nachkriegs-Identität unmittelbar „die deutsche 
Staatsräson“ berührt. Die circa 2,3 Millionen Palästinenser:innen, die im Gaza-Streifen leben, sind seitdem einer 
dramatischen humanitären Katastrophe ausgesetzt. Mehr als 20.000 Menschen sollen bislang im Gaza-Streifen zu 
Tode gekommen sein. Während auf der einen Seite das Existenz- und Selbstverteidigungsrecht Israels außerhalb 
jeder Frage stehen, mehren sich auf der anderen Seite die kritischen Stimmen gegenüber dem Vorgehen der
israelischen Armee im Gaza-Streifen. In Folge dieses Krieges kommt es in Deutschland zu erheblichen
Auseinandersetzungen mit propalästinensischen Gruppen und einer deutlichen Zunahme antisemitischer Übergriffe und
Straftaten. 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zunehmenden gewaltsamen Konflikte als multidimensionale
Herausforderung für die deutsche Gesellschaft und für die in Deutschland aufwachsenden Kinder, Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen aufgefasst werden können. Verbunden sind diese mit wirtschaftlichen Folgen, die ein
gelingendes Aufwachsen von Kindern gefährden können, ihre gesellschaftliche Teilhabe einschränken und soziale 
Ungleichheit verstärken. Kriege und kriegerische Auseinandersetzungen und die damit verbundenen
Veränderungen im gesellschaftlichen Diskurs stellen eine Aufgabe für die Gestaltung der demokratischen Gesellschaft dar. 
Sie werden auch durch die Medien im Erleben der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen präsenter und 
belasten sie psychisch.
1.1.4 Klimagerechtigkeit 
Vor mehr als 50 Jahren hat der Club of Rome die Zeitdiagnose „Die Grenzen des Wachstums“ aufgestellt 
(Meadows u. a. 1972). Seitdem wurden zwar vielfältige Anstrengungen unternommen, sowohl den auslösenden 
Faktoren als auch den verstärkt sich auf das Leben der Menschen auswirkenden Folgen der zunehmenden
Klimaveränderungen Maßnahmen entgegenzusetzen. Allerdings wird immer offensichtlicher, dass diese nicht
ausreichen werden, um beispielsweise das auf der Weltklimakonferenz im „Übereinkommen von Paris“ vom Dezember 
2015 festgelegte Ziel, den weltweiten Temperaturanstieg „möglichst auf 1,5 Grad Celsius, auf jeden Fall aber auf 
deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter“ (Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung o. J.) zu beschränken. Darauf weist auch das Intergovernmental Panel 
on Climate Change (IPCC) hin, das als zentrale Anlaufstelle der Bündelung internationaler Klimaforschung
fungiert und dessen Ergebnisse in Syntheseberichten ausgewiesen werden. 
Maßnahmen werden z. B. durch die Agenda 2030, die die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) enthält und 
im September 2015 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, vorangetrieben. 
Bereits die Breite dieser Nachhaltigkeitsziele verdeutlicht, dass das enge, gleichwohl aber substanzielle und
gravierende Thema Klimawandel mit anderen Notwendigkeiten einhergeht. Am 24. März 2021 urteilte das deutsche 
Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Bemühungen zum Klimaschutz unzureichend sind und die
Lebensgrundlagen gemäß Artikel 20a GG der künftigen Generationen deutlich einschränken
(Bundesverfassungsgericht 2021).  Die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens werde damit missachtet. Die 
Kinderkommission des Deutschen Bundestages wertet den Klimawandel für Kinder als Gesundheitskrise
(Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) 2021). Auch der Expertenrat für
Klimafragen in Deutschland konstatiert, dass „die bisherigen Emissions-Reduktionsraten bei weitem nicht aus[reichen], 
um die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 zu erreichen“ (2022, S. 15). Es sei insgesamt ein deutlicher
Paradigmenwechsel der Emissions-Reduktionsraten notwendig, besonders im Verkehrsbereich. Am 08.10.2021
verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution zum Recht auf eine gesunde Umwelt (United Nations,
General Assembly, Human Rights Council 2021). Ein weiterer internationaler Schritt stellt der General Comment 
26 des Kinderrechte-Ausschusses der UN7 zur Einhaltung und Umsetzung ökologischer Kinderrechte dar. Dieser 
sagt aus, dass die Interessen der heutigen und künftigen Generationen von Kindern bei Entscheidungen zu
berücksichtigen sind, welche sich insbesondere auf Umwelt- und Klimarisiken beziehen, um ein gesundes
Aufwachsen zu ermöglichen. Insofern ließen sich fehlender Klimaschutz und ökologische Gewalt auch als
Kindeswohlgefährdung verstehen (Schramkowski 2021). 
Die Fokussierung auf Klimawandel kann einerseits eine Verengung darstellen – insbesondere, wenn Debatten 
etwa um Umweltschutz, ökologische Lebensweisen oder Postwachstumsökonomie weniger oder gar nicht im 
Zentrum stehen. Andererseits stellt ein scharf gestellter Blick auf den Klimawandel eine äußerst sinnvolle
Zuspitzung dar. Schließlich liegt in der menschenverursachten Erderwärmung eine zentrale Problematik begründet, die 
mit drastischen zu erwartenden Folgen für die nachfolgenden Generationen einhergeht. Eine Fokussierung auf 
den Klimawandel als gravierende Herausforderung sollte deshalb auch die Notwendigkeit grundlegender sozialer, 
ökologischer und ökonomischer Transformationen beinhalten. Während die bisherigen Kinder- und
Jugendberichte vornehmlich den Blick auf Umweltschutz, Verkehrspolitik sowie Protestformen richteten, stellte der 
16. Kinder- und Jugendbericht erstmals den Bezug zu Klimawandel und Umweltzerstörung her (vgl. dazu
Abschnitt 2.3.6). Vor diesem Hintergrund möchte die Kommission den Blick auf den Klimawandel und dabei
gleichzeitig Umweltschutzfragen schärfen und ökologische Lebensweisen und Perspektiven einer
Postwachstumsökonomie berücksichtigen. Die Kommission betrachtet die damit verbundenen Fragen als übergreifende und
miteinander verbundene Aspekte von Klimagerechtigkeit.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die „beobachteten Klimaänderungen […] keine
Naturereignisse, sondern Naturveränderungen [sind], die unmittelbar durch menschliches und damit im weiten Sinne durch 
soziales Handeln auf globaler Ebene herbeigeführt wurden. Dasselbe gilt für den weiteren Verlauf des
Klimawandels. Er hängt entscheidend davon ab, welcher Emissionspfad in den nächsten Jahrzehnten beschritten wird“ 
7  Dieser wurde im August 2023 vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes verabschiedet und am 18.09.2023 in Genf der
Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. United Nations Committee on the Rights of the Child 2023; vgl. auch AGJ 2023b). Bereits in einem früheren Papier 
hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe auf die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe hingewiesen, verbunden 
mit der Forderung, ökologische Kinderechte umzusetzen (vgl. AGJ 2020a).
(Liedholz 2021a, S. 41). In diesem Sinne wird davon gesprochen, dass die Menschheit durch den
menschengemachten Klimawandel die geologische Epoche des Holozäns längst verlassen habe und sich bereits im
Anthropozän befände (Crutzen 2002). Deutschland muss hier eine hohe Verantwortung zugesprochen werden: Bis heute 
liegt „[d]er durchschnittliche Ausstoß einer*eines Deutschen“ mit einem Wert von „10,8 Tonnen CO2 -
Äquivalenten“ pro Jahr „mehr als 60 % über dem Weltdurchschnitt“ (UBA 2021, o. S.). Deutschland ist von einem
klimagerechten „Pro-Kopf-Ausstoß“ von weniger als einer „1 Tonne CO2e“ (ebd.) derzeit weit entfernt
(Liedholz/Yeung 2024, Kap. 3). Das Verfassungsgerichtsurteil vom 24.03.2021 betont, dass „die Regelungen des
Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz (KSG)) über die nationalen Klimaschutzziele und 
die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als
hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen“ (Bundesverfassungsgericht 
2021). 
Bei der Frage, wie die Ursachen und Folgen des Klimawandels bekämpft werden können, kommt dem
Nachhaltigkeitsbegriff in der Debatte eine zentrale Dimension zu (Elsen 2018). Begrifflich lassen sich Diskurse im
Kontinuum zwischen schwacher und starker Nachhaltigkeit unterscheiden. Der maßgebliche Unterschied zwischen 
diesen beiden Polen besteht „in der Art und Weise, wie sie die Beziehungen der sozialen, ökologischen und
ökonomischen Dimensionen untereinander denken, insbesondere hinsichtlich der ökologischen Dimension“
(Liedholz/Verch 2022, S. 10f.). Schwache Nachhaltigkeit zielt auf die Substituierbarkeit von Biodiversität durch
menschengemachte Güter ab und propagiert somit die unbegrenzte Nutzung von Naturbeständen, solange
menschengemachte Güter in vergleichbarem Maße zur Verfügung gestellt werden. Starke Nachhaltigkeit widerspricht
dieser Herangehensweise und geht von einer Konstanthaltung von Naturbeständen sowie deren Sicherung für
aktuelle und künftige Generationen aus (ebd.). 
Darüber hinaus ist eine begriffliche Unterscheidung zwischen Klimaschutz, Klimaneutralität und
Klimagerechtigkeit wichtig (vgl. dazu Liedholz 2021b). Während Klimaschutz damit einhergeht, den Ausstoß von
klimaschädlichen Treibhausgasen zu minimieren, um irreversible Kippelemente zu vermeiden, sind Konzepte der
Klimaneutralität damit zwar eng verbunden, gehen gleichwohl davon aus, dass ausgestoßene Treibhausgasemissionen an 
anderer Stelle kompensiert oder neutralisiert werden können (ebd., S. 23). An diesen Perspektiven wird kritisiert, 
dass weniger Prozesse gesellschaftlicher Transformation, sondern vielmehr die Hoffnung auf das technologisch 
Machbare im Vordergrund stehen. Eine solche Perspektive mache abhängig von technologischen
Lösungsansätzen und verhindere grundlegende Transformationen der Gesellschaft. „Denn mit der Ausklammerung alternativer 
Klimaschutzpolitiken, in denen beispielsweise Suffizienz, Degrowth, Klimagerechtigkeit oder Energiedemokratie 
als Lösungsansätze verhandelt werden, und einem insgesamt geringen Glauben an politische
Gestaltungsspielräume, bleibt dem ökomodernen Projekt als einzig realistische Position nur die ‚technologische Flucht nach vorn‘“ 
(Krüger 2016, S. 230). Konzepte von Klimagerechtigkeit nehmen hingegen unterschiedliche soziokulturelle
Betroffenheiten im Klimakontext ernst und sichern Partizipationsmöglichkeiten, fordern statt ausschließlich
technischer Lösungen „eine suffizienz-kulturelle Transformation moderner Gesellschaften“ (Liedholz 2021b, S. 25). 
Klimagerechtigkeit bezieht sich auf den Ansatz der Suffizienz, wonach es um Ressourceneinsparungen und starke 
Nachhaltigkeit geht, welche wiederum mit der Idee einer Postwachstumsökonomie – und somit mit einer
Wachstumskritik (d. h. Degrowth) – verknüpft sind (Verch 2023, S. 58). Diese Konzepte kritisieren nicht zuletzt die 
kapitalistische Mär von unbegrenztem Wachstum durch Naturausbeutung.  
Die Perspektiven der starken Nachhaltigkeit sowie der Klimagerechtigkeit sind auf der gesellschaftlichen Ebene 
deshalb bedeutsam, da Umweltzerstörung und Klimawandel und die daraus resultierenden Folgen für
(insbesondere junge) Menschen vor allem „socio-cultural concerns“ (Blühdorn 2020, S. 94) sind. Damit ist die unmittelbare 
soziokulturelle Relevanz des Klimawandels für insbesondere junge Menschen sowohl in der Gegenwart als auch 
in der Zukunft gemeint. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Treibhausgasemissionen auch sehr
langfristig für nachfolgende Generationen mit erheblichen Folgen einhergehen (Liedholz 2021a, S. 77ff.). Mit dem 
Klimawandel eng verbunden sind somit Generationenfragen bzw. Fragen nach Generationengerechtigkeit. Dies 
thematisieren nicht allein die Anhänger:innen der Fridays for Future-Bewegung und der „Letzten Generation“. 
Kindheit und Jugend ist jetzt und in Zukunft von einem „radikalen Zukunftsverlust“ (Welzer 2013, S. 12)
betroffen. Insofern sind Klimafragen kaum ohne generationale Verteilungs- und Gerechtigkeitsfragen denkbar (Böllert 
u. a. 2018), stehen diese doch im Mittelpunkt der „Erfordernisse der ökosozialen Transformation“ (Elsen u. a. 
2018, S. 1060), welche zugleich anschließen an „die schon in den 1980er Jahren geforderte Überwindung des 
sozial und ökologisch zerstörerischen Konsumkapitalismus sowie der Marktgesellschaft“ ((Blühdorn 2020, 
S. 101). Als Gerechtigkeitsfundament ist der Befähigungsansatz anschlussfähig (Ziegler 2018), welcher auch im
Greenpeace Nachhaltigkeitsbarometer 2015 zur Anwendung kommt (Michelsen u. a. 2015, S. 35ff.). Das
Gerechtigkeitskonzept des Befähigungsansatzes zielt darauf ab, zentrale Dimensionen für das Wohlergehen von 
Menschen als Gerechtigkeitsanspruch zu fundieren und dabei deren Verwirklichungschancen zur Umsetzung
tatsächlicher Handlungen und Daseinsweisen in den Blick zu nehmen. 
Auf einer konzeptuellen Ebene zur Umsetzung der Agenda 2023 und der 17 Nachhaltigkeitsziele wird die
(inklusive) Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)8 breit diskutiert (vgl. Eberth u. a. 2022), obgleich hier Konzepte 
für nonformale Settings, die die Kinder- und Jugendhilfekennzeichnen, eher überschaubar sind ((vgl. 
Brock/Grund 2020). 
Diese wissenschaftlichen und politischen Positionierungen dienen als Hintergrundfolie, um zu diskutieren, wie 
die mit dem Klimawandel verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen ins Verhältnis zu einem
intergenerationalen Zusammenleben gesetzt werden können (vgl. dazu auch Liedholz 2021a, S. 41ff.). Mindestens folgende 
Aspekte ergeben sich aus diesem Verhältnis: 
– Ganz grundsätzlich geht der Klimawandel bzw. der Fakt, dass noch nicht hinreichend Anstrengungen zum
Erreichen der Klimaziele und zur Verringerung der Folgen unternommen wurden, in mehrfacher Hinsicht
mit Menschrechtsverletzungen einher (vgl. Rathgeber 2009). Es zeigt sich, dass der „Klimawandel in der
Öffentlichkeit und in der Politik zu wenig als Menschenrechtsthema reflektiert [wird]“(Liedholz 2021a,
S. 71). Vor allem die UN-Kinderrechtskonvention weist grundsätzlich auf das Potenzial, „die Umwelt- und
Nachhaltigkeitspolitik stärker nach menschenrechtlichen Maßstäben auszurichten“ hin (Schubert 2020,
S. 32). So wird das Recht von Kindern auf eine gesunde Umwelt eingefordert, zumal in der aktuellen
Situation grundlegende Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wie z. B. das Recht auf
Nahrung, Gesundheit und Selbstbestimmung (vgl. dazu den General Comment 26, United Nations Committee
on the Rights of the Child 2023) eingeschränkt werden.
– Auch wird davon ausgegangen, dass in Zukunft immer mehr Menschen, auch in Deutschland, unmittelbar
vom Klimawandel betroffen sein werden, sei es durch das Erleben extremer Klima- und Wetterereignisse
wie Flutkatastrophen, Hitzewellen, durch veränderten Pollenflug oder höhere Werte an bodennahem Ozon.
Zusätzlich sind mittelbare Betroffenheiten zu nennen wie emotionale Reaktionen (Klimaangst) und Sorge
um die eigene (wirtschaftliche) Existenz (vgl. Liedholz/Yeung 2024).
– Der Klimawandel wird mit erheblichen gesundheitlichen Folgen für alle Menschen, aber insbesondere auch
für junge Menschen einhergehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch den Klimawandel die
Anzahl der Hitzetage zunimmt, was insbesondere für kleine Kinder, aber auch für Menschen aus prekären
Lebenslagen aufgrund schlechterer Wohnlagen, erhebliche Folgen haben kann (vgl. Fuchsig/Scholl-Bürgi
2022): Es wird festgestellt, dass „kleine Kinder […] nicht effektiv schwitzen [können], Harn konzentrieren
und […] Wärme bei sehr hohen Temperaturen aufgrund fehlender Masse schneller“ annehmen (ebd., S. 178).
Mit zunehmender Erderwärmung sind durch Veränderungen der Flora und Fauna, die stärkere Verbreitung
von Allergien (u. a. durch neophytische Arten; vgl. auch Kommission zur Wahrnehmung der Belange der
Kinder, vgl. Kinderkommission 2021) und Viruserkrankungen (u. a. durch Stechmücken) zu erwarten (vgl.
Fuchsig/Scholl-Bürgi 2022). Aufgrund extremer Wetterlagen seien Jugendliche und junge Erwachsene
stärker mit sogenanntem Gewitterasthma belastet (ebd.); Extremwetterereignisse (EWE) – wie etwa die Ahrtal-
Flutkatastrophe 2021 – können bei Kindern und Jugendlichen „starke Ängste hervorrufen und traumatische
Erlebnisse darstellen“ (vgl. Mambrey u. a. 2019, S. 599). Für Kinder ist nach einem solchen Ereignis das
Risiko für eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) erhöht, „da ihnen weniger
Bewältigungsstrategien zur Verfügung stehen“ (ebd., S. 600). „Kinder und Jugendliche stellen somit im Zusammenhang mit
Naturkatastrophen und EWE eine vulnerable Gruppe dar, die in Bezug auf die mentale Gesundheit nach
Traumata besonders berücksichtigt werden sollte“ (ebd., S. 603). Hinzu kommen weitere
Umweltbelastungen durch „toxische und weit verbreitete, zum Teil persistente, schwer abbaubare chemische Verbindungen“
(Mühlendahl u. a. 2020, S. 14) und weitere globale Risiken, die auch Auswirkungen auf die Gesundheit von
Kindern haben können, wie Artensterben, Entwaldung, Absinken und Verschmutzung von Grundwasser,
Plastikmüll und überbordender Verbrauch natürlicher Ressourcen (vgl. ebd.).
– Der Klimawandel führt zusätzlich zur Verschärfung von Ungleichheiten in den (Über-)Lebenschancen nicht
nur im internationalen Vergleich zwischen unterschiedlichen Ländern, sondern auch zwischen
unterschiedlichen Regionen in Deutschland und zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Zum Beispiel ist im
8  Vgl. dazu die entsprechende Plattform, verfügbar über: https://www.bne-portal.de; [15.03.2024].
ländlichen Raum aufgrund häufig eher gering ausgebauter öffentlicher Verkehrsinfrastruktur die Umsetzung 
von Klimaschutz erschwert, da klima- und naturverträgliche Mobilität seltener zur Verfügung steht und 
dadurch eine höhere Autoabhängigkeit besteht (vgl. Bartels u. a. 2022). Auch wird ein Gender Climate Gap 
kritisiert (Schramkowski/Klus 2023): „Frauen haben tendenziell weniger zur Entstehung der ökologischen 
Krisen beigetragen […], sind aber stärker von den Auswirkungen betroffen. Zugleich haben sie seltener 
Machtpositionen inne und somit weniger Einfluss auf die Entwicklung von Transformationsdiskursen und -
strategien, in denen feministische Perspektiven kaum Beachtung erfahren“ (ebd., S. 216). Frauen sind
demnach stärker von den Folgen des Klimawandels betroffen, da patriarchale Verhältnisse weiterhin
wirkmächtig sind. 
– Mit der Verschärfung von sozialer Ungleichheit verbunden sind Praktiken des Klimarassismus bzw. des 
Klimaklassismus. Dies sind Formen der ungleichen „gesellschaftlichen Verteilung von Belastungen durch 
den Klimawandel oder durch Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die stärker die Lebensräume 
von Minderheiten oder Benachteiligten treffen“ (Liedholz 2021a, S. 52). Dies ist der Fall, wenn z. B. arme 
Bevölkerungsgruppen von steigenden Kosten aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen oder Menschen in
benachteiligten Stadtteilen stärker von sommerlicher Hitze betroffen sind als privilegierte Menschen. Damit 
geht auch eine ungleiche Verteilung von Risiken einher. Menschen, die am meisten für den Klimawandel 
verantwortlich sind, sind von diesen Risiken am wenigsten betroffen (vgl. Warda 2020). 
– Die verstärkten Ungleichheiten können (auch in Deutschland) zu einer Verschärfung von (Gewalt-)
Konflikten auf mehreren Ebenen führen. Es können direkte Konflikte aufgrund knapper werdender Ressourcen
entstehen, aber auch Konflikte bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien. Hier ist 
eine hohe Anpassungsfähigkeit der Gesellschaft notwendig, da Maßnahmen möglicherweise auch nicht von 
allen gesellschaftlichen Gruppen auf gleiche Weise mitgetragen werden, weil beispielsweise die Kosten für 
den Umbau ungleich verteilt sind. 
– Auch wird der Klimawandel Flucht und Migrationsbewegungen zusätzlich verstärken, sodass zu erwarten 
ist, dass ein nicht unwesentlicher Teil der in Deutschland lebenden Menschen Erfahrungen in diesem
Zusammenhang aufweisen wird.  
Folgt man diesen Beschreibungen, dann ist für die zukünftige Gestaltung der Gesellschaft zentral, inwieweit sie 
Klimagerechtigkeit herstellen kann. Damit wird das Augenmerk darauf gerichtet, dass Menschen mit
unterschiedlichen Ressourcen für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels ausgestattet sind: Familien verfügen
„hierzulande über sehr unterschiedliche sozioökonomische Ressourcen […], um ihre Kinder vor Klimawandelfolgen 
zu schützen. Dies beginnt bereits bei dem Grad der Informiertheit über extreme Klima- und Wetterereignisse und 
bei dem Wissen über entsprechende gesundheitsförderliche Verhaltensweisen. Darüber hinaus spielen
ökonomische Faktoren eine Rolle“ (Liedholz/Yeung 2024, vgl. Kap. 3). Die Thematisierung des Klimawandels und die 
damit einhergehenden ökologischen, politischen und gesellschaftlichen Krisen als eine Frage der Klima- und
Generationengerechtigkeit, verknüpft mit starker Nachhaltigkeit, erlaubt es auch, die Verantwortlichkeiten für den 
Klimawandel zu benennen und die Verpflichtungen der Politik zu betonen, sich für Klimaschutz und
Klimagerechtigkeit einzusetzen.  
1.1.5 Digitalität, Digitalisierung und Mediatisierung 
Mit den Prozessen der Digitalisierung und Mediatisierung gehen gravierende kulturelle und soziale
Wandlungsprozesse einher (Deutscher Bundestag 2017). Das Beispiel der Debatte um ChatGPT zeigt, dass – neben der
Tatsache, dass das Digitale zum Alltag gehört – auch Künstliche Intelligenz (KI) in zunehmendem Maße
gesellschaftliche, politische sowie auch professionelle Entscheidungsprozesse mit formatiert. Somit geht mit KI nicht 
allein eine weitere Phase der Digitalisierung einher, sondern es stellt sich auch zunehmend die Frage, „inwiefern 
KI zum Akteur der Entscheidung (un-)bestimmter Zukünfte wird, indem auf der Basis von KI-Prognosen
gesellschaftliche, aber auch individuelle Entscheidungen getroffen werden“ (Engel 2023, S. 13). 
Da die Prozesse der Digitalisierung und Mediatisierung in sehr viele gesellschaftliche Felder hineinwirken, ist 
grundsätzlich eine Betrachtung aus unterschiedlichen disziplinären Bezügen heraus notwendig (vgl. Tillmann/Ley 
2023). So wird der Begriff der Digitalisierung häufig als Leerformel gebraucht; er kann sich jedoch zumeist auf 
sehr unterschiedliche Bedeutungsebenen beziehen: „(1) eine technische bzw. Datenebene, (2) eine Prozess- und 
Organisationsebene sowie (3) eine gesamtgesellschaftliche Ebene“ (Seelmeyer/Kutscher 2021, S. 22). Der Begriff
der Digitalität beschreibt die Präsenz des Digitalen, dessen Bedeutung und Implikationen in vielen
gesellschaftlichen Zusammenhängen (vgl. Stalder 2016, S. 20). Das Konzept der Mediatisierung (vgl. Krotz 2001, 2007)
bezeichnet und bezieht sich auf „das Wechselverhältnis des Wandels von Medien und Kommunikation auf der einen 
Seite und des Wandels von Kultur und Gesellschaft auf der anderen Seite“ (Hepp 2021, S. 21). Dabei wurde mit 
der „Digitalisierung in eine neue Stufe der Mediatisierung eingetreten“ (ebd., S. 22). Zentrale Trends der
Mediatisierung sind die Ausdifferenzierung der Medientechnologie durch verschiedene Dienste und Endgeräte, deren 
zunehmende Konnektivität, die Omnipräsenz aufgrund digitaler (Mobil-) Kommunikation, eine beschleunigte
Innovationsdichte der Entwicklung neuer Medien sowie die Datafizierung sämtlichen Medienhandelns (vgl. Hepp 
2018, S. 35). Medialisierung hingegen nimmt „insbesondere die Rolle der Massenmedien für verschiedene
gesellschaftliche Subsysteme in den Blick“ (Birkner 2023, S. 15). 
Aus soziologischer Perspektive wird davon ausgegangen, dass jede neue Kommunikationsmöglichkeit des
Menschen auch zu neuen Folgen für Gesellschaftsformationen führt. So hat „die Einführung des Computers für die 
Gesellschaft ebenso dramatische Folgen […] wie zuvor nur die Einführung der Sprache, der Schrift und des
Buchdrucks. Die Einführung der Sprache konstituierte die Stammesgesellschaft, die Einführung der Schrift die antike 
Hochkultur, die Einführung des Buchdrucks die moderne Gesellschaft und die Einführung des Computers die 
nächste Gesellschaft“ (Baecker 2007, S. 7). 
Um den veränderten Zustand zu beschreiben, wie er sich derzeit nach der Computerisierung und globalen digitalen 
Vernetzung von Kommunikation, technischen Infrastrukturen, Märkten und Geopolitik darstellt, wird inzwischen 
insbesondere von kulturwissenschaftlicher Seite der Begriff der Post-Digitalität vorgeschlagen (Cramer 2015). Er 
beschreibt eine Abkehr von verbreiteten dichotomen Unterscheidungen wie alte/neue Medien oder analoge/
digitale Medien sowie von der analytischen Trennung von „Technologie“ und „menschlichem Handeln“ (Jandrić u. a. 
2019, S. 167). Vielmehr wird hier Digitalität als „relationales Muster“ verstanden, das „den Raum der
Möglichkeiten vieler Materialien und Akteure“ (Stalder 2016, S. 18) verändert. Der Fokus rückt damit weg von den neuen 
Technologien und Medien einer „virtuellen Welt“ hin zu gesellschaftlichen Organisationsweisen,
Wechselverhältnissen, Verflechtungen, Folgen und Implikationen des Digitalen für soziale Verhältnisse (vgl. Ganz 2017, 
S. 38). Damit rücken auch maßgebliche Veränderungen in Bezug auf die Teilhabe- und Zugangsmöglichkeiten in
den Blick. Zugleich ist bedeutsam, dass Medien nicht allein als Mittel einer sich verändernden Kommunikation
fungieren, sondern dass damit zugleich in weitreichendem Maße Datensammlung und -auswertung als Teil einer
umfassend kommerzialisierten Kommunikationsinfrastruktur einhergehen (Hepp 2018, S. 35). Daran schließen
Diskurse um Big Data an (vgl. Mayer-Schönberger/Cukier 2013). Hierbei geht es „um die Nutzung riesiger, rasant
anwachsender Datenmengen, bestehend aus einer Vielfalt an Datenquellen und Datenformaten, die in dem Maße,
wie dieses Datenvolumen wächst, vollständig automatisiert verarbeitet werden können“ (Schrödter u. a. 2020,
S. 256).
1.1.5.1 Digitale Souveränität 
Mit Blick auf die widersprüchlichen Implikationen von Digitalität, Digitalisierung und Mediatisierung wird
zunehmend der Begriff der digitalen Souveränität diskutiert. „Der Begriff ‚Souveränität‘ wird in der Neuzeit […] 
vielfach verknüpft mit der Vorstellung von Autonomie bzw. Selbstbestimmung von Staaten, Individuen und
teilweise auch nicht staatlichen kollektiven Akteuren“ (Glasze u. a. 2022, S. 16). Dabei kann jedoch nicht von
absoluten Formen der Autonomie ausgegangen werden, sondern es wird die „relationale Einbettung“ (ebd.) von
Subjekten betrachtet, da diese trotz der Emanzipationsbestrebungen vulnerabel und in gesellschaftliche Verhältnisse 
und Widersprüchlichkeiten verstrickt sind (Reckwitz 2021; vgl. z. B. für eine Betrachtung des behinderten
Subjekts Maskos 2022). Eng verbunden damit sind auch Gefahren von Subjektivierungsregimen, wie sie Bröckling 
mit der Figur des „unternehmerischen Selbst“ (Bröckling 2007) oder Traue (2011) im Anschluss an das auf 
Foucault zurückgehende Konzept der „Gouvernemedialität“ – d.h. Analysen neuzeitlicher Regierungstechniken 
– herausgearbeitet haben.
Während der Erwerb digitaler Kompetenzen breit diskutiert wird, spielen die mit dem Begriff der digitalen
Souveränität verbundenen Herausforderungen und Zielperspektiven häufig eher eine marginale Rolle (Müller/
Kammerl 2022, S. 205). Gleichwohl lassen sich einige Positionierungen ausfindig machen. So hat sich neben einer 
Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (vgl. BJK 2013) auch der Aktionsrat Bildung (vgl. Vereinigung der 
Bayerischen Wirtschaft 2018) mit dieser Thematik befasst. Letzterer versteht unter digitaler Souveränität „die 
Möglichkeit […], digitale Medien selbstbestimmt und unter eigener Kontrolle zu nutzen und sich an die ständig
wechselnden Anforderungen in einer digitalisierten Welt anzupassen. Digital souveränes Handeln ist einerseits 
an individuelle Voraussetzungen gebunden, nämlich eine hinreichende Medienkompetenz der Person, und
andererseits an die Bereitstellung entsprechender Technologien und Produkte. So setzt beispielsweise die Kontrolle 
des Nutzenden über die Darstellung der eigenen Person in der digitalen Welt Wissen über verschiedene Medien, 
relevante Sicherheitsaspekte und potentielle Gefahren ihrer Verwendung voraus (Medienkompetenz), außerdem 
aber auch zertifizierte IT-Produkte, Datenschutzrichtlinien und Systeme, die eine sichere Datenübermittlung
garantieren“ (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft 2018, S. 12). Während der Aktionsrat Bildung eine eher
individualistische Perspektive auf digitale Souveränität einnimmt, nimmt soziodigitale Souveränität (Stubbe 2017) 
auch den gesellschaftlichen Kontext in den Blick, fokussiert aber ebenfalls primär auf die Befähigung der
Subjekte. Solange sich Überlegungen zu digitaler Souveränität jedoch lediglich – wie auch in dem Aktionsrat-
Bildung-Zitat (s. o.) – auf die Befähigung von Subjekten beziehen und nicht die Veränderungen von Strukturen (z. B. 
gesetzliche Verpflichtung von Diensteanbietern) einbeziehen, besteht jedoch die Gefahr einer
individualisierenden Verkürzung.  
1.1.5.2 Digitale Ungleichheit 
Mit einer solchen Perspektivierung auf Strukturen gerät der Begriff der „digitalen Spaltung“ in den Blick und 
damit verbunden die Frage danach, „inwiefern die Digitalisierung der Gesellschaft zu einem Ausschluss
bestimmter Bevölkerungsgruppen führt“ (Stubbe 2017, S. 46). Digitalisierung und Mediatisierung sind nicht unabhängig 
von Fragen der digitalen Teilhabe und Ungleichheit zu diskutieren, was sich auch als „ein durchgängiges
Begründungsmotiv“ (Tillmann/Ley 2023, S. 11) bisheriger Kinder- und Jugendberichte herausstellen lässt (vgl.
Abschnitt 2.3.4). Zusammenhänge zwischen sozialen und digitalen Ungleichheiten lassen sich dabei in drei
Dimensionen unterscheiden. First-level digital divide bezieht sich auf einen ungleichen Zugang zu digitalen Welten 
(z. B. Zugang zum Internet, Hard- und Softwarebesitz) aufgrund materieller Benachteiligungen. Second-level
digital divide bezeichnet Nutzungs- und Beteiligungsungleichheiten und dabei vor allem die ungleiche
Verfügbarkeit von sozialem und kulturellem Kapital. Und schließlich lassen sich mit Zero- bzw. Third-level digital divide 
die infrastrukturellen Ungleichheiten bezeichnen, die aufgrund von Mechanismen im Kontext von Datafizierung 
und Algorithmisierung entstehen (vgl. Iske/Kutscher 2020). Insgesamt zeigt sich eine „Reproduktion bestehender 
sozial-struktureller Ungleichheiten im digitalen Raum“ (ebd., S. 125). 
Auf einer anderen Ebene liegen neue sicherheitspolitische und ökonomische Möglichkeiten, die die
Digitalisierung von Gegenwartsgesellschaften, Staaten, Unternehmen und weiteren Akteur:innen bieten, sowie die Risiken, 
die hiermit verbunden sind. Solche gesellschaftlichen Formierungen in Anbetracht der digitalen Entwicklungen 
werden als „Überwachungskapitalismus“ (Zuboff 2018) oder auch als „kybernetischer Kapitalismus“ bezeichnet 
(Schulz 2022).  
1.1.5.3 Digitalisierung und Demokratie 
Den Gefahren von Individualisierung, digitaler Ungleichheit und Überwachung stehen zugleich aber auch die 
Chancen und Freiheiten gegenüber, die mit den sich eröffnenden digitalen Räumen einhergehen. Die häufig
„kommunikative und virtuelle Mobilität […] erscheint damit gleichermaßen als Notwendigkeit zur sozialen Teilhabe 
und auch als Freiheit, die sich über zusätzliche Autonomiegewinne äußert“ (Tillmann 2020, S. 91).
Dementsprechend eröffnen die Entwicklungen im Kontext von Social Media Möglichkeiten, Zugehörigkeit und Anerkennung 
zu finden oder auch sich zivilgesellschaftlich zu engagieren (z. B. marginalisierte Gruppen wie insbesondere 
Mädchen/Frauen, queere sowie geschlechternonkonforme und sich feministisch positionierende Menschen sowie 
Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Rassismuserfahrungen; Fridays for Future; #MeToo usw.). 
Zugleich werden soziale Medien wie YouTube, Instagram, TikTok u. a. sowie Messenger wie Telegram oder 
WhatsApp aber auch dazu genutzt, antidemokratische und autoritäre Positionen insbesondere aus dem
rechtsextremistischen sowie antifeministischen, homo- und transfeindlichen Spektrum (rechte Influencer, AfD, Identitäre 
Bewegung9 usw.) zu verbreiten. Dabei werden die Mechanismen dieser sozialen Medien auch gezielt ausgenutzt, 
um Hetze sowie gezielte Desinformation (Fake news) zu verbreiten (vgl. Deutscher Bundestag 2020a, S. 301; 
 
9  Das Recherchenetzwerk correctiv hat am 10.01.2024 rechtsextreme Verbindungslinien zwischen AFD und Identitärer Bewegung
aufgedeckt und berichtet auch über deren Medienarbeit (vgl. Peters u. a. 2024).
Steiner 2020), was eine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellt (vgl. Abschnitt 1.1.6; Tillmann/Ley 
2023). Zugleich impliziert Hate Speech ein ausgeprägtes Diskriminierungspotenzial sowie die Gefahr der
Reproduktion oder auch Neuproduktion sozialer Ungleichheiten. Mit der Perspektive der Post-Digitalität, also der
Normalisierung des Digitalen in der sozialen Wirklichkeit, rücken diese – teils komplexen – Mechanismen und ihre 
Folgen vermehrt in den Blick. 
1.1.5.4 Digitale Inklusion 
Die mit der Digitalisierung einhergehende Herausforderung der digitalen Ungleichheit ist zugleich eine
Herausforderung in Bezug auf die Realisierung von Inklusion. So stellt nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention 
gemäß Artikel 9 heraus, dass Medien eine Schlüsselrolle zur gleichberechtigten Teilhabe einnehmen können, 
sondern auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hält in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 (2021) 
über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld (vgl. Vereinte Nationen 2021) fest, dass die Digitalisierung für 
die Teilhabe junger Menschen mit Behinderung von besonderer Relevanz ist. Daraus erwachsen folgende
Implikationen, welche im Sinne eines weiten Inklusionsverständnisses über die Diversitätskategorie Behinderung
hinausreichen:  
(a) Abbau von Barrieren durch barrierefreie Formate;  
(b) Bereitstellung von Hilfstechnologien;  
(c) Abschaffung von diskriminierenden Verfahrensweisen;  
(d) Sensibilisierung und Schulung von Familien und pädagogischem Personal für die Anwendung von
digitalen Medien;  
(e) Förderung von technologischen Innovationen und Einbezug von Kindermeinungen bei Design- und
Herstellungsprozessen;  
(f) Reduzierung bzw. Abschaffung von digitalen Gefahren für Kinder (vgl. Zorn/Cruz 2013). 
(g) Digitale Transformationen können also nur gelingen, wenn sie sich gleichzeitig auch als inklusive
Transformationen verstehen.  
1.1.5.5 Digitalisierung und Klimagerechtigkeit 
Einerseits werden die Chancen der Digitalisierung für die Bekämpfung des Klimawandels betont, indem digitale 
Technologien als verheißungsvoller Lösungsansatz postuliert werden. Beispielsweise liegt in digitalen
Kommunikationsmedien ein Potenzial dafür, physische Mobilität und damit den Ausstoß von CO2 zu verringern.
Andererseits steht grundlegend in der Kritik, dass die digitale Transformation den Ressourcen- und Energieverbrauch 
sehr stark ansteigen lasse (Randhahn u. a. 2020). Allerdings hat die Europäische Kommission im Rahmen der 
COP28 eingebracht, Rechenzentren klimaneutral zu machen, umweltfreundliche Telekommunikation
einzuführen sowie Ökodesign-Kriterien für Mobiltelefone einzuführen. Weitere Ansätze betreffen z. B. digitalisiertes 
Energie- und Gebäudemanagement (vgl. European Commission 2023). Nicht zuletzt lässt eine zu starke
Fokussierung auf die Digitalisierung zur Bekämpfung des Klimawandels außer Acht, dass diese primär als Frage der 
Gerechtigkeit zu sehen ist (vgl. Abschnitt 1.1.4). Somit stellt sich mit Blick auf Digitalisierung sowie digitale 
Ungleichheiten die Herausforderung, Transformationsprozesse verstärkt aus dem Blickwinkel der
Klimagerechtigkeit im Sinne einer „suffizienz-kulturelle[n] Transformation moderner Gesellschaften“ (Liedholz 2021b, S. 25) 
sowie einer starken Nachhaltigkeit zu betrachten und zu berücksichtigen (Lange u. a. 2023). 
1.1.5.6 Digitalität, Digitalisierung und Mediatisierung: Perspektiven 
Digitalisierung und Mediatisierung sind längst Teil der postdigitalen Gesellschaft und prägen die Lebensrealitäten 
der Menschen. Zugleich gehen mit Digitalisierungsprozessen Widersprüche und Herausforderungen einher. Vor 
allem die Reproduktion von Ungleichheiten als digitale Ungleichheiten sind in den Blick zunehmen, stellen diese 
doch zentrale Hürden für Teilhabe und Inklusion auch im Digitalen dar. Ebenso bieten digitale Räume
Möglichkeiten für demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement, werden jedoch zugleich auch für Hassreden, 
rechte Hetze und demokratische Destabilisierung missbraucht. Eine angemessene Betrachtung darf weder von
digitalem Kulturpessimismus und Technikskepsis noch von Technikbegeisterung oder einer Affirmation digitaler 
Innovationen geleitet sein. Vielmehr geht es um eine kritisch-emanzipative Begleitung von Prozessen der
Digitalisierung und Mediatisierung einer diversen Gesellschaft. 
1.1.6 Demokratiefeindlichkeit 
Ausgrenzung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind in allen Teilen der Gesellschaft zu beobachten 
und keineswegs Randphänomene. Unter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit versteht man die Abwertung 
von konstruierten Menschengruppen, die aufgrund des (vermeintlichen) Bestehens oder der Abwesenheit
bestimmter Merkmale gebildet werden. Typische Formen sind z. B. Rassismus, Sexismus, Antisemitismus,
Islamfeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit und Ableismus (vgl. Heitmeyer 2012; Groß/Hövermann 2014).
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit widerspricht eindeutig dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 3 GG, wonach 
Ungleichbehandlungen aufgrund von insbesondere den o. g. Merkmalen nicht im Einklang mit der freiheitlich 
demokratischen Grundordnung stehen. Ein Zunehmen von Formen und Ausmaß gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit gefährdet einzelne Menschen ebenso wie die Gesellschaft (vgl. Zick u.  a. 2023, S. 358), setzt daher 
die bestehende Demokratie unter erhöhten Druck und hat nicht zuletzt auch Übergriffe und Gewalt zur Folge. 
1.1.6.1 Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit setzt die Demokratie unter Druck 
Eine grundsätzliche Herausforderung der normativen Bewertung demokratiefeindlicher bzw. antidemokratischer 
bis hin zu extremistischen Tendenzen besteht darin zu klären, was Demokratie ist und wo Menschen
Demokrat:innen werden bzw. sein können (vgl. Richter 2018). So ist Demokratie nicht allein als Regierungsform, sondern vor 
allem als Lebensform zu verstehen, welche sich insbesondere im Vereinswesen und der Kinder- und Jugendarbeit 
vollzieht (vgl. ebd., S. 236ff.). Dabei geht es insbesondere um „die Mehrheitsregel, den Minderheitenschutz,
Gewaltfreiheit, die Herrschaft der verabschiedeten Gesetze, die Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Kontrolle 
der Regierung durch eine Opposition“ (ebd., S. 235), wobei „die demokratischen Grundsätze der Beteiligung und 
Entscheidung unter besonderer Berücksichtigung einer argumentativ abwägenden, verständigungsorientierten
Beratschlagung auf alle gesellschaftlichen Bereiche anzuwenden [sind]“ (ebd., S. 236). 
Die vorliegenden empirischen Studien zur politischen Einstellung in Deutschland wie die Mitte-Studie (Zick u.  a. 
2023) oder die Leipziger Autoritarismus Studie (Decker u. a. 2022a) gehen den Ursachen nach, warum Menschen 
sich von der Demokratie abwenden und mit welchen Folgen dies einhergeht. 
Der aktuellen Mitte-Studie 2022/2023 zufolge fördern gesellschaftliche Krisen – wie z. B. die Corona-Pandemie, 
kriegerische Auseinandersetzungen und die Klimakrise – gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und
demokratieskeptische Haltungen (Zick u. a. 2023, S. 312). Die Studie dokumentiert, dass auch Einsamkeit
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und demokratiegefährdende Einstellungen befördert (vgl. ebd., S. 343). „Einsamkeit, 
die für den einzelnen Menschen großes Leid bedeuten kann, entfaltet auch demokratiegefährdende Kraft.
Demokratie lebt vom Mitmachen, von Austausch und vom Aushandeln und dies fällt einsamen Menschen schwer“ 
(ebd., S. 351). 
Hinzu kommt, dass sich viele Menschen von politisch Verantwortlichen nicht verstanden und ernstgenommen 
fühlen (vgl. Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung 2021, S. 27ff.; Decker u. a. 2022a, S. 189ff., 204). 
Sie sind der Überzeugung, dass ihre Stimme nicht gehört wird und nicht mehr zählt (Bundesjugendkuratorium 
2017; Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung 2021, S. 37ff.). Ein Faktor für diese Gefühlslage ist, dass 
diese Menschen häufig strukturell von Teilhabe, Mitsprache und Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind 
oder sich zumindest ausgeschlossen fühlen. Wesentlich für die Auseinandersetzung mit Demokratiefeindlichkeit 
ist die Erkenntnis, dass mit abnehmendem oder nicht vorhandenem ehrenamtlichen oder bürgerschaftlichen
Engagement auch die Anzahl der Nichtwähler:innen und derjenigen, die sich ablehnend gegenüber der Demokratie 
aussprechen, korreliert (vgl. Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung 2021, S. 64ff.). 
Die Leipziger Autoritarismus-Studie stellt zwar fest, dass eine konstant hohe Anzahl von ca. 90 Prozent der
Deutschen der Demokratie zustimmt und die Zustimmung zu eindeutig rechtsextremistischen Aussagen abnimmt, 
gleichzeitig aber auch in sehr besorgniserregendem Maßstab die latente Zustimmung zu derartigen Aussagen 
deutlich zunimmt und dies als Mobilisierungspotenzial für die Zustimmung zu Neo-NS-Ideologie,
Antisemitismus sowie Ausländerfeindlichkeit gewertet werden kann (vgl. Decker u. a. 2022a, S. 11f., 37ff., 85f.; vgl. auch
Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung 2021, S. 22, 40, 46, 85). Insbesondere fallen hier
Ausländerfeindlichkeit und die Rückkehr zu tradierten Geschlechterrollen (vgl. Decker u. a. 2022a, S. 245ff.) und damit die 
Ablehnung und Abwertung diverser Anschauungen auf, was durch die Pandemie noch einmal deutlich verstärkt 
wurde (vgl. Decker u. a. 2022a, S. 91ff.). 
1.1.6.2 Extremismus als besonderer antidemokratischer Faktor 
Die Beschäftigung mit Fragen der Demokratiefeindlichkeit lenkt den Blick auf die zentralen antidemokratischen 
Mechanismen und die damit einhergehenden Begrifflichkeiten. Zur besseren Einordnung sei kurz der
Diskussionsstand skizziert, an dem sich auch dieses Kapitel ausrichtet. 
Der Extremismusbegriff dient – insbesondere Sicherheitsbehörden – dazu, eine „tatsächliche oder behauptete 
Feindschaft gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ (Quent/Schultz 2022, S. 39) zu definieren, 
zu der Prozesse der Radikalisierung führen können. Inbegriffen sind hier Ideologien der Ungleichwertigkeit sowie 
die Ablehnung demokratischer Prinzipien und von Freiheits- und Menschenrechten (vgl. Neumann 2017, S. 43). 
Allerdings sind extremistische Ausprägungen sowohl mit Blick auf ihren Gegenstand als auch auf die damit
verbundene Forschungslage sehr unterschiedlich zu bewerten. Einerseits suggeriert die Rede von Rechts- und
Linksextremismus, es gebe eine davon deutlich abgrenzbare und von diesen Entwicklungen unbeteiligte Mitte.
Andererseits sind Phänomene des Rechtsextremismus einerseits und des Linksextremismus andererseits
unterschiedlich zu skizzieren. Rechtsextremismus als eine Unterform von Extremismus ist in besonderem Maße mit einer 
Ideologie der Ungleichwertigkeit verbunden. „Das wesentliche Ziel des Rechtsextremismus besteht in der
Etablierung eines ethnisch homogenen Nationalstaates, der durch eine einzelne Person bzw. eine kleine
Personengruppe regiert wird (Diktatur bzw. Führerprinzip). Die Menschenrechte bzw. der Gleichheitsgrundsatz sind in 
diesem Denken nicht für alle Bevölkerungsgruppen gültig. Stattdessen werden verschiedenen Gruppen (z. B. 
Black, Indigenous and People of Color [BIPoC], geflüchtete[n] Menschen, Menschen muslimischen Glaubens, 
Jüdinnen und Juden) systematisch Rechte abgesprochen“ (Baier u. a. 2022, S. 265).  
Linksextremismus verweist dem gegenüber „neben der Ablehnung von Verfassung und freiheitlich-
demokratischer Grundordnung auf das absolute Paradigma sozialer Gleichheit, mit dem eine neue Gesellschaftsordnung im 
Sinne einer herrschaftsfreien, kommunistischen oder anarchistischen Gesellschaft begründet werden soll“
(Milbradt u. a. 2022, S. 71). Allerdings macht bereits der 16. Kinder- und Jugendbericht darauf aufmerksam, dass 
insbesondere mit Linksextremismus häufig unterschiedliche Phänomene benannt werden und der Begriff
wissenschaftlich eher unbestimmt ist (vgl. Deutscher Bundestag 2020a, S. 105). Zugleich sind die Anliegen
linksextremistischer Gruppierungen mitunter darauf gerichtet, bestehende demokratische Strukturen gegen (vermeintlich 
oder tatsächlich) demokratischere und inklusivere Strukturen umzubauen (vgl. ebd.). Insgesamt ist der Begriff 
durch sehr viele Ambivalenzen geprägt, beziehen sich doch Positionen wie z. B. Antirassismus und Feminismus 
auf Grundpfeiler der demokratischen Grundordnung und sind auch Gegenstand der Menschenrechtscharta. Als 
problematisch erweisen sich linke Bestrebungen allerdings, sobald „Gewalt gegen Sachen und Personen eine 
Option darstellt“ (Deutscher Bundestag 2020a, S. 103). 
Festzustellen ist jedoch, dass rechtsextreme und rechte Strömungen deutlich stärker verbreitet sind als
linksextremistische. Die Phänomene Rechtspopulismus und Rechtsextremismus lassen sich einerseits deutlich abgrenzen 
und andererseits sehen Politikwissenschaftler:innen Schnittmengen zwischen beiden Phänomenen. Es besteht
allerdings ein Unterschied zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Während Rechtspopulismus eher 
ein Politikstil ist und in demokratischen Gesellschaften politische Unterstützung erhält, da seine Vertreter:innen 
sich vom Rechtsextremismus abgrenzen, indem sie Verfassungstreue behaupten, vertreten dagegen rechtsextreme 
Gruppen geschlossene Ideologien und neigen zur Anwendung von Gewalt, sind gegenüber anderen ethnischen 
oder religiösen Gruppen feindlich eingestellt (vgl. Schroeder u. a. 2022, S. 17ff.). Die Mitte-Studie schlussfolgert, 
dass rechtsextreme Einstellungen politisch mit eher rechtskonservativen Positionen verbunden und besonders 
stark unter AfD-Wähler:innen vertreten sind (vgl. Zick u. a. 2023, S. 84). „Höhere Schulbildung und ökonomische 
Absicherung schützen nicht unmittelbar vor der Anfälligkeit für den Rechtsextremismus“ (ebd., S. 84).  
Während der Extremismusbegriff überwiegend eine gewisse Klarheit suggeriert, ist der Begriff der
Radikalisierung zumeist offen, um Entwicklungsprozesse und verschiedene Einflussfaktoren berücksichtigen zu können. Er 
ist „eine Metapher, mit der soziale Phänomene anschaulich gemacht bzw. konzeptualisiert werden, hat einen
relationalen Charakter, besitzt eine explizite oder implizite Normativität und beschreibt einen Prozess/eine
Entwicklung“ (Milbradt u. a. 2022, S. 14). Ein Blick auf die statistische Datenlage zeigt – auch wenn begriffliche
Unschärfen herausgekürzt werden – eine eindeutige rechtsextremistische Gefahrenlage, welche in den letzten Jahren 
zudem zugenommen hat (vgl. BMI 2023c). Gleichwohl lässt sich durch die eindeutige Bedrohungslage von rechts 
nicht legitimieren, dass es zu Linksextremismus bislang kaum Forschung gibt (vgl. Milbradt/Herding 2022). 
Nichtsdestotrotz zeigt sich vor allem am Beispiel NSU sehr deutlich, dass trotz der Forschungslage zu
Rechtsextremismus die Gefahr des Rechtsterrorismus immer noch unzureichend wahrgenommen wird (vgl. Quent/Schultz 
2022). 
1.1.6.3 Aktuelle Tendenzen im rechten Spektrum 
Die teils rechtspopulistischen, teils rechtsradikalen und autoritären Gruppierungen, welche die politischen
Kräfteverhältnisse in Deutschland wie in vielen Ländern der Welt verändern, verdanken ihr Erstarken dem Nährboden 
der Konflikte, welche die sozialen, wirtschaftlichen und technischen Wandlungsprozesse der vergangenen
Jahrzehnte ausgelöst haben. In Deutschland hat der Rechtspopulismus im vergangenen Jahrzehnt Wahlerfolge
verbucht und sich im Bundestag ebenso etabliert wie in den Landtagen, in Stadt- und in Kreisräten. Mittlerweile 
werden – über rechtspopulistische Bestrebungen hinausgehend – Teile der AfD als gesichert rechtsextremistisch 
und verfassungsfeindlich eingestuft. Das Geschäftsmodell der populistischen sowie extremistischen Rechten
besteht darin, bestehende gesellschaftliche Konflikte bewusst durch Emotionalisierung, Feindbilder und
Untergangsszenarien zu verschärfen und damit die Gesellschaft so zu polarisieren, dass sich Bevölkerungsgruppen
unversöhnlich gegenüberstehen.  
Die Erzählungen der populistischen und extremistischen Rechten enthalten Identifikations- und
Orientierungsangebote, die nicht nur, aber auch für junge Menschen attraktiv sein können. Sie versprechen Zugehörigkeit zu einer 
starken Gemeinschaft, in der man weiß, wer man ist, und in der man mutig gegen Unterdrückung und
Manipulation kämpft. Gleichzeitig scheinen sie einen vermeintlichen Durchblick in einer unübersichtlichen und von Krisen 
verunsicherten Welt zu schaffen, indem sie vorgeblich sich gegenüberstehende Gruppen polarisieren, diese
eindeutig zu identifizieren meinen und die Lösung vieler Konflikte und komplexer Sachverhalte durch naiv-einfache 
Antworten versprechen.  
Die Rechte und die von ihr mobilisierten Bevölkerungsteile nehmen viele Entwicklungen des gesellschaftlichen 
Wandels der vergangenen Jahrzehnte als Bedrohung ihrer tradierten Lebensmuster und Einstellungen wahr. Dazu 
gehören die Globalisierung und ihre Ausprägungen im sozialen und kulturellen Leben, ebenso die
Europäisierung, die in vielerlei Hinsicht die Bedeutung exklusiv nationaler Strukturen und Identitäten relativiert hat, sei es 
in der Gesetzgebung, im wirtschaftlichen Leben oder mit dem Verzicht auf Binnengrenzen im Schengen-Raum 
(vgl. Mudde 2007, S. 158ff.).  
Der von den neuen rechten Bewegungen proklamierte Zukunftsplan besteht in der Rückkehr in eine verklärte 
Vergangenheit, deren Rahmen der ethnisch und kulturell homogene Nationalstaat sein soll. Eine Kernbehauptung 
neurechter Ideologie zufolge sei der von einem in erster Linie ethnisch verstandenen Volk dominierte Staat der 
historische Normalzustand, der mit autoritären Mitteln wiederhergestellt werden müsse. In der dem
Rechtspopulismus zugrundeliegenden Vorstellungswelt werde damit ein angeblicher Volkswille umgesetzt, der bisher nur 
deswegen nicht zur Geltung gekommen sei, weil global vernetzte und dem Leben des Volkes fremde Eliten
gemeinsam mit einer ihnen dienenden Wissenschaft und gelenkten Medien die Wahrheit unterdrückten und freie 
Meinungsäußerung allenfalls in einem engen Korridor zuließen (vgl. Mudde 2007, S. 138ff.).  
In den Bedrohungsszenarien der populistischen und extremen Rechten ist Migration ein zentraler Faktor.
Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte gelten darin als Gefahr für die nationale Homogenität, als
überdurchschnittlich kriminell und als Belastung für die Sozialsysteme. Zu den klassischen antisemitischen Feindbildern 
der Rechten kamen so in den vergangenen Jahrzehnten neue Dämonisierungen. Sie richten sich insbesondere 
gegen Menschen mit Wurzeln in muslimisch geprägten Ländern, deren Anwesenheit zu einer „Islamisierung des 
Abendlandes“ (wie es die radikalisierten Gruppen PEGIDA u. a. proklamieren) führe, aber auch gegen Roma aus 
Südosteuropa und andere als „fremd“ stigmatisierte Gruppen. Flucht und Migration sind als Themen auch deshalb 
so attraktiv für die Rechte, weil Ideologien der Ungleichheit mit ihren Feindbildern in vielen Teilen der
Gesellschaft Akzeptanz finden, auch dort, wo sich Menschen als gesellschaftliche Mitte begreifen und erklären,
extremistische Ansichten abzulehnen (vgl. Pickel u. a. 2022).
Ein weiteres Kernthema der populistischen und extremen Rechten ist die binäre Geschlechterordnung. Man
proklamiert traditionelle Vorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit als Ausdruck einer angeblich natürlichen 
Ordnung (vgl. Kalkstein u. a. 2022; Decker u. a. 2022a, S. 74f., 209ff.). Sie müsse verteidigt werden gegen
nichtheterosexuelle Lebensformen, insbesondere gegen deren öffentliche Sichtbarkeit. In diesem Zusammenhang steht 
auch die Ablehnung geschlechtergerechter Sprache sowie Sexismus und Antifeminismus. Hierbei wird auch
Gewalt zunehmend als akzeptables Mittel angesehen (vgl. Decker u. a. 2022a, S. 76). Die Rechte bekämpft die
plurale Demokratie, in der sich Menschen mit verschiedenen Familiengeschichten, Biografien und Orientierungen 
als Gleiche begegnen.10 
Die nationalistische Rechte hat in den vergangenen Jahrzehnten ihre Kommunikationsformen professionalisiert 
und damit junge Menschen systematisch angesprochen. Vor allem in den Sozialen Medien (aber auch z. B. im 
Kontext von Rechtsruck) hat man wirksame Werbekanäle entdeckt. In der Szene betreibt man großen Aufwand, 
um die eigene Gefolgschaft und alle, die sich ansprechen lassen, mit klar konturierten und Emotionen weckenden 
Botschaften zu versorgen. Dabei werden auch jugendkulturell gängige Symbole, Ausdrucksweisen und Formate 
genutzt. So hat sich ein neuer Raum eröffnet, in dem Feindbilder erlernt und verschwörungsideologische und 
rassistische Interpretationen der Wirklichkeit und der eigenen Lage verbreitet werden können. Organisationen 
und Einzelpersonen aus der rechten Szene treten im digitalen Raum als Kümmerer auf und beanspruchen,
denjenigen eine Stimme zu geben, die sonst keiner hört.  
Rechtspopulistische Parteien und Bewegungen nutzten in den vergangenen Jahren immer wieder aktuelle Anlässe, 
um Aufmerksamkeit für ihre Sicht der Dinge zu erregen – auch jenseits der Themen Flucht und Migration, etwa 
in Diskussionen über die Klimapolitik oder den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Mit besonderer Energie
versuchten sie, in den Auseinandersetzungen um die Corona-Maßnahmen Einfluss auf die öffentliche Meinung zu 
nehmen. Verschwörungsmythen spielten dabei eine wichtige Rolle. Bei den Demonstrationen unter dem Motto 
„Querdenken“ bildete der Glaube an weltumspannende Verschwörungen ein verbindendes Element zwischen
radikalen Rechten und anderen Gruppen, etwa solchen mit esoterischer Orientierung (vgl. Weiß 2021; Decker u. a. 
2022a, S. 22ff., 209ff.). Populistisches Politikverständnis und Verschwörungsglauben verbindet dabei eine
strukturelle Affinität. Der populistischen Erzählung zufolge herrschen im Dienst fremder Interessen stehende Eliten in 
Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien über ein „wahres Volk“, dessen Belange unter den bestehenden 
Bedingungen kaum noch zur Geltung kämen. Das holzschnittartige Bild der politischen Verhältnisse lässt sich 
leicht verschwörungsideologisch aufladen, da es ein geheimes Steuerungszentrum hinter den Kulissen vermuten 
lässt. Insofern der Antisemitismus seit jeher zum Kernelement rechtsextremer Ideologie gehört, ist auch der Topos 
weltweiten jüdischen Einflusses offen oder in Andeutungen immer wieder Teil von Verschwörungserzählungen 
(vgl. Wetzel 2021, Nachtwey u. a. 2021, S. 201). 
Die dargestellten extremistischen Ansichten und Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und
insbesondere die Verschwörungsmentalitäten sind eng verbunden mit antidemokratischen Ansichten und Strömungen 
(Decker u. a. 2022a, S. 203f.). Demokratieförderung muss daher in besonderer Weise mit Extremismus- und
Radikalisierungsprävention verbunden sein.  
1.2 Gesellschaftlicher Wandel und soziale Ungleichheiten 
1.2.1 Diversität in der bundesdeutschen Gesellschaft 
Das Aufwachsen von jungen Menschen ist in zunehmendem Maße durch eine Vielfalt an Lebenslagen,
Orientierungen und Zugehörigkeiten gekennzeichnet. Der 17. Kinder- und Jugendbericht legt daher einen besonderen 
Schwerpunkt auf die Betrachtung sozialer Unterschiede und der Diversität von Lebenslagen, Formen der
Lebensführung sowie von Interessen und Bedürfnissen junger Menschen. Der Blick auf das Aufwachsen in einer diversen 
Gesellschaft ermöglicht es dem Bericht, die Komplexität heutigen gesellschaftlichen Zusammenlebens und die 
dabei im Vordergrund stehenden normativen Orientierungsmaßstäbe (inkl. jeweils verhandelter
Normabweichungsspielräume) differenziert in den Blick zu nehmen. 
10  Der Bericht des Europäischen Parlamentarischen Forums für Bevölkerung und Entwicklung (EPF) stellt systematisch die strategische 
Unterwanderung und Einflussnahme auf Planungsplanungsorganisationen, Frauenrechte und Bevölkerungspolitiken dar; vgl. hierzu 
https://www.epfweb.org/sites/default/files/2021-03/rtno__DE_epf_online_2021.pdf; [21.03.2024].
Damit der Bericht das Aufwachsen junger Menschen in diverser Gesellschaft angemessen betrachten kann, ist es 
zunächst notwendig, die Diversität der bundesdeutschen Gesellschaft als solche fassbar zu machen. Dafür geht es 
nach Auffassung der Kommission nicht nur um die Anerkennung unterschiedlicher Gruppen in der Bevölkerung, 
sondern auch darum, Diversität als Resultat von sozial hergestellten Differenzierungen, die zu unterschiedlicher 
gesellschaftlicher Teilhabe führen, kritisch zu reflektieren (vgl. West/Fenstermaker 1995). Ein solches „Doing 
Difference ist eine sinnhafte Selektion aus einem Set konkurrierender Kategorisierungen“ (Hirschauer 2017, 
S. 170). Erst diese Selektion schafft „einen Unterschied [...], der einen Unterschied macht“ (ebd.). Das Konzept 
der Intersektionalität (vgl. Crenshaw 1989; Walgenbach 2014) ist in diesem Zusammenhang hilfreich. Es
verdeutlicht, dass die Vielfalt und der Fokus auf soziale Differenzen immer auch Ausdruck bestehender Herrschafts- 
und Machtverhältnisse sind. Im Sinne eines unterschiedlichen Verschieden-Seins wirken zugeschriebene
Differenzmerkmale in Bezug auf gesellschaftliche (De-)Privilegierungen in Relation zueinander und können sich
positiv wie negativ verstärken. So ist es z. B. etwas anderes, weiblich, hellhäutig und ohne Behinderung zu leben 
als weiblich, dunkelhäutig und mit Behinderung, wenngleich beide dieser Beispiel-Personen mit erhöhter, aber 
eben nicht mit jeweils gleicher Wahrscheinlichkeit Benachteiligungen in ihrer Biografie erfahren.
Differenzkategorien wirken dabei sowohl als Selbstzuschreibungen als auch als Fremdzuschreibung. Beides muss nicht immer 
deckungsgleich sein. Zuschreibungen von Diversität können überdies sowohl zu Empowerment beitragen als auch 
mit Diskriminierungen und Teilhabeeinschränkungen einhergehen.  
Die Kommission greift mit ihrer Perspektive zeitdiagnostische Analysen (vgl. Reckwitz 2019), politische
Programmatiken (Charta der Vielfalt)11 sowie rechtliche Gleichstellungsklauseln (Grundgesetz12 und AGG13) auf und 
übertragen diese mit angebrachter Skepsis auf Grundlage vorliegender empirischer Daten auf die Realitäten der 
bundesdeutschen Gesellschaft. In diesem Sinne betrachten wir Diversität nicht unkritisch im Sinne einer „alles 
schön bunt hier“-Rhetorik (Scherr 2008). Die Kommission versteht somit Vielfalt innerhalb der Bevölkerung aus 
einer intersektionalen Perspektive. Gesellschaftliche Teilhabechancen und mögliche Ausschlüsse, die mit der 
(Selbst-)Zuschreibung bestimmter Differenzmerkmale einhergehen, werden in Augenschein genommen, um
zunächst einmal deutlich zu machen, unter welch komplexen gesellschaftlichen Bedingungen junge Menschen heute 
aufwachsen. 
Der 17. Kinder- und Jugendbericht rückt damit Diversität in zweierlei Weise in den Blickpunkt. Zum einen wird 
die Diversität in der objektiven Zusammensetzung der bundesrepublikanischen Bevölkerung weitergehend
reflektiert, als dies in bisherigen Kinder- und Jugendberichten der Fall war. Dadurch lässt sich feststellen, dass
Deutschland eine mit Bezug auf vielerlei Kategorien diverse Gesellschaft ist. Zum anderen fokussiert der Bericht
Selbstbilder und sich wandelnde Normen der bundesdeutschen Bevölkerung zum Thema Diversität. Beide genannten 
Ebenen in den Blick zu nehmen, ist deshalb wichtig, weil diese in ihrer wechselseitigen Dynamik eng miteinander 
verschränkt sind: Wie Menschen zusammen, miteinander und nebeneinander leben, ermöglicht und limitiert ihre 
Perspektiven auf die bisherige, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Umgekehrt
ermöglichen und limitieren subjektive Perspektiven das Zusammen-, Miteinander- und Nebeneinanderleben einer
Gesellschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft aber auch. 
 
11  Verfügbar über: https://www.charta-der-vielfalt.de; [28.02.2024]. 
12  Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Art. 3 Abs. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Abs. (2) Männer und 
Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und 
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Abs. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner 
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder 
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 
13  Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) regelt umfassend den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen 
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität 
durch private Akteur:innen (z. B. Arbeitgeber:innen, Vermieter:innen, Anbieter:innen von Waren und Dienstleistungen)
(Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2022; AGG § 1).
1.2.1.1 Diversität in der objektiven Zusammensetzung der bundesdeutschen Bevölkerung 
In Bezug auf das Aufwachsen in einer diversen Gesellschaft betrachtet die Kommission vor allem die folgenden 
gesellschaftlich hergestellten Kategorien als relevant: Alter, soziale Klasse, Behinderung, natio-ethno-kulturelle 
Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Religion/Weltanschauung.14 Sinnvoll ist dies, da zahlreiche 
Befunde der empirischen Sozialforschung der letzten Jahrzehnte darauf hinweisen, dass sich entlang dieser
Differenzkategorien häufig nicht nur soziale Vielfalt ablesen lässt, sondern auch die soziale Ungleichbehandlung von 
Menschen in einer Gesellschaft. Entlang dieser Kategorien kommt es also regelmäßig zur Benachteiligung bis hin 
zur Diskriminierung von Menschen. Dabei lassen sich besondere Effekte feststellen, wenn Menschen mit Bezug 
auf gleich mehrere der genannten Kategorien von sozialer Ungleichbehandlung betroffen sind (vgl. Marten/
Walgenbach 2017). 
Die Kategorie Alter ist in allen Kinder- und Jugendberichten von besonderer Bedeutung. Sie fungiert als
Primärkategorie der Berichte, die gem. § 84 SGB VIII als Berichte „über die Lage junger Menschen und die
Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“ definiert sind. Zentraler Gegenstand der Kinder- und Jugendberichte 
sind damit Lebenssituationen von Menschen im Kindes-, Jugend- und jungen Erwachsenenalter. Damit werden 
junge Menschen in den Berichten als Generationsjüngere entworfen. Ihre gesellschaftliche Lage und ihre
persönlichen Lebenssituationen werden damit auch vor dem Hintergrund normativer Vorstellungen über die Integration 
der jüngeren Generation in die Gesellschaft betrachtet (vgl. Abschnitt 2.1.2). Kindheits- und jugendsoziologische 
Ansätze beschreiben Kindheit und Jugend indes seit Langem als generationales Konzept (vgl. Alanen 2005) und 
als einen Prozess, innerhalb dessen Menschen entlang ihrer Lebensalter zueinander als Kleine und Große in
Beziehung gesetzt werden (vgl. Winterhager-Schmid 2000). Nicht nur aus biologischen, sondern auch aus sozialen 
Gründen sind Kinder damit auf Care-Arbeit Generationsälterer angewiesen sowie auf deren
Erziehungsvorstellungen verwiesen (vgl. Andresen 2015; Dziabel u. a. 2019). Im Zuge des Aufwachsens werden junge Menschen 
dann zunehmend als eigenständig wahrgenommen, und ihnen wird von Seiten der Erwachsenen ein erhöhtes Maß 
an Eigenverantwortung zugestanden und zugleich abverlangt (vgl. Raithelhuber/Schröer 2018). Es wird deutlich: 
Alter verändert sich als Differenzmerkmal über die Lebenspanne hinweg. Die Kategorie Alter ist damit zum einen 
relational zu anderen Differenzkategorien (wie soziale Klasse, Behinderung, natio-ethno-kulturelle
Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Weltanschauung/Religion) zu betrachten. Zum anderen ist das Alter 
selbst „in seiner Eigenschaft als lebenslanger Prozess relational zu begreifen. Der Alternsprozess wird erst in 
Beziehung zu Menschen anderer Altersstufen und zum eigenen Lebensverlauf wahrnehmbar“ (Enßle/Helbrecht 
2018, S. 227f.). Alter als Differenzmerkmal ist daher Strukturkategorie und Prozessmerkmal zugleich. Alter ist 
„Produkt sozialer Aushandlungen“, die zu bestimmten Zugehörigkeiten und (De-)Privilegierungen führen. Der 
eigene Alterungsprozess löst fortwährend eigene und fremde Neuzuordnungen in Relation zu anderen
Alternsgruppen aus (vgl. Enßle/Helbrecht 2018). Damit sind auch Fragen der Generationengerechtigkeit angesprochen. 
In Anlehnung an den 15. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2017, S. 136) werden im Folgenden 
junge Menschen im Alter von 0 bis 11 Jahren als Kinder, im Alter von 12 bis 17 Jahren als Jugendliche und im 
Alter von 18 bis 25 bzw. einschließlich 26 Jahren als junge Erwachsene bezeichnet. 
Eine weitere, aus Sicht der Kommission relevante Differenzkategorie gesellschaftlichen Zusammenlebens ist die 
Kategorie der sozialen Klasse. Der Begriff der sozialen Klasse (vgl. Butterwegge/Butterwegge 2021; Butterwegge 
2021) eignet sich aus Sicht der Kommission besser als das Konzept sozialer Herkunft zur Beschreibung der
bestehenden Gesellschaftsstruktur in Deutschland. Soziale Herkunft „wird durch die sozioökonomische Stellung der 
Familie bestimmt“ (Roig/Gaiser 2021, S. 5) und bezieht sich im Wesentlichen auf Bildung, Status und
Einkommen und damit auf das „soziokulturelle, finanzielle Erbe einer Person wie Vermögen, Bildungsniveau und
gesellschaftlicher Status“ (ebd.), das familial weitergeben wird und in der Folge gesellschaftliche Ungleichheit erzeugt. 
Soziale Klasse geht als „suprakategorialer Zugang in der Diversitätsforschung“ (Hanappi-Egger/Kutscher 2015, 
14  Die Kommission orientiert sich an diesen Kategorien in Anlehnung an relevante gesellschaftspolitische Diskussionen zu Diversität: Das 
AGG und die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle zielen auf eine Verhinderung rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung 
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen 
Identität (Antidiskriminierungssstelle des Bundes 2022), wobei der Bedarf einer Präzisierung und Erweiterung der im AGG genannten 
Merkmale um die Differenzkategorien „familiärer Status“ und „nachteiliger sozioökonomischer Status“ diskutiert wird
(Antidiskriminierungssstelle des Bundes 2019). Die Charta der Vielfalt nennt Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht und
geschlechtliche Identität, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und soziale Herkunft als 
relevante Differenzkategorien.Vgl. https://www.charta-der-vielfalt.de/; [28.02.2024]. Mit diesen Differenzkategorien sind intersektional 
weitere Unterschiede z. B. in Bezug auf Sozialräume von jungen Menschen verbunden, die zu Ungleichheiten führen können, wie
Familienformen, Freizeitverhalten, Elternschaft etc.
S. 21) darüber hinaus und „umfasst die dazugehörigen Wertesysteme, Normen und Verhaltensweisen (auch
„sozialer Habitus“ genannt) und den Zugang zu Ressourcen wie etwa Netzwerke, Vermögen, Bildung und
gesellschaftliche Macht“ (ebd.; vgl. Pollak 2018a): „Ein suprakategorialer Zugang plädiert also für eine
Zusammenführung der Diversitätsforschung und ihrer Erkenntnisse zu Identitätskonstruktionen und deren historisch
gewachsenen Marginalisierungs- und Ausschließungsmechanismen mit Klassenstudien und ihrem Fokus auf sozio-
ökonomische Ungleichverteilungen“ (Hanappi-Egger/Kutscher 2015, S. 32). Verwandt mit dem Begriff der sozialen 
Klasse ist der Begriff der sozialen Schicht, der sich ebenfalls an sozioökonomischen Merkmalen wie Einkommen, 
Arbeit, Status und Bildung orientiert. Im Unterschied zu sozialen Klassen zielt das Konzept der sozialen Schicht 
auf eine Beschreibung von sozialen Ungleichheiten und nicht auf ihre Erklärung (vgl. Pollak 2018b). Soziale 
Klasse lässt sich als Struktur- und Interaktionskategorie verstehen, da sie „im Sinne des konstruktivistischen 
Strukturalismus […] davon ausgeht, dass (kapitalistische) Strukturen kulturelle Praktiken prägen“ (Kerle/Schäfer 
2023, S. 1) sowie umgekehrt (vgl. Eilers 2018, S. 94; kritisch hierzu Ziegler u. a. 2007; Neckel 2008). Es wird 
erkennbar, dass die Kategorie sozialer Klassen in empirischen Erhebungen sehr verschieden und unterschiedlich 
weitreichend erfasst wird. Die meisten Sozialberichterstattungen (z. B. die Bildungsberichte) erfassen zudem die 
soziale Herkunft. Dieses methodische Problem kann im Zuge des Kinder- und Jugendberichts nicht aufgelöst 
werden, wird aber beim Rückgriff auf entsprechende Daten reflektiert. Der Abschnitt 2.2.4 geht auf die
Herausforderungen des Aufwachsens in Armut entlang dieser Differenzierungen der Kategorie „soziale Klasse“ ein.  
Das Verständnis von Behinderung in der Sozialberichterstattung bezieht sich üblicherweise auf den
sozialrechtlichen Behinderungsbegriff gemäß § 2 SGB IX. Sozialwissenschaftliche Modelle von Behinderung (Dederich 
2009) ermöglichen dagegen eine differenziertere Auseinandersetzung mit disparaten Diagnosepraktiken, mit dem 
Verhältnis von Beeinträchtigung und Behinderung (insb. das Soziale Modell von Behinderung der Disability
Studies) sowie mit gesellschaftlichen Vorstellungen von Un/Fähigkeit (dis/ability). Vor allem stellen sozial-,
ungleichheits-, macht- und gesellschaftstheoretische Auseinandersetzungen mit Behinderung eine Kritik an eher 
kausalen, medizinisch-individualistischen Vorstellungen von Behinderung dar, wie sie sich auch im
sozialrechtlichen Verständnis trotz Erweiterungen um umwelt- und personenbezogene Barrieren immer noch finden lassen. 
Besondere Aufmerksamkeit in der akademischen und öffentlichen Diskussion um Behinderung erhielt dabei 
jüngst auch das Konzept der „Neurodiversität“. Dieses problematisiert die Exklusion von Menschen – expliziter 
noch von Menschengruppen, die auch „Neurominoritäten“ (Rosqvist u. a. 2020) genannt werden. Während die 
„neurotypische“ Bevölkerung die Normerwartungen hinsichtlich neurokognitiver Strukturen und Funktionen
repräsentiert, umfasst „Neurodivergenz“ die Abweichung hiervon (vgl. Chown 2020; Kapp 2020). Das Konzept der 
Neurodiversität reiht sich damit in kritische Auseinandersetzungen zur übergeordneten Differenzkategorie
Behinderung ein, wo es um medizinisch-pathologisierende Klassifikationen und die Exklusion von Menschen geht, die 
den sozial konstruierten Normvorstellungen nicht entsprechen. Zugleich läuft das Konzept Gefahr, die
angenommenen Unterschiede zu zementieren (vgl. Ortega 2009; Jantzen 2015): Mögliche Wechselwirkungsprozesse
zwischen Individuum, näherem sozialen Umfeld und Gesellschaft geraten tendenziell aus dem Blick, und die
neurologische Unterschiedlichkeit wird als „biologischer Fakt“ (Walker 2014) begriffen, den es umstandslos zu
schätzen gilt. Verursachende Denk-, Wahrnehmungs- und (Inter-)aktionsweisen (jenseits medizinischer
Klassifikationsprozesse) werden dabei ggf. nicht hinreichend berücksichtigt (vgl. Tierbach 2021; Hopmann u. a. 2022). Es 
bleibt daher noch abzuwarten, wie stark das Konzept der Neurodiversität im wissenschaftlichen Diskurs Fuß
fassen kann. In Abschnitt 2.2.6 werden die genannten Aspekte für den Bereich junger Menschen vertieft. 
Natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit (Mecheril/Thomas-Olalde 2011) ist – ähnlich wie die Zugehörigkeit
einzelner Personen zu den anderen der hier beschriebenen Differenzkategorien – als kein fixes Persönlichkeitsmerkmal 
der damit jeweils angesprochenen Personen zu verstehen, sondern als eine gesellschaftlich kommunizierte und 
laufend relativ flexibel re-konstruierte Kategorie gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland. Gerade 
dadurch wird sie fortlaufend gesellschaftlich relevant für die durch sie adressierten und positionierten Personen 
(ebd.). In der Fach- und Alltagssprache der letzten Jahrzehnte und im Zuge bisher gängiger Sozialberichterstattung 
wurde häufig die Kategorie des sogenannten „Migrationshintergrunds“ genutzt, um Natio-ethno-Kulturalität als 
gesellschaftlich relevante Interpretationsgröße statistisch abzubilden. Auch dieser Kinder- und Jugendbericht 
wird aufgrund der vorherrschenden Kategorisierungspraxis nicht ganz umhinkommen, hier und da Daten zum 
„Migrationshintergrund“ von Menschen zu nutzen. Entscheidend bei der Nutzung dieser Daten ist jedoch zu
beachten, dass mit dieser statistischen Kategorie nicht wirklich das erfasst wird, was sie gemeinhin messen soll (vgl. 
El-Mafaalani 2022, S. 56) – nämlich die Zuordnung von Menschen zu einer imaginierten Personengruppe, die 
„mehrheitsgesellschaftlich“ für „besonders“ gehalten und als Einheit begriffen wird, welche sich vorgeblich nicht 
nur durch Migrationserleben in erster oder zweiter Generation, sondern zusätzlich auch durch ihre Zuordnung zu
einer in „ethnischer“ und „kultureller“ Hinsicht als different kategorisierten Gruppe auszeichnen. Gängige
Attribute für derartige Zuschreibungen lauten „arabischstämmig“, „türkischstämmig“, „dunkelhäutig“, aber auch 
„muslimisch“. Bis 2022 ließ sich bei diesen Zuschreibungen auch eine breite Überschneidung mit Zuschreibungen 
an „Geflüchtete/Flüchtlinge“ feststellen. Die letztere Kategorisierung wurde jedoch durch das Fluchtgeschehen 
seit 2022 aus der Ukraine verunsichert – sind die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Menschen doch 
erkennbar mehrheitlich weiß und christlich oder konfessionslos. Die seither geltende Unterscheidungspraxis
zwischen Ukraine-Geflüchteten und „anderen“ Geflüchteten, die bis hin zur unterschiedlichen Rechtskreis-Verortung 
der geflüchteten Menschen reicht, bestärkt zugleich zusätzlich die Relevanz und Prävalenz der Differenzkategorie 
natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit im gesellschaftlichen Zusammenleben in Deutschland. Die Dominanz
dieser Differenzkonstruktion ist nicht nur zu beachten, sondern auch laufend zu hinterfragen. Dies ist nach
Auffassung der Berichtskommission eine wichtige Aufgabe diversitätssensibler Sozialberichterstattung. Innerhalb der 
Abschnitte 1.1.2, 2.2.5 und 2.3.2 werden diese Differenzkonstruktionen daher erneut kritisch aufgegriffen. 
Unter Geschlecht wird die individuelle geschlechtliche Zugehörigkeit einer Person verstanden. Diese setzt sich 
aus Körper, sozialer Rolle und Identität zusammen. Identifizieren sich Menschen mit ihrem bei der Geburt
zugewiesenen Geschlecht, wird von Cis-Geschlechtlichkeit gesprochen. Als trans (andere Bezeichnungen sind
transgender, transsexuell) verstehen sich Menschen, die sich nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht
identifizieren. Als gender-queer oder non-binär bezeichnen sich Personen, die sich jenseits des binären
Geschlechterschemas von Frau und Mann verorten. Einige trans Personen nehmen geschlechtsangleichende medizinische 
Maßnahmen in unterschiedlichem Ausmaß vor. „Entsprechen die geschlechtlichen Merkmale eines Menschen 
nicht den, nach medizinischen Kriterien festgelegten Erscheinungsformen als eindeutig weiblich oder männlich, 
heißt dies Intergeschlechtlichkeit (auch inter, intergeschlechtlich, intersexuell)“ (Krell 2022, S. 69; vgl. auch
Höblich 2019, S. 160).15 
Die Differenzkategorie der sexuellen Orientierung „bezieht sich auf die geschlechtliche Zugehörigkeit der Person, 
zu der sich ein Mensch romantisch, sexuell und/oder emotional hingezogen fühlt“ (Krell 2022, S.67). Die Vielfalt 
geschlechtlicher Positionierungen sprengt allerdings frühere Bezeichnungen der sexuellen Orientierungen als 
Konstellationen zwischen Frauen und Männern wie heterosexuell (Frau-Mann), schwul (Mann-Mann) oder
lesbisch (Frau-Frau), bisexuell (Frau-Mann und Frau-Frau bzw. Mann-Mann). Neuere Bezeichnungen wie
„pansexuell“ (Personen begehren Personen, unabhängig von deren Geschlecht) stellen dazu eine Alternative dar, denen 
keine geschlechtliche Binarität mehr zugrunde liegt (vgl. Höblich 2023b). „Pansexuelles Begehren geht über die 
Vorstellung von zwei Geschlechtern hinaus und asexuelle Menschen verspüren keine oder wenig sexuelle
Anziehung zu anderen Menschen“ (Krell 2022, S. 67) Queer dient häufig als „Überbegriff für die Selbstbezeichnung 
von Menschen, die nicht cis- geschlechtlich und heterosexuell sind“ (Krell 2022, S. 70). In Abschnitt 2.2.7 wird 
das Aufwachsen junger Menschen sowohl hinsichtlich von Gleichstellungsfragen als auch in Bezug auf sexuelle 
und geschlechtliche Vielfalt näher betrachtet.   
Die Differenzkategorie Religion und Weltanschauung umfasst einerseits alle anerkannten Religionen. Diese
können als ein Erklärungsmodell verstanden werden, das als eine von und mit dem Menschen verbundene Gewissheit 
hinsichtlich sinnstiftender Fragestellungen dient, dabei jedoch transzendente Bezüge aufweist. Der
unterschiedlich gestaltbare und gestaltete Transzendenzbezug bzw. die Unterscheidung zwischen Immanenz (ein dem
Menschen und Irdischen Innewohnendes) und Transzendenz (ein über die Welt Hinausweisendes, Jenseitiges) weist 
für die meisten religionswissenschaftlichen Ansätze ein charakterisierendes Moment einer Definition von
Religion auf (vgl. Pollack 2018, S. 43). Als Weltanschauung andererseits werden religionsähnliche Überzeugungen 
definiert, die von einer relevanten Anzahl von Personen geteilt werden, sich dezidiert auf diesseitige
Sinngebungen beziehen und zu entsprechenden Werturteilen führen. Laut Rechtsprechung fallen hierunter „ganzheitliche 
Einstellungen, die das gesamte Weltbild einer Person prägen“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2023) und 
die ein „für die Lebensführung eines Menschen verbindliches und identitätsstiftendes Verständnis des
menschlichen Lebens und der Welt“ (ebd.) bilden. Grundpositionen zu einzelnen Lebensbereichen sowie rein politische 
Überzeugungen oder die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft werden juristisch nicht als Weltanschauung
eingestuft. In Anschluss an die o. g. Definition zum Zustandekommen von Diversität und Differenzlinien eignet sich 
demgemäß ein Verständnis von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und -zugehörigkeiten als soziale 
Konstruktion, die sowohl durch ihre Mitglieder als auch durch deren Beobachter:innen entstehen. Religionen und 
 
15  Dies kann sowohl durch sekundäre Geschlechtsmerkmale wie Muskelmasse, Haarverteilung oder Gestalt als auch durch primäre
Geschlechtsmerkmale (innere und äußere Geschlechtsorgane, chromosomale und hormonelle Struktur) zum Ausdruck kommen und sich 
in verschiedenen Lebensphasen (bei der Geburt, im Kindes-, Jugend- oder Erwachsenenalter) zeigen.“ (Antidiskriminierungsstelle des 
Bundes 2024).
Weltanschauungen entfalten ihre Bedeutung mithin durch soziale Interaktionen und Diskurse (vgl. Pollack 2018). 
In Abschnitt 2.2.8 werden die genannten Aspekte für den Bereich junger Menschen vertieft. 
Nach dieser skizzenhaften Definition aller für den 17. Kinder- und Jugendbericht relevanten Differenzkategorien 
lässt sich zunächst festhalten: Die bundesdeutsche Bevölkerung war in Bezug auf die Kategorien Alter, soziale 
Herkunft, Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion und 
Weltanschauung historisch betrachtet immer schon divers. Es wird aber deutlich, dass sich – erstens –
insbesondere mit Bezug auf manche der genannten Kategorien objektive Verschiebungen in der Zusammensetzung der 
Bevölkerung ergeben können und dass – zweitens – die Tatsache einer seit jeher diversen Zusammensetzung der 
deutschen Gesellschaft noch nicht automatisch dazu führt, dass diese Diversität gesellschaftspolitisch auch
akzeptiert wird. Vielmehr zeigt sich z. B. mit Bezug auf die Kategorie Behinderung, dass Unterscheidungen
zwischen Menschen in ihren Rechtspositionen gegenüber wohlfahrtsstaatlichen Angeboten, und damit auch unter 
Zutun der Kinder- und Jugendhilfe, über lange Jahrzehnte institutionell-separierend verstärkt wurden. Reflexion 
oder gar ausgleichende Bearbeitung sozialer Unterscheidungen und Ungleichbehandlungen sind somit
keineswegs selbstverständliches Merkmal wohlfahrtsstaatlicher Interventionen (vgl. Sandermann 2010), wie das
Beispiel des historischen sowie fortwährenden Umgangs mit (jungen) Menschen mit Behinderung eindrücklich zeigt 
(vgl. Oehme/Schröer 2018; Hopmann 2020). Ähnliches gilt für den Umgang mit nicht-heterosexuellen und
nichtcis-geschlechtlichen Menschen. Auch sie wurden lange Zeit als Adressat:innen wohlfahrtsstaatlicher Leistungen 
vernachlässigt (vgl. Krell/Oldemeier 2017; Baer/Fischer 2021; Hoeblich 2022; Höblich 2023b). Parallel dazu
lassen sich spezifische Benachteiligungen nicht-heterosexueller und nicht-cis-geschlechtlicher Fachkräfte zeigen 
(vgl. Höblich/Baer 2022; Höblich 2023a). Gleiches gilt für die mangelnde Repräsentation der natio-ethno-
kulturellen Diversität Deutschlands in der öffentlichen Verwaltung – einschließlich programmatisch
„niederschwelliger“ Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (Böhmer 2019) – sowie die unterschiedliche öffentliche
Wahrnehmung und Anerkennung von Religionen und Weltanschauungen. So wurde Deutschland lange vornehmlich mit 
einer christlichen oder später mit einer säkular(-christlichen) Sozialisation und Verbundenheit assoziiert, wodurch 
sich erst seit einigen Jahren eine breitere Thematisierung religiöser und weltanschaulicher Vielfalt bei gleichzeitig 
bis heute fortbestehender Dominanz von christlichen Anbieter:innen und Angeboten – auch im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe – feststellen lässt (vgl. z. B. Ehlke u. a. 2017; Böllert u. a. 2022). 
1.2.1.2 Diversität in den Selbstbildern der bundesdeutschen Bevölkerung 
Will man die Diversität der bundesdeutschen Bevölkerung also in angemessener Weise in den Blick nehmen, 
bedarf es neben einer Betrachtung der objektiven Zusammensetzung der bundesdeutschen Bevölkerung auch
eines Blickes auf Diversitätssensibilität in den Selbstbildern der bundesdeutschen Bevölkerung. Beides wird im 
Folgenden überblicksartig geleistet. Hierzu geben zahlreiche Forschungsergebnisse zur objektiven
Zusammensetzung, aber auch zu Vorstellungen und Einstellungen von Menschen in Deutschland Auskunft. Einen weiteren 
Zugang, wie es um die reale Akzeptanz von Vielfalt und Diversität in Deutschland steht, bieten statistische
Erhebungen zu Diskriminierungs- und Gewaltdelikten. Hierzu zählen z. B. die Statistiken des Kriminalpolizeilichen 
Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Straftaten (KPMD-PMK), die nachweislich motiviert durch
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit begangen wurden (vgl. BMI 2023a; BMI/BMK 2023; BMK 2023). 
Bezogen auf Alter als Differenzmerkmal lässt sich zunächst festhalten, dass die Bundesrepublik Deutschland
einen im internationalen Vergleich äußerst geringen Anteil von jungen Menschen und einen äußerst hohen Anteil 
von alten und sehr alten Menschen aufweist. Kinder im Alter von bis zu 13 Jahren stellten Anfang 2022 mit 10,9 
Millionen gerade einmal einen Anteil von 13,0 Prozent der Bevölkerung (Statistisches Bundesamt 2023p). Laut 
Mikrozensus stieg der Anteil der 0- bis 11-Jährigen zwischen 2015 bis 2021 von 10,51 auf 11,23 Prozent, der 
Anteil der 12- bis 17-Jährigen fiel hingegen von 5,71 auf 5,42 Prozent. Auch der Anteil der 18- bis 25-Jährigen 
fiel von 9,02 auf 8,48 Prozent.16 Grund für den leichten Anstieg des Bevölkerungsanteils bei den Kindern sind 
steigende Geburtenraten, Zu- und Einwanderung sowie insbesondere Wechselwirkungen aus beiden Faktoren. 
Damit trägt insbesondere die Zu- und Einwanderung nach Deutschland zu einem gewissen Ausgleich des
mengenmäßigen generationalen Verhältnisses zwischen jungen und alten sowie sehr alten Menschen in Deutschland 
 
16  Vgl. Tabelle 12411-2.0005, abrufbar in der Datenbank GENESIS-Online, Statistisches Bundesamt. Verfügbar über: https://www-gene-
sis.destatis.de/genesis/online?operation=abruftabelleBearbeiten&amp;levelindex=0&amp;levelid=1714046241328&amp;auswahloperation=
abruftabelleAuspraegungAuswaehlen&amp;auswahlverzeichnis=ordnungsstruktur&amp;auswahlziel=werteabruf&amp;code=12411-0005&amp;
auswahltext=&amp;werteabruf=Werteabruf#abreadcrumb [25.04.2024].
bei. Die überwiegende Mehrheit der Kinder wächst bei Ehepaaren auf. Demnach machen Ehepaare laut
Mikrozensus 2023 mit 68,1 Prozent gegenüber Lebensgemeinschaften mit 12,0 Prozent und Alleinerziehenden mit 
19,9 Prozent den größten Anteil von Familien mit minderjährigen Kindern aus (Statistisches Bundesamt 2024f). 
Mehr als jedem dritten Kind wird eine andere natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit zugeschrieben. So hatten 2022 
knapp 42 Prozent der unter 5-Jährigen einen Migrationshintergrund (vgl. weiterführend dazu Abschnitt 2.2.5). 
23,6 Prozent der jungen Menschen unter 18 Jahren waren 2023 von Armut und sozialen Ausgrenzungen (AROPE-
Indikator) bedroht (Statistisches Bundesamt 2024g). 13 Prozent aller jungen Menschen unter 18 Jahren waren 
2022 Teil einer Bedarfsgemeinschaft mit SGB II-Bezug (Bundesagentur für Arbeit 2022a). Damit sind
minderjährige Menschen in Deutschland am stärksten von allen Altersgruppen von Armut und sozialen Ausgrenzungen 
bedroht (vgl. weiterführend dazu Abschnitt 2.2.4). 
Bezogen auf das altersbezogene Selbstbild der bundesdeutschen Gesellschaft fallen in gängigen politischen
Akzentsetzungen sowie im gesellschaftlichen Klima nach wie vor eine mangelnde Berücksichtigung der
Interessenslagen von jungen Menschen auf. Die insbesondere in den Anfangsmonaten der Corona-Pandemie weitgehende 
Vernachlässigung kinder- und jugendpolitischer, familienpolitischer und bildungspolitischer Perspektiven auf das 
Pandemiegeschehen bieten dafür ein eindrückliches Beispiel (vgl. Abschnitt 2.3.1). Neben der nachrangigen
Behandlung von Interessen junger Menschen im politischen Tagesgeschäft werden darüberhinausgehende
gesellschaftliche Diskriminierungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit einiger Zeit als
„Adultismus“ diskutiert. Adultismus beschreibt Diskriminierungen als „Resultat ungleicher Macht zwischen
Altersgruppen“ (Liebel 2020, S. 22). Immer dann, wenn Erwachsene allein „aufgrund ihres Alters über mehr Macht als 
jüngere Menschen verfügen und diese zum eigenen Vorteil missbrauchen“ (Liebel 2020, S. 22), stellt Adultismus 
eine strukturelle Diskriminierung von jüngeren Menschen aufgrund des Differenzmerkmals Alter dar. Trotz
Verboten der Diskriminierung von Kindern auf Ebene nationaler Gesetzgebung (§ 1 AGG, Art. 1 GG, Verbot der 
Diskriminierung und Gebot der Gleichbehandlung nach Alter) sowie durch internationale Abkommen (UN-
Kinderrechtskonvention) begegnen Kindern und Jugendlichen regelmäßig kinder- und jugendfeindliche
Einstellungen und Diskriminierungen. Kinder sind zudem auch mit ihren Eltern gemeinsam von Benachteiligungen
betroffen, so beispielsweise im Zuge von „Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt“ sowie durch strukturell erhöhte 
Urlaubskosten in Zeiten von Schulferien (Janda/Wagner 2022, S. 15). Diskriminierungen gegenüber Kindern, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen können entlang der Reichweite und des Gegenstands der Benachteiligung 
unterschieden werden. Erstens findet sich Sanktionierung nichtkonformen Verhaltens von Kindern und
Jugendlichen. Dies zeigt sich meist in Maßnahmen und Strafen gegen unerwünschte Verhaltensweisen von
Minderjährigen, die bei Erwachsenen geduldet werden oder als normal gelten. Zweitens können sich adultistische
Diskriminierungen beispielsweise auch im Zuge von Maßnahmen zeigen, die mit der besonderen Schutzbedürftigkeit von 
Kindern begründet werden, ohne, dass dabei das gemäß Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention geltende Recht des 
Kindes, gehört zu werden, berücksichtigt wird. Drittens lässt sich ein im Vergleich zu Erwachsenen beschränkter 
Zugang zu Rechten, Gütern, Einrichtungen und Dienstleistungen im Zuge von gesetzlichen Vorgaben von
Geschäfts- bzw. Handlungsfähigkeit als adultistische Diskriminierung reflektieren. Schließlich lassen sich
gesellschaftliche Muster einer Nicht-Beachtung kindlicher Interessen bei politischen Entscheidungen, die im späteren 
Leben der jungen Menschen und für nachfolgende Generationen negative Auswirkungen haben, beobachten 
(vgl. Liebel 2020, 2010). Dies betrifft z. B. Fragen der Klimagerechtigkeit und der starken Nachhaltigkeit (vgl. 
Abschnitt 1.1.4). Eine repräsentative Befragung der wahlberechtigten Bevölkerung ab 18 Jahren des Deutschen 
Kinderhilfswerks aus dem Jahr 2022 zu Kinderfreundlichkeit zeigt deutliche Diskrepanzen zwischen der
Wichtigkeit bestimmter Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft und deren Grad der Erfüllung. Dies gilt
insbesondere für die Berücksichtigung von Interessen junger Menschen in Krisenzeiten (vgl. Deutsches
Kinderhilfswerk e. V. 2022a). 
Was die sozialen Klassen der bundesdeutschen Bevölkerung betrifft, werden Verschiebungen der
Gesellschaftsstruktur diskutiert. Die deutlichsten statistischen Verschiebungen finden sich mit Bezug auf diese
Differenzkategorie allerdings jenseits absoluter Häufigkeiten von Menschen, die einer bestimmten sozialen Lage zuzurechnen 
sind. Zwar lässt sich diesbezüglich insbesondere ein Anstieg der Armutsgefährdungsquote von 14,6 Prozent im 
Jahr 2005 auf 16,7 Prozent im Jahr 2022 beobachten (Statistisches Bundesamt 2023h). Als ein weitaus
deutlicherer Trend lässt sich hingegen erkennen, dass es für Menschen in Deutschland unwahrscheinlicher wird, im Laufe 
ihres Lebens über soziale Lagen hinweg sozioökonomisch auf- oder abzusteigen (BMAS 2021b, S. 16ff.). Die 
Diversität in Deutschland in Bezug auf soziale Klassen verändert sich damit laut bisher vorliegender
Studienergebnisse vor allem mit Blick auf eine schwindende Durchlässigkeit sozialer Lagen – die Schere zwischen
Reichtum und Armut verstetigt und verfestigt sich (vgl. dazu ausführlicher Abschnitt 1.2.2, 2.2.4). Ob sich darüber
hinaus eingedenk aktuell verschärfter Krisen und der 2021 bestehenden Armutsgefährdungsquote in naher
Zukunft ein zahlenmäßig relevanter Abstieg von Personen aus der unteren Mittelschicht in niedrigere soziale Lagen 
vollzieht, ist aktuell noch schwer prognostizierbar. 
Die Studienlage zu Einstellungen zu sozialen Klassen von Menschen in Deutschland lässt erkennen, dass diese in 
großen Teilen der Bevölkerung als sozioökonomische Ungleichheit verstanden wird. Zugleich wird – relativ zur 
objektiven Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland – das hiesige „Ausmaß gesellschaftlicher
Ungleichheit tendenziell überschätzt“ (Niehues 2019, S. 6; vgl. auch Adriaans u. a. 2021; Brettscheider u. a. 2021). 
Umverteilungsmaßnahmen werden von breiten Teilen der Bevölkerung befürwortet – allerdings mit deutlichem 
Fokus auf mittelschichtszentrierte Unterstützungsstrukturen sowie Sozialversicherungsleistungen. Dagegen wird 
Leistungen, die Menschen niedriger sozialer Lage besonders zugutekommen, weniger positiv begegnet. Bei der 
eigenen subjektiven Zuordnung zu sozialen Klassen ist ein Mittelschichtsbias festzustellen – Angehörige oberer 
wie unterer sozialer Lagen ordnen sich subjektiv regelmäßig der Mittelschicht zu (ebd.). Dies korrespondiert mit 
empirischen Befunden zu einem in der bundesdeutschen Bevölkerung weit verbreiteten „Klassismus“. Klassismus 
„meint Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft (z. B. in Form von Vorurteilen gegenüber Schülern oder 
Schülerinnen, deren Eltern arm sind) oder der sozialen Position (z. B. Menschen, die auf ALG II angewiesen 
sind)“ (Kemper 2016, S. 6). Dem entspricht eine besonders starke Abwertung von Menschen, die existenziell von 
Armut betroffen sind, im Bereich von Untersuchungen zu Ungleichwertigkeitsideologien. Klassismus fungiert 
„als eine Top-Down-Praxis […], die wesentlich auf strukturell bedingten Privilegien beruht“ (Eilers 2018, S. 95). 
So stimmen im Jahr 2020/2021 der Abwertung langzeitarbeitsloser Menschen 40,2 Prozent teilweise und 
24,9 Prozent voll zu, der Abwertung wohnungsloser Menschen stimmten 27,4 Prozent teilweise und 8,7 Prozent 
der Befragten voll zu (Achour 2021, S. 192). Laut einer repräsentativen Befragung der Antidiskriminierungsstelle 
des Bundes (2017) hatten 2017 zudem 20,3 Prozent der Personen mit einem monatlichen Einkommen unter 
1.500 Euro und 10,3 Prozent der Befragten mit einem niedrigen Bildungsabschluss (Hauptschulabschluss) in den 
letzten beiden Jahren Diskriminierungen erfahren. Sie weisen damit ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko aufgrund 
sozialer Herkunft auf (Beigang u. a. 2017, S. 104). Bedenklich stimmen korrespondierend zu klassistischen
Einstellungen umgekehrt auch vorliegende Befunde zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit mit Bezug auf die 
sogenannten „liberalen Eliten“. Diese „Elitenfeindlichkeit“ taucht nach aktueller Befundlage wiederum stark im 
Zusammenhang mit anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf – wer also beispielsweise 
menschenfeindliche Einstellungen gegenüber geflüchteten Menschen aufweist, weist diese Einstellungen häufig 
auch gegenüber „den liberalen Eliten“ auf (Kurtenbach 2018). 
Mit Blick auf die Kategorie Behinderung ist festzuhalten, dass in Deutschland zum Jahresende 2021 knapp 8
Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (GdB ab 50) lebten (Statistisches Bundesamt 2022a). 
Laut Mikrozensus 2019 lebten 2,8 Millionen Menschen mit einem GdB unter 50 (Statistisches Bundesamt 2021b). 
Hinzu kommen chronisch kranke Menschen ohne anerkannte Behinderung (Mikrozensus 2017: 2,52 Millionen). 
Am häufigsten treten Behinderungen im Alter ab 55 Jahren auf, dagegen sind nur knapp 3 Prozent der Menschen 
mit Behinderung in Deutschland unter 18 Jahre alt (Statistisches Bundesamt 2022a). Seit Beginn der 2000er-Jahre 
ist es in Deutschland zu umfassenden gesetzlichen Neuerungen gekommen, die ein stärker gleichberechtigtes 
Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in Deutschland zum Ziel haben. Zu nennen sind hier 
insbesondere die Einführung des Sozialgesetzbuchs IX und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie 
das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 und das 2016 bis 2023 stufenweise
Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes. 
In Bezug auf die Einstellungen der bundesdeutschen Bevölkerung gegenüber Menschen mit Behinderung lassen 
die wenigen hierzu vorhandenen Sonderauswertungen von quantitativen Daten erkennen, dass Menschen mit
Behinderung in Deutschland im Vergleich zu anderen von Ungleichwertigkeitsideologien betroffenen Gruppen
relativ seltener betroffen sind von Pauschalablehnungen (vgl. Groß/Hövermann 2014, S. 123f.) und
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Zick 2017). Wo letztere auftritt, geht sie von denselben Personen aus, die sich auch 
gegenüber anderen vorurteils- und diskriminierungsgefährdeten Gruppen menschenfeindlich äußern (ebd., 
S. 34f.). Insbesondere für den Bereich inklusiver Angebote im Freizeitbereich besteht laut Studienlage eine
vergleichsweise hohe Akzeptanz in der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung (vgl. Trescher u. a. 2020). Straftaten 
gegen Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland vergleichsweise seltener begangen als beispielsweise 
gegenüber Menschen, die aufgrund sozialer Herkunft, natio-ethno-kultureller Differenzmarkierungen,
geschlechtlicher, sexuell-identitätsbezogener oder weltanschaulich/religiöser Diversität Opfer von Diskriminierung und
Gewalt werden. Dennoch weisen auch Menschen mit Behinderung einer repräsentativen Studie der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes zufolge ein um 14,5 Prozent höheres Diskriminierungsrisiko als Menschen ohne
Behinderung auf (Beigang u. a. 2017, S. 108). Zudem sind Frauen mit Behinderungen besonders häufig von
verschiedenen Formen von Gewalt betroffen (BMFSFJ 2014). 
Die natio-ethno-kulturelle Diversität in der Zusammensetzung der bundesdeutschen Bevölkerung hat über die 
letzten Jahrzehnte kontinuierlich und deutlich zugenommen (vgl. Deutscher Bundestag 2021b, S. 27ff.). Zugleich 
sind hier im Stadt/Land- sowie vor allem im Ost/West-Vergleich deutliche Unterschiede zu verzeichnen 
(vgl. Beierle/Tillmann 2022, S. 37f.). Zentrale Ursache dafür sind verschiedene Migrationsbewegungen nach 
Deutschland seit den 1950er-Jahren – zuletzt im Kontext massiver Fluchtmigration (vgl. dazu Abschnitt 1.1.2). 
Im Ergebnis ist die Bundesrepublik damit nach den USA das inzwischen einwanderungsstärkste Land der OECD. 
Auch im weltweiten Vergleich und relativ zur Gesamtbevölkerung ist die Einwanderungsquote in Deutschland 
hoch (Deutscher Bundestag 2021b, S. 19). Gerahmt wurde diese Entwicklung durch eine über lange Zeit (relativ) 
liberale Gesetzeslage für schutzsuchende Menschen, das Zuwanderungsgesetz von 2004, das Integrationsgesetz 
von 2016 sowie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020. Mit der geplanten Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) und dessen geplanter Übersetzung in bundesdeutsches Recht sowie der Reform 
des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts Anfang 2024 sollen hier deutliche Korrekturen vorgenommen werden, 
deren genauen Effekte auf die Zu- und Einwanderung nach Deutschland abzuwarten bleiben. Unabhängig davon 
ist Deutschland bereits seit geraumer Zeit nur sinnvoll als eine Einwanderungsgesellschaft zu begreifen (vgl.
Abschnitt 2.2.5). Als solche beschränkt sich die Einwanderungsgesellschaft nicht allein auf Menschen mit
persönlicher oder unmittelbarer familialer Einwanderungsgeschichte, sondern für alle Menschen, die im Land leben.
Aufgrund der gegebenen Altersstruktur in Deutschland wird die natio-ethno-kulturelle Diversität in Deutschland auch 
ganz unabhängig von zukünftiger Zu- und Einwanderung noch deutlich steigen. Somit ist bereits jetzt zu einem 
offeneren und selbstverständlichen Umgang mit der Tatsache zu raten, dass alle in Deutschland lebenden
Menschen in einer Einwanderungsgesellschaft leben. Dies gilt auch insofern, als dass weitestgehende
wissenschaftliche und wirtschaftliche Einigkeit darüber besteht, wie existenziell kontinuierlich hohe Zu- und
Einwanderungsquoten für die Sicherung des allgemeinen Wohlstands und für die Aufrechterhaltung zahlreicher systemrelevanter 
Beschäftigungssektoren in Deutschland ist (vgl. Meier-Braun 2020). 
Was die Einstellungen zu natio-ethno-kultureller Diversität betrifft, zeigt sich einerseits eine seit den 1980er-
Jahren im Mittel deutlich gestiegene Akzeptanz und Befürwortung aller Formen von Migration seitens der
Gesamtbevölkerung (vgl. Baumann/Schulz 2018). Andererseits legen jedoch verschiedene Studien nahe, dass diese 
Entwicklung nicht mit einer generellen Abnahme von Ausgrenzungstendenzen vor allem gegenüber bestimmten, 
natio-ethno-kulturell diskriminierten und rassifizierten Bevölkerungsgruppen gleichzusetzen ist. Stattdessen
spielen auf Seiten der Einstellungsträger:innen vor allem regionale Faktoren eine bedeutende Rolle für das Maß an 
Vorurteilen und ablehnenden Einstellungen gegenüber natio-ethno-kulturell als „Andere“ kategorisierten
Menschen (vgl. Boege u. a. 2021; Holloway u. a. 2021). Überdies lässt sich erkennen, dass sich ein seit Jahren
ungebrochener Trend zu einseitigen Anpassungsforderungen der Gesamtbevölkerung gegenüber migrationserfahrenen 
Menschen eher verstärkt (vgl. Zick/Krott 2021, S. 29). Dies geht einher mit sehr hohen Zustimmungsraten, was 
abwertende Aussagen gegenüber asylsuchenden Menschen betrifft. Diese lagen in den letzten Jahren mit über 50 
Prozent deutlich höher als beispielsweise Zustimmungsraten zu menschenfeindlichen Aussagen gegenüber von 
Ableismus, klassischem Antisemitismus oder Sexismus betroffenen Personen (Möller 2020, S. 95).
Entsprechendes zeigt sich in Statistiken zu aktiver Diskriminierung und „fremdenfeindlicher“ Kriminalität und Gewalt. Hierzu 
liegen auch erste Daten mit Blick auf junge Menschen vor (vgl. DeZIM 2022, S. 33; vgl. dazu weiterführend auch 
Abschnitt 2.2.12). 
Mit Blick auf die Kategorie Geschlecht stechen einige objektive Veränderungen ins Auge. Im Hinblick auf die 
Gleichstellung von Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahrzehnten in vielen Lebensbereichen Vieles 
verbessert. Gleichzeitig zeigen sich Beharrungstendenzen in bestimmten Bereichen. So verrichten Frauen nach 
wie vor den größten Anteil der Sorge- und Hausarbeit (vgl. Samtleben 2019). Die Erwerbsbeteiligung von Frauen 
ist zwar gestiegen, allerdings arbeiten sie weiterhin meist in Teilzeit (Gender Time Gap) (Hobler u. a. 2022), um 
eine Vereinbarung mit Care-Arbeit zu gewährleisten, was zu einem höheren Risiko der Altersarmut im Vergleich 
zu Männern führt. Zudem führt die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen nicht zu einer proportional höheren 
Beteiligung von Männern bei der Care-Arbeit. Die Formulierung der sogenannten „Vätermonate“ verdeutlicht 
eine weitere zentrale Ungleichheit als Gender Care Gap zwischen weiblichen und männlichen Eltern: zwar
nehmen mehr Männer Elternzeit, diese jedoch meist nur für zwei Monate und meist mit der Partnerin gemeinsam 
(vgl. Samtleben u. a. 2019). Die Normen traditioneller Geschlechterstereotype haben parallel dazu weiterhin eine
hohe Beharrungskraft. Sozialrechtlich verfasste Anreizsysteme (z. B. Ehegattensplitting) verstärken diese
teilweise noch und strukturieren in hohem Ausmaß die Verteilung gesellschaftlicher Aufgaben.
Zusammengenommen führt dies zu einer im Durchschnitt weiterhin geringeren Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben und einer 
geringeren Teilhabe von Männern an der Sorge um Andere. Eine vergleichsweise höhere
Altersarmutsgefährdungsquote von Frauen ist mittelbare Folge dieser fortbestehenden Ungleichheiten. Mit der Einführung des dritten 
Geschlechtseintrages nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) und dem gesetzlichen Verbot, operative
Eingriffe an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen nicht einwilligungsfähiger Kinder mit einer Variante 
des Geschlechts vorzunehmen, hat sich die Situation von inter17 Personen inzwischen verbessert. Auch für trans 
und non-binäre Personen haben die zahlreichen Änderungen zur Namens- und Personenstandsänderung nach 
Transsexuellengesetz (TSG) und entsprechenden Gerichtsbeschlüssen zu Verbesserungen in den vergangenen 
Jahrzehnten geführt. Dies betrifft etwa den Verzicht auf Zwangssterilisierung und Scheidung. Das am 12.04.2024 
vom Bundestag beschlossene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) 
löst damit das als verfassungswidrig befundene TSG von 1980 ab. Es erleichtert trans, inter und non-binären 
Personen, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen und soll voraussichtlich zum 01.11.2024 in Kraft treten. Bis 
dahin waren und sind trans, inter und non-binäre Menschen in einer schwierigen rechtlichen und medizinischen 
Lage, die eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe verhindert(e) (vgl. Markwald 2020). Dieser Befund 
bestätigte sich auch in von der Kommission durchgeführten Beteiligungsworkshops mit jungen Menschen (vgl. 
Abschnitt 2.2.1). 
Schaut man sich die empirische Studienlage zu Einstellungen zur Kategorie Geschlecht an, so ist festzustellen, 
dass der überwiegende Anteil der Bevölkerung die Gleichstellung der Geschlechter für wichtig (vgl. Wike u. a. 
2019, S. 90ff.) und auch für in vielen Lebensbereichen als verwirklicht ansieht. Auffällig ist allerdings, dass 
Frauen die Gleichberechtigung deutlich weniger verwirklicht sehen als Männer (vgl. Sinus 2020). Überdies geben 
nur 3,2 Prozent der Männer, aber weiterhin 14,9 Prozent der Frauen in Deutschland an, bereits aufgrund ihrer 
Geschlechtszugehörigkeit benachteiligt worden zu sein (Beigang u. a. 2017, S. 100). Gewalt gegen Frauen in 
Form sexualisierter Gewalt und Partnergewalt stellt nach wie vor ein großes Problem dar. Alle vier Minuten wird 
eine Frau in Deutschland Opfer partnerschaftlicher Gewalt (UN Women Deutschland 2022), etwa jeden Tag
versucht ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten, und etwa jeden dritten Tag wird eine Frau durch ihren (Ex-)Partner 
getötet (BKA 2022). Das nach wie vor bedenkliche Maß an gesellschaftlicher Toleranz gegenüber körperlicher 
Gewalt gegen Frauen zeigt sich auch in Einstellungen junger Menschen in Deutschland (für die Alterskohorte der 
18- bis 35-Jährigen vgl. Plan International 2023). Auch trans und inter Personen gelten als gefährdete Personen, 
was Diskriminierungserfahrungen aufgrund der Geschlechtsidentität betrifft (vgl. Beigang u. a. 2017, S. 100). 
Hinsichtlich sexueller Orientierungen in der bundesdeutschen Bevölkerung ergibt sich ein uneinheitliches Bild: 
Zwar bezeichnen sich rund 96 Prozent der Menschen laut der repräsentativen Studie Gesundheit und Sexualität 
in Deutschland als heterosexuell (Briken u. a. 2021, S. 1335). Allerdings liegen auch Befunde vor, nach denen 
sich 24 Prozent als nicht ausschließlich heterosexuell identifizieren (Ipsos GmbH 2021, S. 7) Zudem zeigen sich 
große Generationsunterschiede und eine zunehmende geschlechtliche und sexuelle Diversität in der Gesellschaft 
bei jüngeren Menschen, da 79 Prozent der vor 1964 Geborenen, aber nur 55 Prozent der nach 1997 geborenen 
Befragten einer internationalen Studie sich als ausschließlich heterosexuell beschreiben (ebd., S. 8). In den
vergangenen Jahrzehnten erfolgte eine zunehmende rechtliche Gleichstellung und Entpathologisierung nicht-
heterosexuell orientierter Personen (vgl. Höblich/Baer 2021). Mit der Einführung der gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft 2001 und der Ehe für alle 2017 wurden nicht-heterosexuelle Menschen in wesentlichen Bereichen 
(Ehegattensplittung, Rente, Erbschaft etc.) rechtlich gleichstellt. Seit Einführung wurden 36.800
gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen und 28.800 gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Ehen für alle umgewandelt 
(Statistisches Bundesamt 2022c). In 6.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und weiteren 4.000
gleichgeschlechtlichen Ehen wachsen Kinder in Regenbogenfamilien auf (Deutscher Bundestag 2020b, S. 6). Für sie und 
ihr soziales Umfeld ist eine queere Lebensweise als Alternative zur Normfamilie bestehend aus Vater, Mutter, 
Kind(er) daher normaler Alltag. 
Mit Blick auf Einstellungen zur sexuellen Orientierung lässt sich eine ambivalente Entwicklung feststellen. Den 
bisherigen medizinischen und rechtlichen Gleichstellungen sowie einer Liberalisierung des gesellschaftlichen 
Klimas gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten stehen weiterhin vorhandene Diskriminierungen 
und negative Einstellungen in der Bevölkerung gegenüber (vgl. Küpper u. a. 2017; Klocke 2018). In zentralen 
 
17  Derzeit existieren keine zuverlässigen Zahlen oder Statistiken zur Zahl der inter Menschen in Deutschland, daher variieren die
Schätzungen von 0,05 bis zu 1,7 Prozent national wie international (UNFE – United Nations for LGBT Equality 2017).
Lebensbereichen wie Familie, Ausbildung, Freizeit (vgl. Krell/Oldemeier 2017; Oldemeier 2020), Behörden und 
Arbeit (vgl. Frohn u. a. 2017; Baer/Fischer 2019; Frohn u. a. 2021) sind queere Menschen weiterhin negativen 
Einstellungen (vgl. Kalkum/Otto 2017; Küpper u. a. 2017) und aktiver Diskriminierung in Form von Witzen, 
Beleidigungen bis hin zu Körperverletzungen ausgesetzt (vgl. Beigang u. a. 2017, S. 103). Immerhin 11 Prozent 
der Befragten einer Studie finden, Homosexualität sollte nicht akzeptiert werden (vgl. Wike u. a. 2019, S. 88). 
Daneben gilt: „Je näher das Thema Homosexualität in der Vorstellung der Befragten an diese heranrückt, desto 
unangenehmer finden sie dies“ (Küpper u. a. 2017, S. 156). So fänden es beispielsweise knapp 40 Prozent der 
Befragten unangenehm, wenn das eigene Kind lesbisch oder schwul wäre (ebd.). 
Mit Bezug auf die Differenzkategorie Religion und Weltanschauung zeigt sich, dass die Zahl von
Religionszugehörigen innerhalb der deutschen Bevölkerung seit Jahren abnimmt (vgl. Hillenbrand u. a. 2023). Dabei finden 
sich inhaltliche Ausdifferenzierungen von Glaubensbezügen. Diese zeigen sich z. B. in spirituellen, stärker
subjektiv-religiösen oder auch atheistischen, areligiösen Haltungen. Parallel dazu nehmen formale Zugehörigkeiten 
innerhalb etablierter religiöser Strukturen stark ab: So sank z. B. die Zahl der Taufen in der Evangelischen Kirche 
von 280.510 im Jahr 1997 auf 193.121 im Jahr 2010 und nochmals auf 159.658 Taufen im Jahr 2019 (EKD 2023b, 
S. 43). Ähnliche Tendenzen lassen sich bei der Anzahl der Konfirmationen erkennen (ebd.), während zugleich 
Austritte aus der evangelischen Kirche stiegen (bpb 2020). Vergleichbares findet sich – in den letzten Jahren noch 
verstärkt – auch in der deutschen katholischen Kirche: Während mit Taufen, Neueintritten und Wiederaufnahmen 
in den (Erz-)Bistümern/Jurisdiktionsbereichen 2021 ca. 150.000 Personen in die katholische Kirche eintraten, 
wurden zeitgleich 359.338 Austritte vermerkt (DBK 2022, S. 79). Von den im Jahr 2022 insgesamt 84,3 Millionen 
in Deutschland lebenden Menschen (Statistisches Bundesamt 2023c) gehören damit laut kirchlicher Statistik 21,6 
Millionen Menschen der katholischen Kirche (DBK 2022) und 19,2 Millionen der evangelischen Kirche (EKD 
2023a) an. Weiter leben nach Hochrechnungen rund 5,5 Millionen18 muslimische Gläubige sowie insgesamt rund 
91.839 Jüd:innen in Deutschland (ZWST 2022, S. 4). Andere religiöse Traditionen und Ausrichtungen, wie
beispielsweise Hinduismus, Buddhismus, Sikhismus oder Jesidismus, sind ebenfalls nur zu schätzen und belaufen 
sich in der Gesamtheit auf unter 1 Prozent (Willems 2021). Ein großer Bevölkerungsanteil ist damit als
konfessionsfrei zu bezeichnen. Darunter fallen auch Angehörige anderer weltanschaulicher Ausrichtungen, zu denen
jedoch wenig bis keine gesicherten Daten existieren (ebd.). Wenngleich die lange Zeit vertretene
Säkularisierungsthese, im Sinne eines generellen Bedeutungsverlustes von Religion in modernen Gesellschaften, damit nicht an 
jeder Stelle haltbar ist, so ist jedoch auch dort, wo Religiosität in der Bevölkerung weiterhin gelebt wird, deren 
Verlagerung weg von einzelnen Institutionen hinein in das Private zu beobachten (vgl. Pollack/Rosta 2015, S. 10). 
Die Selbstbilder und Einstellungen der Bevölkerung mit Blick auf religiöse und weltanschauliche Vielfalt in 
Deutschland stehen zum Teil in Diskrepanz zu den oben genannten objektiven Verteilungen von
Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungen. Dies trifft für die individuelle wie auch kollektive Selbstwahrnehmung der 
Bevölkerung zu. Mit Blick auf die individuelle Selbstwahrnehmung von Konfessionszugehörigen lässt sich
festhalten, dass sich 32 Prozent der muslimischen Menschen in Deutschland als hochreligiös wahrnehmen, während 
es bei den katholischen 15 Prozent und bei den evangelischen Gläubigen 10 Prozent sind (Hillenbrand u. a. 2023). 
Die Gruppe der Konfessionslosen, schwach religiös oder spirituell verorteten Menschen ist in sich ebenso
heterogen (ebd.). Der Religionsmonitor 2023 hält dahingehend fest: „Traditionelle Religiosität und Kirchlichkeit
nehmen ab, der grundsätzliche Bedarf nach Religion oder Spiritualität verschwindet hingegen nicht“ (ebd., S. 53). 
Was die kollektive Selbstwahrnehmung der Gesellschaft betrifft, so wird diese von der Bevölkerung nach wie vor 
als weitestgehend homogen-christlich geprägt wahrgenommen (vgl. Pickel 2019). Die tradierte Dominanz
christlicher Glaubensgemeinschaften – auch im Kontext sozialer Dienste wie der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. dazu 
Abschnitt 3.4) – liegt damit quer zu den objektiven Verhältnissen weltanschaulicher und religiöser Vielfalt. Mit 
Blick auf aktive Diskriminierung und politisch motivierte Kriminalität gegenüber Angehörigen von
Religionsgemeinschaften zeigen sich entsprechend minderheitenfeindliche Verteilungen von Straftaten, die insbesondere auf 
muslimische und jüdische Religionszugehörigkeit ihrer Opfer abstellen (BMI 2023b, 2023c).19 Ähnliches zeigt 
sich in der Verteilung von Zustimmungsraten zu entsprechenden Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit (vgl. Zick u. a. 2019; Zick/Küpper 2021). 
 
18  Nicht alle in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften organisieren sich – wie z. B. die christlichen Kirchen – über formalisierte 
Mitgliedschaften. Für Aussagen zu Mitgliederzahlen müssen somit unterschiedliche Datensätze generiert werden. In der Studie
Muslimisches Leben in Deutschland (MLD) etwa wurde „[d]er Weg der Hochrechnung […] gewählt, da es in Deutschland keine valide 
Zählung oder ein Register über muslimische Religionsangehörige gibt“ (Pfündel u. a. 2021, S. 30). 
19  Die im Oktober 2023 begonnene kriegerische Auseinandersetzung in Israel und Gaza hat diese Situation verschärft. Welchen genauen 
empirisch messbaren Effekt dies auf die politisch motivierte Kriminalität in Deutschland haben wird, ist zu untersuchen.
Zusammengenommen ergibt sich aus den skizzierten Befunden eine gerade auch für junge Menschen und
Personensorgeberechtigte komplexe gesellschaftliche Realität. Einerseits haben alle der genannten Differenzkategorien 
durch objektive Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und/oder veränderte politische und rechtliche
Möglichkeiten an Bedeutung gewonnen und damit neue Normalitäten im Leben junger Menschen und ihrer Familien 
geschaffen. Andererseits halten die Norm- und Normalitätsvorstellungen in den subjektiven Einstellungen der 
Bevölkerung in Deutschland nicht an jeder Stelle und nicht in jedem familiären sowie außerfamiliären Umfeld 
junger Menschen in gleicher Weise Schritt mit diesen Entwicklungen. 
Für die subjektive Bedeutsamkeit der dargestellten Dimensionen von Vielfalt und Diversität für junge Menschen 
und Personensorgeberechtigte lohnt somit ein differenzierter Blick. Dieser wird im nachfolgenden Kapitel 2
eingenommen. Dabei wird auf alle der zuvor genannten Kategorien von Diversität und damit einhergehende soziale 
Ungleichheiten wiederholt eingegangen, wobei auch mitreflektiert wird, inwiefern junge Menschen, die in
mehrfacher Weise von mit diesen Differenzkategorien einhergehenden Diskriminierungen betroffen sind, in
besonderem Maße gefährdet sein und/oder auch über spezifische Formen der Resilienz und Agency verfügen (können). 
1.2.2 Räumliche Disparitäten 
Ungleiche Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen spiegeln sich zunehmend in sozialräumlichen
Disparitäten wider, was sowohl den Vergleich größerer Flächen als auch kleinräumigere Differenzierungen betrifft.20 
Räumliche Disparitäten in Bezug auf Strukturen der Daseinsvorsorge markieren die ungleiche Ausstattung eines 
Raumes mit Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, mit Dienstleistungen und Infrastruktur sowie unterschiedlichen 
Kosten für deren Nutzung (z. B. Gebühren für die Kindertagesbetreuung) und beschreiben sozioökonomische und 
demografische Merkmale. Räumliche Ungleichheiten nehmen Bezug auf die Zu- bzw. Abnahme sozialer Gruppen 
in einem spezifischen sozialen Raum, d. h. soziale Sachverhalte werden räumlich sichtbar und dann als relevant 
wahrgenommen, wenn sie normativen Vorstellungen einer idealen Mischung der (Stadt-)Gesellschaft
widersprechen. Soziale Gruppen mit vergleichbaren sozioökonomischen, demografischen und natio-ethnischen-kulturellen 
Merkmalen verteilen sich nicht gleichmäßig und nicht durchgängig auf selbstbestimmte Art und Weise auf
Teilgebiete einer Stadt, einer Gemeinde oder einer Region. Trennungen und Konzentrationen sind das Ergebnis
sozialer Prozesse, historischer Entwicklungen und politischer Entscheidungen sowie Einkommens- und
Eigentumsverhältnisse (vgl. Drilling/Dittmann 2022). 
Fachlich, politisch und öffentlich geführte Debatten über räumliche Segregation sind allerdings nicht nur durch 
das Konstatieren einer mangelhaften infrastrukturellen Ausstattung von Stadtteilen oder (ländlichen) Regionen 
charakterisiert. Mit ihnen geht häufig auch eine zuschreibende Problematisierungsperspektive auf die
Bewohner:innen dieser Sozialräume einher. Begrifflichkeiten wie Parallelgesellschaften, abgehängte Quartiere,
Ghettoisierung etc. bringen Dramatisierungen zum Ausdruck, die stigmatisierend wirken und unzutreffende
Homogenisierungen vornehmen, wie beispielsweise die Auseinandersetzungen über die Vorfälle in der Silvesternacht 2022 
und die dabei transportierten Jugendbilder gezeigt haben (vgl. AGJ 2023f). Weder für Menschen mit als
nichtdeutsch gelesener natio-ethno-kultureller Herkunft noch für solche einer gleichen natio-ethno-kulturellen
Herkunft, die in einem Wohngebiet zusammenleben, trifft eine vielfach behauptete Homogenität zu. Von daher
werden im Sinne einer Quartiersentwicklung und -arbeit Fragen und Probleme einer ethnischen Segregation als
Erweiterung von Teilhabechancen und Handlungsspielräumen zu diskutieren sein (vgl. Drilling/Dittmann 2022). 
Die Analysen sozialräumlicher Disparitäten haben vor diesem Hintergrund in den letzten Jahren zu
unterschiedlichen politischen Aktivitäten geführt. So ist in Anbetracht steigender regionaler Disparitäten bundespolitisch im 
Jahr 2018 die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt worden, die 2020 ihren
Abschlussbericht präsentiert hat. Darin wird festgestellt, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht gegeben ist, 
die großen räumlichen Disparitäten den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland infrage stellen und
gegensteuerndes politisches Handeln auf den verschiedenen räumlichen Ebenen (EU, Bund, Länder, Kommunen) 
erforderlich ist (BMI 2019). In welchem Ausmaß die Lebensverhältnisse nicht gleichwertig sind, wird aktuell im 
Rahmen des ersten Gleichwertigkeitsberichts der Bundesregierung erhoben (FF BMWK, BMI). Dieser wird im 
Sommer 2024 erstmalig erscheinen und danach regelmäßig in jeder Legislaturperiode. 
 
20  Der Deutschlandatlas macht anhand verschiedener Indikatoren auf vielfältige regionale Unterschiede aufmerksam und kann so z. B. 
veranschaulichen, dass der Anteil von Kindern und Jugendlichen in ländlichen Regionen Ostdeutschlands, aber auch vielen
westdeutschen Städten geringer ist als im Bundesdurchschnitt. Im Umland der Städte gibt es dagegen höhere Werte, da hier viele Familien leben, 
vgl. https://www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Home/home_node.html; [28.02.2024].
Mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse hält der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht in
diesem Kontext fest, dass insbesondere die Erhaltung und Anpassung finanzieller Möglichkeiten der Kommunen, 
der Infrastrukturen, der Daseinsvorsorge und der sogenannten freiwilligen Leistungen von zentraler Bedeutung 
sind. Räumliche Disparitäten bei den kommunalen Einnahmen sowie bei der Verschuldung und den
Sozialausgaben führen in finanzschwachen Kommunen zu Problemen, die Lebensbedingungen aktiv zu gestalten (vgl. BMAS 
2021b). 
1.2.2.1 Analysen sozialräumlicher Disparitäten 
Der Sozioökonomische Disparitätenbericht der Friedrich-Ebert-Stiftung (Gohla/Hennicke 2023, S. 10) unterteilt 
Deutschland anhand mehrerer Indikatoren (Anteil hoch qualifizierter Beschäftigter, Altersarmut, Kinderarmut, 
Lebenserwartung, Erreichbarkeit von Hausärzt:innen, Bruttogehälter, kommunale Schulden, Wahlbeteiligung, 
Breitbandanschluss, Gesamtwanderungssaldo) in fünf unterschiedliche Raumtypen:  
– dynamische Städte mit erhöhter Exklusionsgefahr (35 Kreise, 17,6 Millionen Einwohner:innen),
– wohlhabendes (Um-)Land (49 Kreise, 11 Millionen Einwohner:innen),
– Deutschlands solide Mitte (223 Kreise, 39,6 Millionen Einwohner:innen),
– strukturschwache Räume mit Aufholerfolgen (55 Kreise, 8,2 Millionen Einwohner:innen),
– altindustriell geprägte Städte mit strukturellen Herausforderungen (38 Kreise, 6,9 Millionen
Einwohner:innen).
Wohlstand und Armut sind räumlich demnach sehr unterschiedlich verteilt und dies nicht nur zwischen den
einzelnen Raumtypen, sondern auch innerhalb einzelner Landkreise und kreisfreier Städte. Vor allem in den
dynamischen Großstädten zeigen sich erhebliche sozialräumliche Disparitäten, da hier bevorzugte Wohnlagen
zunehmend den sehr gut verdienenden sozialen Schichten vorbehalten sind, während ärmere Menschen auf
infrastrukturell und baulich oftmals vernachlässigte Stadtteile angewiesen sind. Das Aufwachsen junger Menschen hat von 
daher mehr als nur eine deutlich sozialräumliche Dimension. Die Adresse des Aufwachsens gibt mehr als nur den 
Wohnort bekannt, die Postleitzahl erteilt allzu häufig Auskunft über das Maß der Betroffenheit von sozial
ungleichen Bedingungen des Aufwachsens.  
Die Armutsgefährdung steigt vor allem dort, wo einkommensschwache Haushalte auf hohe Lebenshaltungskosten 
treffen (vgl. Abschnitt 2.2.4). Hervorgehobenes Problem ist dabei die Entwicklung der Mietpreise. Je höher die 
Miete in einem Raum steigt, desto stärker ist das Exklusionsrisiko für einkommensschwache Haushalte. Den 
„wohlhabendsten“ Raumtyp – so der Sozioökonomische Disparitätenbericht (vgl. Fink u. a. 2019) – bilden die 
gut angebundenen ländlichen Gebiete in Süddeutschland und die Umlandkreise in den Speckgürteln der
erfolgreichen Metropolen Westdeutschlands. Die überdurchschnittliche Mietbelastungsquote in diesen Regionen weist 
darauf hin, dass dieser Lebensraum vor allem einer Schicht mit hohen Einkommen bzw. Wohneigentümer:innen 
vorbehalten ist. Nur geringfügig niedriger sind die Gehälter in den wirtschaftsstarken westdeutschen Großstädten, 
ebenso wie die Mietbelastungsquote vergleichbar ist. Eine hohe Kinder- und Altersarmut weisen auf eine hohe 
Exklusionsgefahr hin. Ein weiterer Raumtyp mit tendenziell durchschnittlichen Gehältern hat starke
Überschneidungen mit Deutschlands solider Mitte. Die altindustriellen, städtisch geprägten Regionen in Westdeutschland 
haben im westdeutschen Vergleich niedrige Durchschnittsgehälter und trotz niedriger Mietbelastungsquoten hohe 
Armutsrisiken. Weit abgeschlagen bei den durchschnittlichen Gehältern ist der überwiegend ländlich geprägte 
Raum im Osten Deutschlands. Er zeichnet sich durch die geringste Mietbelastung und eher durchschnittliche 
Armutsrisiken für Kinder aus. Eine der Schlussfolgerungen aus dem Sozioökonomischen Disparitätenbericht ist, 
dass sich Menschen in Zeiten großer Verunsicherung auf einen handlungsfähigen Staat verlassen können wollen, 
was insbesondere für Regionen mit besonderen Herausforderungen gilt. Gefordert werden daher u. a.
handlungsfähige Institutionen mit entsprechender personeller Ausstattung vor allem auf regionaler und lokaler Ebene, wo 
eine funktionierende Infrastruktur eine hervorgehobene Rolle spielt und Beteiligungsangebote das Vertrauen in 
die Demokratie befördern können – Anforderungen, denen sich auch die Kinder- und Jugend(hilfe)politik) nicht 
entziehen kann (vgl. ebd.). 
Die vorliegenden Erkenntnisse verstärkt auch die Raumordnungsprognose 2040 des Bundesinstituts für Bau-, 
Stadt- und Raumforschung (BBSR), die insbesondere für die Gebiete im Osten (vgl. Abschnitt 2.2.9) von
erheblichen Nachteilen ausgeht: „Weil die Kreise der neuen Länder durchschnittlich viel peripherer gelegen und
strukturschwächer sind, sinken die Bevölkerungszahlen in den ostdeutschen Kreisen auch am stärksten. Die Regionen
mit wachsender Bevölkerungszahl liegen dagegen mehrheitlich in den alten Ländern“ (BBSR/BBR 2021, S. 7). 
Regional kann die Situation zwar differenzierter aussehen, aber unbeachtet der Außenwanderung, besonders
geprägt durch die Kriegssituationen in Afghanistan, Syrien und der Ukraine, sind insbesondere Regionen betroffen, 
die langfristig durch eine vorwiegend einseitige Binnenwanderung geprägt waren und sind.  
Die Anlässe für Bevölkerungsbewegungen innerhalb Deutschlands sind insgesamt sehr vielfältig. Sie reichen
neben der Ausbildungsplatzsuche vom Umzug wegen eines Arbeitsplatzwechsels oder in besseren – und vor allem 
bezahlbaren – Wohnraum bis zu dem Wunsch, im Alter in der Nähe der Kinder zu leben. Die jüngere Generation 
in Ausbildung und Studium zieht eher in die Großstadt, wohingegen Familien gern in kleinere und mittlere Städte 
ziehen (Sommer u. a. 2021). Kommunale Planungsprozesse, die vor diesem Hintergrund bestimmte
Bevölkerungsgruppen einseitig adressieren – z. B. dann, wenn junge Menschen in ländlichen Regionen zum Bleiben oder 
zur Rückkehr motiviert werden sollen, um perspektivisch einer Überalterung entgegenzuwirken, sind zum
Scheitern verurteilt, wenn sie individuelle Lebensplanungen und Lebensstile ausblenden.  
Das führt z. B. für Kommunen zu einer erheblichen Herausforderung bei der Aufrechterhaltung der sozialen
Infrastruktur für junge Menschen. Einerseits werden aufgrund schrumpfender Bevölkerungsgruppen Angebote
abgebaut, andererseits wären diese wiederum eine Voraussetzung für Zuwanderung. Wenn es gelingen soll,
Familien und junge Menschen zu binden oder zur Rückkehr bzw. zum Zuzug zu bewegen, geht es zunächst um
bedarfsgerechte Strukturen der Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Faktoren (z. B. eine für alle bezahlbare soziale 
und öffentliche Infrastruktur und Angebote, ÖPNV-Anbindung/Mobilität, Ausbildungs- und Arbeitsplätze,
bezahlbaren Wohnraum, Freizeitmöglichkeiten), aber auch, denn nicht jede Kommune hat die gleichen finanziellen 
Möglichkeiten und Ressourcen, um das Vorhandensein und die Qualität sozialer Beziehungen, die z. B. über
Beteiligungsmöglichkeiten, ein lebendiges Vereinsleben, Begegnungsräume und ein „aktives Dorf- bzw.
Quartiersleben“ unterstützt werden.  
Dass sich Investitionen in „Kinderfreundlichkeit“ lohnen, zeigt eine Studie zur Umsetzung von Kinderrechten auf 
kommunaler Ebene (vgl. Schleiermacher u. a. 2020). Die teilnehmenden Kommunen sahen einen positiven Effekt 
von „Kinderrechts-Aktivitäten“ z. B. beim Zuzug von jüngeren Personen und jungen Familien (85,6 % „trifft zu“ 
und „trifft eher zu“), bei der Verbesserung des Stadtmarketings (71,6 %), bei der positiven Entwicklung bei
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen (70,4 %) und bei insgesamt wachsenden Bevölkerungsraten (66,7 %) 
(ebd., S. 31). Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass dort, wo Infrastruktur abgebaut wird und soziale und
kulturelle Angebote kaum noch oder gar nicht mehr vorhanden sind, Brachen im öffentlichen Raum hinterlassen 
werden, die von anderen, im schlechtesten Fall von radikalen und rechtsextremen Gruppierungen, genutzt werden. 
Die sozialen und kulturellen Ungleichheiten insbesondere zwischen Stadt und Land wachsen. Es kann also nicht 
allein um eine Bindung junger Menschen gehen, sondern es geht auch darum, Teilhabechancen zu erhalten oder 
zu ermöglichen.  
Dass die Lebenshaltungskosten in Deutschland sich je nach Region teilweise deutlich unterscheiden, hat eine 
Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR 2023) deutlich hervorgehoben. Wo es sich 
günstig oder teuer lebt, ist in erster Linie abhängig von den Kosten des Wohnens. Zählt man diesen Faktor mit, 
ist es in der teuersten Stadt München 38 Prozent teurer als im günstigsten Landkreis Vogtland im Südwesten 
Sachsens. Ohne das Wohnen beträgt der Kosten-Unterschied zwischen den Extremwerten dagegen nur sechs
Prozent. Die starke Rolle der Wohnkosten zeigt sich vor allem in den großen Ballungsräumen und in den sie
umgebenden Kreisen. Die östlichen Bundesländer sind dagegen, mit Ausnahme von Berlin und Umgebung, meist
deutlich billiger als der Durchschnitt. Junge Menschen werden durch die hohen Mietkosten in solchen Regionen bei 
ihren Prozessen der Verselbstständigung ausgebremst (ebd., S. 43 ff.). So zeigt der MLP Studentenwohnreport 
2023, dass sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt für Studierende im vergangenen Jahr weiter verschlechtert 
hat und die Lage für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können oder wollen, immer schwieriger 
wird (MLP 2023, S. 24). Das Deutsche Studierendenwerk kritisiert, dass in den letzten 15 Jahren zwar die Zahl 
der staatlich geförderten Studienplätze um 50 Prozent gestiegen ist, die Zahl der staatlich geförderten
Wohnheimplätze aber nur um sieben Prozent (DSW 2023). 
1.2.2.2 Aufwachsen in regionaler Ungleichheit – räumlich abgehängt und arm?! 
Eine kommunale Perspektive räumlicher Disparitäten hat u. a. die Studie von Helbig und Salomo (2021) mit dem 
Titel: „Eine Stadt – getrennte Welten?“ in den Blick genommen, die untersucht, wie sich die infrastrukturelle 
Ausstattung, die für eine gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wichtig ist, sozialräumlich in
deutschen Städten verteilt. Auch diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Menschen in Armut im kommunalen 
Raum zunehmend konzentriert in bestimmten Wohnvierteln leben. Besonders ausgeprägt ist dabei die soziale 
Segregation von Kindern bzw. Familien mit Kindern (vgl. Abschnitt 2.2.4), denn ökonomisch benachteiligte
Familien mit Kindern sind exkludierenden Wohnungsmarktmechanismen ausgeliefert und können sich zunehmend 
nur dort Wohnraum leisten, wo bereits viele ärmere Familien leben. Die Studie kommt zu der Erkenntnis, dass es 
in sechs von sieben untersuchten Großstädten Quartiere gibt, in denen mehr als die Hälfte der Kinder von
Leistungen nach dem SGB II lebt. So gibt es in Hamburg und Berlin Stadtteile, in denen bis zu 79 bzw. 77 Prozent 
der Kinder unter 15 Jahren im SGB-II-Bezug leben. Eine Erkenntnis der Studie ist u. a., dass Stadtteile mit einer 
Konzentration vieler ärmerer Kinder bezüglich der zur Verfügung stehenden Spiel- und Erholungsflächen
benachteiligt sind. In den sozial privilegierten Gebieten steht mehr Erholungsfläche pro Kind zur Verfügung als in 
den anderen Stadtteilen (Helbig/Salomo 2021, S. 11). Zudem wird darauf verwiesen, dass bei der
„Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ über 200 Bildungsberichte der kreisfeien Städte und Landkreise
zusammengefasst sind, die in den letzten zehn Jahren erschienen sind.21 Übereinstimmend wird in diesen Berichten 
festgehalten, dass in ärmeren Stadtteilen Kita-Betreuungsquoten, Kompetenzen bei der
Schuleingangsuntersuchung und Übergangsquoten auf Gymnasien niedriger ausfallen. Zudem ist Karies und Übergewicht unter
Kindern weiter verbreitet, die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen fällt geringer aus, und mehr Kinder werden 
vom Schulbesuch zurückgestellt. Es gibt mehr Familien, die Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen und mehr 
Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt.  
Kinder- und Jugendbefragungen in diesem Kontext veranschaulichen, dass Kinder in ärmeren Stadtteilen seltener 
ein Instrument spielen, seltener ein Museum, ein Theater, eine Musikschule, eine Bibliothek oder eine
Schwimmhalle besuchen und weniger häufig Mitglied eines Sportvereins sind. Zudem sind Kinder und Jugendliche in
ärmeren Quartieren weniger zufrieden mit ihrem Wohnumfeld, d. h. eine hohe Armutskonzentration in bestimmten 
Quartieren erhöht die Gefahr einer mehrfachen sozialen Benachteiligung der vor Ort lebenden Kinder (Fischer 
u. a. 2016).
Auch Angebote der Familienbildung, Kindertagesbetreuung, Tagesmütter und Frühe Hilfen, Freizeit- und
Kulturangebote und Ganztagsschulen für Kinder sind insgesamt sozialräumlich ungleich verteilt. Das hat für diese 
Kinder und Jugendlichen zur Folge, dass sie u. U. weitere Wege zurückzulegen haben, wodurch ihre
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung eingeschränkt sind.  
Vergleicht man die Ausbildungsplatzsituation anhand der Verhältnisse von Angebot und Nachfrage in den
Arbeitsagenturbezirken, so zeigen sich ebenfalls regional erhebliche Unterschiede (BIBB 2022, S. 20). Aus Sicht 
der Nachfragenden war die Lage am Ausbildungsmarkt im Süden und Osten Deutschlands deutlich günstiger als 
im Westen und Norden. So erreichten einzelne Bezirke Spitzenwerte von über 120 Ausbildungsplatzangeboten 
zu 100 Nachfragenden, während andere unter 90 Plätze pro 100 Nachfragenden bereitstellen konnten. Wie rasch 
sich dieses Bild ändert, zeigt ein Blick in die Vergangenheit. Noch vor fünf Jahren war das Verhältnis zwischen 
Ausbildungsplatznachfragen und -angeboten insgesamt deutlich schlechter, aber auch regional gab es größere 
Entwicklungen (zum Vergleich: BIBB 2017, S. 20). Insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern – mit
Ausnahme Berlins – gab es positive Entwicklungen. Dies liegt u. a. an der wirtschaftlichen Transformation und dem 
demografischen Wandel, die mit einer hohen Nachfrage nach Fachkräften und somit auch nach Auszubildenden 
einhergehen. Der Zuschnitt der Arbeitsagenturbezirke (z. B. in einer Mischung aus „Speckgürtel“-Kommunen 
mit der Peripherie) kann aber darüber hinwegtäuschen, dass es auch in Ostdeutschland Regionen gibt, in denen 
die Ausbildungsmarktsituation schwieriger ist, beispielsweise in ländlichen Regionen mit einer schwächeren 
Wirtschaftsstruktur. Die Bundesländer haben verschiedene Programme zur Förderung der Ausbildung und zur 
Unterstützung von Ausbildungsbetrieben aufgelegt, um die Ausbildungsmarktsituation weiter zu verbessern.
Bessere Ausbildungsbedingungen und Ausbildungsplatzangebote können zu einer Dynamisierung der
Bevölkerungsbewegungen innerhalb Deutschlands führen.  
Der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Leistungen und Strukturen 
der Daseinsvorsorge eine ausgeprägte regionale und sozialräumliche Dimension haben (BMAS 2021b, S. 179, 
321). Festgehalten werden kann, dass die Wege zu Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für
einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen länger sind, was einen unmittelbaren Einfluss auf die Zufriedenheit mit dem 
Wohnumfeld hat. Zugänge, Verfügbarkeit und Niedrigschwelligkeit von Infrastruktur und Institutionen sind für 
junge Menschen – insbesondere für diejenigen mit niedrigem Einkommen – von erheblicher Bedeutung. Je
geringer das individuelle Einkommen, desto größer ist zudem die Abhängigkeit von guter öffentlich bereitgestellter 
21  Vgl. https://www.transferinitiative.de/bibliothek_bb_a-z.php; [22.03.2024].
Infrastruktur. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Wohlfahrtspflege – und damit auch die der Kinder- 
und Jugendhilfe – kommt somit vor Ort eine wichtige Rolle zu: Zum einen sind sie als demokratische
Infrastruktur, die allen Bürger:innen gleichermaßen offensteht, Repräsentationen einer anwesenden Staatlichkeit, zum
anderen sind sie wichtige Anlaufstellen und Unterstützungsangebote insbesondere für Menschen, die über wenig 
finanzielle Ressourcen verfügen, sofern die Leistungen und Strukturen bedarfsgerecht sind sowie
Adressierungsprozesse gelingen. Eine im Wohnumfeld nutzbare soziale Infrastruktur ist zudem bedeutsam für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt, da dort, wo es an öffentlichen Einrichtungen fehlt, auch Ankerpunkte für bürgerschaftliches 
Engagement und öffentliche Mitwirkung verlorengehen (BMAS 2021b; AGJ 2022a). 
Die Entwicklungen von räumlichen Disparitäten sind somit insgesamt sehr heterogen und haben unterschiedliche 
Ursachen und Folgen, ebenso wie die Anlässe für Bevölkerungsbewegungen innerhalb Deutschlands sehr
vielfältig sind. Die Ausbildungsplatzsuche, der Umzug wegen eines Arbeitsplatzwechsels oder in besseren – und vor 
allem bezahlbaren – Wohnraum bis hin zu dem Wunsch, im Alter in der Nähe der Kinder zu leben, können Anlässe 
für räumliche Mobilität sein. Die jüngere Generation in Ausbildung und Studium zieht eher in die Großstadt, 
wohingegen Familien gern in kleinere und mittlere Städte ziehen. Kommunale Planungsprozesse und damit auch 
die Jugendhilfeplanung, die vor diesem Hintergrund bestimmte Bevölkerungsgruppen einseitig adressieren –
beisoielsweise dann, wenn junge Menschen in ländlichen Regionen zum Bleiben oder zur Rückkehr motiviert werden 
sollen, um perspektivisch einer Überalterung entgegenzuwirken, – sind zum Scheitern verurteilt, wenn sie
individuelle Lebensplanungen und Lebensstile ausblenden.  
1.2.3 Demografischer Wandel 
Der demografische Wandel stellt eine der zentralen Rahmenbedingungen des Aufwachsens von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Bundesrepublik Deutschland dar. Er prägt Kindheiten und Jugenden sowie 
den politischen und gesellschaftlichen Blick auf diese Lebensphasen. Dabei verweist der demografische Wandel 
insbesondere auf das Verhältnis der Generationen und auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen
innerhalb dieses Verhältnisses (vgl. Abschnitt 2.3.5). Aus einer sich verändernden demografischen Struktur erwachsen 
Chancen und Herausforderungen für alle Generationen, die einer politischen Reflexion und Bearbeitung bedürfen. 
So forderte der Deutsche Bundestag bereits vor 20 Jahren die zukünftigen Bundesregierungen auf, auch in den 
Kinder- und Jugendberichten „über die weiteren Auswirkungen des demographischen Wandels und ihre
politischen Schritte zur sozialverträglichen Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der 
Frage möglicher Belastungen künftiger Generationen“ (Deutscher Bundestag 2002c) zu berichten. 
„Alter“ ist eine neben verschiedenen anderen Diversitätskategorien, die das Zusammenleben in Deutschland
beeinflusst und ausschlaggebend dafür ist, über welche Ressourcen und Teilhabemöglichkeiten Menschen in 
Deutschland verfügen (vgl. auch Abschnitt 2.3.5). Auch sind die jeweiligen regionalen demografischen
Entwicklungen bedeutsam (vgl. Beierle/Tillmann 2022). Das gilt nicht nur, aber in besonderer Weise auch für Kinder, 
Jugendliche und junge Erwachsene. Somit sind die Chancen und Herausforderungen des demografischen Wandels 
immer auch mit Blick auf die unterschiedlichen Regionen Deutschlands zu betrachten (vgl. z. B. Abschnitt 2.2.4, 
2.2.5). Dabei stehen die demografische Entwicklung und ihre Ursachen in Zusammenhang mit wiederum anderen 
Diversitätskategorien. Beispielsweise lassen sich regional genderspezifische Veränderungen der
Bevölkerungsstruktur beobachten (z. B. durch die Abwanderung von Frauen aus Ostdeutschland). Zugleich spielt die Frage, in 
welchem Maße demografischer Wandel durch verstärkte Migrationsbewegungen in bestimmte Regionen
abgefedert wird, eine bedeutende Rolle für die Demografie und damit auch für das Aufwachsen junger Menschen in 
einer Region (vgl. Abschnitt 2.2.1). 
1.2.3.1 Aktuelle Entwicklungen und Kennzahlen des demografischen Wandels 
Die Forschung zur demografischen Entwicklung fokussiert zentrale Veränderungsannahmen und -prognosen
hinsichtlich der Dimensionen Geburtenhäufigkeit, Lebenserwartung und Wanderungsbewegungen und nimmt 
ebenso die strukturelle Zusammensetzung der Bevölkerung in den Blick. Hier bilden zumeist die
Einzelberechnungen, Datenreports und Bevölkerungsvorberechnungen des Statistischen Bundesamtes die Grundlage der
Betrachtungen und der weiteren Ableitungen. Von 2010 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 682.200 Kinder pro 
Jahr geboren. Von 2015 bis 2020 waren es im Durchschnitt gut 775.600 jährlich. Die Geburtenzahl erreichte im
Jahr 2021 mit rund 795.500 Kindern sogar den höchsten Stand seit 1997 (Statistisches Bundesamt 2023b).
Demgegenüber standen 1,06 Millionen Sterbefälle im Jahr 2022 (Statistisches Bundesamt 2023a). Jede zweite Person 
in Deutschland ist älter als 45 Jahre und jede fünfte Person älter als 66 Jahre. Gleichzeitig zeigt sich, dass durch 
Zuwanderung seit 2010 mehr Menschen nach Deutschland kamen als wegzogen und eine Steigerung der
Geburtenzahlen ab 2012 diesen Trend einer gesellschaftlichen Überalterung abgeschwächt, jedoch nicht aufgehalten 
hat. So lebten 2021 in Deutschland ca. 15,4 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 20 Jahren. 
Deutlich wird jedoch auch, dass vor allem die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1970 sowohl die 
größte Altersgruppe bilden als auch aktuell und in den kommenden Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden. 
Bereits jetzt leben in Deutschland mehr als 13 Millionen Menschen über 70 Jahre, diese Zahl hat sich von 1990 
bis 2022 von 8 auf 14 Millionen erhöht (Statistisches Bundesamt 2023j). Einen weitergehenden gesellschaftlichen 
Überalterungstrend konstatiert auch die 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. Allen verschiedenen 
Berechnungsvarianten hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Geburtenhäufigkeit, des durchschnittlichen 
Wanderungssaldos und der Lebenserwartung ist dabei gemein, dass die Gruppe der über 67-Jährigen auf über 
20 Millionen Personen ansteigen wird. Deutlich wird in den verschiedenen Varianten insbesondere die Bedeutung 
des Wanderungssaldos, gerade für die Berechnung der Personenanzahl der jüngeren Altersgruppen (vgl.
Statistisches Bundesamt 2022b). 
Einen Indikator für die Rahmenbedingungen des Aufwachsens von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen bildet der sogenannte Jugendquotient, welcher die Anzahl der unter 20-Jährigen je 100 Personen zwischen 
20 und 64 Jahren beschreibt. Der Quotient lag 2019 bei 30,8 und somit unter dem Altenquotienten (Zahl der 65-
Jährigen und Älteren je 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren). Letzterer lag 2019 bei 36,4. Das historische 
Ausmaß dieses Wandels der Bevölkerungsstruktur wird deutlich, wenn man den Jugendquotienten in früheren 
Jahrzehnten betrachtet. So lag der Jugendquotient 1950 noch bei 50,8 und der Altenquotient bei 16,3. Seit 2006 
übersteigt der Altenquotient den Jugendquotienten und lässt sich als ein Kipppunkt eines längerfristigen Trends 
konstatieren (vgl. Grobecker u. a. 2021, S.  6). 
Neben den Verteilungen zwischen den Generationen spielt auch die räumliche Verteilung der Bevölkerung eine 
zentrale Rolle für die demografische Struktur Deutschlands. Regionale Besonderheiten der demografischen
Entwicklung sind damit sowohl als prägende Rahmenbedingung für Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter 
als auch für die institutionelle Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe relevant. So zeigen sich beim Altersaufbau 
z. B. deutliche Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und Ostdeutschland (jeweils ohne Berlin):
2019 lag der Anteil der Senior:innen in den ostdeutschen Bundesländern bereits bei 26 Prozent (21 % im früheren
Bundesgebiet), der Anteil der jungen Menschen unter 20 Jahren fiel mit 17 Prozent dagegen niedriger aus (19 %
im früheren Bundesgebiet) (ebd., S. 16).
1.2.3.2 Der demografische Wandel im Blick von Politik und Gesellschaft 
Die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur in Deutschland wurden lange Zeit nur in der Diskussion um die 
Sicherung der Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungen thematisiert (vgl. Hüther/Naegele 2013). Ging es in 
den Debatten angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen im altersspezifischen Aufbau der Bevölkerung 
in Deutschland zunächst nur um die Sicherung der Renten- und Krankenversicherungssysteme und allenfalls um 
die Zukunft des Arbeitsmarktes, hat sich spätestens seit Anfang der 2000er-Jahre das Spektrum der Diskussionen 
erweitert, und die Intensität hat zugenommen. Gesellschaftliche Strukturen und demografische
Rahmenbedingungen prägen die gesellschaftliche Diskussion und die politischen Schritte hin zu einer möglichen
sozialverträglichen Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Die sich zuspitzende demografische Veränderung
hinsichtlich des Verhältnisses von erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Bevölkerung führt dazu, dass sich der bisherige 
Generationenvertrag, der das deutsche Sozialversicherungs- und Versorgungssystem bisher maßgeblich trägt, 
nicht mehr in gleicher Form halten lassen wird. So bahnen sich mit Blick auf die bisherige Gestaltung
beispielsweise des Rentensystems fundamentale Veränderungen an, die zu einer Mehrbelastung der jungen Generation 
führen.  
Aber auch jenseits dieser Strukturfragen ergeben sich aus den demografischen Entwicklungen Neuformierungen 
des Generationenverhältnisses, die als widersprüchlich und ambivalent zu bezeichnen sind. Nach langen Jahren 
rückt dieses in einer alternden Gesellschaft punktuell ins Blickfeld, z. B. wenn bereits Kinder im
Kindergartenalter, Jugendliche und junge Erwachsene als (zukünftige) Arbeitskräfte in den Blick genommen werden und
aufgrund des allgemeinen Arbeitskräftebedarfs Forderungen etwa nach familienfreundlichen Arbeitsbedingungen 
nicht mehr umgangen werden können.  
Gleichzeitig werden Konzepte von sozialer Gerechtigkeit, die Fragen der gesellschaftlichen Zustände und ihrer 
Verteilung von Rechten, Möglichkeiten und Ressourcen diskutieren, um den Aspekt der Nachhaltigkeit auch auf 
eine demografische Komponente hin ergänzt (vgl. Liedholz/Verch 2022). Im Rahmen gesellschaftlicher Debatten 
deuten beispielsweise die Jugendbewegungen „Fridays for Future“ und andere darauf hin, dass Fragen des
Klimaschutzes auch Fragen der Generationengerechtigkeit etwa in der generationellen Verteilung der Lasten bei der 
Bewältigung des Klimawandels sind (BVerfG Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 
BvR 96/20, 1 BvR 78/20). 
Obwohl der demografische Wandel bereits seit vielen Jahren anhält, ist der Umgang mit dieser Entwicklung
bislang eher durch reaktive Maßnahmen geprägt. Prognosen zur Veränderung der Alterszusammensetzung und
Verschiebungen in der Anzahl von bestimmten Alterskohorten sind zwar vorhanden und werden auch im politischen 
Raum zur Kenntnis genommen. Gleichwohl entsteht daraus nicht eine strategisch angelegte und prospektiv
ausgestaltete Debatte, die es aber braucht, um gestaltend mit den demografischen Herausforderungen umgehen zu 
können. Demografische Veränderungen dienen vielmehr erst nach dem Eintreten des Ereignisses als Anlass, um 
darauf zu reagieren. Dies führt infrastrukturell etwa im Angebotsvolumen, der räumlichen Angebotsverteilung 
und vor allem der Fachkräftegewinnung und der Personalentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu
Herausforderungen, die hemmend auf eine effiziente Sicherung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene einwirken. So wird z. B. im Bereich der frühkindlichen Bildung der Erzieher:innenberuf von der Agentur für 
Arbeit als Engpassberuf bezeichnet (vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer 2022, S. 15; vgl. Abschnitt 3.5.2).  
Auch räumlich sind konkrete Auswirkungen des demografischen Wandels feststellbar. So betrifft die Dynamik 
des Wandels nicht gleichermaßen alle Regionen Deutschlands, und auch die Zeitpunkte für das Eintreten von 
bestimmten Alterskohorten sind verschieden. Trotzdem ist es bislang nicht gelungen, die vordergründig
kommunalen Erfahrungen in einen flächendeckenden Wissenstransfer zu geben, damit andere Regionen davon lernen 
können. So wurden aufgrund der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchsituation ostdeutsche 
Kommunen unfreiwillig zu Vorreitern in der Bewältigung massiver Alterskohortenrückgänge, ohne dass dies als 
eine systematische Lernerfahrung mit Transferbedarfen begriffen wurde. Diese Wissensaneignung im Umgang 
mit dem demografischen Wandel vollzieht sich seit den 1990er-Jahren im Zeitraffer und jenseits von bestimmten 
Modellvorhaben eher nicht strategisch.  
Auch der Umstand, dass einzelne Regionen Deutschlands heute weltweit zu den ältesten Regionen gehören und 
dadurch ein völlig neues Bild von der Wahrnehmung der einzelnen Generationen und daraus resultierenden
Ableitungen für das intergenerationelle Zusammenleben entsteht, bleibt im politischen Diskurs weitgehend
unreflektiert. Ebenso erscheint die Betrachtung ausschließlich negativer Konnotationen des demografischen Wandels
verkürzt eindimensional, wenn es nicht gleichzeitig gelingt, einen anderen Blick auf Alter, auf Definitionen von 
Fortschritt und Wachstum und auf damit verbundene Gestaltungsoptionen zu entwickeln. Bereits vor einiger Zeit 
beschrieb Kaufmann (2005), dass Bevölkerungsrückgänge auch in bestimmten Altersgruppen ökonomisch wie 
wohlstandspolitisch nur dann unproblematisch sind, wenn es gelingt, kompensierend zu wirken. Insofern ergibt 
sich daraus ein gesellschaftlicher Auftrag, in der Bewältigung des demografischen Wandels strategisch zu agieren 
und kurz-, mittel- und langfristige Vorhaben abgestimmt zueinander sowie strategisch angelegt zu stärken.
Jenseits des Hoffens auf die Rückkehr vermeintlicher oder tatsächlicher gesellschaftlicher Reproduktionsprozesse 
erscheint es dringend geboten, aktiv-gestalterisch in der Nutzung gesellschaftlicher Ressourcen tätig zu sein. Als 
Zwischenfazit lässt sich konstatieren, dass der demografische Wandel nicht neu ist und bereits seit Längerem als 
eine gesellschaftliche Herausforderung öffentlich diskutiert wird, wie auch die vergangenen Kinder- und
Jugendberichte zeigen. Neu ist allerdings die Dimension der Sichtbarwerdung dieses Phänomens. So ist der
demografische Wandel im Alltag vielfältig angekommen und prägt spürbar den Alltag der Menschen mit all seinen
Konsequenzen.
1.2.4 Veränderungen der Arbeitswelt und Fachkräftemangel 
Veränderungen in der Arbeitswelt, der allgemeine Arbeitskräfte- sowie der Fachkräftemangel in pädagogischen 
Arbeitsfeldern können als zentrale Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in 
mehrfacher Weise gefasst werden. Neben der Corona-Pandemie, dem Angriffskrieg in der Ukraine und dem
Klimawandel sieht die Kommission den Fachkräftemangel daher als eine vierte Krise an. Er kann als relevante
gesellschaftliche Rahmenbedingung des Jugendlichseins mit Blick auf die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe 
gefasst werden (vgl. Kap. 1). Dabei versteht die Kommission den Fachkräftemangel als Folge eines komplexen 
Zusammenwirkens unterschiedlicher Faktoren, bei denen neben dem demografischen Wandel auch Fragen der 
Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitszeiten und der finanziellen Möglichkeiten durch die Träger der Kinder- 
und Jugendhilfe, der Attraktivität der Kinder- und Jugendhilfe als Beruf sowie die Ausweitung von
Rechtsansprüchen und Inanspruchnahmen von Leistungen eine wesentliche Rolle spielen.  
1.2.4.1 Veränderungen in der Arbeitswelt 
Der Fachkräftemangel ist nur ein Aspekt der zu beobachtenden starken Veränderungen der Arbeitswelt. Unter 
strukturellen Veränderungen der Arbeitswelt können unter dem Schlagwort New Work22 (vgl. Bergmann 2017) 
eine Vielfalt von Anpassungen in der „modernen Arbeitswelt“ wie agile Arbeitsmethoden, New Leadership als 
Vertrauenskultur, die hierarchische Führungsstile ablöst, Home-Office, flexible Arbeitsgestaltung und
Arbeitszeitmodelle, Potenzialentfaltung der Mitarbeitenden sowie deren Befähigung zur Eigenverantwortung verstanden 
werden. Die Veränderungen gehen zum Teil auch mit einer zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft einher. 
Über die Anpassung der Unternehmen an diese Merkmale wollen sie als attraktive Arbeitgebende in globalisierter 
Konkurrenz um die besten Köpfe punkten.  
Zugleich ist der heutige Arbeitsmarkt durch Volatilität, Unsicherheit, Komplexität und Ambiguität geprägt (Heller 
2019). Märkte verändern sich schnell und häufig (Volatilität), was zu Ungewissheiten und Unsicherheiten in der 
Zukunftsplanung führt. Diese erhöhen die Komplexität, mit der Unternehmen umgehen müssen und damit auch 
die Mehr- und Vieldeutigkeit möglicher Herausforderungen und Lösungen. Hinzu kommen digitale
Transformation, demografischer Wandel sowie unterschiedliche Generationen und der hiermit verbundene Wertewandel als 
weitere Treiber für New Work. Digitalisierung und technische Fortschritte wie RPA (Robotic Process
Automation) und KI (Künstliche Intelligenz) verändern die Arbeitswelt und führen zu einer unterschiedlichen
Substituierbarkeit von Berufen und Fachkräften, also den Möglichkeiten und dem Ausmaß, mit dem in einem Beruf
ausgeübte Tätigkeiten von digitalen Technologien erledigt werden können.23 New Work-Modelle können daher als 
Reaktion von Arbeitgebenden auf gesellschaftliche Veränderungen gelesen werden, da sich ein „großer Teil der 
Bedürfnisse von den verschiedenen Arbeitnehmergruppen […] Eltern und pflegend Beschäftigte in Bezug auf die 
Anforderungen eines nach New Work ausgerichteten Arbeitsplatzes […] überschneiden“ (Jobst-Jürgens 2020, 
S. 9).
1.2.4.2 Arbeits- und Stellenmarkt – der Fachkräftemangel als eine weitere gesellschaftliche 
Krise 
In den vergangenen Jahrzehnten kann von einer positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes gesprochen werden. 
So ist die Zahl der Beschäftigten zwischen 2010 und 2022 um rund sechs Millionen gestiegen (vgl. Bossler/Popp 
2023). Die Zahl der offenen Stellen erreichte im Jahr 2022 einen neuen Höchststand, gleichzeitig sank die Zahl 
der arbeitssuchenden Personen erheblich (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2022b). Trotz hoher Nettozuwanderung 
und gestiegener Geburtenzahlen wird sich die Alterung der Bevölkerung weiter verstärken. Die Bevölkerung im 
Erwerbsalter sinkt bis 2025 voraussichtlich um vier bis sechs Millionen. Die Arbeitslosenquote hat sich seit 2005 
22  Diese Idee ist keineswegs neu: Bermann gründete bereits 1984 in der Automobilstadt Flint in Michigan das erste Center für New Work 
und beriet dort General Motors zu neuen Arbeitsmodellen.  
23  Der IAB-Futuromat gibt für ca. 4.000 Berufe in Deutschland deren Substituierbarkeitspotenzial an. Vgl. https://job-futuromat.iab.de/; 
https://www.iab-forum.de/glossar/substituierbarkeitspotenzial/; [04.04.2024]. Eine Studie von Briggs und Kodnani (2023) geht davon 
aus, dass ein Viertel der Arbeitsplätze durch generative KI ersetzt werden könnte. Zugleich ist aber auch zu erwarten, dass durch den 
technologischen Fortschritt neue Arbeitsplätze geschaffen werden und sich hierüber der Fachkräftemangel weiter verschärft (Rammer 
2020).
halbiert auf 5,3 Prozent im Jahr 2022, und die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend
gemeldeten Beschäftigten ist auf einem Tiefstand (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2023a). Der Ausbruch der Corona-
Pandemie sowie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben phasenweise zu einem Anstieg der
Arbeitslosenzahlen und Unterbeschäftigung (Kurzarbeit) auch im Zuge von Lieferengpässen und gestiegenen
Energiekosten geführt. Im Jahr 2022 kam es jedoch zu einer weitgehenden Erholung (vgl. Bundesagentur für Arbeit 
2023b, S. 12).  
Aufgrund des demografischen Wandels werden qualifizierte Arbeitnehmer:innen zur begehrten Ressource über 
nahezu alle Branchen hinweg. Betrieben und Arbeitgeber:innen fällt es zunehmend schwer, geeignete
Arbeitskräfte zu rekrutieren. Die steigende Knappheit an Arbeitskräften bremst daher das Beschäftigungswachstum. So 
spricht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in seinen Analysen von einer
Arbeitsmarktanspannung, die in den Jahren 2010 bis 2022 über alle Berufsbereiche hinweg zugenommen hat. Diese
Arbeitsmarktanspannung variiert erheblich und fällt in ländlichen Regionen sowie Süddeutschland größer aus. Geringe 
Zahlen an Bewerbungen, eine verlängerte Dauer der Personalsuche und eine höhere Anzahl an Suchkanälen
führen zu gesteigerten betrieblichen Einstellungskosten (vgl. Bossler/Popp 2023) und zu einer hohen Belastung des 
Bestandspersonals, das die Vakanzen auffangen muss. 
Die seit Jahren durchgeführten Fachkräfteengpassanalysen der Bundesagentur für Arbeit betrachten für etwa 
700 Berufe anhand der folgenden Anforderungsniveaus die zukünftige Entwicklung möglicher Fachkräfte-
Engpässe:24 
– Anforderungsniveau 1: Hilfs- und Anlerntätigkeiten (setzen keine oder nur geringe spezifische Kenntnisse 
voraus); 
– Anforderungsniveau 2: Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten (Fachkräfte) (setzen üblicherweise den Abschluss 
einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung voraus); 
– Anforderungsniveau 3: Komplexe Tätigkeiten (Spezialist:innen) (setzen eine Meister-,
Technikerausbildung, einen Fach-/Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation voraus); 
– Anforderungsniveau 4: Hochkomplexe Tätigkeiten (Expert:innen) (setzen eine mindestens vierjährige
Hochschulausbildung oder vergleichbare Qualifikation voraus). 
Auf Grundlage von sechs Engpassindikatoren (Stellenvakanzzeiten, Arbeitsuchenden-Stellen-Relation,
berufsspezifische Arbeitslosenquote, Veränderung des Anteils ausländischer Beschäftigung, Abgangsrate aus
Arbeitslosigkeit und Entgeltentwicklung) werden Fachkräfteengpässe identifiziert. Hinzu kommen Risikoindikatoren 
wie Veränderung des Anteils älterer Beschäftigter, Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen, Absolvent:innen-
Beschäftigten-Relation und das Substituierbarkeitspotenzial. Ergänzende Indikatoren wie berufliche Mobilität,
Arbeitsstellenbestandsquote, Teilzeitquote und Selbstständigenanteil vervollständigen die insgesamt 14 Indikatoren, 
die das Risiko zukünftiger Besetzungsschwierigkeiten einschätzbar machen sollen.  
200 der 700 Berufe gelten danach als Engpassberufe, wobei das Gros auf Berufe mit dem Anforderungsniveau 2 
(Fachkraft) entfiel (Bundesagentur für Arbeit 2023a, S. 14). 
Unter die beschäftigungsstärksten Fachkraft-Berufe fielen 2022 vor allem Pflegeberufe, medizinische
Gesundheitsberufe, Berufe des Handwerks sowie Bauberufe. Hinzu kommen Engpässe in Verkaufsberufen (insbesondere 
im Bereich Lebensmittel), im Gastronomieservice und bei Berufskraftfahrer:innen (Bundesagentur für Arbeit 
2023a, S. 14). Bei den Spezialist:innen belegen Erzieher:innen (Spezialist:innen) neben Berufen in der
Physiotherapie und Ergotherapie, Pflegeberufe sowie Berufe im IT-Bereich und in der Elektro- und
Kommunikationstechnik Plätze unter den Top 10 der beschäftigungsstärksten Engpassberufe. Unter den Expert:innenberufen
finden sich „Berufe in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik“ (Expert:innen) neben Ärzt:innen, Berufen in der
Pharmazie und im Bauwesen sowie Lehrkräfte an Berufsschulen unter den Top 10 der beschäftigungsstärksten
Engpassberufe (Bundesagentur für Arbeit 2023b, S. 16). 
 
24  Vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodische-Hinweise/uebergreifend-
MethHinweise/Anforderungsniveau-Berufe.html; [05.09.2023].
Über alle Berufsgattungen hinweg zeigt sich ein deutliches Arbeitsmarkt-Mismatch25 bzw. eine
Arbeitsmarktanspannung in unterschiedlich hohem Ausmaß: So bezogen sich im Jahr 2022 über die Hälfte aller Stellengesuche 
bei Fachkräften (51 %), 61 Prozent der Stellengesuche bei Spezialist:innen und 21 Prozent der Stellengesuche bei 
den Expert:innen auf Engpassberufe. Dagegen hatten von den arbeitslos gemeldeten Fachkräften nur 25 Prozent 
einen Engpassberuf, bei Spezialist:innen waren es 35 Prozent und bei Expert:innen 21 Prozent. Strukturanalysen 
der Arbeitslosigkeit und der gemeldeten Arbeitskräftenachfrage der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass der 
Fachkräftemangel trotz Arbeitslosigkeit v. a. in einem qualifikatorischen und berufsfachlichen Mismatch liegt. 
Die tatsächlichen Qualifikationen der Arbeitslosen und Arbeitssuchenden unterscheiden sich häufig von den
geforderten Anforderungen der Arbeitgeber:innen. So kommen auf der Ebene der Hilfsberufe etwa elf Arbeitslose 
und Arbeitssuchende auf eine Stelle, während die Relation bei Fachkräften bei 2,3 und bei Spezialist:innen/
Expert:innen bei 2,8 liegt (Bundesagentur für Arbeit 2022b, S. 16). Da weniger als jede zweite Stelle auf
Fachkräfteniveau und weniger als jede vierte Stelle auf akademischem Niveau der Bundesagentur für Arbeit gemeldet 
wird, steht faktisch weniger als eine qualifizierte Person pro Stelle zur Verfügung. Hinzu kommen regionale
Disparitäten, da Arbeit und Menschen nur in gewissem Ausmaß regional mobil sind (vgl. Abb. 1–1). Insgesamt sind 
daher mit Blick auf Stellenbesetzungsprobleme in vielen Berufen und insbesondere in den „Berufen in der
Kindererziehung“ und in der „Berufsgruppe Sozialarbeit und Sozialpädagogik“ nur wenige qualifizierte Arbeitslose 
und Arbeitssuchende regional vorhanden. 
Abbildung 1–1 
Relation von Arbeitslosen und gemeldete Arbeitsstellen nach Anforderungsniveaus (Juni 2022) 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2022b, S. 18) 
25  „Mismatch-Arbeitslosigkeit entsteht, wenn die Qualifikation von Arbeitsuchenden nicht zu den Anforderungen von offenen Stellen 
passt oder wenn die räumliche Distanz zwischen eigentlich zusammenpassenden Arbeitsuchenden und Stellen nicht überwunden werden 
kann. Wesentliche Ursachen für diesen Mismatch sind vor allem folgende: Mangel an Bewerbungen, Inflexibilitäten der Bewerbenden 
sowie qualifikatorische Defizite“ (IAB 2023).
Zu den Berufen mit den aktuell größten Fachkräftelücken zählen daher die Bereiche Soziale Arbeit, Erziehung 
und Pflege, dicht gefolgt von Handwerk und IT. Bei der Berufsgruppe „Sozialarbeit und Sozialpädagogik“ gab es 
im Jahresdurchschnitt 2021/2022 bundesweit die größte Fachkräftelücke mit bundesweit 26.500 offenen Stellen, 
von denen es für 20.600 keine passend qualifizierten Bewerber:innen gab. So fehlten Fachkräfte in der
Berufseinstiegsbegleitung, der Schulsozialarbeit, in der stationären Kinder- und Jugend- sowie Altenhilfe, der
Suchtberatung und vielen weiteren Arbeitsfeldern. Dabei sind es insbesondere die Berufe, die deutlich nach Geschlecht 
segregiert sind, in denen Fachkräftelücken identifiziert werden (Hickmann/Koneberg 2022).  
Die Berufsgruppen der in der Kinder- und Jugendhilfe benötigten Fachkräfte – Erzieher:innen (Expert:innen) und 
Sozialpädagog:innen sowie Kindheitspädagog:innen (Spezialist:innen) – sind damit am stärksten vom
Fachkräftemangel und Engpässen betroffen. Für junge Menschen ergeben sich hiermit Einschränkungen in der
Angebotsvielfalt, in der Wahrnehmung ihrer Rechtsansprüche, der Qualität der Angebote und Betreuungsschlüssel, sowie 
der Ausübung ihres Wunsch- und Wahlrechts, wenn Angebote aufgrund von Fachkräftemangel mit reduzierter 
Anzahl an Fachkräften laufen, eingeschränkt angeboten werden müssen oder sogar entfallen. Der Mangel an 
Lehrkräften in beruflichen Schulen hat zudem Auswirkungen auf die Qualität und Quantität der
Ausbildungssituation junger Menschen. Aber auch andere akademische Berufsgruppen wie z. B.
Erziehungswissenschaftler:innen, Psycholog:innen und Sonderpädagog:innen werden zur Ressource. Der Forderung nach multiprofessionellen 
Teams (vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. 2016) und den Herausforderungen einer 
inklusiveren Kinder- und Jugendhilfe insbesondere im Kontext von Inklusion (vgl. Cloos/Gerstenberg 2020) kann 
so immer schlechter begegnet werden. Zudem müssen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe für die Akquise 
und Bindung von Fachkräften im Sinne des Fachkräfteangebots zunehmend mehr Aufwand betreiben.  
Das IAB prognostiziert, dass das Arbeitskräftevolumen aufgrund der demografischen Entwicklung langfristig 
selbst bei steigender Erwerbsquote von Frauen und Älteren drastisch sinkt und das Arbeitskräfteangebot nur mit 
einer jährlichen Nettozuwanderung von 400.000 Personen langfristig konstant bleiben kann (Fuchs u. a. 2021; 
Hickmann/Koneberg 2022). Zuzüge aus EU-Staaten machen bislang den größten Teil der Arbeitsmigration aus. 
Allerdings sind auch viele EU-Mitgliedsstaaten vom demografischen Wandel betroffen, so dass die Anwerbung 
von Arbeitskräften aus Drittstaaten ebenso zur strategischen Frage wird, wie die Integration geflüchteter
Menschen in Ausbildung und Arbeit, die bereits in Deutschland sind. Das 2023 beschlossene Gesetz zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung schafft neue Wege für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten 
und erweitert Möglichkeiten für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Es ermöglicht
Personen mit qualifizierter Berufsausbildung aus Drittstaaten in Deutschland die Ausübung einer qualifizierten
Beschäftigung. Kommen zu einem staatlich anerkannten Beruf im Herkunftsland mindestens zwei Jahre
Berufserfahrung hinzu, können Personen als Arbeitskraft einwandern, und die Anerkennung ihres Berufsabschlusses in 
Deutschland entfällt. Damit werden Verfahren weniger bürokratisch und deutlich kürzer. Inwieweit das neue 
Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch eine Chance für junge Menschen und für die Gewinnung von Fachkräften 
für die Kinder- und Jugendhilfe bietet, bleibt abzuwarten.  
1.2.4.3 Geteilte Chancen für Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund der sich
verändernden Arbeitswelt 
Für die jungen Menschen als zukünftige Arbeitnehmer:innen entwickelt sich der Arbeitsmarkt angesichts des 
Fachkräftemangels und angesichts von Unternehmen, die mittels Employer Branding und der Steigerung ihrer 
Attraktivität als Arbeitgebende neue Wege der Akquise und Bindung von Personal erproben, zunehmend zu einem 
Arbeitnehmer:innenmarkt. Die Chancen, eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz im Wunschberuf und regional 
am Wohnort zu finden, wachsen ebenso wie die Anzahl der Stellenangebote mit hoher Attraktivität. Zunehmend 
mehr Jugendliche und junge Erwachsene könnten so ihr in Artikel 12 des Grundgesetzes festgeschriebenes Recht, 
Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte im Bundesgebiet frei zu wählen, wahrnehmen. Mehr noch: Sie haben 
darüber hinaus noch gesteigerte Möglichkeiten, einen attraktiven Arbeitsplatz nach ihren Vorstellungen
auszuwählen und auszugestalten. Das gilt jedoch nicht für alle Schulabschlüsse, Ausbildungsberufe und Regionen 
gleichermaßen (vgl. Steiner 2022). Auch könnten angesichts des Mangels an Auszubildenden und qualifizierten 
Fachkräften längerfristig für junge Menschen befristete Beschäftigungsverhältnisse, Praktika und prekäre
Beschäftigungsverhältnisse und das Einmünden in den Übergangssektor im Übergang Schule und Ausbildung sowie 
Ausbildung und Arbeitsmarkt abnehmen. Die Daten aus dem AID:A-Survey 2019 zeigen, dass junge Menschen, 
die keine Berufsausbildung oder kein Studium abgeschlossen haben, zu einem weitaus höheren Anteil einer
befristeten Beschäftigung nachgehen. Dieser Unterschied nivelliert sich im weiteren Verlauf des Erwerbslebens
(Steiner/Zimmermann 2021, S. 95). Dabei haben die Absolvierenden einer betrieblichen Ausbildung nach wie 
vor die besten Chancen auf eine unbefristete Beschäftigung (ebd., S. 96). Der „prekäre Start ins Erwerbsleben“ 
wird konfiguriert durch typische Muster sozialer Ungleichheit und variiert stark nach Ausbildungsart, Geschlecht 
und natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit (ebd., S. 98). Damit profitieren nicht alle Jugendlichen und jungen
Erwachsenen gleichermaßen vom Fachkräftemangel.  
Entsprechend der veränderten Arbeitsmarktsituation ist es nicht verwunderlich, dass 70 Prozent der befragten 
Jugendlichen der Sinus-Studie zuversichtlich sind, den beruflichen Anforderungen gewachsen zu sein und sich 
gut auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet fühlen (Schleer/Calmbach 2022, S. 22). Allerdings macht sich jeder 
zweite junge Mensch mit formal niedriger Bildung Sorgen, einmal arbeitslos zu werden (ebd., S. 24). Eigene 
Ideen zu entwickeln, Aufgaben der Planung und Organisation sowie Führungstätigkeiten stellen weitverbreitete 
Präferenzen für berufliche Tätigkeiten dar, wobei junge Menschen mit niedrigerem Bildungsniveau offener für 
körperlich anstrengende Aufgaben sind (ebd., S. 39ff.). Dass der Beruf Spaß macht und den eigenen Neigungen 
und Fähigkeiten entspricht, ist das wichtigste Kriterium bei der Berufswahl. Von ihrem Beruf und ihrem
Arbeitgebenden erwarten junge Menschen neben einem krisensicheren Arbeitsplatz und hohem Einkommen, guter
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie einer ausgewogenen Work-Life-Balance ein gutes Arbeitsklima 
(Schleer/Calmbach 2022, S. 51ff.) Neben der Berufstätigkeit genügend Freizeit zu haben, ist 85 Prozent der
Befragten der Shell Jugendstudie wichtig, und rangiert auf Platz vier hinter einem sicheren Arbeitsplatz, dem Gefühl 
etwas Sinnvolles zu tun und etwas zu leisten (Leven u. a. 2019, S. 189). Die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben 
stellt eine zentrale Dimension der Erwartungen junger Menschen an die Berufstätigkeit dar. Hierunter fallen die 
Optionen, die Arbeitszeit auch kurzfristig nach oben oder unten anpassen zu können, Teilzeittätigkeiten sowie 
Homeofficeregelungen (ebd., S. 193). Sowohl die Zuversicht, die eigenen Berufswünsche verwirklichen zu
können als auch die Ansprüche an Arbeitsplatz und Arbeitergeber:innen steigen (ebd., S. 187ff.). 
1.2.4.4 Fazit 
Der Fachkräftemangel wirkt sich als weitere Krise auf die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen, auf die Gewährleistung von Unterstützung, auf die Beachtung von Interessen junger Menschen und 
auf die Umsetzung ihrer Rechte auf Bildung, Betreuung, Schutz und Partizipation aus. Die Kinder- und
Jugendhilfe gerät als Gewährleisterin des Aufwachsens in privater und öffentlicher Verantwortung (Deutscher Bundestag 
2013, S. 63ff.) zunehmend unter Druck, da „das Personal […] vom Grundsatz her der zentrale Schlüssel in der 
Erbringung personenbezogener Dienstleistungen“ (ebd., S. 273) ist. Das Vorhandensein, der Umfang, die Qualität 
und Zusammensetzung des Personals sind daher ein wichtiger Indikator für den Zustand und die
Entwicklungsdynamik der Kinder- und Jugendhilfe. Um die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe sichern zu können, gilt das 
Fachkräftegebot, welches von den öffentlichen Trägern sowie den Landesjugendämtern in besonderer
Verantwortung überwacht wird (vgl. Abschnitt 3.5.1).  
Für die jungen Menschen ergeben sich neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe über Ausbildung und 
Arbeit, die jedoch weiterhin entlang sozialer Merkmale moderiert und regional unterschiedlich vorhanden sind. 
Dies bedeutet für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, dass sie ihre Angebote bei der Beratung und
Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an diese veränderten Bedingungen anzupassen hat. 
1.3 Schlussfolgerung: Gerechtigkeit und Teilhabe ermöglichen 
Trotz vielfältiger Krisen, die die öffentlichen Debatten über die Rahmenbedingungen des Aufwachsens junger 
Menschen bestimmen, verweisen Befunde verschiedener Studien (vgl. Abschnitt 2.1.2) und die Ergebnisse der 
Beteiligung junger Menschen am Bericht (vgl. Abschnitt 2.2.2) darauf, dass junge Menschen mehrheitlich mit 
ihrer subjektiven Lebenssituation zufrieden sind und von einer positiven Zukunftserwartung ausgehen, auf den 
ersten Blick überraschend, wenn nicht sogar widersprüchlich. Auf den zweiten Blick sind solche Befunde aber 
das Spiegelbild einer Gesellschaft, die einerseits über erhebliche Ressourcen zur Gestaltung gerechter
Teilhabebedingungen des Aufwachsens junger Menschen verfügt, der es andererseits aber nicht ausreichend gelingt, diese 
Ressourcen so zugänglich zu machen und zu verteilen, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
gleichermaßen förderliche und sozial gerechte Bedingungen des Aufwachsens erfahren. Ohne die Bedeutsamkeit 
der (Nach-)Wirkungen der Corona-Pandemie, der zunehmenden kriegerischen Auseinandersetzungen, der nach 
wie vor nicht bewältigten Herausforderungen des Klimawandels, des abnehmenden Vertrauens in das politische
System und der Zunahme rechtsextremistischer und antidemokratischer Positionierungen für das Aufwachsen der 
jungen Generationen in Frage zu stellen, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen zur
Bewältigung dieser Krisen strukturell gegeben sind, allerdings unzureichend genutzt werden. 
Die nachfolgenden Analysen der Kommission machen deutlich, dass globale, europäische und nationale
Dynamiken das Leben und den Alltag von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beeinflussen. Dies
geschieht nicht immer direkt, Wirkungen sind nicht durchgängig sichtbar oder wahrnehmbar für junge Menschen, 
nicht alle sind gleichermaßen betroffen von Effekten der Pandemie (vgl. Abschnitt 1.1.1), von Fluchtbewegungen 
(vgl. Abschnitt 1.1.2), von einem Leben ohne die Selbstverständlichkeit von Frieden (vgl. Abs 1.1.3), von Folgen 
des Klimawandels (vgl. Abschnitt 1.1.4), von Herausforderungen der Digitalisierung (vgl. Abschnitt 1.1.5) oder 
auch von einer Zunahme der Demokratiefeindlichkeit (vgl. Abschnitt 1.1.6). Das Aufwachsen mit ungleichen 
sozialräumlichen Lebensbedingungen (vgl. Abschnitt 1.2.2), das Jungsein in einer alternden Gesellschaft (vgl. 
Abschnitt 2.3.5), das Fehlen von Fachkräften im Allgemeinen (vgl. Abschnitt 3.5.2) sowie in der Kinder- und 
Jugendhilfe inklusive Kindertageseinrichtungen oder auch in der Schule im Besonderen sind charakteristische 
Merkmale der Lebenssituation junger Menschen, ohne dass dies für alle und quasi zwangsläufig zu einem Mehr 
an Belastungen, zu ungleichen Lebenschancen und Benachteiligungen führen müssen. So ermöglicht das
Aufwachsen in Vielfalt (vgl. Abschnitt 1.2.1) auf der einen Seite zahlreiche Chancen selbstbestimmter
Lebensentwürfe und Lebenspraxen. Auf der anderen Seite aber führen altersbezogene Differenzierungen, soziale
Klassenzugehörigkeit, Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeiten, das Geschlecht und sexuelle Orientierungen 
sowie Religionszugehörigkeiten und Weltanschauungen nach wie vor zu stigmatisierenden Zuschreibungen und 
sozialen Benachteiligungen. Vor diesem Hintergrund sind Wissen und Bewusstsein darüber wichtig, dass sich 
ungleiche strukturelle Rahmenbedingungen des Jungseins in ungleichen Möglichkeiten der Entwicklung,
Verselbstständigung und gesellschaftlicher Teilhabe widerspiegeln. Ein gerechtes Aufwachsen junger Menschen setzt 
immer die Bearbeitung benachteiligender Lebensumstände voraus, die über eine individualisierende Adressierung 
junger Menschen und ihrer Familien hinausweist.  
Notwendig ist in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ein Bewusstsein dafür, dass Krisen und
Herausforderungen nicht vor der Wohnungstür junger Menschen stehenbleiben. Kindheit und Jugend sind keine Phasen
politischer oder gesellschaftlicher Unberührtheit, wie dies romantisierende Lesarten gern nahelegen. Das heißt auch, 
dass eine verantwortungsvolle Haltung gegenüber Bedarfen an Information, Unterstützung und Orientierung auf 
Seiten der jungen Menschen und ihrer Familien sichtbar und erlebbar sein muss.  
Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihren Familienangehörigen und Fachkräften im nahen Umfeld 
und den Akteur:innen in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vertrauen können und zuversichtlich bleiben 
(vgl. Kap. 4 und 5), sind Fragen nach Gerechtigkeit und Teilhabe mit Blick auf die Gegenwart und Zukunft junger 
Menschen zu beantworten. Politische und fachliche Antworten auf die Bewältigung von Krisen, auf Barrieren für 
soziale Teilhabe, auf Chancengerechtigkeit und auf friedliche Koexistenz ohne die Berücksichtigung ihrer
Interessen, Rechte und Bedarfe verfestigen die Ungleichheit zwischen den Generationen zugunsten der Älteren.
Zentral ist deshalb der politische Wille, Gegenwarts- und Zukunftsgestaltung als Folgenabschätzung hinsichtlich der 
Auswirkungen auf junge Menschen zu planen und umzusetzen. 
In Deutschland prägt die Kinder- und Jugendhilfe die Rahmenbedingungen des Aufwachsens stark mit.
Arbeitsbedingungen der Fachkräfte, die finanzielle Ausgestaltung einer sozialen, im besten Fall bedarfsgerechten
Infrastruktur vor Ort, die Faktoren Zeit und Raum bei der Interaktion mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen 
und ihren Familien ermöglichen oder erschweren soziale Teilhabe. Auch die Kinder- und Jugendhilfe und die 
darin Tätigen können Aspekte, die aus globalen und europäischen Krisen bzw. Dynamiken resultieren, nicht
ausblenden. Und es gehört zur Geschichte und Gegenwart der Kinder- und Jugendhilfe selbst, dass sie sich fachlich, 
normativ und (sozial)politisch zu Verteilungsfragen, zur Gerechtigkeit zwischen Generationen, zu
Benachteiligungen aufgrund geschlechtlicher Orientierungen, zu Ungleichheiten aufgrund von sozialer Herkunft und Armut, 
zu Diskriminierungen im Kontext von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verhalten muss. Ihr Auftrag, 
positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche 
Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, ist ohne entsprechende kinder- und jugendpolitische Positionierungen, ohne 
Leistungen, die zumindest die Folgen sozialer Benachteiligung bewältigbar machen, nicht einzulösen.  
Die Lektüre früherer Kinder- und Jugendberichte zeigt eines deutlich: Was jeweils als besonders krisenhaft erlebt 
bzw. hervorgehoben wurde und wird, wie die Kinder- und Jugendhilfe sich positioniert und welche
Handlungsspielräume und Entscheidungsoptionen abgewogen wurden und werden, resultiert aus Erkenntnissen,
Positionierungen und Erfahrungen insbesondere in Wissenschaft, Politik und Fachpraxis. Sichtweisen und Positionierungen
von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst hingegen haben lange keine erkennbare Rolle gespielt 
und wurden erst im 15. sowie zuletzt im 16. Kinder- und Jugendbericht ausführlicher und systematischer seitens 
der Kommissionen auf- und herausgearbeitet. Ihre Berücksichtigung ist aber nach wie vor keine
Selbstverständlichkeit, sondern stellt sich eher als Entwicklungsaufgabe für die Kinder- und Jugendberichte dar. So wird im 
17. Kinder- und Jugendbericht soziale Teilhabe auch über das Angebot zu Beteiligung von jungen Menschen
übersetzt (vgl. u. a. Kap. 2) und Gerechtigkeit als Verpflichtung verstanden, die Diversität innerhalb der jungen
Generation anzuerkennen und konsequent in Darstellung, Analyse und Schlussfolgerungen zu berücksichtigen.
Angesichts globaler Dynamisierung Gerechtigkeit und soziale Teilhabe ermöglichen 
Globale und europäische Entwicklungen sowie der gesellschaftliche Wandel – wie sie in Abschnitt 1.2 dargestellt 
werden – haben nicht erst heute eine große Bedeutung für das Aufwachsen in Deutschland und für die
Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur. Es deutet sich dabei an, dass es eine hohe Sensibilität für den Einfluss dieser 
Entwicklungen bis auf die kommunale Ebene gibt. 
Dazu tragen vermutlich die einzelnen Themen bei, aber auch öffentliche Diskurse und Kontroversen über das 
Zusammenwirken von mehreren Dynamiken. So sind beispielsweise verschiedene Fluchtereignisse im Lichte der 
Herausforderungen des Klimawandels besser zu verstehen. Ein anderes Beispiel ist das Wissen über die
Möglichkeiten antidemokratischer Einflussnahme auf junge Menschen durch die gezielte Nutzung der sich rasant
entwickelnden Digitalisierung und Mediatisierung der Welt und damit auch der Lebenslagen und Alltagspraxen von 
jungen Menschen.  
Die Herausforderungen der nationalen Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendberichterstattung liegen darin,
diejenigen globalen Dynamiken und gesellschaftlichen Veränderungen sowie die damit einhergehenden Krisen in 
den Blick zu nehmen, sofern deren Folgen nachweisbar und sichtbar sowie in Gegenwart und Zukunft von
Relevanz sind. Dieser Maßstab ist für die hier diskutierten Themenfelder jeweils im Einzelnen zu betrachten. Die 
Corona-Pandemie scheint einerseits inzwischen politisch handhabbar, wozu u. a. Impfung und Immunisierung in 
der Bevölkerung wesentlich mit beigetragen haben. Andererseits sind problematische Folgen der Maßnahmen zur 
Eindämmung der Infektion zwischen insbesondere 2020 und 2023 vor allem bei Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen und den für sie Verantwortlichen in Familie, Schule, aber eben auch für die Kinder- und
Jugendhilfe noch deutlich spürbar. Hier stellen sich eine ganze Reihe von Anfragen dahingehend, welche jungen 
Menschen besonders belastet wurden und infolgedessen noch als besonders belastet im Sinne von vulnerabel 
gelten können. Außerdem liegt in der Analyse des gesellschaftlichen und politischen Umgangs mit der Pandemie 
das Potenzial, für künftige Ereignisse dieser Art Lehren zu ziehen. So könnte beispielweise anhand der
vorliegenden Erkenntnisse über den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 2020 und 2023 
abgeleitet werden, wie ihre soziale Teilhabe auch in solchen globalen Krisen sichergestellt werden kann. Auch 
die in letzter Zeit verstärkt problematisierte Einsamkeit junger Menschen und die verstärkte Auseinandersetzung 
mit der psychischen Gesundheit junger Menschen kann als Konsequenz aus den Pandemieerfahrungen gewertet 
werden. Nicht aus dem Blick geraten dürfen zudem die Belastungen, die die Pandemie gerade auch für die
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Folge hatte.  
Der russische Angriffskrieg in der Ukraine, der seit Februar 2022 wütet, und der Terrorangriff der Hamas auf 
Israel am 07.10.2023, die Bombardierungen im Süden und Norden Israels und der daran anschließende Krieg in 
Gaza führen einmal mehr vor Augen, dass eine friedliche Welt nicht selbstverständlich ist. Frieden stellt sich nicht 
„einfach“ ein, sondern muss hart erarbeitet werden. Dieses Wissen ist für viele Menschen in Deutschland, die in 
der Nachkriegszeit geboren und aufgewachsen sind, seither präsenter und das Bewusstsein für das Privileg, nicht 
direkt mit einem Krieg konfrontiert zu sein, ist mittlerweile auch gewachsen, während gleichzeitig auch bei jungen 
Menschen Ängste vor einem Krieg zunehmen.  
Menschen, die nach Deutschland flüchten, um Krieg und Bürgerkrieg nicht zum Opfer zu fallen, die nach
Sicherheit für Leib und Leben ihrer Kinder suchen und ihnen Chancen auf Bildung, Gesundheit und Freiheit
ermöglichen wollen, tragen auch das Wissen über das zerstörerische Potenzial von Kriegen in die deutsche Gesellschaft. 
Mit den kriegsbedingten Fluchtbewegungen nach Deutschland sind die Erfahrungen und das Wissen um die
verheerenden Folgen kriegerischer Auseinandersetzungen im gesellschaftlichen Zusammenleben wesentlich
präsenter geworden. So war es in der jüngeren Vergangenheit möglicherweise vor 2015 noch relativ einfach, dieses aus 
dem eigenen Leben und Alltag auszublenden. Spätestens mit den Entwicklungen Mitte der 2010er-Jahre hat sich 
das geändert. Dies gilt für junge Menschen und auch die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in besonderer
Weise, denn die Unterbringung und professionelle Unterstützung der unbegleiteten Minderjährigen oder die
Integration von geflüchteten Kindern in den Alltag der Kindertagesbetreuung, um nur zwei Bereiche zu nennen, 
konfrontiert Kinder und Jugendliche genauso wie Fachkräfte immer auch mit diesen Realitäten, daraus
resultierenden Konsequenzen sowie damit einhergehenden Überforderungen bei ihrer Bewältigung.  
Für die Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe oder auch der Forschung und Lehre in sozialpädagogischen 
Ausbildungs- und Studiengängen bedeutet dies eine explizite Konfrontation mit Fragen von Krieg und Frieden 
und den damit verbundenen Auswirkungen auf ihre berufliche Praxis und die geführten (fach)politischen
Debatten. So stellen sich auch neue fachliche Anforderungen und Fragestellungen, auf die Antworten gefunden werden 
müssen. Zwar müssen die Fachkräfte sicherlich keine gesonderte Expertise in Verteidigungsfragen haben, aber 
aus einer möglichen politischen Entscheidung über eine Rücknahme des Aussetzens der Wehrpflicht und ein 
soziales Pflichtjahr resultieren beispielsweise Fragen an Freiwilligendienste oder allgemeiner an Formen einer 
Institutionalisierung gesellschaftlichen Engagements junger Menschen. Ferner ist auch die pädagogische Praxis 
im Bereich politischer Bildung, Demokratieförderung und Extremismusprävention inklusive der Überlappungen 
und Schnittstellen zur Kinder- und Jugendarbeit angesichts dieser Entwicklungen damit einhergehender
normativer Herausforderungen zu den Fragen von Krieg und Frieden gefordert. Und nicht zuletzt werden davon auch 
finanzielle Neu- und Umverteilungen von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit fiskalischen Restriktionen zu 
diskutieren sein.  
Das im Herbst 2023 sichtbar gewordene Ausmaß an Antisemitismus in der Bevölkerung, aber auch die
Erfahrungen muslimisch gelesener Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener mit rassistischen, antimuslimischen
Angriffen und Stigmatisierungen zeigen sehr deutlich, wie diese Dynamiken kriegerischer Auseinandersetzungen in 
den Arbeits- und Berufsalltag der Kinder- und Jugendhilfe eingreifen und von Fachkräften in Praxis und
Wissenschaft ein fundiertes und sensibles Handeln erfordern. Die Befähigung der Verantwortlichen in Politik,
Verwaltung, Schule, Kinder- und Jugendhilfe und Hochschule, mit Spannungen umzugehen, sie zu „befrieden“, ohne 
einseitig zu harmonisieren, Polarisierungen nicht zuzulassen, sich an universellen Ideen und Rechten zu
orientieren, ohne partikulares Leid zu ignorieren, sondern dazu auch Trauer zuzulassen, ist mit eine Voraussetzung dafür, 
dass allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland soziale Teilhabe ermöglicht wird. Hier 
werden jedoch auch Fallstricke und Gefahren einer Verunsicherung und Überforderung von Fachkräften sichtbar. 
Wie diese Problematik adressiert und die Suche nach tauglichen Vorgehensweisen gelingen kann, ist eine zentrale 
Aufgabe der Gegenwart (vgl. auch Kap. 4 und 5). 
Erfahrungen mit Kriegen, mit Gewalt und Flucht, mit Antisemitismus, Rassismus, Sexismus und Heterosexismus 
und Trans*- und Inter*feindlichkeit lassen das empirisch fassbare Phänomen der Ungerechtigkeit und das Gefühl 
ungerechter Behandlung stärker in den Vordergrund treten. Dieses nutzen antidemokratische Kräfte sehr gezielt. 
Hierfür bedienen sie sich der Einschüchterung und Diskreditierung von Kritiker:innen, der strategischen
Vorgehensweise, Räume des Sagbaren immer weiter zu öffnen, ohne strafrechtlich belangbar zu sein, sowie auch
digitaler Diskursräume. Die AfD und andere rechtsradikale Akteur:innen sind wie kaum eine politische Partei sonst 
auf Instagram, TikTok und anderen sozialen Medien aktiv. Hier erreichen sie junge Menschen, auch all
diejenigen, die Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe sind. Darauf fehlen bislang taugliche Antworten. Antworten 
fehlen zudem auch auf die Frage, ob und in welchem Umfang professionell und ehrenamtlich in der Kinder- und 
Jugendhilfe Tätige nicht nur zu selbst Eingeschüchterten, sondern zu Repräsentant:innen demokratie- und
menschendfeindlicher Positionierungen werden. 
Doch Digitalisierung und Mediatisierung sind keineswegs nur Räume des Risikos, sondern sie eröffnen Chancen 
zu sozialer Teilhabe und im Prinzip auch Zugänge zu einem gerechten Aufwachsen (vgl. Abschnitt 2.3.4). Da 
sich im postdigitalen Zeitalter Ungleichheiten im analogen Raum oftmals im digitalen Raum fortsetzen und
umgekehrt, wird es folglich viel stärker darauf ankommen, dieses Ineinandergreifen besser zu verstehen, zu
untersuchen und pädagogisch zu bearbeiten. So liegt ein dezidiertes Risiko für soziale Teilhabe und Gerechtigkeit in den 
Möglichkeiten der Digitalisierung und sozialer Medien für Übergriffe, Angriffe, Hassrede, Bedrohung und
Gewalt, hier vor allem sexuelle und sexualisierte Gewalt. Da stellt sich die Frage, wie sich die Kinder- und
Jugendhilfe zu Vorschlägen einer generellen Chat-Kontrolle und anderem verhält und in welchem Maße Kontrolle und 
Autonomie einzusetzen sind.26 Im Übrigen ist auch bei diesen Fragestellungen die Expertise, die junge Menschen 
ein- und mitbringen, für die Formulierung von Antworten von zentraler Bedeutung (vgl. Abschnitt 2.2.2). 
 
26  Siehe die Diskussionen um EU General Comments.
Werden die besonders wichtigen globalen Dynamiken herangezogen und daraufhin kritisch befragt, wie sie
soziale Teilhabe von und Gerechtigkeit für junge Menschen beeinträchtigen, weil sie Rahmenbedingungen des
Aufwachsens verändern, so sind die Adressat:innen der Kritik an ungleichen Bedingungen des Aufwachsens zu
klären. Die genannten Beispiele sollen dafür sensibilisieren, dass fachliche Antworten auf schwierige Situationen 
und Konstellationen gefunden werden müssen, solange sie dezidiert die Arbeitsbereiche der Kinder- und
Jugendhilfe betreffen. Hier erweist sich die Stabilität der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen verteilt auf 
verschiedene Schultern und Rollen. Der Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe muss in diesem Kontext in
Antworten auf die Frage bestehen, unter welchen Bedingungen es ihr wie gelingen kann, zwischen Lebenslagen und 
Alltag der jungen Menschen und veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (auch infolge globaler
Krisen) zu agieren, und zwar mit Blick auf Förderung, Erziehung, Bildung oder auch die Ermöglichung von Teilhabe. 
Kinder- und Jugendhilfe ist zudem gefordert, immer wieder auf den Beitrag zur Beantwortung dieser Fragen auch 
von anderen verantwortlichen Akteur:innen zu dringen. 
Gesellschaftlicher Wandel und soziale Ungleichheiten – sattsam bekannte Indikatoren der
Rahmenbedingungen des Aufwachsens 
Vier Bereiche sind in Abschnitt 1.2 „Gesellschaftlicher Wandel und soziale Ungleichheiten“ in den Fokus gerückt 
worden, um die derzeitigen Rahmenbedingungen des Aufwachsens zu präzisieren und die normative bzw.
politische Blickrichtung auf Kinder und Jugendliche sowie auf die Kinder- und Jugendhilfe transparent zu machen. 
Alle vier, Diversität, räumliche Disparitäten, demografischer Wandel und Veränderungen in der Arbeitswelt 
durch Fachkräftemangel, sind keineswegs ganz neu, auch wenn neue Komponenten hinzugekommen sind, die die 
Ungleichheit zu verschärfen scheinen. 
Der zentrale Zugang zu den Fragen des Aufwachsens und den in Kapitel 4 und 5 formulierten Leitlinien und 
Empfehlungen ist der empirisch mehr als nur gesicherte Sachverhalt der Diversität innerhalb der jungen
Generation und der vielfältigen Erfahrungen des Aufwachsens. Diese Perspektivierung ermöglicht es, sowohl bekannte 
als auch neue Muster der Einschränkung von sozialer Teilhabe zu identifizieren. So liegt der Nachweis, dass 
Kinder und Jugendliche in Armut mit einem eklatanten Mangel an Teilhabe aufwachsen, seit Jahrzehnten vor, 
ihre systematische Benachteiligung ist hinlänglich untersucht, hat sich in den letzten Jahren noch verschärft, doch 
grundlegend verändert hat dieses Wissen bislang nichts. Dennoch ist eine konkrete Auseinandersetzung mit 
Armut nicht obsolet, im Gegenteil.  
Auch die Unterschiede zwischen den Rahmenbedingungen des Aufwachsens in urbanen und ländlichen Regionen 
sind erforscht und in der Sozialberichterstattung untersucht. Gleichwohl stellen sich weiterhin Fragen an die
Ermöglichung sozialer Teilhabe, weil politische Antworten etwa auf die Chancen zur Mobilität in ländlichen
Regionen kaum Rücksicht auf die Interessen und Bedarfe junger Menschen nehmen oder der enorme Rückstand bei 
der Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus in Städten zu Lasten von Familien geht. Um Herausforderungen bei 
der Realisierung sozialer Teilhabe verstehen zu können, sind gerade hier auch die Gespräche mit Kindern und 
Jugendlichen selbst dazu geeignet, den politisch Verantwortlichen die Augen zu öffnen. 
Der 2013 erschienene 14. Kinder- und Jugendbericht als letzter Gesamtbericht hat sich ebenfalls der Thematik 
des demografischen Wandels angenommen. Seither zeigen sich Veränderungen bezogen auf die Altersstruktur 
der Fachkräfte als Fachkräfteengpässe in bestimmten Bereichen wie z. B. den Allgemeinen Sozialen Diensten in 
den Jugendämtern (ASD). Aktuell anstehende fachliche Umsetzungen von Zukunftsprojekten der Kinder- und 
Jugendhilfe wie die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsgrundschulplatz wirken angesichts dieser 
und anderer Folgen des demografischen Wandels als besonders große Herausforderungen und erscheinen mitunter 
kaum umsetzbar. Die Folgen, dass absehbar bis 2030 die Generation der zwischen 1960 und 1965 Geborenen in 
Rente übergeht, gleichzeitig aber immer mehr Aufgaben von der Kinder- und Jugendhilfe zusätzlich übernommen 
werden, werfen somit ihre Schatten sichtbar voraus. Dabei ist nicht erkennbar, welche politischen und fachlichen 
Antworten auf die Folgen dieses demografischen Wandels gefunden werden, ja teilweise besteht der Eindruck, 
dass nicht einmal nach Antworten im Sinne von tauglichen Lösungen für die soziale Infrastruktur gesucht werden 
würde. Hier liegen letztlich Gründe für einen Mangel an Vertrauen in die Kinder- und Jugendhilfe selbst, aber 
eben auch in politisch Verantwortliche.  
Der problematisierende Blick auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Aufwachsens, die engen
Spielräume, globale Entwicklungen beeinflussen zu können, das lähmende Gefühl, viele Chancen zu mehr
Klimagerechtigkeit seien wieder und wieder weder in der Fachwelt der Kinder- und Jugendhilfe noch in Politik und
Wirtschaft ergriffen worden, das Wissen, was es für Kinder und Jugendliche, für junge Erwachsene, für Eltern heißt,
von durchschnittlichen Möglichkeiten der Teilhabe abgeschnitten zu sein, lädt bereits jetzt viele zu Pessimismus, 
ja Fatalismus ein. Hierin liegt eine große Gefahr für die Demokratie und den sozialen Frieden.  
Eine Basis dafür, dass Kinder und Jugendliche sich willkommen fühlen und vertrauen können, besteht in einer 
verlässlichen Verantwortungsübernahme nicht zuletzt der Akteur:innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Denn vor 
Ort erleben junge Menschen, dass und wie Wege sozialer Teilhabe gesucht, gefunden und beschritten werden. Sie 
gewinnen Zuversicht aus positiven Erfahrungen, wenn es klappt mit der Planung ihrer Leistungen und sie gehört 
werden. Sie sind solidarisch, wenn sie erleben, dass auch ihre Interessen gesehen werden, wenn ihr Engagement 
anerkannt wird und sie beteiligt werden und Ältere ihnen Vertrauen schenken. Kinder- und Jugendhilfe ist
vertrauenswürdig und wird wirkungsvoll, wenn sie einen wichtigen Beitrag dazu leistet, soziale Teilhabe zu
ermöglichen und nicht nachlässt, von anderen Leistungserbringenden ihren jeweiligen Beitrag dazu einzufordern, dass 
ein gerechtes Aufwachsen für alle jungen Menschen eine Selbstverständlichkeit wird. Wenn die Kinder- und
Jugendhilfe in diesem Sinnen wirkungsvoll ist, können Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien 
der Kinder- und Jugendhilfe vertrauen, kann Jungsein mit Zuversicht gelingen.
2 Jungsein heute 
In Kapitel 2 werden zentrale Themen, die der 17. Kinder- und Jugendbericht an verschiedenen Stellen aufnimmt, 
auf die unterschiedlichen Phasen des Aufwachsens bezogen. Im Fokus des Kapitels stehen dabei die Perspektiven 
der jungen Menschen. Ausgegangen wird von dem empirisch gut belegten Befund, dass das Aufwachsen von 
sozial ungleichen Kindheiten, Jugenden und der Lebensphase der jungen Erwachsenen geprägt ist.   
Der 14. Kinder- und Jugendbericht, ebenfalls ein Gesamtbericht, griff eingangs die zeithistorische Perspektive 
als leitenden Gedanken auf: „Wer heute in Deutschland aufwächst, lernt eine andere Welt kennen als jemand, der 
hierzulande vor zwei, drei oder vielleicht fünf Jahrzehnten groß geworden ist. Ein Kleinkind von heute erlebt oft 
keine reine ‚Familienkindheit‘ mehr, in der es – wie in Westdeutschland früher üblich – fast ausschließlich von 
der Mutter und gelegentlich vielleicht von der Großmutter betreut wird. Ein Schulkind von heute wächst meist 
nicht in einer ‚Straßenkindheit‘ auf, in der es nach der obligatorischen Halbtagsschule seine Freizeit relativ
ungeregelt im öffentlichen Nahraum verbringt. Ein Jugendlicher von heute trennt nicht mehr zwischen ‚online‘ und 
‚offline‘, sondern bewegt sich mit großer Selbstverständlichkeit in einem virtuellen Raum, den seine Eltern
deutlich schlechter überblicken als das reale Kinderzimmer“ (Deutscher Bundestag 2013, S. 37). Die enorm gestiegene 
Bedeutung der frühkindlichen Betreuung, Erziehung und Bildung, die Diagnose des Aufwachsens in „zwei
Geschwindigkeiten“ – Entschleunigung auf der einen Seite, Beschleunigung auf der anderen – insbesondere mit 
Blick auf Bildungs- bzw. Schulbiografien war ebenfalls leitend. Der von den jungen Menschen nicht besonders 
geschätzte Ausbau der Ganztagsschulen verschärfte aus ihrer Perspektive den Mangel an frei verfügbarer,
selbstbestimmt zu gestaltender Freizeitzeit. Schule wurde als Lern- und Lebensort charakterisiert, dem es nicht gelingt, 
herkunftsbedingte Benachteiligungen abzubauen. All diese und noch viele weitere Befunde mehr haben an
Aussagekraft nichts eingebüßt – und müssen deshalb beispielsweise in Form der Auseinandersetzung mit
verschiedenen Lebensbereichen junger Menschen wie z. B. Schule oder Freizeit auch nicht wiederholt werden. Dennoch 
stellt sich das Aufwachsen junger Menschen 2024 deutlich verändert da.  
Auch der 17. Kinder- und Jugendbericht als Gesamtbericht startet mit der Beschreibung und Analyse von
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Jungseins – analog zum 14. Kinder- und Jugendbericht (vgl. Kap. 1) – und 
veranschaulicht die aktuellen Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen und deren Thematisierung in den 
einschlägigen Fachdiskursen. Die Analysen des Kapitels 2 sind zunächst entlang der Lebensphasen Kindheit 
(0 bis 11 Jahre), Jugend (12 bis 17 Jahre) und junges Erwachsenenalter (18 bis 27 Jahre) gegliedert (vgl.
Abschnitt 2.1). Im Anschluss daran kommen drei besondere Perspektiven der Kommission zum Tragen: ihren
gerechtigkeits- und beteiligungsorientierten Positionierungen folgend, setzt sie sich eingehend mit dem
gesellschaftlichen Wandel des Jungseins auseinander und dies insbesondere unter dem Blickwinkel des Aufwachsens 
unter Bedingungen sozialer Unsicherheiten aus der Perspektive von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen (vgl. Abschnitt 2.2). Damit stehen insbesondere unterschiedliche Diversitätsmerkmale, Lebensorte und 
Herausforderungen des Jungseins im Mittelpunkt und damit die Ergebnisse der adressat:innenspezifischen
Analysen der Kommission. Zuvor kommen junge Menschen selbst zu Wort. Kern ist dabei die zusammenfassende 
Darlegung der Ergebnisse der verschiedenen Beteiligungsformate, die die Kommission gemeinsam mit
unterschiedlichen Gruppen junger Menschen realisiert hat (vgl. Kap. 1). Damit wird das Jungsein aus der Position der 
jungen Menschen selbst nachvollziehbar, werden Themenfelder benannt, die für junge Menschen von besonderer 
Bedeutung sind, werden Erwartungen und Wünsche an die Gestaltung dieser Lebensphasen offensichtlich 
(vgl. Abschnitt 2.2.2). Vorab nimmt die Kommission eine Einschätzung der Beteiligung junger Menschen am 
Kinder- und Jugendbericht vor und formuliert Vorschläge zur zukünftigen Mitwirkung junger Menschen an
Kinder- und Jugendberichten (vgl. Abschnitt 2.2.1).  
In Kapitel 1 hat die Kommission sich eingehend mit verschiedenen Krisen und dem gesellschaftlichen Wandel 
auseinandergesetzt: Pandemie, globale Fluchtmigration, kriegerische Bedrohungslagen, Digitalisierung und
Mediatisierung, demografischer Wandel und Klimawandel. Auch diese Krisen gilt es aus der Perspektive junger 
Menschen zu bewerten. Abschnitt 2.3 (Jungsein in dynamischen und unsicheren Zeiten) greift von daher diese 
Krisen erneut auf, problematisiert sie und zeigt Potenziale und Begrenzungen zur Bewältigung so auf, wie sie von 
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erwartet, gestaltet und unter Bedingungen sozialer Ungleichheit 
erlebt werden.  
Nicht zuletzt das vorliegende Wissen darüber, wie wenig sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der 
Gesellschaft, in Politik und Medien sowie durch Fachkräfte auch in der Kinder- und Jugendhilfe in ihren
Bedürfnissen und Bedarfen gesehen und gehört fühlen, wie wenig ihre Erfahrungen mit Diskriminierung und
Ungerechtigkeit, mit Ignoranz gegenüber ihren Zukunftsmöglichkeiten, bei politischen und wirtschaftlichen
Entscheidungen zählen, hat die Kommission dazu veranlasst, ein besonderes Augenmerk auf die Sichtweisen junger Menschen 
zu richten. 
2.1 Lebensphasen des Aufwachsens 
2.1.1 Kindheiten heute 
Absolute Bevölkerungszahl der 0- bis 11-Jährigen (Stichtag: 31.12.2022): 9.597.989; dies entspricht einem
Anteil von 11,4 Prozent an der Gesamtbevölkerung (Statistisches Bundesamt 2023g).  
Prognostische Bevölkerungszahl27 der 0- bis 11-Jährigen für das Jahr 2030 bei moderatem Wanderungssaldo: 
Rund 9,6 Millionen; dies entspricht einem Anteil von 11,3 Prozent an der Gesamtbevölkerung (Statistisches 
Bundesamt 2023e). 
Laut Mikrozensus28 lebten 2022 rund 8 Millionen Kinder im Alter zwischen 0 und 9 Jahren29 mit ihren Eltern 
in einem gemeinsamen Haushalt zusammen (dies entspricht einem Anteil von 99 Prozent der 0- bis 9-Jährigen). 
Davon lebten rund 5,9 Millionen bei verheirateten Eltern (73,4 Prozent der 0- bis 9-Jährigen), rund 1 Million 
bei Eltern, die in einer Lebensgemeinschaft leben (12,8 Prozent der 0- bis 9-Jährigen) und rund 1 Million 
(12,9 Prozent der 0- bis 9-Jährigen) mit alleinerziehenden Eltern zusammen (Statistisches Bundesamt 2024e).  
Insgesamt 82.567 der 0- bis 11-jährigen Kinder (0,9 Prozent der 0- bis 11-Jährigen) lebten 2022 in Heimen oder 
bei Pflegeeltern. Davon 34.919 (0,4 Prozent der 0- bis 11-Jährigen) in Heimen und 47.648 (0,5 Prozent der 0- 
bis 11-Jährigen) in Pflegefamilien (Statistisches Bundesamt 2023m)30.  
Im Fachdiskurs wird Kindheit meist entlang der Unterscheidung von Säuglings- und Kleinkindalter, früher
Kindheit, mittlerer Kindheit und Kindheit im Übergang zur Jugendphase sortiert. Dieser Anordnung oder Ordnung 
lassen sich auch Institutionen wie Kindertageseinrichtungen und (Ganztags-)Schulen neben der Familie zuordnen. 
Diese Vorgehensweise hat insbesondere der 14. Kinder- und Jugendbericht in seinem Kapitel über Well-Being 
von Kindern vorgenommen und erstmals in der Kinder- und Jugendberichterstattung zwischen einer frühen, einer 
mittleren und einer späten Kindheitsphase sowie zwischen eher Familien- und eher Betreuungskindheit
unterschieden (Deutscher Bundestag 2013, S. 106ff.).  
Gleichwohl vollzieht sich Kindheit nicht nur in Familie und (außer-)schulischen Einrichtungen bzw. sollten
Kinder nicht auf ihre Zugehörigkeit zu einer Familie und ihre Rolle als Kindergarten- oder Schulkind reduziert werden 
(Cloos 2018). Sie sind immer auch unabhängig von diesen Zuordnungen zu sehen und als Subjekte eigenen Rechts 
anzuerkennen. Insbesondere die Kindheitsforschung hat den Eigenwert des Lebens von Kindern, das Potenzial 
und die Handlungsfähigkeit des Aufwachsens von Kindern mit ihren Peers und in freizeit-kulturellen Kontexten 
betont (Hengst/Zeiher 2005). Zudem gestalten Kinder als gesellschaftliche Akteur:innen in diesen Räumen und 
im Modus einer „Zeitgenossenschaft“ Gesellschaft mit. In diesem Sinne sind sie, auch wenn sie kein aktives und 
passives Wahlrecht haben, vollwertige Gesellschaftsmitglieder (Hengst 2013). Doch als solche werden sie
vielfach nicht angesprochen und anerkannt, weshalb sich in der Kindheitsforschung, der kritischen
Auseinandersetzung mit Kinder- und Familienpolitik und der pädagogischen Praxis eine starke Orientierung an Kinderrechten 
etabliert (Liebel 2013). Eine Überbetonung der Differenz von Kindern und Erwachsenen, von peerkulturellen 
kindlichen und erwachsenen Räumen vernachlässigt allerdings die vielfachen Verschränkungen, die auch in der 
 
27  Ausgangsjahr der Bevölkerungsvorausberechnungen für 2030: 2021. 
28  Beim Mikrozensus handelt es sich um statistische Hochrechnungen, die auf Tausend gerundet worden sind – hierbei wurde 1 Prozent 
der Bevölkerung befragt. 
29  Es lagen beim Statistischen Bundesamt nur gruppierte Daten für 0- bis 9-Jährige vor. 
30  Es wurden die jungen Menschen in Einrichtungen, die Hilfen zum Stichtag 31.12.2022 erhalten haben und die im Jahr 2022 beendeten 
Hilfen nach § 27ff SGB VIII stationär, § 34 SGB VIII und § 35a SGB VIII in Einrichtungen berücksichtigt. Für junge Menschen in 
Pflegefamilien wurden die Hilfen zum Stichtag 31.12.2022 und die im Jahr 2022 beendeten Hilfen nach § 33 SGB VIII und § 35a SGB 
VIII in Pflegefamilien berücksichtigt.
neueren Übergangsforschung betont werden (Walther u. a. 2020). Das heißt, Kinder sind nicht die ganz
„Anderen“, doch es geht darum, das Allgemeine des Kindes als Mensch und das Besondere des Kindes als Kind zugleich 
im Blick zu haben (Honig 1999). 
Die ersten zwölf Jahre eines Kindes in Deutschland sind durch verschiedene Übergänge geprägt. Mittlerweile 
erfolgt in vielen Fällen bereits mit gut einem Jahr für ein Kind der Übergang aus der primär oder ausschließlich 
familiären Betreuung und Versorgung in ein institutionelles Setting. Hieran schließen sich vielfältige intra- und 
interinstitutionelle Übergänge im Lebenslauf von Kindern an (Carnin 2020; Krähnert u. a. 2022), wie
beispielsweise der Übergang von der Krippenbetreuung in den Kindergarten (Jung 2014), in die (Ganztags-)Grundschule 
und/oder den Hort und von dort in die weiterführende Schule. Gerade der Blick auf die Gestaltung solcher
Übergänge und deren Bewerkstelligung auf Seiten eines Kindes verdeutlicht fragile Momente, denn der Übergang in 
eine neue Einrichtung kann für das eine Kind mit Verunsicherung, auch mit Fragilität einhergehen und für das 
andere eine Befreiung und Erleichterung bedeuten. Insofern kommen der Hervorbringung und Gestaltung sowie 
der wissenschaftlichen Begleitung solcher Übergänge eine größere Bedeutung zu (Andresen u. a. 2022a). 
2.1.1.1 Diskursive Muster 
Der Blick auf Kinder und Kindheiten ist durch verschiedene Traditionen geprägt. Grob gesprochen lassen sich 
zwei Muster unterscheiden, wie Kinder adressiert werden und wie das Ziel des Kindseins definiert wird: Das erste 
Muster betrachtet Kinder selbst im Modus des „Noch nicht“, als defizitäre Menschen, der Macht der Erwachsenen 
unterlegen (Adultismus). Im besten Falle werden sie als künftige Erwachsene und die Phase Kindheit als ein 
Stadium der möglichst gut organisierten Hinführung in die Jugend- und schließlich Erwachsenenphase anerkannt 
(Andresen 2020; Liebel/Maede 2023).  
Das zweite Muster betrachtet Kinder als Subjekte eigenen Rechts, als Expert:innen und als Akteur:innen mit einer 
Handlungsfähigkeit (Agency). Auch die Lebensphase Kindheit gilt in diesem Kontext als ebenbürtig in ihrer
Wertigkeit gegenüber Jugend und Erwachsenenalter (Wihstutz 2016; Sultan/Andresen 2019). Diese Zuspitzung der 
Muster finden sich selten in einer „Reinform“ im wissenschaftlichen, pädagogischen oder politischen Diskurs. 
Sie soll primär verdeutlichen, dass die Gestaltung der Kindheit davon abhängt, ob dem Kind Autonomie und 
Rechte zugeschrieben werden, ohne das Maß an spezifischen Bedürfnissen und Bedarfen an Sorge, Erziehung, 
Bildung und Unterweisung zu leugnen (Andresen 2018).  
Der Kinder- und Jugendbericht orientiert sich am zweiten Muster vom Kind, auch vom jüngsten Kind, als
Rechtssubjekt. Ob sie von „den“ Erwachsenen respektiert werden, ist durchaus ein Thema auch der Kinder in Gesprächen 
oder Interviews empirischer Studien wie etwa den World Vision Kinderstudien (2007; 2010; 2013; 2018). 2019 
war knapp ein Drittel repräsentativ befragter Acht- und Zehnjähriger der Meinung, Erwachsene würden die Rechte 
von Kindern respektieren (Andresen u. a. 2019). In den Kinder- und Jugendberichten ebenso wie in der
Kindheitsforschung zeigen sich über die Jahre unterschiedliche Akzentuierungen und Themenschwerpunkte.
Vorweggenommen werden kann, dass die Kinderrechte in empirischen Studien der Kindheitsforschung aufgerufen
werden und vielfach auch den theoretischen Rahmen bilden, in der Kinder- und Jugendberichterstattung hingegen 
bislang eher marginal waren. 
Folgende Aspekte bieten Orientierung bei der Einschätzung, wie auf Kinder und Kindheit in der Berichterstattung 
und der sozialwissenschaftlichen Kindheitsforschung geblickt wurde und wird:  
– in der Herangehensweise an Vorstellungen vom Kind und der Lebensphase Kindheit,
– in der Sortierung entlang von Altersabschnitten wie frühe oder mittlere Kindheit,
– in der Orientierung an der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit und den dafür notwendigen Spielräumen
von Kindern innerhalb der generationalen Ordnung,
– in dem Bestreben nach einer Ausbalancierung von Erwachsenen- und Kinderperspektiven,
– in der normativen Orientierung an Kindern als Träger:innen von Rechten und
– in einer Methodenvielfalt der Forschung.
Nicht zuletzt die neueren Forschungen zu Gewalt gegen Kinder haben dafür sensibilisiert, dass sowohl der Blick 
auf die Agency von Kindern wichtig ist als auch der auf ihre möglicherweise besondere Verletzbarkeit. Beide 
Sichtweisen sollten zusammengebracht werden, weil sie sich nicht zu jeweils einer Seite hin auflösen oder
harmonisieren lassen. Das heißt, es geht sowohl darum, Kinder in ihrer aufgrund der Struktur der Gestaltung von
Macht- und Generationenverhältnissen spezifischen Angewiesenheit und damit auch Vulnerabilität
anzuerkennen, als auch darum, sie in ihrem allgemeinen Menschsein zu sehen und dadurch ihren Anspruch auf Rechte, 
Autonomie und Freiheit zu betonen. 
2.1.1.2 Trends in den zurückliegenden Kinder- und Jugendberichten 
Die Kinder- und Jugendberichte haben sich seit dem Achten Bericht unterschiedlich intensiv mit der Lebensphase 
Kindheit und den Bedingungen des Aufwachsens von Kindern auseinandergesetzt. Insgesamt lässt sich auf der 
einen Seite in den Berichten ein Trend hin zu einem umfänglicheren und differenzierteren Blick auf diese
Lebensphase feststellen, zum anderen lässt sich bis zum letzten Bericht immer wieder auch beobachten, dass diese 
Lebensphase zum Teil randständig behandelt wird. So werden zwar Aussagen über Kinder und Jugendliche
getroffen, aber letztlich geht es primär um die Thematisierung von Jugend, und Erkenntnisse werden kaum auf 
Kinder bezogen. Alle Kinder- und Jugendberichte haben das nicht auflösbare Dilemma (Kuhn 2013; Carnin 2020) 
zu bearbeiten, dass eine Betonung der Unterschiedlichkeit der einzelnen Lebensphasen, Kinder möglicherweise 
– wie von der neueren Kindheitsforschung kritisiert (Schweizer 2007) – als human becomings „verbesondert“ 
werden. Nivellieren sie die Unterschiede, führt dies möglicherweise zu einer Nicht-Anerkennung der spezifischen 
Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und zu einer Marginalisierung ihrer gesellschaftlichen Position. Es 
besteht die Herausforderung, dass man zugleich dem Spezifischen eines Kindes als Kind und dem Allgemeinen 
als Mensch gerecht werden muss. Das heißt, in der familiären und gesellschaftlichen Gestaltung von Kindheit 
geht es dann auch um die Klärung, welche Maßnahmen, Qualitätsmerkmale und Rahmenbedingungen dem
Spezifischen des Kindes als Säugling oder als Kind im Übergang zur Grundschule gerecht werden (Honig 1999). 
In den Berichten lässt sich insgesamt ein Trend zu einer Verschiebung des Blickwinkels auf Kindheit erkennen, 
die insbesondere seit dem Zehnten Kinder- und Jugendbericht – dem sogenannten Kinderbericht – (Deutscher 
Bundestag 1998) festgestellt werden kann: Kinder werden als Akteur:innen betrachtet, die nicht nur an der
Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse zu beteiligen sind, sondern diese aktiv gestalten. Diese veränderte Sichtweise 
wird erkennbar, wenn ein eigenständiger kindlicher Wirklichkeitsbezug betont wird und Kinder als „Menschen 
mit eigenen Erwartungen an ihr Leben“ (Deutscher Bundestag 1998, S. 16) beschrieben werden, die „mit
Vergnügen an selbstersonnenen Betätigungen, mit Mut, sich in ein noch unverstandenes, ihr Können oft noch
überforderndes Umfeld zu wagen, und mit starkem Willen, Probleme und Aufgaben zu meistern“ (ebd.). Das
Wohlbefinden der Kinder wird damit ebenfalls Thema in den Berichten (Deutscher Bundestag 2013).  
Bei Durchsicht der vorliegenden Berichte ergeben sich vier Themenfelder, mit denen sich alle Berichte in Bezug 
auf Kindheit auseinandergesetzt haben: der demografische Wandel (1), die Pluralisierung von Lebenslagen und -
weisen (2), Familie (3) und die sozialen Ungleichheiten und Risiken des Aufwachsens (4). Diese Themen werden, 
wie nachfolgend erläutert wird, zunehmend differenzierter untersucht. Daneben lassen sich in den Berichten
Themen finden, die erst im Laufe der Zeit neu entdeckt wurden wie Medien und virtuelle Welten (5) und die
Eingebundenheit von Kindheit in globale Entwicklungen (6).  
(1) Demografischer Wandel: Der demografische Wandel ist ein Dauerthema der Kinder- und Jugendberichte, 
zumal sich aufgrund sinkender Kinderzahlen die Stellung und Bedeutung von Kindern innerhalb der Gesellschaft 
(Deutscher Bundestag 1990) verändert und sich das Verhältnis von Jung und Alt umkehrte (Deutscher Bundestag 
2002b, S. 44). Mit dem Thema verknüpft wird im Bericht in erster Linie die veränderte Struktur der Familie und 
das Erfordernis verbunden, die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe an den Wandel anzupassen.
Festgestellt wird, dass sich der demografische Wandel regional sehr unterschiedlich abzeichnet. Schließlich wird eine 
Veränderung kindlicher Lebenswelten in Verkoppelung von demografischem Wandel mit transnationalen
Wanderungsprozessen (Deutscher Bundestag 2005) festgestellt. Im Bericht wird festgestellt, dass sich die
Lebenswelten von Kindern zu „interkulturellen Beziehungs- und Wissenswelten“ wandeln (ebd., S. 30). Besondere
Auswirkungen habe dies in den ostdeutschen Bundesländern.  
Im 14. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2013) wird der demografische Wandel nun auch unter 
dem Aspekt des Fachkräftemangels thematisiert. Hier wird von einem 10- bis 20-prozentigen Rückgang in den 
Jahrgangsstärken gesprochen (ebd., S. 59). Auch wird der demografische Wandel im 16. Kinder- und
Jugendbericht als eine Herausforderung für die demokratische Gesellschaft betrachtet (Deutscher Bundestag 2020a). Da 
die Gruppe der Kinder und Jugendlichen sich verringere, würde sich Politik an den Interessen der älteren
Wählergruppen orientieren und würde es in manchen Regionen schwierig, die notwendige Infrastruktur für Kinder
und Jugendliche aufrecht zu erhalten (ebd., S. 92). Dies könne schließlich dazu führen, dass Kinder und
Jugendliche meinen, ihre Interessen würden immer weniger vertreten und ihre Bedürfnisse immer weniger beachtet.  
(2) Pluralisierung von Lebenslagen und -weisen: Alle Kinder- und Jugendberichte setzen zentral, dass sich eine
Pluralisierung von Lebenslagen und -weisen auch im Kindesalter beobachten lässt. Während in den 1990er-Jahren
(Deutscher Bundestag 1990) in Bezug auf Kindheit diese Pluralisierung noch wenig konkret fassbar zu sein schien
und noch an wenigen Differenzmerkmalen (Armut, Geschlecht, Familienstatus, Ausländer sein (sic!))
festgemacht wird, wird ab Ende des Jahrtausends Kindheit als eigenständige Lebensphase mit eigenständigen
kinderkulturellen Interessen und Bedürfnissen sowie mit spezifischen Ausdrucksformen (Spiel, Kreativität etc.) und
Freizeitverhalten betrachtet (Deutscher Bundestag 1998). Verstärkt geraten nun auch die globalen Bedingungen
des Aufwachsens über die Themen Globalisierung/Internationalisierung, weltweite Kommunikation,
Mediatisierung, Virtualisierung von Lebenswelten sowie Migration im Kontext von Mobilität in den Blick, sodass eine
Vielfalt der Weltbilder und Lebensstile auch für die Kinder als prägend angenommen wird (Deutscher Bundestag
2002b; 2005).
(3) Familie: Die Familie gilt für Kinder als zentrale Lebensform und als erster Erfahrungsraum (Deckert-
Peaceman u. a. 2010). Die Vorstellungen, wie dieser Erfahrungsraum gefasst werden kann, verändert sich jedoch
zwischen dem 8. und 16. Bericht sehr stark. In den 1990er-Jahren (Deutscher Bundestag 1990) wird die
Normalfamilie weitgehend noch als Folie für das Aufwachsen von Kindern grundgelegt. Andere Familienformen wie
beispielsweise Ein-Eltern-Familien werden als Risiko für Armut und ausländische Familien als Risiko für
Segregation und Marginalisierung entworfen. Am Ende des Jahrtausends (Deutscher Bundestag 1998) wird das Bild der
Kleinfamilie um weitere Akteur:innen und Sorgeverhältnisse erweitert. Erstens werden Orte und Akteur:innen
des Aufwachsens sowie familiäre Lebenssituationen angesprochen, die bislang nicht besonders thematisiert
wurden: Pflegefamilien, das Aufwachsen in Heimen, (alleinerziehende) Väter, nichteheliche Kinder, Eltern mit
Kindern mit Behinderung und Kinder in Obdachlosigkeit. Zweitens wird die Vater-Mutter-Kind(er)-Relation nicht
mehr allein als für das Aufwachsen zentrale Beziehungsform von Kindern gerahmt, denn die vielfältigen
„anderen“ lebensweltlichen Beziehungen werden in den Blick genommen: Geschwister, Großeltern sowie Erwachsene
und ältere Menschen außerhalb der Familie und auch weitere unterstützende Dienste. Elterliche Fürsorge reiche
jedoch nicht mehr aus, „um Kindern eine gute Entwicklung zu garantieren“ (Deutscher Bundestag 1998, S. 19),
sodass ab den 2000er-Jahren in den Berichten die Familie für das Aufwachsen der Kinder die „beherrschende
Stellung verloren“ (Deutscher Bundestag 2002b, S. 42) hat. Öffentliche Einrichtungen und Medien gewinnen aus
Perspektive der jeweiligen Kommissionen an Bedeutung (ebd.), sodass Familie nicht mehr isoliert in
Verknüpfung von unterschiedlichen Bildungsorten und Lernwelten im Kindesalter gedacht werden. Zugleich wird Familie
damit aber auch als Ort des Lernens und der Bildung neu gerahmt (Deutscher Bundestag 2005).
Ab Ende des Jahrtausends (ebd.) treten in den Berichten die Ambivalenzen von Familie stärker in den
Vordergrund: Auf der einen Seite spiegelt sich in der Familie gesellschaftliche Veränderung: Familiäres Zusammenleben 
ist deshalb stärker geprägt durch Aushandlung, auch in Bezug auf vergeschlechtlichte Rollenvorstellungen. Ziel 
ist ein kompetentes, autonomes und verantwortliches Verhalten der Heranwachsenden. Auf der anderen Seite 
werden Eltern auch stärker in die Pflicht genommen, sich für die Belange des Kindes einzusetzen. Zudem wird 
ein kritischer Blick auf Familie gerichtet, indem sie als Ort der Gewalt und des Missbrauchs thematisch wird.  
(4) Soziale Ungleichheiten und Risiken des Aufwachsens: In den Kinder- und Jugendberichten stellen soziale
Ungleichheit und Risiken des Aufwachsens von Kindern zentrale Themen dar. Diese werden kontinuierlich
erweitert. Während 1990 (noch) regionale Differenzen und die Marginalisierung von Kindern mit nicht deutscher
Staatsbürgerschaft auch durch räumliche Segregation als zentrale Ungleichheitsfaktoren benannt werden
(Deutscher Bundestag 1990), widmet sich der 9. Bericht (Deutscher Bundestag 1994) den ungleichen Bedingungen des
Aufwachsens in Ost- und Westdeutschland, den Risiken des Aufwachsens aufgrund von Sozialhilfebezug, Armut
bei Alleinerziehenden und bei Kindern nach der Scheidung der Eltern, auch in Bezug auf den
Migrationshintergrund der Eltern. Ab 1994 werden Armutsrisiken von Kindern (Ausmaß, Dauer und Folgen) stärker beleuchtet.
Soziale Ungleichheit wird in diesem Bericht auf neue Dimensionen bezogen, auf den Erziehungsstil,
Obdachlosigkeit von Kindern, die Wohnumwelt (die Art und Größe der Wohnungen und die Form des Lebensumfeldes),
das Freizeitverhalten, die Mediennutzung sowie auf Gewalt und Delinquenz (Deutscher Bundestag 1998). Ab
2002 wird die Betrachtung von Risiken durch den Lebenslagen- und Ressourcenansatz erweitert. Kinder geraten
nun auch als Käufer:innen und Konsument:innen in den Blick, für die Konsumdruck, Ausgrenzung und
Verschuldung Risiken und Belastungen darstellen. Zu einem zentralen Thema wird soziale Ungleichheit in Bezug auf
Bildung und Bildungsprozesse (Deutscher Bundestag 1998). Der Zwölfte Bericht fragt danach, wie „Armuts-
Bildungs-Spiralen“ (Deutscher Bundestag 2005, S. 30) unterbrochen werden können und verhandelt den
Zusammenhang von Armut und Gesundheit. 
(5) Medien und virtuelle Welten: Erst ab 1998 werden in den Kinder- und Jugendberichten Medien auch als
Ausdruck der Kinderkultur gefasst, was in der Feststellung einer Mediatisierung und Virtualisierung kindlicher
Lebenswelten mündet (Deutscher Bundestag 2005). Medien verändern aus Perspektive dieses und der folgenden
Berichte die Erfahrungswelten der Kinder nachhaltig und führen zu erhöhten Risiken durch stärkere
Mediennutzung (Deutscher Bundestag 2009; 2013; 2020).
(6) Eingebundenheit von Kindheit in globale Entwicklungen: Anfang der 2000er-Jahre wird die Bedeutung der
Verwobenheit von lokalen und globalen Entwicklungen (Deutscher Bundestag 2003) durch eine zunehmende
weltweite Kommunikation sowie Migration und Mobilität zum Thema. Die damit verbundenen
Herausforderungen, z. B. in Zusammenhang mit globalen Krisen wie Klimawandel und Umweltzerstörung; die Corona-Pandemie
und ihre Bewältigung und Aufrüstung und Krieg, sind auch in späteren Berichten bearbeitet worden (vgl.
Deutscher Bundestag 2020a).
Zusätzlich kann hervorhoben werden, dass sich in den Berichten ab Ende des Jahrtausends (Deutscher Bundestag 
1998) eine erweiterte Reflexivität feststellen lässt. Es wird kritisch nach den Möglichkeiten und Bedingungen der 
Darstellung gefragt. Wissenschaft wird als Konstrukteur von spezifischen Kindheitskonstruktionen angefragt.
Allerdings sind in den hier betrachteten Berichten das Aufwachsen mit Behinderung, von unter dreijährigen Kindern 
sowie queere Kindheit eher marginalisierte Themen. 
Die Skizzierung der Themen über Kinder und Kindheit in der Berichterstattung seit den 1990er-Jahren verweist 
auch auf Leerstellen bzw. auf Phänomene des Kindseins, der Bedingungen des Aufwachsens und der Gestaltung 
von Kindheit, die nicht aufgerufen oder allenfalls am Rande skizziert werden. Vernachlässigung,
Grenzverletzungen, alle Formen der Gewalt gegen Kinder, auch Diskriminierung und Marginalisierung etwa von queeren
Kindern sind systematisch kaum thematisiert worden. Auch dem Status der Kinderrechte und ihrer Umsetzung etwa 
in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe wurde kaum nachgegangen. Diese Komplexe sind in den letzten 
Jahren stärker auf der politischen und fachlichen Agenda. 
2.1.1.3 Kinder und Kindheiten in der Kindheitsforschung 
Analog zu der Analyse der Kinder- und Jugendberichte lassen sich konzeptionelle und thematische Trends der 
Kindheitsforschung aufführen. Als ein für die heutige Entwicklung in der sozialwissenschaftlichen
Kindheitsforschung zentraler Diskursstrang kann die in den 1960er-Jahren entstandene kritische Auseinandersetzung mit dem 
Bild vom Kind in der Soziologie, der Psychologie und der Pädagogik gelten. Für Erstere war die Kritik an
eindimensionalen Vorstellungen des Sozialisationskonzeptes wichtig. Dieses setzte, etwas überspitzt formuliert, ein 
passives kindliches Objekt sozialer Einflüsse voraus. Aus der damit einhergehenden Zurückweisung eines als 
passiv gedachten Kindes erwuchs eine produktive Weiterentwicklung in der Sozialisationsforschung. Sie machte 
die Orientierung an Ko-Produktionen, Ko-Konstruktionen von Sozialisation durch Kinder in Auseinandersetzung 
mit den Erwachsenen und ihrer Umwelt stark und artikulierte die Vorstellung von Aktivität auf Seiten des Kindes. 
Neben der sozialisationstheoretischen Kritik artikulierte sich eine Zurückweisung der an linearen
Entwicklungsmodellen orientierten psychologischen Forschung. Der Psychologie wurde der Vorwurf gemacht, Kinder und ihre 
Wege statisch an vorgeschriebenen Entwicklungsaufgaben und -phasen zu messen und dabei eine oft verdeckte 
Normativität zu bedienen, die vom Entwicklungsmodell abweichende Verläufe als deviant diagnostizierte 
(Schweizer 2007). Und auch die Vorstellungen in der Pädagogik wurden einer kritischen Prüfung unterzogen. 
Hierbei ging es insbesondere um Erziehungsansprüche gegenüber dem Kind, um die Problematisierung von 
Machtverhältnissen und insbesondere in Deutschland um eine Auseinandersetzung mit nationalsozialistischen 
Erziehungsidealen. Sozialisationsansprüche und die Funktion von Pädagogik werden bis heute beispielsweise im 
Begriff des „Adultismus“ kritisiert, definiert als disziplinierende Ein- und Unterordnung von Kindern in
generationale Machtverhältnisse (Bühler-Niederberger 2011).  
Arbeiten zur Soziologie der Kindheit fokussieren zudem eine Kritik an der Reproduktion von Ungleichheit. Dies 
wird in der sich seit den 1990er-Jahren zunächst im skandinavischen und angloamerikanischen
Wissenschaftsraum entwickelten neueren Kindheitsforschung bzw. der neuen Soziologie der Kindheit hervorgehoben
(insbesondere James/Prout 1990; Quvortrup 1993; Alanen 1994; James u. a. 1998; Honig 1999). Mit der Zuschreibung 
einer „neuen“ Soziologie der Kindheit wird teilweise bis heute ein Innovationsanspruch verbunden, der nicht 
immer eingelöst wird und ebenfalls blinde Flecken aufweist etwa bei sexuellem Kindesmissbrauch
(Andresen/Künstler 2015) oder bei der Thematik Arbeit als Teil von Kindheit (Roeder/Lötscher 2022).
Gleichwohl: In dem von James u. a. (1998) adressierten Forschungskontext sind zentrale Perspektiven auf Kinder und 
Kindheit entstanden, aus denen auch eine tragfähige Sprache der Kritik an generationalen Machtverhältnissen 
resultiert.  
2.1.1.4 Kinder als Expert:innen 
Die kindheitstheoretisch orientierte Kritik hielt, wie oben gezeigt, erst verzögert Eingang in die Kinder- und
Jugendberichterstattung. Erst der Zehnte Bericht von 1998 befasste sich explizit mit Kindern und ihrem sozialen 
Status in der Gesellschaft. Der Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Lothar Krappmann, war auch in 
der sozialwissenschaftlichen Kindheitsforschung verortet und hatte mit einer Studie über den Alltag von
Schulkindern an der Schnittstelle entwicklungspsychologischer und sozialisationstheoretischer Forschung einen
wichtigen Akzent gesetzt (Krappmann/Oswald 1995).  
Im Mittelpunkt der Kindheitsforschung seit den 2000er-Jahren sind quantitative, qualitative oder mixed-methods-
Studien, in denen Kinder als Expert:innen einbezogen und nicht nur Erwachsene über Kinder befragt werden. Die 
teilweise regelmäßig durchgeführten Studien verorten sich explizit in der sozialwissenschaftlichen
Kindheitsforschung und betonen den Ansatz, Kinder anzuhören und nicht Erwachsenen Vorrang zu geben.
Forschungspraktisch wird dies in der Befragung von jungen Menschen verschiedenen Alters übersetzt und mit dem
Erkenntnisinteresse verbunden, Befunde über die Wahrnehmung und Perspektive von Kindern hervorbringen zu können. 
Ein Schwerpunkt insbesondere der repräsentativen Surveyforschung liegt nach wie vor aufgrund der notwendigen 
Lese- und Schreibkompetenz auf der mittleren Kindheit. Insbesondere die (Panel-)Studien vom DJI wie das DJI-
Kinderpanel (vgl. z. B. Alt 2005) sowie AID:A (vgl. z. B. Rauschenbach/Bien 2012; Kuger u. a. 2021), das LBS-
Kinderbarometer (vgl. u. a. Hülster/Müthing 2020), die World Vision Kinderstudien seit 2007 (World Vision 
2007, 2010, 2013, 2018) und die ebenfalls in Deutschland durchgeführten, aber in einer großen globalen Studie 
eingebetteten Children‘s Worlds Studien (Andresen u. a. 2019) haben seither zahlreiche empirische Daten
hervorgebracht. Sie alle basieren auf dem Ansatz, dass auch junge Kinder Auskunft geben können und ihre
Antworten im Vergleich zu denen von Erwachsenen nicht abzuwerten sind.  
Eine besondere Rolle spielt das multidimensionale Konzept von Child Well-Being, hier auch mit den Anfragen 
an Gerechtigkeit (Liebel 2013). Dessen Tradition geht auf Analysen von objektiven Indikatoren u. a. zu
Gesundheit, Bildung, finanziellen Ressourcen zurück, die regelmäßig von internationalen NGOs wie UNICEF etwa in 
sogenannten „Report Cards“ vorgelegt werden. Daran hat sich in Deutschland beispielsweise die erste World 
Vision Kinderstudie (2007) angelehnt. Der Einbezug der jüngeren Kinder in Befragungen, vor allem der unter 
Sechsjährigen gilt nach wie vor als Herausforderung auch in der internationalen Kindheitsforschung (vgl. z. B. 
Molina Ramirez u. a. 2023). Doch haben insbesondere ethnografische Studien eine herausragende Bedeutung 
gewonnen und konnten innovative Erkenntnisse in Bezug auf die Frage hervorbringen, wie sich frühe Kindheit in 
unterschiedlichen Kontexten gestaltet, z. B. in Familie (Müller/Krinninger 2016), in medizinischen
Untersuchungen (Kelle 2010), in Betreuungskontexten (Bollig u. a. 2016) auch in Bezug auf Differenz (Kuhn 2013; Machold 
2015; Kubandt 2016; Garbade 2023; Kerle 2023). Der damit oft verbundene praxistheoretische Zugang hat sich 
ebenfalls als wegweisend für das Erschließen der Lebenswelten und Modi der Gestaltung von Kindern selbst 
erwiesen. Zunehmend kommen auch partizipative Methoden zum Einsatz (vgl. z. B. Eßer/Sitter 2018). 
2.1.1.5 Diskussionen über Kinder und Kindheiten 
Zieht man jüngere Publikationen in einschlägigen Zeitschriften heran, so lassen sich neuere Themen und
Thematisierungsweisen erschließen. So sind in Diskurs Kindheits- und Jugendforschung 2021 und 2022 drei Themen 
mit Schwerpunktheften vertieft worden, nämlich „Soziale Ungleichheit in der Kindertagesbetreuung (1/2021), 
„Shifts in Child Well-Being Research“ (2/2020) sowie „Gender in der frühen Kindheit“ (1/2020). Hier zeigt sich 
exemplarisch, welche Bedeutung die frühe Kindheit und sie prägende Differenzverhältnisse einnehmen. In der 
Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation (ZSE) wurde in den Jahrgängen 2019 bis 2022 ein 
Schwerpunkt auf Dynamiken in familiären Kontexten gelegt.  
Ein Großteil der Artikel thematisiert die elterliche Sorge. Dies schließt Fragen ein, wie Eltern Bildungs- und 
Betreuungsarrangements, die Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsinstitutionen, hier auch
Beziehungsqualität, Familienzeit und Mobilität gestalten und wie sie Schulwahlentscheidungen treffen. Im Blick sind
die Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung, Praktiken der Herstellung von Mutterschaft und auch die 
Trennung der Eltern. Zwei Studien beschäftigen sich dezidiert mit der Sorgearbeit von Vätern nach der Trennung.  
Migration und Teilhabe werden primär als Frage nach sozialen Ungleichheiten verhandelt, außerdem geht es
verstärkt um Bildungsteilhabe und Medien, hier zeigen sich ähnliche Entwicklungen wie in der Kinder- und
Jugendberichterstattung. Vergleichsweise selten werden hingegen Themen zu Partizipation und der Perspektive von
Kindern veröffentlicht. Ein Themenfeld in der Zeitschrift Diskurs Kindheits- und Jugendforschung ist
Mehrsprachigkeit und sprachliche Diversität. Hier geht es u. a. um Perspektiven von Kindern auf Sprachbildungsprozesse in 
familiären Vorlesesituationen. 
Ab 2021 gewinnen auch Beiträge zu Kindern und Kindheit in der Pandemie an Bedeutung. Hier wird insbesondere 
auf Ergebnisse der DJI-Befragungen hingewiesen. Es geht um Elternsein in der Pandemie, um Praktiken in
Kindertageseinrichtungen, aber auch um Kinderschutz in der Pandemie. Kinderschutz ist insgesamt ein eher
randständiges Thema, auch in früheren Jahrgängen tauchen wenige Beiträge dazu oder zu Forschungen von
Vulnerabilität auf. Ein Themenheft zu sexueller Gewalt kann genannt werden, wobei sich die Artikel auf die Jugendphase 
konzentrieren. Neuere Impulse liegen zudem in der Thematisierung von Intersektionalität sowie zu den
Möglichkeiten global vergleichender Studien.   
Der 17. Kinder- und Jugendbericht mit seiner Betrachtung multipler Krisen und seiner deutlichen Thematisierung 
von Diversität und sozialer Ungerechtigkeit greift die beschriebenen neueren Entwicklungen auf und plädiert für 
einen differenzierten Blick auf die Perspektiven von Kindern und von Kindheiten. Diese gestalten sich vielfältig. 
Die Kommission plädiert dafür, den Blick auf die Agency von Kindern und zugleich auf ihre möglicherweise 
besondere Verletzbarkeit zu lenken. Das heißt auch, die mit Kindheiten deutlich verbundenen, in Macht- und 
Generationenverhältnissen eingebetteten sozialen Ungleichheiten zu berücksichtigen, die Vulnerabilität von
Kindern anzuerkennen, ihr allgemeines Menschsein zu sehen und ihren Anspruch auf Rechte, Autonomie und Freiheit 
zu betonen. In diesem Sinne wird in diesem Bericht der Kindheit als Lebensphase und Lebensweise eine hohe 
Bedeutung beigemessen. Dies äußert sich auch in dem Bemühen, den Stimme(n) von Kindern im Bericht auf 
unterschiedliche Weise Gehör zu verschaffen. 
2.1.2 Jugenden heute 
Absolute Bevölkerungszahl der 12- bis 17-Jährigen (Stichtag: 31.12.2022): 4.653.734; dies entspricht einem 
Anteil von 5,5 Prozent an der Gesamtbevölkerung (Statistisches Bundesamt 2023g). 
Prognostische Bevölkerungszahl31 der 12- bis 17-Jährigen für das Jahr 2030 bei moderatem Wanderungssaldo: 
Rund 5,2 Millionen; dies entspricht einem Anteil von 6,1 Prozent an der Gesamtbevölkerung (Statistisches 
Bundesamt 2023e). 
Laut Mikrozensus32 lebten 2022 rund 6,2 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 17
Jahren33 mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt zusammen (dies entspricht einem Anteil von 99,7
Prozent der 10- bis 17-Jährigen). Davon lebten rund 4,4 Millionen bei verheirateten Eltern (71,3 % der 10- bis 17-
Jährigen), rund 491.000 bei Eltern, die in einer Lebensgemeinschaft leben (7,9 Prozent der 10- bis 17-Jährigen) 
und rund 1,3 Millionen (20,5 Prozent der 10- bis 17-Jährigen) mit alleinerziehenden Eltern zusammen
(Statistisches Bundesamt 2024e).  
Insgesamt 103.553 der 12- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen (2,2 Prozent der 10- bis 17-Jährigen) lebten 
2022 in Heimen oder bei Pflegeeltern. Davon 73.345 (1,6 Prozent der 10- bis 17-Jährigen) in Heimen und 
30.208 (0,6 Prozent der 10- bis 17-Jährigen) in Pflegefamilien (Statistisches Bundesamt 2023m)34.  
 
31  Ausgangsjahr der Bevölkerungsvorausberechnungen für 2030: 2021. 
32  Beim Mikrozensus handelt es sich um statistische Hochrechnungen, die auf Tausend gerundet worden sind – hierbei wurde ein Prozent 
der Bevölkerung befragt. 
33  Es lagen beim Statistischen Bundesamt nur gruppierte Daten für 10- bis 17-Jährige vor. 
34  Es wurden die jungen Menschen in Einrichtungen, die Hilfen zum Stichtag 31.12.2022 erhalten haben und die im Jahr 2022 beendeten 
Hilfen nach § 27ff SGB VIII stationär, § 34 SGB VIII und § 35a SGB VIII in Einrichtungen berücksichtigt. Für junge Menschen in 
Pflegefamilien wurden die Hilfen zum Stichtag 31.12.2022 und die im Jahr 2022 beendeten Hilfen nach § 33 SGB VIII und § 35a SGB 
VIII in Pflegefamilien berücksichtigt.
In die Auseinandersetzung mit Jugend in Form empirischer Analysen und erziehungs- und
sozialwissenschaftlicher Beschreibungen sind immer auch normative Vorstellungen über Jungsein und die Integration der jüngeren 
Generation in die Gesellschaft eingelassen. Wenn von „der Jugend“ die Rede ist, wird die Heterogenität der
Lebensphase Jugend nicht selten auf medial und öffentlich gezeichnete Jugendbilder verkürzt. Ebenso sind häufig 
Generationenzuschreibungen beinhaltet wie z. B. Generation Z, Generation Y, Corona-Generation, deren
plakativer Charakter notwendige Differenzierungen ausblendet und häufig durch eine problemzentrierte Perspektive 
auf die Jugendphase charakterisiert ist. Neben dem Reden über Jugend mit immer wieder neuen Anlässen und 
Motiven werden Reden an die Jugend gehalten, wobei diese Appelle nicht selten von der Wahrnehmung geprägt 
sind, dass Jugend bzw. Teilgruppen von Jugendlichen Probleme machen bzw. zum Problem geworden sind und 
selber Probleme haben (vgl. Hafeneger 2015, S. 3f.). 
Die Kommission folgt in ihren Ausführungen weder dem einseitig problemorientierten Blick auf Jugend, noch 
teilt sie die plakativen Beschreibungen und Verallgemeinerungen. Die Betrachtung von Jugend als Lebensphase 
geschieht stattdessen angesichts ihrer Entgrenzung, Entstrukturierung und Pluralisierung (vgl. Ferchhoff/Dewe 
2016; Niekrenz/Witte 2018) als Charakterisierung der Vielfalt unterschiedlicher Lebenslagen, Zugehörigkeiten, 
Alltagswelten und Einstellungen in Bezug auf soziale Herkunft, Region, Familiennormen, (zugeschriebener)
natio-ethno-kultureller Zugehörigkeiten, Religiosität, Geschlecht, sexueller Orientierungen, Behinderungen usw. 
(vgl. Gaupp 2017, Gille u. a. 2021). Zudem finden die für die Jugendphase konstitutiven vielfältigen
Statusübergänge Berücksichtigung, die den Prozess der Verselbstständigung junger Menschen markieren (vgl. Gille u. a. 
2021, S. 74). Es besteht Einigkeit dahingehend, dass es „die“ Jugend nicht gibt, sondern vielmehr von sich
individualisierenden und pluralisierenden Jugenden hinsichtlich der sozialstrukturellen Lage wie auch der
soziokulturellen Ausdruckformen (Proteste, soziale Bewegungen, Jugendkulturen etc.) ausgegangen werden muss (vgl. 
Deutscher Bundestag 1965; z. B. Shell Deutschland Holding 2019; Calmbach u. a. 2020; Witte u. a. 2021, S. 376). 
Jugendliche werden zudem als Rechtssubjekte betrachtet – wie in Abschnitt 2.1.1 auch für Kinder bereits
festgehalten. Dies ist nicht gleichbedeutend mit einer Anerkennung ihres Rechtsstatus durch Erwachsene, wie nicht 
zuletzt die mangelhafte Berücksichtigung der Belange und Bedürfnisse von Jugendlichen in der Corona-Pandemie 
gezeigt hat. 
Auch wenn eine eindeutige Abgrenzung der Jugend von Kindheit und dem Erwachsenenalter schwierig ist und 
exakte Bestimmungen meist pragmatische Festlegungen sind, versteht die Kommission unter Jugendlichen die 
Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen. Für die Selbstwahrnehmung sind die Befunde der AID:A 2019-Studie
interessant, in der die befragten jungen Menschen im Alter zwischen 12 bis 17 Jahren in der Mehrheit angaben, sich 
eher jugendlich zu fühlen. Jedoch unterschied sich die biografische Selbstwahrnehmung beim Übergang in das 
junge Erwachsenenalter zwischen den jungen Menschen wesentlich danach, ob ökonomische, soziale und
räumliche Verselbstständigungsschritte (wie z. B. Bildungsübergänge, Partnerschaft, Auszug) sowie Wendepunkte im 
Leben (z. B. die Rückkehr ins Elternhaus) stattgefunden haben oder nicht (vgl. Berngruber 2021, S. 90). 
Die unterschiedlichen Altersgrenzen der Forschung zu Jugend(en) erschweren eine konsistente Berichterstattung 
über die Jugenden: So befragt das SOEP grundsätzlich Personen ab dem Alter von 18 Jahren. Ergänzt werden 
diese Daten mit „Jugendfragebögen“, die die Altersgruppe 13 bis 14 Jahre als „Frühe Jugend“ und 16 bis 17 Jahre 
als „Jugend“ untersuchen. Die Shell-Studien beziehen sich dagegen auf 12- bis 25-Jährige (vgl. Shell Deutschland 
Holding 2019), der DJI-Jugendsurvey auf 16- bis 29-Jährige (in der dritten Welle dann 12- bis 29-Jährige) 
(vgl. Gille u. a. 2006). Der DJI-Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten – AID:A“35 untersucht 12- 
bis 32-Jährige, wobei es sich dabei um Jugendliche und junge Erwachsene handelt. Hier gibt es allerdings keine 
vorgegebene Definition zur Abgrenzung der Lebensalter. 
2.1.2.1 Trends in zurückliegenden Kinder- und Jugendberichten  
Kinder- und Jugendberichte setzen sich seit ihrem Beginn mit Bildern von Jugend vor dem Hintergrund der
gesellschafts- und sozialpolitischen Lage auseinander. In unterschiedlicher Intensität beschäftigen sie sich mit den 
Herausforderungen der Integration nachwachsender Generationen in die Gesellschaft (vgl. Böhnisch/Schefold 
2017, S. 9). Jugend wird dabei meist als Lebensphase konzipiert, die zum Zweck der Bildung und des Lernens 
noch nicht den Verpflichtungen des Erwachsenenalters (wie z. B. Erwerbsarbeit unterliegt (zu
Bildungsmoratorium vgl. Zinnecker 1991). Gleichzeitig wird Jugend als Zeit der kritischen Auseinandersetzung mit bestehenden 
 
35  Vgl. www.dji.de/aida2019 [26.03.2024].
gesellschaftlichen Verhältnissen und möglicher Veränderung bestehender Verhältnisse (z. B. in Form von
Jugendbewegungen wie „Fridays for Future“) thematisiert. 
Nehmen die ersten Kinder- und Jugendberichte nur indirekt darauf Bezug, dass sich die Lebensphase Jugend 
vervielfältigt hat, so analysiert der Achte Kinder- und Jugendbericht explizit den Strukturwandel der Gesellschaft 
in seinen Folgen für Jugendliche insbesondere mit Blick auf die „Verschiedenheit und Vielfalt der
Lebensbedingungen und sozialen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland“ (Deutscher Bundestag 1990, S. 3) und 
betrachtet Jugend unter der Perspektive der Pluralisierung der Lebenslagen und Lebensverhältnisse  (Deutscher 
Bundestag 1990, S. 28 ff.). Seitdem hat sich auch in den nachfolgenden Berichten die Erkenntnis durchgesetzt, 
nicht mehr länger von einer Jugend ausgehen zu können.  
Neben den Beschreibungen der Diversifizierung von Jugend wird sie in den zurückliegenden Kinder- und
Jugendberichten zugleich als Integrationsmodus moderner Gesellschaften beschrieben. Der Erste Kinder- und
Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1965) und Gesamtbericht unterscheidet sich in seinem Blick auf Jugend
deutlich von den nachfolgenden Kinder- und Jugendberichten. Wie auch der Zweite Kinder- und Jugendbericht
(Deutscher Bundestag 1968) wurde er nicht von einer Sachverständigenkommission erstellt, sondern als
Regierungsbericht verfasst und erstreckt sich „auf die junge Generation von der Geburt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr“ 
(Deutscher Bundestag 1965, S. 5). Entsprechend ligt sein Fokus auf der Frage der gesellschaftlichen Integration 
von Jugend. Es dominiert ein affirmatives Verständnis von Integration: Jugend wird zum einen als Teil der
Gesellschaft und zugleich als ihr Gegenüber entworfen (Deutscher Bundestag 1965, S. 24), deren fragloses
Hineinwachsen in eine vermeintlich unhintergehbare Normalität der Gesellschaft vorausgesetzt wird (ebd., S. 25ff.).  
Die folgenden Berichte versuchen trotz aller Pluralisierung und Individualisierung der Lebensführung stärker
Gemeinsamkeiten in Bezug auf „soziale und institutionell gerahmte Lebenslagen, gesellschaftliche Chancen, Risiken 
und Zumutungen, Diskurse über und um Jugendliche zu beschreiben“ (Deutscher Bundestag 2017, S. 86).  
Der Fünfte Kinder- und Jugendbericht und zweite Gesamtbericht „zeichnet kein vollständiges Bild der Situation 
der jungen Menschen, sondern konzentriert sich auf besondere Probleme und Problemgruppen“ (Deutscher
Bundestag 1980, S. 3). Jugend wird als Problemlage konstruiert. Angesprochen ist die Interpretation sozialer
Probleme sowie Vorstellungen gelingender und misslingender Jugend. Zur Situation junger Menschen stellt die
damalige Kommission die These auf, „daß für die gegenwärtige Jugendgeneration besonders schlechte
Voraussetzungen für eine Integration in die Gesellschaft gegeben seien“ (ebd., S. 3) und die „Integration junger Menschen als 
selbständige und mündige Bürger in die Gesellschaft“ schwerer geworden sei (ebd., S. 24). Angesichts von
Jugendarbeitslosigkeit, Schulstress, Numerus Clausus und Problemen bei der Berufseinmündung ist Jugend einem 
harten Wettbewerb und damit verbunden einem hohen Leistungsdruck ausgesetzt und zum Krisenphänomen
geworden. Jugend gerät als Bezugsgruppe politischer Reformen und Daseinsfürsorge in den Blick und wird zum 
„Sozialfall“ einer Politik „die auf Krisenvermeidung, Abdeckung künftiger Risiken und Bestandswahrung aus ist 
[…], um deren Abrutschen in Randzonen und Problemgruppen der Gesellschaft zu vermeiden“ (ebd., S. 23). 
Der Sechste Kinder- und Jugendbericht betrachtet den „Lebenszusammenhang“ Jugend (Deutscher Bundestag 
1984, S. 3) und fragt nach der Verbesserung der Chancengleichheit für Mädchen und junge Frauen in der
Gesellschaft. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung finde „ihre Entsprechung in geschlechtsspezifischen Normen, die an 
Mädchen und Jungen weitergegeben werden und beide Geschlechter der Tendenz nach auf spezifische Bereiche 
zur Sicherung ihrer Existenz beschränken.“ Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass gleiche Chancen im 
Hinblick auf soziale Wertschätzung, Freiräume für Ausbildung und Teilhabe am öffentlichen Leben“ nicht
unterstellt werden können. Jugend bedeutet eine Auseinandersetzung mit der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, 
die jeweils unterschiedliche Chancen der Teilhabe veröffentlicht oder verschließt.  
Der Achte Kinder- und Jugendbericht fokussiert in Fortsetzung des Ersten Kinder- und Jugendberichts
Jugendliche von 15 bis 25 Jahren und konstatiert, dass demografischer Wandel, die Entwicklung staatlicher
Transferleistungen, soziokulturelle und regionale (Stadt-Land-)Disparitäten, Familienformen, Geschlecht usw. „das Handeln 
heutiger Jugendlicher, ihre Optionen ihre Chancen und Grenzen bei der Teilhabe der gesellschaftlichen
Entwicklung“ neben den klassischen Faktoren der Lebenslage (Einkommen, Bildungsstand und Berufsposition der Eltern) 
in hohem Umfange mitbestimmen (Deutscher Bundestag 1990, S. 28). 
Während der Neunte Kinder- und Jugendbericht insbesondere die Herausforderungen junger Menschen im
deutschen Einigungsprozess reflektiert (Deutscher Bundestag 1994) und der Zehnte Bericht sich auf die Situation von 
Kindern konzentriert, konzeptualisiert der Elfte Kinder- und Jugendbericht Jugend einerseits als Lebenslage aus 
einem sozialpolitischen Verständnis heraus als zur Verfügung stehende materielle wie soziokulturelle Spielräume 
und andererseits als sozialpädagogisch intonierte Lebensbewältigungen (Deutscher Bundestag 2002b, S. 107).
Die Bedeutung von Lebenslauf, Biografie und Lebensführung als lebenslange, veränderliche Prozesse quer zur 
Statik sozialer Lagen wird betont. Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule werden als „vermittelnde Instanzen, die 
nicht nur auf die konstitutive Kraft sozialer Lebenslagen reagieren, sondern diese auch aktiv beeinflussen“,
betrachtet (ebd., S. 107). 
Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2005) fokussiert das Thema der Bildung,
Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule. Die Frage nach den Bildungs- und Lernprozessen von Kindern und 
Jugendlichen in unterschiedlichen sozialen und institutionellen Settings, ihren Wirkungen sowie den
Möglichkeiten ihrer Unterstützung und Förderung steht im Mittelpunkt. Damit wird der Blick auf solche außerschulischen 
Bildungsprozesse gelenkt, die für Jugendliche an außerschulischen Bildungsorten, in selbstorganisierten
kulturellen Freizeitpraxen, aber auch in Alltagspraxen der Gleichaltrigen und in medialen Welten von erheblicher
Bedeutung sind. 
Zum ersten Mal wurden im 13. Kinder- und Jugendbericht die Themen Gesundheitsförderung und
gesundheitsbezogene Prävention zum Gegenstand eines Kinder- und Jugendberichts gemacht. In der Analyse des sozialen, 
psychischen und physischen Wohlbefindens junger Menschen werden dessen Abhängigkeit von Bedingungen 
sozialer Ungleichheit hervorgehoben und erstmalig die Situation behinderter Jugendlicher als potentielle
Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben (Deutscher Bundestag 2009). 
Jugend wird im 14. Kinder- und Jugendbericht unter den Bedingungen des Wandels des Aufwachsens
(Strukturwandel der Familie und anderer Lebensformen, demografische Alterung der Bevölkerung, Mobilität- und
Migrationsprozesse sowie Polarisierung der Lebenslagen) beschrieben (Deutscher Bundestag 2013, S. 63). Aus der
Bildungsberichterstattung werden neue Muster von Lebensentwürfen voneinander abgrenzbar: „Bildungsbiografie-
Verzögerer“, die aus eher bildungsstarken Familien stammen, „Bildungsbiografie-Beschleuniger“ aus eher
bildungsschwächeren Familien und „Bildungsbiographie-Verlierer“ aus überwiegend bildungsfernen Elternhäusern 
(ebd., S. 42). Hieran anschließend konstatiert der Bericht ein „Aufwachsen in zwei Geschwindigkeiten“.
(Deutscher Bundestag 2013, S. 42). Migration lässt Jugend zu einer multikulturellen Erfahrung werden (ebd., S. 137). 
Jugend und Aufwachsen wird aufgrund der Demografie, herkunftsbedingter und institutionell erzeugter
Ungleichheiten, der Spannung zwischen Optionenvielfalt und Restandardisierung durch Institutionalisierung sowie der 
Mediatisierung zunehmend zur Gestaltungsaufgabe (ebd., S. 363ff.). Dagegen macht der Bericht Jugend und auch 
Jugendpolitik als „blinde Flecken“ aus, die im Zuge der u. a. auch durch die Bildungsforschung ausgelösten
Konzentration der politischen und medialen Debatten und Initiativen auf die ersten Lebensjahre und Kindheit aus dem 
Blick geraten seien (ebd., S. 44). 
Der 15. Kinder- und Jugendbericht kritisiert ebenfalls, dass Jugend als eigenständige Lebensphase und als
zentraler gesellschaftlicher Integrationsmodus zunehmend aus dem Blick geraten sei (vgl. Deutscher Bundestag 2017, 
S. 462). Im Anschluss an den 14. Kinder- und Jugendbericht rückt die damalige Kommission „die generationale
Lage von jungen Menschen, die [jugendkulturellen] Ausdrucksformen Jugendlicher und junger Erwachsener
sowie das institutionelle Gefüge des Aufwachsens stärker in das Zentrum des Verständnisses von Jugend“ (ebd.,
S. 48). Sie beschreibt, dass Jugend angesichts der „generationalen Ordnung des Sozialen“ im Unterschied zu
anderen Lebensaltern durch ganz bestimmte Kernherausforderungen in der Vermittlung von Individuum und
Gesellschaft charakterisiert ist und damit als eine generationale Lage sozial ermöglicht wird (ebd., S. 84). Jugend
wird als Integrationsmodus verstanden, der gegenwärtig durch folgende drei Kernherausforderungen geprägt ist:
„Mit Qualifizierung wird die Erwartung verknüpft, dass junge Menschen allgemeinbildende, soziale und
berufliche Handlungsfähigkeiten erlangen. Mit Verselbstständigung wird verbunden, dass junge Menschen
soziokulturell, ökonomisch und politisch Verantwortung übernehmen. Mit Selbstpositionierung wird die Anforderung
formuliert, dass junge Menschen eine Balance zwischen subjektiver Freiheit und sozialer Zugehörigkeit ausbilden“
(ebd., S. 49).
Im Mittelpunkt des 16. Kinder- und Jugendberichts steht die Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und 
Jugendalter. Es ist der erste Kinder- und Jugendbericht, der sich ausführlich und systematisch mit diesem Thema 
beschäftigt und die Frage in den Blick nimmt, wie junge Menschen für demokratische Teilhabe gewonnen und 
befähigt werden können. Politische Bildung und die Ermöglichung von Mitsprache und Partizipation junger
Menschen gehören demnach unmittelbar zusammen (Deutscher Bundestag 2020a). 
Dominieren in den ersten Berichten Fragen der gelingenden Integration im Sinne der Reproduktion im
Generationenverhältnis Erwachsener und Heranwachsender und mithin eine Perspektive auf Jugendliche als Werdende, 
so nehmen die späteren Kinder- und Jugendberichte Jugendliche als eigenständige Subjekte und
Rechtsträger:innen wahr. Der Fünfte Kinder- und Jugendbericht entwirft (erstmals) Kinder und Jugendliche als Träger von
Grundrechten nach Art. 2 Abs. 1 GG und betont das Recht auf Erziehung sowie auf Selbstentfaltung und
Selbstverwirklichung (vgl. Deutscher Bundestag 1965, S. 21). Diese Perspektive wird in den nachfolgenden Berichten 
auch mit Verweis auf die internationalen Kinderrechte verstärkt aufgegriffen: Eröffnung individueller
Lebenschancen für Heranwachsende als Gestaltungsaufgabe (vgl. Deutscher Bundestag 2013, S. 74ff.), Jugend und ihre 
Rechte (vgl. Deutscher Bundestag 2017, S. 19), politische Bildung als Kinder- und Jugendrecht (Deutscher
Bundestag 2020a, S. 11). In kritischer Absicht bewerten die Berichte, wie das politische System und die Institutionen 
in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen die Bedingungen für die individuelle Entfaltung sicherstellen. 
Der 16. Kinder- und Jugendbericht betrachtet Jugend in diesem Kontext aus einer Agency- bzw.
Akteur:innenperspektive. Dies beinhaltet, dass nicht nur Freiräume für politische Partizipation und Ermöglichung von Jugend 
im Rahmen einer Jugendstrategie zugestanden werden müssen, sondern Jugend selbst über Handlungen,
Wahrnehmungen und Bewertungen im Zuge von Selbstbildungsprozessen unterschiedliche Räume mitgestaltet.  
2.1.2.2 Jugend und Jugenden in der Jugendforschung 
Auch wenn seit Längerem das Fehlen einer etablierten Jugendforschung beklagt wird, lassen sich trotz der
disparaten Datenlage und Untersuchungsanlagen einige thematische Trends herauskristallisieren, die die
Lebensführung Jugendlicher, ihre Orientierungen, Einstellungen und Alltagspraxen im Fokus haben (vgl. Lange u. a. 2018; 
Gaupp/Berngruber 2019; Krüger u. a. 2022). Dabei lassen sich nach Gaupp und Berngruber (2019, S. 134)
folgende Themen und Fragestellungen identifizieren: Freizeitverhalten und Jugendkulturen, Bedeutung von Medien, 
die Rolle von Peer- und Familienbeziehungen, politische Einstellungen und Aktivitäten, Körper und Gesundheit, 
Sexualität und Partnerschaft sowie Studien zu Lernen, Schule, Bildungsverläufen und Übergängen und schließlich 
Forschungsarbeiten zu riskantem oder abweichendem Verhalten Jugendlicher.  
Im Bereich Freizeitverhalten, Bedeutung von Medien sowie Peer- und Familienbeziehungen zeigt sich, dass die 
Nutzung von Medien (Fernsehen, Streaming und YouTube, Musik hören, Spiele am Computer, Handy etc.) neben 
Sport treiben, Freunde treffen und „nichts tun, rumhängen“ hoch im Kurs steht. Erst auf Platz 7 rangiert in der 
AID:A-Studie bei den befragten 12- bis 17-Jährigen etwas mit der Familie oder Geschwistern in ihrer Freizeit zu 
unternehmen und nimmt mit zunehmendem Alter kontinuierlich ab. Hierin zeigt sich die altersbedingte Ablösung 
von Eltern und Familie (vgl. Abb. 2–5).  
Wieviel Zeit jungen Menschen neben Arbeit, Schule oder Haushalt für Freunde, Freizeitaktivitäten oder zum 
Ausruhen bleibt, erfasst die Zeitverwendungserhebung (ZVE) des Statistischen Bundesamtes36. Es zeigen sich 
erhebliche Unterschiede nach Geschlecht in Bezug auf das subjektive Zeitempfinden. So geben weibliche junge 
Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren deutlich häufiger als männliche Personen an, zu wenig Zeit für
Familienangehörige (37 % vs. 23,4 %), Freund:innen/Bekannte (40,8 % vs. 33,5 %), die Hausarbeit (38,5 % vs. 
32,4 %) zu haben. Zugleich geben weibliche junge Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren auch an, viel zu wenig 
Zeit im Gegensatz zu männlichen Jugendlichen dafür zu haben sich auszuruhen (56,4 % vs. 36,5 %) und Zeit für 
sich selbst zu haben (49,4 % vs. 27,8 %). Soziale Beziehungen zu pflegen und im Haushalt (mit) zu arbeiten 
konkurrieren demnach stärker für weibliche Jugendliche mit Erholung und Zeit für sich selbst (Statistisches
Bundesamt 2024p: Sonderauswertung der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022, Tabelle 63911-42d). Weibliche 
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 26 Jahren verwenden nach wie vor deutlich mehr Zeit auf 
Care-Arbeit wie die Zubereitung von Mahlzeiten (39,1 % vs. 27,1 %), Reinigung und Aufräumen der
Wohnbereiche (26,9 % vs. 15,5 %), Wäsche waschen (4,5 % vs. 2,2 %) und die Pflege von Haustieren (7,7 % vs. 4,3 %). 
Entsprechend weniger Zeit können sie für die Ausübung von Hobbies verwenden (53 % vs. 67,7 %). Allerdings 
hat für beide Geschlechter Zeit zum Ausruhen (ohne geistige Anspannung) 2022 gegenüber 2012/2013
abgenommen (weiblich von 28,2 % 2012/2013 auf 13,4 % und männlich von 25,5 % in 2012/2013 auf 12,5 % in 2022) 
(Statistisches Bundesamt 2024p: Sonderauswertung der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022, Tabelle 63911-
31a). 
Die Bedeutsamkeit von sportlichen Aktivitäten ist in der repräsentativen Studie MOVE FOR HEALTH, in deren 
Fokus Sport und mentale Gesundheit steht, untersucht worden (vgl. Dreiskämper u. a. 2023). 
36  Vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Zeitverwen-
dung/zve2022/_inhalt.html#sprg674870; [08.04.2024].
Abbildung 2–1 
Sportbeteiligung von Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren (in %) 
Quelle: Dreiskämper/Lagemann (2024), eigene Darstellung 
Ein großer Teil der Freizeit von Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren findet im Sportbereich statt. 
60,1 Prozent von ihnen sind regelmäßig sportlich aktiv, wobei sie im Schnitt 3,4 Tage und insgesamt 6,1 Stunden 
sportlich aktiv sind (Dreiskämper/Lagemann 2024, vgl. auch Abb. 2–1). Der Umfang der sportlichen Aktivitäten 
und die Zugehörigkeit zu einem Sportverein (42,5 %) sind allerdings von vielen Faktoren abhängig, wobei es 
insbesondere Bedingungen sozialer Ungleichheit sind (z. B. niedrige Bildung, Erhalt staatlicher
Unterstützungsleistungen), die hier einen erheblichen Einfluss haben. Summieren sich soziale Benachteiligungen auf, wirkt sich 
dies auch auf die regelmäßige sportliche Aktivität sowie die Mitgliedschaft in Sportvereinen negativ aus (ebd.).   
In Bezug auf die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen sind ihre Aussagen zu den Themen Wohlbefinden, 
Wertorientierungen und Zukunftseinstellungen interessant (vgl. z. B. IPSOS 2022). Neben einer allgemein hohen 
Lebenszufriedenheit lässt sich seit Längerem eine Renaissance klassischer Tugenden und Werte wie Leistung, 
Selbstbestimmung, soziale Geborgenheit, Loyalität, Hilfsbereitschaft Toleranz, Anstand, Treue, Fleiß, Ordnung, 
Bescheidenheit konstatieren (vgl. Shell Deutschland Holding 2019, S. 22; Calmbach u. a. 2020, S. 30ff.). Dabei 
nehmen individualistisch-behauptende Wertorientierungen (z. B. „Tun und lassen, was man will“) zugunsten
einer Verantwortungsübernahme für sich selbst und andere, Pflichtbewusstsein und autonomer Selbstbehauptung 
mit steigendem Alter ab. Die Befragten der AID:A-Studie im Alter zwischen 12 bis 32 Jahren gaben bei der Frage, 
welche Werteinstellungen ihnen am wichtigsten sind, „Verantwortung für sich zu übernehmen“ (92 bis 95 %), 
dicht gefolgt von „anderen Menschen helfen“ (91 %) sowie „das Leben genießen“ (85 bis 90 %) am häufigsten 
an (Berngruber/Pothmann 2023, S. 19). 
Bei der Einschätzung der Zukunft durch junge Menschen werden insbesondere Unterschiede hinsichtlich der
positiven Einschätzung der eigenen Zukunft und der eher negativen Bewertung der gesellschaftlichen Zukunft
deutlich. Der Studie des Deutsch-Französischen Jugendwerks zufolge schätzen 13 Prozent die eigene Zukunft
„düster“ ein, 69 Prozent blicken „düster“ auf die Zukunft des Landes. Jugendliche, die eine niedrigere soziale Herkunft 
haben, beurteilen ihre eigene Zukunft schlechter (Loncle/Walper 2023, S. 10). Zudem zeigen sich deutliche
Unterschiede hinsichtlich der Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen (vgl. Abb. 2–2). Während
Freundeskreis, Wohnsituation und die Möglichkeiten zur eigenen Lebensgestaltung hohe Zustimmungswerte erhalten, fällt 
die Zustimmung in Bezug auf die Zufriedenheit mit Blick auf verfügbare finanzielle Mittel, berufliche
Perspektiven, Schule und Ausbildung sowie auf dem letzten Platz zeitliche Freiräume deutlich ab. Auffällig ist auch laut
AID:A-Studie, dass in allen Bereichen die jüngeren Befragten im Alter zwischen 12 und 17 Jahren deutlich
zufriedener sind als die jungen Erwachsenen. 
Abbildung 2–2 
Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen nach Altersgruppen (in %) 
Quelle: AID:A 2019, Altersgruppe: 12- bis 32-Jährige, n = 5.622-6.083, Anteile „sehr zufrieden/zufrieden“ (Werte 1-2, 6-stufige Skala), 
Daten gewichtet, Berechnungen: Berngruber/DJI 
Politik, Teilhabe und Partizipation sind ein weiterer Diskursstrang, der sich neben der großen Zustimmung
Jugendlicher zur demokratischen Verfasstheit der Gesellschaft vor allem auf die fehlende Anerkennung
Jugendlicher in der Politik konzentriert und Fragen des Klimawandels und des Umweltschutzes aus Sicht der Jugendlichen 
zu einer Frage der Generationengerechtigkeit werden lässt (vgl. IPSOS 2022). Wichtigster Grund hierfür ist die 
wahrgenommene Einflusslosigkeit auf das politische Geschehen und die fehlende Teilhabe der jungen Generation 
an Entscheidungsprozessen sowie die mangelnde Repräsentation von Jugendlichen im politischen Raum.
Materielle Deprivation hat ebenfalls einen enormen Einfluss darauf, ob und wie junge Menschen politisch Teilhabe 
erfahren und ausüben. Die Befunde aus AID:A zeigen hier deutliche Unterschiede in Bezug auf die geringere 
Beteiligung an Wahlen und den Protest im Alltag in Form von politischen Warenboykotten von jungen Menschen 
in Armutslagen. Kaum Unterschiede gibt es hinsichtlich der Teilnahme an Demonstrationen und/oder Teilnahmen 
an Online-Protesten ebenso wie bei der insgesamt sehr seltenen Mitarbeit in Bürgerinitiativen oder Parteien junger 
Menschen in den letzten zwölf Monaten (vgl. Abb. 2–3). 
73%
74%
75%
76%
86%
89%
94%
49%
63%
70%
49%
72%
69%
87%
43%
59%
61%
47%
73%
69%
83%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Der Umfang deiner eigenen nicht verplanten Zeit
Schulische Situation/Situation in Ausbildung/
Studium
Berufliche Perspektiven
Verfügbares Geld
Möglichkeiten, dein Leben selbst zu gestalten
Wohnsituation
Freundeskreis
26-32 Jahre
18-25 Jahre
12-17 Jahre
Abbildung 2–3 
Politische Beteiligung in den letzten 12 Monaten nach materieller Deprivation37 des Haushalts (in %) 
Quelle: AID:A 2019, Altersgruppe: 16- bis 26-Jährige, n = 2.566-2.572, Anteile der Zustimmung, Daten gewichtet, Berechnungen:
Berngruber/DJI 
Neben allen Unterschieden junger Menschen im Hinblick auf Geschlecht, Bildungsstand und soziale Herkunft 
kristallisiert sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten heraus, darunter eine zunehmende Sorge um die ökologische 
Zukunft, ein Trend zu gegenseitigem Respekt und eine Achtsamkeit der eigenen Lebensführung, ein starker Sinn 
für Gerechtigkeit sowie ein wachsender Drang, sich für diese Belange aktiv einzubringen (vgl. Shell Deutschland 
Holding 2019, S. 13). Das Demokratieverständnis junger Menschen bewege sich „im Spannungsfeld von Vielfalt, 
Toleranz und Populismus“ (Schneekloth/Albert 2019) und entsprechend „zwischen Politisierung und
Polarisierung“ (Albert u. a. 2019).  
2.1.2.3 Diskussionen über Jugendliche und Jugenden 
Die Fachdiskurse über Jugend, die im Folgenden anhand einer Auswertung der Beiträge in den wissenschaftlichen 
Zeitschriften Diskurs Kindheits- und Jugendforschung sowie der Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und 
Sozialisation für die Jahre 2019 bis 2022 skizziert werden, sind durch eine große Bandbreite von Themen
charakterisiert.  
37 In AID:A wird anhand von drei Items erfragt, ob den befragten Haushalten aus finanziellen oder aus anderen Gründen folgende Dinge 
möglich sind: (1) einen festen Betrag pro Monat sparen, (2) abgenutzte, aber sonst noch brauchbare Möbel durch neue ersetzen sowie 
(3) unerwartet anfallende Ausgaben mit eigenem Geld bezahlen, z. B. eine kaputte Waschmaschine ersetzen. Materielle Deprivation
beschreibt, zu wie vielen der Aktivitäten der Haushalt aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist. Die verwendete Variable ist 
dichotom mit der Ausprägung keine Deprivation (0) versus mindestens ein Deprivationsmerkmal (1).
1%
2%
3%
14%
18%
18%
21%
25%
34%
41%
68%
1%
2%
3%
14%
16%
20%
20%
22%
26%
29%
47%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Selbst eine Online-Petition gestartet
In einer Partei aktiv mitgearbeitet
Mitarbeit in einer Bürgerinitiative
Im Internet aktiv an politischen Diskussionen beteiligt
In Versammlungen an öffentlichen Diskussionen beteiligt
Auf Facebook, Twitter oder in anderen sozialen Netzwerken Deine
Meinung zu politischen Themen geäußert
Teilnahme an einer Demonstration
An einer Online-Protestaktion beteiligt
Beteiligung an einer Unterschriftensammlung
Aus politischen, ethischen oder Umweltgründen Waren
boykottiert oder gekauft
An Wahlen beteiligt
mindestens ein Deprivationsmerkmal keine Deprivation
Bildung stellt dabei einen besonderen Fokus da. So werden z. B. Studien dargestellt, die sich mit der
Schulzufriedenheit auseinandersetzen, wobei auch die Sichtweise von Jugendlichen einbezogen wird. Schüler:innen sind 
nicht nur durch multivariate Prüfungen belastet und mit vielfältigem Druck in der Schule konfrontiert, sondern es 
geht auch um Bildungsteilhabe. Weitere Aspekte des Bildungsthemas, die aufgegriffen werden, sind der
außerunterrichtliche Schulsport, Bildung als Taktgeber im Lebenslauf und Sichtweisen von Jugendlichen auf
Maßnahmen im schulischen Kontext. 
Soziale Ungleichheiten sind ebenfalls ein häufiges Thema. Dieses ist mit Bildung eng verbunden.
Bildungsteilhabe wird in vielfältige Zusammenhänge gesetzt. Psychische Auffälligkeiten, Heimerziehung, aber auch
Migration und Fluchtbewegungen sind zentrale Aspekte sozialer Ungleichheit. Der Übergang von der Schule in die 
Ausbildung wird häufiger thematisiert, dabei werden auch hierbei Ungleichheiten betrachtet.  
Die Pandemie wird ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Bildungsfragen thematisiert und auf die mit der
Pandemie sich verschärfende Bildungsungleichheit Bezug genommen. Zudem haben die Einschränkungen durch die 
Corona-Regelungen große Auswirkungen auf die Übergangsgestaltung von Jugendlichen. 
Räume und damit Praktiken und Aneignungsprozesse von Räumlichkeiten sind ein weiterer Gegenstand der
Diskussion. Räume und Mobilität von Jugendlichen spielen sehr speziell bei Fragen der Mobilität und Bewegungen 
bosnisch-muslimischer Jugendlicher im Alpen-Adria-Raum eine Rolle. Allgemeiner wird das Thema Raum im 
Kontext von ländlichen Regionen aufgegriffen, wobei Jugendliche in ländlichen Regionen eine eher
untergeordnete Rolle spielen, wie dem 15. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2017) oder dem DJI-Survey 
AID:A und den Annotationen zu den Lebenslagen Jugendlicher in ländlichen Milieus entnommen werden kann 
(vgl. Prein/Schickle 2021).  
Peers werden in Zusammenhang mit Sexualität diskutiert. Nicht nur der Zeitpunkt des ersten Geschlechtsverkehrs 
wird thematisiert, sondern auch sexuelle Übergriffe gehören zum Diskurs, wie auch die Frage, wo
Sexualaufklärung stattfinden sollte (Elternhaus, Schule etc.). So zeigt sich nicht nur hier ein Forschungsdesiderat, sondern es 
wird deutlich, dass Forschung mit Jugendlichen stattfinden muss. In dem Kontext der Methoden wird hier eine 
wichtige Leerstelle angezeigt.  
Weitere Themen, die nur vereinzelt vorkommen, sollen zur Vollständigkeit ebenfalls aufgeführt werden: die
Themen Intersektionalität, Essen und Inszenierungen, Leaving Care, Emerging Adulthood, Medien/digitalisierte
Lebenswelten, Gewalt/Delinquenz, Forschungen zum Thema Familie und Trennung, Jugend in Wohngruppen und 
Pflegefamilien, sprachliche Diversität und Sprachbildungsprozesse, Flucht und Migration werden nur vereinzelt 
aufgerufen, stehen aber insgesamt für die große Heterogenität, mit der Jugenden in den Blick genommen werden. 
Jugenden in der Jugendforschung und den entsprechenden Fachdiskursen spiegeln insgesamt eine
gesellschaftliche Situation wider, die auf der einen Seite durch eine Vielzahl, Vielfalt und Vervielfältigung von Optionen der 
Gestaltung von Gegenwart und Zukunft geprägt ist, die aber auf der anderen Seite ebenso durch
Teilhabebeschränkungen aufgrund einer verfestigten sozialen Ungleichheit charakterisiert ist. Persönlich nicht unzufrieden 
sehen junge Menschen eher skeptisch in die gesellschaftliche Zukunft, und Fragen der Generationengerechtigkeit 
bleiben aus ihrer Perspektive unbeantwortet.
2.1.3 Junge Erwachsene heute 
Absolute Bevölkerungszahl der 18- bis 26-Jährigen (Stichtag: 31.12.2022): 8.150.763; dies entspricht einem 
Anteil von 9,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung (Statistisches Bundesamt 2023g). 
Prognostische Bevölkerungszahl38 der 18- bis 26-Jährigen für das Jahr 2030 bei moderatem Wanderungssaldo: 
Rund 7,3 Millionen; dies entspricht einem Anteil von 8,9 Prozent an der Gesamtbevölkerung (Statistisches 
Bundesamt 2023e). 
Laut Mikrozensus39 lebten 2022 rund 4,1 Millionen junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 26 Jahren 
noch bei ihren Eltern zu Hause (dies entspricht einem Anteil von 50,3 Prozent der 18- bis 26-Jährigen). Davon 
lebten 2,9 Millionen bei verheirateten Eltern (35,6 Prozent der 18- bis 26-Jährigen), rund 189.000 bei Eltern, 
die in einer Lebensgemeinschaft leben (2,3 Prozent der 18- bis 26-Jährigen) und 996.000 (12,2 Prozent der 18- 
bis 26-Jährigen) mit alleinerziehenden Eltern zusammen (Statistisches Bundesamt 2024e). 
Laut Mikrozensus lebten 2022 rund 3,8 Millionen junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 26 Jahren
gemeinsam mit Bezugspersonen, alleine oder mit dem bzw. der Lebenspartner:in außerhalb des Elternhauses
zusammen (46,6 Prozent der 18- bis 26-Jährigen). Davon lebten rund 833.000 mit den eigenen Kindern als
Alleinerziehende oder in einer Partnerschaft in einem Haushalt (10,2 Prozent der 18- bis 26-Jährigen), rund 
1,8 Millionen lebten alleine im eigenen Haushalt (22,1 Prozent der 18- bis 26-Jährigen), rund 549.000 (6,7
Prozent der 18- bis 26-Jährigen) lebten als Alleinstehende in einem Mehrpersonenhaushalt und rund 1 Million 
gemeinsam mit dem bzw. der Lebenspartner:in in einem Haushalt zusammen (12,3 Prozent der 18- bis 26-
Jährigen) (Statistisches Bundesamt 2024c). 
Insgesamt 49.222 junge Erwachsene (0,6 Prozent der 18- bis 26-Jährigen) lebten 2022 in Heimen oder bei 
Pflegeeltern. Davon 39.630 (0,5 Prozent der 18- bis 26-Jährigen) in Heimen und 9.592 (0,1 Prozent der 18- bis 
26-Jährigen) in Pflegefamilien (Statistisches Bundesamt 2023m)40.
Laut EUROSTAT lebten 2022 rund 3,6 Millionen junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 26 Jahren (44,2% 
der 18- bis 26-Jährigen) in urbanen Gemeinden (Stadt), rund 2,9 Millionen (35,6% der 18- bis 26-Jährigen) in 
semiurbanen Gemeinden (Stadt/Land) und 1,4 Millionen (17,2% der 18- bis 26-Jährigen) in ländlichen
Gemeinden (Land) (Statistisches Bundesamt 2024d). 
Jungen Erwachsenen im Sinne einer eigenständigen Lebensphase und als Adressatinnen- und Adressatengruppe 
von Jugendpolitik wurde lange Zeit nur wenig fachpolitische Aufmerksamkeit zuteil. Irgendwo mäandernd
zwischen verlängerter Jugendphase und noch nicht Erwachsensein erschien die Altersgruppe vorrangig als eine
Übergangsphase mit unscharfen Rändern. Soweit junge Erwachsene überhaupt auf fachpolitisches Interesse stießen, 
waren die Ausgangspunkte eher herausfordernder Art, sei es z. B. in Form misslingender Übergänge in den ersten 
Arbeitsmarkt, schwieriger biografischer Verläufe und Lebenslagen, ggf. verbunden mit besonderen Belastungen 
und Unterstützungsbedarfen bei der Verselbstständigung, z. B. durch die Pflege Angehöriger. Erst seit etwa 15 
Jahren wird dieser auf die Problemkonstellationen junger Erwachsener fokussierte Blick ergänzt durch eine
Debatte, die das junge Erwachsenenalter als eine eigenständige Altersgruppe betrachtet analog zu den Altersgruppen 
Kindheit und Jugend.  
Diese Debatte spiegelt sich auch in den Kinder- und Jugendberichten der Bundesregierung wider. 
38  Ausgangsjahr der Bevölkerungsvorausberechnungen für 2030: 2021. 
39  Beim Mikrozensus handelt es sich um statistische Hochrechnungen, die auf Tausend gerundet worden sind – hierbei wurden 1 Prozent 
der Bevölkerung befragt. 
40  Es wurden die jungen Menschen in Einrichtungen, die Hilfen zum Stichtag 31.12.2022 erhalten haben und die im Jahr 2022 beendeten 
Hilfen nach § 27ff SGB VIII stationär, § 34 SGB VIII und § 35a SGB VIII in Einrichtungen berücksichtigt. Für junge Menschen in 
Pflegefamilien wurden die Hilfen zum Stichtag 31.12.2022 und die im Jahr 2022 beendeten Hilfen nach § 33 SGB VIII und § 35a SGB 
VIII in Pflegefamilien berücksichtigt.
2.1.3.1 Trends in zurückliegenden Kinder- und Jugendberichten 
Erst im 14. und 15. Kinder- und Jugendbericht wurden ihnen jeweils eigene Kapitel und längere Passagen
gewidmet. Die entsprechenden Kapitel sind auch heute noch insofern lesenswert, als sie nicht nur den Stand der
jeweiligen Diskussionen gut bündeln, sondern darüber hinaus auch den aktuellen Blick auf diese Altersgruppe
mitprägten. 
Im 14. Kinder- und Jugendbricht mit dem Titel „Junges Erwachsenenalter: Von der Pflicht zur Option“ betont 
die damalige Kommission zunächst die Eigenständigkeit der Lebensphase und dies auch in Abhebung von
Konzepten, die das junge Erwachsenenalter vorrangig als nur verlängerte Jugendphase begreifen (Deutscher
Bundestag 2013, S. 186). Bezugspunkt war weniger das Alter bzw. das Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren als 
vielmehr ein institutionell definiertes Lebensereignis, nämlich das Verlassen des allgemeinbildenden
Schulsystems. Als Ende dieser Phase begriff die Kommission die „Einmündung in eine Erwerbstätigkeit und/oder der 
Gründung einer eigenen Partnerschaft bzw. Familie“ (ebd.). Zugleich wurde betont, dass die damit abgesteckte 
Lebensphase, „höchst unterschiedlich“ (ebd.) lang sein kann, dass sich der Endpunkt „keineswegs als so eindeutig 
dar[stellt], wie es zunächst erscheint“ (ebd.) und dass sich sehr unterschiedliche Formen der Lebensführung und 
des Übergangs innerhalb dieser Phase beobachten lassen. In der Summe führe dies dazu, „dass der endgültige 
Zeitpunkt eines vollständigen Übergangs in das Erwachsenenalter sich weit in das dritte Lebensjahrzehnt hinein 
erstrecken kann und möglicherweise die klassischen Insignien des Erwachsenenstatus in vielen Fällen undeutlich 
werden“ (ebd.). 
Neben einem starken Interesse an den sozialen Ungleichheiten innerhalb dieser Lebensphase betonte die
Kommission vor allem, dass „junge Erwachsene mit zahlreichen Aufforderungen zur Beschleunigung konfrontiert 
[seien]“ (Deutscher Bundestag 2013, S. 44). Erwähnt werden beispielsweise die damals viel diskutierte und heute 
zu Teilen zurückgenommene Verkürzung der gymnasialen Oberstufe (G 8) und die Reformen des
Hochschulsystems (z. B. Einführung der Bachelor-Studiengänge). Betont wurde, dass ein Teil der jungen Menschen, ohne
diesen genauer zu bestimmen, aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen gut mit diesen An- und 
Aufforderungen zurechtkommt. Andere würden „biografische Phasen der Reflexion“ einlegen – beispielsweise 
in Form eines Freiwilligendienstes“ (ebd.). Wieder andere seien gezwungen, „durch Verzögerungen – etwa
Wiederholungen von Klassenstufen oder Qualifizierungskursen im Übergangssystem – Zeit für nachholendes Lernen 
zu gewinnen“ (ebd.). 
Im nachfolgenden 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, der im Februar 2017 vorgelegt wurde und 
seinen thematischen Schwerpunkt im Jugendalter hatte, unternahm die Kommission einen eigenen
konzeptionellen Anlauf, den Jugendbegriff zu klären. Jugend wurde dabei aus dem Blickwinkel gesellschaftlicher Integration 
begriffen: „Jugend als Integrationsmodus zu verstehen bedeutet dann, der Frage nachzugehen, welche
funktionalen gesellschaftlichen Erfordernisse gegenwärtig mit dem Jugendalter verknüpft werden und wie diese organisiert, 
also rechtlich reguliert, institutionell arrangiert und generational eingebettet werden“ (Deutscher Bundestag 2017, 
S. 49). Die Idee dabei war, dass sich gleichsam „jenseits der Vielfalt der Formen der Lebensführung und der
Ausdrucksformen sowie der Diversität der Lebenslagen in modernen Gesellschaften identifizierbare
Funktionszuschreibungen an Jugend und entsprechend Raum- und Zeitarrangements“ (ebd.) erkennen lassen.
Entscheidend für das Verständnis der Lebensphase junger Erwachsener war, dass die Kommission die These
vertrat, dass gesellschaftliche Rahmenbedingungen einerseits und die gesellschaftliche Organisation, konkreter: das 
„institutionelle Gefüge des Aufwachsens im Jugendalter“ (Deutscher Bundestag 2017, S. 75) andererseits dazu 
führen, dass die Bewältigung der Kernherausforderungen des Jugendalters „deutlich aufwendiger“ geworden sei 
(ebd., S. 110). Die Folge davon ist, dass sich die Bewältigung der jugendtypischen Kernaufgaben bis weit in das 
dritte Lebensjahrzehnt ausdehne. Die Lebensphase junge Erwachsene wurde damit einerseits als institutionell 
eigenständige Lebensphase wie auch andererseits im gewissen Sinne als Ausdehnung der Jugendphase begriffen 
(ebd., S. 464).  
Umgesetzt wurde dieses Konzept im Kern in zwei Schritten: Während im zweiten Kapitel des Berichts die
Lebenslagen junger Menschen und damit auch junger Erwachsener mit den thematischen Schwerpunkten
generationale Lage, Qualifizierung, Verselbstständigung und ungleiche Lebenslagen aufbereitet wurde, widmete sich das 
folgende dritte Kapitel gleichsam der subjektiven Seite, also den Alltagsleben, Ausdrucksformen und
Handlungsräumen junger Menschen.
2.1.3.2 Junge Erwachsene in der Jugendforschung 
Versucht man jenseits der vor allem jüngeren Kinder- und Jugendberichte den Diskussions- und Forschungsstand 
zu jungen Erwachsenen im deutschsprachigen Raum zu bündeln, kommt man nicht umhin, vorweg die Frage zu 
beantworten, welche Texte und Studien in den Blick genommen werden sollen.  
Einfach zu beantworten ist die Frage für jene Texte, die mehr oder weniger explizit auf einen entsprechenden 
konzeptionellen bzw. theoretischen Rahmen Bezug nehmen. In jüngerer Zeit spielt dabei das aus der US-Debatte 
importierte Theorem Emerging Adulthood eine vorrangige Rolle. Aber auch ältere heuristische Konzepte wie 
„Postadoleszenz“ bzw. „Spätadoleszenz“, „Entgrenzung der Jugendphase“, „junges Erwachsenenalter“, aber auch 
„Übergänge ins junge Erwachsenenalter“ und ihre konzeptionellen Nachbarn (z. B. doing transitions) sowie die 
leitenden Kategorien des 15. Kinder und Jugendberichts können dabei als Referenzräume für entsprechende
Diskurse fungieren.  
Als weniger auf den ersten Blick offensichtlich erweist sich die Einbeziehung von heterogenen Thematisierungen 
und damit Texten, die keine derartigen mehr oder weniger expliziten konzeptionellen Bezüge aufweisen, sich 
selbst in anderen Diskurskontexten verorten, der Sache nach aber, und dies bedeutet vor allem in Bezug auf die 
jeweils in den Blick genommene Altersgruppe, sehr wohl als Beitrag zu den Diskursen um junge Erwachsene – 
zum Teil gegen ihre eigenen Intentionen – zu lesen sind.  
Drittens schließlich sind Texte zu nennen, deren Schwerpunkt eindeutig auf der Jugendphase liegt oder
altersgruppenübergreifend angelegt ist, die aber dennoch weder empirisch oder inhaltlich systematisch auf junge
Erwachsene Bezug nehmen. Charakteristisch für diese diffusen Bezüge ist, dass in den Texten jungen Erwachsenen 
keine besondere oder nur rudimentäre Aufmerksamkeit geschenkt wird, sondern diese entweder unter „Jugend“ 
subsumiert bzw. als „Jugendliche“ adressiert werden oder gar keine weitere Differenzierung nach altersbezogenen 
Lebenslagen stattfindet – obwohl die Daten eigentlich mehr zu leisten in der Lage wären.41 
2.1.3.3 Konzeptionelle bzw. theoretische Rahmungen 
Geradezu paradigmatisch für die Annäherung an das Thema „Junge Erwachsene“ steht der wissenschaftliche
Diskurs um Emerging Adulthood, der im deutschsprachigen Raum im Jahr 2020 seinen publizistischen Niederschlag 
findet.42 Während zunächst eine Einordung der Debatte aus jugendtheoretischer und zeitdiagnostischer
Perspektive vorgenommen wird (King 2020), sind weitere Beiträge durch das Bemühen geprägt, sich der Debatte
empirisch zu nähern. Ein Beispiel hierfür sind die stark psychoanalytisch geprägten Analysen von Seiffge-Krenke 
(2020). Diese basieren u. a. auf einer empirischen Längsschnittstudie, die in Mainz und Jena mit über 3.000 jungen 
Befragten zwischen 20 und 30 Jahren durchgeführt wurde. Bestätigt werden dabei einerseits, dass die
„Stabilisierung bzw. strukturelle Festigung des Selbst heute länger braucht als noch in vergangenen Dekaden […]“ (Seiffge-
Krenke 2020, S. 381). Zugleich betont die Autorin, dass „das Moratorium […] nicht für alle möglich [sei], weil 
die finanzielle Unterstützung für eine sorglose Exploration fehlt“ (ebd.). Berngruber u. a. (2020) nutzen die Daten 
des DJI-Surveys AID:A, um zentrale Aspekte des Theorems Emerging Adulthood im Sinne von Arnett (2015) – 
in diesem Fall zu den Selbstwahrnehmungen junger Erwachsener in Abhängigkeit zu ausgewählten
soziodemografischen Merkmalen – zu prüfen (vgl. dazu auch unten). In einem anderen Beitrag gehen wiederum auf
empirischer Basis Carnicer und Dedecek Gertz (2020) der Frage nach, wie transnationale Migration und soziale
Benachteiligung Einfluss auf Prozesse des jungen Erwachsenwerdens nehmen. Das Theorem Emerging Adulthood 
betrachten sie dabei weniger als theoretischen Bezugsrahmen als vielmehr als „Kontrastmittel“ (Carnicer/
Dedecek Gertz 2020, S. 404). Aus ihrer Sicht stellt das Theorem eher ein „Narrativ [dar], das zentrale gesellschaftliche 
Erwartungen artikuliert“ (ebd., S. 401). Dass das junge Erwachsenenalter auch mit schweren Krisen und
psychischen Erkrankungen belastet sein kann, macht ein weiterer Überblicksartikel deutlich (vgl. Schulze/Fegert 2020). 
41  Ein typisches Beispiel hierfür sind die „Shell-Jugendstudien“ – obwohl z. B. in der 19. Shell-Studie 18- bis 25-Jährige rund die Hälfte 
der 2.572 Befragten stellten (vgl. Shell Deutschland Holding 2019, S. 325ff.). Dennoch wird in der Studie weitgehend global nur von 
Jugend gesprochen; keineswegs konsequent wird altersgruppenbezogen (12 bis 14, 15 bis 17, 18 bis 21 und 22 bis 25 Jahre) ausgewertet 
und nur selten werden die Ergebnisse mit Blick auf die jungen Erwachsenen systematisiert.  
42  In der in diesem Bericht erfolgten Annäherung an den Diskussions- und Forschungsstand anhand der Jahrgänge 2019 bis 2022 der 
Zeitschriften „Diskurs Kindheits- und Jugendforschung“ sowie „Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation“ (ZSE)
spiegelt sich diese Diskussions- und Forschungslage, wenn auch erkennbar mit unterschiedlicher Gewichtung, wider.
Deutlich weniger Bezug auf einen derartigen konzeptionellen Rahmen nehmen Beiträge, in deren Mittelpunkt 
Qualifizierungsprozesse bzw. damit verbundene Übergangsprozesse im beruflichen Kontext stehen. Ein Beispiel 
hierfür ist der Bericht über den qualitativen Teil einer Studie zum Berufseinstieg von Erzieherinnen und
Kindheitspädagoginnen (vgl. Projektgruppe ÜFA 2013). Der Text enthält keinerlei genaue Hinweise auf das Alter der 
Befragten; aus anderen Quellen wird aber ersichtlich, dass es sich sowohl in Bezug auf das Alter wie auch
thematisch vorrangig um Prozesse des Berufseintritts im jungen Erwachsenenalter handelt (vgl. ebd., S. 8). Auch die 
Beiträge, die sich mit dem Zusammenhang von Studienfachwahl und Geschlechterzuschreibungen befassen (vgl. 
zur Einführung: Bereswill u. a. 2020c; als Beiträge: Bereswill u. a. 2020a; Bereswill u. a. 2020b; Bläsing/Draude 
2020; vgl. auch Spitzner/Kuhn 2021), gehören in diese Gruppe. Aus einer geschlechtertheoretischen Perspektive 
werden die Entscheidungen und beruflichen Orientierungen von Mädchen und Jungen im Jugend- und jungen 
Erwachsenenalter als Ausdruck struktureller Ungleichheiten – z. B. mit Blick auf die dahinterstehenden
Bildungsprogramme – interpretiert. Berufliche Übergänge – in diesem Fall vor dem Hintergrund zweiter Bildungswege – 
und die damit verbundenen Herausforderungen in Bezug auf den Altersstatus werden auch in der Studie von 
Bühler-Niederberger und Schuchart (2022) in den Mittelpunkt des Interesses gestellt.  
Übergänge im jungen Erwachsenenalter anderer Art wiederum werden in den Blick gerückt, wenn es um Prozesse 
des Leaving Care geht. Im Mittelpunkt stehen dabei Jugendliche, die in (teil-)stationären Einrichtungen bzw. 
Pflegefamilien leben. Neben einer, in diesem Feld vergleichsweise gut ausgeprägten international vergleichenden 
institutionellen Perspektive (vgl. Strahl u. a. 2021) stehen Forschungsberichte, die sich der Thematik
empirischqualitativ nähern. Lips und Gesang (2021) gehen dabei z. B. der Frage nach, welche Bedeutung Pflegefamilien 
aus der Sicht junger Geflüchteter mit Blick auf Verselbstständigung haben. Ehlke (2021) interessiert sich dafür, 
wie „Care Leaver aus Pflegefamilien aus ihrer Sicht den Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins
Erwachsenenleben [bewältigen und] wie und von wem […] sie während des Übergangsprozesses unterstützt [werden]?“ 
(Ehlke 2021, S. 181). Dass dabei die Vorbereitung auf das Leben nach der Pflegefamilie von den Betroffenen 
sehr unterschiedlich bewertet wird, legen Ergebnisse einer Studie aus der Schweiz nahe (Stohler u. a. 2021). Dass 
das Thema mittlerweile auch die bundesweite Fachdebatte beschäftigt, macht exemplarisch eine Stellungnahme 
des Bundesjugendkuratoriums mit dem Titel „Junge Erwachsene – soziale Teilhabe ermöglichen!“ sichtbar (vgl. 
Bundesjugendkuratorium 2020; Dahlke/Hirschbeck 2021). 
Während die Beiträge zu den Care Leavern zwar Übergänge im Blick haben, diese aber selbst nicht theoretisch 
fassen, konzentriert sich der Blick von Bremer und Pfaff (2021) genau auf diesen Aspekt. Vor dem Hintergrund 
eines Konzepts aus dem Bereich Neo-Institutionalismus lenken sie die Aufmerksamkeit auf „Prozesse der
Institutionalisierung und Deinstitutionalisierung in ihren Überlagerungen und Relationen […], um Dynamiken in der 
Entwicklung der pädagogischen Begleitung von Übergängen von der Schule in den Beruf genauer fassen zu
können“ (ebd., S. 50). Der Lebenslauf wird dabei als institutionelle Norm begriffen, die durch pädagogische
Maßnahmen gestützt wird. Zugleich zeige „sich eine der regulativen Institutionalisierung entgegenlaufende
Deinstitutionalisierung auf der Ebene normativer Referenzen der Berufsvorbereitung. Für die beteiligten jungen
Menschen hingegen scheint die Norm der Beruflichkeit, wie die oben ausgeführten Untersuchungen zeigen, auf der 
Ebene biographischer Sinngebung als kulturell-kognitive Institution fortzuwirken […]“ (ebd., S. 51). 
Explizit auf junge Erwachsene, wenn auch in einem anderen theoretischen Rahmen, einer zeittheoretisch
angelegten Variante des Agency-Konzepts, geht Stauber (2021) ein. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und 
der Kontakteinschränkungen während der Corona Pandemie interessiert sie sich für die Veränderungen des
Zeiterlebens – vor allem im Zusammenhang mit den schwindenden Möglichkeiten, das eigene Leben zu planen.
Bezogen auf die Generation wird es aus ihrer Sicht „empirischer Forschung zu überlassen sein, genauer
herauszufinden, wie tief die Risse gehen, die die Jahre 2020 und 2021 in den Vorstellungen von Planbarkeit hinterlassen 
haben“ (Stauber 2021, S. 328). 
2.1.3.4 Heterogene Thematisierungen 
Wie zu erwarten erweist sich die zweite Gruppe unter inhaltlichen Perspektiven als deutlich heterogener. Der 
Sache nach eint sie allein die Altersgruppe. So wählen z. B. Rippl und Seipel (2022) in ihrer Studie einen
einstellungstheoretischen Zugang. Befragt wurden Studierende im Alter zwischen 19 und 28 Jahren (Mittelwert 23,9) 
im Hinblick auf Klassismus, Meritokratie und gruppenbezogene Vorurteile. Ohne jegliche Altersangabe kommt 
der Bericht über eine qualitative Studie zu „Aneignung und Auslegung von Fairnessnormen“ bei neun
Profifußballern (Wahnschaffe-Waldhoff/Mutz 2021) aus. Inhaltlich stehen Sozialisationsprozesse im Zentrum, sodass
man mutmaßen darf, dass es inhaltlich vorrangig um Prozesse im jungen Erwachsenenalter geht. Ein weiteres 
Beispiel birgt der Beitrag von Tran u. a. (2022). Auf der Basis der Daten des DJI-Surveys AID:A 2019 bzw. der 
Antworten von 4.114 Befragten im Alter zwischen 16 und 33 Jahren (Mittelwert: 25,01) wird der Frage
nachgegangen, „woran junge Menschen ihre Positionierung zu Diversität [orientieren]“ (Tran u. a. 2022, S. 400). Die 
Ergebnisse zeigen, dass Alter keine Einflussvariable darstellt, mit der Folge, dass die Daten auch nicht
altersbezogen bzw. mit besonderem Blick auf junge Erwachsene ausgewertet werden. 
2.1.3.5 Diffuse Bezüge 
Ein Beispiel für die dritte Gruppe liefert eine ethnografische Studie zu den hybriden Praktiken der
Alltagsbewältigung junger Geflüchteter unter Beteiligung digitaler Medien (Fujii/Kutscher 2022). Die empirische Basis der 
Studie besteht aus einer Multi-sited Ethnography der Alltagswelt von 13 jungen Geflüchteten im Alter zwischen 
14 und 24 Jahren. Die Auswertung erfolgt aber nicht entlang der Altersgruppen. 
Versucht man, diese exemplarischen Einblicke in den wissenschaftlichen Diskurs und die Forschung zu jungen 
Erwachsenen ein wenig zu systematisieren, wird vorrangig das breite Spektrum der Perspektiven, Zugänge, der 
konzeptionellen Rahmungen sowie die Heterogenität der Lebens- und Problemlagen sichtbar. Mit Ausnahme des 
Konzepts Emerging Adulthood ist kein weithin anerkanntes Theorem in Sicht, das die Debatte fokussiert.
Stattdessen dominieren die Vielfalt der Thematisierung und punktuelle Referenzen die Diskurslandschaft. 
Das junge Erwachsenenalter – so ließen sich die vorgestellten Forschungsergebnisse zusammenfassend bündeln 
– hat sich längst sowohl in Bezug auf die subjektiven Wahrnehmungen (vgl. nachfolgenden Exkurs) wie auch in
Bezug auf die Modi der Lebensführung und die institutionellen Rahmenbedingungen zu einer eigenständigen
Lebensphase zwischen Jugend und Erwachsenenalter entwickelt, die weit in das dritte Lebensjahrzehnt reichen
kann.  Zugleich erweist sich das junge Erwachsenenalter als diejenige Lebensphase junger Menschen, die am
wenigsten institutionell geregelt ist und in der biografisch folgenreiche Weichenstellungen und Übergänge
vollzogen werden müssen. Die Heterogenität der Konstellationen macht dabei eine lebenslagenbezogene Sozialpolitik
und unterstützende Praxis, die zur Verselbstständigung befähigen wollen, zu einer besonderen Herausforderung.
2.1.3.6 Exkurs zu den Sichtweisen junger Erwachsener 
Wer sich für die Sichtweisen junger Erwachsener interessiert, dem bietet sich ein breites Spektrum an Materialien 
und Datengrundlagen an. Neben empirischen quantitativ-standardisiert angelegten Studien, die mehr oder weniger 
überzeugend von sich behaupten, repräsentativ für die Altersgruppe zu sein, findet sich eine Fülle von kleineren 
fokussierten ebenfalls quantitativ orientierten Stichproben zu einzelnen Gruppierungen junger Erwachsener (vgl. 
z. B. TUI-Stiftung 2022; Stiftung EVZ 2023) Dabei lässt sich eine bemerkenswert bunte Vielfalt von Themen
ausmachen. Hinzu kommen qualitative Studien mit deutlich kleineren und ausgewählteren Stichproben und meist
fokussierteren Fragestellungen (vgl. als ein Beispiel: Holubek-Schaum 2021). Nicht zu vergessen sind schließlich
vielfältige Formen der Selbstrepräsentation junger Erwachsener in Beteiligungsprojekten wie auch in medialer
Form.
Während die repräsentativ angelegten Studien vorrangig Durchschnittswerte in Bezug auf die Altersgruppe
vorstellen und dabei jenseits von groben Altersgruppen und meist wenigen Differenzkriterien (z. B. Geschlecht,
Migration, Ost-West) nur sehr begrenzt Typenbildungen zulassen, lassen in der Summe die kleineren Studien
vorrangig die Heterogenität der Lebenslagen und Sichtweiten junger Menschen sichtbar werden – verbunden mit dem 
Problem, dass es kaum mehr möglich erscheint, sie auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. 
Hinzu kommt eine weitere Herausforderung: Es gibt keinen Konsens in Bezug auf die Altersgrenzen. In manchen 
Studien sind junge Erwachsene noch Elemente von Jugendlichen bis zum Alter von 21. Andere Studien weisen 
wenigstens Altersgruppen aus (vgl. z. B. die Shell-Studie mit den beiden Altersgruppen 18 bis 21 Jahre und 22 bis 
25 Jahre) und enden mit den 25-Jährigen. In anderen Studien wird die Altersgrenze bei 30 gezogen und mit den 
20-Jährigen begonnen (z. B. in der längsschnittlich angelegten Mainz-Jena-Studie zu den jungen Erwachsenen
vgl. z. B. Seiffke-Krenke 2017); wiederum andere Studien ziehen die Grenze bei den 32-Jährigen wie z. B. die
Studie AID:A des Deutschen Jugendinstituts. Diese unterschiedlichen Alterszuschnitte erschweren es neben der
thematischen Vielfalt erheblich, generelle Aussagen über die Sichtweisen und Lebenslagen junger Menschen zu
treffen.
Sucht man nichtsdestoweniger nach empirischen Daten zu den Sichtweisen junger Erwachsener, sind vor allem 
die folgenden aktuellen Studien zu nennen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie thematisch vergleichsweise breit
angelegt sind – trotz großer Unterschiede in Bezug auf die Differenzierung der Erhebung und der Stichproben: 
Die Shell Jugendstudie 2019 basiert auf einer Stichprobe von 1.095 Befragten in den Altersgruppen 18 bis 21 und 
22 bis 25.43 Zentrale Kapitel der Studie befassen sich mit den Themenkomplexen Jugend und Politik,
Wertorientierungen von Jugendlichen, Vielfalt jugendlicher Lebenswelten: Familie, Partnerschaft, Religion und
Freundschaft, Bildung, Beruf und Karriere, Freizeitgestaltung und Internetnutzung, die Vielfalt der Digital Natives und 
die neuen Themen der Shell Jugendstudie 2019 (vgl. Shell Deutschland Holding 2019) – wobei viele Tabellen 
und Daten nicht in Bezug auf die Unterschiede zwischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgewertet 
wurden. 
In der Studie Aufwachsen in Deutschland 2019 (AID:A) des DJI44 wurden vor allem die Themenkomplexe
Lebenszufriedenheit, Freizeitaktivitäten (dabei auch ehrenamtliches Engagement), politisches Interesse,
Engagement und Einstellungen, Ernährungsgewohnheiten, persönliche Prioritäten, Selbstbild als junger Mensch,
religiöse Zugehörigkeit und Praxen, schulische, berufliche bzw. hochschulische Laufbahn und Qualifikation, aktuelle 
berufliche Situation, peer- und Partnerschaftsbeziehungen, familiale Beziehungen und Unterstützung,
Verselbstständigung, Nutzung sozialer Infrastrukturen, Migration und Flucht, eigene Ressourcen, Gesundheit und
Behinderung abgefragt. Ergänzt wurde diese Befragung 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie durch eine 
kleinere Erhebung (n = 867 im Alter von 12 bis 32 Jahren), die sich auf die Erfahrungen im ersten Pandemiejahr 
bezog. Von Interesse waren dabei die Betreuung, die Veränderungen von Familienklima und Freizeitaktivitäten, 
die Veränderungen der Schul-, Lern-, Ausbildungs- oder Studiensituation, das Erziehungsverhalten, die
Unterstützungsarrangements und die Lebenszufriedenheit. In einer weiteren „Welle“ in Form einer sogenannten
„Zwischenbefragung“ wurden im Jahr 2021 u. a. 2.298 junge Erwachsene zu den Themen Lebenszufriedenheit, 
Freundschaften, familiale Beziehungen sowie zur Bildungs- und Erwerbsbiografie und ggf. zu ihrer aktuellen 
Erwerbstätigkeit interviewt. Sollten sie bereits Eltern geworden sein, kamen zusätzlich Fragen zu ihrer Elternrolle, 
zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Homeoffice-Nutzung, zur Medienerziehung sowie zu ihrem
Wohlbefinden und ihrer Lebenszufriedenheit hinzu. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Auswirkungen der Corona-
Pandemie. 
Aus aktuellen thematischen Gründen sei schließlich die Trendstudie „Jugend in Deutschland – Sommer 2022“ 
(Schnetzer/Hurrelmann 2022) mit 804 Befragten im Alter zwischen 18 und 29 Jahren erwähnt.45 Sie umfasst ein 
sogenanntes Jugendbarometer mit Fragen zur persönlichen Zufriedenheit, den Veränderungen der Zufriedenheit 
in zwei Jahren, der Zufriedenheit mit Deutschland jetzt und in zwei Jahren. Weitere Themenblöcke widmen sich 
den Aspekten Psyche, Glaube, Sinn, den Folgen von Corona, Bildung und Beruf, den Finanzen und der Politik, 
wobei das Thema Kriegsangst vor dem Hintergrund des Überfalls Russlands auf die Ukraine eine besondere 
Rolle spielt. Ergänzt werden muss, dass sämtliche Daten in der vorliegenden Veröffentlichung nicht
altersgruppenbezogen ausgewertet werden. Man erhält also immer nur die Daten auf die gesamte Altersgruppe der 14- bis 
29-Jährigen.
Schon diese drei Studien bieten ein bemerkenswertes Spektrum an Themen. Vor dem Hintergrund des
vorliegenden Berichts und seiner inhaltlichen Schwerpunkte werden im Folgenden ausgewählte Ergebnisse zu den
Themenschwerpunkten Selbstbild als junge(r) Erwachsene(r), Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie bzw. der 
aktuellen Krisen und Freizeitaktivitäten junger Erwachsener zusammengefasst. Zurückgegriffen wird hierfür
vorrangig auf die Daten des DJI-Surveys AID:A, weil diese die derzeit breiteste verfügbare Datengrundlage bieten.  
– In nicht wenigen Beschreibungen der Altersgruppe und Lebenslagen junger Erwachsener wird betont, dass
es sich um eine Phase zwischen Jugend und Erwachsensein handelt. In jüngerer Zeit hat vor allem Arnett,
der maßgeblich das Konzept Emerging Adulthood formuliert hat, darauf hingewiesen, dass, wie oben
erwähnt, ein Charakteristikum dieser Altersphase die Position des Feeling In-between sei, also der
Unentschiedenheit zwischen nicht mehr Jugendliche zu sein und des noch nicht erfolgten erreichten Status des
Erwachsenen (vgl. z. B. Arnett 2015, S. 14ff.). Prüft man diese These anhand empirischer Daten des DJI-Surveys
43  Die Shell Jugendstudien sind einerseits längsschnittlich angelegt, sodass weite Teile des Frageprogramms in Studien wiederholt werden, 
und andererseits thematisch sehr breit (vgl. Shell Deutschland Holding 2019). 
44  Im Rahmen dieser Studie wurden 3.878 junge Menschen im Alter von 18 bis 32 Jahren befragt. Auch diese Studie ist längsschnittlich 
angelegt; allerdings wurden für die Befragung 2019 eine Reihe neuer Inhalte aufgenommen. 
45  Die Gesamtstichprobe der Studie bezieht sich auf 1.021 befragte junge Menschen im Alter zwischen 14 und 29 Jahre (Schnetzer/
Hurrelmann 2022, S. 1, 35).
AID:A, der als einer der wenigen Studien biografische Selbstbilder junger Menschen erhebt, zeigt sich, dass 
sich junge Menschen wenig überraschend mit zunehmendem Alter als Erwachsene sehen. Zugleich
indizieren die Daten, dass diese Selbstwahrnehmung im hohen Maße von ihrer Lebenssituation, also z. B. ihrem 
Status im Bereich Schule, Ausbildung, Beruf, ihrer Wohnsituation, ihrem Partnerschaftsstatus (vgl.
Berngruber 2021) abhängt. „Insgesamt verorten sich zwischen 30 und 40 Prozent der 18- bis Mitte
Zwanzigjährigen in einer unentschiedenen Positionierung zwischen jugendlich und erwachsen“ (Berngruber u. a. 2020, 
S. 397), woraus zu schließen wäre, dass die Charakterisierung – es handelt sich um einen Aspekt von fünf in
der Theorie von Arnett – zumindest nicht für alle Angehörigen der Altersgruppe zuzutreffen scheint.
– Wie auch für andere Altersgruppen brachte die Zeit während der Corona-Pandemie auch für junge
Erwachsene erhebliche Einschränkungen mit sich – und diese in einer Altersphase, die durch die Notwendigkeit
biografisch folgenreicher Weichenstellungen nach dem Abschluss der Schule (z. B. in Richtung Ausbildung,
Studium, Orientierungsjahr, aber auch in vielen Fällen in Richtung Verselbstständigung) geprägt ist. Von
Bedeutung ist dabei nicht nur, dass wichtige biografische Schwellen (Schulabschluss, Volljährigkeit) aus der
Sicht der jungen Erwachsenen nicht angemessen gewürdigt werden konnten,46 sondern dass auch wichtige,
für die weitere Biografie orientierende Aktivitäten, wie z. B. Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum, ggf.
Auslandsaufenthalt nicht stattfinden konnten (vgl. Berngruber/Hofmann-Lun 2023, S. 10). Dass der Start ins
Studium bzw. die berufliche Ausbildung unter diesen Bedingungen – soweit überhaupt möglich – mit großen
Hürden verbunden war und nicht wie geplant stattfinden konnte bzw. nicht selten abgebrochen wurde, gaben
85 Prozent der Befragten 15- bis 35-Jährigen an (ebd.). Verschärfend kam hinzu, dass genau jene
Altersgruppe, von der gesellschaftlich erwartet wird, dass sie sich verselbstständigt, und dies bedeutet auch, sich
vom Elternhaus löst, sich plötzlich mit der Situation konfrontiert sah, gleichsam im Elternhaus festgehalten
zu werden.
– Eine Folge davon war, dass die Zufriedenheit mit der eigenen Situation sich deutlich verschlechterte. Die
folgende, auf den Daten von AID:A basierende Grafik macht dieses anhand der Bereiche „Möglichkeiten,
das eigene Leben selbst zu gestalten“, Freundeskreis“, „Wohnsituation“, „verfügbares Geld“, „berufliche
Perspektiven“ und „Situation in Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit“ deutlich.
46  In einem Interview äußert sich z. B. eine junge Frau dazu wie folgt: „Uns wurde halt unsere Abschlussfahrt einfach geklaut durch 
Corona, was extrem einschneidend war, weil es das Letzte gewesen wäre, was wir eben alle zusammen gemacht hätten. […] und die 
Stimmung war halt ganz schlecht, weil wir das alle nicht hatten (die gemeinsame Abschlussfahrt), dann saß man die ganze Zeit nur zu 
Hause rum“ (Berngruber/Hofmann-Lun 2023, S. 10).
Abbildung 2–4 
Verschlechterung in der Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen nach Altersgruppen zwischen 
2019 und 2021 (Angabe in Prozentpunkten) 
Quelle: AID:A 2019 und 2021, Altersgruppe 2021: 14- bis 35-Jährige; n = 2.835–3.097, Daten gewichtet, Berechnungen: Berngruber/DJI 
(Berngruber/Hofmann-Lun 2023, S. 11) 
– Abbildung 2–4 veranschaulicht die Verschlechterung in Form von Prozentpunkten zwischen den
Erhebungen 2019 und 2021. Auch wenn sich in Bezug auf einige Aspekte deutliche Unterschiede zwischen den
Altersgruppen zeigen, so indizieren die Werte doch erheblich gewachsene Unzufriedenheiten innerhalb sehr
kurzer Zeit aufgrund der Bedingungen der Lockdowns, die sich bei den jungen Erwachsenen –
erstaunlicherweise – mit Ausnahme der Wohnsituation bei den 26- bis 30-Jährigen auf alle abgefragten Lebensbereiche
beziehen.
– Die Daten zu den Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben angedeutet,
dass man in Bezug auf das Freizeithandeln junger Erwachsener – wie auch in Bezug auf Kinder und
Jugendliche – die Situation vor und während der Corona-Krise unterscheiden muss. Vor allem die
Kontaktbeschränkungen und die Schließungen der Freizeitorte, aber auch aller anderen Gelegenheiten, sich zu treffen und
auszutauschen, haben das Freizeithandeln erheblich verändert. Ob sich mittlerweile insofern eine
Normalisierung, also eine ähnliche Situation wie vor den Lockdowns, eingestellt hat, lässt sich bislang nur
näherungsweise beurteilen.
– Bezieht man sich auf Daten vor der Corona-Krise zeigt sich, dass die Nutzung von Medien, konkret
Musikhören sowie Fernsehen und Streaming mit Abstand die wichtigsten Freizeitbeschäftigungen waren (vgl.
Abb. 2 – 5).47 Gefragt wurde nach Freizeitaktivitäten, die mindestens ein- bis zweimal die Woche stattfinden.
Die Werte für die Mediennutzung bei den jungen Erwachsenen bewegen sich durchgängig deutlich über
95 Prozent.48
47  Die Folgenden Forschungsergebnisse basieren auf Daten der DJI-Studie AID:A 2019. Die Berechnungen wurden durchgeführt von 
Berngruber/DJI.  
48  Dabei darf man davon ausgehen, dass mit dem Stichwort „Fernsehen“ weniger die Nutzung linearer Programme gemeint ist, als vielmehr 
die zeitlich unabhängige, teilweise auch mobile Inanspruchnahme von Streaming-Plattformen. 
-22%
-18%
-14%
-12%
-17%
-20%
-17%
-20%
-17%
-21%
-6%
-15%
-9%
-3%
-10%
-20%
-22%
-12%
-10%
-7%
-9%
-11%
-13% -13%
-8%
-9%
-22%
-16%
-9%
-11%
-25%
-15%
-5%
14-17 Jahre 18-21 Jahre 22-25 Jahre 26-30 Jahre 31-35 Jahre
Möglichkeiten, dein Leben selbst zu gestalten Freundeskreis
Wohnsituation verfügbares Geld
berufliche Perspektiven Situation in Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit
Abbildung 2–5 
Häufigkeit der Teilnahme an Freizeitaktivitäten nach Altersgruppen (in %) 
Quelle: AIDA 2019, Altersgruppe: 12- bis 26-Jährige, n = 4.241-4.247, Anteile „mindestens ein- bis zweimal pro Woche“ (Werte 1-3, 6-
stufige Skala), Mehrfachantworten möglich, Daten gewichtet, Berechnungen: Berngruber/DJI 
– An zweiter Stelle folgen – wenig überraschend – die Treffen mit Freund:innen. Dabei zeigt der Vergleich
der Altersgruppen, dass diese Aktivität mit zunehmendem Alter und leichten Ausschlägen in der Tendenz
an Bedeutung verliert. Eine analoge Tendenz lässt sich in Bezug auf die nächstgenannten Aktivitäten „Sport
treiben“, „Nichts tun/rumhängen“ sowie „Spielen am Computer, Handy, Tablet, Konsole“ beobachten.
Erstaunlich stabil über die Zeit bleibt die Aktivität „Bücher lesen“ mit Werten zwischen 25 und knapp 30
Prozent für die Altersgruppe der jungen Erwachsenen. Ebenfalls relativ stabil bleiben auch die Werte für die
Aktivitäten „Musikinstrument spielen, singen“, „Shoppen oder Bummeln gehen“ und „Ausgehen in Clubs,
Diskos, Kneipen“.
– Aufs Ganze gesehen indizieren die Daten zwar einerseits in Bezug auf die Mediennutzung eine hohe
kontinuierliche Bedeutung im Rahmen des Freizeithandelns junger Erwachsener – was nicht zuletzt mit der hohen
Mobilität der Mediennutzung zusammenhängen dürfte. Andererseits zeigen die Daten, dass zentrale
Freizeitaktivitäten des Jugendalters im jungen Erwachsenenalter erkennbar an Bedeutung verlieren, was einerseits
mit veränderten institutionellen Kontexten (z. B. der Auflösung der schulisch bedingten Cliquen)
zusammenhängen könnte und andererseits sicherlich als Ausdruck knapper werdender Zeitressourcen zu
interpretieren ist.
0%
20%
40%
60%
80%
100%
12 bis 14 Jahre 15 bis 17 Jahre 18 bis 20 Jahre 21 bis 23 Jahre 24 bis 26 Jahre
Sport treiben
Freunde treffen
Ein Musikinstrument spielen, Singen
Nichts tun, rumhängen
Bücher lesen
Shoppen oder Bummeln gehen
Spiele am Computer, Handy, Tablet oder Spielkonsole spielen
Fernsehen, Streaming, YouTube
Ausgehen in Clubs, Discos oder Kneipen
Etwas mit Eltern oder Geschwistern unternehmen
Ins Kino, Theater oder in Konzerte gehen
– Erste und wichtige Anhaltspunkte zu der Frage, ob mittlerweile wieder eine gewisse Normalität in Bezug 
auf das Freizeithandeln junger Erwachsener eingetreten ist, liefern die jüngst vorgelegten Daten der
Zeitverwendungserhebung des Statistischen Bundesamts (ZVE).49 Erhoben wurden die Daten im Jahr 2022, also 
gleichzeitig zum Auslaufen der bundesweiten Coronamaßnahmen. Bezogen auf die 18- bis 26-Jährigen
zeigen die Daten aus dem Jahr 2022 und im Vergleich zu den Daten aus der vorangegangenen Erhebung 
(2012/2023) keine allzu markanten Verschiebungen – was zumindest in Bezug auf die Zeitverwendung
junger Erwachsener für eine Normalisierung nach Corona spricht. Junge Erwachsene verwendeten im Jahr 2022 
im Durchschnitt pro Tag für den persönlichen Bereich und die körperliche Erholung 11:07 Stunden (im 
Vergleich 2012/2013: 11:01 Stunden), für Erwerbstätigkeit und Arbeitssuche 3:53 Stunden (2012/2013: 3:22 
Stunden)50, für Qualifikation und Bildung 51 Minuten (2012/2013: 1:25 Stunden), für die Haushaltsführung 
und Betreuung der Familie 1:43 Stunden (2012/2013: 1:34 Stunden), für ehrenamtliches Engagement 21
Minuten (2012/2013: 14 Minuten), für soziales Leben und Unterhaltung 2:18 Stunden (2012/2013: 2:25
Stunden), für Sport, Hobbys und Spiele 1:31 Stunden (2012/2013: 1:09 Stunden) und für die Mediennutzung 
2:03 Stunden (2012/2013: 2:42 Stunden) (Statistisches Bundesamt 2024p: Sonderauswertung der
Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022, Tabelle 63911-27a). Zugleich machen die Daten der ZVE deutlich, dass aus 
der Sicht der jungen Erwachsenen ihnen zu wenig Zeit zur Verfügung steht, wobei die Bereiche –
bemerkenswerterweise – „Weiterbildung“, „Ausruhen“, „(Ehe)Partner/-in", „Freunde/Freundinnen, Bekannte“, 
„Zeit für mich selbst“ und „persönliche Interessen“ von befragten jungen Erwachsenen besonders häufig 
genannt werden (Statistisches Bundesamt 2024p: Sonderauswertung der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 
2022, Tabelle 63911-42b). 
– In der Summe weisen die Ergebnisse auf die veränderten Spielräume und den Charakter von Freizeit im 
jungen Erwachsenenalter im Vergleich zu den jüngeren Altersgruppen hin. Zum einen entfallen mit dem 
Ende der Schule für viele junge Menschen die weitgehend institutionell verfügbaren außerschulischen
Freiräume und Ferien. Selbst in Fällen, in denen nach der Schule und nicht sofort mit dem Studium oder der 
Berufsausbildung begonnen und erst einmal ein Jahr – z. B. in Form eines sozialen Jahres, eines Praktikums 
o. ä. – dazwischen gelegt wird, verändern sich der Begriff und Umfang der Freizeit. Das gilt erst recht für 
alle, die entweder eine berufliche Ausbildung beginnen oder in das Übergangssystem geraten. Inwiefern 
vorlesungsfreie Zeiten als Freizeit zu begreifen sind, wäre eine eigene Diskussion wert. Zum anderen
indizieren vor allem Daten aus dem Umfeld der Familiensoziologie und -politik, dass im dritten Lebensjahrzehnt 
eine erhebliche Verdichtung von gleichzeitigen Anforderungen an junge Menschen stattfindet und dann in 
der sogenannten Rush-hour des Lebens bis ca. zu einem Alter zwischen 35 und 40 andauert (vgl. Deutscher 
Bundestag 2006, S. 33ff.). Es wäre genauerer empirischer Untersuchungen wert, um herauszufinden,
inwiefern jüngere Entwicklungen (z. B. aktueller Wohnungsmangel) die gleichzeitige Bewältigung der
beruflichen Verankerung auf dem Arbeitsmarkt, die Prozesse der Verselbstständigung (z. B. auch in Form des
Zusammenziehens mit der Partnerin oder dem Partner) sowie der Positionierung und der damit einhergehenden 
Beschleunigungen und zeitlichen Verdichtungen die „Rush-hour des Lebens“ nicht mittlerweile spürbar
früher alltagsweltlich prägend werden lassen. 
 
