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    <titel>Jahresbericht 2025&#xd;
35 Jahre Deutsche Einheit - Die Opfer der SED-Diktatur würdigen. Den Wert der Freiheit in die Gesellschaft vermitteln.</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <bezeichnung>SED-Opferbeauftr</bezeichnung>
    <titel>Bundesbeauftr. für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag</titel>
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    <datum>2025-06-17</datum>
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    <urheber>Bundesbeauftr. für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 21/520 
21. Wahlperiode 17.06.2025 
Unterrichtung
 
durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur 
beim Deutschen Bundestag 
Jahresbericht 2025 
35 Jahre Deutsche Einheit – Die Opfer der SED-Diktatur würdigen. 
Den Wert der Freiheit in die Gesellschaft vermitteln.* 
Zugeleitet mit Schreiben der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag vom 17. Juni 2025 gemäß § 2 
Absatz 1 des SED-Opferbeauftragtengesetzes.
Inhal tsverzeichnis  
 Seite 
Vorwort .........................................................................................................  4 
1 Schwerpunkte in der Arbeit der Opferbeauftragten ...................  7 
1.1 Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze .....................  7 
1.2 Übersicht über Gesetzesänderungen .................................................  10 
1.2.1 Verbesserung der sozialen Lage .......................................................  10 
1.2.2 Schließung von Gerechtigkeitslücken ..............................................  11 
1.2.3 Vereinfachte Anerkennung verfolgungsbedingter 
Gesundheitsschäden ..........................................................................  12 
1.2.4 Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds ...............................  12 
1.3 Grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von 
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden ......................................  13 
1.4 Ausgestaltung des bundesweiten Härtefallfonds ..............................  16 
2 Situation der unterschiedlichen Opfergruppen ...........................  19 
2.1 In Westdeutschland lebende Betroffene ...........................................  19 
2.2 Zwangsausgesiedelte ........................................................................  21 
2.3 Inhaftierte der sowjetischen Speziallager und ihre Angehörigen .....  22 
2.4 Betroffene von DDR-Zwangsdoping ................................................  24 
2.5 Übersiedlerinnen und Übersiedler und Flüchtlinge als 
Benachteiligte im heutigen Rentenrecht ...........................................  26 
2.6 Betroffene von repressiven Formen der DDR-Heimerziehung ........  27 
2.7 Betroffene von Inhaftierungen in Jugendhäusern .............................  29 
2.8 Opfer von Zwangsadoption und politisch motiviertem 
Kindesentzug in der DDR .................................................................  29 
2.9 Betroffene von Unterbringung in Wochenkrippen ...........................  31 
2.10 Opfer von sexuellem Missbrauch in der DDR ..................................  32 
2.11 Menschen mit Behinderung ..............................................................  33 
2.12 Kinder von politisch Verfolgten .......................................................  36 
2.13 Todesopfer des DDR-Grenzregimes und ihre Angehörigen .............  37 
2.14 Betroffene von Medizinunrecht in der DDR ....................................  39 
2.15 Ehemalige Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter....................  42 
2.16 Betroffene von Kulturgutentzug in der SBZ und 
der SED-Diktatur ..............................................................................  45 
2.17 Betroffene von Eingriffen in Vermögenswerte ................................  46 
2.18 Beruflich Verfolgte und verfolgte Schülerinnen und Schüler ..........  46 
2.19 Sogenannte „Asoziale“ als Staatsfeinde der DDR ............................  47 
2.20 Bausoldaten ......................................................................................  48 
2.21 Opfer von politischer Haft im ehemaligen kommunistischen 
Ausland .............................................................................................  50
 Seite 
2.22 Betroffene von Haftzwangsarbeit .....................................................  51 
3 Gedenken und Erinnern ................................................................  54 
3.1 Weiterentwicklung der Gedenkstättenförderung des Bundes ...........  54 
3.2 Prozess der Einrichtung des Mahnmals für die Opfer des 
Kommunismus ..................................................................................  57 
3.3 Forum für Opposition und Widerstand .............................................  59 
4 Stärkung von Aus- und Weiterbildung .........................................  60 
4.1 Sensibilisierung zum SED-Unrecht in unterschiedlichen 
Berufsgruppen ..................................................................................  60 
4.2 Behandlung des SED-Regimes in juristischer Ausbildung und 
erweiterter Juristenfortbildung..........................................................  64 
4.3 Einbeziehung von Traumasensibilität in der Pflege .........................  66 
4.4 Webportal zur Unterstützung von SED-Opfern und zur 
Weiterbildung zum SED-Unrecht und seinen Folgen ......................  68 
5 Forschungsförderung des Bundes und Entwicklung 
der Archive ......................................................................................  71 
5.1 Forschungsförderung durch den Bund ..............................................  71 
5.2 Stärkung des Bundesarchivs – Stasi-Unterlagen-Archiv ..................  75 
6 Arbeit der SED-Opferbeauftragten ..............................................  77 
6.1 Arbeit als Ombudsfrau für die Opfer der SED-Diktatur ...................  77 
6.2 Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und 
Betroffeneninitiativen .......................................................................  77 
6.3 Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten ..................................  78 
6.4 Zusammenarbeit mit Institutionen im Feld der Unterstützung 
der Opfer ...........................................................................................  79 
6.5 Zusammenarbeit mit dem Bundestag ...............................................  80 
6.6 Zusammenarbeit mit der Bundesregierung .......................................  81 
6.7 Zusammenarbeit mit den Landesregierungen und 
Landesparlamenten ...........................................................................  82 
6.8 Internationale Zusammenarbeit ........................................................  82 
6.9 Dialogforum .....................................................................................  83 
6.10 Öffentlichkeitsarbeit .........................................................................  84 
6.11 Organisation .....................................................................................  85 
Abkürzungsverzeichnis ...............................................................................  86 
Literatur- und Quellenverzeichnis .............................................................  89 
Rechtsquellen ................................................................................................  103
Vorwort 
Am Abend des 30. Januar 2025, wenige Wochen vor der Neuwahl, beschloss der 
Deutsche Bundestag an einem seiner letzten regulären Sitzungstage ein
umfassendes Paket zur besseren Unterstützung der Opfer von politischer Verfolgung in 
der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR. 
Eine deutlich erhöhte, vom Einkommen der Betroffenen unabhängige und an die 
allgemeine Lohnentwicklung gekoppelte Opferrente, eine deutliche Anhebung 
der Leistung für beruflich Verfolgte, eine finanzielle Würdigung für die Opfer der 
Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze, eine Aufnahme der in
Westberlin und der Bundesrepublik durch die Staatssicherheit von
Zersetzungsmaßnahmen betroffenen Opfer in das Unterstützungssystem, ein grundlegend
vereinfachtes Verfahren zur Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden und die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds – dies sind nur einige 
der Schwerpunkte, die der Bundestag und in Folge der Bundesrat für die Opfer 
beschlossen hat. 
Diese Entscheidung des Bundestages ist ein Meilenstein. Es ist ein Meilenstein 
für die Betroffenen und ein Paradigmenwechsel im Umgang mit den Opfern von 
politischer Verfolgung in der DDR. Dieser Abend im Deutschen Bundestag war 
für mich als SED-Opferbeauftragte jedoch weit mehr als ein reiner
Gesetzesbeschluss. 
An der Plenardebatte auf der Ehrentribüne im Plenarsaal nahmen Vertreterinnen 
und Vertreter der Opferverbände und Betroffeneninitiativen teil. Menschen, die 
für ihren Drang nach Freiheit und Selbstbestimmung massive politische
Verfolgung bis hin zur mehrjährigen Haft erdulden mussten und sich heute für die Opfer 
und gegen das Vergessen einsetzen. Sie waren tief bewegt davon, dass das
Parlament im Angesicht ihrer Schicksale so klar und so zugewandt handelt. 
Nach der erfolgreichen Abstimmung erhoben sich die Abgeordneten von ihren 
Plätzen und wandten sich mit minutenlangem Applaus den Gästen auf der
Ehrentribüne zu. Diese gegenseitige Wertschätzung – sowohl von den Betroffenen
gegenüber den Parlamentarierinnen und Parlamentariern als auch von den
Abgeordneten gegenüber den Menschen, die in der Diktatur für Freiheit und Demokratie 
eingetreten sind – war für mich als SED-Opferbeauftragte und für alle Beteiligten 
ein beeindruckender Moment, der zeigte, wie wichtig dem Parlament die
Unterstützung der Opfer der Diktatur ist. 
Ein solch weitreichender Beschluss, insbesondere in einer derart
herausfordernden politischen Lage, ist für mich keine Selbstverständlichkeit, sondern ein
eindrucksvolles Signal an die Opfer, dass ihr Leid nicht vergessen wird und sie auf 
die Unterstützung unserer demokratischen Gesellschaft bauen können. 
Dieser Moment im Plenarsaal des Bundestages stand für mich zugleich
sinnbildlich für das, was die Bundespolitik bezogen auf die Opfer der SED-Diktatur in 
den zurückliegenden Monaten geprägt hat: In der Mitte unserer heutigen
Demokratie die Opfer der Diktatur wertschätzen und nach Kräften unterstützen! 
Die Entscheidung des Bundestages ist von unschätzbarem Wert für die Opfer. 
Gleichzeitig hatte die Debatte im Bundestag eine wichtige Dimension für unsere 
Gesellschaft, 35 Jahre nach der Wiedervereinigung. 
Rednerinnen und Redner wertschätzten nicht nur die Lebensleistungen der Opfer 
von politischer Verfolgung in SBZ und DDR. Sie sprachen gleichzeitig auch offen 
über ihre eigenen Erfahrungen. Abgeordnete, aufgewachsen zur Zeit der Teilung 
in der Diktatur oder in der Demokratie oder nachgeboren im wiedervereinigten 
Deutschland. Das Miteinandersprechen, die unterschiedlichen Perspektiven
wahrzunehmen, das ist etwas, was aus meiner Sicht heute in unserer Gesellschaft
bisher zu kurz gekommen ist.
Die Abgeordnete, die als Jugendliche im Herbst 1989 auf der Straße war und nicht 
wusste, ob ihr Engagement für die Freiheit bittere Konsequenzen für sie haben 
würde. Jüngere, teils nach der Wiedervereinigung geborene ostdeutsche
Abgeordnete, die davon berichteten, wie in ihren Wahlkreisen und direkt auch in ihren 
Familien die SED-Diktatur Spuren hinterlassen hat. Sie warben für eine Kultur 
des Zuhörens und dafür, in der Aufklärung des Unrechts der SED-Diktatur und 
der Vermittlung gegenüber jüngeren Generationen nicht nachzulassen.
Gleichzeitig Abgeordnete aus Westdeutschland, die berichteten, wie weit weg und doch so 
nah die DDR für sie war. Sie setzten sich kritisch mit Themen auseinander, wie 
dass viele in Westdeutschland ansässige Unternehmen bis heute keine klare
Haltung im Umgang mit möglichen Beteiligungen an DDR-Haftzwangsarbeit
gefunden haben. Gleichzeitig machten sie in ihren Reden deutlich, dass die
Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen unser gemeinsames
gesamtdeutsches Anliegen ist. 
Diese Entscheidung des Bundestages und diese Debatte im Plenum zeigen für 
mich eine wichtige Seite von 35 Jahre Deutsche Einheit: Sich dem besonderen 
Wert unserer heutigen Demokratie bewusst zu sein und den Opfern der Diktatur 
zur Seite zu stehen. 
Auf der anderen Seite aber beunruhigt es mich zutiefst, wenn Umfragen zeigen, 
dass in Ostdeutschland mehr als die Hälfte der Befragten den Eindruck haben, 
dass sie keinen politischen Einfluss besitzen und dass wir aus ihrer Sicht nur 
scheinbar in einer Demokratie leben, tatsächlich aber die Bürger und Bürgerinnen 
nichts zu sagen hätten. 
Wenn wir für solche Sichtweisen nach Erklärungsmustern suchen, gibt es für 
mich keine einfachen Antworten. Ja, das Leben in der SED-Diktatur hat die
Familien im Osten Deutschlands über Jahrzehnte geprägt. Eine Prägung, die weit 
über Mauerfall und Wiedervereinigung hinaus ihre Wirkung entfaltet. In vielen 
Gesprächen erlebe ich auf der einen Seite eine Skepsis gegenüber allem
Staatlichen und gleichzeitig paradoxerweise auf der anderen Seite auch den Wunsch, 
dass der Staat die Dinge regeln solle. Die DDR zurück aber wünschen sich nur 
die allerwenigsten. 
Auch beim Blick auf die Wiedervereinigung gehen die Sichtweisen in unserer 
Gesellschaft mitunter auseinander. Die unterschiedlichen Perspektiven im Blick 
auf die Zeit der Teilung und auf die Wiedervereinigung miteinander ins Gespräch 
zu bringen, ist daher eine besondere Herausforderung. Meine Aufgabe,
festgeschrieben in meinem Gesetzesauftrag, ist es als SED-Opferbeauftragte, hier die 
Perspektive der politisch Verfolgten in den gesellschaftlichen Diskurs
einzubringen, über das Unrecht zu informieren und für Empathie für die Opfer zu werben. 
Ich sehe daher ganz besonders die Menschen, die in der Diktatur unter der
fehlenden Freiheit gelitten haben und politische Verfolgung erleben mussten. Für mich 
als Opferbeauftragte haben sich die Mühen und Herausforderungen der
Wiedervereinigung für jeden einzelnen politischen Häftling, der heute in Freiheit leben 
kann, mehr als gelohnt. 
Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Jahre nach der
Wiedervereinigung für viele Menschen in Ostdeutschland mit ganz persönlichen Härten 
verbunden gewesen sind: der Verlust des Arbeitsplatzes, berufliche
Zurücksetzung, Existenzängste, nicht erfüllte Hoffnungen, ein massiver Wegzug in den 
kleineren Städten und im ländlichen Raum und ein Verlust an Infrastruktur. Auch 
darüber sollten wir in unserer Gesellschaft offen sprechen. 
Als SED-Opferbeauftragte ist es mir aber dabei wichtig, dass wir Ursache und 
Wirkung nicht miteinander verwechseln. Viele der Herausforderungen,
insbesondere der 1990er-Jahre, stehen in direktem Zusammenhang mit den Folgen der 
SED-Diktatur. Die marode Wirtschaft, die Umweltverschmutzung, der Verfall
der Städte und ein Staatsapparat, in den die Bürgerinnen und Bürger kein
Vertrauen haben konnten, sind hier nur einige Beispiele. 
Vor 35 Jahren war schnelles Handeln notwendig, auch um weitere Abwanderung 
aus dem Osten Deutschlands zu verhindern. Dass nicht bei jeder Entscheidung die 
langfristigen Folgen vorhergesehen werden konnten, ist aus meiner Sicht mehr als 
nachvollziehbar. 
Auch mit Blick auf die beschriebenen Härten und Herausforderungen der
Wiedervereinigung wird für mich der Wert der erkämpften Freiheit für unser gesamtes 
Land damit nicht geschmälert. 
Für den Dialog in unserer Gesellschaft ist es wichtig, dass wir ein festes
Fundament haben. Das Fundament für den Dialog über Teilung und Einheit ist aus
meiner Sicht das Wissen um die Diktatur und ihre langfristigen Folgen und
gleichzeitig, dass wir das Unrecht in der DDR klar als Unrecht benennen. Unser Platz als 
demokratische Gesellschaft ist an der Seite der Opfer. 
Mit meinem Jahresbericht möchte ich zu der Arbeit an diesem Fundament einen 
Beitrag leisten. Der Jahresbericht informiert daher über die aktuelle Situation der 
Opfer der politischen Verfolgung in der SBZ und der DDR. Er zeigt auf, welche 
wichtigen Schritte wir in den letzten Monaten gegangen sind und in welchen
Bereichen weiterhin Handlungsbedarf besteht. 
Gleichzeitig benennt der Jahresbericht, an welchen Stellen es weiterer Aufklärung 
über die SED-Diktatur bedarf. Aufklärung, um Transparenz über das staatliche 
Handeln in der DDR zu erlangen und Aufklärung, um den Betroffenen von
staatlichem Unrecht besser helfen zu können. 
Ebenso soll der Jahresbericht Impulse für die Weiterentwicklung der
Erinnerungskultur und die Vermittlung des besonderen Wertes der Freiheit in unsere
Gesellschaft geben. Gerade da immer weniger Menschen eigene Erfahrungen aus der 
Zeit der Deutschen Teilung besitzen, brauchen wir Brücken zwischen der
Vergangenheit und unserer heutigen, zunehmend digitalisierten, Gesellschaft. 
Ich bin daher dankbar, dass das Signal auch des neuen Koalitionsvertrages klar 
ist: Die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen und
insbesondere die Unterstützung der Opfer sind und bleiben für unseren demokratischen 
Rechtsstaat von zentraler Bedeutung. Damit knüpfen die Koalitionspartner an den 
parteiübergreifenden Weg der vorangegangenen Wahlperiode zur Verbesserung 
der Unterstützung der SED-Opfer und zur Stärkung der Erinnerungskultur an. 
Ich freue mich, diesen Weg als SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag 
mit eigenen Impulsen weiter engagiert zu begleiten. 
Berlin, den 17. Juni 2025 
Ihre  
Evelyn Zupke
1 Schwerpunkte in der Arbeit der Opferbeauftragten 
Seit ihrem Amtsantritt im Juni 2021 setzt sich die SED1-Opferbeauftragte für eine Verbesserung der sozialen Lage 
der Opfer von politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)2/3 und der Deutschen
Demokratischen Republik (DDR) ein. Hierfür ist eine geeignete gesetzliche Grundlage, die eine zielgenaue Unterstützung 
der Opfer von SBZ-/SED-Unrecht ermöglicht und alle Betroffenengruppen einschließt, ein wesentliches
Instrument, um die Opfer, insbesondere im Alter, vor Armut zu schützen und ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen. 
Im Berichtszeitraum stand mit der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) die
Überarbeitung des zentralen Instruments zur Unterstützung der Opfer im Mittelpunkt der Arbeit der
Bundesbeauftragten. 
Im Folgenden werden der politische Entscheidungsprozess und hierbei insbesondere die Einbindung der
Betroffenen und des wissenschaftlichen Sachverstandes nachgezeichnet, die Schwerpunkte des Gesetzesbeschlusses
dargestellt sowie bezogen auf das neue Verfahren zur Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden 
und auf die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds der aktuelle Stand der Umsetzung berichtet. 
1.1 Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 
Die Begleitung des Prozesses der Überarbeitung der SED-UnBerG bildete im Berichtszeitraum den wesentlichen 
Schwerpunkt in der Arbeit der SED-Opferbeauftragten. Hierbei konnte sie auf die enge Zusammenarbeit der
Vorjahre mit den Abgeordneten des Bundestages und den Landesregierungen aufbauen. So hatte der Deutsche
Bundestag mit einem Beschluss vom 15. Juni 2023 die Bundesregierung aufgefordert, „die Evaluation der SED-
Unrechtsbereinigungsgesetze zu nutzen, um bei der jetzt anstehenden Novellierung die Impulse der
Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag zu berücksichtigen“ (Bundestagsdrucksache 
20/7202: 2) und damit den Vorschlägen der Opferbeauftragten für den Beratungsprozess ein besonderes Gewicht 
gegeben. 
Anfang September 2024 legte die Bundesregierung den „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ vor (vgl. 
Bundestagsdrucksache 20/12789). 
Dieser Entwurf enthielt ausgehend vom Koalitionsvertrag der damaligen Bundesregierung4 teils Fortschritte in 
der Unterstützung der SED-Opfer, beispielsweise eine Dynamisierung der SED-Opferrente und der
Ausgleichsleistungen für beruflich Rehabilitierte. Zudem sah der Entwurf den Verzicht der Absenkung der
Ausgleichsleistungen bei Renteneintritt, den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens im Rahmen der
Bedürftigkeitsprüfung sowie die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds vor. 
 
