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    <titel>Möglicher Aufenthalt von Bundeswehrsoldaten in der Ukraine</titel>
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    <datum>2024-10-28</datum>
    <verteildatum>2024-10-30</verteildatum>
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    <titel>Ali Al-Dailami, MdB, BSW (Gruppe)</titel>
    <autor_titel>Ali Al-Dailami</autor_titel>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/13533
20. Wahlperiode 28.10.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Zaklin Nastic, Ali Al-Dailami, Dr. Sahra Wagenknecht, Sevim 
Dağdelen, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, 
Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Möglicher Aufenthalt von Bundeswehrsoldaten in der Ukraine
Nach Recherchen, die „Business Insider“ am 15. Oktober 2024 veröffentlichte, 
sollen im Rahmen einer Mission der Nato Security Assistance and Training for 
Ukraine (NSATU) Bundeswehrsoldaten seit dem Frühsommer 2024 für
mehrere Monate in Kiew stationiert gewesen sein. Aufgabe der deutschen Soldaten 
vor Ort war es demnach, die „ukrainische Regierung bei der militärischen
Ausbildung und der Koordination von Waffenlieferungen“ zu unterstützen. Weiter 
wird berichtet, dass deutsche Soldaten ohne Wissen der Bundesregierung die 
ukrainische Regierung bezüglich der Waffenlieferungen in Kiew beraten haben 
sollen. Die Bundeswehrsoldaten wurden per Weisung aus dem
Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) „Mitte September“ aus Kiew zurückbeordert 
(www.businessinsider.de/politik/deutschland/deutsche-soldaten-berieten-in-kie
w-das-heikle-militaer-geheimnis-der-nato/). Die Fragestellenden erwarten von 
der Bundesregierung Aufklärung über diesen Sachverhalt, weil Bundeskanzler 
Olaf Scholz im Laufe des Jahres mehrfach versichert hatte, keine
Bundeswehrsoldaten in die Ukraine zu entsenden. „Darauf können sich unsere Soldatinnen 
und Soldaten verlassen. Und darauf können Sie sich verlassen“, sagte Scholz 
auf die Frage nach einem Einsatz von Bundeswehrsoldaten in der Ukraine in 
einer Videobotschaft im Februar 2024 (www.spiegel.de/politik/deutschland/ola
f-scholz-zur-ukraine-um-es-klipp-und-klar-zu-sagen-keine-soldaten-unserer-bu
ndeswehr-in-die-ukraine-a-91f6580d-5e07-4d25-b923-76b8f6d4f415). In einer 
Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag am 13. März 2024 bekräftigte 
der Bundeskanzler, dass der Einsatz deutscher Soldaten eine Grenze sei, die er 
nicht überschreiten wolle (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw1
1-de-regierungsbefragung-991060).
Nach Ansicht der Fragestellenden berührt dieser nach Informationen des
„Business Insiders“ stattgefundene Aufenthalt von Bundeswehrsoldaten in der
Ukraine – und damit dem Kriegsgebiet – die völkerrechtlichen Fragen, unter welchen 
Voraussetzungen die Bundesrepublik Deutschland selbst Kriegspartei werden 
kann. Nach Ansicht der Fragestellenden muss alles getan werden, um eine
Ausdehnung des Krieges zu vermeiden und einen sofortigen Waffenstillstand
herbeizuführen. Die Fragestellenden verstehen hier und im Folgenden in den
Fragen unter dem Begriff des Aufenthalts jegliche Form der Präsenz von
Bundeswehrsoldaten, ob Einsatz, Entsendung, Stationierung oder jegliche mögliche 
andere Form des Aufenthalts im Dienst.
Wir fragen die Bundesregierung:
 1. Trifft es zu, dass Bundeswehrsoldaten ohne Wissen der Bundesregierung 
in Kiew die ukrainische Regierung beraten haben, so wie es aus den
Recherchen von „Business Insider“ hervorgeht?
a) Seit wann hat die Bundesregierung über den nach Informationen des 
„Business Insiders“ stattgefundenen Aufenthalt deutscher Soldaten in 
Kiew Kenntnis?
b) Inwieweit war Bundeskanzler Olaf Scholz in den Informations- und 
Koordinationsprozess des Aufenthalts eingebunden, und wenn nicht, 
welche Stellen koordinierten die Entsendung deutscher Soldaten nach 
und den Aufenthalt in Kiew?
c) Wurde eine entsprechende Anfrage seitens des Stabs der NSATU an 
das BMVg gestellt, um Soldaten der Bundeswehr in Kiew
einzusetzen?
d) Wie viele Bundeswehrsoldaten nahmen an dieser Mission in Kiew 
teil?
e) Befinden sich zum Stichtag dieser Kleinen Anfrage noch Angehörige 
der Bundeswehr in der Ukraine im Rahmen der NSATU oder einer
anderen Mission zur Unterstützung der Ukraine?
f) Wie viele Soldaten anderer Nato-Staaten haben an der Mission
teilgenommen?
g) Wie viele dieser Soldaten sind noch immer vor Ort?
