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    <titel>Vierter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <titel>Bundesregierung</titel>
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    <titel>Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</titel>
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    <dokumentnummer>20/15105</dokumentnummer>
    <datum>2025-03-12</datum>
    <verteildatum>2025-03-17</verteildatum>
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    <herausgeber>BT</herausgeber>
    <urheber>Bundesregierung</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/15105 
20. Wahlperiode 12.03.2025
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Vierter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung  
Inhal tsübersicht  
Seite 
Stellungnahme der Bundesregierung .........................................................  III 
Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 
Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation ...................... 1 
Inhalt .............................................................................................................. 4 
Vorwort .......................................................................................................... 12 
Einleitung ....................................................................................................... 20 
Handlungsfeldübergreifende zentrale Aussagen des Gutachtens ................... 22 
Teil A:  Rahmenbedingungen für Gleichstellung in  
der sozial-ökologischen Transformation .......................................... 26 
Teil B:  Handlungsfelder einer geschlechtergerechten  
sozial-ökologischen Transformation ................................................ 47 
Teil C:  Institutionelle Mechanismen für eine geschlechtergerechte 
sozial-ökologische Transformation ..................................................  193 
Literaturverzeichnis .......................................................................................  200 
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12. März 2025 
gemäß Beschluss vom 13. Dezember 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11761). 

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – III – Drucksache 20/15105
Stellungnahme der Bundesregierung 
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht 
zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen (Bundestagsdrucksache 17/8879 vom 6. März 2012). Der 
Bundesrat hat mit Beschluss vom 23. September 2011 (Bundesratsdrucksache 376/11) eine ebensolche Bitte
formuliert. Der Erste Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern wurde am 16. Juni 2011 veröffentlicht. 
Die Veröffentlichung des Zweiten Gleichstellungsberichts erfolgte am 7. Juli 2017. Der Dritte
Gleichstellungsbericht wurde am 9. Juni 2021 veröffentlicht.  
Mit der Berufung der Sachverständigenkommission am 13. März 2023 für ein Gutachten zum Vierten
Gleichstellungsbericht durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, wird dem Auftrag 
des Bundestages und der Bitte des Bundesrates entsprochen. Hiermit wird nun der Vierte Gleichstellungsbericht 
für die 20. Legislaturperiode vorgelegt. 
Eine regelmäßige Berichterstattung zum Stand der Gleichstellung in Deutschland ist ein wichtiges Instrument für 
die Weiterentwicklung einer geschlechtergerechten und fortschrittsorientierten Politik. Gleichstellung bedeutet 
gleiche Verwirklichungschancen und gleiche Gestaltungsmacht unabhängig vom Geschlecht in allen Bereichen 
der Gesellschaft.  
Der Vierte Gleichstellungsbericht nimmt die sozial-ökologische Transformation in den Blick, stellt die damit 
verknüpften gleichstellungspolitischen Aspekte sowie Herausforderungen dar und formuliert
Handlungsempfehlungen. Damit greift der Bericht ein in Deutschland noch nicht ausreichend für die Gleichstellungspolitik
entwickeltes Zukunftsthema auf. Ebenso wie bei den vorherigen Gleichstellungsberichten versteht die
Sachverständigenkommission zum Vierten Gleichstellungsbericht Gleichstellung beziehungsweise Geschlechtergerechtigkeit 
als eine substanzielle Gleichberechtigung – im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (GG). Dabei 
ist der im Gutachten verwandte Geschlechterbegriff intersektional angelegt, weil sich strukturelle Ungleichheiten 
entlang der Kategorie Geschlecht häufig mit weiteren Ungleichheitsdimensionen überschneiden. Allerdings lässt 
die Datenlage zu strukturellen Ungleichheiten entlang der Kategorie Geschlecht oft nur Schlüsse auf Frauen und 
Männer zu. Wo es Erkenntnisse zu nicht homogenen Geschlechtergruppen und Verschränkungen mit weiteren 
Ungleichheitsdimensionen gibt, wurden diese weitestmöglich in die Analyse und die Empfehlungen einbezogen. 
Dieser Bericht steht außerdem im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der 
Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und dient insbesondere der Erreichung von Nachhaltigkeitsziel 5 
„Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“.  
Das Sachverständigengutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Klimawandel Einfluss auf alle unsere
Lebensbereiche wie zum Beispiel die der Wirtschaft und Arbeitswelt, Ernährung, Mobilität, des Wohnens oder des
Zusammenlebens in der Gesellschaft hat. Auf tradierten Geschlechterstereotypen basierende strukturelle
Geschlechterungleichheiten, etwa auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Verteilung der (unbezahlten) Sorgearbeit resultieren 
bereits heute in einer ungleichen ökonomischen Eigenständigkeit und einem unterschiedlichen Zugang zu
Ressourcen. Deshalb werden sowohl die weiteren Folgen des Klimawandels als auch die Maßnahmen zu deren
Abmilderung unterschiedliche Auswirkungen auf die Lebensrealitäten von Menschen je nach Geschlecht verbunden 
mit anderen Ungleichheitsfaktoren haben, wenn keine Gegen- oder ausgleichende Maßnahmen, die auch die Rolle 
von Männern in den Blick nehmen, ergriffen werden.  
Die politischen Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Anpassung an den Klimawandel und die damit verbundenen 
notwendigen oder zwangsläufigen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen werden unter der Überschrift 
sozial-ökologische Transformation zusammengefasst. Die Gleichstellung der Geschlechter muss bei der
Betrachtung und Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation mitgedacht werden. So sind Frauen und Männer 
z. B. in sehr unterschiedlicher Weise einerseits von den unmittelbaren Folgen des Klimawandels (z. B.
Extremwetterereignisse) als auch von den mittelbar dadurch ausgelösten Transformationsprozessen (z. B. dem Wechsel
von fossilen zu erneuerbaren Energien) betroffen. Bei Hitzewellen, die klimawandelbedingt in ihrer Häufigkeit
ansteigen und ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen, sterben häufiger ältere Frauen, u. a., weil sie öfter
alleine leben als ältere Männer. Extremwetterereignisse erhöhen zudem den Bedarf an, zumeist von Frauen
geleisteter Sorgearbeit, weil Kinder, Ältere und Kranke intensivere Unterstützung benötigen. Das
Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern unterscheidet sich in der Wahl der Verkehrsmittel ebenso wie bei den dabei
Drucksache 20/15105 – IV – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 
zurückgelegten Wegstrecken.1 Damit geht einher, dass Frauen durch ihr Mobilitätsverhalten weniger
Treibhausgase verursachen, aber häufiger den negativen Auswirkungen, wie z. B. Luftverschmutzungen ausgesetzt sind. Es 
ist auch davon auszugehen, dass staatliche umweltbezogene Einnahmen (Steuern, CO2-Bepreisung) und
Ausgaben bzw. Vergünstigungen (Förderprogramme, Subventionen) geschlechterspezifische Verteilungs- und
Anreizwirkungen haben. Dies macht deutlich, dass die intersektionale Perspektive, das heißt der Blick auf vielfältig 
verschränkte, strukturelle Ungleichheiten, z. B. die ungleiche Ressourcenverteilung, zwischen den Geschlechtern 
bei klimapolitischen Maßnahmen relevant ist. Gleichzeitig sind Frauen in der Politik und in
Entscheidungspositionen der Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert. So liegt z. B. der Frauenanteil im Deutschen Bundestag in 
der aktuellen 20. Legislaturperiode bei 35,3 Prozent2, nur knapp 30 Prozent sind es in kommunalen Vertretungen.3 
Auch in der Wirtschaft war 2023 nur knapp jede dritte Führungskraft (28,7 Prozent) weiblich.4 
Die Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht hatte den Auftrag, in ihrem Gutachten 
Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels sowie Auswirkungen umwelt- und klimapolitischer Maßnahmen 
relevanter Politikbereiche auf Geschlechterverhältnisse darzustellen. Sie sollte außerdem Empfehlungen zur 
gleichstellungsorientierten Gestaltung der ökologischen Transformation, u. a. unter Berücksichtigung der
Teilhabe aller Geschlechter an umwelt- und klimarelevanten Entscheidungen erarbeiten und Empfehlungen für
Strukturen, Instrumente und institutionelle Mechanismen für eine konsistente Gleichstellungs-, Umwelt- und
Klimapolitik entwickeln. Eine besondere Aufgabe für die Kommission bestand darin, in diesem Rahmen herauszuarbeiten, 
wie die Externalisierung von ökologischen und sozialen Kosten der Marktwirtschaft vermindert werden und
langfristig und nachhaltig ein „gutes Leben“ für alle Bürgerinnen und Bürger gesichert werden kann.  
Das von der Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Silke Bothfeld vorgelegte Gutachten 
für den Vierten Gleichstellungsbericht leistet eine fundierte Analyse der gleichstellungspolitischen Situation im 
Rahmen aktueller transformativer Prozesse und bietet einen Ausgangspunkt für die politische Diskussion
gleichstellungspolitischer Handlungsbedarfe und -optionen. Die Sachverständigenkommission hat für ihr Gutachten 
wissenschaftliche Erkenntnisse ausgewertet, politische Maßnahmen untersucht und bestehende Vorschläge für 
politisches Handeln eingeordnet sowie eigene Vorschläge entwickelt. Das Gutachten untersucht dafür zentrale 
transformationsrelevante Handlungsfelder und enthält eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die
(Weiter-) Entwicklung einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation. Diese
Handlungsempfehlungen zeigen Ansätze für eine aktive, partizipatorische Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation unter 
Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten und Nachhaltigkeitsprinzipien. Das Gutachten zeigt außerdem, 
dass für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation eine ressortübergreifende Politikgestaltung 
über alle Handlungsfelder hinweg unerlässlich ist. Insgesamt stellt das Sachverständigengutachten mit seinen 
Handlungsempfehlungen einen wichtigen Beitrag in der weiteren Diskussion der sozial-ökologischen
Transformation dar. 
Das Gutachten leistet einen Beitrag für die geschlechtergerechte Gestaltung der sozial-ökologischen
Transformation.  Die Bundesregierung nimmt zu einzelnen Handlungsempfehlungen des Gutachtens keine Stellung und weist 
darauf hin, dass diesbezüglich weder von ihrer Zustimmung noch von ihrer Ablehnung ausgegangen werden kann. 
Die Bundesregierung dankt der Kommission für die Vorlage des Gutachtens und der Geschäftsstelle bei der
Bundesstiftung Gleichstellung, die diese wichtige und grundlegende Arbeit fachlich und organisatorisch unterstützt 
hat.  
1 Unter anderem: Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Verkehr/Mobilitaet-Frauen-
Maenner.html#:~:text=Frauen%20bewegen%20sich%20anders%20fort,den%20M%C3%A4nnern%20waren%20es%2013%20%25. 
(zuletzt abgerufen am 24.02.2025) 
2 Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Internationales/Thema/allgemeines-
regionales/frauenanteil-parlamente.html (zuletzt abgerufen am 24.02.2025) 
3 https://www.frauen-macht-politik.de/frauen-in-der-politik (zuletzt abgerufen am 24.02.2025) 
4 Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-1/frauen-
fuehrungspositionen.html (zuletzt abgerufen am 24.02.2025)
Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 
Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation 
Impressum
Alle Internetquellen, die in der Publikation genannt 
 werden, wurden am 20.12.2024 zuletzt geprüft.
Herausgeberin
Geschäftsstelle Vierter Gleichstellungsbericht  
der Bundesregierung
Bundesstiftung Gleichstellung
Karl-Liebknecht-Str. 34
10178 Berlin
www.gleichstellungsbericht.de 
Stand: Januar 2025 
Erscheinungsjahr: 2025
Zitierhinweis
Sachverständigenkommission für den Vierten  
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2025): 
Gleichstellung in der sozial-ökologischen
Transformation. Gutachten für den Vierten
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Berlin: Bundesstiftung 
Gleichstellung.
Lektorat
Silke Leibner, www.silbenschliff.de 
Julia Roßhart, www.juliarosshart.de
Umschlaggestaltung
www.zweiband.de
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 2 – 
Gleichstellung in der  
sozial-ökologischen 
Transformation
Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht  
der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 3 – 
4
Inhalt
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 8
Textboxen- und Exkursverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 10
Vorwort­ 12
Mitglieder der Sachverständigenkommission  14
Geschäftsstelle 15
Expertisen 15
Hintergrundpapiere 16
Fachgespräche der Sachverständigenkommission 17
Veranstaltungen mit Beteiligung der Sachverständigenkommission 18
Positionierung während der Gutachtenerstellung 19
Einleitung­ 20
Handlungsfeldübergreifende zentrale 
Aussagen­des­Gutachtens­­ 22
Teil A: Rahmenbedingungen für Gleichstellung in 
der­sozial-ökologischen­Transformation­ 26
A.1­ Kontext 26
1.1 Geschlechterungleichheit und ökologische Krise  
  als doppelte Herausforderung 26
1.2 Geschlechtergerechtigkeit in Forschung, 
internationaler Klimapolitik und Recht 30
1.3 Gleichstellung in der Umwelt- und Klimapolitik der Bundesregierung 33
1.4 Sozialer Zusammenhalt und Transformationsfähigkeit 34
A.2­ Konzeptionelle­Grundlagen 37
2.1 Konzept gesellschaftlicher Naturverhältnisse 37
2.2 Geschlechtergerechte Transformation 
gesellschaftlicher Naturverhältnisse 40
2.3 Verfassungsrechtlicher Rahmen 43
2.4 Die sozial-ökologische Transformation, 
gutes Leben und Suffizienz 44
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 4 – 
5
Teil B: Handlungsfelder einer geschlechtergerechten 
sozial-ökologischen­Transformation­ 47
B.1­ Energieerzeugung 49
1.1 Energiewende im Kontext begrenzter natürlicher Ressourcen 50
1.2 Geschlechterbezogene Auswirkungen in Ländern des Globalen Südens 51
1.3 Lösungsansätze für eine feministische Energiewende 54
1.4 Handlungsempfehlungen 57
B.2­ Zirkuläre­Wirtschaft 60
2.1 Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie 61
2.2 Geschlechtergerechtigkeit und soziale Nachhaltigkeit in der NKWS 65
2.3 Lösungsansätze für eine zirkuläre Wirtschaft 67
2.4 Handlungsempfehlungen 69
B.3­ Landwirtschaft 73
3.1 Bestehende Strukturen und Rahmenbedingungen 74
3.2 Geschlechterverhältnisse in Betrieben, 
Lebensmittelindustrie und Förderstrukturen 75
3.3 Lösungsansätze für eine ökologische, geschlechtergerechte Produktion 80
3.4 Handlungsempfehlungen 83
B.4­ Stadt-­und­Raumentwicklung 86
4.1 Strategien der nachhaltigen und geschlechtergerechten 
Stadt- und Raumentwicklung 87
4.2 Herausforderungen für eine geschlechtergerechte 
Stadt- und Raumentwicklung 90
4.3 Lösungsansätze für eine gendertransformative Raumplanung 93
4.4 Handlungsempfehlungen 96
B.5­ Mobilitäts-­und­Verkehrsplanung 99
5.1 Zum Stand der rechtlichen Regulierung der 
Verkehrs- und Mobilitätsplanung 100
5.2 Gleichstellungsrelevante Herausforderungen 
der Verkehrs- und Mobilitätswende 101
5.3 Das Bundesmobilitätsgesetz als Lösungsansatz für 
eine gleichstellungsorientierte Mobilitätsplanung 105
5.4 Handlungsempfehlungen 107
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 5 – 
6
B.6­ Wohnen­und­Energienutzung 109
6.1 Wohnen und Energienutzung in der 
sozial-ökologischen Transformation 110
6.2 Gleichstellungs- und klimarelevante Herausforderungen des Wohnens 111
6.3 Lösungsansätze für eine geschlechtergerechte 
Transformation des Gebäudebestandes 116
6.4 Handlungsempfehlungen 120
B.7­ Ernährung 123
7.1 Klimawirkungen der Ernährung 125
7.2 Geschlechterspezifische Ernährungsroutinen 
und der Gender Foodwork Gap 126
7.3 Lösungsansätze für eine gerechte und 
umweltfreundliche Ernährungswende 131
7.4 Handlungsempfehlungen 134
B.8­ Gesundheit 136
8.1 Gesundheit und Klimawandel 137
8.2 Geschlechtergerechtigkeit in der deutschen 
Klima- und Gesundheitspolitik 141
8.3 Lösungsansätze für ein resilientes und 
geschlechtergerechtes Gesundheitssystem 142
8.4 Handlungsempfehlungen 144
B.9­ Arbeit­und­Zeit 147
9.1 Zeitpolitik und Arbeit in einer nachhaltigen Gesellschaft 148
9.2 Geschlechterspezifische Ungleichheiten bei der Zeitverwendung 150
9.3 Lösungsansätze zur Gestaltung von Zeit und Arbeit 155
9.4 Handlungsempfehlungen 157
­B.10  Arbeitsmarkt­ 160
10.1 Veränderungen des Arbeitsmarktes in der 
sozial-ökologischen Transformation 161
10.2 Herausforderungen für einen geschlechtergerechten Arbeitsmarkt 168
10.3 Lösungsansätze und gute Praxis für 
Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt 171
10.4 Handlungsempfehlungen 174
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 6 – 
7
B.11­ Finanzen 177
11.1 Rolle der öffentlichen Finanzen für die 
sozial-ökologische Transformation  178
11.2 CO2-Bepreisung, Steuern und Steuersubventionen 178
11.3 Lösungsansätze für ökologische und 
geschlechtergerechte öffentliche Finanzen 185
11.4 Handlungsempfehlungen 190
Teil­C:­Institutionelle­Mechanismen­für­eine­
geschlechtergerechte­­sozial-ökologische­Transformation­193
1 Verantwortung und Zuständigkeit innerhalb der Regierung 194
2 Unterstützung und Begleitung durch eine unabhängige Einrichtung 196
3 Gleichstellung als Querschnittsthema 196
4 Sammlung und Verbreitung geschlechterdifferenzierter Daten 198
Literaturverzeichnis­ 200
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 7 – 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildungen
Abbildung 1 S. 27
Stand der neun planetaren Grenzen, basierend auf 
dem Planetary Health Check 2024
Abbildung 2 S. 28
Emission der von der UN-Klimarahmenkonvention 
abgedeckten Treibhausgase, 1990 bis 2023
Abbildung 3 S. 37
Wandel gesellschaftlicher Naturverhältnisse
Abbildung 4 S. 42
Donut-Modell von Kate Raworth
Abbildung 5 S. 61
Weltweiter Anstieg der Wertschöpfung in der 
Fertigungsindustrie in den Jahren 1994 bis 2022
Abbildung 6 S. 113
Wärme- und Stromkosten nach Haushaltstyp, 
fortgeschrieben auf das Jahr 2023
Abbildung 7 S. 127
Anteil von Frauen und Männern in Deutschland,  
die täglich Fleisch oder Wurstwaren konsumieren, 
2018 bis 2024
Abbildung 8 S. 130
Unbezahlte Arbeit 2022, Personen nach 
Arbeitsbereichen, in Stunden pro Woche
Abbildung 9 S. 130
Gender Foodwork Gap, Differenz der Zeitverwendung 
für die Zubereitung und Konservierung von Speisen 
und Getränken in Minuten
Abbildung 10 S. 164
Anteil an Frauen unter den Studienanfänger*innen  
in ausgewählten Studienfächern, die für die
sozialökologische Transformation relevant sind
Abbildung 11 S. 166
Beschäftigungswachstum in Berufen mit 
umweltfreundlichen und umweltschädlichen 
Tätigkeitsinhalten in den Jahren 2012 bis 2022
Abbildung 12 S. 182–183
Steuerfälle und steuerlich geltend gemachte 
Aufwendungen, differenziert nach Geschlecht, 
Verkehrsmittel und Höhe des Bruttolohns
Abbildung 13 S. 184
Volumen und Typen umweltschädlicher Subventionen 
nach Sektoren im Jahr 2018
Tabellen
Tabelle 1 S. 63
Gleichstellungsrelevante Probleme der 
Elektronikproduktion entlang der Wertschöpfungskette
Tabelle 2 S. 112
Mietbelastungsquote nach Lebensformen der 
Haupteinkommensperson im Jahr 2022
Tabelle 3 S. 167
Comparable Worth Index ausgewählter Berufe 
Tabelle 4 S. 179
Regelungsgrundlagen des Emissionshandels und 
der CO
2
-Bepreisung in Deutschland
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 8 – 
Textboxen- und Exkursverzeichnis
Textboxen
Textbox 1 S. 33
Institutionelle Verankerung im Natur- und 
Umweltschutz
Textbox 2  S. 39
Androzentrismus, Anthropozentrismus, Extraktivismus/
Extraktivindustrien, Technofixierung
Textbox 3 S. 41
Die IKI-Genderstrategie
Textbox 4 S. 45
Menschliche Funktionsfähigkeiten nach  
Martha Nussbaum
Textbox 5 S. 48
Alltagspraxis, Versorgungssysteme der 
Daseinsvorsorge, Prinzipien der gesellschaftlichen 
Steuerung
Textbox 6 S. 54
Bürger*innenenergie
Textbox 7 S. 67
Beispiele für suffiziente Geschäftsmodelle und 
suffizientes Wirtschaften
Textbox 8 S. 68
Beispiele für Commons-basierte Wirtschaftsformen 
und -praxen im Bereich der Elektronik
Textbox 9 S. 82
Alternative Ernährungsnetzwerke
Textbox 10 S. 93
Mehrfache Innenentwicklung
Textbox 11 S. 102
Autonormativität
Textbox 12  S. 143
Niedrigschwellige Gesundheitsversorgung –  
drei Beispiele
Textbox 13 S. 150
Der weite Rahmen des Arbeitszeitgesetzes
Textbox 14 S. 151
Time rebound
Textbox 15 S. 162
Strukturwandel in der Lausitz
Textbox 16 S. 168
Potenziale des Aufstiegs-BAföG als wirksames 
 Instrument der Weiterbildung
Textbox 17 S. 170
Umbau der Automobilbranche in Deutschland
Textbox 18 S. 181
Entfernungs- beziehungsweise Pendlerpauschale
Textbox 19 S. 185
Geschlechterdifferenzierte Wirkungen ausgewählter 
umweltschädlicher Steuersubventionen
Textbox 20 S. 188
Ansatz der Alltagsökonomie und Ansatz des 
unternehmerischen Staats
Textbox 21 S. 191
Geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung 
umweltbezogener Steuern
Exkurse
Exkurs 1 S. 31
Geschlechtergerechte Ansätze in den Vereinten 
Nationen
Exkurs 2 S. 39
Strategien und Forschungsprogramme der Klima- und 
Nachhaltigkeitspolitik
Exkurs 3  S. 118
Smart-Home-Technologien, Energieverbrauch und 
Geschlecht
Exkurs 4 S. 126
Probleme und Regulierung von 
Lebensmittelverpackungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 9 – 
Abkürzungsverzeichnis
AA Auswärtiges Amt
AbL Arbeitsgemeinschaft bäuerliche 
Landwirtschaft
AFN Alternative Food Networks  
(Alternative Ernährungsnetzwerke)
BAfS Bundesamt für Statistik
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und 
 Arbeitsmedizin
BauGB Baugesetzbuch
BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung
BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude
BMG Bundesministerium für Gesundheit
BIBB Bundesinstituts für Berufliche Bildung
BImSchG Immissionsschutzgesetz
BMAS Bundesministerium für Arbeit und 
Soziales
BMEL Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend
BMUV Bundesministerium für Umwelt, 
Naturschutz, nukleare Sicherheit und 
Verbraucherschutz
BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz
BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche 
Entwicklung und Zusammenarbeit
BuMoG Bundesmobilitätsgesetz
BVerfG Bundesverfassungsgericht
CEDAW Frauenrechtskonvention
CSDDD Corporate Sustainability  
Due Diligence Directive
CSR Corporate Social Responsibility 
CSRD Corporate Sustainability Reporting 
Directive 
CWI Comparable Worth Index
DAS Deutsche Anpassungsstrategie an den 
Klimawandel
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung
DNS Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz
EIGE European Institute for Gender Equality / 
Europäisches Gleichstellungsinstitut
EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
ERK Expertenrat für Klimafragen
ESF Europäischer Sozialfonds
EU-ETS 1 Europäischer Emissionshandel
EU-ETS 2 Erweiterter Europäischer Emissionshandel
EU Europäische Union
EU-GAP Gemeinsame Agrarpolitik der EU
EVS Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
FAO Food and Agriculture Organization of the 
United Nations
FEMM Ausschuss für die Rechte der Frauen und 
die Gleichstellung der Geschlechter
FGSV Forschungsgesellschaft  
Straßen- und Verkehrswesen
GAP Gender-Aktionsplan
GFMK  Gleichstellungsministerkonferenz
GG Grundgesetz
GGO Gemeinsame Geschäftsordnung der 
Bundesministerien
GIA Gender Impact Assessment
GOJI Greeness-of-Jobs-Index
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und 
Berufsforschung
IKI Internationale Klimaschutzinitiative
IMA Interministerielle Arbeitsgruppe
KAnG Bundes-Klimaanpassungsgesetz 
KliMeG Kompetenzzentrum für klimaresiliente 
Medizin und Gesundheitseinrichtungen
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KSF Klima-Sozialfonds
KSG Klimaschutzgesetz
KTF Klima- und Transformationsfonds
LkSG Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
LPG Landwirtschaftliche 
Produktionsgenossenschaft
LWPG Lima Work Programme on Gender
MiD Mobilität in Deutschland
MINT Mathematik, Informatik, 
Naturwissenschaften und Technik
MuSchG Mutterschutzgesetz
NECP National Energy and Climate Plans
NKI Kommunalrichtlinie der Nationalen 
Klimaschutzinitiative
NKWS Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
NVS II Nationale Verzehrstudie II
ÖV Öffentliche Verkehre
RKI Robert Koch-Institut
ROG Raumordnungsgesetz
SAHGE Soziale Arbeit, Haushaltsnahe 
Dienstleistungen, Gesundheit und Pflege 
und Erziehung und Bildung
SDG Sustainable Development Goals
SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
SHT Smart-Home-Technologien
SoLaWi Solidarische Landwirtschaft
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 10 – 
StBA Bundesamt für Statistik
StVG Straßenverkehrsgesetz
StVO Straßenverkehrsordnung
UBA Umweltbundesamt
UN United Nations (Vereinte Nationen)
UNFCCC Klimarahmenkonvention der Vereinten 
Nationen
VCD Verkehrsclub Deutschland
VerpackG Verpackungsgesetz
WPKS Wissenschaftsplattform Klimaschutz
ZUG Zukunft – Umwelt – Gesellschaft
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 11 – 
Vorwort
Im März 2023 erteilte die Bundesministerin für Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Lisa Paus, der 
Sachverständigenkommission den Auftrag, für den
Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung die 
Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation 
zu untersuchen. Damit nahm sie auf Anregung von
Verbänden und der Gleichstellungsministerkonferenz der 
Länder ein Thema auf, das in den Sozialwissenschaften 
seit etwa einem Jahrzehnt als Elephant in the Room 
der öffentlichen Debatte steht. Dennoch gibt es wenige 
akademische Expert*innen, die im gesamten
Themenspektrum der sozial-ökologischen Transformation
arbeiten und gleichstellungspolitische Perspektiven und
Implikationen umfassend einbeziehen.
Der Berichtsauftrag stellte sich uns daher als ein großes 
Puzzle dar. Die bearbeiteten Themen und die
Schwerpunktsetzung in diesem Gutachten sind maßgeblich 
durch die Fachkompetenzen der Mitglieder der
Sachverständigenkommission bestimmt, ergänzt durch die 
Expertise ausgewählter akademischer Spezialist*innen 
– in Form von Fachgesprächen, Studien und
Hintergrundpapieren. Das Gutachten erhebt dennoch nicht 
den Anspruch auf Vollständigkeit bei der Bearbeitung 
des gesamten Themenspektrums. Auch konnten die
ausgewählten Themen nicht so lückenlos bearbeitet werden, 
wie es im Rahmen längerer Forschungsprojekte üblich ist. 
Doch ist es hoffentlich gelungen, mit dem vorliegenden 
Gutachten eine solide und umfassende Basis für die
dringend notwendige Debatte über die Gleichstellung in der 
sozial-ökologischen Transformation zu legen.
Das Verfahren der Gleichstellungsberichterstattung der 
Bundesregierung kann inzwischen in dreierlei Hinsicht 
als etabliert gelten:
Erstens faltet jeder Gleichstellungsbericht – bestehend 
aus dem Gutachten und der Stellungnahme der
Bundesregierung – eine in der gleichstellungspolitischen 
Community erwartete umfassende Bandbreite
gleichstellungspolitischen Wissens auf. Jeder Bericht für sich 
schafft dabei eine Grundlage für die
gleichstellungspolitische Argumentation und Handlungsempfehlungen 
sowie einen Wissensschatz für alle
gleichstellungspolitischen Stakeholder. Die Arbeit am Gutachten
erfolgt dabei nicht nur mit einem inter-, sondern auch 
transdisziplinären Anspruch – nämlich im Austausch mit 
Praktiker*innen und basierend auf dem
Selbstverständnis, Erkenntnisse praxisbezogen zu formulieren, sodass 
sie für die gleichstellungspolitische Praxis möglichst
direkt verwendbar sind.
Zweitens wird in den Gleichstellungsberichten der 
Bundesregierung – so auch in diesem – die
Fortentwicklung des gleichstellungspolitischen
Instrumentariums reflektiert und mit jeder Themensetzung
spezifisch weiterentwickelt. Die Berichte tragen damit zur 
Kommunikation und Verfestigung von Wissen über die 
Wirksamkeit gleichstellungspolitischer Institutionen und 
Maßnahmen bei.
Drittens übernahm mit der Bundesstiftung Gleichstellung 
für dieses vierte Berichtsverfahren eine
gleichstellungspolitische Einrichtung die Unterstützung der
Sachverständigenkommission, mit deren Hilfe die Nutzung der 
erarbeiteten Befunde und Empfehlungen zukünftig
weiter verstetigt werden kann. Für die praktische Arbeit der 
Sachverständigenkommission erweist sich die Stiftung 
bereits jetzt als ein überaus förderlicher und verlässlicher 
Rahmen, der die begleitende Kommissionsarbeit durch 
die Geschäftsstelle ebenso umfasst wie den Transfer der 
Erkenntnisse bis hin zur pragmatischen und kollegialen 
Beratung durch Fachexpert*innen in der Stiftung und 
ihrem Beirat.
Mit jedem Bericht entstanden somit neue Strukturen 
und Netzwerke, die dem Projekt der Gleichstellung von 
Frauen und Männern in Deutschland zugutekommen – 
und jeder nachfolgenden Kommission die Arbeit leichter 
machen. Wir sind daher allen früheren
Sachverständigenkommissionen und den Verantwortlichen im BMFSFJ zu 
Dank verpflichtet. Doch nicht nur ihnen, wir danken auch 
allen Kolleg*innen, die die Sachverständigenkommission 
des Vierten Gleichstellungsberichts in ihrer 21-monatigen 
Zusammenarbeit während der neun Arbeitssitzungen in 
Präsenz, zahlreichen Online-Meetings und im
Schreibprozess unterstützt haben, sehr herzlich.
Die wichtigste wissenschaftliche und organisatorische 
Unterstützung erfuhren wir durch die Geschäftsstelle bei 
der Bundesstiftung Gleichstellung, Dr. Ulrike
Spangenberg (Leitung), Dr. Katharina Jacke, Dr. Johanna Storck, 
Dr. Tessa Hillermann, Marai El Fassi, Tabea Weigel, Anna-
Tabea Roschka, Anna Torgovnik, Soňa Schumann und 
Andrea Kuserau, sowie durch Dr. Regina Frey und Lukas 
Zielinski aus dem Bereich Wissen, Beratung und
Innovation. Wir danken weiterhin dem Direktorium der
Bundesstiftung Gleichstellung, Lisi Maier und Dr. Arn Sauer, für 
die organisatorische und inhaltliche Unterstützung.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 12 – 
Die Kolleg*innen des Referats 401 des BMFSFJ, Antje 
Wunderlich (Leitung), Franziska Pietzsch, Sabine Knirim 
und Katrin Dröbicke, begleiteten uns vertrauensvoll und 
boten eine verlässliche Unterstützung während des
gesamten Arbeitsprozesses. Als langjährige Referatsleiterin 
leistete Angelika Engstler, Frau der ersten Stunde in der 
Gleichstellungsberichterstattung, wichtige Starthilfe.
Einen entscheidenden Beitrag zu dem ebenso kurzen 
wie anspruchsvollen Berichtsprozess leistete die
professionelle Moderation durch Caroline Paulick-Thiel
(Politics for Tomorrow), die – unterstützt durch Blasius Walch 
– unsere Arbeitssitzungen mit ihrer klugen, kreativen 
und zielorientierten Moderation begleitet hat.
Die Arbeit der Kommission wurde nicht nur durch
Expertisen und Fachgespräche unterstützt. Zahlreiche weitere 
Kolleg*innen haben Textteile kommentiert und damit zur 
Qualitätssicherung beigetragen; wir danken Dr. Marion 
Salot und Wiebke Blanquett (Arbeitnehmerkammer
Bremen), Dr. Tanja Schmidt und Dr. Verena Tobsch (INES 
Berlin), Dr. Christiane Droste (UP19 Stadtforschung +
Beratung, Berlin), Dr. Siegfried Timpf, Maike Voss (KLUG) 
und Prof. Dr. Reingard Zimmer (HWR Berlin).
Die österreichischen Kolleg*innen der Arbeiterkammer 
Wien, des Instituts für Höhere Studien (Dr. Andrea
Leitner und Dr. Beate Littig), der Wirtschaftsuniversität (Prof. 
Dr. Karin Heitzmann und Prof. Dr. Johanna Hofbauer) und 
des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung 
(WIFO) in Wien (Dr. Margit Schratzenstaller und Dr. 
Christiane Mayrhuber) teilten im Vorfeld der Arbeit für 
die Sachverständigenkommission im März 2023 ihre 
umfassenden Erfahrungen mit der
sozialwissenschaftlichen Berichterstattung zur sozial-ökologischen
Transformation. Dieser Austausch hat die Arbeit am
Gutachten sehr inspiriert.
Ohne Zweifel profitierte das Gutachten auch von dem 
intensiven Austausch mit Kolleg*innen bei den
zahlreichen Veranstaltungen und Debatten, an denen die 
Mitglieder der Sachverständigenkommission im Verlauf 
der gemeinsamen Arbeit beteiligt waren.
Die sozial-ökologische Transformation bildet im
Zusammenwirken mit weiteren Transformationen wie 
dem demografischen Wandel und der Digitalisierung 
eine große gesellschaftliche Herausforderung. Sie birgt 
Risiken für die Gleichstellung, weil bestehende
Ungleichheiten verstärkt werden und neue Ungleichheiten 
entstehen können. Die Arbeit der Kommission war
jedoch vor allem davon geleitet, die Gestaltungschancen 
herauszuarbeiten, die grundlegende gesellschaftliche 
Veränderungen enthalten können. Ein wesentlicher
Aspekt bildet dabei die Stärkung der Handlungsfähigkeit 
der Gesellschaft insgesamt und aller
Gesellschaftsmitglieder im Einzelnen, damit die sozial-ökologische 
Transformation einschließlich der Gleichstellung der 
Geschlechter in dieser Transformation eine positive
Zukunftsvision erhält.
Wir wünschen eine interessante und erkenntnisreiche 
Lektüre.
Bremen im Januar 2025
Prof. Dr. Silke Bothfeld
Hochschule Bremen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 13 – 
Mitglieder der Sachverständigenkommission
Prof. Dr. Silke Bothfeld (Vorsitz)
Politikwissenschaften
Professorin für Internationale Wirtschafts- und
Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen an der Hochschule 
Bremen
https://www.hs-bremen.de/person/sbothfeld
Dr. Peter Bleses
Politikwissenschaften
Abteilungsleiter „Perspektiven nachhaltiger
Beschäftigungsfähigkeit“ am Institut Arbeit und Wirtschaft 
der Universität und Arbeitnehmerkammer Bremen
https://iaw.uni-bremen.de/das-institut/mitglieder/peter-bleses
Prof. Dr. Sigrid Boysen
Rechtswissenschaften
Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Völker- 
und Europarecht, an der Helmut-Schmidt-Universität / 
Universität der Bundeswehr Hamburg
https://www.hsu-hh.de/voelkerrecht
Prof. Dr. Gülay Çağlar
Politikwissenschaften
Professorin für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt 
Gender und Vielfalt an der Freien Universität Berlin
https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/forschung/grundlagen/
gender-div/team/Mitarbeiter-innen/guelay_caglar/index.html
Prof. Dr. Melanie Jaeger-Erben
Umweltsoziologie
Professorin für Technik- und Umweltsoziologie an der 
Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-
Senftenberg
https://www.b-tu.de/fg-technik-umwelt-soziologie/team/
professorin/prof-dr-melanie-jaeger-erben
Prof. Dr. Jakob Kapeller
Sozioökonomie
Professor für Sozioökonomie mit Schwerpunkt Plurale 
Ökonomik an der Universität Duisburg-Essen
https://www.jku.at/institut-fuer-die-gesamtanalyse-der-wirtschaft/
ueber-uns/team/jakob-kapeller
Ulrike Röhr
Bauingenieurwesen / Soziologie
Leiterin genanet – Leitstelle Gender, Umwelt,
Nachhaltigkeit, Berlin
https://www.speakerinnen.org/de/profiles/ulrike-rohr
Dr. Immanuel Stieß
Sozialwissenschaften
Ko-Leitung Institutsbereich Praktiken und
Infrastrukturen, Mitglied der Institutsleitung am ISOE –
Institut für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main
https://www.isoe.de/das-institut/team/mitarbeiterin/person/
immanuel-stiess
Prof. Dr. Johanna Wenckebach
Rechtswissenschaften
Professorin für Arbeitsrecht an der University of Labour, 
Frankfurt/Main und Leiterin Stabsstelle Justitiariat und 
Datenschutz im IG Metall Vorstand
Prof. Dr. Johanna Wenckebach hat ihre Mitgliedschaft 
in der Sachverständigenkommission für den Vierten 
Gleichstellungsbericht zum 1. Juli 2024 aufgrund neuer 
Aufgaben niedergelegt.
Prof. Dr. Carsten Wippermann
Soziologie
Professor für Soziologie an der Katholischen
Stiftungshochschule München (KSH) und Leiter des DELTA-
Instituts für Sozial- und Ökologieforschung
https://www.ksh-muenchen.de/hochschule/professorinnen-
lehrbeauftragte/detail/carsten-wippermann
Prof. Dr. Brigitte Wotha
Geografie
Professorin für Raumplanung an der Fachhochschule 
Kiel
https://www.fh-kiel.de/fachbereiche/medien-bauwesen/bauwesen/
wir-ueber-uns/lehre/dozent-innen/prof-dr-brigitte-wotha
Weitere Informationen zur 
Sachverständigenkommission
https://www.gleichstellungsbericht.de/gleichstellungsberichte/
vierter-gleichstellungsbericht
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 14 – 
Geschäftsstelle
Leitung
Dr. Ulrike Spangenberg, Rechtswissenschaft
Wissenschaftliche Mitarbeit
Dr. Katharina Jacke, Politikwissenschaft
Dr. Johanna Storck, Wirtschaftswissenschaft
Verwaltung (u. a.)
Andrea Kuserau, Projektkoordination
Soňa Schumann, Projektassistenz
Ehemalige
Marai El Fassi, Politikwissenschaft,  
Wissenschaftliche Mitarbeit
Dr. Tessa Hillermann, Rechtswissenschaft, 
Wissenschaftliche Mitarbeit
Anna-Tabea Roschka, Sozialwissenschaft, Praktikum
Tabea Weigel, Politikwissenschaft, Studentische  
Mitarbeit
Unterstützung aus anderen Bereichen der 
Bundesstiftung Gleichstellung
Dr. Regina Frey, Politikwissenschaft
Lukas Zielinski, Politikwissenschaft
Weitere Informationen zum Team der 
Geschäftsstelle
https://www.gleichstellungsbericht.de
Bundesstiftung Gleichstellung
Bereich Gleichstellungsberichte
Karl-Liebknecht-Straße 34
10178 Berlin
Tel. +49 30 9940570 00
E-Mail: gleichstellungsbericht@bundesstiftung-
gleichstellung.de
www.gleichstellungsbericht.de,
www.bundesstiftung-gleichstellung.de
 
Expertisen
Holger Bär, Sabrina Greifoner, Daniela Kletzan-
Slamanig, Angela Köppl, Dr. Margit Schratzenstaller
Genderaspekte umweltschädlicher Steuersubventionen
Katja Bagge, Kerstin Schmidt, Gisela Stete,  
Dr. Jan Werner
Geschlechtergerechte Gestaltung eines
Bundesmobilitätsgesetzes (BuMoG)
Dorothea Baltruks, Milva Ende, Sophie Gepp,  
Greta Sievert, Maike Voss, Katharina Wabnitz
Gesundheit und Geschlecht in der ökologischen
Transformation – Zur Situation in Deutschland
Prof. Dr. Sabine Baumgart, Prof. Dr. Gabriele Bolte,  
Angelique Hallmann
Sozial-ökologische Transformation der
Gesundheitsinfrastruktur: Genderaspekte der niedrigschwelligen 
Gesundheitsversorgung in ländlichen und städtischen 
Gebieten
Katja Dill
Smart-Home-Technologien an der Schnittstelle von 
Geschlechtergerechtigkeit und ökologischer
Nachhaltigkeit
Juliane Frost
Feministische Raumplanung – Ein herrschaftskritischer 
Ansatz und dessen Umsetzungspotenziale
Michelle Geiter, Prof. Dr. Daniela Gottschlich,  
Lina Hansen, Laura Ortloff,  Dr. Andrea Vetter
Die Gleichzeitigkeit von Anthropozentrismus und 
Androzentrismus im Kontext der technikfixierten
Bearbeitung der sozial-ökologischen Krise – Wirkungen 
und Alternativen im Feld der Forschungsförderung
Dr. Christian Hohendanner, Dr. Markus Janser,  
Dr. Florian Lehmer
Strukturwandel am Arbeitsmarkt durch die ökologische 
Transformation. Folgen für Geschlechterverhältnisse auf 
dem Arbeitsmarkt
Tanja Kenkmann, Konstantin Kreye,  
Dr. Katja Schumacher, Nelly Unger
Geschlechtergerechte Gestaltung von Energiewende 
und Klimaschutz im Bereich Wohnen und Mobilität
Dr. Zeynep Nettekoven
Herausforderungen, Chancen und Szenarien einer 
sozial-ökologischen Transformation in der
Automobilindustrie für die Gleichstellung in Deutschland
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 15 – 
Prof. Dr. Jana Rückert-John, Dr. Alva Bonaker
Konsum: Umstellung auf nachhaltige Konsum- und 
 Ernährungsmuster
Dr. Lidewij Tummers, Dr. Heidrun Wankiewicz
Transformation – all inclusive? Gleichstellungsrelevante 
Transformationspotenziale und Beispiele von Co-
Housing: Wirkungen auf Flächen- und Energiesuffizienz 
sowie Verteilung von Care-Arbeit
Ina von Rumohr, Claudia Herling,  
Prof. Dr. Uta Brandes
Technologiefixierung in industriellen Strategien zur
Bearbeitung der sozial-ökologischen Krise – Wirkungen 
und Alternativen im Feld der akademischen Ausbildung 
(exemplarisch anhand von Studiengängen der
Produktentwicklung und des Produktdesigns)
Dr. Felix Zoll, Anton Parisi, Dr. Annette Piorr
Wer is(s)t mit? Eine Literaturstudie zu
Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Inklusion in alternativen
Ernährungsnetzwerken
Dr. Dorothea Voss, Lena Alwang,  
Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok
Dienstleistungen in der sozial-ökologischen
Transformation. Neue Chancen für mehr
Geschlechtergerechtigkeit?
Dr. Barbara Zibell, Ingrid Heineking,  
Frydia von Hinüber
Feministische und Frauen*Netzwerke in der  
sozial-ökologischen Transformation
Hintergrundpapiere
Sandra Bode
Feministische Entwicklungspolitik für eine sozial
gerechte, ökologische Transformation
Dr. Magnus Brosig
Alterssicherung in SAHGE-Berufen
Jacqueline Cottrell
Gender and Environmental Taxation: An International 
Perspective
Faiza Darkhani
Gender Equality in Alternative Food Networks
Prof. Dr. Sina Fontana
Genderaspekte von Flucht im Kontext des Klimawandels
Dr. Andreas Heilmann
Nachhaltigkeit und Männlichkeit. Zur strukturellen
Verschränkung von hegemonialer Männlichkeitskultur und 
ökonomischen Wachstumsimperativen
Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch, Leah Wetenkamp
Gleichstellungsrelevante Aspekte
nachhaltigkeitsfördernder EU-Richtlinien. Eine Kurzanalyse der
Corporate Sustainability Reporting Directive und der
Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Dr. Kathleen Pauleweit
Rechtliche Ansätze für ein geschlechtergerechtes
Verwaltungsverfahren im Umweltrecht
Dr. Jenny Simon
Risiken der Produktion von grünem Wasserstoff in
Ländern des Globalen Südens. Analyse im Kontext der
Importstrategie der Bundesregierung
Dr. Petra Sußner
Ökologische Krise als Menschenrechtskrise. Eine 
Gleichstellungsperspektive
Prof. Dr. Vera Trappmann, Dr. Felix Schulz
Erwartungen an die sozial-ökologische Transformation – 
Geschlechterdifferenzen
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner
Die sozial-ökologische Transformation aus
verfassungsrechtlicher Perspektive
Boris von Heesen
Patriarchale Strukturen im Kontext einer ökologischen 
Transformation des Verkehrssektors
Ida Westphal
Geschlecht im Umweltrecht. Sachstand
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 16 – 
Fachgespräche der Sachverständigenkommission
Stadtentwicklung und Gender
Hintergrundgespräch am 18.09.2023
Referentin: Dr. Mary Dellenbaugh-Losse
Geschlechterverhältnisse in landwirtschaftlichen 
Betrieben
Fachgespräch am 10.11.2023
Referentinnen: Petra Bentkämper (Deutscher Land-
Frauenverband), Dr. Zazie von Davier (Thünen-Institut), 
Christina Ingenrieth (Deutscher Bauernverband), Prof. 
Dr. Ingrid Jungwirth (Hochschule Rhein-Waal), Dr. 
Christine Niens (Universität Göttingen), Dr. Susanne 
Padel (Thünen-Institut)
Steuern und Finanzen – ökologisch und 
gleichstellungsorientiert?!
Fachgespräch am 15.02.2024
Referent*innen: Holger Bär (Forum Ökologisch-Soziale 
Marktwirtschaft), Jacqueline Cottrell (Forum
Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, freiberuflich),  
Dr. Regina Frey (Bundesstiftung Gleichstellung), Sabrina 
Greifoner (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft), 
Liane Schalatek (Heinrich-Böll-Stiftung), Dr. Margit 
Schratzenstaller (Österreichisches Institut für
Wirtschaftsforschung), Dr. Katja Schumacher (Öko-Institut), 
Prof. Dr. Achim Truger (Universität Duisburg-Essen)
Ein Blick aus der Praxis betrieblicher und 
überbetrieblicher Interessenvertretungen auf 
Herausforderungen und Praxisansätze der 
Gleichstellung in der sozial-ökologischen 
Transformation
Fachgespräch am 28.02.2024 
Referentinnen: Wiebke Blanquett (Arbeitnehmerkammer 
Bremen), Stefanie Geyer (IG Metall), Anja Kretzschmar 
(BASF AG), Jennifer Mansey (IGBCE), Susanne Preuk 
(Volkswagen AG), Simon Sabrowski (Berliner
Stadtreinigung), Karin Schwendler (ver.di), Katharina
Varelmann (Peco-Institut), Anja Weusthoff (DGB)
Öffentliches Recht im Kontext von Gleichstellung 
und sozial-ökologischer Transformation
Fachgespräch am 26.06.2024
Referent*innen: Sophie Früchtenicht (Universität
Kassel), Dr. Andreas Gutmann (Universität Kassel), Carolin 
Heinzel (Universität Leipzig), Prof. Dr. Isabell Hensel 
(Universität Kassel), Dr. Johan Horst (Max-Planck-
Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie), Rebecca 
Kruse (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg), Maureen 
Macoun (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg), Dr.
Kathleen Pauleweit (Institut für Klimaschutz, Energie und 
Mobilität), Karoline Riegel (Universität Kassel), Dr. Petra 
Sußner (Humboldt-Universität Berlin), Prof. Dr. Dana
Valentiner (Universität Rostock)
Gesellschaftliche Polarisierung? 
Handlungsfähigkeit für Gesellschaft und Politik 
ermöglichen
Fachgespräch am 27.06.2024/16.07.2024
Referent*innen: Prof. Dr. Annette Henninger (Philipps-
Universität Marburg), Jérémie Gagné (More in
Common), Prof. Dr. Uwe Schimank (Universität Bremen), 
Prof. Dr. Céline Teney (Freie Universität Berlin), Prof. Dr. 
Paula-Irene Villa Braslavsky (Ludwig-Maximilians-
Universität München)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 17 – 
Veranstaltungen mit Beteiligung der 
Sachverständigenkommission
Deutscher Frauenrat: Klimagerechtigkeit jetzt! Für 
eine feministische Klimapolitik
am 16.06.2024 in Berlin
Prof. Dr. Silke Bothfeld, Ulrike Röhr
Friedrich-Ebert-Stiftung: Tag der Progressiven 
Wirtschaftspolitik 2023; Gender und Transformation
am 19./20.06.2023 in Berlin
Ulrike Röhr
Internationaler Kammertag 2023: Ausblick auf den 
Vierten Gleichstellungsbericht
vom 26.06.2023 bis 28.6.2023 in Bremen
Prof. Dr. Silke Bothfeld
Kongress der österreichischen Gesellschaft 
für Soziologie: Die Transformation des 
europäischen Sozialmodells, Vortrag zu 
Geschlechterperspektiven auf sozial-ökologische 
Transformationen
am 04.07.2023 in Wien
Prof. Dr. Silke Bothfeld
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung 
und Bauwesen u. a.: 16. Bundeskongress Nationale 
Stadtentwicklungspolitik
am 12./13.09.2023 in Jena
Prof. Dr. Brigitte Wotha
Hans-Böckler-Stiftung: LABOR.A – In Arbeit. 
Die nächste Stufe der sozial-ökologischen 
Transformation
am 27.09.2023 in Berlin
Dr. Peter Bleses, Dr. Immanuel Stieß,  
Prof. Dr. Johanna Wenckebach
Deutscher Gewerkschaftsbund u. a.: 5. Campus 
Arbeitsrecht
am 28.09.2023 in Frankfurt
Prof. Dr. Johanna Wenckebach
Deutscher Gewerkschaftsbund, 
Arbeitnehmerkammer Bremen, Zentralstelle der 
Landesfrauenbeauftragten: WandelMacherinnen – 
Für eine geschlechtergerechte und grüne Zukunft
am 19.02.2024 in Bremen
Prof. Dr. Silke Bothfeld
Jahrestreffen der AG GENAU*T – 
Geschlechterverhältnisse, Nachhaltigkeit, Umwelt 
und Transformation, Bericht aus der Arbeit in der 
Sachverständigenkommission
am 14.03.2024 in Hannover
Ulrike Röhr, Prof. Dr. Brigitte Wotha
48. Feministischer Juristinnen*tag: Vortrag zu 
rechtsrelevanten Fragestellungen des Vierten 
Gleichstellungsberichts
am 11.05.2024 in Berlin
Prof. Dr. Sigrid Boysen
Senatsverwaltung für Umwelt Klima und 
Wissenschaft Bremen: Vortrag zum Berichtsthema
am 13.05.2024 in Bremen
Prof. Dr. Silke Bothfeld
7. IGBCE Frauentag „Fair Wandeln“: Vortrag 
zu Gleichstellung in der ökologischen 
Transformation und den Herausforderungen für die 
gewerkschaftliche Frauenpolitik
am 30.05.2024 in Hannover
Prof. Dr. Silke Bothfeld
Konferenz der Netzwerke GenderArchland und 
Frauennetzwerk Ruhrgebiet: Wir müssen uns 
kümmern?! Gender als transformative Perspektive 
im Klimawandel
am 13./14.06.2024 in Essen
Prof. Dr. Brigitte Wotha
Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands: 
Tagung des Ständigen Ausschusses Hauswirtschaft 
und Verbraucherthemen
am 24./25.10.2024 in Mainz
Prof. Dr. Gülay Çağlar
Bundesstiftung Gleichstellung:  
2. Gleichstellungstag – Der Sektor Mobilität auf 
dem Prüfstand
am 05.11.2024 in Berlin
Prof. Dr. Silke Bothfeld, Prof. Dr. Brigitte Wotha
Konferenz ökonomische Gleichstellung 2030: Panel 
Ökonomische und partnerschaftliche Gleichstellung 
in Zeiten sozial-ökologischer Transformation
am 28.11.2024 in Berlin
Prof. Dr. Silke Bothfeld
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 18 – 
Positionierung während der Gutachtenerstellung
Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023.
Stellungnahme der Sachverständigenkommission vom 
10.08.2023 
https://www.gleichstellungsbericht.de/aktuelles
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 19 – 
Einleitung
In jeder Legislaturperiode legt die jeweilige
Bundesregierung einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen 
und Männern in Deutschland vor. Sie folgt damit einem 
Beschluss von Bundestag und Bundesrat. Ziel der
Gleichstellungsberichte ist es, den Stand der Gleichstellung 
von Frauen und Männern in Deutschland zu analysieren, 
Handlungsbedarfe zu identifizieren und konkrete
Handlungsempfehlungen zu formulieren.
Für die Erarbeitung des Gutachtens für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beauftragte 
die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend, Lisa Paus, im März 2023 eine interdisziplinär
besetzte Sachverständigenkommission. Die Leitung oblag 
Prof. Dr. Silke Bothfeld. Die Sachverständigen gehören 
den Fachdisziplinen Soziologie, Politikwissenschaften, 
Volkswirtschaftslehre, Bauingenieurwesen, Geografie 
und Rechtswissenschaften an.
Sie waren beauftragt,
• die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels 
sowie Auswirkungen umwelt- und klimapolitischer 
Maßnahmen relevanter Politikbereiche auf die
Geschlechterverhältnisse darzustellen,
• Empfehlungen zur gleichstellungsorientierten 
Gestaltung der ökologischen Transformation zu
erarbeiten, unter anderem unter Berücksichtigung der 
Teilhabe aller Geschlechter an umwelt- und
klimarelevanten Entscheidungen, und
• Empfehlungen zu Strukturen, Instrumenten und 
institutionellen Mechanismen für eine konsistente 
an Art. 3 Abs. 2 und 3 Grundgesetz (GG) orientierte 
Gleichstellungs-, Umwelt- und Klimapolitik zu
entwickeln.
Mit diesem Berichtsauftrag steht nach dem Dritten 
Gleichstellungsbericht zur geschlechtergerechten
Gestaltung der Digitalisierung zum zweiten Mal ein stark 
von Technik und Naturwissenschaften geprägtes
Schwerpunkthema im Mittelpunkt: die sozial-ökologische
Transformation.
Die Sachverständigenkommission verwendet bewusst 
den Begriff der sozial-ökologischen Transformation, 
denn der Schutz des Klimas und die Anpassung an den 
Klimawandel lässt sich nicht allein durch die Reduktion 
von Treibhausgasemissionen und technische
Lösungen erreichen. Vielmehr sind die wirtschaftlichen und 
gesellschaftlichen Ursachen des Klimawandels,
einschließlich der damit verbundenen strukturellen
Ungleichheiten und der zugrunde liegenden Logiken zu 
beseitigen. Die Sachverständigenkommission fordert 
daher entscheidende Veränderungen der herrschenden 
Lebens- und Wirtschaftsweisen. Dabei muss der Schutz 
der natürlichen Lebensgrundlagen untrennbar mit
sozialen Zielen verknüpft werden, darunter die Umsetzung der 
Geschlechtergerechtigkeit.
Aus Sicht der Sachverständigen ist ein solch
grundlegender Wandel nicht ohne die Veränderung von
alltäglichen, häufig geschlechtlich geprägten Verhaltensweisen 
wie zum Beispiel Ernährung, Mobilität oder Zeitnutzung 
möglich. Es bedarf daher der Förderung
klimafreundlicher und geschlechtergerechter Alltagspraktiken. Dies 
setzt nicht nur ein individuelles Umdenken voraus,
sondern auch die Veränderungen der Strukturen, die für 
individuelles Verhalten ausschlaggebend sind. Dafür 
ist ein geschlechtergerechter Umbau der für die
alltägliche Lebensgestaltung maßgeblichen
Versorgungssysteme (z. B. Energieversorgung, industrielle
Produktion, Verkehrssysteme) notwendig, um Emissionen und 
Ressourcenverbrauch zu reduzieren und
klimafreundliches Verhalten zu ermöglichen. Zudem sind die
übergreifenden Prinzipien und Strukturen der
gesellschaftlichen Steuerung, nach denen Versorgungssysteme und 
Alltagspraktiken funktionieren, zu hinterfragen. Dazu 
zählt etwa die Regulierung des Wirtschaftssystems, des 
Arbeitsmarktes oder der öffentlichen Finanzen.
Aus einer gleichstellungsorientierten Perspektive darf 
sich die sozial-ökologische Transformation zudem nicht 
auf Fragen zu Energieversorgung, zirkulärer Wirtschaft 
oder Verkehr und Mobilität beschränken. Eine
umfassende Transformationsperspektive erfordert vielmehr, 
die Relevanz von Gleichstellung in umwelt-, technik-,
wirtschafts-, raumplanerischen Handlungsfeldern
herauszuarbeiten. Hierbei kann auf die langjährigen
Erkenntnisse der Geschlechterforschung in den entsprechenden 
Forschungsfeldern aufgebaut werden (siehe Kapitel 
Kontext). Gleichzeitig sind gleichstellungsrelevante
Veränderungen der sozial-ökologischen Transformation in 
den Bereichen herauszuarbeiten, die traditionell eher mit 
Gleichstellung verbunden sind, etwa bei der Aufteilung 
von Sorge- und Erwerbsarbeit oder der ökonomischen 
Gleichstellung. Thematisiert werden in diesem
umfassenden Verständnis daher auch
Transformationserfordernisse bei gesellschaftlich notwendigen, oft 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 20 – 
frauendominierten Dienstleistungen, etwa Pflege, Bildung 
oder soziale Arbeit. Die Sachverständigenkommission 
knüpft hier an Erkenntnisse und Empfehlungen der
vorherigen Gleichstellungsberichte an.
Wie in den vorangegangenen Gleichstellungsberichten 
versteht die Sachverständigenkommission Geschlecht 
als Zuschreibungsmerkmal und gesellschaftliches 
Strukturprinzip. Sowohl das Zuschreibungsmerkmal 
als auch das gesellschaftliche Strukturprinzip bringen 
stereotype Geschlechterrollenerwartungen sowie
Ungleichheits- und Hierarchieverhältnisse hervor und
reproduzieren sie. Dabei ist der im Gutachten verwandte 
Geschlechterbegriff intersektional angelegt, weil sich 
strukturelle Ungleichheiten entlang der Kategorie
Geschlecht häufig mit weiteren Ungleichheitsdimensionen 
überschneiden. Allerdings lässt die Datenlage zu
strukturellen Ungleichheiten entlang der Kategorie
Geschlecht oft nur Schlüsse auf Frauen und Männer zu 
– wenn überhaupt. Wo es Erkenntnisse zu nicht
homogenen Geschlechtergruppen und Verschränkungen mit 
weiteren Ungleichheitsdimensionen gibt, wurden diese 
weitestmöglich in die Analyse und die Empfehlungen 
einbezogen. Das Gutachten verdeutlicht aber ebenso 
wie die vorangegangenen Gleichstellungsberichte, dass 
mehr Forschung entlang intersektionaler Perspektiven 
notwendig ist und es differenziertere Daten braucht, 
damit ein zeitgemäßes Verständnis von Geschlecht 
und Geschlechterverhältnissen in die
Gleichstellungsberichte einfließen kann.
In Teil A geht das Kapitel Kontext und Ausgangslage
zunächst auf die Ursachen und Auswirkungen des
Klimawandels, den Bezug zu Geschlechterverhältnissen und 
deren Berücksichtigung in Wissenschaft und Politik ein. 
Zudem werden Fragen des sozialen Zusammenhalts als 
Gelingensbedingung der Transformation diskutiert. Im 
darauffolgenden Kapitel zu den konzeptionellen
Grundlagen wird das Verständnis der Sachverständigen von 
einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen
Transformation geklärt. Teil B thematisiert ausgewählte
Handlungsfelder der sozial-ökologischen Transformation. Die 
Kapitel adressieren sowohl Alltagspraktiken als auch 
Versorgungssysteme und grundlegende
Steuerungsmechanismen und formulieren handlungsfeldspezifische 
Empfehlungen. Teil C bündelt abschließend
Handlungsempfehlungen für gleichstellungsorientierte
institutionelle Mechanismen, die über die Empfehlungen der 
einzelnen Kapitel hinausweisen. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 21 – 
Handlungsfeldübergreifende 
zentrale Aussagen des Gutachtens
Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell 
benachteiligte Menschen besonders hart.
Zahlreiche Studien belegen die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Klimawandels. 
So sind Frauen zum Beispiel von den gesundheitlichen Belastungen und dem höheren
Aufwand für Sorgearbeit als Folge des Klimawandels betroffen. Diese Unterschiede resultieren 
aus strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. Sie sind verschränkt mit
weiteren Ungleichheitsdimensionen, insbesondere den Unterschieden zwischen Arm und Reich. 
Im globalen Maßstab spielen Ungleichheiten zwischen Globalem Norden und Süden eine 
erhebliche Rolle.
Transformationsstrategien, die einseitig auf technik- und industrie orientierte 
Lösungen setzen, laufen Gefahr, Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.
Strukturelle Geschlechterungleichheiten, etwa beim Einkommen, auf dem Arbeitsmarkt oder 
bei der Verteilung von Sorgearbeit, werden bei Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen bislang kaum berücksichtigt. Der CO
2
-Preis für fossile Heizenergie beispielsweise 
trifft alleinlebende und alleinerziehende Frauen aufgrund ihres geringeren Einkommens 
überdurchschnittlich hart; zugleich können sie seltener auf klimafreundliche Alternativen 
umstellen. Bei klimapolitischen Strategien und Investitionen für die Wirtschaft liegt der 
Fokus auf technikzentrierten Lösungen, dem Problem des Beschäftigungsverlustes in 
emissionsstarken Branchen und Entlastungen für energieintensive Industrien; damit stehen 
männerdominierte Branchen im Mittelpunkt der Bemühungen. Die Folgen des Klimawandels 
für frauendominierte Branchen, etwa für Dienstleistungen in den Bereichen Soziales,
Bildung und Gesundheit, werden demgegenüber vernachlässigt. Solchermaßen technik- und 
industrieorientierte Transformationsstrategien laufen Gefahr, bestehende
Geschlechterungleichheiten zu vertiefen.
Um den Klimawandel einzudämmen, bedarf es eines grundlegenden Wandels der 
Lebens- und Wirtschaftsweisen – im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation.
Die vorherrschenden wachstumszentrierten Lebens- und Wirtschaftsweisen gehen nicht nur 
mit erheblichen strukturellen Ungleichheiten einher; sie führen auch dazu, dass die
ökologischen Belastungsgrenzen des Planeten überschritten werden, und sie drohen, die
natürlichen Lebensgrundlagen zu zerstören. Klimapolitik kann sich nicht auf technische
Lösungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beschränken. Vielmehr müssen auch die 
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ursachen des Klimawandels beseitigt werden.  Der 
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist untrennbar mit sozialen Zielen zu verknüpfen, 
darunter die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit.
1. 
2.
3.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 22 – 
4. 
5. 
Die sozial-ökologische Transformation muss neben dem Erhalt der natürlichen 
Lebensgrundlagen allen Menschen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung 
ermöglichen, also auch geschlechtergerecht sein.
Eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation umfasst Strategien, Ideen und 
Projekte, die zum Ziel haben, unsere sozioökonomischen Versorgungssysteme neu zu
organisieren; diese Neuorganisation soll erstens erlauben, die planetaren Grenzen langfristig 
einzuhalten, und zweitens allen Menschen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung
ermöglichen. Letzteres setzt voraus, dass alle Menschen aktiv und gleichberechtigt am
wirtschaftlichen Leben und an dessen Ergebnissen sowie an den sozialen, politischen und kulturellen 
Prozessen der Gesellschaft teilhaben können – unabhängig von ihrem Geschlecht und
unabhängig von anderen Kategorien struktureller Ungleichheit. Die Gewährleistung materieller 
und ideeller Teilhabe beruht auf gleichen Rechten. Der Staat ist diesbezüglich in der Pflicht, 
die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Rechte auch tatsächlich
wahrgenommen werden können. Dazu gehört die Verwirklichung der Gleichstellung, die im Sinne 
des Art. 3 Abs. 2 und 3 Grundgesetz (GG) als substanzielle Gleichberechtigung zu verstehen 
ist: Dies verpflichtet den Staat zum Abbau struktureller Ungleichheiten in der
gesellschaftlichen Realität. Aus dem Zusammenspiel mit dem Sozialstaatsgebot in Art. 20 Abs. 1 GG folgt 
daher, dass der staatliche Auftrag zur Herstellung von Klimaneutralität aus Art. 20a GG sozial 
und geschlechtergerecht zu erfüllen ist.
Geschlechtergerechte Transformationspolitiken müssen drei Ebenen adressieren: 
Alltagspraktiken, Versorgungssysteme sowie grundlegende Prinzipien und 
Strukturen gesellschaftlicher Steuerung.
Um die planetaren Grenzen einzuhalten, ist ein Wandel unserer Lebens- und
Wirtschaftsweisen erforderlich. Dieser Wandel wird nicht ohne eine Veränderung unserer alltäglichen – 
häufig geschlechtlich geprägten – Verhaltensweisen vonstattengehen können; dazu gehören 
etwa Routinen der Ernährung, der Mobilität und der Zeitnutzung. Solche Veränderungen im 
Alltag setzen nicht nur ein individuelles Umdenken, sondern auch eine Anpassung jener 
Strukturen voraus, die für unsere Routinen ausschlaggebend sind. Diese Strukturen sind so 
auszugestalten, dass sie klimafreundliche und geschlechtergerechte Alltagspraktiken
möglich und attraktiv machen; dazu gehört ein geschlechtergerechter Umbau der für die
alltägliche Lebensgestaltung maßgeblichen Versorgungssysteme (z. B. der Energieversorgung, der 
industriellen Produktion und der Verkehrssysteme), sodass diese die Emissionen und den 
Ressourcenverbrauch reduzieren und klimafreundliches Verhalten ermöglichen. Den Rahmen 
für unsere Versorgungssysteme und unsere Alltagsroutinen bilden übergreifende Prinzipien 
und Strukturen der gesellschaftlichen Steuerung, etwa die dem Verkehrsrecht zugrunde
liegende Normen, die gegenwärtige Regulierung des Arbeitsmarktes oder das bestehende
System der öffentlichen Finanzen. Auch sie gilt es an den nationalen und globalen Klima- und 
Gleichstellungszielen auszurichten.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 23 – 
Energie- und Klimapolitiken müssen stärker an Suffizienz orientiert werden, ohne 
Geschlechterungleichheiten zu verstärken.
Neben der Reduktion der Emissionen und des Rohstoffverbrauchs bietet Suffizienz als
handlungsleitende Strategie die Chance, den Alltag zu entlasten und die Lebensqualität zu
verbessern. Folgt man der Strategie der Suffizienz, sind Infrastrukturen und Angebote so zu
gestalten, dass sie eine intelligente bedarfsgerechte Nutzung von Gütern und Dienstleistungen 
ermöglichen und überdimensionierten Konsum verhindern, zum Beispiel mittels Sharing-
Angeboten. Eine solche kollektive Begrenzung des Konsums ist eine wichtige Voraussetzung, 
um die Lebensqualität und die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse für jetzige und
nachfolgende Generationen zu sichern. Für die sozial-ökologische Transformation stellt Suffizienz 
daher eine vielversprechende Handlungsstrategie dar, die stärker genutzt und als Leitlinie 
in Klimapolitiken verankert werden sollte. Gleichwohl ist darauf zu achten, dass
Energiesuffizienz nicht zulasten derer geht, die einkommensbedingt ohnehin weniger Ressourcen
verbrauchen oder unbezahlte Sorgearbeit leisten und ihnen zusätzliche Aufgaben aufgebürdet 
werden. Um zu vermeiden, dass bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar 
verstärkt werden, sind die entsprechenden Maßnahmen daher geschlechtergerecht
auszugestalten.
Der für den internationalen Kontext formulierte Anspruch, Klima- und 
Umweltpolitiken geschlechtergerecht auszugestalten, muss auch auf 
nationaler Ebene beachtet und umgesetzt werden; dabei ist Gleichstellung als 
Querschnittsthema in allen Maßnahmen der sozial-ökologischen Transformation zu 
verankern.
Auf der internationalen Ebene wurden mit und seit der Klimarahmenkonvention der Vereinten 
Nationen (UNFCCC) deutliche Fortschritte gemacht, was die Integration einer
geschlechterdifferenzierten Perspektive in die Klimapolitik betrifft; diese Perspektive gilt es auch auf 
nationaler Ebene umzusetzen. Bislang fließen die Erkenntnisse der feministischen Klima- 
und Umweltforschung kaum in die Klima- und Umweltpolitik der Bundesregierung ein. Trotz 
der Verankerung von Gender Mainstreaming in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der 
Bundesregierung wird Geschlechtergerechtigkeit in der deutschen Klima- und Umweltpolitik 
noch nicht durchgängig beziehungsweise nicht hinreichend und kohärent berücksichtigt. In 
einzelnen Förderprogrammen, mit denen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im 
Globalen Süden unterstützt werden, wirkt die Bundesregierung auf
Geschlechtergerechtigkeit hin; dieser für die internationale Ebene formulierte Anspruch sollte auch in der
deutschen Klima- und Umweltpolitik verwirklicht werden. Insgesamt bedarf es einer Stärkung 
des gleichstellungspolitischen Instrumentariums und einer Zusammenschau ökologischer, 
gleichstellungspolitischer und raumbezogener Aspekte.
Für eine sozial-ökologische Transformation, die kohärent und geschlechtergerecht 
wirkt, müssen verbindliche ressortübergreifende Mechanismen der
Gleichstellungspolitik etabliert werden.
Das Thema Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation berührt eine Vielzahl 
von Handlungsfeldern. Um innerhalb der Bundesregierung die Strategien und Maßnahmen 
der sozial-ökologischen Transformation kohärent und geschlechtergerecht zu gestalten,
bedarf es ressortübergreifender Arbeitsstrukturen, etwa einer interministeriellen Arbeitsgruppe. 
Gleichstellungsorientierte Instrumente und Strategien – wie die geschlechterdifferenzierte 
Folgenabschätzung, das Gender Budgeting oder Monitoring-Mechanismen – müssen mit 
Blick auf die Anforderungen einer sozial-ökologischen Transformation weiterentwickelt und 
angewandt werden. Zudem müssen klimapolitische Instrumente wie der Emissionshandel 
beziehungsweise die CO
2
-Bepreisung, aber auch Steuern, Investitionen und Programme auf 
ihre Gleichstellungswirkungen überprüft und bei Bedarf um zielgerichtete
Kompensationsmaßnahmen ergänzt werden.
7.
8.
6.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 24 – 
9. Die sozial-ökologische Transformation muss der globalen Verantwortung gerecht 
werden, die aus den Lebens- und Wirtschaftsweisen in Deutschland resultiert; dies 
gilt auch für etwaige Risiken und Negativfolgen von Klimaschutzmaßnahmen.
Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland haben Auswirkungen in den Produktions- und
Extraktionsländern des Globalen Südens. Das gilt beispielsweise für die Umstellung auf
erneuerbare Energien, deren Rohstoffbedarf in diesen Regionen gedeckt wird; neben ihren 
positiven Effekten hat die Dekarbonisierung in Deutschland häufig geschlechterspezifische 
soziale Risiken in den Ländern des Rohstoffabbaus zur Folge. Ähnliches gilt für die
Herstellung landwirtschaftlicher und industrieller (Konsum-)Güter, die sich in den
Produktionsländern unter Umständen negativ auf die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Ressourcen 
für die Wirtschaft und die Gesellschaft auswirkt; häufig findet die Produktion unter
menschenunwürdigen sowie gesundheits- und umweltbelastenden Bedingungen statt. Deutschland 
trägt damit eine Mitverantwortung für die sozialen und ökologischen Bedingungen vor Ort, 
die maßgeblich auch die Geschlechterverhältnisse beeinflussen. Im Rahmen ihrer
Sorgfaltspflicht für die Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten sind auch 
deutsche Unternehmen in der Pflicht, die internationalen Konsequenzen ihrer Tätigkeiten zu 
prüfen und diese gegebenenfalls zu verändern.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 25 – 
26
Teil A: Rahmenbedingungen für 
Gleichstellung in der  
sozial-ökologischen Transformation
A.1 Kontext
1.1 Geschlechterungleichheit und ökologische Krise  
als doppelte Herausforderung
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern bestehen in 
Deutschland wie global fort. Durch die ökologische Krise 
wird deren Gleichstellung zusätzlich herausgefordert. 
Das betrifft alle Dimensionen der ökologischen Krise: 
ihre Ursachen, ihre Folgen und die gegenwärtigen
Bemühungen, sie einzudämmen. Fast immer lassen sich 
erhebliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern 
erkennen, die alte Ungleichheiten verstärken und neue 
Ungleichheiten schaffen können. Die ökologische Krise, 
die für Natur und Gesellschaft eine existenzielle
Bedrohung ist, und die Geschlechterungleichheit bilden eine 
doppelte Herausforderung, deren gemeinsame Analyse 
und Bearbeitung zu vielfältigen Synergien führen kann.
1.1.1 Die ökologische Krise
Spätestens seit dem Erscheinen des Berichts des Club 
of Rome 1972 zu den Grenzen des Wachstums (Meadows 
et al. 1972) und des 1987 veröffentlichten Brundtland-
Berichts (Brundtland 1987) wächst in Wissenschaft, Politik 
und Zivilgesellschaft die Erkenntnis, dass unsere
derzeitigen Lebens- und Wirtschaftsweisen die Natur und 
die Menschheit in höchstem Maße gefährden. Die
zunehmend beschleunigte menschengemachte
(anthropogene) Klimaerwärmung (IPCC 2021–2023) und der 
dramatische Verlust an Biodiversität (IPBES 2019)
bezeugen diese krisenhafte Entwicklung der Beziehungen 
zwischen Natur und Gesellschaft. Die Folgen führen
weltweit zu massiven Beeinträchtigungen der langfristigen 
Funktions- und Regenerationsfähigkeit der natürlichen 
Ökosysteme unseres Planeten. Auch in Deutschland
zeigen sich die Folgen des Klimawandels, unter anderem 
durch zunehmende Extremwetterereignisse wie
Hitzewellen, Starkregen und Hochwasser (Deutscher
Wetterdienst / Extremwetterkongress Hamburg 2021).
Rockström et al. (2009) trugen mit ihrem Konzept der 
planetaren Grenzen dazu bei, menschengemachte 
Umweltveränderungen quantitativ zu erfassen; damit 
konnten sie die Dramatik des Prozesses verdeutlichen. 
Sie beschrieben ökologische Schwellenwerte, deren 
Über- oder Unterschreitung die Stabilität des
Ökosystems der Erde und damit die Lebensgrundlagen der 
Menschen gefährdet. Inzwischen sind sechs von neun 
der sogenannten planetaren Grenzen überschritten 
(siehe Abb. 1).
Abkommen und Gesetze zum Schutz des Klimas und 
der Anpassung an den Klimawandel
Um die ökologische Krise zu bearbeiten, einigte sich 
die internationale Staatengemeinschaft 2015 im Pariser 
Klimaabkommen (UNFCCC 2015) auf das globale Ziel, 
die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen 
Zeitalter auf „deutlich unter“ 2 Grad Celsius zu
begrenzen – mit Anstrengungen, sie auf 1,5 Grad Celsius 
zu beschränken. Der Europäische Wetterdienst
Copernicus wies allerdings zuletzt darauf hin, dass ein globaler 
Temperaturanstieg um durchschnittlich 1,5 Grad Celsius 
gegenüber der vorindustriellen Zeit bereits erreicht ist 
(Copernicus 2025).
Die Europäische Union (EU) verabschiedete 2021 das 
Europäische Klimagesetz zur Umsetzung des Pariser 
Klimaabkommens (EU 2021). Deutschland verankerte 
entsprechende Klimaziele im deutschen
Klimaschutzgesetz (KSG), das 2019 in Kraft trat; es wird durch 
Maßnahmen, die im Klimaschutzprogramm festgelegt 
sind, umgesetzt. Mitte 2024 trat das deutsche
Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft, das mit der Ende 
2024 beschlossenen Klimaanpassungsstrategie
unterlegt wurde (BMUV 2024a). In der 20. Legislaturperiode 
brachte die Bundesregierung zudem die Weiter-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 26 – 
A.1 Kontext
27
Abbildung 1: Stand der neun planetaren Grenzen, basierend auf dem Planetary Health Check 2024
Eigene Darstellung nach Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (o. J.), CC BY 2.0
Klimawandel
Strahlungsantrieb
Genetische
Vielfalt
Funktionale
Integrität
„Grünes“
Wasser
„Blaues“
Wasser
P-
Kreislauf
N-
Kreislauf
CO2-
Konzentration
Überladung mit 
neuartigen Sto&#xd;en
Ozonabbau
in der Stratosphäre
Zunahme der
Aerosolbelastung
OzeanversauerungVeränderungen in
biogeochemischen
Kreisläufen
Veränderungen in
Süßwassersystemen
Veränderungen der 
Landnutzung
Veränderungen in 
der Integrität 
der Biosphäre
Sicherer 
Handlungsraum
Planetare Grenze
Hochrisiko-Linie
Bereich
zunehmendes Risikos
Hochrisiko-
Bereich
entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 
(DNS) auf den Weg: Die „Agenda 2030 für nachhaltige 
Entwicklung“ soll auf der Basis der 17 globalen
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable 
Development Goals – SDGs) eine nachhaltige
Lebensweise fördern (Bundesregierung 2025).
Zentraler Bestandteil der politischen Maßnahmen für den 
Klimaschutz ist die Reduktion der durch den Menschen 
verursachten Treibhausgasemissionen, allen voran der 
CO
2
-Emissionen. Deutschland verpflichtete sich im KSG, 
bis 2045 treibhausgasneutral zu sein und die Emissionen 
gegenüber 1990 bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 
um 88 Prozent zu reduzieren (§ 3 Abs. 1 und 2 KSG). 
Ob diese Ziele erreicht werden können, ist fraglich (ERK 
2024; Beckert 2024). Die Emissionen gehen in
Deutschland zwar insgesamt, aber nach Einschätzung von
Klimaexpert*innen zu langsam zurück (ERK 2023; siehe Abb. 2). 
Dennoch gab die Bundesregierung in dem 2024
novellierten KSG die zuvor festgelegten
Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren auf; die
Schadstoffausstöße der einzelnen Sektoren werden nun kumuliert 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 27 – 
A.1 Kontext
28
betrachtet. Dabei werden in einzelnen Sektoren, vor 
allem bei Verkehr und Gebäude, nach wie vor zu viele 
Schadstoffe emittiert (ERK 2024; UBA 2024a).
Bezogen auf das Klimaschutzprogramm 2023 stellte 
die Sachverständigenkommission des Vierten
Gleichstellungsberichts der Bundesregierung bereits im
August 2023 fest, dass die derzeitigen Klimaveränderungen 
überdeutlich machen, dass die Versäumnisse der letzten 
Legislaturperioden sofortige Maßnahmen in allen
Sektoren erfordern. Die Novellierung des KSG stelle infrage, ob 
Deutschland seinen völkerrechtlich vereinbarten Beitrag 
zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens 
leisten wird. Eine mit diesen Zielen konforme Reduktion 
der Emissionen und die sofortige Nachbesserung in den 
betreffenden Sektoren bei Nichteinhaltung seien jedoch 
wichtig, um zu verhindern, dass „partikulare
gesellschaftliche oder wirtschaftliche Interessen in Abhängigkeit von 
politischen Konjunkturen über das verfassungsrechtlich 
verankerte Gemeinwohl gestellt werden“ (SVK 2023: 1). 
Damit sind die Klimaziele auch für die Gleichstellung der 
Geschlechter eine wichtige Basis (ebd.).
1.1.2 Geschlechterspezifische 
Auswirkungen der ökologischen 
Krise
Die Ursachen und Auswirkungen der ökologischen Krise 
gehen mit strukturellen Ungleichheiten einher: global, 
intergenerationell und innergesellschaftlich (vgl.
Deutscher Ethikrat 2024). Obschon der Klimawandel ein
physikalisches Phänomen ist, werden seine Auswirkungen 
durch soziale, kulturelle und ökonomische Strukturen 
Abbildung 2: Emission der von der UN-Klimarahmenkonvention abgedeckten Treibhausgase;  
Nationale Treibhausgas-Inventare 1990 bis 2023
Quelle: UBA o. J.
Anmerkung: Die Treibhausgasbilanz Deutschlands erfasst nur solche Emissionen, die im Inland entstanden sind. 
Treibhausgasemissionen, die für die Herstellung importierter Güter und Dienstleistungen anfallen, etwa durch die 
Rodung von Regenwald für die Lebensmittelproduktion, werden nicht erfasst. Umgekehrt enthält die deutsche 
 Bilanz auch Emissionen von Produkten, die exportiert werden.
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0
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2
* Ziele 2030 und 2045: entsprechend der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12.05.2021 
Emissionen nach Sektoren des Bundesklimaschutzgesetzes, ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft 
Gebäude
Landwirtschaft
Abfall und Abwasser
Verkehr
Industrie
Energiewirtschaft
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 28 – 
A.1 Kontext
und Prozesse vermittelt (Kaijser/Kronsell 2014: 417 f.). 
Die Klimakrise ist daher zugleich eine soziale Krise. 
Strukturelle Ungleichheiten zwischen den
Geschlechtern, zwischen Arm und Reich und zwischen Menschen 
verschiedener Herkunft bestimmen, wie sehr diese
Menschen von den Folgen des Klimawandels betroffen sind 
(Otto 2023: 18). Auch sind die stärker Betroffenen jene, 
die sich aufgrund von Marginalisierung und
Ressourcenmangel schlechter schützen beziehungsweise anpassen 
können. Daher sprechen Mau et al. (2023: 227) gar von 
einer „Art Teufelskreis zwischen Umweltbelastungen 
und Ungleichheit“: Klimawandel betrifft strukturell
benachteiligte Menschen stärker, verschlechtert ihre 
Möglichkeiten zur Subsistenz und
Einkommensgenerierung, was wiederum sozioökonomische
Ungleichheiten verschärft. Der Klimawandel ist demzufolge 
auch ein „Symptom [der] globalen Krise der
Ungleichheit und Ungerechtigkeit“ (Otto 2023: 18).
Für den Globalen Süden liegen umfangreiche
Erkenntnisse zu den geschlechterspezifischen Ursachen des 
Klimawandels und zu dessen Auswirkungen auf die 
Geschlechterverhältnisse vor, etwa zu den Folgen 
von Dürren. Aufgrund der unterschiedlichen
Rahmenbedingungen sind diese Erkenntnisse jedoch nicht ohne 
Weiteres auf den Globalen Norden übertragbar. Eine 
wachsende Zahl von Studien weist jedoch auch für den 
deutschen und europäischen Kontext auf
geschlechterspezifische Klimaungerechtigkeiten hin, die in diesem 
Gutachten vertiefter diskutiert werden. Dabei zeigen 
sich Ungleichheiten 1) bei der Verursachung des
Klimawandels, 2) bei der Betroffenheit durch dessen Folgen 
und 3) bei den Belastungen und Gestaltungschancen, 
die mit den Maßnahmen zum Schutz des Klimas oder 
zur Anpassung an den Klimawandel einhergehen.
Hinsichtlich der Verursachung des Klimawandels gilt, 
dass die durch Privathaushalte verursachten Emissionen 
– immerhin bis zu 40 Prozent der Gesamtemissionen
(Schlich 2019) – und deren Ressourcenverbrauch
maßgeblich vom Einkommen abhängen (UBA 2021a). Daten
aus Singlehaushalten deuten darauf hin, dass Frauen
einen geringeren Anteil dazu beitragen, da sie einerseits
im Mittel über geringere Einkommen verfügen; daneben
gibt es weitere Faktoren, die den durchschnittlich
kleineren Carbon-Footprint von Frauen erklären, zum Beispiel
das Mobilitäts-, Konsum- und Ernährungsverhalten (EIGE 
2023: 75; Röhr et al. 2018: 32 ff.; Kleinhückelkotten et al.
2016: 17; Carlsson Kanyama et al. 2021: 1608) (siehe
Kapitel Mobilitäts- und Verkehrsplanung, Ernährung).
1 Der Begriff „Globaler Süden“ ist eine spezielle Kategorisierung, die nicht alle Nuancen und Realitäten widerspiegelt. Wir möchten an 
dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Begriff in akademischen und entwicklungspolitischen Analysen deshalb kritisch hinterfragt 
wird.
Was die Frage der Betroffenheit anbelangt, sind
strukturell benachteiligte Menschen im Allgemeinen
klimavulnerabler. Das gilt auch für Frauen. Alleinerziehende, 
darunter viele Frauen, leben zum Beispiel
einkommensbedingt häufiger in Mietwohnungen älteren Baujahrs, 
die in der Regel schlechter isoliert sind.
Extremwetterereignisse erhöhen zudem den Bedarf an – zumeist von 
Frauen geleisteter – Sorgearbeit, wenn Ältere, Kinder 
und Kranke intensivere Pflege benötigen (EIGE 2023: 
75). Darüber hinaus gibt es spezifische
Vulnerabilitäten, die in der Physiologie oder der Wohnsituation von 
Frauen begründet liegen. So sind ältere und schwangere 
Frauen zum Beispiel besonders stark von Hitzewellen 
betroffen (EEA 2023; Conte Keivabu et al. 2024; EIGE 
2023: 75 f.; Ellena et al. 2020; D’Ippoliti et al. 2010;
Zacharias/Koppe 2015; WHO 2014: 8 ff.). Hitzewellen
können zudem zu einem Anstieg geschlechterspezifischer 
Gewalt führen (van Daalen et al. 2022; WHO 2014: 8 ff.; 
EIGE 2023: 76).
Auch die Maßnahmen, die für den Klimaschutz und 
zur Klimaanpassung ergriffen werden, wirken sich oft 
sehr unterschiedlich aus. So kommen
Klimaschutzinvestitionen in CO
2
-intensiven Wirtschaftssektoren wie 
der Energieerzeugung oder der produzierenden
Industrie aufgrund der Arbeitsmarktsegregation mehrheitlich 
Männern zugute. Durch eine verstärkte
Ressourcenkonkurrenz in den öffentlichen Haushalten drohen
zudem Handlungsfelder aus dem Blick zu geraten; so wird 
beispielsweise bisher die Frage des Personals, das
infolge des Strukturwandels in den frauendominierten 
sozialen Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen 
fehlen wird, vernachlässigt (vgl. Bündnis Kommunale 
Gleichstellungsbeauftragte der Lausitz im
Strukturwandel 2023; F wie Kraft 2020) (siehe Kapitel
Arbeitsmarkt).
1.1.3 Ungleichheiten zwischen Globalem 
Süden1 und Globalem Norden
Globale Emissionsungleichheiten werden inzwischen 
stärker von Ungleichheiten innerhalb von Ländern,
insbesondere zwischen Arm und Reich, als von
Ungleichheiten zwischen den Ländern getrieben (Chancel et al. 
2023: 25). Das ändert jedoch nichts daran, dass
historisch wie auch heute noch der Globale Norden, also 
Industrieländer wie Deutschland, überproportional zum 
Klimawandel und damit zur Zerstörung der Natur und der 
Lebensgrundlagen beitragen. Die Schäden und Verluste, 
die sich durch die Folgen des Klimawandels ergeben, 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 29 – 
A.1 Kontext
30
treffen indessen den Globalen Süden besonders hart. 
Das ist umso problematischer, da dort die (finanziellen) 
Möglichkeiten, sich an den Klimawandel anzupassen, 
häufig fehlen.
Diese Ungleichheiten wurden 1992 in der
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations – UN) 
(UNFCCC) mit dem Prinzip „Common but Differentiated 
Responsibilities and Respective Capabilities“ (CBDR–
RC) adressiert (UN 1992a). In den darauffolgenden 
Jahren wurde über die historische Verantwortung der 
Industrieländer für den Klimawandel diskutiert und
darüber, wie sogenannte Entwicklungsländer – etwa durch 
Technologietransfer – dabei unterstützt werden können, 
ihre ökonomische Entwicklung voranzutreiben, ohne die 
Emissionen entsprechend zu steigern. Aber erst bei der 
Weltklimakonferenz in Kopenhagen im Jahr 2009
wurden die Industrieländer des Globalen Nordens finanziell 
in die Verantwortung genommen und zu
Kompensationszahlungen für Entwicklungsländer verpflichtet (UN 
2009: 2).
Die Industrieländer müssen, um ihrer historischen
Verantwortung für eine Begrenzung der Erderwärmung
gerecht zu werden, 1) ihre Treibhausgasemissionen
drastisch senken (Stichwort: Netto-Null), 2) die durch den 
Klimawandel hervorgerufenen Verluste und Zerstörungen 
im Globalen Süden kompensieren und 3) Klimaschutz- 
und Klimaanpassungsmaßnahmen in diesen Regionen 
finanzieren. Dies ist auch im Kontext
klimawandelbedingter Migration von Bedeutung, bedeutet es nicht 
zuletzt die Verhinderung von Fluchtursachen, indem 
die Lebensbedingungen in diesen Staaten erhalten 
oder verbessert werden. Für diejenigen, die trotzdem 
aufgrund der Folgen des Klimawandels fliehen
mussten oder müssen, ergeben sich bisher weder aus
internationalem Recht noch nach nationaler Rechtslage
adäquate Schutzmechanismen (Fontana 2025).
Nicht zuletzt schlagen sich die globalen
Ungleichheitsverhältnisse, aber auch geschlechterspezifische
Ungleichheiten in globalen Wertschöpfungsketten nieder. 
Beispielsweise sind Schlüsselpositionen in Bereichen 
wie etwa der Rohstoffgewinnung, der Energieproduktion 
oder der Landwirtschaft männlich dominiert, sodass 
nicht nur privilegierte Menschen des Globalen Nordens, 
sondern auch Männer überproportional profitieren
(Federici 2004; Stöcker 2024). Die Auswirkungen dieser 
Aktivitäten tragen in besonderem Ausmaß strukturell
benachteiligte Menschen – inklusive Frauen – im Globalen 
Süden, die eher in den unteren Einkommenssegmenten 
oder in informellen und unbezahlten (reproduktiven) 
Tätigkeiten konzentriert sind. Neben den prekären 
Arbeitsbedingungen in Extraktivindustrien im Globalen 
Süden werden dort die natürlichen Lebensgrundlagen 
durch intensiven Abbau und Export sowie durch
Umweltverschmutzung gefährdet, der Aufwand für Sorgearbeit 
steigt durch Einschränkungen von Land- und
Wassernutzung, gesundheitliche Risiken und sexualisierte
Gewalt nehmen zu (Hailemariam et al. 2023). Daher müssen 
die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Globalem 
Süden und Globalem Norden in den Blick genommen 
werden (siehe Kapitel Energieerzeugung, Zirkuläre
Wirtschaft und Landwirtschaft).
1.2 Geschlechtergerechtigkeit in Forschung, 
internationaler Klimapolitik und Recht
1.2.1 Feministische Nachhaltigkeits- und 
Umweltforschung
In der Wissenschaft werden feministische und
ökologische Fragestellungen schon länger
zusammengedacht. Die Frauen- und Ökologiedebatte der 1980er 
Jahre kann sogar als Fundament der (sozial-
ökologischen) Nachhaltigkeitsforschung bezeichnet werden 
(Hofmeister et al. 2013: 22). Dieser sozial-ökologische 
Diskurs, in dem Geschlecht als Querschnittskategorie 
galt (Scheich/Schulz 1987; Becker et al. 1999, nach:
Hofmeister et al. 2013: 19), wurde später von der
Nachhaltigkeitsforschung aufgegriffen und seit dem Jahr 2000 in 
der akademischen Nachhaltigkeitswissenschaft etabliert 
(Hofmeister et al. 2013: 22 f.). Diese junge Wissenschaft 
integriert Mensch-Natur-Verhältnisse in die Forschung 
zu einer nachhaltigen Entwicklung und übt Kritik an den 
Ausblendungen, die aus allein natur- und
technikwissenschaftlichen Zugängen resultieren (ebd.).
In der Geschlechterforschung wird zum Beispiel die auf 
Wachstum zielende grüne Ökonomie einer kritischen 
Analyse unterzogen und der Übergang zu Modellen des 
vorsorgenden Wirtschaftens (Netzwerk Vorsorgendes 
Wirtschaften o. J.; Gottschlich et al. 2014) oder einer 
Care-Ökonomie (Dengler/Lang 2022) ausgelotet. Diese 
Modelle gehen davon aus, dass – im Sinne eines
erweiterten Arbeitsbegriffs – die Sorgearbeit in die
ökonomische Perspektive für eine nachhaltige Entwicklung 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 30 – 
A.1 Kontext
31
integriert werden muss (Biesecker/Hofmeister 2013, 
2006; Littig 2002, 2014, 2023; Dengler 2020).
1.2.2 Geschlechtergerechtigkeit in der 
internationalen und europäischen 
Klimapolitik
Auf internationaler Ebene werden die Ursachen und
Folgen der Klimakrise zunehmend unter Berücksichtigung 
von Geschlechterverhältnissen diskutiert. Bei den
internationalen Klimaverhandlungen zur UNFCCC wird seit 
zehn Jahren ein Arbeitsprogramm umgesetzt, das dazu 
beitragen soll, die Verhandlungen inhaltlich und
partizipativ geschlechtergerechter zu gestalten. In der 
Fortschreibung der UNFCCC, etwa dem Pariser
Klimaabkommen, werden ebenfalls gleichstellungsrelevante 
Inhalte thematisiert. So sollen gemäß Art. 7 Nr. 5 Pariser 
Klimaabkommen die Maßnahmen zur Anpassung an den 
Klimawandel unter anderem geschlechterdifferenziert 
(gender-responsive) unter Beachtung besonders
vulnerabler Gruppen umgesetzt werden (Heinzel 2024).
Auf europäischer Ebene wird die Gleichstellung der
Geschlechter in der Umwelt- und Klimapolitik insbesondere 
vom Europäischen Gleichstellungsinstitut (European
Institute for Gender Equality – EIGE) sowie sporadisch vom 
Ausschuss für die Rechte der Frauen und die
Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) des Europäischen 
Parlaments aufgegriffen. Das EIGE veröffentlichte
bereits 2012 eine erste Studie zu Gender und Klima (EIGE 
2012). Aktuell analysiert das Institut mit dem Gender 
Equality Index 2023 – der Index misst Fort- und
Rückschritte der Gleichstellung in der EU – die Auswirkungen 
des European Green Deal auf die Gleichstellung der 
Geschlechter. Die Analyse umfasst die Themenfelder 
Energie und Transport, die im European Green Deal 
als Bereiche benannt werden, für die im Rahmen einer 
sozial gerechten Transformation prioritär
Handlungsbedarf besteht. Des Weiteren wurden Einstellungen und 
Verhaltensweisen bezüglich Klimawandel und
Klimaschutz sowie die Beteiligung an ökologisch relevanten 
Entscheidungen erhoben (EIGE 2023). Das FEMM-
Komitee des Europäischen Parlaments greift die Themen 
geschlechtergerechte Klima- und Energiepolitik immer 
wieder in Anhörungen und Berichten auf (z. B. Clancy et 
al. 2017).
Exkurs 1: Geschlechtergerechte Ansätze in den 
Vereinten Nationen
Ein Meilenstein bei der Berücksichtigung von Frauen 
und Geschlechteraspekten war die Konferenz der
Vereinten Nationen (UN) für Umwelt und Entwicklung, die 
1992 in Rio de Janeiro stattfand. Hier wurden Frauen 
erstmals als eine der neun Hauptgruppen (major 
groups) für den Prozess, die Entwicklung und die
Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung anerkannt. 
Das Abschlussdokument, die Agenda 21, leistete mit 
dem Kapitel 24 „Globale Maßnahmen im Hinblick auf 
die Teilhabe der Frau an einer nachhaltigen, gerechten 
Entwicklung“ (UN 1992b: 277 ff.) einen wichtigen
Beitrag zur Verbindung von Gleichstellungs- und
Umweltthemen. Verabschiedet wurde auf der Konferenz auch 
die UNFCCC, die Konvention für Biologische Vielfalt 
sowie die Waldkonvention. Während die letzten beiden 
Geschlechteraspekte beinhalteten, wurden diese in der 
UNFCCC nicht aufgegriffen – und es sollte viele Jahre 
dauern, bis sich das änderte (Heinzel 2023; Röhr et 
al. 2018: 85 ff.). Lag der Fokus bei UNFCCC zunächst 
ausschließlich auf Parität (gender balance) in Gremien 
und Delegationen, erweiterte er sich im Laufe der
Verhandlungen um inhaltliche Themen wie
geschlechterspezifische Vulnerabilitäten oder die Rolle der Frauen 
bei der Sorgearbeit; dies bezog sich aber in erster 
Linie auf die Situation im Globalen Süden.
Im hart umkämpften Pariser Klimaabkommen im Jahr 
2015 wird in der Präambel erwähnt, dass die
Vertragsstaaten die Gleichstellung der Geschlechter und die 
Stärkung der Rolle der Frau fördern sollen. Des
Weiteren sollten bei Anpassungsmaßnahmen (Art. 7.5) und 
beim Aufbau von Kapazitäten (Art. 11.2)
geschlechtergerechte Ansätze verfolgt werden (UNFCCC 2015). Ein 
Meilenstein im UNFCCC-Prozess war bereits ein Jahr 
vorher, 2014, die Verabschiedung des Lima
Workprogramme on Gender (LWPG): Gefordert wurde nicht nur 
eine stärkere Repräsentanz von Frauen, sondern
erstmals auch, dass die Vertragsstaaten die Klimapolitik 
gendersensibel entwickeln und umsetzen sowie eine 
geschlechtergerechte Klimapolitik bei allen relevanten 
Aktivitäten im Rahmen des Übereinkommens
verwirklichen sollen (UNFCCC 2014: 35). Das auf zwei Jahre 
angelegte LWPG wurde zunächst um drei Jahre
verlängert und 2017 bei der COP 23 mit einem Gender-
Aktionsplan (GAP) unterlegt. Schließlich wurde auf der 
COP 25 im Jahr 2019 ein erweitertes, fünfjähriges 
Arbeitsprogramm zu Genderaspekten – unterlegt mit 
einem aktualisierten GAP – verabschiedet.
Inhaltlich war dies ein großer Sprung hin zu einem 
umfassenderen Verständnis von
geschlechtergerechter Klimapolitik. Der aktuelle GAP definiert fünf Be-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 31 – 
A.1 Kontext
32
reiche (priority areas A – E), die prioritär zu bearbeiten 
sind. Demnach ist prioritär unter anderem Folgendes 
umzusetzen: Kapazitäten für Regierungen und
andere relevante Interessengruppen aufbauen, um
geschlechterspezifisch aufgeschlüsselte Daten und
Genderanalysen im Zusammenhang mit dem Klimawandel 
anzuwenden (A); Frauen vollständig, gleichberechtigt 
und sinnvoll am UNFCCC-Prozess zu beteiligen (B); 
Genderaspekte stärker in die Arbeit der Organe der 
UNFCCC und ihres Sekretariats zu integrieren (C); 
Gender-Responsive Budgeting in nationale Haushalte 
zu integrieren, um geschlechtergerechte Klimapolitik, 
-pläne, -strategien und -maßnahmen voranzutreiben;
Wissensplattformen zu Gender und Klimawandel
aufzubauen sowie nationale Frauen- und
Gleichstellungsinstitutionen, etwa die relevanten Ministerien und
Verbände, bei der Entwicklung, Umsetzung und
Aktualisierung von Klimapolitiken einzubinden (D); die
Umsetzung der Verpflichtungen, die mit dem Arbeits- und
Aktionsprogramm zu Genderaspekten verbunden sind,
sowie die Berichterstattung dazu zu monitoren (E). Die
Verpflichtungen aus dem Lima Workprogramme on
Gender (LWPG) und dem Gender-Aktionsplan (GAP)
gelten für alle Vertragsstaaten, müssen also auch in
Deutschland umgesetzt werden.
Auf der COP 29 in Baku, Aserbaidschan, im
November 2024 wurde das erweiterte LWPG um weitere 
zehn Jahre verlängert. Das entsprechende
Nebenorgan (Subsidiary Body for Implementation) wurde 
aufgefordert, auf der nächsten Sitzung, das heißt 
2025, einen neuen GAP zu erarbeiten, dies unter
Berücksichtigung des ausführlichen Reviews vom Juni 
2024 und dessen Empfehlungen (UN 2024).
Hochgradig umstritten bei dem Beschluss war die Sprache. 
Unter anderem Saudi-Arabien, Russland und der
Vatikan wandten sich gegen die Begriffe human rights, 
gender, sex(-disaggregated), women and men in all 
their diversity und weitere. Eine starke Befürworterin 
einer geschlechter- und diversitätsbewussten und 
menschenrechtsbasierten Sprache ist traditionell die 
EU; auch bei dieser COP setzte sie sich für den
Erhalt der Fortschritte, die in der letzten Dekade erzielt 
worden waren, ein und mahnte dringend weitere
ehrgeizige Genderprogramme an. In ihrer Erklärung zur 
COP 29 machten die EU und ihre 27 Mitgliedsländer, 
also auch Deutschland, deutlich, dass sie entschlossen 
sind, bei der Umsetzung von Klimapolitiken, -plänen, 
-strategien und -maßnahmen geschlechterspezifische
Aspekte zu berücksichtigen (EU 2024).
1.2.3 Rechtliche Mobilisierung durch 
Klimaklagen
Der Klimawandel wird auch rechtlich zunehmend
thematisiert. Mittels Gerichtsverfahren zum Klimawandel 
(„Klimaklagen“) wird ein verstärktes staatliches (und 
unternehmerisches) Handeln zum Schutz des Klimas 
eingefordert. Die gerichtlichen Entscheidungen beruhen 
dabei auf nationalen sowie menschenrechtlichen
Verpflichtungen (vgl. Sußner 2025). 
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies bereits 
2021 in seinem Klimabeschluss auf staatliche
Schutzpflichten hin. Nicht nur stellt das BVerfG in der
Entscheidung fest, dass „Art. 20a GG […] den Staat zum 
Klimaschutz [verpflichtet]“, sondern es definiert diesen 
Schutz explizit im Sinne der Klimaneutralität: die
Begrenzung der „Treibhausgasemissionen auf ein für die 
Treibhausgaskonzentration in der Erdatmosphäre
neutrales Maß“ (BVerfG 2021: Rn. 198).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
erkannte jüngst ein Menschenrecht auf Klimaschutz an. 
In der Rechtssache „Verein KlimaSeniorinnen Schweiz 
u. a./Schweiz“ entschied er im April 2024, dass die
Schweizer Regierung gegen Art. 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) – das Recht auf
Achtung des Privat- und Familienlebens – verstoßen hat, weil
die Regierung es versäumt hat, einen innerstaatlichen
Rechtsrahmen für die Eindämmung des Klimawandels
einzurichten (vgl. Sußner 2025). Die schweizerische
Regierung (Bundesrat) erklärte demgegenüber im August
2024, sie sei der Auffassung, „dass die Schweiz die
klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt“ und
die „weite Auslegung der EMRK […] nicht zu einer
Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK“ führen dürfe
(Bundesrat 2024).
Das Zusammenspiel ökologischer,
gleichstellungsorientierter und sozialstaatlicher Grund- und
Menschenrechte wird dabei bislang selten thematisiert.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 32 – 
A.1 Kontext
33
1.3 Gleichstellung in der Umwelt- und Klimapolitik der 
Bundesregierung
In die deutsche Klimapolitik wurden Fragen der
Gleichstellung erst spät, bis heute nicht durchgängig und vor 
allem nicht hinreichend aufgenommen. § 2 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien 
(GGO) sieht zwar seit 1999 vor, die Gleichstellung von 
Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip 
in allen politischen, normgebenden und verwaltenden 
Maßnahmen der Bundesministerien zu fördern (Gender 
Mainstreaming). Die Verpflichtung, die insbesondere bei 
Gesetzesvorhaben zu beachten ist (§§ 2, 44 GGO), wird 
in der Umwelt- und Klimapolitik jedoch nur selten
berücksichtigt (vgl. Spitzner et al. 2020: 96 ff.). Stattdessen 
wird den Gesetzesvorhaben häufig jegliche
Gleichstellungsrelevanz abgesprochen (Westphal 2025: 10).
Dagegen initiierte die dem BMUV nachgeordnete 
wissenschaftliche Behörde, das Umweltbundesamt 
(UBA; siehe Textbox 1), bereits 2002 das interne
Projekt „Geschlechterverhältnisse und Nachhaltigkeit“. 
In dem Projekt untersuchte und erprobte das UBA, 
wie Umweltpolitik und Geschlechtergerechtigkeit
ineinandergreifen und sich gegenseitig stärken können 
(Röhr 2017). In der Folge wurden a) eine Anlaufstelle für 
Gender Mainstreaming eingerichtet, b) die Integration 
der Gleichstellung der Geschlechter in der Facharbeit 
des UBA verankert und c) verschiedene
Forschungsprojekte durchgeführt, unter anderem zur
Integration von Geschlechteraspekten in die
Umweltgesundheitsforschung und die Klimaschutzpolitik (UBA 2022; 
Spitzner et al. 2020; Debiak et al. 2019). Spitzner et al. 
(2020: 89) entwickelten in diesem Rahmen das
Instrument der gleichstellungorientierten Folgenabschätzung 
für die Klimapolitik weiter (siehe Teil C: Institutionelle 
Mechanismen).
Die Gleichstellung der Geschlechter ist seit 2016
zudem Teil der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), 
auf deren Grundlage die Nachhaltigkeitsziele (SDG) 
in Deutschland umgesetzt werden sollen. Zu den SDG 
zählt auch die Geschlechtergerechtigkeit (SDG 5), die 
nicht nur als spezifisches Ziel mit entsprechenden
Indikatoren, sondern als Querschnittsprinzip gilt
(Bundesregierung 2021a: 184). Auch das BMUV, das sich seit 
2018 mit Geschlechterfragen bei der Umsetzung der 
UNFCCC und des Pariser Klimaabkommens befasst und 
2019 eine entsprechende Arbeitseinheit einrichtete 
(BMU 2020: 21), bezieht sich auf SDG 5. Der 2020
veröffentlichte „Nachhaltigkeitsbericht des
Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der 2030-Agenda der
Vereinten Nationen“ benennt Geschlechtergerechtigkeit als 
Grundsatz der deutschen Umweltpolitik (ebd.: 20). Dies 
spiegelt sich in der realen Politik allerdings bisher kaum 
wider.
Textbox 1 – Institutionelle Verankerung im Natur- 
und Umweltschutz
In Deutschland wurde im Jahr 1974 mit dem UBA eine 
oberste Bundesbehörde eingerichtet, die eine breite 
Zuständigkeit für Umweltfragen hatte. Angestoßen von 
der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl wurde zwölf 
Jahre später, im Jahr 1986, das Bundesministerium für 
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgebaut. 
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der 
Tiere wurde 1994 in Art. 20a GG als Staatsziel 
aufgenommen, womit eine verfassungsrechtliche 
Grundlage für die Weiterentwicklung der Umwelt- und 
Klimapolitik geschaffen war.
Bereits seit 1972 und damit lange vor der Einrichtung 
des Bundesumweltministeriums und des UBA berät der 
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) die 
Bundesregierung; damit ist er eine der ältesten
Institutionen wissenschaftlicher Beratung für die deutsche 
Umweltpolitik. Es wurden im Jahr 1992 mit dem 
Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale 
Umweltveränderungen (WBGU), im Jahr 2001 mit dem 
Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), im Jahr 2019 
mit der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) 
und im Jahr 2020 mit dem Expertenrat für Klimafragen 
(ERK) weitere Beratungsgremien der Politik für 
ökologische Themen eingerichtet.
Die 2024 weiterentwickelte DNS fasst
Geschlechtergleichstellung im Sinne von SDG 5 und § 2 GGO als 
Querschnittsaufgabe: „Um geschlechtsbezogener
Diskriminierung entgegenzuwirken, sollte bei der Entwicklung 
und Umsetzung von Maßnahmen
Geschlechtergleichstellung in allen Politikbereichen integriert werden“ 
(Bundesregierung 2025: 23). Diese „gendersensible
Perspektive“ fällt jedoch hinter Art. 3 Abs. 2 GG zurück, der 
auf eine substanzielle Gleichberechtigung und damit die 
Beseitigung struktureller Ungleichheiten zielt (siehe
Kapitel Konzeptionelle Grundlagen). In vielen Ressorts, die 
für den nationalen Klimaschutz und die Klimaanpassung 
essenziell sind, zum Beispiel bei den Themen
Kreislaufwirtschaft, Finanzen, Digitalisierung und
Innovation, mangelt es zudem vollständig an
gleichstellungspolitischen Bezügen (Spangenberg et al. 2024: 56). 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 33 – 
A.1 Kontext
34
Ausnahmen sind die Entwicklungs- und Außenpolitik: 
Das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung veröffentlichte 2023 eine
Strategie für feministische Entwicklungspolitik mit vielfältigen 
Bezügen zu Klimaschutz und -anpassung (BMZ 2023). 
Die „feministische Entwicklungspolitik“ des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und
Zusammenarbeit (BMZ) gibt vor, „diskriminierende
Machtstrukturen zu überwinden. Dabei [sollen] Frauen und 
marginalisierte Gruppen in all ihrer Diversität [...]
gleichberechtigt von Klimaschutzmaßnahmen profitieren und 
Klimapolitik aktiv mitgestalten können“ (BMZ 2023). Das 
Auswärtige Amt (AA) entwickelte ebenfalls Leitlinien für 
eine feministische Außenpolitik und definiert darin unter 
anderem Leitlinien für eine feministische Klima- und 
Energieaußenpolitik (AA 2023: 46 ff.).
Am weitesten geht die Internationale
Klimaschutzinitiative (IKI). Dieses aus dem Emissionshandel
gespeiste Förderprogramm ist, ebenso wie die nationalen 
Förderprogramme, Teil des Klima- und
Transformationsfonds (KTF). Der Projektträger Zukunft – Umwelt –
Gesellschaft (ZUG) entwickelte für die IKI eine umfassende 
Genderstrategie; sie umfasst den IKI-Gender-
Aktionsplan (IKI GAP), Guidelines für Antragstellende und eine 
Community of Practice, um sich auszutauschen (BMWK 
2022a). Der IKI GAP richtet sich an alle mit IKI
befassten Personen und Organisationen: von den
Mitarbeiter*innen der drei damit befassten Ministerien 
(BMWK, AA und BMZ) über den Projektträger ZUG bis 
hin zu den Organisationen, die die geförderten Projekte 
vor Ort umsetzen. Eine wichtige Einschränkung ist
allerdings, dass die IKI-Genderstrategie ausschließlich für 
internationale Projekte gilt; die nationalen und
europäischen Förderlinien setzen die Genderstrategie nicht um. 
Hier besteht ein offensichtlicher Nachholbedarf.
Dass es in Deutschland an einer systematischen
Berücksichtigung von Geschlecht in der Klimaschutz- 
und Klimaanpassungspolitik mangelt, wurde in der 
Vergangenheit oft kritisiert (Birkenkötter et al. 2019; 
Alber et al. 2018). Trotz einzelner (inkrementeller)
Verbesserungen wird die Gleichstellung der Geschlechter 
von der Bundesregierung aber nach wie vor nicht als 
Querschnittsprinzip in die für die sozial-ökologische 
Transformation relevanten Handlungsfelder einbezogen.
1.4 Sozialer Zusammenhalt und Transformationsfähigkeit
Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation 
ist kein Selbstläufer. Damit verbunden sind alte
grundlegende Fragen nach dem sozialen Zusammenhalt, die 
neu aufgeworfen werden. So wie der Kampf für die
Gleichstellung der Geschlechter von Anfang an auf heftige 
Widerstände stieß und aktuell durch neuen
Antifeminismus, Anti-Genderismus und selbstbewussten Sexismus 
Gegenwind erfährt, sind Vorhaben sozial-ökologischer 
Transformationen mit Bedenken und Widerständen aus 
Teilen der Politik, Wirtschaft und Bevölkerung
konfrontiert. Das Beispiel der Gleichberechtigung zeigt, dass 
gesellschaftlicher Wandel auch von gegenläufigen
Entwicklungen begleitet wird; beispielsweise gibt es bei 
jüngeren Männern eine starke Neigung dazu,
zurückzukehren zu der Vorstellung eines naturhaften binären 
Geschlechtscharakter von Frauen und Männern
(Wippermann 2024).
Das Gelingen der sozial-ökologischen Transformation 
hängt davon ab, ob zivilgesellschaftliche Anstrengungen 
sowie politische Gestaltung und Moderation die sozialen, 
ökonomischen und politischen Spannungen, die den
gesellschaftlichen Wandel begleiten, ausgleichen können. 
Solche Spannungen entstehen, wenn alte
Handlungspfade verlassen, Anreize für neue Pfade geschaffen und 
politische Lösungen ausgehandelt werden müssen. Erst 
recht bergen gesellschaftliche Transformationen, die den 
Menschen bezüglich ihrer Gewohnheiten und
Alltagspraxis als tiefgreifend empfundene Veränderungen
zumuten oder kollektive Ansprüche und Machtverhältnisse 
verändern, ein erhebliches Konflikt- und
Widerstandspotenzial (Reißig 2011). So wurden die ökonomischen, 
kulturellen und institutionellen Transformationen nach 
der Wiedervereinigung in weiten Teilen
Ostdeutschlands als individuelles und kollektives Trauma erlebt 
(Mau 2020). Später führte in Ost wie West die durch 
die Agenda 2010 ausgelöste soziale Transformation zu 
einer Prekarisierung von Millionen von Beschäftigten 
(Niggemeyer 2013; Villa-Braslavsky, Fachgespräch
Gesellschaftliche Polarisierung 2024). Bewerten Teile der 
Bevölkerung die „Transformation als Alltagserfahrung“ 
(ebd.) eher als Einschränkung und Zumutung denn als 
Gewinn, kann dies zu totalitären Schließungen
führen und den sozialen Zusammenhalt gefährden (ebd.). 
Das kann jedoch vermieden werden: Eine gerechte 
Gestaltung von Transformationsprozessen unter
Einbeziehung aller Bevölkerungsteile bewahrt den sozialen 
Zusammenhalt. Gesellschaftliche
Transformationsfähigkeit kann gefördert werden, wenn gesellschaftliche
Vielfalt als Ressource begriffen wird und der Staat durch die 
Bereitstellung einer funktionierenden Daseinsvorsorge 
Handlungsfähigkeit beweist.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 34 – 
A.1 Kontext
35
1.4.1 Sozialer Zusammenhalt als 
Anforderung der
sozialökologischen Transformation
Die Geschichte der Frauenbewegungen zeigt, dass auch 
frühere Transformationen zu mehr
Geschlechtergerechtigkeit gegen massive Widerstände herrschender 
Kräfte erkämpft wurden. Die Einführung des
Frauenwahlrechts (1919), die Verankerung der umfassenden
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Verfassung 
(Elisabeth Selberts Kampf im Parlamentarischen Rat 
1948/49), die Klage beim BVerfG gegen den
Stichentscheid und gegen das gesetzliche Leitbild der
Hausfrauenehe im Ersten Gleichberechtigungsgesetz von 
1957 und die Kriminalisierung der Vergewaltigung in der 
Ehe (1997) erzeugten in der Gesellschaft (in bestimmten 
politischen Parteien, in den Kirchen, in weiten Teilen der 
Bevölkerung) kurz- und mittelfristig heftige Kontroversen 
und tiefe Spaltungen. Diese Entwicklungen haben den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt aber langfristig nicht 
zerstört. Dasselbe gilt für andere Emanzipationserfolge 
und Widerstände dagegen, etwa für die Abschaffung 
des Strafrechtsparagraphen § 175 StGB (1994), mit dem 
Homosexualität unter Strafe gestellt worden war.
Sozialer Zusammenhalt beruht darauf, dass
unterschiedliche und auch gegensätzliche Lebensweisen und
Narrative akzeptiert und toleriert werden. Solidarität und 
eine Toleranz des Respekts, mit der sich Bürger*innen 
aus unterschiedlichen Lebenswelten auf Augenhöhe
begegnen – dann teilen sie zwar unter Umständen nicht 
dieselben Vorstellungen vom richtigen und guten Leben, 
erkennen einander aber an und akzeptieren ihre
unterschiedlichen Werte –, haben Schlüsselfunktionen für 
den sozialen Zusammenhalt. Bei Streitthemen, etwa der 
Gleichberechtigung oder Maßnahmen zur Begegnung 
des Klimawandels, werden konkurrierende Vorstellungen 
vom guten Leben konkret. Was die Gesellschaft in
diesen Fällen zusammenhält, ist die geteilte Vorstellung, 
dass a) es grundsätzlich gerecht zugeht oder dass b) 
sich staatliche Institutionen und gesellschaftliche
Akteur*innen um mehr Gerechtigkeit bemühen und allen 
gesellschaftlichen Gruppen glaubhaft signalisieren, dass 
ihre Belange gesehen und ernst genommen werden. Der 
Zusammenhalt schwindet, wenn beides bestritten wird 
(Forst 2020: 51). Das in die Vorstellung, dass soziale
Gerechtigkeit gewollt und (näherungsweise) möglich ist, 
investierte Vertrauen sucht in den eigenen Erfahrungen 
des Alltags (und im Lebensgefühl) nach Belegen und 
Rechtfertigung. Hier ist der demokratische und soziale 
Rechtsstaat gefordert, dieser Sicherheitserwartung
gerecht zu werden. In der Bevölkerung, insbesondere in der 
unteren Hälfte der Einkommensverteilung, sind
allerdings Zukunftssorgen und politische Entfremdung
vermehrt festzustellen. Das Vertrauen in das demokratische 
System sowie in Möglichkeiten, auf eigene Anliegen
aufmerksam zu machen und an politischen Entscheidungen 
teilzuhaben, schwindet zunehmend (Spannagel/Brülle 
2024: 10 ff.).
In diesem Zusammenhang wird häufig von einer
gesellschaftlichen Polarisierung gesprochen, durch die 
sich neue Spaltungslinien in der Gesellschaft auftun 
(Mau et al. 2023: 12). Wenngleich sich eine grundlegende 
gesellschaftliche Polarisierung empirisch nicht
nachweisen lässt, nehmen viele Menschen dies doch so wahr. 
Tatsächlich existieren gesellschaftliche Reizthemen, 
die in der politischen Debatte immer wieder verstärkt 
werden (ebd.: 375 ff.; Teney/Rupieper 2023). Auch mit 
Blick auf die sozial-ökologische Transformation wird 
politischer Streit, der grundsätzlich Teil demokratischer 
Aushandlungsprozesse ist, mitunter dazu missbraucht, 
Argumente zu instrumentalisieren und andere
Positionen zu diffamieren. So wird im politischen Streit häufig 
der Eindruck vermittelt, dass Planungen im Sinne einer 
ökologischen Transformation grundsätzlich soziale
Gerechtigkeit, wohlstandsverbürgendes Wachstum und 
Freiheitsrechte gefährdeten (Latif 2024). Besonders 
deutlich wurde dies in der Debatte um das
Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023 und bei den
Bauernprotesten im Winter 2024. Nicht nur populistische 
Parteien und Bewegungen, sondern auch Parteien der 
politischen Mitte und Teile der Medien argumentierten, 
dass die ökologische Transformation zu weit gehe und 
den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährde: wegen 
ungerechter sozialer Folgen durch hohe Kosten für die 
(teilweise) Umstellung von Gas- und Ölheizungen auf 
Wärmepumpen (Grimm/Groß 2023; Fabricius 2023) 
beziehungsweise wegen Nachteilen für Landwirt*innen 
(rnd 2024). Das Argument des sozialen Zusammenhalts 
wird bisweilen also auch verwendet, um
verfassungsrechtliche Normen und Entscheidungen abzuwehren 
oder zu relativieren: etwa in den eben genannten Fällen, 
die Maßgaben des BVerfG zum Klimaschutz oder auch 
Verfassungsnormen wie Art. 3 Abs. 2 GG zur
Gleichberechtigung von Männern und Frauen umsetzen.
Auf der anderen Seite besteht das Risiko, dass im
Diskurs über eine Transformation, die gerecht und fair ist 
und den sozialen Zusammenhalt berücksichtigt, eine 
eindimensionale Großgruppenbetrachtung dominiert 
und so der Erzählung der gesellschaftlichen Spaltung 
Vorschub geleistet wird: arm/reich, Stadt/Land, Frauen/
Männer, Jüngere/Ältere, Singles/Paare/Familien etc. 
Um dies zu verhindern, braucht es eine intersektionale 
Perspektive, die Verschränkungen struktureller
Benachteiligungen mitdenkt – zum Beispiel von
migrantischen Saisonarbeiter*innen in der Landwirtschaft, 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 35 – 
A.1 Kontext
36
Schwarzen alleinerziehenden Müttern, trans* Personen in 
prekärer Beschäftigung, geschiedenen
langzeiterwerbslosen Männern oder Frauen in der Obdachlosigkeit. Hier 
sind zivilgesellschaftliche Akteur*innen, politische
Parteien und politische Institutionen auf Gemeinde-, Kreis-, 
Land- und Bundesebene gefordert, diese und weitere 
Personengruppen einzubeziehen, wenn vom sozialen
Zusammenhalt die Rede ist. Damit die sozial-ökologische 
Transformation unter Wahrung des sozialen
Zusammenhalts gelingt, kann sich der Staat nicht auf seine Rolle 
als neutraler Rechts- und Ordnungshüter zurückziehen. 
Er ist in der Pflicht und hat die Verantwortung, einen
offenen Dialog zu führen und dabei Mitglieder aller Teile 
der Zivilgesellschaft einzubeziehen; diese ist keine 
homogene Einheit, sondern fächert sich in vielfältige, 
Schichten, Milieus, Ethnien, Religionen, Szenen und
Bewegungen auf.
Staat und politische Akteur*innen, etwa Politiker*innen, 
Parteien oder Verbände, sind aufgefordert, kritisch zu 
prüfen, ob sie das Argument von der Gefährdung des
sozialen Zusammenhalts selektiv und taktisch einsetzen, 
um Schritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit und/
oder sozial-ökologischer Transformationen zu
blockieren, zu verzögern, umzulenken oder rückgängig zu
machen. Staatliche Institutionen und politische
Akteur*innen müssen sich aktiv um eine gerechte Verteilung der 
Transformationschancen und -lasten bemühen. Was 
die bestehenden Geschlechterungleichheiten betrifft, 
muss der Staat auch bei der Steuerung und Förderung 
der sozial-ökologischen Transformation seinem
Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG nachkommen. 
Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende 
Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar
verschärft, gefährdet den sozialen Zusammenhalt.
1.4.2 Transformationsfähigkeit durch 
Versorgungsstrukturen und 
gesellschaftliche Vielfalt
Dass ein fundamentaler sozial-ökologischer Umbau 
notwendig ist, wird in der Bevölkerung mehrheitlich 
anerkannt (Grothmann et al. 2023). Fraglich ist
allerdings, ob damit in der Breite auch notwendigerweise 
eine persönliche Bereitschaft, das eigene Verhalten zu 
ändern, einhergeht (Kollmuss/Agyeman 2002). Dafür 
braucht es zweifelsohne adäquate Rahmenbedingungen 
und entsprechende Versorgungsstrukturen, die
umweltbewusstes Handeln ermöglichen und dafür Anreize setzen.
Die zunehmende Komplexität „krisenhafter Zeiten“ und 
damit einhergehende Verunsicherungen können die 
Sehnsucht nach einfachen Antworten und
Stabilitätsversprechen, die vor allem von rechten Parteien formuliert 
werden, verstärken (Decker et al. 2024; Villa-Braslavsky, 
Fachgespräch Gesellschaftliche Polarisierung 2024). 
Vielfach werden einschneidende politische Maßnahmen 
ausgelöst durch politisch kaum zu kontrollierende
Ereignisse in der Gegenwart, oder sie sind eine Folge 
vorangegangener politischer Entscheidungen oder
Versäumnisse. Beispiele für Ersteres sind globale
Migrationsbewegungen, die Coronapandemie, der Ukrainekrieg 
und generell weltwirtschaftliche und weltpolitische
Krisen. Beispiel für Letzteres ist die sich heute zeigende 
Vernachlässigung von Investitionen in zentrale
gesellschaftliche und wirtschaftliche Infrastrukturen, etwa 
in die öffentliche Gesundheitsversorgung, die
Verkehrsinfrastruktur oder den Bildungs- und Betreuungssektor. 
Qualitätsverluste bei der Bereitstellung von Diensten 
und der Verfall von Strukturen der Daseinsvorsorge sind 
im Alltag der Bürger*innen heute allgegenwärtig. Eine 
funktionierende Daseinsvorsorge jedoch ist die
Grundlage, um die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die 
staatliche Handlungsfähigkeit sicher- oder
wiederherzustellen; dies gilt erst recht für den Umgang mit
dermaßen großen gesellschaftlichen Herausforderungen 
wie der ökologischen Krise.
Zu den Ressourcen, um Krisen inklusive der ökologischen 
zu meistern, zählen gesellschaftliche Vielfalt und
Gegensätzlichkeit. Insofern gibt es Grund zu der Annahme, dass 
die Gesellschaft in Deutschland heute womöglich besser 
als je zuvor ausgestattet ist, um den Herausforderungen 
und Zumutungen von Transformationen zu begegnen. 
Voraussetzungen dafür sind, dass die soziale
Ungleichheit verringert wird und dass alle Akteur*innen auf eine 
gerechte Weise eingebunden werden. Reißig (2011: 8 f.) 
formuliert treffend, dass kleine Schritte und konkrete 
Projekte im Sinne alternativer Lebensweisen nötig sind, 
um die Demokratie zu erweitern, Freiheitsrechte der 
Bürger*innen zu sichern und Gleichheit und Solidarität 
in der Gesellschaft zu stärken, damit daraus die
notwendige „Große Transformation“ erwachsen könne. Nur 
eine integrierte und gerechte Gesellschaft ist resilient 
und kann die Zumutungen, die mit der notwendigen 
sozial-ökologischen Transformationen einhergehen,
verarbeiten.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 36 – 
37
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
2.1 Konzept gesellschaftlicher Naturverhältnisse
Die Sachverständigenkommission legt bei der
Umsetzung des Berichtsauftrags das Konzept der
gesellschaftlichen Naturverhältnisse (Jahn/Wehling 1998; 
Becker et al. 2011; Hummel et al. 2023) zugrunde. Das 
Konzept geht von einer wechselseitigen Verflechtung 
von Gesellschaft (Soziosphäre) und Natur (Biosphäre) 
aus (siehe Abb. 3).
Unter Natur wird dabei die biophysische Basis aller 
menschlichen und nichtmenschlichen Lebensformen 
verstanden; sie stellt die natürlichen Ressourcen bereit 
und ermöglicht deren Reproduktion und Entwicklung. 
Gleichzeitig ist das Verständnis von Natur durch
gesellschaftliche Wahrnehmungen, Praktiken und
Strukturen geformt. Natur ist damit sowohl physische Realität 
als auch kulturelles und soziales Konstrukt. Dabei
bestimmen gesellschaftliche Strukturen sowohl den Zugriff 
auf die Natur als auch die unmittelbaren und mittelbaren 
Folgen der dadurch ausgelösten Naturveränderungen 
für die Gesellschaft. Zu diesen gesellschaftlichen 
Strukturen gehören die gegenwärtigen Lebens- und 
Wirtschaftsweisen und die ihnen zugrunde liegenden 
Logiken, inklusive der darin eingeschriebenen Geschlech - 
terverhältnisse.
Abbildung 3: Wandel gesellschaftlicher Naturverhältnisse
Eigene Darstellung
Biosphäre Soziosphäre
Zugri­ auf Natur / 
Ausbeutung natürlicher Ressourcen
Grundlagen für Leben
und Wirtscha­
Wandel gesellscha­licher
Naturverhältnisse 
Umweltveränderungen
und -risiken
Klimapolitische Steuerungs- 
und Anpassungsversuche
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 37 – 
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
38
Für die Bearbeitung des Berichtsauftrags waren
verschiedene miteinander verknüpfte Wirkungsweisen in 
den Blick zu nehmen:
1. der Zugriff der Gesellschaft auf die Natur im
Rahmen gegenwärtiger Produktions- und
Konsumsysteme;
2. die aus dem Zugriff resultierenden zunehmend
problematischen Umwelt- und Klimaveränderungen,
deren unmittelbare Folgen Menschen sehr
unterschiedlich treffen;
3. die durch die Veränderungen der Natur und deren
Folgen provozierten gesellschaftlichen Anpassungs- 
und Steuerungsversuche in Form von Klima- und
Umweltpolitiken.
Diese Wirkungsweisen sind eng mit
Geschlechterverhältnissen verknüpft.
Vor allem in industrialisierten Gesellschaften wie 
Deutschland sind die gegenwärtigen Produktions- und 
Konsumsysteme durch Technologien geformt, die
insbesondere seit der industriellen Revolution eine stetig 
steigende Produktivität ermöglichen. Dies geschieht 
jedoch unter anderem auf Kosten der natürlichen
Ressourcen. Die Steigerung der Produktivität ist das
zentrale Mittel einer wachstums- und profitorientierten 
Wirtschaftsweise, die aufgrund der umweltschädlichen 
Folgen jedoch maßgeblich für die Zerstörung der
Naturverhältnisse verantwortlich ist. Der angerichtete
Schaden beschränkt sich nicht nur auf die Umwelt, sondern 
erstreckt sich auch in die Gesellschaft, denn durch die 
produktivitäts- und wachstumszentrierte
Wirtschaftsweise werden soziale und insbesondere auch
geschlechterspezifische Ungleichheiten reproduziert (u. a.
Bauhardt 2012; Chorus 2007; McGee et al. 2020).
Ebenso wie die Natur wurden und werden Frauen
beziehungsweise weibliche Körper – historisch oft mit 
Natur oder Natürlichkeit assoziiert – als Ressourcen
behandelt, die für die Reproduktion des Lebens und der 
ökonomischen Strukturen ausgebeutet werden
dürfen (vgl. Wichterich 2015). Die andro- und
anthropozentrische Vernachlässigung der reproduktiven und
regenerativen Praktiken und Prozesse ist tief in die Struktur 
unserer modernen Wirtschaft eingebettet (siehe
Textbox 2). Diese basiert auf einer Trennung von Produktion 
und Reproduktion (u. a. Bennholdt-Thomsen et al. 1983; 
Biesecker/Hofmeister 2013; Gottschlich 2019: 332 ff.; 
Saave 2022: 68 f., 179; Habermann 2023). Als produktiv 
wird jene Form der Arbeit betrachtet, bei der Waren und 
Dienstleistungen mit dem Ziel der Profitmaximierung 
hergestellt und über den Markt verkauft werden
(Biesecker/Hofmeister 2013: 240 ff.). Die reproduktive Arbeit 
umfasst hingegen alle Leistungen der
(nichtmenschlichen) Natur sowie privat geleistete – oft unbezahlte – 
menschliche Sorgearbeit (siehe Kapitel Arbeit und Zeit). 
Diese Tätigkeiten werden in der traditionellen Ökonomie 
als nichtökonomisch und unproduktiv eingestuft (Bueno 
2019; Mazzucato 2021). Dies spiegelt sich, trotz einer 
zunehmenden Aufwertung erwerbsförmiger Sorgearbeit, 
nach wie vor in der vergleichsweise niedrigen Bewertung 
und teilweise Bezahlung von Berufen in Bereichen wie 
haushaltsnahe Dienstleistungen, Erziehung und Bildung 
oder Gesundheit und Pflege wider (vgl. Bundesregierung 
2017: 93 ff., siehe auch Kapitel Arbeitsmarkt), als auch 
in der unzureichenden Sorge um den Planeten.  Die 
Ausführungen zu den Ursachen und Auswirkungen des 
Klimawandels im Kapitel Kontext machen zudem
deutlich, dass die Gewinne und Leistungen, die durch die 
Ausbeutung der Natur erzeugt werden, und ebenso die 
Folgen dieses Zugriffs auf die Natur
geschlechterspezifisch verteilt sind (siehe Kapitel Kontext).
Die für diese Wirtschaftsweise zentralen Werte, etwa 
grenzenloses Wachstum, ständige Expansion,
Naturbeherrschung und der Zugriff auf natürliche Ressourcen, 
ohne Berücksichtigung der Folgen gehen historisch mit 
der Herausbildung einer spezifischen
Männlichkeitskultur einher, die sich über dieselben Werte konstituiert. 
Die hegemoniale Männlichkeitskultur und die in einer 
wachstumszentrierten Ökonomie vorherrschenden
Lebens- und Wirtschaftsweisen bedingen und stabilisieren 
sich wechselseitig (Heilmann 2025: 4 f.). Nach Fraser 
unterminiert die in die gegenwärtige Form des lokalen, 
nationalen und globalen Wirtschaftens eingeschriebene 
Wachstumslogik ihre eigenen natürlichen, menschlichen 
und zwischenmenschlichen Voraussetzungen. Diese 
dem Wirtschaftssystem immanente Eigenschaft
verschlinge die eigene Substanz nicht nur für die
Produktion, sondern auch für die Reproduktion (Fraser 2023: 
12, 49, 101 ff.).
Die gegenwärtigen Maßnahmen zum Schutz des
Klimas beziehungsweise der Natur und zur Anpassung 
an den Klimawandel stellen die grundlegenden
androzentrischen, anthropozentrischen und extraktivistischen 
Logiken (siehe Textbox 2) hinter unserer
Wirtschaftsweise selten infrage, weshalb sie Gefahr laufen,
strukturelle Ungleichheiten zu verschärfen. So sind bei der 
Bekämpfung menschengemachter ökologischer Krisen – 
wie die des Klimawandels oder des Biodiversitätsverlusts 
– vor allem technologische Lösungen (Stichwort:
Technofix, siehe Textbox 2 und Exkurs 2) prominent, die sich,
einer andro- und anthropozentrischen Logik folgend, in
erster Linie auf den wirtschaftlich relevanten und
verwertbaren Teil des Problems konzentrieren. Dies fußt
auf einem Dualismus zwischen einem vorgeblich wich-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 38 – 
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
39
tigen, weil produktiven beziehungsweise verwertbaren, 
und einem vorgeblich unwichtigen, weil reproduktiven 
oder regenerativen Teil der Natur, der sich auch in den 
Geschlechterverhältnissen spiegelt (vgl. Wilkinson Cross 
2019).
Textbox 2 –  Androzentrismus, Anthropozentrismus, 
Extraktivismus/Extraktivindustrien, Technofixierung
Androzentrismus
Androzentrismus ist eine Denk-, Sicht- und 
Orientierungsweise (bezüglich politischer,
wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher
Sachverhalte), die Männer und Männlichkeit/Maskulinität als 
Maßstab und Norm(alität) erachtet. Frauen und
Weiblichkeit dagegen werden als „Besonderheit“ und damit 
als Abweichung von der Norm begriffen. Der Begriff 
Androzentrismus wurde 1911 in diesem Sinne erstmals 
von Charlotte Perkins Gilman in ihrem Buch „The Man-
Made World or Our Androcentric Culture“ definiert 
(Spitzner et al. 2020).
Anthropozentrismus
Anthropozentrismus bezeichnet eine Weltanschauung, 
bei der der Mensch im Zentrum steht und als Maß aller 
Dinge gilt. Die Natur und nichtmenschliches Leben 
werden vorwiegend in Bezug auf ihren Nutzen für den 
Menschen bewertet (vgl. Kopfmüller et al. 2001: 153). 
Dieser inhaltliche Anthropozentrismus ist zu
unterscheiden von einem methodischen Anthropozentrismus. 
Dieser bezieht sich auf die Beschränkung der
menschlichen Wahrnehmung auf den menschlichen Standpunkt, 
was bei der Analyse gesellschaftlicher
Naturverhältnissen zwar nicht vermeidbar ist, womit aber reflektiert 
umgegangen werden kann (vgl. Ott 2006: 105).
Extraktivismus/Extraktivindustrien
Ein extraktivistisches Wirtschaftsmodell setzt
vollständig oder überwiegend auf den Abbau und die 
anschließende Vermarktung (Export) von Rohstoffen. 
Traditionell gilt dies für die Wirtschaftsweisen im 
Globalen Süden seit der Zeit des Kolonialismus mit 
dem Abbau sowie der Nutzung und dem Export von 
Rohstoffen durch koloniale Handelsgesellschaften, 
später durch transnationale Unternehmen. Die
Rohstoffnachfrage kommt überwiegend aus den
Industriestaaten.
Technofixierung
Technofix(ierung) bezeichnet Narrative,
Handlungsorientierungen, Legitimationen und Praktiken, die in 
erster Linie auf technische Lösungen setzen, um 
ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche 
Probleme zu lösen, ohne die grundlegenden Ursachen 
der Probleme zu adressieren. Sogenannte technological 
fixes werden häufig für Probleme eingesetzt, die durch 
technologiegetriebene Entwicklungen verursacht 
wurden. In den letzten Jahren wird beispielsweise 
wieder verstärkt über den Einsatz von Geoengineering 
zur Eindämmung des Klimawandels diskutiert (z. B. 
Sovacool et al. 2023). Geoengineering bezeichnet die 
gezielte und großflächige technologische Manipulation 
der natürlichen Systeme der Erde. Damit soll etwa die 
Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre reduziert 
oder die Sonnenstrahlungsbilanz des Planeten 
gesteuert werden.
Derartige Technologien gehen häufig mit
unkalkulierbaren Folgen für die Ökosysteme einher. Zudem können 
sie strukturelle Ungleichheiten zementieren oder sogar 
verschärfen, wenn eine diesbezügliche Reflexion fehlt, 
denn sie spiegeln die Perspektiven jener wider, die 
diese Technologien beauftragen und entwickeln. 
Bedürfnisse und Perspektiven strukturell benachteiligter 
Menschen, darunter Frauen, werden dabei häufig 
vernachlässigt (ausführlich dazu: Dritter
Gleichstellungsbericht, Bundesregierung 2021: 32 ff.).
Exkurs 2: Strategien und Forschungsprogramme 
der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik
Technologien spielen eine zentrale Rolle in der
sozialökologischen Transformation, da umfassende sozio - 
technische Transformationsprojekte wie die
Energiewende oder die Kreislaufwirtschaft auf neue
Technologien angewiesen sind. Doch eine rein
technikorientierte Transformationspolitik (siehe Textbox 2) 
greift, wenn sie die sozialen, kulturellen und
strukturellen Dimensionen der Probleme übersieht, zu kurz. Nur 
ein ganzheitlicher Ansatz, der Technologie als
Werkzeug in einem breiteren sozialen, politischen und
ökologischen Kontext versteht, kann nachhaltige und
gerechte Lösungen hervorbringen.
Die Analyse ausgewählter Strategien der deutschen 
Klima- und Nachhaltigkeitspolitik im Rahmen einer
Expertise für den Vierten Gleichstellungsbericht (Geiter 
et al. 2025) weist jedoch neben anthropo- und
androzentrischen vor allem auf technikfixierte Perspektiven 
hin. Beispiele sind die Fortschreibung der Nationalen 
Wasserstoffstrategie (BMWK 2023a) oder die Hightech-
Strategie 2025 (BMBF 2018). Das Gleiche gilt für aktuelle 
Forschungsprogramme wie zum Beispiel die
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation (BMBF 2023), das 
8. Energieforschungsprogramm (BMWK 2023b) oder
die Ressortforschung des BMUV (BMUV 2024b). Die
Strategien und Programme priorisieren hochtechno-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 39 – 
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
40
logische Lösungen und berücksichtigen
gesellschaftliche und speziell gleichstellungsrelevante Aspekte, 
etwa die Care-Ökonomie beziehungsweise
Auswirkungen auf Sorgearbeit, nur marginal. Auch
intersektionale Perspektiven und die Einbeziehung
strukturell benachteiligter Menschen bleiben rudimentär.
Das Transformationsverständnis orientiert sich in fast 
allen analysierten Dokumenten vorrangig an einer 
ökologischen Modernisierung, die Effizienzstrategien 
gegenüber Konsistenz- oder Suffizienzstrategien
deutlich priorisiert. Eine der wenigen Ausnahmen bildet 
die Ressortforschung des BMUV, deren
Forschungsrahmen sich explizit auf die „Transformation in
Richtung einer sozial-ökologischen Zukunft“ bezieht 
(BMUV 2024b: 2). Demgegenüber basieren die
meisten anderen Strategien und Programme auf
Marktbeziehungsweise Wettbewerbslogiken, ohne dabei 
die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung 
der Reproduktions- und Regenerationsfähigkeit der 
Gesellschaft zu berücksichtigen: „[N]eue
Geschäftsmodelle“, eine „erfolgreiche sozial-ökologische
Marktwirtschaft“ und „ökologische Modernisierung“ tauchen 
darin als unhinterfragbare Prämissen auf. Zielkonflikte 
zwischen sozialen, ökologischen und ökonomischen 
Nachhaltigkeitsdimensionen werden wenig bis gar 
nicht ausformuliert, sondern als harmonisierbare 
Gleichzeitigkeiten beschrieben (siehe insbesondere 
BMBF 2018: 52).
Das Menschenbild in den meisten Strategien und 
Programmen zentriert Vernunft, Effizienz,
Partizipation, Arbeitskraft sowie Innovationsfähigkeit; kaum 
berücksichtigt werden demgegenüber strukturelle 
Ungerechtigkeiten entlang verschiedener
Ungleichheitsdimensionen. Natur und ökologische Ressourcen 
werden aus einer anthropozentrischen Perspektive 
als Ressource für wirtschaftliches Handeln und
gesellschaftlichen Fortschritt gewertet; gleichzeitig wird 
eine zunehmende Bedrohung durch Natur- und
Klimaveränderungen wahrgenommen. Die Art und Weise, 
wie der Einsatz grüner Technologien (wie
Präzisionslandwirtschaft, Smart Grids oder KI) beschrieben wird, 
kann als Versuch gewertet werden, Kontrolle über die 
nichtmenschliche Natur zu erlangen, statt sie zu
schützen, zu regenerieren oder zu renaturieren; dies gilt 
insbesondere für die technikspezifischen Programme. 
Der durch Technologie ermöglichte Zugriff auf die 
Natur soll demnach vor allem „die Weltmarktstellung 
der deutschen Industrie im Green-Tech-Bereich“
sichern und ausbauen (BMBF 2018: 20). Intra- und 
intergenerative Gerechtigkeit soll durch ökologische 
Modernisierung im Sinne eines grünen Wachstums 
erreicht werden. Soweit strukturelle Ungleichheiten 
zwischen den Geschlechtern wahrgenommen werden, 
beschränken sich Lösungen aber eher oberflächlich 
auf den Zugang von Frauen zu Berufen im Bereich der 
Forschung und Entwicklung (BMBF 2023: 75; BMBF 
2018: 37).
Bei der Entwicklung neuer Technologien ebenso wie 
bei daran anknüpfenden Strategien und
Forschungsprogrammen muss ein Richtungswechsel stattfinden: 
hin zu geschlechter- und sozial gerechten
beziehungsweise transformativen Klima-, Technologie- und 
Industriepolitiken. In einem ersten Schritt gilt es, den 
– oftmals impliziten und gegebenenfalls ungewollten –
Andro- und Anthropozentrismus in sozial-ökologisch
relevanten Politikstrukturen und -praxen zu erkennen
und kritisch zu hinterfragen.
2.2 Geschlechtergerechte Transformation 
gesellschaftlicher Naturverhältnisse
Aus Sicht der Sachverständigenkommission können
gesellschaftliche Strategien zur Einhaltung der planetaren 
Grenzen nicht allein auf stofflich-energetische Prozesse, 
etwa die Reduzierung von Treibhausgasemissionen 
mithilfe technischer Lösungen, beschränkt werden.
Erforderlich ist vielmehr ein grundlegender Wandel
gegenwärtiger Lebens- und Wirtschaftsweisen im Sinne einer 
sozial-ökologischen Transformation.
Die Kommission bedient sich daher eines umfassenden 
Transformationskonzepts, das die Verschränkungen von 
gesellschaftlichen und natürlichen Prozessen in den 
Blick nimmt und auf eine gerechtere Gestaltung
gesellschaftlicher Naturverhältnisse zielt. Dieses
Verständnis berücksichtigt a) den mit unserer Wirtschafts- und 
Konsumweise verbundenen Zugriff auf die Natur; b) die 
krisenhaften Veränderungen im Klimasystem und in den 
globalen und lokalen Ökosystemen, die anthropogen, 
das heißt durch gesellschaftliches Handeln, verursacht 
sind; c) die erforderliche Überwindung
institutionalisierter Handlungspfade und etablierter sozioökonomischer 
Logiken zugunsten von Handlungsstrategien, die das 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 40 – 
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
41
Ziel verfolgen, menschliches Leben und Wirtschaften 
innerhalb planetarer Grenzen zu ermöglichen.
Eine sozial-ökologische Transformation steht vor einer 
doppelten Herausforderung. Sie muss zum einen eine 
grundlegende Veränderung unserer Lebens- und
Wirtschaftsweisen mit dem Ziel des Erhalts unserer
natürlichen Lebensgrundlagen zuwege bringen. Zum anderen 
muss sie eine gerechte Ausgestaltung dieses
Prozesses und die Korrektur struktureller Ungleichheiten – mit 
spezifischem Blick auf die Gleichstellung der
Geschlechter – absichern. Begreift man den Terminus der
sozialökologischen Transformation vor diesem Hintergrund als 
Oberbegriff für Versuche, diese doppelte Problemlage 
aufzulösen, ergibt sich aus gleichstellungspolitischer 
Sicht folgende Definition: 
Sozial-ökologische Transformation ist ein
konzeptioneller Rahmen für Strategien, Ideen und Projekte, die 
von dem Ziel getragen sind, zu einer Neuorganisation 
unserer sozioökonomischen Versorgungssysteme
beizutragen. Diese Neuorganisation soll es erlauben, 1)
planetare Grenzen langfristig nicht zu überschreiten und 2) 
allen Menschen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung 
zu ermöglichen, indem ihre materielle und ideelle
Teilhabe sichergestellt wird, unabhängig von strukturellen 
Ungleichheiten, entlang von Geschlecht und anderen 
Ungleichheitsdimensionen.
Unter Teilhabe verstehen wir die gesellschaftlich zu 
gewährleistenden Möglichkeiten, aktiv sowohl am 
wirtschaftlichen Leben und seinen Ergebnissen als auch 
an den sozialen, politischen und kulturellen Prozessen 
einer Gesellschaft teilnehmen zu können. Die
Gewährleistung der Teilhabe beruht auf gleichen Rechten und 
erfordert zudem, dass diese materiell unterfüttert sind, 
sodass alle Menschen diese Rechte auch tatsächlich 
wahrnehmen können. Inwieweit im Zuge der sozial-
ökologischen Transformation die strukturellen
Ungleichheiten entlang von Geschlecht und anderen
Ungleichheitsdimensionen verstärkt, erhalten oder gemindert 
werden, hängt entscheidend von der Gestaltung dieser 
Transformation ab.
Ebenso wie die vorherigen Gleichstellungsberichte
versteht die Sachverständigenkommission Gleichstellung 
beziehungsweise Geschlechtergerechtigkeit als eine 
substanzielle Gleichberechtigung – im Sinne von Art. 3 
Abs. 2 und 3 GG –, die auf den Abbau struktureller
Ungleichheiten in der gesellschaftlichen Realität zielt. 
Dies umfasst die Beseitigung
geschlechterspezifischer Rollenzuschreibungen, ungleicher
Machtverhältnisse sowie sozialer Normen und Regeln, die zu 
Benachteiligungen oder Ausgrenzung führen. Dieser
Ansatz – der unter anderem in der IKI der Bundesregierung 
für den Schutz des Klimas im Globalen Süden verfolgt 
wird (siehe Textbox 3) – beschränkt sich ausdrücklich 
nicht auf die Beseitigung von Symptomen (z. B. den 
fehlenden Zugang zu Ressourcen und Leistungen), die 
sich aus strukturellen Ungleichheiten ergeben; er setzt 
stattdessen bei den Ursachen – etwa soziokulturellen 
Normen, diskriminierenden Haltungen und sozialen
Systemen – an.
Textbox 3 – Die IKI-Genderstrategie
Die Bundesregierung fördert mit der IKI den Schutz 
des Klimas und der Biodiversität im Globalen Süden. 
Die IKI orientiert sich am Pariser Klimaabkommen und 
der UN-Biodiversitätskonvention.
Geschlechtergerechtigkeit ist ein zentraler Faktor der IKI. Ihr
diesbezügliches Ziel ist es, gendertransformative Ansätze in 
der internationalen Klima- und
Biodiversitätszusammenarbeit zu fördern und auf Projektebene 
mindestens genderresponsive Prozesse zu verankern. 
Die Begriffe genderresponsiv und gendertransformativ 
sind bei internationalen Stakeholdern, beispielsweise 
UN-Women, verbreitet.
• Gender-negativ: erhält ungleiche
Geschlechterrollen, -verhältnisse und -normen aufrecht
• Gender-blind: ignoriert ungleiche
Geschlechterrollen, -verhältnisse und -normen sowie
Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts
• Gender-sensibel: erkennt ungleiche
Geschlechterrollen, -verhältnisse und -normen an, geht aber
nicht aktiv gegen sie vor
• Gender-responsiv: erkennt ungleiche
Geschlechterrollen, -verhältnisse und -normen an und versucht,
sie zu bekämpfen
• Gender-transformativ: geht die tiefliegenden
Wurzeln ungleicher Geschlechterrollen, -
verhältnisse und -normen an
Unter Hervorhebung der Gleichstellungsperspektive 
knüpft die Sachverständigenkommission mit ihrem
Verständnis der sozial-ökologischen Transformation an 
Ansätze an, die sowohl im politischen Diskurs als auch 
im Kontext akademischer Debatten diskutiert werden. 
Beispiele sind Modelle wie die sogenannte Donut-
Ökonomie (Raworth 2023) oder „Safe and Just Earth
System Boundaries“ (Rockström et al. 2023), die eine
Balance zwischen der Erfüllung menschlicher Bedürfnisse 
und ökologischen Erfordernissen voraussetzen. Beide 
Modelle illustrieren in unterschiedlicher Akzentuierung, 
dass die zukünftige Möglichkeit eines nachhaltigen
Lebens auf dieser Erde eine Vielzahl von Anstrengungen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 41 – 
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
42
verlangt, um entlang der aufgezeigten planetaren
Grenzen die Gesamtheit der natürlichen Ressourcen zu 
schützen und Gesellschaften gerecht zu gestalten (siehe 
Abb. 4 für eine schematische Darstellung).
Welche Dimensionen und Ziele bei einer gerechteren 
Gestaltung von Gesellschaften zu berücksichtigen sind 
und wie diese zu gewichten sind, darüber bestehen 
unterschiedliche Auffassungen. Nicht immer kommt 
dabei dem für diesen Bericht zentralen Aspekt der 
Geschlechtergerechtigkeit der gebührende Stellenwert 
zu. Dennoch stecken die genannten Ansätze zentrale 
Eckpunkte ab, an denen sich die Gestaltung einer
sozialökologischen Transformation orientieren kann; auch für 
die Erstellung dieses Berichts konnten sie herangezogen 
werden.
Abbildung 4: Donut-Modell von Kate Raworth
Quelle: Raworth 2023
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Artenvielfalt
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Bildung
Einkommenund Arbeit
Frieden und
Gerechtigkeit
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Gleichstellung
Netzwerke
Energie
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olitische
Teilhabe
ÖKOLOGISCHE DECKE
GESELLSCHAFTLICHES FUNDAMENT
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ND GERECHTER RAUM FÜR DIE MENSCHHEIT
REGENERATIVE UND DISTRIBUTIVE ÖKONOM
IE
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 42 – 
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
43
2.3 Verfassungsrechtlicher Rahmen
Das Grundgesetz enthält keinen expliziten
Verfassungsauftrag für eine sozial-ökologische Transformation. 
Ein solcher Auftrag lässt sich auf der Grundlage der 
Rechtsprechung des BVerfG in seinem Klimabeschluss 
(BVerfG 2021) jedoch aus dem Schutz der natürlichen 
Lebensgrundlagen in Art. 20a GG herleiten. Aus dem 
Zusammenspiel von Art. 20a GG mit dem
Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG und dem
Gleichberechtigungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 GG ergibt sich 
jedoch der Auftrag einer geschlechtergerechten
sozialökologischen Transformation (ausführlich zum
verfassungsrechtlichen Rahmen: Valentiner 2025).
2.3.1 Auftrag einer 
geschlechtergerechten
sozialökologischen Transformation
Das BVerfG hat explizit festgestellt, dass der Staat
aufgrund von Art. 20a GG zum Klimaschutz verpflichtet ist 
(BVerfG 2021: Rn. 198). Das Gericht definiert Klimaschutz, 
insbesondere mit Blick auf künftige Generationen, als 
Pflicht zur Herstellung von Klimaneutralität (ebd.). Bei 
der Umsetzung dieser Verpflichtung hat der Staat zwar 
einen großen Gestaltungsspielraum. Angesichts des 
fortschreitenden Klimawandels lassen sich aber
durchaus spezifische Transformationsziele wie die Verkehrs-, 
die Wärme- oder die Energiewende als Teilaufträge des 
Klimaschutzgebotes ableiten (Valentiner 2025: 5).
Zudem wird der gesetzgeberische Handlungsspielraum in 
zeitlicher Hinsicht fortschreitend verengt: Je schneller 
der Klimawandel voranschreitet, desto größer wird der 
Handlungsdruck des Staates in besonders
emissionsintensiven Sektoren (BVerfG 2021: Rn. 198).
Aus dem Zusammenspiel mit dem
Gleichberechtigungsgebot und dem Schutz vor Diskriminierung in Art. 3 
Abs. 2 und 3 GG sowie dem Sozialstaatsgebot in Art. 20 
Abs. 1 GG folgt, dass der staatliche Auftrag zur
Herstellung von Klimaneutralität sozial und
geschlechtergerecht zu erfüllen ist.
Das in Art. 3 Abs. 2 GG verankerte
Gleichberechtigungsgebot erstreckt sich nach der ständigen Rechtsprechung 
des BVerfG auf die gesellschaftliche Wirklichkeit 
(u. a. BVerfG 1992) und umfasst zusammen mit Art. 3 
Abs. 3 GG den Schutz vor jeglicher Diskriminierung 
beziehungsweise strukturellen Benachteiligungen
aufgrund des Geschlechts und anderer in Abs. 3 ge
 nannte Diskriminierungsmerkmale (vgl. u. a. BVerfG 2017: 
Rn. 59). Dabei gehört es zur Pflicht des Staates,
Diskriminierungen seitens Dritter effektiv
entgegenzutreten. Die Staatszielbestimmung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 
GG macht deutlich, dass der Staat verpflichtet ist, aktiv 
auf die Überwindung bestehender Nachteile, den
Abbau von Stereotypisierungen und die Realisierung der 
Gleichberechtigung der Geschlechter in allen
Lebensbereichen hinzuwirken (u. a. BVerfG 2020: Rn. 93). In 
sachlicher Hinsicht gelten Art. 3 Abs. 2 und 3 GG damit 
also auch für Klimaschutzmaßnahmen, Maßnahmen der 
Klimaanpassung und insgesamt für den Prozess einer 
sozial-ökologischen Transformation (Britz 2022: 826). 
Aus der Staatszielbestimmung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG 
können sich im Kontext der sozial-ökologischen
Transformation auch konkretere Anforderungen und Pflichten 
des Staates ergeben. Dazu gehört etwa die Verpflichtung, 
die Folgen staatlichen Handelns zu analysieren, um aktiv 
auf die Beseitigung geschlechterspezifischer Nachteile 
hinwirken zu können.
Aus dem in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten
Sozialstaatsprinzip lässt sich unter Bezug auf die Rechtsprechung 
des BVerfG (1999: Rn. 59; 2010: Rn. 138) im Hinblick auf 
die sozial-ökologische Transformation jedenfalls
herleiten, dass die Gesetzgebung für eine möglichst
sozialverträgliche Gestaltung – im Sinne sozialer Sicherung 
und Gerechtigkeit – Sorge zu tragen hat. Dafür ist es 
notwendig, dass die soziale Realität beziehungsweise 
die sozialen Auswirkungen von Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen bereits bei deren Gestaltung, 
etwa – im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren –
berücksichtigt werden (vgl. Valentiner 2025: 6 f.).