49  Vgl. zu den Ergebnissen und der Anlage der Studie: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-
Lebensbedingungen/Zeitverwendung/_inhalt.html [12.04.2024]. Die im Folgenden zitierten Ergebnisse basieren auf einer
Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts für den 17. Kinder- und Jugendbericht. 
50  Zitiert werden hier die Durchschnittswerte für alle Befragten. Dabei muss bedacht werden, dass es einen Unterschied zwischen allen 
Befragten und „Ausübenden“ gibt. Lenkt man den Blick auf die „Auszuübenden“, also konkret in diesem Fall auf diejenigen, die
beruflich tätig sind bzw. sich auf der Suche nach einem Arbeitsplatz befinden, steigen die Werte selbstverständlich deutlich an, nämlich 
unverändert für die beiden Erhebungszeitpunkte 8:09 Stunden. Analoges gilt auch für alle zitierten Verwendungszeiten – wenn auch mit 
deutlichen Unterschieden. So gibt es logischerweise z. B. keine Differenzen zwischen „Allen“ und „Ausübenden“ im Fall des täglichen 
Zeitanteils für Schlafen und nur kleine Unterschiede z. B. im Bereich „Waschen und Anziehen“, während „Krank sein im Bett“
naheliegenderweise große Unterschiede zwischen Betroffenen und der Gesamtgruppe der Befragten sichtbar werden lässt.
2.2 Jungsein im gesellschaftlichen Wandel und in sozialen Unsicherheiten 
2.2.1 Jungsein – Perspektiven junger Menschen 
In einer Welt, die sich stetig verändert und von vielfältigen sozialen, politischen und ökologischen
Herausforderungen geprägt ist, erleben junge Menschen die Zeit des Aufwachsens unter besonderen Vorzeichen. In diesem 
Abschnitt liegt der Schwerpunkt auf den vielfältigen Perspektiven junger Menschen, die sich in einer der
wichtigsten Phasen ihres Lebens befinden – einer Phase, die sowohl von persönlicher Suche nach Identität als auch 
von der Auseinandersetzung mit der sie umgebenden Welt geprägt ist. 
Anhand von drei unterschiedlichen Beteiligungsmodulen – erstens neun thematischen Workshops, zweitens
einem von der Kommission veranstalteten Hearing sowie drittens einem bundesweiten Online-Verfahren „Nicht 
über uns ohne uns“, das immerhin rund 5.300 junge Menschen erreicht hat (vgl. Abschnitt 2.2), – kann in diesem 
Bericht ein detaillierter Einblick in die Bedürfnisse, Sichtweisen und die aktuelle Lebenssituation junger
Menschen gegeben werden. Durch diese Perspektive wird es ermöglicht, u. a. Themen wie gesellschaftliche und
globale Krisen, geschlechtliche Identität und sexuelle Vielfalt, Herausforderungen von Flucht und Einwanderung 
sowie Engagementerfahrungen aus der Perspektive junger Menschen wahrnehmen zu können.  
Ein zentrales Anliegen der Kommission besteht darin, die Rolle junger Menschen in der Gesellschaft und ihre 
Beteiligungschancen zu betrachten. Dabei wird auch die Bedeutung von Freizeitgestaltung, ehrenamtlichem
Engagement und Familie in den Fokus gerückt. Ein weiterer bedeutender Aspekt dieses Abschnitts ist die
Darstellung junger Menschen als Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe, die sowohl Entwicklungsbedarfe
formulieren als auch Unterstützung benötigen, um den Herausforderungen der heutigen Zeit begegnen zu können. 
Dieser Abschnitt ist dabei mehr als eine Zusammenfassung verschiedener Perspektiven junger Menschen; es ist 
ein Spiegel der aktuellen Zeit, reflektiert durch die Augen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 
In ihm werden die Vielfältigkeit und Komplexität ihrer Erfahrungen gezeigt und wertvolle Einblicke für all
diejenigen geboten, die sich mit der Gestaltung von Bildungs-, Sozial- und Jugendpolitik befassen. 
2.2.1.1 Grundlagen 
In den oben genannten drei Beteiligungsmodulen wurden offene Fragen genutzt, um die Ansichten junger
Menschen zu ihren Lebenslagen, Anliegen und Unterstützungsbedarfen zu eruieren.  
Die Fragen der zehn Beteiligungsworkshops umfassten allgemeine Themen wie „Was ist Euch wichtig?“, „Was 
erwartet Ihr von wem?“ und „Wo erfahrt Ihr Unterstützung?“ sowie spezifische Fragen für bestimmte Zielgruppen 
wie u. a. junge Menschen mit Behinderung oder queere Jugendliche. Bei einem Hearing mit 14 jungen Menschen 
wurden auf der Bundesebene ehrenamtlich engagierte junge Menschen als Expert:innen befragt, um ihre Rolle, 
ihren Einfluss und ihre Erfahrungen im Engagement sowie ihre Perspektiven auf Kinder- und Jugendbeteiligung 
in den Bericht einbeziehen zu können. Beim dritten Beteiligungsmodul (258 teilnehmende Gruppen mit insgesamt 
5.306 jungen Menschen), das sich an eine breitere Gruppe junger Menschen richtete, wurden die Fragen „Was ist 
Dir in Deinem Leben persönlich wichtig?“, „Wie müsste es sein, damit Du Dich in Deinem Leben wohl fühlst?“ 
und „Was müsste passieren, damit Du so leben kannst, wie Du es Dir vorstellst?“ gestellt. Die Antworten
ermöglichten es, die Werte und Lebensvorstellungen der jungen Menschen zu analysieren. Das methodische Vorgehen 
wird ausführlich in Abschnitt 2.2.2 dargestellt. 
Exkurs 1:  Die Vielfalt junger Perspektiven und das Narrativ von der Alleinverantwortlichkeit junger 
Menschen für die Zukunft 
Bevor die unterschiedlichen Themen – Bedeutung von Familie und Freund:innen, Freizeitgestaltung,
zivilgesellschaftliches Engagement, Perspektiven auf Bildung und das Bildungswesen, psychische Gesundheit,
Herausforderungen durch geschlechtliche und sexuelle Diversität, Erfahrungen mit Flucht- und Migrationshintergrund,
gesellschaftliche und globale Krisen, Beteiligung und Teilhabechancen sowie Adressat:innen der Kinder- und
Jugendhilfe – dargestellt werden, ist hervorzuheben, dass die Vorstellung einer „homogenen“ Kindheit und Jugend 
sowie ein einheitliches Bild von jungen Erwachsenen falsch wäre. Wie Teilnehmer:innen des Hearings mit
engagierten jungen Menschen betonen, existiert „die Jugend“ nicht als ein einheitliches, sondern vielmehr als ein
heterogenes Kollektiv, da die junge Generation durch ihre Diversität geprägt ist. Dies spiegelt sich in den
unterschiedlichen Meinungen und Lebenserfahrungen wider, die junge Menschen in die gesellschaftlichen Diskurse
einbringen. Desweiteren wurde das häufig vorkommende Narrativ kritisiert, junge Menschen seien als
„Generation der Zukunft“ alleinverantwortlich für die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Ein:e Teilnehmer:in 
betonte, dass junge Menschen zwar für ihre eigenen Anliegen eintreten, aber nicht die Probleme zukünftiger
Generationen lösen könnten. Es wurde stattdessen hervorgehoben, dass die Bewältigung gesellschaftlicher
Herausforderungen eine generationenübergreifende Aufgabe darstelle. 
2.2.1.2 Die Bedeutung von Familie und Freund:innen im Leben junger Menschen 
Familie und Freundschaft stellen zentrale Säulen im Leben junger Menschen dar. Sie bilden einen zentralen
Ankerpunkt für ein geregeltes und erfülltes Leben, das grundlegende materielle und emotionale Bedürfnisse
sicherstellt. 
Mit den Ergebnissen des breit angelegten dritten Beteiligungsmoduls wird eindrucksvoll die zentrale Rolle von 
Familie und Freund:innen im Leben junger Menschen gezeigt. Die Familie erweist sich als der zentrale
Ankerpunkt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Bedürfnis nach familiärer Bindung und Sicherheit 
spiegelt sich in nahezu allen ausgewerteten Fragebögen wider. Besonders bei jüngeren Befragten war die
Betonung der Familie stark ausgeprägt. Der Begriff „Familie“ steht dabei oftmals im Mittelpunkt der Antworten. Über 
die bloße Nennung hinaus werden Wünsche und Zuschreibungen geäußert, die sich auf das Bedürfnis nach einer 
intakten und unterstützenden Familie beziehen. Äußerungen wie „die Familie ist das Wichtigste in meinem
Leben“, „alle sollen gesund bleiben“ oder „kein Elternstreit“ verdeutlichen das Bedürfnis nach familiärer Harmonie 
und Stabilität. Der Wunsch, später selbst eine Familie zu gründen, wird ebenso häufig geäußert, wie das
Wohlbefinden der Geschwister als bedeutsam erachtet wird. 
Unmittelbar nach der Familie werden Freund:innen als ein wesentliches Element für ein erfülltes Leben genannt. 
Die Bedeutung von Freundschaften wird ebenso zentral auf den Fragebögen vermerkt.  
2.2.1.3 Freizeitgestaltung junger Menschen 
Die Ergebnisse der Beteiligungsmodule zeigen eine vielfältige Kindheit und Jugend mit einer ebenso großen 
Vielfalt an Freizeitgestaltung, die ein wesentlicher Bestandteil ihres Alltags ist, wobei sowohl die Bedeutung von 
Gemeinschaft und sozialen Bindungen als auch die Rolle materieller Bedürfnisse und Sicherheit besonders
hervorgehoben werden. 
Die Freizeitgestaltung junger Menschen ist durch vielfältige Aktivitäten geprägt. Dies zeigen die Erkenntnisse 
sowohl aus den Beteiligungsworkshops als auch aus dem dritten Beteiligungsmodul: 
Aus den Workshops geht hervor, dass junge Menschen ihre freie Zeit häufig mit Familienangehörigen und 
Freund:innen verbringen. Beliebte Aktivitäten sind sportliche Unternehmungen, wie der Besuch von
Vereinssportangeboten oder Fitnessstudios, sowie die Nutzung von Medien. Einige nutzen auch die Angebote der Kinder- 
und Jugendhilfe, wie z. B. Jugendzentren, für ihre Freizeitgestaltung. Neben dem privaten Wohnraum dienen 
öffentliche Orte wie Einkaufszentren sowie Spiel- und Sportplätze als Treffpunkte. In diesem Zusammenhang 
äußerten die jungen Menschen auch den Bedarf nach einem größeren Angebot von öffentlichen Räumen und 
Veranstaltungen für junge Menschen. Sie sprachen sich für die Instandhaltung und eine Erhöhung der
Sicherheitsmaßnahmen in diesen Bereichen aus, um sie attraktiver zu gestalten. 
Parallel dazu zeigen die Ergebnisse aus dem dritten Beteiligungsmodul, dass materielle Aspekte in der
Freizeitgestaltung bedeutsam sind. Kinder und Jugendliche betonen einerseits die Relevanz der Erfüllung von
Grundbedürfnissen wie ausreichender Ernährung, aber auch den Wunsch nach materiellen Gütern wie z. B.
Computerspielen für die Freizeitgestaltung. Bei älteren Jugendlichen tritt demgegenüber der Wunsch nach einer generelleren 
materiellen Absicherung in den Vordergrund, beispielsweise durch den Besitz eines eigenen Hauses oder Autos. 
Die Bandbreite der Freizeitaktivitäten reicht von digitalen Spielen über sportliche Betätigungen bis hin zu
Haustieren, wobei der Wunsch nach einer Erweiterung dieser Aktivitäten häufig geäußert wurde. Einschränkungen, 
sei es durch begrenzte zeitliche oder materielle Ressourcen, wurden dabei als hinderlich für die vollständige
Ausübung ihrer Freizeitinteressen empfunden.
2.2.1.4 Zivilgesellschaftliches Engagement junger Menschen 
Im Rahmen der Beteiligungsworkshops wird deutlich, dass ein Teil der jungen Menschen sich ehrenamtlich zu 
Themen wie Umweltschutz, geschlechtliche und sexuelle Diversität sowie für den Schutz und die Rechte
geflüchteter Menschen engagiert. Ihre Motivation für das zivilgesellschaftliche Engagement ist vielschichtig: Es bietet 
ihnen die Möglichkeit, mit anderen zu aktuellen Themen ins Gespräch zu kommen, die Rechte junger Menschen 
zu vertreten, insbesondere jener, die sich (noch) nicht selbst engagieren können, und Schutzräume zu etablieren, 
in denen sie als Expert:innen ihres Lebensalltags anerkannt werden. Eine teilnehmende Person drückt es wie folgt 
aus: 
„Ich finde, oder beziehungsweise, um auf die Frage einzugehen, warum ich mich engagiere in dem Gremium, in 
dem ich arbeite, zu arbeiten, ist vor allen Dingen auch den Leuten zu helfen, die sich nicht selber helfen können 
oder beziehungsweise auch für die, deren Rechte einzustehen, die dafür nicht einstehen können oder auch einfach 
noch zu jung sind, diese Rechte auch zu verstehen.“ (Transkript WS_26.01.23, P. 44) 
Die Workshopteilnehmer:innen berichten jedoch auch von Herausforderungen im ehrenamtlichen Bereich. Sie 
sehen ein Ungleichgewicht zwischen ehren- und hauptamtlicher Arbeit, wobei häufig nicht zusätzliche, sondern 
systemrelevante Aufgaben unentgeltlich von Ehrenamtlichen übernommen werden. Dies führt zu einer
Überforderung aufgrund begrenzter zeitlicher Ressourcen bei mangelnder Unterstützung durch themenspezifische
Hilfsangebote. Ein weiteres Problem besteht in der Neuaufstellung und Strukturierung ehrenamtlicher Arbeitsbereiche, 
die durch den kontinuierlichen Wechsel der Ehrenamtlichen und das Fehlen hauptamtlicher Strukturen notwendig 
werden. 
Ein:e Workshopteilnehmer:in beschreibt diese Herausforderungen wie folgt: 
„Und ich habe das Gefühl, dass […] wir sozusagen gefühlt alle vier, fünf Jahre das neu aufbauen müssen. Also 
weil halt eben ganz viel, find ich, gesichtergebunden ist und personengebunden ist, und leider nicht sozusagen 
jetzt in dem Fall zum Beispiel an einen Verein oder so was gebunden ist.“ (Transkript WS_26.01.23: Z. 93) 
Dementsprechend formulieren die Teilnehmer:innen den Bedarf nach einer besseren Finanzierung des
Ehrenamtes und der Sicherstellung hauptamtlicher Hilfsangebote. Sie betonen zudem die Notwendigkeit einer Ausweitung 
des Fortbildungsangebots in spezifischen Arbeitsbereichen für Ehrenamtliche, wie folgendes Zitat verdeutlicht: 
„Und ich find auch, dass sozusagen teilweise, so was Fortbildung oder so angeht, die teilweise, oder Coachings, 
so Sachen, nicht auf dem Level oder auf der Professionalität, (die wir jetzt arbeiten), zur Verfügung stehen. Also 
uns bringen viele von den Weiterbildungen oder so was allgemein (?) Ehrenamtliche nicht so viel, weil’s einfach 
doch eine recht spezielle Situation ist, und da würde ich mir schon teilweise wünschen, dass es noch mal stärkere 
Strukturen geben würde.“ (Transkript WS_26.01.23, P. 93) 
Die Reichweite und Nachhaltigkeit des Engagements wird durch Abhängigkeiten von Dritten und
Gremienzugehörigkeiten eingeschränkt, was das nachhaltige politische Platzieren ihrer Anliegen und Interessen erschwert. In 
einzelnen Workshops wird auf das Problem hingewiesen, dass ehrenamtlich engagierte Personen im öffentlichen 
und politischen Raum mitunter Anfeindungen ausgesetzt sind, was zu einem Rückzug aus dem Engagement
führen kann. 
2.2.1.5 Perspektiven auf Bildung und Bildungswesen 
Die Berichte der jungen Menschen zeigen ein Bildungssystem, das in vielen Bereichen reformbedürftig ist. Sie 
fordern realistischere Lehrpläne, finanzielle Unterstützung und eine ganzheitliche Betrachtung von Bildung, die 
über eine reine Wissensvermittlung hinausgeht und die persönliche Entwicklung, Gesundheitsfragen und
gesellschaftliche Integration zur Grundlage hat. 
Die Teilnehmer:innen der Beteiligungsworkshops thematisierten verschiedene Aspekte des Bildungswesens – von 
Kindertagesstätten bis zur Hochschulbildung – und brachten ihre Sichtweisen ein sowie Verbesserungsvorschläge 
zum Ausdruck.
Stress- und Belastungsfaktoren in der Ausbildung 
Ein zentrales Anliegen ist die Darstellung der zunehmenden Verdichtung von Lehrinhalten, die bei einer Vielzahl 
junger Menschen zu erhöhtem Leistungsdruck und Stress führt. Ein:e Workshopteilnehmer:in sagt:  
„Genau, ich habe, der Punkt ist mir wieder eingefallen: Schulstress, oder allgemein, dass auch Studium sozusagen 
sich mit dem Bachelor-Master-System das alles noch mal verdichtet hat, ist, glaub ich, noch ein großes Thema; 
dass sozusagen versucht wird, immer mehr Stoff in sozusagen die gleiche Zeit an Ausbildung reinzustecken. Und 
ich hab’s jetzt mitbekommen, dass Leute beim G9, habe ich neulich mit Schüler:innen geredet, die auch meinten, 
dass es sozusagen einfach, wie der Schulstoff aufgebaut ist, teilweise nicht zu einer Entlastung führt. Und auch 
sozusagen im Studium, also ich meine, bei uns die Zeit, die zur Bachelorarbeit oder so was angesetzt ist, ist von 
Vornherein klar, dass das nicht machbar ist; und es wird halt vorausgesetzt, dass man mindestens zwei Monate 
vorher freiwillig anfängt. Und die Semesterferien damit verbringt. Und ich kenne wenige Studiengänge, wo man 
noch wirkliche Semesterferien hat, und nicht parallel sozusagen Praktika hat durchgehend, und ich glaub, dass 
das langfristig einfach zu wahnsinnigen gesundheitlichen Folgeschäden (lacht) führt.“ (Transkript WS_26.01.23, 
P. 36) 
Zahlreiche junge Menschen kompensieren die hohe Arbeitsbelastung durch einen Verzicht auf Erholungsphasen, 
was aus ihrer Perspektive langfristig zu gesundheitlichen Folgeschäden führen kann. 
Finanzielle Unsicherheit ist ein weiteres Problem. Zu wenig BaföG und niedrige Ausbildungslöhne zwingen viele 
dazu, neben dem Studium oder der Ausbildung zu arbeiten. Ein:e Workshopteilnehmer:in erläuterte: 
„Ich studiere jetzt, ich ähm, und damit ich mein Studium finanzieren kann, arbeite ich in zwei Jobs, dass ich die 
20 Stunden die Woche irgendwie bekomme und mein, meine Miete finanzieren kann und mein Essen und alles.“ 
(Transkript WS_09.12.2022, Z. 55)  
Diese Doppelbelastung erhöht den Stress für junge Menschen erheblich. 
Überarbeitungsbedarf der Lehrinhalte 
Die Workshopteilnehmer:innen betonen die Notwendigkeit, Lehrinhalte um Themen wie Diversität, Gesundheit 
und politische Bildung zu erweitern. In einem Workshop wurde folgende Aussage gemacht, die für einen
grundsätzlichen Konsens in den Antworten steht: 
„Auf jeden Fall, weil in der Schule lernt man ja weder groß was über Queere, weil es gibt vielleicht (ein Jahr lang) 
Sexualkunde, und da lernt man, es gibt Männer und Frauen, und das war’s; und dann, das war’s. Mehr redet man 
nicht über Geschlecht, man redet nicht über Geschlechtsidentität, man redet nicht über Sexualität, man redet
überhaupt nicht über mentale Gesundheit; das Thema, das (passt auch oft gut zusammen), dass eben Menschen, die 
queer sind, oft eine schlechte mentale Gesundheit haben, weil sie eben von der Gesellschaft prinzipiell eher
ausgegrenzt werden. Und das wird halt gar nicht irgendwie beachtet in der Schule. Das ist gar nicht ein Thema da. 
Also offiziell.“ (Transkript WS_09.12.22, Z. 27) 
Sie wünschen sich eine stärkere Verankerung von geschlechtlicher und sexueller Diversität im Unterricht sowie 
eine umfassendere Aufklärung über psychische Gesundheit:  
„Ich hatte halt, ich kann auch ein bisschen ein-, äh einstimmen. Ich denk halt auch, ich bin mir nicht sicher, wie 
es so, was Lehrpläne angeht, steht derzeit; zu der Zeit, als ich noch in der sechsten, siebten Klasse war, gab’s das 
Thema trans überhaupt noch gar nicht so äh im Lehrplan, das fand ich wirklich sehr, sehr schade. Das wird so am 
Rand erwähnt, und dann, und dann gibt’s diese Situation, wenn man in der Schule ist, dann ist man diese eine 
trans Person, diese eine queere Person (in einem) Haufen, wird man, ist man die Repräsentation für alle. Also man 
muss dann quasi Rede und Antwort stehen, weil man das Gefühl hat, es macht ja sonst niemand. Das find ich 
eigentlich ziemlich schade. Ja, allgemein (queere Repräsentation) einfach an Schulen gibt’s einfach nicht.“
(Transkript WS_09.12.2022, P. 22-23) 
Fachkräftemangel in Bildungseinrichtungen 
Ein weiteres Problem ist der Mangel an qualifiziertem Lehrpersonal. Unterrichtsausfälle und die Beschulung 
durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal beeinträchtigen die Bildungsqualität. Die Teilnehmer:innen
fordern von den Bildungsministerien die Garantie einer adäquaten Ausbildung für alle jungen Menschen und eine 
Verbesserung der Unterstützungsangebote durch Schulsozialarbeit und Schulpsycholog:innen.
2.2.1.6 Psychische Gesundheit junger Menschen 
Junge Menschen sind heutzutage einer Vielzahl von Stressfaktoren ausgesetzt, die ihre psychische Gesundheit 
beeinträchtigen können. Die Herausforderungen reichen von den Anforderungen des Bildungssystems über
finanzielle Unsicherheiten bis hin zu den Auswirkungen globaler Krisen wie der Corona-Pandemie (vgl. dazu auch 
Abschnitt 2.2.1.8). 
Wie aus den Ergebnissen des dritten Beteiligungsmoduls und den Beteiligungsworkshops hervorgeht, wird die 
psychische Gesundheit junger Menschen durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Die jungen Menschen 
äußerten sich zu Themen wie Stressbewältigung, Überforderung und Leistungsdruck in verschiedenen
Lebensbereichen. 
Umgang mit Stress und Überforderung im Alltag: Aus dem dritten Beteiligungsmodul geht hervor, dass der
schulische Alltag für zahlreiche junge Menschen eine Quelle von Stress und Überforderung darstellt. Ein
wiederkehrender Wunsch ist der nach mehr Pausen und weniger Belastung, wobei die Ursachen des Stresses nicht stets 
eindeutig einem einzelnen Faktor zugeordnet werden können. Die gesamte Struktur des Schulsystems scheint für 
einige junge Menschen eine Herausforderung darzustellen.  
Auswirkungen der Corona-Pandemie: Die Pandemie hat das alltägliche Leben und die Routinen junger Menschen 
erheblich verändert und zu einer Zunahme von Stress und psychischen Belastungen geführt. Die Teilnehmer:innen 
der Workshops thematisierten die während der Pandemie gestiegene psychische Belastung und äußern Bedenken 
hinsichtlich des Umgangs mit zukünftigen Pandemien: 
„Ja, genau, vorhin ist schon das Stichwort „psychische Gesundheit“ gefallen; ich glaub, da hat Corona schon noch 
mal einen ziemlich großen (Schlag eingegeben), dass, was man, dass man sieht, dass viele Kinder und
Jugendliche, wenn wir jetzt, wenn ich jetzt auch an meine, an meine Jugendarbeit denke, dass da jetzt viel mehr Leute 
auch, dass wir einfach viel mehr Teilnehmende haben, die jetzt auch psychische Auffälligkeiten haben und man 
damit umgehen muss“. (Transkript WS_26.01.23, P. 11) 
Belastungsfaktoren im Bildungssystem: Die Verdichtung von Lehrinhalten in Schulen und Universitäten führt zu 
erhöhtem Leistungsdruck und Stress. Um den Lernstoff bewältigen zu können, verlieren junge Menschen häufig 
Erholungsphasen, was langfristig zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Die finanzielle Unsicherheit ist ein 
weiterer Belastungsfaktor. Niedrige Ausbildungslöhne oder fehlende Vergütungen zwingen junge Menschen,
neben ihrer Ausbildung zu arbeiten. Die Doppelbelastung verstärkt den Stress erheblich. Zusätzlich empfinden junge 
Menschen gesellschaftlichen Druck, der ihnen suggeriert, nur ein akademischer Ausbildungsweg sei
erfolgversprechend und gesellschaftlich anerkannt. Diese Wahrnehmung wird durch die Beobachtung niedriger
Entlohnungen in zahlreichen Ausbildungsberufen bestärkt. 
Insgesamt wird deutlich, dass ein umfassenderes Verständnis und gezielte Unterstützung notwendig sind, um die 
psychische Gesundheit junger Menschen zu fördern und zu schützen: 
„Ich glaub, ein großes Thema bei uns ist auch psychische Gesundheit. Ich habe das Gefühl, dass immer wieder 
immer, also zumindest für die Jugend-, also Jugendliche und auch junge Erwachsene vor allem so in einem
bestimmten Alter einfach viele Personen Depressionen oder dergleichen haben und immer mehr psychische
Krankheiten entwickeln, und dass das in, während der Coronazeit eigentlich nur noch schlimmer geworden ist. Und 
ähm ich habe das Gefühl, dass vor allem bei uns auch zum Beispiel teilweise die Hilfesysteme, es ist, man wartet 
wahnsinnig lang, bis man einen Therapieplatz bekommt, bei uns die Kinder- und Jugendhilfe ist komplett
ausgelastet, das heißt, wir haben auch immer wieder Krisenfälle, wo es einfach superschwierig ist, die Leute
unterzubringen, die Kliniken sind voll; und da ist einfach, genau, fehlt’s sehr an Unterstützungssystemen. (Transkript 
WS_26.01.23, P. 5) 
2.2.1.7 Herausforderungen und Diskriminierungserfahrungen junger Menschen durch
geschlechtliche und sexuelle Diversität 
Die Diskussionen in den Beteiligungsworkshops zeigen, dass junge Menschen eine starke und differenzierte 
Wahrnehmung von geschlechtlicher und sexueller Diversität sowie den damit verbundenen Herausforderungen 
haben. Sie fordern eine Gesellschaft, die mehr Offenheit zeigt, stärker aufklärt und konkrete Schritte unternimmt, 
um Gleichberechtigung und Anerkennung für alle geschlechtlichen Identitäten und sexuelle Orientierungen zu 
gewährleisten.
In den Diskussionen, insbesondere mit queeren jungen Menschen in einem der Beteiligungsworkshops, wurden 
die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und die damit verbundenen Diskriminierungserfahrungen intensiv
thematisiert. Junge Menschen sprechen offen über die Herausforderungen, die sie oder ihre Peers in einer
Gesellschaft erfahren, die oftmals noch von Heteronormativität geprägt ist. Sie berichten von persönlichen Erlebnissen 
oder Erfahrungen ihrer Peers und Familienangehörigen, die Diskriminierung, Beleidigungen, Misgendern,
Mobbing, Bedrohungen und körperliche Gewalt erlebt haben. Insbesondere die fehlende Zivilcourage und
Unterstützung von Menschen, die in derartigen Situationen sind, verstärken die Problematik.  
Ein:e Teilnehmer:in beschrieb ihre beängstigenden Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt wie Catcalling und
sexueller Belästigung: 
„Seitdem ich in Transition bin, habe ich das super oft mitbekommen, das ist so scary, besonders wenn man halt 
nachts unterwegs ist.“ (Transkript WS_09.12.2022, Z. 155)  
Ein weiteres Erlebnis illustriert die Hilflosigkeit in solchen Situationen:  
„Und da war so ein Dude, der – so ein 50-Jähriger oder so, ich war 18 damals – der sich dann neben mich in der 
Bahn gesetzt hat, und dann eine halbe Stunde lang versucht hat, mit mir ein Gespräch aufzubauen, mir an den 
Oberschenkel gefasst hat und so weiter. Und ich immer, lass das. Und er immer so: ‚Ja, aber komm, und willst du 
nicht zu mir mitkommen?‘ und so. Und das ist auch richtig ekelhaft!“ (Transkript WS_09.12.2022, Z. 135) 
Neben diesen direkten Erfahrungen mit Diskriminierung und Gewalt erleben junge Menschen auch subtilere
Formen der Diskriminierung, wie den Druck, sich für ihre geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung
rechtfertigen zu müssen, insbesondere in sozialen oder institutionellen Umfeldern wie der Familie oder der Schule. In 
diesem Kontext wird auch die fehlende gesellschaftliche Anerkennung und Sichtbarkeit geschlechtlicher und
sexueller Diversität angesprochen, was häufig zu Vermeidungsverhalten und psychischer Belastung führt. Ein:e 
Workshopteilnehmer:in schilderte Folgendes:  
„Dass man die ganze Zeit Angst davor haben muss, andauernde Angst, dass wenn man sich so ausdrückt oder so 
ausdrückt, einfach so generell sein Selbst zeigt, dass dann sonst was passieren kann! Und das tut einen echt so ein 
bisschen niedermachen.“ (Transkript WS_09.12.2022, Z. 113) 
Mit Blick auf einen möglichen Transitionsprozess bringen die Workshopteilnehmer:innen ihre Besorgnis über die 
defizitäre medizinische Versorgung zum Ausdruck. Sie weisen darauf hin, dass sowohl Fachkräfte in
Beratungsstellen als auch medizinisches Fachpersonal häufig im Bereich der Transgesundheit nicht ausreichend geschult 
sind, was eine adäquate Versorgung der Betroffenen erschwert. Oftmals mangelt es an Klarheit über die
gesetzlichen Grundlagen und medizinischen Verfahrensschritte einer Transition, was zu Verzögerungen im Prozess
führen kann. Diese Erfahrungen unterstreichen die Notwendigkeit, das Thema Transgesundheit fest in die
medizinische, psychologische und pädagogische Ausbildung zu integrieren. 
Ein weiteres Problem besteht in dem Abhängigkeitsverhältnis im Hinblick auf psychologische Gutachter:innen. 
Junge Menschen, die sich während der Transition in einer psychischen Belastungssituation befinden, zögern
häufig aus Sorge, dass das notwendige Indikationsschreiben für eine Hormontherapie nicht ausgestellt wird, sich 
diesen Gutachter:innen anzuvertrauen. Dies führt dazu, dass sie keine professionelle Unterstützung erhalten und 
ihre psychische Gesundheit weiter belastet wird. Die Teilnehmer:innen thematisierten auch Probleme bei der 
Kostenübernahme medizinischer Beratungen und Eingriffe durch Versicherungen. Diese kürzen häufig
Leistungen, sobald sie von einer Personenstandsänderung erfahren, was zu einer weiteren Verunsicherung der betroffenen 
jungen Menschen führt und sie davon abhält, sich dem medizinischen Fachpersonal vollständig anzuvertrauen.  
Neben der mangelnden medizinischen Versorgung wird auch die Praxis der medizinischen Diagnostik im Rahmen 
einer Transition kritisiert. Häufig werden Begleitdiagnosen wie Depressionen nach ICD-10 gestellt, die auch nach 
Abschluss der Transition bestehen bleiben. Diese Diagnosen führen in der Wahrnehmung der jungen Menschen 
zu Stigmatisierungen und Teilhabeausschlüssen, beeinflussen z. B. langfristig die Versicherbarkeit der
Betroffenen und können den Zugang zu notwendigen Versicherungsleistungen erschweren oder sogar verhindern. Diese 
umfassenden Schilderungen verdeutlichen die vielfältigen Herausforderungen, mit denen junge Menschen
während des Transitionsprozesses konfrontiert sind, und unterstreichen die Dringlichkeit einer umfassenden Reform 
der medizinischen Versorgung und Unterstützung in diesem Bereich. 
Ergänzend zu den Erfahrungsberichten junger Menschen diskutieren sorgeberechtigte Personen in einem eigenen 
Workshop auch die Probleme und Bedarfe, die im Zusammenhang mit dem Transitionsprozess stehen. Sie
erwähnen die Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen und Unterstützung sowie die defizitäre medizinische 
Versorgung und das Fehlen von Fachkenntnissen im Bereich der Transgesundheit. Die langen Wartezeiten für
Termine bei Psycholog:innen und die damit verbundene Verzögerung des Beginns einer Hormontherapie werden 
ebenso thematisiert wie die unterschiedlichen Anforderungen an Indikationsschreiben, die je nach Psycholog:in 
stark variieren können. 
Die Offenheit und Unterstützung durch Peers, insbesondere innerhalb der queeren Community, wird als
wesentlich für das Wohlbefinden junger Menschen hervorgehoben. In den Workshops teilen junge Menschen ihre
Erfahrungen dazu, wie der Austausch und die gegenseitige Hilfe innerhalb der Community ihnen dabei helfen, den 
spezifischen Belastungen standzuhalten. Queere Jugendzentren und ähnliche Angebote bieten Raum für diesen 
Austausch und unterstützen beim Aufbau wesentlicher Resilienzfaktoren. Zudem wurde festgestellt, dass junge 
Menschen aus dem Umfeld der Teilnehmer:innen häufig offener für geschlechtliche und sexuelle Diversität sind 
und sich aktiver mit der Thematik auseinandersetzen als ältere Menschen. 
Neben den Erfahrungen queerer Jugendlicher thematisieren die Workshopteilnehmer:innen auch die
Ungleichbehandlung von Frauen*51. Sie stellen fest, dass Mädchen* und Frauen* häufiger Geschlechterstereotypen und
Zuschreibungen wie Unkenntnis oder Naivität ausgesetzt sind. Besonders hervorgehoben wird die Tendenz zur 
Übersexualisierung von Frauen* und das häufigere Erleben von sexueller Belästigung und Gewalt im Vergleich 
zu Männern. Diese Diskriminierungserfahrungen werden als Teil eines breiteren gesellschaftlichen Problems von 
Geschlechterungleichheit identifiziert. Die Teilnehmer:innen formulieren verschiedene Maßnahmen, die aus ihrer 
Sicht zu einer größeren Gleichberechtigung geschlechtlicher und sexueller Identitäten beitragen könnten. Dazu 
gehört die Integration des dritten Geschlechts in die Verwaltungssprache und bei der Gestaltung institutioneller 
und öffentlicher Räume wie die Einrichtung von diversen Toiletten. Sie fordern auch die konsequente Umsetzung 
gleichstellungspolitischer Vorhaben, darunter die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und die zeitnahe
Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes. Als grundlegend erachten sie eine zeitgemäße Aufklärung zu
Geschlecht und Sexualität in Bildungseinrichtungen, bei der die Geschlechterstereotypen kritisch hinterfragt werden 
und Vielfalt sichtbar gemacht wird. 
2.2.1.8 Erfahrungen junger Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund:
Herausforderungen im Asylverfahren und im Alltagsleben 
Die detaillierten Berichte junger Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund in den Beteiligungsworkshops 
ermöglichen ein vertieftes Nachvollziehen der vielfältigen Probleme und Erfahrungen, mit denen sie konfrontiert 
sind. Sie zeigen die Notwendigkeit für ein besseres Verständnis und umfassendere Unterstützungsmaßnahmen in 
diesem Bereich. Die Herausforderungen reichen von bürokratischen Hindernissen im Asylverfahren bis hin zu 
alltäglichen Diskriminierungserfahrungen. 
Bürokratische Hürden und Verfahrensprobleme: Die jungen Geflüchteten stehen oftmals vor großen
bürokratischen Herausforderungen, die von der Anforderung, offizielle Dokumente vorzulegen, bis hin zu langen
Wartezeiten auf Behördentermine reichen. Die Schwierigkeit, notwendige Papiere wie Geburtsurkunden oder Pässe zu 
beschaffen, wird häufig durch Sicherheitsrisiken erschwert. Die Teilnehmer:innen berichten in den
Beteiligungsworkshops von hohen Kosten und praktischen Schwierigkeiten, die mit der Beantragung dieser Dokumente
verbunden sind. Lange Bearbeitungszeiten von Anträgen und Anerkennungsverfahren führen zu erheblichen
Verzögerungen in ihren Lebensplänen. Ein:e Teilnehmer:in teilt frustriert mit: „Ich war gerade in so einer
Hochbegabtenschule, [...] die Anerkennung hat damals eineinhalb Jahre gedauert“ (Transkript WS_08.11.2022, Z. 166). Und 
eine andere beschreibt: 
„Ich glaub, die Leute, die in solchen Behörden arbeiten, wissen nicht, wie wichtig deren Job ist, wie viel
Verantwortung die haben in diesem Job. Es ist halt vielleicht deren, nicht deren Traumberuf, kann ich nachvollziehen, 
ist ja voll langweilig, in einer Behörde zu sitzen und den ganzen Tag so Anträge zu bearbeiten, aber es ist
verdammt noch mal wichtig. Das entscheidet über Zukunft von Tausenden Menschen.“ (Transkript WS_08.11.2022, 
P. 175) 
Konsequenzen von Verwaltungsfehlern: Verwaltungsfehler können schwerwiegende Folgen haben wie die falsche 
Ausstellung von Dokumenten oder den Verlust relevanter Unterlagen. Ein:e Teilnehmer:in berichtet: „Ist einfach 
verschwunden. [...] Ohne diesen Personalausweis kann ich in Deutschland nix machen“ (Transkript 
 
51  Als „Frauen*“ sind hier alle jene Menschen zu verstehen, die sich selber als Frauen definieren. Das gilt somit u. a. auch für trans, inter 
oder nicht-binäre Frauen. Entsprechendes gilt ebenso für Mädchen*, Jungen* und Männer*.
WS_08.11.2022, Z. 60–62). Solche Situationen beeinträchtigen den Zugang zu grundlegenden Rechten und 
Dienstleistungen, wie auch der folgende Interviewauszug verdeutlicht: 
„Wenn die Behörde macht etwas falsch, sie sagen nur einfach: ‚Entschuldigung.‘ Ja? Wenn wir etwas falsch 
machen, dann wir bekommen viele Strafe (lacht), und: ‚Du hast 20 Prozent nicht Geld bekommen‘, und so weiter. 
Ja? Aber wenn sie machen etwas falsch, und zum Beispiel unsere Leben äh, zum Beispiel für mich, ja, sechs Jahre 
versuche ich so jetzt was zu machen, dann ist es, ist es mein Problem.“ 
[…] „Und dafür sagen: ‚Sie machen nichts in Deutschland, warum, Sie, Sie arbeiten nicht, oder warum-…‘ Ja, 
ich möchte gerne arbeiten! Aber ich, muss ich zuerst etwas lernen und in Deutschland integrieren, das System 
muss ich wissen, was passiert, ja, und dann! Kann ich nicht einfach.“ (Transkript WS_08.11.2022, P. 180-182) 
Psychische Belastung und Stressfaktoren: Die psychische Belastung, die aus diesen Herausforderungen resultiert, 
ist hoch. Viele junge Geflüchtete leiden unter Stress und psychischen Problemen, die durch die erlebten
Hindernisse, Diskriminierungserfahrungen und eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten verursacht werden. Ein:e
Workshopteilnehmer:in betont:  
„Dieser Druck, dieser Psycho-Druck ist wichtiger als komplette Leben“ (Transkript WS_21.11.22, Z. 367–370). 
Diskriminierung und Ungleichbehandlung: Die Teilnehmer:innen schildern auch Erfahrungen von
Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund ihrer Herkunft. Besonders hervorgehoben wird die wahrgenommene
Besserstellung von Geflüchteten aus der Ukraine im Vergleich zu jenen aus außereuropäischen Ländern. Ein:e
Workshopteilnehmer:in drückt ihre Frustration aus:  
„Ich bin nicht gegen Ukrainer, das sind also wirklich nette Leute, das ist nicht ihre Schuld, aber warum sie
bekommen beste Heime?“ (Transkript WS_21.11.22, Z. 176–180).  
Solche Erfahrungen verstärken das Gefühl der Isolation und erschweren die Integration. 
Junge Menschen mit Migrationshintergrund betonen im dritten Beteiligungsmodul die zentrale Rolle von Familie 
und Freunden in ihrem Leben. Besonders herausgestellt wird zudem das Bedürfnis, ihre Religion, vorwiegend 
den Islam, frei ausleben zu können. Religiöse Praktiken und Glaubensgrundsätze spielen eine wichtige Rolle in 
ihrem Alltag und dienen als starker Lebenskompass. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die gesellschaftliche
Anerkennung. Sie streben danach, in der Gesellschaft akzeptiert und respektiert zu werden, und benennen in diesem 
Kontext auch Erfahrungen mit Rassismus. Die Wichtigkeit, sich ohne Vorurteile oder Diskriminierung frei
entfalten zu können, wird besonders hervorgehoben. Wie bei anderen Jugendlichen ist auch für sie finanzielle
Unabhängigkeit ein wichtiges Ziel. Darüber hinaus wird der Wunsch nach einer Verringerung der Bürokratie, speziell 
im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts, betont. Diese Nennungen reflektieren oft spezifische
Herausforderungen und Hürden, die sie in ihrem Integrationsprozess und im täglichen Leben erfahren. Es zeigt sich ein starkes 
Bedürfnis nach Integration, kultureller Selbstbestimmung und sozialer Anerkennung. Sie suchen nach Wegen, 
ihre eigenen kulturellen und religiösen Identitäten zu bewahren, während sie gleichzeitig Teil der Gesellschaft 
werden möchten, in der sie leben. 
Hoffnungen und Wünsche für die Zukunft: Neben den Herausforderungen äußerten die jungen Menschen auch 
ihre Hoffnungen und Wünsche für die Zukunft. Sie betonten den Bedarf an effektiven Integrationshilfen und einer 
Perspektive für ein dauerhaftes Bleiberecht. Ein:e Teilnehmer:in drückte den Wunsch nach einer individuellen 
Berücksichtigung der Fälle und angepassten Lösungsstrategien wie folgt aus: 
„Aber ich meine ja, wer sich zum Beispiel gut integriert hat [...], bekommt er keinen deutschen Pass. Und natürlich 
sind wir davon abhängig, wir Geflüchtete, wir werden ja nicht mehr zurückgehen.“ (Transkript WS_08.11.2022, 
Z. 209) 
2.2.1.9 Gesellschaftliche und globale Krisen aus der Perspektive junger Menschen 
Junge Menschen haben ein tiefes Verständnis für die Komplexität und Vielschichtigkeit aktueller Krisen. Sie sind 
sich der Auswirkungen dieser Herausforderungen auf ihr Leben bewusst und formulieren konkrete Wünsche und 
Erwartungen für die Zukunft. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch der Schule sollten auf diese 
Aspekte deutlicher abzielen, um jungen Menschen Unterstützung zukommen zu lassen.
Aus dem dritten Beteiligungsmodul geht hervor, dass Kinder und Jugendliche ein ausgeprägtes Bewusstsein für 
aktuelle politische und gesellschaftliche Herausforderungen haben. Sie sprechen vielfältige Themen an, von der 
Inflation und Chancengleichheit bis hin zu Umweltschutz und guter medizinischer Versorgung, wobei der
Klimawandel besonders hervorgehoben wird. 
Corona-Pandemie: Wie die Beteiligungsworkshops zeigen, bleiben die Folgen der Corona-Pandemie,
insbesondere die Belastung der psychischen Gesundheit, für junge Menschen ein präsentes Thema. Sie beschäftigen sich 
zudem mit dem Umgang mit zukünftigen Pandemien. 
Ukrainekrieg und dessen Folgen: Der Krieg in der Ukraine, ein weiteres zentrales Thema, löst bei den
Workshopteilnehmer:innen, aber auch bei den im dritten Beteiligungsmodul befragten jungen Menschen Gefühle von
Unsicherheit und Angst aus. Sie äußern den Wunsch nach Frieden in der Ukraine:52 
„Ja, ein Thema, was, glaub ich, auch gerade jüngere Menschen noch mal betroffen hat, also noch jünger jetzt, ein 
Stückchen jünger als mich, also jüngere Kinder auch, ähm war, war der russische Krieg gegen die Ukraine, glaub 
ich, wo, dadurch, dass es hier halt auch in den Nachrichten so, so stark thematisiert wurde, so ein
Unsicherheitsgefühl, glaub ich, auch bei vielen entstanden ist, so eine diffuse Angst; weil ich glaub, irgendwann ab einem 
bestimmten Alter ist ein Bewusstsein dafür da, dass es irgendwo Kriege gibt, aber das noch mal stärker in den 
Lebensalltag irgendwie reingedrungen ist.“ (Transkript WS_26.01.23, P. 34) 
Bedrohung des politischen Systems durch demokratiefeindliche Strömungen: Einige junge Menschen der
Beteiligungsworkshops sind besorgt über die Zunahme demokratiefeindlicher Strömungen und thematisieren u. a. den 
Einfluss rechtsextremer Akteur:innen auf das politische System. 
„Damit verbunden vielleicht auch so generell so das, das große Thema Demokratie, was immer so ein bisschen 
trocken ist, aber gleichzeitig ich schon auch irgendwie massiv gerade, oder seit Jahren massiv in einer
Bedrohungssituation sehe. So rechte Netzwerke in, in Verfassungsorganen sind Sachen, die, wenn man da sich ein 
bisschen tiefer reinsetzt, einem schon irgendwie auch Angst machen; was man dann aber immer so ein bisschen, 
weil es halt wie irgendwelche Krimistorys klingen oder so was, Leute setzen sich da zusammen, irgendwelche 
Soldaten und, und Polizisten und so was sammeln Waffen für irgendeinen Tag X oder so was. Ähm das, das sind 
Themen, die, glaub ich, immer mal so aufploppen, aber im Hintergrund halt die ganze Zeit dauerhaft mitlaufen, 
aber niemand beschäftigt sich so damit, weil das einfach so absurd klingt.“ (Transkript WS_26.01.23, P. 22) 
„Aber was ich mir wünschen würde, was in diesem Bericht deutlich wird, ist, dass ich glaube, wir stehen so ein 
bisschen an so einem gesellschaftlichen Konfliktpunkt, wo wir eine, ich nenne sie jetzt mal, junge Generation 
haben, die nicht nur die junge Generation, aber vor allem die anhand vieler Krisen, Klimawandel, Corona, auch 
Energie, Inflation, ihr Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie massiv verlieren. Jedenfalls steht das gerade
massiv auf dem Spiel, das ist mein Eindruck. Wenn man sich als Politik davor versteckt, bei jeder validen politischen 
Forderung sich immer wieder hinzustellen und zu sagen, das ist alles super nett, das ist alles super toll, aber hey, 
das ist rechtlich total schwierig, dafür haben wir die Mehrheiten nicht, das kriegen wir nicht hin, da müsst ihr euch 
gedulden. Dann verlieren die Menschen aus einem Grund Vertrauen in Politik und Rechtsstaat, der nicht sein 
müsste. (…) Aber ich würde mir wünschen, dass man das Vertrauen, was es noch gibt, in politische Strukturen in 
Rechtsstaat und Demokratie nicht verspielt, sondern vielmehr stärkt, weil man visionär, zukunftsgerichtet,
nachhaltig und junge Menschen ernst nehmend agiert und politisch handelt und kommuniziert.“ (Transkript 
GD4_19.06.2023, P. 56) 
Klimawandel: Der Klimawandel ist sowohl in den Workshops als auch im dritten Modul ein vorrangiges Thema. 
Junge Menschen schildern ihre Ungewissheit und Sorge um ihre Zukunft und kritisieren die ausbleibende
politische Reaktion auf den Klimawandel. Sie fordern eine Priorisierung des Klimaschutzes vor wirtschaftlichen
Interessen: 
„Ich glaub, mit einem Thema, das seit ein paar Jahren bei vielen – also ich denk jetzt auch natürlich immer mit 
an andere Leute, aber auch mir persönlich – das Thema Klimaschutz ist, glaub ich, so, so ein absolut großes 
Thema, das, glaub ich, gerade auch viele junge Menschen einfach wahnsinnig beschäftigt und in einer Form auch 
belastet; weil halt nicht so, (längere Pause) na ja, der – wie drückt man das aus? – aber man, man kriegt nicht so 
mit, dass ähm sich da so intensiv hinter gehangen wird, dass das Thema von Entscheidungsträger:innen so
behandelt wird in der, in der Form, wie es eigentlich gerade an Relevanz ähm dem, dem Thema innewohnt.“ (Transkript 
WS_26.01.23, P. 3) 
52  Die Beteiligungsmodule wurden vor dem Beginn des Krieges im Nahen Osten umgesetzt, weshalb damit verbundene Aspekte 
unbeachtet bleiben müssen.
Fachkräftemangel im Bildungs-/Gesundheitssektor sowie der Kinder- und Jugendhilfe: In den Workshops
verweisen junge Menschen auf den Fachkräftemangel in den Bereichen Bildung (vgl. auch Abschnitt 2.2.1.4),
Gesundheit und in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie spüren die Auswirkungen dieses Mangels in Form von
eingeschränkten Lehr- und Beratungsangeboten und einer nicht bedarfsgerechten Versorgung. 
2.2.1.10 Beteiligung und Teilhabechancen junger Menschen 
Die aus dem Hearing mit engagierten jungen Menschen gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass Jugendliche und 
junge Erwachsene in verschiedenen Formen des Engagements eine aktive Rolle einnehmen und sich für eine 
Vielzahl von Themen einsetzen. Dabei ist es für sie von Bedeutung, dass ihre Stimme gehört wird und sie reale 
Veränderungen in der Gesellschaft bewirken können. Insgesamt zeigen die Erfahrungen der jungen Engagierten, 
dass ihr Einfluss in der politischen Landschaft wächst, auch wenn er nach wie vor von strukturellen Grenzen 
begleitet wird. Ihr Engagement ist ein entscheidender Schritt zur Integration jugendlicher Perspektiven in
politische und gesellschaftliche Prozesse. Es unterstreicht die Notwendigkeit, die Stimmen junger Menschen ernst zu 
nehmen und ihnen kontinuierlich Raum in Entscheidungsprozessen zu bieten. Die Vielfalt der Hinderungsgründe 
zeigt aber auch deutlich, dass für eine effektive und sinnvolle Beteiligung junger Menschen ein Umdenken
erforderlich ist. Dies würde die Verbesserung der Rahmenbedingungen, die Erhöhung der Transparenz sowie die
Gewährleistung einer echten und gleichberechtigten Teilnahme junger Menschen in allen Phasen der
Beteiligungsprozesse umfassen. Entscheidend ist, dass junge Menschen nicht nur als Alibifunktion in Prozesse einbezogen 
werden, sondern dass ihre Stimmen gehört, respektiert und in Entscheidungsprozesse integriert werden. Um eine 
effektive und sinnvolle Beteiligung junger Menschen zu erreichen, sind diese Schlüsselfaktoren unbedingt zu 
berücksichtigen und umzusetzen. Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung, die die verschiedenen Bedürfnisse 
junger Menschen anerkennt und fördert, kann wirkliche Partizipation erreicht werden. Dies schließt die
kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Rahmenbedingungen mit ein, um sicherzustellen, dass junge Menschen 
nicht nur als Teilnehmer:innen, sondern als aktive Gestalter:innen ihrer eigenen Zukunft wahrgenommen werden. 
Im Rahmen der Beteiligungsworkshops diskutierten die Teilnehmer:innen über ihre Erfahrungen mit und
Perspektiven im Hinblick auf Beteiligungsmöglichkeiten an politischen Entscheidungsprozessen. Es wird der Bedarf 
nach einer Ausweitung dieser Teilhabemöglichkeiten betont, z. B. durch Formate wie Bürger:innenbefragungen 
oder Podiumsdiskussionen. Speziell wird eine stärkere Beteiligung junger Menschen sowie eine Berücksichtigung 
ihrer Bedürfnisse und Interessen bei Entscheidungen gefordert, die ihre Lebensbereiche tangieren. Beteiligung 
wird als die aktive Einbindung junger Menschen in alle sie betreffenden Entscheidungen definiert, wobei ihnen 
echte Gestaltungsmöglichkeiten und Entscheidungsmacht eingeräumt werden sollten. Kinder- und
Jugendparlamente werden als positive Beispiele für solche Beteiligungsformate hervorgehoben, die die Teilhabechancen
junger Menschen stärken. 
Trotzdem gibt es laut den Workshopteilnehmer:innen diverse Faktoren, die die Teilhabechancen junger Menschen 
einschränken. In politischen Kontexten würden sie häufig nicht ernst genommen und ihre Anliegen und Interessen 
ignoriert. Dies führe zu dem Gefühl, insbesondere auf höheren politischen Ebenen übergangen zu werden. Die 
Hochschwelligkeit und die Formalisierung von Beteiligungsprozessen stellen ebenfalls eine Barriere dar. Junge 
Menschen würden nicht ausreichend über bestehende Beteiligungsmöglichkeiten informiert und müssten häufig 
selbst aktiv werden, um sich einzubringen. Wissen um rechtliche Vorgaben und Verwaltungsabläufe sowie
finanzielle oder zeitliche Ressourcen sind weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an politischen Prozessen.
Darüber hinaus beeinflussen Faktoren wie Sprachkenntnisse und Bildungsniveau die Möglichkeit zur Beteiligung. 
Ein zusätzliches Problem ist die fehlende Nachhaltigkeit von Beteiligungsformaten. Oftmals würden die
Ergebnisse von Beteiligungsprozessen als „Momentaufnahmen“ betrachtet, die in Entscheidungsprozessen keine
langfristige Berücksichtigung fänden. Auch eine konsequente Evaluation und Weiterentwicklung von
Beteiligungsformaten sowie eine Reflexion über Themenfelder, in denen Beteiligung bislang nicht ermöglicht wird, fehlten.
Exkurs 2:  Perspektiven bereits engagierter junger Menschen 
Zielsetzung, Aufgaben und Inhalte des Engagements 
Im Hearing mit engagierten jungen Menschen wurden verschiedene Aspekte der Beteiligung und Teilhabe junger 
Menschen in politischen Entscheidungsprozessen thematisiert. Ein wesentliches Element des Engagements
besteht darin, die Perspektiven junger Menschen in die Arbeit formaler Gremien auf Bundes- und EU-Ebene
einzubringen. Zusätzlich setzen sich einige dieser Teilnehmer:innen für diversitätssensible Beteiligungsstrukturen, ein 
gleichberechtigtes Mitwirken junger Menschen in politischen Gremien sowie eine kinderrechtliche Fundierung 
der Kinder- und Jugendpolitik ein. Die öffentliche Darstellung und Information über Partizipationsmöglichkeiten 
und Rechte junger Menschen auf politischer Ebene sind ebenfalls ein zentraler Bestandteil des Engagements. Die 
Aktivitäten in Verbänden umfassen die Verantwortung für die verbandsinterne Jugendarbeit, die Verbesserung 
der Rahmenbedingungen für junge Menschen im Verband, Bildungsarbeit sowie die Organisation von
Veranstaltungen und Wettbewerben. In Selbstvertretungen liegt der Fokus auf der Interessenvertretung spezifischer
Zielgruppen junger Menschen. Ziel ist es, ihre Lebensumstände zu verbessern, eine Vernetzung zu ermöglichen, sie 
zu empowern sowie ihre gesellschaftliche und politische Teilhabe zu stärken. Zu den Strategien gehören
Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie die Information über ihre Rechtsansprüche. Die Themen, die im Rahmen des 
Engagements behandelt werden, sind vielfältig und umfassen u. a. globale Gerechtigkeit,
Geschlechtergerechtigkeit, Intersektionalität, Inklusion, Klimagerechtigkeit, Krisenresilienz, Migration und Flucht, Digitalität der
Lebenswelten, politische Bildung, Demokratisierungsprozesse sowie politische Teilhabemöglichkeiten junger
Menschen in einer alternden Gesellschaft, Kinderschutz und Diskriminierungsformen im Jugendalter. 
Zustandekommen von Engagement und Vertretungsanspruch 
Die Frage nach dem Zustandekommen ihres Engagements und der Vertretungsanspruch waren ebenfalls Themen 
im Hearing. Einige Teilnehmer:innen, die in Gremien auf Bundes- und EU-Ebene engagiert sind, berichten, dass 
ihr Mandat durch gezielte Ansprache und Berufung durch Ministerien zustande kam. Ihre privilegierten sozialen 
Hintergründe begünstigten diese Berufung. Dies führt zu einer Selbstwahrnehmung, in der sie vorrangig ihre 
eigenen Positionen vertreten, ohne jedoch die Vielfalt junger Menschen vollständig abzubilden. Ein:e
Teilnehmer:in äußert sich dazu wie folgt: „Ich komme aus einem akademischen Haushalt [...] kann jetzt nicht sagen, und 
deswegen spreche ich jetzt für alle Menschen“ (Auszug EB6_19.06.2023, Z. 1). Einige Hearing-Teilnehmer:innen 
sehen demokratisch legitimierte Verfahren wie Bewerbungsprozesse als geeignetere Verfahren zur Besetzung 
derartiger Mandate. Auch wenn diese Verfahren bereits in einigen Gremien praktiziert werden, bleibt die
Herausforderung bestehen, die Vielfalt junger Menschen angemessen zu vertreten. Zusätzlich problematisieren
Teilnehmer:innen die Distanz, die durch das Engagement in Gremien zum Alltag junger Menschen entstehen kann. Diese 
kann es schwierig machen, mit Jugendlichen in Kontakt zu treten und ihre Perspektiven zu verstehen. Im Kontext 
von Verbänden und Vereinen wird das Engagement als Vertretung spezifischer Zielgruppen junger Menschen 
beschrieben. Doch auch hier wird die eingeschränkte Repräsentation der Zielgruppe betont, da der Zugang zu und 
das Einholen von Perspektiven der betroffenen jungen Menschen herausfordernd sein kann: 
„Was ist meine Rolle, wen vertrete ich? Im Grunde ist meine Aufgabe, also die erste Sache: Vertreten wir
jemanden? In diesem Fall: Nein. Es gab schon Mandate, in denen Vertretungsrollen da waren, indem man sozusagen 
Strukturen hatte und gesagt hat, ich spreche für XY. Das ist hier nicht der Fall, das heißt, ich bin nicht für jemanden 
anderes im Gremium, ich wurde ausgewählt, weil ich selbst irgendwie Expertise mitbringe, in
Anführungszeichen. Ich glaube, das ist vor allem auch so in dieser Legitimationssache recht wichtig. Also jetzt einfach, um 
diesen Unterschied zu machen, du hast eine Struktur, du vertrittst junge Menschen, ich vertrete meine eigene 
Position und das ist problematisch. Das ist auch eine Frage: Wie besetze ich zukünftig das Gremium, auch in 
puncto Transparenz. Also das ist das Erste.“ (Transkript GD_19.06.2023, P. 4) 
Abschließend wird das Fehlen einer entwickelten Praxis zur Interessenvertretung durch Kinder in verschiedenen 
Engagementbereichen angesprochen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, Kinder stärker in
Beteiligungsprozesse einzubeziehen und ihre Perspektiven zu berücksichtigen, wofür es jedoch häufig an Ressourcen mangelt. 
Unterstützung des Engagements junger Menschen 
Die Unterstützung, die junge Menschen in den verschiedenen Engagementkontexten erfahren, ist unterschiedlich 
und geprägt von der Art ihres Engagements. Die Hearing-Teilnehmer:innen teilen ihre Erfahrungen sowohl zu 
den erhaltenen als auch zu den fehlenden Unterstützungsarten.
Unterstützung in Verbänden, Projekten und Selbstvertretungen 
In Verbänden, Projekten und Selbstvertretungen werden die Aktivitäten hauptsächlich durch Ministerien,
Behörden, Stiftungen und private Spender:innen finanziell unterstützt. Diese Mittel werden für Projekte,
Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und materielle Ausstattung verwendet. Zur inhaltlichen Unterstützung gehören die 
Bereitstellung von Informationen, Austauschgespräche, Fortbildungsangebote und individuelle Beratung. Diverse 
Akteur:innen, wie Ministerien, Fachverbände, Universitäten und Unternehmen, tragen dazu bei.  
Finanzielle und inhaltliche Unterstützung in Gremien 
Für ehrenamtlich in Gremien tätige Personen besteht die finanzielle Unterstützung aus der Erstattung von Fahrt- 
und Verpflegungskosten, Budgets für Veranstaltungen und Sitzungsgeldern oder Ehrenamtspauschalen. Inhaltlich 
erhalten sie Unterstützung durch den Austausch mit anderen Gremienmitgliedern, Kontakte in die Politik und 
inhaltliche Zuarbeit. Pädagogische Unterstützung durch das soziale Umfeld wird ebenfalls als bedeutsam erachtet. 
Herausforderungen und Verbesserungsbedarf 
Trotz der vorhandenen Unterstützung gibt es Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Kritisiert werden 
u. a. die unzureichende finanzielle Unterstützung, Hürden bei der Beantragung von Fördergeldern sowie fehlende 
pädagogische Begleitung in Gremien. Häufig müssen zudem Auslagen oder Fahrkosten von den jungen Menschen 
vorfinanziert werden. Die Möglichkeit zu Absprachen und Nachbereitungen sowie die Zusammenarbeit und 
Kommunikationsstrukturen mit Fachkräften und Fachreferaten sind ebenfalls ausbaufähig. Die genannten
Unterstützungsformen sind essenziell für das erfolgreiche Engagement junger Menschen. Sie ermöglichen es ihnen, 
ihre Anliegen effektiv zu vertreten und aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft mitzuwirken. Allerdings sind die 
mit dem Engagement verbundenen Herausforderungen nicht zu unterschätzen, und es besteht weiterhin Bedarf an 
gezielter und angepasster Unterstützung. Insbesondere für junge Menschen aus nicht privilegierten Bereichen 
können diese Aspekte besondere Barrieren darstellen. 
Einfluss und Wirkung des Engagements 
In der politischen Landschaft nehmen junge Menschen durch ihr Engagement in Gremien und anderen
jugendpolitischen Kontexten eine zunehmend zentrale Rolle ein. Ihre Einflüsse und Erfahrungen gestalten sich jedoch 
vielschichtig und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Junge Menschen prägen durch ihre Perspektiven 
und Ideen aktiv die Gremienarbeit. Sie bringen Themen ein, die sonst in der politischen Diskussion
möglicherweise keine Berücksichtigung finden würden. Dies reicht von der Gestaltung der Gremienarbeit selbst bis hin zur 
Beeinflussung jugendpolitischer Vorhaben. Ihr Engagement richtet sich vor allem an politische
Entscheidungsträger:innen. Die Resonanz auf ihre Anliegen hängt stark von der Aufgeschlossenheit der politisch
Verantwortlichen ab. Besonders erfolgversprechend sind Themen, die an aktuelle politische Diskurse anknüpfen und von einer 
breiten Gruppe junger Menschen getragen werden. Die Hearing-Teilnehmer:innen erleben allerdings auch
Grenzen ihres Einflusses. So werden ihre Vorschläge und Positionen, vor allem bei der Forderung nach strukturellen 
Reformen, oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Dies führt zu Frustrationen, insbesondere, wenn jugendliche 
Positionen gegenüber denen Erwachsener benachteiligt werden. Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass 
die tatsächliche Wirkung ihres Engagements auf Policy-Prozesse häufig unklar bleibt, da unmittelbare
Rückmeldungen und Transparenz fehlen. Trotz dieser Herausforderungen haben junge Engagierte jugendgerechte
Rahmenbedingungen in den Gremien erwirkt und empfinden durch positive Rückmeldungen und Anerkennung ein 
starkes Gefühl der Selbstwirksamkeit. Ihr Engagement wird von ihnen als wesentlicher Beitrag zur Stärkung der 
Präsenz junger Menschen im politischen System erlebt. In Verbänden und Selbstvertretungen liegt der Fokus auf 
der Stärkung spezifischer Zielgruppen junger Menschen. Durch Aufklärungsarbeit und das Entgegenwirken von 
Vorurteilen unterstützen sie diese Gruppen und tragen zu einer differenzierteren Wahrnehmung ihrer Bedürfnisse 
und Herausforderungen bei. Zudem haben sie durch stetiges Engagement an Sichtbarkeit und Einfluss gewonnen, 
was sich in Einladungen zu Veranstaltungen und Bitten um Stellungnahmen manifestiert.
Hinderungsgründe für die Beteiligung junger Menschen 
Die aktive Beteiligung junger Menschen an politischen und gesellschaftlichen Prozessen ist ein zentrales Element 
einer lebendigen Demokratie. Allerdings stehen junge Menschen vor vielfältigen Herausforderungen und
Hindernissen, die ihre Beteiligung erschweren. Diese wurden im Rahmen des Hearings diskutiert und umfassen Themen 
wie Stereotype, exklusive Adressierung, strukturelle Hürden, Tokenism und mangelnde Nachhaltigkeit. 
– Stereotype: Stereotype über junge Menschen, insbesondere religiöse oder kulturelle Hintergründe betreffend,
können die Teilnahme an Projekten der Jugendarbeit erschweren. Ein Beispiel hierfür ist die
Herausforderung, die muslimische Jugendgruppen erfahren, wenn sie aufgrund von Stereotypen auf finanzielle und
strukturelle Unterstützung verzichten müssen.
– Adressierung und Berücksichtigung in Beteiligungsprozessen: Es wird berichtet, dass in zahlreichen
Beteiligungsformaten hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene berücksichtigt werden, während Kinder
unter 14 Jahren oftmals ausgeschlossen sind. Dies wird häufig mit dem fehlenden politischen Bewusstsein
bei Kindern und einem höheren Betreuungsaufwand begründet. Zudem besteht Unklarheit darüber, wie
junge Menschen in Bezug auf Altersstrukturen definiert werden.
– Strukturelle Hürden: Ehrenamtliche Strukturen sind oftmals nicht widerstandsfähig genug, um das Potenzial
junger Menschen voll auszuschöpfen. Es mangelt an finanziellen Mitteln und Wissen. Bestehende
Regelungen und rechtliche Vorgaben, wie die Mindestgröße einer Initiative, können ebenfalls eine Barriere
darstellen. Zudem beeinflussen regionale Unterschiede in der Infrastruktur die Beteiligungsmöglichkeiten.
– Gefahr von Tokenism: Regelmäßig wird eine Praxis erlebt, bei der Mitglieder einer bestimmten
gesellschaftlich marginalisierten Gruppe als Repräsentant:innen dieser vermeintlichen Gruppe beteiligt werden und
dadurch bei ihnen das Gefühl entsteht, auf eine Identitätskategorie reduziert zu werden (Tokenism). Darüber
hinaus berichten junge Menschen davon, bei Veranstaltungen kein tatsächliches Mitspracherecht eingeräumt
zu bekommen:
„Weil, es ist übelst, wenn du halt mit tausend Leuten nach (Ort) kommst, dann mal dem Bundeskanzler eine
Frage stellen darfst und dann ist so, ey, wir haben Jugend beteiligt, richtig cool. Und dann frage ich mich so,
ja, man hätte das Geld auch irgendwie sinnvoller rausgeben können und wie genau können wir das irgendwie
sinnvoll ausgeben, dass es wirklich ernsthaft gemeinte Partizipation ist und halt nicht so dieses Glamour-
Feeling von irgendwelchen Veranstaltungen. Und dann halt auch die Frage, wie kommt man da eigentlich
rein, da mitsprechen zu dürfen. Weil, wie gesagt, ich weiß nicht, wie ich hier gelandet bin, um mitsprechen
zu dürfen, außer, dass mich irgendwelche Leute anscheinend ganz nett fanden. (Transkript GD4_19.06.2, P.
67)
Es wurde zudem genannt, dass junge Menschen in bestimmten Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe nicht
gleichberechtigt beteiligt werden, sondern häufig vertreten durch Erwachsene mit der Gefahr von
Paternalismus und Adultismus nicht selbst für sich sprechen können.
– Nachhaltigkeit des Engagements: Als zusätzliche Herausforderung werden die fehlende Transparenz und
Rückmeldung über die Nutzung der Ergebnisse aus Beteiligungsprozessen genannt. Junge Menschen wissen
häufig nicht, welchen Einfluss ihr Engagement hat, was zu Frustration und mangelnder
Engagementbereitschaft in der Zukunft führen kann. Es fehlt an Kommunikation und Transparenz über den weiteren Verlauf
und die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse.
Erfolgsfaktoren von Engagement und Beteiligung junger Menschen 
Die Hearing-Teilnehmer:innen identifizierten mehrere Schlüsselfaktoren, die das Engagement und die
Partizipation junger Menschen positiv beeinflussen können. Diese umfassen die Berücksichtigung von Kinderrechten, die 
Schaffung diversitätssensibler Strukturen, die Evaluation und Weiterentwicklung von Beteiligungsformaten, die 
Schaffung klarer finanzieller und organisatorischer Rahmenbedingungen sowie die Sichtbarmachung der
Wirkungen des Engagements. 
– Kinderrechte und Qualitätsstandards: Die kinderrechtliche Fundierung von Beteiligungsprozessen wird als
entscheidend angesehen. Dies beinhaltet die Anerkennung junger Menschen als Expert:innen ihrer
Lebenswelt und die rechtliche Verankerung ihrer Beteiligung an relevanten Entscheidungsprozessen. Die
Berücksichtigung und Umsetzung bestehender Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie die
Einhaltung von Kinderschutzstandards sind weitere zentrale Aspekte:
„Ich würde gern noch mal stark machen zur Kinderfrage. Das, was ich versuche, im Ministeriumsbeirat zu 
bewegen, ist, dass dieser nationale Aktionsplan der Kinderrechtskapitel des Koalitionsvertrages auf Seite 98 
auftaucht, auch als kinderrechtspolitisches Maßnahmenpaket, sozusagen dazu beiträgt, dass die
Bundesrepublik ihren Anwendungs- und Umsetzungsverpflichtungen der Kinderrechtskonvention nachkommt. Und 
wenn dieses Verständnis sich herumsprechen würde, wären wir einen wesentlichen Schritt weiter, nämlich 
kinderrechtliche Konsequenzen an den Tag zu legen.“ (Transkript GD4_19.06.2023, P. 67) 
– Diversitätssensible Strukturen in Beteiligungsprozessen: Die Förderung diversitätssensibler Strukturen ist 
ein weiterer wesentlicher Aspekt. Solche Strukturen sollten Hemmschwellen abbauen und die spezifischen 
Bedürfnisse unterschiedlicher junger Menschen berücksichtigen, um allen, insbesondere benachteiligten 
Gruppen, den Zugang zu Beteiligungsprozessen zu ermöglichen. Dazu gehören auch die Bereitstellung
kinder- und jugendgerechter Informationen zu verschiedenen Themen sowie die finanzielle, organisatorische 
und hauptamtliche Unterstützung junger Menschen in Beteiligungsprozessen. 
– Evaluation und Weiterentwicklung: Die regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung von
Beteiligungsformaten sind entscheidend, um eine fortlaufende Qualitätssicherung und Anpassung an sich ändernde
Bedürfnisse und Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Die kritische Reflexion über Auswahlprozesse und die 
Mitwirkungsmöglichkeiten junger Menschen in diesen Formaten ist dabei unerlässlich. 
– Sichtbare Wirkung des Engagements: Die Sichtbarmachung der Wirkungen von Beteiligungsprozessen und 
des Engagements junger Menschen trägt wesentlich zur Motivation und zur Anerkennung bei. Dies kann 
durch die Veröffentlichung von Erfahrungen und Erkenntnissen in verschiedenen Formaten wie Berichten 
oder Tagungsbeiträgen erfolgen. Dadurch werden sowohl der Bedarf an weiterer Entwicklung als auch die 
Erfolge bisheriger Beteiligungsstrukturen sichtbar gemacht. 
Geeignete Beteiligungsformen  
Die Hearing-Teilnehmer:innen heben verschiedene Formate hervor, die sie für eine erfolgreiche Beteiligung
junger Menschen als geeignet ansehen: 
– Lokale Beteiligungsworkshops: Workshops in Schulen, Vereinen, Kinder- und Jugendzentren oder
Elterncafés. 
– Politische Beteiligungsformate: Jugendparlamente, Jugendforen, Jugendbeiräte, Jugendkonferenzen,
Townhall-Meetings, Kinder-Hearings und direkter Austausch mit Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung und 
Jugendämtern. 
– Gesetzgebungsprozesse: Gesetzlich verankerte Anhörungen und Stellungnahmen junger Menschen,
beispielsweise zu Gesetzesentwürfen. 
– Demokratiebildung und Audits: Dezentrale Angebote der Demokratiebildung und Jugendaudits/
Werkstätten. 
– Wahlalterabsenkung: Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. 
Diese Formate sollen inklusiv, partizipativ und divers sein und allen jungen Menschen gleichermaßen Zugang 
ermöglichen: 
„Und solche Diskussionen sollte es, finde ich, öfter und im größeren Raum geben, dass eben man dem Staat, keine 
Ahnung, einmal im Monat, in jeder Stadt eine offene Podiumsdiskussion, da kann sich jeder hinstellen, jeder 
freiwillig hingehen, und einfach mal sagen: ‚Das liegt (mir) auf der Seele; was findest du noch unfair, was sollte 
geändert werden?‘ Damit eben der Staat auch einfach öfter das Feedback hat: ‚Okay, wo mangelt’s?‘ Weil es gibt 
jetzt ab und zu Umfragen, wir haben jetzt einmal die Chance, was zu sagen; aber das ist ja nichts Regelmäßiges. 
Wir haben ja nicht einmal die Woche, einmal im Monat, einmal im Jahr die Möglichkeit, das zu machen! Das ist 
eine besondere Möglichkeit, und ich finde, das sollte keine besondere Möglichkeit sein. Ich finde, so was, was 
wir jetzt gerade machen, ist supersupersuperwichtig und sollte auf jeden Fall öfter gemacht werden, damit eben 
die Regierung, damit der Staat öfter und besseres und klares Feedback bekommt, was er ändern kann und was er 
verbessern kann.“ (Transkript WS_09.12.2022, P. 506) 
Die Teilnehmer:innen betonen zudem die Notwendigkeit, junge Menschen ernst zu nehmen und sie umfassend in 
politische Prozesse einzubinden, insbesondere angesichts aktueller Krisen wie der Klimakrise oder des
Ukrainekriegs. Folgende Aspekte werden besonders hervorgehoben: 1. Kinderrechte müssen mehr Beachtung finden und 
die Beteiligung junger Menschen sicherstellen. 2. Nur die aktive Beteiligung kann das Vertrauen junger Menschen
in die Demokratie aufrechterhalten und stärken. 3. Die ausbleibende Lösung aktueller gesellschaftlicher
Herausforderungen führt zu Frustration und Vertrauensverlust junger Menschen. Eine ehrliche, visionäre und
zukunftsorientierte Politik, die junge Menschen ernst nimmt, wird gefordert. 
Diese Ansätze zeigen, dass für eine erfolgreiche Beteiligung junger Menschen eine Vielzahl von Faktoren zu 
berücksichtigen ist, die von geeigneten Beteiligungsformaten bis hin zur Politikgestaltung reichen. 
2.2.1.11 Junge Menschen als Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe 
Die Beteiligungsworkshops und das Hearing mit engagierten jungen Menschen zeigen, dass Kinder und
Jugendliche eine Vielzahl an Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe machen, die sowohl positive Aspekte als auch 
deutliche Verbesserungspotenziale aufweisen. Vor allem die Zugänglichkeit, Diversität, individuelle
Unterstützung und umfassende Informationsweitergabe sind besondere Anliegen der jungen Menschen für die
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. 
Nutzung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendpolitik 
Die jungen Menschen betonen die Bedeutung von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie 
anderer Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit. Diese Angebote werden als zentrale soziale Treffpunkte 
und Unterstützungsräume beschrieben: 
„Und was mich, ein Punkt, der sich da anschließt für mich, ist das Thema, außerschulische Freiräume, Lernräume, 
Resilienzräume zu schaffen. Das möglich zu stellen. Und damit natürlich auch eine finanzielle Sicherheit für 
solche außerschulischen Räume sicherzustellen, für Jugendarbeit sicherzustellen. Weil ich glaube, das ist in der 
aktuellen Situation unglaublich wichtig.“ (Transkript WS_26.01.23, P. 11) 
Einige Workshopteilnehmer:innen heben ihr Engagement in Kinder- und Jugendparlamenten hervor, wodurch sie 
die Möglichkeit haben, aktiv an der Gestaltung ihrer Umgebung teilzunehmen. Gleichzeitig wird Kritik an der 
eingeschränkten Verfügbarkeit dieser Angebote aufgrund von Personalmangel und Ressourcenknappheit geübt. 
Erfahrungen mit stationären Hilfen zur Erziehung 
Einige Jugendliche berichten von der Nutzung stationärer Kinder- und Jugendhilfeangebote. Während manche 
die dortige Unterstützung positiv hervorheben, wurden auch Probleme wie strikte Regelungen und ein Mangel an 
Flexibilität angesprochen. Erfahrungen mit Inobhutnahmen reichen von hilfreicher Unterstützung bis hin zu
negativen Erlebnissen oder mangelnder Berücksichtigung der Elternperspektive. Die Notwendigkeit, bis zum 
21. Lebensjahr Unterstützung durch das Jugendamt (insbesondere Hilfen zur Erziehung bzw. Hilfen für junge
Volljährige) zu gewährleisten, wird ebenfalls hervorgehoben, um jungen Menschen während bedeutsamer
Übergangsphasen wie Schulabschluss und Ausbildungsbeginn Stabilität zu bieten.
Junge Menschen in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen heben im Rahmen des dritten Beteiligungsmoduls
besondere Bedürfnisse hervor. Neben dem Wunsch nach stabilen sozialen Beziehungen zu Familie und Freunden 
stehen Eigenständigkeit, Chancengleichheit und materielle Sicherheit im Vordergrund. Viele äußern den Wunsch 
nach finanzieller Unabhängigkeit und einem erfolgreichen Berufsweg. Der Traum von einem eigenen Haus oder 
einer schönen Wohnung spiegelt sowohl den Wunsch nach sozialem Aufstieg als auch nach einem sicheren
Zuhause wider. 
Ein deutliches Anliegen ist das Bedürfnis nach Sicherheit und materieller Absicherung. Dies zeigt sich in
Forderungen nach besserer Verpflegung, Freizeitangeboten und infrastruktureller Anbindung. Die Jugendlichen
reflektieren ihre Situation im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und fühlen sich dort ernst genommen. Gleichzeitig 
sind sie sich bewusst, dass sie weniger Ressourcen zur Verfügung haben als Gleichaltrige außerhalb des
Hilfesystems. Bürokratische Hürden werden als belastend empfunden, was den Wunsch nach Vereinfachungen in
diesem Bereich unterstreicht. Die Jugendlichen erkennen die Notwendigkeit einer besseren Unterstützung und
Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe.  
Insgesamt verdeutlichen diese Äußerungen, dass junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen spezifische und 
differenzierte Unterstützung benötigen, die sowohl ihre materiellen Bedürfnisse als auch Bedürfnisse nach
emotionaler Sicherheit und sozialer Anerkennung berücksichtigen.
Angebote der Schulsozialarbeit  
Die Schulsozialarbeit wird als zentrale Anlaufstelle für Rat und Unterstützung genannt. Die Teilnehmer:innen der 
Beteiligungsworkshops schätzen die Möglichkeit, sich bei Problemen an Schulsozialarbeiter:innen wenden zu 
können. Dennoch werden Unzulänglichkeiten wie das gänzliche Fehlen von Schulsozialarbeit an einigen Schulen 
oder deren begrenzte Kapazitäten kritisiert.  
Wissen um Rechte und Beschwerdewege 
Zahlreiche Jugendliche waren sich ihrer Rechte und möglicher Beschwerdewege nicht bewusst. Es wird die
Notwendigkeit einer besseren Informationsweitergabe hervorgehoben, um sicherzustellen, dass junge Menschen ihre 
Rechte kennen und nutzen können. „Denn aktuell muss ich mich als junger Mensch auf den Weg, [...] auf die 
Suche nach meinen Rechten machen, um überhaupt irgendwas zu erfahren“ (Transkript GD4_19.06.2023, 
Z. 115). Darüber hinaus wird betont, dass häufig Wissen über existierende (Hilfs-)Angebote fehle und
Informationen über derartige Möglichkeiten niedrigschwelliger zur Verfügung gestellt werden müssten: 
„Ich hab’s grad schon unter, (weißt du), den ‚Hilfs- und Unterstützungsangeboten‘, ohne dass sie unbedingt schon 
genutzt wurden, äh werden, kommentiert, also hingeschrieben, und habe geschrieben: ‚Nein, wurde mir nicht 
beigebracht. Weiß durch Austausch erst, dass es so was gibt.‘ Da, das habe ich so gemeint oder so erklärt, dass so 
was mir nie wirklich beigebracht wurde, sondern erst durch Austausch so: ‚Hey, da gibt’s das und das, die helfen 
dir da und da …‘ Das Erste, was durch Austausch kommt, aber so einem wirklich nicht was beigebracht wird.“ 
(Transkript W_26.01.23, P. 107) 
Diskriminierung und Rassismus 
Diskriminierung und Rassismus wurden als bedeutende Probleme identifiziert, sowohl im pädagogischen Kontext 
als auch in der Gesellschaft insgesamt. Die Notwendigkeit einer umfassenden Sensibilisierung von Fachkräften 
wird hervorgehoben, um Retraumatisierungen zu vermeiden und effektiv Unterstützung leisten zu können.
Teilnehmer:innen des Hearings sprachen sich für eine Standardisierung und eine einheitliche Umsetzung von
Regelungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung aus, um Ungleichheiten zu reduzieren. Zudem wird auf die
Dringlichkeit hingewiesen, Vorurteile und Stigmatisierungen gegenüber jungen Menschen in der Kinder- und
Jugendhilfe abzubauen und ihre soziale Teilhabe zu fördern. Ein wesentlicher Punkt ist diesbezüglich auch die Forderung 
nach Fortbildungen zum Thema Neurodiversität für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, um einen
angemessenen Umgang mit neurodiversen jungen Menschen sicherzustellen. 
2.2.2 Beteiligung junger Menschen am 17. Kinder- und Jugendbericht – Perspektiven der 
Kommission 
Bei der Erstellung des 17. Kinder- und Jugendberichts ist die Kommission neue Wege gegangen und hat so
umfassend wie nie zuvor junge Menschen beteiligt.53 Auftrag und Anspruch der Kommission des 17. Kinder- und 
Jugendberichts waren, die unterschiedlichen Perspektiven junger Menschen im Bericht widerzuspiegeln und
unter der Berücksichtigung von Qualitätsstandards gelingender Beteiligung junge Menschen selbst im Prozess der 
Erstellung des Berichts eine Stimme zu geben.  
2.2.2.1 Vorgehen 
Zur Umsetzung dieses Auftrages entwickelte die Kommission mit Unterstützung der am Deutschen Jugendinstitut 
angesiedelten Geschäftsstelle des 17. Kinder- und Jugendberichts unterschiedliche Beteiligungsformate (vgl. 
Vorwort und Abb. 2–6). Die in diesem Rahmen gegebenen Impulse der jungen Menschen dienten der
Kommission als eine Art Korrektiv und als Erweiterung ihrer Sichtweisen. Sie erhielt dadurch einen Eindruck, welche 
Aspekte von jungen Menschen verschiedener Altersgruppen anders wahrgenommen oder beschrieben werden 
bzw. welche Themen bei der Berichterstellung bislang nicht berücksichtigt wurden. Aufgrund des formalen
Rahmens der Kommissionsarbeit und der zeitlich beschränkten Ressourcen war es der Kommission nicht möglich, 
junge Menschen im gesamten Prozess der Berichtserstellung – von der Themenfindung über die Konzeption bis 
 
53  Dieser Abschnitt basiert im Wesentlichen auf dem Text von Keilberth (2024) „Kinder- und Jugendbeteiligung im 17. Kinder- und 
Jugendbericht – Konzeptionelle Rahmung, methodische Umsetzung und Erkenntnisse für zukünftige Kinder- und Jugendberichte“.
zur Schreibphase – zu beteiligen. Obgleich den jungen Menschen die Möglichkeit unterbreitet wurde, ihre
Perspektiven einzubringen, hatten sie keine Kontrolle darüber, wie ihre Beiträge in die Erstellung des Kinder- und 
Jugendberichts einfließen 
Abbildung 2–6 
Beteiligungsformate und –inhalte 
 
Quelle: eigene Darstellung 
Im Hinblick auf das Verständnis und die Umsetzung von Beteiligung orientierte sich die Kommission an einem 
von Lundy (2007) ausgearbeiteten Modell entsprechend Art. 12 UN KRK. Diesem zufolge sollten sich
Entscheidungsträger:innen auf vier Dimensionen von Beteiligung konzentrieren: Jungen Menschen soll erstens ein
sicherer und inklusiver Raum („space“) gegeben werden, der es ihnen ermöglicht und sie zweitens zugleich ermutigt, 
ihre Meinungen und Perspektiven zu formulieren und ihrer Stimme („voice“) Ausdruck zu verleihen. Hierfür 
bedarf es einerseits der Information und Bereitstellung adäquater Ausdrucksmittel. Andererseits müssen die
jungen Menschen selbst entscheiden können, welche Themen sie in ihrem Lebensalltag berühren und ob bzw. auf 
welche dieser Inhalte sie Einfluss nehmen möchten. Neben diesen beiden Dimensionen wird zudem drittens eine 
Zuhörer:innenschaft („audience“) benötigt, um zu gewährleisten, dass den jungen Menschen zugehört wird und 
ihre Meinungen an relevante oder entscheidende Stakeholder gelangen. Letztlich müssen viertens die Impulse der 
jungen Menschen ernst genommen und muss angemessen darauf reagiert werden, um deren Einfluss („influence“) 
auf politische Entscheidungsprozesse sicherzustellen (vgl. Lundy 2007, S. 933ff.; Schulze/Grendel 2022, S. 78).  
Vor diesem Hintergrund begreift die Kommission die jungen Menschen als Subjekte, die aktiv in einem
festgelegten Rahmen in die Berichtserstellung involviert werden. Für die Beteiligung diverser junger Menschen an der 
Berichtserstellung des 17. Kinder- und Jugendberichts entwickelte die Kommission deshalb insgesamt drei
Beteiligungsformate (Workshops vor Ort mit inhaltlichen Schwerpunktsetzungen in der thematischen
Verantwortung einzelner Kommissionsmitglieder, Hearing der Kommission mit bundesweit engagierten jungen Menschen, 
bundesweites Beteiligungstool, vgl. zu letztgenanntem Adam/Brauns 2024), die im Zeitraum von November 2022 
bis Mitte August 2023 umgesetzt wurden. Insgesamt konnten bundesweit 5.381 junge Menschen im Alter von 
fünf bis 25 Jahren mit unterschiedlichen Diversitätsmerkmalen beteiligt werden (vgl. Abb. 2–6). Die bisherige, 
eher punktuelle Beteiligung junger Menschen an vorausgegangenen Kinder- und Jugendberichten konnte mit 
diesen Formaten deutlich ausgebaut werden. Schließlich konnte die Kommission durch die Beteiligungsformate 
Wissen über die Erwartungen der beteiligten jungen Menschen an politische Entscheidungsträger:innen und die 
Kinder- und Jugendhilfe erlangen. Die einzelnen Beteiligungsformate sind nicht mit dem Anspruch durchgeführt 
worden, repräsentative Ergebnisse zu erzielen. Leitend war für die Kommission in diesem Zusammenhang stets 
die Frage, in welcher Form und mithilfe welcher Methoden die Beteiligung von jungen Menschen
unterschiedlicher Altersgruppen, Geschlechtsidentitäten, natio-ethno-kultureller Herkunft, sozialer Milieus sowie
unterschiedlicher sozialer, körperlicher und kognitiver Fähigkeiten ermöglicht werden und gelingen kann. 
Im Hinblick auf die zeitlichen und personellen Ressourcen war es der Kommission bewusst, dass die einzelnen 
Dimensionen von Lundys Modell nicht gänzlich berücksichtigt werden können. Dementsprechend konnte die
Beteiligung von jungen Menschen am 17. Kinder- und Jugendbericht lediglich in eingeschränkter Form realisiert 
werden. Beispielsweise fehlte den jungen Menschen das Initiativrecht, selbst zu entscheiden, ob sie den 17.
Kinder- und Jugendbericht als einen für sie relevanten Gegenstand wahrnehmen und daran beteiligt werden möchten, 
ohne hierzu vorab durch die Kommission angesprochen worden zu sein. Die Beteiligung am Bericht ging insofern 
eine Aktivität der Kommission und nicht eine eigeninitiierte Anfrage der jungen Menschen voraus. Darüber
hinaus hatten sie keinen unmittelbaren Einfluss auf die Ergebnisse des Berichts. Aufgrund der Zusammensetzung 
der Kommission im Hinblick auf das Alter der Mitglieder der Kommission ist der Bericht aus der Perspektive von 
Erwachsenen verfasst. Dennoch sollten die jungen Menschen im Bericht weitestgehend zu Wort kommen. Ihre 
Positionen sollten der Kommission als Orientierung dienen und ihr die Möglichkeit einräumen, im (unmittelbaren) 
Kontakt mit jungen Menschen eigene Überlegungen und Positionierungen zu hinterfragen. Insgesamt war sich 
die Kommission darüber einig, dass den jungen Menschen transparent offengelegt wird, welche Intentionen und 
Ziele mit den Beteiligungsformaten verknüpft sind, welche Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen und wie ihre 
eingebrachten Impulse in die Berichterstellung der Kommission einfließen werden. 
Wenngleich bei der Auswertung der Beteiligungsformate wissenschaftliche Expertise und auch inhaltsanalytische 
Auswertungsverfahren genutzt wurden, sind die Beteiligungsformate nicht mit empirischen Forschungsvorhaben 
zu verwechseln. Die Ergebnisse der Beteiligungsformate wurden auf zwei Ebenen in der Berichtserstellung
berücksichtigt: Einerseits gaben sie der Kommission Hinweise auf eine Priorisierung oder Ergänzung von
Berichtsthemen und flossen in die entsprechenden Kapitel ein. Andererseits wurden die Impulse der jungen Menschen in 
einem eigenen Abschnitt (vgl. Abschnitt 2.2.1) zusammenfassend dargestellt. Sie leiten das Kapitel „Jungsein im 
gesellschaftlichen Wandel und in sozialen Unsicherheiten“ ein, wurden dadurch im Bericht prominent gesetzt 
(vgl. Abschnitt 2.2.) und werden so den Analysen und Interpretationen der Sichtweisen junger Menschen durch 
die Kommission vorangestellt.54 
Damit die jungen Menschen sich an der Rezeption des 17. Kinder- und Jugendberichts beteiligen können, wird 
für sie nach Veröffentlichung des Berichts zusätzlich durch die Jugendpresse Deutschland e. V. die so genannte 
„Jugendbroschüre“ erstellt. Die erste fachöffentliche Präsentation und Diskussion des 17. Kinder- und
Jugendberichts wird von Mitgliedern der Kommission unter Beteiligung von jungen Menschen organisiert und vorbereitet. 
Bei der Fachveranstaltung selbst sollen sie als gleichberechtigte Inputgeber:innen agieren, um ihre eigenen
Sichtweisen auf den Kinder- und Jugendbericht einbringen zu können. Bereits während der Erstellung des Berichtes 
und auch nach Ende der Kommissionsarbeit fanden hierzu vorbereitende Workshops mit den jungen Menschen 
statt. Kinder werden zudem die Möglichkeit erhalten haben, in Form von filmischen Beiträgen den Kinder- und 
Jugendbericht kindgerecht zu kommentieren. 
 
54  Zusätzlich werden alle Beiträge, Expertisen und Ergebnisse in einem eigenen Band zum Thema „Beteiligung“ gebündelt, der im
Nachgang zum 17. Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht werden wird.
2.2.2.2 Erkenntnisse und Schlussfolgerungen 
Junge Menschen haben ein Recht auf die Mitgestaltung politischer Prozesse. Sie müssen unter Berücksichtigung 
ihrer unterschiedlichen Lebenskonstellationen als Expert:innen ihrer Lebenslagen gleichberechtigt in
Politikberatungsprozesse eingebunden werden, um die Berücksichtigung ihrer individuellen Erfahrungen, Anliegen und
Bedürfnisse sicherzustellen und sie als zivilgesellschaftliche Akteur:innen und Bürger:innen anzuerkennen.  
Die Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung stellen ein Instrument der Politikberatung dar, welches 
junge Menschen unmittelbar betrifft. Folglich müssen junge Menschen unter der Berücksichtigung von Artikel 
12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention an der Berichtserstellung beteiligt werden. Im 15. Kinder- und
Jugendbericht wurden diesbezüglich erstmalig Wortbeiträge von jungen Menschen integriert und eine Jugendbroschüre 
erstellt, die die Kernaussagen des Berichts in jugendgerechter Sprache aufbereitet und jungen Menschen dadurch 
eine zusätzliche Möglichkeit schafft, zu den Inhalten des Berichts in jugendgerechter Weise Zugang zu erhalten. 
Im 16. Kinder- und Jugendbericht wurden die Bestrebungen der Berücksichtigung junger Menschen durch
einzelne Workshops mit Kindern und Jugendlichen weitergeführt. Die Kommission griff diese ersten Ansätze zur 
Beteiligung der jungen Generation an der Erstellung der Kinder- und Jugendberichte auf und entwickelte sie 
weiter. Festzuhalten bleibt, dass die Beteiligungsverfahren zum 17. Kinder- und Jugendbericht zum einen neue 
Erkenntnisse geliefert haben, die umfangreich in den Bericht eingeflossen sind. Zum anderen hat die Kommission 
diesen Beteiligungsprozess intensiv reflektiert und möchte die Ergebnisse dieser Reflexion zum Thema Kinder- 
und Jugendbeteiligung für nachfolgende Sozialberichterstattungen bereitstellen. 
Insgesamt kann für die unterschiedlichen Beteiligungsverfahren ein überaus positives Fazit gezogen werden. Der 
Ansatz, einerseits als Kommission direkt in Kontakt mit bestimmten Gruppen junger Menschen zu kommen 
(Workshops und Hearing) (vgl. Abb. 2–6) und andererseits auf Fachkräfte zu setzen, die im direkten Kontakt mit 
bestimmten Gruppen junger Menschen stehen und mit ihnen das durch die Kommission und das DJI vorbereitete 
Workshopformat anwendeten (bundesweites Verfahren) (vgl. Abb. 2–6), führte dazu, dass die Kommission
Gruppen junger Menschen erreichte, die sonst nicht einfach zu erreichen gewesen wären, wie z. B. jüngere Kinder, die 
eine Kindertageseinrichtung besuchen, junge Menschen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung oder auch 
Geflüchtete. Alles in allem zeigen sich Ansätze für die Beteiligung junger Menschen an zukünftigen Kinder- und 
Jugendberichten, die zukünftig mit verhältnismäßig wenig Aufwand skalierbar wären. 
Auf der Basis der Erkenntnisse aus den angewendeten Verfahren werden zunächst Herausforderungen
identifiziert, um daraufhin Handlungsempfehlungen für die zukünftige Weiterentwicklung von Kinder- und
Jugendbeteiligung an den Kinder- und Jugendberichten zu formulieren.  
2.2.2.3 Reflexion der Rahmenbedingungen und des Beteiligungsprozesses 
(1) Die Erstellung der Kinder- und Jugendberichte erfolgt in einem kurzen Zeitrahmen mit begrenzten
personellen sowie finanziellen Ressourcen. Kinder- und Jugendbeteiligung konnte in diesem Zusammenhang bislang
projekthaft organisiert bzw. durchgeführt und punktuell ermöglicht werden. Diesbezüglich weisen die im
17. Kinder- und Jugendbericht genutzten Beteiligungsformate ausschließlich einen konsultativen Charakter
auf.
(2) Die Beteiligung junger Menschen an der Berichtserstellung und an der Entwicklung von
Beteiligungsformaten für die Kinder- und Jugendberichte nach § 84 SGB VIII sowie ein Monitoring der Beteiligungsprozesse
ist bislang strukturell nicht verankert.55 Die Ausgestaltung der Beteiligung ist derzeit von den Bestrebungen,
55  Bei weitergehenden Überlegungen sollte die Ambivalenz zwischen einer fest verankerten Beteiligung junger Menschen und der
Unabhängigkeit der Arbeit der Kommission berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist zwar auch die Mitgliedschaft junger Menschen in einer 
Kommission nicht ausgeschlossen, sie wird aber von der aktuellen Kommission eher kritisch gesehen.
konzeptionellen Überlegungen sowie den zeitlichen Ressourcen der für die jeweiligen Kinder- und
Jugendberichte berufenen Sachverständigenkommission abhängig. 
(3) Für die Beteiligung minderjähriger Kinder und Jugendlicher wird das Einverständnis der Erziehungs- bzw. 
Personensorgeberechtigten benötigt, die als zusätzliche „Gatekeeper“ Beteiligungsprozesse möglicherweise 
erschweren und damit die Verwirklichung des Rechtes junger Menschen auf Beteiligung behindern können. 
(4) Die Beteiligung von Kindern setzt die Entwicklung von Beteiligungsformaten voraus, die kindgerechte
Ausdrucksformen ermöglichen. Dies gelingt mit den begrenzten Ressourcen nur bedingt. Die Teilnahme an
Hearings oder Workshops, die hauptsächlich auf sprachlich-abstrahierende oder schriftliche Artikulation setzen, 
sind für jüngere Kinder nicht geeignet.    
(5) Die Beteiligung von benachteiligten jungen Menschen ist mit besonderen Voraussetzungen verbunden. Je 
nach Diversitätsmerkmal müssen spezifische Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden, um bestehende 
Hürden für Beteiligung – z. B. Sprache, Wissen, finanzielle Ressourcen – abbauen zu können. Außerdem 
gestaltet sich der unmittelbare Zugang mitunter diffizil, die Kontaktaufnahme ist oftmals von der Kooperation 
und dem Engagement von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe abhängig. Beteiligungsformate mit
höherem Aufwand konnten aufgrund der begrenzten personellen sowie finanziellen Ressourcen im 17. Kinder- 
und Jugendbericht nur eingeschränkt – d. h. mit kleineren oder wenigen Gruppen – durchgeführt werden. 
Einzelne Beteiligungsverfahren des 17. Kinder- und Jugendberichts wurden von Fachkräften der Kinder- und 
Jugendhilfe als wissenschaftliche Forschungsprojekte missinterpretiert. Dies hat mitunter dazu geführt, dass 
die Aktivitäten der Kommission nicht unterstützt wurden. Gelegentlich ist außerdem von Dienstvorgesetzten 
ein Misstrauen gegenüber der Kompetenz von Fachkräften geäußert worden, die Beteiligungsformate in ihren 
Angeboten umsetzen und dokumentieren sollten.  
(6) Die erste Präsentation des Kinder- und Jugendberichts durch eine Fachveranstaltung mit Beteiligung junger 
Menschen erfordert zeitliche und materielle Ressourcen, die zusätzlich zur Verfügung gestellt und
eingeworben werden müssen.  
2.2.2.4 Empfehlungen 
Die Erfahrungen aus den Beteiligungsformaten des 17. Kinder- und Jugendberichts verdeutlichen, dass nicht nur 
das Ob, sondern auch das Wie einer Kinder- und Jugendbeteiligung von Beginn der Berichtserstellung an
mitbedacht werden muss. Das bedeutet, Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Erstellung der Berichte strukturell so 
zu verankern, dass ausreichend zeitliche, personelle sowie finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen: Es muss 
ausreichend Zeit für die Konzeption, Organisation, Durchführung, Auswertung und Evaluation durch ein
begleitendes Monitoring von Beteiligungsverfahren eingeplant werden, damit die Kinder- und Jugendbeteiligung ein 
grundlegendes Element der Berichtserstellung darstellen kann. Ebenso müssten die Interessen junger Menschen 
bereits im Kontext der Gestaltung der Beteiligungsverfahren in geeigneter Form, z. B. über die Möglichkeit der 
direkten Mitwirkung, berücksichtigt werden. Damit verbunden wäre z. B. eine Ergänzung von § 84 SGB VIII. 
Ebenso ist eine Konkretisierung des Auftrags an die Kommission und die Aufgabenstellung der Geschäftsstelle 
notwendig, um die dafür benötigten Ressourcen entsprechend planen zu können. Außerdem sollten die Planung 
und Umsetzung der Beteiligung frühzeitig begonnen werden und sollten sich prozesshaft über den gesamten
Verlauf erstrecken: Schon bei der Erstellung des Auftrags könnten die Interessen junger Menschen in Form einer 
direkten Beteiligung berücksichtigt werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine
Sachverständigenkommission berufen ist, und genauso sollten junge Menschen auch zukünftig bei der Veröffentlichung der Ergebnisse 
eingebunden werden, wie es im Rahmen des 17. Kinder- und Jugendberichts geplant worden ist (vgl. Abb. 2– 6: 
Jugendaudit und Kurzfilm mit Kindern). 
Bei der Erstellung des 17. Kinder- und Jugendberichts ist deutlich geworden, wie relevant die Abgrenzung der 
Beteiligungsverfahren von empirischer Forschung ist. Obgleich sich die Kommission mit Blick auf die Auswahl 
und den Zugang der Zielgruppen junger Menschen, die gewählte Methodik und die Auswertungsansätze
wissenschaftlicher Expertise bedient hat, sind Beteiligungsverfahren nicht mit Forschungsvorhaben gleichzusetzen,
sondern haben eine eigene Qualität. Dieser Rahmen muss gegenüber Personensorgeberechtigten sowie Fachkräften 
klar kommuniziert werden, um möglichen Irritationen und einer dadurch ausgelösten Abwehrhaltung gegenüber 
Formaten der Kinder- und Jugendbeteiligung entgegenwirken zu können.
Die unterschiedlichen Erkenntnisse, welche die Kommission im Rahmen der Ermöglichung der Mitwirkung
junger Menschen an der Erstellung des 17. Kinder- und Jugendberichts erlangen konnte, bieten weitere Ansatzpunkte 
für die Gestaltung von Beteiligungsprozessen im Rahmen zukünftiger Sozialberichterstattung im Allgemeinen 
sowie der Kinder- und Jugendberichte im Besonderen. Diese gilt es nachhaltig zu verankern und
fortzuentwickeln.  
2.2.3 Jungsein in der Nicht-/Beteiligungsgesellschaft  
Beteiligung wird verstanden als die aktive und selbstbestimmte Mitwirkung von jungen Menschen an politischen, 
gesellschaftlichen, kulturellen oder auch wirtschaftlichen Entscheidungen und Prozessen, die ihr Leben betreffen. 
Sie zielt darauf ab, junge Menschen als aktive und gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu stärken und 
sie in Entscheidungen einzubeziehen. Dadurch soll die Demokratie gestärkt, der gesellschaftliche Zusammenhalt 
und die Entwicklung von jungen Menschen gefördert werden. Nicht-Beteiligung junger Menschen kann einerseits 
darauf beruhen, dass es keine Beteiligungspflicht geben kann. Andererseits gibt es eine Nicht-Beteiligung als 
strukturelles Merkmal des Ausschlusses von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Entscheidungen.  
Die Beteiligung junger Menschen ist zu einem zentralen Thema in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Kinder- 
und Jugendpolitik geworden. Für junge Menschen selbst ist dies schon länger so. Beteiligung erlebt in den
vergangenen Jahren einen gesellschaftlichen Aufschwung, der zu kontinuierlichen Forderungen nach einem Mehr 
von Partizipation und Mitbestimmung junger Menschen führt56 und fehlende Mitwirkungsmöglichkeiten – gerade 
auch vor dem Hintergrund der Einschränkungen in der Corona-Krise – kritisiert werden (vgl. Abschnitt 2.3.1, 
u. a. Kutscher/Schröer 2022).  
2.2.3.1 Nicht-Beteiligung  
Im Fünften und Sechsten Staatenbericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes 
aus dem Jahr 2019 (BMFSFJ 2022b), beschreibt die Bundesregierung zwar, dass die stärkere Beteiligung junger 
Menschen im Sinne des Artikels 12 UN-Kinderrechtskonvention an den gesellschaftlichen und politischen
Entscheidungsprozessen erklärtes Ziel von Politik ist (ebd., S. 12ff.) und führt weiterhin die Entwicklungen im Bund 
und den Ländern sowie die besondere Rolle von Jugendverbänden und die wachsende Bedeutung von
repräsentativen Kinder- und Jugendvertretungen auf. Allerdings kommt der sogenannte Schattenbericht (National
Coalition 2019a, S. 27) zum Ergebnis, dass trotz wachsender Bemühungen, Beteiligung von jungen Menschen auf allen 
regionalen und strukturellen Ebenen umzusetzen, eine echte Beteiligung nicht immer stattfindet. Kritisiert werden 
Formate, die lediglich eine Scheinpartizipation darstellen. Hier sieht die National Coalition Handlungsbedarf für 
die Bundesregierung (ebd.).  
Im Pilotvorhaben „Kinderrechte-Index“ (DKHW 2019) erfolgte entlang der UN-Kinderrechte eine
Bestandsaufnahme und rechtliche Analyse der Umsetzung von Kinderrechten in den Bundesländern. Die Ergebnisse (ebd., 
S. 173ff.) auch für den Teilindex „Recht auf Beteiligung“ zeigen einen „föderalen Flickenteppich“. Für alle
Bundesländer wird ein Entwicklungsbedarf und insgesamt die Notwendigkeit der Angleichung der Verhältnisse
konstatiert, damit nicht der Wohnort darüber entscheidet, welche Beteiligungschancen ein junger Mensch hat. Zudem 
zeigt sich, dass jungen Menschen häufig nur einige wenige Formen und Orte der Mitbestimmung gut bekannt sind 
(DKJS 2023, S. 40f.): „Dazu zählen Vereine oder Gremien der Mitgliederversammlung, die
Schüler:innenvertretung oder Jugendgremien wie Jugendparlamente. Formale Strukturen der Lokalpolitik sind hingegen weniger
bekannt und werden auch weniger genutzt.“ 
Junge Menschen selbst sehen ihre Beteiligungsmöglichkeiten kritisch. Im Zweiten Kinderrechtereport (National 
Coalition 2019b) bewerten Kinder und Jugendliche die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und kommen 
in Bezug auf die Themen „Meinung und Beteiligung“ zum Ergebnis, dass Kinder und Jugendliche Menschen 
brauchen, die ihnen zuhören. Sie benötigen viel mehr Möglichkeiten sich miteinzubringen. Die Ergebnisse der 
Umfrage zeigen, dass die Hälfte der Kinder und Jugendlichen noch immer das Gefühl hat, dass es nicht so viel 
bringt, sich zu beteiligen. (ebd., S. 12). Sie fordern von daher bei Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, 
verpflichtend beteiligt zu werden. Beteiligungsrechte sollen gestärkt und im Grundgesetz verankert werden (ebd., 
 
56  Die Beteiligung junger Menschen ernst zu nehmen war, auch das Anliegen der Kommission des 17. Kinder- und Jugendberichts (vgl. 
Abschnitt 2.2.1 sowie Band „Beteiligung“).
S. 14). Auch Ergebnissen des  LBS-Kinderbarometers zufolge (Müthing u. a. 2020) sind nur 40 Prozent 10.000 
befragten Kinder der Auffassung, dass Kindermeinungen in der eigenen Stadt bzw. Gemeinde ernst genommen 
werden57 (ebd., S. 197). 
Bezogen auf das Verhältnis von Politik und jungen Menschen drängt sich der Eindruck auf, dass hier zwei Welten 
aufeinandertreffen. So sind 66 Prozent der jungen Menschen der Meinung, dass Menschen in ihrem Alter etwas 
verändern wollen. 64 Prozent der 14- bis 24-Jährigen sind an politischen Themen interessiert. Weniger als ein 
Drittel der 14- bis 24-jährigen repräsentativ Befragten (29 %) hat allerdings das Gefühl, Politik beeinflussen zu 
können. Auch der Funktionsfähigkeit der Demokratie in Deutschland steht die Jugend skeptisch gegenüber.
Gerade einmal die Hälfte der Befragten (50 %) ist zufrieden damit, wie Demokratie in Deutschland funktioniert. Das 
Gefühl der mangelnden Selbstwirksamkeit verweist auf eine der möglichen Zielperspektiven der Beteiligung von 
und durch junge Menschen und damit auf die Beantwortung der Frage, ob junge Menschen in einer
Beteiligungsoder Nicht-Beteiligungsgesellschaft leben (Vodafone Stiftung 2022, S. 11ff.).   
2.2.3.2 Strukturelle Beteiligungsmöglichkeiten 
Beteiligungsformen 
Grob kann zwischen vier Bereichen der Beteiligung unterschieden werden (Ringler 2023, S. 94): 
– Die Beteiligung junger Menschen in Form von eigenständiger Mitwirkung findet beispielsweise in
Einrichtungen und bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und in den Kommunen statt und ist in der Regel 
gesetzlich gesichert (UN-KRK, Kommunalverfassungen, SGB VIII).  
– Eigene Belange werden in Form von Interessenvertretungen durch (Jugend-)Verbände, Kinder- und
Jugendbeauftragte oder z. B. Kinder- und Jugendparlamente und ähnliche Formate vertreten. 
– Junge Menschen engagieren sich darüber hinaus freiwillig in Vereinen, (Jugend-)Verbänden, Initiativen und 
Gruppen sowie im Gemeinwesen. 
– Nicht zuletzt findet die Beteiligung junger Menschen auch im Rahmen der politischen Bildung statt. 
Abbildung 2–7 
Formen der Beteiligung 
 
Quelle: eigene Darstellung 
In allen vier Bereichen gibt es inzwischen auf verschiedenen Ebenen und zielgruppenspezifisch
Beteiligungsformate. Das Bundesjugendkuratorium (2019) hat in seiner umfassenden Stellungnahme „Junge Menschen in der 
Politikberatung“ sehr deutlich gemacht, dass die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention in ihren
Artikeln 3, 12, und 13 den rechtlichen Rahmen für den staatlichen Auftrag, Beteiligung „in allen das Kind berührenden 
 
57  Dazu gibt es einen signifikanten Effekt: Mit zunehmendem Alter sinkt der Anteil der Kinder, die diese Frage bejahen (Jahrgangsstufe 
7: nur noch ein Drittel; ebd., S. 197f.).
Angelegenheiten“ bietet (Bundesjugendkuratorium 2019). Diesen Auftrag greift ebenso die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union in Art. 24 auf. Auch haben inzwischen 13 Bundesländer58 Regeln für die Kinder- 
und Jugendbeteiligung in Kommunen und Landkreisen abgeleitet und somit die rechtlichen Grundlagen für die 
eigenständige Mitwirkung junger Menschen in den Kommunalordnungen verankert, aus denen sich auch ein
subjektiver Rechtsanspruch der Betroffenen ableiten lässt. Zur Umsetzung gibt es inzwischen eine große Zahl an 
entwickelten Beteiligungsstrategien und -konzepten, und viele Kommunen blicken schon auf eine mehrjährige 
Praxiserfahrung zurück. Die Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe hat 
der Deutsche Bundestag mit dem Beschluss des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- 
und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 09.06.2021 ausgebaut (vgl. Abschnitt 3.8). Für die Einrichtungen und 
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet dies, dass Kinder und Jugendliche mehr Gehör erhalten und darin 
unterstützt werden müssen, ihre Rechte wahrzunehmen.  
Beteiligung von Kindern 
Für die Zielgruppe Kinder haben sich die Beteiligungsmöglichkeiten in den letzten Jahren verbessert, allerdings 
gibt es weiterhin große Herausforderungen im pädagogischen Alltag, wie die von der Kommission zum 17.
Kinder- und Jugendbericht in Auftrag gegebene Expertise „Junge Kinder und ihre Möglichkeiten zu partizipieren“ 
für die Altersgruppe der 0- bis 6-jährigen Kinder zeigt (vgl. Zeleke/Bempreiksz-Luthardt 2024) . Strukturell
verankerte das Bundeskinderschutzgesetz bereits 2012 Partizipation als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis von 
Kindertageseinrichtungen (§ 45 SGB VIII). Seit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (2021) 
legt das SGB VIII fest, dass Tageseinrichtungen für Kinder als Voraussetzung für die Erteilung einer
Betriebserlaubnis „geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde“
gewährleisten müssen (vgl. Abschnitt 3.10.1). Schon vorher war die strukturelle Einbettung von Beteiligung
Bestandteil von Praxiskonzepten, wie „Die Kinderstube der Demokratie“ (Hansen u. a. 2011) oder „Mitentscheiden 
und Mithandeln in der Kita“ (Knauer u. a. 2011; Hansen/Knauer 2015). Die Beteiligung bezieht sich dabei meist 
auf den Alltag in Kindertageseinrichtungen. In einer 2020/2021 in Einrichtungen der AWO in Schleswig-Holstein 
durchgeführten Studie (Hansen u. a. 2022) konnten dabei „neun Aspekte demokratischen Alltagshandelns“ 
(Knauer/Sturzenhecker 2022, S. 12f.) identifiziert werden: demokratische Strukturen einführen, demokratische 
Verfahren gestalten, Themen zu Partizipationsthemen machen, selbstbestimmtes Handeln im Alltag ermöglichen, 
Transparenz über Strukturen, Verfahren, Inhalte und Handlungsoptionen herstellen, Interaktionen respektvoll
gestalten, im Spannungsfeld zwischen dem einzelnen Kind und der Kita-Gesellschaft demokratisch agieren,
emotionale Aspekte von Demokratie berücksichtigen und über Demokratie sprechen. Im Forschungsprojekt BiKA
(Beteiligung von Kindern im Kita-Alltag) wurde von 2018 bis 2020 eine empirische Studie zur Verwirklichung der 
Partizipation von Kindern in der Kindertagesbetreuung durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass Kinder die 
Kindertagesbetreuung noch viel zu selten als partizipativ erleben und häufig Erfahrungen machen, die den
Kriterien von Partizipation direkt widersprechen und dass es Handlungsbedarf im Feld gibt (vgl. Hildebrandt u. a. 
2021, S. 64ff.; Zeleke/Bempreiksz-Luthardt 2024, S. 23ff.). 
Die Umsetzung dieser Aspekte in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung stellt Fachkräfte vor
Herausforderungen, sollte aber trotz Fachkräftemangel (vgl. Abschnitt 3.5.2) im Sinne einer Unterstützung der Kinder bei der 
Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten nicht zu 
kurz kommen. Der Kinderperspektivenansatz (als Ansatz für Forschung und Qualifizierung der Fachkräfte;
Nentwig-Gesemann u  a. 2021) wurde im Projekt „Kinder als Akteure der Qualitätsentwicklung in KiTas“ entwickelt 
und „forciert einen Paradigmenwechsel: Es gilt, nicht nur Kinder als zentrale und gleichberechtigte Akteure im 
Alltag und in der Qualitätsentwicklung von pädagogischen Institutionen und Angeboten anzuerkennen, sondern 
darüber hinaus frühpädagogischen Fachkräften die methodischen Werkzeuge an die Hand zu geben, um sich 
selbst, und zwar über die Praxis des Forschens mit Kindern, einen reflexiven Blick auf ihr professionelles Handeln 
58  In den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es eine Muss-Vorschrift zur
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen Ebene, Rheinland-Pfalz hat Anfang 2023 eine Soll-Vorschrift für Kinder und 
Jugendliche in eine Muss-Vorschrift für Jugendliche geändert. In Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz (nur noch für Kinder),
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehen Soll-Vorschriften auf der kommunalen Ebene. Bremen, Nordrhein-Westfalen und das 
Saarland haben Kann-Vorschriften beschlossen. In Bayern, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern existieren bislang keine Regelungen. 
Für Mecklenburg-Vorpommern ist für das 1. Halbjahr 2024 eine gesetzliche Regelung geplant. Auf Kreisebene existieren bislang
Regelungen in Brandenburg (Muss), Hessen (Soll), Rheinland-Pfalz (Jugendliche – Muss; Kinder – Soll), Sachsen (Soll) und Sachsen-
Anhalt (Soll).
zu erarbeiten“ (ebd., S. 13). Der darin enthaltene Qualitätsbereich „Praktiken der Mitgestaltung und
Mitbestimmung“ (ebd., S. 63ff.) „fasst von Kindern fokussierte Erfahrungen, Praktiken und Relevanzen zusammen, in
denen sich ihr Wunsch dokumentiert, ihre Lebenswelt im Sinne von Teilhabe, Teilgabe und Teil-Sein mitgestalten 
zu können“ (ebd.).  
Der Projektverbund „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ richtet sich an Kinder, pädagogische 
und nicht-pädagogische Fachkräfte, Eltern und Elternvertretungen. Das zentrale Anliegen ist es, Demokratie und 
gleichwertige Vielfalt in der Kindertagesbetreuung erlebbar zu machen.59 Gleichzeitig fehlen der Praxis
Forschungserkenntnisse, wie Selbstwirksamkeits- und Beteiligungserfahrungen aus Kindertageseinrichtungen beim 
Übergang in die Grundschule bewahrt und vielleicht verstärkt werden können. Gleiches gilt für die
Wechselwirkung von Alltagspartizipation hin zu anderen Beteiligungsfeldern, wie z. B. die Kommune. 
Interessenvertretung  
Neben die traditionelle Rolle der Jugendverbände und Jugendringe zur Vertretung der Anliegen und Interessen 
junger Menschen (§ 12 Abs. 2 SGB VIII) sind weitere Formen der Interessenvertretung gerückt. Die Zahl der 
kommunalen Kinder- und Jugendbeauftragten ist im Zuge der wachsenden Bedeutung von Partizipation
gestiegen. Neben der reinen Vertretung liegt ihre Funktion häufig auch in der Koordination von Beteiligung in der 
Kommune, und sie sind meistens auch direkte Ansprechpersonen für junge Menschen. Handelt es sich bei beiden 
Formen meist um eine Fremdvertretung der Interessen durch Erwachsene und oft in hauptamtlichen Strukturen, 
finden sich daneben Eigenvertretungen von Kindern und Jugendlichen. Die Zahl der bestehenden repräsentativen 
Gremien wie Kinder- und Jugendparlamente (auch: Jugendgemeinderäte, Kinder- und Jugendbeiräte, Kinder- und 
Jugendräte etc.) hat zuletzt deutlich zugenommen:  
Eine von der Kommission zum 17. Kinder- und Jugendbericht in Auftrag gegebene Expertise (vgl. Bokelmann 
2024, vgl. Kap. 2.4) erhob dazu Daten bei den zuständigen Landesjugendämtern bzw. Fachministerien der Länder, 
ergänzte fehlende Informationen und setzte die Daten aus Gründen der Vergleichbarkeit ins Verhältnis zur Zahl 
jugendlicher Einwohner:innen des jeweiligen Bundeslandes im Alter von 13 bis 17 Jahren. Insgesamt stehen als 
Ergebnis 779 Gremien,60 was im Durchschnitt einer Anzahl von zwei Gremien pro 10.000 jugendlichen Personen 
der o. g. Altersgruppe entspricht.61 Auch wenn bei den Rückmeldungen der Länder gewisse Ungenauigkeiten 
nicht vollständig auszuschließen sind, so lassen sich dennoch Unterschiede beschreiben, die teilweise auch mit 
jugendpolitischen Bemühungen der Länder korrelieren. Neben den kommunalen Gremien gibt es inzwischen in 
sieben Bundesländern Dachverbände der kommunalen Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen, die 
sich in der Bundeskonferenz der Landesverbände der Jugendbeteiligungsgremien vernetzen. Mit der Initiative 
„Starke Kinder- und Jugendparlamente“ sollen die Kinder- und Jugendgremien bzw. ihre Mitglieder und
begleitenden Strukturen gestärkt werden. In allen Bundesländern sind inzwischen Standorte der „Akademie für Kinder 
und Jugendparlamente“ entstanden, und die Mitglieder solcher Gremien können auf Bildungs- und
Vernetzungsangebote zurückgreifen (vgl. Abschnitt 3.12).  
Kritisch anzumerken wäre, dass die Stärkung von Wissen und Erfahrung allein auf der Seite der jungen Menschen 
nicht ausreichend ist. Fehlendes Gehör, unübersichtliche und verschlossene Strukturen und Verfahrenswege
sowie fehlende Ressourcen und Ansprechpersonen führen leicht zu Überforderungen und Frust und am Ende zu 
einer Abkehr junger Menschen, also zum Gegenteil von dem, was man eigentlich mit der Stärkung von
Beteiligungsmöglichkeiten erreichen wollte: nämlich das Interesse junger Menschen an kommunalen
Geschehensabläufen und am Gemeinwesen zu wecken. Dafür bedarf es einer Unterstützung und Öffnung des kommunalen
Systems. Die im Rahmen der Initiative entwickelten Qualitätsmerkmale (Roth/Stange 202062) bieten einen
Orientierungsrahmen für Kommunen, um die notwendigen Voraussetzungen und Ressourcen zu gewährleisten.  
Ihrer Funktion nach sind Kinder- und Jugendparlamente zunächst mal die Orte, an denen die Interessen und
Bedürfnisse junger Menschen meist gegenüber der Kommune dargestellt werden. Häufig besteht aber auch die
Erwartung, dass sie zu Anliegen und Beschlussvorlagen Stellung beziehen. Ist die Unterstützung der
Beteiligungsaktivitäten im Jugendverband meist schon aus seiner strukturellen Organisation gegeben, bedarf es in anderen 
Bereichen klarer Unterstützungssysteme und Ansprechpersonen, um Schnittstellen zur Politik und Verwaltung 
 
59  Vgl. hierzu www.agj.de/projekte/koordinierungsstelle-demokratie-und-vielfalt-in-der-kindertagesbetreuung.html; [19.02.23]. 
60  Roth und Stange (2020, S. 11) geben die Anzahl von Kinder- und Jugendparlamenten im Jahr 2018 mit 520 (bei etwa 11 000 Kommunen) an. 
61  Dabei gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede. Es dominieren Flächenländer: Schleswig-Holstein mit 5,62 Gremien 
pro 10.000 jugendlichen Personen vor Thüringen (5,53) und Brandenburg (4,3). 
62  Brandenburger Kinder- und Jugendgremien wurden erstmalig von Krüger u. a. (2023) anhand dieser Merkmale untersucht.
und „Übersetzungen komplizierter Sachverhalte“ zu gewährleisten, wobei die Wege der Kommunen hin zu einer 
jugendgerechten Kommune durchaus unterschiedlich sein können.63  
Selbstorganisation 
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe hat die organisierte Selbstvertretung von Interessen in der jüngsten
Vergangenheit einen Zuwachs erlebt.64 Zu nennen sind hier die Careleaver-Gruppen, die es inzwischen bundesweit 
gibt und die sich zu Selbstvertretungsinitiativen zusammengeschlossen haben. Ein weiteres Beispiel sind die im 
Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe (BUNDI) zusammengeschlossenen 
Vertretungen aus fünf Bundesländern: Landesheimrat Bayern, Kinder- und Jugendhilfe Landesrat Brandenburg, 
Landesheimrat Hessen, Jugend vertritt Jugend aus Nordrhein-Westfalen und Landesjugendhilferat Rheinland-
Pfalz. Beide Interessengruppen haben unter dem Motto „Listen to us! Einblicke in die ‚Heimerziehung‘“ im
September 2022 an einem Hearing im Deutschen Bundestag mitgewirkt und fachliche Positionierungen und
Handlungsbedarfe formuliert.65 Mittlerweile findet hier auch eine Zusammenarbeit von behinderten und nicht
behinderten jungen Menschen statt. Die Dokumentation eines Workshops mit jungen Menschen mit und ohne
Behinderung mit Erfahrungen in der stationären Jugendhilfe vom 15. bis 17.09.2023 in Berlin veranschaulicht sehr 
deutlich die Anforderungen an eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe aus der Perspektive von 
Selbstorganisationen junger Menschen (Careleaver 2023). Auch in anderen Bereichen der Kinder- und
Jugendhilfe gibt es Interessenvertretungen. Diese sind häufig direkt an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
angebunden wie etwa Clubräte.  
Neben den eher stark formalisierten Interessenvertretungen im kommunalpolitischen Bereich oder im Rahmen 
der Kinder- und Jugendhilfe findet die Vertretung von Interessen auch direkt statt. Die Spannweite reicht von der 
Beteiligung bis zum Empowerment. Letzteres ist angesichts unterschiedlicher natio-ethno-kultureller
Zugehörigkeiten besonders wichtig, auch als politisches Instrument z. B. im Rahmen von Jugendselbstorganisationen 
(MJSO) und Vereinen junger Migrant:innen (VJM) geworden (vgl. Chehata u. a. 2023, S. 158f.).  
Organisationen wie beispielsweise Fridays for Future, Extinction Rebellion oder Last Generation sind weltweit 
agierende soziale Bewegungen (vgl. Abschnitt 1.1.4, 2.3.6). Bei Fridays for Future wurde über die Befragung von 
Sommer u. a. (2020) gezeigt, dass die Bewegung sich zu 58 Prozent aus jungen Menschen zwischen 14 und 19 
Jahren zusammensetzt und weitere 17 Prozent der Mitglieder 20 bis 25 Jahre alt sind. Es kann dementsprechend 
von einer sozialen Jugendbewegung gesprochen werden, die durch die Corona-Jahre aber Aufmerksamkeit und 
Zulauf verloren hat (vgl. ebd., S. 10ff.).  
Beteiligung in digitalen Formaten 
Jugendbeteiligung findet nicht nur im unmittelbaren Kontakt statt, sondern immer häufiger auch in digitalen
Räumen (vgl. Abschnitt 1.1.5, 2.3.4). Die Pandemie hat diese Entwicklung, aus der Not heraus, beschleunigt und es 
erforderlich gemacht, neue Wege und Instrumente von Beteiligung zu erproben (vgl. z. B. Meyer/Wötzel-Herber 
2021, S. 44ff.). Der Vorteil, der sich aus der Orts- und teilweise auch aus der Zeitunabhängigkeit der Partizipation 
ergibt, ist dabei ebenso zu betonen wie niedrigschwellige Zugänge, hohe Verbreitung und gute Erreichbarkeit 
(vgl. Bastian u. a. 2016, S. 324f.).  
Digitale Beteiligungsformate haben Auswirkungen 
a) auf Informationen über Politik,
b) auf die Artikulation von Interessen,
c) auf die Vernetzung, Mobilisierung und Form von Beteiligung sowie
d) auf E-Partizipation im engeren Sinne.
Die vier Aspekte verdeutlichen das Erfordernis der Auseinandersetzung mit dem zugrunde liegenden
Beteiligungsverständnis (vgl. Knemeyer/Jantschek 2017, S. 135f.). Empirische Studien belegen, dass etwa 50 Prozent 
63  Vgl. https://www.jugendgerecht.de/downloads/16_Wege_zu_mehr_Jugendgerechtigkeit.pdf; [13.03.2024].  
64  Allerdings trifft dies längst noch nicht auf alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe zu. Gerade vor dem Hintergrund der „inklusiven“ 
Kinder- und Jugendhilfe sind Selbstvertretungen von jungen Menschen mit Behinderungen bislang wohl nicht oder wenig vorhanden. 
65  Vgl. https://jugendhilfeportal.de/fileadmin/user_upload/IGFH_Listen_to_us.pdf; [13.03.2024].
der Jugendlichen sich schon einmal an einer Online-Petition beteiligt oder eine Online-Unterschrift geleistet
haben. Ein Anteil von 37,5 Prozent der jungen Menschen hat im Netz bereits zu einer Aktion aufgerufen, 32,8
Prozent zu einer Internet-Aktion (vgl. Wagner u. a. 2011, S. 13).  
Jugendliche geben in Befragungen an, eine hohe Affinität zu deliberativen bzw. direktdemokratischen Verfahren 
zu haben. Untersuchungen zeigen jedoch auch, dass zum Beispiel mit Blick auf Online-Diskussionen deliberative 
Aspekte wie Argumentation, Dialog und Konsensorientierung im Netz eine geringere Rolle spielen als expressive 
und demonstrative Beteiligung junger Menschen (vgl. Kersting 2017, S. 130). Darüber hinaus werden „rein“
digitale Formate von einer großen Gruppe Jugendlicher als wenig effektiv abgelehnt, und es wird eine Kombination 
digitaler und analoger Partizipation von ihnen gefordert (vgl. Kersting 2016). Dennoch scheint für nicht wenige 
junge Menschen die Online-Beteiligung der Einstieg in das politische Engagement zu sein (Kersting 2017, 
S. 140). 
Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass Beteiligung im 21. Jahrhundert aus einer Kombination digitaler
Partizipationsinstrumente und analoger Formen bestehen sollte. Mit Blick auf die Erreichbarkeit, die Vernetzung und 
die Visualisierung von Vorhaben bieten digitale Formate einen deutlichen Mehrwert. Schwächen zeigen digitale 
Ansätze hingegen bei deliberativen Prozessen. Die analoge Beteiligung junger Menschen weist diesbezüglich 
Vorteile auf; sie wird der Eigenart demokratischer Diskurse gerechter und stärkt den sozialen Zusammenhalt der 
beteiligten Akteur:innen.  
Engagement 
Viele junge Menschen wollen sich weniger in politische Prozesse einbringen, sondern sich direkt in ihrer
Lebenswelt engagieren und über diese Form der Beteiligung z. B. eine Verbesserung der Lebenssituation in ihrer
Kommune oder konkrete (Freizeit-)Möglichkeiten für die Gruppe junger Menschen schaffen. Ihr ehrenamtliches
Engagement ist vielfältig (vgl. Abschnitt 3.5.3). Der Fünfte Freiwilligensurvey hält in diesem Kontext fest, dass es 
altersspezifische Besonderheiten in Bezug auf das Engagement in den verschiedenen Engagementbereichen gibt. 
So ist die Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen sehr stark im Bereich Sport und Bewegung, der außerschulischen 
Kinder- und Jugendarbeit und Bildungsarbeit für Erwachsene sowie im Unfall- oder Rettungsdienst oder der
freiwilligen Feuerwehr engagiert (BMFSFJ 2021a, S. 23ff.). Sonderauswertungen des Vierten Deutschen
Freiwilligensurveys haben deutlich gemacht, dass sich fast die Hälfte aller jungen Menschen zwischen 14 und 25 Jahren 
freiwillig engagiert (BMFSFJ 2017a, S. 3), wobei Spaß an erster Stelle der Engagementmotive steht (92,7 %der 
Jugendlichen, 95,6 % der Heranwachsenden und 95,7 % der jungen Erwachsenen nennen unter anderem diesen 
Grund) (ebd., S. 28). Die Bereiche, in denen sich junge Menschen, wie die Gesamtbevölkerung auch, am
häufigsten (27,5 %) engagieren, sind Sport und Bewegung sowie im sozialen Bereich. (ebd. S. 18). 
Bei den Zielen, die junge Menschen mit ihrem Engagement erreichen wollen, steht an erster Stelle der Wunsch, 
anderen Wissen und Können vermitteln zu wollen. Häufig genannt wird außerdem die Interessenvertretung für 
Jugendliche und die Hilfe für Arme und sozial Schwache sowie für Menschen mit Handicaps. Familie und 
Freund:innen haben eine erhebliche Rolle beim Anstoß zum Engagement, aber auch die unmittelbare Ansprache 
aus einem Verband oder Verein ist wichtig, was auf die Bedeutung lokaler Netzwerke zum Erhalt von
Engagementstrukturen verweist. Schlechter ausgeprägte soziale Netzwerke und der damit einhergehende erschwerte
Zugang zu Organisationen sind deshalb neben weniger frei verfügbarer Zeit ursächlich dafür, dass junge Menschen 
aus „unteren Bildungsgängen“ deutlicher seltener in Engagementformen eingebunden sind (Deutscher Bundestag 
2020c, S. 51ff.).  
Dass sich Beteiligung und Engagement für junge Menschen nicht klar voneinander abgrenzen lassen und das auch 
im Gegenteil gar nicht gewünscht ist, zeigt die Studie „u_count“ (DKJS 2023). Dies liegt zum einen daran, dass 
beides in den Lebenswelten junger Menschen stattfindet. Zugleich zeigen die Ergebnisse der Studie auch, „dass 
sich junge Menschen überall dort mehr Mitbestimmung wünschen, wo sie sich auch besonders oft und gern
engagieren“ (ebd., S. 38). Zu den Gründen für das Engagement zählen laut der Studie (ebd., S. 39) auch das
Mitbestimmen- und Mitgestaltenkönnen.  
Politische Bildung 
Auch politische Bildung und Beteiligung sind eng miteinander verzahnt (vgl. u. a. Ringler 2023). Der 16. Kinder- 
und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2020a) spricht der politischen Bildung einen hohen Stellenwert zu und 
setzt sie ins Verhältnis zur Beteiligung. Tatsächlich ist echte Kinder- und Jugendbeteiligung ohne den Aspekt der
demokratischen Bildung nicht möglich, denn sie ist Voraussetzung, Gewährleistung und Unterstützung bzw.
Ergebnis von Beteiligung. Der Bericht stellt weiterhin fest, dass „politische Bildung mehr ist als Partizipation“ 
(Deutscher Bundestag 2020a, S. 80) und fordert, dass die „pädagogische Perspektive“ (ebd.) eine stärkere Rolle 
in Beteiligungsformaten spielen sollte. Umgekehrt gilt es, auch Projekte der politischen Bildungsarbeit besser in 
die Lebenswelt junger Menschen einzubinden, sei es in der Schule, der Kinder- und Jugendhilfe oder der
Kommune.  
Wahlalter 
Als weiterer Faktor für die gewachsenen Beteiligungsmöglichkeiten ist die Herabsenkung des Wahlalters zu
nennen, die es ab 16-Jährigen inzwischen ermöglicht, an demokratischen Wahlen teilzunehmen. In sechs
Bundesländern66 können junge Menschen inzwischen an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen, in wiederum fünf 
weiteren Bundesländern ist dies nur auf der Ebene der Kommunalwahlen und in den restlichen fünf
Bundesländern bislang gar nicht möglich. Im November 2022 schuf der Deutsche Bundestag durch die Änderung des
Europawahlgesetzes die Möglichkeit des aktiven Wahlrechts bei Europawahlen ab 16 Jahren. Eine von der
Kommission befürwortete Absenkung des Wahlalters auf Bundesebene scheitert bisher an der Hürde der für eine
Grundgesetzänderung erforderlichen Zweidrittelmehrheit des Bundestages. Auch wenn es deutliche
Reformbemühungen gibt und in Baden-Württemberg gar über eine Reform des passiven Wahlrechts diskutiert wird, entsteht
insgesamt doch der Eindruck eines Flickenteppichs (Otto Brenner Stiftung 2022, S. 69ff.).  
2.2.3.3 Fazit 
Dass sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Beteiligung für junge Menschen 
geändert haben, zeigt sich auch in den zahlreichen Programmen und Ansätzen, die neben den klassischen
Beteiligungsfeldern existieren. Beispielhaft seien an dieser Stelle insbesondere Aktivitäten auf der Bundes- und
Länderebene aufgezeigt (vgl. Abschnitt 3.12): 
– Die EU-Jugendstrategie diente als Blaupause für die Entwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung
von 2019, die 163 Maßnahmen in neun Handlungsfeldern beinhaltet und alle Ressorts der Bundesregierung
betrifft. Die Jugendstrategie stärkt die eigenständige Jugendpolitik67 und wird durch einen Nationalen
Aktionsplan (NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung weiterentwickelt. Dabei wird die Perspektive um die
Zielgruppe „Kinder“ erweitert. Der jugendpolitische Beirat des BMFSFJ, in dem auch junge Menschen unter 27
vertreten sind, begleitet den NAP.
– Auch im Bundesjugendkuratorium sind inzwischen junge Menschen vertreten und können für sich selbst
sprechen, und auch in der Jugendredaktion „jung genug“ erhalten sie eine Stimme.
– Die überarbeiteten Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung wurden veröffentlicht (BMFSFJ/
DBJR 2022).
– Die Jugend- und Familienminister:innenkonferenz beschloss den von allen Ländern gemeinsam gestellten
Leitantrag „Mitwirkung“ im Mai 2023 einstimmig (JFMK 2023, TOP 4). Zuvor fand ein vom federführenden
Bundesland durchgeführtes Beteiligungsverfahren mit jungen Menschen aus den Ländern statt, dessen
Ergebnisse in den Leitantrag zur Untermauerung von Beteiligungsrechten einflossen.
– Im Januar 2024 untermauerten die Präsident:innen der deutschen und österreichischen Landesparlamente
und des Südtiroler Landtags unter Beteiligung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
anlässlich der Europa-Konferenz in der „Brüsseler Erklärung: Stärkung der Teilhabe am demokratischen
Leben und Förderung der Europabildung von Kindern und Jugendlichen“ die Stärkung der demokratischen
Teilhabe von jungen Menschen auf allen Ebenen.
66  Zu diesen Bundesländern zählen Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-
Holstein. Auf kommunaler Ebene ist Wählen ab 16 Jahren in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen erlaubt. In Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Sachsen dürfen 16- und 17-Jährige gar nicht wählen. 
67  Die eigenständige Jugendpolitik wird durch die Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik (jugendgerecht.de) sichtbar gemacht und
gefördert.
– Auf der europäischen Ebene findet Politikberatung durch junge Menschen bereits im Kontext der zweiten 
EU-Jugendstrategie statt, die sich auf die Kernbereiche Beteiligung, Begegnung und Befähigung
konzentriert. Jugendbeteiligung soll hier insbesondere vor dem Hintergrund von Erasmus+ durch neu
implementierte Jugendpartizipationsprojekte gefördert werden. 
– In den Bundesländern Baden-Württemberg und Brandenburg existieren Jugendbeteiligungsformate, die sich 
mit Nachhaltigkeitsthemen auseinandersetzen.68 
– Konkrete Beteiligungsmöglichkeiten an der Arbeit einzelner Bundesministerien unterstützte das Projekt 
„Jugendpolitikberatung“ in verschiedenen Verfahren. Daneben existieren die Beteiligungsformate
„JugendPolitikTage“ und „BundesJugendKonferenz“, bei denen sich eine Vielzahl junger Menschen
engagiert.69 
– Viele Landesregierungen berücksichtigten das Thema zuletzt in ihren Koalitionsverträgen (Schleswig-
Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) oder im Rahmen von Kommissionen (Enquete-Kommission 
„Jung sein in MV“ in Mecklenburg-Vorpommern). 
– „Jugend gestaltet Strukturwandel in den Kohleregionen“ fand 2021 als Planathon der Ministerien BMBF, 
BMEL, BMFSFJ, BMUV, BMWK und der vier betroffenen Bundesländer mit der Erstellung eines
Jugendgutachtens statt.70 Der Planathon ist eine Mischung aus Zukunftswerkstatt, Planungszelle und Hackathon, 
wo junge Menschen zu Wort kommen und mit ihren Ideen lebenswerte Zukunftsbilder von den Regionen 
schaffen. 
– In 15 Bundesländern existieren mit den Fach- und Servicestellen für Kinder- und Jugendbeteiligung
landesweite Unterstützungs- und Beratungsangebote, die auch konkrete Beteiligungsangebote vorhalten, und das 
Bundeskompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung (KomKJB) hat Anfang 2023 seine Arbeit
aufgenommen. 
– Durch den „Jugendcheck“ im Freistaat Thüringen werden die Gesetzesfolgen für die Zielgruppe der Kinder 
und Jugendlichen unter Beteiligung junger Menschen festgestellt, um sie in die politischen Entscheidungen 
einzubeziehen. 
– Beim „Jugendverbraucherdialog“ gibt es eine Jugendredaktion, die zielgruppennah
Verbraucherschutzinformationen für junge Menschen zur Verfügung stellt. 
– Das seit 2017 existierende Projekt youpaN – Jugend-Panel zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) 
ist dazu da, junge Menschen an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans BNE zu beteiligen. 
– Viele Förderprogramme wie beispielsweise Demokratie leben! – Partnerschaften für Demokratie durch den 
Jugendfonds und das Jugendforum oder das EU-Programm LEADER beinhalten in ihren Richtlinien
inzwischen Beteiligungsverpflichtungen. 
Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass es inzwischen nicht nur auf der politischen Ebene im 
Bund und in den Ländern sowie in den Kommunen und auch in der Kinder- und Jugendhilfe mehr
Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche in unterschiedlichen Formen und Formaten gibt, sondern auch in
vielen Bereichen der Zivilgesellschaft werden Kinder und Jugendliche inzwischen beteiligt und beteiligen sie sich. 
Durch die Politik wurden dafür vielfach, aber noch nicht flächendeckend, die entsprechenden
Rahmenbedingungen geschaffen. Allerdings steht im Rahmen der Kinderrechte eine Verankerung der Beteiligungsrechte im
Grundgesetz noch aus. Auch bei der Umsetzung gibt es in allen Handlungsfeldern weiterhin Entwicklungsbedarfe, um 
Beteiligung zu realisieren. Einige allgemeine Anforderungen und Gelingensbedingungen für die Beteiligung
junger Menschen, die über einzelne Projekte hinausreicht und strukturell verankert sind, hebt u. a. Hirschbeck (2022, 
S. 415) hervor71: Wichtig ist eine selbstreflexive Haltung, die junge Menschen als Expert:innen für die sie
betreffenden Themen anerkennt und die mit einem transparenten und ergebnisoffenen Beratungsprozess korrespondiert. 
Die Bereitschaft, Macht abzugeben und zusammen mit jungen Menschen jeweils passende Beteiligungsformate 
zu entwickeln, ermöglicht es jungen Menschen, tatsächlich Einfluss zu nehmen. Niedrigschwellige
diversitätsbewusste Zugänge, Auswahlprozesse und Arbeitsweisen müssen gestaltet werden, die gezielt benachteiligte junge 
 
68  Baden-Württemberg: https://www.wir-ernten-was-wir-saeen.de/; Brandenburg: https://jufona-brandenburg.de/; [13.03.2024]. 
69  Für den 17. Kinder- und Jugendbericht wurden durch Salihi (vgl. Anhang zum 17. KJB „Beteiligung**) in einer Sekundärauswertung 
von Jugendbeteiligungsprozessen dieser beiden Formate die Perspektiven junger Menschen in Bezug auf die Schwerpunktsetzungen des 
Berichts untersucht. 
70  Vgl. https://jugendpolitikberatung.de/planathon/; [23.02.2024]. 
71  Vgl. auch Qualitätsstandards zur Kinder- und Jugendbeteiligung (Deutscher Bundesjugendring 2022).
Menschen erreichen. Ausreichende Ressourcen begünstigen eine strukturelle Verankerung und sichern
Beteiligung langfristig. Die Bereitstellung altersgerechter sowie inklusiver Informationen heißt, die Verknüpfung von 
politischer Beteiligung und politischer Bildung zu stärken. Ein transparentes, ebenenübergreifendes
Monitoringsystem hat die Aufgabe zu prüfen, welche Anliegen und Vorschläge junger Menschen aufgenommen, welche 
getroffenen Entscheidungen langfristig eingehalten und welche Beratungsergebnisse fortgeschrieben worden 
sind. Dazu gehört auch, dass jungen Menschen ein (zeitnahes) Feedback gegeben wird, da sich sonst die
Selbstwirksamkeitserfahrung schwer realisieren lässt und keine Wirkung bei den jungen Menschen erzielt wird.
Beteiligung bleibt sonst eine symbolische Geste (Tokenismus).  
Auf die oben benannten vier Felder bezogen lässt sich festhalten, was gute Beteiligung braucht: 
(1) Verbindlichen Einfluss im Bereich der eigenständigen Mitwirkung und der Umsetzung der gesetzlich
verbrieften Rechte, der nach Möglichkeit strukturell und nachhaltig verankert ist. 
(2) Die Möglichkeit, die Zugänge und (unterstützende) Strukturen im Bereich der Interessenvertretung, diese 
Interessen und Bedürfnisse auch einbringen, vertreten oder gegenüber Erwachsenen durchsetzen zu können. 
(3) Im Bereich der Bildung braucht es entwicklungsgerechte Informationen, Aufklärung und verlässliche
Bildungsangebote. 
(4) Im Bereich des (ehrenamtlichen) Engagements bedarf es neben dem Willen und der Bereitschaft der jungen 
Menschen aber auch der notwendigen Unterstützungsstrukturen und der Anerkennung. 
Die Diskussion über Grenzen der konkreten Beteiligung ist nötig. Hier geht es etwa um die fehlende Bereitschaft, 
eingespielte Abläufe (z. B. Sitzungstermine von Erwachsenengremien) zu verändern und so für vielleicht auch 
die bislang nicht Erreichten attraktiv zu werden. Gerade diejenigen werden nicht erreicht, die von
Diskriminierungen (z. B. aufgrund von Alter, sozialer Klasse, Behinderung, natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit,
Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung; vgl. Abschnitt 1.2.1) betroffen sind.72 Nicht
Kinder und Jugendliche sind für Möglichkeiten der Beteiligung verantwortlich, diese müssen strukturell und rechtlich 
verankert und die entsprechenden Ressourcen auch zukünftig gesichert sein und (nach erfolgter Evaluation)
fortgeschrieben bzw. verstetigt werden.   
2.2.4 Jungsein in Armut  
Deutschland gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Ungeachtet dessen gehen Expert:innen davon aus, dass 
bis zu 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut aufwachsen (vgl. Funke/Menne 2023a). 
Die Datengrundlage mit der größten Verlässlichkeit ist der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Für den 
Mikrozensus73 wird ein Prozent der Bevölkerung befragt und es gibt darüber hinaus eine Auskunftspflicht.
Betrachtet man zunächst die Entwicklung der Armut von jungen Menschen bis 18 Jahre von 2010 bis 2019, so zeigt 
sich ein Anstieg von 18,2 auf 20,5 Prozent (Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024a). Die Ergebnisse 
des Mikrozensus weisen für das Jahr 2022 eine Armutsrisikoquote der Minderjährigen von 21,8 Prozent aus
(Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024b). In den vergangenen zehn Jahren deuten die Daten des
Mikrozensus auf einen spürbaren Anstieg der Armut der Minderjährigen um 2,3 Prozentpunkte bis 2019 hin. Auch 
bei der Betrachtung der jüngsten Daten zeigt sich – mutmaßlich eine zentrale soziale Folge der Corona-Pandemie 
– ein weiterer Sprung von 2020 auf 2021 um knapp einen Prozentpunkt (vgl. Pieper u. a. 2023; Funke/Menne 
2023a). Besonders betroffen sind Kinder in alleinerziehenden Haushalten sowie – vermehrt – Kinder in Familien 
mit drei und mehr Kindern (vgl. Lenze 2019; Andresen u. a. 2022c). 
2.2.4.1 Hartnäckige Armutsquoten und die Notwendigkeit einer politischen Strategie zur 
Überwindung von Armut in Kindheit und Jugend 
Vor diesem Hintergrund ist eine Verständigung aller gesellschaftlichen Akteur:innen und Gruppen über eine 
nachhaltige Strategie zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut in Deutschland wichtig. Das Signal, in der 
20. Legislaturperiode ein seit mindestens zwei Dekaden diskutiertes und von einem breiten Bündnis getragenes 
 
72  Das berichten auch engagierte junge Menschen im Hearing der Kommission im Juni 2023 (vgl. Keilberth 2024).  
73  Aufgrund einer statistischen Umstellung und problematischen Zugängen während der Corona-Pandemie gibt es in der Zeitreihe einen 
Bruch im Jahr 2020. Das gilt es zu berücksichtigen, denn langfristige Entwicklungen lassen sich nur mit Vorbehalt darstellen.
und eingefordertes Projekt umsetzen zu wollen, nämlich die Kindergrundsicherung, wurde vielfach begrüßt.74 
Dieses wichtige armuts-, kinder- und familienpolitische Instrument wurde entwickelt, um zu einem
Paradigmenwechsel zu führen, die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut politisch zu priorisieren und Möglichkeiten 
zielgenauer Maßnahmen zu schaffen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es grundlegender
Entscheidungen über die konkrete Ausgestaltung – insbesondere beim Zugang und der Höhe der Leistung und des hierfür 
neu zu ermittelnden Existenzminimums. Darüber hinaus sollten mit einer Kindergrundsicherung ein Abbau von 
Bürokratie sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbunden sein (vgl. Bertelsmann Stiftung 
2024).75 Kern des Konzepts ist der Gedanke, dass Kinder und Jugendliche als Anspruchsberechtigte und damit 
als Subjekte eigenen Rechts anerkannt werden. Damit geht auch die Forderung einher, diese Leistung von den 
durchschnittlichen Ressourcen und Möglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen her zu 
konzipieren, weshalb die Neuberechnung des sogenannten kindlichen Existenzminimums, besser wäre
Existenzsicherung,76 zentral ist. 
Es liegen zahlreiche empirische Studien vor, die verdeutlichen, dass Armut und Armutsgefährdung die soziale 
Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in vielen Lebensbereichen einschränken. Beispiele 
hierfür sind Befragungen zum Well-Being von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
Längsschnittstudien wie die AWO-ISS Studien, qualitative Untersuchungen zum Alltag in Armut bis hin zu den großen
internationalen Schulleistungsstudien (vgl. Laubstein u. a. 2016; Andresen u. a. 2019; Lietzmann/Wenzig 2020; 
Funcke/Menne 2023b).  
Eine armutspolitische Antwort auf Kinder- und Jugendarmut stellen bislang vor allem Maßnahmen dar, die zu 
einer höheren Beteiligung der Eltern am Erwerbsarbeitsmarkt führen. Doch inzwischen liegt der Anteil derjenigen 
Personen, die trotz Arbeit arm und armutsgefährdet sind, bei rund neun Prozent (Statistische Ämter des Bundes 
und der Länder 2024b). Eine weitere etablierte armutspolitische Antwort verweist auf die Notwendigkeit der
Investition in die Infrastruktur anstelle einer finanziellen Stärkung von Familien. Lebensnahe Zugänge zu
Infrastrukturangeboten sind wichtig, aber das „Ausspielen“ von Ressourcen für finanzielle Investitionen in die
Infrastruktur einerseits oder Ressourcen für höhere finanzielle Beträge in Familien andererseits wird der Komplexität 
von Ursachen und Folgen der Armut in Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenalter nicht gerecht. Für ein
durchschnittlich gutes Aufwachsen in privater und öffentlicher Verantwortung werden eine gut ausgebaute Infrastruktur 
und mehr Geld in den Haushalten mit Kindern benötigt.  
Deutlich wird, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen nicht zu einer Reduktion der Armutsquote unter jungen 
Menschen in Deutschland geführt haben. Darum hat etwa das Aktionsbündnis Kindergrundsicherung die
Forderung nach einem echten Paradigmenwechsel seit Jahren in die politische Diskussion eingebracht, um den
Lebensphasen Kindheit und Jugend mit ihren jeweiligen Spezifika gerecht zu werden und allen Kindern, Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen vergleichbare Möglichkeiten für ihre Entwicklung, Bildung, Gesundheit,
Persönlichkeitsbildung, für die Bewältigung von Krisen, für Autonomieentwicklung und die Ausbildung einer
demokratischen Haltung zu ermöglichen.  
2.2.4.2 Definition, Konzept und Bedarfsbemessung 
Kinder- und Jugendarmut hat spätestens seit den 1990er-Jahren in Wissenschaft und Forschung, in der Politik 
sowie der medialen und fachpolitischen Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit erfahren. Armut von Menschen zu 
Beginn ihres Lebens zählt unverändert zu den gravierendsten sozial-, bildungs- und familienpolitischen
Herausforderungen in Deutschland. Doch was wird unter Armut verstanden, und wie werden Bedarfe bemessen? 
 
74  Unter dem Begriff „Kindergrundsicherung“ werden unterschiedliche Konzepte gefasst. Diese Konzepte führt die Kommission weder 
alle auf, noch macht sie sich eines dieser Konzepte zu eigen. Vielmehr formuliert sie Bedingungen, die gegeben sein müssen, um dem 
Ziel einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut gerecht werden zu können. Was aber alle Konzepte 
kennzeichnet, ist der mit der Kindergrundsicherung verbundene Anspruch eines Paradigmenwechsels, durch den Kinder und Jugendliche 
und ihre Bedarfe in den Mittelpunkt gerückt werden.  
75  Vgl. hierzu auch https://www.fr.de/politik/bertelsmann-stiftung-kritisiert-entwurf-zur-kindergrundsicherung-92797611.html; 
[04.02.2024]. 
76  Anders als bei dem Begriff Existenzminimum umfasst der Begriff Existenzsicherung mehr als das, was zur Befriedigung der materiellen 
Bedürfnisse notwendig ist, um physisch zu überleben. Vielmehr geht es bei der Existenzsicherung, um das, was Kinder und Jugendliche 
zur Verfügung haben müssen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können und was ihnen soziale Teilhabe sichert. Es geht 
folglich um alle Bereiche, neben Ernährung, Unterbringung, Gesundheit insbesondere um Bildung, Erholung und Freizeit.
Armutsverständnis: Die Unterscheidung zwischen absoluter Armut, die das reine Überleben gefährdet und
relativer Armut, orientiert an durchschnittlichen Möglichkeiten oder am Nettomedianeinkommen, wird auch in 
Deutschland aufgerufen, wenn es um Kritik an hiesigen Armutsverhältnissen geht. In der globalen
Armutsmessung und -forschung steht diese Unterscheidung durchaus in der Kritik, weil diese Differenzierung auf Vieles 
nicht zu passen scheint (vgl. Banerjee/Duflo 2011).  
In Deutschland wird mit dem Begriff der relativen Armut gearbeitet. Damit wird implizit davon ausgegangen, 
dass es hier keinen eklatanten Mangel an überlebenswichtigen Dingen, wie Essen, warmer Kleidung und
Wohnraum gibt. Doch ganz so eindeutig ist es nicht. Wie die Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, 
Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 
zeigen, gehört beispielsweise Ernährungsarmut in Deutschland zu den ausgeblendeten Themenkomplexen,
obwohl es sie durchaus gibt (vgl. WBAE 2023).  
Arm sind nach dem Verständnis einer relativen Armut Menschen, die sich die Standards einer als normal oder 
„durchschnittlich“ angesehenen Lebensführung nicht leisten können. Dieser Blick auf Mangellagen wird über die 
ungleiche Verteilung von Einkommen sichtbar gemacht, wobei77 die 60-Prozent-Schwelle als
Armutsrisikoschwelle gilt. Hier wird folglich von einem Armutsrisiko gesprochen, weil nur das Einkommen keinen
hinreichenden Indikator für die reale Lebenssituation darstellt.78 Jemand kann theoretisch ein niedriges Einkommen, 
aber durch Erbschaft ein großes Vermögen besitzen.  
Wird die Armutsdefinition zur relativen Armut auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene übertragen, so 
heißt dies, dass von Armut diejenigen betroffen sind, denen durchschnittliche Möglichkeiten etwa der
Freizeitgestaltung eines Kindes aus finanziellen Gründen verwehrt sind (vgl. Andresen 2015). Im repräsentativen
Befragungsteil der Children’s Worlds+ Studie konnte 2019 beispielsweise gezeigt werden, dass diejenigen Acht- bis 
14-Jährigen mit ausgeprägten finanziellen Sorgen erstens seltener etwas in der Freizeit unternehmen konnten, für
das sie Geld brauchen (ein Hobby oder eine Unternehmung mit Freund:innen) und zweitens auch häufiger von
Mobbing in der Schule betroffen waren (vgl. Andresen u. a. 2019).
Einen zweiten Hinweis zur Erfassung von monetären Mangellagen bietet die Inanspruchnahme von
Grundsicherungsleistungen durch Kinder und Jugendliche, die Bürgergeld genannten Leistungen für Kinder und Jugendliche 
in Bedarfsgemeinschaften von Leistungsberechtigten im SGB II. Hierüber geben regelmäßige statistische
Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit Auskunft und dies ermöglicht einen Einblick in zeitliche
Veränderungen über Armutsbetroffenheit. So ist beispielsweise die Quote der bis 18-jährigen Leistungsberechtigten im 
SGB II von 13,2 Prozent (2010) auf 12,5 Prozent (2022) gesunken. Allerdings kann mit diesen Daten „verdeckte 
Armut“ nicht erfasst werden. Auch diejenigen Familien mit Kindern, die mit ihrem Einkommen knapp oberhalb 
der Leistungsberechtigung von Bürgergeld liegen, machen u. U. dennoch Armutserfahrungen. Sie werden häufig 
statistisch nicht erfasst, ebenso wenig wie diejenigen, die sich aus Scham und/oder Stolz nicht unterstützen
lassen.79  
Bedarfsbemessung: Kritik, die auch von Wissenschaft und Forschung sowie verschiedenen zivilgesellschaftlichen 
Organisationen immer wieder vorgebracht wird, bezieht sich auf das Ermittlungsverfahren für das
sozialhilferechtliche Existenzminimum: Zunächst gibt es eine grundsätzliche Kritik an dem Statistikmodell, welches der 
Regelbedarfsermittlung durch die Bundesregierung zugrunde liegt. In diesem Verfahren wird von den Ausgaben 
einer statistisch definierten Gruppe ausgegangen und unterstellt, dass deren Ausgaben einen existenznotwendigen 
Bedarf widerspiegeln. Kritisiert wird, dass eine eigenständige Ermittlung oder auch nachträgliche
Plausibilitätsprüfung, ob mit den ermittelten Leistungen eine Deckung bestehender Bedarfe realisiert werden kann, nicht
stattfindet.80  
77  Nach einer etablierten Konvention beschreibt ein Einkommen in Höhe von 60 Prozent des Medianeinkommens die
Armutsrisikoschwelle. Um unterschiedliche Haushaltsgrößen und mögliche Synergieeffekte abzubilden, werden die Einkommen nach Alter und 
Anzahl der Haushaltsmitglieder gewichtet. Für diese Gewichtung wird üblicherweise auf die Äquivalenzgewichtung der OECD
zurückgegriffen. 
78  Andere Expertisen – etwa der Paritätische Wohlfahrtsverband in seinen regelmäßigen Armutsberichten – sprechen bei dieser
Bemessungsgrundlage von der Armutsschwelle (vgl. Pieper u. a. 2023, S. 31f.). 
79  Daten zu Kindern und Jugendlichen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) basieren auf der Statistik der Bundesagentur 
für Arbeit (2023c). 
80  Vgl. zu der Kritik das Projekt der Bertelsmann-Stiftung: Politik vom Kind aus denken, verfügbar über https://www.bertelsmann-stif-
tung.de/de/unsere-projekte/familie-und-bildung-politik-vom-kind-aus-denken; [20.03.2024]; jüngst auch: Funcke/Menne (2023b) sowie 
Lenze (2019) und Becker/Held (2021).
Zudem gibt es Zweifel an der Validität der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die Anzahl der Paare mit 
einem Kind reichen statistisch nicht aus, um in allen Einzelaspekten verlässliche Aussagen zu erlauben. Die 
kindspezifischen Bedarfe werden nur unzureichend abgefragt, das Ergebnis ist, dass Bedarfe, die aus den
Lebensphasen Kindheit und Jugend resultieren, zum Beispiel regelmäßig neue Kleidung und Schuhwerk, weil junge 
Menschen aus ihren Kleidern „heranwachsen“, unzureichend berücksichtigt werden. Außerdem wird kritisiert, 
dass Kinder und Jugendliche selbst nicht einbezogen werden (vgl. u. a. Althaus/Andresen 2023).  
2.2.4.3 Trends zum Thema „Armut“ in den vorangegangenen Kinder- und Jugendberichten 
In der fachpolitischen Öffentlichkeit kommt dem Zehnten Kinder- und Jugendbericht, der 1998 veröffentlicht 
wurde, eine besondere Bedeutung beim Thema Armut zu. Die Berichtskommission widmet sich auf knapp 9
Seiten auch der Analyse von Kinderarmut in Deutschland. Kinderarmut wird dabei als ein eigenes Phänomen
beschrieben, das sich von der Armut der Eltern und Erwachsenen „[…] in Ausmaß und Qualität“ (vgl. Deutscher 
Bundestag 1998, S. 88) unterscheide. Die Kommission macht deutlich, dass es neben der ökonomischen Situation 
auch eine kindertypische „strukturelle Armut“ (vgl. ebd., S. 89) gibt, die sich u. a. an einem Mangel an
Infrastrukturleistungen festmacht. Von hoher Relevanz bei der Betrachtung von Armut ist in diesem Bericht der
mehrdimensionale Lebenslagenansatz, der eine erweiterte Sicht auf Armut und deren Folgen für das Aufwachsen von 
Kindern zulässt. So kann deutlich gezeigt werden, dass das Risiko für Kinder, in Armut aufzuwachsen, u. a. davon 
abhängt, in welcher Familienform – und hier insbesondere in Haushalten Alleinerziehender – sie leben, ob sie 
viele Geschwister haben oder aus Zuwandererfamilien kommen. Die Risiken von Armut zeigen sich für die
Kommission vor allem im Bereich Gesundheit, subjektiver Selbsteinschätzung, der Sozialentwicklung und in der
Bildung und den Schulleistungen. 
Kernelement des Elften Kinder- und Jugendberichts ist ebenfalls die Orientierung am Lebenslagenansatz. Die 
Kommission weist aber darauf hin, „dass das Konzept der Lebenslagen einstweilen noch ein unfertiger Entwurf 
ist und dass sich nicht alle Problemlagen von Kindern und Jugendlichen mit diesem Ansatz fassen lassen“
(Deutscher Bundestag 2002b, S. 40). In dieser Perspektive wird deutlich, dass „Armut als Lebenslage […] die Tendenz 
[hat], sich in der Generationenfolge fortzusetzen“ (ebd., S. 143). Zudem wird Armut auch als „dynamisch“, als 
eine vorübergehende Phase im Leben beschrieben. Vor dem Hintergrund von „Instabilitäten und Dynamiken
moderner Lebensläufe“ (ebd., S. 144) geht es daher bei der Betrachtung von Armut immer auch um Strategien und 
Ressourcen, die vom Individuum selbst aktiviert oder über die sozialen Sicherungssysteme für die Überwindung 
von Armut bereitgestellt werden.  
Im 14. Kinder- und Jugendbericht, dem Gesamtbericht von 2013, wurde das Thema Armut in verschiedenen 
Abschnitten von der Kommission aufgegriffen und thematisiert. In Teil A wurde die Betonung des Aufwachsens 
in öffentlicher Verantwortung aus dem Elften Kinder- und Jugendbericht aufgegriffen und die Umsetzung der 
dortigen Vorschläge hinsichtlich der Wirkung auf soziale Ungleichheit bilanziert (Deutscher Bundestag 2013, 
S. 74f.). In Teil B widmete sich die Kommission den Lebenslagen junger Menschen und ging auch auf die Armuts- 
und Risikolagen im Kinder- und Jugendalter ein. Der Bericht hob hervor, dass sich seit den 1900er-Jahren in der 
wissenschaftlichen Forschung vor allem zwei Felder etabliert haben. Zum einen ist dies die eigenständige Analyse 
von Kinderarmut, die ihren Ausdruck in einer „Infantilisierung der Armut“ innerhalb der Armutsforschung fand 
(ebd., S. 91). Zum anderen haben sich die „New Childhood Studies“ etabliert, die nicht mehr allein nach der 
Entwicklung und Sozialisation von Kindern, sondern auch nach ihrer Position in der gesellschaftlichen Verteilung 
knapper Güter und Ressourcen sowie nach der Lebenssituation aus ihrer eigenen Perspektive fragen (vgl. ebd., 
S. 92). 
In Teil C, der mit der Überschrift „Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Wandel“ versehen ist, werden 
Leitlinien für eine Neugestaltung des Aufwachsens beschrieben. Argumentiert wird für eine Angleichung der 
individuellen Lebenschancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher, weil diese mit positiven Auswirkungen 
auf die Gesamtgesellschaft verbunden seien (vgl. ebd., S. 76). Die Schule wurde als relevant für Folgen von und 
den Umgang mit Armut thematisiert: Denn Ungleichheiten in den Bildungsbiografien der Eltern, so die
Berichtskommission, spiegeln sich in den Bildungsbiografien der jungen Heranwachsenden wider.81 Unterschieden wurde 
 
81  Vgl. hierzu auch die regelmäßig erscheinenden Bildungsberichte. Verfügbar über https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-
seit-2006/bildungsbericht-2022; [09.04.2024].
zwischen so genannten „Bildungsbiografie-Beschleunigern“ aus „bildungsschwächeren Familien“,
„Bildungsbiografie-Verlierern“ aus überwiegend „bildungsfernen“ Elternhäusern sowie „Bildungsbiografie-Verzögerern“ aus 
hauptsächlich „bildungsnahen“ Familien (ebd., S. 42). 
Über insgesamt acht Kapitel legte die Kommission des 15. Kinder- und Jugendberichts den Schwerpunkt auf die 
Lebenswelten Jugendlicher und junger Erwachsener, ohne dabei die verschiedenen Dimensionen von Armut und 
sozialer Ungleichheit zu vernachlässigen. Hier wurden u. a. die sozioökonomischen Bedingungen des
Jugendalters zwischen Armutsrisiken, (Neben-)Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit aufgegriffen und thematisiert. Der 
Bericht beleuchtet die Zugänge zu Bildung, Politik und dem Arbeitsmarkt, fokussiert geschlechterspezifische
sowie strukturelle Benachteiligungen, die in der Gesellschaft als individuelle Risiken bezeichnet werden und zur 
Exklusion von Personen(gruppen) führen (vgl. Deutscher Bundestag 2017, S. 94). Auch das ungleiche „eigene 
Einkommen“ von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Bedeutung der diversen
Unterstützungsformen durch die Eltern wurden von der Kommission aufgegriffen (vgl. ebd., S. 150). Der Bericht zeigt ebenfalls, 
dass die Armutsgefährdungsquote mit dem Erwerbs- und Bildungsstatus der Eltern korreliert (vgl. ebd., S. 193).  
Der 16. Kinder- und Jugendbericht hat sich mit der Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und
Jugendalter befasst. Anders als in den beiden Vorgängerberichten widmete sich die Kommission des 16. Kinder- und 
Jugendberichts nicht explizit dem Thema Armut. Stattdessen fokussiert der Bericht das Thema in seiner
Bedeutung für die politische Bildung in den verschiedenen Räumen, identifiziert unterschätzte Räume, wie die
Jugendsozialarbeit, die sich als Arbeitsfeld in besonderem Maße mit sozialer Ungleichheit beschäftigt (vgl.
Abschnitt 3.9.3) und das Thema nach innen sowie außen (in den sozialen Raum) adressiert. Armuts- und
Benachteiligungslagen seien auch immer politisch verantwortet und daher Gegenstand politischer Bildung (vgl. Deutscher 
Bundestag 2020a, S. 493).  
Neben den Kinder- und Jugendberichten sind auch die Armuts- und Reichtumsberichte (ARB) wichtige
Monitoringinstrumente der Bundesregierung. Auch sie geben, zuletzt der 6. ARB von 2021, Auskunft über von Armut 
betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Letztere, junge Erwachsene, haben neben Alleinlebenden, 
Alleinerziehenden, Mehrkindfamilien, Arbeitslosen, Personen mit geringer Bildung und Personen mit
Migrationshintergrund höhere Armutsquoten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (vgl. BMAS 2021b, S. 45). Hier wird 
somit insgesamt stärker die generationale Ordnung von Armutsbetroffenheit aufgerufen und der Vergleich
verschiedener Alters- bzw. Lebensphasen möglich. Auch das Geschlechterverhältnis wird hier dezidiert thematisiert.  
Betrachtet man die Bildungs- und Sozialberichterstattung in Deutschland insgesamt, so fehlt es nicht an
empirischen Daten über die Existenz von Armut bei Kindern und Jugendlichen, die komplexen Folgen für die
individuellen Lebenswege, für die Gestaltungsmöglichkeiten von Familien sowie für die strukturellen Defizite in Schule 
und Kinder- und Jugendhilfe, um die Folgen von Armut abzumildern. Bei der Interpretation der Ursachen von 
Armut gibt es ebenfalls „Familienähnlichkeiten“. Das Klischee, Armut bei Kindern sei primär verursacht durch 
Arbeitsunwilligkeit oder mangelnde Kompetenz der Eltern, mit dem zur Verfügung stehenden Geld angemessen 
oder sinnvoll zu wirtschaften, wird in allen Berichten widerlegt. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass die 
bisherigen sozialpolitischen Instrumente für eine echte Bekämpfung von Armut unzureichend seien und Kinder 
und Jugendliche in ihren lebensphasenspezifischen Bedarfen ignoriert würden. Es würde ausgeblendet, wie hoch 
der Anteil der Working-Poor-Familien ist. 
2.2.4.4 Perspektiven der Kindheits- und Jugendforschung 
Armut von Kindern und Jugendlichen ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle zunächst einmal
Familienarmut. Kinder und Jugendliche sind Teil der familiären Zusammenhänge, in die sie hineingeboren werden und in 
denen sie aufwachsen, zugleich sind Kinder und Jugendliche aber auch unabhängig von der Familie Subjekte. 
Diese Doppelperspektive gilt es einzunehmen, damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch als
eigenständig Anspruchsberechtigte wahrgenommen werden. 
Die Klasse bzw. ihre soziale Herkunft ist ein ausschlaggebender Faktor für die soziale Lage der Kinder und
Jugendlichen, doch daraus resultiert letztlich eine größere öffentliche Verantwortung, damit die sozioökonomischen 
Umstände, die insbesondere Kinder und Jugendliche sich nicht selbst auswählen können, nicht als schicksalhaft 
wahrgenommen werden. Eine eigenständige Handlungsfähigkeit, an einer solchen abhängigen Situation etwas zu 
ändern, kann sich erst im Laufe des Heranwachsens ausbilden.
Zu beachten ist darüber hinaus, dass die finanzielle Lage der Eltern nicht allein die soziale Lage und die
Perspektiven der Kinder und Jugendlichen bestimmt. Zahlreiche weitere Faktoren spielen hier zusätzlich eine wichtige 
Rolle: die Wohnsituation und der damit verbundene Zugang zur örtlichen sozialen Infrastruktur (von der
Kindertageseinrichtung über die Schule bis hin zu Freizeitmöglichkeiten), das kulturelle Kapital der Eltern und die damit 
verbundenen Aneignungsmöglichkeiten von Bildung jenseits der Schule. Wichtig ist außerdem das soziale
Kapital, darunter werden persönliche und verwandtschaftliche Beziehungen und soziale Netzwerke verstanden 
(Andresen 2015).  
Zentral in der Forschung zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in den zurückliegenden Jahren 
folgende Ausgangsüberlegung: Ein kindheits- und jugendtheoretisch fundiertes Armutsverständnis geht von den 
Kindern und Jugendlichen als eigenständigen Subjekten aus und betont gleichermaßen die spezifischen
Auswirkungen der Armut auf das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen, aber auch von jungen Erwachsenen sowie 
die (unzureichenden) Chancen auf Mitbestimmung und Partizipation in den jeweiligen sozialen Zusammenhängen 
– von der Familie bis zur Kindertageseinrichtung, Schule, Ausbildung etc.  
Es ist nicht einfach, über Armut zu sprechen: „Deutschland ohne Geld geht gar nicht“, ist die Formulierung eines 
Jugendlichen im Rahmen einer Gruppendiskussion über Bedarfe junger Menschen. Die Äußerung kommt zwar 
auf den ersten Blick leichtfüßig daher, doch in insgesamt 24 Diskussionen mit Heranwachsenden zwischen sechs 
und 18 Jahren im Rahmen der Studie Children’s Worlds+ (Andresen u. a. 2019, S. 136) war zu erkennen, dass 
ein persönlicher Bericht über fehlende finanzielle Ressourcen und Geldmangel in der Familie unangenehm ist 
und mit Scham einhergeht. Hierauf muss die Kindheits- und Jugendforschung reagieren mit ihren Methoden, 
Zugängen und Haltungen. Denn, so eine Vierzehnjährige: „Man muss halt Andere um Hilfe bitten. Und man muss 
halt offen darlegen, dass man nicht genug Geld hat, was vielleicht peinlich ist“ (ebd., S. 153).  
In einer Gruppendiskussion mit 18-Jährigen, in der sie über Möglichkeiten, Geld zu sparen oder Geld für
Konsumwünsche zur Verfügung zu haben, gesprochen wird, wird dies folgendermaßen zum Ausdruck gebracht: 
„Geld, das ich unüberlegt ausgeben kann – Das würde ein reiches Kind niemals sagen, weil es das tut“ (ebd., 
S. 141). 
2.2.4.5 Kindergrundsicherung – ein nötiger Paradigmenwechsel 
Welche Priorität die gezielte, strategische Bekämpfung von Armut im Kindes-, Jugend und jungen
Erwachsenenalter für eine Gesellschaft und deren Politik hat, entscheidet stark über die persönlichen Lebenswege junger
Menschen in diesen Gesellschaften. Diese Diagnose ist nicht fatalistisch, sondern basiert auf einer nüchternen
Betrachtung der Analysen aus den Kinder- und Jugendberichten der Bundesregierung ebenso wie aus den
zahlreichen empirischen Erkenntnissen über die Folgen von Armut in den beiden ersten Lebensjahrzehnten. Die
Bedeutung von Armut in den verschiedenen Lebensbereichen beschreiben auch Kinder und Jugendliche sehr
eindrücklich in dem 2024 veröffentlichtem Abschlussbericht zu einer Befragung im Rahmen der Debatte um die
Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland (Schlimbach u. a. 2024). Darüber hinaus weisen nicht zuletzt 
ökonomische Studien darauf hin, mit welchen gesellschaftlichen Folgekosten gerechnet werden muss, wenn ein 
großer Anteil der jungen Generation über einen längeren Zeitraum oder mehrere Phasen des Aufwachsens, einen 
Mangel an Bildung, gesundheitlicher Versorgung, gesunder Ernährung, an Zuversicht auf eine gute Zukunft, an 
Anerkennung und Respekt erleidet (vgl. DIW ECON 2023). Darum ist es aus Sicht der Kommission sehr zu 
begrüßen, dass sich erstmals Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode auf die 
Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt haben (vgl. SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP 2021, S. 78). 
Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein dringend notwendiger Schritt zur Überwindung von
Kinderarmut.  
Die Kommission unterstützt die Absicht der Bundesregierung, die Kindergrundsicherung als eigenständige
existenzsichernde Leistung anzulegen, die für alle Kinder und Jugendlichen (sowie jungen Erwachsenen) eine gute 
finanzielle Absicherung und einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Teilhabe und Gesundheit schafft. Nur 
so kann Politik die in sie gestellten Erwartungen an eine effektive Bekämpfung von Armut bei Kindern und
Jugendlichen erfüllen. Daneben müssen aber weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Armut nachhaltig
bekämpft und Kinder und Jugendliche gut aufwachsen können. Vor diesem Hintergrund formuliert die Kommission 
zentrale Gelingensbedingungen für die Umsetzung einer Kindergrundsicherung:
Um die Kindergrundsicherung als eigenständige existenzsichernde Leistung anzulegen, muss der tatsächliche
Bedarf von Kindern und Jugendlichen erhoben und sozial gerecht gestaltet werden. Die am stärksten von Armut 
betroffenen Kinder und Jugendlichen müssen finanziell deutlich bessergestellt werden. Dazu gehören die
notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt genauso wie für Bildung und soziale Teilhabe.  
Die familienbezogenen Leistungen waren schon immer durch eine Vielzahl von unterschiedlichen
Zuständigkeiten und Anspruchsvoraussetzungen geprägt. Trotz der Bündelung der kindbezogenen Leistungen Kindergeld, 
Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der
Kindergrundsicherung, können mit dieser nicht alle Schnittstellen beseitigt werden. Für Familien bleiben daher manche 
Antragswege nach wie vor nicht transparent bzw. aufwendig. Der Familienkasse82 kommt vor diesem Hintergrund 
eine Schlüsselfunktion als Lotsenstelle zu, damit die Kindergrundsicherung auch tatsächlich bei allen Kindern 
und Jugendlichen ankommt. Familien brauchen eine einzige Anlaufstelle vor Ort.  
Digitale Angebote sind sinnvoll und notwendig, um bestehende Ansprüche schnell und einfach beantragen und 
bearbeiten zu können. Dabei muss aber auch hier darauf geachtet werden, dass durch zu viele Angebote
Transparenz verloren geht. Nicht für alle Familien sind außerdem digitale Angebote nutzbar. Für diese Familien müssen 
zeitnah geeignete Beratungskonzepte entwickelt werden. 
Um Kinderarmut wirksam bekämpfen zu können, bedarf es insgesamt einer Gesamtstrategie, denn: Die
Kindergrundsicherung ersetzt keine Investitionen in die Infrastruktur. Sie muss durch eine bedarfsgerechte soziale
Infrastruktur für Kinder und Jugendliche ergänzt werden, die für alle einfach zugänglich ist und unabhängig von der 
wirtschaftlichen Situation der Familie genutzt werden kann. Darüber hinaus benötigen Eltern niedrigschwellige 
und beteiligungsorientierte Beratungs- und Bildungsangebote. 
2.2.4.6 Fazit 
Festzuhalten ist, dass die bislang ergriffenen politischen und sozialrechtlichen Maßnahmen nicht zu einer
Reduktion der Armutsquoten unter jungen Menschen in Deutschland geführt haben. Ob es mit der im Koalitionsvertrag 
verankerten Kindergrundsicherung gelingen kann, die Armut nachweislich zu minimieren, ist von verschiedenen 
Faktoren – bzw. Bedingungen abhängig. Um der Spezifik dieser Lebensphasen gerecht zu werden und allen
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durchschnittliche Möglichkeiten für ihre Entwicklung, Bildung,
Gesundheit, Persönlichkeitsbildung, für die Bewältigung von Krisen, für Autonomieentwicklung und die Ausbildung 
einer demokratischen Haltung zu ermöglichen, ist die Bekämpfung von Armut bei jungen Menschen
entscheidend. Das bedeutet auch, dass eine Neuberechnung des Existenz„minimums“, an der Kinder und Jugendliche zu 
beteiligen sind, zentral ist. 
Nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Arbeitswelt, in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft müssen 
Kinder und Jugendliche als eigenständige, mit Rechten ausgestattete Subjekte anerkannt werden. Öffentliche
Verantwortung im Lichte dieses Ansatzes zu gestalten, bedeutet, dass Bildungs-, Entwicklungs- und
Selbstwirksamkeitsmöglichkeiten vom jungen Menschen in allen Altersstufen nicht vom Einkommen der biologischen und/oder 
sozialen Eltern und von deren Möglichkeiten für die Gestaltung einer fördernden häuslichen Lernumgebung allein 
abhängen dürfen. So gibt es seit dem frühen 20. Jahrhundert aus sehr guten Gründen Kinder- und
Jugendarbeitsschutzgesetze, die Schulpflicht und das Verbot bzw. die deutliche Einschränkung von Kinderarbeit. Doch dann 
gilt es auch, die Spielräume von Kindern und Jugendlichen nicht primär an das Haushaltseinkommen der Eltern 
zu knüpfen.  
Die Sichtung der zurückliegenden Kinder- und Jugendberichte, die Erfahrungen der Kinder- und Jugendhilfe mit 
jungen Menschen und ihren Familien in Armut, die nationale und internationale Forschung zeigen: Es liegt seit 
nunmehr 25 Jahren viel Wissen über Ursachen und Folgen von Armut für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene vor. Es ist mehr als an der Zeit dieses Wissen zu nutzen und in konkrete Leistungen, wie eine
Kindergrundsicherung, einmünden zu lassen.  
82  Die Familienkasse gehört zur Bundesagentur für Arbeit. Sie setzt bisher das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) um. Die Familienkasse 
prüft Anträge und Ansprüche auf Kindergeld und Kinderzuschlag. Wird ein Antrag bewilligt, zahlt die Familienkasse zudem die
jeweiligen Leistungen aus. Vgl. https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/kindergeldkasse; [09.04.2024].
2.2.5 Jungsein in der Einwanderungsgesellschaft  
Deutschland ist eine Einwanderungsgesellschaft. Die natio-ethno-kulturelle Vielfalt83 Deutschlands hat in den 
letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Dieser Trend verstärkt sich durch die demografische Entwicklung sogar 
noch. Damit zusammenhängend ist das Zusammenleben in einer mehrsprachigen Gesellschaft heute der
überwiegende Normalfall für Kinder und Jugendliche in Deutschland (vgl. Abschnitt 1.2.1). 
Zugleich leben junge Menschen in Deutschland in einer Gesellschaft, deren öffentliche Institutionen wie
Kindertageseinrichtungen, Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen, Ämter und Behörden immer noch weitestgehend 
monolingual deutschsprachig funktionieren. Damit sind Normsetzungen verbunden, die ganz alltäglich Macht 
und Zugehörigkeiten bzw. Nichtzugehörigkeiten von in Deutschland lebenden Menschen symbolisieren (vgl. Ní 
Mhurchú u. a. 2022). 
Kinder und Jugendliche spielen in der Einwanderungsgesellschaft eine entscheidende Rolle. Denn vor allem die 
Anzahl junger Menschen, die selbst in Einwanderungsfamilien aufwachsen, steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich 
und bewegt sich inzwischen auf einem sehr hohen Niveau. Damit verändert sich das Zusammenleben in
Deutschland nicht „nur“ für diese Gruppe junger Menschen, sondern für alle jungen Menschen in Deutschland.
Vorstellungen von einer monolingual deutschsprachigen Mehrheitsgesellschaft sind damit allenfalls mittelfristig noch 
realitätskonform. Was und wer die Mehrheitsgesellschaft in Deutschland ist und welche Biografien sie aufweist, 
wandelt sich. 
2.2.5.1 Zu- und Einwanderung als Thema bisheriger Kinder- und Jugendberichte 
Im Zehnten, Elften, Zwölften, 13. und 14. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1998; 2002; 2005; 
2009; 2013) wurde bereits verschiedentlich festgehalten, dass sich der Zu- und Einwanderungsprozess der
vergangenen Jahrzehnte in Deutschland weiter fortsetzen und dabei die natio-ethno-kulturelle Vielfalt Deutschlands 
zunehmen wird. Der Zehnte Kinder- und Jugendbericht mahnte in diesem Kontext an, dass Fachkräfte in ganz 
Deutschland vor der Herausforderung stehen, sich vor diesem Hintergrund konzeptionell genauer mit der Aufgabe 
auseinanderzusetzen, die vom SGB VIII geforderte Unterstützung aller Kinder im Sinne der Entwicklung einer 
„eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ umzusetzen. Dabei wurden beispielsweise die
notwendige Weiterentwicklung interkultureller Erziehungsansätze, die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer 
Sozialisation, die konzeptionelle Umsetzung einer emanzipatorischen Erziehung sowie die konzeptionelle
Berücksichtigung von in Armut lebenden Kindern genannt (Deutscher Bundestag 1998, S. 191). Der Zwölfte Kinder- 
und Jugendbericht behandelte das Thema Vielfalt expliziter im Kontext der natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeit 
junger Menschen und konstatierte, dass es bisher nicht ausreichend gelungen sei, Kinder aus
Einwanderungsfamilien so zu integrieren, dass sie Zuversicht in ihre Zukunft und ihre Fähigkeiten entwickeln können (vgl.
Deutscher Bundestag 2005, S. 68). Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Einwanderungsfamilien lässt 
sich den Berichten zufolge festhalten, dass sie nicht nur von Armut und Bildungsbenachteiligung in doppelter 
Weise betroffen sind, sondern sozialräumliche Segregation erfahren, überwiegend aus benachteiligten sozialen 
Verhältnissen stammen und nicht zuletzt vergleichsweise weniger Zugänge zu außerschulischen
Bildungseinrichtungen wie zu Jugendverbänden und Jugendkulturarbeit, kulturellen Freizeitpraxen sowie Medien haben als junge 
Menschen ohne Einwanderungsgeschichte. Während der Erstellung des 15. Kinder- und Jugendberichts
(Deutscher Bundestag 2017) kamen ca. 800.000 junge Menschen nach Deutschland, sodass sich die damalige
Kommission, auch wenn das Thema Flucht und Migration kein Berichtsauftrag war, dem Thema Flucht widmete. Im 
Bericht wurde zu Recht konstatiert, dass Menschen mit Fluchterfahrung vorrangig Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene sind. Der 16. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2020a) richtete den Blick auf die 
politische Bildung. Es wurde festgehalten, dass Zugangsbarrieren zur politischen Bildung für Kinder und
Jugendliche aus Einwanderungsfamilien bestehen, von denen junge Menschen aus bildungsfernen, aber auch aus
bildungsnahen sozialen Lagen betroffen sind. Es wurde in diesem Kontext empfohlen, die Förder- und Mitgliedsvo-
 
83  Die Kommission hat sich im Zuge ihrer Beratungen entschieden, vom Begriff „Migrationshintergrund“ weitestgehend Abstand zu
nehmen, da dieser bestimmte junge Menschen zu Merkmalsträger:innen eines gesamtgesellschaftlichen Phänomens macht und damit
zugleich der Vielfalt und Diversität junger Menschen samt ihren Bedürfnissen und Lebenswelten nicht gerecht wird. Der Begriff
„Migrationshintergrund“ dient im Bericht nur dort als Hilfskonstrukt, wo auf entsprechende, z. B. in der amtlichen Statistik oder in empirischen 
Untersuchungen aufzufindende Kategorisierungen Bezug genommen werden muss, um Sachlagen darzustellen (vgl. Abschnitt 1.2.1.1).
raussetzungen von Vereinen junger Menschen mit Migrationsbiografien und/oder Zusammenschlüssen von
People of Color diskriminierungssensibel zu prüfen und diese Vereine und Zusammenschlüsse in Regelförderung 
und -abläufe politischer Bildung zu integrieren (Deutscher Bundestag 2020a, S. 363). Mit Blick auf das Thema 
Mehrsprachigkeit kritisierten die bisher vorliegenden Kinder- und Jugendberichte deren zu geringe
Wertschätzung und Anerkennung durch Bildungsinstitutionen. Es wurde wiederholt kritisiert, die Wichtigkeit der
Mehrsprachigkeit als Ressource für die Entwicklung sprachlicher und fachlicher Kompetenzen zur
Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen finde keine genügende Beachtung und zeige insgesamt immer noch Formen
institutioneller Diskriminierung (vgl. Deutscher Bundestag 2001; 2005; 2009; 2017, S. 197). Geschlussfolgert wurde in 
diesem Kontext bereits wiederholt, dass Mehrsprachigkeit als Ressource nur dann entfaltet werden kann, wenn 
Eltern sowie Bildungseinrichtungen diese Fähigkeiten und Potenziale fördern und unterstützen (vgl. Deutscher 
Bundestag 2001; 2009; 2013; 2017). 
Es ist festzuhalten, dass in den vergangenen Kinder- und Jugendberichten immer wieder einzelne Aspekte des 
Zusammenlebens junger Menschen in der Einwanderungsgesellschaft aufgegriffen wurden. Diese Befunde sowie 
Schlussfolgerungen stehen im Einklang mit der fachlichen Sicht der Kommission des 17. Kinder- und
Jugendberichts. Dennoch hat in den bisherigen Kinder- und Jugendberichten noch keine ausreichend systematische und 
detaillierte Betrachtung des Jungseins in natio-ethno-kultureller Vielfalt stattgefunden. Mehr gesellschaftliche 
Teilhabegerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen in einer Einwanderungsgesellschaft setzt jedoch zunächst 
einmal eine umfassende Anerkennung der Einwanderungsgesellschaft als solcher voraus. Hiermit einher geht 
nicht nur die Aufgabe, öffentliche Strukturen (auch der Kinder- und Jugendhilfe) auf ihre natio-ethno-kulturelle 
und sprachliche Diversitätssensibilität zu prüfen. Dahinter steht vielmehr die Grundaufgabe, zu verstehen, dass 
nicht lediglich diejenigen Menschen, die in Deutschland leben und eine Einwanderungsbiografie haben, die
Einwanderungsgesellschaft umfassen, sondern Deutschland als Ganzes ein Einwanderungsland repräsentiert. 
2.2.5.2 Lebensrealitäten und institutionelle Normen klaffen immer noch auseinander 
In der Kindheitsforschung lassen sich im Kontext des Vielfaltsdiskurses Mehrsprachigkeit und
Mehrfachidentitäten als Merkmale dessen herausarbeiten, was ein Aufwachsen von Kindern mit Einwanderungsgeschichte
charakterisiert (vgl. DJI 2020) und auch Kindern ohne eigene Einwanderungsgeschichte als wertvolle Erfahrung und 
Entwicklungsressource für das Aufwachsen in einer globalisierten Welt dient. Voraussetzung dafür ist es, das 
Aufwachsen junger Menschen in der Einwanderungsgesellschaft als Kollektiverfahrung zu erkennen und
anzuerkennen. Eine aktuelle Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zeigt 
jedoch, dass beispielsweise Einrichtungen der Kindertagesbetreuung der natio-ethno-kulturellen Vielfalt der
Kinder kaum positive Identifikationsfiguren gegenüberstellen und „insgesamt der Realität gesellschaftlicher
Diversität in einer post-migrantischen Gesellschaft nicht gerecht werden“ (DeZIM 2022, S. 6). Mehrere Studien weisen 
zudem darauf hin, dass die Mehrsprachigkeit und Mehrfachidentitäten für die Herstellung von
Chancengerechtigkeit als Ressource genutzt werden können, wenn Kindern bereits im Kleinkindesalter gleiche Ermöglichungs- 
und Verwirklichungsbedingungen für den Erwerb von Kompetenzen geschaffen werden (DJI 2020; DeZIM 
2022), dies aber empirisch bisher kaum der Fall ist (vgl. Braband 2019; Sandermann u. a. 2023). Dass z. B. der 
Anteil der drei- bis sechsjährigen Kinder mit Einwanderungsgeschichte, die eine Kindertageseinrichtung
besuchen, bei lediglich 88 Prozent liegt, während diese Zahl bei Kindern ohne Einwanderungsgeschichte bei fast 100 
Prozent liegt (vgl. Sachverständigenrat für Integration und Migration 2023), dürfte zumindest auch mit dieser 
Form institutioneller Diskriminierung zusammenhängen. 
Dass ein hohes Maß an Zu- und Einwanderung nicht nur Herausforderungen, sondern vor allem auch Chancen 
für die Zukunft einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft birgt, wird in Deutschland nach wie 
vor sehr unterschiedlich stark reflektiert (Kösemen/Wieland 2022). Insgesamt nehmen positive Sichtweisen der 
Gesamtbevölkerung auf Zu- und Einwanderung nach Deutschland zwar stetig zu. Wiederum ganz besonders gilt 
das jedoch für junge Menschen unter 29 Jahren (ebd., S. 29ff.).
2.2.5.3 Deutschland ist gelebte Einwanderung – das gilt ganz besonders für junge Menschen 
Begünstigt werden die zunehmende Selbstverständlichkeit und eine vermehrt positive Sicht auf Zu- und
Einwanderung nach Deutschland also vermutlich dadurch, dass mehrere, sich gegenseitig verstärkende Effekte zum
Tragen kommen: 
– Erstens ist eine objektive Veränderung der deutschen Bevölkerungsstruktur hin zu mehr Menschen mit
eigener Einwanderungserfahrung und/oder Einwanderungsgeschichte festzustellen. In diesem Zuge nimmt 
auch die natio-ethno-kulturelle Diversität in Deutschland stetig zu (vgl. Abschnitt 1.2.1). Diese objektive 
Veränderung der Bevölkerungsstruktur findet altersgruppenübergreifend, aber ganz besonders innerhalb der 
jüngeren Alterskohorten statt. Im Jahr 2022 lag altersübergreifend der Anteil von Menschen mit
Einwanderungsgeschichte in Deutschland bei 24,3 Prozent. Dabei lässt sich weitergehend differenzieren, dass 18,4 
Prozent aller Menschen in Deutschland selbst nach 1950 eingewandert sind. 7,3 Prozent der Bevölkerung in 
Deutschland sind seit 2013 eingewandert.84 Bei jungen Menschen sind die Verhältnisse noch deutlicher: Vier 
von zehn Schulpflichtigen leben in einer Einwanderungsfamilie (39,6 %) (SVR 2023, S. 1). Bei Kindern 
unter sechs Jahren lag dieser Anteil 2022 sogar bei 40,8 Prozent – Tendenz steigend (ebd.). Die proportional 
größer werdende Gruppe von Menschen mit eigener oder unmittelbar familiärer Einwanderungsgeschichte 
in Deutschland gewinnt damit an relativer Bedeutung für die Gesamtbevölkerung und prägt die Sicht auf 
Einwanderung in Deutschland inzwischen entscheidend mit. Zugleich fordern Menschen mit eigener
Einwanderungsbiografie auch selbstbewusster, als dies noch vor ein paar Jahren der Fall war, demokratische 
Partizipationsrechte sowie Mitspracherechte ein (El-Mafaalani 2022, S. 247ff.). 
– Neben zumindest vorübergehend erhöhtem Konfliktpotenzial innerhalb der Gesamtbevölkerung (ebd.) führt 
diese Entwicklung – zweitens – zu einer neuen Normalität natio-ethno-kulturell diversen Zusammenlebens 
in Deutschland und damit wiederum zu einem steigenden Maß an Selbstverständlichkeit im Umgang mit 
Einwanderungsbiografien gerade auch bei jüngeren Menschen (Kösemen/Wieland 2022, S. 29). 
– Hiermit wiederum steigt – drittens – auch das Potenzial für ein breiteres öffentliches Bewusstsein und
Interesse an der Tradition Deutschlands als demokratisch konstituiertes Einwanderungsland (vgl. Münch 2020). 
– Schließlich finden sich im Einklang hiermit – viertens – verstärkt „postmigrantische“ politische Diskurse 
(vgl. Foroutan u. a. 2018) und Praktiken (vgl. Yildiz 2018). Hier etablieren sich Forderungen nach mehr 
politischer, wirtschaftlicher und sozialer Gleichstellung und nach einem gleichberechtigten Zugang zu
gesellschaftlichen Ressourcen aller Menschen innerhalb eines von Einwanderung geprägten und natio-
ethnokulturell diversen Deutschlands. Dabei wird auch die Binnenheterogenität konkreter Migrationserfahrungen, 
familialer Erstsprachen und/oder (weiterer) Nationalitäten deutlicher und gesellschaftlich breiter reflektiert, 
als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Kennzeichnend für dadurch geprägte, postmigrantische
Diskurse samt den hierzu verortenden politischen Forderungen und Initiativen ist zudem, dass sie zunehmend 
auch von Menschen mitgestaltet werden, deren eigene Biografie keine unmittelbaren Migrationserfahrungen 
aufweist, was ihren politischen Effekt zusätzlich verstärkt (vgl. Stepjandic/Karakayali 2018). 
Mit dem skizzierten Struktur- und Bewusstseinswandel geht auch eine steigende Aufmerksamkeit dafür einher, 
dass die Bundesrepublik Deutschland bereits seit ihrer Gründung ein durch regelmäßige Zu- und Einwanderung 
geprägtes und hierdurch maßgeblich in ihrem Wohlstand abgesichertes Land war und ist (El-Mafaalani 2022, S. 
166ff.). Ähnliches galt – in geringerem Ausmaß – auch für die ehemalige DDR.85 Zu- und Einwanderung waren 
damit seit Gründung beider deutscher Staaten ein volkswirtschaftlicher Stabilisator beider Systeme. Wie dieser 
Sachverhalt gesellschaftspolitisch reflektiert wurde, variierte jedoch im historischen Verlauf und war zudem über 
lange Strecken durch widerwillig-abwehrende bis widerwillig-akzeptierende Debatten geprägt (vgl. Alexopoulou 
2020). Erst jüngst findet die Reflexion ihre oben skizzierte Form einer bewussteren und tendenziell bejahenden 
Auseinandersetzung mit Zu- und Einwanderungsbewegungen nach Deutschland. Dabei werden auch die mit
Migration verbundenen individuellen Anstrengungen und Erfahrungen von Menschen innerhalb des demokratischen 
Gesellschaftsspektrums stärker wertgeschätzt. 
 
84  Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_158_125.html. Zum Vergleich: Dem Konzept des
sogenannten Migrationshintergrunds entsprachen 2022 insgesamt 28,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. 
85  Zentrale Antriebsfaktoren der Zu- und Einwanderung nach Deutschland waren und sind (1) die Arbeitsmigrationsdynamik seit der
sogenannten „Gastarbeiter-Migration“ ab den 1950er Jahren von außerhalb und innerhalb der heutigen EU, (2) der Zuzug von (Spät-
)Aussiedler:innen seit den 1990er Jahren und (3) eine vor allem im letzten Jahrzehnt starke Zunahme von Fluchtmigra-tion nach 
Deutschland.
2.2.5.4 Bessere Chancen für alle durch mehr Einwanderung 
Diese Entwicklung sollte nicht als eine rein auf moralischer Umorientierung beruhende Tendenz missverstanden 
werden. Denn ein hohes und zukünftig noch zu erhöhendes Maß an Zu- und Einwanderung ist auch
volkswirtschaftlich betrachtet ein entscheidender Faktor für die Sicherung gesellschaftlichen Wohlstands und sozialen
Friedens in Deutschland (vgl. Brücker u. a. 2022). Dies wurde mittlerweile mehrheitlich (und teils auch quer zu
parteipolitischen Lagern innerhalb der demokratischen Parteienlandschaft) erkannt. Dass eine integrationspolitisch 
„geschlossene Gesellschaft“ den gesellschaftlichen Wohlstand Deutschlands massiv gefährden würde, ist
inzwischen nicht mehr zu verleugnen. Denn u. a. aufgrund zu rigider Zu- und Einwanderungspolitiken sowie -
bürokratien vergangener Jahrzehnte leidet Deutschland inzwischen keineswegs mehr nur an dem so oft zitierten
„Fachkräftemangel“, sondern auch an einem generellen „Arbeitskräftemangel“ in zahlreichen Beschäftigungssektoren 
(ebd.). Die Tatsache, dass Deutschland inzwischen weltweit, was die absolute Zahl an Einwanderungen betrifft, 
an zweiter Stelle hinter den USA liegt86 (United Nations 2020, S. 15), hat also neben humanitären Gründen, die 
im Zuge von Fluchtmigration nach Deutschland durchaus auch relevant waren und sind (vgl. Abschnitt 2.3.2), 
vor allem auch volkswirtschaftliche Gründe. 
Was bedeutet all dies zusammengenommen für das Aufwachsen junger Menschen im heutigen Deutschland?
Zunächst einmal lässt sich daraus schlussfolgern, dass man Kindsein und Jungsein innerhalb einer
Einwanderungsgesellschaft nur angemessen beschreiben kann, wenn man bereit ist, nicht nur das Aufwachsen junger Menschen, 
sondern auch das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt als kollektives Zusammenleben in der
Einwanderungsgesellschaft zu begreifen. Sowohl gesellschaftlich integrierte Erwachsene wie junge Menschen in
Deutschland können sich angesichts der dargestellten demografischen Entwicklung nur noch sinnvoll als Personen in der 
Einwanderungsgesellschaft begreifen – und zwar auch unabhängig von der persönlichen
Einwanderungsgeschichte. 
Die Einwanderungsgesellschaft auf das unmittelbare familiale und freundschaftliche Umfeld eingewanderter
(junger) Menschen zu reduzieren, wird damit hinfällig. Gleiches gilt für eine einseitige Beschäftigung mit der Frage, 
inwieweit sich junge Menschen, die „erst“ in erster, zweiter oder dritter Generation in Deutschland leben,
erfolgreich „integriert“ haben. Die Erwartungen an (junge) Menschen mit eigener oder familiärer
Einwanderungsgeschichte, sich zu integrieren, sind in einer Einwanderungsgeschichte nicht geringer, aber auch nicht höher
anzusetzen als gegenüber allen (jungen) Menschen (Georgi/Keküllüoğlu 2018, S. 49). Darüber hinaus führen auch 
Versuche, zu beschreiben, was junge Menschen aus Einwandererfamilien besonders auszeichnet, eher in die Irre. 
Denn es existiert keine vermeintlich homogene Gruppe „der Einwanderer:innen“. Pluralisierte Lebensformen von 
Einwanderungsfamilien und ihre Vielfalt werden im Zuge derartiger Zuschreibungen tendenziell ignoriert und ein 
inzwischen unbestreitbar gesamtgesellschaftliches Phänomen der Vergesellschaftung junger Menschen in der 
Einwanderungsgesellschaft wird auf individuelle Merkmalsträger reduziert. 
Das geschieht konkret auch dort, wo der sogenannte „Migrationshintergrund“ junger Menschen nicht als
deskriptive, sondern als erklärende Variable für ein besseres Verständnis sozialer Ungleichheit herangezogen wird (El-
Mafaalani 2022, S. 54ff.). Bereits als statistische Kategorie auf deskriptiver Ebene erfährt die Kategorie des
„Migrationshintergrundes“ inzwischen zurecht viel Kritik. Diese weist zahlreiche Unschärfen auf und kann sich auf 
verschiedene Definitionen beziehen, die im öffentlichen Diskurs meist unzureichend offengelegt werden, wobei 
jedoch gleichzeitig suggeriert wird, etwas Einheitliches abzubilden. Ihr Gebrauch verhindert nicht zuletzt das 
Verstehen von pluralen Lebensformen von jungen Menschen, die sich nicht nur nach Herkunftsland, Ethnie und 
Religion unterscheiden, sondern auch nach ihren familialen Hintergründen sowie nach ihren gesellschaftlichen 
Teilhabe- und Teilnahmechancen (vgl. auch Abschnitt 1.2.1). Daher rückt inzwischen auch das Statistische
Bundesamt mit Bezug auf die Empfehlung der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen 
der Integrationsfähigkeit (Deutscher Bundestag 2021b) von dem Begriff ab. Auch über die Nutzung der
spezifischen Kategorie des „Migrationshintergrundes“ hinaus ist einem Bestreben, die Perspektive der
Aufnahmegesellschaft auf die Zu- und Eingewanderten zu rekonstruieren, mit Vorsicht zu begegnen, vor allem insofern dabei die 
Aufnahmegesellschaft mit autochthonen, weitestgehend säkular und/oder säkularisiert-christlich sozialisierten 
und/oder den deutschen Pass besitzenden (jungen) Menschen verstanden wird (vgl. Zick/Krott 2021). Denn auch 
Menschen mit Einwande-rungsgeschichte gehören in einer Einwanderungsgesellschaft zur
Aufnahmegesellschaft. 
86  Wichtig zu betonen ist dabei auch die Tatsache, dass Deutschland bezogen auf seine Gesamteinwohner:innenzahl keineswegs an der 
Spitze globaler Einwanderungsländer liegt, sondern ungefähr im Mittelfeld (ebd., S. 15).
2.2.5.5 Ankommen in der Einwanderungsgesellschaft – eine Aufgabe für alle, die in ihr leben 
Somit muss, wer Deutschland als Einwanderungsgesellschaft ernst nimmt und das Aufwachsen junger Menschen 
in dieser Gesellschaft angemessen in den Blick nehmen möchte, davon ausgehen, dass sich das Verhältnis
zwischen den bereits in der natio-ethno-kulturell diversen Gesellschaft „angekommenen“ und den sich noch im
„Ankommen“ befindenden (jungen) Menschen ständig neu herstellt. Die Unterscheidung zwischen bereits
gesellschaftlich angekommenen und noch wenig angekommenen Menschen verläuft damit zugleich auch nicht entlang 
althergebrachter Unterscheidungen von Ethnie, Nationalität und „Kultur“ (Georgi /Keküllüoğlu 2018). Eine
binäre Logik, die vereinseitigend auf Assimilation, Akkulturation und Integration von jungen Menschen mit
Einwanderungsbiografie zielt und dabei suggeriert, dass diese „von außen kommen“, konstruiert im Gegenzug junge 
Menschen, die angeblich „schon immer dagewesen“ sind („Bio-Deutsche“). Eine solche Sichtweise ist nicht nur 
ethnozentrisch und im Zweifelsfall sogar in einer bedenklichen Weise „völkisch“, sondern sie wird angesichts der 
oben genannten bevölkerungsstatistischen Daten auch logisch zunehmend hinfällig und empirisch immer
bedeutungsärmer. 
Lässt man sich auf Grundlage dieser Erkenntnisse auf einen Perspektivwechsel ein, so verschiebt sich zugleich 
der Blick weg von Fragen nach „Akkulturationsmöglichkeiten“ oder gar einer unterstellten entsprechenden
Notwendigkeit eines gehörigen Anteils junger Menschen in Deutschland hin zu der Frage, wer die
„Mehrheitsgesellschaft“ faktisch repräsentiert und wer sie zu repräsentieren beansprucht. Fokussieren wir uns bei dieser Frage 
weitergehend auf die junge Generation in Deutschland, so lässt sich ein recht deutliches Bild zeichnen. 
29 Prozent aller jungen Menschen unter 25 Jahren in Deutschland wiesen im ersten Halbjahr 2023 eine
Einwanderungsgeschichte auf (Statistisches Bundesamt 2023k). 13 Prozent der zum gleichen Zeitraum in Deutschland 
lebenden jungen Menschen unter 25 hatten eigene Migrationserfahrung. Neben ihrer Sozialisation in Deutschland 
verbindet alle diese jungen Menschen ihre eigene und/oder familiale Migrationserfahrung eher auf abstrakter als 
auf einer im engeren Sinne „kulturellen“ Ebene. Denn ihre zusätzlich zur deutschen Sozialisation bestehende 
natio-ethno-kulturelle Sozialisation variiert stark nach Herkunftsland, regionaler Herkunft,
Religionszugehörigkeit und sprachlicher Sozialisation. Dies zu reflektieren, bedeutet anzuerkennen, dass in keiner Weise von einer 
homogenen Gruppe der jungen Einwanderer: innen gesprochen werden kann, wenn man das Aufwachsen junger 
Menschen in der Einwanderungsgesellschaft angemessen rekonstruieren und politisch adressieren möchte. Dabei 
ist zusätzlich im Blick zu behalten, dass auch innerhalb identifizierbarer Untergruppen wiederum die Intensität 
und das Maß an Identifikation mit der jeweiligen Nationalität, Ethnizität und regionalen sowie Landeskulturen 
inkl. -sprachen stark variieren kann. 
Somit öffnet ein migrationsgesellschaftlich reflektierter Blick die Augen dafür, dass die Realität des Jungseins in 
Deutschland schon heute davon bestimmt ist, dass einerseits immer mehr junge Menschen in
Einwanderungsfamilien geboren werden, andererseits aber wesentlich und immer stärker darüber miteinander verbunden sind, dass 
sie gemeinsam im Einwanderungsland Deutschland leben. Die Tendenz dabei ist klar steigend. Absehbar werden 
Menschen mit Einwanderungsbiografie die Mehrheit der jungen und schließlich der gesamten Bevölkerung 
Deutschlands ausmachen. Das hat entgegen geläufiger Vorurteile nicht allein etwas mit „kinderreichen Familien“ 
zu tun, sondern auch damit, dass viele dieser jungen Menschen und ihrer Familien – sogar im Sinne klassischer 
Akkulturationskriterien – als außerordentlich erfolgreich zu bezeichnen sind, was ihre gesellschaftliche
Sozialisation in Deutschland betrifft (vgl. Genkova/Riecken 2020), und dies wiederum zur Etablierung von die
bundesdeutsche Volkswirtschaft nicht nur natio-ethno-kulturell, sondern auch ökonomisch bereichernden Netzwerken 
führt. Das Maß, in dem es im Sinne aller in Deutschland lebenden Menschen gelingt, diese Netzwerke zu fördern, 
statt Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu diskriminieren und dabei in einer Haltung von Migrationsabwehr 
bis hin zu rechtsextremistischen Positionen zu erstarren, wird maßgeblich über den demographischen sowie
ökonomischen Wohlstand Deutschlands entscheiden (Foroutan 2023, S. 21). 
2.2.5.6 Diskriminierung junger Menschen in der Einwanderungsgesellschaft 
Dem entgegen stehen auch im Jahr 2024 noch massive Diskriminierungen gegenüber jungen Menschen aus
Einwanderungsfamilien. Das betrifft vor allem junge Menschen, die als deutschtürkisch, deutscharabisch oder
afrodeutsch/afrikanisch gelesen werden. Sie sind einem deutlich höheren Maß an institutioneller und alltäglicher
Diskriminierung vor allem in den Bereichen medialer Berichterstattung, Arbeits- und Ausbildungschancen und
Wohnungsmarkt ausgesetzt als junge Menschen, die nicht als deutschtürkisch oder deutscharabisch gelesen werden 
(El-Mafaalani 2017, S 471f.; Aikins u. a. 2021) Die genannten Diskriminierungsformen lassen sich maßgeblich
auf antimuslimische, antisemitische, ethnizistische oder auf Hautfarbe rekurrierende Formen von Rassismus (vgl. 
Mai 2016) gegenüber jungen Menschen zurückführen. 
Gerade eingedenk dieser vergleichsweise erschwerten Sozialisationsbedingungen ist jedoch zu konstatieren, dass 
viele der jungen Menschen in Deutschland, die aus Einwanderungsfamilien stammen, gesellschaftlich
„angekommen“ sind. Hierauf weisen auch die breit und repräsentativ erhobenen Daten der AID:A-Studien des Deutschen 
Jugendinstituts hin, die zeigen, dass junge Menschen mit Einwanderungsgeschichte außerordentlich identifiziert 
mit der deutschen Gesellschaft sind (MKFFI 2022, S. 30). Auch zeigen diese Daten, dass junge Erwachsene mit 
Einwanderungsgeschichte deutlich mehr interethnische Freundschaften pflegen als autochthone junge Menschen 
in Deutschland (vgl. Tran 2023). 
Die Aufgabe, in der Einwanderungsgesellschaft „anzukommen“, ist somit auch eingedenk vorliegender Empirie 
nicht einseitig jungen Menschen mit persönlicher oder familialer Einwanderungsgeschichte zuzuschreiben. Ein 
diesbezügliches Augenmerk sollte stattdessen verstärkt auch auf autochthone (junge) Menschen gerichtet werden. 
Denn diesen wird, wie die Daten zeigen, nicht selten die sozialisatorische Chance vorenthalten, in der
bundesdeutschen Einwanderungsgesellschaft Anschluss zu finden. Im Extremfall kann dies auf manipulative Weise 
durch eine völkisch-nationalistisch ideologisierte Umgebung geschehen. Aber auch im Falle lediglich räumlich 
isolierten Aufwachsens in einer vornehmlich natio-ethno-kulturell homogenen, „bio-deutschen Blase“ wird
diesen jungen Menschen der Anschluss an die Einwanderungsgesellschaft Deutschland erschwert. 
Insofern Einwanderungsbiografien zu einer kollektiv weitgehend bewussten Lebensrealität der meisten jungen 
Menschen in Deutschland gehören, sind junge Menschen, die in Regionen mit außergewöhnlich niedrigen
Einwanderungsraten leben, von der Kollektiverfahrung des Aufwachsens in einer Einwanderungsgesellschaft mit 
höherer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für einige ländliche Regionen in
Ostdeutschland (Statistisches Bundesamt 2024i; vgl. Abschnitt 2.2.4, 2.2.5). Auf diese Regionen ist dementsprechend, was 
die Möglichkeiten des Anschlusses an Vergesellschaftungschancen in der Einwanderungsgesellschaft betrifft, ein 
besonderes kinder- und jugendpolitisches Augenmerk zu legen. Das illustrieren beispielsweise auch vorliegende 
Daten zu Kontakten von sechs- bis elfjährigen Kindern zu geflüchteten Menschen in Deutschland (vgl. Andresen 
u. a. 2021c). Hierauf basierend lässt sich zuspitzen: Insofern für junge Menschen in Deutschland überhaupt
strukturelle Gefahren des Aufwachsens in einer „Parallelgesellschaft“ bestehen, in der zu wenig repräsentative
gesellschaftliche Kontakte bestehen, so sind diese Gefahren am ehesten in ländlichen Regionen und hier vor allem in
Ostdeutschland zu verorten. Dies gilt angesichts eines dort besonders ausgeprägten „cultural lag“, was die
natioethno-kulturelle Diversität der Bevölkerung betrifft, wodurch junge Menschen aus diesen Regionen mittelfristig
den Anschluss an weit vorangeschrittene globale Entwicklungen zu verpassen drohen (Bukow 2007, S. 32). Das
ist auch insofern bedenklich, als dass hierdurch weitergehende Polarisierungen, Vorurteilsbelastungen und
demokratiefeindliche Einstellungen bei jungen Menschen generiert werden können. Mangels relativierender
Lebenserfahrungen durch vermehrte interethnische Kontakte besteht auch eine höhere Gefahr für junge Menschen, tradierte
Vorurteile selbst mit- und weiterzutragen (vgl. Stein 2018; Zimmer/Stein 2022).
Abbildung 2–8 
Häufigkeit von Benachteiligungserfahrungen, weil Befragte selbst oder Familie nicht aus Deutschland 
stammen bzw. stammt (in %) 
 
Quelle: AID:A 2019, Altersgruppe: 12- bis 26-Jährige, n = 1.267, Daten gewichtet, Berechnungen: Berngruber/DJI  
Menschen aus Einwanderungsfamilien beschreiben ihre Kindheits- und Jugendzeit oft auch rückblickend als eine 
der diskriminierungsintensivsten Phasen des eigenen Lebens (vgl. Gerhards/Buchmayr 2018). Daran, dass das so 
ist, scheint sich auch heute noch nicht grundlegend etwas geändert zu haben. Die Betroffenheit junger Menschen 
von rassistischer Diskriminierung sowie Vorurteilen variiert allerdings und nimmt im Verhältnis zur biografischen 
Relevanz der eigenen Einwanderungsgeschichte ab, wie die AID:A-Daten des Deutschen Jugendinstituts zeigen 
(vgl. Abb. 2–8). So berichten 17,1 Prozent der 12- bis 26-jährigen jungen Menschen in Deutschland, die hier 
leben, jedoch selbst im Ausland geboren sind, dass sie immer oder fast immer, sehr oft oder oft von
Benachteiligungen betroffen sind, weil sie selbst oder ihre Familie nicht aus Deutschland stammen bzw. stammt. Bei
denjenigen 12- bis 26-Jährigen, die selbst in Deutschland geboren sind, deren Eltern jedoch beide im Ausland geboren 
sind, ist dieser Anteil mit 9,5 Prozent halb so hoch. Von den 12- bis 26-Jährigen, deren einer Elternteil im Ausland 
geboren ist, während der andere Elternteil sowie er:sie selbst in Deutschland geboren ist, geben 5,4 Prozent an, 
dass sie immer oder fast immer, sehr oft oder oft von entsprechenden Benachteiligungen betroffen sind. Junge 
Menschen, die als deutschtürkisch gelesen werden, dürften neben als deutscharabisch sowie als afrodeutsch
gelesenen jungen Menschen in Deutschland nach empirischer Studienlage besonders stark von
Diskriminierungserfahrungen betroffen sein (vgl. Tucci u. a. 2014) und nehmen diese vor allem nach langjähriger Vergesellschaftung 
in Deutschland verstärkt wahr (vgl. Diehl u. a. 2021). 
Die genannten, subjektiven Wahrnehmungsunterschiede sind keine rein „gefühlten Wahrheiten“: Beispielsweise 
sind negative implizite Einstellungen gegenüber als deutschtürkisch gelesenen Menschen innerhalb der
bundesdeutschen Bevölkerung bereits im Kindes- (vgl. Stang u. a. 2021) und Jugendalter (vgl. Martiny u. a. 2014) weit 
verbreitet. Für den schulischen, sozial- und frühpädagogischen Bereich stechen zudem eindeutige Befunde zu 
einer Mehrsprachigkeitsdiskriminierung von Kindern und Jugendlichen entlang natio-ethno-kultureller
Differenzlinien ins Auge (vgl. Gogolin 2021). In Abschnitt 1.2.1 weist der 17. Kinder- und Jugendbericht aus diesem Grund 
darauf hin, dass natio-ethno-kulturelle Diversität eine komplexe, gesellschaftlich wirkmächtige
Diversitätskategorie ist. 
17,1%
9,5% 5,4%
16,3%
13,4%
3,4%
20,5%
17,1%
14,3%
46,1%
60,1%
76,9%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
selbst im Ausland geboren beide Elternteile im Ausland geboren ein Elternteil im Ausland geboren
Immer oder fast immer/Sehr oft/Oft Manchmal Selten Nie
In Kombination mit Ungleichbehandlungen auf Grundlage weiterer Diversitätskategorien kann sie besondere 
Wirkmacht für die soziale Positionierung junger Menschen und Personensorgeberechtigter entfalten. Schaut man 
sich abschließend daher einmal etwas vertiefend empirische Befunde zur Verschränkung der
Diversitätskategorien Natio-ethno-Kulturalität und Gender an, so fällt auf, dass hier spezifische Stereotypisierungen und
Diskriminierungen zustande kommen, von denen einige junge Menschen und Personensorgeberechtigte in Deutschland in 
besonderer Weise betroffen sein können. Dabei lassen sich besondere Ausprägungen einer verbreiteten Form des 
Otherings87 identifizieren, die sich auch als Ethnosexismus beschreiben lassen. 
Der Affekt, der ethnosexistischen Otherings, die (junge) Menschen in Deutschland erleben, zugrunde liegt,
verbindet „Rassismus und Sexismus an zwei Gelenkstellen [miteinander; d. V.]. Die eine Gelenkstelle ist die
Behauptung, die ‚eigenen‘ Frauen seien durch ‚fremde‘ Männer gefährdet. Die andere Gelenkstelle ist die Sorge, als 
hegemoniale ‚Rasse‘ und Geschlecht auszusterben“ (Dietze 2019, S. 9). Besonders prägnant ist Ethnosexismus in 
Deutschland dort ausgeprägt, wo Jugendliche und junge Erwachsene, die als deutscharabisch und/oder
deutschtürkisch sowie cis-männlich gelesen werden, mehr oder weniger pauschal kriminalisiert und zur Gefahr erklärt 
werden. Besondere mediale und politische Aufmerksamkeit erlangte dies, als in jüngerer Vergangenheit
wiederholt die sexuelle Übergriffigkeit sowie Gewaltkriminalität einzelner junger Männer im Zuge von zum Chaos-
Symbol stilisierten großstädtischen „Silvesternächten“ zu einem Bild des „gefährlichen jungen Fremden“
verdichtet wurde, dem „unsere“ Mädchen und Frauen sowie „unsere“ Sicherheitskräfte schutzlos ausgeliefert seien. 
Diese affektbasierten Zuschreibungen geschehen entgegen jeglicher wissenschaftlichen Evidenz. Dies gilt sowohl 
für Erkenntnisse zu geschlechterbezogenen Einstellungen von jungen Männern mit Einwanderungsgeschichte 
(vgl. Remiorz u. a. 2023) als auch zur Prävalenz von Gewalt in Deutschland. Studien zum letztgenannten Aspekt 
zeigen im Gegenteil immer wieder, dass – erstens – misogyne und allgemein sexualisierte Gewalt in Deutschland 
in weit überwiegender Häufigkeit aus dem näheren familiären und sozialen Umfeld der Gewaltopfer stammt und 
selten im öffentlichen Raum droht, und dass – zweitens – Kriminalitätsdelikte sowohl international als auch in 
Deutschland nicht mit Migrationserfahrungen korrelieren (Guskin/Wilson 2017, S. 138; vgl. Schellhoss 2019), 
dafür aber umso deutlicher positiv korrelieren mit sozialer Klasse, Jugend- und jungem Erwachsenenalter sowie 
männlichem Geschlecht (Oberwittler 2022, S. 1209; vgl. ausführlicher Abschnitt 2.2.11). Im Ergebnis bedeutet 
das, dass auf sexualisierte sowie nichtsexualisierte Gewalt auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz vor allem 
mithilfe gezielter Maßnahmen gegenüber jungen Männern jeglicher natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit reagiert 
werden muss. Das bedeutet, als Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen für den Schutz aller Opfer und eine 
entsprechende, notfalls strafrechtlich gerahmte Begrenzung und Resozialisation aller Täter:innen unabhängig von 
der Frage, ob sie eine Einwanderungsgeschichte mitbringen. Der inzwischen umfängliche Forschungsstand zum 
Thema weist dabei klar darauf hin, dass insbesondere familial orientierte Präventionsangebote für Kinder in den 
frühen Lebenslagen, die sich nicht an natio-ethno-kulturellen Differenzlinien, sondern an in Familien
vorfindbaren Erziehungsstilen, Beziehungsqualitäten und Schutz vor Gewalterfahrungen durch Kinder orientieren, den
vielversprechendsten Einflussfaktor zur Verhinderung von Gewalt durch und gegen Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene darstellen (Oberwittler 2022, S. 1212, 1224). 
Ethnosexismus gegenüber jungen Menschen und Erziehungsberechtigten in Deutschland als Ausdruck einer nicht 
vollumfänglich gelebten Einwanderungsgesellschaft drückt sich auch an weiteren, auf den ersten Blick weniger 
dramatischen Stellen aus. Der Einfluss auf den Alltag und die gesellschaftliche Sozialisation der Betroffenen 
sollte indessen nicht unterschätzt werden. So lassen sich z. B. vermehrte Diskoeinlassverweigerungen gegenüber 
männlichen und als deutscharabisch, deutschtürkisch oder schwarz gelesenen jungen Männern (Özoğuz 2016, 
S. 402; Aikins u. a. 2020, S. 95) feststellen. Auch zeigen etwa Untersuchungen zu Adressierungen und
Positionierungen von Müttern in deutschen Elternbildungsprogrammen eine Vermengung von vergeschlechtlichten und
natio-ethno-kulturell differenzierenden Zuschreibungen. Dabei werden z. T. deutlich defizitäre Zuschreibungen
wie „bildungsfern“, „traditionell“, „wenig leistungsorientiert“, „muslimisch“ etc. innerhalb der gegebenen
Strukturen sowohl durch Fachkräfte als auch die betroffenen Mütter selbst reproduziert (vgl. Schwenker/Sandermann
2024).
87  Othering impliziert das „Eigene“ und das „Andere“. Während Menschen, die dem „Anderen“ zugerechnet werden, „zu Objekten werden, 
die beherrscht, erforscht und erzogen werden können“, wird das „Wir“ zum Bezugspunkt aktiven, forschenden und erziehenden
Handelns erklärt (Mai 2016, S. 13). In dieser Logik wird die:der Andere als Vertreter:in einer homogen-statischen Gruppe gedacht, während 
das Eigene als wandelbar, gestaltbar und damit generell überlegen betrachtet wird.
2.2.5.7 Die Mehrheit junger Menschen lebt der Bevölkerung die Normalität der
Einwanderungsgesellschaft vor 
Schaut man auf mehrheitliche Einstellungen junger Menschen in der Einwanderungsgesellschaft, so lässt sich 
eine ausgesprochen positive bis gelassene, weil einwanderungsgesellschaftlich offensichtlich weitestgehend
normalisierte Haltung junger Menschen finden (vgl. Kösemen/Wieland 2022). Junge Menschen bis 29 Jahre in 
Deutschland reichen dabei in ihren Einstellungen nahe an die Akzeptanz- und Wertschätzungsquoten klassischer 
Einwanderungsländer wie etwa Kanada heran: Im Vergleich zu älteren Befragten bewerten sie „die möglichen 
Vorteile von Migration häufiger und die Nachteile seltener als zutreffend. Auch beim Blick auf [...] ein
gleichberechtigtes Zusammenleben in Vielfalt unterscheiden sich die Ansichten der jungen Generation von denen der 
übrigen Bevölkerung. Sie betrachten Diskriminierung aufgrund von Herkunft und mangelnde Chancengleichheit 
auf dem Arbeitsmarkt häufiger als größte Hindernisse für Teilhabe. Und sie befürworten stärker als die anderen 
Befragten neue Gesetze zur Bekämpfung von Benachteiligung. Die Ergebnisse der jungen Menschen
unterscheiden sich bei fast allen diesen Fragen um zehn bis 15 Prozentpunkte vom Durchschnitt aller Befragten“ (ebd., 
S. 12). Interessant ist in diesem Zusammenhang vor allem auch die Einschätzung zu dezidiert jugendspezifischen, 
für junge Menschen unmittelbar alltagsrelevanten Fragen: „Ein ausgesprochen großer Unterschied zeigt sich bei 
der Frage nach dem Effekt auf Schulen: Dass es durch Zuwanderung dort zu Problemen komme, meint von den 
jüngeren Befragten nur gut ein Drittel (37 %), während von den über 60-Jährigen gut zwei Drittel (68 %) dieser 
Ansicht sind. Bei der Befürchtung zusätzlicher Belastungen für den Sozialstaat als Folge von Zuwanderung
offenbaren sich ebenfalls weit auseinanderliegende Ansichten zwischen Alt und Jung: Von den über 60-Jährigen 
hegen 75 Prozent der Befragten diese Sorge, bei den unter 30-Jährigen sind es dagegen nur 55 Prozent“ (ebd., 
S. 29). 
2.2.5.8 Kinder- und jugendpolitischer Handlungsbedarf 
Was lässt sich mit Bezug auf kinder- und jugendpolitischen Handlungsbedarf aus dem aktuellen Forschungsstand 
zum Thema Jungsein in der Einwanderungsgesellschaft schlussfolgern? Zunächst lässt sich festhalten, dass bereits 
die heutige Altersverteilung der bundesdeutschen Bevölkerung prognostizieren lässt, dass in Zukunft weitere
Millionen von Kindern in bereits in Deutschland lebende Einwandererfamilien hineingeboren werden. Hinzu werden 
Millionen junger Menschen kommen, die selbst nach Deutschland einwandern oder in zukünftig noch
einwandernden Familien geboren werden. Junge Menschen aus Einwanderungsfamilien werden damit in absehbarer Zeit 
den Großteil der jungen und schließlich der Gesamtbevölkerung Deutschlands ausmachen. Eingedenk dieses
klaren Trends ist eine konsequente Reflexion des Aufwachsens „unserer“ Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in unserer, sie alle umgebenden Einwanderungsgesellschaft eine historisch überfällige Aufgabe von Politik 
und Gesellschaft. Konkret damit einher gehen notwendige Akzentuierungen in zwei Bereichen: Zum einen bedarf 
es einer entschieden anti-rassistischen Antidiskriminierungspolitik, die auf in Deutschland verbreitete Formen 
ethnizistischer und ethno-sexistischer Diskriminierung konkret Bezug nimmt und dabei auch das Thema
Mehrsprachigkeitsakzeptanz klar im Blick behält. Zum anderen bedarf es präventiver und interventiver Unterstützung 
von jungen Menschen in Regionen, die den Anschluss an die Einwanderungsgesellschaft durch ein zu isoliertes 
Aufwachsen jenseits natio-ethno-kultureller Diversität zu verlieren drohen. 
2.2.6 Jungsein mit Behinderungen  
Da bislang nach wie vor keine „allgemein anerkannte Definition von Behinderung [vorliegt]“ (Dederich 2009, 
S. 15), handelt es sich bei der Differenzkategorie Behinderung um eine eher unbestimmte und bisweilen auch 
schwierige Kategorie, weshalb die Kommission an dieser Stelle eine begriffliche Klärung voranstellt. 
Wie in Abschnitt 1.2.1 benannt, liegt häufig ein sozialrechtliches Verständnis von Behinderung gemäß § 2 
SGB IX vor, welches einen standardisierten Vergleich beansprucht und derzeit sozialstaatliche Leistungszugänge 
und -ansprüche reguliert. Dieses Verständnis geht von einer Zweigliedrigkeit aus, der zufolge erstens eine
(körperliche, seelische, geistige oder sinnesbezogene) Beeinträchtigung diagnostiziert sein muss, welche zudem
zweitens zu einer Behinderung der „gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft“ führt. Dabei werden die
Wechselwirkungen zwischen „einstellungs- und umweltbedingten Barrieren“ (§ 2, Abs. 1 SGB IX) betont. Das
sozialrechtliche Behinderungsverständnis nimmt Bezug auf die International Classification of Functioning, Disability
and Health (ICF) der World Health Organization (WHO 2005) und das Übereinkommen über die Rechte von 
Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Der ICF liegt ein biopsychosoziales Behinderungsmodell zugrunde, 
welches mit einer Betonung der Wechselwirkungen mit umwelt- und personenbezogenen Faktoren einhergeht 
und sich auf bis zu drei Bereiche auswirken kann: Erstens als Schädigung der Körperfunktionen und -strukturen 
(impairment), zweitens als Beeinträchtigung der Aktivität (activity limitation) und drittens als Beeinträchtigung 
der Partizipation/Teilhabe (participation restriction) (World Health Organization 2005, S. 16ff.). Die 2009 durch 
Deutschland ratifizierte UN-BRK fungiert als zentraler Inklusionsmotor für die Stärkung der Rechte von
Menschen mit Behinderungen und stellt zugleich Behinderung als menschenrechtliches Modell in den Vordergrund 
(Degener 2015). Als weitere wichtige, im Kontext schulischer Bildung relevant werdende Kategorie fungiert der 
sonderpädagogische Förderbedarf (bzw. Bedarf an sonderpädagogischer Bildung, Beratung und Unterstützung),88 
wenngleich dieser nur lose gekoppelt ist mit dem sozialrechtlichen Behinderungsbegriff. Eine sozialrechtlich
anerkannte Behinderung geht nicht zwangsläufig mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf einher und
umgekehrt, gleichwohl kann es Überschneidungen geben. 
Obgleich die skizzierten Zugänge zu Behinderung eine multifaktorielle Annäherung anstreben, überwinden sie 
das monokausal-medizinische Verständnis nicht. Demnach wird Behinderung als Dimension sozialer
Benachteiligung weiterhin als Folge individueller Beeinträchtigungen thematisiert und zugleich verfestigt. Eine ebenso 
„ausschließlich personenbezogen[e]“ (Lindmeier/Lindmeier 2012, S. 394) Vorgehensweise bildet sich in der 
Feststellung und Zuteilung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ab. Diese Feststellung macht z. B. die
Zuweisung von Schüler:innen in entsprechende Bildungsgänge oder Kinder zu sogenannten Integrationsplätzen in
Kindertageseinrichtungen verwaltbar und legitimiert diese bildungspolitisch. Die UN-BRK ist hier weiterreichender 
und geht mit starken Impulsen aus den und für die Disability Studies89 einher, gleichwohl stellt die dortige
Definition aus wissenschaftlicher Sicht einen Kompromiss dar (Degener 2009, S. 204). Die verbreiteten
Begriffsverständnisse entsprechen daher nur unzureichend den differenzierten wissenschaftlichen Diskursen um
Behinderung. Abgesehen davon sind mit Inklusion und den Emanzipationsbestrebungen von Menschen mit
Behinderungen wiederum verschiedene Entwicklungspfade und Diskurse verbunden, sodass diese nicht erst mit der
Ratifizierung der UN-BRK beginnen (Hopmann 2021b). 
Im Zentrum der weiterführenden Diskurse um Behinderung steht vor allem die Unterscheidung zwischen
(individueller) Beeinträchtigung und (sozialer) Behinderung. Impulse für das Verständnis hinsichtlich des Verhältnisses 
beider Ebenen bieten aktivistisch-behindertenbewegte Zugänge zum Thema Behinderung (Köbsell 2009) sowie 
die Disability Studies (Waldschmidt 2020). Beispielhaft hierfür ist das soziale Modell von Behinderung (Barnes 
2020): In diesem ist nicht die Beeinträchtigung auf körperlicher Ebene, sondern sind gesellschaftliche
Ausgrenzungsmechanismen und Barrieren für den Behinderungsprozess verantwortlich. Ansätze des kulturellen Modells 
von Behinderung betrachten körperliche Beeinträchtigung als gesellschaftlich hervorgebracht und betrachten (De-
)Konstruktionsprozesse der Kategorie Behinderung in kulturellen Ordnungssystemen und Machtverhältnissen.  
Die Kommission möchte deutlich machen, dass die Differenzkategorie Behinderung gleichermaßen
problematisch wie unverzichtbar ist. Schwierig ist die Differenzkategorie Behinderung deshalb, weil sie einerseits eine 
deutliche Benennung eines mehr oder weniger homogenen Personenkreises bzw. spezifischer Lebenslagen
vornimmt. Andererseits steht aber gerade diese deutliche Benennung von Menschen und Lebenslagen als „behindert“ 
im Zentrum vielerlei Kritik. So werden ausgehend von der sozialrechtlichen Perspektivierung der
Behinderungskategorie Zugänge zu sozialstaatlichen Leistungen eröffnet (oder verschlossen). Menschen mit Behinderungen 
finden darin also eine wichtige Grundlage zur Gewährleistung und Verwirklichung von Rechtsansprüchen.
Zugleich kann daraus aber nicht geschlussfolgert werden, dass (Hilfe-)Leistungen ohne zuschreibende
Bedürftigkeitsprüfung zwangsläufig weniger bedarfsgerecht sind (Ziegler 2022). Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen 
erfordert häufig erhebliche Anstrengungen. Darüber hinaus findet die Kategorie als politisch-emanzipatorischer 
Kampfbegriff von Menschen mit Behinderung Verwendung. Dies geschieht etwa im Kontext der
„Krüppelgruppen“ (Köbsell 2009) oder auch der „crip studies“ (Goodley 2017, S. 192ff.). Andere Gruppen wie z. B. Menschen 
mit Lernschwierigkeiten lehnen den Begriff deutlich ab.  
88  Der sonderpädagogische Förderbedarf spiegelt sich in insgesamt sieben Förderschwerpunkten wider: Lernen, Geistige Entwicklung, 
Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen. 
Dazu kommen noch ein Förderschwerpunkt für die übergreifende Förderung bzw. ohne Zuordnung, der Förderschwerpunkt für Lernen, 
Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LSE) sowie der Förderschwerpunkt für Kranke.  
89  Die Disability Studies stellen eine transdisziplinäre sowie auch stark diversifizierte Forschungsrichtung dar, welche – in enger
Verbindung mit den Behindertenbewegungen stehend – einem emanzipativen Grundanliegen verpflichtet sind (Waldschmidt 2009).
Die Kommission versteht daher die Differenzkategorie Behinderung als emanzipativen Begriff (im Sinne einer 
Perspektivierung auf Enthinderung und Befähigung) und zugleich als ungleichheitsrelevante Kategorie, durch 
welche gesellschaftliche Ermöglichungsräume eröffnet oder verschlossen werden. Darin kommt eine Sensibilität 
gegenüber Beeinträchtigungen als „verkörperten Dimensionen von Behinderung“ zum Ausdruck (Waldschmidt 
2020, S. 90), ohne Kausalitäten zwischen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie Individualisierungen von 
Behinderungen zu (re-)produzieren. 
2.2.6.1 Anzahl junger Menschen mit Behinderungen in Deutschland 
Grundsätzlich lässt sich konstatieren, dass die amtliche Datenlage hinsichtlich der Anzahl junger Menschen mit 
Behinderung bislang weitestgehend unzureichend ist (Beck 2021, S. 420f.). Es fehlt ein verlässlicher
Gesamtüberblick. Zum einen ist das Behinderungsverständnis aufgrund der Orientierung an einer amtlich festgestellten 
Behinderung immer noch unterentwickelt, zum anderen ist – nicht zuletzt auch aufgrund der definitorischen
Herausforderungen – die Datenlage lückenhaft. Gleichwohl gibt es seit dem zweiten Teilhabebericht Bestrebungen, 
Behinderung und Beeinträchtigung in Anlehnung an die ICF zu unterscheiden (BMAS 2021a, S. 20ff.; 2022a, 
S. 23ff.). Damit gelingt zwar eine entscheidende begriffliche Weiterentwicklung, die über ausschließlich
anerkannte Formen von Behinderung hinausreicht. Dennoch kann mit dieser ICF-Orientierung die immer noch sehr 
ausgeprägte kausale Orientierung an einer individuellen Beeinträchtigung und können damit einhergehende
gesellschaftliche Vorstellungen von Normalität nicht überwunden werden. Zugleich ist augenfällig, dass bei
Länderoder Bundeserhebungen auch eine Anschlussfähigkeit zum bislang in der amtlichen Statistik vertretenen
sozialrechtlichen Behinderungsverständnis sichergestellt sein muss. 
Aufgrund von „Informations- und Beratungsdefiziten, Schwellenängsten/Schwierigkeiten der Eltern mit formalen 
Anträgen, Unkenntnis oder fehlender Wahrnehmung der Behinderung sowie einer größeren Toleranz bezüglich 
Entwicklungsabweichungen bei Kindern im Vorschulalter“ (Deutscher Bundestag 2009, S. 105f.) ist davon
auszugehen, dass viele Angaben eher unter den realen Zahlen liegen (vgl. dazu auch Beck 2021, S. 420f.). Darüber 
hinaus werden in den herangezogenen amtlichen Statistiken auch unterschiedliche Altersspannen verwendet, was 
die Vergleichbarkeit zusätzlich erschwert.  
Nach der Statistik anerkannter Schwerbehinderungen (auf einer Skala von 20 bis 100 bedeutet dies einen
Behinderungsgrad von mindestens 50), lag im Jahr 2021 für 198.385 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine 
Schwerbehinderung vor (Statistisches Bundesamt 2022f, S. 15).  
Die letzte Mikrozensusbefragung 2017 zur Lebenssituation zuhause lebender Menschen mit Behinderungen gibt 
an, dass etwa 3,6 Prozent der jungen Menschen unter 25 Jahren mit einer anerkannten Behinderung leben
(Statistisches Bundesamt 2020a, S. 17). Dies betrifft etwa 720.000 junge Menschen der insgesamt etwa 20 Millionen in 
Deutschland lebenden jungen Menschen unter 25 Jahren. Dabei leben junge Menschen mit Behinderungen
häufiger mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen, als junge Menschen ohne Behinderung (BMAS 2021a, 
S. 89). 
Die amtliche Eingliederungshilfestatistik unterscheidet bislang noch zwischen Eingliederungshilfen nach § 35a 
SGB VIII einerseits und Eingliederungshilfen nach Teil 2 SGB IX90 andererseits (vgl. Abschnitt 3.9.9). Im Jahr 
2019 gab es 109.151 Hilfeempfänger:innen gemäß § 35a SGB VIII und 278.974 Empfänger:innen gemäß 
SGB XII (Fendrich u. a. 2021, S. 70). 
In stationären Einrichtungen wurden 2019 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) etwa 22.517 
Hilfefälle junger Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung unter 27 Jahren erfasst, im Bereich der
Eingliederungshilfe nach SGB IX 103.537 junge Menschen mit (drohenden) körperlichen oder/und geistigen
Behinderungen unter 18 Jahren (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2021, S. 26ff.). Die SGB IX-
Statistik erfasst allerdings mitunter auch Kinder mit einer seelischen Behinderung im Vorschulalter, weshalb die 
klare Trennung körperliche/geistige Behinderung in SGB IX und seelische Behinderung in der KHJ-Statistik nicht 
ganz zutreffend ist (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik, 2024, S. 115ff.).  
 
90  Tatsächlich werden im Folgenden noch die Daten gemäß SGB XII dargestellt, da die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bedingte 
statistische Änderung sich erst ab dem Berichtsjahr 2020 vollzogen hat (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2021, 
S. 26). Im Sinne der Vergleichbarkeit wird hier entsprechend die Datenbasis 2019 verwendet, auch wenn bereits aktuellere Daten zu 
den Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII und dem SGB IX vorliegen (vgl. Abschnitt 3.9.9).
Anzumerken ist, dass die SGB IX-Statistik nicht zwischen voll- und teilstationären Hilfen unterscheidet, so dass 
hier auch junge Menschen erfasst sind, die zuhause wohnen und nur zeitweise Hilfen (z. B. in
Kindertageseinrichtungen) in Anspruch nehmen (Fendrich u. a. 2021, S. 68). Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich hinter 
den 64.896 Empfänger:innen von heilpädagogischen Leistungen in Einrichtungen nach SGB XII vor allem
heilpädagogische Leistungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen verbergen (Fendrich u. a. 2021, S. 68f.).
Leistungen gemäß § 35a SGB VIII werden hingegen überwiegend als ambulante Leistungen bewilligt (dies entspricht 
82 % aller Leistungen, welche größtenteils für Schulbegleitungen an Schulen bewilligt werden), die geringeren 
Leistungen im stationären Bereich entfallen z. B. auf Internate; lediglich ein Prozent der Adressat:innen lebte 
2019 in einer Pflegefamilie (Fendrich u. a. 2021, S. 63f.). 
Zur Fremdunterbringung junger Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. 
der Eingliederungshilfe für Erwachsene liegen insgesamt jedoch kaum statistische Daten vor (Rohrmann/Theile 
2022, S. 375f.). 
Kinder, die einrichtungsgebundene Eingliederungshilfe erhalten bzw. mit zugewiesenem sonderpädagogischen 
Förderbedarf sind mit einer Anzahl von 95.953 in Angeboten der frühkindlichen Bildung vertreten, obgleich hier 
eine Aufschlüsselung nach SGB VIII/SGB IX sowie zur Zuweisungspraxis des sonderpädagogischen
Förderbedarfs fehlt. Mit steigendem Anteil handelt es sich dabei eher um inklusionsorientierte Einrichtungen 
(Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S. 88). Die Angebotsstruktur im „System der Frühkindlichen 
Bildung, Erziehung und Betreuung“ lässt sich mit „Entstandardisierung und Flexibilisierung“ überschreiben, da 
sich eher uneinheitliche Strukturen sowie Zuweisungspraxen von Kindern mit Behinderung etabliert haben
(Krähnert u. a. 2022, S. 50). Problematisch ist allerdings, dass insbesondere der Anteil der unter Dreijährigen mit
Behinderung in der Kindertagesbetreuung immer noch sehr gering ist. Dies mag damit zusammenhängen, dass
Behinderungen teilweise noch nicht diagnostiziert sind und die Kinder eher durch Frühförderung unterstützt werden. 
Gleichwohl ist zu hinterfragen, ob die Kindertagesbetreuung der inklusiven Betreuung von unter Dreijährigen mit 
Behinderung bereits hinreichend gerecht wird.  
Im Kontext Schule wird eine schuladministrative Behinderung in Form eines anerkannten sonderpädagogischen 
Förderbedarfs wirksam. Im Jahr 2020 wurde insgesamt 582.400 Schüler:innen ein solcher sonderpädagogischer 
Förderbedarf zugewiesen. Am stärksten vertreten ist hier der Förderschwerpunkt Lernen mit 39,2 Prozent, gefolgt 
von den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung (17,8 %), geistige Entwicklung (17,2 %)
sowie Sprache (10,2 %). Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung hat seit 2011 mit einem
Anstieg von 58,4 Prozent den größten Zuwachs zu verzeichnen (KMK 2020, S. 16). 328.000 dieser Schüler:innen 
werden in einer Förderschule unterrichtet (etwa 2.600 mehr als im Vorjahr). Davon 33,3 Prozent mit dem
Förderschwerpunkt Lernen, 26,2 Prozent mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und 13,4 Prozent mit dem 
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ebd., S. 18). Während 2010 etwa 22 Prozent
sonderpädagogisch geförderte Schüler:innen in allgemeinen Schulen inklusiv beschult wurden (Inklusionsquote), traf dies 
2020 auf 44 Prozent zu (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung 2022, S. 129).91 Zugleich steigt der Anteil 
der Schüler:innen mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf insgesamt (KMK 2020, S. 17), 
so dass immer noch viele Schüler:innen eine Förderschule besuchen (ebd., S. 163). Mit Blick auf die Lern- und 
Entwicklungsniveaus der Schüler:innen lässt sich konstatieren, dass „die Kategorien sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfs nach wie vor keineswegs eindeutig sind und große Überschneidungen zu anderen Kategorien 
sowie zu nicht als förderbedürftig kategorisierten Schülerinnen und Schülern bestehen“ (Lütje-Klose/Neumann 
2022, S. 51). Nicht zuletzt sind die Zuweisungs- und Diagnosepraxen in den einzelnen Bundesländern sehr
unterschiedlich (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung 2022, S. 129), sodass diesbezüglich von einer
„systematischen Zufälligkeit der Vergabe des Labels ‚Sonderpädagogischer Förderbedarf‘ gesprochen werden [kann]“ 
(Katzenbach 2015, S. 38).  
Häufig unberücksichtigt bleiben junge Menschen mit lebensbedrohlichen und lebensverkürzenden Erkrankungen. 
Gegenwärtig leben in Deutschland ca. 320.000 bis 400.000 Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten 
lebensverkürzenden oder lebensbedrohlichen Erkrankung (vgl. Jennessen/Burgio 2022, S. 41). Nicht alle von 
ihnen werden im Krankheitsverlauf einen palliativen oder hospizlichen Versorgungsbedarf entwickeln. So liegt 
bei vielen onkologischen Erkrankungen häufig nur in der akuten Behandlungs- und Rehabilitationsphase eine 
 
91  Anhand von Förderquoten wird die Verbreitung sonderpädagogischer Förderungen unabhängig vom Schulort abgebildet, während
Förderschul- und Inklusionsquoten auf den Schulort (Förder- oder allgemeine Schule) abzielen (Autor:innengruppe
Bildungsberichterstattung 2022, S. 129). Gleichwohl sind damit keine differenzierten Aussagen über die Qualität der jeweiligen Unterstützung sowie 
über die jeweiligen Diagnosepraxen möglich.
erhöhte Pflegebedürftigkeit vor. Festgehalten werden kann aber, dass die Diagnose einer lebensbedrohlichen und 
lebensverkürzenden Erkrankung als existenzielle Herausforderung erlebt wird und für die erkrankten Kinder und 
Jugendlichen und ihre Familien und das Familiensystem als Ganzes Auswirkungen auf alle Lebensbereiche haben 
kann. Dank guter medizinisch-pflegerischer Versorgung und Begleitung (insbesondere durch die
Kinderhospizarbeit) wird erwartet, dass diese Gruppe junger Menschen auch in Zukunft stetig wachsen wird.92 
2.2.6.2 Thematisierung von Behinderung in bisherigen Kinder- und Jugendberichten 
Die Debatte um die sogenannte „Inklusive Lösung“ in der Kinder- und Jugendhilfe wird seit einigen
Legislaturperioden geführt, doch auch unabhängig davon sind junge Menschen mit Behinderungen in zurückliegenden
Kinder- und Jugendberichten thematisiert worden. Gemeinsam ist allen Berichten, dass sie von einer trivialen
Unterscheidung in behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche ausgehen. Dies stellt eine stark verkürzende 
Vorgehensweise dar, da damit der Heterogenität junger Menschen mit Behinderungen nicht hinreichend
Rechnung getragen wird.  
Im Achten Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1990) stehen Fragen der Integration und
Normalisierung im Vordergrund (ebd., S. 90ff.). Dabei geht es insbesondere um die „Integration behinderter Kinder“ 
(ebd., S. 102ff.) im Elementarbereich sowie damit verbundene Finanzierungsfragen (ebd., S. 192). Die
„allgemeine fach- und sozialpolitische Forderung nach Integration des Behindertenbereichs in die Jugendhilfe“ wird 
mit Blick auf „Heime für Behinderte“ diskutiert (ebd., S. 156f.).  
Der Neunte Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1994) steht im Lichte des beschlossenen SGB VIII 
und rekapituliert die Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in den neuen Bundesländern 
(ebd., S. 280ff.). Er thematisiert verschiedene soziale Hilfen der Rehabilitation bis hin zu Sonderschulen (ebd., 
S. 548ff.). 
Der Zehnte Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1998) thematisiert insbesondere Gewalt gegen
Kinder mit Behinderungen (ebd., S. 119), Sonderschulüberweisungen an Lernbehindertenschulen (ebd., S. 139ff.) 
sowie die Freizeitgestaltung von Kindern mit Behinderungen (ebd., S. 228). Die Eingliederungshilfen für seelisch 
behinderte Kinder und Jugendliche werden als notwendig erachtet, obgleich mittelfristig für die ‚große Lösung‘ 
plädiert wird (ebd., S. 278ff.). Kindheiten von Kindern mit Behinderungen werden knapp skizziert mit Blick auf 
„gemeinsames Leben […] in den Einrichtungen der Kindheit“ (ebd., S. 289f.). 
Im Elften Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2002b) steht der Begriff der Behinderung nach dem 
damaligen Verständnis der WHO (ICIDH-2) im Fokus (ebd., S. 219), welches mittlerweile durch die ICF abgelöst 
wurde. Der Zusammenhang von Schichtzugehörigkeit und Behinderung wird analysiert (ebd., S. 222). Zudem 
wird die Problematik der „Kleinen Lösung“ thematisiert, welche sich „in den 10 Jahren ihrer Existenz nicht
bewährt [habe]“ (ebd., S. 229). Die Kommission sprach sich damals für eine Neuauflage der Debatte um die „Große 
Lösung“ aus, eine Forderung, die weder in der Stellungnahme der Bundesregierung noch von den
Behindertenverbänden Zustimmung erfahren hat. 
Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2005) rekapituliert erneut die Ausführungen zum 
Behinderungsbegriff des Elften Kinder- und Jugendberichts (ebd., S. 115). Im Fokus steht die Beschulung in 
Sonder- und Förderschulen, integrative Modelle stellen demnach eher die Ausnahme dar (ebd., S. 276ff.),
wohingegen integrative Tageseinrichtungen für Kinder mit und ohne Behinderungen auf dem Vormarsch sind (ebd., 
S. 192). 
Der 13. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2009) kommt dem Berichtsauftrag, „die Felder der 
Integration von und der Arbeit mit jungen Menschen mit Behinderungen“ (ebd., S. 74) in den Blick zu nehmen, 
sehr umfänglich nach und würdigt erstmalig zahlreiche Aspekte der Lebenssituation junger Menschen mit
Behinderung. So werden verschiedene Felder der Kinder- und Jugendhilfe beleuchtet und spezifische Lebenslagen
hervorgehoben, z. B. junge Erwachsene mit Behinderungen (ebd., S. 234) oder Kinder von Eltern mit Behinderungen 
(ebd., S. 237f.). Vor allem aber wird die Herausforderung der bestehenden Schnittstellen zwischen SGB VIII und 
XII/XI (ebd., S. 173ff.; ebd., S. 232ff.) aus inklusiver Perspektive (ebd., S. 74ff.) diskutiert und eine Perspektive 
 
92  Eine kürzlich abgeschlossene und vom BMFSFJ geförderte Studie (FamPalliNeeds) hat die Bedürfnisse von Familien mit
lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen untersucht (Jennessen u. a. 2023).
gewählt, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht auf ihre Behinderung reduziert: „Kinder und
Jugendliche mit Behinderung sind in erster Linie Kinder und Jugendliche (ebd., S. 12). 
Im 14. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2013) wird diese Perspektiverweiterung beibehalten und 
die Zusammenführung der Eingliederungshilfen und der Kinder- und Jugendhilfe (ebd., S. 377f.; auch mit Blick 
auf ambulante Hilfe, S. 340ff. sowie Kindertagesbetreuung, S. 316) als Ausdruck eines inklusiven Kinder- und 
Jugendhilfesystems (S. 370f.) bekräftigt.  
Der 15. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2017) beschäftigt sich mit der Quantität und dem
Förderort sonderpädagogischer Förderung an Schulen (ebd., S. 158ff.) sowie einer Klassifikation in einzelne
Förderschwerpunkte (ebd., S. 442). Weiterhin stehen digitale Exklusionsrisiken junger Menschen mit Behinderungen 
(ebd., S. 301ff.) im Fokus. Es wird herausgestellt, dass die in den vergangenen Kinder- und Jugendberichten 
immer wieder problematisierte „institutionelle Trennung zwischen Kinder- und Jugendhilfe einerseits und
Eingliederungshilfen andererseits […] politisch nicht mehr haltbar [sei]“ (ebd., S. 443). Der Inklusionsanspruch mit 
Blick auf die Kinder- und Jugendarbeit bildet von daher einen weiteren Schwerpunkt (ebd., S. 406ff.).  
Der 16. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2020a) beschäftigte sich insbesondere mit der
politischen Bildung im Kontext von Behindertenhilfe und Inklusion (ebd., S. 487ff.) und problematisiert, dass diese 
immer noch nicht „als ein durchgängiges Thema“ angekommen sei (ebd., S. 489).  
In der Chronologie der Kinder- und Jugendberichte wird insgesamt deutlich, dass sich eine an Kinderrechten 
orientierte Perspektive von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in erster Linie als Kinder und
Jugendliche erst allmählich und über einen sehr langen Zeitraum etabliert hat und diese Entwicklung damit einhergeht, 
die Zweiteilung in Kinder- und Jugendhilfe auf der einen Seite und Eingliederungshilfen auf der anderen Seite 
aufgeben zu wollen.  
2.2.6.3 Lebenslagen junger Menschen mit Behinderungen 
Aussagen zu Lebenslagen junger Menschen bilden den Kern der Kindheits- und Jugendforschung. Trotz der
intensiven Umsetzungsdebatten im Lichte der UN-BRK und den damit einhergehenden Forderungen nach Inklusion 
stehen junge Menschen mit Behinderungen bislang immer noch sehr wenig im Fokus einer Kindheits- und
Jugendforschung (Gaupp u. a. 2021; Austin-Cliff u. a. 2022, S. 12; Schönecker/Forschungsteam „Schutzinklusiv“ 
2022). Entweder kommen sie nicht vor, werden nicht explizit als Zielgruppe thematisiert (Shell Deutschland
Holding 2019) oder aber werden prozentual nur in geringem Maße berücksichtigt (Kuger u. a. 2021). Andere Studien 
wiederum beziehen sich auf die Perspektive der Eltern von Kindern mit Behinderung (BMAS 2022b). Auch in 
schulischen Bildungsvergleichsstudien bleiben Kinder und Jugendliche mit insbesondere Förderschwerpunkt 
geistige Entwicklung häufig unberücksichtigt wie etwa im aktuellen IQB-Bildungstrend (zur Kritik daran siehe 
Neumann 2023 sowie Stanat u. a. 2022). Als Argument werden häufig methodische Gründe einer (Un-)Fähigkeit 
zur Teilnahme an Studien angeführt, obgleich es mittlerweile qualitative (Schäfers 2009) und quantitative (Lütje-
Klose u. a. 2018; Broderson u. a. 2019) Überlegungen hierzu gibt. Nicht zuletzt wird auch die Debatte um die 
Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe im Zuge der Umsetzung des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes unter administrativ-juristischen Gesichtspunkten geführt, während die Lebenslagen junger Menschen mit 
Behinderungen in den Hintergrund geraten. 
Mit Blick auf Kinder mit Behinderungen lässt sich konstatieren, dass zwar die Erforschung frühkindlicher Bildung 
in integrativen und inklusiven Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine jahrzehntelange Tradition aufweist 
(Lohmann u. a. 2014). Dennoch geraten die Lebenslagen von Kindern mit Behinderungen sowie deren
individuelle Perspektiven immer noch zu wenig ins Blickfeld (Kaack 2021; AGJ 2024). Mit der Auftragsklärung von 
Kindertageseinrichtungen und Frühförderung wird die starke Orientierung an gesellschaftlichen
Normvorstellungen deutlich, da der Orientierungsrahmen der Frühförderung sich vor allem auf präventive Strategien bezieht, die 
sich auf „von Behinderung bedrohte Kinder“ fokussieren, auch wenn beide Gruppen von Kindern, also die mit 
einer Behinderung und solche, bei denen eine Behinderung droht, adressiert werden (Hamacher 2020; Zehbe 
2021). Positiv hervorgehoben werden kann, dass in zunehmendem Maße Kinder mit einrichtungsgebundener
Eingliederungshilfe und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (2019: 78 %) in Kindertageseinrichtungen 
einen Platz mit tendenziell inklusionsorientierten Settings haben. Studien verweisen darauf, dass Übergänge von 
der Kindertageseinrichtung in die Schule und auch die sich hieran anschließenden Übergänge für Kinder,
Jugendliche und Erziehungsberechtigte mit besonderen Risiken verbunden sind, wenn beispielsweise die besonderen
Bedürfnislagen nicht ausreichend in den Fokus geraten oder defizitorientierte Etikettierungen eine
individuumszentrierte Übergangsgestaltung untergraben (u. a. Krähnert u. a. 2022). 
Besonders prekär ist die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit komplexen Behinderungen und hohen 
Unterstützungsbedarfen, zumal deren Lebenssituation sich eher aus einer Stellvertreter:innenperspektive darstellt. 
Deren Lebenswelt ist im Bereich der frühen Bildung zunächst geprägt von Frühförderung und Beratung der Eltern, 
insbesondere aufgrund der nicht selten stark lebensverkürzenden und voranschreitenden Behinderungen. Im
Kontext Schule befindet sich die überwiegende Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen mit schweren Behinderungen 
an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören 
oder Sehen. Inklusive Beschulungen an allgemeinen Schulen finden allenfalls vereinzelt statt. Die
Freizeitgestaltung und kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit schweren Behinderungen ist erheblich erschwert, 
insbesondere aufgrund z. B. fehlender Zugänge und Unterstützungsleistungen sowie zusätzlich erforderlicher
Materialen und Wahrnehmungsangebote (Bernasconi/Böing 2015, S. 201ff.).  
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind in besonderem Maße von Armut und sozialer Ungleichheit bedroht. 
Dieser Zusammenhang zeigt sich bis heute auf zweierlei Weisen. Zum einen sind Menschen mit Behinderungen93 
eher von Armutsrisiken betroffen (BMAS 2021b, S. 448f.). Zum anderen kann Armut in erhöhtem Maße zu
Behinderungen führen. So sind „Kinder, die in Armut aufwachsen, […] überproportional zahlreichen Risiken
ausgesetzt, welche sie auf verschiedenen Ebenen gegenüber Gleichaltrigen überdurchschnittlich benachteiligen und 
auch Behinderungen zur Folge haben können“ (Rohrmann 2013, S. 157). Armut hat aber nicht nur Auswirkungen 
auf die physische und psychische Gesundheit, sondern wirkt sich auch als Bildungsbehinderung aus. Dies spiegelt 
sich besonders gravierend in der Etikettierung mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgrund des
Zusammenhangs mit sozialer Herkunft wider (Weiß 2022). Insbesondere trifft dies auf den Förderschwerpunkt
Lernen zu (Schnell 2016).  
Das Risiko eines Kindes, Gewalt erleben zu müssen, ist bei Vorliegen einer Behinderung deutlich erhöht. So 
zeigen beispielsweise die Ergebnisse einer 2012 veröffentlichten internationalen Meta-Analyse (aus Daten von 
17 Studien) zur Prävalenz von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung gegenüber Kindern und Jugendlichen 
mit Behinderungen in Bezug auf alle Gewaltformen eine 3,68-fach (bei sexueller Gewalt: 2,88-fach) höhere
Betroffenheit als bei Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung (Jones u. a. 2012, S. 899).94 
Die Vulnerabilität junger Menschen mit Behinderungen und deren immer noch unzureichende Berücksichtigung 
und Wahrnehmung zeigte sich insbesondere während der Corona-Pandemie. Sind die Bedürfnisse und Bedarfe 
junger Menschen in der Corona-Pandemie, wenn überhaupt erst sehr spät berücksichtigt worden (vgl.
Abschnitt 1.1.1; 2.3.1), so gilt dies für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in einer nochmals zugespitzten Form 
(Die Bundesregierung 2023). Veränderte Wegführungen erschwerten die Orientierung im öffentlichen Raum für 
blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche. Veränderte Alltagsroutinen gingen auch für andere Kinder und 
Jugendliche mit Behinderungen mit erheblichen Herausforderungen einher. Die Maskenpflicht stellte für
gehörlose Kinder und Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche mit Hörbeeinträchtigung erhebliche
Kommunikationsbarrieren dar und führte zur sehr eingeschränkten Verwendung der Deutschen Gebärdensprache (DGS).
Persönliche Assistenzen fielen aufgrund von Kontaktbeschränkungen zweitweise weg. Digitale Möglichkeiten des 
Kontakthaltens waren entweder nicht verfügbar oder für einzelnen Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen 
nur eingeschränkt nutzbar (Müller/Gaupp 2021). Vor allem Menschen mit geistiger und schwerer Behinderung 
waren sowohl mit Blick auf das potenzielle gesundheitliche Risiko als auch von den Kontakteinschränkungen in 
besonderem Maße betroffen (Team des Lehrstuhls „Pädagogik und Rehabilitation bei Menschen mit geistiger und 
schwerer Behinderung“ an der Universität zu Köln 2020). Auch nach der weltweit für beendet erklärten Pandemie 
leben sogenannte „Schattenfamilien“ weiterhin zurückgezogen, aus Sorge vor einer Ansteckung ihrer Kinder oder 
Jugendlichen mit schwerer Behinderung (Appelhans 2022). 
Die Studie „Aufwachsen und Alltagserfahrungen von Jugendlichen mit Behinderung“ zu Freizeit, sozialen
Beziehungen, Autonomie, subjektiver Sicht auf Behinderung und Lebenszufriedenheit (Austin-Cliff u. a. 2022)95 
zeigt: Jugendliche mit Behinderung gehen einem breiten Spektrum von jugendtypischen Freizeitaktivitäten nach, 
wobei die Freizeitgestaltung von Jugendlichen mit Schwierigkeiten im emotionalen und sozialen Bereich etwas 
 
93  Dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (BMAS 2021b) liegt die amtliche Feststellung einer Schwerbehinderung zugrunde,
insofern dürfte der tatsächliche Anteil armutsgefährdeter Menschen mit Behinderungen noch deutlich höher sein. 
94  Die aktuelle Handreichung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder nimmt vor diesem Hintergrund auch die Ausbildung der 
insoweit erfahrenen Fachkräfte im inklusiven Kinderschutz besonders in den Blick (Held/Khaliq 2023).  
95  In der Studie wird die Kategorie der Behinderung über einen zugewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarf dargestellt (ebd., S. 16).
weniger vielfältig erscheint. Jugendliche mit Behinderung nehmen Angebote der offenen Jugendarbeit im
ähnlichen Maße in Anspruch wie alle anderen; ein ungedeckter Bedarf scheint vor allem unter Jugendlichen mit
Sehbeeinträchtigungen zu bestehen. Jugendliche mit Behinderung verfügen größtenteils über ein breites Spektrum 
sozialer Beziehungen. Für persönliche Anliegen und schwierige Situationen haben Jugendliche mit sozial-
emotionalem Förderbedarf oder mit sprachlichem Förderbedarf ein weniger vielfältiges Unterstützungsnetzwerk in
ihrem sozialen Nahraum. Jugendliche mit Behinderung erfahren häufig Ausgrenzung bzw. Diskriminierung
aufgrund ihrer Behinderung, wobei die Teilgruppen unterschiedlich stark betroffen sind.
Diskriminierungserfahrungen geschehen hauptsächlich in der Schule und in der Öffentlichkeit. Im Gesamtblick machen Jugendliche mit 
Beeinträchtigungen eine große Spannweite an selbstbestimmten Erfahrungen. Jugendliche mit
Hörbeeinträchtigung scheinen insgesamt am häufigsten eine eher gelassene Einstellung gegenüber Fremdzuschreibungen von 
Behinderungen zu pflegen, obgleich ein Drittel aller Befragten von solchen Zuschreibungen genervt ist. 40
Prozent der Jugendlichen nehmen Hürden für ihre künftige Lebensführung und -planung im Zusammenhang mit der 
Beeinträchtigung wahr. Sowohl bei der Einstellung zur Fremdzuschreibung von Behinderung als auch bei der 
Wahrnehmung von Barrieren werden Zusammenhänge mit dem Erleben von Diskriminierung und Ausgrenzung 
festgestellt. In Bezug auf die konkreten Lebensbereiche und auf das Leben insgesamt weisen insbesondere
Jugendliche mit sozial-emotionalem Förderbedarf eine geringere Lebenszufriedenheit auf. Belastend für die
Lebenszufriedenheit sind Einsamkeitsgefühle, Ausgrenzungserfahrungen und das negative Erleben von elterlicher 
Einmischung. Zentrale Befunde sind, dass es weiterer Schritte einer inklusiv ausgerichteten Digitalisierung und 
Wahlmöglichkeiten für vielfältige Freizeitangebote bedarf, dass Handlungs- und Autonomiespielräume eröffnet 
werden müssen, dass Schule in erster Linie als sozialer Ort ernst zu nehmen ist und dass schließlich mit Blick auf 
Wohnsettings Einsamkeiten vermieden und gemeinschaftsstiftende Angebote eröffnet werden müssen (Austin-
Cliff u. a. 2022, S. 96ff.). 
Im Rahmen einer Sonderauswertung, in Form von deskriptiven Analysen auf Basis der DJI-Studie AID:A 2019, 
wurden auch ausgewählte Aspekte der Lebenslagen und -führung junger Menschen mit Behinderungen96 im Alter 
von 12 bis 32 Jahren (610 von insgesamt 6.101 Befragten) in den Blick genommen (Lien u. a. 2024). Hinsichtlich 
der Häufigkeit der Teilnahme an Freizeitaktivitäten zeigt sich (ebd., S. 16ff.), dass junge Menschen mit
Behinderungen häufiger Spiele am Computer, Handy, Tablet oder der Spielkonsole spielen als junge Menschen ohne 
Behinderung. Junge Menschen mit Behinderungen treiben wiederum seltener Sport, gehen seltener Shoppen oder 
Bummeln, treffen seltener Freunde und gehen seltener in Clubs, Bars oder Kneipen. Dagegen besteht mit Blick 
auf Aktivitäten wie z. B. ins Kino, Theater oder in Konzerte gehen sowie Bücher lesen, Musik hören, Malen oder 
Basteln kein Unterschied zu den jungen Menschen ohne Behinderungen. Mit Blick darauf, wo sich junge
Menschen mit guten Freund:innen außerhalb der Schule treffen, zeigt sich, dass sich junge Menschen mit
Behinderungen seltener mit guten Freund:innen bei sich zu Hause sowie in Cafés, Bars, Kneipen oder Clubs treffen (ebd., 
S. 52ff.). Zugleich stimmen junge Menschen mit Behinderungen deutlich häufiger der Aussage zu, dass die Schule
ihnen kaum Zeit lasse, sich mit Freund:innen außerhalb der Schule zu treffen (ebd., S. 82ff.). Jeder zweite junge
Mensch mit Behinderung ist in Vereinen, Gruppen oder Verbänden aktiv, was in demselben Maße auch auf die
jungen Menschen ohne Behinderung zutrifft (ebd., S. 24ff.), wobei Aktivitäten in einem Sportverein dabei am
häufigsten benannt werden. Weiterhin sind junge Menschen mit Behinderung häufiger in künstlerisch-musischen
Gruppen wie Theatergruppen, Gesangs- oder Musikvereinen sowie politischen Organisationen, Parteien oder
anderweitigen Gruppen aktiv als junge Menschen ohne Behinderungen. Junge Menschen mit Behinderungen erleben
insgesamt häufiger regelmäßige Ausgrenzungserfahrungen als junge Menschen ohne Behinderungen (ebd.,
S. 89ff.), was beispielsweise an der Häufigkeit von Mobbingerfahrungen deutlich wird.
Erstmalig haben sich junge Menschen mit Behinderungen am 14. bis 16.04.2023 in der Bildungsstätte Eichsfeld 
als Interessensvertretung zusammengefunden, um für ihre Rechte einzustehen. Entstanden sind dabei
Forderungen an Gesellschaft und Politik, die darauf beruhen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung selbst wissen, 
was sie brauchen, und ein bundesweites Netzwerk aufbauen wollen (Pressemitteilung des bbe e. V. vom 
16.04.2023). Die Dokumentation eines Workshops mit jungen Menschen mit und ohne Behinderungen mit
Erfahrungen in der stationären Jugendhilfe vom 15. bis 17.09.2023 in Berlin veranschaulicht sehr deutlich in Form 
von zehn Kernpunkten, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe insbesondere in Richtung von mehr Rechten junger 
Menschen, Beschwerdemöglichkeiten und Beteiligung, Ressourcenzuteilung sowie Gewährleistung von
Inklusion weiterzuentwickeln hat (Careleaver e. V. 2023). 
96  Das Behinderungsverständnis der Studie basiert auf einer Selbstauskunft und damit dem Selbstverständnis der Befragten (Lien u. a. 
2024, S. 9).
Abschließend kann festgestellt werden, dass dem Diktum des 13. Kinder- und Jugendberichts, „Kinder und
Jugendliche mit Behinderung sind in erster Linie Kinder und Jugendliche“ (Deutscher Bundestag 2009, S. 12)
immer noch nicht hinreichend nachgekommen wird. Die Datenlage der amtlichen Statistik ist mit Blick auf die 
Kategorie Behinderung dringend weiterzuentwickeln. Eine verstärkte Orientierung an den Erkenntnissen der 
Disability Studies erscheint äußerst fruchtbar. Studien sollten vermehrt Kinder mit Behinderungen sowie junge 
Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen berücksichtigen. Zugleich bedarf es einer stärkeren 
Wahrnehmung dessen, dass Behinderung sich auch als armuts- und ungleichheitsrelevante Kategorie manifestiert. 
2.2.7 Jungsein in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt 
Junge Menschen wachsen mit der Realität vielfältiger geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen 
auf. Auch das Aufwachsen mit Eltern einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft/Ehe gehört für einige junge
Menschen zur Lebensrealität. Andererseits haben, wie in Abschnitt 1.2.1 dargestellt, die Normen traditioneller
Geschlechterstereotypen eine hohe Beharrungskraft und führen zu einer unterschiedlichen Verteilung
gesellschaftlicher Aufgaben und Teilhabechancen nach Geschlecht. Junge Menschen wachsen nach wie vor in einer
heteronormativen Gesellschaft auf und sind mit gesellschaftlichen Vorstellungen von Normalität(en) im Hinblick auf
Geschlecht und sexuelle Orientierung konfrontiert. Zum einen geht es um die Teilhabe nach Geschlecht als
klassische Gleichstellungsfrage der Geschlechtergerechtigkeit. Andererseits werden cis-Geschlechtlichkeit und
Heterosexualität nach wie vor als Normalität und queere Lebensweisen häufig unter der Überschrift „sexuelle und 
geschlechtliche Vielfalt“ als Abweichung hiervon betrachtet. Eine postheteronormative Perspektive (vgl.
Hartmann 2016; Höblich 2022), wie sie hier von der Kommission im Bericht eingenommen wird, betrachtet sexuelle 
und geschlechtliche Vielfalt in ihrer gesamten Breite als Bedingung des Aufwachsens junger Menschen. 
Unter Geschlecht wird die individuelle geschlechtliche Zugehörigkeit einer Person verstanden. 
Die sexuelle Orientierung „bezieht sich auf die geschlechtliche Zugehörigkeit der Person, zu der sich ein Mensch 
romantisch, sexuell und/oder emotional hingezogen fühlt“ (Krell 2022, S. 67). 
Im Anschluss an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind „sexuelle Orientierung und 
Geschlechtsidentität konzeptionell anders und nicht in einen Zusammenhang zu stellen. Die Geschlechtsidentität 
sagt nichts über die sexuelle Orientierung aus und umgekehrt“ (Scharmanski u. a. 2022, S. 3). Queere junge
Menschen sind in einer weiterhin heteronormativ geprägten Gesellschaft (vgl. Deutscher Bundestag 2020a, S. 277) 
nach wie vor mit spezifischen Herausforderungen konfrontiert. Daher wird an einigen Stellen auf Befunde zu 
queeren Jugendlichen, somit gesammelten Daten zu sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten,
zurückgegriffen. 
2.2.7.1 Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt als Thema bisheriger Kinder- und
Jugendberichte 
Im Sechsten Kinder- und Jugendbericht („Mädchenbericht“) wird erstmals die Chancengleichheit von Mädchen 
als gesamtgesellschaftliche Aufgabe formuliert und die Kinder- und Jugendhilfe als „Teil des gesellschaftlichen 
Klimas, das geschlechtsspezifische Grenzen der Lebensplanung und Lebensrealisierung für Mädchen setzt“,
betrachtet (Deutscher Bundestag 1984, S. 3). Abschließend werden entsprechende familien-, ausbildungs-,
arbeitsmarkt-, bildungs- und kultur- und rechtspolitische Forderungen in zentralen Politikbereichen sowie
Empfehlungen in der Kinder- und Jugendhilfe zur Realisierung einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von 
Mädchen und jungen Frauen formuliert (vgl. ebd., S. 52ff.). 
Die nachfolgenden Berichte thematisieren die Diskrepanz zwischen dem Wandel der Geschlechterrollen einer 
erhöhten Bildungsbeteiligung von Mädchen (Deutscher Bundestag 1990, S. 30, 44) und einer zunehmenden
Liberalisierung von Sexualität bei gleichzeitigem Fortbestehen traditioneller Geschlechterrollenstereotypen und
Arbeitsteilungen (vgl. Deutscher Bundestag 2002b, S. 251ff.; Deutscher Bundestag 2005, S. 68ff., 142ff.). Dieser 
Wandel der Geschlechterrollen führe zwar zu besseren schulischen Bildungsleistungen von Mädchen (vgl.
Deutscher Bundestag 2017a, S. 92), allerdings bei weiterhin bestehenden Benachteiligungen 
– in der gesellschaftlichen Teilhabe von weiblichen jungen Menschen im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (vgl. 
Deutscher Bundestag 1990, S. 44, 63, 79; 2002, S. 166f.; 2013, S. 162f.),  
– bei der Verteilung von bezahlter Lohnerwerbsarbeit und nicht entlohnter Care-Arbeit,
– bei der Zuständigkeit für Verhütung, der höheren Betroffenheit von sexualisierter Gewalt etc.
Diese Befunde finden Ihren Ausdruck in der Formel formale Gleichheit bei struktureller Ungleichheit und der 
Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit (vgl. Deutscher Bundestag 2002b, S. 251ff.) und Chancengleichheit 
(vgl. Deutscher Bundestag 2005, S. 48f.).  
Der Neunte Kinder- und Jugendbericht identifiziert Mädchen und junge Frauen als Verlierer:innen der
Wiedervereinigung (vgl. Deutscher Bundestag 1994, S. 236ff.) im Hinblick auf die Teilhabe am Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt, die Sexualisierung des Alltags und kapitalistische Ausbeutung weiblicher Menschen (Deutscher
Bundestag1994, S. 453) und die Rückschritte in der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung mit der
Abschaffung der Fristenregelung der DDR zum Schwangerschaftsabbruch (vgl. ebd., S. 251).  
Der Erwerb einer Geschlechtsidentität als Entwicklungsaufgabe von Kindern und hiermit verbunden die
Notwendigkeit, Geschlechterstereotypen entgegenzuwirken, werden im Zehnten Kinder- und Jugendbericht (dem
„Kinder-Bericht“) thematisiert. Es wird auch konsequent die Lebenssituation von Kindern als Mädchen und Jungen in 
Bezug auf Wohnraum, Freizeit, Familie, Bildung etc. berücksichtigt (vgl. Deutscher Bundestag 1998, S. 18).  
In den nachfolgenden Berichten rücken die Unterscheidung nach Geschlecht – intersektional verschränkt mit
anderen Kategorien wie Klasse, Bildung, Lebensalter –, geschlechterspezifische Angebote sowie Gender 
Mainstreaming als Antwort auf Geschlechterdisparitäten (vgl. Deutscher Bundestag 2002b, S. 47, 111ff.) in den 
Vordergrund. 
Sexualität(en) 
Sexualität(en) werden auch nach dem Sechsten Kinder- und Jugendbericht meist heteronormativ und aus einer 
Präventionsperspektive in Bezug auf Verhütungsverhalten, Verhinderung von Schwangerschaften Minderjähriger 
und von sexuell übertragbaren Krankheiten (Stichwort AIDS/HIV) (vgl. Deutscher Bundestag 2009, S. 146f.), 
von sexualisierter Gewalt sowie sexuellem Risikoverhalten (z. B. häufig wechselnde Geschlechtspartner:innen, 
keine Benutzung von Kondomen etc.) der 12- bis 18-Jährigen und 18- bis 27-Jährigen thematisiert (vgl. Deutscher 
Bundestag 2005, S. 80f.; 2002, S. 130; 2013, S. 141f.). Erst der 13. Kinder- und Jugendbericht thematisiert
Geschlecht und Sexualität als „gesundheitsrelevante Entwicklungsthemen des Jugendalters“ (Deutscher Bundestag 
2009, S. 116ff.) und weist auf die Herausforderungen eines selbstbestimmten Umgangs mit Sexualität v. a. für 
Jugendliche mit Behinderungen hin (vgl. ebd., S. 139). Sexualpädagogik und AIDS-Prävention sowie die
Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen werden zudem als Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe markiert, die über 
vielfältige Kooperationsbezüge (z. B. mit pro familia oder den Aidshilfen) bearbeitet werden.  
Queere junge Menschen und Fachkräfte 
Die Situation queerer junger Menschen und Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe wird erstmals im Siebten 
Kinder- und Jugendbericht erwähnt, der die „Unsicherheit und Hilflosigkeit“ im Umgang mit homosexuellen 
Fachkräften und Jugendlichen (Deutscher Bundestag 1986, S. 63) in einem einzigen Abschnitt thematisiert. Der 
Neunte Kinder- und Jugendbericht kritisiert als „Wiedervereinigungsbericht“ die Diskriminierung lesbischer 
Mädchen in der DDR (Deutscher Bundestag 1994, S. 222). Der Elfte Kinder- und Jugendbericht greift lediglich 
in einem Abschnitt (vgl. Deutscher Bundestag 2002b, S. 136) das erste Jugendzentrum für nicht-heterosexuelle 
junge Menschen auf. Erst der 15. Kinder- und Jugendbericht widmet unterschiedlichen sexuellen Orientierungen 
einen eigenen Abschnitt (vgl. Deutscher Bundestag 2017a, S. 224), und es wird eine Expertise zu „Körper –
Sexualität – Beziehungen im Jugendalter“ in Auftrag gegeben (Klein 2017). Geschlecht und sexuelle Orientierung 
werden als Gegenstand und Ergebnis der „eigenständigen Positionierung in Auseinandersetzung mit
gesellschaftlichen Erwartungen“ im Integrationsmodus Jugend konzipiert (Deutscher Bundestag 2017a, S. 49).
Heteronormative Vorstellungen und Erwartungen prägten die Entwürfe junger Menschen zu Geschlecht, Partnerschaft und 
Sexualität, sodass entsprechend abweichende Beziehungen und Sexualitäten als normabweichend stigmatisiert 
würden (vgl. ebd., S. 55). Im 16. Kinder- und Jugendbericht werden schließlich die LSBTTIQ*-Bewegungen als 
politische Selbstorganisationen und soziale Bewegungen in ihrem Beitrag zur politischen Sozialisation,
Demokratiebildung und ihrem Ringen um gesellschaftliche Teilhabe und Sichtbarkeit (vgl. Deutscher Bundestag 2020a, 
S. 56) mit einer eigenen Expertise (vgl. Klapeer 2020) gewürdigt.
Kinder gleichgeschlechtlicher Partnerschaften 
Erst ab dem Zehnten Kinder- und Jugendbericht werden Kinder gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
(Deutscher Bundestag 1998, S. 167; 2002, S. 122) im Zuge des Wandels neuer familialer Lebensformen erwähnt
(Deutscher Bundestag 2013, S. 214), und erst im 16. Kinder- und Jugendbericht finden sich Angaben zur Zahl
gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit Kindern (Deutscher Bundestag 2020a, S. 141). 
Nach wie vor bestehen ungleiche Chancen auf „Wertschätzung, Freiräume für Ausbildung und Teilhabe am
öffentlichen Leben“ nach Geschlecht, wie es bereits der Sechste, Achte und Elfte Kinder- und Jugendbericht
feststellten (Deutscher Bundestag 1984, S. 17). Damals wie heute müssen sich junge Menschen mit
Geschlechterstereotypen, hiermit korrespondierenden Vorstellungen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilungen (Deutscher
Bundestag 1990, S. 28) sowie cis-normativen Vorstellungen von Zwei-Geschlechtlichkeit auseinandersetzen. Erst ab 
dem 15. Kinder- und Jugendbericht rückt die Lebenssituation geschlechtlicher und sexueller Minderheiten in den 
Kinder- und Jugendberichten in den Blick (vgl. Höblich 2017).  
2.2.7.2 Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Deutschland 
Die Datenlage zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland ist weiterhin unzureichend, und die
jeweiligen Schätzungen streuen erheblich. Dies hat mehrere Gründe (vgl. Höblich 2021). Zum einen liegen Befunde 
zu sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten häufig als gemeinsame Studien zur Lebenssituation queerer oder 
LSBTTIQ*-Personen vor, die von heteronormativer Diskriminierung betroffen sind. Hinzu kommen
Schwierigkeiten in der sozialstatistischen Erfassung, da Geschlecht (Körper und Identität) und sexuelle Orientierung häufig 
nicht ausreichend differenziert sowie sehr heterogen erfasst werden und sich im Laufe des Lebens verändern 
können. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich jenseits der Norm heterosexueller
Zweigeschlechtlichkeit (Hetero- bzw. Cis-Normativität) verorten, müssen sich nach wie vor outen, um nicht als heterosexuell 
oder cis-geschlechtlich gelesen zu werden. Werden (jüngere) Menschen vor einem inneren und/oder äußeren
Coming-out befragt, so ist von einer statistischen Untererfassung auszugehen. Die Verwendung unterschiedlicher 
Altersspannen erschwert zusätzlich die Vergleichbarkeit und Hochrechnungen. Fragen zur eigenen
Geschlechtszugehörigkeit und zur sexuellen Orientierung werden zudem häufiger gar nicht oder aus Gründen sozialer
Erwünschtheit von queeren Menschen falsch beantwortet. So verweigerten z. B. im SOEP, das erst seit 2016 eine 
direkte Frage nach der sexuellen Orientierung enthält, 13 Prozent der Befragten hier eine Antwort (Kroh u. a. 
2017). Auch ergeben sich definitorische Schwierigkeiten in der Operationalisierung von Geschlecht und sexueller 
Orientierung entlang der Frage, anhand welcher Merkmale diese Orientierungen erfasst werden. Die Zahlen
variieren sehr deutlich danach, ob für eine nicht-heterosexuelle Orientierung 
– die Selbstbezeichnung und welche genau (lesbisch, schwul, bisexuell, pansexuell, …),  
– das tatsächliche sexuelle Kontaktverhalten,  
– Begehren oder  
– Lebensformen nur nach in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebenden Personen  
erfasst werden (wie dies bis 2015 im SOEP der Fall war, vgl. Kroh u. a. 2017, S. 688). Ebenso führt die Erfassung 
von Daten zum Anteil von trans und z. T. auch inter Personen in der Bevölkerung zu sehr unterschiedlichen
Zahlen, je nachdem, ob die trans/inter Identität über Ergänzungsausweise,97 einen Antrag gemäß TSG
(Transsexuellengesetz), geschlechtsangleichende Operationen oder Hormontherapien erfasst wird.  
Datenlage geschlechtliche Vielfalt 
Über die Anzahl junger trans und non-binärer Menschen liegen kaum gesicherte Daten vor. Repräsentative
Studien zur Selbstbezeichnung zeigen, dass jüngere Menschen sich inzwischen deutlich häufiger als trans bezeichnen 
(1,4 % der 13- bis 17-Jährigen gegenüber 0,5 % der Gesamtbevölkerung) (Herman u. a. 2022). Statistisch ergeben 
sich weitere Herausforderungen: Nahezu der Hälfte der trans Personen wird ihre geschlechtliche trans Identität 
 
97  Bei trans Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der 
eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer 
Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.
Ergänzungsausweise, wie sie z. B. der dgti e. V. ausstellt, sind standardisierte Ausweispapiere, enthalten alle selbstgewählten personenbezogenen 
Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) und wurden vom Bundesinnenministerium ausdrücklich gestattet. Vgl. hierzu 
https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/; [09.04.2024].
bis zum Alter von bis zu zehn Jahren bewusst (45,8 %) (Krell/Oldemeier 2017, S. 142f.). Allerdings vergehen 
zwischen dem inneren und äußeren Coming-out im Durchschnitt bei trans Mädchen bzw. Frauen sieben, bei trans 
Jungen bzw. Männern vier und bei genderdiversen Jugendlichen knapp drei Jahre, bevor sie zum ersten Mal mit 
jemandem darüber sprechen (ebd, S. 150f.). Obwohl also inter, trans und non-binäre Geschlechtlichkeiten v. a. 
Themen der Kindheit sind, werden sie statistisch häufig erst ab dem Jugendalter erfasst bzw. mit der Pubertät 
virulent (vgl. Baur u. a. 2008). Mit dem Rückgang zumindest der rechtlichen Diskriminierung u. a. durch das neu 
in Kraft getretene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) (vgl.
Abschnitt 2.2.7.3) kann davon ausgegangen werden, dass zunehmend mehr trans, inter und non-binäre junge
Menschen sichtbar werden. Wird die Prävalenz von 1,4 Prozent im Jugendalter auf alle jungen Menschen unter 18 
Jahren in der Bevölkerung (14,3 Millionen) übertragen, so ist von 199.524 jungen trans und non-binären Personen 
auszugehen.98 
Derzeit existieren keine zuverlässigen Zahlen oder Statistiken zur Anzahl von inter Menschen in Deutschland. 
Die Schätzungen variieren daher von 0,05 bis zu 1,7 Prozent national wie international (UNFE – United Nations 
for LGBT Equality 2017). Dies entspricht etwa jedem 60. neugeborenen Kind. 
Datenlage sexuelle Vielfalt 
In Befragungen zur Jugendsexualität bezeichnen sich 89 Prozent der weiblichen Befragten und 93 Prozent der 
männlichen Befragten als heterosexuell (Scharmanski u. a. 2022, S. 4). Laut einer internationalen Studie fühlen 
sich allerdings nur vier Prozent ausschließlich heterosexuell gegenüber 85 Prozent, die sich als nicht
ausschließlich heterosexuell bezeichnen (Ipsos GmbH 2021, S. 7). Jüngere Menschen identifizieren sich dabei häufiger als 
nicht ausschließlich heterosexuell als ältere (79 Prozent der vor 1964 geborenen aber nur 55 Prozent der nach 
1997 geborenen Befragten) (ebd., S. 8). Laut der Studie zur Jugendsexualität der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beschreiben sich 2019 neun Prozent der 14- bis 15-Jährigen und damit jeder elfte junge 
Mensch als nicht ausschließlich heterosexuell (Scharmanski u. a. 2022, S. 4ff.). Ausgehend von 14,25 Millionen 
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zum Stichtag 31.12.202299 trifft dies auf 1,25 Millionen Minderjährige 
zu, nach Mikrozensus wären dies 1,83 von 20,29 Millionen jungen Menschen im Alter von 0 bis 25 Jahren.100 
Die Lebenssituation queerer junger Menschen zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie ihr(e) Differenzmerkmal(e) 
und hiermit verbundenen Erfahrungen der Diskriminierung in der Regel nicht mit ihren Eltern teilen (im Kontrast 
z. B. zu Kindern mit (selbst) zugeschriebener nichtdeutscher natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit).
Datenlage Kinder gleichgeschlechtlicher Partnerschaften 
Dies gilt auch für junge Menschen, die mit Personensorgeberechtigten in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, 
sogenannten Regenbogenfamilien aufwachsen. Seit Einführung der „Ehe für Alle“ wurden 36.800
gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen und 28.800 gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Ehen für alle umgewandelt 
(Statistisches Bundesamt 2022c). In 6.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und weiteren 4.000
gleichgeschlechtlichen Ehen wachsen Kinder in Regenbogenfamilien auf (Deutscher Bundestag 2020b, S. 6). Für sie und 
ihr soziales Umfeld ist eine queere Lebensweise als Alternative der Normfamilie bestehend aus Vater, Mutter, 
Kind(er) daher normaler Alltag.  
2.2.7.3 Aufwachsen in geschlechtlicher Vielfalt 
Hinsichtlich der Geschlechterverhältnisse und Fragen der Gleichstellung hat sich in den letzten Jahrzehnten vieles 
verbessert. Dennoch bestehen unterschiedliche Teilhabechancen nach Geschlecht:  
– Kinder und Jugendliche erleben eine noch immer ungleiche Verteilung der Care- und Lohnarbeit bei ihren
Eltern (vgl. Abschnitt 1.2.1), die sie zugleich als Rollenvorbilder betrachten (vgl. Wolfert/Quenzel 2019,
S. 138).
98  Vgl. Tabelle 12411-0005, eigene Berechnungen, abrufbar in der Datenbank GENESIS-Online, Statistisches Bundesamt über: 
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online [25.04.2024]. 
99  Vgl. Tabelle 12411-0005, eigene Berechnungen, abrufbar in der Datenbank GENESIS-Online, Statistisches Bundesamt über: 
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online [25.04.2024]. 
100  Vgl. Tabelle 12411-0005, eigene Berechnungen, abrufbar in der Datenbank GENESIS-Online, Statistisches Bundesamt über: 
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online [25.04.2024].
– Nach wie vor finden sich junge Frauen häufiger in Berufen mit schlechteren Ausbildungsbedingungen und 
niedrigeren Ausbildungsvergütungen wieder, wählen aus einem kleineren Spektrum der Berufe und sind 
insgesamt aufgrund der strukturellen Benachteiligungen in den von jungen Frauen bevorzugten Berufen
unzufriedener (vgl. Dick/Herzog 2022, S. 65ff.).  
– In öffentlichen und sozialen Medien wird die Vielfalt der Geschlechter und Handlungsoptionen durch z. T. 
sehr konservative Geschlechterstereotype und traditionelle Frauen- und Männerbilder eingeschränkt, die als 
Rollenvorbilder Einfluss z. B. auf Berufswahl und den weiteren Lebenslauf junger Menschen haben und 
hegemoniale, sexistische Machtstrukturen reproduzieren (BMFSFJ 2021b, S. 190).  
– Mädchen und junge Frauen sind in deutlich höherem Ausmaß Opfer von geschlechterbezogenen
Hassverbrechen und Hate speech sowie sexualisierter Gewalt im Netz (vgl. Prommer u. a. 2021, S. 46). Auch sind 
sie mit deutlichem Abstand häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt und Kindesmissbrauch. Frauen sind 
die überwiegenden Opfer häuslicher Gewalt (80,3 % gegenüber 19,7 % männlicher Opfer, vgl. BKA 2022, 
S. 3). Männer hingegen laufen eher Gefahr, Gewalt im öffentlichen Raum ausgesetzt zu sein, das gilt
insbesondere im Jugend- und jungen Erwachsenenalter. Gleiches gilt für trans und inter Personen. Werden Kinder 
Zeug:innen solcher geschlechtsbezogener Hassverbrechen, verarbeiten sie diese auch in Abhängigkeit der 
eigenen Geschlechtszugehörigkeit (vgl. Neubert u. a. 2021).101 Nach wie vor dominiert eine
geschlechtsspezifische Auswahl von Spielzeugen für Kinder durch Personensorgeberechtigte, Erzieher:innen und
Lehrkräfte (Waburg u. a. 2021). Die Konfrontation mit Geschlechterstereotypen führt zu deutlichen
Unterschieden in den Einstellungen junger Menschen zur Familie sowie zu Beruf und Karriere. Jungen Frauen ist es 
wichtiger, im Beruf etwas Sinnvolles zu bewirken, statt Karriere und hohe Gehälter zu erreichen. Auch
antizipieren sie deutlicher die Vereinbarkeitsfrage als junge Männer (vgl. Leven u. a. 2019, S. 194).  
– Intersektionale Ungleichheiten zeigen sich in der Verschränkung von natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit 
und Geschlecht in Form eines Ethnosexismus (vgl. Munsch 2007; Dietze 2019) der nicht-weiße
(insbesondere weiblich gelesene) Personen sexualisiert, kopftuchtragende weibliche Menschen als weniger gebildet 
oder emanzipiert diskriminiert sowie junge Menschen, die als deutscharabisch und/oder deutschtürkisch
sowie cis-männlich gelesen werden, mehr oder weniger pauschal kriminalisiert und zur Gefahr erklärt (vgl. 
Abschnitt 2.2.5).  
Andererseits haben sich Einstellungen auch angenähert: So ist die Bedeutung des politischen Engagements junger 
Frauen angestiegen, und sie stehen als Vertreter:innen politischer Bewegungen wie z. B. Fridays for Future in 
der Öffentlichkeit (vgl. Schneekloth 2019, S. 114) und zeigen sich durchsetzungsstark (vgl. ebd., S. 115).  
Queere junge Menschen, insbesondere trans und non-binäre müssen in Form eines äußeren Coming-outs Andere 
informieren, um ihre tatsächliche geschlechtliche und sexuelle Identität leben zu können (vgl. Höblich 2014). 
Mehr als ein Drittel der queeren jungen Menschen outen sich im Alter zwischen 14 bis 16 Jahren (38 %), 28 % 
im Alter von 18 bis 21 Jahre, 23 % über 22 Jahre aufgrund des Leidensdrucks, sich nicht mehr verstellen zu wollen 
(Krell/Oldemeier 2017, S. 148ff.), meist als erstes gegenüber der bzw. dem besten Freund:in oder der Mutter 
(äußeres Coming-out). Dem voraus geht ein i. d. R. längerer Prozess des inneren Coming-outs als
Bewusstwerdung über die eigene geschlechtliche und sexuelle Identität. Bei trans und genderdiversen jungen Menschen setzt 
dieser meist früh in der Kindheit während der Grundschule ein. So geben 27,9 Prozent der trans und
genderdiversen Befragten im Gegensatz zu nur 15,9 Prozent der nicht-heterosexuellen Befragten an, es schon immer gewusst 
zu haben (ebd., S. 70ff., 141ff.) Die geschlechtliche Identität ist damit ein Thema der Kindheit, die sexuelle
Orientierung eher ein Thema Jugendlicher, da nicht-heterosexuelle junge Menschen ihr inneres Coming-out zwischen 
dem 11. und 16. Lebensjahr erleben (ebd., S. 71). 
Das Coming-out als Selbstbildungsprozess erleben queere junge Menschen „noch häufig als einen komplizierten, 
belastenden und langwierigen Prozess“ (Kugler 2017, S. 365). Die Reaktionen des sozialen Umfeldes variieren 
stark und reichen „von unterstützenden oder neutralen Haltungen bis hin zu angedrohten oder vollzogenen
Beziehungsabbrüchen“ (Gaupp/Krell 2020, S. 293) im Elternhaus, „die bis zum Rauswurf oder zur Flucht aus der
Familie führen können“ (Kugler 2017, S. 376). Krell und Oldemeier (2018) stellen fest, dass insbesondere für den 
Prozess des Coming-outs Räume, die sich explizit an queere Menschen richten, für Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene unerlässlich sind.  
 