1  Die Abkürzung SED steht für „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“. Die SED war die alleinige Staatspartei im autoritären
Realsozialismus der DDR, die 1946 in der SBZ entstand. Die SED beherrschte Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der DDR in allen 
Bereichen. Sie war zu keinem Zeitpunkt durch freie und unverfälschte Wahlen durch die Bevölkerung legitimiert. Vgl. Sächsische 
Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) (2025). 
2  Mit dem europäischen Ende des Zweiten Weltkrieges durch die Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 übernahmen die vier Europa 
vom Nationalsozialismus befreienden alliierten Siegermächte Frankreich, Großbritannien, die USA und die Sowjetunion die oberste 
Regierungsgewalt in Deutschland und richteten jeweils Besatzungszonen ein. Zur SBZ gehörten die Länder Sachsen, Thüringen, ein 
großer Teil der Provinz Brandenburg, das neu gebildete Land Sachsen-Anhalt, Mecklenburg und Vorpommern. „Im sowjetisch besetzten 
Teil Deutschlands gestaltete die […] [sowjetische Militäradministration (SMAD)] das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche 
System“ nach sowjetischem Vorbild. Dabei inhaftierte die sowjetische Geheimpolizei (NKWD, Sowjetisches Volkskommissariat für 
innere Angelegenheiten) nicht nur von sowjetischen Militärtribunalen verurteilte aktive Nationalsozialisten und Funktionsträger des NS-
Regimes, sondern dann in den Speziallagern, für die auch ehemalige NS-Konzentrationslager genutzt wurden, auch Menschen (meist 
ohne Verfahren und Gerichtsurteil), die der Besatzungsmacht kritisch gegenüberstanden und als Oppositionelle von ihr eingestuft
wurden. Mit und nach der Gründung der SED im April 1946 wurden die Parteien gleichgeschaltet. Mit einer Bodenreform wurden
Großgrundbesitz und Industrie „sozialisiert“. Mit Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 baute die SED danach „ihre Macht aus [...] und 
Wirtschaft und Gesellschaft nach ihren Vorstellungen“ um. Malycha, Andreas, Bundezentrale für politische Bildung (2011). 
3  Nach der erstmaligen Anführung der Abkürzung wird diese grundsätzlich im weiteren Text verwandt; institutionelle Abkürzungen
werden jeweils einmal zu Beginn eines jeden Kapitels ausgeschrieben, dann abgekürzt. 
4  Vgl. Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
und den Freien Demokraten (FDP) (2021): 88.
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisierte die Bundesbeauftragte jedoch, dass grundlegende Vorhaben 
zur Verbesserung der sozialen Lage der Betroffenen, zur Anerkennung von bisher nicht ausreichend
berücksichtigten Opfergruppen und zur Verbesserung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden im 
Entwurf nicht enthalten waren.5 
Diese Kritik teilten neben der Opferbeauftragten insbesondere auch die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der 
SED-Diktatur und die Vertreterinnen und Vertreter der Opferverbände und Beratungsstellen. 
Ebenso schlossen sich die Rednerinnen und Redner fraktionsübergreifend in der Debatte zur ersten Lesung des 
Gesetzes am 26. September 2024 im Bundestag der Kritik der Opferbeauftragten an.6 
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die am 27. September 2024 im Bundesrat beschlossen wurde7, wies 
auch die Länderkammer auf umfassenden Überarbeitungsbedarf hin. Konkret nahm der Bundesrat Bezug auf die 
von der Opferbeauftragten vorgelegten Vorschläge und die Stellungnahme der Landesbeauftragten8 und mahnte 
die Einführung einer Regelung zur vereinfachten Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden 
nach dem Vorbild der Soldatenversorgung, eine Verankerung eines generellen Zweitantragsrechts, eine Erhöhung 
des Sockelbetrags bei der Opferrente, das Streichen der Bedürftigkeitsgrenzen, eine höhere Zahlung für die
Betroffenengruppe der Zwangsausgesiedelten ohne Formulierung von Ausschlussgründen, eine Absenkung der
Verfolgungszeit bei den beruflich Verfolgten sowie eine Regelung zur Unterstützung der Dopingopfer an. 
In der Folge fasste der Deutsche Bundestag im Vorfeld des Jubiläums von 35 Jahre Mauerfall einen Beschluss, in 
welchem die Arbeit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur gewürdigt wurde und zugleich die 
Ankündigung erfolgte, den von ihr ausgesprochenen Empfehlungen im Rahmen der parlamentarischen Befassung 
bei der Überarbeitung der SED-UnBerG besondere Beachtung zu schenken (vgl. Bundestagsdrucksache 
20/13628). 
Am 6. November 2024 befasste sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags im Rahmen einer Anhörung 
mit dem Gesetzentwurf.9 Als Sachverständige waren Vertreterinnen und Vertreter wissenschaftlicher
Institutionen, die sich insbesondere mit den gesundheitlichen Langzeitfolgen von SED-Unrecht befassen, aus dem Kreis 
der Landesbeauftragten, von den Opferverbänden, der Beratungsstellen und weiterer Institutionen sowie die SED-
Opferbeauftragte geladen.10 In der Anhörung benannten die Sachverständigen aus ihrer jeweiligen fachlichen
Perspektive umfassende Änderungsbedarfe am vorliegenden Gesetzentwurf, die mit der Stellungnahme des
Bundesrates und den Empfehlungen der Opferbeauftragten korrespondierten. Im Mittelpunkt der Anhörung stand
insbesondere die Notwendigkeit der Einführung einer kriterienbasierten Vermutungsregelung zur Erleichterung der 
Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. 
Am Abend der Anhörung wurde der Bundesminister der Finanzen durch den Bundeskanzler entlassen und infolge 
die bisherige aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bestehende Regierungskoalition beendet. In den 
darauffolgenden Tagen und Wochen blieb offen, ob das Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung der Situation 
der SED-Opfer noch in den wenigen verbleibenden Sitzungswochen der Wahlperiode bis zur Neuwahl
abgeschlossen werden könnte und ob hierfür eine Mehrheit im Bundestag gefunden werden würde. 
Die SED-Opferbeauftragte führte in diesen Tagen mit ihrem Team eine Vielzahl an Gesprächen mit
unterschiedlichen Akteuren aus dem politischen Raum, um für eine gemeinsame Initiative für einen von einer breiten
Mehrheit im Parlament getragenen Beschluss für die SED-Opfer zu werben. Trotz der Herausforderungen, die sich 
durch Neuwahl und Wahlkampf stellten, entschieden sich die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN und FDP für einen gemeinsamen Weg für die Opfer. 
 
5  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 p). 
6  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 a). Plenarprotokoll 20/188: 24484 ff.. 
7  Vgl. Bundesrat (2024 a). Plenarprotokoll 1047: 330. 
8  Vgl. Konferenz der Landesbeauftragten (2024). 
9  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 i). 
10  Als Sachverständige waren neben der Opferbeauftragten vertreten: Dieter Dombrowski (Union der Opferverbände kommunistischer 
Gewaltherrschaft e. V.), Dr. Maria Nooke (Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der Kommunistischen 
Diktatur), Prof. Jörg Frommer (Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Otto-von-Guericke-
Universität Magdeburg), Tolou Maslahati (Charité – Universitätsmedizin Berlin), Prof. Heide Glaesmer (Abteilung für Medizinische
Psychologie und Medizinische Soziologie des Universitätsklinikums Leipzig), Carla Ottmann (Forum für politisch verfolgte und inhaftierte 
Frauen der SBZ/SED-Diktatur e. V.), Dr. Anna Kaminsky (Direktorin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur), Philipp 
Mützel (Bürgerbüro e. V. Berlin), Dr. Peter Wurschi (Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur), Jörg
Drieselmann (Trägerverein Antistalinistische Aktion Berlin-Normannenstraße e. V. (ASTAK) des Stasimuseums Berlin).
So fanden schließlich kurz vor Ende des Jahres und im Januar intensive Beratungen zwischen den Fraktionen von 
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP statt, die schließlich in einen gemeinsamen
Änderungsantrag11 (vgl. zudem Ausschussdrucksache 20(6)129: 94 ff.) zum vorliegenden Gesetzentwurf und einen
ergänzenden Antrag für eine Perspektive zur Verbesserung der Situation der Dopingopfer der DDR (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/14702) mündeten. 
Der Änderungsantrag ergänzte den Gesetzentwurf um wesentliche Aspekte und umfasste so eine Reihe von
weitreichenden Verbesserungen für die Opfer von politischer Verfolgung in der DDR. Hierzu gehörte nun eine
Erhöhung der SED-Opferrente von monatlich bisher 330 auf 400 Euro (vor der auch zuvor im Gesetzentwurf geplanten 
sich anschließenden Dynamisierung der Leistung) sowie ein nunmehr gänzlicher Verzicht auf die Koppelung des 
Opferrentenbezugs an die Bedürftigkeit der Betroffenen. Ebenso wurden die Ausgleichsleistungen für beruflich 
Verfolgte deutlich erhöht (bei wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenem gleichzeitigem Verzicht auf 
Anrechnung von Partnereinkommen und Verzicht auf Absenkung der Leistung bei Renteneintritt). Zudem sollte 
auch die Dauer der Verfolgungszeit bei beruflich Verfolgten von bisher drei auf zukünftig zwei Jahre verkürzt 
und somit mehr Betroffenen der Zugang zu regelmäßigen Leistungen ermöglicht werden. Darüber hinaus sah der 
Änderungsantrag eine grundlegend neue Regelung zur Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden außerhalb des üblichen sozialen Entschädigungsrechts in Anlehnung an die Regelungen im Bereich der
Soldatenversorgung vor. So sollen künftig beim Vorliegen definierter Krankheitsbilder – wie einer Angststörung 
oder Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) – und einer nachgewiesenen Repressionserfahrung wie
politischer Haft oder Zersetzung der ursächliche Zusammenhang als gegeben vorausgesetzt und so der Zugang zu 
Leistungen spürbar vereinfacht werden. Zudem sah der Änderungsantrag vor, dass Personen, die außerhalb der 
DDR von Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit betroffen waren, als Opfer anerkannt werden und Zugang 
zu Leistungen erhalten. Für die Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem früheren Gebiet der innerdeutschen 
Grenze der DDR wurde außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro 
vorgesehen (siehe zu einer ausführlichen Darstellung der Gesetzesänderungen 1.2 Übersicht über
Gesetzesänderungen; siehe zu weitergehenden Informationen zu den verbesserten Regelungen im Umgang mit
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden 1.3 Grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden; siehe zu Einzelheiten zum Stand und den Planungen für die Einrichtung des beschlossenen 
bundesweiten Härtefallfonds 1.4 Ausgestaltung des bundesweiten Härtefallfonds; siehe zu den konkreten
positiven Auswirkungen der Gesetzänderungen auf die Lebenslage spezifischer Betroffenengruppen 2. Situation der 
unterschiedlichen Opfergruppen). 
Schließlich wurden in der Sitzung des Rechtsausschusses am 29. Januar 2025 im Beisein der Opferbeauftragten 
der fraktionsübergreifende Änderungsantrag und die Beschlussempfehlung des Ausschusses beschlossen (vgl. 
Bundestagsdrucksache 20/14744). Tags darauf wurde im Plenum des Deutschen Bundestages dem Gesetzentwurf 
in der Ausschussfassung, also mit den im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen, einstimmig 
vom Parlament zugestimmt12 sowie der ergänzende Antrag zur Situation der Opfer des DDR-Zwangsdopings mit 
Mehrheit angenommen13. 
Auf Einladung der Opferbeauftragten wohnten der Debatte auf der Ehrentribüne Vertreterinnen und Vertreter der 
Opferverbände und Betroffeneninitiativen bei. Nach der Abstimmung erhoben sich Abgeordnete von ihren
Plätzen und wandten sich mit minutenlangem Applaus den Gästen auf der Ehrentribüne zu. Diese gegenseitige
Wertschätzung – sowohl von den Betroffenen gegenüber den Parlamentarierinnen und Parlamentariern als auch von 
den Abgeordneten gegenüber den Menschen, die in der Diktatur für Freiheit und Demokratie eingetreten sind – 
war für die SED-Opferbeauftragte und alle Beteiligten ein beeindruckender Moment, der zeigte, wie wichtig dem 
Parlament die Unterstützung der Opfer der Diktatur ist. Ein solch weitreichender Beschluss, insbesondere in einer 
derart herausfordernden politischen Lage, ist für die Bundesbeauftragte keine Selbstverständlichkeit, sondern ein 
eindrucksvolles Signal an die Opfer, dass ihr Leid nicht vergessen wird und sie auf die Unterstützung unserer 
demokratischen Gesellschaft bauen können. 
Die SED-Opferbeauftragte dankt insbesondere den Berichterstatterinnen und Berichterstattern der einbringenden 
Bundestagsfraktionen Katrin Budde und Jan Plobner für die SPD-Fraktion, Carsten Müller und Dr. Christiane 
Schenderlein für die CDU/CSU-Fraktion, Helge Limburg und Paula Piechotta für die Fraktion von BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN und Philipp Hartewig für die Fraktion der Freien Demokraten mit ihren jeweiligen Fraktions- 
 