2.3.2 Staatliche Schutz- und 
Gewährleistungspflichten
Der staatliche Auftrag zur Gestaltung der Transformation 
erhält durch die objektiv-rechtlichen
Gewährleistungsinhalte bestimmter Grundrechte eine noch schärfere 
Kontur (ausführlich: Valentiner 2025). Das BVerfG hat 
mit den Konzepten der eingriffsähnlichen Vorwirkung 
und der intertemporalen Freiheitssicherung das
Klimaschutzregime subjektiviert, das heißt für Bürger*innen 
verfassungsbeschwerdefähig gemacht (BVerfG 2021: Rn. 
197 ff.). Dabei wählte das BVerfG zunächst einen
freiheitsrechtlichen Zugang: Abgestellt wird auf Eingriffe in 
grundrechtlich geschützte Freiheitspositionen.
Gegenstand des Konzepts der intertemporalen
Freiheitssicherung ist eine Freiheitsverteilung, die in zeitlicher 
Hinsicht gleichheitsgerecht ist. Aus
gleichheitsrechtlicher Perspektive geht es auf dem Weg der
intertemporalen Grundrechtssicherung um die
unterschiedlichen Auswirkungen künftiger Freiheitsbeschränkungen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 43 – 
auf verschiedene Personengruppen. Die intertemporale 
Gleichheitssicherung (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit 
Art. 20a, Art. 20 Abs. 1 GG) flankiert den
freiheitsrechtlichen Grundrechtsschutz durch eine gleichberechtigte 
Freiheitsverteilung in der Zeit. Denn eine ungleiche
Verteilung der Lasten und Teilhabemöglichkeiten im
Rahmen der Transformation droht nicht allein in zeitlicher 
Hinsicht – heutige versus künftige Freiheiten –, sondern 
auch bezogen auf künftige unterschiedliche Belastungen 
verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, dies nicht
zuletzt im Hinblick auf geschlechterspezifische
Ungleichheiten.
Art. 3 Abs. 1 GG gebietet insoweit eine
gleichheitsgerechte Belastung der Bürger*innen im Rahmen 
der sozial-ökologischen Transformation. Einzelne
gesellschaftliche Gruppen dürfen im Vergleich zu
anderen nicht unverhältnismäßig in Anspruch genommen 
werden. Der Grundsatz der Lastengleichheit findet sich 
nicht nur im Steuer- und Abgaben-, sondern
beispielsweise auch im Planungsrecht. In der Bauleitplanung
verlangt der in Art. 3 Abs. 1 GG wurzelnde Grundsatz der 
Lastengleichheit, dass die privaten Belange, die von 
baulichen Vorhaben betroffen sind, nicht ohne sachliche 
Rechtfertigung ungleich behandelt werden dürfen (u. a. 
BVerwG 2007: Rn. 6). Dabei geht es nicht nur um
finanzielle Belastungen, sondern allgemein um Belange, die 
in planerische Abwägungsprozesse einzubeziehen sind: 
Die baurechtliche Abwägung darf bei der Verfolgung des 
Planungsziels nicht einzelne Private benachteiligen. 
Übertragen auf die sozial-ökologische Transformation 
bedeutet dies: Der vom BVerfG festgestellte
staatliche Auftrag, Klimaneutralität herzustellen, muss als 
verfassungsrechtlich determinierter planerischer
Gestaltungsauftrag gleichheitskonform ausgeführt
werden. Das bedeutet zwar nicht, dass alle Betroffenen im 
Ergebnis gleich belastet werden müssen. Eine
strukturelle Mehrbelastung bestimmter Bevölkerungsgruppen, 
insbesondere eine geschlechterspezifische strukturelle 
Mehrbelastung, genügt den verfassungsrechtlichen 
Mindestanforderungen an eine gleichheitsgerechte
Ausgestaltung aber nicht.
2.4 Die sozial-ökologische Transformation, 
gutes­Leben­und­Suffizienz
In den Debatten um eine sozial-ökologische
Transformation treten verschiedene Vorstellungen davon, was 
ein gutes Leben ausmacht, in Konkurrenz zueinander. 
Ebenso muss ausgelotet werden, wie beziehungsweise 
inwiefern unterschiedliche Vorstellungen vom guten 
Leben verschiedener gesellschaftlicher Gruppen
miteinander vereinbar sind. Deshalb braucht es eine
verstärkte gesellschaftliche Debatte darüber, was im
Rahmen des gesellschaftlich wie ökologisch Möglichen als 
Basis eines guten Lebens gelten kann. In öffentlichen, 
politischen und medialen Debatten um die notwendigen 
Veränderungen der sozioökonomischen
Versorgungssysteme gab und gibt es Momente der Polarisierung; 
die Befragungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen 
aber auch, dass eine umfassende sozial-ökologische 
Transformation in vielen Detailaspekten sozial
konsensfähig sein kann. Um einen gesellschaftlichen Konsens 
zu ermöglichen, gilt es herauszuarbeiten, dass eine
Umstellung der Lebensweisen nicht notwendigerweise eine 
Verschlechterung bedeutet – sondern auch neue
Chancen eröffnet.
Das gute Leben ist von jeher Gegenstand
philosophischen Denkens. Seit der Aufklärung befasst sich die 
politische Theorie verstärkt mit dem Ziel einer gerechten 
Gesellschaft und der Rolle des Individuums darin. Kern 
moderner Ansätze sind die demokratische und
freiheitliche Organisation einer Gesellschaft und ihrer
Kehrseite, der individuellen Autonomie (Forst 1996; Honneth 
2011). Daraus leitet sich ab, dass ein so grundlegender 
gesellschaftlicher Wandel wie die sozial-ökologische 
Transformation auch eine umfassende gesellschaftliche 
Debatte, gar demokratischen Streit erfordert.
Als Grundlage einer solchen Debatte braucht es ein 
Verständnis von den Dimensionen der Lebensqualität 
oder des Wohlstandes, die ein gutes Leben ausmachen. 
Diese Dimensionen müssen klar benannt und, zumindest 
näherungsweise, wissenschaftlich messbar sein, um als 
Alternative zu den tradierten Logiken, mit denen allein 
materielle Wohlfahrt gemessen wird, zu dienen. Einen 
guten Ausgangspunkt für eine solche Debatte bieten 
die Arbeiten von Nussbaum und Sen (Nussbaum 2003; 
Nussbaum/Sen 1990), die auch in Deutschland
ausführlich rezipiert wurden. Ihr Konzept der Fähigkeiten oder 
Verwirklichungschancen (capabilities) fand Eingang in 
die Armuts- und Gleichstellungsberichte der
Bundesregierung. Hierbei wird das individuelle Wohlergehen 
(well-being) an der Handlungsfähigkeit der Individuen 
im Kontext eines lokalen Gemeinwesens festgemacht; 
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
44
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 44 – 
damit wird ein gesellschaftsbezogenes Verständnis von 
Menschenwürde gewählt. Ein solches grundlegendes 
Verständnis davon, was ein gutes Leben oder
wellbeing meint, sollte die Basis einer informierten Debatte 
über Sinn und Zweck einer sozial-ökologischen
Transformation bilden.
Die notwendige Veränderung des Mensch-Natur-
Verhältnisses erfordert, dass die Rahmenbedingungen für die 
Essgewohnheiten, das Mobilitätsverhalten, die Raum- 
und die Zeitnutzung, die Erwerbs- und Sorgearbeit und 
den Arbeitsmarkt neu ausgerichtet werden. Das wird 
nicht ohne Wirkungen auf die gesellschaftlichen
Verhältnisse insgesamt bleiben – das Geschlechterverhältnis 
eingeschlossen. Bereits vorhandene nachhaltige
Praktiken (z. B. Recyceln und Reparieren, Balkonkraftwerke 
installieren, selbst kochen) zu privilegieren, andere (z. B. 
Fleisch konsumieren, Auto fahren, überlang arbeiten) zu 
regulieren oder stärker zu besteuern, birgt jedoch ein 
großes Risiko des gesellschaftlichen Widerstands
dagegen; schließlich würden damit dominierende andro- 
und anthropozentrische Alltagspraktiken und
Leistungsprinzipien entwertet. 
Ersichtlich wird dies etwa in Debatten zur Suffizienz, die 
häufig auf Einschränkung oder Verzicht verkürzt wird. 
Dabei geht es im Kern der Suffizienzidee, im Einklang 
mit Sen und Nussbaum (siehe Textbox 4), vorwiegend 
um die Suche nach dem „rechten Maß“ (Linz 2004, 
2012) oder dem „guten Leben“ (Sachs 1993;
Schneidewind/Zahrnt 2013). Suffizienz ist nicht nur eine
vielversprechende Erweiterung der Handlungsoptionen, um 
eine sozial-ökologische Transformation zu gestalten, 
sondern bietet in vielen Kontexten auch die Chance, 
den Alltag zu entlasten und neue Lebensqualität zu
gewinnen; ein Beispiel dafür sind Kantinen mit gesunden, 
ökologischen Angeboten, die allen Bewohner*innen 
eines Quartiers offenstehen (siehe Kapitel Ernährung). 
Zugleich verlangt das Einhalten der planetaren
Grenzen, die eigene Alltagspraxis nachhaltig zu verändern. 
Suffizienz setzt daher auf Strategien, die eine absolute 
Verringerung der Umweltbelastungen anstreben, indem 
der Einsatz reduziert und die Nutzung von Gütern und 
Dienstleistungen verändert wird (Fischer/Grießhammer 
2013; SRU 2024), und die zugleich das menschliche 
Wohlbefinden (well-being) im Auge behalten. Vor diesem 
Hintergrund hat auch der Weltklimarat die Bedeutung 
von Suffizienzpolitik für das Erreichen der Klimaziele 
mittlerweile anerkannt (IPCC 2023: 41).
Textbox 4 – Menschliche Funktionsfähigkeiten 
nach Martha Nussbaum
Martha Nussbaum (2003: 19) formulierte eine Liste mit 
zehn überwiegend immateriellen und menschlichen 
„Funktionsfähigkeiten“, die Wohlergehen und Würde 
garantieren sollen. Zu den menschlichen
Funktionsfähigkeiten gehören demnach
1. ein normal langes Leben und die biologische
Generativität,
2. der Erhalt der Gesundheit durch schützende
Unterkunft und angemessene Ernährung,
3. der Schutz der körperlichen Unversehrtheit,
einschließlich der Möglichkeit zur sexuellen
Befriedigung,
4. die Fähigkeit, seinen Verstand, Vorstellungskraft
und Denkvermögen konstruktiv einzusetzen,
5. positive Gefühle empfinden zu können,
6. praktische Vernunft, die eine eigene
Lebensplanung ermöglicht,
7. die Fähigkeit zur sozialen Bindung,
Gerechtigkeit und Freundschaft, inklusive der Fähigkeit zur
Selbstachtung,
8. im Einklang mit und mit Rücksicht auf
nichtmenschliches Leben und die Natur leben zu können,
9. Fähigkeit zu Genuss und Spiel sowie
10. die Möglichkeit, das eigene Umfeld durch
politische Beteiligung und eigene gute Arbeit
selbstbestimmt gestalten zu können.
Diese Kriterien sind nicht abstrakt gemeint: Sie können 
als die zentralen Aspekte von Selbstbestimmung 
beziehungsweiser individueller Autonomie gelten 
(Börner/Bothfeld/Giraud 2017). Dafür bedarf es der 
Durchsetzung von Grundrechten und, darauf aufbauend, 
der Bereitstellung von Versorgungs- und
Sozialleistungen, die einen für die Mehrheit akzeptablen 
Lebensstandard ermöglichen (ebd.: 36). In diesem 
Sinne kann eine Veränderung der Versorgungssysteme, 
die nachhaltige Praktiken privilegieren und andere 
erschweren, nicht als freiheits- oder würdeverletzend 
angesehen werden, sofern keine der genannten
Kriterien verletzt werden. Andersherum gelten in dieser 
Sicht bestehende Praktiken dann als problematisch, 
wenn sie ein Kriterium, etwa ein Leben im Einklang mit 
der Natur, verletzen.
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
45
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 45 – 
Eine an Suffizienz ausgerichtete Politik steht im Einklang 
mit dem Anspruch, die individuelle Handlungs- und
Gestaltungsfähigkeit der Bürger*innen zu stärken. Anders 
als Effizienz und Konsistenz erkennt eine solche
suffizienzorientierte Politik ausdrücklich an, dass die
Veränderung von Konsummustern und Alltagspraktiken 
einen wichtigen Beitrag zu einer sozial-ökologischen 
Transformation leistet. Wie eine solche Veränderung 
subjektiv erlebt und bewertet wird – etwa, ob es
attraktiv erscheint, den Weg zum Einkauf mit dem Rad statt 
mit dem Auto zurückzulegen –, hängt dabei
maßgeblich von den gesellschaftlichen, steuerlichen und
infrastrukturellen Rahmenbedingungen ab, ist also politisch 
gestaltbar.
Das Konzept der Suffizienz bietet ein breites Spektrum 
von Praktiken, die mit ihren vielfältigen Synergien das 
Potenzial haben, die Lebensqualität zu verbessern. Zu 
diesen suffizienten Praktiken gehören unter anderem
• absolute Reduktionen (z. B. Verkleinerung der
Wohnfläche),
• Verlagerungen (z. B. Bahnreisen statt Inlandsflüge),
• eine verlängerte Nutzungsdauer bei Konsumgütern
(z. B. Smartphone reparieren statt Neukauf) und
• die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, Geräten
etc. (z. B. Carsharing) (Sandberg 2021).
Anzuerkennen gilt es, dass Suffizienzstrategien
Einschränkungen in Bereichen erfordern, die von den
Individuen als elementar für ihre Handlungsspielräume 
wahrgenommen werden. Treffen Suffizienzperspektiven 
auf Grundbedürfnisse oder habituell stark verankerte 
Konsumhandlungen, kann eine negative Wahrnehmung 
entstehen. Deren Instrumentalisierung wiederum kann 
die soziale Polarisierungen verstärken. Auch können 
Suffizienzstrategien aus Gleichstellungssicht
ambivalente Wirkungen haben, etwa wenn sie tradierte
Rollenmuster im Haushalt verstärken. Folglich ist eine
gleichstellungsorientierte Betrachtungsweise erforderlich, um 
eine Retraditionalisierung von Rollenmustern und eine 
Verschärfung bestehender Asymmetrien zwischen den 
Geschlechtern zu vermeiden (Spitzner/Buchmüller 2016; 
siehe Kapitel Ernährung, Arbeit und Zeit).
Aus Sicht der Sachverständigenkommission bedarf 
es also einer konkreten politisch-institutionellen
Verankerung alternativer Zieldimensionen in Wirtschaft und 
Gesellschaft. Daneben braucht es eine Debatte und
Verständigung über Grundprinzipien und
Gelingensbedingungen eines selbstbestimmten Lebens unter den
Prämissen des Klimawandels und der sozial-ökologischen 
Transformation (vgl. Gutachten des Ethikrates 2024), 
die geschlechtergerecht auszugestalten ist. Eine
gleichstellungsorientierte Perspektive unterstreicht den
doppelten Alltagsbezug dieser Transformation. Zum einen 
wirkt sie sich auf das Alltagsleben, genauer gesagt auf 
die Handlungsfähigkeit der Menschen aus, nämlich 
durch neue Möglichkeiten der Lebensführung (z. B. ein 
verändertes Mobilitäts- und Konsumverhalten). Zum 
anderen wird die sozial-ökologische Transformation 
ihrerseits erst durch nachhaltige Formen des
Wirtschaftens, Arbeitens oder Konsumierens im Alltag der
Menschen hervorgebracht. In jedem Falle erfordern die
Veränderungen im Alltag eine Anpassung beziehungsweise 
gezielte Veränderungen der institutionellen Strukturen, 
soziotechnischen Versorgungssysteme und
Rahmenbedingungen durch politische Gestaltung (APCC 2023).
A.2 Konzeptionelle Grundlagen
46
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 46 – 
47
Teil B: Handlungsfelder einer 
geschlechtergerechten  
sozial-ökologischen Transformation
Eine sozial-ökologische Transformation im oben
definierten Sinne umfasst zum einen Sektoren beziehungsweise 
Handlungsfelder, die sich besonders stark auf die
natürliche Umwelt auswirken, etwa, weil sie in hohem Maße 
Ressourcen verbrauchen oder viel umweltschädigendes 
Treibhausgas emittieren. Dies gilt beispielsweise für 
die Felder Wohnen, Mobilität, Ernährung und Stadt- und 
Raumentwicklung. Sie umfasst zum anderen
Handlungsfelder, die von den Folgen der Umwelt- und
Klimaveränderungen oder von den diesbezüglichen Schutz- und 
Anpassungsmaßnahmen betroffen sind. Dazu gehören 
etwa Gesundheit und Gesundheitssysteme oder der 
Arbeitsmarkt, einschließlich der Organisation von
Sorgearbeit. Sorgearbeit bezieht sich dabei auf die Sorge 
für Menschen, aber auch für die Natur. Angesichts 
der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Menschen 
und Natur und einem grundsätzlichen
Aufeinanderangewiesen-Sein ist Sorge als existenzielle
Notwendigkeit und zugleich praktizierte Ethik zu verstehen
(Gottschlich/Katz 2020). In diesem erweiterten Sinne kommt 
der – historisch weiblich konnotierten – Sorgearbeit und 
den darin kultivierten Werthaltungen eine strategische 
Schlüsselposition in der sozial-ökologischen
Transformation zu (vgl. Heilmann 2025: 10).
Als Ansatzpunkte möglicher Veränderungsprozesse 
nimmt die Sachverständigenkommission
unterschiedliche Ebenen in den Blick: alltägliche Praktiken und 
Prozesse, die der Befriedigung von Bedürfnissen
dienen, und damit zusammenhängende Einstellungen und 
Verhaltensweisen (Alltagspraxis); die soziotechnischen 
Strukturen, die es dafür braucht (Versorgungssysteme); 
deren Rahmenbedingungen, also übergreifende
Prinzipien und Strukturen der gesellschaftlichen Steuerung 
(siehe Textbox 5). 
Die aktuellen Bemühungen um die Steuerung der 
Transformation setzen vor allem auf einen Umbau 
der Versorgungssysteme (z. B. die energetische
Gebäudesanierung, der Ausbau erneuerbarer Energien, 
die Errichtung von Radwegen oder die Umstellung auf 
E-Mobilität). Deren Wechselwirkungen mit den
anderen beiden Ebenen – der Alltagspraxis einerseits, den
übergreifenden Prinzipien und Strukturen andererseits
– werden selten beachtet. Dies gilt insbesondere für die
Ebene der Alltagspraxis, auf die sich die Veränderung
der Versorgungssysteme unmittelbar und erfahrbar
auswirkt – auch in Hinblick auf Geschlechterverhältnisse.
Gleichzeitig sind Alltagspraktiken als eingeschliffene
Routinen institutionalisierte Barrieren für einen
Politikwechsel. Umgekehrt ist die Alltagspraxis häufig der
Ausgangspunkt sozialer Innovationen; Beispiele sind
Sharing-Praktiken im Bereich der Mobilität oder
Formen gemeinschaftlichen Wohnens. Als Modelle, die
einen nachhaltigeren Umgang mit natürlichen
Ressourcen erproben, können solche Alltagspraktiken wichtige
Impulse für die Überwindung hochgradig klima- und
umweltbelastender Lebensweisen geben.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 47 – 
Teil B: Handlungsfelder einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation
48
Textbox 5 – Alltagspraxis, Versorgungssysteme der 
Daseinsvorsorge, Prinzipien der gesellschaftlichen 
Steuerung
Alltagspraxis
(Historisch und kulturell geprägte) Alltagspraktiken 
beziehen sich auf die Mikroebene des Handelns von 
Bürger*innen und privaten Haushalten. Sie umfassen 
die materielle Lebenswelt und alltägliche Aktivitäten 
(Verhalten und Routinen, aber auch Wissen und 
Erwartungen) inklusive der Nutzung technischer Geräte 
oder Technologien, um grundlegende Bedürfnisse und 
Bedarfe – wie Ernährung, Fortbewegung, Wohnen, 
Hygiene und Gesundheit, Versorgung und Pflege – zu 
befriedigen. (Shove et al. 2012, Hummel et al. 2023)
Versorgungssysteme und -strukturen der 
materiellen und sozialen Daseinsvorsorge
Dieser Bereich umfasst die soziotechnischen und 
sozioökonomischen Prozesse, Strukturen und Praktiken 
sowie die Institutionen und rechtlichen Regulierungen, 
die jene Güter und Dienstleistungen bereitstellen, die 
es für die Ausübung der Alltagspraktiken braucht – 
einschließlich der in diese Systeme und Strukturen 
eingelassenen Machtverhältnisse und Ungleichheiten 
(Systems of Provision) (Spargaaren et al. 2004; Fine 
2002).
Dazu gehören unter anderem die Produktions- und 
Lieferketten für die Herstellung von (Konsum-)Gütern 
und Lebensmitteln, das System der Energieversorgung, 
der Wohnungsbau und die Wohnungsversorgung, das 
Verkehrssystem sowie die Stadtplanung und 
-entwicklung. Darüber hinaus umfasst dieser Bereich
die Bereitstellung und Sicherung existenzieller Güter
und Dienstleistungen der sozialen Daseinsvorsorge,
zum Beispiel Einrichtungen der Kinderbetreuung oder
der Pflege. Ebenso gehört dazu die rechtliche
Strukturierung zentraler Handlungsfelder, etwa des
Arbeitsmarktes oder der industriellen Produktion (Neu 2009;
Gough 2019).
Übergreifende Prinzipien und Strukturen der 
gesellschaftlichen Steuerung
Damit sind übergreifende Prinzipien und Strukturen 
gemeint, die auf die Gestaltung der Alltagspraktiken, 
die Funktionsweise der Versorgungssysteme und auf 
räumliche Strukturen einwirken. Beispiele sind die 
gegebene Regulierung des Wirtschaftssystems, des 
Arbeitsmarktes oder das bestehende System der
öffentlichen Finanzen. Diese Prinzipien und Strukturen haben 
sich historisch und entlang gesellschaftlicher
Machtverhältnisse entwickelt; beispielhaft genannt seien die 
Externalisierung der Folgen von Umweltzerstörung oder 
die Ausbeutung weiblicher Arbeitskraft als Folgen nicht 
oder schwach regulierter Marktgesellschaften.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 48 – 
49
B.1 Energieerzeugung
Kernbotschaften
• Der Abbau der für die Energiewende in Deutschland notwendigen Rohstoffe und die Produktion von Grünem
Wasserstoff mittels Elektrolyse verschärfen häufig die ohnehin prekären, oft menschunwürdigen Arbeits- und
Lebensbedingungen in Ländern des Globalen Südens. Die damit einhergehenden ökologischen und
gesellschaftlichen Nachteile treffen überwiegend strukturell benachteiligte Menschen, insbesondere Frauen und
Indigene.
• Um diese Nachteile vermeiden zu können, sind Strategien und Programme notwendig, die nicht mehr nur
technologische und ökonomische Ansätze verfolgen, sondern gemeinwohl- und suffizienzorientierte Perspektiven
einbeziehen. Zu den daraus folgenden Maßnahmen gehören zum Beispiel dezentrale und gemeinschaftlich von
Bürger*innen getragene Erneuerbare-Energien-Anlagen.
• Eine feministische Energiewende berücksichtigt die Sorge um und für die Regenerationsfähigkeit natürlicher
und gesellschaftlicher Lebensgrundlagen. Sie zeigt Wege auf, wie (geschlechter-)gerechtere Energiesysteme
gestaltet werden können. Die Entwicklung und Umsetzung der feministischen Energiewende können daher dazu
beitragen, die Energiewende global und national gerecht(er) zu gestalten.
Die im Klimaschutzgesetz (KSG) festgesetzte Reduktion 
der Treibhausgasemissionen (§ 3 Abs. 1 und 2 KSG) kann 
ohne eine Dekarbonisierung des Energiesektors nicht 
erreicht werden. Bei der dafür notwendigen
Energiewende setzt die Bundesregierung a) auf die Steigerung 
der Energieeffizienz von Gebäuden und Geräten (siehe 
Kapitel Wohnen und Energienutzung), b) auf die massive 
Beschleunigung des Ausbaus der Strom- und
Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und c) auf Grünen 
Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien produziert 
wird (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG). Der Ausbau 
der erneuerbaren Energien ist im 2023 aktualisierten 
EEG festgelegt. Hier sind unter anderem der Vorrang
erneuerbarer Energien vor fossilen Brennstoffen und
Kernkraft, die Ausbaupfade für Wind- und Solarenergie sowie 
die bessere finanzielle Beteiligung der Kommunen bei 
der Windenergie geregelt. Die Rahmenbedingungen für 
die Produktion Grünen Wasserstoffs sind in der
nationalen Wasserstoffstrategie (BMWK 2023a) geregelt, die 
2023 aktualisiert wurde.
Grüner Wasserstoff soll vor allem in den
energieintensiven Wirtschaftszweigen Zement- und
Stahlindustrie sowie Schwertransporte fossile Energieträger 
ersetzen (BMWi 2020); andere Sektoren wie Mobilität 
oder Wärmeversorgung haben ebenfalls ihr Interesse 
an Grünem Wasserstoff angemeldet. Vorschläge
hierfür sind bereits in der Fortschreibung der Nationalen 
Wasserstoffstrategie verankert (BMWK 2023a: 21 ff.), 
obwohl dies angesichts der Knappheit Grünen
Wasserstoffs in absehbarer Zeit nicht realistisch erscheint. 
Die Verbrennung fossiler Energieträger war im Jahr 2023 
für 84,5 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen 
verantwortlich (UBA 2024b). Hauptverursacherin war die 
Stromwirtschaft: Sie trägt bei der öffentlichen Strom- 
und Wärmeerzeugung in Kraftwerken zu 37 Prozent der 
Emissionen bei (UBA 2024c). Gleichzeitig erfolgte die 
Stromversorgung bereits zu 51,8 Prozent durch
erneuerbare Energien, zum Beispiel Wind, Photovoltaik,
Biomasse, Wasserkraft und – in sehr geringem Umfang – 
Geothermie; 48,2 Prozent entfallen weiterhin auf fossile 
Energieträger (Kohle und Gas) (BMWK o. J.). Dem EEG 
zufolge sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 80
Prozent des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien 
stammen. Nach Vollendung des Kohleausstiegs 2038 
soll die Stromversorgung treibhausgasneutral sein 
(§§ 1 Abs. 2, 1a Abs. 1 EEG).
Der Energiesektor ist sowohl im Bereich der
konventionellen, das heißt fossilen, als auch der
Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien stark männlich 
dominiert (BMWK 2023c). Das gilt für die Energiepolitik 
ebenso wie für die Beschäftigungs- und
Entscheidungsstrukturen in der Energiewirtschaft. Damit einher geht 
eine technologiezentrierte Perspektive, die auch die 
Energiepolitik dominiert, und eine Ausrichtung der 
Energieplanung, die ökologische und soziale Kosten 
weiterhin externalisiert. 
Für die Umstellung von fossilen Energieträgern auf
erneuerbare Energiequellen ist eine erhebliche Menge 
an Rohstoffen erforderlich, die überwiegend in Ländern 
des Globalen Südens abgebaut werden. Beispiele
hierfür sind Chile, Mexiko, Peru und Südafrika; sie weisen 
aufgrund der Vielzahl an Rohstoffvorkommen die
höchsten ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen 
Risiken auf. Auch Grüner Wasserstoff oder Wasserstoff-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 49 – 
B.1 Energieerzeugung
50
derivate (zum Beispiel Ammoniak) sollen überwiegend 
in sonnenreichen Regionen des Globalen Südens
produziert werden, zum Beispiel in Namibia, Ägypten, Chile 
oder Kolumbien – beides mit gravierenden negativen 
sozialen und ökologischen Folgen. Dabei werden
strukturelle Benachteiligungen zulasten von Frauen und
anderen marginalisierten Menschen verschärft. 
Vor diesem Hintergrund fokussiert dieses Kapitel 
gleichstellungsrelevante Auswirkungen der
Wasserstoffproduktion und des Rohstoffabbaus in Ländern 
des Globalen Südens. Das Kapitel zeigt die
Abhängigkeit Deutschlands von diesen Ländern und die damit 
verbundene Verantwortung für soziale und ökologische 
Bedingungen vor Ort auf und betont zugleich die
Notwendigkeit sozial gerechter und ökologisch
nachhaltiger Transformationspfade. Es werden dezentrale 
Pfade der Energieerzeugung in Deutschland im
Hinblick auf Geschlechterverhältnisse und
Intersektionalität beleuchtet, die Bestandteile einer feministischen 
Energiewende sind, zum Beispiel Energy Sharing oder 
Bürger*innenenergie. Zudem wird die Bedeutung von 
Energiesuffizienz für eine ressourcenschonende und 
global gerechte Energiewende verdeutlicht.
Die Umstellung auf eine kohlenstofffreie
Energieversorgung bietet die Chance, gerechtere Lebensweisen 
zu entwickeln, bei denen auch die Auswirkungen auf die 
große Mehrheit der globalen Bevölkerung und strukturell 
benachteiligte Personen – etwa wegen des Geschlechts 
oder rassistischen Zuschreibungen – einbezogen und 
deren Bedarfe beachtet werden (Bell et al. 2020: 2).
1.1 Energiewende im Kontext begrenzter natürlicher 
Ressourcen 
Abgesehen von innenpolitischen Hürden bei der 
Energiewende, zum Beispiel mangelnde Akzeptanz 
vor allem bei Windkraftanlagen an Land, stellt sich die 
Frage nach der Machbarkeit des angestrebten
Energiewendemodells im Kontext der Begrenztheit natürlicher 
Ressourcen. Zu diesen Ressourcen gehören Zeit und
finanzielle Mittel sowie die benötigte Quantität bei
Metallen wie Kupfer, Aluminium, Eisen, Mangan oder Seltene 
Erden (Chardayre et al. 2022; Prognos AG/Öko-Institut 
2019). Sie werden benötigt, um fossile Brennstoffe
konsequent durch Energieträger aus erneuerbaren Energien 
zu ersetzen. Dabei sind Zeitskalen von der Exploration 
bis zum tatsächlichen Abbau von Metallen zu beachten, 
die für neu zu erschließende Abbaugebiete teilweise 
nicht mit den Klimazielen vereinbar sind. Beispielsweise 
dauert die Phase der Entdeckung von Kupfer, Nickel,
Silber und Zink bis zu deren Abbau mitunter länger als 15 
Jahre (Albrecht 2023). Mehrere Studien (Michaux 2021; 
War on Want/London Mining Network 2019) legen nahe, 
dass der Umbau hin zu erneuerbaren Energien in der
angestrebten Zeit nicht für die gesamte Weltbevölkerung 
möglich sein wird. Gründe hierfür sind insbesondere 
der Mangel an zeitlichen und finanziellen Ressourcen, 
begrenzten Rohstoffen und ein auf Wachstum
ausgerichtetes Wirtschaftssystem, das aktuell noch sehr auf 
fossilen Brennstoffen basiert. 
Der Abbau der für die Stromerzeugung durch
erneuerbare Energien benötigten Rohstoffe in Ländern des 
Globalen Südens durch extraktive Industrien hat zudem 
bereits heute schwerwiegende soziale und ökologische 
Folgen (Chardayre et al. 2022; Prognos AG/Öko-Institut 
2019). Dazu gehört die Verschmutzung von Luft und
Wasser sowie die Zerstörung sozialer Strukturen, die die oft 
prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen 
verschärfen. Hieran zeigt sich ein allgemeines
Problem gegenwärtiger Krisenbearbeitungsstrategien: Im 
Zuge des Versuchs der konsequenten und
vollumfänglichen Substitution durch alternative Energieträger
werden nicht nur neue Extraktionslogiken angestoßen, sie 
müssen auch möglichst profitabel sein, damit sie
privates Investitionskapital anziehen. Aus der Kombination 
neuer Ressourcenbedarfe mit privater Profitorientierung 
ergibt sich ein Amalgam, das zur Reproduktion
historisch bekannter Extraktionsmuster in neuen
Ressourcenkontexten führt.
Ähnlich ist die Situation bei der Produktion Grünen 
Wasserstoffs. Grüner Wasserstoff wird mittels
Elektrolyse hergestellt; hierbei werden Süßwasser (H
2
O) in 
Wasserstoff (H
2
) und Sauerstoff (O
2
) gespalten. Dieses 
sehr energie- und süßwasseraufwendige Verfahren
erfordert ebenfalls Strom aus erneuerbaren Energien, der 
in Deutschland im erforderlichen Umfang nicht zur
Verfügung steht und der auch mittelfristig nicht zur
Verfügung stehen wird, zumindest nicht mit den heute
absehbaren Möglichkeiten. Deshalb weicht Deutschland für 
die Erzeugung von Wasserstoff auf die sonnenreicheren 
Regionen des Globalen Südens aus. Die
Bundesregierung schätzt, dass 50 bis 70 Prozent des Bedarfs 
an Grünem Wasserstoff durch Importe aus dem Ausland 
gedeckt werden müssen, mittelfristig könnte dieser An-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 50 – 
B.1 Energieerzeugung
51
teil sogar weiter ansteigen (BMWK 2023a: 9). Vergleicht 
man die für die Pariser Klimaziele notwendige Menge 
Wasserstoff mit der aktuellen Produktionskapazität, 
zeigt sich eine große Lücke im Angebot: Weltweit wird 
bis 2030 eine Elektrolysekapazität von 590 Gigawatt 
benötigt (Exenberger 2024). Aktuell beträgt die
Kapazität weltweit jedoch nur ein Gigawatt, weitere im Bau
befindliche Anlagen umfassen zusätzliche Kapazitäten von 
fünf Gigawatt. Es ist also noch ein fast 590-facher
Ausbau erforderlich, um das Niveau zu erreichen, das für die 
Erreichung der Pariser Klimaziele notwendig ist (ebd.). 
Obwohl es de facto noch keinen Wasserstoffmarkt gibt, 
hängen Deutschlands momentane Pläne für die
Dekarbonisierung von einem Wasserstoffmarkthochlauf ab. 
Für die Frage, wo und unter welchen Bedingungen
Grüner Wasserstoff für den deutschen Markt produziert
werden soll, müssen nicht nur geografische, technische und 
ökonomische Abwägungen beachtet werden, sondern 
auch die Tatsache, dass die Herstellung Grünen
Wasserstoffs, die Produktion der dafür notwendigen
erneuerbaren Energien sowie der Aufbau benötigter (Transport-)
Infrastrukturen in den künftigen Exportökonomien mit 
ökologischen, ökonomischen und sozialen Risiken
verbunden sind (Tunn et al. 2024; Simon 2025; Müller et al. 
2022; Thiele 2022). Diese Risiken werden in der Politik 
mittlerweile zunehmend diskutiert, aber die
Prioritätensetzung bleibt nach wie vor umstritten (vgl.
exemplarisch: Altenburg et al. 2023; Blohm/Dettner 2023;
Villagrasa 2022; BMZ o. J.). 
1.2 Geschlechterbezogene Auswirkungen in Ländern des 
Globalen Südens
1.2.1 Abbau von Rohstoffen und 
Produktion von Wasserstoff
Seit vielen Jahren weisen wissenschaftliche Studien
darauf hin, dass der für die Energiewende notwendige
Abbau von Rohstoffen mit sehr ungleichen
geschlechterbezogenen Auswirkungen einhergeht (z. B. WIDE 2022). Die 
Nachweise basieren größtenteils auf empirischen Daten 
und Erfahrungen aus ähnlichen Projekten, vor allem aus 
der Kohle- und Mineralextraktion (z. B. BMAS 2023; WIDE 
2022). Da die Wasserstoffökonomie sich noch im Aufbau 
befindet (Hanusch/Schad 2021), liegen hierfür bisher 
keine Daten zu deren sozialen Auswirkungen vor.
Auffällig ist aber, dass die zu erwartenden
geschlechterspezifischen Risiken exportorientierter Wasserstoffprojekte 
Problemen ähneln, die bereits aus anderen extraktiven 
Sektoren (zum Beispiel dem Bergbausektor) und großen 
Infrastrukturprojekten bekannt sind (Simon 2025: 10 f.). 
Die sozialen Auswirkungen können sich in den
Abbaugebieten unterscheiden, abhängig vom Charakter der
jeweiligen Projekte und der Art ihrer Umsetzung, aber auch 
von den Geschlechterverhältnissen, der Versorgungslage 
und der Infrastrukturen und Ressourcen vor Ort. 
Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und 
Beschäftigung im Bergbau im Globalen Süden
Studien zu Geschlechterverhältnissen im
Bergbausektor im Globalen Süden weisen auf die höchst
problematischen Arbeitsbedingungen hin, insbesondere 
auf Sklaverei, Kinderarbeit, Diskriminierung,
Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung sowie
mangelnden Gesundheitsschutz (Silva Santisteban 2017). Solche 
Arbeitsbedingungen verstoßen gegen die
menschenrechtlichen Vorgaben des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG); dies thematisierte das BMAS bei einem 
Branchendialog im Jahr 2023 mit der Energiewirtschaft 
sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das 
Wissen darüber ist also vorhanden, es fehlt aber an
Konsequenzen, zum Beispiel der Sanktionierung von
Verstößen gegen Menschenrechte. Unternehmen sind nach 
dem LkSG dazu verpflichtet, Risiken für Menschen- und 
Umweltrechte durch eine effektive Risikoanalyse
aufzudecken (§ 5 LkSG); diese Analyse umfasst insbesondere 
bei hohem Gefährdungspotenzial Inspektionen vor Ort 
(Zimmer 2023: 38). Die Unternehmen müssen
Präventionsmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls 
Abhilfe schaffen und beides konkret planen. Die Pläne 
können zum Beispiel Maßnahmen wie Schulungen, aber 
auch finanzielle Unterstützung von Zulieferern
enthalten. Unternehmen müssen sie im Hinblick auf ihre 
Effektivität überprüfen. Die Pflicht zur Risikoaufdeckung 
gilt nach der Europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie 
2024/1760/EU entlang der gesamten
Wertschöpfungskette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive 
– CSDDD); die Richtlinie setzt insgesamt bei den
Sorgfaltspflichten einen geschlechtergerechten Ansatz
voraus (vgl. Erwägungsgrund 33 und Zimmer 2024: 460).
Im Bergbausektor ist zudem der Anteil von Frauen an den 
Beschäftigten sehr gering. Dadurch profitieren Frauen 
weniger vom Ausbau des Sektors. Die
Beschäftigungsquote schwankt je nach Land und liegt im Globalen 
Süden durchschnittlich bei etwas mehr als 10 Prozent. 
Weltweite Schätzungen gehen von insgesamt 15 Prozent 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 51 – 
B.1 Energieerzeugung
52
weiblichen Beschäftigten aus, wobei der größte Anteil in 
der Verwaltung arbeitet (IISD 2023). In den
Führungspositionen ist ihr Anteil mit 7,9 Prozent noch geringer. 
Für die Wasserstoffwirtschaft gibt es aktuell keine Daten 
zum Anteil von Frauen an den dort Beschäftigten. Es ist 
jedoch davon auszugehen, dass sie sich nicht
wesentlich von denen in der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft 
unterscheiden (IRENA 2019a, 2020) (siehe Kapitel 
Arbeitsmarkt). Noch schwieriger ist die Datenlage für 
andere Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel für Indigene, 
für die keinerlei Beschäftigungsdaten vorliegen.
Gefährdung der menschlichen Lebensgrundlagen durch 
die Einschränkung von Land- und Wassernutzung
Für die Produktion Grünen Wasserstoffs und dessen
Derivate werden große Mengen an Süßwasser benötigt.
Jedoch ist sauberes Wasser im Globalen Süden häufig rar 
und der Zugang insbesondere für Bevölkerungsgruppen 
prekär, die marginalisiert werden, von Armut betroffen 
sind und die sauberes Trinkwasser für die Sorgearbeit 
benötigen. Nun fördert die Bundesregierung mit ihrer 
Importstrategie die Produktion Grünen Wasserstoffs in 
Regionen des Globalen Südens, in denen sauberes
Wasser knapp ist (Müller et al. 2022; Sempértegui 2021). 
Die zum Teil dramatische Verschlechterung der
Versorgungssituation mit Trinkwasser ist einer der
offensichtlichsten Effekte: Wasserquellen versiegen oder
werden verschmutzt (Silva Santisteban 2017: 28), und das 
macht die Beschaffung von Trinkwasser, für die meist 
Frauen zuständig sind, für den Haushalt schwieriger,
erheblich zeitaufwendiger und teils gefährlicher (Carr et al. 
2024: 704). 
Der Ausbau erneuerbarer Energien und der
Wasserstoffproduktion verändert die Landnutzung erheblich. Dies 
birgt das Risiko, dass der Zugang zu und die Nutzung 
von Wasser für die lokale Bevölkerung eingeschränkt und 
damit deren Lebensgrundlage gefährdet ist. Dabei sind 
Frauen, Indigene und lokale Gemeinschaften aufgrund 
ihrer gesellschaftlichen Stellung häufig besonders
negativ betroffen: Frauen sind bei Landrechten oder den 
Möglichkeiten ihrer Durchsetzung zum Beispiel formell 
oder informell oftmals schlechter gestellt als Männer und 
tragen daher ein höheres Risiko für Vertreibung oder die 
Einschränkung der Nutzung von Flächen für eine
Versorgung, die auf Subsistenzlandwirtschaft basiert (Silva 
Santisteban 2017: 31 ff.). Zudem sind Frauen besonders 
vom Risiko des Ausschlusses von
Kompensationsleistungen für die Veränderung von Landnutzung
betroffen, zum Beispiel der Zahlung von Pacht oder
Entschädigungsleistungen, weil sie oftmals nicht formell als 
Besitzerinnen geführt werden (Simon 2025; siehe auch 
Thiele 2022). 
Verschärft wird die Prekarisierung der Versorgung und 
das Risiko einer zunehmenden Arbeitsbelastung, die
Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und erschwerter 
Sorgearbeit durch den Wegfall der Arbeitskraft von
Männern bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten, wenn Männer 
in den Bergbau oder die H
2
-Ökonomie abwandern. Ihre 
Arbeit müssen Frauen übernehmen, und das führt zu 
weiterer unbezahlter Mehrfachbelastung (Bueno 2019). 
Durch die entlohnte Arbeit der Männer im Bergbau und 
in der Wasserstoffökonomie sowie die nicht entlohnte 
Mehrarbeit der Frauen nehmen das Machtgefälle und 
die wirtschaftliche Abhängigkeit im Haushalt zu (Simon 
2025). Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten in 
diesen Gebieten oft rasant; dies verstärkt die
wirtschaftliche Schwäche von Frauen. Das monetäre Einkommen 
ersetzt traditionelle kommunale Tauschgeschäfte und 
zerrüttet somit die Sozialstrukturen.
Überlastung der örtlichen Infrastruktur und 
Daseinsvorsorge 
Durch den Auf- und Ausbau exportorientierter
Wasserstoff- und Extraktionsprojekte kommt es zu
Verteilungskonflikten. In der Gemeinde Lüderitz in Namibia soll
beispielsweise ein 4.000 Quadratkilometer großes Gebiet 
für die Produktion, Verarbeitung und Verschiffung Grünen 
Wasserstoffs unter Beteiligung eines deutschen
Unternehmens und mit Förderung der Bundesregierung
aufgebaut werden. Wenn dadurch ein massiver Zuzug von 
Arbeitskräften erfolgt, die die Wasserstoffprojekte
aufbauen sollen, kann das die lokalen Versorgungssysteme 
bei sanitären Anlagen oder beim Transport überlasten 
und zu gesundheitlichen Risiken oder einem steigenden 
Risiko sexualisierter Gewalt in der Bevölkerung führen. 
Daraus resultieren insbesondere Risiken zulasten der 
strukturell benachteiligten Bevölkerung, während
Bessergestellte weniger stark auf öffentliche Infrastrukturen 
und soziale Dienstleistung angewiesen sind
beziehungsweise diese Dienstleistungen durch private Ausgaben 
kompensieren können (Simon 2025: 9).
Gesundheit und sexualisierte Gewalt
Für Frauen und Mädchen verschärfen sich die
gesundheitlichen Risiken. So kann die Verbreitung von Infektionen, 
zum Beispiel HIV, mit neu entstehenden Ballungsräumen 
verbunden sein (Simon 2025: 9). Vor allem Frauen
müssen mit gesundheitlichen Folgen in den Gemeinschaften 
umgehen (Silva Santisteban 2017: 19). Zudem führt die 
zunehmende Ernährungsunsicherheit, die aus
Flächenumnutzung resultiert, zu Mangelernährung, die sich zum 
Beispiel in einer Anämie zeigt; sie tritt insbesondere bei 
Frauen und Kindern auf und kann bei Schwangeren zu 
Früh- und Fehlgeburten führen (ebd.: 39). Auch nehmen 
die Gefährdung der Sicherheit von Frauen und Mäd-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 52 – 
B.1 Energieerzeugung
53
chen und die geschlechterspezifische Gewalt zu (GIZ 
2020). Vor allem in Bergbauregionen, die den Zuzug 
einer großen Zahl überwiegend männlicher Arbeiter
erleben, wird über Zwangsprostitution, Vergewaltigung und 
Menschenhandel sowie eine Zunahme an Alkoholismus, 
Gewalt gegen Frauen und familiäre Vernachlässigung 
berichtet (ILO 2024; Simon 2025).
Marginalisierung in Entscheidungsprozessen
Der Druck auf die Versorgungssituation durch
Großprojekte verschärft den Zeitmangel der ohnehin
mehrfachbelasteten Frauen. Sie können daher seltener an 
lokalen Diskussionen und Entscheidungsprozessen zu 
exportorientierter Wasserstoffproduktion oder dem 
Ausbau der Extraktion in ihrer Region teilnehmen. Ihre 
Perspektiven werden durch die stärkere Teilnahme von 
Männern an diesen Diskussionen und Prozessen
marginalisiert oder bleiben gar ungenannt und kommen daher 
bei den Entscheidungsträger*innen nicht an. So
bekommen Frauen die ökoterritorialen Auswirkungen des 
Bergbaus und der Wasserstoffproduktion zwar am
heftigsten zu spüren, haben aber die geringsten
Möglichkeiten, ihre Bedarfe, Bedürfnisse und Sichtweisen
einzubringen (Bueno 2019; Simon 2025).
1.2.2 Androzentrismus, Technologie- 
und Wachstumsorientierung
Die fossile Energiepolitik war und ist vor allem im
Verkehrssektor bis heute geprägt durch das, was Cara 
Daggett (2023) als „Petromaskulinität“ bezeichnet. Am 
Beispiel der USA zeigt Daggett, wie fossile
Brennstoffsysteme mit weißer patriarchaler Herrschaft,
Androzentrismus sowie autoritären und frauenfeindlichen 
Strukturen verwoben sind (ebd.: 13). Entsprechende
Tendenzen lassen sich auch für Deutschland zeigen.
Allerdings ist die Energiepolitik beziehungsweise
Energiewendepolitik hierzulande stärker an einer „ökomodernen 
Männlichkeit“ orientiert (Hultman 2017; Hultman/Pulé 
2018; Hultman 2023). Ökomoderne Männlichkeit ist
geprägt durch die Einsicht, dass sich etwas ändern muss 
und die Abkehr von fossilen Energieträgern
unausweichlich ist. Gleichzeitig aber betrachtet sie gegenwärtige 
Macht- und Geschlechterverhältnisse ebenso wie 
Wachstumsparadigma und Technofix als gerechtfertigt. 
Die Fixierung auf Technologie als
Problemlösungsstrategie ist beiden Männlichkeitsmustern –
Petromaskulinität und ökomoderner Männlichkeit – ebenso 
inhärent wie die Festschreibung der Rollenverteilung 
und Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und das 
ständige Wirtschaftswachstum.
Diese Denkmuster spiegeln sich in den Energie- und 
Klimaschutzprogrammen (BMWK 2023a, 2023d; BMWi 
2020) der Bundesregierung wider. Sie zielen auf den 
Wechsel von fossilen Energieträgern zu erneuerbaren 
Energien (Geiter et al. 2024; Amri-Henkel 2021). Nach 
wie vor wird in diesen Programmen Technologie als 
wesentliche Lösungsstrategie betrachtet. Nicht
erkennbar jedoch ist die Berücksichtigung der dringend
notwendigen Reduktion des Energieverbrauchs und der 
damit verbundenen Veränderung unserer Wirtschafts- 
und Wachstumsziele. Die mit dem Ukrainekrieg
verbundene Energieversorgungskrise beziehungsweise 
deren Verhinderung zeigt, dass die Zusammenarbeit 
mit autoritären Staaten, aktuell zum Beispiel
Aserbaidschan, die Vereinigten Emirate oder Katar, und die
Abhängigkeit bei der Energieversorgung eher noch forciert 
werden – über die nächsten Jahrzehnte hinaus. Dabei 
wird die dringende Notwendigkeit deutlich, sich mit der 
Logistik und den Mechanismen des Übergangs zu einer 
regenerativen Wirtschaft zu befassen. Dieser Übergang 
erfordert ein grundlegendes Umdenken, weg von einem 
wachstumsorientierten Modell, hin zu einem Modell, das 
langfristige Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit in 
den Vordergrund stellt (Michaux 2021).
Eine technologiefixierte Energiewende läuft Gefahr,
neokoloniale Strategien zu reproduzieren (Sultana 2022). 
Diese Strategien treffen in besonderem Ausmaß die
vulnerablen Gruppen in den sogenannten Partnerländern, 
allen voran Frauen, Mädchen, indigene und lokale
Bevölkerungsgruppen. Das wirft die Frage auf, warum 
diese negativen Wirkungen bei den deutschen
importorientierten Erneuerbare-Energien- und Wasserstoff-
Strategien sowie den damit verknüpften Entscheidungen 
nicht berücksichtigt werden.
In den letzten Jahren forderten Forscher*innen und 
For schungsinstitute sowie Entwicklungsorganisationen 
nicht nur eine „grüne“, sondern auch eine nachhaltige 
Energiewende (Klingen et al. 2024) und haben dafür
Kriterien entwickelt. Nicht nur die Ziele des Pariser
Klimaabkommens müssen eingehalten werden, so das
Anliegen, sondern auch die Agenda 2030 mit ihren Zielen 
für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development 
Goals – SDGs). Keine der vielen Veröffentlichungen zu
Kriterien einer sozial-nachhaltigen Wasserstoffproduktion 
(Klingen et al. 2024; Cremonese et al. 2023; UNIDO/
IRENA/IDOS 2023; Villagrasa 2022; Heinemann/
Mendelevitch 2021; Nationaler Wasserstoffrat 2021) enthält 
Kriterien für Geschlechtergerechtigkeit. Manche machen 
Vorschläge dazu, in welchen zeitlichen Intervallen die 
Kriterien überprüft werden sollten, aber keine Autor*in 
konkretisiert, wie und von wem sie überprüft und be-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 53 – 
B.1 Energieerzeugung
54
wertet werden sollen und wer die Projekte zertifizieren 
könnte. Erfahrungen, zum Beispiel mit dem
projektbasierten Handel mit Emissionszertifikaten, zeigen, dass 
selbst die besten Kriterien ohne eine unabhängige,
fundierte und verlässliche Evaluation wenig wert sind.
Eine sozial-ökologische und geschlechtergerechte
Gestaltung und Umsetzung von Wasserstoffprojekten und 
-partnerschaften sowie der Extraktion der dafür
erforderlichen Rohstoffe ist fundamental für die Wahrung
von Menschenrechten und dem Streben nach
Klimagerechtigkeit.
1.3 Lösungsansätze für eine feministische Energiewende
Seit Längerem kritisieren feministische Forscher*innen, 
dass die Energiewende zumeist auf eine technologische 
und ökonomische Perspektive reduziert werde. Es gelte 
jedoch, die Energiewende „regenerativ“ anzulegen und 
damit die Verbindung zur „Sorge um und für die
Regenerationsfähigkeit der Lebensgrundlagen“
herzustellen. Biesecker und von Winterfeld (2016: 34) verweisen 
auf die „Selbsterhaltungs- und Selbsterneuerungskräfte 
von Natur und Gesellschaft und damit auf Natur- und 
Sozialverträglichkeit“. Mit der Umstellung von fossiler 
auf regenerative Energie dürfe die
Regenerationsfähigkeit in anderen Bereichen und Regionen nicht zerstört 
werden. Diese feministische Perspektive spielt in der 
Debatte um eine Energiewende jedoch bisher kaum eine 
Rolle (Amri-Henkel 2021).
Erste Ansätze für eine feministische Energiewende
fassen Shannon Bell und Kolleginnen (2020; siehe auch 
Striebing et al. 2023: 3) auf Basis von Diskussionen
zusammen, die seit den 1980er Jahren von
Energiewendeprotagonist*innen, Forscher*innen und Aktivist*innen 
zu einem nachhaltigen und gerechten Umstieg auf
erneuerbare Energien und Energieeffizienz geführt werden 
(z. B. Krause et al. 1980). Sie gehen über die
Erkenntnisse aus der geschlechterbezogenen Energieforschung 
hinaus und verknüpfen diese Forschung stärker mit
umwelt- und energiebezogenen Kriterien.
Eine feministische Energiewende orientiert sich
insbesondere an folgenden Kriterien: Sie muss dekolonial 
und dezentral sein, lehnt den Wachstumsimperativ ab 
und engagiert sich für gemeinwohlorientiertes
Wirtschaften; sie sensibilisiert für die Gewalt, die sich durch 
die Energieerzeugung gegen einzelne Ökosysteme oder 
auch gegen den gesamten Planeten Erde sowie die in 
den Extraktionsgebieten lebenden Menschen richtet 
(Daggett 2023: 51 ff.). Zudem bemüht sie sich, diese 
Gewalt zu mildern, verpflichtet sich zu einer Kultur der 
Fürsorge und ist gemeinschaftsorientiert (Bell et al. 
2020: 3; Striebing et al. 2023: 3). Für eine feministische 
Energiewende sind darüber hinaus die Abkehr von der 
Technologiefixierung und eine Stärkung des
Suffizienzprinzips sowie entsprechende Maßnahmen notwendig. 
Zudem muss sie das Sorgeprinzip als Grundlage einer 
feministischen Energiewende etablieren, nicht nur für 
Personen, sondern auch für die Umwelt und den Planeten 
(Care for People and the Planet).
Lösungsansätze, die sowohl den Anforderungen der 
Energiewende in Deutschland gerecht werden als auch 
negative Auswirkungen im Globalen Süden minimieren 
und zugleich Geschlechtergerechtigkeit fördern, sind 
rar. Es gibt aber zumindest Lösungsansätze, die auf eine 
stärkere Dezentralisierung der Energieproduktion unter 
Beteiligung der Bürger*innen (siehe Textbox 6) sowie 
der lokalen Nutzung des aus erneuerbaren Energien 
erzeugten Stroms und die Reduzierung des
Energiebedarfs setzen. Diese im Folgenden erläuterten Ansätze 
bedürfen aber einer grundlegenden
gleichstellungsorientierten Neuausrichtung, der Verbesserung der
politischen Rahmenbedingungen sowie des Upscalings
erprobter Projekte und Praktiken.
Textbox 6 – Bürger*innenenergie
Für die Bürger*innenenergie schließen sich 
Bürger*innen – zum Teil auch mit Beteiligung der
jeweiligen Kommune – in Erneuerbare-Energie-
Gemeinschaften zusammen (z. B. in einer Genossenschaft), um 
in ihrer Region Erneuerbare-Energien-Anlagen
gemeinschaftlich zu finanzieren und zu betreiben. Der erzeugte 
Strom wird ins Netz eingespeist. Die Bürger*innen 
erhalten in aller Regel eine Gewinnbeteiligung 
entsprechend ihren Anteilen.
Das Energy-Sharing geht einen Schritt weiter. Hier wird 
die gemeinsam erzeugte Energie untereinander geteilt, 
um sich für den Eigenbedarf zu versorgen. Dies muss 
zeitgleich mit der Erzeugung geschehen. Auch hierbei 
wird überschüssiger Strom in das Netz eingespeist. 
Umgekehrt kann die Gemeinschaft bei Bedarf Strom 
bei einem Energieversorger einkaufen. Das Energy-
Sharing wurde bereits 2019 von der EU geregelt, wurde 
aber bis heute nicht in deutsches Recht übernommen, 
was vor allem dem Widerstand der Netzbetreiber 
geschuldet ist (Ullrich 2012).
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 54 – 
B.1 Energieerzeugung
55
1.3.1 Energy-Sharing und 
Bürger*innenenergie
Die Herausforderungen bei der großtechnischen, stark 
zentralisierten Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien, insbesondere bei der Rohstoffbeschaffung für 
diese Anlagen, erfordern eine stärkere Orientierung auf 
alternative Ansätze. Hier ist zunächst auf die
Kreislaufwirtschaft (siehe Kapitel Zirkuläre Wirtschaft)
hinzuweisen, die das Ziel der Senkung des primären
Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe verfolgt 
(SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP 2021: 33). Die
Wirtschaft setzt sie im Bereich der erneuerbaren Energien 
bisher wenig um. Bei Photovoltaikelementen wäre aber 
ein 95-prozentiges Recycling der verbauten Rohstoffe 
möglich, bei Windenergie ein 90-prozentiges (Chardayre 
et al. 2023: 17). 
Der Energiebedarf von Haushalten, wenig
energieintensiven Industriezweigen, Kleinstunternehmen, 
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie
öffentlichen Verwaltungen kann durch dezentrale
Erneuerbare-Energien-Anlagen vor Ort bereitgestellt werden. 
Hier gibt es erprobte Ansätze, zum Beispiel das Energy-
Sharing, Mieterstrom oder gemeinschaftlich von
Bürger*innen betriebene Erneuerbare-Energien-Anlagen 
(sogenannte Bürger*innenenergie).
Regionales Energy-Sharing könnte 35 Prozent des
nötigen Ausbaus von erneuerbaren Energien für die
deutschen Ausbauziele bis 2030 (Wiesenthal et al. 2022: 
39) übernehmen. In einem solchen Szenario könnten
90 Prozent aller deutschen Haushalte mit Strom aus
Energy-Sharing-Anlagen versorgt werden – mit
regionalen und Stadt-Land-Unterschieden. Ein Ende August
2024 vorgelegter Gesetzesentwurf, der unter anderem
den Netzzugang regeln soll, wurde jedoch von
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen
aus dem Umwelt- und Erneuerbare-Energien-Bereich als
unzureichend kritisiert (Staude 2024).
Eine europäische Studie (Kampman et al. 2016)
berechnete bereits 2016, dass sogenannte
Energiebürger*innen (Energy Citizens) bis 2030 19 Prozent des 
Strombedarfs in der EU bereitstellen können, bis 2050 
sogar 45 Prozent. Als Energiebürger*innen gelten
Einzelpersonen oder Haushalte, die individuell oder kollektiv 
Energie erzeugen oder ihren Bedarf flexibel steuern. Die 
Definition umfasst aber auch öffentliche Einrichtungen wie 
Städte und kommunale Gebäude, Schulen, Krankenhäuser 
oder Regierungsgebäude sowie kleine Unternehmen mit 
weniger als 50 Beschäftigten (Kampman et al. 2016: 6). 
Mit der Novellierung des EEG 2024 wurden dafür Anreize 
und Erleichterungen geschaffen (Staude 2024).
Dabei sind drei wichtige Co-Effekte zu benennen: 
1. Die Wertschöpfung (Steuern, Arbeitsplätze) bleibt
in der Region beziehungsweise Kommune (Agentur
für Erneuerbare Energien e. V. 2024).
2. Die Akzeptanz der Bevölkerung für
Erneuerbare-Energien-Anlagen wird durch Beteiligung an
Bürger*innenenergieanlagen gefördert (Karakislak
et al. 2023; Local Energy Consulting 2020).
3. Die Nutzung selbsterzeugter Energie und die
Erfahrung der damit verbundenen
Herausforderungen, zum Beispiel Speicherung oder
Schwankungen im Ertrag, können dazu beitragen,
bewusster mit Energie umzugehen (Maschke 2022)
und dadurch einen Beitrag zu einem suffizienten
Umgang mit Energie zu leisten.
Dezentrale Energieproduktion aus erneuerbaren 
Energien benötigen ebenfalls Rohstoffe
Erneuerbare-Energien-Anlagen verringern nicht
automatisch die negativen Effekte des Extraktivismus.
Positive Auswirkungen haben diese Anlagen nur dann, wenn 
die Folgen des Rohstoffabbaus auch in den
Energiegemeinschaften thematisiert und die mit der
Energiewende verbundenen Probleme im Globalen Süden in 
das Bewusstsein der Prosument*innen gerückt werden. 
Ebenso muss auf politischer Ebene reagiert werden,
indem die konsequente Nutzung der Potenziale des
Recyclings (Kreislaufwirtschaft; siehe Kapitel Zirkuläre 
Wirtschaft) bei Windkraft- und Solaranlagen umgesetzt 
und damit eine Reduktion des Verbrauchs von
Primärrohstoffen erreicht wird (Chardayre et al. 2023: 18). Auch 
die verantwortungsvolle Umsetzung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist für eine gerechte 
dezentrale Energieproduktion aus erneuerbaren
Energien von Bedeutung. Grundsätzlich muss eine gerechte 
Energiewende somit zwingend mit Energieeffizienz 
und -suffizienz einhergehen, also mit einer deutlichen 
Reduktion des Energieverbrauchs im Globalen Norden 
(siehe Kapitel Wohnen und Energienutzung).
Geschlechtergerechtigkeit bei Energiegemeinschaften
Aber sind Bürger*innenanlagen geschlechtergerechter? 
Alle Studien zu deutschen Energiegemeinschaften
belegen die geringe Beteiligung von Frauen und speziell 
deren geringe Präsenz in Leitungsgremien (Vogel et al. 
2024: 2). 83,3 Prozent der Vorstände deutscher
Energiegemeinschaften sind rein männlich besetzt (ebd.). 
Hingewiesen wird immer wieder auf den starken Bias: 
Männer, nichtmigrantische, ältere sowie akademisch 
gebildete Menschen sind im Vergleich zu anderen
Bevölkerungsgruppen stark überrepräsentiert (Vogel et al. 
2024; Radtke/Bohn 2023; Karl/Bode 2022; wecf 2020). 
Das führt dazu, dass Energiegemeinschaften nicht auto-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 55 – 
B.1 Energieerzeugung
56
matisch die Energiedemokratie stärken (Radtke/Bohn 
2023; Bell et al. 2020) und so auch nicht ihr volles
Potenzial für eine gerechte Energiewende entfalten (Vogel et 
al. 2024: 3). Diejenigen, die generell weniger finanzielle 
Ressourcen haben, haben auch geringere
Möglichkeiten, in erneuerbare Energien zu investieren und von 
ihnen zu profitieren. Eine Studie aus dem Jahr 2015 
zeigt, dass in Deutschland Frauen nur 20 Prozent des 
Investitionsvolumens der
Bürger*innenenergiegemeinschaften halten und ihr Mitgliederanteil bei nur
durchschnittlich 31 Prozent liegt (wecf 2020). Deshalb muss 
„die Politik […] die Grundlagen dafür schaffen, dass alle, 
also auch sozial benachteiligte Gruppen angesprochen 
werden. Dies sind im Falle von Bürger*innenenergie
insbesondere jüngere, weibliche oder nichtbinäre Personen 
sowie Menschen mit geringem Einkommen“ (RIFS 2024). 
Zusätzlich werden durch die Entscheidungsstrukturen in 
den Energiegemeinschaften vor allem weniger
technikaffine Personen benachteiligt. Dies geschieht durch die 
Besetzung von Posten vorrangig mit Personen mit
technischen Vorkenntnissen und möglichst mit Erfahrungen 
in der Energiebranche. Das wiederum führt zur
Stabilisierung traditioneller Geschlechternormen und so zu einer 
männlich dominierten Unternehmenskultur (Vogel et al. 
2024: 11), die Frauen von einer Mitwirkung abschreckt 
(ebd.).
Wenige Beispiele zeigen, dass es auch anders geht:
Vorstand und Aufsichtsrat der Bürger Energie Bremen e. G. 
(BEGeno), einer Genossenschaft mit 350 Mitgliedern 
(Stand August 2024) trafen eine Entscheidung für mehr 
Diversität und Geschlechtergerechtigkeit in den
Organen der Genossenschaft. Sie sprachen Frauen proaktiv 
an, an einem Programm teilzunehmen, mit dem sie sich 
zur Aufsichtsrätin qualifizieren konnten (RIFS 2024). In 
der Folge bewarben sich deutlich mehr Frauen um einen 
Aufsichtsratsposten, sodass der Frauenanteil größer 
wurde und aktuell bei 50 Prozent liegt. 
Aber auch wenn Bürger*innenenergieanlagen und 
Energy-Sharing nicht per se zu einer Verringerung des 
Extraktivismus von Rohstoffen beitragen, so können sie 
doch ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe an der
Energiewende sein – vorausgesetzt, sie fördern die Beteiligung 
derjenigen, die bisher in der Energiewende benachteiligt 
werden. Auch haben sie das Potenzial, zu einem
bewussteren Umgang mit Energie beizutragen, wenn die
Probleme der Energieherstellung, -speicherung und -nutzung 
thematisiert werden. 
1.3.2 Effizienz und Suffizienz als Beitrag 
zu einer gerechten Energiewende 
Eine gerechte sozial-ökologische Transformation kann 
ohne Energieeffizienz und -suffizienz nicht umgesetzt 
werden (siehe Kapitel Wohnen und Energienutzung, 
Konzeptionelle Grundlagen). Suffizienz wurde (und wird 
häufig immer noch) mit Verzicht gleichgesetzt. Deshalb 
wird sie als kontraproduktiv für die Akzeptanz der
Bevölkerung für eine Energiewende gesehen. Ganz anders 
die Effizienz, die tendenziell nicht auf Verhaltens- und 
Lebensstiländerungen abzielt, sondern auf technische 
Lösungen setzt. „Eine Modellsimulation für Europa zeigt, 
dass bis 2050 eine Verringerung des
Endenergieverbrauchs um 55 Prozent gegenüber 2019 möglich ist. 
Dabei könnte etwa die Hälfte dieser Minderung durch 
Effizienz und die andere durch Suffizienz erzielt werden 
(CLEVER 2023).“ (Zitiert nach: SRU 2024: 56) Es gilt also 
beide Strategien im Sinne einer sozial-ökologischen 
Transformation bei der Energiewende umzusetzen.
Einkommensarme Haushalte leben schon aufgrund des 
geringeren Einkommens suffizienter (zu Energieeffizienz 
und -suffizienz einschließlich der geschlechterbezogenen 
Wirkungen siehe Kapitel Wohnen und Energienutzung). 
Häufig sind dies Alleinerziehende, Rentnerinnen und 
Migrant*innen. Seit vielen Jahren weisen
Bevölkerungsbefragungen auf die hohen Zustimmungswerte und die 
Umsetzungswilligkeit von Frauen und weniger
technikaffinen Bevölkerungsgruppen für Energieeinsparungen 
hin (European Commission Directorate General for
Research and Innovation et al. 2024a.; Schulz/Trappmann 
2025; BMUB/UBA 2015, 2017). Daraus lässt sich
schließen, dass die politische Unterstützung der
Energiesuffizienz und die Förderung entsprechender Maßnahmen 
zumindest bei diesen Zielgruppen auf Zustimmung 
stößt. Diese Personen und Haushalte benötigen aber 
eine Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen 
für einen sparsameren Energiekonsum, etwa durch die 
Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen im Wohnhaus 
oder im engeren Wohnumfeld, zum Beispiel Wasch- und 
Trockenräume oder Hobbyräume und Werkstätten. 
Gleichwohl muss darauf geachtet werden, dass
Energiesuffizienz nicht zulasten derer geht, die unbezahlte
Sorgearbeit leisten, weil ihnen zusätzliche Aufgaben
aufgebürdet werden (z. B. Brischke et al. 2016; Spitzner/
Buchmüller 2016), während die Besserverdienenden 
ihren hohen Energiekonsum weiterhin ohne Rücksicht 
auf die Auswirkungen fortsetzen. 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 56 – 
B.1 Energieerzeugung
57
Suffizienz ist durch das Zusammenwirken individueller 
Verhaltensänderungen mit politisch-strukturellen
Veränderungen und kulturellem Wandel erreichbar (SRU 
2024: 30 f., These 5). Eine Voraussetzung dafür ist der 
Abbau systemischer Hindernisse und die Vermeidung 
der Individualisierung von Verantwortung. Suffizienz 
adressiert nicht nur Haushalte und Einzelpersonen,
sondern ebenso Unternehmen und die gesamte Wirtschaft. 
Zur Suffizienz gehört deshalb auch, die grundlegende 
Änderung der Art und Weise eines hauptsächlich auf 
Wachstum ausgerichteten Wirtschaftens. 
1.4 Handlungsempfehlungen
Leitlinien für eine feministische Energiepolitik 
entwickeln und umsetzen
Die Energiewende in Deutschland darf nicht dazu
führen, dass strukturelle Ungleichheiten weiter verschärft 
oder perpetuiert werden. Demzufolge müssen in die 
Ausgestaltung der Energiepolitik auf internationaler, 
nationaler und kommunaler Ebene die Auswirkungen 
auf Geschlechterverhältnisse und weitere Dimensionen 
struktureller Benachteiligung einbezogen werden. 
Um dies zu gewährleisten, empfiehlt die
Sachverständigenkommission der Bundesregierung, die 
Energiepolitik an Zielen und Prinzipien einer
feministischen Energiepolitik auszurichten. Dazu gehört
insbesondere die Orientierung an der
Regenerationsfähigkeit von Natur und Gesellschaft und die Vermeidung 
der Reproduktion bestehender Machtverhältnisse
zwischen dem Globalen Süden und dem Globalen Norden 
sowie innerhalb von Staaten. Diese Leitlinien müssen 
auf den Erkenntnissen der intersektionalen, also auch 
geschlechterbezogenen Energie- und
Transformationsforschung beruhen und sollten gemeinsam mit Ländern 
und Kommunen sowie Forscher*innen, Akteur*innen der 
Energiewende und Praktiker*innen entwickelt und
umgesetzt werden. 
• Die für die Energiepolitik geltenden Leitlinien sind
dabei mit den Leitlinien anderer Ressorts,
insbesondere der feministischen Außenpolitik des
Außenministeriums und der feministischen
Entwicklungspolitik des BMZ abzustimmen. Dabei sollte
die Bundesregierung, auch im Sinne der Kohärenz
zwischen der nationalen und internationalen
Energiepolitik sowie der Klimapolitik insgesamt, den auf
internationaler Ebene formulierten Anspruch, aktiv
auf Geschlechtergerechtigkeit hinzuwirken, im
Rahmen der nationalen Politik umsetzen.
• Die Leitlinien sollten in wesentlichen Regelungen
der Energiepolitik verankert werden, vor allem in
Gesetzen wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG), das den Ausbau der erneuerbaren Energien
in Deutschland regelt. Die Verortung im EEG kann
in der Folge beispielgebend für andere Gesetze im
Energiebereich (z. B. Gebäudeenergiegesetz,
Energieeffizienzgesetz) sein.
• Die Umsetzung der Leitlinien ist durch
institutionelle Mechanismen abzusichern. Dazu gehören etwa
die konsequente Umsetzung von Gleichstellung als
Querschnittsaufgabe in der Energiepolitik, die
Weiterentwicklung und Anwendung des Genderchecks
bei Gesetzesvorhaben und die Implementierung
von Gender Budgeting für fiskalische Maßnahmen.
Zudem ist die Erhebung und Auswertung der dafür
notwendigen intersektional aufbereiteten Daten zu
gewährleisten. Zudem ist die Beauftragung von
Studien zur Umsetzung einer feministischen
Energiewende dringend geboten.
• Die planetaren Grenzen können nur durch eine
deutliche Verringerung des Energieverbrauchs
eingehalten werden. Energiesuffizienz muss daher als
zentrale Säule der Energiewende etabliert werden. Dafür
müssen insbesondere Bundesregierung und
Kommunen Energiesuffizienz beziehungsweise
energiesuffiziente Maßnahmen sowohl in die Programme
zum Ausbau und zur Förderung der erneuerbaren
Energien als auch in die Strategien zur
Emissionsminderung und Energieeinsparung integrieren. Um
zu verhindern, dass Suffizienz in erster Linie
Frauen zugeschrieben wird und damit traditionelle
Geschlechterrollen verstärkt werden, sollten nicht nur
suffizienzaffine Haushalte (Frauen, Menschen mit
geringen Einkommen) adressiert werden. Vielmehr
müssen vorrangig Strategien entwickelt werden, die
beim Energiekonsum von Haushalten
beziehungsweise bei Menschen mit hohen Einkommen ansetzen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 57 – 
B.1 Energieerzeugung
58
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt,
darüber hinaus einen Beirat aus Vertreter*innen von
Bund, Ländern und Kommunen sowie Expert*innen
für eine geschlechtergerechte Energieforschung und
-praxis einzurichten, der die zuständigen Ressorts
und andere Akteur*innen bei der Entwicklung und
Anwendung der Leitlinien unterstützt.
Kommunen an der Ausgestaltung einer feministischen 
Energiewende beteiligen
Die kommunale Ebene kann als
gleichstellungsorientierter Transformationsbeschleuniger wirken. Im 
Vergleich zur Bundesebene wird
Geschlechtergerechtigkeit in Verbindung mit Energiepolitik auf kommunaler 
Ebene oft stärker thematisiert und zuweilen auch
bearbeitet. Zudem sind einige Ziele und Prinzipien einer
feministischen Energiewende, zum Beispiel Dezentralität, 
Fürsorgeorientierung und Transparenz, für die
kommunale Ebene besonders relevant. Kommunen sind daher 
unverzichtbar für eine feministische Energiewende.
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt
Kommunen dringend, sich an der Ausgestaltung einer
feministischen Energiewende zu beteiligen und diese
auf der Grundlage bereits vorhandener Erfahrungen
zu unterstützen. Das gilt für Debatten zur
zukünftigen Energieversorgung und Maßnahmen zur
Energieeffizienz vor Ort ebenso wie bei der Planung und
Förderung von Energy-Sharing und
Bürger*innenenergiegemeinschaften.
• Die Bundesregierung sollte diese Bemühungen
unterstützen. Ein Ansatzpunkt dafür wäre die
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
(NKI), die Kommunen und kommunale Akteur*innen
dabei unterstützen soll, ihre Emissionen nachhaltig
zu senken. Das zuständige Bundesressort sollte
darauf hinwirken, dass Maßnahmen im Energiebereich
den Leitlinien einer feministischen Energiepolitik
gerecht werden. Zudem sind für die
geschlechtergerechte Gestaltung und Umsetzung auf kommunaler
Ebene dringend finanzielle Mittel zur Verfügung zu
stellen.
• Die von der Bundesregierung beauftragte und
finanzierte Agentur für kommunalen Klimaschutz
sollte in ihren Beratungen und Workshops sowie den
bundesweiten Vernetzungstreffen der kommunalen
Akteur*innen Gleichstellungsaspekte thematisieren
und dabei einen speziellen Fokus auf die
Entwicklung und Umsetzung einer feministischen
Energiewende legen.
• Die Erfahrungen der Kommunen sollten regelmäßig
ausgewertet werden, um erfolgreiche Ansätze und
Maßnahmen bundesweit zu verbreiten und
gegebenenfalls auf die Bundesebene zu übertragen.
Hürden beim Energy-Sharing abbauen und dezentrale 
Energieproduktion inklusiv und geschlechtergerecht 
gestalten
Energy-Sharing und Bürger*innenenergie können der 
Spaltung der Gesellschaft beim Thema erneuerbare 
Energien und Klimaschutz entgegenwirken. Aktuelle 
Forschungsergebnisse zeigen dabei, wie wichtig es 
ist, Strategien und Maßnahmen für eine gerechte und 
diverse lokale Energieproduktion zu entwickeln, von 
der alle Bürger*innen profitieren (Vogel et al. 2024). 
Dafür sind Rahmenbedingungen notwendig, die
Selbstbestimmung und Eigeninitiative von Bürger*innen
fördern und die Beteiligung strukturell benachteiligter
Menschen unterstützen. 
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt der
Bundesregierung, die rechtlichen Grundlagen für
das Energy-Sharing zu entbürokratisieren, die
Hürden beim Energy-Sharing abzubauen und das
Sharing auf einen regional eingegrenzten Raum zu
beschränken. Derartige Regelungen schaffen die
Grundlage dafür, dass auch Mieter*innen und
Haushalte mit geringen Einkommen vom preisgünstigen
und regional erzeugten Strom profitieren können.
• Im EEG ist beim Thema Bürger*innenenergie die
Berücksichtigung struktureller Ungleichheiten zu
verankern, um die Beteiligung von
Energieproduzent*innen und -konsument*innen
(Prosument*innen) mit geringen Einkommen zu stärken.
• Kommunen sollten gezielt die Beteiligung von
Menschen fördern, die im Energiebereich bisher wenig
berücksichtigt werden oder sich eine Beteiligung
nicht leisten können, zum Beispiel Frauen,
Migrant*innen, Jugendliche, Menschen mit geringem
Einkommen. Hierfür gilt es, innovative Modelle zu
entwickeln, die die niedrigschwellige finanzielle
Beteiligung an Energieanlagen ermöglichen.
Beispielsweise könnten dies Ratenzahlungen bei Einlagen
sein oder die Abgabe von Anteilen zu einem
symbolischen Preis zum Beispiel an Alleinerziehende.
• Betreiber*innen von Energiegemeinschaften und
vor allem deren Dachverbände sollten Ziele wie
Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Inklusivität
stärken und Genderkompetenz aufbauen. Das dafür
notwendige Wissen könnte zum Beispiel über
Beratungen und Schulungen durch Expert*innen an
der Schnittstelle von Geschlechtergerechtigkeit und
Energiepolitik oder Handreichungen für den Aufbau
inklusiver und geschlechtergerechter
Energiegemeinschaften aufgebaut werden.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 58 – 
B.1 Energieerzeugung
59
Schutz vor ökologischen und sozialen Nachteilen im 
Globalen Süden gewährleisten
Bei der Umstellung auf erneuerbare Energien sind
Nachteile zulasten von Menschen im Globalen Süden
auszuschließen. 
• Die Bundesregierung sollte gewährleisten, dass
Bedarfe und Perspektiven der von der deutschen
Energiewende betroffenen Menschen im Globalen Süden
in die Gestaltung von Energiewendestrategien und
deren Evaluationen einfließen. Dabei sind
insbesondere die Perspektiven strukturell benachteiligter
Menschen aktiv einzubeziehen. Die Organisationen,
die die Projekte vor Ort durchführen, müssen dazu
verpflichtet werden, die Bedarfe lokaler Gemeinden
zu erheben und in ihren Planungen zu
berücksichtigen. Die Auswirkungen der Anlagen für die
Produktion von Wasserstoff oder den Abbau von Mineralien
auf die Bevölkerung müssen durch ein
Monitoringsystem begleitet werden.
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt, den
Schutz von Frauen, Indigenen und anderen
strukturell benachteiligten Menschen vor ökologischen
und sozialen Nachteilen in die Verträge mit
Partnerländern und Partnerunternehmen zu integrieren.
Entsprechende Anforderungen müssen auch in die
Projektentwicklung und -durchführung einfließen.
• Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
bedarf konkreter Standards zur Durchsetzung von
Geschlechtergerechtigkeit. Die
Sachverständigenkommission empfiehlt, Gleichstellungsstandards in
das LkSG zu integrieren. Auf Grundlage des
Positionspapiers „Geschlechtergerechtigkeit in globalen
Lieferketten“ (Borkenhagen et al. 2020) spricht sich
die Sachverständigenkommission dafür aus,
– die Frauenrechtskonvention der UN (CEDAW)
sowohl in das Gesetz als auch in die
unternehmerischen Grundsatzerklärungen zu integrieren;
– Risiko- und Folgenabschätzungen
geschlechterdifferenziert vorzunehmen und auf die
Einhaltung gleichstellungsorientierter Maßnahmen
hinzuwirken;
– familienfreundliche Arbeitsbedingungen,
Entgeltgleichheit und existenzsichernde Löhne als
Maßnahmen für Geschlechtergerechtigkeit
umzusetzen;
– die Wirksamkeit von Maßnahmen anhand
geschlechterdifferenzierter Daten und der
Partizipation von Frauenverbänden zu überprüfen.
Das LkSG muss zudem streng nachgehalten werden 
damit unter anderem deutsche Abbau- und
Importunternehmen rechenschaftspflichtig sind und
Verstöße gegebenenfalls geahndet werden können. Auch 
die europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) muss 
zügig umgesetzt werden, um Betroffenen bei schweren 
Rechtsverletzungen über das in der Richtlinie enthaltene 
subjektive Klagerecht zu Schadensersatz und
Entschädigung zu verhelfen. Durch Ergänzungen im LkSG 
ist Unternehmen aufzugeben,
Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen ihres Risikomanagements zu
berücksichtigen.
Beschäftigungsdaten im Energiesektor 
geschlechterdifferenziert erheben und aufbereiten 
Die Datenlage zu Gleichstellungsaspekten in der
deutschen Energiewende muss dringend verbessert werden. 
Daten liegen gegenwärtig allenfalls zur Beschäftigung 
von Frauen in der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft vor, 
dort vor allem zu Frauen in Entscheidungspositionen. 
Noch schwieriger ist die Datenlage in der
Wasserstoffindustrie, für die bisher keinerlei Daten zur Verfügung 
stehen.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt der
Bundesregierung, regelmäßig geschlechterdifferenzierte Daten 
zur Anzahl der Beschäftigten und der Qualität der
Beschäftigung (Führungspositionen, Arbeitsbereich
(technisch / nicht technisch), Verdienst, Erwerbsumfang u. Ä.), 
in der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft zu erheben 
und aufzubereiten. Der Anteil von Frauen in
Führungspositionen, alternativ von Frauen in technischen
Arbeitsbereichen in der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft, sollte 
auch als Indikator in die deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen werden (z. B. bei SDG 7 und 13). 
Zudem ist zu prüfen, inwieweit Instrumente zur
Förderung der Gleichstellung in Unternehmen, zum Beispiel 
das Entgelttransparenzgesetz, in diesem Bereich greifen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 59 – 
60
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
Kernbotschaften
• Die lineare Take-Make-Waste-Wirtschaft (Nehmen, Machen, Wegwerfen) verursacht erhebliche Umweltprobleme
und verstärkt soziale und geschlechterspezifische Ungleichheiten. Strukturell benachteiligte Menschen leiden –
vor allem in Ländern des Globalen Südens – besonders unter damit einhergehenden schlechten
Arbeitsbedingungen, Ressourcenknappheit und begrenztem Zugang zu nachhaltigen Optionen.
• Die zirkuläre Wirtschaft kann den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung reduzieren, läuft jedoch
Gefahr, strukturelle Ungleichheiten zu reproduzieren. Daher muss sie innerhalb einer Kreislaufgesellschaft
entwickelt werden, die Geschlechtergerechtigkeit und -verhältnisse umfassend berücksichtigt. Zum Beispiel muss
Sorgearbeit als Voraussetzung für einen zirkulären Alltag anerkannt werden, Frauen müssen in technischen und
handwerklichen Berufen gefördert und Suffizienz- und Gemeingutansätze in neue Produktions- und
Konsumsysteme integriert werden.
• Eine (geschlechter-)gerechte Kreislaufgesellschaft erfordert die Einbindung vielfältiger gesellschaftlicher
Gruppen, die Förderung partizipativer Prozesse und den Aufbau globaler Partnerschaften. Damit würden die soziale
Gerechtigkeit und die ökologische Nachhaltigkeit weltweit gestärkt. Ansätze der feministischen Ökonomie
bieten dafür eine gute Orientierung.
Beschleunigung von Produktionszyklen und die
Übernutzung natürlicher Lebensgrundlagen in der
Produktion, Verschwendung von Ressourcen im Handel, beim 
Konsum und bei der Entsorgung – moderne
Industriegesellschaften verbrauchen immens viel Energie und 
Ressourcen (Rechlin et al. 2024; Fischer-Kowalski/
Haberl 1997). Insbesondere die Take-Make-Waste-Logik 
der industriellen Produktion produziert große Mengen 
an Emissionen und Abfall und erzeugt, stabilisiert oder 
verstärkt lokal wie global soziale Ungleichheiten, auch 
in den Geschlechterverhältnissen. Denn Menschen, die 
wegen des Geschlechts, rassistischen Zuschreibungen, 
sozioökonomischem Status oder anderer Merkmale
benachteiligt sind, werden – wie folgend ausgeführt – in der 
globalen industriellen Produktion als Arbeitskräfte eher 
ausgebeutet und sind häufiger ungesunden
Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Sie sind eher von
beispielsweise bergbau- und produktionsbedingter
Umweltzerstörung betroffen, haben weniger Mitspracherecht in 
Betrieben oder bei der Wirtschaftspolitik und
schlechteren Zugang zu nachhaltigen Konsumoptionen.
Aufgrund der mittlerweile breit wahrgenommenen
Erfordernisse eines grundlegenden Wandels der
gegenwärtig ressourcenintensiven und abfallreichen linearen 
Wirtschaft wird seit einigen Dekaden das Konzept der 
Circular Economy, der zirkulären Wirtschaft – in der 
deutschsprachigen Debatte auch als Kreislaufwirtschaft 
bekannt –, als Lösungsansatz in Forschung, Wirtschaft 
und Politik diskutiert. Es gibt eine Vielzahl
unterschiedlicher Ansätze für das Konzept. Die verbindende
Hauptidee des zirkulären Wirtschaftens besteht darin, den 
Verbrauch begrenzter natürlicher Ressourcen zu
minimieren, indem in Gebrauch befindliche Ressourcen,
Materialien und Produkte möglichst lange zirkulieren, um 
die menschlichen Bedürfnisse auf nachhaltige, resiliente 
und regenerative Weise zu erfüllen (Ghisellini et al. 2016; 
Korhonen et al. 2018). In diesem Kapitel wird der Begriff 
der zirkulären Wirtschaft genutzt, um die
konzeptionellen Verengungen auf Recycling und Abfallverwertung, die 
mit dem deutschen Begriff der Kreislaufwirtschaft
verbunden sind, nicht fortzuführen.
Das folgende Kapitel diskutiert das Konzept der
zirkulären Wirtschaft als eine politische Strategie zur
Bearbeitung und Minimierung der sozial-ökologischen 
Probleme und Risiken, die aus den gegenwärtigen
linearen industriellen Produktions- und Konsumsystemen 
resultieren. Das Kapitel verbindet dabei
gleichstellungsrelevante mit klima- und umweltschutzbezogenen 
Fragestellungen. Am Beispiel der globalen
industriellen Produktion von Elektronikgütern wird aufgezeigt, 
wo problematische Logiken sozial-ökologischer
Transformationspolitiken liegen, und es wird eruiert, inwieweit 
Strategien zirkulären Produzierens und Konsumierens in 
der Lage sein können, sie zu überwinden. Insbesondere 
wird die Ende 2024 im Bundeskabinett verabschiedete 
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) aus 
feministisch-ökologischer Perspektive beleuchtet. Auf 
Basis von alternativen beziehungsweise erweiternden 
Konzepten zur Überwindung linearer Produktions- und 
Konsumweisen (wie Circular Society, Suffizienz,
Commons) werden Empfehlungen für eine
geschlechtergerechte Kreislaufwirtschaft entwickelt.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 60 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
61
2.1 Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
2.1.1 Umwelt- und Klimaprobleme 
der linearen industriellen 
Elektronikproduktion
Die globale Industrieproduktion ist in den letzten
Jahrzehnten stark gewachsen (siehe Abb. 5). Dieses
Wachstum wurde durch eine rasche industrielle Expansion in 
Asien vorangetrieben (UNIDO 2023: 2). In der EU
wiesen einzelne Sektoren unterschiedliche Wachstumsraten 
auf. So stieg beispielsweise die Herstellung von
Metallprodukten und Maschinen zwischen 2012 und 2023 um 
zusammen circa 18 Prozent, während in anderen
Sektoren wie der chemischen Industrie eine Schrumpfung von 
9 Prozent beobachtet wurde (eurostat 2024a).
Während solche Wachstumsraten einerseits den
materiellen Wohlstand, insbesondere in sich entwickelnden 
Ländern, mehren können, geht mit ihnen gleichzeitig 
eine Erhöhung des Umweltverbrauchs und der
schädlichen Klimaauswirkungen einher. So trägt die globale 
industrielle Produktion im Bereich der Elektronik
wesentlich zu Umweltzerstörung und Klimawandel bei: in Form 
von Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung und 
der Übernutzung natürlicher Ressourcen (Freitag et al. 
2021; Dunn 2010).
Die Wirkungen auf die Umwelt und damit auch auf die 
menschliche Gesundheit sind dabei vielfältig. Bei der 
Halbleiterherstellung werden beispielsweise starke 
Treibhausgase wie Perfluorkohlenwasserstoffe und 
Schwefelhexafluorid freigesetzt (Evans/Larsen 2020). 
Die immer weiter steigende Nachfrage nach
elektronischen und insbesondere digitalen Geräten,
verbunden mit den energieintensiven Prozessen bei der 
Herstellung, Nutzung und Wartung von Rechenzentren, 
treibt ihren erheblichen Beitrag zu den Emissionen an 
(Barbian et al. 2023). Die Elektronikindustrie ist zudem 
sehr ressourcenintensiv und auf die Gewinnung seltener 
Mineralien und Metalle angewiesen (Pirson et al. 2023). 
Bergbauaktivitäten für diese Materialien führen zu
Entwaldung, Zerstörung von Lebensräumen sowie Boden- 
und Wasserverschmutzung (siehe Kapitel
Energieerzeugung). Darüber hinaus stammt der Energieverbrauch 
bei der Herstellung und Nutzung elektronischer Geräte 
Abbildung 5: Weltweiter Anstieg der Wertschöpfung in der Fertigungsindustrie in den Jahren 1994 bis 2022 in 
Billionen US-Dollar  (Manufacturing Value Added)
Quelle: UNIDO o. J.
Anmerkung: Der Indikator beschreibt den Nettobeitrag des verarbeitenden Gewerbes zur Wirtschaft, indem der 
Wert der produzierten Güter abzüglich der Kosten für Rohmaterialien und Zwischenprodukte berechnet wird. Das 
Konzept ist ein wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Leistung eines Landes, insbesondere für die industrielle 
Produktion.
17.500
14.000
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 61 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
62
überwiegend aus fossilen Brennstoffen, auch hier wird 
also Kohlenstoff emittiert (Vasan et al. 2014; Das/Mao 
2020). Die schnelle beziehungsweise vorzeitige Alterung 
und Entsorgung von Elektronikprodukten wiederum
erzeugt riesige Mengen an Elektroschrott. Elektroschrott 
enthält gefährliche Substanzen wie Blei, Cadmium und 
bromierte Flammschutzmittel, die bei unsachgemäßer 
Entsorgung in den Boden und das Wasser gelangen und 
schwerwiegende Umwelt- und Gesundheitsprobleme 
verursachen können (Alabi et al. 2021; Robinson 2009). 
Trotz politisch verordneter Recyclingraten (EU-Ziel sind 
65 Prozent, siehe European Commission o. J.a) werden 
weiterhin erhebliche Mengen illegal oder halblegal
entsorgten Elektroschrotts in Entwicklungsländer verschifft, 
wo er unter unsicheren Bedingungen verarbeitet wird, 
was sowohl der Umwelt als auch der lokalen Bevölkerung 
schadet (Abalansa et al. 2021).
Die Komplexität und Fragmentierung globaler
Lieferketten (Radlo 2016) macht es schwierig, Akteur*innen 
zur Verantwortung zu ziehen, wenn diese zum
Beispiel gegen Menschen- oder Umweltrechte verstoßen 
(Khoury/Whyte 2017); von solchen Verstößen betroffen 
sind wiederum vor allem strukturell benachteiligte
Menschen, etwa Frauen im Niedriglohnsektor. Fortschritte 
in der Digitalisierung, Automatisierung und Robotik
verändern industrielle Produktionsprozesse. Sie senken 
den Bedarf an menschlicher Arbeitskraft für einfache 
Produktionsarbeit (Rüßmann et al. 2015), gleichzeitig 
wächst der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften mit 
IT-Kenntnissen (Arsić 2020). Dies kann
Zugangsmöglichkeiten zur Erwerbsarbeit erschweren, was vor allem 
für Frauen und für Menschen mit geringen
Bildungschancen gilt (WEF 2020), sofern keine spezifischen 
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden 
und die Berufsbildungspolitik hierauf nicht angemessen 
reagiert (siehe Kapitel Arbeitsmarkt). Untersuchungen 
zeigen, dass Frauen aufgrund ihrer Überrepräsentation 
in gefährdeten, informellen und schlecht bezahlten
Sektoren – insbesondere an den Hotspots globaler
Produktion – unverhältnismäßig stark von Wirtschaftskrisen und 
Ressourcenknappheit betroffen sind (Horn 2010; King/
Sweetman 2010). 
Globale industrielle Elektronikproduktion folgt
größtenteils einer Take-Make-Waste-Logik: Rohstoffe werden 
unter problematischen sozial-ökologischen Bedingungen 
extrahiert, auf dem globalen Markt möglichst
kostengünstig in Güter umgewandelt, in Massen im Handel 
vertrieben, im Alltag möglichst schnelllebig konsumiert 
und schließlich in steigenden Abfallmengen mit
geringen Rückgewinnungsraten entsorgt (Jaeger-Erben/
Hofmann 2019). Die lineare Produktionsweise baut auf
Extraktivismus (siehe Kapitel Konzeptionelle Grundlagen) 
als wesentlicher wirtschaftlicher Praxis auf (Bresnihan/
Brodie 2024; Brodie 2024; Engels/Dietz 2017): In
großem Maßstab und unter Einsatz invasiver Technologie 
werden natürliche Ressourcen wie Mineralien, Öl, Gas, 
Holz oder landwirtschaftliche Produkte abgebaut und für 
industrielle Produktionen genutzt; häufig geschieht dies 
in ehemals kolonisierten Regionen durch Akteur*innen 
aus Ländern, die einst zu den Kolonialmächten zählten. 
Frauen und andere strukturell benachteiligte Menschen 
sind von Versorgungsengpässen und Krisen als erste 
und besonders hart betroffen, sie verlieren eher ihre 
Arbeit oder müssen härtere Arbeitsbedingungen in Kauf 
nehmen und erlangen schlechter Zugang zu Ressourcen 
(Karuga et al. 2023); dies zeigte sich deutlich im Kontext 
der Coronapandemie (MacDonald 2021; Tejani/Fukuda-
Parr 2021).
2.1.2 Auswirkungen der 
Elektronikproduktion auf die 
Geschlechtergerechtigkeit
Die gegenwärtigen globalen industriellen
Produktions- und Konsumsysteme sind im Hinblick auf soziale 
Nachhaltigkeit sowie Geschlechtergerechtigkeit aus 
mehreren Gründen problematisch. Sie tragen durch 
Ressourcen- und Naturverbrauch sowie hohe
Emissionen und Abfallmengen zu Veränderungen im Umwelt 
-und Klimasystem bei, von deren Folgen strukturell
benachteiligte Menschen überproportional stark betroffen
sind; dies gilt in hohem Maße für Frauen aus unteren
Einkommensschichten. Gleichzeitig sind diese Systeme
momentan nicht in der Lage, die produzierten Gewinne,
Ressourcen und Güter so zu verteilen, dass alle sozialen
Gruppen, darunter auch alle Geschlechtergruppen, daran
gleichermaßen partizipieren. Auch bei den produzierten
Gütern findet sich ein Geschlechter-Bias, so wird gerade
im Elektronikbereich eher für (vermeintlich) männliche
Bedürfnisse produziert. Tabelle 1 fasst einige
Problematiken entlang der Wertschöpfungskette zusammen.
Aus einer Gleichstellungsperspektive lässt sich
insgesamt folgern, dass industrielle Produktion im Bereich 
der Elektronik soziale Ungleichheiten verschärfen kann, 
indem sie – vor allem im Globalen Süden – Arbeitskräfte 
ausbeutet und sich eher an stereotyp männlichen
Bedürfnissen im Hinblick auf Arbeit und Konsum orientiert. 
Diese vergeschlechtlichten Ungleichheitsphänomene 
könnten sich in den kommenden Jahren noch deutlich 
verschärfen, und zwar auch im Zuge der Bearbeitung 
von Umwelt- und Klimaproblemen, da diese
größtenteils auf technologische Lösungen (Technofix; siehe 
Kapitel Konzeptionelle Grundlagen) setzt. So sollen die 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 62 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
63
Energiewende (siehe Kapitel Energieerzeugung), die 
Circular Economy und die Digitalisierung für die
Dekarbonisierung und Dematerialisierung globaler
Produktions- und Konsumsysteme sorgen, der Aufbau 
entsprechender Infrastrukturen steigert jedoch den 
Ressourcen- und Energiebedarf erheblich (Lange/
Santarius 2020; Tercero Espinoza et al. 2023). Eine intensive 
industrielle Produktion ist in diesen
Transformationsprozessen einerseits notwendig; andererseits aber kann 
sie die Probleme, die sie bearbeiten möchte, auch
verschärfen und soziale, inklusive geschlechterbezogene 
Schieflagen verstärken.
Tabelle 1: Gleichstellungsrelevante Probleme der Elektronikproduktion entlang der Wertschöpfungskette
Phase im Produktions- 
und Konsumzyklus
Gleichstellungsrelevante Probleme der 
Elektronikproduktion
Quellen
Bergbau und Gewinnung 
von Ressourcen für 
Elektronikproduktion 
(siehe für einen 
detaillierteren Überblick das 
Kapitel Energieerzeugung)
• schlechtere Arbeitsbedingungen für Frauen (eher niedrig
bezahlt, körperlich belastend, informell)
• starke Betroffenheit von Frauen und Familien, indem
Landwirtschaft und Nahrungsmittelversorgung durch
Umweltschäden beeinträchtigt werden (wie Wasser- und
Bodenverschmutzung)
• geringe Beteiligung von Frauen an Gewinnen des
Bergbaus und an politischen Entscheidungen (etwa
zur Auswahl/Erweiterung von Anbaugebieten und zu
Arbeitsschutzregulierungen)
IGF 2021 (Überblick zu 
verschiedenen Ländern); ARM 
2020 (Beispiel Kolumbien); RMF 
2020; Nalule 2021
Forschung, Entwicklung 
und Design von 
Elektronikprodukten
• Androzentrismus und Geschlechterstereotype in Forschung,
Entwicklung und Design
• Investitionen in vorwiegend von Männern präferierten
Technikbereichen (Robotik, AI)
• Gendergap in der Technologieforschung und -innovation
Rommes et al. 2004; Oudshoorn 
2004; Strengers/Kennedy 2020; 
Criado-Perez 2020; Romero-
Perales et al. 2023; European 
Commission 2018
Produktionsprozesse und 
Fertigung
• gendered labour regimes: systematische
Benachteiligung von Frauen im Bereich Lohn, Arbeitsbedingungen,
Arbeitsplatzsicherheit
• Überrepräsentation von Frauen im informellen Sektor (v. a.
im Globalen Süden)
• Frauen profitieren weniger von Arbeitsreformen
Salzinger 2003; Chhachhi 1999; 
Kolárová 2006; Bhattacharya 2007
Konsum von 
Elektronikprodukten
• Märkte richten sich eher an (vermuteten) männlich als an
(vermuteten) weiblich konnotierten Bedürfnissen und
Kaufpräferenzen aus (d. h. mehr an technischen Neuerungen/
Spezifikationen, höheren Preisen und E-Commerce, weniger
an Langlebigkeit, Benutzungsfreundlichkeit, Praktikabilität,
stationärem Handel)
• stereotype geschlechterspezifische Rollenzuschreibungen
Kanwal et al. 2021; Kempe 2011; 
Venkatesh/Morris 2000
Entsorgung und Recycling • hoher Anteil von Frauen im informellen Recycling
mit geringen Gesundheitsstandards und hoher
Gesundheitsgefährdung
• Frauen häufiger betroffen von unsachgemäßer
Müllentsorgung und von Mülldeponien (durch eine weltweit
kontinuierlich steigende Produktion von Elektronik wachsen
auch die Mengen an Elektroschrott an – fünfmal schneller
als die Rate an Elektrorecycling; hoch ist der Anteil illegaler
Exporte in Länder des Globalen Südens)
Baldé et al. 2024; Puckett et al. 
2005; UNEP 2022
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 63 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
64
2.1.3 Die Nationale 
Kreislaufwirtschaftsstrategie
Der Kerngedanke des zirkulären Wirtschaftens folgt 
dem Prinzip der Zirkularität, wie es in Ökosystemen
inbegriffen ist. Anders formuliert: Im Idealtypus eines
zirkulären Produktions- und Konsumsystems sollen sich 
die wirtschaftlichen Prozesse an den Stoffkreisläufen 
der Natur orientieren (Commoner 1971). Dies geschieht 
durch eine Kaskade von Werterhaltungsoptionen wie 
langlebigem Design, Reparatur und Wartung,
Wiedernutzung und Aufarbeitung.
Politische Programme wie der „Europäische Circular 
Economy Action Plan“ (European Commission 2020) 
greifen diese Ideen auf; sie formulieren Ziele, die eine 
umfassende Neuregulierung von Produktions- und
Distributionsprozessen bedeuten können. An den
gegenwärtig diskutierten Konzepten und Strategien gibt es 
jedoch auch erhebliche Kritik (Corvellec et al. 2021;
Jaeger-Erben et al. 2021); beklagt wird vor allem eine
Verengung der Perspektive auf Effizienz, Technologie,
Geschäftsmodelle und ökologische Modernisierung.
Im Gegensatz dazu weisen die historischen Wurzeln 
des Konzepts des zirkulären Wirtschaftens (u. a.
Boulding 1966; Pearce/Turner 1989; Stahel 2010) weit über 
den gegenwärtigen Fokus auf Geschäftsmodelle und 
technische Lösungen hinaus (Calisto Friant et al. 2020); 
denn sie zielen auf eine umfassende Transformation 
ressourcenintensiver Produktions- und Konsumsysteme. 
Dieser Idealtypus einer zirkulären Wirtschaft lässt sich 
auch als Wandel von einer Produktions- hin zu einer
Reproduktionslogik verstehen. Damit soll ein System der 
konstanten Werterhaltung etabliert werden, welches das 
System der steten Wertabschöpfung ersetzt. Ein solcher 
Fokus auf Reproduktion findet sich im Konzept der (Re-)
Produktivität der feministischen Ökonomie (Biesecker/
Hofmeister 2010). Sowohl zirkuläres Wirtschaften als 
auch Formen der feministischen oder Care-Ökonomie 
sprechen dem Erhalt der Regenerationsfähigkeit der 
Natur eine zentrale Rolle für die Gestaltung von
Produktzyklen zu. Zusätzlich bieten die konzeptionellen
Grundlagen der zirkulären Wirtschaft alternative Verständnisse 
von produktiver Arbeit (Stahel 1997), dem Wert von
Produkten sowie der Gestaltung sozialer Beziehungen und 
gesellschaftlicher Naturverhältnisse.
Die Bundesregierung hat sich in der 20.
Legislaturperiode wie zahlreiche andere nationale Regierungen im 
Rahmen des Koalitionsvertrags dazu entschlossen, das 
Thema zirkuläres Wirtschaften auf die politische Agenda 
zu setzen. Mit der Entwicklung und Umsetzung der
Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) unter
Federführung des BMUV will sie einen entscheidenden Beitrag 
dazu leisten, die Umweltbelastung zu reduzieren, das 
Klima zu schützen und die Ressourcen zu schonen,
während gleichzeitig die Rohstoffversorgung gesichert
werden soll. Unter Beteiligung einer ausgewählten Gruppe 
an Stakeholdern entwickelten Arbeitsgruppen die
strategischen Grundlagen und Richtungen der NKWS. Im Juni 
2024 wurde der Öffentlichkeit ein Entwurf zur
Kommentierung vorgelegt (BMUV 2024c), im Anschluss
überarbeitet und der finale Entwurf schließlich im
Bundeskabinett am 04.12.2024 (BMUV 2024d) verabschiedet. 
Die NKWS legt dar, wie die deutsche Wirtschaft bis 2045 
zu einem klimaneutralen und ressourcenschonenden 
System transformiert werden soll. Dazu werden
verschiedene Leitlinien, Ziele und Maßnahmen für
verschiedene Sektoren der Wirtschaft aufgestellt, zum 
Beispiel Bauwesen, Energie, Textilien, Elektrotechnik, 
Metalle und Kunststoffe. Die Strategie verfolgt nach 
eigenen Angaben einen ganzheitlichen Ansatz, der alle 
Phasen des Lebenszyklus von Produkten berücksichtigt 
– von der Produktion bis hin zur Entsorgung –, dies mit
dem Ziel, die Ressourceneffizienz zu verbessern und
Kreisläufe zu schließen.
Für die industrielle Elektronikproduktion strebt die NKWS 
eine Steigerung der Ressourceneffizienz und der
Kreislaufführung in der Produktion an, insbesondere durch
Digitalisierung und die Förderung von Innovationen.
Langlebiges Design, Reparierfähigkeit und Recyclingfähigkeit 
gehören zu den angestrebten Eigenschaften zirkulärer 
Produkte, zudem soll der Anteil an recycelten Materialien 
(v. a. Metalle und Rezyklate) in Produkten erhöht werden. 
Neben technisch-industriellen Innovationen setzt die 
NKWS auch auf Veränderungen der Konsummuster. So 
sollen Sharing-Modelle, Second Hand und
Wiederverwendung gefördert werden; verwiesen wird auf die
Notwendigkeit bewusster Kaufentscheidungen und der
Abkehr von Fast Fashion und dem schnellen Durchsatz von 
Gütern.
Die Vorschläge, die in der NKWS enthalten sind,
konzentrieren sich hauptsächlich auf politische und
wirtschaftliche Strategien, die den Ressourcenverbrauch
reduzieren sollen. Die gesellschaftlichen Dimensionen, 
etwa Fragen der Teilhabe und der sozialen Wirkungen, 
bilden deutliche Leerstellen, und es besteht das
Risiko, soziale Schieflagen zu reproduzieren. Denn wie 
die Ausführungen oben zeigen, stellen sich neben den 
drängenden ökologischen Problemen entlang der
Wertschöpfungsketten derzeitiger Produktions- und
Konsumsysteme vielfältige lokale und globale Fragen der
sozialen und Geschlechtergerechtigkeit, der Inklusion und 
Teilhabe strukturell benachteiligter Menschen sowie der 
Verteilung von Wohlstand; diese werden im NKWS-
Entwurf nur unzureichend berücksichtigt.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 64 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
65
2.2 Geschlechtergerechtigkeit und soziale Nachhaltigkeit 
in der NKWS
Nach Veröffentlichung der NKWS gingen über 180 
Stellungnahmen aus Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden, 
Zivilgesellschaft, Wissenschaft sowie von Privatpersonen 
ein, die das Gesamtvorhaben größtenteils begrüßen,
jedoch eine Reihe von Kritikpunkten nennen (BMUV o. J.a). 
Die überarbeitete und schließlich beschlossene
Strategie berücksichtigt viele Kritikpunkte, insbesondere
hinsichtlich der Definition sektoraler Reduktionsziele und 
der Konkretisierung ökonomischer Anreize für
Unternehmen. Im Folgenden geht es um weiterhin bestehende 
Leerstellen der NKWS aus der Perspektive der sozialen 
Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit.
Gleichzeitig wird gezeigt, dass eine Transformation in Richtung 
zirkulärer Wirtschafts- und Produktionsweisen deutliche 
Potenziale für soziale Nachhaltigkeit und Gleichstellung 
hat, wenn diese gezielt wahrgenommen und gehoben 
werden.
2.2.1 Menschenbild und vermeintliche 
Geschlechterneutralität
Die NKWS orientiert sich an einem
wirtschaftsorientierten Verständnis von Menschen: Sie sind 
Konsument*innen, die zirkuläre Produkte oder
Dienstleistungen nachfragen, oder Arbeitskräfte, deren
Erwerbseinkommen und Beitrag zur Wirtschaftsleistung 
durch neue Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert
werden sollen. Als Konsument*innen sollen sie ihr
Konsumverhalten anpassen, indem sie zirkuläre Produkte
kaufen, nutzen und gebrauchen. Sie sollen rasch auf neue, 
langlebige und zirkuläre Angebote reagieren, Produkte 
lange verwenden und sie schließlich verantwortungsvoll 
entsorgen oder weitergeben. Um sie hierzu zu
motivieren, setzt die NKWS vor allem auf bessere
Informationen, insbesondere durch „verlässliche Qualitätssiegel“ 
(BMUV 2024d: 73), die allerdings hinsichtlich ihrer
Verbindlichkeit und Transparenz nicht näher beschrieben 
werden. Siegel und Umweltzeichen können fraglos eine 
wichtige Orientierung beim Einkauf geben. Allerdings ist 
die Vorstellung, dass Verhaltensänderung linear durch 
reine Informationsweitergabe (beziehungsweise durch 
die „Identifikation geeigneter Angebote“, ebd.) motiviert 
werden könnte, unterkomplex und empirisch nicht
haltbar (Colombo et al. 2023; Bamberg/Möser 2007). Damit 
Wissen zum Handeln führt, müssen zunächst strukturelle 
Bedingungen verändert werden.
Ein solcher Ansatz ist zudem wenig differenziert im
Hinblick auf soziale Unterschiede und
Geschlechterverhältnisse. In der NKWS wird ein vermeintlich
geschlechterneutraler Ansatz präsentiert, etwaige spezifische 
Voraussetzungen oder Auswirkungen, die Frauen und 
andere strukturell benachteiligte Menschen betreffen, 
werden nicht thematisiert. Gesellschaftliche
Machtverhältnisse werden ausgeblendet, ebenso Alltagskontexte; 
die Verantwortung für nachhaltiges Handeln wird
privatisiert, wie es in der sozialwissenschaftlichen
Nachhaltigkeitsforschung bereits kritisch beschrieben wurde 
(Grunwald 2010). Nachhaltigkeit wird demnach in die 
Verantwortung von Individuen verlagert, obwohl
Lösungen erst durch Änderungen der Strukturen (z. B. der
Produktion, Vermarktung) zu erreichen wären.  
2.2.2 Soziale Nachhaltigkeit und 
Geschlechtergerechtigkeit
Mit Blick auf Fragen der Zugänglichkeit von nachhaltigen 
Produkten und Dienstleistungen regt die NKWS an, „die 
notwendigen Rahmenbedingungen [zu] schaffen, damit 
nachhaltiger Konsum für alle Verbraucherinnen und
Verbraucher bezahlbar ist und bleibt“ und Grundsätze wie 
„Nutzen statt Besitzen“ oder „Reparieren statt
wegwerfen“ zu fördern (BMUV 2024d: 12). Dabei wird jedoch 
nicht nach verschiedenen sozioökonomischen
Situationen unterschieden, der Terminus „Bezahlbarkeit“ wird 
nicht definiert. Dies wäre aber nötig, denn bereits heute 
können sich viele Menschen nachhaltigen Konsum nicht 
leisten, stark betroffen sind vor allem Frauen in den 
unteren Einkommensgruppen. Langlebige und
reparierfähige Produkte sind in der Anschaffung zunächst
teurer, das Mieten von Gebrauchsgegenständen verursacht 
zwar verteilte, aber dennoch regelmäßig anfallende
Kosten. Die NKWS muss berücksichtigen, dass ein nicht
unwesentlicher Teil der Gesellschaft armutsgefährdet ist, 
was insbesondere in Krisenzeiten (wie während der
Coronapandemie) zunimmt. So gelten laut der letzten EU-
weiten Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen 
(Destatis 2024a) circa 14,4 Prozent der Bevölkerung in 
Deutschland als armutsgefährdet; in höherem Maße
betrifft es ältere Menschen, vor allem überdurchschnittlich 
viele Frauen über 65 Jahre (20,6 Prozent). Ein
Kurzgutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen 
von 2023 zum Konsumverhalten marginalisierter Frauen 
zeigt, dass alleinerziehende Frauen aus den unteren 
Einkommensgruppen erhebliche Einschränkungen der 
eigenen Lebensqualität und Gesundheit in Kauf nehmen 
müssen, um ihre Familie zu versorgen (SVRV 2023).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 65 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
66
Die NKWS legt den Fokus auf technologische und 
wirtschaftliche Lösungen. Gesamtgesellschaftliche 
Handlungspotenziale und -notwendigkeiten, die in
Bereichen gesellschaftlicher Wertschöpfung jenseits von 
Markt und Konsum liegen, geraten dabei aus dem Blick; 
zu diesen Bereichen gehören etwa Bildung, Sorgearbeit 
und solidarisches Alltagshandeln. Konzepte der Care-
Ökonomie (siehe Kapitel Arbeit und Zeit) werden sowohl 
generell in der Forschung zur Kreislaufwirtschaft als auch 
speziell in der NKWS kaum bis gar nicht rezipiert.
Sorgearbeit, Gemeinschaftsarbeit sowie Eigenarbeit für
nachhaltigen Konsum, ebenso zirkuläre Praktiken wie
Tauschen, Teilen, Nachnutzung und Reparatur werden nicht 
als Teil der „Wirtschaft“ im klassischen Sinne angesehen 
(Jaeger-Erben/Hielscher 2022: 101 ff.). Beispiele hierfür 
sind die Pflege von Gebrauchsgegenständen im
Haushalt, das Reparieren von Kleidung oder das Weitergeben 
von Ressourcen in sozialen Netzwerken.
2.2.3 Androzentrische Technikfixierung 
und Wettbewerbsorientierung
Die NWKS verfolgt – ähnlich wie andere nationale
Strategien der Circular Economy und der Circular Economy 
Action Plan der EU – einen technokratischen Ansatz der 
Kreislaufwirtschaft. Sie konzentriert sich auf
technologische Lösungen und Effizienzsteigerungen, während 
soziale Transformationen vernachlässigt werden.
Ausgeblendet werden dabei auch bestehende
Machtverhältnisse in der Wirtschaft, die die Pfade der
Wirtschaftsentwicklung beeinflussen. 
Bei der Entwicklung der NKWS wurde der hohe und 
komplexe Anspruch verfolgt, im Rahmen eines
umfangreichen Prozesses verschiedene Stakeholdergruppen 
einzubeziehen. Dazu gehörten ein sogenanntes
Dialogforum, thematische Runde Tische, Dialogwerkstätten 
und eine Onlinebeteiligung. Die Wissenschaft war
vertreten, ebenso die Zivilgesellschaft mit mehreren
Verbänden; zahlenmäßig am stärksten eingebunden waren 
aber Akteur*innen und Verbände der mittelständischen 
und Großindustrie. So waren zum Dialogforum, bei dem 
übergreifende Ziele der NKWS besprochen wurden,
exklusiv Vertreter*innen nationaler Spitzenverbände der 
Wirtschaft eingeladen (BMUV o. J.b).
Konsument*innenvertretungen und zivilgesellschaftliche Organisationen 
blieben hier außen vor. Dies birgt das Risiko, dass
gesellschaftliche Transformationsbedarfe und -
potenziale, die über wirtschaftliche Belange hinausgehen, 
ausgeblendet werden; Kreislaufwirtschaft wird dann 
tendenziell auf die Bereiche der Produktions- und der 
Recyclingwirtschaft enggeführt. Es gilt also, zukünftig 
alle öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Stakeholder 
entlang des gesamten Kreislaufs der Ressourcen und 
Produkte einzubeziehen.
In der Debatte zur Kreislaufwirtschaft wird häufig auf 
die Notwendigkeit verwiesen, wirtschaftliches
Wachstum vom Verbrauch endlicher Ressourcen und der 
Schädigung ökologischer Systeme abzukoppeln. Aus 
sozial-ökologischer Perspektive bedarf es jedoch mehr 
als der bloßen Entkopplung des Wirtschaftswachstums 
vom Ressourcenverbrauch. Gemäß dem Prinzip der
doppelten Entkopplung (Schneidewind/Palzkill 2011) gilt es 
auch, die vorherrschende Vorstellung von
Lebensqualität zu überdenken: Diese soll demnach nicht mehr allein 
oder primär durch materiellen Wohlstand und
wirtschaftliches Wachstum definiert werden, sondern stärker auch 
durch immaterielle Aspekte; dazu gehören soziale
(Geschlechter-)Gerechtigkeit, Gesundheit, Bildung,
kulturelle Teilhabe und ökologische Stabilität als wichtige 
Dimensionen gesellschaftlichen Wohlbefindens. Daraus 
folgt, dass das Bruttoinlandsprodukt als alleiniger
Indikator wenig geeignet ist, um Fortschritt und Wohlstand 
zu messen; es sind neue, dialogisch entwickelte und 
mehrdimensionale Indikatoren notwendig, um
sozialökologische Wertschöpfung sichtbar und zum Maßstab 
zu machen. 
Der NKWS-Entwurf formuliert den Anspruch und das 
Versprechen, dass Deutschland wirtschaftlich weiterhin, 
möglichst weltweit, führend sein soll: Beansprucht wird 
eine „Führungsrolle in multilateralen Prozessen“ (BMUV 
2024d: 115) und „Technologieführerschaft“ (ebd.: iii, V, 4, 
111). Diese Wettbewerbsorientierung als pauschale
Strategie folgt einem patriarchalen oder maskulinen Prinzip 
des Wirtschaftens: Solche Wirtschaftsformen sind
gekennzeichnet durch einen Fokus auf Konkurrenz und 
Marktbeherrschung, orientiert an Rationalität, Effizienz 
und Akkumulation, und als solche reproduzieren sie
hierarchische Verhältnisse (Mies 1986; Mies/Shiva 1993). 
Dies ist den globalen Herausforderungen, wie sie in der 
NKWS adressiert werden, kaum angemessen. Statt
nationale Führungsansprüche in die Zukunft zu verlängern, 
erfordern sie Zusammenarbeit, gemeinsame Ziele,
Austausch und die Bereitschaft, über etablierte sektorale 
und nationale Grenzen hinweg zu handeln. Die Wende 
zur Kreislaufwirtschaft hat eine stark globale
Dimension, denn es gilt unter anderem, die linearen globalen 
Lieferketten zu verändern und in stärker regionalisierte 
Kreisläufe zu überführen. Solche globalen Projekte 
brauchen globale Anstrengungen, Partnerschaften,
Gemeinschaften und Netzwerke. Dafür sind Wettbewerbe 
der guten Lösungen und innovative Formen der
gemeinsamen Gestaltung zielführend, nicht aber ein
Wettbewerb um wirtschaftliche oder technologische
Führerschaft und globale Dominanz. 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 66 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
67
Gegenwärtige Innovationspolitiken fördern einseitig 
die technologische Entwicklung, die wiederum vor allem 
wirtschaftlichen Interessen dient (Geiter et al. 2025); 
Gemeinwohl und die Frage der Teilhabe an neuen 
Technologien spielen darin kaum eine Rolle. Die oben 
angeregte Reorientierung auf sozial-ökologische Werte 
beinhaltet dem gegenüber auch eine Abkehr vom
Narrativ des Technofix und der Hoffnung, komplexe Probleme 
moderner Gesellschaften allein mit innovativen
Technologien lösen zu können. 
2.3 Lösungsansätze für eine zirkuläre Wirtschaft 
In den vorangehenden Abschnitten wurde deutlich, dass 
die Probleme linearer Produktion nicht allein durch neue 
kreislauffähige Technologien und zirkuläre
Geschäftsmodelle gelöst werden können: Zusätzlich bedarf es 
einer Überwindung techno- sowie androzentrischer
Logiken. Andernfalls laufen auch zirkuläre
Produktionsprozesse Gefahr, geschlechterbezogene Ungleichheit 
und Ausbeutung zu reproduzieren. 
Im Folgenden werden mit Suffizienz und Commons
zunächst zwei gegenläufige Logiken diskutiert, die im 
Kontrast zur dominierenden Produktionsweise stehen 
und deren problematische Logiken überwinden können. 
Im Anschluss werden konkrete Konzepte der Gestaltung 
und Governance alternativer Wertschöpfungssysteme 
vorgestellt, die das Potenzial haben, auch
Geschlechterungerechtigkeiten zu überwinden.
2.3.1 Suffizienz und Commons für eine 
nachhaltige, geschlechtergerechte 
Produktion 
Suffizienz bezeichnet eine Strategie, um den
Ressourcenverbrauch durch bewusste Konsumreduktion zu
minimieren und den maßvollen Umgang mit Gütern zu erproben, 
ohne dass auf Lebensqualität und die Befriedigung von 
grundlegenden Bedürfnissen verzichtet werden müsste 
(siehe Kapitel Konzeptionelle Grundlagen). Statt in
erster Linie auf Effizienz (mehr Output mit weniger Input) 
und Konsistenz (umweltfreundliche Produktionsweisen) 
zu setzen, wird ein geringeres Gesamtniveau des
Konsums angestrebt. Suffizienz stellt nicht Wachstum und 
Produktivismus ins Zentrum, sondern die
Bedürfnisbefriedigung und die (Basis-)Bedingungen für ein gutes 
Leben. Suffizienzstrategien zielen darauf ab, weniger zu 
produzieren und zu verbrauchen, um den ökologischen 
Fußabdruck zu minimieren; dies steht in starkem
Kontrast zur Wachstumslogik der Konsumgesellschaft. 
In Forschungsarbeiten konnte gezeigt werden, dass 
sich suffizienzorientierte Geschäftsmodelle im
Produktbereich explizit oder implizit an Prinzipien einer Care-
Ethik orientieren (Beyeler/Jaeger-Erben 2024; für
Beispiele siehe Textbox 7). Dabei werden Care-Beziehungen 
zu den Produzent*innen und Kund*innen, zu den
Produkten sowie zu einer als schützenswert erachteten Umwelt 
in die Geschäftstätigkeit integriert. Dies geschieht etwa, 
indem die Ressourcennutzung begrenzt, das
Produktsortiment reduziert, faire Arbeitsbedingungen
unterstützt und/oder für eine langfristige Produktnutzung 
Reparaturdienste angeboten und die
Kund*innenbeziehung gepflegt werden.
Textbox 7 – Beispiele für suffiziente
Geschäftsmodelle und suffizientes Wirtschaften
Refurbishment 
Einige Unternehmen (z. B. AfB, Refurbed) bieten 
generalüberholte Elektronikgeräte wie Smartphones, 
Laptops und Tablets an, die zurückgenommen,
überprüft, repariert und auf den Neuzustand gebracht 
werden. Die Produkte haben eine Garantie und sind 
deutlich günstiger als Neuware.
Leihen statt besitzen 
Einige Unternehmen (etwa Grover) bieten
Elektronikgeräte wie Smartphones, Laptops und Kameras im 
Abonnement statt zum Kauf an. Nutzer*innen mieten 
Geräte genau so lange, wie sie sie brauchen, und 
können sie zurückgeben, wenn sie nicht mehr benötigt 
werden. Die Geräte werden dann aufbereitet und erneut 
vermietet.
Eigenreparatur
Plattformen wie iFixit stellen Anleitungen und
Werkzeuge zur Verfügung, um Elektronikgeräte selbst zu 
reparieren. Mit detaillierten Schritt-für-Schritt-
Anleitungen für zahlreiche Geräte (z. B. Smartphones, 
Tablets, Laptops) fördert iFixit die Selbstreparatur und 
die verlängerte Nutzung von Elektronikprodukten. 
Zu Suffizienz vgl. auch: Beyeler/Jaeger-Erben 2022; 
Bocken et al. 2022.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 67 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
68
Eine weitere Strategie neben Suffizienz sind Commons 
(Clement et al. 2019): gemeinschaftlich verwaltete
Ressourcen, die von einer Gruppe von Menschen geteilt, 
genutzt und gepflegt werden. Diese Ressourcen können 
sowohl materieller Art sein (z. B. Land, Wasser, Wälder) 
als auch immaterieller (z. B. Wissen, digitale Güter). Die 
Verwaltung dieser Güter erfolgt durch gemeinschaftliche 
Regeln, die nicht auf den Prinzipien des
Privateigentums oder des freien Marktes basieren, sondern auf
Kooperation, Teilhabe und gerechtem Zugang.
In einer Kreislaufwirtschaft können Commons eine 
transformative Rolle spielen, indem sie nachhaltigere 
und gerechtere Wirtschaftsformen fördern (Siderius/
Zink 2023; für Beispiele siehe Textbox 8). Im Gegensatz 
zu marktbasierten Systemen, die primär auf Wettbewerb 
beruhen, setzen Commons auf Solidarität, gegenseitige 
Unterstützung und Kooperation innerhalb der
Gemeinschaft. Das heißt auch, dass die Nutznießenden
kollektive Rechte und Pflichten in Bezug auf die Ressourcen 
haben. Commons zielen auf eine nachhaltige Nutzung 
der Güter und Ressourcen ab, auch um deren
Fortbestand und Verfügbarkeit für zukünftige Generationen 
zu sichern.
Textbox 8 – Beispiele für Commons-basierte Wirt
schaftsformen
-
 und -praxen im Bereich der Elektronik
Open-Source-Software und -Hardware 
Open-Source-Projekte ermöglichen gemeinschaftliches 
Lernen und die Weiterentwicklung von Technik ohne 
Patentbeschränkungen. Ein bekanntes Beispiel ist die 
Entwicklung von Linux, einem freien und quelloffenen 
Betriebssystem, das von einer großen Gemeinschaft 
von Entwickler*innen und Nutzer*innen auf der ganzen 
Welt gepflegt und weiterentwickelt wird. Offene 
Hardwareplattformen (etwa Arduino und Raspberry Pi) 
ermöglichen es Nutzer*innen, technische Geräte und 
Prototypen selbst zu entwickeln, anzupassen und 
weiterzugeben.
Open-Source Ecology (OSE) 
Im Rahmen der weltweiten OSE-Initiative werden 
Baupläne für landwirtschaftliche und industrielle 
Maschinen open source zur Verfügung gestellt. Global 
Village Construction Sets bieten Anleitungen und 
Baupläne für Maschinen, die lokal und kostengünstig 
hergestellt werden können.
Zu Open-Source-Commons vgl. auch: Curto-Millet/
Corsìn Jimènez 2022.
2.3.2 Circular Society, Circular City und 
Circular Region
Das Konzept der Circular Society erweitert das der
Circular Economy. Es zielt darauf ab, bestehende lineare,
intransparente und Ungleichheiten manifestierende
Wertschöpfungsketten zu ersetzen: durch demokratische, 
transparente und kooperativ organisierte Wirtschafts- 
und Materialkreisläufe sowie durch
Wertschöpfungsnetzwerke, die die natürlichen Lebensgrundlagen für 
gegenwärtige und zukünftige Generationen erhalten 
und soziale Teilhabe und Lebensqualität ermöglichen 
(HSS/BTU 2023). Während sich zirkuläres Wirtschaften 
auf geschlossene Material- und Energieflüsse
konzentriert – indem Abfall minimiert und Ressourcen
wiederverwendet werden –, weitet die Circular Society dieses 
Prinzip auf gesellschaftliche Strukturen, Denkweisen und 
Lebensstile aus. 
Das Konzept verbindet das Streben nach einer (auch 
geschlechter-)gerechteren Gesellschaft, in der alle
Menschen von den Vorteilen einer zirkulären Wirtschaft
profitieren, mit einem starken Fokus auf Bottom-up-Prozesse 
und soziale Innovationen im Bereich des Konsums.
Beschrieben wird auch, wie der Übergang von einer
Kultur des Wegwerfens und Neuerwerbs zu einer Kultur der 
Langlebigkeit, Reparatur und gemeinsamen Nutzung von 
Gütern aussehen kann. In einer Circular Society werden 
nicht nur Materialien und Energie, sondern auch soziale 
und menschliche Ressourcen als wertvoll angesehen; die 
Pflege von Beziehungen und sozialen Netzwerken spielt 
eine zentrale Rolle. Damit enthält das Konzept zentrale 
Elemente der feministischen Ökonomie und Politik;
tatsächlich wird explizit auf emanzipatorische und
feministische Ansätze Bezug genommen, beispielsweise auf 
ein erweitertes Verständnis von Arbeit, das Sorgearbeit, 
Eigenarbeit und Gemeinschaftsarbeit berücksichtigt 
(siehe Kapitel Arbeit und Zeit; Jaeger-Erben et al. 2021; 
Wuyts/Marin 2022). 
Die Konzepte Circular City und Circular Region
übertragen die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft auf die 
städtische beziehungsweise regionale Ebene (Williams 
2019; Goldmann/Mrotzek-Blöß 2024). Urbane oder
regionale Infrastrukturen und Lebensweisen sind demnach 
so umzugestalten, dass Ressourcenströme möglichst
effizient genutzt, Abfälle minimiert und Energieverbräuche 
gesenkt werden. Im Zentrum steht der Gedanke, dass 
Städte oder Kommunen Knotenpunkte sind, in denen 
Stoffströme zirkulieren, statt dass Stoffe linear – also von 
der Produktion über die Nutzung bis zur Entsorgung –
verwendet werden. Dafür bedarf es der Stärkung lokaler und 
regionaler Wirtschaftsakteur*innen, der Bevorzugung 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 68 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
69
naturbasierter Ansätze und der engen Zusammenarbeit 
zwischen urbanen und ländlichen Räumen. 
Die Konzepte Circular City und Circular Region können 
potenziell auf unterschiedliche Weise zu sozialer
Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit beitragen, da 
sie tendenziell auf lokale Wirtschaftsmodelle setzen 
und Formen ökonomischen Handelns, die auf
Commons basieren, integrieren. So zeigen erste
empirische Fallstudien aus dem „Circular Cities and Regions 
Programme“ (Circular Regions o. J.), dass der Aufbau 
einer Circular City oder Region neue Arbeitsplätze etwa 
im Bereich der Wiederverwendung, Reparatur und des 
Recyclings sowie in der Entwicklung und Wartung
erneuerbarer Energiesysteme schafft; viele dieser Berufe 
haben einen hohen Bedarf an lokalem Wissen und
handwerklichen Fertigkeiten, was zu einer Wiederbelebung 
traditioneller Berufe und des lokalen Handwerks führen 
kann. Generell spielen in der Kreislaufwirtschaft Berufe, 
die traditionell von Männern dominiert werden (z. B. Bau, 
Energie), eine große Rolle. Initiativen, die Frauen in
diesen Sektoren gezielt fördern, können gleichzeitig mit der 
Veränderung von Produktions- und Konsumsystemen 
die Geschlechterungleichheit abbauen und die
Teilhabe von Frauen in technischen Berufen und
Führungspositionen stärken (siehe Kapitel Arbeitsmarkt). Da die 
Circular City und Circular Region dezentralisierte und 
lokale Geschäftsmodelle, kleine Unternehmen und
Gemeinschaftsinitiativen fördern, kann auch der Zugang 
zu Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen aus
strukturell benachteiligten Gruppen, die aus den
traditionellen Arbeitsmärkten ausgeschlossen werden, verbessert 
 werden.
2.4 Handlungsempfehlungen
Eine Querschnittsinitiative einrichten, die die 
Auswirkungen zirkulären Wirtschaftens auf die 
Geschlechterverhältnisse untersucht
Es gibt noch zu wenig Wissen und Sensibilität für die 
Herausforderungen und Potenziale, die zirkuläre
Wirtschaftsstrategien, Produktions- und Konsumweisen und 
Geschäftsmodelle auf die Geschlechterverhältnisse 
haben. Die Sachverständigenkommission empfiehlt 
daher, eine Querschnittsinitiative ins Leben zu rufen, die 
das bestehende Wissen sektorübergreifend und
interministeriell zusammenträgt, Programme zur weiteren 
Wissensgenerierung bestimmt und Dialogforen
organisiert. Für die Beteiligung an den besagten Dialogforen 
schlägt sie vor, auch Vertreter*innen von
Frauenverbänden, aus der feministischen Wirtschaftsforschung 
und von nachhaltigkeitsorientierten Initiativen
einzuladen. Bisher wurden feministische Stimmen und
Initiativen bei der Entwicklung der NKWS noch zu wenig
gehört beziehungsweise beteiligt; einzig die Organisation 
„FEMNET e. V. – feministische Perspektive auf Politik, 
Wirtschaft und Gesellschaft“ gab eine Stellungnahme 
zur NKWS – mit dem Fokus auf Frauen in der globalen 
Textilindustrie (FEMNET e. V. 2024) ab. 
Die Querschnittsinitiative soll folgende
gleichstellungsrelevante Fragestellungen fokussieren:
• Wie können die Beschäftigungschancen für Frauen
in der gegenwärtigen und zukünftigen deutschen
beziehungsweise europäischen zirkulären
Wirtschaft in verschiedenen Sektoren erhöht werden,
insbesondere in denjenigen Bereichen mit
geringem Anteil an Frauen in verantwortungsvollen und 
gut bezahlten Berufen (etwa Reparatur,
Remanufacturing, Recycling)?
• Welche Indikatoren und Instrumente eignen sich
für ein Gender Monitoring beziehungsweise eine
geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung der
NKWS, die Aspekte wie gute Arbeit, Zeit für Sorge- 
und Eigenarbeit, Gesundheit und Mitbestimmung/
Teilhabe einbeziehen?
• Wie wirken sich Geschlecht, Herkunft, Bildung,
Einkommen und Alter auf den (fehlenden) Zugang zu
zirkulären Produkten und Dienstleistungen aus und
welche Maßnahmen fördern die Teilhabe?
• Wie kann die Vergabe von Fördermitteln für
zirkuläre Transformationen in Wirtschaftsunternehmen
stärker sozial ausgerichtet werden? Wie könnten
Unternehmen hierbei zu Maßnahmen zur Erreichung
von Gleichstellungszielen oder zur Frauenförderung
verpflichtet werden?
• Wie kann eine solidarische Ausgestaltung zirkulären
Wirtschaftens auf globaler Ebene befördert werden,
unter gezieltem Einbezug von
Arbeiter*inneninitiativen aus Ländern des Globalen Südens? (Siehe auch
Handlungsempfehlung 4)
Zusätzlich kann die Querschnittsinitiative alle
nachgenannten Inhalte und Empfehlungen adressieren.
Maßnahmen zur Aufwertung von Sorgearbeit im 
zirkulären Konsumalltag entwickeln 
In den Ansätzen der zirkulären Wirtschaft gibt es eine 
klare Hierarchie der empfohlenen Strategien, die auch 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 69 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
70
in der NKWS übernommen wird: So sollen Strategien der 
Reduktion und des Umdenkens (reduce, rethink, refuse) 
zuvorderst umgesetzt werden, gefolgt von Strategien 
der Produktlebensdauerverlängerung (repair, refurbish, 
remanufacture), während als letztmögliche Option das 
Produkt- und Materialrecycling verbessert werden soll 
(Potting et al. 2017). All diese Strategien reichen weit 
in den menschlichen Alltag hinein und insbesondere 
Strategien der Reduktion und des Umdenkens erfordern 
große Veränderungen in der alltäglichen Lebensführung. 
Zirkulärer Konsum und langlebige Produktnutzung
brauchen mehr Zeit, sie erfordern mehr Wartung und Pflege 
von Dingen, mehr Aufmerksamkeit und Eigenarbeit im 
eigenen Haushalt. Um die zirkuläre Wende
gesellschaftlich umzusetzen, braucht es also ein Mehr an Care-Arbeit 
(Jaeger-Erben/Hielscher 2022). Folglich bedarf eine
zirkuläre Wirtschaft einer „Care-Ethik“ (Pla-Julián/Guevara 
2019), die die Bedeutung von Care-Arbeit/Sorgearbeit – 
nicht nur für andere Menschen, sondern auch für Dinge, 
Ressourcen und im alltäglichen Konsumhandeln –
anerkennt und gute Bedingungen dafür schafft. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher,
zivilgesellschaftliche und gemeinschaftliche Formen
zirkulären Engagements und zirkulärer sozialer Innovation zu 
fördern. Es ist sehr zu begrüßen, dass mit dem
Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ (BMUV 2024d: 
25) in den Jahren 2024 bis 2028 Reparaturinitiativen
gefördert werden und dass Reparateur*innen ein Recht
auf Ersatzteile zugesprochen wird. Die wesentlichen
Strategien zur Finanzierung und Förderung beziehen
sich jedoch vor allem auf Unternehmen und damit nur
auf einen Teil der relevanten Akteur*innen. Um soziale
Innovationen, beispielsweise im Bereich des
Reparierens und Selbermachens, zu fördern, braucht es eine
Aufwertung und eine angemessene
geschlechtergerechte Entlohnung von Eigen- und Gemeinschaftsarbeit,
eine bessere Zugänglichkeit der materiellen
Voraussetzungen, etwa in Form von Werkzeugen und
Reparaturinfrastruktur, und diskriminierungssensible Räume.
Zum letztgenannten Punkt sei erwähnt, dass weibliche
Personen in technikfokussierten Räumen vielfältige
Diskriminierungserfahrungen machen (Jaeger-Erben et
al. 2019); die Sachverständigenkommission empfiehlt
daher, gleichstellungsorientierte Teilhabe- und
Inklusionsstrategien zu entwickeln, damit die Aneignung
zirkulärer Praktiken und Produkte gelingen kann.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• In die NKWS werden politische Initiativen und
Strategien integriert, die soziale Innovationen
fördern (wie im Rahmen des Nationalen Programms
für nachhaltigen Konsum oder von ProgrRess III); 
es wird ein intersektoraler Austausch initiiert, unter 
Einbringung der gleichstellungspolitischen
Expertise des BMFSFJ.
• Es werden – auch fiskalische – Instrumente
geprüft, um die Beteiligung von Frauen aus strukturell
benachteiligten Gruppen (z. B. erwerbslose,
alleinerziehende oder migrantische Frauen) an zirkulären
und suffizienten Organisationsformen und Praktiken
zu verbessern. Beispiele hierfür sind Commons- und
Open-Source-Initiativen, Teil- und
Tauschgemeinschaften oder Reparaturinitiativen.
• Es wird eine Kompetenzstelle Zirkuläre Gesellschaft
(ähnlich dem Kompetenzzentrum Nachhaltiger
Konsum) eingerichtet, die die Umsetzung einer
(geschlechter-)gerechten zirkulären Wirtschaft
begleitet und zirkulären Gemeinschaften und Initiativen
Beratung und Unterstützung anbietet, auch im
Hinblick auf Inklusivität und Geschlechtergerechtigkeit.
Teilhabe und Mitgestaltung an der NKWS 
divers, geschlechtergerecht und nah an den 
Lebenswirklichkeiten gestalten
Der European Green Deal als Masterplan der
Europäischen Wirtschaftsentwicklung sieht eine deutliche
Zunahme der Beteiligung und Teilhabe an zukünftigen
politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen vor. Dabei 
wird aber ein begrenztes Verständnis von Beteiligung 
angewendet, denn im Vordergrund steht, die Akzeptanz 
für politische Entscheidungen zu verbessern, und keine 
aktive Beteiligung. Die zirkuläre Wende reicht jedoch 
weit in den Alltag von Menschen hinein und erfordert die 
aktive Mitgestaltung von Konsument*innen. Um nicht 
top-down über wesentliche alltagsrelevante Fragen der 
Zukunft zu entscheiden, sollten breit angelegte Dialoge 
und partizipative Prozesse ermöglicht werden.
Für das Gelingen von Beteiligung ist eine Pluralität der 
Beteiligungsformen essenziell, um die Teilhabe und
Teilnahme aller zu ermöglichen, sodass unterschiedliche 
Voraussetzungen und Bereitschaften kein Hindernis
darstellen. Im Rahmen der NKWS gab es bisher keine
Teilhabeformate, die Bürger*innen oder Konsument*innen 
und ihre Vertretungen in die Strategieentwicklung sowie 
Entscheidungsfindung einbezogen hätten, sie sollten 
aber spätestens im geplanten Roadmap-Prozess
angewendet werden. Hierfür ist es sinnvoll, die Prozesse 
der NKWS in Zukunft stärker zu regionalisieren und zu 
dezentralisieren und die Bundesländer und insbesondere 
die Kommunen einzubeziehen. Die oben beschriebenen 
Initiativen zu Circular City/Region zeigten ein hohes
Interesse von kommunaler Seite; dem sollte entsprochen 
werden. Zusätzlich sollten Kommunen motiviert und 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 70 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
71
unterstützt werden, ihre regionalen Roadmaps für eine 
zirkuläre Wirtschaft und Gesellschaft an den
Lebenswirklichkeiten und Bedürfnissen ihrer Bürger*innen 
sowie geschlechtergerecht und inklusiv zu entwickeln.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Es wird ein Bürger*innenrat „Wege zur zirkulären
Gesellschaft“ einberufen, der alle Geschlechter,
Altersgruppen, Lebenslagen und sozialen Milieus
repräsentiert; er entwickelt Handlungsempfehlungen
für die Politik, um die Teilhabe an zirkulärem
Produzieren und Konsumieren zu verbessern.
• Es wird ein Programm initiiert, das Kommunen bei
der Entwicklung von Roadmaps für eine zirkuläre
Region unterstützt; ein besonderes Augenmerk liegt
auf den Themen Teilhabe sowie prozedurale und
Verteilungsgerechtigkeit.
Geschlechtergerechtigkeit in der zirkulären Wirtschaft 
als globale Herausforderung begreifen
Um einen gerechten Übergang zu unterstützen, sollten 
Forschung und politische Programme zur
Kreislaufwirtschaft sozioökonomische Faktoren wie
menschenwürdige Arbeit berücksichtigen; hierbei muss der Blick 
über Deutschland und Europa hinausreichen. Die
Förderung einer Kreislaufwirtschaft findet derzeit in einem 
globalen Kontext zunehmender
Arbeitsplatzunsicherheit, sozioökonomischer Ungleichheiten und politischer 
Instabilitäten statt. Dessen ungeachtet wird kaum
thematisiert, wie sich eine Kreislaufwirtschaft auf die
Menschen und ihre Lebensgrundlagen auswirkt und welche 
(neuen) Tätigkeiten und Berufsbilder sinnvolle und
gerecht entlohnte Arbeit sichern beziehungsweise wie auch 
plurale Formen der Arbeit und des Engagements
Berücksichtigung finden können (siehe Kapitel Arbeit und Zeit). 
Diese Überlegungen sind von zentraler Bedeutung, da 
der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft auf
arbeitsintensiven Tätigkeiten der Reproduktion beruhen wird; 
diese müssen strukturell gegenüber der Arbeit in
Produktion und Herstellung aufgewertet werden. Nicht außer 
Acht gelassen werden darf dabei, dass insbesondere im 
Globalen Süden die Bereiche der Wiederverwendung, 
Reparatur, Abfallsammlung und des Recyclings
zahlreiche Arbeitsplätze für Geringverdiener*innen bieten. 
Daher gilt es bei der Umsetzung der NKWS den
internationalen beziehungsweise globalen Maßstab, in dem 
sich (lineare wie zirkuläre) Wirtschaft abspielt, stärker 
zu berücksichtigen – und ihm auf der Ebene der
Partizipation/Kooperation Rechnung zu tragen. Zwar sieht die 
NKWS vor, dass Länder des „Globalen Südens“ als
„Partner auf Augenhöhe“ mitgedacht werden sollen (BMUV 
2024d: 42); es wird jedoch nicht ausgeführt, was damit 
konkret gemeint ist und wer als „Partner“ gilt. Ein
Mitdenken ist nicht ausreichend, echte Partner*innen auf 
Augenhöhe müssen Gelegenheit bekommen, ihre
Perspektiven und Ansprüche zu formulieren: Zur Augenhöhe 
gehört Dialog. Die im NKWS-Entwurf beschriebenen 
Maßnahmen nennen allenfalls Regierungen und
Unternehmen anderer Länder, nicht angesprochen werden 
hingegen zivilgesellschaftliche Akteur*innen und
strukturell benachteiligte Menschen beziehungsweise deren 
Repräsentant*innen (z. B. Gewerkschaften). Auch sie 
müssen am Dialog beteiligt werden.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt die
folgenden Schritte:
• Die NKWS wird in mehrere Sprachen übersetzt;
internationalen Akteur*innen (Unternehmen,
Forschung, NGOs etc.) wird eine Kommentierung oder
Stellungnahme über eine Plattform ermöglicht,
wobei gezielt internationale Frauen- und
Arbeiterinnenverbände eingeladen werden, ihre Perspektiven
zu formulieren. Ähnlich wie im Verfahren nach der
Veröffentlichung des Entwurfs der NKWS werden
diese Stellungnahmen gesammelt und in der
Weiterentwicklung der Strategie berücksichtigt.
• Ein internationales Dialogforum wird initiiert; sein
Fokus liegt auf solidarischen, inklusiven und global
gerechten Umsetzungsmöglichkeiten einer NKWS.
• Es werden internationale Forschungs- und
Entwicklungsprojekte gefördert, gegebenenfalls im Rahmen
eines Programms für eine Global Circular Society; ein
Förderstrang bezieht sich explizit auf
Geschlechteraspekte und Care-Ökonomie.
Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit in die 
industrie- und produktionsrelevante akademische 
Ausbildung integrieren
Um die industrielle Produktion zu transformieren, muss 
sich auch das praktische Wissen und die Ausbildung der 
Gestalter*innen, die wesentliche Positionen innehaben 
(sei es im Produktdesign, beim Controlling/Marketing 
oder im Recycling), verändern. In der Literatur zur
Circular Economy wird immer wieder auf die signifikante Rolle 
des Designs bei der Gestaltung ressourcenschonender, 
langlebiger und reparierfähiger Produkte verwiesen 
(Sumter et al. 2021; Dokter et al. 2021). Design hat aber 
auch darüber hinaus großen Einfluss auf Gesellschaft, 
Alltag und Konsumhandeln (Buchmüller 2018). So kann 
Design geschlechterstereotype Annahmen und
Rollenzuweisungen reproduzieren, unter Umständen mit 
schwerwiegenden Folgen; ein Beispiel sind Autositze, 
deren Passform einem männlichen Normkörper
nachgebildet sind. In vielen Curricula der Designausbildung, 
vor allem Produkt- und Industriedesign, sind Themen wie 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 71 – 
B.2 Zirkuläre Wirtschaft
72
Geschlechtergerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung 
noch unterrepräsentiert. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt
Maßnahmen für eine strukturelle Transformation der
Hochschulbildung im Industrie- oder Produktdesign. Ziel 
dieser Maßnahmen sollte es sein, Geschlechter- und 
ökologische Gerechtigkeit in der akademischen
industrie- und produktionsrelevanten Ausbildung zu verankern 
und transformatives Denken in den entsprechenden 
Studiengängen zu fördern. Zu den Maßnahmen gehört:
• Geschlechter- und ökologische Gerechtigkeit
werden im Curriculum des Produkt- und
Industriedesgins verankert: in Form verbindlicher Module in allen
design-, produktionsorientierten sowie
Ingenieurstudiengängen. Die Module können zum Beispiel
intersektionale Perspektiven auf Produktdesign und
Technologieentwicklung oder Methoden des Gender
Design vermitteln (Brandes 2017).
• Aufseiten des Lehrpersonals in den industrie- und
produktionsrelevanten Studienfächern werden die
Diversität und die Genderkompetenz gefördert;
dafür werden a) Professuren und Lehraufträge
geschlechtergerecht besetzt und b) mehr Professuren
mit einer Gender-Denomination wie „Gender und
Design“ oder „Gender und industrielle Entwicklung“
geschaffen.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 72 – 
73
B.3 Landwirtschaft
Kernbotschaften
• Landwirtschaft und landwirtschaftliche Betriebe sind durch erhebliche geschlechterspezifische Ungleichheiten
geprägt, etwa bei der Arbeitsteilung, der Leitung von Betrieben, der sozialen Absicherung, aber auch bei der
Verteilung von Ressourcen wie Boden oder finanziellen Mitteln. Zum Beispiel kommen Agrarsubventionen nicht
nur überwiegend der konventionellen Landwirtschaft und investitionsstarken Betrieben zugute, sondern auch
Betrieben unter männlicher Leitung.
• Strategien und Programme, die auf die Förderung des ökologischen Landbaus oder die Verbesserung der
Nutztierhaltung zielen, vernachlässigen bestehende Ungleichheiten. Die Umstellung auf eine umweltfreundlichere
Landwirtschaft führt nicht automatisch zu mehr Gleichstellung. Die mit der Transformation der Landwirtschaft
aufbrechenden Strukturen bieten aber die Chance, tief verankerte Asymmetrien zu verändern.
• Für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation der Landwirtschaft sind
gleichstellungsorientierte Rahmenbedingungen und Anreize notwendig. Dazu gehören unter anderem die Förderung von
Hofübernahmen und Existenzgründungen durch Frauen und andere strukturell benachteiligte Menschen, Mutterschutz
für Selbstständige, eine gerechtere Bodenpolitik sowie geschlechtergerechte Verbandsstrukturen. Zudem
müssen Subventionen ökologischer ausgerichtet und mit gleichstellungsorientierten Kriterien verknüpft werden.
Die Landwirtschaft in Deutschland gehört zur Natur-, 
Wirtschafts- und Kulturgeschichte des Landes. Sie ist 
ein von Tradition und Innovation geprägter Sektor, der 
die Ernährung der Bevölkerung sichert und das
Potenzial hat, maßgeblich zum Erhalt der Natur und
Naturlandschaft beizutragen (z. B. Rukwied 2023). Landwirtschaft 
ist eine maßgebliche Akteurin sowohl für Stabilität wie 
für Transformation. Von ihr können positive, aber auch 
negative Wirkungen für Geschlechtergerechtigkeit und 
für den Natur- und Klimaschutz ausgehen. Das
Umweltbundesamt (UBA) stellt fest: „Die Landwirtschaft galt 
lange Zeit als Garant für die Arten- und Biotopvielfalt 
in der offenen Kulturlandschaft. Mit der Intensivierung 
im Pflanzenbau und der Industrialisierung in der
Tierhaltung zählt sie heute zu den treibenden Kräften für den 
Verlust an biologischer Vielfalt.“ (UBA 2024d) Die
Landwirtschaft trägt in Deutschland maßgeblich zur
Klimakrise bei: Nach Schätzung des UBA für das Jahr 2023 ist 
sie für einen Emissionsausstoß von 52,2 Millionen
Tonnen CO
2
-Äquivalenten verantwortlich (UBA 2024e), und 
damit für 7,7 Prozent aller deutschen Emissionen. Den 
Hauptteil der landwirtschaftlichen Emissionen (64,7
Prozent) machen Methangase aus; sie entstehen sowohl bei 
Verdauungsprozessen von Tieren, vor allem von
Schweinen und Rindern, als auch bei Gärungsprozessen in
Biogasanlagen (ebd.).
Die Landwirtschaft erfährt Kritik, weil die ökologischen 
Auswirkungen konventioneller Landwirtschaft
problematisch geworden sind. Ein Strukturproblem für die
Reduktion von Emissionen ist eine Landwirtschaft, die auf 
tierische Produkte und den Rohstoffanbau für Biogas 
ausgerichtet ist. Probleme entstehen durch die
Massentierhaltung, die Belastung der Böden sowie der Grund- 
und Oberflächengewässer durch Überdüngung und
Pestizide, aber auch durch die Versiegelung, die Degradation 
und den Vitalitätsverlust der Böden. Weiter festzustellen 
sind der Rückgang (klein-)bäuerlicher Strukturen
(Höfesterben) und die Ausbeutung natürlicher Ressourcen wie 
Böden, Wasser, Flora und Tiere. Diese erwachsen aus der 
Intensivierung der Produktion, den Monokulturen und 
den Verlusten an Arten- und Sortenvielfalt. Dazu
kommen die Folgen der Klimakrise, die die
landwirtschaftliche Produktion durch Überschwemmungen, Hitze und 
Dürre unmittelbar betreffen (zu den Ernteeinbußen siehe 
Kapitel Ernährung).
Mit Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter ist 
die Landwirtschaft von Ungleichheitsverhältnissen 
und Geschlechterstereotypen geprägt. So zeigt die 
vom LandFrauenverband initiierte „Landfrauenstudie“ 
aus dem Jahr 2023 sehr große strukturelle
Ungleichheiten der Geschlechterverhältnisse (von Davier et al. 
2023). Die „Landfrauenstudie“ und andere Studien
zeigen: Frauen und Männer in der Landwirtschaft haben 
ungleiche Besitz-, Teilhabe- und soziale
Sicherungschancen (von Davier et al. 2023; Oedl-Wieser/Schmitt 
2016; Wember/Reusch 2021: 459) (siehe Abschnitt 
B.3.2.1). In den Landwirtschaftsverbänden sind Frauen
weiterhin deutlich unterrepräsentiert (von Davier et al.
2023: 112). Dabei sind gerade diese Verbände für die
politische Gestaltung einer geschlechtergerechten
Landwirtschaft wichtig. In der ökologischen (Neu-)
Ausrichtung der Landwirtschaftsbetriebe kann eine
Kompetenz- und Verwirklichungssphäre für Frauen liegen
(Inhetveen et al. 2003).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 73 – 
B.3 Landwirtschaft
74
Dieses Kapitel legt seinen Schwerpunkt auf die Ebene 
der Alltagspraxis der Geschlechterverhältnisse in
landwirtschaftlichen Betrieben, beleuchtet die
problematischen Versorgungsstrukturen im Agro-Food-Sektor und 
richtet den Blick auf die Konsequenzen, die
Förderpolitiken der Landwirtschaft für
Geschlechtergerechtigkeit und Ökologie haben. Als Lösungsansätze werden 
Veränderungen von Produktion und Konsum, zum
Beispiel durch alternative Ernährungsnetzwerke, diskutiert. 
Dafür sind neue Mensch-Natur-Verhältnisse nötig. Die 
Handlungsempfehlungen zielen auf Politik, Verbände 
und Wissenschaft, um zu einer geschlechtergerechten 
ökologischen Transformation der Landwirtschaft
beizutragen.
3.1 Bestehende Strukturen und Rahmenbedingungen
3.1.1 Strukturen der Landwirtschaft
Für die landwirtschaftliche Produktion werden derzeit in 
Deutschland etwa 16,6 Millionen Hektar Land und damit 
rund 50 Prozent der Fläche des Landes genutzt. Es gibt 
circa 262.800 landwirtschaftliche Betriebe; durch die 
zunehmende Schließung kleiner und mittlerer Betriebe 
werden es sukzessive weniger (jährliche Abnahmerate 
ca. 1,3 Prozent zwischen 2010 und 2020; BMEL 2022a: 7). 
Insgesamt arbeiten knapp eine Million Arbeitskräfte in 
der Landwirtschaft. Der Frauenanteil beträgt 36 Prozent 
und liegt bei Familienarbeitskräften und Angestellten bei 
32 Prozent beziehungsweise 33 Prozent (Destatis 2020).
Die konventionelle Landwirtschaft machte im Jahr 2022 
in Deutschland einen Anteil von 90,3 Prozent des
Agrarsektors aus (UBA 2024f). Zusätzlich zu den negativen 
ökologischen Auswirkungen konventioneller
Landwirtschaft sind die ökonomischen Bedingungen der Höfe 
problematisch geworden. Kleinbäuerliche Strukturen 
werden zunehmend von Agrarholdings abgelöst, die 
die landwirtschaftliche Produktion industrialisieren und 
große Flächen ab 100 Hektar bewirtschaften (BMEL 
2022a: 7). In Deutschland bearbeiten Großbetriebe
insgesamt 11 Prozent (Destatis 2022a) der
landwirtschaftlichen Nutzfläche. In der EU unterhalten nur 3 Prozent 
der landwirtschaftlichen (Groß-)Betriebe 52 Prozent des 
Agrarlandes (hbs et al. 2019: 18). 
Agrarholdings in Deutschland sind in erster Linie in 
den östlichen Bundesländern angesiedelt. Dies ist eine 
Konsequenz der Bodenpolitik im Zuge der
Wiedervereinigung: Nach der Wiedervereinigung privatisierte die 
Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) 
fast 20 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen (Zinke 
2020). Das Land wurde an die großen
landwirtschaftlichen Firmen vergeben, die aus den ehemaligen LPGs 
entstanden und heute weitgehend verkauft sind (Gerke 
2015). Die Bodenpreise sind nicht nur in Ostdeutschland 
bis heute exponentiell gestiegen (Zinke 2020). Lokale 
Landwirt*innen in Ostdeutschland hatten weder damals 
noch haben sie heute ausreichend Kapital, um in Boden 
zu investieren; das Land befindet sich deshalb
überwiegend nicht in ihrer Hand (ebd.). Innovative, aber nicht 
primär kommerzielle Landwirtschaftskonzepte (z. B. 
solidarische Landwirtschaft (SoLaWi); siehe Abschnitt 
B.3.3.3) können sich aufgrund des schwierigen Zugangs
zu Böden wenig entwickeln.