101  Vgl. auch das Projekt MaMut unter https://www.gkfg.org/mammut-das-projekt; [09.04.2024].
Queere junge Menschen erleben immer noch in zentralen Lebensbereichen, wie Familie (vgl. Krell/Oldemeier 
2015, 2017), Schule (vgl. Kleiner 2015; Klocke 2012, 2017), Freizeit (vgl. Klocke 2017; Krell/Austin-Cliff 2018), 
(soziale) Medien, Ausbildung und Arbeit (vgl. Frohn u. a. 2017, 2020; Frohn/Heiligers 2021), dass ihre
geschlechtliche Identität oder ihre nicht-heterosexuelle Orientierung nicht sichtbar werden darf und/oder abgewertet 
und als lächerlich dargestellt wird. Dies reicht von strukturellen und direkten Diskriminierungen in Form von 
Beleidigungen bis hin zu Gewalt. Junge Menschen können sich aufgrund der entwicklungsbedingten
Abhängigkeit sowie Schul- und Ausbildungspflicht den Lebensbereichen Familie, Schule und Ausbildung nur schwer
entziehen, daher vermeiden viele queere junge Menschen ein Coming-out während der Schulzeit aus Sorge um
Mobbing und Ausgrenzung und einem möglichen Rauswurf aus der Familie (vgl. Krell/Oldemeier 2015, S. 21). Cis- 
und heteronormative Diskriminierungen und gesellschaftliche Exklusion können als Minderheitenstress (vgl. 
Meyer/Northridge 2007; Frost/Meyer 2023) wirken und zu Beeinträchtigungen der (psychischen und mentalen) 
Gesundheit in Form von Depressionen, Angsterkrankungen, Alkohol- und Drogensucht, erhöhter Suizidalität und 
selbstverletzendem Verhalten führen (vgl. Plöderl 2020). Sind die jungen Menschen aus einer intersektionalen 
Perspektive bei weiteren Merkmalen (z. B. aufgrund von Alter, natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit, sozialer 
Klasse, Behinderung, Religion und Weltanschauung) Diskriminierungen ausgesetzt, so ergibt sich eine insgesamt 
hohe Belastung. Lockdown und Social Distancing haben während der Corona-Pandemie je nach persönlicher 
Lebenssituation und Outing-Status in der Familie Konflikte und Diskriminierung verstärkt bei gleichzeitigen
Einschränkungen von Freizeit und Kontakten (vgl. Krell 2021). Demgegenüber stehen die Bewältigungsleistungen, 
Ressourcen und Copingstrategien sowie die je individuell erfahrene Unterstützung durch das soziale Umfeld 
und/oder selbstorganisierte LSBTTIQ*-Bewegungen, in denen Rückhalt und Gemeinschaft sowie Safe Spaces 
erfahren werden. Diese können als Resilienzfaktoren Minderheitenstress entgegenwirken (vgl. Meyer 2015)
sowie Empowerment und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe queerer Kinder, Jugendlicher und junger 
Erwachsener in heteronormativen Gesellschaft unterstützen (Oldemeier/Timmermanns 2020). 
Trans und inter Kinder und Jugendliche, die eine rechtliche und medizinische Angleichung ihres Geschlechts 
vornehmen lassen wollen, stehen mit ihren Personensorgeberechtigten vor der Herausforderung, sich einen
Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten (amtliche Namensänderung, amtliche Personenstandsänderung, 
hormonelle Maßnahmen, operative Maßnahmen etc.) zu verschaffen und kompetente, regional erreichbare sowie 
zeitlich verfügbare medizinische, psychologische und juristische Fachkräfte zu finden, die sie unterstützen.
Aufgrund der weiterhin unzureichend ausgebauten Infrastruktur in Bezug auf spezialisierte Beratungsstellen sowie 
der vorhandenen Kompetenzen in den Regelinstitutionen des Gesundheitswesens stellt sich dies als zeitintensive 
und schwierige Aufgabe dar, die in Zeiten der Corona-Pandemie mit erheblichen Einschränkungen der
medizinischen Infra-Struktur einherging. Erst im Mai 2019 wurde Transsexualität in der aktuellen 11. Fassung des ICD 
aus der Liste der psychischen Erkrankungen gestrichen. 
Für trans und non-binäre endogeschlechtliche junge Menschen, denen bei Geburt ein weibliches oder männliches 
Geschlecht zugeschrieben wurde, galt lange noch das für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz (TSG). 
Trans und non-binäre Personen mussten entwürdigende Begutachtungen und Gerichtsverhandlungen – wodurch 
hohe Kosten entstanden (vgl. Adamietz/Bager 2016) – über sich ergehen lassen. Am 12.04.2024 wurde das Gesetz 
über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschlossen, das am 01.11.2024 in Kraft 
getreten ist. Es verbessert erheblich die Lebensqualität für trans, inter und non-binäre Personen in Deutschland: 
So ist die Änderung des Geschlechtseintrages für trans und inter Personen einheitlich durch Erklärung mit
Eigenversicherung als einfaches Verfahren vor dem Standesamt möglich, ohne Atteste und kostenintensive Gutachten 
und unabhängig von der Durchführung etwaiger „körperlicher (somatischer) geschlechtsangleichender
Maßnahmen“ (BMFSFJ/BMJ 2023, S. 1). Junge Menschen können ab 14 Jahren die Erklärung selbst mit Zustimmung 
der Sorgeberechtigten abgeben. Stimmen die Sorgeberechtigten nicht zu, kann das Familiengericht die
Entscheidung der Eltern auf Antrag der Minderjährigen ersetzen, um dessen Persönlichkeitsrechte orientiert am
Kindeswohl zu wahren (BMFSFJ/BMJ 2022; Deutscher Bundestag 2024). 
Die Lebenssituation junger inter Personen hat sich in den letzten Jahren über zwei Gesetzesänderungen – wie vom 
Deutschen Ethikrat (2012) gefordert – etwas verbessert: Die Einführung des dritten Geschlechtseintrags erfolgte 
2018 mit dem § 45b Personenstandsgesetz (PStG) „Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei 
Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“, der den Eintrag „divers“ als sogenannte dritte Option des 
Geschlechtseintrags neben dem Eintrag weiblich oder männlich für inter Personen rechtlich möglich macht.
Allerdings ist „durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung […] nachzuweisen, dass eine Variante der
Geschlechtsentwicklung vorliegt“ (§ 45 PStG Abs. 3, S. 1), sodass auch hier eine Pathologisierung vorliegt. Seit Mai 
2021 sind operative Eingriffe an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen nicht einwilligungsfähiger
Kinder mit einer Variante des Geschlechts gesetzlich verboten (Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten 
der Geschlechtsentwicklung 2021). Nur wenn die Operation aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zu einer 
späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann, können Eltern einer Operation 
zustimmen. Zudem bedürfen die Eingriffe, außer bei Lebens- und Gesundheitsgefahr, der Bewilligung durch ein 
Familiengericht. Auch regelt das Gesetz längere Aufbewahrungsfristen der medizinischen Akten, damit
Erwachsene ihre Behandlungshistorie nachvollziehen können. Es bleibt abzuwarten, ob die seit Jahren unverändert hohen 
Zahlen von Feminisierungs- und Maskulinisierungsoperationen an Minderjährigen (vgl. Hoenes u. a. 2019) nach 
Inkrafttreten des Gesetzes zurückgehen werden und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihr Recht auf 
körperliche Unversehrtheit und (geschlechtliche, sexuelle und reproduktive) Selbstbestimmung ausüben können 
(vgl. BMFSFJ 2017d). 
Seit 2020 ist das gesetzliche Verbot von Konversionstherapien in Kraft. Damit sind Pseudotherapien, mit denen 
queere Menschen eine heterosexuelle cis-Geschlechtsidentität entwickeln sollen (sogenannte
Konversionstherapien), an Minderjährigen oder nicht einwilligungsfähigen Personen gesetzlich verboten (KonvBG) (vgl.
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld 2019). Das Gesetz „gilt für alle am Menschen durchgeführten Behandlungen, die 
auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen
geschlechtlichen Identität gerichtet sind (Konversionsbehandlung)“ (§ 1 Abs. 1 KonvBG). Hieraus ergeben sich für die
Kinder- und Jugendhilfe, Schule sowie Arbeitsbereiche der Psychiatrie und der Eingliederungshilfe entsprechende 
Schutzaufträge und ggf. auch Meldepflichten, da Konversionstherapien eine Gefährdung des Kindeswohls nach 
§ 8a SGB VIII darstellen (vgl. Höblich/Baer 2021). 
2.2.7.4 Aufwachsen in sexueller Vielfalt  
Die Entwicklung einer sexuellen Orientierung gehört zu den zentralen Aufgaben des Jugendalters. Bei der
Betrachtung von Sexualität(en) und sexuellen Orientierungen junger Menschen werden in den letzten Jahren Fragen 
des (sexuell) gesunden Aufwachsens, der gleichberechtigten Wahrnehmung aller sexuellen und geschlechtlichen 
Lebensweisen, des Schutzes vor sexualisierter Gewalt (vgl. Retkowski u. a. 2018; Wazlawik u. a. 2020), aber 
auch des (sexuellen) Wohlergehens und der sexuellen Gesundheit (vgl. Nideröst/Kunz 2016; Mitchell u. a. 2021) 
betrachtet. Es rücken zunehmend sexuelle und reproduktive Rechte (vgl. Katzer/Voß 2016) sowie sexpositive 
Konzepte neben der Prävention übertragbarerer Krankheiten (STI) sowie ungeplanter Schwangerschaften in den 
Blick (vgl. Schmidt u. a. 2017). Das Recht auf Sexualaufklärung in der Schule ist gesetzlich verankert, allerdings 
schwankt die Quantität und Qualität der Angebote deutlich (vgl. Scharmanski/Heßling 2021; Hahn/Höblich 
2023).  
Im Verlauf des Jugendalters werden zunehmend Partnerschaften und sexuelle Beziehungen aufgenommen. Die 
Wahrscheinlichkeit sexueller Erfahrungen erhöht sich mit Dauer und Intensität der Liebesbeziehung (vgl. Wendt 
2022), wobei die Mehrzahl der heterosexuellen Jugendlichen erste sexuelle Erfahrungen innerhalb einer festen 
Partnerschaft macht. Romantische und sexuelle Entwicklung im Jugendalter sind miteinander verschränkt. Die 
Mehrheit der 14- bis 15-Jährigen hat schon erste heterosexuelle Erfahrungen gesammelt, die Mehrheit der 17- bis 
18-Jährigen ihren ersten Geschlechtsverkehr erlebt. Unterschiede zwischen den Geschlechtern haben sich
angeglichen (vgl. Wendt/Berngruber 2021; Scharmanski/Heßling 2022).  
Seit der Streichung des § 175 StGB im Jahr 1994 sind sexuelle Handlungen unter Männern102 nicht mehr strafbar, 
Homosexualität wurde als Krankheit 1991 aus der internationalen Klassifikation von Krankheiten (ICD-10)
gestrichen, 2001 wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft gesetzlich ermöglicht. Sukzessive und über
Verfassungsklagen wurden bestehende Unterschiede zur Ehe aufgehoben (Ehegattensplitting, Erbschaft,
Stiefkindadoption etc.), 2017 schließlich die „Ehe für alle“ eingeführt, gleichgeschlechtlichen Paaren eine Heirat erlaubt.
Verheiratete gleichgeschlechtliche Paare sind jedoch weiterhin von der gemeinsamen Adoption eines fremden Kindes 
ausgeschlossen und erhalten keine finanzielle Unterstützung in der Kinderwunschbehandlung durch ihre
Krankenkassen. 
Das aktuell geltende Kindschaftsrecht diskriminiert Kinder, die in nichtehelichen Lebensgemeinschaften,
Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien aufwachsen. Bisherige Regelungen des Sorge- und Umgangsrechts 
werden dieser Vielfalt der Familienformen nicht gerecht, erschweren den Alltag, beeinträchtigen die Rechte von 
 
102  Männern drohten die Aberkennung ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sowie Gefängnis. Die Strafbarkeit und -verfolgung männlicher
Homosexualität trug zur gesellschaftlichen Ächtung gleichgeschlechtlicher Sexualität und Liebe bei, die sich allerdings auch gegen
lesbische Frauen richtete. Ihnen drohte im Falle des Bekanntwerdens ihrer sexuellen Orientierungen z. B. der Sorgerechtsentzug.
Kindern. Um die bestehende Ungleichbehandlung von Kindern in Regenbogenfamilien in Form einer
Stiefkindadoption zu beenden, sieht der aktuelle Koalitionsvertrag eine Änderung des Abstammungsrechts vor
(Sozialdemokratische Partei Deutschlands/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Freie Demokratische Partei 2021, S. 80). 
Über entsprechende Änderungen im Familienrecht sollen für Kinder gleichgeschlechtlicher (Ehe- oder
eingetragener) Partner:innen beide als Eltern eingetragen werden. Bei nicht verheirateten oder verpartnerten Paaren soll 
eine einfache Elternschaftsanerkennung möglich werden.  
Obwohl die Zahl derer, die „von heterosexuellen Mustern und Lebensläufen abweichende geschlechtliche und 
sexuelle Orientierungen leben oder leben wollen (Groß 2021, S. 871) stetig steigt, erleben queere junge Menschen 
eine schlechte bis fehlende Angebotsinfrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum (vgl. Krell/Oldemeier 2018; 
Groß 2021, S.  872). Sie müssen daher „lange Wege auf sich nehmen und, gerade wenn sie nicht geoutet sind, für 
die aufgewandte Zeit entsprechende Erklärungen finden“ (Wagenaar u. a. 2019, S. 49). Hier bleibt die
Herausforderung, spezifische Angebote zu schaffen, in denen sich junge Menschen „ohne Angst vor Diskriminierung
entfalten können und ausreichend qualifizierte Ansprechpersonen finden können“ (Groß 2021, S. 872) bzw. deren 
Erreichbarkeit für junge Menschen sicherzustellen (vgl. Timmermanns 2017, S. 139).  
Die Interaktion auf Social Media und in weiteren digitalen Kontexten nimmt für queere junge Menschen einen 
besonderen Stellenwert ein (vgl. Groß 2021, S.  873). Neben der örtlichen Ungebundenheit bietet auch die
mögliche Anonymität des Internets queeren jungen Menschen Räume, in denen sie ihre queere Identität explorieren 
können (vgl. Krell/Oldemeier 2015, S.  14) und „Jugendliche anonym und einfach an Informationen über sexuelle 
und geschlechtliche Vielfalt kommen“ (Gaupp/ Krell 2020, S. 296). Die Jugendsexualität-Studie der BZgA aus 
dem Jahr 2022 zeigt, dass nicht-heterosexuelle Jugendliche ihre Informationen zu Sexualität deutlich häufiger 
über digitale Quellen beziehen (vgl. Scharmanski u. a. 2022). 
Ein Grund hierfür ist auch, dass Fachkräfte in nicht spezialisierten Regeleinrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe die Auswirkungen von Heteronormativität sowie die Bedeutung der Thematik nicht-heterosexuellen
Begehrens und einer nicht-cis-Geschlechtlichkeit innerhalb ihrer Einrichtungen systematisch unterschätzen (vgl.
Höblich 2014; Mantey 2017, S. 132ff.; Höblich/Kellermann 2019; Höblich u. a. 2020; Baer/Fischer 2021, S. 164) und 
die Vorgabe einer systematischen Berücksichtigung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Praxis der
Kinder- und Jugendhilfe noch nicht ausreichend angekommen ist (vgl. Höblich 2014, 2017, 2018, 2020; Höblich/
Kellermann 2019; Baer/Höblich 2021; Höblich/Baer 2021). Im Umgang mit queeren Adressat:innen proklamieren 
Fachkräfte Offenheit und Akzeptanz, bei gleichzeitigen Unsicherheiten und fachlichen Lücken (Landeshauptstadt 
München 2011; Sperling 2021).  
2.2.7.5 Fazit 
Die Kommission sieht weiterhin Mängel in der Chancengerechtigkeit der Teilhabe nach Geschlecht, wie sie
bereits 1984 im Sechsten Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1984) formuliert wurden. Gerade in den 
Regeleinrichtungen der Kindertagesstätten, der Horte sowie der Kinder- und Jugendarbeit müssen Angebote für 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Entwicklung einer Geschlechtsidentität jenseits traditioneller
Geschlechterstereotypen, Geburtsgeschlecht und Zweigeschlechtlichkeit ermöglichen. Mit der Einführung des 
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung sind schulbezogene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe besonders in 
ihrem Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit in den Blick zu nehmen.  
Die Lebenssituation nicht-gisgeschlechtlicher und nicht-heterosexueller junger Menschen und hier v. a. der
Kinder und deren Eltern ist weiterhin stark belastet. Ihre Bedarfe müssen stärker und systematischer als bislang in 
den Angeboten der Kinder -und Jugendhilfe berücksichtigt werden. Entwicklungsbedarfe bestehen in den
Kenntnissen der Fachkräfte über die Lebenssituation, ggf. die medizinischen und rechtlichen Rahmenbedingen,
Prozesse sowie Anlaufstellen und Kooperationspartner:innen. Auch fehlen flächendeckend spezialisierte und
auskömmlich finanzierte Beratungsstellen für nicht-cis-geschlechtliche Kinder, Jugendliche und deren
Personensorgeberechtigte sowie für junge Erwachsene. Gleiches gilt für familienergänzende und -ersetzende Hilfen, wie z. B. 
stationäre Erziehungshilfen, in denen junge Menschen, die Diskriminierungen durch ihre
Personensorgeberechtigten ausgesetzt sind, einen (temporären) Lebensort außerhalb der Familie finden können.
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass die strukturellen Bedingungen einer heteronormativen
Gesellschaft die Prozesse des Aufwachsens queerer junger Menschen weiterhin in besonderem Maße beeinflussen. Denn 
obwohl sie selbstredend zuallererst als „Jugendliche mit alterstypischen Lebensstilen, Wünschen und Zielen“
(Krell/Oldemeier 2015, S.  5) zu sehen sind, ist ihr Aufwachsen auch mit spezifischen Risiken und Chancen
verbunden. So verweisen beispielsweise die Studien des Deutschen Jugendinstituts (vgl. Krell/Oldemeier 2015; 
2018) darauf, dass queere Jugendliche in verschiedenen Lebensbereichen Diskriminierungs-, Ausgrenzungs- und 
Gewalterfahrungen machen. Diese spezifischen Bedarfe verweisen wiederum auf die Notwendigkeit von
adressat:innenorientierten Angeboten in der Sozialen Arbeit und der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Baer/Höblich 2021, 
S.  98; Höblich 2023b).  
2.2.8 Jungsein in religiöser und weltanschaulicher Vielfalt 
Um sich der Pluralität religiöser und weltanschaulicher Relevanzsetzungen in jugendlichen Lebenswelten
anzunähern, scheint eine Betrachtung des Religions- und Weltanschauungsbegriffs hilfreich und notwendig. Dabei ist 
festzustellen, dass eine allgemeingültige Definition von Religion und Weltanschauung aufgrund vielfältiger
Ausdifferenzierungen eine schwer zu leistende Aufgabe darstellt. Auch die unterschiedlichen fachdisziplinären
Zugänge und Perspektivierungen innerhalb beider Bereiche verweisen auf die Vielfältigkeit und
Unabgeschlossenheit bestehender Definitionsansätze (vgl. Weinreich 2012, S. 19ff.; Pollack/Rosta 2015, S. 48). Religiöse und 
weltanschauliche Bezugssysteme scheinen als sinnstiftende Orientierungspunkte auch im jugendlichen
Aufwachsen Relevanz zu haben. So können Jugendliche in religiösen und weltanschaulichen Verortungen selbstgewählt 
und ihrer Lebenswelt entsprechend Antworten auf Lebens- und Alltagfragen finden (Deutscher Bundestag 2017, 
S. 245f.). 
Eine grundlegende Unterscheidung zwischen Religion und Weltanschauung kann – wie in Abschnitt 1.2.1
dargelegt – zunächst dahingehend getroffen werden, dass unter Weltanschauungen ganzheitliche, religionsähnliche 
Überzeugungen verstanden werden, die von einer relevanten Anzahl von Personen geteilt werden, sich dabei aber 
dezidiert auf diesseitige Sinngebungen beziehen, die zu einem entsprechenden Weltbild und zu spezifischen
Werturteilen führen (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2022). Unter Weltanschauungsgemeinschaften werden je 
nach Tradition und Ausrichtung z. B. Freireligiöse, Freidenker:innen, Unitarier:innen, Humanist:innen,
Agnostiker:innen und Atheist:innen verstanden (Willems 2021). Gemeinsames Merkmal dabei ist, dass als verbindendes 
Element nicht einzelne Grundpositionen zu spezifischen Lebensbereichen oder rein politische Überzeugungen 
dienen, sondern ein ganzheitliches Lebens- und Weltverständnis. 
Religiöse Überzeugungen bedingen demgegenüber zwar ebenfalls ein identitätsstiftendes Verständnis von der 
Welt und sich selbst, weisen darin jedoch zumeist eine Unterscheidung auf zwischen einem dem Menschen und 
Irdischem Innewohnenden (Immanenz) und einem über die Welt Hinausweisenden, also Jenseitigen
(Transzendenz), welches die eigenen irdischen Wirklichkeitskonstruktionen mitgestaltet (Pollack 2018, S. 43). Im
Mittelpunkt solch transzendenter Überzeugungen stehen den meisten theologischen, philosophischen und
sozialwissenschaftlichen Ansätzen zufolge ein Gott bzw. Gottheiten oder – weiter formuliert – etwas Heiliges, auf das
sinnstiftende Gewissheiten und Lebensentwürfe ausgerichtet sind und das über das Diesseitige hinausweist. Als
Rahmen dessen bestehen zumeist gruppenorientierte, identitätsstiftend institutionalisierte Kontexte. Die
Ausformungen dieser institutionalisierten Kontexte und die Transzendenzbezüge können sich kulturell, historisch, sozial und 
individuell unterschiedlich gestalten, sodass eine Generalisierung religiöser Phänomene schwierig vorzunehmen 
ist, ohne dynamische Aushandlungsprozesse zwischen und innerhalb von Glaubens- und
Religionsgemeinschaften in unangemessener Weise zu verallgemeinern.  
Im Zentrum wissenschaftlicher Diskurse über Religion können – neben vielen weiteren divergierenden Ansätzen 
– zwei etablierte Stränge ausgemacht werden: So versuchen substanzielle Annäherungen, die inhaltliche
Ausgestaltung von Religionen zu erfassen, indem sie wichtige Merkmale und diesseitige Erscheinungsformen
transzendenter Wirklichkeiten beschreiben. Dabei stehen beispielsweise religiöse Organisationen und die Gestaltung
tradierter Glaubenslehren und -praxen in heutigen Religionsgemeinschaften im Mittelpunkt. Funktionale Ansätze 
hingegen fokussieren nicht so sehr Religionen an sich und aus sich selbst heraus, sondern vielmehr die Funktionen 
von Religion für Individuen und Gesellschaft (Schnell 2012; Pollack 2016, S. 67; Heiser 2018, S. 15).  
Im Kontext von Religion sowie Kindheit und Jugend finden sich weitere Ansätze, die subjektive Erfahrungs- und 
Sichtweisen junger Menschen in den Vordergrund stellen. Dabei werden gewisse Differenzierungsmomente
innerhalb des Verständnisses, wie z. B. eine Unterteilung in Lebens-, Gottes- oder Transzendenzglauben und
Konfessions- oder Gemeinschaftsglauben (vgl. Gabriel 2021) in den Blick genommen, oder es wird von einem
Religionsverständnis ausgegangen, welches die eigenständigen Suchbewegungen junger Menschen und damit die 
Vielgestaltigkeit des religiösen Feldes fokussiert. Religion als ein solch diskursives Phänomen bezieht sich nicht
mehr vornehmlich auf glaubensgemeinschaftlich oder konfessionell tradierte Glaubensdogmen und
Institutionalisierungsformen, sondern versteht vielmehr individuelle Interpretationen und spezifische Erfahrungen als
Grundlage von Religion, die „mit Rückgriff auf eine vorhandene ‚kulturelle Programmatik‘ in der Selbstreflexion des 
Subjekts als religiös begriffen und symbolisiert werden“ (Gennerich/Streib 2022, S. 1108). So entstehen
dynamische, stärker individualisierte Bedeutungs- und Interpretationsräume. Solche Definitionsansätze bergen eine
gewisse Anschlussfähigkeit für den auch in jugendlichen Lebenswelten stetig an Bedeutung gewinnenden
spirituellen Bereich (Schnell 2012; Streib 2017; Gennerich/Streib 2022). Spiritualität „bezeichnet neue Formen der
Religiosität, die weniger etabliert sind und einen vergleichsweise geringen Institutionalisierungsgrad aufweisen“
(Heiser 2018, S. 15) und dabei – in der Wahrnehmung junger Menschen – einen höheren Grad an Authentizität und 
an individueller Erfahrungsorientierung sowie mystische Elemente aufweisen können (Streib 2017, S. 7).
Belastbare Daten zu spirituellen Vorstellungen und Verortungen junger Menschen liegen bislang kaum vor, ebenso 
wenig wie zu weltanschaulichen Grundhaltungen. Insgesamt scheint es für das Erheben von Religion und
Weltanschauung von jungen Menschen sinnvoll und notwendig, die Bezugslinien der unterschiedlichen
Definitionsansätze als Grundlage für Betrachtungen von Religion (auch als Differenzmerkmal) zu berücksichtigen und
entsprechend einzubeziehen.  
2.2.8.1 Thematisierung von Religion in bisherigen Kinder- und Jugendberichten 
Die Begriffsteile „Religion/religiös“ sind in jedem Kinder- und Jugendbericht seit dem Zehnten Kinder- und
Jugendbericht enthalten, wobei Thematisierung und Gewichtung sehr unterschiedlich ausfallen. So finden sich in 
so gut wie allen Berichten mit Blick auf Trägerstrukturen und Angebotserbringungen vornehmlich christliche 
Akteur:innen als Teil etablierter Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Ebenso erfolgen nähere Betrachtungen 
ihrer jeweiligen Leistungsvolumen sowie Hinweise auf ggf. erkennbare Veränderungsprozesse und -
notwendigkeiten. Im Zehnten, Elften und 14. Kinder- und Jugendbericht wird in diesem Kontext – wenn auch nur kursorisch 
– auch auf Ergänzungsbedarfe im Hinblick auf muslimische Akteur:innen verwiesen. Auffällig dabei ist, dass 
diese Überlegungen thematisch vornehmlich an Integrations- und Migrationsdiskurse angebunden werden. Eine 
religionsgeprägte Perspektive im engeren Sinne lässt sich hier nicht erkennen. Auch in anderen
Argumentationslinien der Kinder- und Jugendberichte ist diese enge thematische Verknüpfung der Bereiche Religion und
Migration erkennbar. Diese, insbesondere in Bezug auf den Islam regelmäßig vorgenommene Verknüpfung wird im 
Elften und 14. Kinder- und Jugendbericht zwar knapp problematisiert. Eine ausführlichere Auseinandersetzung 
mit religiösen, überwiegend islambezogenen Zuschreibungs- und Otheringprozessen findet jedoch erst im
jüngsten, dem 16. Kinder- und Jugendbericht, statt. Jedoch wird auch in diesem Bericht Religion nicht als
eigenständiges Merkmal jugendlicher Lebenswelten betrachtet. Religiöse Zugehörigkeiten und Zuschreibungen werden 
aber einerseits als Merkmal von Diskriminierung und Ablehnungshaltungen gegenüber Gruppen benannt
(Deutscher Bundestag 2020a, S. 95), andererseits werden radikal-religiöse Überzeugungen, z. B. Islamismus, als
gesellschaftliche Herausforderung und Gefahr für demokratische Strukturen und Prozesse fokussiert (ebd., 
S. 101ff.).  
Eine von anderen Perspektivierungen stärker unabhängige Betrachtung von Religion nehmen der Zehnte und 
15. Kinder- und Jugendbericht vor. Der Fokus wird hier auf Religion als Teil lebensweltlicher Kontexte
kindlichen und jugendlichen Aufwachsens gelegt. Der Zehnte Kinder- und Jugendbericht konstatiert religiöse
Dimensionen ausführlich als bedeutsamen Teil kindlichen Aufwachsens und greift in diesem Zuge bereits 1998 u. a. 
Fragen einer bis heute andauernden Diskussion um eine grundgesetzkonforme flächendeckende Einrichtung von 
islamischem Religionsunterricht in Schulen auf (Deutscher Bundestag 1998, S. 44ff.). Der 15. Kinder- und
Jugendbericht thematisiert überdies die Frage, „wie sich Jugendliche in Jugendkulturen und Jugendszenen
ausdrücken und wie sie mit Politik und Religion umgehen“ (Deutscher Bundestag 2017, S. 43). Der Bericht widmet dem 
Merkmal Religion als eigenständige Dimension ein gesamtes Unterkapitel, in dem nach einem umfassenden und 
differenzierten Überblick über Religionsverständnisse und jugendliche Bezüge sowohl institutionelle
Glaubensausführungen wie auch individuelle Selbstpositionierungen thematisiert werden. Dabei werden die Religions- und 
Glaubensbezüge junger muslimischer Menschen den Religions- und Glaubensbezügen von sich als christlich
verstehenden jungen Menschen gleichgestellt. Dies geschieht auch abseits einer Thematisierung (post)migrantischer 
Diskurse. Die Berichtskommission des 15. Kinder- und Jugendberichts hält fest, „dass sich bei Jugendlichen
religiöse Fragen oft hinter Existenzfragen/Sinnfragen verbergen oder damit identisch sind und umgekehrt“ (ebd., 
S. 245). Darüber hinaus können diese anschlussfähig sowie relevant für individuelle Lebensgefühle und -
gestaltungen sein. Die Kommission konstatiert jedoch, dass bisherige empirische Daten vornehmlich formale
Zugehörigkeiten sowie Bindungen an tradierte Glaubenslehren und -praktiken etablierter Religionsgemeinschaften
beleuchten und damit diskursive Religionsverständnisse weniger abbilden. Insgesamt gehöre „Religion und
Religiosität noch immer nicht unbedingt zu den zentralen Gegenständen der Jugendforschung“ (ebd.).  
2.2.8.2 Studienlage zu Religiosität und religiöser Wirklichkeit im Leben junger Menschen 
Im Vergleich zu älteren Bevölkerungsgruppen kann mit Blick auf junge Menschen von einer weniger religiös 
geprägten Sozialisation und damit von einer „Kohorten-Säkularisierung“ (Hillenbrand u. a. 2023) gesprochen 
werden. Neben einem gewissen Verlust tradierter transzendenter Glaubenslehren und einer sinkenden
Initialisierung des Religiösen zeigt sich dies insbesondere in De-Institutionalisierungsprozessen, wie sie in Deutschland 
z. B. anhand des Rückgangs formaler Religionszugehörigkeiten erkennbar sind (Bundeszentrale für politische 
Bildung 2020). Die längere Zeit vertretene Säkularisierungsthese im Sinne eines generellen Bedeutungsverlustes 
von Religion in modernen Gesellschaften – vornehmlich eine westliche Perspektive und ein Phänomen westlicher 
Gesellschaften (Pickel 2019, S. 9) – zeigt sich differenziert betrachtet vielmehr in einer Verlagerung des
Religiösen weg von einzelnen Institutionen hinein in das Private und nicht in einem gänzlichen Bedeutungsverlust alles 
Religiösen (Pollack/Rosta 2015, S. 10). „Prozesse der De-Institutionalisierung, des Traditionsverlusts und der 
Individualisierung von Religion [lösen] Fragen nach dem Woher, dem Wohin und dem Sinn des Lebens nicht 
aus“ (Gennerich/Streib 2022, S. 1108), wenngleich sie diese merklich verändern (ebd., vgl. auch Schnell 2012; 
Deutscher Bundestag 2017, S. 245). Pickel spricht in diesem Zusammenhang von einem Bedeutungswandel des 
Religiösen zugunsten einer spirituellen, esoterischen Ausrichtung (Pickel 2019, S. 11). Unterschiedlichste,
weniger institutionalisierte Ausgestaltungen reichen hier von spirituellen Anlehnungen an fernöstliche Religionen über 
New Age- und Natur-Esoterik bis hin zu z. B. Reiki oder auch Astrologie (vgl. hierzu z. B. Siegers 2012; Terwey 
2012). Weitere Ausdifferenzierungsprozesse finden sich auch innerhalb etablierter Glaubensgemeinschaften. 
Sichtbar werden diese etwa am Beispiel christlicher Freikirchen, die zwar in (christlich-)religiösen Bereichen zu 
verorten sind, hinsichtlich ihrer Glaubenslehren und -ausübungen jedoch erkennbare Unterschiede untereinander 
und zu den Amtskirchen aufweisen (Hillenbrand u. a. 2023, S. 22). Die bestehenden Pluralisierungen von
sinnstiftenden Angeboten außerhalb der großen Religionen bieten jungen Menschen heute also vielfältigere
Orientierungsangebote und ermöglichen damit individuell zusammengestellte, für die eigene Lebenswelt als relevant
gesetzte Religions- und Spiritualitätsbezüge (El-Menouar 2023, S. 4; Pickel 2015, S. 142f.).  
Die tatsächliche Religiosität junger Menschen ist somit nicht über eine rein statistische Ermittlung formaler
Religionszugehörigkeiten zu erfassen (Streib 2017, S. 7). Daher beziehen empirische Analysen für die Erfassung von 
Religiosität zunehmend weitere Dimensionen mit ein, wie z. B. Selbstverortung und Bedeutung von Religion, das 
Ausüben religiöser Praktiken im Alltag sowie erfahrungsorientierte und individuelle (Transzendenz-)
Interpretationen. Und selbst bei dem Versuch einer rein formalen Erhebung besteht bereits die Schwierigkeit, gesicherte 
Daten zugrunde legen zu können. So führen die Statistiken der christlichen Kirchen z. B. zwar die Anzahl der 
Taufen, Kommunionen, Firmungen und Konfirmationen auf, weisen aber keine Mitgliederzahlen nach Alter
gestaffelt aus. Auf den Islam blickend lässt sich überdies feststellen, dass keine Mitgliederäquivalenz zu christlichen 
Kirchen existiert. Hochrechnungen zu islamischen Glaubens- und Relgionsgemeinschaften lassen indes
vermuten, dass rund 44 Prozent der in Deutschland lebenden, als muslimisch zu verortenden Menschen unter 25 Jahre 
alt sind (Pfündel u. a. 2020, S. 49). Insgesamt 21 Prozent der jungen Muslim:innen sind unter 15 Jahre alt (ebd.). 
Während die Studie Muslimisches Leben in Deutschland (MLD) ebenfalls einen differenzierten Einblick in die 
Lebenswelten muslimischer Gläubiger gibt, können auch hier nur begrenzte Aussagen für die Altersgruppe der 
unter 25-Jährigen getroffen werden. 
So bleibt die Datenlage zur Thematik von Religion und religiösen Lebensweisen junger Menschen in Deutschland 
– über die Jugendforschung hinaus – bisher eher begrenzt. Und auch innerhalb der Jugendforschung lässt sich ein 
Nachholbedarf feststellen. Zwar erfasst z. B. der DJI-Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ 
(AID:A) die Religionszugehörigkeit junger Menschen, eine Auswertung und Interpretation dieser Daten im Sinne 
einer eigenständigen Thematisierung religionsbezogener Fragestellungen wurde bisher jedoch nicht in den Blick 
genommen. Eine Sonderauswertung aus dem Jahr 2015 fokussiert zwar muslimische Lebenswelten, stellt dies 
aber vornehmlich in den Kontext sozialer Ungleichheit und weniger in den religiöser Lebensweltbezüge 
(Geier/Gaupp 2015). Und auch in der AID:A-Erhebung 2019 spielt Religion als Merkmal eher eine untergeordnete 
Rolle. Eine differenzierte Betrachtung gelebter religiöser Alltagspraxen steht nicht im Fokus der Gesamtstudie.
Gleichwohl liefert ein gesonderter Tabellenband erstmals eine Auswertung ausgewählter AID:A-Daten nach der 
religiösen Zugehörigkeit der Befragten (Berngruber/Pavlovic 2024).  
Die Shell-Jugendstudie 2019 untersuchte neben den formalen Religionszugehörigkeiten auch Praktiken und
Bedeutung des Glaubens. Ihre Ergebnisse weisen auf eine Pluralisierung religiöser Lebenswelten und eine
schwindende Dominanz der beiden großen verfassten Kirchen hin. Dieser Bedeutungsverlust der letzten Jahrzehnte geht 
mit einer Verschiebung der Zugehörigkeit junger Menschen zugunsten anderer Religionen und Konfessionen, 
Weltanschauungen oder keiner Religionsgebundenheit einher. Etwa die Hälfte der befragten Jugendlichen gibt 
an, dass der Glaube in ihrem Alltag weniger wichtig oder unwichtig für sie ist (Shell Deutschland Holding 2019, 
S. 152). Gefragt nach der Bedeutung von Religion geben rund 39 Prozent der katholischen, 24 Prozent der
evangelischen und 72 Prozent der muslimischen jungen Menschen an, dass ihnen ihr Glaube wichtig ist (ebd.). Es
zeigt sich, dass Religion für bestimmte Gruppen junger Menschen weiterhin von Bedeutung ist, was sich auch in
weiteren Studien abbildet (vgl. dazu z. B. Hamdan/Schmid 2014; Böllert u. a. 2020; Calmbach u. a. 2022; Heyer
2022).
Darüber hinaus lässt sich im Kontext Jugend und Religion eine gewisse Dominanz religiöser Träger und Akteure 
als Initiatoren und Auftraggeber von Untersuchungen und Selbstbeforschungen finden (Halm/Sauer 2015; 
Schröder u. a. 2017; Ilg u. a. 2018; Behr/Kulaçatan 2022). 
Ein stärkeres Einbeziehen und Berücksichtigen auch nicht-christlich positionierter junger Menschen und solcher 
mit Verortungen außerhalb klassisch religiöser Settings scheint in der Jugendforschung unabdingbar – nicht allein 
aufgrund der steigenden Pluralisierung, sondern auch hinsichtlich unterschiedlicher Gebundenheit religiöser
Bedeutungen. Darüber hinaus scheint insgesamt ein Nachholbedarf in der Anerkennung religiöser und
weltanschaulicher Vielfalt (Pickel 2019) bedeutsam, weil Religion schon immer auch ein „Medium zur Austragung
politischer, ethnischer, nationaler und ökonomischer Konflikte“ (Pollack/Rosta 2015, S. 484) darstellt. 
2.2.8.3 Zusammenfassung 
Trotz eines Wandels klassischer Formen des Religiösen – insbesondere in Bezug auf institutionalisierte
Religionszugehörigkeiten – zeigt sich zusammenfassend eine Pluralisierung weltanschaulicher und religiöser
Lebenswelten auch und gerade unter jungen Menschen. Transzendenzbezüge und Sinnfragen sind dabei nicht generell 
unbedeutend geworden, gestalten sich zum einen jedoch deutlich individualisierter und bedürfen eines diskursiven 
Religionsverständnisses und variieren zum anderen hinsichtlich der religiösen Gebundenheit unter den
Religionszugehörigkeiten. Diese Komplexität und Heterogenität des Gegenstands Religion und Weltanschauungen, die sich 
in den unterschiedlichen Lebenswelten und Ausgestaltungen alltäglicher Handlungen, Praktiken, Erfahrungen, 
Bedeutungszuschreibungen sowie auch Werte- und Normenorientierungen junger Menschen widerspiegeln,
wurden bislang nur bedingt empirisch erfasst. „Religion bzw. individuelle Religiosität kann [dabei] nicht schlicht an 
religiösen Organisationsmitgliedschaften oder an einfachen Fragen ‚Wie religiös bist du?‘ oder ‚Wie oft betest 
du?‘ festgemacht werden, sondern muss differenziell untersucht werden, sonst bekommt die Forschung das
Phänomen der Religion im Jugendalter nicht in seiner empirischen Vielfalt in den Blick“ (Gennerich/Streib 2022, 
S. 1110). Darüber hinaus verlangt eine differenzsensible Jugendforschung die Thematisierung und Reflexion von
machtvollen Zuschreibungsprozessen und damit verbundenen Benachteiligungen junger Menschen aufgrund
unterschiedlicher Religionszugehörigkeiten und Weltanschauungen – auch unter der Problematisierung von
Hierarchisierungsprozessen von Religionen.
2.2.9 Jungsein in Ostdeutschland 
Auch über dreißig Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung bildet Ostdeutschland einen Raum und einen 
Erfahrungshintergrund, der das Leben und Aufwachsen von jungen Menschen auf spezifische und nachhaltige 
Weise beeinflusst. Ostdeutschland ist dabei nicht nur als historisch-politischer und geografischer Raum zu
begreifen, sondern auch als „diskursiver Raum, in dem gesellschaftliche Neuaushandlungen stattfinden“ (Kubiak 2020, 
S. 36).
Über die gesamtgesellschaftliche Lage in Ostdeutschland wird aktuell viel diskutiert. Bislang sind es vor allem 
negative Attribute oder Defizitzuschreibungen, wie hohe Abwanderung, schlechte Infrastruktur oder
rechtsradikale politische Haltungen, die die Sicht auf Ostdeutschland vielfach prägen. Zudem geht es häufig um das, was 
als „ostdeutsch“ verstanden und den „Ostdeutschen“ zugeschrieben wird, z. T. ohne Unterscheidung, ob sie über
eine ostdeutsche Herkunft mit oder ohne DDR-Biografie verfügen oder Zugezogene sind. Auf wen sich diese 
Zuschreibungen beziehen, ist dabei über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht so eindeutig. Je nachdem, 
welches Kriterium – Wohnort, Geburtsort, Sozialisationshintergrund oder emotionale Zugehörigkeit – zugrunde 
gelegt wird, fällt der Anteil der Ostdeutschen an der Gesamtbevölkerung unterschiedlich groß aus (zwischen 
16,7 % und 26,1 %) (vgl. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung 2023, S. 5f.).
„Grundsätzlich ist es daher sinnvoll, nicht von einer Ost-West-Dichotomie auszugehen, sondern von graduellen
ostdeutschen Prägungen und Erfahrungen, die neben Geburt und Sozialisation in der DDR auch auf Erfahrungen nach 
1990 in Ostdeutschland zurückgehen können“ (vgl. Der Beauftragte der Bundesregierung 2023, S. 30).  
Im Folgenden soll dargestellt werden, unter welchen Bedingungen und mit welchen Perspektiven junge Menschen 
in Ostdeutschland aufwachsen, wie sie sich selbst sehen und welche Fragen und Sorgen sie bewegen. Dabei darf 
nicht übersehen werden, dass die Zuschreibung „Ost“ nicht das allein prägende Merkmal des Aufwachsens junger 
Menschen in Ostdeutschland ist, sondern dass sich weitere Faktoren (Stadt/Land, Migrationsgeschichte, Armut, 
individuelle Sozialisationserfahrungen usw.) ebenso auf junge Menschen auswirken. 
Vor dem Hintergrund der in diesem Bericht untersuchten Krisen und Herausforderungen lohnt sich auch ein
genauer Blick darauf, welchen Einfluss die besondere Geschichte Ostdeutschlands mit ihren Umbrüchen und
Wandlungserfahrungen auf junge Menschen und ihre Lebenslagen und Zukunftsperspektiven, aber auch auf ihre
Einstellungen und ihr Verhalten haben könnte. Zur Situation junger Menschen gibt es jedoch nur wenige
wissenschaftliche Befunde. 
Von Seiten der Bundesregierung wurde für die 20. Legislaturperiode die Frage „nach der tatsächlichen inneren 
Verfasstheit der deutschen Gesellschaft“ erneut aufgeworfen und ein „Zukunftszentrum für die Deutsche Einheit 
und Europäische Transformation“ aus der Taufe gehoben (vgl. Beauftragter der Bundesregierung 2022, S. 120). 
Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit dabei auch das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in
Ostdeutschland in den Blick genommen wird.   
2.2.9.1 Rückblick auf vorangegangene Kinder- und Jugendberichte 
Eine umfangreiche systematische Betrachtung des Aufwachsens junger Menschen in Ostdeutschland im Rahmen 
der Kinder- und Jugendberichte liegt fast 30 Jahre zurück. Seither diente der Ost-West-Vergleich lediglich als ein 
Differenzkriterium neben anderen.  
Der erste Kinder- und Jugendbericht, der sich systematisch mit dem Aufwachsen in den damals sogenannten 
neuen Bundesländern befasste, war der Neunte Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1994). Da sich die
Forschungs- und Datenlage zwei Jahre nach der Wiedervereinigung als unzureichend erwies, musste sich die
Kommission weite Teile der notwendigen Daten selbst beschaffen. Dazu wurden Studien103 beauftragt,
Sonderauswertungen auf den Weg gebracht und Hearings durchgeführt (vgl. Deutscher Bundestag 1994, S. 706ff.). 
Gerahmt waren die empirischen Annäherungen an die Lebenslagen junger Menschen und ihrer Familien und die 
Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe durch „Prozessbegriffe wie Krise, Umbruch, Umbau und 
Transformation bzw. begriffliche Verwandte davon“ (Lüders 2023, S. 215). In den Worten der Kommission: „Im 
Mittelpunkt der Analysen und Empfehlungen des Neunten Jugendberichts steht die Umbruchsituation der
Institutionen, der Werte und Normen, der Biographien sowie der Alltagsroutinen ostdeutscher Kinder, Jugendlicher 
und junger Erwachsener“ (Deutscher Bundestag 1994, S. 16). 
Wie Lüders festhält, rückte „in den folgenden Kinder- und Jugendberichten […] die im Neunten Jugendbericht 
im Vordergrund stehende Prozessperspektive erkennbar in den Hintergrund, und es beginnt die
Differenzperspektive die Darstellungen zu prägen“ (Lüders 2023, S. 216). Diese war bereits im Neunten Jugendbericht insofern 
angelegt, als die beiden in Auftrag gegebenen IPOS-Studien (1993a, 1993b) als Ost-West-Vergleich angelegt 
waren, der sich wiederholt auch im Bericht wiederfand.  
Der neue Blick auf Ost-West-Differenzen wurde erstmals im Zehnten Kinder- und Jugendbericht (vgl. Deutscher 
Bundestag 1998) zugrunde gelegt. Die Kommission nutzte die Unterscheidung zwischen den damals noch so 
genannten alten und neuen Bundesländern als ein Kriterium neben anderen für die Verschiedenheit der
Lebenssituationen von Kindern in Deutschland. Gleichwertig daneben verwies die Kommission z. B. auf die
Geschlechterdifferenz, die Vielfalt der Familienformen, die unterschiedlichen ethnischen und kulturellen Hintergründe, die 
 
103  Vgl. z. B. die von der Kommission beauftragte und vom Institut für praxisorientierte Sozialforschung (IPOS) durchgeführte Studie 
Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland (1993a, 1993b).
Stadt-Land-Unterschiede bzw. die regionalen Differenzen, die Geschwisterkonstellationen und die
unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigung und Behinderung bzw. Nicht-Behinderung (vgl. Deutscher Bundestag 1998, 
S. 11; Lüders 2023, S. 216).
Noch einen Schritt weiter ging die Kommission für den Elften Kinder- und Jugendbericht, der als Gesamtbericht 
angelegt und nach Lebensbereichen gegliedert war (vgl. Deutscher Bundestag 2002b). Ost-West-Unterschiede 
wurden dabei als querliegende Dimensionen bei der Beschreibung der Lebenslagen berücksichtigt. Die
Kommission profitierte von einer deutlich verbesserten Daten- und Forschungslage, die die Möglichkeit eröffnete, sowohl 
in Bezug auf die Lebenslagen junger Menschen und ihrer Familien als auch in Bezug auf die Leistungen der 
Kinder- und Jugendhilfe Ost-West-Vergleiche vorzunehmen.104  
An dieser Perspektive wurde – soweit überhaupt im Hinblick auf die Lebenslagen und die institutionellen
Strukturen und Verfahren regional differenziert wurde – auch in den folgenden Kinder- und Jugendberichten
festgehalten (vgl. Deutscher Bundestag 2005, 2013, 2017). Die besonderen Bedingungen des Aufwachsens in den
östlichen Bundesländern schienen durch Einzelvergleiche ausreichend sichtbar gemacht werden zu können. Diese 
Perspektive hat sich jedoch, angesichts der bis heute nicht erfolgten Zusammenführung der Lebensrealitäten, als 
zu optimistisch erwiesen. 
2.2.9.2 Junge Ostdeutsche – Lebensbedingungen und Zukunftsperspektiven 
Beim Vergleich der Lebensbedingungen und Zukunftsperspektiven junger Menschen in Ost- und
Westdeutschland werden nach wie vor Unterschiede sichtbar, die zum Großteil den jungen Ostdeutschen zum Nachteil
gereichen: 
– Die Bevölkerungsentwicklung geht rapide auseinander: „Die ökonomische Wucht der Teilung Deutschlands
in Bundesrepublik und DDR vor etwa 70 Jahren wird bis heute völlig unterschätzt. Aufgrund mehrerer
Wellen von Massenabwanderung aus Ostdeutschland driften die Einwohnerzahlen beider Landesteile bis heute
massiv und ungebremst auseinander. Auf dem Gebiet von Westdeutschland leben heute so viele Einwohner
wie niemals zuvor in der Geschichte, Ostdeutschland ist auf die Einwohnerzahl des Jahres 1905
zurückgefallen“ (Rösel 2019, S. 23; vgl. auch Abschnitt 1.2.2).
– Bis heute lassen sich signifikante Differenzen bei der Höhe des Vermögens und des (erwartbaren) Erbes
feststellen (Statistisches Bundesamt 2020b, S. 15). Arbeitnehmer:innen in Ostdeutschland verdienen pro Jahr
im Schnitt 13.000 Euro weniger als im Westen. Demnach lag der durchschnittliche Bruttojahresverdienst bei
Vollzeitbeschäftigten im Westen 2022 bei 58.085 Euro, im Osten bei 45.070 Euro.105 Auch eine höhere
Arbeitslosigkeit ist festzustellen (2023: 5,7 zu 7,7 %, Statistisches Bundesamt 2024a). Mit der im Osten
tendenziell niedrigeren finanziellen und materiellen Ausstattung junger Menschen und ihrer Familien sind
schlechtere wirtschaftliche Perspektiven verbunden, die sich z. B. auf individuelle Lebensplanungen junger
Menschen auswirken können.
– Gleichzeitig sind die Aufstiegswege für junge Menschen in Ostdeutschland bis heute schwieriger. In vielen
Regionen verlassen vor allem gut ausgebildete junge Menschen ihre Heimat, weil sie für sich geringere
Perspektiven auf dem Stellenmarkt Ostdeutschlands sehen (Statistisches Bundesamt o. J., vgl. auch
Abschnitt 1.2.2). Zudem beginnen nach wie vor weniger junge Menschen in Ostdeutschland ein Studium als im
Westdeutschland. Die Studienanfänger:innenquote lag 2020 im Osten bei 43,1 Prozent gegenüber dem
Westen mit 48,5 Prozent (einschließlich Berlin) (vgl. Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland
2023, S. 33). Bis heute sind Ostdeutsche in Leitungs- und Führungsfunktionen unterrepräsentiert: „Unter den
2.788 Personen, die in den Jahren 2022/2023 Elitepositionen innehaben, finden sich nur zwölf Prozent
gebürtige Ostdeutsche“ (Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland 2023, S. 30). Ihr Anteil
variiert deutlich zwischen den gesellschaftlichen Bereichen. Am niedrigsten ist ihr Anteil in den Bereichen
Wirtschaft, Justiz und Militär, er liegt dort sogar unter fünf Prozent (ebd., S. 30).
104  Als Grundlage hierfür diente u. a. ein Hearing zum Thema „Jugendhilfe-Ost – Zwischen Resignation und Aufbruch“, das drei
Themenblöcke umfasste: „10 Jahre Jugendhilfe-Ost: Bilanzierung des Neunten Bundesjugendberichts“, „Fachlichkeit und Professionalität“ und 
„Strukturen und Profile“.  
105  Das Lohngefälle zwischen Ost und West wächst wieder: vgl. https://www.sueddeutsche.de/karriere/einkommen-lohnluecke-zwischen-
ost-und-west-abermals-angewachsen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230718-99-442028 [17.03.2024].
– In Teilen Ostdeutschlands sind die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der außerschulischen Kinder- 
und Jugendbildung weniger stark ausgeprägt und differenziert und stehen weiterhin vor der Herausforderung 
einer prekären Finanzierung (vgl. Lewerenz/Jugel 2022; Evangelische Trägergruppe 2023, S. 4;). In
Ostdeutschland, insbesondere in den Landkreisen war rein rechnerisch bezogen auf die altersentsprechende
Bevölkerung lange Zeit ein besseres Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorhanden, das sich nun 
immer mehr dem Verhältnis in den westdeutschen Bundesländern angleicht, was insbesondere auf die
Schließung von Einrichtungen zurückzuführen ist (vgl. van Santen u. a. 2023). Jedoch ist damit noch nichts über 
die Bedarfsgerechtigkeit des Angebots ausgesagt. Entscheidend sind auch Faktoren wie beispielsweise die 
Erreichbarkeit der Einrichtungen, die Öffnungszeiten, die Ausstattung und die Angebotspalette oder die
personellen und finanziellen Ressourcen der Einrichtungen. Hier zeichnen die Daten der DJI-
Jugendzentrumserhebung 2018 ein gemischtes Bild. So ist beispielsweise die durchschnittliche wöchentliche Öffnungsdauer 
der Jugendzentren in Ostdeutschland etwas größer als die von Jugendzentren in Westdeutschland.
Demgegenüber verfügen Einrichtungen in Ostdeutschland im Durchschnitt über geringere finanzielle Ressourcen 
als Einrichtungen in Westdeutschland (Sachmittelbudget) (vgl. Mairhofer u. a. 2022, S. 29ff., 200ff.).  
– Fachkräfte sind schwer zu finden und sehen sich als Teil der Zivilgesellschaft zunehmend verdeckten und 
offenen Anfeindungen bis hin zu rechtsradikaler Hetze ausgesetzt (vgl. Arbeitsgemeinschaft
Jugendfreizeitstätten Sachsen e. V. 2020; Schröder u. a. 2020; Schuhmacher u. a. 2021, die politische Interventionen in der 
Zivilgesellschaft bzw. in der offenen Kinder- und Jugendarbeit untersucht haben; vgl. Abschnitt 1.1.6, 
2.2.12). Konstatieren muss man aber auch, dass Ostdeutschland mit anderen Angeboten der Kinder- und 
Jugendhilfe dagegen quantitativ wesentlich besser ausgestattet ist wie z. B. den Betreuungsplätzen in der 
frühkindlichen Bildung und Hortbetreuung, insbesondere auch bei Angeboten für unter Dreijährige (vgl. 
Abschnitt 3.9.7). 
– Ostdeutsche Identitätsdiskurse sind bis heute kaum von einem auf Stärken und Offenheit beruhenden
kollektiven Selbstbewusstsein geprägt. Stattdessen funktioniert kulturelle Rückversicherung häufig über
Abgrenzung von Werten und Ausdrucksformen, die als „westlich“ wahrgenommen werden. Hinzu kommt eine 
häufig artikulierte (Selbst-)Wahrnehmung von Ostdeutschen, die nur wenig Raum lässt für
Binnendifferenzierungen etwa mit Blick auf Stadt und Land oder prosperierende und strukturschwache Regionen. Junge 
Menschen im Osten Deutschlands setzen sich zudem mit spezifischen Fragen zu Identität, (biografischen) 
Brüchen und Konflikten auch der älteren Generationen auseinander (vgl. Pollack 2020). 
Die noch immer vorhandenen erheblichen Differenzen zwischen West- und Ostdeutschland finden ihren
Niederschlag in den Einschätzungen junger Ost- wie Westdeutscher. Eine Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem 
Jahr 2019 ergab, dass fast zwei Drittel der Jugendlichen in Ostdeutschland den Eindruck haben, dass sie im
Vergleich zu Westdeutschland benachteiligt sind. Das könnte auch mit den Wegzügen und dem „Frust der
Übriggebliebenen“ zusammenhängen (vgl. Abschnitt 1.2.2, 2.2.10). Repräsentative Befragungen wie die
Ausbildungsstudie (vgl. McDonald’s Deutschland LLM u. a. 2019) belegen aber auch: Die Angehörigen der jungen Generation, 
die alle nach dem Fall der Mauer groß geworden sind, sind sich einig darüber, dass die Perspektiven im Westen 
besser sind. So halten 54 Prozent der unter 25-jährigen Westdeutschen und 48 Prozent der unter 25-jährigen
Ostdeutschen die Berufschancen für ihre Generation im Westen des Landes für aussichtsreicher (vgl. ebd., S. 34). Zu 
etwas anderen Ergebnissen kommt das Deutsche Jugendinstitut im Rahmen seiner AID:A-Datenauswertung 2019. 
Danach lassen sich keine signifikanten Unterschiede in der Zufriedenheit mit den eigenen beruflichen
Perspektiven bei den 18- bis 24-Jährigen in Ost- und Westdeutschland feststellen (AID:A 2019, Daten gewichtet, eigene 
Berechnungen).  
Anders sieht es bei der allgemeinen Lebensqualität aus, die im Westen erheblich positiver eingeschätzt wird. Der 
Osten bietet nach Ansicht der befragten jungen Menschen nur wenige Vorteile. Es überwiegen die
wirtschaftlichen und sozialen Sorgen um die Zukunft (McDonald’s Deutschland LLM u. a. 2019, S. 30ff.). Entsprechend 
würden nur 46 Prozent der Ostdeutschen im Schulalter gern in der Region bleiben, bei den Westdeutschen sind 
es 60 Prozent. Bei den jungen Ostdeutschen wären 45 Prozent der Befragten zu einem Umzug in den Westen 
bereit, während umgekehrt ein Umzug nach Ostdeutschland nur für 22 Prozent der Westdeutschen in Frage käme 
(ebd., S. 32). Auch die AID:A-Daten weisen auf eine höhere Lebenszufriedenheit im Westen als im Osten hin. So 
gaben 76 Prozent der befragten jungen Menschen im Westen an, mit ihrem Leben allgemein sehr zufrieden oder 
zufrieden zu sein, hingegen stimmten dieser Aussage im Osten nur 66 Prozent zu (AID:A 2019, Daten gewichtet, 
eigene Berechnungen).
Westdeutschland wird von beiden Gruppen aufgrund guter Verdienstmöglichkeiten, eines großen Angebots an 
Arbeitsplätzen, hoher Lebensqualität, vieler interessanter Arbeitgeber, guter Karrierechancen etc. im Vorteil
gesehen. Für Ostdeutschland sehen beide Gruppen den Vorteil lediglich bei bezahlbarem Wohnraum. Bei den
Themen Kinderbetreuungsmöglichkeiten und gutem Arbeitsklima gehen die Meinungen auseinander.  
Die genannten Einschätzungen befördern eine überwiegend defizitorientierte Wahrnehmung des Aufwachsens 
von jungen Menschen in Ostdeutschland. Und sie belegen gesellschaftliche Verwerfungen und Disparitäten, die 
auf junge Menschen einwirken, jedoch nur wenig über die jungen Menschen selbst aussagen. Weitgehend
unberücksichtigt bleiben bislang Beschreibungen von (jungen) Menschen, die sich erfolgreich engagieren, und von 
prosperierenden Regionen und gesellschaftlichen Kräften, die ein demokratisches Miteinander vor Ort – nicht 
selten auch gegen Widerstand – stärken. Beispielhaft anzufügen sind etwa die Demonstrationen und Initiativen 
gegen Rechts auch in kleineren ostdeutschen Städten und Gemeinden.  
Vor diesem Hintergrund plädiert die Kommission für eine Debatte, in der mehr Wertschätzung für die
Anstrengungen und Erfolge aufgebracht wird, Ostdeutschland weiterzuentwickeln, und in der Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene mehr zu Wort kommen. Das Aufwachsen in Ostdeutschland muss stärker aus der Perspektive 
junger Menschen beschrieben werden. 
2.2.9.3 Kinder der Transformation? 
Mit Blick auf die Transformationsprozesse im Osten der Republik lässt sich zugespitzt sagen: In Ostdeutschland 
ist bis heute nichts „normal“ im Sinne von gelebten Kontinuitäten. Um die ostdeutsche Gesellschaft zu verstehen 
und ihre Herausforderungen, aber auch ihre Potenziale einzuschätzen, ist es wichtig, den Umgang mit
Transformationsprozessen und -erfahrungen in den Mittelpunkt der Analyse zu stellen.  
Junge Menschen in Ostdeutschland wachsen in ein Gefüge hinein, welches von Unsicherheit und der Suche nach 
Identität geprägt ist und sich in der Verarbeitung kollektiver Erlebnisse und der Wahrnehmung gesellschaftlicher 
Phänomene stark von Westdeutschland unterscheidet (vgl. Pollack 2020). So steht eine relative Zufriedenheit mit 
dem erreichten Lebensstandard scheinbar widerspruchslos neben einer massiven Kritik an dem, was als ungerecht 
empfunden wird.  
In den 30 Jahren des Zusammenwachsens erfolgte zwar eine langsame Annäherung der Zufriedenheitsparameter 
(vgl. Raffelhüschen 2022, S. 36ff.), seit 2022 wächst jedoch der Zufriedenheitsabstand zwischen Ost- und
Westdeutschland wieder, v. a. mit Blick auf das eigene Einkommen. In Ostdeutschland lebende Menschen sind aber 
gleichzeitig zufriedener mit der eigenen Lebenssituation. Laut der Glücksstudie ist ebenso eine überaus hohe 
Wertschätzung für das gut ausgebaute System der Kinderbetreuung sowie der Schul- und Berufsausbildung
vorhanden. Somit bezieht sich diese Form der Zufriedenheit auf Angebote, die Kindern und Jugendlichen
zugutekommen.  
Diese Wahrnehmungen sind eingebettet in eine gesellschaftliche Atmosphäre, in der zwar demokratische
Institutionen und Prozesse wie Parteien, Verwaltungshandeln oder politisches Engagement mehrheitlich anerkannt
werden, damit verbundene konkrete Abläufe allerdings von einem bedeutenden Teil der Bevölkerung abgelehnt oder 
zumindest kritisch betrachtet werden. Stark verbreitet ist eine Elitenkritik, die sich vor allem gegen Westdeutsche 
richtet. Viele junge Menschen in Ostdeutschland wachsen zudem mit einem Unterschied zwischen formell
gelernten Inhalten demokratischer Bildung und den in Familien und sozialem Nahraum wahrgenommenen
Einschätzungen auf (vgl. Pollack 2020). 
2.2.9.4 Politische Sichtweisen und Einstellungen junger Menschen in Ostdeutschland  
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Einstellungen junger Menschen in Ostdeutschland. Neben der aktuellen 
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation ist dabei die Geschichte Deutschlands zentral. Die Zeit der
Teilung hat tiefe Spuren hinterlassen: Mau spricht von Frakturen (Mau 2020, S. 11, S. 16). Der Fall der Mauer hat 
bei vielen Menschen in Ostdeutschland zunächst das Gefühl der Freiheit und der Hoffnung geweckt, aber auch 
Erniedrigungen und Verlust(-ängste) nach sich gezogen, die die heutige (Groß-)Elterngeneration weiterhin prägen 
(vgl. Kubiak 2020, S. 35f.). Ihre (Narrative von) Ungerechtigkeitserfahrungen sind in ostdeutschen Kindheiten 
und Jugenden nach wie vor sehr präsent und können zu Solidarisierungseffekten führen. Und nicht selten setzen 
rechtsextreme Akteur:innen genau hier an.
Die AfD hat in Ostdeutschland einen starken Rückhalt und g ewinnt aktuell bei den Wahlen hohe Stimmenanteile. 
Es gibt Hinweise darauf, dass die AfD besonders in ländlichen Gebieten und bei jungen Menschen mit niedrigem 
Bildungsstand und niedrigem Einkommen erfolgreich ist (vgl. Deppisch u. a. 2019). Bei den Landtagswahlen 
2021 war die AfD bei den unter 30-Jährigen die beliebteste Partei (vgl. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 
2021). Dafür werden verschiedene Ursachen gesehen (vgl. Knight 2021): die gezielte Wähleransprache gerade 
junger Menschen, der Abbau sozialer Infrastruktur (u. a. Jugendangebote), eine allgemeine Enttäuschung
gegenüber politischen Parteien, junge Menschen auf explizit ostdeutscher Identitätssuche, der Wegzug vieler Menschen 
und der „Frust der Übriggebliebenen“ sowie die verbreitete Überzeugung von der „Freiheit zur rechten Meinung“. 
Die politische Repräsentation über die AfD wiederum werde von ihren jungen Wähler:innen als Anerkennung 
und Möglichkeit gesehen, die eigene Identität und die eigenen Werte zu verteidigen. 
Ganz grundsätzlich und explizit auch jenseits rechtsextremer Gesinnung zeigen viele junge Menschen in
Ostdeutschland in den letzten Jahren ein neues Interesse an der Auseinandersetzung mit ihrer Identität und der
gesellschaftlichen Situation (vgl. u. a. Netzwerk „Dritte Generation Ost“,106 Enders u .a. 2016; Kubiak 2020, S. 35). 
Bei vielen hat sich ein neues Selbstbewusstsein entwickelt, sie sind stolz auf ihre Region und ihre Geschichte und 
wollen ihre eigene Identität und Kultur stärken. Sie sehen sich als aktive Gestalter:innen ihrer Zukunft. Offen 
bleibt, welches Verhältnis die junge Generation zu den Brüchen, Konfliktlinien und ungelösten Fragen der älteren 
Generationen entwickelt.  
2.2.9.5 Herausforderungen  
Obwohl Deutschland seit mehr als drei Jahrzehnten vereint ist, gibt es noch immer erhebliche Unterschiede
zwischen Ost- und Westdeutschland. Das läuft dem Anspruch gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Menschen 
in Deutschland zuwider und schmälert die Perspektiven eines Teils der jungen Generation. Um das zu ändern, 
müssen folgende zentrale Herausforderungen bewältigt werden: 
– Die Anliegen und Bedürfnisse der jungen Menschen in Ostdeutschland sind ernst zu nehmen. Junge
Menschen sollten in Entscheidungen einbezogen werden, die ihre Zukunft betreffen, und ihre Stimmen sollten 
gehört und respektiert werden. Eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung ist zu fördern, um das
Vertrauen der jungen Menschen in politische Institutionen und andere gesellschaftliche Akteur:innen zu stärken. 
– Mehr als dreißig Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist es notwendig, die bestehenden Disparitäten 
mit Blick auf Infrastruktur, Einkommen und Berufsaussichten zwischen Ost- und Westdeutschland zu
überwinden, um jungen Menschen auch in Ostdeutschland gleichwertige Lebens- und Zukunftsperspektiven
bieten zu können.  
– Das geplante „Zukunftszentrum für die Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ sollte den Blick 
auch auf das Aufwachsen und Leben junger Menschen in Ostdeutschland richten und demzufolge den
Zukunftsaspekt stärker als bislang gedacht gewichten. Dabei sollten die positiven wie negativen und
intergenerationell weitergegebenen Transformationserfahrungen der Eltern- und Großelterngeneration einbezogen 
werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können für anstehende Transformationsprozesse nutzbar
gemacht werden.  
– Bildungsangebote für ostdeutsche Kinder und Jugendliche sollten stärker die Möglichkeit eröffnen, die 
Transformationserfahrungen und auch die daraus resultierenden Kompetenzen ihrer (Groß-)Eltern zu
würdigen. Ziel eines solchen veränderten Blicks auf die Transformation ist es, Kinder und Jugendliche in ihren 
eigenen Gestaltungsmöglichkeiten zu stärken und Anreize zu setzen, die eigene Identität nicht durch
Abgrenzung aus einer Opferperspektive, sondern aus einem Hervorkehren der eigenen als positiv
wahrgenommenen Handlungskompetenzen zu kreieren. 
– Demokratie ist nicht selbstverständlich, sondern muss gelernt und erfahren werden (vgl. Deutscher
Bundestag 2020a). Nicht zuletzt angesichts des hohen rechtspopulistischen und -extremistischen Stimmenanteils in 
Ostdeutschland, aber auch in vielen westdeutschen Regionen ist verstärkt in politische Bildung und
Partizipation junger Menschen zu investieren. Dabei gilt es insbesondere in strukturschwachen Regionen, die
Strukturen der politischen Bildung, des zivilgesellschaftlichen Engagements und der Kinder- und Jugendarbeit zu 
stärken, um die Übernahme durch demokratiefeindliche Gruppierungen zu bekämpfen bzw. zu verhindern 
und Räume für Beteiligung, Bildung und Engagement anzubieten (vgl. Evangelische Trägergruppe 2023). 
 
106  Vgl. die Internetseite des Netwerks „Dritte Generation Ost“, verfügbar über https://netzwerk.dritte-generation-ost.de/ [12.03.2024].
Dies gilt nicht nur für zivilgesellschaftliche Strukturen und die freien Träger. Auch in den kommunalen 
Strukturen müssen weiterhin Orte der politischen Bildung und demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten 
geschaffen werden, um junge Menschen in Entscheidungen einzubeziehen, die ihre Zukunft betreffen. Dazu 
gehört beispielweise die Einrichtung von Interessenvertretungen, die Beteiligung von jungen Menschen an 
politischen Entscheidungen, die Schaffung von Plattformen, auf denen junge Menschen ihre Anliegen und 
Bedürfnisse äußern können oder etwa die Einbeziehung junger Eltern in den Frühen Hilfen. 
– Zuwanderung ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine Notwendigkeit. Sie zu gestalten, ist in Ost- 
und Westdeutschland eine wichtige Aufgabe. Obwohl Zuwanderung allein weder die demografische
Herausforderung bewältigen noch den gesellschaftlichen Wohlstand sichern kann, ist sie ein wichtiger Schlüssel
für die weitere Entwicklung (vgl. Abschnitt 1.2.3, 1.2.4). Für Ostdeutschland kommt hinzu, dass die damit
verbundene kulturelle Öffnung wertvolle Impulse für eine zeitgemäße Form des Miteinanders liefern kann.
Es gilt, eine Willkommenskultur zu sichern, in der sich alle Menschen wiederfinden, die etwas zur
Entwicklung (Ost-)Deutschlands beitragen – ob jung oder alt, neuzugewandert oder alteingesessen, in Stadt oder
Land, mehr oder weniger gut gebildet, mit höherem oder niedrigerem Einkommen. Ostdeutschland steht vor
einer Weichenstellung zwischen der Sicherung des Wohlstands mit kultureller Öffnung oder der Absenkung
gesellschaftlicher Standards durch Abgrenzung nach außen.
So wie die Anerkennung für die Bewältigung der Transformation notwendig für Ostdeutschland ist, stellt die 
Umsetzung der Erkenntnisse eine gesamtdeutsche Herausforderung dar. Gleiche Chancen als Normalität
anzustreben, erfordert nicht, von einer westdeutschen Norm(alität) aus zu denken (vgl. zur Othering-Diskussion u. a. 
Wilke 2016; Matthäus 2019). Es kann das Land bereichern und wachsen lassen, die „von der
Systemtransformation geprägten ostdeutschen Sichtweisen und Erfahrungswerte in Entscheidungsprozesse von Politik, Verwaltung, 
Justiz, Wissenschaft und Wirtschaft zu nutzen“ (Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland 2023, 
S. 6). Das Bild einer eigenständigen Ostgesellschaft kann zu einem gesamtdeutschen Konzept beitragen, wenn es
sich als Teil regionaler Identitätsbildung begreift und jenseits von Ressentiments und
Benachteiligungsfokussierungen auf das Gemeinsame einlässt. Die Kommission schließt sich Gusko an: „Mein Wunsch ist, dass wir uns in
unserem Land endlich beherzt und mit mutigem Handeln den komplexen Herausforderungen der Gegenwart
stellen. Hierzu müssen Westdeutsche wie Ostdeutsche das Potential Ostdeutschlands und seiner Menschen erkennen
und nutzen – mit strukturellen politischen Initiativen, mit Eigeninitiative, Optimismus und Weitsicht“ (Der
Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland 2022, S. 38). Perspektivisch wird es dann auch möglich sein,
sich sehr viel stärker regionalen Zugehörigkeiten zu widmen und die Teilung in Ost- und Westdeutschland zu
überwinden.
2.2.10 Jungsein in Stadt und Land 
Zusätzlich zu sozialräumlich ungleichen Perspektiven des Aufwachsens junger Menschen (vgl. Abschnitt 1.2.2) 
macht es einen Unterschied, ob junge Menschen in städtischen oder ländlichen Regionen aufwachsen, wobei es 
weder das Land noch die Stadt gibt und auch altersspezifische Differenzierungen hinsichtlich der Wahrnehmung 
des Lebens in Stadt und Land erwartet werden können. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
(BBSR) unterscheidet vier siedlungsstrukturelle Typen:107  
– kreisfreie Großstädte (kreisfreie Städte mit mind. 100.000 Einwohner:innen),
– städtische Kreise (Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mind. 50 Prozent
und einer Einwohnerdichte von mind. 150 E./km² sowie Kreise mit einer Einwohner:innendichte ohne Groß- 
und Mittelstädte von mind. 150 E./km²),
– ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen (Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten
von mind. 50 Prozent, aber einer Einwohner:innendichte unter 150 E./km², sowie Kreise mit einem
Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 Prozent mit einer Einwohner:innendichte ohne Groß- und
Mittelstädte von mind. 100 E./km²) und
– dünn besiedelte ländliche Kreise (Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50
Prozent und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 E./km²).
107  Vgl. Internetseiten des Instituts für Bau-, Stadt-und Raumforschung, verfügbar über https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/for-
schung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/kreise/siedlungsstrukturelle-kreistypen/kreistypen.html; [26.02.2024].
Abbildung 2–9 
Anzahl der Gemeinden in Deutschland nach Gemeindegrößenklassen 
 
Quelle: Statistisches Bundesamt (2023f), Stand 31.12.2022 
Fragt man danach, wie viele Menschen in welchen Regionen leben, dann kann zunächst für 2022 auf einen
Urbanisierungsgrad von 77,7 Prozent der Bevölkerung verwiesen werden, die in städtischen Regionen leben. Am Ende 
des Jahres 2022 betrug der Anteil der Einwohner:innen in Deutschland, die in einer Gemeinde mit 1.000 bis 1.999 
Einwohner lebten, rund drei Prozent an der Gesamtbevölkerung, was nicht gleichbedeutend damit ist, dass die 
meisten Personen in großstädtischen Ballungszentren beheimatet sind. Die meisten Personen lebten 2022 in
Gemeinden mit einer Einwohner:innenzahl zwischen 20.000 und 49.999. 
  
15
25
42
113
516
906
1.372
1.175
1.005
1.838
1.705
1.423
449
202
-    200    400    600    800   1 000   1 200   1 400   1 600   1 800   2 000
500.000 und mehr
200.000 - 500.000
100.000 - 200.000
50.000 - 100.000
20.000 - 50.000
10.000 - 20.000
5.000 - 10.000
3.000 - 5.000
2.000 - 3.000
1.000 - 2.000
500 - 1.000
200 - 500
100 - 200
unter 100
Anzahl der Gemeinden
Ei
nw
oh
ne
r:i
nn
en
za
hl
Abbildung 2–10 
Anzahl der Einwohner:innen in Deutschland nach Gemeindegrößenklassen 
Quelle: Statistisches Bundesamt (2023f), Stand 31.12.2022 
Die Verteilung der Wohnbevölkerung lässt keinen Rückschluss darauf zu, wo und wie junge Menschen wohnen 
wollen. Eine Umfrage im Auftrag des SPIEGEL zeigt beispielsweise, dass dann, wenn es um die ideale
Wohnsituation geht, junge Erwachsene durchaus heterogen sind in ihren räumlichen Lebensperspektiven. Ein Viertel 
möchte dauerhaft in einer Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohner:innen leben, fast genauso viele zieht es in 
ein Dorf mit weniger als 2.000 Einwohner:innen. Unabhängig davon, ob ein Leben in der Stadt oder in ländlichen 
Regionen bevorzugt wird, gehört für die jungen Befragten zum idealen Wohnort vor allem eine gute Infrastruktur. 
Für viele ist der ideale Wohnort zudem naturnah und nah an der Familie sowie an Freund:innen.108 
2.2.10.1 Rückblick auf vorangegangene Kinder- und Jugendberichte 
Auch die früheren Kinder- und Jugendberichte thematisieren die Situation junger Menschen unter Aspekten von 
Stadt und Land und dies mit einem überwiegend kritischen Blick auf die Perspektiven ländlicher Regionen.
Aufgrund der regionalen Unterschiede, die die Lebenslagen junger Menschen bestimmen, und der Gefahr der sozialen 
Segregation, fordert der Elfte Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2002b, S. 52) eine Jugendpolitik, 
die zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands verpflichtet ist, und sich deshalb 
insbesondere auf die schwierigen Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in einigen ländlichen
Räumen und einigen städtischen Quartieren konzentrieren sollte. Der 14. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher
Bundestag 2013, S. 80ff.) untersucht die „regionalen Dynamiken“ in Bezug auf den demografischen Wandel (in den 
Kategorien Geburtenentwicklung, Alterung und Zuwanderung) und typisiert Unterschiede mit räumlichem
Bezug. Neben den räumlichen Disparitäten (vgl. Abschnitt 1.2.2) spielen die Unterschiede zwischen Stadt und Land 
(insbesondere auch geschlechtsspezifisch) eine Rolle. Insbesondere für den ländlichen Raum in Ostdeutschland 
werden die Folgen einer Abwanderung der Bevölkerung problematisiert, wohingegen städtische Regionen eher 
108  Verfügbar über: https://www.spiegel.de/start/umfrage-zum-idealen-wohnort-junge-erwachsene-traeumen-vom-eigenheim-a-1cf10deb-
1570-47b2-a0e9-8d223cf35fd6?sara_ref=re-so-app-sh; [12.02.2024]. 
14.776.654
6.684.998
5.726.919
7.644.395
15.629.526
12.637.592
9.761.486
4.563.118
2.473.096
2.636.404
1.249.926
493.116
68.552
13.063
- 5 000 000  10 000 000  15 000 000  20 000 000
500.000 und mehr
200.000 - 500.000
100.000 - 200.000
50.000 - 100.000
20.000 - 50.000
10.000 - 20.000
5.000 - 10.000
3.000 - 5.000
2.000 - 3.000
1.000 - 2.000
500 - 1.000
200 - 500
100 - 200
unter 100
Anzahl der Einwohner:innen
Ge
m
ei
nd
eg
rö
ße
nk
la
ss
en
mit Zuwanderungsgewinnen rechnen können (vgl. auch Abschnitt 2.2.4). Die damalige
Sachverständigenkommission des 14. Kinder- und Jugendberichts (vgl. ebd., S. 364) befürchtete erhebliche Verwerfungen und
Ungleichheiten in Form einer Polarisierung zwischen urban geprägten Wachstumsregionen mit einem hohen Anteil 
an Familien mit Kindern sowie jungen Menschen einerseits und andererseits mehr oder weniger „abgehängten“ 
strukturschwachen ländlichen Regionen mit einer starken Alterung der Bevölkerung, einem Rückgang der
ökonomischen Wachstumspotenziale und einer Verschlechterung der Infrastruktur. Diese Regionen sind unattraktiv. 
Der 15. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2017, S. 57f.) stellt fest, dass „ländliche,
strukturschwache Räume und innerstädtische Quartiere mit niedrigem sozialem Status […] das Aufwachsen bzw. die
Lebensbedingungen und Handlungsmöglichkeiten von Jugendlichen massiv beeinflussen und beschränken“ können. 
Festgehalten wird, dass die Wohnregion einen wichtigen Bedingungsfaktor ungleicher Zugangs- und
Teilhabechancen darstellt. „Ungleichheiten beginnen hier beim verwehrten technisch-schnellen Zugang zum Internet, 
umfassen überlange Wegezeiten zu Schulen und eingeschränkte jugendkulturelle Wahlmöglichkeiten und
Peerkontakte. Die Wohnregion stellt damit gleichermaßen einen Ermöglichungs- und Begrenzungsraum jugendlichen 
Handelns und der damit verbundenen Lern- und Bildungsprozesse dar“ (ebd., S. 58). Wesentlich ist, dass junge 
Menschen die ländliche Region dann nicht als eine Begrenzung von Handlungsspielräumen wahrnehmen, „wenn 
die Gegebenheiten vor Ort, wie lokale Vereinsstrukturen, mit den Interessenlagen der Jugendlichen
zusammenfallen. In benachteiligten städtischen Wohngebieten weisen Jugendliche eine hohe lokale Orientierung auf; dort 
sind sie in ihren Aktionsradien sehr stark auf das nahe Wohnumfeld beschränkt, was zu gesteigerten Konflikt- 
und Exklusionsdynamiken führen kann“ (ebd.). 
2.2.10.2 Leben in der Stadt 
„Lebe Deine Stadt – Neues Gemeinsam vorwärtsbringen!“ Mit diesem Slogan brachten 42
Jugendbotschafter:innen von Modellprojekten des ExWoSt109-Forschungsfeldes Jugendliche im Stadtquartier aus ganz Deutschland 
in ihrem Manifest „Young Cities Now!“ bereits 2009 zum Ausdruck, was ihnen in ihren Städten wichtig ist: Der 
Wunsch, sich mit ihrer Stadt identifizieren zu können, eine aktive Vorstellung vom Leben in der Stadt und die 
Stadt als gemeinschaftliches Werk vieler (vgl. BMVBS 2013). 
Jugendliche sind häufige Nutzer:innen öffentlicher Stadträume, die ihnen wesentliche Möglichkeiten der
Interaktion und Orte des Rückzugs aus dem privaten Raum des Elternhauses oder dem institutionalisierten Raum der 
Schule bieten. Von Jugendlichen wird in Bezug auf ein angemessenes Verhalten in öffentlichen und quasi-
öffentlichen Räumen erwartet, dass sie sich mit bestehenden Macht- und Ordnungsstrukturen auseinandersetzen und 
sich diesen häufig unterordnen müssen. Neumann (2015) betont, dass gerade innerstädtische öffentliche Räume 
durch ihre Multifunktionalität, Zentralität, Gebrauchsqualitäten und Angebotsstruktur eine große Attraktivität für 
Jugendliche besitzen. Die Veränderungen in den Freizeitaktivitäten Jugendlicher lassen allerdings vermuten, dass 
durch die Abnahme informeller Freizeitaktivitäten zugunsten bildungsorientierter und institutionalisierter
Freizeitangebote die Präsenz Jugendlicher in öffentlichen Räumen rückläufig sein kann oder sich in erster Linie
diejenigen Jugendlichen, die keinen Zugang zu diesen Angeboten haben, in den öffentlichen Räumen der Stadt
aufhalten. Der öffentliche Raum der Stadt gilt als ein Ort des Sehens-und-Gesehen-Werdens, er bietet jungen
Menschen eine Bühne, die sie für Demonstrations- und manchmal auch Provokationszwecke nutzen –  es geht um ihre 
Sichtbarkeit. Diese Sichtbarkeit ist einerseits rein objektive Sehbarkeit, die offensichtliche Anwesenheit von
Jugendlichen in öffentlichen Räumen, andererseits Präsenz eines Bildes von Jugendlichen, das vielfach medial, in 
der alltäglichen subjektiven Wahrnehmung mit Problemen und Unsicherheiten verknüpft ist. Die unter jungen 
Menschen populäre Freizeitbeschäftigung des „Chillens“ in öffentlichen Räumen wird von anderen städtischen 
Bewohner:innen häufig als ein „Herumlungern“ wahrgenommen, dem mit Misstrauen begegnet wird. Gerade
jugendliche Subkulturen sind aber auf öffentliche Räume und ihre materiell physischen Strukturen angewiesen. Ob 
und wie weit dies insbesondere auf Jugendliche in randstädtischen (benachteiligten) Räumen zutrifft, ist in den 
letzten Jahren Gegenstand der Forschung geworden (vgl. z. B. Preissing 2019). Preissings Studie wirft einen
ethnografischen Blick auf die Lebenslagen Jugendlicher, ihre Formen der Raumaneignung und ihre sich
entwickelnden „urbanen Kompetenzen“ in einer stigmatisierten Großraumsiedlung in Deutschland (Köln) und vergleicht die 
Ergebnisse mit sogenannten Banlieues in Lyon. Dabei wird deutlich, wie sehr junge Menschen Prozessen der 
 
109  Mit dem Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) fördert der Bund in Form von Forschungsfeldern, 
Studien, Initiativen und Modellvorhaben innovative Planungen und Maßnahmen zu wichtigen städtebau- und wohnungspolitischen
Themen. Aus den Erfahrungen werden Hinweise für die Weiterentwicklung der Städtebau- und Wohnungspolitik abgeleitet und der
Wissenstransfer unterstützt.
Marginalisierung und Stigmatisierung unterliegen und in ihrem eigenen Verhalten ein komplexes, vielschichtiges, 
ambivalentes und widersprüchliches Bild zeigen, um so zu einem „Umdeuten“ und Widerstand gegen die
Stigmatisierung zu kommen. Dieser Konstruktion sollte eine „postmoderne Stadtgesellschaft“ gegenübergestellt
werden, in der es gelte, „Alltagsphänomene in ihrer Vielschichtigkeit und in ihren Ambivalenzen zu betrachten und 
zu analysieren“ (ebd., S.  63). Dabei agieren Jugendliche in der Stadt als einem Aushandlungsraum, in dem
Machtinteressen und asymmetrische Verteilungen von Ressourcen vorwiegen. Hierzu sollten Räume und
„Unterstützungskulturen“ (ebd., S. 327) geschaffen werden. 
Wie sich „Jugend im öffentlichen Raum“ vor und durch die Corona-Pandemie verändert hat, untersuchte das 
Projekt YUS-Project – Youth in urban space110 in vier europäischen Großstädten, darunter Stuttgart. Zu den in 
allen vier Großstädten festgestellten Trends gehörten,  
– „dass sich Jugendliche nach wie vor lieber ‚real‘ als online treffen,
– dass Social Media substanzieller Teil der Lebenswelt ist und Freizeitaktivitäten strukturiert,
– dass das örtliche Wohnumfeld der wichtigste Teil des Stadtraums ist, aber mit zunehmender Mobilität auch
weiter entfernte Orte attraktiv werden,
– dass die sogenannten Jugendcliquen von der Gruppengröße her schrumpfen,
– dass in Städten mit hohem Migrationsanteil Jugendgruppen ethnisch gemischter werden,
– dass Jüngere (12 bis 14 Jahre) im öffentlichen Raum sichtbarer werden als Ältere (16+ Jahre),
– dass die ‚Peer-Group-Dynamik‘ der Faktor ist, der junge Menschen an bestimmte Orte führt,
– dass das Sicherheitsempfinden in Bezug auf Alter und Geschlecht stark variiert,
– dass bestimmte öffentliche Räume (Parks und Treffpunkte in der Innenstadt) eher zu einem Übergangs- als
zu einem Aufenthaltsbereich werden,
– dass die Nutzung öffentlicher Räume sich zwischen Innenstadt und Wohngebieten erheblich unterscheidet
– und dass die durch die Pandemie ausgelösten Restriktionen einen nachhaltigen Einfluss auf die Nutzung
öffentlicher Räume insbesondere bei Teenagern hatte“ (vgl. Stuttgarter Jugendhaus 2023, S. 21).
Der Bericht schlussfolgert, dass junge Menschen Nutzer:innen der öffentlichen Räume sind und sie daher Orte 
der Begegnung, Orte des Rückzugs, Räume der Inszenierung und Orte, an denen sie sich willkommen fühlen, 
brauchen. Dazu gehören auch Orte, an denen sie spontan etwas bewegen können. Freizeit ohne Konsumzwang 
hat einen hohen Stellenwert bei der Aneignung der öffentlichen Räume durch Jugendliche, was sich auf die
Qualität urbaner Räume auswirkt. Dies gilt es bei der Raumplanung zu berücksichtigen. 
2.2.10.3  Stadtgestaltung für Kinder und Jugendliche 
Die Stadt oder Gemeinde, in der Kinder und Jugendliche aufwachsen, ist mehr als nur ein „Wohn“-Ort. Straßen, 
Grünflächen, Parks und Plätze sind ebenso wie Kinder- und Jugendräume, -treffs und -zentren wichtige Lern- und 
Erfahrungsräume. Hier treffen sich die jungen Bewohner:innen, spielen, quatschen und tauschen sich aus. Allzu 
häufig werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Stadt- und Verkehrsplanung gar nicht erfragt 
oder nur wenig berücksichtigt. Während 1970 das Verhältnis Kinder zu Autos noch 1:1 war, kommen 2017 auf 
ein Kind (0–18 Jahre) inzwischen 3,5 private Pkw, entsprechend hat sich auch die Inanspruchnahme der Pkw im 
öffentlichen Raum sichtbar erhöht. Damit sind sichere Kinderwege und Orte verloren gegangen und es sinken 
auch die Kompetenzen der Kinder, eigenständig mobil zu sein. Orte für Kinder und Jugendliche unterscheiden 
sich dabei voneinander, aber auch von den Orten für Erwachsene. Kinderorte lassen Aktivitäten zu, die Platz 
benötigen und zum Spielen anregen, Jugendorte ermöglichen die Teilnahme am öffentlichen Leben, aber auch 
den Rückzug (Saary/Fuchs 2019). 
Über einen Zeitraum von sieben Jahren hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im 
Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die
Möglichkeiten untersucht, junge Menschen in Stadtentwicklungsprozesse einzubeziehen (BBSR/BBR 2016). Im Fokus der 
110  Die vier Großstädte waren Wien, Stuttgart, Helsinki und Mailand. Insgesamt wurden im Zeitraum von Dezember 2021 bis April 2022 
mehr als 2.280 Jugendliche und über 400 Jugendarbeiter:innen per Online-Fragebogen erreicht und es fanden 16 Gruppendiskussionen 
mit Jugendlichen und vier mit Jugendarbeiter:innen sowie externe Beobachtungen an über 60 urbanen Orten statt. Weitere Informationen 
verfügbar über: https://www.jugendzentren.at/themen-projekte/youth-in-urban-space/; [12.02.2024].
acht Modellprojekte standen Prozesse und Methoden, wie die Ideen junger Initiativen mit Stadtplanung und
Stadtentwicklung zusammenkommen können. Die Studie über drei Jahre Jugend.Stadt.Labor stellt Vieles von dem in 
Frage, was in der Praxis der Stadtentwicklung und Planung heute üblich ist, denn kinder- und jugendorientierte 
Stadtentwicklung unterscheidet sich von etablierten Vorstellungen der Erwachsenen erheblich. Durch eine
strategische Förderung junger Stadtmacher:innen und ihrer wissenschaftlichen Begleitung können innovative
Projektansätze und Akteurskonstellationen entstehen, die neue Erkenntnisse für Stadtumbau und Innenstadtentwicklung 
sowie für viele weitere Handlungsfelder der Stadtentwicklung hervorbringen. Ausgegangen wird dabei davon, 
dass Kinder und Jugendliche Stadt mitgestalten wollen und können, wenn sie über die notwendigen,
selbstbestimmten Räume verfügen. Dazu gibt es inzwischen eine Vielzahl an Ansätzen und Methoden.111 Kinder- und 
Jugendprojekte als Stadtentwicklung bieten die Chance für lebensnahe Bildungsprozesse und kollektive
Lernprozesse neben der schulischen Ausbildung. Selbstbestimmte Jugendräume sind Orte praktischer Teilhabe, in denen 
gesellschaftliche Prozesse und Beteiligungsformate erprobt werden. Sie können einen wichtigen Beitrag zur
Entwicklung von neuen Governance-Strukturen liefern, in denen zivilgesellschaftlichen Gruppen mehr Mitsprache 
ermöglicht wird. Die offene und netzwerkartige Struktur von entsprechenden Kinder- und Jugendprojekten
befördert die Einbindung von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und unter Genderaspekten, sie können 
vielfältige Anlässe des Zusammentreffens unterschiedlicher sozialer Gruppen und Generationen bieten. 
Kaupert (2023) beschreibt in einem Interview der Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik die Quartiere des 
Programms Sozialer Zusammenhalt als Quartiere, in denen überdurchschnittlich viele junge Menschen leben. 
Gleichzeitig handelt es sich hierbei um Gebiete, in denen die Menschen ein im Vergleich geringeres Einkommen 
haben, der Anteil Alleinerziehender und ausländischer Personen höher ist als in anderen Wohnvierteln. Indem die 
Städtebauförderung Räume für Kinder und Jugendliche schafft, kann sie zur Entwicklung der jungen Menschen 
und zur Entlastung von Familien beitragen. Beispielhaft genannt werden Freiräume zum Treffen von
Gleichaltrigen, aber auch soziale Anlaufstellen, um Hausaufgaben zu machen oder Probleme zu besprechen. Kaupert
verweist auf Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung, die zeigen, dass junge Erwachsene in 
der Phase von Studium und Ausbildung in die Städte ziehen. Sie bevorzugen ein urbanes Umfeld mit vielen
Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. In späteren Lebensphasen, z. B. mit der Familiengründung, ziehen die Menschen 
ins Umfeld der Städte oder in ländlichere Gebiete. Hinsichtlich der Bedürfnisse bezogen auf das Wohnumfeld 
sind junge Menschen stärker als in anderen Lebensphasen auf öffentliche Räume und das Vorhandensein einer 
Infrastruktur angewiesen. Sie sind auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen, nahe Grünflächen aufgrund
fehlender eigener Gärten und Sportmöglichkeiten sind wichtig. Von daher geht es um die Attraktivität des
öffentlichen Raumes. Bezogen auf die Frage, wie die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen in (Bau-)Vorhaben 
einfließen können, wird darauf verwiesen, dass Bürgerbeteiligung bei städtebaulichen Projekten vorgeschrieben 
ist. Dabei kann es vorkommen, dass bei Informationsveranstaltungen im Rathaus „immer die gleichen drei
Gesichter“ auftauchen. Um insbesondere auch Jüngere zu erreichen, muss man etwas kreativer werden. Die
Ansprache über Institutionen wie Schulen oder Vereine kann hilfreich sein, ebenso die Einbettung in Veranstaltungen 
wie Stadtteilfeste. Am besten – so Kaupert – ist es sicher, wenn es ein Projekt gibt, das die jungen Menschen 
unmittelbar betrifft.112 
2.2.10.4 Leben auf dem Land 
Junge Menschen in ländlichen Regionen gehören zu den eher wenig beforschten Phänomenen; Jugendforschung 
betrachtet junge Menschen in ihren großstädtischen Lebenspraxen (vgl. Mey 2021), sieht man von wenigen
Ausnahmen einmal ab (vgl. Ludwig 2021; Antes u. a. 2022). Gemeinsam ist den wenigen Studien, dass sie der Frage 
nachgehen, inwieweit als verbindlich angenommene Strukturen in ländlichen Regionen erodieren und es zu einer 
Auflösung von Traditionen kommt. Der Bund der Deutschen Landjugend hat 2022 eine Landjugendstudie in 
Auftrag gegeben, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben.113 Eine erhebliche Forschungslücke stellt das Leben von 
Kindern in ländlichen Regionen dar.  
 
111  Vgl. u. a.den Mehtodenkoffer, verfügbar über https://www.sozialraum.de/methodenkoffer; [12.02.2024]. 
112  Verfügbar über https://www.jugendgerecht.de/eigenstaendige-jugendpolitik/debatten-dialog/stadtplanung-jung-gedacht-
freiraeumeund-beteiligung/; [12.02.2024]. 
113  Informationen zur Landjugendstudie verfügbar über https://www.soestra.de/demografischer-wandel/projekt/detail/landjugendstudie-ex-
ploration.html; [12.02.2024].
Die Online-Studie zu Zukunftsaussichten, Freizeitbedingungen und Partizipationsmöglichkeiten von
Jugendlichen in ländlichen Regionen im Projektverbund WIR. Heimat – Land – Jugendkultur (Farin/Mey 2020) kommt 
zu dem Ergebnis, dass bei den Jugendlichen wie bei ihren städtischen Gleichaltrigen auch die Nutzung digitaler 
Medien sehr wichtig ist und Musikhören, Peeraktivitäten, insbesondere in sportiven Jugendkulturen einen großen 
Stellenwert haben. Dabei ist weniger die Anzahl an Angeboten im Freizeitbereich relevant, vielmehr ihre Qualität 
und die Erreichbarkeit. Mobilität wird dabei in ländlichen Regionen zu einem zentralen Kriterium, um
Alltagspraxis zu leben, sich mit Altersgleichen zu treffen und gemeinsam aktiv zu werden zu können. Die Verfügbarkeit 
von Räumen wird auch dadurch erlebt, wie Jugendliche „für sich“ sein können oder es zu Konflikten mit anderen 
(Alters-)Gruppen kommt und diese als Beschränkung erlebt werden. Insgesamt zeigt sich, dass die Wahrnehmung 
der Gelegenheitsstrukturen mit den Dimensionen Mobilität, Partizipationsbestreben oder generelle Zufriedenheit 
korrespondiert. Deutlich wird, dass die Jugendlichen sehr verschiedene Möglichkeitsräume in den jeweiligen
Regionen definieren, wobei sich Zusammenhänge zwischen wirtschaftlichen Strukturdaten einer Region und den 
von den Jugendlichen wahrgenommenen Gelegenheiten zeigen. Insofern kommt – so Mey (2021) – besonders in 
ländlichen Kommunen nicht nur zum Tragen, welche Perspektiven Jugendliche für sich hinsichtlich der
schulischen/beruflichen Ausbildung erkennen, sondern auch, inwieweit die Umsetzung ihrer Bedürfnisse möglich
erscheint und das erlebte Maß an Mitwirkung eingeschätzt wird. 
Laut einer Studie von Beierle u. a. (2016) sind viele Jugendliche relativ zufrieden mit ihrem Aufwachsen im 
ländlichen Raum. Vor allem bei den Themen Sicherheit und Kriminalität, Vertrautheit und Natur sehen sie
deutliche Vorteile. Einige Jugendliche schätzen die Vertrautheit zwischen den Bewohner:innen und fühlen sich durch 
die Anonymität der Großstädte befremdet. Von vielen jungen Menschen wurden die Ruhe und die Nähe zur Natur 
als positiver Aspekt des Landlebens genannt. Insbesondere für Kinder seien – entgegen dem städtischen Raum – 
Freiräume vorhanden, um unbeschwert und sicher spielen zu können. Auch hatten viele der Jugendlichen ihre 
Großeltern und weitere Verwandte in ihrem direkten Umfeld und verwiesen auf einen starken familiären
Zusammenhalt.  
Gleichzeitig macht die Untersuchung auch negative Aspekte des Landlebens deutlich, insbesondere die Reaktion 
der „ländlichen Gemeinschaft“ auf „Andersartigkeit“; auch von Diskriminierungen von Menschen mit mit einem 
so genannten Migrationshintergrund wird berichtet. Jugendliche, die zuvor bereits im städtischen Raum gelebt 
hatten oder sich dort regelmäßig aufhalten, konnten dem Landleben kaum etwas abgewinnen. Zudem verloren die 
aufgeführten positiven Aspekte ihres Aufwachsens mit steigendem Alter an Relevanz für die Einschätzung ihrer 
subjektiven Lebensqualität. Ein „Aufeinander achten“ wurde dann nicht als intakte Dorfgemeinschaft, sondern 
vielmehr als starke soziale Kontrolle wahrgenommen (vgl. Beierle u. a. 2016, S. 37f.).  
Nach den Befragungsergebnissen sehen sich Jugendliche hinsichtlich ihrer Bildungs- und Berufsperspektiven, 
aber auch beim Zugang zu Freizeitangeboten gegenüber der urbanen Jugend deutlich benachteiligt. So müssen 
sie weite Entfernungen in Kauf nehmen, um (Berufs-)Schulen oder Arbeitsstellen zu erreichen, was sich
entsprechend auf ihre verbleibende Freizeit auswirkt. Eine Mitarbeit in Vereinen, in Angeboten der Jugendarbeit oder 
gar in Interessenvertretungen geht mit zusätzlichen Fahrzeiten einher. Vielerorts ist der Busverkehr jedoch an die 
Schüler:innenbeförderung gekoppelt, sodass eine Nutzung in den frühen Abendstunden oder am Wochenende 
nicht möglich ist. Es fehlt an wohnortnahen Räumen, in denen sie sich mit Gleichaltrigen treffen können. Die 
vorhandenen Plätze werden oft als heruntergekommen oder für die Altersgruppe wenig ansprechend beschrieben. 
Zudem wird ihre Präsenz an Treffpunkten im öffentlichen Raum – etwa auf Marktplätzen – von Erwachsenen 
vielfach per se als störend empfunden. Auch alternative Wege des Austausches mit Gleichaltrigen über das
Internet sind aufgrund des verbreitet unzureichend ausgebauten mobilen Datenverkehrs eingeschränkt oder stehen nur 
bei Inanspruchnahme teurer Netzanbieter zur Verfügung.  
Regionale „Haltefaktoren“ sind durch ein gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitetes Indikatorensystem
benannt worden, das Teilhabechancen der jungen Menschen thematisiert: Beschäftigungsperspektive,
Weiterführende Bildung/Ausbildung, Angebote der Jugendarbeit, Mobilität, digitale Erreichbarkeit, politische Mitsprache. 
Die Ausprägungen dieser Kategorien bilden wichtige Aspekte der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen in
ländlichen Räumen ab. Bildungs- und Berufsperspektiven, Freizeitangebot und Mobilität – gerade in diesen
Kategorien sehen sich die Jugendlichen auch von der Politik im Stich gelassen. Ein Grund hierfür sind kaum positive 
Erfahrungen im Prozess der politischen Partizipation. Angekündigte Umsetzungen blieben in vielen Fällen aus.
2.2.10.5 Handlungsoptionen im ländlichen Raum 
Das Aufwachsen in ländlichen Regionen erfolgt im Spannungsverhältnis von dörflicher Tradition und den
Anforderungen moderner Gesellschaften. Neben der klassischen Differenzierung in Stadt-Land sind detailliertere
Betrachtungen lokaler Lebensbedingungen erforderlich, die auch innerhalb einer Kategorie sehr heterogen sein
können. Junge Menschen im ländlichen Raum weisen eine starke Verbundenheit mit ihrer Herkunftsregion auf, sind 
aber vielfach mit einer eingeschränkten Infrastruktur an Bildungs- und Freizeitangeboten konfrontiert. So existiert 
beispielsweise in kreisangehörigen Gemeinden seltener ein Jugendring, d. h. es fehlt ein wichtiger Akteur der 
Interessenvertretung junger Menschen. Demgegenüber stellt die Schule als oft einzige öffentliche Infrastruktur 
auch einen relevanten Rahmen der Freizeitgestaltung der Ermöglichung von Peerbeziehungen dar (vgl. 
Beierle/Tillmann 2022; Gärtner/Könemann 2022). 
Bei der Wahrnehmung jugendpolitischer Akteur:innen zeigt sich im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe
insgesamt ein gemischtes Bild. Einige Angebote werden zu wenig besucht, dadurch geraten die Anbieter:innen in
Legitimationszwang. Gleichzeitig fehlt es jedoch an nicht-gruppenbezogener Kinder- und Jugendarbeit und neuen 
Konzepten, die die Angebote für junge Menschen attraktiver machen. Die Akteur:innen sehen einen Nachteil in 
der negativen Zuschreibung der ländlichen Orte, die als „zurückgeblieben“ oder „abgehängt“ betitelt werden. Es 
liegt nahe, dass sich diese Fremdwahrnehmung auf die Eigenwahrnehmung der Adressat:innen auswirkt. Positiv 
hervorgehoben wurde in den Gesprächen die nach wie vor sehr aktive Vereinslandschaft. Demgegenüber steht 
ein Mangel an heterogeneren Sportangeboten sowie kulturellen Einrichtungen. Viele junge Menschen auf dem 
Land fühlen sich nicht ernst genommen, weil sich Freizeitangebote, Fahrpläne von Bussen und Zügen und die 
Möglichkeiten der politischen Teilhabe an Älteren orientieren (vgl. Beierle u. a. 2016). Langfristig ließe sich die 
Lebensqualität deutlich verbessern, wenn Kommunen beispielsweise einen kostenlosen Breitband-Internet-
Hotspot in Dorf und Schulbus zur Verfügung stellten, Fahrradwege ausbauten, Ganztagsschulen, Vereine und Kirchen 
ihre Räume für Jugendliche nach 17 Uhr öffneten und die interkulturelle Jugendarbeit gestärkt würde. Eine
jugendgerechte Demografiepolitik sollte keine „Anti-Abwanderungspolitik“ sein, sondern vielmehr darauf
hinwirken, dass jungen bleibewilligen Menschen die Erfüllung ihrer beruflichen Wünsche in der Region erleichtert wird. 
Dies könnte durch eine innovative Zuwanderungs-/Einwanderungspolitik im Eigeninteresse von Kommunen
ergänzt werden (Heiermann u. a. 2021). Ein Aufwachsen, das durch eine hohe soziale Teilhabe geprägt ist und im 
Zuge dessen junge Menschen ihre Region als liebenswert wahrnehmen, ist für eine Bleibeorientierung, verbunden 
mit einem hohen Ausmaß an Selbstwirksamkeit, als Grundvoraussetzung zu sehen – Perspektiven, die auch in 
den zehn Thesen für ein junges Land einen hohen Stellenwert einnehmen (vgl. Akademie Junges Land 2017).114 
2.2.10.6 Fazit 
Die Vorstellungen von einem gelingenden Aufwachsen junger Menschen, ihre Interessen, Bedürfnisse und
Bedarfe unterscheiden sich nicht wesentlich in Hinblick auf den Ort bzw. Sozialraum ihres Aufwachsens.
Unterschiedlich sind die jeweiligen Möglichkeitsspielräume zur Realisierung eigener Vorstellungen, die städtische 
Räume und ländliche Regionen offerieren. Sind es in städtischen Ballungszentren eher umkämpfte Räume junger 
Menschen, sind ländliche Regionen ggf. eher durch einen Mangel an Infrastrukturangeboten geprägt. Letztendlich 
sind die sozialräumlichen Differenzierungen Spiegelbild sozialer Ungleichheitsstrukturen, wobei die
Ungleichheiten innerhalb einer Region durchaus größer sein können als es ein bloßer Stadt-Land-Vergleich nahelegt. 
2.2.11 Jungsein und Dynamiken der Gewalt  
Junge Menschen erleben in ihrem Aufwachsen unterschiedliche Gewaltkontexte und begegnen verschiedenen 
Gewaltphänomenen als Opfer bzw. Betroffene von Gewalt in der Familie, in pädagogischen Settings etwa durch 
Peers, aber auch als Ausübende von Gewalt. Sie sind folglich eher gefährdet als gefährlich, auch wenn manch 
öffentliche Diskussion etwas anderes suggeriert. 
 
114  Eine Sammlung von Positionen und Forderungen zu jungen Menschen und dem ländlichen Raum hat der Deutsche Bundesjugendring 
(DBJR) zusammengestellt, verfügbar über: https://jugenddialog.de/wp-content/uploads/2020/03/Bericht-junge-Menschen-und-der-
l%C3%A4ndliche-Raum_final.p; [15.02.2024.]
Im gesellschaftlich-medialen Diskurs findet sich das Thema Jugend und Gewalt häufig nach Einzelfällen schwerer 
Gewalttaten wieder. Dies betrifft öffentliche und gesellschaftliche Zuschreibungsprozesse bei Themen wie
Kinderdelinquenz und die Diskussion um die Strafmündigkeitsgrenze (in Deutschland ab 14 Jahren), bei Amoktaten 
an Schulen oder bei Fragen zu Motiven und Ursachen für Ausschreitungen und damit einhergehende Gewalt 
gegen Polizei- und Rettungskräfte (zuletzt zum Jahreswechsel 2022/2023 mit vielfach eher jungen Erwachsenen). 
Intensiv diskutiert wurden u. a. auch gewalttätige Konflikte im öffentlichen Raum während der Beschränkungen 
der Corona-Pandemie. Jugendgewalt kann in der Verbindung mit Gruppenbildung und unter dem Einfluss von 
Alkohol schneller eskalieren (Görgen/Nowak 2013; Özsöz 2014; Hoops/Holthusen 2019; Holthusen u. a.2021). 
Hierfür können sehr unterschiedliche Auslöser situativ und auch nicht immer vorhersehbar beschrieben werden 
(Stichworte: ungerecht empfundene Polizeikontrollen, Konflikte zwischen Peergroups) (vgl. Holthusen u. a. 
2021; Defoe u. a. 2021). 
In jeder Generation werden junge Menschen und ihr Handeln als negativ und problembehaftet beschrieben (vgl. 
Feltes/Fischer 2018). Unabhängig von der tatsächlichen Häufigkeit von Gewalt prägen einzelne besonders 
schwerwiegende Gewaltstraftaten das Bild einer gefühlt immer brutaleren Jugendgewalt (Hestermann 2018;
Fischer 2023). Damit einher gehen Fragen zum Umgang und zur angemessenen Reaktion auf solche Taten und oft 
auch Forderungen nach Strafverschärfungen oder einer Absenkung des Strafmündigkeitsalters (vgl. Feltes/Fischer 
2018). Empirisch lässt sich der Eindruck einer qualitativen Änderung von Gewalt jedoch nicht belegen (vgl. 
Schaffer 2022, S. 145ff.). Seit vielen Jahren wird auf eine zunehmende Sensibilisierung für Gewaltphänomene 
verwiesen (ebd.; Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention 2007). 
Besonders betreffen diese Diskurse männliche Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund 
und/oder Fluchterfahrung (vgl. Hestermann 2021). Junge, nichtdeutsche Menschen werden zwar häufiger
polizeilich tatverdächtigt, dieser Zusammenhang wird allerdings nach Berücksichtigung weiterer Faktoren wie z. B. 
städtisches Wohnumfeld, Kontrollparadoxon und/bzw. Racial Profiling, Bildung und soziale Lage deutlich
geringer bzw. verschwindet (vgl. Wetzels u. a. 2018; Boers/Reinecke 2019; Walburg 2019, 2023; Bellmann 2023; 
Abdul-Rahman u. a. 2020;). Insgesamt gibt es deutliche Forschungslücken zum Zusammenhang von Migration 
und Jugendgewalt (vgl. Hoops 2018). 
Unter Gewalt wird zumeist physische Gewalt erfasst ((einfache) Körperverletzungsdelikte, sexualisierte Gewalt, 
Raub und Tötungsdelikte). Diese Deliktformen stehen auch im Fokus der medial-öffentlichen sowie politischen 
Diskussion über jugendliches Gewalthandeln und Gewalterleben. In einer breiteren Definition betreffen junge 
Menschen daneben vielfältige Phänomene psychischer Gewalt, am häufigsten erfasst werden darunter (Cyber-
)Mobbing-Delikte, Beleidigungen und Hasskriminalität (vgl. hierzu auch Abschnitt 3.7, 1.2.1) sowie sexualisierte 
und familiäre Gewalt durch erwachsene Täter:innen oder politische Gewalt (vgl. Abschnitt 3.9.4, 1.1.6). 
2.2.11.1 Jungsein und Dynamiken der Gewalt – zentrale Thesen früherer Kinder- und
Jugendberichte 
Die Kinder- und Jugendberichte haben sich seit dem Elften Kinder- und Jugendbericht in verschiedener Weise 
und unterschiedlich stark mit dem Thema Jungsein und Dynamiken der Gewalt auseinandergesetzt. So, wie das 
Phänomen Kinder- und Jugenddelinquenz selbst gesellschaftlichem Wandel unterliegt und öffentliche Diskurse 
sich verändern, so haben auch die jeweiligen Sachverständigenkommissionen es mit ihren eigenen
Fokussierungen verfolgt. 
In besonderer Weise hat der Elfte Kinder- und Jugendbericht, der vorletzte Gesamtbericht, das Thema Delinquenz 
von Kindern und Jugendlichen aufgegriffen. Kinder- und Jugenddelinquenz wurde im Sinne einer pädagogischen 
Aufgabe interpretiert (vgl. Deutscher Bundestag 2002b). Die Sachverständigenkommission sah insbesondere auch 
die Kinder- und Jugendhilfe in der Pflicht. Zugleich wurde kritisch auf die Gefahren der Entgrenzung des
Konzepts Prävention hingewiesen und vor Effekten der Kriminalisierung gewarnt. Der Erwartung, die Kinder- und 
Jugendhilfe solle kriminalpräventiv wirksam werden, wurden ungelöste theoretische und konzeptionelle Fragen 
gegenübergestellt. 
Seither haben weitere Kinder- und Jugendberichte die Themen Delinquenz und Gewalt im Kindes- und
Jugendalter in unterschiedlicher Weise aufgegriffen und Einschätzungen und Forderungen formuliert. 
Im 14. Kinder- und Jugendbericht wurde Jugend dezidiert nicht als „Problemjugend“ beschrieben.
Gesellschaftliche Diskurse über Jugend, die z. B. auf Gewalt und Delinquenz fokussieren und gleichsam skandalisieren,
wurden kritisch reflektiert. Es wurde darauf verwiesen, dass die Mehrheit der jungen Menschen die für ihr Alter
charakteristischen Entwicklungsaufgaben bewältigt. Zugleich wurden Gruppen von belasteten Jugendlichen
identifiziert, die vielfältige Formen riskanten und delinquenten Handelns praktizierten (vgl. Deutscher Bundestag 
2013, S. 141f.). „Kennzeichnend für diese Risikogruppen ist, dass sie in nahezu allen Risiko- und
Belastungsaspekten deutlich über dem Durchschnitt belastet sind und aus entsprechenden Risikokonstellationen und
benachteiligenden Herkunftsmilieus stammen. Ihr Handeln und ihre Belastungen sind Ausdruck und Folge sowohl
unzureichender Ressourcen, Unterstützung, Förderung und Hilfe zum richtigen Zeitpunkt sowie geringer
gesellschaftlicher Teilhabechancen“ (vgl. Deutscher Bundestag 2013, S. 142f.). 
Der 15. Kinder- und Jugendbericht („Jugend ermöglichen“) behandelt das Thema Jungsein und Dynamiken der 
Gewalt unter der Perspektive v. a. von Jugendlichen in peripherisierten und segregierten Räumen (vgl. Deutscher 
Bundestag 2017, S. 58). Der Bericht verweist dabei auch auf die zentrale Rolle von Peergroups für das
Aufwachsen. „Peergroups als eigenständige Handlungs- und Kommunikationsräume besitzen insgesamt eine immense
Bedeutung für die Bewältigung biografischer Herausforderungen, gesellschaftlicher Erwartungen und Übergänge 
im Jugendalter, indem sie in sehr unterschiedlicher Weise gruppenspezifisch Orientierungen vermitteln,
Deutungsangebote zur Selbstpositionierung bereithalten und (phasenweise) Grenzüberschreitungen, aber immer auch 
Anpassungsprozesse ermöglichen“ (vgl. Deutscher Bundestag 2017, S. 216). 
Der 16. Kinder- und Jugendbericht mit dem thematischen Schwerpunkt auf politische Bildung hat Jungsein und 
Dynamiken der Gewalt v. a. unter der Perspektive von politisch motivierter Kriminalität aufgegriffen (vgl.
Deutscher Bundestag 2020a, S. 93). Gestreift wird das Thema Delinquenz unter der Perspektive von Jugendkulturen 
am Beispiel HipHop oder Rap – „Drogen und Kriminalität als provokante Darstellung“ (vgl. Deutscher Bundestag 
2020a, S. 275). Auch der 16. Kinder- und Jugendbericht verweist auf die Bedeutung von Peergroups für das 
Aufwachsen im Kindes- und Jugendalter.  
2.2.11.2 Erleben von Gewalt und Gewaltbereitschaft  
a)  Mobbing  
Mobbing betrifft viele junge Menschen. Dabei zeigen sich bei Mobbing jugendtypische Besonderheiten, wie 
Gruppen- bzw. Peerdynamiken sowie Täter-Opfer-Statuswechsel in besonderem Maße. 
Mobbing wird definiert als eine Form aggressiven Verhaltens einer Person oder einer Gruppe von Personen, das 
mit der Absicht erfolgt, eine andere Person zu schädigen, und wiederholt und über einen längeren Zeitraum
stattfindet. Mobbing zeichnet sich durch ein Machtungleichgewicht zwischen Täter:in(nen) und Opfer aus. Es kann 
sowohl durch physische als auch durch psychische Gewalt erfolgen. Zu Letzterer zählen verbale Gewalt in Form 
von Beleidigungen oder Bedrohungen und relationale Gewalt in Form von sozialer Ausgrenzung oder dem
Verbreiten von Gerüchten (vgl. Olweus 1993). Mobbing begegnet jungen Menschen insbesondere in der Schule. 
Durch die Digitalität der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen ist Cybermobbing zu den traditionellen 
Formen hinzugekommen. 
Für Deutschland geben einige repräsentative Studien Auskunft über die Betroffenheit von (Cyber-)Mobbing von 
Kindern und Jugendlichen. In der Studie „Health Behaviour in School-aged Children“ (HBSC) der
Weltgesundheitsorganisation werden 11-, 13- und 15-jährige Schüler:innen befragt (vgl. Fischer/Bilz 2024). Beim
Niedersachsensurvey115 des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen handelt es sich um eine
Schüler:innen-Befragung der 9. Jahrgangsstufen (vgl. Krieg u. a. 2020). Der Survey AID:A (Aufwachsen in Deutschland: 
Alltagswelten) des Deutschen Jugendinstituts ist eine Haushaltsbefragung, bei der u. a. 12- bis 17-Jährige
interviewt wurden (vgl. Kuger u. a. 2020). 
Die Häufigkeit der Viktimisierung durch Mobbing beträgt zwischen 7,5 und 18,8 Prozent (vgl. Abb. 2–11). In 
AID:A und im Niedersachsensurvey waren Mädchen signifikant häufiger Opfer von Mobbing als Jungen. In der 
HBSC Studie waren Personen, die sich gender-divers identifizieren häufiger von Mobbing betroffen als Jungen 
und Mädchen. Eine eigene Tatbeteiligung wurde seltener berichtet als Viktimisierungserfahrungen: zwischen 3,4 
und 8,7 Prozent der Befragten berichteten, jemanden gemobbt zu haben. Jungen im Niedersachsensurvey sowie 
Jungen und Personen, die sich als gender-divers identifizieren berichteten dies in der HBSC-Studie häufiger als 
Mädchen (vgl. Krieg u. a. 2020; Fischer/Bilz 2024). Etwa 1 Prozent der Befragten in AID:A und etwa zwei
Prozent der Befragten in der Studie HBSC gaben an, sowohl Täter:in als auch Opfer gewesen zu sein. 
 
115  Mobbing wurde im aktuellen Niedersachsensurvey 2022 nicht abgefragt (vgl. Dreißigacker u. a. 2023).
Abbildung 2–11 
Häufigkeit Mobbing nach Geschlecht 
 
Quelle: HBSC (Fischer/Bilz 2024), Altersgruppe: 11-, 13- und 15-jährige Schüler:innen, n = 5.793, AID:A, Altersgruppe: 12- bis 17-
Jährige; n = 2.213, Daten gewichtet, eigene Berechnungen: DJI; Niedersachsensurvey (Krieg u. a. 2020), Altersgruppe: Schüler:innen der 9. 
Jahrgangsstufe; n = 12.444; Zusammenstellung der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention/DJI. 
Die Häufigkeit variiert auch nach der Art des Mobbings. Psychische Formen des Mobbings, wie verbales
Mobbing oder relationales Mobbing (d. h. ignorieren oder aus der Gruppe ausschließen), traten häufiger auf als
physisches Mobbing (vgl. Fischer u. a. 2020; Krieg u. a. 2020). Auch die Häufigkeit von Cybermobbing war deutlich 
geringer als die der zuvor genannten Formen des Mobbings außerhalb des Internets. 
8,
6
7,
8 8,
9
23
,5
3,
4 4,
9
2,
0 3,
9
7,
5
5,
4
9,
8
3,
7 4,
6
2,
7
18
,8
13
,9
23
,7
8,
7 10
,9
6,
4
0
5
10
15
20
25
Gesamt Jungen Mädchen
Genderdiverse
Gesamt Jungen Mädchen
Genderdiverse
OPFER TÄTER:INNEN
%
HBSC (2022) - mindestens 2 bis 3 Mal pro Monat in den letzten paar Monaten
AID:A (2019) - mindestens 1 bis 2 Mal pro Monat in den letzten Monaten
Niedersachsensurvey (2019) - mindestens mehrmals pro Monat in den letzten 12 Monaten
Abbildung 2–12 
Häufigkeit Cybermobbing nach Geschlecht 
 
Quelle: HBSC (Fischer/Bilz 2024), Altersgruppe: 11-, 13- und 15-jährige Schüler:innen, n = 5.706; Niedersachsensurvey (Krieg u. a. 2020), 
Altersgruppe: Schüler:innen der 9. Jahrgangsstufe; n = 12.444; Zusammenstellung der Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendkriminalitätsprävention/DJI. 
Die Häufigkeit der Viktimisierung durch Cybermobbing betrug 3,0 bzw. 3,5 Prozent (vgl. Abb. 2–12). In der 
HBSC-Studie waren Personen, die sich als gender-divers identifizieren, häufiger Opfer von Cybermobbing als 
Jungen und Mädchen. Im Niedersachsensurvey waren Mädchen häufiger Opfer als Jungen. Eine eigene
Cybermobbing-Tatbeteiligung berichten 1,1 bzw. 2,7 Prozent der jungen Menschen. Im Niedersachsensurvey
berichteten Jungen und in der HBSC-Studie Jungen und Personen, die sich gender-divers identifizieren häufiger als
Mädchen, Täter:in gewesen zu sein (vgl. Krieg u. a. 2020; Fischer/Bilz 2024).  
Bezüglich der Dynamiken von Mobbing ist zu konstatieren, dass ein Großteil der jungen Menschen, die an
Cybermobbing beteiligt sind, auch Erfahrungen mit traditionellen Formen des Mobbings außerhalb des Internets 
gemacht haben (vgl. Estévez u. a. 2020; Armitage 2021). Da Mobbingerfahrungen mit einer Reihe von kurz- und 
langfristigen negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen assoziiert sind (vgl. Moore u. a. 2017; Armitage 
2021; Halliday u. a. 2021; Frost/Meyer 2023), besteht ein großer Bedarf an präventiven Maßnahmen. 
b)  Körperliche Gewalt 
Nach einem langjährigen Rückgang sind die Tatverdächtigungen von jungen Menschen aufgrund von
Gewaltdelikten, unterbrochen von der Corona-Pandemie, wieder angestiegen. Jugendgewalt bleibt jedoch zumeist
episodenhaft.  
Zu jungen Menschen, die mit Straftaten auffällig oder Opfer von Gewalt werden, gibt es in Deutschland auf 
Landes- und Bundesebene jährlich vorliegende Hellfelddaten u. a. aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 
(PKS).116 Daneben liegen Daten aus sogenannten Dunkelfeldstudien vor, in denen selbstberichtete Delinquenz 
 
116  Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beschreiben Tatverdächtige. Das heißt, dass sich im weiteren Verlauf der
Ermittlungen der vorgeworfene Straftatbestand noch verändern oder auflösen kann. Die PKS bildet das Hellfeld der registrierten Straftaten ab, 
darüber hinaus gibt es ein – je nach Delikt unterschiedlich großes – Dunkelfeld. Steigerungen in der PKS können neben tatsächlichen 
Kriminalitätssteigerungen ihren Grund auch in Verschiebungen vom Dunkelfeld zum Hellfeld haben, etwa durch eine höhere
Kontrollintensität oder eine erhöhte Anzeigebereitschaft (vgl. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention 2024). Den Ergebnissen 
des Niedersachsensurveys 2022 zufolge ist jedoch die Anzeigerate im Vergleich zu derjenigen aus 2019 geringfügig von 14,1 Prozent 
auf 11,6 Prozent gesunken; sie variiert allerdings nach Deliktart (vgl. Dreißigacker u. a. 2023, S. 59). 
3,
0
2,
6 3,
1
11
, 7
2,
7
4,
1
1,
3
4,
9
3,
5
2,
2
4,
9
1,
1 1,
4
0,
7
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Gesamt Jungen Mädchen
Genderdiverse
Gesamt Jungen Mädchen
Genderdiverse
OPFER TÄTER:INNEN
%
HBSC (2022) - mindestens 2 bis 3 Mal pro Monat in den letzten paar Monaten
Niedersachsensurvey (2019) - mindestens mehrmals pro Monat in den letzten 12 Monaten
und/oder Viktimisierung erfasst werden – die jedoch nicht unbedingt auch polizeilich bekannt geworden sein 
muss. Diese Erhebungen werden in Deutschland weder für alle Altersgruppen, noch jährlich wie auch oftmals 
nicht auf Bundesebene durchgeführt (vgl. z. B. Bevölkerungsbefragung ab 16 Jahre des Bundeskriminalamtes für 
die Jahre 2017 (Deutscher Viktimisierungssurvey) und 2020 (Sicherheit und Kriminalität in Deutschland);
Schüler:innen-Befragungen des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN)). 
Der überwiegende Teil der gewaltorientierten Delikte im Kindes- und Jugendalter liegt im Bereich der einfachen 
Körperverletzungen. Täter:innen wie Opfer kommen überwiegend aus der gleichen Altersgruppe.
Gewaltkriminalität, d. h. schwere Körperverletzungsdelikte, schwere sexuelle Übergriffe oder Tötungsdelikte u. a., haben
einen geringeren Anteil. Insgesamt sind Jugendliche und Heranwachsende im Vergleich zu Erwachsenen die am 
höchsten belastete Gruppe Tatverdächtiger von Gewaltkriminalität. 
Abbildung 2–13 
Tatverdächtigenbelastungszahlen1 deutscher tatverdächtiger junger Menschen nach Alter 
von 2004 bis 2023: Gewaltkriminalität 
1  Tatverdächtigenbelastungszahl: Tatverdächtige pro 100.000 Einwohner:innen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe 
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Zeitreihen, Tabelle 40, Bundeskriminalamt; Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention 
(2024)  
Bis ins Jahr 2016 gab es einen langjährigen Rückgang der Belastungszahlen. Seitdem steigen die Zahlen wieder 
an (vgl. Abb. 2–13). Diese Entwicklung wurde während der Corona-Beschränkungen unterbrochen. In den daran 
anschließenden Hellfelddaten der Jahre 2022 und 2023 wurden weitere Anstiege im Bereich der
Tatverdächtigungen von Kindern (unter 14 Jahre) und Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) registriert. Bei den Heranwachsenden 
und jungen Erwachsenen waren die Zahlen nach der Corona-Pandemie im Jahr 2022 zwar angestiegen, blieben 
im Jahr 2023 aber auf ähnlichem Niveau. Insgesamt lagen die Tatverdächtigenbelastungszahlen im Jahr 2023 mit 
Ausnahme der Altersgruppe 8 bis unter 14 Jahre deutlich unter den höchsten Werten aus den Jahren 2007 bis 
2009.  
Insgesamt werden Jungen und junge Männer deutlich häufiger als Tatverdächtige registriert als Mädchen bzw. 
junge Frauen (vgl. Abb. 2–14).
Abbildung 2–14 
Tatverdächtigenbelastungszahlen deutscher tatverdächtiger junger Menschen nach Alter und Geschlecht 
im Jahr 2023 – Gewaltkriminalität 
 
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Zeitreihen, Tabelle 40, Bundeskriminalamt; Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention 
(2024)  
Unterschiede nach Geschlecht, wie sie in der sogenannten „Alterskurve der Deliktbelastung“ in Abbildung 2 – 14 
dargestellt sind, zeigen sich auch in den Befunden von Dunkelfeldstudien, wobei hier die Unterschiede ein wenig 
geringer sind – dennoch bleibt Geschlecht eine zentrale Differenzkategorie. Ein weiteres wichtiges Merkmal von 
Delinquenz und Gewalt im Lebensverlauf ist die Episodenhaftigkeit. Das heißt, im Altersverlauf zeigt sich eine 
Kurve der Deliktbelastung, die im Jugendalter ansteigt (bei Mädchen früher als bei Jungen) und dann hin zum 
Erwachsenenalter wieder abnimmt (vgl. Abb. 2–14; Kerner 1993; Boers/Reinecke 2019). 
In Bezug auf Viktimisierung ist wiederum Geschlecht eine zentrale Differenzkategorie. Männliche Jugendliche 
und junge Männer werden häufiger Opfer von körperlicher Gewalt. Mädchen und junge Frauen sind deutlich 
häufiger von sexueller bzw. sexualisierter Gewalt betroffen.117 Dies betrifft auch sexuelle (Peer to Peer-)
Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen, im Gruppenkontext oder in Partnerschaften (Teen-Dating Violence) (vgl. 
Maschke/Stecher 2022a). Da sich Jugendgewalt vielfach unter jungen Menschen selbst ereignet, sind auch mit 
Blick auf die Gefährdungszahl von Gewaltkriminalität (vgl. Abb. 2–15) zuvörderst Jugendliche und junge
Erwachsene betroffen118.  
 
117  Die PKS für 2023 weist folgende Opfergefährdungszahlen für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174, 174a, 174b, 
174c, 177, 178, 184i, 184j StGB) aus: für 14- bis unter 18-jährige Mädchen 633,0 gegenüber lediglich 49,8 in der gleichen männlichen 
Altersgruppe; für 18- bis unter 21-jährige weibliche Heranwachsende 490,2 gegenüber 32,6 männlichen Heranwachsenden
(Bundeskriminalamt 2024, Tabelle 91, V1.0, Summenschlüssel 110000). 
118  Für Niedersachsen zeigte die Dunkelfeld-Befragung von Schüler:innen eine 12-Monatsprävalenz für Viktimisierung durch
Gewaltdelikte von etwa 20 Prozent sowie eine Lebenszeitprävalenz von etwa 40 Prozent (vgl. Dreißigacker u. a. 2023).
Abbildung 2–15 
Opfergefährdungszahlen junger Menschen nach Alter von 2004 bis 2023: Gewaltkriminalität 
 
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Zeitreihen, Tabelle 91, Bundeskriminalamt; Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention 
(2024)  
Im Zentrum der Aufmerksamkeit der Forschung wie auch des wissenschaftlichen Diskurses zu Viktimisierung 
stehen aktuell besonders vulnerable junge Menschen, wie z. B. Kinder, junge Menschen mit
Migrationshintergrund, LGBTQ+ Personen oder junge Menschen mit Behinderung sowie die Deliktfelder sexuelle Gewalt,
häusliche/familiäre Gewalt und digitale Gewalt (vgl. Erkens u. a. 2021; Maschke/Stecher 2022b; Marks u. a. 2023; 
Hajok 2023).  
c)  Mehrfachauffällige delinquente junge Menschen – Multiproblemlagen 
Mehrfachauffällige delinquente Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben oftmals multiple Problemlagen 
und dadurch besonders intensive individuelle Unterstützungsbedarfe, um mögliche negative Verläufe zu
unterbrechen. 
Die kriminologische Forschung zeigt: Nur ein kleiner Teil der jungen Menschen – zwischen 5 bis 10 Prozent aller 
tatverdächtigen jungen Menschen – wird für einen Großteil der polizeilich registrierten Delikte tatverdächtigt 
bzw. strafrechtlich verfolgt und ggf. verurteilt (vgl. Holthusen 2016). Diese keinesfalls homogene Gruppe junger 
Menschen vereint dennoch vielfache Risiken und Belastungsfaktoren auf individueller, familiärer wie auch
sozialstruktureller Ebene (vgl. Meier 2015; Walsh 2018). Zudem spielen delinquente Peergroups eine bedeutsame 
Rolle (vgl. Gerstner/Oberwittler 2015; Gerstner 2022). 
Gerade bei schweren Gewaltdelikten stellt sich in der justiziellen Aufarbeitung wie in der retroperspektivischen 
Erforschung der Lebensverläufe überproportional häufig heraus, dass gewaltauffällige junge Menschen in der 
Vergangenheit oftmals selbst Opfer von Gewalt waren (vgl. Lohner 2019; Schmoll/Willems 2020 Erdmann/
Reinecke 2021). Gewalterfahrungen in der Kindheit durch erwachsene nahstehende Personen und/oder in der Jugend 
durch Gleichaltrige führen zu vielfältigen mittel- und langfristigen Problemkonstellationen und können ggf. – 
aber auch hier gibt es keinen Automatismus – zu „Täter-Opfer-Statuswechseln“ führen (ebd.). 
Zu Jugendstrafe verurteilte junge Menschen können im Jugendstrafvollzug weiterer Gewalt ausgesetzt sein. So 
zeigten zwei Forschungsprojekte der Universität zu Köln mit insgesamt 882 männlichen und 269 weiblichen
Jugendstrafgefangenen, dass die Häufigkeitsraten erneuter Gewalterfahrungen – psychisch und physisch – sehr hoch 
sind (vgl. Boxberg/Bögelein 2015; Boxberg u. a. 2016; Neubacher 2020, S. 468). Gewalt kann dann erlerntes 
Mittel zum Umgang mit Konflikten und auch Schutz vor erneuter Viktimisierung bedeuten (vgl. Boxberg u. a. 
2016). Bei Freiheitsentzug sind die Nachbetreuung und das Übergangsmanagement besonders wichtig.
Zentral für mehrfachauffällige delinquente junge Menschen sind die Frage nach geeigneten Wegen sowie
Angeboten, um Rückfälle zu vermeiden oder zu verringern, und die Möglichkeiten eines Abbruchs von sogenannten 
Risikokarrieren bzw. die Desistance (i. S. einer dauerhaften Beendigung delinquenten Verhaltens) zu erhöhen 
(vgl. Stelly/Thomas 2005; Sampson/Laub 2009; Boers 2009; Farrall u. a. 2014). Qualitative Forschungen zeigen, 
dass sich in den besonders schwierigen Verläufen zahlreiche Angebote, Reaktionen, Interventionen von Polizei 
und Justiz sowie der Jugendhilfe aneinanderreihen und dringliche Problemstellen nur teilweise oder mit nicht 
passenden Angeboten angegangen bzw. die jungen Menschen nicht erreicht werden (Meier 2015; Willems/Meier 
2019). Junge Menschen im Strafvollzug sind vorher häufiger in wechselnden Institutionen der Kinder- und
Jugendhilfe untergebracht und haben häufiger familiäre Gewalt erlebt (vgl. Stelly u. a. 2014). Insgesamt liegen
bislang nur sehr wenige Evaluationen zur Wirksamkeit vorhandener Angebote und Interventionen für besonders 
gefährdete junge Menschen vor (vgl. Holthusen 2016). Hier zeigt sich dringender Forschungsbedarf, weil im 
Interesse junger Menschen die Frage nach der Wirkung von Angeboten brisant ist. 
2.2.11.3 Jungsein und Dynamiken der Gewalt – Schlussfolgerungen und Herausforderungen 
Im Kontext Delinquenz und Viktimisierung von Kindern und Jugendlichen werden soziale Belastungen sowie 
individuelle Hilfebedarfe sichtbar, die die Kinder- und Jugendhilfe und kooperierende Institutionen in einer
besonderen Weise fordern.  
Hier stellt sich für alle Akteur:innen (beispielsweise von der Jugendhilfe im Strafverfahren, Polizei, Justiz, Schule 
(Lehrer:innen und Schulsozialarbeit) sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie) als zentrale Herausforderung das 
frühzeitige Erkennen von Problemlagen, um dann ggf. Möglichkeiten der Prävention, aber auch der Intervention 
zu ergreifen und Hilfestellung einzuleiten. 
Bei mehrfachauffälligen jungen Menschen bündeln sich besondere Problemkonstellationen und besondere
Bedarfe. Das Delinquenzverhalten ist dabei häufig der auffälligste Anteil einer Gesamtproblematik. Wenn junge 
Menschen straffällig geworden sind, geht es neben der Strafverfolgung durch Polizei und Justiz darum,
individuelle, passgenaue Angebote zu finden. Dies ist eine in erster Linie pädagogische Aufgabe und hier finden sich noch 
ungenutzte Potenziale, die mit der aktuellen Reform des JGGs (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 und 
Richtlinie (EU) 2016/1919) im Sinne der Adressat:innen genutzt werden sollten. Zentral sind hier vor allem die 
neu geregelte frühzeitige Information an die Jugendhilfe im Strafverfahren und die deutliche Stärkung des
Vorverfahrens (vgl. Abschnitt 3.10.8). Dies bietet die Chance, vermehrt Diversionen (i. S. informeller Formen der 
Beendigung eines Jugendstrafverfahrens) zu nutzen.  
Nicht vergessen werden darf: Kinder und Jugendliche sind eher gefährdet als gefährlich. Junge Menschen, die 
Opfer von Gewalt wurden, benötigen dringend stabilere Unterstützungsstrukturen. 
Die Prävention von Delinquenz im Kindes- und Jugendalter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da
risikofördernde und -hemmende Bedingungen i. d. R. vielfach miteinander verwoben sind und sich gegenseitig
beeinflussen, ist es wichtig, dass Prävention auf mehreren Ebenen ansetzt: bei den Eltern, in der Schule, im Stadtteil 
und beim jungen Menschen, aber auch in technischen Lösungen im Internet. Im Vordergrund steht die Förderung 
der risikohemmenden Faktoren. Bei den auf die Kinder und Jugendlichen ausgerichteten Maßnahmen sollten das 
Alter, der Entwicklungsstand und weitere zielgruppenspezifische Bedürfnisse, die sich zum Beispiel aus dem 
Geschlecht oder aus der natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeit (vgl. hierzu die Definition in Abschnitt 1.2.1.1) 
ergeben, berücksichtigt werden. 
Es geht hier aus der Perspektive der Adressat:innen und für die Jugendhilfe zuallererst um Entwicklungsförderung 
und darum, Gefährdungen der Kinder und Jugendlichen entgegenzuwirken und nicht um sicherheitspolitische 
Fragen. Der ungehinderte Zugang zu Ressourcen sowie Teilhabechancen für alle jungen Menschen sind dabei 
wesentliche Maßstäbe. Eine gesamtgesellschaftliche Prävention von Gewalt sollte demnach idealerweise in der 
frühen Kindheit, bei der Unterstützung von Familien sowie in der Kindertagesbetreuung und in der Grundschule, 
beginnen. Um Etikettierungsprozesse als Gewaltäter:innen im Kindes- und Jugendalter zu vermeiden, sollte mit 
entsprechenden Zuschreibungen vorsichtig umgegangen werden, damit sie nicht zum Selbstbild der jungen
Menschen werden. Es geht zuvörderst um Fragen der Resilienz, um das Erlernen von Konfliktverhalten oder das
Erwerben von Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit.
2.2.12 Jungsein in einer Demokratie unter Druck 
Die in Abschnitt 1.1.6 dargestellten Zustände und Entwicklungen einer wachsenden Demokratiefeindlichkeit
machen vor den Lebenswelten junger Menschen nicht halt. Sie beeinflussen in vielerlei Hinsicht das Leben von 
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der analogen wie in der digitalen Sphäre.  
Grundsätzlich stimmen junge Menschen der Demokratie in Deutschland als Staatsform seit vielen Jahren auf 
einem stabilen Niveau und in höchstem Maße zu (vgl. Döbele u. a. 2023, S. 3). Einen deutlich schlechteren Ruf 
als die Demokratie an sich haben jedoch politische Parteien und deren Vertreter:innen. Obwohl auch die
Parteiendemokratie an sich stark befürwortet wird (ebd., S. 17), orientiert sich die Wahlentscheidung junger Menschen 
oft an der Auswahl der von ihnen als am wenigsten schlecht bewerteten Partei (ebd., S. 4). Junge Menschen
empfinden viele Aspekte der Parteipolitik als zu kurzfristig, auf Wiederwahl ausgelegt, in der Umsetzung als zu
langsam, intransparent und nicht konsistent (ebd., S. 19; YouGov Deutschland GmbH 2023, S. 40) und vor allem nicht 
an den Interessen der jungen und zukünftigen Generationen ausgerichtet (Döbele u. a. 2023, S. 4f., 14, 17, 24) 
und damit als unattraktiv. Oft wird zudem die Sprache von Politiker:innen als unverständlich kritisiert (ebd., 
S. 17). In einer repräsentativen Befragung der Bertelsmann-Stiftung geben 59 Prozent der befragten unter 18 bis
30-Jährigen an, sie hätten Vertrauen in die Demokratie. Allerdings empfand jede:r zweite Befragte Misstrauen
gegenüber der Regierung und ihren politischen Institutionen (von Görtz/Langness 2024, S. 6).
Zusätzlich sind spätestens seit der Pandemie junge Menschen in ihrer Lebenswelt immer wieder mit
Verschwörungsmythen konfrontiert (vgl. Deutscher Bundestag 2020a, S. 88f.). Sie begegnen ihnen in analoger wie digitaler 
Form im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld ebenso wie in der Schule oder in Einrichtungen der
Jugendarbeit. Verschwörungsmythen müssen deshalb ein Thema demokratischer Jugendbildung sein. Das gilt nicht nur 
für den schulischen Politikunterricht, sondern auch für das non-formale und das informelle Lernen. 
Junge Menschen sind – gerade auch durch soziale Medien – vielen Falschinformationen sowie demokratie- und 
menschenfeindlicher Hetze ausgesetzt (vgl. Müller 2024). Diese sind oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, 
weil professionelle Akteur:innen durch jugendgerechte, attraktive Auftritte die Bedürfnisse der Zielgruppe
ansprechen.  
Unter der Überschrift „Politische Bildung ist mehr als Extremismusprävention“ konstatiert die Mitte-Studie der 
Friedrich-Ebert-Stiftung, dass die geförderten Präventionsprogramme zur Demokratieförderung mit einer
problematischen Perspektive auf Jugendliche einhergehen. Der Studie zufolge werden junge Menschen implizit als 
potenzielle Demokratie-Gefährder:innen betrachtet (Zick u. a. 2023, S. 357f.). Daraus lässt sich schlussfolgern, 
dass Demokratieförderung inhaltlich auf einen ressourcenorientierten Aushandlungsprozess hinwirken muss, der 
allen Diskriminierungsformen entgegenwirkt und von allen Akteur:innen verstanden, praktiziert, mitgetragen und 
angewendet werden kann.  
2.2.12.1 Forschungsstand und Situation junger Menschen 
Die großen quantitativen Studien zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu rechtsextremen und
demokratiefeindlichen Einstellungen der gesellschaftlichen Mitte (Zick/Küpper 2021) sowie zu Autoritarismus (Decker 
u. a. 2022a) zeigen gesamtgesellschaftliche Entwicklungen auf, weniger jedoch dezidiert mit Blick auf Kinder
und Jugendliche (Deutscher Bundestag 2020a, S. 94). Große Jugendstudien wie AID:A oder die Shell
Jugendstudie nehmen die Lebenslagen junger Menschen in den Blick, jedoch nicht vertiefend die Themen Extremismus
und Demokratiegefährdung.
Die Shell Jugendstudie weist darauf hin, dass 24 Prozent der befragten Jugendlichen zu den „Populismus-
Geneigten“ gehören und neun Prozent als National-Populisten gelten können (Schneekloth/Albert 2019, S. 80f.). Gemäß 
der DJI-Jugendstudie AID:A stimmen 23 Prozent der Befragten jungen Menschen im Alter von 16 bis 33 Jahren 
der Aussage zu, dass „eine starke Hand […] mal wieder Ordnung in unseren Staat bringen [müsste]“ (Gille/
Milbradt 2021, S. 104). 
In der Studie „Interkulturelle Erziehung 2“ wurden 2.112 junge Menschen im Alter zwischen 14 bis 19 Jahren 
hinsichtlich ihrer Einstellungen zur Demokratie und politischen Partizipation befragt. Es lassen sich überwiegend 
positive demokratische Einstellungen der befragten jungen Menschen nachweisen. Ebenso zeigen sich viele der 
jungen Menschen, die sich vorzugsweise dem eher linken Spektrum zuordnen, bereit zum politischen Engagement 
(Frindte u. a. 2020).
Im Rahmen biografischer Interviews mit drei jungen Menschen zwischen 18 und 23 Jahren wird auf die vielfältige 
„Verwobenheit der zentralen individuellen Orientierungen mit den politischen und gesellschaftlichen
Ordnungsentwürfen“ (vgl. Krüger u. a. 2023, S. 66) hingewiesen. Trotz gravierender biografischer Unterschiede ist den 
Fällen ein „‚Sich-für-Politik-interessieren‘ als Identitätsnorm“ (ebd., S. 67) gemein. Die Befragten ringen trotz 
unterschiedlicher Positionierungen damit, „sich in ein Verhältnis zu gesellschaftlichen Gruppen und der
Notwendigkeit zu setzen, dass in einer Gesellschaft kollektiv bindende Entscheidungen getroffen werden müssen, um ein 
Zusammenleben zu ermöglichen“ (ebd., S. 67). Damit werden auch diejenigen Alltagspraktiken als politisch
relevant markiert, „die bislang von der Jugendforschung eher seltener als politische in den Blick genommen
wurden“ (ebd., S. 69; vgl. dazu auch Kruse 2022). 
Die quantitative Befragung „Jugendliche Perspektiven auf Politik, Religion und Gemeinschaft (JuPe)“ adressierte 
6.715 Schüler:innen der neunten Jahrgangsstufen, wobei Förderschulen und berufsbildende Schulen
ausgenommen waren. Es zeigt sich, dass gewaltaffine junge Menschen am ehesten zu extremistischen Einstellungen neigen. 
Daraus werden Präventionsansätze für gewaltaffine junge Menschen entwickelt. Weiterhin zeigt sich ein
Zusammenhang zwischen niedrigem Schulabschluss und extremistischer Einstellung. Nicht zuletzt korrelieren
rechtsextremistische Einstellungen eher mit kleinen Wohnorten, während linksextremistische Einstellungen – wenn 
auch mit geringerem Koeffizienten – eher in Städten anzutreffen sind (Lehmann u. a. 2020).  
In einer repräsentativen Befragung von niedersächsischen Schüler:innen der neunten Jahrgangsstufe (wie oftmals 
wurden hier Förderschulen mit Ausnahme des Förderschwerpunkts Lernen nicht berücksichtigt,) zeigt sich, dass 
die befragten jungen Menschen den Dimensionen von Rechtsextremismus weniger oft zustimmen als
Erwachsene. Zugleich ist allerdings jeder achte junge Mensch als ausländerfeindlich zu kategorisieren. Einen potenziellen 
Schutzfaktor gegenüber rechtsextremen Einstellungen kann der Anteil von Eltern mit höherer Bildung in der 
Schulklasse darstellen (Krieg 2021). 
Das Forschungsprojekt „Anfällig für Radikalisierung?“ gleicht salafismusrelevante Themen mit Haltungen und 
Einstellungen von Jugendlichen verschiedener soziokultureller Lebenslagen ab. Dazu wurden 33
Gruppendiskussionen mit 162 jungen Menschen im durchschnittlichen Alter von 14 bis 20 Jahren durchgeführt. Es ließen sich 
zwar weder salafistische noch andere extremistische Deutungsangebote wahrnehmen; dennoch werden entweder 
Diskriminierungserfahrungen oder diskriminierende Praxen berichtet, mit denen eine Anfälligkeit für radikale 
Angebote einhergeht, oder aber es werden Vorurteile gegenüber Gruppen geäußert bis hin zur Reproduktion
populistischer Tendenzen (Kurtenbach u. a. 2020). 
2.2.12.2 Demokratieförderung und die Kinder- und Jugendberichte 
Die bisherigen Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung haben das Handlungsfeld Demokratieförderung 
wiederholt aufgegriffen. Herausgehobenes Thema ist die Demokratieförderung in der Schule. Der enge
Zusammenhang zwischen Beteiligung, Teilhabe und Demokratieförderung und -bildung spiegelt sich in den Kinder- und 
Jugendberichten Zehn bis 14 der Bundesregierung wider. Die Berichte stimmen darin überein, dass für die
Demokratiebildung und -förderung Beteiligung und Teilhabe von Kindern und jungen Menschen unverzichtbar sind. 
Umgekehrt betrachten die Berichte eine fehlende Wahrnehmung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
als Gefährdung der Demokratie. Festgestellt wird ein Vertrauensverlust junger Menschen in die Politik und eine 
damit einhergehende Gefahr der Entfremdung von der Demokratie. Konstatiert wird, dass junge Menschen wenig 
Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der gewählten Politiker:innen haben, insbesondere, wenn es um reale 
Probleme der Menschen geht, wie z. B. Arbeitslosigkeit oder die Gefährdungen der Umwelt (Deutscher
Bundestag 1998, S. 88; 2002, S. 195; 2005, S. 308, 332; 2009, S. 247; 2013, S. 228). 
Der 15. Kinder- und Jugendbericht blickt auf Stärkung und Ausbau der Demokratieförderung und
Radikalisierungsprävention in den Lebenswelten Jugendlicher. Im Bericht wies die Kommission darauf hin, dass im
institutionellen Gefüge des Aufwachsens Perspektiven sozialer Teilhabegerechtigkeit eine zu geringe Rolle spielen. Das 
gelte auch für Jugendrechte und die politische Jugendbildung. Hinsichtlich des Zusammenhangs von Partizipation 
und Demokratie „als Geschwister der zivilgesellschaftlichen politischen Kultur“ könne für das Jugendalter
formuliert werden, „dass mit der sukzessiven Zunahme demokratischer Entscheidungsverantwortung auch die
Partizipationsformen im Alltag erweitert und ermöglicht werden müssten“ (Deutscher Bundestag 2017, S. 116).
Darüber hinaus wies die Sachverständigenkommission des 15. Kinder- und Jugendberichts auf eine hohe
Demokratieaffinität von Jugendlichen hin und greift die Kritik der Jugendorganisationen auf, dass sich junge Menschen
von bestehenden Strukturen nicht ernst genommen und unzureichend in politische Prozesse eingebunden fühlen 
(vgl. ebd., S. 129).  
Im 16. Kinder- und Jugendbericht steht die demokratische Bildung im Mittelpunkt. Dem Bericht zufolge muss 
Demokratiebildung als Aufgabe der politischen Bildung darauf ausgerichtet sein, exkludierende Strukturen zu 
analysieren, um Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Alle Kinder und Jugendlichen, so 
stellt der Bericht fest, haben ein Recht auf politische Bildung. Demzufolge muss politische Bildungsarbeit über 
die Wissensvermittlung zu politischen Institutionen und Prozessen hinausgehen. Sie muss Erfahrungen und
Emotionen ebenso miteinbeziehen wie Fragen politischen Handelns und der Partizipation (Deutscher Bundestag 
2020a, S. 527ff.).  
Die Kinder- und Jugendberichte der letzten Jahre – insbesondere der 16. Kinder- und Jugendbericht – betrachteten 
Demokratiebildung und -förderung mit Kindern und Jugendlichen als wichtigen Bestandteil politischer Bildung. 
Die Sachverständigenkommissionen betonten die Notwendigkeit der Förderung von Partizipation und Beteiligung 
für die Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule. Die Berichte nehmen verschiedene 
Maßnahmen und Programme zur Demokratiebildung und -förderung in den Blick. Dazu gehören die Stärkung der 
politischen Bildung in Schulen sowie die Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in
Entscheidungsprozessen im Hinblick auf demokratische Teilhabe.  
2.2.12.3 Demokratische Bildung und Demokratiefeindlichkeit 
Rechtspopulistische und rechtsextreme Erzählungen sowie Verschwörungsmythen bieten für die demokratische 
Bildung einen Anlass, für junge Menschen relevante Themen anzusprechen. Demokratische Bildung kann
Kompetenzen zur Auswahl, Einordnung und Bewertung von Informationen und damit auch Medienkompetenz
vermitteln, ebenso Fähigkeiten, um mit Komplexität und Ambiguität umzugehen. Die Ansätze müssen dabei über
kognitive Fragen hinausgehen: Zu thematisieren sind auch Identitäten und Emotionen der jungen Menschen als
zentrale Elemente der eigenen Entwicklung und des Aufwachsens sowie der politischen und gesellschaftlichen
Wirklichkeit und deren Wahrnehmung und Bewertung durch die jungen Menschen.  
Der Beutelsbacher Konsens von 1976 ist für die demokratische Jugendbildung noch immer ein Kompass 
(Frech/Richter 2017). Dem darin festgehaltenen Überwältigungsverbot zufolge darf gute demokratische Bildung 
junge Menschen nicht bedrängen, eine erwünschte Meinung zu übernehmen. Das ebenso zum Beutelsbacher
Konsens gehörende Kontroversitätsgebot zielt darauf ab, dass im Rahmen politischer Bildung kontrovers erscheinen 
muss, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist. Zum Überwältigungsverbot und zum Kontroversitätsgebot 
kommt als drittes Prinzip das Bildungsziel, junge Menschen zur Bewertung einer politischen Situation zu
befähigen und damit zur Analyse der eigenen Interessenlage und zur Vertretung der eigenen Interessen.  
Eine Stärke des Beutelsbacher Konsenses liegt darin, Konflikte und Kontroversen als Kernelemente des
Politischen – und nicht als Störungen – zu identifizieren (Besand 2017, S. 109). Damit geht der Konsens von der
Normalität einer pluralen Gesellschaft aus, in der unterschiedliche Bevölkerungsgruppen sowohl ihre Interpretation 
der eigenen materiellen Interessen als auch ihre Wertpräferenzen in den politischen Streit einbringen. Vor diesem 
Hintergrund erweist sich der rechtspopulistische und rechtsextremistische Verweis auf einen angeblich
„einheitlichen Volkswillen“ als Konstrukt autoritären Denkens.  
Rechtspopulistische Kreise haben das Kontroversitätsgebot immer wieder als Neutralitätsgebot missdeutet, um 
zu verhindern, dass demokratiefeindliche Bestrebungen und Ideologien der Ungleichheit im Rahmen
demokratischer Bildung kritisch erörtert werden. Dies übersieht, dass junge Menschen innerhalb der Kinder- und
Jugendhilfe Angebote der Demokratiebildung erfahren sollen, was umgekehrt heißt, dass zum Auftrag der
Jugendhilfeleistungen gezielt auch der Auftrag gehört, die Überzeugungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung 
vorzuleben, zu erklären und somit Fragen und Diskurse über politische und gesellschaftliche Themen zulassen 
und begleiten zu müssen. Das Gebot der Parteineutralität darf daher, soweit es überhaupt im Kontext der Kinder- 
und Jugendhilfe anwendbar ist, nicht mit einer inhaltlichen politischen Neutralität verwechselt werden (AGJ 
2023a). Demokratische Bildung kann jedoch in ihrem Wertefundament nicht neutral sein, wie auch der 16.
Kinder- und Jugendbericht herausgearbeitet hat, weil sie auf den von der großen Mehrheit der jungen Menschen 
geteilten demokratischen Grundwerten, den Menschenrechten und ihrer Konkretisierung im Grundgesetz aufbaut 
(Deutscher Bundestag 2020a, S. 527; AGJ 2023a).
Demokratische Bildung kann dann erfolgreich sein, wenn junge Menschen erfahren, dass man sie hört, ernst 
nimmt und sie vor allem ernsthaft beteiligt werden. Wo demokratische Bildung erfolgreich ist, geht es um das 
Übertragen von Verantwortung sowie um das Teilen von Macht, da jede Generation die Grundlagen des
demokratischen Gemeinwesens von Neuem sichern und weiterentwickeln muss. Besonders gut kann das dort gelingen, 
wo Ansätze Sozialer Arbeit und demokratischer Bildung zusammenwirken. Dazu wurden in den vergangenen 
Jahren vielversprechende Modelle entwickelt. Generell eröffnet das Zusammenwirken von Fachkräften der
Sozialen Arbeit und der politischen Bildung Möglichkeiten, im Sinne des 16. Kinder- und Jugendberichts, neue 
Räume und Zielgruppen für die demokratische Bildung zu erschließen. 
2.3 Jungsein in dynamischen und unsicheren Zeiten 
2.3.1 Jungsein nach der Pandemie 
Nichts hat die Lebenswelt junger Menschen in den vergangenen drei Jahren so sehr geprägt wie die
Einschränkungen für das Aufwachsen im Lockdown und den mit der Pandemie einhergehenden Regularien und
Verpflichtungen (vgl. Abschnitt 1.1.1). So durften zeitweise die Wohnungen nur aus triftigem Grund verlassen werden, 
und selbst Spielplätze wurden zu Beginn gesperrt. Die Lebensräume junger Menschen wurden auf das häusliche 
Umfeld begrenzt und stellten Familien vor besondere Herausforderungen. Neben dem Homeoffice galt es, das 
„Homeschooling“ zu ermöglichen und zu begleiten sowie kleine Kinder auch zuhause zu betreuen und zu
beschäftigen. Das führte vielerorts zu unterschiedlichen Formen von sozialem Stress und Überforderung. Dies
konstatieren rückblickend auch die jungen Menschen, die an den Workshops im Rahmen der Jugendbeteiligung zum 
17. Kinder- und Jugendbericht teilgenommen haben (vgl. Abschnitt 2.2.1 und 2.2.2): „Sie problematisieren in 
diesem Rahmen die während der Pandemie zugenommene Belastung der psychischen Gesundheit junger
Menschen. Ferner beschäftigt sie (auch) der Umgang mit zukünftigen Pandemien“. Insbesondere junge Menschen 
wurden von Anfang an nicht als eine vulnerable Gruppe erkannt und an vielen Stellen zum Objekt der Pandemie-
Politik gemacht. So wurden junge Menschen zum Social Distancing aufgefordert und befolgten dies solidarisch. 
Genauso kamen sie den Aufrufen nach, die als vulnerabel erklärten älteren und vorerkrankten Menschen durch 
Einkäufe und sonstige Alltagshilfen zu unterstützen. Nach Überzeugung der Kommission steht fest, dass junge 
Menschen die Pandemie sehr ernst genommen haben, die Maßnahmen streng – mitunter über das erforderliche 
Maß hinaus – befolgt haben und eine nahezu gleich hohe Impfquote wie Erwachsene aufweisen. Während der 
Lockdowns wurden die Bedürfnisse der jungen Menschen nach Kontakten und Freiräumen politisch kaum
ernsthaft aufgegriffen. Teilweise wurden Vorhaltungen laut, die Jugendlichen wollten ohnehin nur feiern und sollten 
sich mal nicht so anstellen (AGJ 2023f). Die erheblichen Folgen dieser Restriktionen und vor allem auch der 
fehlenden Beteiligung junger Menschen und der ernsthaften Befassung mit deren Anliegen, kristallisieren sich 
nach dem Ende der Pandemie umso deutlicher heraus und werden nun auch offen seitens der Politik als Fehler im 
Krisenmanagement benannt. Vorliegende Studien zeigen vor allem, dass die Pandemie wie ein Brennglas auf 
bereits vorhandene Herausforderungen für junge Menschen wirkte und sich deren Tragweite bei denen verstärkte, 
deren Aufwachsen schon vorher von besonderen Belastungen geprägt war (vgl. Abschnitt 1.1.1). So wurden für 
einen größeren Teil der jungen Menschen ungünstige Situationen zu Herausforderungen, Herausforderungen zu 
Problemen, Probleme zu persönlichen Krisen und persönliche Krisen zu Bedrohungen. Inwieweit diese Situation 
dazu beigetragen hat, die Resilienz bzw. Widerstandkraft zu erhöhen, ist eine noch offene Frage. Der Umstand, 
dass zum Pandemie-Ende hin die Krisensituation nicht endet und keine Erholungsphase eintritt, weil neue Krisen 
dies verhindern, dürfte Resilienzentwicklungen eher entgegenstehen. Daraus folgt nach Auffassung der
Kommission, dass umgehend mittel- und langfristige Maßnahmen und Ressourcen erforderlich wären, um diese
Auswirkungen abzumildern. Die bisherigen Aufholpakete konnten nur kurzfristig wirken, für die kommenden Jahre
werden strukturierte, stabilisierende und damit langfristig wirkende politische Maßnahmen erforderlich sein. Der 
Deutsche Ethikrat (2022, S. 3) empfiehlt dazu: „Mit Blick auf die gesellschaftliche Verantwortung für im Verlauf 
der Pandemie eingetretene Schäden darf die individuelle Resilienz kein Maßstab sein: Belastungen müssen
gemeinschaftlich kompensiert werden, wenn sie infolge von Maßnahmen eingetreten sind, über die politisch
entschieden wurde und Menschen in der Situation und Verfasstheit getroffen haben, in der sie sich gerade befanden 
(ebd.).“ Eine der Lehren aus der Pandemie für Politik und Gesellschaft muss daher in Folge des fehlerhaften 
Umgangs mit jungen Menschen das Vermeiden dieser Fehler und das Wiedergutmachen von eingetretenen
Schäden sein (vgl. Rodeck u. a. 2024).
2.3.1.1 Referenz auf frühere Kinder- und Jugendberichte 
Aufgrund des Zeitlaufs der Kinder- und Jugendberichte finden sich zu Pandemien oder vergleichbaren
Krisenlagen nur im 16. Kinder- und Jugendbericht erste Feststellungen. Die Erstellung des 16. Kinder- und Jugendberichts 
fiel in die Frühphase der Pandemie und griff bereits die ersten Erfahrungen aus dem Lockdown und aus Social-
Distancing-Maßnahmen auf die Demokratie-Bildung für junge Menschen auf. So wurden bereits die verpassten 
Mitwirkungschancen für junge Menschen bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und 
der Krisenbewältigung, die Reduzierung der Bedarfe und der Interessen junger Menschen auf den rein schulischen 
Kontext, die ungleichen Bildungs- und Beteiligungschancen aufgrund der unterschiedlichen Ausstattung junger 
Menschen mit digitalen Endgeräten sowie die Fehleinschätzung, dass Freizeiträume und -aktivitäten für Kinder 
und Jugendliche nicht als systemrelevant beurteilt wurden, thematisiert. Es wurde ein weiterer Verlust von
Vertrauen der jungen Menschen in die Politik prognostiziert (Deutscher Bundestag 2020a, S. 521ff.). 
2.3.1.2 Forschungsstand und Situation junger Menschen 
Mittlerweile liegt eine Vielzahl an Material und Studien zu den Auswirkungen der Pandemie auf junge Menschen 
vor, wobei ein Schwerpunkt auf den ersten beiden Corona-Jahren liegt. Studien über die Langzeitfolgen wurden 
noch nicht fertiggestellt. Der Fokus der Studien lag dabei vor allem auf Jugendlichen und Heranwachsenden. 
Studien über die Auswirkungen auf jüngere Kinder wurden häufig über eine Befragung der Eltern erstellt.  
Schon frühzeitig führte beispielsweise das Deutsche Jugendinstitut im Jahr 2020 eine Online-Befragung von
Eltern mit Kindern im Alter von drei bis fünfzehn Jahren durch (vgl. Langmeyer u. a. 2020). Die Studie stellte die 
Problematik der Betreuungssituation während des ersten Teils der Corona-Krise, das veränderte Zeit- und
Freizeitverhalten durch die Einschränkung der Nutzung von Freiflächen oder die Veränderung der Zeit mit Familie, 
Freunden und allein, das Familienklima und das Wohlbefinden der Kinder sowie Einsamkeitsgefühle in den
Mittelpunkt der Betrachtung. Die Studie konnte bereits sehr früh zeigen, dass die Corona-Krise gerade zu Beginn 
eine beispiellose Herausforderung für Familien insbesondere mit kleinen Kindern darstellte: „Jenseits von den 
gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ergeben sich in den Familien nur schwer zu
meisternde Belastungsproben durch den Einbruch der gewohnten Betreuungs- und Kommunikationsstrukturen. Die 
Ergebnisse zur Betreuung und dem Kontakt zu Lehrkräften und Erzieher/innen legen nahe, dass es bisher im 
Zweifelsfall den Eltern überlassen bleibt, die Situation zu meistern – und wenn dies nicht gelingt, sind Kinder die 
Leidtragenden. Je länger die COVID-19-Krise andauert, desto größer wird die Gefahr, dass sich konflikthafte 
Situationen mehren“ (Langmeyer u. a. 2020, S. 25). 
Im Mittelpunkt der sogenannten KiCo-Studie (Andresen u. a. 2020c) standen das Wohlbefinden von Familien mit 
Kindern unter 15 Jahren sowie die Erfahrungen mit und Deutungen der Corona-Maßnahmen. Ziel der Befragung 
war es, nicht nur auf die Bewältigung der Pandemiesituation, sondern auch auf die Gestaltung in der Familie zu 
schauen. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichten, dass sich in Familien als eine Art Seismograf der Gesellschaft 
die sozialen Folgen der Regulationen der Pandemie bündeln (ebd., S. 23). Dabei werden bestehende
Ungleichheiten verschärft, und die Folgen der Pandemie trafen sozial schwächere Familien stärker (vgl. Abschnitt 1.1.1).  
Ein Forschungsteam der Universitäten Hildesheim und Frankfurt hat während der Hochphase der Corona-
Pandemie verschiedene Online-Befragungen junger Menschen ab 15 Jahren durchgeführt (Andresen u. a. 2020a, 2020b; 
2022). So wurden im Mai 2020 in der sogenannten JuCo I-Studie (Andresen u. a. 2020b), im Dezember 2020 in 
der JuCo II- (Andresen u. a. 2020a) und im Februar 2022 in der JuCo III-Studie (Andresen u. a. 2022d)
Ergebnisse und Aussagen zum Leben junger Menschen in der Corona-Pandemie veröffentlicht. Die ersten beiden JuCo-
Studien zeigten, dass die Corona-Pandemie junge Menschen zwischen 15 und 30 Jahren in Deutschland vor
Probleme stellte. Rund 61 Prozent von ihnen gaben an, sich teilweise oder dauerhaft einsam zu fühlen, und fast zwei 
Drittel stimmten zum Teil oder voll zu, psychisch belastet zu sein. 68 Prozent stellten fest, Zukunftsängste zu 
haben. Zudem verwies mehr als ein Drittel der Jugendlichen (34 %) darauf, finanzielle Sorgen zu haben. In der 
zweiten JuCo-Studie gaben fast zwei Drittel der jungen Menschen an, dass ihre Sorgen eher nicht oder gar nicht 
gehört wurden, dass die Situation Jugendlicher und junger Erwachsener der Politik nicht wichtig sei (58 %) und 
dass junge Menschen ihre Ideen in die Politik nicht einbringen können (57 %). Das machte einen deutlichen
Anstieg gegenüber der ersten JuCo-Studie aus, denn dort waren es ca. 45 Prozent der Befragten, die den Aussagen 
zustimmten.
Die JuCo III-Studie zeigte dann tendenziell Veränderungen (Andresen u. a. 2022d, S. 16f): 
– „Unterschiede in den Belastungen hängen nach den Ergebnissen (der) Studie u. a. mit den verfügbaren
finanziellen Mitteln und Ressourcen der jungen Menschen zusammen. Für Jugendliche und junge Erwachsene, 
deren Geldsorgen seit der Pandemie gestiegen sind, fallen die Belastungen, Zukunftsängste und
Unsicherheiten gravierender aus. 
– Jugendliche und junge Erwachsene, denen offene Räume fehlen und die ihren Hobbies nicht nachgehen 
können, geben ebenfalls an, erheblich belastet zu sein. Deutlich wird in den Ergebnissen, dass soziale und 
psychische Belastungen sowie Zukunftsängste dadurch beeinflusst werden, welche Optionen Jugendliche 
haben, mit ihren Krisenkonstellationen umzugehen und wer ihnen dabei hilft. 13,4 % (n = 827) Jugendliche 
und junge Erwachsene geben an, keine Vertrauenspersonen zu haben und bleiben mit den Sorgen, Nöten und 
Zukunftsängsten allein. […] 939 junge [...] Menschen unter den Befragten (15,2 %) nehmen professionelle 
Hilfs- und Beratungsangebote in Anspruch, 1.406 Personen (22, 8%) geben an, dass sie diese nicht zur
Verfügung hätten, aber bräuchten. 
– Jugendliche und junge Erwachsene selbst benennen positive Veränderungen vor Ort etwa bei der digitalen 
Ausstattung. Sie erkennen die Veränderungen und die dahinterstehenden Anstrengungen“ (Andresen u. a. 
2022d, S. 16 f). 
Nicht nur die erwachsenen Ansprechpersonen fehlten den Kindern und Jugendlichen, denn neben der Kernfamilie 
und wenigen anderen Kontakten gab es den Kontakt z. B. zu Lehrer:innen, Jugendarbeiter:innen und
Übungsleiter:innen im Sport kaum oder nur getrennt durch den Bildschirm. Zum Problem wurde auch der direkte Kontakt 
zu Freund:innen und Peers, denn der analoge Kontakt wurde durch Abstandsregeln und definierte Gruppengrößen 
bzw. durch Regelungen für Treffen im Hinblick auf die Zahl der Personen aus verschiedenen Haushalten
eingeschränkt. Viele Orte des Zusammenseins standen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Freundschaften 
und soziale Beziehungen zu Gleichaltrigen sind elementar wichtig für junge Menschen (vgl. Tran u. a. 2022, 
S. 128). Durch die Verringerung der „Gelegenheitsstrukturen in der Beziehungsgestaltung zu Peers“ (vgl. ebd., 
S. 131) fehlten jungen Menschen damit Möglichkeiten, in persönlichen oder direkt bzw. indirekt durch die
Pandemie verursachten Krisensituationen Ansprechpersonen für Rat und Unterstützung zu finden (vgl. ebd., S. 128; 
Berngruber u. a. 2021 a, b).  
Gesellschaftliche und fachliche Forderungen nach Mitbestimmung, Chancengerechtigkeit, Teilhabe, einem
anderen Bildungssystem sind weiterhin notwendig – jetzt sogar umso mehr. Es gibt aber die Sorge, dass diese nun 
noch weniger gehört werden als vor der Pandemie. Zudem wird befürchtet, die Folgen der Pandemie und knapper 
werdende Mittel könnten langfristig ein Grund sein, dass politisch nicht angestrebt wird, die Situation für junge 
Menschen zu verbessern. Ebenso wird kritisiert, dass das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitsprache 
allzu oft fragil und in Krisenzeiten nicht erfüllbar ist (vgl. Andresen u. a. 2021a, S. 14ff). 
Unbestritten ist zumindest in den entsprechenden (politischen) Stellungnahmen und Fachpublikationen
inzwischen, dass zukünftig die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden müssen. Im 
Sinne der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3) „ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des 
Kindes vorrangig zu berücksichtigen“. Darauf hat auch der Corona-Expert:innenrat der Bundesregierung
mehrfach verwiesen (Die Bundesregierung 2022a). Allerdings sind Rechte von Kindern und Jugendlichen aber nicht 
nur etwas für gute Zeiten bzw. rückwirkend anzuerkennen. Junge Menschen sind sehr wohl in der Lage zu
verstehen, dass eine Situation ernst ist. Sie wollen beteiligt werden und wollen Dinge, die sie betreffen,
mitentscheiden.  
Die Pandemie ist als Krise jedoch angesichts des Krieges und des Klimawandels von einer Vielzahl der jungen 
Menschen z. B. als direkt empfundene Bedrohung durch die Ansteckung mit dem Virus bzw. die Ansteckung 
anderer mit dem Virus als erledigt abgehakt worden (Andresen u. a. 2023, S. 12), da auch die entsprechenden 
Maßnahmen abgeschafft wurden. Nicht erledigt sind für junge Menschen hingegen die mittel- und langfristigen 
Folgen des Krisenmanagements, von denen einige nun betroffen sind. Dies betrifft vor allem die gesundheitliche 
Lage, allen voran die psychische Gesundheit und die durch die Pandemie sehr deutlich gewordene soziale
Ungleichheit. Dazu können noch nicht abzuschätzende gesellschaftliche Folgekosten erwartet werden. Die
Universität Ulm hat durch die Belastung von Kindern und Jugendlichen in einer in Kooperation mit dem Hamburg 
Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg im Auftrag des BMFSFJ erstellten Expertise 
beispielsweise Corona-Folgekosten errechnet, „deren potenzieller Umfang selbst bei konservativer Schätzung im 
Bereich mehrerer Milliarden Euro pro Jahr liegt“ (Die Bundesregierung 2022b; Universität Ulm 2023).
Die JuCo IV-Studie (Andresen u. a. 2023) kommt zu dem Zwischenfazit, dass „das proklamierte Ende der
Pandemie und die Aufhebung der Einschränkungen nicht zu mehr Sorgenfreiheit unter jungen Menschen geführt [
haben]. Allein pandemiespezifische Themen werden als deutlich weniger belastend empfunden, wie die Gefahr um 
Ansteckung sowie die erschwerte Gestaltung von Kontakten mit Freund*innen und Peers“ (Andresen u. a. 2023, 
S. 18). Dabei fallen vor allem Geschlechtsunterschiede ins Auge: „Während im November 2020 ca. 70 Prozent
der jungen Frauen angaben, sich zumindest teilweise emotional belastet zu fühlen, waren es im Dezember 2021
73 Prozent und im Februar 2023 75 Prozent. Bei den jungen Männern stiegen die Anteile zwischen November
2020 und Dezember 2021 von 56 auf 61 Prozent und fielen im Februar 2023 auf immer noch hohe 53 Prozent.
Auch die Angst vor der Zukunft ist ausgeprägt – auf einem konstant hohen Niveau. Zwischen November 2020
und Dezember 2021 bewegte sich der Anteil der jungen Frauen, die zumindest teilweise Angst vor ihrer Zukunft
hatten, von 74 auf 79 Prozent und erhöhte sich dann bis Februar 2023 noch einmal auf 85 Prozent. Bei den jungen
Männern wuchs der Anteil zwischen November 2020 und Dezember 2021 um 6 Prozentpunkte auf 64 Prozent
und verblieb auf diesem (hohen) Niveau. Die Antworten zur Sorge um das, was aktuell in Deutschland passiert,
zeichnen ebenfalls ein bedenkliches Bild. Im April 2020 gaben nur 11 Prozent der jungen Frauen an, nicht besorgt
zu sein. Im November 2020 waren es 7 Prozent, und im Dezember 2021 lag der Anteil bei nur 5 Prozent. In der
letzten Befragung im Februar 2023 liegt der Anteil mit 10 Prozent aktuell immer noch niedrig. Bei den jungen
Männern waren ebenfalls nur wenige unbesorgt. Im April 2020 waren es noch 25 Prozent, im November 2020
nur noch 15 Prozent und im Dezember 2021 gerade einmal 13 Prozent. Im Februar 2023 sind mit 19 Prozent nur
ein Fünftel der jungen Männer nicht besorgt über das, was aktuell in Deutschland passiert“ (vgl. ebd.).
Zusammenfassend zeigen die Befunde der JuCo IV-Studie, dass die Pandemie junge Menschen deutlich geprägt 
hat: „Junge Menschen nehmen persönliche, finanzielle, soziale und gesellschaftliche Folgen wahr, die sowohl ihr 
aktuelles Leben als auch ihre potenzielle Zukunft über das Ende der Pandemie hinaus beeinflussen. Isolation und 
Kontaktbeschränkungen haben bei vielen jungen Menschen zu einem Unbehagen in größeren Menschenmengen 
geführt, Unbefangenheit und Offenheit haben gelitten. Neben emotionalen Belastungen führte die Pandemie für 
viele auch zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ (vgl. ebd., S. 22).  
2.3.1.3 Befunde und Erkenntnisse – Schlussfolgerungen für den Umgang mit jungen
Menschen 
„Jugend ermöglichen – auch unter den Bedingungen des Pandemieschutzes“ ist nicht nur der Titel einer
Publikation des Deutschen Jugendinstituts (Gaupp u. a. 2021), sondern bündelt in dieser Forderung auch die
Problematiken und Handlungsoptionen in Bezug auf Jugendliche. Sie konstatiert, dass während der Pandemie-Zeit die
„Lebensphase Jugend“ teilweise fast „unsichtbar“ geworden sei, da der Fokus zunächst auf jüngeren Kindern und 
ihren emotionalen, sozialen und kognitiven Folgen der Schließung von Kindertageseinrichtungen sowie auf
älteren Menschen zur Vermeidung von Ansteckungen und dem Risiko besonders gravierender Krankheitsverläufe 
und die Vermeidung sozialer Isolation gerichtet war (vgl. ebd., S. 7). Jugendliche wurden öffentlich stigmatisiert 
und wenige Ereignisse dazu genutzt, Verhaltensweisen generalisierend der gesamten Altersgruppe zuzuschreiben. 
Junge Menschen seien „bildungsabgehängt“, bildungspolitisch eine „Lost Generation“, ein „Partyvolk“, das sich 
nicht an Regeln halte oder „depressiv und psychisch gefährdet“ (vgl. ebd., S. 8). „Insgesamt wurden wesentliche 
Aspekte des Jugendalters nicht ernst genommen, und das gezeichnete Bild junger Menschen blieb thematisch 
verengt. Zentrale Fragen für die Jugendforschung und -politik etwa nach Prozessen der Verselbstständigung
junger Menschen, nach Beteiligungsformen, nach Freiräumen in der Ausgestaltung jugendlichen Alltags oder nach 
den vielfältigen Funktionen von Peerkontakten blieben außen vor. Durch die Krisenbewältigungsstrategie wurde 
ein vereinfachtes Bild von ‚den Kindern und der Jugend‘ als eine homogene Gruppe gezeichnet, in dem die
Vielfalt der Bedarfe junger Menschen nicht mehr im Blick blieb […]. Unterschiedliche Lebenskontexte, Aspekte der 
Lebensführung und Bedingungen des Aufwachsens (wie etwa ein Leben in städtischen oder ländlichen Regionen, 
das Aufwachsen mit einer Beeinträchtigung, die finanzielle Lage der Familie oder die Größe und Verfügbarkeit 
sozialer Netze) wurden kaum beachtet“ (vgl. ebd., S. 8f.). 
Frühe Hilfen und Frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung 
Dass die Pandemie besonders Familien mit jungen Kindern stark belastet hat, zeigen Studien, wie die „Corona-
KiTa-Studie“ (Kuger u. a. 2022) oder die „KiD 0-3: Repräsentativbefragung 2022“ des Nationalen Zentrums für 
frühe Hilfen (NZFH) (Renner u. a. 2023; vgl. auch Oppermann u. a. 2021; Lochner/Rompczyk 2021). Zwar waren
gerade Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren von den gesundheitlichen Einschränkungen einer Infektion weniger 
stark betroffen als andere Altersgruppen, aber die Einrichtungen waren Orte, die über sämtliche dort miteinander 
in Kontakt kommenden Personengruppen zu einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens beitrugen (Kuger u. a. 
2022, S. 6f.). Darüber hinaus hatte die Pandemie Folgen für Kinder, Familien und Fachkräfte bei der Gestaltung 
des Alltags und Umsetzung der Betreuung. In der „KiD 0-3: Repräsentativbefragung 2022“ wird nachgewiesen 
(Renner u. a. 2023, S. 914), dass die Corona-Pandemie von vielen Familien mit jungen Kindern als belastend 
erlebt wurde (Existenzängste, Lagerkoller, Langeweile, Konflikte, Angst vor Ansteckung, Einsamkeit, Sorge um 
Nachteile für die Kinder, Doppelbelastung, Wegfall von Unterstützung), wenn durchaus auch positive
Auswirkungen verzeichnet wurden (Stärkung des Zusammenhalts, verbesserte Tagesstruktur, weniger Geldausgaben, 
weniger Druck, Entschleunigung, Partner haben sich mehr eingebracht, mehr Zeit für sich selbst, mehr Zeit als 
Paar). Allerdings unterscheiden sich die Angaben bei der Referenzgruppe, die „in den vergangenen 12 Monaten 
staatliche Leistungen zur Grundsicherung erhalten hatten“, deutlich. Die am häufigsten genannten negativen
Folgen der Corona-Pandemie auf Kinder beziehen sich dabei auf die soziale Entwicklung.  
Die interministerielle Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ 
der Bundesregierung sieht in ihrem Abschlussbericht die frühen Hilfen allgemein gut ausgebaut und in der
„Zusammenarbeit verschiedener Akteure, Fachbereiche und föderaler Ebenen“ sogar als Vorbild für andere
Handlungsfelder. Sie plädiert aber für den Ausbau der Zusammenarbeit mit der Kindertagesbetreuung und z. B.
Familienzentren, für eine weitere „Verzahnung“ mit weiteren Diensten sowie für eine „langfristige Dynamisierung und 
Erhöhung der Mittel“, um die durch die Pandemie gestiegenen Bedarfe abzudecken (Die Bundesregierung 2023, 
S. 20f.). 
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung empfindet die Arbeitsgruppe im Kontext der Folgen der Pandemie die 
„Fortsetzung des bedarfsgerechten Ausbaus sowie Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung“ als
essenziell, denn „wissenschaftliche Untersuchungen haben den direkten Einfluss von bedarfsgerechten und
qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten auf die Gesundheit von Kindern deutlich 
gemacht“ (vgl. ebd., S. 22f.). Insofern sollen Maßnahmen wie das KiTa-Qualitätsgesetz, der generelle Ausbau der 
Kindertagesbetreuung und eine Gesamtstrategie zur Sicherung der Fachkräftebedarfe dazu beitragen, die
pandemiebedingt erhöhten Förderbedarfe von Kindern aufzufangen und Pandemiefolgen abzumildern. Trotzdem gibt 
es gerade beim Zugang zu Plätzen in der Kindertagesbetreuung Differenzen, die abhängig vom sozio-
ökonomischen Hintergrund der Eltern sind (vgl. Autor:innengruppe 2022, S. 105f.). Bei der Platzvergabe in den
Kommunen sollten Familien mit einem niedrigen sozio-ökonomischen Hintergrund nicht benachteiligt werden, und sie 
brauchen niedrigschwellige Zugänge (Die Bundesregierung 2023, S. 24). Es könnte dabei aber zu einem Dilemma 
des konkurrierenden Interesses zwischen dem Bedarf von Kindern und Familien mit schwierigem sozio-
ökonomischen Hintergrund in Bezug auf Bildung und Gesundheit auf der einen Seite und beispielsweise dem Bedarf 
von berufstätigen Eltern an Vereinbarkeit von Arbeit und Familie auf der anderen Seite geben, das es
auszugleichen gilt. Neben dieser Problematik ist es aber grundsätzlich notwendig, die Aufmerksamkeit in den
Einrichtungen auch auf Gesundheitsaspekte der Kinder zu richten. Neben Hygiene, Ernährung und Zahnmedizin sollte die 
psychische Gesundheit (vgl. ebd., S. 25) stärker in den Fokus gerückt werden. 
Ehrenamtliches Engagement 
Neben den gesundheitlichen Folgen zeichnen sich bereits weitere gesellschaftspolitische Auswirkungen wie ein 
sinkendes Interesse an politischer Betätigung und ehrenamtlichem Engagement sowie ein weiterer Verlust des 
Vertrauens junger Menschen in Politik und Regierung ab (Andresen/Schröer 2022b, S. 14ff.) (vgl.
Abschnitt 3.5.3, 2.2.12). 
Durch Lockdowns und Social-Distancing-Maßnahmen sind erhebliche Verringerungen des ehrenamtlichen
Engagements zu verzeichnen. Das trifft insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit hart. Einerseits konnten
Personen, die sich teilweise über lange Jahre bereits engagiert hatten, aufgrund der Beschränkungen ihr Ehrenamt nicht 
ausüben und nahmen es auch nach Pandemieende nicht wieder auf. Andererseits wurden in den Pandemiejahren 
kaum Möglichkeiten für junge Menschen aufgezeigt, gesellschaftliches Engagement zu entwickeln und z. B.
Jugendverbandsarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit, Vereinssportjugenden und andere Organisationen
kennenzulernen. Im Jugendalter ist die Phase, in der ehrenamtliche Bindungen und Engagement entstehen, oft durch 
Peer-Erfahrungen und Vorbildpersonen geprägt. Zwei Jahre ohne diese Erfahrungen lassen das Engagement gar 
nicht erst entstehen. Die Folgen dieser Engagement-Lücke sind bereits jetzt festzustellen und werden sich vor
allem mittelfristig zeigen. Umso wichtiger wäre nun, gezielt zu ehrenamtlichem Engagement zu motivieren und 
hierfür ausreichend Zeit und Raum zu geben (vgl. Abschnitt 3.5.3).  
Verselbstständigung 
Die (gesellschaftlichen) Anforderungen an junge Menschen, sich zu verselbstständigen, gehört zu den zentralen 
Aufgaben des Jungseins (vgl. Deutscher Bundestag 2017). Das Verlassen des Elternhauses, der Abschluss einer 
Ausbildung, das Eingehen einer festen Partnerschaft und die ökonomische Selbstständigkeit waren durch die 
Corona-Pandemie beeinflusst, da durch die Vorgaben wichtige Räume für die Interaktion und soziale Kontakte 
stark eingeschränkt waren. Wie Berngruber und Herz 2023 anhand der AID:A-Daten 2019 und 2021
(Berngruber/Herz 2023, S. 129ff.) aufzeigen, „hat Corona – zumindest zeitweise und zumindest für einen Teil der jungen 
Menschen – dazu geführt, dass junge Erwachsene Bildungsabsichten nicht wie geplant nachgehen konnten,
finanzielles Handeln kurzzeitig angepasst werden musste, räumliche Aspekte von Verselbstständigung ausfallen oder 
verschoben werden mussten“ (vgl. ebd., S. 131). „36 % der befragten 18- bis 26-Jährigen gaben an, dass ein
Praktikum, ein Engagement in einem Freiwilligendienst oder ein Auslandsaufenthalt wegen Corona nicht wie geplant 
begonnen oder verschoben werden mussten. Etwa einer von zehn jungen Menschen (12 %) hat sein oder ihr
Studium oder Ausbildung nicht wie geplant begonnen oder musste es abbrechen. Elf Prozent der jungen Menschen 
haben angegeben, ihren Nebenjob durch Corona verloren zu haben. Studierende geben dies im Vergleich zu
Auszubildenden deutlich häufiger an (17 % zu 6 %). 71 % der 18- bis 26-Jährigen haben aufgrund von Corona einen 
längeren Urlaub oder eine große Reise nicht gemacht. Insgesamt elf Prozent der jungen Menschen haben
angegeben, wegen Corona nicht ausgezogen zu sein. Mehr als acht von zehn jungen Menschen im Alter zwischen 18 
und 26 Jahren haben die Erfahrung gemacht, dass wegen Corona wichtige Feste nicht gefeiert werden konnten“ 
(ebd., S. 130). 
Non-formale Bildung 
Mit den ersten Regelungen für Social Distancing und den anschließenden Lockdowns wurde der Bereich der
nonformalen Bildung insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit in all ihren Formen in vielen Bundesländern als 
nicht systemrelevant bewertet und weitgehend untersagt. Die Regelungen der Länder und mitunter auch von 
Landkreis zu Landkreis wichen phasenweise erheblich voneinander ab. Sie änderten sich zudem ständig, was zu 
einer hohen Unsicherheit und Frustration bei jungen Menschen führte. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit 
drängten die Träger und Organisationen schnell darauf, dass ihnen die Möglichkeit gegeben werden müsse, mit 
entsprechenden Hygienekonzepten zumindest einen reduzierten Betrieb anzubieten. Hierüber sollte für junge 
Menschen Raum für Peer-Erfahrungen, Engagement und Freizeitaktivitäten aller Art geschaffen werden. Diese 
Forderungen, insbesondere auch der jungen Menschen selbst, wurden über lange Zeit nicht gehört, was sich
mittlerweile als Fehler herausgestellt hat. Stattdessen wurden die Bedarfe der jungen Menschen mit denen von
Schüler:innen gleichgesetzt, was eine reduzierte Wahrnehmung ihrer Bedarfe zu Folge hatte. Im Vordergrund stand 
für die Erwachsenen vor allem der Verlust an Lernstoff. Auch junge Menschen vermissten den normalen
Unterricht und die Schule. Bei näherem Nachfragen waren es aber nicht die Lerninhalte, sondern die Freund:innen und 
der Austausch, der als besonders fehlend bewertet wurde. So äußerten Jugendliche bei Beteiligungsformaten in 
der Jugendarbeit in der Pandemiezeit häufig, dass „sie es satt hätten, auf Schüler:innen reduziert zu werden, die 
Erwachsenen würden ja auch nicht vollständig auf ihren Beruf reduziert“ (JuCo I 2020, S. 12; JuCo II 2020, 
S. 10).
Digitalisierung 
Die Pandemie hat in allen Lebensbereichen zu einer beschleunigten Digitalisierung geführt. Für viele junge
Menschen, die ihre Lebenswelt ohnehin nicht als entweder analog oder digital, sondern stets als analog und digital 
zugleich empfinden, waren diese technischen Schritte und Entwicklungen längst überfällig. Umso mehr zeigte 
sich der Unmut bei Teilen der jungen Menschen gegenüber den nur langsam aufgenommenen, oft unmotivierten 
und unzuverlässigen Home-Schooling-Veranstaltungen, die nicht selten zu anderweitigen Ablenkungen und bloß 
physischer Anwesenheit verleiteten, auch wenn es anderen Teilen junger Menschen gelang, gut mitzuarbeiten 
(vgl. JIM-Studie 2020, S. 19). Zudem wurde offensichtlich, wie sehr die sozialen Unterschiede die
Bildungschancen beeinträchtigten, durch beengte Wohnverhältnisse, aufgrund fehlender digitaler Endgeräte oder einer
mangelhaften W-LAN-Ausstattung. Dadurch wurden Fragen sozialer Ungleichheit und damit unterschiedlicher
Bildungs- und Entwicklungschancen von jungen Menschen für alle sichtbar. Eine erhöhte Aufmerksamkeit und die
Forderung nach der Überwindung dieser Benachteiligungen bei jungen Menschen sind durchaus auch
gesamtgesellschaftlich wahrnehmbar (Deutscher Ethikrat 2022, S. 3). 
Gesundheit 
Mag zu Beginn der Lockdowns und des Homeschoolings bei jungen Menschen noch eine gewisse Freude darüber, 
ausschlafen zu können, und eine deutlich freiere Zeiteinteilung anzutreffen gewesen sein, kippte die Stimmung 
schnell. Aufgrund von u. a. psychischen Belastungen in Form von Schuldgefühlen, die junge Menschen mit der 
Zuschreibung als „Superspreader“ gegenüber den Risikogruppen entwickelten, oder in Form von unerträglicher 
Langeweile und Einsamkeit (s. u.) aufgrund des Verlustes der Peer-Kontakte außerhalb des virtuellen Raums 
wurde schnell offensichtlich, dass die gesundheitliche Vulnerabilität junger Menschen aufgrund der Pandemie-
Maßnahmen gesellschaftlich vollkommen unterschätzt wurde (vgl. Rodeck u. a. 2024). Die gesundheitlichen
Folgen, insbesondere für die psychische Gesundheit, aber auch die physische Gesundheit durch eingeschränkte
Bewegungsmöglichkeiten vor allem von Gruppensport und -aktivitäten sind mittlerweile vielfach erforscht und
beschrieben (vgl. Rodeck u. a. 2024 sowie den IMA-Abschlussbericht „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder 
und Jugendliche durch Corona“). Es reicht deshalb nicht aus, nur die Schulschließungen zu thematisieren. Die 
Notwendigkeit, unmittelbar nach den Beschränkungen, aber auch noch weit darüber hinaus, insbesondere in den 
Freizeitbereich der jungen Menschen zu investieren und hier Normalität oder gar einen Angebotsüberschuss
herbeizuführen, wird auch vom Deutschen Ethikrat festgestellt (Deutscher Ethikrat 2022, S. 5; Rodeck u. a. 2024, 
S. 2).  
Einsamkeit 
Das Thema Einsamkeit war schon vor der Pandemie in Bezug auf den demografischen Wandel präsent und wurde 
vor allem als Thema älterer Menschen betrachtet. Doch mit der Corona-Pandemie wurde vielen bewusst, dass 
Einsamkeit Menschen jeden Alters treffen kann. Besonders stark scheinen die Auswirkungen der Pandemie für 
Jugendliche und junge Erwachsene zu sein, zu diesem Schluss kommt eine von der Staatskanzlei Nordrhein-
Westfalens (NRW) beauftragte Studie (Luhmann u. a. 2023, S. 59): „Der Anteil der stark einsamen Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen lag in dieser Studie je nach Geschlecht und Form der Einsamkeit bei jüngeren
Jugendlichen zwischen 3,7 % und 11,1 % und bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16,3 % und 
18,5 %. Berücksichtigt man auch diejenigen, die sich etwas einsam fühlen, steigen diese Werte auf 27,0 % bis 
68,2 % bei den jüngeren und 51,2 % bis 78,0 % bei den älteren Jugendlichen, wobei die Werte für emotionale 
Einsamkeit in der Regel deutlich über den Werten für soziale Einsamkeit liegen. Die meisten Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen in NRW kennen Einsamkeitsgefühle in ihrem Alltag, und unter den Jugendlichen ab 16 
Jahren ist fast jeder fünfte sogar von starker Einsamkeit betroffen.“ Das Einsamkeitsgefühl ist zudem bedingt 
durch den sozio-ökonomischen Status und ist bei Jugendlichen aus Familien mit niedrigem sozio-ökonomischen 
Status höher (vgl. ebd., S. 60). Einsamkeit wirkt sich bei Jugendlichen auch auf das Freizeitverhalten aus, denn 
„einsame Jugendliche verbringen weniger Zeit mit Freund:innen oder sportlichen Aktivitäten und mehr Zeit mit 
alleiniger Mediennutzung“ (vgl. ebd., S.  61). Wobei nicht jedes Alleinsein per se problematisch ist: „Viele
Aktivitäten, die in Abwesenheit anderer Menschen durchgeführt werden, sind mit Einsamkeit unkorreliert, z. B.
künstlerische Tätigkeiten oder Sport. Zudem sind gerade in dieser Altersgruppe die Jugendlichen auch dann
miteinander in Kontakt, wenn sie sich nicht am selben Ort aufhalten, z. B. über Messenger-Dienste. Gleichermaßen sollte 
man aus dem Zusammenhang zwischen Mediennutzung und Einsamkeit nicht schließen, dass alle Formen der 
Mediennutzung schlecht sind“ (vgl. ebd.). Eine weitere Erkenntnis der Studie war, dass einsame Jugendliche 
häufiger über besondere Belastungen berichten (vgl. ebd., S. 61f.): „Besonders stark war der Zusammenhang 
zwischen dem Beginn einer Psychotherapie und Einsamkeit: Jugendliche, die angaben, in den letzten 12 Monaten 
eine Psychotherapie begonnen zu haben, waren deutlich einsamer als Jugendliche ohne Psychotherapie. Dieser 
Befund bedeutet nicht, dass die Psychotherapie Einsamkeit ausgelöst hat, sondern sollte vielmehr so interpretiert 
werden, dass Jugendliche mit anhaltenden psychischen Problemen auch eher unter Einsamkeit leiden.“
Insbesondere subjektive Diskriminierungserfahrungen wirken sich zudem aus (vgl. ebd., S. 63): „Jugendliche, die in den 
letzten beiden Jahren subjektiv Diskriminierung erfahren haben, sind einsamer als Jugendliche, die in diesem 
Zeitraum keine subjektive Diskriminierung erlebt haben. Auch im direkten Vergleich mit anderen untersuchten 
Faktoren stellten sich subjektive Diskriminierungserfahrungen als relevanter Risikofaktor für emotionale
Einsamkeit heraus. Das heißt: Selbst, wenn Unterschiede im sozioökonomischen Status, Migrationsstatus,
Freizeitverhalten, sozialen Beziehungen und persönlichen Belastungen berücksichtigt wurden, waren subjektive
Diskriminierungserfahren immer noch mit emotionaler Einsamkeit korreliert.“ Inzwischen gibt es verschiedene Strategien
gegen Einsamkeit,119 die sich an unterschiedliche Bevölkerungsgruppen richten. Neben den Projekten und
Strategien sind laut NRW-Studie aber vor allem gute Freundschaften ein Schlüssel gegen Einsamkeit (vgl. ebd., 
S. 62). 
Politisches Handeln in der Pandemie gegenüber jungen Menschen 
Mittlerweile sehen junge Menschen die Pandemie-Politik als Fehler in der Vergangenheit. Sie stellen Forderungen 
an Politik und Gesellschaft, aus diesen zu lernen und die Erkenntnisse in konsequentes Handeln umzusetzen. Das 
betrifft insbesondere die defizitäre Beteiligung junger Menschen bei Entscheidungen, die auch sie betreffen, wie 
die jungen Menschen auch selbst anmerken (vgl. u. a. JuCo – Expert:innenteam Jugend und Corona 2021, S. 3): 
Bei den Studien und in der Diskussion um die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie fällt auf: 
Es sind vielfach die gleichen Themen, die Kinder und Jugendliche beschäftigen – nur eben verschärft –, da viele 
von ihnen durch die Corona-Pandemie noch einmal mehr Probleme haben. Wie bereits aufgeführt, zeigt die
Pandemie wie ein Brennglas ohnehin schon bestehende Defizite wie: 
– Kinder und Jugendliche werden zu wenig gehört, jetzt noch weniger als vorher. 
– Wer arm oder benachteiligt ist und vorher schon nicht teilhaben konnte, hat nun noch mehr Nachteile. 
– Und bei Schule und Bildung zeigt sich ganz besonders, dass das Schulsystem veraltet ist, Mitsprache auf der 
Strecke bleibt und dass oft Ansprechpartner:innen für Kinder und Jugendliche fehlen. 
Auf allen Ebenen gab es inzwischen von Seiten der politisch Handelnden Fehlerbekenntnisse und die Einsicht, 
dass die Interessen und Rechte junger Menschen in Zeiten der Pandemie zu wenig oder gar nicht berücksichtigt 
wurden (AGJF 2021; Die Bundesregierung 2023). Es wurden Programme eingerichtet, die direkt oder indirekt 
jungen Menschen zugutekommen sollten. Exemplarisch sollen hier die auch von Trägern und Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendhilfe genutzten Corona-Beihilfen, das Bund-Länder-Programm „Aufholen nach Corona“, in 
das zwei Milliarden Euro investiert wurden (BMBF/BMFSFJ 2021) sowie einzelne Aktions- und
Förderprogramme von Verbänden und Ländern genannt werden: zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten 
(Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern), „Move“ – die
Bewegungskampagne der Deutschen Sportjugend, das Landesprogramm „CHANCEN@lernen.rlp“ (Rheinland-Pfalz). 
Inzwischen liegen insbesondere für den schulischen Bereich die ersten Ergebnisse vor. Sie fallen ernüchternd aus 
(vgl. Kuhn 2021; Helbig u. a. 2022; Hermes 2023). So hat das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung 
in seiner Studie „Aufholen nach Corona? Maßnahmen der Länder im Kontext des Aktionsprogramms von Bund 
und Ländern“ eine Bilanz für den Bildungsbereich gezogen: „Weitgehend verfehlt wurde das Ziel, jene
Schüler*innen zu erreichen, deren Lernfortschritte unter Schulschließungen und Distanzlernen besonders gelitten
haben – Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund. Die Mehrheit 
der Länder hat ihre Mittel vorwiegend nach dem Gießkannenprinzip verteilt. So erhielten in vielen Bundesländern 
vergleichsweise privilegierte Schulen wie etwa Gymnasien oder Privatschulen im selben Umfang Mittel wie
sozial belastete Schulen. Gerade außerschulische Angebote wie private Nachhilfe oder freiwillige
Ferienprogramme, die in vielen Landesprogrammen ein starkes Gewicht haben, kamen besonders förderbedürftigen
Schüler*innen nicht im angestrebten Maße zugute. Nur wenige Bundesländer haben teilweise die Mittel auf Grundlage 
von Lernstandserhebungen (Brandenburg) oder Sozialindizes (Hamburg, Hessen und teilweise Nordrhein-
Westfalen) vergeben“ (WZB 2022). Es wurde aber auch bilanziert, dass trotz der Herausforderung, genug
(zusätzliches) Personal für die Umsetzung von Programmen zu finden, „viele Fachkräfte mit unterschiedlichsten Profilen 
an Schulen neu eingestellt (wurden). Es wurden Kooperationen aufgebaut oder vertieft und neue pädagogische 
Angebote geschaffen, so dass vielerorts auch längerfristige Impulse für die Schulentwicklung zu erwarten sind“ 
(Helbig u. a. 2022, S. 7). Gemeint sind hier auch die Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie 
andere zivilgesellschaftliche Organisationen wie Vereine und Stiftungen. Allerdings sind die Folgen der
Programme bislang wenig untersucht, und die Erfolge werden kritisch gesehen. Gerade die Erreichbarkeit vulnerabler 
Gruppen wird vielerorts infrage gestellt. Besonders zu kritisieren ist, dass, obwohl die Auswirkungen der
Pandemie auf junge Menschen und das Wissen um die Fehler offensichtlich sind, die Aufholprogramme nicht in einem 
umfassenden Maß mittelfristig angelegt sind.  
 
119  Exemplarisch genannt seien die ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-mel-
dungen/einsamkeit-entschlossen-bekaempfen-234616) und Maßnahmen aus NRW (https://www.land.nrw/einsamkeit).
Um Normalität für junge Menschen zu schaffen und resilienzfördernd zu wirken, müssten die Mittel für die
Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ausgebaut und verstetigt werden. 
Der aktuelle Haushalt der Bundesregierung tut hingegen das komplette Gegenteil. Statt in Kinder- und Jugendhilfe 
und damit auch in die Kinder- und Jugendarbeit zu investieren und aus den Fehlern der Krise zu lernen, werden 
die Mittel massiv gekürzt oder im besten Fall eingefroren und die Kinder- und Jugendhilfe mit den
wirtschaftlichen Folgen der Krisen wie der Inflation auch noch „kalten Kürzungen“ – also einem tatsächlichen
Ressourcenverlust auch bei nominell gleich hoher Förderung – unterworfen. 
Die durch die interministerielle Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch 
Corona“ der Bundesregierung entwickelten Vorschläge (Die Bundesregierung 2023) zu „Möglichkeiten zur
Stärkung der Resilienz von Kindern und Jugendlichen“ sowie die „Empfehlungen für Maßnahmen“ sollten
aufgegriffen werden: „Alle sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten das ihnen Mögliche beizutragen, um
Kindern und Jugendlichen ein gutes, gesundes Aufwachsen auch unter krisenhaften Bedingungen zu ermöglichen 
und gleichzeitig Vorsorge zu treffen, damit eine mögliche nächste Krise auf eine resilientere Gesellschaft trifft, 
die Lasten und Chancen gerecht auch zwischen den Generationen verteilt“ (vgl. ebd., S. 6). 
2.3.1.4 Schlussfolgerungen für eine nachhaltige Krisenpolitik 
Die Kommission sieht als Schlussfolgerung verschiedene Maßnahmen, um auf die unterschiedlichen
Lebensrealitäten junger Menschen zukünftig reagieren zu können, und schließt sich mit ihren Empfehlungen den
Autor:innen der KiCo-Studie an (Andresen u. a. 2021b, S. 24f.): 
„Priorität für die Förderung der Entwicklung von jungen Menschen sowie die Verwirklichung von kinderrechten 
verankern: Umsetzung der Schutz, Beteiligungs- und Förderrechte von jungen Menschen auch in Zeiten einer 
Pandemie im institutionellen Gefüge des Aufwachsens, z. B. in der Angebotsstruktur von Kitas,
Bildungseinrichtungen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Es gilt die Frage zu prüfen, wie krisenfest die Formate zur Sicherung 
der Kinderrechte in der Infrastruktur für junge Menschen sind. 
Digitalisierung und Infrastrukturen weiterentwickeln: In den Angeboten und Hilfen sind die digitalen Ressourcen 
im Interesse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erweitern, um die Möglichkeiten für Hilfe und 
soziale Teilhabe auch unabhängig von der aktuellen Pandemie zu verbessern. 
Junge Menschen in prekären Lebenslagen besser absichern und den Kampf gegen Kinder- und Jugendarmut 
verstärken: Entwicklung von Maßnahmen, sodass zum Beispiel (junge) Wohnungslose oder junge Menschen, die 
in Einrichtungen stationärer Erziehungshilfen aufwachsen sowie Ein-Eltern-Familien oder junge Geflüchtete 
durch die Folgen der Pandemie nicht weiter sozial benachteiligt werden. 
Beratung und soziale sowie materielle Unterstützung: Vorhalten niedrigschwelliger Beratungs- und
Unterstützungsangebote für junge Menschen angesichts sozialer Unsicherheiten und in der Übergangsgestaltung:
Unbürokratische Bereitstellung flexibler Sofortmaßnahmen, zum Beispiel technische Geräte, finanzielle Unterstützung 
etc. 
Nachhaltige Bildungsplanung und -förderung: Entwicklung eines Monitorings und Unterstützungsangebots zum 
langfristigen Ausgleich von Beschränkungen während der Pandemie, zum Beispiel in Bezug auf das Nachholen 
von Qualifikationen, Auslandserfahrungen, Praktika oder Übergänge ins Arbeitsleben. 
Informationen und Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Sicherstellen und klären, welche 
bürokratischen Hürden für eine gelingende Unterstützung abgebaut werden müssen. 
Professioneller sozialer Kontakt: Sicherstellen, dass der professionelle soziale Kontakt zu Kindern, Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen vor Ort gewährleistet ist. 
Kinderschutz: Sicherstellen, dass Hygiene- und Quarantänemaßnahmen mit Kinderschutz korrespondieren. 
Insgesamt ist davon auszugehen, dass die nachhaltige Bearbeitung der Folgen der Pandemie in Kindheit, Jugend 
und dem jungen Erwachsenenalter erst noch beginnen und dafür eine eigene Struktur geschaffen werden muss, 
die auch über die Krise hinaus die Folgen sozial ausgleicht.“
2.3.2 Jungsein und globale Fluchtmigration 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland sind in den letzten Jahren in einem Ausmaß vom 
Thema Flucht betroffen, wie dies seit Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr der Fall war. Es ist in diesem 
Zusammenhang davon auszugehen, dass es sich keineswegs um ein vorübergehendes Phänomen handelt, sondern 
globale Fluchtmigration ein Thema ist, dass die Welt, Europa und Deutschland noch lange und in großem Ausmaß 
beschäftigen wird (vgl. Abschnitt 1.1.2). 
Damit ist das Thema Flucht inzwischen nicht mehr ausschließlich für junge Menschen bedeutsam, die begleitet 
durch Erziehungsberechtigte oder unbegleitet selbst Fluchterfahrungen gemacht haben oder die in unmittelbarem 
Anschluss an eine Flucht ihrer Eltern in Deutschland geboren wurden. Es geht, wenn man sich mit dem Thema 
Jungsein und globale Fluchtmigration beschäftigt, stattdessen um eine Thematisierung aller jungen Menschen in 
Deutschland und ihrer Wahrnehmung des Themas Flucht, ähnlich wie man sich, wenn man über Deutschland als 
Einwanderungsland spricht, nicht darauf beschränken kann, junge Menschen mit eigener
Einwanderungsgeschichte in den Blick zu rücken. 
Wie globale Fluchtmigration und deren Auswirkungen stattdessen heute für die große Mehrheit aller jungen
Menschen in Deutschland lebensweltlich wahrgenommen wird, lässt sich u. a. an Studien zu Einstellungen junger 
Menschen gegenüber geflüchteten Mitmenschen erkennen. Diese sind überwiegend und im Vergleich zu älteren 
Menschen herausgehoben positiv (Kösemen/Wieland 2022, S. 29). Hinzu kommt, dass viele junge Menschen sich 
in Deutschland auch politisch für Geflüchtete engagieren. Politisches Engagement nimmt dabei möglicherweise 
auch konjunkturell schwankend im Sinne einer Krisenbewältigungsstrategie immer dann zu, wenn das Thema 
gesamtgesellschaftlich breiter diskutiert wird (Hofherr 2019; vgl. Abschnitt 2.2.3). 
Gleichaltrigenkontakte zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten jungen Menschen sind inzwischen an der 
Tagesordnung. So hatten bereits im Jahr 2017 nur 13 Prozent der sechs- bis elfjährigen Kinder ohne
Fluchterfahrung gar keinen Kontakt zu Kindern mit Fluchterfahrung, wohingegen ein knappes Drittel regelmäßig mit
geflüchteten Kindern zu tun hatte (Andresen u. a. 2021c, S. 2057). Jüngste Zahlen zu ukrainischen Müttern und 
Kindern in Deutschland und deren Alltagskontakten deuten auf ein ähnliches Verhältnis zwischen geflüchteter 
und nicht geflüchteter junger Bevölkerung in Deutschland hin (Boll u. a. 2023, S. 35). Angesichts vielfältiger 
empirischer Befunde der breiteren Migrationsforschung ist zunächst einmal davon auszugehen, dass diese
vergleichsweise hohen Kontakthäufigkeiten und -intensitäten positiv mit einer aufgeschlossenen Haltung unter 
Gleichaltrigen korrelieren. Im Sinne einer demokratischen, an gegenseitiger Toleranz und gesellschaftlichem
Miteinander orientierten Zukunft sind somit insbesondere Regionen, in denen ein Mangel an natio-ethno-kultureller 
Diversität unter (jungen) Menschen zu verzeichnen ist, hinsichtlich der Sozialisationschancen junger Menschen 
im Blick zu behalten (vgl. Abschnitt 2.2.1). 
2.3.2.1 Wie viele geflüchtete junge Menschen leben in Deutschland? 
Im Jahr 2024 lebt eine hohe Anzahl geflüchteter junger Menschen in Deutschland. Durch die unterschiedlichen 
Rechtskreise und statistischen Erfassungen von Schutzsuchenden in Deutschland ist ihre genaue Anzahl jedoch 
weniger offensichtlich, als man glauben könnte. So bestehen in der öffentlichen Debatte oft falsche Vorstellungen 
dazu. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die genaue Anzahl Geflüchteter in Deutschland schwankt 
und statistisch äußerst schwierig zu erfassen ist. Entsprechend schwer sind auch genaue Aussagen zur Anzahl 
junger Geflüchteter in Deutschland zu machen. 
Die Rate an Asylantragsstellungen durch „Unter-25-Jährige“ lag über die Jahre 2015 bis 2023 etwas schwankend 
zwischen 50 und 65 Prozent. Der Anteil an Erstantragstellungen durch „Unter-18-Jährige“ an der Gesamtzahl von 
Asylanträgen in Deutschland lag dabei zwischen 2017 und 2021 relativ konstant zwischen 45 und 55 Prozent. Er 
ist zuletzt rückläufig und lag im September 2023 bei 31 Prozent (bpb 2023). Unter den knapp 1,12 Millionen 
Schutzsuchenden aus der Ukraine120 wiederum waren Mitte März 2024 ca. 350.000 – also etwa ein Drittel –
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies liegt also nur knapp unter dem Minderjährigenanteil von
Schutzsuchenden, die im Laufe der letzten Jahre aus anderen Ländern nach Deutschland geflüchtet sind. Unter den aus der 
Ukraine geflüchteten jungen Menschen teilen sich die genaueren Altersgruppen jedoch etwas anders auf. Hier gab 
 
120  Da Schutzsuchende aus der Ukraine in der EU keinen Asylantrag stellen müssen, wird ihre Anzahl regelmäßig über gesonderte
Statistiken jenseits registrierter Asylverfahren ermittelt.
es mit 83.100 Kindern unter sechs Jahren vergleichsweise etwas weniger ganz junge Kinder als bei
Schutzsuchenden aus anderen Ländern, wohingegen der Anteil von geflüchteten Kindern aus der Ukraine im Grundschulalter 
(6 bis 11 Jahre) mit 132.000 etwas höher lag, als dies über die vergangenen Jahre feststellbar war bei Asylanträgen, 
die Geflüchtete aus anderen Ländern stellten (UNICEF 2023; Mediendienst Integration 2024). 
Rechnet man den Anteil minderjähriger Schutzsuchender aus der Ukraine und aus anderen Ländern zusammen, 
so lässt sich grob (UNICEF 2023) auch im Jahr 2024 von mindestens 1,1 Millionen schutzsuchenden
Minderjährigen in Deutschland ausgehen121 sowie von mehreren Hunderttausenden jungen Erwachsenen, die geflüchtet sind 
und sich rechtmäßig in Deutschland befinden. Ein Großteil dieser jungen Menschen wird perspektivisch dauerhaft 
in Deutschland leben. 
2.3.2.2 Flucht als Thema bisheriger Kinder- und Jugendberichte 
Das Thema Flucht ist damit heute nicht nur gesamtgesellschaftlich, sondern auch in der lebensweltlichen
Perspektive des Großteils junger Menschen in Deutschland hochaktuell. Es spielte jedoch auch bereits in früheren 
Kinder- und Jugendberichten eine Rolle. Bereits der Achte Jugendbericht aus dem Jahr 1990 mahnte eine stärkere 
Differenzierung des Sammelbegriffs „Ausländerpolitik“ an und wies in diesem Sinne auf besondere Problemlagen 
geflüchteter Menschen hin (Deutscher Bundestag 1990, S. 92). Sehr viel öfter und etwas weitergehend behandelte 
dann der Zehnte Kinder- und Jugendbericht das Thema Flucht und geflüchtete junge Menschen. Im Mittelpunkt 
der Argumentation standen dabei Forderungen nach einer stärkeren Beachtung der Lebenslagen und Bedürfnisse 
geflüchteter Kinder. Es wurde sowohl eine über die Zählung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
hinausgehende, bessere Datengrundlage gefordert als auch die „Ergänzung bzw. Abänderung bestehender
Rechtsordnungen und Vereinbarungen (z. B. Genfer Flüchtlingskonvention, Haager Minderjährigenschutzabkommen)“, um 
hierdurch „die Grundlagen eines Flüchtlingsrechts für Kinder zu schaffen“ (Deutscher Bundestag 1998, S. 175). 
Letzteres wurde von der seinerzeitigen Bundesregierung ausdrücklich nicht unterstützt (vgl. ebd. S. 19). Der Elfte 
Kinder- und Jugendbericht griff das Argument der unzureichenden Datengrundlage zu geflüchteten jungen
Menschen in Deutschland erneut auf und mahnte dabei insbesondere die herausfordernden Lebenssituationen
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge an, einschließlich der „besonders gravierenden Beschränkungen bei den
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe“ (Deutscher Bundestag 2002b, S. 211). Der Zwölfte Kinder- und
Jugendbericht verwies explizit auf „sehr viel höhere Armutsquoten vor allem bei Kindern aus dem früheren Jugoslawien 
sowie Kindern [...] von Bürgerkriegsflüchtlingen bzw. Asylbewerbern“ (Deutscher Bundestag 2005, S. 120). Im 
13. Kinder- und Jugendbericht tauchte das Thema nicht auf, und der 14. Kinder- und Jugendbericht thematisierte 
Fluchtmigration nach Deutschland und geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den bereits
genannten Weisen, allerdings eher randständig (Deutscher Bundestag 2013, S. 58, 88, 356). Im 15. Kinder- und 
Jugendbericht wurden erstmals umfassende Akzente zum Thema Flucht gesetzt (Deutscher Bundestag 2017, 
S. 47). Dabei wurde explizit auf das Schicksal geflüchteter junger Menschen als dauerhaftes und keineswegs 
neues Phänomen der deutschen Gesellschaft verwiesen (ebd., S. 143). Zudem wurde unterstrichen, dass deutlich 
überproportional junge Menschen unter 30 Jahren nach Deutschland flüchten (ebd., S. 24) und sich dieser Trend 
im „langen Sommer der Migration“ (Hess u. a. 2017) noch verstärkte (Deutscher Bundestag 2017, S. 145).
Überdies wurden die zuwanderungsfreundlichen Sichtweisen des überwiegenden Teils junger Menschen unter 25
Jahren hervorgehoben (ebd., S. 233) und die pauschale Behauptung, (junge) Geflüchtete seien notwendigerweise 
„traumatisiert“ und zählten aufgrund ihrer Fluchterfahrungen zu einer besonders vulnerablen Gruppe, auf
Grundlage vorliegender, dahingehend divergierender Befunde hinterfragt (ebd., S. 446). Stattdessen wurde auf eine
besondere Vulnerabilität geflüchteter junger Menschen in Deutschland hingewiesen (ebd., S. 456) – einschließlich 
institutioneller Diskriminierung (ebd., S. 90, 95) und rechtsextremistischer Gewalt (ebd., S. 242f.). Im 16. Kinder- 
und Jugendbericht wurde das Thema „Flucht und Migration“ schließlich als einer von sieben
„gesellschaftspolitisch bedeutsamen Megatrends“ (Deutscher Bundestag 2020a, S. 45) hervorgehoben. Dabei wurden die im 15. 
Kinder- und Jugendbericht gesetzten Akzente weitestgehend erneut aufgegriffen. Hinzu kam – dem Fokus des 
Berichts entsprechend – eine besondere Reflexion zur Rolle der politischen Bildung an allgemein- und
berufsbildenden Schulen. Dort gehe es um die Abfederung und den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen
Konflikten (auch) um das Thema Flucht (ebd., S. 187). Überdies wurde verschiedentlich die Notwendigkeit, geflüchtete 
 
121  Das bedeutet laut aktueller Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes zugleich, dass die Minderjährigenquote an geflüchteten 
Menschen in Deutschland ungefähr doppelt so hoch ist wie in der Allgemeinbevölkerung. Zugleich gilt damit ca. jeder 15. junge Mensch 
in Deutschland als schutzsuchend (Destatis 2023).
(junge) Menschen bei Erfahrungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und erlebten rassistischen
Diskriminierungen bis hin zu Übergriffen strukturell besser zu unterstützen, angedeutet (ebd., S. 352f., 550). 
Es lässt sich zusammenfassen: Das Thema Flucht und geflüchtete junge Menschen ist bereits seit Längerem ein 
Thema der Kinder- und Jugendberichte des Bundes. Dabei kam es jedoch nach themenkonjunkturellen
Schwankungen und einer vergleichsweise starken Akzentuierung im Zehnten Kinder- und Jugendbericht erst ab dem 15. 
Kinder- und Jugendbericht zu einer umfassenderen und differenzierteren Beschäftigung mit dem Thema. 
2.3.2.3 Defensive Haltungen und Defizitorientierungen gegenüber jungen Geflüchteten 
Mittlerweile ist auch auf einer kinder- und jugendpolitischen sowie kinder- und jugendhilfepolitischen Ebene 
deutlich geworden, was innerhalb der Flucht- und Flüchtlingsforschung (Scharrer u. a. 2023) seit Jahren als
Binsenwahrheit gilt: Die sich infolge von Krieg, Vertreibung, Armut und Klimawandel verstärkenden globalen 
Fluchtmigrationsbewegungen konnten Europa und Deutschland nicht dauerhaft unberührt lassen. Sie betreffen 
den Kontinent stattdessen aktuell – und werden ihn zukünftig in noch zunehmendem Maße betreffen. 
Dieses Bewusstsein kommt erst schrittweise in der bundesdeutschen Öffentlichkeit an. Die mit der Veränderung 
verbundenen Herausforderungen werden von einem Teil der Menschen in Deutschland als beängstigend
wahrgenommen. Empirische Befunde weisen darauf hin, dass diese Ängste insbesondere durch mediale Diskurse in
unmittelbarer Folge des langen Sommers der Migration geschürt und verstärkt wurden (Maurer u. a. 2021); zum 
Teil wurde und wird dabei in geradezu verhängnisvollen Anschlüssen rechtes und rechtsextremes Agenda-Setting 
mit mäßiger Motivation zur kritischen Distanzierung schlichtweg gespiegelt. 
Geflüchtete junge Menschen sind von den damit transportierten Stereotypen und entsprechenden
Diskriminierungen und Anfeindungen im öffentlichen Raum der Bundesrepublik massiv betroffen (Willems 2020, S. 8ff.). So 
spielte etwa im medialen Diskurs in Deutschland im Anschluss an die sogenannte „Kölner Silvesternacht“ das 
nach wie vor regelmäßig bemühte ethnosexistische Motiv, nach Deutschland geflüchtete Menschen seien
ausschließlich muslimische, dunkelhäutige und damit „gefährliche“ junge Männer, eine maßgebliche Rolle (Dietze 
2019; Wigger 2019). Die mit solcherlei Motiven einhergehenden Behauptungen überdecken in weitgehender
Ignoranz empirische Fakten. Dies gilt sowohl mit Blick auf tatsächliche Kriminalitätsraten, Einstellungen und
Haltungen geflüchteter junger Männer (Scherr/Breit 2021) als auch mit Blick auf deren relativen Anteil an jungen 
Geflüchteten. So gilt etwa, dass bereits die Fluchtbewegung ab 2015 nach Deutschland einen Frauenanteil von 
über 30 Prozent aufwies (Küpper/Hellmann, 2023, S. 205). 
Im politischen und medialen Bild jedoch werden Schutzsuchende häufig pauschalisierend beurteilt. Geflüchtete 
aus der Ukraine werden dabei oft als weiblich, weiß, der deutschen Bevölkerung in natio-ethno-kultureller
Hinsicht „ähnlich“122 und gut ausgebildet – ergo: leichter zu integrieren – wahrgenommen und identifiziert.
Wenngleich sich auch hinter diesen Zuschreibungen gruppenbezogene Stereotype und Diskriminierungen zeigen, wird 
anderen Schutzsuchenden regelmäßig mit (noch) negativeren Stereotypen begegnet (Fröhlich/Schulte 2019). 
Diese unterschiedlichen Wahrnehmungen Geflüchteter seitens der autochthonen Bevölkerung basieren zuweilen 
auf statistisch tatsächlich bestehenden Unterschieden zwischen den verschiedenen Gruppen (Boll u. a. 2023, 
S. 63), die jedoch in der öffentlichen Debatte immer wieder maßlos überzeichnet und damit in ihren Effekten auf
die (Nicht-)Willkommenskultur in Deutschland zusätzlich verstärkt werden. So gehen statistische Erhebungen
und Studien zwar davon aus, dass zwischen 65 Prozent (Mediendienst Integration 2024) und 80 Prozent (Brücker
u. a. 2023), aber eben nicht „alle“ der erwachsenen Geflüchteten aus der Ukraine Frauen sind.
Spätestens beim Blick auf die geflüchteten Kinder und Jugendlichen relativieren sich viele der in der öffentlichen 
Diskussion pauschal behaupteten Eindrücke weitergehend. Denn wenn man sich die Altersgruppe von Kindern 
und Jugendlichen im Vergleich aller nach Deutschland geflüchteten Menschen anschaut, zeigt sich nicht nur, dass 
deren Anteil – wie zu Beginn dieses Kapitels dargestellt – bei ukrainischen und nicht-ukrainischen Geflüchteten 
in etwa gleich hoch ausfällt. Es zeigt sich auch, dass über die Jahre seit 2015 in der Altersgruppe der unter
Elfjährigen geschlechtermäßig konstant keine Verteilungsunterschiede zwischen ukrainischen und nicht-
ukrainischen Geflüchteten bestehen. In der Altersgruppe der 12- bis 25-Jährigen liegt der Anteil männlicher junger
Menschen bei den nicht-ukrainischen Geflüchteten in der Tat höher. Er machte im Jahr 2023 ca. drei Viertel aller 12- 
122  Interessant an dieser Beurteilung ist auch, dass „die deutsche Bevölkerung“ hier in einer Weise als weiß und christlich-säkular homogen 
dargestellt wird, wie dies auch jenseits des Themas Fluchtmigration keineswegs mehr ihrer tatsächlichen empirischen Zusammensetzung 
entspricht (vgl. Abschnitt 2.2.5).
bis 25-jährigen Antragsteller:innen aus (Statista 2024). In anderen Jahren seit 2015 war dieser Anteil zum Teil 
auch geringer (BAMF 2024). 
Ein verstärkt defensives Denken und Agieren gegenüber geflüchteten jungen Menschen geht zumeist mit der 
Ablehnung einer durchaus realistischen Zukunftsvision einher, derzufolge Deutschland zwar einerseits von 
Fluchtmigration betroffen ist, andererseits aber auch massiv vom damit einhergehenden Zuzug junger Menschen 
profitieren könnte. Migrationsabwehr hat dabei mindestens zwei Gesichter. Während pauschale Abwehrreflexe 
eher aus dem rechten bis rechtsextremen Milieu stammen, finden sich in der breiteren Bevölkerung zugleich
pauschale Stigmatisierungen geflüchteter Menschen als hilflose, passive Opfer (Lorenz 2018). Dies geschieht
beispielsweise dort, wo zweifellos oft vorhandene Traumatisierungspotenziale in den Biografien junger Geflüchteter 
mit deren faktischer Traumatisierung gleichgesetzt werden. 
Beide Haltungen zeugen angesichts einer neuen Normalität globaler Fluchtmigration in dieser Pauschalität
vermutlich nicht selten von einer Überforderung der Urteilenden. An dieser emotionalen Überforderung von
Urteilenden lässt sich, wie sozialpsychologische Studien wiederholt zeigen konnten, durchaus erfolgreich arbeiten, 
indem vielfältig bestehende Gemeinsamkeiten zwischen geflüchteten und nichtgeflüchteten Menschen über
Begegnungen und Reflexion in den Mittelpunkt gerückt und den Urteilenden bewusst gemacht werden (vgl. jüngst 
etwa Kotzur u. a. 2019; Knausenberger u. a. 2023). Gerade mit jungen Menschen sind hier durch Finanzierung 
entsprechender Begegnungs- und Reflexionsformate verhältnismäßig leicht Fortschritte zum Vorteil aller
Beteiligten zu erzielen (Heiermann u. a. 2021). 
Defensive Haltungen gegenüber geflüchteten (jungen) Menschen finden sich jedoch nicht nur in Teilen der
Gesamtbevölkerung. Mindestens ebenso relevant für die Lebensrealitäten und Entwicklungschancen geflüchteter 
junger Menschen sind nach wie vor weitverbreitete Verwaltungsabläufe und -strukturen in Deutschland, die wenig 
migrationssensibel sowie zum Teil auch aktiv diskriminierend sind. Hier wird man von einer vorwiegend auf 
Grundlage überkommener Vorschriften handelnden öffentlichen Verwaltung sprechen müssen (Küpper/
Hellmann 2023, S. 200). Dies gilt etwa für die tägliche Arbeit vieler Ausländerbehörden in Deutschland sowie für den 
Bereich beruflicher „Anpassungsqualifikationen“ samt gängiger „Defizitbescheide“ für um Weiterqualifikation 
oder um Arbeit bemühte, geflüchtete Menschen (Lamroubal 2023).  
Junge geflüchtete Menschen sind hiervon in Fragen eigener Ausbildungs- und Arbeitsbelange direkt betroffen 
oder – sofern es um ihre Eltern geht – zumindest regelmäßig mitbetroffen. Die nach wie vor mangelnde
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland (vgl. Abschnitt 1.1.5) bei gleichzeitigem Personalnotstand 
(vgl. Abschnitt 1.2.4) hat hier einen doppelt benachteiligenden Effekt für geflüchtete junge Menschen. Dies gilt 
insbesondere, sofern mangelnde Digitalisierung und mangelnde Offenheit gegenüber der Nutzung digitaler
(sozialer) Medien durch junge Menschen mit einem defensiven Beharren auf Deutsch als Amtssprache zusammenfällt 
(Holzinger/Draxl 2022; Lamroubal 2023). Hierbei wird Menschen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, oft
einseitig abverlangt, sich bisherigen Gepflogenheiten deutschsprachiger Behörden anzupassen, statt den
Behördenalltag im Interesse aller hier lebenden Menschen migrationssensibel zu öffnen. Gerade mit Hilfe inzwischen
unkompliziert möglicher, KI-basierter mündlicher sowie schriftlicher mehrsprachiger Kommunikation war dies 
noch nie so leicht wie heute. Wo diese Möglichkeiten ungenutzt bleiben, mangelt es offensichtlich an einer
entsprechenden Haltung. 
Die oben genannten Facetten eines defensiv bis abwehrenden Umgangs mit von Fluchtmigration betroffenen 
Menschen spiegeln sich auch in gängigen, defizitorientierten Zuschreibungen gegenüber geflüchteten jungen 
Menschen. Generelle Vorurteile gegenüber „den jungen Menschen“ und ihrer Anpassungsbedarfe an die
Erwachsenenwelt (Adultismus) fallen hier zuweilen in auffälliger Weise zusammen mit ethnosexistischen Vorurteilen: 
Dabei wird vor allem jungen männlichen Geflüchteten häufig ein besonders erhöhtes Kriminalitätspotenzial
unterstellt (Hermanni/Neumann 2018). Dagegen wird jungen weiblichen Geflüchteten regelmäßig pauschal
besondere Vulnerabilität und eine entsprechende Opferrolle zugeschrieben. Dies führt einerseits zu einer höheren
Akzeptanz weiblicher Geflüchteter durch die Gesamtbevölkerung, insbesondere wenn diese mit Kindern geflüchtet 
sind (ebd.). Gleichzeitig spricht dies jungen weiblichen Geflüchteten in besonderem Maße Eigenständigkeit und 
Selbsthilfefähigkeiten im Zuge ihres gesellschaftlichen Integrationsprozesses ab. Entsprechende Verstetigungen 
von Rollenmustern und Desintegrationsmomenten nach Ankunft in Deutschland durch hiesige Zuschreibungen 
sind damit von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die gesellschaftlichen Integrationschancen junger
Geflüchteter (Wihstutz 2019, S. 230).
2.3.2.4 Unbegleitete minderjährige Geflüchtete – oft, aber nicht mehrheitlich traumatisiert 
Der Forschungsstand zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Deutschland ist inzwischen weit
fortgeschritten (Zeller/Sandermann 2017; McAdam-Otto 2023). Dies hat sicherlich auch damit zu tun, dass der
gesellschaftliche und politische Handlungsdruck hier von Beginn an relativ hoch war – Kinder und Jugendliche, die 
sich ohne gesetzliche Vertreter:innen auf einem Staatsgebiet befinden, stellen offensichtlich nicht „nur“ sozial-, 
sondern auch ordnungs- und gesellschaftspolitisch rasch ein Problem dar, dem wohlfahrtsstaatlich zügig begegnet 
wird, wobei im europäischen Vergleich große Unterschiede in der Adressierung und Unterbringung der jungen 
Menschen auffällig sind (Husen/Sandermann 2021). Auch über Europa hinaus ist der internationale
Forschungsstand zum Thema vergleichsweise weit entwickelt. Das gilt auch für die medizinisch-psychotherapeutisch
orientierte Forschung, wohingegen der – für die meisten der jungen Menschen bedeutsamste – Bereich sozialer und 
gemeinwesenorientierter Arbeitsansätze international noch am wenigsten beforscht ist (Moutsou u. a. 2023). 
Trotz des vergleichsweise besseren Forschungsstands zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten finden sich 
aber im öffentlichen Diskurs auch mit Bezug auf diese Gruppe viele Pauschalurteile. 
So sind unbegleitete minderjährige Geflüchtete z. B. nicht ausschließlich männlich, auch wenn der Anteil
männlicher junger Geflüchteter hier tatsächlich deutlich höher liegt als bei begleiteten Minderjährigen. Gleichwohl 
finden sich auch Mädchen unter den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Ihr Anteil schwankte zwischen 
2012 und 2022 zwischen 8,3 Prozent (2016) und 18,6 Prozent (2019) (Statista 2024). Auch ihnen gebührt
hinreichende Aufmerksamkeit. 
Pauschalisierende Zuschreibungen gegenüber unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten finden sich darüber
hinaus insbesondere unter dem Schlagwort „Traumatisierung“. Inzwischen kann zwar mit relativer Sicherheit gesagt 
werden, dass unbegleitete „im Vergleich zu […] begleiteten Geflüchteten eine besonders vulnerable Gruppe
darstellen, da bei ihnen der protektive Faktor eines auffangenden sozialen Netzes – die Familie – wegfällt“ (Thomas 
u. a. 2018, S. 166). Die genauen Aussagen zu Traumatisierungsquoten unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter 
in Deutschland variieren jedoch. So leiten etwa Müller u. a. (2019, S. 6) aus ihrer Untersuchung unbegleiteter 
minderjährige Geflüchteter in Bayern, die vornehmlich aus Syrien, Afghanistan und Eritrea geflohen sind, eine 
an DSM-5-Kriterien orientierte Traumatisierungsquote unbegleiteter minderjährige Geflüchteter von knapp 30 
Prozent ab. Eine neuere Meta-Studie zur Thematik argumentiert hier etwas vorsichtiger und hält zudem
Vergleiche zwischen den Traumatisierungsquoten von begleiteten und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten
angesichts von zu geringen Datenmengen für schwierig (Hoell u. a. 2021, S. 8). Es kann jedoch beim jetzigen
Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass eine deutliche Mehrheit auch der unbegleitet nach Deutschland
geflüchteten Minderjährigen nicht unter posttraumatischen Belastungsstörungen, Depressionen und/oder
Angstzuständen leidet (ebd., S. 7). Der dennoch bedeutende Anteil traumatisierter und anderweitig an psychischen
Erkrankungen leidender junger Geflüchteter in Deutschland ist auf psychotherapeutische und medizinische
Versorgung angewiesen. Dies wird im Regelfall einer schrittweisen Heranführung an jetzige Lebensumstände und
gesellschaftliche Inklusion nicht entgegenstehen (Scholaske/Kronenbitter 2021, S. 94).  
Bei den meisten unbegleiteten jungen Geflüchteten geht es maßgeblich um eine möglichst zielgerichtete und 
schnelle Inklusion in hiesige Lebensverhältnisse, indem gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten im Hier und 
Jetzt offengehalten und erleichtert werden. Besondere Bedeutung haben dabei Schule und/oder Ausbildungsstätte 
(als Qualifikations- und Bildungsort) (Nowacki u. a. 2019; Boll 2023, S. 64), Freizeit, Arbeit und
zivilgesellschaftliches Engagement, z. B. auch im Bereich eines Freiwilligen Sozialen Jahres (als Begegnungsort) (Thomas 
u. a. 2018, S. 223f.) sowie die Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe (als Lebensort) (Sauer 2021).  
2.3.2.5 Begleitete junge Menschen und Familien – eine in vielerlei Hinsicht heterogene 
Gruppe von Menschen 
Begleitet geflüchtete junge Menschen in Deutschland sind eine diverse Gruppe. Das gilt für die oben bereits 
skizzierte alters- und geschlechterbezogene Zusammensetzung der Gruppe sowie z. B. für die Nationalitäten,
Religionen und Weltanschauungen und sexuellen Orientierungen begleiteter junger Geflüchteter sowie für die Frage, 
ob sie mit einer Behinderung leben (Korntheuer 2021). Es gilt überdies mit Blick auf ihr subjektives
Familienempfinden, transnationale Familienstrukturen sowie ihre Möglichkeiten, innerhalb ihrer Familie sowie über diese 
hinaus am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren (Sandermann u. a. 2023b).
Für letzteres ist gerade auch die Prekarität von Wohnverhältnissen Geflüchteter kein zu unterschätzender Faktor 
(Breckner/Sinning 2022). Begleitete minderjährige Geflüchtete werden „üblicherweise zunächst in
Erstaufnahmeeinrichtungen und später in Gemeinschaftsunterkünften einquartiert“ (Deutscher Bundestag 2017, S. 450) – 
sofern sie keine ukrainischen Staatsbürger:innen sind und damit gemäß EU-Massenzustromrichtlinie
Freizügigkeit für sie gilt (BMI 2022). 
Begleitet geflüchtete junge Menschen sowie Erziehungsberechtigte sind damit gerade auch in Bezug auf ihre 
rechtliche und soziale Situation in Deutschland einem zum Teil höchst unterschiedlichen Maß an Unsicherheit 
ausgesetzt, wenn es um eine souveräne Alltagsgestaltung und Entwicklungsperspektiven geht. Ihr subjektives 
Sicherheitsempfinden, ihre Möglichkeiten kommunaler Freizügigkeit und ihre Wohnverhältnisse variieren stark 
je nach Aufenthaltsstatus, Bleibeperspektive und Unterbringungssituation (Shah Hosseini/Runge 2022). Als
besonders ungeeignet für Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte ist dabei eine langfristige Unterbringung 
in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften anzusehen. Hier warten geflüchtete Familien zum 
Teil über Monate oder Jahre auf eine dauerhafte Bleibe, auf Zugang zu Bildung oder zu Gesundheitsleistungen, 
auf Teilhabe an Freizeitaktivitäten oder schlichtweg auf eine Entscheidung über den Ort, an dem sie ihre Zukunft 
verbringen werden (Lewek/Naber 2017). Mangelnde Privatsphäre, fehlende Rückzugsorte, hygienische
Bedingungen und Sicherheitsdefizite wie z. B. eine gesteigerte Exposition gegenüber Alkohol und Drogenkonsum 
(Zurhold/Kuhn 2023) machen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten vor allem im Zuge eines langen 
Aufenthalts in Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen. 
Zugleich eint die Gruppe begleiteter junger Geflüchteter, dass sich hier eine im Vergleich mit unbegleitet
geflüchteten jungen Menschen noch größere Anzahl an jungen Menschen findet, die einen unauffälligen oder positiven 
Entwicklungsverlauf nehmen. Dies gilt selbst dann, wenn diese jungen Menschen fluchtbedingt hohen
Belastungen ausgesetzt waren (Thomas u. a. 2018, S. 166). Neben ihren familiären Einbindungen ist für einen guten
Entwicklungsverlauf dieser jungen Menschen jedoch entscheidend, sie möglichst rasch in qualitativ hochwertigen 
pädagogischen Settings zu betreuen und sie an schulischer und außerschulischer Bildung und Ausbildung
partizipieren zu lassen (Bergseng 2019; Emmerich u. a. 2020). 
Anstatt sie dabei in wiederum segregierten Settings einem fortwährenden Labeling als Geflüchtete auszusetzen, 
sind inklusive und möglichst partizipativ gestaltete Settings entwicklungsförderlich. In natio-ethno-kulturell
weitergehend divers zusammengesetzten, inklusiven Gruppen gelingt dies, wie empirisch belegt ist, vergleichsweise 
erfolgreicher, weil sich hier insbesondere für die weitere Sozialisation entscheidende, positive Peer-Kontakte 
leichter herstellen lassen (Boda u. a. 2023). Auf Grundlage dieser Erkenntnisse ist es entscheidend, möglichst 
zügig entsprechende Teilhabemöglichkeiten zu schaffen, die junge Menschen in ihren Lebenssituationen und
subjektiven Selbstwahrnehmungen nicht dauerhaft auf den Geflüchtetenstatus hin festlegen, sondern stattdessen eine 
primäre Selbstidentifikation als jung und gesellschaftlich akzeptiert erlauben. Im schulischen Bereich sind dafür, 
wie empirische Studien zeigen konnten, organisational separierte Klassenformate wie etwa langfristig
vorgeschaltete sogenannte „Willkommensklassen“ eher hinderlich (Karakayali/Heller 2021). Umgekehrt ist eine rein
organisational inklusive Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher nicht hinreichend für deren gesteigerte 
Teilhabe (ebd.; Boll 2023, S. 54ff.). Gleiches konnte für frühpädagogische Settings gezeigt werden
(Würbel/Kanngießer 2023), solange die entsprechenden Lehrkräfte keine damit korrespondierenden,
migrationsoffenen Haltungen zeigen (ebd.). Antidiskriminierungstrainings und Fortbildungen für eine gesteigerte
Migrationssensibilität und -offenheit kommt also auch in Zukunft eine entscheidende Rolle zu. Dies gilt für Lehrkräfte sowie 
für weitere pädagogische Fachkräfte, aber auch Verwaltungskräfte gleichermaßen. 
Korrespondierend zu diesen Befunden sind sogenannte „Brückenlösungen“ bzw. „temporäre
Standardanpassungen“ für geflüchtete Kinder zwar aus der Not heraus nachvollziehbar und insbesondere dort, wo sie in enger 
Anbindung an Regeleinrichtungen organisiert sind, auch zu begrüßen. Sie dürfen aber nicht zu dauerhaft
vorgeschalteten Elementen des Sozial- und Bildungssystems werden, in denen geflüchtete Kinder, die „noch“ keinen 
Kita-Platz bekommen, unbegleitete Geflüchtete, die „noch“ keinen regulären Platz in den stationären
Erziehungshilfen bekommen, oder geflüchtete Schulkinder, die „noch“ keinen Platz im Regelunterricht finden, segregiert 
und von der gesellschaftlichen Teilhabe dauerhaft ausgeschlossen werden. Es ist in diesem Sinne zu vermeiden, 
geflüchtete junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten in einem dauerhaften „Wartezustand“ zu halten 
(Lewek/Naber 2017).
Zur Unterstützung der Regelsysteme gilt es daher, perspektivisch weniger über immer wieder vorgeschaltete
Sonderelemente, „Brückenlösungen“ und „temporäre Standardanpassungen“ nachzudenken. Stattdessen ist eine
partizipativere Gestaltung der Regelsysteme anzugehen. Unkompliziertere und möglichst unbürokratische
Anerkennungen durchaus vorhandener pädagogischer Qualifikationen und Kompetenzen geflüchteter Erwachsener bieten 
dafür keine alleinigen Lösungen, bieten aber durchaus Chancen, personelle Notstände zu kompensieren und
zugleich weitere Karriere- und Qualifikationswege für erwachsene Geflüchtete zu eröffnen. Entscheidend ist jedoch 
auch hierfür ein entsprechend post-migrantisch reflektiertes Zu- und Vertrauen in neu nach Deutschland zu- und 
eingewanderte Menschen, von deren weitergehender Partizipation in den Regelsystemen die Gesamtheit der in 
Deutschland lebenden jungen Menschen deutlich profitieren könnte (Karakayali/Heller 2021). Das umgekehrt ein 
beispielsweise außerordentlich hohes Vertrauen geflüchteter Eltern in frühpädagogische Einrichtungen in 
Deutschland besteht, das bei entsprechender Schaffung von Partizipationsmöglichkeiten auch aufrecht zu erhalten 
ist, wurde jüngst empirisch gezeigt (Sandermann u. a. 2023a). Es gilt mithin, eine ausgewogene Mischung aus 
hinreichend verfügbaren und dabei in ihrer Zielstellung zugleich hinreichend offenen Angebotsstrukturen für 
junge Menschen und Familien zu schaffen (Boll u. a. 2023, S. 65f.) 
2.3.2.6 Fluchtmigration als gesellschaftliche Chance – Wege in eine inklusive Gesellschaft 
Das gesteigerte wissenschaftliche, politische und gesellschaftliche Bewusstsein für die Relevanz geflüchteter
junger Menschen kann jenseits von Angstkommunikation, Populismus und einseitigen Krisendiagnosen fruchtbar 
gemacht werden, um Chancen zu nutzen, die für ein massiv auf Einwanderung angewiesenes Land wie
Deutschland in Bezug auf den Zuzug junger Menschen bestehen (vgl. dazu auch Abschnitt 1.1.2). Weitere Schritte in 
diese Richtung sollten in Form einer nicht segregierenden und nicht verbesondernden Berücksichtigung
geflüchteter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsene sowie Personensorgeberechtigter gegangen werden
(Sandermann u. a. 2023b). Dafür erscheint es essenziell, die gesellschaftliche, politische und administrative
Wahrnehmung einwanderungsgesellschaftlicher Normalität zu schärfen. Damit können gegenwärtig immer noch
machtvolle, nicht-einwanderungsgesellschaftliche Normsetzungen weiter abgeschwächt werden – und zwar nicht nur 
im Sinne humanistischer Prinzipien, sondern auch im Sinne eines zukünftig noch funktionierenden
Gesellschaftsgefüges mit genügend Arbeitskräften und funktionierender gesellschaftlicher Infrastruktur (vgl. dazu auch
Abschnitt 2.2.1). Dafür sind weitergehende rechtliche Änderungen und politische Initiativen notwendig, die
insbesondere eine schnellere Überführung geflüchteter junger Menschen und Erziehungsberechtigter in
Regelinstitutionen zum Ziel haben sollten. Oft reicht es aber auch schon, geltenden Gesetzeslagen in der Praxis zu entsprechen, 
statt hier rechtswidrig zu einer Ungleichbehandlung von geflüchteten und nicht geflüchteten jungen Menschen 
beizutragen (BumF 2023). Sowohl deren schnelle, partizipativ angelegte Inklusion in frühpädagogische und
schulische Regelinstitutionen sowie in Ausbildung und Arbeit ist für die individuelle Entwicklung junger Menschen 
sowie ihre Möglichkeiten, sich gesellschaftlich gesehen zu fühlen und sich einbringen zu können, essenziell (Boll 
u. a. 2023, S. 64).
Parallel dazu ist es notwendig, dem Einbringungswillen und der mehrheitlich ausgesprochen positiven
Identifikation geflüchteter junger Menschen und ihrer Familien mit dem Land, in das sie geflüchtet sind (Müller 2022), 
auch im gesellschaftlichen und institutionellen Alltag offen zu begegnen. Ihr Partizipations- und Gestaltungswille 
kann durch eine solche Offenheit weiter gefördert werden, statt ihn über Segregation, Diskriminierung und Nicht-
Beteiligung im Keim zu ersticken (Kogan/Kalter 2020, S. 17). Dabei ist zu beachten, dass laut vorliegender
empirischer Evidenz insbesondere geflüchtete Menschen, die außerordentlich positiv mit Deutschland identifiziert 
sind, auf derartige Einbringungsmöglichkeiten angewiesen sind, um ihre Haltungen und Einstellungen
aufrechterhalten zu können (Lutterbach/Beelmann 2021). Dies gilt in besonderem Maße auch für unbegleitet eingereiste 
junge Menschen (Scholaske/Kronenbitter 2021, S. 94). 
Eine vorurteilsreflektierte Kommunikation sollte somit das Ziel verfolgen, zur größtmöglichen Partizipation
junger Geflüchteter in Deutschland beizutragen und Diskriminierungserfahrungen geflüchteter junger Menschen
öffentlich zu diskutieren und diesen entschlossen entgegenzutreten. Dabei ist auch im Blick zu behalten, inwieweit 
geflüchteten jungen Menschen zugleich ein Jungsein „in transnationalen Verflechtungen ermöglicht“ (Deutscher 
Bundestag 2017, S. 459) werden kann. 
Gerade aus der Perspektive junger Menschen in Deutschland sind diese Bemühungen jedoch noch um ein
Vielfaches zu intensivieren, denn vom Gelingen einer migrationsoffeneren Politik und Administration hängen
keineswegs „nur“ geflüchtete Menschen ab, denen gegenüber es eine menschenwürdige und perspektiveneröffnende
Haltung einzunehmen gilt. Hier geht es angesichts einer immer stärker überalternden und an eklatantem
Arbeitskräftemangel leidenden Gesellschaft auch um die sozialstaatliche Absicherung der jüngeren Generationen in 
Deutschland insgesamt. Deutschland kann gerade von jungen Menschen im besten Ausbildungsalter profitieren, 
wenn diesen die Chance gegeben wird, sich zügig und gemäß eigenen Kompetenzen und Potenzialen einzubringen 
und ihre Zukunft mitzugestalten. Keineswegs nur die viel beschworene und bisher mäßig erfolgreiche
Fachkräftemigration, sondern auch „ganz normale Fluchtmigration“ nach Deutschland, wie sie gegenwärtig stattfindet, 
bietet Chancen für eine bessere Zukunft, wenn man sich ihr nicht verschließt (Foroutan 2023, S. 267). 
Neben bundes- und landesgesetzlichen Reformen bedarf es dafür maßgeblich auch des weiteren Engagements auf 
der kommunalen Ebene von Politik und Administration. Angebote für asyl-, migrations- und auch
allgemeinsozialrechtlich unterschiedliche Zielgruppen möglichst inklusiv zu gestalten, birgt hier Vorteile für alle Seiten. 
Integrationskonzepte, welche diese Aufgabe reflektieren, liegen bisher jedoch erst in ca. der Hälfte aller
Kommunen in Deutschland vor. Insbesondere ländliche Kommunen, die angesichts von Überalterung und
Arbeitskräftemangel am meisten von verstärkter Zu- und Einwanderung profitieren könnten, haben hier oft Nachholbedarf 
(Heiermann u. a. 2021). Das gilt auch für eine insgesamt weiter zu stärkende Stellung von geflüchteten jungen 
Menschen über Migrant:innenjugendselbstorganisationen (MJSO) und Vereine junger Migrant:innen (VJM) 
(Chehata u. a. 2023, S. 158f.). Hierüber können auch weitergehende Praktiken des Powersharing (ebd., S. 140ff.) 
mit geflüchteten jungen Menschen im Zuge der Konzeption und Durchführung von Angeboten gestärkt werden. 
Der Zementierung von Rollen im Sinne von Helfer:innen und Hilfsbedürftigen entlang natio-ethno-kultureller 
Differenzlinien kann hierdurch entgegengewirkt werden. Aus Sicht von geflüchteten jungen Menschen und
Erziehungsberechtigten sowie zahlreichen Helfer:innen bietet sich durch diese Formen der Selbstorganisation und 
deren breitere gesellschaftliche Akzeptanz und finanzielle Absicherung ein äußerst wirksames
Integrationsmoment (ebd.; Boll u. a. 2023, S. 28f.). 
Inklusive und partizipativ gestaltete Teilhabe- und Angebotsstrukturen, die möglichst breit junge Menschen
jenseits verschiedener Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeiten adressieren, dienen der „Vermeidung einer
Ungleichbehandlung der Geflüchteten“ (Boll u. a. 2023, S. 65; vgl. dazu auch Abschnitt 1.1.2), ermöglichen es aber 
auch, Angebote darüber hinaus für die autochthone Bevölkerung zu öffnen, um dazu beizutragen, dass diese
insgesamt zu einem „Ort der Begegnung“ (Boll u. a. 2023, S. 65f.) für weite Teile der jungen Bevölkerung der
bundesdeutschen (Flucht-)Migrationsgesellschaft werden. Die Schaffung dieser Angebote ist für Kommunen
ungewohnt bis herausfordernd, zumal sie einer in Deutschland nach wie vor stark gepflegten Separationslogik durch 
die Schaffung möglichst nach Zielgruppen differenzierten Angeboten widerspricht. Inklusive,
zielgruppenübergreifende Angebote sind jedoch – trotz der damit teilweise notwendigen Herabsetzungen inhaltlicher und
curricularer Zielgrößen aufgrund von Mehrsprachigkeit samt des entsprechenden zeitlichen Aufwands –
vielversprechend, weil sie das Entscheidende ermöglichen: Gelegenheitsstrukturen für gruppenübergreifende Begegnungen, 
die zur weiteren Herausbildung post-migrantischer Gruppenidentitäten in Deutschland beitragen. Auf diese
Begegnungs- und Beteiligungsstrukturen unter Einbezug geflüchteter junger Menschen ist eine im Ziel demokratisch 
konstituierte Einwanderungsgesellschaft wie Deutschland für die Zukunft dringend angewiesen. 
2.3.3 Jungsein in Zeiten kriegerischer Bedrohungslagen 
Spätestens seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24.02.2022 sind für junge
Menschen Gewissheiten verloren gegangen, von denen sie bis dahin selbstverständlich ausgehen konnten. Auch wenn 
Europa in den letzten Jahrzehnten nicht frei von kriegerischen Auseinandersetzungen war – angefangen von den 
Jugoslawien-Kriegen in den 1990er-Jahren, über den Georgienkrieg 2008 bis hin zum Bergkarabach- und 
Transnistrien-Konflikt – haben vermutlich die meisten in Deutschland geborenen Kinder, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen Frieden und die Gewissheit, dass in Europa kein Staat einen anderen Staat angreift, als
selbstverständlich erlebt. Das hat sich seit dem Angriffskrieg verändert, und dadurch sind gerade auch Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene herausgefordert. Hinzu kommt, dass durch den Krieg auch andere Krisen, die für sie 
von besonderer Relevanz sind, wie die Folgen des Klimawandels, verschärft worden sind. Angesichts dessen hat 
dieses Thema für die Kommission eine besondere Bedeutung, gleichwohl sind ihr die Grenzen der Darstellung 
und Diskussion bewusst, denn nicht zuletzt fehlt es noch an Studien zu aktuellen kriegerischen Bedrohungslagen.
2.3.3.1 Bezüge zum Thema Krieg seit dem Achten Kinder- und Jugendbericht  
Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den bisherigen Kinder- und Jugendberichten das Thema Krieg wenig 
behandelt wird. Häufiger geht es um Frieden, Friedenserziehung und die Friedensbewegung. Zwar wird immer 
wieder auch aus historischer Perspektive auf die Veränderungen in Deutschland in der Nachkriegszeit verwiesen, 
aber ansonsten scheint Krieg in den Berichten etwas zu sein, was für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
eher eine geringe Bedeutung hat. Dies verwundert insofern, als dass eine Angst vor Krieg bei Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen dauerhaft verankert zu sein scheint (Schneekloth/Albert 2019). Gewaltsame
Konflikte werden fern von Deutschland platziert und betreffen vor allem diejenigen, die mit den Folgen dieser
Konflikte unmittelbar mit ihrer individuellen Fluchtgeschichte konfrontiert sind. Darüber hinaus ist es ein Thema, das 
durch Medien an Kinder und Jugendliche herangetragen wird. Hin und wieder ist Krieg aber auch ein Thema, das 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eigenständig thematisieren wollen (Deutscher Bundestag 1998; 2005). 
Oft wird an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene appelliert, sich für den Frieden zu engagieren. Doch
daraus wird keine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe abgeleitet, Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit Krieg 
und Frieden zu schaffen.  
Im Achten Kinder- und Jugendbericht sind gewaltsame Konflikte kein Thema. Stärker liegt hier der Fokus auf 
Friedenspolitik, zumal festgestellt wird, dass Frieden neben anderen Werten bei Jugendlichen an Attraktivität 
gewonnen habe (Deutscher Bundestag 1990, S. 63; 1994, S. 191). In diesem Sinne wird auch eine veränderte 
Anforderung an die politische Jugendbildung festgestellt: Es sei nicht mehr so stark die Aufbereitung des Zweiten 
Weltkriegs, sondern vielmehr die Gefährdung des Weltfriedens bzw. Friedenssicherung Thema im Kontext
politischer Jugendbildung. Zugleich wird festgestellt, dass Jugendliche in Bezug auf Abrüstung und Frieden durch 
tradierte Weltanschauungen keine befriedigenden Antworten erhalten würden (Deutscher Bundestag 1990, 
S. 108). Neben Umwelt- und Frauenarbeit wird die thematische Beschäftigung mit dem Frieden als ein wichtiges 
Thema der Kinder- und Jugendhilfe erachtet. Im Neunten Kinder- und Jugendbericht wird die Geschichte der 
DDR im Kontext des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen auch vor dem Hintergrund der
Nachkriegsgeschichte und den Folgen des kalten Krieges gedeutet (Deutscher Bundestag 1994). Thema ist auch die
Friedensbewegung in der DDR. In Bezug auf die Lebenslage der Jugendlichen wird festgestellt, dass Jugendliche immer 
früher ihre eigenen politischen Meinungen artikulieren würden. Diese Entwicklung wäre besonders deutlich im 
Kontext des Golfkrieges geworden (ebd., S. 83). Jugendliche würden zu rund 40 Prozent ein Engagement in der 
Friedensbewegung als wichtig erachten (ebd., S. 72). Im Zehnten Kinder- und Jugendbericht rücken nun auch die 
Perspektiven von Kindern in den Mittelpunkt (Deutscher Bundestag 1998, S. 47): Es wird festgestellt, dass der 
Golfkrieg neben der Katastrophe von Tschernobyl großen Einfluss auf das Empfinden von Kindern gehabt habe. 
Zugleich wird es jedoch auch als glücklicher Umstand beschrieben, dass Kinder in Deutschland in Frieden leben 
können (ebd., S. 15). Thematisiert wird zudem die mediale Aufbereitung von Krieg in Spielzeugen und
Computerspielen. Erstmalig Thema sind nun auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als Opfer von Krieg und
Verfolgung, ihre traumatischen Erfahrungen und der Bedarf, in der Kinder und Jugendhilfe darauf angemessene
Antworten zu finden. Im Elften Kinder- und Jugendbericht erscheinen Kriege als Problem der Erwachsenenwelt, mit 
dem Kinder konfrontiert werden (Deutscher Bundestag 2002b). Zugleich wird dies als Chance für Kinder gesehen, 
sich „Rollendistanz, Ambiguitätstoleranz, Mitgefühl und Verantwortungsbewusstsein anzueignen“ (ebd., S. 185). 
Im Kontext von Migration wird die Flucht aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten als neue Migration und damit 
als neuere Anforderung der Kinder und Jugendhilfe benannt. Das Thema Frieden wird hier gar nicht mehr
aufgegriffen. Im Zwölften Kinder- und Jugendbericht wird die Akteur:innenschaft von Kindern und Jugendlichen im 
Kontext ihrer Mediennutzung Thema (Deutscher Bundestag 2005): Kinder und Jugendliche wollen sich neues 
Wissen aneignen, auch indem sie sich mit Krieg und Frieden auseinandersetzen. Sie würden sich zu 10 Prozent 
politisch in Gruppen auch aus der Friedensbewegung beteiligen. Im 13. Kinder- und Jugendbericht wird zwar der 
Frieden als grundlegende Bedingung und als konstituierendes Moment von Gesundheit gefasst, allerdings sind in 
diesem Bericht Krieg und Frieden als Thema ausgeschlossen, selbst im Kapitel zu Traumata von Kindern und 
Jugendlichen taucht dieses Thema nicht auf (Deutscher Bundestag 2009). Der 14. Kinder- und Jugendbericht 
spricht Krieg erneut im Kontext von Flucht und Vertreibung und im Zusammenhang neu entstandener
Fluchtdynamiken seit den 1990er-Jahren an (Deutscher Bundestag 2013, S. 58). Die Friedensbewegung wird nur knapp 
erwähnt. Im 15. Kinder- und Jugendbericht wird ein neue Perspektive aufgezeigt: Neben der Betrachtung von 
friedensaktiven Jugendlichen wird der Blick auf solche gelenkt, die den Krieg in Form des bewaffneten Dschihad 
verherrlichen (Deutscher Bundestag 2017, S. 312). Auch wird hier Flucht im Kontext von (Bürger-)Krieg und
Völkermord ausführlicher in einem eigenen Kapitel thematisiert. Schließlich bricht der 16. Kinder- und
Jugendbericht mit der bisherigen Tradition der Berichte, indem er neben anderen Themen Aufrüstung und Krieg(gefahr) 
als einen zentralen gesellschaftspolitisch bedeutsamen Megatrend beschreibt, der die Demokratie herausfordert 
(Deutscher Bundestag 2020a). Flucht und Migration werden als Bestandteile einer globalisierten Welt gesehen. 
„Die Zuspitzung des Syrienkrieges im Frühjahr 2020 und die damit einhergehenden neuerlichen Fluchtversuche 
zeigen, dass Krieg und kriegerische Auseinandersetzungen für Jugendliche in Deutschland mitunter keine
abstrakten Vorgänge mehr sind; die neuerliche Frage nach Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr und die Folgen 
eines solchen ‚kleinen Weltkrieges‘ vor der Haustür der Europäischen Union führen dazu, dass die Frage nach 
Krieg und Frieden für junge Menschen heute wieder gegenwärtiger wird“ (ebd., S. 93). In diesem Sinne fordert 
der Bericht beispielsweise dazu auf, auch das Thema Krieg als tagesaktuelles politisches Thema in der
Kindertagesbetreuung zum Gegenstand der Auseinandersetzung zu machen.  
Seit dem Neunten Kinder- und Jugendbericht finden auch die Themen Bundeswehr, Zivil- und Wehrdienst
zuweilen Eingang in die Berichte (Deutscher Bundestag 1994). Im Neunten Kinder- und Jugendbericht werden 
neben der historischen Aufbereitung der Wehrerziehung in der DDR die damaligen Einstellungen zur Bundeswehr 
bei Jugendlichen in Ost und West untersucht. Hierbei wird eine nicht vorhandene bis geringe Affinität zur
Bundeswehr (bei 67 % der Befragten) festgestellt (ebd., S. 300). Die Befürwortung oder Ablehnung der Bundeswehr 
hänge deutlich von der politischen Orientierung in Richtung „rechts“ (Befürwortung) oder „links“ (Ablehnung) 
ab. Die Stichwortsuche mit den Begriffen Bundeswehr, Wehr- und Zivildienst und Wehrpflicht ergibt für den 
Zehnten bis 15. Kinder- und Jugendbericht nur wenige Treffer: Im Elften Kinder- und Jugendbericht findet sich 
die Anmerkung, dass die Verkürzung der Wehrpflicht zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen geführt 
habe (Deutscher Bundestag 2002b, S. 168). Im 14. Kinder- und Jugendbericht wird die Aussetzung des
Wehrdienstes bzw. des Zivildienstes als „weiteres Moment der Verkürzung der Jugendphase“ (Deutscher Bundestag 
2013, S. 145) gedeutet, und im 15. Kinder- und Jugendbericht werden die veränderten biografischen Zeitabläufe 
beispielsweise beim Studienbeginn zum Thema (Deutscher Bundestag 2017). Ausführlicher wird die Bundeswehr 
im 16. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2020a) als sozialer Raum der politischen Bildung junger 
Menschen analysiert. Die Bundeswehr wird aufgrund der besonderen ethischen und demokratischen
Verantwortung als ein sozialer Raum der politischen Bildung hervorgehoben. Aufgrund vorhandener rechtsextremistischer 
Einstellungen in der Bundeswehr wird für eine politische Bildung für alle Dienstgradgruppen plädiert. Die
Unsichtbarkeit von Diversität wird als „eine permanente Herausforderung“ und die „Gefahr einer rechtsextremen 
bzw. autoritär-nationalistischen Unterwanderung der Bundeswehr“ (ebd., S. 67) angesehen.  
2.3.3.2 Studienlage 
Mittlerweile liegen einige Studien vor, die Perspektiven von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf 
Krieg und Frieden thematisieren. Allerdings lässt sich festhalten, dass die Studienlage zu jungen Kindern sehr 
begrenzt ist bzw. solche Studien praktisch nicht vorhanden sind. Das Verhältnis von Krieg und Kindern wird zwar 
historisch vielfältig beleuchtet (Denzler u. a. 2016), allerdings geschieht dies aktuell vor allem aus einer
kinderschutzpolitischen Perspektive. Auch lässt sich ein starker Fokus der Studien auf den Ukraine-Krieg feststellen, 
wobei zu berücksichtigen ist, dass die Perspektiven von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
angesichts der anhaltenden Kriegsdynamiken starken Schwankungen unterliegen können und ein vertiefender Einblick 
in die Auseinandersetzung junger Menschen mit dem Krieg fehlt. 
Sorgen und Ängste im Kontext von Krieg 
Folgt man den Ergebnissen verschiedener Kinder- und Jugendstudien dann ist – wie es der 16. Kinder- und
Jugendbericht aufgegriffen hat (Deutscher Bundestag 2020a) – Krieg versus Frieden neben dem Klimawandel das 
globale politische Megathema der jungen Menschen (vgl. Calmbach u. a. 2020). In der Trendstudie von Schnetzer 
und Hurrelmann (2022), in der 1.021 junge Leute im Alter von 14 bis 29 Jahren befragt wurden, wird der Krieg 
in der Ukraine als größte Sorge der jungen Menschen in Deutschland beschrieben. In der IPSOS-Studie mit 500 
Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren geben 49 Prozent der Befragten sehr große und 33 Prozent 
etwas Sorge an, dass es einen Krieg in Deutschland geben könnte. In der IPSOS-Studie ist dies nach der Sorge 
um den Tod einer bzw. eines Familienangehörigen oder der:des Partner:in (59 %) und vor der Sorge um den 
Klimawandel (42 %) die zweitgrößte Sorge (IPSOS 2022, S. 4). 40 Prozent der an der Befragung Teilnehmenden 
sahen sich und die eigene Familie durch den Krieg sehr bedroht (ebd., S. 8). In der TUI-Studie von 2022, in der
6.228 junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren per Online-Befragung befragt wurden, fühlten sich 22
Prozent der Befragten sehr und 45 Prozent etwas bedroht. Hier geben zudem auch 45 Prozent an, dass ein Krieg 
innerhalb der EU (eher) wahrscheinlicher wird (TUI Stiftung 2022, S. 9).  
Im längsschnittlichen Vergleich der Shell Jugendstudien stellt sich heraus, dass die Sorge um einen Krieg in 
Europa bei Jugendlichen mit krisenbedingten Schwankungen zwischen 2010 und 2015 von 59 Prozent auf 62
Prozent angewachsen, aber 2019 auf rund 45 Prozent gesunken ist (Schneekloth/Albert 2019, S. 56).  
Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren geben an, starke Gefühle in Bezug auf den Krieg zu haben: 
57 Prozent benennen Angst, 52 Prozent Trauer, 39 Prozent Ausgeliefertsein und 34 Prozent Verlust von
Selbstbestimmung. 24 Prozent geben an, ihr Leben nicht mehr in der Hand zu haben. 23 Prozent meinen, keine Zukunft 
mehr zu haben, 23 Prozent verweisen auf Ohnmacht und 22 Prozent auf Depression (IPSOS 2022, S. 9). In der 
TUI-Studie von 2022 liegen diese Werte sogar noch höher (TUI Stiftung 2022, S. 10).  
Die Sinus Studie (Calmbach u. a.2020) kann Differenzen zwischen den Befragten aufzeigen, denn mehr Mädchen 
als Jungen machen sich über kriegerische Auseinandersetzungen Sorgen. Ebenfalls mehr Sorgen machen sich 
junge Menschen aus der postmateriellen und aus der traditionell-bürgerlichen Lebenswelt. Auch zeigt sich, dass 
die Sorge um einen Krieg 2019 in Ostdeutschland (51 %) höher war als in Westdeutschland (46 %). Dies mag 
zum einen geografisch bedingt sein, da die Sorge vor kriegerischen Auseinandersetzungen mit Blick auf Russland 
insbesondere die angrenzenden osteuropäischen Länder nach wie vor stark prägt. Zum anderen wirken an dieser 
Stelle sicherlich auch noch unterschiedliche historische und biografisch vermittelte Traditionen (Schneekloth/
Albert 2019, S. 57f.) wie z. B. eine in Ostdeutschland eher verbreitete positive Grundeinstellung gegenüber
Russland.  
Retrospektiv stimmten 45 Prozent voll oder eher zu, dass vor dem Krieg ihr Leben unbeschwerter gewesen sei 
(IPSOS 2022). Der Krieg wird von den befragten Kindern und Jugendlichen auch in Zusammenhang mit
finanziellen Sorgen gebracht, denn 60 Prozent stimmten der Aussage voll oder eher zu, wir werden uns in Zukunft nicht 
mehr so viel leisten können. Es wird auch deutlich, dass der Krieg zu Neubewertungen geführt hat: Mehr als die 
Hälfte der Befragten schätzten seither ihre persönliche Freiheit mehr. Sie würden sich Gedanken drüber machen, 
was sie in Zukunft zu einer besseren Welt beitragen können. 28 Prozent der Befragten der TUI-Studie 2022
betrachten den Krieg sehr und 41 Prozent etwas als Zeitenwende und damit als Einschnitt in die Ordnung der Welt. 
13 Prozent sehen darin einen starken bzw. weniger starken (33 %) Einschnitt in ihr Leben (TUI Stiftung 2022, 
S. 9).  
So ernst der Krieg genommen wird, die Befragten fühlen sich im Vergleich verschiedener europäischer Länder 
mit Ausnahme Polens nach wie vor am stärksten durch den Klimawandel bedroht. Bemerkenswert ist, dass die 
Kinder und Jugendlichen der IPSOS-Studie trotz Pandemie und Krieg zu 43 Prozent positiv in die Zukunft
blicken, zumal sie davon ausgehen, dass diese in drei Jahren besser als heute aussehen wird (IPSOS 2022).
Unzufriedenheit mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Aufwachsens schließt somit persönliches
Wohlbefinden nicht aus; gefragt nach dem momentanen Gefühlszustand fühlen sich alle Befragten gut, und 74 Prozent 
sind glücklich. 
Wie bewerten junge Menschen den Krieg in der Ukraine und darauf bezogene Maßnahmen? 
Angesichts der aktuellen Situation lohnt es sich, auf die Ergebnisse solcher Studien zu schauen, die insbesondere 
in Bezug auf den Ukraine-Krieg die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen erfassen. Allerdings fehlen hier 
weitgehend Erkenntnisse zu den Perspektiven von Kindern.  
Insgesamt erweist sich die Datenlage nicht nur als lückenhaft, sondern teilweise auch in den Erkenntnissen als 
widersprüchlich. Kolleck u. a. (2022) konnten herausarbeiten: Je höher der angestrebte Bildungsabschluss ist und 
je städtischer die Jugendlichen leben, desto eher stimmen die Jugendlichen zu, dass Russland für den Krieg klar 
verantwortlich ist. Unterschiede finden sich auch in Bezug auf die Religion: „Während 56 % der Befragten, die 
einer christlichen oder keiner Religion angehören, die Verantwortung voll und ganz Russland zuschreiben, ist 
dies unter muslimischen Befragten nur etwa ein Drittel. Keine Rolle spielt dagegen das Alter oder das Geschlecht 
der Befragten“ (ebd., S. 4). Es verwundert nicht, dass nur 28 Prozent der AfD-Wähler:innen Russland voll und 
ganz die Verantwortung am Krieg zusprechen. Knapp 11 Prozent mehr westdeutsche als ostdeutsche Befragte 
sehen die Ukraine nicht in der Verantwortung für den Krieg (ebd., S. 5).
In Bezug auf politische Maßnahmen zeigen sich widersprüchliche Befunde: Nur 12 Prozent der Jugendlichen 
unterstützen eine direkte Beteiligung Deutschlands an den Kämpfen. Allerdings stimmen 46 Prozent einer
Erhöhung der Verteidigungsausgaben zu. 64 Prozent befürworten gemeinsame Sanktionen der Europäischen Union 
gegen Russland, 15 Prozent lehnen diese ab (ebd.). Jedoch werden nationale Maßnahmen, die sich klar gegen 
Russland richten, abgelehnt, je höher die aktuelle Schulform oder der Schulabschluss der Befragten ist (ebd., 
S. 8). Hingegen erhalten Maßnahmen zur Wahrung deutscher Interessen eine stärkere Zustimmung, „je älter die 
Befragten sind, je ländlicher sie leben, je ‚niedriger‘ ihr Schulabschluss oder ihre aktuelle Schulform [ist] und je 
weniger sie sich [gesellschaftlich] zugehörig fühlen“ (ebd., S. 6). In der TUI-Studie bewerten rund 50 Prozent der 
Befragten die Maßnahmen der EU-Länder und auch Deutschlands für Geflüchtete als ausreichend, etwas mehr 
als ein Viertel schätzt diese als nicht ausreichend ein (vgl. TUI Stiftung 2022, S. 11), 60 Prozent befürworten die 
Waffenlieferungen voll und ganz oder eher, nur 12 Prozent lehnen dies ganz ab (ebd., S. 14). Zugleich ist die 
Engagementbereitschaft hoch, denn 71 Prozent stimmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine zu, 
würden Nachteile aus Wirtschaftssanktionen akzeptieren und würden zu 57 Prozent Geld für humanitäre Zwecke 
spenden. Höhere Lebenshaltungskosten würden im Schnitt weniger als die Hälfte der Befragten hinnehmen (ebd., 
S. 16). Immerhin 20 Prozent geben an, Sachen gespendet zu haben. 12 Prozent haben an Unterschriftenaktionen 
teilgenommen, sechs bis acht Prozent haben sich an der Flüchtlingshilfe oder in Nicht-Regierungsorganisationen 
engagiert oder an Demonstrationen teilgenommen. Vier Prozent haben sogar Geflüchtete in der eigenen Wohnung 
aufgenommen (ebd., S. 11). 
Krieg, Bundeswehr und Wehrpflicht 
Trotz des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Zustimmung zu militärischen Maßnahmen
befürworten 2022 nur 27 Prozent eine Wiedereinführung des Wehrdienstes (Kolleck u. a. 2022, S. 6). Neuere
Umfragen liefern andere Befunde und zeigen damit einen Meinungsumschwung auf: Das Marktforschungsinstitut IP-
SOS gibt an, dass in ihrer repräsentativen Umfrage 61 Prozent der Befragten einer Wiedereinführung der
Wehrpflicht zustimmen, bei den 18- bis 39-Jährigen seien das 60 Prozent (IPSOS 2023). Eine Umfrage von Kantar im 
Auftrag von Greenpeace ergab ähnliche Ergebnisse. Befragte im Alter bis 29 Jahren stimmten der
Wiedereinführung mehrheitlich zu (Ja: 58 %), allerdings würden dies die Anhänger von Grünen und Linken mehrheitlich
ablehnen. Die Zustimmungswerte zur Einführung liegen in der Befragtengruppe bis 29 Jahre im Osten (64 %) und 
bei Männern (55 %) höher als im Westen (44 %) und bei Frauen (33 %). Die persönliche Bereitschaft, Wehrdienst 
zu leisten, sinkt mit einem höheren Bildungsabschluss (Volks-/Hauptschule: 54 %, mittlerer Bildungsabschluss 
49 % und Abitur: 31 %). Bei Schüler:innen findet sich allerdings eine hohe Zustimmung, die bei 72 Prozent liegt. 
71 Prozent der Befragtengruppe würden Einschnitte in anderen Politikbereichen im Falle höherer Ausgaben für 
die Bundeswehr befürworten, wobei die älteren Befragten hier in etwas geringerem Maße zu 66 Prozent
zustimmen (Greenpeace 2023). 
Krieg und Verschwörungserzählungen 
In Zusammenhang mit der verstärkten medialen Verbreitung von rechten Ideologien kann auch in Deutschland 
insbesondere seit der Corona-Pandemie ein Erstarken von Verschwörungserzählungen beobachtet werden. Diese 
finden auch im Kontext des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht nur in Deutschland Widerhall
(Decker u. a. 2022b). In der Ce-MAS-Studie von Lamberty u. a. (2022) ergab sich in Zusammenhang mit dem
Angriffskrieg gegen die Ukraine eine Aufteilung von 18,5 Prozent Zustimmung und 81,5 Prozent Ablehnung von 
Verschwörungserzählungen unter den 1.925 befragten Erwachsenen (ebd., S. 9). In der von Kolleck u. a. (2022) 
durchgeführten Befragung von 3.240 jungen Menschen in Deutschland im Alter von 16 bis 29 Jahren stimmte ein 
Siebtel der jungen Menschen Verschwörungsideologien zu, darunter vor allem AfD-Anhänger:innen und auch 
junge Männer. Zugleich konnte im Vergleich mit den Ergebnissen der repräsentativen Ce-MAS-Studie mit über 
18-Jährigen (Lamberty u. a. 2022) festgestellt werden, dass die Zustimmungswerte bei der jungen Generation (10 
und 32 %) deutlich über den Werten der erwachsenen Bevölkerung liegen (zwischen 4 und 15 %) (ebd.), sodass 
von einer höheren Empfänglichkeit junger Menschen für Verschwörungserzählungen zum Russischen Krieg in 
der Ukraine ausgegangen werden kann. Während sich im Hinblick auf das Alter der Jugendlichen keine
signifikanten Unterschiede in der Zustimmung zu Verschwörungserzählungen zeigen, existieren bei männlichen
Befragten mit 19 Prozent etwas höhere Zustimmungswerte als bei weiblichen Befragten (11 %) (ebd., S. 11).
Die Studie von Lamberty u. a. (2022, S. 6) kann aufzeigen, dass junge Erwachsene zwischen 18 bis 29 Jahren 
(18,5 %) im Vergleich zu der Altersgruppe der Erwachsenen zwischen 30 und 49 Jahren seltener
Verschwörungserzählungen rund um den Ukraine-Krieg folgen. Im Vergleich der beiden Befragungen (Lamberty u. a. 2022; 
Kolleck u. a. 2022) stellt sich heraus, dass die Jugendlichen (53 %) insgesamt Russland weniger als Erwachsene 
(73 %) für den Krieg verantwortlich machen. 
Dies alles verweist auf komplexe Aufgaben im Rahmen der Demokratiebildung junger Menschen (vgl.
Abschnitt 1.1.6). 
Folgen des Krieges für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene  
In einer globalisierten Welt werden Kriege, auch wenn sie mehrere tausend Kilometer entfernt von den in 
Deutschland lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschehen, „durch die Medien Teil der 
Alltagswelt“ (Lemish 2011, S. 35). Kinder verschiedener Alters- und Entwicklungsstufen, mit unterschiedlicher 
Medienkompetenz und Reife verfügen über unterschiedliche Fähigkeiten und kognitive Schemata sowie
Interessen und Erfahrungen, mit Hilfe derer sie Nachrichtenberichte verarbeiten können. Außerdem spielt ihr
soziokulturelles und politisches Umfeld sowie der Umgang der Erwachsenen mit den Themen zu Hause und in der 
Schule eine wichtige Rolle für die Verarbeitung“ (ebd.). Sie müssen sich insbesondere auch seit dem russischen 
Angriffskrieg damit auseinandersetzen, dass nicht mehr alle Bemühungen auf Friedenserhalt ausgerichtet sind, 
sondern Krieg zunehmend als eine Handlungsoption angesehen wird. Zum anderen erleben Kinder die Folgen des 
Krieges im alltäglichen Miteinander z. B. in Kindertageseinrichtung, Schule oder Jugendverband, wenn sie
geflüchteten Familien begegnen, ihre Herausforderungen der Gestaltung des Alltags in einem ihnen unbekannten 
Land erfahren und wenn z. B. über deren Erlebnisse gesprochen wird, aber auch, wenn sie Konflikte zwischen 
russischstämmigen oder der russischen Regierung nahestehende Familien und ukrainischen Kindern und Familien 
erleben. Hinzu kommen neue Verunsicherungen, wie sich Kinder, Jugendliche und ihre Familien sowie
pädagogische Fachkräfte angesichts des russischen Einmarsches in die Ukraine friedenspolitisch einbringen wollen und 
können. Von ähnlichen Verunsicherungen berichten Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit im
Zusammenhang mit dem Israel-Gaza-Konflikt.  
Wie nicht nur die Diskussionen innerhalb der Friedensbewegung zeigen (Leistner u. a. 2022), scheint ein
dezidiertes Einsetzen für Friedenspolitik, Friedenserhalt und Abrüstung nicht mehr länger eine kaum hinterfragte
Option und damit auch kein konsensualer Ankerpunkt zu sein, an dem sich Kinder und Jugendliche ausrichten
können. Für Kinder und Jugendliche – folgt man auch den Aussagen des 16. Kinder- und Jugendberichts (Deutscher 
Bundestag 2020a) –  gehören gewaltvolle Konflikte wie Kriege zu ihrem Alltag, auch wenn sie in diese nicht 
direkt involviert sind. Insbesondere die Folgen des Ukraine-Krieges können für sie mit materiellen Einbußen 
einhergehen (vgl. Abschnitt 1.2.3). In ihrem Alltag lernen sie andere junge Menschen kennen, die aus der Ukraine 
geflüchtet sind, aus Russland oder osteuropäischen Ländern stammen, die sich zunehmend von Russland bedroht 
fühlen. Sie werden mit antisemitischen Äußerungen konfrontiert und erfahren pro-palästinensische
Positionierungen. 
Insgesamt ist ein Trend der Mediatisierung von gewaltsamen Konflikten in den sozialen Medien zu beobachten. 
So ist davon auszugehen, dass Kinder und Jugendliche vermehrt mit gewaltvollen Konflikten konfrontiert sind, 
zumal sie mittlerweile mehr Zeit mit sozialen Medien verbringen als z. B. mit Fernsehen. Erschütternd waren die 
grausamen Bilder des Massakers der Hamas in Israel, aufwühlend ist die Berichterstattung über das Leid der 
palästinensischen Bevölkerung in Gaza. Der Krieg in der Ukraine ist der erste, der massiv und weltweit in den 
sozialen Medien Verbreitung findet, von unterschiedlichsten Gruppen und Ländern zur politischen Propaganda 
genutzt und von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen rezipiert wird (Bösch 2022). Hinzu kommt, dass 
zunehmend beispielsweise auf Twitter Fake News zum Ukrainekrieg verbreitet werden und Kinder, Jugendliche 
und junge Erwachsene – ebenso wie alle anderen Altersgruppen auch – gefordert sind, den Informationsgehalt 
der News genau zu prüfen (Msughter 2022). 
Nach Lemisch (2011) haben Kinder „ein großes Interesse an bedeutenden Weltereignissen“ (ebd., S. 38) und sind 
sehr motiviert, „auf eine ihnen angemessene Art mehr darüber zu erfahren“ (ebd.). Es sei ihnen wichtig, „dass 
ihre Meinung gehört und anerkannt wird“ (ebd.). Zugleich lässt sich feststellen, dass „Nachrichtensendungen eine 
Vielzahl von Emotionen bei Kindern auslösen, besonders Angstreaktionen“ (ebd.). Insbesondere jüngere Kinder 
„bis zum frühen Schulalter reagieren stärker auf erschreckende Bilder“ (ebd., S. 36). Erschwerend kommt hinzu, 
dass bei Nachrichten Bild, Ton und Information in einem komplexen Verhältnis präsentiert werden, was für
Kinder kaum zu entschlüsseln ist. Die Alternative, Kinder von entsprechenden Nachrichtensendungen fernzuhalten,
wird aber als ein zweischneidiges Schwert beschrieben, „denn die Gefühle von Zorn, Kummer und Angst“, die 
auch unabhängig von diesen Sendungen existieren, „können so nicht entschärft werden“ (ebd., S. 39).  
Von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind nicht nur jene Kinder betroffen, die in Deutschland geboren 
sind oder schon länger hier leben. Besonderes Augenmerk verdienen die im Kontext dieses Krieges geflohenen 
Kinder und die Kinder, die aus Russland stammen. Qualitative Studien zu den aus der Ukraine geflüchteten und 
in Deutschland lebenden Kindern zeigen „den Verlust der Stabilität und der Erfüllung grundlegender Bedürfnisse“ 
(Götz u. a. 2022, S. 29). Ihre Zeichnungen symbolisieren die wahrgenommene Verzweiflung und die
Hoffnungslosigkeit, „in der sich viele ukrainische Zivilist:innen befinden“ (ebd.). Eine qualitative Studie zu in Deutschland 
lebenden russischen Kindern verweist auf die Bedeutsamkeit der russischen Propagandanarrative. Diese
„ermöglichen den Kindern, sich weiterhin als russisch zu identifizieren und eine positive Konnotation zur Ukraine
aufrechtzuerhalten, falls diese doch noch Teil der russischen Föderation werden sollte“ (Götz 2022, S. 46). 
Das Internationale Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI) beim Bayerischen Rundfunk hat 
einen ersten zusammenfassenden Überblick von Studien zur Frage, wie Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, 
in Russland und in Deutschland die Ereignisse in der Ukraine verstehen, veröffentlicht (Götz 2022). Außerdem 
wird beleuchtet, wie soziale Netzwerke wie TikTok, X (ehem. Twitter) und klassische Nachrichtensendungen 
über den Krieg berichten (Bösch 2022). Eine Befragung von jeweils 21 Kindern aus der Ukraine, Russland und 
Deutschland zeigt, wie unterschiedlich der Krieg eingeschätzt werden kann (Götz u. a. 2022). Eine Studie mit 101 
Kindern aus Deutschland verdeutlicht, was Kinder von Qualitätsmedien erwarten. Ukrainische Jugendliche zeigen 
in Filmen, wie sie die Kriegssituation seit 2014 erleben (Msughter 2022). Diese und weitere Studien
verdeutlichen: Kinder und Jugendliche haben eine eigene Perspektive auf die Ereignisse, die bisher zu wenig
wahrgenommen wurde. Berichten ukrainische Kinder, die nach Deutschland geflohen sind, über ihre Erlebnisse während des 
Krieges, beschreiben sie u. a. das Gefühl einer allumfassenden Bedrohung ohne Sicherheit, die Zerstörung von 
allem, was ihnen wichtig war und die Hilf- und Hoffnungslosigkeit. Verfilmen ukrainische Kinder und
Jugendliche, die schon seit Beginn des russischen Expansionskriegs 2014 als Binnengeflüchtete leben, ihre Gefühlswelt, 
werden die Zerrissenheit und die psychischen Folgen eines Lebens unter ständigem Beschuss deutlich. Es sind 
Erfahrungen, die sie, so der Forschungsstand, ein Leben lang prägen und zumeist auch in ihrer Entwicklung
einschränken werden (Mützelburg/Krawatzek 2023). 
Gleichzeitig erweisen sich ukrainische Jugendliche als durchaus kompetent in der Nutzung von Medien zur
Kommunikation, zur Informationsbeschaffung oder Regulierung der eigenen Gefühle. Bei Kindern aus der Ukraine 
werden – bei allem Leid – auch die Hoffnung und das unerschütterliche Vertrauen in die ukrainische Armee 
deutlich, die russische Soldat:innen zurückdrängt, besiegt und damit eine Rückkehr und Vereinigung der Familien 
ermöglicht (Götz u. a. 2022). 
Wie zu erwarten, sehen die Vorstellungen der aktuellen Situation in der Ukraine bei Kindern, die in Russland 
geboren sind und in Deutschland leben, ganz anders aus. Sie haben ihre Informationen fast ausschließlich aus den 
russischen Staatsmedien und gehen davon aus, dass die ukrainische Bevölkerung froh über die „Befreiung“ von 
den Nazis sei. Das Leid der ukrainischen Zivilbevölkerung wird von den russischen Kindern und ihren Eltern 
erahnt, erscheint aus Perspektive der Kinder aber sozusagen als ein notwendiges Übel, damit die „schöne Ukraine“ 
und der „wehrhafte Russe“ wieder als „ein Volk“ zusammenleben können. Diese typischen russischen
Propagandanarrative finden sich bei allen befragten Kindern, selbst bei jenen, die in Familien aufwachsen, die gegen den 
Invasionskrieg sind (Götz u. a. 2022).  
Insgesamt sind in Deutschland laut Angaben der Kultusministerkonferenz (KMK) bisher rund 213.046 geflüchtete 
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an deutschen Schulen aufgenommen worden (KMK 2023). Dabei hat 
sich ihre Zahl innerhalb eines Jahres fast verzehnfacht. Die meisten Schüler:innen mit Stand Januar 2024 hat 
Nordrhein-Westfalen aufgenommen (knapp 39.000), gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern (jeweils über 
32.000). Während sechs dieser zwölf Bundesländer – etwa Berlin und Hessen – von Anfang an
„Willkommensklassen“ für die ukrainischen Geflüchteten eingerichtet haben, nimmt die andere Hälfte der Bundesländer – wie 
zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Thüringen – die Schüler:innen direkt in Regelklassen auf. Trotzdem
werden die ukrainischen Kinder und Jugendlichen auch in den Regelklassen bei dem Erlernen der deutschen Sprache 
unterstützt und erhalten in bestimmten Fächern Aufgaben, die ihrem Sprachniveau und Wissensstand angepasst 
sind. Belastend für die Kinder und Jugendlichen ist nicht nur die Integration in ein Schulsystem, dessen Sprache 
sie erst erlernen müssen, belastend ist außerdem, dass nicht wenige von ihnen nachmittags am Online-Unterricht 
ihrer Schulen in der Ukraine teilnehmen, da sie keine sichere Perspektive dahingehend haben, ob und wie lange 
sie in Deutschland bleiben werden bzw. wann sie wieder in die Ukraine zurückkehren können. Zwar berichten
ukrainische junge Menschen, dass dieser Online-Unterricht ihnen einerseits die Möglichkeit eröffnet, mit 
Freund:innen in Kontakt zu bleiben, auf der anderen Seite sind sie erschöpft, da ihr Alltag nur noch aus
schulischem Lernen besteht (Karakayali/Heller 2023). 
Ein neuer Report des Zentrums für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) (Mützelburg/Krawatzek 2023) 
untersucht die Bildungssituation von geflüchteten ukrainischen Kindern in Deutschland. Dafür haben
Wissenschaftler:innen des ZOiS im Sommer 2022 eine Online-Umfrage unter aus der Ukraine geflüchteten Eltern in 
Deutschland durchgeführt. Außerdem haben sie in zahlreichen Interviews mit Eltern und Jugendlichen
gesprochen. Die Autor:innen stellen fest, dass die Aussicht auf Rückkehr und die sozioökonomische Situation wichtige 
Faktoren bei Bildungsentscheidungen sind. Die Bildungssituation ist entscheidend dafür, wie sich geflüchtete 
Eltern und ihre Kinder sozial integrieren. Zusammen mit der Integration in den Arbeitsmarkt ist sie ein
entscheidender Faktor, um zu verstehen, wie Ukrainer:innen über ihre Zukunft nachdenken. Die Umfrage und die
qualitativen Interviews zeigen, dass vor allem im Sekundarschulalter in den ersten Monaten nach der Ankunft deutsche 
und ukrainische Schulbildung parallel fortgeführt wurden. Besonders die Sekundarschüler:innen haben im
Sommer 2022 und in den darauffolgenden Monaten ihre ukrainische Schulbildung weiterverfolgt, selbst, wenn sie 
gleichzeitig eine deutsche Schule besuchten. Erleichtert wurde dies vor allem durch digitalisierte
Unterrichtsmaterialien und -methoden, die die Ukraine in der Corona-Pandemie gefördert hatte. Familien, die vorhaben, 
Deutschland so schnell wie möglich wieder zu verlassen, sind weniger motiviert, ihre Kinder auf eine deutsche 
Schule zu schicken. Gleichzeitig hat die bedrückende Realität des andauernden Krieges Auswirkungen auf das 
persönliche Wohlbefinden dieser Befragten, und jene, die sich eine schnelle Rückkehr in die Ukraine wünschen, 
berichten mit größerer Wahrscheinlichkeit auch über Gefühle von Lethargie. Im Gegensatz dazu sind Familien, 
die vorhaben, auf absehbare Zukunft in Deutschland zu bleiben, stärker in ihren lokalen Gemeinschaften vor Ort 
involviert. Zwischen dem finanziellen und sozialen Status der Eltern und dem Grad, in dem sie sich in die
Ausbildung ihrer Kinder einbringen, zeigte sich ein Zusammenhang. War dieser Status höher, nahmen sie signifikant 
mehr Anteil an der Ausbildung ihres Kindes und äußerten höhere Erwartungen an dessen Ausbildung in
Deutschland. Sie setzten sich stärker dafür ein, dass ihr Kind eine reguläre Klasse anstatt einer Integrationsklasse besucht. 
Sozioökonomische Ungleichheiten aus dem Herkunftsland werden also im Gastland reproduziert. Die
Bildungssysteme in der Ukraine und Deutschland unterscheiden sich stark. Einige ukrainische Familien zeigen sich
frustriert über das in ihren Augen niedrige Niveau und langsame Lerntempo an deutschen Schulen und machen sich 
Sorgen über mögliche Folgen bei einer angedachten Rückkehr. Andere wiederum loben den kindzentrierten
Bildungsansatz, auf den sie getroffen waren sowie den respektvollen Umgang mit jungen Menschen und die Art, wie 
deutsche Behörden auf sensible Weise mit geflüchteten Kindern umgehen (Mützelburg/Krawatzek 2023). Die 
hier präsentierten Befunde dürften jedoch dann nur begrenzt Gültigkeit haben, wenn sich die Lage in der Ukraine 
erheblich verändert und/oder der Krieg sich viele Jahre hinzieht und die Hoffnung auf eine baldige Rückkehr in 
das Heimatland obsolet wird.  
2.3.3.3 Schlussfolgerungen für die Kinder- und Jugendhilfe 
„Junge Menschen brauchen besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungen Orte, an denen sie sich 
über ihre Ängste und Zukunftssorgen austauschen können. Sie brauchen Zeit- und Freiräume, in denen sie sich 
gegenseitig zuhören können und Erwachsene als zugewandte Gesprächspartner*innen finden. Diese Orte können 
sie in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe finden“ (Kinder- und Jugendkommission Niedersachsen 2022, 
S. 2). Aber auch Schule könnte einen solchen Ort begründen, womöglich in Kooperation mit der Kinder- und 
Jugendhilfe. Solche Orte können Erfahrungs- und Diskursräume des gegenseitigen Kennenlernens, der
wechselseitigen Akzeptanz, aber auch des Ausspannens, der Erholung, der Freizeitgestaltung mit Gleichaltrigen sein. 
Der Krieg in der Ukraine ist dabei auch eine der ersten großen Krisen, bei denen soziale Netzwerke wie TikTok 
und X eine Vorreiterrolle bei der Information und Desinformation übernehmen. Entsprechend wichtig sind
Medienangebote, die nicht nur altersangemessen in Wort und Bild berichten, sondern auch Hintergrundinformationen 
zu den Ereignissen liefern, sodass eine medienpädagogische Aufbereitung stattfinden kann. 
Internationale Begegnungen im In- und Ausland bieten jungen Menschen die Möglichkeit, für selbstverständlich 
gehaltene Überzeugungen zu hinterfragen und als eine von vielen möglichen Perspektiven auf die Welt zu
erkennen. Dies gilt insbesondere für das Thema Krieg. Um einen Austausch über historische Narrative zu fördern, 
brauchen die Veranstaltenden aber nicht nur ein hohes Maß an Offenheit und Ambiguitätstoleranz. Sie müssen
auch sensibel mit den Spannungen und Schuldgefühlen umgehen, die sich in der Gegenüberstellung von
„Täternationen“ und „Opfernationen“ entwickeln können (König/Jalabert 2023). 
2.3.4 Jungsein in einer digitalisierten Welt und mediatisierten Umwelten 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wachsen heute in einer mediatisierten und sich technologisch rasant 
verändernden Welt auf (vgl. Abschnitt 1.1.5).123 Große Teile ihrer Alltagsorganisation und Freizeitgestaltung, der 
schulischen und beruflichen Orientierung, der Beziehungsgestaltung als auch der geschlechtlichen und sexuellen 
Identitätsfindung gestalten und bewältigen sie heute immer auch digital. Das Leben von Kindern, Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen ist somit nicht mehr getrennt von Digitalität und Medien zu denken. Die Frage, ob 
Medien und Digitalität für junge Menschen von Bedeutung sind, stellt sich angesichts der nachfolgend
vorgestellten empirischen Befunde kaum noch. Eher müssen der Stand und die Veränderungen von Bildungs- und
Sozialisationsprozessen sowie die Diskussion der Potenziale und Risiken für das Aufwachsen von Kindern und
Jugendlichen in einer digitalisierten Welt – gerade auch mit Blick auf das Aufwachsen in krisenhaften Zeiten – betrachtet 
werden. 
2.3.4.1 Digitalisierung und Mediatisierung als Thema früherer Kinder- und Jugendberichte 
Die Digitalisierung als sozialer Wandlungsprozess mit Folgen auch für die Kinder- und Jugendhilfe wird in der 
Kinder- und Jugendberichterstattung verschiedentlich aufgegriffen. Im Elften Kinder- und Jugendbericht wird ein 
besonderer Fokus auf die „Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern und der Bildungskompetenzen der 
Kinder und Jugendlichen“ gelegt (Deutscher Bundestag 2002b, S. 260). Herausgestellt wird die Relevanz der 
Medien dann vor allem hinsichtlich ihrer kompensatorischen Funktion und bezogen auf deren Bedeutung für 
informelle und selbstbestimmt gestaltete Bildungsprozesse sowohl innerhalb wie außerhalb von Institutionen (vgl. 
ebd., S. 153).  
Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht analysiert die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Bereich 
Bildung, Betreuung und Erziehung und betrachtet die daran beteiligten Instanzen. Hier wurde vor allem auf die 
frühkindliche Entwicklung und Bildung im Kontext von Medien Bezug genommen (vgl. Deutscher Bundestag 
2005, S. 126ff.), die Stärkung der Medienkompetenzen betont (vgl. ebd., S. 158ff.) und wurde Medien als
„Verstärker von sozialer Ungleichheit“ (ebd., S. 160) thematisiert.  
Der 13. Kinder- und Jugendbericht hat hier eher den problematischen Medienkonsum in den Blick genommen 
(vgl. Deutscher Bundestag 2009, S. 121f.). Der 14. Kinder- und Jugendbericht (vgl. Deutscher Bundestag 2013) 
fokussiert sich auf die Lebenslagen junger Menschen von der Geburt bis zur beruflichen Integration und der
eigenen Familiengründung. Er hat erstmals sowohl grundlegend als auch systematisch die Mediatisierung als neue 
Herausforderung der Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen. Gut zehn Jahre nach dem Elften Bericht stellt er fest, 
dass sich die Veränderungen des Aufwachsens durch die „neuen Medien“ und die damit einhergehenden
Phänomene „nicht nur fortgesetzt, sondern vielmehr in weitgehend ungeahnter Weise binnen kurzer Zeiträume
dynamisiert und qualitativ neue Dimensionen entfaltet“ haben (Deutscher Bundestag 2013, S. 176). Diese neuen
Dimensionen werden vor allem bei der Entprivatisierung im Kontext der Social Media-Nutzung und der mit der Nutzung 
sozialer Medien verbundenen Datensammlung identifiziert, und es wird daraus gefolgert, dass jungen Menschen 
eine Art öffentliche „Daten-Hypothek“ mit auf den Weg gegeben wird (ebd., S. 235). Als weitere relevante
Dimensionen werden in dem Bericht eine exzessive Mediennutzung und neue Gewaltphänomene im Netz sowie 
eine fortschreitende Ausdifferenzierung von Nutzungsweisen und -möglichkeiten des virtuellen Raums, die eine 
„Reproduktion ungleicher Teilhabe an den Potenzialen der Medien“ (ebd., S. 55) mit sich bringen können,
diskutiert. Herausgestellt wird damit erstmals, dass die Entwicklungen im Kontext der Mediatisierung auch die Kinder- 
und Jugendhilfe vor neue weitreichende Herausforderungen stellen. Kritisiert wird dabei sowohl, dass „viele
Standardangebote der Kinder- und Jugendhilfe zu wenig Rücksicht auf die Notwendigkeit einer Medienbildung“ neh-
 
123  Der folgende Abschnitt basiert wesentlich auf der Expertise von Engel (2023) zu Digitalisierung und Mediatisierung sowie der Expertise 
von Tillmann und Ley (2023) zu Digitalisierung und Digitalität in der Kinder- und Jugendhilfe. Wörtliche Übernahmen aus den
Expertisen wurden nicht als solche kenntlich gemacht. In den Expertisen finden sich weitere Belege und Begründungen zu den Aussagen 
dieses Abschnitts.
men als auch, dass „ein Großteil der medienpädagogischen Angebote in der konzeptionellen Anlage und der
realisierten Zielgruppenerreichung“ das Problem der digitalen Ungleichheit nicht hinreichend berücksichtige (ebd., 
S. 394). 
Der 14. Kinder und Jugendbericht nimmt ebenfalls ganz explizit die Digitalisierung der Arbeit in der Kinder- und 
Jugendhilfe sowie auch damit verbundene Gefahren einer De-Professionalisierung sowie der Stigmatisierung von 
Adressat:innen in den Blick (vgl. Deutscher Bundestag 2013).  
Der 15. Kinder- und Jugendbericht richtet den Fokus auf die Lebensphase Jugend. Den digitalen Medien wird 
hier ein eigenes Kapitel eingeräumt, da die digitalen Medien und die digitale Infrastruktur für die Gesellschaft 
insgesamt und für Jugendliche im Besonderen veränderte Rahmenbedingungen und Teilhabeoptionen in allen 
Lebensbereichen markieren und gleichermaßen – bezogen auf die Bewältigung der „Kernherausforderungen der 
Jugendphase“ (Selbstpositionierung, Verselbstständigung, Qualifizierung) – auch mit spezifischen
Entwicklungsherausforderungen und -potenzialen einhergehen. Deutlich gemacht wird einerseits, dass die digitale
Kommunikation im Alltagsleben, in den Aktivitätsräumen und Ausdrucksformen als Querschnittsthema präsent sind,
andererseits wird ein weiterer Fokus auf die jugendkulturellen Praktiken im digital-vernetzten Leben gelegt, wonach 
der digitale Raum sich auch als „Ermöglichungsraum“ für Jugend darstellt (vgl. Deutscher Bundestag 2017, 
S. 273ff.).  
Im 16. Kinder- und Jugendbericht wurde im Kontext der Förderung politischer bzw. demokratischer Bildung die 
besondere Bedeutung vor allem auch von politischer Medienbildung betont. Empfohlen wird eine konsequente 
Verschränkung von politischer Bildung und kritischer Medienbildung, die sich mit wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Prozessen auseinandersetzen, veränderte Öffentlichkeiten reflektieren, Optionen der
Selbstermächtigung eröffnen und auch präventiv agieren, „indem Gefährdungen thematisiert werden und hierfür sensibilisiert 
wird“ (Deutscher Bundestag 2020a, S. 296). Anhand der verschiedenen Kinder- und Jugendberichte lässt sich die 
immer stärkere Bedeutung von Digitalisierung und Mediatisierung für das Aufwachsen von Kindern und
Jugendlichen nachzeichnen. 
2.3.4.2 Mediennutzung und Onlinehandeln von Kindern und Jugendlichen 
Befunde zur Verknüpfung von digitalen und analogen Lebenswelten und zur alltäglichen Nutzung von Medien 
lassen sich in vielen Studien finden. Laut der aktuellen KIM-Studie124 wachsen Sechs- bis 13-Jährige in
Deutschland mit einem breiten Medienrepertoire auf. In nahezu allen Haushalten sind Fernsehgeräte, Smartphones,
Computer/Laptops sowie ein Internetzugang vorhanden (vgl. MPFS 2023a, S. 6). Nahezu jedes zweite sechs- bis 13-
jährige Kind (44 %) verfügt über ein eigenes Smartphone, wobei der Anteil mit zunehmendem Alter zunimmt 
(ebd., S. 5). Jedes fünfte Kind kann im eigenen Zimmer das Internet nutzen (22 %) (vgl. ebd., S. 5). Fest und 
routiniert im Alltag verankert ist nach wie vor die tägliche Nutzung des Fernsehens (zwei Drittel der Kinder 
schauen jeden/fast jeden Tag), bereits jedes zweite Kind nutzt darüber hinaus täglich das Handy (vgl. ebd., S. 10). 
Knapp die Hälfte der Sechs- bis 13-Jährigen nutzt ein Handy bzw. Smartphone täglich, und rund ein Drittel ist 
täglich online (vgl. ebd., S. 8). Auch bezogen auf jüngere Kinder zwischen zwei und fünf Jahren lässt sich die 
Verfügbarkeit eines breiten Medienrepertoires konstatieren (vgl. MPFS 2020). Dabei zeigt die miniKIM-Studie,125 
dass im Vergleich zu 2014 vor allem beim Tablet, bei Spielkonsolen und Kindercomputern stärkere Anstiege zu 
beobachten sind. Die Kinder selbst verfügen jedoch noch über ein vergleichsweise überschaubares Spektrum an 
Geräten, zumeist betrifft dies Kindercomputer/Laptop (19 %) oder CD-/MP3-/Kassetten-Player/iPod (16 %) 
(ebd., S. 6ff.). 
Für ihr Onlinehandeln nutzen Jugendliche am häufigsten das Smartphone als digitales Endgerät (vgl. MPFS 
2023b, S. 14). Die JIM-Studie126 zeigt einen anhaltenden Zuwachs in Bezug auf den Besitz von Smartphones und 
Tablets bei den 12- bis 19-Jährigen, sodass im Jahr 2023 96 Prozent über ein eigenes Smartphone und 56 Prozent 
über ein eigenes Tablet verfügen (MPFS 2023b, S. 7). Die Onlinenutzungsdauer liegt bei den 12- bis 19-Jährigen 
bei 204 Minuten pro Tag (vgl. MPFS 2023a, S. 25). Nach einem Hoch während der Corona-Pandemie von 285 
 
124  Für die KIM-Studien (Kinder – Medien – Internet) werden regelmäßig ca. 1.200 Kinder zwischen sechs und 13 Jahren persönlich und 
deren primäre Erziehungsperson schriftlich zu verschiedenen medienbezogenen Themen befragt (vgl. MPFS 2023, S. 2).  
125  Für die miniKIM-Studie werden 600 Haupterziehende von Kindern im Alter zwischen zwei und fünf Jahren befragt (vgl. MPFS 2020, 
S. 2). 
126  Für die JIM-Studien (Jugend – Medien – Internet) werden jährlich ca. 1.200 Jugendliche zwischen zwölf und 19 Jahren telefonisch oder 
online zu verschiedenen medienbezogenen Themen befragt (vgl. MPFS 2022, S. 2).
Minuten pro Tag im Jahr 2020 und 241 Minuten pro Tag 2021 hat sich die Onlinenutzungsdauer 2022 auf 204 
Minuten verringert, bevor sie 2023 abermals angestiegen ist auf nun 224 Minuten (vgl. ebd., S. 24). Die
Nutzungsdauer pro Tag nimmt grundsätzlich mit steigendem Alter zu (vgl. ebd., S. 26). Nahezu alle 12- bis 19-
Jährigen sind in ihrer Freizeit mindestens wöchentlich (95 %) online, auch Musikhören (90 %), Internetvideos 
(82 %) und digitale Spiele (72 %) sind beliebte Aktivitäten (vgl. ebd., S. 12). Laut des subjektiven Empfindens 
der 12- bis 19-Jährigen ist bei über drei Viertel der Befragten WhatsApp die wichtigste App auf ihrem
Smartphone, danach folgen Instagram, TikTok und YouTube (vgl. ebd., S. 27). Bei der Nutzung von WhatsApp und 
Social Media stehen Unterhaltung und Kommunikation im Fokus (vgl. Shell Deutschland Holding 2019).  
Das Verhältnis der Eltern zur Mediennutzung der Kinder stellt sich insgesamt als ein ambivalentes dar, sowohl 
im Hinblick auf die Einschätzung der Möglichkeiten und Risiken, die mit der Mediennutzung einhergehen als 
auch bezogen auf das eigene erzieherische und Vorbildverhalten. Positiv bewertet werden Medien in der KIM-
Studie vornehmlich bezogen auf die „Qualifikation“, – wenn es darum geht, sowohl „Neues zu lernen“ (86 %) 
(MPFS 2023a, S. 70) als auch im Hinblick auf die Erreichbarkeit ihrer Kinder über das Handy. Bei 67 Prozent 
der Eltern trägt dieses auch zur Organisation des Familienalltags bei (Doing family). Ebenso viele Eltern sind der 
Ansicht, dass ein eigenes Mobiltelefon für das Kind wichtig ist, um Kontakt zu Freund:innen zu halten (vgl. ebd., 
S. 70). Gleichzeitig wird das Internet von insgesamt 80 Prozent der befragten Eltern auch als „gefährlich“
angesehen (ebd., S. 70). Auf die Nachfrage nach negativen Erfahrungen ihrer Kinder im Netz (vgl. ebd., S. 64), geben 
10 Prozent der Eltern an, dass ihr Kind schon einmal mit problematischen Inhalten im Internet konfrontiert wurde. 
Am häufigsten werden hierbei Gewaltdarstellungen genannt (6 %), gefolgt von problematischer Werbung (4 %), 
Pornografie (3 %) und extremistischen Inhalten (1 %) (vgl. ebd., S. 64). Unangenehme Bekanntschaften haben 6 
Prozent der Kinder, die das Internet nutzen, schon einmal gemacht, 3 Prozent mehrfach (vgl. ebd., S. 65).  
Knapp ein Zehntel der sechs- bis 13-Jährigen gibt an, dass es in ihrem Freundeskreis schon einmal Probleme 
aufgrund der digitalen Verbreitung von Bildern, Videos oder Nachrichten gegeben hat. Mit zunehmendem Alter 
und damit einhergehender stärkerer Nutzung wird die Problematik akuter. Bei der Nachfrage, um was es dabei 
genau ging, nennen 30 Prozent peinliche Fotos oder Videos, bei 22 Prozent ging es dabei um Nacktfotos/
Pornografisches und bei 13 Prozent wurden falsche Informationen im Freundeskreis verbreitet (ebd., S. 66).  
Ungeachtet dessen, dürfen 48 Prozent der Kinder das Internet auch ohne Aufsicht nutzen (vgl. MPFS 2023a, 
S. 70). Trotz des digitalisierungsbedingten Wandels der Sozialisationsprozesse ist weiterhin die „Art der täglichen 
Lebensführung ihrer Familie“ (Paus-Hasebrink 2017, S. 39) ausschlaggebend dafür, wie Kinder aufwachsen und 
wie sie mit Medien umgehen, relevant. Das Medienhandeln der Eltern dient jungen Menschen als Vorbild für das 
eigene Medienhandeln. Aus dem AID:A-Survey identifizieren Zerle-Elsäßer u. a. (2021) beispielsweise vier
unterschiedliche Gruppen von familiärer Digitalmediennutzung. So analysieren sie zwei größere Gruppen von
Familien. Zum einen die „Gemeinschaftsorientierten Fernseh-Familien“, in der Familienmitglieder vergleichsweise 
viel fernsehen und dies auch zusammen tun. Zum anderen die „Solitären Internet-Eltern“, die eher versuchen, ihre 
Kinder von Medien fernzuhalten. Darüber hinaus identifizieren Zerle-Elsäßer u. a. zwei weitere, eher kleinere 
Gruppen (ebd., S. 425), die „Gemeinschaftsorientierten Medien-Affinen“, bei denen die Familienmitglieder
vergleichsweise häufig die diversen Medienarten nutzen. Als vierte Gruppe werden die „Solitären Onliner“
beschrieben, welche sich durch eine hohe Onlinenutzung der Kinder auszeichnen, die jedoch allein und nicht gemeinsam 
mit anderen Familienmitgliedern geschieht. Eingebettet ist die Mediennutzung junger Menschen häufig auch in 
elterliches Handeln und die damit mitunter einhergehenden widersprüchlichen Datenschutzpraktiken von Eltern, 
welche sich zwischen elterlicher Verantwortung, dem sogenannten „Sharenting“ (d. h. der Praxis des
Fotografierens verbunden mit dem Teilen und Posten in sozialen Netzwerken) und den Persönlichkeitsrechten der Kinder 
bewegen (vgl. Kutscher 2022; Kutscher 2023). 
Bezogen auf den Aspekt der (Re-)Produktion digitaler Ungleichheit wird in der Forschung bislang vor allem der 
Bildungshintergrund angeführt. In der aktuellen KIM-Studie zeigen sich Differenzen bezogen auf die
Nutzungszeiten und die Medienerziehung. So fällt die Mediennutzung der Kinder von Eltern mit niedrigerem
Schulabschluss im Vergleich zu denen mit höherer formaler Bildung insgesamt umfangreicher aus, auch ist deren
Interesse an Medienerziehungsfragen etwas geringer (vgl. ebd., S. 73). Die DIVSI-U25-Studie, die die Gruppe der 9- 
bis 24-Jährigen in den Blick nimmt, liefert ergänzte Informationen dahingehend, dass sich bereits bei den Kindern 
abzeichnet, dass die formal niedriger Gebildeten ihre Internet-Kompetenz schlechter bewerten als die formal
höher Gebildeten – ein Trend, der sich bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen fortsetzt (vgl. DIVSI-U-25 
2018, S. 99). Zudem sei bei formal niedriger Gebildeten im Vergleich zu formal höher Gebildeten eine stärker 
unterhaltungs- und kommunikationsgeprägte Nutzungsweise zu beobachten, da diese „das Internet auch als
Informationsmedium (im klassischen Sinne) und Bildungsinstrument verstehen“ (ebd., S. 100). Gleichzeitig wird
allerdings darauf verwiesen, dass formal niedriger Gebildete im Umgang mit dem Internet ebenfalls Fähigkeiten 
und Fertigkeiten erlernen: „Sie nutzen das Internet zwar seltener explizit für Schule, Ausbildung oder Studium, 
informieren sich auch seltener über Politik und Gesellschaft, aber sie nutzen ebenfalls die Möglichkeiten einer 
digitalisierten Dienstleistungsgesellschaft und üben damit wichtige Modi gesellschaftlicher Teilhabe aus“ (ebd., 
S. 100). Deutlich wird weiterhin, vor allem bei den älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen, dass je
niedriger der formale Bildungsgrad ist, desto weniger umfangreich auch das Interesse an Möglichkeiten zum Schutz
der Privatsphäre ist (vgl. ebd., S. 102).
Mit Blick auf die Langzeiteffekte der Mediennutzung und Medienerziehung bzw. Mediensozialisation weisen 
Ergebnisse einer Langzeitstudie, in der sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre 
Familien über mehrere Jahre mit Blick auch auf ihr Medienhandeln begleitet wurden, ergänzend darauf hin, dass 
wesentliche Merkmale des Medienumgangs nicht systematisch von den sozio-ökonomischen Bedingungen der 
Familie und ihren Praktiken der Lebensführung bestimmt werden, sondern diese auch mit sozio-emotionalen
Bedingungen in der Familie, aber auch ganz individuellen Interessen und Wünschen im Kontext des Eigen-Sinns 
eines Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen oder auch seiner Eltern zusammenhängen (vgl. Paus-
Hasebrink/Sinner 2021, S. 290). Medien waren bei den über mehrere Jahre beobachteten jungen Menschen aus
belasteten Familien zumeist dann ein sehr relevanter Alltagsbegleiter, wenn Konflikte in ihren Familien auftraten und 
wenn es ihren zentralen Bezugspersonen aufgrund ihrer schwierigen sozio-ökonomischen und dann auch oft
sozio-emotionalen Lebensbedingungen nicht gelang, ihren Kindern genügend Aufmerksamkeit und Unterstützung 
zu geben (vgl. ebd., S. 291). Den Medien wird teils auch eine „Lehrfunktion“ zugeschrieben, indem sie in einem 
mehrfach belasteten (Familien-)Alltag zu einer Art Kompensationshilfe avancierten, mit deren Hilfe auch Defizite 
in unmittelbaren Eltern-, Geschwister- oder auch Peer-Beziehungen ausgeglichen werden konnten (vgl. ebd., 
S. 297).
Neben dem Bildungshintergrund als für digitale Teilhabe relevantem Faktor geht auch mit der Kategorie der
Behinderung das Risiko einer digitalen Spaltung einher. Grundsätzlich haben junge Menschen mit Behinderung
alterstypische Interessen bei der Nutzung digitaler Medien. Allerdings bestehen insbesondere bei jungen Menschen 
mit einer geistigen Behinderung „deutliche Barrieren im Zugang zu und Nutzung von digitalen Medien“ (Austin-
Cliff u. a. 2022, S. 28). Bei jungen Menschen mit Sehbehinderung liegen zudem Barrieren darin, dass im Bereich 
des Gamings viele Inhalte ausschließlich visuell vermittelt werden (ebd., S. 38). Gleichzeitig bietet die
Digitalisierung – u. a. durch Assistenztechnologien – viele neue Möglichkeiten zur Teilhabe für junge Menschen mit 
Behinderung. Fragen der Digitalisierung und der Nutzung digitaler Medien spielen insbesondere für geflüchtete 
junge Menschen eine besondere Rolle. Über digitale Medien halten sie Kontakt zur Herkunftsfamilie und zu 
Freunden in ihrem Herkunftsland (vgl. z. B. Stapf/Elcheikh 2018). Damit einhergehend wird auch die digitale 
Elternarbeit bei jungen Geflüchteten als Chance diskutiert (vgl. Kreß/Kutscher 2023). Gleichzeitig sind Fragen 
der Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe und der öffentlichen Verwaltung für junge geflüchtete Menschen 
relevant. Die nach wie vor mangelnde Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland (vgl. z. B. van 
Santen/Mairhofer 2024) kann einen negativen Effekt für geflüchtete junge Menschen haben, besonders wenn eine 
mangelnde Offenheit gegenüber der Nutzung digitaler (sozialer) Medien mit einem defensiven Beharren auf 
Deutsch als Amtssprache zusammenfällt. 
2.3.4.3 Perspektiven auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in (post-)digitalen 
Lern- und Lebenswelten 
Neue Medien und Digitalität sind integrale Bestandteile der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen
(Deutscher Bundestag 2013; Tillmann 2020). Medien sind also in die Handlungs- und Erfahrungskontexte von Kindern 
und Jugendlichen eingebunden und relevant für ihre Identitäts- bzw. Selbstbildungsprozesse (vgl. Hugger/
Tillmann 2021, S. 9). Die sich online ergebenden Bildungsgelegenheiten sind dabei nicht losgelöst von der sozialen 
oder materiellen Umwelt zu betrachten (vgl. ebd., S.10). „Autonomie-, Identitäts- und
Vergemeinschaftungserfahrungen“ finden in miteinander verwobenen hybriden Lebenswelten statt (Tillmann/Weßel 2021, S. 842; vgl. 
Hugger/Tillmann 2021, S. 11). Das jugendliche Handeln erfolge hier „im doppelten Sinne sozial kontextualisiert“, 
wie schon der 14. Kinder- und Jugendbericht ausführt (Deutscher Bundestag 2013, S. 176). Daraus ergebe sich, 
dass realweltliche und virtuelle Dimensionen von Lebenswelt und Sozialraum „weder in der Kommunikation der 
Jugendlichen noch in der Forschung […] klar voneinander zu trennen sind“ (ebd.). Eine hierarchisierend wirkende 
Dichotomie zwischen realweltlichen und virtuellen Dimensionen gilt es somit zu überwinden (vgl.
Abschnitt 1.1.5; Tillmann 2014, S. 2074). Daraus ergibt sich, dass die Lebens- und Erfahrungswelten von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen hybrid ausgestaltet sind (vgl. u. a. Tillmann 2021) und stark von virtuellen 
und Online-Formaten geprägt sind. In diesen beiden Welten – analog und digital – halten sich Kinder, Jugendliche 
und jungen Erwachsene auf und erleben Zeit-, Raum- und Beziehungsqualitäten (vgl. Jörissen 2018; Jörissen u. a. 
2020; Jörissen u. a. 2022). Die Grenze zwischen Analogem und Digitalem ist nicht mehr trennscharf, das Wissen, 
das beispielsweise in Online-Welten genutzt und sich angeeignet wird, leitet auch Begegnungen im Analogen ein, 
und jugendkulturelle Praktiken werden sowohl in Online- als auch in Offline-Formaten vollzogen (vgl. Jörissen 
u. a.2020; Flasche/Carnap 2021). Gerade im Zuge von Homeschooling und ähnlichen Entwicklungen im Rahmen 
der Corona-Pandemie hat sich die (post-)digitale Qualität von Lern- und Lebenswelten zum Teil stärker in
Richtung Digitalität verschoben, da die Vielfalt anderer Räume der Begegnung verschlossen blieb (vgl. Nassehi 2019). 
Man könnte hier also in der Weiterführung der Beobachtung der vergangenen Jugendberichte nun von (post-
)digitalen Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sprechen (vgl. Abschnitt 1.1.5). 
Neben dieser beschriebenen Verschränkung kennzeichnet das Jungsein in digitalisierten Welten und
mediatisierten Umwelten auch, dass es sich im engeren Sinne nicht allein um die Digitalisierung bestimmter Kontexte
handelt, sondern, dass digitale Anwendungen hier gestaltend in Kommunikation eingreifen. Digitale Anwendungen 
kommunizieren mit den Kindern und Jugendlichen entlang von algorithmisierten Ordnungen, d. h. maschinellen, 
automatisierten Kommunikationsmodellen und -formen wie z. B. im Fall von Social Media-Plattformen wie 
TikTok oder Instagram. Diese sind zumeist so programmiert, dass sie stärker anrufend „agieren“ und auf eine 
konkrete Interaktion abzielen (vgl. Timm u. a. 2020; Jörissen u. a. 2022). Hieraus ergibt sich u. a. die Anforderung 
an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sich zu solchen Interaktionsaufforderungen zu positionieren und 
sich ggf. auch kritisch und abgrenzend zu verhalten (vgl. Jörissen 2015). Hierbei lässt sich weiterhin konstatieren, 
dass TikTok und Instagram aktuell bei den Jugendlichen die beliebtesten Plattformen sind, der Wandel und
Wechsel der Plattformen jedoch ein Grundmerkmal der digitalen Veränderung ist (vgl. MPFS 2023a, S. 27). 
Medienbezogene Lern- und Bildungsprozesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
mediatisierten und algorithmisierten Zusammenhängen sollten sich durch eine kritisch-kreative Auseinandersetzung mit 
diesen neuen Vernetzungen von sichtbaren und unsichtbaren Akteur:innen sowie z .T. politisch verdeckten 
Machtgefügen (z. B. bestimmte zielgerichtete Algorithmen oder eine verdeckte Content-Moderation)
auszeichnen. Dabei verändern sich Diskurse und Praktiken der Anerkennung, Subjektivierung und Identitätskonstitution. 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (er-)finden sich im Verhältnis zu technologischen Mit-Autor:innen 
der eigenen Geschichte neu – wie sich beispielsweise in Forschungsansätzen zu TikTok nachvollziehen lässt (vgl. 
Karizat u. a. 2021; Lee u. a. 2022). In den digitalisierten und algorithmisierten Lebens- und Lernwelten bewegen 
sich Kinder und Jugendliche zugleich als Producer:innen ihrer Selbst und sind User:innen der dabei in Anspruch 
genommenen algorithmisierten Anwendungen, die ihre Artikulationsmöglichkeiten bestimmen, „denn in den 
Social Media Arenen liefert das User:innen-Subjekt Content und ist der Content; es ordnet sich den Bedingungen 
der Plattform unter“ (Engel u. a. 2022, S. 11) und agiert in dem von der Plattform aufgespannten Rahmen (vgl. 
Flasche/Carnap 2021). Somit kommt es zu veränderten Machtgefügen, in denen neue Formen der Subjektivierung 
erprobt, erlitten und gestaltet werden. Beim Blick in Social-Media-Nutzungspraktiken von Jugendlichen wird 
deutlich, wie sie sich etwa beim Thema Klimawandel, als sozio-ökologischer Krisenthematisierung, zugleich 
ohnmächtig und ermächtigend artikulieren und somit Möglichkeiten der Information, der Artikulation oder des 
Umgangs mit Krisen haben, die ihnen jenseits digitaler Formate nicht zur Verfügung stünden (vgl. z. B. Kutscher 
2021).  
2.3.5 Jungsein in einer alternden Gesellschaft 
Generationenbeziehungen äußern sich in sozialen Interaktionen zwischen Angehörigen verschiedener familial 
definierter Generationen. Generationenverhältnisse dagegen sind das Ergebnis des Zusammenwirkens bestimmter 
Institutionen des Sozialstaates, die Zusammenhänge von Lebenslagen und Schicksalen unterschiedlicher
Altersklassen vermitteln (vgl. Kaufmann 1993; Rauschenbach 1998; Böllert 2001). Für das Verstehen des unmittelbaren 
Miteinanders der verschiedenen Generationen leisten unterschiedliche Studien wie z. B. die Shell-Jugendstudien 
2019 einen wichtigen Beitrag. Wird dabei die Perspektive der jüngeren Generationen untersucht, dann zeigt sich, 
dass das Verhältnis der jüngeren zu den älteren Generationen noch nie so entspannt war wie heute. So zeigen die 
Daten der Kindheits- und Jugendforschung, dass der überwiegende Teil der jungen Menschen die eigenen Kinder 
genauso erziehen möchte, wie sie selbst erzogen worden sind. Bei Sorgen und Problemen sind es bei allem
Bedeutungszuwachs von Peers die Eltern, an die die jungen Menschen sich wenden wollen (vgl. Shell Deutschland 
Holding 2019). 90 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Children’s Worlds+ Studie
geben an, dass sich jemand um sie kümmert (vgl. Andresen u. a. 2019). Und auch die Beteiligung junger
Menschen an der Demografie-Strategie des Bundes hat schon vor einigen Jahren deutlich gemacht, dass junge
Menschen bereit sind, Verantwortung für die Älteren zu übernehmen – so wie dies umgekehrt auch für die älteren 
Generationen gilt (vgl. BMFSFJ 2017b): Rund 530 Mehrgenerationenhäuser agieren bundesweit nach dem Motto 
„Miteinander anpacken – Füreinander strahlen“. Allein in Berlin sind rund 1.500 Männer und Frauen an 157
Schulen als Lesepat:innen aktiv, so z. B. als Eltern, die sich morgens noch eine Stunde oder mehr Zeit nehmen, um 
beim Leseunterricht auszuhelfen. Aber auch viele ältere Menschen im Ruhestand sind als Lesepat:innen aktiv.127 
Jungsein in einer alternden Gesellschaft heißt dennoch, in Widersprüchen aufzuwachsen und sowohl positive als 
auch negative Auswirkungen des demografischen Wandels bewältigen zu können bzw. zu müssen. Sozialstaatlich 
bedeutet der demografische Wandel, dass der das wohlfahrtsstaatliche Sicherungssystem prägende
Generationenvertrag in seinen herkömmlichen Strukturen in dem Maße immer weniger tragfähig wird, wie das Verhältnis der 
im Erwerbsleben stehenden Menschen und den aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Personen immer
ungleicher wird. Für eine stärkere Berücksichtigung der Bedeutung dieser Ungleichheit zwischen den Generationen 
sprechen verschiedene Argumente. So hat das Bundesjugendkuratorium bereits 2001 in seinen Thesen „Gegen 
den irrationalen Umgang der Gesellschaft mit der nachwachsenden Generation“ deutlich auf die prekäre Situation 
des strukturellen Verhältnisses zwischen den Generationen hingewiesen (vgl. Bundesjugendkuratorium 2001). 
Zentrale Forderungen für eine zukünftige Ausgestaltung des Generationenverhältnisses beziehen sich darauf, dass 
Zukunft als Ressource zu begreifen ist, die nicht durch einen bloß inflationären Gebrauch des Begriffs der
„Nachhaltigkeit“ gestaltet werden kann. Es muss ausreichende Optionen für die jüngere Generation geben, durch Arbeit 
am gesellschaftlichen Reichtum teilhaben zu können. Weitere Forderungen sind die nach Bildungs- und
Erziehungsinstitutionen, die den Erziehungs- und Bildungsauftrag miteinander verknüpfen, und nach einem
Bildungsverständnis als lebensphasenunabhängigem Prozess. Die Eröffnung von Selbstbestimmungsrechten und
Mitwirkungsmöglichkeiten als Aufgabe einer Jugend(hilfe)politik und schließlich eine Verhältnisbestimmung privater 
und öffentlicher Erziehung, die den Leistungen, aber auch den Grenzen familialer Erziehung gerecht wird, sollen 
für das Aufwachsen in einer alternden Gesellschaft Optionen für die junge Generation eröffnen.  
Mehr als 20 Jahre später hat insbesondere die Coronapandemie (vgl. Abschnitt 1.1.1) Kindern, Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen sehr deutlich vor Augen geführt, dass ihre Interessen und Probleme erst ganz allmählich eine 
Rolle gespielt haben, und auch ihre große Solidarität mit den älteren, besonders schutzbedürftigen
Bevölkerungsgruppen ist nicht angemessen wertgeschätzt worden (vgl. Abschnitt 2.3.1). Dabei gibt es durchaus auch positive 
Aussichten und Chancen, die der demografische Wandel für die jungen Menschen bereithält. So werden die
meisten von ihnen beispielsweise aufgrund des medizinischen Fortschritts bei guter Gesundheit ein Alter erreichen, 
das für ihre (Ur-)Großeltern unvorstellbar war. Erwartbar ist darüber hinaus eine aller Voraussicht nach sinkende 
Arbeitslosigkeit in den kommenden Jahrzehnten, von der junge Menschen angesichts einer größeren Konkurrenz 
um qualifizierte Arbeitskräfte profitieren werden (vgl. Brodmerkel 2018). Die jüngeren Debatten über veränderte 
Arbeitszeitmodelle (Homeoffice, 4-Tage-Woche, flexible Arbeitszeiten etc.) veranschaulichen bei allen
Kontroversen, dass (nicht nur) die jüngere Generation Alternativen zur herkömmlichen Erwerbsarbeitsgesellschaft
einfordert und angesichts des Fachkräftemangels auch durchsetzen kann (Wanger/Weber 2023). 
2.3.5.1 Demografischer Wandel in zurückliegenden Kinder- und Jugendberichten 
Der demografische Wandel in der Kinder- und Jugendberichterstattung ist kein gänzlich neues Thema. 2013 
wurde im 14. Kinder- und Jugendbericht festgehalten, dass sich aufgrund des demografischen Wandels
verbesserte Möglichkeiten der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ergeben. Die Rede war von einer
„demografischen Dividende“, durch welche die quantitative Nachfrage nach bestimmten Leistungen und Angeboten 
wegen des Rückgangs der Bevölkerung in den jungen Altersjahrgängen sinke. Im Bericht wird allerdings auch 
festgehalten, „dass die hierdurch freiwerdenden Ressourcen […] dringend benötigt werden, um den veränderten 
qualitativen Anforderungen an eine Förderung und Unterstützung des Aufwachsens in einer alternden
Gesellschaft gerecht werden zu können“ (Deutscher Bundestag 2013, S. 366). Ressourcen werden hier vor allem für die 
Kindertagesbetreuung veranschlagt (ebd., S. 401), um den „bislang eher quantitativ vorangetriebenen Ausbau des 
Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebots auch unter qualitativen Gesichtspunkten zu modernisieren und 
zu verbessern“ (ebd., S. 64). Mit dem 2017 veröffentlichten 15. Kinder- und Jugendbericht kam die Forderung 
127  Vgl. hierzu https://www.berlin.de/familie/artikel/lesepatenschaften; [25.03.2024].
nach einer eigenständigen Kinder- und Jugendpolitik als Konsequenz aus dem demografischen Wandel auf
(Deutscher Bundestag 2017, S. 7). Im 16. Kinder- und Jugendbericht erfolgte neben der erneuten empirischen
Darstellung des demografischen Wandels ausschließlich ein institutioneller Bezug unter Bezugnahme auf den
Bildungsbericht und die hierin geschilderten Veränderungen der Schulstruktur aufgrund veränderter Schüler:innenzahlen 
(Deutscher Bundestag 2020a, S. 182). 
Der bisherige Blick der Kinder- und Jugendberichterstattung auf den demografischen Wandel beschränkte sich 
damit bislang stark auf die sich verändernde Anzahl junger Menschen in Deutschland und die daraus
resultierenden gesellschaftlichen Konsequenzen. Noch unbearbeitet ist der Wandel der demografiebedingten
Rahmenbedingungen des Aufwachsens von jungen Menschen über die eher enge Thematisierung einzelner Handlungsfelder 
der Kinder- und Jugendhilfe hinausgehend.  
2.3.5.2 Aufwachsen im demografischen Wandel 
Bislang liegen nur wenige Studien vor, die sich mit dem Aufwachsen der jungen Genration in einer alternden 
Gesellschaft beschäftigen. Auch fehlen Daten, die zu einzelnen Themen einen Generationenvergleich anstellen. 
Die absehbaren und erheblichen Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung sind u. a. für Baden-
Württemberg untersucht worden (vgl. KVJS 2020). Die Herausforderungen betreffen, so die Forscher:innen, alle
gesellschaftlichen Teilbereiche und damit auch die Perspektiven von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in 
einer alternden Gesellschaft. Wichtig ist, dass es sich auch mit Blick auf die Zukunft um unumkehrbare
Entwicklungen handelt. Zukünftige Ereignisse – als Beispiel dafür werden die jüngeren Fluchtbewegungen nach Europa 
und nach Deutschland genannt – können zwar zu gewissen Anpassungen bei der Bevölkerungsentwicklung
führen. An den grundlegenden Fragestellungen, Problemstellungen und Gestaltungserfordernissen, die die
strukturellen Umbrüche im Altersaufbau der Gesellschaft mit sich bringen, wird dies allerdings kaum etwas Wesentliches 
ändern. Im Zentrum der Analyse des KVJS steht die Frage, welche Entwicklungsstrategien und Maßnahmen heute 
notwendig sind, um allen jungen Menschen gute und reelle Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen und auf 
gesellschaftliche Teilhabe zu erschließen. Das zielt im Kern auf die Beantwortung der Frage, wie Gesellschaft 
heute ihren langfristigen Erhalt sichern muss. So werden junge Menschen wahrscheinlich weiterhin zu einem 
immer „knapperen Gut“ für die Gesellschaft und ihre Gemeinwesen werden. Dies lässt sie auf den ersten Blick 
besonders wertvoll für die Gesellschaft erscheinen. Zugleich geraten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
dadurch aber auch stärker in die Rolle einer Minderheit, deren Interessen und Bedürfnisse in mancherlei Hinsicht 
nicht deckungsgleich mit denen der anderen Alters- und Bevölkerungsgruppen sind, weshalb sie im „Ringen um 
Ressourcen“ ins Hintertreffen zu geraten drohen (vgl. KVJS 2020). Befürworter:innen einer Absenkung des 
Wahlalters auf 16 Jahre auch bei Bundestagswahlen sehen hierin eine Möglichkeit, der Stimmmacht der älteren 
Generationen durch mehr Einfluss der jungen Generationen zu begegnen.  
In verschiedenen Beteiligungsrunden haben junge Menschen aus ländlichen strukturschwachen Regionen im
Rahmen der AG „Jugend gestaltet Zukunft“ im Kontext der Demografiestrategie der Bundesregierung 2014 bis 2016 
sehr konkrete und vielfältige auf unterschiedliche Handlungsfelder bezogene Empfehlungen vorgeschlagen, mit 
denen die Herausforderungen des demografischen Wandels aus ihrer Perspektive bearbeitet werden sollte (vgl. 
BMFSFJ 2017b) und die im Weiteren ausführlich aufgegriffen werden, da sie nach wie vor wichtige Hinweise 
auf die Vorstellungen junger Menschen hinsichtlich des Aufwachsens in einer alternden Gesellschaft beinhalten. 
Gefragt nach ihren eigenen Interessen haben Jugendliche ganz konkrete Vorstellungen hinsichtlich der Themen 
benannt, die mit Blick auf den demografischen Wandel besonders berücksichtigt werden sollen. Im Kern sind das: 
Mobilität und Internet, Freizeitgestaltung und Freiräume, Engagement, Beteiligung und Mitwirkung, Schule, 
Übergang und Beruf sowie Vielfalt und gesellschaftliches Zusammenleben. Die Themen sind in unterschiedliche 
Handlungsfelder systematisiert worden (ebd., S. 8). Im Handlungsfeld „Zusammenhalt: Familie und
Generationendialog fördern“ (ebd., S. 9ff.) wird von den Jugendlichen der gesellschaftliche Zusammenhalt der
Generationen als wichtiger Faktor zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen betrachtet. Hier geht es zum 
einen um eine Verantwortungsübernahme innerhalb der Familien und darum, wie diese besser ermöglicht werden 
kann, z. B. durch flexiblere Arbeitsmodelle und finanzielle Unterstützung. Zum anderen geht es um eine
generationenübergreifende Gestaltung der Angebote vor Ort, wie z. B. altersgerechtes, familiengerechtes aber auch
generationenübergreifendes Wohnen, Kinderbetreuung, Begegnungsstätten oder andere Freizeitangebote für Jung 
und Alt. Diese Überlegungen spiegeln sich in Empfehlungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf, zur stärkeren Öffnung der Mehrgenerationenhäuser für Jugendliche, zur generationenspezifischen
bzw. -übergreifenden Gebäudenutzung sowie zur flexibleren Nutzung bestehenden Wohnraums wider. Im
Handlungsfeld „Strukturen: Daseinsvorsorge und Angebote der Jugendarbeit stärken“ (ebd., S. 14ff.) steht für die 
Jugendlichen im Mittelpunkt, wie die Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen auch zukünftig sichergestellt
werden kann. Wohnen, Bildung, Gesundheit, Mobilität und Kommunikation, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote, 
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, aber auch Sicherheit sind Themen, die von 
den jungen Menschen hervorgehoben werden. Im Hinblick auf ihre Interessen steht dabei die Rolle der Kinder- 
und Jugendhilfe, insbesondere die der Kinder- und Jugendarbeit, in einem besonderen Fokus, als Optionen der 
selbstbestimmten Gestaltung von Lebenswelten und des Erlebens von Partizipation. Vor diesem Hintergrund ist 
die Empfehlung der jungen Menschen für eine langfristige Sicherung und strukturelle Unterstützung der Kinder- 
und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und die Erhaltung bzw. der Aufbau entsprechender Angebote in
Kooperation mit örtlichen Akteur:innen zu sehen. Eine weitere thematisiert die Schaffung eines ressortübergreifenden 
Förderprogramms jugendgerechter Beteiligungsstrukturen. Auch die empfohlene Öffnung für innovative Ideen 
und alternative (vernetzte) Angebotsformen, um der Ausdünnung von Infrastruktur entgegenzuwirken, zielt auf 
die Sicherung von (jugendgerechter) Daseinsvorsorge. Mit dem Handlungsfeld „Erreichbarkeit: Mobilität,
Breitband-Internet und Mobilfunknetz ausbauen“ (ebd., S. 14) werden innovative Mobilitätskonzepte mit einem
vielfältigen Mix an Schienen-, Bus- und Individualverkehr (z. B. Radverkehr) sowie andere Mobilitätsangebote
benannt. Mobilität heißt für die jungen Menschen aber auch die Verfügbarkeit über eine verlässliche und schnelle 
digitale Infrastruktur. Dem Handlungsfeld „Jugendbilder: Darstellung und Wahrnehmung der Vielfalt junger 
Menschen fördern“ (ebd., S. 28ff.) liegt zugrunde, dass das Bild „der Jugend von heute“ häufig auf
Pauschalisierungen u. a. in der Politik, der Wissenschaft und in den Medien basiert, womit der tatsächlichen Vielfalt
jugendlicher Lebenswelten nicht entsprochen wird. Der demografische Wandel könnte die mediale und politische
Unterrepräsentanz junger Menschen noch verstärken. Notwendig ist ein wertschätzender Dialog, eine grundsätzlich 
positive Haltung jungen Menschen gegenüber, insbesondere aber Vertrauen. Insgesamt geht es darum,
Jugendliche selbst in Produktionsprozesse von Bildern „über“ sich einzubeziehen. Das Handlungsfeld „Mitwirkung:
Jugendpartizipation und Engagement unterstützen“ (ebd., S. 34ff.) zeigt auf, dass Jugendliche und junge
Erwachsene mitentscheiden und sich engagieren wollen. Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten und Transparenz 
von politischen und institutionellen Strukturen sind dafür wichtige Voraussetzungen. Das Handlungsfeld
„Bildung: Kompetenzen vermitteln, Chancen eröffnen“ (ebd., S. 42ff.) greift u. a. die bessere Gestaltung von
Übergängen in der Schullaufbahn und in den Beruf auf. Die Empfehlungen in diesem Handlungsfeld lauten vor diesem 
Hintergrund Unterstützung von Hochschulen bei Erhaltung, Schaffung und Ausbau von Standorten bzw.
Außenstellen in ländlichen Regionen, multifunktionale Nutzung und Öffnung von Schulgebäuden sowie entsprechende 
Investitionen und eine insgesamt flexiblere Ausgestaltung von Schulstrukturen im Hinblick auf Zugänge,
Erreichbarkeiten, Klassenstärke und Abschlussmöglichkeiten. Aber auch die Stärkung von Jugendbeteiligung in Schulen 
wird empfohlen, ebenso wie eine weitere Unterstützung kommunaler Bildungslandschaften und die Erprobung 
und Initiierung funktionierender E-Learning-Konzepte. Das Handlungsfeld „Arbeitswelt: Ausbildungs- und
Berufsmöglichkeiten schaffen“ (ebd., S. 47ff.) zeigt auf, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Jugendliche und 
junge Erwachsene einen zentralen Aspekt gesellschaftlicher Teilhabe darstellt. Die Empfehlungen umfassen
deshalb so unterschiedliche Aspekte wie den Ausbau und die Förderung von Angeboten für ein duales Studium in 
ländlichen Regionen, mögliche Übernahmegarantien nach Ausbildung, weitere Anreize für
Unternehmensgründungen und eine bessere Vernetzung von Ausbildungsbetrieben, (Berufs-) Schulen und Arbeitgebern. Im
Handlungsfeld „Integration: Teilhabe nach Zuwanderung ermöglichen“ (ebd., S. 54ff.) wird deutlich gemacht, dass – 
nicht nur angesichts der aktuellen demografischen Entwicklungen – zu einer zukunftsorientierten
Demografiepolitik auch Maßnahmen zur Integration junger (unbegleitete) Geflüchteter gehören. Für die jungen Menschen ist 
gelingende Integration ein Schlüssel für Chancen und Teilhabe. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass
gemeinsam mit Jugendlichen Integrationsstrategien entwickelt und dabei zugewanderte Menschen und ihre
Interessenvertretungen aktiv eingebunden werden. Darüber hinaus geht es um Konzepte zur besseren Integration von
geflüchteten Kindern und Jugendlichen in kommunalen und regionalen Bildungseinrichtungen und -angeboten,
Vereinen und ehrenamtlichen Strukturen und um mehr dezentrale Angebote für geflüchtete und zugewanderte Kinder, 
Jugendliche und junge Erwachsene in ländlichen Regionen. Nicht zuletzt sollten eine besser qualifizierte
Schulsozialarbeit zur Unterstützung des Bildungserfolgs von zugewanderten Schüler:innen gefördert und zugewanderten 
jungen Menschen frühestmöglich die örtlichen Jugendorganisationen, weitere Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit und Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen bekannt gemacht werden. Das Handlungsfeld
„Vielfalt: Wertschätzung und Toleranz erhöhen“ (ebd., S. 61ff.) thematisiert Vielfalt als Quelle des kulturellen
Reichtums und des sozialen Zusammenhalts. Je vielfältiger die Umgebung ist, desto attraktiver ist sie als Lebensraum. 
Maßnahmen zur politischen Bildung und im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention sollen
weiter verstetigt und deren Überführung in Regelstrukturen geprüft sowie niedrigschwellige Fördermöglichkeiten 
für demokratierelevante Projekte, Vorhaben und Veranstaltungen aufgelegt und langfristig gesichert werden. 
Multiplikator:innenschulungen und Anti-Rassismus-Trainings u. a. in Bezug auf Mehrfachdiskriminierung
werden von den jungen Menschen ebenso gefordert wie Strukturen für Diskriminierungsberatung bzw.
Schulungsmaßnahmen geschaffen bzw. besser bekannt gemacht werden sollen. 
Die Auswirkungen des demografischen Wandels insbesondere auf dem Land sind zudem durch eine Studie des 
Deutschen Jugendinstituts (DJI) untersucht worden (vgl. Beierle u. a. 2016). Neben der Analyse vorhandener 
Daten wurden in Workshops und Interviews alle beteiligten Akteur:innen von Jugendpolitik in den untersuchten 
Kreisen eingebunden. Nicht nur Entscheidungsträger:innen vor Ort, sondern auch die jungen Menschen selbst 
wurden befragt. Die Forscher:innen bezeichnen die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen als „Schlüsselgruppe für die 
demografische Entwicklung einer Region“. Umso gravierender wirken sich die deutlich negativen
Wanderungssalden in den untersuchten Landkreisen aus. Bezogen auf die Gründe für den Wegzug zeigt sich, dass die
Beschäftigungsperspektive sowie die weiterführende Bildung und Ausbildung den mit Abstand stärksten Einfluss 
auf den Wegzug von jungen Menschen haben.  
Ein anderes Bild vom Aufwachsen junger Menschen in einer alternden Gesellschaft zeichnen die Proteste der 
meist jungen Klimaaktivist:innen. Mit dem Ruf „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Zukunft klaut!“ 
werden der Klimawandel und die Forderungen nach wirksamen Mitteln zu seiner Bewältigung zu einer Frage der 
Generationengerechtigkeit. Junge Menschen wenden sich hier gezielt im Sinne eines generationalen Auftrags an 
die Älteren, die nicht nur aus ihrer subjektiven Sicht, sondern auch nachweisbar mit entsprechender Macht und 
Ressourcen ausgestattet sind, um ihrem Anliegen zu entsprechen. Mit Fridays for Future ist damit eine der
größten internationalen Jugendbewegungen entstanden, die sich bewusst in ein generationales, zwar skeptisches, aber 
letztlich hoffnungsvoll-zutrauendes Verhältnis zur älteren Generation stellt, worauf diese etwa in Form von
Bewegungen wie Scientists for Future und Parents for Future auch teilweise unterstützend reagiert, während
insgesamt eher Nichtanschlüsse „der Erwachsenen“ in Machtpositionen an die Forderungen der jungen Menschen zu 
konstatieren sind (vgl. Abschnitt 1.1.4, 2.3.6). 
Unterschiede zwischen den Generationen in Bezug auf ein klimagerechtes Verhalten existieren auch in Hinblick 
auf den Fleischkonsum, wie der sogenannte Fleischatlas der Heinrich-Böll-Stiftung deutlich macht (Heinrich-
Böll-Stiftung 2021). Knapp 13 Prozent der 15- bis 29-Jährigen ernähren sich vegetarisch oder vegan, was doppelt 
so viele sind wie in der Gesamtbevölkerung. Jede:r Fünfte in dieser Altersgruppe bezeichnet sich als Flexitarier:in, 
isst also nur noch gelegentlich Fleisch. Für ein Drittel der 18- bis 34-Jährigen ist der Fleischkonsum mit ihrem 
Gewissen eigentlich nicht vereinbar, bei den über 55-Jährigen sind dies nur 17 Prozent. Nach der AOK-
Familienstudie (AOK 2023), für die rund 8.000 Familien mit Kindern im Alter von vier bis 14 Jahren befragt wurden, 
essen bundesweit 33 Prozent aller Kinder selten oder gar kein Fleisch, was u. a. dazu führt, dass in immer mehr 
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung auf vegetarische Speiseangebote gesetzt wird.  
Sorgen machen sich junge Menschen zudem über ihre zukünftige Altersversorgung und damit in Bezug auf einen 
wesentlichen Aspekt des Generationenvertrages. Laut einer repräsentativen Umfrage des
Marktforschungsinstituts GfK im Auftrag des Versicherers Generali (2021) unter mehr als tausend 18- bis 32-Jährigen, sind zwei Drittel 
der Befragten besorgt, weil ihr Rentenniveau niedriger als das der älteren Generationen erwartet wird. Der Politik 
wird vorgeworfen, sich nicht ausreichend um dieses Anliegen der Jüngeren zu kümmern. 44 Prozent von ihnen 
wären bereit, länger zu arbeiten, wenn das die Sicherheit ihrer Rente erhöhen würde. Insgesamt genießt die
gesetzliche Altersvorsorge somit auch bei Jüngeren eine hohe Akzeptanz, wie eine durch den DGB, die
Arbeitnehmerkammer Bremen und die Arbeitskammer des Saarlandes (2023) in Auftrag gegebene Befragung deutlich 
macht.  
Schließlich fordert und belastet der Krieg in der Ukraine die junge Generation und die älteren Generationen. Bei 
älteren Menschen rufen die Bilder vom Krieg in der Ukraine schmerzhafte Erinnerungen, Ängste und Sorgen 
hervor. Die junge Generation, die bisher keinen Krieg in Europa kannte, wird mit einem bislang unbekannten 
Gefühl der Ohnmacht und Bedrohung konfrontiert. Gemeinsame Gespräche können hier helfen, mit den durch 
den Krieg ausgelösten Belastungen und dem Verlust des selbstverständlich gewordenen Aufwachsens und Lebens 
in einem friedlichen Europa umgehen zu können (vgl. Abschnitt 1.1.3, 2.3.3).
2.3.5.3 Perspektiven 
Die demografische Entwicklung ist eine komplexe Angelegenheit in Bezug auf ihre Auswirkungen und
Wechselwirkungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Wie genau sich die Demografie in Deutschland
entwickeln wird, hängt maßgeblich von Entscheidungen in Bereichen der Migrations-, Asyl-, Bildungs-, Familien- 
und Sozialpolitik ab. In all diesen Politikfeldern stehen z. T. Entscheidungsnotwendigkeiten von weitreichender 
Bedeutung an, die für das Generationengefüge insgesamt, vor allem aber für die Lebensperspektiven der jüngeren 
Generationen in einer alternden Gesellschaft erhebliche Auswirkungen haben können.  
2.3.6 Jungsein in Zeiten des Klimawandels 
Kinder und Jugendliche in Deutschland sind sowohl unmittelbar als auch mittelbar in besonderem Maße
klimawandelbedingten Risiken ausgesetzt. Während junge Menschen durch unmittelbare Betroffenheiten den
Klimawandel in Deutschland selbst zu spüren bekommen, resultieren mittelbare Betroffenheiten aus der
Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und dessen Phänomenen, was sich negativ auf das Befinden der jungen Menschen 
auswirkt (vgl. Liedholz/Yeung 2024). 
Mittlerweile liegen vielfältige Studien vor, die insbesondere aus quantitativer Perspektive auch repräsentativ
Einstellungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu den Folgen des Klimawandels und zum Umgang mit 
diesem erhoben haben. Einerseits wird das Thema Klimawandel in größeren Jugendstudien aufgegriffen (vgl. 
Shell Deutschland Holding 2019; Calmbach u. a. 2020). Anderseits gibt es vermehrt Studien, die sich dezidiert 
mit dem Engagement junger Menschen und deren Einstellungen zum Klimawandel beschäftigen (vgl. Kress 2021; 
Frick u. a. 2022a). In Bezug auf junge Kinder bis 12 Jahre finden sich kaum Studien (vgl. jedoch Klöckner u. a. 
2010; Greenwell 2020a). Insgesamt lässt sich feststellen, dass Studien zunehmend intergenerationale
Gerechtigkeitsperspektiven aufgreifen und in den Mittelpunkt stellen und Umwelt weniger als ein Spezialthema neben
anderen verstehen (vgl. auch die thematischen Entwicklungen in den Schwerpunkten der bisherigen Kinder- und 
Jugendberichte seit dem Achten Kinder- und Jugendbericht). 
Da auch längsschnittliche Daten vorliegen, kann abgeschätzt werden, wie sich Einstellungen und Reaktionen
gegenüber dem Thema Klimawandel über die Jahre verändert haben. Es liegen zwar auch Studien vor, die in
Protestbewegungen engagierte Jugendlichen befragt haben, es lässt sich jedoch nicht durchgehend gut unterscheiden, 
welche Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sich – unterschieden nach ihrer sozialen oder natio-
ethnokulturellen Herkunft – in diesen engagieren. Wenig Erkenntnisse liegen vor zu den Einstellungen von jenen
marginalisierten Gruppen, die schon aktuell oder in Zukunft ganz besonders stark vom Klimawandel betroffen sind 
bzw. sein werden (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Gesundheitsgefährdungen, mit 
Behinderungen sowie von Armut, Flucht und Vertreibung Betroffene). Auch fehlt es an Vertiefungsstudien zu 
einzelnen Aspekten, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Eine Ausnahme bilden hier z. B.
Studien zu den veränderten bzw. zu verändernden Mobilitäten von Jugendlichen (vgl. Bartels u. a. 2022), zu
Veränderungen von Ernährungsgewohnheiten (vgl. WWF Deutschland 2021) oder auch zu „Klimaangst“ (vgl.
Mambrey u. a. 2019) sowie zu konkreten aktivistischen Bewegungen wie Fridays for Future (vgl Sommer u. a. 2019; 
Haunss/Sommer 2020). Erst in jüngerer Zeit sind auch vermehrt Beiträge aus der Sozialen Arbeit bzw. der Kinder- 
und Jugendhilfe zum Thema Klimawandel zu finden (vgl. Liedholz 2021a; Pfaff u. a. 2022; Posmek 2022;
Liedholz/Verch 2022). 
2.3.6.1 Bezüge zum Thema Klimawandel seit dem Achten Kinder- und Jugendbericht 
Auch wenn Themen wie Umweltschutz, Klimawandel etc. bereits seit 50 Jahren diskutiert werden, haben sie mit 
Ausnahme des Zehnten Kinder- und Jugendberichts (vgl. Deutscher Bundestag 1998) erst im letzten, dem 16. 
Kinder- und Jugendbericht (vgl. Deutscher Bundestag 2020a) umfangreicher Einzug gehalten. Der Achte Kinder- 
und Jugendbericht thematisiert aus den Ökologiebewegungen hervorgegangene ökologische Konzepte (vgl.
Deutscher Bundestag 1990, S. 108f., 171) und Träger im Feld der ökologischen Arbeit. Umweltbelastungen werden 
nur am Rande angesprochen (vgl. z. B. ebd., S. 90, 117). Allerdings wird an die „Solidarität und soziale
Verantwortung der nachwachsenden Generation“ verwiesen, um intergenerationale Herausforderungen „angesichts von 
Umweltproblemen und Veränderungen des Altersaufbaus“ in den Griff zu bekommen (ebd., S. 95). Die damals
geführte Diskussion steht im Widerspruch zur aktuellen Debatte, die die Verantwortung der aktuellen
Erwachsenengeneration betont, welche auch das Bundesverfassungsgericht herausgearbeitet hat (vgl.
Bundesverfassungsgericht 2021). Der Neunte Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1994) greift nur das
Engagement von Kindern und Jugendlichen im Umweltschutz (ebd., S. 72) bzw. Einstellungen dazu auf (vgl. ebd., S. 77, 
191). Erstmals erwähnt wird das Freiwillige Ökologische Jahr – FÖJ (ebd., S. 466f.). 
Ausführlicher geht der Zehnte Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1998) auf Umwelt- und
Naturzerstörungen (ebd., S. 293), einen verschwenderischen Lebensstil unter Missachtung endlicher Ressourcen (ebd., 
S. 283) sowie auf die daraus resultierende aktuelle und zukünftige Gefährdung der Lebensbereiche der Kinder ein 
(ebd., S. 287). Er widmet sich in einem eigenen Kapitel dem „Recht [der Kinder] auf Gesundheit und Schutz vor 
umweltbedingten Schäden“ (ebd., S. 169ff.). Kritisiert wird die autozentrierte Verkehrsplanung und angesichts 
der Gefährdungen angeregt, diese „vom verkehrsgerechten Kind zum kindgerechten Verkehr“ (ebd., S. 59)
weiterzuentwickeln sowie umweltfreundliche Mobilität zu fördern (ebd., S. 61). Daran schließt auch die Forderung 
nach der Erweiterung des Verkehrsunterrichts zum Mobilitätsunterricht an. Es wird zwar von der Kommission 
darauf hingewiesen, dass oftmals die Kinder „auf einen ökologisch verantwortlichen Lebensstil drängen [
würden]“ (ebd., S. 47), zugleich konnte sie sich dem Thema nicht mehr mit einem eigenen Kapitel widmen (ebd., S. 
12). Der Elfte Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2002b) nimmt Bezug auf die Mitwirkungsrechte 
(Art. 12, Abs. 1 UN-KRK) sowie Diskussionen um nachhaltige Entwicklung (ebd., S. 192). Nur sehr vereinzelt 
ist von ökologischer Bedrohung (ebd., S. 192), Naturkatastrophen (ebd., S. 185, 205) und Umweltbelastungen 
(ebd., S. 143) die Rede, und es wird auf Umweltbildung im Zuge des Freiwilligen Ökologischen Jahres
hingewiesen (ebd., S. 203). 
Obwohl Umweltzerstörung und die daraus erwachsenen Folgen schon weltweit breit in der öffentlichen
Diskussion sind, sprechen die Berichte ab 2005 nur sehr knapp ökologische Themen an, so der Zwölfte Kinder- und 
Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2005) den Kompetenzerwerb im Umweltverband (ebd., S. 150) sowie über 
Klafkis epochale Schlüsselprobleme128 auch Umweltfragen (ebd., S. 273). Im 13. Kinder- und Jugendbericht 
(Deutscher Bundestag 2009) werden konkrete Schadstoffbelastungen für die Gesundheit junger Menschen
angesprochen (ebd., S. 99). Erstmals fällt hier das Wort „klimatische […] Belastungen“ (ebd., S. 73). Auch im 14. 
Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2013) sind Verweise auf Klimaschutz (ebd., S. 39),
Engagement im Umweltschutz (ebd., S. 230) sowie das Freiwillige Ökologische Jahr (ebd., S. 239) allenfalls
Randnotizen. Der 15. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2017) nimmt knapp Bezug auf das politische
Engagement junger Menschen „für den Erhalt der Natur und gegen Umweltverschmutzung“ (ebd., S. 425) und
erwähnt ebenso knapp die umweltpolitische Beteiligung junger Menschen „an den Protestaktionen gegen den
anhaltenden Landschaftsraub durch den Kohlebau“ (ebd., S. 107). 
Schließlich ist der 16. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2020a) bislang der einzige unter den 
Berichten, welcher das Thema sehr ausführlich auf verschiedenen Ebenen behandelt und diese miteinander
verknüpft. Es findet sich ein eigener Abschnitt zu „Klimawandel und Umweltzerstörung“ (ebd., S. 87) sowie ein 
noch ausführlicherer Abschnitt zu Fridays for Future (ebd., S. 280ff.). Auch auf aktuelle Entwicklungen des 
Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) wird eingegangen (ebd., S. 451ff.). Thematisiert werden auch die
Potenziale durch Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (ebd., S. 163), auch mit Blick auf den Hochschulsektor 
(ebd., S. 444). Zudem wird resümiert, dass junge Menschen mit „Fridays for Future, den Anti-Kohle-Protesten, 
der Antiglobalisierungs- und Postwachstumsbewegung“ erstmalig wieder „nach der 68er- und der
Ökologiebewegung […] im öffentlichen Raum präsent [sind]“ (ebd., S. 55). 
2.3.6.2 Folgen des Klimawandels und Perspektiven von jungen Menschen 
Positionen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
Der Klimawandel und demzufolge Klima- und Umweltschutz sind nach wie vor eines der wichtigsten Themen 
junger Menschen (vgl. Shell Deutschland Holding 2019; Kress 2021; Frick u. a. 2022a) – auch international
(Bartels u. a. 2022, S. 5). Damit setzt sich der Trend fort, welcher bereits im 16. Kinder- und Jugendbericht konstatiert 
wurde (Deutscher Bundestag 2020a). In der Sinus-Studie von 2020 (Befragung 2019) nennen die Befragten im 
 