11  Vgl. Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages (2025). 
12  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 e). Plenarprotokoll 20/210: 27370. 
13  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 f). Plenarprotokoll 20/210: 27371.
und Abgeordnetenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Großer Dank gilt ebenso dem damaligen Parlamentarischen 
Staatssekretär im damaligen Bundesministerium für Justiz (BMJ) Johann Saathoff für sein großes Engagement 
und der Leitung der Abteilung IV Öffentliches Recht sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Fachreferats IV B 4 für die teils kurzfristigen und dennoch komplexen Prüfungen von fachlichen Fragestellungen und die 
fundierte Beratung. 
1.2 Übersicht über Gesetzesänderungen 
Am 30. Januar 2025 wurde vom Deutschen Bundestag einstimmig das Sechste Gesetz zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen (siehe 
1.1 Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze). 
Hierdurch kommt es zu weitreichenden Verbesserungen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), 
im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG), im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (Ber-
RehaG) sowie im Häftlingshilfegesetz (HHG). Die nachfolgend im Einzelnen dargestellten Gesetzesänderungen 
treten zum 1. Juli 2025 in Kraft. 
Durch das Gesetz wird die soziale Lage der SED-Opfer nachhaltig verbessert, bestehende Gerechtigkeitslücken 
werden geschlossen und die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden wird grundlegend
vereinfacht. Zusätzlich wird ein bundesweiter Härtefallfonds für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet (1.2.4). 
1.2.1 Verbesserung der sozialen Lage 
Erhöhung der SED-Opferrente 
(aufgenommen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens) 
Die besondere Zuwendung für Haftopfer gemäß § 17a StrRehaG (sogenannte SED-Opferrente) wird von 330 auf 
400 Euro erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung um 21 Prozent, wodurch die Inflationsrate seit der letzten
Erhöhung im Jahr 2019 ausgeglichen wird. 
Dynamisierung der SED-Opferrente 
Die Höhe der SED-Opferrente wird ab dem Jahr 2026 entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich der 
aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Dabei soll die Anpassung durch
Rechtsverordnung des jetzigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ohne Zustimmung 
des Bundesrates jeweils zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
angepasst werden (vgl. § 17a Absatz 1 Satz 3 bis 6 StrRehaG neu). Damit wird die Opferrente zukunftsfest gemacht 
und es werden den stetig steigenden Lebenshaltungskosten und dem Geldwertverlust zumindest bis zu einem 
gewissen Grad Rechnung getragen. 
Auflösung der Koppelung der SED-Opferrente an die Bedürftigkeit  
(aufgenommen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens) 
Der Erhalt der SED-Opferrente setzte bisher eine besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage voraus 
(vgl. § 17a Absatz 1 Satz 1 StrRehaG). Diese Voraussetzung wurde nun im Gesetz gestrichen, sodass die
Würdigung des individuell erlittenen Unrechts, das unabhängig von der wirtschaftlichen Lage besteht, stärker in den 
Mittelpunkt tritt. Hierdurch wird die Opferrente weiterentwickelt zu einer Ehrenpension. 
Bessere Unterstützung von Familienangehörigen  
(aufgenommen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens) 
Der Anspruch auf die SED-Opferrente ist nicht vererbbar (vgl. § 17a Absatz 5 StrRehaG). Nach dem Tod des 
Berechtigten haben dessen nächste Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) jedoch unter bestimmten
Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen (vgl. § 18 Absatz 3 StrRehaG). Hiervon haben die
Angehörigen allerdings oftmals gar keine Kenntnis. Um dem entgegenzuwirken, sind zukünftig die nächsten
Angehörigen nach dem Tod des Berechtigten von der für die Gewährung der Opferrente zuständigen Behörde über die 
Unterstützungsleistungen nach § 18 Absatz 3 StrRehaG zu unterrichten (vgl. § 17a Absatz 3 Satz 2 StrRehaG 
neu).
Auflösung der Koppelung der Unterstützungsleistungen an die Bedürftigkeit  
(aufgenommen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens) 
Auch der Erhalt der Unterstützungsleistungen setzte bisher grundsätzlich eine besondere Beeinträchtigung der 
wirtschaftlichen Lage voraus (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 1 StrRehaG). Diese Voraussetzung fällt ebenfalls weg, 
sodass unmittelbar Betroffene oder die zuvor genannten Familienangehörigen in Zukunft keine Angaben mehr zu 
ihrer wirtschaftlichen Lage machen müssen. 
Erhöhung der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und verfolgte Schülerinnen und Schüler  
(aufgenommen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens) 
Die Ausgleichsleistungen für Verfolgte (siehe 2.18 Beruflich Verfolgte und verfolgte Schülerinnen und Schüler) 
gemäß § 8 BerRehaG werden von 240 auf 291 Euro erhöht. So wie die SED-Opferrente wird damit auch diese 
Leistung um 21 Prozent erhöht. 
Dynamisierung der Ausgleichsleistungen 
Die Höhe der Ausgleichsleistungen wird – wie die Höhe der Opferrente – ab dem Jahr 2026 entsprechend dem 
Prozentsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert 
(vgl. § 8 Absatz 1 Satz 2 bis 4 BerRehaG neu). 
Verzicht auf die bisher vorgesehene Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen bei Renteneintritt 
Bisher war im Gesetz eine Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen von 240 auf 180 Euro geregelt, 
wenn der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung bezieht (vgl. 
§ 8 Absatz 1 Satz 2 BerRehaG). Durch Streichung dieser Norm wird auf eine derartige Absenkung der
Ausgleichsleistungen bei Renteneintritt künftig verzichtet. 
Keine Berücksichtigung von Partnereinkommen im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit  
Die Ausgleichsleistungen erhalten Verfolgte nur, sofern sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders
beeinträchtigt sind. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit wurde bisher das Partnereinkommen berücksichtigt (vgl. § 8 Absatz 3 
Satz 3 und 4 BerRehaG). Eine derartige Anrechnung wird aus dem Gesetz gestrichen, sodass allein auf das
Einkommen des oder der jeweils Betroffenen abgestellt wird. 
Reduzierung der Verfolgungszeit  
(aufgenommen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens) 
Die Ausgleichsleistungen wurden Verfolgten bislang nur gewährt, wenn die Verfolgungszeit bis einschließlich 
zum 2. Oktober 1990 oder länger als drei Jahre gedauert hat (vgl. § 8 Absatz 2 Satz 1 BerRehaG). Diese dreijährige 
Verfolgungszeit wird nun auf zwei Jahre herabgesetzt (vgl. § 8 Absatz 2 Satz 1 BerRehaG neu). 
1.2.2 Schließung von Gerechtigkeitslücken 
Möglichkeit des wiederholten Antrags der strafrechtlichen Rehabilitierung  
(aufgenommen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens) 
Mit der Novellierung der SED-UnBerG im Jahr 2019 wurde u. a. die Rehabilitierung ehemaliger DDR-
Heimkinder (siehe 2.6 Betroffene von repressiven Formen der DDR-Heimerziehung) vereinfacht. Diese Vereinfachung 
hat wesentlich dazu beigetragen, dass in den letzten Jahren viele Betroffene gerichtlich rehabilitiert werden
konnten. Allerdings bestand nach derzeitiger Rechtslage Uneinigkeit darüber, ob Betroffene, die vor der Novellierung 
von 2019 einen Antrag auf Rehabilitierung gestellt und in der Folge einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, 
nunmehr einen erneuten Rehabilitierungsantrag (sogenannter Zweitantrag/Wiederholungsantrag) stellen können. 
Zur Herstellung von Rechtssicherheit wurde im Gesetz klargestellt, dass bei Änderung der Gesetzeslage ein
erneutes Antragsrecht besteht (vgl. § 1 Absatz 6 Satz 2 StrRehaG neu).
Einbeziehung von Opfern von Zersetzung außerhalb der ehemaligen DDR  
(aufgenommen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens) 
Der Anwendungsbereich des VwRehaG erstreckte sich bislang nur auf das Gebiet der ehemaligen DDR
(Beitrittsgebiet). Dies hatte zur Folge, dass Betroffene, die in der Bundesrepublik und in Westberlin Opfer der
Staatssicherheit geworden sind, keinerlei Ansprüche hatten. Nun liegt eine Zersetzungsmaßnahme im Sinne des 
VwRehaG auch dann vor, wenn die Maßnahme gegen eine Person außerhalb des Beitrittsgebiets gerichtet war 
(vgl. § 1a Absatz 2 Satz 3 VwRehaG neu). 
Gesetzlicher Anspruch auf eine einmalige Leistung für die Opfer von Zwangsaussiedlung 
Bisher nicht ausreichend von den SED-UnBerG erfasst waren die Betroffenen von Zwangsaussiedlungen in der 
DDR (siehe 2.2 Zwangsausgesiedelte). Diese Opfergruppe hat nun einen Anspruch auf eine einmalige Leistung 
in Höhe von 7.500 Euro (vgl. § 1a Absatz 2 Satz 2 VwRehaG neu). Dabei ist es unerheblich, dass möglicherweise 
bereits andere Leistungen im Zusammenhang mit der damaligen Zwangsaussiedlung gewährt wurden (vgl. § 1a 
Absatz 2 Satz 4 VwRehaG neu). Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurde die ursprünglich vorgesehene 
Leistung von 1.500 Euro verfünffacht und etwaige Ausschlussmöglichkeiten wurden gestrichen. 
1.2.3 Vereinfachte Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden 
(aufgenommen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens) 
Die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden wird durch die Einführung einer
kriterienbasierten Vermutungsregelung in § 21 StrRehaG, in § 3 VwRehaG sowie in § 4 HHG wesentlich vereinfacht (siehe 
1.3 Grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden). Künftig wird 
beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse sowie bestimmter gesundheitlicher Schädigungen die
Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet. Was als schädigendes Ereignis bzw. gesundheitliche 
Schädigung im Sinne des Gesetzes gilt, wird bezogen auf das StrRehaG und das VwRehaG durch das BMJV und 
bezogen auf das HHG durch das Bundesinnenministerium (BMI), jeweils im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie im
Benehmen mit der SED-Opferbeauftragten, durch Rechtsverordnung bestimmt. Hierbei ist der aktuelle Stand der
medizinischen Wissenschaft zu beachten. 
Durch die Einführung einer solch kriterienbasierten Vermutungsregelung wird den spezifischen
Rahmenbedingungen des Erleidens einer gesundheitlichen Schädigung durch politische Repression erstmals durch den
Gesetzgeber im ausreichenden Maße Rechnung getragen. 
1.2.4 Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds 
In den ostdeutschen Ländern wurden in den letzten Jahren Härtefallfonds für die Opfer politischer Verfolgung in 
der SBZ und der SED-Diktatur eingerichtet. Die Härtefallfonds der Länder haben die Aufgabe, Hilfe für
Bürgerinnen und Bürger, die in der SBZ und in der DDR politisch verfolgt wurden und sich aktuell in einer besonderen 
wirtschaftlichen Notlage befinden, zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind jedoch ausschließlich Personen mit 
Wohnsitz im jeweiligen Bundesland. Um Unterstützungsmöglichkeiten unabhängig vom Wohnort der
Betroffenen zu schaffen, wird nun auch auf Bundesebene ein Härtefallfonds eingerichtet (siehe 1.4 Ausgestaltung des 
bundesweiten Härtefallfonds). Dafür wird das Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte 
(StepVG) geschaffen. 
Der bundesweite Härtefallfonds wird bei der „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“, die in „Stiftung für 
ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt wird, angesiedelt sein. Die Stiftung wird Unterstützungsleistungen auf 
Grundlage einer von der SED-Opferbeauftragten zu erlassenden Richtlinie gewähren. Auf
Unterstützungsleistungen aus dem bundesweiten Härtefallfonds besteht kein Rechtsanspruch.
1.3 Grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden 
Im Berichtszeitraum stand für die SED-Opferbeauftragte insbesondere die Frage im Mittelpunkt, wie Betroffenen, 
die unter den gesundheitlichen Spätfolgen politischer Repression in der SBZ und der SED-Diktatur leiden, besser 
geholfen werden kann. 
35 Jahre nach dem Ende der DDR leiden zahlreiche Opfer der SED-Diktatur weiterhin unter den langfristigen 
gesundheitlichen Folgen ihrer Repressionserfahrungen. Da die bisher geltenden gesetzlichen
Rahmenbedingungen jedoch die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden erschweren, scheitert die breite Mehrheit 
der SBZ-/SED-Opfer bei ihrem Versuch, angemessene Unterstützung zu erhalten. Insbesondere die Feststellung 
eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der politisch motivierten Verfolgung und den heutigen
gesundheitlichen Beschwerden erweist sich für viele als eine nahezu unüberwindbare Hürde. Dieses Scheitern liegt aus Sicht 
der Opferbeauftragten insbesondere darin begründet, dass viele gesetzliche Regelungen – wie die zum Sozialen 
Entschädigungsrecht – auf einschneidende und folgenreiche Erfahrungen von Menschen in demokratischen
Strukturen ausgelegt sind. Diese Regelungen greifen daher, wenn es um die Opfer von politischer Verfolgung in der 
SED-Diktatur geht, zwangsläufig zu kurz. 
Die Suche nach geeigneten Wegen zur Verbesserung der Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden hatte in der Bundespolitik in den zurückliegenden Jahren einen großen Stellenwert. So hatte der
Bundestag im Jahr 2019 mit einem Beschluss die Bundesregierung damit beauftragt, „die Umkehrung der Beweislast bei 
der Anerkennung gesundheitlicher Schäden zu prüfen, welche bei den NS-Opfern seit langem Praxis ist“
(Bundestagsdrucksache 19/10613: 5)14. Die Notwendigkeit von grundlegenden Veränderungen wurde im ersten
Bericht der Opferbeauftragten an den Bundestag benannt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10) und war Teil des im 
Dezember 2021 vorgelegten Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP15. 
Darauffolgend hat die SED-Opferbeauftragte den Meinungsbildungsprozess im politischen Raum begleitet und 
für spezifische Herausforderungen, die mit der Ausgestaltung von Regelungen zur Anerkennung von
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden verbunden sind, sensibilisiert. Besondere Bedeutung hatte in diesem Prozess ein 
parlamentarisches Fachgespräch der Opferbeauftragten im Dezember 2023, in welchem der ehemalige
Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Stéphane Beemelmans sowie der damalige Beauftragte 
des BMVg für einsatzbedingte posttraumatische Belastungsstörungen und Einsatztraumatisierte (Beauftragter 
PTBS) Generalarzt Dr. Jörg Ahrens von den Regelungen berichteten, die der Deutsche Bundestag und das BMVg 
vor rund zehn Jahren für den Umgang mit Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, die infolge von
Auslandseinsätzen psychische Schädigungen erlitten, etabliert hatten.16 Im Mittelpunkt der Regelung für die Soldatinnen und 
Soldaten steht eine regelhafte Vermutung des Zusammenhangs zwischen schädigendem Ereignis und heutiger 
Erkrankung. Diese Regelung aus dem Bereich des Soldatenrechts wurde in der Folge Vorbild für das neue
Anerkennungsverfahren bei verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden für die Opfer der SED-Diktatur. 
Im Anschluss an das Fachgespräch legte die Bundesbeauftragte im März 2024 dem Bundestag einen
Sonderbericht zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden vor und empfahl hier eine Orientierung am Modell der Soldatenversorgung (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/10600). 
Der im September 2024 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sah jedoch keine Erleichterungen bei 
der Geltendmachung gesundheitlicher Folgeschäden vor. Verwiesen wurde auf die aktuelle Gesetzeslage, durch 
die etwaigen Schwierigkeiten beim Nachweis der Kausalität zwischen politischer Verfolgung und einer
Gesundheitsstörung bereits angemessen Rechnung getragen würde (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12789: 2; 14-15). 
Der Verzicht auf Erleichterungen bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden wurde 
sowohl von der SED-Opferbeauftragten17, den Landesbeauftragten und den Opferverbänden kritisiert. Ebenso 
äußerten Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen bei der Plenardebatte zur ersten Lesung des
Gesetzes am 26. September 2024 deutliche Kritik und kündigten Ergänzungen im parlamentarischen Verfahren an.18 
 
14  Vgl. Deutscher Bundestag (2019 a). Plenarprotokoll 19/124 (neu): 15342. 
15  Vgl. Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
und den Freien Demokraten (FDP) (2021): 88. 
16  Vgl. Deutscher Bundestag (2023 c). 
17  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 p). 
18  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 a). Plenarprotokoll 20/188: 24484 ff..
Auch in der Stellungnahme des Bundesrates, welche am 27. September 2024 in der Länderkammer beschlossen 
wurde19, wurden Erleichterungen bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden angemahnt. So führte der
Bundesrat aus, dass „eine grundlegende Vereinfachung beim Zugang zu Leistungen für gesundheitlich geschädigte 
Opfer der politischen Verfolgung durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für dringend erforderlich 
gehalten“ werde (Bundesratsdrucksache 390/24: 4). Die Länderkammer verwies hierbei auf den Vorschlag der 
Opferbeauftragten und stellte fest, dass „für die gesundheitlich geschädigten Opfer der SED-Diktatur die
Umsetzung dieses Vorschlags eine deutlich spürbare Verbesserung“ sei (Bundesratsdrucksache 390/24: 5). 
In der Anhörung zum Gesetzentwurf im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 6. November 2024
gehörten Fragen zum Umgang mit verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden zu den zentralen Themen. So hatte 
der Ausschuss als Sachverständige aus dem Bereich der Wissenschaft Tolou Maslahati von der Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Prof. Heide Glaesmer von der Abteilung 
für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie der Universität Leipzig und den ehemaligen Direktor 
der Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Universität Magdeburg 
Prof. Jörg Frommer geladen. Die drei Sachverständigen, die jeweils aktuelle Studien zu den gesundheitlichen 
Langzeitfolgen politischer Gewalt durch das SED-Regime vorgelegt hatten,20 berichteten insbesondere davon, 
dass sowohl psychische als auch physische Erkrankungen bei Menschen, die politisch verfolgt wurden, gehäuft 
vorkämen. So hätten 60 Prozent der früher Inhaftierten mindestens einmal im Leben eine psychische Erkrankung 
gehabt. Aus Sicht der Wissenschaft, so die Sachverständigen, sei die Einführung einer kriterienbasierten
Vermutungsregelung daher der richtige Weg. Ebenso äußerten sich die Vertreterinnen und Vertreter der
Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Dr. Maria Nooke (Brandenburg) und Dr. Peter Wurschi (Thüringen) 
und verwiesen dabei auf die Erfahrungen in der Beratung der Betroffenen.21 
In den Beiträgen der Vertreterinnen und Vertreter der Opferverbände wurde insbesondere deutlich, wie groß die 
Belastungen für den Alltag der Betroffenen sind. So unterstrich Carla Ottmann für das Forum für politisch
verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/SED-Diktatur e. V., dass es insbesondere für ehemalige weibliche
politische Gefangene immer wieder demütigend sei, wenn die Ämter in Zweifel ziehen, dass ihre heutigen
gesundheitlichen Schädigungen mit den traumatischen Erlebnissen der Haft – häufig verbunden mit dem Entzug ihrer Kinder 
–zusammenhängen. Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer
Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) Dieter Dombrowski berichtete am Beispiel seines persönlichen Schicksals davon, wie die 
Erlebnisse der politischen Haft und der politischen Verfolgung, die ihn auch nach seiner Übersiedlung nach
Westberlin weiter begleiteten, bis heute sein Leben bestimmen. Er warb bei den Abgeordneten darum, insbesondere 
an die ehemaligen politischen Häftlinge zu denken, die, im Gegenteil zu ihm, nach der Wiedervereinigung nicht 
im Berufs- und Privatleben Fuß fassen konnten, sondern heute teils vereinsamt und in prekären Verhältnissen 
leben. 
In den Beiträgen der Abgeordneten wurde fraktionsübergreifend deutlich, dass der Handlungsbedarf zur
Verbesserung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden gesehen wurde und die bestehenden
gesetzlichen Regelungen als nicht ausreichend erachtet wurden. 
Mit dem Bruch der Regierungskoalition am Abend der Anhörung erschien der Beschluss eines zu überarbeitenden 
Gesetzes und insbesondere die Implementierung einer neuen, grundlegend vereinfachten Regelung zur
Anerkennung der verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden in der laufenden Wahlperiode als nicht umsetzbar. 
Dass in den darauffolgenden Gesprächen zwischen den Fraktionen schließlich eine Einigung zwischen SPD, 
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten erzielt wurde, die u. a. eine vereinfachte 
Regelung zur Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden enthielt, zeigt aus Sicht der
Opferbeauftragten, wie breit das Anliegen im Parlament geteilt wurde, grundlegende Verbesserungen für die Opfer zu
erreichen. 
Die neue Regelung, die am 30. Januar 2025 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde22, stellt aus Sicht der 
Bundesbeauftragten einen Paradigmenwechsel im Umgang mit den Folgen des SED-Unrechts dar. So wurde in 
 
19  Vgl. Bundesrat (2024 a). Plenarprotokoll 1047: 330. 
20  Vgl. Maslahati, Tolou (2024); vgl. Maslahati, Toulu; Röpke, Stefan (2023); vgl. Glaesmer, Heide; Wagner, Birgit; Gahleitner, Silke 
Brigitta; Fangerau, Heiner (Hrsg.) (2023); vgl. Strauß, Bernhard; Frommer, Jörg; Schomerus, Georg; Spitzer, Carsten (Hrsg.) (2024). 
21  Vgl. Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (2024). 
Das Video der gesamten Anhörung ist hier abrufbar, ebenso sind alle schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen verfügbar. 
Vgl. ebenso Deutscher Bundestag (2024 r); vgl. auch Deutscher Bundestag (2024 i). 
22  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 e). Plenarprotokoll 20/210: 27370.
das HHG, das StrRehaG und das VwRehaG eine vom Sozialen Entschädigungsrecht abweichende
Vermutungsregelung aufgenommen. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu, dass eine weitergehende Regelung für die 
SED-Opfer geboten sei, da diese Betroffenengruppe nicht mit den im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB 
XIV) geregelten Opfergruppen vergleichbar sei: „Während bei den Gewaltopfern ein staatliches Versagen
vorliegt, liegt bei den SED-Opfern eine Schädigung durch aktives, zielgerichtetes Tun [des Staates] der DDR vor. 
Vor diesem Hintergrund trägt der Staat gegenüber dieser Opfergruppe eine besondere Verantwortung, die es
gebietet, die Entschädigung der Opfer der SED-Diktatur eigenständig zu regeln.“ (Besonderer Teil der
Gesetzesbegründung in der Bundestagsdrucksache 20/14744: 27). 
Vorgesehen ist zukünftig, dass beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse und bestimmter
gesundheitlicher Schädigungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet wird. Diese Regelung 
orientiert sich an den zuvor beschriebenen Regelungen im Soldatenrecht. 
Die Festlegung, welche schädigenden Ereignisse und welche gesundheitlichen Schädigungen zukünftig die
Vermutung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zur Folge haben, wird bezogen auf das HHG 
durch das BMI und bezogen auf das StrRehaG sowie das VwRehaG durch das Bundesministerium der Justiz 
(BMJ, jetzt BMJV) durch Rechtsverordnung bestimmt. Hierbei ist der aktuelle Stand der medizinischen
Wissenschaft zu beachten. Konkret wird in der Gesetzesbegründung auf die Ergebnisse der Untersuchung der Charité – 
Universitätsmedizin Berlin zu Folgen politischer Inhaftierung für Betroffene oder deren Kinder im Rahmen des 
Forschungsverbundes „Landschaften der Verfolgung“23 und auf die Resultate aus dem Verbundprojekt
„Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“24 der Universitätskliniken Jena, Leipzig, Magdeburg und Rostock 
verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14744: 27). 
Das BMJV bzw. das BMI erlassen die jeweiligen Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit dem BMG und dem 
BMAS sowie im Benehmen mit der SED-Opferbeauftragten. 
In Folge des Gesetzesbeschlusses im Januar 2025 im Bundestag und im Februar 2025 im Bundesrat tauschte das 
damalige BMJ sich mit den Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Ministerien und der Geschäftsstelle der 
SED-Opferbeauftragten aus, um den weiteren Beratungsverlauf zu strukturieren. Ein besonderer Schwerpunkt 
liegt hierbei auf der Einbeziehung des wissenschaftlichen Sachverstandes. 
Mit Blick auf die Komplexität, die die Übersetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die
Rechtsverordnungen zur Folge hat, und der damit verbundenen Abstimmungsprozesse bittet die SED-Opferbeauftragte um
Verständnis, dass der Erarbeitungsprozess nicht in der kurzen Zeit zwischen Gesetzesbeschluss Ende Januar und 
Inkrafttreten im Juli geleistet werden kann, sondern bis in den Herbst 2025 andauern wird. 
Mit dem Beschluss des grundlegend neuen Systems zur Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden stellt der Deutsche Bundestag den Umgang mit den Opfern auf ein neues Fundament. Durch den Verzicht 
auf den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen erlebter Repression und heutiger Erkrankung folgt 
das Parlament nicht nur den Empfehlungen aus der Wissenschaft, sondern erzielt zugleich eine
Entbürokratisierung der Verfahren. Die neue Regelung sorgt aus Sicht der Bundesbeauftragten insbesondere auch dafür, dass die 
Betroffenen von mehrjährigen belastenden Verfahren befreit werden und so die staatlichen Institutionen im
Umgang mit den Folgen der Diktatur stärker als Partner begreifen. 
Die Erfahrung von Unrecht und politischer Gewalt in der DDR ist keine Episode im Leben eines Menschen, nach 
der er auf seinen normalen Lebensweg zurückkehrt. Die vielen Gespräche, die die Opferbeauftragte mit
Betroffenen führt, zeigen, dass die gesundheitlichen Folgen die Opfer durch ihr gesamtes Leben begleiten. Mit dieser auf 
die besondere Situation der Betroffenen zugeschnittenen Regelung sorgt der Bundestag für mehr Gerechtigkeit 
für die Opfer der SED-Diktatur. Gerade mit Blick auf die Herausforderungen, vor der die Politik aktuell steht, ist 
eine so weitreichende Entscheidung, die auch mit einem umfassenden Einsatz von Haushaltsmitteln verbunden 
 