Ein Drittel der in Deutschland industriell hergestellten 
Agrarprodukte wird exportiert (BMEL 2024a). Durch 
den Wettbewerb auf dem Weltmarkt stehen
landwirtschaftliche Unternehmen jedoch unter erheblichem
ökonomischem Druck (siehe Abschnitt B.3.2.2). Daraus
erwuchsen in der Branche Strukturzwänge, bei denen es in 
kapitalistischer Logik allein um quantitatives Wachstum 
geht. Eine Perspektive, die das qualitative Wachstum der 
Natur beziehungsweise eine Landwirtschaft zum Erhalt 
der Natur priorisiert, gibt es im globalen Agro-Food-
Sektor nicht. 
Agrarsubventionen kommen zu großen Teilen der
konventionellen Landwirtschaft und investitionsstarken 
Betrieben unter männlicher Leitung zugute (siehe
Abschnitt B.3.2.3). So bekämpft und eliminiert die Logik 
der modernen Landwirtschaftsindustrie mittelfristig ihre 
eigenen Grundlagen (Fraser 2023: 12, 49, 101ff.). 
3.1.2 Politische Rahmenbedingungen für 
die ökologische Landwirtschaft
Die ökologische Landwirtschaft trägt zu einer
umweltverträglicheren Produktionsweise bei und reduziert 
maßgeblich die CO
2
-Emissionen. So sind die
flächenbezogenen Treibhausgasemissionen im ökologischen 
Pflanzenbau im Vergleich zur konventionellen
Landwirtschaft nur halb so hoch, und der Energieeinsatz
reduziert sich durch den Verzicht auf chemische Dünge- und 
Pflanzenschutzmittel um die Hälfte (Hülsbergen et al. 
2023: 6).
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 74 – 
B.3 Landwirtschaft
75
Als Reaktion auf die ökologischen Probleme der
industrialisierten Landwirtschaft fand in der Politik ein
Umdenken statt. Dies zeigt sich in politischen Strategien 
und Programmen, mit denen die EU und die
Bundesrepublik Deutschland die Weiterentwicklung der
nachhaltigen Landwirtschaft auf die Agenda gesetzt haben: 
in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (EU-GAP), der 
Farm to Fork Strategy 2020, der Bio-Strategie 2030, 
dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau und dem 
Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der
landwirtschaftlichen Tierhaltung. Sie alle sollen den
ökologischen Landbau und die Verbesserung der
Nutztierhaltung fördern. Mit der Bio-Strategie 2030 verfolgt die 
Bundesregierung das Ziel einer Umstellung der
landwirtschaftlichen Betriebe auf 30 Prozent ökologische
Produktion bis zum Jahr 2030 (BMEL 2023a). Im Jahr 2024 
betrug die ökologische Produktion 11,4 Prozent (BMEL 
2024b). Daher ist offen, ob das Ziel im geplanten
Zeitraum wirklich erreicht wird. Das Bundesprogramm
Ökologischer Landbau fördert 30 Maßnahmen innerhalb der 
Wertschöpfungskette. Das Bundesprogramm zur
Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung 
fördert zudem Investitionen in mehr Tierwohl;
darunter fallen der Zugang der Tiere zu mehr Außenklima 
oder Auslauf, indem Ställe umgebaut werden; von den 
Programmmitteln profitieren allerdings insbesondere 
große Agrarbetriebe mit ausreichendem Zugang zu
Investitionsmitteln. 
3.2 Geschlechterverhältnisse in Betrieben, 
Lebensmittelindustrie und Förderstrukturen 
3.2.1 Geschlechterverhältnisse in 
landwirtschaftlichen Betrieben
Geschlechterspezifische Ungleichheitsverhältnisse sind 
tief in die Organisations- und Funktionsweise der
Landwirtschaft eingeschrieben. Neben Frauen werden auch 
marginalisierte Gruppen wie sexuelle und
geschlechtliche Minderheiten, People of Colour, Geflüchtete,
Eingewanderte sowie Menschen mit Behinderung
benachteiligt (ZKL 2021: 62); dafür bedarf es weiterer 
Daten. Die Veränderung der Produktionsweise allein 
vermag diese Asymmetrien nicht zu beheben:
Empirische Untersuchungen legen nahe, dass es keinen
signifikanten Zusammenhang zwischen der Produktionsform 
(ökologisch oder konventionell) und der Gleichstellung 
von Frauen und Männern gibt, auch wenn der Anteil an 
weiblichen Führungskräften im Ökolandbau etwas höher 
liegt (Wember/Reusch 2021; Reusch 2022, Niens/Nack 
2022; Padel et al. 2022; von Davier et al. 2023).
Publikationen machen Pionierinnen im ökologischen Landbau 
sichtbar (z. B. Inhetveen et al. 2003) oder heben
hervor, dass der Ökolandbau Potenziale für Gleichstellung 
aufweist (Farnworth/Hutchings 2009; Bjørkhaug 2006, 
nach: Padel 2020). Bei signifikanten Merkmalen von 
Geschlechtergerechtigkeit in der Landwirtschaft, also 
bei Entgelt, Tätigkeitsfeldern, Zugang zu Krediten und 
Existenz- und Alterssicherung, gibt es zwischen
konventionellen und ökologischen Betrieben allerdings 
kaum Unterschiede. 
Zwar führt die ökologische Landwirtschaft nicht
automatisch und auch nicht mit höherer Wahrscheinlichkeit 
zu mehr Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit. 
Jedoch eröffnen Phasen der Transformation Chancen, 
die Geschlechtergerechtigkeit in der Landwirtschaft zu 
befördern. Die Transformationsprozesse bergen aber 
auch das Risiko, ungerechte Geschlechterverhältnisse 
auf dem Weg zur Ökologisierung der Landwirtschaft 
beizubehalten, wenn diese Verhältnisse nicht aktiv – als 
ein Aspekt der Transformation – angegangen werden. 
Hier bedarf es also ergänzender struktureller
Rahmenbedingungen und Anreize.
Im Folgenden wird der Sachstand über
Geschlechterhierarchien und Ungleichheitsverhältnisse in
landwirtschaftlichen Unternehmen dargelegt.
Besitzverhältnisse und Entscheidungsstrukturen
Fast 89 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe
werden von Männern geleitet, 11 Prozent von Frauen.
Hinsichtlich der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse
besteht in Deutschland ein Datendefizit. Zwar wird in der 
Agrarstatistik die Betriebsleitung nach Geschlecht
differenziert, aber nur für die Rechtsform der
Einzelunternehmen wird die Eigentümerschaft ausgewiesen (von 
Davier et al. 2023: 127). Da beides nicht kongruent ist, 
besteht der dringende Bedarf nach Daten zum Eigentum.
Nach Auskunft der Food and Agriculture Organization 
of the United Nations (FAO) besitzen Frauen weltweit 
nur etwa 15 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen; in 
Deutschland waren 2018 unter 10 Prozent der
landwirtschaftlichen Flächen im Besitz von Frauen (FAO 2018: 3). 
Bei der vorgesehenen Hofnachfolge beträgt der
Frauenanteil in Deutschland 18 Prozent. Hier gibt es erhebliche 
Zugangsbarrieren für Frauen, verwurzelt in patrilinearen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 75 – 
B.3 Landwirtschaft
76
Vererbungspraktiken (von Davier et al. 2023: 127).
Insbesondere junge Frauen mit mittlerer oder geringer 
Schulbildung kommen selten als Hoferbin oder
Betriebsnachfolgerin in Betracht, anders als junge Männer mit der 
gleichen Schulbildung. Zugleich erschweren die geringe 
Verfügbarkeit von Flächen, hohe Flächenkonkurrenzen, 
hohe Bodenpreise und deutlich schlechtere
Zugangschancen für Frauen zu Krediten eine
landwirtschaftliche Betriebsgründung durch Frauen (von Davier et al. 
2023: iv, v).
24 Prozent aller in der Landwirtschaft tätigen Frauen 
sind an wichtigen strategisch-unternehmerischen
Entscheidungen rund um den Betrieb nicht beteiligt. Die 
Position in den Betrieben bestimmt maßgeblich
darüber, ob Personen an besagten Entscheidungen beteiligt 
werden. So sind 65 Prozent der weiblichen Angestellten 
von maßgeblichen Entscheidungen ausgeschlossen 
(von Davier et al. 2023: 51 f.; Contzen/Forney 2017).
Barrieren für Frauen auf dem Weg zur Position einer
Betriebsleiterin sind vor allem durch einen strukturellen 
Androzentrismus in der Landwirtschaft begründet.
Dieser zeigt sich nach Erkenntnissen der Landfrauenstudie 
zum einen in traditionalistischen Vorstellungen vom 
natürlichen Geschlechtscharakter von Frauen und
Männern sowie daraus abgeleitet geschlechterspezifischen 
Arbeitsterritorien; zum anderen zeigt er sich in einem 
asymmetrischen Bild vom familiengeführten Hof: mit 
einem Mann als Familienoberhaupt und Betriebsleiter 
und einer Frau, die neben der Hofarbeit exklusiv (ggf. mit 
Unterstützung ihrer Schwiegermutter) Haushalts-,
Familien- und Sorgearbeit leistet, während der Mann davon 
weitgehend freigestellt ist (von Davier et al. 2023: v).
Geschlechterstruktur der Arbeitsteilung
Derzeit lassen sich weder der Gender Pay Gap noch der 
Gender Care Gap auf Basis der Agrarstatistik für die 
Landwirtschaft ermitteln. Bei Angestellten gibt es jedoch 
Hinweise darauf, dass der Verdienstabstand zwischen 
geschlechtlich segregierten Arbeitsbereichen (Ackerbau 
vs. Tierversorgung) hoch ist (Niens/Nack 2022: 9 f., 84; 
Prügl 2015: 236 f.).
In der Mehrheit landwirtschaftlicher Familienbetriebe 
besteht seit Generationen eine androzentrische
geschlechterdifferente Sozialisation (ZKL 2021: 62):
Wissen und technische Kompetenzen werden vor allem 
an die Söhne weitergegeben (von Davier et al. 2023: v, 
127). Demnach wird Feld- und Maschinenarbeit Männern 
zugeschrieben und überwiegend von ihnen ausgeübt 
(Schmitt 1997; Contzen 2004; Oedl-Wieser/Wiesinger 
2011; Contzen/Forney 2017; von Davier et al. 2023: 41). 
Auf nicht familiengeführten Betrieben besteht für 
weib liche und männliche Angestellte eine ähnlich
ungleiche Geschlechterstruktur, die ihnen unterschiedliche 
Arbeitsfelder zuweist, zum Beispiel Frauen die
Tierversorgung und den Obst- und Gemüseanbau, Männern alle 
Bereiche mit privilegierter Zuständigkeit für Maschinen.
Dieses Bild spiegelt sich in den landwirtschaftlichen 
Ausbildungsgängen wider, die geschlechterdifferente 
Tätigkeiten forcieren und männlichen Auszubildenden 
eine deutlich stärker maschinenorientierte Ausbildung 
zukommen lassen als weiblichen (Fachgespräch
Landwirtschaft vom 10.11.2023). In Workshops im Rahmen 
der Landfrauenstudie wurde auf technikaffine junge 
Frauen hingewiesen, die ihre Potenziale derzeit nicht 
ausschöpfen können (von Davier et al. 2023: 42). In der 
Onlinebefragung für die Studie formulierte ein Fünftel 
der Befragten den Wunsch nach „Landtechnikkursen 
für Frauen“ (ebd.: 128). Innerfamiliäre
Generationenkonflikte, auch über Geschlechterrollen, werden in der 
Landfrauenstudie als ein maßgeblicher Belastungsfaktor 
für Frauen herausgestellt (ebd.: viii).
Arbeitsbedingungen von Frauen auf Höfen in 
 Deutschland
Die Mehrheit der Frauen in familiengeführten Betrieben 
sind (Ehe-)Partnerinnen der Betriebsleitung. Ihre
vielfältigen Tätigkeiten sind für viele Höfe
überlebenswichtig, aber nur 40 Prozent der Frauen erhalten im 
Familienbetrieb einen Arbeitsvertrag und finanzielle 
persönliche Entgelte (Hoffmann 2022). Das hat
erhebliche Konsequenzen für die finanzielle Eigenständigkeit 
von Ehefrauen jetzt und für ihr Leben im Alter (siehe 
Abschnitt Soziale Absicherung im Alter). In vielen
landwirtschaftlichen Betrieben mit Angestellten werden
saisonale Arbeitskräfte eingesetzt (insbesondere im
Gemüse- und Obstanbau). Unter Saisonarbeiter*innen sind 
Frauen mit 43 Prozent vertreten und machen damit unter 
den Beschäftigten in der Landwirtschaft den
höchsten Frauenanteil aus (Destatis 2020). Zugleich stehen 
Saisonarbeiterinnen in der sozialen Hierarchie des
Betriebs ganz unten.
Neben der einfachen Benachteiligung von Frauen ist 
in intersektionaler Perspektive der Blick auf Frauen zu 
richten, die mehrfach benachteiligt sind: Frauen haben 
ein deutlich erhöhtes Diskriminierungsrisiko, wenn sie 
nicht (gut) Deutsch sprechen, eine Migrationsgeschichte 
haben oder nicht „weiß“ beziehungsweise nicht
autochthon deutsch sind. Zusätzlich spielen weitere – ineinander 
wirkende – Kategorien und persönliche Merkmale eine 
Rolle, zum Beispiel Bildung, Religion und
Religiosität, sexuelle Orientierung oder Ernährungspräferenzen. 
Diese können die Benachteiligung verstärken.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 76 – 
B.3 Landwirtschaft
77
Für weibliche saisonale Arbeitskräfte entstehen
spezifische Risiken: zum Beispiel durch das Wohnen in 
Gemeinschaftsunterkünften ohne persönliche
Rückzugsmöglichkeit, durch die Benachteiligung bei der 
Entlohnung, durch Versäumnisse beim Mutter- und 
Arbeitsschutz, durch persönliche und strukturelle
Diskriminierung und durch sexuelle Übergriffe. Die
besondere Lebens- und Arbeitssituation von
Arbeitsmigrantinnen ist unzureichend untersucht. Hier sind 
dringend Studien erforderlich, vor allem mit Blick auf die 
Geschlechterverhältnisse.
Soziale Absicherung in der Schwangerschaft und 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Kinder sind eine Zäsur für die Gleichstellung der
Geschlechter und führen in der Partnerschaft zu einer
ungleichen Verteilung von Chancen und Risiken aktuell 
und im weiteren Lebensverlauf: Sie erzeugen, verstärken 
und verstetigen häufig eine traditionelle Rollenteilung. 
Die Care-Leistung von Landwirtinnen liegt sogar über 
dem Durchschnitt anderer erwerbstätiger Frauen
(Grossenbacher 2019: 314). Landwirtinnen heute sehen sich 
trotz ihrer Leidenschaft für die Landwirtschaft oft vor die 
Entscheidung zwischen Kindern einerseits und
Betriebsführung oder -übernahme andererseits gestellt.
Mutterschutz und Elternzeit sind sowohl für angestellte 
Frauen in der Landwirtschaft als auch für weibliche 
Familienmitglieder in Familienbetrieben ein prekäres 
Thema. So sind Selbstständige und Familienarbeitskräfte 
ohne Vertrag derzeit nicht durch das Mutterschutzgesetz 
(MuSchG) geschützt. Angestellte Frauen sind über ihre 
Rechte, zum Beispiel über gesetzliche Regelungen zur 
Freistellung in der Schwangerschaft, über
Mutterschaftsgeld und Kinderkrankengeld, unzureichend informiert 
(Fachgespräch Landwirtschaft vom 10.11.2023; Niens 
2023; Niens/Nack 2022: 169).
Zusätzlich bestehen bei den Betriebsleitungen oft 
Informationsdefizite zu Rechten und Pflichten sowie 
zur Übernahme von Kosten seitens der
Krankenversicherungen. Darüber hinaus werden die geltenden 
Vorschriften in den Betrieben zum Teil nicht oder nur 
eingeschränkt umgesetzt (Niens 2023: 5). Auf vielen 
Höfen werden die Eltern- und Ausfallzeiten im Zuge der 
Schwangerschaft als nicht vereinbar mit der Arbeit
angesehen (Niens 2023: 5; von Davier et al. 2023: vii). Das 
hat den Effekt, dass viele Betriebe junge Frauen nicht 
einstellen (Niens 2023: 9).
Über den Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft gibt 
es wenige Informationen, das gilt auch für etwaige
Risiken (v. a. während der Schwangerschaft) im Umgang 
mit fruchtbarkeitsrelevanten Substanzen (z. B.
Hormonen) oder Zoonosen (von Tier zu Mensch
übertragbare Infektionskrankheiten). Die Inanspruchnahme von 
Mutterschutz wurde bisher nicht systematisch
untersucht (von Davier et al. 2023: 75). Die Ergebnisse der 
Landfrauenstudie legen nahe, dass Frauen ihre Rechte 
bezüglich Mutterschutz, Elternzeit sowie
Kinderkrankentage kaum in Anspruch nehmen (ebd.).
Soziale Absicherung im Alter
Die finanzielle Eigenständigkeit von Frauen ist für ihre 
Existenzsicherung und ihr Leben im Alter wichtig – und 
in der Landwirtschaft höchst unsicher, etwa im Fall einer 
Scheidung oder Trennung, bei Krankheit oder beim Tod 
des Betriebsinhabers. Die Themen Existenzsicherung 
und Altersvorsorge von Frauen sind in den meisten
Familien tabuisiert. Nur 18 Prozent der befragten Ehe- und 
Lebenspartnerinnen von Landwirten gaben in der
Landfrauenstudie an, durch einen Ehe- oder
Partnerschaftsvertrag vor den finanziellen Folgen einer Trennung oder 
Scheidung geschützt zu sein (von Davier et al. 2023: v; 
Dehne/Gründken 2021).
Das Anrecht von Landwirtinnen auf einen „Altenteil“ 
(lebenslanges Wohn- und Barzahlungsanrecht) entsteht 
nicht durch ihre jahrelange Mitarbeit im Betrieb, sondern 
nur durch ihren Status als Ehefrau des Betriebsinhabers 
(von Davier et al. 2023: 129). Frauen im Familienbetrieb 
sind mehrheitlich im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft verheiratet (ebd.: 68 f.). Ihnen gehört das
Betriebsvermögen nur dann mit, wenn sie
Miteigentümerinnen sind. Hier besteht für die Ehepartnerinnen 
das Risiko, dass sie ihre eigenständige finanzielle 
Existenzsicherung und ihre Absicherung im Alter
überschätzen. Die geringste Absicherung haben jene Frauen, 
die auf dem Hof ihres Lebenspartners arbeiten, ohne mit 
diesem verheiratet zu sein.
Diversifizierung des Produkt- und Leistungsangebots 
als Beschäftigungsfeld für Frauen 
Durch die Diversifizierung ihrer Angebote erschließen 
sich Höfe neue Einkommensquellen. Die
Direktvermarktung von Agrarprodukten in Hofcafés und Hofläden 
sowie Tourismusangebote sind ein Arbeitsfeld, in dem 
insbesondere Frauen selbstständig eigene
Betriebszweige aufbauen und umsetzen (ZKL 2021: 33; Recke et 
al. 2004; Weinberger-Miller et al. 2013). Ihre
Leistungen sind für viele Höfe überlebenswichtig. Gleichzeitig 
können Frauen mit der Direktvermarktung die männliche 
Dominanz auf Höfen durch eigene Geschäftsfelder
umgehen (Reusch 2022: 22). Dies kann aber auch zu einer 
Verfestigung androzentrischer Normen in allen anderen 
Bereichen beitragen. In der Geschlechterforschung ist 
umstritten, ob die „Kommerzialisierung weiblicher Öko-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 77 – 
B.3 Landwirtschaft
78
nomien“ (ebd.: 12) als Gleichstellungsstrategie sinnvoll 
ist (z. B. Gottschlich/Mölders 2013).
Es gibt nicht die Frau in der Landwirtschaft, sondern ein 
vielfältiges Spektrum an Qualifikationen, an biografischen 
Wegen, die auf einen Hof führen, an Einstellungen zur 
(ökologischen) Landwirtschaft, an Positionen,
Aufgabenverteilungen und Lebensweisen von Frauen. Die
traditionellen Geschlechterrollen mit all ihren Erwartungen und 
Zwängen haben sich in den vergangenen drei Dekaden 
verändert, das Spektrum an Lebensformen und Biografien 
ist größer geworden. Mehrheitlich gibt es aber weiterhin 
die traditionell eingeheiratete Ehefrau. Sie muss auf dem 
Hof, im eingespielten innerfamiliären
Generationengefüge, eine vordefinierte und fremdbestimmte Rolle 
einnehmen, und im hierarchischen Partnerschaftsgefüge 
ist sie nicht immer Mitentscheiderin (von Davier et al. 
2023). Immer mehr Frauen wollen mit ihrem Ehemann 
den Betrieb auf Augenhöhe leiten – einige tun es bereits 
und müssen die paritätische Leitung gegen bestehende 
Fehlanreize durch Geschlechternormen und
institutionalisierte Strukturen mit viel Kraft individuell durchsetzen. 
Frauen, die allein oder mit ihrem Partner gleichgestellt 
Betriebe führen, können allerdings innovative
Treiberinnen ökologischer und sozialer Transformationen auf dem 
Hof sein (Ökologie &amp; Landbau 2020).
3.2.2 Herausforderungen des  
Agro-Food-Sektors
Die globale Ernährungsindustrie – der Agro-Food-Sektor 
– macht mit 16 Milliarden CO
2
-Äquvalenten insgesamt
30 Prozent der weltweiten Emissionen aus (FAO 2023a).
Seit 2001 haben sich die Emissionen des Sektors um
14 Prozent erhöht (ebd.). Frauen sind global in allen
Bereichen des Agro-Food-Systems beschäftigt. Ihre
Arbeitsbedingungen sind zumeist schlechter als die der
Männer. Sie arbeiten unregelmäßig, informell, in
Teilzeit und gering qualifiziert (FAO 2023b: 4). Im Globalen
Süden ist die Landwirtschaft das Haupttätigkeitsfeld von
Frauen (UN Women 2022).
Zur globalen Ernährungsindustrie gehören neben
landwirtschaftlichen Betrieben Zulieferer für die
landwirtschaftliche Produktion, zum Beispiel von Saatgut,
Chemikalien und Landmaschinen, weiterverarbeitende 
Betriebe sowie der Lebensmittelgroß- und
Einzelhandel. Zur Wertschöpfungskette gehören zudem die 
Verpackungsindustrie und Logistikunternehmen. Neben 
der landwirtschaftlichen Produktion haben diese
Unternehmen, allen voran der Lebensmittelhandel, einen
großen Einfluss auf die landwirtschaftliche Produktion (UBA 
2024g; Reardon/Berdegué 2002; Reardon et al. 2003; 
Vorley et al. 2007; Wiggerthale 2007).
In der globalen Ernährungsindustrie sind transnationale 
Ernährungskonzerne machtvolle Akteur*innen, bei
manchen Produkten und Rohstoffen haben sie eine
Monopol- oder Oligopolstellung (Clapp 2021; Howard 2021). 
Sie machen Landwirt*innen weltweit von ihren
Produkten abhängig (z. B. von gentechnisch verändertem
Saatgut), bestimmen Preise sowie den Absatz von
Nahrungsmitteln und kontrollieren den Markt (ILO 2017; Oxfam 
Deutschland 2021). Insbesondere der durch die
Handelsketten erzeugte Preisdruck ermöglicht es
Produzent*innen oft nicht, kostendeckende Aufträge auszuhandeln 
(ILO 2017). Zugleich decken Lebensmittel-
Handelskonzerne mit ihren Eigenmarken oft mehrere Stufen der 
Wertschöpfungskette ab, von der Weiterverarbeitung bis 
zum Handel. Dadurch bestimmen sie Produktionsweisen 
und Arbeitsbedingungen maßgeblich mit (UBA 2024g; 
Monetti 2024; IPES-Food 2023).
Ein neues Segment von Saatgut- und Chemiekonzernen 
wie Syngenta oder Bayer/Monsanto sowie
Landmaschinenherstellern wie John Deere ist der Handel 
mit Big-Data-gestützten Lösungen für
landwirtschaftliche Entscheidungen. Dieser Handel macht
landwirtschaftliche Produktionsunternehmen auch in diesem 
Feld abhängig (Hackfort et al. 2024). Clapp (2012, 2023; 
IPES-Food 2023) arbeitet heraus, wie die
Konzentration weniger marktbeherrschender Handelskonzerne 
maßgeblich zur Instabilität der globalen
Lebensmittelmärkte, zu Preisschwankungen und globalen
Nahrungsmittelkrisen beiträgt.
Das globale Agro-Food-System stützt sich auf wenige 
Getreidesorten, die von wenigen Konzernen vertrieben 
werden; hochgradig industrialisiert werden sie in
wenigen darauf spezialisierten Ländern für den Export
angebaut. Diese Produktions- und Vertriebspraktiken
machen insbesondere die Länder des Globalen Südens vom 
internationalen Getreidemarkt abhängig (Clapp 2023: 2). 
Sie bedeuten sehr große Nachteile für die
Lebensmittelsicherheit durch Preisschwankungen infolge von Krisen 
(z. B. des Krieges in der Ukraine). Frauen sind durch ihre 
Tätigkeit in der Landwirtschaft und in der
Lebensmittelindustrie maßgeblich von diesem System der
Ungleichheit betroffen.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 78 – 
B.3 Landwirtschaft
79
3.2.3 Förderstrukturen der 
Landwirtschaft
Auf EU-Ebene wurden in die Novelle der Gemeinsamen 
Agrarpolitik in der EU (GAP) für die neue Förderperiode 
2023 bis 2027 erstmals Geschlechtergleichstellung und 
Partizipation von Frauen als Hauptziele der strategischen 
GAP-Pläne integriert (European Commission o. J.b).
Daraus resultierte auf nationaler Ebene, dass
Geschlechtergleichstellung in den GAP-Strategieplan der
Bundesrepublik Deutschland integriert werden musste (BMEL 
2024c). Darin werden nun eine Reihe Themen, die für die 
Geschlechtergerechtigkeit wichtig sind – etwa Teilhabe 
an der Landwirtschaft, Vereinbarkeit von Familie, Beruf 
und Privatleben, ökonomische Eigenständigkeit,
Aufbrechen von Geschlechterstereotypen –, aufgegriffen. 
Trotz dieser wichtigen Absichtserklärung und der
Integration von Gleichstellungszielen bleibt die neue GAP 
ein problematisches Instrument der Agrarpolitik, denn 
sie löst den Anspruch einer ökologischeren und
nachhaltigeren Landwirtschaft nicht ausreichend ein (UBA 
2023a). Darüber hinaus führt sie noch nicht zu einer 
ausreichenden Verteilungsgerechtigkeit bei den
Fördermitteln (Dahm 2022). Stattdessen kommt der riesige 
Agrarsubventionsetat noch immer maßgeblich
naturschädigenden konventionellen Anbaumethoden mit 
unzureichendem Tierschutz (Freund 2024) unter meist 
männlicher Leitung der Landwirtschaftsbetriebe (Dahm 
2022) zugute.
Über Agrarsubventionen entscheidet überwiegend die 
EU. Sie werden in den nationalen Haushalten der
Mitgliedsstaaten verankert und in Deutschland mit dem 
GAP-Strategieplan umgesetzt (BMEL 2024c).
Agrarsubventionen machen in der GAP mehr als ein Drittel der 
Ausgaben im Haushalt der EU und damit den größten 
Etat aus (Steeger et al. 2022). Die GAP-Subventionen 
gliedern sich in zwei Säulen: Die eine Säule sind
Direktzahlungen, die mit wenigen Auflagen direkt an die
landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden; die andere 
Säule ist ein Etat, der Förderprogramme für die
nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung enthält 
und die ländliche Entwicklung fördert (BMEL 2022b). Mit 
der ersten Säule unterstützt die GAP vor allem die
konventionelle Landwirtschaft, mit der zweiten Säule werden 
mehrheitlich nachhaltige Projekte unterstützt. Das
Gefälle der Budgets für beide Säulen liegt bei etwa 80
Prozent für die erste Säule und 20 Prozent für die zweite 
Säule (BUND o. J.). Hier entsteht also ein
Ungleichgewicht, das zu einer unzureichenden Finanzierung
ökologischer Ziele führt. 
Die Subventionen der ersten Säule werden als
Flächenprämien pauschal nach Anzahl der bewirtschafteten 
Hektar an die Eigentümer*innen ausgezahlt. In
Deutschland erhalten ein Fünftel der Betriebe 70 Prozent der 
EU-Direktzahlungen; hier profitieren überproportional 
öffentliche Einrichtungen, Agrarholdings und zum Teil 
branchenfremde Organisationen als Inhaberinnen der 
Flächen (hbs et al. 2019; Steeger et al. 2022;
Wippermann/Drepper 2022). Nach der Novelle der GAP für die 
neue Förderperiode 2023 bis 2027 müssen Betriebe nun 
auch bei der ersten Säule landwirtschaftliche
Mindeststandards (die sogenannte Konditionalität) einhalten 
(„Standards für den guten landwirtschaftlichen und
ökologischen Zustand von Flächen“ [GLÖZ], BZL 2024).
Zusätzlich gibt es in der Förderperiode 2023 bis 2027 
neu eingeführte Ökoregelungen (z. B. Stilllegung von 
Ackerland, Extensivierung von Dauergrünland oder
Bewirtschaftung von Agroforstsystemen). Sie sollen für 
Landwirt*innen Anreize schaffen, freiwillige „Leistungen 
für die Umwelt zu erbringen“, die zusätzlich honoriert 
werden (BMEL 2022b). Umweltverbände kritisieren die 
Ökoregelungen als ökologisch weitgehend unwirksam 
und mit zu wenig Budget hinterlegt (Verbände-Plattform 
2022: 3; WWF 2021; NABU o. J.: 12). Auch das
Umweltbundesamt kritisiert die Ergebnisse der GAP-
Agrarreform; es errechnete, dass die Konditionalität der ersten 
Säule kaum und die Ökoregelungen nur zu 20 Prozent 
Auswirkungen auf den Klimaschutz haben (UBA 2023a; 
UBA 2024h; Feindt et al. 2021). Insofern wird trotz der 
langjährigen Verhandlungen um eine nachhaltigere und 
ökologischere gemeinsame EU-Agrarpolitik nur ein
kleiner Beitrag mit geringem Finanzvolumen geleistet.
Wenngleich die EU-GAP-Novelle Gleichstellung als ein 
Hauptziel formuliert, ist nicht wahrscheinlich, dass alle 
Geschlechter von den Fördermaßnahmen
gleichermaßen profitieren. Insbesondere die hohen
Fördervolumina stellen für Frauen Hürden dar. Anträge auf
Förderung werden über die Hofeigentümer gestellt; somit 
haben Frauen, da sie selten Eigentümerinnen sind,
keinen gleichwertigen Zugriff auf die Fördermittel (Dahm 
2022). Angesichts der ungleichen
Geschlechterverhältnisse in landwirtschaftlichen Betrieben liegt es nahe, 
dass bei 89 Prozent männlichen Betriebsleitungen von 
Betrieben Prämien hauptsächlich in der Hand von
Männern liegen. Bislang fehlt es an Daten zu
geschlechterdifferenzierten Verteilungswirkungen der Subventionen 
in der EU.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 79 – 
B.3 Landwirtschaft
80
3.3 Lösungsansätze für eine ökologische, 
geschlechtergerechte Produktion
3.3.1 Transformation von Produktion und 
Konsum
Eine ökologische Landwirtschaft entlastet die Umwelt 
und erspart der Gesellschaft dadurch hohe Kosten.
Hülsbergen et al. (2023: 7) beziffern das Einsparpotenzial 
bei den Umweltkosten, wenn 30 Prozent der
Landwirtschaft auf ökologische Produktion umgestellt werden, 
in Deutschland auf 4 Milliarden Euro. Bemessen an 
der Nettogesamtwertschöpfung der Landwirtschaft für 
2022 – laut BMEL (2023b) 17,2 Milliarden Euro – sind 
das 23,3 Prozent. Die regionale Produktion ermöglicht 
die Verkürzung der Lieferketten und damit die Kontrolle 
dringend zu implementierender Nachhaltigkeits- und 
Gleichstellungsstandards. Oft sind es Frauen, die in der 
direkten, regionalen Vermarktung tätig sind (siehe
Abschnitt B.3.2.1).
Auf internationaler Ebene wird mangelnde
Ernährungssicherheit als Argument gegen den beschleunigten 
und konsequenten Wandel in der Landwirtschaft
vorgebracht (z. B. Bayer o. J.). Bleiben Ernährungspraktiken 
und Lebensmittelverschwendung (WWF 2015) bestehen, 
kann der Ökolandbau den Nahrungsbedarf der Mehrheit 
der Weltbevölkerung tatsächlich nicht decken (Meemken/
Qaim 2018). Nahrungsmittelsicherheit ist ein
Menschenrecht. Insofern hat die globale Ernährungssicherheit 
eine höhere Priorität als Transformationsbestrebungen 
in der Landwirtschaft der Industrienationen. Ein
genauer Blick auf die Ursachen für Hunger zeigt allerdings, 
dass gegenwärtig global ausreichend Kalorien
produziert werden, um die Weltbevölkerung zu ernähren (WWF 
2024); dennoch hungern knapp 700 Millionen Menschen 
vor allem im Globalen Süden und oft in Ländern, die 
ihrerseits Nahrungsmittel für den Weltmarkt
produzieren (WWF 2024; FAO Hunger Map 2022). Der Zugang 
zu Boden, Wasser, Produktionsmitteln sowie zu sozialer 
Absicherung und Bildung entscheide darüber, „ob sich 
das Menschenrecht auf Nahrung verwirklicht“, so der 
WWF (2024). Insofern wird das Recht auf Nahrung nur 
dann durchgesetzt werden können, wenn sich die
globalen Ungleichheitsverhältnisse verringern,
Nahrungsmittelpreise nicht durch den internationalen Handel
bestimmt werden und sich die Ernährungsgewohnheiten 
der Menschen im Globalen Norden zu einer
fleischärmeren Ernährung entwickeln. Die Versorgung der
Weltbevölkerung mit ökologischen Produkten ist dann
denkbar, wenn die ineffiziente Fleischproduktion, bei der 
über 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen 
für die Futterproduktion genutzt wird (Gaugler 2015: 12), 
und die Lebensmittelverschwendung reduziert werden 
(z. B. Muller et al. 2017; Bayer et al. 2023). Das Thünen-
Institut stellte in Modellrechnungen fest, dass sich der 
ökonomische Ertrag durch die Produktionsumstellung 
bei den Landwirt*innen auf Dauer erhöhen ließe (Rieger 
et al. 2023). Diese Umstellung würde auch die
Konsumpräferenzen von Frauen deutlich mehr unterstützen als 
die landwirtschaftliche Produktion mit Schwerpunkt auf 
Tierhaltung und Fleischproduktion (siehe Kapitel
Ernährung). Der gesellschaftliche Wandel der Ernährung 
ist nicht nur Voraussetzung für die globale
Ernährungssicherheit und die Transformation der Landwirtschaft 
hin zum Ökolandbau, darüber hinaus kann er dazu
beitragen, traditionelle Geschlechterrollenzuschreibungen 
abzubauen.
3.3.2 Regulierung der 
Wertschöpfungsketten nach 
Kriterien der Gleichstellung
Unternehmen in Deutschland sollen durch das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Zukunft Einfluss 
auf die globalen Wertschöpfungsketten nehmen und
verbindliche Standards für Menschen- und Umweltrechte 
setzen. Der Schutz der Menschenrechte umfasst auch 
die Geschlechtergerechtigkeit. Unternehmen haben 
daher die Gleichstellung von Frauen und Männern in der 
Produktion zu fördern und Maßnahmen gegen die
Diskriminierung von Frauen zu ergreifen (UNDP 2019: 20; 
Zimmer 2025: Kapitel 2.4, i. E.).
Deutschland hat mit dem LkSG den ersten Schritt 
zur Regulierung globaler Wertschöpfungsketten
gemacht. Das 2023 in Kraft getretene Gesetz macht
erstmals eine unternehmerische Sorgfaltspflicht deutscher 
Unternehmen für Nachhaltigkeit und Menschenrechte 
in den Lieferketten verbindlich geltend. Zudem
fordert es von Unternehmen mit mindestens 1.000
Beschäftigten in Deutschland (vgl. § 1 Abs. 1 S. 3 LkSG) 
unter anderem: die Festlegung einer*eines
Menschenrechtsbeauftragten; eine Grundsatzerklärung der
unternehmerischen Menschenrechtsstrategie; eine
Risikoanalyse; Präventionsmaßnahmen; Abhilfemaßnahmen 
bei festgestellten Rechtsverstößen; die Einrichtung 
eines zugänglichen Beschwerdeverfahrens;
Dokumentations- und Berichtspflichten (BAFA o. J.; Zimmer 2023: 
29 ff.). Geschlechtergerechtigkeit wurde im deutschen 
Gesetz nicht konkret benannt. Daher formulierte ein 
Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in dem 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 80 – 
B.3 Landwirtschaft
81
Positionspapier „Geschlechtergerechtigkeit in globalen 
Lieferketten“ (Borkenhagen et al. 2020) Forderungen an 
Politik und Unternehmen (Handlungsempfehlung siehe 
Kapitel Energieerzeugung).
Auf europäischer Ebene trat 2024, unter anderem nach 
dem Vorbild des LkSG, die Sorgfaltspflichtenrichtlinie 
2024/1760/EU (CSDDD) in Kraft (Mittwoch/Wetenkamp 
2025: 4; Zimmer 2024: 457 ff.). Diese Richtlinie
beinhaltet ebenfalls einen Katalog von Sorgfaltspflichten 
für Unternehmen, bezogen auf die Einhaltung von 
Menschenrechten und Umweltstandards. Wie in den
Erwägungsgründen zur Richtlinie 2024/1760/EU erläutert 
wird, setzt die Richtlinie bei den Sorgfaltspflichten einen 
geschlechtergerechten Ansatz voraus
(Erwägungsgrund 33). Dies ist bei der Umsetzung der Richtlinie in 
Deutschland zu berücksichtigen und zu konkretisieren.
3.3.3 Alternative Ernährungsnetzwerke
Um den Problemen der Produktion durch den
Preisdruck der Handelsunternehmen, den
Ungleichheitsverhältnissen in globalen Wertschöpfungsketten und 
dem Risiko unsicherer Ernteerträge etwas
entgegenzusetzen, haben sich unter dem Begriff der Alternativen 
Ernährungsnetzwerke (Alternative Food Networks – AFN) 
neue Landwirtschaftsformen herausgebildet. Sie haben 
das Potenzial, herkömmliche Produktion-Konsum-
Beziehungen ökologisch und sozial zu verändern. AFN sind 
vielfältig; sie umfassen alternative Produktionsweisen 
(z. B. solidarische Landwirtschaft (SoLaWi),
Landkaufgenossenschaften, Bürgeraktiengesellschaften, Urban 
Gardening), alternative Vertriebswege (z. B. Food-
Kooperationen, Abokisten, Community Kitchens /
Volksküchen) und alternative Wirtschaftsformen (z. B.
Genossenschaften, Warentausch) (Rosol 2018; für Beispiele 
siehe Textbox 9). Für die landwirtschaftliche Produktion 
sind folgende Netzwerke von großem Interesse:
1. Landkaufgenossenschaften sichern mit den
Geschäftsanteilen ihrer Mitglieder
landwirtschaftliche Flächen und Höfe und verpachten sie
kostengünstig an ökologisch wirtschaftende Betriebe.
Fehlendes Kapital in Kombination mit der
Preisentwicklung auf dem Bodenmarkt ist das Hauptmotiv
für Landwirt*innen, mit Landkaufgenossenschaften
zusammenzuarbeiten. Vorteile sind vor allem die
langfristige Sicherung des Landes, der Fortbestand
der Höfe und vereinfachte Hofübergaben.
2. Bürgeraktiengesellschaften bündeln als
Vermittlerinnen das Kapital von Bürger*innen und
investieren es in Unternehmen der ökologischen
Lebensmittelwirtschaft. Damit sollen die
wirtschaftliche Entwicklung von Hofbetrieben 
und Neugründungen ermöglicht, die regionale 
Vernetzung der Betriebe gestärkt sowie eine 
ökologische und soziale Rendite für die Region 
erbracht werden. 
3. Solidarische Landwirtschaft (SoLaWi) ist ein
Modell solidarischer Ökonomie, bei dem Höfe sich
nicht nur durch den Verkauf einzelner Produkte
auf Märkten finanzieren, sondern auch durch die
langfristige Übernahme von Ernteanteilen durch
Mitglieder. Lebensmittel werden nicht mehr
über den konventionellen überregionalen Markt
vertrieben, sondern fließen in einen eigenen
durchschaubaren Wirtschaftskreislauf, der von
Verbraucher*innen mit organisiert und finanziert
wird.
AFN können Pilotformen für eine zukunftsfähige und 
geschlechtergerechte Landwirtschaft sein (Zoll et al. 
2025). Frauen haben dadurch – zum Beispiel durch 
den Zugang zu Boden (siehe Abschnitt B.3.2.1) –
bessere Chancen, außerfamiliär einen Hof zu übernehmen, 
zu pachten, zu kaufen oder einen Hof neu zu gründen. 
Damit können materielle Verhältnisse in der
Landwirtschaft geschlechtergerechter gestaltet werden. AFN 
eröffnen jedoch auch Männern Optionen und Wege, 
aus vorgezeichneten Zwängen und
geschlechterspezifischen Mustern herauszukommen: zum Beispiel den 
elterlichen Hof nicht übernehmen zu müssen oder einen 
Hof nicht zeitlebens bewirtschaften zu müssen, sondern 
berufsbiografisch flexibel zu sein. Somit haben AFN für 
Frauen und Männer emanzipatorisches Potenzial. Die 
Sachverständigenkommission ist allerdings skeptisch, 
ob sich dieses Potenzial automatisch entfalten wird; in 
Programmen und Selbstbeschreibungen von AFN
werden Geschlecht, Gleichstellung und faire
Geschlechterverhältnisse meist nicht thematisiert (Zoll et al. 2025). 
Geschlechterverhältnisse in AFN wurden
wissenschaftlich bisher wenig untersucht (Darkhani 2024). Darkhani 
stellt in einer Studie zu den Potenzialen von AFN für 
Gleichstellungsaspekte fest, dass die in den AFN
praktizierten Normen und Entscheidungsverfahren Frauen 
Chancen bieten, eher Führungsrollen zu übernehmen 
(ebd.: 10). Dennoch setzen auch AFN im Alltag auf
traditionellen Geschlechterrollen auf (ebd.: 10 f.), die sie 
wegen ihres vertrauten Wissens nutzen und weil
strukturelle Anreize für Geschlechterungleichheiten bestehen. 
Ökologisch orientierte Organisationsformen in der
Landwirtschaft benötigen daher gleichstellungspolitische
Impulse und Unterstützung, damit sie ihr inhärentes
gleichstellungspolitisches Potenzial tatsächlich entfalten.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 81 – 
B.3 Landwirtschaft
82
Textbox 9 – Alternative Ernährungsnetzwerke 
Das Ackersyndikat (Landkaufgenossenschaft) ist ein 
dezentraler Solidarverbund selbstorganisierter Höfe. 
Das Syndikat sorgt dafür, dass landwirtschaftliche 
Flächen den Menschen gehören, die sie ökologisch 
verantwortlich bewirtschaften und nutzen. Das Land ist 
nicht Privateigentum, sondern unverkäuflicher
Gemeinschaftsbesitz (www.ackersyndikat.org).
Die Kulturland Genossenschaft
(Landkaufgenossenschaft) organisiert Gemeinschaftseigentum an Grund 
und Boden (Allmende) für die bäuerlich geführte 
ökologische Landwirtschaft. Sie erwirbt Ackerland, 
Wiesen, Weiden, Hecken und Biotope und stellt sie 
regional eingebundenen Bauernhöfen zur Verfügung, 
die Biolebensmittel vor Ort vermarkten, Führungen 
anbieten, Naturschutz und Landschaftspflege betreiben, 
soziale Betreuung leisten oder erlebnispädagogisch mit 
Schulklassen arbeiten (www.kulturland.de).
Das Kartoffelkombinat – München ist ein Dorf
(solidarische Landwirtschaft) ist eine genossenschaftlich 
organisierte Gemeinschaft von derzeit etwas über 
3.000 Münchner Haushalten, die regionales, saisonales 
Biogemüse, zusammen mit ausgewählten
Partner*innen, anbaut. Die wöchentliche Ernte wird unter 
den Genoss*innen aufgeteilt und an Verteilstationen in 
München geliefert. Die Genoss*innen garantieren durch 
ihre Mitgliedschaft die Abnahme aller erzeugten 
Lebensmittel und übernehmen die Kosten für Saatgut, 
Löhne, Logistik etc. im Voraus. Ziele sind der Aufbau 
einer selbstverwalteten und nachhaltigen
Versorgungsstruktur sowie gemeinwohlorientiertes im Gegensatz zu 
profitmaximierendem Wirtschaften (www.kartoffel-
kombinat.de).
Die Bürger AG für regionales und nachhaltiges 
Wirtschaften (Bürgeraktiengesellschaft) unterstützt 
Unternehmen der Region, die ökologisch und fair 
produzieren. Dafür initiiert sie regelmäßig
Kapitalrunden, bei denen sich Bürger*innen an Höfen 
beteiligen können (www.buerger-ag-frm.de).
3.3.4 Veränderung von Mensch-Natur-
Verhältnissen
Um die ökologischen Probleme zu lösen, wird in den
Konzepten und Maßnahmen für die Zukunftssicherung der 
Landwirtschaft und landwirtschaftlicher Betriebe sowie 
für Biodiversität und Klimaschutz der entscheidende 
Hebel oft in innovativen Technologien (z. B. Precision 
Farming) ausgemacht. Damit bleiben diese Konzepte 
und Maßnahmen in der Logik der Naturbeherrschung 
(Geiter et al. 2025), während Horkheimer und Adorno 
(1969: 19) bereits 1944 feststellten: „Jeder Versuch, den 
Naturzwang zu brechen, indem Natur gebrochen wird, 
führt nur tiefer in den Naturzwang hinein.“ 
Das Wissen über Natur, ihre zunehmende Durchdringung 
durch die modernen Naturwissenschaften, zielt bisher 
auf eine Unterwerfung der Natur (Horkheimer/Adorno 
1944; Gehlen [1940] 1983; Tsing 2019; Ingold 2000). 
„Technik ist das Wesen dieses Wissens“, so stellten
Horkheimer und Adorno (1969: 10) fest. Für die ökologische 
und geschlechtergerechte Transformation muss dieser 
instrumentelle Zugang zur Natur von einem Zugang
abgelöst werden, der Natur nicht zuallererst als verfüg- und 
verwertbares Objekt definiert und behandelt, sondern als 
Wert an sich, als Subjekt. Für diesen Perspektivwechsel 
braucht es strukturell andere Praktiken im Mensch-
Natur-Verhältnis.
Für die Forschung im Bereich der landwirtschaftlichen 
Produktion braucht es Förderlinien, die nicht auf
Naturbeherrschung zielen, sondern auf ein integratives und 
geschlechtergerechtes Mensch-Natur-Verhältnis (siehe 
Handlungsempfehlung 6). Indem Rechte der Natur im 
Grundgesetz verankert werden, können Naturrechte – 
nach dem Beispiel Ecuadors, Boliviens, Indiens oder 
Neuseelands – einklagbar gemacht werden. Für eine
gerechte Bodenpolitik gilt es, das Gleichgewicht zwischen 
Naturnutzung und -regeneration wiederherzustellen, 
etwa durch eine Naturreproduktivitätswirtschaft, die 
auch natürliche Referenzräume ohne menschlichen
Einfluss einbezieht (siehe Handlungsempfehlung 2).
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 82 – 
B.3 Landwirtschaft
83
3.4 Handlungsempfehlungen
Agrarsubventionen an ökologische und  
Gleichstellungsziele knüpfen
In der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (EU-GAP) ist 
ein Paradigmenwechsel dringend geboten, um den 
großen Etat der Agrarsubventionen zugunsten einer 
geschlechtergerechten sozial-ökologischen
Transformation einzusetzen.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt der EU, die 
pauschalen flächenbasierten Bodenprämien der ersten 
Säule durch existenzsichernde Subventionsstrategien 
zu ersetzen, die die Abkehr von ineffizienten tierischen 
Produkten zugunsten einer vor allem pflanzlichen 
Produktion und zugleich die Gleichstellung der 
Geschlechter fördern. Die Subventionen müssen zum 
einen den Erhalt kleiner und mittelgroßer
(selbstständiger) Höfe einschließlich alternativer
Landwirtschaftsformen (z. B. Alternative Ernährungsnetzwerke), 
Tierwohl (z. B. Freiluft, Verzicht auf Wachstumshormone) 
und Biodiversität (z. B. Sortenvielfalt, Verzicht auf 
synthetische Düngemittel) begünstigen. Zum anderen 
müssen die Subventionen die Leitung, Übernahme und 
Gründung von Höfen durch Frauen und strukturell 
benachteiligte Menschen fördern. Bei der Ausarbeitung 
der Subventionsstrategien sollten Beteiligungsformate 
eingesetzt werden, die auch den Stimmen von
Landwirt*innen kleiner, mittlerer und ökologischer Betriebe 
Gehör verschaffen. Die Subventionen sind in
regelmäßigem Umfang auf ihre Wirksamkeit hin zu
evaluieren. 
Die Sachverständigenkommission schlägt dem Bund 
folgende Maßnahmen zur Unterstützung einer 
ökologischen, geschlechtergerechten Landwirtschaft in 
Deutschland vor: 
• Der Bund sollte Beratungs- und Förderprogramme
für Existenzgründungen und Hofübernahmen durch
Frauen und strukturell benachteiligte Menschen,
insbesondere zu Finanzierungsmöglichkeiten, fördern.
• Der Bund sollte Beratungs- und Förderprogramme
für Betriebe der konventionellen Landwirtschaft in
Richtung Biodiversität, Klimaschutz, ökologischer
Landbau fördern.
• Der Bund sollte eine Abgabe für
Treibhausgasemissionen der Tierhaltung, eine sogenannte
Methan-Steuer, orientiert an der dänischen Initiative,
einführen. Die Einnahmen sollten für die
nachhaltigere Landwirtschaft und den Naturschutz verwendet
werden, etwa für die Wiederbewaldung oder die
Finanzierung eines methanreduzierenden
Futtermittelersatzes. Gleichzeitig muss das Tierwohl Priorität
haben und eine mögliche Effizienzsteigerung (z. B. 
durch Kraftfutter in der Milchproduktion) vermieden 
werden.
• Der Bund sollte Vermittlungsprogramme und -
portale für Anbieter*innen und potenzielle Käufer*innen
von Höfen initiieren; dabei sollte für Frauen als
Pächterinnen oder Käuferinnen sensibilisiert werden.
• Der Bund sollte Maßnahmen für die Verbesserung
der Arbeitsstandards und des Arbeitsschutzes für
Saisonarbeitskräfte, insbesondere
Arbeitsmigrantinnen, ergreifen.
• Der Bund sollte landwirtschaftliche Materialien und
Medien hinsichtlich ihrer geschlechterstereotypen
Text- und Bildsprache überarbeiten.
Gerechte Verteilung durch gerechte Bodenpolitik 
ermöglichen
Damit bisher strukturell benachteiligte
Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel Frauen, Kleinbäuer*innen oder 
Saisonarbeitende, besseren Zugang zu Boden erhalten, 
ist eine gerechte Bodenpolitik notwendig. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in eine
Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen und Boden 
nach Kriterien des Gemeinwohls zu verpachten. Die 
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) 
hat für eine solche gemeinwohlorientierte Verpachtung 
einen Kriterienkatalog vorgelegt (AbL 2022), den die 
Sachverständigenkommission unterstützt. Kommunen, 
Städte, Kreise und Kirchen sollten ihren Bodenbesitz 
nach diesen Kriterien des Gemeinwohls und nach
Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit verpachten.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Die Kommunen sollten Frauen und andere
strukturell benachteiligte Bevölkerungsgruppen bei der
gemeinwohlorientierten Vergabe kommunalen Bodens
bevorzugt berücksichtigen.
• Kommunen sollten nach Kriterien der
gemeinwohlorientierten Verpachtung Holdings, die gewerbliche
Tierhaltung betreiben oder genverändertes Saatgut
verwenden, sowie Akteur*innen, die gegen
Demokratie, Menschenwürde oder soziale
Mindeststandards verstoßen, von der Vergabe ausschließen.
• Es sollten Bodenfonds eingerichtet werden, sodass
Kommunen weitere landwirtschaftliche Nutzflächen
erwerben, kriteriengeleitet verpachten und die
(geschlechter-)gerechte und gemeinwohlorientierte
Vergabe von Böden ermöglichen können.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 83 – 
B.3 Landwirtschaft
84
• Der Bund sollte Kommunen bei der Refinanzierung
von Bodenflächen unterstützen, zum Beispiel durch
Eigenkapitalbeteiligungen.
• Länder und Kommunen sollten natürliche
Referenzräume einrichten, die ohne menschlichen Einfluss
bestehen, um die natürliche Regenerationsfähigkeit
der Natur zu erproben.
Gestaltungsmacht von Frauen in Entscheidungsgremien 
erhöhen und Organisationsstrukturen stärken
Frauen müssen in der Landwirtschaft als
Macherinnen und Entscheiderinnen sichtbarer werden. In den 
Führungspositionen des Agrar- und Ernährungssektors, 
aber auch in Verbänden sowie in den
Entscheidungsgremien der Landwirtschaftskammern müssen Frauen 
gleichberechtigter repräsentiert sein. Darüber hinaus 
müssen die Organisationsstrukturen für Frauen und 
andere strukturell benachteiligte Bevölkerungsgruppen 
finanziell unterstützt werden. Lokale und regionale
Vernetzungen sind ein zentraler Hebel, um deren
Kompetenz und Leistung in der Landwirtschaft sichtbar zu
machen.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen: 
• Bei den Führungspositionen des Agrar- und
Ernährungssektors sowie in den Entscheidungsgremien
von Landwirtschaftskammern und Verbänden sollte
ein Mindestanteil für Frauen vorgeschrieben werden.
• Verbände sollten Frauen und strukturell
benachteiligte Bevölkerungsgruppen in der Landwirtschaft
durch gezielte Öffentlichkeitskampagnen stärken.
Die Kampagnen sollten weibliche Vorbilder und
alternative Rollenverteilung bei Sorgearbeit, aber
auch Arbeitsteilung in den Betrieben sichtbar
machen, zum Beispiel durch Nachwuchspreise an
Gründerinnen.
• Der Bund sollte Netzwerke für Frauen und strukturell
benachteiligte Menschen (z. B. LSBTIQ*,
Saisonarbeitende) in der Landwirtschaft fördern. Ein Beispiel
ist das Emanzipatorische Landwirtschaftsnetzwerk
(ELAN).
• Der Bund sollte Mittel für die Vernetzung regionaler
Akteur*innen (z. B. Höfe, Verbände,
Umweltstiftungen, Frauenverbände und Handel) bereitstellen; dies
bezieht sich auch auf bereits bestehende
Netzwerke. Die bundesweite Regionalbewegung der
Ernährungswirtschaft ist ein positives Beispiel für einen
solchen Interessenverband.
Bundesprogramm für alternative Ernährungsnetzwerke 
auflegen
Alternative Ernährungsnetzwerke bieten durch ihre 
basisdemokratischen Strukturen Potenziale für die 
Gleichstellung und fördern zugleich ökologische und 
regionale Produktionsweisen, die Produzent*innen und 
Verbraucher*innen enger aneinander binden. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, ein 
Bundesprogramm für die Erprobung alternativer
Ernährungsnetzwerke aufzulegen. Ziel ist die Entwicklung 
einer Naturreproduktivitätswirtschaft, die einen
kooperativen Zugang zur Natur ermöglicht und ein
ausgewogenes Verhältnis von Produktion und natürlicher 
Regeneration anstrebt. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Der Bund sollte Projekte alternativer
Ernährungsnetzwerke skalieren, um eine Ökologisierung und
Regionalisierung von Landwirtschaft
voranzubringen, die von der globalen Wertschöpfung entkoppelt
ist und Anreize für Frauen in der Landwirtschaft
bietet.
• Der Bund sollte Kriterien der Gleichstellung als
Voraussetzungen für die Förderung setzen. Indikatoren
dafür könnten Frauen in Führungspositionen, gleiche
Bezahlung sowie die Abschaffung von
Arbeitssegregation nach Geschlecht sein.
Elternschaft geschlechtergerecht ermöglichen, 
Mutterschutz und Elternzeit durchsetzen 
Landwirt*innen können Mutterschutz und Elternzeit nicht 
ausreichend wahrnehmen. Daher sollten die
gesetzlichen Maßnahmen zum Mutterschutz für selbstständig 
arbeitende Gebärende entsprechend der gemeinsamen 
Erklärung des „Bündnisses für den Mutterschutz für 
Selbständige“ (2024) angepasst werden. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher: 
• Schwangerschaften und die Zeit vor, während und
nach der Geburt durch eine öffentlich finanzierte
Verdienstersatzleistung für Selbstständige
abzusichern;
• das Elterngeld für Selbstständige zu vereinfachen
sowie Maßnahmen zur Absicherung für Betriebe zu
entwickeln. Dazu gehört zum Beispiel die
Vermittlung und Finanzierung von Arbeitskräften in Phasen
von Familiengründung, Krankheit und Urlaub durch
den Bund.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 84 – 
B.3 Landwirtschaft
85
Geschlechtergerechte Datenerhebung und 
Wissensproduktion umsetzen
Für eine geschlechtergerechte Politik sind verlässliche 
und differenzierte Daten notwendig. In den Erhebungen 
der Agrarstatistik, der Verdienststrukturerhebung sowie 
im Mikrozensus sollten künftig Daten über die
geschlechterspezifische Verteilung landwirtschaftlichen 
Grundbesitzes, von Hofübernahmen und von
saisonalen Arbeitskräften (mit/ohne Migrationsgeschichte
beziehungsweise Wohnsitz im Ausland) erhoben werden. 
Zudem sollten Daten über Geschlechterungleichheiten 
wie den Gender Pay Gap, den Gender Care Gap und den 
Gender Pension Gap vorhanden sein. Es sollten zudem 
Maßnahmen für eine geschlechtergerechte
Landwirtschaft evaluiert und geschlechtergerechte
Landwirtschaft maßgeblicher in die Forschungsförderung
integriert werden.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Gleichstellungsbezogene und soziodemografische
Daten für die Landwirtschaft sollten zum Beispiel
in der Agrarstatistik, der Verdienststrukturerhebung
oder im Mikrozensus umfassend erhoben werden.
Darunter sollten neben Geschlecht, Familienstand
und Alter auch Daten zu Besitzanteilen am Hof,
arbeitsrechtlicher Position, Einkommen und
Alterssicherung sowie Urlaub und Arbeitsstunden mit
Angaben zu exklusiv übernommenen Tätigkeiten wie
Sorgearbeit oder Direktvermarktung erhoben werden.
• Es sollte eine Berichtspflicht zu Stand, Zielen und
Maßnahmen der gleichberechtigten Teilhabe und
Geschlechtergerechtigkeit in der konventionellen und
ökologischen Landwirtschaft beschlossen werden.
• Der Bund sollte durch eine Förderlinie Studien
fördern, die Themen der Landwirtschaftsentwicklung
mit Geschlechtergerechtigkeit zusammendenken,
In- und Exklusionsmechanismen für strukturell
benachteiligte Bevölkerungsgruppen in der
Landwirtschaft adressieren und Maßnahmen zur
Veränderung von Mensch-Natur-Verhältnissen entwickeln.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 85 – 
86
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
Kernbotschaften
• Planungskulturen und -verfahren orientieren sich häufig an vermeintlich geschlechtsneutralen Vorgaben;
geschlechterdifferenzierte Perspektiven beziehungsweise Perspektiven strukturell benachteiligter Menschen
werden systematisch vernachlässigt.
• Handlungsleitend für die sozial-ökologische Transformation muss in der Stadt- und Raumentwicklung die
Sorge für die Menschen und den Planeten sein. Werden Sorgearbeit, Gemeinwohl und der Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen berücksichtigt, hat dies Auswirkungen darauf, wie Räume gestaltet und verteilt werden.
• Um die Geschlechter- und Raumverhältnisse nachhaltig und sozial-ökologisch zu transformieren, bedarf es
feministisch-herrschaftskritischer Ansätze wie dem Gender Planning.
Städten und ihrem Umland wird eine Schlüsselfunktion 
für die sozial-ökologische Transformation bescheinigt 
(WBGU 2017: 2 ff.; Engel/Knieling 2018: 24). In
Deutschland leben hier 71 Prozent der Bevölkerung, wobei 
40 Prozent davon in den Innenstädten und 60 Prozent 
im Umland leben (Destatis 2024b). Städte werden als 
Orte gesellschaftlicher und kultureller Innovation und 
als Ausgangspunkt für Wertewandel und neue Ideen, 
die als Bausteine einer Nachhaltigkeitskultur den Weg 
zu einer sozial-ökologischen Transformation bereiten, 
beschrieben (Schneidewind 2018: 262). Gleichzeitig
besteht das Phänomen einer schon länger erkannten
Hybridisierung, bei der die Stadt-Land-Grenzen besonders 
in Metropolregionen verschwimmen, sich Menschen 
entlang eines städtisch-ländlichen Kontinuums
bewegen, von Außenbezirken und vorgelagerten Städten 
zur Arbeit pendeln und zu Verdichtung und Urbanität in 
vorstädtischen Räumen beitragen (Mölders et al. 2016; 
Hofmeister/Kühne 2016).
Die gesellschaftlichen Geschlechter- und die
entsprechenden Machtverhältnisse manifestieren sich in 
der Stadt- und Raumentwicklung vor allem durch die 
gebaute Umwelt – und damit über lange Zeiträume. 
Seit den 1930er Jahren wirkt in Deutschland das
Leitbild einer funktionsgetrennten Stadt, in der Wohnen, 
Arbeiten, Erholen und auch der Verkehr in voneinander 
getrennten räumlichen Sektoren stattfinden. Dieses 
Leitbild wurde beim Wiederaufbau nach dem Zweiten 
Weltkrieg handlungsleitend für die Stadtplanung (siehe 
u. a. Leggewie 2015). Begriffe wie Trabantenstädte oder
Schlafstädte verdeutlichen das damit verbundene
traditionelle Rollenverständnis: Arbeit war darin auf die
Erwerbsarbeit des heterosexuellen Mannes reduziert,
Sorgearbeit, die überwiegend in der (privaten) Wohnung
stattfand, blieb unsichtbar und nicht existent (u. a.
Dörhöfer/Terlinden 1998; Bauhardt 2007a; Dellenbaugh-Losse
2024a: 25 ff.). Geplant wurde aus der Sicht derjenigen,
die einen „entsorgten“ Alltag hatten (Zibell 2022: 50).
Das Ideal der funktionsgetrennten Stadt wurde
inzwischen zwar durch Leitbilder abgelöst, die integrativer 
sind und auf das Gemeinwohl und „die transformative 
Kraft der Städte“ (Die Neue Leipzig Charta 2020) setzen, 
wirkt aber bis heute nach: durch die in den 1960er und 
1970er Jahren geschaffenen Gebäude und durch Stadt- 
und Raumstrukturen auf baulicher Seite und durch
fortbestehende androzentrische Denk- und Sichtweisen auf 
planerischer Seite. 
Wie werden Flächen verteilt? Wie wird planerisch mit 
Konkurrenzen zwischen verschiedenen
Nutzungsanforderungen – zum Beispiel Mobilität, Erholung,
Versorgung – umgegangen? Wie wird dies baulich
umgesetzt in Form von Straßen, Parks, Einkaufszentren 
etc.? Die diesbezüglichen Entscheidungen schaffen 
Raumstrukturen, und diese wiederum bestimmen mit 
über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, über den 
Zugang zu Mobilität und über Nutzungsmöglichkeiten 
öffentlicher Orte wie Grünflächen. Mit der sozial-
ökologischen Transformation kommen in der Stadt- und 
Raumentwicklung nun Maßnahmen zum Klima-, Umwelt- 
und Naturschutz sowie zur Klimaanpassung hinzu. Auch 
diese wirken sich auf die Teilhabe, die Zugänglichkeit 
und die Nutzungsmöglichkeiten aus. Zu berücksichtigen 
sind hierbei etwaige Unterschiede je nach
Zugehörigkeit und gesellschaftlicher Position: Welche Effekte 
haben die entsprechenden Maßnahmen etwa für Frauen, 
für Sorgearbeit Leistende, für Menschen mit geringem 
Einkommen, für queere, migrantische und mehrfach 
diskriminierte Personen? Durch Stadt- und
Raumentwicklung können Möglichkeits- und Entscheidungsräume 
eingeschränkt oder erweitert werden (Hofmeister/
Mölders 2021); es geht also nicht nur darum, was geplant 
wird, sondern auch darum, wie und für wen.
In den urbanen Gebieten werden die Folgen des
Klimawandels mit höheren Temperaturen und
Starkregenereignissen zunehmend erfahrbar. Die sozialräumliche 
Konzentration von Bevölkerungsgruppen mit geringem 
Einkommen in Stadtteilen mit niedrigen Mieten, de-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 86 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
87
fizitären Wohnbedingungen und vernachlässigten
Infrastrukturen kann zu einer mehrfachen Benachteiligung 
führen: ökonomisch (Stieß 2023) und gesundheitlich 
(Bolte et al. 2012; Baumgart et al. 2025). Die räumliche 
Verteilung von Luft- und Lärmbelastung,
Grünflächenversorgung, die thermische Belastung sowie die
geringere Energieeffizienz und der Lärmschutz der Gebäude 
weisen einen deutlichen Zusammenhang mit der
ökonomischen Situation der Wohnbevölkerung auf.
Einkommensarme Haushalte, allen voran Alleinerziehende 
und (hoch-)alte Frauen, leben überdurchschnittlich
häufig in diesen stark belasteten Gebieten, was die
Sorgearbeit erheblich erschwert und die prekäre Situation
verschärft. Der Umweltgerechtigkeitsatlas Berlin (SenUMVK 
2022) gibt hier einen aufschlussreichen exemplarischen 
Einblick (Stieß 2023; Helbig 2023). 
Die sozial-ökologische Transformation betrifft nicht nur 
die Städte und deren Umland, sondern auch die
Gemeinden und die ländlichen Räume. Auch dort gilt es, die 
Transformation mit den Mitteln der Raumentwicklung zu 
gestalten. Es stehen massive strukturelle Veränderungen 
an oder finden bereits statt, beispielsweise durch den 
Rückbau fossiler Energieerzeugung und den
Braunkohleausstieg und durch den Ausbau der Anlagen für
erneuerbare Energien (siehe Dankers et al. 2024). Das Beispiel 
Lausitz zeigt, wie wichtig es dabei ist,
Geschlechterperspektiven von Beginn an und auf allen Ebenen
einzubeziehen (siehe Kapitel Arbeitsmarkt).
Jede Person handelt im Raum, beispielsweise durch 
Fortbewegung, wirtschaftliche und kulturelle
Aktivitäten, soziale Interaktionen oder ökologische Initiativen. 
Somit kann auch jede Person ihr individuelles Handeln 
im Raum auf die sozial-ökologische Transformation 
hin ausrichten (Lamker/Schulze Dieckhoff 2020: 370). 
Die Stadt- und Raumentwicklung, deren Aufgabe es 
ist, Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren 
und zu gestalten, kann und muss diesen Prozess
unterstützen; dieser Anspruch zeigt sich in der
wachsenden Diskussion über Postwachstum unter Planer*innen 
(Lamker o. J.). 
Die interdisziplinäre Geschlechterforschung bearbeitet 
zunehmend Betroffenheiten und Potenziale aus dem 
Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die aus der
Klimaanpassung und aus der sozial-ökologischen
Transformation resultieren (können); deutliche Lücken in 
Bezug auf Geschlechterwirkungen zeigen sich indessen 
nach wie vor in der raumbezogenen Forschung
(Mölders 2023). Zudem bestehen erhebliche Defizite beim 
Transfer der Ergebnisse der geschlechterorientierten
Forschung in die Praxis.
In diesem Kapitel geht es darum, bestehende
Planungskulturen und -ansätze zu hinterfragen, strukturelle
Ungleichheiten in den Blick zu nehmen und Empfehlungen 
für die rechtliche, institutionelle und materielle
Einbeziehung von Gleichstellungsbelangen in die räumliche 
Planung zur Umsetzung der sozial-ökologischen
Transformation zu geben.
4.1 Strategien der nachhaltigen und geschlechtergerechten 
Stadt- und Raumentwicklung
4.1.1 Transformative Strategien 
der nachhaltigen Stadt- und 
Raumentwicklung
Gleichstellungsbelange werden in fast allen
transformativen Strategien der nachhaltigen
Raumentwicklung auf europäischer, nationaler und kommunaler 
Ebene benannt. Im Folgenden wird dargestellt, in
welchen Strategien und Prozessen sie jeweils einbezogen 
werden.
Der überwiegende Anteil nachhaltiger
Raumentwicklungsprozesse und -strategien auf transnationaler 
Ebene berücksichtigt Geschlechteraspekte. Beispiele 
sind die Lokale Agenda 21 der UN-Konferenz 1992 
in Rio de Janeiro oder, später, die Verpflichtungen in 
der Agenda 2030 mit den SDGs, darunter das Ziel 11: 
„Nachhaltige Städte und Gemeinden“. Die New Urban 
Agenda, bei der Konferenz UN Habitat III in Quito 
2016 beschlossen, enthält über die Empfehlung zur
inklusiven Beteiligung hinaus eine Reihe von
Selbstverpflichtungen der Regierungen: zu geschlechtergerechter 
Stadtentwicklung, Mobilitätsplanung, Klimaschutz und 
-anpassung (Röhr et al. 2018: 100). Allerdings wurde
die New Urban Agenda in Deutschland bisher in den
zuständigen Ministerien wenig berücksichtigt, geschweige
denn umgesetzt. Zur mangelnden Umsetzung trägt das
Fehlen eines Fahrplans und robuster
Überprüfungsmechanismen bei (WBGU 2017). Gleiches gilt für den
Gender Action Plan (UNFCCC-GAP). Dieser wurde 2017
auf der 23. Vertragsstaatenkonferenz der UNFCCC
verabschiedet und 2019 auf der COP 25 in Madrid evaluiert
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 87 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
88
und erweitert. Er wurde in Deutschland bisher auf der 
nationalen Ebene der Klimaschutz- und
Anpassungsstrategien wenig systematisch berücksichtigt (siehe
Kapitel Energieerzeugung: Handlungsempfehlung 1).
Auf der nationalen Ebene liegt die Neue Leipzig-Charta 
(2020) als strategische Grundlage für integrierte
Stadtentwicklung und Mobilität vor; sie wurde beim
Informellen Ministertreffen Stadtentwicklung im Rahmen 
der deutschen Ratspräsidentschaft der EU im November 
2020 verabschiedet. Die Charta legt im Kapitel „Die
Gerechte Stadt“ das Ziel „Chancengleichheit und
Umweltgerechtigkeit für alle, unabhängig von Geschlecht,
sozioökonomischem Status, Alter und Herkunft“ fest, führt 
dies im Weiteren aber nicht als Querschnittsthema aus. 
Erreicht werden soll das besagte Ziel, indem die
gemeinwohlorientierte Stadtpolitik einbezogen und die 
(Alltags-)Belange und Interessen aller Bürger*innen zu 
gleichen Teilen, gerecht und ausgewogen berücksichtigt 
werden. Eine grundsätzliche Geschlechterperspektive 
fehlt jedoch.
Die Umsetzung nachhaltiger geschlechtergerechter 
Raum- und Stadtentwicklung wie auch von Klimaschutz- 
und Klimaanpassungszielen liegt im föderalen
Deutschland weitestgehend in der Verantwortung der
Kommunen (Brasche/Lang 2018: 201 f.; 210). Auf kommunaler 
Ebene werden Maßnahmen für Hitzeschutz, Schutz vor 
Starkregenereignissen und für Wassermanagement 
beschlossen und umgesetzt, ebenso die Nutzung und 
(Neu-) Verteilung der Flächen für Siedlungsstruktur, 
Infrastruktur, Energieproduktion, Wärmeverteilung und 
Natur- und Freiräume. Hier werden übergeordnete
Anforderungen raumbedeutsamer Infrastrukturen, zum 
Beispiel einer Bundes- oder Landesstraße, oder
übergeordnete Versorgungsangebote, etwa Gewerbegebiete 
oder Krankenhäuser, in ihren nahräumlichen
Auswirkungen ausgehandelt. Noch deutlicher wird auf
Bezirksebene / im Quartier und im direkten Wohn- und 
Lebensumfeld, wie die bioklimatische Situation vor Ort 
vom globalen Umfeld und den Entscheidungen über die 
gebaute Umwelt abhängig ist – und wie sie sich auf das 
Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen
auswirkt. Von den negativen Folgen des Klimawandels sind 
Frauen und vulnerable Personen, etwa alte Menschen, 
Personen mit Migrationsgeschichte oder LSBTIQ*,
aufgrund struktureller Diskriminierungen stärker betroffen 
(z. B. Baumgart et al. 2025).
4.1.2 Regulative Elemente in der 
Raumplanung und Bauleitplanung
Während die Raumplanung vor allem auf Bundes- oder 
Landesebene stattfindet, ist die Stadtplanung stärker 
durch die kommunale Ebene geprägt, geschieht also 
eher vor Ort. Neben dem Raumordnungsgesetz (ROG) 
des Bundes für dessen überregionale Planungen gibt 
es entsprechende Landesplanungsgesetze für die
regionale Planung. Hinzu kommt die Bauleitplanung, die 
rechtlich durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt 
und durch die kommunale Planungshoheit abgesichert 
ist; sie regelt unter anderem den Flächennutzungs- und 
den Bebauungsplan.
Das ROG regelt die Aufgaben, Leitvorstellungen,
Grundsätze und Bindungswirkungen der Raumordnung; zudem 
enthält es allgemeine Vorschriften über
Raumordnungspläne sowie Regelungen für die Raumordnung in den 
Ländern und im Bund. Leitend ist eine nachhaltige 
Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen 
Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen
Funktionen in Einklang bringt (Spitzner et al. 2020). Explizite 
Verweise auf Geschlechterverhältnisse oder -
gerechtigkeit fehlen im ROG – anders als in einigen
Landesgesetzen (z. B. § 1 Nr. 2 Nr. 2 Saarländisches
Landesplanungsgesetz).
Der Rahmen für die kommunale Bauleitplanung wird im 
BauGB vorgegeben. Das BauGB ordnet in § 1 Abs. 6 Nr. 3 
BauGB an, dass bei der Bauleitplanung insbesondere 
„die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und 
behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen 
auf Frauen und Männer“ zu berücksichtigen sind.
Aktuelle Diskussionen gehen zwar dahin, ob daraus ein 
verpflichtender Gender-Check für die Bauleitplanung 
abgeleitet werden kann (Dellenbaugh-Losse 2024b). 
Aktuell jedoch werden Genderbelange im Verfahren der 
Bauleitplanung nicht flächendeckend berücksichtigt.
Neben den Regeln, die im Planungsrecht festgehalten 
sind, bestimmen informelle Instrumente die
strategische Orientierung und Ausgestaltung von Planung (vgl. 
Danielzyk/Münter 2018; Tummers/Wankiewicz 2020). 
Diese Verfahren und Instrumente räumlichen Planens 
sind nicht im engeren Sinne rechtsverbindlich, weshalb 
sie durch eine größere Anpassungsfähigkeit und
Offenheit gekennzeichnet sind. Beispiele dafür sind Leitbilder 
und kommunikative und kooperative Ansätze (Danielzyk/
Sondermann 2018). Solche Verfahren und Instrumente 
kommunizieren normative Entwicklungsvorstellungen 
der Raumplanung und bilden die Grundlage für das
gemeinsame Handeln der verschiedenen Planungsebenen 
(BMWSB 2016).
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 88 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
89
4.1.3 Das Klimaanpassungsgesetz und 
die Deutsche Anpassungsstrategie 
an den Klimawandel
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) wurde am 
20.12.2023 vom Bundestag beschlossen und trat am 
01.07.2024 in Kraft. Es zielt darauf ab, negative
Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden oder, wenn 
nicht mehr vermeidbar, zu reduzieren, die Resilienz 
(Widerstandsfähigkeit) ökologischer Systeme und der 
Gesellschaft zu steigern und eine Zunahme sozialer
Ungleichheiten als Folge des Klimawandels zu verhindern 
(§ 1 KAnG). Es regelt das weitere Vorgehen, das
Monitoring und die Berichterstattung sowie die Erstellung von
Klimaanpassungskonzepten nicht nur auf Bundes-,
sondern auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Wichtige
Schritte auf Bundesebene sind dabei die Durchführung
und regelmäßige Anpassung einer Risikoanalyse und die
Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie mit
messbaren Zielen. Die Bundesländer und die Kommunen
werden verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte zu
entwickeln; die Bundesregierung soll sie dabei beratend und
finanziell unterstützen. Dabei sind unter anderem
Hitzeaktionspläne, Starkregen- und
Hochwassergefahrenkarten, Freiraumkonzepte sowie Landschafts- und
Grünordnungspläne zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 6 KAnG).
Trotz der hohen und vielfach belegten Relevanz, den die 
Klimafolgenanpassung für die Gleichstellung hat (Röhr et 
al. 2018), findet sich im Referentenentwurf zu den
Auswirkungen des KAnG folgender Satz: „[G]
leichstellungspolitische Auswirkungen […] sind durch dieses Gesetz 
nicht zu erwarten.“ (BMUV 2023 IV. 6) Deshalb wundert 
es nicht, dass Gleichstellungs- oder
Geschlechteraspekte weder im Entwurf noch im beschlossenen Gesetz 
angesprochen werden. Entsprechende
Anknüpfungspunkte sind in dem Gesetz durchaus vorhanden. So 
schreibt es für die Klimaanpassungsstrategie Cluster 
zu menschlicher Gesundheit (siehe Kapitel Gesundheit), 
Infrastruktur, Stadtentwicklung, Raumplanung und
Bevölkerungsschutz sowie ein übergreifendes Cluster vor, 
das soziale Aspekte der Anpassung (u. a. vulnerable 
Gruppen) adressiert. 
Die am 11.12.2024 im Bundeskabinett verabschiedete 
Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 
(BMUV 2024a) erwähnt Geschlechteraspekte dezidiert 
an zwei Stellen im Aktionsfeld „Soziale Gerechtigkeit und 
vulnerable Gruppen in der Klimaanpassung“. Soziale
Gerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung werden darin 
als wichtige Querschnittsanforderungen an gute
Governance in der Klimaanpassung angesehen; ein
messbares Ziel wird dafür aber nicht bestimmt (ebd.: 108). 
Weiterhin wird formuliert, dass „die soziale Wirkung von 
Instrumenten und Maßnahmen der Klimaanpassung in 
allen Clustern zu berücksichtigen ist, beziehungsweise 
Anpassungspolitik sozial und geschlechtergerecht zu 
gestalten ist um Maladaptation (Fehlanpassung)
vorzubeugen“ (ebd.: 109); zur Umsetzung dieser Zielstellung 
wird auf das KAnG (rück-)verwiesen. Über diese
dezidierten Hinweise hinaus lassen sich
Geschlechterwirkungen aber auch in allen anderen Aktionsfeldern und 
Clustern vermuten: zum Beispiel in den Aktionsfeldern 
Eigenvorsorge (siehe das Kapitel Wohnen und
Energienutzung), Arbeitsschutz oder Bildung. Eine
Vulnerabilitätsanalyse, die auf soziale und Geschlechterwirkungen 
abzielt, könnte hier mehr Klarheit verschaffen.
Die geschlechterspezifischen Auswirkungen des
Klimawandels sind vor allem für Hitzeextreme relativ gut
belegt. Hier zeigt sich eine überdurchschnittliche
Betroffenheit von Frauen, sowohl gesundheitlich als auch bezogen 
auf die Sorgeverpflichtungen, die dadurch zunehmen. 
Nachgewiesen sind auch Auswirkungen von Hitzewellen 
auf Schwangerschaften und auf die Entwicklung von 
Neugeborenen, zudem auf häusliche Gewalt (Röhr et al. 
2018: 69 f.; siehe ausführlicher das Kapitel Gesundheit).
Analysen kommunaler, regionaler und nationaler
Klimaanpassungs- und Klimaschutzstrategien aus den
vergangenen Jahren zeigen, dass Genderbelange und
geschlechterspezifische Auswirkungen darin bislang kaum 
berücksichtigt werden (Spitzner et al. 2020: 141 ff., 161 ff.; 
Warner et al. 2025). Bei der grundlegenden Änderung 
der Flächennutzung und teilweisen
Flächenneuverteilung, die durch das KaNG und die DAS zu erwarten sind, 
ist eine systematische Berücksichtigung von
Genderbelangen jedoch unerlässlich; nur so kann unter anderem 
gewährleisten werden, dass die Belange der Sorgearbeit 
adäquat erfasst und einkalkuliert werden.
4.1.4 Digitalisierungsstrategien in der 
nachhaltigen Raumentwicklung
Die sozial-ökologische Transformation ist auf
strategischer und räumlicher Ebene eng mit
Digitalisierungsstrategien verbunden. Denn diese verändern die Nutzung 
von Wohnraum, öffentlichem Raum,
Versorgungsdienstleistungen und kommunalen Dienstleistungen sowie die 
Mobilität (Bauriedl 2024: 48). In städtischen Räumen 
können sie zur Steigerung der Ressourcen- und
Energieeffizienz, zur Verbesserung der Governance und zu einer 
effizienteren Mobilität beitragen. In ruralen Räumen
ermöglichen sie mobiles Arbeiten am Wohnort und
schaffen flexible Mobilitätsangebote außerhalb der
Hauptverkehrszeiten und -strecken, zudem verbessern sie 
die Möglichkeiten der Teilhabe an Kommunikation. Ihr 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 89 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
90
Nutzen für die Vernetzung wird insbesondere in ländlich 
geprägten Räumen von Frauen höher bewertet (Menking 
et al. 2021: 139, 143).
Um die Wirkungen der Digitalisierung in der sozial-
ökologischen Transformation umfassend einschätzen zu 
können, sind auch die ökologischen Effekte – etwa der 
zunehmende Energieverbrauch (Lange/Santarius 2018) 
– zu berücksichtigen, ebenso Fragen sozialer
Gerechtigkeit (Bauriedl 2024: 56). Momentan konzentrieren sich
Smart-City-Infrastrukturen und -Dienstleistungen
überwiegend auf selektive Teilräume der Städte und
Verdichtungsräume (ebd.: 52; BBSR 2021). Intelligente
Ampelschaltungen oder effiziente zentral gesteuerte
Stromnetze bieten standardisierte digitale
Nachhaltigkeitslösungen. Sie adressieren traditionelle Leitbilder
wie die „autogerechte Stadt“ oder den
„familienorientierten Wohnungsbau“. Um dies zu vermeiden, gilt
es gerade auch bei der Umsetzung digitaler Prozesse
und Maßnahmen in der Stadt- und Raumentwicklung, 
sozialräumliche Gegebenheiten, unterschiedliche
Stadtgesellschaften und Bewertungen der urbanen Gegenwart 
und Zukunft in ihrer Vielfalt zu berücksichtigen (Bauriedl 
2024: 56).
Die Smart City Charta (BBSR/BMUB 2021), die
Kommunen bei der nachhaltigen digitalen Transformation
unterstützen soll, enthält unter anderem Leitlinien, mit denen 
die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben 
gefördert und der Ausschluss Einzelner oder ganzer
Bevölkerungsgruppen verhindert werden soll; die digitalen 
Angebote sollen den unterschiedlichen Möglichkeiten 
der Menschen Rechnung tragen (Leitlinie 2). Die Charta 
befasst sich primär mit dem Wie, also mit dem Prozess 
hin zu einer Smart City. Um Genderbelange adressieren 
zu können, ist es aber notwendig, auch nach dem Was zu 
fragen: Welche konkreten Dienstleistungen usw. sollen 
die Smart City umfassen (Alber 2023a)?
4.2 Herausforderungen für eine geschlechtergerechte 
Stadt- und Raumentwicklung
4.2.1 Machtverhältnisse in der Stadt- 
und Raumplanung
Raumentwicklung wirkt an der Schnittstelle zwischen 
dem physisch-materiellen Raum und dem
gesellschaftlich produzierten Raum. Beides steht miteinander in 
enger Verbindung. Mölders (2023: 69) verdeutlicht dies 
am Beispiel von Grünflächen, die als physisch-materielle 
Räume einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen
darstellen und der Bildung von Hitzeinseln entgegenwirken 
und die zugleich eine sozial-räumliche Funktion als Orte 
der demokratischen Auseinandersetzung und
Integration haben. Räume werden durch rechtliche Vorgaben 
(z. B. die bereits genannten Gesetze und Regulatorien), 
durch menschliche Handlungen (z. B. wirtschaftliche 
Aktivitäten oder soziale Interaktionen) sowie kulturelle 
Praktiken und Symbole immer wieder ausgehandelt und 
neu hergestellt (relationales Raumverständnis; z. B. Frost 
2025: 5).
Bei der Nutzung und Gestaltung von Räumen werden 
Machtverhältnisse, Rollenzuschreibungen und -
verantwortlichkeiten und damit auch
Geschlechteridentitäten ausgehandelt und reproduziert. Staatliche und 
andere öffentliche Akteur*innen üben hierbei über
Gesetze, Finanz- und Infrastrukturpolitiken eine stark
regulierende Funktion aus. Der gesetzliche Auftrag, in 
Planungsentscheidungen die sozialen und kulturellen 
Bedürfnisse von Familien, jungen, alten und behinderten 
Menschen und die unterschiedlichen Auswirkungen auf 
Frauen und Männer angemessen zu berücksichtigen 
(z. B. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB; Landesplanungsgesetze), 
unterliegt dem Abwägungsgebot. In der Praxis
behördlicher Abwägungsentscheidungen zeigt sich, dass sich 
Belange, die mit der bezahlten Erwerbstätigkeit in
Zusammenhang stehen, eher durchsetzen als soziale und 
ökologische Belange (Pauleweit 2025: 5). 
Bei einigen wichtigen Förderinstrumenten wurde 
Geschlechtergerechtigkeit als Leitziel benannt, dann 
aber auch wieder zurückgezogen. Ein Beispiel dafür sind 
die „Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen
Städtebauförderung“; jährlich vereinbart, regeln sie die
Verteilung der Bundesmittel zur Städtebauförderung an die 
Länder und die Delegation von Aufgaben und Mitteln 
an Städte und Gemeinden. Bis 2019 war
Geschlechtergerechtigkeit darin explizit verankert (VV
Städtebauförderung 2019); die Städtebauförderung sollte
demnach den Anforderungen der Geschlechtergerechtigkeit 
Rechnung tragen: „Alle Maßnahmen der
Städtebauförderung sollen so optimiert werden, dass sie sowohl 
unterschiedliche Ausgangsbedingungen von den
Geschlechtern als auch unterschiedliche Auswirkungen 
von Maßnahmen der Städtebauförderung auf die
verschiedenen Geschlechter in der Art berücksichtigen, 
dass Ungleichbehandlungen aufgedeckt und abgebaut 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 90 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
91
werden.“ (Ebd.: 3) Seit 2020 ist dieser dezidierte Bezug 
auf Geschlechtergerechtigkeit einer sehr allgemeinen 
Formulierung gewichen, wonach als übergeordnetes Ziel 
die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der
Austausch für alle ermöglicht werden solle, um damit den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken (VV
Städtebauförderung 2023).
Planungskulturen und -verfahren orientieren sich in der 
Regel an vermeintlich allgemeinen und
geschlechtsneutralen Vorgaben. Das schlägt sich in der Gestaltung 
öffentlicher (Frei-)Räume wie Straßen, Plätze, Freiflächen 
und Parks nieder und führt dazu, dass Frauen weniger 
Platz in öffentlichen Räumen einnehmen.
Geschlechterspezifische Erfahrungen und Realitäten werden in den 
Planungen nicht berücksichtigt (Westphal 2025: 4 f.), 
und auch intersektionale Perspektiven werden
systematisch vernachlässigt. Dies zeigt sich auch in den
scheinbar objektiven Grundlagen; so werden in
Planungsverfahren, die den Schutz vor Immissionen einbeziehen, 
Grenzwerte für Immissionen gesetzt, die von einem 
männlichen Normkörper ausgehen (Westphal 2025: 4; 
Westphal 2023: 259 f.). Ein anderes Beispiel ist die
strukturelle Trennung und Hierarchisierung von Erwerbs- und 
von Sorgearbeit und die Abwertung Letzterer, was in der 
räumlichen Planung moderner Städte fortgeschrieben 
wird. So wird die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von 
Versorgungsinfrastrukturen wie öffentlichem Nahverkehr, 
Einzelhandel oder Gesundheitsangeboten oftmals
nachrangig berücksichtigt (Frost 2025: 8). 
Noch deutlicher als in den Städten wirken sich die durch 
die Hierarchie zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit
beeinflussten Mobilitätsstrukturen in den nicht urbanen 
Räumen aus. Hier richten sich die Straßenplanungen 
und die Mobilitätsangebote daran aus, wo Erwerbsarbeit 
ausgeübt wird (in der Regel in den Zentren). Damit 
verbunden ist nicht nur ein Defizit an
Mobilitätsinfrastruktur, sondern auch eine Unterversorgung mit
Einrichtungen der Sorgearbeit – von der Kinderbetreuung 
über die Gesundheitsversorgung bis hin zur Altenpflege 
(vgl. Baumgart et al. 2025). Hier zeigt sich, wie wichtig es 
ist, Geschlechterperspektiven in die Stadt- und
Raumentwicklung zu integrieren. Geschlechtlichkeit wird in 
Räumen gelebt, aber auch in Frage gestellt. 
Eine intersektionale Perspektive berücksichtigt die
Bedarfe verschiedener und spezifisch auch strukturell
benachteiligter Menschen. Beispielsweise bleiben die
Bedarfe von LSBTIQ* bei der Planung und Gestaltung des 
Raumes bislang weitestgehend unberücksichtigt; die 
Raumordnungen sind heteronormativ. LSBTIQ* leben 
häufig in großen Ballungszentren, dort bewegen sie 
sich alltäglich in Räumen, die ihren Bedürfnissen nicht 
entsprechen, in denen sie sich fremd oder als
Außenseiter*innen fühlen (Frank 2019: 1352 f.; Doan 2015). 
Queere Personen werden häufig in unwirtliche Räume, 
die tendenziell gefährdend für sie sind, verwiesen (ebd.). 
Es gibt bislang kaum Daten aus Deutschland und Europa 
zu diesem Thema und zu queerer Stadt- und
Raumentwicklung, die Erkenntnisse stammen vor allem aus den 
USA (z. B. Doan 2015). Kritisiert wird auch, dass der 
Fokus der gegenwärtigen Forschung noch einseitig auf 
Vulnerabilität liegt (Serrano/GenderCC 2022). Neben der 
Frage, wie strukturell benachteiligte Menschen räumlich 
behindert und ausgegrenzt werden, gelte es den Blick 
auch darauf zu richten, wie sie sich Gebäude, Räume 
und Orte aneignen oder sie herstellen, oftmals in
widerständigen sozialen Prozessen (Becker 2008, nach: Frank 
2019: 1353). 
Die Aneignung von Räumen dient auch als Mittel, „um 
sich innerhalb komplexer sozialer Rollen und
Identitätskonstruktionen zu verorten und eine eigene
(Geschlechter-)Identität hervorzubringen und zu stabilisieren“
(Huning 2014: 55, nach Frost 2025: 9). Das gilt für LSBTIQ* 
ebenso wie für andere strukturell benachteiligte
Menschen, etwa mit Migrationsgeschichte oder mit
physischen oder psychischen Einschränkungen.
Die sozial-ökologische Transformation geht mit neuen 
oder sich ändernden Bedarfen und Anforderungen
einher, was Flächen für Naturschutz, Energieproduktion, 
Landwirtschaft, Mobilität, Infrastrukturen sowie
Freiräume betrifft; damit verbunden sind gesellschaftliche, 
wirtschaftliche und räumliche Verteilungskonflikte.
Angesichts dessen ist es unerlässlich, eine intersektionale 
– und damit auch geschlechterdifferenzierte –
strukturelle (wer entscheidet beziehungsweise wo wird
entschieden?) und prozessorientierte (wie wird
entschieden?) Perspektive einzunehmen. Dafür bedarf es
auch einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit
dem Verhältnis von Raum, gesellschaftlichen
Naturverhältnissen und Geschlecht (siehe Kapitel Konzeptionelle
Grundlagen).
4.2.2 Wachstumsorientierte 
Planungskultur
Die strukturelle Hierarchisierung von Erwerbs- und
Sorgearbeit verstärkt die in der räumlichen Planung
eingeschriebene Funktionstrennung und wird bei der
Planung moderner Städte weiterhin fortgeschrieben (Frost 
2025: 8). In der Regionalentwicklung zeigt sich dies 
zum Beispiel an dem weiteren Ausbau der
Siedlungsentwicklung auf den Entwicklungsachsen ohne oder 
mit nachrangiger Berücksichtigung der Verfügbarkeit 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 91 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
92
von Freiflächen, wohnortnahen
Daseinsvorsorgeeinrichtungen und Gesundheitsdienstleistungen und neuen 
Entwicklungen bei der Verteilung von Erwerbs- und
Sorgearbeit.
Gerade angesichts der veränderten
Raumnutzungsmuster nach der Coronapandemie 2020/21 mit neuen 
Erwerbsarbeitsformen wie dem mobilen Arbeiten und 
lokalen Postwachstumsinitiativen müssen die
bestehenden Stadt-Land-Dichotomien neu und anders
gedacht und geplant werden (vgl. Frost 2025: 18; Lamker/
Dieckhoff 2020). Bestehende Trennungsstrukturen
werden verändert, eher hybride Räume entstehen, die neue 
Lebens-, Zusammenlebens- und Arbeitsformen
hervorbringen. Angebote für diese geänderten Alltagspraktiken 
und Erwerbsarbeitsformen werden derzeit vorrangig in 
den Städten umgesetzt (siehe Kapitel Zirkuläre
Wirtschaft). 
Für die ländlichen und suburbanen Räume fehlen
entsprechende Strategien für eine nachhaltige
Transformation. Zu beobachten ist ein steigender
Siedlungsdruck in den ländlichen Räumen beziehungsweise den 
stadtnahen Umlandkreisen, unter anderem als Folge
geänderter Erwerbsarbeitsformen (z. B. des mobilen
Arbeitens) und des Preisdrucks in den urbanen Zentren.
Oftmals mangelt es in ländlichen und suburbanen Räumen 
an Infrastrukturen für die tägliche Versorgung, zugleich 
fehlt die Anbindung an den ÖPNV; die Folge ist ein
steigender motorisierter Individualverkehr (siehe Kapitel 
Mobilitäts- und Verkehrsplanung). Verstärkt wird diese 
Entwicklung dadurch, dass – aller damit verbundenen 
ökologischen Problematiken zum Trotze – auch heute 
noch weitere Neubaugebiete für Einfamilienhäuser in 
suburbanen und ländlichen Räumen ausgewiesen werden.
In den verdichteten Siedlungen auf den Siedlungsachsen 
gerade in den Metropolregionen führt der Ausbau des 
ÖPNV erfahrungsgemäß zu einer deutlichen Steigerung 
der Miet- und Wohnungspreise, was wiederum zu
Verdrängung führt. Mehrfachbelastungen durch Verdichtung 
und infrastrukturgebundene Emissionen betreffen in der 
Regel Menschen mit geringem Einkommen sowie
andere, die den Wohn- und Lebensort nicht ohne weiteres 
verändern können oder wollen, etwa Alleinerziehende, 
Ältere und Alleinstehende, Menschen mit Behinderung, 
LSBTIQ* und Menschen mit Migrationsgeschichte. Die 
Gründe dafür, in mehrfachbelasteten Wohngegenden zu 
bleiben, können finanzieller Art sein, aber auch mit
Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt,
Sicherheitsfragen, Sorgeverpflichtungen vor Ort oder anderem zu 
tun haben.
4.2.3 Neue Flächenkonflikte und ihre 
Aushandlungsprozesse
Die Herausforderungen der Klimaanpassung und des 
-schutzes verstärken Flächenkonflikte. Im Bestand
werden zusätzliche Freiflächen benötigt, etwa für (Kalt-)
Luftschneisen, Naturschutz- und Ausgleichsflächen,
Flächen für neue Mobilitätsformen (z. B. den
schienengebundenen Verkehr, Radvorrangrouten),
Retentionsflächen für Starkregenereignisse und
Hochwasserschutz oder – vor allem in ländlichen Räumen – Flächen
für die Produktion erneuerbarer Energien. Daneben
soll mit der Innenverdichtung (siehe Textbox 10) neuer
Wohnraum geschaffen werden. Diese Flächenkonflikte
können zur Benachteiligung vulnerabler
Bevölkerungsgruppen führen, da ihr Zugang zu gesellschaftlicher
Teilhabe und Entscheidungsprozessen eingeschränkt
ist (vgl. Baumgart et al. 2025: 5 ff.). Hinzu kommt die
zunehmende Vermarktlichung in der Stadt- und
Raumentwicklung (z. B. auf dem Immobilienmarkt), was
sowohl die Entscheidungsmöglichkeiten der Kommunen
und Kommunalvertretungen als auch die
Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger*innen deutlich einschränkt.
Eine Rolle hierbei spielen etwa veränderte
Vergabeprozesse und die Finanznot der Gemeinden. Neue
Modelle, etwa Flächen durch Konzeptvergaben oder in
Erbrechtpacht zu vergeben, setzen sich nur zögerlich durch.
Im Zuge der Neubewertung und -verhandlung bezüglich 
Flächen wird immer wieder Planungsbeschleunigung 
gefordert beziehungsweise verfahrenstechnisch bereits 
umgesetzt, gerade wenn es um die Abmilderung der 
Wohnungsnot oder um Infrastrukturmaßnahmen für die 
Mobilitätswende geht. Bei der Beschleunigung geht es 
zunächst um die Durchsetzung von Partikularinteressen, 
sei es der Eigentümer*innen (z. B. von LNG-Terminals), 
sei es der Anwohner*innen (z. B. beim Thema
Windenergie); sie kann aber auch zu Einschränkungen bei 
den Beteiligungsverfahren für betroffene Bürger*innen 
sowie bei den Belangen des Umweltschutzes (z. B. zum 
Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung) führen. 
Trotz neuer gesetzlicher Grundlagen, die die
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planungsbeschleunigung
verbessern sollen, sowie vermehrt digitalen
Beteiligungsangeboten bleiben Defizite bestehen (Zschiesche/
Grünberger 2024).
Der systemische Ansatz der sozial-ökologischen
Transformation ist – in städtischen ebenso wie in ländlichen 
Räumen und in den Stadt-Umland-Bereichen – auf eine 
Vielfalt an Perspektiven angewiesen; nur so können
nachhaltige und gerechte Lösungen für die komplexen
Probleme gefunden werden, die sich aus den neuen Flächen-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 92 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
93
konflikten ergeben (können). Ohne Beteiligung der 
Bürger*innen bleiben diese Potenziale unerschlossen. 
Textbox 10 – Mehrfache Innenentwicklung
Der im Raumordnungsgesetz (ROG) verankerte
Grundsatz der Innenentwicklung wurde auf das planerische 
Leitbild der doppelten Innenentwicklung erweitert, um 
Flächenpotenziale sinnvoll zu nutzen und zugleich 
innerstädtische Freiflächen zu erhalten, auszubauen, zu 
vernetzen und zu qualifizieren. Das Leitbild der
dreifachen Innenentwicklung schließt zusätzlich die
Potenziale der Mobilitätswende ein, um durch Neuverteilung 
und neue Nutzungen mehr Grünflächen, Entsiegelung 
und aktive Mobilität für alle zu ermöglichen. Mit diesem 
Leitbild sollen die Klimaziele mit den Bedarfen der 
Bevölkerung für ein gesundes und attraktives
Wohnumfeld verbunden und Zielkonflikte aufgelöst werden 
(Schubert et al. 2023: 6 f.).
4.2.4 Datendefizite bei der Abbildung 
von Geschlechterverhältnissen
In einer zunehmend evidenzbasierten
Planungskultur nimmt das Gewicht von Daten als Basis für
Entscheidungen weiter zu. Vor allem bei bundesweiten
Analysen werden immer umfassender und großräumiger 
statistische Daten aggregiert; dabei geht allerdings die 
Betrachtung der Kontexte und damit das Einbeziehen 
geschlechter- oder diversitätsbezogener
Zusammenhänge verloren. Dies gilt beispielsweise für
gesundheitsbezogene Daten (Baumgart et al. 2025: 36 ff., 47) 
ebenso wie für Mobilitätsdaten. Die Daten, die zur
Entscheidungsfindung herangezogen werden, erfassen 
oftmals nicht die vielfältigen Alltagsrealitäten und 
unterschiedlichen Bedarfe. In den Kategorien und der 
Auswahl der Indikatoren spiegeln sich
geschlechterbezogene Machtverhältnisse und Hierarchisierungen wider 
(Spitzner et al. 2020: 133 ff.). Hinzu kommt, dass diese 
Daten überwiegend auf einem binären
Geschlechterverständnis gründen und dieses Verständnis als
vermeintlich naturgegeben reproduzieren (Frost 2025: 6). 
So gibt es zu den Folgen von Stark- und
Hochwasserereignissen und Waldbränden zwar aus vielen anderen 
Regionen der Welt deutliche Belege für deren
unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter; weniger 
gut jedoch ist die Datenlage für Deutschland. Auch für 
das Ahrtalhochwasser 2021 mangelt es an Daten zu den 
Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse (siehe 
Kapitel Gesundheit). In einer der raren intersektionalen 
Untersuchungen zur Thematik weist Chavez-
Rodriguez (2014) am Beispiel des Elbehochwassers 2002 
auf die Tendenz hin, dass im Falle von Überflutungen 
Geschlechterrollen und die geschlechterspezifische 
Arbeitsteilung retraditionalisiert werden. Großer
Nachholbedarf besteht auch bei Daten, die Aufschluss geben 
über die geschlechterbezogenen und intersektionalen 
Unterschiede bei den ökonomischen Verlusten im
Katastrophenfall und bei der Absicherung dagegen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in der 
nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung
Genderbelange und das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit nicht 
systematisch berücksichtigt werden. Die erwähnten
Strategien der nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung 
sehen zwar eine Beteiligung aller gesellschaftlichen 
Gruppen und die Einbeziehung neuer Akteur*innen vor; 
dies bleibt jedoch, der intersektionalen Perspektive darin 
zum Trotz, bislang vage. Mit der sozial-ökologischen 
Transformation sind zahlreiche Herausforderungen
verbunden. Die Einbindung vielfältiger und
gleichstellungsorientierter Perspektiven bietet die Chance, diesen 
Herausforderungen mit einer neuen Qualität und
innovativen Lösungen zu begegnen.
4.3 Lösungsansätze für eine gendertransformative 
Raumplanung
4.3.1 Gender Planning als Grundlage 
nachhaltiger Stadt- und 
Raumentwicklung
Mit dem strategischen Ansatz des Gender Planning 
wurden und werden Erkenntnisse erarbeitet und
angewandte Forschung betrieben, die sich auf die
Wechselwirkungen zwischen Stadt- und Raumentwicklung und 
Geschlechterverhältnissen beziehen. Die Ergebnisse 
können auch für die veränderte räumliche Planung in der 
sozial-ökologischen Transformation genutzt werden.
Als strategischer Ansatz geht Gender Planning über das 
prozessorientierte Einbringen von Genderbelangen
hinaus und weist einen inhärent gendertransformativen 
Ansatz auf, der die bislang tradierten
Geschlechterbeziehungen in Frage stellt. Mit dem Ziel, mehr 
Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, verweist es 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 93 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
94
auch auf die Wirkmechanismen hinter den
Planungsprozessen. Im Zuge dessen entstanden seit den 1980er 
Jahren zahlreiche Leitlinien, Bewertungsraster,
Handreichungen und Checklisten (Röhr et al. 2018: 64), die 
die Raumnutzungsbedürfnisse bislang wenig
berücksichtigter Gruppen thematisieren. Sie beziehen sich
vorrangig auf die kommunale Praxis der Stadt- und
Raumentwicklung. Ein zentraler Ansatz des Gender Planning 
ist es, die als Planungsgrundlage benötigten Daten 
partizipativ, intersektional, diskriminierungsfrei zu
erarbeiten und im erforderlichen Detaillierungsgrad zur 
Verfügung zu stellen. 
Eine geschlechtergerechte zukunftsfähige Stadt- und 
Raumentwicklung auf kommunaler wie auf
Länderebene setzt die Integration kommunaler
Klimaanpassungs- und Klimaschutzstrategien und
feministischökologischer Perspektiven voraus. Letztere weisen als 
feministisch-herrschaftskritische Diskurse auf die hinter 
den Planungskulturen liegenden
Geschlechterrollenmuster, Narrative und Machtverhältnisse hin, die einer 
nachhaltigen Transformation der Geschlechter- und 
Raumverhältnisse entgegenstehen (siehe hierzu Frost 
2025).
4.3.2 Daseinsvorsorge und die Stadt der 
kurzen Wege
Ein Planungsansatz, der den Bedarfen und Belastungen 
der Versorgungsarbeit im Raum begegnen will, ist das 
Konzept der Stadt der kurzen Wege; es wird als
nachhaltige Strategie bei der Entwicklung städtischer
Quartiere verfolgt, zum Beispiel in Paris oder Barcelona. Als 
Gegenentwurf zur funktionsräumlichen Trennung verfolgt 
dieser Planungsansatz das Ziel, die Entfernungen und 
Zeitaufwände zwischen Wohnen, Arbeiten und
Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen in einer Stadt 
zu minimieren und Versorgungsinfrastrukturen dezentral 
zu fördern (Frost 2025: 21).
Eine angemessene Versorgung mit Daseinsvorsorge- 
und Gesundheitsinfrastruktur dient dazu, Gefährdungen 
zu minimieren, Vulnerabilitäten zu reduzieren und
Anpassungskapazitäten zu erhöhen (Baumgart et al. 2025: 
12). Die Stadt der kurzen Wege fördert klimafreundliche 
Mobilitätsformen wie Fuß- und Nahverkehr und macht 
Daseinsvorsorgeeinrichtungen besser erreichbar. Ein 
weiteres Ziel sind kooperative Nachbarschaften, die – in 
unterschiedlicher Trägerschaft – reproduktive Aufgaben 
anbieten. Diese Veränderungen können auch zur
Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit beitragen. Eine 
besondere Bedeutung kommt der niedrigschwelligen
Erreichbarkeit gesundheitsbezogener Infrastruktur zu. Die 
entsprechenden Angebote sind nahräumlich zu verorten 
und durch Mehrfachnutzung beziehungsweise
Nutzungskopplung zu stärken (Baumgart et al. 2025: 37).
Zu beachten ist – aus einer feministisch-
herrschaftskritischen Sicht –, dass eine unreflektierte Übernahme 
des Planungsansatzes der Stadt der kurzen Wege das 
Risko birgt, bestehende Geschlechterrollenmuster
festzuschreiben, wenn der Ansatz nicht mit einer generellen 
Aufwertung reproduktiver Arbeit verbunden wird (zur
Kritik siehe Frost 2025: 21).
4.3.3 Das Konzept der Caring Cities
Das Konzept der Caring Cities verbindet die oftmals 
getrennt behandelten Aspekte der Sorge für die
Menschen (care for people) und der Sorge für den
Planeten (care for the planet). Anders formuliert erweitert 
es die menschenbezogene Sorgearbeit auf Natur und 
Umwelt. Das Konzept geht von der Prämisse aus, dass 
es nicht nur Synergien zwischen beidem gibt, sondern 
dass das Eine ohne das Andere kaum erfolgreich
umsetzbar ist; folgerichtig rückt es neben den sozialen 
Infrastrukturen die Infrastrukturen der Nachhaltigkeit 
in den Fokus, und mit ihnen Umweltschutz, Klimaschutz 
und Klimaanpassung. So lassen sich Synergien zwischen 
Freiraumplanung, Klimaanpassung und Sorgearbeit 
nutzen beziehungsweise schaffen. Beispiele für eine 
erfolgreiche Umsetzung finden sich in Barcelona (vgl. 
Calderón-Argelich et al. 2023), Wien und Freiburg
(Dellenbaugh-Losse 2024b); grundlegendere Ansätze liefern 
Barcelona und Madrid (Rosa-Luxemburg-Stiftung 2024), 
wo für 2016 bis 2019 der Aktionsplan „Sorgende Stadt“ 
ausgearbeitet und umgesetzt wurde.
Das 2024 durchgeführte Projekt „Das Konzept Caring 
City – Potenziale für eine nachhaltige und soziale
Stadtentwicklung“ (Huning/Müller 2025) lotete die Potenziale 
des Konzepts der Caring Cities für die soziale und
nachhaltige Stadtentwicklung aus. Zu diesem Zweck wurde die 
akademische Debatte um Caring Cities aufgearbeitet, es 
wurden internationale Anwendungsbeispiele untersucht 
und schließlich wurden die Erkenntnisse für die Praxis 
aufbereitet: als Bausteine einer sorgenden Stadt. Ein
Ergebnis des Projektes war, dass die akademische Debatte 
zwar feministische, raumbezogene und ökologische
Perspektiven adressiert, dass in der Praxis letztere aber 
kaum einbezogen wurden, mit Ausnahme des Bereichs 
der Mobilität. Gleichstellungsbüros sahen die inhaltliche 
Erweiterung des Sorgeansatzes, der für Caring Cities 
kennzeichnend ist, als problematisch an; auch wiesen 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 94 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
95
sie auf zeitaufwendige Verhandlungen mit
Ansprechpartner*innen aus Bereichen der Kommunalpolitik, mit 
denen sie zuvor wenig zu tun gehabt hatten, hin.
Trotz Nachholbedarf und Kritiken bescheinigt das
besagte Projekt dem Konzept der Caring Cities das
Potenzial, Einstellungen in Planung und Politik zu verändern 
und einen gemeinsamen Rahmen für soziale und
Nachhaltigkeitsziele zu liefern (Huning/Müller 2025).
4.3.4 Soziale und ökologische 
Nachverdichtung und 
Innenentwicklung
Der Transformationsbericht der Bundesregierung zu 
nachhaltigem Bauen und Verkehrswende (Deutscher 
Bundestag 2024a: 14) gibt als Ziel vor, den Zuwachs an 
Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland bis 2030 
von derzeit 52 Hektar pro Tag auf 30 Hektar pro Tag und 
bis 2050 auf Netto-Null zu senken (vgl. ausführlich: ARL 
2024). Dieser Grundsatz der Reduktion des
Flächenverbrauchs wird auch im ROG festgelegt, das Ziel wird auch 
in der EU-Bodenstrategie 2030 verfolgt (Europäische 
Kommission 2021). Ein wesentlicher Lösungsansatz liegt 
darin, auch bei der Flächennutzung stärker auf die
Kreislaufwirtschaft zu setzen (BMUV 2024e; siehe Kapitel
Zirkuläre Wirtschaft).
Der Nachnutzung von Grundstücken, der
Mehrfachnutzung (space sharing), der Nutzungskopplung, der 
Umnutzung (z. B. von gewerblichen Gebäuden zu
Wohngebäuden) und dem Bauen im Bestand muss konsequent 
Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen 
gegeben werden (vgl. Baumgart et al. 2025). Die
Umsetzung erfolgt, indem Innenentwicklung oder
Nachverdichtung erleichtert werden, indem bestehende Gebäude 
aufgestockt oder Baulücken im Bestand bebaut werden. 
Mit der geplanten Novelle des BauGB, mit dem Gesetz 
zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
(Deutscher Bundestag 2024b) soll dies vorangebracht werden. 
Dieser Weg kann zu einer Verbesserung der
Lebensqualität führen, indem mehr kostengünstiger Wohnraum 
geschaffen und die Nutzungsmischung unterstützt wird.
Eine intensivere Innenentwicklung in urbanen Räumen 
kann ohne die Berücksichtigung bioklimatischer oder
sozialer Belange auch zu neuen Konflikten und
Akzeptanzproblemen führen. So kann es durch in der Regel
kostenintensivere Neubauten und Dachausbauten sowie die 
Umnutzung städtischer Freiräume zur Verdrängung von 
Menschen mit geringem Einkommen kommen; Frauen, 
vor allem (mehrfach) marginalisierte, sind davon in
besonderem Maße betroffen.
Durch die Innenentwicklung kann es zu einer weiteren 
Verringerung von Freiflächen kommen. Um die
Funktionen von Freiräumen in der Siedlungsentwicklung zu 
erhalten, wurde das Leitbild der doppelten oder
dreifachen Innenentwicklung entwickelt (Erläuterung siehe 
Textbox 10). Nur so können diese Flächen in ihrer
Bedeutung für die Klimaanpassung, das Wohlbefinden, das 
Zusammenleben und die Betreuungsarbeit gesichert 
werden.
Gentrifizierung zu begrenzen, gesunde Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse für alle zu schaffen, eine gute 
Infrastruktur und Versorgung mit öffentlichen
Dienstleistungen bereitzustellen – all das ist Teil sozialer
Gerechtigkeit inklusive Geschlechtergerechtigkeit und 
somit zwingend zu gewährleisten.
4.3.5 Inklusive und sichere Gestaltung 
von Grünflächen
Die positiven Auswirkungen von Grünflächen auf den 
Klimaschutz und die Klimaanpassung liegen auf der 
Hand: Sie tragen messbar zur Temperaturreduktion bei 
und können so Hitzeinseln in Innenstädten vermeiden; 
bei entsprechender Gestaltung spenden sie Schatten 
und können bei Starkregen Niederschlagswasser
aufnehmen; Bäume speichern CO
2
 und tragen so zur
Minderung der Treibhausgase bei. 
Grünflächen können aber auch positiv auf die 
Geschlechterverhältnisse wirken. Sie sind ein wichtiger 
Faktor bei der Sorgearbeit: durch ihre
Aufenthaltsqualität, dortige Kommunikations- und
Vernetzungsmöglichkeiten oder Spiel- und Sportangebote. Dafür aber muss 
bei der Planung die soziale und funktionale Rolle von 
Begrünung und ihr transformatives Potenzial für den 
öffentlichen Raum anerkannt und einkalkuliert werden 
– mit dem Fokus auf Werte wie Inklusivität und
Fürsorge. Zu berücksichtigen sind zudem Fragen der
Zugänglichkeit und Autonomie bei der Nutzung von
Grünflächen. Essenziell für die Nutzbarkeit ist ihre Sicherheit
etwa für Frauen und LSBTIQ*. Empfehlungen, die auf
Erfahrungen aus Wien (Stadt Wien o. J.) und Barcelona
(Calderón-Argelich et al. 2023: 11) basieren, umfassen
unter anderem Designrichtlinien, die eine Vermeidung
von zu dichter Bepflanzung, Mauern, nicht einsehbaren
Ecken und Sackgassen empfehlen.
Bei der Gestaltung von Grünräumen können sich
verschiedenste Zielkonflikte ergeben. So kann die Erhöhung 
der Sicherheit, etwa durch Beleuchtung oder
Einsehbarkeit, der Biodiversität eher abträglich sein. Eine
Einschränkung der Zugänglichkeit kann die Sicherheit und 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 95 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
96
Aufenthaltsqualität für die einen erhöhen, sie verringert 
aber die Nutzbarkeit für andere, etwa für Wohnungslose. 
Vor allem für Viertel mit überwiegend einkommensarmer, 
oftmals auch migrantisch geprägter Bevölkerung, deren 
Freizeitgestaltung stärker im öffentlichen Raum
stattfindet, sind attraktive Grünräume wichtig, diese können 
aber auch Verdrängungs- und Gentrifizierungseffekte 
nach sich ziehen. Mit solchen Zielkonflikten sollte offen 
umgegangen werden, und Präferenzen und mögliche
Lösungen sollten in Beteiligungsprozessen ausgehandelt 
werden (Alber 2023b). 
4.4 Handlungsempfehlungen
Mit dem Konzept der Caring Cities Planungskulturen 
hinterfragen und Genderbelange berücksichtigen
Um die Grundlagen für eine geschlechtergerechte 
sozial-ökologische Transformation zu schaffen,
bedarf es diskriminierungsfreier Planungskonzepte, die 
die vielfältigen Lebensrealitäten von Menschen
berücksichtigen; dafür müssen bestehende Normen,
Annahmen und Werte hinterfragt werden (Frost 2025: 17). 
Mit dem Konzept der Caring Cities rücken Sorgearbeit, 
Gemeinwohl und die Verantwortung für den Klimaschutz 
und der Erhalt der Biodiversität in den Fokus räumlicher 
Planung; dies führt unter anderem zu einer neuen
Perspektive auf (Frei-)Räume. In diesem Zusammenhang
bekommt auch die Anforderung der Barrierefreiheit, die auf 
eine gerechte Zugänglichkeit zielt – für alle Menschen, 
ungeachtet ihres Geschlechtes, ihrer körperlichen
Befähigungen, ihrer ökonomischen Lage oder ihrer
kulturellen Zugehörigkeit –, eine grundlegende Bedeutung.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt Bund,
Ländern und Kommunen, Modellprojekte und (Nischen-) 
Innovationen mit dem Konzept der Caring Cities zu
fördern und sie in bestehenden institutionellen Strukturen 
und prozessualen Routinen weiterzuentwickeln; zudem 
sollte das Upscaling erfolgreicher Modelle unterstützt 
werden. Das Konzept der Caring Cities sollte als
Leitbild für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische 
Transformation in die räumliche Planung integriert
werden; dafür sind Forschung und Demonstrationsprojekte 
zu fördern. 
Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe in 
den Klimaanpassungsstrategien verankern und fördern
Um gleichstellungsrelevanten Belangen Rechnung zu 
tragen, müssen bei der Klimaanpassung von Beginn 
an Gleichstellungsziele berücksichtigt werden.
(Intersektionale) Genderbelange sollten in die Förder-,
Informations- und Beratungsangebote des Bundes – 
beispielsweise bei der Implementierung des KAnG 
– integriert werden. Mit einem
geschlechterdifferenzierten Blick auf (den Schutz vor) Klimafolgen können
diese Belange besser berücksichtigt werden. Um sie zu
verankern, empfiehlt die Sachverständigenkommission 
eine Reihe von Maßnahmen.
• Im Vorfeld der Klimaanpassungsstrategie eine
gleichstellungsorientierte Vulnerabilitätsanalyse
durchführen: Als Grundlage für die
Klimaanpassungsstrategie wird auf Bundes- und bei Bedarf
auch auf Landesebene eine Risikoanalyse
durchgeführt. Diese befasst sich mit den Auswirkungen
des Klimawandels auf Natur und Infrastrukturen.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die
Risikoanalyse mit einer verpflichtenden sozialen
Vulnerabilitätsanalyse zu verbinden, mit der die
Geschlechterverhältnisse und andere gesellschaftliche
Bedingungen, die Vulnerabilität entstehen lassen,
erfasst werden.
• Gleichstellungsorientierte Vulnerabilitätsanalysen in
den Förderprogrammen verankern: Um zu
gewährleisten, dass Klimaanpassungsstrategien auch auf
Länder- und kommunaler Ebene
Geschlechteraspekte berücksichtigen, sollten gleichstellungsorientierte
Vulnerabilitätsanalysen in den Förderprogrammen
zur kommunalen und regionalen Klimaanpassung
verankert werden. Die Sachverständigenkommission
empfiehlt, Experimentierräume zu fördern und
Modellprojekte für die Klimaanpassung durchzuführen.
Integraler Bestandteil sollte eine Überprüfung
dessen sein, wie sich die erprobten Maßnahmen auf die
Geschlechter und auf als vulnerabel identifizierte
Personengruppen auswirken.
• Gleichstellung in den Wissenstransfer zwischen
Akteur*innen der Klimaanpassung aufnehmen:
Verankert in der DAS ist ein umfassendes Informations-,
Vernetzungs- und Beratungsangebot, das vom Bund
zur Verfügung gestellt wird. In diese Angebote, die
auch dem Wissenstransfer zwischen
Klimaanpassungsmanager*innen dienen (auf Bundes- und
regionaler Ebene), sollte von den jeweils zuständigen
Behörden, zum Beispiel dem UBA, das Thema
geschlechtergerechte Anpassungsmaßnahmen
aufgenommen werden. Auf kommunaler Ebene sollte der
Austausch zwischen Klimaanpassungsmanager*innen
und Gleichstellungsbeauftragten verstärkt werden.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 96 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
97
• Gleichstellungsorientierte Zielindikatoren für die
Wirkungsprüfung entwickeln: Für die Prüfung der
Wirkungen der Klimaanpassungsmaßnahmen
sollten gleichstellungsorientierte Zielindikatoren
entwickelt und explizit in den Strategien verankert
werden. Hierfür sind entsprechende Ressourcen
bereitzustellen. Beispiele für Instrumente für eine
Exante-Wirkungskontrolle sind der Gender-Check oder
das Gender Impact Assessment (GIA) (Spitzner et
al. 2020).
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen 
geschlechtergerecht anpassen 
Um eine geschlechtergerechte sozial-ökologische 
Transformation umzusetzen, bedarf es geänderter 
Rahmenbedingungen und Regulative, um Raum für neue 
gesellschaftliche Formen des Zusammenlebens, der 
Vereinbarkeit zwischen Sorge- und Erwerbsarbeit und 
geänderten Wohn- und Erwerbsarbeitsformen zu
schaffen. Flexible, flächen- und mobilitätssparende Angebote 
für Gesundheit, Sorge- und Erwerbsarbeit müssen auch 
im Bestand in städtischen, suburbanen und ländlichen 
Räumen erleichtert werden. 
Um die besagten Ziele zu erreichen, empfiehlt die
Sachverständigenkommission:
• Eine Anpassung der Landesbauordnungen, der
Musterbauordnung und des BauGB, mit dem Ziel, die
Nutzungsmischung und Nutzungskoppelung
insbesondere für soziale Infrastruktur zu erleichtern und
Belange der Sorgearbeit wie die Nutzbarkeit des
Wohnumfeldes zum Beispiel mit Freiräumen und die
Anpassung der Gebäude zum Beispiel mit
ausreichenden Abstellflächen zu sichern.
• Durch eine Reform des § 35 BauGB sollte die
Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu Räumen
für Versorgungsangebote oder Erwerbsarbeit
erleichtert werden, um den Flächenverbrauch zu
mindern und die Vereinbarkeit von Sorge- und
Erwerbsarbeit zu verbessern.
• Im BauGB soll die Erreichbarkeit von Einrichtungen
der Sorgearbeit als Abwägungsbelang im Wohn- und
Lebensumfeld explizit benannt werden.
Beteiligungsverfahren und gleichstellungsrelevantes 
Wissen für die sozial-ökologische Transformation 
ausbauen
Informelle wie formelle Beteiligungsverfahren in den 
räumlichen Planungsprozessen, in die diverse
Akteur*innen einbezogen werden, liefern vielfältige und innovative 
Impulse und helfen dabei, Alltags- und Erfahrungswissen 
einzubeziehen. Aus der Perspektive der
Geschlechtergerechtigkeit bedarf es jedoch einer Erweiterung und 
Änderung der Beteiligungspraktiken auf kommunaler 
und regionaler Ebene. Für entsprechende
Verwaltungsverfahren, deren Digitalisierung und Standardisierung 
und ebenso für flankierende Formen repräsentativer 
Bürger*innenbeteiligung sollten inklusive
Beteiligungspraxen und -kulturen festgelegt werden. Diese Prozesse 
sollten a) transformationsfreundlich gestaltet werden 
und b) die Beteiligung von Frauen, Sorgearbeit
Leistenden und weiteren Personengruppen, die vergleichsweise 
schlecht in Beteiligungsprozesse eingebunden sind (z. B. 
junge Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte 
und beteiligungsunerfahrene Menschen), verbessern. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt,
• die Anwendung innovativer Methoden durch
Forschung und ein Modellprojekt zu zum Beispiel
performativen, kreativen oder narrativen Ansätzen in
Beteiligungsverfahren zu unterstützen, um bislang wenig 
berücksichtigte Belange besser zu adressieren;
• durch Förderung von Modellprojekten und
Erarbeiten von Leitlinien auch bei Verfahren zur
Planungsbeschleunigung sicherzustellen, dass
Genderbelange berücksichtigt werden.
Förderung von Maßnahmen an geschlechtergerechte 
Analyse und Planung binden
Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände 
können angesichts ihrer Komplexität nur in
gesamtstaatlicher Verantwortung bewältigt werden. Der Bund 
und die Länder stellen sich dieser Verantwortung und 
unterstützen die Städte und Gemeinden mit einem
differenzierten Förderspektrum. Das GG räumt dem Bund 
mit Art. 104b GG die Möglichkeit ein, Finanzhilfen für 
besonders bedeutsame Investitionen der Länder und 
Gemeinden zu gewähren. Nach § 164b Abs. 1 BauGB
geschieht dies auf der Grundlage einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, in der die
Voraussetzungen der Förderfähigkeit von Maßnahmen und 
Vorhaben, Förderschwerpunkte und Auswahlkriterien 
festgelegt werden. Verwaltungsvereinbarung und
Förderrichtlinien steuern so die programmatischen Ziele der 
Städtebauförderung.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, in
zukünftigen Verwaltungsvereinbarungen zu einer alten 
Formulierung zurückzukehren (siehe Abschnitt B.4.2.1): 
Diese sah vor, dass alle Maßnahmen der
Städtebauförderung so optimiert werden sollen, dass
Ungleichbehandlungen aufgedeckt und abgebaut werden, um den 
Anforderungen der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung 
zu tragen. Mit dieser Formulierung kann gewährleistet 
werden, dass a) die Auswirkungen der Stadtentwicklung 
auf die Geschlechtergerechtigkeit adäquat analysiert 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 97 – 
B.4 Stadt- und Raumentwicklung
98
werden und b) die Ergebnisse in das Design und die 
Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen, die vom Bund 
gefördert werden, einfließen.
Repräsentanz von Frauen und Genderkompetenz in der 
Stadt- und Raumentwicklung stärken
Damit geschlechterspezifische Perspektiven und
Bedürfnisse in der Stadt- und Raumentwicklung
angemessen Berücksichtigung finden, müssen Frauen in 
den Entscheidungspositionen vertreten und muss
Genderkompetenz in der Planung verankert sein. Daneben 
ist die systematische Vernetzung von Fachfrauen und 
gleichstellungsorientierten Netzwerken entscheidend, 
um einen umfassenderen Wissensaustausch und eine 
breitere Perspektive auf die sozial-ökologische
Transformation zu ermöglichen (Zibell et al. 2025: 25 f.). 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt:
• Es sollte eine systematische Repräsentation von
 Planungsfachfrauen in Entscheidungsgremien,
Netzwerken und Beratungsgremien der räumlichen
Planung auf Bundes- und Länderebene gefördert werden.
• Gender Planning sollte in die Ausbildung,
Weiterbildung und Lehre der planenden und bauenden Berufe
verpflichtend integriert werden.
• Bei der Vergabe der Fördermittel sollte eine
qualifizierte Bewertung der Genderkompetenz der
Anbieter*innen/Dienstleister*innen, die sich um Mittel
bewerben, vorgenommen werden.
• Die Vernetzung der zu räumlichen Auswirkungen der
sozial-ökologischen Transformation aktiven
Initiativen und Netzwerke soll gefördert und durch
regelmäßige Mappings sichtbar gemacht werden.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 98 – 
99
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
Kernbotschaften
• Die aktuelle Verkehrsplanung bevorzugt den Ausbau autogerechter Infrastrukturen und orientiert sich vorrangig
an erwerbsbezogenen Bedarfen. Gleichstellungsrelevante Aspekte, zum Beispiel Wegeketten von Menschen mit
Betreuungsaufgaben, Verkehrsarten wie Fuß- und Radverkehre sowie die Versorgung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln werden vernachlässigt. In der Folge bleiben zentrale Mobilitätsbedürfnisse unberücksichtigt. Davon
sind insbesondere Menschen mit wenig Einkommen, mit Betreuungsaufgaben oder in ländlichen Räumen
betroffen.
• Die der Verkehrs- und Mobilitätsplanung zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen folgen derzeit einem
autozentrierten Leitbild. Eine geschlechtergerechte Mobilitätswende setzt demgegenüber auf eine integrierte
Mobilitätsentwicklung, die geschlechterdifferenzierte Lebensrealitäten und vielfältige Mobilitätsbedürfnisse
berücksichtigt und so Mobilitätsarmut verhindert. Dazu bedarf es einer gerechten Verteilung und Nutzung
öffentlicher Räume.
• Damit die Mobilitätswende als Teil der sozial-ökologischen Transformation gelingen kann, gilt es, etwa im
Rahmen eines Mobilitätsgesetzes, alle Verkehrsarten gleichzustellen und für Flächengerechtigkeit zwischen
bebauten Flächen, Freiflächen und Verkehrsflächen zu sorgen. Die Berücksichtigung geschlechtergerechter und
sozialer Anforderungen sowie deren rechtliche Verankerung in der Verkehrs- und Mobilitätsplanung sind zu
gewährleisten. Für eine derartige Reform sind Ressourcen für die dafür notwendigen Daten- und
Wissensgrundlagen bereitzustellen.
Im Handlungsfeld Verkehr und Mobilität wird das enge 
Zusammenwirken zwischen räumlich-materiellen und 
soziokulturellen Strukturen deutlich. Diese Strukturen 
bilden den Rahmen, in dem Mobilitätsentscheidungen 
für eine nachhaltige und gerechte Teilhabe am
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben von den 
Menschen getroffen werden. Daher erfordert eine
geschlechtergerechte Mobilitätsplanung die Sicherstellung 
einer differenzierten Datengrundlage, die Zielsetzung 
einer geschlechtergerechten Siedlungsentwicklung 
sowie die Berücksichtigung geschlechterdifferenzierter 
Mobilitätsmuster und der spezifischen Anforderungen 
an Barrierefreiheit und Sicherheit sowie
sozioökonomischer Faktoren (vgl. Bagge et al. 2025: 9).
Die Siedlungsentwicklung in Deutschland folgte über 
Jahrzehnte hinweg dem Leitbild der räumlichen 
Funktionstrennung (siehe Kapitel Stadt- und
Raumentwicklung). Dies begünstigte den Ausbau autogerechter 
Infrastrukturen und führte zur Vorrangigkeit des
motorisierten Individualverkehrs. Auch die aktuelle
Verkehrsplanung orientiert sich vorrangig an den
Bedarfen von Pendler- und Wirtschaftsverkehren mit dem 
Ziel des schnellen und sicheren Transports. Die Folgen 
sind hohe Kosten für die Verkehrsinfrastruktur (z. B. von 
Heesen 2025: 9), eine anhaltende Flächenversiegelung 
sowie die Benachteiligung anderer Verkehrsarten wie 
Fuß- und Radverkehre oder öffentliche Verkehre (ÖV) 
auf begrenzten Flächen. Zudem werden die Bedarfe von 
Menschen mit geringem Einkommen, mit
Betreuungsaufgaben oder mit physischen, zeitlichen oder
räumlichen Beschränkungen nicht oder wenig berücksichtigt. 
Dies führt dazu, dass geschlechterdifferenzierte
Anforderungen an die Mobilitäts- und Verkehrsplanung, 
etwa die Erreichbarkeit von Verkehrszielen der
Alltagswelten, die Bedeutung der Kombination verschiedener 
Wege zu Sorgetätigkeiten, das Aufsuchen von
Pflegeeinrichtungen, ärztlicher Versorgung oder Einkaufen,
oftmals erst bedacht werden, wenn die eigentliche Planung 
bereits abgeschlossen ist. In der Folge bleiben zentrale 
Mobilitätsbedürfnisse unbeachtet und müssen
individuell geregelt oder ersetzt werden. 
Die für den Verkehr und die Mobilität gebauten
großen Infrastrukturen, etwa Autobahnen, die
wachstumsorientierten Technikentwicklungen sowie die komplexen 
Abstimmungen zwischen sektoral getrennten
Verkehrsträgern (z. B. Bahn, Bus, Fähren) sind in der Planung sehr 
kosten- und zeitintensiv. Sie sind damit gesellschaftlichen 
Innovationen, der Einbeziehung
gleichstellungsspezifischer Anforderungen und nachhaltigen Veränderungen 
nur zeitverzögert zugänglich (zum Zusammenhang von 
Infrastrukturen und Geschlecht ausführlich in: Spitzner 
2004). Die Folgen für den Klimaschutz werden auch 
bei der Reduzierung der Treibhausgase deutlich: Der 
Verkehrssektor hat mit 22 Prozent einen bedeutenden 
Anteil an den gesamten Treibhausemissionen. Zugleich 
weist er unter den im KSG festgelegten Sektoren die
geringste Reduzierung zwischen 1990 und 2023 auf (UBA 
2024a).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 99 – 
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
100
Dass der Nutzen und die Belastungen von Verkehren 
 Menschen sehr unterschiedlich und ungerecht
betreffen, wird in den Städten räumlich und
gesundheitlich erfahrbar. In benachteiligten Stadtteilen kommt 
es zu Mehrfachbelastungen. Dort betreffen
verkehrsinduzierte Lärm-, Abgas- und Feinstaubemissionen 
gerade einkommensärmere Stadtquartiere, die unter 
Umweltbelastungen, wenigen Freiräumen und oftmals 
auch unter fehlenden Versorgungsangeboten leiden (z. B. 
Gertz/Holz-Rau 2020: 26) und deren Bewohner*innen 
keine oder wenig Ressourcen haben, um sich vor diesen 
Belastungen zu schützen. In den ländlichen und
suburbanen Gebieten hingegen zeigt sich das Phänomen 
der Mobilitätsarmut. Parallel zur Ausdünnung der
Angebote der ÖV schwinden Einrichtungen der
Daseinsvorsorge und der Sorgearbeit. In der Folge wird es
unmöglich, ohne die Nutzung eines Autos an gesellschaftlichen, 
alltäglichen und wirtschaftlichen Prozessen teilzuhaben.
Für die anstehenden Prozesse der sozial-ökologischen 
Transformation ist eine Berücksichtigung der
exkludierenden und inkludierenden Wirkungen von
Mobilität unerlässlich. Androzentrische Narrative der
Modernität, Schnelligkeit oder Freiheit prägen auch aktuelle 
Diskurse und Konzepte der Mobilitätswende; der Fokus 
liegt dann einseitig auf Maßnahmen wie dem Ausbau der 
E-Mobilität, der Digitalisierung, der Bus-Rapid- Verkehre
oder von Radschnellwegen. Die Mobilitätsplanung muss,
um eine gleichberechtigende, komfortable und sichere
Mobilität zu ermöglichen, Faktoren beachten, die die
individuellen Mobilitätsbedürfnisse prägen. Dazu gehören
sowohl sozioökonomische, kulturelle und
gesellschaftliche Strukturen, aber auch familiäre und persönliche
Lebensverhältnisse (Bersch/Osswald 2021: 8 f.; Bagge et
al. 2025: 6).
Um die Mobilitätsplanung und das Mobilitätsverhalten 
im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation zu 
verändern, gilt es, möglichst viele soziale Gruppen
partizipativ in die Planung einzubinden und deren
Bedürfnisse und Möglichkeiten in ihrer Vielfalt gerecht zu
berücksichtigen. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass 
sich alle selbstbestimmt für eine nachhaltige Mobilität 
entscheiden können.
5.1 Zum Stand der rechtlichen Regulierung der 
Verkehrs- und Mobilitätsplanung
Neben den oben geschilderten gesellschaftlichen
Strukturen prägen politische und rechtliche Vorgaben die 
Verkehrs- und Mobilitätsplanung. Diese sind in Teilen 
machtpolitisch beeinflusst und normativ geprägt,
während sie den Eindruck erwecken, außerhalb
gesellschaftlicher und allgemeinpolitischer Aushandlungsprozesse 
zu stehen: „Transport planning has always seemed to be 
‚above‘ political accountability and normal democratic 
processes“, so formulierte es Clara Greed (2019: 26).
Planungsprozesse in der Verkehrsinfrastrukturplanung 
sind sehr zeitaufwendig; folglich stehen sie unter einem 
starkem Beschleunigungsdruck, um die Mobilitätswende 
voranzubringen. Dem entgegen stehen Zielkonflikte, 
mit denen die Verkehrsplanung und -entwicklung
umzugehen hat: zwischen Ansprüchen der
Verkehrsentwicklung (z. B. Schnelligkeit, Kosten), der Allgemeinheit 
(z. B. Verkehrssicherheit, Immissionsreduktion,
räumliche Qualitäten) und des Klimaschutzes. Strategien, 
rechtliche Regelwerke und Politiken zur
Mobilitätsentwicklung in Deutschland sind sektoral (Schiene, Straße, 
Rad- und Fußwege, Schiffs- und Luftverkehre), fachlich 
(Planung, Infrastruktur, Unterhalt, Betrieb) und räumlich 
(Fern- und Nahmobilität) ausdifferenziert. Darüber
hinaus sind übergeordnete Abhängigkeiten zu beachten, 
die aus den unterschiedlichen Zuständigkeiten der
Gebietskörperschaften auf Europa-, Bundes-, Länder- und 
kommunaler Ebene resultieren. In der Folge sind auch 
Regulative und Maßnahmen der Mobilitätswende
nirgends umfassend und gebündelt, sondern nur partikular 
zu finden. So sind im Klimaschutzprogramm 2023 die 
Maßnahmen für den Verkehrssektor überwiegend im 
fiskalischen und ökonomischen Bereich angesiedelt; es 
geht etwa um Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur 
und die technische Ausstattung (z. B. Ladesäulen für 
E-Autos, Digitalisierung), um Förderungen (z. B. der
Antriebswende) oder um eine CO
2
-Bepreisung (ERK 2023:
41 ff.). Sonstige Maßnahmen, die zum Beispiel ein
dem Klimaschutz entgegen stehendes Verhalten
einschränken würden, fehlen (z. B. Tempolimit auf den
Autobahnen oder Tempo 30 innerorts; ERK 2023: 29).
Ein bundesweites Leitbild in Politik und Verwaltung für 
eine geschlechtergerechte Mobilitäts- und
Verkehrsplanung oder spezifisch für eine geschlechtergerechte 
Mobilitätswende gibt es aktuell nicht. Der
Verfassungsauftrag zur Gleichstellung (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG) wird in 
den Gesetzen, die die Mobilität regeln
(Straßenverkehrsgesetz, StVG, und Straßengesetze der Länder,
Mobilitätsgesetze der Länder, Nahverkehrsgesetze der Länder) 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 100 – 
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
101
selten explizit aufgegriffen. Nur punktuell werden
gleichstellungsorientierte Anforderungen und Ziele benannt 
(z. B. Bagge et al. 2025, darin die Übersicht
„Genderbelange in Nahverkehrsgesetzen“ im Anhang 1).
Das StVG und die Straßenverkehrsordnung (StVO)
fokussieren auf die individuelle Automobilität.
Operationalisiert werden sie in technischen Regelwerken (Richtlinien 
für die Anlage von Landstraßen, Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen, Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen), die tendenziell eher androzentrische Muster der 
Leichtigkeit/Flüssigkeit und der technologischen
Sicherheit fortschreiben. Diese Normen orientieren sich
überwiegend an der Abwehr von Gefahren und werden bei 
Verkehrsbeschränkungen zum Beispiel zur
Verkehrsberuhigung oder für Spielstraßen eher restriktiv ausgelegt 
und angewandt (Klinski 2023: 23). Bei Anordnungen auf 
Grundlage des Straßenverkehrsrechts ist es für die
meisten Maßnahmen erforderlich, dass die Behörden eine 
konkrete Gefahr für die Verkehrssicherheit nachweisen 
und begründen (Hillermann et al. 2023). Umfassendere 
Ansätze, die geschlechterdifferenziert unterschiedliche 
Raumansprüche und Mobilitätspraktiken einbeziehen, 
sind nicht zu finden.
Die 2024 umgesetzten Novellen des StVG (§ 6a StVG) 
und der StVO (§ 45 Abs. 1 S. 7b StVO) erleichtern eine 
Umverteilung von Fläche zugunsten des Fuß- und
Radverkehrs. Die Behörden können nun auch Belange des 
Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes sowie
städtebauliche Belange in straßenverkehrsrechtliche
Anordnungen einbeziehen. Allerdings bleibt das Erfordernis 
einer qualifizierten Gefahrenlage im Grundsatz bestehen 
und wurde nur begrenzt gelockert (z. B.
Geschwindigkeitsbeschränkung, Tempo 30 auf hochfrequentierte 
Schulwege begrenzt). Anders verhält es sich im
Straßenrecht (Straßengesetze der Länder). Hier besteht für die 
zuständigen Behörden die Möglichkeit, eine Straße aus 
Gründen des Allgemeinwohls umzuwidmen, zum
Beispiel zu einer Fußgängerzone. Dafür kann eine Reihe 
von Gründen herangezogen werden (Neumann 2020). 
Dabei können grundsätzlich auch Geschlechteraspekte 
angeführt werden; das setzt allerdings aufseiten der
Verwaltung Rechtsklarheit im Umgang mit Umwidmungen 
sowie Wissen um Geschlechterperspektiven in der 
Mobilität voraus.
Weder das STVG noch die STVO benennen
Geschlechtergerechtigkeit als expliziten Schutzzweck. Ein aktueller 
Ansatz ist bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- 
und Verkehrswesen (FGSV), die für die Erstellung der 
untergesetzlichen technischen Regelwerke
verantwortlich ist, zu finden. Hier wurde 2024 das Positionspapier 
„Gender Mainstreaming in der FGSV“ als
Orientierungsrahmen für die Verkehrsplanung verankert (FGSV 2024).
Auf kommunaler Ebene finden sich Ansätze
geschlechtergerechter Mobilitätsplanung unter anderem in den 
neueren Klimaanpassungskonzepten, den -
mobilitätsplänen und den Sustainable Urban Mobility Plans. Ihr Ziel 
ist es, klimaschützende, gesellschaftliche, verkehrliche 
und siedlungsstrukturelle Anforderungen zu integrieren. 
In den Leitzielen werden Genderbelange im Sinne des 
Gender Mainstreaming in der Regel berücksichtigt. Die 
Umsetzung beschränkt sich allerdings oftmals darauf, im 
Beteiligungsverfahren zur Erstellung der Konzepte
Gruppen zu beteiligen, die gleichstellungsrelevante Belange 
vertreten sollen. In wenigen Fällen werden konkrete 
Prozesse oder Vorschläge benannt oder Genderbelange 
intersektional operationalisiert (Warner et al. 2025).
Insgesamt fehlt es politisch wie rechtlich an einem 
bundesweiten, konsistenten und integrierenden Ansatz, 
um die ungleiche Flächenverteilung zwischen den
verschiedenen Verkehrsarten und die fehlende
Gerechtigkeit zwischen den vielfältigen Nutzungsansprüchen an 
öffentliche Räume anzugehen. Diese sind Voraussetzung 
für verkehrsvermindernde Siedlungsstrukturen und
tragen so zum Klimaschutz bei. Für
Geschlechtergerechtigkeit im Bereich der Mobilität braucht es mehr Flächen für 
wohnortnahe Versorgungsinfrastruktur, multifunktional 
nutzbare Freiflächen und Verkehrsinfrastruktur, die auf 
die besonderen Genderbelange durch eine gesetzlich 
gestützte integrierte Verkehrs- und Mobilitätsplanung 
eingehen.
5.2 Gleichstellungsrelevante Herausforderungen 
der Verkehrs- und Mobilitätswende
Die feministische Mobilitätsforschung beschäftigt sich 
bereits seit einigen Jahrzehnten mit der Integration 
geschlechterdifferenzierter Lebensrealitäten in die
Verkehrs- und Mobilitätsplanung, um eine gute
Alltagsmobilität für vielfältige Lebensentwürfe herzustellen 
(z. B. Striefler 1992; Stete 1996; Spitzner/Beik 1999). 
Dennoch zeigen sich gerade bei den Maßnahmen 
zur Umsetzung der Mobilitätswende, dass die gleich-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 101 – 
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
102
stellungsorientierten Belange hinter eher technischen 
und auf schnelle Umsetzung hin orientierten
Maßnahmen zurücktreten (z. B. Dellenbaugh-Losse 2024: 
62 f.). Eine Ursache liegt darin, dass die bestehende 
Verkehrsplanung auf der Fortschreibung der oben
dargestellten Rahmenbedingungen beruht. So werden 
die Kontextbedingungen der Alltagswelten wie die der 
sozial-räumlichen Einbindung, der bezahlten und
unbezahlten Sorgearbeit sowie der physisch-körperlichen 
Zusammenhänge wenig oder nicht berücksichtigt (z. B. 
Spitzner 2004; Yollu-Tok et al. 2024). Zur Verdeutlichung 
sei als Beispiel die Gestaltung öffentlicher Verkehre
genannt. Frauen nutzen den ÖPNV häufiger als Männer und 
zeigen sich offener für Formen nachhaltiger Mobilität. 
Den Bedarfen und Anforderungen dieser Zielgruppe wird 
allerdings eher wenig Beachtung geschenkt:
Forscherinnen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt 
sprechen von einem Mobility Design Gender Gap bei der 
Planung und Gestaltung öffentlicher Verkehrsmittel. Er 
zeigt sich vor allem in den Bereichen Sicherheit (siehe 
Abschnitt B.5.2.4), Funktionalität (z. B. Abstell- und
Stauraum, Höhe der Halteschlaufen), Komfort (Ergonomie, 
Temperatur) und Sauberkeit/Hygiene (DLR 2024).
5.2.1 Flächengerechtigkeit in der 
Verkehrsplanung
Mit dem Begriff der Flächengerechtigkeit werden die 
ungleiche Verteilung der Nutzbarkeit öffentlicher Räume 
und der ungleiche Zugang zu Flächen diskutiert (Drews 
2022: 11; Terruli 2021; Volksentscheid Berlin autofrei 
2022: 15 [Gesetzentwurf]; VCD 2022). Hier werden
sowohl die bestehenden Flächenkonkurrenzen zwischen 
Verkehrsflächen, Bebauung und Freiraumnutzung als 
auch die neuen Konfliktlinien angesprochen, die durch 
die räumlichen Anforderungen der Mobilitätswende
entstehen. Letztere treten beispielsweise auf, wenn Straßen- 
und Stellplatzflächen für urbane Freiflächen entnommen 
werden oder wenn Raumbedarfe für neue
Verkehrsinfrastrukturen wie Fahrradwege oder
Schienenpersonennahverkehr entstehen. Gleichstellungsorientierte
Belange, etwa geschlechterspezifische Ansprüche an 
multifunktionale Freiräume oder an die Gestaltung von 
Verkehrsräumen, werden bislang wenig berücksichtigt 
(siehe Kapitel Stadt- und Raumentwicklung).
5.2.2 Androzentrische Muster in der 
Verkehrsplanung
Androzentrische Muster beschränken die Beteiligung 
an der Mobilitätswende. Denn die Verkehrsplanung und 
-infrastruktur orientiert sich an den Bedürfnissen
männlicher Erwerbstätiger und an den Mustern der
Erwerbsarbeit (Geiter et al. 2025; Bauhardt 1995; Spitzner/Beik 
1999; Spitzner 2004; Bauhardt 2007b; Spitzner 2021). 
Beispielsweise wurden und werden weiterhin
Transportmöglichkeiten primär für den Weg zwischen Wohnort und 
Erwerbsarbeitsplatz konzipiert (Spitzner 2004: 34 ff.; 
Bauhardt 2007b; Geiter et al.: 2025). Folglich werden
typische Bedarfe reproduktiver Arbeit vernachlässigt. Die 
androzentrische Sichtweise zeigt sich außerdem in der 
politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Priorisierung der Automobilität in Deutschland (von Heesen 
2025: 4 f.; siehe Textbox 11). Deutlich wird dies in der 
mangelnden Akzeptanz für den Abbau
umweltschädlicher Subventionen wie der Entfernungspauschale oder 
der Dienstwagenpauschale (ebd.). Dahinter steht die 
ökonomisch bedingte Trennung moderner Ökonomie 
zwischen sogenannter Reproduktion – zum Beispiel
Sorgearbeit oder die Leistungen nichtmenschlicher Natur 
– und Produktion (z. B. Bennholdt-Thomsen et al. 1983;
Biesecker/Hofmeister 2013; Gottschlich 2019: 332 ff.;
Saave 2022: 68 f., 179; Habermann 2023; siehe
Kapitel Konzeptioneller Rahmen), die mit der Ausblendung
von (unbezahlter) Sorgearbeit einhergeht (Geiter et al.
2025).
Textbox 11 – Autonormativität
Autos dominieren die Mobilität in Deutschland. Das 
spiegelt sich auch in der Gesetzgebung wider (STVG, 
STVO), die – auch nach der Novellierung des Gesetzes 
und der Verordnung im Jahr 2024 – dem Autoverkehr 
Vorrang vor allen anderen Verkehrsmitteln zugesteht. 
Ähnlich dem Konzept des Androzentrismus wird mit 
Autonormativität ein Machtverhältnis benannt und 
aufgedeckt, das eine bestimmte Norm herstellt und 
aufrechterhält. Das Auto wird zum Norm-
Fortbewegungsmittel erklärt, während alle anderen
Fortbewegungsformen – etwa Fahrrad fahren, laufen, ÖPNV 
nutzen – als Abweichung, also nachrangig behandelt 
werden (Goel/Mausolf 2022). Verbunden mit diesem 
Vorrang ist eine ungleiche Ressourcenverteilung: „Mehr 
Fläche, mehr öffentliche Investitionen, mehr 
Subventionen und mehr Rechte erhalten in unserer 
Gesellschaft die, die ein Automobil entwickeln oder es 
nutzen.“ (von Heesen 2025: 1) Die aus der
Autonormativität entstehenden Folgen und Folgekosten – 
etwa Artensterben, Luftverschmutzung oder
Unfallfolgen – werden dagegen externalisiert und von der 
Gesellschaft getragen.
Die Verbindung von Androzentrismus und
Autonormativität spiegelt sich in den Zahlen wider, die Boris 
von Heesen in seinem Hintergrundpapier für den 
Vierten Gleichstellungsbericht geliefert hat: zur 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 102 – 
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
103
Dominanz männlicher Entscheidungsträger in der
Automobilindustrie und Verkehrspolitik, zur steuerlichen 
Subventionierung des Autoverkehrs (siehe auch Kapitel 
Finanzen) und zu den ungleichen öffentlichen 
Investitionen im Straßen- und Bahnverkehr (von Heesen 
2025). In anderen deutschsprachigen Ländern sind die 
Pro-Kopf-Investitionen in das Schienennetz deutlich 
höher als in Deutschland, in der Schweiz betragen sie 
mit 477 Euro pro Einwohner*in das Vierfache der
deutschen Investitionen (ebd.). Angesichts dessen 
verwundert es vielleicht auch nicht, dass die
Schweizer*innen bei einer Volksabstimmung Ende November 
2024 den Ausbau des Autobahnnetzes abgelehnt 
haben; schließlich gibt es dort gute Alternativen zum 
Auto.
Eine Folge der Autonormativität und der damit 
verbundenen mangelnden Investitionen in den
öffentlichen Verkehr ist der Zwang zum Auto (vor allem) in den 
ländlichen Räumen. Insbesondere die Doppelbelastung 
aus Sorge- und Erwerbsarbeit ist dort ohne Auto in der 
Regel nicht zu bewältigen.
5.2.3 Geschlechterdifferenzierte 
Alltagspraktiken und Wegeketten
Durch den androzentrischen Fokus auf Erwerbsarbeit 
finden Anforderungen anderer Lebenssituationen und 
Alltagspraktiken wenig Berücksichtigung. Deutlich wird 
dies beispielsweise bei der Bedarfsplanung im ÖV.
Oftmals richtet sich die Bedarfsplanung nach
Bedienhäufigkeiten oder Hauptverkehrszeiten. Alltagsziele, die
außerhalb von Schule und Erwerbsarbeit liegen – wie Orte der 
(außerschulischen) Ausbildung, Fortbildung, Beratung, 
von Dienstleistungen, der gesellschaftlichen Teilhabe 
oder Versorgung – werden seltener berücksichtigt und 
sind schlechter in die Netzplanung integriert. 
Für die Gleichstellung sind insbesondere
Alltagspraktiken relevant, die sich aus der Sorgearbeit ergeben. 
Menschen (statistisch gesehen überwiegend Frauen), 
die Kinder, Ältere oder andere mobilitätseingeschränkte 
Personen versorgen, zeichnen sich in ihrer Mobilität 
durch kombinierte Wege zu unterschiedlichen Zielen 
(Wegeketten), eine vergleichsweise hohe Anzahl von 
Wegen, die Begleitung mobilitätseingeschränkter
Personen sowie die Mitnahme von Gegenständen und
Beförderungsmitteln wie Kinderwagen oder Rollatoren aus 
(HVV 2019; BMVI 2015; Wotha/Krause 2020; Bagge et 
al. 2025: 10 ff.). Zusätzlich führen Mängel in der
Ausstattung der Haltestellen – unübersichtlich,
Informations- und Sicherheitsmängel – und ihrer Anbindung dazu, 
dass unbegleitete Kinder oder mobilitätseinschränkte 
oder -unerfahrene Personen daran gehindert werden, 
die Angebote der öffentlichen Verkehre unbegleitet zu 
nutzen. In den Verkehrsmitteln selbst und an Zielorten 
fehlt es oft an geeigneten und sicheren Abstellflächen 
für Kinderwagen, Rollatoren etc. Hinzu kommt, dass 
die Tarifkonzepte (auch das Deutschlandticket) eher 
auf regelmäßige Erwerbsarbeitsverkehre zugeschnitten 
sind. Dies kann zu erhöhten Entgelten bei sporadischer 
Nutzung oder bei komplexen Wegeketten führen, wie sie 
typisch für Sorgearbeit sind (Dellenbaugh-Losse 2024a: 
75). Vor allem in nicht urbanen Räumen führen die
Inflexibilität, die fehlende Verlässlichkeit bei
Umstiegssituationen und die dadurch längere Gesamtreisezeit 
dazu, dass Menschen weiterhin das Auto als
Hauptverkehrsmittel nutzen. Dies spiegelt sich darin wider, dass 
in ländlichen Räumen 97 Prozent aller Haushalte mit 
mehr als einer Person mindestens ein Auto besitzen 
(Nobis/Kuhnimhof 2018: 34).
Eine besondere Herausforderung ergibt sich aus dem 
Faktor der Zeitabhängigkeit. Spitzner (2004: 35 f.) 
weist auf die fehlende Berücksichtigung von Zeit in 
versorgungsökonomischen Kontexten hin. Davon sind 
Frauen überdurchschnittlich betroffen: Gemäß dem vom 
Statistischen Bundesamt berechneten Gender Care Gap 
leisten Frauen knapp 30 Stunden und Männer 21
Stunden unbezahlter Sorgearbeit in der Woche (BMFSFJ 
2024a; siehe Kapitel Arbeit und Zeit). Spitzner fordert, 
Zeitdimensionen bei der Mobilitätsplanung aus Sicht der 
Sorgearbeit angemessen zu berücksichtigen (ergänzt 
nach Spitzner 2004: 35 ff.). Dazu gehören:
• Zeitknappheit (als Resultat der Mehrfachbelastung
durch Sorgearbeit, Begleitwegezeiten und
Erwerbsarbeit);
• Zeiteingebundenheit/Zeitklammer (durch
versorgungsökonomische Synchronisationserfordernisse,
die zum Beispiel mit institutionellen Zeitvorgaben
wie Schul- und Arbeitszeiten oder Öffnungszeiten
von Behörden und Dienstleistern zu tun haben);
• Zeitempfindlichkeit (da angesichts des personalen
sozialen Bezugs in der Sorgearbeit eine zeitliche
oder räumliche Verlagerung oder ein Ersatz oft nicht
möglich ist);
• Gleichzeitigkeit (z. B. eine Fahrkarte kaufen und für
ein spielfreudiges Kind sorgen);
• Zeitrationalität (z. B. der effiziente und
sinnvolle Einsatz von Ressourcen bei dem Umgang mit
Zeit[-einsparung]. Beispielsweise werden hohe
Investitionskosten für minimale Zeiteinsparungen im
Fernverkehr eingeplant und bei bedarfsorientierten
Alltagswegen eingespart).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 103 – 
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
104
5.2.4 Sicherheitsfragen als begrenzender 
Faktor von Mobilität
In mobilitätsbezogenen Gesetzen und Regularien wird 
Sicherheit maßgeblich technologisch bestimmt.