 2. Wer hat die Weisung an den Militärvertreter Deutschlands im Nato-
Hauptquartier in Mons, Brigadegeneral Gerhard Klaffus, veranlasst, den 
Aufenthalt deutscher Soldaten in Kiew zu unterbinden?
a) Wann genau wurde innerhalb der Bundesregierung darüber
entschieden?
b) Aus welchen Gründen erfolgte dieser Abzug der deutschen Soldaten 
aus dieser NSATU-Mission?
 3. Waren im Zuge des Aufenthalts deutscher Soldatinnen und Soldaten auch 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Rüstungsfirmen vor Ort
behilflich (wenn ja, bitte nach Zeitraum, Firma und Tätigkeit aufschlüsseln)?
 4. Haben die Bundeswehrsoldaten die ukrainische Armee hinsichtlich ihrer 
Kriegsführung und der Auswahl möglicher Kriegsziele vor Ort beraten, 
wenn ja, inwiefern, und haben Soldaten aus anderen Ländern, die an der 
NSATU-Mission teilgenommen haben, diese Aufgaben übernommen?
 5. Haben die Bundeswehrsoldaten die ukrainische Armee hinsichtlich der 
Verlegung von Material und Soldaten beraten, wenn ja, inwiefern, und
haben Soldaten aus anderen Ländern, die an der NSATU-Mission
teilgenommen haben, diese Aufgaben übernommen?
 6. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Aufenthalt der
Bundeswehrsoldaten, wie es die „Business Insider“-Recherchen nahelegen, ohne 
Wissen der Bundesregierung, insbesondere seitens des Bundesministers 
der Verteidigung Boris Pistorius und des Bundeskanzlers Olaf Scholz, 
stattfand?
 7. Hat die Bundesregierung den Aufenthalt von Bundeswehrsoldaten in
beratender Funktion in Kiew unter den Gesichtspunkten einer möglichen 
Kriegsbeteiligung als Kriegspartei im Krieg Russlands gegen die Ukraine 
abgewägt, beziehungsweise war dieser Gesichtspunkt einer möglichen 
Kriegsbeteiligung Deutschlands für die Bundesregierung sowohl zum 
Zeitpunkt der Entsendung und des Aufenthalts als auch zum Zeitpunkt des 
Abzugs bewusst und relevant?
a) Wenn ja, welche Gründe haben sowohl zur Entsendung und zum
Aufenthalt als auch zum Abzug von Bundeswehrsoldaten geführt, und
waren diese auch völkerrechtliche, wenn ja welche?
b) Wie interpretiert die Bundesregierung den Terminus der „indirekten 
Gewaltanwendung“ vor dem Hintergrund der Tätigkeiten von
Bundeswehrsoldaten in der Ukraine (vgl. „Militärische Unterstützung der 
Ukraine: Wann wird ein Staat zur Konfliktpartei?“, WD 2 3000 - 
023/23, S. 25 bis 32)?
 8. Schließt die Bundesregierung aus, dass die Bundeswehrsoldaten in der 
Ukraine, auch in beratender Funktion, Handlungen vorgenommen haben, 
die nach völkerrechtlichen Aspekten einen Kriegseintritt Deutschlands in 
den Krieg Russlands gegen die Ukraine darstellen würden?
 9. Waren zu Beginn der ukrainischen Offensive auf die russische Oblast 
Kurs am 6. August 2024 Bundeswehrsoldaten in Kiew vor Ort, wenn ja, 
in welcher Funktion, und inwieweit spielten die Bundeswehrsoldaten eine 
Rolle bei der Planung, Durchführung oder logistischen Unterstützung der 
Offensive?
10. Wie ordnet die Bundesregierung die Aussage des
Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius vom 19. September 2024 bei einem Gespräch mit 
der „ZEIT“, wonach sicherheitsrelevante Fragen, die die nationale
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betreffen würden, nicht in der
Öffentlichkeit zu diskutieren seien, vor dem Hintergrund der nicht
stattfindenden Informierung der Öffentlichkeit und des Deutschen Bundestages 
ein, und fällt nach Ansicht der Bundesregierung der Aufenthalt von
Bundeswehrsoldaten in der Ukraine unter diese Geheimhaltungsstufe, wenn ja 
auf welcher Rechtsgrundlage geschah und geschieht dies (www.youtub
e.com/watch?v=pTmrAKqDcA8, ab Minute 31:20)?
11. Wurden die Mitglieder des Deutschen Bundestages über den Aufenthalt 
von Bundeswehrsoldaten unterrichtet?
a) Wenn ja, in welcher Form (bei schriftlicher Unterrichtung, bitte das 
Dokument nennen)?
b) Wenn nein, aus welchem Grund erfolgte keine Unterrichtung?
Berlin, den 23. Oktober 2024
Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
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  <datum>2024-10-28</datum>
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