128  Klafki (1996) hat epochaltypische Schlüsselprobleme beschrieben, die für ihn gesamtgesellschaftliche und weltumspannende Bedeutung 
haben und damit auch jeden Einzelnen betreffen. Dazu gehören auch ökologische Fragen.
Alter von 14 bis 17 Jahren im Vergleich zu anderen Sorgen nur selten den Klimawandel als Zukunftssorge
(Calmbach u. a. 2020, S. 227). Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Jugendlichen dieses Thema als unwichtig
erachten. Im Gegenteil: Neben Krieg versus Frieden wird in der Studie der Klimawandel als politisches Megathema 
der Befragten beschrieben (ebd., S. 405). Auch in den im Rahmen der Studie durchgeführten Peer-to-Peer-
Interviews war die Klimakrise das am häufigsten diskutierte Thema (vgl. ebd., S. 558). In der vom Umweltbundesamt 
beauftragten repräsentativen Befragung von 1.010 Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 14 bis 22 
Jahren „Zukunft? Jugend fragen! 2021“ äußern nur drei Prozent „Skepsis in Bezug auf den menschengemachten 
Klimawandel, finden die Debatte übertrieben oder sind genervt von dem Stellenwert, der diesem Thema
eingeräumt wird. Weitere drei Prozent geben an, dass sie kein Interesse an diesem Thema haben oder dass es ihnen 
egal ist“ (Frick u. a. 2022a, S. 52). Für sechs Prozent sind die Themen Umwelt und Klima nicht so wichtig und 
fünf Prozent „ist es gleichgültig, wenn Deutschland wenig tut, um seine Klimaziele zu erreichen“ (jeweils „stimme 
voll und ganz zu“, ebd. 2022a, S. 54). Allerdings stimmen diesen beiden Aussagen auch rund 15 Prozent eher zu. 
Dementsprechend hebt die Sinus-Studie 2020 hervor, dass sich der weitaus größere Teil aller Befragten bei dem 
Thema Klimawandel beunruhigt zeigt (Calmbach u. a. 2020, S. 405): „Die zunehmende Zerstörung der
Lebensgrundlagen auf der Erde wird von den Jugendlichen als entscheidend für ihre eigene und die Zukunft ihrer Kinder 
empfunden. Dieses Problem ist aus Sicht der [meisten] Jugendlichen zu einer zentralen Frage der
Generationengerechtigkeit geworden“ (ebd.). 
Auch in der Shell-Jugendstudie 2019, in der 2.572 junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren quantitativ 
befragt wurden, wird herausgestellt, dass Umwelt- und Klimaschutz mittlerweile in den Hauptfokus der
persönlichen Betroffenheiten gerückt sind (vgl. Schneekloth/Albert 2019). „Aktuell benennen fast drei von vier
Jugendlichen die Umweltverschmutzung als das Hauptproblem (71 %), das ihnen Angst macht, gefolgt von der Angst 
vor Terroranschlägen (66 %) sowie dem Klimawandel (65 %)“ (ebd., S. 56). 
Diese Befunde werden bestätigt durch Studien der Bertelsmann Stiftung und der TUI-Stiftung. In der Bertelsmann-
Studie rangiert die Angst vor dem Klimawandel mit (42 %) an dritter Stelle nach der Angst vor einem Krieg in 
Deutschland (49 %) sowie dem Tod eines nahestanden Familienmitglieds (59 %) (IPSOS 2022, S. 4). Laut der 
Studie der TUI-Stiftung fühlen sich junge Menschen (69 %) weitaus mehr durch den Klimawandel bedroht als 
durch den Krieg in der Ukraine (67 %) oder die Corona-Pandemie (55 %) (TUI Stiftung 2022, S. 48). 
Im Nachhaltigkeitsbarometer von Greenpeace wird festgestellt, dass einem „Großteil der Jugendlichen (68 %) 
[…] die Veränderungen in der Umwelt wie beispielsweise Klimawandel, Verlust der Artenvielfalt und neue durch 
Tiere übertragene Krankheiten eher bis sehr große Angst“ machen (Kress 2021, S. 3). Zu ähnlichen Ergebnissen 
(65 %) kommt auch die bereits erwähnte vom Umweltbundesamt beauftragte Befragung von 1.010 Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen zwischen 14 bis 22 Jahren „Zukunft? Jugend fragen! 2021“ (Frick u. a. 2022a, S. 49). 
Hier äußern 73 Prozent Angst vor den Folgen des Klimawandels (ebd., S. 54). Die Studie hat auch differenziert 
nach unterschiedlichen Emotionen gefragt: Auch wenn, wie oben beschrieben, 21 Prozent voll oder eher
zustimmen, dass Umwelt und Klima persönlich für sie nicht so wichtig sind (ebd., S. 53), äußern 88 Prozent der
Befragten Trauer (im Nachfolgenden Zustimmung „voll“ und „eher“ zusammengefasst) in Bezug auf Naturzerstörung, 
83 Prozent Mitleid mit Tieren und Pflanzen aufgrund des menschlichen Umgangs mit ihnen und 82 Prozent Wut 
in Bezug auf die menschengemachten Umweltprobleme, wobei bei einem Teil der Befragten somit
widersprüchliche Positionen zu finden sind. 80 Prozent finden es voll oder eher unfair, dass ärmere Menschen unter den Folgen 
des Klimawandels und der Umweltzerstörung stärker leiden als die Verursacher, und 79 Prozent finden es
beschämend, dass „die reichen Länder die größten Umweltprobleme verursachen, während die armen Länder
darunter leiden“ (ebd., S. 54). Hier wird auch festgestellt, dass signifikant häufiger Mädchen als Jungen und Befragte 
mit höherer Schulbildung sich durch Umwelt- und Klimathemen belastet fühlen (ebd., S. 53).  
Das von Greenpeace herausgegebene Nachhaltigkeitsbarometer stellt im Vergleich zu den eigenen früheren
Studien fest, dass sich bei Jugendlichen das Nachhaltigkeitsbewusstsein nochmals erhöht habe (Kress 2021, S. 2). 
Allerdings wird das Thema nur selten in Zusammenhang mit globalen sozialen Ungleichheiten wie der
„Benachteiligung des globalen Südens durch den Klimawandel“ (Calmbach u. a. 2020, S. 548) gebracht. Jedoch machen 
Jugendliche aus der sogenannten „postmateriellen Lebenswelt“ „auf globale Schieflagen aufmerksam. Neben den 
Missständen in der weltweiten Textilwirtschaft werden die Zusammenhänge von Klimawandel und Müll bzw. 
Verschmutzung angesprochen“ (ebd., S. 548).  
Generell gibt es die Tendenz, dass Alternativen, die sich auf starke Nachhaltigkeit beziehen, als wichtiger erachtet 
werden als Alternativen, die auf schwache Nachhaltigkeit setzen. Im Vergleich zu den Ergebnissen von 2012 und 
2015 im Hinblick auf eine starke Nachhaltigkeit sind die Werte bei jungen Menschen 2021 wesentlich höher
(Kress 2021, S. 2), wenn aktuell 80 Prozent zustimmen, dass „unser heutiges Verhalten auch nachfolgenden
Generationen Chancen und Ressourcen lassen muss, […] 73 % finden, dass der Schutz von Ökosystemen Vorrang 
vor menschlicher Nutzung haben muss, und 71,5 % [zu]stimmen […], dass sich viele Naturgüter nicht ersetzen 
lassen, wenn diese aufgebraucht sind“. Ein etwas geringer Anteil (59 %) bejaht, „dass es eher einen Verzicht auf 
neue Straßen geben sollte“ (Kress 2021, S. 3). Junge Menschen sind der Ansicht, „dass sich der Umgang der 
gesamten Gesellschaft mit den Ressourcen radikal ändern müsse“ (Quenzel u. a. 2019, S. 314). Die Studie
„Learning Mobility in Times of Climate Change (LEMOCC)” (vgl. Bartels u. a. 2022) zu Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen zwischen 15 und 30 Jahren „hatte zum Ziel, Einblicke in Perspektiven junger Menschen auf
Zusammenhänge zwischen Mobilität und Klimawandel“ (ebd., S. 7) zu erhalten. Gefragt wurde auch nach der
Mobilitätsbiografie, nach Mobilitätserfahrungen und -einstellungen im Kontext des Klimawandels. Außerdem fanden 
vier transnationale Fokusgruppen mit 22 jungen Menschen statt. In der Studie wird festgestellt, dass die befragten 
Jugendlichen als die wichtigsten Ursachen für den Klimawandel „Schadstoffemissionen, verursacht durch Reisen, 
Transport und Produktion“ (83,7 %), „ineffektive politische Kooperationen/Vereinbarungen zwischen
Ländern/Staaten“ (69,2 %), „Lebensmittelproduktion“ (65 %) und „Energieproduktion“ (63,7 %) ansehen (ebd., S. 
17). 72,1 Prozent der Befragten machen sich Sorgen um die Auswirkungen ihres Verhaltens auf die Umwelt 
(ebd.).  
Welche Konsequenzen ziehen die jungen Menschen? 
Nachfolgend werden Befunde unterschiedlicher Studien zu den Erwartungen vorgestellt, die Kinder, Jugendliche 
und junge Erwachsene an wen in Bezug auf den Klimawandel und seine Folgen haben:129  
Das Nachhaltigkeitsbarometer 2021 zeigt, dass die befragten Jugendlichen unterschiedlichen Organisationen 
auch unterschiedliches Vertrauen bezogen auf Klima- und Umweltfragen entgegenbringen: NGOs wie
Greenpeace und Vereinen (80 %), Wissenschaft und Forschungseinrichtungen (79 %), Initiativen von Bürger:innen 
(z. B. Fridays for Future; 76 %) und der jüngeren Generation gegenüber (58 %) wird eher viel, Unternehmen und 
Wirtschaft (45 %), Kirche und Religionsgemeinschaften (37 %), Politikerinnen und Politikern sowie Parteien 
(28 %) jedoch eher wenig Vertrauen entgegengebracht (Kress 2021, S. 5). Die von Greenwell (2020b) in einer 
qualitativen Studie befragten Kinder erleben eine erhebliche Kluft zwischen sich selbst und der Politik, sie
möchten an den relevanten Entscheidungen mehr beteiligt werden und möchten dabei mit den Erwachsenen
zusammenarbeiten.  
Insgesamt unzufrieden sind Jugendliche mit der Klima- und Umweltpolitik, auch unabhängig davon, aus welchen 
Lebenswelten sie kommen (Calmbach u. a. 2020, S. 413). Dies geht einher mit der Einschätzung junger
Menschen, von der Politik nicht gehört zu werden (Schneekloth/Albert 2019, S. 94f.). Im Nachhaltigkeitsbarometer 
wird ermittelt, dass sich 71 Prozent der befragten Jugendlichen „von der Politik eher bis sehr beim Thema ‚
Umgang mit der Umwelt‘ im Stich gelassen“ fühlen (Kress 2021, S. 3). In unterschiedlichen von der Bundesregierung 
2019 bis 2022 durchgeführten Beteiligungsverfahren wurde eine nicht hinreichende Beteiligung von Jugendlichen 
in Bezug auf Klimafragen, auch in der kommunalen Politik gerügt. Gewünscht wird ein stärkerer
generationsübergreifender Austausch (Salihi 2023, S. 10). Befragte Jugendliche teilen häufig „die Einschätzung, dass die 
Klimakrise von den Verantwortlichen (Politik/Regierung sowie Wirtschaft) nicht ernst genommen werde und 
mögliche Problemlösungen verschleppt oder sogar hintertrieben werden“ (Calmbach u. a. 2020, S. 405). Auch 
würde die Bundesrepublik ihrer internationalen Verantwortung nicht hinreichend nachkommen (Salihi 2024, 
S. 10). Jugendliche forderten in den durchgeführten Beteiligungsverfahren eine stärkere Reduzierung von CO2-
Emmissionen, den Ausbau erneuerbarer Energien, den Wiederaufbau von Ökosystemen, die Förderung eines 
nachhaltigen Konsums und eine klimafreundliche Wirtschaft, wobei der Fokus im Kontext von Klimapolitik nicht 
allein auf wirtschaftlichen Fragen, sondern auch auf sozialen Aspekten liegen sollte. Die Möglichkeiten und
Grenzen der individuellen Leistbarkeit von Nachhaltigkeit seien zu berücksichtigen (Salihi 2023, S. 14). Nach ihren 
Assoziationen in Bezug auf Politik befragt, sind etwas mehr als die Hälfte der Aussagen somit auch „negativ 
getönt“ (Calmbach u. a. 2020, S. 394): Sie „betreffen häufig Problemlösungsdefizite der Politik – insbesondere 
im Bereich Klima und Umwelt“ (ebd.) Hier finden sich aber keine Unterschiede bei den Jugendlichen, die durch 
die Studie entweder als bildungsnah oder -fern beschrieben wurden (ebd., S. 397). Die Befragten fordern,
„verbindliche Klimaziele zu setzen und diese auch durchzusetzen, den Kohleabbau zu stoppen und regenerative
Energien zu fördern“ (ebd., S. 405). Aus Sicht der meisten der befragten Jugendlichen solle „das existenzielle Thema 
‚Klima und Umwelt‘ noch sehr viel höhere politische Priorität bekommen“ (ebd., S. 406). Allerdings würden, so 
 
129  Die Studien beziehen sich auf unterschiedliche Befragtengruppen, was im Folgenden kenntlich gemacht wird.
ihre Meinung, „wirksame politische Maßnahmen gegen den Klimawandel […] von egoistischen wirtschaftlichen 
(Profit-)Interessen und kurzsichtiger Klientelpolitik ausgebremst“ (ebd., S. 413). 58 Prozent der Jugendlichen 
finden es in Bezug auf Nachhaltigkeit weniger wichtig oder unwichtig, „dass der Staat keine Schulden machen 
solle“ (Kress 2021, S. 3). 
89 Prozent der für das Nachhaltigkeitsbarometer befragten Jugendlichen meinen, dass „besonders Veränderungen 
in der Wirtschaft gebraucht werden, um […] eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen (Kress 2021, S. 4). 
Zugleich sind die jungen Menschen verbreitet der Auffassung, dass der Klimawandel neben der älteren
Generation und der Politik auch von der Wirtschaft nicht hinreichend ernstgenommen werde (Calmbach u. a. 2020, 
S. 567). „Industrie und Wirtschaft [sollten] mehr für den Umwelt- und Klimaschutz tun“ (Frick u. a. 2022b, S. 9). 
In Bezug auf Mobilität und die Eindämmung ihrer klimaschädlichen Folgen fordern Jugendliche und junge
Erwachsene neben anderem, dass mit dem Ziel der häufigeren Nutzung Fahrräder kostenlos oder sehr billig zur 
Verfügung gestellt werden sollten, „eine bessere Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel im ländlichen 
Raum“ und „attraktive Angebote für (junge) Menschen (…) auch innerhalb der eigenen Umgebung“ bestehen 
sollten, um das Reisebedürfnis zu verringern (Bartels u. a. 2022, S. 37). Auch sollten Anreize zur Veränderung 
des Reiseverhaltens geschaffen werden (ebd.). In diese Richtung weisen auch Ergebnisse von vier
Beteiligungsprozessen, die von 2019 bis 2022 in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurden (vgl. Salihi 2024). In 
den Beteiligungsprozessen wurde ein kostenloser- oder günstiger öffentlicher Personennahverkehr für Kinder und 
Jugendliche gefordert, aber auch die Finanzierung der Gestaltung fahrradfreundlicher Innenstädte, der Ausbau 
von Radwegen, von autofreien Zonen, Bike-Sharing-Stationen sowie von witterungs- und diebstahlgeschütztem 
Fahrradabstellmöglichkeiten (ebd., S. 11).  
61 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 bis 24 Jahren fordern, dass die Schule „mehr 
Wissen über Natur-, Umwelt- und Klimaschutz vermitteln sollte“ (Köcher/Hurrelmann 2019, S. 50; auch Kress 
2021). Ebenso wurde in den von 2019 bis 2022 durchgeführten Beteiligungsverfahren eine bessere Aufklärung 
über die Vorteile ökologischer Ernährung und Landwirtschaft gefordert (Salihi 2024, S. 12f.). Insgesamt solle 
Umweltbildung bereits in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen beginnen (Bartels u. a. 2022, S. 37).  
Verhaltensweisen und -veränderungen 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene richten nicht nur an andere hohe Erwartungen, sondern sie wollen 
auch das eigene Verhalten verändern. Die für das Nachhaltigkeitsbarometer befragten Jugendlichen halten zu 82 
Prozent ein verändertes Konsumverhalten für nötig bis sehr nötig, „um eine gerechtere, umweltverträglichere und 
nachhaltige Zukunft zu ermöglichen“ (Kress 2021, S. 4). Zudem ist es 71 Prozent wichtig, „sich unter allen
Umständen umweltbewusst [zu] verhalten“ (Schneekloth 2019, S. 108). Deutlich wird in vorliegenden Studien auch, 
dass Jugendliche bereit sind, in Bezug auf die Abwehr (der Folgen) des Klimawandels, ihr eigenes Verhalten zu 
ändern bzw. ein Verhalten zu zeigen, das als weniger klimaschädlich eingeschätzt werden kann. Die in der 
LEMOCC-Studie befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen gaben in Bezug auf Auslandsreisen an, andere 
Transportmittel nutzen zu wollen, anstatt zu fliegen (Fernbus, Zug, …; 75 %), auf einem Campingplatz, in einer 
Jugendherberge oder bei Freundinnen oder Freunden übernachten zu wollen, statt in ein Hotel zu gehen (64,3 %), 
nicht so oft verreisen zu wollen, dafür aber für längere Zeit zu bleiben (58,9 %) und ein Fahrrad nutzen zu wollen, 
um im Ausland mobil zu bleiben (56,1 %). Immerhin 53,9 Prozent der Befragten würden sich bei der
Auslandsreise für vegetarisches und 36,1 Prozent für veganes Essen entscheiden. Allerdings wird auch deutlich, dass
fehlende finanzielle Möglichkeiten wahrscheinlich dazu führen, dass nur 26,9 Prozent mehr für klimafreundliche 
Unterkünfte bezahlen würden. Hohe Zustimmungswerte erhalten Verhaltensweisen wie sich
„verantwortungsbewusst zu ernähren“ (87,2 %), „bewusst weniger Müll zu produzieren“ (85,8 %), „verantwortungsbewusst Energie 
zu sparen“ (81,3 %), „bewusst zu reisen“ (80,1 %), „um dabei zu helfen, den Klimawandel einzudämmen“
(Bartels u. a. 2022, S. 22). 
Engagement und Protest 
Während ältere Shell-Jugendstudien zwischen 2002 und 2010 die Jugendlichen noch als eine pragmatische und 
leistungsbereite Generation kennzeichnen, würde sich diese aufgrund veränderter Werthaltungen zunehmend
lauter zu Wortmelden, da ihnen Umweltverschmutzung und Klimawandel zunehmend mehr Sorge bereiten (Antes 
u. a. 2020, S. 86). Die Sinus-Studie kommt zu dem Schluss, dass sich Jugendliche neben der Hilfe für
Benachteiligte am ehesten für Klimaschutz mehr politisch engagieren würden (Calmbach u. a. 2020, S. 452). Die von der 
Studie als postmateriell und expeditiv beschriebenen jungen Menschen zeigen sich am häufigsten offen für ein
Engagement in Bezug auf den Klimawandel. Dies geht einher mit einem breiteren Engagementverständnis, das 
selbstverständlich die Nutzung von Social Media, umweltverträgliche Ernährungsgewohnheiten und gezielte 
Konsumentscheidungen einbezieht (vgl. ebd., S. 553). Demgegenüber steht eine eher geringere globale
Engagementbereitschaft bei Jugendlichen der prekären und der konsum-materialistischen Lebenswelt (ebd.). Eine
geringe Selbstwirksamkeitswahrnehmung würde „die Engagementbereitschaft bei bildungsfernen Jugendlichen“ 
einschränken (ebd., S. 553): „Während die Jugendlichen aus postmodernen Lebenswelten eine prinzipielle
Offenheit für Engagement und einen breiteren Blick für die Möglichkeiten zeigen, sind Jugendliche der prekären und 
der konsum-materialistischen Lebenswelt im Allgemeinen eher wenig motiviert für globales Engagement“ (ebd., 
S. 553). Ein Viertel der Befragten habe sich bereits auf unterschiedliche Art und Weise an der Protestbewegung 
Fridays for Future beteiligt (vgl. ebd., S. 390). 
2.3.6.3 Klimawandel, Perspektiven von jungen Menschen vor dem Hintergrund von Diversität 
Klimaproteste junger Menschen sind häufig Delegitimationen ausgesetzt, welche sich vor allem auf die
Differenzkategorien Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Klasse, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit
sowie auch Behinderung beziehen. Den jungen Menschen wird aufgrund ihres Alters eine Sprechfähigkeit über 
wissenschaftlich fundierte Themen abgesprochen (Meade 2020). Das Thema Klimawandel und die Angst davor 
werden am häufigsten von höher gebildeten bzw. einen höheren Bildungsabschluss anstrebenden jungen
Menschen thematisiert (Schneekloth/Albert 2019, S. 58f.). Auch eine Befragung des Sinus Instituts von
Teilnehmenden an Fridays for Future-Demonstrationen im März und November 2019 ergab, dass diese überdurchschnittlich 
häufig einen höheren Bildungsabschluss haben und sich selbst zu 57 Prozent der Oberschicht zuordnen (Sommer 
u. a. 2020, S. 31). Zudem besteht Fridays for Future überwiegend aus weiblichen jungen Menschen (Sommer 
u. a. 2019). Die Fokussierung auf soziale Klasse und natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit zeigt, dass von Armut 
betroffene Menschen (darunter auch Menschen mit Behinderung) sowie BIPoC (Black, Indigenous and People of 
Color) besonders unter den Folgen des Klimawandels leiden (Anderson 2021). Besonders Menschen mit
Behinderungen seien unverhältnismäßig stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Begrenzter Zugang 
zu Ressourcen und Unterstützungsleistungen erschwere es ihnen, auf Umweltveränderungen flexibel reagieren zu 
können. Sie sind vulnerabler mit Blick auf extreme Klimaereignisse, den Verlust von Ökosystemdienstleistungen 
oder Infektionskrankheiten. Außerdem seien sie bei Evakuierungen vor größere Schwierigkeiten gestellt.
Schließlich berücksichtige auch das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) die Situation von Menschen 
mit Behinderungen immer noch in unzureichendem Maße (Kosanic u. a. 2019). Nicht zuletzt beinhalten
ableistische Hassreden gegen die, sich offen im Autismus-Spektrum verortende schwedische Klimaaktivistin Greta 
Thunberg, Diffamierungen, die sich auf die Differenzkategorien Dis/ability, Gender und Age beziehen (vgl. 
Kreuznacht 2020). So richtig es ist, danach zu fragen, wie inklusiv oder demokratisch Protestbewegungen junger 
Mensch sind bzw. was diese antreibt (vgl. Mucha u. a. 2023 zu den internen Entscheidungsprozessen von Fridays 
For Future; sowie Posmek 2021 zu den Praktiken von Fridays For Future), so problematisch ist es, Klimaproteste 
junger Menschen deshalb nicht ernst zu nehmen, grundsätzlich zu delegitimieren oder gar sie zu kriminalisieren.  
2.3.6.4 Schlussfolgerungen für die Kinder- und Jugendhilfe 
Die Fragen der Klimagerechtigkeit stehen in engem Zusammenhang mit dem rechtlichen Auftrag der Kinder- und 
Jugendhilfe „dazu bei[zu]tragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine 
kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1, Abs. 3, Nr. 5 SGB VIII). Dies kann 
entweder dadurch geschehen, indem diese auf gesellschaftspolitische Entscheidungen versucht einzuwirken, 
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Klimagerechtigkeit sowie die Ausgestaltung einer
Postwachstumsökonomie einfordert und/oder pädagogisch durch Bildung für nachhaltige Entwicklung agiert
(Liedholz 2021a, S. 83ff.). Hieraus lassen sich folgende Aufträge für die Kinder- und Jugendhilfe ableiten: 
Erstens lässt sich daraus für die Kinder- und Jugendhilfe ein klarer (Re-)Politisierungsauftrag ableiten. Denn wenn 
Kinder und Jugendliche vermehrt im Kontext des Klimawandels aufbegehren und kritisieren, dass ihre Stimme 
nicht gehört und zu wenig für ihre Zukunft als nachfolgende Generationen getan wird, dann muss die Kinder- und 
Jugendhilfe ihrer advokatorischen Aufgabe nachkommen (vgl. dazu auch AGJ 2020a, S. 12). Die Kinder- und 
Jugendhilfe muss den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einerseits eine Stimme geben (bis hin zum
gemeinsamen, aktivistischen Aufbegehren und Streiten). Andererseits muss sie sich aber auch im Sinne von
Klimagerechtigkeit dafür einsetzen, dass Zugänge und Ressourcen für nachhaltiges Handeln eröffnet werden (wie 
z. B. klimaneutrale Mobilität durch kostenlose oder stark vergünstigte Tickets), dass Ungleichheiten (z. B.
aufgrund von Behinderungen, Armut usw.) abgebaut werden und sich dafür stark machen, dass die Politik ihrer
Verantwortung für die Zukunft der jungen Menschen gerecht wird. Diesen Auftrag anzunehmen heißt aber auch,
das wachsende ehrenamtliche und politische Engagement von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
weiter zu stärken (vgl. Frick u. a. 2022a).
Zweitens muss die Kinder- und Jugendhilfe, wenn sie im oben genannten Sinne für die Rechte der Kinder und 
Jugendlichen eintritt, zugleich ehrlich mit sich selbst sein und reflektieren, wo sie selbst einen Betrag zur starken 
Nachhaltigkeit leisten kann und wo sie selbst dem bislang noch nicht nachkommt (vgl. z. B. mit Blick auf
Gebäude, Mobilität usw.; für die Träger z. B. Hensky u. a. 2022).  
Drittens müsste die Kinder- und Jugendhilfe auch ein Ort der Aushandlung sein, wenn es unterschiedliche
Positionen zwischen unterschiedlichen Gruppen von Kindern, Jugendlichen  und jungen Erwachsenen auf der einen 
Seite sowie zwischen zivilgesellschaftlich und politisch relevanten Akteur:innen auf der anderen Seite in Bezug 
auf den Umgang mit dem Klimawandel gibt, zumal die referierten Studien aufzeigen, dass Kinder, Jugendliche 
und junge Erwachsene ein erhöhtes Interesse an diesem Austausch zeigen. Will die Kinder- und Jugendhilfe dies 
leisten, sollte sie es sich zur Aufgabe machen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie
zivilgesellschaftliche Stakeholder und politische Stakeholder in den Dialog zu bringen, um den Stimmen von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen Gehör zu verschaffen.  
Viertens müssten die bislang etablierten bzw. sich etablierenden Konzepte (insbesondere Bildung für nachhaltige 
Entwicklung) auch dahingehend reflektiert werden, ob sie innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe tatsächlich eine 
Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels bieten. Sind die Konzepte beispielsweise hinreichend 
adaptierbar in außerschulischen, non-formalen sowie informellen Bildungskontexten, sind sie möglicherweise 
auch gänzlich abseits von Bildungskontexten adaptierbar (z. B. im Kontext von Kinder- und Jugendpolitiken)? 
Wie inklusiv und diversitätssensibel sind die Ansätze, sowohl in Bezug auf die Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen als auch mit Blick auf die anvisierten Zielperspektiven? Verbinden die Ansätze auch die sowohl 
pädagogische als auch gesellschaftspolitische Ebene, um Verantwortlichkeiten nicht auf das Individuum zu
verschieben (Liedholz 2021a, S. 83)?
3 Adressat:innen, Strukturen, Angebote und Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe 
Die Kinder- und Jugendhilfe ist Begleiterin, Unterstützerin, Förderin des Aufwachsens der nachwachsenden
Generationen. Sie schützt junge Menschen und ist mitverantwortlich für deren gleichberechtigte gesellschaftliche 
Teilhabechancen. Ziel und Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist es, ihre Adressat:innen zur Entwicklung
selbstbestimmter Lebensentwürfe zu befähigen und zu gemeinwohlorientierten Lebenspraxen beizutragen. Zusätzlich 
geht es um die strukturelle Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe als Ausdruck gleichberechtigter
Lebenschancen und den Abbau sozialer Ungleichheiten (Böllert 2018a). Die damit zusammenhängenden Leistungen 
beinhalten ein enormes Aufgabenspektrum, das allen jungen Menschen und ihren Familien offensteht. Kinder- 
und Jugendhilfe bietet somit eine wichtige soziale Infrastruktur für junge Menschen und ihre Familien. Ihre
Angebote und Leistungen sind selbstverständlicher Bestandteil des Aufwachsens. Die Angebote und Leistungen sind 
durch eine erhebliche Ausdifferenzierung gekennzeichnet.  
Galt das Motto „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ des Elften Kinder- und Jugendberichts all
denjenigen noch als zu radikal, die darin die Infragestellung der elterlichen und damit privaten Erziehungsverantwortung 
vermuteten, war die Feststellung der Sachverständigenkommission des 14. Kinder- und Jugendberichts, dass die 
Kinder- und Jugendhilfe in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei, eine nahezu selbstverständlich anerkannte 
Charakterisierung. Historisch ist folglich ein Wandel von einer eher sozialdisziplinierenden, kontrollierenden
Intervention hin zu einem Mehr an adressat:innenorientierten Dienstleistungen festzustellen. So konstatiert der 
14. Kinder- und Jugendbericht, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe zu einer eigenen „Branche“ entwickelt 
habe, und auch in der Wissenschaft als ein eigenes Forschungs- und Diskursfeld wahrgenommen werde. Des 
Weiteren hat sich die Kinder- und Jugendhilfe ausdifferenziert, ihre Zuständigkeiten sind vielfältiger und ihre 
Aufgaben deutlich komplexer geworden, was auch Auswirkungen auf die Ziele und Handlungslogiken der
Kinder- und Jugendhilfe hat. Maßgeblich dafür sind ihr größer werdender Zuständigkeitsbereich, die Zunahme der 
Schnittstellen, an denen Kinder- und Jugendhilfe tätig wird, sowie die Übernahme von Aufgaben außerhalb des 
eigenen Zuständigkeitsbereichs (z. B. Schule). Zehn Jahre nach dieser Beschreibung eines kontinuierlichen
Bedeutungszuwachses der Kinder- und Jugendhilfe kann konstatiert werden, dass die Bedeutung weiter
zugenommen hat: ihr Leistungsspektrum ist umfangreicher geworden, strukturelle und fachliche Kooperationen zu anderen 
Leistungssystemen wurden ausgebaut (vgl. Abschnitt 3.10.13). Zudem ist die Kinder- und Jugendhilfe ein
Kristallisationspunkt fachwissenschaftlicher Diskurse. Hier sind u. a. die inklusive Gestaltung der Kinder- und
Jugendhilfe, die Expansion der Schulsozialarbeit und die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 
im Grundschulalter zu nennen (Böllert 2018a; 2020).  
Vor diesem Hintergrund wird in den schlussfolgernden Kapiteln 4 und 5 diskutiert, inwieweit die seit dem Achten 
Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 1990) für die Kinder- und Jugendhilfe grundlegend gewordenen 
Strukturmaximen einer lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe – Prävention, Dezentralisierung und
Regionalisierung, Alltagsorientierung, Partizipation und Integration – noch überzeugend erfassen können, was die 
Kinder- und Jugendhilfe heute repräsentiert, vor welchen Aufgaben, Ansprüchen und Herausforderungen sie 
steht. 
Auch das Bundesjugendkuratorium (2024) lädt mit einem Impulspapier zu einer Diskussion der tradierten
Strukturmaximen der Kinder- und Jugendhilfe ein und entwickelt einen Vorschlag zu deren Reformulierung.
Ausgangspunkt der entsprechenden Überlegungen ist ein rechtebasierter Ansatz und die Beobachtung, dass im
Prozess des Aufwachsens junger Menschen persönliche und soziale Rechte verletzt werden und sich soziale
Ungleichheiten zeigen. Rechte junger Menschen müssen – so das Impulspapier – teilweise auch gegen das
institutionelle Gefüge des Aufwachsens gestärkt werden. Das Recht auf Zukunft dokumentiert sich in einer
Generationengerechtigkeit, die in der Förderung, der Beteiligung und dem Schutz junger Menschen sowie in einer
verlässlichen und zugänglichen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe Ausdruck findet. Die vorgeschlagenen
fachlichen Koordinaten für eine rechtebasierte und inklusive Kinder- und Jugendhilfe fokussieren dementsprechend 
das gewaltfreie Aufwachsen, soziale Anerkennung und Gerechtigkeit, Inklusion und soziale Teilhabe, Beteiligung 
und Demokratiebildung, resiliente Infra- und Organisationsstrukturen sowie Prävention, Nachhaltigkeit und das 
Recht auf Zukunft. Auch die Kommission will sich mit ihren in Kapitel 4 formulierten Leitlinien einer
wirkungsvollen und vertrauenswürdigen Kinder- und Jugendhilfe, die Perspektiven für Zuversicht und Vertrauen auf Seiten 
der Adressat:innen eröffnen soll, an der vom Bundesjugendkuratorium angeregten Diskussion beteiligen. Die in 
Kapitel 5 formulierten Empfehlungen an Politik, Fachpraxis und Wissenschaft ergänzen diese Leitlinien in Bezug
auf die Ermöglichung eines gerechten Aufwachsens durch Verantwortungsübernahme auf unterschiedlichen
Ebenen. Dem Auftrag der Kommission entsprechend wird diesen Leitlinien und Empfehlungen in den folgenden 
Ausführungen eine umfängliche Analyse der Kinder- und Jugendhilfe vorangestellt.   
Mit Blick auf die Adressat:innen (vgl. Abschnitt 3.3) ist die Kinder- und Jugendhilfe Teil einer
wohlfahrtsstaatlichen Rahmung des Lebenslaufs; sie ist eine lebensaltersspezifische und gleichzeitig intergenerationale soziale 
Dienstleistung, in der sich wohlfahrtsstaatliche Veränderungsprozesse und gesellschaftliche Vorstellungen (vgl. 
Abschnitt 3.1), wie sich ein gelingender und sozial anerkannter Prozess des Aufwachsens junger Menschen
vollzieht (Walther 2021), widerspiegeln. 
Rechtlich ist die Kinder- und Jugendhilfe im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert (vgl. Abschnitt 3.2). 
Es ist „seinem Selbstverständnis nach ein ‚Dienstleistungsgesetz‘ mit einem erweiterten Erziehungsauftrag“ 
(Dahme/Wohlfahrt 2018, S. 226). Aktuell wird die Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung und der
Eingliederungshilfen (SGB IX) vorbereitet, womit die Kinder- und Jugendhilfe die Gesamtzuständigkeit für alle jungen 
Menschen erhalten soll (vgl. Böllert/Smessaert 2021). Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 
03.06.2021 wurde das SGB VIII reformiert in Hinblick auf Verbesserungen im Kinder- und Jugendschutz, die 
Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe
aufwachsen, mehr Prävention vor Ort und die grundlegend inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe.  
Unabhängig von dieser dynamischen Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gibt es unterschiedliche Versuche 
der Systematisierung der Leistungsbereiche und Aufgaben, die in den Abschnitten 3.9 und 3.10 ausführlicher 
dargelegt werden. Abbildung 3–1 vermittelt einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der 
Kinder- und Jugendhilfe. 
Abbildung 3–1 
Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 
Quelle: Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) 2023, S. 40, eigene Darstellung 
Die Aufgaben reichen dabei von der allgemeinen Förderung der Erziehung und Bildung bis hin zum Schutz vor 
Gefahren. So existiert neben der Bereitstellung der öffentlichen Infrastruktur zur Betreuung, Erziehung und
Bildung auch die Pflicht, dem sogenannten Wächteramt gerecht zu werden und den Schutz des Kindeswohls
umzusetzen (vgl. Abschnitt 3.10.3).  
Die verschiedenen Aufgaben fallen dabei mit unterschiedlicher Gewichtung und Intensität in allen
Handlungsfeldern an (vgl. Abb. 3–2).
Abbildung 3–2 
Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe 
 
Quelle: Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) 2023, S. 41, eigene Darstellung 
Erbracht werden die vielfältigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Spektrum einer enormen
Trägervielfalt (vgl. Abschnitt 3.4), gleichzeitig erfordern sie erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen (vgl.
Abschnitt 3.5 und 3.6). Die Gesamt- und Planungsverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe ist auf der
kommunalen Ebene verankert. Kommunale Jugendämter können als das „organisatorische Herzstück“ der Kinder- 
und Jugendhilfe betrachtet werden (vgl. Böllert 2020b, S. 49). Der Träger der öffentlichen Kinder- und
Jugendhilfe ist verpflichtet, mit den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, die überwiegend Leistungserbringer 
sind, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (§ 4 SGB VIII).  
Anspruch der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Adressat:innen an den sogenannten „Rändern der Gesellschaft“ und 
im Kontext problematischer und belasteter Lebenssituationen, durch zahlreiche Angebote in unterschiedlichen 
Handlungsfeldern zu erreichen und durch ihre Leistungen möglichst passgenau zu unterstützen. Zusätzlich ist die 
Kinder- und Jugendhilfe ein integraler Bestandteil einer sozialstaatlichen sozialen Infrastruktur, deren Leistungen 
prinzipiell allen zur Verfügung stehen und breit genutzt werden (vgl. Böllert 2018a). 
Bereits im 14. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2013) wurde die Aufforderung formuliert, „dass 
es darum geht zu prüfen, ob bzw. in welchem Ausmaß durch die Ausweitung und spezifische Ausgestaltung der 
öffentlichen Verantwortungsübernahme das Ziel einer Verbesserung der Lebenschancen für alle Kinder und
Jugendlichen überhaupt erreicht werden konnte bzw. in welchen Hinsichten sich vielleicht sogar gegenteilige
Tendenzen abzeichnen“ (ebd. S. 65). Die Beantwortung der Frage, ob Kinder- und Jugendhilfe ihrem Anspruch
gerecht wird und einen Beitrag zum Abbau sozialer Benachteiligungen sowie zumindest zur Bewältigung der Folgen 
sozialer Benachteiligungen leistet, ist von daher eine der Analyseebenen der nachfolgenden Kapitel. Die Kinder- 
und Jugendhilfe steht in der Verantwortung, sich selbstkritisch immer wieder daraufhin zu hinterfragen, ob und 
wie sie ihren eigenen Anspruch, einen wesentlichen Beitrag zur Ermöglichung eines gerechten Aufwachsens zu 
leisten, tatsächlich auch umsetzt oder ob ihre Angebotsstrukturen zumindest teilweise Aspekte sozialer
Ungleichheit reproduzieren.  
Kritisch zu überprüfen ist außerdem die in politischen Räumen häufig vorgenommene Schlussfolgerung, dass 
aufgrund der Tatsache, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen zuständig ist, sich auch die 
Zuständigkeit für alle Problemlagen dieser jungen Menschen ableiten lässt. Hier ist zu diskutieren, inwieweit sich 
die Kinder- und Jugendhilfe entsprechenden Problemlösungszuschreibungen begründet entziehen muss und die 
Bearbeitung sozialer Ungleichheiten von den Institutionen einfordert, die hierfür ursächlich Verantwortung tragen 
oder formal zuständig sind.
3.1 Kinder- und Jugendhilfe und Gesellschaft  
Die Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelt. Ihre hohe
gesellschaftliche Bedeutung lässt sich nicht nur quantitativ – wie die nachfolgenden Kapitel zu den Adressat:innen
(Abschnitt 3.3) und zur Fachkräfteentwicklung (Abschnitt 3.5) eindrücklich belegen – durch einen fortlaufenden
erheblichen Anstieg an Maßnahmen, Einrichtungen, Personal und Adressat:innen, sondern auch qualitativ im
Hinblick auf ihre Angebote zur Gestaltung des Aufwachsens von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
aufzeigen: Die hohen Quoten der Inanspruchnahme von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zeigen, dass sie 
fester Bestandteil des Aufwachsens von jungen Menschen sind – und in den letzten zehn Jahren in weiter
wachsendem Maße. Junge Menschen und ihre Familien nutzen immer früher, immer häufiger und über eine längere 
Dauer des Tages ein zunehmend breiteres und ausdifferenzierteres Spektrum an Angeboten und Leistungen der 
Kinder- und Jugendhilfe im Lebensverlauf (vgl. Abschnitt 3.3.). Die Rechtsansprüche auf Leistungen sind in den 
letzten Jahren gestärkt und erweitert worden (z. B. ausgeweiteter Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung,
Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten, Nachbetreuung für 
junge Menschen aus Hilfen zur Erziehung) (vgl. Abschnitt 3.2). Kinder- und Jugendhilfe ist integraler Bestandteil 
der sozialen Infrastruktur der Gesellschaft. Als sozialstaatliche Leistung steht sie prinzipiell allen jungen
Menschen und ihren Familien zur Verfügung. Aber nicht nur für junge Menschen und ihre Familien sind diese
Angebote mittlerweile ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer Biografie, sondern auch gesellschaftlich betrachtet leistet 
Kinder- und Jugendhilfe einen unverzichtbaren Beitrag, indem sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, 
Partizipation und Inklusion gestaltet, sich für gleichwertige Lebensbedingungen einsetzt, Demokratie fördert, vor 
Gewalt schützt und die Interessen ihrer Adressat:innen vertritt – gerade auch dann, wenn diese Interessen wenig 
Beachtung finden oder als weniger legitim angesehen werden. 
Zunehmend wächst auch das gesellschaftliche Bewusstsein dafür, dass Kinder- und Jugendhilfe ökonomisch
betrachtet ein wichtiger Faktor für wirtschaftliche Entwicklung darstellt. Zuweilen werden diese Aspekte politisch 
stärker in den Vordergrund gerückt als die Leistungen, die sie für junge Menschen direkt erbringt. Kinder- und 
Jugendhilfe ist nicht nur ein zentraler Wirtschaftssektor im Dienstleistungsbereich, sondern trägt durch ihre
Angebote wie z. B. durch die Kindertagesbetreuung bis ins Schulalter zur wirtschaftlichen Entwicklung bei, indem 
sie nicht nur Betreuungsplätze bereithält. Zudem bereitet die Kinder- und Jugendhilfe die junge Generation auf 
zukünftige Aufgaben vor, die z. B. im Zusammenhang mit schulischer und beruflicher Qualifizierung oder mit 
dem Zusammenleben in einer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft stehen. Der Auftrag der Bildung und 
Förderung im Sinne einer Qualifizierung für die Zukunft hat sich auch mit dem Ziel der Kompensation von in 
Schule und Familie nicht vermittelter Kompetenzen ausgeweitet. 
3.1.1 Kinder- und Jugendhilfe, globale Dynamiken und gesellschaftliche Entwicklungen 
Wie das die ersten beiden Kapitel dieses Berichtes aufzeigen konnten, ist die Gesellschaft in Deutschland globalen 
Dynamiken unterworfen, die nicht nur die Bedingungen des Aufwachsens von jungen Menschen und ihren
Familien in den letzten Jahren maßgeblich verändert, sondern zum Teil auch ein gelingendes Aufwachsen deutlich 
eingeschränkt und bedroht haben (vgl. Kap. 1 und 2). Deutlich wurde dementsprechend, dass die in Deutschland 
lebenden jungen Menschen in hohem Maße die Frage beschäftigt, wie die Gesellschaft und somit auch die Kinder- 
und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der globalen Dynamisierungen in Zukunft zu gestalten ist.  
– Währen der Corona-Pandemie haben lange Schließungen von Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und 
anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen die damit einhergehende Vereinsamung, 
die Sehnsucht nach Freund:innen und die Probleme mit dem Distanzunterricht zu Stresserleben, zu
reduzierten Lernmöglichkeiten und zu psychischen Belastungen geführt, die bis heute nachwirken. Für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene hat der Umgang mit der Pandemie die Erfahrung gebracht, dass ihre Rechte 
und Interessen, ihre Bedürfnisse und Alltagsroutinen nicht gleichermaßen beachtet wurden (vgl.
Abschnitt 1.1.1). Rückblickend lässt sich feststellen, dass sich die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe 
während der Pandemie zwar dafür eingesetzt haben, ihre Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten bzw.
herzustellen. Ihren Auftrag, sich für die Rechte, Interessen und Bedürfnisse junger Menschen einzusetzen – gerade 
in den Zeiten der Lockdowns – haben sie allerdings nicht immer hinreichend wahrgenommen (vgl.
Abschnitt 2.3.1).
– Deutlich wurde, dass Deutschland nicht nur faktisch, sondern auch in Bezug auf die Wahrnehmung dieser 
Tatsache durch Politik und Gesellschaft stärker in der historischen Kontinuität globaler Fluchtbewegungen 
(Scherr/Scherschel 2019, S. 12f.) angekommen ist. Perspektivisch ist Deutschland mehr denn je auf
Einwanderung auch im Bereich sogenannter „Fachkräftemigration“ angewiesen. Zugleich muss festgestellt werden, 
dass eine vergleichsweise große Minderheit der bundesdeutschen Bevölkerung diesen Umstand als politisch 
und/oder ökonomisch bedrohlich wahrnimmt (Foroutan 2023, S. 242) (vgl. Abschnitt 1.1.2, 1.3.1). 
– Die zunehmenden gewaltsamen Konflikte in der Welt können als multidimensionale Herausforderung für die 
deutsche Gesellschaft und für die in Deutschland aufwachsenden Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen aufgefasst werden. Verbunden sind diese u. a. mit psychischen und sozialen Belastungen sowie
wirtschaftlichen Folgen, die das gelungene Aufwachsen von Kindern gefährden, ihre gesellschaftliche Teilhabe 
einschränken und soziale Ungleichheit verstärken können. Kriege und kriegerische Auseinandersetzungen 
und die damit verbundenen Veränderungen im gesellschaftlichen Diskurs stellen eine Aufgabe für die
Gestaltung der demokratischen Gesellschaft dar. Sie werden auch durch die Medien im Erleben der Kinder, 
Jugendlichen und jungen Erwachsene präsenter und belasten sie psychisch, sodass junge Menschen Orte 
zum Austausch über Ängste und Zukunftssorgen benötigen. Im Zusammenhang mit dem durch den
russischen Angriff ausgelösten Krieg in der Ukraine und dem neu aufgeflammten Nahostkonflikt spielen soziale 
Netzwerke eine Vorreiterrolle bei Information und Desinformation (vgl. Abschnitt 1.1.3, 2.2.12, 2.3.2, 2.3.3) 
– Für die zukünftige Gestaltung der Gesellschaft ist es zentral, inwieweit es gelingt, auf Anforderungen des 
Klimawandels im Sinne eines positiven Aufwachsens von jungen Menschen zu reagieren und
Klimagerechtigkeit herzustellen, zumal Menschen mit unterschiedlichen Ressourcen für den Umgang mit den Folgen des 
Klimawandels ausgestattet sind (vgl. Abschnitt 1.1.4, 2.3.6). 
– Ausgrenzung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind in allen Teilen der Gesellschaft zu
beobachten. In den Bedrohungsszenarien der populistischen und extremen Rechten ist Migration ein zentraler Faktor. 
Auch wenn eine konstant hohe Anzahl von Menschen in Deutschland der Demokratie zustimmt, nehmen 
Rassismus, Antifeminismus sowie Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit zu. Erzählungen der populistischen 
und extremistischen Rechten enthalten Identifikations- und Orientierungsangebote, die nicht nur, aber auch 
für junge Menschen attraktiv sein können. Die nationalistische Rechte hat in den vergangenen Jahrzehnten 
ihre Kommunikationsformen professionalisiert und damit junge Menschen systematisch angesprochen. Des 
Weiteren nimmt die Zahl der Menschen zu, die sich von der Politik nicht verstanden und ernstgenommen 
fühlen. Die im Folgenden dargestellten extremistischen Ansichten und Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit und insbesondere die Verschwörungsmentalitäten sind eng verbunden mit
antidemokratischen Ansichten und Strömungen (vgl. Abschnitt 1.1.6, 1.3.1, 2.2.2, 2.2.4 bis 2.2.7, 2.2.10 bis 2.2.12). 
– Das Aufwachsen von jungen Menschen ist in zunehmendem Maße durch eine Vielfalt an Lebenslagen,
Orientierungen und Zugehörigkeiten gekennzeichnet. Hieraus ergibt sich für junge Menschen und
Personensorgeberechtigte eine komplexe gesellschaftliche Realität. Einerseits haben alle der genannten
Diversitätskategorien durch objektive Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und/oder veränderte politische und
rechtliche Möglichkeiten an Bedeutung gewonnen und damit neue Normalitäten im Leben junger Menschen und 
ihrer Familien geschaffen. Andererseits halten die Norm- und Normalitätsvorstellungen in den subjektiven 
Einstellungen der Bevölkerung in Deutschland nicht an jeder Stelle und nicht in jedem familiären sowie 
außerfamiliären Umfeld junger Menschen in gleicher Weise Schritt mit diesen Entwicklungen (vgl.
Abschnitt 1.2.1, 2.1.1 bis 2.1.3, 2.2.3 bis 2.2.9). 
– Digitalisierung als globales Phänomen prägt die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Jungseins.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wachsen heute in einer mediatisierten und sich technologisch rasant 
verändernden Welt auf, in der sie große Teile ihres Lebens digital organisieren. Das Aufwachsen von
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen findet somit in miteinander verwobenen hybriden Lebenswelten 
statt (vgl. Tillmann/Weßel 2021, S. 842; Hugger/Tillmann 2021, S. 11; vgl. Abschnitt 1.1.5, 2.3.4). 
– Ungleiche Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen spiegeln sich zunehmend in sozialräumlichen 
Disparitäten wider. Dies hat zur Folge, dass Kindern und Jugendlichen zum Aufwachsen unterschiedliche 
Ressourcen einer sozialen Infrastruktur zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet auch, dass die Leistungen und 
Strukturen der Daseinsvorsorge einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe eine ausgeprägte regionale und 
sozialräumliche Dimension haben, wodurch soziale Ungleichheiten verschärft werden können (vgl.
Abschnitt 1.2.2, 2.2.9, 2.2.10).
– Der demografische Wandel stellt eine der zentralen Rahmenbedingungen des Aufwachsens von Kindern und
Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland dar und prägt Kindheiten und Jugenden sowie die
politische und gesellschaftliche Relevanz, die den jeweiligen Lebensphasen beigemessen wird. (vgl.
Abschnitt 1.2.3, 2.3.5).
– Der Fachkräftemangel wirkt sich auf die Versorgung von jungen Menschen, die Gewährleistung ihrer
Unterstützung, die Beachtung ihrer Interessen sowie die Umsetzung ihrer Rechte auf Bildung, Betreuung,
Schutz und Partizipation aus. Da das Vorhandsein von qualifiziertem Personal ein zentraler Schlüssel für die
Gewährleistung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ist, gerät sie als Gestalterin des Aufwachsens in
privater und öffentlicher Verantwortung zunehmend unter Druck. Veränderungen der Arbeitswelt und der
Fachkräftebedarf ergeben für junge Menschen zugleich neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe
über Ausbildung und Arbeit sowie die Chance, das Verhältnis von Beruf und Familie und/oder Freizeit in
Balance zu gestalten (vgl. Abschnitt 1.2.4, 3.5.1, 3.5.2).
3.1.2 Kinder- und Jugendhilfe und die Gestaltung von Gesellschaft 
Als soziale Infrastruktur für das Aufwachsen junger Menschen und als Teil der Gesellschaft gestaltet Kinder- und 
Jugendhilfe Gesellschaft, indem sie ihr Leistungsspektrum an neue Bedarfe anpasst und weiter ausdifferenziert: 
Beispiele hierfür sind die Ausweitung und Ausdifferenzierung der Kindertagesbetreuung und der Frühen Hilfen, 
die vielfältigen Angebote im Kontext von Flucht und Krieg, Maßnahmen in Zusammenhang mit der
Digitalisierung und dem Klimawandel. Sie hat das Angebot weiter qualifiziert, hat Organisations- und Trägerstrukturen 
angepasst und ganz neue Angebote geschaffen. Sie ist auf dem Weg, Bildung für nachhaltige Entwicklung als 
Querschnittsaufgabe zu implementieren und ihre Infrastruktur klimagerecht auszurichten. Kinder- und
Jugendhilfe ist zugleich Motor gesellschaftlichen Wandels, indem sie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
Angebote macht, eine vielfältige Gesellschaft zu gestalten, mit unterschiedlichen religiösen, sexuellen und
weltanschaulichen Orientierungen und in einer alternden Gesellschaft zusammenzuleben. Sie vermittelt zwischen den 
Generationen, begleitet Kinder und Jugendliche dann, wenn globale Dynamiken und gesellschaftlicher Wandel 
sich für sie als herausfordernd darstellen oder sie über weniger Ressourcen verfügen, diesen aktiv mitzugestalten. 
Da Kinder- und Jugendhilfe gesellschaftlich als zentrale Infrastruktur des Aufwachsens von Kindern
wahrgenommen wird, wird sie im Kontext der beschriebenen Dynamiken stärker aufgefordert, neue Antworten auf
gesellschaftliche Herausforderungen zu geben, ohne dass sich ihre Rahmenbedingungen und Ressourcen verändern und 
geklärt ist, was Kinder- und Jugendhilfe leisten und welche neuen Aufträge sie übernehmen kann.
Fachkräftemangel, steigende Kosten bei der Erbringung von Kinder- und Jugendhilfeleistungen und gesellschaftliche 
Finanznotlagen erschweren zudem, auf gewachsene Anforderungen zu reagieren.  
Kinder- und Jugendhilfe gestaltet Gesellschaft, indem sie die in den letzten Jahren angestoßenen
Gesetzesreformen umsetzt: Sie hat das 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) umzusetzen, mit 
dem u. a. Verbesserungen des Kinder- und Jugendschutzes erreicht, die Begleitung von Kindern und Jugendlichen 
nach Beendigung von Maßnahmen verbessert und die Beteiligungsrechte erweitert wurden. Mit dem KJSG
wurden die inklusive Öffnung und Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in bestimmten Bereichen verankert 
und der Grundstein für die Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen gelegt. Diese Vorgaben müssen 
umgesetzt und weiter ausgebaut werden und dabei über eine Verwaltungsstrukturreform hinausgehen. Schon jetzt 
ist absehbar, dass die Kinder- und Jugendhilfe mit weiteren Rechtsansprüchen, insbesondere im Hinblick auf die 
Ganztagsbetreuung, nochmals an Bedeutung gewinnen wird, diese Anforderungen aber auch organisational,
personell und konzeptionell umzusetzen hat bzw. umsetzen können muss. Dabei ist sie auch vor dem Hintergrund 
des Fachkräftemangels mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Indem sie ihre Vernetzungsaktivitäten 
erheblich ausgeweitet hat, wirkt sie in weitere Leistungsbereiche der bundesrepublikanischen
Dienstleistungsinfrastruktur hinein. 
Der Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, auf ein demokratisches, friedliches, nachhaltiges und die Natur
schützendes, die Vielfalt der jungen Menschen und ihre Bedürfnisse und Interessen wahrendes sowie auf Inklusion und 
Partizipation ausgerichtetes Zusammenleben zu achten, gilt es allerdings nicht nur heute nachzukommen, sie muss 
ebenso für die Zukunft gestaltet werden. Kinder und Jugendhilfe wirkt in die Gesellschaft hinein, gestaltet diese 
(mit). Die Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe als Akteur:innen aus der Wissenschaft, Forschung und
Ausbildung, als professionelle Fachkräfte sowie als Ehrenamtliche, die Träger und Organisationen in diesem Sektor,
aber auch die Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien, die sich in der Kinder- und
Jugendhilfe engagieren, gestalten Kinder- und Jugendhilfe. Weil sie ein bedeutsamer Teil der Gesellschaft ist, trägt sie 
damit zur Weiterentwicklung der Gesellschaft bei. Zugleich ist die Kinder- und Jugendhilfe „ebenso
gesellschaftlichen Entwicklungen, Wandlungsprozessen und damit auch Veränderungen unterworfen, wie sie ein Spiegelbild 
der jeweils vorherrschenden gesellschaftlichen Normen und Rationalitäten (d. h. Einstellungen und
Überzeugungen) und insbesondere der gesellschaftlich hervorgebrachten Problembeschreibungen und
Problemzuschreibungen darstellt“ (Farrenberg/Schulz 2022, S. 152). So sehr sie auch als aktive Gestalterin von Gesellschaft zu
betrachten ist, so steht sie stets in der Gefahr, ungleiche gesellschaftliche Verhältnisse zu (re-)produzieren,
Exklusion, Diskriminierung nicht zu verhindern oder sogar zu befördern und den Aufträgen des Schutzes, der
Ausrichtung an der Bildung und Förderung, am Wohlbefinden und an der Gesundheit der jungen Menschen, der
Verbesserung von Teilhabe, der Förderung demokratischer Partizipation, dem Abbau von sozialen Ungleichheiten
individuell, organisational und strukturell entgegenzuwirken.  
Kinder- und Jugendhilfe, in der Mitte der Gesellschaft angekommen und als Gestalterin von Gesellschaft, muss 
sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung zur Verwirklichung von Teilhabe- und Befähigungsgerechtigkeit 
bewusst sein (vgl. Abschnitt 1.1.3). Zugleich muss sie über hinreichend gute politische Unterstützung und
Rahmenbedingungen verfügen, diesem Auftrag nachzukommen (Böllert 2018a). 
3.2 Gesetzlicher Auftrag und rechtliche Grundlagen 
3.2.1 Gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe 
Bei den rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), handelt es 
sich um ein sozialrechtliches Leistungsgesetz mit sozialpädagogischer Fundierung. Die Aufgaben und Ziele der 
Kinder- und Jugendhilfe werden insbesondere in § 1 SGB VIII definiert, der festlegt, dass jeder junge Mensch ein 
Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und 
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Zudem sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht 
der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, junge
Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und muss dazu beitragen, Benachteiligungen zu 
vermeiden oder abzubauen. Sie soll es jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter 
und ihren individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und 
damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können, Eltern und andere
Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und 
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und
familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII). Die genannten Aufgabenbereiche sollen im 
Wesentlichen der Verwirklichung der Teilhabe und Selbstbestimmung junger Menschen sowie dem Abbau von 
Benachteiligungen dienen. Mit § 1 Abs. 2 SGB VIII ist zudem die hoheitliche Aufgabe des Wächteramts benannt.  
Neben den benannten Zielen besteht ein weiteres Ziel der Kinder- und Jugendhilfe in der Förderung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts. Zudem enthalten die gesetzlichen Grundlagen einen „emanzipatorischen und
nichtkommerzialisierten Bildungsauftrag“ (Meysen u. a. 2022, Rn. 25) neben Familie und Schule. Die
Bundesgesetzgebung der Kinder- und Jugendhilfe zielt auf die „Gewährleistung einheitlicher Lebensbedingungen für junge 
Menschen im Bundesgebiet Deutschland“, die Herstellung von Chancengleichheit und die Prävention oder
Überwindung von Benachteiligung und Ungleichheit (Rätz u. a. 2022, o. S.). 
Im Wesentlichen werden im SGB VIII Rechte auf soziale Leistungen (Leistungsanspruch auf sozialpädagogische 
Hilfe und Unterstützung), andere Aufgaben (hoheitliche Maßnahmen, begründet durch das staatliche Wächteramt 
Art.  6 Abs. 2 GG) und die Organisation der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe geregelt. Schnittstellen bestehen 
zu weiteren Sozialgesetzbüchern: Vorgaben aus SGB I (Allgemeiner Teil) und SGB X (Verwaltungsverfahren 
und Sozialdatenschutz), SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB V 
(Krankenkasse), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und SGB XII (Sozialhilfe).
Außerhalb des Sozialrechts können je nach Fall folgende Gesetze von Belang sein: Jugendschutzgesetz (JuSchG),
Jugendgerichtsgesetz (JGG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (4. Buch, v. a. Abs. 2, Titel 5, Elterliche Sorge),
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), 
das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), das Gesetz über Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 
und nahezu jedes andere Gesetz.
Rechtlich kann in den Leistungsbereichen unterschieden werden zwischen  
– individuellen (subjektiven) Rechtsansprüchen, wie beispielsweise das Recht auf Kindertagesbetreuung 
(§ 22ff. SGB VIII) oder auf Hilfen zur Erziehung gemäß § 27ff. SGB VIII,  
– öffentlicher Gewährleistungsverantwortung, wie beispielsweise Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der 
außerschulischen Jugendbildung, geschlechtsspezifische Angebote und Angebote der Familienbildung
vorzuhalten sowie  
– hoheitlichen Aufgaben wie z. B. der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen zur Sicherstellung des 
Kindeswohls. 
Alle Leistungsansprüche richten sich an den Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, der zur
Gewährleistung der Leistungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenarbeiten soll (Rätz 
u. a. 2022) (vgl. Abschnitt 3.4). Das Kinder- und Jugendhilferecht ist als Sozialleistungsgesetz konzipiert, das 
personenbezogene Dienstleistungen gewährt und erbringt. Diese können jedoch „so nicht nach den allgemeinen 
Regeln des Verwaltungsrechts einseitig vollzogen werden, sondern erfordern Kooperation, also Interaktion und 
Kommunikation mit den Leistungsberechtigten. Nur durch die mitgestaltende Beteiligung der
Leistungsberechtigten/-empfänger:innen als Co-Produzierende der Hilfe ist es möglich, dass die Dienstleistung zu dem vom
Gesetz angestrebten Ergebnis führt“ (Meysen u. a. 2022, Rn. 36). 
3.2.2 Entwicklungslinien der rechtlichen Grundlagen – Veränderungen und Dynamiken  
Die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe lassen sich als Entwicklung „von der Fürsorge zur 
Dienstleistung“ (Rätz 2018, S. 66) beschreiben. Nach mehreren gescheiterten Reformversuchen löste das Kinder- 
und Jugendhilfegesetz (KJHG – Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts) vom 26.06.1990 mit 
seinem Kernstück dem SGB VIII das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) ab. Seit 03.10.1990 in den
ostdeutschen Bundesländern und seit 1991 in den westdeutschen Bundesländern regelt das SGB VIII die Leistungen, 
Aufgaben und die Organisation der Kinder- und Jugendhilfe. Hierüber vollzog sich eine Neukonzeption der
Kinder- und Jugendhilfe als ein rechtebasiertes und dienstleistungsorientiertes Angebot von ausdifferenzierten
Hilfeformen (vgl. Abschnitt 3.1). Seit der Verabschiedung 1990 hat das SGB VIII mehrere Novellierungen, viele
Veränderungen und vor allem Erweiterungen erfahren. Im Wesentlichen kam es dabei erstens zu einer Ausweitung 
der Rechtsansprüche und Leistungen und zweitens zu rechtlichen Kodifizierungen und Klärungen insbesondere 
im Bereich des Kinderschutzes und des Wächteramtes.  
Für die Ausweitung der Rechtsansprüche und Leistungen stehen u. a. die folgenden Entwicklungen (vgl. Meysen 
u. a. 2022, Rn. 40): 
– Der Ausbau der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wurde durch das Gesetz zum
qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – 
TAG – vom 27.12.2004) sowie durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG – vom 10.12.2008) eingeleitet.  
– Die Leistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wurden am 16.02.1993 (1. SGB VIII-ÄndG) 
aus den Hilfen zur Erziehung ausgekoppelt und als Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit
seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung in einem eigenen Unterabschnitt in § 35a 
SGB VIII integriert. Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom 23.12.2016 sind zum 01.01.2018 
weitere Änderungen bei den Verweisen sowie hinsichtlich der Betriebserlaubnis vorgenommen worden. 
– Schließlich wurde ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter durch das 
gleichnamige Gesetz vom 02.10.2021 eingeführt, der sukzessive von 2026 bis 2029 in Kraft tritt. 
Weitere gesetzliche Änderungen wurden im Bereich des Kinderschutzes vorgenommen durch 
– das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe (Kinder und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK – vom 08.09.2005), 
– das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), das seit 2011 vornehmlich
Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung für Eltern, Rahmenbedingungen
verbindlicher Netzwerkstrukturen, in die u. a. Gesundheitsämter, Sozialämter, Schule, Polizei einbezogen
werden sollen und die Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger Kindeswohlgefährdung regelt; 
– das Bundeskinderschutzgesetz mit dem Inkrafttreten im Jahr 2012 sowie
– das Gesetz zur Reform der Vormundschaft und des Betreuungsrechts vom 04.05.2021 und seine
Anforderungen an die Organisation der Amtsvormundschaft/Pflegschaft sowie die Beratung, Unterstützung und
Aufgaben für ehrenamtliche Vormund:innen und Ergänzungspfleger:innen sowie die Tätigkeit der
Vormundschaftsvereine. 
Die letzte umfassende Novellierung des SGB VIII wurde 2021 mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und 
Jugendlichen (KJSG) verabschiedet.  
3.2.3 Das KJSG und die SGB VIII-Reform – wesentliche Änderungen  
Die Gesetzesnovellierung des Kinder- und Jugendhilferechts durch das KJSG versucht auf die Vielfalt der
Lebenswelten und Lebenslagen von jungen Menschen in Bezug auf Armut (soziale Klasse), Bildung,
Einwanderungsgeschichte (natio-ethno-kulturelle Herkunft), Behinderung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion und 
Weltanschauung sowie Digitalisierung und Medien zu reagieren (Meysen u. a. 2022, Rn. 8-18). Mit der
Gesetzesnovellierung wurden zahlreiche Entwicklungen in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie fachliche 
Debatten aufgegriffen, u. a. zu Situation und Bedarfen von Care-Leaver:innen, zum Kinderschutz, zu Rechten 
von jungen Menschen und ihren Familien sowie ihren Beteiligungsmöglichkeiten. Auch die Kinderschutzgesetze 
auf Landesebene haben weitere Anstöße gegeben. 
Die Gesetzesnovellierung verfolgt fünf wesentliche Ziele (vgl. Beckmann/Lohse 2021).  
Erstens werden weitreichende Verbesserungen im Kinder- und Jugendschutz festgeschrieben: 
– Dies betrifft die Verbesserung der Schnittstellen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit/zwischen  
– Berufsgeheimnisträger:innen: Einbeziehung (meldender) Berufsgeheimnisträger:innen in die
Gefährdungseinschätzung des Jugendamts bei fachlicher Erforderlichkeit und in geeigneter Weise (§ 8a 
SGB VIII), eine Sollpflicht des Jugendamts zur zeitnahen Rückmeldung an meldende
Berufsgeheimnisträger:innen (§ 4 Abs. 4 KKG), eine unverzügliche Sollpflicht zur Information des Jugendamts durch 
Ärzt:innen bei Erforderlichkeit zur Abwendung dringender Gefahr (§ 4 Abs. 3 KKG), Befugnis zur 
landesrechtlichen Regelung eines interkollegialen Ärzt:innenaustauschs (§ 4 Abs. 6 KKG),  
– Tagespflegepersonen: Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen über das Vorgehen bei
Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 5), 
– dem Familiengericht über die Pflicht zur Vorlage des Hilfeplans im familiengerichtlichen Verfahren 
(§ 50 Abs. 2 S. 2),  
– der Strafverfolgung über gemeinsame Fallkonferenzen bei der Mitwirkung der Jugendhilfe im
Strafverfahren (§ 52 SGB VIII) sowie unverzügliche Information des Jugendamts durch
Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte (§ 5 KKG). 
– Hinzu kommen ein verbesserter Schutz in Einrichtungen und Pflegefamilien (weitere Voraussetzungen für 
die Erteilung der Betriebserlaubnis, Sicherstellung von Schutzkonzepten und externe
Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen), 
– sowie die Einführung eines verbesserten Schutzes bei Auslandsmaßnahmen (Regelung der (engen)
Voraussetzungen einer Hilfeerbringung im Ausland, Betriebserlaubnisverfahren, Qualitätsvereinbarung, Kontrollen 
und Hilfeplanung vor Ort). 
Zweitens zielt das KJSG auf eine Stärkung von jungen Menschen, die in Pflegefamilien oder in stationären
Einrichtungen aufwachsen: 
– Hierzu gehören Verbesserungen bei der Hilfeplanung (Beratung und Aufklärung in verständlicher,
nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form (§ 36 Abs. 1 S. 2), Schutz von Geschwisterbeziehungen (§ 36 Abs. 2 S. 
3), Einbeziehung nicht sorgeberechtigter Eltern in die Hilfeplanung (§ 36 Abs. 5).  
– Die Perspektivklärung wird zentraler Bestandteil der Hilfeplanung bei außerfamiliärer Unterbringung gemäß 
§ 37c SGB VIII. § 37 Abs. 1 SGB VIII gewährt Eltern einen umfassenden Rechtsanspruch auf Beratung und 
Unterstützung sowie Förderung der Beziehung zu ihrem Kind vor, begleitend und auch ggf. anstelle einer 
erfolgreichen Umsetzung einer Rückkehroption.  
– Mit § 37b Abs. 1 SGB VIII wird die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten in
Pflegeverhältnissen unter Beteiligung von Pflegeeltern und -kindern verbindlich vorgeschrieben.
– Hierzu gehören auch Verbesserungen für junge Volljährige und Care-Leaver:innen, u. a. Rückkehroption 
(§ 41 Abs. 1 S. 3 SGB VIII), verbindliche Übergangsplanung (§ 41 Abs. 3 SGB VIII) und Nachbetreuung 
(§ 41a SGB VIII) und Kostenheranziehung. Zu Letzterem wurde durch das KJSG zunächst eine Reduzierung 
des Kostenbeitrages auf maximal 25 Prozent des aktuellen Einkommens und wenig später eine komplette 
Abschaffung des Kostenbeitrags beschlossen (vgl. das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von 
jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vom 21.12.2022, vgl. BGBl I 2022, S. 2824 und berichtigt 
durch Gesetz vom 19.01.2023, BGBl. 2023 I Nr. 19, gültig seit 01.01.2023). 
Drittens soll Prävention vor Ort erfolgen: 
– Dies soll über niedrigschwellige Hilfen und deren Vernetzung realisiert werden (z. B. Hinweise auf
Leistungsanbieter im Sozialraum bei der Beratung nach § 10a SGB VIII, Unterstützung der Entwicklung
vernetzter, kooperativer und sozialraumorientierter Angebotsstrukturen bei der allgemeinen Förderung in der 
Familie (§ 16 SGB VIII), Sicherstellung eines bedarfsentsprechenden Zusammenwirkens der Angebote vor 
Ort in der Jugendhilfeplanung).  
– Die Erweiterung des Beratungsanspruches für junge Menschen auch ohne Kenntnis der
Personensorgeberechtigten nach § 8 Abs. 3 SGB VIII und die Ausgestaltung der Betreuung und Versorgung in Notsituationen 
als Rechtsanspruch (§ 20 SGB VIII) ermöglicht unmittelbare Inanspruchnahme von Hilfen.  
– Zudem soll über eine Verbesserung von Leistungsinhalten erreicht und die Bedarfsgerechtigkeit von
Angeboten und Hilfen erhöht werden (Klarstellung der Möglichkeit zur Kombination unterschiedlicher Hilfearten 
bei den Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII), Schulsozialarbeit wird in einem eigenständigen Paragraf
geregelt (§ 13a SGB VIII), und es wurden typische Kompetenzbereiche der Erziehung (§ 16 Abs. 1 SGB VIII 
z. B. Beziehung, Konfliktbewältigung, Medienkompetenz, Gesundheit) als Themen, auf die sich die
Unterstützung insbesondere beziehen soll, ergänzt.  
Viertens stärkt das KJSG die Beteiligungsrechte junger Menschen, ihrer Eltern und Personensorgeberechtigten: 
– Die Subjektstellung des jungen Menschen wird betont über die veränderte Formulierung „Selbstbestimmte“ 
Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 SGB VIII), neue Beratungsansprüche (§ 10a SGB VIII und elternunabhängige 
Beratung in § 8 SGB VIII) sowie die Einführung von Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII).  
– Zudem konkretisiert das KJSG an verschiedenen Stellen, dass Beratung in verständlicher, nachvollziehbarer 
und wahrnehmbarer Form erfolgen soll (Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen nach 
§ 8 Abs. 4 SGB VIII, Beratung nach dem neuen § 10a SGB VIII, Beratung im Rahmen der Hilfeplanung 
nach § 36 SGB VIII, Nachbetreuung junger Volljähriger durch Beratung und Unterstützung gemäß 
§ 41a SGB VIII, Aufklärung von Kindern/Jugendlichen und Personensorge-/Erziehungsberechtigten über 
die Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII).  
– Daneben sichern die gesetzlichen Änderungen Beschwerdemöglichkeiten bei der Unterbringung außerhalb 
der Familie (externe Beschwerdemöglichkeiten in Einrichtungen als Voraussetzung für Betriebserlaubnis 
nach § 45 SGB VIII, Gewährleistung von Beschwerdemöglichkeiten für Pflegekinder gemäß § 37b 
SGB VIII), die Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen als Pflichtaufgabe der Länder (§ 9a SGB VIII) 
sowie die Stärkung von Selbstvertretungen und Selbsthilfe (§ 4a SGB VIII) (vgl. Abschnitt 3.10.2).  
Fünftens beansprucht das KJSG eine grundlegend inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe mit dem 
Ziel, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zu bieten. 
Aktuell wird die Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen (SGB IX) vorbereitet, 
womit die Kinder- und Jugendhilfe die Gesamtzuständigkeit für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung 
erhalten soll (vgl. Böllert/Smessaert 2021). Das Bundesgesetz, das für die Zusammenführung notwendig ist, wird 
aktuell erarbeitet, ab Mitte 2024 soll sich das Gesetzgebungsverfahren anschließen. 
3.2.4 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind Adressat:innen der Kinder- und
Jugendhilfe! 
Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Zuge der Debatte um ihre Gesamtzuständigkeit mit der größten Reform seit 
Inkrafttreten des SGB VIII konfrontiert. Dahinter steht eine langjährige und sehr wechselhafte Diskussion um die 
sogenannte „Kleine versus Große Lösung“, welche die Kinder- und Jugendhilfe seit dem Inkrafttreten des 
SGB VIII begleitet (Meysen 2014; Struck u. a. 2010). Wesentlich hierfür waren die vorbereitenden
Arbeitsgruppen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) und der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK)
(ASMK/JFMK 2013) sowie die Positionierung des 13. Kinder- und Jugendberichts. Dieser überzeugte mit der 
Aussage, dass „Kinder und Jugendliche mit Behinderung [...] in erster Linie Kinder und Jugendliche [sind]“ 
(Deutscher Bundestag 2009, S. 12).  
Als wichtiger „Inklusionsmotor“ (Degener 2009) hat die UN-Behindertenrechtskonvention entscheidenden
Vorschub geleistet. Ab etwa 2015 hat der Reformprozess schließlich an Fahrt aufgenommen (Meysen/Schönecker 
2015), wobei die vielfach kritisierten Gesetzesentwürfe Ende 2016 zunächst wieder zurückgenommen wurden. 
Die dann 2017 in die Abstimmung gegebene Version des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurde von der 
Fachwelt auch kritisch diskutiert (z. B. Ziegler 2016) und nicht verabschiedet (Böllert 2017; Lüders 2019). In der 
jetzigen Fassung muss sich das Innovationspotenzial des KJSG erst noch erweisen, zumal die Klärung der
Gesamtzuständigkeit noch aussteht (Böllert/Smessaert 2021). Darüber hinaus ist fraglich, wie weit insbesondere die 
Inklusionsversprechen des KJSG tatsächlich reichen (Hopmann 2021a).  
Die Gesamtzuständigkeit ist bislang nur als zukünftige Absichtserklärung enthalten und erfolgt in drei Stufen: 
Die erste Stufe gilt bereits seit Juni 2021; sie verankert grundlegend eine inklusive Ausrichtung im SGB VIII 
(§§ 1, 7, 8a, 8b, 9, 11, 22 f., 77, 78a, 79a, 80 SGB VIII) und eine Schnittstellenbereinigung zur Eingliederungshilfe 
im SGB IX (§ 10a Abs. 3 SGB VIII, §§ 117, 119 SGB IX; § 36b Abs. 2 SGB VIII). Vorstellungen, dass eine 
inklusive Kinder- und Jugendhilfe erst mit der Verabschiedung der letzten Stufe beginnt, sind von daher obsolet, 
da bereits jetzt weite Teile der Kinder- und Jugendhilfe inklusiv gestaltet sein müssen (z. B. Kindertagesbetreuung 
und Kinder- und Jugendarbeit).  
Die zweite Stufe sieht seit dem 01.01.2024 die Einführung von Verfahrenslots:innen (§ 10b SGB VIII) vor, um 
Eltern sowie Kinder und Jugendliche bei allen Verfahrensschritten zu begleiten (§ 10b SGB VIII) und die
Jugendämter bei der Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen zu unterstützen. Die 
Verfahrenslots:innen waren zunächst befristet angelegt, der Koalitionsvertrag sieht jedoch eine unbefristete
Implementierung vor. Gemäß § 10b Abs. 1 SGB VIII richtet sich das Beratungs- und Unterstützungsangebot des 
Verfahrenslotsen an alle jungen Menschen mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß 
SGB IX bzw. § 35a SGB VIII und deren Familien, sowie an die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten. Die 
Zielgruppe der zusätzlich genannten Adressat:innen ist weit gefasst. Neben den Personensorgeberechtigten
(Eltern, Vormund:innen, Ergänzungspfleger:innen) können dies auch Pflegeeltern und alle Personen sein, die eine 
entsprechende Erziehungsvollmacht haben (z. B. Betreuungspersonen in stationären Einrichtungen). Mütter und 
Väter gehören – unabhängig von deren sorgerechtlichem Status – zur Zielgruppe der Verfahrenslots:innen, da 
dieser Personenkreis explizit benannt wird. Bei jungen Volljährigen kommen auch gesetzliche Betreuer:innen in 
Betracht. Die Verfahrenslots:innen werden nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Personen tätig. Die zweite 
Aufgabe der Verfahrenslots:innen zielt auf (vgl. § 10b Abs. 2 SGB VIII) den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 
Hier geht es darum, den Veränderungsprozess innerhalb der Verwaltung zu unterstützen, indem – so sieht es das 
Gesetz vor – halbjährlich über Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit berichtet wird. 
Die Zusammenführung der Rechtskreise und Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung 
als dritte Stufe soll erst im Jahre 2028 erfolgen. Dafür ist jedoch noch ein vorab zu verabschiedendes Bundesgesetz 
– der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode beabsichtigt ein solches Gesetz bis spätestens 2025 – nötig 
(§ 107 SGB VIII). 
In einem breit angelegten Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und 
Jugendhilfe!“ werden aktuell Umsetzungsanforderungen, Umsetzungsoptionen und Umsetzungsschritte einer
inklusiven Lösung diskutiert und damit verbundene offene Fragen geklärt. Fachleute aus Bund, Ländern und
Kommunen, von Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe, der Behinderten- und Gesundheitshilfe, aus Forschung 
und Wissenschaft sowie Selbstvertretungen nehmen teil. Der Bereich der Forschung umfasst die Projekte 
– Verwaltungsstrukturreform („Umsetzung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der
Eingliederungshilfe“),  
– Verfahrenslots:innen (Digitale Unterstützung der Tätigkeit der Verfahrenslotsenden, Entwicklung eines
qualifizierenden Curriculums für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, Entwicklung und Implementierung 
eines Online-Kurssystems zur Qualifizierung der Verfahrenslots:innen nach § 10b SGB VIII) und  
– prospektive Gesetzesfolgenabschätzung (in Fachdebatten diskutierte (gesetzlichen) Regelungsoptionen für 
eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und ihren möglichen Auswirkungen, die sich aus der Umsetzung 
ergeben können).
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik ist Teil der Unterarbeitsgruppe „Daten und Statistik“. Ein
wissenschaftliches Kuratorium bündelt die bestehende Empirie und zeigt ggf. offene Fragestellungen auf, um
systemische und strukturelle Veränderungsbedarfe in das weitere Umsetzungsverfahren mit aufzunehmen. Die
Ergebnisse des Prozesses sollen das Fundament für die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Ausgestaltung der
Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe bilden. Der Prozess selbst wird fortlaufend auf der Homepage „Gemeinsam zum 
Ziel“ dokumentiert.130 
Sollte es 2025 zu einer Verabschiedung des Bundesgesetzes zur Regelung einer endgültig inklusiv gestalteten 
Kinder- und Jugendhilfe kommen, wäre damit ein Prozess abgeschlossen, den weite Teile der Kinder- und
Jugendhilfe immer wieder eingefordert haben.  
3.2.5 Gesetzlicher Auftrag und rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe im
Wandel 
Der Auftrag, das Ziel und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. 
Dabei lassen sich unterschiedliche Dynamiken feststellen:  
Erstens antwortet die Kinder- und Jugendhilfe auf veränderte Bedarfe sowie gesellschaftliche Herausforderungen 
mit möglichst passgenauen und innovativen Angeboten. Diese erfahren oftmals nachträglich im Rahmen von 
Gesetzesnovellierungen und -reformen eine rechtliche Kodifizierung. Ein Beispiel hierfür das inzwischen breit 
etablierte Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit, welches erst im Zuge des KJSG 2021 im § 13a SGB VIII als eigenes 
Leistungsangebot aufgenommen wurde. Ein weiteres Beispiel sind die Ombudsstellen, die ebenfalls mit dem 
KJSG rechtlich kodifiziert und als Leistungsbereich ins SGB VIII aufgenommen wurden (Nachholende rechtliche 
Kodifizierung bereits entwickelter sozialpädagogischer Praxis). 
Zweitens führen konkrete Fälle oder Problemstellungen zu rechtlichen Klärungen und Kodifizierungen. So führten 
Fälle wie z. B. der des zweijährigen Kevin in Bremen – dieser hatte einen Amtsvormund und wurde über einen 
längeren Zeitraum hinweg durch seinen drogenabhängigen Ziehvater misshandelt, wodurch er zu Tode
gekommen war – zu einer breiten Diskussion des Kindesschutzes sowie den Aufgaben des Wächteramts. Diese führten 
zur Einführung und Änderung der § 8a, § 72a und § 42 im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK – vom 08.09.2005) und zur 
„kleinen“ Vormundschaftsreform 2011 (Rechtliche Kodifizierung als gesetzliche Klärung und Antwort auf soziale 
Probleme und fachliche Herausforderungen). 
Drittens kann sich die (Weiter-)Entwicklung der rechtlichen Grundlagen im Zusammenspiel mit dem Fachdiskurs 
der Kinder- und Jugendhilfe auch als fachliche Gestaltung über Recht darstellen. Ein Beispiel hierfür ist die
aktuelle Reform des SGB VIII, mit der eine Verwaltungsstrukturreform ausgelöst wird, die in der Praxis
sozialpädagogisch zu gestalten sein wird. Damit besteht endlich die Chance, dass der Verschiebebahnhof, dem Eltern und 
ihre Kinder mit Behinderung in den Zuständigkeits- und Finanzierungsstreitigkeiten zwischen verschiedenen 
Leistungsträgern ausgesetzt sind, stillgelegt wird. Reduziert sich aber die Verabschiedung des Bundesgesetzes 
auf eine tiefgreifende und unter Umständen kostenträchtige Verwaltungsstrukturreform, die am Ende nur
Verlierer:innen bei den Leistungsberechtigten produziert, ist das Thema Inklusion und inklusive Kinder- und
Jugendhilfe auf absehbare Zeit verloren. Eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe muss daher deutlich 
über eine reine Verwaltungsstrukturreform hinausgehen. 
3.3 Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe 
Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe sind potenziell alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
und ihre Personensorgeberechtigten. Forderte der Elfte Kinder- und Jugendbericht vor diesem Hintergrund noch 
mehr öffentliche Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen ein (vgl. Deutscher Bundestag 2002, S. 56ff.), 
so betrachtete der 14. Kinder- und Jugendbericht das Verhältnis von privater und öffentlicher Verantwortung in 
neuen Mischungsverhältnissen (vgl. Deutscher Bundestag 2013, S. 63ff.) und schlussfolgerte daraus: „Aus Sicht 
 
130  Vgl. hier https://gemeinsam-zum-ziel.org/ [27.03.2024].
der Adressatinnen und Adressaten sind weite Teile der Inanspruchnahme von Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe – Kinderbetreuung, Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit – fast zu einer biografischen
Selbstverständlichkeit geworden“ (ebd., S. 251).  
In den zurückliegenden Jahren hat sich die die Rolle der Adressat:innen verändert, in dem Aspekte der Beteiligung 
stärker in den Fokus gerückt sind (vgl. Abschnitt 2.2.1). Soziale Bewegungen und Forschungen zur Sicht der 
Adressat:innen auf die Kinder- und Jugendhilfe haben die hohe Bedeutung von Beteiligung auch für das Gelingen 
von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe herausgestellt (vgl. Böllert 2015; Graßhoff u. a. 2015; Bitzan/Bolay 
2017; Albus 2022). Doch nach wie vor ist festzuhalten, dass ein Großteil der jungen Menschen – insbesondere 
Kinder – und auch Eltern nur unzureichend beteiligt werden (vgl. u. a. Pluto 2021; Deutsches Kinderhilfswerk 
e. V. 2022b; Althaus 2023; Althaus u. a. 2023).  
Junge Menschen und Personensorgeberechtigte müssen deshalb über ihre Rechte und Ansprüche informiert
werden, damit sie diese aktiv wahrnehmen können. Sie müssen darüber hinaus Rahmenbedingungen vorfinden, die 
es ihnen nicht nur ermöglichen zu partizipieren, sondern ihre Beteiligung aktiv fördern. Diese veränderte Sicht 
auf die Adressat:innen dokumentiert sich u. a. in verschiedenen rechtlichen Vorgaben des KJSG, die auf eine 
Stärkung der Beteiligungsrechte (z. B. durch die Einführung von Ombudsstellen (§ 9a SGB VIII), des Rechts auf 
Beratung (z. B. § 10a, § 37a-c, § 41a SGB VIII) und die Förderung selbstorganisierter Zusammenschlüsse und 
Selbstvertretungen (§ 4a SGB VIII) abzielen.  
Im Anschluss an diese beteiligungsorientierten Perspektiven auf Adressat:innen schließt sich die Kommission 
dem Begriff der Adressat:innen aus dem letzten Gesamtbericht und 14. Kinder und Jugendbericht an. Im
Vergleich zum Begriff der Klient:innen scheinen Adressat:innen zunächst zwar (ebenfalls) passiv als diejenigen, an 
die etwas adressiert wird. Allerdings können die so Adressierten die Angebote verweigern oder eben akzeptieren. 
Dies gilt auch für Zwangskontexte, da die Beteiligung der Adressat:innen die notwendige Voraussetzung für
Umsetzung und möglichen Erfolg der Angebote und Maßnahme darstellt (vgl. Walther 2019; Thieme 2013, S. 86ff.; 
von Wölfel/Redmann 2020). Adressat:in wird im vorliegenden Bericht als „relationale Kategorie“ (Bitzan/Bolay 
2017, S. 72ff.) verstanden. Nicht jedes Bedürfnis Heranwachsender wird als sozialpädagogischer Bedarf junger 
Menschen anerkannt, zu dem ein passendes Angebot der Kinder- und Jugendhilfe vorgehalten werden muss.
Umgekehrt werden junge Menschen mit Normalisierungserwartungen konfrontiert, denn Angebote der Kinder- und 
Jugendhilfe zielen immer auch auf gesellschaftliche Integration und Förderung einer „gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit“ (§ 1 SGB VIII). In diesem Sinne kann eine Diskrepanz zwischen den Vorstellungen der
Heranwachsenden und den an sie gerichteten Adressierungen bestehen, zumal Adressat:innenschaft relational betrachtet sich 
„nicht unabhängig von institutionellen und professionellen Bedingungen“ (Graßhoff 2015, S. 11) konstituiert. 
Adressierung(en) vollziehen sich damit als Prozess auf unterschiedlichen Ebenen, auf den Ebenen
gesellschaftlicher, institutioneller und professioneller Erwartungen und Kategorisierungen (z. B.: „Arbeitssuchende haben sich 
aktiv um eine neue Arbeitsstelle zu kümmern“), unter Anerkennung und Beförderung der Selbstadressierungen 
der Subjekte („als Eltern eines Kindes mit einer Behinderung setze ich mich für mein Recht auf einen
Integrationsplatz ein und werde dabei von der Kita unterstützt“). Ein solches Adressat:innenkonzept öffnet die Perspektive 
darauf, dass Adressierungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe interaktiv – vor dem Hintergrund bestehender 
Hierarchien und komplexer Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse – immer wieder neu justiert und ausgehandelt 
werden.  
3.3.1 Rechtliche Grundlagen 
Adressat:in der Kinder- und Jugendhilfe zu werden und zu sein, ist mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen 
verbunden. Die Frage, wer in welcher Form welchen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe hat 
und diesen auch durchzusetzen vermag (z. T. mit der Unterstützung von Ombudssstellen; vgl. Abschnitt 3.10.2), 
ist dabei ebenso bedeutsam wie die Frage der unterschiedlichen Adressierungen von Kindern, Jugendlichen und 
Personensorgeberechtigten als eher Anspruchsberechtigte einer sozialstaatlichen Dienstleistung auf der einen 
Seite oder als Personen, die der Hilfe bedürfen oder zur Mitwirkung verpflichtet sind auf der anderen Seite. 
Grundsätzlich sind nach § 6 Abs. 1 SGB VIII alle jungen Menschen und ihre Personensorgeberechtigten131 mit 
 
131  Gemäß § 7 Abs. 5 SGB VIII ist Personensorgeberechtigter, „wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften 
des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht“. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Erziehungsberechtigten, der die
tatsächliche Verantwortungsübernahme für ein Kind gemäß § 7 Abs. 6 beschreibt. Personensorgeberechtigte, die mit dem Kind regelmäßig
Aufenthalt in Deutschland berechtigt, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Hier ist 
jedoch zwischen individuellen Rechtsansprüchen, öffentlicher Gewährleistungsverantwortung und „Anderen 
Aufgaben“ der Kinder- und Jugendhilfe zu unterscheiden.  
Bei der Gewährung von Leistungen bestehen aufseiten der Kostenträger teilweise Beurteilungsspielräume, wobei 
hier das Sozialrecht Muss-, Kann- und Sollvorschriften für einzelne Leistungsbereiche unterscheidet. Für
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 gilt beispielsweise in der Regel ein (auch
einklagbarer) subjektiver Rechtsanspruch. Das heißt, dass die Leistung erbracht werden muss, wenn die notwendigen 
Voraussetzungen vorliegen. Im Kontext von § 13 Jugendsozialarbeit sollen nach Absatz 1 „jungen Menschen, die 
zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem 
Maße auf Unterstützung angewiesen sind, […] sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische 
und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“. „Begleitete 
Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen“ können angeboten werden.  
Adressat:in von Leistungen, auf die individuelle Rechtsansprüche bestehen 
Individuelle Rechtsansprüche bestehen beispielsweise in Bezug auf „Kindertagesbetreuung in
Kindertageseinrichtung und -tagespflege“ (§§ 22–26 SGB VIII), „Hilfen zur Erziehung“ (§§ 27–41 SGB VIII) einschließlich der 
„Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung“ (§ 35a SGB VIII). Ebenso bestehen diese in Bezug auf die
„Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung“ (§ 17 SGB VIII) und hinsichtlich der „Beratung 
und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts“ (§ 18 SGB VIII). Wer dabei 
jeweils leistungsberechtigt ist, das variiert zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen: Im Fall der
Kindertagesbetreuung und der Eingliederungshilfe sind es die Kinder bzw. Jugendlichen, im Fall der Hilfen zur
Erziehung von nicht volljährigen jungen Menschen sind es die Personensorgeberechtigten. Daraus resultieren
unterschiedliche Logiken. Der individuelle Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen folgt aus dem
übergreifenden Kinderrechteansatz. Davon zu unterscheiden sind Ansprüche, die auf die Rolle der Eltern und ihr
grundgesetzlich verankertes Recht auf Erziehung fokussieren. 
Die konkrete Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung unterscheidet sich in den jeweiligen Leistungsbereichen: 
Anspruch auf Kindertagesbetreuung haben alle Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt, für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. 
Der Anspruch besteht jedoch nur auf eine Mindestbetreuungszeit von 20 Stunden, bei Bedarf des Kindes, bei 
Berufstätigkeit der Eltern u. ä. auch auf mehr, wobei die Bundesländer unterschiedliche Regelungen vorhalten. 
Im Gegensatz dazu haben Erziehungsberechtigte nur dann Anspruch auf erzieherische Hilfen, wenn ein
erzieherischer Bedarf durch die kommunalen Kostenträger festgestellt wird. Die Realisierung des Rechtsanspruchs ist 
damit an Bedingungen geknüpft. Ausgenommen hiervon ist die Erziehungsberatung, die auch eine
Erziehungshilfe darstellt, aber ohne vorherige Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII und Bedarfsprüfung durch die
Jugendämter in Anspruch genommen werden kann.  
Adressat:in von Leistungen, die im Rahmen der öffentlichen Gewährleistungsverantwortung bereitgestellt werden 
Bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, die im Kontext der öffentlichen Gewährleistungsverantwortung für 
eine soziale Infrastruktur angeboten werden (insb. § 11 „Jugendarbeit“, § 12 „Förderung der Jugendverbände“; 
§ 13 „Jugendsozialarbeit“; § 14 „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ und § 16 „Allgemeine Förderung der 
Erziehung in der Familie“) besteht kein individueller Anspruch der Adressat:innen auf eine Leistung. Jedoch ist 
der öffentliche Träger verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot vor Ort bereitzustellen, d. h. zu planen, zu
finanzieren und/oder selbst anzubieten. Daraufhin entscheiden die Adressat:innen in der Regel selbst, ob und in 
welchem Umfang sie ein Angebot nutzen, beispielsweise ob, wie häufig oder wann sie ein Jugendzentrum
besuchen oder an einer Veranstaltung der Familienbildung teilnehmen.  
 
zusammenleben, sind zugleich auch Erziehungsberechtigte. Allerdings sind nicht alle Erziehungsberechtigten auch rechtlich
personensorgeberechtigt (Meysen 2022a, Rn. 3, 4). Hilfen und Leistungen z. B. gemäß §§ 27ff. können allerdings nur Personensorgeberechtigte 
beantragen, weshalb im Folgenden von Personensorgeberechtigten gesprochen wird.
Adressat:in auf Leistungen, die im Kontext „anderer Aufgaben“ erbracht werden 
Die sogenannten „anderen Aufgaben“ nach SGB VIII umfassen vor allem hoheitliche Maßnahmen, die durch die 
öffentliche Kinder- und Jugendhilfe, also die Jugendämter, im Rahmen des staatlichen Wächteramts
wahrgenommen werden. Beispiele hierfür sind vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII oder eine Mitwirkung an 
familiengerichtlichen Verfahren oder nach dem Jugendgerichtsgesetz (Leistungen der Jugendhilfe im
Strafvollzug). Bei diesen „Leistungen“ schreibt das Gesetz ein Tätigwerden der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne das 
Einverständnis der Leistungsberechtigten vor.132 Dies kann zu Konstellationen führen, in denen Adressat:innen 
Leistungen unabhängig von ihrem Wunsch nutzen oder in Anspruch nehmen (müssen). Begründet werden die 
„anderen Aufgaben“ mit der Gewährleistung des Kindeswohls bzw. der Abwendung einer diesbezüglichen
Gefährdung (vgl. Rätz u. a. 2022). 
3.3.2 Veränderte und erweiterte Adressierungsprozesse 
Grundlegend lässt sich feststellen, dass zwischen individuellen Rechtsansprüchen, den Gewährleistungspflichten 
für eine soziale Infrastruktur und Interventionen im Rahmen der „anderen Aufgaben“ eine deutliche Verschiebung 
dahingehend festzustellen ist, dass individuelle Rechtsansprüche auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
erheblich ausgeweitet werden. Zudem lässt sich eine Ausweitung der Rechte der Adressat:innen bei der Umsetzung 
der Leistungen konstatieren.  
Im Bereich individueller Rechtsansprüche besteht seit 1996 in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Seit dem 
01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in
Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch in § 24 SGB VIII. 
Hinzu kommt aber, dass die Bundesländer durch Gebührenbefreiungen und Regelungen zur Dauer der
Anspruchsberechtigung dazu beigetragen haben, dass Kindertagesbetreuung immer häufiger, früher und länger am Tag in 
Anspruch genommen wird (vgl. Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung 2022; BMFSFJ 2023a). Der 
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab 2026 sukzessiv umgesetzt werden soll, weitet 
das Spektrum der Tagesbetreuungsleistungen für junge Menschen weiter aus, wobei auch dieser Rechtsanspruch 
im SGB VIII, also als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, konzipiert ist. Da diese Angebote im Kontext der 
Ganztagsbildung verortet sind und teilweise (auch) am Lebensort Schule umgesetzt werden, werden die jungen 
Menschen hier auch in ihrer Rolle als Schüler:innen adressiert. Allerdings beansprucht die Kinder- und
Jugendhilfe einen „eigenen emanzipatorischen Bildungsauftrag“ (Grendel/Franz 2024), um zum Abbau von
Bildungsbarrieren am Lebensort Schule beitragen zu können.  
Auch lassen sich im Bereich Inklusion Veränderungen in den Rechtsansprüchen feststellen. Trotz der schon mit 
dem BTHG angestoßenen Überwindung der Zuständigkeitsspaltung zwischen SGB IX, 2. Teil und SGB VIII für 
alle jungen Menschen, also auch Kinder und Jugendliche mit (drohender) körperlicher oder geistiger
Behinderung, und ihrer Familien war die inklusive Leistungsgewährung und -erbringung bislang eher Ausnahme als
Regel. Mit der Novellierung des SGB VIII durch das KJSG und der Einlösung von § 10 Abs. 4 SGB VIII durch die 
Umsetzung des angestrebten Gesetzesverfahrens und das in Krafttreten zum 01.01. 2028, der damit verbundenen 
Herstellung der sogenannten Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sollen Hilfen aus einer Hand für 
Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte mit und ohne Behinderung Realität werden (vgl. AGJ 2023d). 
Entsprechend verpflichtet der überarbeitete § 9 SGB VIII bei der Ausgestaltung von Leistungen und bei der
Erfüllung von Aufgaben, „die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen
umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen“ (§ 9 Abs. 4 SGB VIII).  
Hinzu kommen erweiterte Ansprüche und Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Hilfen für 
Familien. Kinder -und Jugendliche in Pflegefamilien sind erst in den letzten Jahrzehnten sowohl im Fachdiskurs 
als auch in der Forschung (vgl. z. B. Reimer 2008; Kuhls u. a. 2014; Jespersen 2014; Pierlings 2014; Wolf 2015; 
Reimer 2017) stärker berücksichtigt worden. Im Zuge der SGB VIII-Reform durch das KJSG wurden die Rechte 
von Pflegekindern, Pflegeeltern aber auch Herkunftseltern auf Beratung, fachliche Begleitung und
Perspektivenklärung gestärkt. So haben Eltern (unabhängig davon, ob sie sorgeberechtigt sind) nach § 37 SGB VIII und
Pflegepersonen gemäß § 37a SGB VIII das Recht auf Beratung und Unterstützung. Der § 37b SGB VIII sieht die 
 
132  Auch bei anderen Leistungen, etwa den Hilfen zur Erziehung, sind die Jugendämter aufgefordert, eigenaktiv tätig zu werden und zu 
prüfen, ob ein erzieherischer Bedarf vorliegt.
Erstellung und Überprüfung von Schutzkonzepten in Pflegeverhältnissen vor, und § 37c SGB VIII stärkt die
Perspektivklärung als zentralen Bestandteil der Hilfeplanung.  
Die Debatten um Care-Leaver haben neben der Frage der Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit von Angeboten 
der Kinder- und Jugendhilfe auch die Frage nach Altersgrenzen für individuelle Ansprüche z. B. bei der Hilfe für 
junge Volljährige sowie den Prozess des Leaving Care als Übergang und Herausforderung für Teilhabe in den 
Blick gerückt (vgl. z. B. Ehlke u. a. 2022). Durch das KJSG wird der verbindliche Rechtsanspruch auf Hilfe für 
junge Volljährige durch § 41 Abs. 1 SGB VIII eingeführt (gegenüber der vorherigen Soll-Regelung) und in § 41 
Abs. 3 SGB VIII eine verbindliche Übergangsplanung beim Übergang der Kinder- und Jugendhilfe zu anderen 
Sozialleistungsträgern festgeschrieben sowie in § 41a SGB VIII der Nachbetreuungsanspruch eingeführt.  
Durch die Etablierung der Frühen Hilfen als dauerhaftes und gesetzlich geregeltes Angebot der Kinder und
Jugendhilfe wird das Angebot für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern 
erweitert. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) 2012 wurde dieses Angebot gesetzlich verankert und 
wurden Kooperation, Vernetzung, und Qualitätsentwicklung für dieses Handlungsfeld gestärkt. Dadurch wurden 
die Frühen Hilfen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ausgebaut, und zugleich wurde damit auch ein Beitrag 
zur Qualifizierung des Schutzauftrags geleistet. Durch die Institutionalisierung der Frühen Hilfen hat sich die 
Angebotspallette für die Adressat:innengruppen der (werdenden) Familien und ihre Kinder von der
Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr erheblich ausgeweitet.133 
Eine weitere Veränderung liegt in der deutlich stärkeren Ausdifferenzierung der Adressat:innengrupppen. Die 
Adressat:innenschaft der Kinder- und Jugendhilfe wird nicht nur größer, sie wird auch diverser. Die zunehmend 
stärkere Wahrnehmung und Berücksichtigung von Diversität innerhalb der Gesellschaft im Hinblick auf
insbesondere Klasse, natio-ethno-kulturelle Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, (Dis)Ability, Alter 
etc. führt dazu, dass die Kinder- und Jugendhilfe auf eine größere Vielfalt an Bedarfslagen reagieren muss. Dabei 
ist ein Spannungsverhältnis zu beobachten: Einerseits sind passgenaue Angebote für spezifische Bedarfe
verschiedener Adressat:innengruppen im Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe wichtig (wie z. B. Angebote für 
Geflüchtete, queere Jugendliche etc.). Andererseits geht mit der Konstruktion von spezifischen Bedarfslagen und 
der Bereitstellung ganz spezifischer Angebote auch das Risiko einer gruppenbezogenen Stigmatisierung oder
einer unproduktiven Dramatisierung von Differenz einher (vgl. z. B. Höblich 2020). Mit § 9 Nr. 3 SGB VIII werden 
nun auch die Lebenslagen transidenter, nichtbinärer und intergeschlechtlicher junger Menschen in den
Vorschriften zur Grundausrichtung der Erziehung und Gleichberechtigung aller jungen Menschen explizit berücksichtigt. 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich Ansprüche und Angebote für Adressat:innen noch einmal 
deutlich ausgeweitet haben. Im Laufe ihres Lebens (vertikale Perspektive) und im Tagesverlauf (horizontale
Perspektive) steht jungen Menschen und ihren Familien somit eine Vielzahl von Leistungen und Angeboten der
Kinder- und Jugendhilfe neben dem formalen Bildungssystem (Schule und Ausbildung) und informellen
zivilgesellschaftlichen Institutionen der Kultur, des Sports, der Medien etc. zur Verfügung, die als Teil einer
wohlfahrtsstaatlichen Infrastruktur gutes Aufwachsen fördern (vgl. Abb. 3–3). 
133  Vgl. hier hierzu www.fruehehilfen.de; [17.05.2024].
Abbildung 3–3 
Adressat:innenschaft in der Kinder- und Jugendhilfe im Lebens- und Tagesverlauf 
 
Quelle: eigene Darstellung 
3.3.3 Veränderungen im Spiegel empirischer Daten und Statistiken 
In Deutschland beträgt der Anteil von Kindern und Jugendlichen in der Gesamtbevölkerung 16,9 Prozent, was 
14,7 Millionen entspricht (Stand 2022). Davon leben 2,6 Millionen in Ost- und 11,6 Millionen in
Westdeutschland. Den größten Anteil unter den Minderjährigen machen dabei die unter Sechsjährigen mit 4,8 Millionen aus. 
Diese Gruppe ist seit 2006 um 600.000 Kinder gewachsen. Bei allen anderen Altersgruppen – mit Ausnahme 
der 6- bis unter 10-Jährigen, deren Anzahl 2006 und 2022 mit 3,2 Millionen gleichgeblieben ist – lässt sich ein 
Rückgang verzeichnen: Es wurden 3,2 Millionen Kinder im Grundschulalter (6 bis unter 10 Jahre), jeweils 
3,1 Millionen 10- bis unter 14- und 14- bis unter 18-Jährige gezählt. Darüber hinaus leben 2,4 Millionen 18- bis 
unter 21-Jährige in Deutschland. Die Gruppen der 14- bis unter 18- und der 18- bis unter 21-Jährigen sind am 
stärksten zurückgegangen (jeweils 0,5 Millionen). Junge Menschen im Alter zwischen 21 und unter 27 Jahren 
lebten 2022 rund 5,7 Millionen in Deutschland; ihre Zahl ist seit 2006 leicht zurückgegangen. 
Die Gruppe der jungen Kinder, die Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben, wuchs 2021. Es 
wurden 795.000 Kinder und damit 17.000 Kinder mehr geboren als noch 2019. Im Jahr 2022 ging aber die Zahl 
der Geburten wieder auf unter 739.000 zurück. Die Zahl der 6- bis 17-Jährigen wird nach den Berechnungen des 
Statistischen Bundesamtes in den nächsten Jahren insgesamt deutlich steigen, und zwar bis 2025 deutschlandweit 
im Vergleich zum Ausgangsjahr 2021 um voraussichtlich zwischen rund 735.000 und 867.000 und bis 2035 um 
932.000 bis 1.302.000 Kinder und Jugendliche.
Im Prinzip können die genannten Altersgruppen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen jeweils als 
Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet werden. Dies trifft insbesondere mit Blick auf die
Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, die Frühen Hilfen, die Tageseinrichtungen und die
Kindertagespflege oder Kinder- und Jugendarbeit zu. Die Daten zur Inanspruchnahme dieser Angebote zeigen je nach
Handlungsfeld und/oder Altersgruppe unterschiedliche Entwicklungen.  
Bei sehr jungen Kindern lässt sich ein Trend der wachsenden Nutzung von familienbildenden Angeboten
feststellen: Für 2019 zeigen die Daten des AID:A-Surveys, dass 30 Prozent der unter 2-Jährigen eine Krabbelgruppe, 
25 Prozent Babyschwimmen, 18 Prozent Eltern-Kind-Turnen oder eine Eltern-Kind-Gruppe sowie 11 Prozent 
eine PEKIP-Gruppe134 besuchen, wobei die Nutzung der Angebote bei niedrigerem Bildungsabschluss und
Migrationshintergrund der Eltern geringer ausfällt (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S. 80). Da die 
Anzahl der Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung von 365 (2002) auf 597 (2020) wuchs, kann davon 
ausgegangen werden, dass auch hier die Anzahl der Angebote für Familien gestiegen ist. Auch der Teil der Frühen 
Hilfen, der sich als universelles Angebot versteht, erreicht zunehmend größere Adressat:innengruppen
(Schwangere, Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder und deren Familien), denn in 90,2 Prozent der Kommunen gibt es 
eine aufsuchende Betreuung und Begleitung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, in 58,5 Prozent eine 
Angebotsvermittlung in Geburtskliniken, in 36,7 Prozent Lotsendienste in Kinderkliniken, und 57 Prozent der 
Kommunen führen Willkommensbesuche durch (NZFH o. J.). 
92 Prozent aller 3- bis unter 6-Jährigen und immerhin mehr als jedes drittes Kind (35,5 %) der unter 3-Jährigen 
nehmen Angebote der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt in Anspruch (§§ 22 bis 24 SGB VIII),
wobei die Beteiligungsquoten der Kinder erheblich sinken, deren Eltern einen Migrationshintergrund aufweisen (im 
U3-Bereich: 22 % gegenüber 43 % ohne Migrationshintergrund und im Bereich der 3-bis unter 6-Jährigen: 78 % 
gegenüber ohne Migrationshintergrund: 100 %) (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S. 58, 88). Der 
tatsächliche Bedarf von Eltern stellt sich jedoch noch höher dar. Er liegt bei 96 Prozent für die 3- bis 6-Jährigen 
und bei 49 Prozent für die unter 3-Jährigen (Kayed u. a. 2023; Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 
2024, S. 52). Insgesamt nimmt der Anteil der Kinder mit langen Betreuungsumfängen (größer als 35 Std. die 
Woche) zu, von 27,3 Prozent in 2007 auf 52,4 Prozent bei Kindern am Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt 
in 2022. 
Die Beteiligung an Ganztagsangeboten für Grundschulkinder wächst ebenfalls: von 21 Prozent (2006/2007) auf 
55 Prozent in den Jahren 2019 bis 2022. Auch hier übersteigt der Bedarf (64 %) die bisherigen Möglichkeiten der 
Inanspruchnahme. Für das Jahr 2022 ergaben sich mehr als 260.000 fehlende Plätze zur Bedarfsdeckung für
Kinder im Grundschulalter (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 52, 74). Neben bildungs- 
und ungleichheitsbezogenen Argumentationen für den Ausbau von Ganztagsschulen haben von Anfang an auch 
Herausforderungen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit eine Rolle gespielt. Dass v. a. Letzteres die 
Nutzung von Ganztagsangeboten im Grundschulalter moderiert, zeigt sich darin, dass Grundschulkinder von
erwerbstätigen Müttern und Eltern mit höherem Bildungsabschluss häufiger Ganztagsangebote nutzen
(Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung 2022, S. 137). Wichtig sind hier auch nach wie vor bestehende Unterschiede 
der Nutzung in Ost- und Westdeutschland, was zum Teil auch auf unterschiedliche Bedarfe zurückzuführen ist: 
Ostdeutsche Eltern wünschten sich in erster Linie eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind, während westdeutsche 
Eltern am häufigsten eine erweiterte Halbtagsbetreuung bevorzugten (BMFSFJ 2023a, S. 17).  
Die Zahl der Kinder im Grundschulter, die Ganztagsangebote wahrnehmen, hat sich zwischen 2006/2007 und 
2021/2022 mehr als verdoppelt, und zwar von 666.000 ist sie auf über 1,6 Millionen Kinder gestiegen
(Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 74). Diese Zunahme wird sich fortsetzen. Den
Vorausberechnungen zufolge wird die Zahl der 6- bis 10-Jährigen im Grundschulalter in den westdeutschen Flächenländern 
und Stadtstaaten steigen. Zusammen mit dem ab 2026 stufenweise beginnenden Rechtsanspruch auf ein
Ganztagsangebot für Grundschulkinder wird der Bedarf weiter anwachsen. 
Bemerkenswert ist, dass in der Kinder- und Jugendhilfe Angebote, die nicht mit individuellen Rechtsansprüchen 
verbunden sind, weniger zur Verfügung stehen und genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese
Veränderungen vor allem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, zum Teil schlagen sich hier jedoch auch
methodische Effekte nieder. Die Kinder- und Jugendarbeit verzeichnet von 2019 bis 2021 beispielsweise erheblich 
weniger Stammbesuchende (von 950.115 auf 673.371), Teilnehmende an Gruppenangeboten (von 805.536 auf 
654.822), an Freizeiten (von 1.473.999 auf 876.629) an Großveranstaltungen (von 3.876.239 auf 1.304.034) pro 
Jahr und einen Rückgang der offenen (von 19.730 auf 17.493) und mobilen Angebote (von 4.593 auf 2.675) 
134  Das Prager Eltern-Kind-Programm (PEKiP) ist ein Konzept für die Gruppenarbeit mit Eltern und ihren Kindern im ersten Lebensjahr.
(vgl. Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 151f.).135 Das sich ein zunehmender Trend des 
Rückgangs an Einrichtungen in den Bereichen Jugendtagungs/-bildungsstätten, Jugendkunstschulen,
Jugendkulturarbeit, Stadtranderholung, Kinder- und Jugendferienstätten, Familienferienstätten und betreute Spielplätze
beobachten lässt, ist hier auch von rückläufiger Angebotsnutzung auszugehen (vgl. Statistisches Bundesamt 2022d, 
S. 54). 
Unterstützung in besonderen Lebenslagen, individuelle Hilfen und Schutz vor Gefahren: Insgesamt wird die
Zusammensetzung der Gruppe der Kinder- und Jugendlichen heterogener, zugleich sind Kinder zunehmend stärker 
mit altersbezogenen und sozialen Benachteiligungen konfrontiert. Dies soll hier beispielhaft verdeutlicht werden: 
Der Anteil der Armutsgefährdeten wuchs in den letzten Jahren (vgl. Abschnitt 2.2.4), wobei Armutsrisiken mit 
weiteren Merkmalen zusammenhängen: Je jünger die Kinder sind, desto höher ist das Armutsrisiko. Die
finanzielle, soziale und/oder bildungsbezogene Risikolage136 erhöht sich deutlich, wenn der Elternteil alleinerziehend 
ist, die Eltern der Kinder einen Migrationshintergrund aufweisen und noch einmal deutlicher, wenn beide Eltern 
eine Zuwanderungsgeschichte haben und kein Elternteil bei der Zuwanderung jünger als 17 Jahre alt war
(Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S. 41). Auch der Anteil der Kinder, die in
Alleinerziehendenhaushalten leben, wächst: 2006 waren dies 11,9 Prozent und 15,7 Prozent im Jahr 2021. Zwar steigt der Anteil der
Schulabgänger:innen mit Hochschulzugangsberechtigung (von 29,6 % auf 39,8 %), zugleich aber auch der Anteil der 
Schüler:innen, die eine sonderpädagogische Förderung erhalten (von 5,9 % auf 7,8 %). Hinzu kommt ein
wachsender Anteil an jungen Menschen mit Fluchterfahrungen (vgl. Abschnitt 2.3.2).  
Die veränderte Zusammensetzung der Kinder und Jugendlichen spiegelt sich auch in der Adressat:innenschaft der 
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen wider. Dies wird in Bezug auf Inklusionsansprüche dann eine besondere 
Herausforderung, wenn sich durch Segregationstendenzen in Einrichtungen die Zusammensetzung der
Adressat:innenschaft verändert: So wächst z. B. der Anteil der Kindertageseinrichtungen, in denen mehr als 50 Prozent 
der Kinder zu Hause nicht überwiegend deutsch sprechen. Der Anteil wuchs hier zwischen 2008 bis 2021 von 
16 auf 21 Prozent (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung 2022, S. 108). Problematisch werden
zunehmende soziale Ungleichheiten auch angesichts des „Präventionsdilemmas“ (Eickhorst u. a. 2016), wonach
Personen, deren Lebensumstände durch verschiedene Belastungsfaktoren gekennzeichnet sind und die einen hohen 
Unterstützungsbedarf haben, von präventiven Angeboten besonders wenig erreicht werden bzw. Gebrauch
machen. 
Während in der Kinder- und Jugendhilfe die Anzahl der Kinder und Jugendlichen steigt, die Angebote der
Bildung, Erziehung und Betreuung im Sinne einer allgemeinen Förderung nutzen, lässt sich zugleich auch eine
Zunahme der Adressat:innengruppen in der Kinder- und Jugendhilfe feststellen, die Unterstützung in besonderen 
Lebenslagen und individuelle Hilfen benötigen oder bei denen es um den Schutz vor Gefahren geht.
Personensorgeberechtigte nehmen zunehmend häufiger Hilfen zur Erziehung inklusive Erziehungsberatung in Anspruch. 
2021 haben rund eine Million junge Menschen unter 18 Jahren bzw. deren Personensorgeberechtigte als
Leistungsberechtigte Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen. Seit 2008 stieg die Inanspruchnahme von 600
Adressat:innen pro 10.000 Minderjährigen auf 723 Adressat:innen. Gründe für die Inanspruchnahme von ambulanten 
Erziehungshilfen sind in der Mehrzahl der Fälle bei den 0-bis 27-Jährigen familiäre Problemlagen (Hauptgrund 
in 43,3 % der Fälle) und unzureichende Förderung, Betreuung und Versorgung (25 % der Fälle)
(Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 93). 
Die Anzahl der Adressat:innen, die stationäre oder ambulante Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in
Anspruch nehmen und auch ihr Anteil an der altersentsprechenden Bevölkerung ist erheblich gestiegen: Der Anstieg 
des Anteils bei den Minderjährigen pro 10.000 der altersentsprechenden Bevölkerung wuchs besonders stark von 
27 im Jahr 2008 auf 91 im Jahr 2021. Stationäre Eingliederungshilfen (23.823) sind seltener als ambulante Hilfen 
(119.062) (ebd, S. 117). Hauptgründe für Eingliederungshilfen sind individuelle Problemlagen (88,5 %), d. h. 
Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (14,9 %), Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme (46,3 %) und 
schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen (27,3 %) (ebd., S. 124).  
 
135  Siehe zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kinder- und Jugendarbeit auch Abschnitt 3.9.1. 
136  Eine finanzielle Risikolage liegt vor, wenn das Familieneinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze von 60 Prozent des
Durchschnittsäquivalenzeinkommens liegt. Eine soziale Risikolage liegt vor, wenn kein im Haushalt lebender Elternteil erwerbstätig ist. Eine 
bildungsbezogene Risikolage liegt vor, wenn beide Eltern weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch eine
Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können.
Es ist bekannt, dass es immer wieder Schwankungen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Angeboten gibt, die 
von der Kinder- und Jugendhilfe selbst nicht gesteuert werden können. Dies gilt zum einen für alle Hilfen, auf die 
subjektive Rechtsansprüche bestehen, andererseits für jene Hilfen, bei denen ein unmittelbarer Handlungsbedarf 
besteht. Letzteres zeigt sich derzeit besonders an den steigenden Fällen der Inobhutnahme. Nach vier Jahren 
Rückgang ist die Zahl der Inobhutnahmen in Deutschland in den Jahren 2021 und 2022 wieder deutlich
angestiegen. Im Jahr 2022 haben die Jugendämter über 66.400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 
durchgeführt. Das waren knapp 18.900 Fälle und damit 40 Prozent mehr als im Vorjahr (vgl. ebd., S. 195;
Mühlmann/Erdmann 2023). Hauptgrund für den Anstieg sind die steigenden Zahlen unbegleitet eingereister
Minderjähriger. Nach einem Rückgang in den Corona-Jahren 2020 und 2021 nahmen 2022 außerdem erstmals wieder 
die Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung zu (Statistisches Bundesamt 2023i). Dies spricht 
dafür, dass der Rückgang der Inobhutnahmen aufgrund von dringenden Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2021 
auch mit den allgemeinen Kontaktbeschränkungen in der Pandemie in Zusammenhang stand.  
Genau in den Blick zu nehmen sind außerdem die Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik zum Hellfeld bei 
Gewalt gegen Kinder. Die in den letzten Jahren enorm angestiegene Fallzahl digital organisierter (sexueller)
Gewalt wird perspektivisch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche als Opfer dieser Gewalt eine größeren
Adressat:innengruppe auch der Kinder- und Jugendhilfe werden, über deren Bedarfe bislang noch zu wenig bekannt ist 
(UBSKM 2023). Doch auch Kinder und Jugendliche, die sich aktiv an der Verbreitung von
Missbrauchsdarstellungen im digitalen Raum beteiligen, werden Beratung und sozialpädagogische Maßnahmen benötigen. 
3.3.4 Fazit 
Das Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe bewegt sich in seiner Adressierung junger Menschen und 
ihren Personensorgeberechtigten nach wie vor „zwischen Universalismus und gezielten Angeboten“ (Deutscher 
Bundestag 2013, S. 47). Wie bereits der 14. Kinder- und Jugendbericht in seiner Gesamtschau feststellte, ist es 
auf der einen Seite zu einem enormen Ausbau an Angeboten im (frühen) Kindes- und Jugendalter (Ausbau der 
U3-Plätze und der Kindertageseinrichtungen, Ganztagsschule etc.), die alle Kinder und
Personensorgeberechtigten adressieren, gekommen. Dieser Trend hat sich seitdem noch einmal verstärkt. Im Prinzip können alle Kinder, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe verstanden werden. In 
bestimmten Bereichen – wie der Kindertagesbetreuung von 0 bis 10 Jahren – resultiert dies aus multiplen Bedarfs- 
und Interessenslagen heraus und geht mit individuellen Rechtsansprüchen einher. Zugleich konnte festgestellt 
werden, dass das Angebot für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen und bei spezifischen 
Bedarfen vor dem Hintergrund der Diversifizierung der Adressat:innenschaft ausgeweitet worden ist, was u. a. 
der Ausbau der Hilfen zur Erziehung, der Jugendsozialarbeit oder gestiegene Inobhutnahmezahlen verdeutlichen.  
Wenn im 14. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2013) noch von einer biografischen
Selbstverständlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe gesprochen wird, muss im aktuellen Bericht hervorgehoben werden, 
dass diese Selbstverständlichkeit nicht mehr in jeder Hinsicht zutrifft:  
– Erstens zeigt sich, dass Angebote der allgemeinen Förderung für Familien, (Schul-)Kinder und für
Jugendliche insbesondere dort zurückgehen, wo keine individuellen Rechtsansprüche bestehen. Dies trifft dann
insbesondere den Bereich der (offenen) Kinder- und Jugendarbeit, die auch während Corona-Pandemie von 
erheblichen Einbrüchen betroffen war (vgl. Mühlmann/Haubrich 2023, S. 22).  
– Zweitens erweist sich eine bedarfsgerechte Realisierung von Rechtsansprüchen in der Kindertagesbetreuung 
von 0 bis 10 Jahren zunehmend als fragil, da Bedarfe der verschiedenen Adressat:innen höher sind als das 
vorliegende Angebot und teilweise zusätzliche Betreuungszeiten immer wieder kurzfristig nicht zur
Verfügung stehen. Die offensichtlichen Engpässe bei den Angeboten der Kindertagesbetreuung von 0 bis 10
Jahren, die zeitgleich steigenden Bedarfe bei einem zunehmend eklatanter werdenden Personalmangel führen 
aus Sicht von Eltern als Adressat:innen zu einer instabilen Infrastruktur. So werden beispielsweise Eltern 
gebeten, ihren Stundenumfang für die Betreuung aufgrund von Personalmangel nicht voll auszuschöpfen etc. 
Hier ist die Kinder- und Jugendhilfe noch viel stärker in der Nutzung ihrer Handlungs- und
Steuerungsspielräume gefragt. 
– Drittens ist auch nicht mehr durchgehend garantiert, dass Kinder und Jugendliche im Falle einer von den 
Jugendämtern festgestellten Gefährdung entsprechend dem staatlichen Wächteramt adressiert werden
können. Auch diese hoheitlichen Aufgaben sind durch Engpässe insbesondere bei den personellen Ressourcen 
geprägt, wie das Beispiel der Inobhutnahmen für die letzten Jahre gezeigt hat (vgl. IGFH 2022). Solche
Engpässe wirken sich auf diese Adresat:innengruppe möglicherweise mehrfach aus, da sie beispielsweise 
unterschiedliche Angebote wahrnehmen: So sind in Obhut genommene und geflüchtete Jugendliche nicht 
nur in Betreuungseinrichtungen, sie nehmen auch Beratungsangebote an und nehmen an Angeboten der
Kinder- und Jugendarbeit teil. 
Aus der oben angeführten relationalen Betrachtung von Adressat:innenschaft stellt sich abschließend die Frage, 
ob sich aus der Perspektive von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihren
Personensorgeberechtigten das Spannungsfeld zwischen ihren Bedarfen, dem tatsächlich vorhandenen Angebot und den
Adressierungen, die die Kinder- und Jugendhilfe vornimmt, weiter verstärkt oder verschiebt. Dies gilt es stets im Blick zu 
behalten, denn individuelle Rechtsansprüche und zeitintensive Nutzung der Kinder- und Jugendhilfe adressieren 
mehrere Ziele gleichzeitig. Diese korrespondieren nicht automatisch mit einer Stärkung der Rechte, Bedarfe und 
Interessen der jungen Menschen als Adressat:innen. 
3.4 Trägerstrukturen und Organisationsentwicklung  
Das vorliegende Kapitel nimmt die Organisation der Kinder- und Jugendhilfe in einer pluralisierten und diversen 
Gesellschaft in den Fokus. Vor diesem Hintergrund werden in Abschnitt 3.4.1 zunächst die Trägerstrukturen in 
der Kinder- und Jugendhilfe, besonders hinsichtlich ihrer Pluralität betrachtet. Im Anschluss daran wird mit Blick 
auf die einzelnen Angebote, Einrichtungen und Dienste danach gefragt, welche Herausforderungen sich für diese 
aus einer pluralisierten und diversen Gesellschaft ergeben. Die daraus folgenden Aufgaben der
Organisationsentwicklung werden in Abschnitt 3.4.2 vorgestellt. 
3.4.1 Trägerstrukturen und ihre Pluralität im Kontext von Korporatismus und
Subsidiaritätsprinzip 
Das Spektrum an Trägern der Kinder- und Jugendhilfe ist vielfältig. Darüber hinaus ist es kontinuierlich
Gegenstand von Veränderungsprozessen. Gleichzeitig gibt es abgeleitet aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes 
(Art. 20) und aufgrund der Sozialgesetzgebung – hier für die Kinder- und Jugendhilfe insbesondere SGB I und 
VIII – Konstanten in den Trägerstrukturen. Dies betrifft einerseits die Unterscheidung von öffentlichen und freien 
Trägern, andererseits die Differenzierung zwischen freigemeinnützigen und privat-gewerblichen Trägern
innerhalb der freien Träger (vgl. Pothmann/Schmidt 2022, S. 56ff.).  
Mit der Trägerschaft können spezifische (Wert-)Orientierungen, Selbstverständnisse oder organisationale
Binnenstrukturen und überorganisationale Einbindungen (z. B. in Fachgesellschaften) einhergehen (vgl. z. B. Bode 
2013; Merchel 2018). Die Träger können unterschiedliche Rechtsformen haben und sich hinsichtlich ihrer Größe 
und ihres Angebotsspektrums stark unterscheiden. So kann eine kleine Elterninitiative mit einer eingruppigen 
Kindertageseinrichtung ebenso Träger der Kinder- und Jugendhilfe sein wie ein großer Wohlfahrtsverband, der 
neben Einrichtungen und Diensten in unterschiedlichen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe auch Einrichtungen 
der Alten-, Behinderten- oder Wohnungslosenhilfe sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B.
Pflegedienste und Krankenhäuser) betreibt. 
Die empirische Trägerstruktur in den Feldern der Kinder- und Jugendhilfe ist das Ergebnis langjähriger
historischer Entwicklungen, deren Anfänge in die Zeit vor der Institutionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe reichen. 
Auch die Prinzipien, die die organisationale Verfasstheit der Kinder- und Jugendhilfe heute prägen, sind ein
Ergebnis dieses langen historischen Prozesses, gleichzeitig haben sie die Entwicklung der Trägerstruktur in den 
zurückliegenden Jahrzehnten mitgeprägt (vgl. z. B. Tennstedt 1992; Sachße/Tennstedt 1998; Sachße 2011). Eines 
dieser Prinzipien ist das sogenannte Subsidiaritätsprinzip (vgl. Spieker 2021). Dieses, in seinen Ursprüngen
einerseits auf die katholische Soziallehre sowie andererseits auf Vorstellungen des im 19. Jahrhundert entwickelten 
bürgerlichen Liberalismus zurückgehende Prinzip besagt, dass Aufgaben zuvörderst durch Individuen sowie
familiale, örtliche sowie zivilgesellschaftliche Gemeinschaften und/oder Organisationen erbracht werden sollen. 
Staatliche Stellen – und damit auch öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe – sollen hingegen entsprechend 
des Subsidiaritätsprinzips erst aktiv werden, wenn die genannten Bereiche mit dieser Aufgabe überfordert sind. 
Als zentraler Maßstab, der das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe 
regelt, gilt nach § 4 Abs. 1 SGB VIII die Idee einer „partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ (Merchel 2018).
Hiernach besteht zwar eine Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers für alle Kinder- und Jugendhilfeaufgaben
auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene (vgl. Abschnitt 3.2), bei Angeboten und der Erbringung der
Leistungen besteht aber ein Vorrang freier Träger, sofern eine mindestens gleichwertige Qualität von Leistungen
erreicht wird. Gemäß § 4 SGB VIII sind Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe dabei in ihrer Selbstständigkeit 
bei der Zielsetzung und Durchführung ihrer Arbeit zu achten (vgl. Abs. 1). Weiter sollen sie durch den
öffentlichen Träger gefördert und sollen dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe gestärkt werden (vgl. Abs. 3 
sowie § 4a SGB VIII). 
Aus dem Subsidiaritätsprinzip und der skizzierten Idee einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen
öffentlichen und freien Trägern resultiert nicht zuletzt eine Trägerpluralität als zentrales Merkmal der Kinder- und 
Jugendhilfe (vgl. Merchel 2018). Diese setzt sich fort innerhalb der freien Trägerschaft, zu der z. B. die Kirchen 
und Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, unabhängige 
(ggf. vollumfänglich als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannte) Vereine oder gGmbHs,
Jugendverbände, aber auch Selbsthilfeverbände und privat-gewerbliche Träger, die auf dem Gebiet der Kinder- und
Jugendhilfe tätig sind, zählen. Diese Breite von Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe ist eine Voraussetzung für 
das in der Kinder- und Jugendhilfe bestehende, sogenannte Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) der
Adressat:innen.  
Die Trägerstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht statisch, sondern entwickeln sich fortwährend
dynamisch. Veränderungen stehen in einem Zusammenhang u. a. mit dem gesellschaftlichen Wandel und der Vielfalt 
von Lebenslagen sowie mit politischen Entwicklungsperspektiven und demokratischen Werthaltungen. Damit ist 
die Kinder- und Jugendhilfe gegenwärtig nicht mehr nur aufgefordert, das Spektrum möglicher Bedarfe von
Kindern, Jugendlichen und Familien im Blick zu haben und damit die inzwischen noch stärker als vor einigen
Jahrzehnten im Zentrum öffentlicher Diskussionen stehende Diversität von Lebenslagen und Wertorientierungen bei 
den Adressat:innen zu reflektieren (vgl. Abschnitt 1.2.1). Angesichts sich weiter ausdifferenzierender
Reflexionen zu Diversitätskategorien auch über Altersgruppen, Weltanschauungen/Religionen und
Klassenzusammenhänge hinaus müssen sich Träger der Kinder- und Jugendhilfe, welche die Prinzipien von Subsidiarität und
Trägerpluralismus für sich reflektieren, inzwischen auch stärker mit den Diversitätskategorien Behinderung,
natioethno-kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht und sexuelle Orientierung auseinandersetzen als dies noch vor einigen 
Jahrzehnten der Fall war. 
Dies betrifft nicht lediglich angenommene Bedarfe von Adressat:innen. Sofern Subsidiarität und
Trägerpluralismus bedeuten sollen, dass freie Träger sich von öffentlichen Trägern auch und gerade dadurch unterscheiden, 
dass sie Gesellschaft repräsentieren, sollte sich gesellschaftliche Diversität auch in einer entsprechenden Vielfalt 
von Trägerstrukturen und Organisationsweisen der direkten Leistungserbringer spiegeln. Dies wiederum ist
voraussetzungsvoll, denn gesellschaftliche Verhältnisse ändern sich laufend und auf verschiedenen Ebenen. Insofern 
sind die Träger der Kinder- und Jugendhilfe permanent aufgefordert, sich mit Blick auf ihre Angebote und
Leistungen, aber auch mit Bezug auf ihr Trägergefüge und ihre Personalpolitik auch organisational zu reflektieren. 
Dass gesellschaftliche Vielfalt und Trägervielfalt sich nicht automatisch parallel entwickeln, hat mit einer
historischen Verstetigungslogik der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und freien Trägern zu tun. Hier
spiegelt sich ein drittes entscheidendes Prinzip des bundesdeutschen Wohlfahrtsstaates: der sogenannte
Korporatismus. Dieser bezeichnet für die Kinder- und Jugendhilfe eine besondere, enge Form der Zusammenarbeit zwischen 
öffentlichen und freien Trägern, bei der die freien Träger als vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen bei 
der Schaffung von Strukturen, dem Vorhalten von Angeboten und dem Durchführen von Leistungen nicht nur 
mit einbezogen werden, sondern auch mit verantwortlich für die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe sind. 
Dies zeigt sich beispielsweise nicht zuletzt mit Blick auf die Organisation und Zusammensetzung des
Jugendhilfeausschusses als Teil des Jugendamtes (vgl. Pothmann/Schmidt 2022, S. 71ff).  
Das Zusammenspiel zwischen Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe stellt sich damit als 
komplex und eng verzahnt dar. Die enge Verzahnung verspricht eine hohe Stabilität der Strukturen und
Angebotsformen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland (Meyer 2008). Das gilt z. B. auch für die nach wie vor 
etablierte Stellung christlicher Wohlfahrtsverbände im Konzert von Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe 
(vgl. Schroeder 2018). Diese Stabilität wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Merchel (2018, S. 93) hält 
z. B. fest, dass „der traditionelle Leitbegriff ‚Subsidiarität‘ mit einer starren Vorrang-Nachrang-Interpretation“
inzwischen „dem Bemühen um Kooperationsarrangements“ zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- 
und Jugendhilfe gewichen sei. Zudem sei „eine Entgrenzung traditioneller, relativ übersichtlicher
Blockstrukturen, Ansätze zur Aufweichung der Grenzen zwischen den Verantwortungsbereichen öffentlicher und freier Träger
sowie ein Nebeneinander von korporatistischen Strukturen und Wettbewerbsstrukturen“ (ebd.) festzustellen.
Dennoch gebe es eine nach wie vor relativ hohe Stabilität des „Kooperationsarrangements“ (ebd.). 
Es wäre somit naiv, davon auszugehen, dass sich gesellschaftliche Veränderungsprozesse unmittelbar auch in 
Trägerstrukturen und deren Entwicklungstrends abbilden, da die Kinder- und Jugendhilfe eine komplexe, mit 
allen föderalen Ebenen des deutschen Wohlfahrtsstaates verzahnte gesellschaftliche Institution ist. Zugleich ist 
der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer inzwischen gut 120-jährigen Institutionalisierungsgeschichte eine zumindest 
bedingte Eigensinnigkeit in der Beschäftigung mit gesellschaftlichem Wandel unterstellt worden (vgl. Husen 
2020). Wer also wissen will, wie sich die Kinder- und Jugendhilfe auf Trägerebene organisiert und entwickelt, 
muss konkret danach fragen und anhand empirischer Daten prüfen, welche Kontinuitäten und Dynamiken sich in 
ihrer Trägerlandschaft zeigen und in welchem mittelbaren Verhältnis diese Kontinuitäten und Dynamiken zu
anderen gesellschaftlichen Verhältnissen stehen (vgl. Pothmann/Schmidt 2022, S. 183ff.). Der Kinder- und
Jugendbericht wagt diesbezüglich zumindest die Akzentsetzung einer solchen Betrachtungsweise, indem zum Ende des 
Kapitels die Frage aufgeworfen wird, inwiefern die Diversität der in Deutschland lebenden Bevölkerung bisher 
in ein angemessenes Verhältnis zu bestehenden Trägerstrukturen gesetzt wurde. 
Stabilität der Trägerformen 
Betrachtet man längsschnittlich bundesweite Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie Daten 
aus wiederholten Jugendamtsbefragungen des Deutschen Jugendinstituts, so lässt sich feststellen, dass es
bundesweit im Vergleich mit dem Zeitpunkt des letzten Gesamtberichts der Bundesregierung (vgl. Deutscher Bundestag 
2013, S. 284) nur geringfügige Veränderungen in der Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe gibt. Dabei 
setzen sich allerdings langfristige Trends weiter fort. 
Tabel le 3–1 
Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendhilfe nach Trägerschaft  
(Deutschland; 2006/2007, 2016/2017 und 2020/2022; Anzahl) 
  Ja
hr
 
Ö
ffe
nt
lic
he
r 
T
rä
ge
r 
A
rb
ei
te
rw
oh
lfa
hr
t 
D
eu
ts
ch
er
 P
ar
itä
tis
ch
er
 
W
oh
lfa
hr
ts
ve
rb
an
d 
D
eu
ts
ch
es
 R
ot
es
 K
re
uz
 
E
K
D
/ D
ia
ko
ni
e 
K
at
ho
lis
ch
e 
K
ir
ch
e/
 
C
ar
ita
s 
Ju
ge
nd
-v
er
bä
nd
e/
 
so
ns
tig
e 
T
rä
ge
r 
So
ns
tig
e 
ju
ri
st
isc
he
 
Pe
rs
on
/ V
er
ei
ni
gu
ng
 
Pr
iv
at
-n
ic
ht
 
ge
m
ei
nn
üt
zi
ge
 T
rä
ge
r 
In
sg
es
am
t 
KJH  
insgesamt 
2020/2022 27.223 4.270 10.961 2.413 15.906 13.959 2.548 14.751 6.077 98.108 
2016/2017 26.440 3.937 9.754 2.020 14.937 13.513 2.835 13.641 4.970 92.047 
20062007 25.263 3.153 7.152 1.670 13.263 14.589 3.058 10.473 1.216 79.837 
Kinder- und 
Jugendarbeit 
2020 5.097 370 1.086 168 1.475 1.240 1.621 2.170 390 13.617 
2016 5.785 371 1.025 156 1.597 1.502 1.866 2.316 407 15.025 
2006 5.995 373 1.002 244 2.501 3.297 2.050 2.409 95 17.966 
Stationäre  
und  
teilstationäre
Erziehungshilfen 
2020 361 659 2.715 191 3.545 1.756 49 2.173 3.167 14.616 
2016 424 566 2.310 184 3.157 1.419 55 1.899 2.376 12.390 
2006 327 365 1.264 150 1.663 751 139 1.481 483 6.623 
Kita 
2022 19.625 2.707 5.389 1.867 9.278 9.445 275 8.951 1.786 59.323 
2017 18.233 2.474 4.990 1.522 8.799 9.289 280 8.006 1.700 55.293 
2007 17.411 2.064 3.971 1.169 8.116 9.401 318 5.629 573 48.652 
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen 
für Kinder); Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege; versch. Jahrgänge;
Zusammenstellung und Berechnung der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
In der Kinder- und Jugendhilfe wird der Großteil der Einrichtungen von frei-gemeinnützigen Träger getragen 
(vgl. Tab. 3–1). Dies spricht zumindest auf Einrichtungsebene für eine fortwährende Rolle des klassischen
Subsidiaritätsprinzips – wenngleich sich hierüber noch keine Aussagen treffen lassen hinsichtlich der Fallzahlen oder 
auch der konkreten Kooperationsabläufe mit dem öffentlichen Träger, welche sich regional durchaus
unterscheiden dürften (vgl. Merchel 2018, S. 104). Dabei zeigen die Daten der amtlichen Einrichtungsstatistik, dass sich die 
Bedeutung der beiden großen, christlich-konfessionellen Wohlfahrtsverbände und Religionsgemeinschaften auf 
Einrichtungsebene zumindest mit Blick auf ihre relative Bedeutung an Einrichtungen weiter leicht verringert hat. 
Dies gilt besonders für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (vgl. Abb. 3–1). Gleichwohl zeigen die Daten, 
dass die sechs „Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege“ – Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas (DCV),
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonie und
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) – zwar je nach Leistungsbereich eine unterschiedlich starke, aber 
insgesamt dennoch dominante Rolle als Akteure der Kinder- und Jugendhilfe spielen. Ihr Anteil an den
Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen umfasste auch 2020/2022 noch ca. 50 Prozent (vgl. Abb. 3– 4). 
Abbildung 3–4 
Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendhilfe nach Art des Trägers 
(Deutschland; 2006/2007, 2016/2017 und 2020/2022; Anteil in %) 
 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen 
für Kinder) (Sonderauswertung); Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege;
verschiedene Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 
Die DJI-Jugendamtserhebungen zeigen, dass privat-gewerbliche Träger besonders im Bereich der stationären und 
teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie bestimmter Leistungen der Jugendsozialarbeit eine spürbare Rolle 
spielen (vgl. Projektgruppe Jugendhilfe und sozialer Wandel 2024). In anderen Bereichen der
Leistungserbringung sind sie nach wie vor ein marginaler Akteur. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich ihr 
Anteil an den leistungserbringenden Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zwischen 2006/2007 
und 2020/2022 vervierfacht hat, und zwar in allen großen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- 
und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Kindertagesbetreuung). Insgesamt lag der Anteil der Einrichtungen von 
privat-gewerblichen Träger in der bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilfe 2020/2022 bei 6,2 Prozent (vgl. 
Abb. 3 – 4). 
35,8
33,0
33,1
4,9
3,4
2,5
33,4
38,5
37,4
31,6
28,7
27,7
4,2
4,5
4,6
5,5
4,6
4,5
2,1
2,5
2,7
3,9
4,3
4,4
8,2
9,0
9,1
19,1
18,6
18,6
5,6
6,8
8,0
9,0
10,6
11,2
2,4
2,8
3,1
2,3
1,5
1,3
1,4
1,0
1,2
2,1
2,2
2,5
16,7
15,9
15,6
25,1
25,5
24,3
13,9
10,6
10,8
16,6
16,2
16,2
19,3
16,8
15,9
11,3
11,5
12,0
18,4
10,0
9,1
18,3
14,7
14,2
0,7
0,5
0,5
2,1
0,4
0,3
11,4
12,4
11,9
3,8
3,1
2,6
11,6
14,5
15,1
22,4
15,3
14,9
13,4
15,4
15,9
13,1
14,8
15,0
1,2
3,1
3,0
7,3
19,2
21,7
0,5
2,7
2,9
1,5
5,4
6,2
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
2007 (N = 48.652)
2017 (N = 55.293)
2022 (N = 59.323)
2006 (N = 6.623)
2016 (N = 12.390)
2020 (N = 14.616)
2006 (N = 17.966)
2016 (N = 15.025)
2020 (N = 13.617)
2006/07 (N = 79.837)
2016/17 (N = 92.047)
2020/22 (N = 98.108)
Ki
ta
St
at
io
nä
re
 u
.
te
ils
ta
tio
nä
re
Hz
E
Ki
nd
er
- u
nd
Ju
ge
nd
ar
be
it
KJ
H-
In
sg
es
am
t
Öffentlicher Träger Arbeiterwohlfahrt
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Deutsches Rotes Kreuz
EKD/Diakonie Kath. Kirche/Caritas
Jugendverbände/sonstige Träger Sonst. jur. Person/Vereinigung
Privat-nichtgemeinnützige Träger
Die absolute Anzahl an Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendhilfe indes hat sich 
zwischen 2006/2007 und 2020/2022 um 25 Prozent erhöht (vgl. Tab. 3–1), wobei zu beachten ist, dass bei dieser 
Angabe die Größe und Personalstärke der Einrichtungen unberücksichtigt bleibt. Mit Blick auf Veränderungen 
von genehmigten Plätzen bei öffentlichen, frei-gemeinnützigen und frei-nichtgemeinnützigen Trägern der Kinder- 
und Jugendhilfe, welche Leistungen erbringen, auf die ein subjektiver Rechtsanspruch besteht,137 lässt sich sagen, 
dass 2020/2022 insgesamt gut 570.000 Plätze mehr vorhanden sind als noch 2014/2015. Die Anteile der gezählten 
Plätze bei öffentlichen, frei-gemeinnützigen und frei-nichtgemeinnützigen Trägern verschob sich in diesem
Zeitraum leicht zuungunsten öffentlicher Träger und zugunsten frei-nichtgemeinnütziger Träger (vgl. Tab. 3–2). 
Tabel le 3–2 
Einrichtungen, Plätze und Personal in der Kinder- und Jugendhilfe nach Art des Trägers (Deutschland; 
2014/2015 bis 2020/20221; Angaben absolut, Verteilung in %) 
  Insgesamt (absolut) Prozentanteile je Kategorie 
  2014/2015 2016/2017 2018/2019 2020/2022 2014/2015 2016/2017 2018/2019 2020/2022 
Einrichtungen/Behörden/Geschäftsstellen 
Insgesamt 87.429 92.047 
 
98.108 100,0 100,0 
 
100,0 
Öffentliche Träger 25.406 26.440 
 
27.223 29,1 28,7 
 
27,7 
Frei-gemeinnützige Träger 57.734 60.637 
 
64.808 66,0 65,9 
 
66,1 
Frei-nichtgemeinnützige Träger 4.289 4.970 
 
6.077 4,9 5,4 
 
6,2 
Genehmigte Plätze 
Insgesamt 3.998.451 4.121.787 4.301.561 4.569.505 100,0 100,0 100,0 100,0 
Öffentliche Träger 1.373.478 1.426.639 1.484.648 1.602.324 34,4 34,6 34,5 35,1 
Frei-gemeinnützige Träger 2.530.063 2.594.235 2.704.873 2.842.478 63,3 62,9 62,9 62,2 
Frei-nichtgemeinnützige Träger 94.910 100.913 112.040 124.703 2,4 2,4 2,6 2,7 
Tätige Personen2 
Insgesamt 873.392 955.930 1.031.833 1.133.135 100,0 100,0 100,0 100,0 
Öffentliche Träger 277.612 303.299 324.972 360.204 31,8 31,7 31,5 31,8 
Frei-gemeinnützige Träger 562.906 614.196 664.030 724.182 64,5 64,3 64,4 63,9 
Frei-nichtgemeinnützige Träger 32.874 38.435 42.831 48.749 3,8 4,0 4,2 4,3 
1  Für die Einrichtungen und das Personal in der KJH werden zwei verschiedene Erhebungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in 
einem differenten Rhythmus durchgeführt. Daher werden unterschiedliche Datenjahre verwendet. Für die Kindertagesbetreuung
wurden die Daten mit dem Stichtag 01.03.2022 genutzt. Die aktuellsten Daten für die weiteren Einrichtungen der KJH basieren jeweils auf 
dem 31.12.2020. Dadurch werden z. B. unter der Jahresangabe 2020/2022 für die KJH insgesamt Daten vom 31.12.2020 und 01.03.2022 
zusammengeführt. 
2  Es werden alle in Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen tätigen Personen gezählt, einschließlich der Bereiche Hauswirtschaft 
und Technik. Der Bereich Kindertagespflege wird hier weder beim Personal noch bei Einrichtungen und Plätzen mitgezählt. 
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen 
für Kinder); Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege; versch. Jahrgänge;
Zusammenstellung und Berechnung der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 
 
137  Nicht eingerechnet sind hierbei subjektive Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung, die über Kindertagespflege realisiert werden.
Hinsichtlich einer Veränderung der in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen lässt sich für den
Zeitraum zwischen 2014/2015 und 2020/2022 ein Gesamtpersonalzuwachs von knapp 260.000 Personen auf über 
1.133.000 Personen feststellen (vgl. Abschnitt 3.5.1).138 Mit Blick auf die Kopfanzahl blieb die Verteilung des 
Personals zwischen öffentlichen, frei-gemeinnützigen und frei-nichtgemeinnützigen Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe im genannten Zeitraum nahezu konstant – wiederum mit leichten Anteilsgewinnen bei frei-
nichtgemeinnützigen Trägern (vgl. Tab. 3–2). 
Mit Blick auf die (fach-)politischen Steuerungsstrukturen der Trägerlandschaft zeigt sich ebenso eine hohe
Stabilität. Strategische Entscheidungen zur Bearbeitung von Fragestellungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik 
werden rein formal nach wie vor in den Jugendhilfeausschüssen auf kommunaler Ebene und den
Landesjugendhilfeausschüssen auf Landesebene getroffen. Hinzu kommen Vorbereitungen von Entscheidungen für die
Vertretungskörperschaft durch die Verwaltung des Jugendamtes. Dennoch ist zu hinterfragen, ob die gegenwärtigen 
Steuerungsstrukturen mit Blick auf die sich verändernden Bedarfe und gesellschaftlichen Erwartungen, die sich 
nur zögernd entwickelnden Trägerstrukturen und die sich stark verändernden politischen Rahmenbedingungen 
nicht doch auch zu ersten Modifikationen in der Steuerungsarchitektur und den dortigen Entscheidungsprozessen 
führen. Obwohl bereits im 14. Kinder- und Jugendbericht Zweifel geäußert worden sind, ob die Ausschüsse ihrer 
Anregungsfunktion einer öffentlichen kinder- und jugendpolitischen Debatte ausreichend nachkommen, sind 
keine wesentlichen Impulse der Veränderung erkennbar. Dies bezieht sich auch auf den Umgang mit Forderungen 
nach einer stärkeren Partizipation von Adressat:innen. Auch mögliche Dilemmata, die für freie Träger in den 
(Landes-)Jugendhilfeausschüssen zwischen ihrer Anwaltsfunktion für gesellschaftlich Benachteiligte und den
eigenen Trägerinteressen bestehen, werden nach wie vor eher randständig diskutiert und empirisch untersucht (vgl. 
Messan 2019). Die Rolle der (Landes-)Jugendhilfeausschüsse bleibt dabei in den einschlägigen Fachdiskursen 
und der entsprechenden empirischen Forschung trotz ihrer großen strategischen Bedeutung innerhalb der Kinder- 
und Jugendhilfe unterbelichtet und stellt ein Desiderat dar. 
Eingeschränkte Trägerpluralität – insbesondere auf dem Lande 
Insbesondere in ländlichen Räumen ist aufgrund der Trägerentwicklungen mit Blick auf die Trägerpluralität zu 
vermuten, dass das bundesgesetzliche Wunsch- und Wahlrecht von den Nutzer:innen der Kinder- und Jugendhilfe 
faktisch nicht genutzt werden kann, da eine Wahlfreiheit häufig nicht gegeben ist. Ländliche Regionen sind eher 
von einem Rückzug freier Träger aus der Fläche betroffen und die subsidiäre Kompensation durch öffentliche 
Träger führt de facto zu einer monopolisierten Trägerlandschaft, durch die keinerlei Auswahl in der
Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe möglich ist (vgl. Fischer/Hilse-Carstensen 2019). Es gilt
teilweise mittlerweile als Erfolg, wenn es dem öffentlichen Träger gelingt, für bestimmte Leistungen überhaupt einen 
Träger zu gewinnen, der diese Angebote vorhält. Dies gilt vor allem für ländliche Regionen, in denen
Fachkräftemangel und mangelnde Mobilität noch einmal spezifischer wirken als in städtischen Räumen (vgl. Fischer/
Huber 2024). An dieser Situation ändern grundsätzlich auch demografisch bedingte partielle Nachfragerückgänge 
wenig. Aufgrund der demografischen Entwicklungen werden die Einhaltung des Wunsch- und Wahlrechts sowie 
eine Orientierung an den Prinzipien von Trägerpluralität und Subsidiarität gerade in ländlichen Regionen
zunehmend prekär. 
3.4.2 Herausforderungen für die Weiterentwicklung von Trägerstrukturen und die
Organisationsentwicklung in einer diversen Gesellschaft 
Dem vorliegenden Kinder- und Jugendbericht liegt die Zeitdiagnose zugrunde, dass die bundesdeutsche
Gesellschaft in Bezug auf spezifische Merkmale wie natio-ethno-kulturelle Vielfalt sowie Weltanschauung/Religion 
tatsächlich vielfältiger geworden ist, und zudem mit Blick auch auf weitere Diversity-Kategorien wie Alter,
Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung vielfältiger reflektiert wird, was sich auch in den kollektiven 
Orientierungen ihrer Bevölkerung spiegelt (vgl. Abschnitt 1.2.1). Neue gesellschaftliche Rahmenbedingungen 
haben dabei nicht nur Auswirkungen auf die sich verändernden Bedarfslagen von Adressat:innen und
entsprechend auszurichtende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie haben auch Konsequenzen mit Bezug auf die 
138  Es ist hervorzuheben, dass sich hierdurch nicht 1:1 auf sogenannte Vollzeitäquivalente schließen lässt, was bedeutet, dass die gestiegene 
Beschäftigtenzahl nicht gleichzusetzen ist mit einer im gleichen Maße gestiegenen Gesamtarbeitskraft der Kinder- und Jugendhilfe.
zwangsläufig wiederkehrende Frage, wie angemessen die Ausgestaltung der Trägerstrukturen der Kinder- und 
Jugendhilfe noch ist. 
Ein Beispiel hierfür ist die Frage, inwiefern die religiöse und weltanschauliche Diversität in der bundesdeutschen 
Bevölkerung (vgl. Abschnitt 2.2.8) sich auch in den bestehenden Trägerstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe 
widerspiegelt. So besteht beispielsweise für in religiöser Hinsicht muslimisch orientierte Träger der Kinder- und 
Jugendhilfe bisher meist eine zwingende Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, wollen 
sie im Feld der Kinder- und Jugendhilfe aktiv werden.139 Auch im Hinblick auf die internen Strukturen
muslimischer Jugendverbände und -gruppen lässt sich nachzeichnen, dass sich im Vergleich zur etablierten und
gesellschaftlich anerkannten christlichen Jugendverbandsarbeit eine andere Situation darstellt (vgl. Greschner 2021). 
Für junge Menschen bedeuten diese spezifisch gestellten Herausforderungen zusätzliche Hürden dabei, sich
ehrenamtlich in einer Jugendorganisation zu engagieren (vgl. aej 2011; Jagusch 2014). Trotz solcher Barrieren
lassen sich jedoch mit Blick auf das Beispiel religiöser und weltanschaulicher Diversität in bestehenden
Trägerstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe Transformationsprozesse beobachten. Diese fußen auf unterschiedlichen
Kooperations- und Partnerprojekten (z. B. Junge Muslime als Partner – FÜR Dialog und Kooperation! GEGEN 
Diskriminierung! JUMA – jung.muslimisch.engagiert). Gründungen eigenständiger Gruppen und Vereine durch 
junge muslimische Menschen wie z. B. die Muslimische Jugend in Deutschland oder das Muslimische
Jugendwerk stellen einen weiteren Schritt in Richtung einer „neuen weltanschaulichen Subsidiarität“ in der Kinder- und 
Jugendhilfe dar. Um derartige Strukturen dauerhaft zu etablieren bedarf es perspektivisch entsprechender
Kapazitäten und Kompetenzen im Bereich der Jugendförderung, um damit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe 
eine stärkere Chancengerechtigkeit auch für muslimisch orientierte Migrant:innenselbstorganisationen zu
erreichen (Böllert u. a. i. V.). 
„Diversity-Orientierung“ rückt in diesem Sinne immer stärker in den Mittelpunkt fachlicher Diskurse zur
Weiterentwicklung von Einrichtungs- und Trägerstrukturen (vgl. Heite/Vorrinck 2018). Dabei genügt es nicht, das
Tableau der Träger um neue Akteure (z. B. muslimische Träger) zu erweitern. Darüber hinaus müssen sich auch die 
Strukturen innerhalb der Angebote, Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe – gleich welcher 
Trägerschaft – für eine diverser werdende Gesellschaft öffnen. Dabei muss wiederum berücksichtigt werden, dass 
qualitativ gute Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe in einer vielfältigen Gesellschaft nicht lediglich
konzeptionelle, sondern strukturelle und personelle Aspekte umfasst, um Aufgaben, Funktionen und die Leistungsrealität 
der Kinder- und Jugendhilfe vielfältiger zu machen. Es ergibt sich zudem die Anforderung, fragmentierte
Strategien wie interkulturelle Öffnungen, Gender Mainstreaming, Inklusionskonzepte, LSBTTIQ*-Offenheit etc.
konzeptionell stärker zusammenzudenken (ebd.) und in strukturelle Ansätze der Organisationsentwicklung zu
überführen. 
Dabei ist es entscheidend zu berücksichtigen, dass Fachkräfte, die sich bestimmten Diversity-Kategorien
zuordnen lassen, innerhalb einer Kinder- und Jugendhilfeorganisation nicht für permanent zuständig erklärt werden, 
wenn es darum geht, sensibel mit Menschen zusammenzuarbeiten, die ebenfalls der jeweiligen Diversity-
Kategorie zugeordnet werden können. Konkret bedeutet das, dass z. B. Fachkräfte mit eigener
Einwanderungsgeschichte nicht automatisch zu Allzuständigen für sämtliche Migrationsthematiken innerhalb einer Einrichtung 
erklärt werden, Fachkräfte mit eigener Behinderung nicht automatisch für alle mit Behinderung
zusammenhängenden Fragen verantwortlich gemacht und weibliche sowie transidente Fachkräfte nicht als per se zuständig für 
alle Fragen von Geschlechtergerechtigkeit innerhalb einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung erklärt werden. 
Stattdessen gilt es, quer zur Repräsentanz verschiedener natio-ethno-kultureller Gruppen in einer Einrichtung 
durch die hier arbeitende Mitarbeiter:innenschaft diejenigen Diversitätskategorien, die in gängigen
Sozialstrukturanalysen immer wieder als bedeutsam identifiziert werden (vgl. Abschnitt 1.2.1), zum Kollektivthema aller 
Mitarbeitenden zu machen. Dafür sind notwendige Schritte im Bereich von weiterer Organisationsentwicklung 
zu gehen. Es müssen strukturelle Barrieren, die bewusst oder unbewusst Benachteiligung oder Ausschluss
bestimmter Populationen (z. B. Adressat:innen, Mitarbeiter:innen, Kooperationspartner:innen) begünstigen, in der 
Einrichtung identifiziert und Strategien zu deren Überwindung entwickelt werden. Darüber hinaus ist eine gezielte 
Personalentwicklung erforderlich, die es sich zum Ziel macht, fachliche, kognitive und soziale Kompetenzen aller 
 
139  Eine solche fand z. B. statt zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Deutschland (aej) als christlichem,
anerkanntem Jugendverband und unterschiedlichen Vereinen von Jugendlichen mit muslimisch-religiöser Orientierung wie z. B. mit der
koptischen Jugend oder dem Orthodoxen Jugendbund, um zur Qualifizierung von Multiplikator:innen in der Juleica-Ausbildung beizutragen 
(vgl. aej 2011).
Mitarbeiter:innen im Umgang mit den genannten Diversitätskategorien und damit einhergehenden
sozioökonomischen Benachteiligungen zu fördern. 
Damit verlangt Diversity-Orientierung, fachliche Standards so zu entwickeln, dass Kinder- und
Jugendhilfeorganisationen in der Lage sind, sich fortwährend an aktuelle gesellschaftliche Strukturen anzupassen. Ziel ist es
damit, organisationale Rahmenbedingungen, die Vielfalt fördern und respektieren, sicherzustellen und nicht auf die 
Ebene von Einstellungspolitiken und Maßnahmen zur Förderung von Diversität in Bewerbungsprozessen zu
verengen. 
Der Prozess der Diversity-Orientierung verlangt in diesem Zusammenhang klare Standards, die
Chancengerechtigkeit und einen diskriminierungsfreien Umgang mit Vielfalt innerhalb divers zusammengesetzter Teams fördern 
und die gleichen Standards auf den Umgang mit einer diversen Adressat:innenschaft übertragen. Alle
Mitarbeiter:innen eines Trägers sollten dabei stets begleitend eigene Werte- und Rollenvorstellungen reflektieren, um
sicherzustellen, dass sie ihren Adressat:innen nicht indirekt die eigenen Ansprüche und Wertevorstellungen
aufzwingen. Darüber hinaus sind insbesondere Aspekte struktureller Diskriminierung zu berücksichtigen. Diversity-
Orientierung innerhalb eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet damit nicht zuletzt, dass Angebote, 
Maßnahmen und Projekte so zu gestalten sind, dass Vielfalt nicht als Störfaktor verstanden wird, sondern als eine 
Möglichkeit zur Weiterentwicklung des jeweiligen Handlungsfeldes verstanden und eine diverse
Mitarbeiter:innenschaft sowie Adressat:innenschaft als selbstverständlich angesehen wird. Ein respektvoller Umgang
miteinander z. B. im Sinne gendergerechter Sprache, der Toleranz für und positiven Aufnahme von mehrsprachiger
Kommunikation bis hin zum öffentlichen Auftritt von Trägern und Einrichtungen und einer damit einhergehenden 
Kultur der Fehlerfreundlichkeit und ständigen Weiterentwicklung sind dafür essenziell. 
Wie erfolgreich Organisationen mit gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten, hängt vor allem davon ab, 
in welchem Maße sie von der gesamten Einrichtung als ein dauerhafter Prozess akzeptiert werden und inwieweit 
das Ziel verfolgt wird, sich der Anerkennung dieser Entwicklungen nicht zu verweigern. Zur Absicherung dieses 
Prozesses ist es entscheidend, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Aufgaben der
Organisationsentwicklung – auch jenseits von diversity-orientierten Entwicklungsvorhaben – nicht alleinzulassen (vgl. Cloos u. a. 
2023, S. 162ff.). Leistungserbringende Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die öffentlichen Träger auf der 
Ebene der Kommunen und Länder sind hierbei ebenso einzubeziehen wie Kooperationen mit wissenschaftlichen 
Einrichtungen. Hierdurch können solche Organisationsentwicklungsprozesse langfristig, systemweit und
kontinuierlich hinreichend geplant sowie partizipativ und in reflektierter Weise wertebasiert umgesetzt werden (ebd.) 
Die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung von Strategien, Methoden, Strukturen und Standards in 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist somit nicht nur Ziel, sondern Voraussetzung für einen dauerhaften 
Prozess des anerkennenden Umgangs mit Adressat:innen und Mitarbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe. Vor 
diesem Hintergrund ist es notwendig, institutionelle und organisationsinterne Kulturen der Vielfalt zu etablieren, 
damit Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe von Mitarbeiter:innen nicht nur zur Verfügung
gestellt und von Adressat:innen nicht nur in Anspruch genommen werden, sondern auch über ein angemessenes 
Maß an gegenseitiger Identifikation und damit einhergehende Chancen gesteigerter Partizipation aller Beteiligten 
zum Ziel führen. 
3.5 Personelle Ressourcen 
3.5.1 Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe 
Die Frage, wer als pädagogische Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe zu gelten hat, wird in § 72 SGB VIII, 
im sogenannten Fachkräftegebot geregelt (vgl. Wiesner u. a. 2017; Oelerich/Hengstenberg 2022). Dort werden 
Persönlichkeit, Qualifikation oder Erfahrung als relevante Kriterien benannt. Explizit richtet sich diese Regelung 
nur an hauptamtliche Mitarbeitende der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und nicht nebenamtlich Tätige und 
Ehrenamtliche. Nach Wiesner u. a. (2017) bestimmt die Vorschrift „auch die Praxis der freien Jugendhilfe, da 
sowohl im Rahmen der Förderung (§ 74 Abs. 1 SGB) und der Anerkennung (§ 75 Abs. 1) als auch bei der
Kostenübernahme aufgrund einer Inanspruchnahme von Einrichtungen der freien Jugendhilfe im Einzelfall (§ 77) von 
gleichwertigen fachlichen Standards ausgegangen wird. Dies gilt in besonderer Weise für den Abschluss von 
Leistungsvereinbarungen nach § 78 b Abs. 1. Hinzu kommen die Anforderungen an die persönliche Eignung bzw. 
an fachliche Kompetenzen bei den Erlaubnisvorbehalten (§§ 43, 45)“ (ebd., S. 25f.), konkret die Erlaubnis zur 
Kindertagespflege und die Betriebserlaubnis für Einrichtungen, die an die Eignung des Personals gekoppelt sind.
Als Soll-Vorschrift wird über § 72 geregelt, dass hauptamtlich Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe neben 
einer persönlichen Eignung über „keine spezielle Ausbildung [verfügen], sondern nur eine der jeweiligen Aufgabe 
entsprechende, d. h. eine Ausbildung, die dazu befähigt, die jeweils durch den Einsatzbereich bestimmte Aufgabe 
zu erfüllen. Angesichts der Vielfalt der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fallen darunter viele
unterschiedliche Ausbildungsrichtungen“ (ebd., S. 23). Die Ausdifferenzierung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe 
erschwert die Bestimmung, wer nun als Fachkraft zu gelten hat.  
Zugleich hat „der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Personalhoheit einen
Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Anwendung des Fachkräftegebots unter Bezugnahme auf die jeweilige konkrete Tätigkeit“ 
(ebd., S. 26). Er muss also z. B. keine Fachkräfte einstellen, die über einen Abschluss mit staatlicher Anerkennung 
verfügen (vgl. Wiesner u. a. 2017, S. 26). Auch die freien Träger verfügen hier in Bezug auf die Rekrutierung von 
Personal über Gestaltungsspielräume, „was von Seiten der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der 
Vorgaben für freie Träger hinsichtlich des Erlaubnisvorbehalts (§ 45 SGB VIII), der Förderung der freien
Jugendhilfe (§ 74 SGB VIII) und schließlich auch bei der vertraglichen Ausgestaltung (§ 77, 78a ff. SGB VIII) zu
berücksichtigen ist“ (ebd., S. 26).  
Neben dem Fachkräftegebot sind sogenannte Fachkräftekataloge relevant. Diese finden sich zum Beispiel in den 
für Kindertageseinrichtungen vorhandenen landesspezifischen Ausführungsgesetzen oder auch unterhalb von
gesetzlichen Regelungen in Verwaltungsvorschriften (BAGLJÄ 2017b). Bemerkenswert ist, dass sich solche
Fachkräftekataloge, wenn vorhanden, zwischen den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe 
stark unterscheiden, und diese auch nur für einige und nicht für alle Handlungsfelder der Kinder und Jugendhilfe 
vorzuliegen scheinen. Leider liegen über die jeweiligen Bestimmungen nur wenige Publikationen vor, die hier 
einen Überblick liefern können.140 Die Länder ziehen für die jeweiligen Handlungsfelder unterschiedliche
Qualifikationsstandards ein, ohne dass nach außen fachlich begründet und transparent gemacht wird, warum zum
Beispiel für Kindertageseinrichtungen eine engere Auslegung des Fachkräftegebots als zum Beispiel in der Kinder- 
und Jugendarbeit besteht oder warum in einem Bundesland Erziehungswissenschaftler:innen (B.A.) als Fachkraft 
in Kindertageseinrichtungen gelten und in einem anderen nicht. Hinzu kommen jedoch Ausnahmeregelungen und 
-verfahren, die es ermöglichen, eine Sondergenehmigung für die Tätigkeit in einer Einrichtung der Kinder- und 
Jugendhilfe zu erhalten, auch wenn die vorhandene Qualifikation nicht im jeweiligen Fachkräftekatalog gelistet 
ist. Hier stellt in der Regel der anstellende Träger einen Antrag an die zuständige Stelle im Landesjugendamt. 
Genehmigungen werden auf Basis von individualisierten Verfahren oder pauschalen Anerkennungen von
Studiengängen erteilt. Bei individualisierten Verfahren findet eine Einzelfallprüfung statt. Bei pauschalen
Anerkennungen wird zum Beispiel geprüft, ob der jeweilige Studiengang Voraussetzungen für die Tätigkeit in dem
jeweiligen Arbeitsfeld bietet.141 
3.5.1.1 Aktuelle Situation und Veränderungen in den Arbeitsfeldern 
Insgesamt entwickelt sich die Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf das Personal dynamisch und es kann trotz 
des Fachkräftemangels und damit einhergehender „Befürchtungen einer Relativierung von fachlichen Standards 
und verbindlichen Rechtsansprüchen […] eine enorme Expansionsdynamik der vergangenen zwei Jahrzehnte“ 
(AKJStat 2023, S. 1) festgestellt werden. Die Zahl der in der Kinder- und Jugendhilfe (außerhalb des Ehrenamts) 
tätigen Personen hat sich von 651.783 in den Jahren 2006/2007 auf 1.174.999 Personen in Jahr 2022 erhöht
(Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 30). So beispielsweise  
– bei Kindertageseinrichtungen (ohne Horte) von 429.590 (2007) auf 841.057 (2022),  
– bei Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter (Horte) ist das pädagogische Personal von 15.606 
(2007) auf 30.727 (2022) angewachsen und  
– bei den Hilfen zur Erziehung von 62.304 tätigen Personen bzw. 46.948 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Jahr 
2007 auf 115.308 und 83.857 VZÄ im Jahr 2022 (ebd., S. 90). 
 
140  Vgl. den Überblick zu erlaubnisfähigen Fachkräften für betriebserlaubnisfähige Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung von Meysen 
u. a. (2020, S. 128ff.). 
141  Für Niedersachsen: Vgl. https://bildungsportal-niedersachsen.de/fruehkindliche-bildung/fachkraefte-und-traeger/fachkraefte-in-
kindertageseinrichtungen/berufszugang; [05.02.2024].
Tabel le 3–3 
Kennzahlen zum Personal in der Kinder- und Jugendhilfe (Deutschland; 2006/2007 bis 2020/2022;  
Angaben absolut und in %) 
Zentrale Grund- und Kennzahlen zum Personal 
in der gesamten KJH1 2002 bis 2017 2018 bis 2020 Aktuellster Wert 
(2020/2022) 
Personal in der KJH insgesamt (ohne Ehrenamt)  
(absolut) 
651.783 1.110.065 1.174.999 
Pädagogisch tätiges und leitendes Personal2
  
(absolut) 
565.429 973.444 1.027.013 
VZÄ des pädagogisch tätigen und leitenden Personals 
(ohne KTP) (absolut) 
410.593 732.066 776.868 
Minderjährige pro VZÄ des pädagogischen Personals  
(absolut)2, 3 
35:1 19:1 18:1 
Weibliches pädagogisches Personal  
(Anteil in %) 
88,60 % 87,70 % 87,40 % 
Jüngeres pädagogisches Personal (&lt;30 Jahre)  
(Anteil in %) 
21,20 % 24,30 % 24,70 % 
Älteres pädagogisches Personal (≥55 Jahre)  
(Anteil in %) 
9,10 % 18,70 % 18,70 % 
Personal mit fachbezogenem Hochschulabschluss  
(Anteil in %) 
13,20 % 14,80 % 14,70 % 
Vollzeit(nah) tätiges pädagogisches Personal (≥32 Std./Wo.)  
(Anteil in %) 
55,90 % 58,70 % 58,50 % 
Befristet beschäftigtes pädagogisches Personal  
(Anteil in %) 
14,9 %4 (Stand: 2002) 12,10 % 10,80 % 
1  Für die Auswertungen zum Personal wurden die Datenjahre 2018/2020 und 2020/2022 kombiniert, um die aktuellsten Daten der
jeweiligen Statistiken für Kindertageseinrichtungen und die weiteren Felder berücksichtigen zu können.  
2  Für die Kita wurde Verwaltung herausgerechnet, die Felder jenseits der Kita enthalten auch Personen, die überwiegend in der
Verwaltung tätig sind. 
3  Bevölkerungsdaten zur Berechnung der Quote 2018/2020 zum Stichtag 31.12.2019 und zur Quote 2020/2022 zum Stichtag 
31.12.2021. 
4  Verwaltungspersonal in der Kindertageseinrichtung kann für das Jahr 2002 nicht herausgerechnet werden. Die Vergleichbarkeit mit 
den Folgejahren ist daher eingeschränkt. 
Quelle: Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 30 
Auch lässt sich der Trend feststellen, dass etwas mehr Fachkräfte vollzeitnahbeschäftigt, d. h. mindestens 32
Wochenstunden tätig sind (vgl. Tab. 3–4). Der Anteil wuchs hier von 55,9 Prozent (2006/2007) auf 58,5 Prozent 
(2020/2022). Besonders ausgeprägt ist dieser Trend in den ostdeutschen Bundesländern (von 59,2 % auf 65,8 %) 
und in Kindertageseinrichtungen (von 55,5 % auf 59,7 %), während die Vollzeitquote in den anderen
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sogar zurückging (von 56,6 % auf 55,1 %) (Autor:innengruppe Kinder- und 
Jugendhilfestatistik 2024, S. 43).
Tabel le 3–4 
Pädagogisches Personal1 in der Kinder- und Jugendhilfe nach Beschäftigungsumfang, ausgewählten 
Arbeitsfeldern und Gebietseinheiten (2006/2007 bis 2020/2022; Anteil in %) 
 Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland 
Wochenstunden 2006/2007 2018/2020 2020/2022 2006/2007 2018/2020 2020/2022 2006/2007 2018/2020 2020/2022 
Kinder- und Jugendhilfe insgesamt 
Vollzeitnah: 
≥32 Std./Wo. 55,9 58,7 58,5 54,9 56,5 56,5 59,2 67,1 65,8 
19 bis &lt;32 Std./Wo. 34,5 31,4 31,9 34,0 32,2 32,5 36,4 28,3 29,8 
&lt;19 Std./Wo. 9,6 9,9 9,6 11,1 11,3 11,0 4,4 4,6 4,4 
Kindertageseinrichtungen2 
Vollzeitnah: 
 ≥32 Std./Wo. 55,5 59,8 59,7 55,6 57,7 58,0 55,2 67,6 66,2 
19 bis &lt;32 Std./Wo. 37,5 31,7 32,2 36,2 32,3 32,5 42,0 29,3 31 
&lt;19 Std./Wo. 7,0 8,5 8,2 8,2 10,0 9,5 2,8 3,1 2,8 
Weitere Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe 
Vollzeitnah:  
≥32 Std./Wo.  56,6 55,9 55,1 53,5 53,4 52,4 68,9 65,8 64,8 
19 bis &lt;32 Std./Wo. 28,2 30,5 31,3 29,5 31,7 32,6 22,9 25,5 26,7 
1 Für die Kindertageseinrichtung wurde Verwaltung herausgerechnet, die weiteren Felder enthalten auch Personen, die überwiegend in 
der Verwaltung tätig sind. 
2  Ohne Kindertagespflegepersonal. 
Quelle: Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 43 
Die Vollzeitäquivalente des pädagogischen Personals pro unter 18-jährigen Personen in der Bevölkerung haben 
sich von 1:35 im Jahr 2006/2007 auf 1:18 im Zeitraum 2020/2022 verbessert. Deutlich zeigt sich dies in der 
Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung im Bereich der unter Drei-
Jährigen von 1:4,9 (2012) auf 1:4,0 (2022) und in Kindertageseinrichtungsgruppen für Kinder im Alter von drei 
Jahren bis zum Schuleintritt von 1:9,4 (2012) auf 1:7,8 (2022) (ebd.). 
Deutlicher zeigt sich der Trend eines Rückgangs der Befristungsquote beim pädagogischen Personal zwischen 
2002 und 2020/2022, denn in diesem Zeitraum ging sie von 14,9 Prozent auf 10,8 Prozent zurück, und zwar 
deutlicher in den westlichen (16,2 % auf 11,3 %) als in den östlichen Bundesländern (11 % auf 8,7 %). Auch kann 
für den Beobachtungszeitraum eine Angleichung der Differenzen zwischen den Handlungsfeldern der Kinder- 
und Jugendhilfe beobachtet werden. Zwar findet sich in allen Handlungsfeldern ein Rückgang der
Befristungsquote, in solchen mit hoher Quote jedoch überproportional, d. h. in der Kinder- und Jugendarbeit (27,1 % vs. 
16,0 %) und Jugendsozialarbeit (29,4 % vs. 15,4 %). 
Der Anteil des Personals mit fachbezogener Hochschulausbildung ist in den letzten Jahren mit knapp 15
Prozentweitgehend stabil geblieben. Allerdings gilt dies nicht für alle Felder. Bei den Hilfen zur Erziehung ist der Anteil 
des Personals mit einschlägigem Hochschulabschluss von 40,7 Prozent im Jahr 2006 auf 36,9 Prozent im Jahr 
2020 gesunken (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 90). In der Kindertagesbetreuung 
bis zum Schuleintritt zeigt sich ebenfalls eine Veränderung der qualitativen Zusammensetzung des Personals im 
Rückgang der einschlägig Qualifizierten von 89,9 Prozent (2007) auf 86,1 % (2022), eine Zunahme des nicht 
einschlägig ausgebildeten pädagogischen Personals von 10,1 Prozent (2007) auf 13,9 Prozent (2022) (ebd., S. 52) 
und ein Anstieg des Personals mit fachbezogenem Hochschulabschluss zwischen 2007 und 2022 von 3,3 auf 
5,2 Prozent in Westdeutschland und von 2,4 auf 6,9 Prozent in Ostdeutschland (ebd., S. 64).
In Bezug auf die Altersstruktur hat sich der Anteil der unter 30-Jährigen nur leicht erhöht von 21,2 Prozent 
(2006/2007) auf 24,7 Prozent (2020/2022). Dagegen hat sich der Anteil der Fachkräfte im Alter von 55 Jahren 
oder älter in den letzten Jahren verdoppelt: von 9,1 Prozent (2006/2007) auf 18,7 Prozent (2020/2022). Nahezu 
jede fünfte Fachkraft geht damit in den nächsten 8 bis 12 Jahren in Rente, sodass sich hier deutlich ein erhöhter 
Fachkräftebedarf abzeichnet (ebd., S. 41). 
Insgesamt hat sich der prozentuale Anteil der männlichen Fachkräfte von 11,4 Prozent (2006/2007) auf 12,6
Prozent (2020/2022) leicht erhöht (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 41). Dieser Trend 
gilt jedoch nicht für alle Handlungsfelder: Während ihr Anteil in einigen Arbeitsfeldern erheblich zurückgegangen 
ist (ASD: von 23,5 auf 17,8 %; Erziehungs- und Familienberatung: von 28,4 auf 19,6 %; Jugendsozialarbeit von 
37,3 auf 27,9 %) wirkt sich der steigende Anteil an männlichen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen (von 
3,1 auf 7,9 %) aufgrund der Größe des Arbeitsfeldes erheblich auf das Personalgefüge in der Kinder- und
Jugendhilfe insgesamt aus. 
3.5.1.2 Aktuelle Trends und Herausforderungen 
Diversifizierung und Veränderungen in der Ausbildungslandschaft 
Angesichts des sich ausweitenden Fachkräftebedarfs (vgl. Abschnitt 3.5.2), vor dem Hintergrund sich
verändernder beruflicher Anforderungsprofile in der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch Veränderungen in der Landschaft 
der Anbieter für Qualifizierungen hat sich die Architektur des Ausbildungssystems für pädagogische Fachkräfte 
in der Kinder- und Jugendhilfe, das in der Verantwortung der Bundesländer liegt, in den letzten Jahren erheblich 
verändert. Dazu tragen bildungs- und arbeitsmarktpolitische Bemühungen bei, die die Attraktivität, sich für dieses 
Berufsfeld zu qualifizieren und in ihm tätig zu werden, erhöhen wollen (vgl. AGJ 2019b; Deutscher Bundestag 
2021b), z. B. durch Flexibilisierung von Qualifizierungsformaten, durch strukturelle Anreize (z. B. bezahlte
Ausbildung), Öffnung des Ausbildungsfeldes für neue Zielgruppen und veränderte Zugangsvoraussetzungen (vgl. 
König u. a. 2018; vgl. auch neben vielen Landesinitiativen das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive
Erzieherinnen und Erzieher“ (BMFSFJ o.J.). Diese Transformationsprozesse der Ausbildungslandschaft betreffen alle 
Stufen der Qualifizierung für die Kinder- und Jugendhilfe, von Assistenzkräften (z. B. Kinderpfleger:innen), über 
die Ausbildung von Erzieher:innen bis zu akademischen Qualifikationen (vgl. z. B. Meyer/Braches-Chyrek 2023; 
Pluto u. a. 2024) und beziehen sich in den letzten Jahren nun auch auf den Abbau des Lehrkräftemangels in den 
sozialpädagogischen Ausbildungsgängen an Berufsfach- und Fachschulen (vgl. Ornig u. a. 2023). Nachfolgend 
werden exemplarisch Veränderungen in ausgewählten Bereichen vorgestellt. 
Diversifizierung der Erzieher:innenausbildung: Die Erzieher:innenausbildung befindet sich erheblich im Wandel. 
Zuweilen wird hier von einer „Dauerbaustelle“ gesprochen (Mende/Fuchs-Rechlin 2022). Der Wandel hängt zum 
einen mit der Ausweitung der Rechtsansprüche (ebd.) im Bereich Kindertageseinrichtungen zusammen und hat 
zu einer erheblichen Ausweitung der Kapazitäten an Ausbildungsstellen und -plätzen geführt. Die Anzahl der 
Fachschulen stieg von 553 (2012/2013) auf 693 (2021/2022), die Anzahl der Schüler:innen im ersten Jahr der 
Ausbildung von fast 21.000 (2007/2008) auf rund 43.700 im Erhebungszeitraum 2021/2022 (Autorengruppe 
Fachkräftebarometer 2023, S. 118ff.). Hinzu kommt eine Diversifizierung der Anbieter:innen (ebd.): Viele
Fachschulen wurden erst nach 2000 neu gegründet (Mende/Fuchs-Rechlin 2022, S. 24) und es lässt sich ein
anhaltender Ausbau sonstiger privater, nichtkirchlicher Schulen beobachten (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021, 
S. 119). Auch erfolgte in den letzten Jahren ein Wandel durch die Ergänzung der traditionellen vollzeitschulischen
Ausbildungsformate in Form einer Zunahme an praxisintegrierten und schulgeldfreien Qualifizierungsformaten
sowie durch teilzeitschulische und berufsbegleitende Ausbildungsformate, die i. d. R. einhergehen mit einer
sozialversicherungspflichtig vergüteten Beschäftigung im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses („PiA“,
„OptiPrax“ u. a.; vgl. Jung/Cloos 2021). Die Rahmenbedingungen der länderspezifischen Initiativen und
Umsetzungsmodalitäten in Bezug auf die Vergütung im Rahmen der Ausbildung, die Verteilung von Präsenzzeiten zwischen
Praxis- und Ausbildungsstätten, die Anrechnung an den Personalschlüssel und die Ausformung von
Praxisbegleitung und -anleitung unterscheiden sich erheblich (vgl. Hache u. a. 2017). Empirisch ist eine grundsätzliche
Offenheit des Feldes für praxisintegrierte Ausbildungsformate dokumentiert (vgl. Grgic u. a. 2018). Allerdings wird
auch darauf hingewiesen, dass eine praxisintegrierte Ausbildung mit einer Doppelbelastung durch die
unterschiedlichen Anforderungen an den Lernorten Schule und Praxis einhergeht (Weltzien u. a. 2021, S. 25). Mit der
Einführung neuer Formate der Erzieher:innenausbildung wird diese auch curricular durch eine Stärkung des
Arbeitsfeldbezugs (vgl. König u. a. 2018) verändert. Zudem wird die Bindung zwischen zukünftigen Fachkräften
und Arbeitgeber:innen erhöht (BIBB 2023, S. 68). Dies kann einerseits die Attraktivität der
Erzieher:innenausbildung erhöhen, zumal dort Vergütungen und praxisintegriertes Lernen die Regel sind. Andererseits kann aber auch 
argumentiert werden, dass sich die Erzieher:innenausbildung hierdurch noch stärker von akademischen
Qualifizierungswegen entfernt. Mittlerweile ist festzustellen, dass ein erheblicher Anteil der Schüler:innen ihre
Ausbildung beginnt, ohne eine fachlich einschlägige Erstausbildung (Sozialassistenz, Kinderpflege) nachweisen zu
können, auch wenn fachschulische Bildungsgänge in der Regel als Weiterbildung auf Basis einer Erstausbildung 
konzipiert sind. Durch veränderte Zugangsregelungen wird die Frage, ob die Erzieher:innenausbildung eine 
„echte“ Fachschulausbildung ist, noch stärker in Frage gestellt (Mende/Fuchs-Rechlin 2022, S. 22). 
Veränderungen bei hochschulischen Qualifizierungen für die Soziale Arbeit: Nach den Erzieher:innen stellen 
Absolvent:innen von Studiengängen der Sozialen Arbeit die größte Beschäftigtengruppe in der Kinder- und
Jugendhilfe dar. Im Wintersemester 2018/2019 gab es deutschlandweit 366 Studiengänge (229 im Bachelor und 137 
im Master) der Sozialen Arbeit. Davon wurden 51 Bachelor- und 12 Masterstudiengänge an privaten und
nichtkirchlichen Hochschulen angeboten (Engelke/Himbert 2021, S. 145).142 Die Anzahl der dort Studierenden wuchs 
von 388 (2013/2014) auf 10.664 (2018/2019) und überholt damit die Zahl der Studierenden an Hochschulen in 
kirchlicher Trägerschaft (9.928), sodass 2018/2019 17 Prozent der Studierenden der Sozialen Arbeit an einer 
privaten Hochschule eingeschrieben waren (ebd., S. 144). Als Attraktivitätsfaktoren werden weniger
reglementierte Zulassungsverfahren eine höhere Flexibilität in Bezug auf die Individualisierung des Lernens, eine
intensivierte persönliche Betreuung der Studierenden und eine ausgeprägte Praxisorientierung angesehen. Die
Hochschulen können sich hier stärker an den Bedarfen der Studierenden orientieren, indem sie berufsbegleitende
Teilzeit- und Fernstudiengänge einrichten. Dieser Attraktivität des Studiums stehen die hohen Studiengebühren
entgegen, die für die Studiengänge erhoben werden (Herrmann 2019). Hohe Studiengebühren können dazu führen, 
dass das Studium weniger intensiv und unter großem Zeitdruck erfolgt, sodass zwar für den Arbeitsmarkt
passgenau Absolvierende zur Verfügung gestellt werden, diese aber möglicherweise über wenige fundierte
Fachkenntnisse verfügen als Absolvierende anderer Hochschultypen. 
Auch lässt sich eine erhebliche Zunahme an dualen Studiengängen in der Sozialen Arbeit feststellen, dies deuten 
zumindest die Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung an: Hier wird für den Bereich Sozialwesen
Gesundheit und Therapie und Erziehungswissenschaft ein Zuwachs von 25 Studiengängen im Jahr 2011 auf 173 im Jahr 
2019 festgestellt (Hofmann u. a. 2020, S. 17). Die Anzahl der Studierenden wuchs von 10.661 (2016) auf 13.556 
(2019) (ebd., S. 18). Duale Studiengänge werden überwiegend von privaten, aber auch von staatlichen
Hochschulen, kaum jedoch von Universitäten angeboten. Als Attraktivitätsfaktor werden hier ein praxisnahes Studium und 
die Vergütung der Arbeit während des Studiums angegeben, außerdem sind hier hohe Übernahmequoten
vorzufinden. Arbeitgeber:innen die duale Ausbildungen anbieten, können durch eine Steigerung ihrer Attraktivität 
ebenso wie durch eine bedarfsgerechte Fachkräftesicherung profitieren (vgl. Truschkat/Volk 2021, S. 157).
Kritisch wird u. a. eingewendet, dass bei der Entwicklung von dualen Studienangeboten Praxispartner:innen zu starke 
Mitspracherechte hätten (vgl. auch Otto 2018). Allerdings wurden in den letzten Jahren Qualitätsstandards für ein 
duales Studium durch eine „strukturelle-institutionelle Verzahnung von Hochschule und Praxis sowie eine
inhaltlich-curriculare Verbindung der Lernorte“ (Truschkat/Volk 2021, S.159) formuliert. Es bedarf allerdings der 
Etablierung verbindlicher und überprüfbarer Regulierungs- und Steuerungsmechanismen (vgl. Krone u. a. 2019), 
wobei der Vorteil der Agilität in Bezug auf die Anpassung an Arbeitsmarktbedürfnisse angesichts des
Fachkräftemangels nicht eingeschränkt werden sollte (vgl. Truschkat/Volk 2021). Angesichts der Bedeutung von
Absolvent:innen der Sozialen Arbeit für die Kinder- und Jugendhilfe sind die Konsequenzen der skizzierten
Privatisierungstendenzen für das Arbeitsfeld kritisch zu diskutieren und Strategien zur Sicherung der Qualität des Studiums 
der Sozialen Arbeit zu entwickeln (vgl. AGJ 2022b).  
Erziehungswissenschaftler:innen in der Kinder- und Jugendhilfe: In den letzten zehn Jahren haben – mit
abnehmender Tendenz – zwischen 10.500 (2011) und 7.100 Personen ein Bachelor-Studium der
Erziehungswissenschaft begonnen. Die Anzahl der Absolvierenden schwankt nach Abbau der Diplomstudiengänge zwischen rund 
6.300 (2018) und 5.200 (2020) (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023, S. 128, 131). Rund 19.500 Personen, 
das entspricht 7,4 Prozent der Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Kindertageseinrichtungen), haben 
einen universitären erziehungswissenschaftlichen Abschluss (Statistisches Bundesamt 2022d, S. 29). Im Feld der 
Kindertageseinrichtungen sind mit steigender Tendenz rund 9.000 Erziehungswissenschaftler:innen tätig, dies 
entspricht einem Prozent des pädagogischen und leitenden Personals (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023, 
 
142  Im Wintersemester 2023/2024 konnten 277 Bachelorstudiengänge und 182 Masterstudiengänge über den Hochschulkompass der
Hochschulrektorenkonferenz (www.hochschulkompass.de) ermittelt werden.
S. 35). Jeweils 20 Prozent der Studiengänge verfügen über für die Kinder- und Jugendhilfe relevante
Studienschwerpunkte in Sozialpädagogik (21 %), Rehabilitations-/Sonderpädagogik (21 %) oder Pädagogik der frühen 
Kindheit/Kindheitspädagogik (27 %) (Grunert u. a. 2020, S. 28). Allerdings „bestehen bei Anstellungsträgern 
häufig Unklarheiten, inwieweit die Absolventinnen und Absolventen erziehungswissenschaftlicher BA-
Studiengänge als pädagogische Fachkräfte im Kontext des SGB VIII eingestuft werden können“ (Hüfner u. a. 2019, 
S. 65). Für das Feld der Kindertagesbetreuung wird konstatiert, dass Absolvierende erziehungswissenschaftlicher 
Studiengänge ein wichtiges „Reservoir an hochqualifiziertem Personal für Einrichtungen der Kinderbetreuung 
dar[stellen], das bisher zu wenig genutzt wird. Ihnen kommt auch große Bedeutung für die Anbindung der Praxis 
an die aktuelle Forschung und für die Bewältigung der durch den enormen gesellschaftlichen Wandel gestiegenen 
Anforderungen an qualitativ hochwertige Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder zu“
(Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2021, S. 131). In diesem Sinne gilt es, diese Ressource in der Kinder- und Jugendhilfe im 
Kontext der Fachkräftegewinnung zu berücksichtigen. 
Etablierung kindheitspädagogischer Hochschulqualifizierung und Akademisierung der Frühen Bildung: In den 
2000er Jahren startete ein Professionalisierungsprojekt im Feld der Kindertagesbetreuung, das von Beginn an mit 
der Prämisse einer Akademisierung des traditionell (berufs-)fachschulisch geprägten Berufsfeldes verknüpft war 
(vgl. Pasternack 2015): Erste kindheitspädagogische Bachelorstudiengänge wurden 2004 eingerichtet;
fachspezifische Masterprogramme kamen hinzu. Die Anzahl von Studiengängen hat sich bei 72 Bachelor- und 13
Masterstudienangeboten stabilisiert (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021, S. 137f.). Fachliche Absicherungen
erfolgten durch die Etablierung der staatlichen Anerkennung und einer Berufsbezeichnung (vgl. Jugend- und
Familienministerkonferenz 2011), durch ein Berufsprofil (vgl. Studiengangstag Pädagogik der Kindheit 2015), ein 
Kerncurriculum (vgl. Studiengangstag Pädagogik der Kindheit 2022) und durch eine erheblich ausgeweitete
wissenschaftliche Wissensproduktion (vgl. Cloos 2020). Die voranschreitende Teil-Akademisierung der
Kindertagesbetreuung ergibt sich jedoch nicht nur durch den Aufwuchs bei Kindheitspädagog:innen (Zuwachs von 2006 
bis 2022 um 965 % auf 10.755 Fachkräfte), sondern durch den Anstieg der beschäftigten
Erziehungswissenschaftler:innen (Zuwachs um 226 % auf 8.956 Fachkräfte) und Sozialpädagog:innen/-arbeiter:innen (Zuwachs um 
141 % auf 18.802 Fachkräfte; Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023, S. 35). Mittlerweile verfügen 37 Prozent 
der Teams in Kindertageseinrichtungen über mindestens eine pädagogische akademische Fachkraft
(Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023, S. 56) und haben immerhin 19 Prozent der Leitungskräfte einen akademischen 
Abschluss. Die Effekte und Erfolge der noch jungen Akademisierungsbewegung im Feld der Frühen Bildung 
werden indes bislang als eher durchwachsen bewertet (vgl. Pasternack 2015). Trotz der beschriebenen
Zuwachsraten akademischer Fachkräfte konnte aufgrund der Größe des Arbeitsfeldes der Kindertagesbetreuung insgesamt 
nur eine Steigerung der Akademiker:innenquote von drei auf sieben Prozent erreicht werden (ebd., S. 35, 65). 
Kindheitspädagog:innen erfahren weiterhin statusbezogene Vorbehalte in Teams von Kindertageseinrichtungen 
(vgl. Cloos u. a. 2015). Von den Trägern wird eine Teil-Akademisierung jedoch begrüßt und an
Kindheitspädagog:innen werden hohe Kompetenzerwartungen gerichtet (vgl. Altermann/Holmgaard 2016).
Kindheitspädagog:innen werden nicht nur für das Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen qualifiziert, sondern können mit 
ihrer Expertise in Fragen der pädagogischen Arbeit mit Kindern und ihren Familien auch in anderen Felder der 
Kinder- und Jugendhilfe arbeiten.  
Quereinstiege in die Kinder- und Jugendhilfe 
Bei Quereinstiegen muss zwischen qualifizierten und unqualifizierten Quereinstiegen unterschieden werden. Bei 
qualifizierten Quereinstiegen wurde durch die Primärausbildung kein Berufs- oder Studienabschluss für die
Kinder- und Jugendhilfe erworben, es wird aber „eine vollqualifizierende Ausbildung zur Fachkraft im jeweiligen 
Tätigkeitsfeld an Fachschulen/Fachakademien“ (Grgic u. a. 2018, S. 10) angeschlossen. Die dann absolvierte 
vollqualifizierende Ausbildung muss aber nicht in Form und Dauer der traditionellen Ausbildung entsprechen. 
Bei unqualifizierten Quereinstiegen findet ein Wechsel in das Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe statt, ohne 
dass eine vollqualifizierende Ausbildung angeschlossen wird. Quereinstiege können, müssen dann aber nicht mit 
bestimmten Auflagen zur Nachqualifizierung einhergehen. Zudem muss zwischen horizontalen und vertikalen 
Quereinstiegen unterschieden werden. Bei Ersterem hatte der Ausgangsberuf ein vergleichbares
Qualifikationsniveau (z. B. Altenpflege). Bei Letzterem sind damit (formale) Auf- oder Abstiege in Bezug auf
Qualifikationsstufen verbunden, z. B. durch „Wechsel aus einer Tätigkeit ohne formale Berufsausbildung in eine Umschulung 
zum/zur Erzieher*n“ (ebd., S. 21). Der Einsatz von unqualifizierten Fachkräften erfolgt häufig als Zusatz-,
Assistenz- oder Ergänzungskraft. In einigen Ländern sind für Kindertageseinrichtungen Regelungen für
profilergänzende Kräfte getroffen worden. Hier geht es dann um „eine Ergänzung von Personen im KiTa-Team […], um die
Schwerpunkte der einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeption durch Personen mit anderen, nicht-
pädagogischen Berufsqualifikationen zielgerichtet umsetzen zu können“ (Stobbe 2023, S. 15). Empirisch zeigen sich 
Belastungen auf Seiten der Quereinsteiger:innen und auch auf Seiten der Teams, die das Gelingen solcher
Qualifizierungen beeinflussen können, wie z. B. die Finanzierung der Ausbildung durch Anrechnung auf den
Personalschlüssel, das weitgehende Fehlen von Modellen für eine Begleitung von „lebenserfahrenen QuereinsteigerInnen“ 
(Grgic u. a. 2018, S. 133) sowie fehlende Zeiten und Konzepte zur Praxisanleitung. Quereinstiege werden aktuell 
nicht nur für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch für Lehrkräfte in der
Erzieher:innenausbildung diskutiert (vgl. z. B. Lehrkräfteakademie Hessen o. J.; Niedersächsisches Kultusministerium 2021).
Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob die Förderung von Quereinstiegen insgesamt als (kurzfristiger) Gewinn oder als 
dauerhafte Belastung des Kinder- und Jugendhilfesystems zu betrachten ist.  
Ausweitung von Fachkräftekatalogen  
In den letzten Jahren hat sich die Debatte um die Frage, wer als Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe zu gelten 
hat, deutlich ausgeweitet (Oelerich/Kunhenn 2016; Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2017;
Meysen u. a. 2020; Oelerich/Hengstenberg 2022). Dies hängt mit dem Fachkräftemangel (vgl. Abschnitt 3.5.2) und 
der damit einhergehenden Ausweitung an Zulassungen von Personengruppen mit unterschiedlichsten
Qualifikationen sowie mit der oben in Teilen bereits beschriebenen Ausdifferenzierung der Qualifikationslandschaft in den 
Bereichen Ausbildung, Studium und Weiterbildung zusammen. Hinzu kommt, dass bestehende
Fachkräftekataloge durch die Aufnahme neuer Berufsgruppen, bedingt zum Beispiel durch die Etablierung der staatlichen
Anerkennung für Kindheitspädagog:innen (vgl. Stieve u. a. 2014), erweitert werden mussten. Eine weitere Facette 
der Debatte stellt die Diskussion um die Vergabe der staatlichen Anerkennung, die bislang Absolvent:innen von 
Studiengängen der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik vorbehalten waren, an Sozialpädagogen:innen 
bzw. Erziehungswissenschaftler:innen mit sozialpädagogischen Schwerpunkt, die an
erziehungswissenschaftlichuniversitären Fakultäten ausgebildeten wurden, dar (vgl. Wiesner u. a. 2017). Im Feld der
Kindertageseinrichtungen kommt hinzu, dass hier in den letzten Jahren auch bedingt durch Förderprogramme und Landesinitiativen 
eine Vielzahl an neuen Funktionsstellen geschaffen wurden wie z. B. Sprachförderkräfte, Elternbegleiter:innen, 
Integrationshelfer:innen, Mentor:innen (vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. 2016), 
durch die sich das Spektrum der in Fachkräftekatalogen nicht abgebildeten Beschäftigtengruppen erweitert hat. 
Diskutiert wird weiter, ob das im Vergleich zu anderen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, nicht sehr 
breit gefächerte Spektrum an Berufsgruppen erweitert und stärker auf multiprofessionelle bzw. heterogene Teams 
gesetzt werden sollte (Karic u. a. 2019). 
In den letzten Jahren wurde der Eindruck verstärkt, dass Fachkräftekataloge nicht allein der fachlichen
Absicherung von Qualitätsstandards dienen, sondern als zunehmend flexibilisierte Instrumente genutzt werden, um
Regeln an die aktuelle Arbeitsmarksituation anzupassen. So wurden in den letzten Jahren vor dem Hintergrund des 
bestehenden Fachkräftemangels (vgl. Abschnitt 3.5.2) insbesondere im Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen 
durch die Länder Veränderungen in den Fachkräftekatalogen vorgenommen, mit dem Ziel, neue Personengruppen 
für die Tätigkeit zu gewinnen bzw. in Kombination mit den Veränderungen von Regelungen zum
Personalschlüssel das bestehende Personal durch Assistenzkräfte zu ergänzen („Kräfte zur Mitarbeit“ in Hessen; „Zusatzkräfte“ 
in BW etc.). Auch wurden die Lizenzierungen für Berufszugänge verändert (vgl. Abschnitt 3.5.2). Auch im
Rahmen des Handlungsfeldes „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ des KiQuTG haben Länder u. a. 
Maßnahmen ergriffen, die den Quer- und Seiteneinstieg in die Kindertagesbetreuung adressieren.  
Multiprofessionalität und Interdisziplinarität 
In sozialen Dienstleistungsberufen wird in den letzten Jahren Multiprofessionalität als zentrales Merkmal
professioneller Arbeit in den Mittelpunkt gerückt (vgl. Weimann-Sandig 2022). In diesem Zusammenhang wird
zunehmend eine sich ausweitende Differenzierung und Versäulung der Problembearbeitung problematisiert.
Gesellschaftliche Aufgaben wie Bildung, Erziehung, Gesundheitsförderung, Beratung etc. werden zunehmend von
Personen mit spezialisiertem Fachwissen, unterschiedlichen Arbeitsaufträgen und Methoden bearbeitet. Lösungen 
können somit nicht durchgehend ganzheitlich, integrativ und aufeinander abgestimmt entwickelt werden. Als
Lösung für dieses Problem werden multiprofessionelle Teamarbeit, Kooperation und Vernetzung angesehen (vgl. 
Bauer 2014, 2018). Multiprofessionelle Zusammenarbeit wird notwendig, wenn Arbeitsfelder wie der
Kinderschutz oder die Frühen Hilfen handlungsfeldübergreifend entwickelt werden und diese z. B. Gesundheitswesen
und pädagogische Arbeitsfelder miteinander verknüpfen (vgl. Abschnitt 3.10.13). Sie wird zum Standard in
integrierten Einrichtungstypen, die eine Zusammenarbeit verschiedener Professionen konzeptionell vorsehen, wie 
Ganztagsschulen, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser, Bildungshäuser und integrative
Kindertageseinrichtungen. In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe findet sich eine multiprofessionelle Kooperation
beispielsweise, wenn es darum geht, dem Bildungsauftrag in der Zusammenarbeit mit anderen pädagogischen
Einrichtungen, z. B. mit Kinder- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken und Theatern, zu stärken. Aktuell wird
Multiprofessionalität vor allen Dingen als Chance zur Ausdifferenzierung des Wissens sowie zur Steigerung der
Kompetenzniveaus und der Problemlösungsfähigkeit begriffen. Auch im Zusammenhang mit veränderten
Kompetenzanforderungen im Zuge der Umsetzung des Inklusionsauftrags der Kinder- und Jugendhilfe und der stärkeren 
Berücksichtigung der Lebenssituation von Heranwachsenden mit Behinderungen und ihren
Personensorgeberechtigten sowie Eltern mit Behinderungen als Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe können multiprofessionelle 
Teams und interdisziplinäre Kooperationen sinnvoll sein. Eine besondere Bedeutung kommt den durch das KJSG 
eingeführten Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII zu. Sie sollen erstens junge Menschen sowie deren Mütter, 
Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von 
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und Teil 2 SGB IX (§ 10b Abs. 1 SGB VIII) sowie
zweitens den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der
Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit (§ 10b Abs. 2 SGB VIII) unterstützen (BAGLJÄ 2022a, 
S. 2).  
Die hier beschriebenen neuen Formen der Zusammenarbeit können dazu beitragen, dass sich Berufssysteme
insgesamt verändern (Bauer 2014, S. 274). Auch wenn es sinnvoll erscheint, spezifische Aufgaben
multiprofessionell zu bearbeiten, wachsen damit jedoch auch die Arbeitsanforderungen. Denn in der Zusammenarbeit haben die 
Kooperierenden ständig auszuhandeln, wer welche Aufgabe und Zuständigkeit hat, wer welche Kompetenzen 
einbringen kann und wer was entscheiden kann. Multiprofessionelle Zusammenarbeit erfordert somit eine
permanente Grenzarbeit (vgl. Cloos/Gerstenberg 2020), professionelle Absicherung durch Reflexionsarbeit, On-
Boarding etc., zumal multiprofessionelle Zusammenarbeit kein Garant dafür ist, dass die Potenziale der
Multiprofessionalität beispielsweise in Form von Multiperspektivität ausgeschöpft werden (ebd.). Aktuell werden in
Zusammenhang mit Maßnahmen der Fachkräftegewinnung jedoch auch Formen von Zusammenarbeit mit nicht
einschlägig qualifizierten Fachkräften unter dem Label Multiprofessionalität gefasst (vgl. Deutscher Verein für
öffentliche und private Fürsorge e. V. 2016), obwohl hier besser von heterogenen Teams zu sprechen wäre. 
Fachkräfte aus dem Ausland 
Der Anteil der Fachkräfte ohne deutschen Pass ist 2022 auf dem Gesamtarbeitsmarkt auf 14 Prozent (2016: 10 %) 
und beispielsweise in der Altenpflege auf 17 Prozent (2016: 10 %) angestiegen. In den sozialen Berufen liegt er 
bei sieben Prozent (2016: 6 %), im Teilarbeitsmarkt Frühe Bildung bei fünf Prozent (2016: 5 %) und ist trotz 
steigender Zuwanderung nicht weiter angestiegen. Zu beachten ist aber auch, dass bei Prüfung der
Gleichwertigkeit einer ausländischen beruflichen oder akademischen Qualifikation nur bei 39 Prozent der Fälle eine
vollständige Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses anerkannt wurde, bei 40 Prozent die
Notwendigkeit einer „Ausgleichsmaßnahme“ gefordert wurde und immerhin jedes sechste Verfahren negativ
beschieden wurde (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023, S. 141). 
Be- und Entlastungen von Fachkräften  
Die enormen Steigerungen bei der Zahl der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe dokumentiert, dass die 
Kinder- und Jugendhilfe auch als attraktiver Arbeitsplatz wahrgenommen wird. Studien zu den
Arbeitsbedingungen von Fachkräften im Feld der stationären Erziehungshilfen zeigen beispielsweise, dass Fachkräfte in der
Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlichen Be- und Entlastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind (vgl. Averbeck 
2019; Nüsken 2020; Nüsken/Erlemann 2023). Im Feld der stationären Erziehungshilfen wird häufig an Sonn-und 
Feiertagen gearbeitet (53 %). Es gibt auch häufig Probleme bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben 
(46 %). Darüber hinaus fehlen bei 36 Prozent der Befragten häufig Pausen. Weiter bemerken 48 Prozent der
Befragten eine Zunahme von Stress in den letzten zwei Jahren (vgl. Nüsken 2020, S. 47ff.). Insgesamt sind in den 
Bereichen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik die Burnout-Raten überdurchschnittlich hoch (vgl. Hollederer 
2023). Weiter berichten Beschäftigte aus den stationären Erziehungshilfen von hohen Raten befristeter
Arbeitsverhältnisse (22 %) und projektförmiger Organisation der Arbeit.
Auf der Seite der Entlastungen berichten 81 Prozent der Befragten, dass sie ihre Arbeit selbst planen und einteilen 
können. Darüber hinaus können 39 Prozent den Arbeitsumfang beeinflussen. Auch die Werte im Hinblick auf 
soziale Unterstützung sind ziemlich hoch: 86 Prozent der Befragten berichten von einer guten Gemeinschaft mit 
den Kolleg:innen und 59 Prozent erhalten Unterstützung von ihren direkten Vorgesetzten (Nüsken 2020, S. 47ff.; 
Nüsken u. a. 2023). Für das Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen sind ähnliche Be- und Entlastungen
dokumentiert. Hinzukommen hier gestiegene Professionalisierungserwartungen bei nur teilweise verbesserten
Rahmenbedingungen. Dies führen laut Schreyer u. a. (2014) zu Gratifikationskrisen. Diese bestehen dann, wenn ein 
Ungleichgewicht zwischen geforderten Anstrengungen und zu erwartenden Belohnungen (Bezahlung,
Wertschätzung) besteht. Belastungen bestehen in einigen Arbeitsfeldern auch aufgrund einer unsicheren Rechtssituation, 
die sich im Zusammenhäng mit dem Zeugnisverweigerungsrecht ergeben und beispielsweise aktuell zu
Strafbefehlen bei Fanprojekten geführt haben (vgl. Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit 
2023). Gefordert wird hier die Aufnahme von Fachkräften der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen 
des § 53 Abs. 1 StPO. 
Insgesamt lassen sich steigende qualitative Anforderungen im Hinblick auf die inklusive Kinder- und Jugendhilfe, 
den Ausbau der Ganztagesbetreuung im Alter von 0 bis 6 Jahren sowie im Grundschulalter verzeichnen, die mit 
gestiegenen Anforderungen an Multiprofessionalität und Kooperation in den Arbeitsfeldern sowie einem enormen 
Bedarf an qualifizierten Fachkräften einhergehen.  
3.5.2 Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe 
Wie bereits in Abschnitt 1.2.4 dargelegt wurde, sieht die Kommission den Fachkräftemangel als vierte Krise
neben Pandemie, Krieg und Klimawandel, die die Lebenssituation von jungen Menschen und ihren
Personensorgeberechtigten erheblich beeinflussen.  
3.5.2.1 Ausgangslage  
Die Ursachen für den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe sind vielfältig. Er ist zum einen im
Kontext des allgemeinen Fachkräftemangels zu sehen. Zum anderen kommen spezifische Bedingungen der Kinder- 
und Jugendhilfe bzw. Bedingungen in einzelnen Arbeitsfeldern hinzu, die sich hier verstärkend auf den
Fachkräftemangel auswirken können, etwa wenn Ausbildungs- und Studieninteressierte sowie (potenzielle) Beschäftigte 
z. B. Arbeitszeiten, Aufstiegschancen, und Bezahlung sowie die gesellschaftliche Anerkennung in anderen
Tätigkeitsfeldern attraktiver finden. So finden Jugendliche grundsätzlich soziale Berufe attraktiv. Pädagogik und
Soziale Arbeit gehören laut Sinus zu den vier Berufsfeldern, für die sich Jugendliche am meisten interessieren.
Allerdings meinen die Jugendlichen auch, dass hier Kriterien für die Berufswahl nur teilweise erfüllt werden: Sie sehen 
eine hohe Sinnstiftung und Verantwortung in diesem Berufsfeld als positive Herausforderung, aber kritisieren 
wenig Möglichkeiten für Weiterentwicklung und ein zu geringes Gehalt. Die Studie verweist auf die
Notwendigkeit, die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe attraktiv zu machen (vgl. SINUS Markt- und Sozialforschung 
GmbH 2020), zumal die Kinder- und Jugendhilfe in Konkurrenz zu anderen Berufen steht, die über attraktivere 
Bedingungen und bessere Möglichkeiten verfügen, für das Berufsfeld zu werben. Junge Menschen haben in Zeiten 
des Fachkräftemangels mehr Wahlmöglichkeiten und können damit auch gezielter Berufsfelder aussuchen, die 
z. B. eine Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben ermöglichen. Beschäftigte wollen insgesamt im Durchschnitt 
weniger Wochenstunden arbeiten (vgl. Wagner/Weber 2023). Neben diesen Faktoren verstärkt die Expansion der 
Leistungen, etwa aufgrund der Rechtsansprüche in der Kindertagesbetreuung, im Bereich schulischer
Ganztagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung sowie damit einhergehend die wachsende Zahl an Anspruchsberechtigten 
einschließlich unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA)den Fachkräftemangel. Die Corona-Pandemie 
hatte, so die Einschätzung vieler Fachkräfte, auf Seiten vieler Adressat:innen Verschlechterungen mit Blick auf 
Armut, Teilhabe und psychische Gesundheit zur Folge (vgl. Meyer/Alsago 2021a, 2021b; Alsago/Meyer 2023).  
Der auch gesetzlich gestaltete stetige Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich in einem Personalhöchststand 
von über 1,1 Millionen Tätigen in der Kinder- und Jugendhilfe, wovon 1.027.013 pädagogisch oder in leitender 
Funktion tätig waren (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 250). Anders als in der
Vergangenheit fehlt es nicht an Stellen, sondern an Personal, um Stellen zu besetzen. Dabei lassen sich
unterschiedliche Formen des Fachkräftemangels unterscheiden: der quantitative Mangel (insbesondere im Bereich der
Kindertagesbetreuung und Betreuung im Ganztag) und der qualitative Mangel (in Form von geeignetem und
hinreichend qualifiziertem Personal, z. B. für Leitungspositionen). Die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten
Berufe belegen Platz 1 und 2 im Ranking der Berufe mit den größten Fachkräftelücken. Die Berufsgruppe der
Sozialarbeit und Sozialpädagogik (Expert:innen) wies im Jahresdurchschnitt 2021/2022 die größte Fachkräftelücke 
auf mit knapp 20.600 offenen Stellen, für die es keine qualifizierten und geeigneten Bewerber:innen gab. Nahezu 
gleich groß war die Fachkräftelücke bei den Fachkräften der Kinderbetreuung und -erziehung (Berufsgruppe der 
Spezialist:innen)143 mit knapp 20.500 Stellen (vgl. Hickmann/Koneberg 2022). Berufe in der
Kindertagebetreuung wurden 2022 weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit als Engpassberufe gewertet. Relevant war hier, 
dass die Arbeitsuchenden-Stellen-Relation144 1,7 betrug, die Arbeitslosenquote bei nur 1,9 Prozent lag sowie die 
Abgänge aus Arbeitslosigkeit aufgrund von Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bezogen auf 
den Bestand der Arbeitslosen hoch war (Bundesagentur für Arbeit 2022c; vgl. auch Autorengruppe
Fachkräftebarometer 2023, S. 148).  Auch Berufe in der Sozialarbeit, Sozialpädagogik mit Anforderungsniveau Expert:innen 
wurden als Engpassberufe mit einem Wert von 2,0 bewertet, denn die Arbeitsuchenden-Stellen-Relation betrug 
hier 1,5, die Arbeitslosenquote 1,9 Prozent. und die positive Entwicklung mittlerer Entgelte in den letzten Jahren 
deutet darauf hin, dass Arbeitskräfte hier ein knappes Gut sind. Der Mangel an Fachkräften ist damit so groß wie 
nie zuvor und erreicht einen neuen Rekordwert (vgl. Abschnitt 3.5.1). 
Fachkräftemangel in den Arbeitsfeldern 
Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind unterschiedlich stark vom Fachkräftemangel betroffen und 
nicht für alle Handlungsfelder liegen differenzierte Analysen vor. Nachfolgend werden exemplarisch Befunde zu 
den Arbeitsfeldern Kindertagesbetreuung und Jugendämter und stationäre Hilfen zur Erziehung vorgestellt.  
Im Feld der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt reichen in Westdeutschland die Ausbildungskapazitäten 
in den nächsten Jahren nicht ansatzweise zur Deckung der Personalbedarfe aus. Für 2035 ist laut neuer Befunde 
mit einer ungedeckten Personallücke von bis zu 72.000 Fachkräften zu rechnen; zwischenzeitlich wäre diese
Lücke sogar noch größer (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 271). Für Ostdeutschland 
lässt sich im Feld der Kindertagesbetreuung vorerst keine Fachkraftlücke identifizieren. Auch zusätzliche
Kindertagespflegepersonen müssten eingestellt werden, und zwar bis 2035 insgesamt bis zu 15.500 in
Westdeutschland und ca. 500 in Ostdeutschland (ebd.). Da seit 2021 bei den Tagespflegepersonen und den von ihnen betreuten 
Kindern ein Rückgang zu beobachten ist, wird der Druck auf Kindertageseinrichtungen erhöht, dies zu
kompensieren (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023, S. 155). Im Forschungsbericht ERiK II zu den Befunden des 
indikatorengestützten Monitorings zum KiQuTG wird festgestellt, dass 23 Prozent der Leitungskräfte meinen, 
„dass es in ihrer Kindertageseinrichtung Stellen für pädagogische Fachkräfte gibt, die aufgrund mangelnder
Bewerbungen bereits 6 Monate oder länger nicht besetzt werden konnten“ (Wenger u. a. 2022, S. 107). Ein
erheblicher und gegenüber der Befragung von 2021 gestiegener Anteil der Leitungskräfte stellt 2022 fest, dass sie große 
Anteile der angebotenen Betreuungszeiten mit Personalunterdeckung abdecken: bei 24 Prozent der
Kindertageseinrichtungen sind dies 20 bis 40 Prozent der Zeit, bei 18 Prozent sogar 40 bis 60 Prozent der Zeit und bei 16
Prozent sogar über 60 Prozent der Zeit (FLEET Education Events GmbH u. a. 2022, S. 26). 84 Prozent der Befragten 
meinen, der Personalmangel habe sich verschärft und es sei noch schwieriger geworden, geeignetes Personal zu 
finden (ebd., S. 27). 53 Prozent der Leitungskräfte sind der Auffassung, dass der Träger heute Personal einstelle, 
das noch vor wenigen Jahren aufgrund mangelnder Passung nicht beschäftigt worden wäre (ebd., S. 26). Die 
Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung 2023 „zum Arbeitsmarkt lassen vermuten, dass das
Fachkräftereservoir – zusammengesetzt aus Berufsrückkehrenden und Arbeitssuchenden – mehr oder minder ausgeschöpft 
ist“ (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023, S. 154). Im Bereich Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
berechnen Rauschenbach u. a. (2021) bei einem Personalschlüssel von 1 zu 10 für die zusätzlichen Plätze bis zum 
Jahr 2029/2030 einen Personalmehrbedarf von bundesweit zwischen im Mittel etwa 34.300 Vollzeitstellen, was 
umgerechnet auf Personen im Mittel knapp 57.000 Personen entspräche (Rauschenbach u. a. 2021). 
Die Jugendämter sind im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Planung und Steuerung der Leistungen
zuständig. Gleichzeitig haben sie die Garantenstellung für das Kindeswohl. Das SGB VIII bestimmt als Bundesrecht 
das Leistungsspektrum in der Kinder- und Jugendhilfe. In den Jugendämtern lässt sich eine Personalabwanderung 
143  Siehe zur Erläuterung der Unterschiede zwischen Expert:innen und Spezialist:innen Abschnitt 1.2.4.  
144  Eine Arbeitsuchenden-Stellen-Relation von 1,7 bedeutet, dass in einem Beruf rechnerisch 1,7 arbeitssuchende Bewerber:innen auf eine 
gemeldete Arbeitsstelle kommen.
beobachten, von der insbesondere der ASD, die Bezirkssozialarbeit, die kommunale Steuerung der
Kindertagesbetreuung sowie die Ebene der Leitung betroffen sind. Fachkräfte beim Jugendamt, die mit der der Planung und 
Steuerung des Kindertagesbetreuungssystems sowie mit der Fachberatung betraut sind, können Aufgaben der 
Qualitätsentwicklung nicht mehr nachkommen, weil sie mit der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz beschäftigt sind (vgl. Claus 2023). Je mehr Rechtsansprüche auf immer weniger Personal in den
Jugendämtern bei gleichzeitigem öffentlichen Druck von Eltern, Politik und Presse kumulieren, desto unattraktiver 
werden Arbeitsplätze in der Verwaltung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Der Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung im Schulalter verschärft die Situation zusätzlich. Auch die Bezirkssozialarbeit (BSA) bzw. der 
Allgemeine Soziale Dienst (ASD) haben Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Berichte aus Jugendämtern 
und Landesjugendämtern im Bereich der öffentlichen Garantenstellung weisen darauf hin, dass für den ASD fast 
nur noch Berufseinsteiger:innen gewonnen werden können, die intensiv eingearbeitet werden müssen und meist 
nur eine kurze Zeit in diesem Bereich verbleiben (vgl. ebd.).  
Der Deutsche Städtetag weist auf die drohende Überlastung des ASD in den Kommunen hin und fordert
angesichts stetig wachsender Aufgabengebiete „eine Fachkräfteinitiative, eine Priorisierung der Aufgaben und eine 
Begrenzung des Aufgabenzuwachses“ (Deutscher Städtetag 2022). Die Bundesarbeitsgemeinschaft ASD schließt 
sich dem Beschluss an und sieht ein komplexes Zusammenspiel zwischen freien Trägern und ASD, das dazu führt, 
dass Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Menschen und Familien fehlen: „nicht nur die ASDs, die unter 
Fachkräftemangel, hoher Fluktuation und vakanten Stellen leiden, auch die freien Träger der erzieherischen
Hilfen können Stellen nicht mehr besetzen, finden kein Personal oder können die seitens der
Betriebserlaubnisbehörden gesetzten fachlichen Standards nicht mehr einhalten“ (Bundesarbeitsgemeinschaft ASD 2022, S. 1).  
Für das Feld stationärer Hilfeformen wird berichtet, dass z. B. Inobhutnahmen nicht mehr stattfinden, weil Plätze 
in Wohngruppen aufgrund eines Mangels an Fachkräften fehlen (ver.di 2020; ver.di u. a. 2023). Hier zeigen die 
Befunde der DJI-Erhebung bei Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung aus dem Jahr 2019 (vgl. Pluto 
u. a. 2024), dass Probleme dabei, freie Stellen adäquat zu besetzen zahlreiche negativen Konsequenzen zur Folge 
haben, wobei sich die Fachkräftesituation seit 2019 bekanntlich deutlich zugespitzt hat. Wie Abbildung 3–5 zu 
entnehmen ist, ergeben Probleme bei der Gewinnung von Personal Folgen für die Organisation (z. B. keine
Weiterentwicklung/Expansion), die Mitarbeitenden (z. B. Mehrbelastung durch unbesetzte Stellen, weniger
Fortbildungen) aber auch für die Qualität der fachlichen Arbeit (z. B. weniger qualifiziertes Personal).  
Abbildung 3–5  
Auswirkungen von Problemen dabei, Personal zu finden, auf Einrichtungen stationärer Hilfen 
zur Erziehung 2019 (Anteil der Einrichtungen in %; Mehrfachnennungen)  
 
Quelle: DJI-Projekt Jugendhilfe und sozialer Wandel, Befragung von Einrichtungen stationärer Hilfen zur Erziehung 2019 (Pluto u. a. 
2024, S. 150; Mairhofer/van Santen 2023, S. 472) 
13%
8%
11%
14%
15%
20%
26%
26%
35%
42%
43%
48%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%
Keine Probleme pädagogisches Personal zu finden
Sonstige (v.a. Mehrbelastung des anderen Personals)
Leitungspositionen länger nicht adäquat besetzt
Anzahl Plätze reduziert bzw. kein Ausbau wie geplant
Einstellung von Personal ohne gewünschte Qualifikation
Zeit für die Entwicklung des bestehenden Personals fehlt
Konnten Einrichtungen nicht wie geplant weiterentwickeln
Abstriche bei der Qualität
Können nicht alle inhaltlichen Schwerpunkte gestalten
Müssen viel nachqualifizieren
Mitarbeiter:innen-Stellen länger nicht adäquat besetzt
Einstellung von Personal ohne gewünschte Erfahrung
Belastungen von Fachkräften – Ursache und Folge des Fachkräftemangels 
Bereits in der Corona-Pandemie wurde von erheblichen Belastungen des Personals berichtet (vgl. Meyer/Alsago 
2021). Nun kommt noch deutlicher als vorher der Fachkräftemangel als Faktor für gestiegene Arbeitsbelastungen 
dazu. Diese stehen in Zusammenhang mit Personalmangel, damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtungen,
hohen Fallzahlen oder auch längeren als vertraglich geregelten Arbeitszeiten. In einer nicht repräsentativen
Befragung von Beschäftigten der Sozialen Arbeit fühlten sich 2021 62 Prozent der Beschäftigten belastet oder sogar 
extrem belastet (vgl. Meyer 2021). Im November 2022 sind die Werte gleich hoch. Jeweils rund die Hälfte der 
Beschäftigten gibt an, das Arbeitsvolumen habe seit dem Ausbruch der Pandemie zugenommen, und die
Arbeitsmenge sei häufig oder sehr häufig nicht zu schaffen, nur 17 Prozent leisten keine Überstunden, ein großer Anteil 
geht häufig krank zur Arbeit (45,2 % 5 Tage und mehr) (vgl. Alsago/Meyer 2023).  
In den stationären Hilfen zur Erziehung steigen die pädagogischen Aufgabenstellungen und Anforderungen, 
gleichzeitig verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für die dort Beschäftigten. Die Betreuung von Kindern 
und Jugendlichen in immer komplexeren Problemlagen erfolgt in den Hilfen zur Erziehung zunehmend unter 
ökonomischem Druck, mit immer kürzerer Verweildauer und entsprechend hoher Fluktuation. Zudem sind
langjährige Arbeit im Schicht-, Wochenend- und Nachtdienst Risikofaktoren für einen Burnout. 48 Prozent der
Befragten in der Studie von Nüsken zu den Hilfen zur Erziehung bemerken eine Zunahme des Stresses (Nüsken 
2020). Studien zu Belastungen von Fachkräften zeigen, dass eine als unangemessen empfundene
Ressourcenausstattung mit höheren Belastungen einhergehen und es sich um ein komplexes Zusammenspiel zwischen
Ressourcenausstattung, der Einschätzung professionell arbeiten zu können und Belastungen der Fachkräfte handelt (vgl. 
Averbeck 2019; Nüsken 2020; Nüsken u. a. 2023). 77 Prozent der Befragten einer Onlineerhebung von Alsago 
und Meyer (2023, S. 2) wollen nicht bis zur Rente in der Sozialen Arbeit bleiben.  
Auch zum Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen liegen vielfältige Daten vor, die die mit dem Fachkräftemangel 
verbundenen Herausforderungen und die Mehrbelastung des Personals unterstreichen. Der Personalmangel ist 
hier mit konkreten bedeutsamen Auswirkungen auch auf die Qualität der Arbeit verbunden, einerseits auf die 
Gesundheit der Mitarbeiter:innen (94,7 %) und ihre Freude an der Arbeit (89,1 %), andererseits auf die
pädagogische Qualität (87,5 %), aber auch auf zentrale professionelle Aufgaben wie „Beobachtung und Dokumentation“ 
(89,7 %), „Verfügungszeit für Vorbereitung und Reflexion pädagogischer Angebote“ (88,9 % ),
„Qualitätssicherung und -entwicklung“ (88,7 %) „Konzeptionsentwicklung“ (82,7 %) und „Fachlicher Austausch im Team“ 
(80,4 %) (FLEET Education Events GmbH u. a. 2023, S. 30f.). Konkret bedeutete dies, pädagogische Angebote 
(86,5 %), Elterngespräche (60 %) und Teamgespräche (51,4 %) mussten einfallen, die Öffnungszeiten wurden 
reduziert (59,2 %), Gruppen mussten zusammengelegt (55,1 %), und Notgruppen mussten gebildet werden 
(41,3 %). Etwas weniger als ein Drittel (31,7 %) gab an, dass Gruppen schließen mussten, und 11,7 % berichteten 
davon, dass Einrichtungen geschlossen werden mussten (ebd., S. 29). Die allerdings nicht nur mit dem
Fachkräftemangel verbundene Mehrbelastung von Fachkräften führt nach Ansicht von befragten Leitungskräften in
Kindertageseinrichtungen im Vergleich von 2021, 2022 und 2023 mit steigender Tendenz zu höheren Fehlzeiten und 
Krankschreibungen. 2023 stimmten 82 %, 2022 73,5 % und 2021 59 Prozent der Befragten dem (voll) zu und 19 
Prozent eher zu (ebd., S. 28) (FLEET Education Events GmbH u. a. 2022, S. 44). Zunehmende Fehlzeiten und 
Krankschreibungen verschärfen den Fachkräftemangel. Die bereits seit Jahren angemahnte Situation, dass bei 
einer steigenden Anzahl an Personen Burnout-Gefährdung und Gratifikationskrisen festgestellt werden können 
(vgl. Schreyer u. a. 2014), spiegelt sich auch in den Daten von Krankenkassen wider, die gestiegene
Krankmeldungen bei Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen melden (AOK Rheinland 2023; IKK Südwest 2023).
Mittlerweile wird davon gesprochen, dass die über die letzten Jahre stetig anwachsende Krise zu einem Kollaps des 
Betreuungssystems führen würde (vgl. Meyer-Lantzberg u. a. 2023). In der Konsequenz wird auch in
Zusammenhang mit dem Personalmangel in der Sozialen Arbeit von Verbänden ein nationaler Bildungsgipfel eingefordert, 
um der Krise zu begegnen. 
Fachkräftemangel schränkt Rechte auf Teilhabe von Adressat:innen ein und verstärkt Segregation 
Der Fachkräftemangel kann auf unterschiedliche Weise die Rechte der Adressat:innen auf Teilhabe einschränken 
und als Segregationsbeschleuniger wirken. Zu diesem Umstand liegen nur wenige empirische Daten, dafür aber 
Erfahrungsberichte vor: Schränken freie Träger Leistungen ein oder geben Angebote komplett auf, müssen
Jugendämter Leistungen ad hoc kompensieren. Da dies kurzfristig häufig nicht möglich ist, kommt es für die
betroffenen jungen Menschen und ihre Personensorgeberechtigten zu Bindungsabbrüchen und Destabilisierungen.
Der Fachkräftemangel im ASD in Kombination mit fehlenden Inobhutnahmestellen führt dazu, dass das
Wächteramt und der Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII nicht mehr wahrgenommen werden können (vgl.
Abschnitt 3.9.4). Rechtsansprüche können nicht mehr erfüllt werden, es kommt zu Einschränkungen des Wunsch- 
und Wahlrechts und fachliche Standards werden abgesenkt. In Kindertageseinrichtungen kann der
Rechtsanspruch auf einen Platz immer häufiger nicht mehr erfüllt werden, und Leistungen (z. B. die Dauer der täglichen 
Betreuungszeiten) werden eingeschränkt oder nicht angeboten (vgl. FLEET Education Events GmbH u. a. 2023). 
Der Fachkräftemangel verstärkt damit Segregation: „Im Wettbewerb um rare Plätze gewinnen gut informierte, 
mobile, frühzeitig planende Eltern. Bei kurzfristigen Betreuungseinschränkungen werden Eltern ohne
Beschäftigung gebeten, die Kinder zuhause zu betreuen. Kinder, die Anspruch auf erzieherische Hilfen haben, erleben eine 
personell unstete, verzögerte Fallsteuerung und eine immer öfter zeitlich verzögerte, eingeschränkte Leistung 
durch wechselnde Fachkräfte. Die für eine erfolgreiche Jugendhilfe erforderliche professionelle tragfähige
Beziehung wird seltener“ (Clauß 2023, S. 5).  
Hinzu kommt eine auch durch den Fachkräftemangel bedingte Verschiebung innerhalb des Leistungsspektrums 
der Kinder- und Jugendhilfe, die die Teilhabemöglichkeiten für junge Menschen eingeschränkt. Hier lassen sich 
zwei Trends identifizieren. Erstens wird der Fokus auf die Leistungsangebote mit Rechtsanspruch gelegt, sodass 
es zum Teil auch zu einem fachkräftemangelbedingten Abbau von anderen Leistungen kommt, wie in der Kinder- 
und Jugendarbeit oder bei spezifischen Angeboten für Kinder und Familien (Familienfreizeiten etc.) (vgl.
Abschnitt 3.9, 3.3, 3.9.5, 3.9.1). Zweitens entstehen für das Personal neue Möglichkeiten, sich solche Arbeitsplätze 
auszusuchen, die von der Ausstattung, den Arbeitszeiten und damit Ansprüchen an Vereinbarkeit von Beruf und 
Privatleben besser entsprechen (vgl. Abschnitt 1.2.4). Der Kampf um pädagogisches Personal könnte damit zu 
Lasten der Hilfen zur Erziehung (vgl. AGJ 2010), aber auch anderer Arbeitsfelder oder solcher Einrichtungen 
gehen, die aufgrund spezifischer Merkmale wie Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, prekäre Adressat:innenschaft bei 
Fachkräften weniger beliebt sind (vgl. Graham 2023, S. 2). Qualitätseinschränkungen durch Personalmangel
haben erhebliche Einschränkungen der Teilhaberechte von Kindern und ihren Familien an Kindertageseinrichtungen 
zur Folge, wenn nach Auskunft der Befragten Leitungen von Kindertageseinrichtungen qualitätsvolle Arbeit nicht 
mehr durchgängig gewährleistet werden kann, Notgruppen eingerichtet (41,3 %), Gruppen zusammengelegt 
(55,1 %) oder geschlossen (31,7 %) und Öffnungszeiten verringert (59,2 %) werden müssen (FLEET Education 
Events GmbH u. a. 2023).  
3.5.2.2 Lösungsansätze: Dem wachsenden Fachkräftemangel begegnen! 
Für den Umgang mit dem Fachkräftemangel liegen sehr unterschiedliche Lösungsvorschläge vor, die auf
unterschiedlichen Ebenen des Kinder- und Jugendhilfesystems zu verorten sind: Gefordert sind hier nicht nur der
öffentliche Träger und die Politik auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, sondern auch das
Ausbildungssystem für die Kinder- und Jugendhilfe, die leistungserbringenden Träger und Einrichtungen sowie einschlägige 
Fachorganisationen und Zusammenschlüsse (z. B. AFET).  
Maßnahmen der Fachkräftegewinnung und -bindung auf Ebene des Ausbildungssystems sind der Ausbau von 
Qualifizierungen an Berufsfach-, Fach- und Hochschulen, die Einrichtung vergüteter Ausbildungen und die
Übernahme von Schulgebühren. In politischer Verantwortung stehen Maßnahmen der Regulierung durch die Öffnung 
des Berufszugangs (z. B. Erweiterung der Fachkräftekataloge, Zulassung von Personen bereits in der
einschlägigen Qualifikationsphase, profilergänzende Fachkräfte; vgl. Stobbe 2023), der Erweiterung der Zugangswege zur 
Ausbildung und zum Studium und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Auch gibt es Maßnahmen, die 
dazu dienen, pädagogische Fachkräfte bei nicht pädagogischen Aufgaben durch den zusätzlichen Einsatz von u. a. 
Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräften zu entlasten (vgl. Herrmann 2023). Auf der Ebene der finanziellen
Anreize sind angemessene bzw. übertarifliche Vergütungen, Leistungszulagen, Corporate Benefits und
Lebensarbeitszeitkonten zu nennen. Auf der Ebene der professionellen und persönlichen Unterstützung sind verbesserte 
Karrierewege (z. B. Aufstiegsbonus), Ausweitung an Fort- und Weiterbildung, ein unterstützendes Arbeitsumfeld 
(Fachberatung, dienstleistungsorientierte Trägerverwaltung) sowie die Steigerung gesellschaftlicher
Anerkennung und Wertschätzung der Berufsarbeit (durch Eltern, Träger, Politik etc.) zu nennen (vgl. Fuchs-Rechlin 2023).  
Mögliche Maßnahmen werden von den unterschiedlichen Akteursgruppen im System der Kinder- und Jugendhilfe 
allerdings als unterschiedlich nützlich und umgesetzt eingeschätzt. Eine repräsentative Befragung von
Leitungskräften in Kindertageseinrichtungen ergab, dass fast alle Maßnahmen als sehr nützlich erachtet werden, es aber 
erhebliche Diskrepanzen zwischen Wunsch und Wirklichkeit gibt (vgl. FLEET Education Events GmbH u. a.
2023, S. 39). Hier wird auch von weiteren eingesetzten Maßnahmen auf Organisationsebene berichtet, und diese 
werden als mehr oder weniger nützlich eingeschätzt: Einsatz von Springerkräften (46,9 %; nützlich 77,1 %),
Anordnung von Mehrarbeit (45,2 %, nützlich 27,1 %), Aufstockung von Teilzeitkräften (41,1 %; nützlich 81,6 %), 
Einstellung von nicht oder nur eingeschränkt geeignetem Personal durch den Träger (35,7 %; nützlich 20,4 %), 
reduzierte individuelle Betreuungszeiten (18,9 %; nützlich von 60,8 %) und Einsatz von bereits im Ruhestand 
befindlichen Fachkräften (14 %; nützlich 56,2 %) (ebd., S. 32). Der Anteil an der Nutzung dieser Maßnahmen 
kann Hinweise auf noch nicht genutzte Potenziale geben (vgl. Tab. 3–5), eine geringe Zustimmung zu den
Maßnahmen kann auch als Hinweis interpretiert werden, dass diese möglicherweise zur Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen führen, was wiederum den Fachkräftemangel befördern kann. 
Tabelle 3–5 
Nützlichkeit und Ergreifung der Maßnahmen zur Personalsicherung und –gewinnung  
(in % der Befragten, n = 4.825) 
 
B
es
se
re
 B
ez
ah
lu
ng
 d
er
 M
ita
rb
ei
te
r:
in
ne
n 
E
nt
w
ic
kl
un
g 
un
d 
Fö
rd
er
un
g 
de
r 
in
di
vi
du
el
le
n 
be
ru
fli
ch
en
 P
er
sp
ek
tiv
e 
G
es
un
dh
ei
ts
m
an
ag
em
en
t/G
es
un
dh
ei
ts
pr
äv
en
tio
n 
E
nt
fr
is
-tu
ng
 v
on
 b
ef
ri
st
et
en
 A
rb
ei
ts
ve
rt
rä
ge
n 
Sc
ha
ffu
ng
 n
eu
er
 S
te
lle
n 
Ö
ffe
nt
lic
hk
ei
ts
ar
be
it 
zu
r 
Pe
rs
on
al
ge
w
in
nu
ng
 
A
ng
eb
ot
 p
ra
xi
si
nt
eg
ri
er
te
r 
A
us
bi
ld
un
g 
Fl
ex
i-b
ili
si
er
un
g 
de
r 
A
rb
ei
ts
ze
it 
Z
us
am
m
en
ar
be
it 
m
it 
Fa
ch
-/H
oc
hs
ch
ul
en
 
Nützlich 95,9 93,2 92,8 91,7 89,8 88,3 88,3 87,2 85,3 
Maßnahme ergriffen 8,8 21,9 25,1 44,2 13,9 42,4 53,2 20,5 29,8 
Diskrepanz 87,2 71,2 67,7 47,5 75,9 45,9 35,0 66,7 55,5 
Quelle: FLEET Education Events GmbH u. a. 2023, S. 40 
Bei den stationären Hilfen zur Erziehung ist der Anteil der Einrichtungen, die Mitarbeitende an der
Dienstplangestaltung beteiligen, besonders hoch (vgl. Abb. 3 – 6). Angesichts der Arbeitszeiten in den stationären Hilfen 
(Schicht-, Wochenend-, Ferienarbeit) kommt dieser Maßnahme eine große Bedeutung zu, die Vereinbarkeit von 
Arbeit und Privatleben zu erhöhen. Ebenfalls einen großen Stellenwert nehmen qualifizierungsbezogene
Maßnahmen ein, sowohl für Berufseinsteiger:innen (z. B. durch ein Einarbeitungskonzept) als auch für alle
Mitarbeitenden (z. B. durch Fort- und Weiterbildungen). Relativ gering ist dagegen der Anteil der Einrichtungen, der 
finanzielle Anreize zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden nutzt. Eine Strategie, die auch dazu genutzt 
werden kann, Fachkräfteengpässen zu begegnen, ist die Einzelanerkennung von Personen, denen die formalen 
Qualifikationen als pädagogische Fachkräfte fehlen. Für das Jahr 2018 haben 27 Prozent der Einrichtungen der 
DJI-Erhebung angegeben, solche Einzelanerkennungen bei der zuständigen Stelle beantragt zu haben (vgl. Pluto 
u. a. 2024, S. 123).
Abbildung 3–6 
Maßnahmen zur Personalgewinnung, -bindung und -förderung bei Einrichtungen stationärer Hilfen 
zur Erziehung 2019 (Anteil der Einrichtungen in %; Mehrfachnennungen)  
 
Quelle: DJI-Projekt Jugendhilfe und sozialer Wandel, Befragung von Einrichtungen stationärer Hilfen zur Erziehung 2019 (Pluto u. a. 
2024, S. 154; Mairhofer/van Santen 2023, S. 473) 
Ähnliche Befunde liegen aus dem DJI-Projekt „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ auch für die Felder Kinder- 
und Jugendarbeit für das Jahr 2018 (Mairhofer u. a. 2022, S. 178ff.) und die ASD der Jugendämter für 2022 vor. 
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass 2022, also nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie, 87 Prozent 
der Jugendämter die Möglichkeit von mobilem Arbeiten/Homeoffice als eine Maßnahme angeben, um für
(potenzielle) Mitarbeitende attraktiv zu sein. Ebenfalls hoch (über 80 %) ist der Anteil der Jugendämter, die angeben, 
das Arbeitsklima zu fördern, eine systematische Einarbeitung zu bieten, Praktikant:innen intensiv zu begleiten 
und gute Rahmenbedingungen für Fort- und Weiterbildung zu bieten. Verglichen mit den 2019 befragten
stationären Einrichtungen ist auch der Anteil der Jugendämter, die 2022 Maßnahmen zu Verbesserung der Work-Life-
Balance bieten, mit 68 Prozent recht hoch (vgl. Mairhofer u. a. 2024; Pluto/Mairhofer 2024a).  
Fachkräftegewinnung systematisch entwickeln und Fachkräfte im System halten 
Die zuletzt beschriebenen Maßnahmen bewegen sich auf der Ebene der einzelnen Einrichtungen und Dienste. Sie 
sind jedoch nur begrenzt dazu geeignet, dem Fachkräftemangel im Feld der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt 
zu begegnen (vgl. Mairhofer u. a. 2024). Die Schaffung besserer Voraussetzungen zur Umsetzung solcher
Maßnahmen wurden bislang unterschiedlich intensiv auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene angegangen. Sie 
haben jeweils eine differente Wirkungskraft für die unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kinder und Jugendhilfe. 
Intensiv wird seit Februar 2023 vom BMFSFJ an der „Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung in Kitas und 
Ganztag“ (vgl. BMFSFJ o. J.) gearbeitet und dabei an die „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher –
Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ von 2019 bis 2022 angeknüpft (vgl. Weltzien u. a. 2022). „An der
Entwicklung einer solchen Gesamtstrategie müssen alle Steuerungsebenen und Akteure beteiligt sein“ (Autorengruppe 
2%
4%
10%
28%
29%
34%
39%
43%
63%
66%
69%
70%
72%
80%
83%
90%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Keine Maßnahme Personalentwicklung
Sontige (z. B. Supervision oder Wertschätzung)
Personalwohnung/Hilfe bei Wohnungssuche
Vergünstigungen (z. B. Jobticket)
Finanzielle Anreize (z. B. Zulagen)
Angebote der Gesundheitsförderung
Verbesserung von Work-Life-Balance
Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten
Kooperation Ausbildungsinstitutionen
Unterstützung bei Ausbildung/Studium
Mitarbeiter:innen haben Einfluss auf Konzept
Systematische Einarbeitung
Förderung des Teamklimas
Begleitung Praktikant:innen
Gute Rahmenbedingungen für Fortbildungen
Einfluss der Mitarbeiter:innen auf Dienstplangestaltung
Fachkräftebarometer 2023, S. 156) und auch die „Schnittstellen zu angrenzenden Systemen“ (ebd., S. 156)
beachtet werden.145 Insgesamt gilt, dass Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -bindung, wenn sie isoliert in 
einem einzelnen Handlungsfeld angegangen werden, in einem anderen Handlungsfeld der Kinder und Jugendhilfe 
Auswirkungen haben können. Auch besteht die Gefahr, dass sich die politischen Bemühungen zur
Fachkräftegewinnung allein auf diejenigen Bereiche der sozialen Berufe fokussieren, in denen der Fachkräftebedarf besonders 
eklatant zutage tritt oder Rechtsansprüche bestehen (AGJ 2019b, S. 4). So können Programme zur Gewinnung 
von Fachkräften für die Kindertagesbetreuung zu Engpässen in anderen Arbeitsfeldern führen. Individuelle
kommunale Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung können zwar zur Verbesserung der Situation in der einen
Kommune beitragen, jedoch eine Verschlechterung der Situation der Nachbarkommune zur Folge haben. Maßnahmen 
einzelner Träger zum Beispiel in Form einer besseren Bezahlung können bewirken, dass ein anderer Träger vor 
Ort seine Fachkräfte verliert und seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann. Insgesamt kann festgehalten 
werden, dass Maßnahmen der Fachkräftegewinnung und -bindung häufig nicht nachhaltig, da zeitlich befristet 
oder nur regional umgesetzt werden. Erfahrungen aus anderen Berufsbereichen zeigten, dass isolierte Maßnahmen 
häufig keinen hohen Wirkungsgrad erzielen, daher ist es politisch notwendig, dass die Kinder- und Jugendhilfe 
hier Verantwortung übernimmt und mit systemischem Blick Maßnahmenbündel entwickelt (Fuchs-Rechlin 
2023). 
Fachkräftegewinnung und -bindung im Rahmen politischer Regulierung 
Es sind Diskrepanzen zwischen dem zu erkennen, was in Bezug auf die Fachkräftegewinnung politisch diskutiert, 
was umgesetzt und was erfolgreich ist. Politisch breit diskutiert werden z. B. Fragen des Quereinstiegs. Zwar 
mögen hier einzelne Maßnahmen lokal erfolgreich sein, in der Personalstatistik bilden sie sich jedoch kaum ab 
(vgl. Fuchs-Rechlin 2023). Das aktuelle Fachkräftebarometer Frühe Bildung bewertet die „Bemühungen um 
Quereinstige [als] bislang fruchtlos“ (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023, S. 155). Die Kinder- und
Jugendhilfepolitik ist hier auch in der Verantwortung, Standards für den Einsatz von nicht einschlägig Qualifizierten 
und Quereinstiegen zu formulieren (vgl. Abschnitt 3.5.1). Als Maßnahmen der politischen Steuerung können auch 
solche landesspezifischen Aktionspläne angesehen werden, bei denen in Abstimmung mit zentralen Stakeholdern 
nicht nur Maßnahmenpakete entwickelt, sondern diese Maßnahmen auch längerfristig durch ein Monitoring
begleitet werden (vgl. aktuell: Aktionsforum Fachkräftesicherung und -gewinnung des Kita-Tag Rheinland-
Pfalz2023). Über dieses kann Transparenz hergestellt, können Informationen bereitgestellt, Aufgaben auf
unterschiedliche Akteursgruppen verteilt und Qualitätsstandard festgehalten werden. 
Der im Bundesprogramm „Fachkräfteinitiative für Erzieherinnen und Erzieher“ geförderte Aufstiegsbonus
ermöglicht die Etablierung von Fachkarrieren, indem z. B. pädagogischen Fachkräften über den Erwerb von
Zusatzqualifikationen und zusätzliche Vergütung neue Perspektiven aufgezeigt und dem frühzeitigen Verlassen des 
Arbeitsfelds, Kindertageseinrichtung entgegengewirkt wurde (vgl. Weltzien u. a. 2022). Maßnahmen zu
Vermeidung von Ausbildungs- und Studienabbrüchen sind bislang noch wenig in der Diskussion (Fuchs-Rechlin 2023). 
Vor dem Hintergrund, dass die Fachschulausbildung beim Ausbau an Kapazitätsgrenzen stößt (Autorengruppe 
Fachkräftebarometer 2023, S. 155), müsste das Augenmerk auf die Förderung des Ausbaus von Studienplätzen 
gelenkt werden, zum Teil auch in solchen Fächern, die der Kinder- und Jugendhilfe fachlich nah stehen, deren 
Absolvierende durch ihre Expertise spezifische Kompetenzen in multiprofessionelle Teams einbringen und zu 
einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beitragen können. 
Als eine Stellschraube bei der politischen Regulierung kann die Lizenzierung des Berufszugangs angesehen
werden. Für das Handlungsfeld der Kindertageseinrichtungen z. B. variiert die Anzahl der Berufsgruppen, die als 
Fachkraft dort arbeiten können (mit und ohne Bedingung) zwischen fünf (in Schleswig-Holstein) und 29 (Berlin). 
Sozialpädagog:innen werden in 14 Bundesländern uneingeschränkt und in zwei mit Auflagen (i. d. R. durch
Nachqualifizierung), Sozialarbeiter:innen in acht Bundesländern uneingeschränkt und in zwei eingeschränkt,
Erziehungswissenschaftler:innen in acht uneingeschränkt und in acht eingeschränkt zugelassen (vgl. Fuchs-Rechlin 
u. a. 2022; Fuchs-Rechlin 2023, S. 15ff.). Im Vergleich dazu werden Logopädagog:innen und
Ergotherapeut:innen nur in sieben Bundesländern mit Nachqualifizierung zugelassen. Zwar sind damit schon weitgehende
Öffnungen des Berufszugangs erfolgt, es besteht hier aber noch mögliches Potenzial. Hier ist gemeinsam zwischen
Politik, öffentlicher und freier Kinder-und Jugendhilfe zu überlegen, welche politische Regulierung bei der
Lizenzierung des Berufszugangs sinnvoll ist, und zu erkunden, wie die Öffnungspraxis in anderen Handlungsfeldern
145  Ein Beispiel einer solchen Nicht-Beachtung ist, dass beim Ausbau der Fachschulen nicht rechtzeitig auch die dafür notwendigen
Kapazitäten der Lehramtsstudiengänge ausgeweitet wurden.
erfolgen kann. Weitere Potenziale ergeben sich durch die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland und mit 
Blick auf die unterschiedlichen natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeiten im Inland. Hier zeigen die Daten der 
Erhebungen des DJI-Projekts „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ bei unterschiedlichen Einrichtungen und
Diensten (z. B. Jugendämter, Jugendzentren, stationäre Hilfen), dass der Anteil der Beschäftigten mit
Migrationsgeschichte zwar langsam ansteigt, aber noch immer weit unter dem Anteil von Menschen mit
Einwanderungsgeschichte an der Gesamtbevölkerung liegt (vgl. z. B. Mairhofer u. a. 2022; Pluto u. a. 2024; vgl. auch
Abschnitt 1.2.4, 3.5.1).  
Fachkräftegewinnung auf der Ebene der Qualifizierung für die Kinder- und Jugendhilfe 
Insgesamt werden immer mehr Personen für die Kinder- und Jugendhilfe qualifiziert (vgl. Abschnitt 3.5.1). Hier 
ist in den letzten Jahren ein erheblicher Aufwuchs festzustellen. Ausbildungskapazitäten wurden insbesondere bei 
Fachschulen erheblich ausgebaut. Ein Ausbau auf gleich hohem Niveau wird in den nächsten Jahren aufgrund des 
demografischen Wandels allerdings nicht mehr zu erwarten sein. Hier kann von einem Rückgang ausgegangen 
werden. 
Im Wintersemester 2022/2023 studierten rund 120.867 Menschen im Bereich Sozialwesen (Statistisches
Bundesamt 2023l). Soziale Arbeit gehört zu den zehn beliebtesten Studienfächern. Die Anzahl der Studienanfänger:innen 
in der Sozialen Arbeit stieg 2021 auf ca. 26.300, in der Erziehungswissenschaft (Universität) sank sie auf ca. 
7.100 und in der Kindheitspädagogik auf 3.800. Rund 31.000 Schüler:innen haben 2021/2022 im Bereich
Sozialassistenz/Kinderpflege und erstmals über 43.700 Personen eine Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher
begonnen. Das entspricht mehr als einer Verdoppelung gegenüber dem Schuljahr 2007/2008, wobei die Fachschulen 
erheblich an Ausbaugrenzen stoßen (vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023). 
Auf der Ebene der Öffnung der Zugänge zur Ausbildung auf Berufsfach- und Fachschulniveau wurden
Maßnahmen flächendeckend umgesetzt (vgl. Fuchs-Rechlin u. a. 2023). Durch vergütete Ausbildungen ist es gelungen, 
neue Zielgruppen zu erschließen (vgl. Abschnitt 3.5.1). Reformen beim BAföG und beim Aufstiegs-BAföG 
(AFBG) sowie verbesserte Bedingungen bei der Förderung von Umschulungen der Bundesagentur für Arbeit 
können sich positiv auf die Fachkräfteentwicklung auswirken (vgl. Rauschke/Frauendorf 2023). Potenzial besteht 
noch in der Gewinnung von Menschen mit einem Migrationshintergrund für die (berufs-)fachschulische
Ausbildung. Im Bereich der Qualifizierung wurde allerdings vorwiegend auf die Fachschulausbildung gesetzt (vgl.
Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023; Fuchs-Rechlin 2023, S. 25).  
Maßnahmen auf Ebene der Träger und der Organisation 
Nach Fuchs-Rechlin (2023) kann jede Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (z. B.
Fachberatung, Personal-, Teamentwicklung, Unterstützung durch den Träger) der Fachkräftebindung und langfristig auch 
der Fachkräftegewinnung dienen (vgl. auch Aktionsforum 2023).  
Maßnahmen zur Fachkräftebindung können hier sein: Betriebliches Gesundheitsmanagement fördern,
Bereitschaft zu einer Vollzeit bzw. vollzeitnahen Tätigkeit erfragen, private Lebensumstände berücksichtigen,
Möglichkeit zum mobilen Arbeiten prüfen  ̧die Trägerqualität verbessern und Träger bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben unterstützen, Dienstpläne individuell und effizient gestalten, ausreichende Personalisierung mit
Wirtschaftskräften sicherstellen, Leitungskräfte stärken, Eingruppierungsmöglichkeiten nutzen (vgl. Fuchs-Rechlin 
2023; empirisch: Pluto u. a. 2024). 
Insgesamt wird auch einer durch Träger gestützte empowernden (vgl. Bergs-Winkels u. a. 2023) und
ressourcenorientierten (vgl. Herrmann 2023) Organisationsentwicklung eine hohe Bedeutung zugesprochen, wenn z. B. 
Dienstplangestaltung dafür eingesetzt wird, Überlastungsspitzen zu reduzieren, Überlastungssituationen
identifiziert und verändert, Aufgabenverteilungen modifiziert werden etc. Allerdings bedeutet dies auch immer, klar zu 
formulieren, was organisational nicht bewältigt werden kann.
3.5.2.3 Konsequenzen 
Aufweichung von Fachkräftestandards und Dequalifizierung entgegenwirken 
Insgesamt kann für die Kinder- und Jugendhilfe angenommen werden, dass Berufsanforderungen komplexer
werden und zugleich vorhandene Ressourcen in Form von Personal in Bezug auf Anzahl und Niveau eingeschränkt 
sind. Hier besteht die Gefahr, dass zur kurzfristigen Deckung der vorhandenen personellen Engpässe die
Errungenschaften des langjährigen Professionalisierungsprozesses (Fachkräftegebot, staatliche Anerkennung,
generalistische Ausbildung, Orientierung am DQR 6 etc.) vorschnell über Bord geworfen werden, ohne dass die
möglichen Konsequenzen mit in den Blick genommen werden (AGJ 2019b, S. 4).  
Überlegungen zu erweiterten Fachkräfteanerkennungen oder zu neuen Fachkräftetableaus seitens öffentlicher und 
freier Träger stehen in einem Konflikt mit dem bestehenden Fachkräftegebot des SGB VIII. Einer damit
einhergehenden Aufweichung von Fachkräftestandards und Dequalifizierung muss mit entsprechenden Programmen 
zur Ausbildung, Akquise und Bindung von Personal in der Kinder- und Jugendhilfe entgegengewirkt werden.  
Qualität in Ausbildung und Studium stärken: Erweiterte Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten müssen 
fachliche Standards berücksichtigen 
Das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe ist für Schulabgänger:innen, zum Teil auch für Quereinsteiger:innen 
attraktiv. Im Zuge der Ausdifferenzierung der Landschaft der Ausbildungs- und Studiengänge (vgl.
Abschnitt 3.5.1) ergibt sich für Interessierte eine Vielfalt von Möglichkeiten, aber auch eine große
Unübersichtlichkeit. Die Zahl der Studierenden ist seit 2018 jedoch aufgrund demografischer Entwicklungen rückläufig, was sich 
in den rückgehenden Bewerbungszahlen an Hochschulen und Universitäten bemerkbar macht (vgl. Bauer 2023; 
Rahn 2023). Potentiale bestehen darin, mehr Menschen mit Migrationsgeschichte für ein Studium zu gewinnen 
und den Ausbau von Studiengängen, die für die Kinder- und Jugendhilfe qualifizieren, angesichts der
dramatischen Mangelsituation zu erhöhen. Angesichts sinkender Studierendenzahlen müsste dies aber bedeuten,
Studienplatzkapazitäten für Arbeitsfelder, die weniger Mangel verzeichnen, zu verringern.  
Auch muss überlegt werden, wie mit dem Problem umzugehen ist, dass Menschen im Studium bereits im Rahmen 
von Praktika oder auch durch Beschäftigung umfangreich in der Praxis, z. B. als Werkstudierende eingesetzt
werden und die Vereinbarkeit von Studium und Praxistätigkeit dadurch schwer zu bewältigen ist. Zu befürchten ist 
auch eine systematische Überforderung der Studierenden sowie einer Absenkung der fachlichen Standards, wenn 
Studierende und Praktikant:innen als volle Fachkräfte eingesetzt werden. Hier besteht neuer Regelungsbedarf. 
Insbesondere die Zunahme privat-gewerblicher Studienangebote muss vor dem Hintergrund fachlicher Standards 
kritisch begleitet werden (vgl. AGJ 2011a, 2018, 2019, 2022) (vgl. auch Abschnitt 3.5.1). Die Disziplin der
Sozialen Arbeit steht in der Verantwortung, die akademischen Qualifizierungsmöglichkeiten für die Kinder- und
Jugendhilfe attraktiv zu halten und durch die Modernisierung der Organisation und Didaktik der Studiengänge eine 
stärkere Orientierung an den Lebenswelten und der Diversität der Studierenden zu erreichen. Vor dem
Hintergrund der Ausdifferenzierung und Unübersichtlichkeit der Studienangebote gilt es, für Studieninteressierte und 
Arbeitgeber:innen das Studienangebot transparent sichtbar zu machen. Die Orientierung an der Diversität der 
Studierenden ergibt sich nicht nur aus hochschuldidaktischen und menschenrechtlichen Notwendigkeiten,
sondern auch daraus, dass das Personal der Kinder- und Jugendhilfe immer noch nicht die Diversität der Bevölkerung 
und der Adressat:innen abbildet. 
(Neue) Ausbildungsgänge breit in die Kinder- und Jugendhilfe integrieren 
Da Kindheitspädagog:innen nicht nur für das Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen qualifiziert werden und 
über eine ausgewiesene breite Expertise in Fragen der pädagogischen Arbeit mit Kindern und ihren Familien 
verfügen, gilt es in den nächsten Jahren, die Zugangswege für diese Berufsgruppe in andere Arbeitsfelder der 
Kinder- und Jugendhilfe zu öffnen. Angesichts des Fachkräftemangels werden hier weitere Anstrengungen im 
Ausbau von Studienplatzkapazitäten benötigt. Dies ist ebenso notwendig, weil in dem unter
Professionalisierungsdruck stehenden Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen akademische Fachkräfte benötigt werden, die neues 
wissenschaftlich basiertes Wissen in das Handlungsfeld bringen. Noch gar nicht abgesehen werden kann, welche 
Konsequenzen für das fachliche Profil der Kinder und Jugendhilfe die Ausweitung von dualen Studiengängen 
und privaten Hochschulstandorten sowie die Diversifizierung der Formate der Erzieher:innenausbildung haben 
werden.
Benötigt werden vor allem Absolvent:innen (sozial-)pädagogischer Studiengänge. Die Zulassung
unterschiedlicher Abschlüsse für die Tätigkeiten in den Felder, in denen der Fachkräftemangel besonders gravierend ist
(Kindertageseinrichtungen, im ASD, Hilfen zur Erziehung), muss in den Ländern überprüft werden, um möglichst 
vielen Absolvent:innen dieses Tätigkeitsfeld zu eröffnen. Hierzu gehört auch die kritische Überprüfung von
Fachkräftekatalogen und der staatlichen Anerkennung in ihrer Funktion der Regelung des Berufszugangs für
bestimmte Tätigkeitsfelder. Eine unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Vergabe der staatlichen
Anerkennung auch für erziehungswissenschaftliche Studiengänge der Sozialpädagogik an Universitäten oder die
Abschaffung der staatlichen Anerkennung als zusätzliche Begrenzung der Berufszugangs könnten einen wichtigen Beitrag 
zur Lösung des Fachkräftemangels darstellen (vgl. Wiesner u a. 2017; DGfE 2022).  
Fachlich tragfähige Konzepte der Qualifizierung und Begleitung von Quer- und Seiteneinsteiger:innen
entwickeln. 
Die prekäre Personalsituation in den Hilfen zur Erziehung legt den Schluss nahe, dass der Quer- oder
Seiteneinstieg sowie der Aufstieg neuer Personengruppen in die Kinder- und Jugendhilfe auf mittlere Sicht unumgänglich 
sein werden. Die Ausgestaltung der einzelnen Arbeitsbereiche in den erzieherischen Hilfen ohne ausreichend 
qualifiziertes Personal bedarf nicht nur individueller Lösungen, sondern einer grundsätzlich sozialpolitischen
Bearbeitung, die auch die gesellschaftliche Anerkennung von Sorgearbeit/Sozialer Arbeit in den Blick nimmt. An 
der personalwirtschaftlichen Rahmung, den Arbeitsbedingungen und der (begleitenden) Qualifizierung von neuen 
Mitarbeitenden wird sich entscheiden, ob die Kinder- und Jugendhilfe zukünftig ihre Qualität in der Betreuung, 
Begleitung und Förderung junger Menschen und Personensorgeberechtigten halten kann, oder eine –wenn auch 
vielleicht schleichende – Dequalifizierung erlebt (vgl. Graham 2023).  
Rahmenbedingungen verbessern, Organisationen empowern und Fachkräfte stärken. 
Wie beschrieben, kann jede Maßnahme, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, die zur Stärkung der 
Organisationen und des Personals beiträgt, als eine Maßnahme zur Begegnung des Fachkräftemangels betrachtet 
werden, zumal schlechte Arbeitsbedingungen und hohe Arbeitsbelastungen zu erhöhten Krankenständen, Nicht-
Verbleib im Berufsfeld, hoher Fluktuation innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe führen können. Die Kinder- und 
Jugendhilfe steht hier in der Verantwortung, dem Fachkräftemangel lang- und mittelfristig durch die Schaffung 
guter Arbeitsbedingungen zu begegnen. Die Träger sollten dazu beitragen, eine Organisationsentwicklung zu
forcieren, die die Organisationen und Fachkräfte befähigt, in herausfordernden Zeiten die kinder- und
jugendhilfespezifischen Aufträge und Herausforderungen fachlich und angemessen zu bearbeiten (vgl. Bergs-Winkels u. a. 
2023). 
Für die Kinder- und Jugendhilfe als Arbeitgeberin führen diese Veränderungen des Arbeitsmarktes zu einer
verstärkten Anwerbung von Arbeitnehmenden aus dem Ausland und die Integration von Menschen mit
Fluchterfahrung in den Arbeitsmarkt zu einer höheren natio-ethno-kulturellen Diversität der Mitarbeitenden wie auch einer 
höheren Heterogenität der Teams, d. h. auch zur Unterschiedlichkeit der Qualifikationen. Hier gilt es, geeignete 
(Fort- und Weiter-)Qualifizierungsangebote zu schaffen. Als Arbeitsfeld mit sehr hoher Fachkräftelücke sind
Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Arbeitgebende auch vor dem Hintergrund einer sich verändernden Arbeitswelt 
und sich wandelnder Erwartungen von Arbeitnehmenden aufgefordert, die Attraktivität ihrer Arbeitsplätze im 
Hinblick auf Employee Branding, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexiblere Arbeitszeitmodelle und
Homeoffice sowie Digitalisierungsmöglichkeiten, faire Entlohnung und Aufstiegsmöglichkeiten zu steigern. Die Träger 
stehen hier teils in Konkurrenz zu Arbeitgebenden außerhalb des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens, die 
über weitaus mehr Ressourcen verfügen, sich an die veränderten Bedingungen der Arbeitswelt und die sich
wandelnden Bedürfnisse von Arbeitnehmenden anzupassen.  
3.5.3 Ehrenamtliche und zivilgesellschaftliches Engagement 
Für das freiwillige und nicht auf einen persönlichen materiellen Gewinn ausgerichtete Handeln zum Wohle
anderer oder der Gemeinschaft kursieren verschiedene Begrifflichkeiten, z. B. gesellschaftliches, bürgerschaftliches 
und soziales Engagement, Freiwilligenarbeit, Ehrenamt oder Volunteering. Sie alle beinhalten ein in der Enquete-
Kommission zur „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ (Deutscher Bundestag 2002, S. 38ff.)
festgehaltenes fünf Kernmerkmale umfassendes Verständnis von Engagement, das durch Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit, 
Gemeinwohlorientierung, Öffentlichkeitsbezug und kooperatives bzw. gemeinschaftliches Handeln
gekennzeichnet ist.
Auch die Kinder- und Jugendhilfe wird in vielen Bereichen maßgeblich durch ehrenamtliches Engagement
mitgetragen und mitgestaltet. Im SGB VIII wird das Ehrenamt nicht näher definiert oder beschrieben. § 73 SGB VIII 
geht schlichtweg davon aus, dass in der Kinder- und Jugendhilfe ehrenamtliches Engagement vorhanden ist: „In 
der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen sollen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden.” 
Es wird also von einer unterstützenswerten Normalität ehrenamtlichen Engagements in der Kinder- und
Jugendhilfe ausgegangen, was § 74 Abs. 6 SGB VIII konkretisiert: „Die Förderung von anerkannten Trägern der
Jugendhilfe soll auch Mittel für die Fortbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie im Bereich der 
Jugendarbeit Mittel für die Errichtung und Unterhaltung von Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten
einschließen.” 
Insgesamt existiert also eine gesetzliche und gesellschaftliche Erwartung, dass die Aufgaben der Kinder- und 
Jugendhilfe auch durch ehrenamtliche Tätigkeiten erfüllt werden. Diese Erwartung findet sich ebenso in der
Pluralität der Trägerstruktur und ist häufig Bestandteil von Finanzierungen gerade im Bereich der Leistungen ohne 
Rechtsanspruch. Trotzdem zeigt sich, dass ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe wenig 
Aufmerksamkeit erfährt. Van Santen und Pluto (2021) stellen für den Bereich der offenen Kinder- und
Jugendarbeit stellvertretend fest: „Bislang fristet es dort aber ein Nischendasein – nicht, weil es kaum existiert, sondern, 
weil es öffentlich nicht als solches wahrgenommen wird. Für diese geringe Aufmerksamkeit gibt es Gründe, die 
in den Besonderheiten des Arbeitsfelds zu finden sind“ (van Santen/Pluto 2021, S. 217). Diese Besonderheiten 
bestehen vor allem in den Abgrenzungsschwierigkeiten und Schwierigkeiten der Vergleichbarkeit der
Tätigkeiten, denn diese sind sehr unterschiedlich und reichen von (dauerhaften) Tätigkeiten in den Organisationsstrukturen 
der Kinder- und Jugendhilfe, über pädagogische Tätigkeiten, über ehrenamtliche Vormundschaften, das einmalige 
Engagement bei Veranstaltung bis hin zu regelmäßigen Angeboten für Gruppen, zu den Freiwilligendiensten, zur 
Einzelbetreuung oder zu Kursen. 
In Deutschland engagieren sich ca. 29 Millionen Menschen (Simonson u. a. 2019, S. 10) in über 650.000
gemeinnützigen Organisationen (Schubert u. a. 2023, S. 7), davon sind 94 Prozent Vereine, aber auch Stiftungen und 
andere Organisationsformen sind vertreten (ebd.). Viele dieser Organisationen arbeiten fast ausschließlich
ehrenamtlich. 17 Prozent dieser Organisationen gehören zum Bereich Bildung und Erziehung (ebd., S. 12).146 
Auch junge Menschen bringen sich ehrenamtlich im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein. Dort sind es vor 
allem die Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, die niedrigschwellig Zugänge zum Engagement 
öffnen, begleiten und Qualifizierungsangebote (Stichwort JuLeiCa)147 schaffen. Nach der aktuellen Studie der 
Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS 2023) „u_count“ sind nur 7,3 % der befragten jungen Menschen 
im Alter von 15 bis 26 Jahren nicht bereit, sich in ihrer Freizeit zu engagieren (DKJS 2023, S. 17).  
Die Motive für Engagement reichen von „Spaß haben“ (74, 7%), über „etwas Neues lernen“ (68,8 %), „mit
anderen Menschen zusammenkommen“ (64,1 %), „anderen helfen“ (62,1 %), „mitbestimmen und -gestalten können, 
z. B. mein Umfeld oder die Gesellschaft“ (55,1 %), „Qualifikation erwerben“ (46,8 %), „Anerkennung und
Wertschätzung bekommen“ (30,3 %), „beruflich vorankommen“ (25,0 %), „etwas Geld dazuzuverdienen“ (18,1 %)
bis zu sonstigen Gründen (5,7 %) (DKJS 2023, S. 18).
Das freiwillige Engagement reicht aber über die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im engeren Sinn hinaus 
und in viele gesellschaftliche Bereiche hinein, sei es in Form von Freiwilligendiensten im In- und Ausland,
kommunalem Engagement z. B. in einem Kinder- und Jugendgremium oder der Bereitschaft, in den Bereichen
Bildung, Kultur, Sport, Katastrophenschutz, Umwelt oder Politik Verantwortung zu übernehmen. Der Dritte
Engagementbericht der Bundesregierung ging 2020 davon aus, dass sich so insgesamt fast zwei Drittel der jungen 
Menschen zwischen 14 und 18 Jahren gesellschaftlich einbringen: „Obwohl Engagement immer noch am
häufigsten in klassischen Organisations- bzw. Vereinsbezügen stattfindet (64,2 %), stellt sich doch heraus, dass die 
jungen Engagierten vermehrt auch außerhalb traditioneller Strukturen agieren und informelle Gruppen gründen 
(30,3 %). Viele Engagierte schätzen zudem die Möglichkeiten des Internets: Knapp jede*r Fünfte (21,9 %) ist in 
online organisierten Gruppen aktiv“ (Deutscher Bundestag 2020c, S. 32). Die o. g. „u_count“-Studie (DKJS 
2023) benennt für das Engagement der befragten jungen Menschen insbesondere die Bereiche, die Teil der
Lebenswelten der jungen Menschen sind: u. a. außerschulische Jugend- und Bildungsarbeit, z. B. Kinder- oder
Jugendgruppen (43,8 %), Organisation von Freizeitveranstaltungen (31,1 %), Sport (30,5 %), Schule, z. B. Schü-
 
146  Im Unterschied zu Sport (22 %), Kultur/Medien (19 %), Freizeit/Geselligkeit (9 %), Sozialen Diensten (6 %), Umwelt- und Naturschutz 
(5 %) und weiteren Bereichen (Schubert u. a. 2023, S. 12). 
147  Vgl. https://www.juleica.de/; [05.03.2024].
ler:innenvertretung, Feste oder AGs (25,5 %), Klima-, Umwelt- oder Naturschutz (22,4 %), Kirche (18,7 %),
politische Interessenvertretung in Gremien oder Parteien (11,6 %), anderen helfen, z. B. Nachhilfe, Tafel oder
Kleiderkammer (11,6 %) (DKJS 2023, S. 20). 
In der Kinder- und Jugendhilfe wirken ehrenamtlich Tätige einerseits in den Trägervereinen als Mitglieder,
Vorstände oder in Gremien und bestimmen somit die Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe mit, andererseits sind 
(auch junge) Ehrenamtliche in der Praxis in den Einrichtungen und Angeboten der unterschiedlichen
Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe tätig, z. B. in der Begleitung und Betreuung junger Menschen, bei Kinder- und 
Jugendfreizeiten oder bei Lern- und Betreuungsangeboten. Allerdings existieren keine differenzierten Zahlen über 
die Tätigkeiten von Ehrenamtlichen für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. So zeigt eine Auswertung der 
Daten von AID:A 2020 NRW+ für Nordrhein-Westfalen, dass dort 29 Prozent der Befragten seit ihrem zwölften 
Geburtstag in mindestens einem Feld (der Kinder- und Jugendarbeit) ein freiwilliges Engagement übernommen 
haben (Hallmann/Sass 2022, S. 126f.). 
Im Verhältnis zu der Leistungserbringung durch hauptberufliches Personal sind ehrenamtliche Tätigkeiten und 
Strukturen in der Jugendarbeit besonders stark zu verzeichnen. Die aktuelle DJI-Jugendzentrumserhebung kommt 
in einer Hochrechnung auf Basis der Anzahl der Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfestatistik immerhin 
auf ca. 200.000 ehrenamtlich Tätige in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) (Maierhofer u. a. 2022). 
Damit „gibt [es auch in der OKJA] eine höhere Anzahl von freiwillig Engagierten als von hauptberuflich Tätigen 
in den Einrichtungen“ (ebd., S. 176). Das Engagement und die Partizipation junger Menschen selbst bilden eine 
wichtige Basis für Teilhabe und Identifikation sowie die Befürwortung der freiheitlich-demokratischen
Gesellschaft. Insbesondere die Jugendverbände und -ringe sowie weitere Jugendorganisationen mit dem Ziel
jugendpolitischer Aktivitäten bezeichnen sich daher nicht zu Unrecht als Werk- und Wirkstätten der Demokratie(-bildung) 
(vgl. z. B. Broda/Haag 2021, S. 29ff.). 
3.5.3.1 Gesamtgesellschaftliche Wirkung des Engagements – Demokratiebildung – Auftrag 
des § 1 SGB VIII 
Der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist auch durch das Ehrenamt tief in der Zivilgesellschaft verwurzelt und 
in die demokratische Gesellschaft eingebunden, denn das Ehrenamt stellt eine wichtige gesellschaftsprägende 
Säule dar und ist wesentliches Element eines demokratischen Staates. Wie eine Allensbach-Studie
(Demokratische Integration – Zweite Vorstudie) eindrucksvoll herausgearbeitet hat, bestehen unmittelbare
Wechselwirkungen zwischen dem ehrenamtlichen Engagement, politischer Teilhabe und Teilnahme, Demokratiezufriedenheit 
und der Teilnahme an Wahlen. Dies verstärkt sich noch bei langfristigem und verbindlichem im Vergleich zu 
kurzfristigem und gelegentlichem Engagement. „Besonders groß fallen die Unterschiede [zwischen Engagierten 
und Nicht-Engagierten] aus, wenn es um die Demokratie als Instrument zur Gestaltung von Beziehungen und 
Lebensbedingungen geht, etwa bei der Erwartung, mit Hilfe der Demokratie die Probleme in Deutschland lösen 
zu können. Von den Engagierten mit Amt oder fester Aufgabe erwarten das 68 Prozent, von den nicht Engagierten 
lediglich 50 Prozent“. Ähnliche Unterschiede gibt es zwischen Wähler:innen und Nicht-Wähler:innen (Institut für 
Demoskopie Allensbach 2023, S. 67f.). Weiterhin korreliert auch das inhaltliche Wahlverhalten: „Bürger, die sich 
mit ihrem Wohnort verbunden fühlen, gehen im Durchschnitt häufiger zur Kommunalwahl, interessieren sich 
mehr für Politik, wählen seltener populistische Parteien, bevorzugen eine offenere Gesellschaft und engagieren 
sich häufiger in sozialen Vereinen und im Ehrenamt vor Ort“ (Förtsch/Rösel 2019, S. 7).  
Besonders im Hinblick auf das Engagement junger Menschen belegt bereits der 16. Kinder- und Jugendbericht 
(Deutscher Bundestag 2020a, S. 451ff.), dass ein steigendes Engagement junger Menschen auch deren Interesse 
an Politik und Gesellschaft und die Bejahung der Demokratie steigert und, dass dies häufig auch über das
Engagement hinaus anhält. Wer also Engagement schon in jungen Jahren entwickelt und interessengeleitete
Selbstwirksamkeit erleben darf, ist regelmäßig eine dauerhafte Bereicherung für das Leben in einer demokratischen 
Gesellschaft. Dies weisen auch Kuger und Gille (2020) nach: Junge Menschen, „die eine hohe politische
Involviertheit aufweisen, [sind] auf längere Sicht eher ehrenamtlich engagiert, bringen sich über übernommene Ämter 
und Funktionen mehr und vielfältiger ein und sind bereit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Von 
ähnlicher, zwar geringer, aber dennoch signifikanter Relevanz ist der längsschnittliche Zusammenhang zwischen 
der früheren ehrenamtlichen Beteiligung und den späteren politischen Einstellungen“ (ebd., S. 1120).
3.5.3.2 Aktuelle Themen und Trends 
Ehrenamtliche beklagen vielfach Hindernisse, die das Engagement unattraktiver und aufwendig machen:  
Hierbei stechen vor allem staatliche Regulierungsmaßnahmen hervor. Dies sind zum einen komplexe rechtliche 
Rahmenbedingungen aus dem Jugendhilferecht (z. B. Kindesschutz), vor allem bei staatlicher Förderung u. a. 
steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen, und aus diversen weiteren Rechtsgebieten wie Datenschutz, 
Veranstaltungsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Hygienevorschriften (nicht nur im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sondern auch im Alltagshandeln mit Lebensmitteln) und zum anderen
Vorschriften, die eigentlich die wirtschaftliche Betätigung regulieren, aufgrund ihrer Reichweite aber auch ehrenamtlich 
geprägte Strukturen erfassen: „Als Einstiegshürde und Motivationsbremse für die Übernahme von
Leitungsfunktionen erweist sich die zunehmende Überfrachtung von Ehrenamtsarbeit mit bürokratischen und administrativen 
Aufgaben. Diese entsteht zum Beispiel durch die notwendige Pflege von Registern, aufwendigen
Antragsverfahren für Fördermittel oder zur Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus. Hinzu kommen auch rechtliche
Unsicherheiten hinsichtlich Fragen der persönlichen Haftung im Ehrenamt und des Schutzes personenbezogener Daten 
im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ (Schubert u. a. 2023, S. 63). Die erforderliche 
Beratung der Ehrenamtlichen ist im Rahmen der Förderung regelmäßig nicht finanzierbar, was Fehlerquellen 
eröffnet, weshalb Ehrenamtliche diversen Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Besonders problematisch ist hierbei 
die umfassende Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit (Diefenbach-Trommer u. a. 
2018). Neben den unmittelbaren rechtlichen Vorgaben sind die Verwaltungsverfahren und aufwendige
bürokratische Anforderungen seit jeher ein viel kritisiertes Hindernis, das trotz häufiger politischer Absichtserklärungen 
zum Bürokratieabbau nicht geringer wird. Bezieht man diese Situation auf junge engagierte Menschen, so
potenziert sich der Hindernischarakter vor allem deshalb, weil den jungen Menschen die Erfahrung mit diesen
Vorgängen fehlt, das Fehlerrisiko dadurch noch höher wird und dementsprechend Unsicherheiten und Angst vor der 
Übernahme der mit dem Ehrenamt verbundenen Verantwortung einhergehen. Hier kann vor allem eine beständige 
hauptberufliche Infrastruktur mit entsprechenden Fachkräften unterstützen, was angesichts des
Fachkräftemangels (s. u.) zunehmend nachlässt. Auch die staatliche Steuerung durch Projektförderungen statt
Infrastrukturförderung verhindert die freie Wahl des Engagements. Ehrenamtliche sehen sich mitunter gezwungen Projekte nach 
Vorgabe durchzuführen, um nebenher die eigentlichen Inhalte ihres Engagements angehen zu können. 
Weitere Hindernisse für ehrenamtliches Engagement sind im persönlichen Lebensbereich zu finden, so werden 
vor allem Zeitverdichtung, Stress durch Schule, Ausbildung und Beruf, Krisenängste und psychische Instabilität 
als Hindernisse genannt (DKJS 2023, S. 23).  
Vor allem aus der Summe dieser Umstände ergeben sich weitere Folgen, die auf soziale Ungleichheiten
verweisen: 
– Engagement ist bildungs- und wohlstandsabhängig (Simonson u. a. 2019, S. 17f.) Auch die Jugendbefragung 
zum Dritten Engagementbericht 2019 lieferte dazu Erkenntnisse: „Mit 47,2 Prozent sind Jugendliche, die 
eine Hauptschule besuchen, seltener gesellschaftlich engagiert als Jugendliche, die zur Realschule (61,1 %) 
oder zum Gymnasium (73,2 %) gehen“ (Deutscher Bundestag 2020c, S. 33; auch: Hallmann/Sass 2022, 
S. 130). Benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Behinderung, geflüchtete Menschen, Menschen mit
geringem Einkommen werden durch die Hindernisse schon beim Zugang zum Engagement exkludiert.
Insbesondere jungen Menschen fehlen außerdem die Möglichkeiten, finanzielle Ausgaben z. B. für Fahrtkosten 
vorzuschießen. Aufwandsentschädigungen werden zudem recht knapp bemessen und erst nachträglich
ausgezahlt. 
– Menschen mit Migrationshintergrund sind wesentlich weniger (27 %) als Menschen ohne
Migrationshintergrund (44,4 %) engagiert. Allerdings ist der Wert bei Personen, die keine eigene Migrationserfahrung und 
eine deutsche Staatsangehörigkeit haben, mit 38,7 Prozent wesentlich höher (Simonson u. a. 2019, S. 18). 
Dies könnte auf Integrationserfolge und den damit verbundenen Abbau von Hürden zurückzuführen sein. 
Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund sind zwar bei acht Prozent der Organisationen
Zielgruppe, aber nur drei Prozent der zivilgesellschaftlichen Organisationen geben an, dass sie „mehrheitlich 
Mitglieder mit Migrationshintergrund“ (bei Geflüchteten nur ein Prozent) haben (Schubert u. a. 2023, S. 52. 
„Migrantische Communitys neigen dazu, sich häufiger in informellen Strukturen zu organisieren. So zeigt 
auch der Freiwilligensurvey, dass das Engagement von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund 
vermehrt im informellen Bereich stattfindet […]. Eine mögliche Ursache für die seltenere Selbstorganisation
in formalen Organisationen könnten Zugangsbarrieren sein: Fehlende Informationen, bürokratische
Hindernisse oder die Wahrnehmung, dass formelle Organisationen nicht in der Lage sind, die spezifischen
Bedürfnisse und Herausforderungen von Menschen mit Migrationshintergrund zu adressieren, können die
Beteiligung von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund in diesen Organisationen einschränken […]“ 
(ebd.). 
– Engagement ist auch eine Altersfrage: „In einer durchschnittlichen Organisation sind 4 Prozent der
Engagierten jünger als 18 Jahre, 14 Prozent zwischen 18 und 30 Jahren, 57 Prozent zwischen 31 und 64 Jahren 
und 24 Prozent über 65 Jahre. Diese Verteilung verdeutlicht die Herausforderung bei der Gewinnung junger 
Engagierter: Insgesamt haben 73 Prozent der Organisationen keine Engagierte unter 18 Jahren, 42 Prozent 
keine zwischen 18 und 30 Jahren“ (Schubert u. a. 2023, S. 48). Fast die Hälfte der im Ehrenamt tätigen 
Organisationen hat in Leitungsfunktionen derzeit keine Engagierten unter 30 Jahren. So sind beispielsweise 
die Bereiche Sport und Katastrophenschutz „zentrale Lernorte für die ehrenamtliche
Verantwortungsübernahme junger Menschen“. Organisationen im ländlichen Raum verfügen häufiger über junge Menschen in 
Leitungspositionen als in Städten (ebd., S. 49).  
– Der ZiviZ-Survey zeigt ein verhaltenes Stimmungsbild der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Hinblick 
auf die Digitalisierung: „Mit 21 Prozent gibt ein substanzieller Teil der Organisationen an, durch die
Digitalisierung mehr Teilnehmende an den Angeboten und Aktivitäten gewonnen zu haben. Andere positive
Digitalisierungseffekte zeigen sich seltener, zum Beispiel, dass sich dadurch mehr Menschen engagieren, die 
nicht vor Ort sind (10 Prozent) oder dass sich mehr Personen an Entscheidungsprozessen in der Organisation 
beteiligen (14 Prozent). Auffällig ist, dass die Digitalisierung lediglich bei 9 Prozent der Organisationen dazu 
führt, dass sich mehr junge Menschen unter 30 Jahren in der Organisation engagieren“ (Schubert u. a. 2023, 
S. 53). Ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement bleibt ein Ort des direkten sozialen
Austausches und des Gemeinschaftsgefühls: „18 Prozent der Organisationen stimmten der Aussage zu, dass
aufgrund des zunehmend digitalen Arbeitens das Gemeinschaftsgefühl nachgelassen habe. Eine Aufgabe für die 
Zukunft wird es folglich sein, analoge und digitale Möglichkeiten des Austauschs und des Engagements 
produktiv miteinander zu verknüpfen“ (ebd.). 
– Engagement wird tendenziell kurzfristiger und seltener langfristig und verbindlich (vgl. Institut für
Demoskopie Allensbach 2023, S. 66). Ehrenamt wird zunehmend als Optionsmodell und Freizeitgestaltung nach 
Lust und Laune bewertet. Damit entfällt ohne hauptberuflich gesicherten Hintergrund, die Verlässlichkeit 
von Angeboten. 
– Ehrenamtliche berichten auch von Anfeindungen, sozialer Ausgrenzung und sogar von Bedrohungen oder 
Gewalt. So stellt die Allensbach Studie fest: „Eher kleinere Gruppen haben aber auch soziale Ausgrenzung, 
Bedrohung von Engagierten und Attacken auf Amtsträger als spezifische Probleme des politischen
Engagements vor Augen. 14 Prozent der Bevölkerung haben den Eindruck, in ihrer Region könne man durch
politisches Engagement oder offene Meinungsäußerungen Probleme bekommen” (ebd.). Darüber hinaus sind 
auch erschreckende und nicht begründbare Fälle von Anfeindungen und Gewalt auch gegenüber helfenden 
Organisationen wie z. B. Technischem Hilfswerk (THW), Rotem Kreuz und Feuerwehr zu verzeichnen. 
3.5.3.3 Auswirkungen der Krisenlagen auf das Ehrenamt  
Der Klimawandel bringt neue Formen des Engagements mit sich, die erhebliche Wirkungsmacht entfalten. Gerade 
in diesem Feld sind bestehende (Jugend-)Verbände nicht die Akteure, die besondere Aufmerksamkeit auf sich 
ziehen, sondern Zusammenschlüsse von Engagierten, die vor allem ohne formale Strukturen tätig werden und 
durch die thematische Verbundenheit agieren, z. B. Fridays for Future, Letzte Generation u. a. Hierbei handelt es 
sich ausdrücklich nicht um reine Jugendorganisationen, sondern um generationenübergreifende Strukturen. Da 
die klassischen Strukturen hier nicht vorhanden sind, entstehen zusätzliche Hindernisse z. B. bei der Frage nach 
der Förderung und Unterstützung durch staatliche Mittel. Fasst man den neu eingeführten § 4a SGB VIII weit, so 
ergibt sich jedoch auch bei jugendpolitischen Selbstorganisationen ein Raum für Förderung und Partizipation 
innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, da diese, wenn sie überwiegend von jungen Menschen getragen sind und 
die Interessenvertretung maßgeblich Themen junger Menschen in den Fokus stellt, gemäß §§ 1, 11 SGB VIII im 
weiten Rahmen der Jugendarbeit agieren.
Zudem wird die Bewältigung der Klimakrise als eine Querschnittsaufgabe innerhalb eines Großteils der
ehrenamtlich-geprägten Strukturen gesehen, so dass eine aktive Befassung mit Nachhaltigkeitsthemen eine Vielzahl 
von Organisationen prägt (Schubert u. a. 2023, S. 5). 
Aktuelle Kriege und Gewalt führen regelmäßig zu einem situativ hohen Engagement, da die unmittelbare
Hilfsbereitschaft wie auch die Spendenbereitschaft anwachsen. So haben sich 35 Prozent der Organisationen 2022 für 
Betroffene des Ukraine-Kriegs engagiert, durch das Sammeln von Spenden, Bereitstellen von Unterkünften, die 
Beratung von Geflüchteten und das Schaffen von Integrationsangeboten. Gleichzeitig ist dieses Engagement
krisenbezogen (Schubert u. a. 2023, S. 5); es lässt also mit einem Abflauen der Krise oder durch ein langes Anhalten 
des Krisenzustandes wieder nach. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind hier vor allem das Engagement 
für geflüchtete junge Menschen, Integrationsangebote der Jugendarbeit und jugendpolitische Aktivitäten zu
nennen. 
Deutliche Auswirkungen auf das Ehrenamt sind durch die Pandemie ausgelöst worden. So stellt die ZiviZ-Studie 
fest: „Die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten während der Corona-Pandemie stellten Organisationen vor 
besondere Herausforderungen in der Gewinnung und Bindung von Mitgliedern und freiwillig Engagierten.
Mehrheitlich waren die Zahlen an Mitgliedschaften und freiwillig Engagierten in den vergangenen fünf Jahren stabil. 
Dennoch berichten 21 Prozent der Organisationen in der aktuellen Erhebungswelle von rückläufigen
Engagiertenzahlen. Das sind mehr als in 2012 (15 Prozent) und 2016 (17 Prozent). Auch wenn sich dadurch noch kein 
flächendeckender Rückgang im Engagement belegen lässt, zeigt sich, dass einzelne Segmente der
Zivilgesellschaft durchaus vor großen Herausforderungen in der Bindung und Rückgewinnung von Engagierten stehen. 
Während Sportorganisationen am häufigsten von sinkenden Engagiertenzahlen (27 Prozent) betroffen sind,
berichten Umwelt- und Naturschutzorganisationen am häufigsten von steigenden Zahlen im Engagement (32
Prozent)” (Schubert u. a. 2023, S. 5). Die „u-count“-Studie (DKJS 2022/2023, S. 30f.) kommt zum Ergebnis, dass 
sich während der Corona-Pandemie mehr als ein Viertel der Befragten mehr engagieren und sich gut ein Fünftel 
weniger engagierten, während 44 Prozent ihr Engagement beibehielten und knapp sechs Prozent den Bereich des 
Engagements veränderten. Aus Sicht der Studie kann Engagement „ein Resilienzfaktor in Krisen sein – und ist 
gleichzeitig anfällig dafür, in Krisenzeiten eingeschränkt zu werden. Das gilt nicht nur für den Umgang in der 
Corona-Pandemie, sondern für alle anderen Krisenerfahrungen, die junge Menschen derzeit machen: für Ukraine-
Krieg, Energiekrise, Inflation, Klimawandel. Diese Erfahrungen können Auslöser für Engagement sein – oder 
dafür sorgen, dass Engagement schwieriger wird (ebd., S. 30f.). Wenngleich also die Anzahl engagierter
Menschen und das Engagement an sich noch weitgehend stabil erscheinen, ist insbesondere das Gewinnen neuer
Engagierter schwierig, weniger das Ausscheiden bisheriger Engagierter ein Problem (ebd., S. 17). Für den Bereich 
der Jugendorganisationen entsteht hingegen eine erhöhte Brisanz. Da gerade die Jugendphase ein Zeitraum ist, in 
welchem Engagement entdeckt, ausprobiert und begründet wird und junge Menschen in diesen Ehrenämtern oft 
zeitlich begrenzt aktiv sind, wirkt sich fehlender Nachwuchs hier kurzfristig gesehen besonders stark aus (AKJ-
Stat, S. 22ff.) und dann mittel- und langfristig auch im gesamtgesellschaftlichen Engagement, wenn dem nicht 
entgegengewirkt wird. 
Der Fachkräftemangel hat mittel- und langfristig das wahrscheinlich größte Krisenpotenzial für das ehrenamtliche 
Engagement.148 Durch die verminderte Zahl hauptberuflichen Personals bricht das fachliche Gerüst für
ehrenamtlich Tätige weg. Sie werden mit organisatorischen, bürokratischen und rechtlichen Anforderungen allein gelassen 
und können zudem nicht auf die fachlich-inhaltliche Expertise der Fachkräfte zurückgreifen. Die Übernahme
dieser Tätigkeiten bzw. rechtliche und fachliche Unsicherheiten wirken oft stark demotivierend und schrecken
insbesondere junge Menschen von der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten ab. Im Hinblick auf die Unterstützung 
des ehrenamtlichen Engagements fehlt es nicht nur an qualifizierten Fachkräften i. S. d. § 72 SGB VIII, sondern 
auch an Verwaltungspersonal und beratenden Berufen. Da das Bestehen einer hauptberuflich getragenen Struktur 
für ehrenamtliches Engagement essenziell und motivationsfördernd ist, wird der Fachkräftemangel hier
erhebliche Schäden verursachen, auch da in der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen oft klassische Arbeitszeitmodelle 
und freie Wochenenden selten sind. Eine wichtige Aufgabe der Hauptberuflichen besteht auch im Werben neuer 
Engagierter, sodass das Risiko einer Abwärtsspirale durch den Fachkräftemangel vermindert wird, zumal sich 
 
148  Ergebnisse einer Studie im Auftrag der Caritas verdeutlichen dies: „Die Arbeit von freiwillig Engagierten bedarf der Organisation und 
persönlichen Zuwendung […] durch die hauptamtlichen Fachkräfte […] So zeigt sich, dass die überkommene Formel ‚Hauptamt braucht 
Ehrenamt' unbedingt (auch) der Umkehrung bedarf: Ehrenamt braucht (mehr) Hauptamt. Das erfordert Konsequenzen 1.) für die
Personalausstattung der Organisation sowie 2.) für mehr finanzielle Ressourcen, über die hauptberufliche Fachkräfte für die Betreuung ihrer 
freiwillig Engagierten verfügen können“ (Wippermann 2023, S. 16).
viele Fachkräfte aufgrund eines vorangegangen ehrenamtlichen Engagements für eine entsprechende Ausbildung 
entscheiden.  
Nicht erst die aktuellen Krisenlagen fordern die Demokratie heraus. Gerade, aber nicht nur in ländlichen Räumen, 
wird das Ehrenamt schon seit längerer Zeit gezielt von Rechtsextremen beeinflusst und unterwandert (Krüger 
2022), denn es bietet niedrigschwellige Möglichkeiten auf Angebote und Institutionen Einfluss zu nehmen. In 
bestimmten Bereichen wurde diese Unterwanderung bereits seit Mitte der 2000er-Jahre zum „Alltagsphänomen“ 
(Hafeneger/Becker 2008). Gerade Kinder und Jugendliche bieten sich der extremen Rechten dabei als Zielgruppe 
an und werden u. a. über Mittel wie „‘nationale Jugendarbeit‘, kulturelle Animation, Publikationen, nationale 
Schülergruppen und Kinderangebote erreicht“ (Borstel 2009, S. 25).  
3.5.3.4 Fazit  
Ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe entlastet nicht nur die Beschäftigten der
Leistungserbringer. Viel wichtiger ist die gesellschaftsstabilisierende Wirkung des Engagements. 
Es gilt daher, die Schwellen für den Zugang zu und die Hindernisse für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten 
gezielt zu verringern und dies auch bekannt zu machen, um die soziale Ausschließung zu verringern. Hierzu 
gehören der Abbau nicht erforderlicher oder nicht verhältnismäßiger rechtlicher Risiken und Vorgaben bzw. das 
gezielte Schaffen von Ausnahmetatbeständen in Rechtsvorschriften für ehrenamtliches Handeln.  
Darüber hinaus sollten Haftungsrisiken minimiert werden, sei es durch staatliche (unterstützte)
Versicherungsformate im Ehrenamt, aber auch durch eine Fehlertoleranz bei nicht-vorsätzlich entstandenen Schäden z. B. bei
steuerrechtlichen oder zuwendungsrechtlichen Fehlern. Die bestehenden Haftungsprivilegierungen sind insoweit 
nicht ausreichend. Dies gilt umso mehr für ehrenamtliches Engagement junger Menschen bei denen eine
Fehlerwahrscheinlichkeit mangels Erfahrung höher ist. Gleichzeitig sollte das Ehrenamt darin unterstützt werden, sich 
gegen Unterwanderung von Extremist:innen zu schützen. Dies gelingt am ehesten durch Kommunikation und 
klare Strukturen, aber auch durch Beratungsangebote149 bis zur juristischen Unterstützung, wenn es z. B. um die 
Formulierung von sogenannten Unvereinbarkeitsregelungen geht, die Grundlage für den Ausschluss von
Extremist:innen sein können. 
Darüber hinaus sollte gezielt erforscht werden, wie Zugänge für Menschen, die bisher nicht engagiert sind oder 
sich nicht wie gewünscht engagieren können, geschaffen werden können. Hierzu sind Fachberatung und
Unterstützung sowie gezielte Ansprache (z. B. über Bildungseinrichtungen) vonnöten. Auch die Erhöhung der
Diversität in unterschiedlichen Kategorien sollte Ziel von Maßnahmen in diesem Bereich sein. Gerade die Kinder- und 
Jugendhilfe und besonders ihre niedrigschwelligen und offenen Bereiche sollten gestärkt und unterstützt werden, 
z. B. junge Menschen mit niedriger Schulbildung, mit Armutsrisiken, mit Flucht- und Migrationserfahrung zu 
ehrenamtlichem Engagement zu motivieren. Außerdem sollten in diesen Bereichen auch die (migrantischen) 
Selbstorganisationen unterstützt werden.  
Ehrenamtlichem Engagement sollte Wertschätzung und (auch formalisierte) Anerkennung zu teil werden, z. B. 
durch Gewährung von anteiligem Verdienstausfall, Erstattung von Fahrtkosten, Freistellungsmöglichkeiten,
Anerkennung im Rahmen von schulischen und ausbildungsbezogenen Leistungen in Schule, Hochschule und Beruf. 
Wertschätzung und Sichtbarkeit ihres Engagements wünschen sich insbesondere auch junge Menschen (DKJS 
2023, S. 52), dazu eine bessere Vereinbarkeit mit anderen Lebensbereichen, sowie eine gute finanzielle
Ausstattung (ebd., S. 53). Gleichzeitig hilft eine Debatte über (soziale) Pflichtdienste wenig, junge Menschen zu
motivieren, sich gesellschaftlich zu engagieren, sondern stärkt eher ein Abwehrverhalten, sich (sozial) einzubringen. 
Auch die Digitalisierung des Engagements sollte verbessert und ausgebaut werden. Wie es schon der Dritte
Engagementbericht fordert (Deutscher Bundestag 2020c, S. 141ff.), sollte u. a. der Ausbau der Digitalisierung
gefördert werden, (junges) digitales Engagement unterstützt, erleichtert und anerkannt werden. 
Ehrenamtliches Engagement sollte durch eine verlässliche und beständige Infrastruktur abgesichert sein. Hierzu 
sind dauerhafte Strukturförderungen vorzusehen, die auch die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigen, und 
z. B. automatisch dynamisiert werden bei Faktoren wie Inflation und Tarifentwicklung. Auch über mehrere
Haushaltsjahre muss eine sichere Ausstattung gewährleistet sein. Ehrenamtliches Engagement sollte umfassend und 
angemessen als Eigenleistung im Sinne des Zuwendungsrechts anerkannt werden. Dazu sollten bürokratische 
 
149  Beispielhaft sei hier die 2017 von den NaturFreunden Deutschlands und der Naturfreundejugend Deutschland gegründete Fachstelle 
Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz FARN genannt; https://www.nf-farn.de [28.02.2024].
Hürden abgebaut werden und beim Zugang zu Förderungen auch niedrigschwellige Zugänge geschaffen werden, 
„die weniger bürokratischen Aufwand mit sich bringen und auch kleinen Organisationen erlauben, sich auf ihre 
eigentliche Arbeit zu konzentrieren. Wichtig sind ebenso Qualifizierungs- und Beratungsangebote zur besseren 
Bewältigung der zunehmend komplexen Aufgaben und Anforderungen im Ehrenamt“ (Schubert u. a. 2023, 
S. 63). Die Förderung von Verbänden und Netzwerken könnte dort ebenso zu den Unterstützungsstrukturen
zählen, wie das Angebot von Freiwilligenagenturen, Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf kommunaler
Ebene, denn die Vernachlässigung und fehlende Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements destabilisiert
die Gesellschaft und leistet antidemokratischen Bewegungen Vorschub.
3.5.4 Freiwilligendienste 
Die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in anderen Bereichen des sozialen Lebens nicht mehr weg 
zu denkenden Freiwilligendienste, die vor allem von jungen Menschen geleistet werden, sind nur in Teilen
gesetzlich geregelt. So sind die traditionell bekannten Jugendfreiwilligendienste „Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ“ 
und „Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ“ im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) 
geregelt und richten sich speziell an junge Menschen. Der Bundesfreiwilligendienst, der altersunabhängig
geleistet werden kann, ist wiederum im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) geregelt. Hinzu kommen nicht eigens 
gesetzlich geregelte Formen wie Weltwärts, Kulturweit, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, European
Solidarity Corps etc.  
Die Freiwilligendienste stellen eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements dar. Sie haben aufgrund 
der vertraglichen Regelungen und der Dauer über Monate hinweg einen hohen Verbindlichkeitscharakter und 
leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Gemeinwohl (Huth 2022, S. 6). Gleichzeitig sind vor allem die
Jugendfreiwilligendienste als ein Lerndienst konzipiert, der jungen Menschen nicht nur neue Perspektiven, sondern 
auch das Erlernen und Vertiefen sozialer Kompetenzen sowie die berufliche Orientierung ermöglichen soll (ebd., 
S. 46) und damit inhaltlich den Zielen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 1 SGB VIII zuzuordnen ist. Die
Freiwilligendienste werden von jungen Menschen zumeist an der Schwelle zwischen schulischer Ausbildung und
Studium oder beruflicher Ausbildung geleistet. Häufig bilden sie als ein formalisiertes Engagement auch einen
Übergang für bereits ehrenamtlich aktive junge Menschen in soziale Berufe wie Soziale Arbeit, Medizin und
Pflege, Umwelt- und Naturschutz sowie Kulturwesen.
Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten von Bund und Ländern für die Freiwilligendienste gibt es keine
gemeinsamen Erhebungen und Evaluationen der Freiwilligendienste seitens des Bundes.  
Im Hinblick auf die geregelten Freiwilligendienste lässt sich eine ungebrochen hohe Beliebtheit feststellen. Seit 
2013 wurde die Marke von 100.000 Freiwilligen in allen Freiwilligendiensten jährlich erreicht. Leichte Einbrüche 
ergeben sich in den Jahren 2019 bis 2021, was auch mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie
zusammenhängen dürfte, die zu massiven Rückgängen im internationalen Freiwilligendienst, weniger hingegen bei den
innerhalb Deutschlands geleisteten Freiwilligendiensten geführt hat (vgl. BMFSFJ 2023b). Nach wie vor absolvieren 
deutlich mehr Frauen als Männer einen Freiwilligendienst. Unterrepräsentiert sind außerdem junge Menschen mit 
niedrigerem Bildungsabschluss und geringen finanziellen Möglichkeiten (vgl. Huth 2022, S. 48f.), sodass davon 
ausgegangen werden muss, dass die Freiwilligendienste mit Zugangshindernissen belastet sind. 
3.5.4.1 Aktuelle Themen und Entwicklungen 
Die Freiwilligendienste erfreuen sich weiterhin hoher Beliebtheit. Seit Einführung der Freiwilligendienste haben 
sich die Teilnehmenden-Zahlen bis zu den Pandemiejahren 2020 und 2021 stetig erhöht (vgl. BMFSFJ 2021a). 
Die aktuelle Finanzierungssituation der Freiwilligendienste hat sich durch die Rücknahme der Kürzungspläne für 
das Haushaltsjahr des Bundes 2024 zwar etwas entspannt, von einer Verbesserung, wie im Koalitionsvertrag
versprochen, kann allerdings nicht die Rede sein: „Die Plätze in den Freiwilligendiensten werden wir
nachfragegerecht ausbauen, das Taschengeld erhöhen und Teilzeitmöglichkeiten verbessern. Wir werden den Internationalen 
Freiwilligendienst stärken und das „FSJ digital“ weiter aufbauen“ (SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP 2021, 
S. 98f.).
Seit einiger Zeit befremdet die immer wieder auflebende Debatte um einen allgemeinen Pflichtdienst, die zuletzt 
durch den Bundespräsidenten prominent platziert wurde und nun auch durch Debatten um die Wiedereinführung 
der Wehrpflicht verstärkt wird. Insbesondere wird immer wieder die Argumentation aufgegriffen, junge
Menschen müssten erst einmal lernen, sich für die Gesellschaft einzusetzen oder eine Art Gegenleistung an die
Gesellschaft erbringen. Durch diese Argumentation werden stigmatisierende Bilder einer hedonistischen und
egoistischen Jugend („Partypeople“) erzeugt, denen die Zahlen einer ungebrochenen Beliebtheit der
Freiwilligendienste entgegenstehen. Dieses Bild wurde zuletzt auch in der Pandemie als Argument für die Schließung von 
Freizeitangeboten herangezogen und widerspricht der Realität der vielfach interessierten und engagierten jungen 
Menschen. Zumindest im Hinblick auf die Pandemie wurde dieser Fehler inzwischen eingeräumt.  
Der Einführung eines Pflichtdienstes (und der Wehrpflicht) stehen rechtliche, inhaltliche und finanzielle Gründe 
entgegen: 
– Aus rechtlicher Perspektive würde die Einführung eines Pflichtdienstes eine entsprechende Änderung der 
Verfassung erfordern. Diese würde aber höchstwahrscheinlich auch gegen völkerrechtliche Verpflichtungen 
(ILO-Übereinkommen Nr. 29 und 105) und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die 
rechtlichen Hürden sind daher besonders hoch und würden viele Ausnahmeregelungen und Bedingungen 
erfordern, was dann letztlich am Gleichheitsgrundsatz bemessen werden müsste. Ein allgemeiner
Pflichtdienst wäre damit rechtlich kaum umsetzbar. 
– In finanzieller Hinsicht müsste dann zwingend eine auskömmliche Finanzierung aller potenziellen
Einsatzbereiche sichergestellt werden, was aktuell vermutlich kaum finanzierbar wäre. Denn bliebe es beim
aktuellen System, in dem vor allem diejenigen einen Freiwilligendienst absolvieren können, die entsprechende 
finanzielle Unterstützung aus dem Elternhaus o. ä. erhalten, dann müssten die anderen jungen Menschen mit 
dem Einsatzbereich vorliebnehmen, der finanziert wird, dem Wehrdienst. Das würde im Ergebnis dazu
führen, dass eine faktische Wehrpflicht aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse entsteht. 
– Auf inhaltlicher Ebene ist anzuführen, dass die Jugendfreiwilligendienste eben freiwillig und von einer
entsprechenden Motivation getragen werden sollen, was durch einen Pflichtdienst konterkariert würde. Die
Lösung zur Einbindung von jungen Menschen führt nicht über eine Verpflichtung, sondern vielmehr über eine 
Attraktivitätssteigerung (s. u.). Zudem sollen die Freiwilligendienste arbeitsmarktneutral sein. Freiwillige 
sind also keine „billigen Aushilfskräfte“, die den Fachkräftemangel vermindern könnten, sondern sie
umfassen Tätigkeiten im Bereich der außerschulischen Bildung. Ein Pflichtdienst wäre hingegen etwas völlig
anderes und hätte mit den Formaten, Inhalten und Zielen des Freiwilligendienstes nichts gemein. 
Die Pandemie hat durch die Lockdowns und die Reisebeschränkungen zu einem deutlichen Absinken der Anzahl 
der Freiwilligen vor allem in den internationalen Freiwilligendiensten und auch zum Abbruch vieler
Freiwilligendienste geführt. Die Zahl der im Inland geleisteten Freiwilligendienste blieb hingegen weitestgehend konstant 
(BMFSFJ 2021a, 2023b). Die Entwicklung ab 2022 kann aktuell noch nicht bewertet werden. 
Zu beachten ist aber auch, dass der Krieg in der Ukraine und andere (militärische) Konflikte die Möglichkeiten 
im internationalen Freiwilligendienst einschränken und hier auch mit Unsicherheit und Zurückhaltung der jungen 
Menschen zu rechnen ist. Beispielsweise hatte die Kriegssituation, die seit Anfang Oktober 2023 in Israel bestand, 
Auswirkungen auf den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) von gut 200 Freiwilligen, die sich zur Zeit 
des Angriffs der Hamas am 07.10.2023 in Israel und den palästinensischen Gebieten aufgehalten haben bzw. 
unmittelbar vor der Ausreise standen. Es wurden daraufhin Interims- und Sonderregelungen durch das BMFSFJ 
getroffen und über die Träger umgesetzt, damit die betroffenen Freiwilligen ihren IJFD fortsetzen bzw. sich
umorientieren konnten und außerdem bedarfsgerecht begleitet wurden (pädagogische/psychologische Betreuung 
inkl. Traumabewältigung). 
Die aktuelle Verschärfung des Klimawandels scheint hingegen weniger Einfluss auf die Freiwilligendienste zu 
haben, was sicher auch daran liegt, dass Nachhaltigkeit, Umweltbewusstsein und Ökologie bereits seit langer Zeit 
ein wichtiges Themengebiet der jungen Menschen und Gegenstand des freiwilligen Engagements in
Jugendorganisationen und eben auch Freiwilligendiensten ist. Dennoch ist eine stetig zunehmende Nachfrage nach und der 
Bereitstellung von Stellen im FÖJ seit Jahren festzustellen (BMFSFJ 2021a), ein konkreter Beleg, dass die
Klimawandel an sich hierfür ausschlaggebend ist, drängt sich hierbei jedoch nicht auf.  
Der drohende und bereits eintretende Fachkräftemangel hingegen wirkt sich auch auf die Freiwilligendienste aus. 
Insbesondere die Jugendfreiwilligendienste mit der zugehörigen pädagogischen Begleitung kommen unter Druck, 
da die Betreuung nicht hinreichend gewährleistet werden kann. Hinzu kommt die fehlende oder nicht ausreichende 
Anleitung bei den konkreten Tätigkeiten, wenn das Fachpersonal in der Einrichtung fehlt. Dies führt in der Praxis
zunehmend zum Einsatz der Freiwilligen als Ersatz für die Fachkräfte, was den gesetzlichen Vorgaben der
Arbeitsmarktneutralität und dem Sinn und Zweck der Freiwilligendienste widerspricht. Dies führt zur Überforderung 
und zur Demotivation der Freiwilligen und – wenn dies nicht kompensiert werden kann – auch zu Abbrüchen. 
Nachdem eines der Ziele auch die Motivation für eine spätere Tätigkeit im sozialen Sektor sein soll, wirken die 
Folgen des Fachkräftemangels diesem diametral entgegen. Wenn die Freiwilligenzahlen sinken bzw. die Plätze 
für die Freiwilligen aufgrund fehlender Finanzierung nicht mehr bereitgestellt werden können, führt dies
wiederum zur Überlastung der vorhandenen Fachkräfte, was sich zu einer Abwärtsspirale entwickeln kann.  
3.5.4.2 Herausforderungen 
Es sind deutliche Investitionen in die Freiwilligendienste notwendig, um diese in vielerlei Hinsicht attraktiver zu 
machen: 
Bereits beim Zugang zu den Freiwilligendiensten fällt auf, dass dies aktuell nicht ausreichend der Fall ist. So ist 
vielen jungen Menschen oft gar nicht bekannt, dass es Freiwilligendienste gibt und welche Angebote hier
bestehen. Die öffentliche Wahrnehmbarkeit muss erhöht werden, auch wenn der grundsätzliche Bekanntheitsgrad
gegeben ist (DKJS 2022/2023, S. 24), braucht es schnell auffindbare Informationen und Entscheidungshilfen. Zwar 
bestehen hier Zugänge zu Informationen, die Aussagen der jungen Menschen in den u-count-Studien legen aber 
nahe, dass hier Verbesserungspotential besteht. Sinnvoll erscheint auch ein Informationsportal o. ä., in dem über 
alle Freiwilligendienste und deren Bedingungen und Möglichkeiten informiert wird und der junge Mensch den 
für ihn/sie passenden Freiwilligendienst und mögliche Träger und Einsatzorte auffinden kann. Dieser Zugang ist 
barrierearm zu gestalten und sollte über Schulen, Berufsschulen, Universitäten und die Träger der Jugendhilfe 
beworben werden.  
Hinzu kommt die finanzielle Ausgestaltung. Aktuell wird die Ablehnung von Freiwilligendiensten damit
begründet, dass das Taschengeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Man muss sich die
Teilnahme am Freiwilligendienst also leisten können. Das exkludiert junge Menschen, die nicht auf die Unterstützung 
der Eltern zählen können. Im ALG II-Bezug wird das Taschengeld bei Überschreiten des Freibetrages
angerechnet. Das senkt den Anreiz zu einem entsprechenden Engagement, was von den jungen Menschen als wesentlicher 
Entscheidungsgrund gegen einen Freiwilligendienst genannt wird (DKJS 2022, S. 26f.)  
Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz sollen Freiwilligendienste auch als Teilzeitangebote ohne das Erfordernis 
einer besonderen Begründungspflicht ermöglicht werden. Zudem wird es den Trägern ermöglicht, das
Taschengeld für die Freiwilligen zu erhöhen. Eine hierbei zu bedenkende, bisher aber nicht einkalkulierte Auswirkung ist 
jedoch, dass die daraus entstehenden Belastungen und der Verwaltungsmehraufwand die Einsatzstellen und
Träger treffen. Da die Taschengelderhöhung nicht durch zusätzliche Förderung aufgefangen werden wird, ist fraglich, 
ob die Träger sich das Ausschöpfen der entstehenden Flexibilität auch leisten können. Insgesamt ist das Gesetz 
zu begrüßen und schafft einen wichtigen Schritt zu einer attraktiveren Gestaltung der Freiwilligendienste, 
wodurch mehr Interessierte erreicht werden können.  
In einem nächsten Schritt wären weiterhin Umfang und Ausstattung der pädagogischen Begleitung und auch im 
Hinblick auf die Inhalte noch stärkere Profilschärfungen und Themenerweiterungen mit Blick auf die Interessen 
junger Menschen wünschenswert. 
Auch die Trägerlandschaft sollte erweitert werden. Es sollten vor allem auch Träger in Frage kommen, die nicht 
nur aus der etablierten Trägerlandschaft stammen, sondern z. B. noch mehr aus Migrant:innen-
Selbstorganisationen kommen und vielleicht gerade auch aus diesen Gruppen junge Menschen zum Freiwilligendienst motivieren 
können. Dies erfordert auch ein Überdenken formaler Anforderungen und das Bereitstellen von Beratungs- und 
Unterstützungsleistungen für neue Träger.  
Schließlich sollte auch in den Fokus genommen werden, dass die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten im 
Übergang nach dem Freiwilligendienst eine umfassendere, einheitliche und transparente Berücksichtigung in
einschlägigen Studiengängen und Ausbildungen erfahren. Der bisher nur geringe Nutzungsgrad für die jungen
Menschen wird von diesen als ein wesentlicher Grund gegen einen Freiwilligendienst genannt und sorgt auch für 
Abbrüche, sobald sich eine Alternative zum Freiwilligendienst abzeichnet, die als lukrativer oder nützlicher
eingeschätzt wird (DKJS 2022, S. 26). 
Alle Überlegungen zur Attraktivitätssteigerung sollten unter Beteiligung junger Menschen angestellt werden, um 
deren Impulse und Belange von Anfang an aufzunehmen.
3.5.4.3 Fazit 
Statt eines Pflichtjahres oder gar finanzieller Kürzungen der Förderung bedarf es einer Weiterentwicklung in 
Struktur und Organisation, um attraktiv zu sein und zu bleiben. So gilt es, den Stellenwert der Freiwilligen zu 
begreifen und wertzuschätzen sowie Schwächen im System der Freiwilligendienste zu beseitigen. Die
Freiwilligendienste müssen vor allem aus Sicht der interessierten jungen Menschen gedacht werden, Zugänge müssen 
erleichtert und die im Freiwilligendienst erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die jungen Menschen besser 
„verwertbar“ gemacht werden. Ein wünschenswertes Ergebnis könnte ein Anspruch auf einen (attraktiven)
Freiwilligendienst sein, und damit sollte den Pflichtdienstdebatten eine klare Absage erteilt werden. 
3.6 Finanzierungsstrukturen und finanzielle Ressourcen 
Für die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe und die Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung 
sind finanzielle Ressourcen von entscheidender Bedeutung. Die Finanzierung setzt sich aus unterschiedlichen 
Finanzierungsquellen zusammen, wobei grob zwischen den finanziellen Beiträgen der öffentlichen
Gebietskörperschaften sowie den Eigenmitteln der freien Träger in Form von z. B. Spenden sowie Mitglieds- oder
Teilnahmebeiträgen u. a. m. unterschieden werden kann. Die Regelungen des SGB VIII zur Finanzierung von
Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe haben sich seit Inkrafttreten des SGB VIII Kinder- und
Jugendhilfe erheblich ausgeweitet. Dennoch gibt es eine grundlegende Unterscheidung zwischen der Finanzierung von 
Infrastruktur durch Zuwendungen zur Förderung der freien Jugendhilfe (§ 74 SGB VIII) und der
Entgeltfinanzierung für Einrichtungen und ambulante Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 78a ff. und 77 SGB VIII). Die 
Finanzierung von Einrichtungen und Diensten freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe wird zu einem großen 
Teil über das Instrument der Förderung bzw. Zuwendung bewerkstelligt. Über die „Art und Höhe der Förderung“ 
entscheidet der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel 
nach pflichtgemäßem Ermessen“. Eine der Voraussetzungen für die Förderung ist oftmals die Erbringung einer 
„angemessenen Eigenleistung“ des geförderten Trägers, bei deren Bemessung jedoch „die unterschiedliche
Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse“ zu berücksichtigen sind (§ 74 SGB VIII).  
Da der 14. Kinder- und Jugendbericht (vgl. Deutscher Bundestag 2013, S. 264ff.) die Finanzierungsstrukturen für 
die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen ausführlich
dargestellt hat, wird hier im Weiteren auf eine detaillierte Erläuterung verzichtet. Vielmehr wird nur kurz in einem 
ersten Abschnitt auf Verantwortlichkeiten und Aufgaben bei der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe
eingegangen (Abschnitt 3.6.1). Ein zweiter Abschnitt stellt die Ausgabenentwicklung für die Kinder- und
Jugendhilfe dar, wobei insbesondere auf die Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfe zu den finanziellen
Aufwendungen der öffentlichen Gebietskörperschaften zurückgegriffen wird (Abschnitt  3.6.2). In einem dritten
Abschnitt werden die fiskalischen Beiträge von Bund, Ländern und Kommunen beleuchtet (Abschnitt 3.6.3) sowie 
abschließend fiskalische Herausforderungen benannt (Abschnitt 3.6.4). 
3.6.1 Verantwortlichkeiten und Aufgaben 
Die Verantwortung für die finanziellen Rahmenbedingungen und Aufgabenwahrnehmung der Kinder- und
Jugendhilfe liegt auf allen föderalen Ebenen. Die Aufteilung der Aufgaben und der Zuständigkeiten erfolgt im
Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Gemäß Artikel 74, Abs. 1 Nr. 7 Grundgesetz (GG) obliegt dem 
Bund die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe, während die Länder gemäß Art. 72 Abs. 1 GG nur
nachrangig als gesetzgebende Ebene zuständig sind. Vorrangig übernehmen die Länder nach Artikel 83 GG die
Zuständigkeit für die Umsetzung der Bundesgesetze auf Verwaltungsebene (vgl. Meysen u. a. 2022, Rn. 26ff.). 
Die Verantwortung für die Finanzierung des weit überwiegenden Teils der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 
liegt ebenfalls vor allem auf der kommunalen Ebene (vgl. Abschnitt 3.6.4). In ihrer Funktion als öffentliche Träger 
der Kinder- und Jugendhilfe tragen die Kommunen die Gesamtverantwortung einschließlich der
Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (§ 79 SGB VIII). Als zentrale Institution 
bündelt und koordiniert das zweigliedrige Jugendamt (§§ 69, 70, 71 SGB VIII) die Aufgabenerfüllung der Kinder- 
und Jugendhilfe (vgl. Abschnitt 3.4 oder auch Marquard/Trede 2018).
Verantwortlich und ebenfalls unverzichtbar für die Finanzierung von Angeboten und Maßnahmen der Kinder- 
und Jugendhilfe sind darüber hinaus die Bundes- und die Landesebene. Allerdings fallen die Anteile an der
Gesamtfinanzierung deutlich niedriger aus (vgl. Abschnitt 3.6.4). Nach § 83 Absatz 1 SGB VIII soll die fachlich 
zuständige oberste Bundesbehörde „die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen und fördern, soweit sie von
überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann“.
Voraussetzung dabei ist, dass ein Bundesinteresse besteht.150 Auf der Landesebene bestehen die Aufgaben nach § 82 SGB 
VIII darin, einen gleichmäßigen Ausbau und die Weiterentwicklung sowie die Planung und Organisation der 
Kinder- und Jugendhilfe durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe anzuregen und zu
fördern.151 Dabei ist zu beachten, dass die Angebote und Maßnahmen den Bedarf abdecken und den
gesellschaftlichen Entwicklungen angemessen sind (vgl. Abschnitt 3.2).  
Die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe umfasst nicht nur Projekte und Modellvorhaben, sondern auch die 
Förderung der Dachverbände, Bundesarbeitsgemeinschaften, Bundesgeschäftsstellen und Fachverbände sowie
einer bundeszentralen Infrastruktur für die Kinder- und Jugendhilfe. Die Finanzierungsstrukturen sind Ausdruck 
des Subsidiaritätsprinzips und eines korporatistischen Ordnungsrahmens. Hierzu gehört auch, dass der Bund die 
Verbände einerseits als Partner bei der Umsetzung jugend- und fachpolitischer Anliegen unterstützt und
gleichzeitig die Verbände jugend- und fachpolitische Anliegen bündeln und ihnen auf der Bundesebene eine Stimme 
geben. 
3.6.2 Ausgaben- und Finanzierungsentwicklung 
Die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe spiegelt sich in gewachsenen
Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe wider. In der Leistungs- und Ausgabenentwicklung kommen dabei
gesellschaftliche Prozesse und Krisen, etwa die Corona-Pandemie oder Fluchtbewegungen nach Deutschland, aber auch 
gesellschaftspolitisch initiierte Aufgabenerweiterungen wie die Umsetzung von Rechtsansprüchen und damit
verbundene Zuständigkeiten zum Ausdruck.  
Die Ausgaben von Bund-, Ländern- und Kommunen für sozialstaatliche Aufgaben werden im sogenannten
Sozialbudget zusammengefasst. Beim Blick auf das Sozialbudget in Höhe von 1.178,5 Mrd. Euro wird deutlich, dass 
– Stand 2022 – knapp 5 Prozent dieser Ausgaben auf die Kinder- und Jugendhilfe entfallen. Laut Sozialbudget
gehört die Kinder- und Jugendhilfe zu den sogenannten „Förder- und Fürsorgesystemen“. Die Höhe der
Aufwendungen entspricht in etwa der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder dem Posten „Kindergeld und
Familienlastenausgleich“ im Sozialbudget; sie machen etwa ein Viertel der Aufwendungen für die „Förder- und
Fürsorgesysteme“ aus (vgl. BMAS 2023).
Die Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik dokumentieren jährlich die finanziellen Aufwendungen 
öffentlicher Gebietskörperschaften für die Kinder- und Jugendhilfe. Hierüber werden für das Jahr 2022 Ausgaben 
in Höhe von 65,8 Mrd. Euro ausgewiesen (vgl. Abb. 3–7). Der Blick auf die Ausgaben in den einzelnen
Handlungsfeldern zeigt, dass mit 45,3 Mrd. Euro die höchsten Ausgaben erneut im Bereich der Kindertagesbetreuung 
anfallen. Es folgen die Ausgaben mit 14,9 Mrd. Euro für die Hilfen zur Erziehung (inkl. Eingliederungshilfen, 
Hilfen für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen bzw. Inobhutnahmen). Für die Kinder- und
Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit wurden zusammen 3,1 Mrd. Euro sowie für alle weiteren Bereiche der 
Kinder- und Jugendhilfe zusammen noch einmal 2,5 Mrd. Euro verausgabt (vgl. Olszenka/Meiner-Teubner 2023). 
150  Die Förderung des BMFSFJ als oberste Bundesjugendbehörde für die Kinder- und Jugendhilfe ist umfassender als der KJP (vgl. dazu 
etwa Weitzmann/Schäfer 2022c, Rn. 6ff.) und wird später in Abschnitt 3.6.4 noch einmal aufgegriffen. 
151  Ein Überblick über u. a. Förderinstrumente der Länder für die Kinder- und Jugendhilfe ist dem Portal der Kinder- und Jugendhilfe zu 
entnehmen: https://jugendhilfeportal.de/services/foerdermittel;[15.02.2024].
Abbildung 3–7 
Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kinder- und Jugendhilfe nach 
Leistungsbereichen sowie prozentuale Veränderungen gegenüber den Vorjahren  
(Deutschland; 2000 bis 2022; Angaben absolut in Mrd. Euro sowie Veränderung in %) 
 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen; versch. Jahrgänge (Olszenka/Meiner-
Teubner 2023, S. 17) 
Ein Blick auf die langfristige Entwicklung der gesamten Kinder- und Jugendhilfe zwischen den Jahren 2000 und 
2022 zeigt mit einem Ausgabenanstieg von insgesamt 256 Prozent den enormen Bedeutungszuwachs der Kinder- 
und Jugendhilfe. Die finanziellen Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe haben sich in den zehn Jahren 
zwischen 2012 und 2022 mehr als verdoppelt. Zurückzuführen ist der Anstieg auf den Ausbau und die
Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung sowie auf eine insgesamt höhere Inanspruchnahme von Leistungen und 
Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Beispiel dafür ist der Ausbau der Angebote im Bereich der
Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von unter drei Jahren (vgl. auch Abschnitt 3.9.7). Dieser resultiert aus der 
Einführung des Rechtsanspruchs im Jahr 2013, der allen Kindern in Deutschland ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr einen Betreuungsplatz in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung zusichert. Daneben sind
ebenfalls deutliche Ausgabensteigerungen für die Hilfen zur Erziehung inklusive der angrenzenden Einzelfallhilfen zu 
beobachten (vgl. auch Abschnitt 3.9.8), während die Ausgaben zusammengenommen für die Kinder- und
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in einem deutlich geringeren Ausmaß gestiegen sind. Neben einer
Leistungsausweitung resultieren die steigenden Ausgaben auch aus der Preisentwicklung sowie aus Tarifsteigerungen (vgl.
Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 44f.). Im Jahr 2022 sind die Ausgaben der öffentlichen 
Gebietskörperschaften für die Kinder- und Jugendhilfe auf die besagten 65,8 Mrd. Euro gestiegen, was einem 
Zuwachs von fast 3,9 Mrd. Euro bzw. 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht (vgl. Olszenka/Meiner-
Teubner 2023). 
Bereinigt man die Ausgabenentwicklung um die Preissteigerungen, dann ergibt sich für den Zeitraum 2015 bis 
2022 statt einer Zunahme um nominal mehr als 62 Prozent (162 Indexpunkte 2022 bei 100 Indexpunkten für 
2015) lediglich eine reale Steigerung um 36 Prozent (136 Indexpunkte) (vgl. Abb. 3–8). Dies zeigt, dass auch 
preisbereinigt die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt gestiegen sind. Im Ergebnis sind die
Ausgabensteigerungen zu einem nicht unerheblichen Teil auf Tarif- und Preissteigerungen zurückzuführen. Darüber 
hinaus machen Analysen zu unterschiedlichen Leistungsbereichen im Allgemeinen sowie für die
Kindertagesbetreuung im Besonderen deutlich, dass es auch im Jahr 2022 – insbesondere beim Personal in
Kindertageseinrichtungen – einen nennenswerten Ausbau gegeben hat, der die Ausgabensteigerung deutlich mitbedingt.
Abbildung 3–8 
Indexierte Ausgaben der öffentlichen Hand für die Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe 
(Deutschland; 2012 bis 2022; Index 2015 = 100; nominale Ausgaben;  
reale Ausgaben auf der Grundlage des preisbereinigten BIP-Deflators) 
 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen; Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche 
Gesamtrechnungen der Länder“: Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 
2022; versch. Jahrgänge (Olszenka/Meiner-Teubner 2023, S. 17) 
Aber nicht nur die Ausgaben sind gestiegen, auch die Einnahmen weisen einen deutlichen Aufwuchs aus, sodass 
der Einnahmen- und Ausgabensaldo der öffentlichen Hand unter den oben genannten 65,8 Mrd. Euro lag.
Insgesamt beliefen sich die Einnahmen im Jahr 2022 auf rund 3,9 Mrd. Euro und waren somit fast 14 Prozent höher als 
im Jahr zuvor. Zu einem großen Teil handelt es sich hierbei um Einnahmen aus der Finanzierung von Angeboten 
der Kindertagesbetreuung (Eltern- und Trägerbeiträge), die sowohl länderseitig unterschiedlich geregelt sind und 
auch in den Kommunen deutlich unterschiedlich ausfallen können (Rudolphi/Preissing 2018). 
Die dargestellten bundesweiten Entwicklungen und Verteilungen bei den Ausgaben der öffentlichen
Gebietskörperschaften für die Kinder- und Jugendhilfe verdecken allerdings erhebliche regionale Unterschiede. So bestehen 
deutliche Unterschiede hinsichtlich der Ausgabenentwicklung bezogen auf die einzelnen Bundesländer und
entsprechend divergent sind auch die Pro-Kopf-Ausgaben im Ländervergleich. Während beispielsweise die
Aufwendungen je Minderjährigem in Baden-Württemberg bei 3.611 Euro und in Thüringen bei 3.692 Euro liegen, werden 
für Sachsen-Anhalt 4.589 Euro ausgewiesen und hat das Land Bremen mit 8.677 Euro sogar deutlich mehr als 
doppelt so hohe Ausgaben in der Statistik zu verzeichnen (vgl. Abb. 3–9).
Abbildung 3–9 
Reine Ausgaben der öffentlichen Hand pro Minderjährigem in der Bevölkerung (Länder; 2006 und 2021; 
Angaben in Euro; Differenz absolut und in %) 
 
1  Ergänzt um Angaben wonach in Bayern rund 653 Mio. Euro Zuschüsse des Staatsministeriums an die Gemeinden für Kita-
Finanzierung nicht in den Meldungen enthalten waren. 
2  Berücksichtigt sind auch die reinen Ausgaben der obersten Bundesbehörde. 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen; versch. Jahrgänge
(Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 47) 
Diese Länderunterschiede bei den Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt bestätigen sich für
einzelne Arbeitsfelder. So sind beispielsweise die Ergebnisse zu den finanziellen Aufwendungen für Strukturen und 
vor allem die Durchführung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung trotz einheitlicher rechtlicher Grundlagen 
durch erhebliche regionale Unterschiede gekennzeichnet. Die Höhe der Ausgaben divergiert allein bei einer
Gegenüberstellung der Ergebnisse der Länder nahezu um das Vierfache, wie auch Analysen im Monitor Hilfen zur 
Erziehung 2022 zeigen (vgl. Fendrich u. a. 2023, S. 45). Im Ländervergleich variiert beispielsweise die Höhe der 
finanziellen Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung zwischen 411 Euro pro unter 21-Jährigem in Bayern 
sowie 1.557 Euro im Stadtstaat Bremen. Damit variieren die „Pro-Kopf-Ausgaben“ zwischen den genannten
Bundesländern um den Faktor 3,8. Nicht zuletzt, weil in den Stadtstaaten tendenziell mehr Leistungen der Hilfen zur 
Erziehung in Anspruch genommen werden als in den Flächenländern, ist es sinnvoll, auch bei den Ergebnissen 
zu den Ausgaben für diesen Bereich eine entsprechende Unterscheidung vorzunehmen. Dabei variiert im
Verhältnis zu den unter 21-Jährigen die Ausgabenhöhe in den Stadtstaaten zwischen 874 Euro (Berlin) und 1.557 Euro 
(Bremen), während in den Flächenländern eine Schwankungsbreite zwischen 411 Euro (Bayern) und 909 Euro 
(Sachsen-Anhalt) zu konstatieren ist. 
Diese Unterschiede setzen sich auf der kommunalen Ebene weiter fort. Bleibt man beim Beispiel der Hilfen zur 
Erziehung, so zeigen Ergebnisse des landesweiten Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-
Westfalen, dass der Mittelwert bei den finanziellen Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung einschließlich 
der Hilfen für junge Volljährige zwischen 620 Euro pro unter 21-Jährigem für kreisangehörige Gemeinden mit 
einem eigenen Jugendamt und einer geringeren Belastung sozioökonomischer Lebenslagen sowie über 50.000
Einwohner:innen und 1.002 Euro pro jungem Menschen in kreisfreien Städten mit einer höheren Belastung der 
sozioökonomischen Lebenslagen variiert.152 Diese unterschiedliche Höhe der Ausgaben nach Jugendamtstypen 
geht einher mit zum Teil erheblichen Differenzen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur
Erziehung, wie sich ebenfalls am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen anhand des landesweiten Berichtswesens 
2023 mit Datenbasis 2021 zeigen lässt. Während für kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen mit einer hohen 
Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen pro 10.000 der unter 21-Jährigen 449 Hilfen zur Erziehung über 
die Statistik ausgewiesen werden, sind es bei den kreisangehörigen Jugendämtern in Gemeinden mit mehr als 
50.000 Einwohner:innen mit einer geringeren Belastung der Lebenslagen lediglich 303 Leistungen (vgl. Tabel 
u. a. 2023, S. 113ff.).  
3.6.3 Ausgaben des Bundes, der Länder und der Kommunen 
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland werden kooperativ von öffentlichen und freien Trägern 
in einem korporatistischen Ordnungsrahmen und geleitet durch das Subsidiaritätsprinzip auf den verschiedenen 
Ebenen des föderalen Systems erfüllt (vgl. Abschnitt 3.4). Finanziert werden die Aufwendungen der Kinder- und 
Jugendhilfe primär über öffentliche Mittel; hinzu kommen auf unterschiedliche Art und Weise erwirtschaftete 
Eigenmittel der freien Träger (z. B. Spenden, Mieteinnahmen etc.). Die öffentlichen Mittel stammen aus
Steuermitteln (93,1 %), aus Verkäufen und Mieteinnahmen (3,1 %) sowie aus Kostenbeiträgen der
Leistungsberechtigten (3,8 %) (vgl. BMFSFJ 2020c, S. 17).Von den Gesamtausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2021 
entfielen 2,5 Prozent auf die Bundesebene, 12,1 Prozent wurden von den Ländern finanziert und den mit Abstand 
größten Finanzierungsanteil weisen die Kommunen mit 85,4 Prozent auf.153 
Wechselt man mit Blick auf die kommunale Ebene die Perspektive und betrachtet die quantitative Bedeutung der 
Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt in den Kommunalhaushalten, so zeigt sich die erhebliche 
fiskalische Bedeutung, die die Umsetzung dieser Aufgaben und Leistungen für die Kommunen hat. Im
Durchschnitt haben die Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe auf der kommunalen Ebene einen Anteil von 
knapp 20 Prozent an den Sozialausgaben (vgl. Abb. 3–10). 
 