Fragen sozialer, geschlechterdifferenzierter und gefühlter 
Sicherheit werden kaum berücksichtigt. Dabei haben sie 
einen entscheidenden Anteil daran, ob sich Personen 
für klimafreundliche Mobilität oder den motorisierten 
Individualverkehr entscheiden. So bleiben insbesondere 
ältere Frauen oder sehr junge Frauen lieber zu Hause 
oder wählen das Auto als Verkehrsmittel als auf die
gefühlte Sicherheit zu verzichten (Stete/Wotha 2024;
Dellenbaugh-Losse 2024a: 59). Das gilt unter anderem für 
die nächtliche Nutzung des ÖPNV. Nach einer
repräsentativen Befragung des Bundeskriminalamtes fühlen 
sich 33 Prozent der Frauen nachts ohne Begleitung in 
öffentlichen Verkehrsmitteln sicher (Birkel et al. 2023: 
137). Hingegen gaben 58 Prozent an, nachts den ÖPNV 
zu meiden (ebd.: 153). Als unsicher empfundene
Schulwege verhindern, dass Eltern ihre Kinder unbegleitet zur 
Schule gehen lassen. Anforderungen an aktive, sichere 
und selbstbestimmte Mobilität wie zum Beispiel das
Gewährleisten der subjektiven Sicherheit, alternative
Wegeführungen, ausreichende Beleuchtung, Aufwerten der
öffentlichen Räume als Bewegungs- und Aufenthaltsräume 
finden nur langsam Eingang in die Verkehrs- und
Mobilitätsplanung (Stete/Wotha 2024).
Auch die körperliche Sicherheit durch höhere
Geschwindigkeiten, zum Beispiel im Straßenverkehr, auf 
Radschnellwegen, durch zu kurze Ampelphasen oder 
auch Unsicherheiten bei Busfahrten (Anfahren oder 
Bremsen) stellen mögliche Gefahren dar, vor allem für 
Kinder, Ältere, Hochschwangere und
Mobilitätseingeschränkte. Klimatische Bedingungen wie fehlender 
Schutz vor Hitze oder glatte Wege im Winter schaffen 
weitere Gefahrenquellen und Unsicherheitsgefühle, die 
die Mobilitätsmöglichkeiten einschränken. Um allen eine 
aktive und selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen 
und um die Mobilitätswende voranzubringen, muss die 
Mobilitäts- und Verkehrsplanung für physische, aber 
auch für gefühlte Sicherheit sorgen.
5.2.5 Geschlechterspezifische 
Betroffenheiten von 
Mobilitätsarmut
Mobilitätsarmut beschränkt die Möglichkeiten, am 
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben
teilzunehmen. Sie entsteht durch einen Mangel in den 
Dimensionen der Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und
Erschwinglichkeit und durch mobilitätsbezogene Zeitarmut. 
Die Dimension der Verfügbarkeit bezieht sich auf das 
(Nicht-)Vorhandensein von Verkehrsangeboten im
öffentlichen Verkehr. Bei der Dimension der
Erreichbarkeit von Verkehrsangeboten und Zielorten können eine 
zu weite Entfernung, eine zu lange Reisezeit oder eine 
eingeschränkte physische, psychische und technische 
Barrierefreiheit Hemmnisse darstellen. Die Dimension 
der Erschwinglichkeit bezieht sich auf die Kosten und 
damit auf die Belastung von Mobilitätskosten am
gesamten Haushaltsbudget. Mobilitätsbezogene Zeitarmut 
ergibt sich aus dem Zeitdruck als Folge geringer
räumlich-zeitlicher Flexibilität, die durch weite Wege und
Verpflichtungen an mehreren Zielorten – etwa durch Wege, 
die durch Sorgearbeit bedingt sind – entsteht (Stark et 
al. 2023: 7 f.; siehe dazu Abschnitt B.5.2.3).
Im Rahmen des Klima-Sozialfonds (KSF) definiert die 
EU Mobilitätsarmut als eingeschränkten Zugang zu 
grundlegenden sozioökonomischen Tätigkeiten und 
Dienstleistungen wie Beschäftigung, Bildung oder 
Gesundheitsversorgung für benachteiligte Personen und 
Haushalte (EU 2023a: 15) (siehe Kapitel Wohnen und 
Energienutzung sowie Finanzen). Dies weist darauf hin, 
dass Mobilitätsarmut insbesondere Menschen mit
geringem Einkommen betrifft. Der Anteil der
Mobilitätsausgaben am Einkommen ist bei ihnen höher als in
Haushalten mit mittlerem oder hohem Einkommen (Stark et 
al. 2023: 35). Sie gehen zudem öfter einer zeitlich
unflexiblen Beschäftigung nach, pendeln häufiger zu
Randzeiten (bedingt durch Schichtarbeit) und können
seltener zeitsparende Dienstleistungen oder Alltagshilfen 
einkaufen (ebd.: 74).
Aufgrund der geschlechterspezifischen Ungleichheit 
beim Einkommen, des Gender Care Gap und der
Unterschiede in der Erwerbsarbeitssituation (siehe Kapitel 
Arbeit und Zeit) trifft die Mobilitätsarmut Frauen
häufiger als Männer. Die im vorigen Abschnitt beschriebenen 
zeitlichen Komponenten insbesondere durch
Sorgearbeit erhöhen zusätzlich die Risiken für Mobilitätsarmut. 
Die von der EU aufgelegte Verordnung zur Einrichtung 
des KSF vom 10.05.2023 berücksichtigt die Gefahr, dass 
eine Erhöhung der CO
2
-Bepreisung Mobilitätsarmut 
befördern kann – und schreibt vor, einen Teil der
Einnahmen aus der CO
2
-Bepreisung für die Bewältigung 
der sozialen Auswirkungen zu verwenden (EU 2023a: 
Abs. 11). Um Gelder aus dem Fonds zu erhalten,
müssen die Staaten bis zum 30.06.2025 einen
Klimasozialplan vorlegen, der auch die gleichstellungsbezogenen 
Inhalte der Verordnung berücksichtigt. Gleichfalls
müssen die Maßnahmen gendertransformativ gestaltet
werden, das heißt, auch die strukturellen Wurzeln angehen, 
die zu den unterschiedlichen Betroffenheiten bei der 
Energie- und Mobilitätsarmut führen. Bei direkten Ein-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 104 – 
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
105
kommensbeihilfen könnte sich der Betrag nach der
Einkommens- und Betreuungssituation im Haushalt und 
nach der Erschließung des Wohnstandortes richten (so 
ist der Regionalausgleich im Klimabonus in Österreich 
abhängig von der Erschließung und der Lage des
jeweiligen Gebietes; Bundeskanzleramt Österreich o. J.). Bei 
Maßnahmen, die der Verbesserung der Nutzung
klimafreundlicher Mobilität dienen – wie das
Deutschlandticket oder Prämien für Elektroautos –, sollten ebenfalls 
Kriterien wie Mobilitätsarmut berücksichtigt werden,
beispielsweise mittels sozialem Leasing (vgl. für Angebote 
in Frankreich: Agora Verkehrswende 2023: 30; zur Kritik 
der Pendlerpauschale und der Mobilitätsprämie siehe 
das Kapitel Finanzen).
5.2.6 Gleichstellungsrelevante 
kontextbezogene Daten für die 
Mobilitätsplanung
Die Verkehrs- und Mobilitätsplanung, zu der auch die 
langfristige und kostenintensive Infrastrukturplanung 
gehört, nutzt umfängliche verkehrstechnische
Datenerhebungen (z. B. Verkehrszählungen oder -messungen) 
und Haushaltsbefragungen. Damit sollen
Mobilitätsentwicklungen möglichst genau, evidenzbasiert und
langfristig erhoben werden. Die bundesweiten Erhebungen 
„Mobilität in Städten – SrV“ und „Mobilität in
Deutschland (MiD)“ entwickeln durch Haushaltsbefragungen 
Kennwerte beziehungsweise Aussagen für verschiedene 
Raumtypen. In der MiD werden beispielsweise
Wegezeiten, die Anzahl der Wege und die Wegezwecke
(inklusive der Hauptwegezwecke) erhoben und durch 
Rechenmodelle auf verschiedene räumliche Ebenen
skaliert. Dabei können Ortspezifika, differenzierte
sozioökonomische Daten, Erreichbarkeiten und Zugänglichkeiten 
der ÖV nur bedingt erhoben und abgebildet werden 
(siehe z. B. die Untersuchung im Kreis Stormarn: Wotha/
Krause 2020). Hier zeigt sich auch der methodische
Bedarf, die kleinräumig beeinflusste Mobilitätsarmut zu
bemessen und zu bewerten.
Eine Gefahr bei quantitativen Datenerhebungen im 
Mobilitätsbereich besteht in androzentrischen
Verzerrungen, sofern versorgungsbezogene Mobilität nicht 
adäquat erfasst wird (Spitzner 2021: 99). In der MiD 
(2017) werden verschiedene Anlässe für Wege erhoben 
und geschlechterdifferenziert ausgewertet. Demnach 
dienen bei Frauen 10 Prozent ihrer Wege Begleitwegen, 
bei Männern sind es 6 Prozent, dem Wegezweck
Erledigung wurden 15 Prozent beziehungsweise 13
Prozent, dem des Einkaufs 17 Prozent beziehungsweise 
14 Prozent zugeordnet. Das tatsächliche Ausmaß der 
Geschlechterunterschiede wird allerdings erst deutlich, 
wenn man die Kategorien addiert und zu Sorgearbeit 
zusammenfasst: Demnach dienen bei Männern 33
Prozent ihrer Wege und 42 Prozent der Wege der Frauen 
Zwecken der Sorgearbeit (Wotha/Krause 2020). Zudem 
fußen die MiD-Daten auf der Selbsteinschätzung der 
Befragten, was zu Fehlkategorisierungen führen kann. 
Gerade bei verknüpften Wegeketten und Wegen, die mit 
Sorgearbeit zu tun haben – etwa bei der
Begleitmobilität – erklärt sich die Zuordnung keineswegs von allein: 
Wird die Fahrradtour mit Kindern, die mit einem Einkauf 
verbunden wurde, (vorrangig) als Freizeit-, als
Begleitmobilität oder als Einkaufsweg gewertet? 
Auch Ansätze, vorhandene Mobilitätsdaten mit
Datensätzen wie etwa der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2018 (EVS) zu kombinieren, um zumindest
sozioökonomische Zusammenhänge abzubilden, reicht bei 
den kontextbezogenen und stark räumlich abhängigen 
Mobilitätsdaten nicht aus, die spezifischen
Mobilitätsmöglichkeiten und insbesondere Mobilitätsarmut
adäquat abzubilden (vgl. Stark et al. 2023: 42 ff., 52 f.).
5.3 Das Bundesmobilitätsgesetz als Lösungsansatz für 
eine gleichstellungsorientierte Mobilitätsplanung
Es braucht eine grundsätzliche Neuausrichtung der 
Verkehrs- und Mobilitätsplanung, die von der auf
Infrastruktur fokussierten Verkehrsplanung hin zu einer
zielorientierten integrierten Mobilitätsplanung führt. Damit 
die Mobilitätswende als Teil der sozial-ökologischen 
Transformation gelingen kann, gilt es, a) alle
Verkehrsarten in der Bewertung gleichzustellen, b) für
Flächengerechtigkeit zwischen bebauten Flächen, Freiflächen 
und Verkehrsflächen zu sorgen und c) soziale und
gleichstellungsrelevante Anforderungen umzusetzen. Derzeit 
konterkarieren die bestehenden Regelwerke in
wichtigen Bereichen die Bemühungen, die Mobilitätswende 
sozialverträglich zu gestalten. So musste
beispielsweise die geplante Sozialstaffel für die
Bewohnerparkgebühren in Freiburg im Breisgau nach einem Urteil des 
Bundesverwaltungsgerichtes zurückgenommen werden, 
da Kriterien und Zwecke im StVG für die Festsetzung 
von Bewohnerparkgebühren abschließend geregelt sind 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 105 – 
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
106
und sich auf Kostendeckung und Vorteilsausgleich
beschränken (BVerwG 2023).
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat einen
Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG) (Hermes 
et al. 2022) vorgelegt. Ziel ist es, Mobilität und Verkehr 
integriert zu entwickeln und zugleich deren negative 
externe Wirkungen auf ein umwelt-, klima-,
gesundheits-, sozial- und raumverträgliches Maß zu reduzieren. 
Geschlechtergerechtigkeit ist im BuMoG auf der
übergeordneten Zielebene als Ziel in der Mobilitätssicherung 
verankert. Gleichstellungsrelevante Ziele werden mit der 
integrierten Planung adressiert. Mit Blick auf die
Gleichstellung besonders relevant sind die soziale Integration, 
die Integration von Öffentlichkeit und Gesellschaft, die 
modale Integration sowie die Integration der
Verkehrsanlässe (Bagge et al. 2025: 45). Die soziale Integration 
stellt als Planungsinstrument sicher, „dass alle
Instrumente und Maßnahmen daraufhin zu überprüfen sind, 
ob sie die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten für 
alle sozialen Gruppen der Bevölkerung“ angemessen 
verbessern, barrierefrei sind und
geschlechterspezifische Unterschiede im Mobilitäts- und Verkehrsverhalten 
berücksichtigen. Die Integration von Öffentlichkeit 
und Gesellschaft bezieht sich auf Instrumente der
Beteiligung in ihrer Vorbereitung, Aufstellung, Umsetzung 
und ihrem Monitoring. Die modale Integration zielt
darauf, das Verkehrssystem in seiner Gesamtheit mit allen 
Modi zu betrachten (z. B. ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, 
motorisierter Individualverkehr). Die Integration der 
Verkehrsanlässe erfasst die Wegezwecke im Personen- 
und Güterverkehr, inklusive zu erwartender
verkehrsrelevanter Änderungen der Rahmenbedingungen (z. B. 
Demografie, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung 
oder Mobilitätsverhalten). Die letzteren beiden
Dimensionen (modale Integration, Integration der
Verkehrsanlässe) sind besonders relevant für das Thema der
geschlechterspezifischen Wegezwecke und -muster, etwa 
in Zusammenhang mit Sorgearbeit und in Hinblick auf 
die Verfügbarkeit von Mobilitätsalternativen. (Werner et 
al. 2023: 30 f., nach Bagge et al. 2025: 45 f.)
Konkrete Ansatzpunkte für eine geschlechtergerechte 
Planung liefern auch die Leitziele in den §§ 4 bis 11 
BuMoG (Bagge et al. 2025: 46–49):
• Die Mobilitätssicherung (§ 4) beschreibt die
Gewährleistung einer angemessenen alltagstauglichen
Mobilität unter Einbeziehung einer fachlichen
Analyse zum Beispiel in Bezug auf veränderte Arbeits- 
und Versorgungsstrukturen, demografische und
gesellschaftliche Entwicklungen oder auch hinsichtlich
neuer Erkenntnisse der Geschlechterforschung.
• Die Sicherung des Transports von Waren und der
Erbringung von Dienstleistungen (§ 5) bezieht neben
gewerblichem auch nicht gewerblichen
Wirtschaftsverkehr zu Versorgungszwecken und für Sorgearbeit
wie Begleitverkehre, Besorgungsfahrten für
Angehörige und Fahrten von und zur Pflege von
Angehörigen ein.
• Die Verkehrssicherheit (§ 7) berücksichtigt die
technische Sicherheit inklusive
geschlechterunterschiedlicher Verletzungsmuster sowie die gefühlte
subjektive Sicherheit und geschlechterspezifische
Bedrohungslagen.
• Der Gesundheitsschutz (§ 8) bezieht sich auf den
Abbau der verkehrsinduzierten Emissionen,
insbesondere an stark verkehrsbelasteten Straßen, der
wie oben beschrieben Menschen mit geringem
Einkommen und folglich auch Frauen in besonderem
Maße betrifft.
• Die Sozialverträglichkeit (§ 10) adressiert die
Erreichbarkeit des ÖV, sozialer Infrastruktur,
Versorgungsinfrastruktur; die Erschließung von
Wohnanlagen mit hochwertiger Verkehrsinfrastruktur für
Rad- und Fußverkehr; die sozialverträgliche
Ausgestaltung von Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen
sowie von Beförderungsentgelten für den
öffentlichen Personenverkehr.
• Das Ziel „Lebenswerte Städte und Regionen“ (§ 11)
integriert Anforderungen, die an die
Aufenthaltsqualität der Straßenräume und öffentlichen Plätze als
Orte der Kommunikation und Begegnung gestellt
werden.
In einer Expertise zum BuMoG, die im Rahmen der
Vorbereitung für den Vierten Gleichstellungsbericht erstellt 
wurde, wird zudem beispielhaft gezeigt, wie die
beschriebenen Leitziele in geschlechtergerechte messbare 
Ergebnis-, Handlungs- oder Qualitätsziele übersetzt
werden können (Bagge et al. 2025: 50 ff.). 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 106 – 
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
107
5.4 Handlungsempfehlungen
Gleichstellungsziele und Belange der 
Sorgearbeit angemessen in die Verkehrs- und 
Mobilitätsgesetzgebung integrieren
Die Expertise für ein integriertes BuMoG (Bagge et al. 
2025) legt dar, dass Anforderungen der Geschlechter- 
und Flächengerechtigkeit, der Klimaanpassung und 
des -schutzes sowie aktueller gesellschaftlicher
Entwicklungen in der bestehenden Verkehrs- und
Mobilitätsgesetzgebung nicht angemessen berücksichtigt werden. 
Aus diesem Grund empfiehlt die
Sachverständigenkommission Folgendes:
• Die Verkehrs- und Mobilitätsplanung betreffende
gesetzliche Grundlagen und Regelwerke sowie damit
zusammenhängende Förderungen sollen so
angepasst werden, dass sie an
gleichstellungsorientierten Zielen und Maßnahmen zur Erhöhung der
Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet sind.
• Dazu gehört, dass Regelwerke und Pläne auf
Bundes- wie Länderebene Anforderungen der
Sorgearbeit als einen grundlegenden Belang integrieren.
• Für die Verbesserung und das Capacity-Building
der dafür notwendigen Datengrundlagen und
Forschungsansätze müssen Ressourcen bereitgestellt
werden.
Die Vergabe von Fördermitteln und Subventionen im 
Mobilitätsbereich an Geschlechtergerechtigkeit koppeln
Der Verkehrs- und Mobilitätsbereich ist in der
Finanzierung von staatlichen Förderungen und Subventionen 
abhängig. Diese sollten mit den
verfassungsrechtlich verankerten Zielen der Gleichstellung und der 
Geschlechtergerechtigkeit gekoppelt werden. Zum
Beispiel könnte bei der Förderung des Radwegeausbaus 
darauf geachtet werden, dass Anforderungen der
Sorgearbeit inklusive der dafür typischen Wegeketten
berücksichtigt werden: etwa durch breite Radwege, die 
Anbindung an Alltagsziele und eine gute Vernetzung der 
Stadtteile. Aus diesem Grund empfiehlt die
Sachverständigenkommission Folgendes:
Bei der Aufstellung von Förderrichtlinien und
Subventionen im Verkehrs- und Mobilitätsbereich soll die 
Mittelvergabe an die Erreichung und Umsetzung der
verfassungsrechtlich verankerten Ziele der Gleichstellung 
und der Geschlechtergerechtigkeit gekoppelt werden. 
Damit verbunden sollte ein verpflichtendes Monitoring 
sein, das prüft, ob mit den Maßnahmen die
gleichstellungsorientierten Ziele erreicht wurden, und in der 
Folge eine Wirkungsanalyse ermöglicht.
Von Mobilitätsarmut betroffene Haushalte im 
Klimasozialplan entlasten
Mit dem KSF der EU sollen die Wirkungen der
Emissionsbepreisung (Erweiterter Europäischer Emissionshandel – 
EU-ETS 2) für die einkommensarme Bevölkerung in der 
EU abgefedert werden. Der EU-ETS 2 tritt 2027 in Kraft 
und ersetzt in Deutschland die durch das
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelte nationale 
CO
2
-Bepreisung. Um Gelder aus dem KSF zu erhalten, 
müssen alle Mitgliedsstaaten bis zum 30.06.2025 einen 
Klimasozialplan einreichen, der von 2026 bis 2032
gültig ist und der die Maßnahmen, Kosten und anvisierten 
Ziele zur Reduzierung von Energie- und Mobilitätsarmut 
festschreibt. Dafür muss unter anderem eine Definition 
von Energie- und Mobilitätsarmut eingereicht und mit 
Zahlen unterfüttert werden. Damit wird auch die Auflage 
des KSF erfüllt, dass dargelegt werden muss, wie mit den 
eingereichten Maßnahmen dauerhaft die Energie- und 
Mobilitätsarmut beseitigt werden soll (EU 2023: L130/3 
[13]). Die KSF-Verordnung betont, dass im Besonderen 
alleinerziehende Frauen, alleinstehende Frauen, Frauen 
mit Behinderungen und alleinlebende ältere Frauen zu 
beachten sind (EU 2023a: 24).
Die Sachverständigenkommission empfiehlt dringend,
• bei der für die Erstellung des Klimasozialplans
notwendigen Definition von Mobilitäts- und
Energiearmut Geschlechtergerechtigkeit zu berücksichtigen;
• die Auswirkungen der CO
2
-Bepreisung für beide
Armutsbereiche geschlechterdifferenziert mit Daten
zu belegen (siehe auch Kapitel Wohnen und
Energienutzung, Finanzen);
• gezielte Maßnahmen, Einkommenshilfen und
Förderungen für die Gruppe der alleinerziehenden Frauen,
alleinstehenden Frauen, Frauen mit Behinderungen
und allein lebenden älteren Frauen zu entwickeln.
Mobilitätsbezogene Erhebungsinstrumente verbessern
Die Daten der aktuell vorhandenen Verkehrserhebungen 
sind nicht geeignet, die komplexen alltäglichen
Wegeketten und kontextabhängigen Mobilitätsmöglichkeiten 
zu erfassen. Auch für die Abbildung und das Messen 
von Mobilitätsarmut gibt es noch keine adäquaten
Erhebungen. Um passgenaue Mobilitätsangebote zu 
entwickeln, ist es jedoch unerlässlich, die Vielfalt der 
Lebenssituationen und Mobilitätsmuster in der
Datenerhebung zu berücksichtigen. Dadurch können
Mobilitätserhebungen ein genaueres Bild auch der
geschlechterspezifischen Mobilitätsbedürfnisse und -muster 
liefern und somit zu einer inklusiveren und effektiveren 
Verkehrsplanung beitragen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 107 – 
B.5 Mobilitäts- und Verkehrsplanung
108
Die Sachverständigenkommission empfiehlt,
• die Mobilitätserhebungen „Mobilität in Städten – SrV“
und „Mobilität in Deutschland (MiD)“ zu evaluieren
und zu verbessern, sodass alltagsweltliche und
räumliche Bedingungen sowie Sorgearbeit und
dadurch bedingte Wegeketten angemessen
berücksichtigt und abgebildet werden. Bei den Wegeketten
sind hierbei über den Hauptwegezweck hinaus kurze
Wege und Nebenbei-Wege und weitere
einschränkende Umstände, die sich aus raum-zeitlichen
Abhängigkeiten ergeben, adäquat zu erfassen;
• in die Erfassung von Mobilitätsarmut baulich-
räumliche Zusammenhänge und intersektionale
Perspektiven einzubeziehen.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 108 – 
109
B.6 Wohnen und Energienutzung
Kernbotschaften
• Frauen sind aufgrund ihres geringeren Einkommens und Vermögens besonders von steigenden Wohn- und
Energiekosten betroffen. Programme und Instrumente für den klimaneutralen Umbau des Gebäudebestands
berücksichtigen solche geschlechterspezifischen Unterschiede nur unzureichend. Sie können Energiearmut und
die finanzielle Belastung insbesondere alleinlebender Frauen und Alleinerziehender sogar weiter verschärfen.
• Eine geschlechtergerechte und soziale Ausgestaltung energie- und klimapolitischer Programme und
Maßnahmen im Gebäudebereich ist ein wichtiger Beitrag, um klimaneutrales und bezahlbares Wohnen für alle zu
ermöglichen. Zusätzlich können gemeinschaftliche Wohnformen zu Flächen- und Ressourceneinsparung und
gleichzeitig zu einer gerechteren Aufteilung der Sorgearbeit beitragen.
• Zur gezielten finanziellen Entlastung und Unterstützung sollten Programme und Angebote geschaffen werden,
die Mieter*innen und selbstnutzenden Eigentümer*innen mit geringen und mittleren Einkommen den Zugang
zu klimaneutralem Wohnraum erleichtern und Energiearmut verhindern. Eine geschlechtergerechte
Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen für steigende CO
2
-Kosten ist dabei ein wichtiger Baustein.
Wohnen erfüllt menschliche Grundbedürfnisse:
Sicherheit und Schutz und Hygiene. Die Wohnung selbst spielt 
eine wichtige Rolle für die häusliche Produktion und die 
damit verbundene Sorgearbeit. Jedoch ist Wohnen von 
Asymmetrien und Ungleichheiten der
Geschlechterverhältnisse geprägt, und zwar auf vielfältige Weise. So 
spiegelt sich die ungleiche Verteilung von Einkommen 
und Vermögen zwischen den Geschlechtern, der Gender 
Pay Gap und der Gender Wealth Gap, in a) dem
unterschiedlichen Zugang von Männern und Frauen zu
Wohnraum, b) der Verfügung von Wohneigentum und c) der 
Versorgung mit Wohnraum wider. Zudem ist die
Haushaltsführung geschlechterspezifisch gekennzeichnet: 
durch ungleich verteilte Versorgungsarbeit (siehe
Kapitel Arbeit und Zeit). 
Die Folgen der Erderwärmung verschärfen diese
ungleichen Wohnverhältnisse. So werden durch die
steigenden Temperaturen die hitzebedingten
Gesundheitsrisiken und -belastungen mehr. Betroffen hiervon sind 
besonders Frauen, wie die höhere Sterblichkeit von 
Frauen bei Hitzewellen zeigt. Auch sind Frauen häufiger 
die Leidtragenden in Fällen häuslicher Gewalt, die
hitzebedingt zunehmen.
Zugleich wirkt sich Wohnen erheblich auf die Umwelt aus. 
Etwa 80 Prozent des Endenergieverbrauchs in diesem 
Bereich entfällt auf das Heizen von Gebäuden und die 
Erzeugung von Warmwasser; allein 17 Prozent der
Treibhausgasemissionen in Deutschland entstehen durch die 
Versorgung von Gebäuden mit Wärme und Warmwasser. 
Nimmt man den Energieverbrauch von
Haushaltsgeräten, Informations- und
Kommunikationstechnologien, Beleuchtung und die mit der Stromerzeugung 
verbundenen Emissionen hinzu, entfallen etwa 30
Prozent der Treibhausgase auf das Wohnen. Erhebliche 
Emissionen entstehen zudem im Gebäudebau, zum
Beispiel bei der Herstellung von Beton. Rund 40 Prozent der 
Treibhausgasemissionen in Deutschland gehen auf den 
Betrieb und den Bau von Gebäuden zurück (dena 2022). 
Daher ist das Kernstück der sozial-ökologischen
Transformation im Handlungsfeld Wohnen die Reduktion des 
Energiebedarfs, der in diesem Feld besteht, und die
Umstellung der Energieversorgung von Wohngebäuden von 
fossiler auf erneuerbare Energie. 
Die Umstellung von fossiler auf erneuerbare Energie 
erfordert erhebliche Investitionen. Diese Investitionen 
können jedoch den Zugang zu erschwinglichem
Wohnraum weiter erschweren, insbesondere angesichts
angespannter Wohnungsmärkte. Daraus ergibt sich für 
eine geschlechtergerechte Wärmewende eine
Herausforderung: die Versorgung mit klimafreundlichem,
bedürfnisgerechtem und leistbarem Wohnraum für alle
Geschlechter und Einkommensgruppen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 109 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
110
6.1 Wohnen und Energienutzung in der 
 sozial-ökologischen Transformation
6.1.1 Klimapolitische Ziele des 
Handlungsfeldes Wohnen und 
Energienutzung
Von 1990 bis 2023 konnten die direkten
Treibhausgasemissionen von Feuerungsanlagen privater Haushalte, 
mit denen Raumwärme bereitgestellt wird, um mehr als 
die Hälfte verringert werden. Sie sanken von 210 auf 102 
Millionen Tonnen CO
2
-Äquvivalente (UBA 2024b). Das 
novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) von 2021 gibt
weiter vor: Die Emissionen des Gebäudebestandes inklusive 
der Nichtwohngebäude in Deutschland müssen bis 2030 
um weitere 35 Prozent auf 67 Millionen Tonnen CO
2
-
Äquvivalente reduziert werden (BMU 2021). Um dieses 
Ziel zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen dafür 
erforderlich, den Energiebedarf von Wohngebäuden zu 
verringern und die Nutzung erneuerbarer Energien zum 
Heizen und Kühlen zu intensivieren.
6.1.2 Wohnungssanierung als 
Herausforderung der Wärmewende
Der Gebäudebestand in Deutschland weist einen hohen 
Energiebedarf, eine geringe Energieeffizienz und einen 
hohen Anteil fossiler Heizungen auf: Im Jahr 2022
umfasste der Wohnungsbestand in Deutschland rund 43,4 
Millionen Wohnungen (Destatis 2023a). Dabei entfallen 
rund 13 Millionen Wohneinheiten auf Einfamilienhäuser, 
6,4 Millionen auf Zweifamilienhäuser und 22,6
Millionen Wohnungen auf Mehrfamilienhäuser (dena 2023: 8). 
Etwa 60 Prozent der Wohngebäude in Deutschland
wurden vor 1979 gebaut; sie verfügen über eine geringe 
Energieeffizienz. Lediglich ein geringer Teil von ihnen 
ist nach dem aktuellen Stand der Technik energetisch 
saniert, bei etwa einem Drittel von ihnen wurden
bislang keine oder nur geringe Maßnahmen für die
Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt (ARGE 2022). 
Etwa drei Viertel aller Wohnungen in Deutschland
wurden 2023 mit Gas, Öl oder Kohle beheizt (dena 2024). 
Der starke Anstieg der Energiekosten trifft Haushalte in 
schlecht gedämmten Gebäuden mit hohem
Energieverbrauch besonders stark.
Angesichts dessen besteht in der Fachdebatte ein
Konsens darüber, dass eine Transformation hin zu einem 
klimaneutralen Wohngebäudesektor eine verstärkte 
energetische Sanierung von Gebäuden und den
Austausch von Heizsystemen, die auf fossilen
Energieträgern beruhen, erfordert. Anzustreben sei in etwa die 
Verdoppelung der derzeitigen Sanierungsintensität, um 
die Klimaziele auch im Wohngebäudesektor zu erreichen 
(BMWK 2019). 
Vorliegende statistische Daten zum energetischen
Zustand von Gebäuden in Deutschland sind unzureichend. 
Jedoch zeigen Modellrechnungen, dass ein großer
Anteil des deutschen Gebäudebestands in die
schlechtesten Energieeffizienzklassen fällt (Bergmann et al. 2024). 
Diskutiert wird daher, eine Priorisierung des
Sanierungsgeschehens vorzunehmen und den Fokus auf besonders 
sanierungsbedürftige Gebäude mit einer schlechten 
Energieeffizienz (sogenannte Worst Performing
Buildings) zu richten. Dies könnte politisch entweder über 
finanzielle Anreize oder ordnungsrechtliche Maßnahmen 
wie Mindestenergiestandards gefördert
beziehungsweise gefordert werden. 
Alle vorliegenden Studien stimmen darin überein, dass 
es eine Dekarbonisierung der Stromerzeugung benötigt, 
um eine effektive Dekarbonisierung des Gebäudesektors 
zu erreichen (siehe Kapitel Energieerzeugung).
Andernfalls führt der Austausch von Öl- und Gasheizungen 
gegen elektrisch betriebene Wärmepumpen und
Fernwärme zu einem teilweisen oder völligen Outsourcing 
der Emissionen an den Energiesektor (Kapeller et al. 
2024).
6.1.3 Kosten und Finanzierung der 
energetischen Sanierung
Für eine klimaneutrale Transformation des
Wohngebäudesektors sind Investitionen nötig. Hierzu wurden 
in den letzten Jahren eine Reihe Studien vorgelegt. In 
ihnen werden Vorschläge für eine solche Transformation 
formuliert und teilweise mit Kostenschätzungen
unterlegt. Demnach liegen die zusätzlichen jährlichen
Investitionskosten bei etwa 50 Milliarden Euro (Agora 
Think Tanks 2024). 
Gerade im Wohngebäudesektor unterstützt die
Bundesregierung die sozial-ökologische Transformation mit 
großzügigen öffentlichen Förderungen. Welchen
Anteil des Investitionsbedarfs kann der öffentliche Sektor 
übernehmen und nach welchen Kriterien soll dies
geschehen? Kapeller et al. (2024) macht auf die
massiven verteilungspolitischen Implikationen einer solchen 
staatlichen Fördertätigkeit aufmerksam: Etwa die Hälfte 
des privaten Immobilienvermögens in Deutschland ge-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 110 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
111
hört den reichsten 10 Prozent der Haushalte, während 
die ärmere Hälfte der Bevölkerung nur 3 Prozent aller 
Immobilienwerte besitzt (ebd.: 12). Die großzügige
Förderung der Transformation des Gebäudesektors birgt 
also die Gefahr, den Vermögensbestand der
reichsten Haushalte durch allgemeine Steuermittel zu
finanzieren (Ástmarsson et al. 2013). Dies kann vermieden 
werden durch die Kopplung von Fördermitteln an die 
Vermögensposition der Haushalte; dadurch würden
verteilungspolitische Schieflagen nicht weiter verstärkt
(Kapeller et al. 2024).
Bei der Subvention von Sanierungstätigkeiten im
Gebäudesektor ist die Rolle von Mieter*innen zu beachten. 
Ökonomisch umstritten scheint die Frage zu sein, wer 
mehr von energetischen Sanierungen profitiert,
Vermieter*innen oder Mieter*innen (Astmarsson et al. 
2013). Um die soziale Akzeptanz der sozial-ökologischen 
Transformation – insbesondere unter jenen, die keine 
eigene Immobilie besitzen – und deren Fairness nicht 
zu gefährden, erscheint es sinnvoll, Mieter*innen besser 
vor überzogenen Mietsteigerungen durch energetische 
Sanierungen zu schützen. 
6.2 Gleichstellungs- und klimarelevante 
Herausforderungen des Wohnens
Einkommen und Vermögen sind zwischen den
Geschlechtern ungleich verteilt. Dies beeinflusst deren Zugang zu 
Wohnraum und eine angemessene Wohnungsversorgung. 
Angesichts steigender Wohn- und Energiekosten ist 
diese Ungleichheit eine erhebliche Herausforderung für 
die sozial-ökologische Transformation. Im Folgenden 
werden allgemeine gleichstellungsrelevante Aspekte des 
Wohnens und die Auswirkungen einer klimafreundlichen 
Sanierung des Wohnungsbestands auf die Geschlechter 
vorgestellt.
6.2.1 Zugang zu Wohnraum
In etwa 40 Prozent der Haushalte in Deutschland leben 
Personen allein. Mehr als die Hälfte von ihnen sind 
Frauen, darunter etwa 40 Prozent Rentnerinnen oder 
Bezieherinnen von Sozialleistungen im Alter. Hinzu
kommen mit 3 Prozent der Haushalte die Alleinerziehenden, 
in der überwiegenden Mehrheit sind dies Frauen.
Alleinwohnende und Alleinerziehende haben im Vergleich zu 
anderen Haushaltstypen das geringste
Durchschnittseinkommen. Allein diese beiden Gruppen machen etwa 
45 Prozent der Haushalte im untersten
Einkommensquintil aus. Aufgrund ihres geringen Einkommens
wohnen Alleinlebende und Alleinerziehende überwiegend 
zur Miete in Mehrfamilienhäusern; sie sind besonders 
auf preiswerten Wohnraum angewiesen (Kenkmann et 
al. 2025).
Ein wichtiger Maßstab für die angemessene Versorgung 
mit Wohnraum ist die verfügbare Wohnfläche.
Insgesamt steht in Deutschland sehr viel Wohnfläche zur 
Verfügung – allerdings ist sie sehr ungleich verteilt. Die 
Wohnfläche pro Kopf in (West-)Deutschland stieg in den 
vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich; sie betrug im 
Jahr 2021 im Durchschnitt 47,7 Quadratmeter pro
Person (Destatis 2023a). Dieser Wert sagt jedoch nur wenig 
über die tatsächliche Wohnsituation aus, denn a) steigt 
die Größe der Wohnfläche mit dem Einkommen und b) 
wird sie durch die Haushalts- und Wohnform beeinflusst.
Alleinwohnenden steht durchschnittlich mehr Wohnfläche 
pro Kopf zur Verfügung als Personen in Mehr-Personen-
Haushalten. Ein-Personen-Haushalte verfügten im Jahr 
2022 im Durchschnitt über eine Pro-Kopf-Wohnfläche 
von 73,4 Quadratmetern (Destatis 2023b). Das
Einkommen beeinflusst die Größe des verfügbaren
Wohnraums sehr stark: Die Wohnfläche Alleinlebender im 
obersten Einkommensquintil ist knapp doppelt so hoch 
wie im untersten Einkommensquintil. Besonders hoch 
ist die Pro-Kopf-Wohnfläche bei älteren Menschen. 
Nach dem Auszug der Kinder bewohnen sie häufig die 
Familienwohnung beziehungsweise das Eigenheim als 
Paar oder als Alleinlebende (ebd.).
Paare mit Kindern verfügen über eine geringere Pro-
Kopf-Wohnfläche als Paare ohne Kinder (ebd.). Paare mit 
Kindern im ersten Einkommensquintil haben lediglich 
etwa 24 Quadratmeter pro Person zur Verfügung (ebd.). 
Zu berücksichtigen ist dabei, dass in diesen Haushalten 
zwei Erwachsene leben. Insgesamt haben Paare mit 
Kindern daher verglichen mit Alleinerziehenden mehr 
Wohnfläche zur Verfügung, weil sie Räume wie Küche 
und Bad gemeinsam nutzen.
Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen 
wohnen sehr beengt. So steht einer alleinerziehenden 
Mutter im untersten Einkommensquintil mit ihren
Kindern im Mittel eine Wohnfläche von etwa 30
Quadratmetern pro Person zur Verfügung. Das ist weniger als die 
Hälfte der durchschnittlichen Wohnfläche pro Kopf der 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 111 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
112
Ein-Personen-Haushalte von 73,4 Quadratmetern. Wie 
beengt Alleinerziehende wohnen, zeigt sich daran, dass 
jede vierte Frau aus dieser Gruppe mit ihren Kindern in 
einer überbelegten Wohnung lebt. Als überbelegt gilt 
eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im
Verhältnis zur Personenzahl verfügt (Destatis 2021). Damit 
ist der Anteil von Alleinerziehenden, die in einer
überbelegten Wohnung leben, mehr als doppelt so hoch wie 
in der Gesamtbevölkerung. 
Die fehlende Verfügbarkeit erschwinglichen Wohnraums 
für Familien mit Kindern erschwert die Sorgearbeit 
für Haushalte mit geringem Einkommen. Vor allem für 
Frauen stellt dies zusammen mit fehlenden
Rückzugsmöglichkeiten in der Wohnung eine hohe Belastung bei 
der Bewältigung des Alltags dar.
Hohe Wohn- und Energiekostenbelastung
Die Kosten für Wohnen bilden vor allem für die unteren 
und mittleren Einkommensgruppen den größten
Ausgabeposten im Haushaltsbudget. Der Anteil der
Wohnkosten (Miete und Nebenkosten ohne Heizung) am
verfügbaren Einkommen stieg von 2020 bis 2023 von 21,5 
auf 25,2 Prozent (Destatis 2024). Alleinlebende und 
Alleinerziehende sind vom Anstieg der Wohnkosten
besonders stark betroffen, weil sie lediglich über ein
Einkommen verfügen. Im Jahr 2022 wendeten Alleinlebende 
32,4 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten auf, 
also für die Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung; 
bei den Alleinerziehenden waren es 29,8 Prozent (bpb 
2024). Alleinlebende beziehungsweise alleinerziehende 
Frauen sind stärker durch Wohnkosten belastet als 
alleinlebende beziehungsweise alleinerziehende Männer 
(siehe Tabelle 2).
Im Jahr 2023 lag der Anteil Haushalte, die durch
Wohnkosten einschließlich den Heizkosten überlastet waren, 
bei 13 Prozent. Eine Überbelastung durch Wohnkosten 
liegt vor, wenn ein Haushalt mehr als 40 Prozent
seines verfügbaren Einkommens für Wohnen einschließlich 
Heizkosten ausgibt. Haushalte mit einer
Haushaltsvorständin waren von einer Überlastung stärker betroffen 
als Haushalte mit einem Haushaltsvorstand (weiblich: 
13,9 Prozent, männlich: 12,1 Prozent) (eurostat 2024b).
Der starke Anstieg der Energiekosten trug in den
vergangenen Jahren zu einer zusätzlichen Erhöhung 
der Wohnkosten bei. Er verschärfte die
Wohnkostenbelastung in den unteren und mittleren
Einkommensgruppen weiter. Haushalte mit einer Haushaltsvorständin 
sind von dieser Entwicklung aufgrund ihres geringen 
Einkommens besonders betroffen, obwohl sie absolut 
gesehen geringere Kosten haben. Alleinwohnende und 
alleinerziehende Frauen müssen einen höheren Anteil 
ihres Einkommens für Wärme und Strom aufbringen 
als Männer in vergleichbaren Haushaltstypen. In allen 
Altersgruppen sind Haushalte mit einer
Haushaltsvorständin stärker durch Wärme- und Stromkosten
belastet als Haushalte mit einem Haushaltsvorstand (siehe 
Abb. 6) (Kenkmann et al. 2025: 16). Dies gilt für
Mieter*innen ebenso wie für Wohneigentümer*innen.
Die hohen Wohn- und Energiekosten wirken sich auf
andere Konsumbereiche aus. So zeigt eine Studie des
Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, dass Frauen in 
relativ schlechten materiellen Lebenssituationen bereits 
vor der Energiepreiskrise der Jahre 2022/23 von
materieller Entbehrung überdurchschnittlich betroffen waren, 
zum Beispiel Alleinerziehende, Rentnerinnen, Frauen in 
Berufen mit geringem Einkommen und Arbeitslose (SVRV 
2023: 76). Sie trifft der Anstieg der Wohn- und
Energiekosten besonders stark. Viele Frauen reagieren auf die 
Kostensteigerungen, indem sie ihre Lebensqualität
einschränken, zum Beispiel durch weniger Heizen. Wohn- 
und Heizkosten lassen sich jedoch kurzfristig nur
begrenzt beeinflussen; daher sehen sich viele gezwungen, 
ihre Konsumausgaben in anderen Bereichen zu
reduzieren, zum Beispiel bei finanziellen Rücklagen, Urlaub oder 
dem Ersetzen ausgedienter Möbel (SVRV 2023).
Tabelle 2: Mietbelastungsquote nach Lebensformen der  
Haupteinkommensperson im Jahr 2022
Quelle: Mikrozensus Zusatzprogramm Wohnen – 
Hauptwohnsitzhaushalte – Endergebnisse 2022, 
eigene Darstellung nach bpb 2024
Haushaltsform Mietbelastungsquote 
in Prozent
Alleinlebend 32,4
Frauen 34,2
Männer 30,5
Alleinerziehend 29,8
Mütter 30,3
Väter 26,5
Paar mit Kind 22,0
Paar ohne Kind 21,2
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 112 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
113
Abbildung 6: Wärme- und Stromkosten nach Haushaltstyp, fortgeschrieben auf das Jahr 2023, Berechnung auf 
Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des 
Bundes und der Länder 
Quelle: Kenkmann et al. 2025
350
400
450
500
300
250
200
150
100
50
0
4 %
5 %
3 %
2 %
1 %
0 %
Stromkosten Anteilige Wärmekosten Anteilige StromkostenWärmekosten
Paar 
ohne Kind
Paar
mit Kind(ern)
Single (w)
Alleinerziehend (w)
Single (m)
Alleinerziehend (m)
M
on
at
sa
us
ga
be
n 
in
 E
ur
o
A
nt
ei
l a
m
 H
au
sh
al
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ne
tt
oe
in
ko
m
m
en
 in
 P
ro
ze
nt
6.2.2 Energiearmut
Eine hohe Belastung durch Energiekosten kann zu 
Energiearmut führen. Energiearmut bedeutet, dass ein 
Haushalt sich den Energiekonsum nicht leisten kann, 
der für einen angemessenen Lebensstandard
erforderlich ist (Bouzarovski/Petrova 2015). Zum Beispiel kann 
die Wohnung nicht ausreichend beheizt oder gekühlt 
oder es können die Heiz- und Stromkosten nicht mehr 
beglichen werden. 
Energiearmut ist ein komplexes Phänomen. Es wird in 
der EU seit Jahren intensiv diskutiert (EU 2020, 2023b). 
Einigkeit besteht darin, dass sich Energiearmut nicht auf 
Einkommensarmut reduzieren lässt; vielmehr ist sie auf 
eine Kombination aus Faktoren wie hohe Energiepreise, 
unzureichendes Einkommen, hohe Energieausgaben 
und schlechte Energieeffizienz von Wohnungen
zurückzuführen (Schumacher et al. 2022; Löschel et al. 2024; 
EU 2023c). Eine anerkannte Definition von Energiearmut 
findet sich in der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Art. 2 Nr. 
52 EED). Energiearmut bezeichnet „[…] den fehlenden 
Zugang eines Haushalts zu essenziellen
Energiedienstleistungen, wenn mit diesen Dienstleistungen ein
grundlegendes und angemessenes Maß an Lebensstandard 
und Gesundheit sichergestellt wird, einschließlich einer 
angemessenen Versorgung mit Wärme, Warmwasser, 
Kälte und Beleuchtung sowie Energie für den Betrieb von 
Haushaltsgeräten“ (EU 2023c).
In Deutschland gibt es bislang keine verbindliche
Definition von Energiearmut. Daher werden in der amtlichen 
Statistik keine Daten zur Energiearmut erhoben. Um das 
Ausmaß der Energiearmut in Deutschland dennoch
abschätzen zu können, erarbeitete das Öko-Institut in
Freiburg einen Vorschlag (dena 2024: 10). Demnach sind 
Haushalte von Energiearmut betroffen, die in einer
besonders ineffizienten, fossil beheizten Wohnung leben 
und für Wärme mindestens doppelt so viel ausgeben 
müssen wie die Bevölkerung im Durchschnitt.
Außerdem verfügen diese Haushalte über ein
Gesamteinkommen unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts. 
Nach dieser Definition sind 3,1 Millionen Haushalte in 
Deutschland von Energiearmut betroffen (ebd.). Dies 
entspricht etwa 7 Prozent der Haushalte.
Energiearmut betrifft Frauen in besonderem Maße. Ein 
wesentlicher Grund dafür ist ihr höherer Energiebedarf 
durch das Mehr an Zeit, die sie wegen ihres größeren 
Anteils an unbezahlter Sorgearbeit in ihrer Wohnung
verbringen. Ja nach Haushaltstyp sind Frauen daher einem 
höheren Risiko für Energiearmut ausgesetzt
(Sundermann/Zini 2022; Toro et al. 2023).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 113 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
114
Für die Messung von Energiearmut wurden im Energy 
Poverty Observatory Indikatoren entwickelt, die für alle 
EU-Mitgliedsstaaten mit Daten hinterlegt wurden (EU 
2020; EC 2023). Auswertungen der Daten zeigen, dass 
die subjektive Wahrnehmung von Energiearmut
geschlechterspezifische Muster aufweist (Murauskaite-Bull 
et al. 2024). Zum Beispiel geben in Deutschland Frauen 
deutlich häufiger als Männer an, dass steigende
Energiekosten für sie ein Problem sind (ebd.: 15). Bei einer
Erhebung im Jahr 2023 berichten 15,5 Prozent der
Alleinerziehenden, dass sie ihre Wohnung nicht angemessen 
heizen können. Dies ist knapp doppelt so hoch wie der 
Durchschnitt von 8,2 Prozent (eurostat 2024c). Dabei 
sind alleinerziehende Mütter deutlich stärker betroffen 
als alleinerziehende Väter (Kenkmann et al. 2025: 19).
6.2.3 Geschlechterbezogene Wirkungen 
von Steuerungsinstrumenten
Um das Ziel der Dekarbonisierung des
Gebäudebestands zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf 
einen Mix aus Ordnungsrecht, finanziellen Anreizen und 
marktbasierten Instrumenten. Das
Gebäudeenergiegesetz enthält energetische Mindeststandards und
Anforderungen für Neubau und Sanierung, zum Beispiel 
den 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien beim 
Austausch einer fossilen Heizung. Die Bundesförderung 
für effiziente Gebäude (BEG) fördert besonders
energieeffiziente Neubauten und energetische
Sanierungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2021 gilt in Deutschland 
ein CO
2
-Preis für fossile Wärmeenergieträger wie Gas, 
Öl oder Kohle sowie für Kraftstoffe. Nach 2026 soll der 
CO
2
-Preis in den Europäischen Emissionshandel 2
überführt werden (siehe Kapitel Finanzen). Die
Steuerungsmechanismen der sozial-ökologischen Transformation 
im Wärmesektor fokussieren vor allem auf technische 
Lösungen. Diese Lösungen steigern die Energieeffizienz 
von Gebäuden und fördern den Einsatz von Trägern
erneuerbarer Energie. 
Geschlechterspezifische Unterschiede in Bezug auf 
Alltagsbedürfnisse und die sozioökonomische
Situation von Männern und Frauen werden bei der
klimaneutralen Transformation des Wohnungsbestandes nur 
unzureichend berücksichtigt. Deshalb kann das
Instrumentarium die Versorgung mit erschwinglichem, 
klimafreundlichem Wohnen für alle Geschlechter und 
Einkommensgruppen nicht sicherstellen. Stattdessen 
verstärkt es Geschlechterasymmetrien bei der
Wohnraumversorgung und -kostenbelastung. Hinzu kommt, 
dass der Bereich der Wärmeerzeugung und
Sanierung stark von androzentrischen Denkmustern und 
Geschlechterstereotypen geprägt ist. Vorherrschende 
dualistische Zuschreibungen von Technikorientierung an 
Männlichkeit und Fürsorge und Emotionalität an
Weiblichkeit blenden Alltagsbedürfnisse und Erfahrungen von 
Frauen vielfach aus. Sie werden den vielfältigen
Alltagspraktiken der Geschlechter nicht gerecht (Offenberger/
Nentwich 2010, 2013).
Unzureichende Sanierungsanreize im 
Mietwohnungsbestand
Fast die Hälfte aller Haushalte in Deutschland wohnt 
zur Miete. Diese Haushalte sind von der Entscheidung, 
ob und wie ihre Wohnung saniert wird, ausgeschlossen. 
Zudem sind sie auf das Handeln ihrer Vermieter*innen 
angewiesen. Angesichts des weiterhin hohen Anteils 
schlecht sanierter Wohngebäude ist die rasche
Sanierung dieser Bestände eine vordringliche Aufgabe: Die 
Sanierung entlastet Mieter*innen vom hohen
Energieverbrauch und den damit verbundenen Energiekosten. 
Alleinlebende Frauen und Alleinerziehende würden 
davon besonders profitieren, weil ihre Mietbelastung 
überdurchschnittlich ist (vgl. Tabelle 2). Erreicht werden 
könnte diese Entlastung durch die Fokussierung auf
Gebäude mit besonders schlechter Energieeffizienz, die 
Worst Performing Buildings. Allerdings wird die BEG 
mit ihrer bisherigen Förderlogik dieser Aufgabe nicht 
gerecht. Sie fördert Sanierungen mit einem sehr guten 
Zielstandard. Das aber ist bei vielen Worst Performing 
Buildings nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand
möglich. Zudem werden Sanierungen von einem guten auf 
einen sehr guten Standard gefördert. Dies erbringt 
klimapolitisch weniger Einsparungen und ist sozial
selektiv. Um dies zu vermeiden, wäre eine Förderlogik
erforderlich, bei der die Förderung von der erzielten
Verbesserung abhängt. Die Förderhöhe würde sich an der 
Verbesserung statt an einem hohen Zielstandard
orientieren.
Vermieter*innen können wählen, ob sie eine staatliche 
Förderung für die Sanierung in Anspruch nehmen oder 
die Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Viele 
verzichten auf staatliche Fördermittel und schlagen die 
Kosten als Modernisierungsumlage auf die Miete auf, 
wobei jährlich 8 Prozent der Modernisierungskosten
umgelegt werden können. Die Modernisierungskosten
tragen dann die Mieter*innen. In vielen Fällen übersteigt 
die Mieterhöhung die eingesparten Energiekosten,
sodass die Sanierung zu einer finanziellen Mehrbelastung 
der Mieter*innen führt (Baumgart et al. 2025; Bergmann 
et al. 2021, 2022). Von dieser Entwicklung besonders
betroffen sind Haushalte mit geringem Einkommen,
darunter viele alleinlebende Frauen und Alleinerziehende 
(vgl. Tabelle 2). Vor allem in Städten mit hohen
Mietpreisen spitzt sich die Situation für diese Haushalte 
daher weiter zu.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 114 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
115
Besondere Bedürfnisse älterer Eigenheimbesitzer*innen 
werden nicht berücksichtigt
Viele Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit Gas oder 
Öl beheizt, sind schlecht gedämmt und weisen hohe 
Sanierungsrückstände auf (Bergmann et al. 2024).
Angesichts ihrer größeren Wohnfläche haben die
Häuser einen besonders hohen Energieverbrauch mit
entsprechend hohen Kosten. In über einem Drittel der 
Haushalte, die im Eigenheim wohnen, lebt eine Person, 
die über sechzig Jahre alt ist. Bei der Wärmewende 
werden die Lebenssituation und die Bedürfnisse von 
Senior*innen, die im Eigenheim leben, bislang nur
unzureichend berücksichtigt. Ältere Bewohner*innen
halten sich überwiegend zuhause auf und müssen ihr Haus 
daher kontinuierlich heizen, das treibt ihren
Energieverbrauch und ihre Energiekosten zusätzlich in die Höhe 
(Kenkmann et al. 2025). Von steigenden Energiekosten 
und dem Anstieg des CO
2
-Preises sind zum Beispiel
Senior*innen mit einem mittleren Einkommen besonders 
betroffen: Sie wohnen überdurchschnittlich häufig im 
eigenen Haus mit großer Wohnfläche (ebd.). Auch hier 
sind Frauen im Durchschnitt stärker belastet, unter
anderem, weil ihre Einkommen beziehungsweise Renten 
oft geringer ausfallen als die von Männern. 
In der Altersgruppe der über 60-Jährigen sind
Eigentümer*innen weniger stark durch Armut gefährdet als 
Mieter*innen (Eigentümer*innen 60+: 12,9 Prozent
versus Mieter*innen 24,1 Prozent). Jedoch zeigt sich auch 
in der Gruppe der Eigentümer*innen, dass Frauen mit 
14,5 Prozent stärker durch Altersarmut gefährdet sind als 
Männer (11,2 Prozent) (eurostat 2024d).
Ältere Hauseigentümer*innen sind mit Barrieren
konfrontiert, die die umfangreiche energetische
Sanierung erschweren (Stieß/Dunkeberg 2013; Fromholz et 
al. 2019). Beispielsweise erhalten sie hierfür aufgrund 
ihres Alters schwerer einen Kredit, und wenn, zu
ungünstigeren Konditionen als jüngere Personen. Vielfach 
erscheint die Höhe der Investition zu hoch im Vergleich 
mit dem zu erwartenden persönlichen Nutzen. Viele 
schrecken zurück vor dem organisatorischen Aufwand, 
den Belästigungen und dem Stress, die mit einer
umfassenden Sanierung verbunden sind. Ältere
Eigenheimbesitzer*innen veranlassen energetische Sanierungen 
weniger häufig und nutzen erneuerbare Energien
seltener als jüngere Eigentümer*innen (Grashof 2023).
Verfestigt sich dieser Trend, droht ein sogenannter Carbon 
Lock in, der durch steigende Energie- und CO
2
-Preise 
verstärkt wird. Gelingt es älteren Hauseigentümer*innen 
nicht, die erforderlichen Investitionen für eine Sanierung 
aufzubringen, sind sie aufgrund ihrer schlecht isolierten, 
fossil beheizten Gebäude den steigenden CO
2
-Kosten 
und dem Preisanstieg für fossile Energien besonders 
stark ausgesetzt (Kenkmann et al. 2025).
Ältere Hauseigentümerinnen sind davon besonders
betroffen. Sie bewohnen aufgrund ihrer höheren
Lebenserwartung nach dem Tod des Partners häufig das Haus 
allein. Infolgedessen müssen sie die Kosten für
Instandhaltung und Energie alleine tragen. Da ältere Frauen 
aufgrund ihres geringeren Einkommens und Vermögens 
über weniger finanzielle Ressourcen verfügen, stellen 
die Investitionen zur Finanzierung einer energetischen 
Sanierung für sie eine besondere Herausforderung dar.
Geschlechterstereotype Zuschreibungen
Der Zusammenhang von Geschlechterstereotypen, 
Technologie und energetischer Sanierung ist bislang 
noch wenig untersucht. Eine Ausnahme bildet eine
Studie von Ursula Offenberger und Julia Nentwich (2013). 
Die Autorinnen zeigen, dass die symbolische
Repräsentation von Wärmeerzeugung geprägt ist durch
dichotome Zuschreibungen von Technikorientierung zu
Männlichkeit sowie von Fürsorglichkeit und Emotionalität 
zu Weiblichkeit. Daraus resultieren unterschiedliche 
Marketingstrategien für Zentralheizungen und
Pelletöfen. Die Konstruktion und die Gestaltung von
Heizungen sowie das Marketing bei Heizungen orientieren sich 
an einer stark technisch geprägten Perspektive.
Produktbeschreibungen und Marketing von Heizungen sind stark 
auf technische Aspekte, etwa Kontrolle und
Funktionalität, ausgerichtet. Keine Rolle spielen Aspekte wie Design 
oder Behaglichkeit. Hingegen setzen die Gestaltung von 
und das Marketing bei Pelletöfen, die in der Wohnung 
aufgestellt werden, auf Behaglichkeit, Komfort und
ansprechendes Design. Feuer wird als sinnlich
wahrnehmbare Wärmequelle inszeniert, deren Wärmestrahlung, 
Knistern und flackerndes Licht zu einer behaglichen 
Wohnatmosphäre beitragen. 
Die oben genannten Zuschreibungen finden sich in
Verkaufsgesprächen wieder: Fachleute für Planung,
Verkauf und Montage – es sind überwiegend Männer –
reproduzieren mit ihren männlichen Gegenübern in der 
Interaktion über die Gebäudetechnik traditionelle
Formen von Maskulinität und bewirken den faktischen
Ausschluss der Partnerin als vermeintlich weniger technisch 
kompetente Person aus der Gesprächssituation
(Offenberger/Nentwich 2010: 10 f.). 
Eine Studie aus Dänemark bestätigt, dass Frauen in
Gesprächssituationen mit Energieberater*innen eine
weniger aktive Rolle spielen als Männer (Tjørring 2016). Dies 
ist eine Folge der unterschiedlichen Alltagspraktiken 
von Männern und Frauen, der geschlechterspezifischen 
Arbeitsteilung im Haushalt und der Vorstellung, dass 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 115 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
116
Männer für Reparaturen und Technik zuständig sind. 
Deutlich wird dies im Gespräch mit den in der
Mehrzahl männlichen Energieberater*innen. Diese wenden 
sich mit technischen Fragen eher an männliche
Haushaltsmitglieder und sprechen Frauen nur an, wenn es 
um die Soft Values energetischer Sanierungen geht. In 
der Gesprächssituation werden Frauen so in eine
weniger aktive Rolle gedrängt (ebd.). Diese Praxis entspricht 
jedoch nicht der Interaktion der Haushaltsmitglieder. 
Investitionsentscheidungen über energetische
Sanierungen werden in der Regel von beiden Partner*innen 
gemeinsam getroffen. Bei diesem Entscheidungsprozess 
spielen nicht nur technisch-ökonomische Aspekte wie 
Einsparpotenziale und das Payback des Investments 
eine Rolle. Vielmehr werden dabei auch die
unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenspläne der verschiedenen 
Haushaltsmitglieder verhandelt (ebd.).
Der Fokus auf technische Lösungen und ökonomische 
Anreize wird dieser Vielfalt an Anforderungen und
Bedürfnissen nicht gerecht. Die im Handwerk und in
technischen Gewerken weithin verbreiteten
Geschlechterstereotype tragen nicht dazu bei, die Handlungsfähigkeit 
von Frauen bei der Planung und Organisation einer
energetischen Sanierung zu stärken. Infolgedessen werden 
möglicherweise Entscheidungsprozesse aufgeschoben 
oder es wird sich gegen eine energetische Sanierung 
entschieden.
6.3 Lösungsansätze für eine geschlechtergerechte 
Transformation des Gebäudebestandes
In der Debatte um die Wärmewende dominieren vor 
allem technische Lösungsoptionen (Technofix). Im 
Vordergrund stehen technisch-ökonomische Lösungen, 
zum Beispiel die Dämmung von Gebäuden oder der 
Hochlauf von Wärmepumpen. Weitgehend ausgeblendet 
werden Transformationspfade, die an Bedürfnissen von 
Bewohner*innen ansetzen und auf die Veränderung von 
Alltagspraktiken, sozialen Normen und
organisatorischen Modellen für die Verringerung des Energie- und 
Ressourcenbedarfs abzielen. Im Folgenden werden 
aus einer Geschlechterperspektive Lösungsansätze 
aufgezeigt, die zu einer Ausgestaltung der sozial-
ökologischen Transformation führen, mit der
gleichstellungspolitische Ziele erreicht werden können.
6.3.1 Soziale und geschlechtergerechte 
Ausgestaltung der 
Sanierungsförderung
Seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen, die
Energiewende im Gebäudebereich sozial abzufedern. Zum
Beispiel werden mit dem CO
2
-Kostenaufteilungsgesetz für 
Mieter*innen die steigenden CO
2
-Kosten teilweise
aufgefangen, denn nun können Eigentümer*innen die
Mehrkosten nur teilweise auf ihre Mieter*innen übertragen. 
Selbstnutzende Eigentümer*innenhaushalte mit
geringen und mittleren Einkommen können seit Anfang 2024 
bei einer Förderung durch die BEG von erhöhten
Fördersätzen profitieren. Allerdings werden
Geschlechteraspekte bei der sozialen Ausgestaltung der
Energiewende bislang nicht berücksichtigt, zum Beispiel die 
Unterschiede bei der Vermögens- oder
Einkommenssituation und der Wohnkostenbelastung. Wichtige
Ansatzpunkte für eine soziale und geschlechtergerechte 
Ausgestaltung energie- und klimapolitischer Programme 
und Maßnahmen im Gebäudebereich sind daher a) die 
bevorzugte Sanierung von Gebäuden mit schlechter 
Energieeffizienz, b) eine Begrenzung der Umlage von 
Sanierungskosten auf Mieter*innen sowie c) eine
gezielte Unterstützung, um Eigenheimbesitzer*innen mit 
geringem und mittlerem Einkommen den Zugang zu 
klimaneutralem Wohnraum zu ermöglichen. Zudem
werden d) geschlechtersensible Kommunikations- und
Beratungsangebote benötigt.
6.3.2 Suffiziente Nutzung von 
Wohnflächen
In den letzten Jahrzehnten ist ein deutlicher Anstieg 
des Werts „Wohnfläche pro Person“ zu verzeichnen. 
Lebte eine Person 1995 noch auf durchschnittlich 36,7 
Quadratmetern Wohnfläche, waren es 2021 bereits 
knapp 48 Quadratmeter pro Person (Destatis 2023a) – 
allerdings mit großen Stadt-Land-Unterschieden. Dieses 
Wachstum ist aus ökologischer Sicht problematisch, weil 
es einen Teil der – ohnehin bescheidenen –
Effizienzgewinne aufgezehrt hat, die durch energetische
Sanierungen im Gebäudesektor erzielt wurden (Kenkmann et 
al. 2024).
Vor diesem Hintergrund weisen Studien immer öfter auf 
die Bedeutung von Suffizienzansätzen im
Zusammenhang mit der sozial-ökologischen Transformation des 
Wärmesektors hin (Zimmermann et al. 2023; Stieß et al. 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 116 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
117
2022). Im Zentrum steht die Frage, wie mit Energie und 
Ressourcen sparsam umgegangen werden kann. Anders 
als bei Effizienz- und Konsistenzstrategien werden
hierfür keine technischen Lösungen vorgeschlagen.
Stattdessen werden Verhaltensänderungen sowie soziale und 
organisatorische Innovationen angestrebt, die an den 
Bedürfnissen von Bewohner*innen ansetzen. Mit ihnen 
würde der unnötige Verbrauch von Energie und
Ressourcen vermieden. Hierbei geht es um die sparsame 
Nutzung von Wärmeenergie, beispielsweise durch das 
Absenken der Raumtemperatur und die Nutzung
wärmerer Kleidung im Winter oder den sparsameren
Umgang mit Warmwasser. Aus feministischer Sicht wurde 
aber darauf hingewiesen, dass diese Einsparungen mit 
problematischen Einschränkungen der Lebensqualität 
verbunden sein können (Spitzner et al. 2016). So weist 
der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen darauf 
hin, dass vor allem mehrfach marginalisierte Menschen, 
zum Beispiel Frauen mit geringem Einkommen, häufiger 
die Temperatur reduzieren, um Energiekosten zu sparen 
und sich auch bei anderen Grundbedürfnissen stark
einschränken, um über die Runden zu kommen, zum
Beispiel bei der Ernährung. Damit wird die Fragilität dieser 
Haushalte weiter erhöht (SVRV 2023).
Angesichts der hohen Wohnflächenreserven im
Gebäudebestand stellt sich im Zusammenhang mit Suffizienz vor 
allem die Frage, wie die vorhandene Wohnfläche besser 
genutzt und dadurch der zusätzliche Verbrauch von
Ressourcen und Energie für Neubauten eingeschränkt
werden kann. Mehr als die Hälfte der Ein- und
Zweifamilienhäuser werden von Ein- und Zwei-Personen-Haushalten 
bewohnt. Andererseits leben viele Familien in sehr
beengten Wohnverhältnissen. Vor allem in ländlich
geprägten Gegenden dominieren Einfamilienhäuser und es 
fehlen Wohnungen für kleine Haushalte. Untersuchungen 
zeigen, dass viele ältere Haushalte in Ein- und
Zweifamilienhäusern einen oder mehrere Räume des eigenen 
Hauses nicht mehr regelmäßig nutzen. In vielen Häusern 
gibt es ungenutzte Einlieger- und Gästewohnungen, die 
nicht vermietet werden (Stieß et al. 2022). Zugleich sind 
viele Alleinlebende von Vereinsamung betroffen.
Durch die Teilung von Einfamilienhäusern und die
Vermietung der neu geschaffenen Wohnung können
Hauseigentümer*innen zusätzlichen Wohnraum schaffen 
(Stieß et al. 2019). Zugleich ist die Vermietung mit
zusätzlichen Einnahmen verbunden, die für die
Finanzierung energetischer Sanierungen genutzt werden können. 
Auch der Umzug in eine kleinere barrierefreie Wohnung 
ist eine Option, um die eigene Wohnsituation an die
Bedürfnisse des Lebens im Alter anzupassen. Allerdings 
scheitern solche Vorhaben häufig an fehlenden
Angeboten, hohen Transaktionskosten, zum Beispiel die 
der Grunderwerbssteuer, und fehlenden
Finanzierungsmodellen (Zimmermann et al. 2023).
6.3.3 Co-Housing als Ansatz für 
Wohnflächensuffizienz in der 
Wärmewende
Unter dem Begriff des Co-Housings werden Wohnformen 
gefasst, die neben getrennten Wohnungen
gemeinschaftlich genutzte Räume und Einrichtungen aufweisen 
und durch Selbstorganisation und gegenseitige
Unterstützung gekennzeichnet sind (Kenkmann et al. 2025: 
46). Das können Hausgemeinschaften sein,
generationsübergreifende Wohnformen und Baugemeinschaften. 
Auch Wohngemeinschaften, in denen mehrere Personen 
in einer gemeinsamen Wohnung leben, können zu
dieser Wohnform gezählt werden. Umfassend wird Co-
Housing als Wohnform verstanden, die über die klassische 
Wohnform der heterosexuellen Kleinfamilie hinausgeht 
(Vischer et al. 2022: 68). Co-Housing-Initiativen erleben 
seit circa 15 Jahren einen Aufschwung. Ihre Zahl liegt 
in Deutschland zwischen 4.000 und 5.000 Initiativen 
(Scheller et al. 2020; FORUM o. J.). 
Ökologische und soziale Vorteile gemeinschaftlicher 
Wohnformen
Mit gemeinschaftlichen Wohnformen sind vielfältige 
Erwartungen an deren sozial-ökologische Wirkungen 
verbunden. Zu ihren ökologischen Vorteilen zählen vor 
allem die Ressourceneinsparung durch die
gemeinschaftliche Nutzung von Räumen, zum Beispiel
Gästezimmer, Werkstatt, Hauswirtschaftsraum, und die damit 
verbundene Reduzierung der individuellen Wohnfläche, 
die wiederum zu einer Reduzierung der beheizten
Fläche und damit des Wärmeenergiebedarf führt.
Gemeinschaftlich genutzte Geräte wie Waschmaschinen oder 
Sharing-Angebote der Gemeinschaft zum Beispiel für 
Lastenfahrräder bringen weitere ökologische und auch 
ökonomische Vorteile. Auch die (mögliche) Verringerung 
versiegelter Fläche und die Reduktion des
Baustoffverbrauchs kann ein Vorteil sein – vorausgesetzt,
Gebäude werden umgenutzt und nicht abgerissen und 
die Grundstücke neu bebaut. Das gilt vor allem, aber 
nicht ausschließlich für den städtischen Raum. In
überwiegend von Einfamilienhäusern geprägten ländlichen 
Gemeinden können zum Beispiel Ökodörfer, aber auch 
andere Formen des gemeinschaftlichen Wohnens einen 
Beitrag zur Bereitstellung bedarfsgerechten Wohnraums 
bieten. Dadurch kann ein Wohnungsangebot für kleine 
Haushalte geschaffen werden, an dem es im ländlichen 
Raum besonders stark mangelt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 117 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
118
Co-Housing kann einen Beitrag gegen die zunehmende 
Vereinzelung und Vereinsamung vor allem im Alter
leisten. Gleichzeitig erhoffen sich viele – vor allem Frauen –, 
dass mit dieser Wohnform a) traditionelle
Rollenzuschreibungen aufgebrochen werden und b) die
Arbeitsteilung bei der Haus- und Sorgearbeit gerechter
gestaltet wird. Co-Housing erleichtert die gegenseitige 
Unterstützung bei der Sorgearbeit, auch und besonders 
bei der Versorgung unterstützungsbedürftiger älterer 
Menschen. In diesem Sinne können gemeinschaftliche 
Wohnformen auch als „Caring communities“ (Vischer et 
al. 2022: 66) bezeichnet werden. 
Bestätigen sich sozial-ökologische Erwartungen in der 
Realität?
Gemeinschaftsbasierte Projekte weisen einen
deutlich geringeren ökologischen Fußabdruck auf als
konventionelle Wohnformen (Daly 2017; Giorgi 2020). 
Schlüsselfaktoren dafür sind soziale Innovationen wie 
die gemeinschaftliche Nutzung von Flächen und
Dienstleistungen sowie alternative Mobilitätspraktiken und 
-sharing (Boyko et al. 2017; Marckmann et al. 2012). Das 
bestätigen Analysen kleinerer Cluster deutscher Co-
Housing-Projekte (Peter 2022; Böcker et al. 2020;
Henseling et al. 2018). 
Allerdings kann die Reduzierung der Pro-Kopf-
Wohnfläche in den Projekten sehr unterschiedlich ausfallen 
(ebd.). Während einige Projekte sehr ambitionierte
ökologische Ziele verfolgen – das gilt auch für die
Reduzierung der Wohnfläche –, kommen in anderen
Projekten die Gemeinschaftsflächen zu den konventionellen 
Wohnungsgrundrissen hinzu, ohne dass sich die
individuell genutzte Wohnfläche verändert. Damit
Einsparungen stattfinden, müssen also die privat genutzten 
Wohnungen verkleinert werden (Böcker et al. 2020: 54). 
Dies kann zum Beispiel erreicht werden, wenn es im 
Wohnprojekt eine definierte Ziel- oder Maximalgröße für 
die individuelle Wohnfläche gibt. 
Bedingt durch geringere Wohn- und
Gemeinschaftsflächen pro Person liegt der Wärme- und
Energieverbrauch in den Wohnprojekten meist deutlich unter dem 
Bundesdurchschnitt (Henseling et al. 2018). Jedoch 
auch hier hängen die Einsparungen von der Ambition 
der Projektgruppe, aber vor allem von der
Energieeffizienz des Gebäudes ab: Bei Neubauten ist das 
Einsparpotenzial erheblich höher als bei Umbauten von 
Gebäuden für die Nutzung als Wohnung.
Veränderungen bei der Aufteilung der Haus- und
Sorgearbeit sind für viele Frauen ein wichtiges Motiv bei 
der Entscheidung für diese Wohnform (Leitner/Littig 
2015). Aber auch beim Co-Housing ist die gerechtere 
Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern 
kein Selbstläufer (Tummers/Wankiewicz 2025: 13). Allein 
das Vorhandensein von Gemeinschafträumen für Kinder, 
Hausarbeit, Freizeitaktivitäten reicht für eine solche
Veränderung nicht aus. Eine erfolgreiche Umverteilung von 
Sorgearbeit hängt im Einzelfall von vielen Faktoren ab, 
die allerdings nur wenig untersucht sind. Trotzdem lassen 
sich Trends aufzeigen: Wird die Aufteilung der
Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern nicht von Beginn an 
thematisiert, als Ziel festgelegt und auch später immer 
wieder diskutiert, ändert sich hier wenig (Leitner/Littig 
2015). Diejenigen, die Sorgearbeit leisten, unterstützen 
sich gegenseitig; aber das Resultat ist dann allenfalls, 
dass die Umverteilung zwischen den Sorgearbeit
Leistenden, vor allem Frauen, stattfindet, statt zwischen den 
Geschlechtern (Vestbro/Horelli 2012; Dürr et al. 2021).
Exkurs 3: Smart-Home-Technologien, 
Energieverbrauch und Geschlecht
Smart-Home-Technologien (SHT) und Smart Meter 
werden häufig angeführt, wenn es um Energieeffizienz 
und -einsparung bei der Haushaltsführung geht.
Verbunden ist damit die Hoffnung, die Technologien
würden die Hausarbeit erleichtern und gegebenenfalls 
reduzieren, den Komfort und die Sicherheit steigern 
sowie autonomes, selbstbestimmtes Leben im Alter 
ermöglichen. Die angestrebten ökologischen und 
arbeitsreduzierenden Effekte der SHT wurden jedoch 
noch nicht belegt.
Hinsichtlich der Verteilung der Sorgearbeit kritisiert 
Strengers (2013, 2014), dass Smart-Home-Systeme 
die Aufgaben der Hausarbeit ignorierten und von
Männern für Männer entwickelt würden. Erst in jüngerer 
Zeit beleuchtet die Forschung die Auswirkungen von 
SHT auf die Arbeitsteilung und
Geschlechterverhältnisse im Haushalt. Sie bestätigen in der Regel
Strengers’ Annahmen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass 
sich die Forschungsergebnisse auf heterosexuelle, 
Mittelschlichthaushalte beziehen. Es mangelt an
intersektionalen Zugängen und der Analyse der
Zugänglichkeit von SHT beispielsweise für Ältere, Haushalte 
mit geringem Einkommen oder Haushalte von
Personen mit Migrationsgeschichte.
Was wird unter Smart Homes und Smart Meter 
verstanden?
Smart Homes sind Wohnungen oder Gebäude, die mit 
digitalen Technologien ausgestattet und vernetzt sind, 
die die Steuerung, Automatisierung und Optimierung 
von Haushaltsfunktionen ermöglichen. So lässt sich 
die Beleuchtung, aber vor allem die Heizung
intelligent steuern. Beispielsweise wird der Zugriff über eine 
App aus der Ferne ermöglicht. SHT können auch er-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 118 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
119
kennen, ob ein Fenster geöffnet ist oder Räume nicht 
genutzt werden, um dann die Temperatur automatisch 
herunterzuregeln. Eine Steuerung durch SHT kann
Geschirrspül-, Waschmaschine oder Gefriertruhen in
Betrieb nehmen, sobald der Strom am preisgünstigsten 
ist. So sollen SHT nicht nur zur Kostenreduktion 
beitragen, sondern auch Lastspitzen des
Stromverbrauchs glätten. Voraussetzung sind ein intelligenter 
Stromzähler (Smart Meter), der Daten mit einem
Netzbetreiber oder Energieversorger austauschen kann, 
und Stromtarife, die je nach Nachfragezeit teurer 
oder preisgünstiger sind, preisgünstiger zum Beispiel 
nachts bei geringerer Nachfrage. Der Zählerstand wird 
automatisch an den Stromversorger übermittelt,
umgekehrt sollen Preis- oder Steuersignale über das
intelligente Messsystem empfangen werden können. 
Zu den SHT gehören die Fernüberwachung von
Räumen durch Sicherheitssysteme, aber auch digitale 
Assistenzsysteme (Ambient Assisted Living) für Ältere 
oder körperlich eingeschränkte Personen. Auch die 
Steuerung von Unterhaltungselektronik, die keinen
unmittelbaren Beitrag zur Energieeffizienz leisten, zählt 
zu den SHT. 
Wirkung der SHT auf Geschlechterverhältnisse
Die Wirkungen der SHT auf die Geschlechter zeigen 
sich in verschiedenen Phasen der Technikentwicklung 
und -nutzung und auf mehreren Ebenen.
Entwicklung, Gestaltung, Vermarktung
Die Entwicklung und Gestaltung von SHT bedient die 
Bedarfe und Interessen derjenigen, die sie entwickeln: 
in der Regel Männer (Chambers 2022: 664–666). Das 
zeigt sich an der Adressierung von Informations- und 
Marketingmaterialien zu SHT an männliche
Haushaltsmitglieder. Sorgearbeit spielt sowohl bei der
Entwicklung als auch beim Marketing keine oder allenfalls 
eine sehr untergeordnete Rolle (ebd.: 667). Fokussiert 
wird auf Kontrolle, Arbeitserleichterung und Komfort 
(ebd.: 671).
Zugang und Nutzung
Tendenziell übernehmen Männer Aufgaben wie die 
Einrichtung, Nutzung und Wartung der SHT (Aagaard/
Madsen 2022: 684). SHT generieren mehr
technische Hausarbeiten für Männer; dadurch ziehen sie 
Zeit von anderen, traditionelleren Haushaltspflichten 
ab (Chambers 2022: 666; Dill 2025: 19). Ihre in 
Haus- und Sorgearbeit investierte Zeit erhöht sich 
insgesamt nicht. Infolgedessen kann dies ungleiche 
Geschlechterverhältnisse in Haushalten verstärken 
(Chambers 2022: 664). Mit der Rückmeldung des 
Energieverbrauchs über Smart Meter wird der eigene 
Verbrauch gemessen und kontrolliert. Dies kann dazu 
führen, dass Männer die Hausarbeit kontrollieren, statt 
sich daran zu beteiligen (Martin 2022: 565).
Kontrolle durch SHT
Die Verbindung von Kontrolle mit Maskulinität
beziehungsweise maskulinem Empowerment kann zu 
einer Kontrolle anderer Haushaltsmitglieder bis hin zu 
Cybermobbing und Gewalt führen (Frey 2020: 21–32). 
Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn die
betroffenen Partner*innen keine digitalen Kenntnisse 
haben und die Partnerschaft ohnehin durch
Ungleichheit und tendenziell Gewalt geprägt ist. 
Auswirkungen auf die Sorgearbeit
Historische Untersuchungen zu Auswirkungen von 
Haushaltstechnologien wie beispielsweise
Waschmaschinen oder Geschirrspüler auf Hausarbeit
zeigen, dass die prognostizierte Zeiteinsparung nicht 
eintritt. Ursache ist die Intensivierung der Hausarbeit 
durch höhere Reinigungs- und Hygienestandards, 
die parallel zu der Einführung der Technologien
erfolgte (Cowan 1985, nach: Hester/Srnicek 2023: 25). 
Die Technisierung verschleiert Hausarbeit und
wertet sie ab. So suggerieren auch die SHT, dass
digitales Housekeeping mit dem Laptop von der Couch 
aus gesteuert werden kann und sich die Arbeiten auf 
wundersame Weise erledigen. Tatsächlich beinhalten 
die Entwicklungen der SHT aber die meisten
Hausarbeiten und vor allem die Sorgearbeit kaum, obwohl 
sie sie deutlich erleichtern und das eigenständige 
Leben älterer oder eingeschränkter Personen
ermöglichen könnten (Chambers 2022: 672).
Die Entwicklung und Gestaltung von SHT müssen an 
den Bedarfen der Sorgearbeit ausgerichtet werden. 
SHT können nämlich einen positiven Effekt auf die 
effiziente Energienutzung und die Vereinfachung von 
Haus- und Sorgearbeit haben – die Berücksichtigung 
problematischer Effekte vorausgesetzt. In die
Entwicklung und Planung von SHT könnten beispielsweise 
Nutzer*innen eingebunden werden. Die Entwicklung 
und Einführung könnten durch Genderanalysen
ergänzt und die Umsetzung durch ein Monitoring
begleitet werden. Entsprechende Forschungsprojekte 
sollten die Datenlücke schließen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 119 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
120
6.4 Handlungsempfehlungen
Klima- und energiepolitische Programme und
Strategien für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung 
von Wohngebäuden sollten strukturelle
geschlechterspezifische Benachteiligungen und Asymmetrien bei 
der Wohnungsversorgung abbauen oder zumindest nicht 
verschärfen. Dafür müssen die Bedürfnisse, Erfahrungen 
und Handlungsmöglichkeiten aller Geschlechter
berücksichtigt werden. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die
Programme und Strategien so auszurichten, dass sie allen 
Geschlechtern und gesellschaftlichen Gruppen den
Zugang zu erschwinglichem und klimafreundlichem
Wohnen ermöglichen. Im Fokus sollten die Haushalte
stehen, die durch den Anstieg der Energiekosten besonders 
belastet sind und bei denen sich Maßnahmen für die 
Energieeinsparung sozial und ökologisch besonders 
lohnen. Dies sind besonders häufig Haushalte mit einer 
Haushaltsvorständin.
Energiearmut umfassend bekämpfen
Frauen sind von Energiearmut überdurchschnittlich
betroffen. Der Bekämpfung von Energiearmut sollte daher 
eine hohe Priorität in energie- und klimapolitischen 
Strategien eingeräumt werden. Geschlechteraspekte 
in ihrer intersektionalen Verflechtung mit Einkommen, 
Alter, Herkunft etc. sind dabei besonders zu beachten. 
Von Energiearmut betroffene Haushalte können
kurzfristig durch zusätzliche Einkommenstransfers entlastet 
werden, zum Beispiel mit einer Klimakomponente beim 
Wohngeld. Mittel- und langfristig muss eine Entlastung 
dieser Haushalte durch die Verringerung des
Energiebedarfs und die Umstellung auf eine saubere und
bezahlbare Wärmeversorgung angestrebt werden (vgl. 
Kenkmann et al. 2025).
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt der 
Bundesregierung, Maßnahmen für die Identifikation 
und Bekämpfung von Energiearmut in ihre
nationalen Energie- und Klimapläne sowie den Nationalen 
Gebäuderenovierungsplan aufzunehmen, und zwar 
entsprechend dem EU-Recht. 
• Die Bundesregierung sollte zeitnah der
Verpflichtung nachkommen, einen nationalen
Klimasozialplan für den europäischen KSF einzureichen. Dieser 
Sozialplan sollte sowohl Geschlechteraspekte als 
auch die besonderen Belastungen von Frauen durch 
steigende CO
2
-Preise berücksichtigen und
Maßnahmen identifizieren, die diesen Belastungen
entgegenwirken. 
• Energieberatungsangebote für gering
verdienende Haushalte wie der Stromsparcheck der Caritas 
(https://stromspar-check.de/) sollten verstetigt und 
regional ausgeweitet werden. 
• Prämienmodelle, die Haushalte mit geringem
Einkommen bei der Anschaffung energieeffizienter 
Haushaltsgeräte unterstützen, sollten beibehalten 
und ausgeweitet werden. 
• Energieversorger sollten Bezugssperren für die 
Versorgung mit Strom, Gas etc. bei
Zahlungsrückständen aussetzen und durch präventive
Maßnahmen ersetzen.
Sanierungen mit hohen energetischen und finanziellen 
Einsparpotenzialen priorisieren
Angesichts des hohen Anteils nicht oder gering
sanierter Wohnungen ist die Priorisierung des
Sanierungsgeschehens besonders dringlich. Dabei sollten
vorrangig Gebäude mit schlechter Energieeffizienz, hohem 
Sanierungsbedarf und hohen Einsparpotenzialen (Worst 
Performing Buildings) saniert werden. Dies ist ein
wirksamer Schritt, um Frauen in den unteren
Einkommensgruppen von hohen Wohnkosten zu entlasten (vgl.
Tabelle 2).
• Programme für die Sanierungsförderung, zum
Beispiel die BEG, sollten daher am Ziel der
Bestandssanierung ausgerichtet werden. Neubaumaßnahmen 
sollten sie nicht mehr unterstützen. 
• Sinnvoll ist die Umstellung der Förderlogik: Die
Förderhöhe sollte an der durch die Sanierung erzielten 
Verbesserung der Energieeffizienz bemessen
werden und nicht daran, ob ein möglichst geringer
Energiebedarf erreicht wird.
• Bei Nichtwohngebäuden gelten verpflichtende
Mindeststandards für die Energieeffizienz. Die
Einführung dieser Mindeststandards für Wohngebäude 
könnten eine Sanierung von Gebäuden mit hohem 
Energiebedarf zusätzlich unterstützen.
Attraktive Sanierungsanreize schaffen und die Umlage 
von Sanierungskosten auf Mieter*innen begrenzen
Vor allem in Städten mit angespanntem
Mietwohnungsmarkt sind Mieter*innen durch Wohnkosten sehr
belastet. Die Sachverständigenkommission empfiehlt der 
Bundesregierung, die staatliche Förderung von
Sanierungen von Mietwohnungen und die
Modernisierungsumlage zu reformieren. Ziel dessen ist a) die Schaffung 
attraktiver Förderkonditionen für Vermieter*innen und b) 
die stärkere Begrenzung der Umlage von
Sanierungskosten auf Mieter*innen mit geringem Einkommen.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 120 – 
B.6 Wohnen und Energienutzung
121
• Die BEG sollte für die Sanierung von Mietwohnungen 
mit besonders schlechtem energetischem Standard 
einen zusätzlichen Förderbonus gewähren. Dazu 
könnte der Förderbonus für Wohngebäude in
kommunalem Eigentum auf weitere
Eigentümer*innengruppen ausgeweitet werden. 
• Die Förderkonditionen sollten für Eigentümer*innen 
attraktiver gestaltet werden, sodass diese eher die 
Förderung in Anspruch nehmen, als die Kosten
vollständig über die Modernisierungsumlage zu
refinanzieren.
• Um Mieter*innen zu entlasten, sollte eine generelle 
Kürzung der Modernisierungsumlage geprüft
werden, um den Anteil der Sanierungskosten, die
jährlich auf die Miete umgelegt werden können, zu
verringern. 
• Die BEG für vermietete Gebäude sollte grundsätzlich 
an eine Mietpreisobergrenze unterhalb der
ortsüblichen Vergleichsmiete gekoppelt werden, um
Mietsteigerungen zu begrenzen. 
• Darüber hinaus sollte die Bundesregierung
zusätzliche Finanzhilfen für die energetische Sanierung 
im sozialen Wohnungsbau sowie quartiersbezogene 
Förderprogramme für eine energetische Sanierung 
in sozial benachteiligten Quartieren bereitstellen. 
Eigenheimbesitzer*innen mit geringen und mittleren 
Einkommen unterstützen
Durch steigende Energiekosten und den CO
2
-Preis
besonders belastet sind Eigenheimbesitzer*innen, die 
über ein geringes und mittleres Einkommen verfügen 
und in schlecht gedämmten Gebäuden wohnen (siehe 
Abschnitt B.6.2.3). Ältere Frauen sind in dieser Gruppe 
überdurchschnittlich vertreten.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, dieser 
Gruppe den Zugang zu klimafreundlichen
Technologien durch verbesserte Förderangebote und innovative 
Förderinstrumente zu erleichtern. 
• Selbstnutzende Eigentümer*innenhaushalte mit 
einem jährlichen zu versteuernden Einkommen bis 
40.000 Euro können in der BEG für den
Heizungstausch von einer zusätzlichen Prämie profitieren. 
Dieses Modell sollte in eine nach Einkommen
gestaffelte Förderung für die energetische Sanierung 
selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser
weiterentwickelt werden, bis hin zu einem 100-
Prozent-Zuschuss für Eigentümer*innen mit geringem 
Einkommen. Dabei sollte die Staffelung vom
Heizungstausch auf Maßnahmen an der Gebäudehülle 
ausgeweitet werden. 
• Um Investitionen in eine klimafreundliche
Sanierung zu erleichtern, sollte die Bundesregierung die 
Einrichtung innovativer Finanzierungsmodelle
unterstützen. Zu ihnen gehören revolvierende
Energieeffizienzfonds, die die Kosten für Sanierungen von 
Eigenheimen vorfinanzieren und durch eingesparte 
Energiekosten refinanziert werden, und Social-
Leasing-Modelle, zum Beispiel für Heizungen.
Flächensparendes und bedarfsgerechtes Wohnen 
fördern (Wohnsuffizienz)
Dem flächensparenden und bedarfsgerechten
Wohnen in der Nachfamilienphase durch zum Beispiel
Umbau, Umzug oder gemeinschaftliches Wohnen stehen 
zahlreiche Barrieren im Weg. Aufgrund ihrer höheren 
Lebenserwartung sind Frauen von diesem Mangel an
bedarfsgerechten Wohnangeboten im Alter besonders
betroffen. Um diese Hemmnisse abzubauen, empfiehlt die 
Sachverständigenkommission folgende Maßnahmen:
• Um den Umzug in eine kleinere Wohnung zu
ermöglichen, muss vor allem wohnortnah attraktiver,
barrierefreier und bezahlbarer Ersatzwohnraum für
kleine Haushalte in der Nachfamilienphase geschaffen 
werden. Die Bundesregierung sollte dies
unterstützen, indem sie zusammen mit den Ländern
Förderprogramme für entsprechende Projekte auflegt.
• Um den Erwerb und Umbau altersgerechter
Immobilien zu erleichtern, sollte sie geeignete Förder- und 
Finanzierungsmodelle bereitstellen.
Förderprogramme wie „Jung kauft alt“ oder „Altersgerecht wohnen“ 
sollten verstetigt und ausgeweitet werden. 
• Die Bundesländer können den Umzug in eine
kleinere Wohnung unterstützen, indem sie den Erwerb 
bedarfsgerechter Wohnungen zum Beispiel durch 
eine Reduktion der Grunderwerbssteuer finanziell 
fördern.
• Banken und Sparkassen können
Finanzierungsprodukte für ältere Menschen entwickeln, etwa die 
Bindung eines Kredits an die Immobilie statt an die 
Person der*des Eigentümer*in. 
• Kommunen können Anlaufstellen einrichten, die
Betroffene und deren Angehörige in rechtlichen,
wirtschaftlichen und sozialen Fragen zu den Optionen 
einer Wohnraumverkleinerung beraten. Darüber
hinaus kann eine solche Stelle bei der Suche nach
Mitbewohner*innen, beim Umzug sowie beim Umbau 
praktisch unterstützen. Der Bund könnte
Anlaufstellen bei den Kommunen durch ein Förderprogramm 
unterstützen.
Energieberatungsangebote geschlechtersensibel 
gestalten
Viele Energieberatungsangebote sind überwiegend 
technisch-ökonomisch ausgerichtet und werden den 
Informationsbedarfen von Frauen nicht gerecht. Die 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 121 – 
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122
Sachverständigenkommission empfiehlt,
Energieberatungsangebote geschlechtersensibel auszugestalten 
und neben technischen und ökonomischen Aspekten 
der Sanierung die Alltagsbedürfnisse aller Nutzer*innen 
anzusprechen.
• Kommunikations- und Beratungsinhalte sollten so 
gestaltet werden, dass sie Alltagsbedürfnisse aller 
Geschlechter berücksichtigen. Hierfür sind Trainings 
in die Ausbildung von Energieberater*innen zu
integrieren. 
• Angebote für die Wohn- und Energieberatung
sollten stärker verzahnt werden. Durch die Verknüpfung 
der Themen energetische Sanierung und
Wohnsuffizienz können Eigenheimbesitzer*innen ganzheitlich 
zum Wohnen im Alter beraten werden. 
• Schließlich sollten gezielt Frauen motiviert werden, 
in der Energieberatung tätig zu werden. Der Bund 
sollte die Kooperation von Wohn- und
Energieberatung fördern, indem er die Weiterqualifizierung von 
Berater*innen und die Erstellung von
Informationsmaterialien finanziell unterstützt.
Potenziale gemeinschaftlichen Wohnens besser 
erschließen (Co-Housing)
Vor allem in Regionen mit einem angespannten 
Wohnungsmarkt stellt der Zugang zu geeigneten
Flächen eine zentrale Barriere für Co-Housing-Initiativen 
dar. Kommunen können die Verbreitung
gemeinschaftlicher Wohnformen fördern, indem sie Flächen für
Initiativen mithilfe des Verfahrens der Konzeptvergabe zum 
Beispiel als Erbpacht zur Verfügung stellen. 
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt, dass 
Kommunen bei solchen Verfahren für die Vergabe 
von Flächen Qualitätskriterien definieren, die a) die 
Vergemeinschaftung von Sorgearbeit, zum Beispiel 
durch Gemeinschaftsräume, und b) die Begrenzung 
der individuellen Wohnfläche, etwa durch die
Festlegung von Mindestbelegungen für Wohnungen,
besonders honorieren. 
• Damit Frauen einen besseren Zugang zu Co-
Housing-Projekten haben, sollten die Kommunen
Genossenschaften oder andere Trägermodelle der 
neuen Wohngemeinnützigkeit bei der Vergabe 
städtischer Flächen bevorzugen. Zudem sollten sie 
bei der Konzeptvergabe die Auflage machen, dass 
Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen 
geschaffen wird, zum Beispiel durch den Bau von 
Sozialwohnungen. Darüber hinaus könnten
Konzeptvergaben für die Vergabe von Flächen durch private 
Eigentümer*innen ausgeweitet werden, zum
Beispiel Kirchengemeinden. 
• Durch die Förderung lokaler Netzwerkstellen für
gemeinschaftliches Wohnen können Kommunen den 
Wissenstransfer und Austausch von Erfahrungen 
über gemeinschaftliches Wohnen fördern.
Projektbörsen erleichtern Interessierten den Zugang zu 
Projekten und Wohnungen.
Geschlechterdisaggregierte Datenbasis schaffen
Nach Geschlecht und intersektionalen Indikatoren
disaggregierte Daten für die einzelnen Förderprogramme 
sind bislang nicht verfügbar. Um die Verwendung der 
Fördermittel unter Gleichstellungsaspekten bewerten zu 
können, ist eine verbesserte Datengrundlage mit einer 
genaueren Charakterisierung der geförderten Haushalte 
erforderlich. 
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt, bei der 
Vergabe von Fördermitteln Informationen zu
Haushaltstyp, Alter, Geschlecht der Antragstellenden zu 
erfassen und auszuwerten. 
• Auch bei der Ermittlung von Daten über den
Energiebedarf von Gebäuden sollten
geschlechterdisaggregierte Daten über die soziodemografische Struktur 
der Nutzer*innen erhoben werden. Dies gilt zum
Beispiel für die Erstellung kommunaler Wärmepläne.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 122 – 
123
B.7 Ernährung
Kernbotschaften
• Geschlechterstereotype prägen die Ernährungsgewohnheiten, die eng mit Wertvorstellungen, Identität und 
Selbstwahrnehmung verbunden sind; so kommt es zu einer Koppelung der Geschlechtsidentität an spezifische 
Lebensmittelvorlieben (zum Beispiel Männer und Fleisch, Frauen und Salat). Zugleich ist Ernährungsarbeit
ungleich auf die Geschlechter verteilt. Die Verantwortung für nachhaltige Ernährungs- beziehungsweise
Konsumentscheidungen wird daher oft Frauen zugewiesen.
• Handlungsansätze, die ausschließlich auf eine Veränderung des individuellen Verhaltens zielen, laufen Gefahr, 
hierarchische Geschlechterrollen zu reproduzieren und soziale Stigmatisierung zu befördern. Vielmehr bedarf 
es fairer Ernährungsumgebungen und der strukturellen Unterstützung, zum Beispiel dem Schutz vor
Lebensmitteldeprivation.
• Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Ernährungswende liegen im Ausbau und in der Qualitätssteigerung 
der Gemeinschaftsverpflegung, einem besseren Zugang zu gesunden Nahrungsmitteln sowie der
Unterstützung gesunder Ernährungsentscheidungen, unter anderem durch fiskalische Instrumente. Dabei müssen auch 
Geschlechterstereotype, die bestimmte Ernährungsvorlieben und -gewohnheiten vorgeben, verändert werden.
Das Ernährungssystem ist untrennbar mit den
ökologischen Herausforderungen des Klimawandels und 
der Umweltzerstörung verbunden. Klimatische
Extremereignisse wie Hitzewellen, Dürreperioden, Starkregen, 
Frost und Stürme nehmen zu und wirken sich
unmittelbar auf die Ernteerträge in der Landwirtschaft und somit 
auf die Versorgungssituation der Bevölkerung aus. 
Aus dem Erntebericht 2024 des Bundesministeriums 
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL 2024d) geht 
hervor, dass die Getreide-, Kartoffel- und Obsternten 
in Deutschland aufgrund extremer
Witterungsverhältnisse rückläufig sind. Alle Getreidesorten
zusammengenommen, sanken die Erntemengen 2024 im Vergleich 
zum Vorjahr um 7,2 Prozent (ebd.: 42). Der Rückgang 
der Hektarerträge bei Kartoffeln im Vergleich zum
Vorjahr wird auf 6 Prozent geschätzt (ebd.: 26). Der immer 
frühere Vegetationsbeginn erhöht das Risiko für
Spätfrostschäden vor allem im Obst-, Wein- und Gartenbau. 
Dies zeigt sich besonders drastisch bei der Apfelernte 
2024, bei der schätzungsweise mit einer um 22
Prozent geringeren Erntemenge als im Vorjahr zu rechnen 
ist (UBA 2021: 32). Witterungsbedingte Ernteausfälle bei 
Getreide, Kartoffeln und Obst erhöhen den Druck auf 
die Erzeugerpreise. Derzeit ist über einen längeren
Zeitraum ein Preissteigerungstrend für Lebensmittel zu
beobachten (z. B. bei Brotgetreide) (ebd.: 18).
Die Klimawirkungen der Ernährung werden häufig über 
den CO
2
-Fußabdruck erfasst (González-García 2018; 
Crippa et al. 2021; Tubiello et al. 2022; Nordman 2024). 
Trotz der Komplexität der Bemessung (Willett et al. 
2019) kann konstatiert werden, dass die CO
2
-
Emissionen durch Landnutzungsänderungen (z. B. Abholzung 
von Wäldern) zugunsten intensiver Tierhaltung und 
Futtermittelanbau besonders stark ins Gewicht fallen 
(Crippa et al. 2021; Breunig/Mergenthaler 2022: 2).
Zugleich haben die Treibhausgasemissionen aus den vor- 
und nachgelagerten Prozessen der landwirtschaftlichen 
Produktion, etwa Düngemittelherstellung, Transport, 
Lagerung, Verarbeitung, Verpackung und Entsorgung, 
deutlich zugenommen (Tubiello et al. 2022; FAO 2023a). 
Die konventionelle Landwirtschaft und die
Lebensmittelindustrie mit allen damit verbundenen Branchen tragen 
erheblich zur Umweltzerstörung und zum Klimawandel 
bei (siehe Kapitel Landwirtschaft).
Um die Umweltwirkung von Nahrungsmitteln entlang der 
gesamten Lebensmittelversorgungskette bewerten zu 
können, haben Lukas et al. (2014) das Messinstrument 
des Nutritional Footprint entwickelt. Neben
Gesundheitsindikatoren wie Energie (kcal), Salzgehalt (g), 
Ballaststoffgehalt (g), gesättigte Fettsäuren (g) (ebd.: 
165 f.) werden zur Berechnung des Nutritional Footprint 
die CO
2
-Äquivalente, die Landnutzung sowie der Wasser- 
und Materialverbrauch (biotisch und abiotisch)
herangezogen (ebd.). Berechnungen zufolge kann der
Nutritional Footprint signifikant gesenkt werden, wenn der Anteil 
an tierischem Eiweiß, insbesondere rotem Fleisch, durch 
pflanzliches Eiweiß ersetzt wird. Diese pflanzenbasierte 
Ernährungsweise ist auch ein wesentlicher Beitrag zur 
Vermeidung ernährungsbedingter Krankheiten wie
Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen (ebd.: 169; EAT-
Lancet Commission 2019; Nordman et al. 2024). Unter 
dem Begriff der Planetary Health Diet hat die EAT-Lancet- 
Commission 2019 Ernährungsempfehlungen
veröffentlicht, die Umwelt- und Gesundheitswirkungen
zusammenführen und einen Ernährungswandel anregen. 
Bis 2050 muss sich demnach der Konsum von Obst,
Gemüse, Nüssen und Saaten verdoppeln, während der
Konsum von rotem Fleisch und Zucker um 50 Prozent ge-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 123 – 
B.7 Ernährung
124
mindert werden muss (EAT-Lancet Commission 2019). 
Lettenmeier und Kolleg*innen zeigen zudem, dass neben 
einer größtenteils vegetarischen Kost die Reduktion von 
Lebensmittelabfällen zur Verringerung der
Umweltauswirkungen, insbesondere des Material Footprint, beiträgt 
(Lettenmeier et al. 2014: 496 f.).
Um einen Ernährungswandel realisieren zu können,
müssen neben den Produktions-, Verarbeitungs- und
Distributionsmethoden auch die alltäglichen
Ernährungspraktiken, also ressourcenintensive, umweltbelastende 
und verschwenderische Ernährungsgewohnheiten, 
Konsummuster, Zubereitungsweisen sowie
„Mahlzeitenkulturen“ (Teherani-Krönner/Hamburger 2014),
grundlegend verändert werden. Der Essalltag – sei es im 
Privathaushalt oder außer Haus in Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Kindertagesstätten, 
Schulen, Krankenhäuser) und in Restaurants – geht stets 
mit Entscheidungen einher, welche Nahrungsmittel
konsumiert werden und in welcher Weise diese zubereitet, 
verzehrt und entsorgt werden. Dies berührt
unmittelbar die Geschlechterverhältnisse und ist von
gleichstellungspolitischer Relevanz.
Im Verbund mit weiteren sozialstrukturellen
Ungleichheitsverhältnissen entlang von sozialer Schicht, 
Ethnizität, Migrationsgeschichte, Alter etc. prägen 
Geschlechterordnungen die Rahmenbedingungen 
für den Ernährungswandel. Gesellschaftlich
festgeschriebene Geschlechterrollenbilder und die damit 
einhergehenden Männlichkeits- und
Weiblichkeitskonstruktionen (re-)produzieren
geschlechterspezifische Ernährungs- und Konsummuster. Dies kann sich 
hemmend auf die sozial-ökologische Transformation 
im Feld der Ernährung auswirken. Studien zeigen, dass 
sich die mit dem Fleischkonsum verbundenen
Männlichkeitsideale hartnäckig halten und weiterhin die
Mahlzeitenkulturen in verschiedenen sozialen Milieus prägen 
(Rückert-John/Bonaker 2025: 19; Winter 2022;
Setzwein 2004; MRI 2008). Die unreflektierte Bezugnahme 
auf Geschlechterdifferenzen in den Ernährungs- und 
Konsumgewohnheiten läuft zusätzlich Gefahr,
stereotype Geschlechterrollenbilder und Hierarchien zu
verfestigen, indem diese in diesem Rahmen immer wieder 
betont werden.
Aufgrund der geschlechtlichen Arbeitsteilung im
Haushalt wird die Umweltverantwortung strukturell
hauptsächlich Frauen zugeschrieben (Häußler/Meier-Gräwe 
2012). Denn alltägliche Ernährungspraktiken sind ein 
wesentliches Element der Sorgearbeit, die überwiegend 
auf den Schultern der Frauen lastet (Brückner/Çağlar 
2022; Häußler/Meier-Gräwe 2012). Klimaschonende 
Veränderungen des Konsums, ressourcenschonende 
Zubereitungsweisen, die Reduktion von
Lebensmittelverpackungen und Nahrungsmittelverschwendung 
oder das Engagement in alternativen
Ernährungsnetzwerken — etwa in der solidarischen Landwirtschaft 
oder in kommunalen Gemeinschaftsküchen — gehen 
oft mit veränderten Gehwegen und Alltagsroutinen
einher; damit kann ein erhöhter Aufwand verbunden sein: 
zeitlich, finanziell, physisch und/oder mental. Die
„ökologische Transformation als Alltagsaufgabe“ (Villa-
Braslavsky 2024) hat somit auch geschlechterspezifische 
Auswirkungen, die gleichstellungspolitischen Zielen 
zuwiderlaufen. Im Widerspruch zur
geschlechterspezifischen Umweltverantwortung und Belastung im Alltag 
steht, dass Frauen auf den Führungsebenen des Sektors 
(zum Beispiel in der Gemeinschaftsgastronomie) nach 
wie vor unterrepräsentiert sind (Kirchner 2023). Damit 
geschlechterbezogene Ungleichheitsverhältnisse im 
Zuge der sozial-ökologischen Transformation nicht
vertieft werden, gilt es, Maßnahmen im Handlungsfeld der 
Ernährung aus einer gleichstellungspolitischen
Perspektive zu bewerten und entsprechend auszugestalten.
In diesem Kapitel wird das Verhältnis zwischen den
Zielen der nachhaltigen Ernährung und der
Geschlechtergerechtigkeit diskutiert. Dabei zeigt sich zum einen, 
dass stereotype Geschlechterrollenbilder und
strukturelle Ungleichheitsverhältnisse potenziell negativ auf die 
Gelingensbedingungen der sozial-ökologischen
Transformation wirken; so erschweren Doppelbelastungen 
durch Erwerbs- und Familienarbeit sowie geringe
finanzielle Ressourcen nachhaltige Konsumentscheidungen. 
Zum anderen laufen Maßnahmen zur Förderung einer 
nachhaltigen Ernährung Gefahr,
geschlechterbezogene Ungleichheitsverhältnisse und Asymmetrien zu 
reproduzieren und weiter zu vertiefen (siehe Abschnitt 
B.7.2); hier bestehen Zielkonflikte zwischen nachhaltiger 
Ernährung und Geschlechtergerechtigkeit, mit denen es 
umzugehen gilt. Zum Schluss des Kapitels werden
transformationsorientierte Handlungsansätze diskutiert und 
Handlungsempfehlungen gegeben.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 124 – 
B.7 Ernährung
125
7.1 Klimawirkungen der Ernährung
Für die sozial-ökologische Transformation der Ernährung 
beziehungsweise für eine Ernährungswende gilt es über 
die landwirtschaftliche Produktion hinaus auch alle 
vor- und nachgelagerten Prozesse zu berücksichtigen. 
Dies sind zum Beispiel die Saatgut- und
Düngemittelproduktion, die Weiterverarbeitung und der Handel 
durch Lebensmittelkonzerne, die Verpackungsindustrie 
sowie die Entsorgung der Abfälle. Wie in vielen
anderen Handlungsbereichen auch besteht die besondere 
Herausforderung darin, dass alle Prozesse global
verflochten sind. Daher erfordert die politische Steuerung 
der sozial-ökologischen Transformation (auch) im
Bereich der Ernährung, die Weichen auf mehreren Ebenen 
zu stellen; ein direkter Einfluss auf Produktionsregime in 
anderen Weltregionen ist hierbei nur bedingt möglich. 
Es gibt vielfältige Ansätze in Deutschland und auf der 
Ebene der EU, um die Umweltauswirkungen des Agrar- 
und Ernährungssystems zu reduzieren — zum Beispiel 
durch die Förderung der ökologischen Landwirtschaft 
(siehe Kapitel Landwirtschaft), die Regulierung und die 
Kontrolle von Schadstoffrückständen in Nahrungsmitteln 
oder die Regulierung von Lieferketten. Angesichts der 
deutlichen Verflechtung von Geschlechterverhältnissen 
und Handlungsroutinen im Alltag liegt der Schwerpunkt 
dieses Kapitels auf Ernährungsgewohnheiten und -
praktiken (zum Agro-Food-Sektor siehe Kapitel
Landwirtschaft).
Ernährungspraktiken bestehen aus sozialisierten
Routinen, und als solche bilden sie einen wichtigen und 
strukturierenden Teil des Alltags: Entscheidungen über 
die Ernährung werden mehrmals am Tag
gewohnheitsmäßig getroffen. Ernährungspraktiken kommt daher 
ein zentraler Stellenwert bei der Ernährungswende zu. 
Studien zeigen, dass der Nahrungsmittelkonsum mit 
beträchtlichen Klimawirkungen einhergeht; so sind in 
Deutschland 69 Prozent der ernährungsbedingten
Treibhausgasemissionen auf den Konsum tierischer
Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Käse zurückzuführen (WWF 
2022). Besonders hoch ist der CO
2
-Ausstoß bei
Rindfleisch (Reinhardt et al. 2020: 13). Hülsenfrüchte, die als 
proteinhaltige Fleischalternativen gelten, weisen
weitaus geringere Werte auf (ebd.: 9), und auch die Werte 
von Geflügel sind niedriger. Obst und Gemüse sind nur 
dann umweltschonend, wenn sie saisonal konsumiert 
und regional produziert wurden. Weite Transportwege 
und hoher Wasserverbrauch bei der Produktion führen 
allerdings zu einem hohen CO
2
- und Wasserfußabdruck 
(Esteve-Llorens et al. 2022; Caro et al. 2021; Ohlau et 
al. 2023; Reinhardt et al. 2020; Destatis 2012). Die
Ernährungsstrategie des Bundes macht die Förderung 
einer pflanzenbetonten Ernährung als zentrales Element 
aus (BMEL 2024e).
Neben der umweltschonenden Zusammenstellung der 
Mahlzeiten spielen die Einkaufsmenge, die Zubereitung, 
die Aufbewahrung, die Konservierung und die Entsorgung 
von Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Dies zeigt das 
Beispiel der Lebensmittelabfälle: In Deutschland werden 
rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel entlang der
gesamten Lebensmittelversorgungskette entsorgt (BMEL 
2019: 7), wobei darin auch nicht vermeidbare Abfälle 
wie Schalen und Knochen enthalten sind. Privaten
Haushalten werden zwischen 59 Prozent (Destatis 2022) und 
48 Prozent aller Lebensmittelabfälle nach Abzug
unvermeidbarer Abfälle (eigene Berechnung auf Basis von: 
Universität Stuttgart 2019) zugeschrieben. Das
Mindesthaltbarkeitsdatum kann geschlechterunabhängig zur 
vorschnellen Entsorgung noch genießbarer
Lebensmittel beitragen. Die sehr hohen Lebensmittelabfälle in 
Haushalten hängen aber auch mit (vergeschlechtlichten) 
Konsumgewohnheiten zusammen und mit der Art und 
Weise, wie in Haushalten Mahlzeiten geplant, zubereitet 
und verwertet werden. Durch die ungleiche Verteilung 
von Ernährungsarbeit (siehe Abschnitt B.7.2.2) kommt 
überproportional Frauen die Aufgabe zu, Abfall durch 
eine genaue Planung der Mahlzeiten zu vermeiden; unter 
Umständen muss dafür die Anzahl der Einkäufe erhöht 
und müssen zusätzliche zeitliche und mentale
Ressourcen (Mental Load: Hipp/Sauermann 2024) eingebracht 
werden. Im Gutachten der wissenschaftlichen Beiräte für 
Ernährungs-, Agrar- und Waldpolitik wird geschätzt, dass 
die Reduzierung der Lebensmittelabfälle um 50 Prozent 
einen Rückgang der Emissionen um 6 Millionen Tonnen 
CO
2
-Äquivalente bewirken kann (WBAE/WBW 2016: 219 
f.; BMEL 2019: 7). 
Neben Lebensmittelabfällen tragen Verpackungen
maßgeblich zur Menge der Abfälle in Haushalten bei.
Verpackungen recyclebar zu machen und den Umlauf 
zu kontrollieren, ist ein politisches Ziel und wird auf 
Bundesebene reguliert. Verpackungen im Alltag zu
reduzieren, ist zum Beispiel durch den Einkauf auf dem 
Markt, in Hofläden oder in Unverpacktläden möglich. 
Dies erhöht allerdings den Aufwand für Personen, die 
Ernährungsarbeit leisten, deutlich – durch weitere Wege 
und das Mitbringen und Reinigen eigener Verpackungen 
– und steigert damit den Mental Load (Hipp/Sauermann 
2024).
Die Politik erachtet nachhaltige Ernährungs- und 
Konsumentscheidungen als zentralen Hebel für das 
Gelingen der Ernährungswende (SRU 2023). Als
wichtige Voraussetzung für gesunde und
umweltfreundliche Kaufentscheidungen gilt dabei eine verbesserte 
Informationsbasis bei Konsument*innen über die 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 125 – 
B.7 Ernährung
126
Umweltwirkung von Lebensmitteln. Bei genauer
Betrachtung wird jedoch deutlich, dass damit der Fokus 
einseitig auf das individuelle Verhalten
beziehungsweise auf verhaltenspsychologische Aspekte gelegt wird, 
während die sozialen Dimensionen der Ernährung nicht 
ausreichend adressiert werden (Rückert-John/Bonaker 
2025: 12; Biermann/Rau 2020). Es bedarf stattdessen 
einer Perspektive, die die Lebensmittelumgebung (z. B. 
die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit nachhaltiger 
Lebensmittel) in den Mittelpunkt stellt (WBAE 2020: 5). 
Soziale Normen und Aushandlungsprozesse ebenso wie 
strukturelle Ungleichheitsverhältnisse haben einen
Einfluss auf Kaufentscheidungen, werden jedoch bisher 
nicht ausreichend in den Blick genommen. Verfestigte 
Geschlechterrollenbilder, soziale Normierungen sowie 
materielle Ungleichheiten beeinflussen
Ernährungspräferenzen und Konsumentscheidungen und
erschweren den Wandel von Verhaltensweisen (siehe
Abschnitt B.7.2). Der Fokus auf das individuelle Verhalten 
verstellt den Blick auf die politische Verantwortung, durch 
zugängliche und erschwingliche nachhaltige Produkte 
die Entscheidungsfreiheit über nachhaltigen Konsum zu 
erhöhen. Derzeit bremst eine politische Perspektive, die 
auf individuelles statt auf strukturelles Handeln zielt, den 
Fortschritt der sozial-ökologischen Transformation im 
Feld der Ernährung aus.
Exkurs 4: Probleme und Regulierung von 
Lebensmittelverpackungen
Die Klimawirkungen der Lebensmittelverpackungen 
sind nicht so leicht zu berechnen und zu bewerten 
wie die der Lebensmittelabfälle. Denn ihr Ausmaß 
hängt auch von den jeweiligen Verpackungsarten 
und den Materialien ab. Zudem ist die Datenlage
unzureichend, teils sogar widersprüchlich.
Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff schützen Lebensmittel 
und erhöhen ihre Haltbarkeit. Deren Inhaltsstoffe, etwa 
Farbstoffe oder weichmacherhaltige Hochpolymere, 
können sich jedoch auf die Lebensmittel übertragen 
und die Gesundheit der Verbraucher*innen gefährden 
(BfR 2023); zudem belastet die Produktion sowie die 
Entsorgung erdölbasierter Verpackungsmaterialien 
Böden, Gewässer und Meere immens, da sie kaum
abgebaut werden können (Miedaner/Krähmer 2023). Die 
Pro-Kopf-Menge Verpackungsmüll ist seit 2005 um 
26 Prozent gewachsen (Destatis 2023c). Deutschland 
liegt mit rund 237 kg pro Kopf Verpackungsmüll über 
dem EU-Durchschnitt (ebd.). 
Das Verpackungsgesetz (VerpackG), das die
europäische Richtlinie 94/62/EG umsetzt, regelt die
Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von 
Verpackungen. Das Gesetz verpflichtet Hersteller, 
Händler und Verbraucher*innen, Verpackungsmüll 
zu reduzieren und umweltschonend zu entsorgen. 
Dies umfasst unter anderem Regelungen zur
Überwachung aller in Verkehr gebrachten Verpackungen, 
zur Recyclingfähigkeit, zur Rücknahmepflicht sowie zu 
den verschiedenen Mehrweg- und Pfandoptionen von 
Verpackungen. Seit dem 01.07.2022 müssen
Unternehmen ihre Verpackungen lizensieren lassen. Ziel ist 
es, alle im Umlauf befindlichen Verpackungen im
Hinblick auf Quantität, Qualität und Entsorgung zu
überwachen und Anreize für recyclebare Verpackungen zu 
schaffen (UBA 2022b).
7.2­ Geschlechterspezifische­Ernährungsroutinen­ 
und der Gender Foodwork Gap
Für eine Ernährungswende muss der Ernährungsalltag 
in all seiner Komplexität berücksichtigt werden. Um
sozialisierte Ernährungspraktiken zu verändern, müssen 
Menschen ihre Entscheidungen reflektieren lernen und 
angeregt werden, neue Routinen zu entwickeln. Wenn 
eine vegetarische oder vegane Kost einer karnivoren 
Ernährung vorgezogen wird oder wenn klimabewusste 
Erwägungen im Hinblick auf die Produktionsweise
(ökologisch, tierwohlgerecht statt konventionell), die
Herkunft (regional statt importiert), die Verfügbarkeit
(saisonal statt ganzjährig) oder die Lebensmittelverpackung 
(Mehrweg statt Einweg) angestellt werden, entstehen 
neue Ernährungspraktiken und alternative
Konsumentscheidungen. Diese können zu neuen Routinen werden 
und den Ernährungsstil verändern. Dem stehen nicht 
zuletzt die Beharrungskräfte der konventionellen
Ernährungsgewohnheiten entgegen. Auch diese sind nicht 
einfach nur Ausdruck von Geschmacksvorlieben: Sie sind 
eng verwoben mit Wertvorstellungen, der Identität und 
Selbstwahrnehmung und dem sozialen Status (Barlösius 
2011; Brunner 2011; Fekete/Weyers 2016). Die
„kulinarische Sozialisation“ (Rückert-John et al. 2011: 43) spielt 
dabei eine wichtige Rolle, ebenso die
Geschlechteridentität und das „normkonforme Geschlechterverhalten“ 
(Gerhards et al. 2004: 158), das den
Geschlechterrollenerwartungen folgt. 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 126 – 
B.7 Ernährung
127
Zudem berühren die Konsum- und
Ernährungsentscheidungen auch die alltägliche Ernährungsarbeit. Mit 
der notwendigen Ernährungswende können dabei
zusätzliche Belastungen verbunden sein.
Geschlechterbezogene Asymmetrien in der Arbeitsteilung, der
Umweltverantwortung sowie im Zugang zu und in der Kontrolle 
über materielle Ressourcen wirken auf die Strukturen 
und Abläufe im Ernährungsalltag.
7.2.1 Geschlechterspezifische 
Ernährungsgewohnheiten und 
soziale Ungleichheiten
Ernährungsgewohnheiten sind vergeschlechtlicht, das 
zeigt besonders deutlich das Beispiel des
Fleischkonsums. Gleichzeitig schränken soziale Ungleichheiten 
die Bedingungen für einen Wandel von
Ernährungsgewohnheiten ein. 
Insgesamt ist in Deutschland beim Fleisch- und
Wurstkonsum ein rückläufiger Trend zu beobachten (SRU 
2023: 109; Ahrens 2024a). Der Pro-Kopf-Verzehr ist seit 
1991 sukzessive von rund 64 Kilogramm auf 51,6
Kilogramm im Jahr 2023 gesunken (BLE 2023). Es zeigt 
sich als Tendenz, dass Fleisch nur zu besonderen
Anlässen verzehrt wird, etwa bei Restaurantbesuchen oder 
bei sozialen Anlässen mit Gästen (Biermann/Rau 2020). 
Im Ernährungsreport 2024 des BMEL geben 41 Prozent 
der Befragten an, sich flexitarisch zu ernähren (BMEL 
2024f: 10). Dabei greifen Verbraucher*innen vermehrt 
auf vegetarische und vegane Alternativen zurück. Diese 
Veränderungen können auf ein gestiegenes Klima-,
Tierwohl- und Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung 
zurückgeführt werden (BMEL 2024f: 11; BLE 2024).
Festzuhalten ist allerdings auch, dass der Anteil der
Verbraucher*innen, die sich vornehmlich pflanzenbasiert 
ernähren, weiterhin gering ist. Im Jahr 2023 lag der
Anteil der Vegetarier*innen bei rund 9,6 Prozent und der 
Anteil der Verbraucher*innen, die sich vegan ernähren, 
bei 1,8 Prozent (Rückert-John/Bonaker 2025: 24).
In den oben genannten Studien und Erhebungen wird 
stets auch auf geschlechterspezifische Ernährungs- und 
Konsumgewohnheiten verwiesen. Zwar ist sowohl bei 
Frauen als auch bei Männern der Fleischkonsum
rückläufig; der Konsum von Fleisch und Wurstwaren liegt bei 
Männern aber deutlich höher, nämlich doppelt so hoch 
wie bei Frauen (siehe Abb. 7; Ahrens 2024b). Auch bei 
der Außer-Haus-Verpflegung legen Männer (67
Prozent) einen höheren Wert auf Fleischgerichte als Frauen 
(49 Prozent) (BMEL 2024f: 22). Geschlechterspezifische 
Unterschiede sind auch im Hinblick auf die konsumierten 
Fleischsorten erkennbar: Während Männer
schwerpunktmäßig Fleischsorten mit einem höheren Fettanteil, etwa 
Schweine- und Rindfleisch, bevorzugen, konzentrieren 
sich Frauen bei ihrem Fleischkonsum auf kalorienarmes 
Geflügelfleisch (Kramer 2021; Rückert-John/Bonaker 
2025: 23).
Abbildung 7: Anteil von Frauen und Männern ab 14 Jahren in Deutschland, die täglich Fleisch oder Wurstwaren 
konsumieren,  in den Jahren 2018 bis 2024
Quelle: Ahrens 2024b
50 %
40 %
30 %
FrauenMänner
20 %
10 %
0 %
2022 2023 202420212019/202018
3
1 
%
28
 % 3
0
 %3
3
 %
3
2 
%
3
9 
%
19
 %
11
 %
16
 %18
 %20
 %
18
 %
A
nt
ei
l d
er
 B
ef
ra
gt
en
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 127 – 
B.7 Ernährung
128
Der Konsum vegetarischer Produkte ist ebenfalls
geschlechterspezifisch strukturiert: Während 43 Prozent 
der Frauen auf vegetarische Alternativen zurückgreifen, 
liegt der Anteil bei Männern mit 34 Prozent erkennbar 
niedriger (BMEL 2024f: 10). Insgesamt ist festzustellen, 
dass die Neigung zu vegetarischen Konsummustern bei 
Verbraucher*innen im Alter von 14 bis 29 Jahren höher 
liegt als bei älteren (ebd.). Diese Erhebungen
verdeutlichen die geschlechterspezifische Struktur von
Ernährungs- und Konsumgewohnheiten. Um den Anteil 
umweltbewusster beziehungsweise pflanzenbasierter 
Ernährungsgewohnheiten zu erhöhen, muss
ebendiese Struktur – inklusive geschlechterbezogener
Bedeutungen, mit denen Essen aufgeladen wird – stärker in 
den Blick genommen werden.
Essen ist nicht nur als eine „biologische
Notwendigkeit“ (Meyer 2021: 47) beziehungsweise als physischer 
Akt des Sattwerdens zu betrachten. Vielmehr erfüllt 
die Ernährung auch eine soziale Funktion; unter
anderem werden über den interaktiven Prozess des Essens 
Geschlechterordnungen symbolisch und materiell (re-)
produziert. Monika Setzwein (2004) weist darauf hin, 
wie in alltäglichen Verzehrsituationen die „soziale
Inszenierung der Geschlechterdifferenz“ (ebd.: 168)
vollzogen wird. Insbesondere der Fleischkonsum markiert 
dabei eine Trennlinie zwischen den Geschlechtern. 
Fleisch wurde historisch eine Schlüsselrolle für den 
Muskelaufbau zugewiesen und symbolisiert
entsprechend Stärke, Kraft und Überlegenheit (ebd.: 130; 
Winter 2022; Barlösius 2011; Rückert-John/Bonaker 
2025: 22). Bestimmte Bestandteile von Lebensmitteln, 
etwa Proteine, werden mit männlichen Körpernormen 
in Verbindung gebracht; sogar vegane Alternativen zum 
Fleisch werden auf Fachmessen wie der VeganFach oder 
in der Werbung als proteinhaltige Starkmacher für „harte 
Kerle“ (Winter 2022: 37) präsentiert. Für Frauen und
weibliche Attraktivitätsnormen ist die „erwartete Strategie 
weiblicher Körperbildung die Askese etwa in Form von 
Diät“ (Rückert-John/Bonaker 2025: 19). Nahrungsmittel 
sind folglich geschlechtlich konnotiert (Setzwein 2004; 
Wilk 2013): Ihnen wird aufbauend auf
geschlechterspezifischen Körpernormen eine Bedeutung zugewiesen, die 
in der Ernährungssozialisation der Menschen eine
elementare Rolle spielt. Denn das gemeinsame Essen – sei 
es im Privaten oder Öffentlichen – ist eine soziale und 
identitätsstiftende Praxis. Nahrungsmittel transportieren 
stereotype Geschlechterrollenerwartungen und prägen 
in der kulinarischen Interaktion
geschlechterspezifische „Wahrnehmungs-, Bewertungs- und
Handlungsschemata“ (Rückert-John/John 2018: 59).
Neben stereotypen Geschlechterrollenerwartungen
werden Verhaltensänderungen zudem durch Einkommens- 
und Bildungsungleichheiten erschwert. Studien zeigen, 
dass eine biologische und ökologische
Ernährungsweise tendenziell nicht nur mit höherwertigen
Lebensmitteln, sondern auch mit höheren Preisen verbunden 
ist. Zu diesem Preisgefälle trägt auch die Besteuerung 
von Lebensmitteln bei. Grundnahrungsmittel werden 
mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent 
besteuert. Dazu gehören nach der aktuellen
Systematik auch Fleisch, Fisch und Milchprodukte sowie andere 
tierische Lebensmittel. Nachhaltigere Lebensmittel wie 
Hafermilch oder Fleischersatzprodukte werden
demgegenüber mit 19 Prozent besteuert. Diese Besteuerung 
verstärkt Wettbewerbsvorteile tierischer Lebensmittel 
und macht den Wechsel zu pflanzlichen Ersatzprodukten 
finanziell unattraktiver. Frauen werden, da sie im
Durchschnitt deutlich weniger tierische Lebensmittel
verzehren als Männer, durch diese Steuersätze stärker
belastet als Männer. 
Der höhere Preis nachhaltiger Produkte stellt insgesamt 
für Menschen mit geringem Einkommen eine
Herausforderung dar. Befunde der Nationalen Verzehrstudie II 
(NVS II) (MRI 2008) zeigen, dass die Ernährungsweise 
in Zusammenhang mit dem sozialen Status steht.
Verbraucher*innen aus unteren Einkommensgruppen und 
mit einem geringeren formalen Bildungsstand,
insbesondere Männer, konsumieren weniger gesunde, 
frische und fettarme Lebensmittel wie Obst und
Gemüse als Verbraucher*innen, die über ein höheres
Einkommen und mehr Formalbildung verfügen (ebd.: 58; 
Geffert et al. 2021; Fekete/Weyers 2016: 198). Armut, 
die damit verbundene soziale Deprivation und der
daraus resultierende Stress verstärken ungesunde und 
umweltbelastende Ernährungsstile (WBAE 2020: 103). 
Solche empirischen Befunde dürfen jedoch nicht zur 
Stigmatisierung armutsbetroffener Menschen und ihrem 
Ernährungsverhalten führen. Das Verhalten kann nicht 
auf die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht
zurückgeführt werden. Es sind sozialstrukturelle Faktoren, die 
den Ernährungsstil prägen: Der Wissenschaftliche
Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen 
Verbraucherschutz zeigt beispielsweise, dass die
Ernährungsumgebung eine wichtige Rolle beim Zugang 
zu hochwertigen und dennoch erschwinglichen
Lebensmitteln spielt (WBAE 2020). Auch reicht die
Grundsicherung für eine „gesundheitsförderliche Ernährung“ 
(ebd.: 114) nicht aus; Armut geht also nicht nur mit
finanziellen Notlagen einher, sondern insgesamt auch 
mit einer strukturellen „Lebensmitteldeprivation“
(Fekete/Weyers 2016: 199 ff.). Der 15. Ernährungsbericht 
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) (2024: 
20) konstatiert ein Datendefizit in Deutschland über 
Größenordnung, Ursachen und Auswirkungen von
Ernährungsarmut.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 128 – 
B.7 Ernährung
129
Abschließend müssen zwei Zielkonflikte als
Herausforderungen für eine soziale und geschlechtergerechte 
Ernährungswende in den Blick genommen werden.
Erstens benötigen Verbraucher*innen „faire
Ernährungsumgebungen“ (WBAE 2020), die nicht auf individuelle 
Verantwortung zielen. Es braucht strukturelle
Unterstützung, die zum Beispiel vor Lebensmitteldeprivation 
schützt und den Zugang zu erschwinglichen
Bioprodukten ermöglicht. Handlungsansätze, die den Fokus 
auf individuelles Verhalten legen, drohen hierarchische 
Geschlechterrollenbilder und soziale Stigmatisierung zu 
reproduzieren. Ganz besonders sind hierbei, zweitens, 
die finanziellen Herausforderungen einer nachhaltigen 
Ernährung für einkommensärmere Verbraucher*innen 
hervorzuheben. Dieser Herausforderung wird meist mit 
der Forderung nach niedrigeren Preisen für biologische 
und ökologische Lebensmittel begegnet. Niedrigere 
Preise jedoch spiegeln unter Umständen nicht die
tatsächlichen Arbeits- und Produktionskosten wider, setzen 
insbesondere Erzeuger*innen unter Druck und befördern 
letztlich unökologische und unsoziale Produktions- und 
Arbeitsbedingungen.
7.2.2 Geschlechterspezifische 
Arbeitsteilung bei der 
Ernährungsarbeit
Um die Umweltbelastungen durch den
Lebensmittelkonsum, den Verpackungsmüll und die
Lebensmittelverschwendung zu verringern, muss sich das
Ernährungsverhalten verändern. Dies ist nicht trivial, geht es doch 
im Kern um die Veränderung der Strukturen und
Prozesse der Ernährungsarbeit in Privathaushalten. Die 
Ernährungsarbeit, die in der Literatur gemeinhin als 
„Foodwork“ (Eremin 2022; Cairns/Johnston 2010)
bezeichnet wird, berührt Fragen der
geschlechterspezifischen Arbeitsteilung, der Zeitgerechtigkeit und der 
ungleichen Verteilung von Belastungen und
Verantwortlichkeiten in der sozial-ökologischen Transformation.
Ernährungsarbeit ist ein elementarer Kern der unbezahlten 
Sorgearbeit. Diese wiederum ist mit heteronormativen 
Vorstellungen von Mutterschaft in Familien verknüpft 
(Bauhardt 2017; Häußler/Meier-Gräwert 2012). Verstehen 
wir Sorge umfassend „als existenzielle Notwendigkeit, 
Handlungspraxis und ethische Haltung, die sich nicht nur 
auf Menschen, sondern auch auf die nicht-menschlichen 
Welten [also auch auf die Natur] bezieht“ (Gottschlich/
Katz 2020: 9; Anm. d. Verf.), so stellt sich unmittelbar die 
Frage, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden 
müssen, um eine gute geschlechter- und zeitgerechte 
Sorgearbeit zu ermöglichen.
Hierarchische Geschlechterverhältnisse sind nach wie 
vor wirkmächtig, wenn es um die Arbeitsteilung in
Privathaushalten geht – auch in Hinblick auf die
Ernährungsarbeit. Aus der Zeitverwendungsstudie 2022 des
Statistischen Bundesamtes geht deutlich hervor, dass mit 
einem Gender Care Gap von 44,3 Prozent Frauen
weiterhin das Gros der unbezahlten Arbeit im Haushalt
verrichten (Destatis 2024d); ein Großteil der Zeit wird dabei 
für die Zubereitung von Mahlzeiten und für Tätigkeiten in 
der Küche aufgewandt (siehe Abb. 8).
Das Statistische Bundesamt hat für den Vierten
Gleichstellungsbericht in einer Sonderauswertung der
Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 die Unterschiede der 
Arbeitsteilung bei der Ernährungsarbeit nach Geschlecht 
ermittelt – den Gender Foodwork Gap in Minuten
(Destatis 2024b). Dabei wurde die durchschnittliche
Zeitverwendung für die Zubereitung und Konservierung von 
Speisen und Getränken pro Tag beziffert (siehe Abb. 9). 
Der Gender Foodwork Gap bezeichnet die Differenz der 
Zeit, die Frauen mehr auf Ernährungsarbeit verwenden 
als Männer in Minuten.
Die Zeitverwendung für Ernährungsarbeit variiert in den 
Familien. Bei Eltern steigt die Differenz der
Zeitverwendung für Zubereitung und Konservierung von Speisen 
nach Geschlecht mit der Anzahl der Kinder: Bei Familien 
mit zwei Kindern wenden Eltern pro Tag 90 Minuten ihrer 
Zeit für die Ernährungsarbeit auf. Dabei leisten Mütter 
doppelt so viel Ernährungsarbeit wie Väter, der Foodwork 
Gap beträgt 28 Minuten. Familien mit mehr als zwei
Kindern verwenden sogar 104 Minuten für die
Ernährungsarbeit am Tag. Dabei steigt die Ungleichverteilung der 
Arbeit noch deutlich (ebd.). Der Gender Foodwork Gap 
beträgt hier 42 Minuten. Frauen arbeiten dabei mehr als 
doppelt so lange wie Männer für die Mahlzeiten der
Familie. Traditionelle Rollenarrangements werden vor allem 
im Zuge der „Eheschließung und der Geburt des ersten 
Kindes“ reproduziert (Rückert-John/Bonaker 2025: 20). 
Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass die
geschlechtliche Arbeitsteilung bei der Ernährungsarbeit persistent 
ist. Insgesamt kann festgehalten werden, dass vor allem 
Frauen mit Kindern über eine geringere Zeitsouveränität 
verfügen als Männer (Bücker 2022: 84).
Auch beim Umweltbewusstsein sowie der
Umweltverantwortung sind geschlechterspezifische Unterschiede 
zu erkennen. Frauen achten beim Lebensmitteleinkauf 
mehr auf Nachhaltigkeit, Regionalität und Tierwohl 
(Rückert-John/Bonaker 2025: 25). Der Ernährungsreport 
des BMEL 2024 zeigt, dass für 67 Prozent der Frauen 
das Biosiegel wichtig ist, wohingegen nur 52 Prozent der 
Männer Wert darauf legen (BMEL 2024f: 16). Es fehlen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 129 – 
B.7 Ernährung
130
Abbildung 8: Unbezahlte Arbeit 2022, Personen nach Arbeitsbereichen, in Stunden pro Woche 
Quelle: Destatis 2024d
Abbildung 9: Gender Foodwork Gap, Differenz der Zeitverwendung für die Zubereitung und Konservierung von 
Speisen und Getränken in Minuten
Eigene Darstellung auf Basis einer Sonderauswertung von Destatis zur Zeitverwendungserhebung 2022
6:44
3:39
5:13
6:28
2:51
4:42
3:18
3:58
3:38
1:56
1:54
1:55
Frauen
Männer
Insgesamt
29:52
20:42
25:23
Instandhaltung von Haus und Wohnung, Änderung und Pflege von Textilien
Zubereitungen von Mahlzeiten, Hausarbeit in der Küche
Gartenarbeit, Pflanzen- und Tierpflege, Bauen und handwerkliche Tätigkeiten
Einkaufen, Haushaltorganisation
Ehrenamt und freiwiliges Engagement, Unterstützung andere Haushalte
Betreuung, Pflege und Unterstützung von Haushaltsmitgliedern
Wegezeiten im Zusammenhang mit unbezahlter Arbeit
4:54
4:00
4:28
3:39
1:55
2:48
2:53
2:25
2:39
60
75
90
105
45
30
15
0
Frauen Gender Foodwork GapMänner
Z
ei
tv
er
w
en
du
ng
 in
 M
in
ut
en
Insgesamt
31
min
58
min
27 min
Ein Kind
29
min
52
min
23 min
Eltern
insgesamt
30
min
58
min
28 min
Zwei Kinder
31
min
59
min
28 min
Mehr als
zwei Kinder
31
min
73
min
42 min
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 130 – 
B.7 Ernährung
131
milieuspezifische Daten, die weitere soziostrukturelle 
Dimensionen berücksichtigen.
Die geschlechterbezogene Ungleichheit bei der Zeit, 
die für Ernährungsarbeit aufgewendet wird und die 
geschlechterspezifischen Muster bei der
Umweltverantwortung verdeutlichen, dass die Ernährungswende als 
Teil der sozial-ökologischen Transformation nicht ohne 
Konsequenzen für die Geschlechterverhältnisse zu
realisieren ist. Daher sind gleichstellungs- und zeitpolitische 
Überlegungen (siehe Kapitel Arbeit und Zeit) bei allen 
Maßnahmen zur Umsetzung der Ernährungswende zu 
berücksichtigen. 
7.3 Lösungsansätze für eine gerechte und  
umweltfreundliche Ernährungswende
7.3.1 Gemeinschaftsverpflegung
Außer-Haus-Verpflegung schließt alle
Verpflegungsformen ein, die nicht im eigenen Haushalt stattfinden. 
Dazu gehören neben der Individualverpflegung in der 
Gastronomie auch die Gemeinschaftsverpflegungen in 
öffentlichen und privaten Einrichtungen (z. B. in
Krankenhäusern, Hochschulen, Schulen und
Kindertageseinrichtungen, in der Behindertenhilfe sowie in Kantinen). 
Die Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiges Feld in 
der Ernährungswende, denn sie erreicht insgesamt mehr 
als 16 Millionen Personen pro Tag (Pfefferle et al. 2021: 
M470) und hat damit maßgeblichen Einfluss auf die
Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung (Quack/Teufel 
2020: 5; DGE 2024: 21). Rückert-John und Bonaker (2025: 
28) konstatieren einen Trend der Vergesellschaftung 
von Ernährungssozialisation, seit
Gemeinschaftsverpflegungen zunehmend auch Ernährungskompetenzen 
zu fördern versuchen. Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung entlasten darüber hinaus in bedeutendem 
Maße die Ernährungsarbeit in privaten Haushalten, die 
dort überwiegend von Frauen verrichtet wird (siehe
Gender Foodwork Gap). Zudem können diese Einrichtungen 
benachteiligten Haushalten gesunde und nachhaltige 
Mahlzeiten zu erschwinglichen Preisen anbieten (ISOE 
2024). Der Ausbau der Gemeinschaftsverpflegung ist 
damit ein wesentlicher Ansatzpunkt, um die
Ernährungswende voranzubringen.
Um die Gemeinschaftsverpflegung sozial-ökologisch 
auszubauen, muss die Nachhaltigkeit der Angebote 
erhöht sowie der Zugang zu diesen Angeboten für
benachteiligte Haushalte erleichtert werden. Zur
Qualitätssteigerung ist es im Sinne der Planetary Health Diet 
(siehe den einleitenden Abschnitt B.7) vor allem
notwendig, tierische Produkte und Lebensmittelabfälle zu 
reduzieren sowie den Anteil an ökologischen
Nahrungsmitteln und Fleischalternativen zu erhöhen (Quack/
Teufel 2020: 5). Bisher werden diese
Transformationserfordernisse allerdings durch Hürden und
Herausforderungen ausgebremst. Der hohe Kostendruck in der 
Gemeinschaftsverpflegung schränkt die Verwendung 
von Bioprodukten ein, und es fehlen Wissen und
Infrastrukturen, um regionale Angebote zu bündeln und für 
Großküchen vorzubereiten. Auf politischer Ebene fehlen 
Zielsetzungen für einen verbindlichen Anteil an
Bioprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung (ebd.). 
Das Copenhagen House of Food (Københavns Madhus) 
(Martinez 2015) war ein Kompetenz-, Bildungs- und
Vernetzungszentrum, das eine ökologische und gesunde 
städtische Gemeinschaftsverpflegung in Kopenhagen 
implementiert hat. Durch seine Hilfe konnte die
kommunale Gemeinschaftsverpflegung in Kopenhagen von 
2007 bis 2015 erfolgreich auf 88 Prozent ökologische 
Produkte umgestellt werden und es wurden
Ernährungsschulen und Konzepte für die kommunale
Schulversorgung entwickelt. Bis 2019 unterstützte das
Copenhagen House of Food die Umstellung auf eine nachhaltige 
Gemeinschaftsverpflegung in ganz Dänemark. 
Auch in Deutschland gibt es einige regionale Vorbilder 
und Ansätze. So berät die hessische Vernetzungsstelle 
Schulverpflegung Schulen, Schulträger, Schulkantinen 
und Caterer. In Frankfurt am Main bringt das House of 
Food Frankfurt lokale Landwirt*innen und Kantinen
zusammen, um regionale Wertschöpfungsketten zu
initiieren (House of Food Frankfurt o. J.). Darüber hinaus hat 
die Deutsche Gesellschaft für Ernährung die DGE-
Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung
vorgelegt. Um die Qualität der Gemeinschaftsverpflegung 
zu verbessern, gilt es, solche Angebote zu bündeln und 
sie an die kommunalen Gegebenheiten anzupassen. 
Dies ist allerdings nur erfolgreich, wenn die
Gemeinschaftsverpflegung durch öffentliche Mittel gestützt wird 
und der Kostendruck sinkt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 131 – 
B.7 Ernährung
132
7.3.2 Alternative Ernährungsnetzwerke
Alternative Ernährungsnetzwerke (siehe Kapitel
Landwirtschaft) verbinden Produktion und Konsum wieder stärker 
miteinander. Dies schließt die für die Ernährungsarbeit 
wichtigen Gemeinschaftsküchen/Community-Kitchens 
und Lebensmittelkooperativen/Foodcoops – Letztere 
als alternative Vertriebswege – ein (Darkhani 2024: 2 f.). 
Gemeinschaftsküchen und Lebensmittelkooperativen 
haben Potenziale als Räume, in denen nachhaltige
Ernährungspraktiken erprobt werden, sie bündeln
Ressourcen und steigern Umwelt- und Ernährungskompetenzen. 
Gestaltet und betrieben werden sie oft durch Frauen. 
Gleichzeitig erfordern sie aber auch zeitliche
Ressourcen und sind aufwendiger als herkömmliche Wege der 
Nahrungsmittelbeschaffung (z. B. durch den Einkauf im 
nächstgelegenen Supermarkt). Sie sind demnach nicht 
frei von Zielkonflikten für Personen mit geringer
Zeitsouveränität, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in 
ihrem Alltag realisieren müssen.
Ursprünglich wurden Gemeinschaftsküchen als
Suppenküchen entwickelt, um für Lebensmittelsicherheit armer 
Bevölkerungsgruppen zu sorgen; heute sind
Gemeinschaftsküchen Zusammenschlüsse von Personen, die 
regelmäßig gemeinsam kochen – häufig angeleitet in 
Workshops –, Lebensmittel zusammen finanzieren und 
das zubereitete Essen teilen (Lundström 2023: 306). 
Manche Gemeinschaftsküchen (z. B. die Community
Kitchen München) nutzen für ihre Mahlzeiten Lebensmittel, 
die „gerettet“ wurden, zum Beispiel aus dem Überschuss 
der Lebensmittelproduktion. Gemeinschaftsküchen sind 
Bottom-up-Organisationen, die von den Teilnehmenden 
gestaltet werden; sie vermitteln Gemeinschaft,
Wertschätzung für Lebensmittel, frische Zubereitungsarten 
und können als Umweltbildungsformate betrachtet 
werden. In Deutschland gibt es bisher keine konkreten 
Daten zur Sozialstruktur und zu den Arbeitspraktiken in 
den bestehenden Gemeinschaftsküchen. Jedenfalls
betreffen sie mit der Zubereitung von Speisen eine
Tätigkeit, die in Privathaushalten – angesichts der
geschlechterbezogen ungleich verteilten Ernährungsarbeit – vor 
allem Frauen zukommt.
Lebensmittelkooperativen sind Zusammenschlüsse 
von Personen, die gemeinsam große Mengen
Biolebensmittel bei Großhändler*innen und regionalen
Erzeuger*innen kaufen und zu geringeren Preisen als im 
regulären Handel an ihre Mitglieder weiterverkaufen. Sie 
stellen damit eine nicht profitorientierte Alternative zum 
Lebensmittelhandel dar. In Lebensmittelkooperativen 
ist meist die Mitarbeit der Mitglieder bei Bestellung, 
Annahme, Sortierung und Verteilung nötig (BZfE o. J.). 
Die ehrenamtliche Bundesarbeitsgemeinschaft der 
Foodcoops fördert die Zusammenarbeit der etwa 3.000 
Lebensmittelkooperativen in Deutschland mit
Händler*innen und Erzeuger*innen durch Informationen und 
Beratung. Daten legen nahe, dass sich Frauen im
Vergleich zu Männern häufiger in Lebensmittelkooperativen 
engagieren (Darkhani 2024: 9).
Gemeinschaftsküchen und Lebensmittelkooperativen 
werden derzeit durch bundes-, landes- und kommunale 
Politik kaum gestärkt und sind vornehmlich vom
Engagement und den zeitlichen, mentalen und finanziellen 
Ressourcen der Aktiven abhängig. Diese Netzwerke 
stellen eine neue Form gesellschaftspolitischen
Engagements für eine nachhaltige, gesunde und erschwingliche 
Ernährung dar. Dabei sind ihnen Potenziale für
Gleichstellung, die Verminderung sozialer Ungleichheiten 
und für Nachhaltigkeit inhärent: Unter anderem bieten 
sie Raum für das Engagement und die Vernetzung von 
Frauen, sind hierarchiearm, schaffen demokratische
Entscheidungsstrukturen und Zugang zu vergleichsweise 
erschwinglichen Bioprodukten. Damit diese Potenziale 
voll ausgeschöpft werden können, sind politische
Instrumente nötig, die den Zugang erleichtern – insbesondere 
für Personen mit geringen Einkommen – und Interesse 
wecken. Um einen Ausgleich für den erhöhten
Zeitaufwand zu schaffen, den die Beteiligung an alternativen 
Organisationsformen mit sich bringt, braucht es neue 
Arrangements von Erwerbs- und Sorgearbeit und mehr 
Zeit für Engagement und Freizeit (siehe Kapitel Arbeit 
und Zeit). Zudem bedarf es, um den Einfluss alternativer 
Ernährungsnetzwerke auf die Ernährung der Bevölkerung 
zu vergrößern, der Skalierung bisheriger lokaler und
regionaler Zusammenschlüsse, indem Bundes-, Landes 
und kommunale Mittel bereitgestellt werden (siehe
Kapitel Landwirtschaft). Gleichstellungspolitisch ist darauf 
zu achten, dass alternative Ernährungsnetzwerke die
geschlechterspezifischen Arbeitsteilungen tatsächlich
aufbrechen.
7.3.3 Strategien gegen 
Lebensmittelverschwendung
Die Politik hat die zentrale Rolle der Verbraucher*innen 
als Ansatzpunkt für eine gesunde und
umweltfreundliche Ernährung erkannt und befasst sich mit der Frage, 
wie nachhaltige Lebensstile und
Ernährungsgewohnheiten gefördert werden können. Dies gilt etwa für das 
Problem der Lebensmittelverschwendung. So werden 
seit 2012 im Rahmen der Aktion „Zu gut für die Tonne“ 
Maßnahmen entwickelt und erprobt, mit denen die 
Lebensmittelverschwendung reduziert werden soll. Die 
Nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung (BMEL 2019) nimmt zwar Lebensmittel-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 132 – 
B.7 Ernährung
133
abfälle entlang der gesamten Lieferkette in den Blick, 
stellt jedoch Privathaushalte ins Zentrum, da dort das 
Gros der Lebensmittelabfälle anfällt (siehe Abschnitt 
B.7.1). Ziel ist es, Lebensmittelabfälle bis 2030 „pro Kopf 
auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren“ 
(ebd.: 11). Um dies zu erreichen, entwickelt das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im 
Dialog mit sektorspezifischen Akteur*innen Maßnahmen, 
um entsprechende Verhaltensveränderungen zu fördern. 
In sogenannten Dialogforen werden sektorspezifische 
Ziele sowie Indikatoren, die die Wirksamkeit der
Maßnahmen messen, erarbeitet (ebd.: 13). Im „Dialogforum 
private Haushalte“ und im Nachfolgeprojekt
„Dialogforum private Haushalte 2.0“ werden in Kooperation mit 
der Wissenschaft (Technische Universität Berlin) und der 
Zivilgesellschaft (Slow Food Deutschland)
Verhaltensweisen – mittels digitaler Küchentagebücher – erfasst; 
es werden Strategien und Handlungsempfehlungen zur 
Reduktion der Lebensmittelverschwendung erarbeitet 
und Verhaltensveränderungen evaluiert (Langen o. J.). 
Dabei in Zukunft auch Geschlechterverhältnisse und die 
ungleiche Arbeitsteilung bei der Ernährungsarbeit
einzubeziehen, könnte die Qualität der bisherigen Arbeit 
steigern.
7.3.4 Maßnahmen zur Veränderung von 
Ernährungsgewohnheiten 
Seit 2016 veröffentlicht das BMEL den
Ernährungsreport „Deutschland, wie es isst“, um Konsumtrends 
in Deutschland und das Ernährungsverhalten der
Bürger*innen zu erfassen. Im Zentrum steht die Zielsetzung, 
die Ernährungsgewohnheiten und Erwartungen der
Verbraucher*innen besser zu verstehen, um entsprechende 
Anreize für eine gesunde und nachhaltige
Ernährungsweise setzen zu können. Die Ergebnisse der Erhebung 
fließen in die Ernährungsstrategie der Bundesregierung 
(BMEL 2024e: 3) ein, wobei dabei
Geschlechterstereotype als eine Ursache für das Ernährungsverhalten nicht 
berücksichtigt werden. Auch das Sondergutachten des 
Sachverständigenrats für Umweltfragen „Politik in der 
Pflicht: Umweltfreundliches Verhalten erleichtern“ (SRU 
2023) rückt Lebensstile und Konsumgewohnheiten ins 
Zentrum der Analyse. Das individuelle
Ernährungsverhalten wird, vor allem im Hinblick auf die
Treibhausgasemissionen, als ein wichtiger „Hebel für ein
zukunftsfähiges Ernährungssystem“ (ebd.: 110) erachtet. Daher 
wird eruiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein
müssen, um eine Verhaltensveränderung hin zu einem
bewusst nachhaltigen Lebensstil bewirken zu können. Dies 
wird im Sondergutachten unter anderem am Beispiel 
des Fleischkonsums behandelt. Damit wird ein Thema 
angesprochen, das in der Öffentlichkeit
außerordentlich kontrovers diskutiert wird. Ernährungsgewohnheiten 
sind ein essenzieller Teil des persönlichen Lebensstils 
(Rückert-John/Bonaker 2025: 30). Diesbezügliche
Präferenzen und Wertvorstellungen ebenso wie die zutiefst 
persönlichen Sinneserfahrungen, die mit dem Essen
verbunden sind, berühren die Privatsphäre und die
Identität der Bürger*innen – inklusive ihrer
Geschlechteridentität (siehe Abschnitt B.7.2.1). Identitätsaspekte und 
ihnen innewohnende Geschlechterverhältnisse werden 
in dem Sondergutachten jedoch über die Nennung des 
geschlechterdifferenten Verhaltens hinaus nicht
berücksichtigt.
Um den Einstellungen und Wünschen der Bürger*innen 
Raum zu geben, setzte der Deutsche Bundestag am 
10.05.2023 einen Bürgerrat Ernährung zum Thema
„Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und 
staatlichen Aufgaben“ ein. Der Bürgerrat Ernährung als 
politische Beteiligungsform soll es dem Bundestag
ermöglichen, „ein genaues Bild davon zu bekommen,
welche Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger für eine 
gesündere und nachhaltigere Ernährung wünschen oder 
welchen Beitrag sie selbst dafür bereit sind zu leisten“ 
(Deutscher Bundestag 2024b: 8). Die Ergebnisse der 
Konsultationen zeigen, dass sich die Mitglieder des 
Bürgerrates mehrheitlich Entscheidungshilfen beim
alltäglichen Nahrungsmitteleinkauf in Form eines
staatlichen Labels wünschen (ebd.: 26). Auch in einem
öffentlichen Fachgespräch zur Forderung nach einem 
staatlichen Label sprachen sich am 04.11.2024 mehrere 
Expert*innen dafür aus, die bestehenden Label in ihrer 
Vielzahl durch ein einfaches, einheitliches Label zu
ersetzen, das die Bereiche Klima, Tierwohl und
Gesundheit abbildet (Deutscher Bundestag 2024c). Zusätzlich 
forderte der Bürgerrat Ernährung ein verpflichtendes und 
staatlich kontrolliertes Tierwohl-Label, das das Tierwohl 
von der Geburt über die Aufzucht und Haltung bis zum 
Transport und zur Schlachtung berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 133 – 
B.7 Ernährung
134
7.4 Handlungsempfehlungen
Pflanzenbasierte Ernährung durch finanzielle Anreiz- 
und Regulierungssysteme unterstützen
Die Sachverständigenkommission empfiehlt der
Bundesregierung, durch finanzielle Anreize für pflanzenbasierte 
Produkte eine gesündere und fleischärmere Ernährung 
(Planetary Health Diet) zu unterstützen. Dies kann a) 
der Lebensmitteldeprivation entgegenwirken und b) 
gleichstellungspolitisch wirken, da Frauen
durchschnittlich über ein geringeres Einkommen verfügen und sich 
fleischärmer ernähren. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Die Umsatzsteuer für pflanzliche
Grundnahrungsmittel (Gemüse, Obst, Saaten, Nüsse,
Hülsenfrüchte) sollte vollständig aufgehoben oder zumindest 
– entsprechend den Empfehlungen des
Sachverständigenrats für Umweltfragen und des
Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und 
gesundheitlichen Verbraucherschutz – auf 5 Prozent 
abgesenkt werden. 
• Für tierische Produkte könnte entweder eine
Fleischabgabe oder ein Tierwohl-Cent (für nicht ökologisch 
erzeugte Fleischwaren) umgesetzt werden;
alternativ könnte eine Erhöhung der Umsatzsteuer erwogen 
werden. 
• Stark zucker- und fetthaltige Lebensmittel sollten 
durch eine Zuckerabgabe oder durch die
Begrenzung des Zuckeranteils reguliert werden. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die
Auswirkungen einer Umsatzsteuerreform zu prüfen. Ziel 
sollte es sein, gesunde und nachhaltige
Nahrungsmittel auch finanziell zur attraktivsten Wahl für
Verbraucher*innen zu machen.
Gemeinschaftsverpflegung ausbauen und die Qualität 
ihres Angebots steigern
Für eine gelingende Ernährungswende ist der
Ausbau und die Qualitätssteigerung der
Gemeinschaftsverpflegung notwendig. Der Ausbau und die
Qualitätssteigerung in der Gemeinschaftsverpflegung würde 
a) den Gender Foodwork Gap verringern, b) gesunde 
und nachhaltige Ernährungsstile, wie sie derzeit
deutlich mehr von Frauen praktiziert werden, stärken, c) die 
Umwelt schonen und d) Menschen mit geringem
Einkommen bei einer nachhaltigen Ernährung unterstützen; 
unter Letztgenannten sind Frauen und besonders
Alleinerziehende überproportional vertreten.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Der Bund sollte Modellprojekte fördern, die
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung dabei
unterstützen, ihr pflanzenbasiertes Angebot auszubauen 
und günstiger anzubieten als Mahlzeiten mit
Fleischanteilen. Ziel sollte es sein, dass a) Angebote in der 
Gemeinschaftsverpflegung – entsprechend den
Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft 
für Ernährung (DGE) – 300 Gramm pro Woche und 
Person nicht übersteigen und dass b) der Anteil
ökologischer und regionaler Lebensmittel ohne enorme 
Preissteigerungen auf 90 Prozent erhöht wird. 