23  Vgl. Maslahati, Tolou (2024); vgl. Maslahati, Toulu; Röpke, Stefan (2023). 
Das Forschungsprojekt wird seine Studie künftig im Deutsche[n] Ärzteblatt veröffentlichen; vorab wird ab Mitte Juni 2025 ein Pre-Print 
mit dem Titel „Die körperliche und psychische Gesundheit von ehemals politisch Inhaftierten der DDR im Vergleich zur
Allgemeinbevölkerung“ erscheinen. 
24  Vgl. Strauß, Bernhard; Frommer, Jörg; Schomerus, Georg; Spitzer, Carsten (Hrsg.) (2024). 
Der Verbund wird seine Forschungsergebnisse in einer für die Öffentlichkeit aufbereiteten Form ab Juni 2025 auch auf einem Webportal 
zur Verfügung stellen (siehe 4.4 Webportal zur Unterstützung von SED-Opfern und zur Weiterbildung zum SED-Unrecht und seinen 
Folgen).
ist, keine Selbstverständlichkeit. Aus Sicht der Opferbeauftragten ist sie Ausdruck dafür, dass die Opfer der
Diktatur sich in unserer heutigen Demokratie des Schutzes und der Unterstützung sicher sein dürfen. 
1.4 Ausgestaltung des bundesweiten Härtefallfonds 
Die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds war in den zurückliegenden Jahren eines der zentralen Anliegen 
der Opferverbände, der Landesbeauftragten und der Bundesbeauftragten. 
Mit dem Beschluss des Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer 
der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag die rechtlichen 
Voraussetzungen für die Einrichtung des Fonds geschaffen. 
Neben den konkreten Verbesserungen für die Betroffenen ist die Einrichtung des bundesweiten Fonds durch das 
Parlament aus Sicht der Opferbeauftragten auch ein deutliches Signal dafür, dass die Auseinandersetzung mit den 
Folgen der SED-Diktatur vom Bundestag nicht als eine ostdeutsche Angelegenheit, sondern als ein
gesamtdeutsches Anliegen gesehen wird. 
Bisher bestehen nur in den ostdeutschen Ländern Härtefallfonds für die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ 
und der SED-Diktatur. Die Härtefallfonds der Länder haben die Aufgabe, Hilfe für Bürgerinnen und Bürger, die 
in der SBZ und in der DDR politisch verfolgt wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen
Notlage befinden, zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind jedoch ausschließlich Personen mit Wohnsitz im jeweiligen 
Bundesland. 
Mit dem bundesweiten Härtefallfonds wird nun auch auf Bundesebene ein entsprechendes Instrument
eingerichtet. Hierfür wurde das StepVG, das zum 1. Juli 2025 in Kraft tritt, geschaffen. 
Der bundesweite Härtefallfonds wird bei der „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“, die in „Stiftung für 
ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt wird, angesiedelt. Die Stiftung vergibt neben den Mitteln aus dem neu 
zu schaffenden Härtefallfonds auch weiterhin Unterstützungsleistungen nach § 18 des StrRehaG.25 Bezogen auf 
diese Leistungen wird die Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ, jetzt BMJV)
wahrgenommen. Im Übrigen untersteht die Stiftung zukünftig der Rechtsaufsicht der SED-Opferbeauftragten.26 Die 
Vergabe von Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds erfolgt, so sieht es das StepVG vor, auf Grundlage 
einer von der SED-Opferbeauftragten zu erlassenden Richtlinie. 
Die SED-Opferbeauftragte hat sich in den zurückliegenden Jahren und insbesondere forciert seit dem
Gesetzesbeschluss im Januar 2025 mit unterschiedlichen Akteuren im Bereich der Unterstützung der Opfer ausgetauscht, 
um möglichst viele Perspektiven auf den bundesweiten Härtefallfonds wahrzunehmen und um von bestehenden 
Erfahrungen zu profitieren. Zu den Akteuren, mit denen die Opferbeauftragte im Austausch stand, gehörten die 
Vertreterinnen und Vertreter der Opferverbände und der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, die
Landesbeauftragten, die Beratungsstellen und weitere Engagierte in der Unterstützung der SED-Opfer. 
Im Mai 2025 lud die SED-Opferbeauftragte die genannten Akteure zu einem übergreifenden Austausch zum Stand 
und zu den Perspektiven für die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds in den Bundestag ein.27 Im Rahmen 
der Veranstaltung wurde der Blick auf die Arbeit der Härtefallfonds der ostdeutschen Bundesländer gerichtet und 
am Beispiel des Berliner Härtefallfonds die Struktur der Länderfonds näher betrachtet. Um ein Beispiel für ein 
einfaches und unbürokratisches Hilfsinstrument auf Bundesebene vorzustellen, hatte die SED-Opferbeauftragte 
die „Deutsche Härtefallstiftung“ der Bundeswehr ebenfalls zum Austausch eingeladen. Hier berichtete der
Geschäftsstellenleiter der Stiftung Philip Kraft den Teilnehmenden von der Vorgehensweise und den Möglichkeiten 
der Stiftung. Diese unterstützt aktuelle und ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Angehörigen in
außergewöhnlichen Notlagen, die aufgrund der Ausübung der dienstlichen Pflichten entstanden sein könnten. 
Die Impulse, die sich aus den unterschiedlichen Gesprächen und dem gemeinsamen Austausch mit den Akteuren 
ergeben haben, bringt die SED-Opferbeauftragte in die weitere Ausgestaltung der Richtlinie ein. 
 
25  Zielgruppe dieser Leistung sind auch weiterhin ehemalige politische Häftlinge, die aufgrund einer Haftdauer unter 90 Tagen keinen 
Zugang zur SED-Opferrente haben, und nahe Angehörige von strafrechtlich Rehabilitierten. 
26  Die Ansiedlung der „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ beim Deutschen Bundestag ist mit rechtlichen und organisatorischen 
Herausforderungen verbunden. Mit ihrer Zuordnung zum Geschäftsbereich des Deutschen Bundestages wird erstmals eine Institution 
der mittelbaren Bundesverwaltung bei der Legislative angesiedelt. 
27  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 j).
Nach jetzigem Stand der Planung soll die durch die SED-Opferbeauftragte zu erlassende Richtlinie die folgende 
Rahmensetzung erhalten: 
Voraussetzung für die Antragsberechtigung beim bundesweiten Härtefallfonds sollte eine Rehabilitierung nach 
den SED-UnBerG oder eine Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 HHG sein. Gleichzeitig sollte eine
Antragsmöglichkeit für Angehörige und Hinterbliebene rehabilitierter Opfer bestehen.28 
Ebenso sollten auch deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die im ehemals kommunistischen Ausland aus
politischen Gründen inhaftiert waren und entsprechend anerkannt sind, antragsberechtigt sein. 
Weitere Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen wird die wirtschaftliche Notlage der Betroffenen sein. Hier 
soll auf die bei der Mehrheit der ostdeutschen Härtefallfonds geltenden Kriterien zurückgegriffen werden, um 
sich so einem bundesweit einheitlichen Standard anzunähern. Bei Angehörigen sollen wiederum engere Kriterien 
bei der Bedürftigkeit gelten. Beim bundesweiten Härtefallfonds soll, so wie bei der Mehrheit der Fonds der
ostdeutschen Länder, eine erneute Antragstellung nicht ausgeschlossen werden. Ebenso sollte der zuvor erfolgte 
Erhalt von Mitteln aus einem Härtefallfonds der Länder grundsätzlich keinen Ausschlussgrund darstellen. In
beiden Fällen jedoch soll die Beantragung von Mitteln erst 24 Monate nach Erhalt der letzten Leistung aus einem 
Härtefallfonds der Länder oder dem bundesweiten Härtefallfonds möglich sein. 
Unterstützung durch den bundesweiten Härtefallfonds sollte gewährt werden, soweit der Unterstützungsbedarf 
nicht durch bundesgesetzliche Regelungen oder bestehende soziale Hilfesysteme gedeckt werden kann. 
Die Leistungshöhe sollte in der Regel 5.000 Euro bei Betroffenen sowie 2.500 Euro bei Hinterbliebenen und 
Angehörigen nicht übersteigen. 
Ausgehend von den Erfahrungen der Härtefallfonds in den ostdeutschen Ländern sollten den Betroffenen
Leistungen insbesondere gewährt werden 
⎯ für gesundheitsfördernde Maßnahmen, Therapien sowie medizinische Hilfen,29 
⎯ für die Schaffung oder den Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, 
⎯ für die Unterstützung durch technische Hilfen im Alltag, insbesondere bei körperlichen Einschränkungen, 
⎯ zur Anschaffung von Kommunikationshilfen, die die soziale Teilhabe fördern, 
⎯ für Aus- und Fortbildungen, die in der DDR aus politischen Gründen versagt wurden, 
⎯ für Reisekosten, um den Besuch von Gedenkstätten und Erinnerungsorten sowie Veranstaltungen zu
ermöglichen, die dem Prozess der persönlichen Schicksalsklärung und der Vernetzung mit weiteren Betroffenen 
dienen können, 
⎯ für Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität der Betroffenen. 
Für die Opfer von politisch motiviertem Freiheitsentzug, die in besonderer Weise mit den Folgen der Inhaftierung 
belastet sind, soll ergänzend die Möglichkeit einer einmaligen Beantragung von Leistungen bestehen für 
⎯ Erholungsreisen (bei Bedarf mit einer Begleitperson), 
⎯ Bekleidungsgeld, 
⎯ Sterbevorsorge. 
Im StepVG ist verankert, dass die Stiftung berechtigt ist, Mittel von dritter Seite anzunehmen. Diese Mittel können 
für Unterstützungsleistungen auf der Grundlage einer von der SED-Opferbeauftragten erlassenen Richtlinie
verwendet werden (vgl. § 3 Absatz 3 Satz 2 StepVG). Von der Möglichkeit, den bundesweiten Härtefallfonds zu 
unterstützen, hat das Unternehmen IKEA Gebrauch gemacht. So hat IKEA Deutschland im Oktober 2024 die 
Absicht erklärt, dem Fonds die Summe von sechs Millionen Euro zur Verfügung zu stellen (siehe 2.22 Betroffene 
 
28  Da der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Zielsetzung enthält, das VwRehaG so zu ergänzen, dass es auch die Fälle 
des systematischen Dopings in der DDR grundsätzlich erfasst, würde die Betroffenengruppe der Doping-Opfer nach Abschluss des 
Gesetzgebungsverfahrens ebenso die Möglichkeit erhalten, Leistungen aus dem Härtefallfonds zu erhalten. 
29  Hierzu gehört u. a. auch die Fortsetzung erfolgreicher Therapien, die von den Krankenkassen nur für einen eng begrenzten Zeitrahmen 
übernommen worden sind. Hinzu kommt eine Unterstützung für Fahrten zu von den Kassen bewilligten Psychotherapien, die wegen des 
Angebotsmangels nicht am Wohnort stattfinden können, sowie zu stationären Psychotherapien, insbesondere zu traumatherapeutischen 
Angeboten mit hohem Fahrtkostenaufwand.
von Haftzwangsarbeit).30 Vor diesem Hintergrund plant die Bundesbeauftragte, in der durch sie zu erlassenden 
Richtlinie festzulegen, dass Mittel, die von dritter Seite der Stiftung zugewendet werden, für die dargestellten 
besonderen Bedarfe der strafrechtlich Rehabilitierten verwendet werden. Zudem sollen diese Mittel ergänzend 
beim Härtefallfonds insgesamt zum Einsatz kommen, sollten die zur Verfügung stehenden Mittel in einem
Haushaltsjahr ausgeschöpft sein und andernfalls keine weiteren Bewilligungen im entsprechenden Jahr möglich sein. 
Die SED-Opferbeauftragte sieht vor, in den kommenden Wochen den Prozess der Erstellung des Entwurfs der 
beiden Richtlinien abzuschließen und diese dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Bitte um
Zustimmung vorzulegen. 
Mit der Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds wird ein neues Feld im Umgang mit den Opfern der SED-
Diktatur betreten. Gerade mit Blick darauf, dass keine verlässlichen Daten zur Situation der in Westdeutschland 
lebenden Betroffenen vorliegen (siehe 2.1 In Westdeutschland lebende Betroffene), werden manche Bedarfe im 
Bereich der Beratung und Antragsbearbeitung erst in den kommenden Monaten und teils Jahren näher benennbar 
sein. Vor diesem Hintergrund plant die SED-Opferbeauftragte, die betroffenen Ausschüsse des Bundestages,
insbesondere den Haushaltsausschuss, eng über den Verlauf der Einrichtung und die Arbeit des Fonds zu
informieren. Bereits jetzt wirbt sie gegenüber den Abgeordneten dafür, die Stiftung dahingehend zu unterstützen, dass sie 
dieser neuen Aufgabe im Sinne der Betroffenen gerecht werden kann. 
Zukünftig werden vier Mitglieder des Stiftungsrates durch den Deutschen Bundestag gewählt. Die SED-
Opferbeauftragte ist den Fraktionen dankbar, dass mit dieser Entscheidung die Verbindung zwischen dem Parlament auf 
der einen Seite und den Opfern der SED-Diktatur auf der anderen Seite in besonderer Weise weiter gestärkt wird. 
 
30  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 k).
2 Situation der unterschiedlichen Opfergruppen 
Gesetzlicher Auftrag der SED-Opferbeauftragten ist es, als Ombudsperson für Opfer von Unrecht in der SBZ und 
in der SED-Diktatur zu wirken. An die Bundesbeauftragte wenden sich daher Betroffene mit ganz
unterschiedlichen Biografieverläufen. Der stete Austausch mit verschiedenen Opfergruppen politischer Verfolgung und mit 
Personen, die Unrecht durch die Institutionen der SED-Diktatur erfahren haben, bildet einen wesentlichen 
Schwerpunkt ihrer Arbeit. Es sind dabei immer wieder die Gespräche und Begegnungen mit den Betroffenen, die 
der SED-Opferbeauftragten wichtige Impulse für konkrete Verbesserungen im bestehenden
Unterstützungssystem und für die Erinnerungsarbeit geben.  
Gerade auch bei der Novellierung der SED-UnBerG konnten diese Impulse von der SED-Opferbeauftragten
eingebracht, strukturiert und im parlamentarischen Raum vertreten werden.  
Neben der Darstellung der jeweiligen Betroffenen und der Spezifika ihrer jeweiligen Unrechtserfahrungen sowie 
der langfristigen Auswirkungen werden nachfolgend auch die sich aus der Gesetzesnovelle jeweils ergebenden 
Verbesserungen für die einzelnen Opfergruppen dargestellt. Dies betrifft sowohl die Verbesserungen zur
Absicherung der sozialen Lage, zum Schließen von Gerechtigkeitslücken im Gesetzeswerk und zur vereinfachten
Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden.  
Darüber hinaus sind Gruppen dargestellt, bei denen unabhängig von der Gesetzesnovelle Bedarfe – beispielsweise 
bezogen auf gesetzliche Handlungsmöglichkeiten oder eine stärkere Berücksichtigung im Handeln staatlicher
Institutionen und im Bereich der Erinnerungskultur – bestehen. Hierzu gehören u. a. die Betroffenengruppen der 
Bausoldaten, der sogenannten „Asozialen“ und die Menschen mit Behinderung in der DDR.  
2.1 In Westdeutschland lebende Betroffene  
Es handelt sich bei den in Westdeutschland lebenden Betroffenen von SED-Unrecht um eine Vielzahl von
Menschen, die zur Zeit der Deutschen Teilung durch Flucht, Häftlingsfreikauf oder Ausreise aus der DDR nach
Westdeutschland gekommen sind oder die nach der Wiedervereinigung in den drei zurückliegenden Jahrzehnten
dorthin zogen. 
Eine statistische Erfassung zur Größe der Gruppe der Betroffenen existiert nicht. Von den Bezieherinnen und 
Beziehern der sogenannten SED-Opferrente lebt rund ein Fünftel aller Leistungsempfängerinnen und -empfänger 
in den westdeutschen Bundesländern. 
Bei den in Westdeutschland lebenden Betroffenen von SED-Unrecht bildet sich das gesamte Spektrum der
Opfergruppen ab. Sie haben SED-Unrecht in Form von politischer Haft, Zersetzung oder Einweisung in
Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe oder Anstalten (zum Teil auch in Jugendhäuser) erlebt. Auch können erlebte
Repressionen in Form von politisch motivierten Eingriffen in Familien, von Zwangsaussiedlungen, der
Verhinderung von Bildungs- und Berufswegen und Schulabschlüssen eine Rolle für die Betroffenen spielen. Viele in
Westdeutschland lebende SED-Opfer wenden sich auch wegen des bisherigen Scheiterns der Anerkennung ihrer
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden, wegen erfahrener Benachteiligungen im Rentenrecht (siehe 2.5
Übersiedlerinnen und Übersiedler und Flüchtlinge als Benachteiligte im heutigen Rentenrecht) oder als Betroffene 
von Eigentumsentziehungen (siehe 2.16 Betroffene von Kulturgutentzug in der SBZ und der SED-Diktatur; siehe 
2.17 Betroffene von Eingriffen in Vermögenswerte) an die Opferbeauftragte. 
Die Besonderheit für in Westdeutschland lebende Betroffene von SED-Unrecht besteht darin, dass sie sich häufig 
in einem Umfeld bewegen, in dem – anders als in den ostdeutschen Bundesländern – ihre politische Verfolgung 
in beruflichen, sozialen oder auch medialen Kontexten weniger eingeordnet werden kann und auch weniger
thematisiert wird. In der Regel steht ihnen auch nur selten ein wohnortnaher Zugang zu spezifischer Beratung oder 
zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung. 
Während in den ostdeutschen Bundesländern durch die jeweiligen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur mit ihren Behörden (psychosoziale und juristische) Beratungsstellen bestehen, fehlt es in
Westdeutschland bisher an einem derartigen Beratungsangebot. Daher hat die SED-Opferbeauftragte in den letzten Jahren 
unterschiedliche Anstrengungen unternommen, mittelfristig dauerhafte (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 
26; vgl. Bundestagsdrucksache 20/7150: 29) und kurzfristig temporäre Angebote zu schaffen. Dafür hat sie im 
vergangenen Jahr gemeinsam mit Kooperationspartnern einzelne Informationstage in westdeutschen
Bundesländern organisiert.
Zusammen mit dem Spätaussiedlerbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen – als einem der wenigen
institutionellen Akteure (auch) zum SED-Unrecht in Westdeutschland – konnte am 15. November 2024 ein Pilottag 
zur Beratung und Vernetzung für SED-Opfer in Düsseldorf angeboten werden.31 Dieser wurde in Zusammenarbeit 
mit einem Berater und einer Beraterin des Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur durchgeführt 
und umfasste zusätzlich eine Bürgersprechstunde der Opferbeauftragten. Bei diesem Kooperationsmodell
rekurrierte man auf das einmalige und bereits seit 2004 zwischen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bestehende
Unterstützungsmodell. In der persönlichen Beratung durch die SED-Opferbeauftragte zeigte sich, dass gerade bei in 
Aussicht stehenden oder bereits beschlossenen Neureglungen zu den SED-UnBerG von einem großen
Beratungsbedarf und einem erhöhten Nachfrageaufkommen ausgegangen werden kann. Das letztjährige
Informationsangebot wurde zudem mit der Veranstaltung eines „6. Runden Tisches“ mit Vertreterinnen und Vertretern der SED-
Opferverbände und der Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sowie einer gemeinsamen Eröffnung einer 
Ausstellung von Bildern des ehemaligen politischen Häftlings Gino Kuhn verbunden. 
Ein ähnliches Angebot konnte die Opferbeauftragte im letzten Jahr in Kooperation mit dem Bundesarchiv – Stasi-
Unterlagen-Archiv realisieren. Im Zuge der Wanderausstellung „Alles Wissen Wollen. Die Stasi und ihre
Dokumente“ wurde auf Vorschlag der SED-Opferbeauftragten der jeweilige Auftakt an den westdeutschen Stationen 
mit einer Bürgersprechstunde der Bundesbeauftragten und einem Informationsangebot für Opfer von SED-
Unrecht verbunden. Die Opferbeauftragte besuchte dabei im Juni 2024 Hannover, im Juli 2024 Koblenz und im 
November 2024 Münster, um für persönliche Gespräche zur Verfügung zu stehen. Die Wanderausstellung, in der 
insgesamt 21 Objekte zur Geschichte der DDR-Geheimpolizei, zu ihren Methoden und den Folgen der
Bespitzelung für die Betroffenen gezeigt werden, kann weiterhin in den Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten
ausgestellt werden.32 
Die Opferbeauftragte steht den Bundestagsabgeordneten dabei sowohl für den Kontakt zum Bundesarchiv als 
auch für das Bürgergespräch vor Ort in den Wahlkreisen zur Verfügung. 
Das in Niedersachsen bisher bestehende besondere Angebot einer regelmäßigen „Beratung für Verfolgte der 
SBZ/DDR-Diktatur“ durch das Ministerium für Inneres und Sport33, bei dem zweimalig im Jahr auch in
wechselnden Städten Beratung vor Ort angeboten wird, gilt es aus Sicht der Opferbeauftragten beizubehalten und zu 
stärken. Die Bundesbeauftragte wirbt nachdrücklich dafür, dass diese bisher erfolgreiche Arbeit, die in
Zusammenarbeit mit dem „Niedersächsischen Netzwerk für SED- und Stasiopfer“ stattfindet, fortgeführt wird. Das gilt 
insbesondere im Hinblick auf die Angehörigen der Opfer von SED-Unrecht, die in den kommenden Jahren
zunehmend in den Blick genommen werden müssen, als auch bezüglich der kürzlich beschlossenen Novellierung 
der SED-UnBerG, durch die von dem bereits angesprochenen steigenden Beratungsbedarf auszugehen ist.
Niedersachsen ist das bisher einzige westliche Bundesland mit einer Opferberatungsstelle in einem
Landesministerium und damit aus Sicht der Opferbeauftragten auch weiter Vorbild für andere Bundesländer. 
Nur in Hessen gibt es noch weitere spezifische behördliche Ansprechpartner in den jeweiligen
Regierungspräsidien, die eine Art Lotsenarbeit in der Betroffenenberatung anbieten. Zudem werden die dort für die
Rehabilitierungsfragen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das hessische Sozialministerium in Kooperation 
mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung regelmäßig – zuletzt im Jahr 2024 – über
Bildungsfahrten zu SED-Unrechtsfragen und den Folgen der Repression für die Betroffenen sensibilisiert (siehe 4.1
Sensibilisierung zum SED-Unrecht in unterschiedlichen Berufsgruppen). Auch die sich gegenwärtig im Entstehen
befindliche Gedenkstätte „Lern- und Erinnerungsort Notaufnahmelager Gießen“, die bei einem
Gesamtinvestitionsvolumen von rund 6,8 Millionen Euro am 17. Juni 2025 eröffnet wird,34 könnte aus Sicht der Opferbeauftragten in 
Zukunft eine mögliche erste Anlaufstelle für Opfer von SED-Unrecht in den westdeutschen Bundesländern
werden. Die erinnerungskulturelle Bedeutung des Gedenkortes macht ihn gerade für Zeitzeuginnen und Zeitzeugen 
zu einem wichtigen Ort der Ansprache. Laut Auskunft des Leiters des Sonderprojektes „SED-Aufarbeitung“ bei 
der Hessischen Landeszentrale Mathias Friedel zeigt sich diese Funktion schon jetzt, vor der Eröffnung der
Gedenkstätte. 
Darüber hinaus bietet die SED-Opferbeauftragte weiterhin auf ihrer Homepage eine Handreichung „Anlaufstellen 
zu ersten Hilfs- und Beratungsangeboten“35 an, die von in Westdeutschland lebenden Betroffenen genutzt werden 
 