152  Datengrundlage sind die Jugendamtstabellen für das HzE-Berichtswesen NRW 2023 (Datengrundlage 2021). Verfügbar unter: 
https://www.akjstat.tu-dortmund.de/themen/hilfen-zur-erziehung/monitoring/landesweites-berichtswesen-zu-den-hilfen-zur-
erziehungin-nordrhein-westfalen/; [15.04.2024]. 
153  Infosystem Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland (o. J.): Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen. Verfügbar über: 
https://www.kinder-jugendhilfe.info/strukturen/finanzierung/ausgaben-von-bund-laendern-und-kommunen/; [15.04.2024].
Abbildung 3–10 
Soziale Leistungen in den Kommunalhaushalten 2020 
 
Quelle: Sozialpolitik-aktuell.de (o. J.) 
Bei Betrachtung der finanziellen Beiträge der Bundesebene für die Kinder- und Jugendhilfe ist der Kinder- und 
Jugendplan des Bundes (KJP) als das zentrale Förder- und Gestaltungsinstrument im Bereich der Kinder- und 
Jugendhilfe hervorzuheben. Als oberste Bundesbehörde ist dafür das BMFSFJ zuständig. Gemäß den KJP-
Richtlinien soll die Förderung alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe umfassen, darunter etwa die Integration junger 
Menschen mit Migrationshintergrund, die Jugendverbandsarbeit, die außerschulische, vor allem kulturelle
Jugendbildung und die Internationale Jugendarbeit (vgl. ebd.). Mitfinanziert wird im Rahmen des KJP auch die 
bundesweite Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem Verbände und Fachorganisationen. Im Jahr 
2023 hatte der entsprechende Haushaltstitel ein Volumen von rund 233 Millionen Euro.154 
Außerhalb des Kinder- und Jugendplanes fördert das BMFSFJ als oberste Bundesjugendbehörde (§ 83 Abs. 1 
SGB VIII) eine Reihe weiterer Programme mit Schnittstellen zur kommunalen Kinder- und Jugendhilfe. Ein
Beispiel ist das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, dessen zweite Förderperiode von 2020 bis 2024 läuft und ab 
2025 aller Voraussicht nach in eine neue Förderphase gehen wird. Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des
Programms insgesamt 182 Millionen Euro für 700 Projekte bereitgestellt.155 Zu nennen sind in diesem
Zusammenhang außerdem z. B. das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit (https://www.das-zukunftspa-
ket.de/ [15.04.2024]) oder auch die Förderung der Jugendwerke156 (vgl. ebd.). 
 
154  Infosystem Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland (o. J.): Kinder- und Jugendplan des Bundes. Verfügbar über: https://www.kinder-
jugendhilfe.info/strukturen/finanzierung/kinder-und-jugendplan-des-bundes-kjp; [15.04.2024]. 
155  Hintergrundinformationen zur Förderphase 2020 bis 2024 u. a. verfügbar über: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-
gesellschaft/bundesprogramm-demokratie-leben--73948 oder auch über:  https://www.demokratie-leben.de/; [15.04.2024]. 
156  Siehe dazu die Übersicht beim Jugendhilfeportal, verfügbar über: https://jugendhilfeportal.de/services/foerdermittel/foerderung/europa-
und-internationale-jugendarbeit/jugendwerke-und-koordinierungsstellen [15.04.2024].
3.6.4 Herausforderungen und Perspektiven 
Um ihre Aufgaben zu erfüllen, muss die Kinder- und Jugendhilfe kontinuierlich verschiedenen gesellschaftlichen 
Entwicklungen Rechnung tragen. Gerade in Krisenzeiten kommt der Kinder- und Jugendhilfe eine besondere 
Rolle zu, um junge Menschen auch in schwierigen Zeiten zu fördern, vor Gefahren zu schützen und
Benachteiligungen zu verringern. Damit die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe den gesellschaftlichen 
Veränderungsprozessen gerecht werden können, sind auskömmliche Finanzen, Planungssicherheit und stabile 
Strukturen nötig. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kinder- und Jugendhilfe angemessen auf
gesellschaftliche Veränderungen für junge Menschen sowie für ihre eigenen Angebote und Strukturen reagieren kann, 
sei es die Corona-Pandemie, Krieg, Armut, Rassismus, Ausgrenzung oder Zukunftsangst. 
Wer bestellt, der bezahlt: Das Konnexitätsprinzip soll sicherstellen, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom 
Bund auf die Länder bzw. von den Ländern auf die Kommunen übertragen werden, ohne dass für etwaige
Mehrbelastungen ein entsprechender Ausgleich geleistet werden muss. Das Konnexitätsprinzip besagt somit, dass
Aufgaben- und Finanzverantwortung jeweils zusammengehören. In haushaltspolitischen Auseinandersetzungen
zwischen den föderalen Ebenen werden immer wieder Zweifel an der Einhaltung des Konnexitätsprinzips formuliert, 
was Ausdruck einer schwierigen Gemengelage zwischen der überwiegend gesetzgeberischen Kompetenz der 
Bundesebene und den die Kinder- und Jugendhilfe finanzierenden Ländern und als deren Teil insbesondere der 
Kommunen ist.    
Die Auseinandersetzungen der Träger der Kinder- und Jugendhilfe um die Finanzierung derjenigen Leistungen 
und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, auf die kein Rechtsanspruch (der Höhe nach) besteht, gehören zu den 
kinder- und jugendhilfepolitischen Debatten, wenn entsprechende Maßnahmen und Angebote – statt durch
beständige und auf tarifentwicklungs- und inflationsdynamisierte Infrastrukturförderungen – durch
Projektförderungen realisiert werden müssen. Verlässliche und nachhaltige Angebotsplanung sind im Kontext einer
„Projekteritis“ meist ebenso die Ausnahme wie erwartbar sichere Arbeitsbedingungen für das Personal, wenngleich der
Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse auch vor dem Hintergrund eines zu beobachtenden Fachkräftemangels 
(vgl. Abschnitt 3.5.2) rückläufig war und zuletzt noch bei knapp 11 Prozent lag (vgl. Autor:innengruppe Kinder- 
und Jugendhilfestatistik 2024, S. 42ff.).Unsichere Finanzierungsstrukturen und eine tarifgebundene Entlohnung 
ohne Mittelzuwachs können dazu führen, dass Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mitunter vor der Wahl 
stehen, Leistungen für Kinder und Jugendliche abzubauen oder eine untertarifliche Vergütung der Fachkräfte zu 
akzeptieren. Dieser Zustand erschwert die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben erheblich und beschleunigt vor 
dem Hintergrund des Fachkräftemangels (vgl. Abschnitt 1.2.4, 3.5.2) die Fluktuation des Personals. Eine
zuverlässige Aufgabenerfüllung der Kinder- und Jugendhilfe auf allen föderalen Ebenen setzt eine nachhaltige
Finanzierung der Leistungen und Angebote ebenso voraus, wie eine stabile Infrastruktur auf diese angewiesen ist. Hinzu 
kommt bei der Projektförderung, dass manche öffentlichen Mittelgeber keinen angemessenen Gemeinkostenanteil 
anerkennen, sondern darüber hinaus auch für zusätzliche Projektübernahmen den Nachweis von Eigenleistungen 
in Form von Eigenmitteln oder ehrenamtlicher Tätigkeit verlangen.  
Auch bei den Diskussionen um die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Abschnitt 2.2.6, 
3.8) stehen Finanzierungsfragen immer wieder auf der Tagesordnung. Die angestrebte Einigung darauf, dass mit 
der Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen keine Leistungserweiterung
einhergehen soll, ist nicht gleichbedeutend damit, dass die Umsetzung dieses Vorhabens kostenneutral erfolgen kann. 
Vor diesem Hintergrund werden Fragen der Umsetzung fachlicher Zielperspektiven einer inklusiven Kinder- und 
Jugendhilfe immer wieder von Finanzierungsfragen überlagert.   
Die Auseinandersetzungen der Bundesregierung um den Haushalt 2024 haben verdeutlicht, dass die Bedarfe und 
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht im unmittelbaren politischen Fokus stehen. Die im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung noch vorgesehene bedarfsgerechte Ausstattung (vgl. SPD/Bündnis 90/Die
Grünen/FDP 2021) und dringend notwendige auskömmliche Finanzierung des Kinder- und Jugendplans ist
ausgeblieben. Aus Sicht der Kommission müssen aber gerade in von Umbrüchen geprägten Zeiten Entscheidungen über 
Ressourcen den Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe Rechnung tragen. Entsprechende politische 
Prioritätensetzungen müssen begründet und durchgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur die Bundesebene, auch 
auf der Länderebene und in den Kommunen sind angesichts einer angespannten Haushaltslage, die erwartbar über 
einen längeren Zeitraum anhalten wird, erhebliche Verteilungskämpfe um knapper werdende Mittel zu erwarten. 
Die Kinder- und Jugendhilfe ist hier insgesamt gefordert, sich politisch in diese Verteilungskämpfe einzumischen 
und sich dabei als Anwältin der Interessen junger Menschen zu profilieren und zu positionieren. Dies setzt
allerdings auch voraus, dass sie sich in die Lage versetzt, ihre Ausgaben in Bezug auf die darin zum Ausdruck
kommenden Leistungspotenziale begründen zu können und sie sich ggf. einer aufgabenkritischen Prüfung unterziehen 
muss, insbesondere dann, wenn eine erneute Erweiterung ihres Leistungsspektrums erwartet wird. Ein
Aufgabenaufwuchs ohne Finanzzuwachs würde nicht nur die fiskalischen Auseinandersetzungen verschärfen, damit würde 
auch die Qualität der Leistungen in Frage gestellt. 
Obwohl die vorangegangenen Ausführungen auf einige Daten zurückgreifen konnten, ist abschließend auf ein 
erhebliches Erkenntnisdefizit mit Blick auf das Thema Ausgaben und Finanzierungsstrukturen zu konstatieren. 
Während die Datenlage zur Höhe der Ausgaben der öffentlichen Gebietskörperschaften über die amtliche Kinder- 
und Jugendhilfestatistik von einigen fehlenden Differenzierungen einmal abgesehen noch vergleichsweise gut 
dokumentiert wird, sind belastbare Zahlen über die Eigenmittel der freien Träger und damit auch über die
Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe von öffentlichen und freien Trägern kaum verfügbar. Hinzu kommt, 
dass von einigen Ausnahmen abgesehen (vgl. z. B. Grohs 2010; Grohs/Reiter 2017) insgesamt noch zu wenig 
über die Hintergründe, Schwerpunktsetzungen und kinder- und jugendhilfepolitischen Strategien sowie die 
Gründe für die (Nicht-)Inanspruchnahme der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bekannt ist, die die
Finanzsituation der Kinder- und Jugendhilfe erheblich beeinflussen. Hier sind weitergehende Forschungsarbeiten
erforderlich.  
3.7 Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe 
Digitalisierung und Mediatisierung als globales Phänomen (vgl. Abschnitt 1.1.5) prägt die gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen des Jungseins. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wachsen heute in einer mediatisierten 
und sich technologisch rasant verändernden Welt auf, in der sie große Teile ihres Lebens auch in digitalen Welten 
verbringen.157 Das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen findet somit in miteinander 
verwobenen hybriden Lebenswelten statt (vgl. Abschnitt 2.3.4). In Anbetracht dessen stellt sich die Frage,
inwiefern die gewandelten Sozialisationsbedingungen auch in der Kinder- und Jugendhilfe angemessen
Berücksichtigung finden und welche Rolle die Kinder- und Jugendhilfe neben bzw. in Kooperation mit Familie, Erziehungs- 
und Personenberechtigten, Schule und Berufsausbildung hinsichtlich der digitalen Stärkung von Kindern und
Jugendlichen einnehmen kann. Die Frage ist dabei auch, inwieweit die Corona-Pandemie nicht nur den viel
genannten „Digitalisierungsschub“ in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe erwirkt, sondern vor allem eine neue Phase 
digitaler Transformation eingeläutet hat. Dies gilt es nicht nur in Bezug auf die Anlässe, auf die Soziale Arbeit 
eine Reaktion darstellt, sondern auch hinsichtlich der Formen, in denen sie ihren Gegenstand bearbeitet, zu prüfen. 
Die Kinder- und Jugendhilfe steht daher vor einer doppelten Herausforderung: Sie muss auf die
Herausforderungen und sozialen Probleme durch die Digitalisierung von Lebenswelten, Arbeitswelten und Öffentlichkeit
reagieren. Zudem ist sie selbst von der digitalen Transformation betroffen und zeigt sich diesbezüglich als mehr oder 
minder proaktive Gestalterin der eigenen Organisationen, Arbeitsvollzüge und Dienstleistungen. Gleichzeitig
lassen sich z. B. mit Blick auf die Ausgestaltung der Angebote, die weitere Professionalisierung der Leistungen der 
Kinder- und Jugendhilfe und hinsichtlich des Abbaus von Barrieren hin zu einer inklusiveren Kinder- und
Jugendhilfe vielfältige Möglichkeiten und Chancen konstatieren.  
3.7.1 Digitalisierung und Mediatisierung in den Arbeitswelten der Kinder- und Jugendhilfe 
Die Kinder- und Jugendhilfe steht angesichts von Digitalisierung und Mediatisierung vor erheblichen
Herausforderungen, die aber allenfalls zögerlich angegangen werden. So finden sich beispielsweise allenfalls erste Ansätze 
einer expliziten Ansprache von Adressat:innen (vgl. Ley/Seelmeyer 2017). Gleichwohl ist eine zunehmende
Hybridität der Kommunikation festzustellen, wobei Social Media zunehmend Einzug auch in die Kinder- und
Jugendhilfe halten. Mit einem kurzen Blick in die Zukunft wären daher auch relevante Treiber einer weiteren
Digitalisierung zu nennen: Im Kontext von Sozialer Arbeit und Sozialpolitik scheinen insbesondere folgende – in vielen 
Anwendungsfeldern eng miteinander verbundene und sich gegenseitig überlagernde – technische Entwicklungen 
von besonderer Relevanz zu sein (ebd.) wie beispielsweise Big-Data-Technologien und Anwendungen aus dem 
 
157  Der nachfolgende Abschnitt basiert wesentlich auf der Expertise von Tillmann und Ley (2023) zu Digitalisierung und Digitalität in der 
Kinder- und Jugendhilfe. Wörtliche Übernahmen aus der Expertise wurden nicht als solche kenntlich gemacht. In der Expertise finden 
sich weitere Belege und Begründungen zu den Aussagen dieses Abschnitts.
Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) oder die aktuell diskutierten Varianten der dialogfähigen Chatbots wie 
ChatGPT.  
Für einen Blick auf den aktuellen Stand der Digitalisierung in den Arbeitswelten der Kinder- und Jugendhilfe 
bietet sich z. B. die DIGITASA-Pulsbefragung an, die als eine nicht-repräsentative offene Onlinebefragung im 
Mai/Juni 2021 durchgeführt wurde (vgl. Matthies u. a. 2023). Die überwiegende Mehrzahl der Befragten 
(N = 488) ist im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (46 %) tätig, wobei ein Viertel die Hilfen zur Erziehung als 
Arbeitsfeld angibt. Jeweils neun Prozent arbeiten im Bereich Schule bzw. in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
(ebd., S. 159). Die eingesetzten digitalen Technologien zeigen eine breite – wenn auch nicht sonderlich
überraschende – Nutzung: Am häufigsten genutzt werden E-Mail (97 %), Videokonferenztools (85 %), die Website des 
Trägers bzw. des Projekts (73 %) sowie der Server bzw. das einrichtungseigene Intranet (73 %).
Dokumentationssoftware wird von 51 Prozent der Befragten benannt; Social Media wird von einem Drittel genutzt; Podcasts, 
eigene Apps des Trägers und Jobportale werden sehr viel seltener genutzt (ebd., S. 160). Mehr als die Hälfte der 
Befragten gibt den Gebrauch von Chat- und Messengerdiensten (59 %) an, vor allem im Bereich der Kinder- und 
Jugendhilfe (68 %); WhatsApp ist der dabei am weitaus häufigsten genutzte Dienst. Dies bestätigt die Annahme, 
dass der Dienst sehr verbreitet ist, auch wenn die Nutzung in der Sozialen Arbeit kritisch bewertet wird (vgl. 
Kutscher 2019). Die technische Ausstattung wird aus Sicht der Befragten sehr unterschiedlich bewertet: Ein
Drittel schätzt die Ausstattung als mindestens gut ein, ein weiteres Drittel bewertet die Ausstattung hingegen als nur 
befriedigend und ein Drittel als ausreichend bis mangelhaft. Fast die Hälfe der Befragten (45 %) gibt an, private 
Endgeräte – vor allem Mobiltelefon oder Laptop – für Dienstzwecke zu verwenden (vgl. Matthies u. a. 2023, 
S. 159).  
Trotz zeitgleicher technischer Entwicklungen finden sich erhebliche Ungleichzeitigkeiten innerhalb der
Arbeitsfelder. Dies zeigt sich mit Blick auf technische Ausstattungen, aber auch in der Diversität von Trägern und
Kommunen und deren unterschiedlichen Digitalstrategien. So besteht in vielen Feldern der Sozialen Arbeit nach wie 
vor eine große Diskrepanz zwischen dem aktuellen Entwicklungsstand einer eher „nachholenden
Informatisierung“ (Ley/Seelmeyer 2017, S. 72) auf der einen Seite und den Perspektiven und Entwicklungsoptionen, die sich 
durch aktuelle digitale Technologien für die nähere Zukunft ergeben könnten, auf der anderen Seite. Daums (2017, 
S. 49f.) ernüchternder Zusammenfassung der Forschungs- und Kenntnislage zum Thema „Digitalisierung und 
Arbeit“ im Bereich der Pflege lässt sich auch mit Blick auf die Soziale Arbeit zustimmen: „Zum einen findet die 
Digitalisierung und Technisierung der Pflege bereits in größerem Umfang statt, als dies in der breiten
Öffentlichkeit registriert wird. Und zum anderen stehen wir bei der Analyse, welche Folgewirkungen dies für die
Beschäftigten, deren Arbeitsbedingungen, die Arbeitsorganisation, Qualifikationsanforderungen und Tätigkeitsinhalte
haben wird, erst am Anfang.“ 
3.7.2 Digitalisierung in Handlungsfeldern und Aufgabenbereichen der Kinder- und
Jugendhilfe 
Ungleichheiten und Unterschiede in den Handlungsfeldern lassen sich beispielhaft an der Kinder- und
Jugendarbeit, an den Hilfen zur Erziehung und an den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter
betrachten.158  
Kinder- und Jugendarbeit 
Das digitale Medienhandeln junger Menschen im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit (vgl. Tillmann/Weßel 
2021), Medien als Themen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Social Media als Thema von Beratung; 
vgl. Mairhofer u. a. 2022, S. 128) sowie insbesondere auch Ansätze „digitaler Jugendarbeit“ (vgl. Rösch 2019; 
boJa-Leitfaden 2021; Brüggen/Rösch 2022) werden in jüngerer Zeit zunehmend diskutiert. So hat die Kinder- 
und Jugendarbeit (KJA) schon früh medien- und kulturpädagogische Angebote in ihr Handlungsrepertoire
integriert und die Kooperation mit Akteur:innen aus der Medien- und Kulturpädagogik gesucht. Daher kann im
Vergleich zu anderen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe die Kinder- und Jugendarbeit auf eine deutlich 
längere Tradition der Kinder- und Jugendmedienarbeit zurückblicken. 
 
158  Die Auswahl der hier skizzierten Handlungsfelder geht auf die der Kommission vorliegenden Expertisen zurück. Die näher
beschriebenen Handlungsfelder in den Expertisen wurden gemeinsam mit der Kommission ausgewählt.
Gerade dieses Handlungsfeld war in der Corona-Pandemie gefordert, ihr Paradigma in das Gegenteil zu
verwandeln: „Statt offen, war sie nun geschlossen“ (Deinet u. a. 2022, S. 7), und es mussten – soweit möglich – analoge 
Formate in digitale transformiert werden. Nach einer Studie in Nordrhein-Westfalen standen im Vordergrund der 
Aktivitäten der befragten Fachkräfte im Lockdown die Kontaktaufnahme und das Aufrechterhalten eines
persönlichen Kontakts. Genutzt wurden vor allem Instagram-Accounts, WhatsApp, teils auch Discord (vgl.
Deinet/Sturzenhecker 2021, S. 19). Daneben spielten die Information bzw. Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der 
Angebote über digitale Medien eine wichtige Rolle (vgl. ebd., S. 12). Teils, aber eher vereinzelt, wurde auch 
kreativ mit Medien gearbeitet, die Mediennutzung kritisch reflektiert (z. B. über Fake News gesprochen), oder es 
wurden Do-it-Yourself-Videos und Erklärvideos zur Mediennutzung mithilfe von Kindern und Jugendlichen
erstellt oder eigene Musikvideos gepostet. Über Videokonferenztools wurden zudem inhaltliche Angebote gemacht, 
hier waren dann vor allem auch Stammbesucher:innen partizipativ eingebunden (vgl. ebd., S. 25). Gleichzeitig 
wurde darauf hingewiesen, dass die Gestaltung digitaler Kommunikation kein Selbstläufer war. So zeigte sich, 
dass (gerade jüngere) Kinder digital für die Fachkräfte nur schwer erreichbar waren und Jugendliche häufig
„andere digitale Optionen nutz(t)en, als den Fachkräften möglich oder vertraut“ waren (ebd., S. 226). Insbesondere 
junge Menschen aus von Armut betroffenen Familien waren digital nicht gut zu erreichen (vgl. Bromberg u. a. 
2022, S. 99).  
Wenngleich noch nicht von einer postdigitalen Kinder- und Jugendarbeit die Rede sein kann (vgl. Brüggen/Rösch 
2022), lässt sich eine kontinuierliche Entwicklung der Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit, nicht zuletzt 
bewirkt durch die Pandemie, beobachten, die deutlich werden lässt, dass eine „Jugendarbeit ohne social media“ 
nicht funktionieren kann (vgl. bereits Brüggen/Ertelt 2011). Dies zeigt sich auch an im Zuge der Pandemie
begonnenen und anschließend etablierten neuen Arbeitsformen. So hat sich in Bayern das Projekt Digital Streetwork 
– angesiedelt beim Bayerischen Jugendring – etabliert und deckt Beratungs- und Unterstützungsbedarfe junger 
Menschen im digitalen Raum wie Foren, Spiele-Chats etc. ab. Diese neue Facette der aufsuchenden Kinder- und 
Jugendarbeit hat in knapp zwei Jahren bereits 10.000 Kontakte zu jungen Menschen aufgenommen und bei mehr 
als 50 Prozent dieser jungen Menschen konkrete Beratungen vorgenommen (vgl. BJR 2023).159 Auch
Qualitätsstandards wurden bereits beschlossen (vgl. BJR 2024). Durch Digitalisierung und Mediatisierung werden in der 
Kinder- und Jugendarbeit jedoch auch Fragestellungen relevant, die neue Aushandlungen erfordern, so z. B. der 
Wunsch von Eltern, bei Kinder- und Jugendfreizeiten kontinuierlich über den Standort ihrer Kinder informiert zu 
werden. 
Stationäre Hilfen zur Erziehung  
Eine Besonderheit der Lebenssituation junger Menschen, die in stationären Einrichtungen der Hilfen zur
Erziehung leben, besteht darin, dass diese in der Regel neben dem Aufwachsen in einer Einrichtung zusätzlich den 
Kontakt zur Herkunftsfamilie halten und dies häufig auch über digitale Medien. Dabei erhält die Kommunikation 
per Smartphone, über die ein Großteil der Kommunikation mit den Peers und der Herkunftsfamilie bestritten wird, 
eine besondere Bedeutung (vgl. Witzel 2015; Tillmann/Weßel 2022). Gleichzeitig gibt es immer wieder und
bereits über einen längeren Zeitraum Hinweise darauf, dass der Zugang der Bewohner:innen zu dem Smartphone in 
den Einrichtungen stark eingeschränkt ist (vgl. Behnisch/Henseler 2012; Behnisch/Gerner 2014; Witzel 2015; 
Tillmann/Weßel 2021). Diese Einschränkungen sind u. a. auf eine unzureichende technische Infrastruktur oder 
Handyentzug als Strafe zurückzuführen (vgl. z. B. DigiPäd 24/7 2022). Bezüglich der technischen Infrastruktur 
zeigte die bundesweite DJI-Befragung von Einrichtungen stationärer Hilfen zur Erziehung aus dem Jahr 2019 
(also noch vor der Corona-Pandemie), dass lediglich 77 Prozent der Einrichtungen ihren Bewohner:innen einen 
WLAN-Zugang zur Verfügung stellen, wobei auch in diesen Einrichtungen der Zugang zum WLAN
eingeschränkt sein kann, etwa weil die Internetnutzung durch Regeln oder technische Maßnahmen begrenzt wird (Pluto 
u. a. 2024, S. 449ff.). Wird von den Einrichtungen kein Zugang zum WLAN bereitgestellt, müssen die jungen 
Menschen die Kosten selbst tragen und sind auf den Kauf von Datenvolumen und somit von den
sozioökonomischen Verhältnissen ihrer Herkunftsfamilien abhängig (vgl. Witzel 2015; Tillmann/Weßel 2021). Dies ist
besonders problematisch, da die jungen Menschen – wie schon erwähnt – bei der Beziehungspflege zu Familie und 
Peers in besonderem Maße auf die digitale Kommunikation und das Smartphone angewiesen sind (vgl. Witzel 
2015; DigiPäd 24/7 2022). 
 
159  In Fachkreisen ist das Projekt allerdings nicht unumstritten (vgl. BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit Bayern 2023).
Dabei geht es bei der mobilen Kommunikation nicht nur um eine Kontaktpflege, sondern die Nutzung digitaler 
Medien lässt sich auch als wichtiger Aspekt im Verselbstständigungsprozess und somit als Hilfeziel beschreiben 
(vgl. Macsenaere/Arnold 2012, S. 13f.). Die Verselbstständigung, verstanden als Teil von Sozialisation, der sich 
„durch wechselseitig aufeinander bezogene ko-operierende, ko-ordinierende, ko-konstruktive Aktivitäten“
entfaltet (Grundmann 2020, S. 30), vollzieht sich insbesondere auch im Medienhandeln. Dementsprechend wird
hinsichtlich der Ausgestaltung von familiären und Peerbeziehungen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe auch 
von einem „medienbezogenen Verselbstständigungsprozess“ gesprochen, wonach Heimbewohner:innen die
digitale Kommunikation bzw. das Smartphone sowohl zum „doing family“ auf Distanz als auch zur Pflege von alten 
und neuen Kontakten benötigen (Tillmann/Weßel 2022, S. 458). 
Beim „doing family“ auf Distanz versuchen die Bewohner:innen, einen gemeinsamen Alltag mit Familie bzw. die 
Teilhabe am Alltag von Familie „trotz räumlicher Distanz vor allem über die mobile Kommunikation
aufrechtzuerhalten und somit Bindungen zu pflegen“ (ebd.). Darüber hinaus halten sie die Peerbeziehungen aus früheren 
Lebenskontexten aufrecht, sind gleichzeitig aber auch aufgefordert, neue Beziehungen aufzubauen. Die
Medienkommunikation erweist sich auch hier als äußerst relevant. Dieses mediale Beziehungsmanagement erfordert
wiederum Medienzeit, die die jungen Menschen in Einrichtungen aufgrund eines stark reglementierten Alltags und 
strikter Medienregeln nur begrenzt zur Verfügung haben, wie u. a. Untersuchungen zeigen, die sich mit dem
medienerzieherischen Handeln der Fachkräfte auseinandersetzen (vgl. ebd.). Insbesondere für unbegleitete
minderjährige Geflüchtete in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sind das Smartphone oder andere digitale Medien 
elementar, um den Kontakt zu ihren auf Distanz lebenden Familienmitgliedern herzustellen und beizubehalten. 
Im Zuge der Corona-Pandemie wird auch im Feld der stationären Hilfen zur Erziehung inzwischen vielfach
gefordert, die Digitalität der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen. Dach- und
Fachverbände und auch Vertretungen der Jugendlichen aus dem Bereich der Erziehungs- und Eingliederungshilfen 
fordern die Ermöglichung einer gleichberechtigten und diskriminierungsfreien digitalen Teilhabe aller jungen 
Menschen, die in diesen Einrichtungen leben (vgl. AFET u. a. 2021; Bundesnetzwerk der Interessensvertretungen 
2021).  
Allgemeine Soziale Dienste der Jugendämter 
Blickt man auf die (interne) Digitalisierung in Jugendämtern und hier insbesondere auf den Allgemeinen Sozialen 
Dienst (ASD), so bezieht sich diese auf diverse Steuerungsbereiche: Neben der betriebswirtschaftlichen Steuerung 
und dem Controlling (vor allem mit Blick auf die wirtschaftliche Jugendhilfe und die „Zahlbarmachung von
Hilfen“) sowie der Personalsteuerung (mit Blick auf die Auslastung und Personalbemessung) erfolgt auch im Bereich 
der fachlichen Kernprozesse eine zunehmenden Digitalisierung, etwa durch eine Formalisierung von
(Entscheidungs-)Prozessen, eine Prozessierung von Hilfeverläufen und Formen der Falldokumentation im ASD. So hat 
sich vor allem die digitale Dokumentation der kostenintensiven und zeitaufwendigeren Hilfen zur Erziehung in 
allen Jugendämtern etabliert (vgl. z. B. Ley 2021). 
Die empirische Datenlage mit Blick auf Digitalisierungsprozesse im Jugendamt ist allerdings noch recht gering. 
So gibt es erste qualitative Studien, die sich etwa mit der Informations- und Dokumentationsarbeit von
Fachkräften beschäftigen, wenn sie über das Kindeswohl entscheiden müssen (vgl. Ackermann 2017) oder der
institutionellen Strukturierung von Fallarbeit durch Standards und Dokumentation befassen (vgl. Büchner 2018). Weiter 
wurden Aspekte der Digitalisierung auch als Element von Formalisierungsprozessen in Jugendämtern untersucht, 
sowohl im Hinblick auf deren Implementierung als auch hinsichtlich der heterogenen Nutzungsweisen der
Fachkräfte (vgl. Mairhofer 2020). Die Einführung und Nutzung von digitalen Dokumentationssystemen in den ASDs 
der Jugendämter hat Ley (2021) untersucht: Während sich die organisationale Einführung digitaler
Dokumentationssysteme in ganz unterschiedlich tiefgreifenden Mustern zeigt (von der rudimentären statistischen Erfassung 
bis hin zur weitreichenderen Einbettung fachlicher Verfahren), wird in der Analyse des fachlichen Handelns
deutlich, dass die Einschreibungen in das Dokumentationssystem höchst individuelle und situative Prozesse sind und 
damit einmal mehr der schwierigen Inferenzentscheidung der Professionellen obliegen (vgl. auch Mairhofer 
2020). Für Ley (2021) ist die Dokumentation die Achillesferse zwischen organisationaler Steuerung und
subjektiver Fallbearbeitung, die sich in der digitalen Formierung nochmals zuspitzt, transformiert und entgegen der 
verbreiteten Vorstellung, dass die Dokumentation klarer, strukturierter und einfacher wird, sich vielmehr in neuen 
Dilemmata professionellen wie organisationalen Handelns aktualisiert.
Neben qualitativen Befunden liegen auch unterschiedliche quantitativ-empirische Daten zum Stand der
Digitalisierung in Jugendämtern vor (vgl. für eine Übersicht z. B. Mairhofer 2020). In einer Studie zur
Institutionalisierung formalisierter Instrumente und Verfahren wurde 2013 in einer bundesweiten Befragung der Jugendämter 
(n = 166) nicht nur erhoben, ob standardisierte Instrumente (z. B. Diagnose- oder Dokumentationsbögen) sowie 
Prozessstandardisierungen genutzt werden, sondern auch ob diese in eine Fachsoftware eingebunden sind. Dies 
ist im Bereich der Hilfeplanung bei 65 Prozent und im Kinderschutz bei 53 Prozent der Jugendämter, die solche 
Standardisierungen nutzen, der Fall. Positiv beurteilten diese Jugendämter vor allem den Beitrag der Fachsoftware 
zur Erhöhung der Transparenz für Vorgesetzte, negativ wird der Beitrag zu Kosteneinsparungen eingeschätzt 
(ebd., S. 401ff.). Auch die DJI-Jugendamtserhebungen geben Auskunft über die Verbreitung und die
Einschätzung von digitalen Tools bzw. Fachsoftware. Im Jahr 2022 geben 90 Prozent der Jugendämter an, ein EDV-
gestütztes System zur Unterstützung der Fallarbeit zu nutzen, im Jahr 2009 lag der Anteil bei 88 Prozent, 2004 
bei 80 Prozent. In der Erhebung 2022 wurden zudem Daten zur Verbreitung und den Funktionen von
Fachsoftware im ASD erhoben. Diese wird vor allem zur Dokumentation der Fallarbeit und von Entscheidungen sowie 
zur Strukturierung der Arbeit genutzt. Die Beurteilung fällt insofern ambivalent aus, als die Jugendämter sowohl 
der Aussage, Fachsoftware führe zu Zeitgewinnen, als auch der Aussage, diese führe zu Mehrarbeit, überwiegend 
zustimmen (vgl. Projektgruppe Jugendhilfe und Sozialer Wandel 2024). Eine Fragebogenerhebung von ASD-
Leitungspersonen (N=260) der Studie „Profil und Profilentwicklung im ASD: Bestandsaufnahme und
Gestaltungsoptionen“ (Merchel u. a. 2023) macht deutlich, dass Arbeits- und Dokumentationsprozesse im ASD
keineswegs komplett digitalisiert sind. Das deckt sich mit früheren Ergebnissen etwa von Kreidenweis (2005) oder Ley 
(2021), dass in einer „doppelten Buchführung“ gearbeitet wird: eine analoge Handakte, die handlungsrelevant ist, 
und eine digitale Akte, die steuerungsrelevant wird (vgl. auch van Santen/Mairhofer 2024).  
Der Diskurs wie auch die Prozesse der Digitalisierung im Jugendamt sind über lange Jahre hinweg lediglich als 
interne Verwaltungsmodernisierung diskutiert worden. Die digitale Kommunikation ist faktisch erst mit der 
Corona-Pandemie (gedanklich) möglich und auch notwendig geworden. So ist in dieser Zeit eine Verschiebung 
auf alternative Kontaktmöglichkeiten, eben auch digitale Medien, erfolgt. So zeigt eine DJI-Befragung von
Jugendämtern kurz nach Inkrafttreten des ersten Lockdowns im Jahr 2020, dass neben telefonischem und
schriftlichem Kontakt in 25 Prozent der Jugendämter auch Videotelefonie genutzt wurde (Mairhofer u. a. 2020, S. 47f.). 
Dies deckt sich auch mit der jugendamtsspezifischen Sonderauswertung einer Online-Befragung von über 3.000 
Beschäftigten der Sozialen Arbeit (vgl. Meyer u. a. 2022).160 Die Nutzung digitaler Medien erlebt aus Sicht der 
Leitungskräfte und der Fachkräfte mit Ausbruch der Corona-Pandemie ein moderates Wachstum. Dies bestätigen 
auch die Daten der DJI-Jugendamtserhebung 2022. Hier geben 85 Prozent der Jugendämter an, videobasierte 
Tools selten, 10 Prozent überwiegend bei Hilfeplangesprächen zu nutzen. Wie diese Nutzung erfolgt, also ob das 
komplette Hilfeplangespräch als Videokonferenz durchgeführt wird oder lediglich einzelne Personen zugeschaltet 
werden, muss dabei offenbleiben. Weiter zeigen die Befunde aber auch, dass sich digitale Tools nicht überall 
durchsetzen konnten. So nutzen im ersten Lockdown 13 Prozent der Jugendämter videobasierte Tools auch zur 
Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz (digitale Hausbesuche), im Jahr 2022 gaben nur noch 3 Prozent der 
Jugendämter an, dies (selten) zu tun (vgl. Pluto/Mairhofer 2024b). 
Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste sind als Hilfsmittel zur beruflichen Kommunikation nach Angaben 
der ASD-Leitungskräfte in beiden Studien kaum verbreitet. Auch „Online-Beratung in irgendeiner Form“ wird 
vom ASD nicht regelhaft angeboten (Merchel u. a. 2023, S. 100). 
Allerdings zeigen die Daten der DJI-Jugendamtsbefragung 2022, dass der (zumindest gelegentliche) Einsatz
videobasierter Tools gegenüber der Zeit vor der Corona-Pandemie beachtlich angestiegen ist (vgl. Projektgruppe 
Jugendhilfe und sozialer Wandel 2024). Auch die Sensibilität für das Thema ist höher geworden: In der Befragung 
von Meyer u. a. (2022) rechnet jede zweite befragte Person (Leitungskräfte: 55,2 %; Fachkräfte: 51,9  %) mit 
einer weiterwachsenden Notwendigkeit zur digitalen Kommunikation mit Adressat:innen. Dabei geben fast drei 
Viertel der ASD-Mitarbeiter:innen an, über das Wissen zur Gestaltung (Leitungskräfte: 68,8 %; Fachkräfte: 
71,1 %) der digitalen Kommunikation zu verfügen – allerdings haben nur 19,3 Prozent der Fachkräfte die nötige 
Technologie von ihrem Arbeitgeber erhalten, um digitale Tools einzusetzen (Leitungskräfte: 15,6 %) (vgl. ebd.). 
Die jeweiligen Vorgesetzten können dabei als förderlich oder hinderlich wahrgenommen werden: Nur 44,4 
Prozent der Fachkräfte fühlen sich von ihren jeweiligen Vorgesetzen beim Einsatz von digitalen Technologien
unterstützt (vgl. ebd., S. 232f.). Fernab dieser noch ausbaufähigen internen Unterstützungsstrukturen wird sich das 
 
160  Fallzahlen der Studie von Meyer u- a. (2022) mit Blick auf das Jugendamt: erster Lockdown – Leitungskräfte N=20, Fachkräfte n=89; 
zweiter Lockdown – Leitungskräfte n=32, Fachkräfte n=218.
Jugendamt in seinem Dienstleistungsversprechen mindestens mittelfristig in seiner Qualität daran messen lassen 
müssen, inwieweit digitale Kommunikationsstrukturen als Regelangebot umgesetzt werden.  
Die Nutzung digitaler Medien – sei dies nun zur (ergänzenden) Kommunikation oder bei digitalen Angeboten – 
birgt für die Adressat:innen wie auch für den Dienstleistungsprozess zahlreiche Chancen, aber auch Risiken und 
Herausforderungen. Diese variieren deutlich je nach Nutzungskontext und Zweck, aber auch in Abhängigkeit von 
den jeweils genutzten Medien, etwa hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit, der Anonymität der Nutzung, der Kontrolle 
und Asymmetrie von Kommunikation oder der Anzahl der Kommunikationskanäle. So können digitale Medien 
beispielsweise Zugangshürden zu sozialen Diensten senken, gleichzeitig aber auch bestimmte
Nutzer:innengruppen ausschließen. Sie können die Selbstbestimmung der Adressat:innen erhöhen, da diese Kommunikation
einfacher beenden können oder selbst den Kommunikationskanal wählen und damit beeinflussen können, wieviel sie 
von sich preisgeben. Dies kann Stigmatisierungen verringern (etwa, wenn im Falle potenziell stigmatisierender 
visueller Merkmale textbasierte Medien gewählt werden), es kann aber auch Hilfemöglichkeiten einschränken, 
etwa, weil es Fachkräften im Falle einer Einschränkung der Kommunikationskanäle schwerer fällt, Bedarfe richtig 
einzuschätzen (vgl. z. B. Mairhofer u. a. 2021). Es genügt daher nicht, digitale Medien zu nutzen, vielmehr ist 
ihre Angemessenheit in den je spezifischen Kontexten kritisch zu reflektieren – nicht nur bei Jugendämtern,
sondern in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe.  
Neben der Frage der digitalen Kommunikationsstrukturen als Aspekt der Dienstleistungserbringung im
Jugendamt gilt es auch, den Kinderschutz als eine zentrale Facette der Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst respektive 
dem Jugendamt und seine Veränderung durch Prozesse der Digitalisierung in den Blick zu nehmen. Neben hohen 
Anforderungen an eine professionell adäquate und rechtlich abgesicherte Dokumentation wird das Handeln
zusehends informatisiert und durch neue Technologien datafiziert. Dabei sind die erforderlichen Einschätzungen des 
Gefährdungsrisikos durch formalisierte Instrumente sowie die erweiterten Möglichkeiten der
Informationsweitergabe relevante Treiber für eine zunehmende Informatisierung des Kinderschutzes (vgl. Ley 2021). So hat sich die 
Arbeit mit sogenannten Kinderschutzbögen in nahezu allen Jugendämtern etabliert (vgl. Mairhofer 2020, S. 387), 
gleichwohl liegen nur wenige Befunde dazu vor, wie der professionelle Umgang mit diesen Bögen ausgestaltet 
wird und was dies für die Fallarbeit bedeutet (vgl. Ackermann 2017; 2020; Mairhofer 2020).  
Vor allem mit Blick auf die angloamerikanischen Länder lässt sich eine zunehmende Verwendung
evidenzbasierter Instrumente zur Risikoeinschätzung im Kinderschutz beobachten (vgl. Schrödter u. a. 2020). Werden die
verschiedenen Daten zudem nach festgelegten Regeln gewichtet und kombiniert, spricht man von mechanischer bzw. 
statistischer oder algorithmischer Urteilsbildung (vgl. ebd.). Letztere ist ganz analog zu sogenannten Scoring-
Verfahren bei der versicherungsmathematischen Einschätzung von Risiken oder der Kreditwürdigkeit zu
verstehen. In Deutschland finden wahrscheinlichkeitsstatistische Instrumente in dieser strikten Form bislang keine
Anwendung. Die Erhebung von Risikoindikatoren dient zwar zur Einschätzung und häufig auch zur Überführung in 
eine sogenannte Ampellogik, um weiteren Handlungsbedarf zu eruieren – beispielsweise mit den Abstufungen 
sofortiger Handlungsbedarf (rot), Unterstützungsbedarf (gelb) und kein Handlungsbedarf (grün) – gleichwohl 
verbleibt die finale Gesamteinschätzung im Ermessen der Fachkräfte. Häufig – so ist zumindest der Anspruch – 
werden diese „semi-quantifizierten“ Verfahren noch konsensuell eingebettet und von einer zweiten Fachkraft oder 
aber im Rahmen einer kollegialen Fallbesprechung attestiert. Durch das Aufkommen neuer Technologien des 
Machine Learning oder der Big Data Analytics tritt zu den bisher etablierten o. g. Einschätzungsverfahren ein 
neues hinzu, das als mustererkennende statistische Urteilsbildung der Prognose bezeichnet werden kann (vgl. 
Schrödter u. a. 2020, S. 257ff.). Grundlage der Prognose mittels Big Data Analytics sind Daten, die viel
umfangreicher sind, nicht zwingend wissenschaftlich erhoben werden müssen und aus sehr unterschiedlichen (auch
unstrukturierten) Datenquellen stammen können. Die starke prädiktive Validität von Big Data Analytics ist in
anderen Kontexten mittlerweile empirisch gut belegt, und so könnte hier in Zukunft eine „algorithmische Autorität“ 
geschaffen werden, bei der Entscheidungen sehr viel datengetriebener getroffen werden – auch mit all jenen
negativen Konsequenzen (für den internationalen Diskurs: vgl. Gillingham 2020). Es finden sich somit bereits einige 
Hinweise, dass Big Data eine der großen Herausforderungen der Sozialen Arbeit der kommenden Jahrzehnte 
darstellen wird. Steiner und Tschopp (2022) verweisen hier auf die Notwendigkeit der Bearbeitung der
entsprechenden fachlichen, ethischen und rechtlichen Fragen.
3.7.3 Konzeptionelle Perspektiven und fachpolitische Konsequenzen 
Bemühungen um eine Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe finden seit einigen Jahren statt, allerdings in 
sehr unterschiedlichem Maße. So ist noch nicht davon auszugehen, dass die Verknüpfung von digitalen und
analogen Lebenswelten bei jungen Menschen (vgl. Abschnitt 2.3.4) im Fachdiskurs und in den jeweiligen
Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe durchgehend Berücksichtigung findet. Angesichts der Tragweite des 
digitalen Wandels für Gesellschaft, Kultur und Bildung und vor dem Hintergrund der aktuellen Datenlage gilt es 
daher, in der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig das Verständnis dahingehend zu erweitern, dass eine weitere 
Digitalisierung akzeptiert und aktiv(er) mitgestaltet wird. Dies setzt allerdings auch eine Politik voraus, die die 
Gestaltung der Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und langfristig ermöglicht. 
Mit Blick auf personelle und technische Ausstattung weisen politische Forderungen darauf hin, dass die
Digitalisierung mit einem deutlichen finanziellen, personellen wie auch zeitlichen Mehraufwand verbunden ist.
Handlungsbedarfe zeigen sich arbeitsfeldübergreifend sowohl hinsichtlich der technischen Ausstattung als auch
insbesondere bezogen auf die Fachlichkeit und somit Qualifizierung der Fachkräfte.  
Das im Juni 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat bzw. könnte hier wichtige Impulse
setzen, wenn es die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe dazu verpflichtet, für eine ausreichende
Ausstattung der Jugendämter mit digitalen Geräten zu sorgen (§ 79 Abs. 3 SGB VIII). Hier anerkennt der Gesetzgeber 
zumindest die Notwendigkeit der Ausstattung, jedoch ohne die Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe an den 
hybriden Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit in den Blick zu nehmen. 
Großer Entwicklungsbedarf zeigt sich auch beim Thema Inklusion, wonach es zukünftig insbesondere auch zu 
beachten gilt, dass alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von z. B. Klasse, sozio-ethno-kulturellem
Hintergrund, Behinderung etc. – die Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe nutzen können, sich das (post-)digitale 
Umfeld somit sowohl barriere- als auch diskriminierungsfrei gestaltet. Dementsprechend müssen sich die
Verantwortlichen in allen Handlungsfeldern die Frage stellen, inwiefern ihre digitalen Angebote und Dienstleistungen 
inklusiv gestaltet sind. Zentral ist, dass es weiterhin einer Berücksichtigung der Ungleichheitsdimensionen bedarf 
– in allen Handlungsfeldern. Dafür ist einerseits eine digitale Ausstattung sicherzustellen und andererseits eine 
soziale sowie fachliche Begleitung, die sowohl Medienbildung als auch einen kompetenten Umgang mit Risiken 
ermöglicht und fördert.  
3.8 Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe 
3.8.1 Beteiligung als zentrales Prinzip 
Partizipation als Recht der Kinder- und Jugendlichen auf Beteiligung an den Entscheidungen, die ihr eigenes 
Leben und die Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in ihren Einrichtungen und Angeboten betreffen, ist eines 
der zentralen Prinzipien der Kinder- und Jugendhilfe. Beteiligung ist einer der fünf Schwerpunkte der 2021 durch 
das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getretenen Reform des SGB VIII. Betont wird, dass die 
Partizipation von Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern ein grundlegendes Gestaltungsprinzip der Kinder- 
und Jugendhilfe und für die Erfüllung ihres Auftrages essenziell ist. Hervorgehoben wird außerdem, dass die 
Subjektstellung der Adressat:innen gerade auch darin zum Ausdruck kommt, dass die Kinder- und Jugendhilfe 
dazu verpflichtet ist, einerseits die Möglichkeiten der Beteiligung junger Menschen zu erweitern, andererseits sie 
zur Beteiligung zu befähigen (vgl. Deutscher Bundestag 2021a, S. 3). 
Die Betonung der Bedeutung von Beteiligung junger Menschen im KJSG verweist schon darauf, dass dem
fachlichen Anspruch von Beteiligung nicht in dem Umfang entsprochen wird, wie es der Stärkung der Rechte der 
jungen Menschen entsprechen müsste. Nicht-Beteiligung als struktureller Ausschluss von wirkmächtigen
Mitsprache- und selbstbestimmten Gestaltungsmöglichkeiten ist für nicht wenige Gruppen von Adressat:innen nach 
wie vor eine Erfahrung, die sie in der Kinder- und Jugendhilfe machen müssen. Kinder- und Jugendhilfe leistet 
bislang keinen hinreichenden Beitrag dazu, dass Beteiligung für alle jungen Menschen unabhängig von ihrem 
Alter, Geschlecht, Behinderung, dem Wohnort, von natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeiten sowie Bildungsstand 
und in finanziell prekären Lagen gewährleistet ist (vgl. hierzu Abschnitt 2.2). Für den Bereich der Hilfen zur 
Erziehung kann beispielsweise festgestellt werden (vgl. Pluto 2021, S. 171), dass das Verständnis für Beteiligung 
aus der Perspektive der Institutionen gewachsen sein sollte, auch Veränderungen im Feld erkennbar sind, sich der
Anteil an Einrichtungen mit einem Mitbestimmungsgremium erhöht hat, er aber immer noch als niedrig
einzuschätzen ist. In der Praxis hätte sich – mit Ausnahme der durch das KJSG explizit vorgeschriebenen
Beschwerdeverfahren – in der Breite nicht viel verändert (vgl. ebd.). Auch in anderen Bereichen der Kinder- und
Jugendhilfe erleben junge Menschen und teilweise ihre Eltern eher Nicht-Beteiligung, besonders wenn der Grad an 
Wichtigkeit steigt und Beteiligung mit der Abgabe an (Entscheidungs-)Macht verbunden ist. Ähnliches zeigen 
auch Spieker u. a. (2022) für den Bereich der Gestaltung kommunaler Infrastruktur und für Angebote der offenen 
Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie für individuelle Unterstützungs- und Hilfeprozesse. Es ist zudem alles 
andere als selbstverständlich, dass die Perspektiven junger Menschen in kommunalen Planungen regelmäßig
mitgedacht werden. 
Dabei ist Beteiligung nicht erst seit der Novellierung des SGB VIII durch das KJSG ein Leitthema für die Kinder- 
und Jugendhilfe, sondern ist dies bereits seit über 30 Jahren. Anfang der 1990er-Jahre wird Partizipation junger 
Menschen (und Eltern) mit dem SGB VIII Gegenstand der bundesdeutschen Gesetzgebung; in den einschlägigen 
Fachdiskursen werden unterschiedliche Beteiligungsmodelle bzw. Pyramiden und Differenzierungen von Nicht-
Beteiligung bis hin zu Bürgermacht, von Instrumentalisierung bis hin zur Selbstorganisation thematisiert (vgl. 
Demski 2022). Der Achte Jugendbericht (vgl. Deutscher Bundestag 1990) definiert Partizipation als eine der acht 
Struktur- und Handlungsmaximen einer lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe. Durch die 1989 von der 
UN-Vollversammlung verabschiedete und 1990 in Kraft getretene Kinderrechtskonvention, die von der
Bundesrepublik Deutschland 1992 ratifiziert wurde, oder auch dem damals neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz, das am 
01.01.1991 (Ost-Bundesländer am 03.10.1990) in Kraft trat, wurden Beteiligungsrechte nicht mehr nur gefordert, 
sondern verbindlich geregelt. Legte zunächst § 8 SGB VIII die wesentliche Norm zur Beteiligung fest und festigte 
§ 36 SGB VIII (Hilfeplanverfahren) den hohen Stellenwert, kamen im Laufe der Jahre weitere Regelungen dazu
(vgl. Schnurr 2022, S. 14), insbesondere die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Verfahren zur
Abklärung des Risikos einer Kindeswohlgefährdung im Rahmen der Einführung des § 8a SGB VIII – „Schutzauftrag
bei Kindeswohlgefährdung“ – durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (2005) und der
Nachweis von Beschwerde- und Beteiligungsverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für eine
Betriebserlaubnis aufgrund der Novellierung des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetzes (2012). Mit einer
weiteren Novellierung des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sollte schließlich mehr
Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien geschaffen bzw. sollten die bisherigen Vorgaben
konkretisiert werden.
3.8.2 Beteiligungsrechte im SGB VIII 
Die Beteiligungsrechte im SGB VIII haben eine unterschiedliche Qualität und lassen sich unterschiedlichen
Bereichen zuordnen (vgl. IJAB 2023). Zu unterscheiden ist zwischen (a) Rechten der Selbstbestimmung, (b) Rechten 
der Partizipation an der Gestaltung der Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie (c)
Rechten der Partizipation an der Gestaltung von Kinder- und Jugendhilfe und in Bezug zum Gemeinwesen. 
a) Rechte der Selbstbestimmung:
– In § 1 Abs. 1 wurde das Recht auf Erziehung zu einer „selbstbestimmten“ Persönlichkeit ergänzt und stellt
die Selbstbestimmung damit in den Zusammenhang von „Eigenverantwortlichkeit“ und
„Gemeinschaftsfähigkeit“, „die in einer demokratischen Gesellschaft das Recht auf und die Verantwortung zur Mitbestimmung
und Mitgestaltung des Gemeinwesens bzw. der Gesellschaft beinhaltet“ (§ 1 SGB VIII). Dieser Paragraf
fungiert damit durch seinen Leitnormcharakter als Leitbild für eine kinderrechtebasierte Kinder- und
Jugendhilfe.
– § 5 Abs. 1 regelt das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zwischen verschiedenen Angeboten,
sofern es nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.
– § 8 bestimmt: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden
Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ Besonders hervorzuheben ist, dass sie einen
eigenen Anspruch (ggf. auch ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten) auf Beratung in allen
Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung haben. Beteiligung und Beratung müssen in einer für Kinder und
Jugendliche verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
– Im Rahmen des in § 8a geregelten Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung hat der Gesetzgeber in Abs. 1
festgelegt, dass die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die
Gefährdungseinschätzung einzubeziehen sind, soweit dabei nicht deren wirksamer Schutz in Frage gestellt wird.
– Nach § 9a können sich junge Menschen und ihre Familien an Ombudsstellen wenden, „zur Beratung in sowie 
Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe“. 
Diese sind unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden. 
– Zur Wahrnehmung ihrer Rechte müssen junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und
Erziehungsberechtigte, die leistungsberechtigt sind oder Leistungen nach § 2 Abs. 2 erhalten sollen, nach § 10a in einer 
für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form, auf ihren Wunsch auch im Beisein einer 
Person ihres Vertrauens, beraten werden. 
– Kindern und Jugendlichen ist nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 Obhut zu gewähren, wenn sie darum bitten. 
b)  Rechte der Partizipation an der Gestaltung der Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 
– § 4a ermöglicht Leistungsberechtigten und Leistungsempfänger:innen, sich in selbstorganisierten
Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung zu organisieren, um Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe zu
unterstützen, zu begleiten und zu fördern. 
– § 9 Nr. 2 legt fest, dass bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben „die wachsende 
Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbstständigem,
verantwortungsbewusstem Handeln“ zu berücksichtigen sind. 
– Für die Kinder- und Jugendarbeit ist in § 11 Abs. 1 Satz 2 festgelegt, dass ihre Angebote „an den Interessen 
junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.“ 
– Ferner ist gemäß § 12 Abs. 2 geregelt, dass Kinder- und Jugendarbeit in Jugendverbänden und
Jugendgruppen „von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet wird“. 
– Im Hilfeplanverfahren nach § 36 wird mehrfach das Recht auf Beteiligung angesprochen. So soll ein
Hilfeplan zur Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung „zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem 
Kind oder dem Jugendlichen“ aufgestellt werden (Abs. 2). Auch nicht personensorgeberechtigte Eltern
sollen beteiligt werden, sofern der Hilfezweck dadurch nicht in Frage gestellt wird (Abs. 5). Außerdem soll eine 
Entscheidung über diese Beteiligung wiederum auch „unter Berücksichtigung der Willensäußerung und der 
Interessen des Kindes oder Jugendlichen sowie der Willensäußerung des Personensorgeberechtigten
getroffen werden.“ § 41 überträgt im Fall einer „Hilfe für junge Volljährige“ die Rechte auf junge Volljährige, 
„wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und
selbständige Lebensführung nicht gewährleistet.“ 
– § 45 Abs. 2 Nr. 4 verlangt für eine Betriebserlaubnis von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur 
Sicherung der Rechte und des Wohles von Kindern und Jugendlichen geeignete Verfahren der
Selbstvertretung und Beteiligung in der Einrichtung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen
Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung. 
c)  Rechte der Partizipation an der Gestaltung von Kinder- und Jugendhilfe und im Bezug zum Gemeinwesen 
– § 1 Abs. 3 Nr. 2 legt bei den Zielen der Kinder- und Jugendhilfe fest, dass sie jungen Menschen ermöglichen 
soll, „in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt 
am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können“. 
– § 4 Abs. 3 fordert, dass bei der Förderung der freien Jugendhilfe die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen 
und Eltern gestärkt werden soll. 
– § 4a Abs. 2 fordert die öffentliche Jugendhilfe auf, selbstorganisierte Zusammenschlüsse zu fördern und mit 
diesen zusammenzuarbeiten. Ihre Mitwirkung soll auch in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen (§ 71 
Abs. 2) und in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 gewährleistet werden. 
– Als Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 Abs. 1 Satz 2 legt der Gesetzgeber zusätzlich zur
Beteiligung in der Jugendarbeit selbst (s.o.) fest, dass junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigt und zu 
gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden sollen. 
– Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 werden durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (Jugendringe) die
Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. Außerdem sind nach § 71 
Abs. 1 die Vorschläge der Jugendverbände bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses „angemessen zu 
berücksichtigen“. 
– In der Jugendhilfeplanung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 ist der Bedarf an Einrichtungen und Diensten „unter
Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der
Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln“.
3.8.3 Theoretische Herleitungen  
Die Gründe für die Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe lassen sich nach Schnurr (2018; 2022, S. 17ff.; 
auch Pluto 2018, S. 947 sowie Bokelmann 2022) in demokratie-, dienstleistungs- und bildungstheoretischen
Argumenten wiederfinden. Demokratietheoretisch wird orientiert an den Grundrechten (Freiheit, Selbstbestimmung 
und freie Entfaltung der Persönlichkeit) argumentiert, dass Partizipation eine Ausübung politischer Rechte sei, 
die einerseits sichern, dass die Einzelnen frei sein können, das Recht auf Selbstbestimmung aber andererseits an 
die Pflicht binden, „die Ausübung der eigenen Freiheit so mit den anderen auszuhandeln, dass auch deren Freiheit 
gewährleistet bleibt“ (Schnurr 2022, S. 18). Da relevante Themen und Handlungsfelder dabei nicht
ausgeschlossen werden können, müssen Beteiligungsrechte auch in den Leistungsentscheidungen und
Leistungserbringungskontexten des Wohlfahrtsstaats und damit auch der Kinder- und Jugendhilfe gelten. Vor diesem Hintergrund wird 
argumentiert, dass Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte auch deshalb besonders bedeutsam sind, solange die
politischen Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere das Wahlrecht, eingeschränkt bleiben (vgl. ebd.).  
Eine dienstleistungstheoretische Argumentation zielt auf den Gewinn für den Erfolg von Angeboten und
Maßnahmen für die Nutzer:innen (vgl. ebd.). Partizipation und Mitwirkung der Adressat:innen sind für den Erfolg von 
Angeboten und Maßnahmen auf der Ebene der Planung, Gestaltung und Erbringung eine unhintergehbare
Voraussetzung.  
Bildungstheoretische und – im engeren Sinne – pädagogische Argumentationsfiguren zielen auf Mündigkeit,
Urteilskraft und Handlungsfähigkeit als Bildungsziele sowie auf die Idee der „Selbstbildung“. „Orte der Bildung 
sind folglich so zu gestalten, dass sie zur Selbst- und Welterfahrung wie auch zu kritischen Auseinandersetzungen 
anregen und so die Entwicklung von Urteilskraft und Handlungsfähigkeit aktiv unterstützen“ (Schnurr 2022, 
S. 19). Die Schaffung von Bildungsgelegenheiten heißt von daher, die soziale Seite von Bildung zu fördern. 
Selbstbestimmung und Formen demokratischer Mitbestimmung sind in Bildungssettings so zu verankern, dass 
anerkennende Beziehungen, demokratische Prinzipien und Formen der Entscheidungsbeteiligung in den
Handlungskontexten der Kinder und Jugendhilfe praktiziert werden (vgl. ebd.). 
3.8.4 Praktische Umsetzung 
Die drei Argumentationslinien für Partizipation ergänzen sich wechselseitig und können für ein Programm stehen, 
das über die in Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention Rechte des Kindes auf die Äußerung und
Berücksichtigung seiner Meinung hinausweist (vgl. ebd., S. 20). Allerdings belegen zahlreiche Studien, dass jenseits der
Bedeutung, die von allen Akteur:innen der Beteiligung zuerkannt wird, Partizipation häufig bei einer bloßen
Anhörung stehenbleibt, weil Kinder und Jugendliche nicht als kompetente Akteur:innen anerkannt werden, Konzepte 
und Qualifikationen zur Unterstützung genuiner Partizipation fehlen oder Ressourcen nicht umfänglich zur
Verfügung gestellt werden (vgl. van Bijleveld u. a. 2015 und die dort ausgewerteten Einzelstudien; Bolin 2016;
Bouma u. a. 2018). 
Zentral für Beschreibung und Analyse sind demnach die Rollen, Erfahrungen und Wahrnehmungen der
Adressat:innen. Hierauf nimmt Pluto (2018, S. 948) Bezug. Partizipation von Adressat:innen in der Kinder- und
Jugendhilfe bedeutet 
– „die Beteiligung an den Entscheidungen über das eigene Leben und die Beteiligung daran, ‚
Verfügungsgewalt über die eigene Lebensgestaltung‘ (Fatke 2007, S. 20) zu erhalten oder wiederzuerlangen, 
– deren Beteiligung an der Gestaltung des Lebensumfeldes und an den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, 
– die Beteiligung an der Entwicklung von Rahmenbedingungen und Strukturen für Beteiligung und die
Unterstützung für die Beteiligung an der Gesellschaft, zu der die Kinder- und Jugendhilfe einen Beitrag leisten 
soll, 
– ein Betrag zur Erziehung zur Demokratie“ (ebd.). 
Da die Adressat:innen sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene umfassen, plädiert Pluto (2018, 
S. 949) für folgende analytische Trennung: Während die Kinder- und Jugendhilfe gegenüber den Eltern
insbesondere Hilfe- und Unterstützungsfunktionen übernimmt, leistet sie gegenüber Kindern und Jugendlichen darüber 
hinausgehend auch die Vertretung von deren Interessen – mitunter auch gegen die Eltern. Demgegenüber sind die 
Beteiligungsbemühungen bei der unmittelbaren Hilfeleistung darauf ausgerichtet, alle Adressat:innen in den
Hilfeprozess einzubeziehen, um so zu einem gelingenden Hilfeprozesse beizutragen. Die Funktion der
Interessenvertretung bedeutet, solche Beteiligungsgelegenheiten zu schaffen, die in der Lage sind, Kinder und Jugendliche 
zu stärken und deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu fördern.  
Manche Regelungen im SGB VIII enthalten den Zusatz „entsprechend ihrem Entwicklungsstand“, „in geeigneter 
Weise“. Dies zielt allerdings auf den Einsatz angemessener alters- und zielgruppenspezifischer Formate und
Methoden. Diese Aufforderung ist, so der Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, „an keine Altersgrenze gebunden, 
stellt auf den individuellen Entwicklungsstand ab und erfordert die Erarbeitung differenzierter fachlicher
Konzepte für den jeweiligen Hilfekontext, um die Anforderung einer für die jeweils betroffenen Kinder und
Jugendlichen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form […] zu gewährleisten“ (Meysen 2022b, 
Rn. 5). Die Beteiligung wird also nicht an Wissen, Erfahrung oder Alter festgemacht, sondern an der Betroffenheit 
von einer spezifischen Angelegenheit. Dies hat zur Konsequenz, dass Kinder und Jugendliche auch dann zu
beteiligen sind, wenn sie die Bedeutung und Tragweite der Entscheidungen nicht (vollständig) erfassen können. 
Selbst eine Beteiligung von Kleinkindern ist von daher geboten, und entsprechende Ansätze sind zu entwickeln. 
Unterbleibt die Beteiligung, ist – so der Frankfurter Kommentar weiter – ein Verwaltungsakt u. U. rechtswidrig, 
da er verfahrensfehlerhaft ist. Dies gilt auch dann, wenn den Kindern und Jugendlichen keine Möglichkeit
eingeräumt wurde, eine Vertrauensperson hinzuziehen (vgl. ebd.). 
Für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ergeben sich für die Beteiligung dabei mehrere Herausforderungen 
(vgl. Pluto 2018, S. 951f.): 
– Sie hat es einerseits mit unterschiedlichen Adressat:innengruppen zu tun, die besonderer Methoden und
Formate bedürfen. 
– Fachkräfte tragen einerseits Sorge dafür, dass junge Menschen sich beteiligen können, und können
andererseits aber nicht voraussetzen, dass Kinder und Jugendliche sich (schon) voraussetzungslos beteiligen können. 
Partizipation muss gleichzeitig gelebt und „Partizipationslernen“ ermöglicht werden. 
– Beteiligung ist immer gleichzeitig ein (in Hinblick auf das Leben in einer demokratischen Gesellschaft als 
Erwachsene) in der Zukunft zu erreichendes Ziel und aktuelle Anforderung für die pädagogischen Prozesse 
selbst. 
– Kinder- und Jugendhilfe arbeitet mit einem doppelten Mandat der Leistung von Hilfe und Unterstützung 
einerseits und der Übernahme kontrollierender Funktionen des Staates andererseits. 
– Der Anspruch von Partizipation scheint häufig im Widerspruch zu Anforderungen wie Effektivität,
Effizienz, Rechte von Mitarbeitenden, Transparenz, Qualitätsstandards, Regelungen zum Datenschutz etc. zu
stehen. 
– Bestehende Machtgefüge und der „professionelle Expertenstatus“ der Fachkräfte können durch Beteiligung 
infrage gestellt werden. 
Zentral für die Bewältigung dieser Herausforderungen ist die Annahme, dass Partizipation bei den Adressat:innen 
eine deutliche Wirkung entfalten kann (vgl. Graßhoff u. a. 2017, S. 219), indem sie zu einem Erleben von
Selbstwirksamkeit beiträgt und das Gefühl stärkt, Einfluss nehmen zu können (vgl. Beck u. a. 2018, S. 23).
Adressat:innen können in partizipativen Prozessen Kompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben trainieren und lernen,
Herausforderungen aus eigener Kraft bewältigen zu können (vgl. Rieger/Straßburger 2019, S. 47). 
3.8.5 Beteiligung in den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe 
Wie die Kinder- und Jugendhilfe ihrer Verpflichtung zur und dem eigenen Anspruch an die Beteiligung ihrer 
Adressat:innen gerecht wird, stellt sich in den einzelnen Handlungsfeldern unterschiedlich dar (vgl. dazu
Abschnitt 3.9 und 3.10). Festgehalten werden kann eine weite Spannbreite unterschiedlicher (Nicht-)
Beteiligungsmöglichkeiten. So gilt die Kinder- und Jugendarbeit quasi per se als Handlungsfeld mit hohen
Beteiligungschancen (vgl. z. B. Thole u. a. 2022, S.  323f.). Zahlreiche Aktivitäten der Kinder- und Jugendpolitik haben explizit 
ein Mehr an Beteiligung junger Menschen zum Ziel. Die Projekte im Rahmen von „Demokratie und Vielfalt in 
der Kindertagesbetreuung“ veranschaulichen, unter welchen Bedingungen demokratische Partizipation und
Mitbestimmung in der pädagogischen Arbeit der Fachkräfte sowohl mit den Kindern als auch in der Bildungs- und
Erziehungspartnerschaft mit Familien verankert werden kann.161 Fraglich ist hingegen, ob in den Hilfen zur
Erziehung und hier insbesondere in dem Hilfeplanverfahren dem Beteiligungsrecht der Adressat:innen hinreichend 
entsprochen wird. So fassen befragte Adressat:innen ihre Erfahrungen dahingehend zusammen, dass sie keinerlei 
Beteiligungsmöglichkeiten hatten, sich ohnmächtig erlebt haben und das Verfahren auch gleich ohne sie hätte 
stattfinden können (Demski 2023). Beiräte junger Menschen in den Einrichtungen der stationären
Erziehungshilfen sind trotz einer Zunahme immer noch keine Selbstverständlichkeit (vgl. Pluto u. a. 2024, S. 180ff.). Keinerlei 
Daten liegen aktuell dazu vor, inwieweit Selbstorganisationen der Adressat:innen in den kommunalen Kinder- 
und Jugendhilfeausschüssen mitwirken. Auch ist nur wenig darüber bekannt, inwieweit Adressat:innenbeteiligung 
im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfeplanung umgesetzt wird, wenngleich empirische Analysen diesbezüglich 
ernüchternd ausfallen (vgl. Oettler/Pudelko 2023, S. 76f.). Abzuwarten bleibt außerdem, inwieweit es
perspektivisch gelingen wird, Partizipation und Selbstbestimmung in einer inklusiven Erziehungshilfe umzusetzen (vgl. 
hierzu die Beiträge in Hollweg/Kieslinger 2022).    
3.8.6 Fazit 
Bilanziert man die bislang vorliegenden Daten zu Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen in der Kinder- und 
Jugendhilfe, dann ergibt sich ein uneindeutiges Bild. Die Selbstverständlichkeit, mit der Partizipation als
strukturelles Moment der Kinder- und Jugendhilfe angenommen wird, hat keine durchgängige Entsprechung in den 
Handlungspraxen. Vielmehr scheint es so zu sein, dass in den Handlungsfeldern, in denen Beteiligung nur dann 
gelingen kann, wenn Fachkräfte auf Entscheidungsmacht verzichten, die Mitwirkungsmöglichkeiten der
Adressat:innen deutlich eingeschränkt sind. Nachholbedarf in der Beteiligung von Adressat:innen gibt es zudem in 
planerischen Prozessen, die die Ausgestaltung einer adressat:innengerechten Kinder- und Jugendhilfe betreffen. 
Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe heißt insofern, dass es noch viel Luft nach oben gibt und die Kinder- 
und Jugendhilfe noch erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, bis sie ihrem eigenen Anspruch,
Beteiligungsrechte ihrer Adressat:innen umzusetzen, tatsächlich auch gerecht wird. 
3.9 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe  
3.9.1 Kinder- und Jugendarbeit  
Die Kinder- und Jugendarbeit gilt als „der einzige institutionell gesicherte und staatlich geförderte Ort, an dem 
Kinder und Jugendliche eigenständig gestaltbare und auslotbare Erfahrungsräume nutzen können, in denen nicht 
Erwachsene mit ihren Erwartungen Orientierungspunkte bilden und in denen eine Lernkultur vorherrscht, die auf 
Erfahrungen des alltäglichen Lebens setzt und so nachhaltige Wirkung auf Bildungsprozesse entfaltet“ (AGJ 
2011b, S. 1). Prinzipien der Kinder- und Jugendarbeit sind Offenheit, Freiwilligkeit, Partizipation,
Selbstorganisation und Sozialräumlichkeit (Sturzenhecker/Deinet 2018). Sie wird in hohem Maße ehrenamtlich und hier zu 
einem großen Teil von jungen Menschen selbst organisiert. Sie bietet wesentliche Orte der non-formalen und 
informellen Bildung. Das Ziel der Kinder- und Jugendarbeit ist es, junge Menschen bei ihrer Verselbstständigung 
zu fördern und sie in diesem Zuge zum Beispiel dabei zu unterstützen, Konfliktlösungsstrategien,
Kompromissfähigkeit und konstruktive Umgangsformen zu entwickeln. Die Leistung der Kinder- und Jugendarbeit besteht 
darin, Strukturen, Räume, Personal und Ressourcen bereitzustellen und hierüber junge Menschen in die Lage zu 
versetzten, selbstständige und verantwortlich handelnde Mitglieder der Gesellschaft zu sein und zu werden.
Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit werden von freien und öffentlichen Trägern erbracht, wobei die Angebote 
vorrangig durch freie Träger erbracht werden sollen (§ 4 SGB VIII). Die Aufgabe der hauptamtlichen Fachkräfte 
der Kinder- und Jugendarbeit besteht vor allem darin, die Selbstorganisation und Verselbstständigung junger 
Menschen zu unterstützen ohne übermäßig zu steuern und zu beeinflussen. Zugleich sollen sie als kompetente 
Gesprächspartner: innen und Berater:innen zur Verfügung stehen. Strukturell stellt Jugendarbeit
Gelegenheitsstrukturen bereit. also ein Angebot an Begleitung, Räumen und Aktivitäten, das sich an den Interessen junger 
Menschen ausrichtet, aber vor allem ohne Zwang und Verzweckung von ihnen selbst gestaltet werden kann. 
Hierzu gehört – insbesondere in der offenen Kinder- und Jugendarbeit – auch, dass die jungen Menschen das 
Angebot so intensiv und umfangreich nutzen dürfen, wie sie es selbst möchten.  
 
161  Vgl. hier https://www.agj.de/projekte/koordinierungsstelle-demokratie-und-vielfalt-in-der-kindertagesbetreuung.html [12.04.2024].
3.9.1.1 Rechtliche Grundlagen 
Rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit ist § 11 SGB VIII. Er benennt Ziele, anbietende
Organisationen und eine nicht abschließende Aufzählung von Schwerpunkten (§ 11 Abs. 3: außerschulische
Jugendbildung, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene oder internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, 
Sport, Spiel und Geselligkeit und Jugendberatung). Hierzu gehören auch die Vereinsjugenden der Sportvereine 
und-verbände, die außerhalb der reinen sportlichen Betätigung vielfältige Aktivitäten und Maßnahmen der
Jugendarbeit anbieten. Die Sportjugendorganisationen sind zwar nicht auf allen Ebenen und in allen Regionen
Mitglieder der bestehenden Jugendringe, es besteht jedoch auch dann eine enge Zusammenarbeit. Diese bewusst 
weite Formulierung dient dem Anspruch an die Kinder- und Jugendarbeit, wonach die bedarfsgerechte
Ausstattung sich zuvörderst aus den Interessen und Bedarfen der jungen Menschen selbst ergeben muss. Die öffentlichen 
Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden zudem aufgefordert, ein ausreichendes Angebot der Kinder- und
Jugendarbeit (Infrastruktur) bereitzustellen bzw. zu finanzieren. Ein subjektiver Rechtsanspruch junger Menschen 
auf solche Angebote besteht jedoch nicht. Weitere rechtliche Vorgaben zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit finden sich in § 12 SGB VIII (Förderung der Jugendverbände) und § 79 (2) SGB VIII (Gesamtverantwortung 
der Jugendämter). Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit auf der kommunalen Ebene erschöpft sich nicht 
in der Bereitstellung materieller Ressourcen (z. B. finanzielle Mittel, Räume, Materialien). Darüber erhalten
Einrichtungen und Verbände in der Regel auch immaterielle Unterstützung, etwa in Form von fachlicher Beratung, 
Vernetzung, administrativer Unterstützung oder Fortbildung durch die sogenannte kommunale Jugendarbeit bzw. 
kommunale Jugendpflege, die entweder bei den Jugendämtern oder auf der Ebene der Gemeinden angesiedelt ist 
(vgl. z. B. BAGLJÄ 2019; empirisch Mairhofer u. a. 2022, S. 228ff.) 
Ein weicher und rechtlich nicht klar definierbarer Übergang besteht zwischen der Kinder- und Jugendarbeit und 
der Jugendsozialarbeit (vgl. Abschnitt 3.9.2), der Schulsozialarbeit (vgl. Abschnitt 3.9.3) und Streetwork (§§ 13, 
13a SGB VIII), da sich Bedarfe der jungen Menschen nach Jugendsozialarbeit oft erst im Leistungsspektrum der 
Kinder- und Jugendarbeit offenbaren (zu den unscharfen Rändern der Kinder- und Jugendarbeit vgl. z. B.
Deutscher Bundestag 2017). Durch das KJSG wurde § 11 Abs. 3 neu formuliert und die angemessene
Berücksichtigung der Bedarfe junger Menschen mit Behinderung als leistungsprägend aufgenommen (vgl. Weitzmann/
Schäfer 2022a, Rn. 2). 
3.9.1.2 Beschreibung des Arbeitsfelds 
Die Kinder- und Jugendarbeit umfasst ein breites Spektrum unterschiedlicher Angebotsformen. Sie alle eint das 
Ziel der außerschulischen (Persönlichkeits-)Bildung zu allen Themen mit gesellschaftlicher und vor allem kind- 
und jugendbezogener Relevanz sowie Räume (nicht nur im physischen Sinne) für selbstbestimmtest und
selbstorganisiertes Handeln junger Menschen zu eröffnen. Als die beiden Hauptfelder gelten: die Kinder- und
Jugendverbandsarbeit (z. B. Jugendorganisationen mit konfessioneller, ökologischer, kultureller, berufsständischer,
gewerkschaftlicher oder humanitärer Wertorientierung sowie die Sportjugend162 , vgl. Oechler/Schmidt 2013)und 
die offene Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Jugendzentren, Jugendräume oder Abenteuerspielplätze), die sowohl 
von freien als auch von öffentlichen Trägern angeboten wird (vgl. Mairhofer u. a. 2022) sowie teilweise von 
jungen Menschen selbst organisiert wird (vgl. Pluto u. a. 2022). Weitere Felder der Kinder- und Jugendarbeit sind 
beispielsweise die internationale Kinder- und Jugendarbeit und Jugendbegegnung, Angebote der Kinder- und
Jugenderholung sowie mobile Kinder- und Jugendarbeit (Streetwork). Wenn im Folgenden von Kinder- und
Jugendarbeit gesprochen wird, so beziehen sich die Aussagen auf das gesamte Arbeitsfeld. Alternativ zum Begriff 
der Jugendverbände werden nachfolgend auch die Termini Jugendorganisation oder Jugendgemeinschaft genutzt. 
Eine besondere Rolle, auch gesetzlich hervorgehoben durch § 12 SGB VIII, kommt den Jugendverbänden 
und -ringen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu. Sie machen nicht nur Angebote und bieten
Gestaltungsräume für Kinder und Jugendliche, sondern agieren zugleich als – nicht immer für die Politik und Exekutive 
angenehme – Interessensvertreter für die Anliegen derjenigen jungen Menschen, die sie vertreten. Den
Jugendringen als Zusammenschluss der Verbände kommt hierbei die Rolle der Vertretung der gemeinsamen Anliegen 
der Vielfalt der Jugendorganisationen (Jugendverbände und -gemeinschaften) zu. Darüberhinaus übernehmen die 
 
162  Hierzu gehören auch die Vereinsjugenden der Sportvereine und-verbände, die außerhalb der reinen sportlichen Betätigung vielfältige 
Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendarbeit anbieten. Die Sportjugendorganisationen sind zwar nicht auf allen Ebenen und in allen 
Regionen Mitglieder der bestehenden Jugendringe, es besteht jedoch auch dann eine enge Zusammenarbeit.
Jugendringe regelmäßig auch Aufgaben und Trägerschaften von Einrichtungen und Dienste als freie Träger. Der 
§ 12 beinhaltet als eine institutionelle Garantie den Anspruch der Jugendverbände und deren Zusammenschlüsse 
(Jugendringe, Dachverbände etc.) auf eine bedarfsgerechte Förderung als eine objektive Rechtsverpflichtung für 
die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (vgl. Weitzmann/Schäfer 2022b, Rn. 9ff.). Dabei ist das „satzungsgemäße 
Eigenleben“ der Kinder- und Jugendorganisationen zu wahren, weshalb z. B. die Überzeugungen, politischen 
Stellungnahmen und Meinungsäußerungen, solange sie grundgesetzkonform (vgl. § 74 Abs. 1. S. 1 Nr. 5 SGB 
VIII) sind, nicht zu Förderausschlüssen führen dürfen. Damit will der Gesetzgeber ausdrücklich ein möglichst 
großes Spektrum an Jugendorganisationen ermöglichen und fördern. Auf diese Weise soll eine breite
Meinungsbildung und -äußerung sowie Beteiligung junger Menschen wie auch Demokratiebildung innerhalb der Verbände 
(die damit ein Spiegel der Demokratie als solcher sein sollen) ermöglicht werden. Das bedeutet auch, dass der 
Gesetzgeber zum Schutz der Vielfalt der Jugendorganisationen und des Potenzials der dort geleisteten Arbeit, 
insbesondere der politischen und demokratischen Bildung (vgl. Deutscher Bundestag 2020a, S. 329ff.), in Kauf 
nehmen muss, dass auch Organisationen entstehen oder bestehen können, die an den Rändern des demokratischen 
Spektrums agieren (Umkehrschluss aus § 74 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB VIII).163  
Die Kinder- und Jugendarbeit richtet sich an alle jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs und 
kann in geeignetem Umfang auch junge Erwachsene höheren Alters in ihre Angebote einbeziehen. Das heißt sie 
soll junge Menschen relativ unabhängig von ihrem Alter, ihrer Herkunft, ihrem Bildungsstand und ihrem
Geschlecht adressieren. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sollen sich dabei an den Interessen von jungen
Menschen orientieren und von ihnen (mit) gestaltet werden. Sie haben das Ziel, jungen Menschen Gelegenheiten für 
Selbstorganisation und Selbstbildungsprozesse in pädagogisch mehr oder weniger gerahmten Kontexten zu
bieten. Wie schon der 15. Kinder- und Jugendbericht feststellt (Deutscher Bundestag 2017, S. 422ff.), benötigt die 
Kinder- und Jugendarbeit insbesondere für die außerschulische und informelle Bildungsarbeit möglichst
zweckungebundene Ressourcen, vor allem Räumen und Fördermitteln, da anderenfalls die Selbstgestaltung verhindert 
wird. Bei der Berechnung der bedarfsgerechten Ausstattung (Personalressourcen, finanzielle Mittel, Infrastruktur 
und Sachausstattung) ist zu bedenken, dass Preissteigerungen, sowie inflations- und tarifbedingte Mehrkosten 
ausgeglichen werden müssen, damit keine sogenannte „kalte Kürzung“ entsteht. 
3.9.1.3 Empirische Daten zur Kinder- und Jugendarbeit 
Neben zahlreichen qualitativen und regional begrenzten oder trägereigenen quantitativen Studien liegen für das 
Arbeitsfeld auch relativ umfangreiche bundesweite Daten vor. Zum einen wurde im Jahr 2017 eine amtliche
Angebotsstatistik der Kinder- und Jugendarbeit eingeführt, zum anderen werden durch das DJI-Projekt „Jugendhilfe 
und sozialer Wandel“ regelmäßige Widerholungsbefragungen im Feld der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt 
(vgl. z. B. Seckinger u. a. 2009; Peucker u. a. 2019; Mairhofer u. a. 2022). Darüber hinaus enthält auch die
amtliche Personal- und Einrichtungsstatistik Daten zur (vor allem Offenen) Kinder- und Jugendarbeit. Dieser zufolge 
schrumpfte die Zahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Gegensatz zu allen anderen Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe um 24,2 Prozent von fast 18.000 Einrichtungen im Jahr 2006 auf nur noch 13.617 
im Erhebungsjahr 2020 (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 35). Dabei kann die
Reduktion der Anzahl der Einrichtungen viele Gründe haben, u. a. kann sie auch eine Folge einer veränderten
Nachfrage junger Menschen sein.  
  
 
163  Zudem enthält die Regelung „nur“ eine Förderverpflichtung. Undemokratische und extremistische Gruppierungen sind nicht verboten, 
sie dürfen lediglich nicht gefördert werden. Hier gelten die allgemeinen Regelungen für Verbote von Vereinen etc.
Tabel le 3–6 
Einrichtungen und Personal in der Kinder- und Jugendarbeit  
(Deutschland; 2006, 2014 und 2020; Angaben absolut) 
 Einrichtungen (Anzahl) Personal (Anzahl) 
Art der Einrichtung 2006 2014 2020 2006 2014 2020 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, davon…  17.966 14.726 13.617 33.719 29.405 31.576 
   Jugendherbergen und Genesungseinrichtungen für junge Menschen1  846 710 581 1.754 1.524 1.198 
   Jugendtagungsstätten, Jugendbildungsstätten   253 226 200 909 848 712 
   Jugendzentrum, -freizeitheim, Haus der offenen Tür   7.496 6.913 7.258 21.666 17.987 20.841 
   Jugendräume/Jugendheim ohne hauptamtliches Personal   7.019 4.336 3.183 612 600 325 
   Einrichtungen oder Initiativen der mobilen Jugendarbeit   730 942 988 2.332 2.572 3.388 
   Jugendkunstschulen, kulturpädagogische und kulturelle Einrichtungen 
   für  junge Menschen   
283 343 344 3.020 2.921 2.248 
   Einrichtungen der Stadtranderholung, Ferienstätten, Abenteuerspiel 
   plätze und Jugendzeltplätze2   
967 803 751 1.949 1.558 1.771 
   Jugendberatungsstellen gemäß § 11 SGB VIII   372 453 312 1.477 1.395 1.093 
1  In dieser Kategorie werden die Einrichtungsarten „Jugendherberge, Jugendgästehaus, Jugendübernachtungshaus“ und „Kur-,
Genesungs- und Erholungseinrichtung für junge Menschen“ zusammengefasst. 
2  In dieser Kategorie werden die Einrichtungsarten „Einrichtung der Stadtranderholung“, „Kinder- und Jugendferienstätte, Kinder- und 
Jugenderholungsstätte“, „Pädagogisch betreuter Spielplatz/Spielhaus/Abenteuerspielplatz“, und „Jugendzeltplatz“ zusammengefasst. 
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen 
für Kinder); versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik  
Die Angebotsstatistik der Kinder- und Jugendarbeit zeigt, dass sich nach 2019 (pandemiebedingt) die
Besucher:innen- bzw. Nutzer:innenzahlen der Kinder- und Jugendarbeit stark verringerten. Nahmen vor der Pandemie 
(2019) noch 5,5 Prozent der 6-bis unter 27-Jährigen in der Bevölkerung als Stammbesuchende Angebote der 
Offenen Kinder- und Jugendarbeit wahr, so fiel der Anteil auf 3,9 Prozent im Jahr 2021 während Corona-
Pandemie. Fast die Hälfte aller Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird auch von Kindern genutzt und die 
Teilnehmenden an gruppenbezogenen Angeboten sind zu knapp einem Drittel Kinder unter 10 Jahren (vgl. ebd., 
S. 146). 
Die Daten der DJI-Erhebung bei Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zeigen, dass das Arbeitsfeld 
durch eine sehr große Heterogenität der Einrichtungen geprägt ist. Unterschiede bestehen etwa darin, ob die
Einrichtungen über pädagogisches Personal verfügen, wie viel finanzielle Ressourcen den Einrichtungen zur
Verfügung stehen oder welche Räumlichkeiten die Einrichtungen nutzen können. Diese Rahmenbedingungen, vor allem 
das Vorhandensein von pädagogischem Personal, haben einen signifikant positiven Einfluss auf die Breite der 
Angebotspalette, den Umfang, in dem sich Ehrenamtliche in den Einrichtungen engagieren oder auch, inwiefern 
es den Einrichtungen gelingt, Teilnahmehürden für junge Menschen mit Behinderung zu senken (vgl. Mairhofer 
u. a. 2022). Das heißt im Umkehrschluss natürlich nicht, dass dies selbstorganisierte Einrichtungen ohne Personal 
nicht auch gelingt, weist aber darauf hin, dass sich selbstorganisierte Einrichtungen mitunter weniger als Elemente 
der wohlfahrtsstaatlichen Infrastruktur sehen und daher andere Ziele und Funktionen erfüllen (vgl. dazu auch 
Pluto u. a. 2022).  
3.9.1.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Die Kinder- und Jugendarbeit war ebenso wie ihre Adressat:innen in den vergangenen Jahren durch den
gesellschaftlichen Wandel und die aktuellen Krisen besonders herausgefordert. Dies wird auch in Zukunft der Fall sein. 
Die Folgen des Klimawandels, der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine sowie der Mangel an
Fachkräften sind keine schnell vorübergehenden Phänomene mit lediglich kurzfristigen Auswirkungen auf die Kinder-
und Jugendarbeit. Auch der in Kapitel 1 und 2 des Berichts beschriebene gesellschaftliche Wandel führt zur
differenzierte Thematisierung von Flucht und Migration, Inklusion, Demokratieförderung, wobei letztere durch die 
versuchte Einflussnahme rechter und anderer politischer Akteure innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit weiter 
an Bedeutung gewinnt. Empirisch zeigt sich dazu Folgendes: Mit Blick auf das Thema Inklusion geben
beispielsweise 61 Prozent der Jugendzentren der DJI-Erhebung an, Teilnehmende mit Behinderung zu haben und somit 
einerseits selbstverständlich für Inklusion zu sorgen, gleichwohl weisen die Einrichtungen dem Thema Inklusion 
eine nicht allzu große Bedeutung zu, anders als etwa dem Thema Geflüchtete. Die Bedeutung der Themen
Diversität und Demokratieförderung zeigen sich u. a. darin, dass die Einrichtungen zu diesen Themen Angebote haben 
(z. B. bieten 40 % der Jugendzentren interkulturelle Angebote und 5 % Angebote zu LGBT*Q), junge Menschen 
zu diesen Themen beraten (z. B. gab es in 24 % der Jugendzentren Beratungen zur sexuellen Orientierung, in 
32 % zu Asyl- und Aufenthalts(rechts)fragen), Projektmittel zu diesen Themenbereichen einwerben (z. B. zum 
Thema Geflüchtete 11 %, zu Demokratieförderung 11 %; vgl. Mairhofer u. a. 2022, S. 51, 129, 210).  
Zur pädagogischen Arbeit in Bezug auf den Klimawandel liegen keine empirischen Erkenntnisse vor. Dabei ist 
Kindern und Jugendlichen das Thema sehr präsent (vgl. Abschnitt 2.3.6). Neben den bereits lange etablierten 
Naturschutzorganisationen und Umwelt(jugend)verbänden prägen zunehmend auch andere Gruppen wie Fridays 
for Future, Letzte Generation u. a. das Arbeitsfeld. Auch wenn diese keine typisch strukturierten
Jugendorganisationen sind, so organisieren sich in diesen Jugendorganisationen neuen Typs doch ebenfalls junge Menschen. 
Zudem bestehen Netzwerke und Formen der Zusammenarbeit mit klassischen Jugendverbänden. Aber auch neben 
den offensichtlich auf Umweltthemen ausgerichteten Verbänden ist die Nachhaltigkeit seit Jahrzehnten ein 
Schwerpunkt der Arbeit der Einrichtungen und Verbände der Kinder- und Jugendarbeit. Inhaltlich werden
innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit neben der jugendpolitischen Lobbyarbeit zum Klimaschutz und nachhaltiger 
Entwicklung auch Gewohnheiten der Teilnehmenden der Angebote hinterfragt und aktiv Maßnahmen und
Projekte mit Umweltbezug durchgeführt. So gaben beispielsweise 35 Prozent der Jugendzentren an, Angebote zu den 
Themen Umwelt/Nachhaltigkeit anzubieten (vgl. Mairhofer u. a. 2022, S. 51). Das Handlungsfeld kann hier u. a. 
auf bewährte Ansätze der Partizipation, Demokratiebildung und politischen Bildung zurückgreifen. Die jungen 
Menschen können z. B. gemeinsam und unterstützt durch die Fachkräfte Nachhaltigkeitsfragen in der Gestaltung 
des Alltags in den Einrichtungen diskutieren und beschließen und dabei Informationen und Diskussionen zu
diesen Themen erfahren. Ebenso können einschlägige Konzepte wie Bildung zur nachhaltigen Entwicklung für die 
pädagogische Arbeit adaptiert werden (Schubert 2021). Voraussetzung dafür ist eine ökologische und politische 
Informiertheit der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden (Thimmel 2022), um für Kinder und Jugendliche
Zusammenhänge zwischen ihren Themen und gesellschaftlichen Themen der ökologischen und sozialen
Nachhaltigkeit herstellen zu können, sowie fachpolitisches Wissen und Können, um die Nutzer:innen dabei zu
unterstützen, Nachhaltigkeitsanliegen in den Sozialräumen und Kommunen einzubringen (Lindner/Pletzer 2015;
Sturzenhecker u. a.2021).  
Unsicherheit durch Kriege, vor allem durch den Krieg in der Ukraine aber auch im Gazastreifen, belasten junge 
Menschen sehr (vgl. Abschnitt 2.3.6). Daher sind diese Themen in der Kinder- und Jugendarbeit sehr präsent.  
Viele Jugendorganisationen bekennen sich außerdem in ihren Satzungen seit jeher klar zu einer Ablehnung von 
Gewalt und Krieg. Auch im praktischen Handeln der Organisationen zeigten sich relevante Auswirkungen: So 
sind tagespolitische Themen ein verbreiteter Beratungsgegenstand in Jugendzentren (vgl. Mairhofer u. a. 2022, 
S. 129). Gerade zu Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bewiesen die Kinder- und Jugendarbeit
und die Jugendverbände wie schon zu Zeiten der Pandemie ihre Flexibilität und schnelle Reaktionsmöglichkeiten.
In ganz Deutschland wurden unbürokratisch Hilfstransporte insbesondere an die polnisch-ukrainische Grenze
organisiert und vor Ort Information, Hilfe und Unterstützung – oft mehrsprachig – angeboten (vgl. z. B.
Kreisjugendring München). Das reichte von der Vermittlung medizinischer und sozialer Hilfe über die
Hausaufgabenhilfe, das Zurverfügungstellen von Räumen, Hol- und Bringdienste, bis hin zur Integration von Geflüchteten in
die Angebote der Einrichtungen und Verbände. Darüber hinaus haben die aktuellen bewaffneten Konflikte und
Kriege auch besondere Auswirkungen auf die internationale Kinder- und Jugendarbeit, da sowohl mit der Ukraine
als auch mit Russland und Belarus einerseits und mit Israel (und auch Palästina) andererseits viele Partnerschaften
und Austauschprogramme aktuell nicht gepflegt werden können und keine klaren Zukunftsperspektiven bestehen.
Umso wichtiger ist es daher, die bestehenden Jugendwerke und vergleichbare Strukturen, Netzwerke,
Partnerschaften und Verbindungen aufrechtzuerhalten und zu stärken, damit Partnerschaften nicht abbrechen und alsbald
wieder aufgenommen werden können.
Da geflüchtete Kinder und Jugendliche grundsätzlich sowohl eine relativ große Adressat:innengruppe der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit darstellen, als auch in den Angeboten der Jugendverbandsarbeit (insbesondere auch in 
den Jugendverbänden von Menschen mit Migrationserfahrung aus den vom Krieg betroffenen Staaten wie z. B. 
der DJO-Deutschen Jugend in Europa und ihrer Mitgliedsorganisationen) vertreten sind, hat sich das
Handlungsfeld schnell und gewissermaßen zwangsläufig mit dem Ukraine-Krieg und den nach Deutschland geflüchteten 
Menschen auseinandersetzen müssen. Empirische Ergebnisse, inwieweit von diesem Krieg bedrohte geflüchtete 
Adressat:innen der Kinder- und Jugendarbeit geworden sind, liegen derzeit noch nicht vor. Plausibel ist jedoch 
davon auszugehen, dass auch junge Geflüchtete aus dieser Kriegsregion Einrichtungen der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit aufsuchen bzw. gezielt aufgesucht werden, wenn auch nicht in dem Ausmaß, wie das bei unbegleitet 
aus den Kriegsregionen des Nahen und Fernen Ostens geflüchteten Jugendlichen der Fall war, für die die Offene 
Kinder- und Jugendarbeit oftmals der erste sozialpädagogische Anlaufpunkt in den Sozialräumen war (vgl. Deinet 
2019; Schumacher u. a. 2019). Die Offene Kinder- und Jugendarbeit und auch Jugendverbände sind eine wichtige 
Infrastruktur für die Integration junger Geflüchteter und junger Menschen mit Migrationshintergrund (Mairhofer 
u. a. 2022). So lag 2018 der Anteil der Einrichtungen mit jungen geflüchteten Nutzer:innen bei über drei Vierteln 
(ebd., S. 75) und mit Besucher:innen mit Migrationshintergrund bei 90 Prozent. Diese Adressat:innengruppe, die 
bei weitem keine homogene Gruppe ist (vgl. Abschnitt 2.2.5), macht einen Anteil von 44 Prozent der
Besucher:innen der Jugendzentren aus (Mairhofer 2022, S. 80). Die Einrichtungen und Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit sind mit ihren Strukturcharakteristika der Offenheit, Freiwilligkeit und Partizipation sowie ihren
Handlungskonzepten und Methoden potenziell geeignet, die unterschiedlichen Interessen einer heterogenen Besucherschaft 
zu berücksichtigen, aber auch in partizipativen Prozessen die Nutzer:innen dabei zu begleiten, ihre Interessen 
gemeinsam auszuhandeln und in der Öffentlichkeit zu artikulieren (vgl. Peucker u. a. 2021). Gleichwohl zeigen 
sich auch Herausforderungen: So haben viele der geflüchteten jungen Menschen psychische und physische
Belastungen erlebt, leiden teilweise weiterhin darunter und haben ein Leben geführt, das nicht dem hier
vorherrschenden Jugendbild als Moratorium entspricht (vgl. Deinet 2016). Angebote der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit reichen in solchen Lebenssituationen nicht aus, können aber unterstützen und auch über Zugänge zu anderen 
Hilfeangeboten beraten (vgl. für die Offene Kinder- und Jugendarbeit Mairhofer u. a. 2022, S. 122ff.). Dazu 
braucht es Kooperationen, beispielsweise mit den Jugendämtern, Trägern der Jugendsozialarbeit,
jugendpsychiatrischen Diensten und Schulen, in denen die Zuständigkeiten geklärt und so den unterschiedlichen Bedarfen 
junger geflüchteter Menschen insgesamt begegnet werden kann (Deinet 2016). 
Die Pandemie hatte für die Kinder- und Jugendarbeit schwerwiegende Folgen, neben den Auswirkungen auf das 
Ehrenamt (vgl. Abschnitt 3.5.3) und den allgemeinen Auswirkungen für junge Menschen wurde die Kinder- und 
Jugendarbeit in weiten Teilen von den politisch Handelnden kaum wahrgenommen. Während der Lockdowns und 
Beschränkungen wurden die Leistungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit von den Bundesländern 
und teilweise auch den Landkreisen sehr unterschiedlichen Maßnahmen unterworfen, wodurch ein
unübersichtlicher und sich ständig ändernder Flickenteppich von Regelungen entstand. Die Einrichtungen und Angebote der 
Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbände waren aufgrund der Schutzmaßnahmen zeitweise gezwungen 
zu schließen, ihre Angebote anzupassen und/oder sich stärker als bisher von der Gruppenarbeit hin zur
Einzelfallarbeit und Beratung zu orientieren. Zeitweise stand ihr Kerncharakteristikum – die Offenheit (für alle jungen 
Menschen und ihre unterschiedlichen Anliegen und Themen) – in Frage. Insofern kann von einer „existenziellen 
Krise“ (Deinet u. a. 2022, S. 7) gesprochen werden. Gleichzeitig wurden (teilweise von Woche zu Woche)
Arbeitsweisen überdacht und angepasst, um Zugänge für bzw. den Kontakt zu den Adressat:innen offen zu halten. 
Hier kamen insbesondere auch digitale Angebote zum Einsatz wie, virtuelle Gruppenstunden, Chats oder virtuelle 
Schulungen für Ehrenamtliche. Auch neue Formate und Projekte im digitalen Raum wurden in und nach der 
Pandemie etabliert (vgl. Abschnitt 3.7). Ob dies nachhaltig positive oder negative Effekte hat und/oder fachliche 
Innovationen beförderte, ist noch nicht abzusehen. Bislang haben sich aber einige Formen erhalten und erleichtern 
die Arbeit insbesondere für Ehrenamtliche, da für z. B. Vorstandssitzungen auch in virtuellen oder hybrid
analogvirtuellen Formaten, Wegezeiten entfallen und damit eine Entlastung eintritt oder mitunter aufwendige Wahlen 
und Abstimmungen in Jugendverbänden durch digitale Tools schnell und rechtssicher stattfinden können. 
Auch mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen, die während der Pandemie und in den kommenden Jahren mit 
spezifischen Herausforderungen konfrontiert wurden und werden, müssen sozialpädagogische Ansätze, Konzepte 
und Arbeitsweisen überdacht werden, was z. B. der zu beobachtende Fokus auf Bedarfe (mentaler) Gesundheit 
junger Menschen zeigt. Dass diese starke Fokussierung auf Fragen der psychischen Gesundheit fachpolitisch 
(BAG OKJE 2020; AGJ 2021) sowie wissenschaftlich (empirische wie theoretische) (vgl. z. B. Hafeneger 2020; 
2021; Hübner/Rose 2020; Hübner/Schwerthelm 2020; Lindner/Siebel 2020; Röggla 2020; Voigts 2020a; 2020b;
2020c; Deinet/Sturzenhecker 2021; Lips u. a.2021; Sämann 2021; Sturzenhecker u. a.2021; Aghamiri u. a.2022; 
Deinet u. a. 2022; Voigts/Blohm 2022, 2024) kontrovers diskutiert wird, zeigt die Notwendigkeit, hierüber in eine 
konstruktive Auseinandersetzung zu gehen. Im Hinblick auf die Notwendigkeit, aus Krisensituationen zu lernen, 
sollte an dieser Stelle weitergeforscht und -qualifiziert werden. Da während der Pandemie der Blick auf Kinder 
und Jugendliche fast ausschließlich auf Kindertagesbetreuung und den Schulbetrieb reduziert wurde, wurde die 
Kinder- und Jugendarbeit als notwendige Leistung vernachlässigt. Viele Träger mussten enorme Anstrengungen 
unternehmen, um überhaupt wahrgenommen zu werden – mit sehr unterschiedlichem Erfolg. Mit den
Lockerungen wurden finanzielle Aufholprogramme gestartet, die sehr wichtig für die Strukturen der Kinder- und
Jugendarbeit waren, kamen jedoch zum Teil zu früh und konnten aufgrund von Beschränkungen nicht oder nur
eingeschränkt genutzt werden.  
In der Kinder- und Jugendarbeit wird der Fachkräftemangel (noch) nicht so intensiv diskutiert wie in anderen 
Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Dies könnte auch damit zusammenhängen, dass die Kinder- und 
Jugendarbeit in den vergangen zwei Jahrzehnten nicht im selben Maße gewachsen ist wie beispielsweise die
Kindertagesbetreuung oder die Hilfen zur Erziehung. Dort führt die Ausweitung der Angebote zu einer laufenden 
Zunahme der Beschäftigten, wodurch Personalknappheit besonders sichtbar wird (vgl. Abschnitt 3.5.2). Im Feld 
der Kinder- und Jugendarbeit stagniert die Zahl der Beschäftigten demgegenüber seit Jahren (vgl. Tab. 3–6). Erste 
Auswirkungen sind bereits spürbar und diese werden sich höchstwahrscheinlich erheblich verstärken. So waren 
schon 2018 fast neun von zehn Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Meinung, dass es eher 
schwierig oder schwierig ist, geeignetes Personal zu finden (Mairhofer u. a. 2022, S. 178). Dies liegt vor allem an 
den für Fachkräfte oft wenig attraktiven Stellen in der Kinder- und Jugendarbeit, unattraktiven Arbeitszeiten am 
Abend und an den Wochenenden und einer oft wenig attraktiven Vergütung. Homeoffice ist nur selten möglich. 
Hinzu kommen häufig Stellenbefristungen, da kurzfristige Projekte die Träger hierzu faktisch zwingen. Zwar ist 
das Arbeitsfeld gerade für den Berufseinstieg hinsichtlich einiger Merkmale als attraktives Arbeitsfeld zu
bezeichnen (geringe Bürokratisierung, flexible Arbeitszeiten, hohes Engagement der Kolleg:innen, ihre Arbeitsprinzipen 
und die damit zusammenhängenden ideellen Werte, große Mitgestaltungsmöglichkeiten). Jedoch scheint es dem 
Feld bisher nicht zu gelingen, diese Merkmale zu transportieren. Um qualitativ gute Kinder- und Jugendarbeit zu 
leisten, ist die Attraktivität deutlich zu steigern. So geben in der DJI-Erhebung auch 19 Prozent der befragten 
Einrichtungen an, dass sie über keine explizite Strategie verfügen, Personal zu finden und zu binden. Im Vergleich 
zu den anderen beiden großen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur 
Erziehung ist das ein relativ hoher Anteil (Mairhofer u. a. 2022, S. 191). Dieser Anteil ist bei Einrichtungen in 
freier Trägerschaft höher als bei jenen in öffentlicher Trägerschaft und ist für kleine Träger ungleich schwieriger 
umsetzbar als für größere Träger. Hier sehen Mairhofer u. a. auch eine gewisse Verantwortung des öffentlichen 
Trägers, etwa durch im Rahmen der Gestaltung von Zuwendungen „bei der erfolgreichen Deckung von
Personalbedarfen“ (ebd., S. 192) zu unterstützen. Zudem müssen die Fachkräfte sowohl in der Hochschule als auch durch 
Fort- und Weiterbildungen gezielt geschult und ausgebildet werden, um den Besonderheiten des Arbeitsfelds
gerecht zu werden (vgl. BAGLJÄ 2016). 
Eine besondere Herausforderung ist das Verhältnis der Kinder- und Jugendarbeit zu den Ganztagsangeboten der 
Schulen. So ist sowohl die offene als auch die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, einschließlich der
Jugendringe auf kommunaler Ebene, in die Erbringung von ganztägigen Betreuungsangeboten für (Grund-)Schulkinder 
eingebunden. Im Jahr 2018 gibt knapp ein Drittel der Jugendzentren an, an solchen Angeboten mitzuwirken, 
Tendenz allerdings nicht steigend (vgl. Pluto u. a. 2020a). Die Ergebnisse deuten zudem daraufhin, dass die
Kinder- und Jugendarbeit dann dauerhafter Angebote im Rahmen des Ganztags macht, wenn sie dafür ausreichend 
Ressourcen bekommt. Sonst besteht die Gefahr, dass mit den Betreuungsverpflichtungen im Bereich Ganztag die 
anderen Angebote leiden. Dennoch zeigen sich in der Einschätzung der Einrichtungen, dass der spezifische
schulbezogene Rahmen der Angebote, den Charakter der Arbeit verändert, etwa indem die Adressat:innen jünger
werden oder mehr Kontakte zu Eltern bestehen. Auch gibt ein Fünftel der Einrichtungen an, dass hierdurch das Prinzip 
der Freiwilligkeit zunehmend in Frage gestellt wird. Insgesamt scheinen bei den meisten Jugendzentren jedoch 
die positiven Effekte zu überwiegen. So würden sich 70 Prozent der Einrichtungen – nochmals vor die Wahl 
gestellt – wieder dafür entscheiden, Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung zu machen (Pluto u. a. 2020a; 
2020b). Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sollten hier eine eigene verantwortliche Rolle übernehmen
können und nicht nachrangig als Quasi-Dienstleister der Schulen behandelt werden.
3.9.1.5 Fazit 
Kinder- und Jugendarbeit erfordert die Bereitstellung von Ressourcen und von Räumen, die von jungen Menschen 
und deren (Jugend-) Organisationen, ggf. durch Mitarbeitende fachlich begleitet, mit Inhalten und Aktivitäten 
gefüllt werden können. Die Tendenz, statt institutioneller Förderung zunehmend Projektförderungen
bereitzustellen, wird diesem Bedarf nicht gerecht. Freie Träger sehen sich zunehmend dazu gezwungen, Projektförderungen 
zu beantragen und „nebenher“ ihre eigentlichen Schwerpunkte zu bearbeiten. Zudem sind in der Kinder- und 
Jugendarbeit i. d. R. nur wenige monetäre Eigenmittel vorhanden (vgl. für die Offene Kinder- und Jugendarbeit 
z. B. Mairhofer 2020). Daher ist es problematisch, wenn Eigenmittel zur Förderbedingung gemacht werden.
Aktuell müssen Jugendorganisationen und andere Träger der Kinder- und Jugendarbeit einen hohen Ressourcenanteil 
in die Mittelakquise und die Auseinandersetzungen um ihre finanzielle Ausstattung investieren (12 von 16
Landesjugendringen benennen in einer spontanen Umfrage unter den Geschäftsführer:innen die bedarfsgerechte
Ausstattung als eines der wichtigsten aktuellen Anliegen). Das behindert die inhaltliche Arbeit und erzeugt eine
ständige Unsicherheit in Bezug auf die künftige Ausstattung. Hier sollten Überlegungen der Absicherung und der 
Entbürokratisierung aufgegriffen und umgesetzt werden (vgl. BJR 2023). Dies gilt in Krisenzeiten und innerhalb 
gesellschaftlicher Destablisierungsprozesse in besonderem Maße (Valentin 2023, S. 3). Hier ist ein politisches 
Umdenken erforderlich, das bedarfsgerechte und Preisdynamiken-berücksichtigende Strukturförderungen in den 
Vordergrund stellt.  
Auch wenn die Interessenvertretung der Kinder- und Jugendarbeit bisweilen laut oder unbequem auftritt, nicht 
auf der politischen Linie der jeweiligen Regierung liegt oder ungewöhnliche Wege der Meinungsäußerung wählt, 
so sind es die jungen Menschen selbst, die mit Unterstützung der Träger an den Orten der offenen und
verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit, in den Jugendorganisationen und den Einrichtungen und Bildungsstätten der
Kinder- und Jugendarbeit, die in besonderem Maße Teilhabe und Partizipation (er-)leben und damit wesentlich zur 
Demokratiebildung und -sicherung beitragen. 
3.9.2 Jugendsozialarbeit  
Jugendsozialarbeit umfasst unterschiedliche sozialpädagogische Angebote und Arbeitsansätze, die das Ziel haben, 
die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration von jungen Menschen zu fördern, die als beeinträchtigt 
und/oder sozial benachteiligt gelten. Das Arbeitsfeld ist damit – in der Tradition der klassischen
„Benachteiligungsförderung“ stehend – auf prekäre Lebenslagen ausgerichtet und bezieht dabei auch
Mehrfachbenachteiligungen mit ein. Mit dieser vergleichsweise engen Zielgruppen- und Aufgabenbestimmung unterscheidet sich die 
Jugendsozialarbeit deutlich von anderen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe, etwa der Kinder- und Jugendarbeit. 
Trotz dieses engen Fokus stellt die Jugendsozialarbeit ein heterogenes Arbeitsfeld dar. Der Begriff der
Jugendsozialarbeit fungiert dabei als Oberbegriff für eine breite Palette unterschiedlicher Arbeitsfelder, Angebote und
Arbeitsansätze.  
Felder der Jugendsozialarbeit sind  
– die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe mit Angeboten zur Förderung des Übergangs 
von der Schule in Ausbildung und Beruf sowie der Begleitung und Unterstützung bei der Qualifizierung und 
Ausbildung (z. B. Begleitung von Schüler:innen und Auszubildenden, Jugendwerkstätten), 
– die schulbezogene Jugendsozialarbeit / Schulsozialarbeit (vgl. Abschnitt 3.9.3) 
– im Übergangsfeld zwischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit die Mobile Jugendarbeit/Streetwork mit 
einer breiten Palette unterschiedlicher, primär aktiv auf ihre jeweilige Zielgruppe (z. B. bestimmte Cliquen, 
wohnungslose Jugendliche) zugehender und sozialraumorientiert arbeitender Ansätze, 
– die Jugendmigrationsarbeit, besonders die Arbeit der Jugendmigrationsdienste, die an knapp 500 Standorten 
bundesweit Beratung, Bildungs- und Freizeitangebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund
respektive unterschiedlichen natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeiten anbieten, 
– das Jugendwohnen, das jungen Menschen sozialpädagogisch begleitete Wohngelegenheiten bietet, um 
Schul- und Ausbildung auch in größerer Entfernung zum Heimatort zu ermöglichen.
3.9.2.1 Rechtliche Grundlagen  
Innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ist § 13 SGB VIII die rechtliche Grundlage der Jugendsozialarbeit. Dort 
wird in Abschnitt 1 die Zielgruppe (junge Menschen, die aufgrund einer sozialen Benachteiligung oder
individuellen Beeinträchtigungen auf ein erhöhtes Maße an Unterstützung angewiesen sind), die Art der Hilfe
(sozialpädagogische Angebote), die Zielsetzung (Förderungen der schulischen, beruflichen und sozialen Integration) sowie 
dass es sich um eine Soll-Leistung handelt (vgl. Abschnitt 3.3) definiert. Im zweiten Abschnitt werden Angebote 
der schul- und ausbildungsbezogenen Jugendsozialarbeit als nachrangige Hilfen definiert. Der dritte Absatz
bestimmt Leistungen des Jugendwohnens, das sich an alle junge Menschen richtet, also nicht den für die
Jugendsozialarbeit ansonsten typischen Bezug auf Benachteiligung hat. In Abschnitt 4 werden Kooperationsanforderungen, 
etwa mit der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern formuliert.  
Im Rahmen der Gesetzesnovelle (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, KJSG) erhielt die Schulsozialarbeit mit 
dem neu geschaffenen § 13a SGB VIII eine eigenständige Rechtsnorm. Angesichts dieser Neuregelung werden 
im Folgenden vorrangig die Jugendsozialarbeit mit dem Schwerpunkt der Förderung der beruflichen Bildung für 
junge Menschen mit individueller Beeinträchtigung bzw. von sozialer Benachteiligung bedrohter junger
Menschen und dem Übergang in eine berufliche Ausbildung in den Blick genommen, einschließlich der Angebote für 
junge Menschen mit Migrationsgeschichte. Mit dem KJSG wird jungen Menschen mit den §§ 8 Abs. 2 und 3 
AGB VIII sowie § 10a SGB VIII zudem ein eigenständiges Beratungsrecht zugestanden, das auch im Rahmen 
der Jugendsozialarbeit realisiert werden kann. 
3.9.2.2 Beschreibung des Arbeitsfelds  
Diese explizite Formulierung von Kooperationsanforderungen liegt nicht zuletzt darin begründet, dass die Felder 
der Jugendsozialarbeit an Schnittstellen angesiedelt sind (vgl. Mairhofer/Zankl 2017): Die Jugendberufshilfe
befasst sich beispielsweise nicht nur mit dem Übergang von der Schule in Ausbildung und Erwerbsarbeit, sondern 
umfasst auch die Ausbildungs- und Arbeitsförderung. Das Jugendwohnen ist ein Angebot an der Schnittstelle von 
Kinder- und Jugendhilfe, Wohnungsmarkt und Ausbildungshilfe, Jugendmigrationsarbeit ist Teil der Jugend- wie 
der Migrationssozialarbeit. Für die sozialpädagogische Praxis hat diese Konstellation zur Folge, dass der
Umsetzung des eigenen Auftrags Grenzen gesetzt sind. Jugendsozialarbeit zielt auf die Integration der Adressat:innen 
in gesellschaftliche Bereiche jenseits des eigenen Zuständigkeitsbereichs, ohne die Integrationsanforderungen und 
-mechanismen der Zielsysteme selbst aktiv beeinflussen zu können: Die Jugendberufshilfe kann Jugendliche beim 
Übergang in eine Ausbildung unterstützen, sie kann aber nicht die Regeln beeinflussen, nach denen Betriebe 
Nachwuchs rekrutieren. Ebenso wenig können Jugendmigrationsarbeit oder Streetwork die Bedingungen steuern, 
unter denen entkoppelte und/oder geflüchtete Jugendliche als vollwertige Mitglieder an der Gesellschaft teilhaben 
können. 
Vor diesem Hintergrund ist auch die Zielgruppendefinition der Jugendsozialarbeit kritisch zu diskutieren. Diese 
legt nahe, dass die zu unterstützenden jungen Menschen sozial benachteiligt sind (beispielsweise, weil sie aus 
Familien mit niedrigem sozioökonomischen und bildungsbezogenen Status kommen oder eine
Migrationsgeschichte haben) oder aber individuell beeinträchtigt sind, also zum Beispiel eine Behinderung haben. De facto 
handelt es sich jedoch jeweils um relationale Kategorien. Benachteiligungen und Beeinträchtigungen entstehen, 
wenn die Erwartungen an die junge Menschen und deren persönliche und/oder soziale Ausstattung
auseinanderfallen. Insofern werden die Adressat:innen aufgrund bestimmter Merkmale (von ihrer Umwelt, z. B. der Schule, 
dem Ausbildungssystem oder der lokalen Gemeinschaft) benachteiligt oder behindert (vgl. Abschnitt 2.2.6). Vor 
diesem Hintergrund lässt sich der Auftrag der Jugendberufshilfe in zwei Richtungen interpretieren: Einerseits als 
eine Anpassung der jungen Menschen an die Anforderungen und Erwartungen der jeweils relevanten Systeme 
(z. B. Schule oder „Mehrheitsgesellschaft“). Doch auch in diesem Fall kann nicht garantiert werden, dass die 
Anpassungsleistungen tatsächlich zu einer erfolgreichen Inklusion führen – beispielsweise, weil dadurch auch 
nicht mehr Arbeitsplätze entstehen. Andererseits kann darauf hingewirkt werden, dass sich die
Inklusionsanforderungen der infrage stehenden Systeme (z. B. Schule, Arbeitsmarkt) den Möglichkeiten und Interessen der
jungen Menschen anpassen. Insofern gilt die Jugendsozialarbeit als ein Feld der Kinder- und Jugendhilfe, in dem 
anwaltschaftlichem Handeln für die Adressat:innen eine große Bedeutung zugemessen wird (vgl. z. B. Fülbier 
u. a. 2019).
Ob nun durch Angebote zur Förderung der Integration der Adressat:innen oder durch anwaltschaftliches Handeln, 
die Arbeit in der Jugendsozialarbeit steht in einem Spannungsfeld zwischen der Logik, den Zielen und den
fachlichen Prinzipien der Kinder- und Jugendhilfe einerseits sowie weiterer gesellschaftlicher Sektoren andererseits 
(z. B. Schule, Arbeitsmarkt/Arbeitsförderung) (vgl. Fülbier u. a. 2019). Dies zeigt sich u. a. in den konkreten 
Angeboten und Arbeitsansätzen. Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII samt der in ihr organisierten
Handlungsfelder soll mit ihren Angeboten die individuelle und soziale Entwicklung fördern, absichern und die Teilhabe an 
einem gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dieser Anspruch besteht darin, dass jungen 
Menschen mit einem erhöhten Bedarf an Unterstützung oder individuellen Beeinträchtigungen ein eigenständiger 
Entwicklungs- und Erprobungsraum zugestanden wird, der den Weg zu einer gelungenen Sozialisation
ermöglicht. Es geht also nicht um systemrationalisierte und effiziente Fördermaßnahmen als solche, sondern vor allem 
darum, Freiräume für Entwicklung zu sichern (vgl. Weitzmann 2022a). Dies soll vor allem über genuin
sozialpädagogische Angebote und Arbeitsansätze erreicht werden, etwa regelmäßigen Gruppenstunden (ggf. mit
geschlechterspezifischem Schwerpunkt, z. B. Gruppenstunden für Mädchen mit bestimmten natio-ethno-kulturellen 
Zugehörigkeiten), Ferienfreizeiten und sportlich/kreative/künstlerische Angebote, die an den Interessen der
Zielgruppen ansetzen (z. B. Graffiti-Events), medienpädagogische Angebote, offene Treffs und so weiter. Daneben 
stehen Ansätze, die eher einer ökonomischen Logik folgend auf eine erfolgreiche Integration in Ausbildung,
Arbeit und Gesellschaft abzielen. Diese reichen von der Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung in den
Vorabgangsklassen der allgemeinbildenden Schulen über Berufseinstiegsbegleitung, berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen, sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung und Ausbildungsbegleitung bis zur Unterstützung beim 
Übergang in Beschäftigung. Ein Schwerpunkt vieler Angebote liegt darüber hinaus auf unterschiedlichen Formen 
der Beratung. Diese wird teilweise ergänzt durch ein Fallmanagement, z. B. die Integrationsplanung in den
Jugendmigrationsdiensten, mittels derer Ziele der beruflichen oder gesellschaftlichen Integration systematisch und 
durch die Abstimmung und Verknüpfung unterschiedlicher Angebote (auch außerhalb der Jugendsozialarbeit) 
gefördert werden sollen. Aus der Schnittstellenkonstellation folgt weiter, dass die Leistungen der
Jugendsozialarbeit nicht nur auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilferechts, sondern auch auf Basis anderer
Rechtsgrundlagen erbracht werden. Die Jugendmigrationsdienste arbeiten etwa auch auf Basis des Aufenthaltsgesetzes. Seit 
der Reform der Arbeitsmarktgesetzgebung im Jahr 2005 werden Leistungen der Jugendberufshilfe überwiegend 
nach SGB II (Arbeitsförderung) und SGB III (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) erbracht,
während Jugendhilfeleistungen in diesem Feld stark zurückgegangen sind. Mit Blick auf die Zielgruppe der jungen 
Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen/Behinderung sind zudem Leistungen nach dem SGB IX
(Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund kann
unterschieden werden zwischen der Jugendsozialarbeit im engeren Sinne, die auf Grundlage des § 13 SGB erbracht 
und finanziert wird und Jugendsozialarbeit im weiteren Sinne, bei der entsprechende sozialpädagogische
Leistungen auf der Basis anderer Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten umgesetzt werden (vgl. Mairhofer 2017, 2019).  
Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und damit auch Fördertöpfe haben zur Folge, dass das
Leistungsspektrum der Jugendberufshilfe eine große Komplexität aufweist. Diese wird noch dadurch erhöht, dass die Leistungen 
nicht nur durch die zuständigen Stellen auf der kommunalen Ebene erbracht und finanziert werden, sondern im 
Feld der Jugendsozialarbeit zahlreiche Landes- und Bundesprogramme bestehen (vgl. z. B. Beck 2023). So sind 
beispielsweise die flächendeckend verbreiteten Jugendmigrationsdienste ein aus dem Kinder- und Jugendplan des 
Bundes finanziertes (Bundes-)Programm. Gerade für Projekte, die auf der Landes- oder Bundesebene angesiedelt 
sind, kann es daher eine Herausforderung bedeuten, in lokale Strukturen eingebunden zu werden. Dies kann auch 
erklären, weshalb der Vernetzung mit kommunalen Akteur:innen in der Jugendsozialarbeit eine große Rolle
zugeschrieben wird. 
3.9.2.3 Empirische Daten zur Jugendsozialarbeit 
Die Datenbasis für das Arbeitsfeld Jugendsozialarbeit fällt im Vergleich zu anderen Arbeitsfeldern der Kinder- 
und Jugendhilfe – beispielsweise der Kinder- und Jugendarbeit oder den Hilfen zur Erziehung – schmal aus (vgl. 
Mairhofer 2017; 2019). Dies ist eine Folge der zuvor skizzierten Komplexität des Arbeitsfelds. So zeichnen sich
beispielsweise sektorale Statistiken – etwa die Kinder- und Jugendhilfestatistik oder die Statistik der
Bundesagentur für Arbeit – dadurch aus, dass sie jeweils nur den je eigenen „Zuständigkeitsbereich“ abbilden. Zudem
erschwert die komplexe Struktur der Angebote übergreifende Vermessungen des Feldes.164  
Die Kinder- und Jugendhilfestatistik beschränkt sich auf die Erfassung der Einrichtungen, Plätze und der tätigen 
Personen sowie der Ausgaben der öffentlichen Haushalte für Leistungen gemäß § 13 SGB VIII. Diese Daten 
zeigen, dass das Arbeitsfeld in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen ist, sowohl was die Personalzahlen 
insgesamt als auch die Gesamtausgaben anbelangt. So stellt die Jugendsozialarbeit das Arbeitsfeld mit dem
größten prozentualen Wachstum des Personals unter allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe dar (+ 224 % zwischen 
2006 und 2020; Olszenka u. a. 2023, S. 12). Im Jahr 2020 sind in den Bereichen Jugendberufshilfe,
Migrationssozialarbeit, Jugendwohnen und Schulsozialarbeit 13.893 Personen beschäftigt (Autor:innengruppe Kinder- und 
Jugendhilfestatistik 2024, S. 166). Dabei sticht die Schulsozialarbeit heraus, deren Anteil sich in diesem Zeitraum 
im Verhältnis zu den anderen Bereichen vervielfältigt hat. Das heißt, die großen Zuwachsraten gehen primär auf 
das Konto der Schulsozialarbeit (+ 440 %), während die Zahl der Beschäftigten in der Jugendberufshilfe zwischen 
2006 und 2020 weitgehend unverändert geblieben ist. Die Beschäftigtenzahlen in den anderen beiden Feldern – 
Jugendwohnen und Migrationssozialarbeit – haben sich in diesem Zeitraum in etwa verdoppelt (ebd., S. 166ff.). 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kinder- und Jugendhilfestatistik nur die Jugendsozialarbeit im engeren 
Sinne in den Blick nimmt.165  
Eine andere Perspektive auf das Feld der Jugendsozialarbeit eröffnen die Ergebnisse der DJI-
Jugendamtsbefragungen. Dort wurden die kommunalen Jugendämter u. a. auch danach gefragt, ob es Angebote der Jugendsozialarbeit 
vor Ort gibt, also jungen Menschen vor Ort eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht. Wie Abbildung 
3–11 zeigt, gibt es 2022 in so gut wie jedem Jugendamtsbezirk mindestens ein Angebot der Schulsozialarbeit.
Angebote der Jugendberufshilfe und der Mobilen Jugendarbeit/Streetwork werden in ca. acht von zehn
Jugendamtsbezirken vorgehalten. Dabei hat der Anteil der Jugendamtsbezirke mit mindestens einem Angebot der
Jugendberufshilfe – nach zwischenzeitlichen Einbrüchen – wieder das Niveau von Mitte der 1990er- Jahre erreicht.  
Abbildung 3–11 
Anteil der Jugendamtsbezirke mit Angeboten der Jugendsozialarbeit (in %) 
Quelle: DJI-Jugendamtserhebungen 1992-2022 (Mairhofer 2019, S. 33; Fortschreibung durch Projektgruppe Jugendhilfe und sozialer 
Wandel 2024)  
164  Versuche einer empirischen Vermessung des sogenannten Übergangssystems liegen schon etwas zurück. Die Studien vermitteln einen 
Eindruck, wie groß das Feld insgesamt und wie klein der Beitrag der Kinder-und Jugendhilfe daran ist (vgl. Mairhofer 2017 für eine 
Übersicht älterer Studien). Neben diversen qualitativen Studien, Evaluationsstudien einzelner Programme und Geschäftsstatistiken (z. B. 
der Bundesagentur für Arbeit oder der Jugendmigrationsdienste) geben vor allem die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik und die 
regelmäßigen Jugendamtserhebungen des DJI-Projekts Jugendhilfe und sozialer Wandel Hinweise auf die Struktur und Entwicklungen 
im Feld der Jugendsozialarbeit (vgl. Mairhofer 2019). 
165  So kam beispielsweile eine Schätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft für das Jahr 2006 zu dem Ergebnis, dass die Kosten der 
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe an den Kosten des gesamten Übergangssystems nur vier Prozent ausmachen (vgl. Werner u. a. 
2008, zur Einordnung vgl. Mairhofer 2017). 
54 %
73 %
51 %
61 %
41 %
76 %
75 %
28 %
66 %
66 %
78 %
70 %
95 % 99 %
39 %
56 %
54 %
56 %
55 % 74 %
83 %
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
16
20
17
20
18
20
19
20
20
20
21
20
22
Jugendberufshilfe Schulsozialarbeit Mobile Jugendarbeit
In den meisten Jugendamtsbezirken wurden zudem die Angebote gegenüber dem Vorjahr ausgebaut, am
häufigsten im Bereich der Schulsozialarbeit (Projektgruppe Jugendhilfe und sozialer Wandel 2024).  
3.9.2.4 Stand und aktuelle Entwicklungen 
Durch die Neuverortung und weitestgehenden Herauslösung der Schulsozialarbeit (vgl. Abschnitt 3.9.3) aus der 
Jugendsozialarbeit ist diese nunmehr enger auf diejenigen jungen Menschen zugeschnitten, bei denen aufgrund 
ihrer Bildungs- und Berufsbiografie zu erwarten ist, dass der Schulabschluss sowie der Übergang in eine
berufliche Ausbildung und/oder -tätigkeit mit Schwierigkeiten verbunden sein werden. Insofern sind alle jungen
Menschen, die ins Übergangssystem166 „eingeleitet“ werden, unmittelbare Zielgruppe der Jugendsozialarbeit und der 
Jugendberufshilfe. Die Anzahl der jungen Menschen die im Jahr 2022 in das Übergangssystem eigemündet sind, 
ist gegenüber dem Vorjahr um 6,3 Prozent gewachsen und liegt bei 239.100 Personen, wobei dieser Anstieg vor 
allem auf Geflüchtete aus der Ukraine zurückzuführen ist (BMAS 2024, S. 9).167  
Neben der Gruppe junger Menschen, die bei der Berufseinmündung Unterstützung erhalten, werden auch
Schüler:innen weiterhin eine wichtige Zielgruppe darstellen – nicht nur mit Blick auf den Übergang in Ausbildung 
oder Beruf, sondern auch aufgrund anderer Problemlagen. So ist etwa Schulabsentismus eine Thematik, die
weiterhin von Angeboten der Jugendsozialarbeit (teilweise in Weiterführung des Modellprojekts 2. Chance)
durchgeführt wird (vgl. Koch/Stübel-Yilmaz 2023, S. 50ff.)  
Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Krisen der letzten Jahre wirken sich auch auf die Jugendsozialarbeit 
aus. Das Ziel der Jugendsozialarbeit in diesem Kontext ist es insbesondere, Ausgrenzungsmechanismen, die
sozialer Benachteiligung und individueller Beeinträchtigung zugrunde liegen, entgegenzuwirken, um hierdurch die 
schulischen, beruflichen und sozialen Teilhabechancen aller Kinder und jungen Menschen in einer diversen
Gesellschaft zu verbessern. In diesem Kontext sind Konzepte der Jugendsozialarbeit, die nur auf einen Teil der in 
der Gesellschaft vorhandenen Identitäten und Lebenswelten blicken, nicht mehr zeitgemäß, da sie die Dynamiken 
der gesellschaftlichen Entwicklungen und Diversität nicht angemessen erfassen. Um die Bedürfnisse, Themen 
und Fragen aller Kinder und Jugendlichen, die die Angebote der Jugendsozialarbeit in Anspruch nehmen, zu 
ermitteln, sind partizipative Methoden unerlässlich.  
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Akteur:innen der Jugendsozialarbeit schnell auf sich veränderte
Rahmenbedingungen reagieren konnten, beispielsweise die Jugendmigrationsdienste (Süzen u. a. 2021, S. 48f.).
Allerdings ist auch festzustellen, dass es weniger Zugänge in Maßnahmen gab, ebenso weniger Vermittlungen und 
dass sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen durch pandemiebedingt geschlossene 
Einrichtungen und Beratungsstellen zeitweise unterversorgt waren. So haben während des ersten Lockdowns
beispielsweise 31 Prozent der Jugendämter angegeben, dass im Bereich des Jugendwohnens keine neuen Hilfen
begonnen wurden. Im Bereich der ambulanten Hilfen lag der Anteil bei neun Prozent (Mairhofer u. a. 2020, S. 21ff.).   
Ein Blick auf die Fortbildungs- und Veranstaltungsangebote der Verbände im Kooperationsverbund
Jugendsozialarbeit168 sowie in den verschiedenen Landesverbänden zeigt, dass aktuelle Themen, wie beispielsweise
sexualisierte Gewalt, Rassismus unter jungen Menschen, digitalisiertes Lernen, auch im Rahmen der Jugendsozialarbeit 
aufgegriffen werden. Im Diskussionspapier „Überlegungen zu einer Standortbestimmung Jugendsozialarbeit,
Demokratiebildung und Politische Bildung – eine Annäherung“ anlässlich des 16. Kinder- und Jugendberichts sieht 
der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (2021, S. 5) in der „Schärfung des Bewusstseins für politische
Bildung eine Chance“ für das Arbeitsfeld. Entscheidend ist aber, ob und wie solche Impulse (z. B. Fortbildungen, 
Positionspapiere) auf den Alltag der Maßnahmen einwirken können. Hier ist zu konstatieren, dass  es zwar in der 
 
166  Als Übergangssystem oder Übergangssektor werden definiert: „Maßnahmen außerschulischer Träger und schulische Bildungsgänge, 
die keinen qualifzierenden Berufsabschluss anbieten, sind dem Übergangssektor zugeordnet. Hierunter fallen auch teilqualifizierende 
Angebote, die auf eine anschließende Ausbildung als erstes Jahr angerechnet werden können oder Voraussetzung zur Aufnahme einer 
vollqualifizierenden Ausbildung sind (z. B. Pflichtpraktika im Rahmen der Erzieher:innenausbildung)“ (vgl. Bildung in Deutschland 
2022, S. 169). 
167  In der Bundesrepublik haben ca. 2,64 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren keinen Berufsabschluss, was das ist fast 
einem Fünftel der Altersgruppe entspricht (BMAS 2024, S. 22). 
168  Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ist ein Zusammenschluss der Träger der Jugendsozialarbeit. Er ging im Jahr 2007 aus der 
Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit hervor. Ihm gehören die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Bundesarbeitsgemeinschaften 
Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich 
regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), der Paritätische Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE), das Deutsche Rote 
Kreuz (DRK) und der Internationale Bund (IB) an (www.jugendsozialarbeit.de).
fachpolitischen Diskussion eine schnelle Aufnahme und Diskussion auch aktueller Themen (zuletzt
beispielsweise die geplante und dann nicht umgesetzte Rechtskreisänderung U25)169 gibt, die Umsetzung in der
Alltagspraxis hingegen oft erst sehr viel später angegangen wird.  
Dies hat verschiedene Gründe. Diese sind teilweise arbeitsbereichsübergreifend, teilweise in der Logik einzelner 
Programme begründet. Beispielhaft erwähnt werden können hier folgende Gründe:  
– Die hinter den Maßnahmenarten stehenden Fachkonzepte – etwa im Feld der Jugendmigrationsdienste – 
wurden über Jahre hinweg (mühsam) unter den Trägern und zwischen den Trägern und dem
Fördermittelgeber (BMFSFJ) ausgehandelt und stellen Vereinbarungen dar, die nicht ohne Weiteres einseitig verändert 
werden können.170 Mit diesen Fachkonzepten wurden stabile Verfahrensweisen vereinbart, die den Ablauf 
der Maßnahmen prägen und somit die Flexibilität einschränken.  
– Eine fehlende Flexibilität zeigt sich bei anderen Programmen und Fördermittelgebern wie auch innerhalb 
der entsprechenden Verbände und in den Einrichtungen selbst. 
– Schließlich konkurriert die Dynamik sich verändernder Anforderungen (schnelle Wechsel der
Anforderungen auf Grund der Krisendynamiken) mit dem Bedarf nach Stabilität und Entschleunigung innerhalb der 
Programme und Angebote. So ist es mitunter zielführender, der Stabilität den Vorzug zu geben, etwa um den 
Zielgruppen, die in ihren Alltagserfahrungen häufig Enttäuschungen erleben, Verlässlichkeit und Sicherheit 
zu signalisieren.  
3.9.2.5 Herausforderungen und Schlussfolgerungen 
Die Dynamiken des gesellschaftlichen Wandels (vgl. Kap. 1) verdeutlichen die Bedeutung der Jugendsozialarbeit 
für die Gegenwartsgesellschaft, deren große Herausforderungen – etwa der Fachkräftemangel, Fluchtmigration, 
Desintegration oder die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft – mehr oder weniger direkt in das Aufgabenfeld 
der Jugendsozialarbeit fallen (vgl. Mairhofer 2019). Gleichzeitig dürften die aktuellen gesellschaftlichen
Dynamiken einen verstärkten Einfluss auf soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen junger
Menschen haben und soziale Ungleichheiten weiter verstärken (vgl. z. B. Statistisches Bundesamt 2021a). Daher
müssen die Zugänge zu den berufsfördernden Maßnahmen, außerbetrieblicher Berufsausbildung und
ausbildungsbegleitenden Maßnahmen erleichtert werden. Für die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit heißt das, zugängliche 
Unterstützungsangebote zu diesen Angeboten zu entwickeln, um strukturelle Benachteiligungen zu reduzieren 
bzw. abzubauen. Dabei müssen besonders die individuellen Lebensentwürfe junger Menschen, das soziale
Umfeld und die damit verknüpften Kompetenzen, Chancen und Risiken berücksichtigt werden. Jugendsozialarbeit 
kann gesellschaftliche und politische Entwicklungen allerdings nur in engen Grenzen beeinflussen, sie kann aber 
die Be- und Verarbeitungsformen junger Menschen stärken. Dazu wird es erforderlich sein, an nachhaltigen
Übergangsstrategien zu arbeiten, die in Bezug auf das Übergangssystem die Verweildauer verkürzen und die Anzahl 
erfolgreicher Einmündungen in eine Berufsausbildung erhöhen. Das bedeutet, dass die bestehenden Maßnahmen 
und Angebote der Jugendsozialarbeit überprüft und ggf. weiterentwickelt werden müssen.  
Einen Vorschlag hierzu haben Enggruber u. a. (2021) erarbeitet. Aus der Perspektive der UN-
Kinderrechtskonvention – und hier vor allem unter Bezug auf das Diskriminierungsverbot in Art. 2 – kritisieren die Autor:innen 
die Exklusion großer Gruppen junger Menschen und deren Zuweisung zu den beiden „Sondersystemen“
Übergangsbereich und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Sie plädieren für eine Transformation der
Jugendberufshilfe in eine flexible, an individuellen Bedarfen orientierte Unterstützungsleistung für alle jungen Menschen 
(auch Studierende) in Ausbildung. Verbunden mit einer Ausbildungsgarantie könnte eine solche
Jugendberufshilfe junge Menschen mit und ohne Beeinträchtigung stigmatisierungsfrei in ihrer beruflichen und sozialen
Integration fördern, zumal, wenn die Rechte der jungen Menschen durch ein Ombudssystem flankiert würden (vgl. 
ebd.; Enggruber/Oehme 2023).  
 
169  Damit sollten arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren nicht mehr von den Jobcentern betreut werden, sondern von den
Arbeitsagenturen. Folglich wären die Kosten nicht vom Bund, sondern von der Arbeitslosenversicherung gedeckt worden. Die Kritik u. a. von 
Verbänden führte dazu, dass der Rechtskreiswechsel gestoppt wurde.  
170  Rahmenkonzepte der Jugendmigrationsdienste wurden u. a. entwickelt für individuelle Integrationsförderung, Kompetenzermittlung 
und -entwicklung von Jugendlichen, Gruppenangebote, Elternarbeit oder Netzwerk- und Sozialraumarbeit sowie interkulturelle
Öffnung. Die Konzepte werden auf der Homepage der Jugendmigrationsdienste zur Verfügung gestellt (https://www.jugendmigrations-
dienste.de/ueber-jmd/ueber-uns).
Neben der Jugendsoziarbeit gibt es vielfältige Hilfen nach verschiedenen weiteren Gesetzen, vor allem Angebote 
des SGB II und des SGB III und Verordnungen oder Programme auf Länder- und Bundesebene, die lokal in ihrem 
Einsatz abgestimmt und synchronisiert werden müssen. Außerdem müssen Vor- und Nachrangregelungen
zwischen den Teilen des Sozialgesetzbuches beachtet werden, damit sich die Hilfsangebote im Übergang von der 
Schule in den Beruf nicht gegenseitig behindern. Vor diesem Hintergrund wird es, anknüpfend an die
Jugendberufsagenturen, in denen schon heute Leistungen nach SGB II, III und VIII wenn nicht aus einer Hand, so
zumindest unter einem (zumindest organisatorischen) Dach erbracht werden, erforderlich sein, auch für weitere 
Handlungsfelder Formen der kommunalen Kooperation und Koordination zu entwickeln, wie diese in § 13 Abs. 4 
SGB VIII gefordert werden. Hierdurch können einerseits Parallelstrukturen vermieden werden und kann
andererseits die Zugänglichkeit der Angebote für die Zielgruppen verbessert werden.  
Eine weitere Herausforderung in der Berufsbildung ist die Digitalisierung (vgl. Abschnitt 1.1.5, 2.3.4). Im Jahr 
2017 hatte die Bundesagentur für Arbeit über die Berufsvorbereitende Maßnahme (BvB) „Job@venture“ in
verschiedenen Modellprojekten Ansätze zur Vorbereitung junger Menschen auf die „Arbeitswelt 4.0“ erprobt.
Derzeit wird an der Umsetzung der Ergebnisse der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Berufliche 
Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ gearbeitet. Die Enquete-Kommission hat zwischen 2019 und 2021 Themen 
wie Zugänge zur Berufsbildung, Berufsvorbereitung und -ausbildung – auch für bestimmte Personenkreise –, 
berufliche Fort- und Weiterbildung, Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung,
Internationalisierung in der Berufsbildung, natürlich die Digitalisierung und schließlich die Finanzierung der beruflichen Bildung 
bearbeitet (vgl. Deutscher Bundestag o. J.). Für die Jugendsozialarbeit eröffnet die Umsetzung der Empfehlungen 
Möglichkeiten, Programme für Digitalisierungsbedarfe zu realisieren, um regelmäßig vorhandene wirtschaftliche 
Nachteile der jungen Menschen in der Jugendsozialarbeit aufzufangen und gleichberechtigte Teilhabe zu
ermöglichen. 
Der aktuelle Fachkräftemangel in Deutschland (vgl. Abschnitt 1.2.4) als gesamtgesellschaftliches Problem lässt 
sich nicht mit den Mitteln der Jugendberufshilfe (weder im engen noch im weiten Sinne) bewältigen. Maßnahmen 
der Kinder- und Jugendhilfe können aber zusammen mit Maßnahmen der Arbeitsverwaltung – z. B.
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb), Einstiegsqualifizierung (EQ), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB),
assistierte Ausbildung (AsA flex) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) – einen Beitrag 
dazu leisten, das vorhandene Arbeitskräftepotenzial junger Menschen besser auszuschöpfen. Erfahrungen aus der 
Jugendsozialarbeit zeigen, dass es dabei auf einen Mix von Maßnahmen und Aktivitäten ankommt wie z. B. eine 
Erhöhung der Attraktivität dualer Ausbildungsberufe, ein verändertes Rekrutierungsverhalten der Unternehmen, 
verbesserte Formen der beruflichen Orientierung und der Übergangsangebote, eine verstärkte Einbeziehung
junger eingewanderter Menschen und eine Einwanderungspolitik, die Einwanderung attraktiv macht (SVR 2021, 
S.  15, 77f.). 
Allerdings muss auch festgehalten werden, dass das Übergangssystem die (Re-)Produktion sozialer
Benachteiligung junger Menschen fortsetzt. Dies liegt weniger an dem ausbildenden bzw. fördernden Personal, sondern sehr 
viel stärker an der Ausgestaltung und den Strukturen, in die die Angebote und Maßnahmen eingebunden sind. 
Eine langjährig formulierte Kritik weist darauf hin, dass diese Angebote zu stark auf berufsfachliche
Kompetenzen ausgerichtet sind und damit andere Bereiche vernachlässigen. Daher gilt es, sozialpädagogische Ansätze der 
Unterstützung bei den Angeboten im Übergangssystem zu stärken, oder dieses – wie von Enggruber u. a. (2021) 
vorgeschlagen – in ein System integrierter, flexibler Hilfen für alle junge Menschen zu überführen. 
Soziale Integration und Teilhabe kann nur mit einer umfassenden Arbeitsweise gelingen, die das Lebensumfeld 
und die konkrete Lebenssituation der jungen Menschen einbezieht. Genau dort können Projekte der Bildung für 
nachhaltige Entwicklung anknüpfen und dabei helfen, den Alltag neu zu gestalten. Aufgabe der
Jugendsozialarbeit ist es somit, Entwicklungsräume zu schaffen, diese zu schützen und sie gegenüber Systemimperativen
folgenden Anforderungen (vgl. Habermas 1981) zu verteidigen. Jugendsozialarbeit muss Lebensräume eröffnen und 
in den Lebenswelten junger Menschen wirken, um Maßnahmen und Angebote an individuelle Bedürfnisse
anzupassen. Notwendig dafür ist auch handlungsorientiertes Wissen über Migration, Diversität und Diskriminierung, 
um neue Zugänge zu jungen Menschen zu gewinnen und sie zu stärken.
3.9.3 Schulsozialarbeit  
Schulsozialarbeit bezeichnet sozialpädagogische Angebote, die auf die Förderung der Entwicklung junger
Menschen am Ort Schule zielen.171 Dabei stehen die Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen sowie 
deren Eltern und Lehrkräften im Fokus (vgl. Speck 2022, S. 46). Die konkreten Angebote können
einzelfallorientiert (z. B. individuelle Beratung, Krisenintervention), gruppenorientiert (z. B. Beteiligungsprojekte oder
Projekte zur Demokratieförderung) oder sozialraumorientiert (Vernetzung mit weiteren Akteur:innen in der
Kommune) erfolgen. Da die Schulsozialarbeit besonders durch ihr Verhältnis zur Schule geprägt ist, kommt ihr auch 
bildungspolitisch eine besondere Rolle zu. Das Ziel der Schulsozialarbeit wie das der gesamten Jugendhilfe ist 
die Förderung und Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung bei Schüler:innen. Sie sollen in ihrer
Eigenständigkeit gefördert und in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt Entscheidungen nicht nur im Bildungsbereich, 
sondern auch in ihrer Lebenswelt treffen zu können. Die Schulsozialarbeit ist als „Infrastrukturangebot“ angelegt, 
dass sich zunächst an alle jungen Menschen im Bereich Schule wendet und bei spezifischen
Unterstützungsbedarfen individualisiert an Einzelne richtet. Schulsozialarbeit arbeitet von daher sowohl präventiv als auch stärker 
intervenierend mit dem Ziel, eine inhaltlich und räumlich vernetzte Infrastruktur für junge Menschen in der Schule 
und darüber hinaus im Sozialraum zu schaffen (vgl. Spies 2018, S. 755ff.; Maykus 2021, S. 949ff.). Sie kann als 
eigenständiges, vom regulären Schulbetrieb entkoppeltes Angebot am Ort Schule realisiert werden, beispielsweise 
wenn Schulsozialarbeiter:innen Sprechstunden und/oder eigene Angebote am Nachmittag anbieten. Ebenso kann 
Schulsozialarbeit auch in den Schulbetrieb eingebunden sein, etwa wenn Schulsozialarbeiter:innen wöchentlich 
eine Unterrichtseinheit in jeder Klasse, beispielsweise mit der Reflexion der Gruppendynamik und von
Exklusionstendenzen in der Klasse, gestalten. Eine andere Konstellation besteht darin, dass Schulsozialarbeiter:innen zu 
bestimmten Themen (z. B. Kinderschutz) oder im Fall von Konflikten mit einzelnen Schüler:innen oder Klassen 
punktuell in den Schulbetrieb eingebunden werden. Dabei ist die Schulsozialarbeit nur eine Form der
Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Schule (vgl. Rahn/Zipperle 2024), wobei die Grenzen zwischen
unterschiedlichen Angeboten nicht immer eindeutig sind.  
3.9.3.1 Rechtliche Grundlagen 
Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsfelds finden sich in den §§ 11, 13 und dem neuen § 13a SGB VIII. Dabei 
können sich Angebote der Schulsozialarbeit entweder – der Logik der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) folgend 
– ausschließlich an sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Schüler:innen wenden, oder sie können 
sich – der Logik der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) folgend – an alle Schüler:innen richten. Durch die 
Aufnahme des § 13 a SGB VIII infolge des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG 2021) ist die
Schulsozialarbeit als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe „am Ort Schule“ sehr viel deutlicher hervorgehoben worden 
als dies in der Vergangenheit der Fall war. Die gesetzliche Neuregelung durch § 13a SGB VIII bildet die
wachsende Bedeutung und zunehmende Verschränkung von schulischer Bildung und Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe ab. Neben der Leistungsbeschreibung enthält der Paragraf auch ein Kooperationsgebot zwischen den 
Trägern der Schulsozialarbeit und den Schulen. Er legt die konkrete Ausgestaltung der Schulsozialarbeit
allerdings in die Verantwortung der Länder. Die bedarfsgerechte Ausstattung ist dabei, wie bei allen Leistungen im 
entsprechenden Abschnitt des SGB VIII (§§ 11–14), unabhängig vom Regelungsort in den Landesgesetzen zu 
gewährleisten (vgl. Weitzmann 2022b, Rn. 1). 
3.9.3.2 Stand und aktuelle Entwicklungen 
Die inhaltliche Ausrichtung von Schulsozialarbeit hängt wesentlich von der Organisation und Finanzierung ihrer 
Angebote ab. Hier hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine heterogene Angebotslandschaft herausgebildet. 
Das Spektrum reicht von Schulsozialarbeiter:innen, die direkt von der Schule angestellt sind, über die
Beauftragung freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch die Schule, über deren Beauftragung durch den örtlichen 
 
171  Der nachfolgende Abschnitt basiert wesentlich auf der Expertise von Rahn/Zipperle (2024). Auch wörtliche Übernahmen aus der
Expertise wurden nicht als solche kenntlich gemacht. In der Expertise finden sich weitere Belege und Begründungen zu den Aussagen 
dieses Abschnitts.
öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu Schulsozialarbeiter:inmnen, die direkt bei den
Jugendämtern angestellt sind. Welche Konstellationen vor Ort vorzufinden sind, variiert dabei stark nach Bundesländern, 
da Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren primär über Landesprogramme in der Breite implementiert wurde.  
Gesetzliche Regelungen bezüglich Qualität, Quantität, Zielen und Schwerpunkten der Schulsozialarbeit variieren 
damit bisher ebenso wie Finanzierungs-, Träger- und Arbeitsstrukturen, die stellenweise auch innerhalb der
Bundesländer stark voneinander abweichen. So gibt es neben Ländern, in denen Schulsozialarbeit vorrangig als
Angebot der Kinder- und Jugendhilfe bei Jugendhilfeträgern finanziert wird (z. B. Baden-Württemberg; vgl. Zipperle 
u. a. 2022) auch solche, in denen Schulsozialarbeit überwiegend als Angebot in schulischer Verantwortung
realisiert (z. B. Niedersachsen; vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2017) und/oder im Schulgesetz verankert 
wird (z. B. Schleswig-Holstein; § 6 Abs. 6 SchulG SH). Darüber hinaus gibt es Bundesländer, die nicht
ausschließlich auf ein Trägermodell bauen, sondern in denen die Trägerschaft von Schulsozialarbeit in
„Mischmodellen“ organisiert wird, so etwa in Nordrhein-Westfalen, wo Angebote der kommunalen Kinder- und
Jugendhilfe, Landesstellen (Kultusministerium) und Landesprogramme nebeneinanderstehen (vgl. ausführlich in 
Rahn/Zipperle 2024, Kap. 6). 
Je nach lokaler Umsetzung steht die Schulsozialarbeit in einem je spezifischen Spannungsverhältnis zwischen der 
Logik, den Zielen und den fachlichen Prinzipien der Kinder- und Jugendhilfe einerseits und denen der Schulen 
andererseits, wobei in der Praxis unterschiedlich mit dieser Herausforderung umgegangen wird. Teilweise stellt 
sich die Schulsozialarbeit stark in den Dienst der Schule und übernimmt die Funktion, einen reibungslosen Ablauf 
des Schulalltags zu unterstützen, etwa indem sie sich um als problematisch markierte Schüler:innen „kümmert“. 
Teilweise hat sich Schulsozialarbeit als eigenständige Pädagogik am Ort Schule emanzipiert.  
Ungeachtet solcher – seit Jahrzehnten diskutierten, aber weiterhin bestehenden Spannungen und
Herausforderungen dokumentiert eine Vielzahl an Fachpublikationen wie politischen Positionspapieren die hohe Akzeptanz, die 
Schulsozialarbeit als zentraler Kooperationspartner und Schnittstelle in das System Schule hinein inzwischen 
nicht nur innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und bei anderen schulbezogenen Jugendhilfeangeboten, sondern 
auch bei Schulen, Kultusministerien sowie Kommunalverwaltungen als Schulträgern erfährt (vgl. u. a. Deutscher 
Bundestag 2013, S. 329; Stüwe u. a. 2015, S. 10; Land Nordrhein-Westfalen 2021). 
3.9.3.3 Empirische Daten zur Schulsozialarbeit 
Das fachliche Interesse an der Schulsozialarbeit zeigt sich auch in einer großen Anzahl empirischer Studien (vgl. 
z. B. Speck/Olk 2010; Chiapparini u. a. 2018) sowie theoretischer Reflexionen (vgl. z. B. Ahmed/Höblich 2010) 
zu diesem Arbeitsfeld. Dabei liegen sowohl qualitative Studien zu Einzelaspekten (z. B. dem professionellen 
Handeln von Sozialarbeiter:innen oder Fragen der Kooperation und Vernetzung) als auch quantitative Erhebungen 
und Studien, besonders länderbezogen sowie zu einzelnen Programmen vor (für einen aktuellen Einblick vgl. 
Zipperle/Baur 2023).  
Die Kinder- und Jugendhilfestatistik zu Personal und Einrichtungen weist für das Jahr 2020 insgesamt 7.547 tätige 
Schulsozialarbeiter:innen in Deutschland aus. Ein Vergleich mit dem Jahr 2006 (1.751 Fachkräfte) zeigt einen 
kontinuierlichen Ausbau des Arbeitsfelds (Rahn/Zipperle 2024, Kap. 6). Damit stellt die Schulsozialarbeit das – 
gemessen am Personal – größte Arbeitsfeld innerhalb der Jugendsozialarbeit dar (vgl. Abschnitt 3.9.2). Im Jahr 
2020 machte sie 54,3 Prozent der bundesweit für Jugendsozialarbeit eingesetzten Personalressourcen aus. Von 
den insgesamt 9.942 Vollzeitäquivalenten der Jugendsozialarbeit gehen 5.386 Vollzeitäquivalente allein auf die 
Schulsozialarbeit zurück (vgl. Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 166). Allerdings
zeigen die Ausführungen zur Heterogenität der Träger- und Finanzierungsstruktur der Schulsozialarbeit, dass die 
Kinder- und Jugendhilfestatistik ebenso wie bei anderen Feldern der Jugendsozialarbeit (vgl. Abschnitt 3.9.2) nur 
einen Ausschnitt abbildet. So werden nur diejenigen Fachkräfte gezählt, die bei einem Träger der Jugendhilfe 
beschäftigt sind. Fachkräfte bei Schulträgern sowie auf umgewandelten Planstellen für Lehrkräfte werden
dementsprechend hier nicht erfasst (vgl. Zankl 2017, S. 15). Auf diese Gründe sowie weitere Variationen in den
Träger- und Fördermodalitäten ist es zurückzuführen, dass die Zahlen der Kinder- und Jugendhilfestatistik stark von 
den länderspezifischen Statistiken zum Ausbau der Schulsozialarbeit abweichen (vgl. ebd., S. 14f.). Somit liegt 
bis heute noch immer lediglich die für Situation vor etwa zehn Jahren aufgestellte Schätzung von Zankl (2017) 
zur Gesamtzahl der Schulsozialarbeiter:innen in Deutschland vor (vgl. Zipperle/Baur 2023, S. 9). Dieser gelangte 
auf Basis einer Zusammenstellung unterschiedlicher Datenquellen (u. a. zur Förderung aus Mitteln der Kinder- 
und Jugendhilfe, Landesprogramme, Expert*innenschätzungen, Wachstumsannahmen sowie vor allem einer im
Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes durchgeführten bundesweiten Schulbefragung des DJI, 
vgl. Zimmermann 2019) zu der Schätzung, dass im Jahr 2015 etwa 10.000 bis 16.000 Fachkräfte in der
Schulsozialarbeit in Deutschland tätig waren (ebd., S. 16) – Zahlen, die deutlich über der in der Kinder- und
Jugendhilfestatistik ausgewiesenen Zahl lagen. Seitdem dürfte die Anzahl der Schulsozialarbeiter:innen und damit auch die 
Anzahl der Schüler:innen, die Zugang zu einem Angebot der Schulsozialarbeit haben, weiter gestiegen sein (vgl. 
dazu auch Abb. 3–11 in Abschnitt 3.9.2). 
Nicht erst durch die Neuregelung in § 13a SGB VIII, aber nun verstärkt, wird eine deutlichere Abgrenzung der 
Leistungen der Jugendhilfe am Ort Schule eintreten müssen, ohne die Breite der Angebote und Leistungen zu 
schmälern oder gegeneinander auszuspielen. Sie alle haben ihren Zweck und können sich sinnvoll ergänzen.
Hierbei entstehen sowohl Chancen als auch Risiken, die bewertet werden müssen:  
So wird im Hinblick auf die Kooperation von Kinder- und Jugendarbeit und Schule einerseits, wie Thole u. a. 
(2022, S. 179) aus einer Zusammenfassung des Fachdiskurses resümieren, das Potenzial gesehen, neue
Nutzer:innengruppen zu erschließen, Kindern und Jugendlichen alternative Bildungsoptionen zu eröffnen und die eigene 
Angebotsstruktur zu erweitern und auszudifferenzieren. Spies (2018, S. 760) sieht entsprechende Kooperationen 
sogar mit dem Auftrag ausgestattet, das „schulische Bildungsverständnis [zu] erweitern und das Spektrum der 
pädagogisch zu begründenden Angebote innerhalb des Gesamtkonzepts einer Schule sowie die Chancen der
individuellen Förderung [zu] vergrößern“. Für die Realisierung entsprechender sozialräumlicher
Kooperationsbezüge zwischen Kinder- und Jugendarbeit und Schule wird wiederum der Schulsozialarbeit eine Scharnierfunktion 
zugesprochen, da letztere zwischen den schulischen Logiken und der den Arbeitsprinzipien der Offenheit,
Freiwilligkeit und Partizipativität folgenden Kinder- und Jugendarbeit zu vermitteln vermag (vgl. Zipperle 2021; 
Maier u. a. 2023). Diesen (leicht) optimistischen Perspektiven auf die Kooperationsbezüge stehen jedoch
innerhalb des Fachdiskurses zur Kinder- und Jugendarbeit zahlreiche kritische Stimmen gegenüber, die – teilweise 
basierend auf den Erfahrungen aus Modellprojekten – bei einer Kooperation mit Schule einen Profilverlust der 
Kinder- und Jugendarbeit und eine Annäherung an schulisches Lernen befürchten (vgl. u. a. Sturzenhecker u. a. 
2014; Lembeck/Lindenberg 2015; Sturzenhecker/Deinet 2018). Diese und weitere Studien sowie
Positionierungen im Fachdiskurs kumulieren stellenweise in scharfen Abgrenzungsversuchen, wie etwa der Warnung von 
Scherr und Sturzenhecker (2014, S. 370), zum „billigen Dienstleister“ von Schule zu werden und deren
defizitorientierte Perspektive zu übernehmen.  
Gegenüber diesem im Grundtenor kritischen Diskurs zur Kooperation von Kinder- und Jugendarbeit und
Schulsozialarbeit fällt bei einer kursorischen Betrachtung entsprechender Publikationen zur Jugendsozialarbeit deren 
„pragmatische“ Perspektive in der Zusammenarbeit mit Schule auf. Jugendsozialarbeit wird an vielen Stellen als 
relevanter Partner von Schule zur Bearbeitung von schul- und berufsbezogenen Themen betrachtet, etwa bezogen 
auf die Bewältigung des Übergangs von Schule in den Beruf von „schwer erreichbaren“ jungen Menschen (vgl. 
Gurr u. a. 2016). Diskussionen zur Ausgestaltung von Kooperationsverhältnissen werden auf der fachlich-
disziplinären Ebene zwar auch geführt (z. B. bezogen auf die oben genannten Jugendberufsagenturen; vgl. Ruth/Stöbe-
Blossey 2020), und es wird auf eine den Prinzipien des SGB VIII folgende Jugendsozialarbeit hingewiesen (z. B. 
in der Jugendberufshilfe: vgl. Umbach 2017). Aber zum einen erscheint hierbei die Positionierung gegenüber den 
arbeitsweltbezogenen Akteur:innen (z. B. Jobcenter) im gegenwärtigen Diskurs stärker ausgeprägt als die
Verhältnisbestimmung zur Schule und zum anderen geht es hier weniger um eine grundsätzliche Kritik am
Kooperationsverhältnis als vielmehr um punktuell fokussierte Positionierungen. Somit lässt sich im Gegensatz zur Kinder- 
und Jugendarbeit („Kooperation unter Vorbehalt“) für die Jugendsozialarbeit tendenziell eher von einer
„vorbehaltlosen Kooperation“ mit Schule sprechen, die als essenzieller Bestandteil der schulischen und beruflichen
Integration junger Menschen angesehen und daher weitgehend „normalisiert“ bzw. nicht zum Gegenstand fachlicher 
Kritik wird. Vielmehr konzentriert sich der – auch kritisch geführte – Fachdiskurs zur Kooperation von
Jugendsozialarbeit und Schule weitgehend auf das Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeit. 
3.9.3.4 Aktuelle Trends und Herausforderungen 
Parallel zu Ausbau, Anerkennung und rechtlicher Verankerung wird nach wie vor um das berufliche Profil und 
den Auftrag von Schulsozialarbeit gerungen (vgl. Zipperle u. a. 2018, S. 9f.). So wirft etwa bereits die
Formulierung des 14. Kinder- und Jugendberichts (Deutscher Bundestag 2013, S. 329), derzufolge Schulsozialarbeit
„zunehmend notwendig für eine gelingende Schule“ sei, die Frage danach auf, ob Schulsozialarbeit vorrangig auf die
Unterstützung von Schule zielt, oder ob sie entsprechend des breiten Auftrags in § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII
versucht, Kinder und Jugendliche „in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern“. 
Neben den Zielperspektiven sind auch die bisherigen Inhalte, Strukturen und Arbeitsformen der Schulsozialarbeit 
heterogen: Wie schon angesprochen existieren je nach Bundesland, Kommune und Schulform unterschiedliche 
Anstellungsverhältnisse (z. B. bei der Schule oder beim Jugendhilfeträger), unterschiedliche
Finanzierungsformen (z. B. Regelfinanzierung oder Projektförderung), sowie unterschiedliche methodische Herangehensweisen 
(z. B. Fokus auf Einzelunterstützung, Gruppenangebote oder sozialräumliche Angebotsstruktur) sowie eher
offene oder eher zielgruppenspezifische Ansätze (z. B. Fokus auf Schulabsentismus) (vgl. Emanuel 2017, S. 16). 
Dabei ist das „Ringen um das eigene Profil“ der Schulsozialarbeit nicht isoliert zu betrachten. Es wird vielmehr 
sowohl von gesamtgesellschaftlichen Veränderungen (z. B. steigende Relevanz formaler Bildungszertifikate) als 
auch von institutionell-schulbezogenen Entwicklungen (z. B. Ausbau der Ganztagsbetreuung) beeinflusst.
Bezogen auf Letzteres ist das Feld der Schulsozialarbeit herausgefordert, das eigene Profil im Kontext einer einerseits 
multiprofessionell besetzten und andererseits schulpädagogisch dominierten Institution zu klären und damit einer 
fehlenden Profilschärfe sowie einem „Anything goes“ schulsozialarbeiterischer Ansätze (vgl. Meinunger 2016) 
entgegenzuwirken. Eine zusätzliche Komplexität erfährt diese Klärungsaufgabe dadurch, dass Schulsozialarbeit 
an den unterschiedlichen Schularten zwar mit denselben übergeordneten Zielen und fachlichen Orientierungen 
tätig werden kann, die jeweiligen altersspezifischen Anforderungen und Bedürfnisse der Fachkräfte sowie die 
unterschiedlichen Schulstrukturen jedoch ein z. B. zwischen Primar- und Sekundarstufe differenziertes Handeln 
der Fachkräfte erfordern (vgl. Zipperle u. a. 2022, S. 189).  
Auch die dominanten Linien im Fachdiskurs sind nicht einfach zu greifen. Sie umfassen u. a. Fragen zur
Konzeptualisierung, zum Selbstverständnis und zu Inhalten der Schulsozialarbeit, zur Träger- und Angebotsstruktur und 
zur Wirkung. Im Folgenden werden drei Diskurslinien knapp skizziert: 
Schulsozialarbeit als eigenständiges Kinder- und Jugendhilfeangebot am Ort Schule 
Bei der Charakterisierung von Schulsozialarbeit als „bislang intensivste Form der Kooperation von Jugendhilfe 
und Schule“ (Bolay/Iser 2016, S. 142) bleibt offen, in welchem Verhältnis Jugendhilfe und Schule stehen. Es ist 
genau die Kooperation, die es auf definitorischer Ebene offenlässt, ob Schulsozi-alarbeit als Angebot der
Jugendhilfe am Ort Schule agiert oder das Ergebnis einer Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Schule ist, 
in der Trägerschaften und Zuständigkeiten zunächst offen sind. Davon hängt jedoch ab, ob eine zukunftsweisende 
Kooperation gelingt oder nicht.  
Die Empirie zeigt, dass Schulsozialarbeit nicht durchgängig als Kinder- und Jugendhilfeangebot am Ort Schule 
gesehen bzw. gesteuert wird, sondern sich vielmehr in vielfältigen Variationen als ein sozialpädagogisch
geprägtes, stellenweise stark auf Schule bezogenes, stellenweise stark an den Prämissen der Kinder- und Jugendhilfe 
orientiertes Unterstützungsangebot realisiert. Dabei agiert Schulsozialar-beit immer in einem komplexen
Bedingungsgefüge unterschiedlicher (z. B. personeller, räumlicher, kooperationsbezogener) Rahmenbedingungen mit 
unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (z. B. Schule, Träger, Kommune). Dies impliziert für die Fachkräfte die 
Notwendigkeit und Herausforderung, das eigene Aufgabenprofil beständig zu reflektieren und sich hinsichtlich 
der unterschiedlichen an Schulsozialarbeit formulierten Ansprüche (z. B. von Schule, Kindern und Jugendlichen, 
Eltern, Kooperationspartner:innen) zu positionieren.172 
Kooperationsanforderungen im multiprofessionellen Gefüge nach innen und außen 
Es zeichnet sich ab, dass Schulsozialarbeit zunehmend in einem multiprofessionellen Gefüge tätig ist und sowohl 
innerhalb als auch außerhalb der Schule mit unterschiedlichen Akteursgruppen kooperiert. Frühere Betrachtungen 
legten dabei den Fokus auf die Kooperation von Schulsozialarbeiter:innen und Lehrer:innen (wobei es
Differenzierungen geben kann z. B. zwischen allgemeinen Lehrkräften und sonderpädagogischen Lehrkräften). Sie sahen 
die Herausforderung für Schulsozialarbeit darin, gelingende Arbeitsbeziehungen zu den schulpädagogischen 
Fachkräften zu entwickeln, ohne sich den Funktions- und Definitionslogiken der Schule unterzuordnen.
Unterschiedliche Berufs-, Arbeitsfeld- und Organisationskulturen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule sowie 
 
172  Noch weitergehend wäre zu diskutieren, ob sich die Schulsozialarbeit nicht unweigerlich zu einem eigenen, hybriden Feld entwickeln 
wird, das ein eigenständiges Selbstverständnis und eigenständige Prinzipien ausbildet und sich nicht mehr den Prinzipien der Jugendhilfe 
verpflichtet fühlt.
beruflich-habituelle Unterschiede zwischen Lehrkräften und Schulsozialarbeiter:innen können eine
entsprechende Zusammenarbeit zusätzlich erschweren (vgl. Maykus 2017, S. 78). Entsprechend differenziert Speck 
(2022, S. 115) hinsichtlich der realisierten Zusammenarbeit zwischen einer additiven
(Nebeneinanderherarbeiten), distanzierten (gegenseitige Abgrenzung), hierarchischen (Schule als bestimmender Akteur) sowie
partnerschaftlichen (abgestimmtes und lösungsorientiertes Handeln) Kooperation von Schulsozialarbeit und Lehrkräften.  
In neueren Studien treten anstelle der Analyse bilateraler Kooperationsbezüge zu Lehrer:innen Fragen nach dem 
Zusammenwirken in multiprofessionellen Gefügen und der Rolle der Schulsozialarbeit darin in den Vordergrund. 
Diese „Schwerpunktverschiebung“ steht im Kontext unterschiedlicher schulbezogener Entwicklungen wie etwa 
dem Ausbau der Ganztagsschule und dem Hinwirken auf inklusive Schulstrukturen. Diese Entwicklungen führen 
dazu, dass Schulsozialarbeit nicht länger als einzige „weitere pädagogische Fachkraft“ am Ort Schule tätig ist, 
sondern z. B. Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung, Jobmentor:innen oder Betreuungspersonal im Rahmen des 
Ganztags neue potenzielle Kooperationspartner:innen darstellen. Der Relevanz von Schulsozialarbeit in diesen 
Verflechtungsbezügen gehen in den letzten Jahren mehrere Studien nach. Diese betonen die Bedeutung von 
Schulsozialarbeit in diesem multiprofessionellen Gefüge und in der Öffnung von Schule hin zu unterschiedlichen 
Angeboten im Gemeinwesen. 
Gelingensbedingung schulsozialarbeiterischer Fachlichkeit 
Schulsozialarbeit arbeitet unter stellenweise prekären Strukturen (z. B. befristete Verträge und
„Einzelkämpfer:innen-Status“ ihrer Fachkräfte sowie fachfremde oder fehlende Steuerung) und hat dabei gegenwärtig hohe
Anforderungen zu bewältigen (z. B. Verortung in multiprofessionellen Gefügen). Deshalb stellt sich die Frage nach den 
Gelingensbedingungen schulsozialarbeiterischer Fachlichkeit in inhaltlicher und organisationaler Hinsicht auf
unterschiedlichen Ebenen – so etwa auf personeller, trägerbezogener, finanzieller, räumlicher, materiell-technischer 
sowie kooperationsbezogener Ebene (vgl. Speck 2022, S. 96). Speck (ebd., S. 96) diagnostiziert dabei ein
anhaltendes „Auseinanderklaffen“ zwischen den empirisch identifizierten sowie fachpolitisch formulierten
Gelingensbedingungen von Schulsozialarbeit auf der einen und der tatsächlichen Realisierung sowie Finanzierung von
Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit auf der anderen Seite. 
3.9.3.5 Fazit 
Zusammenfassend fällt trotz der Entwicklung von Schulsozialarbeit zu einem weit verbreiteten, anerkannten und 
rechtlich im SGB VIII verankerten sozialpädagogischen Angebot am Ort Schule nach wie vor auf, dass viel
Klärungsbedarf besteht, was die Einforderung einheitlicher Rahmenbedingungen sowie die Positionierung von 
Schulsozialarbeit in einem multiprofessionellen Schulgefüge betrifft. Hinzu kommt das Fehlen geeigneter
Datengrundlagen, auf deren Basis sich die gegenwärtige Situation des Arbeitsfelds angemessener als bisher diskutieren 
lässt. Forschung und Statistik zur Schulsozialarbeit auf bundesweiter Ebene müssen auch gegenwärtig noch als 
„bruchstückhaft und defizitär bezeichnet werden“ (Speck/Olk 2010, S. 7). 
Bezogen auf die Positionierung von Schulsozialarbeit als eigenständiges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe an 
Schule ist danach zu fragen, inwieweit hier überhaupt ein übergreifendes Verständnis herzustellen ist und welche 
Relevanz entsprechende Klärungen für die Arbeitsstrukturen vor Ort besitzen. In jedem Fall bleibt es eine
anhaltende Irritation, dass gerade bei einem so verbreiteten Angebot nicht eindeutig geklärt erscheint bzw. praktisch 
realisiert ist, dass es sich hierbei prinzipiell sowie in der strukturellen Umsetzung um ein Angebot der Kinder- 
und Jugendhilfe handelt. Inwieweit bezüglich dieser Verortung, entsprechender Rahmenbedingungen und
hinsichtlich des fachlichen Handelns sowie der beruflichen Selbstsicht von Schulsozialarbeiter:innen einheitliche 
Standards realisierbar sind und an welchen Stellen eine Anerkennung von Heterogenität als konstitutives Merkmal 
des Arbeitsfelds letzterem zu fachpraktischer wie politischer Handlungsfähigkeit verhilft, bleibt eine für die 
Schulsozialarbeit noch zu beantwortende Fragestellung. 
3.9.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz  
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst Informations-, Aufklärungs-, Beratungs- und
Schulungsangebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen ihres
Entwicklungsprozesses. Er wird durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus
insbesondere in der Schule angeboten und richtet sich an junge Menschen, Eltern sowie Erziehungsberechtigte. Die
inhaltliche Perspektive richtet sich historisch auf mögliche Schutzbereiche wie gesundheitsgefährdende Stoffe 
(z. B. Alkohol, Tabak, Drogen) oder auf konfliktträchtiges soziales Verhalten (z. B. Gewalt, Mobbing). Zusätzlich 
sind insbesondere Fragen nach Medien, Mediennutzung und problematischer Medienkonsum Themen des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Die Phänomene, die als Risiko betrachtet werden, unterliegen dabei einem 
gesellschaftlichen Wandel. Ziel ist es, Eltern und Erziehungspersonen so zu unterstützen, dass sie ihrem
Schutzauftrag gegenüber jungen Menschen gerecht werden und die Kinder und Jugendlichen so zu befähigen und zu 
stärken, dass sie mit möglichen Gefahren umgehen und sich mit diesen reflektiert auseinandersetzen können. 
3.9.4.1 Rechtliche Grundlagen 
Den rechtlichen Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bildet § 14 SGB VIII als Leistung der 
Kinder- und Jugendhilfe. Der entsprechende Paragraf wird relativ unverbunden zu anderen Leistungen und
Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet. Trotz ähnlich klingender Benennung liegen kaum systematische 
Verbindungen mit dem Bereich des intervenierenden Kinderschutzes, dem Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII), vor. Die zudem geringe Verknüpfung mit anderen Regelungen des gesetzlichen
Jugendschutzes (Jugendschutzgesetz [JuSchG]) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag [JMStV]) hat vor allem
historische und rechtssystematische Gründe und entspricht davon abgeleiteten Zuständigkeiten.  
Im Hinblick auf die sich stellenden Herausforderungen scheinen viele Abgrenzungen zwischen den verschiedenen 
Bereichen des Kinder- und Jugendschutzes anachronistisch und fachlich schwer begründbar (vgl. Nikles 2018, 
S. 772). Die in § 14 SGB VIII formulierte Aufgabe konstituiert kein eigenständiges Handlungsfeld, sondern stellt 
eine Querschnittsaufgabe dar. Diese bezieht sich auf junge Menschen und Erziehende. Nikles (ebd.) verweist in 
diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit des Einbezugs von Kooperationspartner:innen der Kinder- und 
Jugendhilfe, wie sie § 81 SGB VIII aufzählt. Besonders sind hier beispielsweise Schule, Gesundheitswesen sowie 
Polizei und Ordnungsbehörden zu nennen. 
3.9.4.2 Beschreibung des Arbeitsfelds 
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen gehört grundsätzlich zu den Querschnittsfunktionen und Kernaufgaben 
der Kinder- und Jugendhilfe (Schutzverpflichtung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB III). Damit verbunden werden
insbesondere der Schutzauftrag für den öffentlichen Träger bei einer (drohenden) Kindeswohlgefährdung und die 
damit verbundenen konkreten Regelungen zu den Gefährdungseinschätzungen und Inobhutnahmen (§§ 8a, 
42 SGB VIII) (vgl. Abschnitt 3.10.6). Der hier im Fokus stehende erzieherische Kinder- und Jugendschutz 
(§ 14 SGB VIII) grenzt sich davon ab, nimmt jedoch ebenfalls auf den in § 1 SGB VIII verankerten
Schutzgedanken Bezug. Historisch entstanden ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz in Entwicklungskontexten der 
Kinder- und Jugendarbeit. Diese Bezüge sind neben denen zur Familienbildung und -förderung auch heute noch 
vielerorts konstitutiv für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Dies zeigt sich auch bei der Organisation 
dieses Aufgabenbereichs bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichwohl gibt es keine Begrenzung auf 
den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, sondern Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 
können und sollen sich auf alle Handlungsfelder mit Kindern und Jugendlichen beziehen. 
Die Praxis des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes umfasst Beratungs-, Bildungs- und
Informationsangebote, die darauf abzielen, junge Menschen und deren Eltern für ein breites Spektrum potenzieller Gefährdungen 
(u. a. Konsum legaler und illegaler Drogen, Gewaltgefährdungen, sexualisierte Gewalt, Mediennutzung,
Spielsucht oder Verschwörungsideologien) zu sensibilisieren und aufzuklären. Gefährdungen und daraus resultierende 
Schädigungen sollen frühzeitig erkannt sowie verhindert bzw. vermieden werden. Mittels Angeboten mit einem 
präventiven Charakter werden junge Menschen dazu befähigt, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, 
indem die Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und die Verantwortung gegenüber Dritten bezogen 
auf jugendgefährdende Inhalte gestärkt werden. Zudem sollen Erziehungsberechtigte befähigt werden, Kinder 
und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen bzw. besser mit ihnen umzugehen. 
Im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Lebenswelten und die damit verbundenen Auswirkungen 
auf Medienverhalten und -konsum bei jungen Menschen ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz vor allem 
mit Blick auf eine Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz gefordert. 
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist als (sozial)pädagogisches Arbeitsfeld abzugrenzen vom
gesetzlichen Jugendschutz (Jugendarbeitsschutzgesetz [JArbSchG]; Jugendschutzgesetz [JuSchG]). Hierbei handelt es
sich um polizei- und ordnungsbehördliche Regelungen (auch repressiver Art), beispielsweise hinsichtlich
jugendgefährdender Orte oder der Verbreitung jugendgefährdender Medien. 
Die empirische Datenlage zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz muss als unzureichend beschrieben
werden. Dies hat zum Hintergrund, dass der erzieherische Kinder- und Jugendschutz kein expliziter Gegenstand der 
Kinder- und Jugendhilfestatistik ist. Gleichwohl ergibt sich aus Kommunalbefragungen (vgl. KVJS 2019) der 
Eindruck, dass der erzieherische Kinder- und Jugendschutz in den Jugendpflegestrukturen der Jugendämter
verankert ist. 
3.9.4.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Dauerhaftes Thema des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes der letzten 20 Jahre sind Medien und ihre 
möglicherweise gefährdenden Einflüsse als Anlass für Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. 
Dies drückt sich auch in Forderungen aus, Medienkompetenzförderung als Maßnahme des erzieherischen Kinder- 
und Jugendschutzes in den § 14 SGB VIII aufzunehmen (vgl. u. a. Bundesjugendkuratorium 2013; BKSF 2020). 
Angesichts der Tatsache, dass nahezu alle Kinder und Jugendlichen über Smartphones verfügen, durch andere 
Endgeräte mit dem Internet verbunden sind und dies von elementarer Bedeutung für ihr Leben ist (vgl. Tillmann 
2020, S. 89), erscheint dies folgerichtig und notwendig. Als Gefährdungen durch Medien können bespielweise 
sexualisierte Gewalt (vgl. u. a. Vobbe/Kärgel 2022) und andere Mobbing- und Gewalterfahrungen angeführt
werden. Eine besondere Herausforderung in Bezug auf das Online-Handeln von jungen Menschen zeigt sich in ihrer 
Doppelrolle in den neuen Medien: sie sind sowohl Rezipient:innen als auch Akteur:innen. Die Herausforderung 
der Kinder- und Jugendhilfe besteht darin, mit einer fachlich adäquaten Auseinandersetzung hierauf zu reagieren, 
um das Recht der jungen Menschen auf eine Förderung ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten,
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen zu gewährleisten sowie Erziehungsberechtigte entsprechend zu
beraten und zu unterstützen (vgl. § 1 SGB VIII). Durch die Doppeladressierung gilt dann der Auftrag zur Befähigung 
zur Medienkompetenz eben nicht nur für junge Menschen, sondern gleichermaßen für alle Erziehungsberechtigten 
– demnach auch für pädagogische Fachkräfte, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. § 14 SGB VIII
formuliert somit auch einen Professionalisierungsanspruch an Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe selbst.  
Interessant sind empirische Ergebnisse, die zeigen, dass befragte Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern die 
Medienkompetenz der Kinder ab dem 13. Lebensjahr höher einschätzen als die der Eltern (vgl. Hasebrink 2017; 
2019). Wenn ein erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Angebote zur Prävention vor dem gefährdenden
Einfluss von Medien machen möchte, ist es folglich unumgänglich, Medien und ihre Bedeutung für junge Menschen 
anzuerkennen und zu verstehen (vgl. u. a. Sauerteig 2022, S. 241) und gleichzeitig fachlich hochwertige
Bildungsangebote auch im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes anzubieten. 
Wie bereits oben erwähnt, erscheint der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland begrifflich, konzeptionell und 
auch systematisch uneinheitlich und ist reformbedürftig. Es stellt sich die Frage, ob der erzieherische Kinder- und 
Jugendschutz mehr ist als eine pädagogische Begleitung z. B. des Jugendschutzgesetzes oder der darin
aufgeführten Regelungsgegenstände. Hieran schließt sich die Frage nach den zugrunde liegenden sozialpädagogischen 
Konzeptionen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen an. In den einschlägigen Systematiken des
Jugendschutzes erscheint der erzieherische Kinder- und Jugendschutz häufig als Ergänzung zur Systematik des
Jugendschutzes außerhalb des SGB VIII. Mit Blick auf die sich immer weiter verstärkende Idee des Gesetzgebers, das 
SGB VIII als Gesetzbuch für alle Kinder und Jugendlichen auszubauen, könnte es zielführend sein, das System 
des Kinder- und Jugendschutzes allgemein aus der Perspektive des SGB VIII zu überdenken. Dabei könnten die 
Zielrichtungen des § 1 SGB VIII – Schaffung von förderlichen Lebensbedingungen, allgemeine beratende und 
präventive Angebote und direkte Hilfen – durch die entsprechenden ergänzenden Normen (Jugendschutzgesetz, 
Jugendmedienstaatsvertrag etc.), durch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und auch durch den
intervenierenden Kinder- und Jugendschutz (§ 8a SGB VIII, § 4 KKG) dargestellt und systematisiert werden.  
Grundsätzlich stellt sich die Frage nach der Differenzierung und Passgenauigkeit der Angebote. Angesichts der 
Vielfalt an Lebenssituationen und unterschiedlich ausgeprägter Selbstschutzstrategien von Kindern und
Jugendlichen sind dementsprechend unterschiedliche methodische Ansprachen durch Angebote des Kinder- und
Jugendschutzes erforderlich, z. B. bei der Berücksichtigung der Bedeutung digitaler Medien für die Kommunikation von 
geflüchteten jungen Menschen. Ebenso sind hier Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und
Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, die im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bisher nur begrenzt
adressiert werden. Dies ist mit Blick auf die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ein zentrales 
Desiderat. 
3.9.4.4 Fazit 
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz im Sinne des § 14 SGB VIII bildet den Rahmen für Erziehungs- und 
Bildungsangebote. Diese sollen sowohl Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als auch
Erziehungsberechtigte zu einer Vielzahl von möglichen Gefährdungsaspekten informieren, sensibilisieren und befähigen, sich selbst 
vor gefährdenden Einflüssen zu schützen oder Kinder und Jugendliche vor diesen zu schützen. Dabei ist die
jetzige Regelungsnorm abstrakt und wenig systematisiert. Gleichwohl bietet der erzieherische Kinder- und
Jugendschutz als nicht intervenierender, sondern präventiver Zugang die Möglichkeit, die verschiedenen Regelungen 
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zielgerichteter zu ergänzen und somit als ein vorbeugender Baustein 
vor Gefährdung zu wirken. Im Rahmen möglicher Novellierungen des SGB VIII sollte auch § 14 SGB VIII
dahingehend geändert und ergänzt werden, dass insbesondere auch Zugänge für die Angebote des erzieherischen 
Kinder- und Jugendschutzes für junge Menschen mit Behinderungen geschaffen werden und ihre Nutzbarkeit 
gewährleistet wird.  
3.9.5 Förderung der Erziehung in der Familie 
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst vielfältige Angebote und Leistungen, die Familien fördern und unterstützen 
sollen. Neben den Hilfen zur Erziehung, die immer die Feststellung eines erzieherischen Bedarfes voraussetzen, 
sieht das SGB VIII unter der Überschrift „Förderung der Erziehung in der Familie“ verschiedene Leistungen vor, 
die einerseits der Stärkung der Elternverantwortung und Erziehungskompetenz dienen und andererseits Eltern in 
unterschiedlichen Problemsituationen unterstützen und entlasten sollen. Hinzu kommt, dass die Förderung der 
Erziehung in der Familie durch Eltern- und Familienbildung zunehmend zu einem selbstverständlichen
Bestandteil von anderen, integrierten Angebotsformen der Kinder- und Jugendhilfe geworden ist. Adressat:innen dieser 
Leistungen sind in erster Linie die Eltern. 
3.9.5.1 Rechtliche Grundlagen 
Mit der Förderung der Erziehung in der Familie erfüllt der Gesetzgeber den Verfassungsauftrag aus Artikel 6 
Absatz 2 Satz 1 GG. Die besondere Bedeutung dieses Auftrags zeigt sich u. a. auch daran, dass die Regelungen – 
trotz der Heterogenität der Angebote – unter einem eigenen Abschnitt im SGB VIII aufgeführt werden. Das
Leistungsspektrum umfasst die allgemeine Förderung der Erziehung (§ 16 SGB VIII), die Beratung in Fragen der 
Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII), Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der
Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII), gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder 
(§ 19 SGB VIII) sowie Betreuung, Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) und Unterstützung 
bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21 SGB VIII). Bei diesen Leistungen handelt es 
sich um gesetzliche Pflichtaufgaben, zum Teil verbunden mit einem Rechtsanspruch. 
3.9.5.2 Beschreibung des Arbeitsfelds 
Die im zweiten Abschnitt des SGB VIII zusammengefassten Leistungen beinhalten zunächst breit angelegte
allgemeine Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern sowie Angebote, die sich auf je spezifische 
familiale und partnerschaftliche Herausforderungen und Belastungen beziehen. 
Eltern- und Familienbildung sowie die Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und der Entwicklung junger 
Menschen sind die Schwerpunkte der in § 16 SGB VIII geregelten Angebote. Danach sollen Mütter, Väter, andere 
Erziehungsberechtigte und junge Menschen „Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie 
erhalten“ (§ 16, Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde 
der Paragraf zu Teilen neu gefasst und das Spektrum der Leistungen konkretisiert. Zu diesem Spektrum gehören 
nunmehr Angebote zu „Fragen von Erziehung, Beziehung und Konfliktbewältigung, von Gesundheit, Bildung, 
Medienkompetenz, Hauswirtschaft sowie der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“. Zudem sollen
Eltern „in ihren Fähigkeiten zur aktiven Teilhabe und Partizipation gestärkt werden“ (§ 16 Abs. 1 Satz 2 
SGB VIII). Die Angebote sollen so ausgerichtet sein, dass sie auf die „Bedürfnisse und Interessen sowie auf 
Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen“ können (§ 16 
Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Sie sollen „die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der 
Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen [und] zu ihrer Teilhabe beitragen“.  
Leistungen zur Eltern- und Familienbildung haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Sie umfassen ein großes 
Spektrum unterschiedlicher Angebote, angefangen von Eltern-Kind-Gruppen über offene oder digitale Angebote 
bis hin zur Familienerholung. Ebenso breit wie das Spektrum der Angebote sind die Einrichtungsformen und 
deren Trägerschaft: Sie reichen von „traditionellen“ Anbietern in öffentlicher oder freier Trägerschaft über stärker 
integrierte Organisationsformen wie Mehrgenerationenhäuser, Mutter-Kind-Zentren usw. bis hin zu Angeboten 
von Kirchen(gemeinden) u. v. m. (vgl. Bauer 2016; Grunert u. a. 2022). Die Eltern- und Familienbildung hat 
zudem thematisch an Bedeutung gewonnen. Die Angebote reichen über Säuglingspflege, Kindererziehung und 
Ernährung bis hin zu Fragen der Partnerschaft oder Trauer um Angehörige. Darüber hinaus sollen Familien
Beratungsangebote in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen gemacht werden. 
Ein weiterer Schwerpunkt umfasst gezielte Beratungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Familien in 
Belastungs- oder Krisensituationen nach den §§ 17,18, 19, 20 und 21 SGB VIII. Dazu gehören Angebote z. B. in 
Partnerschaftskrisen, bei Trennung und Scheidung, bis hin zu konkreten Angeboten in Situationen mit einem 
besonderen Hilfebedarf, wie z. B. der Unterstützung im Alltag bzw. im Haushalt oder ggf. durch eine stationäre 
Unterbringung der Kinder z. B. bei der Erkrankung eines (alleinerziehenden) Elternteils. Ziel dieser Leistungen 
ist es, Eltern und Familien dabei zu unterstützen, den Alltag als Familie und die Erziehungsaufgaben zu meistern, 
ohne dass – wie für Hilfen zur Erziehung – zunächst als Voraussetzung festgestellt werden muss, dass „eine dem 
Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). 
Die Übergänge dieser Leistungen zu den Hilfen zur Erziehung und zu den Frühen Hilfen sind jedoch an manchen 
Stellen fließend. Mit einer gut ausgebauten Infrastruktur an Angeboten zur Förderung der Erziehung in der
Familie besteht zudem die Erwartung, in einigen Fällen intensiveren Hilfen vorbeugen zu können. 
3.9.5.3 Empirische Daten zur Förderung der Erziehung in der Familie 
Im Unterschied zu anderen Leistungen des SGB VIII gibt es keine umfangreichen empirischen Daten, die
differenziert Auskunft über das Leistungsspektrum und die Inanspruchnahme durch Familien geben. Die Statistiken 
der Kinder- und Jugendhilfe erheben Daten zu der Anzahl an Einrichtungen und zu den dort Beschäftigten.
Insgesamt ist für dieses Handlungsfeld ein deutlicher Ausbau an Einrichtungen und Personal kennzeichnend, jedoch 
auch ein Abbau in Teilsegmenten. Danach weist die amtliche Statistik zwischen 2002 und 2020 einen Rückgang 
von 61 auf 37 Familienferienstätten aus, in denen 2020 noch 355 Personen beschäftigt waren. Demgegenüber ist 
für den gleichen Zeitraum ein erheblicher Ausbau an Erziehungs- und Familienberatungsstellen zu verzeichnen: 
Die Anzahl der Einrichtungen wuchs von 1.310 auf 1.890 und die Anzahl der Beschäftigten von 8.200 auf 14.490 
Personen. In der Eltern- und Familienbildung stieg die Anzahl der Einrichtungen zwischen 2002 und 2020 von 
365 auf 597, das Personal sank aber von 2.369 auf 2.203 tätige Personen (Statistisches Bundesamt 2004, S. 6, 8; 
2022, S. 7, 15) wobei eine sehr große Anzahl an Personen hinzukommt, die ehrenamtlich oder auf Honorarbasis 
tätig sind. Andere Untersuchungen verweisen darauf, dass im Jahr 2019 die Einrichtungen der Eltern- und
Familienbildung 47.800 familienbezogene Präventionsangebote gemacht haben, wobei zwei Drittel davon in
Familienbildungsstätten und ein Viertel in Familienzentren erbracht wurden (Juncke u. a. 2021, S. 20). Hinzu kommen 
rund 12.000 Angebote der Familienbildung im Kontext von Erziehungsberatung (ebd., S. 27). In der Erhebung 
konnte jedoch nur ein Teil der Einrichtungen erfasst werden, die im Rahmen eines breiten Angebotsspektrums 
die Familienbildung betreibt (Buschhorn 2018).  
Gerade bei den erfassten Daten zu den Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist die Abgrenzung zu
Erziehungsberatungsstellen nach § 27 SGB VIII nicht immer trennscharf zu ziehen, da die Übergänge fließend sind 
und in einer Einrichtung mehrere Angebote vorgehalten werden können. Ähnlich sieht es bei Bildungsstätten aus, 
die auch der Erwachsenenbildung dienen.
3.9.5.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Die Familie hat nach wie vor eine hohe Bedeutung für das Aufwachsen und die Sozialisation von Kindern und 
steht zugleich angesichts des gesellschaftlichen Wandels vor zahlreichen neuen Herausforderungen in Bezug auf 
alle Aspekte familialer Erziehung und Bildung (Jurczyk 2020). Stichworte wie Diversität, Pluralisierung der
Lebensführung, Flexibilisierung der Biografien, Digitalisierung, gesellschaftliche und globale Krisen markieren nur 
einige exemplarische Herausforderungen. Mit dem Leistungsspektrum der Förderung der Erziehung in der
Familie soll den Familien ein vielfältiges Angebot an Bildungs-, Beratungs-, Unterstützungs- und präventiven
Leistungen gemacht werden, das an den Ressourcen der Familien ansetzt, die erzieherischen Kompetenzen fördert 
und stärkt und damit eine eigenverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Dieser
Zielsetzung folgend werden im zweiten Abschnitt des SGB VIII verschiedene Normen formuliert.  
Allgemeine Förderung und Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)  
Die Regelungen in § 16 SGB VIII haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten immer wieder Änderungen und 
Ergänzungen erfahren, um den Lebensrealitäten von Familien gerecht zu werden. Dabei zielte die jüngste Reform 
des Paragrafen im Rahmen des KJSG darauf ab, erstens die bisherige von einer impliziten Defizitprämisse
geprägte Zielsetzung (bessere Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung) durch eine allgemeine Zielsetzung, die 
auf Unterstützung und Befähigung abzielt, zu ersetzen. Zweitens wurde der Auftrag der Familienbildung durch 
die explizite, allerdings nicht exklusive, d. h. bedarfsorientiert auch zu erweiternde Nennung von
Kompetenzbereichen konkretisiert. Ausdrücklich erhoffte sich der Gesetzgeber davon eine Erhöhung „der Verbindlichkeit der 
Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Bereitstellung der allgemeinen Familienförderung“ 
(Deutscher Bundestag 2021a, S. 80). Es wird abzuwarten sein, inwieweit sich diese Erwartungen realisieren. Eine 
weitere wichtige Ergänzung fordert drittens die Unterstützung der „Entwicklung vernetzter, kooperativer,
niedrigschwelliger, partizipativer und sozialraumorientierter Angebotsstrukturen“ (§ 16, Abs. 2 SGB VIII). Und
viertens bezieht der Gesetzgeber mit der wiederholten Einfügung der Formulierung „aktive Teilhabe“ den
Inklusionsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe zur Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft auch für den Bereich der Familienbildung (vgl. Deutscher Bundestag 2021a, S. 80) – und zwar sowohl als 
Inhalt der Angebote wie auch als leitender Standard der eigenen Angebote. 
Insgesamt lässt sich in den letzten Jahren ein Trend einer stärkeren bildungspolitischen Beachtung der Bedeutung 
von Familienbildung feststellen, wie sie auch in diversen bundes- und landesspezifischen Programmen wie z. B. 
Elternchance II oder STÄRKE zum Ausdruck kommt was aber zu einem Flickenteppich verschiedener Projekte 
und Maßnahmen führt, die in eine Regelfinanzierung überführt werden müssten (Faas u. a. 2017, S. 55ff.). 
Eine empirisch größer werdende Gruppe an Eltern nutzt diese Angebote nicht nur gelegentlich, sondern
regelmäßig (Anstieg der regelmäßigen Nutzung zwischen 2002 und 2015 von 15,7 auf 35 %) (Neumann/Smolka 2016, 
S. 46f.). Beachtenswert ist, dass die Mittelschichtsorientierung der Angebote abgenommen hat. „Die Bildungs- 
und Beratungsangebote erreichen mehrheitlich Familien mit niedrigem (42 Prozent) oder mittlerem sozialen
Status (42 Prozent)“ (Juncke u. a. 2021, S. 52). Allerdings scheinen Väter und sehr junge Familien die Angebote 
entweder schlechter zu kennen oder stehen diesen stärker distanziert gegenüber. Träger und Angebote müssen 
sich organisational darauf einstellen, dass Familie heute vielfach entgrenzt und multilokal gestaltet wird und dafür 
neue Formate in zeitlicher und räumlicher Art entwickeln. Thematisch ist Familienbildung gefordert, Angebote 
zu machen, die sich an lebenslaufspezifischen Herausforderungen in Übergängen orientieren wie z. B.
Familiengründung, Familienerweiterung und Übergang in die Kindertageseinrichtung (Zipfel u. a. 2012). Indem sie ihr 
Angebotsspektrum durch integrierte und vernetzte Angebote (in Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, im 
Kontext Früher Hilfen etc.) erweitert, ist Familienbildung stärker gefordert, sich als gleichberechtigter Partner in 
der kommunalen Sozial- und Bildungsinfrastruktur zu präsentieren und ihr Profil deutlicher herauszustellen (Faas 
u. a. 2017, S. 43). Familienbildung hat vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes zwischen einem sich
ausweitenden Diskurs um Prävention, der damit einhergehenden zunehmenden Identifizierung von Eltern „at risk“ und 
als erziehungsbedürftig auf der einen Seite und einer Orientierung an offenen Konzepten von Bildung und
Beratung auf der anderen Seite ihr Profil zu schärfen. 
Offene Treffs, moderierte Gesprächsrunden und ähnlich gelagerte Formate bieten die Möglichkeit, dass Eltern 
sich untereinander über ihre Erfahrungen in Bezug auf die Erziehung ihrer Kinder austauschen. Angebote der 
Eltern- und Familienbildung erreichen zunehmend mehr Zielgruppen, indem sie niedrigschwellig ihre Angebote
ausdehnen und sich die Einrichtungen in vielfältigen lebensweltorientierten Projekten engagieren und um
aufsuchende Angebote ergänzt werden. Einrichtungsübergreifendes Denken und Handeln, neue Allianzen mit
unterschiedlichen Kooperationspartner:innen von den Frühen Hilfen bis zur Schule haben sich hier entwickelt
(Kompetenzteam „Frühe Bildung in der Familie“ 2022, S. 16), sodass zunehmend vermehrt eine mehrdimensionale 
Form der Kooperation zu finden ist (Juncke u. a. 2021, S. 69).  
Die Angebote der Familienfreizeit und Familienerholung haben viele Jahre eher ein Schattendasein innerhalb der 
Leistungen des SGB VIII gefristet. „Ziel dieser Maßnahmen ist es, die elterlichen Ressourcen zu aktivieren und 
ihre Selbstwirksamkeit zu stärken, damit sie den Familienalltag besser bewältigen können“ (Tursun 2021, S. 6). 
Empirisch zeigt sich (ebd., S. 29f.), dass die Familienferienstätten als Orte des informellen und non-formalen 
Lernens für belastete Familien durch ein beiläufiges Lernen außerordentlich bedeutsam sind. Der Austausch mit 
anderen Familien und die Ermöglichung von neuen sozialen Kontakten und das „Gefühl der Normalität“ (ebd., 
S. 30) bieten für Familien einen hohen Mehrwert. Erst durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen 
besonderen Belastungen von Familien haben diese Leistungen wieder eine erhöhte Aufmerksamkeit erfahren, was 
sich u. a. im Corona-Aufholprogramm der Bundesregierung für 2021 und 2022 widerspiegelt (BMFSFJ 2022a). 
Die Intransparenz bei der Förderstruktur und die regionalen Unterschiede des Fördersystems sowie der hohe
Aufwand bei der Anreise stellen jedoch weiterhin Hindernisse für eine Nutzung dar (Tursun 2021, S. 31) 
Beratungsleistungen in konkreten Problem- und Belastungssituationen (§§ 17 und 18 SGB VIII) 
Anders als die Leistungen nach § 16 SGB VIII sind die Leistungen nach § 17 SGB VIII – Beratung in Fragen der 
Partnerschaft, Trennung und Scheidung – und § 18 SGB VIII – Beratung und Unterstützung bei der Ausübung 
der Personensorge und des Umgangsrechts – als individuelle (einklagbare) Rechtsansprüche ausgestaltet. Mit 
ihnen sollen Mütter und Väter frühzeitige Beratung und Unterstützung, ggf. auch präventiv, erhalten, um das 
partnerschaftliche Leben in der Familie zu stärken, das Gesetz spricht davon, „ein partnerschaftliches Leben in 
der Familie aufzubauen“ (§ 17, Abs. 1.1 SGB VIII) oder im Falle von Trennung und Scheidung gezielte
Beratungsangebote zu erhalten. Dabei sollen Eltern in Trennungs- und Scheidungskonstellationen befähigt werden, 
am Wohl des Kindes orientiert Umgangsformen für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu entwickeln. Der 
Kinder- und Jugendhilfe kommt dabei die Aufgabe zu, im Fall von Trennung bzw. Scheidung bei der
„Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen“ (§ 17, Abs. 2 
SGB VIII). Zudem sind betroffene Kinder oder Jugendliche an der Entwicklung des Konzeptes angemessen zu 
beteiligen.  
Die Beratung wird vonseiten freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbracht, wobei nicht selten fließende 
Übergänge zur Erziehungsberatung bestehen. Allein 2022 wurden in Deutschland rund 137.400 Ehen geschieden, 
bei jeder zweiten Scheidung waren minderjährige Kinder betroffen. Zusätzlich steigt die Zahl der
Alleinerziehenden, die oftmals auch Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nach § 1651l
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) benötigen. Es sind gerade die Beratungsleistungen, die sich immer wieder neu an den 
aktuellen kindschaftsrechtlichen Regelungen ausrichten müssen. Die gegenwärtigen Debatten um das sogenannte 
Wechselmodell könnten zu weiteren gesetzlichen Änderungen führen, die ihrerseits Einfluss auf die Beratungen 
zur Ausübung des Umgangs oder der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen haben. Zudem haben auch Kinder 
und Jugendliche selbst einen Anspruch auf Beratung zum Umgangsrecht sowie bei der Geltendmachung von 
Unterhaltsansprüchen.  
Stationäre Hilfen in spezifischen Lebenssituationen (§§ 19–21 SGB VIII) 
Bei den §§ 19 bis 21 handelt es sich um spezifische stationäre Hilfeangebote der Kinder- und Jugendhilfe für 
(alleinerziehende) Mütter und Väter und deren Kinder in besonderen Lebenslagen. Die Hilfen bewegen sich
unterhalb eines Hilfebedarfs der §§ 27ff SGB VIII, die die Feststellung eines „erzieherischen Bedarfes“ zur
Voraussetzung haben. Während sich § 19 SGB VIII auf gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter und
Väter, z. B. in Form von Wohnungen, Wohngemeinschaften oder Außenwohngruppen mit unterschiedlichen Graden 
der Betreuung und deren Kinder bezieht und damit im Kern „der Entwicklung, Förderung und Stärkung der
Erziehungsfähigkeit von Müttern und Vätern und damit auch ihrer Elternautonomie gilt“ (vgl. Struck 2022, S. 311), 
sind die §§ 20 und 21 SGB VIII stärker auf die Notsituationen bei der Betreuung und Versorgung des Kindes 
bzw. auf besondere Lebenslagen gerichtet, die eine Unterbringung des Kindes zur Erfüllung der Schulpflicht 
notwendig machen können. Während die Angebote auf der Basis des § 19 SGB VIII sich an alleinerziehende 
Mütter und Väter richten, ist für die Inanspruchnahme der Leistungen nach § 20 SGB VIII maßgeblich, dass der
alleinerziehende Elternteil oder beide Eltern die Betreuung und Versorgung des Kindes aus „gesundheitlichen 
oder anderen zwingenden Gründen“ zeitweise nicht gewährleisten können und das Kind nicht älter als 14 Jahre 
ist. Als gesundheitliche Gründe gelten vorübergehende physische und psychische Erkrankungen, einschließlich 
Suchterkrankungen. Zwingende Gründe sind solche, die nicht vorhersehbar waren. Die entstandene Notsituation 
soll vorübergehender Natur sein. Dem Kind soll das gewohnte familiäre Umfeld erhalten bleiben. Erbracht wird 
die Leistung vornehmlich von Erziehungsberatungsstellen oder anderen Anbietern, wobei immer wieder
Abgrenzungsprobleme – auch im Horizont des Nachrangigkeitsprinzips – gegenüber Haushaltshilfen, die vor dem
Hintergrund anderer Rechtskreise (SGB V, IX u. a.) möglich sind, zu beobachten sind (Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung 2021). Mit den Leistungen nach § 21 SGB VIII sollen hingegen Alleinerziehende oder Eltern, 
deren berufliche Tätigkeit sie zu ständigen Ortswechseln zwingt, bei der notwendigen Unterbringung zur
Erfüllung der Schulpflicht des Kindes unterstützt werden. Die Leistung umfasst Beratung in Fragen der Unterbringung, 
Betreuung und Versorgung des Kindes in schulischen Fragen. Liegen die jeweils formulierten
Anspruchsvoraussetzungen vor, besteht auf alle diese Leistungen ein einklagbarer Rechtsanspruch.  
3.9.5.5 Fazit 
Auch wenn das Leistungsfeld der „Förderung der Erziehung in der Familie“ als ein „Konglomerat
unterschiedlichster Leistungen ohne ein einheitliches Bezugssystem“ beschrieben wird (Hansbauer u. a. 2020, S. 208), ist 
dessen Bedeutung unverkennbar. Vor allem die familienbildenden und -beratenden Angebote erreichen aufgrund 
ihres zunehmend offenen, niedrigschwelligen und weniger mittelschichtorientierten Charakters frühzeitig sehr 
unterschiedliche Adressat:innengruppen, damit auch solche, die es sonst schwerer haben, Unterstützung
einzufordern. Gerade in Zeiten von Krisen können diese Angebote Familien stärken und sie damit resilienter machen 
(Eickhorst 2023). Bedauerlicherweise wird dies in der Bereitstellung und Ausgestaltung des Angebots vor Ort 
nicht überall angemessen berücksichtigt. „Insgesamt sollten die Zugangswege noch stärker als bisher durch einen 
Mix geprägt sein, der Komm-Strukturen, Geh-Strukturen und die virtuelle Arbeit zielgruppenspezifisch
miteinander verbindet“ (Juncke u. a. 2021, S. 91). Dieses würde auch erfordern, noch systematischer die Bedarfe der
Familien (ebd., S. 92) und ihre Perspektiven auf Angebote zu erfassen (Zipfel u. a 2021) und dieses Wissen als 
Ausgangspunkt für die Bereitstellung des Angebotes zu nutzen. Hier sind Angebote der Familienförderung vor 
dem weiterhin wirksamen Präventionsdilemma (Eickhorst u. a. 2016) gefordert, sich noch stärker an spezifische 
Zielgruppen zu richten, ohne sie als Risikogruppen zu stigmatisieren. Zudem sollte das Angebot auf dem Land 
gestärkt werden und sich an solche Einrichtungen ankoppeln, die von den Familien alltäglich genutzt werden. Der 
Anstieg der Nutzung durch Familien und der damit verbundene Professionalisierungsbedarf steht jedoch im
Widerspruch erstens zu den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen und zweitens zum geringen
Ausbaustand einer empirischen Forschung, die dieses wichtige Feld im Angebotsspektrum der Kinder- und
Jugendhilfe durch die Bereitstellung von empirischem Wissen unterstützen könnte. Hinzu kommt, dass der Wandel der 
elterlichen Bedarfe eine organisationale Weiterentwicklung und Umstrukturierung erfordert, die zwar durchaus 
von den Einrichtungen vorgenommen werden, aber häufiger durch Maßnahmen der Organisations- und
Qualitätsentwicklung begleitet werden sollten (Müller-Giebeler 2020).  
3.9.6 Frühe Hilfen 
In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es innerhalb der letzten Dekade neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung 
kaum ein Feld, welches sich quantitativ so dynamisch entwickelt hat und qualitativ so viele Impulse für die
Fortentwicklung der Arbeit mit Eltern und ihren Kindern geben konnte, wie die Frühen Hilfen.  
Aus dem Wissen über starke Veränderungen im Aufwachsen von Kindern in Deutschland hat sich mit den Frühen 
Hilfen ein neues Handlungsfeld entwickelt, in dem Leistungen für Eltern von der Schwangerschaft über die
Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes durch  
– Zusammendenken und -handeln verschiedener bereits vorhandener Angebote (etwa bei der
Schwangerschaftsberatung),  
– durch das Weiterentwickeln bestimmter Leistungen (wie etwa den Willkommensbesuchen) sowie  
– das Schaffen von tatsächlich neuartigen Angeboten (wie beispielsweise der längerfristigen aufsuchenden 
Betreuung und Begleitung von Familien durch Fachkräfte) mit teilweise neuen Berufen
(Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern)
zusammengefasst sind.  
Frühe Hilfen, anfangs auf kommunaler Ebene vereinzelt und bundesweit modellhaft getestet, wurden später mit 
gesetzlichen Regelungen und einer langfristig gesicherten Finanzierung über die Bundesstiftung Frühe Hilfen 
finanziell untersetzt. Das Handlungsfeld Frühe Hilfen fokussiert in erster Linie auf primäre und sekundäre
Prävention (Meysen 2022c, Rn. 25ff.). Ziel Früher Hilfen ist, Eltern in belastenden Lebenslagen frühzeitig zu
erreichen, ihnen Unterstützung anzubieten und damit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Inklusion aller Kinder und 
Familien zu leisten. Mittels Präventionsarbeit sind Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern zu verringern, 
um ihnen eine positive Entwicklung zu ermöglichen und zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit bei ihrer 
zukünftigen gesellschaftlichen Teilhabe beizutragen. 
Der Erfolg liegt neben der dynamischen Entwicklung aber auch in dem Umstand begründet, dass: 
– a priori konsequent auf den partizipativen Netzwerkansatz gesetzt wurde und dieser nicht nur einen
methodischen Annex bildet, 
– viele Eltern von Anfang an den Nutzen erkannt haben bzw. ihn inzwischen kennengelernt haben, 
– durch die Einrichtung des dafür geschaffenen Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) eine einzigartige 
wissenschaftliche Begleitung zur Praxisbegleitung, Evaluation und Qualitätsentwicklung etabliert wurde, 
– auch die Bundesländer durch eigene Landeskoordinationsstellen und Landeskonzepte in eine sonst kaum so 
existierende Kooperationstrias Bund-Länder-Kommunen eingebunden sind und schließlich 
– ein fundiertes Zusammenwirken von Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen gelungen ist.  
Gleichwohl sind auch die Frühen Hilfen angehalten, sich auf verändernde Rahmenbedingungen einzulassen und 
die eigene Arbeit ggf. zu modifizieren. Außerdem sind sie dringend auf politische Unterstützung angewiesen, um 
den Erfolg in der Etablierung des Netzwerkansatzes und der Erweiterung niedrigschwelliger Zugänge zu den 
Eltern auch langfristig zu sichern. Denn klar ist, dass Frühe Hilfen infolge der ausgebliebenen finanziellen
Anpassung an die gestiegenen Bedarfe derzeit von der Substanz des Geschaffenen leben und nicht mehr von der 
Perspektive des Möglichen. Verbale Wertschätzung allein sichert nicht die Zukunft dieses zentralen
Arbeitsbereichs.  
3.9.6.1 Rechtliche Grundlagen 
Neben der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, wonach alle Kinder Rechte auf Schutz, Förderung 
und Teilhabe haben (Art. 2 Abs. 1 KRK) besteht eine weitere rechtliche Untersetzung durch Art. 6 Abs. 2 GG, in 
dem das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder gesichert wird. Gleichzeitig ergibt 
sich daraus aber auch der Auftrag an die staatliche Gemeinschaft, im Rahmen des staatlichen Wächteramtes
notfalls tätig zu werden. Eine Konkretisierung dieses Auftrags ergibt sich aus dem Gesetz zur Kooperation und
Information im Kinderschutz, in dem die staatliche Gemeinschaft gehalten ist, Eltern ausreichend bei der Ausübung 
ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen (§ 1 Abs. 3 KKG). Die Leistungen der Frühen Hilfen beruhen auf 
§ 16 Abs. 3 SGB VIII, wonach Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter Beratung und 
Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen
angeboten werden sollen. Ein Großteil der Leistungen, insbesondere über die Bundesstiftung, bezieht sich auch auf 
§ 3 Abs. 4 KKG. Frühe Hilfen sind somit sowohl Bestandteil eines präventiven Kinderschutzes im
Bundeskinderschutzgesetz wie auch Teil primärer Prävention durch die allgemeine Familienförderung im SGB VIII. 
3.9.6.2 Beschreibung des Arbeitsfelds 
Zentrale Zielsetzung der Frühen Hilfen ist, förderliche Entwicklungsbedingungen für Säuglinge und Kleinkinder 
in ihren Familien zu schaffen und zu stärken, um ihnen von Anfang an ein möglichst gesundes und gewaltfreies 
Aufwachsen zu ermöglichen. Unter bewusster Abgrenzung von den interventionistisch angelegten Ansätzen zum 
Handeln bei Kindeswohlgefährdung sind die Angebote der Frühen Hilfen als frühzeitige, niedrigschwellige und 
präventiv angelegte Informations- und Unterstützungsleistungen konzipiert.  
Dieser Anspruch wird in den Frühen Hilfen durch ein innovatives Verbinden von Verantwortlichkeiten,
Ressourcen und Zugängen umgesetzt. Über klassische Zuständigkeitsprobleme hinweg denken und handeln die
Akteur:innen in den Frühen Hilfen jenseits der üblichen systemischen, institutionellen und methodischen Begrenzungen.
Im 13. Kinder- und Jugendbericht als neuer Leistungsbereich vorgestellt, wurden 2013 beim 14. Kinder- und 
Jugendbericht mit Blick auf die Frühen Hilfen die Vorteile dieses Ansatzes herausgearbeitet (Deutscher
Bundestag 2013, S. 301). Dazu zählten vor allem das Zusammenwachsen von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 
mit dem Gesundheitswesen, die Position zwischen primär- und sekundärpräventiver Verortung sowie die
Verbindung von professionellem mit ehrenamtlichem Engagement. Innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe wurde das 
Zusammendenken von allgemeiner Erziehungsunterstützung, Familienförderung, Hilfen zur Erziehung und dem 
Kinderschutzauftrag betont. 
Der Modus des Zusammendenkens und -handelns stellt ein zentrales Merkmal der Frühen Hilfen dar, denn diese 
folgen nicht der klassischen Bearbeitung innerhalb versäulter, auf Abgrenzung ausgerichteter Regelstrukturen, 
sondern lassen sich vom Vernetzungsprinzip leiten. Frühe Hilfen zeichnen sich nicht nur durch ihre präventive 
und niedrigschwellige Ausrichtung und ihre neuartige Angebotsentwicklung, sondern auch durch ihren
innovativen vernetzten Ansatz aus (Fischer 2015). 
Frühe Hilfen sind somit nicht mehr nur ein Anhang des Angebotportfolios der Kinder- und Jugendhilfe bzw. des 
Gesundheitswesens, sondern ein etabliertes, eigenständiges und intermediär angelegtes Handlungsfeld, in dem 
sowohl Angebote als auch die methodischen Ansätze, Berufsbilder und institutionellen Settings einer spezifischen 
Fortentwicklung unterworfen sind.  
3.9.6.3 Empirische Daten zu Frühen Hilfen 
Ausgangspunkt der Frühen Hilfen sind Bedarfe in Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Das Monitoring 
des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen gibt regelmäßig Auskunft darüber, welche Bedarfe besonders artikuliert 
werden und welche Unterschiede zwischen Familien vorliegen. Gegenwärtig berichten 32,2 Prozent der befragten 
Eltern von Schwierigkeiten, sich in das Kind einzufühlen. 5,9 Prozent der Eltern bejahen Symptome, die auf eine 
klinisch relevante Depression oder Angststörung hinweisen. 25,9 Prozent der befragten Familien weisen keine 
Belastungsfaktoren auf. Demgegenüber leben 21,3 Prozent mit vier und mehr unterschiedlichen Belastungen. Von 
den Familien in Armut weisen fast die Hälfte (46,4 %) vier und mehr unterschiedliche Belastungen auf (Ulrich 
u. a. 2023). Darauf reagieren die Frühen Hilfen vor allem mit der längerfristigen aufsuchenden Betreuung und 
Begleitung von Familien, Willkommensbesuchen oder Eltern-Kind-Gruppen.  
Nach dem 2015 abgeschlossenen quantitativen Aufbau ist von einem flächendeckenden Vorhandensein vernetzt 
angelegter Früher Hilfen auszugehen. Netzwerke Frühe Hilfen waren 2020 in fast jeder Kommune mit einem 
Jugendamt vorhanden. Zum Stichtag 31.12.2020 gab es in Deutschland 939 Netzwerke Frühe Hilfen in 567
Kommunen. Dabei haben mehr als drei Viertel der Kommunen (79,3 %) genau ein Netzwerk Frühe Hilfen, während 
die anderen Kommunen mehrere Netzwerke nutzen (NZFH 2023a). Mit Blick auf die Zusammensetzung der 
Netzwerke in den Frühen Hilfen lässt sich ebenfalls flächendeckend von einer interinstitutionellen und
multiprofessionellen Zusammenarbeit ausgehen. So ist in den vergangenen Jahren der Anteil an Kommunen gestiegen, 
denen es gelungen ist, unterschiedliche Akteur:innen aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen 
und sonstigen Bereichen in die fallübergreifende Arbeit der Netzwerke Frühe Hilfen einzubinden.
Schwangerschaftsberatungsstellen (2017: 95,7 %), Familienhebammen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende 
(2020: 92,9 %) sowie Erziehungs-/Ehe-/Familien- und Lebensberatungsstellen (2017: 92,8 %) waren zuletzt in 
nahezu jeder Kommune in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden. Von 2017 bis 2020 verzeichnete
insbesondere die Einbindung vieler Akteursgruppen aus dem Gesundheitswesen eine stärkere Verbreitung, zum Beispiel 
von Kinderkliniken (+6,1 Prozentpunkte), Sozialpsychiatrischen Diensten (+9,8 Prozentpunkte), frauenärztlichen 
(+14,6 Prozentpunkte) und kinderärztlichen Praxen (+12,7 Prozentpunkte) oder niedergelassenen Hebammen 
(+15,2 Prozentpunkte) (NZFH 2023b). 
Bundesweit wurden die Netzwerkkoordinierungsstellen Frühe Hilfen im Jahr 2020 im Durchschnitt zu 40,3
Prozent aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert. Kommunale Mittel machten 48,1 Prozent aus.
Landesmittel spielten bei der Finanzierung der Netzwerkkoordinierungsstelle Frühe Hilfen im Jahr 2020 eine kleine 
Rolle, Mittel aus anderen Quellen waren vereinzelt bei der Finanzierung enthalten (NZFH 2023c).
3.9.6.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Der gegenwärtige und auch künftige Fokus liegt auf dem Ausbau der Qualität Früher Hilfen (Fischer/Kosellek 
2019). Qualität im Netzwerkhandeln bezieht sich derzeit vor allem auf die Fortentwicklung
zielgruppenspezifischer Angebote, der Kooperationsstrukturen und Schnittstellen sowie auf die Qualifikation der Fachkräfte und 
Freiwilligen (NZFH 2021). Damit sich Qualität verbessern kann, bedarf es vor allem stabiler
Rahmenbedingungen, eines klaren politischen Auftrags, der Rückendeckung durch kommunale Leitung sowie einer langfristig 
gesicherten und auskömmlichen Finanzierung. Seit der Schaffung der Bundesstiftung Frühe Hilfen gibt es auf 
Bundesebene eine klare Struktur, verbunden mit einem gesetzlichen Auftrag. Allerdings ist es trotz politischer 
Ankündigungen nicht gelungen, die seit 2015 existierende finanzielle Ausstattung jenseits zuletzt kleinerer
Erhöhungen an die gestiegenen Kosten anzupassen. Hinzukommt, dass die Frühen Hilfen innerhalb der letzten Dekade 
einen deutlichen Aufgabenzuwachs zu verzeichnen haben und in zurückliegenden Krisensituationen (wie z. B. 
der Bewältigung der Fluchtbewegung 2015 oder der Pandemie ab 2020) eine zentrale Rolle übernahmen, weil 
jeweils überdurchschnittlich viele Eltern bzw. Alleinerziehende mit kleinen Kindern davon betroffen waren
(Fischer/Gerigk 2017).  
Auch wenn gegenüber den Netzwerken der Frühen Hilfen regelmäßig eine hohe verbale Wertschätzung im
Hinblick auf ihre Wirkungen formuliert wird, führt die ausbleibende finanzielle Anpassung de facto zu einem
Rückgang der Angebote und Strukturen, der sich vor allem in der nicht mehr zeitgemäßen Entlohnung etwa der
Familienhebammen äußert und zu einem Rückzug dieser Fachkräfte führt. Spätestens seit der 2022 im Bundestag
abgelehnten Dynamisierung der Mittel leben die Frühen Hilfen von der Substanz des Geschaffenen und können 
nicht ausreichend die eigenen Potenziale nutzen.  
Dies überträgt sich auch auf die internen Diskussionen innerhalb der Frühen Hilfen. Diese sind geprägt von dem 
Streben nach personeller Kontinuität in den Koordinationsstellen, bei den Angeboten und der
Netzwerkkooperation, damit die Netzwerke nach innen eine stabile Prozessarchitektur aufbauen können und nach außen verlässlich 
vertreten sind. Anstatt beispielsweise innovative Modelle des Fachkräfte-Sharings oder dialogische Verfahren der 
Netzwerkentwicklung etablieren zu können, reduzieren die Kommunen und deren Netzwerke notgedrungen auf 
„bestandswahrende“ Fachkräfte- und Angebotssicherung. Damit kommt das Potenzial der Frühen Hilfen nicht 
mehr ausreichend zum Tragen. Für die Adressat:innen wirkt sich das umso nachteiliger aus, als Frühe Hilfen 
gerade für einen Ansatz stehen, der die Lücke bei niedrigschwelligen und präventiv-unterstützenden Angeboten 
für Familien schließt und zugleich versucht, durch partizipative Elemente die Zielgenauigkeit der Angebote zu 
erhöhen. Einen zentralen Aufhänger hierfür bieten die Erkenntnisse der aktuellen Studie des NZFH „Kinder in 
Deutschland 0-3“ (Renner u. a. 2022), wonach sich Armut bei den jungen Eltern massiv verfestigt und das
Aufwachsen der Kinder durch materielle Unterversorgung nachhaltig negativ beeinflusst wird (vgl. dazu auch
Abschnitt 2.2.4). Die Netzwerke Frühe Hilfen stoßen hierbei an eine strukturelle und programmatische
Belastungsgrenze, an der sie mit den familiären Bedarfen zwar intensiv konfrontiert werden und darauf auch mit
Unterstützungsleistungen reagieren, aber nicht die Ursachen und gravierenden Auswirkungen der Armutskreisläufe
durchbrechen können.  
Aktuell werden vermehrt Familien mit Fluchtgeschichte durch Angebote der Frühen Hilfen unterstützt (zu
Bedarfen der aus der Ukraine geflüchteten Menschen vgl. Soliman u. a. 2022). In Zeiten zahlreicher globaler Krisen ist 
davon auszugehen, dass weiterhin Menschen in Deutschland Zuflucht vor Krieg, Terror und Klimafolgen suchen 
werden. Mit diesen langanhaltenden und tiefgreifenden Herausforderungen überhaupt nicht im Einklang steht der 
gegenwärtige Ansatz nur kurzfristig zur Verfügung stehender und befristeter Mittel, mit dem nicht oder nicht 
umfassend reagiert und nur begrenzt Wirkung entfaltet werden kann. Dies liegt auch daran, dass in Zeiten des 
Fachkräftemangels (Fischer/Grasshoff 2020) kaum Fachkräfte für die Umsetzung kurzfristiger
Projektfinanzierung gefunden werden können (vgl. Abschnitt 3.5.1). Insofern braucht es in den Frühen Hilfen eine klare
Einbettung in die Regelstrukturen mit einer entsprechenden gesetzlichen Untersetzung. 
Mit Blick auf die Zukunft der Frühen Hilfen stehen neben der bereits benannten Qualitätsentwicklung, der
finanziellen Anpassung an die gestiegenen Bedarfe und der programmatischen Ausweitung zur besseren Bearbeitung 
von Armutsfolgen kurzfristig und langfristig angelegte Herausforderungen.  
Kurzfristig ist insbesondere die strukturelle Einbindung des Gesundheitswesens in den Frühen Hilfen anzugehen, 
da diese noch nicht systematisch gelungen ist (vgl. Fischer/Geene 2021). Dies bleibt eine Entwicklungsaufgabe 
für die kommunalen Netzwerke etwa in der zielgenaueren Ansprache, aber auch für die Frühen Hilfen insgesamt,
etwa durch eine gesetzliche Konkretisierung. Ebenso ist die Vernetzung mit dem System der
Kindertagesbetreuung und dem Unterstützungssystem im Rahmen von SGB II-Leistungen noch nicht umfassend erfolgt und steht 
teilweise erst am Beginn. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil gerade armutsbelastete Familien 
eine wichtige Zielgruppe der Frühen Hilfen sind. Eine Zukunftsfrage stellt sich auch für die besonderen
Herausforderungen bei der Vernetzung sowie der Versorgung und Unterstützung von Familien in ländlichen Räumen 
(Fischer/Hilse-Carstensen 2021). Hier liegen erste Ideen und Konzepte vor, die aber über die bereits
angesprochenen Begrenzungen modellhafter Ansätze hinausgehen sollten. Ein weiterer wichtiger Entwicklungsbaustein 
ist die Stärkung partizipativer Ansätze in den Frühen Hilfen, die zwar seit Beginn auf der Agenda stehen, bei 
denen aber noch Verbesserungsbedarf besteht. Die bislang existierende Dominanz professioneller Netzwerke gilt 
es zu überführen in sich dynamisch entwickelnde soziale Netzwerke mit lebensweltlich geprägten Akteur:innen 
wie Familien oder Selbsthilfestrukturen. Bislang wird in den Frühen Hilfen noch zu sehr über Familien und nicht 
mit Familien gemeinsam entwickelt und entschieden.  
Langfristig stehen vor allem drei Themen für die Zukunft der Frühen Hilfen auf der Agenda. Es ist erstens die 
Entwicklung eines Finanzverteilungsmodells Früher Hilfen, welches über die reine Kinderanzahl hinaus auch 
verstärkt sozioökonomische Faktoren und die Besonderheiten ländlicher Regionen berücksichtigt. So ist etwa der 
durchschnittliche Anteil der Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen an der Finanzierung der
Netzwerkkoordinierungsstellen in den ostdeutschen Bundesländern mit Berlin (67,1 %) wesentlich größer als in den westdeutschen 
Bundesländern (34,7 %). Die Notwendigkeit eines anderen Finanzverteilungsmodells ist nicht einer
unterschiedlichen kommunalen Beteiligungsbereitschaft geschuldet, sondern Ausdruck von sich anders entwickelnden
Belastungslagen und Ressourcen, die sich künftig eher noch verstärken werden (NZFH 2023c). Damit einher geht 
auch die Notwendigkeit, Frühe Hilfen als attraktives Arbeitsfeld zu erhalten, indem etwa innovative Antworten 
auf den Fachkräftemangel bei den Angeboten Früher Hilfen und den Netzwerkkoordinationen gefunden werden. 
Abbildung 3–12 
Finanzierungsquellen der Netzwerkkoordinierungsstellen Frühe Hilfen (Angaben in %)  
 
Quelle: Kommunalbefragung 2021 des NZFH im Rahmen des Monitorings Frühe Hilfen (NZFH 2023c), nur Kommunen mit
Netzwerkkoordinierungsstelle Frühe Hilfen und gültiger Antwort, Bund: n = 455, davon West: n = 377, Ost: n = 78, eigene Darstellung 
In diesem Zusammenhang steht zweitens auch die notwendige Weiterentwicklung des programmatischen
Potenzials der Frühen Hilfen gerade in strukturschwächeren und ländlichen Regionen. Mit ihrem niedrigschwelligen, 
frühzeitigen und ressourcenstärkenden Ansatz erreichen und stärken Frühe Hilfen Eltern zu Beginn einer neuen 
Lebensphase und können somit einen positiv besetzten Ausgangspunkt in der Interaktion zwischen Familie und 
Gesellschaft legen. Frühe Hilfen organisieren sozialen Zusammenhalt mit und leisten einen Beitrag zur
gesellschaftlichen Inklusion aller Kinder und Familien in einer diversen Gesellschaft. Diese Rolle bedarf einer stärkeren 
politischen Inblicknahme und Unterstützung (Fischer u. a. 2021).
Drittens steht langfristig ein systematischer Transfer der Erkenntnisse vernetzter Früher Hilfen in andere
Altersgruppen und Themenbereiche an (vgl. etwa Fischer 2023). Bereits jetzt ergibt es nur wenig Sinn, die
Unterstützung ab dem vierten Lebensjahr nicht vernetzt fortzusetzen. Ein multiprofessionelles und interinstitutionelles
Zusammenwirken mit den Familien aus den Frühen Hilfen heraus kann neue Impulse in der Fortentwicklung
frühkindlicher Bildung und Betreuung und dem Übergang in die Schule setzen. Eine Ausweitung der Altersgrenzen 
Früher Hilfen auf den Start in die Schule wäre eine sinnvolle Konsequenz der bisherigen Erfahrungen.
Modellhafte Versuche etwa durch den Ansatz der Präventionsketten in verschiedenen Bundesländern weisen in die
richtige Richtung (vgl. Schaarschmidt u. a. 2023b).  
3.9.6.5 Fazit 
Mit den Frühen Hilfen ist ein neuartiges System vernetzt angelegter Angebote von Kinder- und Jugendhilfe und 
Gesundheitswesen entstanden. Neuartig ist es deshalb, weil mit dem vernetzten Ansatz neue Wege im Verhältnis 
von staatlicher und zivilgesellschaftlicher Verantwortung, zwischen administrativer und vernetzter
Handlungslogik sowie zwischen intervenierender und präventiver Ausrichtung gegangen werden (vgl. Fischer u. a. 2022, 
S. 647f.).
Mit den erfolgreichen und innovativ angelegten Frühen Hilfen wird eine bedeutsame Lücke zwischen dem
Kinderschutz und allgemeinen Unterstützungsangeboten für Familien geschlossen. Gleichzeitig erfolgt ein
multiprofessionelles und interinstitutionelles Zusammendenken und -handeln von Akteur:innen der Kinder- und
Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen. Auch mit Blick auf die beiden Pointierungen des Berichts, das Aufwachsen 
sowohl in Krisen als auch in einer diversen Gesellschaft stehen die Frühen Hilfen und deren Netzwerke inmitten 
der sozialpolitischen Bewältigungsstrategie. Dazu gehört auch die bewährte Begleitstruktur durch das NZFH, 
welches mit seinem handlungsfeldübergreifenden Ansatz im neu zu gründenden Bundesinstitut für Prävention 
und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) gesichert handlungsfähig bleiben soll.  
Nach der dynamischen Phase des Aufbaus stellt die qualitative Fortentwicklung eine gegenwärtige
Herausforderung dar, die durch Unsicherheiten in der Finanzierung und in der programmatischen Weiterentwicklung derzeit 
gehemmt wird. Die bisherigen positiven Ansätze und Erkenntnisse lassen sich nur mit einer Finanzierung
absichern, die dem gewachsenen Aufgabenspektrum Rechnung trägt. Dabei sollen neben mehr Mitteln aus dem
Bundesfonds auch verstärkt die kommunalen Eigenleistungen in den Blick genommen werden. Außerdem bietet es 
sich an, eine Ausweitung der Frühen Hilfen bis zum Schuleintrittsalter als vernetzte Schnittstelle für die
zersplitterte Angebotslandschaft perspektivisch vorzunehmen. Zusammen mit der besonderen Belastung durch die
Bewältigung von Krisenfolgen wie der Pandemie und demografischen Veränderungen wie dem Fachkräftemangel 
stehen die Frühen Hilfen auf dem Scheideweg zwischen innovativ angelegtem Instrument kommunaler
Fortentwicklung und dem Streben nach bloßem Erhalt bestehender Leistungen.  
3.9.7 Kindertagesbetreuung bis ins Grundschulalter 
Vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten
dritten Lebensjahr im Jahr 1996, dessen Ausweitung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr im Jahr 2013 sowie dem 
Ausbau der Betreuung im Grundschulalter inklusive eines gestaffelten Rechtsanspruchs ab 2026 in Kombination 
mit einer stärkeren Betonung des Bildungsauftrags kann die Quantität und Qualität der Kindertagesbetreuung in 
Deutschland zunehmend als zentrale Aufgabe politischer Steuerung angesehen werden. Mit den damit
verbundenen veränderten gesellschaftlichen Erwartungen gehen auch veränderte Anforderungen an die professionelle
Gestaltung der Kindertagesbetreuung einher, sodass von einer nie dagewesenen Transformation dieses
Handlungsfeldes gesprochen werden kann. 
3.9.7.1 Rechtliche Grundlagen 
Rechtliche Grundlage der Kindertagesbetreuung sind insbesondere die §§ 22 bis 26 SGB VIII. Der
Rechtsanspruch auf Angebote der Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wird, gestaffelt nach
Altersgruppen, in § 24 SGB VIII bestimmt. Das ganztägige Angebot soll bedarfsgerecht sein.
Ein konkreter Betreuungsumfang wird im SGB VIII für Kinder im Vorschulalter nicht formuliert. Entsprechende 
Konkretisierungen sind über die Rechtsprechung erfolgt (vgl. Abschnitt 3.2). Danach sollen beispielsweise nach 
einem Urteil des VG Göttingen für unter Dreijährige „20 Stunden Betreuung in der Woche gewährleistet sein, 
wenn die Eltern länger arbeiten müssen, können auch bis zu 45 Stunden pro Woche gefordert werden“
(Schäfer/Berkels 2023). Für Dreijährige gilt hingegen, dass sich „aus § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII […] ein einklagbarer 
Anspruch […] auf Förderung in einer Tageseinrichtung in einem Umfang von mindestens sechs Stunden
werktäglich (ergibt)“ (VG Göttingen 2021). Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist aktuell nur ein bedarfsgerechtes 
Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) sieht ab 2026 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf
ganztägige Förderung im Umfang von 8 Stunden an Werktagen vor. Danach soll, beginnend ab Klassenstufe 1, und 
jedes Jahr um eine Jahrgangsstufe erweitert, ab August 2029 für jedes Grundschulkind ein entsprechendes
Angebot zur Verfügung stehen. 
Neben der sukzessiven Ausweitung der Rechtsansprüche auf Tagesbetreuung für unterschiedliche Altersgruppen 
erfolgt zunehmend auch eine stärkere rechtliche Einflussnahme auf die Ausgestaltung und Qualität der Angebote, 
wie u. a. durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und das Kita-Qualitäts- und
Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG, sogenannte „Gute-KiTa-Gesetz“). 
3.9.7.2 Beschreibung des Arbeitsfelds 
Das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung umfasst unterschiedliche Angebote der (früh-)kindlichen Erziehung, 
Bildung und Betreuung außerhalb der Familie für Kinder. Den Kern des Arbeitsfelds stellen die
Kindertageseinrichtungen dar, aber auch die Kindertagespflege ist ein fester Bestandteil. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich 
die Kindertagesbetreuung in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich entwickelt. Mit der Wiedervereinigung 
erfolgte eine Angleichung des Betreuungsangebots zwischen Ost- und Westdeutschland auf der Basis
individueller Rechtsansprüche. Allerdings bestehen weiterhin in einzelnen Teilbereichen erhebliche Unterschiede zwischen 
ost- und westdeutschen Bundesländern (z. B. hinsichtlich Beteiligungsquote, Personalgefüge etc.; vgl.
Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung 2022; Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023).  
Aus den beschriebenen Strängen – wachsende gesellschaftliche Aufmerksamkeit, gestiegene Erwartungen und 
breiteres empirisches Wissen – ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die kindheitspädagogischen
Organisationen sowie an die in ihr tätigen Fachkräfte. Angesichts der Heterogenität der Angebote – sowohl für 
Kinder einer bestimmten Altersgruppe als auch der Angebote für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen –
variieren nicht nur die konkreten Zielsetzungen der Angebote, sondern auch die rechtlich kodifizierten fachlichen 
Standards, was u. a. Betreuungsschlüssel, Fachkräfte und Finanzierung betrifft. Schließlich zeichnet sich das Feld 
durch eine kaum überschaubare Vielfalt von Anbietern und Trägern aus. Dieses reicht von freiberuflichen
Kindestagespflegepersonen über eingruppige Krippen oder Angebote in Trägerschaft von Elterninitiativen bis zu
großen Kindertageseinrichtungen für Kinder von 0 bis 10 Jahren, zunehmend inklusiv ausgerichteten Einrichtungen 
und Ganztagsschulangeboten in u. a. öffentlicher, kirchlicher, gemeinnütziger oder kommerzieller Trägerschaft 
bis hin zu einer Vielzahl von Modellen der Tagesbetreuung von Schulkindern in Verantwortung der Kinder- und 
Jugendhilfe und/oder Schule sowie Angebote unter Einbeziehung zahlreicher weiterer Akteure (z. B.
Sportvereine, Jugendzentren). In der Schulkindbetreuung lassen sich schulische Ganztagsangebote in gebundener,
teilgebundener sowie offener Form von verlässlicher Schulzeit auf der einen Seite und im SGB VIII verankerten
Betreuungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe – hier unterschieden nach Hort und anderen Formen (Betreuung 
in Tagesheimen, Hausaufgabenbetreuung im Jugendzentrum oder in der Wohngruppe etc.) – auf der anderen Seite 
unterscheiden (vgl. Tillmann 2022, S. 20). Hinzu kommt ein breites Spektrum an zusätzlichen Angeboten (z. B. 
AGs als unterrichtsergänzende Angebote, Dreizehn Plus in NRW). Auf die wachsenden Anforderungen wird zum 
Teil durch eine Ausdifferenzierung der Organisationsformen, auch durch die Integration unterschiedlicher
Angebote in Form von Familienzentren, Bildungshäusern, Kinderhäusern, Betriebskindergärten etc. und durch
Schwerpunktsetzungen (Wald- oder Bewegungskindergarten, Hochbegabung etc.) reagiert. Die hier festzustellende
trägerspezifische organisationale Ausdifferenzierung geht mit einer Vervielfältigung von Trägerprofilen einher bis 
hin zur Etablierung hochpreisiger privater Kindertageseinrichtungen (Ernst u. a. 2019). Durch die
Ausdifferenzierung könnten auf der einen Seite Bedarfe von Eltern stärker Berücksichtigung finden, anderseits sind damit 
auch Gefahren der Verstärkung von Bildungsungleichheiten verbunden, auch wenn der Rechtsanspruch eine 
wichtige Grundbasis für Chancengerechtigkeit bildet. Darüber hinaus finden sich neue Formen an
Trägerverbünden. Mit der Trägervielfalt und ihrer regional sehr unterschiedlichen Ausprägung gehen plurale, empirisch noch
wenig untersuchte Strategien der Organisations- und Qualitätsentwicklung, der konzeptionellen Profilbildung und 
der Gestaltung struktureller Rahmenbedingungen einher (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, 
S. 83).  
3.9.7.3 Empirische Daten 
Im Jahr 2023 nutzten insgesamt 3.547.509 Kinder bis zum Schuleintritt ein Angebot der Kindertagesbetreuung. 
Für das Jahr 2022 werden 3.490.309 Kinder ausgewiesen, das sind 800.000 mehr als 2007 und noch einmal rund 
100.000 mehr als 2020.173 Die Anzahl der betreuten Kinder unter drei Jahren hat sich im Zeitraum zwischen 2007 
und 2020 um eine halbe Million Kinder sowie 2022 noch einmal leicht um fast 9.000 Kinder auf 838.698 sowie 
2023 auf 856.584 erhöht. Die Anzahl der Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt stieg bis 2020 um mehr als 
327.000 und bis 2022 um 87.000 auf 2.651.611 und 2023 auf 2.690.925. Die Beteiligungsquote der unter
Dreijährigen ist zwischen 2020 und 2022 nur leicht um 0,5 Prozentpunkte auf 35,5 Prozent, 2023 etwas deutlicher auf 
36,4 Prozent gestiegen. Der Betreuungswunsch der Eltern liegt für diese Altersgruppe allerdings bei 49 Prozent. 
Gemessen an den Wünschen der Eltern fehlen – gemessen an der Beteiligungsquote 2022 in Höhe von 35,5
Prozent – bis zu 321.000 Plätze zu einer zumindest rechnerischen Bedarfsdeckung.174 Bei den Drei- bis unter
Sechsjährigen ist die Beteiligungsquote im Zeitraum 2020 bis 2022 geringfügig von 92,8 auf 92,0 Prozent und 2023 
auf 91,3 Prozent gesunken, obwohl der Betreuungswunsch weiter bei 96 Prozent liegt. Mit 109.000 zusätzlichen 
Plätzen könnte – ausgehend von den Ergebnissen für 2022 – der bestehende Bedarf zumindest rechnerisch gedeckt 
werden. Anhand dieser wenigen Zahlen wird deutlich, dass das Angebot an Kindertagesbetreuung den gesetzlich 
verankerten Ansprüchen der Eltern nicht hinreichend nachkommen kann (vgl. Autor:innengruppe Kinder- und 
Jugendhilfestatistik 2024, S. 52).  
Zusätzlich muss festgehalten werden, dass die Nutzungsquoten und -chancen in Bezug auf unterschiedliche
Merkmale der Eltern erheblich differieren, wie dies beispielsweise der Bildungsbericht 2020 zeigt (vgl. Autorengruppe 
Bildungsberichterstattung 2020, S. 88), sich aber auch anhand aktueller Ergebnisse bestätigt: Die
Beteiligungsquote der Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund im U3-Bereich (22 %) ist deutlich geringer als bei Eltern 
ohne Migrationshintergrund (43 %). Das bedeutet eine Differenz von 21 Prozentpunkten (vgl. Autor:innengruppe 
Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 57f.). In der Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen ist die Quote 
bei Kindern von Eltern mit Migrationshintergrund in den letzten zehn Jahren auf 78 Prozent (2022) gesunken, 
während 100 Prozent der Eltern ohne Migrationshintergrund die Betreuung in Anspruch nehmen (ebd.). Ein
niedriger Bildungsabschluss (vgl. Rauschenbach/Meiner-Teubner 2019, S. 8; Huebener u. a. 2023) und ein niedriger 
sozioökonomischer Status sind mit einer selteneren Nutzung verbunden (BMFSFJ 2024, S. 80). Bei der Suche 
nach einem geeigneten Betreuungsplatz bestehen Barrieren: Geld, Sprachkenntnisse, bürokratische
Anmeldeprozeduren, Anmeldefristen und Wartelisten sind für viele Eltern Zugangshürden (vgl. Jessen u. a. 2020; AGJ 2022a), 
die sich besonders negativ auf die Nichterfüllung von Betreuungsbedarfen bei armutsgefährdeten und bei nicht 
akademischen Familien sowie bei Familien, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird oder die Mutter 
nicht erwerbstätig ist, auswirken (vgl. Huebener u. a. 2023). Bezogen auf den Besuch einer
Kindertageseinrichtung lassen sich soziale Segregationseffekte zeigen: Kinder mit Migrationshintergrund weisen seltener eine
stadtteilübergreifende Mobilität auf und besuchen häufiger eine Einrichtung, die im gleichen Stadtteil liegt wie der 
Wohnort (vgl. Hogrebe 2016). Ausgebaut wird aktuell die Schulkindbetreuung insbesondere an Ganztagsschulen. 
Sehr dynamisch gestaltet sich die Personalentwicklung: In Kindertageseinrichtungen hat sich das Personal von 
2007 bis 2022 auf 683.111 Beschäftigte mehr als verdoppelt und ist 2023 nach Berechnungen der Arbeitsstelle 
 
173  Die Ausführungen greifen mit Blick auf die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik auf den Kinder- und Jugendhilfereport 2024 mit 
der Datenbasis 2022 zurück (vgl. Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 51ff.). Ausführlichere methodische
Erläuterungen zu den Berechnungen können im Kinder- und Jugendhilfereport nachgelesen werden, so dass die hier vorliegenden
Auswertungen sich auf ausgewählte methodische Hinweise beschränken. Die Auswertungen des Kinder- und Jugendhilfereports basieren 
nicht auf den so genannten Standardtabellen des Statistischen Bundesamtes, sondern auf Einzeldaten bzw. den sogenannten
„Mikrodaten“, die auf Antrag über das Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes verfügbar sind (www.for-
schungsdatenzentrum.de). Eine detailliertere Analyse der 2023er-Ergebnisse auf der Basis der Standardtabellen ist nachzulesen bei
Afflerbach und Meiner-Teubner (2023). Die Angaben für 2023 aus dem Beitrag von Afflerbach und Meiner-Teubner (2023) sind nicht 
direkt mit denen aus dem Kinder- und Jugendhilfereport vergleichbar, da es auf Grundlage der Standardtabellen nicht möglich ist, die 
Doppelzählungen von Kindern, die ein Angebot einer Kindertageseinrichtung und einer Kindertagespflege in Anspruch nehmen,
herauszurechnen. 
174  Methodische Erläuterungen zu Berechnungen fehlender Plätze für Kinder vor dem Schuleintritt finden sich auch bei Rauschenbach u. a. 
(2020).
Kinder- und Jugendhilfestatistik für die Kommission noch einmal auf 704.591 gestiegen.175 Auch das zur
Verfügung stehende und dringend für die Unterstützung der Organisation der Einrichtungen benötigte
Verwaltungspersonal hat sich bis 2022 auf 116.082 Personen nahezu verdoppelt. Nach einem Aufwuchs der
Kindertagespflegepersonen zwischen 2007 und 2020 um rund 11.000 Personen auf 44.782 ist bis 2022 die Anzahl auf 41.864 und 
2023 auf 41.233 zurückgegangen, was angesichts des hohen ungedeckten Bedarfs an Betreuungsplätzen eine
weitere Betreuungslücke erzeugt. Angesichts steigender Betreuungsquoten – in den letzten Jahren schlagen hier auch 
die Inflation und die Beitragsbefreiung zu Buche – sind die Ausgaben für Kindertagesbetreuung erheblich
gestiegen von 15,5 Milliarden (2009) auf 40,6 Milliarden Euro (2021), wobei der Anteil der Ausgaben für
Kindertagespflege nur bei 1,7 Milliarden Euro liegt (vgl. Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 52f.). 
Im Jahre 2022 sind die Ausgaben insgesamt weiter auf 43,4 Milliarden Euro gestiegen, darunter 1,8 Milliarden 
Euro für die Kindertagespflege.176 
Im Bereich der Schulkindbetreuung lässt sich im Hortbereich in Kindertageseinrichtungen und noch deutlicher 
bei den Grundschulkindern im schulischen Ganztag ein erheblicher Zuwachs feststellen. Während 2007 noch rund 
366.066 Kinder ein Hortangebot nutzten, waren es 2022 schon 498.366 Kinder. Beim Ganztag in der Grundschule 
kann ein Anstieg im gleichen Zeitraum von mehr als einer Million Kinder auf 1.422.926 festgestellt werden. Seit 
dem Jahr 2019/2020 sind noch einmal mehr als 45.565 Kinder hinzugekommen. Die Beteiligungsquote an
Ganztagsangeboten insgesamt hat sich über den gleichen Zeitraum von 21auf 55 Prozent erhöht,177 wobei auch
weiterhin eine Diskrepanz zwischen elterlichen Bedarfen und tatsächlich vorhandenen Plätzen besteht. Der
Betreuungsbedarf der Eltern liegt bei 64 Prozent. Demnach fehlen etwa 262.000 Plätze zur Bedarfsdeckung für Kinder im 
Grundschulalter.178 Die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Horten sowie in schulischen
Ganztagsangeboten genießt in Ostdeutschland historisch eine andere Bedeutung, was sich u. a. in einer anhaltend hohen
Beteiligungsquote niederschlägt. Die Beteiligungsquoten variieren hier zwischen 75 Prozent in Sachsen-Anhalt und 
90 Prozent in Thüringen (vgl. BMFSFJ 2023e, S. 50). Auch wenn die Bundesländer ihre Anzahl an Plätzen
erheblich ausgeweitet haben, differieren die Ausbauanstrengungen der Bundesländer erheblich, sodass die
Beteiligungsquote an Ganztagsbetreuung im Schulkindalter im Jahr 2022 zwischen den Bundesländern mit 98 Prozent 
in Hamburg und 33 Prozent in Schleswig-Holstein erheblich variieren. Der größte Zuwachs ist hier in Hamburg 
zu beobachten, wo die Beteiligungsquote 2007 nur bei 32 Prozent lag (vgl. Autor:innengruppe Kinder- und
Jugendhilfestatistik 2024, S. 74ff.).  
3.9.7.4 Stand: Kindertageseinrichtungen 
Wie die Bezeichnung des Arbeitsfelds Kindertagesbetreuung nahelegt, verfolgen die Angebote ein breites
Spektrum bildungs- und sozialpolitischer Zielsetzungen, was als multifunktionaler Auftrag beschrieben wird (vgl.
Honig 2004). Damit verbunden lässt sich eine erhebliche Ausweitung der an Kindertagesbetreuung herangetragenen 
gesellschaftlichen Erwartungen und damit verbundener Aufträge beobachten. Die in diesem Kontext immer
wieder erwähnte und die mit dem Förderungsauftrag nach § 22 Abs. 3 SGB VIII verbundene Trias „Erziehung,
Bildung und Betreuung“ verweist auf das umfassende Aufgabenspektrum der Kindertagesbetreuung, ohne dass damit 
die vorhandene Vielfalt der Aufträge ausreichend differenziert abgebildet werden kann (vgl. Kaul u. a. 2023), da 
diese beispielsweise um Aufträge wie Prävention und Inklusion erweitert wurden.  
Neben Bildung und Erziehung ist ein zentraler Auftrag der Kindertagesbetreuung die Gewährleistung der
Betreuung von Kindern, was insbesondere die Aufsicht, die Pflege und die Versorgung von Kindern beinhaltet, aber 
auch die gesellschaftliche Verantwortung für Kinder betont (vgl. Ernst u. a. 2019). Angesichts der in diesem Be-
 
175  Die Angaben beziehen sich auf folgende Beschäftigtengruppe: Pädagogisches Personal inkl. Leitungspersonal und ohne Verwaltungs- 
und hauswirtschaftlich-technisches Personal, das in Einrichtungen bzw. Gruppen mit Kindern bis zum Schuleintritt tätig ist (ohne
Personal in Horten oder Hortgruppen); es sind auch Personen enthalten, die sowohl für Kinder bis zum Schuleintritt als auch für Schulkinder 
zuständig sind. 
176  Sonderauswertung der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) vom 05.03.2024. 
177  In einigen Ländern werden Grundschulkinder in ganztägiger Betreuung sowohl in der KJH-Statistik als auch in der Schulstatistik
gemeldet. So kann in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern die Beteiligung nur geschätzt 
werden. Diese Doppelzählungen werden bei den Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik bereinigt, indem
jeweils nur die höhere Anzahl aus einer der beiden Datenquellen ausgewiesen wird (vgl. Autor:innengruppe Kinder- und
Jugendhilfestatistik 2024, S. 74f.). 
178  Methodische Erläuterungen zu Berechnungen fehlender Plätze für ganztägige Angebote für Kinder im Grundschulalter finden sich auch 
bei Rauschenbach u. a. (2021).
richt herausgehobenen Bedeutung von Krisen für das Aufwachsen von Kindern beinhaltet der Sorgeauftrag
beispielsweise auch den bewussten Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen, wie die Integration von
geflüchteten Kindern oder die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen. Der Betreuungsauftrag ist aber ebenso 
damit verbunden, die Erwerbsteilhabe der Erziehungsberechtigten zu stärken und die elterliche Vereinbarung von 
Beruf und Familie zu erleichtern.  
Die Aufgaben im Sinne der Stärkung des Bildungsauftrages der Kindertagesbetreuung umfassen die Schaffung 
von Möglichkeiten für Kinder, sich in der Kindergruppe in einer anregenden Lernumgebung in selbsttätiger
Auseinandersetzung aktiv die Welt anzueignen sowie die allgemeine und bereichs- bzw. domänenspezifische
Förderung,179 auch in Bezug auf die sozio-emotionale, sprachliche und kognitive Entwicklung von Kindern. Der
Bildungsauftrag umschließt ebenso die Vorbereitung auf und Unterstützung der schulischen Bildung und soll sich 
nach den Prinzipien der Inklusion zur Sicherung der umfassenden Teilhabe aller Kinder ausrichten (vgl.
Abschnitt 2.2.2). Auch vor dem Hintergrund globaler Dynamisierungen (vgl. Abschnitt 1.1) und im Kontext
gesellschaftlichen Wandels und in Zeiten sozialer Unsicherheiten (vgl. Abschnitt 1.2, 2.2 bis 2.3) wird der
Bildungsauftrag von Kindertagesbetreuung erweitert und steht vor der Anforderung, Demokratiebildung, digitale Bildung, 
Friedenserziehung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Diversität als Konzepte zu integrieren. Am Beispiel 
des Themas Klimawandel wird deutlich, dass Kindertagesbetreuung vor der Aufgabe steht, die Bildung der Kinder 
neu zu denken. Im Anthropozän ist auch in Bezug auf Bildung eine „ethisch-ökologische Neudefinition der 
Mensch-Natur-Beziehung“ (Kaul u. a. 2023, S. 52) vorzunehmen. Wenn der Mensch als Teil einer Mitwelt
betrachtet wird, dann geht es nicht nur darum, Nachhaltigkeit zu vermitteln, sondern Bildung in einer Mitwelt zu 
gestalten. Diese spricht weder die Lebenswirklichkeit anderer Lebewesen ab noch zerstört es diese. Sie spricht 
dem „nicht-menschlich Anderen“ (anderen Lebewesen und Dingen) einen eigenen Wert zu (vgl. ebd.) und
gestaltet Bildung unter Anerkennung der Mitsprache und Antwortfähigkeit der „Anderen“ an der Gestaltung der Welt 
(vgl. ebd., S. 52; Bilgi 2023). Angesichts der in diesem Bericht beschriebenen Krisen und ihrer Folgen stellt sich 
weitergehend die Frage, wie es gelingen kann, den umfassenden Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung nicht 
nur abzusichern, sondern diesen und entsprechend die Fachkräfte weiterzuentwickeln. 
Der Erziehungsauftrag der Kindertagesbetreuung ist am wenigsten konkret beschrieben. Er unterstützt „die
Entwicklung von Mündigkeit und Autonomie, das Erlernen von Werten und Regeln, die Anerkennung von Vielfalt 
sowie Achtung der natürlichen Grundlagen der Welt“ (Münder 2023, S. 102). Erziehung kann aber nicht allein 
als intentionales, auf Kinder gerichtetes Handeln der Erwachsenen gesehen werden. Sie wird verstanden als
Aushandlung und Ringen im Dilemma von Kultivierung und Freiheit um die Frage, wie auf der einen Seite „die 
umfassende Entwicklung der in den Individuen angelegten Potentiale“ (Liegle 2014, S. 35) gelingen kann. Auf 
der anderen Seite hat sie zu gewährleisten, dass „die gesellschaftlichen Güter, Wissensbestände und Werte von 
Generation zu Generation weitergegeben“ (ebd.) werden, damit „die Fortsetzung bzw. Erneuerung von
Gesellschaft und Kultur in der Generationenfolge“ (ebd.) gewährleistet werden kann. 
Die Aufträge der Kindertagesbetreuung richten sich jedoch nicht nur an die Kinder, sondern ihr wird zunehmend 
eine familienergänzende Erziehungs- und Sozialisationsfunktion zugeschrieben. Die Aufträge richten sich damit 
auf die Eltern in Bezug auf Elternbildung und die Erwartung, durch elterliches Engagement am Gelingen von 
Kindertagesbetreuung mitzuwirken (vgl. Betz 2015). Hinzu kommen Aufgaben der Inklusion, des Kinderschutzes 
und der Gesundheitsprävention, der sozialen Unterstützung und der sozialraumorientierten Arbeit, die nicht 
durchgängig der Trias Erziehung, Bildung und Betreuung zugeordnet werden können. Damit bewegt sich
Kindertagesbetreuung im Spannungsfeld von Inklusion und Prävention (vgl. Krähnert 2020, 2023). Während es bei
Inklusion stärker um die öffentliche Gewährleistung des Zugangs für Alle und damit um die kinderrechtsbasierte 
Wertschätzung jeglicher Differenz sowie um Antidiskriminierung geht, wird bei Prävention das Kind nicht zuerst 
als bildsam, sondern als verbesondertes Kind „at risk“ und mit einem sich ausweitenden Diskurs um Prävention 
als potenziell förderbedürftig fokussiert (vgl. Krähnert 2023, S. 22f.). Zukünftig stellt sich für den Fachdiskurs 
zur Kindertagesbetreuung die Aufgabe, stärker als bislang die Frage zu beantworten, wie Kindertagesbetreuung 
im Spiegel der beschriebenen, zum Teil konfligierenden Aufträge positioniert werden soll. Zudem lässt sich
fragen, wie Elternrechte auf Betreuung oder Kinderrechte auf Bildung und Erziehung zueinander ins Verhältnis 
gesetzt werden (vgl. Abschnitt 3.3). 
 
179  Hierunter wird die Förderung in Bezug auf Bildungsbereiche bzw. Wissensdomänen gefasst wie z. B. MINT (Mathematik, Informatik, 
Naturwissenschaften und Technik), die von einer allgemeinen Förderung unterschieden werden kann.
3.9.7.5 Aktuelle Entwicklungen: Kindertageseinrichtungen 
Für die Kindertageseinrichtungen ist zentral, dass sich die Pädagogik der frühen Kindheit bzw. der
Kindheitspädagogik als erziehungswissenschaftliche Teildisziplin von einer empirisch wenig fundierten und im
Wissenschaftssystem kaum beachteten kleinen Forschungssparte zu einer institutionalisierten, forschungsintensiven und 
im Kanon anderer Forschungsbereiche anerkannten Teildisziplin gewandelt hat (vgl. Hechler u. a. 2021).
Verschiedene Förderprogramme wie „Offensive Frühe Chancen“ (vgl. BMFSFJ 2013), „Bildung durch Sprache und 
Schrift“ (vgl. Titz u. a. 2017), die „Stiftung Kinder forschen“ und die „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische 
Fachkräfte“, aber auch das BMFSFJ-Bundesprogramm Sprach-Kitas180 setzen zahlreiche fachliche Impulse. Auch 
bei der Qualifizierung an Fachschulen wurde vielfältige Reformen zu ihrer Weiterentwicklung umgesetzt (vgl. 
Mende/Fuchs-Rechlin 2022; Abschnitt 3.5.1). 
Bedauerlich ist, dass mit der Erfolgsgeschichte der kindheitspädagogischen Forschung zwar das wissenschaftlich 
generierte Wissen wächst, dieses aber über die akademische Ausbildung kaum einen Weg in die
kindheitspädagogische Praxis findet. Das reflexive Wissen, das über eine Vielzahl an Forschungsförderungen entstanden ist, 
hat zumindest bisher über den Weg der Akademisierung keine breite Möglichkeit, ins Feld zu gelangen. In diesem 
Sinne stellt die Autor:innengruppe Fachkräftebarometer fest, dass die „weitgehende Dominanz der
Fachschulausbildung […] zu Stolpersteinen auf dem Weg des Kita-Ausbaus werden“ könnte (Autor:innengruppe
Fachkräftebarometer 2019, S. 172). In Anbetracht der wachsenden Herausforderungen im Handlungsfeld wiegt „doppelt 
schwer […], dass auch noch die Chance vertan worden ist, die Kompetenzen akademischer Berufsgruppen in 
diesem Arbeitsfeld überhaupt erst einmal zu etablieren bzw. gezielt einzubinden“ (ebd.). Hinzu kommt, dass
wenig Wissen darüber besteht, wie das „neue“ Wissen über die Fachschule und die Weiterbildung in das
Handlungsfeld kommt. Diese Qualifizierungsorte sollten empirisch stärker im Blick sein. Das empirisch nun breit
vorhandene Wissen ermöglicht, Professionalisierungsansinnen empirisch abzustützen, zugleich wird hiermit der Druck 
einer Weiterentwicklung erhöht.  
Die Transformation der Kindertagesbetreuung im Sinne einer Neukonturierung und Ausweitung der Aufgaben 
bringt mit sich, dass in den letzten Jahren vielfältige neue Themenbereiche, Methoden und Konzepte an das
Handlungsfeld insbesondere der Kindertageseinrichtungen herangetragen und dort verankert wurden. Pädagogische 
Fachkräfte sollen auf Basis verlässlicher Beziehungen in multiprofessionellen Teams individuelle
Bildungsförderung im partnerschaftlichen Dialog mit den Kindern und Eltern betreiben. Diese anspruchsvolle Aufgabe muss 
unter Wahrung der Rechte der Kinder und unter Beachtung der Grundsätze des Kinderschutzes auf der Grundlage 
systematischer Beobachtung mit Blick auf die in den Bildungsplänen und -programmen der Länder formulierten 
Bildungsthemen und pädagogischen Grundsätze umgesetzt werden. Die Bildungsförderung soll im Sozialraum 
vernetzt sein. Die Fachkräfte sollen ein besonderes Augenmerk auf die normativen Übergänge im Kindesalter, 
auf die Herausforderungen von Inklusion und Diversität legen. Vor dem Hintergrund planetarer Grenzen sollen 
sie Nachhaltigkeitsziele umsetzen und einen Beitrag zum demokratischen Miteinander leisten. Hierüber sollen sie 
die Grundlagen für spätere Bildungserfolge legen, indem sie kontinuierliche Bildungsverläufe arrangieren und 
Bildungsungleichheiten abfedern.  
Die Transformationserwartungen treffen jedoch auf ein Feld, das sich organisational noch nicht hinreichend in 
Hinblick auf die neuen Erwartungen verändert hat und durch die Folgen weltweiter Krisen und den
Fachkräftemangel zusätzlich belastet ist (vgl. Abschnitt 3.5.2). Insbesondere haben sich die grundlegenden
Rahmenbedingungen für die Gestaltung des pädagogischen Kerngeschäfts der Interaktionsarbeit, die organisationalen
Erbringungskontexte und die Unterstützungssysteme nicht ebenso stark verändert, sodass es hier zu einem
Ungleichgewicht zwischen „geforderter Anstrengung („effort“) und erfahrenen oder zu erwartenden Belohnungen
(„reward“)“ kommt (vgl. Schreyer u. a. 2014, S. 65). Nachfolgend fühlen sich Fachkräfte trotz großer Bereitschaft, 
den Transformationserwartungen nachzukommen (vgl. Cloos u. a. 2019), stark unter Druck und belastet.  
Dies kann auch in Zusammenhang mit der politischen Steuerung des Systems der Kindertagesbetreuung gebracht 
werden, die bislang als wenig kohärent kritisiert wird: Dies umfasst die umfangreiche Steigerung der
Anforderungen bei gleichzeitiger Mehrbelastung in Zeiten von Krisen, ohne nachhaltige Verbesserung der
Rahmenbedingungen (Fachkraft-Kind-Relation, mittelbare pädagogische Arbeitszeit, Leitungsfreistellung etc.) und des
Unterstützungssystems (Fachberatung, Qualifizierung, Trägerqualität) sowie der Personalsituation (Stärkung der
Leitung, Aufstiegschancen, Absicherung multiprofessioneller Zusammenarbeit) sowie der noch nicht hinreichend 
 
180  Vgl. https://www.fruehe-chancen.de/themen/sprachliche-bildung/bundesprogramm-sprach-kitas; [26.04.2024].
gelungenen nachhaltigen Stärkung der Organisationen als Schnittstellen für Professionsentwicklung
(empowernde Organisationsentwicklung) (vgl. Bergs-Winkels u. a. 2023). So haben u. a. die Maßnahmen des Kita-
Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) zwar zu Verbesserungen geführt, können aber
insgesamt als nicht hinreichend zur Abstützung des Systems betrachtet werden. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit die 
im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen der Ausrichtung an bundesweiten 
Standards in den Bereichen Betreuungsrelation, Sprachförderung und bedarfsgerechte Ganztagsangebote
umgesetzt und Verbesserungen erreicht werden können. 
Am Beispiel Leitungsqualität wird deutlich, dass der Leitung von Kindertageseinrichtungen eine
Schlüsselposition (vgl. Nentwig-Gesemann u. a. 2016) zur Vermittlung der an das System herangetragenen veränderten
Erwartungen in die Organisationskultur zugesprochen wird. Diese Position gilt aber bislang als nicht hinreichend
abgesichert. Das drückt sich u. a. in einer nicht gut ausgebauten Fort- und Weiterbildung zur Stärkung der
Leitungskompetenzen, der Freistellung vom Gruppendienst und der Bereitstellung von (Verwaltungs-)Personal zur
Unterstützung aus. Die von den Ländern im Rahmen des KiQuTG entwickelten Maßnahmen zur Stärkung der Leitung 
treffen auf erschwerte Bedingungen der Umsetzbarkeit auch in Folge der Pandemie und des Fachkräftemangels 
und lösen noch nicht hinreichend das Problem des wachsenden bürokratischen Mehraufwands (vgl. Stöbe-Blossey 
u. a. 2023). 
Am Beispiel der Öffnung der Kindertageseinrichtungen in den Sozialraum, der Berücksichtigung von Prinzipien 
der Inklusion und der Achtung der Vielfalt der Kinder und Familien, auch in Bezug auf ihre Mehrsprachigkeit, 
wird empirisch eine erhebliche Diskrepanz zwischen den gestiegenen Anforderungen, den in Gesetzen und
Bildungsplänen (noch nicht hinreichend und differenziert) ausgewiesenen Rahmenbedingungen und Leitlinien und 
der Praxis ihrer Realisierung deutlich (vgl. Braband 2019; Betz u. a. 2020; Bätge u. a. 2021; Zehbe 2021; Krähnert 
u. a. 2022; Kerle 2023). In Bezug auf geflüchtete Kinder ist bekannt, dass diese tendenziell seltener, später und 
unregelmäßiger an frühpädagogischen Angeboten in Deutschland teilnehmen als nicht geflüchtete Kinder (vgl. 
Gambaro u. a. 2017), obwohl es nicht an der Motivation und dem Vertrauen der geflüchteten Eltern liegt (vgl. 
Sandermann u. a. 2023). Vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen ist in den Blick zu nehmen, wie
Kindertagesbetreuung in Zusammenarbeit mit anderen, für das Aufwachsen von Kindern relevanten Akteur:innen im 
Sozialraum vernetzt als Teil einer öffentlichen Infrastruktur zu diesem gelingenden Aufwachsen beitragen kann. 
Die Vernetzung in den Sozialraum sollte dabei nicht nur als individuelle Aufgabe der Einrichtungen, sondern als 
Auftrag der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe verstanden werden (vgl. Töpfer/Cloos 2023). Eine zentrale
Anforderung wird dabei sein, die Transformation der Kindertagesbetreuung von einem eher monoprofessionell
aufgestellten zu einem multiprofessionell arbeitenden Handlungsfeld zu begleiten (vgl. Müller 2021). Dies betrifft 
die Zusammenarbeit im Team sowie mit anderen Einrichtungen (vgl. Cloos/Gerstenberg 2020).  
Am Beispiel Kindertagespflege (vgl. BMFSFJ 2023e) wird deutlich, dass zwar die Eltern die spezifischen Vorteile 
der Betreuungsform schätzen, es jedoch regional sehr unterschiedliche strukturelle Rahmenbedingungen zur
Absicherung (z. B. Vergütung mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit, Unterstützungssysteme etc.) gibt. Die
Verzahnung der Kindertagespflege mit Kindertageseinrichtungen ist noch nicht hinreichend ausgebaut (vgl. Deutscher 
Paritätischer Wohlfahrtsverband 2020). Trotz der gesetzlichen Gleichstellung des Förderauftrags von
Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung für unter dreijährige Kinder sind die Qualitätsstandards in der
Kindertagespflege nicht im gleichen Maße umsetzbar (Beispiel Inklusion). Erschwerend kommt hinzu, dass die Formen 
der Steuerung der Kindertagespflege lokal differieren (vgl. Schoyerer u. a. 2021). Dies betrifft auch die Steuerung 
der Fachkräftegewinnung und -bindung (vgl. Schoyerer u. a. 2020b). Die Forschung zu diesem Handlungsfeld ist 
bislang auch nur schwach ausgebildet (vgl. jedoch u. a. Schoyerer u. a. 2020a). Auch wenn zum Teil strukturelle 
Verbesserungen in diesem Handlungsfeld durch unterschiedliche, auch bundespolitisch finanzierte Maßnahmen 
erreicht werden konnten (vgl. BMFSFJ 2023d), sind die Ergebnisse insgesamt als ambivalent zu werten. Dies 
drückt sich auch in der weiter sinkenden Anzahl an Tagespflegepersonen und der sehr heterogenen Förderung 
von Großtagespflegestellen aus (vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer 2023), die angesichts steigender
Betreuungsbedarfe eine weitere Lücke in Bezug auf die Erfüllung von Rechtsansprüchen nach sich zieht. 
3.9.7.6 Stand: Ganztägige Angebotsformate im Grundschulalter 
In Bezug auf die ganztägige Betreuung und Förderung von Kindern in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe 
bzw. an Schulen finden sich Diskussionsstränge, die sich zum Teil stark von den Fachdiskursen zu
Kindertageseinrichtungen unterscheiden. Trotz des Angebotsausbaus an Horten und ihrer weiterhin bestehenden Bedeutung
im Kinderbetreuungssystem, gerade in Ostdeutschland, werden ihre Leistungen kaum beachtet. Dies drückt sich 
auch in einer geringen Anzahl an Publikationen und wissenschaftlichen Untersuchungen aus. Horte werden zum 
Teil als Nothilfeeinrichtung betrachtet. Ihnen wird – wie bereits im 14. Kinder und Jugendbericht ausgeführt (vgl. 
Deutscher Bundestag 2013) – neben der Schule kein eigenständiger Bildungsauftrag zugewiesen. Zu vermuten 
ist, dass die gesellschaftlichen Debatten um gestiegene Bildungs- und Betreuungsanforderungen auch hier
wahrgenommen werden, was sich jedoch nicht in der Weiterentwicklung von Konzepten, Methoden und Themen
ausdrückt. Dies unterstreicht die weiterhin unsichere und uneindeutige Stellung des Horts oder der
Nachmittagsbetreuung im System der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.  
In Bezug auf die Ganztagsbetreuung an Grundschulen lassen sich davon abweichende Entwicklungen feststellen. 
Hier geht es wesentlich auch darum, auf einer bereits erreichten guten empirischen Basis eine Forschung zum 
Ganztag weiter zu etablieren und auszudifferenzieren, u. a. in Bezug auf unterschiedliche Themen wie die
Perspektiven der Kinder auf den Ganztag (vgl. Walther u. a. 2021), auf den Umgang mit Diversität (vgl. Betz u. a. 
2022), auf außerunterrichtliche Aktivitäten (vgl. Meyer-Hamme 2014) und die Zusammenarbeit zwischen
Lehrkräften und Erzieher:innen (vgl. Markert 2017). Es finden sich weitere Anstrengungen, für das sehr heterogen 
aufgestellte Feld Qualitätskriterien (weiter) zu entwickeln (vgl. Sauerwein 2017; Eckert 2020; Seemann/Titel 
2023). Jedoch bedarf es erheblicher Zeitressourcen und viel Durchhaltevermögens, „Innovationen bei laufendem 
Ganztagsschulbetrieb zu implementieren“ (Arnoldt u. a. 2019, S. 3). Die Funktionen des Ganztags werden
unterschiedlich beschrieben, als Triebkraft der Schulentwicklung, als Lernunterstützung im Schulalltag, als
Unterstützung für persönliche Entwicklung, als Rahmen für gezielte individuelle Förderung und – in Bezug auf die Eltern 
– als verlässliches Betreuungsangebot. Durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung wird die letztgenannte Funktion 
zunehmend ausgefüllt. Allerdings finden sich sehr heterogene Formen und Grade der Realisierung in den
Bundesländern (ebd.). Dies betrifft ebenso die Varianz der Formate: offener, teilgebundener und gebundener Ganztag, 
verlässliche Schulzeit, Angebot in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe und zusätzliche Angebote (vgl. 
Geis-Thöne 2020; Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte 2022).  
In Bezug auf den ökonomischen Status und den Migrationshintergrund der Eltern zeigt sich, dass eine Nutzung 
der Betreuung „einerseits bei Kindern aus Haushalten, die Arbeitslosengeld II beziehen, und Kindern mit
Migrationshintergrund, andererseits aber auch bei Kindern aus Familien mit höheren Einkommen besonders häufig“ 
vorkommt (Geis-Thöne 2020, S. 22) und dass der Status der Eltern in Zusammenhang damit steht, welche
Angebotsform von ihnen gewählt wird (ebd.). 
An Grundschulen dominiert als fachbezogenes Angebot die Hausaufgabenbetreuung (88 %) neben dem
Förderunterricht (76 %) sowie Angebote im Bereich Deutsch, Literatur und Lesen (71 %). Mathematische (30 %), und 
naturwissenschaftliche Angebote (51 %) sowie aufgabenbezogene Lernzeiten (44 %) sind seltener zu finden 
(ebd., S. 12). Weiterhin wird nach den Effekten des Ausbaus der Ganztagsschule in Bezug auf fachspezifische 
Kompetenzverbesserungen gefragt. Die Effekte scheinen stärker auf der Erweiterung sozial-emotionaler
Kompetenzen zu liegen (vgl. Klieme/Rauschenbach 2019). Es zeigt sich, dass die Qualitätsdimensionen kognitive
Aktivierung, Partizipation und emotionale Anerkennung die soziale Selbstwirksamkeit von Schüler:innen positiv
beeinflussen. Diese Dimensionen sind neben der Anerkennungsform Solidarität und Autonomieunterstützung
bedeutsam bei der positiven Beeinflussung des Selbstwerts von Schüler:innen (vgl. Sauerwein u. a., S. 420). Die 
StEG-Studie konnte feststellen, dass der „Besuch fachbezogener außerunterrichtlicher Angebote tatsächlich die 
intendierten Leistungsverbesserungen bringt, wenn sie ziel- und kompetenzorientiert entwickelt worden sind“ 
(Arnoldt u. a. 2019, S. 2). Dies gilt auch für Lesekompetenzen, ebenso in Bezug auf die Kompensation von
bestehenden Defiziten. Interessant ist, dass die Freiwilligkeit der Teilnahme sich positiv auf das Leseverstehen
auswirkt (vgl. Sauerwein 2017). Insgesamt wird aber die Wirksamkeit als ambivalent eingeschätzt (vgl. Arnoldt u. a. 
2019, S. 4). Die Bedeutung der Hausaufgabenbetreuung und ihre Effekte bleiben weiterhin unklar, zumal Kinder 
dieses Angebot als weniger erfolgreich betrachten (vgl. Walther u. a. 2021, S. 165). Kinder schätzen anscheinend 
die vielfältigen Erfahrungen, die sie beim Ganztag machen können, hier auch als ein Kontrastprogramm zum 
Unterricht (vgl. Arnoldt u. a. 2019, S. 23). Auch könnte die Ganztagsschule eine bessere Begleitung von Eltern 
beim Übergang in die weiterführende Schule bereitstellen (ebd.).
3.9.7.7 Aktuelle Entwicklungen: ganztägige Angebotsformate im Grundschulter 
Grundlegend stellt sich die Frage der Gestaltung der Ganztagsschule und des Hortes als Bildungs- und Lebensort 
(vgl. auch Deutsches Jugendinstitut 2019), der nicht auf Qualifikationsanforderungen verkürzt wird (Baitinger 
2018) und zugleich eine produktive Verbindung an schulischem Unterricht, Angeboten am Nachmittag in und 
außerhalb der Schule schafft, denn hierfür muss der Blick in Zukunft stärker auf Fragen der Veränderung der 
Schule durch den Ganztag und auf Organisationsentwicklung gelegt werden (vgl. Klieme/Rauschenbach 2019). 
Einer politischen Reduzierung auf die Funktion der Ganztagsbetreuung zur Sicherung der Vereinbarkeit von
Familien und Beruf führt zur Verkennung der Potenziale dieses Bildungsortes (vgl. Rauschenbach u. a. 2019),
insbesondere dann, wenn sich dies in fehlenden Standards für die Fachlichkeit des Personals ausdrückt. Unklar ist 
weitgehend noch, welche Bedeutung und Effekte der Besuch von Betreuungsangeboten an Schulen für die
Freizeitgestaltung der Kinder außerhalb von Schule hat, zumal Kinder Angebote außerhalb von Schule als
gewinnbringender einschätzen (Staudner 2018, S. 219). Für zusätzliche Angebote an Schulen sollte nicht gelten, dass 
hier die Angebotspalette besonders breit ist, sondern die Bereiche sensibel wahrgenommen werden, „die von 
Kindern als besonders wertvoll erachtet werden und die im Sinne einer Kompensation von Herkunftseffekten 
dazu geeignet sind, Zugänge zu Bildung neu oder verstärkt zu erschließen, da sie ansonsten im kindlichen
Bildungsraum fehlen würden. Dazu ist eine verstärkte Wahrnehmung des Lebensumfeldes und der Bedürfnisse der 
Kinder und ihrer Familien ebenso notwendig wie die Einbindung außerschulischer Akteure der
Bildungslandschaft und der Kinder- und Jugendhilfe, die auf authentische Weise neue Inhalte mit Realbezug in die Schule 
integrieren“ (ebd., S. 217). Dies erfordert jedoch eine entsprechend hohe Kompetenz des Personals. Ungeachtet 
dessen bleibt es den Ländern überlassen, ob und welche Qualifikationen sie für das Personal in der
Ganztagsförderung an Schulen vorsehen bzw. welche Qualität die vorhandenen Angebote aufweisen. Zudem sollten mit Blick 
auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten Handlungs- und Gestaltungsaufträge geklärt und vereinbart und darauf 
aufbauend tragfähige Kooperationen zwischen Schule und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe initiiert und mit 
Leben gefüllt werden.  
3.9.7.8 Fazit 
Folgt man den aktuellen Diskussionen, kann bei der Weiterentwicklung des Systems der Kindertagesbetreuung 
nicht mehr allein auf den Ausbau individueller Kompetenzen von Fachkräften gesetzt werden. Die Steuerung 
muss an der Gestaltung professioneller Systeme ansetzen (vgl. Urban u. a. 2011; Cloos 2021). Die Kompetenz 
eines professionellen Systems ergibt sich nicht durch die Weiterentwicklung der einzelnen Systemebenen,
sondern durch die Art und Weise der Gestaltung der Beziehungen zwischen diesen. Im Kontext der
Kindertagesbetreuung gilt, in Zukunft die Folgen der gewaltigen Transformation des Feldes im Blick zu behalten und solche 
Bedingungen im Feld zu schaffen, dass der Wandel kritisch begleitet und produktiv aufgegriffen werden kann. 
Dies bedeutet, weitere Anstrengungen in Richtung der Stärkung eines kompetenten Systems
Kindertagesbetreuung vorzunehmen. Dabei müssen alle Ebenen des Systems im Blick behalten werden: die Bildungs- und
Sozialpolitik, die Forschung, das Qualifizierungs- und Weiterbildungssystem, die Träger in ihrer jeweiligen
Zuständigkeit sowie die Organisationen und ihre Mitglieder. Gefragt werden muss, welchen Beitrag die Akteur:innen
jeweils im Verbund mit den anderen zur Stärkung des kompetenten Systems Kindertagesbetreuung leisten können 
und sollen. Fachliche Standards können einen Beitrag zur Absicherung des Systems leisten, zugleich braucht es 
eine kontinuierliche dialogische Verständigung zwischen den unterschiedlichen Akteur:innengruppen.
Akademische Fachkräfte wie Kindheitspädagog:innen könnten in diesem Zusammenhang  einen wesentlichen Beitrag zur 
Gestaltung der Transformation und zur Abfederung der Folgen leisten. Die Anzahl akademischer Fachkräfte 
müsste dafür aber noch deutlicher als bislang gesteigert werden. Wesentlich zu klären ist dabei, welche Aufträge 
Kindertagesbetreuung in Zukunft zu gestalten hat und wie die jeweiligen Organisationen und die dafür
geschaffenen Unterstützungssysteme (Träger, Fachberatung, Weiterbildung) aufgestellt sein müssen, damit
Kindertagesbetreuung ihren Auftrag einer gelingenden Begleitung des Aufwachsens von Kindern und ihrer Familien unter 
Berücksichtigung der Prinzipien von Inklusion und unter Anerkennung von Differenz nachkommen kann. Im 
besonderen Maße müssen vor dem Hintergrund erheblich gewachsener Arbeitsbelastungen, auch im Sinne der 
Fachkräftegewinnung und -bindung, weitere und deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die
pädagogische Arbeit erreicht werden. Als größtes Problem in diesem Feld kann weiterhin die Diskrepanz zwischen 
dem Betreuungsbedarf der Eltern und den tatsächlich angebotenen Betreuungsplätzen angesehen werden. Die 
Deckung dieses Bedarfs darf aber weiterhin nicht zu einer Deprofessionalisierung und einem Qualitätsverlust des
Angebots führen (vgl. Abschnitt 3.5.1, 3.5.2). Zugleich bedarf es gezielter politischer Maßnahmen, damit
Betreuungsbedarfe aller Familien abgedeckt werden, u. a. durch die generelle Bereithaltung von mehr Plätzen, durch 
den Abbau von Zugangshürden und durch die Schaffung von Anreizen für Einrichtungen und Träger,
segregierende Effekte bei der Platzvergabe zu verringern (vgl. Huebener u. a. 2023).  
3.9.8 Hilfen zur Erziehung 
Die Hilfen zur Erziehung gelten als eines der bedeutendsten und stark expandierenden Handlungs- und
Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Mit Blick auf das Fall- und Finanzvolumen rangieren die Hilfen 
zur Erziehung an zweiter Stelle direkt hinter der Kindertagesbetreuung (Fendrich u. a. 2021, S. 12;
Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 46). Zugleich umfassen die Hilfen zur Erziehung „ein breites 
Spektrum ausdifferenzierter sozialpädagogischer Leistungen“ (Richter 2018, S. 825), sodass trotz der Bedeutung 
keineswegs von einem homogenen Handlungsfeld gesprochen werden kann. Vor diesem Hintergrund beziehen 
sich die Hilfen zur Erziehung „als ein zentrales sozialpädagogisches Angebot für Kinder, Jugendliche und deren 
Familien […] auf vielfältige familiale Problemkonstellationen, Sozialisations- und Erziehungsanforderungen“ 
(Böllert 2018a, S. 28). Hilfen zur Erziehung schließen sich den Grundsätzen der Kinder- und Jugendhilfe gem. 
§ 1 Abs. 3 SGB VIII an, folgen jedoch einem näher zu konkretisierenden Auftrag. Hilfen zur Erziehung erfüllen 
insofern ihren Auftrag, (1) Angebote für alle jungen Menschen vorzuhalten, falls Unterstützung und Schutz in 
Bezug auf „schwierige Lebensphasen, belastende Erlebnisse oder einschränkende Existenzbedingungen“ (Moch 
2018, S. 634) notwendig wird, (2) „belastenden, gefährdenden und destabilisierenden Lebensbedingungen
besondere Beachtung zu schenken sowie Benachteiligung und Ausgrenzung abzubauen“ (ebd.), einen „gerechten
Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen [zu verschaffen]“ (ebd.) sowie Teilhabe zu ermöglichen, (3) die
Bedingungen in den Herkunftsfamilien in Zusammenarbeit mit den jungen Menschen und ihren Erziehungsberechtigten 
zu verbessern und (4) das Wohlergehen des jungen Menschen im Wechselverhältnis zwischen Adressat:innen- 
und Alltagswelten zu gestalten und dabei auch zwischen Regelangeboten zu vermitteln (vgl. ebd., S. 634f.). Vor 
diesem Hintergrund besteht „[d]er soziale Sinn der Hilfen zur Erziehung […] darin, angesichts prekär gewordener 
Vergesellschaftung den Individuen zu sich selbst zu verhelfen“ (Winkler 2001, S. 266). Hilfen zur Erziehung 
lassen sich jedoch nicht allein unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten betrachten, sondern ebenso unter
sowohl rechtssystematischen als auch organisatorischen (Moch 2018, S. 632ff.). So sind Hilfen zur Erziehung neben 
ihrer sozialpädagogischen Ausrichtung in rechtssystematischer Hinsicht ein spezifisches sozialstaatlich offeriertes 
und begründetes Angebot, in organisatorischer Hinsicht sind daran öffentliche wie freie Träger der Kinder- und 
Jugendhilfe beteiligt. Nicht zuletzt gehen diese Ausrichtungen mit einer immer stärkeren Fokussierung auf
Beteiligung der jungen Menschen und ihrer Familien einher.  
3.9.8.1 Rechtliche Grundlagen 
Hilfen zur Erziehung erhalten ihren rechtlichen Rahmen in den §§ 27–35 SGB VIII. Auf diese sozialstaatlichen 
Hilfen besteht für Personensorgeberechtigte ein Rechtsanspruch unter der Voraussetzung, dass „eine dem Wohl 
des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine
Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Anspruchsvoraussetzung ist somit ein
erzieherischer Bedarf (Smessaert 2017) sowie der Anspruchsinhalt, dass die Hilfe einerseits geeignet und andererseits 
notwendig ist. Die Grundlage hierfür bietet das Recht von Eltern auf die Erziehung der Kinder nach Art. 6 
Abs. 2 GG sowie auch das Recht des Kindes auf Erziehung nach Art. 18 UN-KRK. Damit steht das Wohl des 
Kindes im Zentrum, „mit all den damit verbundenen unterschiedlichsten Interpretationsmöglichkeiten und sich 
daran anschließenden Diskursen“ (Albus 2012, S. 477). Denn zugleich werden auf Basis des § 1666 BGB
gerichtliche Eingriffsmöglichkeiten in das Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder bei der Feststellung einer 
Kindeswohlgefährdung (vgl. Abschnitt 3.10.3) eröffnet (Biesel/Urban-Stahl 2018, S. 40). 
Hilfen zur Erziehung richten sich an junge Menschen ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Sie können jedoch 
auch bei entsprechender Begründung darüber hinaus, maximal jedoch bis zum 27. Lebensjahr (gem. § 41 Hilfe 
für junge Volljährige) gewährt werden (Moch 2018, S. 632).
3.9.8.2 Beschreibung des Arbeitsfelds 
Hilfen zur Erziehung umfassen verschiedene familienunterstützende, -ergänzende und -ersetzende Hilfeangebote, 
die Eltern bzw. Personensorgeberechtigte dabei unterstützen sollen, eine das Wohl ihrer Kinder gewährleistende 
Erziehung (wieder) zu leisten. Das Gesetz (SGB VIII) sieht verschiedene Hilfeformen vor, die von  
– Beratung (Erziehungsberatung § 28) über  
– verschiedene ambulante Hilfen (Soziale Gruppenarbeit § 29, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 30,
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35), 
– Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) als sogenannte teilstationäre Hilfe bis zu  
– stationären Hilfen (Vollzeitpflege § 33, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34) reichen.  
Die Hilfen sollen sich in Art und Umfang nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall richten und können auch 
kombiniert werden. Darüber hinaus umfassen Hilfen zur Erziehung auch weitere Hilfen, die individuell an die 
Bedarfslage der Familie angepasst werden können (§ 27, Abs. 2 SGB VIII). 
Hilfebedarfe entstehen oft durch Belastungen in den Familien wie z. B. Armut, Arbeitslosigkeit, Gewalt,
Suchtproblematiken, psychische Erkrankungen oder Elternkonflikte. Anspruchsberechtigt sind, obwohl sich die Hilfen 
oft unmittelbar an die jungen Menschen richten, die Personensorgeberechtigten. Bei Vorliegen der in 
§ 27 SGB VIII definierten Voraussetzungen haben diese einen subjektiven Rechtsanspruch auf Hilfen zur
Erziehung gegenüber dem örtlichen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, d. h. den kommunalen
Jugendämtern. Erbracht werden die Hilfen dagegen meistens durch freie Träger. 
Ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin Hilfe notwendig, ist dies über eine Hilfe für junge Volljährige 
möglich (§ 41 SGB VIII); anspruchsberechtigt ist dann der junge Mensch selbst. Mit der Unterstützung junger 
Volljähriger existieren im Zuge des KJSG insgesamt drei Unterstützungsoptionen: (1) Rückkehroption
(sogenannte „Coming-back-Option“), (2) Übergangsgestaltung, (3) Nachbetreuung. Die Rückkehroption 
(§ 41 Abs. 1 S. 3 SGB VIII) ermöglicht den jungen Menschen, eine Hilfe auch nach Beendigung
wiederaufzunehmen, sollten die Lebensumstände diesen erneuten Bedarf erfordern. Mit der Übergangsgestaltung im Zuge des 
Leaving Care (§ 41 Abs. 3, § 36b Abs. 1 SGB VIII) soll den jungen Menschen der Übergang in ein
eigenverantwortliches Leben mit entsprechender Begleitung ermöglicht werden. Gleichwohl stellt eine inklusive
Übergangsgestaltung im Sinne eines Wechsels von der Kinder- und Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe für Erwachsene 
immer noch eine Herausforderung dar (Rohrmann/Theile 2022). Der Anspruch junger Volljähriger auf
Nachbetreuung schließlich ist in § 41a zu finden. Dieser Passus bezieht sich mittlerweile – vor dem KJSG in 
§ 41 Abs. 3 SGB VIII zu finden – dezidiert auf § 36, indem „der angemessene Zeitraum sowie der notwendige 
Umfang der Beratung und Unterstützung nach Beendigung der Hilfe“ (§ 41a Abs. 2) im Hilfeplan zu
dokumentieren ist. 
Grundlage für die oben aufgeführten Hilfen ist ein Hilfeplan nach § 36 SGB VIII, der durch das Jugendamt
gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen sowie den leistungserbringenden Trägern 
aufgestellt wird, den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält und 
regelmäßig überprüft werden soll. Lediglich für die Erziehungsberatung ist kein solches Hilfeplanverfahren
vorgesehen.  
3.9.8.3 Empirische Daten zu den Hilfen zur Erziehung 
Im Jahr 2021 haben insgesamt 1.127.869 junge Menschen Hilfen zur Erziehung erhalten (davon 693.767 ohne 
Erziehungsberatung), wobei davon 1.002.844 unter 18, 100.308 zwischen 18 und unter 21 sowie 24.717 zwischen 
21 und unter 27 Jahre alt sind. Dies stellt nach dem coronabedingten Einschnitt wieder eine leichte Steigerung 
dar, obgleich das Inanspruchnahmeniveau von 2019 insgesamt nicht erreicht wird (Autor:innengruppe Kinder- 
und Jugendhilfestatistik 2024, S. 90). Dies allerdings gilt lediglich für die Erziehungsberatung (434.102) und die 
stationären Hilfen (215.019), da die ambulanten Hilfen weiterhin einen Zuwachs zu verzeichnen haben (478.748) 
(ebd.; siehe auch Fendrich u. a. 2021, S. 13). Abbildung 3–13 zeigt die Entwicklung der Anzahl junger Menschen 
in der Erziehungsberatung, in den ambulanten Hilfen sowie in den stationären Hilfen von 2008 bis 2021 
(Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 93). Ungebrochen ist die Steigerungsrate des
Ausgabenvolumens der Hilfen zur Erziehung insgesamt (ebd., S. 93), wobei hier der größte Anteil auf die
Heimerziehung entfällt (46,2 %), gefolgt von der Vollzeitpflege (12,0 %) und der Sozialpädagogischen Familienhilfe 
(SPFH) (11,0 %). 
Abbildung 3–13  
Junge Menschen (0 bis unter 27 Jahren) in den Hilfen zur Erziehung1 nach Leistungssegmenten 
(Deutschland; 2008 bis 2021; Angaben absolut) 
 
1  Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Hilfen 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge
Volljährige; versch. Jahrgänge (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 93) 
Bedeutsam ist jedoch, dass die Verteilung der Inanspruchnahme in den einzelnen Bundesländern im Vergleich 
sehr disparat ist. Abbildung 3–14 zeigt die z. T. großen Differenzen in den drei Leistungssegmenten der
Erziehungsberatung, der ambulanten Hilfen und schließlich der Fremdunterbringungen. 
441.848 448.102 448.693
476.855
438.452
434.102
155.936
183.340
236.411 232.737 221.653
215.019
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Erziehungsberatung Ambulante Hilfen Stationäre Hilfen
Abbildung 3–14 
Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige)1 
(Länder, 2021, Angaben absolut, Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-Jährigen) 
1  Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Hilfen 
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge
Volljährige 2021 (Fendrich u. a. 2023, S. 15), eigene Darstellung 
Mit Blick auf die Fallzahlen der einzelnen Hilfeformen zeigt sich in Abbildung 3–15, dass die Erziehungsberatung 
mit 38,5 Prozent den größten Anteil einnimmt, gefolgt von der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) mit 
24,8 Prozent und der Heimerziehung mit 10,9 Prozent. Es schließen sich an die Vollzeitpflege mit 7,7 Prozent, 
die ambulanten „27,2er-Hilfen“ (ambulant, einschl. der sonstigen Hilfen) mit 7,6 Prozent, die
Erziehungsbeistandschaft mit 5,1 Prozent, die Tagesgruppen mit 2 Prozent, die Soziale Gruppenarbeit mit 1,4 Prozent,
Betreuungshelfer:innen mit 0,9 Prozent, die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) mit 0,6 Prozent sowie 
die stationären „27,2er-Hilfen“ 0,4 Prozent. 
Abbildung 3–15 
Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige)2  
nach Hilfearten (Deutschland, 2021, Angaben in %) 
 
1  Einschließlich der sonstigen Hilfen 
2  Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Hilfen 
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge
Volljährige 2021 (Fendrich u. a. 2023, S. 14), n = 1.127.869, eigene Darstellung 
Hinsichtlich der altersspezifischen Inanspruchnahme ist der Anteil der Mädchen bzw. jungen Frauen mit 46,1
Prozent geringer, obgleich sich gegenüber 2019 (44,1 %) ein Anstieg verzeichnen lässt.  
Bedeutsam ist an dieser Stelle ein Vergleich der Lebenslagen zwischen den beiden am meisten bewilligten Hilfen 
der Erziehungsberatung einerseits und der Sozialpädagogischen Familienhilfe andererseits (Fendrich u. a. 2023, 
S. 23). Während die Erziehungsberatung zu 43,4 Prozent eher von zusammenlebenden Eltern nachgefragt wird 
(sowie zu 39,2 % von Alleinerziehenden), adressiert die Sozialpädagogische Familienhilfe zu 52,3 Prozent
vornehmlich Alleinerziehende (mit einem Anteil zusammenlebender Eltern von 34,7 %). Alleinerziehende sind in 
den Hilfen zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) insgesamt zu 48,8 Prozent vertreten, zusammenlebende
Eltern zu 27,8 Prozent. In der Erziehungsberatung erhalten 14,1 Prozent der hilfeempfangenden Familien insgesamt 
Transferleistungen. Betrachtet man nur die Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil, sind es 21,2 Prozent. 
In der Sozialpädagogischen Familienhilfe wiederum erhalten 57,2 Prozent der Familien insgesamt sowie 
66,1 Prozent der Alleinerziehenden gleichzeitig Transferleistungen. In den Hilfen zur Erziehung insgesamt (ohne 
Erziehungsberatung) erhalten 54,0 Prozent der Familien und 63,7 Prozent der Alleinerziehenden
Transferleistungen. Nicht zuletzt sind in der Erziehungsberatung zu 25,4 Prozent Familien mit Migrationsgeschichte181 vertreten, 
 
181  Die hier berichteten Werte aus der HzE-Statistik basieren auf dem Merkmal ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils.
Aufgrund unterschiedlicher Definitionen sind die Werte zur Migrationsgeschichte aus der HzE-Statistik nur eingeschränkt mit dem Wert
in der Sozialpädagogischen Familienhilfe hingegen 39,3 Prozent. Die Hilfen zur Erziehung insgesamt (ohne
Erziehungsberatung) werden von 39,0 Prozent der Familien mit Migrationsgeschichte in Anspruch genommen. Der 
Anteil an Familien mit Migrationsgeschichte ist unter den über den Allgemeinen Sozialen Dienst organisierten 
Hilfen mit 47,6 Prozent am höchsten in der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung.  
Damit sind Familien mit Migrationsgeschichte mit einem Anteil von 40,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung in 
einem Teil der erzieherischen Hilfen unterrepräsentiert. Dabei sind erschwerte Zugangsmöglichkeiten von
Familien mit Migrationsgeschichte (und insbesondere vorrangig ohne deutsche Sprache in der Familie) zum
Hilfesystem zu betrachten (Fendrich u. a. 2023, S. 28).182 Familien mit Transferleistungsbezug sind in allen Hilfen zur 
Erziehung im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Insbesondere Alleinerziehende mit
Transferleistungsbezug sind dabei überproportional in den erzieherischen Hilfen vertreten. Anhand des Vergleichs
zwischen Erziehungsberatung und Sozialpädagogischer Familienhilfe zeigt sich, dass mit diesen beiden am meisten 
bewilligten Hilfen innerhalb des Spektrums der Hilfen gemäß §§ 27–35 SGB VIII sehr unterschiedliche
Lebenslagen durch den Rechtsanspruch auf erzieherische Hilfen adressiert werden, obgleich Familien in prekären
Lebenslagen, insbesondere Adressat:innen im Transferleistungsbezug sowie Alleinerziehende zu den
Hauptadressat:innen erzieherischer Hilfen zählen (Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2021, S. 24). Dabei ist 
der Hinweis wichtig, dass der Alleinerziehendenstatus nicht etwa selbst als problematisch gilt, sondern viel eher 
sind es die damit verbundenen Herausforderungen wie z. B. „Arbeitslosigkeit, Armut, fehlende soziale
Unterstützung und Erschwernisse des Alltags mit Kindern“ (Fendrich u. a. 2021, S. 27) sowie auch die Frage, inwiefern 
sozialpolitische Unterstützungsangebote darauf hinreichend reagieren (Richter 2018, S. 833f.). 
Eine inklusionsorientierte Kinder- und Jugendhilfe (siehe dazu Abschnitt 3.2), innerhalb derer die erzieherischen 
Hilfen das zweitgrößte Handlungsfeld darstellen, muss diesen Lebenslagen zukünftig umfassender gerecht
werden. Die mit dem Familienstatus verbundenen Herausforderungen einerseits und die Herausforderungen von
Armut und prekären Lebensverhältnissen andererseits müssen vermehrt als inklusionsrelevante Aufgabe begriffen 
werden. 
3.9.8.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Aufgrund der Ausdifferenzierung der Hilfen zur Erziehung sind diese mit vielfältigen Lebenslagen,
gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen befasst.  
Sogenannte „27,2er-Hilfen“ (§ 27 Abs. 2) folgen dem genuinen Anspruch flexibler und individueller Hilfen im 
Rahmen des Angebotskanons der erzieherischen Hilfen. Diese Hilfen werden überwiegend ambulant erbracht, 
können jedoch auch stationär geleistet werden. Hinter den Hilfen können sich zudem auch „niedrigschwellige 
Leistungen verbergen, die mit einem vereinfachten oder ohne Hilfeplanverfahren gewährt werden, wie z B.
Hausaufgabenhilfe, Freizeithilfe o. Ä.“ (Fendrich u. a. 2016, S. 62). Neben der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind 
die „27,2er-Hilfen“ für die Steigerung bei den ambulanten Hilfen verantwortlich (Fendrich u. a. 2023, S. 23ff.).183 
Erziehungsberatung (§ 28) ist als niederschwelliger Zugang konzipiert und benötigt als einzige Hilfe im Kanon 
der erzieherischen Hilfen kein Hilfeplanverfahren (allenfalls, wenn Hilfen länger als sechs Monate in Anspruch 
genommen werden). Erziehungsberatung richtet sich als beratende Leistung der Hilfen zur Erziehung an die
Eltern. Gleichwohl ist die Erziehungsberatung auch Teil der Jugendhilfeplanung sowie der Arbeitsgemeinschaften 
nach § 78 SGB VIII. Bedeutsam ist das „Zusammenwirken von Fachkräften verschiedener Disziplin in einem 
Team“ (Fendrich u. a. 2021, S. 74). Die Herausforderungen inklusiver Erziehungsberatung werden seit einiger 
Zeit diskutiert (Walter-Klose 2017). 
Soziale Gruppenarbeit (§ 29) ist als gruppenpädagogische Maßnahme konzipiert, kann aber auch in Kursform 
angeboten werden. Die Soziale Gruppenarbeit gehört nicht nur zu den klassischen sozialpädagogischen Methoden 
(Galuske 2013, S. 92ff.), sondern vor allem zu den Maßnahmen, die für die Schule als Durchführungsort eine 
besondere Rolle spielen (Pothmann/Tabel 2016).  
 
aus dem Mikrozensus vergleichbar (vgl. Fendrich u. a. 2023, S. 28). Ferner wurden bei der Berechnung der Quoten der Familien mit 
Migrationsgeschichte die Gruppen der Familien, in denen die Eltern keine ausländische Herkunft haben und zuhause vorrangig nicht 
die deutsche Sprache sprechen, bei den Gesamtwerten nicht berücksichtigt, da diese Gruppe in den Hilfen zur Erziehung eine marginale 
Rolle spielt. 
182  Vgl. https://www.hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de/kapitel-3/3-migrationshintergrund; [11.03.2023]. 
183  Vgl. https://www.hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de/kapitel-2/1121778-junge-menschen-und-ihre-familien-erhielten-2020-
erzieherische-hilfen; [11.03.2023].
Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshelfer:innen (§ 30) stellen die älteste unter den ambulanten
Erziehungshilfen dar, waren sie doch bereits im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) verankert und wurden fast unverändert in 
das SGB VIII überführt (Kaiser 2014, S. 103ff.). Diese Hilfe zielt „auf die unmittelbare Unterstützung von und 
die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen“ (Freigang 2016, S. 844f.). 
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31) stellt nach der Erziehungsberatung die meistbewilligte Hilfe dar. Vor 
allem „[p]rekäre materielle Lebenslagen erweisen sich […] als eine wesentliche Dimension im Kontext des
familialen Hilfebedarfs in der Sozialpädagogischen Familienhilfe“ (Richter 2018, S. 833). Die Hilfe ist dabei
keineswegs homogen, sondern umfasst unterschiedliche Hilfearten. So wird die Sozialpädagogische Familienhilfe
mittlerweile etwa auch in Sonderformen wie z. B. der Heilpädagogischen Familienhilfe (HPFH) praktiziert, welche 
insbesondere die Diversitätskategorie der Behinderung aufgreifen. 
Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) stellt „ein gegenüber der Sozialen Gruppenarbeit verbindlicheres,
intensiveres (i. d. R. an allen fünf Werktagen stattfindendes) und methodisch einheitlicher gefasstes Gruppenangebot“ 
(BMFSFJ 2013, S. 339) dar. Obgleich Tagesgruppen als „Lebensort neben Schule und Familie“ (Trede 2014, 
S. 21) verstanden werden, werden sie immer häufiger im Zusammenhang mit einer Integration in sich
entwickelnde Ganztagsschulangebote diskutiert (Oelerich 2020, S. 855). 
Vollzeitpflege (§ 33) als Unterbringung von Kindern bzw. Jugendlichen in Pflegefamilien bildet neben der
Unterbringung in Einrichtungen stationärer Hilfen zur Erziehung eine Form der Hilfe zur Erziehung außerhalb des 
Elternhauses. Ergebnisse neuerer Studien beleuchten z. B. förderliche und hinderliche Faktoren zur Entwicklung 
von Pflegekindern (z. B. Reimer/Petri 2017), analysieren die Wahrnehmung des Pflegeverhältnisses aus Sicht der 
Pflegekinder (z. B. Reimer 2017), die Zusammenarbeit von Pflegeeltern und Herkunftseltern (z. B.
Dittmann/Schäfer 2023) oder untersuchen die Pflegekinderhilfe als Institution sowie die beteiligten Dienste (z. B. van 
Santen u. a. 2019). Ebenso werden die Herausforderungen einer inklusiven Pflegekinderhilfe beschrieben
(Schäfer/Weygandt 2023). In Pflegefamilien lebende junge Menschen sind institutionell nicht eingebunden und
verfügen daher über einen schlechteren Zugang zu Informationen über ihre Rechtsansprüche. Zudem bestehen keine 
Netzwerke unter Pflegekindern (im Bereich der Pflegekinderhilfe sind die Pflegeeltern, nicht aber die jungen 
Menschen vernetzt, im Bereich stationärer Hilfen sind die jungen Menschen vernetzt, nicht aber die Eltern).  
Heimerziehung sowie sonstige betreute Wohnformen (§ 34) fungieren als Unterbringung in Einrichtungen
stationärer Hilfen zur Erziehung und somit als Form der Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Die zentralen 
Strukturmerkmale und Entwicklungsbedarfe stehen im Zentrum jüngerer Debatten, um eine Weiterentwicklung 
von Heimerziehung voranzubringen. Dabei geht es nicht zuletzt auch um die Frage, den umstrittenen Begriff der 
Heimerziehung zu ersetzen (Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen 2021). Im Fokus der Fachdebatte 
der Heimerziehung stehen insbesondere Care Leaver und deren Forderungen nach Selbstbestimmung und mehr 
Beteiligung (Mangold/Schröer 2022). Kritisch diskutiert werden vor allem Formen geschlossener bzw.
freiheitsentziehende Unterbringung, die in den letzten Jahren leicht zugenommen haben (Hoops 2021). Kritisiert wird 
insbesondere, dass es diese Formen der Unterbringung überhaupt noch gibt, statt eine „aushaltende und nicht 
ausgrenzende und stigmatisierende Jugendhilfeinfrastruktur zu erhalten bzw. zu schaffen“ (AG der IGfH 2013, 
S. 89). Herausfordernd nicht zuletzt – sowie auch nicht ausschließlich in der Heimerziehung – sind auch Fragen 
der Digitalisierung. Die Smartphone-Nutzung bietet den jungen Menschen Zugang zur Kommunikation mit der 
Herkunftsfamilie und den Peers, zugleich ist diese immer Gegenstand erzieherischer Maßnahmen, zumal die 
strukturellen Gegebenheiten (WLAN-Zugang, Kosten für Datenvolumen usw.) häufig unzureichend sind
(Tillmann/Ley 2023). Weitere Herausforderungen bestehen im medienerzieherischen Handeln der Fachkräfte (ebd.).  
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35) hat insbesondere Bedeutungszuwachs erhalten durch die 
Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Die Intensive Sozialpädagogische
Einzelbetreuung kann als Individualhilfe und -betreuung eines jungen Menschen sowie auch als erlebnispädagogische
Maßnahme mit 1:1-Betreuung geleistet werden. Vor allem Auslandsmaßnahmen standen immer wieder in der Kritik 
und sind durch das KJSG nun mit zentralen Neuerungen versehen worden. Grundsätzlich sind Hilfen nach wie 
vor in der Regel im Inland zu erbringen. Auslandsmaßnahmen sind nicht generell untersagt, für deren
Durchführung sind jedoch nun klare Regeln und Voraussetzungen hinterlegt worden (§ 38 SGB VIII). 
Neben den eher auf die einzelnen erzieherischen Hilfen bezogenen Diskursen finden auch dazu querliegende
Debatten statt. 
Multiprofessionelle Kooperationen im Kontext Schule stehen allgemein zunehmend im Zentrum der
Auseinandersetzung, insbesondere aufgrund des Ganztagsausbaus und zunehmend inklusionsorientierter Schulen
(Hopmann u. a. 2023). Außerdem sind Kinder und Jugendliche in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
zugleich auch Schüler:innen. Insbesondere „ambulante fallspezifische und fallübergreifende sowie
situationsangepasste Vorgehensweisen“ führen dazu, dass Hilfen zur Erziehung zunehmend im Kontext Schule verortet werden 
(Oelerich 2020, S. 849; Rahn/Zipperle 2024, Kap. 3). Anlässe sind zumeist Verhaltensauffälligkeiten,
schulbezogene, familiäre oder peerbezogene Probleme, Unterstützung von Schüler:innen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf, Unterrichtung von jungen Menschen, die sich in Vollzeitpflege oder Heimerziehung befinden,
Schutzauftrag und Krisenintervention sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen von Schulen (Maykus u. a. 2023, 
S. 21). Schulische Übergänge haben häufig insbesondere ambulante Hilfen oder Erziehungsberatung zur Folge 
(Fendrich u. a. 2021, S. 19): Es kommt zu Kontaktaufnahmen und/oder Kooperationen zwischen den Fachkräften 
des Jugendamtes, der Hilfen zur Erziehung, den allgemeinen Lehrer:innen, den Sonderpädagog:innen oder den 
Ganztagsmitarbeiter:innen (Oelerich 2020, S. 852). Nicht zuletzt finden gruppenbezogene Hilfen immer häufiger 
auch am Ort Schule statt (ebd., S. 853). Zugleich steht diese Bezugnahme aufgrund der damit verbundenen
Zuständigkeitsproblematik auch immer wieder in der Kritik (Silkenbeumer u. a. 2017). Trotz dieser Bezüge scheint 
dem Verhältnis von Schule und Hilfen zur Erziehung noch zu wenig Aufmerksamkeit zu Teil werden: „Im
Unterschied zu Kooperationsfragen im Rahmen der (Ganztags-)Betreuung, KJA und Schulsozialarbeit, scheint dem 
Kooperationsfeld von HzE und Schule zumindest hinsichtlich empirischer Analyse bisher und v. a. in den letzten 
zehn Jahren weniger Aufmerksamkeit geschenkt worden zu sein“ (Rahn/Zipperle 2024, Kap. 3). 
Des Weiteren steht der Begriff des Kindeswohls seit einiger Zeit im Zentrum sowohl öffentlicher als auch
fachlicher Debatten. Angesichts medialer Skandalisierungen von Fällen der Kindesmisshandlung aber auch aufgrund 
einer wachsenden gesellschaftlichen Aufmerksamkeit kommt es zunehmend zu einer Engführung des
Kindeswohlbegriffs auf Gefahrenabwehr, Präventionslogiken sowie einer Abkehr von Dienstleistungsorientierung 
(Dahmen 2018), wohingegen Kindeswohl als Wohlergehen junger Menschen aus dem Blick gerät (Ziegler 2020). 
Für die erzieherischen Hilfen besteht als Folge dieser Entwicklung die Gefahr, dass das dort inhärente
„Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle einseitig zugunsten von Kontrollfunktionen aufgelöst wird“ (AGJ 2019a, 
S. 13). Die (insbesondere ergänzenden und ersetzenden) erzieherischen Hilfen stehen somit vor der
Herausforderung, sich nicht allein einer „Kindeswohlgefährdungsvermeidungsstrategie“ (Dahmen/Kläsener 2018, S. 197)
unterzuordnen, sondern einen progressiven Auftrag der Unterstützung von Lebensführung zu verfolgen, ohne den 
Kinderschutzauftrag von sich zu weisen. 
In einem engen Zusammenhang mit den kinderschutzbezogenen Präventionslogiken stehen Tendenzen einer
Familialisierung von Verantwortung durch „Aktivierung elterlicher Verantwortung“ sowie „Vereinnahmung von 
Familien“ (Albus 2012; Richter 2018, S. 836). An die damit verbundene Problematik, „Defizite in der Erziehung 
[…] als Defizite in der Erziehungskompetenz“ darlegen zu müssen, schließen Überlegungen einer bedingungslos 
zu konstruierenden Erziehungshilfe an (Schrödter 2020, S. 7). 
Im Mittelpunkt stehen auch „Impulse für eine gelingende und tragfähige Zusammenarbeit mit den Eltern“ (AGJ 
2023c, S. 2). Mit dem Inkrafttreten des KJSG haben Eltern (unabhängig davon, ob sie sorgeberechtigt sind oder 
nicht), deren Kinder teil-/stationär untergebracht sind, gemäß § 37 Abs. 1 SGB VIII einen Rechtsanspruch „auf 
Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Beziehung zu ihrem Kind“. Damit einher gehen nicht nur
Beteiligungs- und Beratungsansprüche der Eltern sowie Konzeptentwicklung der Elternarbeit, sondern auch der 
jungen Menschen (§ 37b SGB VIII) sowie der Pflegepersonen (§ 37a SGB VIII) (Gallep 2022b, S. 143ff.).
Daraus lassen sich eindeutige Impulse dafür ableiten, die Zusammenarbeit mit Eltern sowie deren Befähigung als 
genuinen Teil der Erziehungshilfen zu verstehen. 
Nicht zuletzt stehen die Hilfen zur Erziehung sowie deren Verhältnis zu den Eingliederungshilfen (siehe 
Abschnitt 3.9.9) maßgeblich im Fokus der Debatten um die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. 
Dabei geht es zuvörderst um die Konstruktion eines einheitlichen oder getrennten Leistungstatbestandes, die 
(Weiter-)Entwicklung von (Jugend-)Hilfeplanung für eine adäquatere Reaktion auf individuelle bzw.
infrastrukturelle Bedarfe sowie insgesamt um die Weiterentwicklung der bislang unter den Begriffen Hilfe und Erziehung 
fungierenden Unterstützungsleistungen. Intensiv diskutiert wird dabei die Frage, mit welcher Ausrichtung die 
erzieherischen Hilfen versehen sein werden. Einerseits drängen die Schnittstellenprobleme zwischen
erzieherischen Hilfen und Eingliederungshilfen, die bislang nur unzureichend berücksichtigten Lebenslagen von jungen 
Menschen mit Behinderung sowie auch die überwiegend prekären Lebenslagen der Adressat:innen von
erzieherischen Hilfen insgesamt nach einer inklusiven Neuorientierung, andererseits sind angesichts des ersten
Reformanlaufs 2015 bis 2017 Zweifel angebracht, wie weitreichend die Gesamtzuständigkeit tatsächlich ausfallen wird 
(Böllert/Smessaert 2021; Hopmann 2021a) (vgl. dazu auch Abschnitt 3.2).
Wie andere Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe auch sind die Hilfen zur Erziehung in großem Maße von 
Fachkräftemangel betroffen, und dies trotz eines Personalzuwachses insgesamt (Autor:innengruppe Kinder- und 
Jugendhilfestatistik 2024, S. 62f.). Für die Hilfen zur Erziehung hat dies zur Folge, dass die Arbeitsbedingungen 
und Arbeitsbelastung in den Allgemeinen Sozialen Diensten der Jugendämter und auch in den Angeboten der 
freien Träger schwieriger werden und für Kinder und Jugendliche weniger geeignete Hilfeformen als erforderlich 
zur Verfügung stehen (vgl. Abschnitt 1.2.4, 3.5.2). 
Aufgrund von Fluchtmigration gelangt die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Geflüchteter in den
Fokus der Hilfen zur Erziehung, insbesondere den der stationären Jugendhilfe. Der Anstieg in den Jahren 2015 und 
2016 führte zu einem großen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten, wenngleich sich bis ca. 2021 eine eher zu 
sinkenden Zahlen führende Kehrtwende einstellte (Fendrich u. a. 2023, S. 27). Spätestens seit 2022 ist diese 
Kehrtwende aufgrund steigender Zahlen jedoch wieder jäh gestoppt worden.  
Nicht nur die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt, sondern vor allem die Hilfen zur Erziehung werden im Zuge 
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von einer Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen 
(Smessaert 2022) in den Blick genommen. Neben dem Ausbau von Beteiligungs-, Beratungs- und
Aufklärungsrechten sowie der Etablierung von Ombudstellen, kommt in diesem Kontext der Förderung und Einbeziehung von 
Selbstvertretungen eine besondere Bedeutung zu (Dionisius u. a. 2023). Dadurch zeigt sich, dass die
Selbstartikulation von Bedarfen und die Emanzipation junger Menschen mehr ins Zentrum rücken. Zugleich entstehen 
zunehmend Spannungen dahingehend, was zukünftig als Bedarf anerkannt wird und wer über diese
Bedarfskonstruktionen Deutungsmacht erhält. Junge Menschen (z. B. von Careleaver e. V., Heimräte, BUNDI usw.) setzen 
sich zunehmend für ihre Rechte ein. Sie beziehen Stellung zu aktuellen Themen und Begriffen wie etwa einer 
Kritik am Begriff der Heimerziehung (BUNDI 2022). Oder aber sie sind Teil von Fachverbänden (wie z B. im 
Vorstand der IGfH).  
Hinsichtlich der Herausforderung des menschenverursachten Klimawandels sind die Hilfen zur Erziehung vor 
die Herausforderung gestellt, nicht nur die eigenen professionellen und institutionellen Erbringungskontexte
nachhaltiger zu gestalten, sondern vor allem die jungen Menschen zur Wahrnehmung ökologischer Rechte zu
befähigen und zugleich vor dem Hintergrund der Lebenslagen in den Hilfen zur Erziehung Klimaschutz auch als Frage 
der Überwindung sozialer Ungleichheit zu begreifen. 
Die Digitalität ist in den Hilfen zur Erziehung stärker zu berücksichtigen (vgl. dazu auch Abschnitt 3.7). Diese 
Herausforderung trat vor allem im Zuge der Corona-Pandemie zu Tage. Damit verbunden sind Forderungen nach 
einer diskriminierungsfreien und gleichberechtigten digitalen Teilhabe aller junge Menschen. Damit einher gehen 
die Herausforderung der digitalen Ausstattung vor Ort, der Ausbau der benötigten digitalen Infrastruktur sowie 
einer Qualifizierung des Personals (Tillmann/Ley 2023). Von dieser Herausforderung sind allerdings nicht allein 
die freien Träger betroffen, sondern ebenso die Jugendämter und der ASD. Digitalität wird hier relevant im Zuge 
der digitalen Dokumentation und im Rahmen der Kommunikation zwischen den Beteiligten, aber auch im
Rahmen der kritisch diskutierten Urteilsbildung und Prognose mithilfe von Big Data (ebd.). 
Nicht zuletzt verfügen die Hilfen zur Erziehung aufgrund ihrer Ausdifferenzierung über gute Voraussetzungen 
für die Gestaltung des Aufwachsens in einer diversen und inklusiven Gesellschaft. Zugleich sind sie permanent 
aufgefordert, die damit häufig auch einhergehenden Nebenwirkungen ihrer Spezialisierungstendenzen zu
hinterfragen (Freigang 2014) sowie auch ihr tatsächlich realisierbares Inklusionspotenzial (Hopmann 2020).  
3.9.8.5 Fazit und Schlussfolgerungen 
Die Hilfen zur Erziehung stehen vor der Herausforderung, Inklusion und Beteiligung zunehmend als ihre Aufgabe 
zu begreifen, insbesondere in Zusammenarbeit mit und ausgehend von jungen Menschen, und sich dabei zugleich 
mit Entwicklungen der Nichtbeteiligung, des sozialen Ausschlusses (auch innerhalb und durch Hilfen zur
Erziehung) sowie der fortwährenden Notwendigkeit professioneller Legitimation auseinanderzusetzen. Mit einer
Stärkung des Aufklärungs-, Beratungs- und Beteiligungsanspruchs einher geht auch die Herausforderung, zu einer 
Intensivierung von Elternarbeit beizutragen – ganz gleich, ob diese sorgeberechtigt sind oder nicht. Insbesondere 
die Förderung und Stärkung von Selbstvertretungen bietet für die erzieherischen Hilfen die Chance,
Beteiligungsansprüche strukturell zu verankern. Zugleich ist nicht nur die Ausgangslage von Selbstvertretungen sehr divers, 
sondern auch die der einzelnen Kommunen und Städte. Es bedarf vielfältiger Anstrengungen, auch lokal zu
tragfähigen Lösungen zu kommen, die Beteiligung und Inklusion zusammen berücksichtigen. Dies trifft auch auf die 
Gestaltung von Nachbetreuung, Übergängen und der Rückkehroption zu. Diese Entwicklungen implizieren nicht
nur einen weiterführenden Beratungs- und Beteiligungsauftrag, sondern auch einen infrastrukturellen und an den 
Lebensrealitäten der Adressat:innen orientierten Auftrag. 
Die Hilfen zur Erziehung sind ebenso wie die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt mit der Herausforderung von 
Digitalität befasst. Zugleich stellt die Frage nach der digitalen Teilhabe und der Überwindung digitaler
Ungleichheit eine besondere Herausforderung dar. 
Diese Herausforderungen müssen aber nicht zwangsläufig als ein sich immer mehr hinzuaddierendes
Aufgabenspektrum verstanden werden. Denn schließlich bestand für die Hilfen zur Erziehung immer schon die
Herausforderung, krisenhafte Lebenslagen und gesellschaftliche Verhältnisse als Ausgangspunkt ihres professionellen
Handelns zu begreifen. 
3.9.9 Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder
drohender seelischer Behinderung 
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung und richtet sich an Menschen mit Behinderung. Gemäß § 90 
SGB IX ist die „Aufgabe der Eingliederungshilfe […], Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu 
ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am 
Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst 
selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können“. Die Eingliederungshilfe stellt nicht nur eine 
wichtige und grundlegende Leistungsform im Feld der sozialen Unterstützung von Menschen mit Behinderung 
dar, sondern weist zudem historisch gewachsene Konfliktlinien und Widersprüche auf. Diese entzünden sich
insbesondere daran, Eingliederungshilfeleistungen aus der Sozial- und Fürsorgelogik herauszutrennen,
segregierende Systeme zu minimieren und eine Deinstitutionalisierung (Überwindung stationärer Unterbringungen) und 
Personenzentrierung (statt Einrichtungsorientierung) von Hilfen voranzutreiben. Diese Forderungen führten 
schließlich auch zum Bundesteilhabegesetz, welches mit der ersten Umsetzungsstufe am 01.01.2017 in Kraft
getreten ist (Rohrmann 2019). Nicht zuletzt steht die Eingliederungshilfe für junge Menschen zusammen mit den 
erzieherischen Hilfen im Zentrum der Debatte um eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Hopmann 2019). 
Darüber hinaus ist bedeutsam, dass der § 35a SGB VIII nicht nur eine rechtliche Verbindung zwischen SGB VIII 
und SGB IX schafft, sondern dass beide Rechtskreise unterschiedliche Traditionen, verwaltungslogische
Arbeitsweisen und disziplinäre Orientierungen aufweisen (Rohrmann 2021a, S. 45) (vgl. Abschnitt 3.2). 
3.9.9.1 Rechtliche Grundlagen 
Bevor das KJHG auf den Weg gebracht wurde, war die gesamte Eingliederungshilfe für Menschen mit
körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung Teil des Bundessozialhilfegesetzes (§ 39 Abs. 1BSHG). Obgleich
bereits damals die Überführung sämtlicher Eingliederungshilfeleistungen in die Kinder- und Jugendhilfe unter dem 
Stichwort „Große Lösung“ diskutiert wurde (Struck u. a. 2010), kam es zur bis heute gültigen Trennung der
Eingliederungshilfen nach SGB VIII (bei seelischer Behinderung) und SGB IX (bei geistiger und oder körperlicher 
Behinderung). Zunächst jedoch wurde die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit seelischer Behinderung 
als Teil der Hilfen zur Erziehung im damaligen § 27 Abs. 4 SGB VIII (i. d. F. 1991) verankert.184 Es setzte sich 
jedoch schnell die Einsicht durch, dass der Bedarf von Eingliederungshilfeleistungen nicht zwingend an die
Gewährung erzieherischer Hilfen gekoppelt ist. Daher wurde für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche 
mit seelischer Behinderung 1993 (im Zuge des 1. SGB VIII-ÄndG) mit dem § 35a ein eigener Leistungstatbestand 
im SGB VIII geschaffen, welcher bis heute rechtsgültig ist (vgl. Wiesner 2022b, Rn. 2-4c zur rechtlichen
Entwicklung). Die Eingliederungshilfeleistungen im SGB IX waren bis 31.12.2019 Teil des SGB XII, wurden jedoch 
im Rahmen der Dritten BTHG-Reformstufe zum 01.01.2020 in das SGB IX überführt. Aufgrund der parallell 
laufenden SGB VIII-Reformdiskussion sollten diesbezügliche Änderungen soweit wie möglich vermieden
werden (Wiesner 2022a, Rn. 3b). So ließe sich auch begründen, dass der § 35a – im Gegensatz zu § 7 Abs. 2 – nicht 
an die im Zuge des BTHG erfolgte sozialrechtliche Änderung des Behinderungsbegriffs (vgl. Abschnitt 2.2.6 zu 
 
184  Der Passus lautete folgendermaßen: „Hilfe zur Erziehung umfaßt [sic!] auch die Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach Maßgabe 
des § 40 des Bundessozialhilfegesetzes und der Verordnung nach § 47 des Bundessozialhilfegesetzes“.
einer ausführlicheren Diskussion des Behinderungsbegriffs) angepasst wurde, was jedoch gleichzeitig die
begrifflichen Implikationen der UN-BRK bewusst ignoriert (Schönecker/Meysen 2022a, Rn. 45; Schönecker 2022, 
Rn. 17-26). Dementsprechend existieren im SGB VIII derzeit zwei verschiedene Verständnisse von Behinderung. 
§ 10 Abs. 4 SGB VIII formuliert eine Vorrangregelung des SGB VIII den § 35a SGB VIII betreffend gegenüber 
dem SGB IX. Das KJSG hat allerdings eine vorrausschauende Regelung für die prospektiv zu erwartende
Gesamtzuständigkeit insofern geschaffen, als dass ab 01.01.2028 die neuen Abs. 4 und 5 in Abhängigkeit eines
Bundesgesetzes in Kraft treten. Darin gehen Eingliederungshilfeleistungen im SGB VIII für Kinder und Jugendliche 
mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung den restlichen Leistungen im SGB IX vor. Allerdings wird 
erwartet, dass mit dem genannten Bundesgesetz eine gesamte alternative Regelung getroffen wird (vgl.
Schönecker/Meysen 2022a, Rn. 45-46). 
3.9.9.2 Beschreibung des Arbeitsfelds 
Im Unterschied zu anderen Eingliederungshilfen sind Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit
seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung dem Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe 
zugeordnet. Die gesetzliche Vorgabe dazu in § 35a SGB VIII. § 35a weist zwar viele (teilweise konflikthafte) 
Verbindungslinien zu den erzieherischen Hilfen § 27ff. SBG VIII auf, gehört jedoch rechtssystematisch nicht 
dazu. 
Anspruch auf Eingliederungshilfe hat demnach im Unterschied zu Leistungen der Hilfen zur Erziehung das Kind 
bzw. der oder die Jugendliche selbst, und der Anspruch besteht dann, wenn die „seelische Gesundheit mit hoher 
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht“ und daher 
die „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist“ 
(§ 35a Abs. 1 SGB VIII). Im Rahmen der Hilfeplanung hat der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 
hierzu eine Stellungnahme eines Arztes bzw. einer Ärztin für Kinderpsychiatrie/Psychologie oder eine
Stellungnahme von Kinder- und Jugendtherapeut:innen einzuholen. Die Diagnostik erfolgt auf Basis der ICD-
Klassifikation in Verbindung mit einem multiaxialen Klassifikationsschema psychischer Störungen (MAS) (von Boetticher 
2022, Rn. 19-27). Die Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung ist wiederum eine sozialpädagogische Aufgabe 
des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, wobei die Stellungnahme „angemessen berücksichtigt
werden [soll]“ (§ 35a Abs. 3). Diese Formulierung wurde im Zuge des KJSG ergänzt, konkretisiert offenbar aber die 
gelebte Praxis. Dahingegen wurde der strittige Bezug zu § 17 SGB IX ungeklärt gelassen (Schönecker 2022, 
Rn. 27-31), wo entsprechende Stellungnahmen „zugrunde gelegt“ (Abs. 2) werden müssen und somit
anderweitige Entscheidungsspielräume abseits standardisierter Verfahren wesentlich geringer sind. In der Diagnosepraxis 
des § 35a spiegelt sich die häufig eher konflikthafte Kooperationserfordernis zwischen den Fachkräften
verschiedener Disziplinen und Blickrichtungen sowie auch die Problematik mit den zuvörderst individualistisch-
medizinischen Auslegungen von Behinderung und damit einhergehender Stigmatisierungsgefahr und Defizitorientierung 
wider (vgl. dazu ausführlicher Abschnitt 2.2.6). 
Die Hilfe wird in (1) ambulanter Form, (2) in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären
Einrichtungen, (3) durch geeignete Pflegepersonen und (4) in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen 
Wohnformen geleistet (§ 35a Abs. 2 SGB VIII).  
Die Leistungsinhalte ergeben sich aus dem SGB IX. Darunter sind folgende Leistungen zur Teilhabe gefasst:  
– Leistungen zur Teilhabe an Bildung (insbesondere Individualbegleitung/Schulbegleitung),  
– Leistungen zur sozialen Teilhabe (wie z. B. Heilpädagogische Kindertagesstätten oder Assistenzen im
Freizeitbereich),  
– Leistungen zur medizinischen Teilhabe (z. B. Therapien, die nicht über die Krankenkassen abzurechnen 
sind) und  
– Leistungen zur beruflichen Teilhabe. 
Schwierigkeiten, das Vorliegen einer Behinderung im Kindesalter von einer Entwicklungsverzögerung
abzugrenzen und behinderungsspezifische Bedarfe von erzieherischen Bedarfen zu trennen, führen seit geraumer Zeit zu 
Zuständigkeitsfragen und Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Kinder- und Jugendhilfe und
Eingliederungshilfe (dazu z. B. Schönecker/Meysen 2022a, Rn. 48–52).
3.9.9.3 Empirische Daten zu den Eingliederungshilfen 
Die seit Jahren ansteigenden Fallzahlen der Hilfen nach § 35a SGB VIII zeigen die steigende gesellschaftliche 
Bedeutung der Hilfen (vgl. auch Abschnitt 2.2.6). Im Jahr 2021 lag das gesamte Ausgabevolumen bei 2,3 Mrd. 
Euro (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 117). Aufgrund der Verortung in
unterschiedlichen Rechtskreisen wird die Entwicklung der Eingliederungshilfen in verschiedenen Statistiken erfasst.  
142.885 junge Menschen mit Behinderung haben im Jahr 2021 Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII in 
Anspruch genommen. Davon haben 119.062 ambulante und 23.823 stationäre Eingliederungshilfen erhalten. Mit 
Blick auf die Gründe für die Gewährung wurden im ambulanten Bereich 46,4 Prozent der Hilfen aufgrund von 
Entwicklungsauffälligkeiten, 31,0 Prozent aufgrund schulischer bzw. beruflicher Schwierigkeiten und 14,9
Prozent aufgrund von Auffälligkeiten im Sozialverhalten gewährt. Im stationären Bereich fielen 45,5 Prozent der 
Hilfen an aufgrund von Entwicklungsauffälligkeiten, 14,9 Prozent aufgrund von Auffälligkeiten im
Sozialverhalten und 7,7 Prozent aufgrund schulischer bzw. beruflicher Schwierigkeiten (Autor:innengruppe Kinder- und
Jugendhilfestatistik 2024, S. 117). Diese Zahlen verdeutlichen insbesondere die Bedeutung der
Eingliederungshilfen im Kontext Schule, entfällt doch der überwiegende Anteil der Hilfen auf minderjährige junge Menschen (ebd., 
S. 120f.). Es ist davon auszugehen, dass hier die zunehmende Inanspruchnahme von Schulbegleitungen eine
zentrale Rolle spielt (Pothmann/Tabel 2018), obgleich die Gewährungspraxen zwischen den einzelnen Bundesländern 
sehr stark differieren (Rahn/Zipperle 2024, Kap. 4). 
Mit Blick auf die Lebenslagen weisen stationäre Hilfen im Vergleich zu den ambulanten Hilfen wiederum mit 
42,0 Prozent einen höheren Anteil an Alleinerziehendenfamilien (31,0 % im Bereich ambulanter Hilfen) sowie 
mit 40,3 Prozent an Transferleistungen beziehenden Familien (22,0 % im Bereich ambulanter Hilfen)185 auf. 
Mit Blick auf die Gewährung von Eingliederungshilfe nach SGB VIII/SGB IX in Kindertageseinrichtungen
nahmen diese 2022 88.217 Kinder bis zum Schuleintritt in Anspruch, wobei sich auch hier wiederum ein
Zusammenhang (31,4 % der ab 7-Jährigen) im Übergang zur Schule zeigt (Autor:innengruppe Kinder- und
Jugendhilfestatistik 2024, S. 138).  
3.9.9.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Mit dem KJSG wurde die Zusammenführung der Zuständigkeit aller Leistungen für alle jungen Menschen mit 
und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe begonnen (vgl. Abschnitt 3.2), was dann 
auch Veränderungen des § 35a SGB III in seiner jetzigen Form sowie auch der Eingliederungshilfen im SGB IX 
zur Folge haben wird. Allerdings hängt es von dem bereits genannten Bundesgesetz ab, auf welche Weise eine 
Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen im SGB VIII vollzogen werden wird. So spielt
insbesondere die Konstruktion des zukünftigen Leistungstatbestandes sowie des sich daraus ergebenden
Leistungskataloges eine zentrale Rolle. Sowohl das sozialrechtliche Behinderungsverständnis als auch die Kategorie des
erzieherischen Bedarfs gehen mit einer Kategorisierungsnotwendigkeit einher und setzen somit der Gesamtzuständigkeit 
hinsichtlich der Anspruchsgrundlage gewisse Grenzen (Molnar/Hopmann 2023). Zugleich spielt die
Weiterentwicklung der Hilfeplanung aufgrund sich erweiternder Bedarfslagen eine ebenso zentrale Rolle (vgl.
Abschnitt 3.10.4), weshalb auch die Debatte um die Beschaffenheit des Leistungskatalogs eine kontrovers diskutierte 
Frage ist.186 Der Entwicklungsoffenheit von jungen Menschen und deren Lebensrealitäten würde allerdings ein 
sowohl einheitlicher als auch offener Leistungskatalog am ehesten entsprechen, woran sich auch die
Weiterentwicklung der Hilfeplanung orientieren müsste, um den Selbstartikulationen der jungen Menschen und ihrer
Familien hinsichtlich der gewünschten Leistung maximalen Raum zu gewähren. 
Das Verhältnis von Eingliederungshilfen und erzieherischen Hilfen in ihrer Versäulung kommt auch dann
erschwerend zum Tragen, wenn es um die Frage von Elternassistenz und begleiteter Elternschaft (Schönecker/
Meysen 2022a, Rn. 53–55) für Eltern mit Lernschwierigkeiten geht. Diesem Anliegen wurde in jüngerer
Vergangenheit Nachdruck verliehen (Rohrmann 2021b). 
Im Zusammenhang mit der Diskussion des Verhältnisses von Behinderung und Leistungsgewährung ist auch die 
Debatte um die Wesentlichkeit von Behinderung zentral. Sowohl aus empirisch-epistemologischer Perspektive 
 
185  Siehe auch Abschnitt 2.2.6, indem der Zusammenhang zwischen Behinderung und Armut(srisiko) dargelegt wird. 
186  Dies zeigt sich insbesondere an den sehr unterschiedlichen Eingaben unter https://gemeinsam-zum-ziel.org; [12.03.2024].
(inwiefern lassen sich beeinträchtigungsspezifische Merkmale überhaupt immer klar zuordnen) als auch aus
ableismuskritischer Perspektive (die Debatte um die Wesentlichkeit von Behinderung führt im Grunde zu deren 
Essentialisierung) sollte auf dieses Kriterium der Wesentlichkeit zukünftig verzichtet werden.  
Obgleich die Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen noch aussteht, gibt es jedoch bereits jetzt 
schon im Rahmen der zweiten Reformstufe mit der Einführung der sogenannten Verfahrenslots:innen
entsprechende Vorbereitungen (§ 10b SGB VIII). Diese sollen einerseits jungen Menschen mit Behinderung sowie deren 
Eltern beratend sowie unterstützend bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Seite stehen und andererseits 
dem infrastrukturellen Berichtsauftrag gegenüber dem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
halbjährlich nachkommen. Aufgrund des inhaltlich sehr breiten Stellenprofils dürfte deren Besetzung, auch vor dem
Hintergrund des Fachkräftemangels (vgl. Abschnitt 1.2.4, 3.5.2), eine Herausforderung bleiben.187 Zudem stellt sich 
die Frage, wie die Verfahrenslots:innen, die auch über das Jahr 2028 hinaus weitergeführt werden sollen, mit 
anderen bereits etablierten Beratungsleistungen wie den Ombudsstellen (§ 9a SGB VIII, vgl. Abschnitt 3.10.2) 
oder auch den ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EuTB, § 32 SGB IX) ins Verhältnis zu
setzen sind (Schönecker 2022, Rn. 97–105). Einerseits sind Beratungsdoppelstrukturen zu vermeiden, andererseits 
dürfen Beratungsangebote auch nicht inhaltlich überfrachtet werden. Zu überdenken wäre es daneben,
Verfahrenslots:innen auch jungen Menschen ohne Behinderungen sowie deren Familien zur Seite zu stellen, da diese 
insbesondere in den erzieherischen Hilfen häufig mit Zugangsschwellen konfrontiert sind (Seelmeyer/Ziegler 
2014). 
Im Kontext der Frühen Kindheit sowie der Kindertagesbetreuung (Hamacher 2023) wurde der Anspruch auf
gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen in § 22a Abs. 4 
SGB VIIII im Zuge des KJSG bekräftigt (vgl. Abschnitt 3.9.7). Leistungen in diesem Feld beziehen sich zumeist 
auf heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung (§ 79 SGB IX) oder auf
Assistenzleistungen im Freizeitbereich (§ 113 SGB IX, z. B. Nachmittagsbetreuung für Schüler:innen). 
Schließlich verweisen insbesondere die Bewilligungspraxen ambulanter Eingliederungshilfen auf das Verhältnis 
zu Inklusion in der Schule (Rohrmann 2020, S. 29; Tabel/Fendrich 2021; Rahn/Zipperle 2024). So scheinen 
Schulbegleitungen einerseits vorübergehend notwendig, um möglichst vielen jungen Menschen den Zugang zu 
(möglichst inklusiver) schulischer Bildung zu ermöglichen, andererseits stehen Schulbegleitungen quantitativ
sowie qualitativ insofern in der Kritik, als dass sie im Grunde ein aus sich heraus inklusives Schulsystem eher 
verhindern und Schulbegleitungen eher ein prekäres und wenig professionalisiertes Berufsprofil darstellen
(Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe 2013; Demmer u a. 2017). Abgesehen davon konzentriert sich die 
Forschung zu Schulbegleitung bislang zuvörderst auf den Unterricht, obgleich im Zuge des Ausbaus von
Ganztagsschulen auch darüber hinaus Bedarf besteht; es handelt sich also immer noch um ein eher unbestimmtes
Forschungsfeld (Weinbach u. a. 2023). Nicht zuletzt wäre auch zu diskutieren, ob es sich bei der Eingliederungshilfe 
in Form von Schulbegleitungen um ein eigenständiges Jugendhilfeangebot am Ort Schule handelt (Rahn/Zipperle 
2024, Kap. 4) und wie dieses zu bewerten ist. 
3.9.9.5 Fazit 
Eingliederungshilfen stellen trotz der Widersprüche und kontroversen Diskussionen eine Leistungsform dar, auf 
die sich viele junge Menschen mit Behinderung sowie deren Familien verlassen. Zugleich treffen hier
individuumsbezogene Erziehungsverhältnisse auf gesellschaftlich-infrastrukturelle Teilhabeansprüche, was zum
Widerspruch führt, dass „pädagogische Fachkräfte weder den Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe anerziehen, noch 
Barrieren aberziehen können“ (Zinsmeister 2021, S. 138). Und schließlich gehören die Eingliederungshilfen zu 
einem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der zurzeit nicht stärker durch Unbeständigkeit geprägt sein könnte. 
Denn die Gesamtzuständigkeit ab 2028 führt nicht nur zur Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen 
im SGB VIII, sondern wird auch deren Neukonzeption zur Folge haben. Inwieweit diese dann noch den Bedarfen 
der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung zu tragen vermag, wird sich erst noch erweisen müssen. 
 