• Länder und Kommunen sollten Maßnahmen und 
Strategien fördern, die die Qualität und
Nachhaltigkeit der Angebote in der Gemeinschaftsverpflegung 
steigern. Zu diesem Zweck sollten Orte nach dem 
Vorbild des Copenhagen House of Food
(Københavns Madhus) oder des House of Food Frankfurt 
geschaffen werden: Dort können a) Maßnahmen und 
Trainings, die der Umsetzung nachhaltiger
Ernährung dienen, für kommunale
Ernährungsakteur*innen (z. B. Köch*innen, Verwaltungspersonal)
konzipiert werden; b) können sich dort Akteur*innen (z. B. 
Kantinen mit Händler*innen und Produzent*innen) 
und Multiplikator*innen (z. B. Gesundheitsämter, 
ärztliches Personal, Selbsthilfegruppen,
Ernährungsberatung, Gemeinwesenarbeit) vernetzen. 
Einheitliches staatliches Ernährungs-, Umwelt- und 
Tierwohl-Label entwickeln
Der Bürgerrat Ernährung im Wandel empfiehlt, für 
Nahrungsmittel ein einheitliches staatliches
Ernährungs-, Umwelt- und Tierwohl-Label als
Entscheidungshilfe zu entwickeln (Deutscher Bundestag 2024b: 26). 
Gleichstellungspolitisch sind diese Label deshalb zu 
empfehlen, weil sie die Last nachhaltiger
Alltagsentscheidungen, die mehrheitlich Frauen – als Mental Load 
– tragen, ein Stück weit erleichtern könnten. Auch würde 
damit dem großen Interesse und der Beachtung, die 
Frauen Umweltsiegeln beim Einkauf entgegenbringen, 
Rechnung getragen.
Daher unterstützt die Sachverständigenkommission die 
Empfehlung des Bürgerrats Ernährung im Wandel:
• Für Nahrungsmittel sollte ein verlässliches und
einheitliches staatliches Label entwickelt werden, das 
die Indikatoren Klimawirkung, Tierwohl und
Gesundheit einbezieht. 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 134 – 
B.7 Ernährung
135
• Es sollte ein verpflichtendes und staatlich
kontrolliertes Tierwohl-Label eingeführt werden, das
Tierwohl über den gesamten Lebensverlauf von Tieren 
(Geburt, Aufzucht, Haltung, Transport, Schlachtung) 
berücksichtigt. 
Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit im 
Ernährungsalltag herstellen
Es gibt erhebliche Geschlechterdifferenzen bei
Ernährungs- und Konsumgewohnheiten und bei der 
Er nährungsarbeit. Um die alltäglichen
Ernährungspraktiken zu verändern, muss der Gender Foodwork 
Gap geschlossen werden, sprich: Die Ernährungsarbeit 
muss ausgeglichener zwischen den Geschlechtern
verteilt werden. In den öffentlichen Debatten und in der 
Kommunikation der Ministerien sollte die
Ernährungsarbeit (Gender Foodwork Gap) ähnlich der Sorgearbeit 
(Gender Care Gap) als Thema der
Geschlechtergerechtigkeit Priorität erhalten. Bisher gibt es noch kein 
ausreichendes öffentliches Bewusstsein für die
diesbezügliche Ungleichverteilung.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• In der Berichterstattung sollten stereotype
Rollenbilder und -zuschreibungen reflektiert und
aufgebrochen werden. Dies umfasst 1) die Dokumentation der 
bestehenden Differenzen in der Ernährungsarbeit 
und der Ursachen für deren
geschlechterungerechte Verteilung; 2) sollten Berichte dazu beitragen, 
Geschlechterstereotype, die Nahrungsmittel und 
Ernährungsstile betreffen, aufzuheben (siehe
Abschnitt B.7.2); dazu gehört auch, zu zeigen, wie
Geschlechterrollen auf den Konsum wirken und
Menschen zu für sie schädlichem Verhalten anregen. 
• Es sollte eine „Task Force Gender Foodwork Gap 
schließen!“ unter gemeinsamer Federführung des 
BMFSFJ, des BMBF und des BMEL eingerichtet
werden, um entsprechende Maßnahmen auszuarbeiten.
• Für Kitas und Grundschulen sollte ein
verpflichtendes Curriculum „Alle können kochen“ erarbeitet
werden, das Mädchen wie Jungen gezielt anspricht und 
Kochen als gemeinschaftliche Praxis fördert,
gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Hort- und 
Schulverpflegung.
• Es sollte ein nationales Citizen-Science-Projekt
„Ernährungsalltage“ initiiert werden, das Menschen 
dazu motiviert, ihren Ernährungsalltag auf einer
öffentlichen Plattform zu dokumentieren, ebenso ihre 
Wünsche und Vorstellungen bezüglich gesunder und 
genussvoller Ernährung; das Projekt zielt darauf ab, 
für die Diversität von Alltagswirklichkeiten und
Vorstellungen rund um Ernährung zu sensibilisieren. 
Alternative Ernährungsnetzwerke stärken
Die Sachverständigenkommission empfiehlt ein 
Bundesprogramm zur Skalierung alternativer
Ernährungsnetzwerke (siehe Kapitel Landwirtschaft:
Handlungsempfehlung 4) inklusive Gemeinschaftsküchen 
und Lebensmittelkooperativen. Gleichstellungspolitisch 
sind dafür Instrumente nötig, die eine Neuverteilung 
der Lebenszeit und damit die Beteiligung an solchen 
Netzwerken ermöglichen (siehe Kapitel Arbeit und Zeit); 
unter Berücksichtigung unterschiedlicher
Lebensrealitäten soll damit der Zugang zu alternativen
Ernährungsnetzwerken erleichtert werden, zum Beispiel auch für 
Menschen mit Sorgeverantwortung oder für
Vollzeitbeschäftigte. Außerdem sollte auch in alternativen
Ernährungsnetzwerken das Bewusstsein für
geschlechterbezogene Asymmetrien in der Arbeitsteilung und 
Führungsstruktur gestärkt werden.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahme:
Es sollte eine Kompetenzstelle
„Geschlechtergerechtigkeit“ für Graswurzelorganisationen eingerichtet werden, 
die Genderkompetenzen fördert sowie Gendertrainings 
und Unterstützung für ausgeglichenere
Geschlechterverhältnisse anbietet. Diese Kompetenzstelle könnte 
auch einen „Gender Equality Award“ für
Graswurzelorganisationen ausloben und Graswurzelorganisationen 
auf der Grundlage einer Gender-Equality-Zertifizierung 
finanziell fördern.
Forschung zur Ernährungslage verbessern
Zu Größenordnung, Ursachen und Auswirkungen von
Ernährungsarmut gibt es laut dem 15. DGE-
Ernährungsbericht (DGE 2024: 20) und dem Gutachten des
Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und 
gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE 2020: 504) 
zu wenig Daten. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen: 
• Es sollten Forschungsarbeiten zur
Lebensmitteldeprivation in Deutschland auch mit Blick auf die
Geschlechterverhältnisse gefördert werden. 
• Es sollten Forschungsarbeiten über die
gleichstellungsförderlichen Potenziale, aber auch über
etwaige bestehende Arbeitsteilungen, Hierarchien 
und Ausschlussmechanismen in alternativen
Ernährungsnetzwerken gefördert werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 135 – 
136
B.8 Gesundheit
Kernbotschaften
• Der Klimawandel wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. Die gesundheitlichen Folgen treffen allerdings 
nicht alle Menschen gleich. Vielmehr bestimmen strukturelle Ungleichheiten maßgeblich mit, wie vulnerabel 
Menschen sind. Dazu gehören insbesondere auch geschlechterspezifische Ungleichheiten, die mit weiteren 
Ungleichheitsdimensionen verwoben sind. Diese Ungleichheiten werden in der Gesundheits- und Klimapolitik 
bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
• Das ohnehin überlastete Gesundheitssystem steht mit der Klimakrise vor weiteren Herausforderungen. Die 
zunehmenden Belastungen treffen aufgrund des frauendominierten Gesundheits- und Pflegebereichs und der 
Verteilung (informeller) Sorge- und Erwerbsarbeit verstärkt Frauen – darunter viele Migrantinnen. Dabei sind 
Frauen in Entscheidungs- und Führungspositionen des Sektors unterrepräsentiert. Zudem fehlt es an einem 
gleichberechtigten Zugang aller Menschen zur Gesundheitsversorgung. 
• Um das Gesundheitssystem für die Herausforderungen des Klimawandels zu stärken, müssen die
Arbeitsbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen im Gesundheitswesen verbessert werden. Zugleich ist 
ein gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsversorgung und Prävention zu gewährleisten. Dazu gehört zum 
Beispiel eine niedrigschwellige Gesundheitsinfrastruktur. Zudem gilt es, Forschungslücken in der
Gesundheitsforschung unter anderem zu Geschlecht, Klima und Gesundheit entlang intersektionaler Achsen zu schließen 
und das Gesundheitssystem insgesamt klimafreundlicher zu gestalten. 
Der Klimawandel stellt eine der größten
Herausforderungen für die menschliche Gesundheit und das 
Gesundheitswesen dar (Costello et al. 2009; Traidl-
Hoffmann et al. 2023; Romanello et al. 2022). Durch 
Extremwetterereignisse steigen Gesundheitsrisiken und 
Krankheitssymptome, etwa Atemwegserkrankungen und 
Herz-Kreislauf-Probleme. Hinzu kommen neue
Krankheiten, die durch Insekten und Nagetiere übertragen 
werden (Butsch et al. 2023: 42 f.). Auch die mentale und 
die reproduktive Gesundheit werden durch den
Klimawandel beeinträchtigt (Becher et al. 2024). Neben den 
Folgen des Klimawandels bergen Schadstoffe in Luft, 
Böden und Wasser Gesundheitsrisiken; so erhöht zum 
Beispiel das Zusammenspiel von Hitze und
Luftverschmutzung das Risiko für Mortalität und Morbidität bei 
Menschen mit Atemwegserkrankungen (Matthies-
Wiesler et al. 2024).
Von den Gesundheitsrisiken, die der Klimawandel
verursacht, sind jedoch nicht alle Menschen gleich betroffen 
(Haigh et al. 2020). Vielmehr spiegeln sich im Grad der 
Betroffenheit oft strukturelle Ungleichheiten; das gilt 
auch für geschlechterspezifische Ungleichheiten.
Studien zeigen die größere Vulnerabilität von Frauen und 
anderen strukturell benachteiligten Menschen
gegenüber den körperlichen und psychischen Folgen des 
Klimawandels (Becher et al. 2024: 3; Spitzner et al. 2020; 
SVR Gesundheit &amp; Pflege 2023; Mann et al. 2024). So 
reagieren Frauen zum Beispiel sensitiver auf Hitzestress 
als Männer; dies betrifft besonders schwangere Frauen 
sowie Frauen im hohen Alter (BMSGPK 2021: 49).
Derartige geschlechterspezifische Ungleichheiten sind 
oft verschränkt mit weiteren Ungleichheitsdimensionen 
wie zum Beispiel Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung 
oder Armutserfahrung und können gesundheitliche
Risiken zusätzlich verstärken (López/Gadsden 2016: 2; SRU 
2023: 40 f.). 
Das klimawandelbedingt höhere Morbiditätsrisiko in der 
Bevölkerung fordert auch das Gesundheitssystem, das 
bereits jetzt stark überlastet ist, heraus. Gründe
hierfür sind unter anderem der demografische Wandel, der 
damit einhergehende Fachkräftemangel und die
unzureichende gesundheitliche Versorgung in ländlichen 
Räumen. Die fortschreitende Fokussierung des
deutschen Gesundheitssystems auf Wirtschaftlichkeit hat 
zudem zu einer Unterfinanzierung von Fachgebieten wie 
der Geburtshilfe und der Psychiatrie, Personalmangel 
und steigender Arbeitsbelastung geführt (Becher et al. 
2024: 5). Der Klimawandel verschärft diese Probleme, 
denn seine Auswirkungen auf die Gesundheit lassen den 
Bedarf an gesundheitlicher Versorgung in den
kommenden Jahren weiter steigen. Das Gesundheitssystem ist 
jedoch aufgrund seiner geringen Anpassungs- und
Reaktionsfähigkeit nicht ausreichend resilient, um diese 
Herausforderungen effektiv zu bewältigen (SVR
Gesundheit &amp; Pflege 2023; Schneider 2023). 
In den Berufen des Gesundheitssektors sind Frauen 
überrepräsentiert (SVR Integration &amp; Migration 2022). 
Auch im Privaten sind Frauen sehr viel häufiger als
Männer für die Pflege zuständig; hier ist Pflege unbezahlt 
und oft unsichtbar. Dadurch verstärkt sich das Risiko, 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 136 – 
B.8 Gesundheit
137
dass Belastungen und Benachteiligungen von Frauen
zunehmen. Dies wird verschärft durch erschwerte
Arbeitsbedingungen und höhere Anforderungen bei extremer 
Hitze oder erhöhtem Stress und Arbeitsdruck in
Krisensituationen (Dehl et al. 2024: 132 ff.). 
Das Gesundheitssystem fängt einerseits die Folgen 
des Klimawandels auf, trägt aber andererseits in
erheblichem Umfang zu den CO
2
-Emissonen bei. Arzneimittel, 
Medizinprodukte und gesundheitsbezogene
Dienstleistungen verursachen mit circa 6 Prozent (Pichler et 
al. 2022) einen bedeutenden Anteil der deutschen CO
2
-
Emissionen und sind gekennzeichnet von einem hohen 
Abfallaufkommen und Rohstoffverbrauch (Health Care 
Without Harm / ARUP 2019; SVP Deutschland AG 2023; 
Pichler et al. 2019; Weisz et al. 2019).
Das Kapitel vertieft die hier angerissenen
gleichstellungsrelevanten Auswirkungen des Klimawandels 
auf die Gesundheit sowie auf ein bereits überlastetes 
Gesundheitssystem. Dabei werden Herausforderungen 
für eine geschlechtergerechte und klimaresiliente 
Gesundheitsversorgung benannt, Lösungsansätze 
für eine gleichstellungsorientierte Transformation im 
Gesundheitssystem diskutiert und entsprechende
Handlungsempfehlungen formuliert.
8.1 Gesundheit und Klimawandel
8.1.1 Geschlechterspezifische 
gesundheitliche Belastungen
Die Klimawandelfolgen beeinflussen auch in
Deutschland die Morbidität und Mortalität der Geschlechter 
(Bolte et al. 2023; APCC 2018; Becher et al. 2024; SVR 
Gesundheit &amp; Pflege 2023).
Hitze und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit
Vor allem Hitze stellt ein klimawandelbedingtes
Gesundheitsrisiko dar. Eine „massive Häufung von Hitzewellen“ 
(Deutscher Wetterdienst/Extremwetterkongress 2024: 
7), verbunden mit intensiver UV-Strahlung, belasten die 
Leistungsfähigkeit des Menschen, beanspruchen sein 
Herz-Kreislauf-System und können zu
Regulationsstörungen, Kreislaufproblemen, psychischen
Erkrankungen und Hitzekrämpfen bis hin zum Hitzschlag führen 
(Heiden et al. 2024: 2). In Deutschland gibt es jährlich 
tausende hitzebedingte Todesfälle; allein im Jahr 2022 
waren es etwa 4.500 (RKI 2022). 
Insgesamt versterben durch Hitze in absoluten
Zahlen mehr Frauen als Männer (Heiden et al. 2024). Die 
Mortalität steigt mit dem Alter (Winklmayr et al. 2023). 
Nach einer Studie in neun europäischen Städten liegt 
aber auch altersbereinigt die Mortalitätsrate von Frauen 
in allen Altersgruppen höher als die von Männern (D’
Ippoliti et al. 2010). Frauen sterben aufgrund von
Hitzebelastungen je nach Altersstufe sogar doppelt so häufig 
wie Männer (Filleul et al. 2011; Bogdanović et al. 2013; 
Monteiro et al. 2013). Durch Hitze nimmt nicht nur die 
Mortalität, sondern auch die Morbidität und damit die 
Hospitalisierungsrate zu (Günster et al. 2021). 
Befragungen zeigen, dass mehr Frauen (29 Prozent) im 
Vergleich zu Männern (21 Prozent) Hitze als
gesundheitlich belastend empfinden (Schmuker et al. 2021; Traidl-
Hoffmann 2021; SVR Gesundheit &amp; Pflege 2023). Frauen 
sind aufgrund ihrer Physiologie wärmeempfindlicher (BfS 
et al. 2008: 3; Tetzlaff et al. 2024: 301). Insbesondere 
Schwangere dehydrieren bei Hitze schnell (Becher et 
al. 2024). Hitzestress, Schadstoffbelastung und
Extremwetterereignisse können zu vorzeitigen Wehen,
Frühgeburten und einem geringeren Geburtsgewicht der 
Neugeborenen führen (Winklmayr et al. 2023; van
Daalen et al. 2024). Dabei haben Frauen mit niedrigerem 
Einkommen ein höheres Risiko für Komplikationen bei 
Schwangerschaft und Geburt (Chersich et al. 2020). 
Männer werden in Hitzeperioden häufiger hospitalisiert 
als Frauen (Klauber/Koch 2021). Röhr et al. (2018: 79) 
vermuten, dass dies an der besseren Versorgung von 
Männern durch An- und Zugehörige liegen könnte, die 
rechtzeitig Krankenhauseinweisungen ermöglichen, 
während ältere Frauen häufiger allein leben. Männer 
sterben häufiger an einem Hitzschlag; das kann auf eine 
höhere Hitzeexposition bei schwerer körperlicher Arbeit 
im Freien (zum Beispiel im Straßenbau oder als
Dachdecker) zurückgeführt werden (WHO 2014), aber auch 
durch ein geringeres Maß an Selbstfürsorge verursacht 
werden (D’Ippoliti et al. 2010).
Starkregen und Hochwasser
Auch bei Starkregen- und Hochwasserkatastrophen
zeigen sich geschlechterdifferenzierte Wirkungen.
Allerdings ist hier die Datenlage sehr dünn. Im Rahmen einer 
Erhebung zur Gesundheitssituation der Bevölkerung 
nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal, stellte sich 
heraus, dass Starkregen und Hochwasser Auswirkungen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 137 – 
B.8 Gesundheit
138
auf Schwangere haben (DKKV 2022): So stieg die Zahl 
übertragener Schwangerschaften und auch
Kaiserschnitt-Entbindungen nahmen überproportional zu
(Augustin et al. 2024: 9).
Andere Studien zeigen, dass psychische Belastungen 
während und nach Katastrophensituationen bei Frauen 
besonders ausgeprägt sind (Gebhardt et al. 2023), zum 
Beispiel nach Hochwasserereignissen (Klauber/Koch 
2021; Bubeck/Thieken 2018). Auch leiden insbesondere 
Frauen zunehmend an klimawandelbezogenen
Zukunftsängsten und Depressionen (Ursano et al. 2017).
Gleichzeitig haben Frauen eine höhere Risikowahrnehmung 
(Lehrer et al. 2023), passen ihr Verhalten schneller an 
(Kemen et al. 2021), reagieren schneller bei
Extremwetterereignissen und auf Warnungen, sind besser über 
regionale Risiken informiert und haben insgesamt eine 
Multiplikationsfunktion (Chavez-Rodriguez 2014: 225). 
Männer hingegen sterben bei Hochwasser und vor allem 
bei den Aufräumarbeiten etwa doppelt so häufig, was auf 
eine höhere Risikobereitschaft zurückgeführt wird (Röhr 
et al. 2018; Butsch et al. 2023; Watts et al. 2015). In
Umfragen schätzen Männer die gesundheitlichen Risiken 
von Umwelteinflüssen (Grothmann et al. 2023: 44)
insgesamt geringer ein als Frauen (ebd.: 46).
Bedeutung sozioökonomischer Ungleichheiten
Die gesundheitlichen Belastungen sind eng mit
sozioökonomischen Ungleichheiten verknüpft. Ein Beispiel 
dafür ist der schlechtere Zugang von Rentnerinnen 
und alleinerziehenden Frauen zu wärmegeschütztem 
Wohnraum aufgrund ihrer sozioökonomischen Situation 
(Spitzner et al. 2020: 167; Sundermann/Zini 2022). Ein 
geringes Einkommen kann zudem die Belastung durch 
Lärm und Feinstaub beeinflussen, denn Menschen mit 
geringen Einkommen leben überdurchschnittlich oft an 
Straßen mit hoher Lärm- und Luftschadstoffbelastung 
(Bauer et al. 2018: 24).
Eine Studie zu den Folgen des Elbehochwassers in 
Deutschland zeigt zudem, dass es durch
Extremwetterereignisse zu einer zeitweiligen Retraditionalisierung 
oder Verstärkung von Geschlechterrollen kommen kann. 
Gründe dafür sind etwa die Verlagerung und Zunahme 
unbezahlter Sorgearbeit, zum Beispiel durch die Pflege 
von Angehörigen oder die Beschaffung von Nahrung und 
Medikamenten (Spitzner et al. 2020; Chavez-Rodriguez 
2014: 223). Ähnliches wird auch aus anderen Ländern 
des Globalen Nordens berichtet (Röhr et al. 2018: 63 ff.).
8.1.2 Strukturen und Herausforderungen 
des Gesundheitssystems
Frauen sind als Beschäftigte das wichtigste Standbein 
des Gesundheitssystems. Sie machen mehr als
Dreiviertel der Pflegekräfte aus (Bundesagentur für Arbeit 
2024). Dennoch sind sie im Gesundheits- und
Pflegesektor in Entscheidungsstrukturen und -gremien
deutlich unterrepräsentiert. So besetzen sie weniger als ein 
Drittel der Führungspositionen (PwC 2020: 8) und sind 
im Topmanagement von Unternehmen im
Gesundheitswesen mit lediglich 17 Prozent vertreten. Im Vorstand 
der gesetzlichen Krankenkassen sind es nur 11 Prozent 
(ebd.: 23). Allerdings ist ein Ost-West-Unterschied zu 
beobachten: Im Osten ist das Geschlechterverhältnis 
in den Führungsetagen der Gesundheitswirtschaft
ausgeglichener als im Westen (ebd.: 11). 
In Gesundheitsberufen leisten insbesondere
Migrantinnen einen wesentlichen Beitrag zur
Gesundheitsversorgung. Nach Daten des Mikrozensus 2019 haben 
22,5 Prozent und damit fast ein Viertel aller Fachkräfte 
in Gesundheits- und Pflegeberufen eine
Migrationsgeschichte, das trifft mit 30,1 Prozent besonders auf die 
Altenpflege zu (SVR Integration &amp; Migration 2022: 1).
Neben der bezahlten Pflegearbeit liegt die informelle 
Pflege mehrheitlich in Frauenhand. Sie pflegen
Angehörige mehr als doppelt so häufig wie Männer; der 
bereinigte relative Gender Care Gap in der Pflege liegt 
in Deutschland bei 133 Prozent (Geyer et al. 2024). 
Nach dem Grundsatz ambulant vor stationär werden nur 
16 Prozent der zu pflegenden Menschen stationär
betreut (Fried/Wischnewski 2023: 81). Alle weiteren
Pflegebedürftigen werden vom sozialen Umfeld versorgt oder 
durch eine Mischform aus ambulanter und informeller 
Pflege betreut. Insbesondere für berufstätige Frauen 
können so Mehrfachbelastungen entstehen, die sich 
durch die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels, 
zum Beispiel den erhöhten Pflegebedarf bei Hitzewellen, 
verschärfen. 
Die Vergütung für das Pflegepersonal hat sich durch 
gesetzliche Reformen erheblich verbessert. Hierzu
gehören insbesondere der im Jahr 2010 eingeführte 
Pflegemindestlohn, der über dem gesetzlichen
Mindestlohn liegt und regelmäßig erhöht wird, sowie die seit 
Ende 2022 geltende Bindung der Pflegelöhne von Fach- 
und Hilfskräften an regional geltende tarifliche
Entgeltniveaus (Böhme/Bleses 2024). Die Pflegeberufereform 
im Jahre 2017 etablierte mit Wirkung vom 01.01.2020 
nicht nur die generalistische Fachkraftausbildung für 
alle Pflegefelder, mit der sie Auszubildenden die freie 
Wahl ihres Berufsfeldes in der Pflege (Becker-Pülm et al. 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 138 – 
B.8 Gesundheit
139
2024) ermöglichte. Die Reform führte auch zu einer
erheblichen Steigerung der Ausbildungsvergütung. Mit der 
Reform der hochschulischen Pflegeausbildung im
Oktober 2023 wurde außerdem eine Ausbildungsvergütung 
für Pflegestudierende eingeführt. Allerdings profitieren 
einige Berufsgruppen im Gesundheitssystem nicht von 
den Verbesserungen. So erzielen die oft weiblichen
Service- und Hauswirtschaftskräfte, die keine Pflegearbeit 
leisten und nur den allgemeinen Mindestlohn erhalten, 
weiterhin sehr niedrige Einkommen.
Für die Bewältigung der klimabedingten Belastungen 
des Gesundheitssystems bedarf es einer
systemischen Resilienz, die sowohl die Funktionsfähigkeit der 
Systeme in Krisenzeiten bewahrt als auch eine
dynamische Anpassung der Systeme an sich verändernde 
Bedingungen erlaubt. Der Sachverständigenrat zur
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen legte 
2023 ein Gutachten zur Resilienz im Gesundheitswesen 
vor und stellte die Auswirkungen des Klimawandels auf 
die Gesundheit als zentralen Aspekt heraus, der bei der 
Weiterentwicklung des Gesundheitssystems
berücksichtigt werden muss (SVR Gesundheit &amp; Pflege 2023: 
29). Ein adaptives Gesundheitssystem müsse „die
erforderliche Leistung und hohe Qualität der Versorgung 
sowie den Schutz von Leben und Gesundheit mithilfe von 
Reorganisation und Innovation der Strukturen und
Prozesse […] – aufrechterhalten“ (ebd.: 20). Der Rat verweist 
auf Probleme, die durch unzureichende
Versorgungskapazitäten aufgrund des Mangels an Pflegepersonal 
entstehen, sowie auf ungünstige Anreizwirkungen durch 
die duale Finanzierung der Krankenhäuser (Finanzierung 
der Betriebskosten durch Krankenkassen,
Investitionsfinanzierung durch die Länder) und den daraus
resultierenden Investitionsstau, der in der Folge zu hohem 
Kostendruck führt (ebd.: 216 f.).
Auch die Ökonomisierung des Gesundheitssystems, zu 
der unter anderem die Privatisierung von Krankenhäusern 
zählt, stellt eine Herausforderung für die
Gesundheitsversorgung und die Arbeitsbedingungen dar. Als eines 
der wenigen europäischen Länder verkaufte
Deutschland seit den 1990er Jahren viele Krankenhäuser an
Investoren (Stumpfögger 2009). Studien belegen, dass die 
Privatisierung von Krankenhäusern zu einem deutlichen 
Rückgang von Personal führt (Heimeshoff et al. 2013; 
Tiemann/Schreyögg 2012) und sich die Privatisierung 
von Krankenhäusern nur selten positiv auf die Qualität 
der Pflege auswirkt (Goodair/Reeves 2024: 205). Zudem 
fallen durch Privatisierungen in der Regel die für den 
öffentlichen Dienst geltenden Gleichstellungsgesetze 
weg. Damit entfallen Regelungen für die Förderung der 
Gleichstellung der Geschlechter, zum Beispiel die
Einsetzung von Gleichstellungsbeauftragten oder
Quotenregelungen. Etwas anders gilt nur dann, wenn die
Geltung in Verträgen oder Privatisierungsgesetzen explizit 
vereinbart wurde (Lewalter 2015: 77). 
Die Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung 
setzte betriebswirtschaftliche Grundsätze sowohl in 
den privaten als auch in den öffentlichen
Gesundheitseinrichtungen durch. Das im Jahr 2003 eingeführte 
diagnosebasierte Fallpauschalensystem gilt zum
Beispiel für alle Einrichtungen; es vergütete jedoch den 
tatsächlichen Behandlungs- und Pflegeaufwand über 
Jahre hinweg nicht differenziert genug (SVR
Gesundheit &amp; Pflege 2023: 217). Stattdessen bestand der
ökonomische Anreiz für eine erfolgreiche Behandlung darin, 
diese unter Einsatz möglichst geringer Ressourcen
abzuschließen. Das führte zu immer kürzeren Verweilzeiten 
im Krankenhaus und der schnellen Wiederbelegung von 
Betten (Marckmann 2021). 
Die Krankenhausreform 2024 soll unter anderem das 
Fallpauschalensystem so anpassen, dass bereits das 
Vorhalten medizinischer Leistungen vergütet wird und 
damit der Kostendruck auf die Krankenhäuser geringer 
wird. Gesundheitsexpert*innen äußerten in einer
Anhörung im Deutschen Bundestag jedoch Zweifel daran, 
dass das Vorhaltebudget zu einer bedarfsgerechten 
Deckung der Kosten und damit zu einer
Entökonomisierung der Gesundheitsversorgung beiträgt (Deutscher 
Bundestag 2024d). Die Folgen der Ökonomisierung des 
Gesundheitswesens waren bisher eine chronische
personelle Unterbesetzung und die Überlastung des
(größtenteils weiblichen) Personals, hohe Preise medizinischer 
Leistungen und eine unzureichende Grundversorgung 
in der Fläche (Banhierl et al. 2023: 26). Insbesondere 
in ländlichen Räumen ist in den nächsten Jahren ein 
Versorgungsengpass in der medizinischen Versorgung 
zu erwarten (Rind et al. 2022). Ob Einrichtungen der 
Gesundheitsversorgung durch die Krankenhausreform 
2024 die bisherigen Folgen der Ökonomisierung
auffangen können, muss nun die Umsetzung zeigen.
8.1.3 Lücken in der 
Gesundheitsversorgung
Nach dem Prinzip der gesundheitlichen
Chancengerechtigkeit sollen alle Menschen unabhängig von 
ihrem Geschlecht sowie ihrer sozialen, wirtschaftlichen, 
kulturellen oder geografischen Herkunft die gleichen 
Möglichkeiten haben, ein gesundheitsförderliches Leben 
zu führen. Dafür ist es notwendig, gesellschaftliche
Ungleichheiten zu verringern, die zu Unterschieden bei 
der Gesundheitslage gesellschaftlicher Gruppen führen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 139 – 
B.8 Gesundheit
140
(Brand 2018). Dazu zählt auch eine
geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung.
Die medizinische Versorgung basiert auf
Behandlungsleitlinien, die auf der Grundlage medizinischer Forschung 
erstellt werden. Lange Zeit wurden medizinische Studien 
überwiegend an männlichen Probanden durchgeführt, 
was zu Problemen bei der Versorgung von Frauen führte 
(Oertelt-Prigione/Hiltner 2019). Auch aktuell stellen 
Forscher*innen bei medizinischen Arbeiten über
Hitzeregulation, die für die Anpassung an den Klimawandel 
wichtig ist, Defizite bei der Repräsentation von Frauen 
fest (Hutchins et al. 2021). Zwar werden Studiendaten 
inzwischen mit Angaben zu den binären
Geschlechterkategorien Männlich und Weiblich erhoben, aber selten 
danach ausgewertet (CEDAW 2023: 21). Dennoch wird 
bislang wenig zu den geschlechterdifferenzierten
Folgen des Klimawandels und anderer ökologischer
Krisen für die Gesundheit geforscht. Ein Beispiel für die 
androzentrische Berechnung klimarelevanter Werte 
ist die Bereitstellung der gefühlten Temperatur durch 
den Deutschen Wetterdienst, die auf einem
männlichen Durchschnittsorganismus, dem „Klima-Michel“, 
basiert und auf Frauen kaum übertragbar ist (Spitzner 
et al. 2020: 117; Traidl-Hoffmann 2021). Die an binären 
Geschlechterkategorien ausgerichtete
Gesundheitsforschung (Westphal 2025) vernachlässigt die
Dimensionen von Geschlecht, zum Beispiel Geschlechteridentität, 
sowie weitere soziale Faktoren und ihre Verflechtungen 
(Intersektionalität) (Gebhardt et al. 2023; Bolte et al. 
2021; Geiger/Holzhauer 2020). Der Gender Data Gap 
(Criado-Perez 2020) umfasst vor diesem Hintergrund 
auch klimawandelbedingte Gesundheitsaspekte. Dies 
gilt nicht nur für die Kategorie Geschlecht, sondern auch 
für queere oder mehrfach diskriminierte Personen (Pöge 
et al. 2020; Depping 2022: 5).
Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung der 
Umwelt auf die Geschlechter können dazu beitragen, 
noch nicht geschlechterdifferenzierte
Belastungsgrenzen durch neue Grenzwerte zu markieren. Allerdings 
sind die rechtlichen Verfahren zur Grenzwertsetzung oft 
nicht verfahrensrechtlich geregelt. Damit bleibt oft
unklar, welche Gremien oder Organisationen über diese 
Grenzwerte entscheiden und anhand welcher Personen 
und Lebensumstände Grenzwerte für zumutbare
Risiken festgelegt werden (Westphal 2025: 11). Darüber 
hinaus mangelt es an biomedizinischer Evidenz, mit 
der die rechtliche Diskussion um
geschlechterdifferenzierte Grenzwerte untermauert werden könnte. Es wird 
demnach ein erheblicher Bedarf an medizinischer
Geschlechterforschung deutlich, sowohl zu
geschlechterrelevanten Gesundheitswirkungen des Klimawandels sowie 
der politischen Anpassungs- und Schutzmaßnahmen als 
auch, um geschlechterspezifischen Diskriminierungen 
vorzubeugen (Bolte et al. 2018; Traidl-Hoffmann 2021; 
SRU 2023: 125).
Die Betrachtung der Versorgungssituation zeigt, dass 
Gesundheitsdienstleistungen insbesondere für Frauen 
mit Migrations- oder Fluchtgeschichte durch
sprachliche und informationelle Barrieren sowie durch formale 
und bürokratische Hürden schwer zugänglich sind (RKI 
2023: 50; Nowak/Hormberg 2023: 1117; Baumgart et al. 
2025). Auch hier fehlt es noch an Daten. Die Berlin
University Alliance führt aus diesem Grund zwischen 2023 
und 2025 ein interdisziplinäres Forschungsprojekt zu 
Gesundheitsversorgung und -bedarfen von
Migrant*innen mit dem Schwerpunkt auf Geschlecht durch (MIG-
RAH o. J.). Die CEDAW-Allianz Deutschland weist auf 
einen Mangel an mehrsprachigen Hilfsangeboten hin, 
auch bei Gesundheitsangeboten für Frauen, bei der 
Traumahilfe oder bei ausreichenden Therapieplätzen 
nach Gewalterfahrungen (CEDAW 2023: 16). Die
Gesundheitsversorgung von Migrantinnen kann zudem durch 
Diskriminierungen, fehlende soziale Unterstützung und 
negative Erfahrungen in der Versorgung erschwert sein 
(Nowak/Hornberg 2023: 1117).
Darüber hinaus ist die Gesundheitsversorgung in 
Deutschland größtenteils binär angelegt (Interview
Miriam Richter 2024, in: Baumgart et al. 2025: 20). LSBTIQ* 
erleben deshalb im Gesundheitssystem Diskriminierung 
(Depping 2024). Es bedarf ausreichender Forschung 
über Versorgungsbarrieren, vor denen LSBTIQ* stehen, 
um klimabedingten Gesundheitsrisiken begegnen zu 
können.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 140 – 
B.8 Gesundheit
141
8.2 Geschlechtergerechtigkeit in der deutschen  
Klima- und Gesundheitspolitik
8.2.1 Nationale und internationale 
Verpflichtungen
Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund
verschiedener internationaler und nationaler
Rechtsvorschriften und Abkommen zum Schutz der Gesundheit 
verpflichtet. Beispiele dafür sind der UN-Sozialpakt, die 
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie Art. 2 
Abs. 2 GG. 
Das von Deutschland ratifizierte Pariser Klimaabkommen 
fordert zudem ausdrücklich geschlechtergerechte 
Klimaanpassungsmaßnahmen, die das Menschenrecht 
auf Gesundheit wahren und in umweltbezogene
Politiken integrieren sollen (UNFCCC 2015). Auch der UN-
Menschenrechtsrat verabschiedete eine Resolution, die 
das Recht auf eine gesunde Umwelt als grundlegendes 
Menschenrecht anerkennt (UN 2022). Die WHO
spezifiziert diesen Ansatz mit dem Konzept der well-being
societies, wonach eine Gesellschaft die Gesundheit für alle 
Menschen sicherstellen muss, innerhalb ökologischer 
Grenzen und basierend auf Menschenrechten, sozialer 
und ökologischer Gerechtigkeit sowie Geschlechter- und 
Generationengerechtigkeit (WHO 2022).
Diese für die Gestaltung der sozial-ökologischen
Transformation relevanten Verpflichtungen und Konzepte 
spiegeln sich in Gesetzen und politischen Strategien zur 
Klima- und Gesundheitspolitik bislang nicht ausreichend 
wider.
8.2.2 Geschlechtergerechtigkeit 
in klimarelevanten Gesetzen, 
Strategien und Programmen
Die Gesundheitsversorgung, einschließlich Prävention 
und Pflege werden in Deutschland insbesondere über 
die Sozialgesetzbücher geregelt. Bislang fehlt es in
diesen Gesetzen und daran anknüpfenden Maßnahmen 
jedoch an einer umfassenden Berücksichtigung
geschlechterspezifischer Ungleichheiten. Eine der
wenigen Ausnahmen sind die durch das Präventionsgesetz 
verankerten Paragraphen in §§ 2b, 20 SGB V (Recht der 
gesetzlichen Krankenversicherung). Damit wurde der 
Blick unter anderem auf geschlechterspezifische
Ansatzpunkte in der Gesundheitsversorgung, Prävention und 
Gesundheitsförderung gelenkt. Das Bundeministerium 
für Gesundheit hat zudem verschiedene
Forschungsprojekte und Modellvorhaben auf den Weg gebracht 
(BMG 2024). Es fehlt jedoch weiterhin an der expliziten 
Einbeziehung von Geschlechterverhältnissen in
Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
Beispiele sind das Nationale Hochwasserschutzprogramm 
(NHWSP), das Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das 
Raumordnungsgesetz (ROG) (BMWK 2024) sowie das 
Nationale Luftreinhalteprogramm (BMUV 2016). Der 
Hitzeschutzplan für Deutschland (BMG 2023) sowie die 
Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz
gegenüber Katastrophen (BMI 2022) weisen auf den Schutz 
vulnerabler Gruppen und die Gefahr intersektionaler
Beeinträchtigungen hin, berücksichtigen jedoch
geschlechterrelevante Unterschiede nicht explizit (BMG 2023).
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), das seit 
dem 01.07.2024 erstmals einen Rechtsrahmen für die 
Klimaanpassung in Deutschland schafft, stellt
Gesundheit als Thema heraus, das verbindlich in allen
Klimaanpassungsstrategien zu bearbeiten ist. Die
überarbeitete Deutsche Klimaanpassungsstrategie von 
Dezember 2024 (DAS; siehe ausführlicher Kapitel Stadt- 
und Raumentwicklung) enthält ein Cluster „Gesundheit 
und Pflege“, in dem die Risiken der Hitzebelastung, 
UV-bedingte Gesundheitsschäden und allergische
Reaktionen auf Pollen angesprochen werden (BMUV 2024a: 
61). Begegnet werden soll diesen Risiken vor allem mit 
Informationskampagnen und dem Aufbau der Fähigkeit 
zu angepasstem Verhalten. Geschlechteraspekte werden 
nicht angesprochen, obwohl gerade für den Faktor Hitze 
ausreichend Belege für Geschlechterwirkungen
vorliegen (siehe Abschnitt B.8.1.1). Im Aktionsfeld „Soziale 
Gerechtigkeit und vulnerable Gruppen“ der DAS wird auf 
die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) verwiesen, 
die mit den Zielen 3, „Gesundheit und Wohlergehen“, 
5, „Geschlechtergleichstellung“, und 10, „Weniger
Ungleichheiten“, auch für eine sozial gerechte
Anpassungspolitik gelten würden (ebd.: 108). Im Aktionsfeld
„Arbeitsschutz in der Klimaanpassung“ (ebd.: 109) wird verpasst, 
auf Geschlechteraspekte hinzuweisen, zum Beispiel bei 
der Pflege. Einzig im Handlungsfeld „Soziale
Gerechtigkeit und vulnerable Gruppen in der Klimaanpassung“ 
weist die Anpassungsstrategie auf
Geschlechtergleichstellung als Querschnittsaufgabe und darauf hin, dass 
Anpassungsmaßnahmen sozial und geschlechtergerecht 
gestaltet werden müssen (ebd.: 108 f.).
Das Klimaschutzgesetz (2023) weist darauf hin, dass der 
Expert*innenbeirat paritätisch besetzt sein soll, weitere 
Geschlechterbezüge gibt es jedoch nicht. Der Europa-
Bericht 2024 der Fachzeitschrift The Lancet Countdown 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 141 – 
B.8 Gesundheit
142
zu Gesundheit und Klimawandel zeigt aber, dass es ein 
wachsendes Bewusstsein für die geschlechterrelevanten 
Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche 
Gesundheit gibt (van Daalen et al. 2024: 516). Ein
positives Zeichen für die zunehmende Relevanz des
Themas in der Politik ist zum Beispiel die Anhörung „NRW 
braucht einen Aktionsplan für die geschlechtergerechte 
Klimagesundheit“ auf Länderebene (Landtag Nordrhein-
Westfalen 2024).
Die Länder und Kommunen sind mit dem KAnG
aufgefordert, im Rahmen ihrer Klimaanpassungskonzepte 
Hitzeaktionspläne zu erstellen. Eine systematische, 
flächendeckende Unterstützung kommunaler
Hitzeaktionspläne durch die Landesregierungen fand jedoch 
in der jüngsten Vergangenheit nicht statt (Janson et al. 
2023: 106). Gesundheitsberufe blieben bei
Hitzeaktionsplänen oft außen vor; Geschlechteraspekte und die 
Identifikation vulnerabler Gruppen wurden unzureichend 
berücksichtigt, zeigt eine Studie von 2020 (Blättner 
et al. 2020). Dabei stellte eine weitere Studie heraus, 
dass Hitzeaktionspläne am wirksamsten sind, wenn in 
der Akutsituation mehrere Interventionen jeweils
zielgruppenspezifisch, also auch mit Blick auf
unterschiedliche Geschlechter, umgesetzt werden (Niebuhr et al. 
2021).
In Deutschland stehen Politiken, Maßnahmen und
Forschung für die geschlechter- und klimasensible
Prävention und Gesundheitsversorgung am Anfang (Spitzner 
et al. 2020). Klima-, gesundheits- und
gleichstellungsfördernde Politiken werden in unterschiedlichen
bundespolitischen Ressorts meist unabhängig voneinander 
entwickelt. Infolgedessen fehlen gesundheitssensible 
Evaluationen und Folgenabschätzungen sowie
Erkenntnisse darüber, wie klimapolitische Maßnahmen
unterschiedliche Geschlechtergruppen beeinflussen (Röhr et 
al. 2018).
8.3 Lösungsansätze für ein resilientes und 
geschlechtergerechtes Gesundheitssystem
Bisher gibt es wenige operationalisierte Lösungen, mit 
denen der Gesundheitssektor klimaresilient und
zugleich geschlechtergerecht gestaltet werden kann. 
Vielversprechende Ideen finden sich im Konzept der 
Planetaren Gesundheit und in einer klimaresilienten 
Gesundheitsinfrastruktur, die Prävention in den
Mittelpunkt stellt und den Zugang zu einer bedarfsgerechten 
Versorgung ermöglicht. Zugleich sind Veränderungen 
des Gesundheitssystems hin zu mehr Nachhaltigkeit 
sowie der Ausbau der interdisziplinären
Geschlechterforschung zu den Auswirkungen von Klima und Umwelt 
auf die Gesundheit notwendig.
8.3.1 Planetare Gesundheit 
Planetare Gesundheit ist ein Konzept, das die
Abhängigkeit menschlicher Gesundheit von intakten
Ökosystemen, natürlichen Lebensräumen und Biodiversität 
anerkennt (WBGU 2023; Gupta et al. 2024). Das
Konzept ging aus dem „Health in All Policies“-Ansatz hervor, 
der – ähnlich dem Gender Mainstreaming – fordert, dass 
Gesundheit und Wohlbefinden konsequent in allen
politischen Entscheidungen berücksichtigt werden (WHO 
1986). In den letzten zehn Jahren wurde das Konzept 
zunehmend ausgebaut und um Zusammenhänge
zwischen Umwelt, Klima und Gesundheit ergänzt, sodass 
es umbenannt wurde in „Planetary Health in All
Policies“-Ansatz. Der Sachverständigenrat Gesundheit &amp; 
Pflege (2023: 26) fordert, dass Planetare Gesundheit 
als Denkrahmen transdisziplinär von allen Akteur*innen, 
die Entscheidungen treffen, insbesondere in
Gesundheitsberufen, mitgedacht und umgesetzt werden soll. 
Auch der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung 
Globale Umweltveränderungen (WBGU) (2023)
fokussiert die Untrennbarkeit von menschlicher und
planetarer Gesundheit in seinem Gutachten „Gesund leben auf 
einer gesunden Erde“. Dabei müssten auch strukturelle 
Ungleichheiten entlang verschiedener intersektional 
verschränkter Kategorien umfassend berücksichtigt 
werden. So kann beispielsweise eine klimafreundliche 
und geschlechtergerechte Stadtentwicklung (siehe
Kapitel Stadt- und Raumplanung) positive Effekte auf die 
Gesundheit aller Geschlechter haben, durch bessere 
Luftqualität sowie weniger Lärm und Emissionen.
8.3.2 Niedrigschwellige 
Gesundheitsinfrastruktur
Eine niedrigschwellige Gesundheitsinfrastruktur
verbessert die Gesundheitsversorgung insbesondere
strukturell benachteiligter Menschen. Sie besteht aus Instru - 
menten der Stadt- und Regionalentwicklung, die mit 
gesundheitsförderlichen Maßnahmen durch den
öffentlichen Gesundheitsdienst verbunden werden. Niedrig-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 142 – 
B.8 Gesundheit
143
schwellige Gesundheitsangebote bieten kostenfreie 
und ortsnahe soziale und gesundheitsfördernde
Dienstleistungen und Präventionsmaßnahmen an, verbessern 
Gesundheitskompetenzen und erleichtern den Zugang 
zur Primärversorgung (Baumgart et al. 2025: 23 ff.; 
Robert Bosch Stiftung 2021). Im Rahmen der
niedrigschwelligen Gesundheitsinfrastruktur können auch 
klima- und umweltrelevante Gesundheitskompetenzen 
vermittelt werden, zum Beispiel über
Familiengesundheitszentren, Angebote für obdachlose Frauen,
Stadtteil-/Polikliniken, die aufsuchende
Gesundheitsversorgung, kommunale Gesundheitsförderungsprogramme 
für Frauen sowie Gesundheitskioske (Baumgart et al. 
2025: 23; für Beispiele siehe Textbox 12). Die Integration 
niedrigschwelliger Angebote in benachteiligte
Stadtteile und in ländliche Räume ermöglicht eine gerechtere 
Gesundheitsversorgung für die Bewohner*innen vor Ort. 
Besonders Frauen profitieren davon, weil sie durch die 
Mehrfachbelastung aus Erwerbs- und Sorgearbeit oft mit 
Mobilitätseinschränkungen konfrontiert sind. Anonyme 
Beratungsangebote zu reproduktiver Gesundheit können 
dazu beitragen, dass geschlechterspezifische
Gesundheitsbedarfe thematisiert und versorgt werden.
Gesundheitsinfrastruktur und Stadtplanung durch Konzepte wie 
die Sorgende Stadt (siehe Kapitel Stadt- und
Raumentwicklung) systematisch zu verknüpfen, trägt dazu bei, 
dass Gesundheits- und Teilhabechancen langfristig
gefördert werden.
Viele niedrigschwellige Angebote in Deutschland
werden jedoch bisher nur befristet gefördert und sind nicht 
flächendeckend etabliert (Baumgart et al. 2025: 46). 
Auch fehlen spezifische Standards für eine
geschlechtergerechte Gestaltung von Gesundheitszentren, die
zugleich weitere strukturelle Ungleichheiten berücksichtigt 
(ebd.: 36, 47; Urban 2023).
Textbox 12 – Niedrigschwellige
Gesundheitsversorgung – drei Beispiele
„Shoppingmalls zu Sorgezentren“: Feministische 
Ansätze der Rekommunalisierung
Sorgezentren basieren auf dem Konzept der Sorgenden 
Städte (Caring Cities); sie stellen Bedarfe von 
Anwohner*innen ins Zentrum (Marchigiani 2022). So 
koppeln sie wohnortnahe Gesundheitsversorgung, 
Angebote für pflegende Angehörige, Arztpraxen, Repair-
Cafés, nachhaltige Einkaufsmöglichkeiten und 
Beratungszentren. Sie fördern die Sorge für Mensch 
und Planet gleichermaßen, unterstützen damit 
suffiziente, klimaresiliente und solidarische
Lebensweisen und ermöglichen eine gerechtere und
nachhaltigere Gesundheitsversorgung in Zeiten sozialer 
Ungleichheiten und klimatischer Herausforderungen 
(Fried/Wischnewski 2023: 76). Gleichzeitig sind
Sorgezentren öffentliche Räume und Treffpunkte und somit 
Orte gegen die zunehmende soziale Isolation in der 
Gesellschaft, die die Gesundheit gefährdet und den 
Zugang zu Unterstützungsangeboten erschwert 
(BMFSFJ 2024a). Frauen, die aufgrund ihrer längeren 
Lebenserwartung und damit häufig einhergehender 
Pflegebedürftigkeit besonders betroffen sind 
(Kooperationsverbund Gesundheitliche
Chancengleichheit 2023; Milbert et al. 2015), würden von solchen 
Sorgezentren maßgeblich profitieren. In Berlin wird die 
Umwandlung leerstehender Einkaufszentren in
Sorgezentren unter anderem von der Berliner Initiative 
„Sorge ins ParkCenter“ vorangetrieben (Urbane Praxis 
o. J.).
DORV-Zentren
DORV-Zentren übernehmen die Nahversorgung in 
strukturschwachen Räumen. Sie sorgen dafür, dass es 
in Dörfern ein Grundangebot aus Nahrungsmitteln, 
Dienstleistungen, sozial-medizinischer Versorgung 
sowie Kommunikationstreffpunkten und
Kulturangeboten gibt. DORV-Zentren sollen den Lebensraum 
und die Identität von Dörfern stärken, dienen der
Unterstützung der alten Menschen und
mobilitätseingeschränkten Bevölkerung, darunter häufig Personen 
mit Gesundheitsproblemen oder Sorgeverantwortung. 
Durch die Bündelung in „Alles unter einem Dach“-Läden 
kann das Angebot vorgehalten werden. Das Projekt der 
DORV-Zentren ist darauf angelegt, dass es auf andere 
Orte übertragen und auf die dortigen Bedarfe 
zugeschnitten werden kann. Dazu berät das DORV-
Zentrum in Barmen, zum Beispiel in Workshops, durch 
Bedarfsanalysen und zu Umsetzungsschritten. Zu dem 
Projekt in Barmen kamen bisher weitere DORV-Zentren 
hinzu (DORV-Zentrum o. J.).
Lokales Integriertes Gesundheitszentrum für Alle
Das Gesundheitskonzept für den Bremer Stadtteil 
Gröpelingen zielt darauf ab, die gesundheitliche 
Chancengerechtigkeit zu verbessern. Es kombiniert 
medizinische, pflegerische und soziale Angebote und 
kann dadurch eine umfassende Betreuung der 
Einwohner*innen Gröpelingens gewährleisten. Die 
Geschlechtergerechtigkeit wird durch mehrsprachige, 
barrierefreie Dienste und spezifische Programme für 
Frauen und Mädchen gestärkt. Durch die
interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung lokaler
Initiativen werden Barrieren abgebaut; die
Gesundheitsversorgung ist an den Bedürfnissen der vielfältigen 
Bevölkerung orientiert, sodass gesundheitliche 
Ungleichheiten verringert werden (LIGA 2021).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 143 – 
B.8 Gesundheit
144
8.3.3 Klimaresiliente 
Gesundheitsversorgung
Um Klima- und Sozialziele im Gesundheitssektor zu
veran kern, braucht es Handlungsanleitungen für
Gesundheitseinrichtungen, die dabei helfen, sozial verträgliche 
und ökologisch integre, klimaresiliente Strukturen
aufzubauen. Die Bundesärztekammer fordert daher eine 
ambitionierte nationale Strategie für die klimaneutrale 
Gesundheitsversorgung bis 2030 (BÄK 2021). Zur
Umsetzung der Strategie gehören a) die systematische 
Reduktion von CO
2
-Emissionen, b) der Schutz vor
Überhitzung unter anderem durch Investitionen in
klimaneutrale öffentliche und private Gebäude des
Gesundheitssektors, c) der Einsatz erneuerbarer Energien 
und d) die Beschaffung und Förderung von
Technologien und Medizinprodukten mit geringer
Umweltbelastung. Darüber hinaus steht die Umsetzung
wirksamer Klimaanpassungsmaßnahmen im gesamten 
Gesundheitssektor an (Böckmann/Hornberg 2020). 
Das Kompetenzzentrum für klimaresiliente Medizin und 
Gesundheitseinrichtungen (KliMeG) setzt sich für eine 
ökologisch nachhaltige und klimaresiliente
Gesundheitsversorgung ein. Es entwickelte einen
Treibhausgasrechner für Krankenhäuser und informiert
Gesundheitseinrichtungen darüber, wie sie Klimaschutz und -resilienz 
in Bereichen wie Abfall, Energie, Ernährung oder
Lieferketten umsetzen können (KliMeG 2024). An diesen
Beispielen kann sich die sozial-ökologische Transformation 
des Gesundheitssystems orientieren. Jede (neue)
Strategie, die zur Klimaresilienz des Gesundheitswesens 
beiträgt, muss Geschlechterverhältnisse im
Gesundheitssektor einbeziehen und adressieren.
8.3.4 Geschlechterrelevante 
umweltmedizinische Forschung
Der Gender Data Gap im Gesundheitsbereich zeigt den 
dringenden Bedarf an einer interdisziplinären
Gesundheitsforschung, die neben physiologischen auch
sozioökonomische und kulturelle Aspekte von Geschlecht 
einbezieht. Um intersektionale Gesundheitsrisiken
besser verstehen zu können, sind Langzeitdaten nötig, die 
etwa nach Faktoren wie Geschlecht, Alter, Behinderung 
oder sexueller Orientierung differenziert erhoben und 
ausgewertet werden müssen. Die meisten bisherigen 
Studien fokussieren Geschlecht als binäre Kategorie, 
ohne physiologische, soziale und kulturelle Aspekte 
von Geschlecht zu berücksichtigen. Bolte et al. (2021) 
haben für die umweltbezogene Gesundheitsforschung 
ein multidimensionales Geschlechterkonzept vorgelegt 
und operationalisiert (Kraus et al. 2023). Das Konzept 
ermöglicht die Einbeziehung unterschiedlicher
Dimensionen von Geschlecht in die quantitative
Gesundheitsforschung und die Untersuchung sowohl biologischer als 
auch sozialer und kultureller Faktoren. Eine Toolbox für 
die Erhebung von Daten, die einen intersektionalen
Zugang zu quantitativer Forschung ermöglicht, legte das 
Forschungsprojekt DIVERGesTOOL (2024) vor.
8.4 Handlungsempfehlungen
Arbeitsbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten von 
Frauen verbessern 
Gesundheitseinrichtungen müssen eine deutliche
Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere bei 
der Arbeitsbelastung von Pflegekräften, durchsetzen. 
Diese Belastung entsteht maßgeblich durch den
demografisch bedingten Fachkräftemangel. Nach der
finanziellen Aufwertung der Pflegeberufe ist eine
Fachkräfteoffensive notwendig. Zudem sollten Frauen stärker in 
Entscheidungspositionen repräsentiert sein. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Für die Gewinnung und Qualifizierung von
Fachkräften sollten Gesundheitseinrichtungen in die
Berufsorientierung insbesondere jener Gruppen
investieren, die bisher nicht ausreichend adressiert wurden, 
zum Beispiel Männer mit Migrationsgeschichte
sowie nicht formal qualifizierte Pflegehilfskräfte. Die 
Berufsanerkennung und die Visumserteilung sollten 
noch intensiver durch Gesundheitseinrichtungen 
begleitet werden, zum Beispiel durch Unterstützung 
beim Kontakt mit den Anerkennungsstellen für die 
Berufsausübungserlaubnis, aber auch durch
Unterstützung für ein beschleunigtes Einreiseverfahren für 
Fachkräfte. Der Werkzeugkoffer Willkommenskultur 
&amp; Integration des Deutschen Kompetenzzentrums 
für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- 
und Pflegeberufen ist für konkrete Maßnahmen der 
Unterstützung internationaler Fachkräfte ein
sinnvolles Hilfsmittel. 
• Der Bund sollte Maßnahmen ergreifen, um der
Geschlechtersegregation im Versorgungs- und
Pflegesektor etwas entgegenzusetzen. Dabei muss
bereits bei der frühkindlichen und schulischen Bildung 
angesetzt werden. Ansätze anderer europäischer 
Länder, zum Beispiel Norwegen, das den höchsten 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 144 – 
B.8 Gesundheit
145
Anteil von Männern in Kitas in Europa hat, sollten 
ausgewertet und Projekte, Ansätze und Kampagnen 
vernetzt werden, um geschlechtergerechte
Maßnahmen der Berufsorientierung ausbauen und umsetzen 
zu können.
• In Gesundheitseinrichtungen müssen Maßnahmen 
für den Gesundheits- und Arbeitsschutz der
Beschäftigten durchgesetzt werden, damit die
psychischen und physischen Belastungen in diesem
Berufsfeld aufgefangen werden. 
• Der Runde Tisch der „Frauen im Gesundheitswesen“ 
fordert in seinem aktuellen Positionspapier eine
paritätische Besetzung von Führungspositionen
(Runder Tisch der Frauen im Gesundheitswesen 2024). 
Dieses Ziel muss durch geeignete Maßnahmen, zum 
Beispiel Vorgaben bei den Wahlen zu
Verwaltungsrät*innen der gesetzlichen Krankenkassen, den
Vertreter*innenversammlungen der Kassenärztlichen 
und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den 
Spitzenverbänden der
Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene unterstützt werden. 
Zugang zu niedrigschwelliger Gesundheitsversorgung 
gewährleisten
Eine niedrigschwellige Gesundheitsversorgung mit 
Sozialraumbezug sollte qualitativ weiterentwickelt und 
skaliert werden. Sie trägt insbesondere dazu bei, dass 
Personen, die Zugangsbarrieren ausgesetzt sind, einen 
Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Informationen 
und Gesundheitswissen bekommen. Diese Personen 
sind oft Frauen mit Migrationsgeschichte und
Menschen mit geringen Einkommen. Eine niedrigschwellige 
Gesundheitsversorgung ist für eine bedarfsorientierte, 
flächendeckende und geschlechtergerechtere
Primärversorgung essenziell. Darüber hinaus kann sie
maßgeblich zur Prävention gegen Krankheiten beitragen. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Um die Finanzierung von Projekten der
niedrigschwelligen Gesundheitsversorgung über deren 
Projektlaufzeit hinaus sicherzustellen, ist eine
langfristige Förderung durch die Länder nötig. Der Bund 
sollte diese Projekte investiv unterstützen. 
• Für Geschlechtergerechtigkeit beim Ausbau
niedrigschwelliger Gesundheitsangebote sollten Standards 
für die geschlechtergerechte Gestaltung von
Einrichtungen entwickelt werden, damit diese insbesondere 
auch mehrfach diskriminierte Personen erreichen.
• Eine gute Gesundheitsversorgung erfordert, dass 
die öffentliche Hand flächendeckende Angebote
gewährleistet, die für alle Menschen gleichermaßen 
zugänglich sind. Dabei sollten in der
Primärversorgung sowohl die Betriebskosten, die durch die
Krankenversicherungen getragen werden, als auch die 
Investitionskosten, die durch die Länder finanziert 
werden, für Krankenhäuser bedarfsdeckend gestaltet 
werden, ohne dass Krankenversicherungen, Länder 
und Kommunen überfordert werden. Insbesondere 
sollte der Bund Maßnahmen gegen den bisherigen 
Investitionsstau entwickeln.
Umweltschutz in Gesundheitsversorgung und in Aus- 
und Weiterbildung integrieren
Gesundheitseinrichtungen brauchen
Rahmenbedingungen und Förderung, damit sie in energieeffiziente 
Technologien und erneuerbare Energien investieren, 
umweltfreundliche Produkte beschaffen,
pflanzenbasierte Gemeinschaftsverpflegung anbieten und ein
kreislauffähiges Abfallmanagement fördern können. Auch die 
Entwicklung von Klimakompetenz der Beschäftigten ist 
für ein klimaresilientes Gesundheitssystem unerlässlich.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Die Länder müssen Einrichtungen der
Gesundheitsversorgung sanieren. Dabei müssen sie in
barrierearme, energie- und ressourceneffiziente Gebäude 
und Geräte investieren. 
• Der Klimapakt Gesundheit des Bundesministeriums 
für Gesundheit (BMG) sollte mit Zielen, Maßnahmen 
und Budget ausgestattet werden. In die Entwicklung 
von Zielen und Maßnahmen sollten
Gleichstellungsexpert*innen einbezogen werden.
• Einrichtungen sollten Zeitpläne für ihre
Klimaneutralität festlegen und Monitoring- und
Benchmarksysteme für Emissionen einführen.
• Nachhaltigkeit sowie Klimaschutz und -anpassung 
sollten in den Curricula der Ausbildung für
Gesundheits- und Pflegeberufe verankert und in die
Weiterbildung integriert werden. Dabei sollte der Fokus 
auf die Bedarfe vulnerabler Gruppen in Bezug auf 
Gesundheitsrisiken der Klimakrise und
Präventionsmaßnahmen gelegt werden.
Sonderforschungsprogramm für Klima und Gesundheit 
aufsetzen
Um den Gender Data Gap bei Umweltwirkungen des 
Klimawandels und Klimaanpassungsmaßnahmen für die 
Gesundheit zu schließen, müssen Forschungsvorhaben 
ermöglicht werden, die den bisher nicht ausreichend
beachteten Nexus Geschlecht – Klima – Gesundheit in den 
Mittelpunkt stellen. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 145 – 
B.8 Gesundheit
146
Die Sachverständigenkommission empfiehlt zur
Schließung des Gender Data Gap in der umweltbezogenen 
Gesundheitsforschung folgende Maßnahmen:
• Einrichtung eines Sonderforschungsprogrammes für 
eine Geschlechterforschung zu Folgen von Klima- 
und Umweltveränderungen sowie von Klimaschutz- 
und Anpassungsmaßnahmen auf die Gesundheit. 
Daran sollten die Natur- und Sozialwissenschaften zu 
gleichen Teilen mitwirken, sodass Erkenntnisse aus 
der gesundheits-, kultur- und
sozialwissenschaftlichen Geschlechterforschung in die
Gesundheitsforschung einfließen können. Dabei sollten
Initiativen wie die AG „Gesundheit und Geschlecht“ der 
Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie 
und das Ressort „Gender und Intersektionalität“ der 
Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und
Prävention beachtet und stärker gefördert werden.
• In Deutschland sollte mehr Forschung zu den
geschlechterrelevanten Auswirkungen von Hitze auf 
die Gesundheit, der Effektivität von
Hitzeschutzmaßnahmen sowie der Starkregen- und
Hochwasserereignisse gefördert werden, damit
Interventionen und Anpassungsmaßnahmen entwickelt werden 
können. Dabei sind auch Auswirkungen auf die
Psyche zu untersuchen.
• Um geschlechterspezifische Unterschiede bei 
der Wirkung von Umweltfaktoren auf die
Gesundheit berücksichtigen zu können, sollte die Politik 
darauf hinwirken, neue Erkenntnisse aus der
Geschlechter- und Gesundheitsforschung in
Gesetzgebungsprozesse zu integrieren, insbesondere in das 
Umweltrecht. Grenzwerte im Umweltrecht sollten 
regelmäßig überprüft werden, damit
geschlechterspezifische biosoziale Unterschiede bei ihrer
Festlegung berücksichtigt werden können.
Intersektionalen multidimensionalen 
Geschlechterbegriff etablieren
In der Forschung und Gesundheitsberichterstattung 
sollte ein intersektionaler multidimensionaler
Geschlechterbegriff verwendet werden, der Faktoren wie soziale 
Lage, Herkunft, Identität, Sexualität, Alter, Behinderung 
etc. berücksichtigt, um Mechanismen struktureller
Ungleichheiten zu verdeutlichen. In die Entwicklung neuer 
Erhebungsinstrumente sollten Vertreter*innen der
betroffenen Gruppen partizipativ eingebunden werden. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt folgende 
Maßnahmen:
• Der Bund sollte zum Beispiel im Robert Koch-
Institut (RKI) und in einem neuen Bundesinstitut für 
öffentliche Gesundheit die Integration eines
Intersektionalitätskonzepts in die (qualitative und
quantitative) Gesundheitsforschung fördern. Dafür sollten 
Forschungsergebnisse aus der interdisziplinären 
Public-Health-Forschung zur Konzeptionalisierung 
von Geschlecht aufgegriffen werden. Die
Anwendung des multidimensionalen Geschlechtermodells 
von Bolte und Kolleg*innen (Bolte et al. 2021) und 
dessen Operationalisierung (Kraus et al. 2023)
sowie die Toolbox des Projekts DIVERGesTOOL (2024) 
erscheinen dafür sinnvoll. 
• Im RKI wurden Handlungsempfehlungen für die
intersektionale Erhebung von Geschlecht in der
Gesundheitsberichterstattung (Pöge et al. 2019)
entwickelt. Diese sollten zukünftig Beachtung finden. 
In den RKI-Bericht zur gesundheitlichen Lage von 
Frauen in Deutschland sollten klimarelevante
Gesundheitsrisiken aufgenommen werden.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 146 – 
147
B.9 Arbeit und Zeit
Kernbotschaften
• Menschen benötigen mehr verfügbare Zeit, um ihren Alltag nachhaltig einrichten und die sozial-ökologische 
Transformation mitgestalten zu können. Solange Frauen mehr unbezahlte Sorgearbeit leisten als Männer, ist 
verfügbare Zeit ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Frauen haben meist eine geringere
Zeitsouveränität als Männer. Daher muss eine weitere Verkürzung der Vollzeitarbeit als zentrale Voraussetzung für das 
Gelingen einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation betrachtet werden. 
• Atmende Lebensläufe und eine an Nachhaltigkeit orientierte Alltagspraxis erfordern die Anpassung
sozialstaatlicher Strukturen. Dazu gehören a) die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Daseinsvorsorge und von 
digitaler Infrastruktur und b) die bessere Absicherung von Phasen ohne Erwerbsarbeit, in denen Sorgearbeit 
geleistet, Arbeitsvermögen entwickelt und die Persönlichkeit entfaltet wird.
• Die Entwicklung des nachhaltigen Umgangs mit natürlichen Ressourcen erfordert einen kulturellen Wandel. 
Dieser Wandel kann nur durch die Eröffnung von Räumen für soziale Experimente und Innovationen erreicht 
werden. Öffentliche Ausgaben und die Förderung sozialer und ökologischer Innovationen müssen im höheren 
Maße als bisher hinsichtlich ihres gesellschaftlichen und ökologischen Nutzens geprüft werden.
In Deutschland ist die tradierte Verteilung von Arbeit 
zwischen Männern und Frauen und die unterschiedliche 
Nutzung von Zeit noch immer deutlich ausgeprägt. Diese 
geschlechterspezifische Arbeitsteilung und Verwendung 
von Zeit verfestigt und reproduziert die gesellschaftliche 
Hierarchie zwischen Männern und Frauen, zwischen
bezahlter und gesellschaftlich anerkannter und schlecht 
oder unbezahlter und teilweise unsichtbarer
Sorgearbeit. Diese Unterschiede variieren mit der
sozioökonomischen Lage und der Familiensituation im Verlaufe 
des Lebens – etwa, wenn Erwerbsunterbrechungen
aufgrund familiärer Sorgearbeit die Chancen auf einen
konsistenten Erwerbsverlauf verringern.
Auch als Ausdruck einer neuen Sicht auf die
natürlichen Ressourcen und ihren Wert fordern Autor*innen 
und Wissenschaftler*innen in der öffentlichen Debatte 
eine neue Zeitpolitik als Bedingung für das Gelingen der 
sozial-ökologischen Transformation (Bücker 2022; Lesch 
et al. 2023). Dabei bringt die kritische Sicht auf das
sogenannte Anthropozän, das Zeitalter, in dem der Mensch 
zum bestimmenden Faktor für das globale Ökosystem 
geworden ist, eine kritische Betrachtung von Zeitnutzung 
und -messung mit sich (Adam et al. 1998): Die Nutzung 
neuer Technologien und die Überzeugung, natürliche 
Prozesse kontrollieren zu können, verändern das
Verhältnis der Menschen zu ihrer Lebenszeit, indem sie diese 
als eine Ressource betrachten und ihre möglichst
effektive Nutzung zu einem Grundprinzip ihres Handelns und 
zum normativen Maßstab ihrer Alltagsorganisation
machen. Eine neue Zeitpolitik würde die Abkehr von dieser 
Logik fördern, indem sie den Wert und die Begrenztheit 
von menschlicher Lebenszeit als endliche Ressource
betont. Für die Menschen entstünde mehr Spielraum für 
ihre unterschiedlichen Lebensweisen und Bedarfe.
Ein neues Verständnis von Zeit ist für den Wandel hin zu 
einer geschlechtergerechteren und ökologischeren
Gesellschaft in dreierlei Hinsicht relevant. 
Zum Ersten ist Zeit für die Alltagsgestaltung eine
Voraussetzung für selbstbestimmtes Handeln. Freiheit von 
Zwang und Zeitdruck ist eine Grundbedingung für die 
Gesunderhaltung, Selbstentfaltung und Partizipation 
und einen hohen Grad an individueller Autonomie
(Bothfeld 2017). Wenn Menschen Zeit dafür haben,
Informationen zu verarbeiten und zu neuen Standpunkten zu 
gelangen, können sie die Veränderungen, die im Zuge 
der sozial-ökologischen Transformation unvermeidlich 
sind, verstehen und mitgestalten. Anstelle von Ängsten 
und Ablehnung können sich Selbstbewusstsein und
Zuversicht entwickeln, wenn die Gründe für notwendige 
Anpassungen und die Folgen für Veränderungen des 
eigenen Verhaltens in Ruhe durchdacht werden
könnten. Mehr Zeit und Raum gäbe gerade Menschen mit 
Sorgeverantwortung die Möglichkeit, im Alltag, in den 
Betrieben, aber auch politisch stärker mitzubestimmen. 
Der Entwurf des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) 
zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sieht etwa 
eine einstündige Freistellung zur Ermöglichung der
betrieblichen Mitbestimmung vor. 
Zum Zweiten zwingen die Erwerbsarbeit und andere
gesellschaftliche Zeitstrukturen den Menschen in ihrem 
Alltag Rhythmen auf, etwa durch die Lage der
Arbeitszeit oder die Takte im öffentlichen Nahverkehr. Dies 
erschwert die Realisierung nachhaltiger Lebensweisen 
und begünstigt weniger nachhaltige Optionen, etwa das 
Neukaufen statt Reparieren, den Rückgriff auf
Fertiggerichte statt Selberkochen. Zu kurz kommt die Sorge 
für Menschen, Beziehungen und Gegenstände. Ebenso 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 147 – 
B.9 Arbeit und Zeit
148
fehlt die Zeit für andere Formen von Arbeit, die neben 
der Erwerbsarbeit für die menschliche
Daseinsvorsorge und eine integrierte Gesellschaft unentbehrlich 
sind, etwa das bürgerschaftliche Engagement. Kürzere 
Arbeitszeiten und andere Arbeitszeitarrangements
können Spielräume für alle Formen des Tätigseins und
geschlechtergerechtes Arbeiten schaffen. 
Drittens lassen unsere Lebensweise und unsere
Zeitrhythmen, die eng an die Bedingungen des Marktes 
angepasst sind, die Regenerationsfähigkeit der Natur 
außer Acht. Die Ressource Zeit wird, ebenso wie die 
Natur, übernutzt. Die Zeit, die Frauen zur Versorgung von 
Haushalten und Kindern aufbringen, blieb lange als
Ressource der gesellschaftlichen Reproduktion unsichtbar 
(Biesecker 1995). Eine nachhaltige Zeitpolitik würde Zeit 
für Regeneration und Reproduktion aller lassen und die 
natürlichen Zyklen als Orientierungen in der Gestaltung 
des Alltags berücksichtigen. Daher ist die ökologische 
und gleichstellungspolitische Relevanz von Zeit seit dem 
Tutzinger Projekt (Held 1993) Gegenstand der
sozialwissenschaftlichen und sozial-ökologischen Forschung.
In diesem Beitrag wird der Blick auf die Verbindung 
von Arbeit und Zeit gerichtet. Es werden die
wichtigsten Forschungsbefunde zu folgenden Fragen erörtert: 
Was braucht es, um die Verbindung von Ökologie, Arbeit, 
Zeit und Geschlecht neu zu justieren und die zeitlichen 
Spielräume für nachhaltiges und geschlechtergerechtes 
Alltagshandeln zu vergrößern? Welche
Veränderungschancen birgt die nachhaltige Gestaltung von Arbeit und 
Zeit für die geschlechterspezifische Prägung unserer 
Lebensführung? Wie sollen Arbeit und Zeit ausgestaltet 
werden, sodass sie zum Gelingen einer
geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation beitragen?
9.1 Zeitpolitik und Arbeit in einer nachhaltigen 
Gesellschaft
9.1.1 Die Debatte um eine neue 
Zeitpolitik
Zeitpolitik entstand in der italienischen
Frauenbewegung. Sie wurde für die Erleichterung der Lage von 
Frauen konzipiert, die unter Mehrfachbelastungen,
Zeitnot und nicht aufeinander abgestimmten Taktgebern von 
Zeiten litten (vgl. Bauer-Polo 2001). In aktuellen
Debatten um eine neue Zeitpolitik (Bücker 2022; Bjornerud 
2022; Lesch et al. 2023) gewinnt eine ältere Erkenntnis 
an neuer Prominenz: Das Zeitempfinden in einer
Gesellschaft ist relational. Das bedeutet, Zeit und Zeitnutzung 
im Alltagshandeln werden in Abhängigkeit von einem 
kulturellen und historischen Kontext stets auf eine
besondere Art und Weise bewertet und wahrgenommen 
(siehe z. B. Held/Geißler 1995). Die Metapher der
Zeitlandschaften (time-scapes) verweist auf die Vorstellung, 
dass unser Zeiterleben im Alltag einer
privatwirtschaftlich organisierten Welt der Erwerbsarbeit maßgeblich 
durch „Maschinen- und Uhrzeiten“ bestimmt ist und 
sich von anderen, vor allem naturgesetzlichen
Zeitrhythmen unterscheidet (Adam 1998). Vor allem
kollidieren lange Arbeitszeiten oftmals mit den menschlichen 
biologischen Rhythmen (Adam 1993). Zudem erweist 
sich die Beschleunigung des Alltags als ein
gesellschaftliches und strukturelles Phänomen, das Parallelen zur 
Übernutzung anderer natürlicher Ressourcen aufweist 
(Adam et al. 1998; Rosa 2005). In dieser Debatte
werden gute Praktiken an normativen Zielvorstellungen wie 
Zeitwohlstand oder -autonomie ausgerichtet. So bezieht 
sich das gängige Verständnis von Zeitwohlstand auf fünf 
Aspekte (von Jorck et al. 2019): 
1. genügend Zeit für jede Tätigkeit 
2. ausreichend stabile Erwartungshorizonte und
Planbarkeit 
3. die Möglichkeit, unterschiedliche zeitliche
Anforderungen gut zu koordinieren („Synchronisierung“)
4. eine selbstbestimmte Zeitnutzung und -souveränität
5. frei zur Verfügung stehende Zeit in angemessenem 
Umfang
Längst hat die Relevanz von Zeit die akademische
Debatte und die Erwerbssphäre verlassen. So setzt sich 
die internationale Time Use Initiative (TUI) in ihrer
Deklaration (Time Use Initiative o. J.) dafür ein, Zeitpolitik 
als eigenes kommunales, nationales und europäisches 
Handlungsfeld anzuerkennen und ein „Recht auf Zeit“ 
einzuführen (Mückenberger et al. 2023). So wurde 2023 
in Spanien eine Gesetzesvorlage für ein umfassendes 
spanisches Zeitgesetz entwickelt, das vor allem auf das 
Arbeitszeitthema fokussiert (Time Use Initiative
Barcelona 2023).
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 148 – 
B.9 Arbeit und Zeit
149
9.1.2 Sorgearbeit in einer nachhaltigen 
und solidarischen Gesellschaft
Eng mit dem Problem der Zeitstrukturen verknüpft ist 
die Sorgearbeit. Bis heute ist sie als ökonomischer
Faktor für Wohlstand und Wachstum unterbewertet – sowohl 
in ihrer bezahlten als auch in ihrer unbezahlten Form. 
Die feministische Ökonomie fasste die Bedeutung
unbezahlter, aber für eine nachhaltige Daseinsvorsorge 
notwendige Arbeit in dem Konzept des vorsorgenden 
Wirtschaftens (Biesecker 2003). Die Integration
ökologischer, sozialer und ökonomischer Dimensionen des 
Wirtschaftens wird in diesem Konzept als Gegensatz 
zu einer rein auf kurzfristige Gewinnmaximierung
ausgerichteten Wirtschaftsweise beschrieben. Das Konzept 
des vorsorgenden Wirtschaftens schlägt dazu die
Auflösung von Grenzziehungen zwischen fünf Dualismen vor:
1. Arbeit – Nichtarbeit
2. Produktivität – Unproduktivität
3. Eigentum – Nichteigentum
4. Eigennutz – Altruismus
5. Rationalität – Emotionalität (ebd.: 346) 
Ein zentraler Aspekt ist dabei die „Eigenlogik der Zeit“ 
(Biesecker 1995) für die Überwindung der dualistisch-
(geschlechter-)hierarchischen Struktur (Biesecker/
Hofmeister 2013). In dieser Sichtweise wird Sorgearbeit 
als zentraler Teil einer nachhaltigen Lebensweise
verstanden. Bislang geschieht dies vor allem durch
Gewährung, Absicherung und Anrechnung von Pflegezeiten 
in der Rente oder die weitere Aufwertung der sozialen 
Dienste, etwa durch die Einführung von Mindestlöhnen. 
Neuere Positionen schlagen demgegenüber eine „Care-
Revolution“ (Winker 2015) oder die Förderung von
„Commoning Care“ (Dengler/Lang 2022) vor. Interessant ist 
dabei die Förderung von Gemeinwesenarbeit als
Dimension der De-Growth-Strategie (ebd.; Winker 2021). 
Auch wenn diese gemeinwesenbasierten Praktiken die 
öffentliche Versorgung mit sozialen Dienstleistungen 
nicht ersetzen können, steckt im lokalen Gemeinwesen 
doch Potenzial. In der Forschung zu „Caring Societies 
– Sorgende Gesellschaften“ (Knobloch et al. 2022)
findet sich etwa das österreichische Beispiel einer sozialen 
Innovation, bei der ältere Menschen Betreuungszeiten 
gegen einen erschwinglichen Betrag einkaufen können 
und die Helfenden ihrerseits durch ihr Engagement ein 
„Zeitpolster“ ansparen können, das sie später in
Anspruch nehmen können, wenn sie selbst hilfebedürftig 
sind (Jochum-Müller 2022). In Bremen können ältere 
Menschen im Rahmen der Initiative „Wohnen gegen 
Hilfe“ des Netzwerks Selbsthilfe e. V. Studierenden 
Wohnraum zu einem vergünstigten Preis gegen Hilfe 
und Unterstützung im Alltag anbieten. Solche Aktivitäten 
können die Bereitstellung öffentlicher sozialer
Dienstleistungen ergänzen und zu einer solidarischen
Gesellschaft beitragen, wenn diese Art von Gemeinwohlarbeit 
in den Sozialräumen verankert und durch kommunale 
Agenturen oder Beratungsstellen unterstützt wird. 
9.1.3 Erwerbsarbeit als eine  
Form von Arbeit
In der Debatte um nachhaltige Arbeit wird oft für einen 
erweiterten Arbeitsbegriff plädiert, der für das
Gelingen der sozial-ökologischen Transformation nutzbar 
gemacht werden soll (Jochum et al. 2020). Der Begriff 
fasst Erwerbsarbeit, private Sorgearbeit, Eigenarbeit 
für die Selbstversorgung und zivilgesellschaftliches
Engagement in einem Modell der Mischarbeit und damit 
zu einem sogenannten „Ganzen der Arbeit“ zusammen 
(Brandl/Hildebrandt 2002: 104 ff.; Jochum et al. 2020). 
Die Förderung einer „Kultur des Reparierens“ (Jaeger-
Erben/Hielscher 2023) oder eine substanziellere
Förderung des gesellschaftlichen Engagements, etwa durch 
Freistellungen, sind Beispiele, wie die strikte Grenze 
zwischen Erwerbsarbeit und anderen Formen der Arbeit 
durchlässig gemacht werden könnte. Solche
Überlegungen relativieren die Dominanz der Erwerbsarbeit.
Das Konzept der Green Economy wird hingegen diesen 
weitreichenden Herausforderungen einer nachhaltigen 
Arbeitsgesellschaft nicht gerecht, weil es das
transformative Potenzial nichtbezahlter Arbeit nicht
thematisiert (Gottschlich et al. 2014; Barth et al. 2016). Damit 
angesprochen sind die Innovativität, die Zeitbedarfe 
und Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht 
erwerbsförmiger Arbeit, die jenseits der ökonomischen 
Verwertungsprozesse existieren. Diesen Aspekten von 
Arbeit trägt das Konzept des Arbeitsvermögens
Rechnung. Es schließt schwerlich formalisierbare Tätigkeiten 
und Kompetenzen wie etwa Lebenserfahrung,
intuitives Handeln und damit implizites Wissen oder
Praxiswissen ein. Es macht Kompetenzen sichtbar, die für die 
anderen Formen von Arbeit relevant sind, und nicht nur 
die objektiven und prinzipiell quantifizier- und
messbaren Tätigkeiten der Produktion- und Reproduktion 
umfassen (Pfeiffer 2008: 1485). Vereinfacht
übersetzt als „Humankapital“ betont die Idee des
Arbeitsvermögens die Wertigkeit jeglicher Form menschlicher 
Arbeit (Hengsbach/Möhring-Hesse 2002). Auch der 
Begriff der Beschäftigungsfähigkeit bezeichnet
grundlegende Kompetenzen, die teilweise in Maßnahmen für 
die Arbeitsmarktintegration bereits gefördert werden. In 
Maßnahmen zur Weiterbildung findet die Stärkung des 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 149 – 
B.9 Arbeit und Zeit
150
Arbeitsvermögens und der Beschäftigungsfähigkeit
bereits Eingang.
Vergeschlechtlichte Formen von Arbeit
Arbeitsformen sind vergeschlechtlicht und können zur 
Kumulation von Benachteiligungen führen: So wird etwa 
die Sorgearbeit noch immer überwiegend von Frauen
erbracht, Frauen leisten insgesamt mehr Arbeit, erzielen
jedoch ein geringeres Einkommen und hieraus abgeleitet 
ein niedrigeres soziales Sicherungsniveau. Insgesamt 
bleibt Frauen weniger verfügbare Zeit, vor allem, wenn 
sie gering entlohnt sind. Außerdem sind sie in der
ehrenamtlichen politischen Arbeit und in politischen Ämtern, 
die häufig ehrenamtliche politische Arbeit voraussetzen, 
seltener vertreten (siehe Abschnitt B.9.3.3). 
Ein wichtiges Problem ist die gesellschaftliche
Bewertung von nichterwerbsförmiger Arbeit als Beitrag zu 
einer nachhaltigen Lebensweise. Bis in die Gegenwart 
hinein werden Arbeitsformen, die nicht der
Erwerbsarbeit zuzurechnen, aber gesellschaftlich relevant sind, 
nicht angemessen entschädigt (zur Arbeitsbewertung 
(siehe Kapitel Arbeitsmarkt.) Diese fehlende
Anerkennung verkennt den Beitrag vor allem von Frauen. 
Ein gleichermaßen anspruchsvolles und tiefgreifendes 
Transformationsprojekt wie die sozial-ökologische 
Transformation muss den Zusammenhang von
Massenproduktion und -konsumtion neu denken, und die
Ausübung von Arbeitsformen jenseits der Erwerbsarbeit als 
Teil des Alltags in einer nachhaltigen Gesellschaft
denken und fördern. Gleichzeitig wäre die Erwerbsarbeit so 
zu gestalteten, dass insbesondere die Potenziale und 
Kompetenzen von Frauen nicht verschwendet oder
abgewertet, sondern angemessen entlohnt und gefördert 
werden. 
9.2­ Geschlechterspezifische­Ungleichheiten­bei­der­
Zeitverwendung 
Erwerbsarbeit nimmt den größten Anteil der Lebenszeit 
ein, die ein Mensch in wachem Zustand verbringt. Daher 
steht sie im Fokus zeitpolitischer Diskussionen. Lange 
Arbeitszeiten lassen zu wenig Raum für selbstbestimmte 
Zeit und alternative Zeitverwendungen, etwa für
persönliche Erholung und Entwicklung, für partnerschaftliche, 
familiäre und soziale Zeit sowie für bürgerschaftliches 
Engagement oder Eigenarbeit.
Geschlechterspezifische Ungleichheiten bei der Zeitverwendung verstärken 
sich, wenn sich die Dauer der Erwerbsarbeitszeiten von 
Frauen und Männern sehr unterscheidet. 
9.2.1 Die Norm langer Arbeitszeiten
Textbox 13 – Der weite Rahmen des
Arbeitszeitgesetzes
Die Arbeitszeit von Erwerbstätigen in Deutschland ist auf 
vier Ebenen geregelt: 
1. durch Gesetze zu Arbeitszeit, Erholungsurlaub, 
Feiertagen und arbeitsrechtlichen Freistellungen
2. durch tarifliche Bestimmungen zur Dauer der 
Arbeitszeit in den Branchen und Regionen
3. durch tarifliche und betriebliche Bestimmungen zur 
Lage der Arbeitszeit und zur Mehrarbeit
4. durch einzelvertragliche, individuelle Regelungen 
des Arbeitsvertrages 
Der heute noch gültige gesetzliche Standard von 
Jahres- und Wochenarbeitszeit orientiert sich an den 
Produktionsbedingungen und der Produktivität der 
Industriearbeit in der Weimarer Republik. In der 
Arbeitszeitordnung von 1924 wurde die tägliche
Höchstarbeitszeit auf acht Stunden an sechs Werktagen
festgelegt, sodass die Arbeitszeiten auf bis zu 48 Stunden 
pro Woche begrenzt wurden. Angesichts der heutigen 
Produktivitätsstandards und Präferenzen erscheint dies 
als Standard veraltet und inakzeptabel. Dennoch wurde 
– infolge der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 
93/104/EG vom 23.11.1993 – diese veraltete
Grundstruktur in das Arbeitszeitgesetz übertragen und blieb 
bis heute Bezugspunkt für die Forderung nach
Arbeitszeitverlängerungen. Geringe Spielräume für das Leben 
außerhalb der Erwerbsarbeit und eine
geschlechterspezifische Arbeitsteilung sind in diesen gesetzlichen 
Arbeitszeitstandards gleichsam eingepreist.
Aktuell ist die Arbeitszeitverkürzung erneut ein
kontrovers diskutiertes Thema. Gewerkschaften und Teile der 
Klimabewegung fordern die 4-Tage- oder die 32-
Stunden-Woche, Arbeitgeber hingegen eine wöchentliche 
Arbeitszeit von 42 Stunden, was sie mit
Wettbewerbsfähigkeit und Fachkräftemangel begründen (Brauck/
Schmergal 2024; siehe Kapitel Arbeitsmarkt).
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 150 – 
B.9 Arbeit und Zeit
151
Durch Tarifverträge wurde die Wochenarbeitszeit seit den 
1980er Jahren sukzessive auf unter 40 Stunden und in 
der Metallbranche Westdeutschlands sogar auf 35
Stunden reduziert (siehe Textbox 13). Die Gewerkschaften 
setzten für ihre Mitglieder außerdem den arbeitsfreien 
Samstag und bis zu 30 Urlaubstage durch (WSI 2024: 
6 f.). So entstanden erhebliche zeitliche Spielräume.
Jedoch werden Tarifverträge nur in etwa jedem fünften
Betrieb angewendet; damit bieten sie nur etwa der Hälfte 
der Beschäftigten eine verlässliche Rechtsnorm, auch 
wenn sich viele Betriebe an der in den Tarifverträgen 
festgeschriebenen Arbeitszeitnorm orientieren (siehe 
Kapitel Arbeitsmarkt). Insgesamt sind aber die
Arbeitszeiten in nichttarifgebundenen Betrieben länger und die 
Löhne niedriger (Lübker/Schulten 2024: 4 f.). 
9.2.2 Sozialstrukturen von Lebensweisen 
und Konsumverhalten
Kürzere Arbeitszeiten sind eine notwendige, aber keine 
hinreichende Bedingung für umweltfreundliche und 
klimasensible Alltagspraktiken und Konsummuster. 
Vielmehr variieren Lebensweisen und -stile mit dem 
sozioökonomischen Hintergrund, allerdings in zweifach 
ambivalenter Weise. Zum einen besteht ein statistischer 
Zusammenhang zwischen Einkommen und CO
2
-
Fußabdruck: Je höher das Einkommen ist, desto höher sind 
die CO
2
-Emissionen (Beermann et al. 2021). Auch
deshalb ist es fraglich, ob die Reduzierung von Arbeitszeit zu 
einer nachhaltigeren Lebensweise führen
beziehungsweise die verfügbare Zeit nicht für emissionsintensive 
Aktivitäten genutzt wird. In der wissenschaftlichen
Debatte ist von einem Zeit-Bumerang-Effekt die Rede (time 
rebound, siehe Textbox 14). 
Zum anderen zeichnet sich ein „sozialer Bumerang- 
Effekt“ ab. Nachhaltiger Alltagskonsum und
entsprechende Konsumgüter gelten nämlich als
Kennzeichen gesellschaftlichen Wohlstands und sozialen 
Status (Brunner 2019). Die sozialstrukturelle Verortung 
nachhaltigen Konsums wird schlagwortartig mit
„ökologische[r] Mitte“ (Neckel 2018: 60) bezeichnet. Diese 
Mitte ist aufgrund des Bezugs zur Alltagsorganisation in 
Haushalten stark weiblich geprägt (siehe auch Kapitel
Ernährung). Zudem korrelieren Wissen, Aufgeklärtheit und 
Bereitschaft zum Nutzen und Verbrauch nachhaltig
produzierter Güter oder Energie mit Bildungsniveau,
Milieuzugehörigkeit und Lebensstil (Mensink et al. 2016, nach: 
Neckel 2018: 61; Destatis et al. 2024: Kapitel 12.4.3 und 
12.4.4, Abb. 2). Ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein gilt 
als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für 
umweltbewusstes Verhalten (Wendt/Görgen 2017).
Allerdings führen Umweltwissen, geäußerte Einstellungen 
oder Veränderungsbereitschaft nicht unbedingt zu 
Verhaltensänderungen (Grothmann et al. 2023: 62 ff.; 
Wendt/Görgen 2017: 65 ff.), da Alltagspraktiken Teil
eingeschliffener Routinen in der Lebensführung und
entsprechend schwer veränderbar sind (Littig 2016).
Textbox 14 – Time rebound
Eine Grundannahme in der zeitpolitischen Debatte 
lautet: Ein Mehr an verfügbarer Zeit ermöglicht es 
Beschäftigten, umweltfreundlichere beziehungsweise 
weniger klimaschädigende Lebensstile und
Konsumverhalten zu praktizieren. Die Time-rebound-Forschung 
zeigt jedoch ambivalente Ergebnisse: Statistische
positive Zusammenhänge werden vor allem dort
identifiziert, wo kürzere Arbeitszeiten mit geringeren 
Einkommen einhergehen, also weniger Spielraum für 
schädliches Konsum- oder Mobilitätsverhalten besteht 
(Hofbauer et al. 2023: 299) oder wo die kürzere
Arbeitszeit auf weniger Arbeitstage entfällt und Arbeitswege 
eingespart werden. Für den empirischen Nachweis, 
dass kürzere Arbeitszeiten grundsätzlich mit geringeren 
Emissionen einhergehen, fehlen jedoch verlässliche 
Studien (Antal et al. 2021). Zur Wirksamkeit von 
Verhaltensänderungen auf der individuellen Ebene ist 
bislang wenig bekannt. Vielmehr gibt es Hinweise, dass 
mehr verfügbare Zeit vor allem für die Erholung 
verwendet werden würde (siehe z. B. Windscheid 2023 
et al.).
Neue Verhaltensmuster und alternative Alltagspraktiken 
werden häufig mit kollektiven moralischen
Bewertungsmustern – oder deren Abwehr – verknüpft (Neckel 2018: 
68). Diese Bewertungen äußern sich als Zuschreibung 
oder subjektive Wahrnehmung moralischer
Überlegenheit. Zu beobachten ist, dass die gesellschaftliche
Debatte über die Infragestellung der gewohnten
nichtnachhaltigen Lebensweise häufig zum Streit über die richtige 
oder falsche Lebensweise führt. Gestritten wird damit 
immer auch über das jeweilige Verständnis von Freiheit 
(Nullmeier 2023). Aspekte nachhaltiger Lebensstile – 
etwa die Nutzung einer Jutetasche – werden zu
Kennzeichen vermeintlich antagonistischer Wertesysteme 
stilisiert. In den Medien zeigt sich dies etwa anhand 
der Wahrnehmung des Lastenfahrrads im öffentlichen 
Raum (Zacharakis 2021). Als Gegenbewegung zur
Stilisierung alternativer Lebensformen als moralisch
überlegen lehnen Bürger*innen Verhaltensänderungen oder 
Klimaschutzmaßnahmen häufig aus Prinzip ab. Dieser 
Antagonismus wird zunehmend durch die Dynamik in 
den Medien oder populistische Instrumentalisierung
verstärkt und heizt gesellschaftliche Spannungen an.
Populistische Politik bekommt eine Katalysatorfunktion. Die 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 151 – 
B.9 Arbeit und Zeit
152
gesellschaftliche Ablehnung von Verhaltensänderungen 
mündet dann oft in politischen Positionierungen und 
damit in soziale Reaktionen, die als moralischer oder
gesellschaftlicher Bumerangeffekt gewertet werden kann. 
Tatsächlich ist der wichtigste Faktor für die Bereitschaft 
zur Verhaltensänderung die politische Orientierung
(Destatis et al. 2024: Abb. 12.4.4, 2).
9.2.3 Kürzere Erwerbsarbeitszeiten von 
Frauen als Ergebnis kultureller 
Muster
Die Differenzen bei den Arbeitszeiten von Frauen und 
Männern sind unübersehbar. Zwar stieg seit dem
Inkrafttreten der Europäischen Beschäftigungsstrategie in 
den 1990er Jahren die Erwerbstätigenquote von Frauen 
von etwa 55 Prozent auf 77 Prozent im Jahr 2023 an 
(Destatis 2024f), und das Erwerbsvolumen von Frauen 
wuchs damit insgesamt, auch wenn die
durchschnittliche Arbeitszeit zugleich zurückging (Wanger 2025 i. E.: 
Abb. 2). Aber individualrechtlich vereinbaren Frauen per 
Arbeitsvertrag oftmals Arbeitszeiten unterhalb der
Vollzeitnorm. 
Die Teilzeitquote von Frauen ist fast viermal so hoch wie 
die von Männern (50 Prozent vs. 13 Prozent in 2023) 
(Destatis 2024g). Teilzeitarbeit ist geschlechterpolitisch 
problematisch, weil sie einen dreifachen Nachteil birgt: 
Sie erbringt ein geringeres Monatseinkommen,
entsprechend geringere Sozialversicherungsansprüche und 
reduziert die Aufstiegschancen und Aussichten auf eine 
gute Entwicklung des Lebenseinkommens. Dabei ist
Teilzeitarbeit nicht unbedingt frei gewählt, sondern häufig 
das Ergebnis sogenannter adaptiver Präferenzbildung: 
Die Anpassung der Wünsche ist im hohen Maße durch 
die institutionalisierte geschlechterspezifische
Arbeitsteilung oder belastende -bedingungen bedingt (Bothfeld 
1997). Zudem basieren in einigen frauendominierten 
Branchen, etwa im Einzelhandel, ganze
Geschäftspolitiken darauf, mit möglichst vielen Teilzeitarbeitskräften 
eine möglichst schlanke und flexible Personalstruktur
aufzubauen. Vollzeitstellen – und damit existenzsichernde 
Arbeitsplätze – sind hier kaum verfügbar.
Geschlechterspezifische Arbeitsteilung wäre ohne 
Teilzeit nicht machbar
Bis heute wird „die zweite Schicht“ der häuslichen
Sorgearbeit (Hochschild/Machung 1989) von Frauen in
Privathaushalten geleistet. Die Zeitverwendungserhebung des 
Statistischen Bundesamtes 2022 (Destatis 2024d)
belegt im Hinblick auf die geschlechterspezifische
Zeitnutzung zweierlei: Erstens arbeiten erwachsene Frauen 
(ab 18 Jahre) sogar mehr als Männer, nämlich im Schnitt 
45,5 Stunden pro Woche im Vergleich zu 44,3 Stunden 
bei den Männern. Dies ist der Fall, sobald die für die 
bezahlte und unbezahlte Arbeit aufgewendete Zeit
addiert wird; zur unbezahlten Arbeit zählen die
Haushaltsführung, Kinderbetreuung, die Sorge für pflegebedürftige 
Angehörige, ehrenamtliches Engagement oder die 
Unterstützung von Personen, die nicht im eigenen
Haushalt leben. Allein auf die unbezahlte Arbeit entfielen 
2022 bei Frauen 29 Stunden 52 Minuten, bei den
Männern 20 Stunden und 42 Minuten pro Woche. Zweitens 
weisen Frauen andere Zeitverwendungsprofile auf: Sie 
verbringen pro Woche rund 13 Stunden mit Kochen und 
Putzen, Männer nur etwa 6,5 Stunden. Das Statistische 
Bundesamt beziffert den Gender Care Gap auf 44,3
Prozent; der Gender Care Gap bezeichnet den höheren
Aufwand für Sorgearbeit. Umgekehrt resultiert aus
kürzeren Arbeitszeiten bei Männern nicht automatisch eine 
geschlechtergerechtere Arbeitsteilung. Dies zeigten 
sozialwissenschaftliche Untersuchungen erstmals bei 
der Einführung der 28-Stunden-Woche bei Volkswagen 
(Raasch et al. 1998) und bestätigten dies teilweise durch 
die Erfahrungen in der Coronapandemie (Franzke 2024).
Teilzeitarbeit macht belastende Arbeitsbedingungen 
erst erträglich
Eine fehlende schützende Gestaltung von
Arbeitsbedingungen und lange Arbeitszeiten können der 
Grund für den Wunsch vieler Beschäftigter nach
kürzeren Arbeitszeiten sein. In den SAGHE-Berufen (Soziale 
Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheit 
und Pflege und Erziehung und Bildung – SAGHE) gibt 
es viele überwiegend weibliche Beschäftigte, die ihre 
Arbeitszeit aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung oder 
fehlender zeitlicher Flexibilität reduzieren (Backhaus et 
al. 2020: 50). 
Auch wird von deutlich überdurchschnittlichen
Krankenständen etwa für das Personal in den Kitas berichtet 
(Akko 2024), in der Krankenpflege scheidet ein hoher 
Anteil des überwiegend weiblichen Personals frühzeitig 
aus dem Beruf aus. Ursächlich hierfür sind a) die knappe 
Personalbemessung, b) eine schwache
Interessenvertretung der Pflegeberufe sowie c) eine ungerechte 
Arbeitsbewertung, die zu geringeren Löhnen führt und 
die Berufsbindung zusätzlich schwächt (Betzelt/Bothfeld 
2021; siehe auch Kapitel Arbeitsmarkt). 
Infolgedessen ist die Altersvorsorge in dieser
Berufsgruppe prekär, Altersarmut ist vorprogrammiert (Blank/
Schulz 2015). Kürzere Vollzeitarbeit, eine angemessene 
Ausstattung mit Personal und eine bessere
öffentliche Finanzierung der sozialen und Gesundheitsdienste 
würde die Übernutzung der Arbeitskraft der Betroffenen 
beenden, den Beschäftigten bessere Chancen auf eine 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 152 – 
B.9 Arbeit und Zeit
153
auskömmliche Alterssicherung bieten, die Abwanderung 
knapper Arbeitskräfte bremsen beziehungsweise die 
Rückkehr von Pflegekräften ermutigen (Auffenberg et al. 
2022). Allerdings bestehen mit dem Ehegattensplitting, 
der beitragsfreien Mitversicherung in der
Krankenversicherung und der geringfügigen Beschäftigung starke 
Anreize für die Teilzeitbeschäftigung von Frauen – nicht 
nur für die Beschäftigten in den sozialen Diensten.
9.2.4 Marginalisierung von Frauen in 
Teilzeitarbeit und Minijobs
Die Mehrheit der Beschäftigten wünscht sich kürzere 
Arbeitszeiten. Dies lässt sich zum einen mit einer hohen 
Arbeitsbelastung, mit Vereinbarkeitsproblemen, aber 
auch mit häufig geleisteter Mehrarbeit erklären. Im 
Gesamtdurchschnitt liegen die gewünschten
Wochenarbeitszeiten rechnerisch seit den 1980er Jahren stabil 
bei etwa vier Stunden unter der tatsächlich gearbeiteten 
wöchentlichen Stundenzahl (Wanger/Weber 2023).
Allerdings sind bei Frauen die Diskrepanzen aufgrund der 
kürzeren Wochenarbeitszeiten geringer als bei Männern. 
Eine Ausnahme bilden die Beschäftigten in Minijobs: Sie 
würden ihre Arbeitszeit lieber verlängern – Männer und 
Frauen gleichermaßen um etwa fünf Stunden (ebd.: 18 f.). 
2022 gaben mehr als ein Drittel der Minijobber*innen an, 
lieber in langer Teilzeit (25 bis 34 Stunden, 14 Prozent) 
oder Vollzeit arbeiten zu wollen (mindestens 35 Stunden, 
22 Prozent) (ebd.: Abb. 6). Der Erste und Zweite
Gleichstellungsbericht verwies bereits auf die Fehlanreize von 
Minijobs gerade für Frauen (Bundesregierung 2013, 
2017).
Dennoch wird befürchtet, dass die Realisierung der
Wünsche nach kürzeren Arbeitszeiten den Mangel an
Fachkräften verschärfen würde, denn tatsächlich gilt: Würden 
alle Arbeitszeitpräferenzen realisiert, sänke das
Erwerbsarbeitsvolumen (Wanger/Weber 2023: 11 ff.; siehe 
auch Kapitel Arbeitsmarkt). Allerdings gibt es Hinweise 
darauf, dass Arbeitszeitverkürzungen durch
Produktivitätssteigerungen und durch weniger Krankheitstage 
der Beschäftigten ausgeglichen würden (Arlinghaus et 
al. 2024). Zudem lassen sich viele Wünsche nach einer 
Verkürzung der Arbeitszeit aus finanziellen oder
betrieblichen Gründen nicht realisieren (Wanger/Weber 
2023: 11 ff.). Tatsächlich sind Teilzeitphasen meistens 
über Jahre oder gar Jahrzehnte stabil und Übergänge in 
eine Vollzeitbeschäftigung eher selten (Bothfeld/O’Reilly 
2000); eine jüngere Studie findet sogar Hinweise
darauf, dass die Elterngeldreform 2007 zur Etablierung 
einer „Teilzeitkultur“ bei Müttern geführt habe und diese 
nur selten von Teilzeit in Vollzeitarbeit wechselten –
zumindest in Westdeutschland (Brehm/Milewski 2024).
9.2.5 Zeitautonomie, Zeitarmut und 
Gesundheit
Eine selbstbestimmte Alltagspraxis ist relevant für die 
Ausgestaltung der Grenze zwischen bezahlter und
unbezahlter Arbeit. Die Regulierung etwa von ortsflexibler 
Arbeit (Homeoffice), die gleichermaßen ermöglicht 
und schützt, etwa durch die Zeiterfassung, schafft
erhebliche Handlungsspielräume (vgl. Bundesregierung 
2021b), ebenso die Möglichkeit zur selbstbestimmten 
Gestaltung der Erwerbsarbeitszeit. So zeigte etwa eine 
große Arbeitszeitbefragung der IG Metall 2017, dass 
es für die Beschäftigten wichtig ist, kurzfristig einen 
Tag frei nehmen oder den Arbeitstag für eine andere 
Aktivität für einige Stunden unterbrechen zu können 
(IG Metall 2017). Tatsächlich hat nur etwa die Hälfte 
der Beschäftigten diese kurzfristigen
Flexibilisierungsmöglichkeiten (Backhaus et al. 2020: 98). 
Lange und unflexible Arbeitszeiten sind zusätzlich
problematisch, wenn sie mit besonderen Belastungen
einhergehen – aufgrund der Arbeit selbst oder aufgrund 
von Konflikten am Arbeitsplatz. Gesundheitliche
Beeinträchtigungen aufgrund langer oder mit hohen
betriebsseitigen Flexibilitätsanforderungen verbundenen 
Arbeitszeiten werden regelmäßig von der Bundesanstalt 
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin untersucht (Nold et 
al. 2024). Der Gesundheitsreport der Techniker
Krankenkasse berichtet regelmäßig über den Krankenstand in 
ihrem Organisationsbereich: So steigt der Krankenstand 
mit dem Alter an und liegt bei Frauen durchweg um 10 
bis 20 Prozentpunkte höher als bei Männern. Frauen 
zwischen 25 und 34 Jahren weisen mit 15,5 Tagen den 
geringsten Wert auf, für Frauen ab 50 Jahre wurden im 
Jahr 2023 über 20 Tage und für die 60- bis 64-
jährigen Frauen sogar 34,4 Krankentage verzeichnet (TK 
2024: 58, Tab. A6). Kurzfristige Erkrankungen, die der 
Krankenkasse nicht gemeldet werden, wurden dabei 
nicht mitgerechnet. Dass psychische Erkrankungen und 
Erkrankungen des Skelettsystems die häufigsten
Diagnosen sind (ebd.) deutet auf eine erhebliche Belastung 
durch Stress hin. Dass der Wunsch nach kürzeren
Arbeitszeiten auch durch die physische Belastung ausgelöst 
wird, zeigt die regelmäßige Beschäftigtenbefragung 
der Arbeitnehmerkammer Bremen 2023: Mehr als ein 
Drittel der Beschäftigten über 55 Jahre würden ihre 
Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund 
einer hohen Arbeitsbelastung gerne reduzieren (Salot 
2024: 3). Dies gilt zum Beispiel für die Beschäftigten in 
den Kitas (siehe Kapitel Arbeitsmarkt). Eine Belastungs-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 153 – 
B.9 Arbeit und Zeit
154
kumulation kann entstehen, wenn die Arbeit zusätzlich 
in das soziale Leben eingreift und die Work-Life-Balance 
unterminiert (Arlinghaus et al. 2024: 67).
Frauen geben außerdem an, unter größerer Zeitnot als 
Männer zu leiden: Mehr als der Hälfte von ihnen fehlt 
Zeit für das Ausruhen, für sich selbst, für Freund*innen, 
aber auch für die Weiterbildung. Die Werte für die
Männer liegen 5 bis 8 Prozentpunkte darunter. Für die
Erwerbsarbeit geben ein Fünftel der Befragten (23,8
Prozent der Männer und 17,2 Prozent der Frauen) an, zu viel 
Zeit aufzuwenden (Destatis 2024h). Einen vorzeitigen 
Eintritt in den Ruhestand (mit spätestens 64 Jahren) 
wünschen sich rund zwei Drittel der älteren Beschäftigen 
(ab 51 Jahre) und nennen dafür vor allem den Wunsch 
nach mehr freier Zeit (83 Prozent), aber auch – vor allem 
in der Pflege – die Anstrengung bei der Arbeit (45
Prozent) oder gesundheitliche Probleme (42 Prozent)
(Ebener et al. 2023: 20 f.). Interessanterweise würden die
Befragten weiterarbeiten wollen, könnten sie den Umfang 
(66 Prozent) und die Lage der Arbeitszeit (56 Prozent) 
selbst bestimmen (ebd.: 39). 
Kurz, der Zusammenhang zwischen Zeitarmut und 
Gesundheit ist ebenso gut belegt wie die positiven
Effekte von „Zeitwohlstand“ auf die Gesundheit (siehe 
etwa die Auflistung in: Dengler et al. 2024: 7 f.).
Gesundheitsfördernder Zeitwohlstand wiederum kann mit
positiven Effekten für das Klima verbunden sein – etwa, wenn 
in den Bereichen der Mobilität und Ernährung mehr Zeit 
für gesundheitsfördernde und klimafreundliche
Alltagspraktiken zur Verfügung steht (ebd.: 10).
9.2.6 Wie Frauen und Männer ihre Zeit 
verwenden
Zentraler Aspekt des Selbermachens in der Alltagspraxis 
ist die Herstellung von Lebensmitteln und die Ernährung 
in den Familien. Beides wird überwiegend von Frauen 
geleistet (siehe Kapitel Ernährung). Als weitere zentrale 
Alltagspraxis gilt in der Umweltsoziologie das
Reparieren, das die Nutzung von Gebrauchsgegenständen und 
das Konsumverhalten verändert, sodass dies durch ein 
„Recht auf Reparatur“ gefördert werden sollte (Jaeger-
Erben/Hielscher 2023: 175; siehe Kapitel Zirkuläre
Wirtschaft). Dabei können Reparaturen individuell im Alltag 
oder im Rahmen sozialer Settings wie
nachbarschaftlicher oder familiärer Unterstützung oder in
Reparaturinitiativen erbracht werden. Die quantitative
Zeitverwendungserhebung lässt allerdings kaum belastbare 
Schlüsse auf die Praxis des Reparierens zu, da die
hierfür aufgewendeten Zeitkontingente sehr gering sind: So 
verwenden Männer für Bauen und handwerkliche
Tätigkeiten elf Minuten und Frauen drei Minuten täglich
(Destatis 2024d). Die Notwendigkeit der Reparaturen
langlebiger Gebrauchsgüter sollte nicht allein aus der Sicht 
von Konsument*innen, sondern auch im Zusammenhang 
mit den Produktionsprozessen gesehen werden. Design 
und Komponenten dieser Gebrauchsgüter sind einem 
Kalkül des Verschleißes unterworfen. Die Alltagspraxis 
des Reparierens könnte wesentlich erleichtert werden 
durch die Veränderung dieses Kalküls bei der
Produktion langlebiger Gebrauchsgüter, zum Beispiel durch die 
Austauschbarkeit von Komponenten. 
Der Aufwand für die Pflege und Instandhaltung des
Hauses inklusive Putzen ist vergleichbar gering, allerdings 
mit einem umgekehrten Vorzeichen. Für Frauen sind die 
Pflege, Herstellung oder Reparatur von Textilien, also 
die klassischen Handarbeiten wichtiger als für Männer. 
Damit verbringen etwa ein Viertel der Frauen (26,8
Prozent), aber nur knapp 7 Prozent der Männer täglich Zeit, 
im Gesamtdurchschnitt allerdings nur 16 respektive 3 
Minuten täglich. Dem Gärtnern kommt eine
vergleichbar geringe Rolle zu: Hierfür wenden die Deutschen laut 
Zeitverwendungserhebung im Gesamtdurchschnitt rund 
22 Minuten pro Woche auf, bei einem Beteiligungsgrad 
von rund 22 Prozent bei den Männern und 29 Prozent 
bei den Frauen (ebd.). Immerhin: Das Bundesinstitut 
für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) schätzt die 
Anzahl der aktiv bewirtschafteten Kleingärten (ohne 
Hausgärten) in Deutschland auf bis zu 1,2 Millionen 
(BBSR 2019: 19). Doch gerade hier ist bekannt, dass 
ein Generationenwechsel im Gange ist, wobei die
Coronapandemie und das Urban Gardening den privaten 
Garten- und Gemüseanbau vermutlich wieder attraktiv 
auch für junge Menschen gemacht hat (Paetzelt 2022). 
Tatsächlich gibt es – abgesehen von dem alltagskulturell 
einschlägigen geschlechtertypischen Bild des Mannes 
im Baumarkt (Kutzner/Ulland 2023; Voges 2017) –
wenige belastbare empirische Befunde über die
Sozioökonomie und die Bedingungen und Barrieren für das 
Selbermachen oder Reparieren.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 154 – 
B.9 Arbeit und Zeit
155
9.3 Lösungsansätze zur Gestaltung von Zeit und Arbeit
Wie kann der Zusammenhang von Zeit und Arbeit so
gestaltet werden, dass Lebensweisen nachhaltiger und
geschlechtergerechter werden und über deren Verteilung 
nicht allein Beschäftigte und Arbeitgeber verhandeln? 
Für mehr Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit 
bedarf es nicht nur der Bereitstellung von Diensten und 
Infrastrukturen, sondern auch innovativer Verfahrens- 
und Beteiligungsstrukturen, um die Menschen zu
interessieren und für Akzeptanz zu werben. 
9.3.1 Öffentliche Daseinsvorsorge am 
Beispiel der Sorgearbeit
Die feministische Perspektive auf die sozial-ökologische 
Transformation verweist vor allem auf die ungleiche
Verteilung der Sorgearbeit (Biesecker 1995; Dengler/Lang 
2022; Winker 2015). Eine zentrale Forderung ist daher 
die nach dem Ausbau der sozialen Daseinsvorsorge, zu 
der auch die Kinderbetreuung zählt. Der bedarfsgerechte 
Ausbau der Kinderbetreuung entlastet Familien, wenn die 
Betreuungsarbeit aus den Haushalten ausgelagert, also 
„defamilisiert“ wird. Die Sorgearbeit würde damit nicht 
mehr den privaten Haushalten auferlegt, sondern als
öffentliche Aufgabe definiert. Für viele Mütter entstünden 
damit neue Chancen für die Teilhabe am Arbeitsmarkt, 
beziehungsweise für Eltern generell ein höherer
Zeitwohlstand. Vermutlich auch aufgrund der wachsenden 
Kinderbetreuungsmöglichkeiten stieg das weibliche
Erwerbsvolumen in Deutschland zwischen 2000 und 2019 
um etwa 13 Prozentpunkte – trotz des Absinkens der 
durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von Frauen
(Wanger 2025, i. E.). Dennoch: Das Betreuungsangebot ist bis 
heute nicht bedarfsdeckend. Die Bertelsmann-Stiftung 
bezifferte die bundesweite Lücke für 2023 auf 384.000 
fehlende Plätze (Bertelsmann Stiftung 2022). Die
täglichen Betreuungszeiten sind viel zu kurz oder nicht 
verlässlich, was vor allem Alleinerziehenden
schwerwiegende Probleme in der Bewältigung des Alltags 
macht (Böhme/Kramer 2024: 25 f.). Viele Frauen wählen 
Teilzeitarbeit aufgrund der familiären Sorgearbeit, was 
für Alleinerziehende kaum realisierbar ist – erst recht 
nicht bei fehlenden Unterhaltszahlungen. Anders ist dies 
in den nordischen Ländern und in Frankreich: Dort hat 
die flächendeckende Kinderbetreuung eine sehr viel 
größere Priorität (Abrahamson 2020). In Schweden und 
Dänemark ist sie verbunden mit kurzen Arbeitszeiten 
und in Frankreich mit Vollzeitarbeit beider Eltern –
allerdings auf Basis der gesetzlichen 35-Stunden-Woche
(Lechevalier 2019). In Deutschland fordert die Vereinbarung 
von Beruf und Familie Eltern noch immer sehr heraus, 
dabei entsprechen lange Arbeits- und Betreuungszeiten 
oftmals weder den Präferenzen der Eltern noch den
Bedürfnissen der Kinder (Seehausen 1995). Wirkliche
Wahlfreiheit im Zuge der sozial-ökologischen Transformation 
würde bedeuten, dass bedarfsdeckende Betreuungs- und 
Pflegedienstleistungen als Teil der öffentlichen
Daseinsvorsorge selbstverständlich sind und die Hürden für eine 
geschlechtergerechte Arbeitsteilung endlich abgebaut 
werden (Evans/Wirth 2023: 29).
Eine weitere Entlastung für Bürger*innen im Alltag könnte 
die Verbesserung der Information über den Zugang zu 
sozialen Dienstleistungen bieten, etwa mithilfe einer 
digitalen Infrastruktur. Die Entwicklung digitaler
Instrumente steckt in den sozialen Diensten jedoch noch in den 
Kinderschuhen (Klenk 2022). Relevant sind auch andere 
Bereiche, etwa die öffentlichen Dienste, die Mobilität, die 
Energieversorgung und viele mehr, wo durch die
Digitalisierung Prozesse der Alltagsorganisation beschleunigt 
und die Menschen entlastet werden könnten. Allerdings 
müssen die Beschleunigungs- und Entlastungswirkungen 
durch die Digitalisierung in der alltäglichen Lebensweise 
auf gesellschaftliche Gruppen beobachtet und geeignete 
Interventionsverfahren entwickelt werden, denn
Digitalisierung als sich selbst vorantreibender Prozess kann
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern fortschreiben 
oder auch vertiefen (Oliveira 2017). 
Berücksichtigt werden sollten auch Überlegungen, die 
zum Beispiel Rosa (2005) zur gesellschaftlichen
Beschleunigung anstellt, die durch den technologischen 
Fortschritt angetrieben wird. Beschleunigung kann aus 
verschiedenen Gründen in Überforderung alltäglicher 
Lebensweisen umschlagen. Sie hat dabei verschiedene 
Gesichter, und es bedarf einer Reflexion und immer auch 
der Fragen: Haben alle die Chance, mitzukommen?
Welcher Maßnahmen bedarf es, um dies zu gewährleisten?
9.3.2 Autonomie durch arbeitsmarkt- 
und sozialpolitische Absicherung
Lohnersatzleistungen, etwa das BAföG oder das
Arbeitslosengeld während einer Weiterbildungsmaßnahme, 
schaffen zeitliche Spielräume für andere Tätigkeiten. 
Das „männliche Ernährermodell“ und die starke
Erwerbszentrierung des deutschen Sozialstaats grenzen die
sozialen Risiken auf ein enges Spektrum ein (siehe Erster 
und Zweiter Gleichstellungsbericht). Allerdings werden 
seit den 1980er Jahren sukzessive zunehmend auch 
nicht bezahlte Tätigkeiten durch Lohnersatzleistungen 
geschützt: Gerade die Elternschaft ist durch das
Elterngeld und die rentenrechtliche Anerkennung von Kinder-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 155 – 
B.9 Arbeit und Zeit
156
erziehungsphasen inzwischen recht gut abgesichert, im 
sehr viel geringeren Maße auch Phasen, in denen die 
Erwerbsarbeit für die Pflege von Angehörigen reduziert 
oder unterbrochen wird (Bothfeld 2012). Für andere 
Sachverhalte, die nicht als soziale Risiken wie
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Unfall und neuerdings auch 
Elternschaft und Pflege gelten, sind die Möglichkeiten 
der bezahlten Freistellung begrenzt, etwa die Phasen 
der Selbstsorge (Erholungsurlaub oder Sabbaticals), des 
bürgerschaftlichen Engagements oder der
Weiterbildung (Jurczyk/Mückenberger 2020). In der sozial-
ökologischen Transformation wird der Bedarf an zeitlichen 
Freiräumen jedoch eher steigen, etwa wenn Beschäftigte 
eine berufliche Neuorientierung oder Arbeitslose neue 
Qualifikationen benötigen (siehe Kapitel Arbeitsmarkt). 
Ein Recht auf Weiterbildung, das wie bei der
österreichischen Bildungskarenz mit einer bezahlten
Freistellung verbunden wäre, ist derzeit in Deutschland nicht 
vorgesehen (siehe Kapitel Arbeitsmarkt).
9.3.3 Stärkung des bürgerschaftlichen 
Engagements
Die sozial-ökologische Transformation wird nicht nur 
im Haushalt oder am Arbeitsplatz vermittelt und dort 
in neue Praktiken überführt. Alle Mitglieder und
Organisationen der Gesellschaft müssen sie tragen. Hierbei 
spielen Organisationen der Zivilgesellschaft eine
wichtige Rolle: Bürger*innen tragen nämlich als
„konstruktive Kraft im Transformationsprozess“ (Klein et al. 2020: 
73) dazu bei, Projekte für die sozial-ökologische
Transformation umwelt- und klimafreundlicher zu gestalten, 
aber auch geschlechtergerechtere Einstellungen zu
befördern. Durch ehrenamtliche Arbeit in
zivilgesellschaftlichen Organisationen können innovative Strategien
entstehen (Heinze 2020). In der Klima(-anpassungs-)politik 
wirken zivilgesellschaftliche Non-Profit-Organisationen, 
in denen häufig ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige 
zusammenarbeiten, in vier Formen mit:
1. Non-Profit-Organisationen können sich anwaltlich 
für Verhaltensänderungen einsetzen, etwa durch 
Beratung oder Kampagnen, in der Gesellschaft 
oder in Unternehmen; 
2. Non-Profit-Organisationen betreiben eine umwelt- 
und klimapolitische Interessensvertretung;
3. Vereine, die nicht auf das Klimaziel ausgerichtet 
sind, können Maßnahmen zum Klimaschutz 
umsetzen oder Klimaschutz als Gegenstand der 
Arbeit thematisieren;
4. Non-Profit-Organisationen beteiligen sich an 
staatlich geförderten Maßnahmen, etwa an der 
Krisenbewältigung infolge von Unwettern (Schubert 
2024: 3).
Laut der Befragung zivilgesellschaftlicher
Organisationen des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft 
e. V. (ZiviZ 2023) fühlen sich bereits 31 Prozent der 
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland 
dem Klimaschutz in einer der vier Formen verpflichtet, 
weitere 12 Prozent wollen diese Aspekte in naher
Zukunft entwickeln (Schubert 2024: 3). Da sich viele
zivilgesellschaftliche Organisationen im Umwelt- und
Klimaschutz auch als Orte der politischen Willensbildung 
verstehen, fühlen sich überproportional viele von ihnen 
(11 Prozent im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt von 
5 Prozent) jedoch durch die geplanten Veränderungen 
des Gemeinnützigkeitsrechts verunsichert (Schubert et 
al. 2023b: 6). Da die ökologische Transformation auf die 
Mitarbeit und Beteiligung der Bürger*innen angewiesen 
ist, wächst die Bedeutung der zivilgesellschaftlichen
Organisationen und des (ehrenamtlichen)
bürgerschaftlichen Engagements eher noch weiter. 
Rund 40 Prozent der Deutschen engagieren sich bereits 
ehrenamtlich, Frauen jedoch mit einem geringeren
Zeitumfang als Männer. Mehr als sechs Stunden pro Woche 
wenden nur 14,5 Prozent der Frauen, aber 19,6
Prozent der Männer auf (Simonson et al. 2020: 29). Dabei 
widmen sich Frauen vor allem dem sozialen Bereich, 
Männer hingegen dem technischen Bereich oder dem 
Sport. Für Umwelt- und Klimaschutz sind nur etwa 4
Prozent der Frauen und 3,5 Prozent der Männer engagiert; 
politisches Engagement ist eher selten, aber bei
Männern doppelt so häufig wie bei Frauen (3,9 Prozent vs. 
1,8 Prozent). Zudem nehmen Männer im Ehrenamt
häufiger Führungspositionen ein (30,2 Prozent) als Frauen 
(22,1 Prozent) (ebd.: 23). 
Wenn zivilgesellschaftliches Engagement zu Recht 
zunehmend als demokratische Praxis anerkannt 
wird, bedarf es dringend einer Überarbeitung der 
Engagementstrategie des Bundes und der besonderen 
Berücksichtigung der Zeit- und Geschlechteraspekte im 
Ehrenamt.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 156 – 
B.9 Arbeit und Zeit
157
9.3.4 Zeitpolitik als 
Gesellschaftsgestaltung in der 
sozial-ökologischen Transformation
Die Umverteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit bleibt 
Dreh- und Angelpunkt einer geschlechtergerechten 
sozial- ökologischen Transformation. Eine politische 
Strategie, die das Verhältnis zwischen Ökologie, Arbeit 
und Zeit neu justiert und dabei Spielräume für eine
geschlechtergerechte Gesellschaft bietet, muss darauf
gerichtet sein, den Androzentrismus bei der
gesellschaftlichen Beteiligung und politischen Entscheidungen zu 
überwinden. Sie sollte an vier Punkten ansetzen: 
1. Förderung neuer Zeitstrukturen: Hier sind vor 
allem solche Maßnahmen zu empfehlen, die das 
Bewusstsein für gesellschaftliche und teilweise 
auch verrechtlichte Zeitstrukturen fördern und mit 
denen sich alternative Zeitstrukturen etablieren 
lassen. 
2. Gestaltung institutioneller Strukturen: Sie betrifft 
sowohl die Veränderung von Zeitstrukturen wie 
Dienst- und Servicezeiten als auch die
Bereitstellung von Infrastrukturen wie Agenturen oder 
Plattformen, die alternative ökologische
Alltagspraktiken sowie zivilgesellschaftliches Engagement 
fördern. 
3. Stärkung kollektiver Rechte: Mit ihr sollen 
Anspruchsrechte als gemeinsame, kollektiv 
gewollte und geteilte Rechte von Gruppen gestärkt 
werden, zum Beispiel im Rahmen der Tarifpolitik. 
Dann wären Bedarfe nicht Ausdruck
individueller Lebenssituationen, sondern als legitimer 
Leistungsstandard anerkannt, der für die
Gemeinschaft schutzwürdig ist, etwa der sozialversicherten 
Beschäftigten oder Gewerkschaftsmitglieder. 
4. Individuelle Rechte sollten dort gestärkt werden, 
wo Bürger*innen eigene Lebensprojekte in ihren 
Lebens- und Erwerbsverlauf selbstbestimmt 
einordnen möchten. Dazu gehören die sogenannten 
„Ziehungsrechte“ (Jurczyk/Mückenberger 2020), 
die auf die Stärkung der individuellen
Anpassungsbereitschaft oder der Qualifikationen abzielen. Sie 
sind aber nicht notwendigerweise an die marktliche 
Verwertbarkeit gebunden.
9.4 Handlungsempfehlungen
Mehrebenenstrategie für Zeitpolitik entwickeln
Um ein neues Verständnis für Zeit zu entwickeln und die 
Wertschätzung für Zeit zu stärken, sind internationale, 
nationale und kommunale Strategien notwendig.
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die 
Time Use Initiative durch eine deutsche Initiative 
zu unterstützen, mit dem Ziel das „Recht auf Zeit“ in 
die SDGs zu integrieren. Auf Bundesebene sollte ein 
Forschungsprogramm aufgelegt werden, mit dem 
folgende Ziele verfolgt werden:  a) Der Ist-Zustand 
gesellschaftlicher zeitbedingter Probleme –
insbesondere für Menschen mit Sorgeverpflichtungen 
– sollte erfasst werden, b) eine Bestandsaufnahme 
guter nahräumlicher, nationaler und internationaler 
Praktiken sollte vorgenommen werden, c) die
Entwicklung eines nachhaltigen Umgangs mit der
Vielfalt von Zeiten auf der regionalen und lokalen Ebene 
sollte gefördert werden. Ein besonderer Stellenwert 
sollte der natur-, ingenieurs- und
sozialwissenschaftlichen Beforschung des Zusammenhangs zwischen 
Zeitnutzung, Umwelt- und Klimaschutz und sozialer 
Ungleichheit und deren interdisziplinärer
Verknüpfung eingeräumt werden.
• Zeitpolitische Gestaltungsmaßnahmen unter
Beteiligung Betroffener setzen in der Regel auf
kommunaler und regionaler Ebene an. Die Bundesregierung 
sollte daher Kommunen und Regionen auf geeignete 
Weise bei der Schaffung von Experimentierräumen 
und der Einrichtung lokaler Agenturen unterstützen. 
Diese Agenturen sollten die Zeitgestaltungen vor 
Ort moderieren und zeitpolitische Beratung
anbieten. Bürger*innen sollten in solchen
Experimentierräumen alternative Alltagspraktiken erproben, zum 
Beispiel Gemeinwesenarbeit und Eigenarbeit.
Arbeitszeit verkürzen und verträglich gestalten
Eine kürzere Wochenarbeitszeit verbessert die
Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und nichterwerbsförmiger 
Arbeit und erhöht das Erwerbspotenzial von Frauen. 
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher, 
betriebliche Strategien für die Verkürzung und die 
sozial verträgliche Verteilung von Arbeitszeit zu
unterstützen. Zudem sollte die gesetzliche
Brückenteilzeit verbessert werden. Hierfür ist der Vorschlag des 
Deutschen Juristinnenbunds e. V. (djb 2016) für ein 
Wahlarbeitszeitgesetz zu prüfen. 
• Um vor allem Frauen an der Ausgestaltung
betrieblicher Arbeitsbedingungen besser zu beteiligen, 
empfiehlt die Sachverständigenkommission, in die 
Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeit-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 157 – 
B.9 Arbeit und Zeit
158
gebers (§ 81 BetrVG) eine einstündige Freistellung 
pro Woche (Demokratiezeit) einzufügen, gemäß 
DGB-Reformentwurf zum
Betriebsverfassungsgesetz. Die Beschäftigten sind demnach zur Erörterung 
ihrer Beteiligungsrechte bei den Verfahren,
Maßnahmen und Änderungen nach Abs. 1–4 im
erforderlichen Maß von der Arbeit freizustellen, mindestens 
eine Stunde pro Woche (AuR o. J.).
• Das Arbeitszeitgesetz sollte dahingehend reformiert 
werden, dass die gesetzliche Norm an die
mehrheitlich praktizierten Wochenarbeitszeiten angepasst 
wird.
• Die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz soll durch 
die Gewährung kurzfristiger time-outs ergänzt
werden; im Dritten Gleichstellungsbericht wurde in
diesem Sinne die Gewährung von Vereinbarkeitspausen 
vorgeschlagen (Bundesregierung 2021b: 184).
Pausenzeiten müssen so neu geregelt werden, dass die 
biologische Regeneration und die Vereinbarung mit 
anderweitigen Anforderungen erleichtert wird. 
Gesellschaftlich notwendige Arbeit sozial absichern
Um soziale Härten zu reduzieren und der privaten Pflege 
Angehöriger endlich zu angemessener
gesellschaftlicher Anerkennung zu verhelfen, bedarf es einer
ausreichenden arbeitsrechtlichen Freistellung von
Beschäftigten, die Angehörige pflegen, der Regelung ihres 
Unterhalts sowie der rentenrechtlichen Absicherung der 
pflegenden Angehörigen. 
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt als
Sofortmaßnahme nach dem Vorbild der
Kindererziehungszeiten Berücksichtigungszeiten für
Pflegezeiten von bis zu acht Jahren. Damit würden Verluste 
bei der Altersvorsorge aufgrund pflegebedingter 
Teilzeitarbeit abgemildert. Das im Rahmen des
Gesetzes über die Familienpflegezeit
(Familienpflegezeitgesetz – FPfZG) gewährte Darlehen sollte in ein 
Pflegegeld nach dem Vorbild des Elterngeldes
umgewandelt werden. Gleichzeitig sollte mit gezielten 
Gleichstellungs- und Fördermaßnahmen
sichergestellt werden, dass erworbene Chancen und Rechte 
in der Erwerbsarbeit (z. B. für den beruflichen
Aufstieg) bestehen bleiben. 
• Um das Risiko der Altersarmut grundsätzlich
einzudämmen, empfiehlt die
Sachverständigenkommission, die Regelung zur Grundrente weiter zu
verbessern, damit der weitverbreiteten Angst und Sorge 
um die Sicherheit im Alter entgegengewirkt wird.
Persönliche Entwicklung, Arbeitsvermögen und 
Beschäftigungsfähigkeit sichern
Es bedarf es der Unterstützung „atmender Lebensläufe“ 
nach dem „Optionszeitenmodell“ (Jurczyk/
Mückenberger 2020). Zum einen sichert dies langfristig die 
persönliche Entwicklung und das Arbeitsvermögen
beziehungsweise die Beschäftigungsfähigkeit aller
Erwerbspersonen. Zum anderen vergrößert es das
Potenzial für nachhaltige Lebensweisen, etwa für Eigenarbeit, 
die Erprobung von Subsistenzwirtschaft oder Ähnliches.
Konkret ist die Einführung der Weiterbildungszeit nach 
dem österreichischen Vorbild der Bildungskarenz zu 
prüfen. In diesem Rahmen werden Weiterbildungen mit 
einem relativ großzügig definierten Berufsbezug
gefördert und unter bestimmten Bedingungen durch das 
Arbeitslosengeld unterstützt. Für die Realisierung nicht 
eng berufsbezogener Vorhaben sollte geprüft werden, 
wie sechs- beziehungsweise zwölfmonatige Sabbaticals 
ermöglicht werden können. Eine weitere Verbesserung 
der Grundrente könnte Erwerbsunterbrechungen
abfedern und damit einen wichtigen Beitrag zu „atmenden 
Erwerbsverläufen“ leisten. 
Lokale gemeinnützige Arbeit fördern
Für kooperative Wirtschaftsformen und Initiativen des 
lokalen Gemeinwesens (Commons) braucht es Räume, 
Infrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit, also gute 
Rahmenbedingungen.
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt die 
Schaffung guter Rahmenbedingungen für
kooperative Wirtschaftsformen und Initiativen des lokalen
Gemeinwesens, wie etwa Kooperativen,
gemeinschaftliche Werkstätten und gemeinschaftlich geteilte 
Ressourcen. Zudem beinhaltet dies die Gründung 
sozialer Agenturen, an denen die Sozialverbände 
und ihre lokalen Gliederungen beteiligt wären,
analog zu lokalen (gemeinnützigen)
Klimaschutzagenturen (z. B. in der Bremer Umweltberatung, die durch 
die Klimaschutzagentur energiekonsens geleistet 
wird). Ziel dessen wäre die Stärkung des lokalen
solidarischen Gemeinwesens im Bereich des
gemeinschaftlichen generationenübergreifenden Wohnens, 
der Familien- und Schülerhilfe, der Betreuung
Zugewanderter und der Unterstützung älterer Menschen 
sowie die Förderung nachhaltiger Alltagspraktiken 
wie der des Reparierens, Gärtnerns oder Kochens.  
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 158 – 
B.9 Arbeit und Zeit
159
• Im Fokus solcher Programme steht nicht die
Erbringung von Dienstleistungen, sondern die Information 
und Beratung von Bürger*innen und
gegebenenfalls die Vermittlung von Dienstleistungen. Dazu
gehören zum Beispiel mit Aufwandsentschädigungen 
entgoltene Betreuungsarbeit nach dem Vorbild des 
österreichischen Zeitpolsterprojektes (siehe B.9.1.2). 
Gemeinnützigen Organisationen, die Angebote für 
sozial und ökologisch nachhaltige Lebensweisen 
machen, sollten materielle Vorteile und Anreize
geboten werden, etwa über den Zugang zu
Qualifizierung oder Zertifizierungsverfahren. 
• Wie bei jeder öffentlichen Förderung sollten
Antragsteller*innen potenzielle Effekte auf die
Beteiligung von Frauen oder sozioökonomisch
schwächere Gruppen darlegen und die Berücksichtigung 
geschlechterspezifischer Themen bei den geplanten 
Aktivitäten darlegen.
Digitale Infrastrukturen für Bürger*innen fokussieren
Die Nutzung digitaler Informations- und
Vermittlungsplattformen und Netzwerke in den Bereichen
Soziales, Umweltschutz und Klimaschutz schafft im Idealfall 
Transparenz und verbessert die Zugänglichkeit bei der 
Versorgung mit öffentlichen Gütern der Daseinsvorsorge.
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt bei 
kommunalen Digitalisierungsprojekten, die für die 
Öffentlichkeit entwickelt werden, die Bedarfe und 
Kompetenzen der Bürger*innen bei
Leistungsangeboten der Daseinsvorsorge zu fokussieren. Die
Angebote sollten mit der Information der Bürger*innen 
über Umwelt- und Klimawirkungen verbunden sein, 
wo dies angezeigt ist.
• Die Strategien sollten unter der Maßgabe entwickelt 
werden, dass der Ressourcenverbrauch bei der
intensiven Nutzung digitaler Kommunikation
kontrolliert wird. Grundsätzlich sollten Kommunen und 
Verbände digitale Projekte und Instrumente
grundsätzlich unter Beteiligung der Bürger*innen
beziehungsweise kompetenter zivilgesellschaftlicher
Repräsentant*innen entwickeln. 
Digitale Infrastrukturen im sozialen Nahraum zu
etablieren, sollte zum Ziel haben, die Beteiligung
bürgerschaftlich engagierter Menschen auf geeignete Weise zu
fördern – etwa durch öffentliche Werbung und viel besuchte 
Internetportale.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 159 – 
160
 B.10  Arbeitsmarkt
Kernbotschaften
• Ein weites Verständnis der durch die sozial-ökologische Transformation entstehenden Erfordernisse am 
Arbeitsmarkt ist nicht auf die emissionsintensiven und männerdominierten Sektoren beschränkt. Vielmehr 
schließt es die gesellschaftlich notwendigen, oft frauendominierten Dienstleistungen, etwa Pflege, Bildung oder 
soziale Arbeit, ein. Für den Dienstleistungssektor wird ein anhaltendes Wachstum des Arbeitskräftebedarfs
erwartet. Der Industrie hingegen stehen grundlegende Veränderungen bevor, die zu Arbeitsplatzverlusten führen 
und große Bedarfe an Qualifizierung und Umqualifizierung auslösen. 
• Die sozial-ökologische Transformation wird den Fachkräftebedarf verschärfen. Eine gute Bezahlung, akzeptable 
Arbeitszeiten und die Sicherheit der Beschäftigung motivieren Arbeitskräfte, vor allem Frauen, ihr
Arbeitsangebot auszuweiten. Eine stabile Tarifpartnerschaft und eine umfassende betriebliche Mitbestimmung garantieren 
gute Arbeitsbedingungen und die gesellschaftliche Akzeptanz der notwendigen Veränderungen.
• Um Frauen für MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – MINT) zu
interessieren, die in der sozial-ökologischen Transformation stärker nachgefragt werden, braucht es Netzwerke von 
Unternehmen und Verbänden, die Geschlechtergerechtigkeit als Leitbild und Handlungsziel in ihrem Sektor 
sichtbar machen. In der Aus- und Weiterbildung bedarf es der Neuausrichtung und Ansprache von Menschen 
mit geringer Weiterbildungsbeteiligung.
Die sozial-ökologische Transformation erfordert den 
massiven Umbau des Arbeitsmarktes, vor allem in den 
emissionsintensiven Wirtschaftsbereichen, etwa der 
Stahl- und Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen 
oder der Logistik und dem Verkehr. Die
Automobilindustrie erlebt bereits eine Produktionsumstellung
bisher kaum gekannten Ausmaßes mit erheblichen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, das Handwerk muss 
im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung die 
wachsende Nachfrage bewältigen und benötigt dafür 
Fachkräfte.
Debatten, die auf diese Bereiche begrenzt werden, legen 
ein enges Verständnis für die Erfordernisse der
sozialökologischen Transformation zugrunde. In diesen
Debatten geht es primär um die Fragen, wie sich das Erreichen 
von Zielen der sozial-ökologischen Transformation auf 
den Arbeitsmarkt auswirkt und wie die entstehenden 
Herausforderungen am Arbeitsmarkt bewältigt, also
Beschäftigungsverluste aufgefangen und Fachkräfte- und 
Qualifizierungsbedarfe gedeckt werden können. Dabei 
werden vor allem Folgewirkungen auf unmittelbar
betroffene Sektoren in den Blick genommen. Sektoren, 
in denen die meisten Beschäftigten männlich sind. So 
fokussierte auch der Gleichstellungsbericht des EIGE 
2023 vor allem die Bereiche der Mobilität und Energie 
(EIGE 2023). Der sozioökonomische Strukturwandel 
und seine weiterreichenden Wirkungen werden häufig 
ausblendet. Das Soziale kommt in sozial-ökologischen 
Transformationsstrategien vor allem als Abfederung 
des Strukturwandels vor, etwa als sozialverträgliche
Gestaltung des Arbeitsplatzabbaus oder als Erweiterung 
des Weiterbildungsangebots. Geschlechtergerechtigkeit 
wird in diesen Strategien kaum betrachtet.
Demgegenüber eröffnet ein weites Verständnis der
Erfordernisse der sozial-ökologischen Transformation 
eine Perspektive auf den gesamten Arbeitsmarkt, auch 
auf die sozialen Berufe. Ein solches Verständnis macht 
Dimensionen von Ungleichheit sichtbar: Alle
Wechselwirkungen und Verschiebungen zwischen den
Sektoren, Branchen, Berufen und Tätigkeiten, die die
Transformation verursacht, werden in den Blick genommen. 
Dazu gehören jene Wirtschaftsbereiche und deren
Beschäftigte, die nicht unmittelbar oder zuvorderst von 
den ökologisch motivierten Veränderungen betroffen 
sind, etwa die sach- oder produktionsbezogenen
Dienstleistungen. 
Neben Ingenieursdienstleistungen für die
Energieversorgung kommen bei den Erfordernissen der
sozialökologischen Transformation solchen Tätigkeiten eine 
besondere Bedeutung zu, die als gesellschaftlich
notwendige Dienstleistungen bezeichnet werden
(Lehweß-Litzmann et al. 2024). Hierzu zählen der Verkauf 
im Lebensmittelhandel und personenbezogene
Dienstleistungen wie Kinderbetreuung,
Gesundheitsdienstleistungen, Bildung und Ausbildung (SAGHE-Berufe). 
Gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen werden 
überwiegend von Frauen erbracht. Diese
Beschäftigungssektoren schaffen Rahmenbedingungen, ohne deren
Gewährleistung die sozial-ökologische Transformation
unmöglich wäre.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 160 – 
B.10 Arbeitsmarkt
161
Der folgenden Analyse liegt ein weites Verständnis der 
Erfordernisse einer sozial-ökologischen Transformation 
zugrunde. Es geht um die Reparatur von Folgen der
ökologischen Transformation auf dem Arbeitsmarkt, aber 
auch um die Chance und die Notwendigkeit, soziale
Ungleichheiten zu verringern sowie deren Vertiefung zu
verhindern und deren Neuentstehung zu vermeiden. Zentral 
ist hierbei die Dimension der Geschlechterungleichheit, 
im Folgenden Geschlechterdimension genannt.
Die Geschlechterdimension ist häufig von weiteren
Dimensionen von Ungleichheit überlagert:
Qualifikationsgrad, Beruf, Familienstand. Diese Ungleichheiten
würden durch Transformationspolitiken, die die Dimension 
des Geschlechts und des Sozialen nicht einbeziehen, 
verschärft. Die Ungleichheit der Geschlechter auf dem 
Arbeitsmarkt lässt sich anhand von drei Hauptaspekten 
darstellen: Zugang zu Arbeit, Qualität der
Arbeitsbedingungen, Ungleichverteilung von Frauen und
Männern auf Sektoren, Branchen, Wirtschaftszweige und
Berufe (Segregation).
In diesem Kapitel wird betrachtet, wie sich die
sozialökologische Transformation auf die Ungleichheit der 
Geschlechter am Arbeitsmarkt auswirkt. Es wird
beschrieben, welche Ansätze bestehen, die sozial-
ökologische Transformation als politisches
Gestaltungsprojekt zur Verminderung der Ungleichheitsstrukturen 
auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen, und welche Chancen 
sich daraus ergeben.
10.1 Veränderungen des Arbeitsmarktes in der  
sozial-ökologischen Transformation
Neben dem demografischen Wandel und der
Digitalisierung ist die Dekarbonisierung die dritte große
Herausforderung für die Arbeitsmarktpolitik. Die sozial-
ökologische Transformation trifft auf einen Arbeitsmarkt, der 
durch anhaltenden Strukturwandel, starke internationale 
Konkurrenz, weltwirtschaftliche Verwerfungen und
fortdauernde Ungleichheiten gekennzeichnet ist – vor allem 
bei Geschlechterverhältnissen. Der Kohleausstieg bis 
2038, die Umstellung der Automobil- und Stahlindustrie 
sowie der Ausbau erneuerbarer Energien sind (nur) die 
augenfälligsten Veränderungen. Der Strukturwandel auf 
dem Arbeitsmarkt ist auf fünf Handlungsebenen zu
beobachten und zu gestalten – mit jeweils sehr
unterschiedlichen geschlechterspezifischen Auswirkungen und
Interventionsmöglichkeiten. Die Handlungsebenen sind:
1. die der drei Sektoren (Tertiarisierung)
2. Branchen
3. Wirtschaftszweige
4. Berufe
5. Tätigkeiten
Eine ganzheitliche Sicht auf die Veränderungen durch 
die sozial-ökologische Transformation schließt alle fünf 
Handlungsebenen ein. So verändern sich
beispielsweise Tätigkeiten innerhalb der Berufsbilder: Aufgrund 
des Weiterbildungsbedarfs braucht es Lehrkräfte und 
Schulungsdienstleistungen und es wächst der Bedarf an 
pädagogischen Fachkräften in der Kita, damit Eltern dem 
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Voss et al. 2025).
10.1.1 Beschäftigungsgewinne und 
Beschäftigungsverluste
Bedeutungsgewinn des Dienstleistungssektors
In der öffentlichen Debatte wird häufig vor einer
Deindustrialisierung des Wirtschaftsstandorts Deutschland 
gewarnt (z. B. DIHK 2024: 5). Nach wie vor jedoch verfügt 
Deutschland über einen bedeutenden Industriesektor. 
Allerdings nimmt seine Bedeutung für die Beschäftigung 
zusehends ab: Waren im Jahr 1991 noch 35,6 Prozent 
der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und 
61,3 Prozent im Dienstleistungssektor tätig, sank
dieser Anteil bis 2023 auf 23,5 Prozent, also etwa auf 10 
Millionen Beschäftigte (Destatis 2024i). Die Zahl der 
Beschäftigten im Dienstleistungssektor hingegen stieg 
auf 75,3 Prozent an, also auf mehr als 30 Millionen
Beschäftigte (ebd.). Die Auswirkungen der fortschreitenden 
Tertiarisierung auf das Wirtschaftswachstum sind
bislang unklar, doch liegt der Anteil des
Dienstleistungssektors am BIP bereits bei etwa 70 Prozent (2023)
(Destatis 2024j: 18).
Dieser Trend wird sich im Zuge der sozial-ökologischen 
Transformation weiter verstärken, auch durch den
weiteren Beschäftigungsaufbau in der Kreislaufwirtschaft 
(Deloitte/BDI 2021: 19; siehe Kapitel Zirkuläre
Wirtschaft) und in der Betreuung, Erziehung, Bildung oder 
Pflege (Arndt et al. 2024). Nach Schätzungen verliert das 
verarbeitende Gewerbe zwischen 2021 und 2040 rund 
900.000 Arbeitsplätze, davon 170.000 Personen in der 
Automobilindustrie, während im Dienstleistungssektor 
ein Bedarf von rund einer Million Arbeitskräften entsteht 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 161 – 
B.10 Arbeitsmarkt
162
(Schneemann et al. 2023: 9). Im Bereich des
Umweltschutzes mit insgesamt 3,2 Millionen Beschäftigten im 
Jahr 2021 entfällt der größte Zuwachs auf die
umweltorientierten Dienstleistungen (1,8 Millionen Beschäftigte, 
nach: Edler/Blazejczak et al. 2024: 13 ff.).
Simulationsrechnungen zeigen, dass allein die Maßnahmen für die 
Klimaanpassung, also Maßnahmen zum Schutz vor Hitze 
oder zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber 
Starkregenereignissen, einen weiteren Schub an
Wirtschaftswachstum und Arbeitskräftebedarf auslösen 
werden. Der Bedarf steigt jährlich und wird sich 2030 
auf rund 70.000 zusätzliche Arbeitskräfte belaufen. 
Hierbei hat die Gebäudesanierung mit plus 10.800 
Arbeitskräften nach dem Regenwassermanagement mit 
plus 17.400 Arbeitskräften nur den drittgrößten Anteil: 
An zweiter Stelle liegt die Aus- und Weiterbildung mit 
plus 15.300 Arbeitskräften (Bernardt et al. 2024: 33, 
49). In der Aus- und Weiterbildung sind viele Frauen 
beschäftigt. Für die Klimapolitik wird der jährliche
zusätzliche Arbeitskräftebedarf für die Energiewende im 
Gebäudebereich sogar auf 130.000 Arbeitskräfte
insgesamt und bis zu 20.000 Kräfte in den Bereichen
Sanitär, Heizung und Klima geschätzt (Prognos 2018: 3).
Die sozial-ökologische Transformation ist also
mindestens mitursächlich für die „schleichende Feminisierung 
des Arbeitsmarktes“. Der Frauenanteil an der
Gesamtheit der Beschäftigten ist überdurchschnittlich hoch in 
den Bereichen des Dienstleistungssektors, in denen der 
Fachkräftebedarf perspektivisch sehr viel größer wird, 
beispielsweise in der Erziehung und Pflege. Insofern 
bieten die durch die sozial-ökologische Transformation 
angestoßenen Entwicklungen durchaus Chancen für 
die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten 
von Frauen. Große Hoffnungen hinsichtlich der
Fachkräftesicherung richten sich auf die Gruppe der
zugewanderten Frauen. Für deren Mobilisierung bedarf 
es allerdings einer besseren Anerkennung ihrer
mitgebrachten Bildungszertifikate, eines besseren
Weiterbildungsangebotes und der Sicherstellung der
Kinderbetreuung (Zika et al. 2024: 32). 
Regionale Verteilung von Beschäftigungsgewinnen  
und -verlusten 
Verlust und Zugewinn an Arbeitsplätzen werden sich in 
der sozial-ökologischen Transformation voraussichtlich 
etwa die Waage halten (Zika et al. 2023: 10). Positive 
Effekte auf die Zahl der Beschäftigten werden vor allem 
durch private und öffentliche Investitionen in den
Ausbau der Infrastruktur entstehen, dies unter anderem in 
den Bereichen der Energie, Gebäudesanierung und
ökologischen Infrastruktur, gemeint sind Verkehr und
digitale Netze sowie Bildung und Pflege (BMAS o. J.a).
Allerdings wird der Beschäftigungsabbau und -aufbau sehr 
ungleich auf Branchen und Regionen verteilt sein. Das 
Beispiel der Lausitz zeigt, dass Beschäftigung für eine 
regionale Struktur wichtig ist, dass ihr Wegbrechen
eklatante gesellschaftliche Folgen haben und Menschen zur 
Abwanderung in andere Regionen bringen kann (siehe 
Textbox 15).
Textbox 15 – Strukturwandel in der Lausitz
Die Region Lausitz war nach der deutschen
Wiedervereinigung und dem Kollaps der ostdeutschen
Schwerindustrie von einer tiefgreifenden Transformation 
betroffen (Mau 2020). In den 1990er Jahren gingen 
Zehntausende Arbeitsplätze in der „wirtschaftlich und 
kulturell außerordentlich prägenden“ (Pflücke/Jacobsen 
2023: 516) Braunkohlewirtschaft verloren, insgesamt 
90 Prozent. Frauen machten 52 Prozent der 
Beschäftigten in der Braunkohlewirtschaft aus. Sie 
verloren als erste und überproportional häufig ihre 
Arbeitsplätze. Bis zur Jahrtausendwende stieg die 
Arbeitslosenquote in der Region auf über 20 Prozent 
(Ragnitz et al. 2021: 49), die unter den Frauen war in 
den Jahren 1992 bis 1995 fast doppelt so hoch wie die 
der Männer (Goedicke/Trappe 2002: 18). Daher
überrascht es kaum, dass seit 1990 in der Lausitz und in 
anderen östlichen Bundesländern eine Abwanderung 
gut ausgebildeter junger Menschen zu beobachten ist, 
insbesondere von Frauen (Markwardt et al. 2023). 
Gabler und Schönwalder (2023: 10) beschreiben die 
Folgen der Abwanderung als „Abwärtsspirale“, die in 
der Region Lausitz unter anderem zu Überalterung, 
einem Mangel an kulturellen und
gemeinwohlorientierten Angeboten, Brain Drain, Frust und 
Einschränkung der Lebensperspektive,
Demokratieskepsis und Fremdenfeindlichkeit führt. Erst seit Mitte 
der 2000er Jahre lässt sich die wirtschaftliche 
Erholung der Region feststellen (Ragnitz et al. 2021). 
Heute liegt die Arbeitslosenquote je nach Landkreis 
zwischen 6 und 8 Prozent, wobei der Anteil an Frauen 
leicht niedriger ist als der von Männern. Trotz
Kohleausstieg gibt es auf dem Arbeitsmarkt in der Lausitz 
bereits Engpässe bei Arbeitskräften in der Industrie 
sowie in der Daseinsvorsorge vor allem im
Gesundheitsbereich (Land Brandenburg 2024: 2). 
10.1.2 Geschlechtersegregation 
und ungleiche 
Beschäftigungsbedingungen
Für das Gelingen der sozial-ökologischen Transformation 
werden Fachkräfte für die MINT-Berufe benötigt. Jedoch 
zeichnet sich der Arbeitsmarkt in Deutschland nach wie 
vor durch einen geringen Anteil von Frauen in diesen 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 162 – 
B.10 Arbeitsmarkt
163
Berufen aus. Dies gilt auch für akademische Berufe,
obwohl es hier gute Beschäftigungschancen und
Verdienstmöglichkeiten gibt. Gerade das Segment der
erneuerbaren Energien bietet viel Potenzial für die Erhöhung der 
Frauenerwerbstätigkeit.
Als Ursache für die Geschlechtersegregation im
Arbeitsmarkt gilt unter anderem die sozialisationsbedingte
Vermittlung geschlechterstereotyper Berufsbilder. Hier
sollen Programme wie „Klischeefrei“ oder MINT-Initiativen 
Abhilfe schaffen. Allerdings sind strukturelle Gründe und 
die Berufs- und Verdienstaussichten ebenso
verantwortlich für die Segregation wie kulturelle Prägungen, die im 
Alltag eines Betriebs zum Tragen kommen (Busch 2013). 
Frauen sind in MINT-Fächern unterrepräsentiert
Der Frauenanteil im Maschinenbau (13,9 Prozent) und in 
der Elektrotechnik (15,9 Prozent) wächst trotz vielfältiger 
MINT-Programme im akademischen Bereich für junge 
Frauen bislang nur sehr zögerlich (siehe Bundesregierung 
2021b: 13 ff.). Dieser Befund legt nahe, dass diese
Fachrichtungen in Universitäten und Hochschulen für Frauen 
nach wie vor nicht ausreichend attraktiv sind; sie
ziehen niedrige Einschreib- oder hohe
Abbrecher*innenquoten nach sich (ebd.: 109). Zwar wird die Verstärkung 
spezifischer Vernetzungs- und Mentor*innenprogramme 
empfohlen (ebd.; Jeanrenaud 2020), jedoch haben junge 
Frauen auch mit vergeschlechtlichten Arbeitskulturen 
oder Diskriminierung in den noch männerdominierten 
Berufsfeldern zu kämpfen. Das führt dazu, dass sie auch 
nach Abschluss eines MINT-Studiums häufig nicht in 
diesem Beruf arbeiten (Bundesregierung 2021b: 109).
Möglicherweise bieten „grüne“ Studienfächer
Gelegenheit zur Verminderung der geschlechterspezifischen 
Segregation, wenn sich Frauen häufiger für
umweltbezogene MINT-Fächer entscheiden (Gelbgiser/Albert 
2018). Während der Anteil an Frauen unter
Erstsemesterstudierenden in den größten MINT-Fächern im
Wintersemester 2023/24 immer noch sehr gering ist, liegt er 
für die Umwelttechnik schon bei 43,7 Prozent und in 
den Fächern Umweltschutz einschließlich Recycling 
sowie Landschafts- und Geoökologie sogar zwischen 
50 und 60 Prozent. Typischerweise von Frauen
ausgewählte naturwissenschaftliche Studienfächer waren 
2023/24 die Lebensmittelchemie (70,2 Prozent),
Biologie (71 Prozent) und vor allem die
Ernährungswissenschaft (83,5 Prozent) (siehe Abb. 10).
Die spätere Beschäftigung im erlernten Beruf scheint 
für Ingenieur- und Naturwissenschaftler*innen nicht 
attraktiv zu sein: Im Vergleich zu den Absolventen
dieser Fächer arbeitet ein deutlich geringerer Anteil der 
Absolventinnen männlich dominierter Studienfächer in 
einem MINT-nahen Beruf (Hild/Kramer 2022: Abb. 2). 