31  Vgl. Beauftragter für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Nordrhein-Westfalen (2024). 
32  Vgl. Bundesarchiv (2024 a). 
33  Vgl. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2024). 
34  Vgl. Hessische Landeszentrale für politische Bildung (2025).  
35  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 q).
kann, um über kurze erklärende Hinweise Zuständigkeiten und erste mögliche Beratungsangebote auffinden zu 
können. Außerdem wird gegenwärtig ein Webportal des Forschungsverbundes „Gesundheitliche Langzeitfolgen 
von SED-Unrecht“ erstellt, auf dem ab Mitte Juni 2025 auch ein Beratungskompass für Betroffene, eine
Handreichung zur Begutachtung bei der Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden sowie weitere
Beratungsmaterialien für einzelne Betroffenengruppen verfügbar sein werden (siehe 4.4 Webportal zur Unterstützung von 
SED-Opfern und zur Weiterbildung zum SED-Unrecht und seinen Folgen). 
Mit dem Beschluss des Gesetzespakets zur besseren Unterstützung für die Opfer von politischer Verfolgung in 
der DDR durch den Bundestag am 30. Januar 2025 und den Bundesrat am 14. Februar 2025 (siehe 1.1
Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze) ergeben sich auch für die in Westdeutschland lebenden
Betroffenen weitreichende Verbesserungen. Eine besondere Bedeutung hat hier der neu geschaffene bundesweite
Härtefallfonds (siehe 1.4 Ausgestaltung des bundesweiten Härtefallfonds). Bei diesem können künftig Betroffene von 
SED-Unrecht im Falle einer individuellen Notlage Unterstützungsleistungen beantragen – unabhängig vom
Wohnort, der bei den jeweiligen in den ostdeutschen Bundesländern existierenden Härtefallfonds ausschlaggebend für 
die Gewährung von Leistungen ist. Die Einrichtung des Fonds durch den Beschluss des Bundestages unterstreicht 
aus Sicht der Opferbeauftragten die gesamtdeutsche Verantwortung im Umgang mit den Opfern der SED-
Diktatur. 
2.2 Zwangsausgesiedelte 
In den Jahren 1952 und 1961 wurden in zwei groß angelegten Zwangsaussiedlungsaktionen rund 11.500 politisch 
missliebige Personen, die an der innerdeutschen Grenze lebten, in das Innere der DDR umgesiedelt. Vielen von 
ihnen wurde dabei ihr Grundbesitz entzogen. Weitere Informationen zu den Hintergründen und Auswirkungen 
der Zwangsaussiedlungen und zu den individuellen Opferschicksalen der Betroffenen finden sich im vergangenen 
Jahresbericht der Opferbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 28). 
Zwangsaussiedlungen stellten individuelle politische Repressionsmaßnahmen des SED-Regimes dar, die
insbesondere lang ansässige und einflussreiche Bürgerinnen und Bürger, welche der Diktatur kritisch
gegenüberstanden, ins Visier nahmen. Dies führte zu gravierenden Veränderungen ihrer Vermögensverhältnisse sowie häufig 
zu dauerhaften gesundheitlichen und beruflichen Einschränkungen. In der DDR war es den Betroffenen untersagt, 
über ihr Schicksal zu sprechen. Zudem wurden sie in den Medien kriminalisiert und oft öffentlich als „asozial“ 
diffamiert (siehe 2.19 Sogenannte „Asoziale“ als Staatsfeinde der DDR). Über Jahre hinweg wurden sie weiter 
überwacht und durch spezielle Kennzeichnungen in den Polizeiakten zusätzlichen Reglementierungen
unterworfen. 
Erst mit der Einführung des Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (2. SED-UnBerG) im Jahr 1994 wurde 
die Unvereinbarkeit der Zwangsaussiedlungen mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates gesetzlich
normiert (vgl. § 1 Absatz 3 VwRehaG). Vom direkten Zugriff auf das Vermögensgesetz (VermG) noch
ausgeschlossen, konnten die Betroffenen sich nun rehabilitieren lassen und Folgeansprüche aufgrund gesundheitlicher
Schädigungen (vgl. § 3 VwRehaG), vermögensrechtlicher Schädigungen (vgl. § 7 VwRehaG) oder beruflicher
Benachteiligungen (vgl. § 8 VwRehaG) im Zusammenhang mit der Zwangsaussiedlung geltend machen. Das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) stellte in einer Grundsatzentscheidung im Jahr 1996 fest, dass die DDR-
Behörden mit der Zwangsaussiedlung bestimmter Personen nicht den Zugriff auf deren Eigentum bezweckten, sondern 
das Ziel verfolgten, als politisch unzuverlässig geltende Bürgerinnen und Bürger aus dem Grenzgebiet zu
entfernen.36 Somit wurde das eigentlich verübte Unrecht, die Vertreibung, bis heute nicht erfasst und ausgeglichen. 
Über 30 Jahre rangen die Betroffenen um eine besondere Anerkennung des erlittenen Vertreibungsunrechts und 
der damit verbundenen Menschenrechtsverletzung. 
Mit den am 1. Juli 2025 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen kommt das lange Ringen um Anerkennung durch 
die gesetzliche Verankerung einer Einmalzahlung nun zu einem positiven Ende (siehe 1.2.2 Schließung von
Gerechtigkeitslücken). In ihrem vergangenen Jahresbericht begrüßte die SED-Opferbeauftragte ausdrücklich den im 
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgesehenen Anspruch auf eine Einmalzahlung. 
Gleichzeitig wies sie auf bestehende Defizite im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des Anspruchs hin (vgl. 
Bundestagsdrucksache 20/11750: 29). Im parlamentarischen Verfahren ist es erfreulicherweise gelungen,
entsprechend nachzusteuern und wichtige Anpassungen vorzunehmen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14744: 27). So 
 
36  Vgl. Bundesverwaltungsgericht (1996). (Az. 7 C 61.94).
wurde die im Gesetzesentwurf ursprünglich vorgesehene Höhe der Einmalzahlung von 1.500 auf 7.500 Euro
spürbar erhöht. Zudem wurden die zunächst formulierten Ausschlusskriterien, die sich auf bereits erhaltene
Leistungen der „Stiftung Zwangsausgesiedelten-Hilfe Thüringen“ in den 1990er-Jahren bezogen, ausnahmslos
gestrichen. 
Durch den gesetzlichen Anspruch auf eine einmalige Leistung wird erstmalig das Verfolgungsschicksal der
Betroffenen in besonderer Weise gewürdigt. 
Im Zuge des Gesetzesbeschlusses berichteten viele Medien über die Gruppe der Zwangsausgesiedelten und die 
bis heute andauernden Folgen. Für die Betroffenengruppe hatte die Berichterstattung eine besondere Bedeutung, 
da sie ihr Schicksal öffentlich gewürdigt sahen. 
Wie wichtig sowohl die Anerkennung durch den Gesetzgeber als auch die damit in Verbindung stehende
gestiegene öffentliche Wahrnehmung für die Betroffenen ist, zeigen die zahlreichen positiven Reaktionen, die die SED-
Opferbeauftragte seit der Verabschiedung des Gesetzes sowohl von den Verfolgteninitiativen als auch von
einzelnen Betroffenen erreicht haben. Diese gesteigerte Wertschätzung, die viele Betroffene empfinden, zeigte sich 
auch bei der Gedenkveranstaltung im Mai 2025 in Hötensleben, die von der Gedenkstätte Deutsche Teilung
Marienborn/Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt mit dem Grenzdenkmalverein e. V. Hötensleben und dem
Verein Grenzenlos – Wege zum Nachbarn e. V. ausgerichtet wurde und bei der die SED-Opferbeauftragte die
Gedenkrede hielt.37 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt, dass der neue Koalitionsvertrag eine Stärkung der Aufarbeitung des
Kulturgutentzugs in Sowjetischer Besatzungszone (SBZ) und DDR vorsieht.38 Insbesondere mit Blick darauf, dass die 
Zwangsaussiedlung in vielen Fällen mit dem Entzug von Kulturgut verbunden war, ist die Aufklärung über den 
Verbleib des Kulturguts für die Betroffenen ein wichtiger Teil des persönlichen Verarbeitungsprozesses dieser 
einschneidenden Repressionserfahrung (siehe 2.16 Betroffene von Kulturgutverlust in der SBZ und der SED-
Diktatur). 
2.3 Inhaftierte der sowjetischen Speziallager und ihre Angehörigen 
Der gesetzliche Auftrag der Bundesbeauftragten sieht vor, nicht nur als Ombudsperson für die Anliegen der Opfer 
der SED-Diktatur in der ehemaligen DDR, sondern explizit auch für die Anliegen der Opfer der kommunistischen 
Herrschaft in der SBZ in Deutschland zu wirken und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland 
beizutragen. 
Die SED-Opferbeauftragte stellt immer wieder fest, dass über die Zeit der SBZ und insbesondere über die damals 
eingerichteten Speziallager in der breiten Öffentlichkeit wenig Wissen vorhanden ist. So wird die
Bundesbeauftragte diesbezüglich häufig mit Fragen konfrontiert, wofür die Abkürzung SBZ stehe und ob die damaligen
Inhaftierungen, als Folge des Zweiten Weltkriegs, nicht weitgehend rechtens gewesen seien. 
Gerade vor diesem Hintergrund ist es der Opferbeauftragten wichtig, zu einer stärkeren Aufklärung über diesen 
Teil der Geschichte beizutragen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, vor nunmehr 80 Jahren, richtete die 
sowjetische Militäradministration in der SBZ sogenannte Speziallager zur „Säuberung des Hinterlandes der
kämpfenden Truppen der Roten Armee von feindlichen Elementen” ein. Als in diesem Sinne feindliche Elemente galten 
aktive Mitglieder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und ihrer Organisationen,
Repräsentanten staatlicher Verwaltungen des Deutschen Reiches, Partisanen und ganz allgemein all jene, die sich 
ablehnend gegenüber der sowjetischen Besatzungsmacht verhielten. Die Gesamtzahl der in Speziallagern
Inhaftierten beläuft sich auf etwa 176.000. Aufgrund der katastrophalen Haftbedingungen überlebten rund 35 Prozent 
der Häftlinge die Speziallager nicht. 
Die Speziallager waren Teil des sowjetischen Lagersystems. Insgesamt wurden in den Nachkriegsmonaten auf 
dem Gebiet der SBZ zehn solcher Lager errichtet. Dabei wurden u. a. die Konzentrationslager (KZ) Buchenwald 
und Sachsenhausen sowie das Zuchthaus Bautzen, das Lager Jamlitz (ein Außenlager des KZ Sachsenhausen), 
das ehemalige Wehrmachtsgefängnis bzw. eine Wehrmachtskaserne in Torgau sowie das ehemalige
Kriegsgefangenenlager Stalag IV B in Mühlberg genutzt. Die meisten Lager, wie etwa das Speziallager Fünfeichen in Neu-
 
37  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 l). 
38  Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 121.
brandenburg, wurden bis zum Sommer 1948 wieder aufgelöst. Die Speziallager Bautzen, Buchenwald und
Sachsenhausen blieben bis Anfang 1950 bestehen, wurden somit erst nach Gründung der DDR geschlossen. Knapp 
die Hälfte der noch 28.000 Inhaftierten wurde entlassen, die andere Hälfte in den Strafvollzug der DDR überführt. 
Das Vorgehen in der SBZ unterschied sich deutlich von dem der Westmächte in ihren Besatzungszonen. So
erfolgten die Einweisungen in die Speziallager grundsätzlich ohne richterliche Prüfung. Präzise Kriterien zur
Entnazifizierung stellte die sowjetische Besatzungsmacht nicht auf. Tatsächlich für das NS-System Verantwortliche 
waren in den Speziallagern nur in geringerem Maße interniert. Anders als in den westalliierten Besatzungszonen, 
in denen Angehörige von Sturmabteilung (SA) und Schutzstaffel (SS) die Mehrzahl der Internierten ausmachten 
(diese wurden vom sowjetischen NKWD in der SBZ in Kriegsgefangenenlager überstellt), waren in den
Speziallagern überwiegend einfache NSDAP-Mitglieder, Mitläufer und Parteifunktionäre der unteren Ebene (Block- und 
Zellenleiter) bis hin zu vollkommen Unbeteiligten gefangen, teils aufgrund von Denunziation, Willkür oder
Verwechslungen. 
Bis zum Frühjahr 1946 waren die allermeisten Einweisungen in die Speziallager weitestgehend abgeschlossen. 
Danach nahm die Einweisung Verurteilter der sowjetischen Militärtribunale (SMT)39 stark zu. Eine Überprüfung 
der in den Jahren 1945/46 vorgenommenen Internierungen erfolgte erst im Frühjahr 1948. Kurz darauf beschloss 
der sowjetische Ministerrat die Entlassung von rund 27.750 Häftlingen.40 
Ganz aktuell setzt sich auch eine im Jahr 2024 erschienene Dissertation von Anna Barbara Kastelewicz mit dem 
Thema auseinander.41 Gestützt auf Archivmaterial und Zeitzeugenberichte geht die Autorin der Frage nach, wie 
Musik und kulturelle Betätigung das Leben und Überleben in den zehn Speziallagern prägten. 
Nach dem Zusammenbruch der DDR, der deutschen Wiedervereinigung und dem Zerfall der Sowjetunion in den 
1990er-Jahren begann die Militärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation mit der Aufhebung eines Großteils 
der durch die SMT gesprochenen Urteile. Eine juristische Rehabilitierung derjenigen, die als Nichtverurteilte in 
den Speziallagern interniert waren, fand nicht statt.42 
Die SMT-Verurteilten und ohne Urteil Internierten konnten jedoch mit einer Bescheinigung und Erfüllung
entsprechender Voraussetzungen als politische Häftlinge anerkannt werden (vgl. § 10 Absatz 4 HHG). Zudem
können dieser Betroffenengruppe über § 25 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StrRehaG die sozialen Ausgleichsleistungen 
nach den § § 17 bis 19 StrRehaG gewährt werden. Daher profitiert auch diese Opfergruppe von der zum 1. Juli 
2025 in Kraft tretenden Gesetzesnovellierung (siehe 1.2.1 Verbesserung der sozialen Lage). 
An fast allen Orten ehemaliger Speziallager sind heute Gedenkorte entstanden (siehe 3.1 Weiterentwicklung der 
Gedenkstättenförderung des Bundes). Insbesondere durch die Opferverbände und ihre engagierte ehrenamtliche 
Arbeit wird die Erinnerung durch Gedenkveranstaltungen hochgehalten. Dabei leisten auch die Stiftungen der 
Gedenkstätten der Länder einen wichtigen Beitrag. Die SED-Opferbeauftragte besucht regelmäßig die jeweiligen 
Gedenkveranstaltungen und trifft dort insbesondere die Angehörigen der früheren Inhaftierten. So besuchte sie 
im August 2024 die Eröffnung der neuen Dauerausstellung im Erinnerungsort Torgau. In ihrer Rede hob die 
Bundesbeauftragte hervor, dass in den kommenden Jahren die Arbeit des Erinnerungsortes weiter an Bedeutung 
gewinnt, da immer weniger Zeitzeugen und Zeitzeuginnen von der Repression in der SBZ und der frühen DDR 
persönlich berichten können. Daher brauche es, so die Opferbeauftragte in ihrer Rede, Orte, die als Brücke in die 
Vergangenheit fungieren können.43 
Der diesjährige 80. Jahrestag der Einrichtung der Speziallager gibt zudem Anlass, in besonderer Weise die in 
vielen Fällen unschuldig internierten Speziallagerhäftlinge zu ehren und das Gedenken in die breite Öffentlichkeit 
zu tragen. Vor diesem Hintergrund hat die Opferbeauftragte im März 2025 Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sowie 
Vertreterinnen und Vertreter der Initiativgruppen und Arbeitsgemeinschaften, der Opferverbände, der
Gedenkstätten und weiterer Institutionen zu einer Gesprächsrunde in das Reichstagsgebäude des Deutschen Bundestages 
eingeladen.44 Dabei wurde nochmals deutlich, dass die unterschiedliche Zusammensetzung der Häftlinge, die von 
 