187  Dieser Herausforderung möchte das durch das BMFSFJ geförderte Qualifizierungsvorhaben Rechnung tragen, siehe https://www.ver-
fahrenslotse.org; [12.03.2024].
3.9.10 Hilfen für junge Volljährige  
In der öffentlichen Diskussion und in weiten Teilen der Fachdiskussion der Kinder- und Jugendhilfe kommt den 
Volljährigenhilfen nicht selten eine eher marginale Rolle zu. Gegenüber den großen Praxisfeldern
Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung und Kinder- und Jugendarbeit stellen Hilfen für junge Volljährige ein
vergleichsweise kleines und heterogenes Handlungsfeld dar. Darüber hinaus verführt die Erreichung der Volljährigkeit bzw. 
des formalen Erwachsenenstatus noch immer teilweise dazu, die Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr oder nur 
noch in besonders zugespitzten Konstellationen als zuständig wahrzunehmen. Zugleich eröffnet das SGB VIII 
vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für junge Volljährige. Ein Blick in die Umsetzungspraxis offenbart die 
bereits seit Längerem erheblichen Diskrepanzen zwischen den Ansprüchen des Gesetzgebers und der Realität 
(vgl. z. B. Nüsken 2008, 2014; van Santen 2023). 
3.9.10.1 Rechtliche Grundlagen  
Bei der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII – rechtlich normiert und mit dem Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz vom Juni 2021 (KJSG) neu gefasst – handelt es sich um eine Hilfe für junge Menschen im Alter 
von 18 Jahren bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Eine Fortsetzung der Hilfe ist in begründeten Einzelfällen 
auch für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus möglich. Seit dem KJSG wird bei einer Hilfe für junge
Volljährige nicht mehr vorausgesetzt, dass bereits vorher eine Hilfe zur Erziehung nach § 27ff. oder
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII geleistet wurde, sondern die fehlende Gewährleistung einer Verselbstständigung
aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung wird zur Anspruchsvoraussetzung gemacht.  
Die spezifischen Hilfeformen für junge Volljährige orientieren sich am Katalog der ambulanten und stationären 
Hilfen zur Erziehung, allerdings treten an die Stelle der Sorgeberechtigten die jungen Menschen. Zu den
Angeboten zählen z. B. Beratungen, soziale Gruppenarbeit und (teil-)stationäre Betreuungen, aber auch
Unterhaltsbeihilfen, etwa für die eigene Wohnung. Die Hilfen für junge Volljährige orientieren sich am individuellen
Unterstützungsbedarf des jungen Menschen. Sie unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung und dienen der weiteren 
Verselbstständigung. Wichtig ist die nun explizit aufgenommene „Coming-Back-Option“, der zufolge eine
erneute Gewährung bzw. Fortsetzung der Hilfe möglich wird – und zwar auch nachdem vorher eine Hilfe beendet 
oder unterbrochen wurde (Gallep 2022a, Rn. 8a).  
Durch das KJSG neu im SGB VIII aufgenommen wurde § 41a. Dieser regelt die Möglichkeit, dass junge
Volljährige nach Beendigung einer Hilfe „innerhalb eines angemessenen Zeitraums […] bei der Verselbstständigung 
im notwendigen Umfang und in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form beraten 
und unterstützt werden“. Die Sicherstellung dieser sogenannten Nachbetreuung vor allem für junge Menschen, 
die in der stationären Kinder- und Jugendhilfe gelebt haben, greift die Selbstständigkeitsbestrebungen dieser
jungen Menschen auf und hat zugleich zentrale Bedeutung für die Ausgestaltung von Übergängen in andere
Hilfesysteme. 
3.9.10.2 Beschreibung des Arbeitsfelds 
Zentraler Ausgangspunkt für die Hilfen für junge Volljährige und die jüngst vorgenommenen Veränderungen im 
SGB VIII ist einerseits die Erkenntnis, dass die Jugendphase nicht mehr durch feste Alters- und Statusübergänge 
definiert ist und sich diese einschließlich verlängerter Schul- und Ausbildungszeiten bis weit in das dritte
Lebensjahrzehnt hinein ausgedehnt hat. Dies hat zur Folge, dass mehr Unterstützungsbedarfe jenseits des 18. Geburtstags 
entstehen. Hinzu kam die Sichtbarmachung unterschiedlicher Adressat:innengruppen mit eigenen Bedarfen wie 
vor allem Care Leaver, geflüchtete junge Volljährige oder sogenannte Young Carers, also junge Erwachsene, die 
Familienangehörige pflegen (vgl. Metzing 2022). Vor allem im Fall der Care Leaver haben einerseits empirische 
Studien (vgl. z. B. Sievers u. a. 2015) und andererseits vielfältige Berichte von Betroffenen und entsprechende 
fachpolitische Initiativen wie die Gründung eines eigenen Vereins und Netzwerks samt Regionalgruppen
erhebliche Unterstützungsbedarfe beim Übergang primär von den Angeboten stationärer Erziehungshilfen in die
Selbstständigkeit bzw. in eine andere Zuständigkeit unabstreitbar werden lassen (vgl. zusammenfassend AGJ 2014; vgl. 
z. B. auch Ehlke u. a. 2022).
3.9.10.3 Empirische Daten zu Hilfen für Junge Volljährige 
Um eine erste Einschätzung der Größenordnungen zu ermöglichen, werden hier zentrale Daten der amtlichen 
Statistik vorgestellt – wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Daten sich auf das Jahr 2021 beziehen. Die
Auswirkungen der SGB VIII-Reform dürften darin noch keinen Niederschlag gefunden haben.  
Tabel le 3–7  
Junge Erwachsene in Angeboten der Hilfen der Erziehung § 27 SGB VIII – beendete Hilfen 2021 und 
Hilfen zum 31.12.2021 
Alter Hilfen/Beratung 
am 31.12.2021 
Beendete Hilfen/ 
Beratungen 2021 Insgesamt 2021 
Davon in einer 
Einrichtung am 
31.12.2021 
Beendete Hilfen 
2021 in einer 
Einrichtung 
Insgesamt 
in stationären 
Hilfen 2021 
18 – 19 24.972 31.290 56.262 7.369 9.212 16.581 
19 – 20 17.615 14.769 32.384 4.792 2.952 7.744 
20 – 21 12.480 11.679 24.159 2.877 2.267 5.144 
21 – 27 13.790 15.917 29.707 1.695 1.830 3.525 
18 und älter 68.857 73.655 142.512 16.733 16.261 32.994 
Quelle: Statistisches Bundesamt 2022e, S. 17ff. 
Im Jahr 2021 nutzten 142.512188 junge Erwachsene im Alter von über 18 bis unter 27 Jahren Angebote der
erzieherischen Hilfen, 32.994 hiervon in stationären Hilfen zur Erziehung (inklusive 9.425 junge Erwachsene in
Pflegefamilien).189 Mehr als ein Drittel waren über 18 und noch nicht 19 Jahre alt. Mit zunehmendem Alter nehmen 
die Zahlen konsequent ab. Ein nicht unerheblicher Teil davon fiel vor Erreichen der Volljährigkeit in die
Kategorie unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. So weisen die Daten zum 31.12.2021 bundesweit 7.165 dieser 
Gruppe junger Volljähriger in den Zuständigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe aus.190 Hinzu kamen 10.830
seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte junge Volljährige, die Angebote nach § 35a SGB VIII 
wahrnahmen, wobei 4.927 in Einrichtungen über Tag und Nacht und 234 in einer Pflegefamilie lebten
(Statistisches Bundesamt 2022e, S. 20). 
Jenseits der amtlichen Statistik zerfällt die Datenlage zu den jungen Volljährigen in zwei Teile. Auf der einen 
Seite gibt es einen vergleichsweise breit angelegten Forschungsstand zu Care Leavern (vgl. z. B. Köngeter/Zeller 
2011; Sievers u. a. 2015; Faltermeier 2017; SOS-Kinderdorf 2019; Göbel u. a. 2020), der sich im Lauf der
kürzlich auf den Weg gebrachten „care leaver statistics (cls) – soziale Teilhabe junger Erwachsener im Lebenslauf – 
eine Längsschnittstudie“191 noch verbessern dürfte (vgl. in diesem Zusammenhang auch Erzberger u. a. 2019). 
Auf der anderen Seite ist erstaunlich wenig über junge Volljährige in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, 
über Angebotsformate, Hilfeformen und -themen bekannt. Zumindest teilweise Abhilfe bieten hier jüngere Daten 
des DJI-Projekts „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ (van Santen 2023; Pluto u. a. 2024). Diese belegen, dass in 
immerhin rund zwei Drittel der befragten Einrichtungen auch junge Erwachsene ab 18 Jahren leben. Diese
Einrichtungen haben signifikant häufiger Angebote wie betreutes Wohnen oder Einzelwohnen, Jugendwohnen nach 
§ 13 Absatz 3, Mutter-/Vater-Kinder-Gruppen und flexible Hilfen in ihrem Angebotsportfolio als Einrichtungen, 
die keine jungen Erwachsenen aufnehmen“ (Pluto u. a. 2024). Daran zeigt sich die Breite des Feldes und der 
Angebotsformate. 
 
188  Berechnet wurde dieser Wert auf Basis der amtlichen Statistik, indem die im Jahr 2021 beendeten Hilfen bzw. Beratungen mit dem 
Stand am 31.12.2021 addiert wurden. 
189  Verfügbar über:  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/10/PD22_454_225.html; [06.02.2024]. 
190  Vgl. UMA Bestandszahlen Bund 31.12.2021, verfügbar über: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_i-
net/uma/uma_2021_12.pdf; [04.12.2023].  
191  Verfügbar über: https://cls-studie.de/; [05.03.2024].
3.9.10.4 Stand und Entwicklung 
Die erwähnte Reform des § 41 SGB VIII und die Einführung des neuen § 41a SGB VIII zur Nachbetreuung waren 
längst überfällig. Schon seit Jahren hatten die Fachdiskussion (vgl. z. B. Nüsken 2008, 2014) und vor allem die 
vielfältigen wissenschaftlichen und fachpolitischen Initiativen zur Verbesserung der Situation der Care Leaver 
deutlich gemacht (vgl. z. B. AGJ 2014), dass es nicht nur große, sachlich und rechtlich nicht zu rechtfertigende 
Unterschiede in der Bewilligungspraxis der Jugendämter gab, sondern dass auch die bisherigen Regelungen den 
Bedarfen nicht (mehr) entsprachen. Die Kommission für den 14. Kinder- und Jugendbericht sprach mit guten 
Gründen von einer „restriktiven Handhabung in Zusammenhang mit unterschiedlichen Wahrnehmungs- und
Beurteilungsmustern der Fachkräfte“ (Deutscher Bundestag 2013, S. 352). Hinzu kam aus Sicht der damaligen
Kommission, dass „es den Hilfen für junge Volljährige an einer spezifisch die Entwicklungsaufgaben dieser
Altersgruppe berücksichtigenden fachlich-konzeptionellen Rahmung [mangelt]“ (ebd.). Die Hilfen für junge
Volljährige erschienen aus dieser Perspektive vorrangig als eine Verlängerung der Angebote der Hilfen zur Erziehung, 
ohne dass konzeptionell ausreichend auf die spezifischen Bedarfslagen junger Erwachsener eingegangen würde 
(ebd.). 
Vor diesem Hintergrund war es ein Anliegen des Gesetzgebers im Rahmen der jüngsten SGB VIII-Reform § 41 
SGB VIII präziser dahingehend zu bestimmen, „unter welchen Voraussetzungen diese Leistung im Regelfall zu 
gewähren ist (Deutscher Bundestag 2021a, S. 94). Allerdings führte die Reform auch dazu, dass nun die „Hilfe 
für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung“ (§ 41, Abs. 1, SGB VIII, 
a.f.) nicht mehr als Leistung formuliert wurde, sondern nun sollen „junge Volljährige […] geeignete und
notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt [erhalten], wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine
selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung nicht gewährleistet“ (§ 41, Abs. 1 SGB VIII).
Diese Ausrichtung ist insofern problematisch, als dass die selbstbestimmte, eigenverantwortliche und
selbstständige Lebensführung von der Persönlichkeitsentwicklung abhängig gemacht wird.
In jedem Fall wird es notwendig werden, stärker als bisher die spezifischen Bedarfe junger Volljähriger in den 
Blick zu nehmen und die Hilfe- und Unterstützungsangebote darauf abzustimmen. Eine erste hilfreiche
Annäherung, was damit gemeint sein kann, liefert eine Stichwort- und damit verbundene Fragenliste, die im Kontext der 
Diskussion um die besonderen Bedarfe von Care Leavern entstanden ist. Folgt man diesem Vorschlag, dann
rücken Themen wie Lebensunterhalt, Wohnung, Gesundheit, Bildung und Information in den Mittelpunkt der
Aufmerksamkeit (Overbeck 2021, S. 428). 
Im Zuge der Coronakrise hat der Aspekt der sozialen Einbettung an Bedeutung gewonnen. Vor diesem
Hintergrund weist Overbeck darauf hin, dass Gesundheit und dabei vor allem psychische Gesundheit im jungen
Erwachsenenalter ein zentrales Thema darstellt (ebd., S. 428). Zugleich zeigte die Coronakrise, wie stark gerade junge 
Menschen im Übergang, der häufig auch mit dem Wechsel der lebensweltlichen Netzwerke verbunden ist, auf 
soziale Zugehörigkeit und Einbettung angewiesen sind.  
3.9.10.5 Zukunftsthemen 
Mit Blick auf die Zukunft wird sich erweisen müssen, zu welchen Effekten die Neufassung durch das Kinder- 
und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) führen wird, vor allem, ob sich damit die weitgehenden, in der Begründung 
des Gesetzes formulierten Erwartungen an eine eigenständige Form der Hilfe für junge Volljährige erfüllen lassen. 
Herausfordernd für die Jugendämter dürften dabei vor allem die Entscheidungssituationen werden, ob eine Hilfe 
für eine junge volljährige Person gewährt werden kann oder soll. Folgt man der Begründung des Gesetzes, lautet 
„der Prüfungsauftrag an den öffentlichen Träger […] künftig, festzustellen, ob im Rahmen der Möglichkeiten des 
jungen Volljährigen die Gewährleistung einer Verselbstständigung nicht oder nicht mehr vorliegt. Ist dies der 
Fall, so muss dem jungen Volljährigen in jedem Fall eine geeignete und notwendige Hilfe (weiterhin) gewährt 
werden“ (Deutscher Bundestag 2021a, S. 94). Zu ergänzen wäre, dass mit dem „Rahmen der Möglichkeiten des 
jungen Volljährigen“ die Persönlichkeitsentwicklung der oder des jungen Volljährigen adressiert wird. Was der 
Gesetzgeber als „Gefährdungseinschätzung“ bezeichnet (ebd.), läuft darauf hinaus, einigermaßen verlässlich
abzuschätzen, ob die Persönlichkeitsentwicklung eines oder einer jungen Volljährigen unter 21 Jahren eine
selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung gewährleistet bzw. nicht gewährleistet –
wobei die entscheidende Herausforderung an dem vergleichsweise weitgehenden Anspruch der Gewährleistung liegt.
Immerhin formuliert das Gesetz als normativen Bezugspunkt eine Persönlichkeitsentwicklung, die eine
Verselbstständigung gewährleistet. Das ist in jeder Hinsicht eine voraussetzungsvolle Referenz. Vor dem Hintergrund der 
wiederholt in diesem Bericht beschriebenen Verlängerung der Bewältigung der jugendtypischen
Kernherausforderungen des Aufwachsens bis in das dritte Lebensjahrzehnt ist es nicht überraschend, dass sich hieraus – sollte 
dieses Kriterium ernst genommen werden – eine erhebliche Ausweitung des Adressat:innenkreises ergeben 
könnte. Damit wären im Zweifelsfall nicht nur erhebliche zusätzliche Leistungen verbunden, sondern es würde 
sich tendenziell implizit auch der Charakter der Volljährigenhilfen insofern verändern, als vor dem Hintergrund 
des Wandels der Lebenslagen junger Erwachsener die Ausnahme zunehmend zur Regel werden würde. In der 
jüngeren Fachdebatte um die inklusive Lösung wurde diese Entwicklung mitunter insofern vorweggenommen, 
als gefordert wurde, unter dem Vorzeichen der „Erforderlichkeit zur Kontinuitätssicherung“ Hilfen über das 
21. Lebensjahr weiter zu gewähren, „bis ein Übergang in die Selbstständigkeit oder ein Unterstützungssystem für 
Erwachsene gewährleistet ist“ (AGJ 2023e, S. 6).  
In jedem Fall wird es dafür notwendig sein, auch in Bezug auf die fachliche Ausgestaltung der Hilfen und die Art 
der Angebote die Spezifika der diversifizierten Lebenslagen stärker als bisher in den Blick zu nehmen und
entsprechende Angebote adressat:innengerecht weiterzuentwickeln. Es gilt, sich endlich von dem noch immer
verbreiteten Verständnis der Volljährigenhilfen als eine Art Verlängerung der Hilfen zur Erziehung zu lösen, wie es 
sich bis heute noch in den neu gefassten Formulierungen des § 41 SGB VIII widerspiegelt. Nach wie vor wird 
dort in Absatz 2 geregelt, dass für die Ausgestaltung der Hilfen „§ 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 
bis 36, 39 und 40 entsprechend [gelten würden] mit der Maßgabe, dass an die Stelle des
Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt“. So wichtig die eigens betonte Maßgabe 
auch ist, so verweisen die Paragrafen ohne Ausnahme auf Leistungen der Hilfen zur Erziehung, also z. B. auf 
Erziehungsberatung oder soziale Gruppenarbeit, ohne dass geklärt wäre, was diese Angebote zur individuellen 
Lebensgestaltung junger Erwachsener beizutragen vermögen. 
Allerdings hängt die Weiterentwicklung der Volljährigenhilfen nicht unwesentlich von dem Ausgang der
Bemühungen um die Zusammenführung der Zuständigkeiten für alle Kinder, Jugendlichen und ggf. jungen
Erwachsenen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder und Jugendhilfe ab (vgl. Abschnitt 2.2.6). Auch wenn 
derzeit noch offen ist, zu welchem Zeitpunkt zukünftig der Übergang junger Volljähriger mit Behinderung von 
der Kinder- und Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe erfolgen sollte,192 so ergeben sich Auswirkungen auf die 
Ausgestaltung der Hilfen nach § 41 und § 41a SGB VIII. Schon jetzt können junge Volljährige mit einer
(drohenden) seelischen Behinderung bis zu ihrem 21. Geburtstag und ggf. darüber hinaus Hilfen der Kinder- und
Jugendhilfe beanspruchen – unter der Bedingung, dass die nach § 41 SGB VIII formulierten Voraussetzungen erfüllt 
sind. Anderenfalls wäre für diese jungen Menschen die Eingliederungshilfe nach SGB IX verantwortlich. Selbst 
wenn diese Altersgrenze nach der Zusammenführung Bestand haben sollte, würde dies zu neuen
Adressat:innengruppen und neuen Fallzahlen in den Hilfen führen (vgl. auch van Santen 2023, S. 98ff.). Sollte der Zeitpunkt des 
Übergangs zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden, gilt dies umso mehr – zumal dann in der Folge die 
Frage auftaucht, warum junge Menschen mit Behinderungen länger in der Kinder- und Jugendhilfe bleiben
können als junge Menschen ohne Behinderungen. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe folgt gerade beim
Übergang von jungen Erwachsenen mit Behinderung zur Eingliederungshilfe nicht starren Alterskriterien, sondern 
lebenslagenbezogen und bedarfsorientiert (vgl. z. B. AGJ 2023e, S. 6). Dies hat dann auch Konsequenzen für 
junge Erwachsene ohne Behinderung und dürfte insgesamt die bisherigen Altersbegrenzungen aufweichen.  
3.9.10.6 Fazit 
Es kann festgehalten werden, dass das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und vor allem die Regelungen 
in den neuen §§ 41 und 41a SGB VIII, „das Potenzial [haben], den Prozess des leaving care deutlich zu verändern“ 
(van Santen 2023, S. 91). Damit könnten die Volljährigenhilfen endlich ein auf die Bedarfe der Altersgruppe 
spezifiziertes Hilfe- und Unterstützungsangebot in ausreichendem Umfang darstellen, den sie eigentlich mit Blick 
auf die gewandelten Bedingungen des Aufwachsens schon länger haben müssten. Denn alle verfügbaren
Informationen deuten darauf hin, dass sowohl in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung als auch in Bezug auf die 
Größenordnungen der Bedarf nach wie vor deutlich größer ist, als die Bewilligungs- und Umsetzungspraxis dies 
 
192  Derzeit reicht das diskutierte Altersspektrum von 18 über 21, 25 bis 27 Jahren. Diskutiert wird auch, ob es im Gesetz eine definierte 
Altersgrenze für den Übergang geben sollte oder ob dieser fall- und bedarfsabhängig erfolgen sollte (vgl. auch https://gemeinsam-zum-
ziel.org/bibliothek) [06.02.2024].
indizieren. Ob aber „die Änderungen im KJSG zu einer größeren Homogenität des fachlichen Handelns“ führen 
werden (vgl. ebd., S. 95) und damit einen Beitrag zu mehr Bedarfsgerechtigkeit leisten, bleibt abzuwarten. 
3.10 Weitere Aufgaben und Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe  
3.10.1 Förderung der Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen 
Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Beteiligung an den Entscheidungen, die ihr eigenes Leben und die 
Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in ihren Einrichtungen und Angeboten betreffen, ist eines der zentralen 
Grundprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Abschnitt 3.8). Mit der Verabschiedung des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sind diese Rechte um eine besondere Form der Förderung von und Befähigung 
zur Selbstorganisation von Adressat:innen erweitert worden. Mit § 4a SGB VIII wird rechtlich kodifiziert, was 
Selbstorganisationen sind. Er regelt, dass die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe mit Selbstorganisationen
zusammenarbeiten soll zur Lösung von Problemen im Gemeinwesen oder innerhalb von Einrichtungen, ohne dass 
näher geregelt wäre, um welche Probleme es sich hierbei handelt. Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe wird 
dazu verpflichtet, auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen in der freien Kinder- und 
Jugendhilfe hinzuwirken und selbstorganisierte Zusammenschlüsse anzuregen und zu fördern. Zusätzlich wird in 
§ 71 SGB VIII festgelegt, dass selbstorganisierte Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder dem
Jugendhilfeausschuss angehören und auch in Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken sollen. Bei
Selbstvertretungsorganisationen handelt es sich neben Selbsthilfekontaktstellen demnach um Zusammenschlüsse von
Personen, insbesondere Leistungsberechtigte und Leistungsempfänger:innen sowie ehrenamtlich in der Kinder- und 
Jugendhilfe Tätige, die sich nicht nur vorübergehend mit dem Ziel zusammenschließen, Adressat:innen zu
unterstützen, zu fördern und zu begleiten und dies innerhalb von Einrichtungen sowie im Kontext eines
gesellschaftlichen Engagements zur Wahrnehmung eigener Interessen und in verschiedenen Formen der Selbsthilfe tun. Im 
Brandenburgischen Kinder und Jugendgesetz (BbgKJG) wird beispielsweise geregelt, dass es sich nicht um einen 
selbstorganisierten Zusammenschluss handelt, wenn der Zusammenschluss der Leistungsberechtigten und
Leistungsempfänger:innen sowie ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen bereits durch ein
Gesetz vorgesehen ist. Dies gilt in Brandenburg u. a. für die Elternvertretungen nach dem Kindertagesstättengesetz 
(Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – KitaG). 
Um einen nur vorübergehenden selbstorganisierten Zusammenschluss gemäß § 4a SGB VIII handelt es sich nach 
dem Brandenburgischen Kinder und Jugendgesetz (§ 137 BbgKJG) dann, wenn er nur aus einem bestimmten 
Anlass, zum Beispiel zur Verwirklichung eines einzigen Ziels oder der Durchsetzung eines einzelnen Anliegens 
gebildet wird, oder nach den Absprachen der beteiligten Personen für weniger als zwölf Monate bestehen soll.  
Die Stärkung von Selbstvertretungsorganisationen wird durch das KJSG schließlich dadurch untermauert, dass 
der Gesetzgeber in § 45 Abs. 2 SGB VIII nun ein Verfahren zur Selbstvertretung und Beteiligung für junge
Menschen in den stationären Hilfen zur Erziehung vorsieht und das Vorhandensein geeigneter
Beteiligungsmöglichkeiten und Verfahren der Selbstvertretung an die Betriebserlaubnis aller, d. h. nicht nur neuer Einrichtungen 
knüpft. Zugleich ordnen sich diese Regelungen in die zu entwickelnde inklusive Grundausrichtung der Kinder- 
und Jugendhilfe ein (vgl. Rosenbauer/Schruth 2023). Sie knüpfen an den Leitgedanken „Nicht über uns ohne uns“ 
an; Adressat:innen wird eine eigene Expertise zugeschrieben.  
Bislang gibt es wenig systematisches Wissen zu Selbstvertretungen in den Erziehungshilfen und in den
Eingliederungshilfen im Hinblick auf Kinder, Jugendliche und Eltern. In einem Expert:innengespräch, das am 12.12.2022 
in Frankfurt a. M. stattfand, hat die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) deshalb sowohl 
Fachvertreter:innen als auch lebensweltliche Expert:innen mit Know-how zu Selbstvertretungen
zusammengebracht. Eine bis Dezember 2022 durch die IGfH durchgeführte Recherche hat deutlich gemacht, dass der Heimrat 
ein vergleichsweise geläufiges Gremium der Selbstvertretung von jungen Menschen innerhalb von Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe ist (Dionisius u. a. 2023). Dieser umfasst in der Regel gewählte
Gruppensprecher:innen einer Einrichtung sowie deren Vertretungen. In 40 Prozent der Einrichtungen stationärer Hilfen zur Erziehung 
gab es 2019 eine gewählte Vertretung, z. B. einen Heimrat. Seit 2001 hat sich dieser Anteil verdoppelt (vgl. Pluto 
2021). In größeren Einrichtungen ist der Anteil deutlich höher und liegt bei etwa zwei Drittel der Einrichtungen. 
Im Idealfall findet eine organisatorische Einbindung statt, die auch Entscheidungsmacht umfasst und eine
Ausstattung mit Ressourcen bedeutet. Selbstvertretungsstrukturen von Kindern, von jungen Menschen mit
Behinderungen193 und von Eltern, deren Kinder in Hilfen zur Erziehung leben, stellen dagegen Leerstellen in der
Selbstvertretungslandschaft dar (Dionisius u. a. 2023).  
Die Reaktionen in der Kinder- und Jugendhilfe auf die Aufforderung des Gesetzgebers zur Zusammenarbeit mit 
Selbstvertretungsorganisationen sind widersprüchlich. Auf der einen Seite wird auf die Befürchtungen eines 
„Wildwuchses“ entsprechender Zusammenschlüsse, auf eine Verkomplizierung von Entscheidungsprozessen
verwiesen (Smessaert 2022, Rn. 28). Zudem wird die Skepsis gegenüber den Möglichkeiten der Adressat:innen
formuliert, trotz nach wie vor ungleicher Ausstattung mit Machtquellen ausreichend Kräfte und Ressourcen
mobilisieren zu können (Schäuble/Eichinger 2023). Auf der anderen Seite wird in der Befähigung zur und Förderung 
von Selbstorganisation ein wesentlicher Schritt in Richtung einer rechtebasierten Kinder- und Jugendhilfe und hin 
zu ihrer weitergehenden Demokratisierung gesehen (Andresen/Schröer 2022a).  
3.10.1.1 Erfahrungen von Selbstvertretungsorganisationen 
Seybold (2023) versucht den begrifflichen Dschungel und die vielfältigen Bezeichnungen von
Selbstorganisationen zu klären, indem sie folgende Kategorien für eine Systematisierung vorschlägt, die in der Praxis der Kinder- 
und Jugendhilfe eine erste Orientierung bieten kann: 
– angestrebter Wirkungskreis (z. B. lokal, landes-, bundesweit), 
– Engagierte (z. B. junge Menschen, Eltern), 
– behinderungsspezifische Themen (z. B. ausschließlich Themen der Behinderung, kein Bezug, inklusive
Gestaltung), 
– Systembezug (z. B. Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Behinderung allgemein, Jugend
allgemein), 
– Struktur des Organisationsprinzips der Selbstorganisation (z. B. gewähltes Gremium, Zusammenschluss, 
Delegation). 
Mittlerweile liegen erste Erfahrungsberichte von Selbstvertretungsorganisationen vor. Dabei kann festgehalten 
werden, dass es im Kontext der Eingliederungs- und Behindertenhilfe (z. B. von Eltern – oder im Kontext der 
Pflege- und Adoptiveltern) sehr viel mehr Erfahrungen gibt, als dies für die Kinder- und Jugendhilfe gelten kann, 
sieht man hier von den jahrzehntelangen Formen der selbstorganisierten Jugendarbeit (z. B. selbstorganisierte 
Jugendtreffs und -zentren sowie kleinere Zusammenschlüsse örtlicher Jugendorganisationen) bis hin zur
jugendpolitischen Interessenvertretung der Jugendverbände und Jugendringe auf allen Ebenen ab. Gleichwohl sind 
Selbstvertretungsorganisationen junger Menschen mit Behinderung weitaus weniger etabliert, als dies bei jungen 
Menschen ohne Behinderung der Fall ist. Die Frage „How to do Selbstorganisation‘“ wird beispielsweise von 
dem Careleaver e. V., der JoG – Jugendliche ohne Grenzen194 und dem Jugendforum Saalfeld-Rudolstadt
durchaus unterschiedlich bzw. themenspezifisch beantwortet (vgl. How to do „Selbstorganisation“ 2022). Die Care 
Leaver betonen das Erleben von Selbstwirksamkeit im Kontext echter Partizipation als Voraussetzung für
Selbstorganisation, die von den jungen Menschen selbst ausgehen muss. Selbstorganisation ist ein Grundrecht und kein 
Zugeständnis, sie muss sich lohnen. JoG hebt eine rassismus- und diskriminierungskritische Haltung hervor. Der 
konstitutiv politische Gehalt der Arbeit der Zusammenschlüsse ist auf Transparenz angewiesen, benötigt
Ressourcen sowie Zeit und findet angesichts des Fehlens machtfreier Räume nicht auf Augenhöhe statt. Das Jugendforum 
gibt den Tipp, sich Verbündete zu suchen, gute Absprachen zu treffen und arbeitsteilig vorzugehen. An potenzielle 
Unterstützer:innen gerichtet werden Motivation und ehrliches Interesse, das Schenken von Vertrauen, Offenheit 
und eine Kommunikation auf Augenhöhe als zentrale Hinweise vermittelt. Für den Careleaver e. V. berichten 
Rasch und Loh (2023) über erste Erfahrungen mit der Selbstvertretung in Jugendhilfeausschüssen, die alles andere 
als voraussetzungslos ist und auf der Basis umfänglicherer Erfahrungen auch daraufhin überprüft werden muss, 
ob sie durch ihre Hochschwelligkeit nicht bestimmte Gruppen junger Menschen wie z. B. junge Menschen mit 
Behinderung und Geflüchtete ausschließt. 
 
193  Eine Erhebung von Ebner hat ergeben, dass 34 Prozent der Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe 2015 über ein gewähltes 
Gremium der jungen Menschen verfügen (vgl. Ebner 2018, S. 74f.). 
194  Jugendliche ohne Grenzen (JOG) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von jugendlichen Flüchtlingen, der 2005 gegründet wurde, 
verfügbar über: http://jogspace.net/; [05.02.2024].
Neben zahlreichen Heimbeiräten auf der Ebene der einzelnen Einrichtungen haben mittlerweile in fünf
Bundesländern junge Menschen in stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe institutionalisiert die Möglichkeit, 
sich für ihre Rechte, Interessen und Bedarfe einzusetzen. Dabei handelt es sich aktuell um ein sehr dynamisches 
Feld, in dem sich einige landesweite Interessenvertretungen noch in der Aufbau- oder der Verstetigungsphase 
befinden, während andere bereits seit mehreren Jahren existieren. Sie arbeiten unter unterschiedlichen Namen 
(Hessen und Bayern: Landesheimrat; Brandenburg: Kinder- und Jugendhilfe Landesrat – KJLR; NRW: Jugend 
vertritt Jugend – JvJ NRW; Rheinland-Pfalz: Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz). Ziele ihrer Arbeit sind u. a. 
das politische Hinwirken auf eine möglichst wirkungsvolle, gelebte Beteiligung in stationären
Jugendhilfeeinrichtungen. Jungen Menschen soll eine Stimme auf Landesebene gegeben werden, sie sind Anlaufstelle und
Ansprechpartner:innen für Interessen und Probleme von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus
stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Sie positionieren sich öffentlich und ihre Adressat:innen sind nicht 
nur die jungen Menschen selbst, sondern auch politisch Verantwortliche (AGJ 2020b). Mittlerweile gibt es mit 
dem Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe (BUNDI) eine bundesweite 
Struktur in Form eines Bundesnetzwerkes. Dieses hat gemeinsam mit Vertretungen des Careleaver e. V. im Herbst 
2022 an einem Hearing „Listen to us!“ mit Parlamentarier:innen des deutschen Bundestages teilgenommen und 
dort Forderungen und Wünsche an die Politiker:innen gerichtet sowohl in Bezug auf die Belange junger Menschen 
aus Wohngruppen und jungen Erwachsenen mit Jugendhilfeerfahrungen als auch von Eltern, deren Kinder
zeitweilig in stationären Einrichtungen gelebt haben (vgl. Born/Müller 2023). Dass es bei Selbstorganisationen nicht 
vorrangig um stationäre Erziehungshilfen, sondern um das gesamte Angebotsspektrum der Kinder- und
Jugendhilfe gehen muss, zeigt MOMO – The Voice of Disconnected Youth, ein Verbund, in dem sich obdachlose junge 
Menschen unter dem Motto „Jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben“195 zusammengeschlossen haben 
(Thurm/Redmann 2023).   
3.10.1.2 Perspektiven der Förderung und Zusammenarbeit mit
Selbstvertretungsorganisationen 
Jugendämter und Landesjugendämter sowie freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind gefordert, einen
Umgang mit der möglichen Vielzahl von Zusammenschlüssen zu finden. Anknüpfend an das Expert:innengespräch 
der IGfH mit Verbänden, Selbstorganisationen und Vertreter:innen der Wissenschaft haben einige Teilnehmende 
elf Thesen zur Absicherung und Weiterentwicklung der Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- und
Jugendhilfe geschlussfolgert (Dionisius u. a. 2023). Selbstvertretungen sind demnach zivilgesellschaftliche
Selbstpositionierungen junger Menschen, die einen zentralen zivilgesellschaftlichen Baustein zur Demokratisierung des
Sozialstaates und der Kinder- und Jugendhilfe darstellen. Ihre Förderung ist kein Zugeständnis; vielmehr ist sie Teil 
der Demokratisierungsbestrebungen der Kinder- und Jugendhilfe. In der Kinder- und Jugendhilfe(-politik) wäre 
dementsprechend die bislang duale Kooperationsstruktur von öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe in 
ein Kooperationsdreieck von Selbstvertretungen, freien und privaten sowie öffentlichen Trägern zu erweitern. Die 
gewollte Heterogenität der Selbstvertretungen hat dort ihre Grenzen, wo Ausschlussmechanismen auch in diesen 
Strukturen wirken. Im Rahmen eines zweiten IGfH-Expert:innengesprächs wurden (a) die kommunale Umsetzung 
und Förderung der Selbstorganisation, (b) die Umsetzung und Förderung der Selbstorganisation in Fachverbänden 
der Kinder- und Jugendhilfe sowie (c) die Selbstvertretung aus rechtlicher Perspektive und deren Ableitungen für 
Kommunen, freie Träger und Verbände in den Blick genommen (Koch u. a. 2024). Ein weiterer Workshop mit 
jungen Menschen mit und ohne Behinderung mit Erfahrungen in der stationären Jugendhilfe vom 15. bis 17. 
September 2023 in Berlin veranschaulicht sehr deutlich in Form von zehn Kernpunkten und der
Zusammenfassung von fünf Workshops, welche Anforderungen an eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe aus 
der Perspektive von Selbstorganisationen junger Menschen bestehen (Careleaver e. V. 2023).  
Die Herausforderung, welche Adressat:innen sowie welche Personenkreise zu welchen Formen der
Selbstvertretung befähigt werden sollen, muss ebenso bewältigt werden wie der Aufbau niedrigschwelliger Zugänge und der 
Abbau von Barrieren und Hemmnissen für alle Adressat:innengruppen (vgl. Rosenbauer/Schruth 2023). Dabei 
sollte die Interessenvertretung der Adressat:innen unabhängig davon, ob sie sich auf die jeweilige Angebotsform 
der Kinder- und Jugendhilfe bezieht oder eher das gesamte Gemeinwesen in den Blick nimmt, nicht als Störfaktor 
langjährig praktizierter Verwaltungs- und Entscheidungsabläufe interpretiert werden (Wapler 2022a, Rn. 3). 
Wenn die Förderung und Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen zum konstitutiven Merkmal einer 
 
195  Vgl. https://www.momo-voice.de/ [09.02.2024].
rechte- und demokratiebasierten Kinder- und Jugendhilfe werden soll, dann müssen Politik, Landesjugendämter, 
Jugendämter, Träger der freien Jugendhilfe und Einrichtungen bereit sein, Kompetenzen an junge Menschen
abzugeben sowie im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches strukturelle Macht- 
und Entscheidungsräume für Kinder und Jugendliche schaffen, die es diesen ermöglichen, eigene Ideen zu
entwickeln und ihre Bedarfe, Interessen und Rechte zu formulieren und zu vertreten (AGJ 2020b). Selbstvertretungen 
von Adressat:innen zu unterstützen, bedeutet zudem, institutionell Ressourcen (Zeit und materielle Ressourcen) 
zur Verfügung zu stellen, damit die Adressat:innen sich überhaupt selbst organisieren können und in die Lage 
versetzt werden, eigenständig und selbstbestimmt zu agieren und entsprechende Handlungsspielräume nutzen 
können (Pluto 2022). Gleichzeitig sollte die institutionelle Förderung der Selbstorganisationen deren
Unabhängigkeit nicht gefährden.     
Die Förderung der Selbstorganisation von Adressat:innen erfordert fundierte Wissensbestände über ihre
Lebensbedingungen, Wünsche und Bedarfe als Adressat:innen. Bislang kommt diese Gruppe junger Menschen in der 
Kindheits- und Jugendforschung aber nur selten vor. Die vom BMFSFJ geförderten Care Leaver Statistics (CLS) 
des Projektverbundes aus dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim, dem 
Deutschen Jugendinstitut (DJI), der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und der
Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V.(GISS) ist die bisher größte trägerübergreifende 
Befragung junger Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. 
Die Langzeitstudie untersucht über mehrere Jahre hinweg die Teilhabe im Lebensverlauf junger Menschen, die 
(eine Zeit lang) in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe bzw. sonstigen betreuten Wohnform aufgewachsen 
sind. Inhalte der Studie sind Themen wie Wohnen, Schule, Ausbildung und Studium, Arbeit, soziale Beziehungen, 
Freizeit, Finanzen und Gesundheit, aber auch die Mitbestimmung spielt eine große Rolle. Die
Studienteilnehmer:innen sind junge Erwachsene, die im Zeitraum der Erstbefragung in der Regel in der Heimerziehung, einer 
anderen betreuten Wohnform oder bei einer Pflegefamilie leben und zwischen 16 und 19 Jahre alt sind. Der vom 
BMFSFJ geförderte Datenreport „Sozialstatistische Grundlage sozialer Teilhabe von Care Leaver*innen in 
Deutschland“ (Erzberger u. a. 2019) wurde vorbereitend zur CLS-Studie erarbeitet. Er hat gezeigt, dass die
Lebensverläufe dieser jungen Menschen in bisherigen Studien nicht ausreichend abgebildet werden. Insgesamt
werden bis zu 2.000 junge Menschen im Alter von 16 bis einschließlich 19 Jahren aus Wohngruppen und
Pflegefamilien befragt. Die Befragungen wiederholen sich jährlich über sieben Jahre hinweg, ihre Ergebnisse können 
Aufschluss darüber geben, welche Interessen der Selbstorganisation junge Adressat:innen haben und welche
Erfahrungen sie bei deren Umsetzung gesammelt haben. 
Dass sich die Befähigung zur und Förderung von Selbstorganisation der Adressat:innen für alle Beteiligten lohnt, 
machen Fachkräfte deutlich, die auf der Landesebene mit dem Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in der 
Kinder- und Jugendhilfe (BUNDI) zusammenarbeiten: „Nicht nur für die jungen Menschen, auch für uns als 
Berater*innen und Begleiter*innen bedeuten die Interessenvertretungen oftmals ermutigende, berührende und 
besondere Erfahrungen. Wir sehen junge Menschen, die viel zu sagen haben, die ihre Chance auf Beteiligung 
nutzen, die unglaubliche Kraft entwickeln können und große Kompetenzen haben. Es sind junge Menschen aus 
den Erziehungshilfen, die häufig mit Benachteiligungen zu kämpfen haben. Hier können sie sich in einem Licht 
zeigen, das ihnen nicht so häufig gewährt wird“ (Abels u. a. 2022, S. 139).   
3.10.1.3 Ausblick  
Die Herausforderungen der Förderung von Selbstorganisationen und der Befähigung zur Selbstorganisation
können perspektivisch auf zwei Ebenen markiert werden. Zum einen ist es alles andere als gesichert, dass die Träger 
der Kinder- und Jugendhilfe ausreichend motiviert sind, dem Auftrag des § 4a SGB VIII tatsächlich auch zu
entsprechen. Über Jahrzehnte etablierte Strukturen müssen erst einmal in Bezug auf eine
selbstorganisationsfreundliche Organisationskultur in einer diversen Gesellschaft geöffnet werden. Zum anderen ist erwartbar, dass manche 
Selbstorganisationen über ihr inhaltliches Thema hinausgehend organisatorisch eingebunden werden wollen. Dies 
gilt es in jedem Fall zu akzeptieren und zu unterstützen.
3.10.2 Ombudschaft 
Mit der Einführung des § 9a SGB VIII wurde 2021 ein Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bundesgesetzlich 
legitimiert und abgesichert, der seit den frühen 2000er-Jahren maßgeblich über außerberufliches Engagement 
professioneller Fachkräfte getragen worden ist: der Bereich von Jugendhilfe-Ombudsstellen. Mit dem durch das 
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Paragrafen werden die Bundesländer nun verpflichtet, 
eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Jugendhilfe-Ombudsstellen sicherzustellen. 
Dabei ist für die aktuelle Situation zunächst zweierlei festzustellen: Erstens fand die bundesgesetzliche Rahmung 
von Ombudsstellen vor dem Hintergrund eines über die letzten beiden Jahrzehnte in Teilen bereits hoch
professionalisierten sowie organisierten Feldes statt. Über die Gründung des Bundesnetzwerks Ombudschaft im Jahre 
2008 und die hier angegliederte Bundeskoordinierungsstelle wurden schon vor der projektfinanzierten
Absicherung einzelner Ombudsstellen in wenigen Bundesländern maßgebliche Qualitätskriterien für Jugendhilfe-
Ombudschaft durch langjährig engagierte und erfahrene professionelle Akteur:innen des Bereichs etabliert (vgl. Len u. a. 
2022). Zweitens ist jedoch nicht zu übersehen, dass die Mehrheit der Kinder- und Jugendhilfe erst im Anschluss 
an die Aufnahme des § 9a SGB VIII ins Bundesgesetz damit begonnen hat, sich genauer mit den Zielen, Aufgaben 
und Selbstverständnissen ombudschaftlicher Arbeit zu befassen. Dies führt dazu, dass tradierte
Undifferenziertheiten und Entgrenzungen in der Debatte um Jugendhilfe-Ombudschaft (vgl. Sandermann/Urban-Stahl 2017)
aktuell eher noch zu- als abnehmen dürften. Das betrifft insbesondere die Abgrenzung ombudschaftlicher Anliegen 
von Stellen, die sich für die breitere Stärkung und Förderung von Kinderrechten einsetzen (wie z. B. Kinderbüros) 
sowie von einrichtungsinternen oder eng an bestimmte Trägerschaften angebundenen Beschwerdemöglichkeiten 
in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise im Bereich stationärer Hilfen, wo sie nach § 45 
Abs. 2 SGB VIII Voraussetzung für die Betriebserlaubnis sind. 
Jugendhilfe-Ombudsstellen, wie sie sich seit gut 20 Jahren in Deutschland begonnen haben zu etablieren, haben 
ein eigenes Selbstverständnis sowie einen eigenen Arbeitsauftrag entwickelt. Gemeinsamer Bezugspunkt der
Ombudsstellen ist zunächst die auch von der Kommission geteilte Auffassung, dass das geltende SGB VIII die
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland auf hohem gesetzlichen Niveau regelt. Zwar werden nach wie vor Bedarfe 
gesehen, subjektive Rechtsansprüche von jungen Menschen selbst auszuweiten. Auch allgemein über
Sozialleistungsrechte hinausgehende Kinderrechte jenseits ihres Rechts auf Erziehung stärker zu akzentuieren und zu
implementieren, stellt einen entscheidenden Entwicklungsspielraum des aktuell geltenden Kinder- und
Jugendhilferechts in Deutschland dar. Schließlich stehen im Sinne einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe absehbar
bundesgesetzliche Regelungen zur vorrangigen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen an junge 
Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung an, um zukünftig junge Menschen besser „aus einer 
Hand“ mit sozialstaatlichen Angeboten und Leistungen versorgen zu können (vgl. Knuth/Struck 2021). 
3.10.2.1 Gute Gesetze genügen nicht 
Jugendhilfe-Ombudsstellen sehen die aktuell drängendste Problematik der Kinder- und Jugendhilfe in
Deutschland allerdings weniger auf der Ebene rechtlicher Neuerungen, sondern in einer – zum Teil als erheblich erlebten 
und auch in zahlreichen Dokumentationen von Fallverläufen nachgewiesenen – Diskrepanz zwischen dem
Gesetzesstand und rechtstatsächlichen Verhältnissen in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Len u. a. 2023). 
Mit anderen Worten: Was im Sozialgesetzbuch zu Leistungen und Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe steht, 
und was in der Kinder- und Jugendhilfepraxis passiert, unterscheidet sich aus Perspektive ombudschaftlicher
Arbeit zum Teil stark. Dies betrifft z. B. generelle Verweigerungen von Rechtsansprüchen auf Leistungen durch 
öffentliche Träger, kurzfristige Beendigungen von Leistungen ohne Gewährleistung von Übergängen oder
Nachbetreuungsleistungen sowie unbegründete Kürzungen von Fachleistungsstunden (ebd., S. 49). Zudem machen 
Ombudsstellen die Erfahrung, dass Beteiligungsrechte gemäß SGB VIII-Vorgaben sowie gemäß §§ 13–15 SGB I 
an vielen Stellen der gängigen Kinder- und Jugendhilfepraxis zu wenig berücksichtigt werden. Dabei ist dem 
Erfahrungsstand der Ombudsstellen nach auch eine hohe Varianz zwischen einzelnen Fachkräften, Trägern 
und/oder Regionen gegeben, was die (Nicht-)Berücksichtigung geltender Gesetze bei der (Nicht-)Erbringung von 
Kinder- und Jugendhilfeleistungen betrifft. Trotz Einschränkungen durch nach wie vor zu wenig verfügbare
empirische Daten zur bundesweiten Leistungsrealität der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland aus Sicht ihrer 
Adressat:innen teilt die Kommission auch diese grundsätzliche Einschätzung der Jugendhilfe-Ombudsstellen: 
Maßgeblicher Reformbedarf in der Kinder- und Jugendhilfe besteht aktuell vor allem auf der Ebene einer
qualitätsvollen Aufgabenerbringung in der Breite, die den geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht.
3.10.2.2 Mögliche Gründe für Abweichungen zwischen Gesetzesständen und
Umsetzungspraktiken 
Durch die Arbeit der Ombudsstellen und die durch sie inzwischen auch in zahlreichen Fällen öffentlich
dokumentierten ombudschaftlichen Begleitprozesse (vgl. exemplarisch Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. 2018) 
wurden seit Beginn der 2000er-Jahre Abweichungen zwischen Kinder- und Jugendhilferecht sowie Kinder- und 
Jugendhilfepraxis nachgezeichnet, wobei zu vermuten ist, dass die Hintergründe hierfür vielfältig sind (vgl.
Urban-Stahl 2022). So können im Einzelfall etwa Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe fachlich 
oder aufgrund personeller Unterbesetzung überfordert sein. Darüber hinaus können ökonomische Überlegungen 
und/oder auch persönliche Willkür der Anlass für eine Abweichung rechtstatsächlicher Gegebenheiten von der 
Rechtsanspruchsebene der Kinder- und Jugendhilfe sein. Dies wiederum ist jeweils im organisationalen Kontext 
von Behörden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu betrachten, welche insgesamt
partizipationsorientierter oder weniger partizipationsorientiert aufgestellt sein können – was wiederum Effekte auf die jeweilige 
Handhabung von Einzelfällen haben dürfte. 
Diese im Einzelfall möglichen Konstellationen wiederum gründen jedoch in der Perspektive von Jugendhilfe-
Ombudsstellen in einer der Kinder- und Jugendhilfe strukturell zugrunde liegenden Machtasymmetrie (vgl. ebd.) 
zwischen Kinder- und Jugendhilfefachkräften und -organisationen einerseits und ihren Adressat:innen
andererseits. Letztere sind aufgrund vergleichsweise wenig fachspezifischen Wissens und ihrer per Definition
vulnerablen Lebenssituation, in der sie in aller Regel in Kontakt zu sozialen Diensten und deren Fachkräften treten, diesen 
strukturell unterlegen. 
3.10.2.3 Der Ansatz von Jugendhilfe-Ombudsstellen 
Hier setzen Jugendhilfe-Ombudsstellen an. Dabei verorten sie sich bereits organisational jenseits der
leistungsgewährenden und leistungserbringenden Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe und bestehen konzeptionell 
auf „Unabhängigkeit“ (vgl. Urban-Stahl 2014; Manzel 2022; Rosenbauer 2023). Mag man über die
vollumfängliche Angemessenheit des Begriffs „Unabhängigkeit“ für ombudschaftliche Arbeit auch streiten, insofern die
Arbeit der Jugendhilfe-Ombudsstellen stets strukturell bezogen bleibt auf die kinder- und jugendhilferechtlichen 
Vorgaben zur Aufgabenerbringung (vgl. Sandermann 2022), so ist an der Verwendung dieses Begriffs doch
zweifelsfrei richtig, dass Jugendhilfe-Ombudsstellen zumindest den leistungsgewährenden und direkt
leistungserbringenden Organisationen im Kontext ombudschaftlich begleiteter Hilfeverfahren der Kinder- und Jugendhilfe klar 
vorgelagert sein müssen, um weisungsungebunden und erfolgreich arbeiten zu können. Denn es geht in der
ombudschaftlichen Arbeit darum, auf alleiniger Grundlage des Gesetzes und entsprechender sozialpädagogischer 
und juristischer Auslegungsdiskurse Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe über den Umgang mit ihnen 
aufzuklären, zu informieren, sie bei der Partizipation an entsprechenden Leistungen und Angeboten der Kinder- 
und Jugendhilfe zu unterstützen und im Falle einer dauerhaften Nichtgewährleistung ihrer Rechte durch die
zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger auch in Widerspruchs- und Klageverfahren gegenüber diesen zu
begleiten (vgl. Urban-Stahl/Meysen 2022). Insbesondere dieser letzte Punkt ist entscheidend für ein angemessenes
Verständnis der Arbeit von Jugendhilfe-Ombudsstellen, zumal er darauf verweist, dass diese sich nicht als Parallel-, 
aber auch nicht als einfache Ergänzungsstruktur, sondern als Kontroll- und Sicherungsinstanzen der Kinder- und 
Jugendhilfe begreifen und damit darauf zielen, Adressat:innen gegenüber denjenigen Institutionen zu
unterstützen, die bundesgesetzlich eigentlich für die Erfüllung von Adressat:innenrechten in der Kinder- und Jugendhilfe 
zuständig sind. Das zentrale Ziel von Ombudsstellen ist damit eine Stärkung der gegebenen Rechtsposition von 
Adressat:innen mit Blick auf gesetzlich vorgesehene Abläufe und Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe. Ein 
Schwerpunkt der Arbeit von Jugendhilfe-Ombudsstellen liegt dementsprechend auch auf geltenden
Verfahrensrechten gemäß SGB I, VIII und X. 
Zu diesem Selbstverständnis passt auch, dass die Arbeit von Ombudsstellen sich keineswegs in der Beratung von 
Einzelfällen erschöpft, sondern strukturell auf eine rechtskonforme Kinder- und Jugendhilfepraxis innerhalb der 
qua Gesetz zuständigen Organisationen zielt. Dies geschieht zum einen durch Fortbildungsarbeit mit Fachkräften. 
Hier werden Fachkräfte leistungsgewährender und leistungserbringender Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf 
Grundlage von in der Praxis erfahrungsgemäß vermehrt auftretenden Abweichungen von Gesetzesvorgaben
fortgebildet. Zum anderen sehen Jugendhilfe-Ombudsstellen die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit als einen
Arbeitsschwerpunkt. Innerhalb dieser wird über gesetzliche vorgesehene Abläufe und Verfahren in der Kinder- und
Jugendhilfe aufgeklärt und unrechtmäßiges Handeln in der Kinder- und Jugendhilfepraxis skandalisiert (vgl. Len
u. a. 2023, S. 46). Nur durch eine solche Trias von einzelfallbezogener, aufklärungs- und partizipationsorientierter 
Arbeit mit Adressat:innen, Fortbildungsarbeit mit Fachkräften und Öffentlichkeitsarbeit werden Jugendhilfe-
Ombudsstellen ihrem konzeptionellen Selbstanspruch gerecht. 
3.10.2.4 Herausforderungen und Perspektiven 
In der aktuellen Situation nach Einführung des § 9a SGB VIII stellen sich konkrete Aufgaben für die landes- und 
kommunalpolitischen sowie landesgesetzgebenden Akteur:innen, damit Jugendhilfe-Ombudsstellen bundesweit 
auf- und ausgebaut werden und sie ihre Aufgaben auch in angemessener Weise erbringen können. Entscheidend 
dafür ist zunächst eine weiterhin organisational sowie konzeptionell konsequent vorgelagerte und fachlich
weisungsungebundene Stellung der Ombudsstellen innerhalb des Gesamtgefüges der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. 
Schruth/Redmann 2022). Diese Notwendigkeit wird auch vom Bundesgesetzgeber in § 9a SGB VIII eindeutig 
festgehalten (vgl. Schindler 2023, S. 52). Damit einhergehend ist eine zu starke kommunale An- bzw. Einbindung 
von Jugendhilfe-Ombudsstellen, wie sie aktuell vereinzelt stattfindet, kritisch zu betrachten. Stattdessen bieten 
sich infrastrukturelle Anbindungen auf Landesebene an, wie dies in einigen Bundesländern über entsprechende 
Ausführungsgesetze auch bereits angebahnt wurde. Einer nach Regionen differenzierten Aufgabenteilung
zwischen verschiedenen Ombudsstellen steht dies – insbesondere in Flächenbundesländern – nicht entgegen,
wenngleich in Anbetracht der reinen Menge an Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, auf die sich ombudschaftliche 
Arbeit beziehen kann, auch Möglichkeiten aufgabenspezifischer Differenzierung zwischen verschiedenen
Jugendhilfe-Ombudsstellen bedacht werden sollten. Hiervon wiederum zu unterscheiden sind Fragen nach einer 
möglichst niedrigschwelligen Zugänglichkeit von Ombudsstellen. Dafür Regionalisierung als Allheilmittel zu
begreifen, greift – auch angesichts vorliegender empirischer Erkenntnisse zur Erreichbarkeit von Ombudsstellen 
(vgl. Richter/Lutz 2021; Thomas u. a. 2023) – zu kurz. Für einen niedrigschwelligen Zugang zu Jugendhilfe-
Ombudsstellen sind dagegen auch ein ausreichender Personalbestand und Professionalisierungsgrad sowie eine 
breite Bekanntheit und Akzeptanz in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe entscheidend. Es geht also neben 
einer weiteren Absicherung und Professionalisierung der Jugendhilfe-Ombudsstellen selbst auch um ein
gesteigertes Verweisungswissen und eine entsprechende Verweisungsbereitschaft in der Breite der Kinder- und
Jugendhilfe. Aufsuchende Arbeitsansätze durch Jugendhilfe-Ombudsstellen können dies in sinnvoller Weise ergänzen. 
Zugleich sollte jedoch nicht unterschätzt werden, welche Herausforderungen der weitere Ausbau von Jugendhilfe-
Ombudsstellen in Deutschland bereithält. Beobachten lässt sich erstens, dass die Zuständigkeit der Stellen
zuweilen konzeptionell-inhaltlich entgrenzt wird, etwa in Richtung einer Vertretung allgemeiner Kinderrechte auch 
jenseits der Kinder- und Jugendhilfe. Zweitens wird deutlich, dass auch innerhalb der kinder- und
jugendhilferechtlichen Akzentuierung der Stellen ihr klassischerweise auf individuelle Rechtsansprüche gerichteter Fokus 
zunehmend auf Bereiche etwa der Kindertagesbetreuung, der (offenen) Kinder- und Jugendarbeit, der
Familienbildungsarbeit etc. ausgeweitet wird. Bei aller Angemessenheit in der Sache kann hieraus eine deutliche
Überforderung der Stellen resultieren. Damit einhergehend wird – drittens – die traditionell gegebene Gefahr eines
allgemeinen Verschiebebahnhofs angestammter Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe in die Zuständigkeit 
von Jugendhilfe-Ombudsstellen in der aktuellen Phase eines stärker flächendeckenden Ausbaus auf
bundesgesetzlicher Grundlage eher größer als geringer.196 
Zur Steuerung und sorgsamen Abwägung all dieser Herausforderungen während des bevorstehenden Auf- und 
Ausbaus des Arbeitsfelds Ombudschaft ist eine enge Kooperation mit der seit Jahren existierenden
Bundeskoordinierungsstelle des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe (BNO) dringend anzuempfehlen.
Gewinnbringend ergänzt werden kann diese durch eine weitergehende Vernetzung etwa mit Heimbeiräten, Care Leaver-
Organisationen und weiteren Selbstvertretungen sowie auch mit Pflegeelternverbänden. 
 
196  Letzteres ist auch bei der seit 01.01.2024 für alle Jugendämter verpflichtenden, praktischen Einsetzung von Verfahrenslotsen zur
Unterstützung der Inanspruchnahme von Eingliederungsleistungen gemäß SGB VIII und IX zu befürchten. Auch hier lässt sich annehmen, 
dass die gesetzlich gegebene Pflicht aller Jugendämter zur Kooperation mit anderen Behörden nicht einfach nur besser abgesichert, 
sondern im Gegenteil auch auf eine Sonderrolle hin verschoben und damit eher aus dem Alltagsgeschäft der eigentlich zuständigen 
Fachkräfte hinausverlagert wird (vgl. Abschnitt 3.9.9).
3.10.3 Gefährdungseinschätzung 
Kinderschutz umfasst gesellschaftliche Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Gefährdungen für ihr Wohl. Kinderschutz kann dabei unterschiedlich weit gefasst werden. In einem umfassenden Sinne 
beinhaltet er alle Anstrengungen, die darauf abzielen, Einschränkungen und Gefährdungen des Wohls junger 
Menschen abzubauen. Hier wird Kinderschutz vor allem positiv, als Förderung der Rechte und der freien
Entwicklung junger Menschen gefasst. Auf einer konkreteren Ebene lässt sich Kinderschutz als die Summe der
gesellschaftlichen Reaktionen auf das soziale Problem der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bestimmen. Als 
Hauptformen der Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen gelten in westlichen Industrieländern körperliche 
und seelische Misshandlung, sexualisierte Gewalt sowie Vernachlässigung, wobei die Grenzen zwischen diesen 
Formen der Gewalt fließend und Überschneidungen bzw. Mehrfachschädigungen verbreitet sind. Eine spezifische 
und auch mit einem rechtlichen Handlungsauftrag versehene Form der Gefährdung stellt die
Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB dar, bei der die Eltern bzw. deren Verhalten als Ausgangspunkt der Gewalt definiert ist. 
Strategien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt lassen sich unterscheiden 
– in präventive Strategien (weites Kinderschutzverständnis), die darauf abzielen, Kinder und Jugendliche 
durch Aufklärung, Bildung und Kontrolle zu stärken und vor der Erfahrung von Gewalt zu schützen 
– sowie Maßnahmen zur Ermittlung, Überprüfung und Beendigung von Kindeswohlgefährdungen im Rahmen 
des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (enges Kinderschutzverständnis).  
Beispiele für Maßnahmen – die einem weiten Kinderschutzverständnis zur Stärkung der Rechte und
Beschwerdemöglichkeiten junger Menschen zugeordnet werden können – sind Schutzkonzepte in sozialen Einrichtungen, 
Verbänden und Schulen (vgl. Abschnitt 3.10.6) oder auch die Kontrolle des Zugangs zu jungen Menschen (z. B. 
Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 72a SGB VIII). Im Zentrum von Strategien des
Kinderschutzes im engeren Sinne steht die in § 8a SGB VIII formulierte Aufgabe, Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung 
nachzugehen und auf deren Beendigung hinzuwirken, der sogenannte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. 
3.10.3.1 Rechtliche Grundlagen 
Der Auftrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ergibt sich aus Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention 
als eine weltweit gültige Regelung und innerhalb Deutschlands durch das Grundgesetz. Das Recht von Eltern auf 
die Erziehung der Kinder ist dort nach Art. 6 Abs. 1 GG verbunden mit einer Pflicht zur Erziehung. Gleichzeitig 
formuliert das Grundgesetz, dass über diese Betätigung der Eltern die staatliche Gemeinschaft wacht und damit 
die grundgesetzlich garantierten Rechte der Kinder sichert. Dies operationalisiert der Gesetzgeber in § 1666 BGB. 
In diesem regelt er staatliche Aufträge und Interventionen bei der Gefährdung des Wohls von Kindern und
Jugendlichen und mögliche Eingriffe in das Elternrecht. Der Gesetzgeber hat mittlerweile zudem für die meisten 
Bereiche, in denen Kinder und Jugendliche betreut, erzogen oder gebildet werden, entsprechende
Handlungsaufträge für Fachkräfte erlassen. Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe regelt § 8a SGB VIII den Schutzauftrag 
der Kinder- und Jugendhilfe, wobei seit Inkrafttreten des KJSG auf die spezifischen Schutzbedürfnisse von
Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen besonders hingewiesen wird (§ 8a Abs. 4 SGB VIII). Die
rechtssystematische Verankerung in den sogenannten Allgemeinen Vorschriften des SGB VIII macht deutlich, dass dieser 
Schutzauftrag für alle Leistungsbereiche und sonstigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gilt. Weiterhin 
regelt das „Gesetz zur Kommunikation und Kooperation im Kinderschutz (KKG)“ die Aufträge und
Kooperationsanforderungen sogenannter Berufsgeheimnisträger und anderer Fachkräfte außerhalb der Kinder- und
Jugendhilfe. Dazu gehören beispielsweise Ärzt:innen, Lehrer:innen oder Mitarbeitende in Beratungsstellen. Eine
verstärkte Zusammenarbeit der relevanten Akteur:innen wird ebenso durch im KKG verankerte. Netzwerke im
Kinderschutz und in den Frühen Hilfen unterstützt (vgl. Abschnitt 3.9.4). Auf Ebene der Bundesländer unterstreichen 
die Landeskinderschutzgesetze die hohe Bedeutung, die dem Kinderschutz beigemessen wird.  
3.10.3.2 Beschreibung des Aufgabenbereichs 
Die Vorgabe, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, dazu eine in Kinderschutzfragen erfahrene Fachkraft 
hinzuzuziehen, Kinder, Jugendliche und Eltern zu beteiligen und ggf. das Jugendamt über die Hinweise zu
informieren, gilt für alle in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen. Weitere Regelungen zur Abklärung einer
Kindeswohlgefährdung gelten für die Mitarbeitenden der Jugendämter. Diese nehmen eine herausragende
Stellung innerhalb des Kinderschutzes ein und sind die Anlaufstelle für Meldungen potenzieller Gefährdung des
Kindeswohls von Seiten anderer Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheits- und
Bildungswesens, von Polizei und Justiz sowie von Privatpersonen, einschließlich der Betroffenen (vgl. z. B. 
Bode/Turba 2014). Für die Abklärung solcher Gefährdungsmeldungen schreibt das SGB VIII das
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte vor. Zudem sollen sich die Fachkräfte des Jugendamtes ein Bild von dem jungen
Menschen und seinem Umfeld machen, sofern dies fachlich geboten ist. Darüber hinaus haben die Jugendämter in der 
Regel weitere Verfahren zur Verdachtsabklärung wie etwa Kinderschutzbögen implementiert (vgl. Mairhofer 
2020). Die Feststellung einer Gefährdung stellt dabei eine komplexe sozialpädagogische Einschätzungsaufgabe 
dar, die in jedem Einzelfall erfolgen muss (vgl. z. B. Thole u. a. 2010; Schone 2012; Beitrage in Bühler-
Niederberger u. a. 2013; Bastian/Schröder 2015; empirisch hierzu z. B. Ackermann 2017).  
Kinderschutz ist eine fachlich sehr anspruchsvolle und komplexe Aufgabe und setzt ein hohes Maß an
Kooperation zwischen sehr unterschiedlich verorteten Fachkräften voraus (vgl. Abschnitt 3.10.13). Kinderschutz stellt 
hierbei eine von vielen Aufgaben dieser zahlreichen Akteur:innen dar. Ein Kinderschutzsystem mit einem
Kernakteur, der primär mit der Aufgabe des Schutzes von Kindern betraut ist, existiert in Deutschland dagegen nicht. 
Als Reaktion auf eine Gefährdung des Kindeswohls stehen den Jugendämtern unterschiedliche Maßnahmen zur 
Verfügung In erster Linie sollen sie die Erziehungsverantwortlichen zur Inanspruchnahme von Hilfen bewegen. 
Gelingt dies nicht, ist das Familiengericht mit dem Ziel anzurufen, die Inanspruchnahme einer Hilfe (ggf. auch 
einer familienersetzenden Maßnahme) zu erzwingen. In akuten Gefährdungsfällen können Kinder und
Jugendliche auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten vorläufig in Schutz genommen werden (vgl.
Abschnitt 3.10.5). Teilweise werden solche Maßnahmen ebenfalls dem Feld des Kinderschutzes zugerechnet.  
Kinderschutz gilt als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch empirisch ist das Feld des Kinderschutzes
interdisziplinär und kooperativ organisiert (vgl. Bode/Turba 2014). Im Feld der Medizin gibt es beispielsweise
spezielle Kinderschutzambulanzen zur Verdachtsabklärung (vgl. Dittmann-Wolf 2023), Polizeidienststellen können 
über spezielle Kinderschutzteams verfügen (vgl. Turba 2017), oder Schulen können Präventionsprogramme 
durchführen und Schutzkonzepte wie beispielsweise in den Childhood-Häusern in Hessen implementieren (vgl. 
auch Abschnitt 3.10.13).  
3.10.3.3 Empirische Daten zu Kindeswohlgefährdungen 
Hinsichtlich der Anzahl der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII lässt sich ein deutlicher Zuwachs 
feststellen. Zwischen 2013 und 2022 hat die Zahl von 115.687 auf 203.717 und damit um 76,1 Prozent
zugenommen. Festzuhalten bleibt, dass der Großteil der Meldungen tatsächlich eine Gefährdungslage bzw. einen
Hilfebedarf erkennen lässt und 2022 nur 35,6 Prozent der Prüfungen im Rahmen einer möglichen Kindeswohlgefährdung 
keinen Handlungsbedarf zum Ergebnis haben. Damit ist 2022 ein Höchststand bei der Anzahl der Verfahren zur 
Prüfung von Kindeswohlgefährdung erreicht, und die tatsächliche festgestellte Gefährdungsquote liegt auf einem 
außerordentlich hohen Niveau (vgl. Abb. 3–16). Ursächlich verantwortlich scheinen hierbei vor allem eine
deutlich höhere gesellschaftliche Aufmerksamkeit sowie eine verstärkte fachliche Sensibilität. Jenseits einer
verstärkten Wahrnehmung spielen auch Gefährdungsbedingungen eine Rolle, die zwar nicht ursächlich das Kindeswohl 
bedrohen, aber zu einer Destabilisierung jener Bedingungen des Aufwachsens führen, die das Kindeswohl sichern 
helfen. Beispielhaft hierfür ist das Aufwachsen von Kindern unter Armutsbedingungen (vgl. Abschnitt 2.2.4). So 
gibt es in der KiD 0-3: Repräsentativbefragung 2022 deutliche Hinweise darauf, dass Armutsbedingungen die 
Erziehungssituation belasten und hieraus Gefährdungslagen resultieren können (vgl. NZFH 2023d).
Abbildung 3–16  
Entwicklung der 8a-Verfahren insgesamt und mit dem Ergebnis einer akuten/latenten 
Kindeswohlgefährdung (Deutschland; 2013 bis 2022; Angaben absolut und  
pro 10.000 der unter 18-Jährigen) 
 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 1 SGB VIII; versch. 
Jahrgänge; Abbildung aus: Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 181 
Mit Blick auf die Alterszusammensetzung lässt sich festhalten, dass der Anteil der Kindesschutzverfahren bei 
Kindern unter drei Jahren prozentual rückläufig ist und 2022 bei 19,3 Prozent liegt. In absoluten Zahlen
ausgedrückt ist allerdings auch bei diesen Kindern ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen (Autor:innengruppe
Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 180).  
Die häufigste Gefährdungsform ist mit einem Anteil von 59 Prozent im Jahr 2022 die Vernachlässigung, wobei 
Mehrfachnennungen möglich sind. Die höchsten Zuwächse sind bei der psychischen Misshandlung zu
beobachten. Während 2013 noch 25,8 Prozent der Kindeswohlgefährdungen auf eine psychische Misshandlung
zurückzuführen sind, liegt der Anteil 2022 bereits bei 35,2 Prozent (ebd.).  
Mit Blick auf die Verläufe während der Pandemie lassen sich einerseits erwartbare Entwicklungen ablesen. So 
sanken die Meldungen von Schulen, wenn diese geschlossen waren, und Meldungen aus Privathaushalten nahmen 
zu. Andererseits ergeben sich nach Bewertung aller Faktoren letztlich nur überraschend geringe Effekte der
Pandemie auf die Gesamtergebnisse (vgl. Erdmann/Mühlmann 2022, S. 15). Obwohl bei 8a-Verfahren zwischen 2020 
und 2021 mit einem Prozent (gemessen an der Fallzahl pro 10.000 der unter 18-jährigen Bevölkerung) der seit 
Beginn der Erfassung 2012 geringste Anstieg zu verzeichnen ist und damit während der Pandemie der jährliche 
Anstieg stark gebremst wurde, ist dies erneut die höchste jährliche Fallzahl von 8a-Verfahren seit Beginn der 
Erfassung (ebd., S. 9f.). Zur Kenntnis genommen werden muss auch, dass laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 
2023 die ausgewiesene Zahl der Opfer sexualisierter/sexueller Gewalt (§§ 176, 176a, 176b, 176c, 176d, 176e 
StGB) erneut auf nunmehr 18.497 junge Menschen angestiegen ist (vgl. UBSKM 2024). Hier zeigt sich ein
deutlicher Handlungsbedarf.  
115.687
124.213 129.485
136.925 143.275
157.271
173.029
194.475 197.759 203.717
38.622 41.049 44.994 45.777 45.748 50.412 55.527 60.551 59.948 62.279
88,5
94,7 97,2
101,6
105,8
115,7
126,5
141,5 142,6 142,9
29,5 31,3 33,8 34,0 33,8 37,1 40,6 44,1 43,2 43,7
0
20
40
60
80
100
120
140
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
An
za
hl
 p
ro
 1
0.
00
0 
un
te
r 1
8-
Jä
hr
ig
e
An
za
hl
 
8a-Verfahren
Akute/latente Gefährdungen
Verfahrensquote (8a-Verfahren pro 10.000 der unter 18-jährigen Bevölkerung)
Gefährdungsquote (akute/latente Gefährdungen pro 10.000 der unter 18-jährigen Bevölkerung)
3.10.3.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Der Kinderschutz ist geprägt durch ein wachsendes öffentliches Bewusstsein für Phänomene der Gewalt gegen 
Kinder und Jugendliche sowohl in der gesellschaftlichen Diskussion als auch in der fachlichen Rezeption, was 
die im Zeitverlauf überdurchschnittlich hohe Anzahl der Gefährdungsmeldungen erklärt. Die professionelle
Bearbeitung von Gefährdungslagen gehört zu den herausforderndsten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, die 
mit starker Belastung der Kinderschutzakteur:innen in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei den
Mitarbeitenden in den Allgemeinen Sozialen Diensten der Jugendämter, einhergehen kann. Eine Herausforderung ist 
darin zu sehen, wie diese Entwicklung der Fallzahlen von einem System aufgefangen werden kann, in dem die 
Personalausstattung, die Entwicklung der Arbeitsbedingungen und die Möglichkeiten der Personalentwicklung 
begrenzt sind (vgl. Alsago/Meyer 2023, S. 42). Mit Blick auf natio-ethno-kulturelle Diversität ist ein
professionelles Erkennen von Risikofaktoren, das auch migrationsspezifische Dimensionen (z. B. kulturelle Unterschiede, 
mögliche Sprachbarrieren, traumatische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Migration) berücksichtigt, ohne 
diese unangemessen in den Vordergrund zu stellen, entscheidend. Dabei ist es wichtig, dass Fachkräfte einerseits 
in der Lage sind, Problemlagen nicht ausschließlich auf die migrationsspezifische Dimension zu beschränken und 
andererseits problematische Erziehungs- und Sozialisationsvorstellungen von Eltern nicht infrage zu stellen, aus 
Sorge davor, Diskriminierungstendenzen Vorschub zu leisten. Daher sollten Fachkräfte Fachwissen über
migrationsspezifische Aspekte und auch Stressoren verfügen. Die berufliche Herausforderung besteht dabei darin, die 
innerfamiliären Dynamiken zu erkennen, die aufgrund solcher Stressoren für die Entstehung von
Verhaltensweisen, die das Kindeswohl gefährden, bedeutsam sind. (vgl. Teupe 2012, S. 219). 
In der Sicherung des Kinderschutzes ist es dringend notwendig, dass als Reaktion auf eine Fachkräftefluktuation 
und zur Vermeidung von Nachlässigkeiten in fachlichen Routinen fortwährend Neu- und Nachschulungen bei 
allen Fachkräften durchgeführt werden, die in die Wahrnehmung und Bearbeitung von Kinderschutzfällen
eingebunden sind. Dies geht nur durch ein systematisches Lernen aus Erfolgen und Fehlern im Kinderschutz (vgl. 
Rätz/Wolff 2024, S.321f.). 
Die Jugendämter stehen permanent vor der Herausforderung, Abläufe in Kinderschutzverfahren – inklusive ihrer 
eigenen Schutzkonzepte (vgl. z. B. Tariq u. a. 2024) – zu überprüfen, die Verantwortlichkeiten aller beteiligten 
Träger zu verdeutlichen und die Offenheit von Kommunikationskanälen zu sichern. Die hohe fachliche Bedeutung 
mit den entsprechenden Personalressourcen führt zu einer enormen Belastung gerade der öffentlichen Kinder- 
und Jugendhilfe und der Mitarbeitenden in den Allgemeinen Sozialen Diensten (vgl. Klomann 2024, S. 369). In 
der Wertschätzung und der Stärkung aller am Kinderschutz beteiligten Akteur:innen liegt eine fortwährende
Aufgabe für die Leitungskräfte in der Verwaltung und die politischen Akteur:innen von der kommunalen bis zur 
Bundesebene.  
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die in diesem Bericht geschilderten Krisensituationen (vgl. Abschnitt 1.1) und 
deren Folgen zu einer weiteren Verschärfung von Gefährdungslagen führen können. Insofern ist die Politik
aufgefordert, die Rahmenbedingungen kindlichen Aufwachsens und der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern,
anstatt letzterer die Rolle zuzuweisen, lediglich auf eine Zunahme an Kindeswohlgefährdungslagen reaktiv zu
reagieren. 
3.10.3.5 Fazit 
Aufgrund eines deutlichen Ansteigens von Kinderschutzfällen, der damit stark ansteigenden fachlichen Belastung 
und in einem Klima gesellschaftlicher Krisenerscheinungen braucht es eine weitere Stärkung des Kinderschutzes 
in Deutschland. Die gesetzlichen Veränderungen in den vergangenen Jahren haben sich grundlegend bewährt, 
aber es ist weiterhin ein hohes Maß an gesellschaftlicher wie fachlicher Aufmerksamkeit und Ressourcen nötig, 
damit dieser Anspruch auch als eine Garantie der Gesellschaft für das gute Aufwachsen von Kindern fachlich 
angemessen unterstützt werden kann. Neben einem stärkeren Augenmerk auf der ständigen Überprüfung von 
Qualitätsstandards für das Erkennen und Bearbeiten von Kindeswohlgefährdungen inklusive einer Reflexion der 
damit verbundenen fachlichen und personellen Herausforderungen und einer Verbesserung der Personalsituation 
– insbesondere bei den Allgemeinen Sozialen Diensten der Jugendämter – braucht es eine programmatische
Weiterentwicklung des Kinderschutzes und seiner Schutzkonzepte (vgl. Abschnitt 3.10.6). Diese liegt vor allem in 
der weiteren Stärkung des präventiven Charakters innerhalb des Kinderschutzes, zu dem etwa die Fachkräfte in 
den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) immer weniger kommen (vgl. Alsago/Meyer 2023, S. 40) und darüber
hinaus in einer besseren Kooperation mit Präventionsansätzen wie etwa den Netzwerken Frühe Hilfen. Ohne diese 
mit dem Kinderschutz gleichsetzen zu wollen, lässt sich von deren vernetztem Ansatz im Kinderschutz viel lernen. 
Wenn verfügbare Ressourcen lediglich in Interventionen zur Abwendung konkreter Gefährdungen fließen, fehlen 
diese zur Umsetzung präventiver Strategien zur Vermeidung von Gefährdungslagen. Daher ist verstärkt über die 
bloße Bewältigung individueller Notlagen in der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen hinauszudenken. Es 
bedarf einer Stärkung von Ansätzen, die auf eine Verbesserung der Lebensumstände und Erziehungsbedingungen 
im Sinne einer Verhältnisprävention setzen. Beispielhaft hierfür steht die Fortentwicklung und breitere
Anwendung von kommunalen Präventionsketten, die bislang nur modellhaft von einzelnen Bundesländern gefördert, 
einen ganzheitlichen Blick auf präventiven Kinderschutz legen.  
Daran anschließend ist es naheliegend, die Erkenntnisse der vernetzten Ansätze in den Frühen Hilfen zu nutzen. 
Beispielhaft kann hier auf das Landeskinderschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen verwiesen werden. Die dort 
gemachten Erfahrungen in der Entwicklung multiprofessioneller und interinstitutioneller Netzwerkarbeit unter 
Einbindung zivilgesellschaftlicher Strukturen bieten ein hohes Potenzial zur Fortentwicklung des Kinderschutzes. 
Jenseits der hoheitlich wahrzunehmenden Aufgaben gibt es viele Bereiche des Kinderschutzes, in denen es sich 
lohnt, über rein administrative Wahrnehmungs- und Bearbeitungsmuster hinaus Möglichkeiten des vernetzten 
Arbeitens zu nutzen. Dies könnte vor allem in ländlichen Regionen zu einem Mehrwert führen (vgl. Fischer 2014, 
S. 164ff.). Ein konkreter Ansatzpunkt ist die Entwicklung eines inklusiv angelegten Kinderschutzes, der zwar mit 
der Neuformulierung im KJSG zwar explizit gefordert wird, nun aber programmatisch untersetzt und in Praktiken 
überführt werden muss.  
3.10.4 Hilfeplanung 
Hilfeplanung ist seit Inkrafttreten des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) gesetzlich verankert und stellt das 
zentrale Verfahren zur Entwicklung, Begründung und Entscheidung sowie Überprüfung der Hilfen zur Erziehung 
(§ 27 ff. SGB VIII), der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder
drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) sowie der Hilfe für junge Volljährige einschließlich deren
Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII) dar. Dabei kommt der Selbstartikulation von Bedarfen durch junge Menschen und ihre 
Familien konzeptionell eine große Bedeutung zu. „Die Hilfeplanung trifft den Kern des Verhältnisses zwischen 
Profession, AdressatInnen, Organisation (Jugendamt) und politisch-administrativen Rahmenbedingungen
(Finanzsteuerung; Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Leistungserbringern und weiteren
Institutionen). In der Hilfeplanung bündeln sich die fachlichen, organisationsbezogenen und finanziellen Aspekte der 
Hilfegestaltung“ (vgl. Merchel 2011, S. 147). Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung werden nicht nur 
(Verfahrens-)Vorgaben gemacht, sondern diese enthält auch einen fachlich auszugestaltenden Auftrag und stellt 
ein sozialstaatliches Steuerungsinstrumentarium dar. Es soll darin teilweise Widersprüchliches zeitgleich erledigt 
werden: „Diagnose und Aushandlung, Anspruchsbegründung und Budgetkontrolle, Beteiligung und
Leistungsprüfung, Fallbezug und Feldentwicklung“ (Schrapper 2018, S. 1033). Hilfeplanung ist somit weder ein rein
administratives Verfahren der Rechtsanwendung noch rein sozialpädagogische Methodenanwendung, noch allein 
Steuerungsinstrument. 
3.10.4.1 Rechtliche Grundlagen und Verständnis von Hilfeplanung 
Hilfeplanung selbst ist in § 36 SGB VIII geregelt. Der Passus zum Anspruch junger Volljähriger auf
Nachbetreuung in § 41a SGB VIII bezieht sich mittlerweile – vor dem Inkrafttreten des KJSG in § 41 Abs. 3 SGB VIII zu 
finden – dezidiert auf § 36 SGB VIII, indem „der angemessene Zeitraum sowie der notwendige Umfang der
Beratung und Unterstützung nach Beendigung der Hilfe“ (§ 41a Abs. 2 SGB VIII) im Hilfeplan zu dokumentieren 
ist. 
Die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ist eines der zentralen Steuerungsinstrumente der Kinder- und Jugendhilfe 
auf der Einzelfallebene. Unter der Überschrift „Mitwirkung, Hilfeplan“ ist ein zwischen Adressat:innen und
Fachkräften gemeinsam zu gestaltender Hilfeprozess festgelegt: Vor der Entscheidung über eine Hilfe und vor einer 
Änderung sollen die Adressat:innen umfassend beraten und auf mögliche Folgen hingewiesen werden. Der
aufzustellende Hilfeplan stellt die schriftliche Dokumentation eines Aushandlungsprozesses mit den Adressat:innen 
dar und soll Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen
enthalten. Regelmäßig soll überprüft werden, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist.
Hilfeplanung in der Praxis umfasst demnach die vier Schritte (a) Beratungsphase/Vorphase, (b) Klärungsphase, (c) 
Hilfeplankonferenz, Konkretisierung des Hilfeplans sowie (d) Fortschreibung des Hilfeplans (Uhlendorff 2016, 
S. 1016ff.).
Weiterhin wird mit der gesetzlichen Regelung festgelegt, dass Hilfeentscheidungen nicht nur gemeinsam mit den 
Adressat:innen, sondern auch im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden (wenn eine Hilfe
voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, vgl. § 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII) und auch weitere Personen, Dienste 
und Einrichtungen, die bei der Durchführung der Hilfe wichtig sind, einbezogen werden sollen. Mit dem Kinder- 
und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), wurde das Verfahren weiter qualifiziert, zum Teil gelebte Praxis
aufgenommen und verbindlich verankert, dass bei der Hilfeentscheidung auch die Geschwisterbeziehung berücksichtigt und 
auch nicht sorgeberechtigte Eltern an der Hilfeplanung beteiligt werden sollen, sofern dadurch der Hilfezweck 
nicht infrage gestellt wird.  
Die nicht zu unterschätzende Bedeutung der Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe resultiert aus dem ihr 
zugrunde liegenden Hilfeverständnis: Nicht Expert:innen entscheiden einseitig über eine Hilfe, sondern die
gesamte Hilfe ist als interaktiver und koproduktiver Prozess zwischen den Beteiligten angelegt. Denn „[d]ie
Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe oder Hilfe für junge Volljährige ist eine Entscheidung, 
die erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung eines jungen Menschen und seine Familie haben kann“
(Schönecker/Meysen 2022b, Rn. 6). Zugleich zeigt sich empirisch, dass Beteiligung ein wichtiges Element wirksamer 
Hilfen ist (vgl. z. B. Albus u. a. 2010; Macsenaere/Esser 2015).  
Es besteht ein dreifacher Beratungs- und Beteiligungsanspruch, nämlich erstens der jungen Menschen selbst
(insbesondere auch personensorgeunabhängig), zweitens der (nicht) personensorgeberechtigten Eltern sowie drittens 
des Vormunds oder der Pflegeeltern. Die Beteiligung der Adressat:innen, auf die ein subjektiver Rechtsanspruch 
besteht (Smessaert 2022), stellt ein wesentliches Element der Hilfegewährung dar und sie ist, so verpflichtet das 
Gesetz, „in einer verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form“ (§ 36, Abs. 1 SGB VIII) zu
gestalten. Diese durch das KJSG erfolgte Ergänzung gilt als Verdeutlichung des Auftrags einer inklusiv und zugleich 
adressat:innenorientiert zu gestaltenden Hilfeplanung. Konkretisiert wurde darüber hinaus, dass nun auch – soweit 
dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, 
Umfang und Dauer erforderlich ist – weitere öffentliche Stellen, insbesondere andere Sozialleistungsträger,
Rehabilitationsträger oder die Schule beteiligt werden (§ 36, Abs. 3 SGB VIII). 
3.10.4.2 Empirische Daten zu Gründen der Beendigung von Hilfen 
Statistisch bedeutsam für die Entwicklung der Hilfeplanung ist die Erfassung von Daten zur Zielerreichung im 
Rahmen der Hilfeplanung und am Ende einer Maßnahme (Hilfen zur Erziehung, Hilfen nach § 35a SGB VIII, 
Hilfe für junge Volljährige). Besonders relevant sind hier die Gründe für die Beendigung von Hilfen. Indirekt 
geben die in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik erfassten Beendigungsgründe auch Hinweise auf die 
Hilfeplanung. Es kann mit diesen Daten jedoch nichts darüber ausgesagt werden, inwiefern die Art der
Beendigung auf die Hilfeplanung zurückzuführen ist, denn im Rahmen der amtlichen Statistik können keinerlei
weiterführende Aussagen über die genauen Umstände getroffen werden. Mit Blick auf die Heimerziehung lässt sich für 
die Gruppe der jungen Volljährigen konstatieren, dass ungeplante Beendigungen mit höherer Wahrscheinlichkeit 
mit negativen Folgen wie z. B. einem fehlenden festen Aufenthaltsort einhergehen. Im Jahr 2021 sind in den 
Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung 17,7 Prozent der Hilfen abweichend vom Hilfeplan 
beendet worden, 13,2 Prozent wegen sonstiger Gründe. Allerdings ist der Anteil abweichend vom Hilfeplan
beendeter Hilfen bei stationären Hilfen mit 29,5 Prozent am höchsten, gefolgt von den ambulanten Hilfen mit 21,4 
Prozent und schließlich der Erziehungsberatung mit 13,9 Prozent (Autor:innengruppe Kinder- und
Jugendhilfestatistik 2024, S. 104). Bei den Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII zeigt sich bei der Diskrepanz abweichend 
vom Hilfeplan beendeter Hilfen zwischen stationären (35,5 %) und ambulanten (14,9 %) Hilfen ein ähnliches 
Bild, wobei der Abstand hier gravierender ausfällt (insgesamt wurden 18,8 % der Hilfen abweichend vom
Hilfeplan beendet sowie 18,8 % wegen sonstiger Gründe) (Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, 
S. 126).
3.10.4.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Hilfeplanung kann unbestritten als wichtiges und zukunftsträchtiges Instrumentarium der Kinder- und Jugendhilfe 
bezeichnet werden, steht jedoch zugleich auch vor einigen Herausforderungen. Obwohl die klassische
Kontroverse zwischen Aushandlung und Diagnose „als mittlerweile überwunden gelten [kann]“ (Merchel 2019a, S. 198; 
so auch Uhlendorff 2016, S. 1015), so bleiben die darin enthaltenen Ambivalenzen (z. B. durch Erklären und 
Klassifizieren die Erfassung einer angenommenen objektiven Wirklichkeit voranzubringen – etwa mittels
klassifikatorischer Diagnostik, Diagnosetabellen, International Classification of Functioning, Disability and Health 
(ICF) – versus Fallverstehen als Rekonstruktion des „Besonderen“ des Einzelfalls und darin liegenden subjektiven 
Sinndeutungen) für die Hilfeplanung bestehen. Es stellt sich daher die Frage, ob die Debatte um eine inklusive 
Hilfeplanung im Rahmen der SGB VIII-Reform nicht erneut ähnliche Widersprüche hinsichtlich der (Weiter-
)Entwicklung von Verfahren in Anbetracht der zu erwartenden Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe 
hervorbringt.  
Bislang haben die parallelen Reformprozesse von Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eher zu einer Auseinanderentwicklung der Verfahren geführt (Rohrmann 2021a, S. 58; vgl. 
Bochert u. a. 2021 für eine Gegenüberstellung von Hilfeplanung und Gesamtplanung). Während im SGB IX die 
Anwendung standardisierter Verfahren zur Bedarfsfeststellung verpflichtend ist, beruht die Hilfeplanung
überwiegend auf partizipativ-rekonstruktiven Verfahren. Allerdings sind die Vorgaben zur Bedarfsermittlung nach 
§ 13 SGB IX im Zuge des BTHG für Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII bereits verbindlich geworden. 
Zwar ist zur Anwendung von standardisierten Verfahren im SGB IX formalrechtlich keine ICF-Orientierung
vorgegeben, allerdings werden dennoch große Erwartungen an die ICF gestellt. Insbesondere Tendenzen einer
Überhöhung der ICF als Assessmentinstrument mit ihrer verobjektivierenden und standardisierenden Grundprämisse 
einer Bestimmbarkeit von individuellen Bedarfen widersprechen dem beteiligungsorientierten und umfangreichen 
Prozess der Bedarfsklärung von Hilfeplanung (Hopmann u. a. 2019, 2020). Im Kontext der inklusiven
Weiterentwicklung von Hilfeplanung kommt dem Zusammenspiel von Hilfe- und Teilhabeplanung eine zentrale Rolle zu, 
wobei es angemessener erscheint, die Verfahren zur Hilfeplanung „um die hinzukommenden Aspekte der
Teilhabeplanung im Sinne des §19 SGB IX zu ergänzen“ (Schönecker 2019, S. 44). Für eine inklusiv und divers
auszugestaltende Kinder- und Jugendhilfe besteht jedenfalls weiterhin die Herausforderung der Entwicklung eines
Verfahrens in Form einer partizipativen Verständigung über individuelle Bedarfe und Hilfen für Leistungen, die
derzeit den Hilfen zur Erziehung sowie den Eingliederungshilfen zugeordnet sind. 
Die Umsetzung der Beteiligung der Adressat:innen stellt nicht selten ein Unterfangen zwischen Anspruch und 
Wirklichkeit dar. Während Hilfeplanung aus rechtlicher Perspektive sehr partizipativ ausgerichtet ist, stellt die 
angemessene Beteiligung der jungen Menschen, ihrer Familien sowie auch von Pflegeeltern im Kontext von
Hilfeplanung nach wie vor eine zentrale Herausforderung dar. Als besonders herausfordernd gestaltet es sich,
angemessene Formen der Beteiligung zu finden, Ergebnisoffenheit im Prozess anzuerkennen, Transparenz
herzustellen, ausreichend Zeit zur Verfügung stellen, Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen, eine verständliche Sprache 
bzw. alternative Formen der Kommunikation197 zu gewährleisten sowie auch entwickelte Verfahren an
individuelle Situationen und Problemlagen anzupassen (Pluto 2018, S. 955; vgl. z. B. jüngst Demski 2023). Mit Blick auf 
eine diverse Gesellschaft sind dabei Verstehen und Verständigung die zentralen Voraussetzungen, damit die
jeweilige Hilfeart gelingt. Sprachbarrieren, unterschiedliche Erfahrungen mit Hilfesystemen, andere soziale und 
kulturelle Einbettungen können im Hilfeplanverfahren zu Missverständnissen führen. Dieses nicht zu
berücksichtigen, bedeutet Ungleiches gleich zu behandeln. Insgesamt ist der Hilfeplanungsprozess immer noch zu sehr von 
Machtasymmetrien zwischen Fachkräften und den zu beteiligenden jungen Menschen und ihren Familien geprägt. 
Je nach zukünftiger Ausgestaltung können die Verfahrenslots:innen (gemäß § 10b SGB VIII) diese
Machtasymmetrien zugunsten (schlimmstenfalls auch zu ungunsten) der Adressat:innen verschieben. Neben der Stärkung 
von Beteiligungs-, Beratungs- und Aufklärungsrechten in den § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 3 sowie § 10a Abs. 1 &amp; 2 SGB 
VIII stellt § 4a SGB VIII (in Verbindung mit § 71 und § 78 SGB VIII) eine wichtige Neuerung dar.198 Denn die 
Förderung und strukturelle Einbeziehung von Selbstvertretungen und Selbstorganisationen (vgl. Abschnitt 3.10.1) 
ist eine wichtige Errungenschaft und stellt die bisherigen asymmetrischen Machtverhältnisse infrage. Somit ergibt 
 
197  Dies gilt nicht nur mit Blick auf erweiterte Kommunikationsformen bei jungen Menschen mit komplexerem Unterstützungsbedarf (vgl. 
dazu Stahlhut/Niediek 2021), sondern auch mit Blick auf gedolmetschte Hilfeplangespräche (vgl. Hollweg 2020). 
198  Ebenfalls wichtig in diesem Zusammenhang sind die Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII (vgl. Abschnitt 3.10.2). Darüber hinaus
bedeutsam ist das allgemeine Recht auf Information, Aufklärung und Beratung gemäß § 13-15 SGB I.
sich ein Spannungsfeld von Bedarfen zwischen kategorialer Systemlogik („Behinderung“, „erzieherischer
Bedarf“), Expert:innenartikulation und Selbstartikulation der jungen Menschen bzw. deren Familien. Es steht mehr 
und mehr im Fokus, auf welche Weise sich Zugänge zu Hilfen und Leistungen zukünftig vollziehen (d. h. mittels 
welcher Verfahren und Kategorisierungsprozesse) und wer wann und auf welche Weise (nicht) sprechfähig über 
Bedarfe wird (das heißt, welcher Stellenwert der Beteiligung von Adressat:innen und
Selbstvertretungsorganisationen zukommt). 
Um die Kinder- und Jugendhilfe als „soziale Infrastruktur des Aufwachsens“ (Böllert 2018a, S. 4) umfassend zu 
betrachten, ist die Hilfeplanung als ein dazugehöriger Baustein zu verstehen. Tatsächlich ist mit der Einführung 
der Verfahrenslots:innen nach § 10b SGB VIII eine solche Verknüpfung zwischen individuellen Hilfen und
infrastrukturellen Leistungen denkbar. Diese sollen junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien nicht nur 
primär bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen, sondern „gegenüber dem örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe halbjährlich insbesondere über Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen 
Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern [berichten]“ (§ 10b 
Abs. 2 SGB VIII). Dies kann als Strukturschaffungsoption zwischen Hilfeplanung und Jugendhilfeplanung
gelesen werden, wenngleich sich dessen Innovationskraft in der Praxis erst noch erweisen muss. 
Nicht zuletzt steht vor allem die Hilfeplanung im Zentrum der Debatten um eine wirkungsorientierte Steuerung, 
sehen Reformbewegungen hier doch eine Schlüsselrolle im Rahmen der Formulierung von Zielen (Albus 2022, 
S. 70). Eine solche Perspektivierung ist kritisch zu betrachten, um nicht den maßgeblich sozialpädagogischen 
Charakter von Hilfeplanung zu verwässern, obgleich weiterführende Qualitätsentwicklungsbestrebungen eher
positiv zu bewerten sind (siehe Abschnitt 3.10.4). 
3.10.4.4 Fazit 
Hilfeplanung steht vor der Herausforderung, sich inklusiv und partizipativ in Anbetracht einer gesamtzuständigen 
Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung weiterzuentwickeln.
Herausfordernd ist dies insofern, als dass professionelles Handeln innerhalb von Hilfeplanung zunehmend
Selbstartikulationen junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen hat. Zugleich bedürfen die Instrumente und 
Verfahren von Hilfeplanung einer inklusiven und partizipationsorientierten (Weiter-)Entwicklung, um nicht nur 
die bisher nach Rechtskreisen getrennten Verfahrenslogiken zusammenzuführen, sondern um vor allem den
diversen Lebensrealitäten junger Menschen und ihrer Familien gerecht zu werden. Dazu gehört nicht zuletzt, neben 
der Beteiligung der Adressat:innen auch andere bei der Durchführung der Hilfe Tätige, wie insbesondere freie 
Träger der Kinder- und Jugendhilfe, am Hilfeplanungsverfahren angemessen zu beteiligen. 
3.10.5 Inobhutnahme 
Die Inobhutnahme ist eine bundesweit einheitlich geregelte sozialpädagogische Schutzgewährung und
Krisenintervention für Kinder und Jugendliche durch die (öffentliche) Kinder- und Jugendhilfe. Das SGB VIII verpflichtet 
den öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche bei Gefahren für das Wohl, sofern 
diese nicht anders abgewendet werden können, bei Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen sowie bei der 
unbegleiteten Einreise von ausländischen Kindern und Jugendlichen zur Inobhutnahme dieser. Dabei geht es nicht 
nur um eine räumliche Unterbringung, sondern auch um eine sozialpädagogisch betreute Schutzgewährung. 
3.10.5.1 Rechtliche Grundlagen 
Den rechtlichen Rahmen der Inobhutnahme bilden § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) 
und § 42a SGB VIII (Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter 
Einreise). Die Grundlage hierfür bietet das sogenannte staatliche Wächteramt, welches sich aus Artikel 6, Abs. 2 
GG sowie aus dem Recht des Kindes auf Erziehung nach Art. 18 UN-KRK ergibt. Im § 8a, Abs. 3, Satz 2 
SGB VIII wird im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung auf die Verpflichtung der
Jugendämter zur Inobhutnahme beim Vorliegen einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen 
hingewiesen.
Die Inobhutnahme gehört zu den wenigen rein fürsorglichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, bei denen 
der Staat sich selbst in die Pflicht nimmt, um das Wohl von jungen Menschen in einer akuten Ausnahmesituation 
sicherzustellen. Sie ist als eine eigenständige, von anderen Hilfearten nach SGB VIII getrennte
sozialpädagogische Krisenintervention zu betrachten. 
Die Inobhutnahme ist eine zeitlich befristete sozialpädagogische Interventionsmaßnahme in einer aktuellen Not- 
und Krisensituation. Es gibt allerdings keine allgemein verbindliche konkrete Begrenzung für die Dauer einer 
Inobhutnahme, sieht man einmal von Festlegungen einiger Jugendämter zur Maximaldauer einer Inobhutnahme 
ab.  
Die Zuständigkeit für die Inobhutnahme liegt bei der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, vertreten durch das 
örtliche Jugendamt. Gemäß § 76 SGB VIII können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe anerkannte Träger der 
freien Jugendhilfe an der Durchführung ihrer Aufgaben beteiligen oder ihnen diese Aufgaben übertragen (z. B. 
Jugendschutzstellen, Aufnahmeheime, Kinder- und Jugendnotdienste, Bereitschaftspflegestellen). Allein die
Inobhutnahme selbst ist eine hoheitliche Aufgabe, die nur vom Jugendamt durchgeführt werden kann, wenn auch 
das Kind oder der Jugendliche dann in einer Einrichtung freier oder öffentlicher Träger Aufnahme findet.  
Eine Inobhutnahme kommt gemäß § 42 Abs. 1 SGB VIII grundsätzlich für drei Personenkreise in Betracht:  
– das Kind oder die/der Jugendliche, der um Obhut bittet (Selbstmelder:in),  
– Kinder und Jugendliche, die vor einer dringenden Gefahr zu schützen sind sowie  
– ausländische Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland kommen.  
Für unbegleitete Einreisen aus dem Ausland gibt es mit § 42a SGB VIII die Regelung hinsichtlich einer
vorläufigen Inobhutnahme, die eine erste Situationsklärung vorsieht und die in der Regel einer regulären Inobhutnahme 
vorangeht. Die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII ist zeitlich eng begrenzt auf den Zeitraum vom 
Grenzübertritt des Kindes oder des Jugendlichen bis zur Entscheidung über die Verteilung der Minderjährigen im 
Bundesgebiet und soll zur regulären Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) führen. 
Handlungsleitendes Ziel dieser Krisenintervention ist neben dem Schutz des jungen Menschen die Klärung einer 
weiteren Perspektive. Freiheitsentziehung im Rahmen der Inobhutnahme ist nur zulässig, wenn und soweit sie 
erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib und Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib 
oder Leben Dritter abzuwenden (§ 42 Abs. 5 SGB VIII). Ausschlaggebend hierzu sind allein akute Selbst- und 
Fremdgefährdung der betroffenen Kinder und Jugendlichen oder dritter Personen, nicht die Gefährdung von 
Rechtsgütern wie Eigentum oder öffentliche Ordnung. 
Die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten sind im Falle der Inobhutnahme unverzüglich zu verständigen. 
Widersprechen diese der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt ihnen das Kind oder den Jugendlichen wieder zu 
übergeben oder – sofern in der Obhut der Personensorgeberechtigten eine Gefährdung des Kindeswohls
angenommen wird – eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich
herbeizuführen.  
Für unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche muss umgehend ein Vormund bestellt
werden. 
3.10.5.2 Empirische Daten zu Inobhutnahmen 
Der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sind folgende Daten zu Inobhutnahmen zu entnehmen: Im Jahr 
2022 wurden gemäß § 42 SGB VIII insgesamt 47.388 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Von diesen 
wurden 29.848 angeregt durch andere Stellen, hier zumeist Jugendämter und Familiengerichte, in Obhut
genommen. 8.032 Kinder und Jugendliche wurden als sogenannte Selbstmelder:innen erfasst. Beide Zahlen bewegen 
sich im Rahmen einer Schwankungsbreite, die seit den 1990er-Jahren relativ stabil ist. Ebenso verhältnismäßig 
stabil zeigt sich die Entwicklung der Inobhutnahmen bezogen auf die Altersgruppen (ohne unbegleitete
minderjährige Ausländer:innen). So stellen die Jugendlichen ab 14 Jahren mit ca. 58 pro 10.000 der altersentsprechenden 
Bevölkerung weiterhin die verhältnismäßig größte Altersgruppe. Von der Gesamtzahl der in Obhut genommenen 
Kinder und Jugendlichen (47.388) waren 9.508 Kinder und Jugendliche aufgrund unbegleiteter Einreise in Obhut 
genommen worden. Dies entspricht einem Anteil von 20,1 Prozent. Im Anstieg von 8,4 Prozent (2019) auf 
20,1 Prozent im Jahr 2022 lassen sich die verstärkten Fluchtbewegungen nachvollziehen (vgl. Abschnitt 1.1.2). 
Hinzu kommen 19.056 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, die vorläufig gemäß § 42a SGB VIII 
in Obhut genommen wurden. Hinsichtlich der Dauer der Inobhutnahmen zeigen sich deutliche Veränderungen.
So ist der Anteil der Inobhutnahmen, die weniger als eine Woche dauern von 51,2 Prozent im Jahr 2010 auf 38,6 
Prozent im Jahr 2022 gesunken. Das heißt, Inobhutnahmen dauern im Durchschnitt länger (vgl.
Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 194). 
3.10.5.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Bezugspunkt der Inobhutnahme sind das Verständnis und der Begriff des Kindeswohls (vgl. Abschnitt 3.10.3) 
und der Gefährdung des Kindeswohls als Ausgangspunkt für eine Inobhutnahme. Da es sich bei Inobhutnahmen 
um vorläufige Schutzmaßnahmen handelt, ist kritisch zu sehen, wenn Inobhutnahmen nicht zur Abwendung einer 
unmittelbaren Gefährdung erfolgen, sondern weil keine anderen Hilfen (v. a. Plätze in Hilfen zur Erziehung) zur 
Verfügung stehen. Ebenso ist es problematisch, wenn Inobhutnahmen aufgrund fehlender Plätz in
Anschlusshilfen zu lange andauern. Dies gilt z. B. für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, für die sich die Suche nach 
Plätzen in Einrichtungen besonders herausfordernd gestalten kann. 
Die Inobhutnahme und die damit verbundene Unterbringung außerhalb des gewohnten häuslichen und sozialen 
Umfelds, bedeuten für Kinder und Jugendliche häufig einen gravierenden biografischen Einschnitt. Daraus ergibt 
sich die Verpflichtung für die Kinder- und Jugendhilfe, sowohl die Abwägung zu einer Entscheidung und die 
Durchführung einer Inobhutnahme als auch den Aufenthalt in einer Inobhutnahmeeinrichtung als vorläufige
Maßnahme professionell zu gestalten und nicht länger als nötig aufrechtzuerhalten. Diese Verpflichtung wird
konterkariert durch zu wenige verfügbare Inobhutnahmeplätze. Diese fehlenden Plätze führen in der Folge zur Mehr- 
und Überlastung der bestehenden Einrichtungen und insbesondere der dort tätigen Fachkräfte. 
Weiter gibt es unterschiedliche Gründe, die dazu führen, dass Kinder und Jugendliche länger als eigentlich
notwendig in der Inobhutnahme verbleiben. Dies betrifft zum einen kleine Kinder, für die es schwierig ist,
Anschlussplätze oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie zu organisieren, insbesondere dann, wenn
familiengerichtliche Verfahren sich hinziehen. Dies betrifft ebenso ältere Kinder und Jugendliche, die bereits verschiedene Hilfen 
durchlaufen haben und für die es wenige geeignete Anschlussmaßnahmen gibt. Ebenso lassen sich
Kooperationsprobleme innerhalb und zwischen den Hilfesystemen als Faktor identifizieren, der zu einer langen Verbleibdauer 
in der Inobhutnahme führt (vgl. Eifler u. a., S. 429f.). Zudem bleibt es schwierig, Angebote für Jugendliche, die 
an der Grenze zum 18. Geburtstag stehen, zu initiieren, auch wenn durch die gesetzliche Regelung bei den Hilfen 
für junge Volljährige (vgl. § 41 SGB VIII) durch das KJSG eine Stärkung der Rechte der Adressat:innen erfolgt 
ist. Allerdings fehlen für diese Zielgruppe, entsprechende Plätze. So haben junge Erwachsene zwar einen
Rechtsanspruch, der sich aber nicht realisieren lässt – eine Problemstellung auf die insbesondere Care Leaver immer 
wieder verweisen (vgl. z. B. Teuber 2022). Die fehlenden Kapazitäten im Rahmen der Inobhutnahme und die 
auflaufenden Kosten führen insbesondere bei älteren Jugendlichen immer wieder zu einer, aus
sozialpädagogischer Sicht inakzeptablen Debatte, ob ältere Jugendliche überhaupt noch in einer Inobhutnahmeeinrichtung
untergebracht werden sollen, die Unterkunft mit sozialpädagogischer Begleitung verbindet, oder ob hier
niedrigschwellige Schlafstellen oder andere Formate angebracht sind. Exemplarisch zeigt sich dies an politischen 
Überlegungen dazu, minderjährige geflüchtete Jugendliche über 16 Jahre nicht mehr in einer Inobhutnahmestelle 
der Kinder- und Jugendhilfe, sondern in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Erwachsene unterzubringen.  
Die Daten der DJI-Jugendamtserhebungen zeigen, dass Inobhutnahmeinrichtungen wie Kinder- und
Jugendnotdienste, Jugendschutzstellen, Bereitschaftspflegefamilien, Kinderschutzhäuser, Kriseneinrichtungen oder
Inobhutnahmegruppen meisten durch freie Träger der Jugendhilfe vorgehalten werden (vgl. Projektgruppe Jugendhilfe 
und sozialer Wandel 2024, Gadow u. a. 2013), häufig durch Träger, die auch (stationäre) Hilfen zur Erziehung 
anbieten. Ebenso wie Angebote der Hilfen zur Erziehung sind auch Inobhhutnahmeeinrichtungen vom
Fachkräftemangel betroffen (vgl. Abschnitt 3.5.2).  
Aufgrund von Fluchtmigration (vgl. Abschnitt 2.3.2) geriet die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter
Geflüchteter stärker in den Fokus der Kinder- und Jugendhilfe. Der Anstieg in den Jahren 2015 und 2016 führte zu 
einem großen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten, wobei sich bis ca. 2021 eine eher sinkende Tendenz
einstellte (Fendrich u. a. 2021, S. 14). Seither steigen die Zahlen wieder und die Herausforderungen einer adäquaten 
Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sind erneut relevant. Dabei kommen zum einen mehr 
unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Deutschland an, welche in Obhut genommen werden. Zum anderen 
gibt es mehr Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien, die aus Schutzgründen in Obhut genommen
werden. Hier spielen auch Belastungen in den Familien aufgrund von Krieg, Flucht und Vertreibung eine Rolle,
wodurch die Erziehungsfähigkeit möglicherweise zeitweise eingeschränkt ist und daher Entlastungen geschaffen 
werden müssen. 
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hatte die weitere Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen 
zum Ziel (vgl. Smessaert 2022). So werden auch im Rahmen der Inobhutnahme die Träger der öffentlichen
Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, Kinder, Jugendliche und Eltern in einer für sie verständlichen Form über die 
Inobhutnahme aufzuklären. Dabei ist die Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat, gemeinsam unter Einbezug 
der Kinder und Jugendlichen zu klären und Hilfsangebote sind aufzuzeigen. Diese rechtlichen und fachlichen 
Ansprüche an Beteiligung gilt es in der Praxis zu verwirklichen.  
3.10.5.4 Fazit 
Die Inobhutnahme als eine „andere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe“ erfüllt eine wichtige Funktion zum 
Schutz von Kindern und Jugendlichen durch eine (vorübergehende) Herausnahme aus der Familie. Gleichzeitig 
erfüllt die Inobhutnahme auch eine Schutzfunktion für minderjährige geflüchtete junge Menschen, die unbegleitet 
geflohen sind und als Minderjährige besonderen Schutz, Versorgung, Bildung und Unterbringung bedürfen. Die 
Berücksichtigung der Perspektive und die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowohl während 
der Inobhutnahme, als auch in den Einrichtungen der Inobhutnahme sind zentral für einen gelingenden Hilfe- und 
Schutzprozess. 
3.10.6 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen  
Seit dem Jahr 2000 ist das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine gewaltfreie Erziehung im BGB verankert. 
Dieses adressiert zwar insbesondere Eltern, die – vgl. dazu auch das Bundeskinderschutzgesetz – zur gewaltfreien 
Erziehung befähigt werden sollen, aber letztlich sind auch alle anderen Institutionen und Personen jenseits der 
Herkunftsfamilie verantwortlich, ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Das heißt, mit der Ausrichtung 
an individuellen Rechten erfährt auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine erweiterte und von einer 
paternalistischen Logik des Bewahrers sich abkehrende Ausrichtung. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
adressiert alle Formen der Gewalt (sexualisierte, physische, psychische sowie Vernachlässigung). Die Gewalt- und 
Kinderschutzforschung unterscheidet dabei auch zwischen einmaligen Ereignissen, über das Ausmaß von Gewalt 
gemessen am Alter des Kindes, Zeitraum der Übergriffe sowie Zusammenwirken mehrerer Formen von Gewalt. 
Darüber hinaus zeigt sich auch, dass Kinder und Jugendliche an mehreren Orten Gewalt erleben können. Für die 
Betroffenheit von sexualisierter Gewalt haben Rau u. a. (2016) beispielsweise herausgefunden, dass Jugendlichen 
im Zeitverlauf zuerst in der Familie und nach Inobhutnahme etwa in der stationären Unterbringung Gewalt
widerfahren ist. Es gehört zum Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren 
für ihr Wohl zu schützen und ihnen eine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen 
Persönlichkeit zu ermöglichen. Dieser Grundsatz der Kinder- und Jugendhilfe ist in § 1 Absatz 3 SGB VIII
ausformuliert. Die Sicherstellung des Wohls von Kindern und Jugendlichen ist dabei ein gesetzlicher Anspruch und 
zugleich eine explizite fachliche Anforderung. Kinder und Jugendliche sollen vor entwicklungsgefährdenden
Faktoren geschützt werden, um ein sicheres und gewaltfreies Aufwachsen mit Zukunftsperspektiven zu ermöglichen. 
Gleichwohl sind sozialpädagogische Institutionen für Kinder und Jugendliche (immer schon) auch Orte, wo es zu 
Gefährdungen kommen kann. Jüngere Veröffentlichungen über die Einrichtung von Pflegestellen bei teilweise 
bereits strafrechtlich bekannten Pädosexuellen unter Beteiligung von Wissenschaftlern wie Helmut Kentler und 
Mitarbeiter:innen von Jugendämtern machen deutlich, dass auch darüber nachgedacht werden muss, für
Jugendämter selbst Schutzkonzepte zu fordern (Baader u. a. 2024). 
In den letzten Jahren hat eine intensive Weiterentwicklung und Differenzierung der Diskussion und der Praxen 
zum Schutz von jungen Menschen in (sozial-)pädagogischen Einrichtungen stattgefunden. Hierzu hat der seit 
2010 intensivierte Diskurs vor allem über sexualisierte Gewalt, initiiert und stark geprägt von erwachsenen
Betroffenen, einen wesentlichen Beitrag geleistet. Die auf Bundesebene geschaffenen Strukturen über
Forschungsförderlinien des BMBF, die Etablierung des Amtes „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs“ (UBSKM), eines Betroffenenrats, einer Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen 
Kindesmissbrauchs und eines Nationalen Rats haben auch die Entwicklung von Schutzkonzepten in der Kinder- 
und Jugendhilfe vorangebracht (Andresen 2022).
Neuere Überlegungen zum Kinderschutz waren zunächst auf Gefährdungen und Risiken in und im Umfeld von 
Familien ausgerichtet (vgl. Abschnitt 3.10.3). Weiterhin sind Fragen nach Umgangsweisen und der Prävention 
von Peer-Gewalt Teil der Debatte (vgl. Abschnitt 2.2.11). Seit 2010 sind Institutionen der Erziehung und Bildung, 
der Freizeit und des Gesundheitswesens als weitere Orte mit Gefährdungs- und gleichzeitig Hilfepotenzialen für 
von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in den Fokus geraten. Das Risiko für Kinder und Jugendliche von 
Gewalt in Familien sowie von Gewalt durch Professionelle oder Gleichaltrige betroffen zu sein, besteht in allen 
zentralen Instanzen der Sozialisation. Interventions- und Präventionsmaßnahmen richten sich daher heute, auf 
unterschiedlicher rechtlicher Grundlage und mit unterschiedlichen fachlichen Vorgehensweisen, an die
Zielgruppen Familie, Institutionen und Peer-Groups. Für institutionelle Verfahren hat sich der Begriff „Institutionelle 
Schutzkonzepte“ etabliert. Diese umfassen unterschiedliche Bausteine und haben das Ziel, eine Verständigung 
über die Komplexität, die Ursachen und die Folgen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Institutionen zu 
erreichen. In Schutzkonzepten werden verschiedene Aspekte adressiert, und sie müssen letztlich auch neuere
Erkenntnisse reflektieren. Beispielsweise gehen neuere Forschungen explizit auf die Rolle der sogenannten
„Dritten“, der Bystander ein, insbesondere wenn es um sexualisierte Gewalt geht. Sie expliziter in Schutzkonzepten zu 
thematisieren, ist eine neuere Entwicklung (Schaumann u. a. 2022).  
Dieses Kapitel richtet insbesondere den Blick auf den Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe. In fachlichen Diskussionen und Anstrengungen steht dabei der Schutz vor sexualisierter Gewalt im 
Zentrum. Daher wird der Fokus in diesem Kapitel auch auf diese Form der Gewalt gelegt.  
3.10.6.1 Rechtliche Grundlagen 
Wie eingangs aufgeführt, kann das Recht auf gewaltfreies Aufwachsen als Grundlegung gegenwärtiger
Erziehung-, Sorge- und Bildungskonstellationen aufgefasst werden. In § 1631 BGB heißt es: „Kinder haben ein Recht 
auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende
Maßnahmen sind unzulässig“. 
Weitere rechtliche Grundlagen ergeben sich grundsätzlich aus der Kinderrechtskonvention, die in Artikel 3 das 
Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt und die Vertragsstaaten zur Umsetzung verpflichtet. Dabei adressiert 
Artikel 3 insbesondere auch staatliche Stellen und Einrichtungen der sozialen Fürsorge. Dies wird weitergeführt 
im Artikel 19, welcher vor allem auf das besondere Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen abzielt,
solange sich diese in Obhut auch staatlicher Institutionen befinden. Ebenfalls lassen sich Bezüge zu Artikel 12, der 
die Berücksichtigung des Kindeswillens formuliert, ziehen. 
Im SGB VIII findet sich vor allem in § 45 SGB VIII im Rahmen der Erteilung einer Betriebserlaubnis die
Verpflichtung zu geeigneten Konzepten in Einrichtungen, die den Schutz vor Gewalt sowie die Möglichkeiten von 
Beschwerde und Beteiligung sicherstellen. Ebenso werden die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 
in § 79a SGB VIII darauf verpflichtet, entsprechende Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von
Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zu entwickeln (vgl. Abschnitt 3.10.11). Zudem besteht seit der
Einführung des § 8b SGB VIII für Träger von Einrichtungen  gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe – 
zumeist dem Landesjugendamt – ein Anspruch auf fachliche Beratung in Kinderschutzfragen bzw. bei der
Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls, der Rechte von
Kindern/Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt. 
Jenseits der bundesrechtlichen Regelungen im SGB VIII verpflichten einzelne Länder, über zum Beispiel
Landeskinderschutzgesetze oder andere rechtliche Regelungen, Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche
betreut, erzogen oder gebildet werden, zur Entwicklung von Schutzkonzepten (z. B. im Landeskinderschutzgesetz 
in Nordrhein-Westfalen). 
Daneben gibt es untergesetzliche Regelungen, z. B. Vereinbarungen des Amtes der Unabhängigen Beauftragen 
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs mit einzelnen Trägern, die die Umsetzung von institutionellen 
Schutzkonzepten vereinbaren und verbindlich machen. 
Institutionelle Schutzkonzepte stellen einen zentralen Präventions- und Interventionsansatz bei (sexualisierter) 
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Institutionen dar: Einrichtungen des Aufwachsens und 
Lernens sollen Schutz- und Kompetenzorte werden, in denen Adressat:innen vor (sexuellen) Übergriffen
geschützt werden und Unterstützung erhalten (vgl. Kappler u. a. 2019). Bei der Entwicklung und Implementierung 
von Schutzkonzepten geht es um Fragen der Umsetzung des Schutzauftrages und die Gewährleistung des Rechts 
auf Unversehrtheit, Beschwerde und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Institutionen (vgl. Fegert
u. a. 2017), aber auch um die grundlegende Etablierung einer Einrichtungskultur, die einen offenen Umgang mit 
Sexualität ermöglicht (vgl. Eßer/Rusack 2020) und dabei Machtasymmetrien in der Organisation selbst als auch 
im professionellen Erziehungsverhältnis reflektiert (vgl. Wolf u. a. 2021). 
Aus der systematischen Analyse von Aufarbeitungsberichten, die die Geschichte sexualisierter Übergriffe gegen 
Adressat:innen in Einrichtungen untersuchen, lässt sich eine ganze Reihe gewaltbegünstigender organisationaler 
Merkmale identifizieren, die das Risiko für (sexualisierte) Übergriffe in pädagogischen Einrichtungen erhöhen. 
Hierzu zählen insbesondere autoritär-hierarchische Machtverhältnisse, eine Entwertung von Kindern und
Jugendlichen, die Allgegenwart von Gewalt, fehlende Positivbeziehungen, die Negierung von Körperlichkeit und
Sexualität sowie ein Vorrang der Reputation der Einrichtung (Pöter/Wazlawik 2018, S. 116ff.). 
Schutzkonzepte sind aus organisationstheoretischer Perspektive eine einrichtungsspezifische Entwicklung
aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die auf „die Gewährleistung eines Schutzklimas abzielen, dessen Etablierung 
an einen […] Organisationsentwicklungsprozesses gekoppelt ist“ (Schwerdt/Wazlawik 2016, S. 194). Die
Beteiligung aller Organisationsmitglieder an diesem Prozess der Schutzkonzeptentwicklung wird dafür als zentraler 
Gelingensfaktor herausgestellt (vgl. ebd.). 
Institutionelle Schutzkonzepte haben als Ausgangspunkt zumeist eine Risiko- und Potenzialanalyse, die
partizipativ in der einzelnen Einrichtung durchgeführt wird. Im Anschluss daran gilt es einrichtungsspezifisch
verschiedene Elemente zu entwickeln und umzusetzen. Zu diesen Elementen gehören z. B. das Leitbild, Verhaltensregeln, 
Möglichkeiten der Partizipation der Betreuten/Personensorgeberechtigten, Ansprechstellen für die
Beschäftigten/Betreuten, Beschwerdeverfahren bei Fällen sexualisierter Gewalt, ein Handlungsplan bei Verdachtsfällen, 
Präventionsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, spezifische Fortbildungen für die
Beschäftigten, Kooperation mit Fachberatungsstellen sowie die Thematisierung von sexualisierter Gewalt in
Bewerbungsgesprächen und Personalentwicklungsmaßnahmen.  
3.10.6.2 Empirische Befunde zu Schutzkonzepten 
Umfassende empirische Daten zum Vorhandensein von Schutzkonzepten in den verschiedenen Arbeitsfeldern der 
Kinder- und Jugendhilfe finden sich im Monitoring des Unabhängigen Beauftragten zuletzt zum
Befragungszeitraum 2016/17 (vgl. Kappler u. a. 2019). Nach diesen Daten haben insbesondere im Bereich der Einrichtungen 
stationärer Hilfen zur Erziehung, in denen auch weitgehende gesetzliche Vorgaben existieren und im Bereich der 
Kindertageseinrichtungen viele Einrichtungen Schutzkonzepte. Kindertageseinrichtungen verfügen über
durchschnittlich acht der als elementar identifizierten zehn Elemente von Schutzkonzepten und stationäre Einrichtungen 
der Hilfen zur Erziehung über durchschnittlich neun von zehn Elementen (vgl. ebd., S. 42, 64). 22 Prozent der 
Kindertageseinrichtungen schätzen das eigene Präventionskonzept als umfassend ein, bei den Einrichtungen
stationärer Hilfen zur Erziehung tut das jede dritte Einrichtung (vgl. ebd., S. 42, 64). Im Bereich der Kinder- und 
Jugendarbeit wurden im Rahmen des Monitorings keine quantitativen Befragungen durchgeführt. Qualitative
Befunde legen nahe, dass u. a. der Bereich der kulturellen Jugendbildung zu den Bereichen zu zählen ist, der sich 
eher am Anfang des Prozesses der systematischen Einführung von Schutzkonzepten befindet (vgl. ebd., S. 11). 
Die Befragung des Projekts „SchutzNorm“ zu verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit zeigt, dass 
knapp die Hälfte der Befragten angeben, ein Schutzkonzept in ihrem Bereich entwickelt zu haben, 54 Prozent 
verfügen über einen Interventionsplan bzw. eine schriftlich festgehaltene Vorgehensweise, wie in Verdachtsfällen 
von grenzverletzendem Verhalten und (sexualisierter) Gewalt zu handeln ist, 26 Prozent haben eine Ressourcen- 
und Risikoanalyse durchgeführt, und 33 Prozent verfügen über ein Aufarbeitungskonzept (vgl. Birke u. a. 2023, 
S. 305). Die Ergebnisse zeigen auch, dass junge Menschen im Vergleich zu Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen 
seltener an den Verfahren zu ihrem Schutz beteiligt werden (vgl. ebd., S. 307). Dies hat auch die Fallstudie zu 
Jugendämtern der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gezeigt (vgl.
Meysen u. a. 2023). 
3.10.6.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Die Entwicklung und verbindliche Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten nehmen seit ungefähr zehn 
Jahren einen breiteren Raum in der fachlichen Debatte zum Thema sexualisierte Gewalt ein. So waren lange Zeit 
insbesondere Fragen der Umsetzung, der Gestaltung des Prozesses und Fragen der Beteiligung von Akteur:innen 
Gegenstand wissenschaftlicher Überlegungen und praktischer Erprobung.
Aktuell zielen fachliche Überlegungen insbesondere auf die Frage, wie institutionelle Schutzkonzepte im Alltag 
einer Einrichtung „lebendig“ gehalten werden können. Wissenschaftlich steht ebenso die Frage nach der
Wirksamkeit und den messbaren Auswirkungen von Prävention auf die Viktimisierung und die Disclosure-Bereitschaft 
von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Mittelpunkt (vgl. Derr u. a. 2017; Grieser u. a.2023). Bei 
Disclosure geht es um die Bereitschaft von Kindern und Jugendlichen und die Möglichkeiten für diese, sich
jemanden anzuvertrauen, wenn sie Übergriffe erleben. Was Kinder und Jugendliche benötigen, um insbesondere 
über sexualisierte Gewalt zu sprechen, eine Gewaltform, die mit Schuld und Scham einhergeht, ist im Fokus der 
Forschung. In einem BMBF-Verbundprojekt wurden fünf Indikatoren zu Disclosure herausgearbeitet: Vertrauen, 
Haltung, Resonanz, Verstehen und Erinnern (Gudat u. a. 2021).  
Daneben werden insbesondere Fragen der zielgruppenspezifischen Entwicklung von Schutzkonzepten diskutiert. 
So werden in der Debatte um institutionelle Schutzkonzepte die Dimensionen Behinderung und Beeinträchtigung 
oft noch nicht ausreichend mitgedacht, obwohl Fragen der Inklusion, etwa im Kontext von Heimerziehung, eine 
hohe Relevanz für die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe aufweisen. Die Entwicklung eines inklusiven
Schutzkonzepts weist jedoch sowohl aus wissenschaftlicher Sicht, also auch mit Blick auf die praktische Umsetzung 
noch spezifische Herausforderungen auf (vgl. Hartl 2024), die im Rahmen erster Forschungs- und
Transferprojekte (vgl. Böllert u. a. 2022) bearbeitet werden. Insbesondere durch das KJSG und die dort zum Teil bereits 
verankerte inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (für die Kindertagesbetreuung und die Kinder- und 
Jugendarbeit) werden Notwendigkeiten der inklusiven Ausrichtung von Schutzkonzepten mehr als deutlich. 
Ebenso weisen Erkenntnisse aus Forschung und Praxisentwicklung auf einen besonderen Schutzbedarf und eine 
spezifische Form der Umsetzung im Hinblick auf geflüchtete Menschen, insbesondere auch bezogen auf den 
Schutz in Gemeinschaftsunterkünften, hin. Auch bei Pflegefamilien stellt sich die Frage nach Schutzkonzepten 
(vgl. Meysen u. a. 2023).  
3.10.6.4 Fazit 
Institutionelle Schutzkonzepte stellen einen zentralen Rahmen für die Umsetzung von Kinderrechten und den 
Schutz vor Gewalt in Einrichtungen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe dar. Auch Jugendämter 
selbst benötigen Schutzkonzepte.  
Neben den skizzierten Punkten sind folgende Aspekte für einen wirksamen Schutz notwendig: 
– Differenziertheit der Präventionskonzepte: Die Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich durch eine Vielzahl an
Handlungsfeldern, Organisationsformen und Zielgruppen aus. Es erscheint daher notwendig, differenzierte,
institutions- und zielgruppenorientierte Konzepte zu entwickeln.
– Partizipation: Wenn es Ziel von Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzepten ist, eine Kultur des
Hinschauens oder der Achtsamkeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln, dann ist es notwendig,
alle Beteiligten mit in die Entwicklung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für die Kinder und
Jugendlichen, die zumeist einen wichtigen Blick auf ihre Einrichtung, ihren Verband oder ihre Jugendgruppe haben.
– Institutionelle Schutzkonzepte als institutionelle Schutzprozesse: Böwer und Brückner (2015) weisen darauf
hin, dass es zu einer Überforderung der Akteur:innen vor Ort kommen kann, wenn die Passung zwischen der
normativen Idee von Schutzkonzepten und der wahrgenommenen Haltung der eigenen Organisation nicht
gegeben ist. Dies verdeutlicht, dass die dauerhafte Etablierung von Schutzkonzepten mit einem langjährigen
Organisationsentwicklungsprozess verbunden sein sollte und nicht als reines Konzept schnell formell
adaptiert werden kann. Institutionelle Schutzkonzepte sind dabei geeignet, grundlegende Fragen an die
Gestaltung von Institutionen zu stellen und diese auf ihre Achtsamkeit gegenüber den Rechten und Grenzen der in
der Institution handelnden Personen, insbesondere mit Blick auf die anvertrauten Kinder und Jugendlichen,
zu stellen.
– Felder mit einem Mangel an Schutzkonzepten adressieren: Kinder und Jugendliche halten sich in vielen
anderen Institutionen auf, sie gehen zum Sport, in Musikschulen, sind teilweise mehrere Tage oder Wochen
in (kommerzielle) Ferienangebote involviert. Die Fallstudien der Unabhängigen Kommission zur
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs etwa zum Sport weisen auf eine mangelnde Kultur der Sensibilität für
Machtmissbrauch und Abhängigkeit hin. Hier gibt es Handlungsbedarf.
– Rechte und Schutz in angrenzenden Rechtsgebieten: Perspektivisch muss es darum gehen, in angrenzenden 
Rechtsgebieten, insbesondere dem medizinischen Kinderschutz (SGB V), die Verpflichtung zu der
Entwicklung und Einrichtung von Schutzkonzepten oder aber zumindest die Kooperation mit der Kinder- und
Jugendhilfe gesetzlich zu verankern. 
3.10.7 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten  
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern 
und Jugendlichen betreffen, was sowohl in Kindschafts-, Abstammungs-, Adoptions-, Ehewohnungs- und
Gewaltschutzsachen vorkommt (§ 50 SGB VIII) (vgl. Abschnitt 3.2, 3.10.3, 3.10.5, 3.10.9, 3.10.10). 
3.10.7.1 Rechtliche Grundlagen und Aufgaben 
Das Jugendamt ist dabei Träger eigener Aufgaben (vgl. Abschnitt 3.4) und leitet diese als sozialpädagogische 
Fachbehörde aus den Zielen und Handlungsmaximen des SGB VIII ab. Seine Aufgabe ist es in erster Linie, den 
Familien helfend zur Seite stehen, um einvernehmliche Lösungen bei elterlichen Konflikten zu fördern. Das
Familiengericht trägt als „Herrin des Verfahrens“ zwar die verfahrensrechtliche Verantwortung, aber das Jugendamt 
soll durch seine Mitwirkung dazu beitragen, dass das Gericht eine angemessene Entscheidung herbeiführen kann. 
Es unterstützt das Gericht, indem es seine sozialpädagogische Expertise einbringt und es über bereits angebotene 
sowie erbrachte Leistungen, aber auch über aus seiner Sicht bestehende weitere Möglichkeiten im Hilfekontext 
unterrichtet.  
Sowohl das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) (vgl. Abschnitt 3.2) wie auch das Gesetz zur Reform des 
Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Vormundschaftsrechtsreform) (vgl. Abschnitt 3.10.9) haben
Auswirkungen auf diesen Handlungsbereich. Von besonderer Relevanz ist die durch das KJSG erfolgte Konkretisierung bzw. 
Ergänzung der Mitwirkungsaufgabe des Jugendamts. Dieser zufolge hat das Jugendamt in Verfahren bei
Kindeswohlgefährdung (vgl. Abschnitt 3.10.3) den Hilfeplan stets (vgl. Abschnitt 3.10.5), in anderen Verfahren, die die 
Person des Kindes betreffen, auf Anforderung des Familiengerichts vorzulegen (§ 50 Abs. 2 S. 2 bis 4 und 
6 SGB VIII) (vgl. Lohse 2022). Weitere Änderungen des KJSG (z. B. zu Sorgeregistereinträgen, §§ 50 Abs. 3, 
58 SGB VIII oder zur familiengerichtlichen Möglichkeit einer Dauerverbleibensanordnung, § 1632 Abs. 4 BGB) 
(vgl. Ausführungen zum Pflegekinderdienst in Abschnitt 3.9.8) sowie die zahlreichen Änderungen durch die
Vormundschaftsrechtsreform berühren die Aufgaben des Jugendamts eher mittelbar, erfordern aufgrund ihrer
Auswirkungen auf die von der Familiengerichtshilfe begleiteten Verfahren aber eine Auseinandersetzung mit diesen 
(vgl. Hoffmann 2020; DIJuF/Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft 2022). 
Empirische Rückschlüsse zur Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren lassen sich nur indirekt aus den 
Daten des Statistischen Bundesamtes ziehen: Im Jahr 2022 zu 20.709 Anrufungen des Familiengerichts wegen 
Gefährdungen des Kindeswohls (Statistisches Bundesamt 2023o); in 69.626 Ehescheidungsverfahren waren 
115.843 minderjährige Kinder betroffen (49,1 % ein Kind, 39,7 % zwei Kinder, 11,2 % drei Kinder) (Statistisches 
Bundesamt 2023n). 
3.10.7.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
– Kooperation als verpflichtender fachlicher Standard: Die konkreten Vorgaben des Gesetzgebers in § 50 
Abs. 2 SGB VIII resultieren aus der Intention, den aus der Praxis berichteten Kommunikations- und
Informationsdefiziten eine eindeutige Regelung entgegenzusetzen. Die Zusammenarbeit wurde und wird dabei 
nicht immer als Wahrnehmung der Verantwortungsgemeinschaft zweier staatlicher Institutionen erlebt, die 
in besonderer Weise verpflichtet sind, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen bzw. 
deren Wohl zu fördern. Das Familiengericht ist regelmäßig in Verfahren in Kindschaftssachen –
insbesondere bei solchen wegen Kindeswohlgefährdung – auf die Unterstützung des Jugendamts angewiesen. Dieses 
arbeitet oft schon seit Jahren mit der Familie zusammen, verfügt über detaillierte Kenntnisse der familiären 
Situation und die zur Einschätzung der Entwicklungschancen erforderliche sozialpädagogische Expertise. 
Die Rolle des Jugendamtes als eine eigene Aufgaben wahrnehmende Fachbehörde bleibt auch nach den
Veränderungen des § 50 Abs. 2 SGB VIII unverändert – das Jugendamt ist kein „Sachverständiger“ i. S. d. § 163 
Abs. 1 FamFG und keinesfalls missdeutend in die Rollen des „Ermittlungsgehilfen des Familiengerichts“
oder gar „Antragsgegner der Eltern“ zu drängen. Auch mit den neuen Vorgaben bleibt erforderlich,
zielgerichtet zu überlegen, welche Informationen das Familiengericht für seine Entscheidungsfindung benötigt.  
Umsetzungshinweise zeigen auf, dass es weiter auf diese fachliche und abgewogene Kommunikation
ankommt, die einer Aufbereitung der im Hilfeplan gebündelten Informationen bedarf (vgl. Abschnitt 3.10.4) 
(Fachgruppen zur Umsetzung des KJSG von DIJuF und ism gGmbH 2022). Das Jugendamt hat die Aufgabe, 
die ihm bekannten Fakten zusammenzustellen (fachlicher Bericht) und aufgrund seiner spezifischen
Fachkenntnisse zu bewerten (z. B. die soziale und emotionale Entwicklung der Beteiligten, ihr Beziehungs- und 
Bindungsverhalten, die Eltern- und Geschwisterbeziehungen). Die Fachkompetenzen der
Jugendamtsmitarbeiter:innen ermöglichen es ihnen in besonderer Weise, qualifizierte Einschätzungen und Situationsanalysen 
für das Zusammenleben in Familien und für die Chancen einer Alltagsbewältigung, die den Schutz des
Kindeswohls sichert, abzugeben. Das Jugendamt muss darum bemüht sein, im Wege einer nachvollziehbaren 
und überprüfbaren sozialpädagogischen Analyse dem Familiengericht auf Grundlage der Wünsche des/der 
Minderjährigen Rückschlüsse auf seinen/ihren Willen sowie sein/ihr Wohl zu ermöglichen. 
Auch mit der Umsetzung der konkretisierten gesetzgeberischen Vorgaben haben sich die Spannungen um 
die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor dem Familiengericht nicht geklärt. So wird deutlich, dass 
die Übersendung des vollständigen Hilfeplans (der diverse Aktenordner und neben den Ergebnissen der
Hilfeplanung und relevanten Hinweisen auch eine Vielzahl weiterer Informationen zu den Lebensumständen, 
Ressourcen, Beziehungen oder der Biografie der Familienmitglieder enthalten kann) weder dem
Familiengericht zügig und zielgerichtet Zugang zu den notwendig erachteten Informationen verschafft noch die
Expertise des Jugendamtes abruft. Dementsprechend fordern die o. g. Umsetzungshinweise auf, die parallel zur 
Fallbearbeitung laufende Dokumentation so umzustellen, dass die dort genannten relevanten Informationen 
kurz und bündig „Auszug aus dem Hilfeplan gem. § 50 Abs. 2 S. 3 SGB VIII zusammengefasst sind.
Entsprechende Verwaltungsumstellungen – auch unter Einsatz von IT – erfolgen, doch auch nach deren
Abschluss wird die Gestaltung der Kooperation weiter eine fachlich zu füllende Aufgabe sein und darf nicht auf 
einen bürokratischen Akt des Vorlegens bestimmter Dokumente reduziert werden. 
– Kommunikationshürden senken durch Spezialisierung? In Reaktion auf Unsicherheiten zur Gestaltung der 
Kooperation werden in Jugendämtern teils gesondert geschulte Fachkräfte für die Kommunikation mit dem 
Familiengericht abgestellt. Auch hier gibt es Abstufungen: Teils wirken diese als Fachberatung und -
begleitung der mit den Familien arbeitenden Fachkräfte, teils übernehmen sie für diese die komplette
Kommunikation mit dem Familiengericht (schriftlich, aber auch Teilnahme an Anhörungen), teils werden für diese 
Aufgabe sogar eigens Jurist:innen eingestellt. 
Solche Umstellungen erfolgen in der Hoffnung, so den fachlichen Herausforderungen durch Spezialisierung 
zu begegnen und die fachliche Sichtweise des Jugendamtes wirksamer in die Verfahren einspeisen zu
können. Ob hierfür aber die Bildung eines eigenen Fachdienstes, gar eines in erster Linie mit Jurist:innen
besetzen Fachdienstes sinnvoll ist, ist zu klären. Während es sinnvoll erscheint, dass im Jugendamt intern
Ansprechpersonen z. B. zu den Abläufen der verschiedenen Familiengerichtsverfahren, ggf. auch
Reflexionsmöglichkeiten für die Strukturierung und Aufbereitung der eigenen Berichte sowie Beschwerde- und
Abänderungsmöglichkeiten des Jugendamtes bereithält (DIJuF-SFK2 2017), erhöht sich durch das Einschalten 
weiterer Mittler:innen auch immer das Risiko, dass das eigentlich durch § 50 SGB VIII angestrebte
Einspeisen der sozialpädagogischen Expertise von den mit der Familie bereits länger zusammenarbeitenden
Fachkräften abflacht. Selbstverständlich kann durch gute Kommunikation innerhalb des Jugendamtes diesem
Risiko entgegengewirkt werden. 
Für die Weiterentwicklung der Praxis bleiben Schulungen von Bedeutung, die auf typische Schwächen in 
Anrufungen/Stellungnahmen des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht eingehen und hierzu
Hinweise geben (z. B. zu Struktur, Trennung von Beschreibung und Bewertung, fachliche Begründung von
Bewertung unter Zuziehung von Fachliteratur, Eingehen sowohl auf defizitäres elterliches Verhalten wie auch 
auf elterliche Ressourcen). 
– Be- und/oder Überlastung – Fachkräftemangel: Auch auf das Handlungsfeld der Familiengerichtshilfe wirkt 
sich der Fachkräftemangel der Kinder- und Jugendhilfe aus (vgl. Abschnitt 3.5.2). Im Rahmen der
Prioritätensetzung werden Fachkräfte aus diesem Bereich abgezogen bzw. ihre Mitwirkung soweit vertretbar
beschränkt, um andere Aufgaben (insbesondere im Kinderschutz) wahrzunehmen (vgl. Abschnitt 3.5.1).
Dies ist möglich, da das Jugendamt über Art und Weise der Mitwirkung nach pflichtgemäßem Ermessen 
entscheiden kann und muss, sofern das Gesetz keine ausdrückliche Verpflichtung zu einer bestimmten
Aufgabenwahrnehmung enthält (z. B. o. g. Vorlagepflicht des § 50 Abs. 2 S. 2-6 SGB VIII, aber auch etwa die 
Verpflichtung zur Abgabe einer wertenden Stellungnahme in Adoptionssachen gem § 189 FamFG). Die 
spürbare Ressourcenknappheit beeinflusst u. a. die Entscheidungen zum persönlichen Erscheinen einer
Fachkraft, zur Wahl der schriftlichen/mündlichen/fernmündlichen Form der Mitwirkung, ihren Zeitpunkt, aber 
auch die Vorgehensweise des Jugendamtes, die die Zusammenstellung der Informationen für das
Familiengericht oder auch das Verfassen einer qualifizierten Stellungnahme überhaupt erst ermöglicht (z. B. durch 
einen eigens angebotenen Hausbesuch). Aus der Praxis wird berichtet, dass es zu einer deutlichen
Priorisierung zugunsten von Kindeswohl- und Gewaltschutzsachen komme, während die Mitwirkung in Trennungs- 
und Scheidungssachen kaum noch in persönlicher Form und Intensität erfolgen könne. Dem auch in diesen 
Verfahren geltende Auftrag der Familiengerichtshilfe, den Familien helfend zur Seite stehen und durch
Beratung und ggf. das Angebot von Leistungen einvernehmliche Lösungen bei elterlichen Konflikten zu
fördern, wird also nur eingeschränkt nachgekommen. Jugendamtsinterne Controlling-Prozesse können dazu 
führen, dass eine aktive, verantwortliche Aufgabenwahrnehmung von Jugendamtsmitarbeiter:innen
zusätzlich eingeschränkt ist, wenn diese ohne hierarchische Rückkoppelung an Ort und Stelle im Termin des
Familiengerichts keine Entscheidung über erforderliche Hilfen treffen darf (Flemming 2021). 
3.10.7.3 Fazit 
In familiengerichtlichen Verfahren werden für die betroffenen Kinder, Jugendlichen, ihre Eltern sowie
elternähnliche Bezugspersonen hochbedeutsame Weichenstellungen vorgenommen. Sie erleben sich in diesen oft
schwierigsten Konfliktlagen. Die Vorgaben in SGB VIII sowie FamFG wirken darauf hin, diese Verfahren als
Gelegenheit für einen sozialen Prozess zu nutzen, der auf die Verbesserung der Lebensverhältnisse, auf Erweiterung
sozialer Teilhabe für den Minderjährigen, zur Konfliktklärung und -vermeidung für die Familie gerichtet ist. In 
diesen besteht die Chance auf eine Klärung des Bedarfs. Zudem ist der Wille der beteiligten Menschen zu
berücksichtigen, ihre Beteiligung zu ermöglichen und eine Verständigung über und zwischen ihren Sichtweisen und die 
Klärung der Perspektiven herbeizuführen. Daneben kann der Zugang zu einem positiv wirkenden
Unterstützungssystem (z. B. Hilfe zur Erziehung, Trennungs-, Scheidungs- oder Umgangsberatung) eröffnet werden. Das
familiengerichtliche Verfahren gilt als bedeutsamer Einschnitt in Biografien sowie im Hilfeverlauf. Die Änderung des 
§ 50 Abs. 2 SGB VIII ist als gesetzgeberische Mahnung ernst zu nehmen, sich nicht durch Konflikte zwischen 
den staatlichen Institutionen von den Bedarfen der Familien ablenken zu lassen. Die geforderte und
vielbeschworene Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht kann zugleich nur gelingen, wenn für 
diese Zusammenarbeit und den sozialen Prozess im familiengerichtlichen Verfahren Raum, Zeit und
Fachressourcen zur Verfügung gestellt werden.  
3.10.8 Jugendhilfe im jugendstrafrechtlichen Verfahren 
Das Arbeits- und Handlungsfeld der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist im Hinblick auf das abweichende, 
ggf. strafrechtlich relevante Verhalten junger Menschen und der sozialpädagogisch verantwortbaren
Interventionen auch durch strafrechtliche Normen und strafjustizielle Erwartungen geprägt (Soziale Arbeit im
Zwangskontext). Die in diesem Handlungsfeld tätigen Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren bewegen sich somit 
Trenczek und Schmoll zufolge in einem „strukturelle[n] Widerspruch von sozialpädagogisch begründetem Helfen 
und kriminalrechtlich legitimiertem Strafen“ (Trenczek/Schmoll 2024, S. 201).  
Abweichendes (deviantes) oder delinquentes Verhalten junger Menschen ist nicht grundsätzlich Symptom eines 
sich verfestigenden Verhaltens, sondern in aller Regel normal („ubiquitär“), entwicklungstypisch und
vorübergehend („passager“) (vgl. Goldberg/Trenczek 2022, S. 259ff.; Spiess 2022; Trenczek/Schmoll 2024, S. 87ff. 
m. w. N.). Nur ein kleiner Kreis (weniger als 5 %) junger Menschen begeht häufiger und/oder schwere Delikte 
(hierzu Goldberg/Trenczek 2022, S. 259ff. m. w. N.). Es ist allerdings noch nicht gelungen, die sogenannten 
„mehrfach Auffälligen“ prognostisch von den jungen Menschen zu unterscheiden, die eine Spontanbewährung 
aufweisen. Allerdings ist weder das erstmalige noch das mehrmalige deviante oder delinquente Verhalten junger 
Menschen per se Ausdruck eines Erziehungsdefizits oder einer Kindeswohlgefährdung, auf die durch die
Jugendhilfe zu reagieren ist. Die Verantwortung liegt stets zunächst bei den sorgeberechtigten Personen. Im Übrigen ist
auf normales Verhalten normal zu reagieren, um die Chancen des spontanen Zurückgehens straffälliger
Auffälligkeit und damit die soziale Integration nicht zu gefährden (Trenczek/Schmoll 2024, S. 198). 
3.10.8.1 Rechtliche Grundlagen 
Die Mitwirkung der Jugendhilfe im jugendstrafrechtlichen Verfahren ist von einem doppelten rechtlichen
Bezugsrahmen geprägt: einerseits dem Sozialrecht (insb. SGB VIII) und andererseits dem Strafrecht (insb. JGG). 
Die für die Aufgaben, Handlungsgrundsätze und Organisation des Jugendamts handlungsleitenden
Rechtsgrundlagen (Art. 20 Abs. 3 GG, § 31 SGB I) für die Mitwirkung im (jugend-)strafrechtlichen Verfahren befinden sich 
im SGB VIII (und nicht im JGG) (Trenczek/Schmoll 2024, S. 201). § 52 SGB VIII ist die Grundnorm für die 
Mitwirkung des Jugendamts in jugendstrafrechtlichen Verfahren (Trenczek 2022a, Rn. 12, 2022b, Rn. 4; Wapler 
2022b, Rn. 19a). Das JGG regelt die verfahrensrechtliche Stellung des Jugendamts im Jugendstrafverfahren.
Zudem ist zu beachten, dass, im Gegensatz zum JGG, das Recht der Kinder- und Jugendhilfe mit dem SGB VIII 
grundsätzlich neu konzipiert worden ist, weshalb die Regelungen des JGG, insbesondere im Hinblick auf die 
Mitwirkung des Jugendamts verfassungsrechtlich konform und unter Berücksichtigung der neuen Regelungen des 
SGB VIII auszulegen sind (Trenczek 2022b, Rn. 2ff.; Goldberg 2024, Rn. 70 u. 91; Riekenbrauk 2022, Rn. 47f.; 
vgl. Eisenberg/Kölbel 2023, Rn. 22f.). 
Nach § 38 Abs. 2 JGG beteiligen sich die Fachkräfte des Jugendamts im Strafverfahren zu dem Zweck, die
„erzieherischen, sozialen und sonstigen im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamen
Gesichtspunkte“, also die durch das SGB VIII definierten fachlichen Aspekte „zur Geltung zu bringen“. Das
Jugendamt ist mithin den Grundsätzen des SGB VIII verpflichtet.  
Auch im (Jugend-)Strafverfahren ist der Schutzauftrag des Jugendamts (§ 8a SGB VIII) zu beachten (Trenczek 
2022b, Rn. 24; Trenczek/Schmoll 2024, S. 217ff.). Deshalb wird seit 2019 in § 38 Abs. 2 S. 2 JGG klarstellend 
darauf hingewiesen, dass sich die Fachkräfte des Jugendamts auch zu einer möglichen besonderen
Schutzbedürftigkeit des jungen Menschen zu äußern haben. Weder deviantes Verhalten noch die erstmalige oder wiederholte 
Delinquenz weisen per se auf ein Erziehungsversagen der Eltern oder auf die Erfolglosigkeit einer
sozialpädagogischen Intervention hin. Nicht mehr jugendtypisches, wiederholtes oder persistent abweichendes Verhalten kann 
aber zu einer Gefährdung des Wohls junger Menschen (insb. ihrer sozialen Integration) führen, nicht zuletzt auch 
wegen der einschneidenden, mitunter ausgrenzenden und stigmatisierenden Folgen des Strafrechts 
(Trenczek/Schmoll 2024, S. 220). Die über die ubiquitäre, jugendtypische und episodenhafte Begehung von
Delikten hinausgehende Devianz bzw. Delinquenz kann mithin auf Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung
hindeuten und damit eine Signalfunktion haben (Trenczek 2022b, Rn. 58; Holthusen/Hoops 2015, S. 12). Insoweit 
bedarf es ggf. der Förderung von sozialen Handlungskompetenzen und eines Ausgleichs sozialer
Desintegrationslagen. Das leistungsauslösende Moment der Sozialleistungen für junge Menschen ist allerdings nicht das
delinquente Verhalten, die Straffälligkeit oder die strafrechtliche Verurteilung, sondern ein Hilfebedarf, bei den 
Erziehungshilfen ein erzieherischer Bedarf (vgl. § 27 SGB VIII). Das Jugendamt bietet folglich seine Leistungen 
nicht an, weil ein junger Mensch eine Straftat begangen hat, sondern weil die Möglichkeit besteht, dass er der 
Hilfe und Unterstützung durch die Jugendhilfe bedarf, insbesondere auch in einer belastenden Situation wie einem 
Strafverfahren (Trenczek/Schmoll 2024, S. 614). 
3.10.8.2 Beschreibung des Arbeitsfelds 
Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII – und damit auch für § 52 
SGB VIII – liegt gemäß § 79 SGB VIII bei den (örtlichen) Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Das Spektrum 
der Aufgaben des Jugendamts aus Anlass eines Jugendstrafverfahrens nach § 52 SGB VIII ist weit gefächert. Es 
umfasst die Gesamtheit der Aktivitäten als Sozialleistungs- und Fachbehörde zur Sicherung des Wohls des jungen 
Menschen aus Anlass eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens. Die Aufgaben lassen sich unterscheiden .in 
verfahrensbegleitende (§ 52 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 38 JGG) und leistungsbezogene Aufgaben nach § 52 
Abs. 2, 3 SGB VIII (insb. i.V.m. den Individualhilfen nach §§ 27 ff., 41 f. SGB VIII). Dabei ist die
Steuerungsverantwortung des Jugendamts (§ 36a Abs. 1 SGB VIII) zu beachten, gerade auch dann, wenn Jugendliche und 
junge Volljährige durch das Jugendgericht zur Inanspruchnahme von Hilfen verpflichtet werden.
Nicht selten beschränken sich die Jugendämter selbst auf die verfahrensbegleitenden § 52-Aufgaben. Sofern
leistungsbezogene Aufgaben aus Anlass eines Strafverfahrens wahrgenommen werden, konzentrieren sich die
Jugendämter vielerorts auf die Prüfung, ob und ggf. welche Leistungen der Jugendhilfe oder anderer
Sozialleistungsträger in Betracht kommen (vgl. § 52 Abs. 2 S. 1 SGB VIII). Die Leistungserbringung (die sogenannte 
„nachgehende Jugendhilfe“), insb. auch der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote (ASA), erfolgt zumeist 
durch freie Träger. Problematisch an dieser Arbeitsteilung ist, dass Hilfe- und Betreuungsleistungen mitunter erst 
im Anschluss an das Strafverfahren erfolgen, obwohl nach § 52 Abs. 3 SGB VIII eine durchgehende,
ganzheitliche Betreuung während des gesamten Verfahrens (vom Ermittlungs- bis zum ggf. stattfindenden
Vollstreckungsverfahren) erforderlich und vom Jugendamt sicherzustellen ist. 
3.10.8.3 Empirische Daten zu Jugendhilfen im Strafverfahren 
Im Jahr 2022 waren die JuhiS-Aufgaben nach den Ergebnissen der bundesweiten DJI-Erhebung in 74 Prozent der 
Jugendämter in spezialisierten Diensten organisiert.199 In einem Fünftel der Jugendämter war die JuhiS-Aufgabe 
in den ASD integriert. Rund sechs Prozent der Jugendämter haben die Aufgabe an einen oder mehrere freie Träger 
übertragen oder es bestehen andere Organisationsformen (Schmoll u. a. 2024, S. 37). Der Grad der
Spezialisierung in der Aufgabenwahrnehmung weist regionale Unterschiede auf, wobei die Jugendämter sich mittlerweile 
stärker nach ihren eigenen Organisationserfordernissen und weniger an anderen institutionellen Akteuren (z. B. 
Jugendgericht, Staatsanwaltschaft, Polizei) ausrichten (ebd., S. 49). Innerhalb der JuhiS gibt es ein breites
Tätigkeits- und Aufgabenspektrum, in nur 15 Prozent bestehen auch innerhalb der von JuhiS-Organisationsformen 
spezialisierte Zuständigkeiten für einzelne Bereiche (z. B. Vermittlung von Arbeitsleistungen,
Konfliktvermittlung) (Trenczek 2003, S. 79ff.; Schmoll u. a. 2024, S. 50ff.). 
Auch wenn sich das Tätigkeitsspektrum der JuhiS erkennbar differenziert hat, ist die Praxis der Mitwirkung der 
Jugendämter mancherorts noch zu einem großen Teil von den „klassischen“ gerichtsverfahrensorientierten
Aufgaben bestimmt (vgl. Trenczek 2003, S. 79ff., S. 170ff.; Schmoll u. a. 2024). Insbesondere Angebote der U-
Haftvermeidung200 bzw. die Initiierung und Durchführung sozialpädagogischer Jugendhilfeleistungen werden noch 
nicht überall hinreichend vorgehalten. Über ein Drittel der 2022 befragten Jugendämter schätzt die örtliche
Angebotsstruktur insbesondere im Hinblick auf ambulante sozialpädagogische Leistungen als (teilweise)
unzureichend ein (Schmoll u. a. 2024, S. 146f.). Rund vier Fünftel der Jugendämter sind den Ergebnissen des
Jugendgerichtshilfebarometers 2022 zufolge der Ansicht, dass auch nach dem Inkrafttreten der JGG-Änderungen 2019 
Jugendhilfeleistungen (eher) nicht deutlich häufiger vorkommen. Jugendhilfeleistungen werden aus Sicht von 
rund zwei Dritteln der Jugendämter auch (eher) nicht deutlich früher eingeleitet (ebd., S. 182f.). 
3.10.8.4 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
– Anwesenheit des Jugendamts im strafrechtlichen Verfahren: Die durch die JGG-Reform 2019 neu eingefügte 
Regelung zur Anwesenheit des Jugendamts im strafrechtlichen Verfahren (§ 38 Abs. 4, § 50 Abs. 3 JGG) 
hat die mancherorts bestehenden, erheblichen Spannungen nicht befriedigend aufgelöst. Die Teilnahme der 
Fachkräfte des Jugendamts in der Hauptverhandlung ist eine wichtige (wenn auch nicht die einzige)
Möglichkeit, die für die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamen Gesichtspunkte zur Geltung zu
bringen, insbesondere über die Hilfebedarfe und ggf. bestehende Schutzbedürftigkeit des jungen Menschen und 
die daran anknüpfenden, im besten Fall bereits initiierten Leistungen zu unterrichten. Die zur Durchsetzung 
der in § 38 Abs. 4 S. 1 JGG normierten Anwesenheitspflicht mit der Möglichkeit der Kostenauferlegung bei 
unentschuldigtem Nichterscheinen der Fachkräfte des Jugendamts nach § 38 Abs. 4 S. 3 JGG könnte 
Trenczek zufolge sogar verfassungswidrig sein, da sie gegen das in Art. 28 Abs.  2, 84 Abs. 1 S. 7 GG
normierte Durchgriffsverbot verstößt, denn es werden bislang im Ermessen stehende Tätigkeiten zu einer Pflicht 
des Jugendamts gemacht (Trenczek 2021; vgl. auch Goldberg 2024, Rn. 86a). Dieser nun mögliche Zu- und 
 
199  Vgl. das sogenannte Jugendgerichtshilfebarometer (Schmoll u. a. 2024, S. 37); dies stellt eine Zunahme gegenüber früheren Jahren dar 
(vgl. ebd.; Trenczek 2003, S. 53ff.). 
200  Auf ein ausreichendes Angebot an Plätzen zur U-Haftvermeidung oder -verkürzung können im Jahr 2022 nur knapp über die Hälfte 
aller befragten Jugendämter bzw. der Jugendhilfen im Strafverfahren zurückgreifen; im Jahr 2011 gaben dies noch zwei Drittel der 
damals befragten Jugendämter an (vgl. Schmoll u. a. 2024, S. 140ff.).
Durchgriff der Strafjustiz auf die Fachkräfte des Jugendamts ist nicht dazu geeignet, die (notwendige)
Kooperation zwischen den Professionen und Institutionen zu verbessern, so dass mitunter die Befürchtung
besteht, dass das Jugendamt wieder in das „Souterrain der Justiz“ (Müller/Otto 1986, S. VII) verwiesen werden 
könnte (Goldberg 2024, Rn. 55a; Trenczek 2022b, Rn. 53; Trenczek 2021, S. 240ff.).  
– Kooperationsformen unter Missachtung der jugendhilferechtlichen Zweckbindung: Ebenso ist mit Sorge zu 
beachten, dass die vom Gesetzgeber gewünschte Kooperation zwischen den Institutionen (z. B. § 52 Abs. 1 
S. 2 SGB VIII) in der Praxis mittlerweile zu Kooperationsmodellen (z. B. sogenannten „Häuser des
Jugendrechts“) geführt hat, bei denen die sozial- bzw. jugendhilferechtliche Zweckbindung der Kinder- und
Jugendhilfe und die datenschutzrechtlichen Regelungen nicht immer hinreichend beachtet werden (vgl. DVJJ 
2012; Lohrmann/Schaerff 2021; Fritsch u. a. 2023; Riekenbrauk 2023). In den „Häusern des Jugendrechts“ 
steht, entgegen dem programmatischen Namen, aber nicht der junge Mensch bzw. das gesamte Jugendrecht 
in seiner Breite im Mittelpunkt, sondern das Jugendstrafrecht. Statt „zugunsten“ junger Menschen und ihrer 
Familien tätig zu werden, soll dort mitunter auch die Mitwirkung der Jugendhilfe erklärtermaßen zugunsten 
einer effektiveren Strafverfolgung erfolgen (Trenczek/Schmoll 2024, S. 601ff.).  
– Keine bedarfsgerechte sozialpädagogische Ausstattung: Von zentraler Bedeutung für den Erfolg von
Jugendstrafverfahren (im Sinne der Entwicklungsförderung und der Legalbewährung der jungen Menschen) 
ist, dass für die einzelnen jungen Menschen, entsprechend ihren jeweiligen Bedarfen, die jeweils passenden 
Angebote zur Verfügung stehen. Allerdings fehlt es mitunter z. B. an Angeboten der U-Haftvermeidung bzw. 
-verkürzung sowie an Angeboten für neu auftretende Deliktfelder oder spezifische Zielgruppen, so dass hier 
die örtliche Angebotsstruktur ausgebaut und ausdifferenziert werden muss, um den jungen Menschen
adressaten- und bedarfsgerechte und passgenaue Angebote anbieten zu können (Schmoll u. a. 2024, S. 145ff., 
S. 197). Die (Re)Finanzierungspraxis für die ambulanten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ist in den 
einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich und bundesweit defizitär bis z. T. unzureichend. In der
Praxis erfolgt die Finanzierung der Leistungen (insbes. der „nachgehenden Jugendhilfe“) u. a. aus
Haushaltsmitteln der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Möglich sind aber auch Eigenmittel 
der freien Träger bzw. Spenden/Bußgeldzuweisungen an freie Träger, Zuwendungs- oder
Entgeltfinanzierung bei individuellen Leistungen in Wege von Projekt- und Gesamtpauschalen, Projektfinanzierungen 
durch einzelne Bundesländer, pauschale Anteilsfinanzierungen eines Bundeslandes (insbes. zu den
Personalkosten im Rahmen einer Projektförderung wie in Niedersachsen) oder ein Finanzausgleich zwischen Land 
und Kommunen (Schleswig-Holstein) (Trenczek/Schmoll 2024, S. 580ff.). Der Mangel an
ressortübergreifenden und von der Substanz her angemessenen Finanzierungsmodellen verhindert ein den Erfordernissen 
der Praxis angemessenes, qualitativ hinreichendes, flächendeckendes, Gleichheit verbürgendes Angebot an 
ambulanten sozialpädagogischen Leistungen. Zudem belastet die (Re-)Finanzierung der ambulanten
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe die Kooperationsbeziehungen von Justiz und Kinder- und Jugendhilfe zum 
Nachteil der betroffenen jungen Menschen (Trenczek/Schmoll 2024, S. 586). 
Junge Volljährige, d. h. Personen über 18 Jahre (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII, bzw. Heranwachende zwischen 
18 und 21 Jahren, § 1 Abs. 2 JGG) scheinen bisweilen (nur) im Zusammenhang mit einem Strafverfahren 
und aufgrund besonders engagierter § 52er-Fachkräfte ihre jugendhilferechtlichen Leistungsansprüche
realisieren zu können (vgl. Heinz 2017, S. 115ff.; Trenczek/Schmoll 2024, S. 290). Vielerorts werden junge 
Volljährige aus dem Leistungsbereich der Jugendhilfe ausgegrenzt (ebd.). Eine solche Praxis widerspricht 
den Zielen des SGB VIII und allen Bemühungen einer fachlichen Qualitätssicherung. Eine bedarfsgerechte 
Ausstattung der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, die die „verfahrensbegleitende“ und die 
„nachgehende Jugendhilfe“ erbringen, ist daher für eine gelingende Erziehung straffällig gewordener junger 
Menschen unerlässlich. 
3.10.8.5 Fazit 
Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich im Kontext der jugendrechtlichen Sozialkontrolle in einem durch
strafrechtliche Normen und Erwartungen gekennzeichneten Arbeitsfeld bewähren. Alle beteiligten Professionen und 
Institutionen können ihre Ziele nur durch eine rechtsstaatlich korrekte Kooperation erfolgreich erfüllen. Polizei, 
Staatsanwaltschaft, Jugendgericht und Jugendamt haben im Rahmen der jugendrechtlichen Sozialkontrolle
allerdings wesensverschiedene – für die Jugendhilfe im SGB VIII definierte – Aufgaben wahrzunehmen. Zu
Reibungsverlusten und Konflikten kann es kommen, wenn die Ziele, Aufgaben und Besonderheiten des
Jugendstrafrechts einerseits und des Jugendhilferechts andererseits verkannt werden und wenn die Justiz einer strafrechtlich 
geprägten Sichtweise sozialpädagogischer Aufgaben als funktionale Äquivalente der strafrechtlichen Sanktion 
verhaftet bleibt.  
3.10.9 Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften 
Die Aufgaben im Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften gehörten in der Zeit der Entstehung der ersten 
Jugendämter und ihrer institutionellen Verankerung zu deren Kernaufgaben. Es handelt sich heute weiterhin um 
wichtige Aufgaben, wenngleich sie nicht mehr im Fokus stehen. Bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres sind 
Kinder und Jugendliche nicht voll geschäftsfähig und werden daher von Personensorgeberechtigten, in der Regel 
ihren Eltern, vertreten. Können oder wollen Eltern die Personensorge aufgrund von z. B. Tod, Krankheit,
Behinderung, Flucht, psychischer Überforderung nicht ausüben, benötigen Kinder und Jugendliche eine:n Vormund:in, 
der:die sie häufig über mehrere Jahre begleitet, sie beteiligt und mit und für sie weitreichende Entscheidungen 
trifft mit dem Ziel, Entwicklungschancen zu ermöglichen. Hierzu behört auch „eine konstruktive Abstimmung 
mit Pflegeeltern, den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, den sozialen Diensten des Jugendamts und
anderen an den Hilfen Beteiligten“ (vgl. Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen! 2024, S. 1). 
Adressat:innen der Vormundschaft sind schutzbedürftige Minderjährige in besonderen Lebenslagen (vgl.
Praxisbeirat 2024, S. 18 f.). Vormund:innen sichern das Kindeswohl und Wohlergehen ihrer sogenannten „Mündel“, 
also der minderjährigen Personen, für die sie zuständig sind, und vertreten deren Interessen. Es handelt sich um 
umfassende Sorgfalts-und Fürsorgepflichten, da die Entscheidungen der Vormund:innen maßgeblich die
Biografien ihrer Mündel beeinflussen und es im Falle mangelnder Sorgfalt schnell zu Gefährdungen des Kindeswohls 
sowie Personen und Vermögensschäden kommen kann (die Haftung regelt § 1794 i. V. m § 1813 Abs. 1 BGB). 
Eine tragfähige und vertrauensvolle Beziehung zwischen Vormund:in und dem jungen Menschen ist daher
Voraussetzung, für die Wahrnehmung der umfassenden sozialpädagogischen und rechtlichen Aufgaben der
Vormundschaft (vgl. Katzenstein u. a. 2022, S. 22). Vormund:innen werden vom Familiengericht ausgewählt,
bestimmt und beaufsichtigt. Die Jugendämter unterstützten als verantwortliche staatliche Stellen die
Familiengerichte bei dieser Aufgabe, indem sie „bei der Auswahl und Bestellung unterstützen und konkret die Bestellung 
von Personen vorschlagen“ (Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen! 2024, S. 1; vgl. auch BMJ 2023).  
3.10.9.1 Rechtliche Grundlagen  
Das Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 1773–1808 BGB 
(Vormundschaft), §§ 1809–1813 BGB (Pflegschaft für Minderjährige) und §§ 1712–1717 BGB geregelt. Der 
vierte Abschnitt des SGB VIII regelt die Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und
Jugendliche (§§ 53–58 SGB VIII).  
Im Gesetz zur Reform der Vormundschaft und im Betreuungsrecht vom 4. Mai 2021, in Kraft getreten am 01.
Januar 2023, wurde das bisherige, in weiten Teilen als veraltet geltende Vormundschaftsrecht umfassend und
begleitend zur SGB VIII-Reform reformiert (vgl. Hoffmann 2022). Das Vormundschaftsrecht richtet sich
ausschließlich an Minderjährige, d. h. Personen unter 18 Jahren. Können dagegen volljährige Personen ihre
Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen, so ist das
Betreuungsrecht (§§ 1814ff. BGB) und nicht das Vormundschaftsrecht anzuwenden (vgl. BMJ 2023, S. 11).  
Bei Beistandschaften handelt es sich um direkte Angebote der Jugendämter ohne gerichtliche Einbindung. Sie 
sind ein Element der Dienstleistungsstruktur kommunaler Jugendämter (vgl. LWL/LVR 2015). Die
Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie kann für die
Anerkennung von Vaterschaft und für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden. Durch die 
Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Innerhalb seines Aufgabenkreises vertritt der
Beistand das Kind und kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden (§ 1712 BGB). 
Eine Pflegschaft dient der Fürsorge in persönlichen und wirtschaftlichen Belangen einer Person. Sie findet
Ausdruck in einer Ergänzungs- oder Ersatzpflegschaft (§ 1909 BGB). Jede Amtspflegschaft bedarf der
ausdrücklichen Anordnung durch das Familiengericht. Daher spricht man auch von einer „bestellten Amtspflegschaft“. Sie 
kann auch eingerichtet werden, wenn die Eltern noch sorgeberechtigt sind, und sie kann zudem parallel zu einer 
Vormundschaft bestehen (vgl. Hoffmann 2022; BMJ 2023).
Ziel der Reform des Vormundschaftsrechts war eine stärkere Ausrichtung an den Kinderrechten, um den Schutz 
von Kindern zu stärken. Parallel zur SGB VIII-Reform sollte damit im BGB die Subjektstellung (u. a. §§ 1788 
BGB; 1790, 1795 BGB) sowie der Schutz der Kinder (§ 1788 Abs. 2 BGB, § 1803 BGB) gestärkt sowie die 
Zusammenarbeit aller Beteiligten mit Blick auf die Erziehung gefördert werden (vgl. Kinderrechtsbasierte
Vormundschaft ermöglichen! 2024, S. 1). 
Das SGB VIII verpflichtet das Jugendamt zur Mitwirkung bei der Auswahl von Vormund:innen und Pfleger:innen 
durch das Familiengericht (§ 53 SGB VIII) sowie zur Begleitung und Überprüfung der Vormundschaften zu
entsprechenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Familiengericht (§ 57 SGB VIII).  
Personen, die eine Vormundschaft übernommen haben, üben die elterliche Sorge aus, weil beispielsweise die 
Eltern verstorben oder – wie bei einer unbegleiteten Einreise von Minderjährigen – nicht verfügbar sind, weil die 
Eltern die elterliche Sorge nach einem Sorgerechtsentzug nicht mehr ausüben dürfen oder dies im Falle der
Adoptionsfreigabe auch nicht wollen. Vormund:innen sind für die Sicherstellung und Förderung der
Erziehungsbedingungen verantwortlich (§ 1800 BGB, S. 2) und zum persönlichen Kontakt mit dem Kind/dem bzw. der
Jugendlichen – in der Regel einmal monatlich – verpflichtet (§ 1793 Abs. 1a BGB) (vgl. Katzenstein u. a. 2022, S. 8). 
Dabei lassen sich vier Formen einer Vormundschaft unterscheiden (§ 1744 BGB), wobei mit Ausnahme der ersten 
Form alle als berufsmäßig geführte eingeordnet werden:  
– ehrenamtliche Vormundschaften, auch Einzelvormundschaft (§§ 53 Abs. 2 SGB VIII, 1744 Abs. Nr. 1 1779 
BGB) 
– Berufsvormundschaften durch z. B. selbstständig tätige Sozialpädagog:innen oder Anwält:innen (§§ 53 
Abs. 2, 1744 Abs. 1 Nr. 2 BGB)  
– Vereinsvormundschaften (§§ 53 Abs. 2, 54 SGB VIII, 1744 Abs. 1 Nr. 3 BGB) und  
– Amtsvormundschaften (§§ 2 Abs. 3 Nr. 11 und 55 SGB VIII, 1744 Abs. 1 Nr. 4 BGB).  
Über die Vormundschaftsreform wurde mit den §§ 53 SGB VIII und 1779 BGB der Vorrang der ehrenamtlichen 
Vormundschaft gegenüber den berufsmäßig geführten Berufs-, Vereins- und Amtsvormundschafen gemäß §§ 53 
SGB VIII, 1744 Abs. 1 Nr.2-4 BGB gestärkt. So sind Jugendämter verpflichtet, dem Familiengericht die
Maßnahme der Akquise ehrenamtlicher geeigneter Personen darzulegen (§ 53 Abs. 1 SGB VIII) und, falls eine
berufsmäßig geführte Vormundschaft empfohlen wird, nachzuweisen, dass eine ehrenamtliche Person nicht
gefunden werden konnte (§ 53 Abs. 2 SGB VIII).  
Bei den Amtsvormundschaften handelt es sich um von Jugendämtern ausgeübte Vormundschaften gemäß § 1744 
Abs. 1 Nr. 4 BGB, § 55 SGB VIII. Dabei handelt es sich um Fallkonstellationen, in denen eine ehrenamtliche, 
geeignete Person nicht für die Vormundschaft gefunden werden konnte Die Ausübung der Aufgaben der Beistand-
, Pfleg- oder Vormundschaft überträgt das Jugendamt auf Bedienstete. Diese müssen eine entsprechende fachliche 
Eignung nachweisen und werden unter Berücksichtigung von Auswahlgrundsätzen durch das Familiengericht 
sowie im Falle der Pfleg- und Vormundschaft nach Anhörung des:der Minderjährigen (§ 55 Abs. 2 SGB VIII) 
bestellt. Dabei sollte von Gesetz wegen eine vollzeitbeschäftigte Person für höchstens 50 Fälle gleichzeitig
zuständig sein (§ 55 Abs. 3 SGB VIII).201 Diese Höchstgrenze gilt auch für Mitarbeitende, die als Vereinspfleger:in 
oder Vereinsvormund:in für Vormundschaftsvereine tätig sind (§ 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII).  
3.10.9.2 Empirische Hinweise 
Die Forschung zu Pflegschaften und Vormundschaften ist bislang eher randständig, es fehlt an quantitativen und 
qualitativen Studien. Zudem gibt es Lücken in den amtlichen Statistiken (vgl. Froncek/Pothmann 2021). Über die 
Übernahme, Verläufe und Beendigungen von Pflegschaften und Vormundschaften liegen statistisch nur sehr
wenige Daten vor. 
Es lässt sich jedoch sagen, dass sich die relativen Häufigkeiten bei der Inanspruchnahme von
Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften zwischen 2006 und 2022 stark verändert haben, wie auch die diffe-
 
201  Hintergrund für diese Regelungen in der „kleinen Vormundschaftsreform“ 2011 ist u. a. ein Fall aus dem Jahr 2006 in Bremen, in dem 
der zweijährige Kevin, der einen Amtsvormund hatte, über einen längeren Zeitraum hinweg durch seinen Ziehvater misshandelt und 
dadurch zu Tode gekommen war.
renzierten Analysen der Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik (2024, S. 203ff.) zeigen. Im
Folgenden werden zentrale Ergebnisse dieser Auswertungen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
zusammengefasst: 
– So sind die bestellten Amtsvormundschaften zwischen 2006 und 2022 insgesamt deutlich gestiegen, und 
zwar von 29.900 auf 45.943 Fälle oder bevölkerungsrelativiert auf 10.000 Minderjährige von 21 auf 32 Fälle. 
Dieser Anstieg ist nicht zuletzt auf die Bestellung von Amtsvormundschaften im Kontext der Inobhutnahmen 
unbegleiteter geflüchteter Minderjähriger zurückzuführen. Diese führte in den Jahren 2015 und 2016 sogar 
zu einer zeitweisen Verdopplung der bestellten Amtsvormundschaften. Nach einem Rückgang in den Jahren 
2017 bis 2021 stiegen die Zahlen im Jahr 2022 auch aufgrund einer erneuten Zunahme der Anzahl von jungen 
Menschen, die unbegleitet nach Deutschland flüchteten, erneut an.  
– Die gesetzlichen Amtsvormundschaften sind dagegen zwischen 2006 und 2022 zurückgegangen. Das
Fallzahlenvolumen reduzierte sich absolut von 8.567 auf 4.078, und die Inanspruchnahme halbierte sich von 
6,0 auf 2,9 Fälle pro 10.000 Minderjährige. Allerdings hat sich parallel dazu der Anteil der Nichtdeutschen 
in dieser Fallgruppe von 8 Prozent auf knapp 28 Prozent mehr als verdreifacht.  
– Die Anzahl der bestellten Amtspflegschaften ist moderat angestiegen, und zwar absolut von 27.261 im Jahre 
2006 auf 32.919 im Jahre 2022 sowie bevölkerungsrelativiert pro 10.000 Minderjährige von 19 (2006) auf 
23 Fälle (2022). Der Anteil der Nichtdeutschen in dieser Fallgruppe hat sich im besagten Zeitraum von 
8 Prozent auf nicht ganz 14 Prozent erhöht. 
– Das Fallzahlenvolumen der Beistandschaften ist ungleich größer als das Amtspflegschaften und
Amtsvormundschaften. So werden über die Statistik 435.497 Fälle für 2022 ausgewiesen. Gegenüber dem Ergebnis 
des Jahres 2006 in Höhe von 685.069 bedeutet dies allerdings einen Rückgang von fast 250.000 Fällen bzw. 
rund 57 Prozent. Bevölkerungsrelativiert auf 10.000 Minderjährige ist die Zahl der Fälle von 481 auf 306 
zurückgegangen.  
3.10.9.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Vormundschaft umfassend reformiert. 
Zudem wurde das Vormundschaftsrecht insgesamt systematischer und moderner gegliedert in Vormundschaft 
und Pflegschaft für Minderjährige und rechtliche Betreuung (für Erwachsene) (vgl. Katzenstein u. a. 2022, S. 8).  
Kinder und Jugendlichen wurde eine deutlichere Subjektstellung eingeräumt. Die zahlreichen Neuerungen zum 
01. Januar 2023 rücken sowohl die Rechte des Kindes als auch eine stärkere Berücksichtigung seiner
Lebenssituation (familiäre Beziehungen, persönliche Bindungen, Religion, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit etc.) und 
eine Orientierung am kindlichen Wohlergehen in den Mittelpunkt. So wurde mit §§ 1778, 1779, Abs. 1 BGB eine 
stärkere Orientierung am Willen des Kindes gesetzlich verankert. Erst danach folgen „der – das ist neu – wirkliche 
und der mutmaßliche Wille der Eltern und – ebenfalls neu – die Lebensumstände des Kindes (§ 1778 Abs. 2 BGB 
n. F.)“ (Katzenstein u. a. 2022, S. 9). Kinder und Jugendliche sind anzuhören bei der Auswahl des Vormundes 
(§ 55 Abs. 2 SGB VIII Satz 2, § 159 FamFG, § 1803 BGB). Kontakte zur Person, die eine Vormundschaft oder 
eine Pflegschaft ausübt, sollen in der Regel ein Mal pro Monat stattfinden (§ 1793 Abs. 1a BGB). Das Wohl des 
Mündels wird zum Ausgangspunkt in Bezug auf die Eignung der als Vormund auszuwählenden Person.
Voraussetzung ist hierfür, auch das ist neu, die „Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen an der 
Erziehung des Mündels beteiligten Personen“ (§ 1779 Abs. 2 BGB). Zudem können Mündel ab 14 Jahren
eigenständig den Wechsel einer Vormundschaft beantragen (§ 1904 Abs. 3 S. 3 Br. BGB).   
Eine wesentliche Neuerung im Rahmen der Vormundschaftsreform ist der gesetzliche Vorrang der
ehrenamtlichen Vormundschaft vor den anderen drei Vormundschaftsformen (Amts-, Vereins- und Berufsvormundschaft). 
Bei rechtlicher Gleichstellung der vier Formen der Vormundschaft und ihrer Stärkung durch die Reform wird der 
ehrenamtlichen Vormundschaft, im Falle gleicher Eignung, der ausdrückliche Vorrang gegeben. Obwohl der
Vorrang bereits 2011 gesetzlich verankert wurde, stellen die Amtsvormundschaften noch immer mit ca. 80 Prozent 
den größten Anteil der Vormundschaften (vgl. Froncek/Pothmann 2021, S. 7) Die vorläufige Vormundschaft 
(§ 1781 BGB) und die Möglichkeit der zusätzlichen Pfleger:innen (§ 1776 BGB) dienen als Instrumente, um die 
ehrenamtliche Vormundschaft zu fördern. Die vorläufige Vormundschaft stellt sicher, dass während des
Zeitraums, in dem nach einem geeigneten ehrenamtlichen Vormund gesucht wird, das Kind eine sorgeberechtigte 
Person an seiner Seite hat. Damit soll „dem Automatismus der Bestellung des Jugendamts zum Vormund
entgegengewirkt werden“ (Katzenstein u. a. 2022, S. 10). Zudem wird so Zeit gewonnen, um z. B.
Sorgerechtsverfahren abzuwarten. Die vorläufige Vormundschaft darf nur dann eingerichtet werden, wenn tatsächlich nach einer 
geeigneten Person gesucht werden muss oder zwar eine Person zur Verfügung steht, aber noch Papiere fehlen. 
Zum vorläufigen Vormund kann ausschließlich das Jugendamt oder ein Verein bestellt werden. Einem
ehrenamtlichen Vormund kann eine Person, die eine zusätzliche Pflegschaft ausübt, (§ 1776 BGB) für bestimmte Bereiche 
(z. B. Umgangsregelungen, Vermögensorge, Beantragung von Sozialleistungen) an die Seite gestellt werden, um 
den oder der:ie ehrenamtliche Vormund:in zu unterstützen und zu entlasten. Diese Regelung soll die Übernahme 
der ehrenamtlichen Vormundschaft durch geeignete Verwandte Pflegeeltern und Dritte erleichtern. Zudem wurde 
die Möglichkeit gesetzlich eingeführt (§ 1777 BGB), Sorgeangelegenheiten zwischen der Person, die die
Vormundschaft übernommen hat, und Erziehungspersonen (z. B. einem Pflegeelternteil) zu teilen. So kann ein
bestimmter Bereich der Sorge, z. B. die Gesundheitsvorsorge, an weitere Personen übertragen werden. Dies kann 
die Personensorge im Alltag von z. B. Pflegeeltern oder auch Bezugserzieher:innen in der stationären Jugendhilfe 
erheblich erleichtern. Mit dem neu gefassten § 53 SGB VIII müssen die Jugendämter begründen, weshalb kein 
ehrenamtlicher Vormund und kein bzw. keine Pfleger:in gefunden werden konnte. Zudem muss im Jahresbericht 
über die Entwicklung des Mündels und die Vormundschaft an das Familiengericht zukünftig auch dargelegt
werden, ob die Vormundschaft künftig nicht ehrenamtlich geführt werden kann. Falls dies nicht getan werden soll 
oder kann, muss dies ebenfalls begründet werden (vgl. ebd., S. 28). 
Mit der zum Januar 2023 gesetzgeberisch vollzogenen großen Vormundschaftsreform wurden die Rechte des 
Kindes und hiermit korrespondierende persönliche Pflichten und eine Sorgeverantwortung der Personen, die eine 
Vormundschaft oder Pflegschaft übernommen haben, explizit betont. So werden Rechte, die auch im SGB VIII 
festgeschrieben sind, über die Reform gebündelt und in § 1788 BGB als „Rechte des Mündels“ auf „1. Förderung 
seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, 
2. Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und 
anderen entwürdigenden Maßnahmen, 3. persönlichen Kontakt mit dem Vormund, 4. Achtung seines Willens, 
seiner persönlichen Bindungen, seines religiösen Bekenntnisses und kulturellen Hintergrunds sowie 5.
Beteiligung an ihn betreffenden Angelegenheiten, soweit es nach seinem Entwicklungsstand angezeigt ist“ explizit
betont. Neu ist auch das Gebot zur Rücksichtnahme und Einbeziehung von Erziehungspersonen durch den Vormund 
(§ 1796 BGB). Vor der Bestellung zum:r Vormund:in oder zur Pfleger:in ist von den Gerichten die Einholung 
einer unbeschränkten Auskunft nach § 41 Bundeszentralregistergesetz vorgeschrieben und muss spätestens alle 
zwei Jahre wiederholt werden (§ 168 Abs. 1 u. 2 FamFG). Zudem kann ein bzw. eine Jugendliche:r ab dem Alter 
von 14 Jahren eine Überprüfung der Auswahl verlangen (§ 168 Abs. 3 FamFG i. V. m. § 291 FamFG). Da es sich 
beim Vormundschaftsverfahren um ein Amtsverfahren handelt, ist dies auch jüngeren Menschen oder auf
Anregung anderer möglich (vgl. Katzenstein u. a. 2022, S. 9). 
Das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsgesetz enthält viel Potenzial, um auf Herausforderungen für 
junge Menschen, aber auch für die Kinder- und Jugendhilfe zu reagieren. Der Vorrang ehrenamtlicher
Vormund:innen entlastet die öffentlichen Kassen und die Jugendämter und kann so auch dem Fachkräftemangel
entgegenwirken. Über zusätzliche Pfleger:innen könnten ehrenamtliche Vormund:innen in den komplexen Fragen 
im Bereich Ausländer- und Asylrecht sowie in Fragen der Sozialberatung unterstützt werden. Hierüber wiederum 
könnten neue Personen gewonnen werden, die sich vorstellen könnten, Vormundschaften ehrenamtlich
übernehmen zu können. Zugleich ist eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft voraussetzungsvoll und lässt sich ohne die 
Unterstützung durch die Jugendämter in der Akquise, Schulung und Begleitung Ehrenamtlicher kaum realisieren 
(vgl. Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen! 2024, S. 1) 
Angesichts steigender Zahlen von unbegleiteten geflüchteten Minderjährigen sollten auch Verwandte mit einem 
gültigen Aufenthaltsstatus als ehrenamtliche Vormund:in oder als Pfleger:in in Betracht kommen. Damit steigen 
ggf. zugleich die sprachlichen Anforderungen der Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Vormund:innen 
und Pfleger:innen, zu der die Jugendämter gemäß § 55a SGB VIII verpflichtet sind. 
3.10.9.4 Zukunftsthemen 
Mit der Gesetzesreform sind neue fachliche Anforderungen an die Qualität der Aufgabenwahrnehmung und an 
die Abstimmung mit anderen Fachdiensten und Akteur:innen entstanden. Entsprechend formuliert die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter in ihrer Arbeits- und Orientierungshilfe für den Bereich der
Amtsvormundschaft und -pflegschaft qualitätssichernde Kriterien zur Qualifikation der Pfleger:innen und Vormund:innen
(Fachkräftegebot, Qualifikation, persönliche Eignung, Weiterbildung etc.) sowie organisatorische Anforderungen 
an die Jugendämter (organisationale und strukturelle Trennung gemäß § 55 SGB VIII, Ausgestaltung der
Koordination und Ausstattung) (vgl. BAGLJÄ 2023a). Zudem werden Leitlinien und -fragen zur Sicherung der
Qualität der Aufgabenwahrnehmung entwickelt, um 
– einen respektvollen Umgang mit Mündel und Herkunftsfamilie zu sichern (Adressatenorientierung), 
– die Förderung der Fähigkeiten und Interessen der Kinder und Jugendlichen zu betonen
(Kompetenzorientierung), 
– hinreichende Offenheit und Transparenz sowie den Umgang mit Widersprüchen bei fachlichen
Entscheidungen zu beachten (Prozessorientierung),  
– die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie deren Interessen möglichst frühzeitig zu wahren
(Subjektorientierung) (vgl. ebd., S. 29). 
Tatsächlich neu ist seit Januar 2023 das in § 55 SGB VIII Abs. 5 festgelegte Gebot der funktionellen,
organisatorischen und personellen Trennung der Aufgaben von Vormundschaft und Pflegschaft von den übrigen Aufgaben 
des Jugendamtes (insbesondere Beistandschaften).  
Mit der (verstärkten) Betonung des Vorrangs der ehrenamtlichen Vormundschaft haben Jugendämter die
Aufgabe, ehrenamtliche Einzelvormundschaften zu fördern, und Personen für die Wahrnehmung dieser komplexen 
pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Aufgabenstellungen zu qualifizieren sowie fachlich zu beraten 
und zu begleiten. Gemäß § 53a SGB VIII haben Personen, die Vormundschaften ausüben, Anspruch auf
„regelmäßige und dem jeweiligen Bedarf des Mündels entsprechende Beratung und Unterstützung durch das
Jugendamt“ (§ 53a SGB VIII). Der:die Vormund:in hat eine Reihe von Aufgaben und Pflichten, auf die durch das
Jugendamt oder durch den Vormundschaftsverein vorbereitet und bestenfalls geschult werden muss. Die Akquise, 
Qualifizierung und Beratung Ehrenamtlicher, die eine Vormundschaft und/oder Pflegschaft übernommen haben, 
durch das Jugendamt erhält durch den gesetzlichen Vorrang vor der Amtsvormundschaft und -pflegschaft und die 
gesetzliche Beratungspflicht (§ 55a SGB VIII) neue Relevanz und es bleibt abzuwarten, wie die Jugendämter 
diese konkret umsetzen.  
Die neuen Regelungen zur ehrenamtlichen Vormundschaft erleichtern es Pflegeeltern, die ohnehin bereits im 
Alltag für die Erziehung und Sorge junger Menschen verantwortlich sind, eine ehrenamtliche Vormundschaft 
oder Pflegschaft zu übernehmen (vgl. Kompetenzzentrum Pflegekinder 2023). Eine entsprechende Studie von 
Seyboldt und Katzenstein (2021) zeigt, dass es sich hier in der „Gleichzeitigkeit von Erziehungsfunktion und 
vormundschaftlicher Funktion“ (ebd., S. 44) um eine besondere Form der Vormundschaft handelt. Der Vorteil 
der „Pflegeeltern-Vormundschaft“ liegt darin, dass die Vormundschaft von einer meist bereits länger bekannten 
und vertrauten Erziehungsperson geführt (ebd.) wird. Aus Sicht der Fachkräfte aus Amtsvormundschaften und 
Pflegekinderdiensten kann damit jedoch auch eine mangelnde Außensicht einhergehen, da Erziehung und
Sorgeberechtigung bei einer Person liegen.  
Schließlich ist festzuhalten, dass Amtsvormundschaften, ehrenamtliche Vormundschaften/
Einzelvormundschaften und Vereinsvormundschaften zukünftig als Instrument der Umsetzung der UN-KRK für geflüchtete Kinder- 
und Jugendliche weiter an Bedeutung gewinnen könnten. Erste Praxisforschungen zu den Chancen und Grenzen 
von Einzelvormundschaften durch Verwandte von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zeigen allerdings, 
dass für die Vorbereitung, Qualifizierung und Begleitung von Angehörigen als Einzelvormund*innen weder in 
Jugendämtern noch bei freien Trägern spezifische Konzepte zu existieren scheinen (Fritsche 2020, S. 56). Es 
bedarf daher weiterer Forschung hierzu.  
3.10.9.5 Fazit 
Bislang liegen nur wenige Befunde zur Beziehungsgestaltung zwischen Vormund:innen und jungen Menschen 
vor (vgl. Mitschke/Dallmann 2020). Ebenso fehlt es an Studien, die die Perspektive junger Menschen auf
Vormundschaft und Pflegschaft explorieren (vgl. Laudien 2016). Für die Weiterentwicklung des Handlungsfelds der 
Vormundschaft und Pflegschaft gemäß den (neuen) Aufträgen des Gesetzgebers „braucht es jedoch eine fundierte 
Wissensbasis inklusive valider und reliabler (amtlicher) Statistiken, aber auch darüber hinaus einer empirischen 
Forschungskultur, die die gängigen Methoden sozialwissenschaftlicher Erhebungen umfasst“ (vgl. Froncek/
Pothmann 2021, S. 6).
Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaften vor den anderen drei
Vormundschaftsformen (Vereins-, Berufs- und Amtsvormundschaft) im Sinne der großen Vormundschafts- und
Betreuungsrechtsreform in der Praxis realisiert wird. Abhängen wird dies auch von der Umsetzung des gesetzlichen 
Anspruchs „regelmäßige und dem jeweiligen Bedarf des Mündels entsprechende Beratung und Unterstützung 
durch das Jugendamt“ (§ 53a SGB VIII) durch die zuständigen Stellen in den Jugendämtern im Bedarfsfall zu 
gewährleisten. Daneben hängen die Chancen, ehrenamtliche Dritte oder Pflegeeltern für die Übernahme einer 
ehrenamtlichen Vormundschaft zu gewinnen, sowohl von aktiver Akquise und Schulung von geeigneten
Personen, die an der Übernahme einer Einzelvormundschaft interessiert sind, ab als auch von der Gewährleistung einer 
fachlichen Beratung und Begleitung derselben. Dies gilt im Übrigen auch im Hinblick auf (berufsmäßige)
Ergänzungspfleger:innen.  
Auch in Bezug auf die Qualität der berufsmäßigen Vormundschaften (Vereins-, Berufs- und Amtsvormundschaft) 
ist kritisch weiter zu beobachten, wie die Umsetzung der Arbeits- und Orientierungshilfe für den Bereich der 
Amtsvormundschaft und -pflegschaft der BAGLJÄ (2023a) in den Jugendämtern gelingt. Die Arbeitshilfe rechnet 
eindrucksvoll vor, wie eine regelhafte Ausreizung oder Überschreitung der maximalen Fallzahlobergrenze zu 
Lasten der Qualität der Vormundschaft und letztlich auch des Kinderschutzes geht. Eine Fallobergrenze von 30 
Fällen pro Vollzeitstelle der berufsmäßigen Vormundschaft (vgl. ebd., S. 30; Kinderrechtsbasierte Vormundschaft 
ermöglichen! 2024) sowie eine Beendigung des „Fallzahlbingos“ zwischen den Jugendämtern (vgl. Praxisbeirat 
2024) ist daher fachlich geboten, damit nicht „vom Wohnort abhängig ist, wie gut ein junger Mensch, dessen 
Eltern nicht für ihn sorgen können, von seinem Vormund vertreten wird“ (ebd., S. 18). 
3.10.10  Adoption 
Adoptionen gehören zu den hoheitlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Bovenschen u. a. 2017a; 
Bovenschen u. a. 2017b; BAGLJÄ 2017a). Zentral ist die Sicherung des Kindeswohls durch die rechtliche
Begründung einer neuen Eltern-Kind-Beziehung. Adoptionen sind damit „ein wichtiger Bestandteil einer Politik für 
Kinder und Familien, die jedem Kind ein gutes Aufwachsen ermöglichen und Familien unterstützen will“
(Bovenschen u. a. 2017a, S. 4), und werden durch die Kinder- und Jugendhilfe vermittelt, beraten und begleitet. 
3.10.10.1  Rechtliche Grundlagen 
Die Vermittlung von Adoptionen, die Eignungsprüfung potenzieller Adoptiveltern, die Prüfung der „Passung“ 
zwischen Adoptivkindern und -eltern sowie die Beratung und Begleitung der Betroffenen gehören zwar zu den 
Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Allerdings sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen nicht im 
SGB VIII, sondern im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
geregelt (IJAB 2023). Das AdVermiG und weitere gesetzliche Vorschriften zu Adoptionen wurden zum 01.04.2021 
vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, Familienformen und -bilder sowie
Forschungen durch das Adoptionshilfegesetz (AHG) reformiert (vgl. BAGLJÄ 2017a). Näheres zu den fachlichen 
Standards führen die „Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Landesjugendämter aus (BAGLJÄ 2022b). Die Adoptionsvermittlung ist gemäß § 2 AdVermiG Aufgabe der kommunalen 
Jugendämter und der Landesjugendämter. Diese Aufgabe kann auch an seitens des Landjugendamtes anerkannte 
freie Träger vergeben werden (IJAB 2023, Folie 70). Die Adoption begründet ein Eltern-Kind-Verhältnis und 
mithin „wechselseitige Unterstützungspflichten zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind […] (z. B. die
Anrechnung des elterlichen Einkommens beim Bafög, die Heranziehung des Adoptivkindes bei der Versorgung von 
Adoptiveltern in Alteneinrichtungen). Auch in Erbschaftsangelegenheiten sind adoptierte Kinder leiblichen
Kindern gleichgestellt“ (ebd., S. 70).  
Im Unterschied zur Vollzeitpflege ist die Adoption, die in §§ 1741–1766 BGB geregelt ist, eine dauerhafte
Aufnahme eines bzw. einer Minderjährigen in eine andere Familie. Mit diesem Schritt werden die rechtlichen
Beziehungen des Kindes mit seiner biologischen Familie beendet (außer bei einer Adoption durch Verwandte oder der 
Adoption eines Volljährigen, §§ 1767–1772 BGB).  
Bei der Adoption wird zwischen Fremdkindadoption und Adoption durch Stiefeltern und Verwandte
unterschieden sowie zwischen Inlands- und Auslandsadoptionen. Bei Letzteren handelt es sich um Verwandte in gerader 
Linie (Großeltern) oder Seitenlinie bis zum dritten Grad (Geschwister, Tante, Onkel), die das Kind als Verwandte 
adoptieren. Die klassische Form der Fremdadoption als Annahme eines Kindes, zu dem kein verwandtschaftliches
Verhältnis besteht, kann eine Alternative zu Unterbringungsformen gemäß §§ 27ff. SGB VIII wie z. B. der
Pflegekinderhilfe oder stationären Wohnformen darstellen. Die Organisation der Adoptionsvermittlung wird im 
Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt, das dieses als Aufgabe der Jugendämter und Landesjugendämter
bestimmt, die dafür Adoptionsvermittlungsstellen einzurichten haben. 
3.10.10.2  Empirische Daten zu Adoptionen 
Insgesamt sind die Zahlen der Adoptionen seit dem Jahr 2004 rückläufig und haben sich auf einem niedrigen 
Niveau von 0,3% Adoptierten in der minderjährigen Bevölkerung eingependelt (vgl. Tab. 3–8). 
Tabel le 3–8 
Grund- und Kennzahlen zu Adoptionen (Deutschland; 2006 bis 2022;  
Angaben absolut, als Quote und in %) 
Zentrale Grund- und Kennzahlen 2006 2019 2022 
Häufigkeit von Adoptionen 
Adoptionen pro Jahr (absolut) 4.748 3.744 3.820 
Adoptierte in der minderjährigen Bevölkerung (Anteil in %) 0,4 % 0,3 % 0,3 % 
Adoptionsformen 
Inlands-Fremdadoptionen (Anteil in %) 31,6 % 30,1 % 24,8 % 
Auslands-Fremdadoptionen (Anteil in %) 8,9 % 3,1 % 2,4 % 
Stiefkindadoptionen (Anteil in %) 54,1 % 63,1 % 69,4 % 
Verwandtenadoptionen (Anteil in %) 5,4 % 3,6 % 3,4 % 
U3-Kinder bei Fremdadoptionen (Anteil in %) 57,4 % 67,7 % 68,4 % 
Aufenthaltsort vor Fremdadoptionen 
Krankenhaus (unmittelbar nach der Geburt) (Anteil in %) 31,4 % 44,5 % 44,1 % 
Pflegefamilie (Anteil in %) 27,8 % 28,2 % 30,9 % 
Heim (Anteil in %) 25,1 % 9,0 % 9,4 % 
Adoptionsbewerbungen und Personal 
Adoptionsbewerbungen im Verhältnis zu den zur Adoption 
vorgemerkten Minderjährigen 
10,3 : 1 4,9 : 1 4,8 : 1 
Personal im Arbeitsbereich Adoptionsvermittlung (in VZÄ) 
(absolut)  
407 392 (Stand 2018) 349 (Stand: 2020) 
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Adoptionen; Einrichtungen und Personal (ohne
Tageseinrichtungen für Kinder); Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige; Bevölkerungsstatistik; versch. Jahrgänge; Tabelle 
in Anlehnung an: Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 214202 
Daneben unterscheidet sich die statistische Entwicklung in der Verteilung deutlich nach Art der Adoption.
Während die Fremdadoption und insbesondere Auslandsadoptionen zurückgehen, steigen die Stiefkindadoptionen auf 
inzwischen 69 Prozent aller Adoptionen an (vgl. Tab. 3–8).  
 
202  Auf methodische Hinweise zu den Grund- und Kennzahlen wird für die Darstellung im Kinder- und Jugendbericht verzichtet. Diese 
sind online verfügbar unter: https://www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/AKJStat/Kennzahlenerlaeuterungen_KJH_Re-
port_2024.pdf; [25.03.2024]. Es wird für die Verwendung der methodischen Hinweise empfohlen, die angegebene Tabelle im Kinder- 
und Jugendhilfereport zu nutzen. Dort werden die methodischen Erläuterungen mit Hilfe einer Kennzahlennummerierung eindeutig 
zugeordnet.
Abbildung 3–17 
Entwicklung der Adoptionen nach Adoptionsformen (Deutschland; 1991 bis 2022;  
Gesamtzahl absolut und Anteile in %) 
 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Adoptionen; versch. Jahrgänge; Abbildung aus:
Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 215 
Ein Grund liegt in der Ratifizierung des Haager Adoptionsübereinkommens und daraus resultierenden
strukturellen Veränderungen in den Herkunftsländern (Vorrang von familienbasierten Unterbringungsformen im
Herkunftsstaat), welche zu einem Rückgang internationaler Adoptionen führen (Bovenschen u. a. 2017b, S. 22). Zum 
anderen „gibt es Hinweise darauf, dass sich zugleich die Profile der zu vermittelnden Kinder verändern: „So 
werden zunehmend mehr Kinder mit erhöhten Fürsorgebedürfnissen aus dem Ausland adoptiert (Selman 2015, 
2016), zitiert nach Bovenschen u. a 2017b). Damit gehen besondere Anforderungen an die
Adoptionsvermittlungsstellen und die prospektiven Adoptiveltern einher“ (ebd., S. 23).  
Eine weitere Erklärung für die Veränderungen der Adoptionszahlen und -formen könnte der Wandel der
Familienformen (unverheiratete Paare, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften) und damit eine 
Steigerung der Möglichkeiten, mit Kindern zusammenzuleben, sein. Die Einführung moderner
Verhütungsmethoden ermöglicht eine größere Kontrolle der Familienplanung und führt zu weniger ungeplanten
Schwangerschaften und in der Folge dazu, dass weniger Kinder zur Adoption freigegeben werden. Eine veränderte
gesellschaftliche Bewertung von Ein-Eltern-Familien und der Ausbau familienpolitischer Leistungen (z. B. Eltern-, 
Mutterschafts- und Kindergeld, Rechtsansprüche auf Kinderbetreuung im Alter von 0 bis 6 Jahren sowie
Angebote der Ganztagsbetreuung und einem zukünftigen Rechtsanspruch hierauf) ermöglichen es, Care-Arbeit und 
Erwerbseinkommen besser zu vereinbaren und verringern den Druck, ein Kind allein aufgrund mangelnder
materieller Sicherung zur Adoption freigeben zu müssen (Fendrich u. a. 2017, S. 25f.).  
Umgekehrt eröffnen die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin und veränderte Gesetzgebungen im 
Ausland zur Leihmutterschaft kinderlosen Paaren Wege zu einem Kind neben der Adoption. Daher sinken auch 
die Zahlen der jährlichen Adoptionsbewerbungen durch Paare und Einzelpersonen. Kamen 2006 bis 2008 noch 
etwa zehn Bewerbungen auf einen zur Adoption vorgemerkten minderjährigen Menschen, liegt die Relation
aktuell bei 4,8 Bewerbungen zu einem zur Adoption vorgemerkten jungen Menschen (vgl. Tab. 3–8;
Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 214).  
Hinter dem hohen Anteil der Stiefkindadoptionen verbergen sich nicht nur Patchwork-Familien, sondern auch 
Kinder, die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft oder Ehe hineingeboren wurden. Zunehmend mehr Kinder 
haben gleichgeschlechtliche Elternpaare oder einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder
intergeschlechtlichen Elternteil. Das Abstammungsrecht muss diesen unterschiedlichen Familienkonstellationen hinreichend 
Rechnung tragen: „Das Abstammungsrecht regelt die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung, also die Frage, welche 
Person im rechtlichen Sinne Elternteil eines Kindes ist. Es befindet sich in den §§ 1591ff. des Bürgerlichen Ge-
8.687
4.748
3.744 3.820
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
1 6
20
1 7
20
18
20
19
20
2 0
20
2 1
20
22
An
za
hl
Fremdadoptionen (Inland/Ausland) Stiefkindadoptionen
Verwandtenadoptionen Adoptionen insgesamt
49,4%
46,9%
33,2%
63,1%
40,5%
54,1%
69,4%
27,2%
setzbuchs (BGB). Zum Verständnis der rechtlichen Vorschriften ist es wichtig zu wissen, dass rechtliche
Elternschaft und biologische oder genetische Elternschaft auseinanderfallen können. § 1591 BGB bestimmt, dass
Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat. Dies gilt auch, wenn das Kind genetisch nicht von ihr abstammt, 
etwa, weil es mit der Eizelle einer anderen Frau gezeugt wurde (z. B. aufgrund einer im Ausland durchgeführten 
Eizell- oder Embryonenspende). Als Vater ordnet das Gesetz einem Kind den Mann als Vater zu, der zum
Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen
Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. Ein Auseinanderfallen von rechtlicher und biologischer bzw. genetischer 
Vaterschaft kommt etwa vor, wenn ein Kind mithilfe der Samenspende eines Dritten oder von einem anderen 
Mann als dem Ehemann oder ihrem die Vaterschaft anerkennenden Partner der Frau gezeugt wird.“203 
Die derzeit geltende Rechtslage diskriminiert Kinder gleichgeschlechtlicher Ehen, da diese Kinder, im Gegensatz 
zu Kindern, die in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren werden, weiterhin von dem sozialen Elternteil adoptiert 
werden müssen. Diese fehlende rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung der aktuellen Rechtspraxis verstößt gegen das 
Grundrecht des Kindes auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung und behandelt es in
verfassungswidriger Weise ungleich gegenüber anderen ehelich geborenen Kindern.204 
Fremdadoptionen erfolgen in der Regel im Alter von bis zu drei Jahren, wobei das Gros auf Adoptionen im
Krankenhaus nach der Geburt (44,1 %) und in Pflegefamilien (30,9 %) entfällt (Autor:innengruppe Kinder- und
Jugendhilfestatistik 2024, S. 214). Obwohl in der überwiegenden Mehrheit der Pflegeverhältnisse eine Rückführung 
nicht erfolgt und sogenannte Dauerpflegeverhältnisse entstehen, liegt der Anteil der Adoptionen an den
Pflegeverhältnissen vergleichsweise niedrig mit etwa zwei Prozent (vgl. van Santen u. a. 2019, S. 58). 
Besonderheiten bringt das Adoptionsverfahren bei Adoption eines Kindes aus einer vertraulichen Geburt mit sich. 
Seit 2014 besteht die Möglichkeit für Schwangere, ihr Kind vertraulich unter Angabe eines Pseudonyms,
medizinisch begleitet und unterstützt durch eine Schwangerenberatungsstelle zur Welt zu bringen. Die Daten zur
Identität der Herkunftsmutter werden von der Schwangerenberatungsstelle in einem Herkunftsnachweis festgehalten, 
der „mit der Angabe ‚Herkunftsnachweis‘, dem Pseudonym der Mutter, dem Geburtsort und Geburtsdatum des 
Kindes, dem Namen und der Anschrift der hinzugezogenen geburtshilflichen Einrichtung und der Anschrift der 
Beratungsstelle versehen und nach der Geburt des Kindes mit ergänzenden Angaben zu Geburtsort und
Geburtsdatum an das BAFzA (BAFzA, Referat 103, 50964 Köln) geschickt“ (BMFSFJ 2023c, S. 10) wird. Ab dem Alter 
von 16 Jahren kann dieser vom Kind und nur vom Kind eingesehen werden. Das Verfahren der vertraulichen 
Geburt sieht vor, dass das Neugeborene nach einer (vertraulichen) Geburt vom zuständigen Jugendamt in Obhut 
genommen und ein Adoptionsverfahren direkt in die Wege geleitet wird (Will/Krell 2019).  
3.10.10.3  Fazit 
Zwar sind, abgesehen von der Stiefkindadoption, die in Deutschland vollzogenen Adoptionen rückläufig und
bewegen sich quantitativ auf niedrigem Niveau auch im internationalen Vergleich. Qualitativ stellt die Adoption für 
eine bedeutende Zahl an Kindern eine dauerhafte Sicherung ihres Wohls und der Daseinsvorsorge dar.  
Für die fachliche Weiterentwicklung der Adoption muss die Diversität von Familienformen stärker berücksichtigt 
werden. Hierzu gehört der Abbau bestehender Diskriminierungen im Abstammungsrecht gegenüber Kindern in 
gleichgeschlechtlichen Ehen und Partnerschaften und Kindern, die mithilfe von Reproduktionsmedizin gezeugt 
wurden.  
Erforderlich ist auch eine Verbesserung der Unterstützung von Eltern, die ein Kind zur Adoption freigegeben 
haben, und die Anerkennung dafür, dass sie diese verantwortungsvolle Entscheidung getroffen haben. Diese
Eltern in der Bewältigung des Verlusts und der Trauer zu begleiten, ist eine wichtige Aufgabe.  
Um Kindern in Dauerpflegeverhältnissen ohne eine realistische Chance auf eine Rückführung in ihre
Herkunftsfamilie eine dauerhafte Perspektive zu eröffnen, kann es sinnvoll sein, die Möglichkeit einer Adoption durch 
Pflegeeltern stärker als bislang zu prüfen (Fendrich u. a. 2017). 
 
203  Vgl. https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/abstammungsrecht/abstammungsrecht.html; [19.01.2024]. 
204  Vgl. Initiativen zur Änderung des Abstammungsrechts bei Kindern und Elternschaft aus künstlicher Befruchtung bei
gleichgeschlechtlichen Paaren wie z. B. Nodoption.
3.10.11  Qualität 
Die Frage nach der Qualität ist konstitutiv eingewoben in die Bemühungen, eine gelingende öffentlich
verantwortete Kinder- und Jugendhilfeinfrastruktur für das Aufwachsen von jungen Menschen zu gestalten, die ein
gerechtes Aufwachsen von jungen Menschen unterstützt. Sie ist gekoppelt an die Grundsatzfrage, was Kinder- und
Jugendhilfe unter welchen Rahmenbedingungen leisten soll und kann. Sie lässt sich nicht präzise abgrenzen von 
Debatten um Fachlichkeit und Professionalität, um fachliche und infrastrukturelle Standards sowie um mögliche, 
wünschenswerte oder empirisch nachweisbare Wirkungen. Im Folgenden wird – in Abgrenzung zu einer breiten 
Debatte um Fachlichkeit und Professionalität – ein Fokus auf solche Diskurse und Studien gelenkt, die sich auf 
den gesetzlich verankerten Qualitätsanspruch der Kinder- und Jugendhilfe beziehen. Einbezogen werden auch 
Fragen, wie es angesichts der in diesem Kinder- und Jugendbericht thematisierten Krisen gelingen kann,
Qualitätsstandards zu halten. 
Der Begriff Qualität ist mehrdimensional und weist analytisch-deskriptive, normative, evaluative und
handlungsorientierte Dimensionen auf (vgl. Merchel 2021, S. 684). Was als (gute) Qualität betrachtet wird, ist davon
abhängig, wer – Adressat:innen, Fachkräfte, Träger, Finanzgeber, Politik etc. – Qualität betrachtet oder beurteilt. In 
diesem Sinne ist Qualität ein „Konstrukt, bei dem Personen sich (implizit oder explizit) in einem Vorgang der 
Normsetzung auf Bewertungsmaßstäbe verständigt haben und diese unter Einbeziehung ihrer Erwartungen auf 
einen Gegenstand oder einen Prozess beziehen. Qualität ist eine reflexive, substanziell auf Diskurs verwiesene 
Kategorie“ (ebd.). Viernickel (2022) schlägt in Weiterführung des Qualitätsmodells von Donabedian (1980) vor, 
Qualität in Bezug auf den Input in den Dimensionen Strukturqualität („räumlich-materielle und soziale
Rahmenbedingungen“) und Orientierungsqualität („normative Orientierungen, Leitvorstellungen, Überzeugungen und 
Werte“), in Bezug auf den Output als Prozessqualität („die realisierte Pädagogik“) und in Bezug auf den Outcome 
als Ergebnisqualität (Resultate, die bei den Nutzenden erzielt werden, wie z. B. entlang von Zufriedenheitswerten 
oder mehr oder weniger objektiven Maßen wie Rückfallquoten, kindliche Entwicklungsfortschritte) zu
beschreiben und (empirisch) zu erfassen (vgl. ebd., S. 455ff.). Aktuell wird die Ergänzung um eine zwischen In- und 
Output gelagerte Management- und Organisationsqualität diskutiert, die das „Vorhandensein und [die]
Angemessenheit von Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität des Angebots, [die] Nachvollziehbarkeit und Transparenz 
der Prozesse in einer Einrichtung, [den] Leitungsstil und [das] Führungsverhalten von Leitungskräften“ (ebd., 
S. 456) beschreibt. Damit wird die hohe Bedeutung insbesondere auch der Träger und Leitungen für die
Qualitätsentwicklung unterstrichen. Zusätzlich wird das Modell um die Kontextqualität erweitert, was „Vorhandensein, 
Erreichbarkeit und Qualität externer Unterstützungssysteme wie Fachberatung und Fort-/Weiterbildung“ (ebd.) 
und die Art der Vernetzung im Sozialraum beschreibt (vgl. Jung/Gels 2019). Qualitätsmodelle, die pädagogische 
Umwelten untersuchen, erfassen nicht nur die Qualität eines pädagogischen Angebotes, sondern integrieren die 
Qualität der häuslichen Umwelt und somit das Zusammenwirken von familialen und institutionellen
Lernumwelten (vgl. Tietze u. a. 2005). 
Neben solchen struktural-prozessualen Qualitätsmodellen finden sich auch relationale sowie macht- und
herrschaftskritische Konzepte von Qualität, die ein anderes Vorgehen wählen und „universelle, allgemeingültige
Zuschreibungen bester Fachpraxis“ (Viernickel 2022, S. 456) in Frage stellen und nicht vorab setzen, was unter guter 
Qualität zu verstehen ist. Sie setzen auf den partizipativen, demokratischen Dialog der unterschiedlichen, im
pädagogischen Kontext relevanten Akteur:innen und den Einbezug der „Werte, Normen, Überzeugungen, Wünsche 
und Bedürfnisse“ (ebd.) der unterschiedlichen Gruppen durch Mitbestimmung. Was als Qualität gilt, ist hier
prozessual immer wieder neu unter Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen diskursiv auszubalancieren.  
In der Kinder- und Jugendhilfe werden Fragen der Qualität häufig unter dem Begriff der Qualitätsentwicklung 
verhandelt. Diese versteht sich als „eine systematisierende Vorgehensweise der kontinuierlichen Bewertung und 
prozesshaften Weiterentwicklung der Qualität in den Strukturen, den Handlungsweisen und den Ergebnissen einer 
Organisation“ (Merchel 2021, S. 685). Als steter Prozess der Anpassung an die Bedingungen vor Ort gilt es, unter 
Berücksichtigung unterschiedlicher Qualitätsdimensionen Qualitätskriterien organisational zu konkretisieren, 
methodisch zu unterlegen und nach innen und außen transparent darzustellen, um Möglichkeiten der Überprüfung 
und Weiterentwicklung zu erschließen. Das Repertoire an Konzepten zur Qualitätsentwicklung ist sehr breit und 
wird jeweils träger- und einrichtungsspezifisch ausbuchstabiert. Grundsätzlich kann nach Merchel (2021)
zwischen einer Verfahrensstandardisierung und einer evaluierenden Qualitätsbewertung unterschieden werden. Bei 
der Verfahrensstandardisierung werden „verschiedene Aufgaben/Handlungsanforderungen, Abläufe und
Verhaltensmuster definiert“ (ebd., S. 686) und wird somit für das organisationale und pädagogische Handeln
Orientierung an vorher definierten Standards geschaffen. Bei der evaluativen Qualitätsbewertung wird auf die Definition
von Qualitätsstandards verzichtet und auf die Festlegung von Kriterien gesetzt, die den Prozess der
Qualitätsentwicklung steuern sollen. In der Praxis finden sich häufig Mischungen dieser beiden Paradigmen. 
Spätestens seit den 1990er-Jahren bestimmt das Konstrukt „Qualität“ die fachlichen Debatten in der Kinder- und 
Jugendhilfe, auch angestoßen durch die Diskussion um New Public Management (NPM) und Neue
Steuerungsmodelle (vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 1995). Die fachliche Debatte ist 
auch dadurch geprägt, dass es unterschiedliche Einschätzungen dazu gibt, inwiefern manche Konzepte der
Qualität und Qualitätsentwicklung sinnvoll für die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sind. 
Der Fachdiskurs der Sozialen Arbeit wird insbesondere dann durch kritische Einschätzungen dominiert, wenn aus 
der Betriebswirtschaft stammende Instrumente betrachtet werden, die der Komplexität professioneller
Dienstleistungserbringung nicht gerecht werden können und die Gefahr gesehen wird, dass die Nutzer:inneninteressen nicht 
hinreichend Berücksichtigung finden (vgl. Beckmann u. a. 2004).  
Diese kritischen Einschätzungen stehen in einem engen Zusammenhang mit jüngeren Debatten um
wirkungsorientierte Steuerung, Managerialismus und eine evidenzbasierte Praxis (EBP). Kritisiert wird dabei nicht, dass
professionelles Handeln und soziale Dienste Qualitätsprämissen zu genügen haben, sondern vielmehr, welche
Qualitätskriterien herangezogen werden und wie Forderungen nach Qualität begründet werden. Die Kritik wendet 
sich dagegen, dass der Kinder- und Jugendhilfe in Anbetracht fiskalischer Herausforderungen aus
finanzpolitischer Perspektive Misswirtschaft unterstellt und daher Erfolgsbelege eingefordert werden. Hierin wird ein
Misstrauen gegenüber sozialpädagogischer Professionalität gesehen (vgl. Albus 2022, S. 38). Demnach wird kritisiert, 
dass „die Ermessens- und die Entscheidungsfreiheit als Kernaspekt von Professionalität als zentrales
Steuerungsproblem“ interpretiert wird, welches die Notwendigkeit managerialistischer Logiken des „People Processing“
erforderlich machten (Otto/Ziegler 2018, S. 968f.). Eine Substitution professionellen Handelns durch managerielle 
Praktiken wird insbesondere im Kontext einer evidenzbasierten Praxis (EBP) diskutiert. Hier sollen dann Befunde 
experimenteller Wirkungsforschung angewendet und repliziert werden. Professionelles Ermessenshandelns wird 
dabei durch eine sozialtechnologische Anwendung wissenschaftlichen Wissens ersetzt (Ziegler 2019). In der
Konsequenz wird zunehmend die „Grundlegung eines professionalitätsfördernden ‚alternativen‘ Sozialmanagements“ 
gefordert (Mohr 2017, S. 286). Ebenfalls aus der Kritik an der Einseitigkeit von Wirkungsorientierung erwachsen 
ist die Erforschung von Folgen sozialer Hilfen als alternative und multiperspektivische Wirkungsforschung (vgl. 
Weinbach u. a. 2017). 
In der Kindheitspädagogik wird das Konzept der Qualität umfangreich aufgegriffen und in den letzten Jahren 
erheblich ausdifferenziert. Das Paradigma wird dazu genutzt, um über forschungsbasierte Verfahren Qualität zu 
messen und daraus Vorschläge zur Qualitätsverbesserung zu entwickeln. Auch hier findet sich eine deutliche 
Kritik an Versuchen, universelle Kriterien bester Fachpraxis zu bestimmen. In machtkritischen Diskursen wird 
auf den Dialog, auf Beteiligung und Mehrperspektivität bei der fachlichen Bestimmung von Qualität gesetzt. Auch 
vor dem Hintergrund, dass in der Kindheitspädagogik und der Sozialen Arbeit Qualität auf unterschiedliche Weise 
diskutiert wird, bedarf es einer grundlegenden Verständigung in der Kinder- und Jugendhilfe, wie der
Qualitätsdiskurs und die Qualitätsforschung ergänzend zu Debatten um Fachlichkeit und Professionalität, um Wirkung, 
evidenzbasierte Praxis und Steuerung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe leisten 
können (vgl. Bilgi u. a. 2021). 
3.10.11.1  Gesetzliche Rahmungen 
Qualität und Qualitätsentwicklung sind spätestens seit Inkrafttreten des SGB VIII Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe. In neuerer Zeit wurden mit dem Bundeskinderschutzgesetz von 2012 („Gesetz zur Stärkung des aktiven 
Schutzes von Kindern und Jugendlichen“) neue Regelungen zur Qualitätsentwicklung in das Gesetz eingezogen 
(§§ 79, 79a SGB VIII). Daraus resultiert, dass „Qualitätsentwicklung als Teil der infrastrukturellen
Gewährleistungsverantwortung der öffentlichen Träger“ (Landesjugendamt Rheinland/Landesjugendamt Westfalen 2013, 
S. 7) anzusehen ist. Sie haben zu gewährleisten, dass sowohl „Qualitätskriterien als auch die Verfahren zur
Qualitätsentwicklung […] regelmäßig überprüft werden“ (ebd., S. 8). Davon soll kein Handlungsfeld der Kinder- und 
Jugendhilfe ausgeschlossen werden. „Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und
Jugendlichen in Einrichtungen und Qualitätsmerkmale für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in
Einrichtungen und Diensten“ (ebd.) müssen dabei einbezogen werden. Den Landesjugendämtern kommt hierbei eine 
besondere Rolle zu, für die örtlichen Akteur:innen Orientierung gebende fachlichen Empfehlungen zu entwickeln. 
Die Förderung freier Träger ist an die Voraussetzung geknüpft, dass diese die „Beachtung der Grundsätze und
Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleisten“ (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 
SGB VIII). Hinzu kommt, dass „Qualitätsentwicklung und Jugendhilfeplanung […] eng verknüpft [sind]: § 79a 
SGB VIII fordert dazu auf, die qualitative Steuerungsfunktion der Jugendhilfeplanung wieder stärker in den Blick 
zu nehmen“ (Landesjugendamt Rheinland/Landesjugendamt Westfalen 2013, S. 11; Niedersächsisches
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 2018).  
Insbesondere für die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege wurden in den letzten Jahren Regelungen zur 
Weiterentwicklung der Qualität der Angebote durch weitere Gesetze bundesgesetzlich verankert. Mit dem „Kita-
Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz“ (KiQuTG), das 2019 durch das sogenannte „Gute-KiTa-Gesetz“ 
geschaffen wurde, wurde ein „Instrumentenkasten“ mit zehn Handlungsfeldern zur Weiterentwicklung der
Qualität etabliert, aus dem die Länder anhand ihrer individuellen Bedarfe und der Situation der Kindertagesbetreuung 
im jeweiligen Land auswählen und länderspezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität ergreifen
können. In den Jahren 2019 bis 2022 konnten die Länder in diesem Rahmen auch Maßnahmen zur Entlastung der 
Eltern bei den Kostenbeiträgen umsetzen. Das KiQuTG wurde zum 01.01.2023 durch das Zweite Gesetz zur 
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) geändert 
und inhaltlich weiterentwickelt. Wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Rechtslage ist, dass die Länder 
die Bundesmittel überwiegend in sieben Handlungsfelder investieren müssen, die für die Qualität von besonderer 
Bedeutung sind: Bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gewinnung und Sicherung von
qualifizierten Fachkräften, Starke Leitung, Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und
Bewegung, Sprachliche Bildung und Stärkung der Kindertagespflege. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist 
die Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung seit 10.06.2021 auch explizit mit der inklusiven Ausrichtung
verknüpft (vgl. Tammen 2022, Rn. 4). 
3.10.11.2  Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 
Grundsätzlich lässt sich zwischen Maßnahmen, die erstens durch organisational implementierte Instrumente zur 
Verbesserung der Qualität(sentwicklung) beitragen wollen, die zweitens in Form von Qualitätspolitik durch
Gesetze (z. B. KiTa-Qualitätsgesetz) oder Initiativen (Bundesmodellprogramm „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“; 
vgl. Micheel 2010) Qualität in Feldern der Kinder- und Jugendhilfe anzuregen oder zu steuern beabsichtigen und 
drittens jenen unterschieden, die Qualität(sentwicklung) durch empirische Forschung vorantreiben wollen. Diese 
werden nachfolgend, beispielhaft vertieft für das Feld der Kindertagesbetreuung vorgestellt, punktuell ergänzt 
durch Befunde zu den Hilfen zur Erziehung. Weitere Felder, etwa die Diskussion um Qualität im Kinderschutz 
(vgl. z. B. Schmutz/Paz Martínez 2018 oder in den Allgemeinen Sozialen Diensten (vgl. z. B. Merchel 2019b; 
2019c; 2019d) werden nicht weiter ausgeführt.  
(1) Qualitätsentwicklung durch organisational implementierte Instrumente
Qualität und Qualitätsentwicklung sind als Konzepte unterschiedlich stark in den Handlungsfeldern der Kinder- 
und Jugendhilfe verankert und werden dort auch auf unterschiedliche Weise diskutiert. Es lassen sich
differierende handlungsfeldspezifische Kulturen der „organisationalen Übersetzung“ sozialpolitischer Anforderungen 
(vgl. Schmidt 2018b) identifizieren. Insbesondere im Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen ist Qualität „in 
den letzten Jahrzehnten zu einem zentralen Topos geworden“ (vgl. Bilgi u. a. 2021, S. 7) und hat in der Praxis 
einen erheblichen Aufschwung erfahren. Im Feld der Kindertagesbetreuung liegen vielfältige Vorschläge zur
Ausgestaltung von Qualitätsentwicklung durch Verfahren vor (vgl. Viernickel 2022). Im Vergleich hat die Debatte 
um Qualität(sentwicklung) in anderen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe an Fahrt verloren. Zwar 
finden sich Beiträge, die Qualität(sentwicklung)sverfahren und -standards grundsätzlich beschreiben (für die
Kinder- und Jugendarbeit vgl. Witte 2021; AG Jugendreferenten Baden-Württemberg o.J., für die Hilfen zu Erziehung 
vgl. Merchel 2020; für die Frühen Hilfen vgl. Kindler 2013; Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend 
und Familie 2021) auch handlungsfeldspezifisch in unterschiedlicher Form ausbuchstabieren – wie z. B. die
kommunalen Wirksamkeits- und Qualitätsdialoge in der Kinder- und Jugendarbeit (vgl. Müller/Trödel 2021).
Insgesamt ist das empirische Wissen dazu, wie flächendeckend und in welcher Form Maßnahmen zur Qualität
(sentwicklung) in der Kinder- und Jugendhilfe auf organisationaler Ebene umgesetzt werden, fragmentiert. Für das 
Handlungsfeld der (stationären) Erziehungshilfen liegen z. B. auch bundesweite Daten zur Verbreitung, zu den 
genutzten Instrumenten sowie zu Einschätzungen zur Qualitätsentwicklung vor (vgl. Pluto u. a. 2024). Daneben
gilt es, für dieses Arbeitsfeld auch sektorale und trägerbezogene qualitative und quantitative Studien
durhczuführen, die auch die Perspektive der Fachkräfte und der Adressat:innen mit in den Blick nehmen (vgl. Beckmann 
2009; Mohr 2017; Burschel u. a. 2022). Daneben existieren u. a. Einzelbefunde, Fallstudien (vgl. Schmidt 2018b), 
handlungsfeldspezifische Vorschläge, vielfältige Diskussionspapiere (z. B. zum Ganztag: Grundschulverband 
e. V. 2019) und kritische Bestandaufnahmen (vgl. Beckmann u. a. 2004; Hammerschmidt u. a. 2017). 
(2)  Qualitätspolitiken 
Es lassen sich drei unterschiedliche Wege der politischen Steuerung im Bereich Qualität beobachten, welche auch 
als Qualitätspolitiken bezeichnet werden können: erstens das Anstoßen von Initiativen zur Weiterentwicklung 
von Qualität (a), zweitens das Qualitätsmonitoring (b) und drittens die Steuerung über Qualitätsstandards bzw. 
deren Absenkung (c).  
(a) Qualität(sentwicklung) ist ein kinder- und jugendhilfepolitisch sehr relevantes Thema. Dies zeigen auch die 
vielen (bundes-)politischen Initiativen der letzten 30 Jahre. Beispiele sind die vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab 1995 herausgegebenen QS-Hefte „Materialien zur Qualitätssicherung in der 
Kinder- und Jugendhilfe“ oder die 1999 initiierte Nationale Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen 
für Kinder (NQI) (vgl. Tietze/Dittrich 2002). Weiter zu nennen ist das Modellprogramm des Bundesministeriums 
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur „Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte 
Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff SGB VIII“, kurz 
Bundesmodellprogramm Wirkungsorientierte Steuerung (vgl. Albus u. a. 2010) oder das bereits erwähnte „Kita-
Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz“ (KiQuTG). Hinzu kommen vom Bundesministerium für Bildung 
und Forschung angestoßene Forschungslinien wie die zur „Qualitätsentwicklung für gute Bildung in der frühen 
Kindheit“ (Schelle u. a. 2023) oder für den Ganztag die Studien zur Entwicklung von Ganztagsschulen (vgl. z. B. 
StEG-Konsortium 2016).  
(b) In den letzten Jahren hat sich in Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfe das Qualitätsmonitoring als politisches 
Steuerungsinstrument (vgl. Klinkhammer u. a. 2017) erheblich ausgeweitet, welches über (aufbereitete)
Kennzahlen „Auskunft über strukturelle Parameter pädagogischer Qualität“ (Viernickel 2022, S. 463) gibt. Auf dieser 
Basis werden für Politik und (Fach-)Öffentlichkeit fortlaufende und systematische Informationen bereitgestellt, 
die dazu beitragen können, bestehende Qualität einzuschätzen sowie Bedarfe und Maßnahmen zur
Qualitätsentwicklung abzuleiten. Seine Bedeutung zeigt sich auch in einer zunehmenden medialen Rezeption. Die Kinder- 
und Jugendberichte, Bildungsberichte, der Kinder- und Jugendhilfereport oder der Monitor Hilfen zur Erziehung 
(vgl. Rauschenbach u. a. 2019; Rauschenbach u. a. 2021; Fendrich u. a. 2021) stellen hier wichtige, z. T. auf 
Kennzahlen basierend, Ergebnisse bereit, die auch Hinweise auf qualitätsrelevante Aspekte beinhalten (z. B. die 
personelle oder finanzielle Ausstattung von Arbeitsfeldern) Für das Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen 
(vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021; Bock-Famulla u. a. 2021; BMFSFJ 2024) und die Frühen Hilfen 
(vgl. Nationales Zentrum Frühe Hilfen 2016) liegen zunehmend mehr kennzahlenbasierte Berichte vor. Über diese 
werden die länderspezifischen Unterschiede, aber auch die strukturellen Defizite in Bezug auf einige
Qualitätsparameter deutlich, u. a. in Bezug auf Investitionen, Fachkraft-Kind-Relation, Leitungsfreistellung/Leitungszeit, 
mittelbare Arbeitszeit. Im Bereich der erzieherischen Hilfen liegt mit der Expertise „Rahmensetzung der Länder 
bei Hilfen zur Erziehung“ mittlerweile ein Überblick über die Rahmensetzungen der einzelnen Bundesländer vor 
(vgl. Meysen u. a. 2020). 
(c) Neben dem Qualitätsmonitoring finden sich auch Initiativen, die für die Kinder- und Jugendhilfe (vgl.
Nationales Zentrum Frühe Hilfen 2016) handlungsfeldübergreifend und bereichs- und fachspezifisch
Qualitätsstandards vorschlagen. Basierend auf einem expertokratischen Ansatz (vgl. Flösser/Westerheide 2016, S. 1130) sind 
für die Handlungsfelder vielfältige, zum Teil bundesweite oder nur regionale und kommunale Vorschläge für 
Qualitätsstandards entwickelt worden, z. B. Empfehlungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (vgl. 
BMFSFJ 2015; BMFSFJ/DBJR 2022) für die Pflegekinderhilfe (vgl. Kommunalverband für Jugend und Soziales 
Baden-Württemberg 2022) für Beistände (vgl. LVR-Landesjugendamt Rheinland/LWL-Landesjugendamt
Westfalen 2013), für Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe (vgl. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-
Württemberg 2022), für die Frühen Hilfen (Nationales Zentrum Frühe Hilfen 2016), für die Heimerziehung (vgl. 
Zukunftsforum Heimerziehung 2021), für die Hilfeplanung (vgl. BAGLJÄ 2023b) oder, empirisch grundgelegt, 
Vorschläge zu Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit (vgl. Henningsen u. a. 2021).205 Hinzu kommen 
 
205  Die hier aufgeführten Beispiele sollen nur exemplarisch die Bandbreite der Vorschläge widerspiegeln und haben keinen Anspruch einer 
umfänglichen und systematischen Erfassung.
fachlich begründete Qualitätsstandards für strukturelle Parameter der Finanzierung, der Personalbemessung, der 
Räumlichkeiten, der Einhaltung von fachlichen Leitlinien und des Fachkräftegebots etc., die sich in Gesetzen und 
Ausführungsverordnungen finden oder im Rahmen von Leistungsvereinbarungen zwischen der öffentlichen
Kinder- und Jugendhilfe und Leistungsanbietern verhandelt werden (für ambulante Erziehungshilfen gemäß § 77 
SGB VIII vgl. z. B. AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe 2016). Für Fragen der Qualitätsentwicklung 
können nicht zuletzt Jugendhilfeausschüsse wichtige (kommunal-)politische Arenen darstellen. Für
Kindertageseinrichtungen werden aktuell strukturelle Parameter nicht nur als fachlich begründete Qualitätsindikatoren
angesehen, sondern erfahren durch empirische Absicherung eine erhöhte Evidenz in Bezug auf die Frage, wie sich 
diese spezifisch auf die kindliche Entwicklung auswirken. Aktuell werden diese Berechnungen dazu genutzt, für 
das System der Kindertagesbetreuung einschließlich der Kindertagespflege bundesweite Qualitätsstandards u. a. 
in Bezug auf Personalparameter vorzuschlagen (vgl. Strehmel/Viernickel 2022). Angesichts gestiegener Kosten 
in der Kinder- und Jugendhilfe, knapper werdender Ressourcen in kommunalen Haushalten sowie auch vor dem 
Hintergrund des Fachkräftemangels und nicht vorhersehbarer Krisen werden allerdings immer wieder Vorschläge 
gemacht und auch politisch durchgesetzt, die die Absenkung von bestehenden Standards zur Folge haben (vgl. 
auch Abschnitt 3.5.2).206 Ökonomische Zwänge stehen hier im Widerspruch zu fachlichen Standards und
Adressat:innenbelangen bzw. Anforderungen, die in Zusammenhang mit Aushandlungsprozessen für die Steuerung in 
der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Krisen stehen (vgl. Marquard 2013). Die in diesem Kinder- und
Jugendbericht beschriebenen Krisen fordern die Kinder- und Jugendhilfe heraus, diese als kritische (soziale)
Infrastruktur krisenfest auszugestalten. 
(3) Qualitätsforschung
Grob lassen sich Ergebnisse der Qualitätsforschung in der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die Themen (a) 
globale pädagogische Prozessqualität und spezifische Interaktionsqualität, (b) im Kontext der Wirkungs- und 
Evaluationsforschung, (c) in Bezug auf strukturelle Qualitätsstandards und (d) auf die Implementierung von
Qualitätsentwicklungsmaßnahmen und Trägerqualität unterscheiden. Daneben finden sich (e) Studien, die
ethnografisch und/oder rekonstruktiv Qualität untersuchen. Einen neueren Strang der Forschung in diesem Bereich stellt 
(f) die Untersuchung der Qualität aus Sicht von Kindern und Jugendlichen dar. Die Studien beziehen sich auf
unterschiedliche Handlungsfelder.
(a) Forschung zu pädagogischer Prozessqualität und zu Interaktionsqualität: Ergebnisse der Qualitätsforschung,
die sich an einem prozessual strukturellen Modell und globaler pädagogischer Prozessqualität orientieren, liegen
vor allem für die Evaluation von Kindertageseinrichtungen als Bildungsorte vor. Dort zeigt sich z. B. anhand der
Instrumente der KES-Familie (Kindergarten-Einschätz-Skala),207 dass sich Qualität der Kita-Gruppen von
Regelkindergärten in Deutschland weitgehend unverändert lediglich im niedrigen oder mittleren Bereich bewegt
(Schmidt u. a. 2018, S. 464f.; Wadepohl/Mackowiak 2022, S. 25). In der Tagespflege wurden vergleichbare
Werte ermittelt (Tietze u. a. 2013). Studien, die mit dem Instrument CLASS Interaktionsqualität erheben, zeigen
ein eher ambivalentes Bild: Fachkräften scheint es eher gut zu gelingen, Kinder emotional zu unterstützen und
den pädagogischen Alltag zu strukturieren, bei der Lernunterstützung scheint dies weniger gut zu gelingen.
Evaluationsstudien tragen dazu bei herauszufinden, welche Form der Lernbegleitung zu besseren Ergebnissen
beispielsweise in der Sprachentwicklung führt (Anders 2018). Erkenntnisse zum erheblichen
Professionalisierungsbedarf liefern auch Beobachtungsverfahren, die auf spezifische Bereiche der Interaktionsqualität in Kitas (z. B.
Early Literacy, frühe Mathematik) abzielen (vgl. Schmidt u. a. 2018, S. 464). Gezeigt werden kann z. B. die
geringe Qualität früher mathematikförderlicher Prozesse (vgl. Tresp u. a. 2014). Für andere Handlungsfelder der
Kinder- und Jugendhilfe liegen keine vergleichbaren Instrumente zur standardisierten Erfassung von
Prozessqualität vor, auch wenn in diese Richtung weisende Forderungen schon länger erhoben werden (vgl. Deutscher Bun-
 
206  Beispiele sind: Absenkung der Personalvoraussetzungen bei der Betreuung minderjähriger unbegleiteter Ausländer (vgl.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 2023); gemeinsames Forderungspapier von IGfH, terre des
hommes und BumF (2022) bezüglich der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in den Hilfen zur Erziehung. Aber auch 
das sogenannte „Pörksen-Papier“ spiegelte den Grundgedanken neuer Steuerungs- und Einsparlogiken wider, weshalb es kontrovers 
diskutiert und vor allem kritisiert wurde (Otto/Ziegler 2010). Zu Reaktionen auf die Fluchtbewegung 2015/2016 vgl. z. B. AGJ 2015; 
Bundesjugendkuratorium 2016.  
207  Die Einschätzung der Qualität erfolgt mit Hilfe einer empirisch überprüften Einschätzskala im Rahmen mehrstündiger Beobachtung 
durch trainiertes Personal.
destag 2013). Solche Instrumente müssten auch zunächst empirisch fundiert werden, indem empirisch zu
untermauern ist, in Bezug auf welche Maße (wie im Feld Kindertageseinrichtungen kindliche Entwicklung) die zu 
untersuchenden Qualitätsbereiche eine Vorhersagekraft haben.  
Allerdings finden sich hier auch Forschungen, die mittels unterschiedlicher Methoden Qualitätsdimensionen
herausarbeiten. Für den Ganztag liegen umfassende Beschreibungen von solchen Qualitätsdimensionen im Rahmen 
der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (StEG) vor. Hier wurde festgestellt, dass der Besuch des 
Ganztags sich positiv „auf die Entwicklung des Sozialverhaltens, der Motivation sowie der schulischen
Leistungen aus[wirkt], wenn er dauerhaft und regelmäßig erfolgt und zudem die Qualität der Angebote hoch ist“ (vgl. 
StEG-Konsortium 2010, S. 14). Qualitätsvoll sind Angebote, wenn sie freiwillig gewählt, wenn sie sowohl
individuelle als auch emotionale Anerkennung bieten, sie Partizipationsmöglichkeiten eröffnen, Teilnehmende sich 
als autonom erleben können, die Themen einen Lebensweltbezug haben, kognitiv aktivieren und die Zeit sinnvoll 
genutzt wird (vgl. StEG-Konsortium 2016, S. 27). Sauerwein ergänzt u. a. die Qualitätskriterien psychische und 
physische Sicherheit, unterstützende Beziehungen, Zugehörigkeit, Gruppenmanagement sowie Herausforderung 
und persönliche Bedeutsamkeit sowie Engagement (vgl. Sauerwein 2017, S. 190f.). Auch im Rahmen des
Bundesmodellprogramms wirkungsorientierte Kinder- und Jugendhilfe wurden empirisch Wirkfaktoren
herausgearbeitet (Albus u. a. 2010). 
(b) Wirkungs- und Evaluationsforschung: Als Qualitätsforschung können auch Vorhaben der Evaluations- und 
Implementationsforschung angesehen werden, die untersuchen, welche Wirkungen spezifische Maßnahmen
erzielen bzw. ob und wie diese an überprüfbaren Zielen und Kriterien erreicht werden. Besonders häufig zu finden 
sind hier Evaluationen von Programmen und Trainings beispielsweise zur Förderung elterlicher
Erziehungskompetenz (vgl. Sterzing 2012; Kleinschrot/Castiglioni 2020), aber auch Evaluationen zu unterschiedlichen
Maßnahmen und Präventionsprogrammen (z. B. Hilfen zur Erziehung: vgl. Albus u. a. 2010; Nüsken/Böttcher 2018; 
Sprachförderung: vgl. Egert/Hopf 2016). In den erzieherischen Hilfen ersetzen aktuell Optimierungs- und
Praxistransferdebatten die Wirkungsmessung der 1990er Jahre und die Debatte um Wirkfaktoren der 2000er Jahre (vgl. 
Macsenaere 2019, S. 194). Dabei zeigt sich insbesondere eine „Fokusverengung der Qualitätsdebatte auf die
Wirkungsfrage“ (Albus 2022, S. 44). 
(c) Forschung zu strukturellen Qualitätsstandards: Dass das strukturelle Vorhandensein hinreichend guter
Rahmenbedingungen einen wesentlichen Einfluss auf die pädagogische Prozessqualität hat, wurde in empirischen 
Studien hinreichend untermauert (vgl. Viernickel 2021). In der Regel sind die strukturellen Rahmenbedingungen 
aber allein nicht ausreichend, um eine gute Qualität zu garantieren. Für Kindertageseinrichtungen werden
insbesondere die Fachkraft-Kind-Relation, die Gruppengröße, die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung, aber 
auch der Grad der Qualifikation des Personals – wenn auch weniger deutlich – als wesentlicher Einfluss auf die 
pädagogische Prozessqualität (ebd.) hervorgehoben. Qualität über die Gewährleistung guter Rahmenbedingungen 
zu schaffen, ist eine zentrale Aufgabe politischer Steuerung. In der neueren Forschung geht es vermehrt darum, 
politische Entscheidungen für Qualitätsstandards durch die empirisch gestützte Definition von Schwellenwerten 
zu untermauern (vgl. Viernickel 2021). Im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege werden 
solche bundeseinheitlichen Qualitätsstandards diskutiert (vgl. Viernickel u. a. 2016), wie z. B. Fachkraft-Kind- 
Relation/Personalschlüssel, Zeitkontingente für mittelbare pädagogische Arbeit, Leitungsausstattung inklusive 
Qualifikation und Zeit für Leitungsaufgaben. Solche Kriterien spiegeln sich auch zum Teil in dem 2018
verabschiedeten „KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG“ wider und werden in den
Monitoringberichten zum KiQuTG aufgegriffen (vgl. BMFSFJ 2023f). In anderen Handlungsfeldern der Kinder- und
Jugendhilfe ist die Diskussion zu empirisch basierten Qualitätsstandards und Schwellenwerte nicht so direkt in die 
aktuelle Gesetzgebung eingeflossen. Hier finden sich allerdings Ansätze, die kennzahlenbasiert z. B. in der
Kinder- und Jugendarbeit örtlich Qualität über Wirksamkeitsdialoge in den Blick nehmen (vgl. Müller/Trödel 2021).  
(d) Forschung zur Implementierung von Qualitätsentwicklungsmaßnahmen, zur Trägerqualität und zu ihren
Wirkungen: Auch wenn nach § 79a SGB VIII alle Träger „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität 
sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung […] weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu 
überprüfen“ haben, besteht insgesamt wenig empirisches Wissen darüber, wie unter welcher Verantwortung und 
mit welchen Effekten in der Kinder- und Jugendhilfe Qualitätsentwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden 
(Blatter 2021). Pointiert formuliert lassen sich also Wirkungen von Maßnahmen nur vor Ort als Teil des dort 
jeweils genutzten Verfahrens einschätzen.
Für das Handlungsfeld der Kindertageseinrichtungen lässt sich empirisch nachzeichnen, dass eine breite Palette 
an Qualitätsmanagementverfahren zur Anwendung kommt (Fuchs-Rechlin u. a. 2023). Interne
Evaluationsverfahren scheinen zu überwiegen (Schreyer u. a. 2014). Externe Evaluationen werden von einem Drittel der
Einrichtungen vorgenommen (BMFSFJ 2017c). Der Institutionalisierungsgrad ist in den letzten zehn Jahren
gestiegen (vgl. Schreyer u. a. 2014) und wird nach der Studie von Fuchs-Rechlin u. a. (2023, S. 61) bei etwa einem 
Drittel der Träger nach verschiedenen Merkmalen (z. B. Arbeitskreise zur Qualitätssicherung und -entwicklung, 
verpflichtendes QMS, Funktionsstellen) als hoch eingeschätzt. Dreiviertel der Träger geben an,
Qualitätsmanagement mit den Kindertageseinrichtungen gemeinsam zu gestalten, und rund ein Drittel überantwortt diese Aufgabe 
den Einrichtungen in Selbstorganisation (ebd.). Qualitative Studien zeigen ein Schwanken der Träger zwischen 
Top-down- und Bottom-up-Steuerung auf der einen Seite und zwischen effekt- und wirkungsorientierten
Maßnahmen sowie Diskursorientierung auf der anderen Seite (vgl. Mader/Menz 2019). 42 Prozent der Träger meinen, 
dass Qualitätsmanagement Aufgabe der Einrichtungen sei (BMFSFJ 2017c). Zugleich wird das Engagement der 
Träger zur Implementierung von Qualitätsmanagement als nicht sehr hoch eingeschätzt (vgl. Fuchs-Rechlin u. a. 
2023, S. 63). Verantwortungsdelegation durch die Träger ist rechtlich kritisch zu reflektieren (vgl. Blatter 2021, 
S. 55).  
In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unterstützen rund 50 Prozent der Träger die Einrichtungen bei der
Qualitätssicherung (vgl. Seckinger u. a. 2016, S. 45). Schmidt (2018a) kann für die stationären Hilfen zur Erziehung 
in einer Fallstudie Unterschiede in den organisationalen Übersetzungen von Qualitätsmanagementnormen
feststellen. Die Autorin kommt im Kontrast zu älteren Befunden (vgl. Beckmann 2009) zu dem Schluss, dass die 
Auseinandersetzung mit der Normenreihe DIN EN ISO 9001 in der Praxis „dem Hinterfragen bestehender, dem 
Fortführen bewährter sowie dem Etablieren modifizierter und neuer Routinen dient und demzufolge
organisationalen Wandel evoziert“ (Schmidt 2018a, S. 443). Für die Form der Veränderungen sei nicht die Frage relevant, 
ob, sondern wie solch ein Verfahren in die organisationale Praxis übersetzt werde. Für das Feld der stationären 
Hilfen zur Erziehung liegen bundesweite Daten zu den genutzten Instrumenten und deren Beurteilung, zu
Schwerpunkten und Hindernissen der Qualitätsentwicklung, der Einschätzung der Bedeutung von Qualitätsentwicklung 
und zum Einfluss unterschiedlicher Akteur:innen auf die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen vor. Die
Ergebnisse zeigen u. a., dass die Einrichtungen ein breites Spektrum ganz unterschiedlicher Strategien der
Qualitätsentwicklung nutzen, wobei professionsorientierte Instrumente, wie Teamsupervision, Fortbildung und
Mitarbeiter:innenbeteiligung nicht nur am weitesten verbreitet sind (jeweils über 90 % der Einrichtungen), sondern 
ihnen auch das höchste Potenzial zur Verbesserung der Qualität zugesprochen wird. Zertifizierte
Qualitätsmanagementsysteme oder Formen der formalisierten Wirkungsmessung werden dagegen deutlich seltener genutzt und 
auch ihr Beitrag zur Verbesserung der Qualität wird deutlich pessimistischer eingeschätzt (vgl. Pluto u. a. 2024). 
Zum aktuellen Stand der Strukturen und Gremien in den Jugendämtern zur Umsetzung der Qualitätsentwicklung 
nach § 79a SGB VIII stehen mit der DJI-Jugendamtserhebung Informationen zur Verfügung (Projektgruppe
Jugendhilfe und sozialer Wandel 2024). Während der überwiegende Teil der Jugendämter sich mit
Qualitätsentwicklung beschäftigt, geben 13 Prozent an, über keine Strukturen der Qualitätsentwicklung zu verfügen. 
(f) Ethnografische und rekonstruktive Qualitätsforschung: Eine derart ausgerichtete Forschung fragt nicht, ob 
etwas nach vorher festgelegten Normen als Qualität zu gelten habe, sondern untersucht, wie etwas von wem in 
welchen Kontexten als Qualität hervorgebracht wird und welche Orientierungen dem zu Grunde liegen. Es geht 
hier um einen verstehenden Zugang zu Qualität (vgl. Stenger u. a. 2023). In der Kindheitspädagogik ist diese 
Ausrichtung der Qualitätsforschung Ergebnis einer Abgrenzung zur Dominanz standardisierter Verfahren. In
Bezug auf Sprachbildungsqualität zeigt sich, dass diese insbesondere dann gemindert ist, wenn sich pädagogische 
Fachkräfte vor allem daran orientieren, einen geordneten Ablauf der Situation zu gewährleisten, sodass
bildungsrelevante Impulse der Kinder kaum aufgegriffen werden (vgl. Göbel u. a. 2021). In der Kinder- und
Jugendhilfeforschung wird der Qualitätsbegriff in Studien zu Nutzer:innen oder zur Professionalität häufig nur implizit
aufgegriffen, etwa über Fragen von Handlungsbefähigung (vgl. Höfer u. a. 2017), Partizipation (vgl. Klingler 2019), 
Fachlichkeit/Professionalität (vgl. Henn 2020), Schädigung (vgl. Gundrum u. a. 2024) oder auch Inklusion (vgl. 
Hopmann 2019).208 Eine Studie zu „Guten Heimen“ verdeutlicht die unterschiedlichen und widersprüchlichen 
Perspektiven, die Kinder, Jugendliche, Fachkräfte und (Landes-)Jugendämter auf Qualität haben (vgl. Burschel 
u. a. 2022). Ergebnisse einer solchen Qualitätsforschung ermöglichen mit einer kritischen Forschungshaltung 
 
208  Darüber hinaus existieren auch quantitative Studien etwa zu Handlungsbefähigung (Straus/Höfer 2017), Professionalität (Klomann 
2014) oder auch Punitivität (Mohr/Ritter 2021), welche ebenso implizit die Frage nach Qualität bearbeiten.
durch den verstehenden Zugang die Identifizierung von Bedingungen und Spannungsfeldern der Hervorbringung 
von Qualität und schaffen vielfältige Anschlussmöglichkeiten für Professionalisierungsperspektiven. 
(g) Qualität aus Sicht von Kindern und Jugendlichen: Eine Qualitätsforschung aus Sicht von Kindern und
Jugendlichen anerkennt mit Verweis auf die Kinderrechte Kinder und Jugendliche „als aktive Protagonisten und 
Akteure ihrer Selbst- und Weltkonstruktion“ (Viernickel 2022, S. 461) an. Die Ergebnisse solcher Studien zur 
Kindertagesbetreuung (vgl. Sommer-Himmel u. a. 2016; Klein/Landhäußer 2018) zeigen einerseits ein
„insgesamt hohes kindliches Wohlbefinden, ein generelles Interesse und Freude an den Aktivitäten in der KiTa und die 
Bedeutung wertschätzenden und bestärkenden Verhaltens der pädagogischen Fachkräfte“ (Viernickel 2022, S. 
467). Zugleich verdeutlichen sie aber auch ihre eingeschränkten Partizipationsmöglichkeiten (vgl. Klein/
Landhäußer 2018), insbesondere bei Alltagsroutinen und sie unterstreichen die Wahrnehmung der Fachkräfte als
Regeln und Strukturen überwachendes Kollektiv. Kinder können sich vor allem dann frei entscheiden, wenn sie 
selbst Spiele initiieren oder sich an wenig beobachtbaren Orten befinden (Limberger u. a. 2023; auch
Ballaschk/Anders 2020). Gleich mehrere Studien verweisen auf die hohe Bedeutung von Freundschaftsbeziehungen 
für das Wohlergehen der Kinder (Haude 2020; Nentwig-Gesemann/Walther 2021; Simon u. a. 2021). Sie betonen 
aber auch die Einschränkung durch Asymmetrien in den Peerbeziehungen, die durch die in der Institution
Kindertageseinrichtung immer wieder in Komplizenschaft von Kindern und Erwachsenen durch das Aufrufen von 
Altersnormierungen und daran gekoppelter Fähigkeiten hergestellt werden (vgl. Simon 2023; Limberger u. a. 
2023). In der Studie von Burschel u. a. (2022) zu verschiedenen Perspektiven auf Qualität in Einrichtungen
stationärer Hilfen wird deutlich, dass für Jugendliche insbesondere folgende Dimensionen bedeutsam sind:
„Gestaltung der Räumlichkeiten und die Zugänge zu virtuellen Räumen, die Möglichkeiten der Einflussnahme auf das 
eigene Leben, die Erfahrung, als Person wahrgenommen und gerecht behandelt zu werden, nicht von dem
ausgeschlossen zu sein, was alterstypisch ist sowie anerkannt zu werden und die sicheren Beziehungen zu den
Betreuerinnen und Betreuern im Zentrum“ (Burschel u. a. 2022, S. 288). 
3.10.11.3  Herausforderungen 
Qualität und Qualitätsentwicklung sind in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sehr unterschiedlich 
perspektiviert und verankert. Vor allem in stark professionalisierten und akademisierten Feldern der Kinder- und 
Jugendhilfe wurde Qualität als Konstrukt zuweilen – insbesondere aufgrund der Verknüpfung mit Prozessen der 
wirkungsorientierten Steuerung, Managerialisierung und der damit einhergehende Gefahr einer
Deprofessionalisierung – zurecht sehr kritisch betrachtet. Heute gilt es, die Mehrperspektivität der Konstrukte Qualität und
Qualitätsentwicklung als Potenzial für eine dialogische, auf Aushandlung mit den an der Erbringung von Qualität 
beteiligten Akteur:innengruppen bedachtes Konzept zu begreifen. Eine solche Debatte könnte auch dazu
beitragen, zum einen Organisationsstrukturen und zum anderen Wissen zur professionellen Gestaltung von
pädagogischen und Hilfeprozessen als wichtigen Beitrag von und für Professionalität zu verstehen (vgl. Klomann u. a. 
2019). Für die Frage nach der Qualität und der Wirksamkeit der Kinder- und Jugendhilfe ist dabei die Teilhabe 
ihrer Adressat:innen (Albus 2022, S. 293ff.) und die Verknüpfung mit der Perspektive der jungen Menschen
zentral. Eine progressive Qualitätsdebatte muss sich daran messen lassen, inwiefern sie dem Anspruch von Inklusion 
sowie der Diversität der Lebensweisen und Lebenswelten von jungen Menschen gerecht wird. Die Kinder- und 
Jugendhilfe steht dabei aber zugleich in der Verantwortung der Abwehr von Standardabsenkungen und der
Sicherung von Qualitätsstandards. Dies schließt ein, sich auch in Zeiten der Krisen den eigenen Qualitätsstandards 
verpflichtet zu fühlen. Dies wird aber nur hinreichend gelingen können, solange solche Qualitätsstandards von 
der Kinder- und Jugendhilfe „selbst entdeckt und als Thema aufgegriffen“ werden (Biesel 2014, S. 286). 
3.10.12  Jugendhilfeplanung 
Jugendhilfeplanung soll als zentrales Planungsinstrument dazu beitragen, dass die Kinder- und Jugendhilfe ihren 
Auftrag, nach § 1 Abs. 3 SGB VIII „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie 
eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“, erfüllen kann.
3.10.12.1  Auftrag und rechtliche Grundlagen 
In § 79 SGB VIII ist gesetzlich verankert, dass der öffentliche Träger die Gesamtverantwortung im Sinne von 
Letztverantwortung gegenüber den Leistungsberechtigten für die Erfüllung der gesetzlich geregelten Aufgaben 
nach dem SGB VIII (vgl. Schön 2022) einschließlich der dazugehörigen Planungsverantwortung hat. Darüber 
hinaus enthält § 79 Abs. 2 SGB VIII die Verantwortung des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu 
gewährleisten, dass „die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den
verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ und diese 
„entsprechend zusammenwirken und hierfür verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aufgebaut und
weiterentwickelt werden“. In § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) sind Planungsschritte, Zielperspektiven und die
Beteiligung der freien Träger verankert. Die Planungsschritte enthalten die Feststellung des Bedarfs, die
Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und die Vorgabe, 
die Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Außerdem müssen „die Jugendhilfeplanung und andere
örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen 
und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen“. Jugendhilfeplanung ist somit eine 
Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Angebotsentwicklung und fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und 
Jugendhilfe.  
Die Jugendhilfeplanung hat folgende grundlegende Funktionen zu erfüllen: 
– Die systematische Beschreibung der Bedarfe und Leistungen erfüllt eine elementare Orientierungsfunktion
sowohl für die Adressat:innen wie auch für Fachkräfte und Politik. Zudem müssen immer wieder veränderte
Bedarfslagen identifiziert sowie Überlegungen zu deren Deckung angestrengt werden.
– Jugendhilfeplanung beinhaltet sowohl eine kritische Reflexion der Qualität und Quantität bestehender
Leistungen als auch ihre Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Adressat:innen. Durch die Analyse der
Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe wird dokumentiert, welche Angebote mit welcher
konzeptionellen Ausrichtung gebraucht werden.
– Jugendhilfeplanung ist aber auch eine Grundlage für die bedarfsgerechte Verteilung von Ressourcen. Die
Ergebnisse der Jugendhilfeplanung dienen der Legitimation von Ausgaben und der Begründung notwendiger
finanzieller Mittel. Sie soll aufzeigen, wo zur Deckung von Bedarfen zusätzliche Mittel nötig sind und wo
aufgrund begrenzter Mittel eine politische Prioritätensetzung nötig ist.
– Jugendhilfeplanung soll partizipativ angelegt sein. Dies erfordert eine adäquate methodische Umsetzung, um
kontinuierlich alle Beteiligten in den Planungsprozess einzubeziehen.
– Mit der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) 2021 wurden die in
§ 80 Abs. 2 festgelegten zentralen kinder-, jugend- und familienpolitischen Zielsetzungen erweitert. Bei der
Planung der Einrichtungen und Dienste ist nun zusätzlich zu berücksichtigen, dass:
– ein Zusammenwirken der Angebote von Jugendhilfeleistungen in den Lebens- und Wohnbereichen von
jungen Menschen und Familien sichergestellt ist,
– junge Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte junge Menschen mit jungen
Menschen ohne Behinderung gemeinsam unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfslagen gefördert
werden können und ein möglichst inklusives Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist.
Ziel der Jugendhilfeplanung ist es, einen datenbasierten, diskursiven und partizipativen Prozess der fachlichen, 
fachpolitischen und kommunalpolitischen Willensbildung und Entscheidungsfindung zu initiieren, damit die
Kinder- und Jugendhilfe rechtzeitig und ausreichend ein wirksames, vielfältiges, inklusives und aufeinander
abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen vorhalten kann (vgl. Oettler/Pudelko 2023). 
3.10.12.2  Entwicklung und Stand der Jugendhilfeplanung 
Die Entwicklung der Jugendhilfeplanung begann mit ersten planerischen Ansätzen in den 1960er-Jahren, ihnen 
folgte einer Ausbauphase in den 1970er- und 1980er-Jahren, bis schließlich 1991 Jugendhilfeplanung zur
gesetzlichen Verpflichtung im SGB VIII gemacht wurde. So gab es auf allen Ebenen, auch gestützt durch umfangreiche 
Fachliteratur (z. B. Jordan/Schone 1998), Bestrebungen, Jugendhilfeplanung organisatorisch, personell,
methodologisch und schließlich auch methodisch auf kommunaler Ebene angemessen zu etablieren. Kommunikation 
und Empirie im Planungsprozess standen Anfang des neuen Jahrtausends zunächst im Fokus. Die Forderung nach
einer auf empirischen Daten basierenden Planung hob insbesondere der 14. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher 
Bundestag 2013) hervor und verknüpfte die Planung mit Fragen der Wirkungsorientierung und des Controllings 
in der Kinder- und Jugendhilfe. Unabhängig davon hat sich eine empirisch tragfähige Datenbasis als eine
wesentliche Grundlage und zentrales Qualitätsmerkmal der Jugendhilfeplanung erwiesen (Oettler/Pudelko 2023, S. 176). 
Darüber hinaus kann die Jugendhilfeplanung im kooperativen Gefüge der Kinder- und Jugendhilfe als
„kommunikativer Prozess“ (Merchel 2016) konzipiert werden, der auf die „Gestaltung von Aushandlungsvorgängen als 
das Zentrum des Planungsgeschehens“ setzt (ebd., S. 80). Jugendhilfeplanung bewegt sich dabei in einem
Spannungsfeld zwischen ermittelten Bedarfen, vorhandenen Angeboten und bestehender Infrastruktur, Fachkonzepten, 
(knappen) Ressourcen, administrativ gesteuerten Prozessen und politischen Beschlusslagen. 
Bereits 2013 wurde im 14. Kinder- und Jugendbericht festgestellt, dass der Anteil der Jugendämter mit
Jugendhilfeplanung rückläufig ist und vielerorts kaum aktiv Einfluss mit Hilfe von Jugendhilfeplanung auf die Quantität 
und Qualität der Angebote genommen wird (vgl. Deutscher Bundestag 2013, S. 391). Neben der besseren
Personalausstattung und Fortbildungsangeboten wurde ein fachlicher Entwicklungsbedarf angezeigt, damit die
Jugendhilfeplanung auf neuere Entwicklungen – auch in der Kooperation mit benachbarten Handlungsfeldern – reagieren 
kann. In der Binnenperspektive wurde angeregt, dass es strategische Arbeitseinheiten für Jugendhilfeplanung und 
einen Blick auf alle Arbeitsfelder braucht und die Abstimmung mit anderen kommunalen Fach- und
Gesamtplanungen, der Kinder- und Jugendhilfestatistik und deren Informationsgewinnung wesentlich zu verbessern ist 
(ebd., S. 391). 
Zum aktuellen Stand der Jugendhilfeplanung kann die Erhebung von Oettler und Pudelko Auskunft geben (2023, 
S. 172ff.). Die Ergebnisse zeigen eine „große Heterogenität zwischen den einzelnen Kommunen“ (ebd., S. 172) 
bei der Ausgestaltung der Jugendhilfeplanung, die u. a. „in der personellen Besetzung, in der Rollenbeschreibung 
der Planungsfachkräfte, de(n) zusätzlichen Aufgaben neben der Jugendhilfeplanung, den bereitgestellten
Ressourcen sowie in dem Vorhandensein von Planungskonzeptionen“ (ebd., S. 173) zu erkennen ist. Zudem fehlt häufig 
ein übergeordnetes Leitbild und eine entsprechende strategische Ausrichtung (ebd.), was dazu führt, dass
Jugendhilfeplanung „nach wie vor mehrheitlich die Planung von Teilbereichen der Kinder- und Jugendhilfe darstellt, die 
zumeist unabgestimmt nebeneinander geschieht“ (ebd.). In weniger als der Hälfte der untersuchten Jugendämter 
(ebd., S. 57) gibt es eine Gesamtkonzeption bzw. einen Grundlagenbeschluss zur Jugendhilfeplanung. Die DJI-
Jugendamtserhebung von 2022 zeigt, dass im Vergleich mit 2004 die Tendenz, in weniger Bereichen
Jugendhilfeplanung durchzuführen, anhält (vgl. Projektgruppe Jugendhilfe und sozialer Wandel 2024). Nach wie vor
verfügt fast jedes Jugendamt über eine Planung im Bereich der Kindertagesbetreuung, und etwa drei von vier
Jugendämtern über eine Planung im Bereich der Jugendarbeit. Daran hat sich im Zeitvergleich wenig verändert. Der 
stärkste Rückgang ist im Bereich der Hilfen zur Erziehung festzustellen, und lediglich für die Ganztagsbetreuung 
von Schüler:innen hat sich der Anteil der Jugendämter mit einer entsprechenden Planung etwas erhöht, was
angesichts des anstehenden Rechtsanspruchs auch zu erwarten und notwendig ist (ebd.).  
3.10.12.3  Herausforderungen für die Jugendhilfeplanung 
Zu den bereits beschriebenen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfeplanung kommen weitere Anforderungen, wie 
die Beteiligung von Adressat:innen und freien Trägern hinzu. Zuletzt sprach sich die Fachgruppe zur Umsetzung 
des KJSG des DIJuF und der ism gGmbH in einer Umsetzungsempfehlung für eine „Stärkung von
Selbstbestimmung und Beteiligung durch die Jugendhilfeplanung“ (DiJuF 2023) aus, da die Beteiligung der Adressat:innen 
häufig noch nicht ausreichend umgesetzt wird. Der Jugendhilfeplanung komme dabei eine doppelte Rolle zu (ebd., 
S. 4): „Zum einen ist sie als Verantwortliche für die infrastrukturelle Angebotsplanung einer der wesentlichen 
Akteurinnen bei der selbstbestimmungs- und beteiligungsorientierten Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe, 
nämlich bei der Planung von selbstbestimmungs- und beteiligungsorientierten Leistungsangeboten“. Außerdem 
fungiert sie „neben ihrer Kernaufgabe der infrastrukturellen Angebotsplanung nach § 80 SGB VIII […] häufig 
auch als Impulsgeberin für Weiterentwicklungen bei der Aufgabenerbringung der Kinder- und Jugendhilfe im 
Allgemeinen. Die Planungsfachkräfte können also z. B. fachliche Impulse zur Selbstbestimmungsorientierung der 
Jugendhilfe insgesamt geben, also einen Diskussionsprozess zur Frage initiieren, was mit einer
selbstbestimmungsorientierten Kinder- und Jugendhilfe eigentlich gemeint und davon umfasst ist“ (ebd., S. 4).  
Das Einlösen dieses Anspruchs ist für die Jugendhilfeplanung herausfordernd. So wurde z. B. bereits vor
geraumer Zeit eine „Neuaktivierung der Jugendhilfeplanung“ gefordert, um den eigenen Aufgaben besser gerecht zu 
werden (vgl. Bundesjugendkuratorium 2012, AGJ 2015). Außerdem ist die Diskussion von der Frage geprägt, ob
die Jugendhilfeplanung an Bedeutung verloren hat (ebd.) und „Planung nur noch eine der alltäglichen
Gestaltungsaufgaben im Jugendamt“ (vgl. Merchel 2016) zu sein scheint und ob und inwiefern sich die im „Handbuch 
Jugendhilfeplanung“ (Maykus/Schone 2010) dargestellten Herausforderungen (demografischer Wandel,
Wirkungsorientierung, integrierte kommunale Planung und Berichterstattung, Controlling, Planung und Steuerung, 
Kinderschutz und Frühe Hilfen als Planungsthema, migrationssensible Jugendhilfeplanung und
Qualitätsentwicklung) verändert haben.  
Neben den aufgeführten Herausforderungen (z. B. Beteiligung) hat in den vergangenen Jahren das Thema
„Inklusion“ an Bedeutung gewonnen (vgl. Graßhoff u. a. 2023). Oettler und Pudelko (2023, S. 174f.) beschreiben als 
besondere Herausforderung für die Jugendhilfeplanung die folgenden Themen: demografischer Wandel/
demografische Gerechtigkeit, Beteiligung/Partizipation, Migration/Integration, Digitalisierung, Finanzierung. Weitere 
Herausforderungen ergeben sich aus den in diesem Bericht thematisierten gesellschaftlichen Transformationen: 
Diversität und Migration, Aufwachsen in Krisen, der Fachkräftemangel, der Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule und die Folgen der Corona-Pandemie. Die kommen als Aufgaben und teilweise als
Belastungen für die Jugendhilfeplanung hinzu.  
Aktuelle Befunde (Oettler/Pudelko 2023) zeigen, dass die Jugendhilfeplanung noch intensiver gefragt ist, auf die 
gesellschaftlichen Herausforderungen und die daraus resultierenden Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
angemessene Antworten zu finden. Keines der bereits im 14. Kinder- und Jugendbericht beschriebenen Probleme 
wurden zwischenzeitlich jenseits vereinzelter kommunaler Entwicklungsansätze systematisch und
flächendeckend angegangen, um Jugendhilfeplanung in einen Zustand zu versetzen, in der sie eine strategische
Planungsfunktion für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt übernehmen kann (vgl. Oettler/Pudelko 2023, S. 174f.).  
Um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, sind sechs Faktoren in der Entwicklung einer besseren 
Jugendhilfeplanung von zentraler Bedeutung: 
– Strategische Verankerung: Jugendhilfeplanung steht tendenziell inmitten der Herausforderung, ein eigenes 
Planungsprofil innerhalb des Jugendamts zu etablieren. Bislang gibt es nur in wenigen Fällen eine
(schriftliche) Planungskonzeption als Grundlage für die strukturelle Verortung und als Fundament der lokalen
Planungsprozesse (Oettler/Pudelko 2023, S. 49ff.). Dies führt zu einer Fokussierung auf Einzelplanungen (ebd., 
S. 53ff.) und bedeutet in der Praxis einen Verzicht auf eine fachliche Gesamtplanung und längerfristige
Ansätze, das Nichteinbinden von Politik zur Diskussion und Verabschiedung von Zielvorstellungen sowie eine 
mangelnde Abstimmung mit anderen Ressorts. Jugendhilfeplanung erfährt als Teil kommunaler Planung 
eine Stärkung ihrer Position, wenn es landesgesetzliche Vorgaben gibt, auf Planung im Treffen von
Entscheidungen zurückzugreifen. So gibt es beispielsweise eine verpflichtende Einbindung in die Ausgestaltung 
lokaler Familienpolitik durch das Landesprogramm für ein solidarisches Zusammenleben (LSZ) in
Thüringen oder mit einer per Gesetz integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung in Nordrhein-
Westfalen. Eine Perspektive könnte hierbei der Thüringer Ansatz sein, ausgehend von der Armutsprävention 
durch eine Zusammenfassung aller Fachplanungen strategische Ansätze zusammen in den Kommunen zu 
entwickeln (vgl. Fischer/Michelfeit 2016).  
– Politische Zugänge: Gerade in Krisenzeiten zeigt sich deutlich, dass vorliegende Befunde einer
kontinuierlichen Planung nicht in ausreichendem Maß als Entscheidungsgrundlage genutzt wurden, um empirisch
abgesicherte Entscheidungen mit Blick auf Kinder, Jugendliche und deren Familien zu treffen. So wurden in 
der Pandemie kinder- und jugendrelevante Entscheidungen getroffen, in die die Jugendhilfeplanung als
fachlich zuständige und mit der entsprechenden Expertise zu den Lebenslagen junger Menschen ausgestattete 
Instanz nicht eingebunden war. Politik reagiert in Drucksituationen (z. B. zu Beginn der Corona-Pandemie) 
nachvollziehbar jenseits der üblichen fachlichen und politischen Abwägungsprozesse, verschenkt sich aber 
mit einer rein tagesaktuellen Betrachtung ohne empirische Untersetzung mittel- und langfristiger
Gestaltungspotenziale, die mit einer Nutzung vorhandener Daten über Bedarfe, Angebote, Zugänge und Barrieren 
verbunden sind. Familien und Kinder bekamen diese Konsequenzen zu spüren, wie an anderer Stelle in
diesem Bericht bereits herausgearbeitet wurde. Ohne einen strategischen Gestaltungswillen der Politik wurde 
Jugendhilfeplanung nur selten per Auftrag in die Vorbereitung politischer Entscheidungen eingebunden. 
Ausnahmen bildeten sich vor allem dort, wo kommunale Planungsfachkräfte den Zugang zu
Entscheidungsträgern ungefragt suchten und partiell auch Gehör fanden (vgl. Soliman u. a. 2022). Jugendhilfeplanung
verfügt durch dieses „Übersehen-werden“ in seiner Gesamtheit nur eine geringe politische Relevanz (vgl.
Merchel 2016). Dies liegt zum einen an der fehlenden Unterstützung durch die Kinder- und
Jugendhilfeausschüsse (vgl. Oettler/Pudelko 2023, S. 113) und zum anderen daran, dass sich die Verwaltung der
Jugendämter vom politischen Einfluss der Jugendhilfeausschüsse entkoppelt hat und Planungsergebnisse auch
ansonsten nicht in ihrem Handeln berücksichtigt.  
– Jugendhilfeplanung als Teil kommunaler Sozialplanung: Im Trend zur integrierten und vernetzten Planung 
gilt die Jugendhilfeplanung derzeit lediglich als ein beteiligter Akteur, aber nicht als ein Motor des Prozesses. 
Das liegt u. a. an den unterschiedlichen Planungsverständnissen und deren konkreter Ausgestaltung. Die 
Jugendhilfeplanung sieht verbindliche Elemente wie z. B. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
vor, die so keine andere kommunale Planung kennt; und ihre gesetzlichen Bestimmungen, was z. B. den 
Gegenstand der Planung, den Bedarfsbegriff und ihre Datengrundlagen anbelangt, sind voraussetzungsvoll 
und aufwendig zu gestalten. Die Zurückhaltung der Jugendhilfeplanung kann in der Unsicherheit und
Befürchtung begründet sein, durch integrierte Ansätze weniger Ressourcen für die originären Aufgaben der 
Jugendhilfeplanung zur Verfügung zu haben. Dabei ist die Einsicht in ein notwendiges Überführen der
eigenen Wissensbestände in einen handlungsfeldübergreifenden Datenbestand und daraus abzuleitende
gemeinsame Handlungsansätze durchaus vorhanden. Das Potenzial einer synergetischen Nutzung von
fachplanerischen Erkenntnissen innerhalb einer integrierten Planung und die dadurch bedingte Stärkung von
Jugendhilfeplanung in der Rückkopplung hat durchaus noch ungenutzte Potenziale (vgl. Fischer 2021b).  
– Partizipation: Zu unterscheiden ist hier zunächst zwischen der Beteiligung der Adressat:innen der Kinder- 
und Jugendhilfe und der Beteiligung der freien Träger an der Konzeptionierung und Ausgestaltung der
Planungsprozesse. In beiden Bereichen ist Beteiligung mit hohen Erwartungen verbunden, und es ergeben sich 
daraus hohe fachliche Ansprüche, die, um die Jugendhilfeplanung nicht zu überfordern, entsprechend
(konzeptionell) verankert werden müssen. In der Praxis ergibt sich für die Adressat:innenbeteiligung nach der 
Studie von Oettler und Pudelko (2023, S. 69ff.) ein heterogenes Bild. Lediglich im Feld der Kinder- und 
Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit werden von einer Mehrheit der Jugendämter (67 %; ebd., S. 71) auch 
junge Menschen an der Planung beteiligt. In allen anderen Handlungsfeldern ist der Anteil der Jugendämter, 
die junge Menschen einbeziehen, vergleichsweise gering. So beträgt z. B. im Bereich Kindertagesbetreuung 
der Anteil der Jugendämter, in denen eine Beteiligung von Kindern an der Planung realisiert wurde 14
Prozent der Jugendämter und 51 Prozent der Anteil jener Jugendämter, in denen Eltern einbezogen wurden. 
Angesichts der gesetzlich verankerten Pflicht zur Beteiligung besteht hier noch ein deutlicher
Verbesserungsbedarf, sowohl in der Quantität als auch in der Ausgestaltung und den Formaten (insbesondere
Hinsichtlich der Beteiligung von Kindern). Im Bereich der Beteiligung freier Träger zeigt sich ein deutlich
anderes Bild (vgl. ebd., S. 74). In allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe beteiligen mindestens 
über zwei Drittel der Jugendämter freie Träger. Deutlich seltener werden Ehrenamtliche beteiligt. In fast 
allen Handlungsfeldern werden diese nur in einem Drittel der Jugendämter beteiligt. Eine Ausnahme bilden 
wieder die Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, die stark durch das ehrenamtliche
Engagement junger Menschen geprägt sind. Dort tätige Ehrenamtliche werden stärker beteiligt (vgl. ebd.). Die
Beteiligung erfolgt in den meisten Jugendämtern, über die dafür vorgesehenen Gremien und Netzwerke, z. B. 
im Jugendhilfeausschuss oder in AGs nach § 78 SGB VIII (ebd., S. 75). Andere Formen (wie
Planungsgruppen, Arbeitskreise, runde Tische, Befragungen oder Zukunftswerkstätten; ebd.) sind weniger ausgeprägt und 
bedürfen einer Verbesserung. 
– Stellenausstattung der Jugendhilfeplanung: Eine wichtige Voraussetzung, um die beschriebenen
anspruchsvollen Aufgaben zu erfüllen und anstehende Herausforderungen zu bewältigen, ist eine ausreichende
Ausstattung mit Personal für die Jugendhilfeplanung. Im Zeitverlauf zeigt sich, dass trotz gestiegener Aufgaben 
und Personalaufwuchs in den meisten anderen Bereichen des Jugendamtes, die Stellenausstattung für die 
Jugendhilfeplanung unverändert geblieben ist. Laut amtlicher Kinder- und Jugendhilfestatistik betrug sowohl 
2006 als auch 2020 der durchschnittliche Stellenumfang eine Vollzeitstelle pro Jugendamt (vgl. Oettler/
Pudelko 2023, S. 33; Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 225). Der Anteil der
Jugendämter, die maximal 20 Stunden in der Woche für Planung bereitstellen, liegt zwischen 2010 und 2020
unverändert bei ca. 31 Prozent. Mit einer solchen Ausstattung können in der Regel bestenfalls die
verpflichtenden und dringlichsten Aufgaben etwa in der Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung durchgeführt werden, 
während andere Handlungsfelder außen vor bleiben (ebd., S. 45). Bislang kann die Jugendhilfeplanung ihrem 
gesetzlichen Auftrag vielfach aufgrund der knappen personellen Ressourcen nur bedingt nachkommen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Planung weiterhin vorwiegend als Aufgabe für einzelne Planungsfachkräfte 
und nicht als institutionelle Aufgabe betrachtet wird, die als kontinuierlicher und diskursiver Prozess der
Kinder- und Jugendhilfe insgesamt über die Fertigstellung von bloßen Planungsprodukten hinaus planerisch 
angelegt ist (ebd., S. 35). 
3.10.12.4  Fazit und Schlussfolgerungen 
Jugendhilfeplanung ist eine komplexe Aufgabe, deren Umsetzung in den Kommunen mit vielen
Herausforderungen einhergeht. Es existieren weiterhin große regionale Unterschiede z. B. „in Bezug auf die personelle
Besetzung, in der Rollenbeschreibung der Planungsfachkräfte, den zusätzlichen Aufgaben neben der
Jugendhilfeplanung, den bereitgestellten Ressourcen sowie dem Vorhandensein von Planungskonzeptionen“ (vgl. Oettler/
Pudelko 2023, S. 173). Nur selten erweisen sich die Rahmenbedingungen vor Ort als angemessen, um dem Auftrag, 
für alle Handlungsfelder Jugendhilfeplanung zu betreiben, nachkommen zu können. Dies führt zu einem
defensiven Auftreten von Jugendhilfeplanung, das verstärkt wird, wenn zusätzlich Veränderungen – z. B. durch Impulse 
von außen – die Planer:innen verunsichern und eher mit der Gefahr eines weiteren Bedeutungsverlustes verbunden 
werden. Dabei sind planerische Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe mehr denn je gefragt (vgl. Oettler/Pudelko 
2023, S. 174), um den beschriebenen Herausforderungen begegnen zu können. 
Bei ausreichender Ausstattung und Konzeptionierung ist Jugendhilfeplanung ein geeignetes Instrument, um zur 
Stärkung der Subjektstellung im Sinne der SGB VIII-Novellierung von 2021 (KJSG) beizutragen und Beteiligung 
von jungen Menschen, Eltern und Familien umzusetzen. Denn die Jugendhilfeplanung bietet den konzeptionellen 
Rahmen für verschiedene Ansätze und Methoden, um die Bedarfe der betroffenen Zielgruppen unter
Berücksichtigung ihrer Wünsche, Bedürfnisse und Interessen mit unterschiedlichen Formaten und Methoden zu ermitteln 
(vgl. DIJuF 2023, S. 12ff.), Selbstvertretungen nach § 4a SGB VIII einzubeziehen (ebd., S, 16f.) und die
Ergebnisse in eine bedarfsgerechte Angebotsplanung einfließen zu lassen. 
Aufgrund der im Gegensatz zu anderen Fachplanungen (mit einigen bundeslandspezifischen Ausnahmen wie z. B. 
der Schulentwicklungsplanung) bundesgesetzlich fixierten Aufgabe hat Jugendhilfeplanung eigentlich das
Potenzial, den Trend für übergreifende Planungsprozesse zu einer integrativen Sozialplanung maßgeblich
mitzugestalten und andere Fachplanungen zu inspirieren; sofern es gelingt, sich auf ein gemeinsames Planungsverständnis 
zu einigen. Dieser Vorreiterrolle kann Jugendhilfeplanung derzeit programmatisch wie strukturell kaum gerecht 
werden. Zunächst einmal gilt es zwar, ausreichend Ressourcen und Rahmenbedingungen zu schaffen, aber es 
müssen auch Planungskonzepte, -prozesse, -methoden, Beteiligungs- und Mitwirkungsformen weiterentwickelt 
und erprobt werden. Jugendhilfeplanung steht fortwährend inmitten der Herausforderung, auf die sich
verändernden Rahmenbedingungen, Bedarfe und Erwartungen mit neuen Ansätzen zu reagieren. Dazu zählt auch eine
Hinwendung zu netzwerkorientierten Formen der Neugestaltung von Organisations- und Kooperationsformen. Eine 
zunehmend mit komplexeren Problemlagen von Kindern und Jugendlichen konfrontierte Kinder- und Jugendhilfe 
zwingt auch die Jugendhilfeplanung zur vernetzten Koproduktion mit anderen gesellschaftlichen Arbeitsfeldern 
(Fischer 2021a, S. 599). Es bedarf auf der Basis von spezifischen Planungen einer Weiterentwicklung der von der 
Kinder- und Jugendhilfe propagierten sozialraumorientierten Arbeit, damit dieser Ansatz den tatsächlichen
lebensweltlichen Räumen gerecht wird und nicht als bloße Metapher für administrative Raumeinteilungen herhalten 
muss.  
Die Begrenzung der Handlungs- und Innovationsmöglichkeiten von Jugendhilfeplanung ist in erster Linie
begründet durch eine aufgrund der Haushaltsentwicklungen zukünftig schwierigere Finanzierung, die der Planung 
nur einen geringen Spielraum für Ressourcenverschiebungen und bedarfsorientierte regionale Profilbildungen 
lässt. Hinzu kommen die geringe personelle und sächliche Ausstattung der Jugendhilfeplanung, etwaige
Vorbehalte in den eigenen kommunalen Ämtern sowie hohe Erwartungen an Beteiligung, Mitwirkung und
Einflussnahme, die nicht immer erfüllt werden können. Jugendhilfeplanung kann ihre zentralen Vorteile in der
Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ausspielen, benötigt dafür aber eine programmatische und strukturelle 
Wende.  
3.10.13  Kooperation 
Zusammenarbeit bzw. Kooperation sowohl innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe als auch mit an die Kinder- 
und Jugendhilfe angrenzenden Partner:innen gehört schon immer zu den Grundprinzipien der Kinder- und
Jugendhilfe (vgl. § 4 SGB VIII Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe, § 81
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen). Hilfs- und Unterstützungsangebote
für Kinder, Jugendliche und ihre Familien angemessen zu gestalten, erfordert zudem ein sektorenübergreifendes 
Handeln. Die Kinder- und Jugendhilfe hat weiter den Auftrag, sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen 
von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einzusetzen (vgl. § 1 SGB VIII „dazu beitragen, positive
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu
erhalten oder zu schaffen“). Auch dafür ist Kooperation, mithin auch Einmischung in andere (Politik-)Felder wie 
beispielsweise Arbeitsmarkt, Bildung oder Wohnungsversorgung unabdingbar.  
Darüber hinaus nimmt die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Akteur:innen außerhalb der Kinder- und
Jugendhilfe auch aus den folgenden Gründen weiter zu: 
– Die gesellschaftlichen Herausforderungen werden, wie u. a. in Kapitel 1 beschrieben, nicht kleiner und
können nicht nur allein von einem gesellschaftlichen Teilsystem bearbeitet werden (vgl. z. B. Corona-Pandemie, 
Fachkräftebedarf). Solche, z. T. sehr kurzfristig entstehenden Herausforderungen können nur gemeinsam in 
Zusammenarbeit mit weiteren Akteur:innen bewältigt werden. Hinzu kommen Herausforderungen, die
bereits seit längerer Zeit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden und in denen daher
Kooperationen und Vernetzung zunehmend (auch gesetzlich) gefordert werden, etwa der Schutz von Kindern 
und Jugendlichen vor Gefährdungen (vgl. Abschnitt 3.10.3). 
– Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nehmen weiter zu, weil z. B. Rechtsansprüche im Gesetz
verankert bzw. erweitert oder neue Aufgaben beschrieben werden (vgl. z. B. Ganztagsbetreuung, Anregung und 
Förderung von Selbstorganisation, Verfahrenslotsen und Teilhabeplanung). Die Kinder- und Jugendhilfe
bekommt dadurch weitere Schnittstellen zu anderen gesellschaftlichen Bereichen bzw. die bestehenden 
Schnittstellen gewinnen an Bedeutung und werden umfassender (z. B. Schulsozialarbeit). Eine Folge hiervon 
ist teilweise auch, dass die Ansprüche an das, was die Kinder- und Jugendhilfe leisten soll, steigen (z. B. 
Anforderungen an Rechtskenntnisse bei Verfahrenslotsen oder im Rahmen der Teilhabeplanung).   
– Die Kinder- und Jugendhilfe hat sich innerhalb vieler Bereiche immer weiter spezialisiert und
ausdifferenziert, um Problemlagen von Kindern und Jugendlichen angemessen bearbeiten zu können (vgl. z. B. im
Bereich der Hilfen zur Erziehung, van Santen u. a. 2024). Durch diese Angebotsveränderungen wird es für sie 
jedoch auch schwerer, komplexe Problemlagen ganzheitlich zu erfassen und zu bearbeiten. Dieser Paradoxie 
wird versucht, durch Kooperation „als spezifische Form der Handlungskoordination“ (vgl. Bauer 2011, 
S. 343) entgegenzusteuern. Mit dem „Case Management“ wurde auch in Feldern der Kinder- und Jugendhilfe 
(z. B. den Jugendmigrationsdiensten) ein Ansatz implementiert, dessen Ziel primär darin besteht,
unterschiedliche Hilfen einzelfallbezogen zu integrieren und zu koordinieren.  
– Rechte der Adressat:innen wurden in den letzten Jahren weiter gestärkt und Unterstützungsstrukturen
gesetzlich verankert (z. B. Ombudsstellen, Selbstvertretungen). So soll beispielsweise mit der Förderung der 
Selbstvertretungen von Adressat:innen auch ein Gegengewicht zu den Institutionen der Kinder- und
Jugendhilfe geschaffen und die Interessenbündelung sowie Lobbyfunktion unterstützt werden. Daran zeigt sich 
exemplarisch, dass die Kooperation mit den Adressat:innen eine systematische Erweiterung auf struktureller 
Ebene erfährt. Dies erfordert eine Weiterentwicklung der Kooperationsformen und -verständnisse seitens der 
Kinder- und Jugendhilfe. 
Unter der Überschrift „Kinder- und Jugendhilfe in neuer Gesellschaft“ diskutierten bereits die Autor:innen des 
14. Kinder- und Jugendberichts eine zunehmende Entgrenzung als ein Phänomen, das die Kinder- und Jugendhilfe 
im 21. Jahrhundert spürbar verändert und vor neue Herausforderungen stellt (vgl. Deutscher Bundestag 2013, 
S. 251ff.). Die These von der Entgrenzung der Kinder- und Jugendhilfe bezieht sich darauf, dass die Grenzen der 
Kinder- und Jugendhilfe zunehmend unschärfer und Zuständigkeiten ausgeweitet und diffuser werden: In diesem 
Zusammenhang wird eine Zunahme institutioneller Schnittstellen und Überlappungsbereiche, also neuer Formen 
der Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Teilbereichen und sozialstaatlichen Systemen, beschrieben. 
Beispielhaft hierfür wurden die Zusammenarbeit mit Schule im Kontext des Ausbaus der Ganztagesbetreuung, 
eine Intensivierung der Kooperation mit Polizei und Justiz im Feld der (Jugend-)Kriminalitätsprävention, die
Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung im Kontext der Jugendberufshilfe, mit dem Gesundheitswesen im Feld 
der Frühen Hilfen oder dem Kinderschutz benannt. Diese Felder stellen weiterhin wichtige Kooperationsbereiche 
dar, und nach wie vor gestaltet sich die Zusammenarbeit in diesen Bereichen herausfordernd.  
Weiter formulieren die Autor:innen des 14. Kinder- und Jugendberichts unterschiedliche Herausforderungen, die 
mit sektorenübergreifenden bzw. interprofessionellen Kooperationen verbunden sind. „In allen genannten Fällen 
tritt die Kinder- und Jugendhilfe als ein Partner auf, der sich an eigenen Standards, Arbeitsformen, institutionellen 
Settings und rechtlichen Grundlagen orientiert, der sich aber zugleich auch auf die Logik und somit auch auf die
Standards, Arbeitsformen, institutionellen Settings und rechtlichen Grundlagen des jeweils anderen
Funktionssystems einlassen muss, um überhaupt eine gemeinsame Plattform zu finden und kooperieren zu können – was 
selbstverständlich vice versa auch für die anderen Kooperationspartner gilt“ (ebd., S. 254). Und auch diese damals 
beschriebenen Herausforderungen stellen sich weiterhin. 
Es sind im Vergleich mit den in den damaligen Beschreibungen und Analysen genannten Feldern zwar nicht 
gänzlich neue Überschneidungsbereiche dazu gekommen, aber bei den bestehenden haben sich ihre Bedeutungen 
zum Teil erheblich ausgeweitet. Dies ist insbesondere beim Thema Inklusion, Ganztagsbetreuung oder der
Unterbringung minderjähriger Geflüchteter der Fall. An weiteren Aufgaben zeigt sich, dass Schnittstellen eine
besondere Aufmerksamkeit bekommen haben (z. B. im Feld der Jugendberufshilfe mit der inzwischen
flächendeckenden Einrichtung von Jugendberufsagenturen, in denen Leistungen nach SGB II, III und VIII aus einer Hand 
oder zumindest unter einem Dach erbracht werden; vgl. www.servicestelle-jba.de). Auch mit der gesetzlichen 
Veränderung des KJSG ist der Fokus auf manche Schnittstellen gewachsen. So hat beispielsweise der Gesetzgeber 
explizit ins Gesetz aufgenommen, dass für junge Menschen in erzieherischen Hilfen eine Übergangsplanung zu 
erstellen ist (§ 41 Abs. 3 SGB VIII, § 36b Abs. 1 SGB VIII), wenn ein Zuständigkeitsübergang zu einem anderen 
Sozialleistungsträger in Betracht kommt. Die Kooperation mit anderen Sozialleistungsträgern bekommt hierdurch 
auf der Einzelfallebene eine andere Verbindlichkeit. In § 20 SGB VIII (Versorgung und Betreuung in
Notsituationen) wird nun die Möglichkeit eröffnet, ehrenamtliche Pat:innen in die niedrigschwellige Erbringung von Hilfen 
einzubeziehen. Die Gestaltung der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Kräften ist zwar keine grundsätzlich neue 
Schnittstelle, aber in diesem Hilfekontext und den im Gesetz formulierten Anforderungen eine neue
Herausforderung für die Kooperation.  
Kooperationen der Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Systemen sind ambivalent. Sie sind einerseits nicht nur 
aufgrund der Gesetzeslage vorgeschrieben, sondern auch fachlich notwendig und geboten, um die immer
komplexer werdenden Herausforderungen, vor denen die Kinder- und Jugendhilfe steht, zu bewältigen. Dies gilt
insbesondere für die Vernetzung als eine systematisierte Form von Kooperation (vgl. Fischer 2021a). Damit werden 
aber andererseits in aller Regel auch erhebliche Erwartungen verbunden. Kooperationen implizieren – wie bereits 
beschrieben – zahlreiche Herausforderungen und Hürden für die Beteiligten und sind in aller Regel nur bedingt 
dazu in der Lage, die an sie gestellten Erwartungen auch wirklich zu erfüllen (vgl. grundlegend Santen/Seckinger 
2003). 
3.10.13.1  Felder der Zusammenarbeit mit Akteur:innen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe 
Zur intersektoralen Zusammenarbeit liegen zahlreiche Studien und Reflexionen vor. Diese beziehen sich
wahlweise auf bestimmte Kooperationsanlässe, etwa den Kinderschutz oder die Übergangsplanung, auf bestimmte 
Kooperationspartner, z. B. Schulen oder das Gesundheitswesen, oder eine Kombination aus beidem, z. B.
Kinderschutz im Kontext Schule (vgl. Fischer u. a. 2011). Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend exemplarisch 
Kooperationen in den Bereichen Kinderschutz/Frühe Hilfen, Inklusion und Ganztagsbetreuung beschrieben,
wobei ein besonderer Fokus auf aktuellen Entwicklungen in diesen Kooperationsbereichen liegt. 
Kinderschutz und Frühe Hilfen 
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen ihres Wohls stellt eine wichtige
gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar – dies gilt sowohl bei einem engen Kinderschutzverständnis, das den Schutz vor Gewalt und 
Vernachlässigung fokussiert, als auch besonders bei einem weiteren Kinderschutzverständnis, das sämtliche
Beeinträchtigungen der Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit adressiert. 
Wird hier ein enges Verständnis zugrunde gelegt, so bewegt sich der Kinderschutz auch traditionell in den
Zuständigkeitsbereichen von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitssystem und Polizei/Justiz. Im modernen
Kinderschutz kommt der Kinder- und Jugendhilfe und hier besonders den Jugendämtern als der Instanz, die
Gefährdungen feststellt und ggf. pädagogische und/oder juristische Interventionen anleitet, eine zentrale Rolle im
multiprofessionellen und -sektoralen Feld des Kinderschutzes zu (vgl. Bode/Turba 2014). Zur Erfüllung dieses Auftrags 
ist die Kinder- und Jugendhilfe auf Kooperationspartner:innen in anderen Sektoren angewiesen. So erfolgen
Meldungen von Gefährdungen im Jahr 2022 zu etwa 30 Prozent durch Polizei und Justiz, zu elf Prozent durch Schulen 
und zu sechs Prozent durch das Gesundheitswesen (vgl. Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, 
S. 185f.). Besonders die Zusammenarbeit mit Akteur:innen des Gesundheitswesens wird in diesem Kontext
kontrovers diskutiert, so etwa die mit dem KJSG eingeführte Verpflichtung der Jugendämter, so genannte
Berufsgeheimnisträger:innen an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen. Weiter kooperieren die Jugendämter mit auf 
Kinderschutzaufgaben spezialisierten Stellen im Gesundheitswesen (z. B. Kinderschutzambulanzen an Kliniken) 
(vgl. Dittmann-Wolf 2023) oder bei der Polizei (vgl. Turba 2017). Schließlich ist das weite Feld der Prävention 
von Kindeswohlgefährdungen in hohem Maße durch Kooperation und Vernetzung geprägt (Fischer 2020, 2023). 
So gibt es beispielsweise in nahezu allen Kommunen Netzwerke Früher Hilfen, in denen vor allem Akteur:innen 
der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens kooperieren, und die in der Regel vom jeweiligen
Jugendamt organisiert werden (vgl. Küster/Peterle 2023).  
Inklusion 
Die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, an der alle Menschen unabhängig von Behinderungen teilhaben 
können, ist spätestens mit der 2009 von der Bundesrepublik ratifizierten Behindertenrechtskonvention der
Vereinten Nationen ein wesentliches gesellschaftspolitisches Ziel. Dieses Ziel soll auch in der Kinder- und
Jugendhilfe umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat auch die Debatte um die Zuständigkeit der Kinder- und 
Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung an Fahrt aufgenommen. Auch wenn diese
gemeinsame Zuständigkeit mit Blick auf bisher in der Eingliederungshilfe verortete Leistungen noch eine
Zukunftsaufgabe darstellt, so ist die Inklusion junger Menschen mit Behinderung schon heute eine wichtige Aufgabe der 
Kinder- und Jugendhilfe. So zeigen die Daten der DJI-Erhebungen bei Jugendzentren und bei Einrichtungen der 
stationären Erziehungshilfen, dass diese Angebote auch heute schon von jungen Menschen mit Behinderung
genutzt werden (vgl. Mairhofer u. a. 2022; Pluto u. a. 2024). Zur Unterstützung der Inklusion kooperieren Angebote 
der Kinder- und Jugendhilfe mit unterschiedlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe.  
Weitere Kooperationsanlässe ergeben sich aus der schrittweisen Umsetzung des Teilhabegesetzes, in dessen Zug 
die Jugendämter auch als Rehabilitationsträger adressiert werden und gemeinsam mit anderen
Rehabilitationsträgern an der Teilhabeplanung beteiligt sind oder diese (in Ausnahmefällen) als leistende Rehabilitationsträger
sogar verantworten. Ein anderes Beispiel für Kooperationen – nun mit Schule – stellt die Organisation und
Finanzierung von Schulbegleiter:innen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung dar. Im Kontext der Arbeit mit 
Kindern und Jugendlichen kooperiert die Kinder- und Jugendhilfe demnach schon heute mit zahlreichen
Akteur:innen. Zur Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Realisierung einer inklusiven
Gesellschaft ist jedoch eine deutliche Ausweitung von Kooperationsbezügen nötig. 
Ganztag 
Einen großen Bereich der intersektoralen Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe stellt die Kooperation mit 
der Schule dar, insbesondere hinsichtlich der Koordination und Gestaltung des Ganztags (vgl. zu den
Herausforderungen der Gestaltung der Kooperation z. B. Henschel u. a. 2009, Graßhoff u. a. 2019). Dies ist keine neue 
Schnittstelle, die über Kooperation zu gestalten ist, denn seit Beginn der 2000er Jahre wird die Ganztagsbetreuung 
stetig ausgebaut, jedoch hat sich mit dem Ganztagsförderungsgesetz (Gesetz zur ganztägigen Förderung von
Kindern im Grundschulalter GaFöG) der Verpflichtungsgrad für die Jugendämter deutlich erhöht, da ab 2026 ein 
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter schrittweise eingeführt wird. Da der
Anspruch im SGB VIII geregelt werden soll, sind die Jugendämter diejenigen, die die Planungsverantwortung für 
die Ganztagsbetreuung haben. Das heißt, die Jugendämter sind bereits jetzt aufgefordert, entsprechende Strategien 
zu entwickeln, damit der Betreuungsbedarf gedeckt werden kann. Das heißt auch, es müssen Orte geschaffen 
werden, an denen eine Verständigung mit Schule stattfindet, wie der Betreuungsbedarf gedeckt werden soll, zumal 
es in den Ländern und Kommunen sehr unterschiedliche Modelle der Ganztagsbetreuung gibt. Vor dem
Hintergrund, dass in 40 Prozent der Jugendamtsbezirke ausschließlich Angebote in schulischer Verantwortung
existieren und dieser Anteil sogar gestiegen ist (vgl. Projektgruppe Jugendhilfe und sozialer Wandel 2023), ist dies eine 
große planerische Herausforderung. So war 2022 bei 15 Prozent der Jugendämter die Planungsverantwortung 
noch nicht geklärt – und zwar ausschließlich in Westdeutschland (14% der westdeutschen Jugendämter) und
überwiegend in Landkreisen (19 %). Und bei einem Anteil von immerhin 12 Prozent der Jugendämter lag die
Planungsverantwortung ausschließlich im Bereich der Schule (vgl. ebd.).
3.10.13.2  Fazit: Kooperation als Herausforderung 
Die Kinder- und Jugendhilfe steht angesichts der zahlreichen Aufgaben und Herausforderungen der kommenden 
Jahre weiterhin vor der Aufgabe, Kooperationsbezüge zu anderen Sektoren zu gestalten. Dies ist eine
eigenständige Aufgabe, die Ressourcen und Planung benötigt, um kontinuierliche Kooperationsbeziehungen aufzubauen 
und die an den Schnittstellen entstehenden Irritationen und Hürden bewältigen zu können. Erfolgreiche
Kooperationsbeziehungen erfordern von der Kinder- und Jugendhilfe Rollenklarheit und von den eigenen Prinzipien
überzeugt zu sein. Hierzu gehört beispielsweise auch, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und 
ihre Familien zuständig ist, aber nicht für alle (gesellschaftlichen) Problemlagen ihrer Adressat:innen (vgl.
Abschnitt 3.3 und Kap. 4). 
Diese Positionierung ist für die Kinder- und Jugendhilfe nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund der
Herausforderung eines Fachkräftemangels bedeutsam. Der Fachkräftemangel erschwert eine kontinuierliche Kooperation, 
z. B. wenn Stellen unbesetzt bleiben müssen, andere Aufgaben als dringlicher bewertet werden oder sehr viel
Aufwand in die Anleitung von Kooperationsbeziehungen neuer Mitarbeiter:innen gesteckt werden muss.
Neben der Kooperationsbereitschaft ist künftig stärker auch die Kooperationsfähigkeit gefragt (vgl. Fischer 
2022a). Auf der professionellen Ebene sind dazu gezielte Qualifikationen von Fachkräften mit Blick auf die
Netzwerkkompetenz notwendig. Persönliches Engagement und intrinsische Motivation sind nicht ausreichend, um 
systemische Veränderungen hin zu einer vernetzten Kooperation herbeizuführen. Von den Netzwerken Frühe 
Hilfen (vgl. Abschnitt 3.9.6) als einem Vorzeigebeispiel für die erfolgreiche Etablierung von
Vernetzungsansätzen kann gelernt werden, wie hilfreich Qualifizierungsprogramme und wissenschaftliche Begleitforschung wirken 
können. Für die Leitungskräfte und die Akteur:innen in den (fach-)politischen Ausschüssen der Kinder- und
Jugendhilfe erscheint es ebenso sinnvoll, Netzwerkkompetenz vor allem aus der Steuerungsperspektive zu fördern 
und darauf hinzuwirken, dass Aufgaben des Kooperationsmanagements Eingang in die Stellenprofile von
Kooperationsakteur:innen finden.  
Auf der strukturellen Ebene bedarf es eines gezielten Einbezugs von Kooperation in die Regelstrukturen. Über 
hinlängliche Modellversuche hinaus ist es nunmehr eine Aufgabe, die politisch-strukturelle Verankerung der
Kooperation analog zu den bisherigen Vernetzungserfahrungen etwa in den Frühen Hilfen fest zu etablieren, sie als 
Teil der Jugendhilfeplanung mitzubetrachten und entsprechend strategisch anzugehen sowie mit den notwendigen 
finanziellen und personellen Ressourcen zu versehen (vgl. Fischer 2022b). Es bedarf dafür klarer
Finanzierungswege, die den Netzwerken die Sicherheit geben, die sie für ihre Arbeit benötigen. Erst dadurch wird eine
kontinuierliche Anwendung möglich, die dem Netzwerkhandeln die Chance auf gesicherte Existenz und stabile
Entwicklung bringt (vgl. Schaarschmidt u. a. 2023a). Institutionelle Netzwerke haben den Nachweis der
Praxistauglichkeit mannigfaltig erbracht. Gerade unter den schwierigeren Bedingungen der Pandemie haben sich
insbesondere die Netzwerkstrukturen nicht nur als äußerst stabil, sondern auch als besonders anpassungsfähig erwiesen 
(vgl. Soliman u. a. 2022).  
Auf der politischen Ebene obliegt es den Ausschüssen, das Kooperationsmanagement nicht als eine rein fachliche 
Angelegenheit zu betrachten, sondern auch die notwendigen politischen Ableitungen zu treffen. Ganzheitliches 
Denken erfordert auch in den Jugendhilfeausschüssen und den Landesjugendhilfeausschüssen den Willen und die 
Kompetenz, über das bloße Zuständigkeitsdenken hinaus kooperative Lösungen der Entscheidungssuche und -
findung etwa mit den Ausschüssen für Soziales, Bildung oder Gesundheit zu etablieren (vgl. Fischer 2024). Dies 
betrifft im Übrigen nicht nur die kommunale Ebene, sondern richtet sich ebenso an die Bundesländer und den 
Bund. 
3.11 Kinder- und Jugend(hilfe)politik 
3.11.1 Nationale Kinder- und Jugendpolitiken 
Der Begriff Kinder- und Jugendpolitik wird häufig eng verstanden im Sinne einer Kinder- und Jugendhilfepolitik, 
d. h. der Gestaltung dessen, was im SGB VIII geregelt wird. Dabei kann leicht übersehen werden, dass sie einen
breiteren Ansatz verfolgen muss, um das eigentliche Ziel – nämlich die Gestaltung von positiven
Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einer Gesellschaft – zu verfolgen. Als Politikfelder
(Policies) kommen insofern auch weitere als die Kinder- und Jugendhilfe in den Blick, die ihrerseits entweder in
der Gegenwart Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, als auch solche, die die künftige jüngere
Generation beeinflussen werden. Hier gilt es, nicht nur einen Blick auf die Interessen und Themen junger Menschen 
zu werfen, sondern junge Menschen auch darin zu begleiten, ihre Interessen und Meinungen entwickeln zu können 
und sie dabei zu unterstützen, für ihre Interessen eintreten zu können. Daher sind alle Gegenwarts- und
Zukunftsthemen auch Themen der Kinder- und Jugendpolitik wie z. B. (Aus-)Bildung, soziale Gerechtigkeit,
Arbeitsmarkt- und Rentenentwicklung, Schuldenpolitik, Klimapolitik, Diversität, Friedenspolitik u. v. m. Jugendpolitik 
wird getragen vom Engagement junger Menschen und deren Organisationsformen und fußt auf
Beteiligungsformaten und (jugend-)politischer Lobbyarbeit. 
Die Anforderung, kinder- und jugendgerechtes Handeln als Aufgabe von Vielen zu beschreiben, beinhaltet die 
Herausforderung, verschiedene Akteur:innenperspektiven in den Blick zu nehmen, die zusammen Kinder- und 
Jugendpolitik ausmachen. Zentral ist dabei die Frage, wie es gelingen kann, möglichst allen jungen Menschen 
Teilhabe zu ermöglichen und Beteiligungschancen zu eröffnen, um damit dem Anspruch gerecht zu werden, mit 
einer Kinder- und Jugendpolitik die Vielfalt junger Menschen, ihrer Lebenswelten, Anliegen und Interessen
widerzuspiegeln. 
3.11.1.1 Rechtliche Grundlagen 
Fragen der Zuständigkeit und Inhalt von Kinder- und Jugendpolitik sind im Hinblick auf grundgesetzliche
Garantien und der Unzulässigkeit, (zivil)gesellschaftliches politisches Handeln innerhalb der verfassungsmäßigen
Ordnung zu regulieren, nicht kodifiziert. Allerdings enthält das SGB VIII an vielen Stellen und durch die Schaffung 
von Strukturen Hinweise auf die Sinnhaftigkeit und den Wunsch nach aktiver gesellschaftlicher Kinder- und
Jugendpolitik. Unmittelbar deutlich wird dies durch die Aufgabenbeschreibung der Jugendarbeit in § 11 SGB VIII 
und die herausgehobene Stellung der Jugendverbände und -zusammenschlüsse in § 12 SGB VIII verbunden mit 
der Förderverpflichtung und dem Verbot, in deren satzungsgemäßes Eigenleben einzugreifen. Auch in vielen 
Strukturen schafft das Gesetz Raum für kinder- und jugendpolitische Aktivitäten wie in den (Landes-)
Jugendhilfeausschüssen und in der neuen Regelung für die Einbindung selbstorganisierter Zusammenschlüsse in § 4a 
SGB VIII (vgl. Abschnitt 3.10.1). Dies alles wird auf das Ziel des § 1 SGB VIII bezogen, dass jeder junge Mensch 
ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen 
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat und damit auch selbst in der Lage ist, die eigenen Interessen zu 
vertreten und zivilgesellschaftlich und politisch gestaltend mitzuwirken. Auch die Verpflichtung, in jeder
Legislatur nach § 84 SGB VIII einen Kinder- und Jugendbericht zu erstellen und zu beraten, stellt einen Baustein der 
Kinder- und Jugendpolitik dar. 
3.11.1.2 Entwicklung 
Eine Vielzahl von Analysen beleuchtet seit vielen Jahren die Einstellungen junger Menschen, deren Blick auf 
Politik und politische Akteur:innen und der von ihnen präferierten und explizit angesprochenen Politikfelder (vgl. 
Kap. 2 und Abschnitt 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3). Sie geben darüber hinaus Aufschluss darüber, inwiefern sich junge
Menschen (nicht) beteiligt sehen oder sich beteiligen lassen, was die aus der Adressat:innenperspektive dringlichen 
Themen und Herausforderungen der Kinder- und Jugendpolitik sind. Die Kinder- und Jugendberichte,
insbesondere der 16. Kinder- und Jugendbericht (Deutscher Bundestag 2020a), haben stets politische Inhalte und
Schwerpunkte ins Zentrum der Forderungen und Empfehlungen gesetzt: Insbesondere wird das Recht auf politische
Demokratiebildung als wesentlicher Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrags gesehen und auch von der
Bundesregierung in der Stellungnahme geteilt (ebd., Kap. 21 Stellungnahme 2.1). Hierfür müssen die notwendige
Infrastruktur (ebd., Kap. 21 Stellungnahme 3.2, 4.1) und Partizipationsräume (ebd., Kap. 21 Stellungnahme 5.1)
bereitgestellt werden. Die Kinder- und Jugendarbeit ist die zentrale Leistung des SGB VIII für die politische Bildung 
junger Menschen in gemeinsamer Zuständigkeit der Kommunen, der Länder und des Bundes (ebd., Kap. 21
Stellungnahme 6.6). Erforderlich sind gut qualifizierte Fachkräfte sowohl in der schulischen als auch der
außerschulischen Bildungsarbeit (ebd., Kap. 21 Stellungnahme 6.5) und verlässliche, stabile Rahmenbedingungen für die 
Träger dieser Leistungen (ebd., Kap. 21 Stellungnahme 4.4) sowie die Stärkung der im Bereich der politischen 
Bildung tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen (ebd., Kap. 21 Stellungnahme 3.1).
3.11.1.3 Aktueller Stand der Kinder- und Jugendpolitik 
Kinderpolitische Ansätze, Akteur:innen und Aktivitäten weisen zahlreiche Überschneidungen zur Jugendpolitik 
auf. So sind die Themen Bildung und Beteiligung auch in der kinderpolitischen Arena sehr relevant. Kinderpolitik 
ist aber auch unabhängig von Jugendpolitik zu einem eigenständigen Bereich geworden (vgl. Klundt 2017). 
Hierzu haben insbesondere auch Forderungen einer Stärkung von Kinderrechten, national und global sowie die 
Frage nach deren Umsetzung beigetragen. Für Deutschland lassen sich die Initiativen zu Kinderrechten ins
Grundgesetz und das Monitoring zur Umsetzung von Kinderrechten als Teil einer Kinderpolitik verorten (vgl. Deutsches 
Institut für Menschenrechte 2022; National Coalition Deutschland 2023). Stärker noch als bei Jugendlichen wird 
Kinderpolitik als stellvertretende Politik realisiert, also als eine Politik für Kinder und nicht mit ihnen. In der 
kritischen Auseinandersetzung wird dies als Adultismus problematisiert (vgl. Liebel/Maede 2023). Diese Tendenz 
zeigt sich insbesondere an den Schnittstellen zur Familienpolitik etwa bei der Bereitstellung von
Betreuungsangeboten. Ob an dieser Schnittstelle von Kinder- und Familienpolitik eher die Interessen der Kinder selbst Vorrang 
haben oder die ihrer Eltern an Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit, ist nicht immer auszumachen und 
muss sich auch nicht widersprechen. Gleichwohl ist die Familienpolitik in Bezug auf kinderpolitische Themen 
stärker adressiert. 
Mit der Durchführung einer Nationalen Konferenz „Vom Verschwinden der Jugendpolitik“ 2007 und einer
zweiten Nationalen Konferenz zum Thema „Übergänge gestalten“ 2008 hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und 
Jugendhilfe – AGJ den Blick der Fachwelt verstärkt auf eigenständige jugendpolitische Konzepte und
Förderprogramme gelenkt. Mit Stellungnahmen der AGJ und der Forderung nach einer kohärenten Jugendpolitik durch das 
Bundesjugendkuratorium in den darauffolgenden Jahren wurde endgültig die Notwendigkeit einer
eigenständigen, auf die Lebensphase und das Strukturmuster Jugend bezogenen Jugendpolitik deutlich gemacht. Der
Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode formulierte schließlich die Ziele einer „eigenständigen Jugendpolitik,
starken Jugendhilfe und starken Jugendarbeit, die junge Menschen teilhaben lässt und ihre Potentiale fördert und 
ausbaut“ (Christlich Demokratische Union Deutschlands u. a. 2009, S. 72). Dies wurde in der Fachwelt als Abkehr 
vom bisherigen Fokus auf die Problem- bzw. Benachteiligtengruppen gedeutet. Als dann auch ein konkreter
Prozess der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik initiiert wurde, war der Anspruch, die Lebenslagen und 
Interessen aller jungen Menschen zu berücksichtigen, unverkennbar (vgl. Rusche/Schulze 2019). Von 2011 bis 
2014 hat in Trägerschaft der AGJ und vom BMFSFJ gefördert das „Zentrum für Eigenständige Jugendpolitik“ 
eine Jugendpolitik konzeptualisiert und umgesetzt, die die Phase der Jugend in ihrer ganzen Vielfalt individueller 
Lebenswelten, Bedürfnisse und Fähigkeiten in den Mittelpunkt stellte. Eine Eigenständige Jugendpolitik sollte 
und soll gewährleisten, dass das Engagement aller Akteur:innen, die Jugendliche unterstützen und fördern,
gemeinsam einen Beitrag für Jugendgerechtigkeit in dem Sinne zu gestalten hilft, dass jungen Menschen möglichst 
gleiche Startchancen auf ein selbstverantwortliches und selbstbestimmtes Leben eröffnet werden. Jugendpolitik 
in diesem Sinne hat einen starken bundespolitischen Ort mit zahlreichen Nachbarn, die es im Sinne einer an
Jugendgerechtigkeit orientierten Jugendpolitik zur Mitwirkung einzuladen gilt (vgl. Böllert 2018b). Die
„Koordinierungsstelle Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ und eine „Eigenständige Jugendpolitik im
Innovationsfonds“ als nachfolgende Projekte der AGJ von 2015 bis 2018 haben an diese Konzeption einer
Eigenständigen Jugendpolitik angeknüpft. Mit einem Jugend-Check werden seitdem Regelungsvorhaben der
Bundesregierung, vor allem Gesetzentwürfe, auf mögliche Auswirkungen auf die Lebenslagen junger Menschen zwischen 
12 und 27 Jahren überprüft sowie Politik und Verwaltung dafür sensibilisiert. 
Ziel der Begleitung von 16 Modellkommunen war es, die Erarbeitung von Strategien für eine jugendgerechte 
Gesellschaft und Politik vor Ort zu unterstützen. Anliegen war es außerdem, unterschiedliche Regionen und
Kommunen in einen Austausch zu bringen, um die Chance zu eröffnen, dass Akteur:innen der kommunalen Ebene 
voneinander lernen. In der diesen Prozess dokumentierenden Publikation „16 Wege zu mehr Jugendgerechtigkeit 
– Gelingensbedingungen jugendgerechter Kommunen“ (jugendgerecht.de 2023b) wurde zudem ersichtlich, was 
vor Ort bewegt werden kann und wie Jugendinteressen in den kommunalpolitischen Blick gerückt werden können. 
Ein wechselseitiger Erfahrungsaustausch wird seitdem nicht zuletzt durch die online zur Verfügung stehende 
„Werkzeugbox Jugend Gerecht Werden“209 befördert. 
Die Erfahrungen nicht nur in diesen 16 Kommunen zeigen, dass Jugendliche ihre Umgebung und Lebensrealität 
mitgestalten wollen und bei gesellschaftlichen und politischen Prozessen mitentscheiden können. Sie haben ein 
Interesse daran, das Hier und Jetzt wirksam zu beeinflussen und bei den Weichenstellungen für ihre Zukunft 
 
209  Vgl. https://werkzeugbox.jugendgerecht.de/; [28.03.2024]
gefragt zu werden. Die Mitgestaltung der gesellschaftlichen Realität und der Zukunft junger Menschen durch 
junge Menschen selbst lässt sich durch keine andere Bevölkerungsgruppe oder Perspektive ersetzen. Die in den 
Kommunalverfassungen vorgesehene Beteiligung lässt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Frage 
nach dem „Wie“ offen. Es obliegt jeder Kommune schließlich selbst, gemeinsam mit jungen Menschen zu
entscheiden, welche formalisierten oder nicht formalisierten Formen der Beteiligung vor Ort am geeignetsten sind 
und den meisten Zuspruch erfahren. Wichtige Akteur:innen können in diesem Zusammenhang die Kinder- und 
Jugendhilfeausschüsse als Orte der Entwicklung einer lokalen Kinder- und Jugendhilfepolitik sein.   
Dass es neben der kommunalen Ebene und dem Bund auch die Jugendpolitik der Länder in eine
gesamtgesellschaftliche Perspektive der Jugendpolitik zu integrieren gilt, liegt auf der Hand. Entsprechende Länderaktivitäten 
zeigen sehr anschaulich, dass es hier eine große Bandbreite jugendpolitischer Maßnahmen gibt. Immer mehr
Länder bekennen sich mit konkreten Maßnahmen zu einer Eigenständigen Jugendpolitik. Länderprogramme und -
initiativen mit explizitem Bezug zur Eigenständigen Jugendpolitik existieren bereits in Baden-Württemberg, Bayern, 
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt (jugendge-
recht.de 2023a).  
Jugendpolitik hat weiterhin sowohl ein im BMFSFJ koordinierendes Ressort als auch einen Querschnittsanspruch. 
Der Startschuss einer solchen ressortübergreifenden Jugendstrategie der Bundesregierung war ein entsprechender 
Kabinettsbeschluss vom 03.12.2019 (vgl. Böllert 2020a). 
Aktuell wirken erstmalig im Bundesjugendkuratorium und im Jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ junge
Menschen (U-27) als gleichberechtigte Mitglieder mit. Mit dem „Nationalen Aktionsplan Neue Chancen für Kinder 
in Deutschland“ sollen Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam bekämpft und 
Chancengleichheit ermöglicht werden. Es sollen benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge 
in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum gewährleistet werden. Der
Nationale Aktionsplan wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. 
Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) um. 
Mit dem weiteren „Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung“ soll zudem die Jugendstrategie 
der Bundesregierung weiterentwickelt werden. Der Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung ist 
als Dialogprozess gestartet und läuft bis 2025. Die Ergebnisse dieser Dialogprozesse werden dem Bundeskabinett 
und der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) vorgelegt. Bis 2025 finden an
unterschiedlichen Orten in Deutschland Dialogforen, Denkfabriken und Jugend-Audits statt. Startpunkt des NAP war im
November 2022 die Vorstellung der Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung. Sie wurden zusammen 
mit dem Deutschen Bundesjugendring erarbeitet und sind ein wichtiger Baustein, um die Beteiligung junger
Menschen in den Kommunen, Ländern, im Bund sowie in Europa zu stärken und Kinder und Jugendliche anzuregen, 
sich einzubringen. 
Seit Januar 2023 befindet sich zudem das „Bundeskompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung“ (KomKJB) 
im Aufbau in Trägerschaft des SPI. Es soll die ressortübergreifede Zusammenarbeit stärken, insbesondere die 
Kinder- und Jugendbeteiligung innerhalb der Bundesregierung.  
Zentrales Ziel des Projekts Kinder- und Jugendparlamente ist die Förderung und Stärkung kommunaler
Beteiligungslandschaften. Bereits 2018 wurden in einer kinder- und jugendpolitischen Landkarte 520 Kinder- und
Jugendparlamente und ca. 300 Jugendforen aufgelistet. Seit 2020 werden kommunale Kinder- und
Jugendparlamente durch das Projekt „Starke Kinder- und Jugendparlamente“ in Trägerschaft des Deutschen Kinderhilfswerks 
unterstützt. Seit 2021 wird die Initiative durch die „Akademie für Kinder- und Jugendparlamente“ in Trägerschaft 
des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e. V. weiterbefördert. Kinder und Jugendliche sollen bei der
Gründung eines Kinder- und Jugendparlaments im eigenen Wohnortberaten und in ihrem Anliegen bestärkt werden. 
Bestehende Kinder- und Jugendparlamente oder verwandte Praxisformen repräsentativer Beteiligungsformate 
junger Menschen in der Kommune sollen nachhaltig gestärkt werden. Darüberhinausgehend soll herausgearbeitet 
werden, welche Faktoren, d. h. Qualitätsmerkmale erforderlich sind, um Kinder- und Jugendparlamente und
andere Kinder- und Jugendgremien zu stärken. Wichtige Erkenntnisse sollen in die Beratung und Förderung von 
Kommunen mit einem Gründungsinteresse sowie von Kinder- und Jugendparlamenten mit Herausforderungen 
fließen. 
Die Jugend-Redaktion „jung genug“, ebenfalls in Trägerschaft des SPI, begleitet seit 2020 die Jugendstrategie 
und die Jugendpolitik der Bundesregierung aus Jugend-Perspektive. Insbesondere über den eigenen Instagram-
Account und TikTok sowie die Website und den Blog „Jung genug“ informiert jugendgerecht über aktuelle
politische Entwicklungen.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ startete im Januar 2019 das Projekt jugendgerecht.de 
– Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik. Mit dem Projekt hebt die AGJ das Thema „Eigenständige
Jugendpolitik“ stärker als jugendpolitischen Schwerpunkt hervor und will diese in die Strukturen der öffentlichen und freien 
Jugendhilfe einbringen. Mit der Anbindung an das Arbeitsfeld „Jugend, Bildung, Jugendpolitik“ und den
dazugehörigen AGJ-Fachausschuss sind die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in die fachliche
Ausgestaltung und inhaltliche Diskussion der Weiterentwicklung der Eigenständigen Jugendpolitik strategisch
eingebunden. Von 2023 bis 2025 wird die Arbeitsstelle im Rahmen von inhaltlichen Denkwerkstätten die thematische 
Weiterentwicklung der Eigenständigen Jugendpolitik in neue Politikfelder voranbringen. Eine jugendgerechte 
Wohnungspolitik stand im Fokus der ersten Denkwerkstatt. Eine solche Wohnungspolitik muss nicht nur mit 
bezahlbarem Wohnraum, der Versorgung von Dienstleistungen und Gütern des täglichen Bedarfs einhergehen, 
sondern auch mit der Gewährleistung von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten und Bildungsorten. Das
Diskussionspapier der zweiten Denkwerkstatt „Jugendgerechte Gesundheitspolitik – Mentale Gesundheit und
Präventionsstrategien“ (jugendgerecht.de beschreibt das Zusammenspiel verschiedener Systeme des Aufwachsens junger 
Menschen in Bezug auf die mentale Gesundheit. Auf den Seiten von www.jugendgerecht.de ist ein ausführlicher 
Zeitstrahl der Eigenständigen Jugendpolitik dokumentiert. 
Am 8. Dezember 2022 startete das „Bündnis für die junge Generation“, dessen Ziel es ist, die Anliegen junger 
Menschen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Persönlichkeiten aus Medien, Kultur, Wissenschaft und Politik 
haben eine entsprechende gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Am 27.11.2022 fand das erste Treffen des
Bündnisses für die junge Generation statt. Beim Vernetzungstreffen ging es um das Aufwachsen im Dauerkrisenmodus 
und darum, wie das Bündnis mehr Wirkung entfalten kann. Die Ergebnisse des Bündnistreffens werden nun
ausgewertet und bei künftigen Vorhaben unter dem Dach des Bündnisses berücksichtigt. Aus Protest gegen die
Haushaltspolitik der Bundesregierung waren zuvor zwölf Verbände der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Bündnis 
ausgetreten. 
Jugendpolitik wird aber nicht nur in Form dieser skizzierten politisch initiierten Formate gemacht, zusätzlich kann 
hier auf die zentralen Politikthemen der unterschiedlichen Akteur:innen in der Kinder- und Jugendpolitik bzw. 
Kinder- und Jugendhilfe verwiesen werden, wie sie beispielsweise durch die AGJ, den DBJR und die
Landesjugendringe, die Jugendverbände aber auch im Kontext der Beteiligungsformate des Bundes mit der Bundes
JugendKonferenz, den JugendPolitikTagen und schließlich dem Bundesjugendkuratorium repräsentiert werden. Die 
Themen reichen u. a. von der Wahrnehmung der Kinder- und Jugendarbeit als essenziellem Bestandteil
außerschulischer Bildungsarbeit, dem Klimawandel als Kinderrechtekrise, über die sexuelle und geschlechtliche
Vielfalt im Jugendalter, Armut und den Folgen struktureller Benachteiligungen, Inklusion, Migration und Integration 
bis hin zur Betrachtung der Situation junger Menschen am Übergang Schule-Beruf. Der deutsche Aktionsplan zur 
Umsetzung der EU-Kindergarantie wird kritisiert, zum Neutralitätsgebot in der Kinder- und Jugendhilfe werden 
Orientierungen vermittelt. Aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarfe für die Kinder- und Jugendhilfe 
werden im Kontext der Lebenssituation junger Kinder in den stationären Erziehungshilfen dargelegt, die European 
Youth Work Agenda soll in Deutschland als Chance begriffen werden. Armut und ihre Folgen für junge Menschen 
sowie ihre Familien werden kritisiert und armutssensibles Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe gefordert. 
Qualität durch Multiprofessionalität, qualifiziertes Personal und kooperationsförderliche Rahmenbedingungen ist 
zentral für die Ganztagsbildung, Inklusion in den Hilfen zur Erziehung, Leaving Care, aber auch Fragen der
Forschung und Qualifizierung von Fachkräften werden aufgegriffen. Zusätzlich geht es um Finanzierungsfragen, den 
Fachkräftemangel, die Engagementförderung und die Wahlalterabsenkung. Der Strukturwandel in verschiedenen 
Regionen Deutschlands wird aus der Perspektive junger Menschen betrachtet, Digitalisierung und Mobilität
junger Menschen werden ebenso verhandelt wie Fragen der Generationengerechtigkeit, der Bildung und Gesundheit. 
Damit ist das Spektrum der kinder- und jugendpolitischen Themen und Forderungen sehr breit und repräsentiert 
viele Herausforderungen, die auch in diesem Kinder- und Jugendbericht thematisiert werden. 
3.11.1.4 Fazit 
Im Sinne eines gerechten Aufwachsens aller jungen Menschen muss sich die Kinder- und Jugendpolitik
weiterentwickeln und sich in sämtliche gesellschaftliche Bereiche, die das Aufwachsen und die Lebensplanung junger 
Menschen prägen und bestimmen, selbstbewusst einmischen. Dafür müssen junge Menschen bei der
Ausgestaltung dieser Angebote wirksam und folgenreich mitwirken können. Auch nicht verbandlich organisierten jungen 
Menschen müssen Beteiligungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Hierfür ist zudem die umfassende Umsetzung
inklusiver Ansätze in der Kinder- und Jugendpolitik notwendig. Ein besonderes Augenmerk muss auch den
geflüchteten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien gelten. Zentrale Ziele einer Kinder- und Jugendpolitik waren 
und sind von daher, dass alle jungen Menschen gute Chancen, umfassende Teilhabemöglichkeiten und attraktive 
Perspektiven auf ein selbstbestimmtes Leben haben, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, 
natio-ethnisch-kultureller Zugehörigkeit, Religion oder Behinderung. Letztendlich kann eine umfassende Kinder- 
und Jugendpolitik nur dann gelingen bzw. ihrem eigenen Anspruch gerecht werden, wenn Erwachsene bereit sind, 
einen Teil ihres Einflusses und ihrer Macht zu Gunsten der jungen Generation abzutreten. Dass die Kinder- und 
Jugendpolitik nicht krisenfest ist, war eine übereinstimmende Schlussfolgerung aus der mangelhaften
Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie (vgl. Abschnitt 1.1.1, 2.3.1). Aktuell 
mehren sich die Zweifel daran, ob das sich hieran anschließende Verspechen, junge Menschen kein weiteres Mal 
aus dem Blick zu verlieren, tatsächlich eingelöst wird. Zwar gibt es zahlreiche Einzelmaßnahmen, in der
Halbzeitbilanz der Kinder- und Jugendpolitik der Bundesregierung kommt das Bundesjugendkuratorium allerdings zu 
dem Schluss, dass ein darüber hinaus gehendes kinder- und jugendpolitisches Profil fehlt
(Bundesjugendkuratorium 2023). Mit den geforderten Schwerpunkten – Stärkung der Kinder- und Jugendrechte, mehr soziale Mobilität 
ermöglichen, generationale Gerechtigkeit – sind Perspektiven einer Kinder- und Jugendpolitik benannt, deren 
Ausgestaltung und Einlösung eine über Einzelvorhaben hinausreichende Perspektive der Kinder- und
Jugendpolitik im Interesse junger Menschen ermöglichen kann. Bereits bestehende Ansätze sollten dahingehend überprüft 
und ggf. fortgeschrieben werden. 
3.11.2 Europäische und Internationale Kinder- und Jugendpolitiken 
Die Definition von Jugendpolitik fällt europäisch und international betrachtet unterschiedlich aus. Bereits der 
Begriff „Jugend“ umfasst im internationalen Kontext keine nach Alter klar umrissene Lebensspanne, vielmehr 
handelt es sich um einen sozial konstruierten Begriff, der sich auf eine Periode komplexer Übergänge bis hin zur 
Autonomie bezieht, von der Kindheit bis zum Erwachsenenalter (vgl. Youth Partnership 2019, S. 6). Während die 
Kommission in Abschnitt 2.1.2 zu Jugenden heute eine Altersspanne von 12 bis 17 Jahren in den Blick nimmt, 
wird auf Ebene der Europäischen Union (EU) zu statistischen Zwecken häufig der Bereich von 15 bis 29 Jahren 
als Jugend bezeichnet, im Jugendprogramm von Erasmus+ gibt es verschiedene Möglichkeiten für junge
Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren. Jugendaktivitäten des Europarats richten sich meist an junge Menschen von 
18 bis 30 Jahren. Die Vereinten Nationen (VN) definieren Jugendliche zu statistischen Zwecken als Menschen 
zwischen 15 und 24 Jahren, aber auch das variiert innerhalb der VN von Programmen zu Agenturen.  
3.11.2.1 Unterschiedliche Verständnisse von Jugendpolitik 
Wie schon der Begriff „Jugend“ kann auch Jugendpolitik verschiedene Dinge meinen. Insbesondere kann
Jugendpolitik einerseits als alle Politikbereiche verstanden werden, die Auswirkungen auf junge Menschen haben, wie 
zum Beispiel Gesundheits- oder Beschäftigungspolitik. Andererseits kann Jugendpolitik als Politik verstanden 
werden, die sich speziell an junge Menschen richtet, beispielsweise im Bereich der Jugendarbeit oder durch
Mobilitätsprogramme. Die EU definiert Jugendpolitik als eine Mischung aus diesen beiden Ansätzen. Zum einen soll 
Jugendpolitik sektorenübergreifend gedacht und Jugend in allen Bereichen mitgedacht werden. Zum anderen soll 
Jugendpolitik als Kernbereich durch spezifische Maßnahmen gestärkt werden. Entsprechend folgt die EU-
Jugendstrategie 2019–2027 – wie schon ihre Vorgängerin – einem dualen Ansatz und sieht die durchgängige
Berücksichtigung von Jugendfragen in allen Politikbereichen neben spezifischen Jugendinitiativen vor (Rat der EU 2018, 
S. 3). Das gleiche Verständnis von Jugend als Querschnittsthema liegt der Jugendbereich-Strategie 2030
(Europarat 2020) des Europarats und Jugend-Strategie der VN (Vereinte Nationen 2018b) zugrunde. 
Da das BMFSFJ im Bereich der internationalen und europäischen Jugendpolitik besonders die EU, den Europarat 
und die VN als wichtige Partner hervorhebt, werden diese drei Institutionen besonders in den Blick genommen.  
Europäische Union 
Jugendpolitik fällt grundsätzlich in den Kompetenzbereich der EU-Mitgliedstaaten, wird also auf nationaler 
Ebene festgelegt. Der EU kommt deshalb nach Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen 
Union (AEUV) (Europäische Union 2012) lediglich eine unterstützende Rolle zu: „Die Union ist für die
Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten
zuständig“ (Artikel 6 AEUV). Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen der EU im Jugendbereich sind die Artikel 
165 und 166 AEUV. Hier werden u. a. Ziele der jugendpolitischen Zusammenarbeit festgelegt, dazu zählen die 
Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen, die Förderung der Mobilität von Lernenden und 
Lehrenden sowie die Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs (Artikel 165 AEUV). Ferner ist die EU
berechtigt, eine Politik der beruflichen Bildung im Kontext einer Europäisierung der Berufsbildung umzusetzen, die 
die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt. Die ausgegebenen Ziele in diesem Bereich sind etwa 
eine Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse, insbesondere durch berufliche Bildung 
und Umschulung, sowie eine Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung 
der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (Artikel 166 AEUV). Um Ziele im 
Anwendungsbereich von Artikel 165 und 166 AEUV umzusetzen, können das Europäische Parlament und der 
Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und
Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen Maßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und 
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten erlassen. Zudem kann der Rat auf Vorschlag der Kommission
Empfehlungen verabschieden.  
Im Jugendbereich kommt damit die Offene Methode der Koordinierung (OMK) zum Zug, welche hauptsächlich 
in solchen Politikbereichen angewendet wird, in denen eine europäische Zusammenarbeit von den Mitgliedstaaten 
als ein Mehrwert gesehen wird, eine Harmonisierung der nationalen Politiken durch europäische
Gesetzgebungskompetenz jedoch nicht stattfinden soll. Die OMK ist ein Kooperationsverfahren der Kommission und der
Mitgliedstaaten, das auf die Erreichung gemeinsam festgelegter Ziele für die EU und das gegenseitige Voneinander-
Lernen setzt, gleichzeitig aber die Alleinzuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten für Jugendpolitik respektiert. 
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000) enthält Artikel 24 zu den Rechten des Kindes, der 
Kindern u. a. den Anspruch auf Schutz und Fürsorge sowie Meinungsfreiheit und die Berücksichtigung ihrer 
Meinung in den Angelegenheiten, die sie betreffen, zusichert. Artikel 32 postuliert darüber hinaus ein Verbot von 
Kinderarbeit und den Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz. 
Einen strategischen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in der EU bildet die EU-Jugendstrategie. 
Auf Basis einer Mitteilung der Europäischen Kommission „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue 
EU-Strategie für junge Menschen“ (Europäische Kommission 2018) nahm der Rat der EU am 26.11.2018 eine 
entsprechende „Entschließung zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-
Jugendstrategie 2019–2027“ (Rat der EU 2018) an. Die jugendpolitische Zusammenarbeit auf EU-Ebene soll laut 
Ratsempfehlung das Potenzial der Jugendpolitik bestmöglich nutzen, die Teilhabe von Jugendlichen am
demokratischen Leben sowie ihr soziales und bürgerschaftliches Engagement fördern und zielt darauf ab, dass alle 
jungen Menschen über die notwendigen Grundlagen verfügen, um sich an der Gesellschaft zu beteiligen. Vor 
diesem Hintergrund identifiziert die EU-Jugendstrategie 2019-2027 drei Kernbereiche des Jugendbereichs:
Beteiligung, Begegnung, Befähigung. Erstens soll die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben
gefördert, zweitens sollen Jugendbegegnungen in der EU und darüber hinaus ermöglicht und drittens soll die
Befähigung junger Menschen durch Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit gefördert werden. 
Insgesamt soll durch die EU-Jugendstrategie auf die Erreichung der 11 Europäischen Jugendziele, die im Rahmen 
des sechsten Zyklus des strukturierten Dialogs (2010-2018) gemeinsam von jungen Menschen, politischen
Entscheidungsträger:innen und Forscher:innen entwickelt wurden, als gemeinsame Vision hingearbeitet werden. 
Dazu stehen innerhalb der EU-Jugendstrategie Instrumente zur Verfügung. Diese umfassen u. a. den EU-
Jugenddialog als Beteiligungswerkzeug, die Planer für künftige nationale Maßnahmen (Future National Activities
Planner) zur Koordinierung von Jugendmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, jeweils dreijährige Arbeitspläne 
des Rats der EU sowie die EU-Jugendberichte der Europäischen Kommission, die alle drei Jahre Fortschritte bei 
der Umsetzung der EU-Jugendstrategie aufzeigen. Auch wurde 2021 im Rahmen der Jugendstrategie 2019-2027 
die erste EU-Jugendkoordinatorin benannt, die in der Europäischen Kommission für die Verbesserung der
sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, den Wissensaufbau und den Austausch über Jugendfragen verantwortlich ist. 
Im Bereich der Förderinstrumente sind insbesondere die EU-Jugendprogramme Erasmus+ und Europäisches
Solidaritätskorps (ESK) von Relevanz. 
Europarat 
Der Europarat hat im Vergleich zur EU nur geringe Entscheidungsbefugnisse, da der Europarat im Jugendbereich 
lediglich nicht rechtlich bindende Empfehlungen und Anregungen aussprechen kann. Die jugendpolitische
Relevanz des Europarats ergibt sich vielmehr aus seiner jahrzehntelangen Arbeit im Jugendbereich – seit 1964 werden
regelmäßig jugendpolitische Fragen behandelt, seit 1985 treffen sich die europäischen Jugendminister:innen im 
Rahmen des Europarats. 
Im Bestreben einer Institutionalisierung dieser jugendpolitischen Arbeit wurde 1992 die Jugendabteilung des
Europarats eingerichtet, damals in der Direktion für Bildung, Kultur und Sport. Aus diesem Grund deckt der
Jugendsektor des Europarats alle 49 Länder ab, die das 1954 vorgelegte und 1955 in Kraft getretene Europäische
Kulturabkommen (Europarat 1954) unterzeichnet und ratifiziert haben. Dazu zählen neben den 46 Mitgliedstaaten 
auch Kasachstan, Vatikanstadt (formal der Heilige Stuhl) und Belarus. Heute ist die Jugendabteilung des
Europarats Teil der Direktion „Democratic Citizenship and Participation“. 
Die Aufgabe des Europarats ist insbesondere die Förderung gemeinsamer und demokratischer Prinzipien.
Entsprechend fokussiert die Jugendpolitik des Europarats auf Förderung von Jugendpartizipation und Demokratie, 
Jugendmobilität, Jugendinformation, non-formaler Bildung, Menschenrechten und kultureller Vielfalt. Dazu
werden in der Jugendabteilung des Europarats Richtlinien und Programme erarbeitet, um Jugendpolitik auf lokaler, 
nationaler und europäischer Ebene voranzutreiben. Trotz ihrer rechtlichen Unverbindlichkeit ist diese
themenbezogene Arbeit des Europarats mit den in diesem Kontext gefassten Beschlüssen und so entwickelten Standards 
für Jugendpolitik und Jugendarbeit für viele Mitgliedstaaten ein bedeutender Referenzpunkt. Inhaltlich wird so 
sowohl Politik als auch Praxis auf EU- und nationaler Ebene beeinflusst. Dies gilt vor allem für Initiativen zu den 
Themen Menschenrechte, Demokratie, Nichtdiskriminierung und Bekämpfung von Rassismus. 
Darüber hinaus sind die Aktivitäten des Europarats im Bereich Jugendbeteiligung wegweisend. In diesem
Zusammenhang ist auf die aufgrund der gleichberechtigten Teilhabe junger Menschen einzigartige Co-Management-
Struktur im Jugendsektor des Europarats hinzuweisen. Alle Entscheidungen über Arbeitsprogramme, Projekte, 
Maßnahmen und Budgets werden im „Joint Council on Youth“ (CMJ) von Regierungsvertreter:innen und jungen 
Menschen gemeinsam getroffen. Zu diesem Zweck setzt sich der CMJ aus Vertreter:innen aller 49 Vertragsstaaten 
des Europäischen Kulturabkommens – organisiert im „European Steering Committee for Youth“ (CDEJ) – und 
jungen Menschen – Mitgliedern des „Advisory Council on Youth“ (CCJ) – zusammen. Das CDEJ organisiert 
Konferenzen der Jugendminister:innen des Europarats, welche einen Meinungsaustausch auf europäischer Ebene 
und eine koordinierte Jugendpolitik ermöglichen sollen. 
Das Prinzip des Co-Managements im Europarat ist die weitestgehende Form einer institutionalisierten Beteiligung 
von jungen Menschen an politischen Entscheidungsprozessen in Europa und ist damit oft Modell für
Befürworter:innen einer weitergehenden Jugendbeteiligung auch in anderen Institutionen. 
Den strategischen Rahmen der jugendpolitischen Arbeit im Europarat bildet aktuell die Jugendbereich-Strategie 
2030 (Europarat 2020), die politische Leitlinien und einen Fahrplan für den Zeitraum 2020 bis 2030 aufstellt. In 
der Strategie werden vier thematische Schwerpunkte festgelegt: die Wiederbelebung einer pluralistischen
Demokratie, der Zugang junger Menschen zu ihren Rechten, das Zusammenleben in friedlichen und inklusiven
Gesellschaften sowie die Jugendarbeit. 
Förderpolitisch relevant sind im Kontext des Europarats das Europäische Jugendwerk, mit dem 1972 erstmals ein 
europäisches Förderinstrument für Mobilität junger Menschen und Projekte von Jugendorganisationen und
Nichtregierungsorganisationen geschaffen wurde. Diese Fördermöglichkeit war bis in die 1990er-Jahre jugendpolitisch 
entscheidend, inzwischen wurde sie im Bereich der Mobilität durch Angebote im Rahmen der stetig wachsenden 
EU-Jugendprogramme in ihrer Bedeutung abgelöst. Weiterhin können sich nationale und internationale
Jugendverbände zur Förderung internationaler Projekte an das Europäische Jugendwerk wenden.
Begegnungsmöglichkeiten, Trainings für junge Menschen sowie Kurse zur Qualifizierung für die internationale Jugendarbeit bieten 
die beiden Europäischen Jugendzentren in Straßburg (seit 1972) und Budapest (seit 1995) an. 
Besondere Bedeutung im Kontext von EU und Europarat hat die jugendpolitische Zusammenarbeit der beiden 
Organisationen im EU-CoE Youth Partnership, der 1998 gegründet und seitdem aus Mitteln der EU-
Jugendprogramme und des Europarats gemeinsam finanziert wird. Die Rolle des Youth Partnership besteht darin, die
Zusammenarbeit der EU und des Europarats zu drei Aspekten und unter Beteiligung junger Menschen zu stärken: 
Erstens soll Jugendforschung betrieben, zweitens informierte Jugendpolitik ermöglicht und drittens Jugendarbeit 
gefördert und gestärkt werden. So sollen Synergien zwischen den Prioritäten und Programmen, die die beiden 
Partnerinstitutionen im Jugendbereich verfolgen, gefördert und zur Umsetzung der Jugendstrategien beider
Organisationen beigetragen werden.
Vereinte Nationen 
Angesichts der Tatsache, dass fast die Hälfte der Weltbevölkerung jünger als 24 Jahre ist, sind die Belange junger 
Menschen auch für die VN von großer Bedeutung. Daher verabschiedete die Generalversammlung als politisches 
Hauptorgan der VN 1995 das „World Program of Action for Youth“ (WPAY) (Vereinte Nationen 1995). Das 
Programm wurde 2010 aktualisiert und bietet einen politischen Rahmen und Leitlinien zur Verbesserung der
Situation junger Menschen auf der ganzen Welt. Das WPAY deckt 15 Aktionsbereiche ab.210 Es identifiziert für 
jeden dieser Bereiche die wichtigsten Aspekte, legt spezifische Ziele fest und schlägt Maßnahmen vor. Die Ziele 
und Maßnahmen spiegeln dabei die Themen des von den VN ausgerufenen Internationalen Jahrs der Jugend 1985 
wider: Partizipation, Entwicklung und Frieden. Seit Verabschiedung des WPAY wird alle zwei bis drei Jahre ein 
Weltjugendbericht verfasst, der die bereits erzielten Fortschritte dokumentiert. 
Die jugendpolitische Arbeit der VN orientiert sich am WPAY und den in ihm festgelegten Aktionsfeldern. Der 
Focal Point on Youth, das UN-Programm für die Jugend, gehört zur Division for Inclusive Social Development 
(DISD) des Department of Economic and Social Affairs (UNDESA). Hauptsächlich setzt sich das VN-
Jugendprogramm dafür ein, das Bewusstsein für die globale Situation junger Menschen zu verbessern, die Anerkennung 
der Rechte und Bestrebungen junger Menschen zu erhöhen, nationale Jugendpolitiken und -programme als
integralen Bestandteil der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu fördern sowie die Beteiligung junger
Menschen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen zu verstärken. 
Resolutionen der VN-Generalversammlung, die das WPAY verabschiedet hat, haben lediglich
Empfehlungscharakter.211 Der VN-Sicherheitsrat dagegen kann für alle 193 Mitgliedstaaten der VN rechtlich bindende Beschlüsse 
fassen. Eine Resolution des Sicherheitsrats zum Thema Jugend, Frieden und Sicherheit wurde erstmals 2015
verabschiedet (vgl. Vereinte Nationen 2015a). Die Resolution erkannte an, dass junge Menschen eine wichtige und 
positive Rolle bei der Erhaltung und Förderung des internationalen Friedens und der Sicherheit spielen. Seit 2015 
gibt es eine:n Sondergesandte:n für Jugend. 
Mit der VN-Jugend-Strategie „Youth2030“ (Vereinte Nationen 2018b) gibt es seit 2018 eine erste VN-
übergreifende Strategie als gemeinsamen Leitfaden für Maßnahmen für und mit junge(n) Menschen weltweit gemäß der 
drei Säulen der VN: Frieden und Sicherheit, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung. Die VN-Jugend-
Strategie setzt fünf querschnittliche Prioritäten (mit jeweils Unterzielen): Verstärkung der Stimmen der Jugend,
Unterstützung eines besseren Zugangs junger Menschen zu hochwertigen Bildungs- und Gesundheitsdiensten,
Unterstützung eines besseren Zugangs junger Menschen zu menschenwürdiger Arbeit und produktiver
Beschäftigung, Schutz und Förderung der Rechte junger Menschen und Unterstützung ihres politischen Engagements,
Unterstützung junger Menschen als Multiplikator:innen für Frieden und Sicherheit und humanitäre Maßnahmen. Die 
Strategie soll durch je vierjährige Aktionspläne konkretisiert und umgesetzt werden. 
Die VN-Jugend-Strategie zielt darauf ab, Maßnahmen auf globaler, regionaler und nationaler Ebene zu verstärken, 
um die Bedürfnisse junger Menschen zu berücksichtigen, ihren Handlungsspielraum zu erweitern und ihre Rechte 
geltend zu machen. Darüber hinaus wird in der Strategie eine direkte Verbindung hergestellt zur Agenda 2030 für 
nachhaltige Entwicklung (Vereinte Nationen 2015b), an deren Umsetzung, Evaluation und Weiterverfolgung 
junge Menschen beteiligt werden sollen. 
Die in der Agenda 2030 der VN festgehaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development 
Goals – SDGs) bilden eine gemeinsame Vision zur Bekämpfung von Armut und zur Reduzierung von
Ungleichheiten weltweit. Kindheit und Jugend sind dabei querschnittliche Themen, die in vielen der Unterziele zu den 
17 großen Zielen berührt werden. Als aktuelle Entwicklungen sind das 2023 gegründete Youth Office und das 
2024 stattfindende "UN Summit of the Future/Pact for the Future"212 zu nennen.  
Die Jugend überschneidet sich der europäischen Definition nach mit der Kindheit – als Kind wird von EU wie 
VN eine Person bis 18 Jahren verstanden. So gilt für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet 
haben, die VN-Kinderrechtskonvention (BMFSFJ 2022c), die 1989 von der VN-Generalversammlung
verabschiedet wurde und nach einer Ratifizierung durch die entsprechenden nationalen Gremien in den Vertragsstaaten 
völkerrechtlich bindend ist. 
 