Unter den berufstätigen Biolog*innen sind hingegen 
rund 57 Prozent der Beschäftigten Frauen (Hohendanner 
et al. 2025: 25).
Eine weitere Erklärung für die Attraktivität neuer
Studienfächer mit Schwerpunkt Umweltschutz beziehungsweise 
ökologischer Ausrichtung liegt darin, dass diese
Fächer teilweise außerhalb traditionell und
geschlechterstereotyp geprägten Kontexten entstehen (Gelbgiser/
Albert 2018: 580). Daher empfehlen manche
Wissenschaftler*innen die Einfügung und Sichtbarmachung von 
Aspekten der Sorge um die Umwelt (caring) oder
humanistischer Inhalte in technischen und
naturwissenschaftlichen Fächern (ebd.: 567; Barone 2011: 157;
Hohendanner et al. 2025).
Aufstrebender Wirtschaftszweig erneuerbare Energien: 
Chance für Frauen?
Die konventionelle Energiewirtschaft ist stark
geschlechtersegregiert: Während die durchschnittliche 
Beschäftigungslücke über alle Branchen hinweg 9
Prozent beträgt, liegt sie hier bei 74 Prozent (BMWK 2022b: 
18). Gleichzeitig bietet die fossile Energiewirtschaft in 
Deutschland – sie fällt in den Tarifbereich der
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie – die höchsten 
Tariflöhne. Damit sind die Verdienstchancen gut: Der 
Gender Pay Gap ist mit 9 Prozent (2018) nur fast halb 
so hoch wie im Gesamtdurchschnitt (ebd.: 18), berechnet 
als Conditional Wage Gap, der Qualifikationsniveaus
berücksichtigt. Für den Sektor der erneuerbaren Energien 
fehlen bislang geschlechterdifferenzierte Daten für die 
Beschäftigungsentwicklung. Weltweit erhobene Zahlen 
weisen einen Frauenanteil in den erneuerbaren Energien 
von 32 Prozent aus, in den konventionellen Energien 
waren es 2018 22 Prozent (IRENA 2019b).
In Führungspositionen der Energiewirtschaft sind Frauen 
eher selten anzutreffen: Der Frauenanteil in den
Geschäftsführungen privater Unternehmen in der
Energiewirtschaft oder in Stadtwerken ist mit 6 Prozent sehr 
gering (PWC 2022: 7). Vermutlich ist dies auf die hohen 
technisch-naturwissenschaftlichen
Qualifikationsanforderungen zurückzuführen – und wiederum auf die 
Berufswahl und die Ausbildungsbedingungen in diesen 
Berufsfeldern.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 163 – 
B.10 Arbeitsmarkt
164
Fachkräfte für die Transformation: Frauen dringend 
 gesucht
Insbesondere im Handwerk ist der Frauenanteil laut 
Statistischem Bundesamt mit 10,2 Prozent der
Beschäftigten (2023) (Destatis 2024k) sehr gering.
Allerdings holen Frauen auf: 2023 wurde fast jede fünfte 
Meisterprüfung von einer Frau abgelegt; rund ein Viertel 
der Handwerksbetriebe wurde von einer Frau geleitet 
– bedingt durch die frauendominierten
Handwerksberufe, etwa das Frisörhandwerk (ZDH o. J.). Das Beispiel 
des Tischlerhandwerks legt nahe, dass junge Frauen 
vor männlich dominierten Betriebskulturen
zurückschrecken, weil sie sexistische Kommunikationsformen 
oder Diskriminierung antizipieren (Polte 2024). 
Ein weiteres Problem für die Gewinnung von Fachkräften 
besteht in den langen und wenig flexiblen Arbeitszeiten, 
dem hohen Anteil an Vollzeitarbeit und fehlenden
Teilzeitmöglichkeiten – nicht nur im Handwerk. Zwar
betrachtet die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Fachkräftestrategie die Präferenzen für kürzere Arbeitszeiten 
mit Sorge – eine Stunde Wochenarbeitszeit entspreche 
35.000 Vollzeitäquivalenzen (BMAS o. J.). Allerdings 
zeigen Studien für Deutschland, aber auch im
internationalen Vergleich, dass eine kürzere Vollzeitnorm zu 
der Ausweitung der Frauenbeschäftigung führen kann 
(Boulin 2024). Generell gelten lange Arbeitszeiten als 
Hindernis für die Gewinnung von Frauen als Arbeitskräfte: 
In neun von 21 Berufen, die für die Klimaanpassung
besonders relevant sind, vor allem in den Bauberufen,
werden durchschnittlich lange Arbeitszeiten und fehlende 
Teilzeitmöglichkeiten als Barriere für die Erhöhung des 
Frauenanteils gesehen (Bernardt 2024: 55).
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung beziffert 
das Potenzial für die Ausweitung der Beschäftigung an-
Abbildung 10: Anteil an Frauen unter den Studienanfänger*innen in ausgewählten Studiengängen, die für die 
sozial-ökologische  Transformation relevant sind, mit Anzahl der 2023 eingeschriebenen Erstsemesterstudierenden 
in der Legende
Eigene Darstellung nach genesis-online
90 %
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
100 %
0 %
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
A
nt
ei
l F
ra
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 P
ro
ze
nt
19
98
19
99
2000
2001
2002
2003
2004
Biologie (8603)
Ernährungswissenschaft (945)
Geoökologie (150)
Lebensmittelchemie (272)
Landesökol. / Biogeografie 
(ab 2012 ohne Geoökologie)
2005
Umweltschutz (350)
Geophysik (210)
Umwelttechnik 
(einschließlich Recycling, 844)
Wasserbau (125)
Chemie-Ingenieurwesen / 
Chemieverfahrenstechnik (1316)
Elektrotechnik / Elektronik (8822)
Physik (7124)
Machinenbau / -wesen (11219)
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 164 – 
B.10 Arbeitsmarkt
165
hand eines Unterbeschäftigungsindikators bei Frauen 
auf 14 Prozent, bei Männern auf 8 Prozent
(Beckmannshagen/Sperling 2024: Tabelle 1). Allerdings gilt:
Unterbeschäftigung ist eher bei geringqualifizierten Frauen 
und Männern zu finden und Wünsche nach einer
Verkürzung der Arbeitszeit eher bei hochqualifizierten oder 
akademisch ausgebildeten Arbeitnehmer*innen mit
ausreichendem Einkommen (ebd.).
Die Bedeutung umweltfreundlicher Tätigkeiten für 
Frauen wächst
Die ökologische Modernisierung verändert die Berufe: 
Immer mehr Berufe enthalten umwelt- und
klimaschutzrelevante Tätigkeiten. Gemessen werden kann dies 
durch den Greeness-of-Jobs-Index (GOJI). Der GOJI 
weist den Anteil der umweltfreundlichen und -
schädlichen Tätigkeitsinhalte in Berufen aus. Dieser Anteil wird 
aus Tätigkeits- und Berufsbeschreibungen abgeleitet. 
Mit dem GOJI werden potenzielle, jedoch keine
tatsächlichen Tätigkeitsinhalte indiziert. Unterschieden werden 
nach Hohendanner et al. (2025: 9) fünf Gruppen, je nach 
rechnerischem Anteil der Kompetenzen für den
Umweltschutz oder der Tätigkeiten in der Berufsbeschreibung: 
1) stark umweltschädigend (dark brown), 2)
umweltschädigend (light brown), 3) neutral (white), 4)
umweltschützend (light green) und 5) stark umweltschützend 
(dark green).
Der GOJI erfasst allerdings nur den potenziellen
Nutzen beziehungsweise Schaden der beruflichen
Tätigkeiten für die Umwelt. Zum einen kann die Berufspraxis 
von der formalen Beschreibung des Berufsbildes
abweichen, zum anderen werden bei der Berechnung des 
GOJI die förderlichen gegen die schädlichen
Tätigkeitsanteile aufgerechnet: So sind etwa ausgebildete
Bauingenieur*innen für die Planung umweltfreundlicher
Gebäude kompetent. Bei Bauberufen, in denen Frauen vor 
allem in der Bauplanung oder -überwachung arbeiten, 
fällt der GOJI etwas positiver aus als für Männer in
diesem Segment (ebd.: 31).
Analysen der Berufsstruktur anhand des GOJI zeigen 
Potenziale für die Beschäftigung von Frauen:
1. Frauen sind in Betrieben mit umweltschützenden 
und vor allem neutralen Tätigkeiten häufiger 
vertreten als in Betrieben mit vorwiegend
umweltschädlichen Tätigkeiten. Dienstleistungsberufe 
weisen einen höheren Anteil neutraler Tätigkeiten 
und Kompetenzen auf (ebd. 2025: 63 f.). Der
Transformationsdruck bei der Frauenbeschäftigung ist 
also deutlich geringer.
2. Der Anteil der Berufe mit „grünen“
Tätigkeitsanteilen steigt stetig an – und gleichzeitig der 
Anteil, den Frauen an diesen Berufen haben (siehe 
Abb. 11). Dementsprechend steigt der Anteil an 
Auszubildenden in Berufen mit „grünen“
Tätigkeiten, während er in Berufen mit
umweltschädlichen Tätigkeiten sinkt (Hohendanner et al. 2025: 
12). Dies lässt sich je zur Hälfte durch die
Berufswahl und die Veränderung der Tätigkeitsstrukturen 
der Berufe erklären.
3. Die Struktur der Qualifikationsanforderungen 
korreliert mit dem Grad der Umweltfreundlichkeit: 
Bei Berufen mit einem hohen Anteil potenziell 
umweltschädlicher Tätigkeiten ist der
Helfer*innenanteil am größten; hier sind von den Frauen sogar 
67 Prozent in Helfer*innenberufen tätig, Männer zu 
56 Prozent. Allerdings sind diese Berufe wiederum 
stark segregiert: Frauen arbeiten vor allem in den 
Helfer*innenberufen des sozialen
Dienstleistungssektors oder im Reinigungsgewerbe, Männer im 
Hochbau oder in Maschinenbau oder
Betriebstechnik (ebd.: 33). Für Frauen findet sich die 
günstigste Qualifikationsstruktur in Berufen mit 
einem hohen Anteil potenziell umweltschützenden 
Tätigkeiten – mit einem Anteil von 27 Prozent in 
Expert*innenberufen. Berufe mit vorwiegend
„neutralen“ Tätigkeitsanteilen folgen mit 16 Prozent. 
Dementsprechend sind die Lohnunterschiede 
im stark umweltfreundlichen Berufsspektrum mit 
8,8 Prozent deutlich geringer als in Berufen mit 
hohem Anteil umweltschädigender Tätigkeiten 
(15,5 Prozent), wenngleich das Lohnniveau in den 
„neutralen“ Berufen am höchsten ist.
Insgesamt bietet die sozial-ökologische Transformation 
Frauen bessere Beschäftigungs- und Verdienstchancen 
(ebd.: 6), vor allem bei der hoch qualifizierten
Beschäftigung (ebd.: 40). Dies erfordert jedoch besondere 
Anstrengungen bei der Aus- und Weiterbildung. Aber vor 
allem gehen mit dem ökologischen Wandel
überdurchschnittlich viele Berufe mit stark umweltschädlichen 
Tätigkeiten und Arbeitsplätze für Geringqualifizierte
verloren.
10.1.3 Qualität der Arbeit
Die Qualität der Arbeit lässt sich anhand der
Arbeitsbedingungen und -belastungen, der Bezahlung, den 
Arbeitsvertragsformen oder der Arbeitszeitbedingungen 
gut beschreiben. Eng verknüpft mit dem Problem der 
Segregation sind für eine geschlechtergerechte
sozialökologische Transformation vor allem die Bewertung der 
Arbeit und die Bezahlung.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 165 – 
B.10 Arbeitsmarkt
166
Abbildung 11: Beschäftigungswachstum in Berufen mit umweltfreundlichen und umweltschädlichen 
Tätigkeitsinhalten in den Jahren 2012 bis 2022 nach GOJI-Gruppe und Geschlecht, Angaben in Prozent
Quelle: Hohendanner et al. 2025, IAB-Berufepanel 2012–2022
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0 %
-10 %
-20 %
-30 %
neutralumweltschädigend
stark
umweltschädigend
sehr stark
umweltfreundlich
stark
umweltfreundlich
FrauenMänner
44 %
48 %
-9 %
38 %
16 % 17 %
-1 % -1 %
-13 %
-25 %
B
es
ch
äf
ti
gu
ng
sw
ac
hs
tu
m
 in
 P
ro
ze
nt
Der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit und 
die prominenteste Zahl für arbeitsmarktbezogene
Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern ist der
Gender Pay Gap. Er zeigte im Jahr 2023, dass Frauen im 
Durchschnitt weiterhin 18 Prozent weniger pro Stunde 
verdienen als Männer – auch wenn die Lücke seit der 
Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 deutlich
kleiner geworden ist (Destatis 2024l). Erklärt wird die
Lohnlücke vor allem mit einer diskriminierenden
Arbeitsbewertung und einer betrieblichen Eingruppierung, die 
der Tätigkeit nicht angemessen ist (Jochmann-Döll et al. 
2022: 4). Grundsätzlich sind die Verdienstmöglichkeiten 
im Produktionssektor weiterhin besser als im
Dienstleistungssektor (Pfahl et al. 2025). 
Für die angemessene Bewertung von Tätigkeiten und 
den statistischen Vergleich von frauen- und
männertypischen Berufen gibt es den Comparable Worth Index 
(CWI) (vgl. Lillemeier 2016; Klammer et al. 2022). Mit 
dem CWI werden Tätigkeiten vier unterschiedlich
gewichteter Kategorien bewertet: 
1. Anforderungen an das Wissen und Können 
(41 Prozent)
2. psychosoziale Anforderungen (24 Prozent)
3. Anforderungen an Verantwortung (20 Prozent)
4. physische Anforderungen (15 Prozent)
Das Besondere an dem Vorgehen ist die Erfassung
differenzierter Merkmale unterhalb der groben Kategorien. 
Die unter den Kategorien liegenden Merkmale beruhen 
nicht auf einer formalen Qualifikation, sondern auf
Merkmalen des individuellen Arbeitsvermögens (siehe
Kapitel Arbeit und Zeit), etwa der Bewältigung von
Arbeitsunterbrechungen, der Kommunikationsfähigkeit, der 
Verantwortung für Mitarbeiter*innen oder der Arbeit im 
Stehen (Lillemeier 2016: 17).
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 166 – 
B.10 Arbeitsmarkt
167
Kriterien für die Arbeitsbewertung werden mit der
Befragung des Bundesinstituts für Berufliche Bildung und 
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 
(BiBB/BauA-Befragung) erfasst. Anhand der Kriterien 
werden beruflichen Tätigkeiten Werte zwischen 15 und 
32 zugeordnet. Der gewonnene Indexwert kennzeichnet 
das Niveau von Anforderungen und Belastungen in 
einem Beruf. Werden nun Löhne in Berufen mit gleichem 
Indexwert verglichen, wird sichtbar, inwiefern Berufe 
bei Gleichwertigkeit von Tätigkeiten Unterschiede bei 
ihrer Entlohnung aufweisen, beziehungsweise kann
verdeutlicht werden, dass Tätigkeiten mit einem ähnlichen 
Stundenlohn ein sehr unterschiedliches Anforderungs- 
und Belastungsniveau verlangen. 
Anhand ausgewählter Berufe, die auch in der
sozialökologischen Transformation eine hohe Relevanz haben, 
werden die Auswirkungen der unterschiedlichen
Bewertung auf die Entlohnung deutlich. CWI-Werte aus dem 
Jahr 2018 (siehe Tabelle 3) zeigen, dass Montage- und 
Verkaufstätigkeiten trotz geringerer oder gleichwertiger 
Anforderungen und Belastungen besser entlohnt werden 
als Kinder- und Lernbetreuung (z. B. Schulbegleitung). 
Interessant ist der Vergleich der Gesundheitsberufe: 
Hier werden trotz vergleichbarer Anforderungen und
Belastungen sehr unterschiedliche Löhne gezahlt. Zu den 
besonders gut bezahlten Zukunftsberufen gehört die 
Elektrotechnik. Hier sind besonders wenige Frauen als 
Ingenieurinnen tätig. Die Bezahlung von
Grundschullehrer*innen ist deutlich niedriger als die von
Elektroingenieur*innen – trotz höherer Anforderungen. Gründe 
für die vergleichsweise geringe Bezahlung liegen
vermutlich auch in der zersplitterten Tariflandschaft etwa im 
pädagogischen Bereich (Schildmann/Voss-Dahm 2018: 
29) oder wie etwa im Einzelhandel an einer geringen 
Tarifbindung der Unternehmen (Voss et al. 2025: 23).
Tabelle 3: Comparable Worth Index ausgewählter Berufe, gruppiert nach Anforderungs- und Belastungsniveau 
(2018) mit Frauenanteilen an den Berufsgruppen und durchschnittlichen Bruttostundenlöhnen von Frauen und 
Männern (2023)
* Medizinische Gesundheitsberufe
Quelle: CWI-Werte: Heilmann et al. 2024; Löhne berechnet durch Tanja Schmidt und Verena Tobsch auf Basis der 
Verdienststrukturerhebung 2024; Frauenanteile berechnet durch Tanja Schmidt und Verena Tobsch auf Ebene der 
2-Steller KldB aus dem Mikrozensus 2024
Beruf
Berufsgruppe 
(ISCO)
CWI-Wert
Frauenanteil 
in Prozent
Stundenlohn in € 
gesamt
Stundenlohn in € 
Frauen
Stundenlohn in € 
Männer 
Montageberuf 821 21 10,8 21,37 20,52 21,59
Fahrer*innen schwerer 
Lastkraftwagen und Busse
833 21 7,2 17,62 16,79 17,67
Kinder- und 
Lernbetreuer*innen
531 24 75,7 18,47 18,2 19,1
Verkaufskräfte in 
Handelsgeschäften
522 24 60,9 24,58 21,7 26,52
Ingenieur*-innen in der 
Elektrotechnik, Elektronik 
und
Telekommunikationstechnik
215 28 9,8 37,28 32,57 37,77
Lehrkräfte in der 
Primar- und  Vorschule
234 30 83,9 20,75 20,83 20,92
Akademische 
 Pflegefachkräfte
222 32
80,6*
27,33 27,04 31,03
Ärzt*innen 221 32 55,94 49,33 60,95
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 167 – 
B.10 Arbeitsmarkt
168
10.2 Herausforderungen für einen geschlechtergerechten 
Arbeitsmarkt 
10.2.1 Bedarf an Weiterbildung
Die notwendigen Produktionsumstellungen, der
Fachkräftebedarf im Handwerk, der vermehrte Einsatz neuer 
Technologien und der steigende Bedarf an
gesellschaftlich notwendigen Dienstleistungen erfordern eine
umfassende Qualifikationsstrategie. Berufsausbildungen 
und Studiengänge müssen an neue Technologien und 
Verfahren angepasst werden, also, green skills
müssen in Bildungspläne und Ausbildungsordnungen
aufgenommen werden. Voraussetzung dessen ist die 
Verankerung von Nachhaltigkeit und sozialen
Implikationen des Klimawandels und der -anpassung in der 
Bildungskette – von der frühkindlichen Bildung bis zur 
Erwachsenenbildung. In der Berufsausbildung wurde 
die sogenannte Standardberufsbildposition, also das 
Set grundlegender Fähigkeiten und Kompetenzen, das 
in allen Berufsausbildungen vermittelt wird, bereits 2021 
durch Aspekte des Umweltschutzes und der
Nachhaltigkeit ergänzt (vgl. BIBB 2021: 5).
Größeren Weiterbildungsbedarf für die Bewältigung 
der Anpassung an den Klimawandel wird bei
Gesundheit, Pflege und Soziales, dem Bausektor, der
Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, dem Wassersektor 
sowie der Raumplanung und dem Bevölkerungsschutz 
gesehen (Bernardt et al. 2024: 33; siehe auch Kapitel 
Gesundheit). Grundsätzlich besteht in den Bereichen 
ein hohes Weiterbildungsinteresse – dies ist der Grund 
für den wachsenden Bedarf an Arbeitskräften auch im 
Weiterbildungssektor (ebd.: 58). An der betrieblichen 
Weiterbildung zu Nachhaltigkeitsstrategien ihres
Unternehmens beteiligen sich Frauen in geringerem Umfang 
(52 Prozent) als Männer (65 Prozent). Außerhalb der 
Arbeit ließ sich rund ein Drittel (31 Prozent) der
Männer und nur ein Fünftel (19 Prozent) der Frauen schulen 
(Schulz/Trappmann 2025: 20 f.).
Neue Ziele und Instrumente für die Aus- und 
Weiterbildung
Im Zuge der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt dürfte 
die nationale Weiterbildungsstrategie der
Bundesregierung von 2019 erneut in den Fokus rücken. Zwar 
wurden Möglichkeiten für die Weiterbildung
Geringqualifizierter und Ungelernter geschaffen, allerdings ohne 
dass ein Bezug zur ökologischen Transformation
hergestellt wurde. 
Für die Bewältigung des Fachkräftemangels erweist sich 
die Bandbreite der Weiterbildungspolitik in Deutschland 
– inklusive (Aufstiegs-)BAföG oder Bildungszeit – als 
unzureichend (Bothfeld et al.: 2019; siehe Textbox 16). 
Nach wie vor fehlen bessere Anreize, Informationen 
und Beratungsangebote für Personen, die entweder
selten Weiterbildungen besuchen oder einen besonderen 
Qualifikationsbedarf haben (Rüber/Widany 2021: 20 f.). 
Gerade die Gruppe der An- und Ungelernten nimmt 
deutlich seltener an Weiterbildungen teil als Fach- und 
Führungskräfte (BMBF 2024: 28). Für die Nach- oder 
Hochqualifizierung von Hilfs- und Assistenzkräften in 
Dienstleistungsbranchen, die teilweise einen hohen
Anteil an der Gesamtbeschäftigung haben, gibt es kaum 
Programme. Zu diesen Dienstleistungsbranchen zählen 
die Altenpflege, der Bildungssektor, die Kinderbetreuung, 
die Lagerlogistik und der Onlinehandel. 
Textbox 16 – Potenziale des Aufstiegs-BAföG als 
wirksames Instrument der Weiterbildung
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem 
Aufstiegs-BAföG, fördern Bund und Länder die
Fortbildung für Personen mit einer abgeschlossenen 
Berufsausbildung, wenn diese Personen an einer
zertifizierten Fortbildung öffentlicher und privater Träger in 
Voll- oder Teilzeit teilnehmen. Das Instrument wurde für 
die Meisterlehrgänge im Handwerk entwickelt, dann 
aber ausgeweitet, sodass heute 700 zertifizierte
Fortbildungen gefördert werden. Das Aufstiegs-BAföG wird 
zu 50 Prozent als Zuschuss gewährt, zusätzlich kann 
ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Die 
Finanzierung umfasst die Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren, unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Im Jahr 2023 wurden 84.000 Frauen und 106.100 
Männer durch das Aufstiegs-BAföG gefördert. Frauen 
profitierten mit einem Anteil von 44 Prozent der 
Geförderten etwas weniger als Männer (Destatis 
2024e). Mit 56.800 Personen war der am häufigsten 
geförderte Beruf der Erzieher*innenberuf, gefolgt von 
den Industriemeisterinnen und -meistern Metall mit 
9.600 Geförderten und den geprüften
Wirtschaftsfachwirtinnen und -fachwirten mit 8.900 Geförderten (ebd.). 
Das Aufstiegs-BAföG könnte dahingehend verbessert 
werden, dass die Auswahl der Fortbildungen erweitert 
und grundsätzlich reguläre Studienabschlüsse (BA und 
MA) gefördert werden. 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 168 – 
B.10 Arbeitsmarkt
169
Die aktuellen eklatanten Kürzungen bei kommunalen
Integrations- und Qualifikationsprogrammen sind gerade 
für Frauen problematisch, die nach einer Familienphase 
den Einstieg in den Arbeitsmarkt suchen
(Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe 2024). Dabei sehen 
Expert*innen für den Arbeitsmarkt gerade bei Frauen 
mittelfristig das größte Arbeitskräftepotenzial, erst recht 
bei jenen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit (Zika 
et al. 2024: 31). Auf den Bedarf, Frauen verstärkt als 
Fachkräfte zu gewinnen, reagiert das BMAS seit 2022 
zwar mit Programmen wie dem ESF-Plus-geförderten 
Programm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich 
gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ 
(Europäischer Sozialfonds – ESF). Allerdings ist das 
Fördervolumen relativ gering: Für das Programm
wurden zwischen 2022 und 2025 in sechs Ausschreibungen 
110,5 Millionen Euro bereitgestellt (Bundesregierung 
o. J.). Zum Vergleich: Allein 2023 wurden für die
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik rund 9
Milliarden Euro ausgegeben (IAQ 2024: abbIV64).
Wandel des Bildungssektors
Der Bildungssektor steht vor einer Herausforderung: 
Das Ausbildungspersonal in Einrichtungen der Aus-, 
Fort- und Weiterbildung sowie Umschulung muss sich 
weiterbilden. In der außerschulischen Umweltbildung 
und den Nachhaltigkeitsstudiengängen wird die
Anzahl der Beschäftigten auf aktuell 30.500
Vollzeitäquivalente geschätzt (Edler/Blazejczak 2024: 36). 
Dieses Berufssegment gilt als relevanter Bereich für 
die Klimaanpassung; es wird mit einem Mehr an rund 
3.000 Arbeitsplätzen Zuwachs erfahren (Bernardt et al. 
2024: 49). Auch die Bediensteten in der öffentlichen 
Verwaltung müssen sich mit neuen Inhalten befassen. 
Den Bedarf in Ländern und Kommunen schätzte die 
99. Umweltministerkonferenz 2022 auf 16.200
zusätzliche Stellen – davon die meisten im Sekretariat. Der 
bereits wahrnehmbare Fachkräftemangel bei
Lehrer*innen und Erzieher*innen stellt die Leistungsfähigkeit des 
Bildungssektors angesichts dieser Herausforderungen 
infrage. Hier wird keine schnelle Abhilfe möglich sein, 
denn eine Beschäftigung im Bildungssektor erfordert 
lange Ausbildungswege. 
Damit wird deutlich, dass das Vorhalten von
Bildungsdienstleistungen entscheidend für das Gelingen des 
Umbaus ist. Die Finanzierung durch Steuergelder
bedeutet: Die öffentliche Hand trägt die besondere
Verantwortung, für die Klima- und die
Generationengerechtigkeit (Deutscher Ethikrat 2024) tätig zu werden. 
Sie muss haushaltspolitisch neue Weichen stellen (siehe 
Kapitel Finanzen). Der Bildungssektor illustriert, was für 
andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge gilt: 
Gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen sind ein 
Faktor der Resilienz in der sozial-ökologischen
Transformation (Foundational Economy Collective 2019).
10.2.2 Regulierung guter Arbeit
Die sozial-ökologische Transformation erfordert einen 
Strukturwandel. Dabei ist die Sicherung guter
Arbeitsbedingungen für die Gleichstellung der Geschlechter 
und die gesellschaftliche Akzeptanz von
Veränderungsvorhaben besonders wichtig. Tarifverträge bieten die 
Chance, die Rahmenbedingungen der sozial-
ökologischen Transformation für viele Beschäftigten
verbindlich zu gestalten. 
Mehrwert von Tarifbindung und betrieblicher 
 Mitbestimmung
Nach wie vor ist der öffentliche Dienst tarifvertraglich 
gut gesichert. Der Rückgang der Sozialpartnerschaft
findet fast ausschließlich im Privatsektor statt. Dabei sind 
Beschäftigte in kleineren Betrieben sehr viel weniger 
gut vertreten als in großen Unternehmen
(Hohendanner/Kohaut 2024). Zudem besteht in großen Teilen der 
personenbezogenen sozialen Dienstleistungen lediglich 
eine Sozialpartnerschaft light, weil für die
Wohlfahrtsverbände ein eigenes kollektives Arbeitsrecht (der
sogenannte dritte Weg) gilt, das Beschäftigten unter
anderem das Streikrecht verwehrt (vgl. Böhme/Bleses 2024). 
Infolgedessen bleiben die Arbeitsbedingungen in den 
personenbezogenen sozialen und den sachbezogenen 
Dienstleistungen, insbesondere dem Einzelhandel, bei 
Einkommen und Arbeitszeitumfang meist hinter denen 
in der Industrie zurück, allerdings mit großen
Unterschieden in den verschiedenen Dienstleistungssektoren 
(siehe die Übersichten in: Pfahl et al. 2023: 32 ff., 45 ff.).
Tarifverträge besitzen eine höhere Legitimität als
gesetzgeberische Maßnahmen. Sie sind praxisnah und werden 
betriebsspezifisch umgesetzt, insbesondere, wenn es 
eine betriebliche Mitbestimmung gibt. Auch können in 
Tarifverträgen und Betriebs- beziehungsweise
Personalvereinbarungen soziale Komponenten vereinbart
werden, die in Transformationsphasen die Gleichstellung 
der Geschlechter oder die Absicherung sozialer
Interessen von Beschäftigten gewährleisten, etwa
Quotenregelungen, Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen 
für einen festgelegten Zeitraum oder die Evaluation der 
Auswirkungen kollektivvertraglicher Vereinbarungen. 
Außerdem unterstützt die betriebliche Mitbestimmung 
tendenziell demokratiefreundliche Einstellungen (I.M.U. 
2023) und wirkt antidemokratischen Tendenzen
entgegen; solche Tendenzen können sich durch das Erleben 
einer als fremdbestimmt empfundenen Transformation 
verstärken (Hövermann et al. 2021).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 169 – 
B.10 Arbeitsmarkt
170
Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung: 
 Garanten für gute Arbeit auf dem Rückzug
In Deutschland zeigt sich seit Langem eine rückläufige 
Deckungsquote von Tarifverträgen. So sank der Anteil 
der Beschäftigten, für die ein Flächentarifvertrag galt, 
von 1996 bis 2023 von rund 67 Prozent auf jetzt nur noch 
42 Prozent aller Beschäftigten. Lediglich weitere 8
Prozent werden durch einen Haustarifvertrag erfasst
(Hohendanner/Kohaut 2024). Zudem schwindet der Einfluss der 
betrieblichen Mitbestimmung: Nur noch 41 Prozent der 
Beschäftigten arbeiten in einem Betrieb mit
Betriebsoder Personalrat (ebd.). Dies gefährdet
Gestaltungspotenziale bei der Umsetzung der sozial-ökologischen 
Transformation insbesondere aus
Gleichstellungsperspektive, weil Betriebsräte die Gleichstellungspolitik 
in Unternehmen tendenziell fördern (Grimm et al. 2016: 
313; Jirjahn/Mohrenweiser 2019: 2). Zusätzlich gehen 
Arbeitsplätze in gut regulierten Branchen und Sektoren 
verloren. Dies schwächt zum einen die
Orientierungsfunktion dieser Leitbranchen im Tarifgeschehen, zum 
anderen gehen damit gut regulierte Frauenarbeitsplätze 
verloren (siehe Textbox 17).
Textbox 17 – Umbau der Automobilbranche in 
Deutschland
Die angestrebte Umstellung der Automobilbranche auf 
E-Mobilität verändert die Qualifikationsprofile der hier 
Beschäftigten deutlich. Während ein großer Teil – circa 
500.000 Beschäftigte – ihren Arbeitsplatz behalten 
werden, indem sie sich weiterbilden, muss ein anderer 
großer Teil – circa 260.000 Beschäftigte – auf einen 
ähnlichen oder neuen Arbeitsplatz wechseln (Agora 
Verkehrswende 2021: 15). Die Automobilindustrie ist 
eine männlich dominierte Branche: Von den rund 
800.000 Beschäftigten (Automobil- und
Zuliefererindustrie) sind nur rund 18 Prozent Frauen. Trotzdem 
sind auch Frauen, die in dieser Branche beschäftigt 
sind, mit Risiken konfrontiert. Zwar ist der Frauenanteil 
in der Fertigung eher gering, in der Verwaltung, zum 
Beispiel im Einkauf und im Personalwesen, hingegen 
relativ hoch (Nettekoven 2025: 21). Durch die
Elektrifizierung entsteht Druck auf die Beschäftigten überall 
dort, wo Beschäftigte für die schnelle Umstellung der 
Produktion nicht notwendig sind. Dies gilt für die 
Verwaltung und für die Routinetätigkeiten der 
ungelernten Beschäftigten, wobei die Digitalisierung 
und der Einsatz von künstlicher Intelligenz den Druck 
zusätzlich verstärken. 
Die Automobilbranche zählt zu den tarifvertraglich 
hochgradig abgesicherten und bestbezahlten Branchen. 
Daher gehen hier vor allem gut gesicherte und gut 
bezahlte Frauenarbeitsplätze verloren – vermutlich 
unwiederbringlich. Gerade in den vergangenen zehn 
Jahren wurden in der Metallbranche innovative
Tarifverträge zur Verkürzung der Arbeitszeit, aber auch zur 
Nutzung von Kurzarbeitsphasen für die Weiterbildung 
geschlossen (Dietze/Jänicke 2019). Die aktuellen 
Konflikte in der Automobilindustrie zeigen erneut die 
Notwendigkeit, den Strukturwandel auch tarifvertraglich 
zu begleiten.
10.2.3 Mitbestimmung in Betrieben
Unternehmen mit mitbestimmten Aufsichtsräten
scheinen sich mit nachhaltiger Betriebsführung leichter zu tun: 
So weisen Unternehmen mit starker Mitbestimmung im 
Aufsichtsrat im Schnitt einen um 18,9 Prozent höheren 
ESG-Score auf als Unternehmen ohne Mitbestimmung 
(Scholz 2023: 12) – unabhängig von ebenfalls
relevanten Faktoren wie Unternehmensgröße oder
Eigentümerstruktur. Der ESG-Score wurde von der UN eingeführt 
und wird vor allem von Finanzinstituten genutzt. Er misst 
Nachhaltigkeitsziele in den drei Bereichen Umwelt
(environment), Soziales (social) und Unternehmensführung 
(governance) (HBS 2023a). Allerdings beruht der ESG-
Score auf der – vielfach als Green-Washing kritisierten 
– EU-Taxonomie. Daher erscheint er hinsichtlich der
zuverlässigen Abbildung der Nachhaltigkeit von
Geschäftsmodellen fragwürdig.
Regeln für die betriebliche Mitbestimmung im Klima- und 
Umweltschutz umzusetzen, ist Sache der Unternehmen. 
Allerdings reicht der rechtliche Rahmen für die Relevanz 
des Themas bei Weitem nicht aus (Becke/Bleses 2022). 
Doch gibt es zahlreiche gute Beispiele für die kollektive 
Gestaltung klimafreundlicher Arbeitsbedingungen auf 
betrieblicher Ebene – von vegetarischen/biologischen 
Kantinen (siehe Kapitel Ernährung) über
Müllvermeidung, die Förderung des Umstiegs von Dienstwagen 
auf Jobräder und geförderte Nahverkehrstickets bis hin 
zu mobiler Arbeit oder Vereinbarungen ökologischer 
Kriterien für Beschaffung, Gebäudesanierung oder 
Fuhrparks von Unternehmen (vgl. HBS 2023b; Däubler 
2023). Mitbestimmungspflichtig sind auch Themen, 
die die globalen Lieferketten und die
Unternehmensverantwortung für Umwelt- und Klimaschutz betreffen, 
aber auch die Menschen- und Frauenrechte im Globalen 
Süden: Im LkSG sind explizit Mitbestimmungsrechte in 
Form von Konsultationen als Durchsetzungsinstrument 
vorgesehen (Otto 2022; Zimmer 2023: 33). Die große 
Herausforderung besteht darin, Regeln so
weiterzuentwickeln, dass Gleichstellung und Klimaschutz betrieblich 
stärker bearbeitet werden, damit die Unternehmen als 
Transmissionsriemen wirken können, ohne überfordert 
zu werden. Da die sozialpartnerschaftliche Vertretung 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 170 – 
B.10 Arbeitsmarkt
171
immer weniger greift, geht mit ihr ein Instrumentarium 
verloren, das durch gesetzliche Regulierungen kaum
ersetzt werden kann.
Auch in der Gleichstellungspolitik sind Unternehmen
Adressaten der Anforderung, Maßnahmen für die
Gleichstellung zu ergreifen. Dabei haben die Unternehmen 
ein eigenes Interesse daran, Frauen als Arbeitskräfte 
zu gewinnen. Jedoch können der Zugang von Frauen zu 
neuen attraktiven Arbeitsplätzen, die Schaffung guter 
Arbeitsbedingungen und die Verminderung aktueller und 
potenzieller geschlechterspezifischer Ungleichheiten 
durch gesetzliche Vorschriften allein nicht erreicht
werden. Vielmehr muss die Bereitschaft der Unternehmen 
zur Gleichstellung durch Instrumente des sozialen
Dialogs, der Vernetzung und auch der Verpflichtung zur 
Veränderung interner Verfahren und zur Selbstanalyse 
vergrößert werden. Dabei wirken Mentoringprogramme 
und Vernetzungsinitiativen von Frauen als zusätzliche 
Pull-Faktoren; sie können zur Auflösung der „gläsernen 
Decke“ (glass ceiling) beitragen (Choi 2018). 
Zwar sind Frauennetzwerke in der Wirtschaft
unverzichtbar für eine nachhaltige Veränderung von
Unternehmenskulturen, doch zeigen die Erfahrungen mit der 
Quotenregelung für Aufsichtsräte, dass es stets eines
öffentlich-rechtlichen Rahmens in Form von Zielsetzungen 
(hier: Gleichstellung)‚ Anreizen oder gesetzlicher
Verpflichtungen zu Transparenz und Gleichbehandlung
bedarf, um eine nachhaltige Änderung der
Handlungslogiken von Unternehmen zu erreichen (Bothfeld/Rouault 
2019). Der Ansatz der „reflexiven“ Regulierung, die den 
Rahmen für die Selbstregulierung gesellschaftlicher
Akteur*innen bietet, hat sich dafür bewährt (Bothfeld/
Rouault 2015), die gezielte Unterstützung der Vernetzung 
von Frauen ist ein weiterer Ansatz.
10.3 Lösungsansätze und gute Praxis für 
Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt
Lösungsansätze, die die Folgen der sozial-ökologischen 
Transformation adressieren und zugleich die
Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsmarkt voranbringen, 
sind bislang selten, zeichnen sich aber zumeist durch 
ihren Querschnittscharakter aus.
10.3.1 Verknüpfung von 
Industrie-, Regional- und 
Beschäftigungspolitik 
Hinsichtlich der notwendigen übergreifenden
Koordination von Politik ist das Beispiel der Lausitz
interessant. Hier hat die „Entwicklungsstrategie Lausitz 
2050“ in einer Kooperation mit zwei Bundesländern 
eine Steuerungsstruktur entwickelt, mit der struktur- 
und beschäftigungspolitische Aktivitäten abgestimmt 
werden sollen. Allerdings berücksichtigt diese Strategie 
die originären Anliegen der „Zukunftswerkstatt Lausitz“ 
nicht angemessen und wird von den Bürger*innen nicht 
wahrgenommen (Venjakob et al. 2023: 185 ff.).
Demgegenüber fordert das Bündnis der Kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten der Lausitz im Strukturwandel die 
bessere Umsetzung des 2020 verabschiedeten
Strukturstärkungsgesetzes. In dessen Rahmen sollen bis 2039 
rund 41 Milliarden Euro investiert werden. Dabei wird die 
mangelnde Vertretung von Frauen in den relevanten
Entscheidungsgremien und die fehlende Berücksichtigung 
von Beschäftigungschancen für Frauen und von
Standortfaktoren, die für Frauen relevant sind, kritisiert (F wie 
Kraft 2021). Für die Evaluierung der Programme wäre es 
daher angezeigt, die Wirksamkeit regional- und
infrastrukturpolitischer Investitionen aus einer
Geschlechterperspektive zu bewerten. 
Die Gesetze und Strategien zu Klimaschutz und -
anpassung (Green Deal, das KSG und die
Klimaschutzstrategie und das Klimaschutzprogramm) spiegeln ein 
enges Transformationsverständnis wider und enthalten 
wenige Zielsetzungen oder Indikatoren, die soziale 
Aspekte oder Geschlechterungleichheit abbilden und 
messbar machen (Voss et al. 2025; siehe auch Spitzner 
et al. 2020). In die überarbeitete Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie könnten diese Aspekte jedoch
ansatzweise einfließen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 
enthält das explizite Bekenntnis zu einer
gendersensiblen Perspektive, die Geschlechtergerechtigkeit als 
Querschnittsaspekt betrachtet, und schlägt neue
geschlechterrelevante Indikatoren vor. Eine durchgängige 
querschnittliche und ressortübergreifende
Herangehensweise, die ein transformatives Potenzial haben 
könnte, ist in der Nachhaltigkeitsstrategie jedoch kaum 
zu erkennen.
Das Beispiel der Lausitz zeigt, dass es raumbezogene 
geschlechterrelevante Indikatoren braucht, die alle
Aspekte der Alltagsversorgung – die soziale
Daseinsvorsorge, kulturelle Angebote, Verkehrsinfrastruktur und so 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 171 – 
B.10 Arbeitsmarkt
172
weiter – und Erwerbsmöglichkeiten von Frauen im
räumlichen Kontext gleichzeitig abbilden. Der Gender-Index 
des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
ließe sich möglicherweise zu einem solchen Indikator 
weiterentwickeln. Das Bundesinstitut erhebt
Gleichstellungsindikatoren auf der Ebene von Stadt- und
Landkreisen in verschiedenen Lebensbereichen (Arbeit,
Wissen, Einkommen, Zeitverwendung, Einflussnahme und 
Gesundheit) und fasst diese in einem Index zusammen.
10.3.2 Zukunftstarifverträge und 
Netzwerke im Handwerk
Die Zusammenarbeit und Koordination aller
gesellschaftlichen Akteur*innen werden über den Erfolg 
einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen
Transformation entscheiden. Dies betrifft im Bereich des 
Arbeitsmarktes zuvorderst die Tarifparteien, im weiteren 
Sinne jedoch alle gleichstellungspolitischen Verbände, 
die mit der Bundesstiftung Gleichstellung nun eine 
starke Institution für die nachhaltige Koordination ihrer 
Aktivitäten haben.
Die Tarifparteien schlossen in den vergangenen Jahren 
sogenannte Zukunftstarifverträge ab, insbesondere für 
die Gestaltung der Transformation durch die
Digitalisierung. Diese Verträge ergänzen häufig Rahmen-, Entgelt- 
und Flächentarifverträge, um Herausforderungen der 
Transformation besser adressieren zu können. Typische 
Regelungen betreffen etwa die Qualifizierungsplanung 
und -angebote für Beschäftigte, damit sie ihre
Qualifikation an neue Herausforderungen anpassen können, 
oder Vereinbarungen zum befristeten Ausschluss
betriebsbedingter Kündigungen. Zudem kann es um den 
Organisationsprozess der betrieblichen Transformation 
sowie dessen Ziele und die Beschäftigtenbeteiligung 
gehen (vgl. Assmann et al. 2024: 37). Solche
Zukunftstarifverträge sind vor allem zur Digitalisierung zu finden. 
Sie eignen sich aber auch für die Förderung von
Qualifizierung oder betrieblicher Arbeitsplatzmobilität in der 
sozial-ökologischen Transformation. 
Ein Beispiel ist der Tarifvertrag Zukunft, den ver.di und 
Eurogate 2018 in Bremerhaven abschlossen haben. 
Er beinhaltet die Gestaltung von
Automatisierungsprozessen im Containerhafen, die Personalentwicklung 
durch Qualifizierung, die Regelung von Arbeitszeiten 
und beschäftigungssichernde Maßnahmen (Assmann 
et al. 2024: 41 ff.). Der Tarifvertrag der IG Metall 2018, 
der eine „tarifliche Freistellungszeit“ umsetzte, gilt 
als Einstieg in eine neue Phase tariflicher
Arbeitszeitgestaltung (Jänicke 2024). In der Stahlindustrie werden 
bereits seit 2023 tarifvertraglich Arbeitszeiten von 32 
bis 33 Wochenstunden praktiziert und die Absenkung 
von Wochenarbeitszeiten aufgrund
transformationsbedingter Veränderungen auf 32 Stunden ermöglicht 
(ebd.). Grundsätzlich betrachtet die IG Metall die
Viertagewoche und kurze Vollzeitarbeit als wichtigen Ansatz 
dafür, mehr Frauen als Arbeitskräfte zu mobilisieren 
(ebd.).
Auch im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung 
bestehen Möglichkeiten, sozial-ökologische Themen 
gemeinsam zu regeln. Um diese Möglichkeiten
auszuweiten, sollte zum Beispiel die Handhabung
betrieblicher Verbesserungsvorschläge nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 
BetrVG angepasst werden (Däubler 2023: 125 ff.). Für 
die Geschlechtergleichstellung bei tariflichen
Arbeitsbedingungen sind bislang kaum Beispiele bekannt, aber 
in seinem Beschluss „Der Wandel ist weiblich“ fordert 
der DGB (2022) wirtschaftspolitische Akteur*innen auf, 
Klimapolitik mit Geschlechtergleichheit zu verbinden. 
Die Demokratiezeit, also eine Stunde freie Zeit, die von 
den Beschäftigten beansprucht werden kann (siehe auch 
Kapitel Arbeit und Zeit), ist eine innovative Maßnahme, 
um für Mitbestimmung und eine größere Akzeptanz von 
Anpassungsmaßnahmen zu werben.
Netzwerke und Dialog
Auch außerhalb des Tarifgeschäfts braucht es die
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, dem Staat und 
anderen gesellschaftlichen Akteur*innen. Landes- oder 
Kommunalregierungen können zum Beispiel die
Industrie- und Handelskammern dabei unterstützen,
Netzwerke oder Maßnahmen zum Mentoring von Frauen zu 
entwickeln. So thematisierte das BMFSFJ in einem
Pilotprojekt 2023 das Problem der Unternehmensnachfolge 
im Handwerk, um die Handwerkskammern für das Thema 
zu sensibilisieren (Frau-Handwerk-Nachfolge 2024). 
In der 20. Legislaturperiode berieten die
Regierungsfraktionen darüber, Ausbildung und Arbeit im Handwerk 
durch die Verbesserung der Eingliederung Geflüchteter 
und Zugewanderter, aber auch durch die Einführung des 
Mutterschutzes für selbstständige Handwerker*innen
attraktiver zu machen (Deutscher Bundestag 2024e). 
Eine gleichstellungspolitisch aktive Handwerkskammer, 
die seit 2015 von einer Frau geleitet wird, findet sich 
in Berlin. Dort hat die Senatsverwaltung, die für Frauen- 
und Gleichstellungspolitik zuständig ist, zusammen mit 
der Industrie- und Handelskammer und der
Handwerkskammer Berlin das Unternehmensnetzwerk
„Gleichstellung gewinnt“ gestaltet (SenASGIVA Berlin o. J.). Über 
alljährliche Vernetzungstreffen und Veranstaltungen für 
Frauen im Handwerk hinausgehend bietet die
Handwerkskammer Berlin außerdem eine Reihe von
Informationen und Handreichungen, mit denen insbesondere 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 172 – 
B.10 Arbeitsmarkt
173
Frauen für die Arbeit im Handwerk angesprochen
werden sollen. Besonders interessant ist ein Leitfaden für 
Ausbildungsbetriebe (Visionskarten). Er bietet Betrieben 
eine Orientierung für die gute Ansprache und Motivation 
junger Menschen (HWK Berlin 2022). Zudem informiert 
die Handwerkskammer Berlin über arbeitsrechtliche
Regelungen vor allem für Selbstständige und unterstützt 
die Petition eines Mitglieds für die Ausweitung des 
Mutterschutzes auf Selbstständige.
Auch der Zentralverband des Handwerks sieht in der 
Mobilisierung junger Frauen eine große Chance für die 
Eindämmung des Fachkräftemangels, bietet jedoch auf 
seiner Website lediglich ein kleines Informationsportal 
zu Gleichstellung, unter anderem mit guten Vorbildern 
(ZDH o. J.). Neben Berlin und Lüneburg/Stade wird als 
besonders aktive Handwerkskammer nur die
Handwerkskammer Stuttgart genannt, die mit dem Wahlspruch 
„Frauen im Handwerk: fähig.furchtlos.female.“ Frauen 
gezielt ansprechen möchte (HWK Region Stuttgart o. J.). 
In ähnlicher Weise organisiert der Bundesverband der 
Erneuerbaren Energien im Auftrag des BMWK das
Netzwerk „Women energize Women“, das globale Probleme 
der Energiewende thematisiert.
10.3.3 Berichtspflichten und 
Monitoringsysteme
Berichtspflichten
Die Unternehmensführung spielt eine große Rolle für 
das Erreichen der Klimaziele. Sie ist durch
Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit oder zur Corporate Social 
Responsibility (CSR) verpflichtet. Auch bei der
Gleichstellung klappt es nicht ohne gesetzlichen Rahmen: 
Eine Selbstverpflichtung erwies sich für den Abbau von 
Geschlechterungleichheit als nicht wirksam. Daher legte 
der djb im Jahr 2021 eine Konzeption für ein neues
Gesetz für die Privatwirtschaft vor; damit schloss er an den 
Entwurf aus dem Jahre 2001 an (djb 2021). Die
Konzeption basiert auf einer stärkeren „reflexiven Regulierung“ 
und schlägt sowohl die Formulierung eigener Ziele als 
auch „evaluative Instrumente“ vor, die sich von einer 
„einfachen“ Regulierung unterscheiden (Bothfeld 2021). 
Die Gesetzgebung gibt dabei lediglich Ziele und
Fristen vor, es obliegt den Unternehmen, geeignete
Maßnahmen für die Zielerreichung zu ergreifen (Bothfeld/
Rouault 2015). 
Mit der Verabschiedung der
Entgelttransparenzrichtlinie im Sommer 2023 (EU-2023/970) verpflichtet die 
EU ihre Mitgliedstaaten bis 2026 dazu, eine generelle 
Auskunftspflicht zu durchschnittlichen Entgelten sowie 
Berichts- und Offenlegungspflichten gesetzlich zu
verankern. Für Unternehmen ab 100 Beschäftigten wird 
dann eine Berichtspflicht für die Gehaltsstruktur von 
Frauen und Männer gelten. Sofern eine Lohnlücke von 
mindestens 5 Prozent festgestellt wird, müssen die 
Unternehmen eine Entgeltstrukturprüfung gemeinsam 
mit Arbeitnehmendenvertreter*innen vornehmen und – 
unter Androhung von Sanktionen – Maßnahmen für die 
Abhilfe dieser Lücke schaffen. Betroffene Beschäftigte 
können Entschädigungen und Nachzahlungen verlangen 
(Europäischer Rat 2024). 
Mit Verweis auf zahlreiche Verpflichtungen lehnen
deutsche Arbeitgeber*innen die neuen Berichtspflichten ab. 
Allerdings dürfte die Entgeltstrukturprüfung einfacher 
sein, denn die Entgeltdaten in den Personalabteilungen 
sowie personenbezogene Merkmale sind bekannt und es 
gibt elektronische Tools (Tobsch/Schmidt 2023), die mit 
den Systemen verknüpft werden können. Solche Tools 
werden bereits in anderen europäischen Ländern
eingesetzt, zum Beispiel in Island, in denen seit Längerem 
eine Prüfung der Entgeltstrukturen gesetzlich verankert 
ist. In Bremen wurde im Rahmen der Bremer
Entgeltstrategie (Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa 
o. J.) der Test eines elektronischen Tools (Fair Solution) 
gefördert. Das Tool erleichtert die Prüfung der Entgelt- 
und Beschäftigtenstruktur und könnte die Unternehmen 
bei der Umsetzung der Berichtspflicht im Rahmen der 
Entgelttransparenz-Richtlinie entlasten. Zudem lässt 
die Bundesregierung derzeit digitale Tools für die
Zertifizierung der Berichtspflicht und – mit Förderung der EU 
– die Messung der Gleichwertigkeit beruflicher
Tätigkeiten entwickeln.
Berichtspflichten aus EU-Richtlinien für die nachhaltige 
Unternehmensführung
Seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
(Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) im Jahr 
2023 und der im Jahr 2024 in Kraft getretenen
Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im 
Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability 
Due Diligence Directive – CSDDD) sind Berichtspflichten 
auch für die Gleichstellung gesetzlich verbindlich
festgeschrieben. Beide Richtlinien enthalten Aussagen zur 
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
(Mittwoch/Wetenkamp 2025). Die Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Entwurf eines 
deutschen Umsetzungsgesetzes beinhalten zwar kaum 
Anforderungen an Unternehmen zur Förderung der 
Geschlechtergleichstellung, allerdings ergeben sich 
diese Anforderungen ausdrücklich aus einem damit
verknüpften Rechtsakt der EU-Kommission (Delegierte
Verordnung [EU] 2023/2772 der Kommission). Danach ist 
ausdrücklich über die Themen Gleichstellung und Lohn-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 173 – 
B.10 Arbeitsmarkt
174
gleichheit der Geschlechter zu berichten; daneben über 
Schulungen und Kompetenzentwicklungen sowie
Maßnahmen gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz 
sowie allgemein über Diversity-Aspekte (ebd.: 6). 
Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten dagegen fördert 
Gleichstellungsbelange explizit als Teil der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und vor allem durch das
Instrument der Stakeholder-Beteiligung gemäß Art. 5, 13 
CSDDD. Für die Sorgfaltspflichtenrichtlinie sind zudem 
sowohl eine behördliche Durchsetzung (Public
Enforcement) als auch eine zivilrechtliche Haftung (Private
Enforcement) vorgesehen (Schmidt 2024: 1862, nach:
Mittwoch/Wetenkamp 2025).
Monitoringsysteme
Im Vergleich zu anderen Transformationsprozessen wie 
etwa dem digitalen Wandel liegen bislang nur wenige
empirische Befunde zu den Auswirkungen des ökologischen 
Wandels auf Beschäftigte und die Beschäftigung vor (Rat 
der Arbeitswelt 2023). Insbesondere fehlt es an einem 
Arbeitsmarktmonitoring, das die
Geschlechterverhältnisse am Arbeitsmarkt angemessen abbildet. Ebenso 
wie die Gleichstellung der Geschlechter ist das Projekt 
der sozial-ökologischen Transformation
querschnittlich angelegt, zumindest, wenn ein weites Verständnis 
zugrunde gelegt wird. Es braucht daher dringend eine 
Erweiterung der Indikatorensysteme, erst recht, wenn 
eine intersektionale Perspektive eingenommen und
andere am Arbeitsmarkt benachteiligende Faktoren
mitbetrachtet werden sollen, zum Beispiel eine etwaige 
Migrationsgeschichte.
Der Gleichstellungsatlas hat sich zu einem verlässlichen 
Berichtsinstrument entwickelt. Die Überführung seiner 
Produktion in die Bundesstiftung Gleichstellung
bietet die Chance, die Indikatorik wissenschaftsgestützt 
weiterzuentwickeln und zur Basis eines effektiven 
Monitoringsystems zu machen. Ein solches
Monitoringsystem könnte perspektivisch um qualitative
Berichtssysteme ergänzt werden, die nicht nur periodisch 
Zielerreichungsindikatoren messen, sondern
gleichstellungspolitische Aktivitäten der Bundes-
beziehungsweise Landesministerien sichtbar machen (zu den
Funktionen des Monitorings siehe Bothfeld/Rouault 2020). 
10.4 Handlungsempfehlungen
Sozialpartnerschaft und Mindestlohn für gute Arbeit in 
der sozial-ökologischen Transformation stärken
Gute Beschäftigungsbedingungen in der sozial-
ökologischen Transformation müssen gesichert werden. 
Dafür bedarf es einer starken Sozialpartnerschaft 
und einer Anhebung des Mindestlohns. Die
Sachverständigenkommission empfiehlt dafür:
• Die Tariftreueregelung für die öffentliche
Auftragsvergabe, die in den meisten Bundesländern seit 
2015 besteht, soll auf die Bundesebene
ausgeweitet werden. Zudem sollte die
Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach dem Vorschlag 
des DGB (DGB 2021; Lübker/Schulten 2024: 7 f.)
erleichtert werden. Wenn Tarifverträge in den sozialen 
Dienstleistungen nicht für allgemeinverbindlich
erklärt werden können, sollte eine spezielle Form von 
Tariftreueregelungen zumindest die Entgelte von 
Beschäftigten, die nicht kollektivvertraglich geregelt 
sind, an regionale Tarifniveaus koppeln. Ein Beispiel 
für dieses Vorgehen bildet die kürzlich erfolgte
Bindung der Refinanzierung von Pflegeleistungen in der 
Altenpflege durch die Pflegekassen an die Zahlung 
von Entgelten nach regionalen tariflichen
Entgeltniveaus (Böhme/Bleses 2024). 
• Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
sollte auf die Sicherung der Position des Betriebsrats 
gegenüber dem Arbeitgeber abzielen und die
Ausweitung seiner (zwingenden) Mitbestimmungs- und 
Initiativrechte bei der Umsetzung von Maßnahmen 
der sozial-ökologischen Transformation und der 
Gleichstellung im Betrieb bezwecken, zum Beispiel 
bei der Personalplanung und der Qualifizierung
Beschäftigter (Allgaier et al. 2022; HBS 2022).
• Aufgrund der abnehmenden Tarifdeckung sollte der 
allgemeine Mindestlohn dringend angehoben
werden, damit er seine soziale Funktion in der
sozialökologischen Transformation weiter erfüllen kann. 
Der Pflegemindestlohn ist auf Basis des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geregelt, er liegt seit Jahren 
deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn.
Dieses Beispiel zeigt: Der Mindestlohn in Tätigkeiten 
der gesellschaftlich notwendigen Dienstleistungen 
könnte auf ein höheres Niveau gebracht werden. 
Weiterbildungsstrategie weiterentwickeln
Der Fachkräftemangel ist bereits sichtbar und verstärkt 
sich. Dies verlangt eine Neuausrichtung der
Weiterbildungsstrategie. Deren wichtigstes Ziel ist die
Schaffung niedrigschwelliger Angebote mit einem Fokus auf 
gering Qualifizierte.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 174 – 
B.10 Arbeitsmarkt
175
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt dafür 
die Einführung eines Rechts auf eine
abgeschlossene Berufsausbildung. Dieses Recht sollte mit der 
Bereitstellung von Beratungs- und Förderangeboten 
verknüpft werden. Erwerbstätige sollten Angebote 
unabhängig von der Förderung durch den
Arbeitgeber in Anspruch nehmen können. Ein
Mindestqualifizierungsentgelt in Höhe von 1.200 Euro (Bosch 
2023: 9) sollte die Qualifizierungsphase
unterstützen, erfolgreiche Abschlüsse sollten etwa durch 
Bonuszahlungen belohnt werden, ähnlich wie es in 
Bremen bereits der Fall ist (Arbeitnehmerkammer 
Bremen 2023) 
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt, Zeiten 
für Bildung individualrechtlich durch die Ausweitung 
des BAföGs und des Aufstiegs-BAföGs zu
ermöglichen: Die Programme sollten für die Erst- und
Aufstiegsqualifikation für die Ausbildungsgänge duale 
Ausbildung und Studium gleichermaßen genutzt 
werden können. Die Antragstellung sollte
vereinfacht werden, die Elternverdienst- und die
Freibetragsgrenzen erhöht und weitere Vorbedingungen 
abgeschafft werden. Das BAföG sollte mit Wohngeld 
flankiert oder durch günstige Wohnungen für
Auszubildende und Studierende ergänzt werden. Zudem 
sollten Alleinerziehende, die eine Erst- oder
Aufstiegsqualifikation machen oder an Weiterbildungen 
teilnehmen möchten, von ihren Kommunen einen 
privilegierten Zugang zur Kinderbetreuung erhalten.
Bildungsdienstleistungen als Daseinsvorsorge 
verstehen und priorisieren
Schulische und berufliche Bildung sowie Weiterbildung 
sind der Schlüssel zum Gelingen der Transformation. 
Deutschland liegt mit einem Anteil von knapp 5 Prozent 
des BIP lediglich im Weltdurchschnitt und bei den Pro-
Kopf-Ausgaben an dreizehnter Stelle im Weltvergleich. 
Angesichts der Situation des Bildungssystems und des 
absehbar wachsenden Bedarfs an Fachkräften muss
Investitionen in das Bildungssystem bei allen Ausgaben 
für die Transformation absoluter Vorrang eingeräumt 
werden. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt eine
Abkehr von der Kompensationsstrategie und die stärkere 
Einbettung von Strukturfördermitteln in präventive
Strategien der regionalen Entwicklung. So würden alle
Bereiche der Daseinsvorsorge gleichermaßen gesichert 
werden. Eine geschlechtergerechte und nachhaltige 
Strukturpolitik ist zentrale Voraussetzung für ein
resilientes Gemeinwesen und das Gelingen der sozial-
ökologischen Transformation.
Frauen in MINT-Berufe bringen
Die technischen und naturwissenschaftlichen Berufe 
werden auch zukünftig bessere Beschäftigungs- und 
Verdienstmöglichkeiten bieten. Die Beschäftigung von 
Frauen in diesen Bereichen sollte daher weiterhin
gestärkt werden. 
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt die 
Förderung von Frauen in MINT-Berufen. MINT-
Programme müssen stärker als bisher aufseiten der 
Betriebe und Unternehmen ansetzen. Ziele sind 
die Veränderung von Betriebskulturen und die
Bekämpfung von Diskriminierung und Sexismus in den 
Betrieben. Hierfür gilt es unter anderem die
Empfehlungen des Dritten Gleichstellungsbericht zur 
Stärkung von Frauen in MINT-Berufen umzusetzen 
(siehe Bunderegierung 2021). 
• Diskriminierende und sexistische Alltagspraktiken 
in Betrieben sollten außerdem durch Forschung und 
Kampagnen sichtbar gemacht werden. Sie sollten 
durch Antidiskriminierungsstrategien bekämpft
werden, etwa durch Berichterstattung und die
Einrichtung von Ombudsstellen. Kammern und Verbände 
sollten dabei unterstützt werden, wenn sie
Kampagnen zur Bekämpfung von Diskriminierung entwickeln 
wollen.
• Dringend sollten auch weiterhin die Vereinbarkeit 
von Privatleben und Erwerbsarbeit sowie die
Förderung von Anerkennungs- und
Wertschätzungskulturen verbessert werden. Hier ist neben dem stärkeren 
Engagement von Betrieben und Verbänden die
Bundesregierung gefragt. Sie sollte finanzielle Anreize 
setzen, zum Beispiel durch die Bindung öffentlicher 
Subventionierung an betriebliche
Gleichstellungsförderung.
Standortattraktivität in der Transformation stärken
Die Folgen der sozial-ökologischen Transformation 
sind vor allem auf regionaler Ebene sichtbar und
spürbar. Die Sachverständigenkommission empfiehlt das 
Gegensteuern auch vor Ort, wenn es durch die Folgen 
der sozial-ökologischen Transformation zu Schieflagen 
auf dem Arbeitsmarkt kommt. Maßnahmen könnten sein:
• Regionale Gleichstellungsstrategien sollten die
Veränderungen am Arbeitsmarkt nach Geschlecht
beobachten und Vorschläge unterbreiten, wie beide 
Geschlechter mitgenommen werden und profitieren 
können. Als Beispiel kann die Bremer
Entgeltstrategie dienen (Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und 
Europa o. J.).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 175 – 
B.10 Arbeitsmarkt
176
• Akteur*innen der Umwelt- und der Frauenbewegung 
sollten bei der Zusammenarbeit von öffentlichen
Akteur*innen, Vertreter*innen der Gewerkschaften und 
Wirtschaftsverbänden berücksichtigt werden. Sie 
sollten systematisch in lokale und regionale
Gremien einbezogen werden, etwa bei der Bildung
regionaler Transformationsräte. 
• Bei Entscheidungen über den Einsatz von
Strukturfördermitteln im Sinne des Gender-Budgeting sollten 
breitere Beteiligungsprozesse aufgesetzt werden. 
Strukturentwicklung und Standortpolitik müssen auf 
die Balance zwischen nachhaltiger Industriepolitik 
und der Entwicklung eines verlässlichen Angebots 
der sozialen Daseinsvorsorge abzielen. Gerade die 
Erfahrungen in der Lausitz lehren, dass
Standortattraktivität neu zu definieren ist, dabei sollten
vermeintlich weiche Kriterien einbezogen werden.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 176 – 
177
B.11 Finanzen
Kernbotschaften
• Um die zunehmenden Kosten des Klimawandels zu vermeiden, sind erhebliche staatliche Investitionen in 
 Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen notwendig. Die dafür notwendigen Einnahmen, etwa  
CO
2
-Bepreisung, Steuern, und deren Verwendung gehen aufgrund von Einkommensdifferenzen,
Konsummustern sowie androzentrischen Infrastrukturen oft mit sehr ungleichen geschlechterspezifischen Be- oder 
Entlastungen einher. 
• Eine der zentralen Fragen der sozial-ökologischen Transformation ist, wie die Kapazitäten des öffentlichen 
 Sektors neu verstanden und unter anderem unter Berücksichtigung der Klimaziele möglichst effektiv und 
gleichstellungsorientiert eingesetzt werden können. 
• Dafür müssen öffentliche Einnahmen und Ausgaben stärker an ökologischen und gleichstellungsorientierten 
Zielen ausgerichtet und sozial gerechter ausgestaltet werden. Maßnahmen sind etwa die Streichung
umweltschädlicher Steuersubventionen, die geschlechtergerechte Kompensation der Belastungen aus dem  
CO
2
-Emissionshandel sowie öffentliche Investitionen, die die Qualität der öffentlichen Infrastruktur und 
 öffentlicher Dienstleistungen verbessern.
Schäden der Infrastruktur, Ernteausfälle, Unterbrechung 
von Lieferketten und gesundheitsbedingte
Arbeitsausfälle: Schon jetzt verursachen die unmittelbaren 
Folgen des Klimawandels erhebliche Kosten. Durch 
klimabedingte Extremwetterereignisse entstanden in 
Deutschland allein zwischen den Jahren 2000 und 2021 
Schäden in Höhe von 145 Milliarden Euro; die zukünftigen 
Kosten könnten bis 2050 zwischen 280 und 900
Milliarden Euro liegen (Trenczek et al. 2022: 12; BMWK 2023e: 
6). In dieser und anderen Berechnungen sind die
Kosten durch die zahlreichen weiteren Folgen des
Klimawandels noch nicht berücksichtigt, zum Beispiel die 
durch gesundheitliche Beeinträchtigungen, durch die 
Belastung von Ökosystemen oder den Verlust von
Artenvielfalt. Hinzu kommen die Kosten für
Kompensationszahlungen für Schäden im Globalen Süden, etwa durch 
den Anstieg des Meeresspiegels, zunehmende Dürren 
oder Überschwemmungen.
Zugleich sind zum Schutz des Klimas und zur Anpassung 
an den Klimawandel erhebliche Investitionen notwendig. 
Die Kosten der sozial-ökologischen Transformation in 
den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr und 
Landwirtschaft werden in den Jahren 2025 bis 2045 
schätzungsweise drei Prozent des BIP pro Jahr betragen 
(Agora Think Tanks 2024: 19). Die Angabe bezieht sich 
auf die Mehrkosten, die durch Klimaschutzinvestitionen 
für den privaten und den öffentlichen Sektor entstehen. 
Hinzu kommen weitere Kosten etwa für die Anpassung 
des Gesundheitssystems (siehe Kapitel Gesundheit) 
oder die Unterstützung des Dienstleistungssektors 
(siehe Kapitel Arbeitsmarkt). 
Angesichts dieser Kosten, aber auch der in den vorherigen 
Kapiteln aufgezeigten Handlungsbedarfe muss der Staat 
über das vorherrschende kompensatorische Verständnis 
des öffentlichen Sektors hinausgehen. Die Finanz- und 
Haushaltspolitik des Bundes, aber auch von Ländern und 
Kommunen ist ein wesentlicher Hebel für die Gestaltung 
der sozial-ökologischen Transformation, insbesondere 
bei dem gleichstellungsorientierten Umbau von
Versorgungssystemen und öffentlicher Infrastruktur. Wo und 
wie sollte und kann er sich sinnstiftend und proaktiv in 
die sozial-ökologische Transformation einbringen? Eine 
solche Reflexion des öffentlichen Sektors als
elementaren Teils sozioökonomischer Versorgungssysteme findet 
Resonanz in gleichstellungsorientierten Perspektiven, 
die unter anderem die zentrale Bedeutung öffentlicher 
Infrastrukturen für die Entwicklung
geschlechtergerechter Lebensrealitäten, zum Beispiel im Kontext des 
Ausbaus der Kinderbetreuung und des öffentlichen
Nahverkehrs, seit Jahrzehnten thematisieren (vgl.
Bundesregierung 2017: 154 ff.; Dellenbaugh-Losse 2024a: 71 ff.). 
Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie sich die Erhebung 
und Verwendung öffentlicher Finanzen auf
Geschlechterverhältnisse auswirken und wie
Geschlechterverhältnisse fiskalische Entscheidungen prägen.
Vor diesem Hintergrund befasst sich dieses Kapitel mit 
der Rolle des Staates bei der Finanzierung der
sozialökologischen Transformation. Behandelt werden
Regelungen beziehungsweise Instrumente, die für die 
sozial-ökologische Transformation wichtig sind: der 
Emissionshandel und die CO
2
-Bepreisung in
Kombination mit der Verwendung der daraus resultierenden 
Einnahmen hinsichtlich ihrer geschlechterspezifischen 
Wirkungen. Diskutiert werden zudem umweltbezogene 
Steuern und umweltschädliche Subventionen, damit
einhergehende Einnahmepotenziale und deren ökologische 
und geschlechterdifferenzierte Anreiz- und
Verteilungswirkungen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 177 – 
B.11 Finanzen
178
11.1 Rolle der öffentlichen Finanzen für die  
sozial-ökologische Transformation 
Für die Finanzierung der sozial-ökologischen
Transformation setzen deutsche und europäische
Strategien vor allem auf die Mobilisierung privaten Kapitals. 
Dieses Kapital soll in nachhaltige Investitionen
umgelenkt werden (sogenannte sustainable finance) (vgl. 
Bundesregierung 2025: 129 ff.). Dabei wird der
öffentliche Sektor nur eingeschränkt tätig, etwa in Form von 
Sondervermögen wie dem Klima- und
Transformationsfonds (KTF). Die Einnahmen dafür stammen aus dem 
in europäischen und deutschen Gesetzen geregelten 
Emissionshandel beziehungsweise der Bepreisung des 
CO
2
-Ausstoßes (EU-ETS 1 und EU-ETS 2). Allerdings
können Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit 
dem KTF allein nicht finanziert werden. Trotzdem
sollen für das Erreichen der Klimaschutzziele notwendige 
Zukunftsinvestitionen, zum Beispiel Investitionen in 
eine leistungsfähige Infrastruktur, die unter anderem 
zur Gleichstellung der Geschlechter beiträgt, nur noch 
im Rahmen der Schuldenbremse möglich sein.
Steuererhöhungen waren in der 20. Legislaturperiode nicht 
geplant. Der Koalitionsvertrag sah lediglich den (kaum 
umgesetzten) Abbau überflüssiger, unwirksamer,
umweltschädlicher Subventionen und Ausgaben vor (SPD / 
Bündnis 90/Die Grünen / FDP 2021: 158 ff.).
In der dominanten Stellung der Schuldenbremse kommt 
eine Selbstbegrenzung des Staates zum Ausdruck, die 
vor dem Hintergrund der übergreifenden Zielsetzung 
„solider“ öffentlicher Finanzen und dem Ausschluss von 
Steuererhöhungen nicht nur Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen blockiert, sondern auch
geschlechterbezogene strukturelle Ungleichheiten repro - 
duziert beziehungsweise verschärft. Die
Selbstbegrenzung des Staates korrespondiert mit dem Fokus 
auf Maßnahmen zur Mobilisierung privaten
Kapitals; diese Maßnahmen zeitigten jedoch bisher weder 
in Deutschland noch auf internationaler Ebene
entsprechende Erfolge (vgl. OECD 2024a). 
Die finanzpolitische Selbstbegrenzung des Staates 
folgt in weiten Teilen einer Annahme, die in der
Volkswirtschaftslehre üblich ist: Der öffentliche Sektor soll 
nur in jenen Bereichen handeln, in denen
wettbewerbsorientierte Marktlösungen versagen (siehe etwa
Nowotny/Zagler 2022). Zu diesen Bereichen gehören das 
Management von Gemeinressourcen, zum Beispiel 
saubere Luft, Bodenschätze, Forstbestand und
Raumordnung, aber auch die Bereitstellung öffentlicher Güter, 
oftmals über zentrale Infrastrukturen wie das
Straßennetz oder die Kanalisation, deren private Finanzierung 
erhebliche Koordinationsherausforderungen bedeuten 
würde. Ebenfalls zu den Bereichen gehört die
Kompensation sogenannter externer Effekte, also nicht abgegoltene 
Kosten zum Beispiel für die Beanspruchung natürlicher 
Ressourcen oder bei übermäßiger gesundheitlicher
Belastung der Beschäftigten. Diese Aspekte werden als 
für marktwirtschaftliche Lösungen dysfunktionale
Ausnahmen dargestellt, die staatliches Handeln immer nur 
punktuell legitimieren. Im Kontext einer sozial-
ökologischen Transformation hingegen bilden genau diese 
vermeintlichen Ausnahmen oftmals den Regelfall, etwa 
wenn es um die Nutzung natürlicher Ressourcen, den
Erhalt (natürlicher) Gemeinschaftsgüter, das Management 
von Verschmutzungsverhalten oder die Bereitstellung 
sozialer Infrastrukturen geht. 
Die Ausweitung des Ausgabenprofils des öffentlichen 
Sektors und der damit einhergehenden Verwendung 
der Haushaltsmittel wirft Fragen für die Finanzierung 
der sozial-ökologischen Transformation auf – die
ohnehin schon unzureichend abgesichert ist. Dazu gehört die 
Frage nach der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen 
durch die Aufnahme von Schulden. Gefragt werden sollte 
zudem nach Steuern und Abgaben, die in die
öffentlichen Haushalte fließen; sie können für die Finanzierung 
der sozial-ökologischen Transformation eingesetzt
werden. Damit könnte der Staat zugleich ökologische und 
sozial- beziehungsweise gleichstellungspolitische
Zwecke fördern. 
11.2 CO2-Bepreisung, Steuern und Steuersubventionen
Seit den 1990er Jahren empfehlen
Wissenschaftler*innen, geschlechterbezogene Wirkungen und Ziele 
einzubeziehen, sobald der Staat öffentliche Mittel erhebt 
und verwendet (gender responsive budgeting) (Elson 
2006; Budlender et al. 1998; Färber et al. 2006; Kuhl/
Frey 2019; Coelho et al. 2022). Die Instrumente dieses 
international vielfach erprobten Ansatzes ermöglichen 
die geschlechterdifferenzierte Bewertung öffentlicher 
Finanzen, zum Beispiel durch die geschlechtersensible 
Bewertung politischer Strategien und entsprechender 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 178 – 
B.11 Finanzen
179
Analysen des Steueraufkommens oder die Integration 
geschlechterdifferenzierter Perspektiven in die
mittelfristige Finanzplanung (Frey 2010: 40 f.). 
Vor allem die Auswirkungen von Steuern auf
Geschlechterverhältnisse erhalten immer mehr Aufmerksamkeit (u. a. 
Barnett/Grown 2004; Europäisches Parlament 2019;
Coelho et al. 2022). Jedoch gibt es kaum empirische
Studien über geschlechterdifferenzierte Verteilungs- und 
Anreizwirkungen von ökologischen Steuern, Abgaben 
wie der CO
2
-Bepreisung oder umweltschädigenden 
Steuersubventionen (vgl. Cottrell 2025; Bär et al. 2025). 
Für öffentliche Ausgaben gibt es zwar erste Ansätze 
mit Bezug zu Klimaschutz oder Klimaanpassung (u. a. 
Schalatek 2009; Klatzer/Rinaldi 2020). Sie beschränken 
sich jedoch auf internationale oder europäische
Gelder. In Deutschland betreffen die Ansätze zudem nur 
spezifische Maßnahmen, etwa zur Bewältigung der
Coronakrise (Frey 2021a). Die Methodik aber könnte auf 
Maßnahmen der sozial-ökologischen Transformation 
übertragen werden.
In Deutschland fließen solche Überlegungen bislang 
selten in die Finanz- und Haushaltspolitik ein. Auch 
die auf Bundesebene angestrebte Ziel- und
Wirkungsorientierung des Bundeshaushalts hinsichtlich der 
Nachhaltigkeitsziele klammert die Gleichstellung der 
Geschlechter weitgehend aus (vgl. BMF 2022: 24; BMF 
2024a).
Jedoch zeigen die im Folgenden diskutierten
beispielhaften Verteilungs- und Anreizwirkungen der 
CO
2
-Bepreisung umweltbezogener Steuern und 
umweltschädlicher Steuersubventionen, wie wichtig 
geschlechterdifferenzierte Perspektiven für die
Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation sind. 
Sozioökonomische Ungleichheiten zum Beispiel bei 
Einkommen, Vermögen, Wohnort und der Verteilung 
von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie Präferenzen und 
Verhaltensweisen etwa bei Konsum oder Ernährung 
unterscheiden sich unter anderem nach Geschlecht. 
Angesichts dessen ist davon auszugehen, dass
umweltbezogene Einnahmen und Ausgaben
geschlechterspezifische Verteilungs- und Anreizwirkungen haben. Diese 
Auswirkungen werden zudem durch die Ausgestaltung 
umweltrelevanter Versorgungsstrukturen beeinflusst, 
zum Beispiel der Verkehrsinfrastruktur. 
11.2.1 CO2-Bepreisung als neuartiges 
Finanzierungsinstrument
Zu den zentralen Mechanismen der deutschen und
europäischen Klimaschutzpolitik gehören der
Emissionshandel beziehungsweise die CO
2
-Bepreisung und die 
Verwendung dieser Einnahmen im Rahmen des KTF.
CO2-Bepreisung in Deutschland
Der 2005 eingeführte Europäische Emissionshandel, 
mit dem der Ausstoß klimaschädlicher Emissionen
bepreist wird, wurde im Laufe der Zeit durch nationale
Regeln ergänzt. Der Handel mit Emissionen wird in naher 
Zukunft weiter ausgedehnt (siehe Tabelle 4). 
Bei der Einführung des erweiterten Emissionshandels ab 
2027 ist eine Preisbildung über den Markt vorgesehen. 
Szenarien für Kraft- und Brennstoffe gehen für das Jahr 
2030 von einer Preisspanne von 40 bis über 120 Euro 
pro Tonne CO
2
 aus (Pahle et al. 2023; Fiedler et al. 2024).
Sowohl die Belastungen aus dem CO
2
-Preis als auch 
die Verwendung der daraus resultierenden Einnahmen 
über den KTF gehen mit geschlechterdifferenzierten
finanziellen Verteilungs- und Anreizwirkungen einher. Sie 
wurden bislang jedoch kaum beachtet (Kenkmann et al. 
2025).
Tabelle 4: Regelungsgrundlagen des Emissionshandels und der CO
2
-Bepreisung in Deutschland
Jahr Regelungsgrundlage Inhalte
2005 Europäischer Emissionshandel (ETS 1) CO
2
-Bepreisung für Energiewirtschaft und 
Industrie
2021 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Ausdehnung der CO
2
-Bepreisung auf Heizen 
und Mobilität (Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel)
2021–2026 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Stufenförmiger Anstieg des CO
2
-Preises
2027 Erweiterter Europäischer Emissionshandel 
(EU-ETS 2)
Übergang in europäischen Emissionshandel, 
CO
2
-Preisbildung über den Markt
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 179 – 
B.11 Finanzen
180
Geschlechterdifferenzierte Verteilungs- und 
Anreizwirkungen
Der CO
2
-Preis wirkt regressiv. Das heißt, Menschen mit 
geringen Einkommen werden in Relation zu ihrem
verfügbaren Einkommen finanziell stärker belastet als
Menschen mit hohen Einkommen (Kaestner et al. 2023), 
obwohl letztere in der Regel mehr CO
2
 verursachen 
(Bohmann/Kücük 2024). Die finanziellen Belastungen 
sind aber auch nach Geschlecht sehr unterschiedlich 
verteilt – unter anderem wegen
geschlechterspezifischer Einkommensunterschiede und Mobilitätsmuster. 
Alleinerziehende – zu über 80 Prozent sind das Frauen 
– treffen die finanziellen Belastungen zum Beispiel oft 
stärker, weil sie wegen der Kinder im Haushalt einen
erhöhten Energiebedarf haben. Zugleich erzielen sie ein 
geringeres Einkommen als Familien, in denen beide 
Personen erwerbstätig sind (Kenkmann et al. 2024). 
Die CO
2
-Belastung wird zudem durch den Standard von 
Wohnungen (z. B. Dämmung) sowie Eigentum oder Miete 
beeinflusst (siehe Kapitel Wohnen und Energienutzung). 
Im Kontext von Mobilität steigen die finanziellen
Belastungen insbesondere bei den Personen, die aufgrund 
der fehlenden Anbindung an öffentliche Verkehre,
Sorgearbeit und/oder Begleitverkehre auf die Nutzung des 
motorisierten Individualverkehrs angewiesen sind.
Insbesondere Mehrpersonenhaushalte in ländlichen
Regionen besitzen zu 97 Prozent mindestens ein Auto (siehe 
Kapitel Mobilitäts- und Verkehrsplanung).
Die veranschlagten Erlöse aus der CO
2
-Bepreisung 
und den anteiligen Einnahmen aus dem europäischen 
Emissionshandel werden für den Zeitraum 2021 bis 
2030 – je nach Preisbildung – auf 200 bis 300
Milliarden Euro geschätzt, also etwa 0,5 bis 0,75 Prozent des 
BIP (siehe Kalkuhl et al. 2023: 5). Sie fließen derzeit 
vollständig in den KTF und sollen zweckgebunden für 
die Finanzierung von Klima- und
Transformationsmaßnahmen verwendet werden. Aktuell werden aus dem KTF 
unter anderem Förderprogramme für die energetische 
Gebäudesanierung sowie E-Mobilität und seit 2022 der 
Wegfall der EEG-Umlage für private Haushalte finanziert.
Bei der Verwendung der Mittel aus dem KTF spielen 
gleichstellungsorientierte Ziele bislang keine Rolle. 
Ebenso wenig liegen Erkenntnisse über
geschlechterdifferenzierte Wirkungen der aus dem KTF finanzierten 
Maßnahmen vor. Aufgrund der sehr ungleichen
Verteilung von Einkommen und Vermögen zwischen den 
Geschlechtern ist jedoch zu vermuten, dass diese
Ausgaben ebenfalls zu sehr ungleichen Entlastungen führen. 
Beispielsweise kommen die aus dem KTF finanzierten 
Fördermittel zur Verbesserung der
Gebäudeenergieeffizienz zumindest zu einem erheblichen Teil besser 
gestellten Menschen zugute, wie eine Evaluierung der 
BEG für das Förderjahr 2021 zeigt (Heinrich et al. 2023). 
Die Fördermittel wurden etwa zur Hälfte von Ein- und 
Zweifamilienhaus-Eigentümer*innen in Anspruch
genommen. Dabei handelte es sich überwiegend um
„gutverdienende Privatpersonen im erwerbsfähigen Alter mit 
hoher Qualifikation“ (ebd.). Die andere Hälfte der
Förderung wurde von Wohnungsgesellschaften in Anspruch 
genommen. Diese Sanierungen kommen Mieter*innen 
zugute, da die mit Mitteln des KTF geförderten
Sanierungen nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen.
11.2.2 Umweltbezogene Steuern
Für die Finanzierung der sozial-ökologischen
Transformation müssen ebenso Steuern in den Blick
genommen werden, deren Einnahmen in die Haushalte von 
Bund, Ländern und Kommunen fließen. Zugleich kann 
der Staat mit Steuern ökologische und sozialpolitische 
Zwecke verfolgen und damit unter anderem zum Schutz 
des Klimas und dem Abbau struktureller Ungleichheiten 
beitragen. 
Umweltbezogene Steuern in Deutschland
Mit umweltbezogenen Steuern werden der Ausstoß von 
Treibhausgasen und die Nutzung oder der Verbrauch 
natürlicher Ressourcen wie Boden oder Wasser
besteuert. Hierzu zählen in Deutschland insbesondere die 
Energie- und Stromsteuer, die Kfz-Steuer und die
Luftverkehrsteuer. Bei umweltbezogenen Steuern handelt 
es sich überwiegend um Verbrauchsteuern. Sie werden 
auf den Verbrauch von Kraft- und Heizstoffen oder den 
Gebrauch von Boden erhoben. Die Einnahmen fließen 
überwiegend in den Bundeshaushalt. Ausnahmen sind 
die Grundsteuer oder die Zweitwohnsitzsteuer. Sie
fließen den Kommunen unter anderem für die Finanzierung 
der Infrastruktur zu. Die Vermögensteuer kam den
Haushalten der Länder zugute, sie wurde 1997 abgeschafft.
Geschlechterdifferenzierte Verteilungs- und 
Anreizwirkungen umweltbezogener Steuern 
Zu geschlechterdifferenzierten finanziellen Belastungs- 
und Anreizwirkungen gibt es bislang keine
empirischen Studien. Auch international fehlt es an Studien 
zu Anreizen auf umweltrelevantes Verhalten (Bär et al. 
2025: 12). 
Die wenigen Studien, die es zu umweltbezogenen
Steuern gibt, weisen darauf hin, dass diese als
Verbrauchsteuern konzipierten Abgaben typischerweise regressiv 
wirken und damit Menschen mit geringen Einkommen 
häufig stärker belasten (Ohlendorf et al. 2021; Chalifour 
2010). So verweisen etwa Klenert et al. (2023) bei einer 
ländervergleichenden Analyse innerhalb der EU auf eine 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 180 – 
B.11 Finanzen
181
leicht regressive Wirkung von Steuern auf Fleisch.
Chalifour (2010) untersucht die Besteuerung des Verbrauchs 
fossiler Brennstoffe (sogenannter Carbon Tax Act) in den 
kanadischen Provinzen British Columbia und Quebec. 
Sie weist explizit auf die regressive Wirkung zulasten von 
Frauen hin. In der Literatur wird zudem kritisiert, dass die 
steuerlichen Belastungen durch Verbrauchsteuern bei 
armutsgefährdeten Menschen das existenznotwendige 
Einkommen gefährden können (Lahey 2018). Anders als 
bei der Einkommensteuer gibt es bei Verbrauchsteuern 
keinen Freibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei 
stellt.
Menschen mit geringen Einkommen, darunter viele 
alleinerziehende Frauen und Rentnerinnen, können sich 
seltener durch Anpassungsmaßnahmen der
Steuerbelastung durch umweltbezogene Steuern entziehen. 
Wer neben der Erwerbstätigkeit Sorgeverpflichtungen 
wahrnimmt, kann oft aus zeitlichen Gründen schwerer zu 
CO
2
-ärmeren Transportmitteln wechseln (Chalifour 2010: 
33 f.). Spitzner und Aumann (1995) verweisen in diesem 
Zusammenhang auf Mobilitäts- und Verkehrszwänge, die 
unter anderem durch das unzureichende Angebot
öffentlicher Verkehrsmittel bedingt sind. 
Die Auswirkungen umweltbezogener Steuern hängen 
allerdings auch von einkommensabhängigen und nach 
Geschlecht variierenden Verhaltensweisen und damit 
einhergehenden Preiselastizitäten ab. So scheinen
(Verbrauch-)Steuern auf Treibstoffe eher progressiv zu
wirken (Köppl et al. 2023), weil der Verbrauch von
Brennstoffen mit dem Einkommen steigt. Hinzu kommen 
geschlechterdifferenzierte Mobilitätsmuster (siehe
Kapitel Mobilitäts- und Verkehrsplanung). 
Das Beispiel der Entfernungs- beziehungsweise
Pendlerpauschale (siehe Textbox 18) zeigt, dass neben den 
Verbrauchsteuern andere Steuerarten in den Blick
genommen werden müssen, zum Beispiel die
Einkommensteuer.
Textbox 18 – Entfernungs- beziehungsweise 
Pendlerpauschale
Die Entfernungs- beziehungsweise Pendlerpauschale 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EstG) ermöglicht es, Wegekosten 
zwischen Wohnung und Arbeitsort steuerlich geltend zu 
machen. Auf diesem Wege kann die Einkommensteuer 
gesenkt werden. Die Ausgestaltung dieser gesetzlichen 
Regelung ist ökologisch problematisch. Zwar können 
öffentliche Verkehrsmittel oder mit dem Fahrrad
zurückgelegte Wege abgerechnet werden, allerdings nur bis 
zu 4.500 Euro. Für das eigene oder zur Nutzung
überlassene Auto gilt diese Begrenzung der Pauschale nicht. 
Die Art der steuerlichen Absetzbarkeit hat aber auch 
gleichstellungsrelevante Auswirkungen, weil Männer die 
Entfernungspauschale öfter in Anspruch nehmen und 
für die Nutzung des eigenen Pkws und
Sammelbeförderungen durch den Arbeitgeber erheblich höhere 
Aufwendungen geltend machen; dies zeigen 
Auswertungen der Einkommensteuerstatistik 2019 
(Abb. 12). Die seit 2021 geltende Neuregelung 
verschärft diese Effekte weiter: Arbeitswege von 
Männern sind länger als die von Frauen und die 
Neuregelung ermöglicht das Absetzen einer höheren 
Pauschale ab dem zwanzigsten Kilometer (Fuchs et al. 
2024).
Die Absetzbarkeit nützt nur Menschen, die Steuern 
oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags zahlen. Da 
die Entfernungspauschale von der
Bemessungsgrundlage abgezogen wird, steigt die steuerliche Entlastung 
zudem mit dem zu versteuernden Einkommen. Die 2021 
eingeführte Mobilitätsprämie für Geringverdienende 
(§ 101 ff. EStG) soll diesen Effekt auffangen. Aber auch 
sie kommt vermutlich überwiegend Männern zugute, weil 
die Prämie auf Fahrten über 20 Kilometer beschränkt ist.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 181 – 
B.11 Finanzen
182
Abbildung 12 (A)
Abbildung 12 (B)
8 Mio.
7 Mio.
6 Mio.
5 Mio
4 Mio.
3 Mio.
2 Mio.
1 Mio.
PKW Sammelbeförderung 
des Arbeitgebers
zu Fuß, Rad oder 
Fahrgemeinschaft
ÖPNV
0
A
nz
ah
l S
te
ue
rf
äl
le
9 Mio.
10 Mio. 
Männer, die Wegekosten oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags geltend machen
Frauen, die Wegekosten geltend machen
Frauen, die Wegekosten oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags geltend machen
Männer, die Wegekosten geltend machen
9.
8
8
8
13
.9
5
5
3
.2
5
5
5
.7
6
8
8
,8
8
 M
io
.
2,
0
6
 M
io
.
4
,4
9 
M
io
.
6
,8
6
 M
io
.
7,
0
6
 M
io
.
1,
4
2 
M
io
.
2,
0
0
 M
io
.
1,
13
 M
io
.
6
25
.7
6
5
4
5
3
.9
0
2
75
3
.7
5
3
4
6
2.
6
26
1.600
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
PKW Sammelbeförderung 
des Arbeitgebers
zu Fuß, Rad oder 
Fahrgemeinschaft
ÖPNV
0
A
uf
w
en
du
ng
en
 p
ro
 K
op
f 
in
 E
ur
o 1.800
Aufwendungen von Männern, die Wegekosten oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags geltend machen
Aufwendungen von Frauen, die Wegekosten geltend machen
Aufwendungen von Frauen, die Wegekosten oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags geltend machen
Aufwendungen von Männern, die Wegekosten geltend machen
1.
16
9
92
1
1.
16
6
8
20
1.
4
0
4
1.
16
6
1.
4
8
7
1.
11
0
1.
6
6
6
1.
5
3
1
91
3
1.
3
4
1
1.
25
01.
5
3
7
99
5
1.
3
10
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 182 – 
B.11 Finanzen
183
1
3,5 Mrd.
4,0 Mrd.
4,5 Mrd.
3,0 Mrd.
2,5 Mrd.
2,0 Mrd.
1,5 Mrd.
1,0 Mrd.
0,5 Mrd.
0
3,0 Mio
2,0 Mio
1,5 Mio
2,5 Mio
1,0 Mio
0,5 Mio
0
Anzahl der SteuerfälleHöhe der geltend gemachten Wegekosten insgesamt
2 3 4 5 6 7 8 9 10
H
öh
e 
de
r 
W
eg
ko
st
en
 
in
 1
.0
0
0
 E
ur
o 
   
   
A
nz
ah
l d
er
 S
te
ue
rf
äl
le
   
   
 
Bruttolohn nach Dezilen
11.2.3 Umweltschädliche 
Steuersubventionen
Der Begriff der umweltschädlichen Subventionen
umfasst im Allgemeinen zielgruppenspezifische staatliche 
Leistungen, die mit umwelt- oder klimaschädlichen
Wirkungen einhergehen. Derartige Steuersubventionen
können in Form direkter Ausgaben, zum Beispiel finanzieller 
Zuschüsse, vergeben werden. Der Begriff umfasst aber 
auch Steuererleichterungen (sogenannte
Steuersubventionen), die über das Steuerrecht gewährt werden.
Direkte und indirekte umweltschädliche Subventionen 
in Deutschland
Was im deutschen Kontext als Subvention gilt, ist
bislang nicht einheitlich definiert. Das UBA folgt bei der
Definition umweltschädlicher Subventionen zum Beispiel 
einem weiteren Verständnis als der Subventionsbericht 
der Bundesregierung. Die Definition des
Subventionsberichts der Bundesregierung (vgl. BMF 2023) schließt 
beispielsweise die pauschale Dienstwagenbesteuerung 
aus. Sie gilt als angemessene Besteuerung und nicht als 
Steuervergünstigung (vgl. Zerzawy et al. 2023; Burger/
Bretschneider 2021).
Begründet werden solche Steuersubventionen häufig 
mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen, dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder der
Vereinfachung des Steuersystems. Ihr Abbau jedoch könnte 
die Klimaziele fördern. 
Zugleich könnte der Abbau dem Staat Gelder für die
Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation
freistellen, denn für umweltschädliche Subventionen werden 
erhebliche staatliche Mittel aufgewendet und die
Ausgaben steigen seit 2006 stetig. Das Umweltbundesamt 
bezifferte das finanzielle Volumen umweltschädlicher 
Subventionen für das Jahr 2018 mit 65 Milliarden Euro 
(2 Prozent des BIP). Knapp 60 Milliarden Euro
entfallen auf indirekte Subventionen für die Bereitstellung 
und Nutzung von Energie, den Verkehr sowie Land- und 
Forstwirtschaft. Dabei handelt es sich überwiegend 
um sogenannte Steuersubventionen, zum Beispiel 
Steuerbefreiungen, absetzbare Aufwendungen oder
Ermäßigungen von Steuersätzen (Bär et al. 2025: 4 f.; 
siehe Abb. 13).
Abbildung 12: Steuerfälle (A) und steuerlich geltend gemachte Aufwendungen (B), differenziert nach Geschlecht, 
Verkehrsmittel und Höhe des Bruttolohns (C) 
Eigene Darstellung nach Sonderauswertung von Destatis 2024 auf Basis der Lohn- und  
Einkommensteuerstatistik 2019
Abbildung 12 (C)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 183 – 
B.11 Finanzen
184
Geschlechterdifferenzierte Verteilungs- und 
Anreizwirkungen
Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse
spielen in der Debatte um umweltschädliche
Steuersubventionen bislang kaum eine Rolle: So enthält etwa der 
Subventionsbericht der Bundesregierung eine
Nachhaltigkeitsprüfung, stellt aber keinerlei Bezüge zur 
Geschlechtergerechtigkeit her (vgl. BMF 2023). Der 
Bericht des Umweltbundesamt weist lediglich bei der 
Dienstwagenbesteuerung darauf hin, dass Männer
derzeit stärker profitieren als Frauen (vgl. Burger/
Bretschneider 2021: 66). 
Zwar fehlt es bislang an aussagekräftigen Daten.
Beispielhafte Analysen etwa zur Dienstwagenbesteuerung 
oder zur Befreiung energieintensiver Unternehmen von 
der Energie- und Stromsteuer (siehe Textbox 19)
weisen darauf hin, dass die steuerlichen Entlastungen der 
umweltschädlichen Steuersubventionen für Frauen und 
Männer beziehungsweise frauen- und männerdominierte 
Branchen sehr unterschiedlich ausfallen können (Bär et al. 
2025). Die beispielhaft analysierten Steuersubventionen 
kommen eher Männern und männerdominierten
Branchen zugute.
Die geschlechterdifferenzierten Wirkungen hängen unter 
anderem ab von
• der Art der Steuer, zum Beispiel Einkommen- oder 
Verbrauchsteuer, 
• der Ausgestaltung, zum Beispiel dem Abzug von der 
Bemessungsgrundlage oder von der Steuerschuld, 
sowie
• der Art der entlasteten Aktivität, zum Beispiel die 
Entlastung energieintensiver Prozesse.
Gleichstellungsrelevant sind selbst Steuersubventionen 
zugunsten von Unternehmen, und zwar aufgrund der
Segregation des Arbeitsmarktes oder der
geschlechterspezifischen Unterschiede beim Unternehmensvermögen. 
Bei Verbrauchsteuern hängen die Auswirkungen zudem 
davon ab, ob Unternehmen oder Versorgungsträger, die 
steuerliche Entlastungen an ihre Kund*innen
weitergeben (Bär et al. 2025).
Abbildung 13: Volumen und Typen umweltschädlicher Subventionen nach Sektoren im Jahr 2018
Quelle: Bär et al. 2025
* Die Subvention von Biokraftstoffen im Umfang von 960 Mio. Euro fällt auch in den Verkehrsbereich, fließt hier aber nicht mit in die Darstellung 
ein. Grund dafür ist die zugrunde liegende Kraftstoffquote, die weder als einnahmeseitig noch als ausgabeseitig zu klassifizieren ist.
20.000
25.000
30.000
35.000
15.000
10.000
5.000
0
ausgabenseitige Subventioneneinnahmeseitige Subventionen
Energiebereitstellung 
und -nutzung
25.374
Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei
6.179
M
ill
io
ne
n 
To
nn
en
 K
oh
le
nd
io
xi
d-
Ä
q
ui
va
le
nt
e
Bau- und
Wohnungswesen
Verkehr*
30.822
3.050
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 184 – 
B.11 Finanzen
185
Textbox 19 – Geschlechterdifferenzierte Wirkun
gen 
-
ausgewählter umweltschädlicher Steuersub
ventionen
-
 nach Bär et al. (2025) 
Pauschale Dienstwagenbesteuerung (§§ 6 Abs. 1 
Nr. 4, 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz)
Dienstwagen sind gewerblich zugelassene Fahrzeuge, 
die Beschäftigte auch privat nutzen dürfen. Der
geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wird bei Verbrennern 
in der Regel pauschal mit einem Prozent des
Bruttolistenpreises des Autos besteuert. Die pauschale 
Besteuerung erfasst nur etwa 40 Prozent des
tatsächlichen geldwerten Vorteils; sie dient der Vereinfachung 
des Steuerrechts. 
Die pauschale Dienstwagenbesteuerung begünstigt die 
Nutzung von PKWs gegenüber anderen Verkehrsmitteln. 
Die konkrete Ausgestaltung setzt zudem Anreize für 
den Kauf schwerer und leistungsstärkerer Pkws mit 
hohem CO
2
-Ausstoß und häufige Neuanschaffungen. 
Die Steuersubvention nützt dabei vor allem den 
einkommensstärksten zehn Prozent. Dabei steigt der 
Steuervorteil mit dem Einkommen. Frauen entlastet die 
Regelung bereits einkommensbedingt seltener und in 
absolut wie relativ geringerem Umfang. Männer können 
die Regelung hingegen häufiger nutzen, unter anderem 
weil sie häufiger in Branchen oder in Positionen 
arbeiten, in denen der Betrieb einen Dienstwagen zur 
Verfügung stellt. Zugleich fahren Männer häufiger
hochpreisige Dienstwagen. 
Der Umfang der Steuervergünstigung wird auf
durchschnittlich 4,39 Milliarden Euro jährlich geschätzt (Bär et 
al. 2025: 23 ff.) Dies ist mehr als die jährlichen 3
Milliarden Euro, die Bund und Länder bislang für das
Deutschlandticket zur Verfügung gestellt haben (vgl. § 9 Abs. 2 
Regionalisierungsgesetz).
Befreiung energieintensiver Unternehmen von der 
Energie- und Stromsteuer (unter anderem § 51 
EnergieStG, § 9a StromStG)
Unternehmen im Bereich des produzierenden Gewerbes 
können sich beim Verbrauch von Strom und Energie für 
bestimmte energieintensive Prozesse (unter anderem 
die Herstellung von Glas, Zement, Metallerzeugung, 
Elektrolyse) von der Energie- und Stromsteuer entlasten 
und unter Umständen sogar befreien lassen. Diese 
Entlastung dient vor allem Wettbewerbs-
beziehungsweise Standortvorteilen und trägt zu den
Kostenvorteilen fossiler Energieträger und Technologien bei. Mit 
ihr entfallen jedoch Anreize der Energieeffizienz oder 
der Umstellung auf CO
2
-neutrale Verfahren. Inwieweit 
diese Subventionen tatsächlich zu einer langfristigen 
Wettbewerbsfähigkeit beziehungsweise zum Erhalt von 
Arbeitsplätzen beitragen, ist weitgehend offen. 
Die Steuersubventionen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro 
jährlich kommen vor allem männerdominierten
Branchen zugute. Hier sind Frauen unter anderem öfter in 
Teilzeit oder geringfügig beschäftigt, sie verdienen 
weniger als Männer und sind seltener in
Führungspositionen (vgl. Bär et al. 2025: 32).
11.3 Lösungsansätze für ökologische und 
geschlechtergerechte öffentliche Finanzen
Fiskalische Instrumente wie die CO
2
-Bepreisung oder 
umweltbezogene Steuern sind ökologisch sinnvoll, weil 
sie Kosten zumindest teilweise einpreisen, die bislang 
externalisiert werden. Sie können dazu beitragen, die 
Kosten zu reduzieren, die durch klimabedingte Schäden 
entstehen. Sie können aber auch zur Finanzierung der 
sozial-ökologischen Transformation beitragen. 
Obwohl die CO
2
-Bepreisung in den nächsten Jahren 
erheblich steigen wird, ist der Anteil umweltbezogener 
Abgaben und Steuern in Deutschland jedoch weiterhin 
gering – sowohl in Relation zu anderen öffentlichen
Einnahmen als auch im Vergleich zu anderen europäischen 
Ländern (Bär 2023: 27 f.; UBA 2024i). Zudem könnten 
Reformen bei umweltschädlichen Steuersubventionen 
die ökologischen Anreize des Steuersystems stärken.
Für eine geschlechtergerechte Finanzierung der
sozialökologischen Transformation müssen bei derartigen
Reformen geschlechterspezifische finanzielle Be- und
Entlastungen sowie Anreizwirkungen berücksichtigt werden. 
Neben dem Geschlecht sind dabei unter anderem
Einkommen, Alter, vermutlich auch Migrationsgeschichte 
einzubeziehen. 
11.3.1 Finanzielle Entlastungen 
Umweltbezogene Abgaben und Steuern dürfen nicht 
mit Belastungen einhergehen, die strukturelle
Ungleichheiten verstärken, zumal strukturell benachteiligte
Menschen typischerweise weniger zu Umweltbelastungen 
und Klimawandel beitragen. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 185 – 
B.11 Finanzen
186
Entsprechende Entlastungen werden vor allem für 
die CO
2
-Bepreisung diskutiert. Die
Kompensationsmechanismen, die unter dem Stichwort Klimageld
diskutiert werden, sollen die Belastung durch den CO
2
-Preis 
abfedern. Damit sollen sie insbesondere die Gruppen 
unterstützen, die von dem CO
2
-Preis besonders
betroffen sind. Die finanzielle Entlastung unterscheidet 
sich je nach Option und Ausgestaltung der
Kompensation, zum Beispiel danach, wie hoch die Mittel sind, 
die für das Klimageld zur Verfügung stehen, ob die
Auszahlung pauschal oder nach Einkommen gestaffelt
erfolgt oder ob Gruppen berücksichtigt werden, die von 
steigenden Energie- und CO
2
-Preisen besonders
betroffen sind (Kalkuhl et al. 2022; Schrems et al. 2023). 
Von einem pauschal ausgezahlten Klimageld würden 
beispielsweise alleinlebende Frauen stärker profitieren 
als alleinlebende Männer: Frauen weisen weniger
klimabelastende Mobilitätsmuster auf; zudem würden sie 
wegen ihres geringeren Einkommens stärker entlastet. 
Auch Alleinerziehende würden von einem Klimageld
relativ stärker profitieren. Der Grund sind die
vergleichsweise niedrigeren CO
2
-Emissionen und das geringere 
Einkommen (Kenkmann et al. 2025: 33).
Die regressiven Auswirkungen umweltbezogener
Steuern können über Entlastungen bei anderen Steuern 
ausgeglichen werden. Beispielweise gingen die in
British Columbia eingeführten CO
2
-Steuern mit einer
Entlastung bei der Körperschaft- und Einkommensteuer 
sowie mit Abzügen von der Steuerschuld einher. Ziel war 
es unter anderem, die finanziellen Belastungen für
Familien mit geringen Einkommen aufzufangen (Chalifour 
2010: 42 ff.). Diese Form der Entlastung nützt allerdings 
nur Erwerbstätigen. Unberücksichtigt bleiben die
ungleichen Belastungen durch Sorgearbeit (vgl. Spitzner/
Aumann 1995). Um Menschen mit geringen Einkommen 
beziehungsweise Frauen zu erreichen, müssen
steuerliche Entlastungen generell als Steuergutschrift
(negative Einkommensteuer) ausgestaltet werden. In dieser 
Form werden sie derzeit als Ergänzung für den
steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende diskutiert 
(VAMV 2024). Oder sie werden als Transferleistung
ausgestaltet. Die regressiven Auswirkungen könnten aber 
ebenso durch die Verwendung des Steueraufkommens 
für gezielte Förderungen oder den Umbau von
Infrastruktur aufgefangen werden. (siehe Abschnitte B.11.3.2 
und B.11.3.3)
11.3.2 Gezielte Förderung der Umstellung 
auf klimafreundliche Technologien
In der Debatte um das Klimageld wird bislang selten 
berücksichtigt, dass Handlungsspielräume und
Restriktionen privater Haushalte bei der Umstellung auf
klimafreundliche Technologien und Alltagspraktiken vom 
Geschlecht, Einkommen, aber zum Beispiel auch vom 
Wohnstatus, der Siedlungsstruktur und der
Verfügbarkeit von ÖPNV-Angeboten abhängen. Auch können bei 
steigenden CO
2
-Preisen fehlendes Eigenkapital und der 
erschwerte Zugang zu Krediten nötige Investitionen 
für einen Teil der Haushalte verunmöglichen. Das
Ergebnis sähe so aus: Haushalte mit hohen Einkommen 
investieren in Wärmepumpen und E-Autos und haben 
keine CO
2
-Kosten mehr. Haushalte mit niedrigen
Einkommen hingen heizen mangels Alternativen weiterhin 
mit Öl und Gas (siehe Kapitel Wohnen und
Energienutzung) oder fahren ein Auto mit einem Verbrenner. 
Dies würde geschlechterspezifische Ungleichheiten 
weiter verschärfen. So wären zum Beispiel Rentnerinnen 
und alleinerziehende Frauen aufgrund ihres geringeren 
Einkommens besonders betroffen.
Um Menschen zu schützen, die vom Anstieg der
Energie- und CO
2
-Kosten besonders betroffen sind,
müssen diese Menschen gestärkt werden, und zwar in ihrer 
Handlungsfähigkeit bei der Umstellung auf
klimafreundliche Alternativen (Kapeller et al. 2024). Erfolgen kann 
dies durch Investitionsprogramme, die besonders
betroffene Haushalte beim Umstieg auf eine effiziente und 
klimafreundliche Energienutzung unterstützen (Burger et 
al. 2022; Schumacher et al. 2024). 
Ab 2027 müssen die Einnahmen aus dem
Emissionshandel nach den Vorgaben der EU-
Emissionshandelsrichtlinie verwendet werden. Die Richtlinie sieht vor, dass 
die Mitgliedsstaaten bei der Mittelverwendung stärker 
klimafreundliche Zwecke und besonders betroffene
beziehungsweise vulnerable Gruppen fokussieren. Ein Teil 
der Einnahmen fließt in den KSF. Die Vorgaben für die 
Verwendung der Mittel aus dem KSF (siehe EU 2023a) 
sehen bereits vor, dass die Mittel besonders betroffene 
Haushalte und Kleinstunternehmen beim Umstieg auf 
klimafreundliche Technologien oder Verhaltensweisen 
unterstützen sollen. In der dazugehörigen Verordnung 
werden Fördermöglichkeiten genannt. Zwei Beispiele: 
die Unterstützung bei der Gebäudesanierung und der 
Zugang zu emissionsfreier Mobilität.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 186 – 
B.11 Finanzen
187
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Kriterien für die 
Bestimmung vulnerabler Zielgruppen konkretisieren. 
Anschließend müssen sie diese Kriterien und dafür 
passende Maßnahmen der Europäischen Kommission 
im Rahmen eines nationalen Klima-Sozialplans
vorlegen. Wie der Mechanismus des Klima-Sozialplans 
in Deutschland ausgestaltet wird, ist noch nicht
abschließend geklärt. Durch die Bindung an den Zweck der 
Unterstützung vulnerabler Gruppen sind soziale Ziele bei 
der Verwendung der KSF-Mittel jedoch stärker verankert 
als im KTF. Dies sollte als Chance dafür genutzt
werden, gleichstellungspolitische Ziele stärker in der
Klimapolitik zu verankern.
11.3.3 Staatliche Gestaltungsspielräume 
neu denken
Eine zentrale Frage der sozial-ökologischen
Transformation lautet: Wie können die Kapazitäten des
öffentlichen Sektors neu verstanden und effektiv eingesetzt 
werden, um Folgekosten des Klimawandels durch
präventives Handeln möglichst zu vermeiden und insbesondere 
staatliche Handlungs- und Finanzierungskosten
vorsorglich zu mobilisieren (vgl. Jackson 2017; Raworth 2023; 
Mazzucato 2021)? Bei diesem Ansatz rücken ungenutzte 
staatliche Gestaltungsspielräume auf der Ausgabenseite 
in den Vordergrund. Es wird angeregt, mittels
öffentlicher Kreditvergaben, reformierten Subventions-
beziehungsweise Industriepolitiken und direkten
öffentlichen Investitionen „missionsorientierte“ Politiken zu 
verfolgen. Diese Politiken sollen die Umstellung auf eine 
nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise unterstützen 
(Mazzucato/Semeniuk 2017). Der Ansatz kann mit
Strategien für einen geschlechtergerechten öffentlichen
Haushalt verknüpft werden (siehe Abschnitt B.11.3.5). Dabei 
können sich beispielsweise Synergieeffekte für
gleichstellungsorientierte Entlastungen ergeben, etwa durch 
den Ausbau klimafreundlicher, sozialer Infrastruktur im 
Nahraum oder die Schaffung verbesserter Angebote im 
ÖPNV.
Hintergrund dieses Vorschlags sind
Pfadabhängigkeiten, die aus öffentlichem Handeln hervorgehen. Sie 
strukturieren wirtschaftliches Verhalten durch die
Bereitstellung von Infrastrukturen und Regulierungen. Zudem 
spielen sie für die Gestaltung der sozial-ökologischen 
Transformation eine zentrale Rolle. Dies betrifft etwa die 
Stadt- und Raumentwicklung (siehe Kapitel Stadt- und 
Raumentwicklung), die Verkehrsinfrastruktur (siehe
Kapitel Mobilitäts- und Verkehrsplanung), die Gestaltung 
industrieller Normen (siehe Kapitel Zirkuläre
Wirtschaft), die Energiebereitstellung (siehe Kapitel
Energieerzeugung), die öffentliche Gesundheit (siehe Kapitel 
Gesundheit) oder die Arbeitsmarktpolitik (siehe Kapitel 
Arbeitsmarkt). An diesen Beispielen wird ersichtlich, dass 
solche sozialen Infrastrukturen und damit verbunden 
öffentlich etablierte oder geförderte Technologien das 
Wirtschafts- und Alltagsverhalten auf vielfältige Weise 
beeinflussen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der
Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation.
Zwei neuere Ansätze zur Frage des Wertes
beziehungsweise der Bewertung des öffentlichen Sektors sind aus 
gleichstellungspolitischer wie ökologischer Sicht
beachtenswert: der Ansatz der Alltagsökonomie –
(Foundational Economy) (Foundational Economy Collective 2019) 
– und der des unternehmerischen Staates
(entrepreneurial state) (Mazzucato 2015; siehe Textbox 20). Anliegen 
beider Ansätze ist es, den gesellschaftlichen und
ökonomischen Nutzen des öffentlichen Sektors neu und
präziser zu fassen.
Ansätze wie jener der Foundational Economy oder 
des Entrepreunerial State erscheinen besonders
geeignet, fiskalpolitische Konventionen und Praktiken vor 
dem Hintergrund der Herausforderung der sozial-
ökologischen Transformation zu reflektieren. Gerade auf 
europäischer Ebene wird der Ansatz des
Entrepreunerial State immer dann aufgegriffen, wenn
Mittelbereitstellung auf europäischer Ebene mit klima-, innovations- 
und industriepolitischen Anliegen verwoben sind, etwa 
im Kontext des Green New Deal, des „Fit for 55“-
Programms oder des jüngst erschienen „Draghi-Berichts“ 
(Herman 2024). 
Diese Entwicklungen auf EU-Ebene und die deutsche 
fiskalpolitische Tradition bringen widersprüchliche 
Implikationen mit sich. Insbesondere die deutsche 
Schuldenbremse schreibt die Priorisierung von
Defizitzielen im Verfassungsrang vor. Sie steht tendenziell der 
Grundidee entgegen, mit verstärkten kurzfristigen
Investitionen neue langfristige Grundlagen für eine
prosperierende Wirtschaft zu schaffen. Allerdings ist bei dem 
sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft in vielerlei 
Kontexten damit zu rechnen, dass Investitionen einen 
langfristigen sozialen Mehrwert bedeuten, der die
Investitionen aufwiegt, die kurzfristig aufzubringen sind. In 
diesem Sinne erfordert intergenerationale Gerechtigkeit, 
nachfolgenden Generationen nicht nur keine
Schuldenberge aufzubürden, sondern Folgekosten der Klimakrise 
durch sinnvolle Investitionen in der Gegenwart
vorausschauend zu vermeiden. Herausforderungen, die mit der 
sozial-ökologischen Transformation verbunden sind,
erfordern es daher, die Gestaltungspotenziale öffentlicher 
Ausgaben neu zu denken und mit klimafreundlichen und 
gleichstellungsorientierten Handlungsoptionen zu
verbinden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 187 – 
B.11 Finanzen
188
Textbox 20 – Ansatz der Alltagsökonomie und
Ansatz des unternehmerischen Staats
Der Ansatz der Alltagsökonomie interessiert sich vor 
allem für eine Frage: Welchen (monetären) Einsatz 
erfordert der Bezug von Leistungen, die als ökologisch 
oder sozial notwendig erachtet werden, in einem 
Lebensumfeld, das von spezifischen Infrastrukturen 
geprägt ist. Dies lässt sich etwa anhand der Frage 
operationalisieren, welchen Anteil ihres Einkommens 
Haushalte aufwenden müssen, um die Versorgung mit 
Necessities wie Nahrung, Kleidung, Wohnen, aber auch 
Kinderbetreuung und Internetzugang gewährleisten zu 
können. So gesehen haben öffentliche Infrastrukturen 
einen starken Einfluss auf die lokale Lebensqualität. Sie 
sollten daher im Sinne eines universellen Ansatzes 
möglichst (kosten-)frei zugänglich sein („universal basic 
services“) (Gopugh 2019). Wird auf die Mitglieder des 
Haushaltes fokussiert, so treten
geschlechterspezifische Muster des Energie- und Ressourcenverbrauchs 
und der Wirkung öffentlicher Infrastrukturen auf 
Lebensqualität und Alltagsbewältigung hervor.
Der Ansatz des unternehmerischen Staats fokussiert 
stärker auf die sozialen und politischen Grundlagen 
unternehmerischer Innovationsdynamiken. Mithilfe 
historischer Analysen wird aufgezeigt, wie staatliches 
Handeln in der Technologie- und Infrastrukturpolitik die 
Handlungsspielräume von Firmen und Haushalten 
erweitert und so eine Grundlage für erfolgreiches 
privates Wirtschaftshandeln bildet.
Die Gründe für den nachhaltigen Einfluss staatlicher 
Aktivitäten liegen nicht nur in der Bildungs- und 
Wissenschaftspolitik. Auch wenn deren positive Effekte 
auf die Innovationstätigkeit allgemein anerkannt ist. 
Seine außerordentliche Größe und meist
überdurchschnittliche Finanzierungskapazität versetzten den 
Staat in die Lage, spezifische Risiken oder Aufgaben für 
die gesamte Gesellschaft zu übernehmen, um effektive 
Lösungen im Sinne einer aufgabenzentrierten Politik 
umzusetzen oder zu erproben – durchaus in 
Kooperation mit privatwirtschaftlichen Akteur*innen. 
Aus einem solchen Verständnis heraus definiert der 
Staat Herausforderungen, die die Gesellschaft 
bewältigen muss. Zudem mobilisiert er Ressourcen. Auf 
diese Weise werden Märkte gestaltet, die ohne
staatliches Eingreifen chancenlos blieben. Aufgrund der 
staatlichen Gestaltung müssen von Anfang an 
verfassungsrechtlich verankerte Rechte und Ziele wie 
die Gleichberechtigung der Geschlechter und 
ökologische sowie sozialstaatliche Ziele gewährleistet 
werden.
11.3.4 Stärkung der Progression des 
Steuersystems
Für eine sozial gerechte Finanzierung der sozial-
ökologischen Transformation wird immer öfter die
Stärkung der Progression des Steuersystems angemahnt: 
durch die Anhebung der Spitzensteuersätze in der
Einkommensteuer, die Streichung von Steuersubventionen 
sowie die stärkere Besteuerung von Erbschaften und 
Vermögen (Ötsch 2024; Club of Rome Deutschland / 
Wuppertal Institut 2024; Jirmann/Trautvetter 2024a; 
Klimaallianz Deutschland et al. 2024).
Die Steuerreformen der letzten Jahrzehnte wurden in 
erster Linie mit Wachstumsanreizen begründet. Sie
reduzierten jedoch einmal mehr die ohnehin geringe
progressive Wirkung des Steuersystems (vgl. Bach et al. 
2016), das heißt eine mit Einkommen und Vermögen 
steigende Steuerlast. Auch in Deutschland sorgten
zahlreiche Steuerreformen dafür, dass progressiv wirkende 
Steuern auf Einkommen, Vermögen und Kapital
zugunsten hoher Einkommensgruppen sanken, während 
regressiv wirkende Steuern auf Konsum sowie
steigende Sozialversicherungskosten zulasten unterer
Einkommensgruppen und damit auch Frauen stiegen (vgl. 
Jirmann/Trautvetter 2024a: 30 f.; Gunnarsson 2017). 
Erst seit Kurzem wird die Rolle des Steuersystems bei 
der wachsenden sozialen Ungleichheit diskutiert. Diese 
Ungleichheit gefährdet den sozialen Zusammenhalt 
(u. a.  OECD 2024b). 
Hohe Einkommen tragen zudem in erheblichem Umfang 
zum Klimawandel bei. In Deutschland verursacht das 
einkommens- und vermögensstärkste Prozent der
Bevölkerung dreimal so viel CO
2
 pro Jahr wie die obersten 
10 Prozent und zwanzigmal so viel wie die ärmere Hälfte 
der Bevölkerung (Rehm et al. 2023: 15 f.; Bruckner et al. 
2022).
Maßnahmen wie die Anhebung des Spitzensteuersatzes 
in der Einkommensteuer oder die stärkere Besteuerung 
von Vermögen tragen aufgrund der
geschlechterdifferenzierten Ungleichheiten bei Einkommen, Vermögen und 
Erbschaften auch zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei 
(vgl. Jirmann 2022; Jirmann/Trautvetter 2024a). So führt 
etwa der progressive Einkommensteuertarif in Österreich 
zu geringeren (Netto-)Einkommensdifferenzen zwischen 
Frauen und Männern. Dieser Effekt wird allerdings durch 
regressiv wirkende Sozialversicherungsbeiträge sowie 
Steuerentlastungen, die häufiger von Männern geltend 
gemacht werden, reduziert (Einhaus 2010). In
Deutschland wirkt der progressive Steuertarif ähnlich, allerdings 
führt das Ehegattensplitting ebenso wie die Inanspruch-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 188 – 
B.11 Finanzen
189
nahme von Steuerentlastungen zu einer höheren
effektiven Steuerbelastung von Frauen (Bach 2013: 70 ff.)
11.3.5 Gender Responsive Budgeting
Gender Responsive Budgeting bietet als Teil des
Ansatzes von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe 
(Gender Mainstreaming) Anknüpfungspunkte für eine 
gleichstellungsorientierte Finanzierung und Gestaltung 
der sozial-ökologischen Transformation. Der Ansatz 
wird in Deutschland als geschlechtergerechte
(öffentliche) Haushaltsführung bezeichnet. Sie bezieht sich auf 
ökonomische, fiskalische und finanzpolitische Aspekte 
staatlichen Handelns (z. B. Alonso-Albarran et al. 2021; 
Elson 2021; Frey 2010). Ihr Ziel ist die systematische 
Analyse, Steuerung und Evaluation des Haushalts
bezüglich seines Beitrags zur Geschlechtergerechtigkeit. Die 
geschlechtergerechte Haushaltsführung wurde bereits in 
den 1990er Jahren im Diskurs der feministischen
Ökonomie entwickelt. Sie beinhaltet Instrumente sowohl für 
die Analyse lang- und mittelfristiger Finanzplanungen als 
auch für die Wirkungsanalyse im Rahmen der
Haushaltsplanung. Die geschlechtergerechte Haushaltsführung 
umfasst also die Einnahmen- und die Ausgabenseite 
öffentlicher Haushalte (Alonso-Albarran et al. 2021). Sie 
kann zudem auf Förderprogramme oder
Konjunkturmaßnahmen angewendet werden (vgl. Frey/Röhr 2020; Frey 
2021b; Kuhl 2010).
Überlegungen zu Gender Responsive Budgeting
werden insbesondere in Städten und Kommunen sowie auf 
Ebene der Bundesländer umgesetzt, hier meist mit Fokus 
auf die Ausgabenseite und im Rahmen eines verstärkten 
Wirkungscontrollings (LHH 2023; LHH 2024a; LHB 2024; 
LHM 2024). Auf Bundesebene wird durch Spending
Reviews versucht, stärker auf die Wirkungen zu fokussieren, 
die mit dem kameralen Haushalt des Bundes nur
unzureichend abbildbar sind. In den seit 2015
veröffentlichten Reviews werden Geschlechterverhältnisse
allerdings nur punktuell berücksichtigt, so im Review-Zyklus 
2019/2020 mit dem Schwerpunktthema Weiterbildung, 
Wiedereinstieg und Existenzgründung (BMF 2020). Hier 
konnte auf Gender-Budgeting-Analysen zurückgegriffen 
werden, die seit 2019 regelmäßig für den Europäischen 
Sozialfonds (ESF) durchgeführt werden (zuletzt: BMAS 
2023b).
Im Kontext der Ökologisierung öffentlicher Finanzen 
gewinnen zugleich Ansätze wie das Green Budgeting 
beziehungsweise SDG-Budgeting an Aufmerksamkeit. 
Solche Ansätze sollen zur Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele und der Erreichung der Ziele beitragen, die 
im Pariser Klimaabkommen vereinbart sind (u. a.  Bär 
2022). In der Hansestadt Hamburg soll beispielsweise 
die wirkungsorientierte Steuerung des Haushalts im 
Kontext von Gender Budgeting und den SDGs
weiterentwickelt werden (LHH 2024b). Bislang mangelt es 
jedoch an konkreten Umsetzungsschritten. Inwieweit 
die Verknüpfung von Gender und SDG-Budgeting in 
weiteren Verwaltungen in Deutschland erfolgt und
welchen Beitrag dies zu einer gleichstellungsorientierten 
Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation 
leistet, wäre vertiefend und systematisch zu
untersuchen. Auf Bundesebene befassen sich die zehnte und 
elfte Spending Review mit der Entwicklung eines SDG- 
Budgeting. Der Ansatz soll die verbesserte Ausrichtung des 
Bundeshaushalts auf die Nachhaltigkeitsziele
ermöglichen. Ähnlich wie beim Gender Budgeting sollen
Nachhaltigkeitsziele in den Vorworten und Vorbemerkungen 
der Fachkapitel des Haushalts aufgezeigt werden
(Signaling), mit Haushaltstiteln verknüpft (Tagging) und 
bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und
Wirkungsberichten berücksichtigt werden (BMF 2022, 2024b). Für 
die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 war unter
anderem geplant, das Verfahren mit Blick auf Maßnahmen 
für den Klimaschutz (SDG 13) auf den KTF anzuwenden 
(Bär et al. 2025: 59).
Während es in dem zehnten Spending Review (2022) 
über die Verknüpfung von Nachhaltigkeitszielen im 
Bundeshaushalt noch hieß, dass „die Genderwirkung als 
ein herausgehobenes Ziel ausdrücklich berücksichtigt 
und geprüft werden“ muss (BMF 2022: 24), wird dies in 
der letzten veröffentlichten Spending Review nicht mehr 
erwähnt (vgl. BMF 2024a). Die fehlende Berücksichtigung 
der Gleichstellung der Geschlechter im Bundeshaushalt 
im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen
widerspricht jedoch SDG 5, das als Querschnittsprinzip für 
alle anderen SDGs gefasst werden muss (Leal Filho et 
al. 2021). Dem Unterziel 5c zufolge sind (rechtlich
verbindliche) Governance-Mechanismen notwendig, zu 
denen unter anderem gleichstellungspolitische
Strategien wie ein geschlechtergerechter öffentlicher Haushalt 
gehören. Solche Anforderungen könnten
operationalisiert werden durch Kriterien wie Absicht und Umsetzung 
eines geschlechtergerechten öffentlichen Haushalts 
sowie öffentlichen Zugang zu Erkenntnissen und
Ergebnissen (vgl. Gifford/Khan 2023). In den §§ 2, 44 GGO 
sind bereits entsprechende Anforderungen formuliert, 
denn im Haushaltsentwurf sind wie in anderen
Gesetzentwürfen die Auswirkungen auf die Gleichstellung von 
Frauen und Männern darzulegen. Jedoch heißt es in den 
Entwürfen zum Haushaltsgesetz regelmäßig, dass das 
Haushaltsgesetz lediglich den finanziellen Rahmen der 
Fachpolitiken beschreibt. Es bleibt Aufgabe der
Fachpolitiken, gleichstellungsrelevante Auswirkungen zu
berücksichtigen (z. B. BMF 2024c: 21).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 189 – 
B.11 Finanzen
190
Institutionelle Mechanismen, also Vorkehrungen, die 
dafür sorgen, dass öffentliche Einnahmen und Ausgaben 
gleichstellungsorientiert erhoben und verteilt werden, 
scheinen im deutschen Diskurs um die SDGs selten 
wahrgenommen zu werden (vgl. Assmann et al. 2018). 
Dies gilt es genauer zu untersuchen und Möglichkeiten 
zu eruieren, wie die SDGs für das Gender Budgeting zum 
politischen Trigger werden können.
11.4 Handlungsempfehlungen
Lenkungs- und Finanzierungsfunktion 
umweltbezogener Steuern und Abgaben stärken
Sowohl die CO
2
-Bepreisung als auch Steuern, Abgaben 
und Gebühren können ökonomische Anreize setzen, 
Treibhausgasemissionen zu senken und den Verbrauch 
natürlicher Ressourcen und Umweltverschmutzung zu 
reduzieren. Daraus resultierende Einnahmen können
zugleich zur Finanzierung der sozial-ökologischen
Transformation beitragen. 
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt
daher die ökologische Weiterentwicklung der
öffentlichen Einnahmen auf Ebene von Bund, Ländern 
und Kommunen. Bund und Kommunen sollten dafür 
unter anderem die Einführung einer Pkw-Maut, die 
Ausweitung von Luftverkehr- oder Pestizidsteuern 
prüfen. Bei der Erhebung von Steuern im
Verkehrssektor sollten Optionen gesucht werden, die den
generell regressiven Charakter von Verbrauchsteuern 
berücksichtigen. Dazu zählen die Erhöhung
leistungsabhängiger Elemente in der KFZ-Steuer, die 
Steuerbefreiung oder die Entlastung von
Grundbedarfskontingenten oder die Einführung progressiver 
Verbrauchsteuern, etwa für geflogene Meilen oder 
mit Verbrennungsmotoren zurückgelegte Pkw-
Kilometer.
• Steuern, Abgaben und Gebühren sollten zudem
generell auf ihre ökologischen und
geschlechterdifferenzierten Verteilungs- und Anreizwirkungen geprüft 
und gegebenenfalls reformiert werden. Dazu
gehören etwa die Entfernungspauschale oder die
Umsatzsteuer auf Fleisch.
• Die Bundesregierung sollte auf die Reform oder 
Streichung umweltschädlicher Steuersubventionen 
hinwirken, um ökologische und
geschlechterspezifische Fehlanreize zu beseitigen und Einnahmen für 
die Finanzierung der sozial-ökologischen
Transformation zu generieren. 
• Eine solche Weiterentwicklung muss mit einer
besseren Ziel- und Wirkungsorientierung einhergehen, 
die gewährleistet, dass Lenkungsziele tatsächlich 
realisiert und geschlechterspezifische Nachteile 
vermieden werden. Dabei sind insbesondere
strukturelle Ungleichheiten, zum Beispiel geschlechtlich 
konnotierte Lebensrealitäten und Verhaltensweisen, 
zu berücksichtigen, die mit anderen
Ungleichheitsdimensionen korrelieren. (Siehe Teil C: Institutionelle 
Mechanismen) 
Besonders betroffene Gruppen entlasten und die 
Umstellung auf klimafreundliche Alternativen fördern
Einnahmen aus der CO
2
-Besteuerung, aber auch aus 
(regressiv wirkenden) umweltbezogenen Steuern
müssen für die finanzielle Entlastung besonders betroffener 
Gruppen genutzt werden. Neben gezielten finanziellen 
Entlastungen für Menschen mit geringen Einkommen 
muss diesen Menschen der Wechsel zu
klimafreundlichen Verhaltensweisen ermöglicht werden. 
• Als Entlastung für die CO
2
-Bepreisung empfiehlt die 
Sachverständigenkommission statt einer
pauschalen Pro-Kopf-Klimaprämie eine Variante, die noch 
stärkere positive Verteilungseffekte mit sich bringt. 
Dies könnte zum Beispiel durch eine
einkommensbasierte Staffelung des Klimageldes erreicht
werden (vgl. Bohmann/Kücük 2024) und/oder durch die 
Unterstützung von Personen, die durch
Energiekosten besonders belastet sind. Diese Unterstützung 
kann kurzfristig durch die direkte Subvention von 
Grundbedarfen für energiearme und/oder
Haushalte mit geringen Einkommen erfolgen. Langfristig ist 
die Förderung von Investitionen in eine
Gebäudesanierung oder sind andere Hilfen vorzuziehen, die 
Geringverdiener*innen den Zugang zu
klimafreundlicher Energieversorgung und Mobilität ermöglichen. 
Dies käme Menschen mit geringem Einkommen
besonders zugute, darunter viele Frauen.
• Ab 2027 wird ein Teil der Erlöse aus dem
Emissionshandel über den KSF vergeben. Die
Sachverständigenkommission fordert die Bundesregierung auf, in 
dem für die Auszahlung erforderlichen nationalen 
Klima-Sozialplan (siehe Kapitel Wohnen und
Energienutzung) gleichstellungsrelevante Aspekte
umfassend zu berücksichtigen. Dazu gehören die
folgenden Punkte:
 – Bei der Definition der Kriterien und Indikatoren 
für Vulnerabilität und bei der Charakterisierung 
vulnerabler Gruppen muss die Verschränkung 
von sozialer Ungleichheit und
geschlechterbezogenen Ungleichheiten besonders berücksich-
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 190 – 
B.11 Finanzen
191
tigt werden. Gemeint ist beispielsweise die
Situation alleinlebender Frauen, Alleinerziehender 
sowie älterer Eigentümerinnen von
Einfamilienhäusern. 
 – Bei der Festlegung von Maßnahmen für die 
Unterstützung vulnerabler Gruppen sind deren 
Handlungsmöglichkeiten für klimafreundliches 
Wohnen und klimafreundliche Mobilität zu
stärken, beispielsweise durch Förderprogramme für 
die Gebäudesanierung und eine
klimafreundliche Mobilität sowie für Maßnahmen, die die 
sparsame Nutzung von Wohnfläche ermöglichen 
(siehe Kapitel Wohnen und Energienutzung).
 – Bei der Verwendung der Mittel sollte darauf
geachtet werden, dass klimafreundliche und
geschlechtergerechte Mobilitätsmuster besonders 
gefördert werden (siehe Kapitel Mobilitäts- und 
Verkehrsplanung). Grundsätzlich sollte die
Verwendung der Mittel einer Gender-Budgeting-
Analyse unterzogen werden, in Anlehnung an 
die Methodik einer ESF-Prüfung, die für den ESF 
entwickelt wurde (siehe Teil C: Institutionelle 
Mechanismen).
• Die Ausweitung umweltbezogener Steuern und
Abgaben sollte grundsätzlich in übergreifende
Konzepte integriert beziehungsweise als Maßnahmenpaket 
umgesetzt werden. So lassen sich unter anderem 
geschlechterbezogene Benachteiligungen
auffangen. Damit stiege auch die Akzeptanz für Reformen 
(siehe Textbox 21 und Teil B: Institutionelle
Mechanismen).
Textbox 21 – Geschlechterdifferenzierte
Folgenabschätzung umweltbezogener Steuern  
(vgl. Chalifour 2010: 32)
1. Welche geschlechterspezifischen Auswirkungen hat 
die Steuer selbst?
 – Welche finanziellen Auswirkungen hat die Steuer?
 – Treffen diese Auswirkungen Geschlechter in 
gleicher Weise?
 – Korreliert die Steuer mit
geschlechterspezifischen sozioökonomischen Unterschieden und 
wenn ja, verfestigt oder verschärft die Steuer 
geschlechterspezifische Ungleichheiten?
2. Welche geschlechterspezifischen Auswirkungen 
ergeben sich aus dem Maßnahmenpaket 
(Ausgleichs- und Anpassungsmaßnahmen durch 
die Verwendung der Steuereinnahmen)?
 – Adressieren die Maßnahmen die Nachteile, die 
aus der Steuer resultieren, oder resultieren
daraus weitere Nachteile?
 – Wie wirkt sich die Art und Weise der
Verwendung der Steuereinnahmen auf die
Gleichstellung der Geschlechter aus? Werden mit der 
Verwendung geschlechterdifferenzierte Bedarfe 
berücksichtigt?
 – (Soweit die Einnahmen für direkte oder indirekte 
[Steuer-]Subventionen verwendet werden): Wie 
sind die finanziellen Entlastungen
beziehungsweise der Nutzen der Subventionen auf die
Geschlechter verteilt? 
 – Inwieweit beeinflussen Geschlechterverhältnisse 
den Zweck, der mit der Steuer angestrebt wird?
Finanzierung neuer Infrastrukturen gewährleisten
Seit Langem wird der chronische Investitionsrückstau in 
der deutschen Infrastruktur kritisch diskutiert (siehe etwa 
Rösel/Wolfsson 2022; Bardt et al. 2020). Insbesondere 
für den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ist 
dieser Stau im öffentlichen Bewusstsein verankert. Vor 
dem Hintergrund, dass Chancen und Potenziale der 
Transformation auf kritische Weise von den zugrunde 
liegenden Infrastrukturen abhängen, ist es notwendig, 
Rückstände aufzuholen und neue Notwendigkeiten zur 
inklusiven und innovativen Gestaltung sozialer Räume zu 
nutzen. Darüber hinaus bietet die Transformation
zentraler Branchen wie der des Energiesektors oder von
Industrien wie der Stahl- und Autoindustrie neue
industriepolitische Handlungsmöglichkeiten.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, den
öffentlichen Sektor als handlungsfähigen Akteur der
sozialökologischen Transformation zu begreifen. Zu den 
Maßnahmen, die unter Einbeziehung
gleichstellungsorientierter Folgenabschätzungen und Strategien
umzusetzen sind (siehe Teil C: Institutionelle Mechanismen), 
gehören insbesondere
• die verbesserte finanzielle Ausstattung für die
Umsetzung von Klimaaktionsplänen in Ländern und 
Kommunen für die Realisierung regionaler oder
lokaler Transformationspolitiken;
• eine Investitionsoffensive für die Bewältigung des 
deutschen Investitionsrückstaus mit dem Fokus auf 
nachhaltige Infrastrukturen, zum Beispiel durch den 
Ausbau der nationalen und internationalen
Schieneninfrastruktur, insbesondere auch für den
ländlichen Raum;
• Erprobung und diskursive Nutzung neuer
Bewertungsmethoden für öffentliche Infrastrukturen zur 
besseren Bestimmung der hierdurch erzielten
ökonomischen wie ökologischen Vorteile nach den
lebensnahen Prinzipien der Alltagsökonomie als
Leitlinie politischer Planung und Kommunikation.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 191 – 
B.11 Finanzen
192
Schuldenbremse reformieren
Um den Finanzierungsspielraum für die sozial-
ökologische Transformation zu sichern, ist eine umfassende 
Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse
notwendig. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, bei der
Reform auf der technischen Ebene anzusetzen, zum
Beispiel bei Grenzwerten und Berechnungsmodellen. So 
werden finanzielle Spielräume im Rahmen des
Regelwerks geschaffen (vgl. Schnitzer/Truger 2022). Alternativ 
könnte die Schuldenbremse abgeschafft und durch eine 
Investitionsregel ersetzt werden, die es erlaubt,
staatliche (Netto-)Investitionen mittels Krediten zu
finanzieren (Truger 2015). Eine solche Investitionsregel
berücksichtigt, dass sich der Lebensstandard zukünftiger 
Generation nicht nur durch den öffentlichen
Schuldenstand ergibt, sondern vielmehr von der Qualität der
öffentlichen Infrastruktur und öffentlicher Dienstleistungen 
abhängt – eine Beobachtung, die auch und gerade im 
Kontext der Finanzierung der sozial-ökologischen
Transformation gültig ist.
Progression des Steuersystems stärken
Um finanzpolitisch auf anstehende Herausforderungen 
und Chancen vorbereitet zu sein, bedarf es der
Veränderung der Struktur des Steueraufkommens und der 
Elimination ökologisch nachteiliger Ausgaben. Dabei 
müssen die Kosten der sozial-ökologischen
Transformation gerechter verteilt werden.
• Die Sachverständigenkommission empfiehlt die 
Stärkung der Progression des Steuersystems durch 
die Besteuerung von Vermögen und die Anhebung 
der Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer. 
Damit würden die Kosten des Klimawandels nicht 
nur geschlechtergerechter, sondern auch sozial
gerechter verteilt. Menschen, die etwa
überproportional viel Treibhausgase verursachen, trügen stärker 
zur Finanzierung der sozial-ökologischen
Transformation auf der Ebene von Bund, Ländern und
Kommunen bei.
• Da Vermögen in Deutschland – auch zwischen den 
Geschlechtern – sehr ungleich verteilt sind, kann 
eine Vermögensteuer hohe Einnahmen generieren, 
auch wenn sie nur sehr wenige Menschen betrifft. 
Derzeit werden mehrere Modelle diskutiert (u. a. 
DGB 2021b; Bach 2021). Die europäische
Bürger*inneninitiative „Tax the rich“ fordert eine europäische 
Vermögensteuer. Eine zweiprozentige
Vermögensteuer für Superreiche könnte je nach Annahmen 
über die Vermögen und die Ausgestaltung der 
Steuer etwa 15 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr
einbringen (Jirmann/Trautvetter 2024b: 8). Würden die 
Bemessungsgrundlage und höhere beziehungsweise 
progressive Steuersätze ausgeweitet, wären höhere 
Aufkommen zwischen 50 und 100 Milliarden Euro 
möglich (Kapeller et al. 2023).
Weitere Maßnahmen umfassen
• die Abschaffung der Abgeltungsteuer, die
Kapitaleinkünfte gegenüber Einkommen aus Arbeit
privilegiert;
• die Reform umweltschädlicher Steuersubventionen, 
soweit sie überproportional hohen
Einkommensgruppen zugute kommen; 
• eine ergänzende Steuergutschrift für die steuerliche 
Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen, um 
Menschen mit geringen Erwerbseinkommen zu
entlasten. Zugleich würde damit der Wechsel aus
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse 
erleichtert.
Gleichstellungsrelevantes Wissen zur Verfügung 
stellen
Bislang fehlen geschlechterdifferenziert aufbereitete 
Daten und Studien zu Verteilungs- und Anreizwirkungen 
der für die sozial-ökologische Transformation
notwendigen Einnahmen und deren Verwendung. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher, 
geschlechterdifferenzierte Studien beziehungsweise 
Datenerhebungen und -auswertungen als Grundlage 
künftiger Reformen zu beauftragen und regelmäßig zu 
aktualisieren. Dazu gehören insbesondere Daten und 
Studien 
• zu Verteilungs- und Anreizwirkungen von Steuern, 
Abgaben und Gebühren, auch unter
Berücksichtigung anderer Haushaltsmitglieder;
• zur Belastung durch die CO
2
-Bepreisung. Bei der 
Wirkungsabschätzung von Kompensations- und 
Unterstützungsmaßnahmen sollen neben dem
Einkommen Variablen wie HH-Typ und Geschlecht
berücksichtigt und besonders auf die Situation älterer 
Menschen fokussiert werden;
• zu (umweltschädlichen) Steuersubventionen.
Steuersubventionen sollten zudem eindeutig definiert und 
als Steuerausgaben transparent veröffentlicht werden.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 192 – 
193
Teil C: Institutionelle Mechanismen 
für eine geschlechtergerechte
sozialökologische Transformation
Sowohl der Erste als auch der Zweite und Dritte
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung betonten die
Bedeutung institutioneller Mechanismen und Strukturen 
„als Voraussetzung für eine konsistente an Art. 3 Abs. 2 
GG orientierte ziel- und wirkungsorientierte
Gleichstellungspolitik“ (u. a. Bundesregierung 2021b: 222). In 
allen Berichten sind Handlungsempfehlungen für die 
Implementierung und Weiterentwicklung
institutioneller Mechanismen formuliert. Institutionelle
Mechanismen sind Strukturen, Vorkehrungen, Prozesse und
Maßnahmen, die die Gleichstellung im Regierungshandeln 
voranbringen (auch auf verschiedenen föderalen Ebenen). 
Die Sachverständigenkommission für den Vierten 
Gleichstellungsbericht knüpft in diesem Kapitel an
Empfehlungen an, die die drei vorangegangenen
Gleichstellungsberichte geben, um so zu einer konsistenten 
Gleichstellungspolitik beizutragen. Zugleich werden die 
Handlungsempfehlungen mit Blick auf die sozial-
ökologische Transformation weiterentwickelt. Die
Handlungsempfehlungen adressieren in erster Linie die 
Bundesebene. Die Analysen und Empfehlungen in den 
Handlungsfeldern zeigen jedoch deutlich, dass
ähnliche Mechanismen und Strukturen auch auf Ebene der 
Bundesländer und in den Kommunen etabliert werden 
müssen. 
Die Empfehlungen folgen dabei grob der Systematik 
des EIGE, das vier Arten institutioneller Mechanismen 
für Geschlechtergleichheit und Gender Mainstreaming 
vorschlägt und dafür eine ausdifferenzierte
Indikatorik entwickelt hat (EIGE 2023). Die Systematik wird in 
diesem Kapitel modifiziert aufgenommen. Die
Handlungsempfehlungen beziehen sich auf die folgenden vier 
Themenfelder:
• Maßnahmen, die die Bundesregierung entwickeln 
sollte, um ihrer Verantwortung und Zuständigkeit für 
die Durchsetzung von Gleichstellung gemäß ihren 
nationalen und internationalen Verpflichtungen 
nachzukommen. Dazu zählt die Einrichtung einer 
ressortübergreifenden Struktur und von
Anlaufstellen in den Ministerien und den
Bundesoberbehörden sowie die Erarbeitung eines Gender-
Aktionsplans (GAP) mit Zielen und Maßnahmen. Auch 
sollte die Beteiligung von Frauen und die Sicherung 
fachlicher Genderkompetenz in Gremien gesichert 
werden. 
• Konsolidierung der Bundesstiftung als
unabhängige gleichstellungspolitische Einrichtung, die mit 
wissensbasierten, koordinierenden und beratenden 
Funktionen im Feld der Gleichstellung beauftragt 
ist, inklusive der Sicherstellung der dazu benötigten 
Ressourcen. 
• Umsetzung von Gleichstellung als
Querschnittsthema. Dies umfasst die Stärkung von Prüf- und 
Kontrollinstrumenten, mit denen Wirkungen von 
Gleichstellung erfasst werden können. Gemeint sind 
etwa das Gender Budgeting, die
gleichstellungsorientierte Folgenabschätzung und Monitoring-
Mechanismen, aber auch die institutionalisierte 
Beteiligung von Interessengruppen. 
• Die Generierung, Bereitstellung und Nutzung
verschiedener Formen von Gleichstellungswissen: Dies 
umfasst die Sammlung und Verbreitung
geschlechterdifferenzierter Daten sowie weitere
Forschungsdesiderate.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 193 – 
Teil C: Institutionelle Mechanismen für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation
194
1 Verantwortung und Zuständigkeit innerhalb der 
Regierung
Die geschlechtergerechte Gestaltung der sozial-
ökologischen Transformation setzt klare Zuständigkeiten 
und Verantwortlichkeiten für das Erreichen von Zielen 
und das Erfassen von Ergebnissen und Wirkungen voraus. 
Das Thema „Gleichstellung in der sozial-ökologischen 
Transformation“ berührt eine große Bandbreite an 
Handlungsfeldern. Es überschreitet die Zuständigkeit 
des Ressorts der Frauen- und Gleichstellungspolitik. 
Der Querschnittscharakter sowohl der
Gleichstellungsproblematik als auch der sozial-ökologischen
Transformation erfordert ressortübergreifende
Arbeitsstrukturen. Zudem müssen gleichstellungsorientierte 
Instrumente und Strategien geschärft werden, damit die 
Grenzen der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten 
sowie Eingriffsmöglichkeiten der Ressorts überbrückt, 
Gleichstellungswirkungen geprüft und nachgehalten 
sowie die Wirksamkeit politischer Maßnahmen
verbessert werden können. 
Um die Erkenntnisse und Empfehlungen des
vorliegenden Gutachtens gut in die für die sozial-ökologische 
Transformation relevanten Prozesse und Gremien der 
Bundesregierung zu integrieren, formuliert die
Sachverständigenkommission folgende Handlungsempfehlungen.
Ressortübergreifende Zusammenarbeit wirksam 
 organisieren
Um das Thema Gleichstellung in den Strategien und 
Maßnahmen der sozial-ökologischen Transformation 
innerhalb der Bundesregierung als Querschnittsthema 
zu gewährleisten, empfiehlt die
Sachverständigenkommission die Einrichtung einer interministeriellen 
Arbeitsgruppe (IMA) unter Federführung des BMFSFJ. 
Eine solche IMA sollte alle für die sozial-ökologische 
Transformation relevanten Politikfelder beziehungsweise 
Ressorts umfassen. Dabei hat das Bundeskanzleramt 
eine Schlüsselfunktion, da es bislang federführend für 
die Weiterentwicklung und Umsetzung der Deutschen 
Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist. Die Gleichstellung 
der Geschlechter wird hier bislang nur unzureichend
berücksichtigt (siehe Kontext).
Aufgabe der IMA wäre es, auf die Umsetzung von Gender 
Mainstreaming gemäß § 2 GGO in Gesetzen, Strategien 
und Maßnahmen der sozial-ökologischen Transformation 
hinzuwirken – unter Einbeziehung der Erkenntnisse und 
Empfehlungen des Vierten Gleichstellungsberichts. 
Dazu gehört etwa die Identifikation geeigneter
gleichstellungspolitischer Instrumente sowie die Abstimmung 
und Koordinierung der unterschiedlichen vorhandenen 
Ziele, Strategien und Maßnahmen in verschiedenen 
Ressorts (siehe Abschnitt C.3). Des Weiteren sollte die 
IMA gleichstellungspolitische Prinzipien, Paradigmen, 
Strategien und Aktionspläne mit Bezug zur sozial-
ökologischen Transformation bündeln und koordinieren. Ziel 
dessen ist es, die Ressortlogik aufzubrechen und
Aktivitäten und Ansätze miteinander in Einklang zu bringen, 
um Kohärenz zwischen den Politikfeldern und den
verschiedenen paradigmatischen Konzepten herzustellen. 
In Handlungsfeldern, die die Umsetzung der Klimaziele 
in anderen Ländern betreffen, gibt es bereits
konzeptionelle Zielorientierungen im Bereich der Gleichstellung. 
Beispiele sind die Leitlinien für eine feministische 
Außenpolitik (AA 2023) oder die Strategie einer
feministischen Entwicklungspolitik (BMZ 2023). Letztere 
geht beispielsweise auf globale Krisen ein, auch auf 
den Klimawandel (ebd.: 12). Gleichstellung wird hier als 
Potenzial für den Umgang mit globalen Krisen skizziert, 
weil gerade Frauen und strukturell benachteiligte
Menschen Wissensträger*innen sind, die bisher zu wenig 
in Lösungsmechanismen einbezogen wurden (ebd.: 13). 
Eine weitere Orientierung bietet die Genderstrategie 
der IKI (BMWK 2022a, siehe Kapitel Kontext,
Konzeptionelle Grundlagen), die bisher ausschließlich auf die 
Förderung internationaler Klimaschutz- und
Biodiversitätsprojekte angewendet wird. Eine solche Strategie und 
deren Klassifizierungen wäre ohne weiteres auf
nationale (Förder-)Politiken übertragbar.
Ziel der IMA sollte es sein, die gleichstellungsorientierten 
Anforderungen für die internationale Zusammenarbeit 
auch innerhalb Deutschlands anzuwenden und damit 
Kohärenz zwischen den Ressorts der Bundesregierung 
herzustellen. Ein weiteres Ziel sollte darin bestehen, die 
Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsthema 
in der DNS zu stärken und für alle Handlungsfelder der 
DNS zu konkretisieren. 
Focal points in allen Ressorts einrichten
Eine zukünftige Gleichstellungsstrategie der
Bundesregierung sollte das Ziel einer gleichstellungsorientierten 
sozial-ökologischen Transformation aufnehmen. Hierfür 
sollte eine Indikatorik für alle Fachpolitiken entwickelt 
werden. Dazu sollten in den Ressorts Fachstellen
eingerichtet werden, in denen Expert*innen die Umsetzung 
von Gleichstellung in den Ressorts und deren Themen 
begleiten (gender focal points). Die Expert*innen würden 
die interne fachliche Beratung für Gleichstellungsthemen 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 194 – 
Teil C: Institutionelle Mechanismen für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation
195
anbieten, das fachliche Gender Mainstreaming in ihren 
Häusern vorantreiben und fachspezifische Ziele für die 
Erreichung von Gleichstellung in den Ressorts definieren. 
Solche Bemühungen in den Ressorts könnten sich am 
Beispiel des Umweltbundesamtes orientieren, das
systematische Maßnahmen ergriff und seit den 2000er
Jahren einen fachlichen Gender-Mainstreaming-Ansatz
verfolgt (UBA 2022a). Die Entwicklung solcher Fachstellen 
sollte von externen Expert*innen begleitet werden.
Klimapolitischen Gender-Aktionsplan erarbeiten
Die IMA sollte auf einen nationalen klimapolitischen 
GAP hinwirken und dessen Erarbeitung koordinieren. 
Die Verpflichtung für einen solchen GAP wurde in 
dem in der UNFCCC beschlossenen Arbeitsprogramm 
Lima Work Programme on Gender geregelt. Der GAP 
soll einen wesentlichen Beitrag zur Verankerung einer 
gleichstellungsorientierten und geschlechtergerechten 
Klimapolitik in allen Ressorts, Gesetzgebungsverfahren, 
Strategien und Programmen zum Klimaschutz und zur 
Klimaanpassung einschließlich der DNS leisten. Der
nationale GAP sollte sich an den Prioritäten des UNFCCC-
GAP orientieren und Schritte für die kommenden Jahre 
samt Zielen, Zuständigkeiten, Fristen und
Ergebnisorientierung festlegen, um Verbindlichkeit und Klarheit 
für alle Beteiligten herzustellen. Darüber hinaus müsste 
im GAP festgelegt werden, wie die Aktivitäten evaluiert 
und veröffentlicht und entsprechende Fortschreibungen 
entwickelt werden (Spitzner et al. 2020: 173). Ein
Baustein des GAP sollte die Entwicklung einer
feministischen Strategie für Energiepolitik sein (siehe Kapitel 
Energieerzeugung).
Repräsentation von Frauen und fachliche
Genderkompetenz in allen Gliederungen und Gremien sichern
Die Ressorts sollten ihre Bemühungen um die
Durchsetzung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes
verstärken – zusätzlich zur Förderung der Gleichstellung 
in ihren eigenen Häusern. Alle Ressorts sollten unter 
Berücksichtigung der dafür notwendigen
Qualifikationen darauf hinwirken, eine ausgewogene
Geschlechterstruktur bei der Besetzung der Gremien, die ihrer 
Ressortzuständigkeit unterliegen, zu erreichen. Im Falle 
der sozial-ökologischen Transformation sind dies
beispielsweise der Rat für nachhaltige Entwicklung, der 
Expertenrat für Klimafragen, der Wissenschaftliche 
Beirat Globale Umweltveränderungen und der
Sachverständigenrat für Umweltfragen. Die besondere
Berücksichtigung von Genderkompetenz in diesen
Sachverständigengremien sollte dadurch gesichert werden, 
dass Genderexpert*innen aus den Fachgebieten der 
Handlungsfelder der sozial-ökologischen Transformation 
in die Arbeit der Gremien einbezogen werden. Deren 
explizite Aufgabe ist es, Gleichstellungsaspekte in die 
Arbeit der Gremien einzubringen. Hierfür sollte die 
Bundesregierung ausreichend personelle und finanzielle 
Ressourcen bereitstellen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 195 – 
Teil C: Institutionelle Mechanismen für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation
196
2 Unterstützung und Begleitung durch eine 
unabhängige Einrichtung
Bundesstiftung Gleichstellung konsolidieren
Seit 2021 gibt es mit der Bundesstiftung Gleichstellung 
eine unabhängige Gleichstellungseinrichtung, wie sie 
in allen Gleichstellungsberichten der Bundesregierung 
gefordert wurde und in anderen EU-Mitgliedstaaten 
existiert (vgl. Kuhl 2020). Zweck der Bundesstiftung 
Gleichstellung ist die „Stärkung und Förderung der 
Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“ 
(Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung 
vom 18.05.2021). 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt die
Konsolidierung der Bundesstiftung Gleichstellung und ihre 
weitere Profilbildung:
• Das Thema des jeweils aktuellen
Gleichstellungsberichts sollte in das Arbeitsprogramm der
Bundesstiftung einfließen, damit die Erkenntnisse und
Empfehlungen in die Öffentlichkeit getragen werden.
• Die Bundesstiftung Gleichstellung könnte einen 
Kompetenzpool mit unabhängigen Expert*innen 
aufbauen sowie Datenbanken und
Expert*innennetzwerke entwickeln, mit denen die
Bundesministerien und Bundesoberbehörden bei der
Umsetzung gleichstellungsrelevanter Vorhaben und von 
Gleichstellung als Querschnittsaufgabe unterstützt 
würden, insbesondere im Kontext der sozial-
ökologischen Transformation.
• Die Bundesstiftung könnte bei der Entwicklung 
eines systematischen gleichstellungspolitischen 
Monitorings unterstützen, mit dem die Umsetzung 
der Handlungsempfehlungen der
Gleichstellungsberichte fokussiert würde.  
Die Übertragung weiterer Aufgaben muss mit einer
angemessenen Ausstattung der Bundesstiftung
Gleichstellung einhergehen, das heißt mit finanziellen und
personellen Ressourcen.