39  Bei den SMT handelte es sich um mit besonderen Vollmachten ausgestattete Militärgerichte. Militärtribunale gab es sowohl in den 
westlichen Besatzungszonen als auch in der SBZ. In der SBZ wurden Verurteilungen durch die SMT aber auch als Instrument gegen 
politische Gegner des Besatzungsregimes genutzt, die Verfahren entsprachen dabei durchgängig nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. 
Vgl. Schmeitzner, Mike (2007). 
40  Vgl. zu allen vorangehenden Ausführungen des Kapitels (zum Teil auch wörtlich) Morré, Jörg (2016). 
41  Vgl. Kastelewicz, Anna Barbara (2024). 
42  Vgl. Morré, Jörg (2016). 
43  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 l). 
44  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 d).
NS-Kriegsverbrechern bis hin zu gänzlich unschuldigen Personen reichte, eine besondere Herausforderung bei 
der Gestaltung unserer Erinnerungskultur darstellt. Eine weitere Besonderheit stellt der Umgang mit Lagern dar, 
die sowohl zur Zeit des Nationalsozialismus als auch in der Zeit der sowjetischen Besatzung genutzt wurden. 
Diese Lager mit doppelter Geschichte erfordern eine besondere Sensibilität im Umgang mit den jeweiligen
Hintergründen der einzelnen Zeitepochen. 
Die Auseinandersetzung mit der SBZ und den Speziallagern kann aus Sicht der Opferbeauftragten insbesondere 
dazu beitragen, der öffentlich häufig geäußerten Annahme, der Sozialismus habe im Osten Deutschlands nach 
dem Zweiten Weltkrieg gewaltfrei begonnen und erst später repressive Formen angenommen, entgegenzuwirken. 
Gleichzeitig ist die SED-Opferbeauftragte dankbar, dass der neue Koalitionsvertrag eine Stärkung der
Aufarbeitung des Kulturgutentzugs in SBZ und DDR vorsieht.45 Eine verstärkte Aufklärung über den Verbleib des
Kulturguts hilft den Betroffenen und ihren Angehörigen bzw. Hinterbliebenen im Umgang mit der
Repressionserfahrung der Familie (siehe zum Kulturgutentzug 2.16 Betroffene von Kulturgutverlust in der SBZ und der SED-
Diktatur). 
Die SED-Opferbeauftragte ist zudem dankbar, dass in der Plenardebatte am 4. Juni 2025 zum Gedenken an die 
Opfer des DDR-Volksaufstandes auch das systematische Unrecht in der SBZ thematisiert wurde und so ein
Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung für die Schicksale der Betroffenen geleistet wurde.46 
2.4 Betroffene von DDR-Zwangsdoping 
Über die Hintergründe des DDR-Zwangsdopings hat die SED-Opferbeauftragte auch in ihren vergangenen
Jahresberichten ausführlich informiert (vgl. Bundestagsdrucksache 20/2220: 17 f.; vgl. Bundestagsdrucksache 
20/7150: 30; vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 30 ff.). 
Mit dem „Staatsplan 14.25“ führte das SED-Regime 1974 ein staatlich organisiertes und flächendeckendes
Dopingprogramm ein, um insbesondere bei internationalen Wettkämpfen Erfolge zu erzielen und so die
vermeintliche Überlegenheit des Sozialismus zu demonstrieren. Zwischen 1974 und 1989 wurden nach neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnissen in mindestens zwölf Sportarten etwa 10.000 Athletinnen und Athleten, zumeist ohne 
ihr Wissen oder ausreichende Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen, vorzugsweise mit anabolen Steroiden 
gedopt. Betroffen waren nicht nur Erwachsene, sondern vor allem auch minderjährige Sportlerinnen und Sportler. 
Dabei reichte die Dopinganwendung bis in die unteren Leistungsklassen, sogar bis in die Kinder- und
Jugendsportschulen, hinein 47. 
Geprägt war das Dopingsystem der DDR durch ein hohes Maß an Willkür und vom kriminellen Verhalten der 
Sportärztinnen und Sportärzte, Trainerinnen und Trainer sowie der Funktionärsstäbe. Bereits mehrfach hat die 
Opferbeauftragte in der Vergangenheit dafür geworben, dass sich die damaligen Verantwortlichen auch öffentlich 
kritisch mit ihrer eigenen Rolle auseinandersetzen, um so zu einem reflektierten Umgang mit dem
Leistungssportsystem der DDR beizutragen. 
Ein Anliegen der Opferbeauftragten ist es, insbesondere die Schicksale der damals minderjährigen Betroffenen in 
den Blick zu nehmen. Zwar waren die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler – im Gegensatz zu vielen anderen 
Gruppen von SED-Opfern – keiner politischen Verfolgung ausgesetzt. Dennoch haben sie einen eklatanten
politischen Missbrauch erfahren, indem sie durch das SED-Regime zum bloßen Objekt staatlichen Handelns
degradiert und hierdurch in ihrer Menschenwürde verletzt wurden. 
Der skrupellose Medaillenhunger der Staatsführung blieb für viele Betroffene nicht ohne Folgen. Oftmals führte 
die Verabreichung von Dopingpräparaten zu langfristigen und gravierenden Gesundheitsschäden. So leiden heute 
zahlreiche Opfer unter physischen und psychischen Erkrankungen. Verdeutlicht wird dies durch eine im Rahmen 
des vom Bund geförderten Verbundprojektes „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ entstandene 
im Juli 2024 publizierte Studie mit explorativem Charakter der Universitätsmedizin Rostock, die die psychische 
Beeinträchtigung von minderjährig zwangsgedopten ehemaligen DDR-Leistungssportlerinnen und -sportlern
untersucht hat.48 Die Mehrheit der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer (56 Prozent) der untersuchten Stichprobe 
 
45  Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 121. 
46  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 b). Plenarprotokoll 21/9: 704 ff.. 
47  Vgl. Braun, Jutta; Wiese, René (2024). 
48  Vgl. Krogmann, Diana; Flemming, Eva; Spitzer, Carsten (2024).
berichtete über emotionalen Missbrauch im Sportkontext, gefolgt von körperlichem (48 Prozent) und sexuellem 
Missbrauch (23 Prozent). Insgesamt kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die untersuchten ehemaligen DDR-
Sportlerinnen und -Sportler, die als Minderjährige Staatsdoping erfahren haben, im Vergleich zur
Allgemeinbevölkerung bis heute psychisch deutlich stärker beeinträchtigt und in ihrem bisherigen Leben an einer Vielzahl 
psychischer Störungen erkrankt sind. Während in der Allgemeinbevölkerung ca. 42 Prozent einmal in ihrem
Leben an einer psychischen Störung leiden, war die Lebenszeitprävalenz für diese ehemaligen Sportlerinnen und 
Sportler mit 98 Prozent mehr als doppelt so hoch. Der Schwerpunkt der Erkrankungen liegt dabei auf depressiven 
Angst- und somatoformen Schmerzstörungen. Die Depressivität zum Untersuchungszeitpunkt lag deutlich über 
den Werten der Allgemeinbevölkerung. 
Trotz der weitreichenden gesundheitlichen Folgen des Zwangsdopings besteht seit dem Auslaufen des Zweiten 
Dopingopfer-Hilfegesetzes (2. DOHG) im Jahr 2019 kein geeignetes Instrument mehr, um die Betroffenen
adäquat zu unterstützen. Lediglich Betroffene mit Wohnsitz in Thüringen können, im Falle wirtschaftlicher
Bedürftigkeit, Hilfen aus dem Härtefallfonds des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der 
SED-Diktatur beantragen. 
Neben dem Auslaufen der Unterstützungsmöglichkeit durch das 2. DOHG kommt für die Betroffenen
erschwerend hinzu, dass die Opfer des DDR-Zwangsdopingsystems nicht namentlich im VwRehaG genannt sind. Vor 
diesem Hintergrund wurde bisher nur wenigen Betroffenen eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuerkannt, 
während die Mehrheit scheiterte. Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist jedoch Voraussetzung dafür,
Entschädigungsleistungen nach dem SGB XIV beantragen zu können. Begründet werden die Ablehnungen immer 
wieder damit, dass das systematische Zwangsdoping weder politische Verfolgung noch einen Willkürakt im
Einzelfall im Sinne des § 1 Absatz 2 VwRehaG darstelle. Das BVerwG hat diese Sichtweise im März 2024 bestätigt 
und verwies auf möglichen Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber49. Aufgrund der Entscheidung des BVerwG 
ist davon auszugehen, dass zukünftig noch deutlich mehr Dopingopfer als bisher am Versuch der
verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung scheitern werden. 
Aufgrund der dargestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zahlreiche Betroffene von dringend benötigten 
Hilfen und Leistungen ausgeschlossen. Die SED-Opferbeauftragte sieht hier, gerade im Hinblick auf die oben 
dargestellte Verletzung der Menschenwürde, eine nicht hinnehmbare Schutzlücke, die es zeitnah durch den
Gesetzgeber zu schließen gilt. 
Die Opferbeauftragte wertet es daher als ein wichtiges Signal in Richtung der Betroffenen, dass der Deutsche 
Bundestag am 30. Januar 2025 einen Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN und FDP (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14702) verabschiedet hat, um die Geschädigten des staatlich 
organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe der SED-Diktatur anzuerkennen und besser 
zu unterstützen. Im Beschluss fordert der Bundestag die Bundesregierung dazu auf, zu prüfen, inwieweit für die 
Opfer des DDR-Zwangsdopings eine ergänzende gesetzliche Entschädigungsregelung geboten erscheint und – bei 
einem positiven Ergebnis der Prüfung – einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Mit dem
Entschließungsantrag hebt der Bundestag noch einmal hervor, dass die betroffenen Sportlerinnen und Sportler – auch wenn 
sie keiner politischen Verfolgung ausgesetzt waren – massives Unrecht erfahren haben, indem sie für die Ziele 
der Staatsführung bewusst missbraucht wurden. Der verabschiedete Antrag zeigt deutlich, dass die Anliegen der 
Dopingopfer von den Abgeordneten ernst genommen werden. 
Dass auf den Bundestagsbeschluss folgend der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Zielsetzung 
enthält, das VwRehaG so zu ergänzen, dass es auch die Fälle des systematischen Dopings in der DDR
grundsätzlich erfasst, ist aus Sicht der Opferbeauftragten ein Signal an die Betroffenen, ihre teils prekäre Lage zeitnah zu 
verbessern.50 
Der dargestellte Bundestagsbeschluss fordert zudem die SED-Opferbeauftragte auf, dem Bundestag einen Bericht 
vorzulegen, der die Situation der Dopingopfer darstellt und Handlungsempfehlungen unterbreitet, damit die
Geschädigten des DDR-Zwangsdopings möglichst zeitnah eine bessere und angemessene Unterstützung erhalten. 
 
Dabei wurden Missbrauchserfahrungen im Sportkontext, Prävalenzen psychischer Störungen und aktuelle Depressivität untersucht.
Unklar ist und bleibt laut der Eigenbewertung der Studie, ob die untersuchte Stichprobe repräsentativ ist. Zum einen wegen des nicht 
möglichen Ausschlusses einer Stichprobenverzerrung bei der Auswahl der Teilnehmenden, aber zum anderen auch, da die Gesamtheit 
der minderjährig zwangsgedopten, ehemaligen DDR-Leistungssportlerinnen und -sportler insgesamt unbekannt ist. 
49  Vgl. Bundesverwaltungsgericht 2024. (Az. 8 C 6.23). 
50  Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 118.
Die Bundesbeauftragte plant, den entsprechenden Bericht dem Bundestag im Herbst 2025 vorzulegen und
begleitend zu einem Fachgespräch einzuladen, um die Abgeordneten über aktuelle Ergebnisse der Forschung zu den 
Folgen des Zwangsdopings zu informieren und etwaige Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 
2.5 Übersiedlerinnen und Übersiedler und Flüchtlinge als Benachteiligte im heutigen
Rentenrecht 
Personen, die aus der DDR als Flüchtlinge, als freigekaufte politische Häftlinge oder als Übersiedler und
Übersiedlerinnen in die Bundesrepublik kamen, unterlagen bis 1992 dem Fremdrentengesetz (FRG). Dieses Gesetz 
regelte, dass die in der DDR erbrachten Arbeitsleistungen als in der Bundesrepublik erzielte Leistungen anerkannt 
wurden. Die Betroffenen wurden bei ihrer Ankunft in der Bundesrepublik durch den „Wegweiser für Flüchtlinge 
und Übersiedler aus der DDR“51 – ein vom damaligen Bundesinnenministerium herausgegebenes
Informationsblatt – über ihre Integration in das westdeutsche Rentensystem informiert. 
In Folge der Wiedervereinigung wurde 1992 das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) eingeführt, um die
Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung zu gewährleisten. Seitdem werden die in der DDR 
zurückgelegten Versicherungszeiten gemäß § 256a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) einheitlich nach 
dem dort erzielten Verdienst in die Rentenberechnung einbezogen. Dies gilt nach bisheriger Praxis auch für 
Flüchtlinge, freigekaufte politische Häftlinge und Übersiedler und Übersiedlerinnen, obwohl diese zum Zeitpunkt 
des DDR-Beitritts zur Bundesrepublik keine rechtsgültigen rentenrechtlichen Ansprüche im Beitrittsgebiet mehr 
besaßen, da alle in den DDR-Systemen erworbenen Anwartschaften mit der Ausreise bzw. Flucht erloschen
waren. 
Mit der Entscheidung der Integration in das RÜG verlor die im Wegweiser des Innenministeriums gegenüber den 
Betroffenen gemachte Zusage ihre Gültigkeit. In der Folge kam es zu teilweise erheblichen Renteneinbußen,
insbesondere für jene Betroffene, die nicht die Möglichkeit hatten, Beiträge zur Freiwilligen
Zusatzrentenversicherung (FZR) zu leisten. Lediglich Personen, die bei Inkrafttreten der damaligen Gesetzesänderungen zu den
rentennahen Jahrgängen (Geburtsjahrgänge vor 1937) gehörten, werden von der Deutschen Rentenversicherung auch 
weiterhin auf Grundlage des FRG bei der Rentenberechnung berücksichtigt (vgl. § 259a SGB VI). 
Die Betroffenen erhielten keine frühzeitigen Informationen über die durch die Gesetzesänderung erfolgten
Einschnitte, sondern erfuhren in großer Mehrheit davon erst bei Erteilung des eigentlichen
Rentenbewilligungsbescheids. Auch staatliche Stellen waren scheinbar über die Auswirkungen der Gesetzesänderung nicht ausreichend 
informiert. So enthielt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegebene jährlich 
erscheinende „Übersicht über das Sozialrecht“ bis 2006 noch den Hinweis, dass die rentenrechtlichen Ansprüche 
der betreffenden Personengruppe im Rahmen des FRG geregelt seien.52 
Seitdem der erste betroffene Jahrgang im Jahr 2002 die Regelaltersgrenze erreichte, befassen sich sowohl Gerichte 
als auch die Politik immer wieder mit der rentenrechtlichen Situation der Betroffenen. Bisher wurde jedoch keine 
für sie zufriedenstellende Lösung gefunden. Seit März 2018 liegt dem Deutschen Bundestag eine von den
Betroffenenverbänden eingereichte Petition vor, über die bisher nicht abschließend entschieden wurde.53 
Wie bereits im vergangenen Jahresbericht dargestellt, hat die Opferbeauftragte diese Petition zum Anlass
genommen, sich im Oktober 2022 selbst mit einer Stellungnahme in den Beratungsprozess des Petitionsausschusses 
einzubringen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 35 f.).54 
Dass sich die Parteien auch im Zuge der Bundestagswahl mit der Situation der Betroffenengruppe
auseinandergesetzt haben, begrüßt die SED-Opferbeauftragte ausdrücklich. So ist beispielsweise im Wahlprogramm der 
CDU/CSU das Ziel formuliert, rentenrechtliche Benachteiligungen bei aus der DDR Übergesiedelten und
Verfolgten des SED-Regimes zu beseitigen.55 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten ist weiterhin – insbesondere vor dem Hintergrund der neueren
Einschätzungen aus der Rechtswissenschaft – eine Neubewertung der bisherigen Praxis dringend geboten. 
 
51  Vgl. beispielhaft Der Bundesminister des Innern (Hrsg.) (1986). 
52  Vgl. beispielhaft Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (2006): 334. 
53  Vgl. Deutscher Bundestag (2018). 
54  Vgl. Deutscher Bundestag (2022 b). 
55  Vgl. CDU-Bundesgeschäftsstelle (Hrsg.) (2024).
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung sieht die Bundesbeauftragte die Notwendigkeit, dass die zur Zeit der 
deutschen Teilung gegenüber den Betroffenen gemachten Zusagen auch nach der Wiedervereinigung ihre
Gültigkeit behalten sollten. 
Um die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über diese komplexe Thematik zu informieren und
insbesondere um den Entscheidungsprozess innerhalb des laufenden Petitionsverfahrens zu begleiten, plant die SED-
Opferbeauftragte für die zweite Jahreshälfte hierzu ein parlamentarisches Fachgespräch. 
2.6 Betroffene von repressiven Formen der DDR-Heimerziehung 
Zwischen 1949 und 1989 waren in der DDR etwa 500.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht – 
rund 135.000 davon in speziellen Einrichtungen. Das Heimsystem gliederte sich in zwei Kategorien: Zum einen 
existierten die Normalheime wie Normalkinderheime und Jugendwohnheime, bei denen der Aspekt der Fürsorge 
im Vordergrund stand. Zum anderen gab es die Spezialheime, zu denen u. a. Spezialkinderheime,
Durchgangsheime und Jugendwerkhöfe zählten, die primär darauf abzielten, die Kinder und Jugendlichen zu „sozialistischen 
Persönlichkeiten“ umzuerziehen. Eine besondere Rolle nahmen dabei das direkt dem Ministerium für
Volksbildung unterstellte Kombinat Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie sowie 
der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau ein.56 
Viele ehemalige Heimkinder leiden bis heute unter den langfristigen Folgen ihrer Heimunterbringung, die oftmals 
von physischer und psychischer Gewalt geprägt war.57 Die Ergebnisse des Forschungsverbundes „TESTIMONY 
– Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung und Aufarbeitung“, eines der 14 vom Bundesministerium für 
Bildung und Forschung (BMBF, jetzt BMFTR) geförderten Projekte, belegten eindrücklich in vier Teilprojekten, 
wie gravierend die gesundheitlichen Langzeitfolgen für zahlreiche Betroffene weiterhin sind.58 
Über die Ergebnisse der Forschung, insbesondere bezogen auf die psychischen Langzeitfolgen für die
Betroffenen, berichtete die Leiterin des Forschungsprojektes Prof. Heide Glaesmer im November 2024 im Rahmen der 
Anhörung des Rechtsausschusses zur Überarbeitung der SED-UnBerG. 
Mit dem Abschluss des Forschungsverbundes TESTIMONY und des ebenfalls BMBF-geförderten
Verbundprojektes „Heimerziehung in DDR-Spezialheimen“, welches von der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof 
Torgau gemeinsam mit der Technischen Universität Dresden durchgeführt wurde und sich insbesondere mit den 
Biografien der betroffenen Kinder und Jugendlichen in den so genannten Spezialheimen sowie den erzieherischen 
Kompetenzen in Haltung und Ausbildung des Personals befasst hat59,darf die Aufarbeitung von Erfahrungen in 
DDR-Kinderheimen und Jugendwerkhöfen nicht abgeschlossen sein (siehe 5.1 Forschungsförderung durch den 
Bund). Immer wieder erlebt die SED-Opferbeauftragte in ihren Gesprächen mit Betroffenen, welche besondere 
Bedeutung ein wertschätzender Umgang mit den Menschen mit DDR-Heimerfahrung in der Öffentlichkeit hat. 
Hierzu gehören neben einer proaktiven Aufarbeitungspolitik mit aufrichtigen Gesten der Anerkennung, die die 
Betroffenen partizipativ in die Konzeptgestaltung einbezieht, vielfältige professionelle und selbsthilfeorientierte 
Unterstützungsmöglichkeiten. 
Aufgrund der repressiven Erfahrungen, die die Betroffenen im staatlichen Heimsystem erlebten und daraus
resultierenden Traumatisierungen, haben ehemalige Heimkinder häufig wenig Vertrauen in staatliche Institutionen und 
soziale Hilfesysteme. Es bedarf daher eines besonders sensiblen Umgangs nicht nur im medizinischen System, 
sondern insbesondere auch in der Pflege und Betreuung im Alter (siehe 4.3 Einbeziehung von Traumasensibilität 
in der Pflege). 
Im Berichtszeitraum hat das Forschungsprojekt „Beschlussregister der Jugendhilfe der Stadt Potsdam 1964 – 
1990“ des Hannah-Ahrendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. an der Technischen Universität Dresden 
seinen Abschlussbericht vorgelegt. In diesem Projekt wurden die vollständig überlieferten Akten der Jugendhilfe 
der Stadt Potsdam nach etwa 70 Kriterien inhaltlich ausgewertet und erfasst. Die Daten erlauben zukünftig
quantitative Überblicke zu Fragestellungen bezüglich Adoptionen und Entzug des Erziehungsrechts sowie die
besondere Betrachtung von Einzelfällen hinsichtlich politischer Motive bestimmter Verwaltungsentscheidungen. Eine 
 