210  Bildung, Beschäftigung, Hunger und Armut, Gesundheit, Umwelt, Drogenmissbrauch, Jugendstrafrecht, Freizeitaktivitäten, Mädchen 
und junge Frauen, die volle und wirksame Beteiligung der Jugend am gesellschaftlichen Leben und an Entscheidungsprozessen,
Globalisierung, Informations- und Kommunikationstechnologien, HIV/AIDS, bewaffnete Konflikte und generationsübergreifende Fragen. 
211  Abgesehen von den ebenfalls völkerrechtlich bindenden Generalversammlungsbeschlüssen in Haushaltsfragen. 
212  Vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/uno/-/2644304; [16.04.2024].
3.11.2.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen 
Ein großes Thema, das nationale, europäische und internationale Politikgestaltung im Jugendbereich beeinflusst 
und deshalb übergreifend betrachtet werden kann, ist ein zunehmender Fokus auf Generationengerechtigkeit. In 
ihrer Rede zur Lage der Union im Herbst 2022 erklärte es EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 
zum Grundsatz allen Handelns der EU, dass der kommenden Generation eine bessere Welt hinterlassen werden 
soll (Europäische Kommission 2022a). Grund für den Fokus auf Kinder und Jugendliche und die Ausrufung des 
Europäischen Jahrs der Jugend 2022 durch die Europäische Kommission war insbesondere die Corona-Pandemie 
und die zum Zweck ihrer Eindämmung verordneten Maßnahmen, unter denen vor allem junge Menschen litten, 
um Ältere zu schützen.  
Es existiert keine einheitliche Definition zu Generationengerechtigkeit, es werden aber in jedem Fall ungleiche 
Lebensbedingungen und faire Verhältnisse zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Generationen
thematisiert. Während Gerechtigkeit oder auch Solidarität zwischen den Generationen grundsätzlich nicht nur mit Blick 
auf die junge Generation, die zukünftig auf der Erde lebt, gelten sollte, sondern auch auf die ältere Generation, 
die in einer alternden Gesellschaft ebenfalls besonderer Rücksichtnahme bedarf, befasst sich Jugendpolitik im 
Kontext der Generationengerechtigkeit vorrangig mit den Auswirkungen von Politik und Programmen auf die 
junge Generation. 
Eine wesentliche Ursache für die zunehmende Befassung mit Generationengerechtigkeit ist der demografische 
Wandel. Vor diesem Hintergrund ist zum einen der Generationenvertrag relevant, da zukünftig eine geringere 
Zahl an Menschen die Kosten des Sozialsicherungssystems einer steigenden Zahl älterer Menschen trägt. Zum 
anderen werden Fragen der Generationengerechtigkeit oft im Zusammenhang mit ökologischen (Kinder-)
Rechten, Umwelt-, Klima- und Artenschutz aufgeworfen. Darüber hinaus haben weitere Veränderungen globaler
Tragweite zu tiefgreifenden Unsicherheiten bei jungen Menschen und künftigen Generationen geführt, und das,
obwohl die heute junge Generation einen nie dagewesenen Zugang zu Informationen, Bildung und Technologien 
hat. Dazu zählen z. B. die Digitalisierung und wachsende Ungleichheiten, die junge Menschen weit über
Landesgrenzen und nationale Jugendpolitik hinaus betreffen und die dadurch eine eindeutig globale Dimension haben. 
Vor diesem Hintergrund nehmen sich für europäische und internationale Jugendpolitik wichtige Organisationen 
zunehmend des Themas an und verpflichten sich, die Auswirkungen ihrer Politik in verschiedenen Bereichen auf 
junge Menschen mitzudenken. Innerhalb der EU hat beispielsweise der Rat 2022 Schlussfolgerungen zur
generationenübergreifenden Dimension im Jugendbereich verabschiedet (Rat der EU 2022). Der Europarat schrieb 
schon in seiner Agenda 2020 intergenerationellen Dialog und Solidarität als einen Schwerpunkt des Jugendsektors 
fest (Europarat 2008, S. 15) und wiederholt dies in seiner Jugendbereich-Strategie 2030 als einen Aspekt des 
Schwerpunkts „Zusammenleben in friedlichen und inklusiven Gesellschaften“ (Europarat 2020, S. 47f.). Die VN 
veröffentlichten u. a. 2013 einen Bericht „Intergenerational solidarity and the needs of future generations“
(Vereinte Nationen 2013) und 2023 ein Kurzdossier „Im Sinne der kommenden Generation denken und handeln“ 
(Vereinte Nationen 2023). Das Konzept der Generationengerechtigkeit ist so ein zentrales Element im
europäischen und internationalen jugendpolitischen Diskurs geworden. 
Auf Ebene der Instrumente zur Umsetzung von generationengerechter Politik setzen alle drei Organisationen auf 
sektorenübergreifende Zusammenarbeit mindestens zu den Themen, die Auswirkungen auf junge Menschen
haben. Im Fall des Europarats sind dies etwa Migration, Bildung und Menschenrechte, bei den VN nachhaltige 
Entwicklung und Geschlechtergleichstellung, bei der EU laut Jugendstrategie insbesondere Beschäftigung,
Bildung, Gesundheit und soziale Inklusion. Zudem wird immer häufiger und in allen drei Organisationen auf Youth 
Mainstreaming (Rat der EU 2023a, S. 2)213 als Instrument verwiesen, zuletzt in EU-Ratsschlussfolgerungen, in 
der die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ersucht werden, „die durchgängige Berücksichtigung 
der Jugend in allen Politikbereichen im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und dem Europäischen 
Jahr der Jugend zu fördern, um die Perspektive junger Menschen verstärkt in die Gestaltung der EU-Politik
einzubinden“ (ebd., S. 13). Auch ein EU-Jugendtest als jugendpolitische Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften 
 
213  Der Rat der EU übersetzt Youth Mainstreaming in aktuellen Schlussfolgerungen mit der „durchgängige[n] Berücksichtigung der
Jugend“ und definiert das als „einen Ansatz, bei dem die Perspektive und die Bedürfnisse junger Menschen in die Prozesse der
Politikgestaltung, -überwachung und -bewertung sowie in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Durch diese durchgängige
Berücksichtigung wird sichergestellt, dass die Herausforderungen und Anliegen junger Menschen nicht isoliert angegangen, sondern
bereichsübergreifend in umfassendere politische Rahmenbedingungen integriert werden“ (Rat der EU 2023a, S. 2).
und politischen Maßnahmen der EU ist zunehmend im Gespräch und wird vom Europäischen Parlament
(Europäisches Parlament 2022) und vom Europäischen Ausschuss der Regionen (Europäischer Ausschuss der Regionen 
2022) gefordert. Diese zunehmende Ausweitung der Jugend-Perspektive in andere Politikbereiche wurde im
Kontext der EU besonders deutlich durch den ersten Jugendaktionsplan für das auswärtige Handeln der EU im
Zeitraum 2022-2027 (Europäische Kommission 2022b), der junge Menschen durch Beteiligung und Befähigung
verstärkt auch dort einbeziehen möchte. 
Neben bereichsübergreifender Zusammenarbeit und Youth Mainstreaming sind Beteiligungsmechanismen eine 
Möglichkeit, um die Stimmen junger Menschen querschnittlich einzubinden. Darum bemüht sich die EU etwa 
durch den EU-Jugenddialog, die Vereinten Nationen durch das Jugenddelegierten-Programm und der Europarat 
durch das Co-Management-System im Jugendsektor. 
Verständnis von europäischer und internationaler Jugend(sozial)arbeit 
Internationale Jugendarbeit bedeutet, dass sich junge Menschen „über Landesgrenzen hinweg, freiwillig und 
selbstbestimmt begegnen, dabei etwas lernen und pädagogisch begleitet werden“ (IJAB o. J.). Angebote der
europäischen und internationalen Jugendarbeit gehen von Jugendorganisationen, Einrichtungen der Kinder- und
Jugendarbeit, spezialisierten Organisationen, Kirchen, Städten und Gemeinden aus. Rechtlich gehört internationale 
Jugendarbeit in Deutschland zur Kinder- und Jugendhilfe und ist entsprechend gesetzlich verankert im
Sozialgesetzbuch VIII.  
Dieser Fokus auf Auslandserfahrungen im Arbeitsfeld macht deutlich, wie groß die Auswirkungen von für die 
Jugendmobilität disruptiven Entwicklungen wie der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine sind –
Verbindungen und Zusammenarbeit wurden eingeschränkt, Austauschprogramme waren und sind nicht im selben 
Ausmaß wie zuvor möglich. Auch die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind enorm, da sich bei einem stetig 
wachsenden Themenpensum im Feld der Jugend(sozial)arbeit europäische und internationale Themen oft als nicht 
mehr aufrechtzuerhalten erweisen und im Zweifel wegfallen. Dies wird noch verstärkt durch etwaige
Finanzierungsengpässe und eine chronische Unterfinanzierung in einigen Ländern. Auch der Klimawandel stellt das Feld 
vor große Fragen: Wie kann Jugendmobilität möglichst ökologisch nachhaltig werden und gleichzeitig
gewährleisten, dass gerade mobilitätsferne junge Menschen auch zukünftig die Möglichkeit zu europäischen und
internationalen Austauschprogrammen bekommen? 
Es gibt grundsätzlich ein gemeinsames internationales Verständnis zum Ziel und Zweck von Jugendarbeit.
Allerdings ist Jugendarbeit ein breiter Begriff, der eine große Vielfalt an sozialen, kulturellen, bildungsorientierten, 
umweltbezogenen und/oder politischen Aktivitäten in sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen umfasst. Im 
europäischen Diskurs wurde deshalb der Begriff „Youth Work“ eingeführt, der das Bestreben widerspiegelt, unter 
Anerkennung der Unterschiedlichkeit der verschiedenen Organisationsformen von Youth Work in den
Mitgliedstaaten von EU und Europarat ein gemeinsames Verständnis dieses breiten Arbeitsfelds zu entwickeln. Er schließt 
grundlegend die Arbeit von, für und mit junge(n) Menschen ein, ist in den verschiedenen Staaten jedoch sehr 
unterschiedlich strukturiert und ausgestaltet. Er meint im Deutschen die Kinder- und Jugendarbeit sowie die
Jugendsozialarbeit. 
Zur Weiterentwicklung und Stärkung von Youth Work in Europa hat das europäische Arbeitsfeld Youth Work 
über drei sogenannte European Youth Work Conventions (2010, 2015 und 2020) hinweg gemeinsam mit
Vertreter:innen der EU, des Europarats und den Mitgliedstaaten beider Organisationen eine European Youth Work 
Agenda (EYWA) diskutiert und auf den Weg gebracht. Mit der EYWA wurde erstmals auf europäischer Ebene 
eine gemeinsame politische und konzeptionelle Grundlage dieses sehr vielseitigen Arbeitsfelds geschaffen: von 
der Jugendsozialarbeit über offene Jugendarbeit, Jugendbildung, Jugendverbandsarbeit, Jugendinitiativen und 
vergleichbare Aktivitäten. Nach der Verabschiedung einer Empfehlung zu Youth Work durch den Europarat in 
2017 (Europarat 2017) und der Entschließung zur Festlegung einer European Youth Work Agenda durch den Rat 
der EU im Jahr 2020 (Rat der EU 2020) startete im Dezember 2020 bei der 3. Youth Work Convention in Bonn 
die als Bonn-Prozess bezeichnete Umsetzung der Agenda. In der Abschlusserklärung der Convention mit dem 
Titel „Wegweiser für die Zukunft“ werden Leitlinien und Anregungen für die Umsetzung einer starken Agenda 
auf allen Ebenen – von der lokalen, regionalen und nationalen bis zur europäischen Ebene – und in allen Bereichen 
von Youth Work in Europa formuliert (BMFSFJ 2020a). Diese Anregungen umfassen acht Themenstränge,
darunter zwei (Themenstränge 6 und 8), die sich mit Resilienz sowie der Krisen- und Innovationsfähigkeit in der
Praxis von Youth Work befassen, insbesondere im Kontext aktueller und zukünftiger Krisen und
Herausforderungen. Auch eine Stärkung und europaweite Vernetzung von (vergleichender) Forschung und Wissenschaft zu 
Youth Work ist Thema unter der EYWA (Themenstrang 5). 
Potenziale des Arbeitsfelds angesichts aktueller Krisen 
Mit Blick auf den Umgang des Arbeitsfelds Youth Work bzw. internationale Jugendarbeit mit den beiden
Schwerpunktthemen „Aufwachsen in Krisen“ sowie „Aufwachsen in einer diversen Gesellschaft“ ist festzustellen, dass 
europäisch wie international anerkannt wird, dass die Reihe von Krisen der letzten Jahre – darunter die Corona-
Pandemie, der Klimawandel und die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine –
tiefgreifende Auswirkungen auf junge Menschen haben, da sie Ungleichheiten und Menschenrechtsverletzungen
verschärfen und die Komplexität der Herausforderungen, denen sich junge Menschen gegenübersehen, verstärken 
(Rat der EU 2023a, S. 2). Diese Krisen betreffen junge Menschen nicht nur in Deutschland, sondern europa- und 
weltweit. Eine adäquate Auseinandersetzung damit erfordert deshalb neben der nationalen eine internationale und 
transnationale Perspektive des Denkens und Handelns. 
Es ist das grundlegende Ziel und Aufgabe von europäischer und internationaler Jugendarbeit, zu internationaler 
Verständigung und Austausch beizutragen, um Wissenshorizonte zu eröffnen, Handlungskompetenzen in einer 
globalisierten Welt zu erweitern und Mitverantwortung für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit zu stärken. 
So werden junge Menschen u. a. für den Umgang mit Krisen und Diversität befähigt und damit für den Umgang 
mit künftigen Herausforderungen gewappnet. Austauschformate im Besonderen wirken gegen
Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und fördern Toleranz, interkulturelle Kompetenz und Wertschätzung für andere Kulturen. 
Vor diesem Hintergrund kann grenzüberschreitende und internationale Jugendarbeit eine entscheidende Rolle 
spielen, um junge Menschen in Krisenzeiten zu unterstützen und inklusive und diverse Gesellschaften zu fördern. 
Hinsichtlich der Auswirkungen der aktuellen krisenbehafteten Zeit auf die junge Generation befasst sich
europäische und internationale Jugendpolitik verstärkt mit der psychischen Gesundheit junger Menschen, die von den 
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und den Auswirkungen des Klimawandels besonders
betroffen waren bzw. sind. Dabei bedeuten psychische Belastungen nicht zwingend eine diagnostizierte psychische 
Erkrankung. Vielmehr leidet eine steigende Zahl junger Menschen unter Einsamkeit, Unsicherheit mit Blick auf 
die Zukunft und durch Furcht und Verlust hervorgerufene Sorgen- oder gar Angstzustände. Es steht zu befürchten, 
dass sich die Situation infolge gesellschaftlicher, politischer und ökologischer Veränderungen in Zukunft weiter 
verschärft.214 
Während der ersten Monate der Corona-Pandemie kam es bei den 18- bis 35-Jährigen in der EU im Vergleich zu 
2016 zu einer Vervierfachung der Einsamkeit (Europäische Kommission 2021a). 2022 meldete fast jeder zweite 
junge Mensch in der EU (49 %) einen ungedeckten Bedarf an psychiatrischer Versorgung (53 % im Jahr 2021), 
gegenüber 23 Prozent der erwachsenen Bevölkerung (OECD/Europäische Kommission 2022). 2022 ergab eine 
Befragung der nach 1997 geborenen jungen Menschen in zehn europäischen Ländern (auch nicht-EU), dass 
47 Prozent ein hohes Maß an emotionalem Stress aufgrund des globalen Klimawandels, 41Prozent aufgrund des 
Kriegs in der Ukraine und 28 % wegen Corona empfinden (MHI 2022). Die EU legte vor diesem Hintergrund im 
Juni 2023 eine neue umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit (Europäische
Kommission 2023) vor, die psychische Gesundheit als elementaren Bestandteil der allgemeinen Gesundheit zu
etablieren und auf eine Stufe mit physischer Gesundheit zu stellen sucht. Die bereichsübergreifende Initiative legt 
u. a. einen Schwerpunkt (bestehend aus vier Leitinitiativen) auf die Förderung der psychischen Gesundheit von 
Kindern und Jugendlichen. Im November 2023 folgte der Rat der EU mit Schlussfolgerungen zu einem
umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger Menschen in Europa (Rat der EU 2023b) Psychische
Gesundheit und Wohlbefinden ist auch eines der Europäischen Jugendziele (Ziel #5). 
Zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen verweist der Rat der EU auf die EU-Jugendstrategie und
insbesondere auf das Europäische Jugendziel #3 „Inklusive Gesellschaften“ (Rat der EU 2023a), was auch für das 
Thema „Aufwachsen in einer diversen Gesellschaft“ von Relevanz ist. Ebenfalls in diesem Kontext legte die 
Europäische Kommission 2021 eine Strategie für Inklusion und Vielfalt in Erasmus+ und ESK (Europäische 
Kommission 2021b) vor, da Gesellschaften in vielerlei Hinsicht zunehmend vielfältiger würden (Kulturen, 
 
214  Siehe hierzu auch die Dokumentation der AGJ Online-Fachveranstaltung „Aufwachsen in Krisenzeiten. Wie die psychische Gesundheit 
junger Menschen gestärkt werden kann – Ansätze von der EU bis zur lokalen Ebene“. Vgl. hierzu https://www.agj.de/veranstaltun-
gen/archiv/dokumentation-zur-online-fachveranstaltung-aufwachsen-in-krisenzeiten-wie-die-psychische-gesundheit-junger-
menschengestaerkt-werden-kann-ansaetze-von-der-eu-bis-zur-lokalen-ebene-10/2023.html; [09.04.24].
Fähigkeiten, soziale Gruppen, Sexualitäten, politische Meinungen, Identitäten, allgemeine und berufliche
Bildung, Alphabetisierungsgrad usw.) und diese Entwicklung mit einem größeren Bedarf an informellen, formalen 
und nicht-formalen Bildungsaktivitäten, einem verbesserten Umgang mit Vielfalt und dem Aufbau inklusiver und 
von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften einhergehe. Europas Vision sei es, die nötige Unterstützung zu
bieten, um die Herausforderungen zu bewältigen, denen sich die Menschen in diesem Prozess gegenübersehen
könnten (ebd., S. 8). 
Abgesehen von Inklusion und Vielfalt sind die anderen Prioritäten des Programms Erasmus+ der digitale Wandel, 
Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels sowie Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte 
und bürgerschaftliches Engagement (Europäische Kommission o. J.). Besonders zu letzterem arbeitet der
Europarat im Jugendbereich intensiv. So ist es laut Jugendbereich-Strategie 2030 das übergeordnete Ziel des
Jugendbereichs des Europarats, junge Menschen in ganz Europa dazu zu befähigen, die Kernwerte des Europarates in 
Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Darüber hinaus ist es das erste 
Schwerpunktthema der Jugendbereich-Strategie 2030, die pluralistische Demokratie wiederzubeleben, mit
besonderem Augenmerk auf der Erweiterung der Fähigkeit der Jugendzivilgesellschaft, partizipative Demokratie und 
bürgerschaftliches Engagement unter ihren Mitgliedern und darüber hinaus voranzutreiben (Europarat 2020, 
S. 14f.). Angesichts der Tatsache, dass junge Menschen oft die ersten sind, die bei wirtschaftlichen und sozialen 
Herausforderungen von Arbeitslosigkeit und Diskriminierung betroffen sind, zielt das Europarat-Programm 
„Youth and Democracy“ auf die aktive Beteiligung und Autonomie junger Menschen in inklusiven Gesellschaften 
in Europa ab. Eine Revitalisierung der Demokratie war auch Thema der von der Jugendabteilung koordinierten 
Kampagne „Democracy Here | Democracy Now“ 2022/2023. 
Bei den VN wiederum ist im Jugendbereich das ebenfalls bei der EU als große Priorität aufgemachte Thema des 
grünen Wandels und damit der nachhaltigen Entwicklung zentral. Schon Generationengerechtigkeit wird von den 
VN vorrangig als Geschichte der Verpflichtungen hinsichtlich Ökologie und Nachhaltigkeit gegenüber den
kommenden Generationen gedacht, bis hin zu einer Resolution über das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und 
nachhaltige Umwelt (Vereinte Nationen 2022) in 2022 und der Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 zu den Rechten 
des Kindes und der Umwelt mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel (United Nations Committee on 
the Rights of the Child 2023) 2023. Im Jahr 2018 erschien der Weltjugendbericht „Youth and the 2030 Agenda 
for Sustainable Development” (Vereinte Nationen 2018a) der einerseits beleuchtet, welche entscheidende Rolle 
junge Menschen bei der Umsetzung der Agenda 2030 spielen können und andererseits in den Blick nimmt, wie 
die Agenda 2030 die Jugendentwicklung fördern kann. 
3.11.2.3 Fazit 
Die vielfältigen Herausforderungen, denen sich junge Menschen heute gegenübersehen, betreffen nicht nur
Kinder und Jugendliche in Deutschland. Auch losgelöst von aktuellen Krisen sind die Lebensbedingungen junger 
Menschen stark von europäischen und globalen Entwicklungen abhängig und werden von politischen
Entscheidungen beeinflusst, die auf EU-Ebene oder auch in anderen Ländern getroffen werden. Dies bedeutet zum einen, 
dass europäische und internationale Jugendpolitiken gemeinsam gedacht werden müssen mit nationalen Politiken, 
um den Lebensumständen der jungen Generation und der globalen Natur aktueller und zukünftiger Krisen gerecht 
zu werden. Rein nationalstaatlich orientiert können keine zukunftsfähigen Lösungen für grenzüberschreitende 
Herausforderungen gefunden werden. 
Zum anderen geht die Berücksichtigung der globalen Dimension über eine reine Notwendigkeit hinaus. Im
europäischen und internationalen Diskurs- und Handlungszusammenhang werden nicht nur Visionen und Ideen für 
eine gemeinsame Jugendpolitik auf europäischer und internationaler Ebene entwickelt, sondern auch Wege und 
Methoden für die einzelnen Staaten zur Reflexion ihrer eigenen Jugendpolitik erprobt. So kann durch
Fachdebatten sowie Austausch von Erfahrungen und guten Praktiken, die zum Beispiel im Rahmen der Offenen Methode 
der Koordinierung (OMK) in der EU stattfinden, europäische und internationale Zusammenarbeit Politik auf
nationaler Ebene bereichern und voranbringen. 
Auch hinsichtlich des Kerninstruments internationaler Jugendarbeit, Begegnungen junger Menschen über
Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen, ist europäische und internationale Zusammenarbeit im Jugendbereich
entscheidend, um in einer immer diverser werdenden Gesellschaft durch informelle, formale und nicht-formale
Bildungsaktivitäten Orientierung zu bieten. So wird ein Beitrag zu einem verbesserten Umgang mit Vielfalt, zur
Förderung von interkulturellem Verständnis und Toleranz sowie zur Vorbeugung von Fremdenfeindlichkeit und 
Rassismus geleistet. 
Die Verknüpfung von nationalen mit europäischen und internationalen Politiken sieht sich allerdings immer
wieder herausgefordert. Zwar ist die EU-Jugendstrategie etwa Teil der Jugendstrategie der Bundesregierung, um
europäische Inhalte in die Weiterentwicklung von Jugendpolitik und ihre Praxis in Deutschland einzubringen. Doch 
der europäische und internationale Diskurs zu Jugendpolitik findet weitestgehend getrennt vom nationalen
Diskurs statt, wie nicht zuletzt die Schwierigkeit der Entwicklung einer gemeinsamen European Youth Work Agenda 
(EYWA) deutlich machte. Schon das Verständnis und die Rahmenbedingungen von Kinder- und Jugendarbeit 
und Jugendsozialarbeit sind in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich, was es erschwert, Politiken
europäisch und international zu koordinieren. 
Eine erste Herausforderung im Bestreben, den nationalen und europäischen bzw. internationalen
jugendpolitischen Diskurs und darauf aufbauend Jugendpolitiken besser zu verknüpfen, sind deshalb Begriffe, unter denen 
jugendpolitisch relevante Debatten geführt werden. Dies zeigt sich zum Beispiel in der Idee, junge Menschen in 
allen Politikbereichen mitzudenken. Dieser Anspruch ist nicht nur europäisch und international weitverbreitet, 
sondern findet auch in Deutschland viel Beachtung, allerdings unter dem Begriff „Eigenständige Jugendpolitik“, 
der wiederum mit sektorenübergreifender Jugendpolitik bzw. Youth Mainstreaming in Verbindung gesetzt
werden müsste, um eine gemeinsame europäische und/oder internationale Weiterentwicklung zu erreichen. Ähnlich 
gestaltet es sich mit den von den VN ausgegebenen Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), die sich im 
deutschen Diskurs der Kinder- und Jugendhilfe primär unter der Überschrift „Bildung für nachhaltige
Entwicklung“ (BNE) wiederfinden. Dies verdeutlicht das Dilemma, einerseits europäische und internationale Themen 
möglichst griffig und anwendungsfreundlich für alle Ebenen in Deutschland aufzubereiten. Schnell entsteht
daraus aber ein eigener Diskurs – nicht nur in Deutschland – der sich mit dem Ziel einer gemeinsamen Stärkung und 
Weiterentwicklung des Arbeitsfelds nur schwer mit den Diskursen auf europäischer und internationaler Ebene 
oder in anderen Ländern in Einklang bringen lässt. 
Eine zweite Herausforderung ergibt sich daraus, dass Europa und Internationales innerhalb des Jugendbereichs 
oft als Thema behandelt werden, tatsächlich aber eine politische Ebene sind. Das führt dazu, dass Themen auf 
dieser Politikebene Gefahr laufen, in den für europäische und internationale Jugendpolitik zuständigen Referaten 
zu verbleiben und nicht mit den für dieselben Themen auf nationaler Ebene zuständigen Referaten
zusammengebracht zu werden. Doch selbst wenn dies gelingt und die für europäische und internationale Jugendpolitik
zuständigen Stellen gemäß ihrer Aufgabe entsprechende nationale Themen aufnehmen, um den europäischen und
internationalen Austausch zu ermöglichen, können damit bestenfalls nationale Entwicklungen innerhalb eines Ressorts 
europäisch und international eingebracht werden. Eine ressortübergreifende Behandlung von Jugendthemen
dagegen ist damit nicht gewährleistet. 
Hier bietet Eigenständige Jugendpolitik, die durch die europäisch und international beeinflussten
Lebensbedingungen junger Menschen eine klar internationale Dimension hat, die Möglichkeit, Jugend nicht nur
ressortübergreifend, sondern auch ebenenübergreifend mitzudenken. Es ist Teil dieser europäischen und internationalen
Dimension von Eigenständiger Jugendpolitik, etwa europäische Politikstrategien (wie die EU-Jugendstrategie)
stärker in den jugendpolitischen Diskurs, in Programme und Maßnahmen in Deutschland zu integrieren und
gleichzeitig die jugendpolitischen Beiträge der Bundesregierung auf europäischer Ebene an den Grundsätzen der
Eigenständigen Jugendpolitik zu orientieren. So kann ressort- und ebenenübergreifendes Mitdenken von Jugend und 
entsprechendes Handeln „einen Beitrag für die Entwicklung eines europäischen jugendpolitischen Raums leisten, 
in dem die Bedingungen für das gelingende Aufwachsen junger Menschen gemeinsam verantwortlich gestaltet 
werden“ (Jugendgerecht.de o. J.). 
3.11.3 Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendhilfe 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist gem. § 1 Abs. 1 SGB VIII die Förderung der Entwicklung und Erziehung 
junger Menschen zu Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Gesellschaftsfähigkeit. Daher bedarf es im
Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe angesichts der Drucksituation, in der sich die Demokratie befindet (vgl.
Abschnitt 1.1.6, 2.2.12), besonderer und intensiver Förderung der Demokratiebildung215 für junge Menschen, die 
 
215  Die Kommission schließt sich mit Blick auf die in diesem Abschnitt verwendeten Begriffe „Demokratiebildung“ und „politische
Bildung“ der Sachverständigenkommission des 16. Kinder- und Jugendberichts an. Es wird dort ausgeführt, „dass die Berichtskommission
sowohl bekannte und bewährte Strukturen wie z. B. die klassische Jugend(verbands-)arbeit als auch innovative 
Projekte und Angebote beinhalten muss. 
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe haben eine besondere Verantwortung, um jungen Menschen die
demokratischen Werte näher zu bringen. Sie sollten dazu befähigen, Demokratie zu erleben und mitzugestalten. Es sollen 
Ressourcen aufgebaut und Strukturen geschaffen werden, damit junge Menschen kritische Urteilskraft sowohl 
analog als auch digital entwickeln. Die Zielsetzung sind mündige Bürger:innen, die auch mit Hilfe von Angeboten 
der Kinder- und Jugendhilfe in die Lage versetzt werden sollen, eine demokratiefreundliche Verantwortung für 
andere zu übernehmen und sich gegen demokratiefeindliche Haltungen, gegen Ausgrenzung, Hass und
Abwertung einzusetzen. Dies ist umso wichtiger, als dass die Kinder- und Jugendhilfe in steigendem Maße der gezielten 
Einflussnahme der (extremen) Rechten ausgesetzt ist (vgl. z. B. Krüger u. a. 2022). 
Die Erfüllung des damit einhergehenden Bildungsauftrages umfasst für die Fachkräfte der Kinder- und
Jugendhilfe auch, dass in den Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe demokratisches Basiswissen über 
Mitbestimmung und -entscheidung, Mehrheitsentscheidungen und Minderheitenschutz, die Fähigkeiten zum 
sachlichen Diskurs und der Reflexion vermittelt werden. Hinzu kommt die Aufgabe, mit jungen Menschen auch 
grundsätzliche Fragen und Prinzipien der Grund- und Menschenrechte, der Demokratie als Staatsform und der 
Gleichheit aller Menschen in ihrer Vielfalt, aber auch aktuelle gesellschaftliche Krisen und Unsicherheiten, 
Ängste und Konflikte nicht nur zu thematisieren (vgl. DVPB 2023, S. 3.; Achour 2023, S. 360), sondern auch 
diese Inhalte in die Bildungsangebote einzubinden. Das häufig falsch interpretierte Neutralitätsgebot, das sich 
eben nicht auf politische Inhalte, sondern in erster Linie auf ein Gleichbehandlungsgebot für (nicht verbotene) 
Parteien bezieht, hat Fachkräfte aus Angst vor vermeintlichen Regelverstößen in eine inaktive Rolle gedrängt, die 
die Bedarfe junger Menschen an demokratischer Bildung hintanstellt. Darum fordert die Mitte-Studie zu Recht 
eine aufsuchende politische Bildung ein und entsprechende Weiterbildungsangebote (vgl. Achour 2023, 
S. 361ff.). Kinder- und Jugendhilfe kann und darf insoweit nicht durch vielfach behauptete und fehlinterpretierte 
angebliche politische Neutralitätspflichten an dieser Aufgabe gehindert werden (vgl. AGJ 2023a). Sie muss ihren 
Fokus sogar noch stärker als bislang auf die Demokratieförderung und -bildung von jungen Menschen legen. 
Sowohl in der Alltagspraxis als auch durch entsprechende Forschung müssen exkludierende Strukturen analysiert 
und diskutiert, und allen jungen Menschen muss der Zugang zur politischen Bildung und damit zur 
Demokratieförderung und -bildung ermöglicht werden. Eine Vielfalt von Partizipations- und
Teilhabemöglichkeiten, (Zeit-)Raum für Engagement, Mitbestimmungsmöglichkeiten und nicht zuletzt die Absenkung des
Wahlalters (vgl. Haag 2022) stellen wichtige Schritte dar, Demokratie für junge Menschen erfahrbarer zu gestalten 
(vgl. Döbele u. a. 2023, S. 17). Dies ist insbesondere im Hinblick darauf bemerkenswert, dass ein Zusammenhang 
zwischen einer positiven Einstellung zur Demokratie und der Selbstwirksamkeit durch bürgerschaftliches und 
ehrenamtliches Engagement besteht (vgl. Abschnitt 1.1.6). 
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen auch diskriminierende Einstellungen in den Blick nehmen sowie 
Kindern und Jugendlichen ein Forum zur Auseinandersetzung mit Demokratie und demokratiegefährdenden
Phänomenen bieten. Diese Angebote können in allen für die politische Bildung bedeutenden Bildungsräumen als 
spezifische soziale Räume stattfinden (vgl. Deutscher Bundestag 2020a, S. 133ff.), um demokratisches
Miteinander in einer diversen Gesellschaft zu fördern. Die Themen der politischen Bildungsarbeit können vielfältig sein: 
Geschlechterrollen und sexuelle Vielfalt, Diskriminierung, Antisemitismus, Antiromaismus, Ableismus/
Behinderung, Empowerment, Antirassismus und Rechtsextremismus, vorurteilsbewusste Kommunikation. Wichtig ist 
dabei, junge Menschen unabhängig von Wohnort, Herkunft oder sozioökonomischer Lage in ihrem
Selbstfindungs- und Selbstwerdungsprozess zu unterstützen und dadurch ihre Handlungsfähigkeit und -kompetenzen zu 
stärken (vgl. ebd., S. 81).  
3.11.3.1 Modelle und Programme der Demokratieförderung 
In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe erfolgreicher Modelle für die demokratische Bildung im non-
formalen Bereich entwickelt. Als besonders förderlich für die Demokratiebildung haben sich die Bundesprogramme 
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ und „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit“ erwiesen, die auch soziale Einrichtungen stärken und Extremismusprävention durch Radika-
 
eine scharfe Abgrenzung der Begriffe Demokratiebildung und politische Bildung für nicht zielführend hält“ (Deutscher Bundestag 
2020a, S. 128).
lisierungstendenzen und die dahinter liegende Motivation erfassen. Das Programm „Zusammenhalt durch
Teilhabe“ wird seit 2010 vom BMI gefördert. Im Rahmen von Projekten wird u. a. das Personal im Umgang mit 
Diskriminierung qualifiziert. Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das im Jahre 2015 vom BMFSFJ 
ins Leben gerufen wurde, zeigt das BMFSFJ eine konsequente Haltung zum antirassistischen Engagement der 
Zivilgesellschaft. Das Bundesprogramm fördert eine Vielzahl von Projekten, die das Spektrum der
Demokratiebildung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung in 14 Kompetenznetzwerken und -zentren umfassen (vgl. 
Jütz u. a. 2023).216 
Auch das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ der Jugendmigrationsdienste ist in diesem Zusammenhang zu 
nennen. Die Träger der Jugendmigrationsdienste setzen das Programm seit 2018 an allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen um und tragen zur Entwicklung und Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft bei (vgl. 
BMFSFJ 2021d). Das Programm dient der Demokratieförderung und der Primärprävention und konzentriert sich 
auf den vor Ort ermittelten Bedarf. Die Respekt Coaches arbeiten eng mit den politischen Bildungsträgern
zusammen und haben sich als ein wichtiges Bindeglied zwischen den politischen Bildungsträgern, der Schule und 
den Schüler:innen bewährt. Durch das Bundesprogramm konnten die Träger der politischen Bildung ihre
etablierten Methoden, Formate und Konzepte erweitern und so auch mit bislang schwerer erreichbaren Gruppen
junger Menschen arbeiten. 
Die Jugendmigrationsdienste bringen in das Programm ihre Expertise zur Wahrnehmung und Überwindung von 
Ausgrenzung ein, außerdem ihre Erfahrungen im lebensweltorientierten sozialpädagogischen Handeln. Mit einem 
primärpräventiven Ansatz werden gemeinsam mit der politischen Bildung die Grundwerte einer demokratischen 
Gesellschaft in einer Klassengemeinschaft vermittelt und erlebbar gemacht. Das Projekt zielt auf die Stärkung 
von jungen Menschen, indem sie befähigt werden, teilzuhaben, zu partizipieren, Selbstwirksamkeit zu erfahren 
und demokratische Prozesse mitzugestalten und zu erleben.217 
In der Kinder- und Jugendarbeit ist dem breiten Spektrum der Jugendverbände, -organisationen und -ringe ein 
gemeinsames klares Verständnis für die Notwendigkeit der Demokratiebildung und Demokratieförderung
gemeinsam. Sie blicken auf jahrzehntelange Projekterfahrungen zurück und weisen regelmäßig eine in den
Satzungen der Organisationen verankerte klare Ablehnung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in jeglicher Form 
und eine Ablehnung von Gewalt auf. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass auch Jugendorganisationen 
bestehen, die diskriminierende und antidemokratische Inhalte vertreten und verbreiten. Es ist daher erforderlich, 
dies offen anzusprechen und sich damit auseinanderzusetzen, dass z. B. die pauschale Abwertung anderer
Personen oder Personengruppen durch Jugendorganisationen nicht geduldet oder gar gefördert werden kann. Dies steht 
freilich im Spannungsfeld, dass derartige Inhalte nicht offen zu Tage treten oder solche Gruppierungen den z. B. 
für die Anerkennung als freier Träger zuständigen Behörden gar nicht bekannt sind.  
Neben den Kinder- und Jugendverbänden und -ringen bieten weitere bundesweite Träger vielfältige Aktivitäten 
und Maßnahmen der demokratischen Bildung an. Auch hier dominieren zu Recht Themen und Formate, die die 
Beteiligung von und die (Mit-)Gestaltung durch junge Menschen in den Vordergrund stellen und so
demokratische Prinzipien erfahrbar machen. Eine besondere Rolle nimmt hierbei die Vernetzung der Träger in der GEMINI 
ein, die sich gemeinsam für die Weiterentwicklung und Stärkung der politischen und demokratischen
außerschulischen Bildung einsetzen. 
Die mit dem Demokratiefördergesetz geplante, aktuell aber nicht weiter vorangetriebene, gesetzliche
Verankerung von Demokratieförderung hätte ein Instrument zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung bewährter 
Strukturen zur Vielfaltsgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung bieten können.218 Damit
wären für viele Programme, die mit einem phänomenübergreifenden Ansatz auf Demokratiebildung und
Demokratieförderung ausgerichtet sind, die Partizipation und das Empowerment sowie das Gemeinwesen und der
gesellschaftliche Zusammenhalt als Kernziele in den Vordergrund gerückt und eine gesetzliche Grundlage für
nachhaltige Förderung ermöglicht worden.  
Wenngleich diese Programme viele wichtige Bedarfe decken und Impulse gegen Extremismus und für die
Demokratie setzen und einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden in 
Deutschland leisten, darf nicht übersehen werden, dass eine stabile Demokratiebildung nicht allein durch Projekte 
leistbar ist, sondern eine Regel- und Daueraufgabe sowohl in der formellen als auch der informellen Bildung ist, 
 
216  Verfügbar über https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/kompetenzzentren-und-netzwerke; [11.04.2024]. 
217  Verfügbar über https://www.lass-uns-reden.de/; [15.04.2024]. 
218  Verfügbar über https://awo.org/breites-buendnis-fuer-das-demokratiefoerdergesetz; [15.04.2024].
was auch bereits seitens der Bundesregierung in der Stellungnahme zum 16. Kinder- und Jugendbericht
festgestellt wurde (vgl. Deutscher Bundestag 2020a, S. 13; Achour 2023, S. 359).  
3.11.3.2 Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 
Bislang realisierte Modelle, Programme und Angebote zeigen das wachsende Gewicht, das der
Demokratieförderung auf Bundesebene beigemessen wird. Versteht man Demokratieförderung als Dauer- und Querschnittsaufgabe 
(insbesondere vor dem Hintergrund, dass Demokratie auch als Lebensform zu verstehen ist), können sie jedoch 
allenfalls eine Teilantwort auf die Herausforderungen der Gegenwart sein. Bedingungen für eine nachhaltige
Demokratieförderung sind Verlässlichkeit und Vertrauen in den Beziehungen der pädagogischen Fachkräfte zu den 
Jugendlichen sowie Kontinuität und auf Dauer angelegte förderrechtliche Rahmungen. Daher empfiehlt es sich 
für die Kinder- und Jugendhilfe, vorhandene Strukturen systematisch zu stärken, statt punktuell Projekte zu
fördern. In diesem Zusammenhang muss der systematische Erwerb einer rassismuskritischen Haltung sowie
Antidiskriminierungsarbeit in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe verankert und politische
Bildungsarbeit noch stärker Teil der Sozialen Arbeit werden. Politische Bildung muss adressat:innenorientiert und als
gesellschaftliche Daueraufgabe angelegt sein (vgl. Achour 2023, S. 359). Nötig sind dabei verpflichtende
Qualifizierungsangebote zur Demokratieförderung für Fach- und Leitungskräfte in den Einrichtungen der Kinder- und 
Jugendhilfe.  
Neben der Verlässlichkeit ist ein weiterer Faktor für eine gelingende Demokratieförderung entscheidend: Sie 
muss für alle zugänglich sein, besonders auch für benachteiligte Kinder und Jugendliche. In diesem
Zusammenhang ist die Auseinandersetzung mit Fragen zur Bildungsgerechtigkeit entscheidend. Die
Bildungsbenachteiligung von Kindern und Jugendlichen zeigt sich auch darin, dass sie zu vielen Angeboten politischer Bildung kaum 
Zugang finden. Aus mehreren Studien ist bekannt, dass gesellschaftliche Ungleichheit auch in der ungleichen 
Chance liegt zu lernen, wie man eigene politische Interessen erkennt, benennt und zur Geltung bringt (vgl. 
Solga/Dombrowski 2009, S. 7ff.; Hradil 2021, S. 13ff.). 
Nötig sind adressat:innengerechte Angebote sowie ein systematisches Erkennen und Abbauen von Barrieren, so 
dass diese auch benachteiligte Zielgruppen erreichen. Die Angebote der politischen Bildung müssen sich an den 
unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen von jungen Menschen orientieren, niedrigschwellige
Begegnungsräume zur Förderung sozialer Beziehungen, Konfliktfähigkeit und Erfahrungen mit Diversität bieten (vgl. Achour 
2023, S. 362). In der Entwicklung von Angeboten müssen soziale Herkunft, Lebenswelt und Lebensweise von 
jungen Menschen in einer diversen Gesellschaft berücksichtigt werden.  
Entsprechende Angebote müssen insbesondere den digitalen Raum einbeziehen und die Medienbildung junger 
Menschen umfassen, denn demokratiefeindliche Inhalte in für junge Menschen attraktiver Aufmachung finden 
sich vor allem in Social Media und im Internet. Diesen Inhalten müssen demokratieförderliche Inhalte
entgegengestellt, und demokratiefeindliche Inhalte und Behauptungen müssen kritisiert und kontextualisiert werden (vgl. 
Müller (2024). Digitale Medien dürfen nicht auf klassische Jugendschutzaspekte wie Gewalt,
Abhängigkeitsrisiken und sexuelle Inhalte beschränkt werden. Vielmehr benötigen junge Menschen die durch Medienpädagogik 
und passgenaue Projekte vermittelte Fähigkeit, diskriminierende oder demokratiefeindliche Aussagen zu
entlarven, und Fertigkeiten wie Kritik und Gegenrede gegenüber solchen Behauptungen. Ergänzend gehören dazu auch 
das Wissen und die Fertigkeit, gegen Hatespeech und üble Nachrede wirksam vorzugehen bzw. Unterstützung 
dabei zu erhalten. Ein gutes Beispiel hierfür findet sich auf der Plattform RISE und den dort verankerten Projekten 
und Informationen.219  
Insgesamt sind Präventionsprogramme sowie -maßnahmen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfestrukturen
insbesondere in den Handlungsfeldern Kindertagesbetreuung, Ganztagsbetreuung in Schulen und außerschulische 
Jugendbildung gegen alle Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit lebensweltnah zu verankern. Sie 
müssen jungen Menschen Mitbestimmung und Selbstwirksamkeit ermöglichen und einen geschützten Raum für 
einen lösungsorientierten Umgang mit Konflikten, Geschlechtergerechtigkeit und das Empowerment von
Jugendlichen, die Rassismus und Diskriminierung erleben, bieten. 
 