3 Gleichstellung als Querschnittsthema
§ 2 GGO verpflichtet alle Ressorts zur Umsetzung von
Gender Mainstreaming. Dies gilt auch für die Handlungsfelder 
der sozial-ökologischen Transformation. Zur Umsetzung 
des Querschnittsprinzips, das dem Verständnis von SDG 5 
(Geschlechtergleichheit) entspricht, gehört neben der
Bestimmung gleichstellungspolitischer Ziele die Anwendung 
von Instrumenten und Strategien. Die bisherigen
Gleichstellungsberichte haben insbesondere die Umsetzung ge - 
schlechterdifferenzierter Folgenabschätzungen sowie 
Gender Budgeting empfohlen. Diese Strategien und
Instrumente müssen mit Blick auf die sozial-ökologische
Transformation weiterentwickelt werden. 
Gender Budgeting als Regelpraxis einführen
Die gleichstellungsorientierte sozial-ökologische
Transformation erfordert öffentliche Ausgaben, etwa für
Investitionen in Infrastruktur oder in Förderprogramme, 
mit denen finanzielle Belastungen abgefedert oder
Gelder für klimafreundliche Lebens- und Wirtschaftsweisen 
bereitgestellt werden. Daher sollten sowohl öffentliche 
Einnahmen als auch öffentliche Ausgaben generell im 
Hinblick auf die Gleichstellung und ihre Förderung
bewertet werden (siehe auch Kapitel Finanzen). 
Die geschlechtergerechte Verteilung bei öffentlichen
Investitionen, Ausgaben und Fördermitteln ist ein
Unterziel des SDG 5 (5c): „Adopt and strengthen sound
policies and enforceable legislation for the promotion of 
gender equality and the empowerment of all women and 
girls at all levels.“ Der dazugehörige Indikator (5.c.1)
lautet: „Proportion of countries with systems to track and 
make public allocations for gender equality and women’s 
empowerment.“ Sowohl das Ziel als auch der Indikator 
sind allerdings im Nachhaltigkeitsdiskurs hierzulande 
kaum bekannt. SDG 5c könnte und sollte daher verstärkt 
genutzt werden, um Gleichstellung als Querschnittsziel 
entsprechend der Strategien Gender Mainstreaming und 
Gender Budgeting zum Gegenstand des
Regierungshandelns zu machen. Die Umsetzung des Teilziels sollte 
in das Monitoring der gleichstellungspolitischen
Aktivitäten aufgenommen werden. 
Auch die im Kontext des europäischen KSF zu
entwickelnden nationalen Klimasozialpläne (siehe Kapitel 
Finanzen), die die Wirkungen des Emissionshandels im 
Bereich der Gebäude und der Mobilität (EU-ETS 2) für
besonders betroffene Gruppen abfedern sollen, sollten eine 
geschlechtergerechte Verwendung der Mittel anstreben. 
Dies bedingt unter anderem eine geschlechtergerechte 
Definition von Mobilitäts- und Energiearmut,
geschlechterdifferenzierte Indikatoren sowie Maßnahmen, die 
geschlechterspezifische strukturelle Ungleichheiten bei 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 196 – 
Teil C: Institutionelle Mechanismen für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation
197
der Betroffenheit von Energie- und Mobilitätsarmut
berücksichtigen. Gleichermaßen wären die internationalen 
und nationalen Klimaschutzinitiativen (IKI / NKI) in ihren 
Förderstrukturen gleichstellungsorientiert auszurichten.
Gleichstellungsorientierte Folgenabschätzung als 
Regelpraxis einführen
Die Folgenabschätzung von Regierungshandeln ist 
ein etabliertes Instrument guten Regierungshandelns 
(„Good Governance“). Die Folgenabschätzungen
machen (auch langfristige) Effekte und Folgen von
Gesetzen, Maßnahmen und Förderungen transparent und
ermöglichen gegebenenfalls ein Umsteuern. 
Das Instrument der geschlechterdifferenzierten
Folgenabschätzung wurde von Verloo und Roggeband (1996) 
auf der Basis der in der Entwicklungszusammenarbeit 
praktizierten Folgenabschätzung bei sozialpolitischen 
Programmen entwickelt. In Deutschland wurde es 2002 
als Pilotprojekt für die Umsetzung von Gender
Mainstreaming auf die deutsche Umweltpolitik und hier 
speziell auf Gesetzgebungsverfahren angepasst. In 
der Klimapolitik geht es dabei um die Auswirkungen 
klimapolitischer Vorhaben auf die Lebenssituationen 
und Interessen unterschiedlicher Geschlechter und die 
Bewertung dieser Wirkungen mit Blick auf die
Gleichstellung der Geschlechter nach Art. 3 Abs. 2 und 3 GG 
(vgl. Hayn/Schultz 2002). 
Das BMFSFJ veröffentlichte im Jahr 2007 eine
ressortübergreifende Arbeitshilfe geschlechterdifferenzierter 
Folgenabschätzung (BMFSFJ 2007) und aktualisierte sie 
2021 (BMFSFJ 2021). Das Instrument wurde 2019 im
Rahmen eines vom UBA geförderten Forschungsprojektes 
weiterentwickelt und auf Strategien, Programme und 
Projekte in der Umwelt- und Klimapolitik angepasst (vgl. 
Steffens et al. 2020; Sauer 2018; Spitzner et al. 2020; 
UBA 2016). Für die Weiterentwicklung der
geschlechterdifferenzierten Folgenabschätzung im Umweltbereich 
wurden sechs klimarelevante Lebensbereiche
identifiziert: die symbolische Ordnung,
Versorgungsökonomie/Sorgearbeit, Erwerbsökonomie, Definitions- und 
Gestaltungsmacht in Wissenschaft, Technik und Politik, 
Körper, Gesundheit, Sicherheit sowie öffentliche
Ressourcen und Infrastrukturen. Diese Lebensbereiche 
bilden eine Suchmatrix, mit deren Hilfe wichtige
gleichstellungsrelevante Wirkungen klimapolitischer Vorhaben 
erkannt und analysiert werden können (Spitzner et al. 
2020: 112 ff.). Als besonders relevant für die sozial-
ökologische Transformation gilt die Dimension der
öffentlichen Ressourcen und Infrastrukturen, mit deren Hilfe 
Energie-, Wasser- und Verkehrssysteme und die
entsprechenden Dienstleistungssysteme analysiert werden.
Zuletzt empfahl der Dritte Gleichstellungsbericht, die 
gleichstellungsorientierte Folgenabschätzung zu
stärken, die 2021 aktualisierte Arbeitshilfe (sog.
Gleichstellungscheck) weiterzuentwickeln und deren Anwendung 
verbindlicher zu regeln (Bundesregierung 2021b: 
230 f.). Um den Gleichstellungscheck besser umsetzen 
zu können, arbeitet das BMFSFJ unter anderem an 
einem algorithmisch unterstützten Tool für die
Folgenabschätzung. Die Bundesstiftung Gleichstellung erprobt 
ein Schulungskonzept. 
Die Erfahrungen mit dem für die Umwelt- und
Klimapolitik entwickelten Instrument sollten in die
Weiterentwicklung und Erprobung des Gleichstellungschecks 
einfließen, um Dimensionen der sozial-ökologischen 
Transformation auch im Gleichstellungscheck
abzubilden. Sie sollten zudem in die Arbeitshilfe des BMFSFJ 
aufgenommen werden, um den Erfordernissen einer 
sozial-ökologischen Transformation und speziell einer 
gleichstellungsorientierten Klimapolitik gerecht zu
werden. Die „Arbeitshilfe zur gleichstellungsorientierten 
Folgenabschätzung für die Klimapolitik“ kann hier
wichtige Impulse geben (Spitzner et al. 2020: 209 ff.).
Über den Einsatz im Bereich der
Gesetzesfolgenabschätzung hinaus soll der Gleichstellungscheck auch 
in Folgenabschätzungsverfahren von Strategien,
Programmen, Planungen und anderen Maßnahmen
Anwendung finden, um auch hier eine
gleichstellungsorientierte Gestaltung zu gewährleisten. 
Gleichstellungsmonitoring einführen und verankern
Um die gleichstellungspolitischen Ziele und Ergebnisse 
gemäß internationalen und nationalen Verpflichtungen in 
Bezug auf die sozial-ökologische Transformation
nachzuhalten, empfiehlt die Sachverständigenkommission 
die Entwicklung und Einführung eines
Monitoringsystems. Im Rahmen des Gleichstellungsmonitorings 
sollten alle Ressorts anhand ausgewählter Kriterien
Bericht erstatten. Berichtet würde etwa über die Erreichung 
gleichstellungspolitischer Ziele gemäß dem GAP oder 
einer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie, 
der Schaffung von Strukturen zur Durchsetzung von 
Gender Maistreaming und Gender Budgeting und seine 
nachweisliche Praxis, die Beteiligung von Frauen an 
Entscheidungen oder andere gleichstellungsrelevante 
Aktivitäten. Analog zu den „Schattenberichten“ zur CE-
DAW-Berichterstattung könnte wissenschaftlichen und 
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen eine Rolle bei der 
Bewertung des Gleichstellungsfortschritts zukommen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 197 – 
Teil C: Institutionelle Mechanismen für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation
198
Externe Expertise und Zivilgesellschaft einbeziehen
Das Gutachten weist für viele Handlungsfelder auf die 
fehlende Berücksichtigung geschlechterdifferenzierter 
Perspektiven in Gesetzgebungs- oder
Planungsverfahren hin, die für die sozial-ökologische Transformation 
wichtig sind. 
§ 47 GGO sieht die Beteiligung der Zivilgesellschaft 
in Gesetzgebungsverfahren vor. Demzufolge haben 
Bundesministerien Gesetzentwürfe den jeweiligen
Fachkreisen und Verbänden „möglichst frühzeitig“ für eine 
Bewertung und Kommentierung zuzuleiten (Deutscher 
Bundestag 2021). Allerdings werden Stakeholder und 
Verbände im Bereich der Gleichstellung selten in
Gesetzgebungsverfahren einbezogen, die nicht explizit und
direkt gleichstellungsrelevant sind; auch entsprechen die 
Fristen der Beteiligung nicht immer den Möglichkeiten 
dieser Stakeholder. 
In den Handlungsfeldern Stadt- und Raumentwicklung 
und zirkuläre Wirtschaft wie auch bei energiepolitischen 
Maßnahmen ist die Beteiligung diverser Akteur*innen 
wichtig: Die Akteur*innen geben vielfältige Impulse, 
lösen Innovationen aus und bringen ihr Alltags- und
Erfahrungswissen ein. Um auch die Beteiligung strukturell 
benachteiligter Menschen zu gewährleisten, sind
inklusive Beteiligungspraktiken und -kulturen in
Verwaltungs- und Planungsverfahren sowie flankierende
Formen repräsentativer Bürger*innenbeteiligung notwendig. 
Damit können Prozesse transformationsfreundlich
gestaltet und Belange strukturell benachteiligter Menschen, 
die bislang wenig in Beteiligungsprozesse eingebunden 
sind, verbessert werden (vgl. Pauleweit 2025: 8).
Die Sachverständigenkommission empfiehlt zudem, 
durch innovative Methoden Planungskulturen
aufzubrechen, um bislang weniger berücksichtigte Belange 
deutlicher werden zu lassen. Zu den innovativen
Methoden gehören zum Beispiel performative, kreative oder 
narrative Methoden (vgl. Frost 2025: 22 ff.; Baumgart et 
al. 2025: 36 f.).
Auch im Kontext der Finanzierung der sozial-
ökologischen Transformation sollten Chancen für die
Förderung der Akzeptanz fiskalischer Entscheidungen genutzt 
werden, die etwa in der Beteiligung von staatlichem
Handeln Betroffener liegen. Beispiel hierfür sind
Bürgerhaushalte. Diese Verfahren sollten den Betroffenen Einblicke 
in das Verfahren, in Handlungsoptionen und deren
Folgen sowie in die Entscheidungsgründe geben. Die
Sachverständigenkommission empfiehlt, diese Verfahren mit 
Blick auf Repräsentation und Inhalte
geschlechtergerecht zu gestalten beziehungsweise entsprechende
Pilotprojekte zu finanzieren.
4 Sammlung und Verbreitung 
geschlechterdifferenzierter Daten
Das Gutachten zeigt eine Reihe von Wissenslücken auf, 
sowohl in Bezug auf verfügbare Daten als auch auf
Forschung allgemein.
Datenbasis verbessern
Die Sachverständigenkommission begrüßt, dass die 
Bundesstiftung Gleichstellung, das BMFSFJ und das 
Bundesamt für Statistik (StBA) die Überführung des
digitalen Gleichstellungsatlas auf den Weg gebracht haben, 
damit die Bundesstiftung Gleichstellung den
Gleichstellungsatlas ab 2028 eigenständig weiterbetreiben 
kann. Die Bundesstiftung Gleichstellung wird so auch 
in Zukunft die breite Verfügbarkeit von 40 zentralen 
Gleichstellungsindikatoren zu beispielsweise dem
Anteil von Frauen und Männern an Führungspositionen in 
Politik, Wissenschaft und Wirtschaft, zu
geschlechterdifferenzierten Unterschieden bei Bildung und
Berufswahl oder zur Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit 
sicherstellen. Damit bleibt der Gleichstellungsatlas als 
zentrale Informationsquelle zu Gleichstellungsdaten im 
föderalen Mehrebenensystem bestehen. Die
Sachverständigenkommission regt an, dass die Überführung 
des Gleichstellungsatlas an die Bundesstiftung
Gleichstellung genutzt wird, um mittelfristig Synergien
zwischen dem Gleichstellungsatlas und dem Bereich der 
Gleichstellungsberichte in der Bundesstiftung
Gleichstellung zu nutzen.
Eine solide evidenzbasierte Gleichstellungspolitik in 
Bezug auf die sozial-ökologische Transformation
erfordert eine leicht zugängliche, aktuelle und
räumlich differenzierte Datenbasis. Die
Sachverständigenkommission schließt sich den Empfehlungen der 
Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen 
und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder 
(GFMK) an, den digitalen Gleichstellungsatlas
weiterzuentwickeln, und fordert die Bundesregierung, aber auch 
die Landesregierungen auf, die dafür benötigten Mittel 
zur Verfügung zu stellen. 
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 198 – 
Teil C: Institutionelle Mechanismen für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation
199
Bisher bildet der Gleichstellungsatlas kaum Themen der 
sozial-ökologischen Transformation ab. Die
Sachverständigenkommission empfiehlt daher der Fachgruppe 
Gleichstellungsatlas der GFMK, im Rahmen eines
Konzepts für die inhaltliche Weiterentwicklung des
Gleichstellungsatlas auch eine kohärente Indikatorik zu dem 
Themenfeld sozial-ökologische Transformation zu
entwickeln. 
Darüber hinaus fehlen in einigen Handlungsfeldern, die 
für die sozial-ökologische Transformation zentral sind, 
Daten für die Bildung aussagekräftiger
Gleichstellungsindikatoren. Die Sachverständigenkommission fordert 
die jeweils zuständigen Institutionen auf, die benötigten 
Daten nach Geschlecht und gegebenenfalls weiteren 
sozialen Kategorien sowie regional differenziert zu
erheben und auszuweisen, zum Beispiel 
• in der Agrarstatistik;
• im Feld der Mobilität, wo es unter anderem Lücken 
in der Datenbasis für eine (geschlechter-)
differenzierte Mobilitätsplanung zum Beispiel im Bereich 
der Wegeketten gibt;
• in der Beschäftigungsstatistik, vor allem im Bereich 
der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft;
• für die Energienutzung, verschnitten mit Daten zum 
Energiebedarf von Gebäuden sowie
entsprechenden Daten für die Inanspruchnahme von
Förderprogrammen für die energetische Gebäudesanierung;
• in allen Daten und Erhebungen des
umweltbezogenen Gesundheitsschutzes und der Umweltmedizin, 
bei der Bewertung von Gesundheitsrisiken, im
Informations- und Wissensmanagement sowie in der 
Gesundheitsberichterstattung des Bundes. 
Die Sachverständigenkommission empfiehlt – auch 
unter Zuhilfenahme der Indikatoren aus dem
Gleichstellungsatlas – eine qualitative und quantitative
Berichterstattung zu Stand, Zielen und Maßnahmen der 
gleichberechtigten Teilhabe und
Geschlechtergerechtigkeit in allen Handlungsfeldern der sozial-ökologischen 
Transformation. 
Dies könnte die Basis für die periodische
Berichterstattung gegenüber dem UNFCCC, zum Beispiel
National Communication, und der EU, zum Beispiel
National Energy and Climate Plans (NECPs), bilden. Dabei 
sind durchgängig geschlechterdisaggregierte Daten zu 
verwenden.
Forschungslücken schließen
Die Sachverständigenkommission empfiehlt,
Förderlinien in Bundesforschungsprogramme aufzunehmen, die 
Forschungen, Pilotprojekte und Evaluationen beinhalten, 
die die Themen der sozial-ökologischen Transformation 
und Geschlechtergerechtigkeit zusammendenken und 
dabei den Zusammenhang von Wissen und Macht
hinsichtlich ihrer Inklusionen und Exklusionen untersuchen. 
Dabei sollen auch Ansätze (und ihre Entwicklung)
gefördert werden, die nicht auf Naturbekämpfung und 
-beherrschung durch Technik setzen, sondern auf ein 
Mensch-Natur-Verhältnis, das die Natur als Eigenwert 
anerkennt. Dabei sind sozialwissenschaftliche Zugänge 
einzubeziehen.
In der Forschungsförderung im Bereich der sozial-
ökologischen Transformation sollten Gleichstellungsaspekte 
in die entsprechenden Förderrichtlinien als verbindliche 
Kriterien und Anforderungen aufgenommen werden. 
Auch der weitere Aufbau von Gleichstellungswissen 
durch die Bundesstiftung Gleichstellung zu den im
Gutachten angesprochenen Themen wäre zu begrüßen; zum 
Beispiel durch die gezielte Vergabe
anwendungsbezogener Studien, mit denen Wissenslücken geschlossen 
werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 199 – 
200
Literaturverzeichnis
AA - Auswärtiges Amt (Hg.) (2023): Feministische 
Außenpolitik gestalten. Leitlinien des auswärtigen 
Amtes, https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2585008/
d444590d5a7741acc6e37a142959170e/ll-ffp-data.pdf.
Abalansa, Samuel/El Mahrad, Badr/Icely, John/Newton, 
Alice (2021): Electronic Waste, an Environmental 
Problem Exported to Developing Countries: The GOOD, 
the BAD and the UGLY. In: Sustainability 13 (9), 1-24,  
https://www.mdpi.com/2071-1050/13/9/5302.
AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft 
e. V. (2022): Gemeinwohlorientierte Verpachtung: 
Kriterien für Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen 
in öffentlicher und privater Hand. Positionspapier,  
https://www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/ 
Publikationen/2022_AbL_Gemeinwohlverpachtung.pdf.
Abrahamson, Peter (2020): Reconciliation of work and 
family life in Europe: A case study of Denmark, France, 
Germany, and the United Kingdom. In: Geva-May, 
Iris/Peters, B. Guy/Muhleisen, Joselyn (Hg.): Regional 
Comparisons in Comparative Policy Analysis Studies. 
Classics of Comparative Policy Analysis. London: 
Routledge, S. 160–176.
Adam, Barbara (1993): Within and beyond the Time 
Economy of Employment Relations: Conceptual Issues 
pertinent to Research on Time and Work. In: Social 
Science Information 32 (2), S. 163–184.
Adam, Barbara (1998): Timescapes of Modernity. The 
Environment and Invisible Hazards, London, New York: 
Routledge.
Adam, Barbara/Geißler, Karlheinz A./Held, Martin (Hg.) 
(1998): Die Nonstop-Gesellschaft und ihr Preis. Vom 
Zeitmißbrauch zur Zeitkultur, Stuttgart, Leipzig: Hirzel.
Agentur für Erneuerbare Energien e. V. (2024): 
Energiewende vor Ort zahlt sich aus: Aktualisierter 
Wertschöpfungsrechner berechnet die Vorteile des 
Ausbaus Erneuerbarer Energien. Pressemitteilung, 
27.05.2024, Berlin, https://www.unendlich-viel-energie.
de/energiewende-vor-ort-zahlt-sich-aus-
aktualisierterwertschoepfungsrechner-berechnet-die-vorteile-des-
ausbauserneuerbarer-energien.
Agora Think Tanks (2024): Klimaneutrales Deutschland. 
Von der Zielsetzung zur Umsetzung, https://www.agora-
energiewende.de/fileadmin/Projekte/2023/2023-30_DE_KNDE_
Update/A-EW_344_Klimaneutrales_Deutschland_WEB.pdf.
Agora Verkehrswende (2021): Autojobs unter Strom. 
Wie Elektrifizierung und weitere Trends die automobile 
Arbeitswelt bis 2030 verändern werden und was das 
für die Politik bedeutet, https://www.agora-verkehrswende.de/
fileadmin/Projekte/2021/BCG-Jobstudie/64_Jobeffekte.pdf.
Ahrens, Sandra (2024a): Fleischverbrauch in 
Deutschland pro Kopf in den Jahren 2010 bis 2023,  
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36573/umfrage/ 
pro-kopf-verbrauch-von-fleisch-in-deutschland-seit-2000.
Ahrens, Sandra (2024b): Anteil von Männern und Frauen 
in Deutschland, die täglich Fleisch oder Wurstwaren 
konsumieren in den Jahren 2018 bis 2024*, https://
de.statista.com/statistik/daten/studie/12254/umfrage/
verzehrhaeufigkeit-von-fleisch-oder-wurst-in-deutschland-2008.
Akko, Davin P. (2024): Krankenstand in Berufen der 
Kinderbetreuung und -erziehung. Eine Auswertung 
von Krankenkassendaten, https://www.bertelsmann-stiftung.
de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/
Krankenstand_Kindertagesbetreuung_Publikation_CC_final_01.pdf.
Alabi, Okunola A./Adeoluwa, Yetunde M./Huo, Xia/
Xu, Xijin/Bakare, Adekunle A. (2021): Environmental 
Contamination and Public Health Effects of Electronic 
Waste: An Overview. In: Journal of Environmental Health 
Science &amp; Engineering 19 (1), S. 1209–1227.
Alber, Gotelind (2023a): Smart Cities. Handout zum 
Workshop der Bundesstiftung Gleichstellung für das 
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und 
Bauwesen (unveröffentlicht).
Alber, Gotelind (2023b): Anpassung urbaner Räume 
an den Klimawandel. Handout zum Workshop 
der Bundesstiftung Gleichstellung für das 
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und 
Bauwesen(unveröffentlicht).
Alber, Gotelind/Hummel, Diana/Röhr, Ulrike/
Spitzner, Meike/Stieß, Immanuel (2018): 
Geschlechtergerechtigkeit und Klimapolitik 21–23, 
S. 40–47, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/269306/
geschlechtergerechtigkeit-und-klimapolitik.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 200 – 
Literaturverzeichnis
201
Albrecht, Stefan (2023): Rohstoffvorkommen: So 
lange dauert es bis zum Minenbau!, https://rohstoffbrief.
com/2023/06/20/rohstoffvorkommen-so-lange-dauert-es-
biszum-minenbau.
Allgaier, Antonius/Bolte, Michael/Buschmann, Rudolf 
et al. (2022): Betriebliche Mitbestimmung für das 
21. Jahrhundert. Gesetzentwurf für ein modernes 
Betriebsverfassungsgesetz, Frankfurt am Main: DGB – 
Deutscher Gewerkschaftsbund; AuR – Arbeit und Recht, 
https://www.boeckler.de/pdf/arbeit_und_recht_dgb_betrvg_ 
reformentwurf.pdf.
Alonso-Albarran, Virginia/Curristine, Teresa/
Preston, Gemma/Soler, Alberto/Tchelishvili, Nino/
Weerathunga, Sureni (2021): Gender Budgeting in G20 
Countries. IMF Working Paper WP/21/269, https://doi.
org/10.5089/9781616354510.001.
Altenburg, Tilman/Stamm, Andreas/Strohmaier, Rita 
(2023): Grüner Wasserstoff. Ein Beitrag zur Just 
Transition?. Die aktuelle Kolumne, 13.03.2023, IDOS –  
German Institute of Development and Sustainability, 
https://www.idos-research.de/uploads/media/German_Institute 
_of_Development_and_Sustainability_Altenburg-Stamm- 
Strohmaier_13.03.2023.pdf.
Amri-Henkel, Andrea (2021): Die Energiewende im 
Bundestag: ein politisches Transformationsprojekt? 
Eine Diskursanalyse aus feministischer und
sozialökologischer Perspektive, Bielefeld: transcript Verlag.
Antal, Miklós/Plank, Barbara/Mokos, Judit/Wiedenhofer, 
Dominik (2021): Is Working Less – Really Good for the 
Environment? A Systematic Review of the Empirical 
Evidence for Resource Use, Greenhouse Gas Emissions 
and the Ecological Footprint. In: Environmental 
Research Letters 16 (1), S. 13–28.
APCC (Hg.) (2018): Österreichischer Special Report. 
Gesundheit, Demographie und Klimawandel (ASR18). 
Austrian Special Report Health, Demography and 
Climate Change, Wien, http://hdl.handle.net/11159/3518.
APCC (2023): APCC Special Report Strukturen für ein 
klimafreundliches Leben (APCC SR Klimafreundliches 
Leben). Christoph Görg, Verena Madner, Andreas 
Muhar, Andreas Novy, Alfred Posch, Karl W. Steininger 
und Ernest Aigner (Hg.), Berlin, Heidelberg: Springer 
Spektrum, https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-
662-66497-1_22?pdf=chapter+toc.
Arbeitnehmerkammer Bremen (2023): Neue 
Perspektiven mit Bremer Qualifizierungsbonus,  
https://www.arbeitnehmerkammer.de/arbeitnehmerinnen- 
arbeitnehmer/weiterbildung/qualifizierungsbonus.html.
ARGE – Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes 
Bauen (2022): Wohnungsbau: Die Zukunft des 
Bestandes. Studie zur aktuellen Bewertung des 
Wohngebäudebestands in Deutschland und seiner 
Potenziale, Modernisierungs- und Anpassungsfähigkeit. 
Bauforschungsbericht 82, Kiel,  
https://www.gdw.de/media/2022/02/studie-wohnungsbau-tag-
2022-zukunft-des-bestandes.pdf.
ARL – Akademie für Raumentwicklung in der 
Leibniz-Gemeinschaft (Hg.) (2024): Perspektive 
netto-null Flächenverbrauch. Innenentwicklung, 
flächensparendes Bauen, Flächenrückgabe und 
städtebauliche Qualifizierung als Elemente einer 
Flächenkreislaufwirtschaft. Positionspapier aus 
der ARL 149, Hannover, https://nbn-resolving.org/
urn:nbn:de:0156-01492.
Arlinghaus, Anna/Vetter, Céline/Gärtner, Johannes 
(2024): Die 30-Stunden-Woche in der Praxis: Effekte 
einer Arbeitszeitverkürzung auf Gesundheit, Work-Life-
Balance und Arbeitsorganisation. In: Zeitschrift für 
Arbeitswissenschaft 78 (1), S. 66–77.
ARM – Alliance for Responsible Mining (2020): Women 
and Gender-Based-Violence in Small-Scale Mining – 
The Story of Female Miners,  
https://www.responsiblemines.org/en/2020/11/rise_gender- 
based-violence.
Arndt, Franziska/Tiedemann, Jurek/Werner, Dirk 
(2024): Die Fachkräftesituation in Gesundheits- und 
Sozialberufen. KOFA Kompakt 7,  
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/
PDF/2024/KOFA_Kompakt_Gesundheits-_und_Sozialberufe-2024.
pdf.
Arsić, Milojko (2020): Impact of Digitalisation on 
Economic Growth, Productivity and Employment. In: 
Economic Themes 58 (4), S. 431–457.
Assmann, Marie-Luise/Härtlein, Lennart/Kühn, 
Daniel (2024): Sozialpartnerschaftliche Gestaltung 
der Transformation in der Hafenwirtschaft – Der 
„Tarifvertrag Zukunft“ zwischen ver.di und Eurogate. In: 
Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung 
1 (1), S. 33–50.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 201 – 
Literaturverzeichnis
202
Assmann, Dirk/Honold, Jasmin/Grabow, Busso/Roose, 
Jochen (2018): SDG-Indikatoren für Kommunen. 
Indikatoren zur Abbildung der Sustainable Development 
Goals der Vereinten Nationen in deutschen Kommunen, 
Gütersloh: Bertelsmann Stiftung; BBSR – Bundesinstitut 
für Bau-, Stadt- und Raumforschung; Deutscher 
Landkreistag; Deutscher Städtetag; Deutscher Städte- 
und Gemeindebund; Deutsches Institut für Urbanistik; 
Engagement Global, https://www.bertelsmann-stiftung.de/
fileadmin/files/Projekte/Monitor_Nachhaltige_Kommune/SDG-
Indikatoren_fuer_Kommunen_final.pdf.
Ástmarsson, Björn/Jensen, Per Anker/Maslesa, Esmir 
(2013): Sustainable Renovation of Residential Buildings 
and the Landlord/Tenant Dilemma. In: Energy Policy 63, 
S. 355–362.
Auffenberg, Jennie/Becka, Denise/Evans, Michaela/
Kokott, Nico/Schleicher, Sergej/Braun, Esther 
(2022): „Ich pflege wieder, wenn …“. Potenzialanalyse 
zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von 
Pflegefachkräften. Unter Mitarbeit von Moritz Heß und 
Franziska Heinze, Bremen: Arbeitnehmerkammer Bremen, 
https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/
Downloads/Politik/Rente_Gesundheit_Pflege/Bundesweite_Studie_
Ich_pflege_wieder_wenn_Langfassung.pdf.
Augustin, Jobst/Andrees, Valerie/Czerniejewski, 
Alice/Dallner, Roman/Schulz, Christian M./Mezger, 
Nikolaus Christian Simon (2024): Auswirkungen des 
Ahrtal-Hochwassers auf die Gesundheit der lokalen 
Bevölkerung – eine Analyse auf Grundlage von GKV-
Routinedaten. In: Bundesgesundheitsblatt 67, S. 5–13.
AuR – Arbeit und Recht (o. J.): Reformvorschlag 
Betriebsverfassungsgesetz. Synopse des aktuellen 
BetrVG und des BetrVG-Reformentwurfs des DGB, 
Frankfurt am Main: BUND Verlag,  
https://aur-blog.eu/reformvorschlag/#86a_Vorschlagsrecht_der_
Arbeitnehmerinnen.
Bach, Stefan (2013): Geschlechtsbezogene 
Verteilungswirkungen der Einkommensbesteuerung 
in Deutschland. In: Spangenberg, Ulrike/Wersig, 
Maria (Hg.): Geschlechtergerechtigkeit steuern. 
Perspektivenwechsel im Steuerrecht. HWR Berlin 
Forschung 54–55. 1. Auflage. Baden-Baden: Nomos 
Verlagsgesellschaft.
Bach, Stefan (2021): Aktuelle Reformvorschläge 
zum Einkommensteuertarif. In: Wirtschaftsdienst – 
Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 101 (8), S. 606–614, 
https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2021/heft/8/beitrag/
aktuelle-reformvorschlaege-zum-einkommensteuertarif.html.
Backhaus, Nils/Wöhrmann, Anne Marit/Tisch, Anita 
(2020): BAuA-Arbeitszeitbefragung: Vergleich 2015 –  
2017 – 2019. baua: Bericht, Dortmund, Berlin, 
Dresden: BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz 
und Arbeitsmedizin, https://www.baua.de/DE/Angebote/
Publikationen/Berichte/F2452-3.
Badura, Bernhard/Ducki, Antje/Baumgardt, Johanna/
Meyer, Markus/Schröder, Helmut (Hg.) (2024): 
Fehlzeiten-Report 2024. Bindung und Gesundheit – 
Fachkräfte Gewinnen und Halten, Berlin, Heidelberg: 
Springer, https://doi.org/10.1007/978-3-662-69620-0.
BAFA – Bundesamt für Wirtschafts- und 
Ausfuhrkontrolle (o. J.): Lieferketten. Überblick, https://
www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.
html#doc1469782bodyText2.
Bagge, Katja/Schmidt, Kerstin/Stete, Gisela/Werner, 
Jan (2025): Geschlechtergerechte Gestaltung eines 
Bundesmobilitätsgesetzes (BuMoG). Expertise für den 
Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. 
Unter Mitarbeit von Muriel Kelpin und Johannes Poppe, 
Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
BÄK – Bundesärztekammer (2021): Ärztetag für 
Klimaneutralität des Gesundheitswesens bis 2030,B 
https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/
aerztetag-fuer-klimaneutralitaet-des-gesundheitswesens-bis-2030.
Baldé, Cornelis P./Kuehr, Ruediger/Yamamoto, Tales et 
al. (2024): Global E-waste Monitor 2024, Geneva, Bonn: 
ITU – International Telecommunication Union; UNITAR 
– United Nations Institute for Training and Research, 
https://ewastemonitor.info/wp-content/uploads/2024/12/
GEM_2024_EN_11_NOV-web.pdf.
Bamberg, Sebastian/Möser, Guido (2007): Twenty 
Years after Hines, Hungerford, and Tomera: A new 
Meta-Analysis of Psycho-Social Determinants of Pro-
Environmental Behaviour. In: Journal of Environmental 
Psychology 27 (1), S. 14–25.
Banhierl, Lemon/Henze, Justus/Janz, Vincent/
Warning, Lukas/Wilken, Maximilian (Communia) 
(2023): Öffentlicher Luxus: Eine verheißungsvolle 
Zukunft. Einleitung. In: Communia/BUNDjugend (Hg.): 
Öffentlicher Luxus. Berlin: Karl Dietz Verlag Berlin, 
S. 18–39.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 202 – 
Literaturverzeichnis
203
Bär, Holger (2023): Was kann das SDG Budgeting 
der Bundesregierung leisten? Analyse und 
Empfehlungen. Spending Review zur Verknüpfung von 
Nachhaltigkeitszielen mit dem Bundeshaushalt. Unter 
Mitarbeit von Iwan Lund und Illiana Alexandrowa, Berlin: 
FÖS – Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft,  
https://foes.de/publikationen/2023/2023_05_NABU_Spending_
Review_Nachhaltigkeit.pdf.
Bär, Holger/Fischle, Christian/Bitomsky, Aniska/
Peiseler, Florian (2022): Green Budgeting – 
internationale Ansätze zur Umweltorientierung 
öffentlicher Finanzen. Finanzpolitik für die Ökologisch-
Soziale Marktwirtschaft. Studie, Berlin: FÖS – Forum 
Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, https://foes.
de/publikationen/2022/2022-09_FOES_Green_Budgeting_
Internationale_Ansaetze.pdf.
Bär, Holger/Greifoner, Sabrina/Kletzan-Slamanig, 
Daniela/Köppl, Angela/Schratzenstaller, Margit (2025): 
Genderaspekte umweltschädlicher Steuersubventionen. 
Expertise für den Vierten Gleichstellungsbericht der 
Bundesregierung, Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
Bär, Holger/Leisinger, Christopher/Runkel, Matthias 
(2022): Finanzpolitik für die Ökologisch-Soziale 
Marktwirtschaft: Warum Umweltsteuern sinken und wie 
wir sie auf Klimaschutz programmieren, Berlin: FÖS – 
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, https://foes.
de/publikationen/2022/2022-03_FOES_Steuerstruktur_2021.pdf.
Barbian, Dina/Röß, Stephan Andreas/Rummel, Silvia 
(2023): Digitale Technologien und deren Auswirkungen 
auf die Nachhaltigkeit. In: Fesidis, Bita/Röß, Stephan 
Andreas/Rummel, Silvia (Hg.): Mit Digitalisierung und 
Nachhaltigkeit zum klimaneutralen Unternehmen. 
Strategische Frameworks und Best-Practice-Beispiele. 
Wiesbaden: Springer Fachmedien, S. 3–14.
Bardt, Hubertus/Dullien, Sebastian/Hüther, Michael/
Rietzler, Katja (2020): For a Sound Fiscal Policy: 
Enabling Public Investment. IW-Policy Paper 6/2020, 
Köln: IW – Institut der deutschen Wirtschaft, https://www.
econstor.eu/bitstream/10419/215538/1/1693417367.pdf.
Barlösius, Eva (2011): Soziologie des Essens. Eine 
sozial- und kulturwissenschaftliche Einführung in die 
Ernährungsforschung, 3. Auflage, Weinheim, München: 
Beltz Juventa.
Barnett, Kathleen/Grown, Caren (2004): Gender 
Impacts of Government Revenue Collection: 
The Case of Taxation, London: Economic Affairs 
Division of the Commonwealth Secretariat, https://doi.
org/10.14217/9781848590205-en.
Barone, Carlo (2011): Some Things Never Change. In: 
Sociol Educ 84 (2), S. 157–176.
Barth, Thomas/Jochum, Georg/Littig, Beate (Hg.) 
(2016): Nachhaltige Arbeit. Soziologische Beiträge 
zur Neubestimmung der gesellschaftlichen 
Naturverhältnisse, Frankfurt, New York: Campus Verlag.
Bauer, Uta/Hertel, Martina/Buchmann, Lisa/Frehn, 
Michael/Spott, Merja (2018): Geht doch! Grundzüge 
einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie. Texte 
75/2018, Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, 
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/
publikationen/2020-06-15_texte_75-2018_geht-doch_v6.pdf.
Bauer-Polo, Ingeborg (2001): Tempi della città. In: 
Mückenberger, Ulrich (Hg.): Bessere Zeiten für die 
Stadt. Chancen kommunaler Zeitpolitik. Schriftenreihe 
der Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg 
8. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 
S. 45–49.
Bauhardt, Christine (1995): Stadtentwicklung und 
Verkehrspolitik. Eine Analyse aus feministischer Sicht. 
Stadtforschung aktuell 54, Basel, Boston, Berlin: 
Birkhäuser.
Bauhardt, Christine (2007a): Städtische Lebensqualität 
im Spannungsfeld von sozialer Gerechtigkeit 
und Fürsorgeverantwortung — Szenarien für 
geschlechtergerechte Mobilitätschancen. In: 
Mückenberger, Ulrich/Timpf, Siegfried (Hg.): Zukünfte 
der europäischen Stadt. Ergebnisse einer Enquete zur 
Entwicklung und Gestaltung urbaner Zeiten. 1. Auflage. 
Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften,  
S. 281–297.
Bauhardt, Christine (2007b): Feministische Verkehrs- 
und Raumplanung. In: Schwedes, Oliver/Canzler, 
Weert/Knie, Andreas (Hg.): Handbuch Verkehrspolitik. 
Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften,  
S. 301–319.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 203 – 
Literaturverzeichnis
204
Bauhardt, Christine (2012): Feministische Ökonomie, 
Ökofeminismus und Queer Ecologies -
feministischmaterialistische Perspektiven auf gesellschaftliche 
Naturverhältnisse. gender politik online, https://www.
fu-berlin.de/sites/gpo/pol_theorie/Zeitgenoessische_ansaetze/
Bauhardtfemoekonomie/Bauhardt_Inhalt.pdf.
Bauhardt, Christine (2017): Living in a Material World. 
Entwurf einer queer-feministischen Ökonomie. In: 
GENDER – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und 
Gesellschaft 9 (1), S. 99–114.
Baumgart, Sabine/Bolte, Gabriele/Hallmann, 
Angelique (2025): Sozial-ökologische Transformation 
der Gesundheitsinfrastruktur. Genderaspekte der 
niedrigschwelligen Gesundheitsversorgung in ländlichen 
und städtischen Gebieten. Expertise für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
Bauriedl, Sybille (2024): Smart-City-Versprechen 
für Nachhaltigkeit – Selektive und fragmentierte 
Raumtransformationen durch smarten Urbanismus 
und Plattform-Urbanismus. In: Informationen zur 
Raumentwicklung 51 (1), S. 46–59.
Bayer (o. J.): Kann Ökolandbau allein die Welt 
ernähren?, https://www.bayer.com/de/de/hsdf-kann-
oekolandbau-die-welt-ernaehren.
Bayer, Anita D./Lautenbach, Sven/Arneth, Almut (2023): 
Benefits and Trade-offs of Optimizing Global Land Use 
for Food, Water, and Carbon. In: PNAS – Proceedings of 
the National Academy of Sciences of the United States 
of America 120 (42).
BBSR – Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung (Hg.) (2021): Datenstrategien 
für die gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung. 
Nationale Dialogplattform Smart Cities, Bonn, 
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/
sonderveroeffentlichungen/2021/datenstrategien-gemeinwohl-
stadtentwicklung-dl.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2.
BBSR – Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung (o. J.): Hintergrund und Indikatoren des 
Gender-Index, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/
raumbeobachtung/interaktive-anwendungen/gender-index/
hintergrund-und-methodik.html#doc4499612bodyText1.
BBSR – Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung/BMUB – Bundesministerium für 
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit (Hg.) (2021): 
Smart City Charta. Digitale Transformation in den 
Kommunen nachhaltig gestalten, Bonn, https://www.smart-
city-dialog.de/system/files/2023-05/2021_Smart-City-Charta.pdf.
BBSR – Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung (2019): Kleingärten im Wandel. 
Innovationen für verdichtete Räume, Stand Dezember 
2018, Bonn: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und 
Raumordnung.
Becher, Susanne/Holthaus-Hesse, Elisabeth/
Lehmann, Sina et al. (2024): Klimakrise – was jetzt für 
Geburtshilfe und Frauengesundheit in Deutschland zu 
tun ist. Positionspapier, https://www.dggg.de/fileadmin/data/
Presse/Pressemitteilungen/2024/Positionspapier__Klimakrise_
und_Frauengesundheit_/Positionspapier_Klimawandel_und_
Frauengesundheit_V07.03.24.pdf.
Becke, Guido/Bleses, Peter (Hg.) (2022): 
Interdependenzen von Arbeit und Nachhaltigkeit. 
Arbeitsgesellschaft im Wandel, 1. Auflage, Weinheim, 
Basel: Beltz Juventa.
Becker, Egon/Hummel, Diana/Jahn, Thomas (2011): 
Gesellschaftliche Naturverhältnisse als Rahmenkonzept. 
In: Groß, Matthias (Hg.): Handbuch Umweltsoziologie. 1. 
Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 
GmbH, S. 75–96.
Becker, Egon/Jahn, Thomas/Schramm, Engelbert/
Hummel, Diana/Stieß, Immanuel: Sozial-ökologische 
Forschung – Rahmenkonzept für einen neuen 
Förderschwerpunkt. Studientexte des Instituts für 
sozial-ökologische Forschung 6, Frankfurt am Main, 
https://www.researchgate.net/publication/2597588288.
Becker-Pülm, Lena/Bleses, Peter/Busse, Britta/
Zenz, Cora (2024): Gute Ausbildungsqualität? 
Eine arbeitswissenschaftliche Evaluation der 
generalistischen Pflegeausbildung im Land Bremen. 
In: Reiber, Karin Eleonore/Wolf, Jutta/Evans, Michaela 
(Hg.): Fachkräftesicherung, Versorgungsqualität und 
Karrieren in der Pflege. Forschung zur beruflichen 
Bildung im Lebenslauf. Berufsbildung, Arbeit und 
Innovation 74. Bielefeld: wbv, S. 195–212.
Beckert, Jens (2024): Verkaufte Zukunft. Warum der 
Kampf gegen den Klimawandel zu scheitern droht, 
Berlin: Suhrkamp.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 204 – 
Literaturverzeichnis
205
Beckmannshagen, Mattis/Sperling, Annika (2024): 
Durchschnittliche Arbeitszeiten in Deutschland 
sinken, Gesamtarbeitsvolumen auf Rekordhoch. DIW 
Wochenbericht 16/2024, DIW – Deutsches Institut 
für Wirtschaftsforschung, https://www.diw.de/documents/
publikationen/73/diw_01.c.899369.de/24-16-1.pdf.
Beermann, Ann-Cathrin/Förster, Hannah/
Hünecke, Katja/Schrems, Isabel (2021): 
Verteilungswirkungen eines fortschreitenden 
Klimawandels. Forschungsbericht. Forschungsbericht 
582, Berlin, Freiburg: FÖS – Forum Ökologisch-
Soziale Marktwirtschaft; Öko-Institut, https://foes.de/
publikationen/2021/2021-09_FOES_Verteilungswirkungen_eines_
fortschreitenden_Klimawandels.pdf.
Bell, Shannon Elizabeth/Daggett, Cara/Labuski, 
Christine (2020): Toward feminist energy systems: 
Why adding women and solar panels is not enough. In: 
Energy Research &amp; Social Science 68, S. 101557, https://
doi.org/10.1016/j.erss.2020.101557.
Bennholdt-Thomsen, Veronika/Mies, Maria/von 
Werlhof, Claudia (1983): Frauen, die letzte Kolonie. Zur 
Hausfrauisierung der Arbeit, Hamburg: Rowohlt Verlag.
Bergmann, Janis/Salecki, Steven/Weiß, Julika/
Dunkelberg, Elisa (2021): Energetische Sanierungen 
in Berlin. Wie sich Kosten und Nutzen ambitionierter 
Klimaschutzmaßnahmen zwischen Mieter*innen 
und Vermieter*innen verteilen, IÖW – Institut für 
ökologische Wirtschaftsforschung, https://www.ioew.
de/fileadmin/user_upload/BILDER_und_Downloaddateien/
Publikationen/2023/Ecornet_Berlin/EcornetBerlin_Report9_
Energetische_Sanierungen_in_Berlin.pdf.
Bergmann, Janis/Salecki, Steven/Weiß, Julika 
(2022): Teilwarmmiete aus Sicht von Mietenden. 
Kurzgutachten zu den Auswirkungen der Einführung 
eines Teilwarmmietenmodells. Im Auftrag des 
Deutschen Mieterbundes e. V., IÖW – Institut für 
ökologische Wirtschaftsforschung, https://mieterbund.de/
app/uploads/2023/06/IOEW_Kurzgutachten_Teilwarmmiete.pdf.
Bergmann, Janis/Wiesenthal, Jan/Weiß, Julika (2024): 
Sozio-technische Analyse der Worst Performing 
Buildings in Deutschland. Gutachten im Auftrag der 
ESYS-AG „Energiewende der bebauten Umwelt“ im 
Rahmen des Projektes ESY (unveröffentlicht).
Bernardt, Florian/Wolter, Marc Ingo/Rausch-
Berhie, Friederike (2024): Auswirkungen von 
Klimaanpassung auf den Arbeitsmarkt. Eine 
Modellierung des zukünftigen maßnahmeninduzierten 
Arbeitskräftebedarfs. Climate Change 12/2024, Dessau-
Roßlau, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/
files/medien/11850/publikationen/12_2024_cc_auswirkungen_
klimaanpassung_arbeitsmarkt.pdf.
Bersch, Ann-Kathrin/Osswald, Lena (2021): An alle 
gedacht?! Frauen, Gender, Mobilität – Wie kommen 
wir aus der Debatte in die Umsetzung?. IVP-
Discussion Paper 2021 (3), https://www.econstor.eu/
bitstream/10419/237665/1/176707798X.pdf.
Bertelsmann Stiftung (2022): 2023 fehlen in 
Deutschland rund 384.000 Kita-Plätze, https://www.
bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/
oktober/2023-fehlen-in-deutschland-rund-384000-kita-plaetze.
Betzelt, Sigrid/Bothfeld, Silke (2021): Die Krankenpflege 
im deutschen Genderregime: Woran scheitert die 
berufliche Gleichstellung?. In: Scherger, Simone/
Abramowski, Ruth/Dingeldey, Irene/Hokema, Anna/
Schäfer, Andrea (Hg.): Geschlechterungleichheiten in 
Arbeit, Wohlfahrtsstaat und Familie. Festschrift für Karin 
Gottschall. Socium, Schriftenreihe Ungleichheit und 
Sozialpolitik. Frankfurt am Main, New York: Campus 
Verlag, S. 249–278.
Beyeler, Laura/Jaeger-Erben, Melanie (2022): How to 
Make More of Less: Characteristics of Sufficiency in 
Business Practices. In: Frontiers in Sustainability 3; 
https://doi.org/10.3389/frsus.2022.949710.
Beyeler, Laura/Jaeger-Erben, Melanie (2024): 
Sufficiency as a Matter of Care: Practices to Provide 
for Needs, https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_
id=4732416.
BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung (2023): BfR-
Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt, 
https://empfehlungen.bfr.bund.de.
BfS – Bundesamt für Strahlenschutz/BfR – 
Bundesinstitut für Risikobewertung/RKI – Robert 
Koch-Institut/UBA – Umweltbundesamt (Hg.) (2008): 
Umweltgerechtigkeit – Umwelt, Gesundheit und soziale 
Lage. UMID-Themenheft 2/2008, Berlin, https://www.
umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/umid0208.
pdf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 205 – 
Literaturverzeichnis
206
Bhattacharya, Rina (2007): Gender and Employment 
in the Context of Globalisation: Some Facts and 
Figures. In: Ghadially, Rehana (Hg.): Urban Women in 
Contemporary India. A Reader. Los Angeles, London, 
New Delhi, Singapore: SAGE Publications, S. 232–241.
BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung (Hg.) 
(2021): Vier sind die Zukunft. Digitalisierung. 
Nachhaltigkeit. Recht. Sicherheit. Die modernisierten 
Standardberufsbildpositionen anerkannter 
Ausbildungsberufe, Bonn, https://www.bibb.de/dienst/
publikationen/de/download/17281.
Biermann, Gesa/Rau, Henrike (2020): The Meaning of 
Meat: (Un)sustainable Eating Practices at Home and out 
of Home. In: Appetite 153, S. 1–11.
Biesecker, Adelheid (1995): Vom (Eigen-)Wert der Zeit: 
normative Grundfragen der Zeitökonomik bezüglich 
einer Neubewertung der Zeit. In: Biervert, Bernd/Held, 
Martin (Hg.): Zeit in der Ökonomik. Perspektiven für die 
Theoriebildung. Normative Grundfragen der Ökonomik. 
Frankfurt am Main: Campus Verlag, S. 190–206.
Biesecker, Adelheid (2003): Vorsorgendes Wirtschaften 
— Wege zu einer nachhaltigen Ökonomie. In: Heinz, 
Kathrin/Thiessen, Barbara (Hg.): Feministische 
Forschung – nachhaltige Einsprüche. Studien 
Interdisziplinäre Geschlechterforschung 3. Opladen: 
Leske + Budrich, S. 337–352.
Biesecker, Adelheid/Hofmeister, Sabine (2006): 
Die Neuerfindung des Ökonomischen. Ein (re)
produktionstheoretischer Beitrag zur
sozialökologischen Forschung. Ergebnisse der
Sozialökologischen Forschung 2, München: oekom.
Biesecker, Adelheid/Hofmeister, Sabine (2010): Focus: 
(Re)productivity: Sustainable Relations both Between 
Society and Nature and Between the Genders. In: 
Ecological Economics 69 (8), S. 1703–1711.
Biesecker, Adelheid/Hofmeister, Sabine (2013): Zur 
Produktivität des „Reproduktiven“. Fürsorgliche 
Praxis als Element einer Ökonomie der Vorsorge. In: 
Feministische Studien 31 (2), S. 240–252.
Biesecker, Adelheid/von Winterfeld, Uta (2016): 
Wie regenerativ ist die Energiewende tatsächlich? 
Das Energiekonzept der Bundesregierung zwischen 
Aufbruch und nicht regenerativen Mustern. In: GAIA – 
Ecological Perspectives for Science and Society 25 (1), 
S. 34–37.
Birkel, Christoph/Church, Daniel/Erdmann, Anke/
Hager, Alisa/Leitgöb-Guzy, Nathalie (2023): Sicherheit 
und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2020. 
Bundesweite Kernbefunde des Viktimisierungssurvey 
des Bundeskriminalamts und der Polizeien der 
Länder, BKA – Bundeskriminalamt, https://www.bka.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/
Forschungsergebnisse/SKiD2020_Ergebnisse_V1.4.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=24.
Birkenkötter, Hannah/Köhler, Gabriele/Obenland, 
Wolfgang/Stock, Anke (2019): Blinder Fleck 
Gleichstellung. Warum SDG5 (noch) nicht in der 
deutschen Politik angekommen ist. Briefing, GPF 
– Global Policy Forum; wecf – Women Engage for a 
Common Future, https://www.2030agenda.de/sites/default/
files/2019-10/Briefing_1019_Blinder_Fleck.pdf.
Bjørkhaug, Hilde (2006): Is there a Female Principle in 
Organic Farming? An Interpretation of Data for Norway. 
In: Holt, Georgina C./Reed, Matthew (Hg.): Sociological 
Perspectives of Organic Agriculture: From Pioneer to 
Policy. London: CAB International, S. 195–209.
Bjornerud, Marcia (2022): Zeitbewusstheit. 
Geologisches Denken und wie es helfen könnte, die 
Welt zu retten, 1. Auflage, Berlin: Matthes &amp; Seitz.
Blank, Florian/Schulz, Susanne Eva: Soziale Sicherung 
unter dem Brennglas. Altersarmut und Alterssicherung 
bei Beschäftigten im deutschen Sozialsektor. Wiso-
Diskurs, FES – Friedrich-Ebert-Stiftung, https://library.fes.
de/pdf-files/wiso/11144.pdf.
Blättner, Beate/Janson, Debora/Roth, Alexandra/
Grewe, Henny Annette/Mücke, Hans-Guido (2020): 
Gesundheitsschutz bei Hitzeextremen in Deutschland: 
Was wird in Ländern und Kommunen bisher 
unternommen? In: Bundesgesundheitsblatt 63 (8), 
S. 1013–1019.
BLE – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 
(2023): Versorgung mit Fleisch in Deutschland im 
Kalenderjahr 1991–2022, https://www.ble.de/SharedDocs/
Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Fleisch/Fleischbilanz_2022_
alte_Berechnung.xlsx?__blob=publicationFile&amp;v=1.
BLE – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 
(2024): Pro-Kopf-Verzehr von Fleisch sinkt auf 
unter 52 Kilogramm. Pressemitteilung, 04.04.2024, 
Berlin, https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Pressemitteilungen/2024/240404_Fleischbilanz.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=1.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 206 – 
Literaturverzeichnis
207
Blohm, Marina/Dettner, Franziska (2023): Green 
Hydrogen Production: Integrating Environmental and 
Social Criteria to Ensure Sustainability. In: Smart 
Energy 11, S. 100112, https://www.sciencedirect.com/science/
article/pii/S2666955223000199.
BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
(2023): Operationelles Programm ESF Bund. 
Förderperiode 2014–2020. Gender Budgeting-Bericht 
2023, Bonn, https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/
DE/Publikationen/gender_budgeting_bericht_2023.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=4.
BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
(2023a): Potenzielle menschenrechtliche Risiken 
entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. 
Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft, 
Berlin, https://www.vgbe.energy/news/branchendialog-
energiewirtschaft-2023.
BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
(o. J.): Zahlen und Fakten zur Fachkräfteentwicklung,  
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung/
Fachkraeftemonitoring/fachkraeftemonitoring.html.
BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung 
(2018): Forschung und Innovation für die Menschen. 
Die Hightech-Strategie 2025, Berlin, https://www.bmbf.
de/SharedDocs/Publikationen/DE/1/31431_Forschung_und_
Innovation_fuer_die_Menschen.html.
BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung 
(Hg.) (2023): Zukunftsstrategie Forschung und 
Innovation, Berlin, https://www.bmbf.de/SharedDocs/
Publikationen/de/bmbf/1/730650_Zukunftsstrategie_Forschung_
und_Innovation.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4.
BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung 
(Hg.) (2024): Weiterbildungsverhalten in Deutschland 
2022. Ergebnisse des Adult Education Survey — AES-
Trendbericht, Berlin, https://www.bmbf.de/SharedDocs/
Publikationen/de/bmbf/1/26667_AES-Trendbericht_2022.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=4.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2022a): Daten und Fakten. Land-, Forst- 
und Ernährungswirtschaft mit Fischerei und Wein- und 
Gartenbau, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Broschueren/daten-fakten-2022.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2022b): Grundzüge der Gemeinsamen 
Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland, 
Berlin, https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-
agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-nationale-umsetzung.html.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2023a): Ökologischer Landbau in 
Deutschland, Berlin, https://www.bmel.de/SharedDocs/
Downloads/DE/Broschueren/OekolandbauDeutschland.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=18.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2023b): Landwirtschaftliche 
Gesamtrechnung. Wertschöpfung, Berlin, https://www.bmel-
statistik.de/landwirtschaft/landwirtschaftliche-gesamtrechnung/
wertschoepfung.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2024a): Agrarexporte, Berlin, https://www.
bmel.de/DE/themen/internationales/aussenwirtschaftspolitik/
handel-und-export/agrarexporte.html.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2024b): Landwirtschaft. Ökologischer 
Landbau, Berlin, https://www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/
oekologischer-landbau.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2024c): GAP-Strategieplan der 
Bundesrepublik Deutschland. Version 5.1, Berlin, https://
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-
Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-version-5-1.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=3.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2024d): Erntebericht 2024. Mengen und 
Preise, Berlin, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Broschueren/erntebericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2024e): Gutes Essen für Deutschland. 
Ernährungsstrategie der Bundesregierung, Berlin, 
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/
ernaehrungsstrategie-kabinett.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=8.
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2024f): Deutschland, wie es isst. 
Der BMEL-Ernährungsreport 2024, Berlin, https://
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/
ernaehrungsreport-2024.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 207 – 
Literaturverzeichnis
208
BMEL – Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft (2019): Nationale Strategie zur 
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, 
Berlin, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/
DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/Nationale_
Strategie_Lebensmittelverschwendung_2019.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=3.
BMF – Bundesministerium der Finanzen (2023): 
29. Subventionsbericht des Bundes 2021 – 
2024. Bericht der Bundesregierung über die 
Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der 
Steuervergünstigungen für die Jahre 2021 bis 2024, 
Berlin, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Downloads/Broschueren_Bestellservice/29-subventionsbericht.
pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3.
BMF – Bundesministerium der Finanzen (2022): 
Nachhaltig. Abschlussbericht Spending Reviews. 
Verknüpfung von Nachhaltigkeitszielen mit dem 
Bundeshaushalt 2021/2022, Berlin, https://www.
bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/
Broschueren_Bestellservice/abschlussbericht-spending-review-
nachhaltig.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3.
BMF – Bundesministerium der Finanzen 
(2020): Spending Review (Zyklus 2019/2020). 
Zum Thema „Weiterbildung, Wiedereinstieg, 
Existenzgründung“. Abschlussbericht, Berlin, https://
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/
Oeffentliche-Finanzen/Spending-Reviews/abschlussbericht-
weiterbildung-wiedereinstieg-existenzgruendung.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=1.
BMF – Bundesministerium der Finanzen (2024a): 
Abschlussbericht: 11. Spending Review. Verbesserung 
der Wirkungsorientierung im Bundeshaushalt mit 
einem Schwerpunkt Nachhaltigkeit, Berlin, https://
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/
Broschueren_Bestellservice/abschlussbericht-spending-
review-wirkungsorienierung-im-bundeshaushalt.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=5.
BMF – Bundesministerium der Finanzen (2024b): 
Spending Reviews im Bundeshaushalt, Berlin, https://
www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_
Finanzen/Bundeshaushalt/Spending-Reviews/spending-reviews.
html.
BMF – Bundesministerium der Finanzen (2024c): 
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des 
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025. 
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025), Berlin, https://
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/
Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_II/20_
Legislaturperiode/2024-08-16-Haushaltsgesetz-2025/1-
Gesetzentwurf.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3.
BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend (2007): Arbeitshilfe zu § 2 GGO: 
„Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von 
Rechtsvorschriften“. (geschlechterdifferenzierte 
Gesetzesfolgenabschätzung), Berlin, https://www.bmfsfj.
de/resource/blob/84192/a51f9047eabebc9c4d8d61c31e13e35b/
gender-mainstreaming-arbeitshilfe-ggo-data.pdf.
BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend (2021): Arbeitshilfe 
gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung 
nach § 2 GGO, Berlin, https://www.bmfsfj.de/resource/
blob/186980/e5528c0b2ce90cdc9bc8aa54c6e198c2/
arbeitshilfe-gleichstellungsorientierte-
gesetzesfolgenabschaetzung-nach-2-ggo-data.pdf.
BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend (2024a): Gender Care Gap – ein 
Indikator für die Gleichstellung, Berlin, https://www.bmfsfj.
de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gender-care-gap/
indikatorfuer-die-gleichstellung/gender-care-gap-ein-indikator-fuer-
diegleichstellung-137294.
BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend (2024b): Einsamkeitsbarometer 
2024. Langzeitentwicklung von Einsamkeit in 
Deutschland, Berlin, https://www.bmfsfj.de/resource/
blob/240528/5a00706c4e1d60528b4fed062e9debcc/
einsamkeitsbarometer-2024-data.pdf.
BMG – Bundesministerium für Gesundheit (2023): 
Hitzeschutzplan für Gesundheit des BMG, Berlin, https://
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_
Downloads/H/Hitzeschutzplan/230727_BMG_Hitzeschutzplan.pdf.    
BMG - Bundesministerium für Gesundheit 
(2024): Geschlechtsspezifische Besonderheiten 
in der Gesundheitsversorgung, Prävention 
und Gesundheitsförderung, https://www.
bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/
handlungsfelder/forschungsschwerpunkte/geschlecht-und-
gesundheit.html.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 208 – 
Literaturverzeichnis
209
BMI – Bundesministerium des Innern und für Heimat 
(2022): Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz 
gegenüber Katastrophen. Umsetzung des Sendai 
Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge (2015–2030) – 
Der Beitrag Deutschlands 2022–2030, Berlin, https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/
themen/bevoelkerungsschutz/BMI22017-resilienz-katastrophen.
pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2.
BMSGPK – Bundesministerium für Soziales, 
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Hg.) 
(2021): Soziale Folgen des Klimawandels in Österreich, 
Wien, https://www.sozialministerium.at/dam/sozialministeriumat/
Anlagen/Services/Studien/Sozialpolitik/SozialeFolgen-Endbericht.
pdf.
BMU – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz 
und nukleare Sicherheit (2020): Umweltpolitik für 
eine nachhaltige Gesellschaft. Nachhaltigkeitsbericht 
des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der 
2030-Agenda der Vereinten Nationen, Berlin, https://
www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/umwelt_
nachhaltige_gesellschaft_bf.pdf.
BMU – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit (2021): Lesefassung des Bundes-
Klimaschutzgesetzes 2021 mit markierten Änderungen 
zur Fassung von 2019, Berlin, https://www.bmuv.de/
fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/ksg_
aendg_2021_3_bf.pdf.
BMUB – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
Bau und Reaktorsicherheit/UBA – Umweltbundesamt 
(Hg.) (2015): Umweltbewusstsein in Deutschland 2014. 
Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage, 
Berlin, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/
files/medien/378/publikationen/umweltbewusstsein_in_
deutschland_2014.pdf.
BMUB – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
Bau und Reaktorsicherheit/UBA – Umweltbundesamt 
(Hg.) (2017): Umweltbewusstsein in Deutschland 2016. 
Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage, 
Berlin, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/
files/medien/376/publikationen/umweltbewusstsein_
deutschland_2016_bf.pdf.
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.) 
(2024a): Deutsche Anpassungsstrategie an den 
Klimawandel 2024 (DAS 2024). Vorsorge gemeinsam 
gestalten, Berlin, https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/
Download_PDF/Klimaanpassung/das_2024_strategie_bf.pdf.
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.) 
(2024b): Ressortforschung des Bundesministeriums 
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und 
Verbraucherschutz. Forschungsrahmen 2024. Refroplan 
2024, Berlin.
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.) 
(2024c): Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. 
Entwurf, 17.06.2024, Berlin, https://www.bmuv.de/fileadmin/
Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/nkws_entwurf_bf.pdf.
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.) 
(2024d): Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie, Berlin, 
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/
Abfallwirtschaft/nationale_kreislaufwirtschaftsstrategie_bf.pdf.
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.) 
(2024e): Flächenverbrauch – Worum geht es?, Berlin, 
https://www.bmuv.de/WS2220.
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.) 
(2023a): Entwurf: Nationales Luftreinhalteprogramm der 
Bundesrepublik Deutschland, Berlin, https://www.bmuv.de/
fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/
nlrp/nationales_luftreinhalteprogramm_entwurf_2023_bf.pdf.
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.) 
(2023b): Referentenentwurf. Entwurf eines Bundes-
Klimaanpassungsgesetzes, Berlin, https://www.bmuv.de/
fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/
kang/Entwurf/kang_refe_bf.pdf.
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.) 
(o. J. b): Der Stakeholder-Dialog zur Nationalen 
Kreislaufwirtschaftsstrategie, Berlin, https://www.
kreislaufwirtschaft-deutschland.de/mitgestalten/
stakeholderdialog.
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.) 
(o. J. a): Stellungnahmen zum Entwurf der NKWS (Juni 
2024), Berlin, https://www.kreislaufwirtschaft-deutschland.de/
mediathek.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 209 – 
Literaturverzeichnis
210
BMVI – Bundesministerium für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (Hg.) (2015): Familienmobilität im Alltag. 
Herausforderungen und Handlungsempfehlungen. 
Schlussbericht, Berlin, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/
DE/Publikationen/G/familienmobilitaet-im-alltag-schlussbericht.
pdf?__blob=publicationFile.
BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
(Hg.) (2020): Die nationale Wasserstoffstrategie, Berlin, 
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/die-
nationale-wasserstoffstrategie.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=11.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz (2019): Energieeffizienzstrategie 
2050, Berlin, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/
Publikationen/Energie/energieeffiezienzstrategie-2050.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=1.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz (2022a): IKI Gender Strategy. Supporting 
Gender Justice for Effective Climate and Biodiversity 
Projects, Berlin, https://www.international-climate-initiative.
com/fileadmin/iki/Dokumente/Gender/IKI_Gender_Strategy_
EN_2023.pdf.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz (2022b): G7 Report on Gender Equality &amp; 
Diversity in the Energy Sector, Berlin, https://www.bmwk.
de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/publikation-g7-
reporton-gender-equality-and-diversity-in-the-energy-sector.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=6.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz (2023a): Fortschreibung der Nationalen 
Wasserstoffstrategie. NWS 2023, Berlin, https://www.bmwk.
de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/fortschreibung-nationale-
wasserstoffstrategie.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=9.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz (2023b): 8. Energieforschungsprogramm 
zur angewandten Energieforschung – 
Forschungsmissionen für die Energiewende, Berlin, 
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/8-
energieforschungsprogramm-zur-angewandten-energieforschung.
pdf?__blob=publicationFile&amp;v=10.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft 
und Klimaschutz (2023c): Für mehr 
Geschlechtergerechtigkeit und Diversität im 
Energiesektor. In: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, 
S. 14–17, Berlin, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/
Infografiken/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2023/04/05-
fuer-mehr-geschlechtergerechtigkeit-und-diversitaet-im-
energiesektor-download.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz (2023d): Klimaschutzprogramm 2023 der 
Bundesregierung, Berlin, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/
Downloads/klimaschutz/20231004-klimaschutzprogramm-der-
bundesregierung.html.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz (2023e): Kosten durch Klimawandelfolgen 
in Deutschland. Was uns die Folgen des Klimawandels 
kosten – Zusammenfassung, Berlin, https://www.bmwk.
de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-
klimawandelfolgen-in-deutschland-zusammenfassung.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=14.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz (2024): Gleichwertigkeitsbericht 2024. 
Für starke und lebenswerte Regionen in Deutschland, 
Berlin, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/
Wirtschaft/gleichwertigkeitsbericht-der-bundesregierung-2024.
pdf?__blob=publicationFile&amp;v=78.
BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz (o. J.): Erneuerbare Energien, Berlin, https://
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.htm.
BMWSB – Bundesministerium für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen (2016): 
Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier. 
Ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt, Berlin, 
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/
BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/soziale-stadt-strategie.
pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2.
BMZ – Bundesministerium für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung (2023): 
Feministische Entwicklungspolitik. Für gerechte und 
starke Gesellschaften weltweit, Bonn, Berlin, https://
www.bmz.de/resource/blob/146200/strategie-feministische-
entwicklungspolitik.pdf.
BMZ – Bundesministerium für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung (o. J.): Die nationale 
Wasserstoffstrategie: Beiträge der Entwicklungspolitik, 
Bonn, Berlin, https://www.bmz.de/resource/blob/169376/
handout-die-nationale-wasserstoffstrategie-beitraege-der-
entwicklungspoli-.pdf.
Bocken, Nancy M. P./Niessen, Laura/Short, Samuel 
W. (2022): The Sufficiency-Based Circular Economy 
– An Analysis of 150 Companies. In: Frontiers in 
Sustainability 3.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 210 – 
Literaturverzeichnis
211
Böcker, Maike/Brüggemann, Henning/Christ, Michaela/
Knak, Alexandra/Lage, Jonas/Sommer, Bernd (2020): 
Wie wird weniger genug? Suffizienz als Strategie für 
eine nachhaltige Stadtentwicklung, München: oekom 
Verlag.
Böckmann, Melanie/Hornberg, Claudia (2020): 
Klimawandel und Gesundheit: Neue Herausforderungen 
für Public Health. In: Public Health Forum 28 (1), S. 81–83.
Bogdanović, Dragan C./Milosević, Zoran G./Lazarević, 
Konstansa K./Dolićanin, Zana C./Randelović, Dragan M./
Bogdanović, Stefan D. (2013): The Impact of the July 
2007 Heat Wave on Daily Mortality in Belgrade, Serbia. 
In: Central European Journal of Public Health 21 (3), 
S. 140–145.
Bohmann, Sandra/Kücük, Merve (2024): High-
Income Households Emit More Greenhouse Gases, 
Primarily Due to Transport Behavior. DIW Weekly 
Report 27, Berlin: DIW – Deutsches Institut für 
Wirtschaftsforschung, https://www.diw.de/documents/
publikationen/73/diw_01.c.907204.de/dwr-24-27.pdf.
Böhme, René/Bleses, Peter (2024): Bedeutung 
der Sozialpartnerschaft bei der Bekämpfung des 
Fachkräftemangels in der Sozialwirtschaft: Ein 
Vergleich zwischen der Kindertagesbetreuung und 
der Altenpflege. In: Sozialpartnerschaft neu denken – 
Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung 
(VAW) 1/2024 (1), S. 51–71.
Böhme, René/Kramer, Lena (2024): Bilanz und 
Perspektiven der Förderprogramme für Alleinerziehende 
im Land Bremen. Arbeit und Wirtschaft 47, Bremen: 
Arbeitnehmerkammer Bremen; iaw – Institut für Arbeit 
und Wirtschaft, https://www.iaw.uni-bremen.de/f/d39b47b3a8.
pdf.
Bolte, Gabriele/Bunge, Christiane/Hornberg, 
Claudia/Köckler, Heike/Mielck, Andreas (Hg.) 
(2012): Umweltgerechtigkeit. Chancengleichheit bei 
Umwelt und Gesundheit: Konzepte, Datenlage und 
Handlungsperspektiven, Bern: Verlag Hans Huber.
Bolte, Gabriele/Dandolo, Lisa/Gepp, Sophie/Hornberg, 
Claudia/Lumbi, Susanne Lopez (2023): Klimawandel 
und gesundheitliche Chancengerechtigkeit: Eine Public-
Health-Perspektive auf Klimagerechtigkeit. In: Journal 
of Health Monitoring 8 (S6), https://edoc.rki.de/bitstream/
handle/176904/11394/jhealthmonit_2023_s6_gerechtigkeit_
sachstandsbericht_klimawandel_gesundheit.pdf?sequence=1.
Bolte, Gabriele/David, Madlen/Dębiak, Małgorzata et 
al. (2018): Integration von Geschlecht in die Forschung 
zu umweltbezogener Gesundheit. Ergebnisse des 
interdisziplinären Forschungsnetzwerks Geschlecht –  
Umwelt – Gesundheit (GeUmGe-NET). In: 
Bundesgesundheitsblatt 61 (6), S. 737–746.
Bolte, Gabriele/Jacke, Katharina/Groth, Katrin et al. 
(2021): Integrating Sex/Gender into Environmental 
Health Research: Development of a Conceptual 
Framework. In: International Journal of Environmental 
Research and Public Health 18 (22), https://www.mdpi.
com/1660-4601/18/22/12118.
Borkenhagen, Jana/Burckhardt, Gisela/Burmeister, 
Marek et al. (2020): Geschlechtergerechtigkeit in 
globalen Lieferketten. Forderungen an Politik &amp; 
Unternehmen. Positionspapier, https://www.fairtrade-
deutschland.de/fileadmin/DE/mediathek/pdf/fairtrade_
forderungen_geschlechtergerechtigkeit_in_globalen_lieferketten.
pdf.
Börner, Stefanie/Bothfeld, Silke/Giraud, Olivier (2017): 
Sozialstaatlichkeit und Autonomie: Historische, 
soziologische und wohlfahrtsstaatstheoretische 
Perspektiven. In: Zeitschrift für Sozialreform 63 (3), 
S. 333–353.
Bosch, Gerhard (2023): Schriftliche Stellungnahme. 
Ausschussdrucksache 20(11)344, Deutscher 
Bundestag – Ausschuss für Arbeit und 
Soziales, https://www.bundestag.de/resource/
blob/949142/508827088b4ea932720bba278053374f/
Stellungnahme-Bosch.pdf.
Bothfeld, Silke (1997): Teilzeitarbeit für alle? Eine 
Untersuchung von Teilzeitpräferenzen in Deutschland 
und Großbritannien unter beschäftigungspolitischen 
Gesichtspunkten. Discussion Paper, WZB – 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, https://
nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-128996.
Bothfeld, Silke (2012): Kindererziehung und 
Pflegezeiten: Wie anpassungsfähig sind die 
Sozialversicherungssysteme? Deutschland im 
internationalen Vergleich. ZeS-Arbeitspapier Nr. 
03/2012, Bremen: ZeS – Zentrum für Sozialpolitik.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 211 – 
Literaturverzeichnis
212
Bothfeld, Silke (2017): Autonomie – ein Kernbegriff 
moderner Sozialstaatlichkeit. In: Zeitschrift für 
Sozialreform 63 (3), S. 355–387.
Bothfeld, Silke (2021): Der Neustart eines 
Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft – die 
Innovativität der Konzeption. In: djbZ – Zeitschrift des 
Deutschen Juristinnenbundes 24 (3), S. 120–122.
Bothfeld, Silke/Kaps, Petra/Rosenthal, Peer (2019): 
Mehr Weiterbildung durch neue soziale Rechte? In: 
WSI-Mitteilungen 72 (6), S. 421–430.
Bothfeld, Silke/O’Reilly, Jacqueline (2000): Moving 
up or Moving out? Transitions through part-time 
Employment in Britain and Germany. In: O’Reilly, 
Jacqueline/Cebrián, Inmaculada/Lallement, Michel 
(Hg.): Working-Time Changes. Social Integration 
Through Transitional Labour Markets. Cheltenham: 
Edward Elgar, S. 132–172.
Bothfeld, Silke/Rouault, Sophie (2015): Was macht eine 
effiziente Gleichstellungspolitik aus? Das Instrument 
Frauenquote im internationalen Vergleich. WSI-
Mitteilungen 1/2015, 25-34, https://www.wsi.de/data/
wsimit_2015_01_bothfeld.pdf.
Bothfeld, Silke/Rouault, Sophie (2020): Monitoring 
der beruflichen Gleichstellung im Stadtstaat Bremen. 
Eine Studie im Auftrag der Arbeitnehmerkammer 
Bremen, Bremen: Arbeitnehmerkammer Bremen, 
https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/
Downloads/Politik/Familie_Soziales/Monitoring_der_beruflichen_
Gleichstellung.pdf.
Bothfeld, Silke/Rouault, Sophie (2019): Gender Quotas 
for Corporate Boards – Why Authority does not Suffice. 
A Comparative Analysis of Policy Package Design. 
Discussion Paper 37, HTMI – Harriet Taylor Mill-
Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung, 
https://www.htmi.hwr-berlin.de/fileadmin/institut-htmi/
Ver%C3%B6ffentlichungen/Discussion_Paper/DiscPap37.pdf.
Boulding, Kenneth E. (1966): The Economics of the 
Coming Spaceship Earth. In: Jarrett, Henry (Hg.): 
Environmental Quality. In a growing economy. 
Baltimore: Hopkins, S. 3–14.
Boulin, Jean-Yves (2024): Working Time Reduction 
with a Focus on the Four-Day Week: Literature Review. 
Working Paper. Working conditions and sustainable 
work, Eurofund, https://www.eurofound.europa.eu/en/
publications/eurofound-paper/2024/working-time-
reductionfocus-four-day-week-literature-review.
Bouzarovski, Stefan/Petrova, Saska (2015): A Global 
Perspective on Domestic Energy Deprivation: 
Overcoming the Energy Poverty–Fuel Poverty Binary. In: 
Energy Research &amp; Social Science 10, S. 31–40.
Boyko, Christopher/Clune, Stephen/Cooper, Rachel 
et al. (2017): How Sharing Can Contribute to More 
Sustainable Cities. In: Sustainability 9 (5), S. 701.
bpb – Bundeszentrale für politische Bildung (2024): 
Sozialbericht 2024: Kapitel 6.1.2. Mieten und 
Wohnkosten, Berlin, https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-
und-fakten/sozialbericht-2024/553255/mieten-und-wohnkosten.
Brand, Tilman (2018): Dimensionen gesundheitlicher 
Ungleichheit. In: Haring, Robin (Hg.): 
Gesundheitswissenschaften. Springer Reference Pflege 
– Therapie – Gesundheit. Berlin, Heidelberg: Springer, 
S. 1–13.
Brandes, Uta (2017): Gender Design. Streifzüge 
zwischen Theorie und Empirie. Board of International 
Research in Design, Basel, Berlin, Boston: Walter de 
Gruyter.
Brandl, Sebastian/Hildebrandt, Eckart (2002): 
Zukunft der Arbeit und soziale Nachhaltigkeit. Zur 
Transformation der Arbeitsgesellschaft vor dem 
Hintergrund der Nachhaltigkeitsdebatte. Soziologie und 
Ökologie 8, Opladen: Leske + Budrich.
Brasche, Julia/Lang, Werner (2018): Kommunale 
Klimapolitik – Handlungsmöglichkeiten der lokalen 
Ebene. In: Knieling, Jörg (Hg.): Wege zur großen 
Transformation. Herausforderungen für eine nachhaltige 
Stadt- und Regionalentwicklung: Ergebnisse des 
Interdisziplinären Doktorandenkollegs Dokonara. 
München: oekom Verlag.
Brauck, Markus/Schmergal, Cornelia (2024): Wie geht 
eine gerechtere Zeitverteilung zwischen Männern und 
Frauen? In: Der Spiegel, 26.05.2024, (22/2024).
Brehm, Uta/Milewski, Nadja (2024): Is Part-Time 
Employment a Temporary ‘Stepping Stone’ or a Lasting 
‘Mommy Track’? Legislation and Mothers’ Transition 
to Full-Time Employment in Germany. In: Journal of 
European Social Policy 34 (3), S. 354–369.
Bresnihan, Patrick/Brodie, Patrick (2024): From Toxic 
Industries to Green Extractivism: Rural Environmental 
Struggles, Multinational Corporations and Ireland’s 
Postcolonial Ecological Regime. In: Irish Studies 
Review 32 (1), S. 93–122.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 212 – 
Literaturverzeichnis
213
Breunig, Peter/Mergenthaler, Marcus (2022): 
Besonderheiten des Klimaschutzes im Agrar- und 
Ernährungssystem – was müssen wir neu denken? 
Berichte über Landwirtschaft. In: Zeitschrift für 
Agrarpolitik und Landwirtschaft 100 (2), S. 1–50.
Brischke, Lars-Arvid/Leuser, Leon/Duscha, Markus 
et al. (2016): Energiesuffizienz – Strategien und 
Instrumente für eine technische, systemische und 
kulturelle Transformation zur nachhaltigen Begrenzung 
des Energiebedarfs im Konsumfeld Bauen/Wohnen. 
Endbericht, Heidelberg: ifeu – Institut für Energie- und 
Umweltforschung Heidelberg, https://epub.wupperinst.org/
frontdoor/deliver/index/docId/6646/file/6646_Energiesuffizienz.
pdf.
Britz, Gabriele (2022): Klimaschutz in der 
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In: 
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12, 825-904.
Brodie, Patrick (2024): Smarter, Greener Extractivism: 
Digital Infrastructures and the Harnessing of New 
Resources. In: Information, Communication &amp; Society, 
S. 1–20.
Brückner, Meike/Çağlar, Gülay (2022): Feministische 
Politische Ökologie von Agrobiodiversität und 
Ernährung. In: Berliner Blätter 86, S. 53–69.
Bruckner, Benedikt/Hubacek, Klaus/Shan, Yuli/Zhong, 
Honglin/Feng, Kuishuang (2022): Impacts of Poverty 
Alleviation on National and Global Carbon Emissions. 
In: Nature Sustainability 5 (4), S. 311–320.
Brundtland, Gro Harlem (1987): Our Common Future. 
Report of the World Commission on Environment and 
Development, Oslo: UN – United Nations, https://www.are.
admin.ch/are/de/home/medien-und-publikationen/publikationen/
nachhaltige-entwicklung/brundtland-report.html.
Brunner, Karl-Michael (2011): Der Ernährungsalltag 
im Wandel und die Frage der Steuerung von 
Konsummustern. In: Ploeger, Angelika/Hirschfelder, 
Gunther/Schönberger, Gesa (Hg.): Die Zukunft auf 
dem Tisch. Analysen, Trends und Perspektiven der 
Ernährung von morgen. Wiesbaden: VS Verlag für 
Sozialwissenschaften GmbH, S. 203–218.
Brunner, Karl-Michael (2019): Nachhaltiger Konsum und 
die sozial-ökologische Transformation: Die sozialen 
Praktiken ändern, nicht die Individuen!. In: Hübner, 
Renate/Schmon, Barbara (Hg.): Das transformative 
Potenzial von Konsum zwischen Nachhaltigkeit 
und Digitalisierung. Chancen und Risiken. Kritische 
Verbraucherforschung. Wiesbaden, Heidelberg: Springer 
VS, S. 23–35.
Bubeck, Philip/Thieken, Annegret H. (2018): What Helps 
People Recover from Floods? Insights from a Survey 
among Flood-Affected Residents in Germany. In: 
Regional Environmental Change 18 (1), S. 287–296.
Buchmüller, Sandra (2018): Geschlecht Macht 
Gestaltung – Gestaltung Macht Geschlecht. Der Entwurf 
Einer Machtkritischen und Geschlechterinformierten 
Designmethodologie, Berlin: Logos Verlag Berlin.
Bücker, Teresa (2022): Alle_Zeit. Eine Frage von Macht 
und Freiheit, Berlin: Ullstein Buchverlage.
Budlender, Debbie/Sharp, Rhonda/Allen, Kerri (1998): 
How to do a Gender-Sensitive Budget Analysis: 
Contemporary Research and Practice, London: 
Australian Agency for International Development, 
Canberra and the Commonwealth Secretariat, https://
www.wmf.org.eg/wp-content/uploads/2014/12/74.pdf.
Bueno, Karina (2019): Informe: La situación de las 
mujeres campesinas en Las Bambas. In: Noticias SER.PE, 
03.04.2019, https://www.aprodeh.org.pe/la-situacion-de-las-
mujeres-campesinas-en-las-bambas.
BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland 
(o. J.): Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Wer viel 
Fläche hat, bekommt viel Geld, https://www.bund.net/
themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik.
Bundesagentur für Arbeit (Hg.) (2024): 
Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich. Berichte: 
Blickpunkt Arbeitsmarkt, Nürnberg, https://statistik.
arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/
Themenim-Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/Altenpflege.pdf?__
blob=publicationFile%C2%A0.
Bundeskanzleramt Österreich (o. J.): Klimabonus für 
2024 erhöht, Wien, https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/
allgemein/Klimabonus-2024.html.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 213 – 
Literaturverzeichnis
214
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe (2024): 
Sozialen Kahlschlag verhindern: Kein Wahlkampf 
auf dem Rücken langzeitarbeitsloser Menschen!. 
Stellungnahme, https://www.arbeit-teilhabe.de/was-wir-tun.
Bundesrat (2024): Bundesrat klärt seine Haltung zum 
EGMR-Urteil über den Klimaschutz, Berlin, https://www.
admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.
msg-id-102244.html.
Bundesregierung (2013): Neue Wege – Gleiche 
Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern 
im Lebensverlauf. Erster Gleichstellungsbericht. 
Drucksache 17/6240, Berlin, https://www.bmfsfj.de/resource/
blob/93682/516981ae0ea6450bf4cef0e8685eecda/
erstergleichstellungsbericht-neue-wege-gleiche-chancen-data.pdf.
Bundesregierung (2017): Zweiter Gleichstellungsbericht 
der Bundesregierung. BT-Drucksache 18/12840, Berlin, 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zweiter-
gleichstellungsbericht-119796.
Bundesregierung (2021a): Deutsche 
Nachhaltigkeitsstrategie. Weiterentwicklung 2021, 
Berlin, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/
1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-
2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1.
Bundesregierung (2021b): Dritter Gleichstellungsbericht 
der Bundesregierung. BT-Drucksache 19/30750, Berlin, 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/dritter-
gleichstellungsbericht-184546.
Bundesregierung (2025): Deutsche 
Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2025. 
Transformation gemeinsam gerecht gestalten. Berlin, 
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2335292/
c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-
data.pdf?download=1.
Bundesregierung (o. J.): Wandel der Arbeit 
sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und 
Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie), 
Berlin, https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/
Foerderprogramme/bmas/wandel_der_Arbeit.html.
Bündnis Kommunale Gleichstellungsbeauftragte 
der Lausitz im Strukturwandel (Hg.) (2023): Mehr 
Geschlechtergerechtigkeit im Strukturwandel der 
Lausitz. Positionspapier, https://fwiekraft.de/images/
Forschung/202307_Bu%CC%88ndnis_Kommunale_
Gleichstellungsbeauftragte_der_Lausitz_POSITIONSPAPIER.pdf.
Bündnis Mutterschutz für Selbständige (2024): 
Mutterschutz für Selbstständige: Chancengerechtigkeit 
als Schlüssel zu starken Familien, Gesellschaft und 
Wirtschaft, https://mutterschutz-fuer-selbststaendige.de.
Burger, Andreas/Bretschneider, Wolfgang (2021): 
Umweltschädliche Subventionen in Deutschland. 
Aktualisierte Ausgabe 2021. Texte 143/2021, 
Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, https://
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/
publikationen/texte_143-2021_umweltschaedliche_subventionen.
pdf.
Burger, Andreas/Lünenbürger, Benjamin/Tews, Kerstin/
Weiß, Jan/Zschüttig, Hans (2022): CO
2
-Bepreisung 
im Verkehrs- und Gebäudebereich sozialverträglich 
gestalten. Herausforderungen, Strategien, Instrumente. 
Unter Mitarbeit von Kilian Frey, Manuel Hendzlik, 
Caren Herbstritt, Christoph Kühleis, Martin Lange, Jens 
Schuberth et al. Climate Change 47/2022, Dessau-
Roßlau, Berlin: UBA – Umweltbundesamt, https://
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/
publikationen/2023-03-10_climate-change_47-2022_co2-
bepreisung_verkehrs-gebaeudebereich_sozialvertraeglich_bf.pdf.
Busch, Anne (2013): Die berufliche 
Geschlechtersegregation in Deutschland. Ursachen, 
Reproduktion, Folgen. Research, Wiesbaden: Springer VS.
Butsch, Carsten/Beckers, Liza-Marie/Nilson, Enno/
Frassl, Marieke/Brennholt, Nicole/Kwiatkowski, René/
Söder, Mareike (2023): Gesundheitliche Auswirkungen 
von Extremwetterereignissen – Risikokaskaden im 
anthropogenen Klimawandel. In: Journal of Health 
Monitoring 8 (S4), S. 35–60, https://edoc.rki.de/bitstream/
handle/176904/11263.2/JHealthMonit_2023_S4_Extremwetter_
Sachstandsbericht_Klimawandel_Gesundheit.pdf.
BVerfG – Bundesverfassungsgericht (1992), Urteil vom 
28.01.1992 – 1 BvR 1025/84 – 1 BvL 16/83 – 1 BvL 
10/91, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/
Entscheidungen/DE/1992/01/rs19920128_1bvr102584.html.
BVerfG – Bundesverfassungsgericht (1999), Beschluss 
vom 27.04.1999 – 1 BvR 2203/93 – 1 BvR 897/95, https://
www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.
BVerfG – Bundesverfassungsgericht (2010), Urteil vom 
09.02.2010 – 1 BvL 1/09 – BvL 3/09 – BvL 4/09, https://
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/
DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 214 – 
Literaturverzeichnis
215
BVerfG – Bundesverfassungsgericht (2017), Beschluss 
vom 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16, https://www.
bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/
DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html.
BVerfG – Bundesverfassungsgericht (2020), 
Beschluss vom 15.12.2020 – 2 BvC 46/19, https://www.
bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/
DE/2020/12/cs20201215_2bvc004619.html. 
BVerfG – Bundesverfassungsgericht (2021), Beschluss 
des Ersten Senats vom 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18 – 1 
BvR 78/20 – 1 BvR 96/20 – 1 BvR 288/20 -, https://www.
bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.
BVerwG – Bundesverwaltungsgericht (2007), Beschluss 
vom 04.01.2007 – 4 B 74.06, https://www.bverwg.de/
de/040107B4B74.06.0.
BVerwG – Bundesverwaltungsgericht (2023), Urteil 
vom 13.06.2023 – 9 CN 2.22, https://www.bverwg.
de/130623U9CN2.22.0.
BZfE – Bundeszentrum für Ernährung (o. J.): Foodcoops. 
Bio, fair und regional – geht auch mit kleinem 
Geldbeutel, Berlin, https://www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/
einkaufsorte-finden/foodcoops/.
BZL – Bundesinformationszentrum Landwirtschaft 
(2024): GAP 2024. Ohne Konditionalität geht nichts, 
Berlin, https://www.praxis-agrar.de/betrieb/recht/gap-
reform-ab-2023/gap-2023-was-sind-die-grundlagen/
ohnekonditionalitaet-geht-nichts.
Cairns, Kate/Johnston, Josée/Baumann, Shyon (2010): 
Caring About Food. Doing Gender in the Foodie 
Kitchen. In: Gender &amp; Society 24 (5), S. 591–615.
Calderón-Argelich, Amalia/Anguelovski, Isabelle/
Connolly, James J. T./Baró, Francesc (2023): Greening 
Plans as (Re)presentation of the City: Toward an 
Inclusive and Gender-Sensitive Approach to Urban 
Greenspaces. In: Urban Forestry &amp; Urban Greening 
86, https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/
S1618866723001553?via%3Dihub.
Calisto Friant, Martin/Vermeulen, Walter J. V./
Salomone, Roberta (2020): A Typology of Circular 
Economy Discourses: Navigating the Diverse Visions 
of a Contested Paradigm. In: Resources, Conservation 
and Recycling 161, https://base.socioeco.org/docs/1-s2.0-
s0921344920302354-main.pdf.
Carlsson Kanyama, Annika/Nässén, Jonas/Benders, 
René (2021): Shifting Expenditure on Food, Holidays, 
and Furnishings Could Lower Greenhouse Gas 
Emissions by Almost 40%. In: Journal of Industrial 
Ecology 25 (6), S. 1602–1616.
Caro, Dario/Alessandrini, Arianna/Sporchia, Fabio/
Borghesi, Simone (2021): Global Virtual Water Trade 
of Avocado. In: Journal of Cleaner Production 285, 
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/
S0959652620349611. 
Carr, Robert/Kotz, Maximilian/Pichler, Peter-Paul/Weisz, 
Helga/Belmin, Camille/Wenz, Leonie (2024): Climate 
Change to Exacerbate the Burden of Water Collection 
on Women’s Welfare Globally. In: Nature Climate 
Change 14 (7), S. 700–706.
CEDAW-Allianz Deutschland (2023): Alternativbericht 
CEDAW. Bezugnehmend auf den neunten Bericht der 
Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der 
Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von 
Diskriminierung der Frau (CEDAW), Berlin, https://www.
bmfsfj.de/resource/blob/225024/4be9233ed4859f46502dee120
e570ac5/20230511-cedaw-alternativebericht-2023-data.pdf.
Chalifour, Nathalie J. (2010): A Feminist Perspective on 
Carbon Taxes. In: Canadian Journal of Women and the 
Law 21 (2), S. 1–57.
Chambers, Deborah (2022): Attuning Smart Home 
Scripts to Household and Energy Care. In: Buildings &amp; 
Cities 3 (1), S. 663–676.
Chancel, Lucas/Bothe, Philipp/Voituriez, Trancède 
(2023): Climate Inequality Report 2023. Fair Taxes for a 
Sustainable Future in the Global South, World Inequality 
Lab, https://wid.world/wp-content/uploads/2023/01/CBV2023-
ClimateInequalityReport1.pdf.
Chardayre, Tshin Ilya/Reckordt, Michael/Schnittker, 
Hendrik (2022): Metalle für die Energiewende. 
Warum wir die Rohstoffwende und die Energiewende 
zusammendenken sollten, Berlin: PowerShift – Verein für 
eine ökologisch-solidarische Energie- &amp; Weltwirtschaft 
e. V., https://power-shift.de/wp-content/uploads/2023/05/
Metalle-fuer-die-Energiewende_web02_230523.pdf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 215 – 
Literaturverzeichnis
216
Chardayre, Tshin Ilya/Reckordt, Michael/Schnittker, 
Hendrik (2023): Rohstoffwende und Energiewende 
zusammen denken – Kreislaufführung von Erneuerbaren 
Energien ausbauen, Berlin: PowerShift – Verein für eine 
ökologisch-solidarische Energie- &amp; Weltwirtschaft e. V., 
https://power-shift.de/wp-content/uploads/2023/05/PS_066_
Studie_Kreislaufwirschaft_Web_230507.pdf.
Chavez-Rodriguez, Libertad (2014): Klimawandel und 
Gender. Zur Bedeutung von Intersektionalität für die 
soziale Vulnerabilität in überflutungsgefährdeten 
Gebieten, Opladen, Berlin, Toronto: Budrich UniPress 
Limited.
Chersich, Matthew Francis/Pham, Minh Duc/Areal, 
Ashtynet et al. (2020): Associations Between High 
Temperatures in Pregnancy and Risk of Preterm Birth, 
Low Birth Weight, and Stillbirths: Systematic Review 
and Meta-Analysis. In: BMJ (Clinical research ed.) 371 
(m3811).
Chhachhi, Amrita (1999): Gender, Flexibility, Skill 
and Industrial Restructuring. ISS Working Papers. 
General Series 296, Rotterdamm: ISS – International 
Institute of Social Studies, https://pure.eur.nl/ws/portalfiles/
portal/70175104/wp296.pdf.
Choi, Sungjoo (2018): Breaking Through the Glass 
Ceiling: Social Capital Matters for Women’s Career 
Success?. In: International Public Management Journal 
22 (1), S. 295–320.
Circular Regions (o. J.): Connecting Circular Solutions 
to the United Nations SDGS, https://circularregions.org/best-
practice-by-sdgs.
Clancy, Joy/Daskalova, Viktoria/Feenstra, Mariëlle/
Franceschelli, Nicolò/Sanz, Margarita (2017): Gender 
Perspective on Access to Energy in the EU. Study, 
Brüssel: EP – Europäisches Parlament, https://www.
europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/596816/IPOL_
STU(2017)596816_EN.pdf.
Clapp, Jennifer (2012): Food, Cambridge: Polity Press.
Clapp, Jennifer (2021): The Problem with Growing 
Corporate Concentration and Power in the Global Food 
System. In: Nature Food 2 (6), S. 404–408.
Clapp, Jennifer (2023): Concentration and Crises: 
Exploring the Deep Roots of Vulnerability in the Global 
Industrial Food System. In: The Journal of Peasant 
Studies 50 (1), S. 1–25.
Clement, Floriane/Harcourt, Wendy/Joshi, Deepa/
Sato, Chizu (2019): Feminist Political Ecologies of the 
Commons and Commoning. In: International Journal of 
the Commons 13 (1), S. 1–15.
CLEVER (2023): Climate Neutrality, Energy Security and 
Sustainability: A Pathway to Bridge the Gap through 
Sufficiency, Efficiency and Renewables. Final Report, 
https://clever-energy-scenario.eu/wp-content/uploads/2023/10/
CLEVER_final-report.pdf.
Club of Rome Deutschland/Wuppertal Institut (2024): 
Earth for All. Deutschland. Wie unser Land zukunftsfähig 
wird, München: oekom Verlag.
Coelho, Maria Delgado/Davis, Aieshwarya/Klemm, 
Alexander D./Buitron, Carolina Osorio (2022): Gendered 
Taxes: The Interaction of Tax Policy with Gender 
Equality. IMF Working Papers WP/22/26, https://www.imf.
org/en/Publications/WP/Issues/2022/02/04/Gendered-Taxes-
The-Interaction-of-Tax-Policy-with-Gender-Equality-512231.
Colombo, Serena L./Chiarella, Salvatore G./Lefrançois, 
Camille/Fradin, Jacques/Raffone, Antonino/Simione, 
Luca (2023): Why Knowing about Climate Change Is 
Not Enough to Change: A Perspective Paper on the 
Factors Explaining the Environmental Knowledge-Action 
Gap. In: Sustainability 15 (20).
Commoner, Barry (1971): The Closing Circle. Nature, 
Man, and Technology, New York: Bantam Books.
Conte Keivabu, Risto/Basellini, Ugofilippo/Zagheni, 
Emilio (2024): Racial Disparities in Deaths Related to 
Extreme Temperatures in the United States. In: One 
Earth 7 (9), S. 1630–1637.
Contzen, Sandra (2004): Frauen in der Mannerdomäne 
Landwirtschaft. Aufgezeigt am Beispiel von zehn 
landwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen in der Schweiz. 
In: Agrarwirtschaft und Agrarsoziologie 28 (1), S. 117–144.
Contzen, Sandra/Forney, Jérémie (2017): Family 
Farming and Gendered Division of Labour on the 
Move: A Typology of Farming-Family Configurations. In: 
Agriculture and Human Values 34 (1), S. 27–40.
Copernicus (2025): 2024 is the first year to exceed 
1.5 °C above pre-industrial level, https://climate.copernicus.
eu/copernicus-2024-first-year-exceed-15degc-above-
preindustrial-level.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 216 – 
Literaturverzeichnis
217
Corvellec, Hervé/Stowell, Alison F./Johansson, Nils 
(2021): Critiques of the Circular Economy. In: Journal of 
Industrial Ecology 26 (2), S. 421–432.
Costello, Anthony/Abbas, Mustafa/Allen, Adriana et al. 
(2009): Managing the Health Effects of Climate Change: 
Lancet and University College London Institute for 
Global Health Commission. In: The Lancet 373 (9676), 
S. 1693–1733.
Cottrell, Jacqueline (2025): Gender and 
Environmental Taxation: An International Perspective. 
Hintergrundpapier im Auftrag der Bundesstiftung 
Gleichstellung, Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
Cremonese, Lorenzo/Mbungu, Grace Kageni/Quitzow, 
Rainer (2023): The Sustainability of Green Hydrogen: 
An Uncertain Proposition. In: International Journal of 
Hydrogen Energy 48 (51), S. 19422–19436.
Criado-Perez, Caroline (2020): Invisible Women. 
Exposing Data Bias in a World Designed for Men, 
London: Vintage.
Crippa, Monica/Solazzo, Efisio/Guizzardi, Diego/
Monforti-Ferrario, Fabio/Tubiello, Francesco N./Leip, 
Adrian (2021): Food Systems are Responsible for a 
Third of Global Anthropogenic GHG Emissions. In: 
Nature Food 2 (3), S. 198–209.
Curto-Millet, Daniel/Corsín Jiménez, Alberto (2022): The 
Sustainability of Open Source Commons. In: European 
Journal of Information Systems 32 (5), S. 763–781.
Daggett, Cara (2023): Petromaskulinität. Fossile 
Energieträger und autoritäres Begehren, Berlin: Matthes 
&amp; Seitz.
Dahm, Julia (2022): Gemeinsame Agrarpolitik: Für 
Frauen „bleiben größere Hürden“. In: Euraktiv, 
23.08.2022, https://www.euractiv.de/section/gap-reform/
interview/gemeinsame-agrarpolitik-fuer-frauen-bleiben-
groesserehuerden.
Daly, Matthew (2017): Quantifying the Environmental 
Impact of Ecovillages and Co-Housing Communities: A 
Systematic Literature Review. In: Local Environment 22 
(11), S. 1358–1377.
Danielzyk, Rainer/Münter, Angelika (2018): 
Raumplanung. In: ARL – Akademie für Raumforschung 
und Landesplanung (Hg.): Handwörterbuch der Stadt- 
und Raumentwicklung. Hannover, S. 1931–1942, https://
www.arl-net.de/system/files/media-shop/pdf/HWB%202018/
Raumplanung.pdf.
Danielzyk, Rainer/Sondermann, Martin (2018): 
Informelle Planung. In: ARL – Akademie für 
Raumforschung und Landesplanung (Hg.): 
Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung. 
Hannover, S. 963–974, https://www.arl-net.de/system/files/
media-shop/pdf/HWB%202018/Informelle%20Planung.pdf.
Dankers, Johanna/Herdlitschka, Theresa/Kapitza, 
Katharina/Mölders, Tanja (2024): Energielandschaften 
nachhaltig:er gestalten? Geschlechterperspektiven auf 
räumliche Transformationsprozesse der Energiewende. 
In: Leibenath, Markus/Gailing, Ludger/Birnbaum, 
Alena (Hg.): Landscapes for Future – Landschaften und 
sozial-ökologische Transformationen. RaumFragen. 
Wiesbaden: Springer VS, S. 133–151.
Darkhani, Faiza (2024): Investigating the Role of 
Women Producers in Alternative Food Networks 
Implementing Organic Farming in Berlin Brandenburg. 
In: Frontiers in Sustainable Food Systems 8, S. 1–14.
Das, Sujit/Mao, Elizabeth (2020): The Global Energy 
Footprint of Information and Communication 
Technology Electronics in Connected Internet-of-Things 
Devices. In: Sustainable Energy, Grids and Networks 24, 
S. 100408.
Däubler, Wolfgang (2023): Klimaschutz und 
Arbeitsrecht. HSI-Schriftenreihe, Band 49, Frankfurt am 
Main: Bund-Verlag, https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/
fpdf/HBS-008646/p_hsi_schriften_49.pdf.
Dębiak, Małgorzata/Groth, Katrin/Kolossa-Gehring, 
Marike/Sauer, Arn/Tobollik, Myriam/Wintermeyer, Dirk 
(2019): Sex and Gender Approaches in Environmental 
Health Research: Two Exemplary Case Studies of the 
German Environment Agency. In: Interdisciplinary 
Science Reviews 44 (2), S. 114–130.
Decker, Oliver/Kiess, Johannes/Heller, Ayline/Brähler, 
Elmar (Hg.) (2024): Vereint im Ressentiment. Autoritäre 
Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen, https://
www.boell.de/sites/default/files/2024-11/leipziger-
autoritarismusstudie-2024-vereint-im-ressentiment-autoritaere-dynamiken-und-
rechtsextreme-einstellungen.pdf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 217 – 
Literaturverzeichnis
218
Dehl, Terese/Hildebrandt-Heene, Susanne/Zich, 
Karsten/Nolting, Hans-Dieter (2024): Gesundheitsreport 
2024. Analyse der Arbeitsunfähigkeiten. 
Gesundheitsrisiko Hitze. Arbeitswelt im Klimawandel. 
Beiträge zur Gesundheitsökonomie und 
Versorgungsforschung 48, https://caas.content.dak.de/
caas/v1/media/66764/data/b86b891f2075a89b7128c1147d
99a130/240426-download-report-gesundheitsreport.pdf.
Dehne, Dagmar/Gründken, Bernhard (2021): Besser 
mit Ehevertrag! Paare, die es bei den gesetzlichen 
Eheregeln belassen, riskieren ein finanzielles Desaster 
im Scheidungsfall – je nachdem für den Landwirt oder 
den eingeheirateten Ehepartner. In: top agrar Ratgeber 
Vorsorge, S. 84–87.
Dellenbaugh-Losse, Mary (2024a): Gendergerechte 
Stadtentwicklung. Wie wir eine Stadt für alle bauen, 
Wiesbaden: Springer Fachmedien.
Dellenbaugh-Losse, Mary (2024b): Ein Gender-Check 
muss Bestandteil der Bauleitplanung werden. In: djbZ 
– Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes 27 (1), 
S. 8–11.
Deloitte/BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie 
(2021): Zirkuläre Wirtschaft. Herausforderungen und 
Chancen für den Industriestandort Deutschland, 
https://www.deloitte.com/content/dam/assets-zone2/de/de/
docs/about/2024/Zirkul%C3%A4re%20Wirtschaft%20Studie_
Deloitte%20und%20BDI.pdf.
dena – Deutsche Energie-Agentur (Hg.) (2022): DENA 
GEBÄUDEREPORT 2023. Zahlen, Daten, Fakten zum 
Klimaschutz im Gebäudebestand, Berlin, https://www.dena.
de/infocenter/dena-gebaeudereport-2023-1.
dena – Deutsche Energie-Agentur (Hg.) (2023): DENA 
GEBÄUDEREPORT 2024. Zahlen, Daten, Fakten zum 
Klimaschutz im Gebäudebestand, Berlin, https://www.dena.
de/infocenter/dena-gebaeudereport-2024.
dena – Deutsche Energie-Agentur (Hg.) (2024): 
Soziale Aspekte der Gebäude-Energiewende. 
Herausforderungen und Möglichkeiten, Berlin, https://
www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2024/GEFO_
Bericht_Soziale_Aspekte_final.pdf.
Dengler, Corinna (2020): Feminist Futures: Was 
Degrowth von feministischer Wissenschafts-, 
Wirtschafts- und Wachstumskritik lernt. Kumulative 
Dissertation, Universität Vechta, Vechta.
Dengler, Corinna/Dornis, Nora/Heck, Lukas, 
Völkle Hanna (2024): Klimafreundliche und 
gesundheitsfördernde Aspekte von Zeitwohlstand. 
Policy Brief, Wien: Gesundheit Österreich, https://jasmin.
goeg.at/id/eprint/3423/1/GOEGPolicyBrief-Zeitwohlstand_bf.pdf.
Dengler, Corinna/Lang, Miriam (2022): Commoning 
Care: Feminist Degrowth Visions for a Socio-Ecological 
Transformation. In: Feminist Economics 28 (1), S. 1–28.
Depping, Melissa (2022): Erhöhtes Krankheitsrisiko –  
Warum Minderheitenstress die psychische 
Gesundheit queerer Personen gefährdet. In: 
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für 
Sozialmedizin Niedersachsen e. V. (Hg.): impu!se für 
Gesundheitsförderung (115), S. 4–5.
Depping, Melissa (2024): Bedeutung queersensibler 
Gesundheitsversorgung für LSBTIQ*. In: Public Health 
Forum 32 (1), S. 55–57, https://www.degruyter.com/document/
doi/10.1515/pubhef-2023-0137/html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (Hg.) (2023): Zahl 
der Woche. 237 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf 
fielen 2021 in Deutschland an. Zahl der Woche Nr. 50 
vom 12. Dezember 2023, Wiesbaden, https://www.destatis.
de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/
PD23_50_p002.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (Hg.) (2012): 
Wasserfußabdruck von Ernährungsgütern in 
Deutschland. 2000–2010, https://www.statistischebibliothek.
de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_
derivate_00001377/581301129004.pdf.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2020): 
Landwirtschaftszählung 2020. Land- und 
Forstwirtschaft, Fischerei, https://www.destatis.de/DE/
Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-
Fischerei/Landwirtschaftszaehlung2020/_inhalt.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2021): Deutschland: 
10 % leben in überbelegten Wohnungen. Nr. 506, 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/11/
PD21_506_63.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2022a): 
Bodennutzungshaupterhebung. Land- und 
Forstwirtschaft, Fischerei; Bodennutzung der Betriebe 
(Landwirtschaftlich genutzte Flächen). Fachserie 3, 
Reihe 3.1.2, Wiesbaden, https://www.destatis.de/DE/
Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-
Fischerei/Publikationen/Bodennutzung/landwirtschaftliche-
nutzflaeche-2030312227004.html.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 218 – 
Literaturverzeichnis
219
Destatis – Statistisches Bundesamt (2022b): 
Abfallwirtschaft. Lebensmittelabfälle in Deutschland, 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/
Umwelt/Abfallwirtschaft/Tabellen/lebensmittelabfaelle.
html#fussnote-1-615778.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2023a): 43,4 
Millionen Wohnungen in Deutschland zum Jahresende 
2022. Pressemitteilung, Wiesbaden, https://www.destatis.
de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/07/PD23_297_31231.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2023b): Haushalte 
der Altersgruppe 65+ haben pro Kopf den meisten 
Wohnraum zur Verfügung. Pressemitteilung, Wiesbaden, 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/06/
PD23_N035_12.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024a): 
Armutsgefährdungsquote (monetäre Armut) nach 
Geschlecht und Alter, https://www.destatis.de/DE/Themen/
Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/
Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/armutsgef-
quote-nach-sozialleistung-mz-silc.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024b): 
Demografischer Wandel, Wiesbaden, https://www.destatis.
de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/_inhalt.
html#652034.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024c): 
Wohnkostenanteil und Wohnkostenüberbelastung, 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/
Wohnen/Tabellen/eurostat-anteil-ueberbelastung-wohnkosten-mz-
silc.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024d): 
Zeitverwendungserhebung 2022, https://www.destatis.
de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-
Lebensbedingungen/Zeitverwendung/zve2022/_inhalt.
html#sprg1128936.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024e): Gender 
Foodwork Gap. Durchschnittliche Zeitverwendung 
für die Zubereitung/Konservierung von Speisen/
Getränken. Sonderauswertung für den Vierten 
Gleichstellungsbericht (unveröffentlicht).
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024f): 
Erwerbstätigenquoten 1991 bis 2022, https://www.destatis.
de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/
erwerbstaetigenquoten-gebietsstand-geschlecht-altergruppe-
mikrozensus.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024g): 
Teilzeitquote erneut leicht gestiegen auf 31 % im Jahr 
2023. Pressemitteilung, Wiesbaden, https://www.destatis.
de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_N017_13.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024h): 
Statistischer Bericht. Erhebung zur Zeitverwendung 
privater Haushalte – 2022. korrigierte Fassung 
vom 28.03.2024, Wiesbaden, https://www.destatis.
de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-
Lebensbedingungen/Zeitverwendung/Publikationen/Downloads-
Zeitverwendung/statistischer-bericht-zeitverwendung-priv-
haushalte-5639102229005.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024i): 
Erwerbstätige im Inland nach Wirtschaftssektoren, 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/
Konjunkturindikatoren/Lange-Reihen/Arbeitsmarkt/lrerw13a.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024j): 
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. 
Inlandsproduktberechnung. Vierteljahresergebnisse. 
2. Vierteljahr 2024. Fachserie 18 Reihe 1.2, 
Wiesbaden, https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/
Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/
Publikationen/Downloads-Inlandsprodukt/inlandsprodukt-
vierteljahr-pdf-2180120.pdf?__blob=publicationFile.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024k): 
Erwerbsbeteiligung von Frauen nach Berufen, https://www.
destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/
Dimension-1/erwerbsbeteiligung-frauen-berufe.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024l): Gender 
Pay Gap. Unbereinigter Gender Pay Gap (GPG) nach 
Gebietsstand ab 1995, https://www.destatis.de/DE/Themen/
Arbeit/Verdienste/Verdienste-GenderPayGap/Tabellen/ugpg-01-
gebietsstand.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024m): Aufstiegs-
BAföG: 1,2 % weniger Geförderte im Jahr 2023, https://
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/06/
PD24_253_214.html.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024n): Lohn- 
und Einkommensteuerstatistik 2019. Unbeschränkt 
steuerpflichtige Steuerfälle mit Entfernungspauschale 
nach den genutzten Verkehrsmitteln und Geschlecht. 
H35-373111-0403, Wiesbaden: Destatis – Statistisches 
Bundesamt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 219 – 
Literaturverzeichnis
220
Destatis – Statistisches Bundesamt/WZB – 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung/BiB – 
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hg.) (2024): 
Sozialbericht 2024. Ein Datenreport für Deutschland, 
Bonn, https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/
Sozialbericht_2024_bf_k2.pdf.
Deutscher Bundestag (2021): Kleine Anfrage: 
Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden 
im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, Berlin, 
https://dip.bundestag.de/vorgang/beteiligung-von-
zivilgesellschaft-und-verb%C3%A4nden-im-rahmen-
vongesetzgebungsverfahren/272992.
Deutscher Bundestag (2024a): Unterrichtung durch 
die Bundesregierung. Transformationsbericht der 
Bundesregierung zum Bereich Nachhaltiges Bauen und 
Verkehrswende. Drucksache 20/12650 vom 28.08.2024, 
Berlin, https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012650.pdf.
Deutscher Bundestag (2024b): Bürgergutachten 
– Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im 
Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen 
Aufgaben“ an den Deutschen Bundestag. Drucksache 
20/10300. Unterrichtung des Bürgerrates „Ernährung 
im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und 
staatlichen Aufgaben“, Berlin, https://dserver.bundestag.de/
btd/20/103/2010300.pdf.
Deutscher Bundestag (2024b): Gesetzentwurf 
der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes 
zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. 
Drucksache 20/13091, Berlin, https://dserver.bundestag.de/
btd/20/130/2013091.pdf.
Deutscher Bundestag (2024c): Einheitskennzeichnung 
als Weg aus dem Label-Dschungel, Berlin, https://www.
bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-
ernaehrungbewusstes-einkaufen-1025092.
Deutscher Bundestag (2024d): Experten-Kritik 
an der Krankenhausreform. Kurzmeldung – hib 
633/2024, Berlin, https://www.bundestag.de/presse/hib/
kurzmeldungen-1020706.
Deutscher Bundestag (2024e): Antrag der Fraktionen 
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Für 
ein starkes Handwerk in Deutschland – Talente 
fördern und bessere Rahmenbedingungen schaffen. 
Drucksache 20/13438, Berlin, https://dserver.bundestag.de/
btd/20/134/2013438.pdf.
Deutscher Ethikrat (2024): Klimagerechtigkeit. 
Stellungnahme, Berlin, https://www.ethikrat.org/fileadmin/
Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/klimagerechtigkeit.pdf.
Deutscher Wetterdienst/Extremwetterkongress 
Hamburg (Hg.) (2021): Was wir heute über das 
Extremwetter in Deutschland wissen. Stand der 
Wissenschaft zu extremen Wetterphänomenen im 
Klimawandel in Deutschland, Hamburg, https://www.dwd.
de/DE/klimaumwelt/aktuelle_meldungen/210922/Faktenpapier-
Extremwetterkongress_download.pdf.
Deutscher Wetterdienst/Extremwetterkongress 
Hamburg (2024): Was wir 2024 über das Extremwetter 
in Deutschland wissen. Stand der Wissenschaft 
zu extremen Wetterphänomenen im Klimawandel 
in Deutschland, Deutscher Wetterdienst und 
Extremwetterkongress Hamburg, Hamburg, http://
extremwetterkongress.org/wp-content/uploads/2024/09/
Faktenpapier_Extremwetter_DWD_EWK2024_09.pdf.
DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund (2021a): 
Allgemeinverbindlicherklärung: Tarifschutz für alle!, 
Berlin, https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Uploads/
Faktenblatt_Allgemeinverbindlicherkl%C3%A4rung__3_.pdf.
DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund (2021b): Position 
des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Steuerpolitisches 
Gesamtkonzept, Berlin, https://www.dgb.de/fileadmin/
download_center/Positionen_und_Thesen/Position_des_DGB-_
Steuerpolitisches_Gesamtkonzept.pdf.
DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund (2022): 
Wandel ist Weiblich – Die Geschlechterperspektive 
in der Transformation verankern! Beschluss des 22. 
Ordentlichen DGB-Bundeskongresses. Berlin, 8.–12. Mai 
2022, Berlin, https://frauen.dgb.de/themen/++co++94195f9c-
3027-11ee-8170-001a4a160123.
DGE – Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hg.) 
(2024): 15. DGE-Ernährungsbericht, Bonn, https://www.dge.
de/fileadmin/dok/wissenschaft/ernaehrungsberichte/15eb/15-
DGE-Ernaehrungsbericht.pdf.
Die Neue Leipzig-Charta (2020): Die transformative 
Kraft der Städte für das Gemeinwohl. Verabschiedet 
beim Informellen Ministertreffen Stadtentwicklung 
am 30. November 2020, https://www.nationale-
stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/DE/Initiative/Leipzig-Charta/
Neue-Leipzig-Charta-2020/neue-leipzig-charta-2020_node.html.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 220 – 
Literaturverzeichnis
221
Dietze, Birgit/Jänicke, Sophie (2019): Solidarische 
Tarifpolitik in einer individualisierten Gesellschaft. 
In: Schaumburg, Stefan/Smolenski, Tanja/Hofmann, 
Jörg (Hg.): Miteinander für morgen. Für Arbeitszeiten, 
die zum Leben passen. Edition Politik 72. Bielefeld: 
transcript Verlag, S. 26–36.
DIHK – Deutsche Industrie und Handelskammer (2024): 
Energiewende-Barometer 2024 der IHK-Organisation. 
Umdenken ist erforderlich, Berlin, https://www.dihk.de/
resource/blob/120386/1681c61b9a91ad07af50f85f0ff77bcb/
auswertung-energiewende-barometer-2024-data.pdf.
Dill, Katja (2025): Smart Home Technologien an der 
Schnittstelle von Geschlechtergerechtigkeit und 
ökologischer Nachhaltigkeit. Expertise für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
D’Ippoliti, Daniela/Michelozzi, Paola/Marino, Claudia 
et al. (2010): The Impact of Heat Waves on Mortality in 
9 European Cities: Results from the EuroHEAT Project. 
In: Environmental Health 9 (1), https://doi.org/10.1186/1476-
069X-9-37.
DIVERGesTOOL-Projektgruppe (2024): DIVERGesTOOL 
Toolbox zur Erfassung geschlechtlicher Vielfalt, 
Universität Bremen, https://www.uni-bremen.de/divergestool-
projekt/divergestool-toolbox.
djb – Deutscher Juristinnenbund e. V. (Hg.) (2021): 
Konzeption eines Gleichstellungsgesetzes für die 
Privatwirtschaft, Berlin, https://www.djb.de/fileadmin/user_
upload/presse/stellungnahmen/st25-01_Gleichstellungsgesetz.pdf.
djb – Deutscher Juristinnenbund e. V. (2016): 
Konzeption für ein Wahlarbeitszeitgesetz, Berlin, https://
www.djb.de/fileadmin/user_upload/WAZG_Konzeption-160227.pdf.
DKKV – Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge 
(2022): Opfer- und Schadensdaten Flut 2021. DKKV-
Anfrage. Informationen zur Flutkatastrophe im Ahrtal, 
Bonn, https://dkkv.org/wp-content/uploads/2023/02/Anfrage_
Opfer-_und_Schadensdaten_der_Flut_2021.pdf.
DLR – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt 
(2024): Ungleichheit von Mann und Frau auch bei 
Gestaltung von Verkehrsmitteln sichtbar. DLR-Studie 
zum „Mobility Design Gender Gap“, Berlin, https://www.dlr.
de/de/aktuelles/nachrichten/2024/ungleichheit-von-mann-
undfrau-auch-bei-gestaltung-von-verkehrsmitteln-sichtbar.
Doan, Petra L. (Hg.) (2015): Planning and LGBTQ 
Communities: The need for Inclusive Queer Spaces, 
New York: Routledge, Taylor &amp; Francis Group.
Dokter, Giliam/Thuvander, Liane/Rahe, Ulrike (2021): 
How Circular is Current Design Practice? Investigating 
Perspectives Across Industrial Design and Architecture 
in the Transition towards a Circular Economy. In: 
Sustainable Production and Consumption 26, S. 692–708.
Dörhöfer, Kerstin/Ulla Terlinden (1998): Verortungen. 
Geschlechterverhältnisse und Raumstrukturen. 
Stadtforschung Aktuell, Band 66, Wiesbaden: VS Verlag 
für Sozialwissenschaften GmbH.
DORV-Zentrum (o. J.): DORV, https://dorv.de.
Drews, Fabian (2022): Flächengerechtigkeit und die 
Verteilung des öffentlichen Straßenraums in Berlin. Eine 
Untersuchung am Beispiel des Bezirks Berlin-Mitte. 
Discussion Paper, https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/
media/2023/2/7/2caea534db53a1220bc621d33344eb38/TU-
Berlin-Flachengerechtigkeit-2022.pdf.
Dunn, Hopeton S. (2010): Global Information 
Society Watch. Focus on ICTs and Environmental 
Sustainability, https://giswatch.org/sites/default/files/
gisw2010thematicthecarbonfootprint_en.pdf.
Dürr, Susanne/Heitkötter, Martina/Kuhn, Gerd/
Lien, Shih-cheng/Abraham, Nanni (2021): Familien 
in gemeinschaftlichen Wohnformen. BBSR-Online 
Publikation 25/2021, BBSR – Bundesinstitut für Bau-, 
Stadt- und Raumforschung, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/
DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2021/bbsr-online-25-2021-dl.
pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4.
EAT-Lancet Commission (2019): Food – Planet – Health. 
Healthy Diets from Sustainable Food Systems, https://
eatforum.org/content/uploads/2019/07/EAT-Lancet_Commission_
Summary_Report.pdf.
Ebener, Melanie/Garthe, Nina/Hasselhorn, Hans Martin 
(2023): Warum wollen ältere Beschäftigte früher 
in Rente? Ergebnisse der lidA-Kohortenstudie aus 
2022/23, Wuppertal: Lehrstuhl für Arbeitswissenschaft, 
Bergische Universität Wuppertal, https://arbeit.uni-
wuppertal.de/fileadmin/arbeit/Brosch%C3%BCre_und_Flyer/
vollst%C3%A4ndigelidA-Brosch%C3%BCreWelle4.pdf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 221 – 
Literaturverzeichnis
222
Edler, Dietmar/Blazejczak, Jürgen (2024): 
Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes 
in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021. 
Umwelt, Innovation, Beschäftigung 06/2024, 
Dessau-Roßlau, https://www.umweltbundesamt.de/sites/
default/files/medien/11850/publikationen/06_2024_uib_
beschaeftigungswirkungen.pdf.
EEA – European Environment Agency (2023): 
Hitzewellen und andere klimabedingte Extremereignisse 
bedrohen die Gesundheit, vor allem der am stärksten 
gefährdeten Bevölkerungsgruppen, Kopenhagen, https://
www.eea.europa.eu/de/signale/signale-2023/artikel/
hitzewellenund-andere-klimabedingte-extremereignisse.
EIGE – European Institute for Gender Equality (2012): 
Gender Equality and Climate Change. Review of the 
Implementation in the EU of Area K of the Beijing 
Platform for Action: Women and the Environment. 
Report, Luxembourg.
EIGE – European Institute for Gender Equality 
(2023): Gender Equality Index 2023. Towards a Green 
Transition in Transport and Energy. Publications Office 
of the European Union, Luxembourg, https://eige.europa.
eu/sites/default/files/documents/Gender%20Equality%20
Index%202023.pdf.
Ellena, Marta/Breil, Margaretha/Soriani, Stefano 
(2020): The Heat-Health Nexus in the Urban Context: 
A Systematic Literature Review Exploring the Socio-
Economic Vulnerabilities and Built Environment 
Characteristics. In: Urban Climate 34, http://www.ehjournal.
net/content/9/1/37.
Elson, Diane (2006): Budgeting for Women’s Rights: 
Monitoring Government Budgets for Compliance with 
CEDAW, United Nations Development Fund for Women 
(UNIFEM), https://gender-financing.unwomen.org/en/resources/
b/u/d/budgeting-for-womens-rights-monitoring-
governmentbudgets-for-compliance-with-cedaw.
Engel, Toya/Knieling, Jörg (2018): „Große 
Transformation“ und nachhaltige Raumentwicklung – 
Stand der Diskussion und theoretische Zugänge. In: 
Knieling, Jörg (Hg.): Wege zur großen Transformation. 
Herausforderungen für eine nachhaltige Stadt- und 
Regionalentwicklung: Ergebnisse des Interdisziplinären 
Doktorandenkollegs Dokonara. München: oekom Verlag, 
S. 13–32.
Engels, Bettina/Dietz, Kristina (Hg.) (2017): Contested 
Extractivism, Society and the State. Struggles Over 
Mining and Land, London: Palgrave Macmillan.
Eremin, Oxana (2022): Foodwork: Schlaglichter auf das 
Themenfeld von Kochen, Essen und Geschlecht. In: 
Soziale Passagen 14 (2), S. 271–287.
ERK – Expertenrat für Klimafragen (Hg.) (2024): 
Feststellung zur Prüfung der Treibhausgas-
Projektionsdaten 2024. Feststellung gemäß § 16 
Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 4 Bundes-
Klimaschutzgesetz, Berlin, https://expertenrat-klima.de/
content/uploads/2024/07/ERK2024_Feststellung-zur-Pruefung-
Projektionsdaten-2024.pdf.
ERK – Expertenrat für Klimafragen 
(2023): Stellungnahme zum Entwurf des 
Klimaschutzprogramms 2023. Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 
3 Bundes-Klimaschutzgesetz, Berlin, https://expertenrat-
klima.de/content/uploads/2023/09/ERK2023_Stellungnahme-
zum-Entwurf-des-Klimaschutzprogramms-2023.pdf.
Esteve-Llorens, Xavier/Ita-Nagy, Diana/Parodi, Eduardo 
et al. (2022): Environmental Footprint of Critical Agro-
Export Products in the Peruvian Hyper-Arid Coast: 
A Case Study for Green Asparagus and Avocado. 
In: Science of The Total Environment 818, https://doi.
org/10.1016/j.scitotenv.2021.151686.   
EU – Europäische Union (Hg.) (2021): Verordnung des 
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung 
des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität 
und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 
und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“), 
Brüssel, https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-27-
2021-INIT/de/pdf.
EU – Europäische Union (2020): Empfehlung (EU) 
2020/1563 der Kommission vom 14. Oktober 2020 zu 
Energiearmut, Brüssel, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/
DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1563.
EU – Europäische Union (2023a): Regulation (EU) 
2023/955 of the European Parliament and the Council 
of 10 May 2023 establishing a Social Climate Fund and 
amending Regulation (EU) 2021/1060. PE/11/2023/
REV/1, Brüssel, http://data.europa.eu/eli/reg/2023/955/oj.
EU – Europäische Union (2023b): Empfehlung (EU) 
2023/2407 der Kommission vom 20. Oktober 2023 zu 
Energiearmut, Brüssel, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/
DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302407.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 222 – 
Literaturverzeichnis
223
EU – Europäische Union (2023c): Richtlinie (EU) 
2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates 
vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur 
Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung), 
Brüssel, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
PDF/?uri=CELEX:32023L1791.
EU – Europäische Union (2023d): Verordnung (EU) 
2023/955 des europäischen Parlaments und des 
Rates vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung eines Klima-
Sozialfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 
2021/1060, Brüssel, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/
DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0955.
EU – Europäische Union (2024): Statement at COP29 
on the Importance of an Ambitious Outcome on Gender 
and Climate Change, Brüssel, https://climate.ec.europa.eu/
document/download/d3da8b83-0f61-4f2e-9225-df164b306f18_
en?filename=Common%20Statement%20at%20COP29%20
on%20Gender%20and%20Climate%20Change_final%20version.
pdf.
Europäische Kommission (2021): EU-Bodenstrategie 
für 2030. Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, 
Lebensmittel, Natur und Klima nutzen. Mitteilung der 
Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, 
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss 
und den Ausschuss der Regionen, Brüssel, https://eur-lex.
europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021DC0699.
Europäischer Rat (2024): Lohntransparenz in der EU, 
Brüssel, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/pay-
transparency.
Europäisches Parlament (2019): Gleichstellung 
der Geschlechter und Steuerpolitik in der EU. 
2018/2095(INI), Straßburg, 15.01.2019, https://www.
europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0014_DE.html.
European Commission (Hg.) (2018): Women in the 
Digital Age: Executive Summary, Brüssel, https://op.europa.
eu/en/publication-detail/-/publication/84bd6dea-2351-11e8-ac73-
01aa75ed71a1.
European Commission (2020): A New Circular Economy 
Action Plan for a Cleaner and More Competitive Europe. 
COM/2020/98 final, Brüssel, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/EN/TXT/?uri=COM%3A2020%3A98%3AFIN.
European Commission (2023): EU Guidance on Energy 
Poverty – Accompanying the Document Commission 
Recommendation on Energy Poverty. Commission Staff 
Working Document, Brüssel, https://energy.ec.europa.eu/
document/download/a17c2aa6-02ca-49b3-8df6-b106ca9f37ed_
en?filename=SWD_2023_647_F1_OTHER_STAFF_WORKING_
PAPER_EN_V5_P1_3016190.PDF.
European Commission (2024): Gender Balance in the 
R&amp;I Field to Improve the Role of Women in the Energy 
Transition. Final Report and Annexes, Luxembourg, 
https://data.europa.eu/doi/10.2777/8283.
European Commission (o. J.a): WEEE Directive. Waste 
from Electrical and Electronic Equipment, Brüssel, 
https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/
waste-electrical-and-electronic-equipment-weee_en.
European Commission (o. J.b): The Common 
Agricultural Policy: 2023-27, Brüssel, https://agriculture.
ec.europa.eu/common-agricultural-policy/cap-overview/cap-2023-
27_en.
eurostat (2024a): Industrial Production Statistics, 
https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.
php?title=Industrial_production_statistics.
eurostat (2024b): Quote der Überbelastung 
durch Wohnkosten nach Alter, Geschlecht und 
Armutsgefährdung. EU SILC-Survey, https://ec.europa.eu/
eurostat/databrowser/view/ILC_LVHO07A__custom_13837385/
default/table.
eurostat (2024c): Unfähigkeit, die Unterkunft 
angemessen warm zu halten. EU SILC-Survey, https://
ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ilc_mdes01/default/
table?lang=de&amp;category=livcon.ilc.ilc_md.ilc_mdes.
eurostat (2024d): Armutsgefährdungsquote älterer 
Personen nach Wohnbesitzverhältnissen. EU-SILC und 
ECHP-Erhebungen, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/
view/ilc_pns7__custom_13837755/default/table?lang=de.
Evans, Hannah/Larsen, Janet (2020): Human Impacts 
on the Environment: A Focus on Climate Change, 
Population Connection, https://populationconnection.org/
resources/human-activities-and-climate-change.
Evans, Michaela/Wirth, Lena Maria (2023): 
Transformation von Arbeit: Soziale Dienstleistungen als 
vergessener Aktivposten im Transformationsdiskurs. In: 
spw, S. 28–34, https://www.spw.de/spw-257-04-23.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 223 – 
Literaturverzeichnis
224
Exenberger, Markus (2024): Vorstand H2 Global 
Advisory. Beitrag im Fachgespräch zum Thema 
„Wasserstoffpartnerschaften – wie schaffen wir 
gleichberechtigte Handelsbeziehungen“ gehalten 
am 23. Februar 2024, organisiert von Bündnis 90/
Die Grünen Bundestagsfraktion. Eigene Aufzeichnung, 
Berlin.
F wie Kraft – Frauen. Leben. (Ober)Lausitz 
(2021): Positionspapier der Kommunalen 
Gleichstellungsbeauftragten der Lausitz, https://fwiekraft.
de/images/Forschung/20210607Positionspapier.pdf.
F wie Kraft – Frauen. Leben. (Ober)Lausitz (2020): 
Frauen als Wirtschaftsfaktor für die Lausitz. 
Perspektiven von Frauen auf den Strukturwandel in 
der Lausitz, Wirtschaftsregion Lausitz GmbH Projekt 
Zukunftswerkstatt Lausitz.
Fabricius, Michael (2023): „Der gesellschaftliche 
Zusammenhalt in Deutschland steht auf dem Spiel“. 
In: Welt, 21.04.2023, https://www.welt.de/wirtschaft/
plus244889976/Heizung-Der-gesellschaftliche-Zusammenhalt-in-
Deutschland-steht-auf-dem-Spiel.html.
Fachgespräch Gesellschaftliche Polarisierung (2024): 
Gesellschaftliche Polarisierung? Handlungsfähigkeit 
für Gesellschaft und Politik ermöglichen. Fachgespräch 
der Sachverständigenkommission des Vierten 
Gleichstellungsberichts. Berlin am 16.07.2024.
Fachgespräch Landwirtschaft 
(2023): Geschlechterverhältnisse in 
landwirtschaftlichen Betrieben. Fachgespräch 
der Sachverständigenkommission des Vierten 
Gleichstellungsberichts. Berlin am 10.11.2023.
FAO – Food and Agriculture Organization of the United 
Nations (Hg.) (2018): The Gender Gap in Land Rights. 
Research Program on Policies, Institutions, and Markets 
8796EN/1/03.18, https://openknowledge.fao.org/server/api/
core/bitstreams/4966d50c-233b-43a9-8fa7-8d43263dd082/
content.
FAO – Food and Agriculture Organization of the United 
Nations (Hg.) (2022): FAO Hunger Map. Prevalence 
of Undernourishment 2019-2021. SDG Indicator 2.1.1, 
https://www.fao.org/fileadmin/templates/SOFI/2022/docs/map-
pou-print.pdf.
FAO – Food and Agriculture Organization of the United 
Nations (Hg.) (2023a): Agrifood Systems and Land-
Related Emissions. Global, Regional and Country Trends 
2001-2021. FAOSTAT Analytical Briefs 73, Rom, https://
openknowledge.fao.org/server/api/core/bitstreams/487c7f4e-91ff-
4d23-b1e4-f72dd867e939/content.
FAO – Food and Agriculture Organization of the 
United Nations (Hg.) (2023b): The Status of Women 
in Agrifood Systems. Overview, Rom: Food and 
Agriculture Organization of the United Nations, https://
doi.org/10.4060/cc5343en.   
Färber, Christine/Dohmen, Dieter/Parlar, Renée/
Köhnen, Manfred/Cleuvers, Birgitt A. (2006): 
Machbarkeitsstudie. Gender Budgeting auf 
Bundesebene, Berlin: BMFSFJ – Bundesministerium für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, https://www.bmfsfj.
de/resource/blob/84346/a3561553b17a20cef-de5f41f0fe8a36d/
machbarkeitsstudie-gender-budget-ing-pdf-data.pdf.
Farnworth, Cathy Rozel/Hutchings, Jessica (2009): 
Organic Agriculture and Womens’ Empowerment, Bonn: 
IFOAM, https://grist.org/wp-content/uploads/2011/02/gender-
study-090421.pdf.
Fearne, Andrew/Ray, Derek/Vorley, William (Hg.) 
(2007): Regoverning markets. A Place for Small-Scale 
Producers in Modern Agrifood Chains?, International 
Institute for Environment and Development, Aldershot: 
Gower.
Federici, Silvia (2004): Women, Land-Struggles and 
Globalization: An International Perspective. In: Journal 
of Asian and African Studies 39 (1-2), S. 47–62.
Feindt, Peter H./Grohmann, Pascal/Häger, Astrid/
Krämer, Christine (2021): Verbesserung der Wirksamkeit 
und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht. 
Abschlussbericht. Texte 91/2021, Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.
de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-06-14_
texte_91-2021_wirksamkeit_gap.pdf.
Fekete, Christine/Weyers, Simone (2016): 
Soziale Ungleichheit im Ernährungsverhalten: 
Befundlage, Ursachen und Interventionen. In: 
Bundesgesundheitsblatt 59 (2), S. 197–205.
FEMNET e. V. (2024): Kommentar zum Entwurf der 
Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), https://
www.kreislaufwirtschaft-deutschland.de/fileadmin/user_upload/
Mediathek/Stellungnahmen_zum_NKWS-Entwurf_Juni_2024/
NKWS_Stellungnahme_FEMNET_e.V.pdf.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 224 – 
Literaturverzeichnis
225
FGSV – Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (2024): Gender Mainstreaming in 
der FGSV. Positionspapier, https://www.fgsv.de/fileadmin/
Gremien/AK_1.1.1/Positionspapier_GM_in_der_FGSV_2024.pdf.
Fiedler, Swantje/Preiseler, Florian/Maier, Michael/
Cludius, Johanna/Graichen, Jakob/Schumacher, Katja/
Healy, Sienna (2024): CO
2
-Preis in Deutschland. 
Umsetzung des ETS II und des Klima-Sozialfonds in 
Deutschland. Studie 2/2024, Berlin: Öko-Institut; Forum 
Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, https://www.klima-
allianz.de/fileadmin/user_upload/2024/2024-02_KAD_ETS2-KSF-
final.pdf.
Filleul, Laurent/Larrieu, Sophie/Lefranc, Agnès (2011): 
Extreme Temperatures and Mortality. In: Nriagu, Jerome 
Okon (Hg.): Encyclopedia of Environmental Health: 
Elsevier, S. 693–699.
Fine, Ben (2002): The World of Consumption. The 
Material and Cultural Revisited, London: Routledge.
Fischer-Kowalski, Marina/Haberl, Helmut (1997): 
Tons, Joules, and Money: Modes of Production and 
their Sustainability Problems. In: Society &amp; Natural 
Resources 10 (1), S. 61–85.
Fontana, Sina (2025): Genderaspekte von Flucht im 
Kontext des Klimawandels. Hintergrundpapier im 
Auftrag der Bundesstiftung Gleichstellung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
Forst, Rainer (1996): Kontexte der Gerechtigkeit. 
Politische Philosophie jenseits von Liberalismus und 
Kommunitarismus, Frankfurt am Main: Suhrkamp 
Verlag.
Forst, Rainer (2020): Gesellschaftlicher Zusammenhalt. 
Zur Analyse eines sperrigen Begriffs. In: Deitelhoff, 
Nicole/Groh-Samberg Olaf/Middell Matthias (Hg.): 
Gesellschaftlicher Zusammenhalt. Ein interdisziplinärer 
Dialog. Frankfurt am Main, New York: Campus Verlag, 
S. 41–53.
FORUM – Gemeinschaftliches Wohnen e. V. 
Bundesvereinigung (o. J.): FAQs Gemeinschaftliches 
Wohnen, https://verein.fgw-ev.de/service-und-informationen/
faqs-gemeinschaftliches-wohnen.
Foundational Economy Collective (2019): Die Ökonomie 
des Alltagslebens. Für eine neue Infrastrukturpolitik, 
Berlin: Suhrkamp.
Frank, Susanne (2019): Stadt-, Raum- und 
Geschlechterforschung: Theoretische Konzepte und 
empirische Befunde. In: Kortendiek, Beate/Riegraf, 
Birgit/Sabisch, Katja (Hg.): Handbuch interdisziplinäre 
Geschlechterforschung. Band 65. Wiesbaden: Springer 
VS, S. 1347–1357.
Franzke, Bettina (2024): Die Chancengleichheit von 
Frauen und Männern in Zeiten der Pandemie: Rolle 
rückwärts oder zwei Schritte nach vorne? In: Frevel, 
Bernhard/Heinicke, Thomas (Hg.): Managing Corona. 
Eine Bilanz zum Ende der Pandemie. Baden-Baden: 
Nomos Verlagsgesellschaft, S. 223–235.
Fraser, Nancy (2023): Der Allesfresser. Wie der 
Kapitalismus seine eigenen Grundlagen verschlingt, 
Berlin: Suhrkamp.
Frau-Handwerk-Nachfolge (2024): Informationen zum 
Pilotprojekt „Frau-Handwerk-Nachfolge“ 2023, https://
www.frau-handwerk-nachfolge-bga.de/pilotprojekt.
Freitag, Charlotte/Berners-Lee, Mike/Widdicks, Kelly/
Knowles, Bran/Blair, Gordon S./Friday, Adrian (2021): 
The Real Climate and Transformative Impact of ICT: A 
Critique of Estimates, Trends, and Regulations. Review. 
In: Patterns 2 (9).
Freund, Florian (2024): Die Agrarpolitik und die 
Landwirtschaft. In: Der Pragmaticus, 29.02.2024, https://
www.derpragmaticus.com/r/landwirtschaft-subventionen.
Frey, Regina (2010): Gender Budgeting als 
geschlechterpolitische Strategie. In: IPG – 
Internationale Politik und Gesellschaft 2, S. 35–47, 
https://library.fes.de/pdf-files/ipg/ipg-2010-2/04_a_frey_d.pdf.
Frey, Regina (2020): Geschlecht und Gewalt im digitalen 
Raum. Eine qualitative Analyse der Erscheinungsformen, 
Betroffenheiten und Handlungsmöglichkeiten 
unter Berücksichtigung intersektionaler Aspekte. 
Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht 
der Bundesregierung, https://www.bmfsfj.de/resource/
blob/227376/a0d6b56cbdc1add76d0c7c7589b8db73/
frey-regina-geschlecht-und-gewalt-im-digitalen-raum-
einequalitative-analyse-der-erscheinungsformen-
betroffenheitenund-handlungsmoeglichkeiten-unter-beruecksichtigung-
intersektionaler-aspekte-data.pdf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 225 – 
Literaturverzeichnis
226
Frey, Regina (2021a): Analysen von drei Maßnahmen-
Paketen des Bundes. Zur Bewältigung der Coronakrise 
aus Gleichstellungsperspektive. Unter Mitarbeit 
von Ellen Mettke. Study 29, WSI – Wirtschafts- und 
Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-
Stiftung, https://www.wsi.de/fpdf/HBS-008189/p_wsi_
studies_29_2021.pdf.
Frey, Regina (2021b): Gender-Monitoring der ersten 
Tranche des Bremen-Fonds. Expertise im Auftrag 
der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung 
der Gleichberechtigung der Frau, https://sd.bremische-
buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYr0lUuZB
PwjBR8oXNITq9jVOCFLbmdeacnvWNnA3-p1/370-L_347-S_Teil_B_
Berichtsbitte_lfd._Nr._75_Genderexpertise.pdf.
Frey, Regina/Röhr, Ulrike (2020): Das Konjunkturpaket 
zur Überwindung der Corona-Krise aus Geschlechter- 
und Klimaperspektive, genanet; gender cc, https://
www.genanet.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Themen/
Corona/20200910-GIA-Konjunkturpaket.pdf.
Fried, Barbara/Wischnewski, Alex (2023): Feministisch 
vergesellschaften. Kommunalpolitische Strategien 
für eine Sorgende Stadt. In: Communia/BUNDjugend 
(Hg.): Öffentlicher Luxus. Berlin: Karl Dietz Verlag Berlin, 
S. 65–89.
Fromholz, Kristin/Deffner, Jutta/Rubers, Jasper/Stieß, 
Immanuel/Wahlers, Henrik/Weiß, Julika (2019): Ältere 
Hauseigentümer*innen zielgruppengerecht ansprechen: 
energieeffizient, komfortabel und sicher wohnen im 
Alter, Frankfurt am Main: ISOE – Institut für
sozialökologische Forschung.
Frost, Juliane (2025): Feministische Raumplanung: 
Ein herrschaftskritischer Ansatz und dessen 
Umsetzungspotentiale. Expertise für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
Fuchs, Michaela/Jost, Ramona/Weyh, Antje (2024): 
Räumliche Mobilität der Beschäftigten in Deutschland. 
Frauen pendeln kürzer als Männer. IAB-Kurzbericht 
4/2024, IAB – Institut für Arbeitsmarkt- und 
Berufsforschung, https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-04.
pdf.
Gabler, Julia/Schönfelder, Sinziana (2023): Zur (Daten-)
Lage von Frauen im Strukturwandel der Lausitz. Unter 
Mitarbeit von Constantin Scharf, ifab – Institut für 
angewandte Beteiligung, https://msgiv.brandenburg.de/
sixcms/media.php/9/Datenlage_Frauen_Bericht2023.pdf.
Gaugler, Tobias (2015): Ressourcenökonomie in der 
Tierwirtschaft. Wirkungsgrad und Bedarf an tierischer 
Nahrung. In: Ökologisches Wirtschaften 30 (1), S. 12–13.
Gebhardt, Nadja/van Bronswijk, Katharina/Bunz, 
Maxie/Müller, Tobias/Niessen, Pia/Nikendei, 
Christoph (2023): Scoping Review zu Klimawandel 
und psychischer Gesundheit in Deutschland – 
Direkte und indirekte Auswirkungen, vulnerable 
Gruppen, Resilienzfaktoren. In: Journal of Health 
Monitoring 8 (S4), S. 132–161, https://www.rki.de/DE/
Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/
GBEDownloadsJ/Focus/JHealthMonit_2023_S4_Psychische_
Gesundheit_Sachstandsbericht_Klimawandel_Gesundheit.pdf?__
blob=publicationFile.
Geffert, Karin/Klinger, Carmen/von Philipsborn, Peter 
(2021): Ernährungspolitik und soziale Ungleichheit 
hängen zusammen – Handlungsfelder für die Politik. In: 
Soziale Sicherheit 12, S. 434–439.
Gehlen, Arnold [1940] (1983): Der Mensch. Seine Natur 
und seine Stellung in der Welt. Band 3, Frankfurt am 
Main: Klostermann Vittorio.
Geiger, S./Holzhauer, B. (2020): Weiterentwicklung 
einer Skala zur Messung von zentralen Kenngrößen des 
Umweltbewusstseins. Texte 25/2020, Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.
de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-02-03_
texte_25-2020_kenngroessen_umweltbewusstsein_
weiterentwicklung_0.pdf.
Geiter, Michelle/Gottschlich, Daniela/Hansen, Lina/
Ortloff, Laura/Vetter, Andrea (2025): Die Gleichzeitigkeit 
von Anthropozentrismus und Androzentrismus im 
Kontext der technikfixierten Bearbeitung der
sozialökologischen Krise – Wirkungen und Alternativen im 
Feld der Forschungsförderung. Expertise für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
Gelbgiser, Dafna/Albert, Kyle (2018): Green for All? 
Gender Segregation and Green Fields of Study in 
American Higher Education. In: Social Problems 65 (4), 
S. 564–583.
Gerhards, Jürgen/Rössel, Jörg/Beckert-Zieglschmid, 
Claudia/Bennat, Janet (2004): Geschlecht, Lebensstile 
und Ernährung. In: Jungbauer-Gans, Monika/Kriwy, 
Peter (Hg.): Soziale Benachteiligung und Gesundheit bei 
Kindern und Jugendlichen. Wiesbaden: VS Verlag für 
Sozialwissenschaften, S. 151–175.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 226 – 
Literaturverzeichnis
227
Gerke, Jörg (2015): Strukturwandel: Die neuen 
Großgrundbesitzer, HBS – Hans-Böckler-Stiftung, 
https://www.boell.de/de/2015/01/08/strukturwandel-die-neuen-
grossgrundbesitzer.
Gertz, Carsten/Holz-Rau, Christian (2020): Ziele, 
Strategien und Maßnahmen einer integrierten 
Verkehrsplanung – Planungsverständnis des 
Arbeitskreises. In: Reutter, Ulrike/Holz-Rau, Christian/
Albrecht, Janna/Hülz, Martina (Hg.): Wechselwirkungen 
von Mobilität und Raumentwicklung im Kontext 
gesellschaftlichen Wandels. Forschungsberichte der 
ARL 14. Hannover: Verlag der ARL, S. 18–31.
Geyer, Johannes/Haan, Peter/Teschner, Mia (2024): 
Ausbau der Pflegeversicherung könnte Gender Care 
Gap in Deutschland reduzieren. DIW Wochenbericht 7, 
DIW – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, 
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.892945.
de/24-7-1.pdf.
Ghisellini, Patrizia/Cialani, Catia/Ulgiati, Sergio (2016): 
A Review on Circular Economy: The Expected Transition 
to a Balanced Interplay of Environmental and Economic 
Systems. In: Journal of Cleaner Production 114, S. 11–32.
Gifford, Katherine/Khan, Zohra (2023): Strengthening 
Public Finance Management Systems for Gender 
Equality and Womens Empowerment. Promising 
Practices and Remaining Gaps, UN Women, https://www.
unwomen.org/sites/default/files/2023-06/Strengthening-
publicfinance-management-systems-for-gender-equality-and-womens-
empowerment-en.pdf.
Giorgi, Emanuele (2020): The Co-Housing Phenomenon. 
Environmental Alliance in Times of Changes. Urban 
book series, Cham: Springer International Publishing 
AG, https://doi.org/10.1007/978-3-030-37097-8.
GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale 
Zusammenarbeit (Hg.) (2020): Sexual and Gender-
Based Violence in the Mining Sector in Africa. Evidence 
and Reflections from the DRC, South Africa, Tanzania 
&amp; Uganda, Bonn, Eschborn, https://www.kit.nl/wp-content/
uploads/2020/09/SGBV-in-the-Mining-Sector-in-Africa.pdf.
Goedicke, Anne/Trappe, Heike (2002): Der 
geschlechtsspezifische Wandel des Arbeitsmarktes in 
Ost- und Westdeutschland. In: Geschlechterverhältnisse 
– 30 Jahre 89/90, S. 12–39, https://www.rosalux.de/
fileadmin/rls_uploads/pdfs/Manuskripte/manuskripte26.pdf.
Goel, Urmila/Mauslof, Ulrike (2022): Autonormativität 
und Mobilitätswende, Stiftung Naturschutz, Berlin, 
22.04.22 (Dokumentation).
Goldmann, Daniel/Mrotzek-Blöß, Asja (2024): Circular 
Economy – Chancen für Regionen. Circular Region 
Südostniedersachsen, https://www.ifad.tu-clausthal.de/
fileadmin/IFAD/documents/PDFs/Brosch%C3%BCre_Circular_
Region_S%C3%BCdOstNds_finale_Fassung_neu_formatiert.pdf.
González-García, Sara/Esteve-Llorens, Xavier/Moreira, 
Maria Teresa/Feijoo, Gumersindo (2018): Carbon 
Footprint and Nutritional Quality of Different Human 
Dietary Choices. In: Science of The Total Environment 
644, S. 77–94.
Goodair, Benjamin/Reeves, Aaron (2024): The 
Effect of Health-Care Privatisation on the Quality 
of Care. In: The Lancet Public Health 9 (3), 
e199-e206, https://www.thelancet.com/action/showPdf?pi
i=S2468-2667%2824%2900003-3.
Gottschlich, Daniela (2019): Kommende Nachhaltigkeit. 
Wirtschaften und Arbeiten neu denken und gestalten. 
In: Knobloch, Ulrike (Hg.): Ökonomie des Versorgens. 
Feministisch-kritische Wirtschaftstheorien im 
deutschsprachigen Raum. Arbeitsgesellschaft im 
Wandel. Weinheim: Juventa Verlag, S. 331–355.
Gottschlich, Daniela/Katz, Christine (2020): Caring with 
Nature/s: Zur transformativen Bedeutung von Care in 
More Than Human Worlds. New Perspectives in Gender 
Research. gender&lt;ed> thoughts Working Paper Series 1, 
https://www.gendered-thoughts.de/fileadmin/user_upload/2_
GT_2020_1_gottschlich_katz.pdf.
Gottschlich, Daniela/Mölders, Tanja (2013): Nachhaltige 
Entwicklung ländlicher Räume durch Feminisierung der 
Landwirtschaft? In: Ländlicher Raum 64 (3), S. 46–50.
Gottschlich, Daniela/Roth, Stephanie/Härtel, Annika et 
al. (2014): Nachhaltiges Wirtschaften im Spannungsfeld 
von Gender, Care und Green Economy. Debatten – 
Schnittstellen – blinde Flecken. CaGE Texte 1/2014, 
Berlin, Lüneburg: cage – Care-Gender-Green-Economy, 
https://www.genanet.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Care_
Gender_Green_Economy/CaGE-Texte_1-2014.pdf.
Gough, Ian (2019): Universal Basic Services: A 
Theoretical and Moral Framework. In: The Political 
Quarterly 90 (3), S. 534–542.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 227 – 
Literaturverzeichnis
228
Greed, Clara (2019): Are We Still Not There Yet? Moving 
Further Along the Gender Highway. In: Scholten, 
Christina/Joelsson, Tanja (Hg.): Integrating Gender into 
Transport Planning. From One to Many Tracks. Cham: 
Springer International Publishing, S. 25–42.
Grimm, Veronika/Groß, Christian (2023): Die 
Heizungsreform spaltet die Gesellschaft. In: FAZ – 
Frankfurter Allgemeine, 22.05.2023, https://www.faz.net/
aktuell/wirtschaft/heizungsreform-spaltet-deutsche-gesellschaft-
akzeptanz-auf-der-kippe-18910771.html.
Grimm, Veronika/Julia Lang/Gesine Stephan (2016): 
Tarifverträge und die Lohnlücke zwischen Männern und 
Frauen: Empirische Evidenz aus Zerlegungsanalysen. 
In: Industrielle Beziehungen / The German Journal of 
Industrial Relations 23 (3), S. 309–333, https://www.jstor.
org/stable/24889863.
Grossenbacher, Veronika (2019): Frauen bewegen 
Landwirtschaft. Veränderte Rollenbilder von 
Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben. In: Der 
kritische Agrarbericht 2019, S. 310–314, https://
kritischer-agrarbericht.de/fileadmin/Daten-KAB/KAB-2019/
KAB2019_310_314_Grossenbacher.pdf.
Grothmann, Torsten/Frick, Vivian/Harnisch, Richard/
Münsch, Marlene/Kettner, Sara Elisa/Thorun, Christian 
(2023): Umweltbewusstsein in Deutschland 2022. 
Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage, 
BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; UBA 
– Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.
de/sites/default/files/medien/3521/publikationen/
umweltbewusstsein_2022_bf-2023_09_04.pdf.
Grunwald, Armin (2010): Wider die Privatisierung der 
Nachhaltigkeit – Warum ökologisch korrekter Konsum 
die Umwelt nicht retten kann. Against Privatisation of 
Sustainability – Why Consuming Ecologically Correct 
Products Will Not Save the Environment. In: GAIA – 
Ecological Perspectives for Science and Society 19 (3), 
S. 178–182.
Gunnarsson, Åsa/Schratzenstaller, Margit/Spangenberg, 
Ulrike (2017): Gender Equality and Taxation in the 
European Union. Stury for the FEMM Commitee, 
Brussels: European Union, https://www.europarl.europa.eu/
RegData/etudes/STUD/2017/583138/IPOL_STU(2017)583138_
EN.pdf.
Günster, Christian/Klauber, Jürgen/Robra, Bernt-
Peter/Schmuker, Caroline/Schneider, Alexandra (Hg.) 
(2021): Versorgungs-Report. Klima und Gesundheit, 
Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche 
Verlagsgesellschaft, https://library.oapen.org/
handle/20.500.12657/48788.
Gupta, Joyeeta/Bai, Xuemei/Liverman, Diana M. et 
al. (2024): A Just World on a Safe Planet: A Lancet 
Planetary Health-Earth Commission Report on
Earthsystem Boundaries, Translations, and Transformations. 
In: The Lancet Planetary Health 8 (10), e813-e873, 
https://doi.org/10.1016/S2542-5196(24)00042-1.
Habermann, Friederike (2023): Overcoming Exploitation 
and Externalisation. An Intersectional Theory of 
Hegemony and Transformation, London: Routledge.
Hackfort, Sarah/Marquis, Sarah/Bronson, Kelly (2024): 
Harvesting Value: Corporate Strategies of Data 
Assetization in Agriculture and their Socio-Ecological 
Implications. In: Big Data &amp; Society 11 (1), https://doi.org/1
0.1177/20539517241234279.  
Haigh, Fiona/Harris-Roxas, Ben/Luw, Evelyne de (2020): 
Understanding Vulnerability in the Context of Climate 
Change – a Health Impact Assessment Framework. In: 
European Journal of Public Health 30 (Supplement 5), 
https://doi.org/10.1093/eurpub/ckaa165.513.
Hailemariam, Abebe/Kalsi, Jaslin Kaur/Mavisakalyan, 
Astghik (2021): Climate Change and Gender Equality. 
In: Baikady, Rajendra/Sajid, S. M./Przeperski, Jaroslaw/
Nadesan, Varoshini/Rezaul, Islam/Gao, Jianguo (Hg.): 
The Palgrave Handbook of Global Social Problems. 
Cham: Springer International Publishing; Imprint 
Palgrave Macmillan, S. 1–15.
Hanusch, Frederic/Schad, Miriam (2021): Hydrogen 
Research: Technology First, Society Second? In: GAIA – 
Ecological Perspectives for Science and Society 30 (2), 
S. 82–86.
Häußler, Angela/Meier-Gräwe, Uta (2012): 
Arbeitsteilungsmuster bei der Ernährungsversorgung 
von Familien – Persistenz oder Wandel? In: GENDER, 
Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft 2 (4), 
S. 9–27.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 228 – 
Literaturverzeichnis
229
Hayn, Doris/Schultz, Irmgard (2002): Gender Impact 
Assessment im Bereich Strahlenschutz und Umwelt. 
Abschlussbericht, Frankfurt am Main: ISOE – Institut für 
sozial-ökologische Forschung, http://www.genderkompetenz.
info/w/files/gkompzpdf/gia_abschlussbericht_strahlenschutz.pdf.