56  Vgl. Censebrunn-Benz, Angelika; Bundeszentrale für politische Bildung (2017). 
57  Vgl. Laudien, Karsten; Dreier-Horning, Anke (2021). 
58  Vgl. Glaesmer, Heide; Wagner, Birgit; Gahleitner, Silke Brigitta; Fangerau, Heiner (Hrsg.) (2023). 
59  Vgl. Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau (2025).
pseudonymisierte Fassung der Datenbank soll zukünftig als Open Source der allgemeinen Forschung zur
Verfügung stehen.60 
Im Jahr 2019 hat der Gesetzgeber die Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder deutlich erleichtert – insbesondere 
jener, die von Umerziehungsmaßnahmen in Spezialheimen oder von der Einweisung in Normalheime betroffen 
waren, sofern diese Unterbringung im Zusammenhang mit der politisch motivierten Inhaftierung ihrer Eltern 
stand. Die positiven Rückmeldungen, die die Opferbeauftragte aus den Beratungsstellen wie die der
Landesbeauftragten und der „Beratungsstelle für Ehemalige DDR Heimkinder und SED Verfolgte“ erhält, zeigen, dass die 
Gesetzesänderung Wirkung entfaltet und die Situation der vielen Betroffenen spürbar verbessert hat. 
Die Gruppe der Betroffenen von repressiven Formen der DDR-Heimerziehung profitiert umfassend von den
Verbesserungen, die der Gesetzgeber mit dem Sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher
Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen hat. Ganz besonders ist hier 
die Erhöhung der Opferrente und die Erleichterung der Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden zu nennen. Nach Rückmeldung der „Beratungsstelle für Ehemalige DDR Heimkinder und SED Verfolgte“ 
ist zudem der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung besonders relevant. Gerade Heimkinder, denen trotz der
einschneidenden Erlebnisse im Kinder- und Jugendalter der Einstieg in ein gefestigtes Berufsleben mit regelmäßigem 
Einkommen gelungen ist, sahen sich häufig in der Gesellschaft mit ihrer Biografie, die von Verfolgung geprägt 
war, nicht ausreichend gesehen (siehe 1.2.1 Verbesserung der sozialen Lage). 
Zudem profitieren ehemalige Heimkinder von den beschlossenen Vereinfachungen im Bereich der beruflichen 
Rehabilitierung. Denn vielen von ihnen wurde der Zugang zum Bildungssystem, zu Ausbildung und Studium 
verwehrt und sie bekommen Ausgleichsleistungen gemäß § 8 BerRehaG. Auch diese Ausgleichsleistungen
werden ab dem 1. Juli 2025 von 240 auf 291 Euro erhöht und dynamisiert. Gleichzeitig wurde die für den Erhalt der 
Ausgleichsleistungen notwendige Verfolgungszeit von drei auf zwei Jahre verkürzt (vgl. § 8 Absatz 2 Satz 1 
BerRehaG neu). 
Des Weiteren hat die vom Gesetzgeber beschlossene Einführung eines generellen Zweitantragsrechts eine
besondere Bedeutung. Bisher bestand nach derzeitiger Rechtslage Uneinigkeit darüber, ob Betroffene, die vor der
Novellierung von 2019 einen Antrag auf Rehabilitierung gestellt und in der Folge einen Ablehnungsbescheid erhalten 
haben, nunmehr einen erneuten Rehabilitierungsantrag (sogenannter Zweitantrag/Wiederholungsantrag) stellen 
können. Mit der Klarstellung, dass bei Änderung der Gesetzeslage ein erneutes Antragsrecht besteht, hat der
Gesetzgeber diese Gerechtigkeitslücke, die die SED-Opferbeauftragte bereits in ihren vorangegangenen
Jahresberichten benannt hatte (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 37f), geschlossen (vgl. § 1 Absatz 6 Satz 2 StrRehaG 
neu). 
Die in verschiedenen Heimen gemachten Unrechts- und Gewalterfahrungen begleiten die Betroffenen häufig ein 
Leben lang. Ehemalige Heimkinder leiden signifikant häufiger unter psychischen Erkrankungen als die
Durchschnittsbevölkerung.61 Dies hat die SED-Opferbeauftragte in ihrem letzten Jahresbericht bereits ausführlich
dargestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 36). Durch die Einführung der kriterienbasierten
Vermutungsregelung, durch die beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse sowie bestimmter gesundheitlicher
Schädigungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs künftig vermutet wird, wird die Anerkennung 
verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden deutlich vereinfacht (siehe 1.3 Grundlegende Vereinfachung der
Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden). 
Durch die Schaffung des bundesweiten Härtefallfonds können auch die Betroffenen der Heimunterbringung in 
individuellen Notlagen spezifische Unterstützungsleistungen beantragen. 
Im November 2024 wurde in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau im Beisein des sächsischen 
Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, der damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth, des derzeitigen 
Staatsministers für Ostdeutschland Carsten Schneider, der damaligen sächsischen Justiz- und
Demokratieministerin Katja Maier, der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der SED-
Opferbeauftragten und vielen ehemaligen Insassinnen und Insassen des Jugendwerkhofs die neu gestaltete Dauerausstellung 
„Ich bin als Mensch geboren und will als Mensch hier raus“ eröffnet. Die neue Ausstellung erinnert am
historischen Ort an die repressiven Machtstrukturen innerhalb des DDR-Erziehungssystems sowie an die jugendlichen 
Opfer der sozialistischen Umerziehungspraxis. 
 
60  Vgl. Thomas Lindenberger; Hannah-Ahrendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. an der Technischen Universität Dresden (2024). 
61  Vgl. Hoffmann, Doreen; Böhm, Maya; Glaesmer, Heide (2023): 38.
In ihrer Rede unterstrich die SED-Opferbeauftragte die Bedeutung der Gedenkstätte. Viel zu lange haben wir als 
Gesellschaft gebraucht, um dieses Unrecht, welches den Heimkindern widerfahren ist, auch klar als Unrecht zu 
benennen, so die Bundesbeauftragte. Zudem hob die SED-Opferbeauftragte hervor, wie wichtig es ist, dass es 
Orte wie die Gedenkstätte Jugendwerkhof Torgau gibt. Es sind Orte, an denen Aufklärung geleistet wird – über 
die Mechanismen der Diktatur und ihre brutalen Auswirkungen auf die Menschen, die sich dem Willen der
Herrschenden nicht fügen wollten. 
2.7 Betroffene von Inhaftierungen in Jugendhäusern 
In sogenannten Jugendhäusern wurden in der DDR junge Menschen ab 14 Jahren inhaftiert, die entweder
kriminelle Straftaten begangen hatten oder wegen politischer Delikte zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Stand der 
Begriff zunächst synonym für Jugendhaft, wurde er ab 1968 im Kontext einer eigenständigen strafrechtlichen 
Sanktion („Einweisung in ein Jugendhaus“) verwendet. Diese Form der Strafe sah eine Haftdauer von bis zu drei 
Jahren in Abhängigkeit des Erziehungserfolges vor. In den Jugendhäusern wurde besonderer Wert auf
Kollektiverziehung und militärischen Drill gelegt.62 Der Haftalltag war geprägt von einer strengen, mit rücksichtsloser 
Gewalt durchgesetzten Häftlingshierarchie, welche vom eingesetzten Personal und der Leitung nicht nur toleriert, 
sondern auch gewollt war.63 
Rehabilitierungsentscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte haben in der jüngeren Vergangenheit das teils 
grobe Missverhältnis zwischen der jeweils begangenen Tat und der Einweisung in ein Jugendhaus
hervorgehoben.64 Gerade auch mit Blick auf die dort herrschenden Haftbedingungen stellte die Einweisung eine der
schärfsten Sanktionsmöglichkeiten dar. 
Das grobe Missverhältnis zwischen Strafmaß und der zugrunde liegenden Tat wird für die Opferbeauftragte
immer wieder auch im Austausch mit ehemaligen Häftlingen deutlich. Beispielsweise berichtete ihr ein Betroffener, 
dass er, nachdem er wiederholt aus einem Jugendwerkhof entlaufen war, wegen des angeblichen Diebstahls eines 
Geldbetrages in Höhe von 320 Mark verurteilt und für drei Jahre in das Jugendhaus Dessau eingewiesen wurde. 
Die Betroffenen leiden bis heute unter den traumatischen Folgen ihrer Inhaftierung. Zudem sind sie nach wie vor 
einer Stigmatisierung ausgesetzt. 
Über den durch Gewalt gekennzeichneten Haftalltag im Jugendhaus Halle informierte im Winter 2024/2025 die 
Wanderausstellung „Jugendstrafvollzug in der DDR“ in Halle, herausgegeben vom Zeit-Geschichte(n) e. V. Halle 
und gefördert von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.65 Die SED-Opferbeauftragte ist
dankbar, dass durch solche Ausstellungen eine Aufklärung über das erlebte Unrecht der Inhaftierten erfolgt und somit 
auch ein Beitrag gegen die Stigmatisierung der Betroffenen geleistet wird. 
Betroffene, die strafrechtlich rehabilitiert sind, profitieren spürbar von der Novellierung der SED-UnBerG (siehe 
1.2 Übersicht über Gesetzesänderungen). Besonders hervorzuheben sind hier die deutliche Erhöhung und
Dynamisierung der sogenannten SED-Opferrente sowie der Verzicht auf Prüfung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit. 
Gerade mit Blick auf die traumatisierenden Erfahrungen, die viele der ehemaligen Insassen bis zum heutigen Tag 
begleiten, stellt auch das durch den Gesetzgeber implementierte vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von 
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden eine wesentliche Verbesserung für diese Opfergruppe dar. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten bedarf es weiterer Forschung zu den Jugendhäusern der DDR. Hierbei ist 
für sie insbesondere deren systematische Nutzung als Instrument der Repression gegenüber Jugendlichen von 
besonderer Bedeutung. Durch weitere Forschung und insbesondere der Publikation der entsprechenden
Ergebnisse kann der noch häufig bestehenden Stigmatisierung der Betroffenen weiter entgegengetreten werden. 
2.8 Opfer von Zwangsadoption und politisch motiviertem Kindesentzug in der DDR 
Ergebnisse einer vom Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) durchgeführten Vorstudie zum 
Thema Zwangsadoption zeigen, dass es in den Jahren 1966 bis 1990 in der DDR zu politisch motivierten
Adoptionsverfahren gekommen ist. Auch wenn keine systematische Verfahrensweise nachgewiesen werden konnte, 
 
62  Vgl. Grashoff, Udo (2023). 
63  Vgl. ebd. (2023); vgl. auch Rescheleit, Maud; Krippendorf Stefan (2002): 133 ff.; vgl. ebenso Reitel, Axel (2002). 
64  Vgl. Kammergericht Berlin (2023). (Az. 1 Ws 22/23 REHA); vgl. auch Oberlandesgericht Naumburg (2021). (Az.: 1 Ws [Reh] 14/21 
(LG Halle)); vgl. ebenso Oberlandesgericht Brandenburg (2019). (Az. 2 Ws (Reha) 12/19). 
65  Vgl. Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2024 b).
nutzten die Behörden in Einzelfällen ihre durch die Jugendhilfe und das Adoptionsrecht der DDR gegebenen 
Befugnisse, um Eltern, die aus staatlicher Sicht eine „nicht-sozialistische Lebensweise“ praktizierten, das
Erziehungsrecht zu entziehen. Insgesamt zeigte die Studie einen weiterhin bestehenden Forschungsbedarf auf, um
neben den bereits bestätigten sieben Fällen weitere Einzelfälle aufzuklären als auch mögliche Strukturen zum
Einsatz des Mittels der Zwangsadoption als Instrument politischer Repression offenzulegen.66 
Ausgehend vom Beschluss des Deutschen Bundestages zur „Aufarbeitung von Zwangsadoption in der SBZ/DDR 
zwischen 1945 und 1989“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11091) startete am 1. Juli 2022 das gleichnamige
Forschungsprojekt, welches durch das Bundesinnenministerium (BMI) gefördert wird. Das Forschungsprojekt wird 
vom Deutschen Institut für Heimerziehungsforschung (DIH) und dessen Verbundpartnern, den Universitäten
Düsseldorf, Mainz und Leipzig sowie der Medical School Berlin, durchgeführt. Die Studie hat zum Ziel, die Umstände 
möglicher Zwangsadoptionen zu untersuchen und eine wissenschaftliche Definition des Begriffs
„Zwangsadoption“ zu entwickeln. Eine zentrale Frage des Forschungsprojektes ist dabei, ob im Rahmen von
Adoptionsverfahren in der DDR ein systembedingtes Vorgehen erkennbar ist. Den Forscherinnen und Forschern des DIH konnte 
Ende 2024 in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin nach intensiver Zusammenarbeit aller Beteiligten der 
Zugang zu weiterführenden Aktenbeständen der DDR-Jugendhilfe gewährt werden. Dies stellt einen Meilenstein 
für die Forschungsarbeit dar. Das DIH hat nun die Möglichkeit, sensible Archivbestände zu sichten, die für die 
Studie von zentraler Bedeutung sind. Aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Daten gelten für diese
Aktenbestände äußerst strenge datenschutzrechtliche Bestimmungen, welche den Schutz von Persönlichkeitsrechten der 
in den Akten genannten Personen vollumfänglich gewährleisten sollen. Damit das DIH die Recherche in den sonst 
üblicherweise nicht zugänglichen Unterlagen (Adoptionsakten, Jugendhilfeakten etc.) durchführen und bei
Verdachtsmomenten vertiefte Gegenprüfungen in Akten aus dem Bundesarchiv vornehmen kann, wurde die
ursprünglich auf drei Jahre angelegte Laufzeit des Forschungsprojektes durch das BMI verlängert. Die SED-
Opferbeauftragte, die im regelmäßigen Austausch mit den Beteiligten steht, ist für diese Entscheidung dankbar. Die 
Vorstellung der Forschungsergebnisse ist nun für das Jahr 2026 vorgesehen. 
Die weiterhin bestehende lückenhafte Aufarbeitung dieses umfangreichen Themenfeldes bietet für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler immer wieder Anlass, es aus unterschiedlicher Perspektive zu beleuchten. Im März 
2025 veröffentlichte die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG)
beispielsweise einen Aufruf zur Teilnahme an einer Forschungsstudie über Zwangsadoptionen in der DDR, die sich aus 
psychologischer Sicht mit der Thematik auseinandersetzen möchte.67 
Für Betroffene besteht, sofern es sich um eine rechtsstaatswidrige Adoption im Sinne von § 1 VwRehaG handelt 
und die Folgen noch unmittelbar und schwer fortwirken, die Möglichkeit einer verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierung68 mit der Auswirkung, dass sie bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die entsprechenden
Ansprüche geltend machen können. Diese Möglichkeit, die der Gesetzgeber mit dem VwRehaG geschaffen hat, wird 
nach Ansicht der Opferbeauftragten an Bedeutung gewinnen, wenn durch die Forschung und korrespondierende 
öffentliche Berichterstattung eine breitere Öffentlichkeit Kenntnis von der Thematik erhält und mehr Personen 
eine Aufklärung bezogen auf die Hintergründe ihrer eigenen Adoption anstreben. 
Das Thema des politisch motivierten Kindesentzugs in der DDR wird auch immer wieder künstlerisch und
literarisch aufgegriffen. So fand beispielsweise im März 2025 die fotografisch-dokumentarische Ausstellung „Was 
geschehen und nie geschehen ist“ statt. Die Ausstellung setzte sich mit den Familiengeschichten von Betroffenen 
und dem Einfluss der Vergangenheit auf ihre Lebenswege und Identität auseinander. Zudem wird auch der
Verdacht thematisiert, dass Kinder fälschlicherweise für Tod erklärt und heimlich weitervermittelt wurden.69 
Die SED-Opferbeauftragte sieht eine Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung, 
welche trotz umfassender Forschungsarbeit keinen Fall von vorgetäuschtem Säuglingstod bestätigen kann, und 
den Berichten von Betroffenen. Das sich hieraus ergebene Spannungsfeld blieb auch in den zurückliegenden
Monaten bestehen. Die SED-Opferbeauftragte wirbt daher weiterhin für einen sensiblen Umgang mit diesem Thema. 
Gerade mit Blick auf die schmerzhaften Erfahrungen der Eltern, die mit dem Verlust des eigenen Säuglings, 
unabhängig des jeweiligen Hintergrundes, tagtäglich umgehen müssen, hat die SED-Opferbeauftragte kein
Verständnis dafür, dass immer wieder eine politische Instrumentalisierung des Themas erfolgt. 
 
66  Vgl. Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam e. V. (2018). 
67  Vgl. Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) (2025 a). 
68  Vgl. Bundesverwaltungsgericht (2023). (Az. 8 C 6.22). 
69  Vgl. European Month of Photography Berlin (2025).
2.9 Betroffene von Unterbringung in Wochenkrippen 
Schätzungen zufolge waren in der DDR mehrere 100.000 Kinder in sogenannten Wocheneinrichtungen
untergebracht. Dort wurden sie montags bis freitags – teilweise sogar samstags – durchgängig, auch über Nacht betreut.70 
In den Wochenkrippen wurden Kinder ab einem Alter von sechs Wochen bis drei Jahren und in den
Wochenheimen Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren beaufsichtigt. 
Im Jahr 1960 erreichte die Anzahl an Wochenkrippenplätzen mit fast 40.000 ihren Höchststand. Gegen Ende der 
DDR sank die Zahl aufgrund fehlenden Personals und maroder Infrastruktur bis 1989 auf 8.400 Plätze.
Demgegenüber stand der Bedarf an rund 30.000 Wochenkrippenplätzen. So wichen die Wochenkrippen den ökonomisch 
effizienteren Tageskrippen.71 
Beim Ausbau der Krippenplätze waren wirtschaftliche und ideologische Interessen des Staates maßgeblich.72 Es 
wurden Gründe wie der akute Bedarf an Arbeitskräften und die Sicherung der Erwerbsfähigkeit der Frau
angeführt, ebenso wie das Streben nach Gleichstellung und gleichen Lebens- sowie Bildungschancen für Kinder. 
Gleichzeitig hatte diese Form institutioneller Kinderbetreuung auch zum Ziel, eine sozialistische Erziehung der 
Heranwachsenden zu gewährleisten. Forschungsergebnisse zeigten damals auf, dass betroffene Kinder massive 
Entwicklungsverzögerungen vor allem im Bereich Sprache und Sozialverhalten aufwiesen und häufiger
erkrankten. Tschechische Kinderpsychologen konnten bereits zu Beginn der 1960er-Jahre nachweisen, dass Wochen- und 
Heimkinder deutliche psychische Beeinträchtigungen hatten und prägten den Begriff der „psychischen
Deprivation“ (emotionalen Vernachlässigung)73. In weiteren sozialistischen Ländern wurde in Folge die Anzahl der
Wochenkrippenplätze deutlich reduziert. In der DDR hingegen führten die Studienergebnisse zu keinen
Veränderungen des Betreuungssystems und die Plätze wurden weiter ausgebaut. 
Heute berichten Erwachsene, die als Kinder in Wocheneinrichtungen untergebracht waren, von gesundheitlichen 
Langzeitfolgen. Sie leiden unter Bindungsstörungen, Depressionen und psychischen Zusammenbrüchen.74 
Informationen zu den Hintergründen der Unterbringung von Kindern in Wochenkrippen und dem heutigen
Bemühen der Betroffenen um öffentliche Sichtbarkeit finden sich im vergangenen Jahresbericht der
Opferbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 42 f.). 
Die SED-Opferbeauftragte sieht weiterhin die Notwendigkeit einer vertieften Auseinandersetzung mit dem
System der Wochenkrippen. So weist beispielsweise die bisherige aktuelle Forschung zu der Thematik noch Lücken 
auf. 
Das Forschungsprojekt „Bindung und seelische Gesundheit von ehemaligen Wochenkrippenkindern“ der
Universitätsmedizin Rostock konnte nachweisen, dass ehemalige Wochenkrippenkinder in der Selbstreflexion ein
höheres Risiko für psychische Erkrankungen und Bindungsunsicherheiten aufweisen.75 
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der TU Dresden untersuchte mit einem Forschungsprojekt die 
„Frühkindliche Betreuung in der ehemaligen DDR und psychische Belastung im Erwachsenenalter“. Im Ergebnis 
wurden keine Unterschiede hinsichtlich Depressivitäts-, Angst- und Somatisierungssymptomen im
Erwachsenenalter zwischen Personen gefunden, die vor oder ab einem Alter von drei Jahren in außerfamiliären
Tageseinrichtungen betreut wurden, und jenen im Vorschulalter nicht extern Betreuten. Es ließen sich jedoch in der kleineren 
Gruppe der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer, die im Vorschulalter wochenweise, saisonal oder dauerhaft 
außerfamiliär betreut wurden, Auffälligkeiten hinsichtlich Depressivität und Somatisierung finden. Hingewiesen 
wurde in der Studie darauf, dass spezifische Unterbringungsaspekte (beispielsweise Qualität oder
Erziehungsnormen) bislang in der Forschung nicht berücksichtigt werden konnten.76  
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass vertiefende Forschung, insbesondere mit dem Einbezug einer
umfassenderen Stichprobe, notwendig ist, um hier zu einer größeren Klarheit bezogen auf die Folgen der Unterbringung in 
Wochenkrippen zu finden. Die Ergebnisse entsprechender Forschung könnten dann aus Sicht der SED-
Opferbeauftragten gegebenenfalls die Grundlage für die Ableitung von politischen Handlungsbedarfen sein. 
 