219  Vgl. https://rise-jugendkultur.de; [11.04.2024].
3.12 Herausgeforderte Kinder- und Jugendhilfe – (K)eine Bilanzierung 
Einleitend zu ihrer Analyse der Strukturen, Aufgaben und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe hat die
Kommission die Frage formuliert, ob Kinder- und Jugendhilfe ihrem eigenen Anspruch gerecht wird und tatsächlich 
einen Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheiten oder zumindest zur Bewältigung der Folgen sozialer
Benachteiligungen leistet (vgl. Einleitung Kap. 3). Hintergrund dieser Frage ist die Positionierung der Kommission, dass 
sich die Kinder- und Jugendhilfe selbstkritisch daraufhin zu hinterfragen hat, ob und wie sie einen wesentlichen 
Beitrag zur Ermöglichung eines gerechten Aufwachsens leistet.  
Eine Antwort auf diese Fragen fällt anschließend an die Analysen der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Kapitel 
nicht leicht, zumindest nicht eindeutig aus. Festgehalten werden kann, dass die Kinder- und Jugendhilfe ein sehr 
vielfältiges, enorm ausdifferenziertes Leistungsspektrum repräsentiert und realisiert, in dem ihre stetig wachsende 
Bedeutung für das Aufwachsen junger Menschen und die Unterstützung der Familien unzweifelhaft zum
Ausdruck kommt. Das Aufwachsen junger Menschen in Deutschland ist maßgeblich durch die Kinder- und
Jugendhilfe mitgestaltet. Mit den Frühen Hilfen können (werdende) Eltern bereits vor oder kurz nach der Geburt
niederschwellige Ansprache, Förderung und Unterstützung erhalten. Weitere Angebote der Förderung der Erziehung in 
der Familie können von ihnen genutzt werden. Für nahezu alle Kinder ist der Bereich der Kindertagesbetreuung 
der erste Ort der außerfamilialen Erziehung, Bildung und Betreuung, der vielfach mit Angeboten der ganztägigen 
Betreuung an Grundschulen seine Fortsetzung findet. Schulsozialarbeit wird immer mehr zu einem konstitutiven 
Element des Schulalltags. Kinder und Jugendliche verbringen ihre Freizeit in unterschiedlichsten Angeboten der 
Kinder- und Jugendarbeit; hier eröffnen sich ihnen Möglichkeiten der Mitbestimmung und Selbstorganisation, 
der non-formalen und informellen Bildung. Junge Menschen und ihre Familien in herausfordernden
Lebenssituationen erfahren in der Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme, werden
beraten und geschützt sowie beim Übergang in die eigenständige Problemlösung begleitet, u. a. durch vielfältige
Angebote der Hilfen zur Erziehung, der Jugendsozialarbeit etc. Da, wo die familiale Verantwortung an ihre Grenzen 
stößt, bietet die Kinder- und Jugendhilfe auch außerfamiliale Settings des Aufwachsens an.  
Festgehalten werden kann außerdem, dass die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zur 
Wahrnehmung dieser zahlreichen Aufgaben über im Laufe der letzten Jahrzehnte kontinuierlich und deutlich
gestiegene finanzielle Mittel verfügen. Die Kinder- und Jugendhilfe stellt somit nicht nur das größte Segment des 
Erwerbsarbeitsmarktes für sozialpädagogische Fachkräfte, sondern auch im Verhältnis zu anderen
Arbeitsmarktbereichen ein wichtiges Beschäftigungsfeld dar. Die Fachkräfte werden von vielen ehrenamtlich Tätigen und
zivilgesellschaftlich engagierten jungen Menschen unterstützt, die in der Kinder- und Jugendhilfe selbstbestimmte 
Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und wesentliche Erfahrungen der Selbstwirksamkeit machen können.
Beigetragen hat hierzu eine sich zunehmend etablierende nationale wie internationale Kinder- und Jugendpolitik, die
unterschiedliche Beteiligungsformate anbietet, Mitsprache und Mitwirkung junger Menschen befördert und
unterstützt. Manches leistet die Kinder- und Jugendhilfe nicht allein; sie kooperiert mit zahlreichen anderen
Leistungserbringern und findet an Orten statt, die nicht genuin zu den Aufgabenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zählen. 
Das alles gestaltet sie auf einer rechtlichen Grundlage, die immer wieder an veränderte Anforderungen angepasst 
wird und aktuell vor der besonderen Herausforderung steht, mit der Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung 
und der Eingliederungshilfen die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz forcierte inklusive Ausgestaltung 
der Kinder- und Jugendhilfe für alle Handlungsfelder rechtlich fortzuführen. Aufbauend auf diese rechtlichen 
Grundlagen sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe das Ergebnis anspruchsvoller Prozesse der Planung, 
Steuerung und Qualitätsentwicklung.   
Die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, so könnte man meinen, erzählt eine Erfolgsgeschichte, die
ihresgleichen sucht. Tatsächlich legt der Blick auf die große Zahl ihrer Adressat:innen und der in der Kinder- und 
Jugendhilfe Beschäftigten sowie ihr breites und ausdifferenziertes Spektrum von Leistungen und Angeboten diese 
Schlussfolgerung nahe. Die Erfolgsgeschichte der Kinder- und Jugendhilfe realisiert sich allerdings zunehmend 
mehr unter erschwerten Bedingungen. Und bei näherem Hinsehen hat der quantitative Aufwuchs der Kinder- und 
Jugendhilfe qualitative Schwächen.  
Zunächst ist bedeutsam, dass die Krisen des Aufwachsens junger Menschen sich beinahe spiegelbildlich auch in 
der Kinder- und Jugendhilfe wiederfinden lassen. Die Corona-Pandemie hat nicht nur bei ihren Adressat:innen 
Spuren hinterlassen. Auch die Kinder- und Jugendhilfe selbst ist nach wie vor mit den Folgen der Pandemie 
konfrontiert: Dies drückt sich maßgeblich auch in der Notwendigkeit aus, den ob der zahlreichen Krisen
erschöpften Fachkräften Perspektiven anbieten zu müssen, um sie in der Kinder- und Jugendhilfe zu halten. Neue, auch
digitale Arbeitsplatzstrukturen und Arbeitsweisen werden erprobt. Das durch die Pandemie erschwerte und
teilweise weggebrochene ehrenamtliche Engagement muss wiederbelebt werden. 
Das Aufwachsen ohne Selbstverständlichkeit von Frieden gehört für viele junge Menschen angesichts unmittelbar 
erfahrbarer kriegerischer Bedrohungslagen zum Aufwachsen dazu. Insbesondere der Angriffskrieg Russlands
gegen die Ukraine und die hiermit ausgelöste Energiekrise und Inflation machen auch vor den Toren der Kinder- 
und Jugendhilfe nicht halt und führen zu notwendigen Anstrengungen eines sparsameren Haushaltens. Ohne jeden 
Zweifel viel stärker herausgefordert ist die Kinder- und Jugendhilfe durch die Aufnahme vieler Geflüchteter aus 
der Ukraine und zahlreicher anderer Länder, ihre Unterbringung und Integration. Das, was die Kinder- und
Jugendhilfe hier zusammen mit vielen Ehrenamtlichen leistet, ist von enormer Bedeutung für die
Lebensbedingungen Geflüchteter angesichts einer zunehmend restriktiveren Flüchtlingspolitik. Es veranschaulicht aber auch die 
Grenzen eines Systems, dem es trotz der globalen Normalisierung von Fluchtmigrationsbewegungen bislang nur 
sehr bedingt gelungen ist, Strukturen aufzubauen und zu erhalten, die die Integration Geflüchteter als
Daueraufgabe der Kinder- und Jugendhilfe möglich machen und umsetzen. Wenn bezahlbarer Wohnraum noch knapper 
wird, Plätze in der Kindertagesbetreuung fehlen, Lebensbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen mit
Menschenwürde und Kinderrechten kaum etwas zu tun haben, Inobhutnahmeplätze zu einem raren Gut werden, ist die 
Kinder- und Jugendhilfe immer wieder gefordert, durch ihre Aktivitäten gegenzusteuern. Ihre Aufgabe ist es, 
Geflüchtete dauerhaft willkommen zu heißen und ein wahrnehmbares öffentliches Gegengewicht zu menschen- 
und demokratiefeindlichen Debattenbeiträgen zu bilden, die auf die Aufkündigung des sozialen Friedens und
Zusammenhalts zielen.  
Schließlich muss auch die Kinder- und Jugendhilfe dem Klimawandel wirksam begegnen, indem sie sich an die 
Seite derjenigen jungen Menschen stellt, die völlig zu Recht den Klimawandel als Frage der
Generationengerechtigkeit thematisieren und Lösungen einfordern, die ihre eigene Zukunft (und die der Menschheit insgesamt)
sichern. Die Kinder- und Jugendhilfe kann hier ihrer anwaltschaftlichen Funktion entsprechend zwischen
divergierenden Interessen vermitteln. Sie muss aber auch selber klimaneutral werden, die Frage der Klimagerechtigkeit 
zu einem neuen Qualitätsstandard ihrer Angebote und Strukturen machen.  
Die Bedingungen, unter denen die Kinder- und Jugendhilfe all dies leistet bzw. leisten soll, sind zusätzlich
erschwert durch den Mangel an Fachkräften und die Knappheit fiskalischer Haushaltsmittel. Als Arbeitgeberin
attraktiv zu werden und zu bleiben sowie den vielschichtigen Aufgaben gerecht zu werden, setzt Personal- und 
Organisationsentwicklungsprozesse voraus, die sich an fachlichen Standards orientieren und sich dabei zugleich 
von bisherigen Gewissheiten eines „weiter wie gehabt“ verabschieden müssen. Schon ein kurzer Blick auf den 
demografischen Wandel genügt, um zu wissen, dass die Anzahl der in der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten 
nicht beliebig steigerbar ist. Personalentwicklung fängt daher schon mit dem Werben um Auszubildende und 
Studierende an. Organisationsentwicklung muss den Kraftakt meistern, gleichermaßen den Ansprüchen der
Adressat:innen und den veränderten Arbeitsplatzerwartungen der Fachkräfte zu entsprechen. Auch die
Finanzierungsstrukturen und -logiken müssen reformiert werden. So stellen beispielsweise bürokratische Hürden, zeitlich 
verzögerte Zuwendungsbescheide und die Anforderung, Eigenmittel einzubringen, Projekteritis und das
Jährlichkeitsprinzip von Finanzmitteln keinen Beitrag zum Aufbau einer verlässlichen Infrastruktur für die Adressat:innen 
und zur Bindung von Fachkräften an das Feld und seine Organisationen dar. Gefragt sind der gemeinsame Wunsch 
und Wille, hier zuverlässigere Wege zu entwickeln und zu beschreiten. 
Kritisch geprüft werden muss zudem, ob die Tatsache, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen 
zuständig ist, gleichbedeutend ist mit einer Zuständigkeit für alle Problemlagen dieser jungen Menschen. Kinder- 
und Jugendhilfe ist gefordert, den schwierigen Balanceakt zu bewältigen, ihrer Verantwortung für ein gerechtes 
Aufwachsen aller jungen Menschen umfänglich zu entsprechen und soziale Ungleichheiten in ihren Strukturen 
nicht zu reproduzieren. Sie muss sich gleichzeitig solchen Verantwortungszuschreibungen begründet verweigern, 
für die die Zuständigkeit bei anderen Leistungserbringern liegt. Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, finanzielle 
Ressourcen da einzubringen, wo sie im Interesse der Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe benötigt werden, 
kann unter Umständen auch bedeuten, sich insofern begrenzen zu müssen, dass Priorisierungen der
Aufgabenerbringung erfolgen. Antworten auf Fragen sozialer Gerechtigkeit können dabei nicht in jedem Leistungssegment 
der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Gießkannenprinzip bzw. nach dem Motto „allen das Gleiche“ gefunden 
werden. Letztendlich ist der Erhalt, der weitere Ausbau und eine diversitätsorientierte Weiterentwicklung der 
Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf altersbezogene Differenzierungen, soziale Klassenzugehörigkeit,
Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht und sexuelle Orientierungen sowie
Religionszugehörigkeiten und Weltanschauungen zentral davon abhängig, inwieweit gesamtgesellschaftliche Verteilungsfragen nicht 
einseitig an die Kinder- und Jugendhilfe delegiert und dort geklärt sowie bearbeitet werden müssen. Auch andere
Politikfelder und gesellschaftliche Akteur:innen müssen ihrer Verantwortung für das gerechte Aufwachsen junger 
Menschen unter Bedingungen begrenzter Ressourcen gerecht werden. Gegenwart und Zukunft junger Menschen 
sind der denkbar schlechteste Ort für fiskalische Beschränkungen. 
Die Kinder- und Jugendhilfe selbst ist allerdings ebenso gefordert, besser zu werden als sie ist. Einerseits ist sie 
unverzichtbar für das Aufwachsen junger Menschen, andererseits kommen ihre Leistungen nicht allen jungen 
Menschen in der Art und Weise zugute, wie es für ein gerechtes Aufwachsen notwendig wäre. Gerade
benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben auch in der Kinder- und Jugendhilfe so manches Mal das 
Nachsehen. Die vorausgegangenen Analysen der Kommission haben mehrfach deutlich gemacht, dass die Kinder- 
und Jugendhilfe nicht durchgängig bedarfsgerecht ist. In Zeiten, in denen z. B. Plätze der Kindertagesbetreuung 
nicht in dem nachgefragten Umfang zur Verfügung gestellt werden können, drohen sozioökonomisch
benachteiligte Familien sehr viel eher leer auszugehen als besser situierte Familien. Junge Erwachsene in schwierigen
Lebenssituationen erfahren die Begrenzung der Unterstützungsleistungen anhand des formalen Kriteriums der
Volljährigkeit, während Gleichaltrige, die bei ihren Eltern aufwachsen, sehr viel mehr Zeit und Ressourcen für die 
Prozesse der Verselbstständigung zur Verfügung stehen. Eine Zweiklassengesellschaft Geflüchteter findet auch 
in den unterschiedlichen Integrationsanstrengungen der Kinder- und Jugendhilfe ihre Entsprechung und wird teils 
unkritisch hingenommen. Sozialräumliche und regionale Disparitäten sind innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe 
zu selten Anlass dafür, mit einer an Gerechtigkeitsfragen orientierten Qualität der sozialen Infrastruktur
wohnortbezogene Ungleichheiten abzufedern.  
Das umfängliche Recht auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wird begrenzt durch Verweise auf
individuelle Rechtsansprüche, wohingegen Leistungsansprüche der allgemeinen Förderung immer wieder zur
Manövriermasse in Haushaltsdebatten werden. Der Zugang zu Leistungen ist alles andere als barrierearm. Für manche
Leistungen ist die selbststigmatisierende Zuschreibung als individuell Problemverantwortliche Voraussetzung des 
Leistungsempfangs. Insbesondere materiell benachteiligte junge Menschen und ihre Familien begegnen teilweise 
erheblichen Hürden, die sie überwinden müssen, wenn sie zu Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe werden 
wollen. Die Niedrigschwelligkeit des Zugangs zu Leistungen ist von daher nicht umfänglich genug eingelöst. 
Gleichzeitig sind benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien in erhöhtem Maße Adressat:innen
kontrollierender Interventionen der Kinder- und Jugendhilfe.  
Diversere Lebenspraxen junger Menschen haben auf der einen Seite zu zahlreichen neuen Ansätzen und
Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe geführt, und diese ist erkennbar diversitätssensibler geworden. Dennoch ist der 
Weg noch lang, will sie tatsächlich allen jungen Menschen in gleicher Weise zur Verfügung stehen. Und
schließlich haben die Kinderschutzdebatten in den letzten Jahren erkennbar werden lassen, dass institutionelle und
einzelfallbezogene Schutzkonzepte nicht in dem erforderlichen Umfang entwickelt und umsetzt werden, wie es für 
einen kinderrechtsbasierten Schutz junger Menschen erforderlich ist. Die diversitätssensible und inklusive
Weiterentwicklung der Schutzkonzepte beginnt gerade erst. Die Aufarbeitungsberichte sexualisierter Gewalt haben 
schließlich deutlich gemacht, dass die Kinder- und Jugendhilfe selbst Ort des Missbrauchs junger Menschen sein 
kann. Täter:innen sind auch in den eigenen Reihen zu sanktionieren, und die Bemühungen um wirklich greifende 
Schutzkonzepte sowie die Aufarbeitung von Unrecht und Leid in der Kinder- und Jugendhilfe müssen noch
deutlich verstärkt werden. 
Eine sich immer unverhohlener vernehmbar artikulierende Demokratie- und Politikfeindlichkeit fordert die
Kinder- und Jugendhilfe zu mehr Aktivitäten mit dem Ziel des Erhalts des gesellschaftlichen Zusammenhalts heraus. 
Die Erfahrung, innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe selbstbestimmt und auf Augenhöhe beteiligt zu sein, hat 
insofern auch über die unmittelbare Situation der Mitwirkung hinausgehend einen wesentlichen Stellenwert als 
Lernort der Demokratiebildung und für die Positionierungen junger Menschen. Auch Kinder- und Jugendpolitik 
muss in diesem Sinne als Erfahrungskontext allen jungen Menschen offenstehen und kann sich nicht auf solche 
jungen Menschen beschränken, die grundsätzlich beteiligungsaffin sind und ohne große Anstrengungen
mobilisiert werden können. Gerade in herausfordernden Zeiten muss es zusätzlich zu einer fachlichen Repolitisierung 
der Kinder- und Jugendhilfeausschüsse kommen, damit diese als Orte der Aushandlung einer krisenfesten und 
zukunftsorientierten Kinder- und Jugendhilfe ihr Gewicht stärker in kommunale und länderspezifische Debatten 
einbringen. 
Eine selbstreflexive Bestandsaufnahme der Kinder- und Jugendhilfe ist durchaus Anlass dafür, selbstbewusst, 
fachlich versiert und politisch wirksam auf allen politischen Ebenen und gegenüber anderen Politikfeldern zu 
agieren. Glaubwürdig wird ein solches Engagement aber erst dadurch, dass die dem eigenen Handeln immanenten 
Unzulänglichkeiten aufgegriffen und selbstkritisch bearbeitet werden.
4 Leitlinien: Jung sein können mit Zuversicht und Vertrauen – was Kinder- und
Jugendhilfe vertrauenswürdig macht 
Die in Kapitel 1 bis 3 aufbereiteten Informationen und Analysen des 17. Kinder- und Jugendberichts haben
deutlich gemacht, dass junge Menschen heute unter sich stark verändernden und zum Teil krisenhaften Bedingungen 
leben und aufwachsen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland sind in diesem Zuge mit
komplexen Herausforderungen konfrontiert. Gleichwohl geht die Kommission davon aus, dass es für viele junge
Menschen durchaus auch „gute Gründe“ für Zuversicht gibt. Wie die beschriebenen multiplen Krisen Alltag, Chancen 
und Well-Being von jungen Menschen in einer durch Diversität charakterisierten Gesellschaft prägen, ist jedoch 
höchst unterschiedlich. Dies machen u. a. die für den Kinder- und Jugendbericht herangezogenen Daten und auch 
die Aussagen der am Bericht beteiligten jungen Menschen deutlich. „Gute Gründe“, zuversichtlich zu sein, sind 
demnach unterschiedlich verteilt. Dies gilt es zu berücksichtigen, wenn Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen nahegelegt wird, frohen Mutes in die Zukunft zu blicken. 
Eine zuversichtliche Haltung lässt sich nicht verordnen. Schlichte Aufforderungen an junge Menschen, mit
individuellen und gesellschaftlichen Herausforderungen verantwortungsvoll, gemeinwohl- und zukunftsorientiert 
umzugehen, unterschlagen, dass sie bislang als Angehörige der jungen Generation deutlich weniger
Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben als Erwachsene. Insbesondere in so herausforderungsvollen Zeiten 
und angesichts komplexer gesellschaftlicher Dynamiken kommt es auf Rahmenbedingungen an, die einen
zuversichtlichen Blick auf Gegenwart und Zukunft ermöglichen. Diese Rahmenbedingungen hebt die Kommission im 
Folgenden hervor.  
Denn es gilt zwar, dass für das Gefühl von „Glück […] Zuversicht eine erneuerbare Energie“ ist (Schnabel 2023, 
S. 17). Auch ist der Einschätzung zuzustimmen, dass „gerade in einer alternden Gesellschaft wie der deutschen 
[…] die Zuversicht der Jugend eine extrem wichtige Ressource [ist]“ (ebd., S. 143). Jedoch gibt es Zuversicht 
nicht „umsonst“. Zuversicht junger Menschen ist vielmehr davon abhängig, dass junge Menschen mit „guten 
Gründen“ Vertrauen aufbauen und dieses für sich erhalten können. Das betrifft ihr Vertrauen zu ihren
Mitmenschen, gegenüber denjenigen Organisationen und Institutionen, die in ihrem Leben eine Rolle spielen sowie ihr 
Vertrauen in die Gesellschaft insgesamt. 
Wer vertraut, geht dabei immer auch ein Risiko ein (vgl. Luhmann 2000). Dieses besteht im Extremfall darin, 
dass das eigene Vertrauen missbraucht wird, dass man verletzt oder verlassen wird, Versprechen gebrochen
werden usw. Dies ist besonders in asymmetrischen Konstellationen zu beachten, in denen Kontrolle, Wissen und/oder 
Macht ungleich verteilt sind. Insbesondere Kinder und Jugendliche befinden sich aufgrund ihrer Abhängigkeiten 
von Erwachsenen besonders häufig in solchen Situationen. Sie geben hier regelmäßig einen Vertrauensvorschuss, 
ohne sich prinzipiell darauf verlassen zu können, dass sich andere als vertrauenswürdig erweisen. Um sich jedoch 
in der Welt bewegen und sich entwickeln zu können, um Handlungsoptionen ausloten und Erfahrungen sammeln 
zu können, gehen junge Menschen sowie Erziehungsberechtigte als Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe 
immer wieder das Risiko ein, zu vertrauen (vgl. Tiefel/Zeller 2014; Sandermann u. a. 2023). Nicht zuletzt die 
Forschungen zu sexualisierter Gewalt (vgl. Andresen u. a. 2022e) machen exemplarisch deutlich, dass für einen 
verantwortungsvollen Umgang mit diesem geschenkten Vertrauen neben Personen auch Strukturen und Kulturen 
in Organisationen und Institutionen eine entscheidende Rolle spielen. 
Der Vertrauensvorschuss wird bestätigt, wenn Mitmenschen, Organisationen und Institutionen als
vertrauenswürdig erlebt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Vertrauen selbst ist keine Charaktereigenschaft. Zwar gibt es 
„Vertrauensneigungen“ (vgl. Eberl/ Möller 2016), die bei Personen unterschiedlich ausgeprägt sind. Diese
Vertrauensneigungen unterscheiden sich jedoch vor allem stark in Abhängigkeit vom spezifischen Kontext und der 
Situation, in der sich eine Person befindet (vgl. Bormann u. a. 2022). Vertrauen ist also ein soziales Phänomen 
(vgl. Endreß 2020), und Vertrauen spielt sich prozesshaft ab (vgl. Möllering 2013). 
Zusammengefasst wird Vertrauen demnach interdisziplinär als ein Zustand definiert, der die – reflektierte oder 
unreflektierte – Bereitschaft einer Person oder Gruppe beinhaltet, sich verletzlich zu machen gegenüber einer 
anderen Person, Gruppe oder Institution (vgl. Bachmann 2018). Deren Reaktion auf das gezeigte Vertrauen
wiederum ist für die vertrauende Person nicht abzusehen und/oder gar kontrollierbar (vgl. Bormann u. a. 2022), aber 
entscheidend für den Erhalt des geschenkten Vertrauens. Wenn soziale Interaktionen besonders unübersichtlich 
sind, weil keine Transparenz über die Intentionen und Handlungen der jeweiligen Vertrauensnehmer:innen
besteht, also derjenigen Personen, Organisationen oder Institutionen, denen vertraut wird, dann wird es besonders 
schwer zu vertrauen (vgl. Weiss u. a. 2021).
An diese systematischen und normativen Überlegungen schließt die Kommission an. Sie hebt zweierlei bezogen 
auf Gegenwart und Zukunft junger Menschen sowie auf eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in 
Deutschland hervor:  
Erstens gilt, dass auch und gerade in tendenziell als „krisenhaft“ beschriebenen Zeiten Vertrauen ein kostbares 
und zuweilen rares, aber unverzichtbares Gut ist. Das gilt insbesondere für das Vertrauen von Kindern,
Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten. In Zeiten komplexer Herausforderungen und Dynamiken 
wird zugleich umso deutlicher, wie entscheidend Vertrauen für eine hinreichende gesellschaftliche Stabilität bei 
gleichzeitiger Offenheit für gesellschaftliche Entwicklungsperspektiven ist (vgl. Sandermann/ Schwenker 
2025/i. E.). 
Zweitens ist festzuhalten, dass Vertrauen stets auf etwas bezogen ist und sich damit nicht individuell einfordern 
lässt, sondern sich nur gemeinsam mit anderen sowie situationsspezifisch und als Prozess entwickeln kann. Denn 
junge (ebenso wie ältere) Menschen brauchen zur Vertrauensbildung Mitmenschen, Organisationen und
Institutionen, die sich verlässlich als vertrauenswürdig präsentieren und vor allem solche, die sich auch als
vertrauenswürdig erweisen (vgl. Hartmann 2020, S. 14). Die auf Erfahrungen basierende Vertrauenswürdigkeit ihrer
Gegenüber ist also entscheidend dafür, dass (junge) Menschen Vertrauen aufbauen und aufrechterhalten können. In 
diesem Sinne hängen Vertrauen und Zuversicht eng zusammen. 
Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe sind somit gefragt, jungen Menschen
vertrauenswürdige Bedingungen des Aufwachsens zu bieten. Eine für junge Menschen vertrauenswürdige Kinder- und 
Jugendhilfe zeichnet sich weder durch ein einfaches „Weiter so“ noch durch ein „Immer mehr vom Gleichen“ 
aus. Mit sich stetig ändernden Anforderungen müssen sich auch die Strukturen und Angebote der Kinder- und 
Jugendhilfe kontinuierlich weiterentwickeln und sich an den Rechten, Interessen und Bedarfen junger Menschen 
orientieren. Ein aktives Zugehen auf junge Menschen sowie gezielte Kooperationen und Vernetzungen in andere 
Gesellschafts- und Politikbereiche sind dafür entscheidend. Zugleich gilt aber auch: Um vertrauenswürdig zu sein, 
bedarf es fachlicher Standards. Dass diese eingehalten werden können, liegt in der Verantwortung der Kinder- 
und Jugendhilfe selbst, aber auch in der Verantwortung der Politik. Nicht zuletzt bedarf es dabei einer
angemessenen Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß den politischen Verantwortlichkeiten auf allen föderalen 
Ebenen. 
Im Lichte der beschriebenen und analysierten Herausforderungen für junge Menschen und für die Kinder- und 
Jugendhilfe sowie angesichts der angestellten Überlegungen zu Zuversicht und Vertrauen, das für junge
Menschen von zentraler Bedeutung ist, hat die Kommission Leitlinien formuliert: Eine verlässliche, Zuversicht
ermöglichende und vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich dadurch aus,  
– dass sie sich als zuständig für alle jungen Menschen und Familien versteht, aber nicht für alle
gesellschaftlichen Probleme (1),  
– dass sie sich am Recht auf gewaltfreies Aufwachsen orientiert (2),  
– dass sie verantwortlich ist für Partizipation und junges Engagement fördert (3), 
– dass sie ihr Handeln an der Vielfalt des Jungseins und Aufwachsens ausrichtet und offensiv für die Teilhabe 
aller jungen Menschen eintritt (4),  
– dass sie eine verlässliche Infrastruktur für junge Menschen bietet und diese auch einfordert (5),  
– dass sie vielfältige Wege beschreitet, eine attraktive Arbeitgeberin zu sein (6),  
– dass sie wissenschaftsbasiert handelt und aufgeschlossen für neue Erkenntnisse ist (7),  
– dass sie die Digitalisierung begleitet und ihre Potenziale kritisch reflektiert (8), 
– dass sie eine demokratiestärkende Interessenvertretung junger Menschen ist (9), 
– dass sie klimagerecht ist (10).
4.1 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist zuständig für alle jungen
Menschen und Familien, aber nicht für alle gesellschaftlichen Probleme! 
Leitsatz: Die Kinder- und Jugendhilfe ist zuständig für alle, aber nicht für alles. 
Junge Menschen (0 bis 27 Jahre) und ihre Familien haben einen Rechtsanspruch auf die Kinder- und Jugendhilfe 
als Regelstruktur für ein gerechtes Aufwachsen. Dies gilt unabhängig von Alter, sozialer Klasse, Behinderung, 
natio-ethno-kultureller Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung und Religion/Weltanschauung. Das
bedeutet: Das Recht auf Kinder- und Jugendhilfe ist für alle jungen Menschen und Familien in ihrer jeweiligen 
Vielfalt zu gewährleisten. Niemandem ist der Status als Rechtssubjekt mit Ansprüchen an die Infrastruktur
abzusprechen. Der Status von jungen Menschen und deren Familien als Rechtssubjekte mit Anspruch auf die
Gewährleistung von Teilhabe durch und über Angebote der Kinder- und Jugendhilfe kann nicht für einzelne Gruppen 
junger Menschen ausgesetzt und verweigert werden. Solche Praxen (wie z. B. die Beendigung von Hilfen zur 
Erziehung mit dem Erreichen der Volljährigkeit, der ungleiche Umgang mit verschiedenen Gruppen von
geflüchteten jungen Menschen und Familien oder die Diskussion um die Zuständigkeit für junge Menschen mit
Behinderung über das 18. Lebensjahr hinaus) konterkarieren den gesetzlichen Auftrag und die Sicherung einer
gleichberechtigten Teilhabe aller. 
Allerdings ist die Kinder- und Jugendhilfe nicht zuständig für alle gesellschaftlichen Problemlagen. Sie darf, ja 
sie muss entgrenzte Zuschreibungen von außen zurückweisen, denn die Erfahrung lehrt, dass vielfach dann nach 
der Kinder- und Jugendhilfe gerufen wird, wenn Politik und/oder andere Leistungserbringer ratlos oder mit den 
Wirkungen verfehlter Politiken der vergangenen Jahre konfrontiert sind. Kinder- und Jugendhilfe kann nicht als 
Ausfallbürgin für die individuelle Bearbeitung verfehlter Verteilungsgerechtigkeit im Bildungssystem, der
Wohnungspolitik oder der Sozial- und Familienpolitik herhalten und zur Individualisierung struktureller
Teilhabeeinschränkungen beitragen. 
4.2 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe orientiert sich in allen Bereichen am 
Recht auf gewaltfreies Aufwachsen! 
Leitsatz: Gewaltfreies Aufwachsen außer- und innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. 
Seit dem Jahr 2000 ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Für eine 
vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist die Orientierung an Gewaltfreiheit in allen
Zuständigkeitsbereichen von Erziehung, Betreuung, Bildung, Hilfe und Schutz zentral. Dabei hat sie offen zu sein für selbstkritische 
Auseinandersetzungen mit Gewaltpraktiken in den eigenen Handlungsfeldern, wie sie Aufarbeitungsprojekte zu 
Vorkommnissen sexualisierter Gewalt, deren Verschleierung und zum Täterschutz in den letzten Jahren
aufgedeckt haben. Sie verbindet das Anliegen des Schutzes in Prävention und Intervention mit den Rechten von
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf ein gewaltfreies Leben und richtet Schutzkonzepte partizipativ 
aus. 
4.3 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist verantwortlich für Partizipation 
und fördert das Engagement junger Menschen! 
Leitsatz: Nichts über/für uns ohne uns. 
Ein zentrales Recht ist das der Beteiligung. Doch gerade dieses ist nach wie vor umstritten und wenig umgesetzt. 
Die Kinder- und Jugendhilfe ist hier gefordert, sich offensiv im eigenen Handeln, in der Governance der
Einrichtungen, in den Verfahrenswegen selbstkritisch Konsequenzen aus den Schwächen der Umsetzung von
Partizipation zu ziehen und wirkungsvolle, barrierefreie Beteiligungsformate für alle jungen Menschen auszubauen.
Notwendig ist das Vertrauen in das Engagement junger Menschen und die Bereitschaft von Erwachsenen und
Institutionen, Macht an junge Menschen abzugeben und das Engagement junger Menschen durch aktive Ansprache, 
Ressourcen und Bildungsangebote zu fördern. Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe und ihr Eintreten für 
die Beteiligung junger Menschen auch in anderen Lebensbereichen ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Sie 
ist für den Erhalt und die Stärkung der demokratischen Grundordnung unverzichtbar.
4.4 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist offen für Vielfalt und ermöglicht 
Teilhabe für alle! 
Leitsatz: Vielfalt ist anzuerkennen und jede Anstrengung wert. 
Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist inklusiv aufzustellen und hat dabei den Prinzipien der
Anerkennung und Ermöglichung von Vielfalt zu folgen. Denn Teilhabe gehört zu den wesentlichen Kriterien der
Vertrauensbildung. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe problematisiert und reflektiert für das eigene Handeln 
teilhabebegrenzende Kategorisierungen nach Alter, sozialer Klasse, Behinderung, natio-ethno-kultureller
Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung. Abweichende Haltungen von
jungen Menschen dürfen jedoch nicht vereinfachend mit diesen Kategorisierungen verknüpft werden. Wo
gesellschaftliche Integration von jungen Menschen erschwert ist oder scheitert, ist dies nicht in stigmatisierender Weise 
deren „Identität“ zuzuschreiben. Denn Adressat:innen sind in erster Linie Menschen, deren Aufwachsen mit
spezifischen Chancen und Risiken verbunden ist. Für eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe hat dies zur 
Konsequenz, dass sie den Balanceakt bewältigen muss, auf der einen Seite den jeweils besonderen Bedarfen ihrer 
Adressat:innen gerecht zu werden, ohne auf der anderen Seite soziale Ungleichheiten durch Stigmatisierungen zu 
reproduzieren und Zugangsbarrieren zu diesen Angeboten zu verstärken. Stattdessen hat sie auf den Abbau
sozialer Ungleichheiten bei gleichzeitiger Repräsentation von Vielfalt zu zielen. Erst wenn ihr das gelingt, handelt die 
Kinder- und Jugendhilfe durchgängig auf der Basis der Rechte junger Menschen und ist tatsächlich inklusiv! 
4.5 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist eine verlässliche Infrastruktur 
und fordert diese ein! 
Leitsatz: Das Notwendige, nicht das Nötigste. 
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien haben ein Recht auf eine Infrastruktur, die verlässlich, 
zeitgemäß und angemessen auf deren Belange eingeht. Diese Infrastruktur muss, um wirklich vertrauenswürdig 
zu sein, zum einen in der Lage sein, geeignete Antworten auf sich verändernde Bedarfe vorzuhalten. Zum anderen 
muss sie es leisten können, über die Problembearbeitung und Unterstützung hinaus die vorhandenen Ressourcen 
junger Menschen zu stärken. Hier ist eine Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe vonnöten, die aktiv positive 
Faktoren in der sozialen Umgebung junger Menschen stärken kann und die über die Ausstattung und
Kompetenzen verfügt, mit den Potenzialen junger Menschen partizipativ zu arbeiten. Ein aktives Zugehen auf junge
Menschen sowie ihre Vernetzung und Kooperation mit anderen Gesellschaftsbereichen ist dafür essenziell. Geleitet 
vom Prinzip sozialer Gerechtigkeit kann und soll das Kinder- und Jugendhilfesystem auch in Krisenzeiten ein 
verlässliches Angebot vorhalten. Die zentrale Herausforderung für die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe 
ist dabei, sich an die Bedarfe einer diverseren Gesellschaft anzupassen und sich verstärkende
Ungleichheitsfaktoren ausreichend zu berücksichtigen. Antworten, die vielleicht vor einigen Jahren genau gepasst haben, können, 
müssen aber heute nicht mehr eine geeignete Reaktion darstellen. Diese Dynamiken zu hinterfragen, stellt eine 
wichtige Aufgabe bei der Steuerung einer vertrauenswürdigen Kinder- und Jugendhilfe dar.  
4.6 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe beschreitet vielfältige Wege, um eine 
attraktive Arbeitgeberin zu sein! 
Leitsatz: Die Kinder- und Jugendhilfe findet Antworten auf den Fachkräftemangel und sichert Qualität. 
Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe müssen darauf vertrauen können, dass sie auf leistungsfähige
Organisationen und gut ausgebildete, nicht überlastete Fachkräfte treffen, die in die Lage versetzt sind, den
Rechtsansprüchen und Bedarfen junger Menschen angemessen mit Angeboten zu entsprechen. Fachkräfte der Kinder- und 
Jugendhilfe müssen darauf vertrauen können, dass sie hierbei als gesellschaftlich relevante Profession anerkannt 
und auf Basis gesetzlicher Vorgaben, fachlicher Standards, einer angemessenen Bezahlung sowie einer gut
ausgestatteten Infrastruktur zur fachlichen Absicherung (u. a. Fachberatung, Supervision, Fort- und Weiterbildung) 
hinreichend abgesichert werden. Nur so können sie an ihrem Arbeitsplatz und in Organisationen dieser Aufgabe 
professionell nachgehen. Dies gilt jederzeit, auch in Zeiten gesellschaftlicher Krisen. Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene sowie deren Erziehungsberechtigte haben ein Recht auf eine in allen Leistungsbereichen mit 
hinreichend Personal ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe, die auch nach dem Fachkräftegebot über eine hohe
Professionalität verfügt. Das heißt, die Kinder- und Jugendhilfe muss Fachkräfte als zentrale Ressource gewinnen, 
halten und absichern, die Absenkung von Standards und schleichende Deprofessionalisierung verhindern,
Diversität auch in ihren Personalstrukturen widerspiegeln, Ehrenamtliche gewinnen, qualifizieren und begleiten. 
4.7 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe handelt wissenschaftsbasiert und ist 
offen für neue Erkenntnisse! 
Leitsatz: Kinder- und Jugendhilfe weiß, was sie tut. 
Die Adressat:innen und das Personal der Kinder- und Jugendhilfe haben ebenso wie Staat und Gesellschaft einen 
Anspruch darauf, dass die Kinder- und Jugendhilfe nicht nur nach bestem Gewissen, sondern auch auf der Basis 
wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse, also bestem Wissen, umgesetzt und stetig weiterentwickelt wird. Da 
weder die Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe noch die Gesellschaft als Ganzes sich aber ständig bis ins 
letzte Detail informiert halten können über die Leistungsansprüche, Organisationsweisen und
Professionalisierungswege der Kinder- und Jugendhilfe, bedarf es eines gehörigen Maßes an Vertrauen in ihre Abläufe und
Strukturen. Entscheidend dafür sind gut informierte und mit sorgfältig geprüftem Wissen ausgestattete Fachkräfte der 
Kinder- und Jugendhilfe, (fach-)politische Verantwortungsträger:innen, die auf Grundlage hinreichend
gesicherten Wissens Entscheidungen zur Absicherung und Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe treffen können, 
sowie insgesamt ein hinreichendes Maß an transparent dargestelltem, vereinfachtem Wissen, das den
Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Gesamtbevölkerung direkt zur Verfügung gestellt wird. Auf diese 
Weise kann ein ausreichend „informiertes Vertrauen“ (vgl. Bromme 2020) in die Kinder- und Jugendhilfe gestärkt 
werden. Eine wissenschaftsoffene und wissenschaftsbasierte Kinder- und Jugendhilfe ist zugleich eine
demokratieorientierte Kinder- und Jugendhilfe. Gezieltes und vorurteilsfreies Analysieren von Zusammenhängen und 
wohlüberlegtes Fragen und Abwägen sind von nachhaltigem Erfolg. In diesem Sinne sind der gesellschaftliche 
Fortschritt und eine längerfristig kontrollierte Gestaltung des gesellschaftlichen Wandels samt der damit
notwendigen, stetigen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf wissenschaftsbasierte und verlässlich geprüfte 
Fakten angewiesen.220 
4.8 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe begleitet Digitalisierung und
reflektiert kritisch ihre Potenziale! 
Leitsatz: Kinder- und Jugendhilfe reflektiert und gestaltet Digitalisierung aus einer fachlichen Perspektive. 
Angesichts der Bedeutung von Digitalität und den vielfältigen Formen von Digitalisierung in den verschiedenen 
Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe bedarf es einer qualitativen Begleitung und Ausgestaltung dieser 
Entwicklungen. Für eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist dabei entscheidend, die digitalisierten 
Leistungen in einer Weise weiterzuentwickeln, die den Standards sozialpädagogischer Fachlichkeit entsprechen. 
Dies umfasst die Schaffung von verlässlichen, datensicheren und fachlich fundierten Angebotsstrukturen, die auch 
nachhaltig gesichert werden. Die Kinder- und Jugendhilfe benötigt hierfür die erforderliche Ausstattung,
Qualifikationen und Infrastrukturen. Schon etablierte und sich weiter entwickelnde digitale Angebotsformen benötigen 
eine Relationierung, die zum Ziel haben muss, Angebote zugänglich zu halten und Leistungsqualität zu sichern. 
Dabei sind die Interessen und Rechte junger Menschen und fachliche Standards gleichermaßen zu berücksichtigen 
– auch in Krisenzeiten.
Ein im Zuge der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe besonders relevantes Thema sind
barrierearme bis -freie Nutzungsmöglichkeiten digitaler Technologien. Es gilt zu prüfen, an welchen Stellen digitale
Angebote bestimmte Zielgruppen tendenziell ausschließen und welche (Brücken-)Angebotsformen es hier ggf. 
220  Moderne Wissenschaft und die moderne Demokratie entstammen historisch den gleichen Wurzeln. Nicht von ungefähr stellen
demokratiefeindliche Kräfte wissenschaftliche Erkenntnisse kontinuierlich in Frage und lehnen politische Strategien und Programmatiken ab, 
die auf wissenschaftliche Fakten und Ideen der Aufklärung Bezug nehmen und auf diesen aufbauen. Strategischer, allein von
wirtschaftlichen oder politischen Eigeninteressen motivierter Wissenschaftsskeptizismus (vgl. Reutlinger/Sandner 2022) und die Rede von
„Alternativen Fakten“, das Ziehen vorschneller Schlüsse und die Verbreitung von Verschwörungserzählungen sowie vermeintlich einfachen 
Lösungen bis hin zu Sündenbock-Ideologien sind gerade in Krisenzeiten verführerisch für viele Menschen, weil sie starke Emotionen 
und Ängste aufgreifen und im Handumdrehen in einen Aktionismus übersetzen, der sich nach einer einfachen Lösung für ein komplexes 
Problem anfühlt.
braucht. Sowohl Fachkräfte als auch Adressat:innen sind bei der Aneignung medienbezogener Fähigkeiten zu 
unterstützen, und die Befähigung zu teilhabeermöglichender und demokratieförderlicher Mediennutzung bleibt 
eine Daueraufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in einer digitalisierten Welt. Folgen von Digitalisierung für die 
Adressat:innen (u. a. im Zusammenhang von Algorithmisierung und KI-Einsatz, Automatisierung, Datafizierung 
und damit verbundene Benachteiligungsrisiken) sowie für die Qualität von Kinder- und Jugendhilfeleistungen 
(z. B. Deprofessionalisierung, Standardisierung) sind dabei kritisch zu reflektieren, um unerwünschte
Entwicklungen frühzeitig im Blick zu behalten und darauf gestaltend reagieren zu können. 
4.9 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist eine demokratiestärkende
Interessenvertretung junger Menschen! 
Leitsatz: Kinder- und Jugendhilfe ist nicht politisch neutral, weil sie demokratisch und parteilich ist. 
Junge Menschen müssen an (Kinder- und Jugend-)Politik partizipieren können und sie dürfen erwarten, dass dies 
ausdrücklich gewünscht, wertgeschätzt und gefördert wird. Nur so können sie über Einblicke und Einflussnahme 
ihr Vertrauen in die Kinder- und Jugendhilfe sowie in die Demokratie als Ganzes entwickeln und festigen. Hierfür 
brauchen die jungen Menschen selbstbestimmte Räume, unterstützende Fachkräfte und Möglichkeiten, um
Selbstwirksamkeit zu erfahren, Meinungen und Werte sowie Überzeugungen herauszubilden und diskutieren zu können. 
Lernorte der Demokratie-Bildung müssen nicht nur erhalten und gefestigt, sondern zurückgewonnen und
ausgebaut werden. Neben institutionellen Bildungsorten müssen Orte der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung, 
aber auch außerschulische bzw. informelle Erlebnis- und Lernorte und Freizeitangebote für alle jungen Menschen 
und deren Familien erreichbar und zugänglich sein. Dazu gehören zum Beispiele Angebote der kulturellen oder 
politischen Kinder- und Jugendbildung sowie Angebote der außerschulischen Natur- und Umweltbildung. Die 
Kinder- und Jugendhilfe tritt als Vertreterin der Kinder- und Jugendpolitik auf, denn sie ist nicht zu
politischinhaltlicher Neutralität verpflichtet, sondern hat die Aufgabe und Pflicht, sich selbst aktiv gestaltend für junge 
Menschen einzubringen und – wo nötig – für sie zum Sprachrohr zu werden. Sie positioniert sich klar gegen Hass, 
Ausgrenzung, demokratiefeindliche Haltungen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für
Demokratie, Vielfalt und Diversität. 
4.10 Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe ist klimagerecht!  
Leitsatz: Klimagerechtigkeit heißt Zukunft in der Gegenwart ermöglichen. 
Junge Menschen in Deutschland sind sowohl unmittelbar als auch mittelbar in besonderem Maße
klimawandelbedingten Risiken ausgesetzt. Sie bekommen den Klimawandel inzwischen auch durch unmittelbare Betroffenheit 
in Deutschland zu spüren. Dieser geht mit erheblichen gesundheitlichen Folgen, aber auch mit der Verschärfung 
von sozialen Ungleichheiten einher. Des Weiteren resultieren vielfache mittelbare Betroffenheiten aus der zum 
Teil konflikthaften Auseinandersetzung mit dem Klimawandel. Auch dies wirkt sich negativ auf das
Wohlbefinden der jungen Menschen aus. Dass dies so ist, haben zahlreiche junge Menschen auch in Deutschland früher als 
viele andere Akteur:innen erkannt und setzen sich daher aktiv und engagiert für die Bewältigung des
Klimawandels ein. Für eine zukünftige Gestaltung der Gesellschaft im Sinne der Generationengerechtigkeit ist es zentral, 
inwieweit auch die Kinder- und Jugendhilfe einen Beitrag dazu leistet, die dramatischen Auswirkungen des
Klimawandels einzudämmen, um sich in diesem Sinne für die Interessen der jungen Menschen einzusetzen. Für die 
Kinder- und Jugendhilfe ergibt sich daher ein klarer (Re-)Politisierungsauftrag, ihrer advokatorischen Aufgabe 
für junge Menschen nachzukommen. Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe muss selbst durch eine 
veränderte Infrastruktur einen Beitrag zur starken Nachhaltigkeit leisten und reflektieren, wo sie dieser
Verpflichtung bislang nicht genügend nachkommt. Zum anderen hat sie sich als ein Ort der Bildung und Aushandlung zu 
verstehen, wenn es unterschiedliche Positionen zwischen unterschiedlichen Gruppen von Kindern, Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen auf der einen Seite sowie zwischen zivilgesellschaftlich und politisch relevanten
Akteur:innen auf der anderen Seite in Bezug auf den Umgang mit dem Klimawandel gibt.
5 Empfehlungen an Praxis, Politik und Wissenschaft: Gerechtes Aufwachsen ist
möglich – mit einer wirkungsvollen Kinder- und Jugendhilfe! 
Die Kommission hat im Laufe dieses Berichts wiederholt festgestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe eine
unverzichtbare soziale Infrastruktur des Aufwachsens junger Menschen ist. Dies sollte jedoch nicht dazu führen, 
ihre Leistungspotenziale zu überschätzen. Sie leistet mit ihren Trägern, den Fachkräften und zahlreichen freiwillig 
Engagierten Vieles, kann aber nicht auf jede gesellschaftliche und/oder individuelle Krise allein eine angemessene 
Antwort geben. Zusätzlich stellt sich angesichts des inzwischen ausgeprägten Fachkräftemangels, der gleichzeitig 
über die Jahre deutlich gestiegenen politischen sowie gesellschaftlichen Erwartungen an ihre Leistungsqualität 
und (All-)Zuständigkeit und vor dem Hintergrund nicht grenzenlos zur Verfügung stehender Haushaltsmittel die 
Frage nach einer möglichen Wachstumsgrenze der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer genauen Bedeutung für ein 
gerechtes Aufwachsen. Soll die Kinder- und Jugendhilfe auch zukünftig die Funktion erfüllen, zu Vertrauen und 
gesellschaftlicher Zuversicht beizutragen, darf sie zuallererst ihre eigene Vertrauenswürdigkeit nicht gefährden. 
Dies geschieht jedoch überall dort, wo die Verlässlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf Seiten ihrer
Adressat:innen, Träger und Fachkräfte als fragil erlebt und wo sie in der öffentlichen Wahrnehmung als überfordert und 
nicht vertrauenswürdig wahrgenommen wird. 
Eine solche Gegenwartsdiagnose spricht nicht gegen den Anspruch der Kinder- und Jugendhilfe, einen
unverzichtbaren Beitrag zum Abbau sozialer Benachteiligungen und damit zu einem gerechten Aufwachsen junger 
Menschen leisten zu wollen. Auch geht es in diesem abschließenden Kapitel des Kinder- und Jugendberichts 
nicht um die Delegation von Verantwortung an Dritte. Es ist jedoch notwendig, realitätsangemessene und fachlich 
abgesicherte Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe zu benennen. Die im Weiteren 
formulierten Empfehlungen schließen somit unmittelbar an die Leitlinien einer vertrauenswürdigen Kinder- und 
Jugendhilfe des vierten Kapitels an und veranschaulichen die politischen und fachlichen Rahmenbedingungen, 
unter denen eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendhilfe in der Lage ist, gemeinsam mit vielen Akteur:innen den 
Anspruch einzulösen, Jungsein mit Zuversicht und Vertrauen zu ermöglichen. 
Zu differenzieren ist dabei zwischen verschiedenen Ebenen der Verantwortungsübernahme und deren
entsprechend notwendigen Beiträgen für ein gerechtes Aufwachsen junger Menschen. Hierzu zählen die Ebenen des 
Bundes, der Länder und der Kommunen. Zu spezifischen Bereichen wird auch die Verantwortung von Fachpraxis, 
Trägern und Wissenschaft adressiert. Es wird darauf ankommen, das Zusammenspiel der Akteur:innen auf den 
verschiedenen Ebenen zu stärken, um gerechtes Aufwachsen möglich zu machen. 
5.1 Kinder- und Jugendhilfe ist zuständig für alle jungen Menschen und Familien, aber 
nicht für alle gesellschaftlichen Probleme! 
Kinder- und Jugendhilfe muss ihr Leistungsangebot entlang der spezifischen Bedarfe und Lebensbedingungen 
junger Menschen weiterentwickeln können. Somit stellt sie eine gesellschaftliche Aufgabe dar, der sich keine 
staatliche Ebene entziehen kann. Dies umfasst nicht nur rechtliche Regelungen, sondern auch deren Ermöglichung 
sowie eine wirkungsvolle Kontrolle der Umsetzung dieser Regelungen. 
Der Bund ist entsprechend seiner Gesetzgebungsverantwortung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe besonders 
gefragt, wenn es um das Recht junger Menschen auf Kinder- und Jugendhilfe geht. Hier ist in den vergangenen 
Jahrzehnten viel geschehen, was den Ausbau von Rechten, Leistungen und anderen Aufgaben der Kinder- und 
Jugendhilfe betrifft. Auch auf der Ebene der Länder hat es in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen gegeben 
(z. B. beim Ausbau der Frühen Hilfen und der Kindertagesbetreuung, dem Kinderschutz und im Kontext der
Kinder- und Jugendpolitik etc.), die es aufrechtzuerhalten bzw. auszubauen gilt. Was jedoch nach wie vor aussteht, 
ist eine gleichberechtigte Teilhabe tatsächlich aller jungen Menschen in Deutschland, was diese Errungenschaften 
betrifft. Dies hängt maßgeblich zusammen mit konkurrierenden Rechtskreisen auch innerhalb des
bundesdeutschen Sozialrechts. Eine dringende Reformnotwendigkeit hin zu einer tatsächlich inklusiv gestalteten
Gesetzgebung zur Kinder- und Jugendhilfe besteht in dem gleichberechtigten Einbezug von jungen Menschen und Familien 
mit Fluchterfahrungen und/oder mit Behinderungen.
Das Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe muss sich allerdings auch in ihren Rechtswirklichkeiten
niederschlagen. Wesentlich zuständig sind hier die Kommunen. Sowohl ihre Regelangebote der Kinder- und
Jugendhilfe für ein gerechtes Aufwachsen als auch deren Angebote und Leistungen zur Hilfe und Unterstützung in
spezifischen Lebenslagen haben für alle jungen Menschen in Deutschland gleichermaßen zu gelten. So widerspricht 
etwa auch eine einseitige Konzentration der Kinder- und Jugendhilfe auf die Erbringung von Leistungen, auf 
welche ein individueller Rechtsanspruch besteht, ihrer rechtlichen Verpflichtung (§ 1 SGB I; § 1 SGB VIII),
soziale Gerechtigkeit für alle jungen Menschen in Deutschland zu verwirklichen, entsprechende Möglichkeiten für 
die Entfaltung der Persönlichkeit durch die Bereitstellung der hierfür erforderlichen sozialen Dienste und
Einrichtungen zu eröffnen sowie dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien 
sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Aufgaben mit Verweis auf 
fehlende Finanzmittel nicht oder nur minimal wahrzunehmen, stellt damit einen Rechtverstoß gegen objektives 
Recht dar (§ 79 SGB VIII). Sowohl subjektive Rechtsansprüche junger Menschen und Familien als auch
objektive Rechtsverpflichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen daher im Sinne der Gesamtverantwortung, der 
Gewährleistungsverpflichtung sowie der jugendhilferechtlichen Garantenstellung konsequent von den
Kommunen und ihren öffentlichen Trägern sowie freien Trägern umgesetzt werden. Um dieser Garantenstellung
nachkommen zu können, müssen die Kommunen über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügen und selbst
entsprechende Schwerpunktsetzungen vornehmen. Immerhin gehört die Kinder- und Jugendhilfe zum Kernbereich 
der kommunalen Selbstverwaltung. Notwendig ist in diesem Sinne auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit auf 
allen föderalen Ebenen, die die Anerkennung der Zuständigkeit und der Beiträge der Kinder- und Jugendhilfe für 
ein gerechtes Aufwachsen zum Ausdruck bringt. Dies kann auch dazu beitragen, ein in der Öffentlichkeit noch 
immer stark verbreitetes Bild der kommunalen Jugendämter als Eingriffsbehörden zu korrigieren. 
Damit die Kinder- und Jugendhilfe ihre anwaltschaftliche Funktion und Zuständigkeit für alle jungen Menschen 
und deren Familien wahrnehmen kann, braucht sie zudem starke freie Träger, die – wo es notwendig ist – auch 
konstruktiv-widerständig gegenüber Abweichungen zwischen Selbstansprüchen und Wirklichkeiten der Kinder- 
und Jugendhilfe auftreten. Das betrifft die oben genannten Aspekte eines Zurückfallens hinter eigene Ansprüche 
und die Unterversorgung von Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe. Es betrifft aber auch die
Notwendigkeit, Verantwortlichkeiten für junge Menschen außerhalb der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe klar zu 
benennen. Denn im Laufe ihres Lebens (vertikale Perspektive) und im Tagesverlauf (horizontale Perspektive) 
stehen jungen Menschen und ihren Familien neben den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe eine Vielzahl von 
Leistungen des formalen Bildungssystems (Schule und Ausbildung), der zivilgesellschaftlichen Institutionen, der 
Kultur, des Sports, der Medien etc. zur Verfügung, die als Regelangebote einer wohlfahrtsstaatlichen Infrastruktur 
gerechtes Aufwachsen ebenfalls fördern und ermöglichen sollen. Bei aller Verantwortung für ein gerechtes
Aufwachsen von jungen Menschen muss die Kinder- und Jugendhilfe ihre anwaltschaftliche Funktion auch dazu 
nutzen, die Verantwortlichkeiten aller anderen Akteur:innen klarer zu benennen und einzufordern – und zwar 
mehr, als dies bisher geschieht. 
5.2 Kinder- und Jugendhilfe ist orientiert am Recht auf gewaltfreies Aufwachsen! 
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen. Es ist wichtig, dass sie selbst und vor 
allem alle sie umgebenden Erwachsenen dieses Recht kennen, anerkennen und einlösen. Ein entsprechendes
Wissen über das Recht auf gewaltfreie Erziehung, Informationen über Unterstützung und Beratung im Falle von
Gewalterleben können allerdings bislang nicht vorausgesetzt werden – weder bei jungen noch bei älteren Menschen. 
Hier liegt ein Aufgabenfeld auf allen Ebenen. Bund, Länder, Kommunen, Träger, Fachkräfte und die Wissenschaft 
tragen Verantwortung dafür, dass das Recht auf gewaltfreies Aufwachsen mit Wissen und Informationen
unterfüttert ist. Gewaltfreie Erziehung und ein Aufwachsen ohne Gewalt in der Kinder- und Jugendhilfe sind
wegweisend in der Gegenwart und für die Zukunft und eine Basis für Vertrauen und Zuversicht. Maßnahmen zur
Realisierung gewaltfreien Aufwachsens sind stets vielschichtig, weil sie einerseits darauf abzielen, Gewalt,
Vernachlässigung und Diskriminierung aufgrund u. a. von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus so weit wie möglich 
einzudämmen, andererseits aber stets im Blick haben müssen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
davon betroffen sein können. Das heißt, die Umsetzung eines gewaltfreien Aufwachsens beinhaltet auch
Maßnahmen zur Unterstützung derjenigen, denen Gewalt widerfahren ist.
Auf allen genannten Ebenen stellt sich die Frage, wie ein gewaltfreies Aufwachsen realisiert werden kann und 
welche Maßnahmen, strukturellen, pädagogischen und weiteren rechtlichen Änderungen für eine möglichst
umfassende Realisierung zu ergreifen sind. Auf Bund- und Länderebene ebenso wie in den Kommunen sind hierfür 
die Expertise von Trägern und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie wissenschaftliche Erkenntnisse 
einzubeziehen. Auch ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche selbst an der Entwicklung von
Schutzkonzepten beteiligt werden können. 
Der Bund in seiner Gesetzgebungskompetenz hat hier seit 2010 wichtige Schritte unternommen und einen
wesentlichen Beitrag zur Realisierung eines gewaltfreien Aufwachsens geleistet. Doch er sollte die seit 2010
ergriffenen strukturellen Maßnahmen zur Bekämpfung insbesondere sexuellen Kindesmissbrauchs wie die Einrichtung 
der Stelle einer:s unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs, eines Betroffenenrats und 
einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs weiter stärken und prüfen, wie 
alle anderen Gewaltformen gezielt adressiert werden können. Zum möglichen Maßnahmenkatalog zählen u. a. 
regelmäßige Erhebungen zu Prävalenz oder Berichtspflichten gegenüber dem Parlament, die Stabilisierung der 
Versorgungsleistungen betroffener Menschen, aber auch Maßnahmen zur generellen Stärkung der Rechte von 
Kindern und Jugendlichen, was u. a. in der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz einen wichtigen
Ausdruck finden würde. 
Auf der Länderebene wird es ebenfalls darum gehen müssen, den länderspezifischen Beitrag zur rechtlichen, 
finanziellen und strukturellen Realisierung gewaltfreien Aufwachsens beispielsweise durch Stärken-Schwächen-
Analysen, die Entwicklung konkreter Aktionspläne gegen Gewalt oder Beratungs- und Beteiligungsforen von 
Betroffenen zu leisten. Auch die konsequente Wahrnehmung und Stärkung der Heimaufsicht ist hier im Blick zu 
behalten. Es wird außerdem zu klären sein, wie Maßnahmen von Prävention, die Erstellung und praktische
Verankerung von Schutzkonzepten samt verlässlicher Formen der Intervention abgesichert sind und sich
wissenschaftsbasiert im Sinne von Standards weiterentwickeln lassen. Die Aufarbeitung von Gewaltvorkommnissen mit 
dem Ziel, eine Demokratisierung des generationalen Miteinanders (transitional justice) zu erreichen, gehört
ebenfalls zu den Verantwortungsbereichen der Länder. Zu regeln ist hier auch, dass Möglichkeiten des Wissens- und 
Kompetenzerwerbs in Ausbildung, Studium, Fort- und Weiterbildung auf Länderebene vorangebracht werden. 
Auf der kommunalen Ebene ist die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, 
ihren Schutzauftrag im Falle von Gewalt und Vernachlässigung angesichts von Fachkräftemangel und
Personalfluktuation, auch und gerade im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), zu erfüllen. Mit dieser Problematik dürfen 
Kommunen, die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Fachkräfte aber nicht allein 
gelassen werden. Die enorme fachliche Reichweite einer gelingenden multiprofessionellen Zusammenarbeit bei 
der Realisierung gewaltfreien Aufwachsens ebenso wie bei der Unterstützung und beim Schutz von
gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen und ihren Unterstützer:innen in Familien ist lokal verortet. Hier auch auf 
lokaler Ebene die Stärken und die Schwächen regelmäßig zu überprüfen und den Austausch aller Akteur:innen 
im Kinderschutz fest zu verankern, ist zentral. Für die Vernetzung und die Kommunikation über das Recht auf 
gewaltfreies Aufwachsen ist die Kenntnis über die Angebote in der Kommune unabdingbar. Vielfach wissen
weder Kinder und Jugendliche noch die sie unterstützenden Erwachsenen in der Familie, der Kindertagesbetreuung, 
in Schulen oder der Kinder- und Jugendhilfe, welche Angebote vor Ort vorhanden sind. Das verweist auf den 
eingangs stark gemachten Befund, dass (empirisch gesichertes) Wissen und gute Informationen einen Schlüssel 
für die Realisierung von Rechten, aber auch für den Schutz vor und das Beenden von Gewaltverhältnissen
bedeuten.  
5.3 Kinder- und Jugendhilfe übernimmt Verantwortung für Partizipation und fördert
junges Engagement!  
Ein gerechtes Aufwachsen aller jungen Menschen kann nur dann möglich sein, wenn die Interessen und
Bedürfnisse junger Menschen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention nach Artikel 3 vorrangig berücksichtigt werden. 
Bei der Beteiligung von jungen Menschen geht es somit nicht nur um das Empowern Einzelner, sondern auch 
darum, Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Beteiligung und das Engagement aller jungen 
Menschen nachhaltig ermöglichen. Dies zu erreichen, ist eine Querschnittsaufgabe, die es vorrangig, aber nicht 
nur in der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen gilt.
Ein dafür notwendiger politischer Schritt von Bund und Ländern ist es, die Beteiligungsrechte im Rahmen der 
Kinderrechte im Grundgesetz und infolgedessen in Landesgesetzen zu verankern, wobei die Umsetzung von
Beteiligungsrechten alle Ebenen und (Fach-)Bereiche in Bund, Ländern, Kommunen sowie die Träger der Kinder- 
und Jugendhilfe betrifft. Für junge Menschen sollten dabei Möglichkeiten geschaffen werden, ihre Themen und 
Interessen unabhängig von Fraktionen oder Mandatsträger:innen in Gremien einzubringen. Das bedeutet zugleich, 
dass junge Menschen sowohl in den Kinder- und Jugendhilfeausschüssen als auch in anderen politischen Gremien, 
die „ihre“ Themen behandeln, gehört werden müssen und die Gelegenheit dazu erhalten, Stellung zu nehmen. Die 
entsprechenden Gremien sollten verpflichtet werden, sich mit den von jungen Menschen geschilderten Anliegen 
zu befassen und die Interessen junger Menschen ernsthaft in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.  
Auch in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sind Beteiligungs- sowie Beschwerdemöglichkeiten junger
Menschen (auch jenseits stationärer Settings) weitergehender auszubauen und abzusichern, als dies bisher geschieht. 
Hier sind ebenfalls alle föderalen Ebenen sowie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gefragt, weitere
Verbesserungen der Rechtslage sowie der konkreten Situationen junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und 
Jugendhilfe zu erreichen. 
In allen genannten Bereichen ist die Entwicklung und Stärkung inklusiver sowie diversitätssensibler Zugänge zur 
Beteiligung zu fördern, anhand von Qualitätsstandards zu evaluieren und fortzuschreiben. Alle föderalen Ebenen 
und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind hier gleichermaßen in der Pflicht. Die aktive Förderung und 
Anerkennung von jungem Engagement beschränken sich dabei insgesamt nicht nur auf die bloße Bereitstellung 
von Beteiligungsmöglichkeiten. Es ist auch die auskömmliche Finanzierung von Strukturen zu gewährleisten, die 
diversitätssensibel auszugestalten sind, damit Zugangsbarrieren auch für benachteiligte junge Menschen abgebaut 
werden können. 
Die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen sind schließlich auch bei der Kinder- und Jugend- sowie
Sozialberichterstattung systematischer zu verankern und zu berücksichtigen. Das Ziel, (wissenschaftliche)
Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie Zugänge für junge Menschen, insbesondere für diejenigen, die sich bisher nicht 
engagiert haben oder sich nicht wie gewünscht engagieren konnten, geschaffen werden können, stellt eine
wichtige, auch praktische Aufgabe der Kinder- und Jugend- sowie Sozialberichterstattung dar. Hier sind Bund und 
Länder gleichermaßen in der Pflicht, die Beteiligung junger Menschen an verschiedenen Formaten der
Berichterstattung finanziell und zeitlich in der Planung mit abzusichern.  
Partizipationsformate und -räume haben dort ihre Grenzen, wo sie nur als Alibi im Sinne von „Scheinbeteiligung“ 
eingeräumt werden und wo sie von partizipations-, demokratie- oder gar verfassungsfeindlichen Gruppierungen 
für eigene Zwecke instrumentalisiert werden. Eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendhilfe ist daher gefordert, 
Grenzen der Alibibeteiligung nicht zu reproduzieren und sich der Indienstnahme ihrer Beteiligungsangebote durch 
rechtsextreme Gruppen entgegenzustellen. Dazu zählt auch der Schutz derjenigen jungen Menschen, die aufgrund 
ihres Engagements Anfeindungen erleben und Bedrohungen ausgesetzt sind.  
5.4 Kinder- und Jugendhilfe richtet ihr Handeln an der Vielfalt des Jungseins und
Aufwachsens aus und tritt offensiv für die Teilhabe aller jungen Menschen ein!  
Gerechtes Aufwachsen für alle jungen Menschen und eine für Vielfalt offene und diese repräsentierende Kinder- 
und Jugendhilfe sind möglich, wenn die Einlösung der entsprechenden sozialen, rechtlichen und materiellen
Voraussetzungen als gemeinsam zu gestaltende Querschnittsaufgabe aller Akteur:innen verstanden und umgesetzt 
wird. Die Einlösung der Kinderrechte zum Maßstab des politischen Handelns aller zu machen, bedeutet, die
biografische Relevanz herkunftsbedingter Ungleichheiten zu durchbrechen. Armut ist kein Schicksal, sondern Folge 
einer mangelhaften finanziellen Absicherung junger Menschen und ihrer Familien. Teilhabeausschlüsse, die auf 
Alter, soziale Klasse, Behinderung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung und 
Religion/Weltanschauung zurückzuführen sind, sind als Aufforderung an alle Akteur:innen zu sehen, ihren
Beitrag zum Abbau sozialer Benachteiligungen zu leisten.  
Ein entscheidender Schlüssel zum Abbau von Armut ist zusätzlich zu einer finanziellen Grundsicherung der
Abbau von Bildungsbenachteiligungen. Dies ist in erster Linie Aufgabe einer Bildungspolitik, die gleiche Chancen 
zur Gestaltung einer erfolgreichen Bildungsbiografie eröffnet und diese nicht einem gegliederten Schulsystem 
überlässt, das auf Selektion zielt und dabei maßgeblich auf individuell zu bewerkstelligenden Anstrengungen
aufbaut. Da Bildung in Deutschland maßgeblich Ländersache ist, sind hier vor allem die Länder dringend
aufgefordert, endlich für entsprechend durchgreifende, inklusive Reformen des deutschen Schulsystems zu sorgen.  
Weitere Schlüssel zur individuellen sowie kollektiven Absicherung gegen Armut junger Menschen in einer
Gesellschaft sind das Staatsbürgerschafts- sowie Aufenthaltsrecht. Hier sind in den letzten Jahren Fortschritte der 
deutschen Einwanderungsgesellschaft zu verzeichnen. Gerade im Bereich des Aufenthaltsrechts sowie
Staatsbürgerschaftsrechts für junge Geflüchtete ist hier aber seitens des Bundes und der Länder noch nachzubessern. Junge 
Geflüchtete sind eine Chance für die Gesellschaft, wenn ihnen und ihren Familien sichere Bleibe- und verlässliche 
Integrationsperspektiven gerade auch mit Blick auf Kindertagesbetreuung, Schule, Ausbildung und Arbeit
eröffnet werden.  
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unter Bezugnahme auf die Aspekte Alter, soziale Klasse, Behinderung, 
natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung und/oder Religion/Weltanschauung ist 
Ausdruck eines aufgekündigten sozialen Zusammenhalts und ist daher äußerst ernst zu nehmen. Eine Sicherung 
des sozialen Zusammenhalts erfordert dementsprechend eine Gesamtstrategie, die mehr ist als nur ein loses
Sammelsurium aus geförderten Einzelmaßnahmen und Projekten. Vorstellbare Maßnahmen zu politischen Vorhaben 
warten bisher zu sehr auf ihre Einlösung, da jungen Menschen angesichts zunehmender haushaltspolitischer
Verteilungskämpfe kein Vorrang im Sinne von Generationengerechtigkeit und einer Kinderrechtepolitik eingeräumt 
wird. Auch hier gilt es, auf allen föderalen Ebenen, vor allem auf den Ebenen des Bundes und der Länder,
umzusteuern. 
Teilhabemöglichkeiten hängen vielfach auch von dem Wohnort ab, in dem junge Menschen und ihre Familien 
leben. Eine Regionalpolitik, insbesondere auf der Länderebene sowie der kommunalen Ebene, die durch die
Förderung lokaler Lebensräume und eine aktive Wohnungsmarktpolitik zur Bewältigung sozialräumlicher
Disparitäten beiträgt, kann die Voraussetzungen dafür schaffen, dass gleichberechtigte Teilhabe keine Adresse mehr 
kennt. Angesichts zunehmender Unterschiede zwischen Stadt und Land bedeutet das, an den jeweils spezifischen 
Potenzialen der Sozialräume anzusetzen und das Vorhandensein einer sozialen Infrastruktur nicht in erster Linie 
von der Anzahl der Bewohner:innen einer Region abhängig zu machen, sondern eine bedarfsgerechte Infrastruktur 
selbst zum Anker für Lebens-, Bleibe- und Beteiligungsperspektiven werden zu lassen. Die Förderung der
Selbstorganisation von Adressat:innen durch entsprechende Angebote der Jugendförderung als Teil einer Kinder- und 
Jugend(hilfe)politik der Länder kann hierbei einen wesentlichen Beitrag für Selbstwirksamkeitserfahrungen
junger Menschen in ihren jeweiligen lokalen Umwelten leisten.  
Auf der kommunalen Ebene ist eine Politik gefragt, die ihre Gestaltungsspielräume dazu nutzt, durch die
bevorzugte Ausstattung und Förderung von Sozialräumen, die durch sozioökonomische Benachteiligung charakterisiert 
sind, ein Gegengewicht zu beschränkten Teilhabechancen junger Menschen und Familien zu schaffen. Teil einer 
solchen Politik muss es sein, auf stigmatisierende Etikettierungen von Sozialräumen zu verzichten: Nicht der 
„Problemstadtteil“ ist Anlass kommunalpolitischer Strategien, sondern der Auftrag, sozialräumliche Segregation 
zu bearbeiten und den Wohnort zum Ausgangspunkt sozialer Teilhabe werden zu lassen.  
Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind gefordert, eine Teilhabepolitik für die Adressat:innen der Kinder- 
und Jugendhilfe nicht nur beständig einzufordern, sondern sich selbstkritisch immer auch zu hinterfragen,
inwieweit sie selbst zum Abbau sozialer Benachteiligungen und/oder zu entsprechenden Zuschreibungen beitragen. 
Nötig ist hier ein Perspektivenwechsel auch der Fachpraxis von der Problemorientierung hin zur
Zukunftskompetenz ihrer Adressat:innen – das Agieren als Feuerwehr bei sozialen Problemen, die immer stärker differenziert 
und individualisierend zugeschrieben werden, kann auf Dauer dem Selbstverständnis einer vertrauenswürdigen 
und hierüber wirkungsvollen Kinder- und Jugendhilfe nicht entsprechen. 
5.5 Kinder- und Jugendhilfe bietet jungen Menschen eine verlässliche Infrastruktur und 
fordert diese ein! 
Grundlage einer verlässlichen Infrastruktur ist eine politische Steuerung, die die Kinder- und Jugendhilfe als
systemrelevanten Bestandteil des Aufwachsens junger Menschen und der Unterstützung ihrer Familien anerkennt 
und die notwendigen Veränderungen dieser Infrastruktur im Sinne der Ermöglichung eines gerechten
Aufwachsens für alle jungen Menschen begleitet. Kinder- und Jugendhilfe benötigt gerade in Krisenzeiten eine Strategie, 
die sie als festen Bestandteil einer Verteidigung des demokratischen Miteinanders und des sozialen
Zusammenhalts dazu in die Lage versetzt, ihren Aufgaben zu entsprechen. Bund, Länder und Kommunen müssen die Kinder-
und Jugendhilfe dafür auskömmlich ausstatten. Das setzt Prioritätensetzungen zugunsten junger Menschen und 
ihrer Familien zum einen als Krisenbewältigung in der Gegenwart und zum anderen als Förderung von
Zukunftsoptionen voraus. Entsprechende Schwerpunktsetzungen müssen Begrenzungen von Ressortzuständigkeiten auf 
allen föderalen Ebenen hinter sich lassen.  
Gleichermaßen muss für die Kinder- und Jugendhilfe gelten, dass sie ihre Kooperationsbezüge zu anderen
Leistungsträgern ausbaut und an vielfältigen Schnittstellen mit anderen Akteur:innen zusammenarbeitet.
Entsprechende Formen der Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Gesundheits- und Bildungsbereich, den
Eingliederungshilfen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie etc., aber auch den Selbstorganisationen der Adressat:innen
erfordern die verbindliche Klärung von Verantwortlichkeiten und eine Rollenklärung inkl. einer wertschätzenden 
Haltung gegenüber dem Leistungsvermögen und der Fachlichkeit der jeweilig Anderen. Die Verlässlichkeit einer 
sozialen Infrastruktur des Aufwachsens kann nur gemeinsam gewährleistet werden. Sie ist dabei zwingend darauf 
angewiesen, dass Kooperation strukturell verankert und dadurch unabhängig wird von persönlichen Kontakten 
und eines „Miteinander-Könnens“. Kooperation und Schnittstellengestaltung im Sinne einer verlässlichen
Infrastruktur ist dabei keine Aufgabe, die quasi „obendrein“ zu bewerkstelligen ist, sie braucht dafür eigene Ressourcen 
der Träger der Kinder- und Jugendhilfe, fachliche Standards und muss kontinuierlich evaluiert werden.  
Über Modellansätze, die auf allen föderalen Ebenen gefördert werden, finden viele neue Ideen ihren Weg in die 
Praxis. Allerdings empfiehlt sich eine verstärkte Hinwendung zu der Frage, wie die modellhaften Erfahrungen in 
die Regelpraxis wissenschaftlich begleitet transformiert werden können und wie auch Regelstrukturen durch
Modellansätze verändert werden können.  
Ein wichtiges Steuerungsinstrument der sozialen Infrastruktur sind die Kinder- und Jugendhilfeausschüsse auf 
der Länderebene und in den Kommunen. Sie müssen in ihrem kinder- und jugend(hilfe)politischen Auftrag der 
fachlichen Bewertung von Bedarfslagen und der Begründung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur
konsequent profiliert werden und ihr kinder- und jugend(hilfe)bezogenes Engagement ausbauen. Dazu gehört auch, 
Vertretungen der Eingliederungshilfen und der Selbstorganisationen der Adressat:innen in die Arbeit der
Jugendhilfeausschüsse zu integrieren und jungen Menschen Beteiligungsrechte an der Entscheidungsfindung der
Ausschüsse einzuräumen. 
Ein weiteres wichtiges Steuerungsinstrument ist die Kinder- und Jugendhilfeplanung, die allzu oft im Schatten 
anderer Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe steht und entsprechend schlecht ausgestattet ist. Kinder- 
und Jugend(hilfe)politik auf der kommunalen Ebene kann aber über ein hinreichend evidenzinformiertes Handeln 
ganz wesentlich zu einer Verlässlichkeit der Infrastruktur beitragen. Dies setzt Planungen voraus, deren
Grundlage kommunale Daten sind, für deren Erhebung wiederum personale Ressourcen nicht immer ausreichend
vorhanden sind. Dieser Mangel an datenbasierten Informationen kann erhebliche Folgen für die Legitimation der 
kommunalen Kinder- und Jugendhilfe haben. Dies gilt beispielsweise dort, wo keine ausreichenden Grundlagen 
für eine angemessene Bedarfsanalyse von Angeboten oder für Prozesse der Organisationsentwicklung vorliegen. 
Entsprechend zu fördernde lokale Forschungsinitiativen können gemeinsam mit der Fachpraxis entwickelt und in 
eine Planung eingebunden werden, die Kinder- und Jugendhilfe integriert in die evidenzinformierte
Weiterentwicklung von Stadtteilen, Bildungslandschaften etc. 
5.6 Kinder- und Jugendhilfe beschreitet vielfältige Wege, um eine attraktive Arbeitgeberin 
zu sein! 
Um das gesamte Angebotsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage des Bedarfs ihrer Adressat:innen 
abzusichern, ist eine statistisch kontrollierte, handlungsfeldübergreifende Gesamtstrategie zur
Fachkräftegewinnung und -bindung notwendig, in die alle Steuerungsebenen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen und 
alle öffentlichen und freien Träger einbezogen werden und die viele einzelne Schritte und Maßnahmen zueinander 
in Beziehung setzt.  
Einer dieser Schritte ist, dass vor dem Hintergrund der Ausdifferenzierung der Studien- und Ausbildungsangebote 
und des demografisch bedingten Rückgangs an Studierenden der Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten 
transparent sichtbar gemacht und die vielfältigen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten offensiv beworben
werden müssen. Durch ein wissenschaftliches Monitoring zu Fachkräftebedarfen kann eine bedarfsgerechte
Steuerung hoch- und (berufs-)fachschulischer Ausbildungskapazitäten besser gelingen.
Zudem ist eine bundesweite Diskussion darüber notwendig, wie die Regelungen zur Einhaltung des
Fachkräftegebots in den unterschiedlichen Bundesländern auch in Bezug auf unterschiedliche Handlungsfelder einheitlicher 
gestaltet werden können. In diesem Kontext sollten die Länder die sogenannte staatliche Anerkennung in ihrer 
Funktion der Regelung des Berufszugangs für bestimmte Tätigkeitsfelder kritisch überprüfen. Zugleich sollten 
sie zur Gewinnung von Fachkräften sorgsam mit dem Fachkräftegebot der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 
SGB VIII umgehen, da die bisherige Aufweichung von Fachkräftestandards und Dequalifizierung nur bedingt 
dazu geführt haben, neue Fachkräfte zu gewinnen. Öffnungen und Erweiterungen der Fachkräftekataloge sollten 
daher nicht nur nach „unten“ erfolgen, sondern die Attraktivität der Kinder- und Jugendhilfe als Arbeitsmarkt für 
eine Vielfalt einschlägiger akademischer Ausbildungen erhöhen (z. B. für Kindheitspädagog:innen und
Erziehungswissenschaftler:innen). Der Einsatz von Quereinsteiger:innen kann nur als eine Maßnahme unter vielen zur 
Ergänzung von Fachkräften dienen, ohne dass Fachkraftstandards dauerhaft gesenkt werden. Quereinsteigende 
und ihre Teams müssen sorgsam beim beruflichen Einstieg begleitet werden, und sie sollten eine
berufsbegleitende Qualifizierung möglichst zu einem anerkannten Abschluss erhalten. Auch hier sind insbesondere die Länder 
in der Pflicht, entsprechende Programme aufzusetzen, bei denen eng mit der Bundesagentur für Arbeit kooperiert 
wird. 
Die Kinder- und Jugendhilfe hat dabei auch die Potenziale des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zur
Rekrutierung von neuen Fachkräften mit nicht-deutschem Pass zu nutzen und durch Nachqualifizierung auf der Basis 
fachlicher Standards zu begleiten. Gerade die Menschen, die bereits in Deutschland sind und nicht nur die, die 
angeworben werden sollen, müssen entsprechend qualifiziert oder nachqualifiziert werden. Hierbei müssen die 
Länder die vielfachen Schwierigkeiten bei der Fachkräfteanerkennung ausräumen. 
Außerdem können bei der Bewältigung des Fachkräftemangels auf der Bundesebene, auf der Ebene der Länder 
und Kommunen, vor allem aber auch auf der Ebene der öffentlichen und freien Träger Programme förderlich sein, 
die folgende Strategien miteinander verknüpfen: Maßnahmen der verbesserten beruflichen Rahmenbedingungen 
(u. a. geringere Befristungsquoten), der Qualitätsentwicklung (u. a. Leitungs- und Trägerqualität), der
Organisationsentwicklung (organisationales Empowerment), der beruflichen Mobilität innerhalb der Organisationen (u. a. 
Fachkarrieren), der Modernisierung der Arbeitsumwelt (u. a. New Work, agile Arbeitsmethoden, New Leadership 
als Vertrauenskultur, Home-Office, flexible Arbeitsgestaltung und Arbeitszeitmodelle, Potenzialentfaltung der 
Mitarbeitenden sowie deren Befähigung zur Eigenverantwortung, einschließlich der Nutzung von Möglichkeiten 
der Digitalisierung von Arbeitsprozessen), der verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie
Maßnahmen zum Abbau von Arbeitsbelastung (z. B. durch administrative oder digitale Unterstützung, leistungsfähige 
Verwaltungsstrukturen, betriebliches Gesundheitsmanagement). Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg 
dieser Maßnahmen ist, dass sich insbesondere die öffentlichen und freien Träger nicht nur im Sinne einer
Trägervielfalt als staatlich alimentierte, soziale Dienstleister verstehen, sondern als Arbeitgeber:innen, die in der
Verantwortung stehen, ihre Organisation als attraktiven Arbeitsort zu gestalten. Erhöhte Krankenstände, Nicht-
Verbleib bei Arbeitgeber:innen oder gar im Berufsfeld oder zu hohe Fluktuation innerhalb der Kinder- und
Jugendhilfe oder zwischen den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit ist im Wesentlichen hier zu begegnen. Fachlichkeit 
und eine in diesem Sinn neu verstandene Arbeitgeber:innenverantwortung hat ihren Preis. 
Um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig zu gewinnen, ist auch die Einführung eines
strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechtes anzuempfehlen. Im Unterschied zu vielen anderen Berufsgruppen, mit denen 
sie kooperieren (wie z. B. Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen) haben sie nicht das Recht, eine
Aussage gegen ihre Adressat:innen zu verweigern. Das führt zu psychischen Belastungen und Unsicherheit aufgrund 
möglicher rechtlicher Konsequenzen und schreckt potenzielle Fachkräfte ab. Hier ist die Bundesebene gefordert, 
ein Zeugnisverweigerungsrecht gesetzlich zu verankern. 
Zusätzlich bedarf es von allen politischen Ebenen und von den öffentlichen und freien Trägern Angebote, mit 
denen Ehrenamtliche angeleitet, beraten und aktiv unterstützt werden. Hinreichend finanzielle und personelle 
Mittel für deren Fortbildung sollten vorhanden sein. Schwellen für den Zugang und Hindernisse für die Ausübung 
ehrenamtlicher Tätigkeiten sollten verringert werden. Ehrenamtliches Engagement sollte zudem formalisierte 
Formen der Anerkennung erfahren, so z. B. durch Ehrenamtspauschalen, Gewährung von anteiligem
Verdienstausfall, Freistellungsmöglichkeiten oder die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements als Eigenleistung im 
Sinne des Zuwendungsrechts.
Kinder- und Jugendhilfeforschung ist als wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung und damit auch der 
Fachkräftesicherung anzusehen. Das empirische Wissen zu den Wirkfaktoren von Maßnahmen zur Rekrutierung 
und zum Halten von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe und ihren Arbeitsfeldern muss ausgeweitet
werden, um darauf aufbauend eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung entwickeln zu können.  
5.7 Kinder- und Jugendhilfe handelt wissenschaftsbasiert und ist offen für neue
Erkenntnisse! 
Alle föderalen Ebenen von Politik und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sind auf wissenschaftliche Expertise 
für ihr Handeln angewiesen. Teilweise agieren sie zugleich als Auftraggeber:innen von Forschung. Dabei ist zu 
beachten: Wissenschaftliche Expertise kann und sollte Politik nicht ersetzen. Sie informiert politisches Handeln, 
Letzteres bleibt aber auf das politisch Machbare bezogen. Forschung kann dennoch als Politik- und
Praxisberatung Wirkung entfalten, wenn sie nicht nur als Information oder Legitimation politischen Handelns verstanden, 
sondern darüberhinausgehend auch als Reflexionsangebot politischer Strategien ernst genommen wird. 
Der Bund ebenso wie die Länder sind aufgefordert, Forschungsprogramme, die unabhängige Forschung
ermöglichen, beispielsweise zum Aufwachsen unter Bedingungen sozialer Ungleichheit, zu Forschungen im Kontext
einer diversitätssensiblen Kinder- und Jugendhilfe, zum Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe auch anhand 
der Bedarfe der Kinder- und Jugendhilfe auszurichten und mit einem evaluativen Monitoring zu versehen. Damit 
die Herausforderungen, die hier beschrieben sind, wissensbasiert bewältigt werden können, braucht es eine
gezielte Weiterentwicklung der Forschungslandschaft jenseits der Exzellenzinitiative des Bundes. Hier geht es nicht 
nur um finanzielle Ressourcen. Es geht beispielsweise auch darum, Forschung und Lehre zur Kinder- und
Jugendhilfe als Berufsfeld attraktiv zu gestalten. Beispiel dafür sind die Arbeitsbedingungen von Wissenschaftler:innen 
in den Qualifizierungsphasen. Sie gilt es insgesamt besser auszugestalten, denn diese verhindern vielfach
innovative und für die Kinder- und Jugendhilfe so dringend zu bearbeitende Forschungsthemen. Auch hier stehen
zuvörderst Bund und Länder in der Pflicht. 
Damit die Kinder- und Jugendhilfe ihre anwaltschaftliche Funktion und Zuständigkeit für alle jungen Menschen 
und deren Familien wahrnehmen kann, braucht sie ein sozialwissenschaftliches Monitoring. Über die damit
verbundene Kinder-, Jugend- und Sozialberichterstattung können etwaige statistische Zusammenhänge zwischen
bestimmten sozialstrukturellen Merkmalen und vermeintlichen (Hilfe-)Bedarfen im Bereich Erziehung, Bildung und 
Betreuung als strukturelle Ungleichheiten und Teilhabeeinschränkungen aufgezeigt und damit einem
fachpolitischen Diskurs zugeführt werden. Dabei stehen alle föderalen Ebenen entsprechend ihrer Zuständigkeiten in der 
Verantwortung, über die kommunale und länderweite Kinder- und Jugendhilfeplanung sowie über die Kinder- 
und Jugendberichte des Bundes und entsprechend flankierende Analysen das sozialwissenschaftliche Wissen über 
und für die Kinder- und Jugendhilfe weiter auszubauen und zu vertiefen. Das gilt insbesondere für die Schaffung 
einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wie für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit.  
Von unschätzbarem Wert sind die inzwischen vorliegenden Daten und Dateninterpretationen der Kinder- und 
Jugendhilfestatistik. Allerdings liegen bisher nicht zu allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe ausreichende 
Erhebungen sowie Datenauswertungen vor. Es gilt daher, auf der Bundesebene und auf der Ebene der Länder 
dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder- und Jugendhilfestatistik ausgebaut und mit Blick auf alle Aufgabenfelder 
vertieft, aber eben auch auf bestimmte Aufgabenfelder wie beispielsweise die inklusiven Leistungen erweitert 
wird.  
Das Wissen über junge Menschen als Adressat:innen sowie Nutzer:innen der Kinder- und Jugendhilfe ist nach 
wie vor vergleichsweise gering. Kindheits- und Jugendforschung müssen im Sinne einer verstärkten
Berücksichtigung der Lebensrealitäten junger Menschen zum einen wieder gestärkt und zum anderen deutlicher als bisher 
um die Perspektiven einer kinder- und jugendhilfebezogenen Adressat:innenforschung ergänzt werden.
Insbesondere wird es darum gehen müssen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbst stärker als bislang in
Forschung einzubeziehen. Sie sind Expert:innen ihrer Lebenswelt und hier kann an die Erfahrungen der Kindheits- 
und Jugendforschung angeschlossen werden. Das heißt auch, dass es eine Vielfalt an Methoden braucht, um die 
unterschiedlichen Forschungsfragen, damit verbundene Erkenntnisziele und Zugänge zum Feld bearbeiten zu 
können.
Nicht zuletzt die SGB VIII-Reform hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe geht mit zahlreichen
Herausforderungen auch für deren Fachkräfte und Organisationen einher. Weitere Forschungsbedarfe ergeben sich daher 
weiterhin zu Fragen der Institutionalisierung, Organisation, Professionalisierung und zu den Fachkräftebedarfen 
der Kinder- und Jugendhilfe. Die genannten Aspekte sind auch im Kontext sozialpolitischer Transformationen 
und Fragen der fachlichen wie politischen Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu erforschen, um
Wissensbestände zur Kinder- und Jugendhilfe weiter auszubauen und aktuell zu halten. 
5.8 Kinder- und Jugendhilfe begleitet die Digitalisierung und reflektiert kritisch ihre
Potenziale! 
Benötigt wird eine konzertierte Strategie von Bund und Ländern, in der die digitale Infrastruktur und Ausstattung 
der Kinder- und Jugendhilfe finanziell und strukturell gefördert, fachliche und rechtliche Handlungs- sowie
Datensicherheit geschaffen sowie Konzeptentwicklungen und digitalisierungsbezogene Qualifizierungen von
Fachkräften abgesichert und vorangetrieben werden. Konkret geht es um die Bereitstellung technischer Infrastrukturen 
mit verbindlichen Standards für die Bedarfe der Kinder- und Jugendhilfe, die daten- und rechtssichere
Kommunikationsräume schaffen. Ein digitalitätssensibles Monitoring sollte dabei auch kritisch-reflexiv Entwicklungen 
im Bereich der Datafizierung und Algorithmisierung sowie des Einsatzes von KI und weiterer Entwicklungen 
sowie deren Folgen (gerade für benachteiligte Gruppen) im Blick behalten und Akteur:innen der Kinder- und 
Jugendhilfe mit Blick auf diese Fragen beraten. Dies gilt auch in Bezug auf die Anforderung, im Zuge der
inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, die barrierearme bis -freie Nutzung digitaler Technologien zu 
fördern. Hier sind alle föderalen Ebenen sowie Wissenschaft und Träger gleichermaßen in ihrem Engagement 
gefragt. 
Viele Träger haben sich schon auf den Weg gemacht, um Digitalisierungsentwicklungen in ihren Strukturen zu 
begleiten. Angesichts der derzeit noch disparaten Praxis besteht jedoch umso größerer Bedarf der systematischen 
Begleitung und Gestaltung von Digitalität und Digitalisierung. Handlungsfeld- und trägerspezifische
Konzeptentwicklungen für digitalisierte Angebote stehen entsprechend noch am Anfang. Es bedarf kontinuierlicher und
systematischer bundesweiter Qualifizierungsanstrengungen mit Blick auf sowohl den administrativen als auch den 
pädagogischen Bereich, um die Fachkräfte dabei zu unterstützen und dazu zu befähigen, fachlich angemessen mit 
den Phänomenen und Anforderungen von Digitalität und Digitalisierung umzugehen. Die Besonderheiten
verschiedener Handlungsfelder sind dabei ebenso im Blick zu behalten wie Bedarfe unterschiedlicher
Adressat:innengruppen. 
Im administrativen Bereich geht es darum, digitalisierte Dokumentations-, Einschätzungs- und
Entscheidungsverfahren fachlich so einzubetten, dass die technische Logik der fachlichen Logik untergeordnet wird und ethische 
Fragen in Softwareentwicklung und -einsatz berücksichtigt werden. Hier sind die Träger der Kinder- und
Jugendhilfe in ihrer Verantwortung als Arbeitgeber:innen besonders gefragt. Im pädagogischen Bereich gilt es,
Fachkräfte zu befähigen, Kinder und Jugendliche und ihre Familien im Aufwachsen in einer digitalisierten Welt zu 
begleiten. Jeweils mit Phänomenen der Digitalisierung einhergehende Qualifikationsbedarfe auf Seiten von
Fachkräften bedürfen daher einer kontinuierlichen Entwicklung von entsprechenden Angeboten in Aus-, Fort- und 
Weiterbildung. 
Angesichts der im Digitalen per se überregionalen Angebotsformen von Onlineberatung wäre zudem eine
Überprüfung der Refinanzierungsstrukturen von Onlineberatungsangeboten wünschenswert, zumal die vorhandenen 
Ansätze einer finanzierungsbezogenen Re-Lokalisierung der Inanspruchnahme begrenzt funktionieren. Hier sind 
Bund und Länder besonders gefragt, alternative Lösungen zu finden. 
5.9 Kinder- und Jugendhilfe ist eine demokratiestärkende Interessenvertretung junger 
Menschen!  
Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe müssen den im SGB VIII verorteten Bildungsauftrag insbesondere im 
Hinblick auf Teilhabe und Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft umsetzen und in das alltägliche
Handeln einfließen lassen. So wird Demokratie für ihre Adressat:innen, aber auch die Fachkräfte erfahrbar. Hierfür 
sind wirksame Formate und Methoden vor allem in den Kommunen und auf Träger- und Einrichtungsebene
einzusetzen und weiterzuentwickeln. Leitungskräfte sind hier besonders gefragt, als Vorbild und Repräsentant:innen
einer demokratisch orientierten Fachlichkeit aufzutreten. Eine solche Fachlichkeit reicht über transparentes und 
beteiligungsfreundliches Handeln hinaus und übernimmt sowohl Verantwortung für die Teilnahme an politischen 
Diskursen mit jungen Menschen und das Einbringen kinder- und jugendpolitischer Interessen sowohl in den
sozialpädagogischen Fachdiskurs als auch in politische Entscheidungsprozesse. Der hierfür bereits jetzt vorhandene 
breite Gestaltungsspielraum in Bezug auf die unmittelbaren Interessen junger Menschen sollte selbstbewusst
genutzt werden. Die anwaltschaftliche Interessenvertretung der Kinder- und Jugendhilfe geht aber darüber hinaus 
und reicht bis in die Positionierung in Ressourcendebatten. 
Aufgabe der Wissenschaft muss es in diesem Sinne sein, national und international wirkungsvolle Elemente von 
Demokratiebildung und Partizipation junger Menschen im Zusammenhang mit deren gerechtem Aufwachsen
weitergehend als bisher zu erforschen. Dabei ist ein kritischer Blick auf bestehende Strukturen und Routinen der 
Kinder- und Jugendpolitik sowie der Kinder- und Jugendhilfe zu richten, um dabei praxisnah zu erforschen, wie 
demokratische Haltungen und Verfahren weiter gestärkt werden können. Möglichkeiten einer nachhaltigen
Wissensaneignung sollten dabei in die Forschungsabläufe integriert werden. Dafür sind neben den Forschenden auch 
alle föderalen Ebenen der Forschungsförderung sowie Träger und Fachpraxis gleichermaßen verantwortlich. Nur 
so können wissenschaftliche Erkenntnisse und die Aneignung demokratiesichernder Haltungen überein gebracht 
werden. 
Fachkräfte müssen zudem von den Trägern darin bestärkt und abgesichert werden, sich im Sinne der
demokratischen Grundordnung, der Demokratiebildung und -förderung zu positionieren und dies sowohl öffentlich als auch 
ggf. gegenüber Kolleg:innen und Adressat:innen zu tun. Angesichts einer zunehmenden Präsenz von Fake News, 
artikulierter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der interessegeleiteten Einforderung eines
Neutralitätsgebotes der Kinder- und Jugendhilfe benötigen Fachkräfte und Adressat:innen in ihrem politischen
Engagement für Demokratie und Menschenrechte die Gewissheit, nicht nur auf allen föderalen Ebenen, sondern auch 
von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in ihrem Einsatz gestützt und geschützt zu werden. 
5.10 Kinder- und Jugendhilfe ist klimagerecht!  
Auf Bundesebene sind gesamtgesellschaftliche und gesetzgeberische Steuerungsimpulse zur Bewältigung des 
Klimawandels gefragt. Es sind gerade die fehlenden politischen Impulse auf dieser Ebene, die viele junge
Menschen maßgeblich anprangern. Hierzu zählen die unzureichende Berücksichtigung des Pariser Klima-Abkommens 
sowie der ökologischen Kinderrechte, nur wenige Fortschritte in Fragen der klimafreundlichen Mobilität
insbesondere durch ein klimaunfreundliches, autozentriertes und kinderfeindliches Straßenverkehrsrecht sowie
insgesamt weitestgehend fehlende oder sehr zähe soziale, ökologische und ökonomische Transformationen. Fragen 
einer starken Nachhaltigkeit und einer generationalen Klimagerechtigkeit gehören damit zugleich auf allen
föderalen Ebenen ressortübergreifend auf die Tagesordnung.  
Aufgrund der Länderhoheit im Bildungswesen ist auf dieser Ebene zu prüfen, welche (Weiter-)
Entwicklungsmöglichkeiten von Konzepten es in schulischen, aber auch außerschulischen, non-formalen sowie informellen 
Bildungskontexten gibt, um sowohl Organisationen und Fachkräfte als auch die jungen Menschen weiter für eine 
klimagerechte Praxis zu befähigen. Gesetze, Bestimmungen, Landesinitiativen etc. im Bereich der Kinder- und 
Jugendhilfe sind grundsätzlich daraufhin zu prüfen, ob sie Nachhaltigkeitszielen entsprechen. Initiativen auf
Länderebene sollten die Fachpraxis ermächtigen, sich noch stärker an Nachhaltigkeitszielen auszurichten.  
Die Kommunen haben die Aufgabe, ihre Gestaltungsspielräume vor Ort für mehr Klimagerechtigkeit zu nutzen, 
aber auch die Bedürfnisse der jungen Menschen vor Ort aufzunehmen. Diesen ist Gehör zu verleihen in der
Kinder- und Jugendpolitik und politischen Foren, in denen Fragen der starken Nachhaltigkeit mit unterschiedlichen 
gesellschaftlichen Gruppen im Dialog ausgehandelt werden können. Zudem sollten die Kommunen wesentlich 
dazu beitragen, dass die Kinder- und Jugendhilfe bis spätestens 2035 klimagerecht wird, indem sie ihre eigene 
Infrastruktur wie Gebäude, Fahrwege, Mobilität oder Ernährung in öffentlichen Einrichtungen an
Nachhaltigkeitszielen ausrichtet.
Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe stehen vor der Herausforderung, sich die Fragen von Klimagerechtigkeit 
und starker Nachhaltigkeit auch als Gegenstand der professionellen Agenda zu eigen zu machen. Dies beinhaltet 
nicht nur, Bildung für nachhaltige Entwicklung als zentrale Aufgabe zu begreifen, sondern auch, Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Stimme und Räume für den Diskurs um Klimagerechtigkeit zu eröffnen. 
Angebote für junge Menschen sollten diese dazu befähigen, sich in der Klimadebatte positionieren zu können. 
Die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe könnte hier eine Vorbildfunktion einnehmen, wenn sie ihre Leitlinien, 
Qualitätsstandards und Infrastruktur an Nachhaltigkeitszielen und Klimagerechtigkeit ausrichtet.   
Forschungen zu Klimawandel, Klimagerechtigkeit und starker Nachhaltigkeit im Kontext der Kinder- und
Jugendhilfe etablieren sich vermehrt erst in den jüngeren Jahren. Hier bedarf es dringend weiterer Anstrengungen. 
Das grundlegende empirische Wissen zum Umgang mit dem Klimawandel und zur Umsetzung von
Nachhaltigkeitszielen in der Kinder- und Jugendhilfe sollte deutlich ausgebaut werden. Hierauf aufbauend könnte die
Wissenschaft gemeinsam mit zentralen Stakeholdern der Kinder- und Jugendhilfe(-politik) Leitlinien und
Meilensteine zum Umgang mit dem Klimawandel und zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen entwickeln. Dabei
sollten weitere Forschungen zum Verhältnis von Ungleichheiten und Vulnerabilitäten aufgrund des Klimawandels 
angestoßen werden, damit die Bewältigung des Klimawandels als wesentlicher Faktor der Ermöglichung eines 
gerechten Aufwachsens wissenschaftlich fundiert gelingen kann.
6 Literatur 
Abdul-Rahman, L./Espín Grau, H./Klaus, L./Singelnstein, T. (2020): Rassismus und 
Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung. Zweiter Zwischenbericht zum 
Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KviAPol). Ruhr-Universität 
Bochum. 
Abels, I./Asmerom, A./Dirscherl, F./Foschepoth, I./Franz, S./Redlich, T. (2022): In Zukunft mehr 
Selbstorganisation und Beteiligung! Impulse und Herausforderungen für die Stärkung 
einrichtungsübergreifender Interessenvertretungen. In: Forum Erziehungshilfen, 28. Jg., H. 3, S. 136–139. 
Achour, S. (2021): Politische Bildung als Transmitter der Demokratie: Demokratie muss man machen – Neun 
Appelle zur politischen Bildung. In: Zick, A./Küpper, B. (Hrsg.): Die geforderte Mitte. Rechtsextreme und 
demokratie-gefährdende Einstellungen in Deutschland 2020/21. Herausgegeben für die Friedrich-Ebert-
Stiftung v. Franziska Schröter (FES-Mitte-Studie). Bonn, S. 311–329. Verfügbar über: 
https://www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&amp;t=f&amp;f=78925&amp;token=eb588a6bb6d9b528b8f13b53c5f3642
cf896db55; [08.08.2023] 
Achour, S. (2023): Politische Bildung für eine (nicht) distanzierte Mitte. In: Zick, A./Küpper, B. (Hrsg.): Die 
distanzierte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23. 
Bonn. 
Ackermann, T. (2017): Über das Kindeswohl entscheiden. Eine ethnographische Studie zur Fallarbeit im 
Jugendamt. Bielefeld. 
Ackermann, T. (2020): Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe und im Kinderschutz: Von 
Risikoeinschätzungsbögen über Fallbearbeitungssoftware bis zu Big Data. In: Soziale Passagen, 12. Jg., H. 
1, S. 171–177. 
Adamietz, L./Bager, K. (2016): Gutachten: Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen. 
Berlin. 
Ader, S./Schrapper, C. (2020): Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen in der Jugendhilfe. München. 
Adriaans, J./Bohmann, S./Liebig, S./Priem, M./Richter, D. (2021): Einstellungen zu Armut, Reichtum und 
Verteilung in sozialen Lagen in Deutschland. ARB-Survey 2019. Bonn. 
AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe (2016): Vereinbarungen für ambulante Erziehungshilfen 
verhandeln – Qualität entsteht im Dialog. Orientierungshilfe für die Praxis. Hannover. 
AFET/BvKE/EREV/IGfH (2021): Brennglas Corona: Digitalpakt für die Kinder- und Jugendhilfe. 
Stellungnahme der Erziehungshilfeverbände. Verfügbar über: https://igfh.de/sites/default/files/2021-
06/Stellungnahme%20DigitalPakt%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe_final.pdf; [13.10.2021] 
Afflerbach, L. K./Meiner-Teubner, C. (2023): Kindertagesbetreuung 2023 – unterschiedliche Entwicklungen in 
Ost- und Westdeutschland. In: KomDat Jugendhilfe, 26. Jg, H. 2+3, S. 2–5. 
AG der IGfH (2013): Argumente gegen Geschlossene Heimunterbringung und Zwang in den Hilfen zur 
Erziehung. Für eine Erziehung in Freiheit. Frankfurt a. M. 
AG Jugendreferenten Baden-Württemberg (o. J.): Wirkung und Qualität Kommunaler Jugendarbeit …ein 
Manual. Verfügbar über: https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Kinder-
_und_Jugendarbeit_Jugendsozialarbeit/kommunale_jugendreferate/qw_manual.pdf; [12.02.2024] 
Aghamiri, K./Streeck, R./van Rießen, A. (Hrsg.) (2022): Alltag und Soziale Arbeit. Einblicke in Perspektiven 
der Adressat:innen. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto. 
AGJF/BAG Landesjugendämter (2021): Was brauchen Kinder, Jugendliche und Familien nach Corona? 
Konsequenzen für die Kinder und Jugendhilfe. Positionspapier. Verfügbar über: https://www.breisgau-
hochschwarzwald.de/pb/site/Breisgau-
Hochschwarzwald/get/params_E455234588/2408492/RS%2007_2022%20Anlage%20Gemeinsames%20P
ositionspapier%20AGJF_BAG%20Landesjugend%C3%A4mter.docx.pdf; [07.03.2024]
Ahmed, S./Höblich, D. (Hrsg.) (2010): Theoriereflexionen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule. 
Brücken und Grenzgänge. Baltmannsweiler. 
Aikins, M. A./Bremberger, T./Aikins, J. K./Gyamerah, D. /Yıldırım-Caliman, D. (2021): Afrozensus 2020: 
Perspektiven, Anti-Schwarze Rassismuserfahrungen und Engagement Schwarzer, afrikanischer und 
afrodiasporischer Menschen in Deutschland. Berlin. Verfügbar über: http://www.afrozensus.de; 
[18.03.2024] 
Akademie Junges Land (2017): Perspektivenwechsel. 10 Thesen für ein junges Land. Bad Honnnef. Verfügbar 
über: https://jungesland.de; [20.02.2024] 
Aktion Mensch e. V./Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) (2015): Auftrag 
Inklusion – Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit. Verfügbar über: 
https://www.oja-wissen.info/download/2667; [05.12.2023] 
Aktionsforum Fachkräftesicherung und –gewinnung des Kita-Tag Rheinland-Pfalz (2023): Arbeitspapier. 
Verfügbar über: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/Traeger_und_Fachkraefte/Fachkraeftesicherung_und_-
gewinnnung/Dokumente/Aktionsforum_Kompendium_der_Arbeitsergebnisse.pdf; [07.02.2023] 
Alanen, L. (1994): Zur Theorie der Kindheit. Die „Kinderfrage“ in den Sozialwissenschaften. 
Sozialwissenschaftliche Literatur Rundschau, 17. Jg., H. 28, S. 93–112. 
Alanen, L. (2005): Kindheit als generationales Konzept. In: Hengst, H./Zeiher, H. (Hrsg.): Kindheit 
soziologisch. Wiesbaden, S. 65–82. 
Albert, M./Hurrelmann, K./Quenzel, G. (2019): Jugend 2019: Zwischen Politisierung und Polarisierung. In: 
Shell Deutschland Holding (Hrsg.): Jugend 2019. Eine Generation meldet sich zu Wort. Weinheim &amp; 
Basel. S. 35–46. 
Albus, S. (2012): Die Erzieherischen Hilfen. In: Thole, W. (Hrsg.): Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes 
Handbuch. Wiesbaden, S. 477–482, 4. Auflage 
Albus, S. (2022): Wirkungsorientierung in der Jugendhilfe und die Teilhabe ihrer Adressat*innen. Wiesbaden. 
Albus, S./Greschke, H./Klingler, B./Messmer, H./Micheel, H.-G./Otto, H.-U./Polutta, A. (2010): 
Wirkungsorientierte Jugendhilfe. Münster &amp; New York &amp; München &amp; Berlin. 
Alexopoulou, M. (2020): Deutschland und die Migration. Geschichte einer Einwanderungsgesellschaft wider 
Willen. Stuttgart. 
Alsago, E./Meyer, N. (2023): Prekäre Professionalität. Soziale Arbeit und die Coronapandemie. Opladen. 
Alsago, E./Meyer, N. (2023): Zentrale Ergebnisse der Studie „Professionelle Krise nach Corona? 
Steuerungsbedarf in der Sozialen Arbeit nach der Pandemie (CriCo)“: Beschäftigte an der 
Belastungsgrenze. Factsheet. Fulda. 
Alt, C. (Hrsg.) (2005): Kinderleben – Aufwachsen zwischen Familie, Freunden und Institutionen. Aufwachsen 
zwischen Freunden und Institutionen. Kinderpanel, Band 2. Wiesbaden. 
Altermann, A./Holmgaard, M. (2016): Der Akademisierungsprozess im Arbeitsfeld Kita aus Sicht der Träger. 
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, Reihe WiFF Studien, Nr. 26. München. 
Alexopoulou, M. (2020): Deutschland und die Migration. Geschichte einer Einwanderungsgesellschaft wider 
Willen. Stuttgart. 
Althaus, N. &amp; Andresen, S. (2023). Teilhabe und Beteiligung neu denken. Studienbericht des partizipativen 
Forschungsprojektes Peer2Peer. Unter Mitarbeit von Karin Kämpfe, Marcel Borowski, Lejla Dokso, Lea 
Leidig, Viktoria Lizo, Marius Mussinger, Amir Sallachi, Emily Sawatzki und Sascha Stahn, Antje Funcke 
&amp; Mirjam Stierle. Gütersloh. Bertelsmann. Verfügbar über DOI 10.11586/2023019; [23.05.2024] 
Althaus, N. (2023): Chancen und Herausforderungen partizipativer Forschung mit jungen Menschen. 
Erkenntnisse eines deutschsprachigen Literaturreviews. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung. 
18. JG, H. 4, S. 561–584.
Althaus, N./Andresen, S. (2023). Teilhabe und Beteiligung neu denken. Studienbericht des partizipativen 
Forschungsprojektes Peer2Peer. Gütersloh.  
Anders, Y. (2018): Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen. Die Rolle von Evaluationsstudien. In: 
Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 13. Jg., H. 4, S. 483–488. 
Anderson, S. (2021): Eine intersektional-feministische Perspektive für die Klimabewegung: Zur Anerkennung 
und Wertschätzung (marginalisierter) Stimmen von Black, Indigenous und Women of Color. Femina 
Politica – Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft. 30. Jg., H. 2, S. 64–79. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.3224/feminapolitica.v30i2.06; [16.01.2024] 
Andresen, S. (2015): Das vulnerable Kind in Armut. Dimensionen von Vulnerabilität. In: Andresen, S./Koch, 
C./König, J. (Hrsg.): Vulnerable Kinder. Interdisziplinäre Annäherungen. Wiesbaden, S. 137–155.  
Andresen, S. (2018): Kindheit. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe (Bd. 1). 
Wiesbaden, S. 365–380. 
Andresen, S. (2020): Übergänge in der Kindheit. Phänomenologische und historische Perspektiven. In Walther, 
A./Stauber, B./Rieger-Ladich, M./Wanka, A. (Hrsg.): Reflexive Übergangsforschung. Theoretische 
Grundlagen und methodologische Herausforderungen. Leverkusen, S. 121–142. 
Andresen, S. (2022): Spannungsfelder und Entwicklungen in der gesellschaftlichen Aufarbeitung von Unrecht 
in der Kindheit. In: Chernivsky, M./Lorenz-Sinai, F. (Hrsg.): Die Shoah in Bildung und Erziehung heute. 
Weitergaben und Wirkungen in Gegenwartsverhältnissen. Opladen, S. 231–246. 
Andresen, S./Künstler, S. (2015): Vulnerabilität und sexuelle Gewalt in der Kindheit. Herausforderungen der 
Kindheitsforschung. In: Zeitschrift für Sexualforschung, 28. Jg., H. 4, S. 318–334. 
Andresen, S./Schröer, W. (2022a): Die Zukunft der Heimerziehung liegt in der Verwirklichung der Rechte der 
jungen Menschen in der Gegenwart. In: Forum Erziehungshilfen, 28. Jg., H. 3, S. 142–147. 
Andresen, S./Schröer, W. (2022b): Hört hin und handelt. In: DJI-Impulse, H. 2, S. 14–17. 
Andresen, S./Sultan, A. (2019): “A child on drugs”: Conceptualising childhood experiences of agency and 
vulnerability. Global Studies of Childhood, 9. Jg., H. 4, S. 224–234. 
Andresen, S./Wilmes, J. (2022): Krisenthemen in Familien zu Beginn der COVID-19-Pandemie: „Homeoffice 
mit Kindern ist wie Zähneputzen mit Nutella“. In: Soziale Passagen, 14. Jg., S. 77–96. 
Andresen, S./Wilmes, J./Möller, R. (2019): Children’s Worlds+. Eine Studie zu Bedarfen von Kindern und 
Jugendlichen in Deutschland. Gütersloh. Verfügbar über: https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_WB_Children_s_Worlds_2019.p
df; [13.03.2024] 
Andresen, S./Heyer, L./Lips, A./Rusack, T./Thomas, S./Schröer, W./Wilmes, J. (2020a): „Die Corona-Pandemie 
hat mir wertvolle Zeit genommen“. Jugendalltag 2020. Hildesheim. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.18442/163; [10.04.2024] 
Andresen, S./Lips, A./Möller, R./Rusack, T./Thomas, S./Schröer, W./Wilmes, J. (2020b): Erfahrungen und 
Perspektiven von jungen Menschen während der Corona-Maßnahmen. Erste Ergebnisse der bundesweiten 
Studie JuCo. Hildesheim. Verfügbar über: https://doi.org/10.18442/120; [10.04.2024] 
Andresen, S./Lips, A./Möller, R./Rusack, T./Schröer, W./Thomas, S./Wilmes, J. (2020c): Kinder, Eltern und 
ihre Erfahrungen während der Corona-Pandemie: Erste Ergebnisse der bundesweiten Studie KiCo. 
Hildesheim. Verfügbar über: https://doi.org/10.18442/121; [10.04.2024] 
Andresen, S./Heyer, L./Lips, A./Rusack, T./Thomas, S./Schröer, W./Wilmes, J. (2021a): Das Leben von jungen 
Menschen in der Corona-Pandemie. Erfahrungen, Sorgen, Bedarfe. Verfügbar über: 
https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Studie_WB_Das_Leben_von_jungen_Menschen
_in_der_Corona-Pandemie_2021.pdf; [15.05.2024]
Andresen, S./Lips, A./Möller, R./Rusack, T./Schröer, W./Thomas, S./Wilmes, J. (2021b): Familienleben als 
Seismograph sozialer Folgen der Pandemie. In: frühe Kindheit, H. 2, S. 18–25. 
Andresen, S./Neumann, S./Schneekloth, U. (2021c): How children in Germany experience refugees: A 
contribution from childhood studies. In: Child Indicators Research, 14. Jg., H. 5, S. 2045–2064. 
Andresen, S./Bauer, P./Stauber, B./Walther, A. (2022a): Die Gestaltung und Hervorbringung von Übergängen 
im Lebenslauf. Grundzüge einer reflexiven Übergangsforschung. In: Zeitschrift für Pädagogik, 68. Jg., 
Beiheft 68, S. 15–31. 
Andresen, S./Bellmann, J./Caruso, M. (2022b): Die Corona-Pandemie als pädagogisch relevantes Ereignis? 
Einleitung in den Thementeil. In: Zeitschrift für Pädagogik, 68. Jg., H. 3, S. 283–289.  
Andresen, S./Dietz, T./Çinar, D. (2022c): Mehrkindfamilien gerecht werden. Bedarfe im Alltag von Familien 
mit drei und mehr Kindern. Gütersloh. 
Andresen, S./Lips, A./Rusack, T./Schröer, W./Thomas, S./Wilmes, J. (2022d): Verpasst? Verschoben? 
Verunsichert? Junge Menschen gestalten ihre Jugend in der Pandemie. Hildesheim. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.18442/205; [10.04.2024] 
Andresen, S./Pohling, A./Schaumann, N. (2022): Pädagogik als Gefahrenzone. Vertrauen, Verletzbarkeit und 
Verantwortung als Erkenntniskategorien für Aufarbeitung sexueller Gewalt in pädagogischen Kontexten. 
In: Aschmann, B. (Hrsg.): Katholische Dunkelräume. Die Kirche und der sexuelle Missbrauch. Paderborn, 
S. 96–115. 
Andresen, S./Lips, A./Möller, R./Özdemir, E./Schröer, W./Thomas, S./Wilmes, J. (2023): JuCo IV – Der 
Einfluss der Corona-Pandemie auf das Wohlbefinden junger Menschen. Trends und anhaltende 
Auswirkungen. Hildesheim. Verfügbar über: https://doi.org/10.18442/250; [10.04.2024] 
Antes, W./Gaedicke, V./Schiffers, B. (Hrsg.) (2020): Jugendstudie Baden-Württemberg 2020. Die Ergebnisse 
von 2011 bis 2020 im Vergleich und die Stellungnahme des 13. Landesschülerbeirats. Baltmannsweiler. 
Verfügbar über: https://elibrary.utb.de/doi/book/10.3278/9783763965663; [16.01.2024] 
Antes, W./Wenzl, U./Wichmann, S. (Hrsg.): Jugend im Ländlichen Raum Baden-Württembergs. Aufwachsen – 
Mitgestalten – Leben. Hohengehren. 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2017): Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht 
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen 
Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Berlin. 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019): Rechtsexpertise zum Bedarf einer Präzisierung und Erweiterung 
der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale. Rechtsexpertise im Auftrag der 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ernst &amp; Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft. Berlin. 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2022): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Berlin. 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2023): Religion/Weltanschauung. Verfügbar über: 
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/religio
nweltanschauung/religion-weltanschauung-node.html; [17.01.2024] 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024): inter*. Verfügbar über: 
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-
diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/geschlecht-und-geschlechtsidentitaet/inter/inter-node.html; 
[08.04.2024] 
AOK-Bundesverband (2023): AOK Familienstudie 2022. Eine Befragung von Eltern mit Kindern im Alter von 
4 bis 14 Jahren. Berlin. Verfügbar über: https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/pdf/aok-
familienstudie-2022.pdf; [13.03.2024] 
Appelhans, Y. (2022): Corona: Schattenfamilien fordern mehr Solidarität. Verfügbar über: 
https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Corona-Schattenfamilien-fordern-mehr-
Solidaritaet,kinderundcorona102.html; [07.03.2024]
Arbeitnehmerkammer Bremen/DGB/Arbeitskammer des Saarlandes (2023): Alterssicherung in Deutschland: 
Herausforderungen und Erwartungen. Verfügbar über: https://www.dgb.de/presse/++co++e54639aa-adee-
11ed-93d2-001a4a160123; [25.03.2024] 
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej) (2011): Jugendverband unterstützt Jugendverband. 
Verfügbar über: 
https://www.aej.de/fileadmin/user_upload/Die_aej/Publikationen/PDF/aej_Jugendverband_unterstuetzt_Ju
gendverband.pdf; [04.04.2024] 
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGJF) (2016): Grundsätze zur Anerkennung von 
freien Trägern nach § 75 SGB VIII. Verfügbar über: 
https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachliche-
empfehlungen/grundsaetze_anerkennung_trager.php; [04.04.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2011a): Fachkräftemangel in der Kinder- und 
Jugendhilfe. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Berlin. 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2011b): Kinder- und Jugendarbeit unter 
Gestaltungsdruck. Zur Notwendigkeit, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu erhalten und 
weiterzuentwickeln. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2011/Kinder_Jugendarbeit.pdf; [12.03.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2013): Schulbegleitung allein kann kein inklusives 
Schulsystem gewährleisten. Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – 
AGJ. Verfügbar über: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2012/Schulbegleitung.pdf; 
[10.03.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2014): Junge Volljährige nach der stationären Hilfe 
zur Erziehung. Leaving Care als eine dringende fach- und sozialpolitische Herausforderung in 
Deutschland. Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Verfügbar 
über: https://www.agj.de/fileadmin/files/publikationen/Care_Leaver.pdf; [04.12.2023] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2015): Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind 
Kinder und Jugendliche! Eckpunktepapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
zum Thema „Junge Flüchtlinge – Eine Herausforderung für Europa“. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/Eckpunktepapier_Junge_Fl%C3%BCchtlinge_in_Euro
pa.pdf; [12.02.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2018): Dem wachsenden Fachkräftebedarf richtig 
begegnen. Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Personalentwicklung mit verantwortungsvollem 
Weitblick. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Berlin. 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2019a): Das Verhältnis von Kinderschutz und Hilfen 
zur Erziehung – Tendenzen und Auswirkungen. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und 
Jugendhilfe – AGJ. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2019/Kinderschutz_und_Hilfen_zur_Erziehung.pdf; 
[08.03.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2019b): Gesellschaftliche Anerkennung und 
Aufwertung der Sozialen Berufe in der Kinder- und Jugendhilfe – Fachkräfte gewinnen, Qualität erhalten 
und verbessern! Positionspapier. Berlin. 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2020a): How dare you? Die Verantwortung der 
Kinder- und Jugendhilfe für die Umsetzung ökologischer Kinderrechte. Diskussionspapier der 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2020/How_dare_you.pdf; [15.03.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2020b): Junge Menschen ernst nehmen! Die Vorzüge 
institutionalisierter Beteiligung und gelebter Beteiligungskultur auf Landesebene für junge Menschen in 
stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe erschließen. Positionspapier, Berlin. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2020/Junge_Menschen_ernst_nehmen.pdf; [29.01.2024]
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2022a): Armutssensibles Handeln – Armut und ihre 
Folgen für junge Menschen und ihre Familien als Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe. 
Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2022/Positionspapier_Armutssensibles_Handeln.pdf; 
[31.01.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2022b): Zunehmende Privatisierung fach- und 
hochschulischer Qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe: Chancen, Herausforderungen und 
Anforderungen an eine hochwertige Qualifizierung. Positionspapier. Berlin. 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2023a): Demokratisch und nicht indifferent – 
Orientierungen und Positionierungen zum Neutralitätsgebot in der Kinder- und Jugendhilfe. Berlin. 
Verfügbar über: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2023/Positionspapier_Neutralitätsgebot.pdf; 
[11.04.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder-und Jugendhilfe (AGJ) (2023b): Die Klimakrise als Kinderrechtekrise. Der 
General Comment No. 26 und was nun passieren muss. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für 
Kinder- und Jugendhilfe. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2023/Positionspapier_Klimakrise_als_Kinderrechtekrise.pdf; 
[15.03.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2023c): Eltern bleiben! Zusammenarbeit mit und 
Empowerment von Eltern als Stärke gelingender stationärer Hilfe. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft 
für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2019/Kinderschutz_und_Hilfen_zur_Erziehung.pdf; 
[08.03.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2023d): Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur 
Erziehung möglich werden können. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – 
AGJ. Verfügbar über: https://www.agj.de/positionen/artikel/positionspapier-inklusion-gestalten-wie-
inklusive-hilfen-zur-erziehung-moeglich-werden-koennen.html; [26.04.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2023e): Inklusion gestalten! Anregungen zum 
Beteiligungsprozess, Bewertungen der Gestaltungsoptionen zum Verfahren (2. Teil), Finanzierung, 
Übergang in die Eingliederungshilfe, Gerichtsbarkeit, Umstellung und Übergangsphase sowie 
Kostenheranziehung. Zweite zusammenführende Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und 
Jugendhilfe – AGJ zum BMFSFJ-Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2023/Zweite_AGJ-StN_Gemeinsam-zum-Ziel.pdf; 
[06.02.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2023f): Schon wieder diese Jugend? Pauschalen 
Jugendbildern in Politik und Medien entgegenwirken. Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- 
und Jugendhilfe – AGJ. Berlin. Verfügbar über: https://www.agj.de/positionen/artikel/schon-wieder-diese-
jugend-pauschalen-jugendbildern-in-politik-und-medien-entgegenwirken-zwischenruf-
derarbeitsgemeinschaft-fuer-kinder-und-jugendhilfe-
agj.html?print=1&amp;cHash=482ab44d90b975679fdeb46617e74906; [07.03.2024] 
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2024): Eine für alle – inklusive 
Kindertageseinrichtungen gestalten. Diskussionspapier. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.agj.de/positionen/artikel/eine-fuer-alle-inklusive-kindertageseinrichtungen-gestalten-
diskussionspapier-der-arbeitsgemeinschaft-fuer-kinder-und-jugendhilfe-agj.html; [15.02.2024] 
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e. V. (agif) (Hrsg.) (2020): Jugendarbeit im Gegenwind. 
Chemnitz. 
Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK)/Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) (2013): Bericht 
der von der ASMK und JFMK eingesetzten Arbeitsgruppe „Inklusion von jungen Menschen mit 
Behinderung“. Verfügbar über : https://jfmk.de/wp-
content/uploads/2019/01/JFMK%202013%20Protokoll%20EXTERN_kompimiert.pdf; [11.04.2024]
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) (2023): Herausforderungen der Kinder- und 
Jugendhilfen am Beispiel von Fachkräftemangel und steigenden Kosten. In: KomDat, H. 1, S. 22ff. 
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (2024): Zahlen – Daten – Fakten: Jugendgewalt. 
Aktualisierung 2024. München. Im Erscheinen. 
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.) (2007): Strategien der Gewaltprävention im 
Kindes- und Jugendalter. Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfeldern. München.  
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendstatistik (AKJStat) (2023): Editoral. In: KomDat. Kommentierte Daten der 
Kinder- und Jugendhilfe, 26. Jg., H. 1, S. 1 
Armitage, R. (2021): Bullying in children: impact on child health. In: BMJ Paediatrics Open, 5. Jg., H. 1 
Arnett, J. J. (2015): Emerging adulthood: The winding road from the late teens through the twenties. Oxford. 2. 
Auflage.  
Arnoldt, B./Furthmüller, P./Gerleigner, S./Hofmann-Lun, I./Kanamüller, A./Rauschenbach, T. (2019): 
Individuelle Förderung. Potenziale der Ganztagsschule. Das Konsortium der Studie zur Entwicklung von 
Ganztagsschulen (StEG). Frankfurt a. M. Verfügbar über: 
https://www.pedocs.de/volltexte/2020/19109/pdf/SteG_2019_Individuelle_Foerderung_Potenziale_der_Ga
nztagsschule.pdf; [31.01.2024] 
Assmann, A. (2014): Der lange Schatten der Vergangenheit. Erinnerungskultur und Geschichtspolitik. 
München. 2., unveränderte Auflage. 
Austin-Cliff, G./Hartl, J./Lien, S./Gaupp, N. (2022): Aufwachsen und Alltagserfahrungen von Jugendlichen mit 
Behinderung. Ergebnisse der Jugendstudie. Unter Mitarbeit von L. Küppers. Reihe: Schriftenreihe der 
Baden-Württemberg Stiftung. Band 99. Stuttgart. Verfügbar über: 
https://www.bwstiftung.de/fileadmin/bw-
stiftung/Publikationen/Gesellschaft_und_Kultur/BWS_SR_Inklusionsstudie.pdf; [17.04.2024] 
Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung (2020): Bildung in Deutschland 2020. Ein indikatorengestützter 
Bericht mit einer Analyse zu Bildung in einer digitalisierten Welt. Bielefeld. 
Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung (2022): Bildung in Deutschland 2022. Ein indikatorengestützter 
Bericht mit einer Analyse zum Bildungspersonal. Bielefeld. Verfügbar über: 
https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2022/pdf-dateien-
2022/bildungsbericht-2022.pdf; [07.03.2024]  
Autor:innengruppe Fachkräftebarometer (2019): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2019. Unter Mitarbeit von 
Karin Beher. München. 
Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik (2021): Kinder- und Jugendhilfereport Extra. Eine 
kennzahlenbasierte Kurzanalyse. Verfügbar über: https://www.akjstat.tu-
dortmund.de/fileadmin/user_upload/Kinder-_und_Jugendhilfereport_Extra_2021_AKJStat.pdf; 
[18.01.2024] 
Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik (2024): Kinder- und Jugendhilfereport 2024. Eine 
kennzahlenbasierte Analyse mit dem Schwerpunkt zum Fachkräftemangel. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto. 
Verfügbar über: https://shop.budrich.de/wp-content/uploads/2023/11/9783847419785.pdf; [27.03.2024] 
Autorengruppe Fachkräftebarometer (2021): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2021. München. 
Autorengruppe Fachkräftebarometer (2022): Personal und Arbeitsmarkt in Zeiten von Corona. Analysen zum 
Fachkräftebarometer Frühe Bildung. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. München. 
Autorengruppe Fachkräftebarometer (2023): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023. Bielefeld. 
Averbeck, L. (2019): Herausgeforderte Fachlichkeit. Arbeitsverhältnisse und Beschäftigungsbedingungen in der 
Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim.
Baader, Meike, S./Oppermann, C./Schröder, J./Schröer, W. (2024): Ergebnisbericht „Helmut Kentlers wirken in 
der Berliner Kinder- und Jugendhilfe. Hildesheim. Verfügbar über: https://hilpub.uni-
hildesheim.de/server/api/core/bitstreams/8d200f25-71b4-4d9b-b402-4b14ef7ede21/content; [13.03.2024]  
Bachmann, R. (2018): Institutions and Trust. In: Searle, R. H./Nienaber, A.-M. I./Sitkin, S. B. (Hrsg.): The 
Routledge Companion to Trust. Oxfordshire, S. 218–227. 
Baecker, D. (2007): Studien zur nächsten Gesellschaft. Frankfurt a. M. 
Baer, S./Fischer, M. (2019): Die Bedeutung der sexuellen Orientierung für die Soziale Arbeit mit Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen. Master-Thesis. Münster. 
Baer, S./Fischer, M. (2021): Soziale Arbeit mit nicht-heterosexuellen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 
Weinheim &amp; Basel. 
Baer, S./Höblich, D. (2021): Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Herausforderungen 
affirmativer Praxen. In: Sozial Extra, 45. Jg., H. 2, S. 95–98. 
BAG OKJE – Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e. V. (2020): Die Offene 
Kinder- und Jugendarbeit ist für junge Menschen da – auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie. 
Stellungnahme. Berlin. Verfügbar über: http://www.offene-
jugendarbeit.net/pdf/Stellungnahme_BAG_OKJE_Corona_neu.pdf; [22.11.2023] 
Baier, D./Krieg, Y./Kliem, S. (2022): Rechtsextreme Gewalt im Jugendalter. In: Milbradt, B./Frank, A./Greuel, 
F./Herding, M. (Hrsg.): Handbuch Radikalisierung im Jugendalter: Phänomene, Herausforderungen, 
Prävention. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto, S. 265–278. 
Baitinger, O. (2018): Auf der Suche nach pädagogischen Zielen der ganztägigen Betreuung von 
Grundschulkindern. In: Pädagogische Korrespondenz, 31. Jg., H. 58, S. 74–85.  
Ballaschk, I./Anders, Y. (2020): Partizipation aus der Perspektive von Kindern. In: Frühe Bildung, 9. Jg., H. 1, 
S. 3–8. 
Banerjee, A./Duflo, E. (2011). Poor economics. New York. 
Barnes, C. (2020): Understanding the social model of disability: Past, present and future. In: Watson, 
N./Vehmas, S. (Hrsg.): Routledge Handbook of Disability Studies. London &amp; New York, S. 14–31, 
2. Auflage. 
Bartels, A./Brahimi, E./Karic, S./Rück, F./Schröer, W. (2022): Listening to young people: Mobility for future. 
Zentrale Ergebnisse der Studie: Learning Mobility in Times of Climate Change (LEMOCC). Bonn: 
Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. Verfügbar über: 
https://ijab.de/fileadmin/redaktion/PDFs/Shop_PDFs/220823_IJAB_Report_LEMOCC_ES.pdf; 
[15.03.2024] 
Bastian, J./Burger, T./Harring, M. (2016): Politische Online-Partizipation von Kindern und Jugendlichen. In: A. 
Gürlevik/K. Hurrelmann/C. Palentien (Hrsg.): Jugend und Politik. Politische Bildung und Beteiligung von 
Jugendlichen. Wiesbaden, S. 323–335. 
Bastian, P./Schrödter, M. (2015): Fachliche Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In: neue 
praxis, H. 3, S. 224–242. 
Bätge, C./Cloos, P./Gerstenberg, F./Riechers, K.(Hrsg.) (2021): Inklusive Bildungsforschung der frühen 
Kindheit. Empirische Perspektiven und multidisziplinäre Zugänge. Weinheim &amp; Basel. 
Bauer, P. (2011): Multiprofessionelle Kooperation in Teams und Netzwerken – Anforderungen an Soziale 
Arbeit. In: Zeitschrift für Sozialpädagogik, H. 9, S. 341–361. 
Bauer, P. (2014): Kooperation als Herausforderung in multiprofessionellen Handlungsfeldern. In: Faas, 
S./Zipperle, M. (Hrsg.): Sozialer Wandel. Herausforderungen für kulturelle Bildung und soziale Arbeit. 
Wiesbaden, S. 273–286. 
Bauer, P. (2016): Förderung der Erziehung in der Familie. In: Schröer, W./Struck, N./Wolff, M. (Hrsg): 
Handbuch der Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim &amp; Basel, S. 886–907.
Bauer, P. (2018): Multiprofessionalität. In: Graßhoff, G./Renker, A./Schröer, W. (Hrsg.): Soziale Arbeit. Eine 
elementare Einführung. Wiesbaden, S. 727–739. 
Bauer, P. (2023): Rolle der Erziehungswissenschaft bei der Fachkräftegewinnung. Statement zum Hearing zum 
17. Kinder- und Jugendbericht: Fachkräftegewinnung, Fachkräftebedarf am 26.09.2023. 
Baumann, H./Schulz, S. (2018). ALLBUS-Kumulation 1980–2016. Variable Report. Studien-Nr. 4586. Köln. 
Baur, N./Korte, H./Löw, M./Schröer, M. (Hrsg.) (2008): Handbuch Soziologie. Wiesbaden. 
Bayerischer Jugendring (BJR) (2023): Beschluss der Vollversammlung (Oktober 2023). Vereinfachung und 
Flexibilisierung der Förderung der Jugendarbeit auf Landesebene. Verfügbar über: 
https://www.bjr.de/ueber-uns/gremien/beschluesse/vereinfachung-und-flexibilisierung-der-foerderung-
derjugendarbeit; [10.01.2024] 
Bayerischer Jugendring (BJR) (2023): Digital Streetwork Bayern – Über 10.000 Kontakte mit jungen 
Menschen. München. Verfügbar über: https://www.bjr.de/service/presse/pressemeldungen/digital-
streetwork-bayern-ueber-10000-kontakte-mit-jungen-menschen; [22.02.2024] 
Bayerischer Jugendring (BJR) (2024): Qualitätsstandards für Digital Streetwork. Empfehlungen des 
Bayerischen Jugendrings für Träger von Jugendhilfe zur Umsetzung von Digital Streetwork. Nach § 85 
Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII. München.  
Beck, A. (2023) Jugendberufshilfe 2023: KVJS Fokus. Verfügbar über: https://paritaet-
bw.de/system/files/abschnittdokumente/rs-012024anlage-1fokus-jugendberufshilfe-uebersicht-zu-
programmen-angeboten-und-hilfen.pdf; [28.03.2024] 
Beck, I. (2021): Kindheit/Jugend und Behinderung. In: Deinet, U./Sturzenhecker, B./von Schwanenflügel, 
L./Schwerthelm, M. (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden, S. 417–427. 5., 
vollständig neugestaltete Auflage. 
Beck, I./Nieß, M./Silter, K. (2018): Partizipation als Bedingung von Lebenschancen. In: Dobslaw, G. (Hrsg.): 
Partizipation – Teilhabe – Mitgestaltung: interdisziplinäre Zugänge. Berlin &amp; Toronto, S. 17–42. 
Becker, I./ Held, B. (2021): Regelbedarfsbemessung – eine Alternative zum gesetzlichen Verfahren. 
Berechnungen auf Basis der EVS 2018 unter Berücksichtigung von normativen Vorgaben der Diakonie 
Deutschland. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/DK_Regelbedarfe_2
10823_Web.pdf; [05.03.2024] 
Beckmann, C. (2009): Qualitätsmanagement und Soziale Arbeit. Wiesbaden. Verfügbar über: 
https://link.springer.com/book/10.1007/3-531-91598-3; [12.02.2024] 
Beckmann, C./Otto, H.-U./Richter, M./Schrödter, M. (Hrsg.) (2004): Qualität in der Sozialen Arbeit. Zwischen 
Nutzerinteresse und Kostenkontrolle. Wiesbaden. 
Beckmann, J./Lohse. K. (2021): SGB VIII-Reform: Überblick über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. 
Verfügbar über: https://www.gehoert-werden.de/media/filer_public/49/fe/49fe7222-e243-4d0d-aea1-
a00ae1839717/beckmann_lohse_ueberblick_sgb_viii-
reform_kjsg_aktualisierung_von_jamt_2021_178.pdf; [13.03.2024] 
Behnisch, M./Gerner, C. (2014): Jugendliche Handynutzung in der Heimerziehung und ihre Bedeutung für 
pädagogisches Handeln. In: Unsere Jugend, 66. Jg., H. 1, S. 2–7. 
Behnisch, M./Henseler, C. (2012): Handynutzung in der Heimerziehung – zwischen Kompetenzgewinn und 
Kontrolle. Ergebnisse eines Forschungsprojekts. In: Forum Erziehungshilfen, 18. Jg., H. 4, S. 240–244. 
Behr, H./Kulaçatan, M. (2022): DİTİB Jugendstudie 2021. Lebensweltliche Einstellungen junger Muslim:innen 
in Deutschland. Weinheim &amp; Basel. 
Beier, C./Messner, D./Preuß, H.-J. (2020): Flucht, Migration und globale Wanderungsbewegungen. Eine 
Einführung. In: Dies (Hrsg.): Globale Wanderungsbewegungen. Beiträge der internationalen 
Zusammenarbeit zum Umgang mit Flucht und Migration. Wiesbaden, S. 1–13.
Beierle, S./Tillmann, F. (2022): Jugend – verdrängt und umworben. In: Berngruber, A./Gaupp, N. (Hrsg.): 
Erwachsenwerden heute. Lebenslagen und Lebensführung junger Menschen. Stuttgart, S. 35–45. 
Beierle, S./Tillmann, F./Reißig, B. (2016): Abschlussbericht der Studie Jugend im Blick –  
Regionale Bewältigung demografischer Entwicklungen. Projektergebnisse und Handlungsempfehlungen. 
München. Verfügbar über: 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/jugendimblick/Abschlussbericht_Final.pdf; [13.03.2024] 
Beigang, S./Fetz, K./Kalkum, D./Otto, M. (2017): Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Ergebnisse 
einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung. Baden-Baden. 
Bellmann, L. (2023): „Du bist hier anders, egal ob du einen deutschen Pass hast!“ Eine empirische 
Untersuchung zu Racial Profiling aus der Perspektive von Betroffenen. In: Kriminologisches Journal, 
55. Jg., H. 2, S. 148–166.  
Benček, D./Lücke, M./Schneiderheinze, C./Stöhr, T. (2020): Wohlfahrtseffekte regulärer und irregulärer 
Migration. In: Beier, C./Messner, D./Preuß, H.-J. (Hrsg.): Globale Wanderungsbewegungen. Beiträge der 
internationalen Zusammenarbeit zum Umgang mit Flucht und Migration. Wiesbaden, S. 43–62. 
Bereswill, M./Bläsing, L. M./Draude, C./Kuhn, H. P./Lumpp, G./ Spitzner, J. (2020a): Ungleiche Präferenzen? 
Zum Zusammenhang von Studienfachwahl und Geschlecht aus sozialisations- und 
geschlechtertheoretischer Perspektive am Beispiel des Studienfachs Informatik. In: Zeitschrift für 
Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 40. Jg., H. 3, S. 231–252. 
Bereswill, M./Buhr, H./Lumpp, G. (2020b): Warum wird Nadja keine Pilotin? Eine Untersuchung von 
Differenzkonstruktionen in bildungspolitischen Programmen. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung 
und Sozialisation, 40. Jg., H. 3, S. 253-275. 
Bereswill, M./Draude, C./Kuhn, H. P.(2020c): Ungleiche Präferenzen? Zum Zusammenhang von 
Studienfachwahl und Geschlechterzuschreibungen. Einführung in den Themenschwerpunkt. In: Zeitschrift 
für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 40. Jg., H. 3, S. 227–230.  
Bergmann, F. (2017): Neue Arbeit, neue Kultur. Freiburg im Breisgau. 6. Auflage 
Bergseng, B./Degler, E./Lüthi, S. (2019): Unlocking the Potential of Migrants in Germany. OECD Reviews of 
Vocational Education and Training. Paris. 
Bergs-Winkels, D./Cloos, P./Iller, C./Prigge, J./Simon, S./Ulber, D. (2023): Kita-Entwicklung – 
Organisationsentwicklung als Chance für die frühe Bildung. Band 14. Leverkusen. 
Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung (2024): Die Folgen des Ukraine-Krieges demografisch 
betrachtet. Verfügbar über: https://www.berlin-institut.org/was-wir-tun/aktuelles/die-folgen-des-ukraine-
krieges-demografisch-betrachtet; [26.03.2024] 
Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (2018): „Zuständig sein und zuständig bleiben!“ Stolpersteine und 
Hürden auf dem Weg junger Menschen hin zu einer bedarfsgerechten Unterstützung durch die Jugendhilfe 
– eine Fallanalyse aus ombudschaftlicher Sicht. Berlin. Verfügbar über https://www.brj-berlin.de/wp-
content/uploads/2021/03/BRJ_Fallanalyse_Broschuere.pdf; [04.03.2024] 
Bernasconi, T./Böing, U. (2015): Pädagogik bei schwerer und mehrfacher Behinderung. Stuttgart. 
Berngruber, A. (2021): Kinder, Jugendliche oder Erwachsene? Die biografische Selbstwahrnehmung junger 
Menschen. In: Kuger, S./Walper, S./Rauschenbach, T. (Hrsg.): Aufwachsen in Deutschland 2019. 
Alltagswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien: AID:A 2019. Bielefeld, S. 86–92. 
Berngruber, A./Gaupp, N. (2021a): Lebenswelten und Erfahrungen junger Menschen in Zeiten von Corona. 
Ergebnisse aus dem Corona-Add-on zur AID:A-Studie. In: DREIZEHN – Zeitschrift für 
Jugendsozialarbeit, H. 25, S. 4–9. 
Berngruber, A./Gaupp, N. (2021b): Unterstützung suchen, Unterstützung leisten – Junge Menschen in der Zeit 
des ersten Corona-Lockdowns. In: Gaupp, N./Holthusen, B./Milbradt, B./Lüders, C./Seckinger, M. (Hrsg.): 
Jugend ermöglichen – auch unter den Bedingungen des Pandemieschutzes. München, S. 17–29.
Berngruber, A./Gaupp, N. (2022): Erwachsenwerden heute. Stuttgart. 
Berngruber, A./Gaupp, N./Lüders, C. (2020): Jugendlich, erwachsen oder doch „dazwischen“? Die biografische 
Selbstwahrnehmung junger Menschen im Kontext der Debatte um emerging adulthood. In: Diskurs 
Kindheits- und Jugendforschung, 15. Jg., H. 4, S. 385–400. 
Berngruber, A./Herz, A. (2023): Verselbstständigung als eine zentrale Herausforderung des Jugendalters – 
Wann im Leben findet was zum ersten Mal statt und inwiefern hat die Corona-Pandemie junge Menschen 
ausgebremst? In: Sozial Extra, H. 3, S. 126–131. 
Berngruber, A./Hofmann-Lun, I. (2023): Aufwachsen in Pandemiezeiten – Herausforderungen für 
Verselbstständigungsprozesse und Alltagspraxen junger Menschen. In: Berufsbildung in Wissenschaft und 
Praxis, 52. Jg., H. 2, S. 8–12. 
Berngruber, A./Pavlovic, T. (i. E.): Deskriptive Analysen auf Basis des DJI-Surveys AID:A 2019 zu 
ausgewählten Aspekten der Lebenslagen junger Menschen nach ihrer Religionsgebundenheit. Ein 
Tabellenband. In: Selent, I./ Kohring, C./ Özdemir-Simsek, Ö./ Franke, J./Böllert, K./ Schröer, W./ (Hrsg.): 
Religion – Kinder- und Jugendhilfe – Vielfalt. Auf dem Weg zu einer religionssensiblen Fachlichkeit. 
Wiesbaden. 
Berngruber, A./Pothmann, J. (2023): Erwachsenwerden heute für eine Gesellschaft von morgen. In: 
Sozialpädagogische Impulse. H. 4, S. 18-21. 
Bertelsmann Stiftung (2024): Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen! Expert:innenbeirat und 
Projekt „Familie und Bildung: Politik vom Kind aus denken“. Policy Brief. Gütersloh. Verfügbar über: 
https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Policy_Brief_Kinderarmut_Kindergrundsicherung_Weichen_stelle
n_ID2102.pdf; [09.04.2024] 
Besand, A. (2017): Mit welcher Haltung machen wir unsere Arbeit? Drei Beobachtungen und vier Fragen an die 
politische Bildung „nach“ Pegida. In: Frech, S./Richter, D. (Hrsg.): Der Beutelsbacher Konsens. 
Bedeutung, Wirkung, Kontroversen. Schwalbach, S. 104–113.  
Betz, T. (2015): Das Ideal der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Kritische Fragen an eine verstärkte 
Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Familien. Gütersloh. 
Betz, T./Bischoff-Pabst, S./Moll, F. de (Hrsg.) (2020): Leitbilder „guter“ Kindheit und ungleiches Kinderleben. 
Weinheim &amp; Basel. 
Betz, T./Meyer-Hamme, A./Halle, A.-C. (2022): Soziale Ungleichheit und die Rolle sozialer Beziehungen in der 
(Ganztags-)Schule. Kein Thema für die Fortbildung? Frankfurt a. M. Verfügbar über: 
https://www.pedocs.de/volltexte/2023/25941/pdf/Betz_et_al_2022_Soziale_Ungleichheit_und_die_Rolle.p
df; [31.01.2024] 
Beyme, K. v. (2020): Migrationspolitik. Über Erfolge und Misserfolge. Wiesbaden.  
Bieling, H.-J./Huke, N. (2020): Nach dem ‚Sommer der Willkommenskultur‘: Teilhabekonflikte in der 
postmigrantischen Gesellschaft. In: Bürger und Staat, 70. Jg., H. 3, S. 108–113. 
Biesel, K. (2014): Qualität. In: Düring, D./Krause, H.-U./ Peters, F. /Rätz, R./Rosenbauer, N./Vollhase, M. 
(Hrsg.): Kritisches Glossar der Hilfen zur Erziehung. Frankfurt a. M., S. 282–289. 
Biesel, K./Urban-Stahl, U. (2018): Lehrbuch Kinderschutz. Weinheim &amp; Basel. 
Bijleveld, G. G. van/Dedding, C. W. M./Bunders-Aelen, J. F. G. (2015): Children's and young people's 
participation within child welfare and child protection services: a state-of-the-art review. In: Child &amp; 
Family Social Work, 20. Jg., H. 2, S. 129–138. 
Bilgi, O. (2023): Pädagogische Konzepte und ethische Fragen der Mensch-Tier-Beziehung im Anthropozän. In: 
Cloos, P./Jester, M./Kaiser-Kratzmann, J./Schmidt, T./Schulz, M. (Hrsg.): Kontinuität und Wandel in der 
Pädagogik der frühen Kindheit. Handlungsfelder, pädagogische Konzepte und Professionalisierung. 
Weinheim &amp; Basel, S. 115–129.
Bilgi, O./Blaschke-Nacak, G./Durand, J./Schmidt, T./Stenger, U./Stieve, C. (2021): „Qualität“ in der Pädagogik 
der frühen Kindheit. Eine Einleitung. In: Bilgi, O./Blaschke-Nacak, G./Durand, J./Schmidt, T./Stenger, 
U./Stieve, C. (Hrsg.): „Qualität“ revisited. Theoretische und empirische Perspektiven in der Pädagogik der 
frühen Kindheit. Weinheim &amp; Basel, S. 7–17. 
Birke, A./Riedl, S./Rusack, T./Wolff, M. (2023): Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit? Ein 
bundesweiter Überblick. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 18. Jg., H. 3, S. 297–313. 
Birkner, T. (2023): Medialisierung und Mediatisierung. Baden-Baden. 3., aktualisierte und überarbeitete 
Auflage 
Bitzan, M./Bolay, E. (2017): Soziale Arbeit – die Adressatinnen und Adressaten. Opladen &amp; Toronto. 
Bläsing, L. M./Draude, C. (2020): Geschlechterforschungen zwischen Reflexion und Reproduktion bestehender 
Bilder von Informatik. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 40. Jg., H. 3, S. 276–
295. 
Blatter, K. (2021): Die Rolle der Träger bei der Qualitätsentwicklung im System der frühen Bildung. Deutsches 
Jugendinstitut. München. 
Blühdorn, I. (2020): Nachhaltige Nicht-Nachhaltigkeit: Warum die ökologische Transformation der 
Gesellschaft nicht stattfindet. Bielefeld, 2., aktualisierte Auflage 
Bochert, S./Schönecker, L./Urban-Stahl, U. (2021): „Jugendamt goes Gesamtplanung“. Implikationen und 
Herausforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. In: Kieslinger, D./Hollweg, C. (Hrsg.): 
Hilfeplanung inklusiv gedacht. Ansätze, Perspektiven, Konzepte. Freiburg i. Br., S. 66–88. 
Bock-Famulla, K./Münchow, A./Sander, F./Akko, D. P./Schütz, J. (2021): Länderreport frühkindliche 
Bildungssysteme 2021.  
Boda, Z./Lorenz, G./Jansen, M./Stanat, P./Edele, A. (2023): Ethnic diversity fosters the social integration of 
refugee students. In: Nature Human Behaviour, H. 7, S. 881–891. 
Bode, I. (2013): Die Infrastruktur des postindustriellen Wohlfahrtsstaats. Organisation, Wandel, 
gesellschaftliche Hintergründe. Wiesbaden. 
Bode, I./Turba, H. (2014): Organisierter Kinderschutz in Deutschland. Strukturdynamiken und 
Modernisierungsparadoxien. Wiesbaden. 
Boers, K. (2009): Kontinuität und Abbruch persistenter Verläufe. In: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Das 
Jugendstrafrecht vor neuen Herausforderungen. Mönchengladbach, S. 101–133. 
Boers, K./Reinecke, J. (2019): Delinquenz im Altersverlauf. Erkenntnisse der Langzeitstudie Kriminalität in der 
modernen Stadt. Münster. 
von Boetticher, A. (2022): § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung 
oder drohender seelischer Behinderung. In: Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T. (Hrsg.): Frankfurter 
Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 437–470, 9. Auflage 
Böhl, B. (2022): Aufnahme von Fliehenden aus der Ukraine. Erstmalige Anwendung der 
Massenzustromrichtlinie. In: Kritische Justiz, 55. Jg., H. 3, S. 392–398. 
Böhmer, A. (2019): Inklusive Differenzen. Perspektiven migrationssensibler Familienbildung. In: Geisen, 
T./Iller, C./Kleint, S./Schirrmacher, F. (Hrsg.): Familienbildung in der Migrationsgesellschaft: 
Interdisziplinäre Praxisforschung. Münster, S. 19–32. 
Böhnisch, L./Schefold, W. (2017): Jugend in den Jugendberichten. Verfügbar über: 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/15_KJB_Boehnisch_18_04_17zu.pdf; [10.06.2022]. 
Bokelmann, O. (2022): Demokratiepädagogik in Kooperation von Jugendhilfe und Schule – eine
explorativempirische Untersuchung der Aneignung demokratischer Kompetenzen. Wiesbaden. 
Bolay, E./Iser, A. (2016): Lebensweltorientierte Schulsozialarbeit. In: Grunwald, K./Thiersch, H. (Hrsg.): 
Praxishandbuch Lebensweltorientierte Soziale Arbeit. Weinheim &amp; Basel, S. 142–152.
Bolin, A. (2016): Children’s agency in interprofessional collaborative meetings in child welfare work. In: 
Child &amp; Family Social Work, 21. Jg., H. 4, S. 502–511. 
Boll, C./Birkeneder, A./Castiglioni, L./Chabursky, S./Gutt, J./Gandlgruber, M./ Kanamüller, A./Langmeyer, 
A./Langner, R./Liel, C./Mairhofer, A./Peucker, P./Pluto, L./Reinhardt, M./Schlimbach, T./Santen, E. 
v./Walper, S. (2023): Ukrainische Geflüchtete in Deutschland. Erhebungen zur Zielgruppe und zu 
kommunalen Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen. München. 
Böllert, K. (2001): Generationen. In: Otto, H.-U./Thiersch, H. (Hrsg.): Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik. 
Neuwied &amp; Kriftel, S. 660–664. 
Böllert, K. (2017): SGB VIII-Reform – Eine never ending story mit ungewissem Ausgang. In: Widersprüche, 
37. Jg., H. 4, S. 9–18. 
Böllert, K. (2018a): Einleitung: Kinder- und Jugendhilfe – Entwicklungen und Herausforderungen einer 
unübersichtlichen sozialen Infrastruktur. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. 
Bd. 1. Wiesbaden, S. 3-65 
Böllert, K. (2018b): Jugendgerechtes Handeln als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In: Forum Jugendhilfe, H. 
4, S. 4–8. 
Böllert, K. (2020a): Eigenständige Jugendpolitik: Jugendgerechtes Handeln als Aufgabe von Vielen für, mit und 
von allen jungen Menschen. In: Themenheft 2020: „Alle sind gefragt! Demokratiebildung und 
Partizipation in der Jugendsozialarbeit“, S. 15–21. Verfügbar über: 
http://nord.jugendsozialarbeit.de/index.php?id=61; [23.02.2024] 
Böllert, K. (2020b): Kinder- und Jugendhilfe – ein widersprüchliches Projekt Sozialer Arbeit. In: Cloos, 
P./Lochner, B./Schoneville, H. (Hrsg.): Soziale Arbeit als Projekt. Konturierungen von Disziplin und 
Profession. Wiesbaden &amp; Heidelberg, S. 47–58. 
Böllert, K. (2024): Wenn Gesichter Bände reden. Über die Bedeutung nonverbaler Kommunikation in der 
Kinder- und Jugendhilfe. Berlin. 
Böllert, K. u. a. (i. V.): Religion. Kinder- und Jugendhilfe. Vielfalt Auf dem Weg zu einer religionssensiblen 
Fachlichkeit. 
Böllert, K./Kohring, C./Selent, I. (2022): Kinder- und Jugendhilfe in muslimischer Trägerschaft. In: Lutz, 
R./Kiesel, D. (Hrsg.): Sozialarbeit und Religion. Herausforderungen und Antworten. Wiesbaden &amp; Basel, 
S. 167–178, 2. Auflage. 
Böllert, K./Otto, H.-U./Schrödter, M./Ziegler, H. (2018): Gerechtigkeit. In: Otto, H.-U./Thiersch, H./Treptow, 
R./Ziegler, H. (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit. München, S. 516–526. 6., überarbeitete Auflage 
Böllert, K./Sawatzki, M./Demski, J. (2022): Inklusive Schutzkonzepte in stationären Einrichtungen der Kinder- 
und Jugendhilfe entwickeln und erproben. Das Teilprojekt A Nähe und Distanz. In: Soziale Passagen, 
14. Jg., H. 10, S. 491–495 
Böllert, K./Smessaert, A. (2021): Meilenstein erreicht, aber die Kinder- und Jugendhilfe hat noch lange nicht 
fertig! SGB-VIII-Reform aus AGJ-Perspektive. In: Forum Jugendhilfe, H. 4, S. 4-10. 
Böllert, K./Smessaert, A. (2021): Meilenstein erreicht, aber noch lange nicht am Ziel. Die SGB-VIII-Reform 
aus der Perspektive der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. In: Sozial Extra, 45. Jg., H. 6, 
S. 409–413. Verfügbar über: https://doi.org/10.1007/s12054-021-00434-3; [08.03.2023] 
Bollig, S./Honig, M.S./Nienhaus, S. (2016): Vielfalt betreuter Kindheiten. Ethnographische Fallstudien zu den 
Bildungs- und Betreuungsarrangements 2- bis 4-jähriger Kinder. Universitè du Luxembourg. Verfügbar 
unter: www.pedocs.de/
volltexte/2016/12305/pdf/Bollig_Honig_Nienhaus_2016_Vielfalt_betreuter_Kindheiten.pdf [15.09.2020] 
Bormann, I./Niedlich, S./Würbel, I. (2022): Trust in Educational Settings: Insights and Emerging Research 
Questions. In: European Education – Special Issue "Trust in Educational Settings: European Perspectives, 
53. Jg., H. 3–4, S. 246–259.
Born, K./Müller. L. P. (2023): Listen to us! Selbstvertretung von jungen Menschen und Eltern in einem Hearing 
des Bundestages – ein Bericht. In: Forum Erziehungshilfen, 29. Jg., H. 3, S. 23–27. 
Borstel, D. (2008): Engagement als Strategie – Was will der nette Nazi von nebenan? In: Forschungsjournal 
Soziale Bewegungen, 21. Jg, H. 4, S. 23–28. 
Bösch, M. (2022): WARTOK – TikTok und der Krieg in der Ukraine. In: Televizion, 35. Jg., H. 2, S. 4–7. 
Bossler, M./Popp, M. (2023): Arbeitsmarktanspannung aus beruflicher und regionaler Sicht: Die steigende 
Knappheit an Arbeitskräften bremst das Beschäftigungswachstum. Nürnberg. 
Bouma H./López López, M./Knorth E. J./Grietens H. (2018): Meaningful participation for children in the Dutch 
child protection system: A critical analysis of relevant provisions in policy documents. In: Child Abuse &amp; 
Neglect, H. 79, S. 279–292. 
Bovenschen, I./Bränzel, P./Dietzsch, F./Zimmermann, J./Zwönitzer, A. (2017a): Dossier Adoptionen in 
Deutschland. Bestandsaufnahme des Expertise- und Forschungszentrums Adoption. Kurzfassung. 
München. 
Bovenschen, I./Bränzel, P./Heene, S./Hornfeck, F./Kappler, S./Kindler, H./Ruhfaß, M. (2017b): Empfehlungen 
des Expertise- und Forschungszentrums Adoption zur Weiterentwicklung des deutschen Adoptionswesens 
und zu Reformen des deutschen Adoptionsrechts. München. 
Böwer, M./Heinrichs, B./Naß, M. (2015): Institutionelle Schutzkonzepte in Einrichtungen der Erziehungshilfe – 
Befunde einer Forschungswerkstatt im Rahmen des Forschungsprojektes „ISkE“. In: Die Kinderschutz-
Zentren (Hrsg.): Kindgerecht. Verändertes Aufwachsen in einer modernen Gesellschaft. 
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren. Köln, S. 141–151. 
Boxberg, V./Bögelein, N. (2015): Junge Inhaftierte als Täter und Opfer von Gewalt – Subkulturelle 
Bedingungsfaktoren. In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 26. Jg., H.  3, S. 241–247. 
Boxberg, V./Fehrmann, S.E./Häufle, J./Neubacher, F./Schmidt, H. (2016): Gewalt und Suizid als 
Anpassungsstrategien? Zum Umgang mit Belastungen im Jugendstrafvollzug In: Monatsschrift für 
Kriminologie und Strafrechtsreform, 99. Jg., H. 6, S. 428–430. 
Braband, J. (2019): Mehrsprachigkeit in der Frühpädagogik. Subjektive Theorien von Eltern und 
Kitafachkräften vor dem Hintergrund migrationsgesellschaftlicher Ordnungen. Bielefeld. 
Braunsdorf, F. (Hrsg.) (2016): Fluchtursachen „Made in Europe“. Über europäische Politik und ihren 
Zusammenhang mit Migration und Flucht. Berlin. 
Breckner, I./Sinning, H. (Hrsg.) (2022): Wohnen nach der Flucht: Integration von Geflüchteten und Roma in 
städtische Wohnungsmärkte und Quartiere. Wiesbaden. 
Breiter, A./Aufenanger, S./Averbeck, I./Welling, S./Wedjelek, M. (2013): Medienintegration in Grundschulen. 
Untersuchung zur Förderung von Medienkompetenz und der unterrichtlichen Mediennutzung in 
Grundschulen sowie ihrer Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen. Berlin.  
Bremer, H./Pfaff, N. (2021): Ungebrochene Institutionalisierung? Prozesse der (De-)Institutionalisierung am 
Übergang von der Jugend ins Erwachsenenalter. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und 
Sozialisation, 41. Jg., H. 1, S. 40–56. 
Brettschneider, A./Leitner, S./Schütte, J. D./Hilke, M./Jehles, N./Pullen, A./Schäfer, S. (2021): Qualitative 
Untersuchung von subjektiven Ausprägungen und Dynamiken sozialer Lagen. Köln. 
Briggs, J./Kodnani, D. (2023): The Potentially Large Effects of Artificial Intelligence on Economic Growth. 
Global Economics Analyst. New York. 
Briken, P./Dekker, A./Cerwenka, S./Pietras, L./Wiessner, C./Rüden, U./Matthiesen, S. (2021): Die GeSiD-
Studie „Gesundheit und Sexualität in Deutschland“ – eine kurze Einführung. In: Bundesgesundheitsblatt, 
Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 64. Jg., H. 11, S. 1334–1338.
Brixy, U./Janser, M./Mense, A. (2023): Auszubildende entscheiden sich zunehmend für Berufe mit 
umweltfreundlichen Tätigkeiten. Ausbildungsmarkt und ökologische Transformation. In: IAB-Kurzbericht 
19/2023. 
Brock, A./Grund, J. (2020): Non-formale Bildung für nachhaltige Entwicklung: Divers, volatil und dabei feste 
Säulen der Nachhaltigkeitstransformation. Berlin. 
Bröckling, U. (2007): Das unternehmerische Selbst: Soziologie einer Subjektivierungsform. Frankfurt a. M.  
Broda, D./Haag, W. (2021): Jugendverbände als politische Akteure. In: AGJ Forum, H. 3, S. 29–34. 
Broderson, F./Ebner, S./Schütz, S. (2019): „How to ...?“ – Methodische Anregungen für quantitative 
Erhebungen mit Jugendlichen mit Behinderung. Erkenntnisse aus dem Projekt „Inklusive Methoden“. 
München. 
Brodmerkel, A. (2018): Perspektive der jungen Generation. Verfügbar über: 
https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/demografischer-wandel/196654/perspektive-der-jungen-
generation/; [13.03.2024] 
Bromberg, A./Radau, H./Sturzenhecker, B. (2022): Digitale Kommunikation, Partizipation und 
Selbstorganisation als Arbeitsprinzipien Offener Kinder- und Jugendarbeit in Corona-Zeiten. Eine 
Interpretation von zehn qualitativen Interviews mit Fachkräften. In: Deinet, U./Sturzenhecker, B./Icking, 
M. (2022) (Hrsg.): Neustart – Offene Kinder- und Jugendarbeit über Corona hinaus gestalten. Empirische 
Erkenntnisse und neue Konzepte. Weinheim &amp; Basel, S. 19–93. 
Bromme, R. (2020): Informiertes Vertrauen: Eine psychologische Perspektive auf Vertrauen in Wissenschaft. 
In: Jungert, M./Frewer, A./Mayr, E. (Hrsg.): Wissenschaftsreflexion. Interdisziplinäre Perspektiven 
zwischen Philosophie und Praxis. Münster, S. 105–134. 
Brücker, H./Adunts, D./Fendel, T./Hauptmann, A./Keita, S./Konle-Seidl, R. (2022): Gesteuerte 
Erwerbsmigration nach Deutschland, Arbeitspapier Nr. 03/2022 des Sachverständigenrats zur 
Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Nürnberg. Verfügbar über: 
https://www.sachverstaendigenrat-
wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/Arbeitspapiere/Arbeitspapier_03_2022.pdf; [18.03.2024] 
Brücker, H./Ette, A./Grabka, M. M./Kosyakova, Y./Niehues, W./Rother, N./Spieß, C. K./Zinn, S./Bujard, 
M./Cardozo, A./Décieux, J. P./Maddox, A./Milewski, N./Naderi, R./Sauer, L./Schmitz, S./Schwanhäuser, 
S./Siegert, M./Tanis, K./Steinhauer, H. W. (2023): Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland: Ergebnisse 
der ersten Welle der IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP Befragung. Nürnberg.  
Brüggen, N./Ertelt, J. (2011): Jugendarbeit ohne social media? Zur Mediatisierung pädagogischer Arbeit. In: 
Medien + Erziehung. Zeitschrift für Medienpädagogik, 55. Jg., H. 3, S. 8–13. 
Brüggen, N./Rösch, E. (2022): ((Post-)Digitale) Jugendarbeit ermöglichen. Aktuelle und zukünftige 
Perspektiven der ‚Digitalen‘ Jugendarbeit. In: Medien + Erziehung, 66. Jg. H. 33, S. 13–22.  
Büchner, S. (2018): Der organisierte Fall. Zur Strukturierung von Fallbearbeitung durch Organisation. 
Wiesbaden. 
Bühler-Niederberger, D. (2011): Lebensphase Kindheit. Theoretische Ansätze, Akteure und Handlungsräume. 
Weinheim &amp; München. 
Bühler-Niederberger, D./Alberth, L./Eisentraut, S. (Hrsg.) (2014): Kinderschutz. Wie kindzentriert sind 
Programme, Praktiken, Perspektiven? Weinheim. 
Bühler-Niederberger, D./Schuchart, C. (2022): „Steckt Erwachsene in die Schule und sie werden wieder 
Kinder“ – Alter als Hindernis im zweiten Bildungsweg. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und 
Sozialisation, 42. Jg., H. 2, S. 255–273. 
Bukow, W.-D. (2007): Die Rede von Parallelgesellschaften. Zusammenleben im Zeitalter einer metropolitanen 
Differenzgesellschaft. In: Bukow, W.-D./Nikodem, C./Schulze, E./Yildiz, E. (Hrsg.): Was heißt hier 
Parallelgesellschaft? Zum Umgang mit Differenzen. Wiesbaden, S. 29–51.
Bundesagentur für Arbeit (2022a): 4.1 SGB II-Hilfequote der leistungsberechtigten Kinder unter 18 Jahren in 
Bedarfsgemeinschaften. Verfügbar über: 
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202206/iiia7/kinder/kinder-dwolk-0-202206-
xlsm.xlsm?__blob=publicationFile&amp;v=1; [08.04.2024] 
Bundesagentur für Arbeit (2022b): Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Arbeits- und Fachkräftemangel trotz 
Arbeitslosigkeit. Nürnberg. 
Bundesagentur für Arbeit (2022c): Engpassanalyse. Verfügbar über: 
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-
Statistiken/Fachkraeftebedarf/Engpassanalyse-Nav.html; [30.03.2024] 
Bundesagentur für Arbeit (2023a): Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf – Entwicklung der Arbeitslosenquote. 
Nürnberg. 
Bundesagentur für Arbeit (2023b): Fachkräfteengpassanalyse 2022. Nürnberg. 
Bundesagentur für Arbeit (2023c): Statistik über die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. 
Verfügbar über: 
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-
Arbeitsuchende-SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html; [05.03.2024] 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (2024): Das Bundesamt in Zahlen. Verfügbar über: 
https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/BundesamtInZahlen/bundesamtinzahlen-node.html; 
[05.03.2024] 
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD) (2022): Positionspapier der 
Bundesarbeitsgemeinschaft ASD zur Situation in den Allgemeinen Sozialen Diensten. Berlin. 
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (2017a): Weiterentwicklung des 
Adoptionsrechts. Positionspapier beschlossen auf der 122. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft 
Landesjugendämter vom 26. bis 28. April 2017 in Saarbrücken. Mainz.  
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (2017b): Das Fachkräftegebot in 
erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen. Empfehlung beschlossen auf der 116. 
Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz 
inklusive Ergänzung beschlossen auf der 123. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft 
Landesjugendämter vom 15. bis 17. November 2017. 
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (2019): Aufgaben und Verantwortung des 
Jugendamtes im Bereich der Jugendarbeit: Positionspapier beschlossen auf der 126. Arbeitstagung der 
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 22. bis 24. Mai 2019 in Chemnitz.  
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (2022a): Empfehlung zur Umsetzung des 
Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII. Beschlossen auf der 133. Arbeitstagung der 
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 23. bis 25. November 2022 in Wiesbaden. 
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (2022b): Empfehlungen zur 
Adoptionsvermittlung. 9., neu bearbeitete Fassung 2022. Beschlossen auf der 132. Arbeitstagung der 
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 11. bis 13. Mai 2022 in München.  
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (2023a): Arbeits- und Orientierungshilfe für den 
Bereich der Amtsvormundschaft und -pflegschaft. Beschlossen auf der 134. Arbeitstagung der 
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 10. bis 12. Mai 2023 in Erfurt.  
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (2023b): Empfehlungen: Qualitätsmaßstäbe und 
Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII. Verfügbar über: 
http://www.bagljae.de/assets/downloads/163-empfehlungen-zur-hilfeplanung.pdf; [12.02.2024] 2., 
vollständig überarbeitete Auflage
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ)/AG Jugendarbeit (2016): Appell an die 
Hochschulen: Jugendarbeit studieren – Zum Verschwinden eines genuinen sozialpädagogischen 
Arbeitsfeldes an Hochschulen und Universitäten. Verfügbar über: https://igfh.de/jugendarbeit-studieren-
appell-ag-jugendarbeit-bagljae; [23.03.2024] 
Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) (2023): Es ist 5 nach 12: 
Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Verfügbar über: https://b-
umf.de/src/wp-content/uploads/2023/11/231116-es-ist-5-nach-12-rechtsverletzungen-bei-
unbegleitetengefluchteten-kindern-und-jugendlichen-lobbypapier-bundesebene-final.pdf; [05.03.2024] 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2023): Regionaler Preisindex für Deutschland – 
ein neuer Erhebungsansatz mit Big Data. Berlin. 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 
(BBR) (Hrsg.) (2021): Raumordnungsprognose 2040. Bevölkerungsprognose: Ergebnisse und Methodik. 
Berlin. 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 
(BBR) (2016): Jugend.Stadt.Labor. Wie junge Menschen Stadt gestalten. Bonn. Verfügbar über: 
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2016/jugend-stadt-
labor-dl.pdf;jsessionid=3CBB4C6BE4D7833C0761433924C39049.live11312?__blob=publicationFile&amp;v=1; 
[15.02.2024] 
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (2017): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2017. Informationen 
und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Verfügbar über: 
https://www.bibb.de/datenreport/de/datenreport_2017.php; [28.02.2024] 
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (2022): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2022. Informationen 
und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Verfügbar über: 
https://www.bibb.de/datenreport/de/datenreport_2022.php; [28.02.2024] 
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (2023): Berufsbildungsbericht 2023 (Kabinettfassung), Verfügbar 
über: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/berufsbildungsbericht-2023-
kabinettfassung.html; [27.03.2024] 
Bundesjugendkuratorium (BJK) (2001): Gegen den irrationalen Umgang der Gesellschaft mit der 
nachwachsenden Generation. Thesen des Bundesjugendkuratoriums. Berlin. Verfügbar über: 
https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/press/bjk_2001_stellungnahme_gegen_irrationalen_umgang_
mit_nachw_generation.pdf; [13.03.2024] 
Bundesjugendkuratorium (BJK) (2012): Neuaktivierung der Jugendhilfeplanung. Potenziale für eine 
kommunale Kinder- und Jugendpolitik; Verfügbar über: 
https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/press/Stellungnahme_Jugendhilfeplanung_51212.pdf 
[01.11.2023]. 
Bundesjugendkuratorium (BJK) (2013): Souveränität und Verantwortung in der vernetzten Medienwelt. 
Anforderungen an eine kinder- und jugendorientierte Netzpolitik. Stellungnahme. Verfügbar über: 
https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/press/Stellungnahme_Medienwelt_130613.pdf; [25.10.2023] 
Bundesjugendkuratorium (BJK) (2016): Kinder- und Jugendhilfe nach Maß. Zwischenruf. München. Verfügbar 
über: https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/press/BJK_Stellungnahme_Standards.pdf. [12.02.2024] 
Bundesjugendkuratorium (BJK) (2017): Demokratie braucht alle. Thesen zu aktuellen Herausforderungen und 
zur Notwendigkeit von Demokratiebildung. Verfügbar über: 
https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/press/BJK_Thesenpapier_Demokratie.pdf; [11.8.2023]. 
Bundesjugendkuratorium (BJK) (2019): Junge Menschen in der Politikberatung. Empfehlungen für mehr 
Beteiligung der jungen Menschen auf der Bundesebene. Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums. 
Verfügbar über: https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/press/BJK_Politikberatung.pdf; [17.01.2024]
Bundesjugendkuratorium (BJK) (2020): Junge Erwachsene – soziale Teilhabe ermöglichen! Stellungnahme. 
München. Verfügbar über: 
https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/press/BJK_Stellungnahme_Junge_Erwachsene_2020.pdf; 
[19.01.2024] 
Bundesjugendkuratorium (BJK) (2023a): Mehr Kinder- und Jugendpolitik gerade jetzt wagen – Kinder- und 
jugendpolitische Halbzeitbilanz der Bundesregierung. Verfügbar über: 
https://bundesjugendkuratorium.de/presse/kinder-und-jugendpolitik-muss-krisenfest-sein.html; 
[23.02.2024]  
Bundesjugendkuratorium (BJK) (2024): Fachliche Koordinaten einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe – 
Impulse für die Fachdiskussion. Impulspapier 1/2024. München. Verfügbar über: 
https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/Bundesjugendkuratorium%20Impulspapier%20Fachliche%20
Koordinaten_08032024.pdf; [04.04.2024] 
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) (2021): Die Bedeutung von § 20 SGB VIII für die 
Erziehungsberatung. In: Informationen für Erziehungsberatungsstellen. Verfügbar über: 
https://www.bke.de/sites/default/files/medien/dokumente/stellungnahmen/1645514075_info%203-21-Die-
Bedeutung-von-%C2%A720-SGB-VIII-fu%CC%88r-die-EB.pdf; [25.03.2024] 
Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung (BKSF) (2020): Stellungnahme zum Referentenentwurf des 
Bundeministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von 
Kindern und Jugendlichen (KJSG)“. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bundeskoordinierung.de/kontext/controllers/document.php/338.c/8/7f3092.pdf; [11.03.2024] 
Bundeskriminalamt (BKA) (2022): Partnerschaftsgewalt. Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2021. 
Verfügbar über: 
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaft
sgewalt/Partnerschaftsgewalt_2021.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=10; [09.04.2024] 
Bundeskriminalamt (BKA) (2023): Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2022. Wiesbaden. 
Bundeskriminalamt (BKA) (Hrsg.) (2024): PKS-2023 Zeitreihen. Verfügbar über: 
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS202
3/PKSTabellen/Zeitreihen/zeitreihen_node.html; [24.04.2024] 
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (2022): Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des 
Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 
2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes. Verfügbar über: 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ukraine/beschluss-4-
maerz-2022-
ukraine.pdf;jsessionid=C94810184852173F66DD350B11ADAD0C.2_cid332?__blob=publicationFile&amp;v=
6 [19.03.2024] 
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (2023a): Übersicht „Hasskriminalität“/Entwicklung der 
Fallzahlen 2001-2022. Berlin. 
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (2023b): Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 
Berlin. Verfügbar über: https://www.deutsche-islam-
konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/uem-
abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=11; [23.07.2024] 
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (2023c): Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2022. 
Bundesweite Fallzahlen. Drucksache 19/17069. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/05/pmk2022-
factsheets.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5; [17.01.2024]
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (Hrsg.) (2019): Unser Plan für Deutschland. 
Gleichwertige Lebensverhältnisse überall. Schlussfolgerungen von Bundesminister Horst Seehofer als 
Vorsitzendem sowie Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey als Co-
Vorsitzenden zur Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/137240/e94cf2ffab8768fd37a1e632db3ee51e/schlussfolgerungen-
kommission-gleichwertige-lebensverhaeltnisse-langversion-data.pdf; [10.02.2024] 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2021a): Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über 
die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a125-21-teilhabebericht.html; [28.03.2024] 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2021b): Lebenslagen in Deutschland. Der Sechste 
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Berlin. Verfügbar über: https://www.armuts-und-
reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/sechster-armuts-
reichtumsbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6; [17.01.2024] 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2022a): Abschlussbericht Repräsentativbefragung zur 
Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-598-
abschlussbericht-repraesentativumfrage-teilhabe.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5; [09.08.2024] 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2022b): Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen – 
Unterstützungsbedarfe und Hinweise auf Inklusionshürden. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-613-elternstudie-
unterstuetzungsbedarfe-inklusionshuerden.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2; [18.01.2024] 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2023): Sozialbudget 2022. Verfügbar über: 
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a230-23-sozialbudget-
2022.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4; [15.04.2024] 
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2023): Berufsbildungsbericht des Bundes 2023 
(Kabinettsfassung). Verfügbar über: 
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/berufsbildungsbericht-2023-
kabinettfassung.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2; [28.03.2024] 
Bundesministerium für Bildung und Forschung/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
(BMBF/BMFSFJ) (2021): Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona 
für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 von Bund und Ländern. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/182380/2918d4b1a3f91a682c64e763bfaccf11/aufholpaket-
vereinbarung-bund-laender-data.pdf; [07.03.2024]  
Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2021): Studien und Vorhaben zur 
Aufwertung sozialer Berufe. Berlin. 
Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) (o. J.): Rückschau: Bundesprogramm 
„Fachkräfteoffensive“. Verfügbar über: https://www.fruehe-chancen.de/themen/fachkraefte-und-
qualifizierung#c5066; [27.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2014): Lebenssituation und 
Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Kurzfassung. Berlin. 
Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94204/3bf4ebb02f108a31d5906d75dd9af8cf/lebenssituation-und-
belastungen-von-frauen-mit-behinderungen-kurzfassung-data.pdf; [08.04.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2013): Gemeinsam stark für frühe 
Chancen! Zwei Jahre Schwerpunkt-Kitas Sprache &amp; Integration. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/blob/93942/28b4b51d5318101d568aa18c92db6f23/gemeinsam-stark-fuer-fruehe-
chancen--data.pdf; [31.01.2024]
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2015): Qualitätsstandards für 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die 
Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und erzieherische 
Hilfen, Berlin. 3. Auflage 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2017a): Freiwilliges Engagement 
junger Menschen. Sonderauswertungen des Vierten Deutschen Freiwilligensurveys. Berlin. Verfügbar 
über: https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/freiwilliges-engagement-
junger-menschen-sonderauswertungen-des-vierten-deutschen-freiwilligensurveys-729140 [25.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ (2017b): Jugend gestaltet Zukunft. 
Gelingendes Aufwachsen in ländlichen Regionen. Handlungsempfehlungen für die Demografiestrategie 
der Bundesregierung. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/115296/531fd633e294378bee2e9a973d40fdd0/20160314-jugend-
gestaltet-zukunft-handlungsempfehlungen-data.pdf; [13.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2017c): Kindertagesbetreuung: 
Zoom. Zoom auf: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Berlin. 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2017d): Zusammenfassung 
Forschungsergebnisse und Erkenntnisse des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
aus der Begleitarbeit zu der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“ (IMAG). Berlin. 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2020a): Wegweiser für die Zukunft. 
Die Abschlusserklärung der 3. European Youth Work Convention (2020). Wegweiser für die Zukunft. Die 
Abschlusserklärung der 3. European Youth Work Convention. Factsheet. Verfügbar über: 
https://www.bonn-process.net/downloads/publications/43/Factsheet%20-%20EYWC%202020%20-
%20Final%20Declaration%20(DE).pdf; [22.03.2024] 
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2020b): Corona-Pandemie. 
„Nummer gegen Kummer“ ab sofort länger erreichbar. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/-nummer-gegen-kummer-ab-sofort-laenger-
erreichbar-154606; [15.01.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2020c): Kinder- und Jugendhilfe. 
Achtes Sozialgesetzbuch. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94106/40b8c4734ba05dad4639ca34908ca367/kinder-und-
jugendhilfegesetz-sgb-viii-data.pdf; [30.07.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2021a): Freiwilliges Engagement in 
Deutschland. Zentrale Ergebnisse des Fünften Deutschen Freiwilligensurveys (FWS 2019). Berlin. 
Verfügbar über: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/engagement-
staerken/freiwilligensurveys/der-deutsche-freiwilligensurvey-100090 [13.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2021b): Dritter 
Gleichstellungsbericht. Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten. Berlin. 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2021c): FÖJ-Statistik. Verfügbar 
über: https://www.daten.bmfsfj.de/daten/daten/freiwilliges-oekologisches-jahr--137056; [15.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2021d): Wissenschaftliche 
Begleitung des Modellprogramms „Respect Coaches/Anti-Mobbing-Profis“. Endbericht. Berlin. 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2022a): Aktionsprogramm „Aufholen 
nach Corona für Kinder und Jugendliche". Verfügbar über: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-
meldungen/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche--178422; [07.03.2024]
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2022b): Fünfter und Sechster 
Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die 
Rechte des Kindes (2. Aufl.). Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/141860/d91e63e3200a0174e64f1dd9ffd95ee9/5-und-6-
staatenbericht-der-brd-zum-uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf; [22.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2022c): Übereinkommen über die 
Rechte des Kindes. VN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/78b9572c1bffdda3345d8d393acbbfe8/uebereinkommen-
ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf; [22.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2023a): Kindertagesbetreuung 
Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/kindertagesbetreuung-kompakt-228472; [26.02.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2023b): FSJ-Statistik. Verfügbar 
über: https://www.daten.bmfsfj.de/daten/daten/freiwilliges-soziales-jahr--137090; [15.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2023c): Die vertrauliche Geburt. 
Berlin. 5. Auflage 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2023d): Zweiter Bericht der 
Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung 
der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG). Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/228532/e277c994e4e58be8c31031f045eb58ef/zweiter-bericht-der-
bundesregierung-zur-evaluation-des-kiqutg-data.pdf; [31.01.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2023e): Kindertagesbetreuung 
Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2022. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/228470/dc2219705eeb5b8b9c117ce3f7e7bc05/kindertagesbetreuung-
kompakt-ausbaustand-und-bedarf-2022-data.pdf; [31.01.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2023f): Monitoringbericht 
zum KiQuTG 2022. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/monitoringbericht-zum-kiqutg-2022-208538; 
[20.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (o. J.): Gesamtstrategie Fachkräfte in 
Kitas und Ganztag. Verfügbar über: https://www.fruehe-chancen.de/themen/fachkraefte-und-
qualifizierung/gesamtstrategie-fachkraefte-in-kitas-und-ganztag; [12.02.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2024): Monitoringbericht zum 
KiQuTG 2023. Monitoringbericht 2023 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
nach § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in 
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – 
KiQuTG) für das Berichtsjahr 2022. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/235362/67fa706e1f37d30cefe7c0d101e06092/monitoringbericht-
zum-kiqutg-2023-data.pdf; [09.03.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)/Deutscher Bundesjugendring (DBJR) 
(2022): Qualitätsstandards für Kinder- &amp; Jugendbeteiligung. Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie 
und Praxis. Berlin. Verfügbar über: https://standards.jugendbeteiligung.de/; [12.02.2024] 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Bundesministerium der Justiz (BMFSFJ/BMJ) 
(2022): Eckpunkte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des 
Bundesministeriums der Justiz zum Selbstbestimmungsgesetz. Berlin. 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Bundesministerium der Justiz (BMFSFJ/BMJ) 
(2023): Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur 
Änderung weiterer Vorschriften. SBGG. Berlin.
Bundesministerium für Justiz (BMJ) (2023): Das Vormundschaftsrecht. Wer sorgt für Kinder ohne Eltern? 
Frankfurt a. M. 
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) (2013): Kompass Jugendliche und 
Stadtentwicklung. Berlin. 
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.): Klimaabkommen von Paris. 
Verfügbar über: https://www.bmz.de/de/service/lexikon/klimaabkommen-von-paris-14602;[15.03.2024] 
Bundesnetzwerktreffen der Interessensvertretungen (BUNDI) (2021): Forderungen. Verfügbar über: www.jvj-
nrw.de/media/filer_public/85/bd/85bd09e6-a0fe-49eb-9ac8-
bba529d3d7ad/positionspapier_bundesnetzwerktreffen_endfassung_290421.pdf; [27.06.2023] 
Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe (BUNDI) (2022): „Behandelt uns 
wie normale Kinder und Jugendliche!“ Eine Problematisierung des Begriffs „Heimerziehung“ aus Sicht 
von jungen Menschen. In: Forum Erziehungshilfen, 28. Jg., H. 3, S. 134–136. 
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (2019): Abschlussbericht. Wissenschaftliche Bestandsaufnahme der 
tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von Handlungsoptionen unter Einbeziehung internationaler 
Erfahrungen zum geplanten „Verbot sogenannter ,Konversionstherapien‘“ in Deutschland zum Schutz 
homosexueller Männer, Frauen, Jugendlicher und junger Erwachsener vor Pathologisierung und 
Diskriminierung. Berlin. 
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (2021): VerfG Beschluss v. 24.3.2021 – 1 BvR 2656/18. Verfügbar über: 
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.p
df;jsessionid=4AE4464E9C0DA0B8A103C7B31B00BD38.internet942?__blob=publicationFile&amp;v=9; 
[16.01.2024] 
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (2021): Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021. 1 BvR 2656/18 -, 
Rn. 1-270. Verfügbar über: https://www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.html;[15.03.2024] 
Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit (bOJA) (2021): bOJA – Leitfaden. Digitale Jugendarbeit. Wien. 
Verfügbar über: https://www.boja.at/; [22.02.2024]  
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (2020): Katholische und evangelische Kirche. Verfügbar über: 
https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61565/katholische-
und-evangelische-kirche/; [17.01.2024] 
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (2023): Demografie von Asylsuchenden in Deutschland. 
Infografiken zu Alter, Geschlecht und Herkunft von Asylsuchenden. Verfügbar über: 
https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265710/demografie-von-asylsuchenden-
in-deutschland/; [05.03.2024] 
Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (2023): Soziale Arbeit unter Druck. 
Pressemitteilung vom 15.03.2024. Verfügbar über: https://www.zeugnis-
verweigern.de/2024/03/15/pressemitteilung-soziale-arbeit-unter-druck/; [03.04.2023] 
Burschel, M./Klein-Zimmer, K./Seckinger, M. (2022): Gute Heime – Möglichkeiten der Sichtbarmachung der 
Qualitäten stationärer Hilfen zur Erziehung. Weinheim.  
Busche-Baumann, M./Ermel, N. (Hrsg.) (2021): Wir müssen da sein, wo die Kids sind! Schulsozialarbeit in 
digitalisierten Lebenswelten. Weinheim. 
Buschhorn, C. (2018): Förderung der Erziehung in der Familie und Frühe Hilfen. In: Böllert, K. (Hrsg.): 
Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Band 1. Wiesbaden, S. 783–804. 
Butterwegge, C. (2021): Ungleichheit in der Klassengesellschaft. Basiswissen Politik/Geschichte/Ökonomie. 
Band 294. Köln, 2. Auflage. 
Butterwegge, C./Butterwegge, C. (2021): Kinder der Ungleichheit. Wie sich die Gesellschaft ihrer Zukunft 
beraubt. Frankfurt &amp; New York.
Calmbach, M./Borgstedt, S./Borchard, I./Thomas, P. M./Flaig, B. B. (2016): Wie ticken Jugendliche 2016? 
Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland. Wiesbaden 
Calmbach, M./Flaig, B./Edwards, J./Möller-Slawinski, H./Borchard, I./Schleer, C. (2020): SINUS-Jugendstudie 
2020. Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland. Bonn 
Calmbach, M./Flaig, B./Edwards, J./Möller-Slawinski, H./Borchard, I./ Schleer, C. (2020): Wie ticken 
Jugendliche 2020? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland. Bonn. 
Verfügbar über: https://www.sinus-institut.de/media-center/studien/wie-ticken-jugendliche-2020; 
[16.01.2024] 
Cappa, C./Jijon, I. (2021): COVID-19 and violence against children: A review of early studies. In: Child Abuse 
&amp; Neglect, 116 (Pt 2): 105053.  
Careleaver e. V. (2023): „Auf dem Weg zur Inklusion …? Was denkst du zum Thema inklusive Jugendhilfe? 
Was braucht es, dass sie gelingen kann?“ Freiburg. 
Carnicer, J. A./Dedecek Gertz, H. (2020): Emerging Adulthood, soziale Benachteiligung und transnationale 
Migration. In:  Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 15. Jg., H. 4, S. 401–412. 
Carnin, J. (2020): Übergänge verkörpern. Adressat*innenpositionen institutioneller Grenzzonen der (frühen) 
Kindheit. Wiesbaden. 
Castro Varela, M. d. M./Heinemann, A. M. B. (2016): Mitleid, Paternalismus, Solidarität. In: Ziese, 
M./Gritschke, C. (Hrsg.): Geflüchtete und kulturelle Bildung. Formate und Konzepte für ein neues 
Praxisfeld. Bielefeld, S. 23–53. 
Chehata, Y./Dib, J./Harrach-Lasfaghi, A./Himmen, T./Sinoplu, A./Wenzler, N. (2023): Empowerment, 
Resilienz und Powersharing in der Migrationsgesellschaft. Theorien – Praktiken – Akteur*innen. 
Weinheim &amp; Basel. 
Chiapparini, E./Stohler, R./Bussmann, E. (Hrsg.) (2018): Soziale Arbeit im Kontext Schule. Aktuelle 
Entwicklungen in Praxis und Forschung in der Schweiz. Opladen, &amp;Berlin &amp; Toronto. 
Chown, N. (2020): Neurodiversity. In: Volkmar, F. (Hrsg.): Encyclopedia of Autism Spectrum Disorders. New 
York.  
Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich Soziale Union in Bayern/Freie Demokratische Partei 
(2009): Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. 
17. Legislaturperiode. Verfügbar über: 
https://www.kas.de/documents/252038/253252/Koalitionsvertrag2009.pdf/83dbb842-b2f7-bf99-6180-
e65b2de7b4d4; [28.03.2024] 
Clark, Z./Ziegler, H. (2020): Inobhutnahme zwischen Zwang und Freiwilligkeit. In: IGfH Fachgruppe 
Inobhutnahme (Hrsg.): Handbuch Inobhutnahme: Grundlagen – Praxis und Methoden – Spannungsfelder. 
Frankfurt a. M., S. 441 – 456, 2. Auflage 
Clauß, S. (2023): Statement zum Hearing „Fachkräftemangel“ am 26.09.2023 im Rahmen des 17. Kinder- und 
Jugendberichts der Bundesregierung von Sandra Clauß, LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 
Cloos, P. (2018): Die Kinder und Kindheiten der Frühpädagogik. Überlegungen zur Kontur eines 
Forschungsprogramms. In: Betz, T./Bollig, S./Joos, M./Neumann, S. (Hrsg.): Institutionalisierung von 
Kindheit. Childhood Studies zwischen Soziologie und Erziehungswissenschaft. Weinheim &amp; Basel, 
S. 148–162. 
Cloos, P. (2021): Professionalisierung im System der Kindertagesbetreuung. Chancen, Ambivalenzen und 
Widersprüche. In: König, A. (Hrsg.): Wissenschaft für die Praxis. Erträge und Reflexionen zum 
Handlungsfeld Frühe Bildung. Weinheim &amp; Basel, S. 141–160. 
Cloos, P./Gerstenberg, F. (2020): Doing Inclusion in Grenzarbeit. Modi multiprofessioneller Zusammenarbeit in 
frühpädagogischen Settings. In: Weltzien, D./Wadepohl, H./Nentwig-Gesemann, I./Alemzadeh, M. 
(Hrsg.): Forschung in der Frühpädagogik XIII. Frühpädagogischen Alltag gestalten und erleben. Freiburg 
i. Br., S. 145–179.
Cloos, P./Gerstenberg, F./Krähnert, I. (2019): Kind – Organisation – Feld. Komparative Perspektiven auf 
kindheitspädagogische Teamgespräche. Weinheim &amp; Basel. 
Cloos, P./Göbel, A./Lemke, I. (2015): Frühpädagogische Reflexivität und Fallarbeit. Reflexive Praktiken der 
Inferenzbearbeitung in Teamgesprächen. In: König, A./Leu, H. R./Viernickel, S. (Hrsg.): 
Forschungsperspektiven auf Professionalisierung in der Frühpädagogik. Weinheim&amp; Basel, S. 144–162. 
Cloos, P./Iller, C./Prigge, J./Simon, S. (2023): Was macht Organisationsentwicklung im Bereich Kita aus? In: 
Stiftung Haus der kleinen Forscher (Hrsg.): Kita-Entwicklung – Organisationsentwicklung als Chance für 
die frühe Bildung. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto, S. 41–116. Verfügbar über: https://shop.budrich.de/wp-
content/uploads/2022/12/978-3-8474-1870-2.pdf; [04.04.2024] 
Cramer, F. (2015): What Is ‘Post-digital’? In: Berry, D. M./Dieter, M. (Hrsg.): Postdigital Aesthetics. London, 
S. 12–26. 
Crenshaw, K. (1989): Demarginalizing the Intersection of Race and Sex: A Black Feminist Critique of 
Antidiscrimination Doctrine, Feminist Theory and Antiracist Politics. In: The University of Chicago Legal 
Forum, 139. Jg., H. 1, S. 139–167. 
Crutzen, P. J. (2002): Geology of mankind. In: Nature, 415. Jg., H. 3, S. 23. 
Dahlke, J./Hirschbeck, W. (2021): Junge Erwachsene – Soziale Teilhabe auch in Krisenzeiten verwirklichen. In: 
Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 16. Jg., H. 2, S. 256–260. 
Dahme, H.-J./Wohlfahrt, N. (2018): Hilfe und Kontrolle in der Jugendhilfe. In: Böllert, K. (Hrsg.): 
Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 219–242. 
Dahmen, S. (2018): Die neue Sorge um das Kindeswohl – Zu den praktischen Auswirkungen der 
präventionspolitischen Mobilmachung im Kinderschutz. In: Widersprüche, 38. Jg., H. 3, S. 45–57. 
Dahmen, S. (2021): Risikoeinschätzungsinstrumente im Kinderschutz. In: Sozial Extra, 45. Jg., H. 1, S. 36–41.  
Dahmen, S./Kläsener, N. (2018): Kinder- und Jugendhilfe als Kindeswohlgefährdungsvermeidungsstrategie? Zu 
den praktischen Effekten einer stärkeren Verschränkung von Eingriffs- und Leistungsmodalitäten. In: 
Soziale Passagen, 10. Jg., H. 2, S. 197–210. 
Daum, M. (2017): Digitalisierung und Technisierung der Pflege in Deutschland. Aktuelle Trends und ihre 
Folgewirkungen auf Arbeitsorganisation, Beschäftigung und Qualifizierung. Hamburg &amp; Stuttgart. 
Verfügbar über: https://www.daa-
stiftung.de/fileadmin/user_upload/digitalisierung_und_technisierung_der_pflege_2.pdf; [09.08.2024] 
Davies, S./Pettersson, T./Öberg, M. (2022): Organized violence 1989–2021 and drone warfare. In: Journal of 
Peace Research, 59. Jg., H. 4, S. 593–610. 
Davies, T./Isakjee, A./Obradovic-Wochnik, J. (2023): Epistemic Borderwork: Violent Pushbacks, Refugees, and 
the Politics of Knowledge at the EU Border. In: Annals of the American Association of Geographers, 113. 
Jg., H. 1, S. 169–188. 
Decker, O./Kiess, J./Heller, A./Brähler, E. (2022a): Leipziger Autoritarismus Studie 2022. Originalausgabe. In: 
Decker, O./Brähler, E.: Autoritäre Dynamiken. Alte Ressentiments – neue Radikalität. Leipziger 
Autoritarismus Studie 2022. Originalausgabe. Gießen.  
Decker, O./ Yendell, A./Heller, A./Brähler, E. (2022b): Krieg in Europa – Konflikte in der Welt Die Haltung der 
Deutschen zu Krieg und Militär am Beispiel des Krieges gegen die Ukraine. In: Decker, O./ Kiess, J./ 
Heller, A./ Brähler, E. (Hrsg.): Autoritäre Dynamiken. Alte Ressentiments - neue Radikalität: Leipziger 
Autoritarismus Studie 2022. Originalausgabe. Gießen, S. 127–157. 
Deckert-Peaceman, H./Dietrich, C./Stenger, U. (2010): Einführung in die Kindheitsforschung. Darmstadt. 
Dederich, M. (2009): Behinderung als sozial- und kulturwissenschaftliche Kategorie. In: Dederich, M./Jantzen, 
W. (Hrsg.): Behinderung und Anerkennung. Behinderung, Bildung, Partizipation – Enzyklopädisches 
Handbuch der Behindertenpädagogik. Band 2. Stuttgart, S. 15–39.
Defoe, I. N./Van Gelder, J.-L./Ribeaud, D./Eisner, M. (2021): The Co-development of Friends’ Delinquency 
with Adolescents’ Delinquency and Short-term Mindsets: The Moderating Role of Co-Offending. In: 
Journal of Youth and Adolescence, 50. Jg., H. 8, S. 1601–1615.  
Degener, T. (2009): Die UN-Behindertenrechtskonvention als Inklusionsmotor. In: Recht der Jugend und des 
Bildungswesens (RdJB), 2. Jg., H. 2, S. 200–219. 
Degener, T. (2015): Die UN-Behindertenrechtskonvention – ein neues Verständnis von Behinderung. In: 
Degener, T./Diehl, E. (Hrsg.): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht – 
Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe. Bonn, S. 55–74. 
Deinet, U. (2019): Herausforderung angenommen. Offene Kinder- und Jugendarbeit mit geflüchteten Kindern 
und Jugendlichen. Weinheim &amp; Basel. 
Deinet, U./Sturzenhecker, B. (2021): Offene Kinder- und Jugendarbeit in Coronazeiten – empirische Einblicke 
und konzeptionelle Folgen. In: deutsche jugend, 69. Jg., H. 4, S. 161–168. 
Deinet, U./Sturzenhecker, B./Icking, M. (Hrsg.) (2022): Neustart – Offene Kinder- und Jugendarbeit über 
Corona hinaus gestalten - Empirische Erkenntnisse und neue Konzepte. Weinheim &amp; Basel. 
Deinet, U./Janowicz, M. (2016): Herausforderungen und Organisationsebenen der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit als Grundlagen für die Entwicklung einer Berufsperspektive für das Arbeitsfeld. In: Deinet, 
U./Janowicz, M. (Hrsg.): Berufsperspektive Offene Kinder- und Jugendarbeit. Bausteine für Personal- und 
Organisationsentwicklung. Weinheim &amp; Basel, S. 12–24. 
Deinet, U./Sturzenhecker, B. (2021): Erster Zwischenbericht zum Forschungsprojekt: Neustart der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit in NRW in der Corona-Zeit (Februar 2021). Ergebnisse der qualitativen 
Interviews (Langfassung; Autorin: Sarah Büchter). Verfügbar über:  https://www.ew.uni-
hamburg.de/einrichtungen/ew2/sozialpaedagogik/files/neustartzwischenberichtzweiterteil.pdf; 
[05.08.2023]  
Delmas, N./Scherr, A. (2005): Bildungspotentiale der Jugendarbeit. Ergebnisse einer explorativen empirischen 
Studie. In: deutsche Jugend, 53. Jg., H. 3, S. 105–109. 
Demmer, C./Heinrich, M./Lübeck, A. (2017): Funktion und Funktionalität von Schulbegleitung im inklusiven 
Schulsystem!? Expertise im Auftrag des AFET. Hannover. 
Demski, J. (2022): Eine Partizipationspyramide für Hilfeplangespräche. In: Neue Praxis, H. 6, S. 540–551. 
Demski, J. (2023): Hilfeplangespräche in der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Partizipation aus der 
Adressat*innenperspektive. Wiesbaden. 
Denzler, A./Grüner, S./Raasch, M. (Hrsg.) (2016): Kinder und Krieg. Von der Antike bis zur Gegenwart. Berlin 
&amp; Boston. 
Deppisch, L./Klärner, A./Osigus, T. (2019): „Ostdeutsche Bundesländer weisen insbesondere in eher ländlichen 
Gemeinden ein deutlich höheres AFD-Wahlergebnis als urbane Gemeinden aus.“ In: Institut für 
Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) (Hrsg.): Wissen schafft Demokratie. Schriftenreihe des Instituts 
für Demokratie und Zivilgesellschaft. Schwerpunkt: Ländlicher Raum. Jena. Verfügbar über: 
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn061129.pdf; [20.03.2024] 
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Hrsg.) (2022): Ostdeutschland. Ein neuer Blick.
Bericht 2022. Berlin 
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Hrsg.) (2023): Ostdeutschland. Zum Stand der 
Deutschen Einheit. Bericht 2023. Berlin 
Derr, R./Hartl, J./Mosser, P./Eppinger, S./Kindler, H./Muther, A. (2017): Kultur des Hinhörens. Sprechen über 
sexuelle Gewalt, Organisationsklima und Prävention in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Zentrale 
Ergebnisse. München.
Deutsche Bischofskonferenz (DBK) (2022): Katholische Kirche in Deutschland. Zahlen und Fakten 2021/22. 
Bonn. Verfügbar über: 
https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/Zahlen%20und%20Fakten/Kirchliche%20Statistik/Allgemein_-
_Zahlen_und_Fakten/AH332_BRO_ZuF_2021-2022_WEB.pdf; [13.04.2024]. 
Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) (2022): Eingabe des Vorstandes der Deutschen 
Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) an die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 
zur Erteilung der staatlichen Anerkennung für erziehungswissenschaftliche B.A.- und M.A.-Studiengänge 
mit Schwerpunkt Sozialpädagogik bzw. Soziale Arbeit. Verfügbar über: 
https://www.dgfe.de/fileadmin/OrdnerRedakteure/Stellungnahmen/2022.02_Eingabe_Staatliche_Anerkenn
ung_Sozialp%C3%A4dagogik_Sozialarbeit.pdf;[12.02.2024]  
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS 2022/2023): u-count – Was brauchen junge Menschen um sich zu 
engagieren? Ergebnisbericht des zweiten Jugendhearings. Verfügbar über: 
https://www.dkjs.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/programme/u_count_Bericht_barrierearm.pdf; 
[04.01.2024] 
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. (DVJJ) (2012): „Häuser des 
Jugendrechts“ – Risiken und Nebenwirkungen beachten! In: ZJJ, S. 458. 
Deutsche Vereinigung für Politische Bildung (DVPB) (2023): Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für 
politische Bildung e.V. (DVPB) zum Referentenentwurf des BMFSFJ und des BMI „Entwurf eines 
Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, 
Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG). Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/207834/d188bbd80863a5a14163b9eab4882d56/deutsche-
vereinigung-fuer-politische-bildung-e-v-dvpb--data.pdf; [11.04.2024]. 
Deutscher Bundesjugendring (DBJR) (2022): Mitwirkung mit Wirkung. Qualitätsstandards für Kinder- &amp; 
Jugendbeteiligung. Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Verfügbar über: 
https://standards.jugendbeteiligung.de/; [19.01.2024] 
Deutscher Bundestag (1965): Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und über die Bestrebungen 
auf dem Gebiet der Jugendhilfe. Erster Jugendbericht. BT-Drucksache V/302, IV/3515. Bonn. 
Deutscher Bundestag (1968): Zweiter Bericht über die Lage der Jugend und die Bestrebungen auf dem Gebiet 
der Jugendhilfe gemäß § 25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes - Jugendbericht. BT-Drucksache 
V/2453Bonn. 
Deutscher Bundestag (1980): Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe. Fünfter 
Jugendbericht. BT-Drucksache 8/3684. Bonn. 
Deutscher Bundestag (1984): Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik 
Deutschland. Sechster Jugendbericht. BT-Drucksache 10/1007. Bonn. 
Deutscher Bundestag (1990): Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe. Achter Jugendbericht. 
BT-Drucksache 11/6576. Bonn. Verfügbar über: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/065/1106576.pdf; 
[16.02.2024] 
Deutscher Bundestag (1994): Bericht über die Situation der Kinder und Jugendlichen und die Entwicklung der 
Jugendhilfe in den neuen Bundesländern. Neunter Jugendbericht. BT-Drucksache 13/70. Bonn. Verfügbar 
über: https://dserver.bundestag.de/btd/13/000/1300070.pdf; [12.03.2024] 
Deutscher Bundestag (1998): Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen 
in Deutschland. Zehnter Kinder- und Jugendbericht. BT-Drucksache 13/11368. Bonn. Verfügbar über: 
https://dserver.bundestag.de/btd/13/113/1311368.pdf; [12.03.2024] 
Deutscher Bundestag (2002a). Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ – 
Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft (Drucksache 
14/8900). Berlin. Verfügbar über: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/089/1408900.pdf; [24.11.2023]
Deutscher Bundestag (2002b): Elfter Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger 
Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. BT-Drucksache 14/8181. Bonn 
04.02.2002. Verfügbar über: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/081/1408181.pdf; [12.03.2024] 
Deutscher Bundestag (2002c): Entschließungsantrag zum Schlussbericht der Enquete-Kommission 
„Demographischer Wandel – Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen 
und die Politik“. Bundestagsdrucksache 14/8881. Berlin. 
Deutscher Bundestag (2005): Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- 
und Jugendhilfe in Deutschland. Zwölfter Kinder- und Jugendbericht. Stellungnahme der Bundesregierung. 
BT-Drucksache 15/6014. Berlin. Verfügbar über: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/060/1506014.pdf; 
[16.02.2024] 
Deutscher Bundestag (2006): Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit – Perspektiven für eine 
lebenslaufbezogene Familienpolitik. Siebter Familienbericht. BT-Drucksache 16/1360. Berlin, 26.04.2006. 
Verfügbar über: https://dip.bundestag.de/; [19.01.2024] 
Deutscher Bundestag (2009): Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- 
und Jugendhilfe in Deutschland. 13. Kinder- und Jugendbericht. BT-Drucksache 16/12860. Berlin. 
Verfügbar über: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612860.pdf; [16.02.24] 
Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen 
und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. BT Drucksache 17/12200. Berlin. 
Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/14-kinder-und-jugendbericht-88912; 
[31.01.2024] 
Deutscher Bundestag (2017): 15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen 
und die Leistungen der Kinder-und Jugendhilfe in Deutschland. BT-Drucksache 18/11050. Berlin. 
Verfügbar über: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/110/1811050.pdf; [16.02.2024] 
Deutscher Bundestag (2020a): 16. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger 
Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Förderung demokratischer 
Bildung im Jugendalter. BT-Drucksache 19/24200. Berlin. Verfügbar über: 
https://dserver.bundestag.de/btd/19/242/1924200.pdf; [16.02.2024] 
Deutscher Bundestag (2020b): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens 
Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion 
der FDP. Rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare in Deutschland, der Europäischen Union 
und weltweit. Berlin. 
Deutscher Bundestag (2020c): Dritter Engagementbericht. Zukunft Zivilgesellschaft: Junges Engagement im 
digitalen Zeitalter – Zentrale Ergebnisse. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156652/164912b832c17bb6895a31d5b574ae1d/dritter-
engagementbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf; [13.03.2024] 
Deutscher Bundestag (2021a): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- 
und Jugendstärkungsgesetz – KJSG). Drucksache 19/26107 vom 25.01.2021. Verfügbar über: 
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926107.pdf; [10.12.2023] 
Deutscher Bundestag (2021b): Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten. Bericht der 
Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit. BT-
Drucksache 19/26665. Verfügbar über: https://dserver.bundestag.de/btd/19/266/1926665.pdf; [17.01.2024] 
Deutscher Bundestag (2024): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/9049 – Entwurf 
eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer 
Vorschriften. Drucksache 20/11004. Berlin. 
Deutscher Bundestag (o. J.): Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“. Verfügbar 
über: https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/weitere_gremien/enquete_bb; 
[28.03.2024]
Deutscher Ethikrat (2012): Intersexualität. Stellungnahme. Berlin. 
Deutscher Ethikrat (2022): Pandemie und psychische Gesundheit - Aufmerksamkeit, Beistand und 
Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in und nach gesellschaftlichen Krisen.
Adhoc-Empfehlung v. 28.11.2022. Verfügbar über: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-
Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-pandemie-und-psychische-gesundheit.pdf; [07.03.2024] 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (2020): Der Gute-Kita-Bericht 2020. Bedarfe der Träger und 
Maßnahmen der Länder. Berlin. Verfügbar über: https://www.der-
paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/200526-gute-kita-bericht.pdf; [31.01.2024] 
Deutscher Städtetag (2022): Fachkräftemangel Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Beschluss des Präsidiums 
des Deutschen Städtetages vom 22. November 2022 – 444. Sitzung in Hannover.  
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (2023): Empfehlungen des Deutschen Vereins für 
öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Berufen durch 
Freiwilligendienste. Verfügbar über: https://www.deutscher-
verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2023/dv-6-
22_freiwilligendienste.pdf; [30.11.2023] 
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (2016): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur 
Implementierung und Ausgestaltung multiprofessioneller Teams und multiprofessoinellen Arbeitens in 
Kindertageseinrichtungen. Berlin. 
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) (2023): Umsetzungsempfehlungen zur 
Stärkung von Selbstbestimmung und Beteiligung durch die Jugendhilfeplanung. Empfehlungen der 
Fachgruppen zur Umsetzung des KJSG (DIJuF und ism gGmbH), Heidelberg. 
Deutsches Institut für Menschenrechte (2022): Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte im 
Blick. Aufgaben und Bedeutung eines unabhängigen Kinder- und Jugendrechte-Monitorings. Verfügbar 
über: https://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Information/Information_Kinderrechte_im_Blick.pdf; 
[25.03.2024] 
Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) (2018): DIVSI U25-Studie. Euphorie war 
gestern. Die Generation „Internet“ zwischen Glück und Abhängigkeit. Eine Grundlagenstudie des SINUS-
Instituts Heidelberg im Auftrag des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI). 
Hamburg. Verfügbar über: https://www.divsi.de/publikationen/studien/divsi-u25-studie-euphorie-war-
gestern/index.html; [22.02.2024] 
Deutsches Jugendinstitut (2019): Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten AID:A. Zweite Welle der 
integrierten DJI-Surveyforschung. München 
Deutsches Jugendinstitut (DJI) (Hrsg.) (2020): Ungleiche Kindheit und Jugend. Wie junge Menschen mit 
Migrationshintergrund in Deutschland aufwachsen. In: DJI Impulse, H. 1. Verfügbar über: 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bulletin/d_bull_d/bull123_d/DJI_1_20_Web.pdf; [18.03.2024] 
Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) (2019): Kinderrechte-Index. Die Umsetzung von Kinderrechten in den 
deutschen Bundesländern – eine Bestandsanalyse 2019. Verfügbar über: 
https://www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/2_Kinderrechte/2.25_Kinde
rrechte-Index_alle-Dokumente/Kinderrechte-Index_2019.pdf; [05.06.2024] 
Deutsches Kinderhilfswerk e. V. (2022a): Deutschland – ein kinderfreundliches Land? Repräsentative Umfrage 
zum 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes am 17.02.2022. Verfügbar über: 
https://www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/4_Ueber_uns/4.16_50_Jahre_DKHW/Umfrage_Kinderfreundli
chkeit/Umfrage_Forsa_Kinderfreundlichkeit_2022_Zusammenfassung_-
_Sendesperrfrist_16.02.2022_06.00_Uhr.pdf; [24.05.2024] 
Deutsches Kinderhilfswerk e. V. (2022b): Kinderreport Deutschland 2022. Rechte von Kindern in Deutschland: 
Generationengerechte Politik gemeinsam mit und im Interesse von Kindern. Berlin.
Deutsches Studierendenwerk (DSW) (2023): Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht 2023. 
Verfügbar über: https://www.studierendenwerke.de/beitrag/wohnraum-fuer-studierende-statistische-
uebersicht-2023 (22.03.2024)  
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) (2022): Forschungsergebnisse aus 
Kurzstudien des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (Na-DiRa). NaDiRa Working 
Papers. Verfügbar über: https://www.dezim-
institut.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-5371.pdf; [18.03.2024] 
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) (2022): Rassistische Realitäten: Wie 
setzt sich Deutschland mit Rassismus auseinander? Auftaktstudie zum Nationalen Diskriminierungs- und 
Rassismusmonitor (NaDiRa). Berlin. 
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM): (2023): Wer ist hier eigentlich 
ostdeutsch, und wenn ja, wie viele? Zur Konstruktion, Wirkungsmacht und Implikation von Ostidentitäten. 
DeZIM Research Notes #15/23. Berlin. 
Dick, O./Herzog, E. (2022): Ausbildungsreport 2022. DGB Jugend. Berlin. 
Die Bundesregierung (2022a): 7. Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19. 
Verfügbar über: 
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2006266/47d5893828bc9d1ab4d07ed41b7cb078/2
022-02-17-siebte-stellungnahme-expertenrat-data.pdf?download=1; [07.03.2024]  
Die Bundesregierung (2022b): Pandemievorbereitung auf Herbst/Winter. 11. Stellungnahme des 
ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19. Verfügbar über: 
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975196/2048684/fe0a6178b1b60172726d4f859acb4b1d/20
22-06-08-stellungnahme-expertinnenrat-data.pdf?download=1; [07.03.2024] 
Die Bundesregierung (2023): Interministerielle Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und 
Jugendliche durch Corona“ – Abschlussbericht. Berlin/Bonn. Verfügbar über: 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Kindergesundheit/Absc
hlussbericht_IMA_Kindergesundheit.pdf; [07.03.2024] 
Diefenbach-Trommer, S./Marré, J./Klugkist, J.-H./Schmidt, M. (2018). Engagiert euch nicht? Wie das 
Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement erschwert. Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches 
Engagement (BBE). Verfügbar über: https://www.b-b-
e.de/fileadmin/Redaktion/06_Service/02_Publikationen/2018/2018-bbe-reihe-arbeitspapiere-005.pdf; 
[23.02.2024] 
Diehl, C./Liebau, E./Mühlau, P. (2021): How often have you felt disadvantaged? Explaining perceived 
discrimination. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie &amp; Sozialpsychologie, 73. Jg., H. 1, S. 1–24. 
Dietze, G. (2019): Sexueller Exzeptionalismus. Überlegenheitsnarrative in Migrationsabwehr und 
Rechtspopulismus. Bielefeld. 
DigiPäd 24/7 (2022): Das Recht junger Menschen auf analog-digitale Teilhabe verwirklichen – Empfehlungen 
für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Internate. Köln &amp; Hildesheim. Verfügbar 
über: https://digipaed24-7.de/wp-content/uploads/2022/10/DigiPaed_24-
7_Handlungsempfehlungen_Ergaenzende-Rechtsinformationen.pdf; [24.08.2023] 
DIJuF/Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft (2022): Die große Vormundschaftsrechtsreform – ein 
Materialienband für die Praxis. Verfügbar über: 
https://vormundschaft.net/assets/uploads/2021/12/Bundesforum_Materialienband_Webversion.pdf; 
[01.03.2023] 
DIJuF-SFK2 (2017): Beschwerdemöglichkeiten des Jugendamts in Kindschaftsverfahren vor dem 
Familiengericht. Verfügbar über: 
https://dijuf.de/fileadmin/user_upload/SFK_2_Broschuere_Beschwerdemoeglichkeiten.pdf; [01.03.2023]
Dionisius, S./Hopmann, B./Koch, J./Möller, T./Wedermann, S./Schröer, W. (2023): Selbstvertretung in der 
inklusiven Kinder- und Jugendhilfe absichern und weiterentwickeln! Frankfurt a. M. &amp; Hildesheim. 
Verfügbar über: https://doi.org/10.18442/228; [29.01.2024] 
Dittmann, A./Schäfer, D. (2023): Zusammenarbeit zwischen Eltern und Fachkräften in der Pflegekinderhilfe – 
eine kritische Zwischenbilanz. In: Wolf, K. (Hrsg.): Sozialpädagogische Pflegekinderforschung II: 
Forschung und Praxisentwicklung. Bad Heilbrunn, S. 189–212. 
Dittmann-Wolf, A. (2023): Jugendamt und Rechtsmedizin im Kinderschutz. Weinheim &amp; Basel. 
DIW ECON (2023): Kosten (k)einer Kindergrundsicherung: Folgekosten von Kinderarmut. Kurzexpertise für 
die Diakonie Deutschland. Berlin. Verfügbar über: https://diw-econ.de/wp-
content/uploads/Diakonie_DIWEcon_Kindergrundsicherung_v4.0.pdf; [09.04.2024] 
Döbele, C./Engels, J. N./Heinrich, R./Loew, N./Schläger, C./Simon, A. M./Vitt, A.-K. (2023): Krisenerwachsen. 
Wie blicken junge Wähler:innen auf Politik, Parteien und Gesellschaft? Bonn. Verfügbar über: 
https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/20355.pdf; [29.8.2023] 
Dohmen, D./Hurrelmann, K. (Hrsg.) (2021):  Generation Corona? Wie Jugendliche durch die Pandemie 
benachteiligt werden. Weinheim &amp; Basel. 
Dollmann, J./Jacobsen, J./Mayer, S. (2023): Ein Jahr Angriffskrieg. Anhaltend große Solidarität mit 
ukrainischen Geflüchteten und hohe Unterstützung für Sanktionen gegen Russland. DeZIM. insights 
Working Paper 8, Berlin. 
Donabedian, A. (1980): The Definition of Quality and Approaches to Its Assessment, Explorations in Quality 
Assessment and Monitoring. Band 1. University of Michigan. 
Dreiskämper, D./Burrmann, U./Kehne, M./Neuber, N./Rulofs, B./Süßenbach, J./Voigts, G./Henning, L. (2023): 
Sport und mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen – Ausgewählte Ergebnisse aus dem Move 
For Health Projekt. Wiesbaden. 
Dreiskämper, D./Lagemann, J. (2024): Sind bewegte Kinder und Jugendliche (psychisch) gesünder? 
Präsentation des Expert*innenhearings „(Mental) Fit durch Bewegung, Spiel und Sport! Mehr MOVE im 
Leben junger Menschen!“, am 22./23. Februar 2024 in Berlin. 
Dreißigacker, L./Schröder, C. P./Krieg, Y./Becher, L./Hahnemann, A./Gröneweg, M. (2023): Jugendliche in 
Niedersachsen. Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2022 (KFN-Forschungsberichte Nr. 169). Hannover. 
Drilling, M./Dittmann, J. (2022): Segregation. In: Kessl, F./Reutlinger, C. (Hrsg.): Sozialraum. Eine elementare 
Einführung. Wiesbaden, S. 255– 265. 
Dziabel, N./Krebs, M./Zirfas, J. (Hrsg.) (2019): Schlüsselwerke der Vulnerabilitätsforschung. Wiesbaden. 
Eberl, P./Möller, M. F. (2016): Zum Stand der führungsbezogenen Vertrauensforschung. In: Keuper, 
F./Sommerlatte, T. (Hrsg.): Vertrauensbasierte Führung. Devise und Forschung Wiesbaden, S. 73–87. 
Eberth, A./Goller, A./Günther, J./Hanke, M./Holz, V./Krug, A./Roncevic, K./Singer-Brodowski, M. (Hrsg.): 
(2022): Bildung für nachhaltige Entwicklung – Impulse zu Digitalisierung, Inklusion und Klimaschutz. 
Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto. 
Ebner, S. (2018): Kinderschutz in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. München. 
Eckardt, F. (2021): Wohnen in Zeiten der Pandemie: Verschränkte soziale und Wohn-Benachteiligungen. In: 
Eckardt, F./Meier, S. (Hrsg.): Handbuch Wohnsoziologie. Wiesbaden, S. 31–32. 
Eckelt, M./Burkard, C. (2022): Nachschulische Bildung in Deutschland. Zentrale Ergebnisse und 
bildungspolitische Einordnung. Gütersloh. 
Eckert, D. (2020): Qualität im guten Ganztag bis 2025 verbindlich sichern. Die AWO Kampagne 
„Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ganz schnell? Ganz gut?! #GuterGanztag“. In: Theorie und 
Praxis der sozialen Arbeit, 71. Jg., H. 4, S. 317–322.
Eckert, D./Bassarak, H. (2021): Der neue § 13a SGB VIII Schulsozialarbeit – Fortschritt für die Kinder- und 
Jugendhilfe? Verfügbar über: 
https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Arbeitshilfen_Formulare_Rundschreiben_Newsletter_Tagun
gsunterlagen/Tagungsunterlagen/2022/Viertes_Vernetzungs-_und_Austauschtreffen_fuer_die_Stadt-
_und_Landkreise_zur_Schulsozialarbeit/Aufsatz____13a_SGB_VIII_Eckert_Bassarak.pdf; [05.01.2024] 
Egert, F./Hopf, Mi. (2016): Zur Wirksamkeit von Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen in Deutschland. 
In: Kindheit und Entwicklung 25. Jg., H. 3, S. 153–163. 
Ehlke, C. (2021): Leaving Care aus Pflegefamilien – Die Bedeutung von Hilfestrukturen und sozialer 
Unterstützung aus Sicht junger Erwachsener. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 16. Jg., H. 2, 
S. 176–188. 
Ehlke, C./Karic, S./Muckelmann, C./Böllert, K./Oelkers, N./Schröer, W. (2017): Soziale Dienste und 
Glaubensgemeinschaften. Eine Analyse regionaler Wohlfahrtserbringung. Weinheim &amp; Basel. 
Ehlke, C./Sievers, B./Thomas, S. (2022): Werkbuch Leaving Care. Verlässliche Infrastrukturen im Übergang 
aus der stationären Erziehungshilfe ins Erwachsenenleben. Frankfurt a. M. 
Eickhorst, A. (2023): Elternbildung als zentraler Faktor für eine resiliente Kindesentwicklung. In: Public-
Health-Forum, 31. Jg., H. 2, S. 100–103. 
Eickhorst, A./Schreier, A./Brand, C./Lang, K./Liel, C./Renner, I./Neumann, A./Sann, A. (2016): 
Inanspruchnahme von Angeboten der Frühen Hilfen und darüber hinaus durch psychosozial belastete 
Eltern. In: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 59. Jg., H. 10, S. 1271–
1280. 
Eifler, R./Hipke, F./Kurtz, V. (2020): Lange Verweildauern: Ein Problemaufriss zur aktuellen Situation in 
Inobhutnahme-Einrichtungen. In: IGfH Fachgruppe Inobhutnahme (Hrsg.): Handbuch Inobhutnahme: 
Grundlagen – Praxis und Methoden – Spannungsfelder. Frankfurt a. M., S. 428–440, 2. Auflage 
Eilers, D. (2018): „blue scholars“* – Interdependente Klassismusanalyse als kollektive Forschung. In: Mai, H./ 
Merl, T./Mohseni, M. (Hrsg.): Pädagogik in Differenz- und Ungleichheitsverhältnissen. Aktuelle 
erziehungswissenschaftliche Perspektiven zur pädagogischen Praxis. Interkulturelle Studien. Wiesbaden, 
S. 91–104. 
Eisenberg, U./Kölbel, R. (2023): Jugendgerichtsgesetz. München. 24. Auflage  
Elbe, M. (2023): Bewerberstudie 2022. Vom anfänglichen Interesse zur abgeschlossenen Bewerbung bei der 
Bundeswehr. Forschungsbericht 134. Potsdam: ZMSBw. Verfügbar über: 
https://zms.bundeswehr.de/resource/blob/5621972/c9563445e46f1c0ea5a42f1172230b16/zmsbw-
forschungsbericht-134-bewerberstudie-2022-pdf-data.pdf; [27.03.2024] 
El-Mafaalani, A. (2017): Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund. In: Scherr, A./El-
Mafaalani, A./Yüksel, G. (Hrsg.): Handbuch Diskriminierung. Wiesbaden, S. 465–478. 
El-Mafaalani, A. (2022): Das Integrationsparadox. Warum gelungene Integration zu mehr Konflikten führt. 
Köln. 
El-Menouar, Y. (2022): Religionsmonitor kompakt. Die Zukunft der Kirchen – zwischen Bedeutungsverlust und 
Neuverortung in einer vielfältigen Gesellschaft Ergebnisse des Religionsmonitors 2023 – eine Vorschau. 
Gütersloh. Verfügbar über: https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/51_Religionsmonitor/Religionsmoni_kompakt_final2.pdf; [17.01.2024]  
Elsen, S. (2018): Nachhaltigkeit. In: Otto, H.-U./Thiersch, H./Treptow, R./Ziegler, H. (Hrsg.): Handbuch 
Soziale Arbeit. München, S. 1055–1066. 6., überarbeitete Auflage. 
Emanuel, M. (2017): Jugendhilfe und Schule – Plädoyer für eine offensiv-emanzipatorische Schulsozialarbeit. 
In: Hollenstein, E./Nieslony, F./Speck, K./Olk, T. (Hrsg.): Handbuch der Schulsozialarbeit. Weinheim &amp; 
Basel, S. 16–23.
Emmerich, M./Hormel, U./Jording, J./Massumi, M. (2020): Migrationsgesellschaft im Wandel – 
Bildungssystem im Stillstand? In: Ackeren, I. v./Bremer, H./Kessl, F./Koller, H.-C./Pfaff, N./Rotter, C. 
(Hrsg.): Bewegungen. Beiträge zum 26. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft 
(DGfE). Opladen, S. 135–146. 
Enders, J. C./Schulze, M./Ely, B. (Hrsg.) (2016): Wie war das für Euch? Die Dritte Generation Ost im Gespräch 
mit ihren Eltern. Berlin. 
Endreß, M. (2020). Vertrauen. Bielefeld. 
Engel, A. (2023): Digitalisierung und Mediatisierung. Unveröffentlichte Expertise im Rahmen des 17. Kinder- 
und Jugendberichts Bundesregierung.  
Engel, J./Mayweg, E./Carnap, A. (2022): Postdigital bedingte Souveränität. Zum Wandel von 
Handlungsmächtigkeit aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive. In: Medien + Erziehung: 66. Jg., 
H. 6, S. 13–26. 
Engelhardt, E. M. (2021): Lehrbuch Onlineberatung. Göttingen.  
Engelke, J./Himbert, E. (2021): Private Hochschulen – Kommerzialisierung des Studiums? In: Fischer, 
J./Graßhoff, G. (Hrsg.): Fachkräfte! Mangel! Die Situation des Personals in der Sozialen Arbeit. Weinheim 
&amp; Basel, S. 142–154. 
Enggruber, R./Neises, F./Oehme, A./Palleit, L./Schröer, W./Tillmann, F. (2021): Übergang zwischen Schule 
und Beruf neu denken: Für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive. 
Verfügbar über: https://www.der-
paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/expertise_uebergang-schule-beruf_2021.pdf; 
[28.03.2024] 
Enggruber, R./Oehme, A. (2023): Ausbildung für alle - Plädoyer für eine inklusiv ausgestaltete 
Ausbildungsgarantie. In: Dreizehn, H. 29, S. 4–7. 
Enßle, F./Helbrecht, I. (2018): Ungleichheit, Intersektionalität und Alter(n) – für eine räumliche Methodologie 
in der Ungleichheitsforschung. In: Geographica Helvetica, 73. Jg., H. 3, S. 227–239.  
Erdmann A./Reinecke J. (2021): What Influences the Victimization of High-Level Offenders? A Dual 
Trajectory Analysis of the Victim–Offender Overlap From the Perspective of Routine Activities With Peer 
Groups. In: Journal of Interpersonal Violence, 36. Jg., H. 17/18, NP9317-NP9343.  
Erdmann, J./Mühlmann, T. (2022): Auf den zweiten Blick – eine Coronabilanz in Sachen Kinderschutz. In: 
KomDat, H. 2, S. 9–16.  
Erkens, C./Scharmanski, S./Hessling, A. (2021): Prävalenzen sexualisierter Gewalt. Jugendsexualität 9. Welle. 
BZgA-Faktenblatt. Köln. 
Ernst, T./Mierendorff, J./Mader, M. (2019): Commercial provision and transformations of the German childcare 
system. In: Helsper, W./Krüger, H.-H./Lüdemann, J. (Hrsg.): Exklusive Bildung und neue Ungleichheit. 
Weinheim &amp; Basel, S. 78–88. 
Erzberger, C./Herz, A./Koch, J./Lips, A./van Santen, E./Schröer, W./Seckinger, M. (2019): Sozialstatistische 
Grundlage sozialer Teilhabe von Care Leaver*innen in Deutschland. Datenreport auf der Basis der 
Erziehungshilfeforschung und repräsentativer Paneluntersuchungen. Hildesheim. Verfügbar über: 
https://hilpub.uni-hildesheim.de/server/api/core/bitstreams/2d201f05-1bb2-43cd-b4e3-
0dd4b9ba4e44/content; [04.12.2023] 
Eßer, F./ Rusack, T. (2020): Schutzkonzepte und Sexualkulturen in Institutionen. In: Wazlawik, M./Christmann, 
B./Böhm, M./Dekker, A. (Hrsg.): Perspektiven auf sexualisierte Gewalt. Einsichten aus Forschung und 
Praxis. Wiesbaden, S. 13–27. 
Eßer, F./Sitter, M. (2018): Ethische Symmetrie in der partizipativen Forschung mit Kindern [44 Absätze]. In: 
Forum Qualitative Sozialforschung/Forum: Qualitative Social Research, 19. Jg., H. 3. Verfügbar über: 
www.qualitative-research.net/index.php/fqs/article/view/3120 [15.09.2020].
Estévez, E./Cañas, E./Estévez, J. F./Povedano, A. (2020): Continuity and Overlap of Roles in Victims and 
Aggressors of Bullying and Cyberbullying in Adolescence: A Systematic Review. In: International Journal 
of Environmental Research and Public Health, 17. Jg., H. 20.  
Europäische Kommission (2018): Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament, den Rat, den 
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Beteiligung, Begegnung 
und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen. Verfügbar über: https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0269; [22.03.2024] 
Europäische Kommission (2021a): Loneliness in the EU. Insights from surveys and online media data. 
Verfügbar über: https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC125873; [22.03.2024] 
Europäische Kommission (2021b): Umsetzungsleitlinien. Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und 
Europäisches Solidaritätskorps. Verfügbar über: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/sites/default/files/2021-
12/implementation-inclusion-diversity_apr21_de.pdf; [28.03.2024] 
Europäische Kommission (2022): Rede von Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union. Verfügbar über: 
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/SPEECH_22_5493; [22.03.2024] 
Europäische Kommission (2022): Youth Action Plan (YAP) in EU external action 2022–2027. Verfügbar über: 
https://international-partnerships.ec.europa.eu/system/files/2022-10/Joint%20Communication%20-
%20Youth%20Action%20Plan%20in%20EU%20external%20action%202022%20%E2%80%93%202027.
pdf; [22.03.2024] 
Europäische Kommission (2023): Communication from The Commission to the European Parliamment the 
Council, the european Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on a 
comprehensive approach to mental health. Verfügbar über: 
https://health.ec.europa.eu/document/download/cef45b6d-a871-44d5-9d62-
3cecc47eda89_en?filename=com_2023_298_1_act_en.pdf&amp;prefLang=de; [22.03.2024] 
Europäische Kommission (o. J.): Prioritäten des Programms Erasmus+. Verfügbar über: https://erasmus-
plus.ec.europa.eu/de/programme-guide/part-a/priorities-of-the-erasmus-programme; [22.03.2024] 
Europäische Union (2000): Charta der Grundrechte der EU. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 
Verfügbar über: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf; [22.03.2024] 
Europäische Union (2012): Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. (Konsolidierte Fassung). 
Verfügbar über: 
https://www.unyouth2030.com/_files/ugd/b1d674_9f63445fc59a41b6bb50cbd4f800922b.pdf; 
[22.03.2024] 
Europäischer Ausschuss der Regionen (2022): Charter on Youth and Democracy. Verfügbar über: 
https://cor.europa.eu/en/our-
work/Documents/4856_EU%20Charter%20on%20Youth%20and%20Democracy_N.pdf; [22.03.2024] 
Europäisches Parlament (2022): Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2022 zu dem 
Thema „Europäisches Jahr der Jugend 2022 – Vermächtnis“. (Entschließung 2022/2953(RSP)). Verfügbar 
über: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0424_DE.html; [22.03.2024] 
Europarat (1954): Europäisches Kulturabkommen. Amtliche Übersetzung Deutschlands. Verfügbar über: 
https://rm.coe.int/16800645a1; [22.03.2024] 
Europarat (2008): Agenda 2020. 8th Council of Europe Conference of Ministers responsible for Youth 
Background document. Kyiv, Ukraine 10-11 October 2008. “The future of the Council of Europe youth 
policy: AGENDA 2020”. Verfügbar über: https://rm.coe.int/1680702428; [22.03.2024] 
Europarat (2017): Recommendation CM/Rec (2017)4 of the Committee of Ministers to member States on youth 
work. Verfügbar über: https://rm.coe.int/1680717e78; [22.03.2024] 
Europarat (2020): Jugendbereich-Strategie 2030. Einbindung junger Menschen in die Werte des Europarates. 
Verfügbar über: https://rm.coe.int/background-document-youth-sector-strategy-2030-german/1680a0bb78; 
[28.03.2024]
European Commission (2020): Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, 
the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on a New Pact on 
Migration and Asylum, COM (2020) 609 of 23 September 2020. 
European Commission (2023): COP28: How digital can help us tackle climate change. Event Report. Verfügbar 
über: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/cop28-how-digital-can-help-us-tackle-climate-change; 
[12.03.2024] 
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) (2023a): Christinnen und Christen in Deutschland. Verfügbar über: 
https://www.ekd.de/statistik-kirchenmitglieder-17279.htm; [17.01.2024] 
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) (2023b): Äußerungen des kirchlichen Lebens. Verfügbar über: 
https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/kirch_leben_2019_r.pdf; [27.07.2024] 
Evangelische Trägergruppe für gesellschaftspolitische Jugendbildung (et) (2023): Thesenpapier „von wegen 
anders“. Jugendpolitik Ost. Berlin. Verfügbar über: https://www.evangelische-akademien.de/wp-
content/uploads/2023/04/Thesenpapier_VonWegenAnders_Jugendpolitik-Ost.pdf; [08.03.2024] 
Expertenrat für Klimafragen (ERK) (Hrsg.) (2022): Zweijahresgutachten 2022. Gutachten zu bisherigen 
Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und Wirksamkeit von 
Maßnahmen (gemäß § 12 Abs. 4 Bundes-Klimaschutzgesetz). Verfügbar über: https://expertenrat-
klima.de/content/uploads/2022/11/ERK2022_Zweijahresgutachten.pdf;[15.03.2024] 
Faas, S./Landhäußer, S./Treptow, R./Lange, A. (2017): Familien- und Elternbildung stärken. Konzepte, 
Entwicklungen, Evaluation. Wiesbaden. 
Fachgruppen zur Umsetzung des KJSG von DIJuF und ism gGmbH (2022): Empfehlungen zur Umsetzung des 
§ 50 Abs. 2 S. 2–6 SGB VIII – Vorlage des Hilfeplans im familiengerichtlichen Verfahren. Verfügbar 
über: 
https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Handlungsfelder/KJSG/Empfehlungen_Kinderschutz_50_SGB_VIII_
2022-07-22.pdf; [01.03.2024] 
Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) (2023): Infosystem Kinder- 
und Jugendhilfe in Deutschland. Verfügbar über: https://www.kinder-jugendhilfe.info/orientierung-und-
ueberblick [05.04.2024] 
Faltermeier, J. (2017): Care Leaver – erfolgreiche nachstationäre Begleitung junger Erwachsener. Frankfurt 
a. M. 
Farin, K./Mey, G. (Hrsg.) (2020): WIR. Heimat – Land – Jugendkultur. Berlin. 
Farrall, S./Hunter, B./Sharpe, G./Calverley, A. (2014): Criminal Careers in Transition. The Social Context of 
Desistance from Crime. Oxford. 
Farrenberg, D./Schulz, M. (2022): Kinder- und Jugendhilfe. Arbeitsfelder und ihre Rahmungen. Frankfurt a. M. 
2. Auflage 
Fatke, R. (2007): Kinder- und Jugendpartizipation im wissenschaftlichen Diskurs. In: Bertelsmann Stiftung 
(Hrsg.): Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Entwicklungsstand und Handlungsansätze. 
Gütersloh, S. 19–38. 
Fegert, J. M./Schröer, W./Wolff, M. (2017): Persönliche Rechte von Kindern und Jugendlichen. Schutzkonzepte 
als organisationale Herausforderungen. In: Fegert, J. M./Schröer, W./Wolff, M. (Hrsg.): Schutzkonzepte in 
Theorie und Praxis. Ein beteiligungsorientiertes Werkbuch. Weinheim &amp; Basel, S.14–24. 
Feldmann-Wojtachnia, E. (2023): Jugendparlamente. Ein wirkungsvolles Partizipationsinstrument und mehr als 
Peer Group Education? In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis, 68. Jg., H. 1, S. 20. 
Feltes T./Fischer, T. A. (2018): Jugendhilfe und Polizei – Kooperation zwischen Hilfe und Kontrolle. In: 
Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium der Kinder- und Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 1213–1230.
Fendel, T./Schreyer, F. (2022): Ungleichheit und Aufstieg in der Einwanderungsgesellschaft. Zur Stratifizierung 
geflüchteter Frauen und Männer im Kontext aktivierender Integrationspolitik. In: Soziale Welt, 73. Jg., H. 
2, S. 266–308. 
Fendrich, S./Bränzel, P./Hornfeck, F. (2017): Auslaufmodell Adoption? Immer weniger Paare in Deutschland 
nehmen fremde Kinder an. Wie sich diese Entwicklung begründen lässt und warum Reformen überfällig 
sind. In: DJI Impulse, H. 4, S. 24–27. 
Fendrich, S./Pothmann, J./Tabel, A. (2016): Monitor Hilfen zur Erziehung 2016. Dortmund. Verfügbar über: 
http://www.hzemonitor.akjstat.tu-
dortmund.de/fileadmin/user_upload/documents/Monitor_Hilfen_zur_Erziehung_2016.pdf; [08.03.2024] 
Fendrich, S./Pothmann, J./Tabel, A. (2021): Monitor Hilfen zur Erziehung 2021. Dortmund. Verfügbar über: 
http://www.hzemonitor.akjstat.tu-
dortmund.de/fileadmin/user_upload/documents/Monitor_Hilfen_zur_Erziehung_2021.pdf; [18.01.2024] 
Fendrich, S./Tabel, A./Erdmann, J./Frangen, V./Göbbels-Koch, P./Mühlmann, T. (2023): Monitor Hilfen zur 
Erziehung 2023. Dortmund. Verfügbar über: https://www.hzemonitor.akjstat.tu-
dortmund.de/fileadmin/user_upload/documents/Monitor_Hilfen_zur_Erziehung_2023.pdf; [28.05.2024]. 
Ferchhoff, W./Dewe, B. (2016): Entstrukturierung und Entgrenzung der Jugendphase. In: Becker, U./Friedrichs-
Liesenkötter, H./von Gross, F./Kaiser, S. (Hrsg.): Ent-Grenztes Heranwachsen. Wiesbaden, S. 31–50. 
Fink, P./Hennicke, M./Tiemann, H. (2019): Ungleiches Deutschland. Sozioökonomischer Disparitätenbericht 
2019. Bonn.   
Fischer, J. (2014): Kinderschutz durch Netzwerkarbeit in ländlichen Räumen. In: Heinitz, S./Herschelmann, M. 
(Hrsg.): Kinderschutz in ländlichen Räumen. Herausforderungen, empirische Befunde und Perspektiven. 
Köln, S. 165–183. 
Fischer, J. (2015): Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen. Eine Reflexion zum Stand sektorenübergreifender 
Vernetzungsstrategien. In: SozialExtra, 39. Jg., H. 1, S. 51–55. 
Fischer, J. (2020): Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung als Diener zweier Herren? Kooperation im Spagat 
zwischen Netzwerk- und Verwaltungslogik. In: Fischer, J./Graßhoff, G. (Hrsg.): Fachkräfte! Mangel! Die 
Situation des Personals in der Sozialen Arbeit. 3. Sonderband des „Sozialmagazin“. Weinheim, S. 48–59 
Fischer, J. (2021a): Netzwerke. In: Kreft, D./Mielenz, I. (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit. Weinheim, S. 598–
602, 9. Auflage 
Fischer, J. (2021b): Von der Fachplanung zur integrierten Planung. In: stadt land bildung. Magazin für 
kommunales Bildungsmanagement, H. 09/10, S. 4–7. 
Fischer, J. (2022a): Netzwerkorientierung als Weg aus der Ökonomisierung des Sozialen. In: Sozialmagazin, 
47. Jg., Heft 9–10, S. 81–88. 
Fischer, J. (2022b): Netzwerkorientierung in der kommunalen Planung und Beteiligung. In: Fischer, J./Hilse-
Carstensen, T./Huber, S. (Hrsg.) (2022): Handbuch Kommunale Planung und Steuerung. Weinheim, 
S. 244–253. 
Fischer, J. (2023): Frühe Hilfen als Innovation für die Fortentwicklung von Public Health. In: Public Health 
Forum, 31. Jg., H. 2, S. 126–128. 
Fischer, J. (2024): Vernetzung in der kommunalen Sozialpolitik. In: Brettschneider, A./Grohs, S./Jehles, N. 
(Hrsg.): Handbuch Kommunale Sozialpolitik. Wiesbaden (i. E.). 
Fischer, J./Buchholz, T./Merten, R. (Hrsg.) (2011): Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von 
Jugendhilfe und Schule. Wiesbaden. 
Fischer, J./Geene, R. (2021): Gelingensbedingungen der Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und 
Gesundheitswesen – Handlungsansätze und Herausforderungen im Kontext kommunaler 
Präventionsketten. In: Klammer, U./Brettschneider, A. (Hrsg.): Vorbeugende Sozialpolitik: Ergebnisse und 
Impulse. Frankfurt a. M., S. 198–204.
Fischer, J./Gerigk, L. (2017): Frühe Hilfen als Teil einer Integrationslandschaft für Flüchtlinge. In: Fischer, 
J./Geene, R. (Hrsg.): Netzwerke in Frühen Hilfen und Gesundheitsförderung – Neue Perspektiven 
kommunaler Modernisierung. Weinheim, S. 158–167.  
Fischer, J./Graßhoff, G. (Hrsg.) (2020): Fachkräfte! Mangel! Die Situation des Personals in der Sozialen Arbeit. 
Band 3.Weinheim.  
Fischer, J./Hilse-Carstensen, T. (2019): Familienpolitische Ansätze zur Förderung lokaler Infrastruktur in 
ländlichen Räumen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 50. Jg., H. 4, S. 26–35. 
Fischer, J./Hilse-Carstensen, T. (2021): Familienpolitische Ansätze zur Förderung lokaler Infrastruktur in 
ländlichen Räumen. In: Familienpolitische Informationen der eaf, H. 1, S. 7–12.  
Fischer, J./Hilse-Carstensen, T./Huber, S. (2021): Förderung des sozialen Zusammenhalts auf kommunaler 
Ebene – Gestaltungsspielräume und Handlungsansätze. In: Fischer, J./Tuider, E. (Hrsg.): Sozialer 
Zusammenhalt. Band 4. Weinheim, S. 80–96.  
Fischer, J./Hilse-Carstensen, T./Huber, S. (2022): Kommunale Planung und Steuerung in der Praxis – ein Blick 
auf die weitere Entwicklung. In: Fischer, J./Hilse-Carstensen, T./Huber, S. (Hrsg.): Handbuch Kommunale 
Planung und Steuerung. Weinheim, S. 632–651. 
Fischer, J./Hilse-Carstensen, T./Huber, S. (2023): Kommunale Planung und Steuerung in der Praxis – ein Blick 
auf die weitere Entwicklung. In: Fischer, J./Hilse-Carstensen, T./Huber, S. (Hrsg.) (2022): Handbuch 
Kommunale Planung und Steuerung. Weinheim, S. 632–651. 
Fischer, J./Huber, S. (2024): Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe im Fokus der Wohlfahrtspflege in 
ländlichen Räumen. In: Faulde, J./Wendt, W. R. (Hrsg.): Wohlfahrtspflege in ländlichen Räumen. 
Sonderband der Blätter der Wohlfahrtspflege. Baden-Baden. 
Fischer, J./Huth, C./Römer, R. (2016): Bedarfsgerechte Bildungs- und Sozialsteuerung in der Stadt Erfurt. 
Erfurt.  
Fischer, J./Kosellek (2019): Netzwerke in der Sozialen Arbeit von der quantitativen zur qualitativen 
Herausforderung – eine Einleitung zur zweiten Ausgabe. In: Fischer, J./Kosellek, T. (Hrsg.): Netzwerke 
und Soziale Arbeit. Theorien, Methoden, Anwendungen. Weinheim, S. 11–16. 
Fischer, J./Michelfeit, C. (2016): Sozialplanung als Teil strategischer Entwicklung von Kommunen. In: Strunk, 
A. (Hrsg.): Öffentliche Sozialplanung und die freie Wohlfahrtspflege. Baden-Baden, S. 65–80. 
Fischer, S. M./Bilz, L. (2024): Mobbing und Cybermobbing an Schulen in Deutschland – Ergebnisse der 
HBSC-Studie 2022 und Trends von 2009/10 bis 2022. In: Journal of Health Monitoring, 9. Jg., H. 1, S. 46–
67.  
Fischer, S. M./John, N./Melzer, W./Kaman, A./Winter, K./Bilz, L. (2020): Mobbing und Cybermobbing bei 
Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Querschnittergebnisse der HBSC-Studie 2017/18 und Trends. 
In: Journal of Health Monitoring, 5 Jg., H. 3, S. 56–72.  
Fischer, T. A. (2023): Gesellschaftlich problematisch oder medial-öffentlich dramatisiert? Kriminologische 
Betrachtungen zu Jugendkriminalität und Jugendgewalt. In: AJS Forum, 47. Jg., H. 1, S. 10–11. 
Fischer, V. (2021): Familienbildung. Entstehung, Strukturen und Konzepte. Frankfurt a. M. 
Flasche, V./Carnap, A. (2021): Zwischen Optimierung und ludischen Gegenstrategien: Ästhetische Praktiken 
von Jugendlichen an der Social Media Schnittstelle. In: MedienPädagogik: Zeitschrift für Theorie und 
Praxis der Medienbildung, H. 42., S. 259–280.  
FLEET Education Events GmbH/ Verband Bildung und Erziehung e. V./Schieler, A. (2022): DKLK-Studie 
2022. Themenschwerpunkt: Gesundheit und Gesundheitsprävention in der Kita. Hamburg &amp; Berlin &amp; 
Koblenz.  
FLEET Education Events GmbH/ Verband Bildung und Erziehung e. V./Schieler, A. (2023): DKLK-Studie 
2023. Themenschwerpunkt: Personalmangel in Kitas im Fokus. Hamburg &amp; Berlin &amp; Koblenz.
Flemming, W. (2021): Unabhängig, proaktiv, lösungsorientiert – Die unverwechselbare Rolle des Jugendamts 
als sozialpädagogischer Experte im familiengerichtlichen Verfahren. In: JAmt, 94. Jg., H. 6, S. 303–307. 
Flösser, G./Westerheide, L. (2016): Qualität. In: Schröer, W./Struck, N./Wolff, M. (Hrsg.): Handbuch Kinder- 
und Jugendhilfe. Weinheim &amp; Basel, S. 1125–1139. 2., überarbeitete Auflage 
Foroutan, N. (2023): Es wäre einmal deutsch. Über die postmigrantische Gesellschaft. Berlin. 
Foroutan, N./Karakayali, J./Spielhaus, R. (Hrsg.) (2018): Postmigrantische Perspektiven. Ord-nungssysteme, 
Repräsentationen, Kritik. Frankfurt a. M. 
Förtsch, M./Rösel, F. (2019): Ehrenamt und Toleranz brauchen lokale Wurzeln. In: ifo Dresden: aktuelle 
Forschungsergebnisse, 26. Jg, H. 6, S. 3–7. 
Frech, S./Richter, D. (Hrsg.) (2017): Der Beutelsbacher Konsens. Bedeutung, Wirkung, Kontroversen. Frankfurt 
a. M. 
Freigang, W. (2014): Spezialisierung. In: Düring, D./Krause, H.-U./Peters, F./Rätz, R./Rosenbauer, N./Vollhase, 
M. (Hrsg.): Kritisches Glossar der Hilfen zur Erziehung. Frankfurt a. M., S. 339–344. 
Freigang, W. (2016): Ambulante und teilstationäre Erziehungshilfen. In: Schröer, W./Struck, N./Wolff, M. 
(Hrsg.): Handbuch Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim &amp; Basel, S. 832–851, 2., überarbeitete Auflage 
Frick, V./ Holzhauer, B./Gossen, M./Harnisch, R./Winter, F. (2022b): Zukunft? Jugend fragen! – 2021. Umwelt, 
Klima, Wandel – was junge Menschen erwarten und wie sie sich engagieren. Berlin. 
Frick, V./Gossen, M./Holzhauer, B. (Hrsg.) (2022a): Junge Menschen in der Klimakrise. Eine Untersuchung zu 
emotionaler Belastung, Bewältigungsstrategien und Unterstützungsangeboten im Kontext von 
Klimawandel und Umweltproblemen in der Studie „Zukunft? Jugend fragen! 2021“: Teilbericht. Unter 
Mitarbeit von Jacqueline Kittel, Henriette Eichhorn und Anna Stüvermann.Institut für Ökologische 
Wirtschaftsforschung. Dessau-Roßlau. Verfügbar über: http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:3:2-
925526; [16.01.2024] 
Frindte, W./Wohlt, S./Richter, K. (2020): Gemeinsam Demokratie lernen – Einstellungen von Jugendlichen zur 
Demokratie und politischen Partizipation. In: conflict &amp; communication online, 19. Jg., H. 1+2, S. 122–
133. Verfügbar über: https://regener-online.de/journalcco/2020/pdf/frindte-et-al2020.pdf; [29.06.2023] 
Fritsch, K./BAG JuhiS (Hrsg.) (2023): Fallkonferenzen im Jugendstrafrecht. Wenn schon, dann richtig! 
Godesberg. 
Fritsche, M. (2020): Angehörige als Einzelvormund*innen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete: 
Einschätzungen aus einem kaum bekannten Praxisfeld. In: Forum Erziehungshilfen, 26. Jg., H. 1, S. 53–56. 
Fröhlich, L./Schulte, I. (2019): Warmth and competence stereotypes about immigrant groups in Germany. In: 
Plos one, 14. Jg., H. 9, e0223103. 
Frohn, D./Heiligers, N. (2021): Bi &amp; Pan im Office?! Die Arbeitssituation von bi- und pansexuellen Personen in 
Deutschland. Köln. 
Frohn, D./Meinhold, F./Schmidt, C. (2017): Out im Office?! Sexuelle Identität und Geschlechtsidentität, (Anti-) 
Diskriminierung und Diversity am Arbeitsplatz. Köln. 
Frohn, D./Wiens, M./Buhl, S./Peitzmann, M./Heiligers, N. (2021): Out im Office! Out vor Kundeninnen? Die 
Arbeitssituation von LSBT*I*Q+ Personen in Kundeninnen-Kontakt. Köln. 
Frohn, D./Wiens, M./Peitzmann, M./Heiligers, N. (2020): INTER* IM OFFICE?! Die Arbeitssituation von 
inter* Personen in Deutschland unter differenzieller Perspektive zu (endo*) LSBT*Q+ Personen. Köln. 
Froncek, B./Pothmann, J. (2021): Unbekannte Vormundschaft. Statistikmängel und Forschungsbedarfe. 
Frankfurt a. M. 
Frost, D. M./Meyer, I. H. (2023): Minority Stress Theory: Application, Critique, and Continued Relevance. Pre-
Proof. In: Current Opinion in Psychology, 51. Jg., S. 1–6.
Fuchs, J./Söhnlein, D./Weber, B. (2021): Projektion des Erwerbspersonenpotenzials bis 2060 - Demografische 
Entwicklung lässt das Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen. In: IAB - Kurzbericht 25/2021. Aktuelle 
Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. 
Fuchsig, H./Scholl-Bürgi, S. (2022): Welchen Einfluss hat der Klimawandel auf die Gesundheit von Kindern 
und Jugendlichen? In: Journal für Pädiatrie &amp; Pädologie 57. Jg., H. 4, S. 178–183. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.1007/s00608-022-01002-y;[15.03.2024] 
Fuchs-Rechlin, K. (2023): Fachkräftebedarf – Fachkräftegewinnung – Fachkräftebindung. Hearing 
„Fachkräftemangel“ im Rahmen der 13. Sitzung der Kommission für den 17. Kinder- und Jugendbericht. 
Frankfurt a. M. 
Fuchs-Rechlin, K./Gessler, A./Hartwich, P. (2022): Quantitative Bedarfe decken – Qualität sichern: 
Fachkräftebindung in der Frühen Bildung. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen, Jg. 53, 
H. 2, S. 34–44. 
Fuchs-Rechlin, K./Meiner-Teubner, C./Birkel-Barmsen, J./Peters, J. (2023): Alles nur Fassade? Wie 
Einrichtungsträger das Qualitätsmanagement ihrer Kitas steuern. In: Schelle, R./Blatter, K./Michl, 
S./Kalicki, B. (Hrsg.): Qualitätsentwicklung in der Frühen Bildung. Akteure – Organisationen – Systeme. 
Weinheim &amp; Basel, S. 38–66. 
Fujii, M.S./Kutscher, N. (2022): Alltagsbewältigung junger Geflüchteter in hybriden Lebenswelten. In: Diskurs 
Kindheits- und Jugendforschung, 17. Jg., H. 4, S. 467–478. 
Fülbier, P./Hampel, C./Wende, L. (2019): Das Aufgabengebiet der Jugendsozialarbeit im Spannungsfeld 
verschiedener Rechtskreise. In: Sozialmagazin, 44. Jg., H. 7-8, S. 15–27. 
Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.) (2001): Handbuch Jugendsozialarbeit, Münster. 
Funcke, A. /Menne S. (2023a): Factsheet Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. Gütersloh. Verfügbar über: 
https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Factsheet_BNG_Kinder-
_und_Jugendarmut_2023.pdf; [05.03.2024] 
Funcke, A./Menne, S. (2023b): Warum existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche für eine 
Kindergrundsicherung neu zu bestimmen sind und wie es gehen kann. Gütersloh. Verfügbar über: 
https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/IN_BNG_Policy_Brief_Existenzsicherung_fuer_
Kinder_neu_bestimmen_2023.pdf; [05.03.2024] 
Gabriel, A. (2021): Religiös sein in Kindheit und Jugend. In: Deinet, U./Sturzenhecker, B./Schwanenflügel, 
L./Schwerthelm, M. (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden, S. 1349–1355. 
Gadow, T./Peucker, C./Pluto, L./Santen, E./Seckinger, M. (2013): Wie geht's der Kinder- und Jugendhilfe? 
Empirische Befunde und Analysen. Weinheim. 
Gallep, S. (2022a): § 41 Hilfe für junge Volljährige. In: Wiesner, R./Wapler, F. (Hrsg.): SGB VIII Kinder- und 
Jugendhilfe. Kommentar. München, S. 1296-1320, 6. Auflage 
Gallep, S. (2022b): Kapitel 5 Hilfeplanung und Perspektivklärung. In: Meysen, T./Lohse, K./Schönecker, 
L./Smessaert, A. (Hrsg.): Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG. Baden-Baden, S. 137–
179. 
Galuske, M. (2013): Methoden der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. Weinheim &amp; München. 10. Auflage 
Gambaro, L./Liebau, E./Peter, F./Weinhardt, F. (2017): Study shows high enrollment in daycare and school 
among refugee children, but the possible need for more daycare for children under three and more language 
support for school-aged children. In: Britzke, J./Schupp, J. (Hrsg.): Soep Wave Report, S. 111–118. 
Verfügbar über: 
https://www.diw.de/de/diw_01.c.592845.de/publikationen/sonstige_diw_publikationen/2018_0000/study_s
hows_high_enrollment_in_daycare_and_school_among_refu___der_three_and_more_language_support_f
or_school-aged_children.html; [31.01.2024]
Ganz, K. (2017): Vom freien Internet zur postdigitalen Gesellschaft: Politische Ökonomie im Diskurs der 
Netzbewegung. In: PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, 47. Jg., H. 186, S. 27–42.  
Garbade, S. (2023): Demonstrating Gender. Geschlechterkonstruktionen im kindheitspädagogischen Alltag. 
Weinheim.  
Gärtner, C./Könemann, J. (2022): Kirchliche Jugendarbeit in der Ganztagsschule. Bielefeld. 
Gaupp, N. (2017): Diversitätsorientierte Jugendforschung – Überlegungen zu einer Forschungsagenda. In: 
Soziale Passagen, 9. Jg., H. 2, S. 423–439. 
Gaupp, N./Berngruber, A. (2019): Jugendforschung in Zeiten gesellschaftlichen Wandels. Ein Blick auf 
klassische und neue Themensetzungen. In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ), 
Jg. 30, H. 2, S. 133–139. 
Gaupp, N./Holthusen, B./Milbradt, B./Lüders, C./Seckinger, M. (Hrsg.) (2021): Jugend ermöglichen – auch 
unter den Bedingungen des Pandemieschutzes. München. 
Gaupp, N./Krell, C. (2020): Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und queeren 
Jugendlichen. In: Unsere Jugend, 72. Jg., H. 7/8, S. 290–298.  
Gaupp, N./Schütz, S./Küppers, L. (2021): Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. In: Krüger, H.-
H./Grunert, C./Ludwig, K. (Hrsg.): Handbuch Kindheits- und Jugendforschung. Wiesbaden, S. 1–27. 
Verfügbar über: https://link.springer.com/10.1007/978-3-658-24801-7_51-1; [29.03.2023] 
Gayatri, M./Irawaty, D. K. (2021): Family Resilience during COVID-19 Pandemic: A Literature Review. 
In: The Family Journal, 30. Jg., H. 2, S. 132–138. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.1177/10664807211023875  
Geier, B./Gaupp, N. (2015): Alltagswelten junger Musliminnen und Muslime unter Bedingungen sozialer 
Ungleichheiten. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 10. Jg., H. 2, S. 221–236. 
Geis-Thöne, W. (2020): IW-Report. 2020/5.Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Eine Übersicht zum 
aktuellen Stand.Köln. Verfügbar über: 
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2020/IW-
Report_2020__Ganztag_Grundsch%C3%BCler.pdf; [31.01.2024] 
Generali (2021): Studie: Die gefährdete Generation. Milennials droht Altersarmut. Verfügbar über: 
https://www.generali.de/presse/mediathek/gefaehrdete-generation; [13.03.2024] 
Genkova, P./Riecken, A. (Hrsg.) (2020): Handbuch Migration und Erfolg. Psychologische und 
sozialwissenschaftliche Aspekte. Wiesbaden. 
Gennerich, C./Streib H. (2022): Jugend und Religion. In: Krüger, H. H./Grunert, C./Ludwig, K. (Hrsg.): 
Handbuch Kindheits- und Jugendforschung. Wiesbaden, S. 1107–1127. 
Georgi, V. B./Keküllüoğlu, F. (2018): Integration – Inklusion. In: Gogolin, I./Georgi, V. B./ Krüger-Pongratz, 
M./Lengyel, D./Sandfuchs, U. (Hrsg.): Handbuch Interkulturelle Pädagogik. Bad Heilbrunn, S. 41–49. 
Gerhards, J./Buchmayr, F. (2018): Soziale Kontexte und Diskriminierungserfahrungen von MigrantInnen. 
Ergebnisse einer qualitativen Studie. In: Soziale Welt, 69. Jg., H. 4, S. 379–405. 
Gerstner, D. (2022): Freundschaftsnetzwerke und Delinquenz von Jugendlichen: eine empirische Untersuchung 
mit Methoden der sozialen Netzwerkanalyse. Wiesbaden.  
Gerstner, D./Oberwittler, D. (2015): Wer kennt wen und was geht ab? Ein netzwerkanalytischer Blick auf die 
Rolle delinquenter Peers im Rahmen der Situational Action Theory. In: Monatsschrift für Kriminologie 
und Strafrechtsreform, 98. Jg., H. 3, S. 204–226.  
Gille, M./Gaupp, N./Steiner, C. (2021): Erwachsenwerden in Deutschland. In: Kuger, S./Walper, S. (Hrsg.): 
Aufwachsen in Deutschland 2019. Alltagswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien: AID:A 2019. 
Bielefeld, S. 75–79.
Gille, M./Milbradt, B. (2021): Autoritäre Orientierungen und konventionalistische Haltungen bei Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen. In: Kuger, S./Walper, S./Rauschenbach, T. (Hrsg.): Aufwachsen in Deutschland 
2019 Alltagswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien. Bielefeld, S. 100–107. 
Gille, M./Sardei-Biermann, S., Gaiser, W./de Rijke, J. (2006): Jugendliche und junge Erwachsene in 
Deutschland. Lebensverhältnisse, Werte und gesellschaftliche Beteiligung 12- bis 29-Jähriger. Wiesbaden. 
Gillingham, P. (2021): Big Data, prädiktive Analytik und Soziale Arbeit. In: Sozial Extra, 45. Jg., H. 1, S. 31–
35.  
Glasze, G./Odzuck, E./Staples, R. (2022): Einleitung: Digitalisierung als Herausforderung – Souveränität als 
Antwort? Konzeptionelle Hintergründe der Forderungen nach „digitaler Souveränität“. In: Glasze, 
G./Odzuck, E./Staples, R. (Hrsg.): Politik in der digitalen Gesellschaft. Bielefeld, S. 7–28. 
Göbel, A./Cloos, P./Hormann, O. (2021): Sprachförderliche Interaktionen von pädagogischen Fachkräften und 
Kindern im Alltag von Kindertageseinrichtungen. Ergebnisse der qualitativen Videoanalyse. In: Salisch, 
M. v./Hormann, O./Cloos, P./Koch, K./Mähler, C. (Hrsg.): Fühlen, Denken, Sprechen. Alltagsintegrierte 
Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen. Münster &amp; New York, S. 97–123. 
Göbel, S./Karl, U./Lunz, M./Peters, U./Zeller, M. (Hrsg.) (2020): Wege junger Menschen aus Heimen und 
Pflegefamilien. Agency in schwierigen Übergängen. Weinheim.  
Gogolin, I. (2021): Multilingualism: A threat to public education or a resource in public education? European 
histories and realities. In: European Educational Research Journal, 20. Jg., H. 3, S. 297–310. 
Gohla, V./Hennicke, M. (2023): Ungleiches Deutschland. Sozioökonomischer Disparitätenbericht 2023. Hrsg. 
v. Friedrich-Ebert-Stiftung. Verfügbar über:  http://www.fes.de/cgi-bin/gbv.cgi?id=20534&amp;ty=pdf; 
[10.02.2024] 
Goldberg, B. (2024): § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. In: Wabnitz, R./Fieseler, 
G./Schleicher, H. (Hrsg.): Kinder- und Jugendhilferecht. Gemeinschaftskommentar zum SGB VIII (GK-
SGB VIII). 96. Lieferung. Neuwied. 
Goldberg, B./Trenczek, T. (2022): Jugend und Delinquenz, In: AKKrimSoz (Hrsg.): Kriminologie und Soziale 
Arbeit; Weinheim, S. 259–277, 2. Auflage 
Goodley, D. (2017): Disability Studies. An interdisciplinary Introduction. London. 2. Auflage. 
Görgen, T./Nowak, S. (2013): Alkohol und Gewalt: eine Analyse des Forschungsstandes zu Phänomenen, 
Zusammenhängen und Handlungsansätzen. Münster. 
Götz, M. (2022): „Die ganze Welt lügt über Russland!“ Wie russische Kinder den Krieg in der Ukraine 
verstehen. In: Televizion, 35. Jg., H. 2, S. 40–46. 
Götz, M./Pohling, L.-S./Pütz, A. (2022): „Aufstehen! Heute ist keine Schule, denn es ist Krieg“. Wie 
ukrainische Kinder den Kriegsbeginn und die aktuelle Situation erlebten. In: Televizion, 35. Jg., H. 2, 
S. 22–30. 
Grabow, K. (2020): Populistische Parteien in Deutschland und Europa. In: Grünewald, R./Busch-Janser, 
S./Piepenschneider, M. (Hrsg.): Politische Parteien in der modernen Demokratie. Berlin, S. 166–191. 
Graham, L. (2023): Statement zum Hearing „Fachkräftemangel“ am 26.09.2023 im Rahmen des 17. Kinder- 
und Jugendberichts der Bundesregierung von Graham Lewis, IGfH. 
Graßhoff, G. (2015): Adressatinnen und Adressaten der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. Wiesbaden. 
Graßhoff, G./Haude, C./Idel, T.-S./Bebek, C./Schütz, A. (2019): Die Eigenlogik des Nachmittags. Explorative 
Beobachtungen aus Ethnografien zu außerunterrichtlichen Angeboten. In: Die Deutsche Schule, 111. Jg., 
S. 205–218. 
Graßhoff, G./Hinken, F./Sekler, K./Strahl, B. (Hrsg.) (2023): Kinder- und Jugendhilfeplanung inklusiv. Planung 
und Gestaltung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für und mit alle(n). Hannover.
Graßhoff, G./Karner, B./Schröer, W. (2017): Hilfeplanung als soziale Ermöglichungsstruktur. In: Schäuble, 
B./Wagner, L. (Hrsg.): Partizipative Hilfeplanung. Weinheim &amp; Basel, S. 218–229. 
Greenpeace (2023): Sollte in Deutschland eine allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen eingeführt 
werden? Verfügbar über: https://www.greenpeace.de/publikationen/umfrage_aufruestung_bundeswehr.pdf; 
[06.03.2024]  
Greenwell, M. (2020a): Fridays for Future and children’s rights. Frankfurt a. M. 
Greenwell, M. (2020b): „Ich finde die Kinder sollten sich mehr in die Gesellschaft einbringen können“. Fridays 
for Future und Kinderrechte. In: Frühe Kindheit. 23. Jg., H. 2, S. 44–53. 
Grendel, T./Franz, A. (2024): Offen für alle? – (Nicht-)Passungen zwischen Bildungsangeboten und 
Jugendlichen in prekären sozialen und räumlichen Verhältnissen im Kontext der Jugendarbeit. In: 
Middendorf, T./Parchow, A. (Hrsg.): Junge Menschen in prekären Lebenslagen – Theorien und 
Praxisfelder der Sozialen Arbeit. Weinheim. 
Greschner, D. (2021): Jugendverbände. Über ihre Diversität und die Bedeutung ihrer Schutzräume für die 
Jugendverbandsarbeit. In: Sozial Extra, 45. Jg., H. 5, S. 334–338.  
Grgic, M./Riedel, B./Weihmayer, L. S./Weimann-Sandig, N./Wirner, L. (2018): Quereinsteigende auf dem Weg 
zur Fachkraft. Ergebnisse einer qualitativen Studie in den Berufsfeldern Kindertagesbetreuung und 
Altenpflege. Hans-Böckler-Stiftung Study Nr. 392. Düsseldorf. 
Grieser, F./Wazlawik, M./Derr, S./Eppinger, S./Kindler, H. (2023): Wirksamkeit institutioneller Prävention und 
Intervention bei sexualisierter Gewalt. In: Soziale Passagen, 15. Jg., S. 275–279. 
Grobecker, C./Krack-Roberg, E./Pötzsch, O./Sommer, B. (2021): Bevölkerungsstand und 
Bevölkerungsentwicklung. In: Statistisches Bundesamt/Wissenschaftszentrum Berlin für 
Sozialforschung/Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): Datenreport 2021. Ein Sozialbericht 
für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn, S. 11–29. 
Grohs, S. (2010): Modernisierung kommunaler Sozialpolitik. Anpassungsstrategien im 
Wohlfahrtskorporatismus. Wiesbaden. 
Grohs, S./Reiter, R. (2017): Vorbeugende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Zeiten knapper Kassen. 
Bleibt noch Raum für Leistungen ohne subjektiven Rechtsanspruch? In: Zeitschrift für Sozialreform, 63. 
Jg., H. 2, S. 187–216. 
Groß, E./Hövermann, A. (2014): Die Abwertung von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Ein Element 
der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im Fokus von Effizienzkalkülen. In: Behindertenpädagogik, 
53. Jg., H. 2, S. 117–129. 
Groß, M. (2021): Queer in der Offenen Jugendarbeit. In: Deinet, U./Sturzenhecker, B./v. Schwanenflügel, 
L./Schwerthelm, M. (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden, S. 871–881. 
Grosser, F. (2021): Flucht und Vertreibung. In: Festl, M.G. (Hrsg.): Handbuch Liberalismus. Berlin, S. 557–
564. 
Grundmann, M. (2020): Sozialisation reloaded? Zu einer Neujustierung der Sozialisationstheorie. In: 
Grundmann, M./Höppner, G. (Hrsg.): Dazwischen – Sozialisationstheorien reloaded. Weinheim &amp; Basel, 
S. 16–47.  
Grundschulverband e. V. (2019): Mehr Zeit für Kinder. Das Recht auf eine qualitätsvolle ganztägige Bildung. 
In: Grundschulverband - Arbeitskreis Grundschule e. V. 2019 (Hrsg.): Info-Heft 2019. Frankfurt a. M., 
S. 41–45. Verfügbar über: https://www.pedocs.de/frontdoor.php?source_opus=17681; [12.02.2024] 
Grunert, C./Ludwig, K./Hüfner, K. (2020): Studiengänge und Standorte im Hauptfach. In: Abs, H. J./Kuper, 
H./Martini, R. (Hrsg.): Datenreport Erziehungswissenschaft 2020. Erstellt im Auftrag der Deutschen 
Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE). Leverkusen, S. 21–50.
Grunert, C./Stoeck, J./Ludwig, K. (2022): Familienbildung. In: Schierbaum, A./Ecarius, J. (Hrsg.): Handbuch 
Familie. Erziehung, Bildung und pädagogische Arbeitsfelder. Band 2. Wiesbaden, S. 463–480, zweite 
überarbeitete und aktualisierte Auflage 
Gudat, R./Schaumann, N./Nagel, B./Schoon, W./Reimann, D./Schwennigcke, B. (2021): Über sexualisierte 
Gewalt sprechen. Was Kinder dafür brauchen. In: Die Grundschulzeitschrift, Nr. 326, S. 2–23. 
Gundrum, K./Hengstenberg, C./Oelerich, G. (2024): Schädigung durch Kinder- und Jugendhilfe. Opladen &amp; 
Berlin &amp; Toronto. 
Gurr T./Kaiser, Y./Kress, L./Merchel, J. (2016): Schwer erreichbare junge Menschen: eine Herausforderung für 
die Jugendsozialarbeit. Weinheim &amp; Basel. 
Guskin, J./Wilson, D. L. (2017): The politics of immigration. Questions and answers. New York. 2. Auflage 
Haag, W. (2022): Wahlalter senken, Demokratie stärken: Eine Reform des Wahlrechts ist dringend nötig, um 
Jugendliche politisch zu beteiligen. In: Sozial Extra, 46. Jg., H. 6, S. 422–427. Verfügbar über: 
https://link.springer.com/10.1007/s12054-022-00538-4; [08.08.2023] 
Haase, K. (2017): Berufliche Selbstverständnisse in der Schulsozialarbeit. Biographische (Re-)Konstruktionen 
vom beruflichen Werden der selbstbestimmt Anderen. Weinheim &amp; Basel. 
Habermas, J. (1981): Theorie des kommunikativen Handelns. Bd. 2. Zur Kritik der funktionalistischen 
Vernunft. Frankfurt a. M. 
Hache, E./Limberger, J./Schwörer, L./Fröhlich-Gildhoff, K. (2017): Untersuchung des Standes der 
berufsintegrierenden Ausbildungen im Feld der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) 
in Deutschland. In: Perspektiven der empirischen Kinder- und Jugendforschung, 3. Jg., H. 2, S. 5–29. 
Hafeneger, B. (2020): Jugend und Jugendarbeit in Zeiten von Corona. In: neue praxis, H. 4, S. 358–366. 
Hafeneger, B. (2021): Jugend und Jugendarbeit in Zeiten von Corona. Short Read. Frankfurt a. M. 
Hafeneger, B./Becker, R. (2008): Die extreme Rechte als dörfliches Alltagsphänomen – Das Beispiel Hessen. 
In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 21. Jg., H. 4, S. 39–44. 
Hafeneger, B./Jestädt, H./Schwerthelm, M./Schuhmacher, N./Zimmermann, G. (2020): Die AfD und die 
Jugend. Wie die Rechtsaußenpartei die Jugend- und Bildungspolitik verändern will. Frankfurt a. M.  
Hahn, D./Höblich, D. (2023): Sexualität und Soziale Arbeit im Gesundheitswesen und der 
Gesundheitsförderung. In: Höblich, D./Mantey, D. (Hrsg.): Handbuch Sexualität und Soziale Arbeit. Basel, 
S. 222–236. 
Hajok, D. (2023): Digitale sexuelle Gewalt: Erfahrungen junger Menschen und Handlungsbedarfe. In: 
Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, Jg. 34, H. 1, S. 56–62. 
Halliday, S./Gregory, T./Taylor, A./Digenis, C./Turnbull, D. (2021): The Impact of Bullying Victimization in 
Early Adolescence and Subsequent Psychosocial and Academic Outcomes across the Adolescent Period: A 
Systematic Review. In: Journal of School Violence, 20. Jg., H. 3, S. 351–373.  
Hallmann, J./Sass, E. (2022): Potenziale der Kinder- und Jugendarbeit. Begriffe, Diskurse und empirische 
Befunde auf Basis von AID:A 2020 NRW+. Verfügbar über: 
https://www.beltz.de/fileadmin/beltz/kostenlose-downloads/978-3-7799-6944-0.pdf; [23.02.2024] 
Halm, D./Sauer, M. (2015): Studie im Auftrag der Deutschen Islamkonferenz. Soziale Dienstleistungen der in 
der Deutschen Islamkonferenz vertretenen religiösen Dachverbände und ihrer Gemeinden. Berlin. 
Verfügbar über: https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-
Empfehlungen/soziale-dienstleistungen-
gemeinden.pdf;jsessionid=59DAD4DBC0DC1916D645A69756BF7FBB.intranet242?__blob=publication
File&amp;v=7; [17.01.2024] 
Hamacher, C. (2023): Kooperationen als Gelingensbedingungen für Inklusion? – 
Professionalisierungsansprüche unter widersprüchlichen Handlungsanforderungen im Feld der frühen 
Bildung. In: FORUM Jugendhilfe, H. 3, S. 38–44.
Hamacher, C. L. (2020): Vom Kind zum Fall: eine rekonstruktive Studie zu Fallkonstitutionen in der 
Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Frühförderung. Bad Heilbrunn.  
Hamdan, H./Schmid, H. (2014): Junge Muslime als Partner. Ein empiriebasierter Kompass für die praktische 
Arbeit. Weinheim &amp; Basel. 
Hammerschmidt, P./Sagebiel, J. B./Yollu-Tok, A. (Hrsg.) (2017): Die Soziale Arbeit im Spannungsfeld der 
Ökonomie. Verein zur Förderung der sozialpolitischen Arbeit e.V. Neu-Ulm.  
Hanappi-Egger, E./Kutscher, G. (2015): Entgegen Individualisierung und Entsolidarisierung: Die Rolle der 
sozialen Klasse als suprakategorialer Zugang in der Diversitätsforschung. In: Hanappi-Egger, E./Bendl, R. 
(Hrsg.): Diversität, Diversifizierung und (Ent)Solidarisierung. Eine Standortbestimmung der 
Diversitätsforschung im deutschen Sprachraum. Wiesbaden, S. 21–34. 
Hansbauer, P./Merchel, J./Schone, R. (2020): Kinder- und Jugendhilfe. Grundlagen, Handlungsfelder, 
professionelle Anforderungen. Stuttgart. 
Hansen, R./Knauer, R. (Hrsg.) (2015): Das Praxisbuch. Mitentscheiden und Mithandeln in der Kita. Gütersloh. 
Hansen, R./Knauer, R./Sturzenhecker, B. (2011): Partizipation in Kindertageseinrichtungen. So gelingt 
Demokratiebildung mit Kindern! Weimar. 
Hartl, J. (2024): Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung – Einblicke zu 
Schutz- und Risikofaktoren mit Blick auf stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In: 
Kieslinger, D./Owisanowski, J. (Hrsg.): Inklusiver Kinderschutz. Freiburg i. Br., S. 23–42. 
Hartmann, J. (2016): Doing Heteronormativity. Funktionsweisen von Heteronormativität im Feld der 
Pädagogik. In: Fereidooni, K./Zeoli, A. P. (Hrsg.): Managing diversity. Die diversitätsbewusste 
Ausrichtung des Bildungs- und Kulturwesens, der Wirtschaft und Verwaltung. Wiesbaden, S. 105–134. 
Hartmann, M. (2020): Die Praxis des Vertrauens. Frankfurt a. M. 
Hasebrink, U. (2017): Onlinenutzung von Kindern und Jugendlichen im gesellschaftlichen, medialen und 
individuellen Wandel. In: Hoffmann, D./Krotz, F./Reißmann, W. (Hrsg.): Mediatisierung und 
Mediensozialisation: Prozesse – Räume – Praktiken. Wiesbaden, S. 119–136. 
Haude, C. (2020): „Tschüss mein Freund!“. Inklusion, Partizipation und Freundschaft in Kitas. Hildesheim.  
Haunss, S./Sommer, M. (Hrsg.) (2020): Fridays for Future: die Jugend gegen den Klimawandel: Konturen der 
weltweiten Protestbewegung. Bielefeld. 
Hechler, D./Hykel, T./Pasternack, P. (2021): Disziplinentwicklung der Kindheitspädagogik. Eine empirische 
Bestandsaufnahme anderthalb Jahrzehnte nach Einrichtung der neuen Studiengänge. Unter Mitarbeit von 
Sascha Alexander Blasczyk und Uwe Grelak. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, 
WiFF Studien, Band 34. München. 
Heidelberger Institut für internationale Konfliktforschung (HIIK) (2023): Conflict Barometer 2022. Heidelberg. 
Verfügbar über: https://hiik.de/konfliktbarometer/aktuelle-ausgabe/; [26.03.2024] 
Heiermann, A. C./Nice, T./Engler, A./Sixtus, F./Hinz, C. (2021): Alle sollen teilhaben. Wie Kreise und 
kreisfreie Städte Integration neu denken. Berlin. Verfügbar über: https://www.berlin-
institut.org/fileadmin/Redaktion/Publikationen/162_Teilhabe_Mercator/BI_DP_210922.pdf; [15.02.2024] 
Heinrich-Böll-Stiftung (2021): Fleischaltlas 2021. Daten und Fakten über Tiere als Nahrungsmittel. Berlin. 
Verfügbar über: https://www.boell.de/de/2021/01/06/fleischatlas-2021; [13.03.2024] 
Heinz, W. (2017): Junge Volljährige im Prozess strafrechtlicher Sozialkontrolle – Ein Überblick anhand 
amtlicher Statistiken. In: ZJJ, H. 2, S. 115–123. 
Heiser, P. (2018): Religionssoziologie. Paderborn. 
Heite, C./Vorrink, A. J. (2018): Diversity. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. 
Wiesbaden, S. 1147–1158.
Heitmeyer, W. (2012): Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) in einem entsicherten Jahrzehnt. In: 
Heitmeyer, W. (Hrsg.): Deutsche Zustände. Folge 10. Berlin, S. 15–41. 
Helbig, M./Salomo, K. (2021): Eine Stadt – getrennte Welten? Sozialräumliche Ungleichheiten für Kinder in 
sieben deutschen Großstädten. Hrsg. v. Heinrich-Böll-Stiftung, Wissenschaftszentrum Berlin für 
Sozialforschung (WZB) und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW). Verfügbar über: 
https://www.boell.de/sites/default/files/2021-
04/Eine%20Stadt%20%E2%80%93%20getrennte%20Welten_%20-%20finished_0.pdf; [13.02.2024] 
Helbig, M./Edelstein, B./Fickermann, D./Fickermann, C. (2022): Aufholen nach Corona? Maßnahmen der 
Länder im Kontext des Aktionsprogramms von Bund und Ländern. In: DDS – die deutsche Schule, 
Beiheft, H. 19, S. 1–355. 
Held, K./Khaliq, A. (2023): Handreichung für die Ausbildung von Kinderschutzfachkräften und insoweit 
erfahrenen Fachkräften im inklusiven Kinderschutz. Hrsg. v. Bundesverband behinderter Pflegekinder. 
Papenburg. 
Heller, J. (Hrsg.) (2019): Resilienz für die VUCA-Welt. Individuelle und organisationale Resilienz entwickeln. 
Wiesbaden. 
Hengst, H. (2013): Kindheit im 21. Jahrhundert. Differenzielle Zeitgenossenschaft. Weinheim. 
Hengst, H./Zeiher, H. (Hrsg.) (2005): Kindheit soziologisch. Wiesbaden. 
Henn, S. (2020): Professionalität und Teamarbeit in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Eine empirische 
Untersuchung reflexiver Gesprächspraktiken in Teamsitzungen. Weinheim &amp; Basel. 
Henningsen, A./Herz, A./Fixemer, T./Kampert, M./Lips, A./Riedl, S. (2021): Qualitätsstandards für 
Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit. Hildesheim. Verfügbar über: https://nbn-
resolving.org/urn:nbn:de:gbv:hil2-opus4-12486; [12.02.2024] 
Henschel, A./Krüger, R./Schmitt, C./Stange, W. (Hrsg.) (2009): Jugendhilfe und Schule. Handbuch für eine 
gelingende Kooperation. Wiesbaden. 2. Auflage 
Hensky, R./Kautz, S./Ploß, L./Reich, C. Z./Retkowski, A./Töpfer, J. (2022): Umsetzung der 17 SDGs in 
Einrichtungen der Sozialen Arbeit. Eine quantitative und qualitative Exploration. In: Pfaff, 
T./Schramkowski, B./Lutz, R. (Hrsg.): Klimakrise, sozialökologischer Kollaps und Klimagerechtigkeit: 
Spannungsfelder für Soziale Arbeit. Weinheim. 
Hepp, A. (2018): Von der Mediatisierung zur tiefgreifenden Mediatisierung. In: Reichertz, J./Bettmann, R. 
(Hrsg.): Kommunikation – Medien – Konstruktion. Wiesbaden, S. 27–45.  
Hepp, A. (2021): Auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft: Über die tiefgreifende Mediatisierung der sozialen 
Welt. Köln. 
Herman, J. L./Flores, A. R./O’Neill, K. K. (2022): How many Adults and Youth identify as Transgender in the 
United States? Verfügbar über: https://williamsinstitute.law.ucla.edu/wp-content/uploads/Trans-Pop-
Update-Jun-2022.pdf?ref=tdmlibrary.thediversitymovement.com; [27.02.2024] 
Hermanni, H. v./Neumann, R. (2018): ‘Refugees Welcome?’ The interplay between perceived threats and 
general concerns on the acceptance of refugees – a factorial survey approach in Germany. In: Journal of 
Ethnic and Migration Studies, 45. Jg., H. 3, S. 349–374. 
Hermes, S. (2023): Was vom Corona-Aufholprogramm übrigbleibt – Lernferien und Nachhilfe. Verfügbar über:  
https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/was-vom-corona-aufholprogramm-uebrig-bleibt/; 
[03.09.2023] 
Herrmann, K. (2023): Fachkräftemangel: Ein System am Limit. In: KiTa aktuell Spezial Fachkräftemangel: Ein 
System am Limit, Jg. 24, H. 3, S. 4–6. 
Herrmann, S. (2019): Sozioökonomische Merkmale und Erwartungen von Studierenden privater Hochschulen in 
Deutschland. In: Beiträge zur Hochschulforschung, 42. Jg., H. 2, S. 34–54.
Hess, S./Kasparek, B./Kron, S./Rodatz, M./Schwertl, M./Sontowski, S. (2016): Der lange Sommer der 
Migration: Krise, Rekonstitution und ungewisse Zukunft des europäischen Grenzregimes. In: Hess, 
S./Kasparek, B./Kron, S./Rodatz, M./Schwertl, M./Sontowski, S. (Hrsg.): Grenzregime III. Der lange 
Sommer der Migration. Berlin, S. 6–24. 
Hestermann, T. (2018): Jugendkriminalität in den Medien: Opfer, Dämonen und die Mediatisierung der Gewalt. 
In: Dollinger, B./Schmidt-Semisch, H. (Hrsg.): Handbuch Jugendkriminalität. Wiesbaden, S. 67–85, 
3. Auflage.  
Hestermann, T. (2021): Die Getriebenen. Immer häufiger berichten Leit-medien über ausländische 
Tatverdächtige und folgen damit rechtspopulistischen Deutungsmustern. In: NK Neue Kriminalpolitik, 
33. Jg., H. 1, S. 46–65. 
Heyer, L. (2022): Offene Jugendarbeit und Religion. Netzwerke von Jugendzentren strukturell entwickeln. 
Weinheim &amp; Basel. 
Hickmann, H./Koneberg, F. (2022): Die Berufe mit den aktuell größten Fachkräftelücken. In: IW-Kurzbericht 
Nr. 67. Köln. 
Hildebrandt, F./Walter-Laager, C./Flöter, M./Pergande, B. (2021): Abschlussbericht zur Studie. BiKA – 
Beteiligung von Kindern im Kita-Alltag [Projektbericht]. Potsdam &amp; Berlin. Verfügbar über: https://oer-
portal.uni-graz.at/edu-sharing/components/render/881d15fb-30a8-44c6-87d4-85c00f990e21; [31.08.2023] 
Hillenbrand, C./Pollack, D./El Menouar, Y. (2023): Religionsmonitor. Religion als Ressource der 
Krisenbewältigung? Analysen am Beispiel Coronapandemie. Gütersloh. Verfügbar über: 
https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/ReligionKrisenbew_2023_final2.pdf; 
[17.01.2024] 
Hirschauer, S. (2017): Un/doing differences. Praktiken der Humandifferenzierung. Weilerswist.  
Hirschbeck, W. (2022): Wessen Perspektiven zählen. Leerstellen und Anforderungen für eine nachhaltige 
Beteiligung junger Menschen in der Politikberatung. In: Sozial Extra, 46. Jg., H.6, S. 412–416. 
Hobler, D./Pfahl, S./Wittmann, M. (2022): Wochenarbeitszeiten und Erwerbstätigenquoten 1991–2020. 
Verfügbar über: https://www.wsi.de/data/wsi_gdp_ze_timegap-01.pdf; [28.02.2024] 
Höblich, D. (2014): Das ist doch voll schwul! Sexuelle Orientierung und Scham in der Kinder- und Jugendhilfe. 
In: Sozial Extra, 38. Jg., H. 3, S. 43–46. 
Höblich, D. (2017): Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Eine Herausforderung, Jugend zu ermöglichen. In: 
Sozial Extra, 41. Jg., H. 3, S. 47–49. 
Höblich, D. (2018): Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Beratung zwischen Mikroaggressionen und 
(Un)Sichtbarkeit. In: Schulze, H./Höblich, D./Mayer, M. (Hrsg.): Macht – Diversität – Ethik in der 
Beratung: Wie Beratung Gesellschaft macht. Opladen, S. 187–205. 
Höblich, D. (2019): Sexuelle Orientierung. In: Grendel, T. (Hrsg.): Sozialisation und Soziale Arbeit. 
Studienbuch zu Theorie, Empirie und Praxis. Wiesbaden, S. 158–168. 
Höblich, D. (2020): Soziale Arbeit als Projekt sozialer Gerechtigkeit. Dilemmata im Umgang mit Differenz am 
Beispiel sexuelle Orientierung. In: Cloos, P./Lochner, B./Schoneville, H. (Hrsg.): Soziale Arbeit als 
Projekt. Konturierung von Disziplin und Profession. Wiesbaden, S. 119–129. 
Höblich, D. (2021): LSBT*IQ-Kinder und -Jugendliche zwischen Agency und Vulnerablität – 
Forschungsethische Herausforderungen. In: Franz, J./Unterkofler, U. (Hrsg.): Forschungsethik in der 
Sozialen Arbeit. Prinzipien und Erfahrungen. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto, S. 131–142. 
Höblich, D. (2022): Postheteronormativität. In: Ehlert, G./Funk, H./Stecklina, G. (Hrsg.): Grundbegriffe Soziale 
Arbeit und Geschlecht. Weinheim, S. 459–463
Höblich, D. (2023a): Professionalität aus queertheoretischer Perspektive. In: Forschungsgruppe Professionalität 
Sozialer Arbeit an der Hochschule RheinMain (Hrsg.): Zur Neujustierung von Professionalität Sozialer 
Arbeit zwischen Adressat:innen, Institutionen und Gesellschaft. Wiesbaden, S. 101–119. 
Höblich, D. (2023b): Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Sozialen Arbeit. In: Höblich, D./Mantey, D. 
(Hrsg.): Handbuch Sexualität und Soziale Arbeit. Basel, S. 72–86. 
Höblich, D./Baer, S. (2021): Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kontext Kindeswohl und Kindesschutz. 
In: Sozialmagazin, 46. Jg., H. 11/12, S. 91–97. 
Höblich, D./Baer, S. (2022): Queer Professionals: Professionelle zwischen „queeren Expert:innen“ und 
„Anderen“ in der Sozialen Arbeit. Eine Studie zu queeren Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe. 
Wiesbaden. 
Höblich, D./Grendel, T./Nunes, R./Schulze, H. (2020): Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – ein 
Thema der Kinderrechte? In: Hessische Jugend. Fachmagazin für Jugendverbandsarbeit Hessen 72, H. 2, 
S. 13–15. Verfügbar über: https://www.hessischer-jugendring.de/publikationen/hessische-jugend/; 
[27.02.2024] 
Höblich, D./Kellermann, A. (2019): Teilhabechancen lesbischer, schwuler und bisexueller Jugendlicher in der 
stationären Kinderund Jugendhilfe - Sexuelle Orientierung als professionelle Herausforderung. In: 
Kommission Sozialpädagogik (Hrsg.): Teilhabe durch*in*trotz Sozialpädagogik. Weinheim, S. 103-116. 
Hoell, A./Kourmpeli, E./Salize, H. J./Heinz, A./Padberg, F./Habel, U./Kamp-Becker, I./Höhne, E./Böge, 
K./Bajbouj, M. (2021): Prevalence of depressive symptoms and symptoms of post-traumatic stress disorder 
among newly arrived refugees and asylum seekers in Germany: systematic review and meta-analysis. 
BJPsych Open, 7 Jg., H. 3, S. 1–12. 
Hoenes, J./Januschke, E./Klöppel, U. (2019): Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ 
Genitalien im Kindesalter. Follow-Up-Studie. Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/136860/54ea839a1a2894a58ba75db04c7be43b/studie-zu-
normangleichenden-operationen-uneindeutiger-genitalien-im-kindesalter-data.pdf; [27.02.2024] 
Höfer, R./Sievi, Y./Straus, F./Teuber, K. (2017): Verwirklichungschance SOS-Kinderdorf. 
Handlungsbefähigung und Wege in die Selbständigkeit. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto. 
Hoffmann, B. (2020): Die große Reform des Vormundschaftsrechts – Was kommt auf die Jugendämter zu? In: 
JAmt, H. 11, S. 546-551. 
Hoffmann, B. (2022): Vierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft für Kinder- und 
Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen. In: Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T. 
(Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 743–790, 9. 
Auflage 
Hofherr, S. (2019): Integration und Migration aus der Sicht junger Menschen. Eine themenzentrierte Recherche 
zum Forschungsstand und empirische Analysen über die Einstellungen zu Integration und Migration. 
München. Verfügbar über: https://www.fachkommission-
integrationsfaehigkeit.de/resource/blob/1786706/1790838/9bd4167308e88fcae4d2ad0befbb70f2/sicht-
junger-menschen-auf-migration-data.pdf?download=1; [02.03.2024] 
Hofmann, S./Ansmann, M./Hemkes, B./König, M./Kutzner, P./Joyce, S. L. (2020): AusbildungPlus – Duales 
Studium in Zahlen 2019. Trends und Analysen. Bonn. 
Hogrebe, N. (2016): Segregation im Elementarbereich – Mobilität und Trägerschaft. In: Zeitschrift für 
Grundschulforschung, 9. Jg., H. 1, S. 20–33. 
Hollederer, A. (2023): Wer leidet in der Sozialen Arbeit an Erschöpfung? In: Soziale Passagen, 15. Jg., H. 1, 
S. 233–250. 
Hollenstein, E./Nieslony, F. (Hrsg.) (2020): Schulsozialarbeit in mediatisierten Lebenswelten. Weinheim &amp; 
Basel.
Holloway, K./Mosel, I./Smart, C. (2021): Public narratives and attitudes towards refugees and other migrants. 
Germany country profile – second edition. ODI country study. London. 
Hollweg, C. (2020): (un)geteilte Sprachräume – (un)geteilte Rechte? Eine empirische Untersuchung der 
Verständigungspraxis gedolmetschter Hilfeplangespräche. Dissertation. 
Hollweg, C./Kieslinger, D. (Hrsg.) (2022): Partizipation und Selbstbestimmung in einer inklusiven 
Erziehungshilfe – zwischen bewährten Konzepten und neuen Anforderungen. Freiburg. 
Holthusen, B. (2016): Vielfach auffällige straffällige junge Menschen – die Entwicklung der Gewaltprävention 
in den letzten 25 Jahren – aktuelle Diskussionen sowie künftige Bedarfe in der Gewaltprävention. In: Voß, 
S./Marks, E. (Hrsg.): 25 Jahre Gewaltprävention im vereinten Deutschland. Bestandsaufnahme und 
Perspektiven. Dokumentation des Symposions an der Alice Salomon Hochschule in Berlin am 18. und 19. 
Februar 2016 in zwei Bänden. Berlin, S. 449–473. Verfügbar über: http://www.gewalt-
praevention.info/nano.cms/dokumentation; [29.02.2024]  
Holthusen, B./Hoops, S. (2015): Die Kinder- und Jugendhilfe als zentraler Akteur und Kooperationspartner in 
der Prävention von Delinquenz. In: Deutsches Jugendinstitut (DJI) – Arbeitsstelle Kinder- und 
Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.) (2015): Kriminalitätsprävention im Kindes- und Jugendalter. 
Perspektiven zentraler Handlungsfelder. München, S. 12–14. 
Holthusen, B./Hoops, S./Willems, D./Yngborn, A. (2021): „Jugendkrawalle“ in der Pandemie – eine neue 
Dimension der Jugendgewalt? In: Gaupp, N./Holthusen, B./Milbradt, B./Lüders, C./Seckinger, M. (Hrsg.): 
Jugend ermöglichen – auch unter den Bedingungen des Pandemieschutzes. München, S. 52-60. Verfügbar 
über: https://www.dji.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/studien-zeigen-
bislang-wenig-beachtete-folgen-der-pandemie-fuer-jugendliche.html; [29.02.2024]  
Holubek-Schaum, S. (2021): Lebensführung unter Spannung. Die junge Mittelschicht auf der Suche nach 
Orientierung. Frankfurt &amp; New York. 
Holzinger, C./Draxl, A.-K. (2022): Amtssprache Deutsch? Öffentliche Organisationen zwischen 
gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit und monolingualer Orientierung. In: Sievers, W. u. a. (Hrsg.): Jenseits 
der Migrantologie. Wien, S. 211–230. 
Honig, M.-S. (1999): Entwurf zu einer Theorie der Kindheit. Frankfurt a. M. 
Honig, M.-S. (2004): Wie bewirkt Pädagogik, was sie leistet? Ansatz und Fragestellung der Trierer 
Kindergarten-Studie. In: Honig, M.-S./Joos, M./Schreiber, N. (Hrsg.): Was ist ein guter Kindergarten? 
Theoretische und empirische Analysen zum Qualitätsbegriff in der Pädagogik. Weinheim &amp; München, 
S. 17–37. 
Hoops, S. (2018): Junge Geflüchtete und Delinquenz. Ein Thema, zu dem wir dringend mehr (und auch 
anderes) Wissen brauchen. In: Forum Kriminalprävention, H. 4, S. 14–16. 
Hoops, S. (2021): „Geschlossene Unterbringung“ in Heimen der Kinder- und Jugendhilfe als Reaktion auf 
Delinquenz? In: Kaplan, A./Roos, S. (Hrsg.): Delinquenz bei jungen Menschen. Wiesbaden, S. 109–127, 
Verfügbar über: http://link.springer.com/10.1007/978-3-658-31601-3_7; [27.11.2023] 
Hoops, S./Holthusen, B. (2019): Gewaltdelinquenz und Alkohol im Jugendalter. Herausforderungen für die 
pädagogische Praxis. In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 30 Jg., H. 2, S. 155–161. 
Hopmann, B. (2019): Inklusion in den Hilfen zur Erziehung. Ein capabilities-basierter Inklusionsansatz. 
Dissertation Universität Bielefeld. Verfügbar über: https://pub.uni-
bielefeld.de/download/2936393/2936394/Dissertation_Hopmann_2019.pdf; [07.08.2023]. 
Hopmann, B. (2020): Inklusion in den Hilfen zur Erziehung. Herausforderungen für Befähigung und Teilhabe. 
In: Sozial Extra, 44. Jg., H. 4, S. 190–193. Verfügbar über: https://doi.org/10.1007/s12054-020-00299-y; 
[07.08.2023] 
Hopmann, B. (2021a): SGB VIII-Reform und Inklusion. Wie inklusiv ist das neue Kinder- und 
Jugendstärkungsgesetz? In: Sozial Extra, 45. Jg., H. 6, S. 414–418.
Hopmann, B. (2021b): Vergewisserungen zum Inklusionsbegriff. In: Kieslinger, D./Hollweg, C. (Hrsg.): 
Hilfeplanung inklusiv gedacht. Ansätze, Perspektiven, Konzepte. Freiburg im Breisgau, S. 23–44. 
Hopmann, B./Marr, E./Molnar, D./Richter, M./Thieme, N./Wittfeld, M. (2023): Soziale Arbeit im schulischen 
Kontext. Zuständigkeit, Macht und Professionalisierung in multiprofessionellen Kooperationen. Weinheim 
&amp; Basel. 
Hopmann, B./Molnar, D./Tierbach, J. (2022): Hinter den Kategorien... In: Müller, T./Ratz, C./Stein, R./Lüke, C. 
(Hrsg.): Sonderpädagogik – zwischen Dekategorisierung und Rekategorisierung. Bad Heilbrunn, S. 84–94. 
Hopmann, B./Rohrmann, A./Schröer, W./Urban-Stahl, U. (2019): Hilfeplanung ist mehr als ein 
Verfahrensablauf. Ein Plädoyer zur Öffnung der aktuellen Fachdiskussion im Kontext der SGB VIII-
Reform. In: neue praxis, 49. Jg., H. 2, S. 198–207. 
Hopmann, B./Rohrmann, A./Schröer, W./Urban-Stahl, U. (2020): SGB VIII-Reform: Quo vadis Hilfe- und 
Teilhabeplanung mit jungen Menschen und ihren Eltern? In: Das Jugendamt – Zeitschrift für Jugendhilfe 
und Familienrecht, 93. Jg., H. 7/8, S. 338–346. 
How to do „Selbstorganisation“ (2022): In: Forum Erziehungshilfen, 28. Jg., H. 3, S. 139–141.  
Hradil, S. (2021): Soziale Gerechtigkeit durch eine Politik der Chancengleichheit? Soziale Ungleichheit und 
Chancengleichheit. In: Zeitschrift für Gemeinschaftskunde, Geschichte und Wirtschaft, H. 82, S. 10–17. 
Verfügbar über: 
https://www.europaimunterricht.de/fileadmin/europaimunterricht/pdf/Unterrichtseinheiten/due_2021_sozia
le_ungleichheit_und_chancenungleichheit.pdf; [11.04.2024]. 
Hübner, J./Rose, L. (2020): Corona-Partys von Jugendlichen. Kritische (Zwischendurch-)Gedanken zum 
Generationenverhältnis in Zeiten der Pandemie. (DGSA-Blog). Verfügbar über: 
https://blog.dgsa.de/2020/04/04/corona-partys-von-jugendlichen-kritische-zwischendurch-gedanken-zum-
generationsverhaltnis-in-zeiten-der-pandemie/; [03.04.2024] 
Hübner, J./Schwerthelm, M. (2020): „Verantwortung” in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – Beobachtung 
zur (Neu-)Justierung in Zeiten der Corona-Pandemie. In: Offene Jugendarbeit, H. 4, S. 10–15. 
Huebener, M./Schmitz, S./Spieß, K./Binger, L. (2023): Frühe Ungleichheiten Zugang zu Kindertagesbetreuung 
aus bildungs- und gleichstellungspolitischer Perspektive. In: FES Diskurs, November 2023. Verfügbar 
über: https://www.bib.bund.de/Publikation/2023/pdf/Fruehe-Ungleichheiten-Zugang-zu-
Kindertagesbetreuung-aus-bildungs-und-gleichstellungspolitischer-
Perspektive.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1; [10.03.2024] 
Hüfner, K./Grunert, C./Züchner, I. (2019): Wohin führen erziehungswissenschaftliche Hauptfachstudi-engänge? 
Zum Stand fachbezogener Absolvent*innenstudien nach der Bolognareform. In: Erziehungswissenschaft, 
30. Jg., H. 59, S. 63–76. 
Hugger, K.-U./Tillmann, A. (2021): Kindheit und Jugend im Wandel. Veränderte Medienumgebung und 
Mediennutzung. In: Krüger, H. H./Grunert, K./Ludwig, K. (Hrsg.): Handbuch Kinder- und 
Jugendforschung. Wiesbaden, S. 1–18. 
Hülster, J./Müthing, K. (2020): LBS-Kinderbarometer Deutschland 2020. So denken wir! Stimmungen, 
Meinungen und Trends von 9- bis 14-Jährigen. Hrsg. v, LBS – Dr. Christian Schröder, Münster PROKIDS 
der PROSOZ Herten. Herten. 
Hupkau, C./Petrongolo, B. (2020): Work, Care and Gender during the COVID-19 Crisis. In: Fiscal Studies, 41. 
Jg., H. 3, S. 623–651.  
Hurrelmann, K. (Hrsg.) (2007): Kinder in Deutschland 2007. 1. World-Vision-Kinderstudie. Frankfurt a. M. 
Husen, O. (2020): International vergleichende Kinder-und Jugendhilfesystemforschung: Entwurf einer 
Gegenstandstheorie komparativer Kinder-und Jugendhilfeforschung. In: Zeitschrift für Sozialpädagogik, 
18. Jg., H. 4, S. 346–365.
Husen, O./Sandermann, P. (2021): „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ in Europa. Wohlfahrtsstaatliche 
Hervorbringungsformen im internationalen Vergleich. In: Zeitschrift für Flucht- und Flüchtlingsforschung, 
5. Jg., H. 2, S. 210–237. 
Huth, S. (2022): Freiwilligendienste in Deutschland. Stand und Perspektiven. Verfügbar über: 
https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Migration_fair_gestalten/Freiwilligendienste_in_Deutschland_2022_IN
BAS.pdf; [30.11.2023] 
Hüther, M./Naegele, G. (2013): Demografiepolitik: Warum und wozu? In: Hüther, M./ Naegele, G. (Hrsg.): 
Demografiepolitik. Herausforderungen und Handlungsfelder. Wiesbaden, S. 13–33. 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (2023): Mismatch. In: IAB-Forum. Verfügbar über: 
https://www.iab-
forum.de/glossar/mismatch/#:~:text=Mismatch%2DArbeitslosigkeit%20entsteht%2C%20wenn%20die,Ste
llen%20nicht%20%C3%BCberwunden%20werden%20kann; [04.04.2024] 
IJAB (Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.) (2023): Infosystem 
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Verfügbar über: https://www.kinder-
jugendhilfe.info/fileadmin/PDF/DE_Infosystem_KJH_Deutschland_2023_PDF.pdf; [19.01.2024] 
IJAB e.V. (o. J.): Was ist Internationale Jugendarbeit? Verfügbar über: https://ijab.de/ueber-uns/unser-
arbeitsfeld; [22.03.2024] 
Ilg, W./Pohlers, M./Gräbs Santiago, A./Schweitzer, F. (2018): Jung – evangelisch – engagiert. Langzeiteffekte 
der Konfirmandenarbeit und Übergänge in ehrenamtliches Engagement im biografischen Horizont. 
Gütersloh. 
Infocenter der R+V Versicherung (2023): R+V–Studie: Die Ängste der Deutschen. Verfügbar über: 
https://www.ruv.de/dam/jcr:3b08a668-55a3-4a8a-b8b4-eaae1d257a02/ruv-aengste23-grafiken-
bundesweit.pdf; [26.03.2024] 
Institut für Demoskopie (Allensbach) (2023): Demokratische Integration. Zweite Vorstudie. Repräsentative 
Bevölkerungsbefragung 2022/2023. IfD-Umfrage 12066. Untersuchungsbericht. Verfügbar über: 
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/wp-
content/uploads/2023/06/Langbericht_Bevoelkerungsbefr_Dem_Integration_Mai_2023.pdf; [23.02.2024] 
Institut für praxisorientierte Sozialforschung (IPOS) (1993a): Jugendliche und junge Erwachsene in 
Ostdeutschland Februar/März 1993. Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage. Mannheim. 
Institut für praxisorientierte Sozialforschung (IPOS) (1993b): Jugendliche und junge Erwachsene in 
Westdeutschland Februar 1993. Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage. Mannheim. 
Institut für sozialpädagogische Forschung (ism) (2022): Krise als neue Normalität? Wie können Jugendämter 
ihre Verantwortung zur Ausgestaltung einer krisenbezogenen sozialen Infrastruktur für alle Kinder, 
Jugendlichen und Familien wahrnehmen und was brauchen sie dazu? Mainz. Verfügbar über: 
https://www.ism-
mz.de/fileadmin/uploads/Publikationen/Positionspapier_Krise_als_neue_Normalit%C3%A4t_ISM_Jugend
amtsleitungen.pdf; [12.02.2024] 
Institute for Economics &amp; Peace (IEP) (2023): Global Peace Index 2023. Sydney. Verfügbar über: 
https://www.visionofhumanity.org/wp-content/uploads/2023/06/GPI-2023-Web.pdf; [26.03.2024] 
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) (2023): Sections. In: Climate Change 2023: Synthesis 
Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the 
Intergovernmental Panel on Climate Change. Genf, S. 35–115. 
Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen (Hrsg.) (2021): Zukunftsimpulse für die „Heimerziehung“: 
eine nachhaltige Infrastruktur mit jungen Menschen gestalten! Frankfurt a. M. 
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) (2022): Mangel an Fachkräften in der Kinder- und 
Jugendhilfe wirkt sich dramatisch aus! Positionspapier der Fachgruppe Inobhutnahme. Frankfurt a. M.
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)/terre des hommes/Bundesfachverband unbegleitete 
minderjährige Flüchtlinge (BumF) (2022): Kindeswohl für alle Kinder und Jugendlichen sichern! 
Unterbringungssituation von UMF wird immer prekärer: Fachkräfte und UMF dürfen nicht alleine gelassen 
werden! Verfügbar über: https://igfh.de/sites/default/files/2023-04/Kindeswohl-fuer-alle-Kinder-und-
Jugendlichen-sichern-Final.pdf; [12.02.2024] 
Ipsos (2021): LGBT+ Pride 2021 Global Survey. A 27-country Ipsos survey. Conducted April 23–May 7, 2021. 
Verfügbar über: https://www.ipsos.com/sites/default/files/ct/news/documents/2021-06/lgbt-pride-2021-
global-survey-ipsos.pdf; [12.04.2024] 
IPSOS (2022): Was bewegt die Jugend in Deutschland? Einstellungen und Sorgen der jungen Generation 
Deutschlands. Gütersloh. Verfügbar über: https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Policy_Brief_Jugendstudie.pdf; 
[06.03.2024] 
IPSOS (2023): Deutliche Mehrheit für Wiedereinführung der Wehrpflicht. Verfügbar über: 
https://www.ipsos.com/de-de/deutliche-mehrheit-fur-wiedereinfuhrung-der-wehrpflicht; [06.03.2024] 
Iske, S./Kutscher, N. (2020): Digitale Ungleichheiten im Kontext Sozialer Arbeit. In: Handbuch Soziale Arbeit 
und Digitalisierung. Weinheim &amp; Basel, S. 115–128. 
Jagusch, B. (2014): Interkulturelle Öffnung der Jugendverbände. In: Oechler, M./Schmidt, H. (Hrsg.): Empirie 
der Kinder- und Jugendverbandsarbeit. Wiesbaden, S. 195–207.  
Jagusch, B. (2014): Interkulturelle Öffnung der Jugendverbände. In: Oechler, M./Schmidt, H. (Hrsg.): Empirie 
der Kinder- und Jugendverbandsarbeit. Wiesbaden, S. 195–207. 
James, A./Jenks, C./Prout, A. (1998): Theorizing childhood. Cambridge. 
James, A./Prout, A. (1990): Constructing and reconstructing childhood. Contemporary issues in the sociological 
study of childhood. London. 
Janda, C./Wagner M. (2022): Diskriminierung von und wegen Kindern. Eine rechtliche Betrachtung des jungen 
Alters. Hrsg. v. Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Berlin. 
Jandrić, P./Ryberg, T./Knox, J./Lacković, N./Hayes, S./Suoranta, J./Smith, M./Steketee, A./Peters, M./McLaren, 
P./Ford, D. R./Asher, G./McGregor, C./Stewart, G./Williamson, B./Gibbons, A. (2019): Postdigital 
Dialogue. In: Postdigital Science and Education, 1. Jg., H. 1, S. 163–189.  
Jantzen, W. (2015): Die Neurodiversitätsdebatte und der dekoloniale Kampf gegen Exklusion. Eine 
neurosoziologische Perspektive auf die Verdinglichung freier Bürger/-innen. In: Behindertenpädagogik, 
54. Jg, H. 3, S. 233–256. 
Jennessen, S./Burgio, N. (2022): PraeKids. Erhebung zur Prävalenz von Kindern und Jugendlichen mit 
lebensverkürzenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen in Deutschland. Berlin. 
Jennessen, S./Dennier, M./Baumgärtel, C./Fellbaum, K. (2023): Bedürfnisse von Familien mit lebensverkürzend 
erkrankten Kindern, Berlin. Verfügbar unter: https://www.reha.hu-
berlin.de/de/lehrgebiete/kbp/forschung/2023_fampallineeds_bericht.pdf; [27.03.2024] 
Jespersen, A. (2014): Gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern. Siegen. 
Jessen, J./Spieß, C. K./Waights, S./Judy, A. (2020): Gründe für unterschiedliche Kita-Nutzung von Kindern 
unter drei Jahren sind vielfältig. DIW Wochenbericht 14/2020. Verfügbar über: 
https://www.diw.de/de/diw_01.c.745643.de/publikationen/wochenberichte/2020_14_1/gruende_fuer_unter
schiedliche_kita-nutzung_von__kindern_unter_drei_jahren_sind_vielfaeltig.html; [31.01.2024] 
Jobst-Jürgens, V. (2020): New Work. Was relevante Arbeitnehmergruppen im Job wirklich wollen - Eine 
empirische Betrachtung. Wiesbaden.
Jones, L./Bellis, M. A./Wood, S./Hughes, K./McCoy, E./ Eckley, L./Bates, G./ Mikton, C./Shakespeare, 
T./Officer, A. (2012): Prevalence and risk of violence against children with disabilities: a systematic 
review and meta-analysis of observational studies. In: Lancet, 380. Jg., H. 9845, S. 899–907. Verfügbar 
über: https://doi.org/10.1016/S0140-6736(12)60692-8 
Jordan, E./Schone, R. (Hrsg.) (1998): Handbuch Jugendhilfeplanung. Münster. 
Jörissen, B. (2015): Bildung der Dinge: Design und Subjektivation. In: Jörissen, B./Meyer, T. (Hrsg.): Subjekt 
Medium Bildung. Wiesbaden, S. 215–233. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06171-5_11 
Jörissen, B. (2018): Subjektivation und ästhetische Bildung in der post-digitalen Kultur. In: Vierteljahrsschrift 
für wissenschaftliche Pädagogik, 94. Jg., H. 1, S. 51–70.  
Jörissen, B./Carnap, A./Schröder, K. (2020): Postdigitale Jugendkultur: Kernergebnisse einer qualitativen Studie 
zur digitalen Transformation ästhetischer und künstlerischer Praktiken. In: Scheunpflug, S./Timm, A. 
(Hrsg.): Forschung zur kulturellen Bildung. Wiesbaden, S. 61–78.  
Jörissen, B./Schröder, M. K./Carnap, A. (2022): Creative and Artistic Learning in Post-digital Youth Culture: 
Results of a Qualitative Study on Transformations of Aesthetic Practices. In: Kraus, A./Wulf, C. (Hrsg.): 
The Palgrave Handbook of Embodiment and Learning. Wiesbaden, S. 367–382.  
JuCo – Expert:innenteam Jugend und Corona (2021): „FRAGT UNS 2.0“ Corona-Edition – Anmerkungen von 
jugendlichen Expert:innen zum Leben von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie. Herausgegeben von 
derBertelsmann Stiftung 2021. Verfügbar über: https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/IN_WB_Fragt_uns_2.0_Corona-
Edition_2021.pdf; [07.03.2024] 
Jugend- und Familienministerkonferenz (2011): Staatliche Anerkennung von Bachelorabschlüssen im Bereich 
der Kindertagesbetreuung und Berufsbezeichnung. Beschluss von 26./27. Mai 2011. Essen. 
jugendgerecht.de (2023a): Synopse Jugendpolitik in den Ländern. Ein Überblick zu Landesprogrammen, 
Initiativen und Positionen zur Eigenständigen Jugendpolitik sowie Projektbeispiele zur Jugendbeteiligung 
auf Landesebene. Stand: Februar 2023. Verfügbar über: 
https://www.jugendgerecht.de/downloads/2023_Synopse_Jugendpolitik_Lnder1.pdf [25.03.2024] 
jugendgerecht.de (2023b): 16 Wege zu mehr Jugendgerechtigkeit – Gelingensbedingungen jugendgerechter 
Kommunen. Verfügbar über: 
https://www.jugendgerecht.de/downloads/2023_16Wege_Gelingensbedingungen_jugendgerechte_Kommu
nen_webversion.pdf; [27.03.2024] 
jugendgerecht.de (2023c): Mentale Gesundheit Jugendlicher sichern – systemübergreifend handeln! 
Diskussionspapier der Denkwerkstatt „Jugendgerechte Gesundheitspolitik – Mentale Gesundheit und 
Präventionsstrategien“. Verfügbar über: 
https://www.jugendgerecht.de/downloads/2023_Denkwerkstatt_JugendgerechteGesundheitspolitik_Diskus
sionspapier1.pdf; [27.03.2024] 
Jugendgerecht.de (o. J.): Eigenständige Jugendpolitik – Grundlagen. Verfügbar über: 
https://www.jugendgerecht.de/eigenstaendige-jugendpolitik/grundlagen/; [22.03.2024] 
Juncke, D./Lehmann, K./Nicodemus, J./Stoll, E./Weuthen, U. (2021): Familienbildung und Familienberatung in 
Deutschland. Eine Bestandsaufnahme. Düsseldorf.Verfügbar über: 
https://www.prognos.com/sites/default/files/2021-06/Prognos_Bericht_Bestandsaufnahme_210608.pdf; 
[07.03.2024] 
Jung, E. (2014): Auf unvertrauten Pfaden. Der Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten aus Sicht 
der pädagogischen Fachkräfte. Weinheim &amp; Basel. 
Jung, E./Cloos, P. (2021): (De-)Professionalisierung im Feld der Kindertageseinrichtungen. In: Fischer, 
J./Graßhoff, G. (Hrsg.): Fachkräfte! Mangel! Die Situation des Personals in der Sozialen Arbeit. Weinheim 
&amp; Basel, S. 132–141.
Jung, E./Gels, A. (2019): Vernetzung von KiTas im Sozialraum und darüber hinaus. Nifbe-Beiträge zur 
Professionalisierung, Nr. 10. Osnabrück. 
Jurczyk, K. (Hrsg.) (2020): Doing und Undoing Family. Konzeptionelle und empirische Entwicklungen. 
Weinheim. 
Jütz, M./Kolke, S./König, F./Stärck, A./Zierold, D./Roscher, T./Greuel, F./Milbradt, B. (2023): Halbzeitbilanz 
zum Bundesprogramm Demokratie leben! (2020-2024). München. 
Kaack, M. (2021): Zur Relevanz der Zurechnung von Komplexität. Das Interview als Methode der 
Datenerhebung im Alter früher Kindheit im Kontext von Behinderung. In: Hedderich, I./Reppin, 
J./Butschi, C. (Hrsg.): Perspektiven auf Vielfalt in der frühen Kindheit. Mit Kindern Diversität erforschen. 
Bad Heilbrunn, S. 231–245, 2., durchgesehene Auflage. 
Kaiser, F. (2014): § 30 SGB VIII: Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer. In: Macsenaere, M./Esser, 
K./Knab, E./Hiller, S. (Hrsg.): Handbuch der Hilfen zur Erziehung. Freiburg i. Br., S. 103–109. 
Kalkstein, F./Pickel, G./Niendorf, J./Höcker, C./Decker, O. (2022): Antifeminismus und 
Geschlechterdemokratie. In: Decker, O./Kiess, J./Heller, A./Brähler, E. (Hrsg.): Autoritäre Dynamiken in 
unsicheren Zeiten: Neue Herausforderungen – alte Reaktionen? Leipziger Autoritarismus Studie 2022. 
Gießen, S. 245–270. 
Kalkum, D./Otto, M. (2017): Diskriminierungserfahrungen in Deutschland anhand der sexuellen Identität. 
Ergebnisse einer quantitativen Betroffenenbefragung und qualitativer Interviews. Berlin 
Kapp, S. (Hrsg.) (2020): Autistic Community and the Neurodiversity Movement. Stories from the Frontline. 
Singapur. 
Kappler, S./Hornfeck, F./Pooch, M.-T./Kindler, H./Tremel, I. (2019): Kinder und Jugendliche besser schützen – 
der Anfang ist gemacht. Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in den Bereichen: Bildung und Erziehung, 
Gesundheit, Freizeit. Abschlussbericht des Monitorings zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an 
Kindern und Jugendlichen in Deutschland (2015–2018). Berlin. 
Kapur, D./McHale, J. (2009): International migration and the world income distribution. In: Journal of 
International Development, 21. Jg., H. 8, S. 1102–1110. 
Karakayali, J./Heller, M. (2021): Neue Routinen, veränderte Handlungsorientierungen? 
Handlungsorientierungen von Lehrkräften im Kontext der Beschulung neu zugewanderter Schüler*innen. 
In: Blättel-Mink, B. (Hrsg.): Gesellschaft unter Spannung: Der Verhandlungsband des 40. Kongresses der 
Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) vom 14. bis 24. September2020. Verfügbar über: 
https://publikationen.soziologie.de/index.php/kongressband_2020/article/view/1408; [02.03.2024] 
Karakayali, J./Heller, M. (2023): Anerkennung, Flucht und Schule in rassismuskritischer Perspektive. 
Ambivalente Praktiken der Anerkennung im Kontext der Beschulung neu zugewanderter Schüler*innen. 
In: Koopmanns, U./Schriever, C. (Hrsg.): Intersektionale Perspektiven auf Flucht und Anerkennung. 
Baden-Baden, S. 125–145. 
Karic, S./Heyer, L./Hollweg, C./Maack, L. (Hrsg.) (2019): Multiprofessionalität weiterdenken. Dinge, 
Adressat*innen, Konzepte. Weinheim. 
Karizat, N./Delmonaco, D./Eslami, M./Andalibi, N. (2021): Algorithmic Folk Theories and Identity: How 
TikTok Users Co-Produce Knowledge of Identity and Engage in Algorithmic Resistance. In: Proceedings 
of the ACM on Human-Computer Interaction, 5. Jg., S.1–44.  
Katz, C. (2021): What Happened to the Prevention of Child Maltreatment During COVID-19? A Yearlong into 
the Pandemic Reflection. In: International Journal on Child Maltreatment, 4. Jg., H. 2, S. 137–144. 
Katzenbach, D. (2015): De-Kategorisierung inklusive? Über Risiken und Nebenwirkungen des Verzichts auf 
Etikettierungen. In: Huf, C./Schnell, I. (Hrsg.): Inklusive Bildung in Kita und Grundschule. Stuttgart, 
S. 33–55. 
Katzenstein, H./Seyboldt, R./Fritsche, M. (2022): Die große Vormundschaftsrechtsreform. Ein Materialienband 
für die Praxis. Heidelberg.
Katzer, M./Voß, H.-J. (Hrsg.) (2016): Geschlechtliche, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. 
Praxisorientierte Zugänge. Gießen. 
Kaufmann, F.-X. (1993): Generationenbeziehungen und Generationenverhältnisse im Wohlfahrtsstaat. In: 
Lüscher, K./Schultheis, F. (Hrsg.): Generationenbeziehungen in „postmodernen“ Gesellschaften. Konstanz, 
S. 95–108. 
Kaufmann, F.-X. (2005): Schrumpfende Gesellschaft. Frankfurt a. M. 
Kaul, I./Cloos, P./Simon, S./Thole, W. (2023): Stärke und Schwächen der Trias „Erziehung, Bildung und 
Betreuung“. In: Pestalozzi-Fröbel Verband e. V (Hrsg.): Rethinking frühkindliche „Erziehung, Bildung 
und Betreuung“. Fachwissenschaftliche und rechtliche Vermessungen zum Bildungsanspruch in der 
Kindertagesbetreuung. Eine Expertise im Auftrag des Pestalozzi-Fröbel Verband e.V. Weinheim &amp; Basel, 
S. 17–96. 
Kausmann, C./Simonson, J./Hameister, N. (2022): Zielgruppen der freiwilligen Tätigkeit und Engagement für 
Geflüchtete. In: Simonson, J./Kelle, N./Kausmann, C./Tesch-Römer, C. (Hrsg.): Freiwilliges Engagement 
in Deutschland. Der Deutsche Freiwilligensurvey 2019. Wiesbaden, S. 203–220. 
Kayed, T./Wieschke, G. J./Kuger, S. (2023): Der Betreuungsbedarf bei U3- und U6-Kindern. DJI-
Kinderbetreuungsreport 2022. Studie 1 von 6. München. 
Keidenweis, H. (2005): Die Hilfeplanung im Spiegel ausgewählter Software Produkte. Expertise für das DJI. 
Verfügbar über: https://www.dji.de/veroeffentlichungen/literatursuche/detailansicht/literatur/4526-
expertise-die-hilfeplanung-im-spiegel-ausgewaehlter-software-produkte.html; [14.03.2025] 
Keilberth, D. (2024): Kinder- und Jugendbeteiligung im 17. Kinder- und Jugendbericht – Konzeptionelle 
Rahmung, methodische Umsetzung und Erkenntnisse für zukünftige Kinder- und Jugendberichte. 
Materialien für den 17. Kinder- und Jugendbericht. München. Erscheint unter: www.dji.de/17_kjb  
Kelle, H. (2010): Kinder unter Beobachtung: Kulturanalytische Studien zur pädiatrischen 
Entwicklungsdiagnostik. Opladen. 
Keller, B.U. (2019): „Emerging Adulthood“ - Eine Lebensphase zwischen Instabilität und maximaler Freiheit. 
Weinheim &amp; Basel. 
Kemper, A. (2016): Klassismus. Eine Bestandsaufnahme. Erfurt. 
Kerle, A. (2023): Armut im Blick? Eine Ethnographie zu Familienzentren nach dem Early-Excellence-Ansatz. 
Weinheim &amp; Basel. 
Kerle, A./Schäfer, P. (2023): Brezeln und Elektrokatzen als Distinktionssymbole? In: Sozial Extra, 47. Jg., H. 1, 
S. 31–35. 
Kerner, H.-J. (1993): Jugendkriminalität zwischen Massenerscheinung und krimineller Karriere. In: Nickolai, 
W./Reindl, R. (Hrsg.): Sozialarbeit und Kriminalpolitik. Freiburg, S. 28–63. 
Kersting, N. (2013): Online participation: From invited to invented spaces. In: International Journal of 
Electronic Governance, 6. Jg, H. 4, S. 270–280. 
Kersting, N. (2016): Politische Online-Beteiligung im internationalen Vergleich. Eine Revitalisierung 
politischer Beteiligung? In: Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft, 10. Jg, H. 2, S. 91–113. 
Kersting, N. (2017): Jugendliche und Online-Partizipation. Revitalisierung oder Regression politischer 
Beteiligung. In: W. Kühnel/H. Willems (Hrsg.): Politisches Engagement im Jugendalter. Zwischen 
Beteiligung, Protest und Gewalt. Weinheim &amp; Basel, S. 124–142. 
[Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!] (2024): Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen! 
Die Unterzeichner fordern auf zu Änderungen im SGB VIII: Senkung der Fallzahlen, Lösung von 
Zuständigkeitsproblemen, Schaffung statistischer Grundlagen, Sicherung der Finanzierung aller 
Vormundschaftstypen!
Kinder- und Jugendkommission Niedersachsen (2022): „Erst Corona, jetzt der Krieg …“ – Aufwachsen unter 
besonderen Belastungen. Appell zur Solidarität mit allen jungen Menschen in Niedersachsen in 
Krisenzeiten. Verfügbar über: 
https://soziales.niedersachsen.de/download/182174/Erst_Corona_jetzt_der_Krieg..._Appell_der_Niedersae
chsischen_Kinder-_und_Jugendkommission.pdf; [25.03.2024] 
Kindler, H. (2013): Expertise Qualitätsindikatoren für den Kinderschutz in Deutschland. Analyse der nationalen 
und internationalen Diskussion – Vorschläge für Qualitätsindikatoren. Köln. 
King, V. (2020): Das Konzept „Emerging Adulthood“ aus jugendtheoretischer und zeitdiagnostischer Sicht. In: 
Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 15. Jg., Heft 4, S. 355–369. 
Klafki, W. (1996): Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik. Zeitgemäße Allgemeinbildung und
kritischkonstruktive Didaktik. Weinheim. 4. Auflage 
Klapeer, C. M. (2020): Lernprozesse und Demokratiebildung von Kindern und Jugendlichen in LSBTTIQ*-
Bewegungskontexten. Eine Expertise für das Deutsche Jugendinstitut. Verfügbar über: 
https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/geschaeftsfuehrung-16-kinder-und-
jugendbericht/expertisen.html; [13.06.2022] 
Klein, A. (2017): Körper - Sexualität - Beziehungen im Jugendalter. Materialien zum 15. Kinder- und 
Jugendbericht. Verfügbar über: 
http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/15_KJB_Klein_neu.pdf; [10.06.2022] 
Klein, A./Landhäußer, S. (2018): Measuring children’s experiences of participation in the kindergarten: 
Empirical results, methodological questions, and further perspectives from Germany. In: James, W. 
B./Cobanoglu, C. (Hrsg.): Proceedings of the Global Conference on Education and Research, Bd. 2, 
S. 222–223. 
Kleiner, B. (2015): subjekt bildung heteronormativität. Rekonstruktion schulischer Differenzerfahrungen 
lesbischer, schwuler, bisexueller und trans*geschlechtlicher Jugendlicher. Leverkusen. 
Kleiner, B./Faller, C./Thon, C. (2022): Familialistisches Krisenmangement. Intersektional vergeschlechtlichte 
Dimensionen der Corona-Krise und ihre erziehungswissenschaftliche Bedeutung. In: Zeitschrift für 
Pädagogik, H. 3, S. 328–347. 
Kleinschrot, L./Castiglioni, L. (2020): Bildungsangebote für Eltern mit jugendlichen Kindern in Deutschland. 
Expertise zu (evaluierten) Programmen und elterlichen Bedarfen. Unter Mitarbeit von Sophia Danner. 
München. Verfügbar über 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2020/28831_DJI_2020_Expertise_Elternbildungsangebote.p
df; [12.02.2024] 
Klieme, E./Rauschenbach, T.: Der Rechtsanspruch muss zur Klärung der Profile von Ganztagsschulen 
beitragen. Expertengespräch. Die Bildungsforscher Eckhard Klieme und Thomas Rauschenbach 
diskutieren über die notwendige Weiterentwicklung der Ganztagsschulen. In: DJI Impulse, Nr. 122, H. 2, 
S. 4–11. 
Klinge, D./Nohl, A.-M./Schäffer, B. (2022): Erziehung und Informationsvermittlung durch Politik und 
Wissenschaft. Zur massenmedialen Adressierung Erwachsener in der Corona-Pandemie. In: Zeitschrift für 
Pädagogik, H. 3, S. 346–362. 
Klingler, B. (2019): Arbeit am Subjekt? Kinder und Jugendliche in der Hilfe-Planung. Weinheim &amp; Basel. 
Klinkhammer, N./Schäfer, B./Harring, D./Gwinner, A. (Hrsg.) (2017): Qualitätsmonitoring in der 
frühkindlichen Bildung und Betreuung. Ansätze und Erfahrungen aus ausgewählten Ländern. Deutsches 
Jugendinstitut. München. 
Klocke, U. (2012): Akzeptanz sexueller Vielfalt an Berliner Schulen. Eine Befragung zu Verhalten, 
Einstellungen und Wissen zu LSBT und deren Einflussvariablen. Berlin.
Klocke, U. (2017): Homophobie und Transphobie in Schulen und Jugendeinrichtungen: Was können 
pädagogische Fachkräfte tun? Verfügbar über: https://www.vielfalt-mediathek.de/wp-
content/uploads/2020/12/formatiert_klocke_2016_homophobie_und_transphobie_in_schulen_und_jugende
inrichtungen_vielfalt_mediathek_ohne_demokratie_leben_1.pdf; [27.02.2024] 
Klocke, U. (2018): Homo- und Transfeindlichkeit in Deutschland: Erscheinungsformen, Ursachen und 
Interventionsmöglichkeiten. In: Neuscheler, F. (Hrsg.): „Wer will die hier schon haben?“ 
Ablehnungshaltungen und Diskriminierung in Deutschland. Stuttgart, S. 291–308. 
Klöckner, C. A./ Beisenkamp, A./Hallmann, S. (2010): Klimawandel aus der Sicht 9-14jähriger Kinder. 
Emotionen, Bewältigungsressourcen und allgemeines Wohlbefinden. In: Umweltpsychologie, 14. Jg., H. 2, 
S. 121–142. 
Klomann, V. (2014): Zum Stand der Profession Soziale Arbeit – Empirische Studie zur Präsenz reflexiver 
Professionalität in den Sozialen Diensten der Jugendämter im Rheinland (Dissertation). Bielefeld. 
Verfügbar über: https://pub.uni-bielefeld.de/record/2656940 [12.02.2024] 
Klomann, V. (2024): Burnout und Burnoutprävention im Kinderschutz. In: Böwer, M./Kotthaus, J. (Hrsg.): 
Praxisbuch Kinderschutz. Professionelle Herausforderungen bewältigen. Weinheim, S. 357-373. 
Klomann, V./Mohr, S./Ritter, B. (2019): Organisationskultur und Professionalität in der Sozialen Arbeit. 
Analysen und Impulse zur Organisationsgestaltung. In: FORUM sozial, H. 2, S. 21–26. 
Klundt, M. (2017): Kinderpolitik – Eine Einführung in Praxisfelder und Probleme. Weinheim &amp; Basel. 
Knauer, R./Sturzenhecker, B. (2022): Demokratisch und inklusiv. Partizipation in Kitas. In: Frühe Kindheit, 
25. Jg., H. 4, S.6–13. 
Knauer, R./Sturzenhecker, B./Hansen, R. (2011): Mitentscheiden und Mithandeln in der Kita. Zur Förderung 
Gesellschaftlichen Engagements in Kindertageseinrichtungen. Gütersloh. 
Knausenberger, J./Hellmann, J./Echterhoff, G. (2023): Residents‘ Attitudes Toward Refugee Integration. The 
role of shared identity and refugees’ perceived openness to novel experiences. In: Current Research in 
Ecological and Social Psychology, H. 5, Art. 100160. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.1016/j.cresp.2023.100160;[02.03.2024] 
Knemeyer, A.-K./Jantschek, O. (2017): Politisches Handeln in der digitalen Demokratie. In: Jantschek, 
O./Waldmann, K. (Hrsg.): Shape the Future. Digitale Medien in der politischen Bildung. Schwalbach, 
S. 130–143. 
Knight, Ben (2021): Wieso wählen junge Ostdeutsche AfD? Verfügbar über: https://www.dw.com/de/wieso-ist-
die-afd-bei-jungen-ostdeutschen-so-beliebt/a-57843954; [20.03.2024] 
Knuth, N./Struck, N. (2021): Hilfen aus einer Hand. Sozial Extra, 45. Jg., H. 6, S. 425–429. 
Köbsell, S. (2009): Behindertenbewegung. In: Dederich, M./Jantzen, W. (Hrsg.): Behinderung und 
Anerkennung. Behinderung, Bildung, Partizipation – Enzyklopädisches Handbuch der 
Behindertenpädagogik. Bd. 2. Stuttgart, S. 217–221.  
Koch, J./Wedermann, S./Hopmann, B./Schröer, W./Knuth, N. (2024): Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- 
und Jugendhilfe weiterdenken. Selbstorganisation trifft Kommunen, Fachverbände und Recht. Frankfurt 
a. M.  
Koch, S./Seibold, C./Strübel-Yilmaz, P. (2023): Schuldistanz. Die Rolle der Jugendsozialrbeit. In: Dreizehn. 
H. 30; S. 49–51. 
Köcher, R./Hurrelmann, K. (2019): Kinder der Einheit. Die McDonald‘s Ausbildungsstudie. München: 
McDonald’s Deutschland LLC. Verfügbar über: https://www.change-m.de/2019/09/13/4-mcdonalds-
ausbildungsstudie-was-denkt-die-junge-generation-ueber-ihre-berufliche-zukunft/; [16.01.2024] 
Kogan, I./Kalter, F. (2020): An empirical-analytical Approach to the Study of Recent Refugee Migrants in 
Germany. In: Soziale Welt, 71. Jg., H. 1/2, S. 3–23.
Kolleck, N./Schuster, J./Fobel, L. (2022): Einstellungen Jugendlicher zum Krieg in der Ukraine. Universität 
Leipzig. Verfügbar über: https://www.uni-
leipzig.de/fileadmin/ul/projekte/metaklub/Einstellungen_Jugendlicher_zum_Krieg_in_der_Ukraine.pdf; 
[06.03.2024] 
Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) (2021): Stellungnahme der 
Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Auswirkungen von Klimawandel und 
Umweltverschmutzung auf Kinder und Jugendliche“. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bundestag.de/resource/blob/865174/fb98819eb6f5b7dc5f05016ac33a7882/19_16-
Stellungnahme-zum-Thema-Auswirkungen-von-Klimawandel-und-Umweltverschmutzung-auf-Kinder-
und-Jugendliche--data.pdf; [15.03.2024] 
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (1995): Outputorientierte Steuerung der 
Jugendhilfe. KGSt-Bericht 9. Köln. 
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (2022): Schutzkonzepte in der 
Pflegekinderhilfe – Handreichung für die Praxis. Stuttgart. Verfügbar über: 
https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Hilfe_zur_Erziehung/pflegekinderhilfe/Schutzkonzepte_in_
der_Pflegekinderhilfe_Eine_Handreichung_fuer_die_Praxis_Stand_Mai_2022_01.pdf; [12.02.2024] 
Kompetenzteam „Frühe Bildung in der Familie“ (2022): Post-Befragung der qualifizierten Elternbegleiterinnen 
und Elternbegleiter im ESF-Bundesprogramm „Elternchance II“ 2015–2021. Zusammenfassende Befunde. 
Berlin. Verfügbar über: https://elternchancen.de/fileadmin/user_upload/2022-04-
08_EB_Postbefragung2022_EHB_barrierefrei.pdf; [07.03.2024] 
Kompetenzzentrum Pflegekinder (2023): Wissen kompakt. Vormundschaft in der Pflegekinderhilfe. Diese 
Zusammenstellung von Informationen ist entstanden im Rahmen des Projekts „Ehrenamtliche 
Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe – Chancen, Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten“, durchgeführt 
vom Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend (BMFSFJ). 
Köngeter, S./Zeller, M. (2011): Lost in Transition – Jugendliche und junge Erwachsene mit biographischen 
Krisen im Übergang. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung. 6. Jg., H. 1, S. 5–16. Verfügbar über: 
https://www.budrich-journals.de/index.php/diskurs/article/view/4941; [04.12.2023] 
König, A./Kratz, J./Stadler, K./Uihlein, C. (2018): Aktuelle Entwicklungen in der Ausbildung von 
Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen für Sozialpädagogik. Organisationsformen, 
Zulassungsvoraussetzungen und Curricula - eine Dokumentenanalyse. WiFF Studien, Bd. 29. München. 
König, D./Jalabert, L. (2023): Über Krieg sprechen: Wie internationale Jugendbegegnungen Verständnis und 
Zivilcourage fördern können. Verfügbar über: https://www.dfjw.org/sites/default/files/media/panorama-4-
uber-krieg-sprechen-frieden-fordern.pdf; [06.03.2024] 
Kösemen, O./Wieland, U. (2022): Willkommenskultur zwischen Stabilität und Aufbruch. Aktuelle Perspektiven 
der Bevölkerung auf Migration und Integration in Deutschland. Gütersloh. 
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (2021): Überlegungen zu einer Standortbestimmung 
Jugendsozialarbeit, Demokratiebildung und Politische Bildung – eine Annäherung. Diskussionspapier; 
Verfügbar über: https://jugendsozialarbeit.de/wp-content/uploads/2021/02/JSA_polit.-Bildung.pdf; 
[22.02.2024] 
Korntheuer, A. (2021): An der Schnittstelle von Flucht und Behinderung. Ergebnisse einer Analyse der 
Unterbringungs- und Versorgungssituation von Geflüchteten mit Behinderung in der Kommune München. 
In: Vey, J./Gunsch, S. (Hrsg.): Unterbringung von Flüchtenden in Deutschland. Inklusion, Exklusion, 
Partizipation? Baden-Baden, S. 149–174. 
Kosanic, A./Petzold, J./Dunham, A./Razanajatovo, M. (2019): Climate concerns and the disabled community. 
In: Science, 366. Jg. H. 6466, S. 698–699. Verfügbar über: https://doi.org/10.1126/science.aaz9045; 
[16.01.2024]
Kösemen, O./Wieland, U. (2022): Willkommenskultur zwischen Stabilität und Aufbruch. Aktuelle Perspektiven 
der Bevölkerung auf Migration und Integration in Deutschland. Gütersloh. 
Kossert, A. (2022): Flucht. Eine Menschheitsgeschichte. München. 
Kotzur, P. F./Schäfer, S. J./Wagner, U. (2019): Meeting a Nice Asylum Seeker. Intergroup contact changes 
stereotype content perceptions and associated emotional prejudices, and encourages solidarity‐based 
collective action intentions. In: British Journal of Social Psychology, 58. Jg., H. 3, S. 668–690. 
Krähnert, I. (2020): Inklusion im frühpädagogischen Handlungsfeld – Resonanzen der ‚Aktivgesellschaft‘? 
In: Dietze, T./Gloystein, D./Moser, V./Piezunka, A./Röbenack, L./Schäfer, L. (Hrsg.): Inklusion – 
Partizipation – Menschenrechte. Transformation in die Teilhabegesellschaft? Bad Heilbrunn, S. 186–194. 
Krähnert, I. (2023): Inklusive Kindertagesstätten in der Inklusivgesellschaft? Eine rekonstruktive Studie zur 
Professionalisierungsfolgenforschung im frühpädagogischen Handlungsfeld. Eingereichte und bislang 
unveröffentlichte Dissertation. Hildesheim. 
Krähnert, I./Zehbe, K./Cloos, P. (2022): Polyvalenz und Vulneranz. Empirische Perspektiven auf 
inklusionsorientierte Übergangsgestaltung in Elterngesprächen. Weinheim &amp; Basel. 
Krappmann, L./Oswald, H. (1995): Alltag der Schulkinder. Beobachtungen und Analysen von Interaktionen und 
Sozialbeziehungen. Weinheim &amp; München. 
Kreisjugendring München (o. J.): Ukraine-Hilfe. Verfügbar über: https://www.kjr-m.de/ukraine-hilfe/; 
[11.04.2024] 
Krell, C. (2021): Zur Situation von LSBT*Q Jugendlichen während der Corona-Pandemie. In: Gaupp, 
N./Holthusen, B./Milbradt, B./Lüders, C./Seckinger, M. (Hrsg.): Jugend ermöglichen – auch unter den 
Bedingungen des Pandemieschutzes. München, S. 40–51. 
Krell, C. (2022): Pluralisierung und Vielfalt als Merkmal jugendlicher Lebensrealitäten – eine Darstellung am 
Beispiel sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. In: Berngruber, A. (Hrsg.): Erwachsenwerden heute. 
Lebenslagen und Lebensführung junger Menschen. Stuttgart, S. 67–78. 
Krell, C./Austin-Cliff, G. (2018): Queere Freizeit. In: DJI Impulse (Nr. 120), H. 2, S. 20–25.  
Krell, C./Oldemeier, K. (2015): Coming-out - und dann …?! Ein DJI-Forschungsprojekt zur Lebenssituation 
von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen. München. 
Verfügbar über: http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2015/DJI_Broschuere_ComingOut.pdf; 
[27.02.2024]  
Krell, C./Oldemeier, K. (2017): Coming-out – und dann …?! Coming-out-Verläufe und 
Diskriminierungserfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und queeren Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen in Deutschland. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto. 
Krell, C./Oldemeier, K. (2018): Queere Freizeit. Inklusions- und Exklusionserfahrungen von lesbischen, 
schwulen, bisexuellen, trans* und *diversen Jugendlichen in Freizeit und Sport. Unter Mitarbeit von 
George Austin-Cliff. München. Verfügbar über 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2018/26869_DJI_QueereFreizeit.pdf; [15.06.2023] 
Kress, D. (2021): Greenpeace Nachhaltigkeitsbarometer 2021 – Wir sind bereit und wollen endlich eine 
nachhaltige Zukunft! Zusammenfassung.Greenpeace. Verfügbar über: 
https://www.greenpeace.de/publikationen/greenpeace-nachhaltigkeitsbarometer-2021-0; [16.01.2024] 
Kreß, L.-M./Kutscher, N. (2023): Digitale Elternarbeit in der Jugendhilfe mit Geflüchteten. In: Heynen, 
S./Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt (Hrsg.): Stuttgarter Beiträge zur Qualitätsentwicklung und 
Praxisforschung in der Jugendhilfe. Weinheim &amp; Basel, S. 178–189. 
Kreuznacht, K. (2020): Das provokative Essay: Eine Lektüre von Hassreden gegen Greta Thunberg als 
illustratives Beispiel intersektionaler Dis/ability Studies. In: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre 
Nachbargebiete, 89. Jg., H. 3, S. 145–149. Verfügbar über: https://doi.org/10.2378/vhn2020.art21d; 
[16.01.2024]
Krieg, Y. (2021): Rechtsextremismus im sozialen Kontext: Mehrebenenanalysen zur Bedeutung von 
Kontexteffekten in Bezug auf rechtsextreme Einstellungen Jugendlicher. In: Politische Vierteljahresschrift, 
62. Jg., H. 3, S. 435–460. Verfügbar über: https://doi.org/10.1007/s11615-021-00337-8 [24.0.5.2024] 
Krieg, Y./Rook, L./Beckmann, L./Kliem, S. (2020): Jugendliche in Niedersachsen. Ergebnisse des 
Niedersachsensurveys 2019 (Forschungsbericht No. 154). Hannover.  
Kroh, M./Kühne, S./Kipp, C./Richter, D. (2017): Einkommen, soziale Netzwerke, Lebenszufriedenheit: Lesben, 
Schwule und Bisexuelle in Deutschland. In: DIW Wochenbericht, 84. Jg, H. 35, S. 687–698. 
Krone, S./Nieding, I./Ratermann-Busse, M. (2019): Dual studieren – und dann? Eine empirische Studie zum 
Übergangsprozess Studium-Beruf dualer Studienabsolvent/inn/en. Hans-Böckler-Stiftung Study Nr. 413, 
Düsseldorf. 
Krotz, F. (2001): Die Mediatisierung kommunikativen Handelns. Wiesbaden.  
Krotz, F. (2007): Mediatisierung. Fallstudien zum Wandel von Kommunikation. Wiesbaden.  
Krüger, C. (2022): Engagement recht(s) extrem: Einflussnahmen der extremen Rechten auf soziales 
Engagement. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 35. Jg., H. 3, S. 527–539. 
Krüger, C./Gille, C./Wéber, J. (2022): Einflussnahmen der extremen Rechten auf die Soziale Arbeit in 
Mecklenburg-Vorpommern. In: ZRex – Zeitschrift für Rechtsextremismusforschung, 2. Jg., H. 2, S. 196–
214.  
Krüger, H.-H./Grunert, C./Ludwig, K. (Hrsg.) (2022): Handbuch Kindheits- und Jugendforschung. Wiesbaden. 
3. Auflage 
Krüger, H.-H./Grunert, C./Ludwig, K./Heimbürge, H./Heimbürge, H. (2023): Zwischen Karnevalsverein, Social 
Media, Partei und Familie – Zur biografischen Einbettung politischer Orientierungen von Jugendlichen. In: 
Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 18. Jg., H. 1, S. 51–72. Verfügbar über: https://www.budrich-
journals.de/index.php/diskurs/article/view/41908; [08.08.2023] 
Krüger, J./Ringler, D./Adam, S. (2023): WIRKSAM, VERBINDLICH, VIELFÄLTIG? Kommunale 
Jugendbeteiligung durch Jugendgremien. Ergebnisse der Jugendgremienforschung in Brandenburg 
2020/2021. Hrsg. v. Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg. Verfügbar über: 
https://www.jugendbeteiligung-
brandenburg.de/images/mediathek/pdf/Broschure%20Jugendgremiumforschung%20Broschure%20A4_23
1127_Einzelseiten_low.pdf; [15.01.2024] 
Krüger, T. (2016): Ökologische Modernisierung. In: Bauriedl, S. (Hrsg.): Wörterbuch Klimadebatte. Bielefeld, 
S. 225–231. 
Kruse, M.-M. (2022): Politik, Medien und Jugend: Politikverständnisse und politische Identität im 
mediatisierten Alltag Jugendlicher. Bielefeld. Verfügbar über: https://www.transcript-open.de/isbn/6147; 
[08.08.2023] 
Kubandt, M. (2016): Geschlechterdifferenzierung in der Kindertageseinrichtung. Dissertation. Opladen. 
Kubiak, D. (2020): Deutsch-deutsche Identitäten in der Nachwendegeneration In: Aus Politik und 
Zeitgeschichte. 70. Jg., H. 28/29, S. 35–39. 
Kuger, S./Gille, M. (2020): Entwicklung des zivilgesellschaftlichen Engagements im Jugend- und jungen 
Erwachsenenalter. In: ZfE – Zeitschrift für Erziehungswissenschaften, H. 23, S.  1103–1123. 
Kuger, S./Haas, W./Kalicki, B./Loss, J./Buchholz, U./Fackler, S./Finkel, B./Grgic, M./Jordan, S./Lehfeld, A.-
S./Maly-Motta, H./Neuberger, F./Wurm, J./Braun, D./Iwanowski, H./Kubisch, U./Maron, J./Sandoni, 
A./Schienkewitz, A./Wieschke, J. (Hrsg.) (2022): Die Kindertagesbetreuung während der COVID-19-
Pandemie. Ergebnisse einer interdisziplinaren Studie. Bielefeld.
Kuger, S./Prein, G./Linberg, A./Hoffmann-Recksiedler, C./Herz, A./Gille, M./Berngruber, A./Bernhardt, 
J./Pötter, U./Zerle-Elsässer, C./Steiner, C./Zimmermann, J./Quellenberg, H./Walper, S./Rauschenbach, 
T./Maly-Motta, H./Schickle, V./Naab, T./Guglhör-Rudan, A. (2020): Aufwachsen in Deutschland: 
Alltagswelten 2019 (AID:A 2019). Verfügbar über: 
https://surveys.dji.de/index.php?sID=118&amp;solver=dara; [29.02.2024] 
Kuger, S./Walper, S./Rauschenbach, T. (Hrsg.) (2021): Aufwachsen in Deutschland 2019. Alltagswelten von 
Kindern, Jugendlichen und Familien. Bielefeld. 
Kugler, T. (2017): Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität – Queere Jugendliche zwischen 
Vulnerabilität und Ressourcen. In: Jugendhilfe, 55. Jg., H. 4, S. 364–371. 
Kuhls, A./Glaum, J./Schröer, W. (Hrsg.) (2014): Pflegekinderhilfe im Aufbruch. Aktuelle Entwicklungen und 
neue Herausforderungen in der Vollzeitpflege. Weinheim &amp; Basel. 
Kuhn, A. (2021): Ernüchternde Bilanz des Corona-Aufholprogramms – Lernrückstände. Verfügbar über: 
https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/foerderprogramm-corona-pandemie-was-hilft-gegen-
lernrueckstaende/; [03.09.2023] 
Kuhn, M. (2013): Professionalität im Kindergarten. Eine ethnographische Studie zur Elementarpädagogik in der 
Migrationsgesellschaft. Wiesbaden. 
Kultusminister Konferenz (KMK) (2022): Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz. 
Dokumentation Nr. 231 – Januar 2022. Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2011 bis 2020. 
Verfügbar über: 
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/Dok231_SoPaeFoe_2020.pdf; 
[07.03.2024] 
Kultusministerkonferenz (KMK) (2023): Abfrage der geflüchteten Kinder/Jugendliche aus der Ukraine. 
Verfügbar über: 
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Ukraine/2023/AW_Ukraine_KW_10.pdf; 
[25.03.2024] 
Küpper, B./Hellmann, B. (2023): Willkommen in Deutschland? Einstellungen zur Nachrangigkeit 
Neuhinzukommender. In: Zick, A./Küpper, B./Mokros, N. (Hrsg.): Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme 
und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23. Bonn, S. 199–218. 
Küpper, B./Klocke, U./Hoffmann, C. (2017): Einstellungen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in 
Deutschland. Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage. Berlin. 
Kurtenbach, S. (2018): Ausgrenzung Geflüchteter. Eine empirische Analyse am Beispiel Bautzen. Wiesbaden. 
Kurtenbach, S./Linßer, J./Weitzel, G. (2020): Anfällig für Radikalisierung? Einstellungen und Haltungen von 
Jugendlichen aus unterschiedlichen Lebenswelten zu den Themen Demokratie, Religion, Diskriminierung 
und Geschlecht. Bonn.  
Küster, H.-U./Peterle, C. (2023): Netzwerkkoordinierende in den Frühen Hilfen. Faktenblatt zu den NZFH-
Kommunalbefragungen. München. Verfügbar über: 
https://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/faktenblaetter/Faktenblatt-NZFH-
Kommunalbefragungen-Netzwerkkoordinierende-in-den-FH-b.pdf; [19.03.2024] 
Kutscher, N. (2019): Digitalisierung der Sozialen Arbeit. In: Rietmann S./Sawatzki M./Berg, M. (Hrsg.): 
Beratung und Digitalisierung. Soziale Arbeit als Wohlfahrtsproduktion. Wiesbaden, S. 41–56. 
Kutscher, N. (2021): Digitalität und Kinderrechte in der Kita. In: Onlinedossier Kinderrechte. Hrsg. vom 
Deutsches Kinderhilfswerk und der TH Köln. Verfügbar über: https://www.kubi-
online.de/artikel/kinderrechte-kita-kontext-digitalitaet-digitalisierung; [05.06.2024] 
Kutscher, N. (2022): Sharenting als familialer Alltag. In: Datenschutz und Datensicherheit, 46. Jg. H. 6, S. 346–
351.
Kutscher, N. (2023): Sharenting: Ein Fall für den Kinderschutz? Wenn Eltern die Privatsphäre ihrer Kinder im 
Netz verletzen. In: Biesel, K./Burkhard, P./Heeg, R./Steiner, O. (Hrsg.): Digitale Kindeswohlgefährdung. 
Herausforderungen und Antworten für die Soziale Arbeit. Opladen, S. 55–70. 
Kutscher, N./Schröer, W. (2022): Junge Menschen in der Politikberatung. In: Sozial Extra, 46: Jg., H. 6, S. 404–
407. 
KVJS (2020): Berichterstattung Kinder- und Jugendhilfe im demografischen Wandel. Update 2020: Baden-
Württemberg am Beginn des ersten „stürmischen Jahrzehnts“. Stuttgart. Verfügbar über: 
https://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/jugend/2020_03_KVJS_Berichterstattung_Kinder-
_und_Jugendhilfe_im_demografischen_Wandel_Update_2020.pdf; [13.03.2024] 
LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit Bayern e. V. (2023): Positionspapier zu dem Projekt „Digital Streetwork“ 
des BJR/BZJR/JFF. München. 
Lamberty, P./Goedecke Tort, M./Heuer, C. (2022): Von der Krise zum Krieg: Verschwörungserzählungen über 
den Angriffskrieg gegen die Ukraine in der Gesellschaft. Verfügbar über: 
https://cemas.io/publikationen/von-der-krise-zum-krieg-verschwoerungserzaehlungen-ueber-den-
angriffskrieg-gegen-die-ukraine-in-
dergesellschaft/2022_05_CeMAS_ResearchPaper_Verschwoerungserzaehlungen_Ukraine.pdf; [06.03.2024] 
Lamroubal, S. (2023): Mittendrin: Mysterium Ausländerbehörde: Über Gefahrenabwehr, Selektion und 
Haltung, aber auch das ewige Personalproblem. In: Zick, A./Küpper, B./Mokros, N. (Hrsg.): Die 
distanzierte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23. 
Bonn, S. 185–198. 
Land Nordrhein-Westfalen (2021): Neues Kapitel der Schulsozialarbeit. Verfügbar über: 
https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-land-startet-heute-ein-neues-kapitel-der-
schulsozialarbeit; [07.06.2023] 
Landeshauptstadt München (2011): „Da bleibt noch viel zu tun…!“ Befragung von Fachkräften der Kinder- und 
Jugendhilfe zur Situation von lesbischen, schwulen und transgender Kindern, Jugendlichen und Eltern in 
München. Verfügbar über: https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:3beac935-7d1b-40ee-afe5-
a5d1fd3bffb5/jughilfe_broschuere.pdf; [27.02.2024] 
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ – junge Erwachsene mit Duldung und Gestattung in 
Nordrhein-Westfalen. In: G.I.B.-Beiträge zur Arbeits- und Sozialpolitik 2023/09. Verfügbar über:  
https://www.mkjfgfi.nrw/system/files/media/document/file/wia_themenheft_abschlusspublikation_durchst
arten_2023_final_web.pdf; [28.03.2024] 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt/Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt 
(LWL/LVR) (Hrsg.) (2015): Beistandschaften 2020 Frühe Hilfe Beistandschaft? Zielorientierung und 
Praxisentwicklung. Münster &amp; Köln. 
Lange, A./Reiter, H./Schutter, S./Steiner, C. (Hrsg.) (2018): Handbuch Kindheits- und Jugendsoziologie. Mit 28 
Abbildungen und 12 Tabellen. Wiesbaden. 
Lange, S./Santarius, T./Dencik, L./Diez, T./Ferreboeuf, H. (2023): Digital Reset: redirecting technologies for 
the deep sustainability transformation. München. 
Langmeyer, A./Guglhör-Rudan, A./Naab, T./Urlen, M./Winklhofer, U. (2020): Kindsein in Zeiten von Corona, 
Erste Ergebnisse zum veränderten Alltag und zum Wohlbefinden von Kindern. Verfügbar über: 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasdji/themen/Familie/DJI_Kindsein_Corona_Erste_Ergebnisse.
pdf; [07.03.2024] 
Laubstein, C./Holz, G./Seddig, N. (2016): Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche. Erkenntnisse aus 
empirischen Studien in Deutschland. Gütersloh. Verfügbar über: www.bertelsmann-stiftung.de/
folgenkinderarmut; [05.03.2024] 
Laudien, K. (2016): Warum die Vormundschaft mehr Forschung braucht und was eine Befragung von Kindern 
und Jugendlichen unter Vormundschaft aussagen kann. In: Das Jugendamt, 89. Jg., H. 2, S. 58–64.
Lawson, M./Piel, M. H./Simon, M. (2020): Child Maltreatment during the COVID-19 Pandemic: Consequences 
of Parental Job Loss on Psychological and Physical Abuse Towards Children. In: Child Abuse &amp; Neglect, 
110 (Pt 2), 104709. 
LBS-Initiative Junge Familie (2002): Kindheit 2001.Das LBS-Kinderbarometer. Was Kinder wünschen, hoffen 
und befürchten. Wiesbaden.  
Lee, A. Y./Mieczkowski, H./Ellison, N. B./Hancock, J. T. (2022): The Algorithmic Crystal: Conceptualizing the 
Self through Algorithmic Personalization on TikTok. In: Proceedings of the ACM on Human-Computer 
Interaction, 6. Jg., S. 1–22.  
Lehmann, L./Goede, L.-R./Schröder, C. P. (2020): Meine Gewaltaffinität, mein Interesse an Politik und meine 
Zukunftssicht? Einflussfaktoren von extremistischen Einstellungen bei Jugendlichen. In: Meinhardt, A.-
K./Redlich, B. (Hrsg.): Linke Militanz. Pädagogische Arbeit in Theorie und Praxis. Frankfurt a. M., S. 68–
77. 
Lehrkräfteakademie Hessen (o. J.): Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Mangelfächern 
und Mangelfachrichtungen. Bewerbungsweg. Verfügbar über: 
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/Ausbildung-von-Lehrkraeften/Paedagogischer-
Vorbereitungsdienst/Quereinstieg-in-Mangelfaechern; [27.03.2024] 
Leistner, A./Urich, K./Stern, V. (2022): Die Friedensbewegung und der Krieg in Europa – eine 
Standortbestimmung. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 35. Jg., H. 4, S. 577–579. 
Lembeck, H.-J./Lindenberg, M. (2015): „Die beste Schulpause“. Qualitative Weiterentwicklung der 
Kooperation von Schule und Offener Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Ganztag. Prozessbegleitung der 
Zusammenarbeit des Schorsch mit der Stadtteilschule Hamburg-Mitte. Verfügbar über: 
https://www.diakonie-
hamburg.de/export/sites/diakonie/.galleries/downloads/Fachbereiche/KJ/OKJA_Schule_Hamburg_Mitte_B
ericht_09.2015.pdf; [02.05.2023] 
Lemish, D. (2011): Wenn Kinder Krieg und Katastrophen in den Medien sehen. In: Televizion, 24. Jg., H. 2, 
S. 35–38. 
Len, A./Manzel, M./Tomaschowski, L. (2022): Die ombudschaftliche Tätigkeit in der Jugendhilfe: Aufgaben 
und Profil. In: Len, A./Manzel, M./Tomaschowski, L./Redmann, B./Schruth, P. (Hrsg.): Ombudschaft in 
der Kinder- und Jugendhilfe. Grundlagen – Praxis – Recht. Weinheim &amp; Basel, S. 206–217. 
Len, A./Manzel, M./Urban-Stahl, U. (2023): Ombudschaftliche Beratung im Spiegel der Statistik. Das 
Jugendamt, 96. Jg., H. 2, S. 46–52. 
Lenze, A. (2019): Rechtsgutachten. Die Bedarfe von Kindern – Probleme, Herausforderungen, Vorschläge. 
Hannover: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Verfügbar über: 
https://www.starkekinder-
bw.de/fileadmin/user_upload/19_05_Lenze_Rechtsgutachten_Kinderbedarfe.pdf; [05.03.2024] 
Leven, I./Hurrelmann, K./Quenzel, G. (2019): Beruf und Karriere: Im Falle des Falles zählt die Sicherheit des 
Arbeitsplatzes. In: Shell Deutschland Holding (Hrsg.): Jugend 2019. Eine Generation meldet sich zu Wort. 
Weinheim &amp; Basel, S. 197–211. 
Lewek, M./Naber, A. (2017): Kindheit im Wartezustand. Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in 
Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Köln. 
Lewerenz, R./Jugel, D. (2022): Gut, dass mal jemand fragt. Zur Lage der außerschulischen politischen Bildung 
in Sachsen. In: Journal für politische Bildung. 12. Jg., H. 4, S. 4–8. 
Ley, T. (2021): Zur Informatisierung Sozialer Arbeit. Eine qualitative Analyse sozialpädagogischen Handelns 
im Jugendamt unter dem Einfluss von Dokumentationssystemen. Weinheim &amp;Basel. 
Ley, T./Seelmeyer, U. (2017): Informationstechnologien im Kontext vorbeugender Sozialpolitik in NRW: 
Bestandsaufnahme, Funktionen und Perspektiven. Mannheim &amp; Düsseldorf.
Liebel, M. (2010): Diskriminiert, weil sie Kinder sind: ein blinder Fleck im Umgang mit Menschenrechten. In: 
Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 5. Jg., H. 3, S. 307–319. 
Liebel, M. (2013): Kinder und Gerechtigkeit. Über Kinderrechte neu nachdenken. Weinheim &amp; Basel. 
Liebel, M. (2020): Unerhört. Kinder und Macht. Weinheim. 
Liebel, M./Meade, P. (2022): Adultismus. Die Macht der Erwachsenen über die Kinder. Eine kritische 
Einführung. Berlin. 
Liedholz, Y. (2021a): Berührungspunkte von Sozialer Arbeit und Klimawandel: Perspektiven und 
Handlungsspielräume. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto. 
Liedholz, Y. (2021b). Klimagerechtigkeit als besserer Klimaschutz. In: FORUM sozial, 27. Jg., H. 3, S. 23–28. 
Liedholz, Y./Verch, J. (2022) (Hrsg.): Nachhaltigkeit und Soziale Arbeit: Grundlagen, Bildungsverständnisse, 
Praxisfelder. Opladen &amp; Berlin. 
Liedholz, Y./Verch, J. (2022b): Einleitung: Nachhaltigkeit und Soziale Arbeit. In: Liedholz, Y./Verch, J. 
(Hrsg.): Nachhaltigkeit und Soziale Arbeit. Grundlagen, Bildungsverständnisse, Praxisfelder. Opladen &amp; 
Berlin, S. 7–21. 
Liedholz, Y./Yeung, J. (2024): Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben junger Menschen und die 
Soziale Arbeit in Deutschland. Expertise zum 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. 
München. Erscheint unter: www.dji.de/17_kjb 
Liegle, L. (2014): Pädagogik der frühen Kindheit – Erziehung und Bildung. In: Braches-Chyrek, R./Sünker, 
H./Röhner, C./Hopf, M. (Hrsg.): Handbuch Frühe Kindheit. Leverkusen, S. 27–41. 
Lien, S./Pavlovic, T./Berngruber, A. (2024): Deskriptive Analysen auf Basis des DJI-Surveys AID:A 2019 zu 
ausgewählten Aspekten der Lebenslagen und Lebensführung junger Menschen mit und ohne Behinderung: 
Kommentierter Tabellenband. Verfügbar über: https://doi.org/10.31235/osf.io/khgdj; [17.04.2024] 
Lietzmann, T/Wenzig, C. (2020): Materielle Unterversorgung von Kindern. Gütersloh: Verfügbar über: 
www.bertelsmann-stiftung.de/unterversorgung-kinder; [05.03.2024] 
Limberger, J./Pult, G./Pasquale, D./Lorenzen, A./Rönnau-Böse, M. (2023): „Ich kann nicht, was die sagt“ – 
Partizipation aus Kindersicht. In: Frühe Bildung, 12. Jg., H. 3, S. 153–159. 
Lindmeier, C./Lindmeier, B. (2012): Die neuen KMK-Empfehlungen zur inklusiven Bildung von Kindern und 
Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen – eine Kommentierung aus bildungswissenschaftlicher Sicht. 
In: Sonderpädagogische Förderung heute, 57. Jg., H. 4, S. 392–401. 
Lindner, W./Pletzer, W. (2015): Kommunale Jugendpolitik: Anforderungen, Qualitätskriterien und Reflexionen. 
Überarbeitete und ergänzte Version zweier Vorträge anlässlich der Jahrestagung „Kommunale 
Jugendpoltik“ des Bayrischen Jugendrings vom 11. November 2014. In: deutsche jugend, 63. Jg., H. 11, 
S. 473–482. 
Lindner, W./Siebel, C. (2020): Kinder- und Jugendarbeit in (und nach) der „Corona-Krise” – Strategische 
Reflexionspotentiale. In: Forum für Kinder- und Jugendarbeit 2020, H. 3, S. 42–47. 
Lips, A./Gesang, J. (2021): „Seitdem ich 18 bin, muss ich einige Sachen selber machen“ – Prozesse des 
Selbstständigwerdens in Pflegefamilien aus der Perspektive junger Geflüchteter. In: Diskurs Kindheits- 
und Jugendforschung, 16. Jg., H. 2, S. 189–204. 
Lips, A./Rusack, T./Schröer, W./Thomas, S. (2021): Kein Recht auf Jugend in Zeiten der Pandemie? In: Lutz, 
R./Steinhaußen, J./Kniffki, J.(Hrsg.): Corona, Gesellschaft und Soziale Arbeit. Neue Perspektiven und 
Pfade. Weinheim &amp; Basel, S. 120–131. 
Lochner, B./Rompczyk, K. (2021): Wenn die Kita plötzlich zu ist. Vom Wohlergehen der Kinder und Familien 
und von der Unterstützung durch die Kitas während der pandemiebedingten Schließungen. In: Lutz, R./ 
Steinhaußen, J./Kniffki, J. (Hrsg.): Covid-19 – Zumutungen an die Soziale Arbeit. Praxisfelder, 
Herausforderungen und Perspektiven. Weinheim &amp; Basel, S. 143–156.
Lohmann, A./Hensen, G./Wiedebusch, S. (2014): Inklusive Bildung in Kindertageseinrichtungen. In: Hensen, 
G./Küstermann, B./Maykus, S./Riecken, A./Schinnenburg, H./Wiedebusch, S. (Hrsg.): Inklusive Bildung. 
Organisations- und professionsbezogene Aspekte eines sozialen Programms. Weinheim &amp; Basel, S. 46–
100. 
Lohner, J. (2019): Zusammenhänge zwischen Entwicklungstraumata und Gewaltstraftaten. In: Zeitschrift für 
Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 30. Jg., H. 4, S. 375–379. 
Lohrmann, L./Schaerff, M. (2021): Häuser des Jugendrechts – ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des 
Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung? In: Neue Kriminalpolitik, Jg. 33, H. 2, S. 239–252. 
Lohse, K. (2022): Kinderschutz und Kooperation – Zusammenarbeit mit den Familiengerichten. In: Meysen, 
T./Lohse, K./Schönecker, L./Smessaert, A.: Das neue KJSG. Baden-Baden, S. 98–99. 
Loncle, P./Walper, S. (2023): Jugendliche in Deutschland und Frankreich: Wie blicken sie in die Zukunft? In: 
Bütow, T./Talineau, A. (Hrsg.): Zurück in die Zukunft: Erwartungen junger Menschen in Deutschland und 
Frankreich. Berlin &amp; Paris, S. 9–11. 
Lorenz, D. (2018): „All refugees are vulnerable.” Vulnerabilität, Konflikte und Katastrophen im Spiegel 
Postkolonialer Theorie. In: Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung 7. Jg., H. 2, S. 60–98. 
Lüders, C. (2014): Kinder- und Jugendberichterstattung in der Bundesrepublik Deutschland. In: Willems, H. 
(Hrsg.): Konzepte und Methoden der Jugendberichterstattung. Wissenschaftliche Herausforderungen und 
Perspektiven. Wiesbaden, S. 199–219. 
Lüders, C. (2019): Inklusion und „Große Lösung“ in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Zwischenbilanz aus 
aktuellem Anlass. In: Westphal, M./Wansing, G. (Hrsg.): Migration, Flucht und Behinderung. 
Herausforderungen für Politik, Bildung und psychosoziale Dienste. Wiesbaden, S. 167–184. 
Lüders, C. (2023): Jugendberichterstattung und Transformationsprozess. In: Reinhardt, M. (Hrsg.): Brücken 
bauen, Menschen stärken. Der Internationale Bund in der deutsch-deutschen Bildungs- und 
Sozialgeschichte. Frankfurt a. M., S. 211–217. 
Ludwig, K. (2021): Kindheit. Jugend und regionale Disparitäten. In: Krüger, H.-H./Grunert, C./Ludwig, K. 
(Hrsg.): Handbuch Kindheits- und Jugendforschung. Wiesbaden. 
Luhmann, M./Brickau, D./Schäfer, B./Mohr, P./Schmitz, M./Neumann, A./Steinmayer, R. (2023): Einsamkeit 
unter Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen nach der Pandemie. Verfügbar über: 
https://www.land.nrw/media/31050/download; [19.01.2024] 
Luhmann, M./Buecker, S./Rüsberg, M. (2023): Loneliness across time and space. In: Nature Reviews 
Psychology, 2. Jg., S. 9–23.  
Luhmann, N. (2000): Vertrauen. Ein Mechanismus der Reduktion sozialer Komplexität. Stuttgart. 
Lundy, L. (2007): "Voice" Is Not Enough. Conceptualising Article 12 of the United Nations Convention on the 
Rights of the Child. In: British Educational Research Journal 33. Jg., H. 6, S. 927–942. 
Lütje-Klose, B./Neumann, P. (2022): Sonderpädagogische Diagnostik im Spannungsfeld von Kategorisierung, 
Dekategorisierung und Rekategorisierung. In: Müller, T./Ratz, C./Stein, R./Lüke, C. (Hrsg.): 
Sonderpädagogik – zwischen Dekategorisierung und Rekategorisierung. Bad Heilbrunn, S. 44–61. 
Lütje-Klose, B./Neumann, P./Gorges, J./Wild, E. (2018): Die Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in 
inklusiven und exklusiven Förderarrangements (BiLieF) – Zentrale Befunde. In: Die Deutsche Schule, 
110. Jg., H. 2, S. 109–123. 
LVR-Landesjugendamt Rheinland/LWL-Landesjugendamt Westfalen (Hrsg.) (2013a): Qualitätsentwicklung in 
der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen in §§ 79, 79a 
SGB VIII. Unter Mitarbeit von Joachim Merchel. Münster. Verfügbar über https://www.lwl-
landesjugendamt.de/media/filer_public/c2/6e/c26e60ce-3a31-489e-b16
bb21370d77c1f/umsetzung__79und79asgbviii.pdf; [12.02.2024]
LVR-Landesjugendamt Rheinland/LWL-Landesjugendamt Westfalen (Hrsg.) (2013b): Qualitätsstandards für 
Beistände. Köln. Verfügbar über: https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/d6/ca/d6ca2bb7-
22ac-4919-8102-d1028171adbd/qualitaetsstandards_fuer_beistaende_1_179.pdf; [12.02.2024] 
Machold, C. (2015): Kinder und Differenz. Eine ethnografische Studie im elementarpädagogischen Kontext. 
Wiesbaden.  
Macsenaere, M. (2019): Wirkungsforschung in den Hilfen zur Erziehung. In: Begemann, M.-C./Bleck, C. 
/Liebig, R. (Hrsg.): Wirkungsforschung zur Kinder- und Jugendhilfe. Grundlegende Perspektiven und 
arbeitsfeldspezifische Entwicklungen. Weinheim &amp; Basel, S. 188–208. 
Macsenaere, M./Arnold, J. (2012): Verselbstständigung in der Heimerziehung: oft angestrebt – selten erreicht? 
In: unsere jugend, 65. Jg., H. 1, S. 12–19. 
Macsenaere, M./Esser, K. (2015): Was wirkt in der Erziehungshilfe? Wirkfaktoren in Heimerziehung und 
anderen Hilfearten. München &amp; Basel, 2., aktualisierte Auflage 
Mader, M./Menz, M. (2019): Steuerung im Elementarbereich – Qualitätssicherung und -entwicklung aus Sicht 
von Trägern. Mannheim. 
Mai, H. H. A. (2016): Was ist Rassismus? Was ist Alltagsrassismus? In: Detzner, M./Drücker, A./Seng, S. 
(Hrsg.): Rassismuskritik. Versuch einer Bilanz über Fehlschläge, Weiterentwicklungen, Erfolge und 
Hoffnungen. Düsseldorf, S. 12–17. 
Maier, K./Rahn, S./Zipperle, M./Gschwind, A. K./Stange, L. (2023): Kinder- und Jugendarbeit und 
Schulsozialarbeit – Modelle und Potenziale einer strategischen Allianz im Sozialraum. In: Deutsche 
Jugend, 71. Jg., H. 3, S. 123–131. 
Mairhofer, A. (2017): Angebote und Strukturen der Jugendberufshilfe. Eine Forschungsübersicht. Verfügbar 
über: https://www.dji.de/veroeffentlichungen/literatursuche/detailansicht/literatur/25715-angebote-und-
strukturen-der-jugendberufshilfe.html; [17.03.2024] 
Mairhofer, A. (2019): Die Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. In: neue praxis, 49. Jg., H. 4, S. 
304–330. 
Mairhofer, A. (2019): Jugendsozialarbeit – Eine Bestandsaufnahme. In: Sozialmagazin, 44. Jg. H. 7-8, S. 29–39. 
Mairhofer, A. (2020): Formalisierungen in der Sozialen Arbeit. Zur Institutionalisierung methodischer 
Modernisierungen in den sozialen Diensten. Weinheim &amp; Basel. 
Mairhofer, A./Santen, E. van (2023): Human Resource Development in Residential Youth Care Facilities. 
Findings from a Germany-Wide Survey on the Staffing Situation and Strategies for Recruitment and 
Retention. Residential Treatment for Children &amp; Youth, 40. Jg., H. 4, S. 464–483. 
Mairhofer, A./Peucker, C./Pluto, L./ Santen, E. van (2021): Digitale Kommunikation sozialer Dienste mit 
Jugendlichen in Zeiten der Corona-Pandemie – Herausforderungen und Perspektiven für die Zukunft. In: 
Gaupp, N./Holthusen, B./Milbrandt, B./Lüders, C./Seckinger, M. (Hrsg.): Jugend ermöglichen – auch unter 
den Bedingungen des Pandemieschutzes. München, S. 61–79. Verfügbar über: 
https://www.intern.dji.de/veroeffentlichungen/literatursuche/detailansicht/literatur/30571-jugend-
ermoeglichen-auch-unter-den-bedingungen-des-pandemieschutzes.html; [14.03.2024] 
Mairhofer, A./Peucker, C./Pluto, L./van Santen, E. (2022): Herausforderungen der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit. Empirische Erkenntnisse. Weinheim &amp; Basel. 
Mairhofer, A./Peucker, C./Pluto, L./van Santen, E. (2024): Jugendämter unter Druck: Die Personalsituation in 
den ASDs der Jugendämter und Lösungsansätze. In DJI-Impulse. H. 135 
Mairhofer, A./Peucker, C./Pluto, L./van Santen, E./Seckinger, M. (2020): Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der 
Corona-Pandemie. DJI-Jugendhilfeb@rometer bei Jugendämtern. München. Verfügbar über: 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2020/1234_DJI-Jugendhilfebarometer_Corona.pdf; 
[22.02.2024] 
Mairhofer, A./Zankl, P. (2017): Jugendberufshilfe. Jugendhilfe an Schnittstellen. In: Dreizehn, H. 17, S. 10–14.
Mambrey, V./Wermuth, I./Böse-O’Reilly, S. (2019): Auswirkungen von Extremwetterereignissen auf die 
psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. In: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, 
Gesundheitsschutz, 62. Jg., H. 5, S. 599–604. 
Mangold, K./Schröer, W. (2022): Care Leaver_innen. In: Sozialmagazin, 47. Jg., H. 1/2, S. 48–53. 
Mantey, D. (2017): Sexualerziehung in Wohngruppen der stationären Erziehungshilfe aus Sicht der 
Jugendlichen. Weinheim &amp; Basel. 
Manzel, M. (2022): Notwendigkeit und Sicherung der Unabhängigkeit von Ombudsstellen. In: Len, A./Manzel, 
M./Tomaschowski, L./Redmann, B./Schruth, P. (Hrsg.): Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. 
Grundlagen – Praxis – Recht. Weinheim &amp; Basel, S. 260–272. 
Markert, T. (2017): Lehrerinnen und Erzieherinnen doing Ganztagsschule. Analysen zur administrativen 
Rahmung und standortspezifischen Gestaltung von Grundschule und Hort. Weinheim &amp; Basel. 
Marks, E./Heinzelmann, C./Wollinger, G. R. (Hrsg.) (2023): Kinder im Fokus der Prävention. Ausgewählte 
Beiträge des 27. Deutschen Präventionstages. Hannover 
Markwald, M. (2020): Die Rechtsstellung von Trans*personen in Deutschland | bpb. In: Bundeszentrale für 
politische Bildung. Verfügbar über: https://www.bpb.de/gesellschaft/gender/geschlechtliche-vielfalt-
trans/308625/die-rechtsstellung-von-transpersonen-in-deutschland; [24.6.2021] 
Marquard, P. (2013): Wirkungsvolle Jugendhilfe braucht angemessene Ressourcen. Anmerkungen zu Standards, 
Aushandlungsprozessen und Rahmenbedingungen für die Steuerung in der Kinder- und Jugendhilfe. 
Verfügbar über: https://peter-marquard.de/docs/SteuerungHzEMaerz13.pdf; [12.02.2024] 
Marquard, P./Trede, W. (2018): Das Zweigliedrige Jugendamt. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- 
und Jugendhilfe. Stuttgart, S. 115–129. 
Marten, E./Walgenbach, K. (2017): Intersektionale Diskriminierung. In: Scherr, A./El-Mafaalani, A./Yüksel, G. 
(Hrsg.): Handbuch Diskriminierung. Wiesbaden, S. 157–171.  
Martiny, S. E./Mok, S. Y./Deaux, K./Froehlich, L. (2014): Effects of activating negative stereotypes about 
Turkish-origin students on performance and identity management in German high schools. In: International 
Review of Social Psychology, 27. Jg., H.3/4, S. 205–225. 
Maschke, S./Stecher, L. (2022a): „Ich habe sowas erlebt – und will es nie wieder.“ Sexualisierte Gewalt aus der 
Perspektive Jugendlicher: Fakten, Einordnungen und Prävention. Weinheim &amp; Basel. 
Maschke, S./Stecher, L. (2022b): Sexualisierte Gewalt an Förderschüler*innen. Impulse zu einer präventiv 
wirkenden Professionalisierung von Lehrkräften. In: Urban, M./Wienholz, S./Khamis, C. (Hrsg.): Sexuelle 
Bildung für das Lehramt. Gießen, S. 205–224.  
Maskos, R. (2022): Behinderte Subjekte als ‚Ensemble gesellschaftlicher Verhältnisse’ – Oder: Schlaglichter 
auf einen nicht-reduktionistischen Materialitätsbegriff in den Disability Studies. Verfügbar über: http://zds-
online.org/wp-content/uploads/2022/02/ZDS_2022_1_6_Maskos.pdf; [30.3.2023]. 
Matthäus, S. (2019): „Der Osten“ als Teil „des Westens“ und „des Rests“. Eine unmöglich knappe Skizze der 
Potenziale Postkolonialer Theorien für eine Analyse „des Ostens“. In: Femina politica – Zeitschrift für 
feministische Politikwissenschaft. 28. Jg., H. 2, S. 130–135. 
Matthies, A./Tetens, J./Wahren, J. (2023): Zwischen Arbeitserleichterung und De-Professionalisierungsgefahr. 
In: Sozial Extra, 47. Jg., H. 3, S. 158–164. 
Mau, S. (2020): Der Osten als Problemzone? Eine Skizze zur ostdeutschen Soziopolitik. In: Aus Politik und 
Zeitgeschichte, Deutsche Einheit, 70. Jg., H. 28/29, S. 11–16. 
Maurer, M./Jost, P./Kruschinski, S./Haßler, J. (2021): Fünf Jahre Medienberichterstattung über Flucht und 
Migration. Verfügbar über: https://www.stiftung-
mercator.de/content/uploads/2021/07/Medienanalyse_Flucht_Migration.pdf; [02.03.2024] 
May, I./Awad, S./May, M. S./Ziegler, A. (2021): Parental Stress Provoked by Short-Term School Closures 
During the Second COVID-19 Lockdown. In: Journal of Family Issues, 44. Jg., H. 1, S. 25–45.
Mayer-Schönberger, V./Cukier, K. (2013): Big data: A revolution that will transform how we live, work and 
think. New York. 
Maykus, S. (2017): Kooperationskultur und Vernetzung. In: Hollenstein, E./Nieslony, F./Speck, K./Olk, T. 
(Hrsg.): Handbuch der Schulsozialarbeit. Weinheim &amp; Basel, S. 76–86. 
Maykus, S. (2021) Offene Kinder- und Jugendarbeit und kommunale Bildungslandschaften. In: Deinet, 
U./Sturzenhecker, B./ Schwanenflügel, L. v./Schwerthelm, M. (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und 
Jugendarbeit. Wiesbaden. 
Maykus, S./Müller, H./Stuckstätte, E. C. (2023): Hilfen zur Erziehung und Schule. Weinheim &amp; Basel. 
Maykus, S./Schone, R. (Hrsg.) (2010): Handbuch Jugendhilfeplanung. Wiesbaden. 3., vollständig überarbeitete 
und aktualisierte Auflage 
McAdam-Otto, L. K. (2023): Unbegleitete minderjährige Geflüchtete. In: Scharrer, T./Glorius, B./Kleist, 
O./Berlinghoff, M. (Hrsg.): Flucht- und Flüchtlingsforschung. Handbuch für Wissenschaft und Studium. 
Baden-Baden, S. 445–452. 
McCrary, J./Sanga, S. (2021): The Impact of the Coronavirus Lockdown on Domestic Violence. In: American 
Law and Economics Review, 23. Jg., H. 1, S. 137–163.  
McDonald’s Deutschland/Institut für Demoskopie Allensbach/Hurrelmann, K. (Hrsg.) (2019): Kinder der 
Einheit – same same but (still) different! Die McDonald’s Ausbildungsstudie 2019. München. 
McKinsey Health Institute (MHI) (2022): Heat waves, the war in Ukraine, and stigma: Gen Z’s perspectives on 
mental health. Verfügbar über: https://www.mckinsey.com/mhi/our-insights/heat-waves-the-war-in-
ukraine-and-stigma-gen-zs-perspectives-on-mental-health; [22.03.2024] 
Meade, P. (2020): Reaktionen auf Schüler*innenrebellion: Adultismus im Diskurs um Greta Thunberg und die 
„Fridays for Future“-Bewegung. In: Budde, R./Markowska-Manista, U. (Hrsg.): Childhood and Children’s 
Rights between Research and Activism. Wiesbaden, S. 85–119. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.1007/978-3-658-29180-8_7; [16.01.2024] 
Meadows, D. H./Meadows, D. L./Randers, J./Behrens, W. W. (Hrsg.) (1972): The limits to growth. A report for 
the club of rome’s project on the predicament of mankind. London. 
Mecheril, P./Rangger, M./Tilch, A. (2022): Migrationsgesellschaftliche Öffnung von Organisationen. Differenz- 
und machttheoretische Reflexionen einer praxisorientierten Fortbildungsreihe. In: Mecheril, P./Rangger, 
M. (Hrsg.): Handeln in Organisationen der Migrationsgesellschaft. Wiesbaden, S. 255–317. 
Mecheril, P./Thomas-Olalde, O. (2011): Die Religion der Anderen. Anmerkungen zu Subjektivierungspraxen 
der Gegenwart. In: Allenbach, B./Goel, U./Hummrich, M./Weißköppel, C. (Hrsg.): Jugend, Migration und 
Religion. Interdisziplinäre Perspektiven. Baden-Baden, S. 35–66. 
Mediendienst Integration (2022): Antisemitismus. Verfügbar über: https://mediendienst-
integration.de/desintegration/antisemitismus.html; [17.01.2024] 
Mediendienst Integration (2024): Flüchtlinge aus der Ukraine. Verfügbar über: https://mediendienst-
integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge.html#c3462; [30.03.2024] 
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (MPFS) (2020): miniKIM-Studie 2020. Kleinkinder und 
Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 2- bis 5-jähriger in Deutschland. Verfügbar über: 
https://www.mpfs.de/studien/minikim-studie/2020/; [15.11.2023] 
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (MPFS) (2023a): KIM-Studie 2022. Kindheit, Internet, 
Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger. Verfügbar über: 
http://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/KIM/2022/KIM-Studie2022_web_final.pdf; [15.08.2023] 
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (MPFS) (2023b): JIM-Studie 2023. Jugend, Information, 
Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger. Verfügbar über: 
https://www.mpfs.de/studien/jim-studie/2022/; [13.08.2023]
Meier, J. (2015): Jugendliche Gewalttäter zwischen Jugendhilfe- und krimineller Karriere. Abschlussbericht. 
München. Verfügbar über: 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/jugendkriminalitaet/AST_Abschlussbericht_Gewalttaeter.pdf; 
[29.02.2024]  
Meier-Braun, K.-H. (2020): Deutschland ist (k)ein Einwanderungsland! Geht ein endloser Konflikt zu Ende? 
In: Bürger und Staat, 70. Jg., H. 3, S.127–135. 
Meinunger, L. (2016): Weiter mit dem „Anything goes“ in der Schulsozialarbeit. In: Nachrichtendienst des 
Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, S. 67–72.  
Mende, S./Fuchs-Rechlin, K. (2022): „Dauerbaustelle“ Erzieher:innenausbildung. Strukturen, 
Ausbildungsformate und Entwicklungen an Fachschulen für Sozialpädagogik. WiFF Studien Bd. 35. 
München. 
Merchel, J. (2006): Jugendhilfeplanung als Instrument kommunaler Infrastrukturpolitik? Anmerkungen zu 
Spannungsfeldern und Perspektiven infrastrukturbezogenen Planungshandelns in der Jugendhilfe. In: 
Maykus, S. (Hrsg.) (2006): Herausforderung Jugendhilfeplanung. Standortbestimmung, 
Entwicklungsoptionen und Gestaltungsperspektiven in der Praxis. Weinheim, S. 191–208. 
Merchel, J. (2011): Hilfeplanung § 36 SGB VIII: ein Erfolgsmodell, das eine Herausforderung bleibt. In: Forum 
Erziehungshilfen, 17. Jg., H. 3, S. 147–151. 
Merchel, J. (2016): Jugendhilfeplanung: Anforderungen, Profil, Umsetzung. München &amp; Basel. 
Merchel, J. (2018): Trägerstrukturen und Organisationsformen in der Kinder-und Jugendhilfe. In: Böllert, K. 
(Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 93–113. 
Merchel, J. (2019a): Hilfeplanung. In: Merchel, J. (Hrsg.): Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). 
München, S. 190–202, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 
Merchel, J. (2019b): Personalmanagement und Qualität der Arbeit des ASD. In Merchel, J. (Hrsg.) Handbuch 
Allgemeiner Sozialer Dienst. München, S. 397–404, 3. Auflage. 
Merchel, J. (2019c): Qualitätsmanagement und Organisationslernen: Zur Förderung von Lernbereitschaft und 
Entwicklungsfähigkeit im ASD. In Merchel, J. (Hrsg.) Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst. München, 
S. 438–447, 3. Auflage. 
Merchel, J. (2019d): Qualitätskriterien: Was macht einen „guten ASD“ aus? In Merchel, J. (Hrsg.) Handbuch 
Allgemeiner Sozialer Dienst. München, S. 448–457, 3. Auflage. 
Merchel, J. (2021): Qualitätsentwicklung. In: Amthor, R. C./Goldberg, B./Hansbauer, P./Landes, 
B./Wintergerst, T. (Hrsg.): Wörterbuch soziale Arbeit. Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der 
Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Weinheim &amp; Basel, S. 684–687. 9., vollständig überarbeitete und 
aktualisierte Auflage 
Merchel, J./Berghaus, M./Khalaf, A. (2023): Profil und Profilentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst 
(ASD). München.  
Merchel, Joachim (2020): Kriterien für eine "gute" Heimerziehung. Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in der 
kommunalen Kinder- und Jugendhilfe. Materialien zum Wissenstransfer, Bd. 8. Gütersloh. 
Messan, M. (2019): Die Anwaltsfunktion der freien Wohlfahrtspflege. Über den Begriff und die empirische 
Tragweite im aktivierenden Sozialstaat. Weinheim &amp; Basel. 
Metzing, S. (2022): Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung in Deutschland: Ein Überblick. In: Jacobs, 
K./Kuhlmey, A./Greß, S./Klauber, J./Schwinger, A. (Hrsg.): Pflege-Report 2022. Spezielle 
Versorgungslagen in der Langzeitpflege. Wiesbaden, S. 183–196. Verfügbar über: 
https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-65204-6; [04.12.2023] 
Mey, G. (2021): Jugendliche in ländlichen Regionen – Jugendforschung in der Peripherie. In: Diskurs 
Kindheits- und Jugendforschung, H. 3, S. 375–380.
Meyer, D. (2008): Die Kinder- und Jugendhilfe im Spannungsfeld zwischen Korporatismus und Markt. In: 
Sozialer Fortschritt, 57. Jg., H. 7/8, S. 208–217. 
Meyer, D./Wötzel-Herber, H. (2021): „Wir machen einfach mal …!“ Auf der Achterbahn der Gefühle bei der 
Umsetzung und Ausweitung digitaler Bildungsformate. In: Journal für politische Bildung, 11. Jg., H. 1, 
S. 44–46. 
Meyer, I. H. (2015): Resilience in the study of minority stress and health of sexual and gender minorities. In: 
Psychology of Sexual Orientation and Gender Diversity, 2. Jg., H. 3, S. 209–213. 
Meyer, I. H./Northridge, M. E. (Hrsg.) (2007): The health of sexual minorities. Public health perspectives on 
lesbian, gay, bisexual, and transgender populations. New York. 
Meyer, N. (2021): Fact sheet Studie „Soziale Arbeit macht Gesellschaft“. Verfügbar über: https://
gesundheitsoziales-
bildung.verdi.de/++file++6051ad43aea39c8a6ab00099/download/Fact%20sheet_Soziale%20Arbeit%20ma
cht%20Gesellschaft.pdf; [27.05.2024] 
Meyer, N./Alsago, E. (2021): Soziale Arbeit am Limit? In: Sozial Extra, Jg. 45, H. 3, S. 210–218. 
Meyer, N./Braches-Chyrek, R. (2023): Privatisierungstendenzen in der Sozialen Arbeit. Soziale Passagen. 
Onlinevorveröffentlichung. DOI: 10.1007/s12592-023-00477-1. 
Meyer, N./Klomann, V./Alsago, E. (2022): Der Allgemeine Soziale Dienst in der Corona-Pandemie. In: Sozial 
Extra, 46. Jg., H. 3, S. 229–236.  
Meyer-Hamme, A. (2014): Außerunterrichtliche Aktivitäten und herkunftsbedingte Diversität. Konzeption und 
Wahrnehmung an Ganztagsschulen. Weinheim &amp; Basel. 
Meyer-Lantzberg, F./Kerber-Clasen, S./Kutlu, Y. (2023): Kita – Krise – Kollaps? In: Blätter für deutsche und 
internationale Politik, H. 8, S. 111–116. 
Meysen, T. (2014): Gesamtzuständigkeit im SGB VIII. In: neue praxis, 44. Jg., H. 3, S. 220–232. 
Meysen, T. (2022a): § 7 Begriffsbestimmungen. In: Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T. (Hrsg.): Frankfurter 
Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 132-135, 9. Auflage 
Meysen, T. (2022b): § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In: Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T. 
(Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 135–138, 
9. Auflage 
Meysen, T. (2022c): Anhang I: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). In: Münder, 
J./Meysen, T./Trenczek, T. (Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-
Baden, S. 11211-1243, 9. Auflage 
Meysen, T./Münder, J./Schönecker, L. (2020): Rahmensetzung der Länder bei Hilfen zur Erziehung. Gütersloh. 
Meysen, T./Münder, J./Schönecker, L./Bertelsmann Stiftung (2020): Rahmensetzung der Länder bei Hilfen zur 
Erziehung. Schriftenreihe Materialien zur Prävention. Verfügbar über: https://doi.org/10.11586/2020004; 
[11.04.2024] 
Meysen, T./Münder, J./Trenczek, T. (2022): Einleitung. In: Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T. (Hrsg.): 
Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 71–91, 9. Auflage 
Meysen, T./Paulus, M./Derr, R./Kindler, H. (2023): Fallstudie Sexueller Kindesmissbrauch und die Arbeit der 
Jugendämter. Fallstudie im Auftrag der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen 
Kindesmissbrauchs. Verfügbar über: https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-
content/uploads/Fallstudie_Sexueller-Kindesmissbrauch-und-die-Arbeit-der-Jugendaemter_bf.pdf; 
[25.01.2024] 
Meysen, T./Schönecker, L. (2015): Gesamtzuständigkeit im SGB VIII: inklusiver Leistungsparagraf und 
Herausforderungen seiner Gestaltung. In: FORUM Jugendhilfe, H. 4, S. 30–33.
Micheel, H.-G. (Hrsg.) (2010): Wirkungsorientierte Jugendhilfe. Abschlussbericht der Evaluation des 
Bundesmodellprogramms „Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte 
Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen nach §§ 78a ff SGB VIII“. Unter 
Mitarbeit von Stefanie Albus. Münster &amp; New York &amp; München &amp; Berlin. 
Michelsen, G./Grunenberg, H./Mader, C./Barth, M. (2015). Greenpeace Nachhaltigkeitsbarometer 2015 – 
Nachhaltigkeit bewegt die jüngere Generation. Bad Homburg. 
Milbradt, B./Frank, A./Greuel, F./Herding, M. (Hrsg.) (2022): Handbuch Radikalisierung im Jugendalter: 
Phänomene, Herausforderungen, Prävention. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto. 
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Intergration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) 
(2022): 11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. Verfügbar 
über: https://broschuerenservice.nrw.de/default/shop/11._Kinder-
_und_Jugendbericht_der_Landesregierung_Nordrhein-Westfalen; [01.04.2024] 
Mitchell, K. R./Lewis, R./O’Sullivan, L. F./Fortenberry, J. D. (2021): What is sexual wellbeing and why does it 
matter for public health? In: The Lancet Public Health, 6. Jg., H. 8, S. 608–613. 
Mitschke, C./Dallmann, S. (2020): Vormundschaft im Wandel. Kontakt, Beziehung und Beziehungsgestaltung 
zwischen Jugendlichen und Vormund*innen aus der Perspektive von Jugendlichen, Vormund*innen und 
Erziehungspersonen. Frankfurt a. M. 
MLP Finanzberatung SE in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (2023): 
Studentenwohnreport 2023. Wiesloch. Verfügbar über: https://mlp-se.de/redaktion/mlp-se-
de/studentenwohnreport-microsite/2023/report/mlp-studentenwohnreport-2023-geschuetzt.pdf; 
[12.02.2024] 
Moch, M. (2018): Hilfen zur Erziehung. In: Otto, H.-U./Thiersch, H./Treptow, R./Ziegler, H. (Hrsg.): Handbuch 
Soziale Arbeit. München, S. 632–645. 6. überarbeitete Auflage 
Mohr, S. (2017): Abschied vom Managerialismus. Das Verhältnis von Profession und Organisation in der 
Sozialen Arbeit. Dissertation Universität Bielefeld. Verfügbar über: https://pub.uni-
bielefeld.de/record/2908758; [12.02.2024] 
Mohr, S./Ritter, B. (2021): Punitive Haltungen und ihre organisationalen Bedingungen. In: Calabrese, S./Huber, 
S. (Hrsg.), Grenzen und Strafen in Sozialer Arbeit und Sonderpädagogik. Stuttgart, S. 151–164. 
Molina Ramirez, M./Rahmann, S./Klug, C./Kuger, S. (2023): Befragung von Kindern im Rahmen des 
Monitorings zum KiQuTG. In: Meiner-Teubner, C./Schacht, D./Klinkhammer, N./Kuger, S./Kalicki, 
B./Fackler, S. (Hrsg.): ERiK-Forschungsbericht III. Befunde des indikatorengestützten Monitorings zum 
KiQuTG. Bielefeld. S. 35-46. 
Möller, K. (2020): Pauschalablehnungen – Verständnisse, Erscheinungsweisen, Begünstigungsfaktoren und 
Gegenstrategien. In: Bogerts, B/Häfele, J./Schmidt, B. (Hrsg.): Verschwörung, Ablehnung, Gewalt. 
Transdisziplinäre Perspektiven auf gruppenbezogene Aggression und Intoleranz. Wiesbaden, S. 91–117. 
Möllering, G. (2013). Process views of trusting and crises. In: Bachmann, R./Zaheer, A. (Hrsg.): Handbook of 
advances in trust research. Cheltenham, S. 285–306. 
Molnar, D./Hopmann, B. (2023): Kategorisierungsarbeit in Hilfen für Kinder und Jugendliche. In: Hollweg, 
C./Kieslinger, D. (Hrsg.): Übergänge und Schnittstellen in einer inklusiven Erziehungshilfe. Kooperationen 
und Netzwerke auf dem Prüfstand. Freiburg i. Br., S. 295–315. 
Moore, S. E./Norman, R. E./Suetani, S./Thomas, H. J./Sly, P. D./Scott, J. G. (2017): Consequences of bullying 
victimization in childhood and adolescence: A systematic review and meta-analysis. In: World Journal of 
Psychiatry, 7. Jg., H. 1, S. 60–76.  
Moutsou, I./Georgaca, E./Varaklis, T. (2023): Psychotherapeutic and Psychosocial Interventions with 
Unaccompanied Minors: A Scoping Review. In: Healthcare, 11. Jg., H. 6, S. 918. 
MPFS (2020): JIM-Studie 2020 -Jugend, Information, Medien. Verfügbar über: 
https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2020/JIM-Studie-2020_Web_final.pdf; [22.03.2024]
Msughter, A. E. (2022): Internet-Memes zur Verbreitung von Fake News auf Twitter. Eine Studie im Kontext 
des Ukrainekriegs. In: Televizion, 35. Jg., H. 2, S. 8–11. 
Mucha, W./Soßdorf, A./Ferschinger, L./Burgi, V./Krach, P. (2023): Entscheidungsfindung und Einfluss bei 
Fridays for Future – Zur Rolle von Basisdemokratie, Hierarchien und Expertise. In: Zeitschrift für 
Politikwissenschaft. 33. Jg., H. 3, S. 387–415.  
Mühlendahl, K. E. von/Otto, M./Lob-Corzilius, T. (2020): Kinderumwelt. Ein generelles Problem und eine 
gemeinnützige Gesellschaft gleichen Namens. In: Frühe Kindheit, 23. Jg., H. 2, S. 10–16. 
Mühlmann, T./Erdmann, J. (2023): Inohutnahmen von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen stark 
gestiegen. In: KomDat Jugendhilfe, H. 2/3, S. 8–11. 
Mühlmann, T./Haubrich, J. (2023): Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten der Coronapandemie – gravierende 
Einbrüche, vor allem beim Ehrenamt. In: KomDat Jugendhilfe, H. 1, S. 22–27. 
Müller, A. L. (2024): Bertelsmann-Stiftung kritisiert Entwurf zur Kindergrundsicherung. Frankfurter Rundschau 
26.01.2024. Verfügbar über: https://www.fr.de/politik/bertelsmann-stiftung-kritisiert-entwurf-zur-
kindergrundsicherung-92797611.html; [04.02.2024] 
Müller, G. (2021): (Multi-)professionelles Handeln in Kindertageseinrichtungen. Zur Herstellung von Differenz 
unter dem Anspruch von Inklusion. Weinheim &amp; Basel. 
Müller, H.-R./Krinninger, D. (2016): Familienstile. Eine pädagogisch-ethnographische Studie zur 
Familienerziehung. Weinheim. 
Müller, J./Gaupp, N. (2021): Jugendliche mit Behinderung in Corona-Zeiten – eine Annäherung an offene 
Forschungsfragen. In: Gaupp, N./Holthusen, B./Milbradt, B./Lüders, C./Seckinger, M. (Hrsg.): Jugend 
ermöglichen – auch unter den Bedingungen des Pandemieschutzes. München, S. 30–39. 
Müller, J./Kammerl, R. (2022): „Digitale Souveränität“: Zielperspektive einer Bildung in Zeiten tiefgreifender 
Mediatisierung? In: Glasze, G./Odzuck, E./Staples, R. (Hrsg.): Was heißt digitale Souveränität? S. 201–
228. 
Müller, K./Trödel, M (2021): Kommunale Wirksamkeits- und Qualitätsdialoge. In: Deinet, U./Sturzenhecker, 
B./Schwanenflügel, L. v./Schwerthelm, M. (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. 
Wiesbaden &amp; Heidelberg, S. 1521–1536. 5., vollständig neugestaltete Auflage 
Müller, L. R. F./Büter, K. P./Rosner, R./Unterhitzenberger, J. (2019): Mental health and associated stress factors 
in accompanied and unaccompanied refugee minors resettled in Germany: a cross-sectional study. Child 
Adolesc Ment Health, 13. Jg., H. 8, S. 1–13. 
Müller, M. (2024): Mehr Demokratie durch Digitalisierung? Digitale Adoleszenz und Antidemokratie, RUK 
Working Paper No.1, RUK-Blog der Forschungsstelle Radikalisierung und gewaltsame Konflikte: 
Antworten Sozialer Berufe (RUK). Verfügbar über: https://ruk.fh-erfurt.de/mehr-demokratie-durch-
digitalisierung-digitale-adoleszenz-und-antidemokratie-ruk-working-paper-1/; [19.04.2024] 
Müller, S./Otto, H.-U. (1986): Sozialarbeit im Souterrain der Justiz. Plädoyer zur Aufkündigung einer 
verhängnisvollen Allianz. In: Müller, S./Otto, H.-U. (Hrsg.): Damit Erziehung nicht zur Strafe wird. 
Bielefeld, S. VII ff. 
Müller, T. R. (2022): Labour Market Integration and Transnational Lived Citizenship: Aspirations and 
belonging among refugees in Germany. In: Global networks, 22. Jg., H. 1, S. 5–19. 
Müller-Giebeler, U. (2020): Herausforderungen für die Organisationsentwicklung von 
Familienbildungseinrichtungen vor und nach Corona. In: Forum Erwachsenenbildung, H. 3, S. 26–30. 
Verfügbar über: https://www.waxmann.com/artikelART104150; [07.03.2024] 
Münch, S. (2020): Demokratie in der Einwanderungsgesellschaft. In: Kost, A./Massing, P./Reiser, M. (Hrsg.): 
Handbuch Demokratie. Frankfurt a. M., S 247–260.
Münder, J. (2023): Ein erweiterter Bildungsbegriff im SGB VIII. In: Pestalozzi-Fröbel Verband e. V. (Hrsg.): 
Rethinking frühkindliche „Erziehung, Bildung und Betreuung“. Fachwissenschaftliche und rechtliche 
Vermessungen zum Bildungsanspruch in der Kindertagesbetreuung. Eine Expertise im Auftrag des 
Pestalozzi-Fröbel Verband e. V. Weinheim &amp; Basel, S. 97–110. 
Munsch, C. (Hrsg.) (2007): Eva ist emanzipiert, Mehmet ist ein Macho. Zuschreibung, Ausgrenzung, 
Lebensbewältigung und Handlungsansätze im Kontext von Migration und Geschlecht. Weinheim u. a. 
Müthing, K./Hülster, J./PROKIDS der PROSOZ Herten GmbH/LBS – Schröder, C. (Hrsg.) (2020): So denken 
wir! LBS Kinderbarometer. Stimmungen, Meinungen und Trends von 9- bis 14-Jährigen. Verfügbar 
über:https://www.wbv.de/shop/So-denken-wir-LBS-Kinderbarometer-6004773w; [19.01.2024] 
Mützelburg, I./Krawatzek, F. (2023): Education and Displacement: Ukrainian Families in Germany. Berlin. 
Verfügbar über: https://www.zois-berlin.de/fileadmin/media/Dateien/3-
Publikationen/ZOiS_Reports/2023/ZOiS_Report_1_2023.pdf ; [01.06.2023] 
Nassehi, A. (2019): Muster. Theorie der digitalen Gesellschaft. Frankfurt a. M. 
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V. (Hrsg.) 
(2019a): Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. 5./6. Ergänzender Bericht an die 
Vereinten Nationen. Verfügbar über: https://bs55kvnw.myraidbox.de/wp-
content/uploads/2019/10/NC_ErgaenzenderBericht_DEU_Web.pdf; [19.01.2024] 
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V. (Hrsg.) 
(2019b): Der Zweite Kinderrechtereport. Kinder und Jugendliche bewerten die Umsetzung der UN-
Kinderrechtskonvention in Deutschland 2019. Verfügbar über: 
https://www.kinderrechtereport.de/fileadmin/media/krr/downloads/Kinderrechtereport.pdf; [19.01.2024] 
National Coalition Deutschland (2023): Zwischenbericht zur Kinderrechtssituation in Deutschland. Berlin. 
Verfügbar über: https://netzwerk-kinderrechte.de/wp-content/uploads/2023/12/NC_ZwischenBericht-
final.pdf; [23.02.2024] 
Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (Hrsg.) (2020): 5. Ad-hoc-Stellungnahme. Coronavirus-
Pandemie: Für ein krisenresistentes Bildungssystem. Verfügbar über: 
https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_08_05_Leopoldina_Stellungnahme_Coronavir
us_Bildung.pdf; [15.4.2023] 
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2016): Qualitätsrahmen frühe Hilfen. Impuls des NZFH-Beirats zur 
Qualitätsentwicklung. Kompakt, 5. Köln. 
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (2021): Qualität in den Frühen Hilfen. Wissenschaftlicher Bericht 
2020 zum Thema Qualitätsentwicklung. Köln 
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (2023a): Daten zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland. 
Verbreitung von Netzwerken. Verfügbar über: https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-
fachthemen/daten-zum-stand-der-fruehen-hilfen-in-deutschland/verbreitung-von-netzwerken-
fruehehilfen/; [15.12.2023] 
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (2023b): Daten zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland. 
Kooperationspartner in den Netzwerken Frühe Hilfen. Verfügbar über: 
https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/daten-zum-stand-der-fruehen-hilfen-in-
deutschland/kooperationspartner-in-netzwerken-fruehe-hilfen; [15.12.2023] 
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (2023c): Daten zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland. 
Finanzierung der Netzwerkkoordination. Verfügbar über: https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-
fachthemen/daten-zum-stand-der-fruehen-hilfen-in-deutschland/finanzierung-netzwerkkoordination/; 
[15.12.2023]
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (2023d): Wie geht es Familien mit kleinen Kindern in Deutschland? 
Ein Fokus auf psychosoziale Belastungen von Familien in Armutslagen. Faktenblatt 2 zur Studie »Kinder 
in Deutschland 0-3« (KiD 0-3 2022). Verfügbar über: 
https://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/faktenblaetter/Faktenblatt-2-
NZFH-Psychosoziale-Belastungen-von-Familien-in-Armutslagen_KiD-0-3-2022-bf.pdf; [17.11.2023] 
Neckel, S. (2008): Die gefühlte Unterschicht. Vom Wandel der sozialen Selbsteinschätzung. In: Lindner, R. 
(Hrsg.): Unterschicht. Kulturwissenschaftliche Erkundungen der „Armen“ in Geschichte und Gegenwart. 
Edition Parabasen. Band 8. Freiburg &amp; Berlin &amp; Wien, S. 19–40. 
Nentwig-Gesemann, I./Nicolai, K./Köhler, L. (2016): KiTa-Leitung als Schlüsselposition. Erfahrungen und 
Orientierungen von Leitungskräften in Kindertageseinrichtungen. Güterloh. 
Nentwig-Gesemann, I./Walther, B. (2021): Kinder als Akteure in Qualitätsentwicklung und Forschung. Eine 
rekonstruktive Studie zu KiTa-Qualität aus der Perspektive von Kindern. Gütersloh. 
Nentwig-Gesemann, I./Walther, B./Bakels, E./Munk, L.-M. (2021): Kinder als Akteure in Qualitätsentwicklung 
und Forschung. Eine rekonstruktive Studie zu KiTa-Qualität aus der Perspektive von Kindern. Gütersloh. 
Neubacher, F. (2020): Gewalt im Jugendstrafvollzug – Erscheinungsformen, Verläufe, Gegenmaßnahmen. In: 
Recht der Jugend und des Bildungswesens, 68. Jg., H. 4, S. 468–487. 
Neubert, C./Schuhr, J./Stiller, A. (2021): Partnerschaftliche Gewalt in Familien mit Kindern – Was passiert nach 
einer polizeilichen Wegweisungsverfügung? Forschungsbericht. Hannover. 
Neumann, A. (2022): Kommunen in Deutschland: Die lokale Ebene zwischen Gestaltung und Verwaltung von 
Politik. In: Anders, L. H./Riese, D. (Hrsg.): Politische Akteure und Institutionen in Deutschland. Eine 
forschungsorientierte Einführung in das politische System. Wiesbaden, S. 245–265. 
Neumann, P. (2017): Was wir über Radikalisierung wissen – und was nicht. In: Kärgel, J. (Hrsg.): „Sie haben 
keinen Plan B“. Radikalisierung, Ausreise, Rückkehr – zwischen Prävention und Intervention. Bonn, S. 
42–56. 
Neumann, P. (2023): Gastkommentar: Studien zu Schulleistungen und ihre Aufbereitung. In: Zeitschrift für 
Heilpädagogik, 74. Jg., H. 5, S. 230–232. 
Neumann, R./Smolka, A. (2016): Familienbildung aus Sicht bayerischer Mütter und Väter. Ergebnisse der 
dritten ifb-Elternbefragung zur Familienbildung. Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität 
Bamberg. München. 
Neumann, U. (2015): Jugendliche in „öffentlichen Räumen“. Transformation und Verlust urbaner 
Möglichkeitsräume? Dissertation. TU Kaiserslautern. 
Ní Mhurchú, A./Natarajan, R./Kleinschmidt, M. (2022): Monolingual Citizenship? Unequal Multilingualisms 
and Ambiguous Acts. In: Supik, L./Kleinschmidt, M./Natarajan, R./Neuburger, T./Peeck-Ho, C./Schröder, 
C./Sielert, D. (Hrsg.): Gender, Race and Inclusive Citizenship. Wiesbaden, S. 315–350. 
Nideröst, S./Kunz, D. (2016): Das Recht auf sexuelles Wohlbefinden. Wie die Soziale Arbeit zur 
Neukonzeption von sexueller Gesundheit beitragen kann. In: Sozial Aktuell, 48. Jg., H. 2, S. 34–35. 
Niedersächsisches Kultusministerium (2017): Runderlass der Ministerkonferenz vom 01.08.2017: Soziale 
Arbeit in schulischer Verantwortung. Hannover. 
Niedersächsisches Kultusministerium (2021): Lehrerinnen und Lehrer in der Sozialpädagogik in Niedersachsen 
gesucht - Sondermaßnahme zur Qualifizierung von Inhaberinnen und Inhabern von Bachelorgraden oder 
Diplomen (Fachhochschule). Verfügbar über: 
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/lehrerinnen-und-lehrer-in-
dersozialpadagogik-in-niedersachsen-gesucht-sondermassnahme-zur-qualifizierung-von-inhaberinnen-
undinhabern-von-bachelorgraden-oder-diplomen-fachhochschule-204334.html; [27.03.2024]
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (2018): Qualitätsentwicklung in der Kinder- und 
Jugendhilfe Anregungen und Empfehlungen für die Niedersächsischen Jugendämter. Hannover. Verfügbar 
über: 
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/jugendhilfeplanung/qualitatsentwic
klung_in_der_jugendhilfe/partizipative-entwicklung-von-fachlichen-empfeh-lungen-
zurqualitaetsentwicklung-in-der-kinder-und-jugendhilfe-nach-79a-sgb-viii-152014.html; [12.02.2024] 
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (2021): Qualitätsentwicklung in den Frühen 
Hilfen. Vom Mindeststandard zur Vision – Fachliche Empfehlungen für Niedersachsen. Hannover. 
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (2023): Absenkung der 
Personalvoraussetzungen bei der Betreuung minderjähriger unbegleiteter Ausländer. Verfügbar über: 
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/absenkung-der-
personalvoraussetzungen-bei-der-betreuung-minderjahriger-unbegleiteter-auslander-226278.html; 
[09.02.2024] 
Niehues, J. (2019): Soziale Ungleichheit in Deutschland. Wahrnehmung und Wirklichkeit. In: ifp Dresden 
berichtet, 27. Jg., H. 2, S. 6–11.  
Niekrenz, Y./Witte, M. (2018): Jugend. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. 
Wiesbaden, S. 381–402. 
Nikles, B. (2018): Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und 
Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 771–782. 
Nowacki, K./Remiorz, S./Mielke, V. (2019): Bildungsaffinität und Integration von unbegleiteten minderjährigen 
Geflüchteten. In: Nowacki, K./Remiorz, S. (Hrsg.): Junge Geflüchtete in der Jugendhilfe. Wiesbaden, 
S. 91–105. 
Nüsken, D. (2008): Regionale Disparitäten in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine empirische Untersuchung zu 
den Hilfen für junge Volljährige. Münster. 
Nüsken, D. (2014): Übergang aus der stationären Jugendhilfe ins Erwachsenenleben in Deutschland. Expertise. 
Frankfurt a. M. Verfügbar über: https://igfh.de/publikationen/broschueren-expertisen/uebergang-aus-
stationaeren-jugendhilfe-ins-erwachsenenleben; [04.12.2023] 
Nüsken, D. (2020): Erziehungshilfen als Beruf. Einblicke in die Belastungen und Entlastungen eines 
Arbeitsfeldes. Wiesbaden. 
Nüsken, D. M./Erlemann, L. M. (2023): Berufsfeld Erziehungshilfe: Zentrale Merkmale und notwendige 
Handlungsstrategien pädagogischer Fachkräfte. In: Kieslinger, D./ Beck, N./Haar, R. (Hrsg.): 
Pädagogische Grundlagen der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Freiburg i. Br., S. 33–47. 
Nüsken, D./Böttcher, W. (2018): Was leisten die Erziehungshilfen? Eine einführende Übersicht zu Studien und 
Evaluationen der HzE. Weinheim. 
Nüsken, D./Wutzke, S./Erlemann, L. M. (2023): Strukturelle Anforderungen und notwendige Bedingungen in 
Organisationen zur Förderung von Fachkräften. Ein Blick auf Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastungen und 
Mitarbeiterfürsorge. Dortmund. 
Oberwittler, D. (2022): Jugend und Kriminalität. In: Krüger, H.-H./Grunert, C./Ludwig, K. (Hrsg.): Handbuch 
Kindheits- und Jugendforschung. Wiesbaden, S. 1199–1237. 
OECD/Europäische Kommission (2022): Health at a Glance: Europe 2022: State of Health in the EU Cycle. 
Verfügbar über: https://read.oecd-ilibrary.org/social-issues-migration-health/health-at-a-glance-europe-
2022_507433b0-en#page1; [22.03.2024] 
Oechler, M./Schmidt, H. (Hrsg.) (2014): Empirie der Kinder- und Jugendverbandsarbeit. Forschungsergebnisse 
und ihre Relevanz für die Entwicklung von Theorie, Praxis und Forschungsmethodik. Wiesbaden. 
Oehme, A./Schröer, W. (2018): Beeinträchtigung und Inklusion. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- 
und Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 273–290.
Oelerich, G. (2020): Hilfen zur Erziehung. In: Bollweg, P./Buchna, J./Coelen, T./Otto, H.-U. (Hrsg.): Handbuch 
Ganztagsbildung. Wiesbaden, S. 847–859. 2. aktualisierte und erweiterte Auflage.  
Oelerich, G./Hengstenberg, C. (2022): Das Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe. In: 
Erziehungswissenschafft, 33. Jg., Nr. 64, S. 45–55. 
Oelerich, G./Kunhenn, J. (2016): Fachkräfte in den erzieherischen Hilfen. Studien- und Ausbildungsgänge zur 
Umsetzung des Fachkräftegebotes in erlaubnispflichtigen (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung. 
Wuppertal. 
Oettler, P.-E./Pudelko, J. (2023): Jugendhilfeplanung in Deutschland – Herausforderungen, Potenziale und 
Entwicklungstendenzen. Münster. 
Oldemeier, K. (2020): Coming-Out Verläufe und Freizeiterfahrungen von jungen lesbischen, schwulen, 
bisexuellen, trans* und divers* geschlechtlichen Menschen. In: Timmermanns, S./Böhm, M. (Hrsg.): 
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Interdisziplinäre Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis. 
Weinheim, S. 55–72. 
Oldemeier, K./Timmermanns, S. (2020): Defizite und Ressourcen in den Lebenswelten von LSBTQ* 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen: zwei Seiten einer Medaille. In: Timmermanns, S./Böhm, M. 
(Hrsg.): Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Interdisziplinäre Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis. 
Weinheim, S. 343–356. 
Olszenka, N./Meiner-Teubner, C. (2023): Erneuter Ausgabenanstieg in der Kinder- und Jugendhilfe. 
In: KomDat, 26. Jg., H. 2+3. 
Olszenka, N./Rauschenbach, T./Tiedemann, C./Volberg, S. (2022): Zwischen Expansion und Heterogenität – 
das Personal der Kinder- und Jugendhilfe. In: KomDat, 25. Jg., H. 3, S. 12–16. 
Olweus, D. (1993): Bullying at School: What We Know and What We Can Do. In: Psychology in the Schools, 
40. Jg., H. 6, S. 699–700. 
Oppermann, E./Cohen, F./Stacheder, M./Anders, Y. (2021): Befunde zur häuslichen und institutionellen 
Lernumwelt während der Schließung der Kindertageseinrichtungen. In: Dohmen, D./Hurrelmann, K. 
(Hrsg.): Generation Corona? Wie Kinder und Jugendliche durch die Pandemie benachteiligt werden. 
Weinheim, S. 53–63.  
Ornig, N./Himbert, E./Kohrt, S. (2023): Gewinnung von Lehrkräften für die berufliche Ausbildung 
sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Studie im Auftrag des Bundesministeriums 
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin. Verfügbar unter: https://www.recht-auf-
ganztag.de/resource/blob/236074/757307b27a4e0ba381122fe00bb2f85f/studie-lehrkraefte-kienbaum-
data.pdf; [15.03.2024]  
Ortega, F. (2009): The cerebral subject and the challenge of neurodiversity. In: BioSocieties, 4. Jg., H. 4, 
S. 425–445. 
Otto, H.-U. (2018): Dual – Ende oder Wende des Studiums einer modernen Sozialen Arbeit. Kommentar. In: 
neue praxis, H. 3, S. 297–299 
Otto, H.-U./Ziegler, H. (2012): Impulse in eine falsche Richtung – Ein Essay zur neuen „Steuerung“ der Kinder- 
und Jugendhilfe. In: FORUM Jugendhilfe, H. 1, S. 17–25. 
Otto, H.-U./Ziegler, H. (2018): Managerialismus. In: Otto, H.-U./Thiersch, H./Treptow, R./Ziegler, H. (Hrsg.): 
Handbuch Soziale Arbeit. München., S. 963–973. 6., überarbeitete Auflage 
Overbeck, M. (2021): Die Hilfe für junge Volljährige nach der SGB VIII-Reform. Konsequenzen der 
Neureglung des § 41 SGB VIII für die Jugendamtspraxis. In: Das Jugendamt, H. 9, S. 426–430. Verfügbar 
über: https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Hinweise/Overbeck_JAmt_2021_426.pdf; [01.03.2024]  
Özoğuz, A. (2016): 11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und 
Integration – Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft 
Deutschland. Verfügbar über: https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/Lagebericht_2016.pdf; 
[18.03.2024]
Özsöz, F. (2014): Gewaltdelikte unter Alkoholeinfluss bei jungen Menschen in Bayern. Bayerisches 
Landeskriminalamt. München.  
Panagiotidis, J. (2023): "Die sind wie wir?" Der Osten im Westen: Flucht aus der Ukraine, postsowjetische 
Migration und die Zukunft der Migrationsgesellschaft. In: Politische Bildung, 13. Jg., H. 1, S. 16–21. 
Parusel, B./Varfolomieieva, V. (2022): The Ukrainian Refugee Situation: Lessons for EU Asylum Policy. 
Swedisch Institute for European Policy Studies (Sieps). Verfügbar über: 
https://www.sieps.se/globalassets/publikationer/2022/2022_16epa.pdf; [27.03.2024] 
Pasternack, P. (2015): Die Teilakademisierung der Frühpädagogik. Eine Zehnjahresbeobachtung. Leipzig.  
Paus-Hasebrink, I. (2017): Familie als zentraler Sozialisationskontext: Erforschung der Rolle von Medien in der 
Sozialisation als integrative Familienforschung. In: Paus-Hasebrink, I. (Hrsg.): Lebensweltbezogene 
Medienforschung: v.5. Langzeitstudie zur Rolle von Medien in der Sozialisation sozial benachteiligter 
Heranwachsender: Lebensphase Jugend, S. 39–43. 
Paus-Hasebrink, I./Sinner, P. (2021): 15 Jahre Panelstudie zur (Medien)Sozialisation. Wie leben die Kinder von 
damals heute als junge Erwachsene? Baden-Baden.  
Peters, J./Keller, G./Eckert, T./Dowideit, A./Bensmann, M. (2024): Geheimtreffen in Potsdam: AfD-Mitarbeiter 
brüstet sich mit Gewalt. Verfügbar über: https://correctiv.org/aktuelles/neue-
rechte/2024/01/17/geheimtreffen-in-potsdam-afd-mitarbeiter-bruestet-sich-mit-gewalt/; [20.03.2024] 
Peucker, C./Mairhofer, A./Pluto, L./van Santen, E. (2020a): Geflüchtete Kinder und Jugendliche in 
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. In: deutsche jugend, 68. Jg., H. 11, S. 463–472. 
Peucker, C./Pluto, L./van Santen, E. (2019): Status Quo Jugendringe. Bundesweite empirische Befunde zu 
Situation und Perspektiven. München. 
Peyerl, K./Züchner, I. (2022) (Hrsg.): Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe. Anspruch, Ziele und Formen 
der Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Weinheim.  
Pfaff, T./Schramkowski, B./Lutz, R. (Hrsg.) (2022): Klimakrise, sozialökologischer Kollaps und 
Klimagerechtigkeit: Spannungsfelder für Soziale Arbeit. Weinheim &amp; Basel.  
Pfahler, L. (2019): Kultur und Kohle. Verfügbar über: 
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article195179121/Kult-und-Kohle.html; [01.04.2023] 
Pfündel, K./Stichs, A./Tanis, K. (2021): Muslimisches Leben in Deutschland 2020 – Studie im Auftrag der 
Deutschen Islam Konferenz. Forschungsbericht 38 des Forschungszentrums des Bundesamtes, Nürnberg: 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Verfügbar über: 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb38-muslimisches-
leben.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=15; [17.01.2024] 
Pickel, G. (2015): Jugend und Religion im Spannungsfeld zwischen religiöser und säkularer Option. In: 
Bedford-Strohm, H./Jung, V. (Hrsg.): Vernetzte Vielfalt. Kirche angesichts von Individualisierung und 
Säkularisierung. Die fünfte EKD-Erhebung über Kirchenmitgliedschaft. Gütersloh, S. 142–160. 
Pickel, G. (2019): Weltanschauliche Vielfalt und Demokratie. Wie sich religiöse Pluralität auf die politische 
Kultur auswirkt. Gütersloh. Verfügbar über: https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Religionsmonitor_Vielfalt_und_Demokr
atie_7_2019.pdf; [17.01.2024] 
Pickel, S./Pickel, G./Gittner, N./Celik, K./Kiess, J. (2022): Demokratie und politische Kultur. In: Decker, 
O./Kiess, J./Heller, A./Brähler, E. (Hrsg.): Autoritäre Dynamiken in unsicheren Zeiten: Neue 
Herausforderungen – alte Reaktionen? Leipziger Autoritarismus-Studie 2022. Gießen, S. 185–207. 
Pieper, J./Schneider, U./Schröder, W./Stilling, G. (2023): Zwischen Pandemie und Inflation. Der Paritätische 
Armutsbericht 2022. Erweiterte Auflage. Berlin. 
Pierlings, J. (2014): Wie erklären sich die Pflegekinder ihre Lebensgeschichte? Analyse biografischer 
Deutungsmuster. Siegen.
Plan International (Hrsg.) (2023): Spannungsfeld Männlichkeit. So ticken junge Männer zwischen 18 und 35 
Jahren in Deutschland. Hamburg. Verfügbar über: 
https://www.plan.de/fileadmin/website/04._Aktuelles/Umfragen_und_Berichte/Spannungsfeld_Maennlich
keit/Plan-Umfrage_Maennlichkeit-A4-2023-NEU-online_2.pdf; [17.01.2024] 
Plöderl, M. (2020): Suizidrisiko bei LSBTI*. In: Timmermanns, S./Böhm, M. (Hrsg.): Sexuelle und 
geschlechtliche Vielfalt. Interdisziplinäre Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis. Weinheim, S. 291–
305. 
Pluto, L. (2018): Partizipation und Beteiligungsrechte. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und 
Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 945–965. 
Pluto, L. (2021): Institutionelle Beteiligungsgelegenheiten für junge Menschen in der Heimerziehung in 
Deutschland: Ein quantitativer Blick auf die vergangenen 20 Jahre aus der Sicht von Einrichtungen. 
Diskurs Kindheits- und Jugendforschung. 16. Jg., H. 2, S. 161–175. 
Pluto, L. (2022): Beteiligung von Adressatinnen und Adressaten im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – Neuer 
Schub für die Verbesserung von Beteiligungsmöglichkeiten? In: AFET – Bundesverband für 
Erziehungshilfe e.V. (Hrsg.): Impulse 03/2022. Verfügbar über: https://afet-ev.de/assets/afet-
impulspapiere/03_Beteiligung_Pluto-(AFET-Impulspapier).pdf; [11.12.2023] 
Pluto, L/Mairhofer, A. (2024a): Empirische Befunde zur Fachkräftesituation und Strategien zur 
Fachkräftegewinnung in ausgewählten Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. Vortrag auf der DGSA 
Jahrestagung 2024 in Jena (26.04.2024). 
Pluto, L./Mairhofer, A. (2024b): Die Hilfen zur Erziehung aus der Perspektive der kommunalen Jugendämter –
Empirische Eindrücke aus der DJI-Jugendamtserhebung 2022. Präsentation auf dem IGfH/ISS-
Forschungskolloquium Erziehungshilfen, 01.03.2024 in Frankfurt a. M. Verfügbar über: 
https://igfh.de/sites/default/files/2024-02/Reader%20Forschungskolloquium_2024.pdf; [30.03.2024] 
Pluto, L./Mairhofer, A./Peucker, C./Santen, E. van (2024): Einrichtungen stationärer Hilfen zur Erziehung. 
Empirische Analysen zu Organisationsmerkmalen, Adressat:innen und Herausforderungen, Weinheim &amp; 
Basel. 
Pluto, L./Mairhofer, A./Peucker, C./van Santen, E. (2020a): Auf dem Weg zur Profilschärfung? Zu Situation 
und Rahmenbedingungen von Angeboten der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder durch Einrichtungen 
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (II). In: deutsche jugend, 68. Jg., H. 9, S. 388–394. 
Pluto, L./Mairhofer, A./Peucker, C./van Santen, E. (2020b): Auf dem Weg zur Profilschärfung? Zu Situation 
und Rahmenbedingungen von Angeboten der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder durch Einrichtungen 
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (I). In: deutsche jugend, 68. Jg., H. 7-8, S. 317–327. 
Pluto, L./Mairhofer, A./Peucker, C./van Santen, E. (2022): Selbstverwaltete Jugendzentren - 
selbstverständlicher Teil der Freizeitinfrastruktur für Jugendliche oder Relikt aus vergangenen Zeiten? 
Empirische Hinweise. In: Zeitschrift für Sozialpädagogik. 20. Jg., H. 3, S. 252–268 
Pollack, D. (2016): Was ist Religion? Eine kritische Diskussion. In: Zeitschrift für Friedens- und 
Konfliktforschung, Sonderband 1, S. 60–91. 
Pollack, D. (2018): Probleme der Definition von Religion. In: Pollack, D./Krech, V./Müller, O./Hero, M. 
(Hrsg.): Handbuch Religionssoziologie. Wiesbaden, S. 17–50.  
Pollack, D. (2020): Das unzufriedene Volk: Protest und Ressentiment in Ostdeutschland von der friedlichen 
Revolution bis heute. Bielefeld.  
Pollack, D./Rosta, G. (2015): Religion in der Moderne. Ein internationaler Vergleich. Frankfurt &amp; New York.  
Pollak, R. (2018a): Klasse, soziale. In: Kopp, J./Steinbach, A. (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie. 
Wiesbaden, S. 225–228, 12. Auflage 
Pollak, R. (2018b): Schicht, soziale. In: Kopp, J./Steinbach, A. (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie. 
Wiesbaden, S. 393-396, 12. Auflage
Polutta, A. (2014): Wirkungsorientierte Transformation der Jugendhilfe. Ein neuer Modus der 
Professionalisierung sozialer Arbeit? Wiesbaden. 
Posmek, J. (2021): Fridays for Future – Empirische Einblicke in ein Feld gemeinschaftlichen Aufbegehrens 
„ökologischer“ Subjekte. In: Hill, M./Schmitt, C. (Hrsg.): Solidarität in Bewegung. Neue Felder für die 
Soziale Arbeit. Baltmannsweiler, S. 179–196. 
Posmek, J. (2022): Die Fridays for Future-Bewegung Deutschland – Skizzierung eines ethnographischen 
Forschungsprogramms. In: Soziale Passagen, 14. Jg., H. 1, S. 215–224. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.1007/s12592-022-00406-8; [16.01.2024] 
Pothmann, J./Schmidt, M. (2022): Soziale Arbeit – die Organisationen und Institutionen. Opladen. 
Pothmann, J./Tabel, A. (2016): HzE trifft Regeleinrichtung. Schule als Ort von erzieherischen Hilfen und 
Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII. In: Forum Erziehungshilfen, 22. Jg., H. 3, S. 139–143. 
Pothmann, J./Tabel, A. (2018): Eingliederungshilfe als Aufgabe der Kooperation von Jugendhilfe und Schule. 
In: Bassarak, H. (Hrsg.): Lexikon der Schulsozialarbeit. Baden-Baden, S. 147–149. 
Praxisbeirat Amtsvormundschaft* und des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. (Praxisbeirat) 
(2024): Verantwortung braucht angemessene Ressourcen – Schluss mit Fallzahlbingo in der 
Vormundschaft! In: JAmt, H. 1, S. 17–23. 
Prein, G./Schickle, V. (2021): Soziale Unterstützung – gibt es regionale Unterschiede? In: Kuger, S./Walper, S. 
(Hrsg.): Aufwachsen in Deutschland 2019. Alltagswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien: AID:A 
2019. Bielefeld, S. 21–26. 
Preissing, S. (2019): Jugend am Rande der Stadt. Eine vergleichende Studie zu Marginalisierung und 
Raumaneignung in Deutschland und Frankreich. Interkulturelle Studien. Wiesbaden. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.1007/978-3-658-23607-6_1; [15.02.2024] 
Projektgruppe Jugendhilfe und sozialer Wandel (2024): Ausgewählte der Ergebnisse der DJI-
Jugendamtsbefragung 2022. Unveröffentlichte Sonderauswertung für den 17. Kinder- und Jugendbericht. 
München.  
Projektgruppe ÜFA (2013): Übergang von fachschul- und hochschulausgebildeten pädagogischen Fachkräften 
in den Arbeitsmarkt. Erste Befunde der Absolventenbefragung 2012. Dortmund &amp; Frankfurt am Main &amp; 
Landau. Verfügbar über: https://www.forschungsverbund.tu-
dortmund.de/fileadmin/Files/Personal_und_Qualifikation/Broschuere_UEFA_final.pdf [19.02.2024] 
Prommer, E./Stüwe, J./Wegner, J. (2021): Sichtbarkeit und Vielfalt: Fortschrittsstudie zur audiovisuellen 
Diversität. Verfügbar über: https://www.imf.uni-rostock.de/storages/uni-
rostock/Alle_PHF/IMF/Forschung/Medienforschung/Audiovisuelle_Diversitaet/Sichbarkeit_und_Vielfalt_
Praesentation_5-Oktober2021.pdf; [27.02.2024] 
Quent, M./Schultz, T. (2022): Rassismus, Radikalisierung, Rechtsterrorismus: wie der NSU entstand und was er 
über die Gesellschaft verrät. Weinheim &amp; Basel. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. 
Quenzel, G./ Hurrelmann, K./Albert, M./Schneekloth, U. (2019): Jugend 2019: Eine Generation meldet sich zu 
Wort. In: Shell Deutschland Holding (Hrsg.):18. Shell Jugendstudie – Jugend 2019: Eine Generation 
meldet sich zu Wort.Weinheim, S. 313–324. 
Quvortrup, J. (1993): Die soziale Dimension von Kindheit. In: Markefka, M./Nauck, B.(Hrsg.): Handbuch der 
Kindheitsforschung. Neuwied, S. 109–124. 
Radey, M./Langenderfer-Magruder, L./Brown Speights, J. (2021): „I don’t have much of a choice“:
Lowincome single mothers‘ COVID-19 school and care decisions. In: Family Relations, 70. Jg., H. 5, S. 1312–
1326.  
Raffelhüschen, B. (2022): SKL Glücksatlas 2022. Berlin. 
Rahn, P. (2023): Fachkräftemangel und Qualifizierung – Input zum Hearing Fachkräftemangel der Kommission 
für den 17. Kinder- und Jugendbericht.
Rahn, S./Zipperle, M. (2024): Jugendhilfeangebotslandschaft an Schule. Expertise für den 17. Kinder- und 
Jugendbericht. Unter Mitarbeit von N. Schayani. München. Erscheint unter: www.dji.de/17_kjb 
Raithelhuber, E./Schröer, W. (2018): Agency. In: Otto, H.-U./Thiersch, H./Treptow, R./Ziegler, H. (Hrsg.): 
Handbuch Soziale Arbeit. Grundlagen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. München, S. 49–58, 6. 
überarbeitete Auflage 
Rammer, C. (2020): Auf Künstliche Intelligenz kommt es an. Beitrag von KI zur Innovationsleistung und 
Performance der deutschen Wirtschaft. Berlin. 
Randhahn, A./Kerbusch, J./Gaaß, M./Richter, D. (2020): Digitalisierung − Segen oder Fluch für den 
Klimaschutz? In: Wittpahl, V. (Hrsg.): Klima. Berlin &amp; Heidelberg, S. 180–194. 
Rasch, L./Loh, R. (2023): Erste Erfahrungen mit der Selbstvertretung in einem Jugendhilfeausschuss. Interview 
mit der ForE Redaktion. In: Forum Erziehungshilfen, 29. Jg., H. 1, S. 20–22. 
Rat der EU (2018): Entschließung zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die 
EU-Jugendstrategie 2019-2027. Verfügbar über: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2018:456:FULL&amp;from=DE; [14.03.2024] 
Rat der EU (2020): Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der 
Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda. Verfügbar 
über: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42020Y1201(01)&amp;qid=1615859061233&amp;from=EN#:~:text=Jugendar
beit%20ist%20eine%20durch%20und,Entscheidungsprozesse%20erleichtert%20werden%20(1).; 
[22.03.2024] 
Rat der EU (2022): Schlussfolgerungen zur Unterstützung der generationenübergreifenden Dimension im 
Jugendbereich, um Dialog und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Verfügbar über: https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022XG1229(01)&amp;from=EN; [22.03.2024] 
Rat der EU (2023a): Schlussfolgerungen zur Förderung der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend in 
politischen Entscheidungsprozessen in der EU. Verfügbar über: 
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15321-2023-INIT/de/pdf; [22.03.2024] 
Rat der EU (2023b): Schlussfolgerungen zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger 
Menschen in Europa. Verfügbar über: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15322-2023-
INIT/de/pdf; [22.03.2024] 
Rathgeber, T. (Hrsg.) (2009): Klimawandel verletzt Menschenrechte. Über die Voraussetzungen einer gerechten 
Klimapolitik. Heinrich-Böll-Stiftung, Schriften zur Ökologie, Bd. 6. Berlin. 
Rätz, R. (2018): Von der Fürsorge zur Dienstleistung. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und 
Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 65–93. 
Rätz, R./Schröer, W./Wolff, M. (2022): Kinder- und Jugendhilfe [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 
01.04.2022. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29587; [27.03.2024]. 
Rätz, R./Wolff, R. (2024): Lernen im Kinderschutz – gerade in stressiger Alltagspraxis. In: Böwer, 
M./Kotthaus, J. (Hrsg.): Praxisbuch Kinderschutz. Professionelle Herausforderungen bewältigen. 
Weinheim, S. 305–325. 
Rau, T./Ohlert, J. /Fegert, J. M./Allroggen, M. (2016): Disclosure von Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen 
und Internaten nach sexueller Gewalterfahrung. In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, 
H. 65, S. 638–654. 
Rauschenbach, T. (1998): Generationenverhältnisse im Wandel. Familie, Erziehungswissenschaft und soziale 
Dienste im Horizont der Generationenfrage. In: Ecarius, J. (Hrsg.): Was will die jüngere mit der älteren 
Generation? Generationenbeziehungen in der Erziehungswissenschaft. Opladen, S. 13–39. 
Rauschenbach, T./Meiner-Teubner, C. (2019): Kita-Ausbau in Deutschland: erstaunliche Erfolge, beträchtliche 
Herausforderungen In: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Frühe Bildung. Bilanz und Perspektiven für 
Deutschland. DJI Impulse, Nr.121, H. 1, S. 4–9.
Rauschenbach, T./Meiner-Teubner, C./Böwing-Schmalenbrock, M./Olszenka, N. (2020): Plätze. Personal. 
Finanzen. Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030. 
Teil 1: Kinder vor dem Schuleintritt, Dortmund. Verfügbar über: https://www.fachportal-
paedagogik.de/literatur/vollanzeige.html?FId=3347368; [28.04.2024] 
Rauschenbach, T./Meiner-Teubner, C./Böwing-Schmalenbrock, M./Olszenka, N. (2021): Plätze. Personal. 
Finanzen. Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030. 
Teil 2: Ganztägige Angebote für Kinder im Grundschulalter. Dortmund. 
Rauschenbach, T./Mühlmann, T./Meiner-Teubner, C./Fendrich, S./Olszenka, N./Pothmann, J./Tabel, 
A./Böwing-Schmalenbrock, M./Detemple, J./Kopp, K. (2021): Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021. 
Eine kennzahlenbasierte Kurzanalyse. Dortmund. 
Rauschenbach, T./Mühlmann, T./Schilling, M./Pothmann, J./Meiner-Teubner, C./Fendrich, S. u. a. (Hrsg.) 
(2019): Kinder- und Jugendhilfereport 2018. Eine kennzahlenbasierte Analyse. Leverkusen-Opladen. 
Rauschenbach, T./Bien, W. (Hrsg.) (2012): Aufwachsen in Deutschland. AID:A – Der neue DJI-Survey. 
Weinheim &amp; Basel. 
Rauschke, B./Frauendorf, T. (2023): Wege in den Beruf – Mehr (Fach)Kräfte für Kitas. In: KiTa aktuell Spezial 
Fachkräftemangel: Ein System am Limit, Jg. 24, H. 3, S. 27–32. 
Ravens-Sieberer, U./Kaman, A./Erhart, M./Devine, J./Schlack, R./Otto, C. (2021): Impact of the COVID-19 
pandemic on quality of life and mental health in children and adolescents in Germany. In: European Child 
&amp; Adolescent Psychiatry, 31. Jg, S. 879–889. 
Reckwitz, A. (2019): Die Gesellschaft der Singularitäten. In: Journal für politische Bildung, 9. Jg., H. 1, S. 10–
17. 
Reckwitz, A. (2021): Subjekt. Bielefeld. 4., aktualisierte und ergänzte Auflage 
Reimer, D. (2008): Pflegekinder in verschiedenen Familienkulturen. Belastungen und Entwicklungschancen im 
Übergang. Siegen.  
Reimer, D. (2017): Normalitätskonstruktionen in Biografien ehemaliger Pflegekinder. Weinheim &amp; Basel.  
Reimer, D./Petri, C. (2017): Wie gut entwickeln sich Pflegekinder? Eine Longitudinalsstudie. Siegen. Verfügbar 
über: https://dspace.ub.uni-
siegen.de/bitstream/ubsi/1172/1/ZPE_Nr_47_Daniela_Reimer_Corinna_Petri.pdf; [14.02.2024] 
Renner, I./Neumann, A./Hänelt, M./Chakraverty, D./Ulrich, S./Lux, U. (2023): Wie geht es kleinen Kindern in 
Deutschland? Kindliche Gesundheit und Entwicklung. Faktenblatt 3 zur Studie „Kinder in Deutschland 0-3 
2022“. Herausgegeben vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH). Köln.  
Renner, I./Ulrich, S. M./Neumann, A./Chakraverty, D. (2023): Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in der 
COVID-19-Pandemie: Belastungserleben und Entwicklungsauffälligkeiten unter Berücksichtigung der 
sozialen Lage. In: Bundesgesundheitsblatt, 66. Jg., H. 8, S. 911–919. 
Remiorz, S./Nowacki, K./Sabisch, K. (2023): Einstellungen und Werte junger Männer mit und ohne Migrations- 
und Fluchtgeschichte in Bezug auf Geschlecht und Gleichberechtigung. In: Wonneberger, A./Stelzig, 
S./Weidtmann, K./Lölsdorf, D. (Hrsg.): Werte und Wertewandel in der postmigrantischen Gesellschaft. 
Wiesbaden, S. 95–118. 
Retkowski, A./Treibel, A./Tuider, E. (Hrsg.) (2018): Handbuch sexualisierte Gewalt und pädagogische 
Kontexte. Theorie, Forschung, Praxis. Weinheim &amp; Basel. 
Richter, H. (2018): Demokratie. In: Otto, H.-U./Thiersch, H./Treptow, R./Ziegler, H. (Hrsg.): Handbuch Soziale 
Arbeit. München, S. 233–241, 6., überarbeitete Auflage. 
Richter, J./Lutz, T. (2021): Was soll und kann Ombudschaft in der Jugendhilfe leisten? Sozial Extra, 45. Jg., 
H. 5, S. 344–348. 
Richter, M. (2018): Handlungsfeld Hilfen zur Erziehung. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und 
Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 825–840.
Rieger, J./Straßburger, G. (2019): Warum Partizipation wichtig ist. Selbstverständnis sozialer Berufe. In: 
Straßburger, G./Rieger, J. (Hrsg.): Partizipation kompakt. Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe. 
Weinheim, S. 42–51. 
K. Riekenbrauk (2022): § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. In: Kunkel, P.-
C./Kepert, J./Pattar, A. K. (Hrsg.): Sozialgesetzbuch VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 829-
869, 8. Auflage 
Riekenbrauk, K. (2023): „Das bleibt unter uns.“ – Wirklich? Datenschutz in Kooperationsverhältnissen. 
In: Fritsch, K./BAG JuhiS (Hrsg.): Fallkonferenzen im Jugendstrafrecht. Wenn schon, dann richtig! 
Godesberg, S. 35–64. 
Ringler, D. (2023): Jugendbeteiligung als Teil der Demokratiebildung in der Kommune. In: Bokelmann, O. 
(Hrsg.): Demokratiepädagogik – Theorie und Praxis der Demokratiebildung in Jugendhilfe und Schule. 
Wiesbaden, S. 91–103. 
Rippl, S./Seipel, C. (2022): Klassismus, Meritokratie und gruppenbezogene Vorurteile Sozialer und kultureller 
Klassismus unter Studierenden: eine empirische Annäherung. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 
17. Jg., H. 3, S. 355–371. 
Rodeck, B./Mall, V./Ravens-Sieberer, U. (2024): Das Kind in unserer Gesellschaft. Eine gesundheitspolitische 
Perspektive. Expertise im Rahmen des 17. Kinder- und Jugendberichts. Erscheint unter: 
www.dji.de/17_kjb 
Roeder, C./Lötscher, C. (Hrsg.) (2022): Das ganze Leben – Repräsentationen von Arbeit in Texten über 
Kindheit und Jugend. Berlin. 
Röggla, K. (2020): „Corona hat mein Hirn gef***t”. Plädoyer für einen lebensweltorientierten Umgang mit 
Corona in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. In: Soziale Arbeit, H. 12, S. 442–449. 
Rohrmann, A. (2019): Das Bundesteilhabegesetz – Ausdruck eines Paradigmenwechsels? In: Archiv für 
Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 50. Jg., H. 1, S. 4–14. 
Rohrmann, A. (2020): Zu Wechselwirkungen zwischen Menschen mit Behinderungen und Barrieren durch 
Eingliederungshilfe in der Schule. In: Behindertenpädagogik, 59. Jg., H. 1, S. 29–45. 
Rohrmann, A. (2021a): Die Entwicklung der Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe und in der 
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. In: Kieslinger, D./Hollweg, C. (Hrsg.): Hilfeplanung 
inklusiv gedacht. Ansätze, Perspektiven, Konzepte. Freiburg i. Br., S. 45–65. 
Rohrmann, A. (2021b): Die Notwendigkeit flexibler und personenzentrierter Hilfen für Eltern mit 
Lernschwierigkeiten und ihre Kinder. In: Düber, M./Remhof, C./Riesberg, U./Rohrmann, A./Sprung, C. 
(Hrsg.). Begleitete Elternschaft in den Spannungsfeldern pädagogischer Unterstützung. Weinheim &amp; Basel, 
S. 33–45. 
Rohrmann, A./Theile, M. (2022): Inklusive Übergangsgestaltung?! Übergänge aus der Heimerziehung in 
unterstützte Formen des Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe im Erwachsenenalter. In: Soziale 
Passagen, S. 373–388. Verfügbar über: https://link.springer.com/10.1007/s12592-022-00432-6; 
[26.11.2022] 
Rohrmann, E. (2013): Behinderung und Armut. In: Feuser, G./Kutscher, J. (Hrsg.): Entwicklung und Lernen. 
Behinderung, Bildung, Partizipation – Enzyklopädisches Handbuch der Behindertenpädagogik. Bd. 7. 
Stuttgart, S. 152–161.  
Roig, E./Gaiser, J. (2021): Die Dimension „soziale Herkunft“ in der Arbeitswelt aus einer intersektionalen 
Perspektive. Policy Paper. Verfügbar über: https://www.charta-der-
vielfalt.de/fileadmin/user_upload/Studien_Publikationen_Charta/Policy_Paper_CIJ_Die_Dimension_sozial
e_Herkunft_in_der_Arbeitswelt.pdf; [24.05.2024] 
Rösch, E. (2019): Jugendarbeit in einem mediatisierten Umfeld. Impulse für ein theoretisches Konzept. 
Weinheim &amp; Basel.
Rösel, F. (2019): Die Wucht der deutschen Teilung wird völlig unterschätzt. ifo Dresden berichtet. 26. Jg, H. 3, 
S. 23–25. Verfügbar über: https://www.ifo.de/publikationen/2019/aufsatz-zeitschrift/die-wucht-der-
deutschen-teilung-wird-voellig-unterschaetzt; [08.03.2024] 
Rosenbauer, N. (2023): Unabhängige Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe: Perspektiven aus dem 
Diskurs und der Praxis externer Beschwerdestellen für die Entwicklung einer professionellen und 
machtsensiblen Fehlerkultur Sozialer Arbeit. In: Beushausen, J./Rusert, K./Stummbaum, M. (Hrsg.): 
Fehlerkulturen in der Sozialen Arbeit: Orientierungshilfen auf dem Weg zu einer fehlerreflektierten 
Professionalität. Opladen &amp; Toronto, S. 175–181. 
Rosenbauer, N./Schruth, P. (2023): Der neue § 4a SGB VIII – ein Auftrag im Spannungsfeld von Chance oder 
(nur) Symbolpolitik? In: Forum Erziehungshilfen, 29. Jg., H. 1, S. 9–15. 
Rosqvist, H. B./Chown, N./Stenning, A. (Hrsg.) (2020): Neurodiversity Studies. A New Critical Paradigm. 
London &amp; New York. 
Roth, R./Stange, W. (2020): Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und 
Qualitätsmerkmale. Hrsg. v. Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW). Berlin. Verfügbar über: 
https://www.kinderrechte.de/fileadmin/Redaktion-Kinderrechte/3_Beteiligung/3.0_Starke_Kinder-
und_Jugendparlamente/Starke_Kinder-und_Jugendparlamente.pdf; [23.02.2024] 
Rudolphi, N./Preissing, C. (2018): Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung – Finanzierung 
inklusiv. Länderspezifische Finanzierungssysteme als eine Grundlage von Inklusion in der 
Kindertagesbetreuung. Verfügbar über: https://www.der-
paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/181001_expertise_kita_inklusion.pdf; 
[15.04.2024] 
Rusche, N./Schulze, H. (2019): 10 Jahre Eigenständige Jugendpolitik. Schlaglichter auf die Entwicklung eines 
dynamischen Politikfeldes – Entstehung, Visionen und Herausforderungen. In: Arbeitsgemeinschaft für 
Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. 70 Jahre AGJ. Kinder- und Jugendhilfe gestalten! Berlin, S. 4–20. 
Ruth, M./Stöbe-Blossey, S. (2020): Jugendberufsagenturen – die Rolle der Jugendsozialarbeit. In: Dreizehn, 
13. Jg., H. 2, S. 45–50. 
Saary, K./Fuchs, S. (2019): Platz zum Wachsen: Stadtgestaltung für Kinder und Jugendliche. 
In: Kinderfreundliche Kommune. Verfügbar über: https://www.kinderfreundliche-
kommunen.de/startseite/fachportal/
blogpost/?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&amp;tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&amp;tx_news_pi1%5Bnew
s%5D=358&amp;cHash=a123bb4c390ed290e3ee0ade5af146a5; [15.02.2024] 
Sachße, C. (2011): Zur Geschichte Sozialer Dienste in Deutschland. In: Evers, A./Heinze, R. G./Olk, T. (Hrsg.): 
Handbuch Soziale Dienste. Wiesbaden, S. 94–116. 
Sachße, C./Tennstedt, F. (1998): Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis 
zum 1. Weltkrieg. Stuttgart &amp; Berlin &amp; Köln, 2. Auflage 
Sachverständigenrat für Integration und Migration (2024): Glossar. Dublin-Verfahren. Verfügbar über: 
https://www.svr-migration.de/oeffentlichkeit/glossar/#Dublin-Verfahren; [26.03.2024] 
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) (2021): Jahresgutachten 2021: Normalfall Diversität? 
Wie das Einwanderungsland Deutschland mit Vielfalt umgeht. Verfügbar über: https://www.svr-
migration.de/wp-content/uploads/2023/01/SVR_Jahresgutachten_2021_barrierefrei-1-8.pdf; [07.04.2024] 
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) (2023): Ungleiche Bildungschancen. Fakten zur 
Benachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem. 
14. Februar 2023, aktualisierte Fassung. Verfügbar über: https://www.svr-migration.de/wp-
content/uploads/2021/09/SVR-Fakten-zu-ungleichen-Bildungschancen-2023.pdf; [18.03.2024] 
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) (2024): Ungleiche Bildungschancen. Fakten zur 
Benachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem 2022. 
Verfügbar über: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2023/02/Kurz-und-
buendig_Bildung_2024.pdf; [28.03.2024]
Salihi, N. (2024): Perspektiven junger Menschen. Sekundärauswertung von Jugendbeteiligungsprozessen für 
den 17. Kinder- und Jugendbericht. München. Erscheint unter www.dji.de/17_kjb  
Sämann, J. (2021): „Offene Arbeit im geschlossenen Haus…?!”. Jugendarbeit unter allgemeiner 
Kontaktbeschränkung. In: deutsche jugend, 69. Jg., H. 4, S. 151–160. 
Sampson, R.J./Laub, J.H. (2009): A Life-Course Theory and Long-Term Project on Trajectories of Crime. 
In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 92. Jg., H. 2/3, S. 226–239. 
Samtleben, C. (2019): Auch an erwerbsfreien Tagen erledigen Frauen einen Großteil der Hausarbeit und 
Kinderbetreuung. In: DIW Wochenbericht, H. 10, S. 139–144. Verfügbar über: 
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.616010.de/19-10.pdf; [17.01.2024] 
Samtleben, C./Schäper, C./Wrohlich, K. (2019): Elterngeld und Elterngeld Plus: Nutzung durch Väter gestiegen, 
Aufteilung zwischen Müttern und Vätern aber noch sehr ungleich. In: DIW Wochenbericht, H. 35, S. 607–
613. Verfügbar über: https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.673394.de/19-35.pdf; 
[17.01.2024] 
Sandermann, P. (2010): Die Kontinuität im Wandlungsprozess des bundesrepublikanischen Wohlfahrtssystems. 
In: Neue Praxis, 40. Jg., H. 5, S. 447–464. 
Sandermann, P. (2022): Jugendhilfe-Ombudsstellen in wohlfahrtsstaatssoziologischer Perspektive. In: Len, 
A./Manzel, M./Tomaschowski, L./Redmann, B./Schruth, P. (Hrsg.): Ombudschaft in der Kinder- und 
Jugendhilfe. Grundlagen – Praxis – Recht. Weinheim und Basel &amp; Basel, S. 164–174. 
Sandermann, P./Friedrichs-Liesenkötter, H./Husen, O./Kakar, H./Münch, S./ Schwenker, V./Siede, A./Wenzel, 
L./Winkel, M. (2023): Integration durch Vertrauen? Hauptergebnisse einer explorativen Mixed Methods-
Studie zum Vertrauensaufbau geflüchteter Eltern gegenüber frühpädagogischen Angeboten. In: Migration 
und Soziale Arbeit, 45. Jg., H. 2, S. 166–172. 
Sandermann, P./Schwenker, V. (2025/i. E.): Trust Issues?! Vertrauen in modernen Gesellschaften. Bielefeld. 
Sandermann, P./Urban-Stahl, U. (2017): Beschwerde, Ombudschaft und die Kinder- und Jugendhilfe. 
Begriffliche, konzeptuelle, organisationale und diskursive Differenzierungen. In: Equit, C./Flößer, 
G./Witzel, M. (Hrsg.). Beteiligung und Beschwerde in der Heimerziehung. Grundlagen, Anforderungen 
und Perspektiven. Frankfurt a. M., S. 27–55. 
Sandermann, P./Wenzel, L./Winkel, M. (2023b): Familie und Familialität. In: Scharrer, T./Glorius, B./Kleist, 
O./Berlinghoff, M. (Hrsg.): Flucht- und Flüchtlingsforschung. Handbuch für Wissenschaft und Studium. 
Baden-Baden, S. 471–478. 
Santen, E. van (2023): Leaving Care und Coming into Care – Neue Übergänge als Herausforderung für eine 
inklusive Kinder- und Jugendhilfe. In: Scheiwe, K./Schröer, W./Wapler, F./Wrase, M. (Hrsg.): Inklusion 
und die Rechte junger Menschen. Eine rechtskreisübergreifende Aufgabe. Beiträge zum dritten Forum 
Kinder- und Jugendhilferecht. Baden-Baden, S. 91–107. Verfügbar über: https://www.nomos-
elibrary.de/10.5771/9783748938460/inklusion-und-die-rechte-junger-menschen; [04.12.2023] 
Santen, E. van/Gandlgruber, M./Mairhofer, A./Peucker, C./Pluto, L. (2023): Schließung von Einrichtungen der 
Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Empirische Hinweise zu Risikofaktoren. In: Deutsche Jugend. 71. Jg., 
H. 3, S. 115–122. 
Santen, E. van/Mairhofer, A. (2024): Das Onlinezugangsgesetz – Empirie zur Umsetzung in der Kinder- und 
Jugendhilfe. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, 104. Jg. H. 3, S. 111–114. 
Santen, E. van/Mairhofer, A./Pluto, L. (2024): Differenzierung und Spezialisierung von Einrichtungen 
stationärer Hilfen zur Erziehung. In: Theile, M./Wolf, K. (Hrsg.): Sozialpädagogische Blicke auf 
Heimerziehung. Theoretische Positionierungen, empirische Einblicke und Perspektiven. Weinheim &amp; 
Basel, S. 170–183. 
Santen, E. van/Pluto, L. (2021): Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit. In: Deinet, U./Sturzenhecker, B./von Schwanenflügel, L./Schwerthelm, M. (Hrsg.): 
Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden, S. 217–229.
Santen, E. van/Pluto, L./Peucker, C. (2019): Pflegekinderhilfe – Situation und Perspektiven. Empirische 
Befunde zu Strukturen, Aufgabenwahrnehmung sowie Inanspruchnahme. Weinheim &amp; Basel. 
Santen, E. van/Seckinger, M. (2003): Kooperation: Mythos und Realität einer Praxis. Eine empirische Studie 
zur interinstitutionellen Zusammenarbeit am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe. München. 
Sauer, M. (2021): Unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein 
Leben im Spannungsfeld zwischen dem Primat des Kindeswohls und den Restriktionen des Asyl- und 
Aufenthaltsrechts. In: Vey, J./Gunsch, S. (Hrsg.): Unterbringung von Flüchtenden in Deutschland. 
Inklusion, Exklusion, Partizipation? Baden-Baden, S. 175–201. 
Sauerteig, E. (2022): Kinderrechte und Jugendschutz – auch im digitalen Raum. In: Schierer u. a. (Hrsg.): 
Institutionelle und professionsbezogene Zugänge zum Kinderschutz. Wiesbaden, S. 203–222. 
Sauerwein, M. (2017): Qualität in Bildungssettings der Ganztagsschule. Über Unterrichtsforschung und 
Sozialpädagogik. Weinheim &amp; Basel. 
Sauerwein, M. N. (2017): Qualität in Bildungssettings der Ganztagsschule. Über Unterrichtsforschung und 
Sozialpädagogik. Weinheim. 
Schaarschmidt, H./Fischer, J./Huber, S./Hilse-Carstensen, T./Blume-Strotzer, A. (2023a): Kommunen als 
Vorreiter. Was sich aus kommunalen Präventionsansätzen lernen lässt. Teil I: Präventive Gestaltung von 
sozialen Herausforderungen. In: NDV – Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, 23. Jg., H. 6, S. 246–
251. 
Schaarschmidt, H./Fischer, J./Huber, S./Hilse-Carstensen, T./Blume-Strotzer, A. (2023b): Kommunen als 
Vorreiter. Was sich aus kommunalen Präventionsansätzen lernen lässt. Teil II: Bedarfe für eine zukünftige 
Entwicklung. In: NDV – Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, H. 7, S. 316–321. 
Schäfer &amp; Berkels Rechtsanwälte (2023): Kindergartenrecht: Informationen zum Betreuungsanspruch, Art und 
Umfang der Betreuung. Verfügbar über: https://schaefer-berkels.de/kindergartenrecht-informationen-zum-
betreuungsanspruch-art-und-umfang-der-betreuung/; [02.12.2023] 
Schäfer, D./Weygandt, K. (2023): Auf Umwegen zu einer inklusiven Pflegekinderhilfe – eine 
sozialpädagogische Bestandsaufnahme. In: Wolf, K. (Hrsg.): Sozialpädagogische Pflegekinderforschung 
II: Forschung und Praxisentwicklung. Bad Heilbrunn, S. 213–230. 
Schäfers, M. (2009): Methodenforschung zur Befragung von Menschen mit geistiger Behinderung. In: 
Heilpädagogische Forschung, H. 4, S. 213–227. 
Schaffer, B. (2022): Brutalisierung der Jugendgewalt – Gefühlte oder reale Zunahme von Straftaten? Eine 
Untersuchung anhand von Makrodaten amtlicher Statistiken und einer Kohortenstudie junger männlicher 
Insassen im Jugendstrafvollzug Baden-Württemberg. Band 48. Tübingen.  
Schammann, H./Fick, J./Glorius, B./Kordel, S./Mehl, P. (2023): Geflüchtete in ländlichen Regionen: Zentrale 
Befunde, konzeptionelle Überlegungen und methodische Reflexionen. In: Mehl, P./Fick, J./Glorius, 
B./Kordel, S./Schammann, H. (Hrsg.): Geflüchtete in ländlichen Regionen Deutschlands. Wiesbaden, S. 
225–246. 
Scharmanski, S./Breuer, J./Heßling, A. (2022): Sexuelle Orientierung junger Menschen in Deutschland. 
Jugendsexualität 9. Welle. Köln. Verfügbar über: https://shop.bzga.de/pdf/13316319.pdf; [10.04.2024] 
Scharmanski, S./Hessling A. (2022): Sexualaufklärung junger Menschen in Deutschland. Ergebnisse der 
repräsentativen Wiederholungsbefragung „Jugendsexualität“. In: Journal of Health Monitoring, 7. Jg., H. 2, 
S. 23–41. 
Scharmanski, S./Heßling, A. (2021): Sexualaufklärung in der Schule. Köln. Verfügbar über: 
https://shop.bzga.de/pdf/13316303.pdf; [10.04.2024] 
Scharmanski, S./Heßling, A. (2022): Sexuelle Erfahrungen im Jugendalter. Köln. Verfügbar über: 
https://shop.bzga.de/pdf/13316318.pdf; [10.04.2024]
Scharrer, T./Glorius, B./Kleist, O./Berlinghoff, M. (Hrsg.) (2023): Flucht- und Flüchtlingsforschung. Handbuch 
für Wissenschaft und Studium. Baden-Baden. 
Schäuble, B./Eichinger, U. (2023): § 4a SGB VIII – Ein Terraingewinn, der umkämpft bleibt. In: Forum 
Erziehungshilfen, 29. Jg., H. 1, S. 4–9. 
Schaumann, N./Gudat, R./Andresen, S. (2022): Von der Bedeutung der Dritten im Disclosure-Prozess. In: 
Trauma &amp; Gewalt, 16. Jg., H. 1, S. 28–38. 
Schelle, R./Blatter, K./Michl, S./Kalicki, B. (Hrsg.) (2023): Qualitätsentwicklung in der Frühen Bildung. 
Akteure - Organisationen - Systeme. Weinheim &amp; Basel. 
Schellhoss, H. (2019): Sind die Ausländer generell krimineller? In: Neue Kriminalpolitik, 31. Jg., H. 2., S. 163–
168. 
Scherr, A. (2008): Alles schön bunt hier? Eine Einleitung in den Themenschwerpunkt. In: Sozial Extra, 32. Jg., 
H. 11, S. 11–12. 
Scherr, A./Scherschel, K. (2019): Wer ist ein Flüchtling? Grundlagen einer Soziologie der Zwangsmigration. 
Göttingen. 
Scherr, A./Breit, H. (2021): Junge männliche Geflüchtete: Problematiken und Problemkonstruktionen. In: 
Zeitschrift für Flucht-und Flüchtlingsforschung, 5. Jg., H. 1, S. 109-141. 
Scherr, A./Sturzenhecker, B. (2014): Jugendarbeit verkehrt. Thesen gegen die Abwicklung der Offenen Kinder- 
und Jugendarbeit durch ihre Fachkräfte. In: Deutsche Jugend 62. Jg., H. 9, S. 369–376. 
Scheu, T./Schmidtke, J./Volkert, J. (2020): „Ich brauche gute Arbeit. Nicht einfach Arbeit, aber gute Arbeit“. 
Bedeutung, Hürden und Einflussfaktoren der Arbeitsmarktintegration Geflüchteter aus Sicht von 
Geflüchteten und Jobcentern. In: Z'Flucht. Zeitschrift für Flucht-und Flüchtlingsforschung, 4. Jg., H. 2, 
S. 181–212. 
Schindler, G. (2023): Die Professionalisierung der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe mit § 9a 
SGB VIII. Rechtliche Begutachtung und Empfehlungen zu den Umsetzungsmöglichkeiten auf 
Landesebene. Verfügbar über: https://ombudschaft-jugendhilfe.de/wp-
content/uploads/BNO_Rechtsgutachten_§_9a_SGB_VIII_04_2023.pdf; [17.01.2024] 
Schleer, C./Calmbach, M. (2022): Berufsorientierung Jugendlicher in Deutschland. Erwartungen, Sorgen und 
Bedarfe. Wiesbaden. 
Schleiermacher, T./Schade, P./Bolwin, L./Pohl, P. (2020): Kinderrechte in Kommunen: Stand und Perspektiven. 
Eine empirische Studie zur Umsetzung von Kinderrechten auf kommunaler Ebene. Verfügbar über: 
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2020/Gutachten-Unicef-
Kinderrechte-in-Kommunen.pdf; [12.02.2024] 
Schlimbach, T./Guglhör-Rudan, A./Herzig, M./Heitz, H./Castiglioni, L./Boll, C. (2024): Kinderarmut? Die 
Perspektive von Kindern und Jugendlichen. Abschlussbericht zum Projekt „Befragung von Kindern und 
Jugendlichen im Rahmen der Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland“. München. 
Verfügbar über: 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2024/DJI_Abschlussbericht_Befragung_KGS_2024.pdf; 
[09.04.2024] 
Schmidt, R.-B./Sielert, U./Henningsen, A. (2017): Gelebte Geschichte der Sexualpädagogik. Weinheim &amp; 
Basel. 
Schmidt, S. (2018a): Die Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001 in der Heimerziehung: Diskussion und 
Analyse aus neo-institutionalistischer Perspektive. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 13. Jg., 
H. 4, S. 433–444. 
Schmidt, S. (2018b): Qualitätsmanagement in der Heimerziehung. Eine neo-institutionalistische Analyse 
organisationaler Übersetzungsprozesse der Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001 von 
leistungserbringenden Einrichtungen im Bereich der stationären Erziehungshilfe. Weinheim.
Schmidt, T./Smidt, W./Kluczniok, K./Riedmeier, M. (2018): Interaktionsqualität in Kindertageseinrichtungen. 
Eine vergleichende Betrachtung standardisierter gruppen- und zielkindbezogener Erhebungsverfahren. In: 
Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 13. Jg., H. 4, S. 459-476. 
Schmoll, A./Lampe, D./Holthusen, B. (2024): Jugendgerichtshilfebarometer 2022. Bundesweite Befragung zu 
aktuellen Entwicklungen der Jugendhilfe im Strafverfahren. Baden-Baden. 
Schmoll, A./Willems, D. (2020): Viktimisierung und Jugenddelinquenz - Ergebnisse einer 
Sekundäranalysequalitativer Interviews mit gewaltauffälligen Jugendlichen. In: Zeitschrift für 
Kriminalrecht und Jugendhilfe, 31. Jg., H. 4, S. 332–337. 
Schmutz, E./Paz Martínez, L. de (2018): Nationaler Forschungsstand und Strategien zur Qualitätsentwicklung 
von Akteuren im Kinderschutz in Deutschland. In: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (Hrsg.): 
Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz 8. Köln. 
Schnabel, J. (2023): Zuversicht. Die Kraft der inneren Freiheit und warum sie heute wichtiger ist denn je. 
München. 
Schneekloth, U. (2019): Entwicklungen bei den Wertorientierungen der Jugendlichen. In: Shell Deutschland 
Holding (Hrsg.): Jugend 2019. 18. Shell Jugendstudie. Eine Generation meldet sich zu Wort. Weinheim &amp; 
Basel, S. 103–131. 
Schneekloth, U./Albert, M. (2019): Jugend und Politik: Demokratieverständnis und politisches Interesse im 
Spannungsfeld von Vielfalt, Toleranz und Populismus. In: Shell Deutschland Holding (Hrsg.): Jugend 
2019. 18. Shell Jugendstudie. Eine Generation meldet sich zu Wort. Weinheim &amp; Basel, S. 47–101. 
Schnell, I. (2016): (Lern-)Behinderung und soziale Ungleichheit – Sonderpädagogik im Förderschwerpunkt 
Lernen als Sonderpädagogisierung unterprivilegierter Lebensverhältnisse. In: Anhorn, R./Balzereit, M. 
(Hrsg.): Handbuch Therapeutisierung und Soziale Arbeit. Wiesbaden, S. 875–903. 
Schnell, T. (2012): „Für meine Freunde könnte ich sterben“ – Implizite Religiosität und die Sehnsucht nach 
Transzendenz. In: Kropac, U./König, K./Meier, U. (Hrsg.): Jugend – Religion – Religiosität. Resultate, 
Probleme und Perspektiven der aktuellen Religiositätsforschung. Regensburg, S. 87–108. 
Schnetzer, S./Hurrelmann, K. (2022): Jugend in Deutschland. Trendstudie Sommer 2022. Kempten. Verfügbar 
über: https://simon-schnetzer.com/jugendstudien/; [06.03.2024] 
Schnetzer, S./Hurrelmann, K. (2022): Tabellenband 14-bis 29-Jährige in Deutschland. Eine Auswertung der 
Trendstudie „Jugend in Deutschland - Sommer 2022“. Kempten. 
Schnurr, S. (2018): Partizipation. In: Otto, H.-U./Thiersch, H./Treptow, R./Ziegler, H. (Hrsg.): Handbuch 
Soziale Arbeit. München &amp;Basel, S. 1126–1137, 6. Auflage 
Schnurr, S. (2022): Zu Bedeutung von Partizipation für die Kinder- und Jugendhilfe. In: Peyerl, K./ Züchner, I. 
(2022) (Hrsg.): Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe. Anspruch, Ziele und Formen der Partizipation 
von Kindern und Jugendlichen. Weinheim &amp; Basel, S. 14–25. 
Scholaske, L./Kronenbitter, L. (2021): Subjektive Perspektiven und Lebenslagen von unbegleiteten 
minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen in Deutschland. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.dezim-institut.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-5012.pdf; 
[02.03.2024] 
Schone, R. (2012): Einschätzung von Gefährdungsrisiken im Kontext möglicher Kindeswohlgefährdung. In: 
Merchel, J. (Hrsg.): Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München, S. 265–273. 
Schönecker, L. (2019): Rechtsfragen bei der Instrumentenentwicklung aufgrund der Änderungen durch das 
Bundesteilhabegesetz (BTHG). In: Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des 
Universitätsklinikums Ulm (Hrsg.): Teilhabebeeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen mit 
(drohender) seelischer Behinderung erkennen. Rechtliche Anforderungen an Einschätzungen nach 
Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz und Vorstellung eines darauf abgestimmten Instruments für 
die Jugendhilfe. Ulm, S. 24–53.
Schönecker, L. (2022): Kapitel 3 Inklusion. In: Meysen, T./Lohse, K./Schönecker, L./Smessaert, A. (Hrsg.): Das 
neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG. Baden-Baden, S. 65–109. 
Schönecker, L./Forschungsteam „Schutzinklusiv“ (2022): Reflexionen zum Behinderungsverständnis. Zur 
Sprache und Definition der Zielgruppe bei Forschung im Kontext „junger Menschen mit Behinderungen“. 
In: neue praxis, 52. Jg., H. 6, S. 531–539. 
Schönecker, L./Meysen, T. (2022a): § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen. In: Münder, 
J./Meysen, T./Trenczek, T. (Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-
Baden, S. 179–197, 9. Auflage 
Schönecker, L./Meysen, T. (2022b): § 36 Mitwirkung, Hilfeplan. In: Münder, J./Meysen, T./ Trenczek, T. 
(Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 470–487, 9. 
Auflage 
Schoyerer, G./Frank, C./Jooß-Weinbach, M./Loick Molina, S. (2020a): Professionelle Praktiken. Ethnografische 
Studien zum pädagogischen Alltag in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Weinheim &amp; 
Basel. 
Schoyerer, G./Ihm, M./Bach, C. (2020b): Die Fachkräftegewinnung und -bindung in der Kindertagespflege. 
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms „ProKindertagespflege: wo Bildung 
für die Kleinsten beginnt“. München. 
Schoyerer, G./Ihm, M./Bach, C. (2021): Merkmale der Kindertagespflege. Ergebnisse der wissenschaftlichen 
Begleitung des Bundesprogramms „ProKindertagespflege: wo Bildung für die Kleinsten beginnt“. 
München. 
Schramkowski, B. (2021): Klimakrise und intergenerationale Ungleichheiten: Ökologische Gewalt als 
Kindeswohlgefährdung? In: FORUM sozial, 27. Jg., H. 3, S. 35–39. 
Schramkowski, B./Klus, S. (2023): Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit: Gender Climate Gap und die 
Notwendigkeit eines sozialökologischen Care-Verständnisses. In: Liedholz, Y./Verch, J. (Hrsg.): 
Nachhaltigkeit und Soziale Arbeit. Grundlagen, Bildungsverständnisse, Praxisfelder. Opladen. S. 213–224. 
Schrapper, C. (2018): Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und 
Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 1029–1044. 
Schreyer, I./Krause, M./Brandl, M./Nicko, O. (2014): AQUA – Arbeitsplatz und Qualität in Kitas. Ergebnisse 
einer bundesweiten Befragung. München. Verfügbar über: http://www.aqua-
studie.de/Dokumente/AQUA_Endbericht.pdf; [12.02.2024] 
Schröder, B./Hermelink, J./Leonhard, S. (Hrsg.) (2017): Jugend und Religion. Stuttgart.  
Schrödter, M. (2020): Bedingungslose Jugendhilfe. Von der selektiven Abhilfe defizitärer Elternschaft zur 
universalen Unterstützung von Erziehung. Wiesbaden. 
Schrödter, M./Bastian, P./Taylor, B. (2020): Risikodiagnostik und Big Data Analytics in der Sozialen Arbeit. In: 
Kutscher, N./Ley, T./Seelmeyer, U./Siller, F./Tillmann, A./Zorn, I. (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit und 
Digitalisierung. Weinheim &amp; Basel, S. 255–264. 
Schroeder, W. (2018): Konfessionelle Wohlfahrtsverbände unter Druck – Fortführung des deutschen 
Sonderwegs? Sozialer Fortschritt. 67. Jg., H. 6, S. 501–523. 
Schroeder, W./ Greef, S./Elsen, J. T./Heller, L./Inkinen, S. (2022): Einfallstor für rechts? Zivilgesellschaft und 
Rechtspopulismus in Deutschland. Unter Mitarbeit von: Bänfer, K./Rader, S./Wessel, F. Campus. 
Frankfurt a. M. &amp; New York. 
Schroeder, W./Greef, S./Ten Elsen, J./Heller, L. (2020): Bedrängte Zivilgesellschaft von rechts. 
Interventionsversuche und Reaktionsmuster. OBS-Arbeitsheft 102. Frankfurt a. M. Verfügbar über: 
https://www.otto-brenner-
Stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/AH102_Rechtspopulis
mus.pdf; [08.03.2024]
Schruth, P./Redmann, B. (2022): Von der Empörung zum Widerspruch und weiter zum Korporatismus? 
Ombudschaft als zivilgesellschaftlicher Impuls der Sozialen Arbeit. In: Len, A./Manzel, 
M./Tomaschowski, L./Redmann, B./Schruth, P. (Hrsg.): Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. 
Grundlagen – Praxis – Recht. Weinheim &amp; Basel, S. 86–102. 
Schubert, J. (2020): Kinder haben das Recht auf eine gesunde Umwelt. In: Frühe Kindheit. 23. Jg., H. 2,  
S. 30–37. 
Schubert, P./Kuhn, D./Tahmaz, B. (2023): ZiviZ-Survey 2023. Zivilgesellschaftliche Organisationen im Wandel 
– Gestaltungspotenziale erkennen. Resilienz und Vielfalt stärken (hrsg. v. Stifterverband für die Deutsche 
Wissenschaft e. V). Verfügbar über: https://www.ziviz.de/sites/ziv/files/ziviz-
survey_2023_hauptbericht.pdf; [27.02.2024] 
Schubert, P./Tahmaz, B./Krimmer, H. (2023): Erste Befunde des ZiviZ-Survey 2023 Zivilgesellschaft in 
Krisenzeiten: Politisch aktiv mit geschwächten Fundamenten. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.ziviz.de/sites/ziv/files/ziviz-survey_2023_trendbericht.pdf; [27.02.2024] 
Schubert, S. (2021): Nachhaltigkeit und Offene Kinder- und Jugendarbeit. In: Deinet, U./Sturzenhecker, 
B./Schwanenflügel, L. v./ Schwerthelm, M. (Hrsg.): Handbuch Offenen Kinder- und Jugendarbeit. 
Wiesbaden, S. 811-825, 5., völlig erneuerte und erweiterte Auflage.  
Schulz, P. (2022): Kapitalistische Subjektivation: Das Subjekt des kybernetischen Kapitalismus zwischen 
Digitalisierung, Prekarisierung und Autoritarismus. Bielefeld. 
Schulze, H./Grendel, T. (2022): Kinderrechte als forschungsethischer Bezugsrahmen. In: Sozialmagazin: Die 
Zeitschrift für Soziale Arbeit, 47. Jg., H. 3–4, S. 76–82. 
Schulze, U. M. E./Fegert, J. M. (2020): Doppelt herausgefordert: Psychisch kranke junge Menschen auf dem 
Weg ins Erwachsenenleben. In:  Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 15. Jg., H. 4, S. 413–424. 
Schumacher, M./Buchna, J./Coelen T. (2019): Möglichkeiten und Verunmöglichungen. Subjektive 
Raumkonstruktionen von Jugendarbeit durch geflüchtete Besucher/innen. In: Deinet, U. (Hrsg.): 
Herausforderung angenommen – Offene Kinder- und Jugendarbeit mit geflüchteten Kindern und 
Jugendlichen. Forschungen, Praxisobjekte, Konzepte. Weinheim &amp; Basel, S. 94-105. 
Schumacher, N./Schwerthelm, M./Zimmermann, G. (2021): Stay with the Trouble. Politische Interventionen im 
Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Berlin. 
Schweizer, H. (2007): Soziologie der Kindheit. Verletzlicher Eigen-Sinn. Wiesbaden. 1. Auflage. 
Schwenker, V./Sandermann, P. (2024): The Making and Doing of Migrant (M)Others in Germany. 
Subjectification in the context of early childhood education and care. In: Bollig, S./Groß, L. (Hrsg.): 
Practicing the Family. The Doing and Making Family in, with and through Social Work and Education. 
Bielefeld. 
Schwerthelm, M. (2015): Förderung gesellschaftlichen Engagements Benachteiligter in der Offenen Kinder- 
und Jugendarbeit – Erfolge und Schwierigkeiten. Zur Evaluation des gleichnamigen Projekts der 
Bertelsmann Stiftung. Gütersloh. 
Seckinger, M./Pluto, L./Peucker, C./ Santen, E. v. (2016): Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. 
Eine empirische Bestandsaufnahme. Weinheim &amp; Basel. 
Seckinger, M./Pluto, L./Peucker, C./Gadow, T. (2009): DJI – Jugendverbandserhebung. Befunde zu 
Strukturmerkmalen und Herausforderungen. München. 
Seelmeyer, U./Kutscher, N. (2021): Zum Digitalisierungsdiskurs in der Sozialen Arbeit: Befunde – Fragen – 
Perspektiven. In: Wunder, M. (Hrsg.): Digitalisierung und Soziale Arbeit. Bad Heilbrunn, S. 17–30. 
Seelmeyer, U./Ziegler, H. (2014): Prävention von „Hilfen zur Erziehung“ oder „Hilfen zur Erziehung“ als 
Prävention? In: Panitzsch-Wiebe, M./Becker, B./Kunstreich, T. (Hrsg.): Politik der Sozialen Arbeit – 
Politik des Sozialen. Opladen, S. 172–180.
Seemann, A.-M./Titel, V. (2023): Qualitätsdimensionen von Ganztagsangeboten im Grundschulalter. 
Wissenschaftlicher Diskurs, Bildungspolitik und pädagogische Praxis. München. 
Seibold, C. (2023): Schulsozialarbeit – Mit dem KJSG auf Erfolgskurs? Impulspapier.In: Bundesverband der 
Erziehungshilfe e.V. (Hrsg.): Impulse 6/2023. Verfügbar über: https://afet-
ev.de/assets/themenplattform/06_(2023)_Schulsozialarbeit,-Seibold-(AFET-Impulspapier).pdf; 
[28.03.2024] 
Seiffge-Kenke, I. (2017): Studierende als Prototyp der „emerging adults“ Verzögerte Identitätsentwicklung, 
Entwicklungsdruck und hohe Symptombelastung. In: Psychotherapeut, 62. Jg., S. 403–409. 
Seiffge-Krenke, I. (2020): „Emerging adulthood“: Psychoanalytische Konzepte und empirische Befunde zu 
einer neuen Entwicklungsphase. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 15. Jg., H. 4, S. 370–384. 
Seybold, R. (2023): Die Dilemmata bei der Förderung von Selbstorganisationen. In: AFET Impulse 7, verfügbar 
über: https://afet-ev.de/assets/afet-impulspapiere/2023/07_(2023)_Selbstorganisation_Seyboldt-(AFET-
Impulspapier).pdf; [29.01.2024] 
Seyboldt, R./Katzenstein, H. (2021): Ehrenamtliche Vormundschaften durch Pflegeeltern? Ein Projekt zur 
Analyse von Chancen und Grenzen der Vormundschaft durch Pflegeeltern. Projekt „Ehrenamtliche 
Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe – Chancen, Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten“. Berlin. 
Shah Hosseini, N./Runge, P. (2022): Warum Unterbringung nicht gleich Wohnen bedeutet: Nicht-Wohnen im 
Kontext Flucht*Migration. In: Delić, A./Kourtis, I./Kytidou, O./Sarkodie-Gyan, S./Wagner, U./Zölch, J. 
(Hrsg.): Globale Zusammenhänge, lokale Deutungen. Kritische Positionierungen zu wissenschaftlichen 
und medialen Diskursen im Kontext von Flucht und Asyl. Wiesbaden, S. 189–201. 
Shell Deutschland Holding (Hrsg.) (2019): Jugend 2019. 18. Shell Jugendstudie. Eine Generation meldet sich zu 
Wort. Weinheim &amp; Basel.  
Siegers, P. (2012): Pluralismus religiöser Orientierungen in Europa. Ergebnisse aus der vierten Welle der 
Europäischen Wertestudie 2008/2009. In: Pollack, D./Tucci, I./Ziebertz, H.-G. (Hrsg.): Religiöser 
Pluralismus im Fokus quantitativer Religionsforschung. Wiesbaden, S. 75–105. 
Sievers, B./Thomas, S./Zeller, M. (2015): Jugendhilfe – und dann? Zur Gestaltung der Übergänge junger 
Erwachsener aus stationären Erziehungshilfen – Ein Arbeitsbuch. Frankfurt a. M. 
Silkenbeumer, M./Thieme, N./Kunze, K. (2017): Kooperation in multiprofessionellen Handlungskontexten. Zur 
Frage beruflicher Zuständigkeit/en Sozialer Arbeit. In: Thieme, N./Silkenbeumer, M. (Hrsg.): Die 
herausgeforderte Profession – Soziale Arbeit in multiprofessionellen Handlungskontexten. (= Sonderheft 
14). Lahnstein, S. 35–42. 
Simon, S. (2023): Soziale Ungleichheiten und Differenzen in Kindertageseinrichtungen aus der Perspektive von 
Kindern. In: Frühe Bildung, 12. Jg., H. 3, S. 137–144. Verfügbar über: 
https://econtent.hogrefe.com/doi/epdf/10.1026/2191-9186/a000621; [29.05.2023]. 
Simon, S./Lochner, B./Thole, W. (2021): Freundschaften, Symmetrien und Markierungen von Differenz. 
In: Frühe Bildung, 10. Jg., H. 2, S. 73–79. Verfügbar über: 
https://econtent.hogrefe.com/doi/epdf/10.1026/2191-9186/a000514; [29.05.2023]. 
Simonson, J./Kelle, N./Kausmann, C./Karnick, N./Arriagada, C./Hagen, C./Hameister, N./Huxhold, O./Tesch-
Römer, C. (2019): Freiwilliges Engagement in Deutschland. Zentrale Ergebnisse des Fünften 
Freiwilligensurveys (FWS 2019).Verfügbar über: 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/176836/7dffa0b4816c6c652fec8b9eff5450b6/freiwilliges-
engagement-in-deutschland-fuenfter-freiwilligensurvey-data.pdf; [28.02.2024] 
Simonson, J./Kelle, N./Kausmann, C./Tesch-Römer, C. (2019): Freiwilliges Engagement in Deutschland. Der 
Deutsche Freiwilligensurvey 2019. Verfügbar über: 
https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/Forschung/Publikationen%20Forschung/Freiwilliges_Engag
ement_in_Deutschland_-_der_Deutsche_Freiwilligensurvey_2019.pdf; [27.02.2024]
Sinus (2020): Frauen sehen Gleichberechtigung der Geschlechter deutlich weniger verwirklicht als Männer. 
SINUS-Studie zum Weltfrauentag (08. März) in Kooperation mit YouGov. Mannheim. Verfügbar über: 
https://www.sinus-institut.de/media-center/presse/studie-zum-weltfrauentag; [08.04.2024] 
SINUS Markt- und Sozialforschung GmbH (2020): Kindertagesbetreuung &amp; Pflege – attraktive Berufe? 
Forschungsbericht zu quantitativer und qualitativer Forschung mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
im Alter von 14 bis 20 Jahren. Heidelberg &amp; Berlin. 
Smessaert, A. (2017): Erzieherischer Bedarf. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V 
(Hrsg.): Fachlexikon der Sozialen Arbeit. Baden-Baden, S. 246–247, 8. Auflage. 
Smessaert, A. (2022): Kapitel 2 Stärkung von Rechten. In: Meysen, T./Lohse, K./Schönecker, L./Smessaert, A. 
(Hrsg.): Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG. Baden-Baden, S. 43–64. 
Solga, H./Dombrowski, R. (2009): Soziale Ungleichheiten in schulischer und außerschulischer Bildung: Stand 
der Forschung und Forschungsbedarf. Arbeitspapier 171. Hrsg. v. der Hans-Böckler-Stiftung. Verfügbar 
über: https://www.fachportal-paedagogik.de/literatur/vollanzeige.html?FId=3079720; [11.04.2024] 
Soliman, K./Fischer, J./Havrysh, O./Sereda, V. (2022): Aus der Ukraine nach Thüringen geflohen. Ergebnisse 
einer landesweiten Befragung. IKPE-Publikationsreihe „Kommunales Integrationsmanagement in 
Thüringen“. Erfurt 
Soliman, K./Fischer, J./Hilse-Carstensen, T./Huber, S./Döbel, I. (2022): Zukunft der kommunalen Planung – 
Lernen aus Krise(n). Erfurt. Verfügbar über: https://www.ikpe-erfurt.de/wp-
content/uploads/2022/11/Final_IKPE-A4-Broschuere-Factsheet-web.pdf; [11.12.2023] 
Sommer, B./Pötzsch, O./Krack-Roberg, E./Grobecker, C. (2021): Wanderungsbewegungen. Datenreport 2021, 
Berlin. Verfügbar über: https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/datenreport-
2021/bevoelkerung-und-demografie/329484/wanderungsbewegungen/; [28.02.2024] 
Sommer, M./Haunss, S./Gardner, B. G./Neuber, M. (2020): Wer demonstriert da? Ergebnisse von Befragungen 
bei Großprotesten von Fridays for Future in Deutschland im März und November 2019. In: Haunss, 
S./Sommer, M. (Hrsg.): Fridays for Future – die Jugend gegen den Klimawandel. Konturen der weltweiten 
Protestbewegung. Bielefeld, S. 15–66. 
Sommer, M./Rucht, D./Haunss, S./Zajak, S. (2019): Fridays for Future. Profil, Entstehung und Perspektiven der 
Protestbewegung in Deutschland. Verfügbar über: https://www.otto-brenner-
stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/2019_ipb_FridaysForFu
ture.pdf; [01.04.2023] 
Sommer-Himmel, R./Titze, K./Imhof, D. (2016): Kinder bewerten ihren Kindergarten. Wie Kinder ihren 
Kindergarten sehen; Instrument und Implementierung von Kinderbefragung in der Kindertageseinrichtung. 
Berlin. 
SOS-Kinderdorf (2019): Eigene Wege gehen. Praxiswissen zum Thema Leaving Care. SOS-Kompakt 4/2019. 
Verfügbar über: https://www.sos-kinderdorf.de/service/download/Eigene%20Wege%20gehen?id=72414; 
[04.12.2023] 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)/Bündnis 90/Die Grünen/Freie Demokratische Partei (FDP) 
(Hrsg.) (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. 
Koalitionsvertrag 2021-2025. Verfügbar über: 
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf; 
[05.03.2024] 
Sozialpolitik-aktuell.de – Daten, Analysen, Berichte vom IAQ der Universität Duisburg-Essen (o. J.): Soziale 
Leistungen in den Kommunalhaushalten 2020. Verfügbar über: https://www.sozialpolitik-
aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-
Dateien/abbII11c.pdf; [15.04.2024] 
Speck, K. (2022): Schulsozialarbeit. Eine Einführung. München.
Speck, K./Olk, T. (2010): Zur Forschung in der Schulsozialarbeit. In: Speck, K./Olk, T. (Hrsg.): Forschung zur 
Schulsozialarbeit. Stand und Perspektiven. Weinheim &amp; München, S. 7–8. 
Sperling, C. (2021): Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen – eine 
Fachkräftebefragung. Verfügbar über: https://htwk-leipzig.qucosa.de/landing-
page/?tx_dlf[id]=https%3A%2F%2Fhtwk-leipzig.qucosa.de%2Fapi%2Fqucosa%253A79926%2Fmets; 
[27.02.2024] 
Spieker, G/Grötker, R./Langness, A. (2022): Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Austausch zu 
Herausforderungen und Lösungen. Hrsg. v. Bertelsmann Stiftung. Gütersloh. Verfügbar über: 
https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Kekiz_Partizipation_in_der_Kinder-
_und_Jugendhilfe.pdf; [24.01.2024] 
Spieker, M. (2021): Subsidiarität. In: Andersen, U./Bogumil, J./Marschall, S./Woyke, W. (Hrsg.): 
Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden, S. 893–895.  
Spies, A. (2018): Jugendhilfe als Kooperationspartnerin von Schule – Strukturmaßnahmen im Bildungssetting. 
In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 755–770. 
Spiess, G. (2022): Jugendkriminalität in Deutschland – zwischen Fakten und Dramatisierung. 
Kriminalstatistische und kriminologische Befunde. Bearbeitungsstand Ergänzungslieferung 7/2022. 
Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung. 
Spitzner, J./Kuhn, H. P. (2021): „Und bei uns in Ingenieurswesen, die lachen die aus.“ Zum Zusammenhang 
zwischen Studienfach und Geschlechterdifferenz aus der Perspektive von Studienanfänger/-innen im 
MINT- und im Sozialen Bereich. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 41. Jg., 
H. 2, S. 178–201.  
Stahlhut, H./Niediek, I. (2021): „Sag doch einfach, was Du möchtest ...“ – Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen als fachliche Herausforderung im Rahmen inklusiver Hilfeplanung. In: Kieslinger, 
D./Hollweg, C. (Hrsg.): Hilfeplanung inklusiv gedacht. Ansätze, Perspektiven, Konzepte. Freiburg i. Br., 
S. 139–211. 
Stalder, F. (2016): Kultur der Digitalität. Frankfurt a. M. 
Stanat, P./Schipolowski, S./Schneider, R./Sachse, K. A./Weirich, S./Henschel, S. (Hrsg.) (2022): IQB-
Bildungstrend 2021. Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der 4. Jahrgangsstufe 
im dritten Ländervergleich. Verfügbar über: 
https://www.waxmann.com/index.php?eID=download&amp;buchnr=4606; [30.03.2023] 
Stang, J./König, S./McElvany, N. (2021): Implizite Einstellungen von Kindern im Grundschulalter gegenüber 
Menschen mit Migrationshintergrund. In: Zeitschrift für Pädagogische Psychologie, 38. Jg., H. 1, S. 1–14. 
Stapf, T./Elcheikh, K. (2018): Das Informationsverhalten Geflüchteter in den sozialen Medien in Deutschland 
und wie Beratungsanbieter damit umgehen können. In: „Digital Streetwork“ in der Asyl- und 
Migrationsberatung. Wie Geflüchtete soziale Medien nutzen und was daraus für Beratungsstellen folgt. 
Beilage zum Asylmagazin H. 7–8, S. 4–15. 
Statista (2024a): Verteilung der Asylbewerber in Deutschland nach Geschlecht innerhalb verschiedener 
Altersgruppen im Jahr 2024. Verfügbar über: 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/452165/umfrage/asylbewerber-in-deutschland-nach-gesc
hlechtinnerhalb-altersgruppen/; [05.03.2024] 
Statista (2024b): Verteilung der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch Jugendämter aufgrund 
unbegleiteter Einreisen nach Deutschland nach Geschlecht von 2012 bis 2022. Verfügbar über: 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/581632/umfrage/in-obhut-genommene-unbegleitete-
minderjaehrige-einreisende-nach-deutschland-nach-geschlecht/; [05.03.2024]
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2024a): A.2 Armutsgefährdungsquoten, Bundesländer nach 
soziodemografischen Merkmalen (Bundesmedian) bis 2019. Verfügbar über: 
https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2024-
03/A2%20Armutsgef%C3%A4hrdungsquoten%20Bundesl%C3%A4nder%20nach%20soziodemografisch
en%20Merkmalen%20bis%202019%20%28Bundesmedian%29.xlsx; [20.03.2024] 
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2024b): A.2 Armutsgefährdungsquoten, Bundesländer nach 
soziodemografischen Merkmalen (Bundesmedian) ab 2020. Verfügbar über: 
https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2024-
03/A2%20Armutsgef%C3%A4hrdungsquoten%20Bundesl%C3%A4nder%20nach%20soziodemografisch
en%20Merkmalen%20ab%202020%20%28Bundesmedian%29.xlsx; [20.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2004): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Einrichtungen und tätige Personen in 
der Kinder- und Jugendhilfe am 31.12.2002 – Gesamt. Wiesbaden. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderhilfe-
Jugendhilfe/Publikationen/Downloads-Kinder-und-Jugendhilfe/sonstige-einrichtungen-
5225403209004.pdf?__blob=publicationFile; [22.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2020a): Lebenslagen der behinderten Menschen - Ergebnis des Mikrozensus 2017. 
Publikation. Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/Publikationen/Downloads-Behinderte-Menschen/lebenslagen-
behinderter-menschen-5122123179004.pdf?__blob=publicationFile; [15.02.2024] 
Statistisches Bundesamt (2020b): Statistik Dossier „30 Jahre Deutsche Einheit“. Verfügbar über : 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Deutsche-Einheit/Downloads/dossier-30-jahre-deutsche-
einheit.pdf?__blob=publicationFile; [08.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2021a): Armutsrisiken haben sich in Deutschland verfestigt. Datenreport 2021 über 
ungleiche Lebensbedingungen und die Folgen von Corona. Pressemitteilung Nr. 113. Wiesbaden &amp; Berlin 
&amp; Bonn. 
Statistisches Bundesamt (2021b): Öffentliche Sozialleistungen. Lebenslagen der behinderten Menschen. 
Ergebnis des Mikrozensus 2019. Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/Publikationen/Downloads-Behinderte-Menschen/lebenslagen-
behinderter-menschen-5122123199004.pdf?__blob=publicationFile; [08.04.2024] 
Statistisches Bundesamt (2022a): 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland. 
Pressemitteilung Nr. 259 vom 22. Juni 2022. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/06/PD22_259_227.html; [08.04.2024]  
Statistisches Bundesamt (2022b): Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Verfügbar 
über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsvorausberechnung/Tabellen/variante-1-2-3-altersgruppen.html; 
[29.01.23] 
Statistisches Bundesamt (2022c): Seit Einführung der „Ehe für alle“ wurden 65 600 gleichgeschlechtliche Ehen 
geschlossen. Zahl der Woche Nr. 27 vom 5. Juli 2022. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2022/PD22_27_p002.html; 
[09.04.2024] 
Statistisches Bundesamt (2022d): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen und tätige Personen 
(ohne Tageseinrichtungen für Kinder) 2020. Wiesbaden. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderhilfe-
Jugendhilfe/Publikationen/Downloads-Kinder-und-Jugendhilfe/sonstige-einrichtungen-
5225403209004.pdf?__blob=publicationFile; [03.12.2023] 
Statistisches Bundesamt (2022e): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Erzieherische Hilfe, 
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 2021. Wiesbaden. 
Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Soziales/Jugendarbeit/Publikationen/Downloads-Jugendarbeit/erzieherische-hilfe-
5225112217004.pdf?__blob=publicationFile; [06.02.2024] 
Statistisches Bundesamt (2022f): Statistik der schwerbehinderten Menschen – Kurzbericht 2021 (Letzte 
Ausgabe - berichtsweise eingestellt). Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/Publikationen/Downloads-Behinderte-Menschen/sozial-
schwerbehinderte-kb-5227101219004.pdf?__blob=publicationFile; [15.02.2024] 
Statistisches Bundesamt (2023a): 1,06 Millionen Sterbefälle im Jahr 2022. Pressemitteilung Nr. 012 vom 
10. Januar 2023. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD22_012_126.html; [20.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2023b): 10,9 Millionen Kinder leben in Deutschland. Zahl der Woche Nr. 22 vom 
30. Mai 2023. Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-
Woche/2023/PD23_22_p002.html; [15.04.2024] 
Statistisches Bundesamt (2023c): Bevölkerung im Jahr 2022 auf 84,3 Millionen gewachsen. Pressemitteilung 
Nr. 026 vom 19. Januar 2023. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_026_124.html; [15.04.2024] 
Statistisches Bundesamt (2023d): Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 
1. Quartal 2023. Pressemitteilung Nr. 203 vom 25. Mai 2023. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/05/PD23_203_811.html; [02.06.2023] 
Statistisches Bundesamt (2023e): Ergebnisse der 15. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Basis: 
31.12.2021) zum Stichtag 31.12.2030. Tabelle 12421-0002: Vorausberechneter Bevölkerungsstand: 
Deutschland, Stichtag, Varianten der Bevölkerungsvorausberechnung, Geschlecht, Altersjahre. Wiesbaden. 
Statistisches Bundesamt (2023f): Gemeinden nach Bundesländern und Einwohnergrößenklassen am 31.12.2022. 
Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-
Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/08-gemeinden-einwohner-groessen.html; 
[12.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2023g): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Tabelle 12411-0005: Bevölkerung: 
Deutschland, Stichtag, Altersjahre zum Stichtag 31.12.2022. Wiesbaden. Verfügbar über: https://www-
genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&amp;code=12411-
0005&amp;bypass=true&amp;levelindex=0&amp;levelid=1716377088872#abreadcrumb [23.05.2024] 
Statistisches Bundesamt (2023h): Indikator 5.1 Senkung der Armutsgefährdungsquote. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-
Integration/Tabellen/integrationsindikatoren-armutsgefaehrdungsquotequote.html; [15.04.2024] 
Statistisches Bundesamt (2023i): Inobhutnahmen im Jahr 2022 wieder stark gestiegen: 40 % mehr Fälle als im 
Vorjahr. Pressemitteilung Nr. 246 vom 26. Juni 2023. Verfügbar über:  
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/06/PD23_246_225.html; [28.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2023j): Mitten im demografischen Wandeln. Online unter: Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/demografie-mitten-im-
wandel.html; [29.01.23] 
Statistisches Bundesamt (2023k): Statistischer Bericht – Mikrozensus – Bevölkerung nach 
Einwanderungsgeschichte – Vorabergebnisse Erstes Halbjahr. 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-
Integration/Publikationen/Downloads-Migration/statistischer-bericht-einwanderungsgeschichte-vorab-
5122126238005.html; [18.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2023l): Statistischer Bericht. Statistik der Studierenden Wintersemester 2022/23. 
Wiesbaden. 
Statistisches Bundesamt (2023m): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, 
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige. 2022. 
Sonderauswertung. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt (2023n): Tabelle Ehescheidungen und betroffene minderjährige Kinder. Verfügbar 
über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Eheschliessungen-
Ehescheidungen-Lebenspartnerschaften/Tabellen/ehescheidungen-kinder.html; [28.06.2023] 
Statistisches Bundesamt (2023o): Tabellen zu Maßnahmen des Familiengerichts für Kinder und Jugendliche. 
Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Soziales/Adoptionen/Tabellen/entzug-elterlichen-sorge.html; [14.07.2023] 
Statistisches Bundesamt (2023p): Zahl der Woche. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_22_p002.html; 
[07.06.23] 
Statistisches Bundesamt (2024a): Arbeitslose und Arbeitslosenquote aller zivilen Erwerbspersonen nach 
Gebietsstand. Registrierte Arbeitslose und Arbeitslosenquote für Deutschland, Früheres Bundesgebiet ohne 
Berlin und Neue Länder einschließlich Berlin. Lange Reihen mit Jahresergebnissen ab 1991. Tabellen mit 
Originalwerten und Veränderungsraten. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbslosigkeit/Tabellen/lrarb001.html#242344
; [05.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024b): Armutsgefährdungsschwelle und Armutsgefährdung (monetäre Armut). 
Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-
Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/armutsschwelle-gefaehrdung-mz-
silc.html; [08.04.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024c): Endergebnisse des Mikrozensus 2022 - Bevölkerung in 
Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten. Sonderauswertung. Wiesbaden. 
Statistisches Bundesamt (2024d): Endergebnisse des Mikrozensus 2022 - Bevölkerung nach Stadt-Land-
Gliederung von EUROSTAT. Sonderauswertung.Wiesbaden. 
Statistisches Bundesamt (2024e): Endergebnisse des Mikrozensus 2022 - Kinder in Hauptwohnsitzhaushalten. 
Tabelle 12211-0403: Kinder in Hauptwohnsitzhaushalten: Deutschland, Jahre, Geschlecht, Altersgruppen, 
Familienformen im Jahr 2022. Wiesbaden. 
Statistisches Bundesamt (2024f): Familien mit minderjährigen Kindern in der Familie nach Lebensform und 
Kinderzahl. Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Tabellen/2-5-familien.html; [15.04.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024g): Gefährdung durch Armut oder soziale Ausgrenzung: AROPE-Indikator nach 
Geschlecht und Alter im Zeitvergleich. Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-
Armutsgefaehrdung/Tabellen/eurostat-armut-sozialeausgrenzung-mz-silc.html; [08.04.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024h): Gesamtzahl der offiziell gezählten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in 
Deutschland von März 2022 bis Januar 2024. Verfügbar über: 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1294820/umfrage/kriegsfluechtlinge-aus-der-ukraine-i
ndeutschland/; [26.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024i): Karte: Ausländeranteil in %. Stichtag 31.12.2022. Wiesbaden. Verfügbar über: 
https://service.destatis.de/DE/karten/migration_integration_regionen.html#ANT_AI; [18.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024j): Migration und Integration. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-
Integration/_inhalt.html; [26.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024k): Migrationsstruktur der Schutzsuchenden nach Regionen und 
Herkunftsländern. Verfügbar über: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/schutzsuchende-staatsangehoerigkeit-struktur.html; 
[26.03.2024]
Statistisches Bundesamt (2024l): Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus. Anteil an allen Schutzsuchenden in 
% (Stichtag 31.12.2022). Verfügbar über: 
https://service.destatis.de/DE/karten/migration_integration_regionen.html#A_Sch_O; [26.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024m): Schutzsuchende nach Staatsangehörigkeit. Anteil an allen Schutzsuchenden 
in % (Stichtag 31.12.2022). Verfügbar über: 
https://service.destatis.de/DE/karten/migration_integration_regionen.html#A_Sch_IR; [26.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024n): Schutzsuchende. Anteil an der Bevölkerung insgesamt in % (Stichtag 
31.12.2022). Verfügbar über: 
https://service.destatis.de/DE/karten/migration_integration_regionen.html#A2_Sch_i; [26.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024o): Schutzsuchende. Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-
Integration/Glossar/schutzsuchende.html; [26.03.2024] 
Statistisches Bundesamt (2024p): Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022. Unveröffentlichte Sonderauswertung 
für den 17. Kinder- und Jugendbericht. Wiesbaden. 
Statistisches Bundesamt (o. J.): Bevölkerungsentwicklung in Ost- und Westdeutschland zwischen 1990 und 
2021: Angleichung oder Verfestigung der Unterschiede?Verfügbar über: 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Aspekte/demografie-
bevoelkerungsentwicklung-ost-west.html; [12.03.2024] 
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Hrsg.) (2021): Wahlen. Wahl des 8. Landtages von Sachsen-Anhalt 
am 6. Juni 2021. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik. Halle. Verfügbar über: 
https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt21/and/lt21.rep.pdf; [19.03.2024] 
Stauber, B. (2021): Erwachsen werden in pandemischen Zeiten – Herausforderungen an die zeitliche 
Herstellung und Gestaltung von Übergängen im Lebenslauf. In: Diskurs Kindheits- und 
Lebenslaufforschung, 16. Jg., H. 3, S. 315–332. 
Staudner, S. (2018): Bildungsprozesse im Ganztag. Wahrnehmung und Wertung erweiterter 
Bildungsgelegenheiten durch Kinder. Wiesbaden. 
StEG-Konsortium (2010): Ganztagsschule. Entwicklung und Wirkungen. Ergebnisse der Studie zur 
Entwicklung von Ganztagsschulen 2005-2010. Eine Veröffentlichung des StEG-Konsortiums. 
Frankfurt a. M. 
StEG-Konsortium (2016): Ganztagsschule: Bildungsqualität und Wirkungen außerunterrichtlicher Angebote. 
Ergebnisse der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 2012-2015. Frankfurt a. M. 
Stein, M. (2018): Auswirkungen interethnischer Freundschaften auf die Werteentwicklung Jugendlicher. 
Implikationen für die Soziale Arbeit. In: Migration und Soziale Arbeit, 40. Jg., H. 4, S. 362–369. 
Steiner, C. (2022): Ausgelernt!? Übergänge Jugendlicher und junger Erwachsener im Bildungs- und 
Erwerbssystem. In: Berngruber, A. (Hrsg.): Erwachsenwerden heute. Lebenslagen und Lebensführung 
junger Menschen. Stuttgart, S. 156–169. 
Steiner, C./Zimmermann, J. (2021): Prekärer Start. Befristete Beschäftigungsverhältnisse von Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen. In: Kuger, S./Walper, S. (Hrsg.): Aufwachsen in Deutschland 2019. Alltagswelten 
von Kindern, Jugendlichen und Familien: AID:A 2019. Bielefeld, S. 93–99. 
Steiner, O. (2020): Demokratie und Öffentlichkeit in der digitalen Postmoderne. In: Kutscher, N./Ley, 
T./Seelmeyer, U./Siller, F./Tillmann, A./Zorn, I. (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit und Digitalisierung. 
Weinheim &amp; Basel, S. 145–155. 
Steiner, O./Tschopp, D. (2022): Künstliche Intelligenz in der Sozialen Arbeit. Grundlagen, Entwicklungen, 
Herausforderungen. In: Sozial Extra, 46. Jg., H. 6, S. 466–471. 
Steinmetz, S./Wrase, M./Helbig, M./Döttinger, I. (2021): Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-
Behindertenrechtskonvention in den deutschen Bundesländern. Baden-Baden.
Stelly, W./Thomas, J. (2005): Kriminalität im Lebenslauf. Eine Reanalyse der Tübinger-Jungtäter-
Vergleichsuntersuchung (TJVU). Tübingen. 
Stelly, W./Thomas, J./Vester, T./Schaffer, B. (2014): Lebenslagen von Jugendstrafgefangenen – ein 
Forschungsbericht. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 97. Jg., H. 4, S. 267–279. 
Stenger, U./Stieve, C./Zirves, M./Vitek, K./Poliakove, A. (2023): Topografien kultureller Räume. 
Raumqualitäten in Kindertageseinrichtungen. In: Schelle, R./Blatter, K./Michl, S./Kalicki, B. (Hrsg.): 
Qualitätsentwicklung in der Frühen Bildung. Akteure – Organisationen – Systeme. Weinheim &amp; Basel, S., 
S. 141–173. 
Stepjandic, K./Karakayali, S. (2018): Solidarität in postmigrantischen Allianzen: Die Suche nach dem Common 
Ground jenseits individueller Erfahrungskontexte. In: Foroutan, N./Karakayali, J./Spielhaus, R. (Hrsg.): 
Postmigrantische Perspektiven. Ordnungssysteme, Repräsentationen, Kritik. Frankfurt a. M., S. 237–252. 
Sterzing, D. (2012): Präventive Programme für sozial benachteiligte Familien mit Kindern von 0 - 6 Jahren 
Überblick über die Angebote in Deutschland. München. 
Stieve, C./Worsley, C./Dreyer, R. (2014): Staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und -pädagogen. 
Dokumentation der Einführung einer neuen Berufsbezeichnung in den deutschen Bundesländern. 
Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft (EVZ) (2023): Memo Jugendstudie 2023. Multidimensionaler 
Erinnerungsmonitor. Berlin. Verfügbar über: https://www.stiftung-
evz.de/assets/1_Was_wir_f%C3%B6rdern/Bilden/Bilden_fuer_lebendiges_Erinnern/MEMO_Studie/2023_
MEMO_Jugend/MEMO_Jugendstudie_2023_DE.pdf; [06.02.2024] 
Stobbe, B. (2023): Profilergänzende Kräfte. In: KiTa aktuell Spezial Fachkräftemangel: Ein System am Limit, 
24. Jg., H. 3, S. 14–17. 
Stöbe-Blossey, S./Fischer, S./Glaser, S./Klucniok, K./Aden, H. (2023): Evaluationsstudie zur Umsetzung des 
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen 
und in der Kindertagespflege (KiQuTG). In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
(BMFSFJ) (Hrsg.): Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur 
Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der 
Kindertagespflege (KiQuTG). Berlin, S. 20–261. 
Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI (2023): Trends in World Military Expenditure, 2022. Verfügbar 
über: https://www.sipri.org/sites/default/files/2023-04/2304_fs_milex_2022.pdf; [26.03.2024]   
Stohler, R./Werner, K./Brahmann, J. (2021): Leaving Care – eine Herausforderung für Pflegekinder in der 
Schweiz. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 16. Jg., H. 3, S. 333–346. 
Strahl, B./van Breda, A./Mann-Feder, V. (2021): Stationäre Kinder- und Jugendhilfe im internationalen 
Vergleich – Unterstützungsmöglichkeiten für junge Erwachsene und die Bedeutung von Care Leaver-
Selbstvertretungen. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 16. Jg., H. 2, S. 205–221. 
Straus, F./Höfer, R. (2017): Handlungsbefähigung und Zugehörigkeit junger Menschen. Ergebnisse aus einer 
Längsschnittstudie in SOS-Kinderdörfern. München. 
Strehmel, P./Viernickel, S. (2022): Bundesweite Standards zur Betreuungsrelation in der Kindertagesbetreuung. 
Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hamburg &amp; 
Leipzig. Verfügbar über: https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-
Dateien/AG_Fr%C3%BChe_Bildung_Bericht/Expertise_Betreuungsrelation_Strehmel___Viernickel_2023
_BF.pdf; [12.04.2024] 
Streib, H. (Hrsg.) (2017): Religiöse Orientierungen, spirituelle Konstruktionen und Formen religiöser 
Vergemeinschaftung bei Jugendlichen. Materialien zum 15. Kinder- und Jugendbericht, 
Sachverständigenkommission 15. Kinder- und Jugendbericht.Verfügbar über: 
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/15_KJB_Streib_25_04_17zu.pdf; [17.01.2024]. 
Struck, N. (2022): § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder. In: Frankfurter Kommentar: 
SGB VIII. Baden-Baden, 9. vollständig überarbeitete Auflage
Struck, N./Porr, C./Koch, J. (2010): Zeit lassen … aber ganz schnell anfangen! Zur aktuellen Debatte um die 
„Große Lösung“. In: Forum Erziehungshilfen, 16. Jg., H. 4, S. 196–201. 
Stubbe, J. (2017): Von digitaler zu soziodigitaler Souveränität. In: Wittpahl, V. (Hrsg.): Digitale Souveränität. 
Bürger, Unternehmen, Staat. Wiesbaden, S. 43–59. 
Studiengangstag Pädagogik der Kindheit (2015): Berufsprofil Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge. 
Verfügbar über: https://www.fbts-ev.de/was-wir-tun; [28.02.2024] 
Studiengangstag Pädagogik der Kindheit (2022): Kerncurriculum „Kindheitspädagogik“. Verfügbar über: 
https://www.fbts-ev.de/was-wir-tun;[28.02.2024] 
Sturzenhecker, B./Deinet, U. (2018): Kinder- und Jugendarbeit. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium der 
Kinder- und Jugendhilfe. Wiesbaden, S. 693–712. 
Sturzenhecker, B./Deinet, U./von Schwanenflügel, L. /Schwerthelm, M. (2021): Offene Kinder- und 
Jugendarbeit angesichts der Corona-Krise. In: Deinet, U./Sturzenhecker, B./von Schwanenflügel, L. 
/Schwerthelm, M. (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden, S. 2001–2029. 
Sturzenhecker, B./Richter, E./Karolczak, M. (2014): Kooperative Steuerung des Ganztags zwischen 
Jugendarbeit und Schule. Einige Ergebnisse eines Modellprojekts. In: Deutsche Jugend, 62. Jg., H. 7/8, 
S. 297–304. 
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH (Hrsg.) (2023): Jugend im öffentlichen Raum. Veränderungen vor und durch die 
Covid-19 Pandemie, Handlungsempfehlungen für Stadtverwaltung und Jugendarbeit. Verfügbar über: 
https://www.jugendzentren.at/media/223923/yus-stuttgart.pdf; [05.01.2024] 
Stüwe, G./Ermel, N./Haupt, S. (2015): Lehrbuch Schulsozialarbeit. Weinheim &amp; Basel. 
Süzen, T./Lajos, E./Şahin, D./Widmann, P. (2021): Jugendmigrationsdienste und Auswirkungen der Pandemie. 
In:  Dreizehn. H. 25, S. 48–51.  
Tabel, A./Erdmann, J./Fendrich, S./Mühlmann, T./Frangen, V./Göbbels-Koch, P. (2023): HzE Bericht 2023. 
Entwicklungen bei der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen. Münster u. a.  
Tagesschau (2023): Anhaltende Anfeindungen. Lehrer, die rechte Vorfälle öffentlich machten, verlassen Schule 
in Burg. Verfügbar über: https://www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rechtsextremismus-
lehrer-burg-100.html; [08.03.2024] 
Tammen, B. (2022): § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. In: Münder, J./Meysen, 
T./Trenczek, T. (Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, 
S. 1033–1038. 9. Auflage 
Tariq, S./Christiansen, F./Rusack, T./Schöer, W. (2024): Schutzkonzepte im Jugendamt. Datenhandbuch zur 
ersten bundesweiten Onlinebefragung zur Erfassung kinder- und jugendrechterelevanter Verfahren in 
Jugendämtern und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Verfügbar über: https://hilpub.uni-
hildesheim.de/entities/publication/1a27d398-e284-4d20-af0a-3fbaa6baa1ba/details; [25.03.2024] 
Team des Lehrstuhls „Pädagogik und Rehabilitation bei Menschen mit geistiger und schwerer Behinderung“ 
an der Universität zu Köln (2020): COVID-19 und Menschen mit geistiger und schwerer Behinderung. 
In: Teilhabe, 59. Jg., H. 2, S. 50–54. 
Tennstedt, F. (1992): Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im dualen Wohlfahrtsstaat. Ein 
historischer Rückblick auf die Entwicklung in Deutschland. In: Soziale Arbeit, 41. Jg., H. 10/11, S. 342–
356. 
Terwey, M. (2012): Wachsender religiöser Pluralismus in der Gegenwart? Seriöse Umfrageergebnisse als 
Prüfstand. In: Pollack, D./Tucci, I./Ziebertz, H.-G. (Hrsg.): Religiöser Pluralismus im Fokus quantitativer 
Religionsforschung. Wiesbaden, S. 107–131. 
Teuber, K. (2022): Rechte von Careleaver*innen verwirklichen! Rückblick auf Transferdialog. Verfügbar über: 
https://jugendhilfeportal.de/artikel/rechte-von-careleaverinnen-verwirklichen; [11.04.2024]
Teupe, U. (2012): Familien mit und ohne Migrationshintergrund im Kinderschutz – Zentrale Befunde einer 
Vollerhebung der Kinderschutzverdachtsfälle. In: Jagusch, B./Sievers, B./Teupe, U. (Hrsg.): 
Migrationssensibler Kinderschutz. Frankfurt a.M., S. 37–92. 
Thieme, N. (2013): Kategorisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Zur theoretischen und empirischen 
Erklärung eines Schlüsselbegriffs professionellen Handelns. Weinheim. 
Thimmel, A. (2022): Politische Informiertheit in der Kinder- und Jugendarbeit. In: Fachstelle politische Bildung 
(Hrsg.): Politische Bildung und Jugendarbeit. Handreichung für eine verbindende Perspektive. Essen, 
S. 56-62. Verfügbar über:https://transfer-politische-
bildung.de/fileadmin/user_upload/Broschueren/TransferfuerBildung_Broschuere-Politische-Bildung-
Jugendarbeit.pdf; [26.11.2023] 
Thole, W./Pothmann, J./Lindner, W. (2022): Die Kinder- und Jugendarbeit. Einführung in ein Arbeitsfeld der 
sozialpädagogischen Bildung, Weinheim &amp; Basel, 2. Auflage 
Thole, W./Retkowski, A./Schäuble, B./Huberle, A. (2010): Brüche und Unsicherheiten in der 
sozialpädagogischen Praxis (UsoPrax). Abschlussbericht HBS. Kassel. 
Thomas, S./Hagemeier, Y./Rusack, T./Taphorn, M. (2023): Zugänge zu Ombudsstellen niedrigschwellig 
schaffen. In: Sozial Extra, 47. Jg., H. 2, S. 93–96. 
Thomas, S./Sauer, M./Zalewski, I. (2018): Unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Ihre Lebenssituationen und 
Perspektiven in Deutschland. Bielefeld. 
Thurm, E./Redmann, B. (2023): Wie junge Menschen und Eltern im Kontext der Jugendhilfe in (ihrer) 
Selbstorganisation unterstützt werden können. In: Forum Erziehungshilfe, 29. Jg., H. 1, S. 15–19. 
Tian, N./Lopes da Silva, D./Liang, X./Scarazzato, L. (2023): Trends in world military expenditure, 2022. 
Verfügbar über: https://www.sipri.org/sites/default/files/2023-04/2304_fs_milex_2022.pdf; [02.02.2023] 
Tiefel, S./Zeller, M. (2013): Vertrauen von AdressatInnen der Sozialen Arbeit. In: Bartmann, S./Fabel-Lamla, 
M./Pfaff, N./Welter, N. (Hrsg.): Vertrauen in der erziehungswissenschaftlichen Forschung. Opladen. 
Tierbach, J. (2021): Der Umgang mit (Neuro-)Diversität im Kontext einer teilhabeorientierten Pädagogik. In: 
Zeitschrift Menschen. Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, 44. Jg., H. 6, S. 49–55. 
Tietze, W./Becker-Stoll, F./Bensel, J./Eckhardt, A. G./Haug-Schnabel, G./Kalicki, B./Keller, H. (Hrsg.) (2013): 
Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit (NUBBEK). Unter 
Mitarbeit von Birgit Leyendecker. Weimar &amp; Berlin. 
Tietze, W./Dittrich, I. (Hrsg.) (2002): Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder. Ein nationaler 
Kriterienkatalog. Weinheim &amp; Berlin &amp; Basel. 
Tietze, W./Roßbach, H.-G./Grenner, K. (2005): Kinder von 4 bis 8 Jahren. Zur Qualität der Erziehung und 
Bildung in Kindergarten, Grundschule und Familie. Weinheim &amp; Basel. 
Tillmann A./Ley, T. (2023): Digitalisierung und Digitalität in der Kinder- und Jugendhilfe –Verschränkte 
Perspektiven auf Lebens- und Arbeitswelten in unterschiedlichen Handlungsfeldern und daraus 
resultierende fachpolitische Konsequenzen. Unveröffentlichte Expertise im Rahmen des 17. Kinder- und 
Jugendberichts der Bundesregierung.  
Tillmann, A. (2014): Medienaneignung als Raumbildungsprozess. In: Deinet, U./Reutlinger, C. (Hrsg.): 
Tätigkeit – Aneignung – Bildung. Sozialraumforschung und Sozialraumarbeit. Wiesbaden, S. 273–284. 
Tillmann, A. (2020): Veränderte Lebenswelten im Zuge gesellschaftlicher Digitalisierungsprozesse. In: 
Kutscher, N./Ley, T./Seelmeyer, U./Siller, F./Tillmann, A./Zorn, I. (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit und 
Digitalisierung. Weinheim &amp; Basel, S. 89–100. 
Tillmann, A./Helbig, C. (2014): Jugendliche suchen gemeinsam ihre „Game-Life-Balance“. Evaluation der 
Kampagne „Dein Spiel. Dein Leben. – Find your level!“ In: Medien + Erziehung, 58: Jg., H. 3, S. 70–76.
Tillmann, A./Ley, T. (2023): Digitalisierung und Digitalität in der Kinder- und Jugendhilfe – Verschränkte 
Perspektiven auf Lebens- und Arbeitswelten in unterschiedlichen Handlungsfeldern und daraus 
resultierende fachpolitische Konsequenzen. Unveröffentlichte Expertise zum 17. Kinder- und 
Jugendbericht. München.  
Tillmann, A./Weßel, A. (2021): Digitalisierung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe – zur Relevanz von 
digitalen Medien und Medienbildung in einem vernachlässigten Bildungskontext. In: Wunder, M. (Hrsg.): 
Digitalisierung und Soziale Arbeit – Transformationen, Beharrungen, Herausforderungen. Bad Heilbrunn, 
S. 229–239. 
Tillmann, A./Weßel, A. (2022): Medienbezogene Verselbstständigungsprozesse junger Menschen in stationären 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 17. Jg., H. 4, 
S. 452–466. 
Tillmann, K. (2022): Ganztag für Grundschulkinder. In: Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte 
(Hrsg.): Ganztag für Grundschulkinder. Grundlagen für die kompetenzorientierte Weiterbildung. München, 
S. 16–31. 
Timm, S./Costa, J./Kühn, C./Scheunpflug, A. (Hrsg.) (2020): Kulturelle Bildung. Theoretische Perspektiven, 
methodologische Herausforderungen und empirische Befunde. Münster &amp; New York.  
Timmermanns, S. (2017): „LSBT*-Jugendliche und junge Erwachsene: (K)Ein Thema für die 
Jugendforschung?!“ In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, H. 2, S. 131–143.  
Titz, C./Geyer, S./Ropeter, A./Wagner, H./Weber, S./Hasselhorn, M. (2017): Konzepte zur Sprach- und 
Schriftsprachförderung entwickeln. Stuttgart. 
Tran, K. (2023): Interethnische Freundschaften junger Erwachsener. Zur Bedeutung von Gelegenheitsstrukturen 
und persönlichen Merkmalen. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 39. Jg., H. 2, 
S. 187–205. 
Tran, K./Berngruber, A/Herz, A./Gaupp, N. (2022): Jugendliche und ihre Peers in der Corona-Pandemie – kein 
selbstverständliches Forschungsthema. In: deutsche jugend, H. 3, S. 126–133. 
Tran, K./Weigelt, I./Sauermann, P./Gaupp, N./Berngruber, A./Herz, A./Zschach, M. (2022): Bedingungen für 
Offenheit gegenüber gesellschaftlicher Diversität bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In: Zeitschrift 
für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 42. Jg., H. 4, S. 399–417. 
Traue, B. (2011): Gouvernemedialität der digitalen Partizipation: Überlegungen zu medialen und 
gesellschaftlichen Voraussetzungen der Schriftkundigkeit. In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, 
32. Jg., H. 2, S. 169–183. 
Trede, W. (2014): Was sind die erzieherischen Hilfen? In: Krause, H.-U./Peters, F. (Hrsg.): Grundwissen 
Erzieherische Hilfen. Ausgangsfragen, Schlüsselthemen, Herausforderungen. Weinheim &amp; Basel, S. 15–
36. 4. überarbeitete und aktualisierte Auflage 
Trenczek, T. (2003): Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Konzeption und Praxis der 
Jugendgerichtshilfe. Weinheim. 
Trenczek, T. (2011): Gefährdungen von jungen Menschen durch die Sozialkontrolle. In: IzKK, H. 1, S. 47–51. 
Trenczek, T. (2021): Ist § 38 JGG in Teilen verfassungswidrig? Zur Berichts- und Anwesenheitspflicht der 
Fachkräfte des Jugendamts im jugendstrafrechtlichen Verfahren. In: ZJJ, H. 3, S. 240–247. 
Trenczek, T. (2022a): Vorbemerung §§ 50-52. In: Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T. (Hrsg.) (2022): 
Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 669-685, 9. Auflage 
Trenczek, T. (2022b): § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. In: Münder, J./Meysen, 
T./Trenczek, T. (Hrsg.) (2022): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, 
S. 707-743, 9. Auflage
Trenczek, T./Schmoll, A. (2024): Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren (vormals 
Trenczek/Goldberg Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafjustiz, 1. Aufl. Stuttgart 2016), 2. Auflage in 
Vorbereitung. 
Trescher, H./Lamby, A./Börner, M. (2020): Einstellungen zu Inklusion im Kontext „geistiger Behinderung“. 
In: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, 26. Jg., H. 2, S.13–19. 
Tresp, T./Stockheim, D./Koch, K./Jungmann, T. (2014): Effekte mathematischer Prozessqualität sowie 
pädagogischer Professionalisierungsmaßnahmen auf die mathematischen Basiskompetenzen von Kindern 
in Kindertageseinrichtungen. In: Empirische Sonderpädagogik, 6. Jg., H. 3, S. 227–242. Verfügbar über: 
https://doi.org/10.25656/01:9932; [29.05.2024]. 
Truschkat, I./Volk, S. (2021): Duale Studiengänge – Ein Königsweg? In: Fischer, J./Graßhoff, G. (Hrsg.): 
Fachkräfte! Mangel! Die Situation des Personals in der Sozialen Arbeit. Weinheim &amp; Basel, S. 155–166. 
Tucci, I./Eisnecker, P./Brücker, H. (2014): Wie zufrieden sind Migranten mit ihrem Leben? In: DIW 
Wochenbericht, 81. Jg., H. 43, S. 1152–1158. 
TUI Stiftung (2022): Junges Europa 2022. So denken Menschen zwischen 16 und 26 Jahren. Durchgeführt von 
YouGov Deutschland GmbH, Köln. Hannover. Verfügbar über: https://www.tui-stiftung.de/wp-
content/uploads/2022/07/2022_07_06_JungesEuropa2022_Report.pdf; [16.01.2024] 
Turba, H. (2017): Die Polizei im Kinderschutz. Zur Verarbeitung institutioneller Komplexität in hybriden 
Berufswelten. Wiesbaden. 
Tursun, N. (2021): Impulse für die Weiterentwicklung der Familienerholung nach § 16 SGB VIII. Berlin. 
Uhlendorff, U. (2016): Hilfeplanung. In: Schröer, W./Struck, N./Wolff, M. (Hrsg.): Handbuch Kinder- und 
Jugendhilfe. Weinheim &amp; Basel, S. 1004–1028, 2., überarbeitete Auflage 
Uhlendorff, U./Sabla, K.-S./Euteneuer, M. (2013): Soziale Arbeit mit Familien. München. 
Ulrich, S./Chakraverty, D./Hänelt, M./Holzer, M./Lux, U./Renner, I./Neumann, A. (2023): Wie geht es Familien 
mit kleinen Kindern in Deutschland? Ein Fokus auf psychosoziale Belastungen von Familien in 
Armutslagen. Faktenblatt 2 zur Studie „Kinder in Deutschland 0-3 2022“. Herausgegeben vom Nationalen 
Zentrum Frühe Hilfen (NZFH). Köln. Verfügbar über: https://doi.org/10.17623/NZFH:KiD-2022-FB2; 
[15.12.2023] 
Umbach, K. (2017): Warum man besser von arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit sprechen sollte, wenn 
Jugendberufshilfe gemeint ist. Dreizehn, 10. Jg., H. 1, S. 38–39. 
Umweltbundesamt (UBA) (2021): Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen pro Person in Deutschland 
durchschnittlich? Verfügbar über: https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-hoch-sind-
die-treibhausgasemissionen-pro-person; [21.05.2024]. 
UN Women Deutschland (2022): Gewalt gegen Frauen in Deutschland 2022. Verfügbar über: 
https://unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-in-deutschland/; [08.04.2024] 
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) (2023): Zahlen und Fakten. 
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Verfügbar über: https://beauftragte-
missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Zahlen_und_Fakten/Fact_Sheet_Zahlen_und_Fakten_zu_sexuellem_
Kindesmissbrauch_UBSKM.pdf; [02.12.2023] 
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) (2024): Sexuelle Gewalt 
gegen Kinder und Jugendliche. Zahlen und Fakten. Stand: April 2024. Verfügbar über: https://beauftragte-
missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Zahlen_und_Fakten/240418_Fact_Sheet_Zahlen_und_Fakten_zu_se
xuellem_Kindesmissbrauch_UBSKM.pdf; [24.04.2024] 
UNFE – United Nations for LGBT Equality (2017): Fact Sheet Intersex. Verfügbar über: 
https://www.unfe.org/sites/default/files/download/Intersex-English.pdf; [15.06.2023] 
UNHCR – The UN Refugee Agency (2024a). Zahlen im Überblick. Verfügbar über: 
https://www.unhcr.org/dach/de/ueber-uns/zahlen-im-ueberblick; [26.03.2024]
UNHCR – The UN Refugee Agency (2024b): Refugee Data Finder. Verfügbar über: 
https://www.unhcr.org/refugee-
statistics/#:~:text=T%C3%BCrkiye%20hosts%20the%20largest%20number,in%20need%20of%20internat
ional%20protection.&amp;text=At%20the%20end%20of%202021,below%2018%20years%20of%20age; 
[26.03.2024] 
UNICEF (2023): Geflüchtete und migrierte Kinder in Deutschland. Ein Überblick über die Trends von 2015 bis 
2022. Verfügbar über: 
https://www.unicef.de/_cae/resource/blob/178376/2b13cc04ce8338d13d6f76dffb079021/gefluechtete-und-
migrierte-kinder-in-deutschland-2015-2022-data.pdf; [05.03.2024] 
United Nations (2020): International Migration 2020. Highlights. New York. Verfügbar über: 
https://www.un.org/development/desa/pd/sites/www.un.org.development.desa.pd/files/undesa_pd_2020_in
ternational_migration_highlights.pdf; [12.03.2024] 
United Nations Committee on the Rights of the Child (2023): General Comment on Children’s Rights and the 
Environment with a Special Focus on Climate Change (General Comment No. 26). Verfügbar über: 
https://childrightsenvironment.org/; [15.03.2024] 
United Nations, General Assembly, Human Rights Council (2021): Forty-eighth session, 13 September–8 
October 2021, Agenda item 3, Promotion and protection of all human rights, civil, political, economic, 
social and cultural rights, including the right to development. A/HRC/48/L.23/Rev.1. Verfügbar über: 
https://digitallibrary.un.org/record/3942887?v=pdf; [15.03.2024] 
Universität Ulm (2023): „Hohe Corona-Folgekosten durch Belastung von Kindern und Jugendlichen: Expertise 
warnt vor gesamtgesellschaftlichen Kosten psychischer Erkrankungen“. Verfügbar über: https://www.uni-
ulm.de/home/uni-aktuell/article/hohe-corona-folgekosten-durch-belastung-von-kindern-und-
jugendlichenexpertise-warnt-vor-gesamtgesellschaftlichen-kosten-psychischer-erkrankungen/; [07.03.2024] 
Urban, M./Lazzari, A./Vandenbroeck, M./Peeters, Jan/van Laere, K. (2011): Competence Requirements in Early 
Childhood Education and Care: A study for the European Commission Directorate-General for Education 
and Culture. London. Verfügbar über: 
https://repository.uel.ac.uk/download/cc35ea89ed0f78c623605e07a2c45d694ad762c996dee7f78686aa3f7e
7dd6f0/1663291/CoRe-Final-Report-2011.pdf; [12.04.2024] 
Urban-Stahl, U. (2014): Unabhängige Ombudsstellen – Neuland in der Kinder- und Jugendhilfe. In: Zeitschrift 
für Sozialpädagogik, 12. Jg., H. 1, S. 11–31. 
Urban-Stahl, U. (2022): Macht(asymmetrien) in institutionellen Beziehungen. In: Len, A./Manzel, 
M./Tomaschowski, L./Redmann, B./Schruth, P. (Hrsg.) (Hrsg.): Ombudschaft in der Kinder- und 
Jugendhilfe. Grundlagen – Praxis – Recht. Weinheim &amp; Basel, S. 138–148. 
Urban-Stahl, U./Meysen, T. (2022): Strukturelle Anbindung und organisationale Fragen unabhängiger 
Ombudsstellen. In: Len, A./Manzel, M./Tomaschowski, L./Redmann, B./Schruth, P. (Hrsg.): Ombudschaft 
in der Kinder- und Jugendhilfe. Grundlagen – Praxis – Recht, Weinheim, S. 273–281. 
Valentin, K. (2023): Jugendarbeit und die Große Transformation. Möglichkeiten und Probleme von 
Jugendarbeit angesichts sozial-ökonomischer Wandlungsprozesse. In: neue praxis, H. 5, S.353–369.  
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (2020): Sozialarbeiterin beim Jugendamt Frankfurt am Main. 
Verfügbar über: https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/++co++cba2cc1a-95d3-11ea-a133-525400940f89; 
[07.02.2023] 
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft/GEW/DBSH (2023): „Kann Soziale Arbeit jede:r?“ – De-
Konstruktion des Fachkräftemangels. Professions-und gewerkschaftspolitische Stellungnahme zu den 
angekündigten oder bereits umgesetzten Entwicklungen, dem aktuellen Fachkräftemangel in der Sozialen 
Arbeit mit einer Öffnung des Sozialdienstes für fachfremde Quereinsteiger:innen zu begegnen. München. 
Verch, J. (2023): Suffizienzkulturelle Transformationen als Nachhaltigkeitsstrategie für die Soziale Arbeit. In: 
Liedholz, Y./Verch, J. (Hrsg.): Nachhaltigkeit und Soziale Arbeit. Grundlagen, Bildungsverständnisse, 
Praxisfelder. Leverkusen, S. 51–66.
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (Hrsg.) (2018): Digitale Souveränität und Bildung: Gutachten. 
Münster.  
Vereinte Nationen (1995): World Programme of Actions for Youth. Economic &amp; Social Affairs. Verfügbar 
über: https://www.un.org/esa/socdev/unyin/documents/wpay2010.pdf; [22.03.2024] 
Vereinte Nationen (2013): Report A/68/322. General Assembly. Intergenerational solidarity and the needs of 
future generations. Verfügbar über: https://digitallibrary.un.org/record/756820?v=pdf#files; [28.03.2024] 
Vereinte Nationen (2015a): Resolution 2250 des Sicherheitsrats, verabschiedet am 25. September 2015. 70/1. 
Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Verfügbar über: 
https://www.youth4peace.info/UNSCR2250/Introduction; [22.03.2024] 
Vereinte Nationen (2015b): Resolution A/RES/70/1 der Generalversammlung. Verfügbar über: 
https://www.un.org/depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf; [28.03.2024] 
Vereinte Nationen (2018a): Youth and the 2030 Agenda for Sustainable Development. World Youth Report. 
Verfügbar über: https://www.un.org/development/desa/youth/wp-
content/uploads/sites/21/2018/12/WorldYouthReport-2030Agenda.pdf [22.03.2024] 
Vereinte Nationen (2018b): Youth2030. Working with and for young people. Verfügbar über: 
https://www.unyouth2030.com/_files/ugd/b1d674_9f63445fc59a41b6bb50cbd4f800922b.pdf [22.03.2024] 
Vereinte Nationen (2021): Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Allgemeine Bemerkungen Nr. 25: Über 
die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Berlin &amp; Frankfurt. Verfügbar über: 
https://kinderrechtekommentare.de/wp-
content/uploads/2021/11/GC25_dt_redaktion_barrierefrei_2021.pdf; [12.03.2024] 
Vereinte Nationen (2022): Resolution 76/300 der Generalversammlung verabschiedet am 28. Juli 2022. 
Verfügbar über: https://www.un.org/depts/german/gv-76/band3/ar76300.pdf; [22.03.2024] 
Vereinte Nationen (2023): Unsere gemeinsame Agenda. Kurzdossier 1. Im Sinne der kommenden Generationen 
denken und handeln. Verfügbar über: https://www.un.org/depts/german/gs/OurCommonAgenda-
FutureGenerations.pdf; [22.03.2024] 
Verständig, D./Klein, A./Iske, S. (2016): Zero-Level Digital Divide: Neues Netz und neue Ungleichheiten. 
In: Sozial. Analysen-Berichte-Kontroversen, 21. Jg., H. 1, S. 50–55.  
VG Göttingen (2021), Beschluss vom 21.07.2021 – 2 B122/21. Verfügbar über: 
https://openjur.de/u/2347112.html; [02.12.2023] 
Viernickel, S. (2021): Die empirisch gestützte Identifikation struktureller Qualitätsmerkmale und Standads in 
Institutionen frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung. In: Bilgi, O./Blaschke-Nacak, G./Durand, 
J./Schmidt, T./Stenger, U./Stieve, C. (Hrsg.): „Qualität“ revisited. Theoretische und empirische 
Perspektiven in der Pädagogik der frühen Kindheit. Weinheim &amp; Basel, S. 116–132 
Viernickel, S. (2022): Qualität in Kindertageseinrichtungen. In: Reinders, H./Bergs-Winkels, D./Prochnow, 
A./Post, I. (Hrsg.): Empirische Bildungsforschung. Eine elementare Einführung. Wiesbaden, S. 453–474. 
Viernickel, S./Fuchs-Rechlin, K./Strehmel, P./Preissing, C./Bensel, J./Haug-Schnabel, G. (2016): Qualität für 
alle. Wissenschaftlich begründete Standards für die Kindertagesbetreuung. Freiburg i. Br. 
Vobbe, F./Kärgel, K. (2022): Sexualisierte Gewalt und digitale Medien. Reflexive Handlungsempfehlungen für 
die Fachpraxis. Wiesbaden. 
Vodafone Stiftung (2022): Hört uns zu! Wie junge Menschen die Politik in Deutschland und die Vertretung 
ihrer Interessen wahrnehmen. Eine Befragung im Auftrag der Vodafone Stiftung Deutschland. Düsseldorf. 
Verfügbar über: https://www.vodafone-stiftung.de/wp-content/uploads/2022/04/Jugendstudie-
2022_Vodafone-Stiftung.pdf; [23.02.2024] 
Vogt, M. (2022): Erfahrungen aus dem Engagement. In: Kumbruck, C. (Hrsg.): Spannungsfeld Flüchtlinge. Ein 
psychologischer Blick auf Engagierte und die Dialogkultur. Wiesbaden, S. 109–162.
Voigts, G. (2020a): Gestalten in Krisenzeiten: „Der Lockdown ist kein Knock Down!“ Eine empirische Studie 
zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg in geschlossenen Zeiten. In: Forum für Kinder- und 
Jugendarbeit, H. 3, S. 18–22. 
Voigts, G. (2020b): Gestalten in der Corona-Krise. Offene Kinder- und Jugendarbeit in geschlossenen Zeiten. 
In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 31. Jg., H. 4, S. 382–387. 
Voigts, G. (2020c): Vom „Jugend vergessen“ zum „Jugend ermöglichen“: Bewegungs- , Beteiligungs- und 
Freiräume für junge Menschen in Corona-Zeiten. In: Forum Kinder- und Jugendsport, 1. Jg., H. 2,  
S. 93–99. 
Voigts, G./Blohm, T. (2022): Offene Kinder- und Jugendarbeit in Corona-Zeiten aus Sicht von Fachkräften. 
Eine empirische Studie zur Situation von Einrichtungen in Hamburg. Leverkusen.  
Voigts, G./Blohm, T. (2024): Offene Kinder- und Jugendarbeit in Krisenzeiten aus Sicht von Jugendlichen. Eine 
empirische Studie zur Bedeutung von Einrichtungen in Hamburg. Opladen &amp; Berlin &amp; Toronto. 
von Görtz, R./Langness, A. (2024): Jung. Kritisch. Demokratisch. Perspektiven junger Erwachsener auf die 
Herausforderungen unserer Zeit. Verfügbar über: https://www.bertelsmann-
stiftung.de/doi/10.11586/2024007; [20.02.2024] 
von Wölfel, U./Redmann, B. (Hrsg.) (2020): Bildung am Rande. Warum nur gemeinsam mit Adressat_innen in 
der Jugendhilfe Bemächtigungsprozesse initiiert werden können. Weinheim &amp; Basel. 
Waburg, W./Haustov, A./Mehringer, V. (2021): Zur Bedeutung der Kategorie Geschlecht bei der Bewertung 
und Auswahl von Spielzeugen in Familien. In: v. Dall‘Armi, J./Schurt, V. (Hrsg.): Von der Vielheit der 
Geschlechter. Neue interdisziplinäre Beiträge zur Genderdiskussion. Wiesbaden, S. 95–108. 
Wadepohl, H./Mackowiak, K. (2022): Pädagogische Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und 
Erziehung. In: Schomacker, C./Wadepohl. H. (Hrsg.): Fachkräfte und Kinder im Dialog. Vertiefungsband 
kognitiv aktivierende Interaktionsgestaltung im Kita-Alltag. Weinheim, S. 20–32. 
Wagenaar, M./Hellige, B./Nagel, R. (2019): „Also rühr`das jetzt nicht an, sonst werden noch alle schwul!“. 
Ergebnisse der Studie zu Bedarfen und Angeboten von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* 
Adressat*innen aus Sicht der Kinder- und Jugendarbeit. Unter Mitarbeit von Mirjam Dierkes. Hannover. 
Wagner, S./Weber, E. (2023): Arbeitszeit: Trends, Wunsch und Wirklichkeit. Institut für Arbeitsmarkt- und 
Berufsforschung. IAB-Forschungsbericht 16/2023. Nürnberg 
Wagner, U./Gerlicher, P./Brüggen, N. (2011): Partizipation im und mit dem Social Web – Herausforderungen 
für die politische Bildung. Expertise für die Bundeszentrale für politische Bildung. München. Verfügbar 
über: 
https://www.jff.de/fileadmin/user_upload/jff/veroeffentlichungen/PDFs/2018_hochgeladen/Expertise_Parti
zipation_Im_Social_Web_01_jff_muenchen.pdf; [31.03.2023] 
Wahnschaffe-Waldhoff, K./Mutz, M. (2021): Aneignung und Auslegung von Fairnessnormen im Fußball: eine 
qualitative Studie mit Profifußballspielern. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 
41. Jg., H. 2, S. 144–164. 
Walburg, C. (2019): Migration und Jugenddelinquenz. In: Boers, K./Reinecke, J. (Hrsg.): Delinquenz im 
Altersverlauf. Erkenntnisse der Langzeitstudie Kriminalität in der modernen Stadt. Münster &amp;New York, 
S. 335–383 
Walburg, C. (2023): Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft: Ursachen und neuere Entwicklungen. 
Expertise. Mediendienst Integration. Berlin. Verfügbar über: https://mediendienst-
integration.de/fileadmin/Dateien/Expertise_MEDIENDIENST_Jugenddelinquenz.pdf; [29.02.2024] 
Waldschmidt, A. (2005): Disability Studies: Individuelles, soziales und/oder kulturelles Modell von 
Behinderung? In: Psychologie &amp; Gesellschaftskritik, 29. Jg., H. 1, S. 9–31. 
Waldschmidt, A. (2009): Disability Studies. In: Dederich, M./Jantzen, W. (Hrsg.): Behinderung und 
Anerkennung. Behinderung, Bildung, Partizipation – Enzyklopädisches Handbuch der 
Behindertenpädagogik. Bd. 2. Stuttgart, S. 125–133.
Waldschmidt, A. (2020): Disability Studies zur Einführung. Hamburg. 
Walgenbach, K. (2014): Heterogenität – Intersektionalität – Diversity in der Erziehungswissenschaft. Stuttgart. 
Walker, N. (2014): Neurodiversity. Some basic terms and definitions. Online: 
https://neuroqueer.com/neurodiversity-terms-and-definitions/; [22.04.2024] 
Walsh, M. (2018): Intensive Bewährungshilfe und junge Intensivtäter: Eine empirische Analyse des Einflusses 
von Intensivbewährungshilfe auf die kriminelle Karriere junger Mehrfachauffälliger in Bayern. 
Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht. Freiburg i. Br.  
Walter-Klose, C. (2017): Inklusion in der Erziehungsberatung? Aktuelle Situation und Perspektiven des 
Beratungsangebotes für Familien mit einem Kind mit Behinderung. In: Vierteljahresschrift für 
Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete (VHN), 86. Jg., H. 2, S. 127–144. 
Walther, A. (2019): Teilhabe als Partizipation – und als Problem? Praktiken der Beteiligung Jugendlicher 
zwischen Adressierung, Aneignung und Anerkennung. In: Kommission Sozialpädagogik (Hrsg.): Teilhabe 
durch*in*trotz Sozialpädagogik. Weinheim &amp; Basel, S. 48–62. 
Walther, A. (2021): Kinder- und Jugendhilfe im wohlfahrtsstaatlichen Lebenslaufregime. Verortung von 
Spannungslinien des Aufwachsens in öffentlicher Verantwortung. In: Franzheld, T./Walther, A. (Hrsg.): 
„Vermessungen“ der Kinder- und Jugendhilfe. Versuch einer Standortbestimmung, Weinheim &amp; Basel, 
S.  32–57.  
Walther, A./Stauber, B./Rieger-Ladich, M./Wanka, A. (Hrsg.) (2020): Reflexive Übergangsforschung. 
Theoretische Grundlagen und methodologische Herausforderungen. Opladen. 
Walther, B./Nentwig-Gesemann, I./Fried, F. (2021): Ganztag aus der Perspektive von Kindern im 
Grundschulalter. Eine Rekonstruktion von Qualitätsbereichen und -dimensionen. Gütersloh. 
Wanger, S./Weber, E. (2023): Arbeitszeit: Trends, Wunsch und Wirklichkeit. IAB-FORSCHUNGSBERICHT 
16/2023. Aktuelle Ergebnisse aus der Projektarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. 
Verfügbar über: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2023/fb1623.pdf; [23.05.2024] 
Wapler, F. (2022a): § 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung. In: Wiesner, R./Wapler, F. 
(Hrsg.): SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe. Kommentar. München, S. 66–70, 6. Auflage 
Wapler, F. (2022b): § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. In: Wiesner, R./Wapler, F. 
(Hrsg.): SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe. Kommentar. München, S. 1296-1320, 6. Auflage 
Warda, J. (2020): Ist der Klimawandel rassistisch? Verfügbar über: https://www.fluter.de/klimawandel-ist-
ungerecht-verteilt; [15.03.2024] 
Wazlawik, M./Christmann, B./Böhm, M./Dekker, A. (Hrsg.) (2020): Perspektiven auf sexualisierte Gewalt. 
Einsichten aus Forschung und Praxis. Wiesbaden &amp; Heidelberg. 
Weimann-Sandig, N. (Hrsg.) (2022): Multiprofessionelle Teamarbeit in Sozialen Dienstleistungsberufen. 
Interdisziplinäre Debatten zum Konzept der Multiprofessionalität – Chancen, Risiken, Herausforderungen. 
Wiesbaden &amp; Heidelberg. 
Weinbach, H./Coelen, T./Dollinger, B./Munsch, C./Rohrmann, A. (2017): Folgen Sozialer Hilfen. Theoretische 
und empirische Zugänge. Weinheim &amp; Basel. 
Weinbach, H./Geese, N./Rohrmann, A./Schulte, D. (2023): Formen und Folgen von Schulbegleitung. 
Ethnografische Erkundungen im Alltag außerhalb des Unterrichts. In: Zeitschrift für 
Erziehungswissenschaft. Verfügbar über: https://link.springer.com/10.1007/s11618-023-01148-w; 
[20.03.2023] 
Weinmann-Sandig, N./Hamacher, S./Belenkij, K. (2021): Die Corona-Pandemie als Katalysator drängender 
Fragen. Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe). Verfügbar über: 
https://kitaundco.de/infoservice/aktuelles/1981-die-corona-pandemie-als-katalysator-laengst-zu-
beantwortender-fragen; [01.02.2024] 
Weinreich, M. (2012): Religion und Religionskritik. Göttingen. 2. Auflage.
Weiss, A./Michels, C./Burgmer, P./Mussweiler, T./Ockenfels, A./Hofmann, W. (2021): Trust in everyday life. 
In: Journal of Personality and Social Psychology, 121. Jg., H. 1, S. 95–114.  
Weiß, H. (2022): Armut. In: Hedderich, I./Biewer, G./Hollenweger, J./Markowetz, R. (Hrsg.): Handbuch 
Inklusion und Sonderpädagogik. Bad Heilbrunn, S. 431–436, 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. 
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (Hrsg.) (2022): Ganztag für Grundschulkinder. 
Grundlagen für die kompetenzorientierte Weiterbildung. München. 
Weitzmann, G (2022a): § 13 Jugendsozialarbeit. In: Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T. (Hrsg.) Frankfurter 
Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 229–240, 9. Auflage 
Weitzmann, G. (2022b): § 13a Schulsozialarbeit. In: Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und 
Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 242–244, 9. Auflage 
Weitzmann, G./Schäfer, K. (2022a): § 11 Jugendarbeit. In: Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und 
Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 211-227, 9. Auflage 
Weitzmann, G./Schäfer, K. (2022b): § 12 Jugendverbände. In: Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und 
Jugendhilfe. Baden-Baden, S. 227-231, 9. Auflage 
Weitzmann, G./Schäfer, K. (2022c): § 83 Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung. In: Münder, 
J./Meysen, T./Trenczek, T. (Hrsg.): Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-
Baden, S. 1056-1060, 9. Auflage 
Weltzien, D./Hoffer, R./Kassel, L./Wirth, C. (2021): Expertise zur praxisintegrierten Ausbildung. Überblick, 
Perspektiven und Gelingensbedingungen. Freiburg i. Br. 
Weltzien, D./Hohagen, J./Kassel, L./Pasquale, D./Wirth, C. (2022): Wissenschaftlicher Abschlussbericht: 
Gewinnung von Nachwuchs – Bindung der Profis: Evaluation des Bundesprogramms „Fachkräfteoffenive“ 
(GeBiFa). Freiburg i. Br. 
Welzer, H. (2013): Selbst denken. Eine Anleitung zum Widerstand. Frankfurt a. M. 
Wendt, E.-V. (2022): Partnerschaft und Sexualität. In: Berngruber, A. (Hrsg.): Erwachsenwerden heute. 
Lebenslagen und Lebensführung junger Menschen. Stuttgart, S. 112–121. 
Wendt, E.-V./Berngruber, A. (2021): „Das erste Mal“ – Zeitpunkt und Gründe für ein früheres oder späteres 
Eintreten des ersten Geschlechtsverkehrs. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation 
(ZSE), 41. Jg., H. 2, S. 124–143. 
Wenger, F./Buchmann, J./Drexl, D./Tiedemann, C. (2022): HF-03 Gewinnung und Sicherung qualifizierter 
Fachkräfte. In: Klinkhammer, N./Schacht, D. D./Meiner-Teubner, C./Kuger, S./Kalicki, B./Riedel, B. 
(Hrsg.): ERiK-Forschungsbericht II. Befunde des indikatorengestützten Monitorings zum KiQuTG. 
Bielefeld, S. 95–112. 
Werner, D./Neumann, M./Schmidt, J. (2008): Volkswirtschaftliche Potenziale am Übergang von der Schule in 
die Arbeitswelt. Eine Studie zu den direkten und indirekten Kosten des Übergangsgeschehens sowie 
Einspar- und Wertschöpfungspotenzialen bildungspolitischer Reformen. Gütersloh. 
West, C./Fenstermaker, S. (1995): Doing difference. In: Gender &amp; Society, 9. Jg., H. 1, S. 8–37. 
Wetzels, P./Brettfeld, K./Farren, D. (2018): Migration und Kriminalität: Evidenzen, offene Fragen sowie 
künftige Herausforderungen für die Kriminologie. In: Monatsschrift für Kriminologie und 
Strafrechtsreform, 101. Jg., H. 2, S. 85–111. 
Wiesner, R. (2022a): Vorbemerkungen § 35a. In: Wiesner, R./Wapler, F. (Hrsg.): SGB VIII Kinder- und 
Jugendhilfe. Kommentar. München, S. 611–639, 6. Auflage 
Wiesner, R. (2022b): SGB VIII § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer 
Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. In Wiesner, R./Wapler, F. (Hrsg.): SGB VIII Kinder- 
und Jugendhilfe. Kommentar. München, S.639–672, 6. Auflage
Wiesner, R./Bernzen, C./Neubauer, B. (2017): Staatliche Anerkennung in Berufen der Sozialen Arbeit. 
Gutachterliche Stellungnahme für die Kommission Sozialpädagogik der Deutschen Gesellschaft für 
Erziehungswissenschaft (DGfE). Verfügbar über: 
https://www.dgfe.de/fileadmin/OrdnerRedakteure/Sektionen/Sek08_SozPaed/KSozPaed/2018_Expertise_S
taatliche_Anerkennung.pdf; [28.02.2024] 
Wigger, I. (2019): Anti-Muslim Racism and the Racialisation of Sexual Violence. ‘Intersectional stereotyping’ 
in mass media representations of male Muslim migrants in Germany. In: Culture and Religion, 20. Jg., 
H. 3, S. 248–271. 
Wihstutz, A. (2016): Children’s Agency. Contributions from feminist and ethic of care theories to sociology of 
childhood. In: Esser, F./Baader, M. S./Betz, T./Hungerland, B. (Hrsg.): Reconceptualising Agency and 
Childhood New perspectives in Childhood Studies. London. 
Wihstutz, A. (2019): Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen. In: Wihstutz, A. (Hrsg.): Zwischen Sandkasten 
und Abschiebung. Zum Alltag junger Kinder in Unterkünften für Geflüchtete. Opladen &amp; Berlin &amp; 
Toronto, S. 223–238. 
Wike, R./Poushter, J./Silver, L./Cornibert, S. (2019): European Public Opinion Three. Verfügbar über: 
https://www.pewresearch.org/global/2019/10/15/european-public-opinion-three-decades-after-the-fall-
ofcommunism/; [28.02.2024] 
Wilke, C. (2016): Östlich des Rechtsstaats: Vergangenheitspolitik, Recht und Identitätsbildung, In: Matthäus, 
S./Kubiak, D. (Hrsg.): Der Osten. Neue sozialwissenschaftliche Perspektiven auf einen komplexen 
Gegenstand jenseits von Verurteilung und Verklärung. Wiesbaden, S. 169–193. 
Will, A.-K./Krell, C. (2019): Vertrauliche Geburt. Verfügbar über: https://www.socialnet.de/lexikon/27443; 
[06.12.2023] 
Willems, D. (2020): Viktimisierungserfahrungen junger Geflüchteter. Eine Annäherung an Größenordnungen 
und Herausforderungen. München. 
Willems, D./Meier, J. (2019): Closed Windows for Desistance. Young Multiple Offenders between Youth 
Services and the Justice System. In: Albrecht, H.-J./Walsh, M./Wienhausen-Knezevic, E. (Hrsg.): 
Desistance Processes Among Young Offenders Following Judicial Interventions. Freiburg &amp; Berlin, S. 51–
58. 
Willems, U. (2021): Kirchen/Religion. Verfügbar über: https://www.bpb.de/kurz-
knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202046/kirchen-religion/; [17.01.2024]. 
Winkler, M. (2001): Auf dem Weg zu einer Theorie der Erziehungshilfen. In: Birtsch, V./Münstermann, 
K./Trede, W. (Hrsg.): Handbuch Erziehungshilfen. Münster, S. 247–281. 
Winterhager-Schmid, L. (2000): „Groß“ und „Klein“ – zur Bedeutung von der Erfahrung mit 
Generationendifferenz im Prozeß des Heranwachsens. In: Winterhager-Schmid, L. (Hrsg.): Erfahrung mit 
Generationendifferenz. Unter Mitarbeit von Sabine Andresen. Weinheim, S. 15–38. 
Wippermann, C. (2023): Hauptamt braucht Ehrenamt – und umgekehrt. In: neue Caritas, H. 17, S. 14–17. 
Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL 
(WBAE) (2023): Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen. Stellungnahme. Berlin. Verfügbar über: 
https://www.bmel.de/DE/ministerium/organisation/beiraete/agr-veroeffentlichungen.html; [05.03.2024] 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) (2022): Corona-Bildungshilfen haben 
förderbedürftige Schülerinnen und Schüler kaum erreicht. Pressemitteilung v. 06.09.2022. Verfügbar über: 
https://wzb.eu/de/pressemitteilung/corona-bildungshilfen-haben-foerderbeduerftige-schuelerinnen-und-
schueler-kaum-erreicht; [07.03.2024] 
Witte, M. D./Sander, U. (Hrsg.) (2021): Erziehungsresistent? „Problemjugendliche“ als besondere 
Herausforderung für die Jugendhilfe. Band 15. Baltmannsweiler. 2. Auflage
Witte, W. (2021): Qualitätsentwicklung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Beispiel des Handbuchs 
Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen. In: Deinet, U./Sturzenhecker, 
B./Schwanenflügel, L. v./Schwerthelm, M. (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. 
Wiesbaden &amp; Heidelberg, S. 1507–1520. 5., vollständig neugestaltete Auflage 
Witzel, M. (2015): Digitale Medien in der stationären Erziehungshilfe zwischen lebensweltlichen und 
institutionellen Kontexten. In: Kutscher, N./Ley, T./Seelmeyer, U. (Hrsg.): Mediatisierung (in) der 
Sozialen Arbeit. Baltmannsweiler, S. 115–129. 
Wolf, K. (Hrsg.) (2015): Sozialpädagogische Pflegekinderforschung. Bad Heilbrunn. 
Wolf, M./Riedl, S./Kampert, M./Röseler, K. (2021): Schutzkonzepte als partizipative Prozesse der 
Organisationsentwicklung. In: OJS Österreichisches Jahrbuch für Soziale Arbeit, 3. Jg., S. 47–68. 
Wolfert, S./Quenzel, G. (2019): Vielfalt jugendlicher Lebenswelten: Familie, Partnerschaft, Religion und 
Freundschaft. In: Shell Deutschland Holding (Hrsg.): Jugend 2019. Eine Generation meldet sich zu Wort. 
Weinheim &amp; Basel, S. 133–161. 
World Health Organization (WHO) (2005): Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung 
und Gesundheit (ICF). Genf. 
World Population Review (2024): Country rankings. Verfügbar über: 
https://worldpopulationreview.com/country-rankings/refugees-by-country ; [26.03.2024] 
World Vision (2007): Kinder in Deutschland 2007. 1. World Vision Kinderstudie unter wissenschaftlicher 
Leitung von S. Andresen und K. Hurrelmann. Frankfurt. 
World Vision (2010): Kinder in Deutschland 2010: 2. World Vision Kinderstudie unter wissenschaftlicher 
Leitung von S. Andresen und K. Hurrelmann. Frankfurt. 
World Vision (2013): Wie gerecht ist unsere Welt? Kinder in Deutschland 2013. 3. World Vision Kinderstudie 
unter wissenschaftlicher Leitung von S. Andresen und K. Hurrelmann. Weinheim. 
World Vision (2018): Was ist los in unserer Welt? Kinder in Deutschland 2018. 4. World Vision Kinderstudie. 
Weinheim. 
Wrana, D./Schmidt, M./Schreiber, J. (2022): Pädagogische Krisendiskurse. Reflexionen auf das konstitutive 
Verhältnis von Pädagogik und Krise angesichts der COVID 19- Pandemie. In: Zeitschrift für Pädagogik, 
H. 3, S. 362–380. 
Würbel, I./Kanngiesser, P. (2023): Preschoolers’ Images, Intergroup Attitudes, and Liking of Refugee Peers in 
Germany. In: Plos one, 18. Jg., H. 2, e0280759. Verfügbar über:  
https://doi.org/10.1371/journal.pone.0280759 [05.03.2024] 
WWF Deutschland (2021): So schmeckt Zukunft. Der kulinarische Kompass für eine gesunde Ernährung. 
Studien 1 bis 3. Zusammenfassung. Berlin. Verfügbar über: https://www.wwf.de/fileadmin/fm-
wwf/Publikationen-PDF/Landwirtschaft/kulinarische-kompass-klima-zusammenfassung.pdf; [16.01.2024] 
Yildiz, E. (2018): Postmigrantische Lebenspraxen jenseits der Parallelgesellschaft. In: Blank, B./Gögercin, 
S./Sauer, K. E./Schramkowski, B. (Hrsg.): Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft. Wiesbaden,  
S. 53–64. 
YouGov (2015): YouGov Survey Results. Verfügbar über: 
https://d25d2506sfb94s.cloudfront.net/cumulus_uploads/document/7zv13z8mfn/YG-Archive-150813-
%20Sexuality.pdf; [09.04.2024] 
YouGov Deutschland GmbH (2023): Junges Europa 2023. So denken Menschen zwischen 16 und 26 Jahren. 
Herausgegeben von der TUI-Stiftung. Verfügbar über: https://www.tui-stiftung.de/wp-
content/uploads/2023/06/2023_06_02-YouGov_Ergebnisbericht_TUI-Stiftung_Junges-Europa.pdf; 
[13.03.2024]
Youth Partnership (2019): Grundlagen der Jugendpolitik. Revision 2019. Verfügbar über: https://pjp-
eu.coe.int/documents/42128013/90268416/Youth+Policy+Essentials+DEU.pdf/cbedefa2-78ae-1ad5-f3df-
0424c143b39f; [28.03.2024] 
Zankl, P. (2017): Die Strukturen der Schulsozialarbeit in Deutschland. Forschungsstand und 
Entwicklungstendenzen. München. 
Zehbe, K. (2021): Individuelle Förderung als pädagogisches Programm der frühkindlichen institutionellen und 
inklusiven Bildung. Eine rekonstruktive Studie zu Orientierungen von pädagogischen Fachkräften in 
Kindertageseinrichtungen. Weinheim &amp; Basel. 
Zeleke, M./Bempreiksz-Luthardt J. (2024): Junge Kinder und ihre Möglichkeiten zu partizipieren. Gesetzliche 
Rahmenbedingungen, politische Impulse und aktueller Umsetzungsstand für die Beteiligung von Kindern 
im Alter von 0 bis 6 in Deutschland. Expertise für den 17. Kinder- und Jugendbericht. München. Erscheint 
unter: www.dji.de/17_kjb 
Zeller, M./Sandermann, P. (2017): Unaccompanied Minors in Germany: A Success Story with Setbacks? In: 
Social Work &amp; Society, 15. Jg., H. 2, S. 1–20. 
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZWST) (2022): Mitgliederstatistik 2021. Verfügbar über: 
https://zwst.org/sites/default/files/2022-05/ZWST-Mitgliederstatistik-2021-Kurzversion.pdf; [17.01.2024]. 
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZWST) (2023): Mitgliederstatistik 2022 der jüdischen Gemeinden und 
Landesverbände in Deutschland. Frankfurt a. M. Verfügbar über: https://zwst.org/sites/default/files/2023-
05/ZWST-Mitgliederstatistik-2022-RZ.pdf; [13.04.2024]. 
Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung (zze) (Hrsg.) (2021): Monitoring „Demokratische Integration“ 
in Deutschland 2.0. Bericht zur Vorstudie 2021. Freiburg. Verfügbar über: https://www.deutsche-stiftung-
engagement-und-ehrenamt.de/wp-content/uploads/2022/11/2022-10-21_DSEE_DI_2.0_Bericht-zur-
Vorstudie-2021_web-1.pdf; [28.8.2023]. 
Zerle-Elsäßer, C./Schüller, S./Langmeyer, A./Naab, T./Heuberger, S. (2021): Von solitären Interneteltern und 
gemeinschaftsorientierten Fernsehfamilien. Eine Typologie digitaler Mediennutzung in Familien. In: 
Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 41. Jg., H. 4, S. 413–431. 
Zick, A. (2017): Die Macht des Vorurteils oder: Menschenfeindliche Inklusionsvorstellungen. In: Lütje-Klose, 
B./Boger, M.-A./Hopmann, B./Neumann, P. (Hrsg.): Leistung inklusive? Inklusion in der 
Leistungsgesellschaft. 1. Menschenrechtliche, sozialtheoretische und professionsbezogene Perspektiven. 
Bad Heilbrunn. 
Zick, A./ Küpper, B./ Mokros, N. (Hrsg.) (2023): Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme und 
demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23. Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung v. 
Franziska Schröter. Bonn. 
Zick, A./Krott, N. R. (2021): Einstellungen zur Integration in der deutschen Bevölkerung von 2014 bis 2020. 
Studienbericht der vierten Erhebung im Projekt ZuGleich – Zugehörigkeit und Gleichwertigkeit. Verfügbar 
über: https://www.stiftung-mercator.de/de/publikationen/einstellungen-zur-integration-in-der-deutschen-
bevoelkerung-2021/; [17.01.2024] 
Zick, A./Küpper, B. (Hrsg.) (2021): Die geforderte Mitte. Rechtsextreme und demokratie-gefährdende 
Einstellungen in Deutschland 2020/21. Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung v. Franziska Schröter (FES-
Mitte-Studie). Bonn. Verfügbar über: 
https://www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&amp;t=f&amp;f=78925&amp;token=eb588a6bb6d9b528b8f13b53c5f3642
cf896db55; [08.08.2023] 
Zick, A./Küpper, B/Berghan, W. (2019): Verlorene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen 
in Deutschland 2018/19. Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung v. Franziska Schröter (FES-Mitte-Studie). 
Bonn. 
Ziegler, H. (2016): Sozialpädagogik vs. SGB VIII Reform. In: neue praxis, 46. Jg., H. 5, S. 491–499.
Ziegler, H. (2018). Capabilities Ansatz. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. 
Wiesbaden, S. 1321–1353. 
Ziegler, H. (2019): Evidenzbasierte Praxis – Zum missglückten Versuch sozialpädagogische Praxis auf dem 
Fundament empirischer Wirkungsforschung anzuleiten. In: Begemann, M.-C./Bleck, C./Liebig, R. (Hrsg.): 
Wirkungsforschung zur Kinder- und Jugendhilfe. Grundlegende Perspektiven und arbeitsfeldspezifische 
Entwicklungen. Weinheim &amp; Basel, S. 68–99 
Ziegler, H. (2020): Das Elend mit dem Kindeswohl: Kindeswohlbezogener Kinderschutz als konservative 
Pädagogik. In: Kelle, H./Dahmen, S. (Hrsg.): Ambivalenzen des Kinderschutzes. Empirische und 
theoretische Perspektiven. Weinheim &amp; Basel, S. 172–188. 
Ziegler, H. (2022): Zweieinhalb Debattenstränge zur Infrastruktur: Kinder- und Jugendhilfe aus 
Sozialinvestitions- und garantistischer Perspektive. In: Soziale Passagen, 14. Jg., H. 1, S. 13–22. Verfügbar 
über: https://link.springer.com/10.1007/s12592-022-00419-3; [28.01.2023] 
Ziegler, H./Reutlinger, C./Kessl, F. (Hrsg.) (2007): Erziehung zur Armut? Soziale Arbeit und die „neue 
Unterschicht“. Wiesbaden. 
Zimmer, V./Stein, M. (2022): Einstellungen junger Erwachsener gegenüber Familien anderer ethnischer 
Herkunft – Zusammenhänge mit interethnischen Kontakten und Freundschaften. In: Zeitschrift für 
Migrationsforschung, 2. Jg., H. 2, S. 31–59. 
Zimmermann, J. (2019): Kinderschutz an Schulen. Ergebnisse einer bundesweiten Befragung zu den 
Erfahrungen mit dem Bundeskinderschutzgesetz. München. 
Zinnecker, J. (1991): Jugend als Bildungsmoratorium. Zur Theorie des Wandels der Jugendphase in west- und 
osteuropäischen Gesellschaften. In: Melzer, W. (Hrsg.): Osteuropäische Jugend im Wandel. Ergebnisse 
vergleichender Jugendforschung in der Sowjetunion, Polen, Ungarn und der ehemaligen DDR. Weinheim, 
S. 9–24. 
Zinsmeister, J. (2021): Inklusion und assistierte Autonomie: Zum Rechtsstatus von Kindern und Jugendlichen in 
der UN-Behindertenrechtskonvention. In: Scheiwe, K./Schröer, W./Wapler, F./Wrase, M. (Hrsg.): Der 
Rechtsstatus junger Menschen im Kinder- und Jugendhilferecht. Beiträge zum ersten Forum Kinder- und 
Jugendhilferecht. Baden-Baden, S. 123–161. 
Zipfel, A./Thomas, S./Cloos, P. (Hrsg.) (2012): Familienbildung in Eltern-Kind-Gruppen. Grundlagen – 
Materialien – Perspektiven. Hildesheim. https://www.uni-
hildesheim.de/media/fruehe_kindheit/Bilder/veranstaltungen/PDF/KompZ_ArbeitsH_04-12_web.pdf; 
[07.03.2024] 
Zipperle, M. (2021): Offene Kinder- und Jugendarbeit und (Ganztags-)Schule. In: Deinet, U./Sturzenhecker, 
B./Schwanenflügel, L. v./Schwerthelm, Moritz (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. 
Wiesbaden, S. 1029–1042, 5. Auflage 
Zipperle, M./Baur, K. (Hrsg.) (2023): Empirische Facetten der Schulsozialarbeit. Weinheim &amp; Basel. 
Zipperle, M./Maier, K./Gschwind, A. K./Rahn, S./Stange, L. (2022): Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit an 
Sekundarschulen in Baden-Württemberg (SOSSA_SEK). Stuttgart. Verfügbar über: 
https://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/Forschung/SOSSA_SEK_Abschlussbericht_lang_2022-04-
08_barr.pdf; [13.06.2023] 
Zipperle, M./Wurzel, M./Gschwind, A. K./Werling, M./Rahn, S. (2018): Schulsozialarbeit in Baden-
Württemberg. Sozialraumorientierte Konzepte und ihre Wirkung. Stuttgart. 
Zorn, I./Cruz, L. (2023): Potenziale der Digitalisierung für die Inklusion von Kindern mit Behinderungen. In: 
Deutsches Kinderhilfswerk (Hrsg.): Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung. Online-
Dossier. Verfügbar über: https://dossier.kinderrechte.de/digitale-inklusion; [12.03.2024] 
Zuboff, S. (2018): Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus. Frankfurt a. M. &amp; New York. 
Zukunftsforum Heimerziehung (2021): Zukunftsimpulse für die „Heimerziehung“. Eine nachhaltige 
Infrastruktur mit jungen Menschen gestalten! Frankfurt a. M.
Zurhold, H./Kuhn, S. (2023): Alkohol und illegale Drogen unter Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften. In: 
Sucht, 69. Jg., H. 5, S. 214–223.
7 Anhänge 
7.1 Liste der Expertisen 
Dr. Burkhard Rodeck, Prof. Dr. Volker Mall, Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer 
Das Kind in unserer Gesellschaft. Eine gesundheitspolitische Perspektive 2023 
Nadine Salihi 
Perspektiven junger Menschen. Sekundärauswertung von Jugendbeteiligungsprozessen für den 17. Kinder- und 
Jugendbericht 
Steffen Adam, Fabian Brauns 
Nicht über uns ohne uns! Beteiligungsverfahren zur Berücksichtigung der Interessen von jungen Menschen am 
17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung 
Prof. Dr. Sebastian Rahn, Dr. Mirjana Zipperle, unter Mitarbeit von Nikolai Schayani 
Jugendhilfsangebotslandschaft an Schule 
Yannik Liedholz, Janina Yeung 
Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben junger Menschen und die Soziale Arbeit in Deutschland 
Miriam Zeleke, Dr. Jasmin Bempreiksz-Luthardt 
Junge Kinder und ihre Möglichkeiten zu partizipieren. Gesetzliche Rahmenbedingungen, politische Impulse und 
aktueller Umsetzungsstand für die Beteiligung von Kindern im Alter von 0 bis 6 in Deutschland 
Dr. Oliver Bokelmann 
Jugend und Beteiligung 
Prof. Dr. Juliane Engel 
Digitalisierung und Mediatisierung – allgemein und als gesamtgesellschaftliches Phänomen 
Prof. Dr. Angela Tillmann, Prof. Dr. Thomas Ley 
Digitalisierung und Digitalität in der Kinder- und Jugendhilfe. Verschränkte Perspektiven auf Lebens- und 
Arbeitswelten in unterschiedlichen Handlungsfeldern und daraus resultierende fachpolitische Konsequenzen
7.2 Hearings im Rahmen des 17. Kinder- und Jugendberichts 
Expert:innen-Hearing zum Thema „Demokratiefeindlichkeit“ 
am 01.02.2023 online mit 
– Nicola Hieke (Partnerschaften für Demokratie) 
– Canan Korucu (ufuq.de) 
– Dr. Björn Milbradt (DJI)  
– Prof. Dr. Miriam M. Müller-Rensch (FH Erfurt) 
– Janine Patz (Amadeu Antonio Stiftung) 
Expert:innen-Hearing zum Thema „Klimawandel“  
am 22.02.2023 in Kassel und online mit 
– Prof. Dr. Matthias Barth (HNE Eberswalde)  
– Liane Muth &amp; Astrid Schaffer (Deutscher Caritasverband)  
– Achim Radau-Krüger (Jugendring Düsseldorf)  
– Prof. Dr. Johannes Verch (ASH Berlin) 
Expert:innen-Hearing zu den „Perspektiven auf Bundesebene engagierter junger Menschen“  
am 19.06.2023 in Bonn mit  
– Kamil Ahmad (JUMA e.V.) 
– Linus Bade (Jugendredaktion "jung genug") 
– Ilka Essig (Jugenddelegierte der UN) 
– Baro Vicenta Ra Gabbert (Bundesjugendkuratorium)  
– Elvedin Goljica (Muslimisches Jugendwerk) 
– Nikolas Karanikolas (Bundesjugendkuratorium) 
– Johannes Kirchhoff (Jugendpolitischer Beirat des BMFSFJ)  
– Friederike Klingsporn (Landesheimrat Hessen / BUNDI) 
– Yousra Mansouri (Muslimische Jugend in Deutschland e.V.) 
– Joan Stanley Nasro (Kinder- und Jugendhilfe Landesrat Brandenburg / BUNDI) 
– Jana Paul (Careleaver e.V.) 
– Leon Pleuger (Landesjugendfeuerwehr NRW)  
– Andreas Schoop (Baltic Sea States Subregional Cooperation) 
– Vincent Sipeer (Jugendpolitischer Beirat des BMFSFJ),  
– Lew Töpfer (Jugenddelegierte der UN) 
– Trucy-Quynh Vo (Careleaver e.V.)
Expert:innen-Hearing zum Thema „Fachkräftebedarf/-mangel“ 
am 26.09.2023 in Frankfurt a.M. mit 
– Prof. Dr. Petra Bauer (Universität Tübingen / EWFT) 
– Sandra Clauss (LVR Rheinland) 
– Prof. Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin (DJI) 
– Dörte Heinrich (LK Vorpommern-Rügen) 
– Michael Ledig (BöfAE) 
– Graham Lewis (Deutsches Rotes Kreuz / IGfH)  
– Prof. Dr. Peter Rahn (HWG Ludwigsburg / FBTSA)
7.3 Zuarbeiten 
Steffen Adam 
Dr. Oliver Bokelmann 
Fabian Brauns 
Prof. Dr. Jana Demski  
Matthias Fack 
Alyssa Grünberg 
Dr. Bettina Grüne 
Silvia Haßmann-Vey 
Christian Hey-Nguyen 
Bernd Holthusen 
Hila Kakar 
Cynthia Kohring 
Dr. Christian Lüders  
Stephanie Meiland  
Rosa Pahlow 
Tijana Pavlovic 
Christian Peucker 
Maik Sawatzki 
Helen Scheler  
Hanna Schlegel 
Dr. Annemarie Schmoll 
Moritz Schwerthelm 
Inga Selent 
Angela Smessaert  
Julia Tierbach 
Hoa Mai Trần 
Prof. Dr. Thomas Trenczek 
Sebastian Volberg 
Lutz Wende 
Dr. Peter Widmann 
Heik Zimmermann
7.4 Abkürzungsverzeichnis 
Abb.  Abbildung 
Abs. Absatz 
AdvermiG Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der 
Vermittlung von Ersatzmüttern 
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 
AFBG Aufstiegs-BaföG 
AFET Bundesverband der Erziehungshilfe für freie und öffentliche Träger 
AG Arbeitsgemeinschaft 
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 
AGJ Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe 
AHG Adoptionshilfegesetz 
AID:A Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten 
AQUA-Studie Studie zu Arbeitsplatz und Qualität in KiTas 
ASA flex Neue Assistierte Ausbildung 
ASD Allgemeiner Sozialer Dienst 
ASMK Arbeits- und Sozialministerkonferenz 
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz 
AufenthG Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern 
im Bundesgebiet 
BA Bachelor of Arts 
BaE Außerbetriebliche Berufsausbildung 
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz 
BAG OKJA Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. 
BAGLJÄ Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter 
BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
BerEP Berufseinstiegsbegleitung 
BFDG Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst 
BGB Bürgerliches Gesetzbuch 
BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung 
BIPAM Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin  
BIPoC Black People, Indigenous People and People of Colour 
BKGG Bundeskindergeldgesetz 
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung 
BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
BMI Bundesministerium des Innern 
BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz  
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2004 bis 2013) 
BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 
BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung 
BNO Bundeskoordinierungsstelle des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe  
BS Bezirkssozialarbeit 
BTHG Bundesteilhabegesetz 
BUNDI Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen junger Menschen in der Kinder- und 
Jugendhilfe 
BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 
BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 
CCJ Advisory Council on Youth 
CDEJ European Steering Committee for Youth 
CLS Care Leaver Statistics 
CMJ Joint Council on Youth 
Destatis Statistisches Bundesamt 
DeZIM Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung  
DGS Deutsche Gebärdensprache  
DJI Deutsches Jugendinstitut e. V. 
DQR Deutscher Qualitätsrahmen 
EBP Evidenzbasierte Praxis 
EHEA European Higher Education Area and Bologna Process 
EPF European Parliamentary Forum on Population and Development 
EQ Betriebliche Einstiegsqualifizierungen 
EWE Extremwetterereignisse 
FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen 
Gerichtsbarkeit 
GaFöG Ganztagsförderungsgesetz 
GEAS Gemeinsames Europäisches Asylsystem 
GISS Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. 
HIIK Heidelberg Institute for International Conflict Research 
HPFH Heilpädagogische Familienhilfe 
HzE Hilfen zur Erziehung 
IAB Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung 
ICF International Classification of Functioning, Disability and Health  
IGFH Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen 
IJFD Internationaler Jugendfreiwilligendienst 
IMAG Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“ 
IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change
IQB Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen 
IZI Internationales Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen 
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz 
JFDG Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten 
JFMK Jungend- und Familienministerkonferenz 
JGG Jugendgerichtsgesetz 
JMST  Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 
JOG Jugendliche ohne Grenzen 
JuSchuG Jugendschutzgesetz 
JvJ Jugend vertritt Jugend 
JWG Gesetz für Jugendwohlfahrt  
KI Künstliche Intelligenz 
KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz 
KiföG Kinderförderungsgesetz 
KiQuTG Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz, das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ 
KiTa Kindertageseinrichtung 
KJA Kirchliche Jugendarbeit 
KJG Katholische junge Gemeinde 
KJHG Kinder- und Jugendhilferecht 
KJLR Kinder- und Jugendhilfelandesrat 
KJP Kinder- und Jugendplan des Bundes 
KJSG Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 
KKG Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen 
KMK Kultusministerkonferenz 
KomKJB Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung des Bundes 
KonvBG Gesetz zum Schutz vor Konversonsbehandlungen 
KPMG-PMK  Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität 
KSG Bundes-Klimaschutzgesetz 
KVJS Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts 
LSBTTIQ*  lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer  
MA Master 
MJSO Migrantinnen- und Migrantenjugendselbstorganisationen 
MKFFI Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW 
MLD Muslimisches Leben in Deutschland (StudieEvidenzbasierte Praxis 
NAP Nationaler Aktionsplan 
NGO Non-Governmental Organization  
(deutsch: Nichtregierungsorganisation) 
NRW Nordrhein-Westfalen 
NZFH Nationales Zentrum Frühe Hilfen
OECD Organisation for Economic Cooperation and Development 
OKJA Offene Kinder- und Jugendarbeit 
PKS Polizeiliche Kriminalstatistik 
PstG Personenstandsgesetz 
PTBS Posttraumatische Belastungsstörung 
RJWG Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt 
RPA Robotik Process Automation 
SBGG Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag 
SGB Sozialgesetzbuch 
SIPRI Stockholm International Peace Research Institute 
SOEP Sozio-oekonomisches Panel 
SPFH Sozialpädagogische Familienhilfe 
StEG Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 
SVR Sachverständigenrat für Integration und Migration 
TAG  Tagesbetreuungsausbaugesetz 
TSG Transsexuellengesetz 
UBA Umweltbundesamt 
UBSKM Unabhängige/r Beauftragte/r für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 
UCDP Uppsala Conflict Data Program 
UMA Unbegleitete minderjährige Ausländer 
UMF Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
UN-BRK UN-Behindertenrechtskonvention 
UNICEF United Nations International Children‘s Emergency Fund  
(deutsch: Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) 
UN-KRK UN-Kinderrechtskonvention 
VZÄ Vollzeitäquivalente (Anzahl der Vollzeitstellen des Personals)  
WHO World Health Organization 
WS Wintersemester 
ZOiS Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien 
ZSE Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation 
ZVE Zeitverwendungserhebung 
 
 
 
 
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe &#xd;
- 17. Kinder- und Jugendbericht -&#xd;
und Stellungnahme der Bundesregierung</titel>
  <datum>2024-09-18</datum>
</document>