HBS – Hans-Böckler-Stiftung (2022): Eine 
Betriebsverfassung für die Zukunft. Böckler 
Impuls 7, https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-eine-
betriebsverfassung-fur-die-zukunft-40452.htm.
HBS – Hans-Böckler-Stiftung (2023a): Mitbestimmung 
ist gut fürs Klima. Wenn Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mitbestimmen, sind 
Unternehmen nachhaltiger. Böckler Impuls 19, https://
www.boeckler.de/data/impuls_2023_19_S1.pdf.
HBS – Hans-Böckler-Stiftung (2023b): „Machen, was 
machbar ist“. Betriebsrätepreis. In: Mitbestimmung 
(6/2023), https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-
2744-machen-was-machbar-ist-53271.htm.
HBS – Heinrich-Böll-Stiftung/BUND – Bund für 
Umwelt und Naturschutz Deutschland/LMd – Le 
Monde Diplomatique (Hg.) (2019): Agrar-Atlas. Daten 
und Fakten zur EU-Landwirtschaft, https://www.boell.
de/sites/default/files/2022-01/Boell_agraratlas2019_III_V01_
kommentierbar_0.pdf.
Health Care Without Harm/ARUP (2019): Health Care 
Climate Footprint. How the Health Sector Contributes to 
the Global Climate Crisis and Opportunities for Action, 
https://global.noharm.org/media/4370/download?inline=1.
Heiden, Matthias an der/Zacher, Benedikt/RKI-
Geschäftsstelle für Klimawandel &amp; Gesundheit/Diercke, 
Michaela/Bremer, Viviane (2024): RKI-Wochenbericht 
zur hitzebedingten Mortalität. Stand: Kalenderwoche 
35/2024 (26.08. bis 01.09.2024), Robert Koch-
Institut, https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/12155/
RKI-Wochenbericht_Hitzemortalit%c3%a4t_KW35_2024-09-12.
pdf?sequence=1&amp;isAllowed=y.
Heilmann, Andreas (2025): Nachhaltigkeit und 
Männlichkeit. Hintergrundpapier im Auftrag der 
Bundesstiftung Gleichstellung, Berlin: Bundesstiftung 
Gleichstellung.
Heilmann, Tom/Klenner, Christina/Klammer, Ute (2024): 
Anforderungs- und Verdienstniveaus von „Frauen“- 
und „Männerberufen“ im Vergleich. Detailergebnisse 
auf Basis des Comparable-Worth-Index 2018. IAQ-
Forschung 2, https://www.uni-due.de/iaq/iaq-forschung-info.
php?nr=2024-02.
Heimeshoff, Mareike/Schreyögg, Jonas/Tiemann, Oliver 
(2013): Employment Effects of Hospital Privatization 
in Germany. In: The European Journal of Health 
Economics 15 (7), S. 747–757.
Heineking, Ingrid/von Hinüber, Frydia/Zibell, Barbara 
(2025): Feministische und Frauen*Netzwerke in der 
sozial-ökologischen Transformation. Expertise im 
Rahmen des Vierten Gleichstellungsberichts, Berlin: 
BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend, Bundesstiftung Gleichstellung.
Heinemann, Christoph/Mendelevitch, Roman (2021): 
Sustainability Dimensions of Imported Hydrogen. 
Oeko-Institut Working Paper 8/2021, https://www.oeko.de/
fileadmin/oekodoc/WP-imported-hydrogen.pdf.
Heinrich, Stephan/Langreder, Nora/Grodeke, 
Anna-Maria/Jessing, Dominik/Wachter, Philipp/
Empl, Benedikt/Winiewska, Bernadetta (2023): 
Förderwirkungen BEG WG 2021. Evaluation des 
Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente 
Gebäude (BEG)“ in den Teilprogrammen BEG 
Einzelmaßnahmen (BEG EM), BEG Wohngebäude 
(BEG WG) und BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) im 
Förderjahr 2021, Berlin: Prognos, https://energiewechsel.de/
KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/beg-evaluation-2021-
beg-wg.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2.
Heinze, Rolf G. (2020): Gesellschaftsgestaltung durch 
Neujustierung von Zivilgesellschaft, Staat und Markt, 
Wiesbaden: Springer VS.
Heinzel, Carolin (2024): Feministische Ansätze in der 
Klimarahmenkonvention und Biodiversitätskonvention. 
Recht Nachhaltig Denken, Junges Forum Umweltrecht, 
15.02.2024.
Heinzel, Carolin (2023): Das Konzept der Nachhaltigkeit 
auf dem Pfad des Feminismus? In: Verfassungsblog, 
16.06.2023.
Helbig, Marcel (2023): Hinter den Fassaden. Zur 
Ungleichverteilung von Armut, Reichtum, Bildung und 
Ethnie in den deutschen Städten. Discussion Paper, 
WZB – Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, 
https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2023/p23-003.pdf.
Held, Martin (1993): Ökologie der Zeit. In: 
Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 5 (2), 
S. 62.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 229 – 
Literaturverzeichnis
230
Held, Martin/Geißler, Karlheinz A. (Hg.) (1995): Von 
Rhythmen und Eigenzeiten. Perspektiven einer Ökologie 
der Zeit. Edition Universitas, Stuttgart: Hirzel; Wiss. 
Verl.-Ges.
Hengsbach, Friedhelm/Möhring-Hesse, Matthias (2002): 
Verteilungspolitik im „Zeitalter des Arbeitsvermögens“: 
Vorschlag für ein gewerkschaftliches Pilotprojekt. Unter 
Mitarbeit der Universität Tübingen.
Henseling, Christine/Krauß, Norbert/Specht, 
Alexandra et al. (2018): Soziale, ökologische und 
ökonomische Effekte und Potenziale gemeinschaftlicher 
Wohnformen. Arbeitsbericht im Rahmen des 
BMBF-Forschungsvorhabens „Von Pionieren zur 
städtischen Praxis – Potenziale gemeinschaftlichen 
Wohnens zur Lösung demographischer und sozialer 
Herausforderungen“, Berlin.
Herman, Yves (2024): Europas Wirtschaft braucht 
Milliardenspritze. Draghi-Bericht. In: ORF.at, 09.09.2024, 
https://orf.at/stories/3369005.
Hermes, Georg/Kramer, Urs/Weiß, Holger (2022): 
Entwurf eines Bundesmobilitätsgesetzes, Berlin: VCD 
– Verkehrsclub Deutschland, https://www.vcd.org/fileadmin/
user_upload/Redaktion/Themen/Bundesmobilitaetsgesetz/
Hermes_Kramer_Weiss_Gesetzentwurf_BuMoG_final_nach_letzter_
AEnderung.pdf.
Hester, Helen/Srnicek, Nick (2023): After work. A 
History of the Home and the Fight for Free Time, 
London, New York: Verso.
Hild, Judith/Kramer, Anica (2022): Should I stay or 
should I go? Frauen arbeiten nach einem MINT-
Studium seltener in einem MINT-Beruf als Männer, 
https://www.iab-forum.de/should-i-stay-or-should-i-go-frauen-
arbeiten-nach-einem-mint-studium-seltener-in-einem-mint-
berufals-maenner/.
Hillermann, Tessa/Jawurek, Charlotte/Pfeifer, 
Friederike/Schneider, Luisa/Senders, Julian (2023): 
Gesucht: Straßenverkehrsrecht für die Zukunft, 
Verfassungsblog on Matters Constitutional, https://
verfassungsblog.de/gesucht-strasenverkehrsrecht-fur-die-zukunft/.
Hipp, Lena/Sauermann, Armin (2024): Aufteilung der 
mentalen Arbeit in Paarbeziehungen in Deutschland. 
Sozialbericht: Kapitel 4.3.2, https://www.bpb.de/kurz-knapp/
zahlen-und-fakten/sozialbericht-2024/553163/aufteilung-
dermentalen-arbeit-in-paarbeziehungen-in-deutschland/.
Hochschild, Arlie Russell/Machung, Anne (1989): The 
Second Shift. Working Families and the Revolution at 
Home. Unter Mitarbeit von Anne Machung, New York: 
Penguin Books.
Hofbauer, Johanna/Gerold, Stefanie/Klaus, Dominik/
Wukovitsch, Florian (2023): Erwerbsarbeit. In: Görg, 
Christoph/Madner, Verena/Muhar, Andreas/Novy, 
Andreas/Posch, Alfred/Steininger, Karl W./Aigner, 
Ernest (Hg.): APCC Special Report: Strukturen für ein 
klimafreundliches Leben. Berlin, Heidelberg: Springer 
Spektrum, S. 285–307.
Hoffmann, Viktoria (2022): Frauen in der Landwirtschaft: 
40% ohne Arbeitsvertrag, Land &amp; Forst, https://www.
landundforst.de/betrieb/frauen-landwirtschaft-40-
ohnearbeitsvertrag-567441.
Hofmeister, Sabine/Katz, Christine/Mölders, 
Tanja (Hg.) (2013): Geschlechterverhältnisse und 
Nachhaltigkeit. Die Kategorie Geschlecht in den 
Nachhaltigkeitswissenschaften, Opladen, Berlin, 
Toronto: Verlag Barbara Budrich.
Hofmeister, Sabine/Kühne, Olaf (Hg.) (2016): 
StadtLandschaften. Die neue Hybridität von Stadt und 
Land. SpringerLink Bücher, Wiesbaden: Springer VS.
Hofmeister, Sabine/Mölders, Tanja (2021): Für Natur 
sorgen? Dilemmata feministischer Positionierungen 
zwischen Sorge- und Herrschaftsverhältnissen. L’ 
AGENda Bd. 7, Opladen, Berlin, Toronto: Verlag Barbara 
Budrich.
Hohendanner, Christian/Janser, Markus/Lehmer, 
Florian (2025): Strukturwandel am Arbeitsmarkt 
durch die ökologische Transformation. Folgen für 
Geschlechterverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. 
Expertise für den Vierten Gleichstellungsbericht der 
Bundesregierung, Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
Hohendanner, Christian/Kohaut, Susanne (2024): 75 
Jahre Tarifvertragsgesetz: Sind Branchentarife und 
betriebliche Mitbestimmung ein Auslaufmodell?. 
IAB-Forum am 22.04.2024, https://www.iab-forum.de/75-
jahre-tarifvertragsgesetz-sind-branchentarife-und-
betrieblichemitbestimmung-ein-auslaufmodell.
Honneth, Axel (2011): Das Recht der Freiheit. Grundriß 
einer demokratischen Sittlichkeit, Berlin: Suhrkamp.
Horkheimer, Max/Adorno, Theodor W. (1944): Dialektik 
der Aufklärung. Philosophische Fragmente, New York: 
Social Studies Association.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 230 – 
Literaturverzeichnis
231
Horkheimer, Max/Adorno, Theodor W. (1969): Dialektik 
der Aufklärung. Philosophische Fragmente, Frankfurt 
am Main: S. Fischer Verlag.
Horn, Zoe Elena (2010): The Effects of the Global 
Economic Crisis on Women in the Informal Economy: 
Research Findings from WIEGO and the Inclusive Cities 
Partners. In: Gender &amp; Development 18 (2), S. 263–276.
House of Food Frankfurt (o. J.): Wie kommt eigentlich 
unser Essen in die Stadt?, https://house-of-food-ffm.de.
Hövermann, Andreas/Kohlrausch, Bettina/Voss, 
Dorothea (2021): Anti-Demokratische Einstellungen. 
Der Einfluss von Arbeit, Digitalisierung und 
Klimawandel. Forschungsförderung Policy Brief 007, 
Düsseldorf, https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_
id=HBS-008105.
Howard, Philip H. (2021): Concentration and Power in 
the Food System: Who Controls What We Eat?, London: 
Bloomsbury Publishing.
HSS – Hans Sauer Stiftung/BTU – Brandenburgische 
Technische Universität (Hg.) (2023): Roadmap to a 
Circular Society. Ein Co-Design-Projekt zur inhaltlichen 
und organisatorischen Weiterentwicklung der Circular 
Society, Berlin, München, https://www.hanssauerstiftung.de/
roadmap-to-a-circular-society/.
Hülsbergen, Kurt-Jürgen/Schmid, Harald/Chmelikova, 
Lucie/Rahmann, Gerold/Paulsen, Hans Marten/Köpke, 
Ulrich (2023): Umwelt- und Klimawirkungen des 
ökologischen Landbaus. Weihenstephaner Schriften 
Ökologischer Landbau und Pflanzenbausysteme 16, 
Berlin, https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn065968.pdf.
Hultman, Martin (2017): Natures of Masculinities. 
Conceptualising Industrial, Ecomodern and Ecological 
Masculinities. In: Buckingham, Susan/Le Masson, 
Virginie (Hg.): Understanding Climate Change Through 
Gender Relations. London, New York: Routledge Taylor 
&amp; Francis, S. 87–103.
Hultman, Martin/Pulé, Paul M. (2018): Ecological 
Masculinities. Theoretical Foundations and Practical 
Guidance. Routledge Studies in Gender and 
Environments, London, New York: Routledge Taylor &amp; 
Francis.
Hultmann, Martin (2023): „Das Konzept stößt einen 
echten Veränderungsprozess an“. Ökologische 
Männlichkeiten. Interview mit Martin Hultman. 
In: oekom (Hg.): Transformativ. Nur durch 
Geschlechtergerechtigkeit. politische ökologie 01 – 
2023 (172), S. 87–90.
Hummel, Diana/Jahn, Thomas/Kramm, Johanna/Stieß, 
Immanuel (2023): Gesellschaftliche Naturverhältnisse 
– Grundbegriff und Denkraum für die Gestaltung von 
sozial-ökologischen Transformationen. In: Sonnberger, 
Marco/Bleicher, Alena/Groß, Matthias (Hg.): Handbuch 
Umweltsoziologie. Wiesbaden: Springer Fachmedien 
Wiesbaden, S. 1–15.
Huning, Sandra (2014): Gender Planning als 
Dekonstruktion von Raum- und Geschlechter(an)
ordnungen. In: Altrock, Uwe/Huning, Sandra/Kuder, 
Thomas/Nuissl, Henning (Hg.): Zielgruppen in der 
räumlichen Planung. Konstruktionen, Strategien, Praxis. 
Reihe Planungsrundschau 21. Berlin: Verlag Uwe Altrock, 
S. 51–64.
Huning, Sandra/Müller, Hannah (2025 i. E.): Das 
Konzept Caring City – Potenziale für eine nachhaltige 
und soziale Stadtentwicklung. In: vhw-Schriftenreihe 
Berlin (i.E.), https://www.vhw.de/publikationen/vhw-
schriftenreihe.
Hutchins, Kate P./Borg, David N./Bach, Aaron J. E./
Bon, Joshua J./Minett, Geoffrey M./Stewart, Ian B. 
(2021): Female (Under) Representation in Exercise 
Thermoregulation Research. In: Sports Medicine – 
Open 7 (43), https://sportsmedicine-open.springeropen.com/
articles/10.1186/s40798-021-00334-6.
HVV – Hamburger Verkehrsverbund (Hg.) (2019): 
Mobilität weiter denken. Barrierefreie Wegeketten – 
Ideen für die Praxis, Hamburg, https://www.hvv.de/resource/
blob/24044/6d66567ef4b5502a9a7ed39a06d9bace/hvv_mfa_
mobilitaet-weiterdenken_barrierefreie_wegeketten.pdf.
HWK Berlin – Handwerkskammer Berlin (Hg.) (2022): 
Gute Ausbildung im Handwerk. Kompakter Begleiter für 
ausbildende Betriebe, https://www.hwk-berlin.de/artikel/gute-
ausbildung-im-handwerk-91,0,633.html.
HWK Region Stuttgart – Handwerkskammer Region 
Stuttgart (Hg.) (o. J.): Frauen im Handwerk: fähig.
furchtlos.female, https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/frauen-
im-handwerk-sie-wissen-was-sie-tun-67,0,2455.html.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 231 – 
Literaturverzeichnis
232
I.M.U. – Institut für Unternehmensführung und 
Mitbestimmung (Hg.) (2023): Vorteil Mitbestimmung. 
Eine Sammlung von guten Argumenten für eine starke 
Arbeitnehmerbeteiligung. Update: Februar 2023, https://
www.imu-boeckler.de/data/IMU_Vorteil-Mitbestimmung.pdf.
IG Metall (Hg.) (2017): Die Befragung. Arbeitszeit 
– sicher, gerecht und selbstbestimmt. Ergebnisse, 
Zahlen und Fakten zur Arbeitszeit. Ergebnisse, 
Zahlen und Fakten zur Arbeitszeit, https://www.igmetall.
de/download/20170529_2017_05_29_befragung_ansicht_
komp_489719b89f16daca573614475c6ecfb706a78c9f.pdf.
IGF – Intergovernmental Forum (2021): IGF Impact 
Stories. Growing Skills to Advance Gender Governance 
in Mining in 90 Countries, https://www.igfmining.org/
impactstory/gender-governance-in-mining/.
IISD – International Institute for Sustainable 
Development (Hg.) (2023): Women and the Mine of the 
Future. Global Report, London, https://www.iisd.org/system/
files/2023-04/women-mine-of-the-future-global-report.pdf.
ILO – International Labour Office (2017): Purchasing 
Practices and Working Conditions in Global Supply 
Chains: Global Survey Results. INWORK Issue Brief 
No.10, https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/­-ed_protect/­-
protrav/­-travail/documents/publication/wcms_556336.pdf.
ILO – International Labour Office (2024): Profits and 
Poverty: The Economics of Forced Labour. Second 
Edition, Genf, https://www.ilo.org/publications/major-
publications/profits-and-poverty-economics-forced-labour.
Ingold, Tim (2000): The Perception of the Environment. 
Essays on Livelihood, Dwelling and Skill, London, New 
York: Routledge.
Inhetveen, Heide/Schmitt, Mathilde/Spieker, 
Ira (2003): Pionierinnen des Ökologischen 
Landbaus. Herausforderungen für Geschichte und 
Wissenschaft. In: Freyer, Bernhard (Hg.): Beiträge zur 
7. Wissenschaftstagung zum ökologischen Landbau. 
Ökologischer Landbau der Zukunft. Universität für 
Bodenkultur Wien – Institut für ökologischen Landbau, 
S. 427–430.
Institut Arbeit und Qualifikation (2024): Ausgaben der 
BA für aktive Arbeitsförderung und für Arbeitslosengeld 
2005 - 2024. Hg. v., https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/
sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/
PDF-Dateien/abbIV64.pdf.
IPBES – Intergovernmental Science-Policy Platform 
on Biodiversity and Ecosystem Services (2019): Global 
Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem 
Services of the Intergovernmental Science-Policy 
Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. 
Brondizio, Eduardo; Diaz, Sandra; Settele, Josef; Ngo, 
Hien T (Hg.).  Bonn: IPBES secretariat, https://www.ipbes.
net/global-assessment.
IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change 
(2021–2023): Sechster IPCC-Sachstandsbericht – AR6, 
https://www.de-ipcc.de/250.php.
IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change 
(2023): Climate Change 2022 – Mitigation of Climate 
Change: Cambridge University Press, https://www.ipcc.ch/
report/ar6/wg2/downloads/report/IPCC_AR6_WGII_FullReport.pdf.
IPES-Food – International Panel of Experts on 
sustainable Food Systems (Hg.) (2023): Who’s Tipping 
the Scales? The Growing Influence of Corporations on 
the Governance of Food Systems, and how to Counter it, 
https://www.ipes-food.org/_img/upload/files/tippingthescales.pdf.
IRENA – International Renewable Energy Agency 
(2019a): Renewable Energy: A Gender Perspective, Abu 
Dhabi, https://www.irena.org/publications/2019/Jan/Renewable-
Energy-A-Gender-Perspective.
IRENA – International Renewable Energy Agency 
(2019b): Gender Equality for an Inclusive Energy 
Transition, https://www.irena.org/news/articles/2019/Jan/
Gender-equality-for-an-inclusive-energy-transition.
IRENA – International Renewable Energy Agency 
(2020): Wind Energy: A Gender Perspective, Abu Dhabi.
ISOE – Institut für sozial-ökologische Forschung 
(Hg.) (2024): Planetare Gesundheit und nachhaltige 
Ernährung in Kommunen. Ein Orientierungsrahmen für 
die kommunale Ernährungswende. ISOE Policy Brief 10, 
https://www.isoe.de/fileadmin/Edit/PDF/Publ/2024/isoe-policy-
brief-10-2024.pdf.
Jackson, Tim (2017): Prosperity Without Growth. 
Foundations for the Economy of Tomorrow, Second 
edition, London, New York: Routledge.
Jaeger-Erben, Melanie/Hielscher, Sabine (2022): Repair 
is Care — sich kümmern um Dinge und Menschen. 
In: Jaeger-Erben, Melanie/Hielscher, Sabine (Hg.): 
Verhältnisse reparieren. Urban Studies. Bielefeld: 
transcript Verlag, S. 99–112.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 232 – 
Literaturverzeichnis
233
Jaeger-Erben, Melanie/Hielscher, Sabine (2023): 
Verhältnisse reparieren. Wie Reparieren und 
Selbermachen die Beziehung zur Welt verändern, 
Bielefeld: transcript.
Jaeger-Erben, Melanie/Hofmann, Florian (2019): 
Kreislaufwirtschaft – Ein Ausweg aus der
sozialökologischen Krise?. Schriftenreihe Nachhaltigkeit 5, 
Wiesbaden: Hessische Landeszentrale für Politische 
Bildung.
Jaeger-Erben, Melanie/Jensen, Charlotte/Hofmann, 
Florian/Zwiers, Jakob (2021): There is no Sustainable 
Circular Economy Without a Circular Society. In: 
Resources, Conservation and Recycling 168, There is 
no Sustainable Circular Economy Without a Circular 
Society.
Jaeger-Erben, Melanie/Meißner, Magdalena/Hielscher, 
Sabine/Vonnahme, Marco (2019): Herausforderung 
soziale Teilhabe. Repair-Cafés als Orte inklusiver 
nachhaltiger Entwicklung? In: Soziologie und 
Nachhaltigkeit 5 (1), S. 44–65.
Jahn, Thomas/Wehling, Peter (1998): Gesellschaftliche 
Naturverhältnisse — Konturen eines theoretischen 
Konzepts. In: Brand, Karl-Werner (Hg.): Soziologie und 
Natur. Theoretische Perspektiven. Opladen: Leske + 
Budrich, S. 75–93.
Janson, Debora/Kaiser, Theresa/Kind, Christian/
Hannemann, Laura/Nickl, Johanna/Grewe, Henny 
Annette (2023): Analyse von Hitzeaktionsplänen 
und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an 
Hitzeextreme in Deutschland. Abschlussbericht. Umwelt 
&amp; Gesundheit 03/2023, https://www.umweltbundesamt.
de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/hap-de_
endbericht_bf_230321_lb.pdf.
Jeanrenaud, Yves (2020): MINT. Warum nicht? Zur 
Unterrepräsentation von Frauen in MINT, speziell IKT, 
deren Ursachen, Wirksamkeit bestehender Maßnahmen 
und Handlungsempfehlungen. Expertise für den Dritten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, https://www.
dritter-gleichstellungsbericht.de/kontext/controllers/document.
php/122.2/9/0379a9.pdf.
Jirjahn, Uwe/Mohrenweiser, Jens (2019): Works 
Councils and Organizational Gender Policies in 
Germany. Research Papers in Economics, https://ideas.
repec.org/p/trr/wpaper/201909.html.
Jirmann, Julia (2022): Steuerprivilegien bei 
Erbschaften und Schenkungen. Auswirkungen auf die 
Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland. Für eine 
gerechte Zukunft, Bonn: FES – Friedrich-Ebert-Stiftung, 
https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/
uploads/2022/11/FES-FGZ__NetzwerkSteuergerechtigkeit__RZ-
Web__22-11-29.pdf.
Jirmann, Julia/Trautvetter, Christoph (2024a): Jahrbuch 
Steuergerechtigkeit 2024. Prioritäten setzen in 
Zeiten großer Herausforderungen. Ein Vorschlag 
für ein zukunftsfähiges Steuersystem. Scheinwerfer: 
Immobilienmilliardäre und Übergewinne, Berlin: 
Netzwerk Steuergerechtigkeit, https://www.netzwerk-
steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/03/JB2024_
Online_240307.pdf.
Jirmann, Julia/Trautvetter, Christoph (2024b): 
Milliardär_innen gerecht besteuern. Eine deutsche 
Perspektive auf den brasilianischen G20-Vorschlag zu 
einer global koordinierten Steuer für Hochvermögende. 
Studie, Bonn: FES – Friedrich-Ebert-Stiftung, https://
library.fes.de/pdf-files/international/21426.pdf.
Jochmann-Döll, Andrea/Klenner, Christina/Scheele, 
Alexandra (2022): Entgeltgleichheit im digitalen 
Wandel? Eine explorative Studie zu betrieblichen 
Prüfungen der Entgeltgleichheit von Frauen und 
Männern. Working Paper Forschungsförderung 244, 
Düsseldorf: HBS – Hans-Böckler-Stiftung, https://www.
boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008285.
Jochum, Georg/Barth, Thomas/Brandl, Sebastian/
Tomažič, Ana Cárdenas/Hofmeister, Sabine/
Littig, Beate/Matuschek, Ingo/Ulrich, Stephan/
Warsewa, Günter (2020): Nachhaltige Arbeit. 
Eine Forschungsagenda zur sozial-ökologischen 
Transformation der Arbeitsgesellschaft. In: Arbeit 29  
(3-4), S. 219–233.
Jochum-Müller, Gernot (2022): Mit Zeitpolster 
zurück in die Zukunft der Betreuung und Pflege? 
Ein Werkstattbericht. In: Knobloch, Ulrike/Theobald, 
Hildegard/Dengler, Corinna/Kleinert, Ann-Christin/
Gnadt, Christopher/Lehner, Heidi (Hg.): Caring Societies – 
Sorgende Gesellschaften. Neue Abhängigkeiten oder 
mehr Gerechtigkeit?. Arbeitsgesellschaft im Wandel. 
Weinheim, Basel: Beltz Juventa, S. 257–263.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 233 – 
Literaturverzeichnis
234
Jorck, Gerrit von/Gerold, Stefanie/Geiger, Sonja/
Schrader, Ulf (2019): Zeitwohlstand. Arbeitspapier zur 
Definition von Zeitwohlstand im Forschungsprojekt 
ReZeitKon. Unter Mitarbeit von Kerstin Cuhls, Lorenz 
Erdmann, Daniel Fischer, Pascal Frank und Claire 
Grauer, https://www.rezeitkon.de/wordpress/wp-content/
uploads/2019/11/Jorck_etal_2019_ReZeitKon_Zeitwohlstand_
Arbeitspapier.pdf.
Jurczyk, Karin/Mückenberger, Ulrich (Hg.) (2020): 
Abschlussbericht: „Selbstbestimmte Optionszeiten 
im Erwerbsverlauf“. Forschungsprojekt im 
Rahmen des „Fördernetzwerks Interdisziplinäre 
Sozialpolitikforschung“ (FIS), München: fis-netzwerk, 
https://www.fis-netzwerk.de/fileadmin/fis-netwerk/Optionszeiten_
Abschlussbericht_DJIBroschuere_Endg.pdf.
Kaestner, Kathrin/Kruse, Lisa/Schwarz, Antonia/
Sommer, Stephan: Der CO
2
-Preis in Deutschland. 
Möglichkeiten der Rückverteilung und 
Verteilungswirkungen. RWI-Materialien 158, Essen: 
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, https://
www.rwi-essen.de/fileadmin/user_upload/RWI/Publikationen/
RWI_Materialien/MA_158_D.pdf.
Kaijser, Anna/Kronsell, Annica (2014): Climate Change 
through the Lens of Intersectionality. In: Environmental 
Politics 23 (3), S. 417–433.
Kalkuhl, Matthias/Kellner, Maximilian/Roolfs, 
Christina et al. (2023a): Optionen zur Verwendung 
der Einnahmen aus der CO
2
-Bepreisung. Steuer-und 
fiskalpolitische Aspekte der Energiewende, Potsdam: 
Kopernikus Projekte Ariadne, https://www.kopernikus-
projekte.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/
F7E055A6F1A226B0E0537E695E86E851/live/document/Ariadne-
Kurzdossier_Rueckerstattungsoptionen_Maerz2023.pdf.
Kampman, Bettina/Blommerde, Jaco/Afman, Maarten 
(2016): The Potential of Energy Citizens in the European 
Union, Delft: CE Delft – Committed to the Environment, 
https://friendsoftheearth.eu/wp-content/uploads/2016/09/ce-
delft-the-potential-of-energy-citizens-eu.pdf.
Kanwal, Maria/Burki, Umar/Ali, Raza/Dahlstrom, Robert 
(2021): Systematic Review of Gender Differences and 
Similarities in Online Consumers’ Shopping Behavior. 
In: Journal of Consumer Marketing 39 (1), S. 29–43.
Kapeller, Jakob/Hornykewycz, Anna/Weber, Jan 
David/Cserjan, Lukas (2024): Dekarbonisierung des 
Gebäudesektors als Teil einer sozial-ökologischen 
Transformation. Ein Gestaltungsvorschlag. ifso expertise 
25, IfSO – Institut für Sozioökonomie, https://www.uni-due.
de/imperia/md/content/soziooekonomie/ifsoexp25_khwc2024_
dekarbonisierung_gebaeudesektor_v2.pdf.
Kapeller, Jakob/Leitch, Stuart/Wildauer, Rafael (2023): 
Can a European Wealth Tax Close the Green Investment 
Gap? In: Ecological Economics 206.
Karakislak, Irmak/Sadat-Razavi, Pantea/Schweizer-
Ries, Petra (2023): A Cooperative of their own: Gender 
Implications on Renewable Energy Cooperatives in 
Germany. In: Energy Research &amp; Social Science 96, 
S. 102947.
Karl, Timo/Bode, Madeline (2022): Mehr Frauenpower 
für die Energiewende. Frauen in der Bürgerenergie, 
Gsänger, Stefan/WWEA – World Wind Energy 
Association/LEE NRWLandesverband Erneuerbare 
Energien Nordrhein-Westfalen/Japan Community Power 
Association, https://wwindea.org/wp-content/uploads/2022/10/
Frauen_in_der_Bu%CC%88rgerenergie_2210.pdf.
Karuga, Robinson/Kabaria, Caroline/Chumo, Ivy et al. 
(2023): Voices and Challenges of Marginalized and 
Vulnerable Groups in Urban Informal Settlements in 
Nairobi, Kenya: Building on a Spectrum of
Communitybased Participatory Research Approaches. In: Frontiers 
in Public Health 11.
Kemen, Juliane/Schäffer-Gemein, Silvia/Grünewald, 
Johanna/Kistemann, Thomas (2021): Heat Perception 
and Coping Strategies: A Structured Interview-Based 
Study of Elderly People in Cologne, Germany. In: 
International Journal of Environmental Research and 
Public Health 18 (14).
Kempe, Michael (2011): Geschlechtsspezifische 
Unterschiede beim Online-Shopping. In: Wagner, Udo/
Wiedmann, Klaus-Peter/Oelsnitz, Dietrich von der (Hg.): 
Das Internet der Zukunft. Bewährte Erfolgstreiber und 
neue Chancen. SpringerLink Bücher. Wiesbaden: Gabler, 
S. 285–306.
Kenkmann, Tanja/Cludius, Johanna/Hünecke, Katja 
et al. (2024): Soziale Aspekte von Umweltpolitik im 
Bedürfnisfeld Wohnen. Status quo: Gesellschaftliche 
Trends und bestehendes Instrumentarium. Teilbericht. 
Texte 44/2024, Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, 
https://foes.de/publikationen/2024/2024-03_UBA_soziale_aspekte_
Umweltpolitik.pdf.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 234 – 
Literaturverzeichnis
235
Kenkmann, Tanja/Kreye, Konstantin/Schumacher, Katja/
Unger, Nelly (2025): Geschlechtergerechte Gestaltung 
von Energiewende und Klimaschutz im Bereich 
Wohnen und Mobilität. Expertise für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
Khoury, Stéfanie/Whyte, David (2017): Corporate Human 
Rights Violations. Global Prospects for Legal Action, 
First published RIPE series in global political economy, 
New York, London: Routledge Taylor &amp; Francis Group.
King, Richard/Sweetman, Caroline (2010): Gender 
Perspectives on the Global Economic Crisis. Oxfam 
International Discussion Paper, Oxfam International, 
https://oi-files-d8-prod.s3.eu-west-2.amazonaws.com/s3fs-public/
file_attachments/gender-perspectives-global-economic-crisis-
feb10_8.pdf.
Kirchner, Claudia (2023): Frauen an den Profi-Herd?! 
In: blgastro, 04.03.2023, https://blgastro.de/gvmanager/
frauentag/.
Klammer, Ute/Klenner, Christina/Lillemeier, Sarah/
Heilmann, Tom (2022): „Evaluative Diskriminierung“: 
Arbeitsbewertung als blinder Fleck in der Analyse des 
Gender Pay Gaps. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie 
und Sozialpsychologie 74 (2), S. 233–258.
Klatzer, Elisabeth/Rinaldi, Azzurra (2020): 
„#nextGenerationEU“ Leaves Women Behind. Gender 
Impact Assessment of the European Commission 
Proposals for the EU Recovery Plan, The Greens/EFA 
Group in the European Parliament, https://alexandrageese.
eu/wp-content/uploads/2020/07/Gender-Impact-Assessment-
NextGenerationEU_Klatzer_Rinaldi_2020.pdf.
Klauber, Hannah/Koch, Nicolas (2021): Individuelle 
und regionale Risikofaktoren für hitzebedingte 
Hospitalisierungen der über 65-Jährigen in 
Deutschland. In: Günster, Christian/Klauber, Jürgen/
Robra, Bernt-Peter/Schmuker, Caroline/Schneider, 
Alexandra (Hg.): Versorgungs-Report. Klima und 
Gesundheit. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche 
Verlagsgesellschaft, S. 63–78.
Klein, Ansgar/Schwalb, Lilian/Ruhbaum, Charlotte/
Fricke, Caroline/Grotewold, Lars (2020): Klimaschutz 
als Gestaltungsaufgabe für die Zivilgesellschaft. In: 
Forschungsjournal Soziale Bewegungen 33 (1), S. 67–90.
Kleinhückelkotten, Silke/Neitzke, Hans-Peter/
Moser, Stephanie (2016): Repräsentative Erhebung 
von Pro-Kopf- Verbräuchen natürlicher Ressourcen 
in Deutschland (nach Bevölkerungsgruppen). Texte 
39/2016, Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, 
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/
publikationen/texte_39_2016_repraesentative_erhebung_von_pro-
kopf-verbraeuchen_natuerlicher_ressourcen_korr.pdf.
Klenert, David/Funke, Franziska/Cai, Mattia (2023): 
Meat Taxes in Europe can be Designed to Avoid 
Overburdening Low-Income Consumers. In: Nature 
Food 4 (10), S. 894–901.
Klenk, Tanja (2022): Digitalisierung im Bereich sozialer 
Dienstleistungen – eine Literaturstudie, Duisburg: 
DIFIS – Deutsches Institut für Interdisziplinäre 
Sozialpolitikforschung, https://difis.org/f/0570c5be7a.pdf.
Klima-Allianz Deutschland e. V./Diakonie Deutschland/
Nationale Armutskonferenz (Hg.) (2024): Klimakrise 
und Armut gemeinsam bekämpfen. Für eine 
gerechte und lebenswerte Zukunft, Berlin, https://www.
nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2024/06/
KlimanakForderungspapier.pdf.
KliMeG – Kompetenzzentrum für klimaresiliente 
Medizin und Gesundheitseinrichtungen (2024): 
Handlungsfelder, https://klimeg.de/handlungsfelder/.
Klingen, Jacqueline/Ersoy, Sibel Raquel/Leuthold, 
Alexander/Schojan, Fabio/Terrapon-Pfaff, Julia/
Wehnert, Timon (2024): Politische Instrumente 
zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit von 
Wasserstoffimporten. Eine Kurzstudie im Auftrag 
von Brot für die Welt und der Heinrich-Böll-Stiftung, 
Wuppertal: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, 
Energie, https://www.klima-allianz.de/fileadmin/user_
upload/2024/Kurzstudie_Nachhaltige_Wasserstoffimporte_Brot_
fuer_die_Welt_18.03.2024.pdf.
Klinski, Stefan (2023): Verfassungsrechtliche 
und grundsätzliche Aspekte einer Reform des 
Straßenverkehrsrechts. Texte 66/2023, Dessau-
Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, https://www.
umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11740/
publikationen/2023-05-09_texte_66-2023_verfassungsrechtliche_
aspekte_strassenverkehrsrecht_0.pdf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 235 – 
Literaturverzeichnis
236
Knobloch, Ulrike/Theobald, Hildegard/Dengler, Corinna/
Kleinert, Ann-Christin/Gnadt, Christopher/Lehner, 
Heidi (Hg.) (2022): Caring Societies – Sorgende 
Gesellschaften. Neue Abhängigkeiten oder mehr 
Gerechtigkeit?. Arbeitsgesellschaft im Wandel, 
Weinheim, Basel: Beltz Juventa.
Kolárová, Marta (2006): Gender and Globalisation: 
Labour Changes in the Global Economy. In: 
Sociologický časopis/Czech Sociological Review 42 (6), 
S. 1241–1257.
Kollmuss, Anja/Agyeman, Julian (2002): Mind the 
Gap: Why do people act environmentally and what 
are the barriers to pro-environmental behavior? In: 
Environmental Education Research 8 (3), S. 239–260.
Kooperationsverbund Gesundheitliche 
Chancengleichheit (2023): Einsamkeit. Themenblatt 
1/2023, https://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/
fileadmin/user_upload/pdf/Newsletter/Themenblatt_1-2023-
Einsamkeit_bf.pdf.
Kopfmüller, Jürgen/Brandl, Volker/Jörissen, Juliane 
et al. (2001): Nachhaltige Entwicklung integrativ 
betrachtet. Konstitutive Elemente, Regeln, Indikatoren. 
Global zukunftsfähige Entwicklung – Perspektiven für 
Deutschland 1, Berlin: edition sigma.
Köppl, Angela/Schleicher, Stefan/Schratzenstaller, 
Margit (2023): Klima- und umweltrelevante öffentliche 
Ausgaben in Österreich. WIFO Working Papers 
655/2023, https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/
upload-7181/wp_2023_655_.pdf.
Korhonen, Jouni/Honkasalo, Antero/Seppälä, Jyri 
(2018): Circular Economy: The Concept and its 
Limitations. In: Ecological Economics 143, S. 37–46.
Kramer, Ricarda (2021): „Wenn es unbedingt 
Fleisch sein muss …“ – Fleischkonsum in deutschen 
Frauenzeitschriften. In: Österreichische Zeitschrift für 
Soziologie 46 (2), S. 147–165.
Kraus, Ute/Jacke, Katharina/Dandolo, Lisa et al. 
(2023): Operationalization of a Multidimensional Sex/
Gender Concept for Quantitative Environmental Health 
Research and Implementation in the KORA Study: 
Results of the Collaborative Research Project INGER. 
In: Frontiers in Public Health 11, S. 1128918, https://doi.
org/10.3389/fpubh.2023.1128918.
Krause, Florentin/Bossel, Hartmut/Müller-Reissmann, 
Karl-Friedrich (1980): Energie-Wende. Wachstum 
und Wohlstand ohne Erdöl und Uran. Ein Alternativ-
Bericht des Öko-Instituts Freiburg, Frankfurt am Main: 
S. Fischer.
Kuhl, Mara (2010): Wem werden Konjunkturprogramme 
gerecht? Eine budgetorientierte Gender-Analyse der 
Konjunkturpakete I und II. Expertise im Auftrag des 
Arbeitsbereiches Frauen- und Geschlechterforschung 
der Friedrich-Ebert-Stiftung. Wiso-Diskurs, Bonn, https://
library.fes.de/pdf-files/wiso/07230.pdf.
Kuhl, Mara (2020): Von Belgien, Schweden und Spanien 
lernen! Impulse für die institutionelle Verankerung von 
Gleichstellung durch Gleichstellungsinstitute, Berlin: 
Friedrich-Ebert-Stiftung, http://library.fes.de/pdf-files/
dialog/16229.pdf.
Kuhl, Mara/Frey, Regina (2019): Geschlechtergerechter 
Bundeshaushalt. Am Beispiel von Arbeitsmarkt- 
und Sportförderung, Deutscher Frauenrat, https://
www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2020/05/Gutachten-
Geschlechtergerechter-Bundeshaushalt.pdf.
Kurz-Scherf, Ingrid (2005): „Arbeit neu denken, 
erforschen, gestalten“ – ein feministisches Projekt. 
In: Kurz-Scherf, Ingrid/Correll, Lena/Janczyk, Stefanie 
(Hg.): In Arbeit: Zukunft. Die Zukunft der Arbeit 
und der Arbeitsforschung liegt in ihrem Wandel. 
Arbeit – Demokratie – Geschlecht Band 4. Münster: 
Westfälisches Dampfboot, S. 15–37.
Kutzner, Edelgard/Ulland, Ninja (2023): „Der 
Kunde soll mit einem Lächeln hier rausgehen.“. 
Erwartungen an Beschäftigte im Baumarkt aus einer 
Geschlechterperspektive. In: Villa, Paula-Irene (Hg.): 
Polarisierte Welten. Verhandlungen des 41. Kongresses 
der Deutschen Gesellschaft für Soziologie 2022. 
Band 41, https://publikationen.soziologie.de/index.php/
kongressband_2022/article/view/1662/1818. 
Lahey, Kathleen A. (2018): Gender Taxation and 
Equality in Developing Countries. Issues and Policy 
Recommendations. Discussion Paper, UN Women, 
https://gender-financing.unwomen.org/en/resources/g/e/n/
gender-and-taxation-discussion-paper.
Lamker, Christian (o. J.): Post-Growth Planning, https://
www.postgrowthplanning.com/.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 236 – 
Literaturverzeichnis
237
Lamker, Christian/Schulze Dieckhoff, Viola (2020): 
Neue Rollen kollektiver wachstumsunabhängiger 
Raumorganisation. In: Lange, Bastian/Hülz, 
Martina/Schmid, Benedikt/Schulz, Christian (Hg.): 
Postwachstumsgeographien. Bielefeld: transcript, 
S. 369–386.
Land Brandenburg (2024): Fachkräfteanwerbung für 
Brandenburg, https://mwae.brandenburg.de/media/bb1.a.3814.
de/Konzept_Fachkraefteanwerbung_Brandenburg_06-08-2024.pdf.
Landtag Nordrhein-Westfalen (2024): NRW braucht 
einen Aktionsplan für die geschlechtergerechte 
Klimagesundheit. Antrag der Fraktion SPD vom 
16.4.2024. Drucksache 18/8894, https://www.landtag.nrw.de/
portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-8894.pdf.
Lange, Steffen/Santarius, Tilman (2018): Smarte grüne 
Welt? Digitalisierung zwischen Überwachung, Konsum 
und Nachhaltigkeit, München: oekom.
Lange, Steffen/Santarius, Tilman (2020): Smart Green 
World? Making Digitalization Work for Sustainability. 
Routledge studies in sustainability, London: Routledge.
Langen, Nina (o. J.): Dialogforum private Haushalte 2.0 
– Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, https://
www.tu.berlin/b-nerle/forschung/projekte/dialogforum-
privatehaushalte-20.
Latif, Mojib (2024): Klimahandel. Wie unsere Zukunft 
verkauft wird, Sonderausgabe für die Zentralen für 
politische Bildung, Freiburg im Breisgau: Verlag Herder.
Leal Filho, Walter/Azul, Anabela Marisa/Brandli, 
Luciana/Özuyar, Pinar Gökcin/Wall, Tony (Hg.) (2021): 
No Poverty. Encyclopedia of the UN Sustainable 
Development Goals, Cham: Springer International 
Publishing; Imprint Springer.
Lechevalier, Arnaud (2019): Dynamics of Gendered 
Employment Regimes in France and Germany Over 
the Last Two Decades. In: Berrebi-Hoffmann, Isabelle/
Giraud, Olivier/Renard, Léa/Wobbe, Theresa (Hg.): 
Categories in Context. Gender and Work in France and 
Germany. 1900 – Present. New York: Berghahn Books, 
S. 155–195.
Leggewie, Claus (2015): Wie tot ist die „Charta von 
Athen“? Zur Unöffentlichkeit unserer Städte. In: 
Informationen zur Raumentwicklung 4, S. 361–368.
Lehrer, Lena/Hellmann, Lennart/Temme, Hellen 
et al. (2023): Kommunikation zu Klimawandel 
und Gesundheit für spezifische Zielgruppen. In: 
Journal of Health Monitoring 8 (S6), https://edoc.rki.
de/bitstream/handle/176904/11395/JHealthMonit_2023_S6_
Kommunikation_Sachstandsbericht_Klimawandel_Gesundheit.
pdf?sequence=1&amp;isAllowed=y.
Lehweß-Litzmann, René/Krebs, Bennet/Sonnenburg, 
Anja/Thobe, Ines (2024): Personenbezogene, 
gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen: 
Begriffsklärung und Eingrenzung. In: Lehweß-Litzmann, 
René (Hg.): Fachkräfte für die Daseinsvorsorge. 
Heute hier, morgen weg? Baden-Baden: Nomos 
Verlagsgesellschaft, S. 17–58.
Leitner, Michaela/Littig, Beate (2015): Doing 
sustainability in a Viennese Cohousing project. In: 
‚Beyond‘ Transition? Understanding and Achieving 
Sustainable Consumption through Social Innovation. 
Proceedings of the SCORAI Europe Workshop, 
17.11.2015. Wien, S. 83–91.
Lesch, Harald/Geißler, Karlheinz A./Geißler, Jonas 
(2023): Alles eine Frage der Zeit: Warum die „Zeit ist 
Geld“-Logik Mensch und Natur teuer zu stehen kommt, 
1. Auflage, München: Penguin Verlag.
Lettenmeier, Michael/Liedtke, Christa/Rohn, Holger 
(2014): Eight Tons of Material Footprint – Suggestion 
for a Resource Cap for Household Consumption in 
Finland. In: Resources 3 (3), S. 488–515.
Lewalter, Sandra (2015): Geschlechtergleichstellung 
bei Privatisierungen. Anforderungen und 
Handlungsoptionen aus rechtlicher Sicht. HWR 
Berlin Forschung 60-61, Baden-Baden: Nomos 
Verlagsgesellschaft.
LHB – Landeshauptstadt Berlin (2024): Bericht zum 
Gesamtkonzept „Gender-Budgeting-Controlling“. 
Pressemitteilung, 15.10.2024, https://www.berlin.de/rbmskzl/
aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1494153.php.
LHH – Landeshauptstadt Hamburg (2023): Bericht 
über die gleichstellungswirksamen Haushaltsplanziele 
und -Kennzahlen 2023. Drucksache 22/14250, 
Hamburg, https://www.hamburg.de/resource/blob/624042/
d2549c5076742fcd58d8f5b8199f3dd4/bericht-ueber-
diegleichstellungwirksamen-haushaltsplanziele-und-kennzahlen-
2023-data.pdf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 237 – 
Literaturverzeichnis
238
LHH – Landeshauptstadt Hamburg (2024a): Gender 
Budgeting – auf dem Weg zur Gleichstellungswirksamen 
Haushaltssteuerung (GWHS) in Hamburg, https://www.
hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-
fuerwissenschaft-forschung-gleichstellung-und-bezirke/
unserethemen/gleichstellung/gender-budgeting-195132.
LHH – Landeshauptstadt Hamburg (2024b): 
Haushaltsmodernisierung. Abteilung 22, https://www.
hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/
einrichtungen/haushaltsmodernisierung-203320.
LHM – Landeshauptstadt München (2024): Wie 
funktioniert Gender Budgeting? Material zum Film, 
https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:c5ae22f8-9276-4344-82da-
7a6fa3f202cc/Web_Faltblatt_4-Genderbudgeting.pdf.
LIGA – Gesundheitszentrum Gröpelingen (2021): 
Unser Gesundheitskonzept für Gröpelingen. Lokales 
Integriertes Gesundheitszentrum für Alle, https://liga-
groepelingen.de/wp-content/uploads/2021/08/GTW001-Handout_
Konzept_10_Einseitig_August_2021.pdf.
Lillemeier, Sarah (2016): Der „Comparable Worth“-
Index als Instrument zur Analyse des Gender Pay Gap: 
Arbeitsanforderungen und Belastungen in Frauen- 
und Männerberufen. WSI Working Paper 205, WSI 
– Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut, 
https://www.econstor.eu/bitstream/10419/147524/1/871492393.pdf.
Littig, Beate (2002): The Case for Gender-Sensitive 
Socio-ecological Research. In: Work, Employment and 
Society 16 (1), S. 111–132.
Littig, Beate (2014): Feminist Perspectives on 
Environment and Society. Feminist Perspectives, 
London, New York: Routledge, https://ebookcentral.proquest.
com/lib/kxp/detail.action?docID=1733930.
Littig, Beate (2016): Lebensführung revisited. Zur 
Aktualisierung eines Konzepts im Kontext der 
sozial-ökologischen Transformationsforschung. IHS 
Sociological Series Working Paper 116, Wien: IHS 
– Institut für Höhere Studien, https://irihs.ihs.ac.at/id/
eprint/4114/1/rs116.pdf.
Littig, Beate (2023): Die sozial-ökologischen Zukünfte 
der Arbeitsgesellschaft. Eine geschlechterpolitische 
Bestandsaufnahme. In: Die Armutskonferenz (Hg.): 
Es brennt. Armut bekämpfen, Klima retten. 1. Auflage. 
Norderstedt: BoD – Books on Demand, S. 61–72.
Local Energy Consulting (2020): Akzeptanz und lokale 
Teilhabe in der Energiewende. Handlungsempfehlungen 
für eine umfassende Akzeptanzpolitik. Impuls im 
Auftrag von Agora Energiewende, Berlin, https://www.
agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2020/2020_07_EE-
Akzeptanz/182_A-EW_Akzeptanz-Energiewende_WEB.pdf.
López, Nancy/Gadsden, Vivian L. (2016): Health 
Inequities Social Determinants and Intersectionality. 
Discussion Paper, https://nam.edu/wp-content/
uploads/2016/12/Health-Inequities-Social-Determinants-and-
Intersectionality.pdf.
Löschel, Andreas/Grimm, Veronika/Matthes, Felix/
Weidlich, Anke (2024): Monitoringbericht 2024, Berlin, 
Bochum, Freiburg, Nürnberg: Expertenkommission 
zum Energiewende-Monitoring, https://www.bmwk.de/
Redaktion/DE/Publikationen/Energie/monitoringbericht-
expertenkommission-zum-energiewende-monitoring.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=6.
Lübker, Malte/Schulten, Thorsten (2024): Tarifbindung 
in den Bundesländern. Entwicklungslinien und 
Auswirkungen auf die Beschäftigten. Analysen 
zur Tarifpolitik 103, WSI – Wirtschafts- und 
Sozialwissenschaftliches Institut, https://www.wsi.de/de/
faust-detail.htm?sync_id=HBS-008850.
Lukas, Melanie/Scheiper, Marie-Louise/Ansorge, 
Jannick/Rohn, Holger/Liedtke, Christa/Teitscheid, Petra 
(2014): Der Nutritional Footprint – Ein Instrument zur 
Bewertung von Gesundheits- und Umweltwirkungen der 
Ernährung. In: Ernährungs-Umschau 61 (11), S. 164–170, 
https://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/5680/
file/5680_Lukas.pdf.
Lundström, Markus (2023): Political Imaginations of 
Community Kitchens in Sweden. In: Critical Sociology 
49 (2), S. 305–318.
MacDonald, Keir (2021): COVID-19, Global Value 
Chains, and the Impact on Gender: Evidence from the 
Garment and Electronics Sectors in Asia. K4D Emerging 
Issues Report, https://cieg.unam.mx/covid-genero/pdf/
recomendaciones/covid19-global-value-chains-and-the-impact-
on-gender.pdf.
Mann, Samuel/McKay, Tara/Gonzales, Gilbert (2024): 
Climate Change-Related Disasters &amp; the Health of 
LGBTQ+ Populations. In: The Journal of Climate 
Change and Health 18, https://www.sciencedirect.com/
science/article/pii/S2667278224000075.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 238 – 
Literaturverzeichnis
239
Marchigiani, Elena (2022): Healthy and Caring Cities. 
Accessibility for All and the Role of Urban Spaces in 
Re-Activating Capabilities. In: Gabauer, Angelika/
Knierbein, Sabine/Cohen, Nir/Lebuhn, Henrik/Trogal, 
Kim/Viderman, Tihomir/Haas, Tigran (Hg.): Care and 
the City. Encounters with Urban Studies. New York: 
Routledge, S. 75–87.
Marckmann, Georg (2021): Ökonomisierung im 
Gesundheitswesen als organisationsethische 
Herausforderung. In: Ethik in der Medizin 33 (2),  
S. 189–201.
Marckmann, Bella/Gram-hanssen, Kirsten/Christensen, 
Toke Haunstrup (2012): Sustainable Living and Co-
Housing: Evidence from a Case Study of Eco-Villages. 
In: Built Eviron 38 (3), S. 413–429.
Markwardt, Gunther/Rettig, Julia/Schnellenbach, 
Jan/Titze, Mirko/Zundel, Stefan (2023): Im Osten 
was Neues? Strukturwandel in der Lausitz – eine 
Zwischenbilanz. Statusbericht. Studie im Auftrag der 
Staatskanzlei des Landes Brandenburg, https://www-
docs.b-tu.de/fg-energie-umweltoekonomik/public/BeForSt/
BeForSt%20Statusbericht%20I%202023.pdf.
Martin, Rex (2022): Energy Housekeeping: Intersections 
of Gender, Domestic Labour and Technologies. In: 
Buildings &amp; Cities 3 (1), S. 554–569.
Martinez, Lenny (2015): Towards a Sustainable Public 
Food Service in Copenhagen using the Lever of 
Education and Training, https://www.citego.org/bdf_fiche-
document-1327_en.html.
Maschke, Judith (2022): Folgen der eigenen Erzeugung 
und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen 
für den privaten Energiekonsum. artec-paper Nr. 230, 
Bremen: Universität Bremen; artec Forschungszentrum 
Nachhaltigkeit, https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_
upload/sites/artec/Publikationen/artec_Paper/230__paper.pdf.
Matthies-Wiesler, Franziska/Nidens, Nathalie/
Karrasch, Stefan/Schneider, A. (2023): Auswirkungen 
von hohen Außentemperaturen und Hitzewellen auf 
Lungenerkrankungen. In: Zeitschrift für Pneumologie 20 
(3), S. 133–143, https://doi.org/10.1007/s10405-023-00500-5.
Mau, Steffen (2020): Lütten Klein. Leben in der 
ostdeutschen Transformationsgesellschaft, Berlin: 
Suhrkamp.
Mau, Steffen/Lux, Thomas/Westheuser, Linus 
(2023): Triggerpunkte. Konsens und Konflikt in der 
Gegenwartsgesellschaft, Berlin: Suhrkamp.
Mazzucato, Mariana (2015): The Entrepreneurial State. 
Debunking Public vs. Private Sector Myths, New York, 
NY: PublicAffairs.
Mazzucato, Mariana (2021): Mission: Auf dem Weg zu 
einer neuen Wirtschaft, Frankfurt am Main: Campus 
Verlag.
Mazzucato, Mariana/Semieniuk, Gregor (2017): Public 
Financing of Innovation: New Questions. In: Oxford 
Review of Economic Policy 33 (1), S. 24–48.
McGee, Julius Alexander/Greiner, Patrick Trent/
Christensen, Mackenzie/Ergas, Christina/Clement, 
Matthew Thomas (2020): Gender Inequality, 
Reproductive Justice, and Decoupling Economic Growth 
and Emissions: A Panel Analysis of the Moderating 
Association of Gender Equality on the Relationship 
between Economic Growth and CO
2
 Emissions. In: 
Environmental Sociology 6 (3), S. 254–267.
Meadows, Dennis L./Meadows, Donella H./Zahn, Erich 
(1972): Die Grenzen des Wachstums. Bericht des Club 
of Rome zur Lage der Menschheit, München: Deutsche 
Verlags-Anstalt.
Meemken, Eva-Marie/Qaim, Matin (2018): Organic 
Agriculture, Food Security, and the Environment. In: 
Annual Review of Resource Economics 10, S. 39–63.
Menking, Kendra/Kühl, Anja/Wotha, Brigitte (2021): 
Guter Nutzen, entwicklungsfähige Nutzung – 
Digitalisierung in transformativen Praxisprojekten 
in ländlichen Räumen aus Gendersicht. In: Apelt, 
Friederike/Grabow, Jördis/Suhrcke, Lisbeth (Hg.): 
Buzzword Digitalisierung. Relevanz von Geschlecht und 
Vielfalt in digitalen Gesellschaften. Opladen, Berlin, 
Toronto: Verlag Barbara Budrich, S. 135–144.
Meyer, Anne-Rose (2021): Ernährung als soziales 
Phänomen. In: Godemann, Jasmin/Bartelmeß, Tina 
(Hg.): Ernährungskommunikation. Interdisziplinäre 
Perspektiven – Kontexte – Methodische Ansätze. 
Wiesbaden: Springer Fachmedien, S. 47–60.
Michaux, Simon P. (2021): The Mining of Minerals 
and the Limits to Growth, GTK – Geological Survey of 
Finland, https://tupa.gtk.fi/raportti/arkisto/16_2021.pdf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 239 – 
Literaturverzeichnis
240
Miedaner, Thomas/Krähmer, Andrea (2023): Gifte in 
unserer Umwelt, Berlin, Heidelberg: Springer.
Mies, Maria (1986): Patriarchy and Accumulation on a 
World Scale. Women in the International Division of 
Labour, London: Zed Books.
Mies, Maria/Shiva, Vandana (1993): Ecofeminism, 
London: Zed Books.
MigraH (o. J.): Migration &amp; Health, https://migrah-bua.de/.
Milbert, Antonia/Müller-Kleißler, Renate/Sturm, 
Gabriele (2024): Gender-Index revisited, BBSR – 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
im BBR – Bundesamt für Bauwesen, https://www.bbsr.
bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/analysen-kompakt/2015/
DL_08_2015.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1.
Mittwoch, Anne-Christin/Wetenkamp, Leah (2025): Rolle 
der geschlechtlichen Gleichstellung in der Europäischen 
Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichterstattung. 
Hintergrundpapier im Auftrag der Bundesstiftung 
Gleichstellung, Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
Mölders, Tanja (2023): Geschlechtergerechte Stadt- 
und Raumplanung Gewissheiten infrage stellen. 
In: oekom e. V. (Hg.): Transformativ. Nur durch 
Geschlechtergleichheit. Mitherausgegeben von der 
Fachgesellschaft Geschlechterstudien und dem 
Umweltbundesamt. politische ökologie 172. München: 
oekom, S. 66-47.
Mölders, Tanja/Othengrafen, Frank/Stock, Katja/Zibell, 
Barbara (2016): Zwischen Stadt und Land: Hybride 
Räume verstehen und gestalten. In: Hofmeister, 
Sabine/Kühne, Olaf (Hg.): StadtLandschaften. Die neue 
Hybridität von Stadt und Land. SpringerLink Bücher. 
Wiesbaden: Springer VS, S. 37–61.
Monetti, Silvia (2024): Auf dem Lebensmittelmarkt 
fressen die Großen die Kleinen. In: JACOBIN, 
08.01.2024, https://jacobin.de/artikel/lebensmittel-markt-
bauern-konzerne.
Monteiro, Ana/Carvalho, Vânia/Oliveira, Teresa/Sousa, 
Carlos (2013): Excess Mortality and Morbidity During the 
July 2006 Heat Wave in Porto, Portugal. In: International 
journal of biometeorology 57 (1), S. 155–167.
MRI – Max Rubner-Institut (Hg.) (2008): Nationale 
Verzehrstudie I. Die bundesweite Befragung zur 
Ernährung von Jugendlichen und Erwachsenen. 
Ergebnisbericht Teil 2, https://www.mri.bund.de/fileadmin/
MRI/Institute/EV/NVSII_Abschlussbericht_Teil_2.pdf.
Mückenberger, Ulrich/Boulin, Jean-Yves/Izparraguire, 
Gonzalo/Rey, Pedro (2023): The Right to Time – 
Perspectives for the 21st Century. Policy Brief, Time 
Use Initiative, https://timeuse.barcelona/wp-content/
uploads/2024/03/Right-to-time_EN.pdf.
Muller, Adrian/Schader, Christian/El-Hage Scialabba, 
Nadia/Brüggemann, Judith/Isensee, Anne/Erb, Karl-
Heinz/Smith, Pete/Klocke, Peter/Leiber, Florian/Stolze, 
Matthias/Niggli, Urs (2017): Strategies for Feeding the 
World more Sustainably with Organic Agriculture. In: 
Nature Communications 8, S. 1290.
Müller, Franziska/Tunn, Johanna/Kalt, Tobias (2022): 
Hydrogen Justice. In: Environmental Research Letters 
17 (11), https://iopscience.iop.org/article/10.1088/1748-9326/
ac991a. 
Murauskaite-Bull, Ingrida/Feenstra, Marielle/Creusen, 
Anouk et al. (2023): Gender and Energy: The Effects of 
the Energy Transition on Women, Luxemburg.
NABU – Naturschutzbund (o. J.): Stellungnahme 
Landnutzung. Analyse der Öko-Regelungen in der EU,  
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/
landwirtschaft/240205-nabu-oekoregelungen-analyse.pdf.
Nalule, Victoria R. (2021): Addressing Gender 
Inequalities in the Mining Sector. Extractives Hub 
Research Insight, Extractives Hub, Centre for Energy, 
Petroleum and Mineral Law and Policy, University 
of Dundee, https://internationalwim.org/wp-content/
uploads/2021/07/February-2021-Research-Insight.pdf.
Nationaler Wasserstoffrat (2021): 
Nachhaltigkeitskriterien für Importprojekte von 
erneuerbarem Wasserstoff und PtX-Produkten. 
Positionspapier, https://www.wasserstoffrat.de/fileadmin/
wasserstoffrat/media/Dokumente/2021-10-29_NWR-
Stellungnahme_Nachhaltigkeitskriterien.pdf.
Neckel, Sighard (2018): Ökologische Distinktion. 
Soziale Grenzziehung im Zeichen von Nachhaltigkeit. 
In: Neckel, Sighard/Besedovsky, Natalia/Boddenberg, 
Moritz/Hasenfratz, Martina/Pritz, Sarah Miriam/
Wiegand, Timo (Hg.): Die Gesellschaft der 
Nachhaltigkeit. Umrisse eines Forschungsprogramms. 
Sozialtheorie. 1. Auflage. Bielefeld: transcript, S. 59–76.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 240 – 
Literaturverzeichnis
241
Nettekoven, Zeynep (2025): Herausforderungen, 
Chancen und Szenarien einer sozial-ökologischen 
Transformation in der Automobilindustrie für die 
Gleichstellung in Deutschland. Expertise für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
Netzwerk vorsorgendes Wirtschaften (o. J.): https://www.
vorsorgendeswirtschaften.de/.
Neu, Claudia (2009): Daseinsvorsorge. Eine 
gesellschaftswissenschaftliche Annäherung, 1. 
Auflage. Demografischer Wandel – Hintergründe 
und Herausforderungen, Wiesbaden: VS Verl. für 
Sozialwissenschaften.
Neumann, Almut (2020): Der Umweg übers 
Straßenrecht, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/
verkehrswende-umwelt-mobilitaet-straen-recht-
stattstraenverkehrsordnung-stvo.
Niebuhr, Dea/Siebert, Hendrik/Grewe, Henny A. (2021): 
Die Wirksamkeit von Hitzeaktionsplänen in Europa. 
In: UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst 1, 
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/
publikationen/umid_01-2021-beitrag_1_hitze.pdf. 
Niens, Christine (2023): Familienfremde Angestellte 
ohne Leitungsfunktion und weibliche Auszubildende. 
Unveröffentlichtes Thesenpapier für das Fachgespräch 
Geschlechterverhältnisse in landwirtschaftlichen 
Betrieben, Berlin.
Niens, Christine/Nack, Monika (2022): Die Lebens- und 
Arbeitssituation familienfremder ständig angestellter 
Frauen und Auszubildender in der Landwirtschaft 
in Deutschland: Im Rahmen des Projektes: „Die 
Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen 
Betrieben in ländlichen Regionen Deutschlands – eine 
sozioökonomische Analyse“ – Angestelltenstudie, https://
publications.goettingen-research-online.de/handle/2/112552.
Niggemeyer, Lars (2013): Agenda 2010 – die große 
Beschäftigungsillusion. In: Blätter für deutsche und 
internationale Politik 58, 2013 (5), S. 41–43.
Nobis, Claudia/Kuhnimhof, Tobias (2018): Mobilität 
in Deutschland − MiD Ergebnisbericht. Studie 
von infas, DLR, IVT und infas 360 im Auftrag des 
Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur 
(FE-Nr. 70.904/15), Bonn, https://elib.dlr.de/125879/1/
MiD2017_Ergebnisbericht.pdf.
Nold, Johanna/Backhaus, Nils/Michel, Alexandra (2024): 
Die Rolle beschäftigtenorientierter Arbeitszeitflexibilität 
für die Mitarbeitergewinnung und -bindung: 
Erfolgsstrategien für eine gesunde und attraktive 
Arbeitszeitgestaltung. In: Badura, Bernhard/Ducki, 
Antje/Baumgardt, Johanna/Meyer, Markus/Schröder, 
Helmut (Hg.): Fehlzeiten-Report 2024. Bindung und 
Gesundheit – Fachkräfte Gewinnen und Halten. Berlin, 
Heidelberg: Springer, S. 59–75.
Nordman, Matilda/Stockmarr, Anders/Lassen, Anne 
Dahl/Trolle, Ellen (2024): Low-Carbon Diets Across 
Diverse Dietary Patterns: Addressing Population 
Heterogeneity Under Constrained Optimization. In: 
Science of The Total Environment 953, S. 1–11.
Nowak, Anna Christina/Hornberg, Claudia (2023): 
Erfahrungen von Menschen mit Fluchtgeschichte bei 
der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in 
Deutschland – Erkenntnisse einer qualitativen Studie. 
In: Bundesgesundheitsblatt 66, S. 1117–1125.
Nowotny, Ewald/Zagler, Martin (2022): Der öffentliche 
Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft, 
Wiesbaden: Springer Verlag Fachmedien.
Nullmeier, Frank (2023): Vom Duschen. Oder: Sind 
politische Eingriffe in gewohnte Lebensweisen 
zulässig? Zu den Folgen einer ambitionierten 
Klimaschutzpolitik. In: Timm, Gerhard/Vilain, Michael 
(Hg.): Freie Wohlfahrtspflege und Klimawandel. Ein 
Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation. Blätter 
der Wohlfahrtspflege und Sozialwirtschaft, Sonderband 
2023. 1. Auflage. Baden-Baden: Nomos, S. 33–45.
Nussbaum, Martha C. (2003): Frauen und Arbeit – Der 
Fähigkeitenansatz. In: Zeitschrift für Wirtschafts- und 
Unternehmensethik 4 (1), S. 8–31.
Nussbaum, Martha C./Sen, Amartya (Hg.) (1990): The 
Quality of Life, Oxford: Clarendon Press.
OECD – Global Forum on Environment (2024a): OECD 
Review on Aligning Finance with Climate Goals. 
Assessing Progress to Net Zero and Preventing 
Greenwashing. Green Finance and Investment. OECD 
Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/b9b7ce49-en.
OECD – Global Forum on Environment (2024b): 
Taxation and Inequality. OECD Report to G20 Finance 
Ministers and Central Bank Governors, Brasilien, https://
doi.org/10.1787/8dbf9a62-en.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 241 – 
Literaturverzeichnis
242
Oedl-Wieser, Theresia/Schmitt, Mathilde (2016): Rurale 
Frauen- und Geschlechterforschung, Verortung und 
Entgrenzung eines Forschungsfeldes. In: Straubmann, 
Helmut (Hg.): Soziologie in Österreich – Internationale 
Verflechtungen. Innsbruck: StudienVerlag, S. 199–212.
Oedl-Wieser, Theresia/Wiesinger, Georg (2011): 
Landwirtschaftliche Betriebsleiterinnen in Österreich –  
empirische Befunde zur Identitätsbildung. In: 
Hambrusch, Josef/Larcher, Manuela/Oedl-Wieser, 
Theresia (Hg.): Jahrbuch der Österreichischen 
Gesellschaft für Agrarökonomie, Band. 20. Wien: 
Facultas Verlags- und Buchhandel AG, S. 85–94, https://
oega.boku.ac.at/fileadmin/user_upload/Tagung/2010/Band_20_1/
JAHRBUCH-20-1.pdf.
Oertelt-Prigione, Sabine/Hiltner, Sarah (2019): Medizin: 
Gendermedizin im Spannungsfeld zwischen Zukunft 
und Tradition. In: Kortendiek, Beate/Riegraf, Birgit/
Sabisch, Katja (Hg.): Handbuch interdisziplinäre 
Geschlechterforschung. Band 65. Wiesbaden: Springer 
VS, S. 741–750.
Offenberger, Ursula/Nentwich, Julia C. (2010): 
Intertwined Practices of Gender and Technology: The 
Case of Home Heating. Working Paper No. 11 within 
the Project: Soziale, ökologische und ökonomische 
Dimensionen eines nachhaltigen Energiekonsums 
in Wohngebäuden, https://www.alexandria.unisg.ch/
handle/20.500.14171/95979.
Offenberger, Ursula/Nentwich, Julia (2013): Home 
Heating, Technology and Gender: A Qualitative Analysis. 
In: Rennings, Klaus/Brohmann, Bettina/Nentwich, Julia/
Schleich, Joachim/Traber, Thure/Wüstenhagen, Rolf 
(Hg.): Sustainable Energy Consumption in Residential 
Buildings. Heidelberg: Physica-Verlag, S. 191–211.
Ohlau, Marlene/Huning, Sophie Christine/Spiller, Achim 
(2023): Sustainable Choices of Plant-Based (‚Super‘) 
Foods: Examining the Consumption Patterns of German 
Consumers on Avocados. In: Frontiers in nutrition 10.
Ökologie &amp; Landbau (2020): Frauen in der Biobranche. 
02 – 2020, https://www.oekom.de/ausgabe/frauen-in-der-
biobranche-80751.
Oliveira, Deborah (2017): Gender und Digitalisierung. 
Wie Technik allein die Geschlechterfrage nicht lösen 
wird. Working Paper Forschungsförderung 037, HBS 
– Hans-Böckler-Stiftung, https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-
006640/p_fofoe_WP_037_2017.pdf.
Ötsch, Silke (2024): Die Realpolitik der 
Klimafinanzierung. Eine kritische Bestandsaufnahme 
und Alternativen aus der Sicht von Gewerkschaften 
und Zivilgesellschaft. SOFI Working Paper 2024-31, 
Göttingen: SOFI – Soziologisches Forschungsinstitut 
Göttingen, https://sofi.uni-goettingen.de/fileadmin/user_upload/
SOFI_Working_Paper_OEtsch_KlimFi.pdf.
Ott, Konrad/Dierks, Jan/Voget-Kleschin, Lieske (Hg.) 
(2016): Handbuch Umweltethik., Stuttgart: J.B. Metzler.
Otto, Stephan (2022): Beschäftigte und Betriebsräte 
als aktive Mitgestaltende der sozial-ökologischen 
Transformation in den Unternehmen – Wunschtraum 
oder echte Chance? In: Becke, Guido/Bleses, Peter 
(Hg.): Interdependenzen von Arbeit und Nachhaltigkeit. 
Arbeitsgesellschaft im Wandel. 1. Auflage. Weinheim, 
Basel: Beltz Juventa, S. 160–177.
Otto, Friederike (2023): Klimaungerechtigkeit. Was die 
Klimakatastrophe mit Kapitalismus, Rassismus und 
Sexismus zu tun hat, Berlin: Ullstein.
Oudshoorn, Nelly/Rommes, Els/Stienstra, Marcelle 
(2004): Configuring the User as Everybody: Gender and 
Design Cultures in Information and Communication 
Technologies. In: Science, Technology, &amp; Human Values 
29 (1), S. 30–63.
Oxfam Deutschland (2021): Factsheet. Knebelverträge 
im Lebensmittelhandel. Wie Supermarktketten 
Lieferanten unfaire Handelspraktiken und 
Dumpingpreise aufzwingen, Berlin, https://www.oxfam.de/
system/files/documents/oxfam_2021_knebelvertrage.pdf.
Padel, Susanne (2020): Arbeiten in der Landwirtschaft: 
(K)Eine Frauensache? In: Ökologie &amp; Landbau 2, 
S. 12– 14, https://orgprints.org/id/eprint/37797/1/Padel_
OEL_2020_2_Landwirtschaft%20Frauensache.pdf.
Padel, Susanne/Pieper, Janna, Luisa/Edebohls, 
Imke/von Davier, Zazie (2022): Frauen auf 
landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland: 
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der 
bundesweiten Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“. 
Policy Brief der Georg-August-Universität Göttingen, 
Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung 
und Thünen-Institut für Betriebswirtschaft, https://www.
openagrar.de/receive/openagrar_mods_00086922.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 242 – 
Literaturverzeichnis
243
Paetzelt, Caterina (2022): Schrebergärten – einst und 
jetzt. In: Thumfart, Alexander/Hollstein, Bettina/Tänzer, 
Sandra (Hg.): Gärten. Von der Naturbeherrschung zur 
gesellschaftlichen Utopie. Göttingen: Wallstein Verlag, 
S. 249–270.
Pahle, Michael/Günther, Claudia/Osorio, Sebastian/
Quemin, Simon (2023): The Emerging Endgame: The EU 
ETS on the Road Towards Climate Neutrality. In: SSRN 
Electronic Journal.
Pauleweit, Kathleen (2025): Rechtliche Ansätze für 
ein geschlechtergerechtes Verwaltungsverfahren 
im Umweltrecht. Hintergrundpapier im Auftrag der 
Bundesstiftung Gleichstellung, Berlin: Bundesstiftung 
Gleichstellung.
Pearce, David W./Turner, R. Kerry (1989): Economics 
of Natural Resources and the Environment, Baltimore: 
Johns Hopkins University Press.
Peter, Lena-Katharina (2022): Ansatzpunkte suffizienten 
Wohnens im Lebensverlauf von Bewohnerinnen und 
Bewohnern in Deutschland. Eine Sekundäranalyse der 
LebensRäume – Bevölkerungsumfrage des BBSR 2012. 
Wuppertaler Studienarbeiten 26, Wuppertal, https://epub.
wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/8032/file/WSA26_
Peter.pdf.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Lott, Yvonne/Wittmann, 
Maike (2023): Stand der Gleichstellung von Frauen und 
Männern in Deutschland in ausgewählten Branchen. 
Report 80, Düsseldorf: HBS – Hans-Böckler-Stiftung, 
https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-008516/p_wsi_report_80_2023.
pdf.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Lott, Yvonne (2025): 
Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Deutschland in ausgewählten Branchen. WSI-Report 
Nr. 102/2025, Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Pfefferle, Holger/Hagspihl, Stephanie/Clausen, Kerstin 
(2021): Gemeinschaftsverpflegung in Deutschland – 
Stellenwert und Strukturen. In: Ernährungs Umschau 8, 
11.08.2021, M470–M473, https://www.ernaehrungs-umschau.
de/print-artikel/11-08-2021-gemeinschaftsverpflegung-
indeutschland-stellenwert-und-strukturen/.
Pfeiffer, Sabine (2008): Arbeit – Natur des Menschen? 
Natur der Gesellschaft! Oder: Wir sind nie dialektisch 
gewesen. In: Rehberg, Karl-Siegbert (Hg.): Die Natur der 
Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der 
Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. 
Teilband 1 und 2. Frankfurt am Main: Campus Verlag, 
S. 1480–1489.
Pflücke, Virginia Kimey/Jacobsen, Heike (2023): Keine 
Zukunft ohne Kohle? Industrialistische Orientierungen 
gefährden einen geschlechtergerechten Strukturwandel 
in der Lausitz. In: PROKLA 53 (212), S. 515–535, https://
www.prokla.de/index.php/PROKLA/article/view/2071.
Pichler, Peter-Paul/Jaccard, Ingram S./Weisz, Ulli/
Weisz, Helga (2019): International Comparison of 
Health Care Carbon Footprints. In: Environmental 
Research Letters 14 (064004), S. 1–8, https://iopscience.
iop.org/article/10.1088/1748-9326/ab19e1/pdf.
Pichler, Peter-Paul/Jaccard, Ingram S./Hanewinkel, 
Leonie/Weisz, Helga (2022): Sachbericht zum 
Projekt: Evidenzbasis Treibhausgasemissionen des 
deutschen Gesundheitswesens GermanHealthCFP, 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/
Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/GermanHealthCFP_
Sachbericht.pdf.
Pimminger, Irene (2024): Geschlechtervielfalt in 
der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, 
Daten. Unter Mitarbeit von Silke Steinhilber. 
Gleichstellungswissen 2 B, Berlin: Bundesstiftung 
Gleichstellung, https://www.bundesstiftung-gleichstellung.de/
publikationen/.
Pirson, Thibault/Delhaye, Thibault P./Pip, Alex G./Le 
Brun, Grégoire/Raskin, Jean-Pierre/Bol, David (2023): 
The Environmental Footprint of IC Production: Review, 
Analysis, and Lessons from Historical Trends. In: IEEE 
Transactions on Semiconductor Manufacturing 36 (1), 
S. 56–67.
Pla-Julián, Isabel/Guevara, Sandra (2019): Is Circular 
Economy the Key to Transitioning Towards Sustainable 
Development? Challenges from the Perspective of Care 
Ethics. In: Futures 105, S. 67–77.
Pöge, Kathleen/Dennert, Gabriele/Koppe, Uwe/
Güldenring, Annette/Matthigack, Ev B./Rommel, 
Alexander (2020): Die gesundheitliche Lage von 
lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans- und 
intergeschlechtlichen Menschen. In: Journal of Health 
Monitoring 5 (S1).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 243 – 
Literaturverzeichnis
244
Pöge, Kathleen/Rommel, Alexander/Mena, Emily/
Holmberg, Christine/Saß, Anke-Christine/Bolte, 
Gabriele (2019): AdvanceGender – Verbundprojekt 
für eine geschlechtersensible und intersektionale 
Forschung und Gesundheitsberichterstattung. In: 
Bundesgesundheitsblatt 62 (1), S. 102–107, https://edoc.rki.
de/handle/176904/6690.
Polte, Hanna (2024): Sexismus in Ausbildungsberufen 
der Bau- und Holztechnik. Ergebnisse einer 
empirischen Untersuchung. In: BAG:On – Online Journal 
Der BAG Bau, Holz, Farbe 1 (1), S. 64–70.
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (o. J.): 
Planetare Grenzen – Ein sicherer Handlungsraum für 
die Menschheit, https://www.pik-potsdam.de/de/produkte/
infothek/planetare-grenzen/planetare-grenzen.
Potting, José/Nierhoff, Niklas/Montevecchi, Francesca 
et al. (2017): Input to the European Commission from 
European EPAs about Monitoring Progress of the 
Transition towards a Circular Economy in the European 
Union. Discussion Paper, EPA Network – European 
Network of the Heads of Environment Protection 
Agencies, Interest group on Green and Circular 
Economy, https://www.researchgate.net/publication/346953582.
Prognos AG (2018): Fachkräftebedarf für die 
Energiewende in Gebäuden. Kurzstudie, Berlin, https://
www.vdzev.de/wp-content/uploads/2021/01/VdZ_Prognos_
Kurzstudie.pdf.
Prognos AG/Öko-Institut (2019): Rohstoffbedarf im 
Bereich der erneuerbaren Energien. Endbericht, Berlin, 
https://d-eiti.de/wp-content/uploads/2020/02/Rohstoffbedarf-im-
Bereich-der-erneuerbaren-Energien.Langfassung.pdf.
Prügl, Elisabeth (2015): Formen männlicher Dominanz 
in der Deutschen Landwirtschaft: Ein Ost-West-
Vergleich. In: Larcher, Manuela/Oedl-Wieser, Theresia/
Schmitt, Mathilde/Seiser, Gertraud (Hg.): Frauen 
am Land. Potentiale und Perspektiven. Innsbruck: 
StudienVerlag, S. 232–245.
Puckett, Jim/Westervelt, Sarah/Gutierrez, Richard/
Takamiya, Yuka (2005): The Digital Dump. Exporting 
Re-use and Abuse to Africa, The Basel Action Network, 
https://www.cs.swarthmore.edu/~turnbull/cs91/f09/paper/
DigitalDump.pdf.
PwC – PricewaterhouseCoopers GmbH (Hg.) (2022): 
Frauen in der Energiewirtschaft. Warum die Branche 
mehr „Frauen-Power“ braucht, Berlin, https://www.pwc.de/
de/energiewirtschaft/frauen-in-der-energiewirtschaft-warum-die-
branche-mehr-frauen-power-braucht.pdf.
PwC – PricewaterhouseCoopers GmbH (2020): 
Frauen in der Gesundheitswirtschaft 2020. Yes, she 
can! Warum das Gesundheitswesen mehr weibliche 
Führungskräfte braucht, Berlin, https://www.pwc.de/
de/gesundheitswesen-und-pharma/pwc-frauen-in-der-
gesundheitswirtschaft-2020.pdf.
Quack, Dietlinde/Teufel, Jenny (2020): 
Politikempfehlungen für eine nachhaltige 
Transformation der Gemeinschaftsverpflegung. Working 
Paper 5/2020, Öko-Institut e. V., www.oeko.de/fileadmin/
oekodoc/WP-Politikempfehlungen-GV.pdf.
Raasch, Sibylle/Jürgens, Kerstin/Reinecke, 
Karsten (1998): Zwischen Volks- und Kinderwagen. 
Auswirkungen der 28,8-Stunden-Woche bei der VW AG 
auf die familiale Lebensführung von Industriearbeitern, 
Berlin: Ed. Sigma.
Radlo, Mariusz-Jan (2016): Production Fragmentation 
in the World Economy. In: Radlo, Mariusz-Jan (Hg.): 
Offshoring, Outsourcing and Production Fragmentation. 
Linking Macroeconomic and Micro-Business 
Perspectives. London: Palgrave Macmillan, S. 153–183.
Radtke, Jörg/Bohn, Nino S. (2023): Mind the Gap: 
Community Member Perceptions of Shortcomings in 
Diversity and Inclusivity of Local Energy Projects in 
Germany. In: Utilities Policy 85, S. 101686.
Ragnitz, Joachim/Markwardt, Gunther/Schwartzkopff, 
Julian/Reitzenstein, Alexander/Wehnert, Timon/
Kurwan, Jenny/Beutel, Jannis (2021): Analyse des 
historischen Strukturwandels in der Lausitz. (Fallstudie). 
Climate Change 31/2021, Dessau-Roßlau: UBA-
Umweltbundesamt.
Rat der Arbeitswelt (Hg.) (2023): Transformation in 
bewegten Zeiten. Nachhaltige Arbeit als wichtigste 
Ressource. Arbeitswelt-Bericht 2023, Bonn, https://
www.arbeitswelt-portal.de/fileadmin/user_upload/awb_2023/
Arbeitsweltbericht_2023.pdf.
Raworth, Kate (2018): Die Donut-Ökonomie. Endlich ein 
Wirtschaftsmodell, das den Planeten nicht zerstört, 1. 
Auflage, München: Hanser Carl.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 244 – 
Literaturverzeichnis
245
Reardon, Thomas/Berdegué, Julio A. (2002): The Rapid 
Rise of Supermarkets in Latin America: Challenges and 
Opportunities for Development. In: Development Policy 
Review 20 (4), S. 371–388.
Reardon, Thomas/Timmer, C. Peter/Berdegué, Julio A. 
(2003): The Rise of Supermarkets in Africa, Asia, and 
Latin America. In: American Journal of Agricultural 
Economics 85 (5), S. 1140–1146.
Rechlin, Aissa/Langsdorf, Susanne/Heni, Yannick et al. 
(2024): Ressourceneffizienz und natürliche Ressourcen 
im internationalen Kontext. Entwicklungslinien 
der Ressourcenpolitik mit Schwerpunkt auf 
Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz. 
Abschlussbericht. Texte 53/2024, Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/
publikationen/ressourceneffizienz-natuerliche-ressourcen-im.
Recke, Guido/Zenner, Silvia/Wirthgen, Bernd (2004): 
Situation und Perspektiven der Direktvermarktung in 
der Bundesrepublik Deutschland: Forschungsbericht 
an das Bundesministerium für Verbraucherschutz, 
Ernährung und Landwirtschaft. Forschungsvorhaben 00 
HS 027, Münster-Hiltrup: Landwirtschaftsverlag.
Rehm, Miriam/Huwe, Vera/Bohnenberger, Katharina 
(2023): Klimasoziale Transformation – Klimaschutz und 
Ungleichheitsreduktion wirken Hand in Hand, Gütersloh: 
Bertelsmann Stiftung, https://www.bertelsmann-stiftung.de/
fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/W_Focus_
Paper__6_Klimasoziale_Transformation.pdf.
Reinhardt, Guido/Gärtner, Sven/Wagner, Tobias 
(2020): Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln 
und Gerichten in Deutschland, Heidelberg, https://www.
ifeu.de/fileadmin/uploads/Reinhardt-Gaertner-Wagner-2020-
Oekologische-Fu%C3%9Fabdruecke-von-Lebensmitteln-und-
Gerichten-in-Deutschland-ifeu-2020.pdf.
Reißig, Rolf (2011): Die neue „Große Transformation“. 
Der Übergang zu einem sozialökologischen und 
solidarischen Entwicklungspfad. In: vorgänge 195 (3), 
S. 79–88.
Reusch, Marie (2022): Wandel landwirtschaftlicher 
Geschlechterverhältnisse durch Diversifizierung? 
Erfahrungen von Frauen in der Direktvermarktung. 
In: GENDER – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und 
Gesellschaft 3, S. 11–26.
Rieger, Jörg/Freund, Florian/Offermann, Frank/Geibel, 
Inna/Gocht, Alexander (2023): From Fork to Farm: 
Impacts of More Sustainable Diets in the EU-27 on 
the Agricultural Sector. In: Journal of Agricultural 
Economica 74 (3), S. 764–784.
RIFS – Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit 
(2024): Mehr Teilhabe in der Energiewende: 
Wie Bürgerenergiegenossenschaften neue 
Zielgruppen erreichen, Potsdam, https://www.rifs-
potsdam.de/de/news/mehr-teilhabe-der-energiewende-
wiebuergerenergiegenossenschaften-neue-zielgruppen-erreichen.
Rind, Esther/Reime, Birgit/Weidmann, Christian (2022): 
Rural Health / Gesundheit im ländlichen Raum. In: BZgA 
– Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hg.): 
Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. 
Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden, https://
doi.org/10.17623/BZGA:Q4-i133-2.0.  
RKI – Robert Koch-Institut (Hg.) (2023): 
Gesundheitliche Lage der Frauen in 
Deutschland – wichtige Fakten auf einen Blick. 
Gesundheitsberichterstattung des Bundes gemeinsam 
getragen von RKI und Destatis, Berlin, https://www.
bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/user_upload/RKI_
Gesundheitliche_Lage_der_Frauen_in_Deutschland_Screen.pdf.
RKI – Robert Koch-Institut (2022): Hitzebedingte 
Mortalität in Deutschland 2022. In: Epidemiologisches 
Bulletin 42, Berlin, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/
EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/42_22.pdf?__blob=publicationFile.
RMF – Responsible Mining Foundation (Hg.) 
(2020): Gender Inequality Runs Deep in Mining: 
Research Insights, Canton de Vaud, https://www.
responsibleminingfoundation.org/app/uploads/EN_Research-
Insight-Gender-Inequality-June-2020.pdf.
rnd – Redaktionsnetzwerk Deutschland (2024): 
Bauernproteste: Özdemir befürchtet Spaltung der 
Gesellschaft zwischen Stadt und Land, 10.01.2024, 
https://www.rnd.de/politik/bauernproteste-oezdemir-
befuerchtet-spaltung-der-gesellschaft-zwischen-stadt-und-land-
RD7N7DPLUNK37LE24YQYKQXJ5I.html.
Robert Bosch Stiftung (2021): Gesundheitszentren für 
Deutschland. Wie ein Neustart in der Primärversorgung 
gelingen kann. Studie, Stuttgart, https://www.bosch-
stiftung.de/sites/default/files/publications/pdf/2021-05/Studie_
Primaerversorgung_Gesundheitszentren-fuer-Deutschland.pdf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 245 – 
Literaturverzeichnis
246
Robinson, Brett H. (2009): E-waste: An Assessment of 
Global Production and Environmental Impacts. In: The 
Science of the total environment 408 (2), S. 183–191.
Rockström, Johan/Gupta, Joyeeta/Qin, Dahe et al. 
(2023): Safe and just Earth System Boundaries. In: 
Nature 619, S. 102–111.
Rockström, Johan/Steffen, Will/Noone, Kevin et al. 
(2009): A Safe Operating Space for Humanity. In: 
Nature 461 (7263), S. 472–475.
Röhr, Ulrike (2017): Geschlechterverhältnisse und 
Nachhaltigkeit. Unter Mitarbeit von Heike Ehrmann, 
Ulrike Frank, Inken Giza, Christiane Heiss, Martha 
Hölters-Freier, Christiana Jasper et al., Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.
de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-09-25_
gender_nachhaltigkeit_0.pdf.
Röhr, Ulrike/Alber, Gotelind/Göldner, Lisa 
(2018): Gendergerechtigkeit als Beitrag zu einer 
erfolgreichen Klimapolitik. Forschungsreview, Analyse 
internationaler Vereinbarungen, Portfolioanalyse. 
Zwischenbericht. Texte 23/2018, Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.
de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-03-15_
texte_23-2018_gender-klima.pdf.
Romanello, Marina/Di Napoli, Claudia/Drummond, Paul 
et al. (2022): The 2022 Report of the Lancet Countdown 
on Health and Climate Change: Health at the Mercy of 
Fossil Fuels. In: The Lancet 400 (10363), S. 1619–1654.
Romero-Perales, Elena/Sainz-de-Baranda Andujar, 
Clara/López-Ongil, Celia (2023): Electronic Design 
for Wearables Devices Addressed from a Gender 
Perspective: Cross-Influences and a Methodological 
Proposal. In: Sensors 23 (12), https://doi.org/10.3390/
s23125483.
Rommes, Els/van Slooten, Irma/van Oost, Ellen/
Oudshoorn, Nelly (Hg.) (2004): Designing Inclusion. The 
Development of ICT Products to Include Women in the 
Information Society, Enschede: University of Twente.
Rosa, Hartmut (2005): Beschleunigung. Die 
Veränderung der Zeitstrukturen in der Moderne, 
Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Rösel, Felix/Wolffson, Julia (2022): Chronischer 
Investitionsmangel – eine deutsche Krankheit. In: 
Wirtschaftsdienst – Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 102 
(7), S. 529–533.
Rosol, Marit (2018): Alternative Ernährungsnetzwerke 
als Alternative Ökonomien. In: Zeitschrift für 
Wirtschaftsgeografie 62 (3-4), S. 174–186.
Rüber, Ina E./Widany, Sarah (2021): Gleichstellung durch 
Weiterbildung in einer digitalisierten Gesellschaft. 
Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der 
Bundesregierung, https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/
kontext/controllers/document.php/126.e/b/759b3b.pdf.
Rückert-John, Jana/Bonacker, Alva (2025): 
Konsum: Umstellung auf nachhaltige Konsum- 
und Ernährungsmuster. Expertise für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
Rückert-John, Jana/John, René (2018): Geschlecht 
gegessen. Die Bedeutung der Geschlechterperspektive 
für die Ernährungsforschung. In: Häußler, Angela/
Küster, Christine/Ohrem, Sandra/Wagenknecht, Inga 
(Hg.): Care und die Wissenschaft vom Haushalt. Aktuelle 
Perspektiven der Haushaltswissenschaft. Wiesbaden: 
Springer VS, S. 47–69.
Rückert-John, Jana/John, René/Niessen, Jan (2011): 
Nachhaltige Ernährung außer Haus – der Essalltag von 
Morgen. In: Ploeger, Angelika/Hirschfelder, Gunther/
Schönberger, Gesa (Hg.): Die Zukunft auf dem Tisch. 
Analysen, Trends und Perspektiven der Ernährung von 
morgen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 
GmbH, S. 41–55.
Rukwied, Joachim (2023): Standpunkt Perspektiven 
schaffen – Zukunft bauen. Mit der viel zitierten 
Zeitenwende sind neue wirtschaftspolitische 
Herausforderungen auf die Gesellschaft zugekommen, 
Deutscher Bauernverband, https://www.bauernverband.de/
standpunkte/standpunkt/perspektiven-schaffen-zukunft-bauen.
Runder Tisch der Frauen im Gesundheitswesen (2024): 
Positionspapier: Prävention im Gesundheitswesen, 
https://www.healthcare-frauen.de/fileadmin/user_upload/06_
presse/01_pressemeldungen/Positionspapier_Praevention_
Systemgestaltung_durch_Frauen_FINAL.pdf.
Rüßmann, Michael/Lorenz, Markus/Gerbert, Philipp/
Waldner, Manuela/Justus, Jan/Engel, Pascal/Harnisch, 
Michael (2015): Industry 4.0. The Future of Productivity 
and Growth in Manufacturing Industries, BCG – The 
Boston Consulting Group, https://web-assets.bcg.com/img-
src/Industry_40_Future_of_Productivity_April_2015_tcm9-61694.pdf.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 246 – 
Literaturverzeichnis
247
Saave, Anna (2022): Einverleiben und Externalisieren. 
Zur Innen-Außen-Beziehung der kapitalistischen 
Produktionsweise: Bielefeld: transcript.
Salot, Marion (2024): Wunsch und Wirklichkeit: 
Arbeitszeit im Land Bremen, Bremen: 
Arbeitnehmerkammer Bremen, https://www.
arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Downloads/
Kammer_kompakt/AKB-2024-KK-Koordinaten-der-Arbeit_
Arbeitszeit_web.pdf.
Salzinger, Leslie (2003): Genders in Production. Making 
Workers in Mexico‘s Global Factories, Berkeley, CA: 
University of California Press.
Sauer, Arn T. (2018): Equality Governance via Policy 
Analysis? The Implementation of Gender Impact 
Assessment in the European Union and
Genderbased Analysis in Canada. Edition Politik 68, Bielefeld: 
transcript Verlag, https://doi.org/10.14361/9783839443767.
Schalatek, Liane (2009): Gender and Climate Finance: 
Double Mainstreaming for Sustainable Development, 
Heinrich Böll Foundation North America, http://www.
indiaenvironmentportal.org.in/files/DoubleMainstreaming_Final.pdf.
Scheich, Elvira/Schultz, Irmgard (1987): Soziale 
Ökologie und Feminismus. Sozial-ökologische 
Arbeitspapiere 2, Frankfurt am Main: IKO.
Scheller, David (2020): Housing Movements and 
Local Government. In: Hagbert, Pernilla/Larsen, 
Henrik Gutzon/Thörn, Håkan/Wasshede, Cathrin 
(Hg.): Contemporary Co-Housing in Europe. Towards 
Sustainable Cities? New York: Routledge, S. 57–73.
Schildmann, Christina/Voss-Dahm, Dorothea (2018): 
Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie 
notwendig ist und welche Stolpersteine noch auf dem 
Weg liegen. Forschungsförderung Report 4, https://www.
boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-006895.
Schlich, Elmar (2019): Zur Bedeutung der 
Privathaushalte für die CO
2
-Emission Deutschlands. 
Teil 1: Makroökonomische Analyse unter anteiliger 
Einbeziehung der Sektoren Energiewirtschaft und 
Verkehr. In: Hauswirtschaft und Wissenschaft 67, 
https://haushalt-wissenschaft.de/wp-content/uploads/2019/07/
HUW_08_2019_Schlich_CO2_Haushalte.pdf. 
Schmidt, Jessica (2024): BB-Gesetzgebungs- 
und Rechtsprechungsreport zum Europäischen 
Unternehmensrecht 2023/2024. In: BB 2024 (33-34), 
S. 1859-1876.
Schmitt, Mathilde (1997): Landwirtinnen: Chancen und 
Risiken von Frauen in einem traditionellen Männerberuf, 
Opladen: Leske + Budrich.
Schmuker, Caroline/Robra, Bernt-Peter/Kolpatzik, Kai/
Zok, Klaus/Klauber, Jürgen (2021): Klimawandel und 
Gesundheit: Welche Rolle spielt der Klimawandel im 
Gesundheitsbewusstsein der Befragten? Ergebnisse 
einer deutschlandweiten Bevölkerungsbefragung. 
In: Günster, Christian/Klauber, Jürgen/Robra, Bernt-
Peter/Schmuker, Caroline/Schneider, Alexandra 
(Hg.): Versorgungs-Report. Klima und Gesundheit. 
Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche 
Verlagsgesellschaft, S. 157–176.
Schneemann, Christian/Zenk, Johanna/Zika, Gerd et 
al. (2023): Langfristprojektion des Fachkräftebedarfs 
in Deutschland, 2021–2040. Szenario „Fortschrittliche 
Arbeitswelt“ (Annahmensetzung nach dem 
Koalitionsvertrag von 2021). Forschungsbericht 617, 
Berlin: BMAS – Bundesministerium für Arbeit und 
Soziales, https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Publikationen/Forschungsberichte/fb-617-langfristprojektion-des-
fachkraeftebedarfs.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6.
Schneider, Ulrike (2023): Sozialstaat und Klimawandel. 
In: Görg, Christoph/Madner, Verena/Muhar, Andreas/
Novy, Andreas/Posch, Alfred/Steininger, Karl W./
Aigner, Ernest (Hg.): APCC Special Report: Strukturen 
für ein klimafreundliches Leben. Strukturen für ein 
klimafreundliches Leben. Berlin, Heidelberg: Springer 
Spektrum, S. 499–528.
Schneidewind, Uwe (2018): Die große Transformation. 
Eine Einführung in die Kunst gesellschaftlichen 
Wandels, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch.
Schneidewind, Uwe/Palzkill, Alexandra (2011): Suffizienz 
als Business Case. Impulse für die politische Debatte, 
Wuppertal: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, 
Energie, https://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/
docId/3955/file/ImpW2.pdf.
Schnitzer, Monika/Truger, Achim (2022): Finanzierung 
von Zukunftsinvestitionen: Pragmatische Lösungen 
sind gefragt. In: Wirtschaftsdienst – Zeitschrift für 
Wirtschaftspolitik 102 (1), S. 11–14.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 247 – 
Literaturverzeichnis
248
Scholz, Robert (2023): Unternehmensmitbestimmung 
und die Sozialökologische Transformation. 
Zusammenhang zwischen Mitbestimmungsindex und 
ESG-Kriterien in börsenorientierten Unternehmen. 
Mitbestimmungsreport 79, Düsseldorf: I.M.U. – Institut 
für Unternehmensführung und Mitbestimmung, https://
www.imu-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008751.
Schrems, Isabel/Maur, Alex a. d./Kemmler, 
Andreas et al. (2022): Wirkung des nationalen 
Brennstoffemissionshandels – Auswertungen und 
Analysen. Grundlagen für den ersten Erfahrungsbericht 
der Bundesregierung gemäß § 23 BEHG im Jahr 
2022. Teilbericht. Climate Change 45/2022, UBA – 
Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/sites/
default/files/medien/1410/publikationen/2022-12-02_
climatechange_45-2022_wirkung-nat-brennstoffemissionshandel.pdf.
Schubert, Peter (2024): Engagement für Klimaschutz in 
der organisierten Zivilgesellschaft. Sonderauswertung 
des ZiviZ-Survey 2023, Essen: Stifterverband für die 
Deutsche Wissenschaft, https://www.ziviz.de/sites/ziv/files/
ziviz-survey_2023_sonderauswertung_klimaschutz.pdf.
Schubert, Susanne/Eckert, Karl/Dross, Miriam/
Michalski, Daniela/Preuß, Thomas/Schröder, Alice 
(2023a): Dreifache Innenentwicklung. Definition, 
Aufgaben und Chancen für eine umweltorientierte 
Stadtentwicklung. Ergebnisse aus dem Forschungsfeld 
urbaner Umweltschutz und dem Forschungsprojekt 
„Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken – AdNEB“, 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/
sites/default/files/medien/1410/publikationen/230515_uba_hg_
dreifacheinnenentwicklung_2auflg_br.pdf.
Schubert, Peter/Ens, Mattheo/Tahmaz, Birthe 
(2023b): Gefährdet politische Arbeit den Status der 
Gemeinnützigkeit? Empirische Befunde, Rechtslage 
und Handlungsbedarfe. Policy Paper 7, Stifterverband 
für die Deutsche Wissenschaft e. V., https://www.ziviz.de/
sites/ziv/files/politische_arbeit_und_gemeinnuetzigkeit.pdf.
Schulz, Felix/Trappmann, Vera (2025): Erwartungen 
an die sozial-ökologische Transformation – 
Geschlechterdifferenzen. Analyse für den Vierten 
Gleichstellungsbericht, Berlin: Bundesstiftung 
Gleichstellung.
Schumacher, Katja/Cludius, Johanna/Noka, Viktoria/
Fiedler, Swantje/Leisinger, Christopher/Tews, Kerstin 
(2022): Der Klima-Sozialfonds im Fit-for-55-Paket 
der Europäischen Kommission. Definition und 
Quantifizierung vulnerabler Haushalte und notwendige 
Investitionsbedarfe. Texte 58/2022, Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/
publikationen/der-klima-sozialfonds-im-fit-for-55-paket-der.
Schumacher, Katja/Noka, Viktoria/Cludius, 
Johanna (2024): Identifying and Supporting 
Vulnerable Households in Light of Rising Energy 
Costs. Study on Behalf of Umweltbundesamt and 
Bundesumweltministerium within the Project „Soziale 
Aspekte von Umweltpolitik“, Dessau-Roßlau: UBA – 
Umweltbundesamt.
Seehausen, Harald (1995): Familie. Arbeit. 
Kinderbetreuung. Berufstätige Eltern und ihre 
Kinder im Konfliktdreieck, Wiesbaden: VS Verlag für 
Sozialwissenschaften GmbH.
Sempértegui, Andrea (2021): Indigenous Women’s 
Activism, Ecofeminism, and Extractivism: Partial 
Connections in the Ecuadorian Amazon. In: Politics &amp; 
Gender 17 (1), S. 197–224, https://www.cambridge.org/core/
product/identifier/S1743923X19000023/type/journal_article.
SenASGIVA Berlin – Senatsverwaltung für Arbeit, 
Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und 
Antidiskriminierung (o. J.): Unser Netzwerk für die 
Berliner Wirtschaft, https://www.berlin.de/sen/frauen/
oeffentlichkeit/kampagnen/gleichstellung-gewinnt/.
Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (o.J): 
Für gleiche Chancen im Erwerbsleben. Bremer 
Landesstrategie Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben 
und Entgeltgleichheit, https://www.soziales.bremen.de/sixcms/
media.php/13/Ecolo_Broschuere_Gendergerechtigkeit_A4_Digital_
optimiert_barrierefrei.pdf.
SenUMVK- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, 
Verbraucher und Klimaschutz in Berlin (2022): Die 
Umweltgerechte Stadt. Umweltgerechtigkeitsatlas 
Aktualisierung 2021/22, Berlin, https://www.berlin.de/
sen/uvk/_assets/umwelt/nachhaltigkeit/umweltgerechtigkeit/
umweltgerechtigkeitsatlas-broschuere.pdf?ts=1723532239.
Serrano, Charisse/genderCC (2022): Queering the 
Gender-Climate Nexus. An Intersectional Exploration 
into the Impacts of Climate Change and Policies for 
LGBTIQ+ Communities, Berlin.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 248 – 
Literaturverzeichnis
249
Setzwein, Monika (2004): Ernährung – Körper – 
Geschlecht. Zur Sozialen Konstruktion Von Geschlecht 
Im Kulinarischen Kontext, Wiesbaden: VS Verlag für 
Sozialwissenschaften.
Shove, Elizabeth/Pantzar, Mika/Watson, Matt (2012): 
The Dynamics of Social Practice: Everyday Life and How 
it Changes, London: SAGE Publications.
Siderius, Thomas/Zink, Trevor (2023): Markets and the 
Future of the Circular Economy. In: Circular Economy 
and Sustainability 3, S. 1569–1595.
Silva Santisteban, Rocío (2017): Mujeres y conflictos 
ecoterritoriales. impactos, estrategias, resistencias, 
Lima: AECID – Agencia Española de Cooperación 
Internacional, https://demus.org.pe/wp-content/
uploads/2018/02/Mujeresyconflictos_Convenio.-2017.pdf.
Simon, Jenny (2023): Geschlechterbezogenen Risiken 
der Produktion von grünem Wasserstoff in Ländern 
des Globalen Südens im Kontext der Importstrategie 
der Bundesregierung. Hintergrund-Information zum 
Fachgespräch für die Sachverständigenkommission 
zum 4. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 
„Gleichstellung in der ökologischen Transformation“ 
(unveröffentlicht), Hamburg: Universität Hamburg.
Simon, Jenny (2025): Wasserstoff. Hintergrundpapier 
im Auftrag der Bundesstiftung Gleichstellung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
Simonson, Julia/Kelle, Nadiya/Kausmann, 
Corinna et al. (2020): Freiwilliges Engagement 
in Deutschland. Zentrale Ergebnisse des Fünften 
Deutschen Freiwilligensurveys (FWS 2019), Berlin: 
BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend, https://www.bmfsfj.de/resource/
blob/176836/7dffa0b4816c6c652fec8b9eff5450b6/
freiwilligesengagement-in-deutschland-fuenfter-freiwilligensurvey-data.pdf.
Sovacool, Benjamin K./Baum, Chad M./Low, Sean 
(2023): Beyond Climate Stabilization: Exploring the 
Perceived Sociotechnical Co-Impacts of Carbon 
Removal and Solar Geoengineering. In: Ecological 
Economics 204.
Spaargaren, Gert (2004): Sustainable Consumption: A 
Theoretical and Environmental Policy Perspective. In: 
Society &amp; Natural Resources 16 (8), S. 687–701.
Spangenberg, Ulrike/El Fassi, Marai/Zielinski, Lukas 
(2024): Geschlechteraspekte der sozial-ökologischen 
Transformation. In: Oekom e. V. (Hg.): Politische 
Ökologie. Klimagerechtigkeit, Fundament des
sozialökonomischen Wandels. München: oekom, S. 51–57.
Spannagel, Dorothee/Brülle, Jan (2024): Ungleiche 
Teilhabe: Marginalisierte Arme – Verunsicherte Mitte. 
WSI-Verteilungsbericht 2024. WSI-Report 98, https://
www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008981.
SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP (2021): Mehr 
Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit 
und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 
zwischen der Sozialdemokratischen Partei 
Deutschlands (SPD), Bündnis 90/DIE GRÜNEN 
und den Freien Demokraten (FDP), Berlin, https://
www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/
Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf.
Spitzner, Meike (2004): Netzgebundene Infrastrukturen 
unter Veränderungsdruck – Gender-Analyse am Beispiel 
ÖPNV. netWORKS-Papers, Berlin: Forschungsverbund 
NetWORKS, https://difu.de/publikationen/2005/netzgebundene-
infrastrukturen-unter-veraenderungsdruck-gender-analyse-
ambeispiel-oepnv.
Spitzner, Meike (2021): Für emanzipative Suffizienz-
Perspektiven. In: PROKLA 51 (202), S. 95–114.
Spitzner, Meike/Aumann, Renate (1995): Stellungnahme 
zu den Eckpunkten für den Einstieg in eine
ökologischsoziale Steuerreform der Bundestagsfraktion  
BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN. Unter Mitarbeit von Renate 
Aumann, Köln, Wuppertal: die Grünen.
Spitzner, Meike/Beik, Ute (1999): 
Reproduktionsarbeitsmobilität – theoretische und 
empirische Erfassung. Dynamik ihrer Entwicklung 
und Analyse ökologischer Dimensionen und 
Handlungsstrategien. In: Hesse, Markus/Beik, Ute/
Spitzner, Meike (Hg.): Entwicklung der Arbeits- und 
Freizeitmobilität. Teilprojekt 5, Projektbereich B, 
Rahmenbedingungen der Mobilität in Stadtregionen. 
Wuppertal: Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, 
Energie, S. 39–135.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 249 – 
Literaturverzeichnis
250
Spitzner, Meike/Buchmüller, Sandra (2016): 
Energiesuffizienz – Transformation von Energiebedarf, 
Versorgungsökonomie, Geschlechterverhältnissen 
und Suffizienz. Bericht zum emanzipativen Suffizienz-
Ansatz und zur neuen genderreflektierten Methodik und 
Auswertung einer Fokusgruppendiskussion. Wuppertal 
Report 8, Wuppertal: Verlag, https://epub.wupperinst.org/
frontdoor/deliver/index/docId/6439/file/WR8.pdf.
Spitzner, Meike/Hummel, Diana/Stieß, Immanuel/
Alber, Gotelind/Röhr, Ulrike (2020): Interdependente 
Genderaspekte der Klimapolitik. Gendergerechtigkeit 
als Beitrag zu einer erfolgreichen Klimapolitik: 
Wirkungsanalyse, Interdependenzen mit anderen 
sozialen Kategorien, methodische Aspekte und 
Gestaltungsoptionen. Abschlussbericht. Texte 30/2020, 
Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, https://
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/
publikationen/2020-02-06_texte_30-2020_genderaspekte-
klimapolitik.pdf.
SRU – Geschäftsstelle des Sachverständigenrates 
für Umweltfragen (2023): Politik in der 
Pflicht: Umweltfreundliches Verhalten 
erleichtern. Sondergutachten, Berlin, https://
www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_
Sondergutachten/2020_2024/2023_05_SG_Umweltfreundliches_
Verhalten.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=22.
SRU – Sachverständigenrat für Umweltfragen (2024): 
Suffizienz als „Strategie des Genug“: Eine Einladung 
zur Diskussion, Berlin, https://www.umweltrat.de/SharedDocs/
Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2024_03_
Suffizienz.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=21.
Stadtentwicklung Wien (2013): Handbuch 
Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und 
Stadtentwicklung. Werkstattbericht 130, Wien, 
https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrup/download/
pdf/4170527?originalFilename=true.
Stahel, Walter R. (1997): The Service Economy: ‚Wealth 
without Resource Consumption‘? In: Philosophical 
Transactions A 355 (1728), S. 1309–1319.
Stahel, Walter R. (2010): The Performance Economy, 
London: Palgrave Macmillan.
Staude, Jörg (2024): Geld reicht als Bürger-Beteiligung 
nicht aus. Klimareporter, https://www.klimareporter.de/
finanzen-wirtschaft/geld-reicht-als-buerger-beteiligung-nicht-aus.
Stark, Kerstin/Kehlbacher, Ariane/Mattioli, Guilio (2023): 
Mobilitätsarmut und soziale Teilhabe in Deutschland. 
Studie für Agora Verkehrswende 2023, DLR - Deutsches 
Zentrum für Luft- und Raumfahrt, https://www.agora-
verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2023/Mobilitaetsarmut_
Hintergrund/DLR-Agora_Studie_Mobilitaetsarmut.pdf.
Steeger, Gesa/Huth, Katarina/Wörpel, Simon/Donheiser, 
Max (2022): EU-Agrarsubventionen: Diese Großkonzerne 
profitieren. In: Correctiv, 01.12.2022, https://correctiv.org/
aktuelles/wirtschaft/agrarindustrie/2022/12/01/eu-millionen-
fuerlebensmittel-konzerne/.
Steffens, Carolin/Grabbe, Christina/Ziekow, Jan 
(2020): Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit in der 
Normensetzung, Bonn: GIZ – Deutsche Gesellschaft für 
Internationale Zusammenarbeit.
Stete, Gisela (1996): Mobilität von Frauen 
in unterschiedlichen Lebenssituationen. 
Forschungsbericht des Zentrums für integrierte 
Technikforschung ZIT der Technischen Universität 
Darmstadt, Darmstadt.
Stete, Giesela/Wotha, Brigitte (2024): Mobilität 
älterer Menschen im öffentlichen Raum unter 
Gendergesichtspunkten. In: Bundesgesundheitsblatt (8), 
S. 884–889, https://www.springermedizin.de/mobilitaet-aelterer-
menschen-im-oeffentlichen-raum-unter-genderg/27351776.
Stieß, Immanuel (2023): Soziale Dimension der 
Klimaanpassung im Fokus. Input beim Online-
Fachgespräch Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie 
mit messbaren Zielen des BMUV am 12.6.2023 
(unveröffentlicht).
Stieß, Immanuel/Dunkelberg, Elisa (2013): Objectives, 
Barriers and Occasions for Energy Efficient 
Refurbishment by Private Homeowners. In: Journal of 
Cleaner Production 48, S. 250–259.
Stieß, Immanuel/Sattlegger, Lukas/Raschewski, 
Luca/Götz, Konrad (2022): Suffizient wohnen in 
der Nachfamilienphase – Umrisse eines
sozialökologischen Begrenzungskonzepts. In: Onnen, 
Corinna (Hg.): Gelegenheitsfenster für Nachhaltigen 
Konsum. Lebenslauf, Biographien und Konsumkorridore. 
Wiesbaden: Springer VS, S. 157–178.
Stieß, Immanuel/Umbach-Daniel, Anja/Fischer, Corinna 
(2019): Smart Small Living? Social Innovations for 
Saving Energy in Senior Citizens’ Households by 
Reducing Living Space. In: Energy Policy 133.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 250 – 
Literaturverzeichnis
251
Stöcker, Christian (2024): Männer, die die Welt 
verbrennen. Der entscheidende Kampf um die Zukunft 
der Menschheit, 2. Auflage, Berlin: Ullstein.
Straubmann, Helmut (Hg.) (2016): Soziologie in 
Österreich – Internationale Verflechtungen, Innsbruck: 
StudienVerlag.
Strengers, Yolande (2013): Smart Energy Technologies 
in Everyday Life. Smart Utopia?, London: Palgrave 
Macmillan.
Strengers, Yolande (2014): Smart Energy in Everyday 
Life. Are You Designing for Resource Man? In: 
Interactions 21 (4), S. 24–31.
Strengers, Yolande/Kennedy, Jenny (2020): The Smart 
Wife. Why Siri, Alexa, and Other Smart Home Devices 
Need a Feminist Reboot, Cambridge, Massachusetts: 
The MIT Press.
Striebing, Clemens/Malagimani, Sonal/Heigl, 
Andrea/Voigt, Nathalie/Hochfeld, Katharina (2023): 
Transformationen fair und feministisch gestalten. Policy 
Paper, FES – Friedrich-Ebert-Stiftung, https://library.fes.de/
pdf-files/pbud/20802.pdf.
Striefler, Katja (1992): Frauen gewinnen 
Bewegungsfreiheit. Projekt zur Beteiligung von 
Frauen an der (kommunalen) Verkehrsplanung beim 
Zweckverband Großraum Hannover. In: Verkehr und 
Technik (6), S. 261–263.
Stumpfögger, Niko (2009): Wenn die Gründerzeit 
zu Ende geht. In: Böhlke, Nils/Gerlinger, Thomas/
Mosebach, Kai/Schmucker, Rolf/Schulten, Thorsten 
(Hg.): Privatisierung von Krankenhäusern. Erfahrungen 
und Perspektiven aus Sicht der Beschäftigten. 1. 
Auflage. Hamburg: VSA-Verlag, S. 199–219.
Sultana, Farhana (2022): The Unbearable Heaviness 
of Climate Coloniality. In: Political Geography 99, 
S. 102638.
Sumter, Deborah/Koning, Jotte de/Bakker, Conny/
Balkenende, Ruud (2021): Key Competencies for Design 
in a Circular Economy: Exploring Gaps in Design 
Knowledge and Skills for a Circular Economy. In: 
Sustainability 13 (2), S. 776.
Sundermann, Isabelle/Zini, Martina (2022): Energy 
Poverty in Europe and Germany. A Gender-Sensitive 
Report, EmpowerMed, https://www.wecf.org/de/wp-content/
uploads/2018/10/EmpowerMed_Energy-Poverty-Germany.pdf.
Sußner, Petra (2025): Ökologische Krise als 
Menschenrechtskrise. Hintergrundpapier im Auftrag der 
Bundesstiftung Gleichstellung, Berlin: Bundesstiftung 
Gleichstellung.
SVK – Sachverständigenkommission des Vierten 
Gleichstellungsberichts (2023): Stellungnahme 
der Sachverständigenkommission des Vierten 
Gleichstellungsberichts der Bundesregierung 
zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 
2023, Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung, 
https://www.bundesstiftung-gleichstellung.de/
static/9dc64645bc327cd9ea773d3c7d1a189c/20230810_
Stellungnahme-zum-Entwurf-des-Klimaschutzprogramms-2023.pdf.
SVP Deutschland AG (2023): Kreislaufwirtschaft im 
Gesundheitssektor, https://www.svp.de/kreislaufwirtschaft-im-
gesundheitssektor/.
SVR Gesundheit &amp; Pflege – Sachverständigenrat zur 
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 
(2023): Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur 
Bewältigung künftiger Krisen. Gutachten 2023, Berlin: 
Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 
https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/
Gutachten_2023/Gesamtgutachten_ePDF_Final.pdf.
SVR Integration &amp; Migration – Sachverständigenrat 
für Integration und Migration (2022): Systemrelevant: 
Der Beitrag von Zugewanderten im Gesundheitswesen. 
Zahlen und Fakten zum SVR-Jahresgutachten 
2022, Berlin, https://www.svr-migration.de/wp-content/
uploads/2022/10/SVR_Factsheet_Jahresgutachten_2022.pdf.
SVRV – Sachverständigenrat für Verbraucherfragen 
(Hg.) (2023): Soziale Ungleichheit und Konsum 
in Deutschland. Herausforderungen für das 
Konsumverhalten marginalisierter Frauen. Gutachten 
des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, Berlin, 
https://www.svr-verbraucherfragen.de/kurzgutachten-soziale-
ungleichheit-und-konsum-in-deutschland/.
Teherani-Krönner, Parto/Hamburger, Brigitte (Hg.) 
(2014): Mahlzeitenpolitik. Zur Kulturökologie von 
Ernährung und Gender. Edition Humanökologie 8, 
München: Oekom-Verlag.
Tejani, Sheba/Fukuda-Parr, Sakiko (2021): Gender 
and COVID-19: Workers in Global Value Chains. In: 
International Labour Review 160 (4), S. 649–667.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 251 – 
Literaturverzeichnis
252
Teney, Céline/Rupieper, Li Kathrin (2023): A New Social 
Conflict on Globalisation-Related Issues in Germany? 
A Longitudinal Perspective. In: Kölner Zeitschrift für 
Soziologie und Sozialpsychologie 75, S. 205–234.
Tercero Espinoza, Luis A./Loibl, Antonia/Gervais, Estelle 
(2023): Schlussbericht zum Projekt „Ressourcenbedarf 
für die Energiewende: Interdisziplinäre Bewertung von 
Szenarien für die Bereitstellung von Strom und Wärme“, 
Karlsruhe, Freiburg: Fraunhofer-Institut für System- und 
Innovationsforschung ISI, https://publica-rest.fraunhofer.
de/server/api/core/bitstreams/3f23d900-cf20-4d79-af76-
326cb94939e2/content.
Terruli, Tanja (2021): Faire Flächenverteilung. Die 
Rückeroberung der Straße. In: Oekom e. V. (Hg.): 
Politische Ökologie. Mobilitätswende. Die Zeit ist reif 
(164-165). München: oekom.
Tetzlaff, Fabian/Sauerberg, Markus/Grigoriev, Pavel 
et al. (2024): Age-Specific and Cause-Specific 
Mortality Contributions to the Socioeconomic 
Gap in Life Expectancy in Germany, 2003-21: An 
Ecological Study. In: The Lancet Public Health 9 (5), 
e295-e305, https://www.thelancet.com/action/showPdf?pi
i=S2468-2667%2824%2900049-5.
Thiele, Lasse (2022): Wasserstoff und 
Klimagerechtigkeit. Bausteine für Klimagerechtigkeit, 
Leipzig: konzeptwerk neue ökonomie, https://konzeptwerk-
neue-oekonomie.org/wp-content/uploads/2022/08/Wasserstoff_
und_Klimagerechtigkeit_2022.pdf.
Tiemann, Oliver/Schreyögg, Jonas (2012): Changes in 
Hospital Efficiency after Privatization. In: Health Care 
Management Science 15 (4), S. 310–326.
Time Use Initiative Barcelona (2023): Bases for the 
Future Spanish Time Use Law have been Presented, 
with over 100 Measures, Barcelona, https://timeuse.
barcelona/bases-time-use-law-presented/.
Time Use Initiative (o. J.): Barcelona Deklaration zur 
Zeitpolitik, Barcelona, https://timeuse.barcelona/wp-content/
uploads/2023/02/barcelona-declaration_German_final.docx.pdf.
Tjørring, Lise (2016): We Forgot Half of the Population! 
The Significance of Gender in Danish Energy 
Renovation Projects. In: Energy Research &amp; Social 
Science 22, S. 115–124.
TK – Techniker Krankenkasse (Hg.) (2024): 
Gesundheitsreport: Arbeitsunfähigkeiten, Hamburg, 
https://www.tk.de/resource/blob/2168508/fd1b72979121501d6018
08bc2a45fda7/gesundheitsreport-2024-data.pdf.
Tobsch, Verena/Schmidt, Tanja (2023): 
Operationalisierbarkeit der Konzeption „Wege 
zur Diskriminierungsfreiheit von Unternehmen“ 
des djb für den Bereich der Personalrekrutierung. 
Kurzstudie, 1. Auflage, Berlin: Bundesstiftung 
Gleichstellung, https://www.bundesstiftung-gleichstellung.
de/static/8c43d940e01c9c060f02ee0706b635df/Kurzstudie_
Rekrutierung.pdf.
Toro, Francisca/Fernández-Vázquez, Esteban/Serrano, 
Mònica (2024): Who Brings Emissions Home? 
Comparing Female and Male Breadwinner Households 
by Matching Techniques. In: Energy Policy 190. https://
doi.org/10.1016/j.enpol.2024.114144.
Traidl-Hoffmann, Claudia (2021): Überhitzt. Die Folgen 
des Klimawandels für unsere Gesundheit. Was wir tun 
können. Unter Mitarbeit von Katja Trippel. Duden – 
Sachbuch, Berlin: Duden Verlag.
Traidl-Hoffmann, Claudia/Schulz, Christian M./
Herrmann, Martin/Simon, Babette (Hg.) (2023): 
Planetary Health. Klima, Umwelt und Gesundheit im 
Anthropozän. Studienausgabe, Berlin: MWV Medizinisch 
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft.
Truger, Achim (2015): Reform der EU-Finanzpolitik. 
Die Goldene Regel für öffentliche Investitionen. WISO 
direkt 35/2015, https://library.fes.de/pdf-files/wiso/12078.pdf.
Tsing, Anna (2019): Jenseits ökonomischer und 
ökologischer Standardisierung. In: Gesing, Friederike/
Knecht, Michi/Flitner, Michael/Amelang, Katrin (Hg.): 
NaturenKulturen. Denkräume und Werkzeuge für neue 
politische Ökologien, Band 146. Bielefeld: transcript, 
S. 53–82.
Tubiello, Francesco N./Karl, Kevin/Flammini, Alessandro 
et al. (2022): Pre- and Post-Production Processes 
Increasingly Dominate Greenhouse Gas Emissions 
from Agri-Food Systems. In: Earth System Science Data 
14 (4), S. 1795–1809.
Tummers, Lidewij/Wankiewicz, Heidrun (2020): Gender 
Mainstreaming Planning Cultures: Why ‚Engendering 
Planning‘ Needs Critical Feminist Theory. In: GENDER – 
Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft 12 (1), 
S. 11–29.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 252 – 
Literaturverzeichnis
253
Tummers, Lidewij/Wankiewicz, Heidrun (2025): 
Transformation – all inclusive? Gleichstellungsrelevante 
Transformationspotenziale und Beispiele von Co-
Housing: Wirkungen auf Flächen- und Energiesuffizienz 
sowie Verteilung von Care-Arbeit. Expertise für den 
Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, 
Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
Tunn, Johanna/Kalt, Tobias/Müller, Franziska/Simon, 
Jenny/Hennig, Jesko/Ituen, Imeh/Glatzer, Nina (2024): 
Green hydrogen transitions deepen socioecological 
risks and extractivist patterns: evidence from 28 
prospective exporting countries in the Global South. In: 
Energy Research &amp; Social Science 117, S. 103731, https://
doi.org/10.1016/j.erss.2024.103731.
UBA – Umweltbundesamt (2016): Arbeitshilfe 
zur Berechnung von Kompensations- und 
Deckelungsbeträgen für entstehenden 
Erfüllungsaufwand auf Basis umweltrelevanter Effekte in 
der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA), Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/
dokument/arbeitshilfe-zur-berechnung-von-kompensations.
UBA – Umweltbundesamt (2021a): Wirkungen 
veränderter Einkommen auf den Ressourcenverbrauch. 
Abschlussbericht. Texte 04/2021, Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.
de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2021_12_08_
texte_04-2021_einkommen_ressourcenverbrauch.pdf.
UBA – Umweltbundesamt (2021b): Klimawirkungs- 
und Risikoanalyse 2021 für Deutschland. Teilbericht 
2: Risiken und Anpassung im Cluster Land. 
Climate Change 21/2021, Dessau-Roßlau: UBA – 
Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/sites/
default/files/medien/479/publikationen/kwra2021_teilbericht_2_
cluster_land_bf_211027_0.pdf.
UBA – Umweltbundesamt (2022a): Gender 
Mainstreaming im Umweltschutz, Dessau-Roßlau: UBA 
– Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/
gender-mainstreaming-im-umweltschutz.
UBA – Umweltbundesamt (2022b): Verpackungsgesetz, 
Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, https://
www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/
produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen/
verpackungsgesetz#sinn-und-zweck-des-verpackungsgesetzes.
UBA – Umweltbundesamt (2023): Die neue GAP – 
wieviel Klimaschutz steckt in der 1. Säule?, Dessau-
Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, https://www.
umweltbundesamt.de/themen/die-neue-gap-wieviel-
klimaschutzsteckt-in-der-1.
UBA – Umweltbundesamt (2024a): Klimaschutz im 
Verkehr: zeitnahe Trendwende notwendig, Dessau-
Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, https://www.
umweltbundesamt.de/themen/klimaschutz-im-verkehr-
zeitnahetrendwende.
UBA – Umweltbundesamt (2024b): Treibhausgas-
Emissionen in Deutschland, Dessau-Roßlau: UBA 
– Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.
de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-
indeutschland#emissionsentwicklung.
UBA – Umweltbundesamt (2024c): Energiebedingte 
Emissionen von Klimagasen und Luftschadstoffen, 
Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, https://
www.umweltbundesamt.de/daten/energie/
energiebedingteemissionen#entwicklung-der-energiebedingten-
treibhausgasemissionen.
UBA – Umweltbundesamt (2024d): Gefährdung der 
Biodiversität, Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, 
https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/
umweltbelastungen-der-landwirtschaft/gefaehrdung-
derbiodiversitaet.
UBA – Umweltbundesamt (2024e): Treibhausgas-
Emissionen aus der Landwirtschaft, Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.
de/daten/land-forstwirtschaft/beitrag-der-landwirtschaft-zu-
dentreibhausgas#treibhausgas-emissionen-aus-der-landwirtschaft.
UBA – Umweltbundesamt (2024f): Ökologischer 
Landbau, Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, 
https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/
oekologischer-landbau#okolandbau-in-deutschland.
UBA – Umweltbundesamt (2024g): Umwelt 
und Landwirtschaft. Welchen Einfluss hat der 
Lebensmittelhandel auf die landwirtschaftliche 
Produktion?, Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, 
https://www.umweltbundesamt.de/umweltatlas/umwelt-
landwirtschaft/einfuehrung/landwirtschaft-in-deutschland/
welchen-einfluss-hat-der-lebensmittelhandel-auf-die.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 253 – 
Literaturverzeichnis
254
UBA – Umweltbundesamt (2024h): Gemeinsame 
Agrarpolitik der Europäischen Union, Dessau-Roßlau: 
UBA – Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/
themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/
gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union.
UBA – Umweltbundesamt (2024i): Umweltbezogene 
Steuern und Gebühren, Dessau-Roßlau: UBA – 
Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.
de/daten/umwelt-wirtschaft/umweltbezogene-
steuerngebuehren#entwicklung-umweltbezogener-steuern.
UBA – Umweltbundesamt (o. J.): Indikator: Emission 
von Treibhausgasen, Dessau-Roßlau: UBA – 
Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/daten/
umweltindikatoren/indikator-emission-von-treibhausgasen#
diewichtigsten-fakten.
Ullrich, Sven (2024): Verbände verklagen 
Bundesregierung in Brüssel: EU-Recht nicht 
umgesetzt. In: Erneuerbare Energien, 2024, https://www.
erneuerbareenergien.de/energiemarkt/energierecht/klage-
gegenbundesregierung-verbaende-verklagen-bundesregierung-
bruesseleu-recht.
UN – United Nations (1992a): Rahmenübereinkommen 
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, New 
York, https://unfccc.int/resource/docs/convkp/convger.pdf.
UN – United Nations (1992b): AGENDA 21. Konferenz 
der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, 
New York, https://www.un.org/Depts/german/conf/agenda21/
agenda_21.pdf.
UN – United Nations (2009): Copenhagen Accord, 
Kopenhagen, https://unfccc.int/resource/docs/2009/cop15/
eng/l07.pdf.
UN – United Nations (2015): Übereinkommen von Paris, 
Paris, https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_
PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf.
UN – United Nations (2022): Generalversammlung 
der Vereinten Nationen. Resolution der 
Generalversammlung, verabschiedet am 28. Juli 2022. 
A/RES/76/300), New York, https://www.un.org/depts/german/
gv-76/band3/ar76300.pdf.
UN – United Nations (2024): Gender and Climate 
Change. Proposal by the President Draft decision -/
CP.29. Conference of the Parties, Twenty-ninth session 
Baku, 11–22 November 2024, https://unfccc.int/sites/default/
files/resource/cp2024_L12_adv.pdf?download.
UN – United Nations/HABITAT III (Hg.) (2016): Neue 
urbane Agenda. Erklärung von Quito zu nachhaltigen 
Städten und menschlichen Siedlungen für alle. 
Deutsche Fassung, https://habitat3.org/wp-content/uploads/
NUA-German.pdf.
UN Women (Hg.) (2022): Flagship-Initiative. Stärkung 
der Frauen durch Umweltgerechte Landwirtschaft, Bonn, 
https://unwomen.de/tcl-content/uploads/2022/03/UNW_FS_
umweltgerechteLW_dt_web__003_-1.pdf.
UNDP – United Nations Development Programme 
(2019): Gender Dimensions of the Guiding Principles 
on Business and Human Rights, https://www.undp.org/
publications/gender-dimensions-guiding-principles-business-
andhuman-rights.
UNEP – United Nations Environment Programme 
(2022): Why Gender Dynamics Matter in Waste 
Management, https://www.unep.org/news-and-stories/story/
why-gender-dynamics-matter-waste-management.
UNFCCC – United Nations Framework Convention on 
Climate Change (2014): Report of the Conference of 
the Parties on its twentieth session, held in Lima from 
1 to 14 December 2014. FCCC/CP/2014/10/Add.3, 
https://unfccc.int/sites/default/files/resource/docs/2014/cop20/
eng/10a03.pdf?download.
UNFCCC – United Nations Framework Convention on 
Climate Change (2015): Paris Agreement, Paris: United 
Nations, https://unfccc.int/sites/default/files/english_paris_
agreement.pdf.
UNIDO – United Nations Industrial Development 
Organization (Hg.) (2023): International Yearbook 
of Industiral Statistics. Global Highlights 2023, 
Wien, https://www.unido.org/sites/default/files/unido-
publications/2023-12/documents_Yearbook_2023_UNIDO_
IndustrialStatistics_Yearbook_2023_Highlights.pdf.
UNIDO – United Nations Industrial Development 
Organization (o. J.): Data Browser, https://stat.unido.org/
data/chart?dataset=national-accounts&amp;country=WORLD.
UNIDO – United Nations Industrial Development 
Organization/IRENA – International Renewable Energy 
Agency/IDOS – German Institute of Development and 
Sustainability (2023): Green Hydrogen for Sustainable 
Industrial Development: A Policy Toolkit for Developing 
Countries, Wien, https://www.irena.org/Publications/2024/Feb/
Green-hydrogen-for-sustainable-industrial-development-A-
policytoolkit-for-developing-countries.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 254 – 
Literaturverzeichnis
255
Universität Stuttgart (2019): Neue 
Forschungsergebnisse der Universität Stuttgart zu 
Lebensmittelabfällen, Stuttgart, https://www.uni-stuttgart.de/
universitaet/aktuelles/meldungen/Neue-
Forschungsergebnisseder-Universitaet-Stuttgart-zu-Lebensmittelabfaellen/.
Urban, Mo (2023): Standards für die Gestaltung 
geschlechtergerechter Gesundheitszentren und 
MVZs. In: IPPinfo – Institut für Public Health und 
Pflegeforschung, Universität Bremen 17 (20), S. 12–13, 
https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/fachbereiche/
fb11/ipp/Institutsuebergreifend/Transfer/IPP-Info/IPP-Info_
Ausgabe-20_Web.pdf.
Urbane Praxis (o. J.): Sorge ins Parkcenter!, https://www.
urbanepraxis.berlin/projekt/sorge-ins-parkcenter/.
Ursano, Robert J./Morganstein, Joshua C./Cooper, 
Robin (2017): American Psychiatric Association Position 
Statement: Mental Health and Climate Change, APA 
Resource Document.
Valentiner, Dana-Sophia (2025): Verfassungsrecht in 
der sozial-ökologischen Transformation mobilisieren. 
Hintergrundpapier im Auftrag der Bundesstiftung 
Gleichstellung, Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
VAMV – Verein alleinerziehender Mütter und Väter 
Bundesverwand e. V. (2024): Steuergutschrift für 
Alleinerziehende – Versprechen halten!, https://vamv.de/
de/aktuelles/steuergutschrift-fur-alleinerziehende-
versprechenhalten/.
van Daalen, Kim Robin/Kallesøe, Sarah Savić/Davey, 
Fiona/Dada, Sara/Jung, Laura/Singh, Lucy/Issa, Rita/
Emilian, Christina Alma/Kuhn, Isla/Keygnaert, Ines/
Nilsson, Maria (2022): Extreme Events and Gender-
Based Violence: A Mixed-Methods Systematic Review. 
In: Lancet Planet Health 6 (6), S. 504–523.
van Daalen, Kim R./Tonne, Cathryn/Semenza, Jan 
C. et al. (2024): The 2024 Europe report of the 
Lancet Countdown on Health and Climate Change: 
Unprecedented Warming Demands Unprecedented 
Action. In: The Lancet Public Health 9 (7), 
e495-e522, https://www.thelancet.com/action/showPdf?pi
i=S2468-2667%2824%2900055-0.
Vasan, Arvind/Sood, Bhanu/Pecht, Michael (2014): 
Carbon Footprinting of Electronic Products. In: Applied 
Energy 136, S. 636–648.
VCD – Verkehrsclub Deutschland e. V. (2020): 
Lebenswerte Städte durch faire Flächenverteilung, 
Berlin, https://www.vcd.org/artikel/lebenswerte-staedte-durch-
faire-flaechenverteilung.
Venjakob, Johannes/Kurwan, Jenny/Roelfes, Michaela 
et al. (2023): Nachhaltige Kommunalentwicklung im 
Strukturwandel. Abschlussbericht. Texte 106/2023, 
Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, https://
trawos.hszg.de/fileadmin/NEU/Redaktion-TRAWOS/
Projekte/Nakest/2023-06-05_texte_81_2023_nachhaltige_
kommunalentwicklung_0.pdf.
Venkatesh, Viswanath/Morris, Michael G. (2000): Why 
Don‘t Men Ever Stop to Ask for Directions? Gender, 
Social Influence, and Their Role in Technology 
Acceptance and Usage Behavior. In: MIS Quarterly 24 
(1), S. 115–139.
Verbände-Plattform (2022): GAP-Strategieplan 
nachbessern: für ein friedliches, soziales und 
umweltfreundliches Europa, https://www.bund.net/fileadmin/
user_upload_bund/publikationen/landwirtschaft/landwirtschaft_
stellungnahme_gap-strategieplan.pdf.
Vestbro, Dick Urban/Horelli, Liisa (2012): Design for 
Gender Equality: The History of Co-Housing Ideas and 
Realities. In: Built Environment 38 (3), S. 315–335.
Villa-Braslavsky, Paula-Irene (2024): Thesenpapier für 
das Fachgespräch „Gesellschaftliche Polarisierung? 
Handlungsfähigkeit für Gesellschaft und Politik 
ermöglichen“ (unveröffentlicht).
Villagrasa, Delia (2022): Green hydrogen: Key success 
criteria for sustainable trade &amp; production. A Synthesis 
Based on Consultations in Afrika &amp; Latin America, Brot 
für die Welt; Heinrich-Böll-Stiftung, https://www.boell.de/
sites/default/files/2022-11/green-hydrogen.pdf.
Vischer, Nina/Schneider, Kyra/Dollsack, Sophia (2022): 
„Habe ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht“. 
Interdependenz von Wohnen, Care und Geschlecht 
in kommunalpolitischen Prozessen. In: Knobloch, 
Ulrike/Theobald, Hildegard/Dengler, Corinna/Kleinert, 
Ann-Christin/Gnadt, Christopher/Lehner, Heidi 
(Hg.): Caring Societies – Sorgende Gesellschaften. 
Neue Abhängigkeiten oder mehr Gerechtigkeit?. 
Arbeitsgesellschaft im Wandel. Weinheim, Basel: Beltz 
Juventa, S. 66–84.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 255 – 
Literaturverzeichnis
256
Vogel, Melanie/Kacperski, Celina/Bielig, Mona/Kutzner, 
Florian (2024): Doing Gender in Energy Communities: 
A Gendered Perspective on Barriers and Motivators. In: 
Environmental Innovation and Societal Transitions 53, 
S. 100902.
Voges, Jonathan (2017): »Selbst ist der Mann«.
Doit-yourself und Heimwerken in der Bundesrepublik 
Deutschland, Göttingen: Wallstein Verlag.
Volksentscheid Berlin autofrei (2022): Gesetzentwurf 
der Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“, Berlin, 
https://volksentscheid-berlin-autofrei.de/presse/downloads/VE_
Berlin_autofrei_2022_01_06_Gesetzentwurf_rev_rev.pdf.
von Davier, Zazie/Padel, Susanne/Edebohls, Imke/
Devries, Uta/Nieberg, Hiltrud (2023): Frauen auf 
landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland – Leben 
und Arbeit, Herausforderungen und Wünsche. Thünen 
Working Paper 207, Braunschweig: Thünen-Institut, 
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn065997.pdf.
von Heesen, Boris (2025): Patriarchale Strukturen 
im Kontext einer ökologischen Transformation 
des Verkehrssektors. Indikatoren, Auswirkungen 
und Lösungen. Hintergrundpapier im Auftrag der 
Bundesstiftung Gleichstellung, Berlin: Bundesstiftung 
Gleichstellung.
Voss, Dorothea/Alwang, Lena/Yollu-Tok, Aysel 
(2025): Dienstleistungen in der sozial-ökologischen 
Transformation. Neue Chancen für mehr 
Geschlechtergerechtigkeit? Expertise für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
VV Städtebauförderung (2019): 
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019. 
Über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes 
an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes 
zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen, https://
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/
DE/veroeffentlichungen/wohnen/vv-stbauf-2019.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=2.
VV Städtebauförderung (2023): 
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 
2023/2024. Über die Gewährung von Finanzhilfen 
des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des 
Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher 
Maßnahmen, https://www.staedtebaufoerderung.info/
SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2023_24.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=2.
Wanger, Susanne (2025 i.E.): Frauen als Teil des 
Arbeitskräftepotenzials (Arbeitstitel). In: Yollu-
Tok, Aysel/Bothfeld, Silke/Hohendanner, Christian/
Schütt, Petra (Hg.): Geschlechtergerecht gestalten. 
Möglichkeiten und Grenzen der Arbeitsmarkt- und 
Sozialpolitik. 1. Auflage. Frankfurt am Main: Campus.
Wanger, Susanne/Weber, Enzo (2023): 
Arbeitszeit: Trends, Wunsch und Wirklichkeit. IAB-
Forschungsbericht 16|2023, Nürnberg: IAB, https://doku.
iab.de/forschungsbericht/2023/fb1623.pdf.
War on Want/London Mining Network (2019): A Just(ice) 
Transition is a Post-Extractive Transition. Centering the 
Extractive Frontier in Climate Justice, London, https://
waronwant.org/sites/default/files/Post-Extractivist_Transition_
WEB_0.pdf.
Warner, Barbara/Turner, Jeff/Wotha, Brigitte (2025): 
Gender, Mobility and Climate Policy: Assessing English 
and German Climate Action Plans Through a Gender-
Just Lens. In: disP – The Planning Review (eingereicht).
Watts, Nick/Adger, W. Neil/Agnolucci, Paolo et al. 
(2015): Health and Climate Change: Policy Responses to 
Protect Public Health. In: The Lancet 386, S. 1861–1914.
WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, 
Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz 
(Hg.) (2020): Politik für eine nachhaltigere Ernährung. 
Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire 
Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten, https://
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/
agrarpolitik/wbae-gutachten-nachhaltige-ernaehrung.pdf?__
blob=publicationFile&amp;v=3.
WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, 
Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz/
WBW – Wissenschaftlicher Beirat (Hg.) (2016): 
Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie 
den nachgelagerten Bereichen Ernährung und 
Holzverwendung. Gutachten, https://www.bmel.de/
SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/
Klimaschutzgutachten_2016.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3.
WBGU – Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung 
Globale Umweltveränderungen (2023): Gesund leben 
auf einer gesunden Erde. Hauptgutachten, https://
www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu/publikationen/
hauptgutachten/hg2023/pdf/wbgu_hg2023.pdf.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 256 – 
Literaturverzeichnis
257
WBGU – Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung 
Globale Umweltveränderungen (2017): Umsetzung 
der New Urban Agenda jetzt kraftvoll angehen. 
Stellungnahme, https://www.wbgu.de/de/publikationen/
publikation/umsetzung-der-new-urban-agenda-jetzt-
kraftvollangehen#sektion-downloads.
wecf – Women Engage for a Common Future (Hg.) 
(2020): Frauen. Energie. Wende! Warum wir eine 
geschlechtergerechte Energiewende brauchen, 
München: wecf e.V, https://www.wecf.org/de/wp-content/
uploads/2018/10/Frauen.Energie.Wende2020.pdf.
WEF – World Economic Forum (Hg.) (2020): The 
Reskilling Revolution can Transform the Future of Work 
for Women, Stadt, https://www.weforum.org/stories/2020/01/
women-reskilling-revolution-future-of-work/.
Weinberger-Miller, Paula/Lingl, Christoph/Wucher, 
Rebekka/Schlüterbusch, Lea/Ley, Jonas Moritz 
(2013): Einkommenssicherung und -entwicklung durch 
Diversifizierung in der Landwirtschaft. Teilbereich V: 
Kooperationen bei der Direktvermarktung, Freising-
Weihenstephan: Bayerische Landesanstalt für 
Landwirtschaft.
Weisz, Ulli/Pichler, Peter-Paul/Jaccard, Ingram S./Haas, 
Willi/Matej, Sarah/Nowak, Peter (2019): Der Carbon-
Fußabdruck des österreichischen Gesundheitssektors. 
Endbericht. HealthFootprint, Wien.
Wember, Carla/Reusch, Marie (2021): Geschlecht 
als Marker für Potenziale emanzipatorischer 
Ländlichkeit. Eine Untersuchung alternativer Praktiken 
im Ernährungssystem. In: PROKLA – Zeitschrift für 
kritische Sozialwissenschaft 51 (204), S. 455–475.
Wendt, Björn/Görgen, Benjamin (2017): Der 
Zusammenhang von Umweltbewusstsein und 
Umweltverhalten. Eine explorative Studie zu einem 
Kernproblem der Umweltsoziologie am Beispiel von 
Wissensarbeiter*innen. Wissenschaftliche Schriften 
der WWU Münster, Reihe 7, Band 21, Münster: MV 
Wissenschaft.
Werner, Jan/Beckmann, Klaus J./Runge, Diane/Müller, 
Henrike/Eiser, Lara (2023): Mobilität und Verkehr 
2040. Vom BVWP 2030 zu einem zielorientierten und 
integrierten Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 
2040. Gutachten. Im Auftrag des Bundes für Umwelt 
und Naturschutz e. V., Berlin, https://www.bund.net/fileadmin/
user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet-und-
verkehr-2040-gutachten-bund.pdf.
Westphal, Ida (2023): Geschlecht im Umweltrecht. 
In: Dux, Elisabeth/Groß, Johanna/Kraft, Julia/Militz, 
Rebecca/Ness, Sina (Hg.): Frau.Macht.Recht. 100 
Jahre Frauen in juristischen Berufen: interdisziplinäre 
Tagung am 15. Juli 2022 in Heidelberg. Schriften zur 
Gleichstellung. Band 31. 1. Auflage. Baden-Baden: 
Nomos Verlagsgesellschaft, S. 239–266.
Westphal, Ida (2025): Geschlecht im Umweltrecht. 
Hintergrundpapier im Auftrag der Bundesstiftung 
Gleichstellung, Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
WHO – Weltgesundheitsorganisation (1986): Ottawa-
Charta zur Gesundheitsförderung, Ottawa, https://iris.who.
int/bitstream/handle/10665/349654/WHO-EURO-1986-4044-
43803-61669-ger.pdf?sequence=1&amp;isAllowed=y.
WHO – World Health Organization (Hg.) (2014): 
Gender, Climate Change and Health, Genf, https://iris.
who.int/bitstream/handle/10665/144781/9789241508186_eng.
pdf?sequence=1.
WHO – World Health Organization (2022): The 
Geneva Charter for Well-being, Genf, https://www.who.int/
publications/m/item/the-geneva-charter-for-well-being.
Wichterich, Christa (2015): Sexuelle und reproduktive 
Rechte. Schriften des Gunda-Werner-Instituts 11, Berlin: 
Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung, 
https://www.gwi-boell.de/sites/default/files/sexuelle-und-
reproduktive-rechte.pdf.
WIDE – Entwicklungspolitisches Netzwerk für 
Frauenrechte und feministische Perspektiven (2022): 
Extraktivismus. Gender-Aspekte und Perspektiven von 
Frauen in Bergbau-Regionen. WIDE-Update 2/2022, 
Wien, https://wide-netzwerk.at/wp-content/uploads/2022/04/
WIDE-Update-2-2022-Gender-Extraktivismus.pdf.
Wiesenthal, Jan/Aretz, Astrid/Ouanes, Nesrine/
Petrick, Kristian (2022): Energy Sharing: Eine 
Potenzialanalyse, Berlin: IÖW – Institut für ökologische 
Wirtschaftsforschung.
Wiggerthale, Marita (2007): Supermärkte auf dem 
Vormarsch im Süden. Bedrohung für Kleinbauern?, 
Bonn: Forum Umwelt &amp; Entwicklung; EED – 
Evangelischer Entwicklungsdienst.
Wilk, Nicole M. (2013): Vom „Curryking“ zum 
„LadyKracher“. Kultursemiotischer Wandel in der 
Werbung für Geflügelfleisch. In: GENDER – Zeitschrift 
für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft 5 (1), S. 120–128.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 257 – 
Literaturverzeichnis
258
Wilkinson Cross, Kate (2019): Technological Innovations 
Tackling Biodiversity Loss: Solutions or Misdirection? 
In: Law, Technology and Humans (1 (1)), S. 100–128.
Willett, Walter/Rockström, Johan/Loken, Brent et al. 
(2019): Food in the Anthropocene: the EAT–Lancet 
Commission on Healthy Diets from Sustainable Food 
Systems. In: The Lancet 393 (10170), S. 447–492.
Williams, Joanna (2019): Circular Cities. In: Urban 
Studies 56 (13), S. 2746–2762.
Windscheid, Eike/Wellmann, Holger/Voss-Dahm, 
Dorothea (2023): Leben und Arbeiten in Flexibilität. 
Befunde und Konzepte für die Arbeitszeitgestaltung von 
morgen. Forschungsförderung Report, 10, Düsseldorf: 
HBS – Hans-Böckler-Stiftung.
Winker, Gabriele (2015): Care Revolution. Schritte in 
eine solidarische Gesellschaft, Bielefeld: transcript.
Winker, Gabriele (2021): Solidarische Care-Ökonomie. 
Revolutionäre Realpolitik für Care und Klima, 1. Auflage, 
Bielefeld: transcript.
Winklmayr, Claudia/Matthies-Wiesler, Franziska/
Muthers, Stefan et al. (2023): Hitze in Deutschland: 
Gesundheitliche Risiken und Maßnahmen zur 
Prävention. In: Journal of Health Monitoring 8 
(S4), https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/11262/
JHealthMonit_2023_S4_Hitze_Sachstandsbericht_Klimawandel_
Gesundheit.pdf?sequence=1&amp;isAllowed=y.
Winter, Martin (2022): Von der Fleisch- zur 
Proteinabteilung: Männlichkeitskonstruktionen, 
Fleisch und vegane Fleischalternativen. In: GENDER – 
Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft 14 
(3), S. 27–42.
Wippermann, Carsten (2024): Junge Männer im Alter 
von 18 bis 29 Jahren. Lebensgefühl – Sozialcharaktere 
– Unterstützung (unveröffentlichter Forschungsbericht), 
Penzberg, Berlin: BMFSFJ – Bundesministerium für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wippermann, Sarah/Drepper, Daniel (2022): EU-
Agrarsubventionen. Große Unternehmen bleiben 
Hauptprofiteure. In: Tagesschau, 01.12.2022, https://
www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/eu-agrarsubventionen-
unternehmen-101.html.
Wotha, Brigitte/Krause, Juliane (2020): 
Mobilitätsbedürfnisse im ÖPNV im Kreis Stormarn unter 
Einbeziehung von Genderaspekten. Unter Mitarbeit 
von Kristin Groth, Panagiotis Kiriakidis und Ina Ocker, 
Strande, Braunschweig: Kreis: Stormarn, https://www.
bargteheide.de/media/custom/2971_1970_1.PDF?1618996170.
WSI – Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches 
Institut (2024): Neue Auswertung des WSI-Tarifarchivs. 
74 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten 
Urlaubsgeld – ohne Tarifvertrag sind es 36 Prozent. 
Pressemitteilung, 21.11.2024, https://www.boeckler.de/pdf/
pm_wsi_2024_06_11.pdf.
Wuyts, Wendy/Marin, Julie (2022): „Nobody“ Matters in 
Circular Landscapes. In: Local Environment 27 (10–11), 
S. 1254–1271.
WWF – World Wide Fund For Nature (2021): WWF-
Statement zu neuer Eco Schemes-Analyse, Gland, 
https://www.wwf.de/2021/november/oeko-regelungen-oekologisch-
unwirksam.
WWF – World Wide Fund For Nature (2022): Essen wir 
das Klima auf?, Gland, https://www.wwf.de/themen-projekte/
landwirtschaft/ernaehrung-konsum/essen-wir-das-klima-auf.
WWF – World Wide Fund For Nature (2024): Standard 
zur Ernährungssicherheit, Gland, https://www.wwf.de/
themen-projekte/landwirtschaft/produkte-aus-der-landwirtschaft/
standard-zur-ernaehrungssicherung.
WWF – World Wide Fund For Nature (2015): 
Das große Wegschmeißen. Vom Acker bis zum 
Verbraucher: Ausmaß und Umwelteffekte der 
Lebensmittelverschwendung in Deutschland, Gland, 
https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF_
Studie_Das_grosse_Wegschmeissen.pdf.
Yollu-Tok, Aysel/Dill, Katja/Völkle, Hanna (2024): 
Klima, Geschlecht und Mobilität. Eine Literaturstudie 
und Bedarfsanalyse für die Praxis. Working Paper 
Forschungsförderung 330, Düsseldorf: HBS – Hans-
Böckler-Stiftung, https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-008853/p_
fofoe_WP_330_2024.pdf.
Zacharakis, Zacharias (2021): Es ist doch nur ein 
Fahrrad. In: Zeit online, 13.08.2021, https://www.zeit.de/
mobilitaet/2021-08/lastenrad-subvention-buendnis-90-
diegruenen-verkehrswende-debatte-konservative.
Drucksache 20/15105 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 258 – 
Literaturverzeichnis
259
Zacharias, Stefan/Koppe, Christina (2015): Einfluss 
des Klimawandels auf die Biotropie des Wetters 
und die Gesundheit bzw. die Leistungsfähigkeit der 
Bevölkerung in Deutschland. Umwelt &amp; Gesundheit 
06/2015, Dessau-Roßlau: UBA – Umweltbundesamt, 
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/
publikationen/ug_06_2015_einfluss_des_klimawandels_auf_die_
biotropie_des_wetters_0.pdf.
ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks (o. J.): 
Frauen des Handwerks, https://www.zdh.de/daten-und-fakten/
kennzahlen-des-handwerks/frauen-des-handwerks/.
Zerzawy/Florian/Bär, Holger/Meemken, Simon/Runkel, 
Matthias (2023): Kurzfristiges finanzielles Potential 
durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen. 
Kurzexpertise, https://foes.de/publikationen/2023/2023-11_
FOES_Subventionsabbau_KTF-Luecke.pdf.
Zibell, Barbara (2022): Care-Arbeit räumlich denken: 
Feministische Perspektiven auf Planung und 
Entwicklung: Efef-Verlag.
Zika, Gerd/Kalinowski, Michael/Krinitz, Jonas/
Maier, Tobias/Mönnig, Anke/Schneemann, Christian/
Schur, Alexander/Wolter, Marc Ingo und Zenk, 
Johanna (2023): Fachkräftemonitoring für das 
BMAS – Mittelfristprognose bis 2027, Berlin: BMAS – 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Zika, Gerd/Kalinowski, Michael/Krinitz, Jonas 
et al. (2024): Szenarien über die Erhöhung des 
Arbeitskräftepotenzials. Forschungsbericht 631, Berlin: 
BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/
Forschungsberichte/fb631-szenarien-ueber-die-erhoehung-des-
arbeitskraeftepotenzials.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2.
Zimmer, Reingard (2023): Das 
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Handlungsoptionen 
für Mitbestimmungsakteure und Gewerkschaften. 
HSI-Schriftenreihe Band 48, Frankfurt am Main: Bund-
Verlag, https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/fpdf/HBS-
008496/p_hsi_schriften_48.pdf.
Zimmer, Reingard (2024): Die Europäische 
Sorgfaltspflichtenrichtlinie 2024/1760/EU und ihre 
Umsetzung ins deutsche Recht. In: ZESAR – Zeitschrift 
für Europäisches Sozial- und Arbeitsrecht 11/12,  
S. 461–472.
Zimmer, Reingard (2025): Die Umsetzung und 
Weiterentwicklung des LkSG. Rechtsfragen zum Schutz 
menschenrechtlicher und umweltbezogener Rechte in 
der betrieblichen Praxis: Frankfurt.
Zimmermann, Patrick/Brischke, Lars-Arvid/Bierwirth, 
Anja/Buschka, Michael (2023): Unterstützung von 
Suffizienzansätzen im Gebäudebereich. BBSR-Online 
Publikation 9/2023, BBSR – Bundesinstitut für Bau-, 
Stadt- und Raumforschung, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/
DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2023/bbsr-online-09-2023-dl.
pdf;jsessionid=68FFDF8867ED0C2D5D7A3C8AC5552AB7.
live21301?__blob=publicationFile&amp;v=2.
Zinke, Olfa (2020): Ostdeutsche Landwirtschaft: 
Eine Erfolgsgeschichte? In: agrarheute, 03.10.2020, 
https://www.agrarheute.com/management/recht/ostdeutsche-
landwirtschaft-erfolgsgeschichte-573577.
ZKL – Zukunftskommission Landwirtschaft (Hg.) (2021): 
Zukunft Landwirtschaft. Eine gesamtgesellschaftliche 
Aufgabe. Empfehlungen der Zukunftskommission 
Landwirtschaft, www.bmel.de/goto?id=89464.
Zoll, Felix/Parisi, Anton/Piorr, Annette (2025): Wer is(s)t 
mit? Eine Literaturstudie zu Geschlechtergerechtigkeit, 
Diversität und Inklusion in alternativen 
Ernährungsnetzwerken. Expertise für den Vierten 
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: 
Bundesstiftung Gleichstellung.
Zschiesche, Michael/Grünberger, Tom (2024): 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsbeschleunigung 
– Versuch einer ersten Bilanz der 20. Legislatur aus 
Umweltsicht. In: Natur und Recht 46, S. 505–515.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/15105– 259 – 
 
 
 
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ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Vierter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung</titel>
  <datum>2025-03-12</datum>
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