70  Vgl. Liebsch, Heike (2023). 
71  Vgl. Schwitter, Fabian (2024); vgl. Rosenberg, Florian von (2022). 
72  Vgl. Rosenberg, Florian von (2022). 
73  Vgl. Langmeier, Josef; Matějcěk, Zdeněk (1977): 65-72. 
74  Vgl. Meinfelder, Laura (2022). 
75  Vgl. Flemming, Eva; Knorr, Stefanie; Lübke, Laura; Terne, Claudia; Spitzer, Carsten (2023). 
76  Vgl. Braunheim, Lisa; Heller, Ayline; Helmert, Claudia; Kasinger, Christoph; Beutel, Manfred E.; Brähler, Elmar (2023).
Die Unterbringung in einer Wochenkrippe oder einem Wochenheim gilt nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich 
nicht als rehabilitierungs- und entschädigungsfähiges Unrecht. 
Gegenwärtig leistet der Verein Wochenkinder e. V.77 einen bedeutenden Beitrag in der wichtigen Vernetzung von 
Betroffenen und der Information der Öffentlichkeit. Seine Arbeit bedarf weiterer Unterstützung. Die SED-
Opferbeauftragte ist immer wieder im Austausch mit Betroffenen und den Betroffeneninitiativen. 
Sie begrüßt, dass auch der seit September 2024 bestehende Instagram-Kanal „Wir in Ost und West“ 
(@wir_in_ost_und_west), der vom damaligen Ostbeauftragten der Bundesregierung initiiert wurde und von der 
Bundesstiftung Aufarbeitung bei seiner Arbeit in einem Beirat unterstützt wird, seine Reichweite nutzt und das 
Thema der Wochenkrippenkinder regelmäßig aufgreift.78 Die Bundesbeauftragte wird an der Eröffnung der
Ausstellung „Abgegeben – Wochenkrippen in der DDR“ am 18. Juli 2025 in Hennigsdorf teilnehmen. 
2.10 Opfer von sexuellem Missbrauch in der DDR 
Sexuelle Übergriffe, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Institutionen, blieben in der DDR und auch nach 
der Wiedervereinigung in der Gesellschaft weitgehend ein Tabuthema. Zudem wurde dieses besonders dunkle 
Kapitel der DDR über längere Zeit kaum öffentlich aufgearbeitet und Opfern von sexualisierter Gewalt, die vor 
der Wiedervereinigung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR diese Gewalt erlitten, steht im Gegensatz zu
Menschen, die zur selben Zeit Opfer auf dem alten Bundesgebiet wurden, bis heute nahezu keine Unterstützung zu. 
Der für diese Menschen möglicherweise greifende Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)79 als ergänzendes
Hilfesystem für Therapien, Medizin und Weiterbildungsmaßnahmen wurde nun bis Ende 2028 befristet, sodass
Erstanträge nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres gestellt werden können. 
Zu sexuellem Missbrauch kam es in der DDR neben familiären Kontexten oftmals innerhalb von Institutionen, 
insbesondere in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen (siehe 2.6 Betroffene von repressiven Formen der DDR-
Heimerziehung), aber auch in Haftanstalten, Behinderteneinrichtungen (siehe 2.11 Menschen mit Behinderung) 
sowie den geschlossenen venerologischen Stationen (siehe 2.14 Betroffene von Medizinunrecht in der DDR), die 
anders als in der BRD vorwiegend dem Staat unterstanden. Sexuelle Übergriffe fanden dabei sowohl durch das 
in den Institutionen tätige Personal als auch durch andere Insassen bzw. Bewohner, wie etwa Mithäftlinge oder 
ältere Kinder und Jugendliche statt. Der politischen Führung lagen Berichte zu vielen dieser sexuellen Übergriffe 
vor. Bis auf Verlegungen sowohl von Opfern als auch Tätern wurde der Staat dennoch nicht tätig. 
Laut einer Studie des Forschungsverbunds „TESTIMONY – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung 
und Aufarbeitung“ berichteten 41 Prozent der teilnehmenden ehemaligen Heimkinder in der nicht repräsentativen 
Befragung von sexuellem Missbrauch in unterschiedlichen Ausprägungen in den Einrichtungen. 17 Prozent gaben 
an, sowohl in ihrer Herkunftsfamilie als auch in der Einrichtung sexuell missbraucht worden zu sein.80 Einer 
Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) kann man entnehmen, dass mindestens 2.700 
Personen aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie in der DDR Opfer sexueller Gewalt 
wurden.81 
Die Erfahrungen mit Missbrauch haben das Leben der Betroffenen nachhaltig geprägt und beeinflussen ihre
Biografien bis in die Gegenwart. Lange Zeit fanden sie in der Öffentlichkeit kaum Beachtung und auch heute noch 
werden die Betroffenen häufig mit Stigmatisierung konfrontiert. Deshalb liegt ihr Schicksal der SED-
Opferbeauftragten besonders am Herzen. 
In zahlreichen Gesprächen und Briefwechseln berichteten Betroffene von traumatischen Erlebnissen, den
anhaltenden gesundheitlichen Folgen und ihren unermüdlichen Bemühungen um Rehabilitierung, Anerkennung und 
Unterstützung. Immer wieder wurde deutlich, wie entscheidend die Aufarbeitung dieses mit Scham behafteten 
Kapitels für sie ist und wie wichtig die Klärung ihrer eigenen Biografie bleibt. Aus Sicht der Opferbeauftragten 
besteht hier weiterhin akuter Handlungsbedarf. 
 
77  Vgl. Wochenkinder e. V. (2025).  
78  Vgl. Eduversum Verlags- und Bildungsagentur (2025). 
79  Vgl. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) (2024). 
80  Vgl. Glaesmer, Heide; Wagner, Birgit; Gahleitner, Silke Brigitta; Fangerau, Heiner (Hrsg.) (2023): 31, 32. 
81  Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): 19, 77, 92, 95.
Seit vielen Jahren engagiert sich die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs – 
gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen – intensiv für die Interessen der Betroffenen. Im Februar 
2025 hat die Unabhängige Kommission in Kooperation mit der Beauftragten des Landes Brandenburg zur
Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur zu einem Fachgespräch zum Thema „Sexueller
Kindesmissbrauch in der DDR“ eingeladen.82 Das Fachgespräch, an dem Betroffene sowie Expertinnen und Experten aus 
Politik, Wissenschaft und Praxis teilnahmen, war der dritte Teil einer seit 2023 stattfindenden regionalen
Gesprächsreihe zu dieser Thematik. Während der Schwerpunkt der ersten beiden Regionalgespräche auf dem DDR-
Leistungssportsystem und den totalen Institutionen lag, standen dieses Mal Menschen mit Behinderungen im 
Zentrum. Erneut wurde deutlich, wie wichtig für die Betroffenen – neben der Anerkennung des erlittenen Unrechts 
und einer angemessenen Entschädigung – insbesondere das Recht auf persönliche Aufarbeitung, konkret der
erleichterte Zugang zu den eigenen Akten, ist (siehe 5.2 Stärkung des Bundesarchivs – Stasi-Unterlagen-Archiv). 
Die Gesprächsreihe zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR soll 2026 fortgesetzt werden. 
Die Unabhängige Kommission hat in einem Bilanzbericht83 zahlreiche Handlungsempfehlungen ausgesprochen, 
die die Opferbeauftragte bereits in ihrem vergangenen Jahresbericht dargestellt und befürwortet hat (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/11750: 44). Nach wie vor finden diese Empfehlungen die ausdrückliche Unterstützung der 
Bundesbeauftragten und sie wirbt weiterhin für deren Umsetzung. 
Opfer von Gewalttaten – darunter fällt auch sexueller Missbrauch – haben grundsätzlich einen Anspruch auf 
staatliche Entschädigungsleistungen. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen waren ursprünglich im
Opferentschädigungsgesetz (OEG) normiert und sind seit dem 1. Januar 2024 im SGB XIV geregelt. Jedoch gelten die 
Regelungen des SGB XIV nur für Taten, die ab dem 1. Januar 2024 begangen worden sind. Im Fall eines früheren 
Tatzeitpunktes gelten daher nach wie vor die Voraussetzungen des OEG. 
Im Gebiet der ehemaligen DDR kommt das OEG grundsätzlich nur zur Anwendung, wenn die Gewalttat nach 
dem 2. Oktober 1990 verübt wurde. Zwar haben Betroffene über eine Härteregelung die Möglichkeit, Leistungen 
zu erhalten, allerdings unter sehr hohen Anforderungen. Das bedeutet, dass eine Person, die beispielsweise im 
Jahr 1982 in Leipzig Opfer eines Missbrauchs wurde – im Gegensatz einer Person, der zur gleichen Zeit in
Hamburg Missbrauch widerfahren ist – ihre Ansprüche nur unter deutlich erschwerten Bedingungen geltend machen 
kann. 
Die SED-Opferbeauftragte wirbt dafür, die neue Legislaturperiode zu nutzen, um durch eine Gesetzesänderung 
eine Gleichberechtigung der Betroffenen aus Ost- und Westdeutschland zu erreichen. Aus ihrer Sicht konnte der 
im Jahr 2013 eingerichtete FSM84 eine gesetzliche Regelung zur Unterstützung der Betroffenen bisher nicht
ersetzen. Hinzu kommt, dass das jetzige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
(BMBFSFJ, damals BMFSFJ) im März 2025 angekündigt hat, dass Erstanträge nur noch bis zum 31. August 2025 
eingereicht werden können und Auszahlungen von bewilligten Leistungen nur noch bis zum 31. Dezember 2028 
vorgenommen werden.85 Für die Zeit danach kann das ergänzende Hilfesystem nach derzeitigem Stand nicht
fortgeführt werden. Diese Ankündigung wird von der Opferbeauftragten ausdrücklich bedauert. Aus ihrer Sicht sind 
ergänzende Hilfen für Betroffene sexueller Gewalt essenziell, um etwaige Lücken in den bestehenden
gesetzlichen Unterstützungssystemen zu schließen. Vor diesem Hintergrund wirbt sie für ein Nachfolgemodell, das direkt 
an den bisherigen Fonds und seine Leistungen anschließt. 
2.11 Menschen mit Behinderung 
In der DDR erhielten Menschen mit Behinderung, die einen Körperschaden von mindestens 50 Prozent aufwiesen, 
einen Ausweis, der ihnen die Schwerbeschädigten-Eigenschaft bestätigte. Davon ausgenommen waren ältere 
Menschen und Personen, die von den Behörden als „geisteskrank“ eingestuft wurden. Anfang der 1970er-Jahre 
erreichte die Zahl der ausgegebenen Ausweise 1,3 Millionen Exemplare und stagnierte anschließend annähernd 
auf diesem Niveau. Damit galten 7,7 Prozent der DDR-Bevölkerung als behindert.86 
 
82  Vgl. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (2025). 
83  Vgl. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Hrsg.) (2019). 
84  Vgl. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) (2024). 
85  Vgl. Fonds Sexueller Missbrauch (2025). 
86  Vgl. Scharf, Bertold; Schlund, Sebastian; Stoll, Jan (2019): 55-56.
Der Umgang mit Menschen mit Behinderung in der DDR war von Widersprüchen geprägt und wies kein
einheitliches Vorgehen auf. Nachdem zur Zeit des Nationalsozialismus bereits katastrophale Zustände in Heimen
vorherrschten, kamen diese nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Aufnahme von alten und behinderten 
Menschen sowie verwaisten Kindern schnell an ihre Kapazitätsgrenzen und dienten vorrangig der bloßen
„Verwahrung“.87 
Der sozialistischen Theorie nach waren alle Menschen gleich. Unmittelbar nach Kriegsende ging man davon aus, 
dass der Kapitalismus Ursache aller sozialen Missstände sei und sich mit dessen Abschaffung auch die Anzahl 
von beeinträchtigten Personen erheblich verringern würde.88 
Bereits 1946 forderte eine sozialpolitische Richtlinie neben einer einheitlichen Sozialversicherung auch die
gleiche Behandlung aller Beschädigten und Invaliden. Daher grenzte sich die DDR im Jahr 1951 frühzeitig mit
gesetzlichen Regelungen – wie beispielsweise der Einführung einer Einstellungsquote von 10 Prozent oder der
Abschaffung der „Ungleichbehandlung behinderter Menschen auf Basis der Ursache ihrer Beeinträchtigung“ – von 
dem im Nationalsozialismus herrschenden Umgang mit Menschen mit Behinderung deutlich ab. Im Jahr 1954 
führte die DDR eine Meldepflicht für Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Auch hatten Mütter behinderter 
Kinder Anspruch auf kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich (vgl. § 160 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuchs 
der Deutschen Demokratischen Republik - AGB DDR). Tatsächlich waren Ende 1963 knapp 500.000 der rund 
7,6 Millionen Beschäftigten in DDR-Betrieben behindert. Damit verwirklichte die DDR schnell eine deutlich 
höhere Quote als die BRD.89 
Gleichzeitig ging das vermeintliche sozialistische Gleichheitsversprechen jedoch pauschal von denselben
Bedürfnissen aller Menschen aus. Menschen mit Behinderung sollten rehabilitiert werden, indem sie in die sozialistische 
Gesellschaft eingegliedert wurden.90 Dafür mussten sie sich anpassen. 
Die soziale Teilhabe hing in der Praxis im Wesentlichen von medizinischen Diagnosen zu einer potenziellen 
Heilung ab. Dabei war das in der Verfassung der DDR verankerte Recht auf Arbeit besonders entscheidend.
Rehabilitation sollte vor allem dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit (wieder-)herzustellen. Nach Kriegsende wurden 
Kriegsheimkehrer, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten, in 
Umschulungswerkstätten umgeschult.91 Dies nicht zuletzt, um dem gravierenden Arbeitskräftemangel
entgegenzuwirken. So wurden beeinträchtigte Menschen je nach Art ihrer Behinderung sehr unterschiedlich behandelt. 
Die in der Psychiatrie bereits lange angewandte „Arbeitstherapie“ wurde ab 1957 auch an Menschen mit
körperlichen Einschränkungen und Menschen mit Lernschwierigkeiten erprobt. 1969 wurde schließlich die „geschützte 
Arbeit“ eingeführt, der physisch Schwerstbeschädigte, beispielsweise Menschen, denen beide Arme oder Beine 
fehlten oder die blind waren, und psychisch Schwergeschädigte, worunter Personen mit umfänglichen
psychischen Problemen oder Suchtkranke fielen, nachgehen konnten. Diese „geschützte Arbeit“ konnte sowohl an
Einzelarbeitsplätzen innerhalb der Betriebe als auch in Heimen und Werkstätten absolviert werden. Die Entlohnung 
der „geschützten Arbeit“ fiel mit Tagessätzen von 2,65 Mark sehr gering aus. Sie war gekennzeichnet durch
einfache Tätigkeiten ohne berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten.92 
Behinderte Kinder lernten in der Regel in Hilfsschulen oder Sonderschulinternaten. Es existierten Schulen für 
Gehörlose und Schwerhörige, Schulen für Blinde und Sehschwache sowie Sprachheil- und
Körperbehindertenschulen. „Minderjährige mit geistigen Störungen“ wurden in „schulbildungsfähig“ und „schulbildungsunfähig“ 
unterteilt. Unter die Kategorie „schulbildungsunfähig“ fielen sowohl Kinder und Jugendliche mit
unterschiedlichen „Schwachsinnsformen“, Epilepsie-Kranke als auch Kinder mit einem „postencephalitischen Zustand“ und 
„sonstigen geistigen Störungen“, die man heute wohl als psychische Erkrankungen bezeichnen würde. Im Jahr 
1989 besuchten rund 57.000 „schulbildungsfähige“ Kinder und Jugendliche Sonderschulen und Hilfsschulen.
Bezogen auf die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler der DDR entsprach dies einem Anteil von etwa 3
Prozent.93 
 
87  Vgl. Steinhoff, Michael; Trobisch, Achim (2014): 18. 
88  Vgl. Löffelbein, Nils (2021): 62-63. 
89  Vgl. ebd.: 64; vgl. Laudien, Karsten (2021): 132. 
90  Vgl. Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2025 b). 
91  Vgl. ebd.; vgl. Scharf, Bertold; Schlund, Sebastian; Stoll, Jan (2019): 59.  
92  Vgl. ebd.: 57, 60-61; vgl. Steinhoff, Michael; Trobisch, Achim (2014): 19. 
93  Vgl. Löffelbein, Nils (2021): 64, 69.
Gehörlosen oder Schwerhörigen war in der DDR das Gebärden im Schulunterricht verboten. Es galt als primitiv 
und naiv und behinderte angeblich das Erlernen der Lautsprache. In vielen Fällen beherrschten die Kinder daher 
weder die Laut- noch die Gebärdensprache. Sie konnten den Inhalten der sonstigen Schulfächer nur eingeschränkt 
folgen und beendeten die Schule mit erheblichen Wissenslücken.94 
Nach einem Hilfsschulabschluss konnten die Jugendlichen lediglich ca. 40 verschiedene Berufe erlernen, die den 
„Besonderheiten von Hilfsschülern“ entsprachen. Für Absolventinnen und Absolventen der Sonderschule stand, 
je nach Einschränkung, eine andere noch schmalere Berufswahlliste zur Verfügung. Grundsätzlich hatten
Menschen mit Behinderung zwar Zugang zu Hochschulen, da aber lediglich jeweils eine Sonderschule für Gehörlose, 
Blinde oder Körperbehinderte das Abitur in der DDR anbot, blieb dieser Werdegang den meisten verwehrt.95 
„Schulbildungsunfähige“ wurden in der Regel gar nicht unterrichtet. Sie galten als „ausgeschult“ und konnten 
ab Ende der 1960er-Jahre sogenannte Förderungseinrichtungen besuchen. 1974 existierten 140 solcher
Einrichtungen für rund 8.000 zu betreuende Kinder. Für diese Einrichtungen gab es Richtlinien und Konzepte, die der 
Heilpädagogik entsprachen.96 
Eine Integration der überwiegend lernbehinderten Menschen war bis zur Wiedervereinigung allerdings nicht 
vorgesehen. Wer als „förderungsunfähig“ galt, verblieb in der Familie oder wurde in einem Heim oder einer 
Klinik als Pflegefall untergebracht. Dabei war erklärtes Ziel des Staates, die „förderungsunfähigen“ Menschen 
den konfessionellen Trägern zu überlassen, während Schulbildung dem Staat oblag. Den kirchlichen
Hilfsschulen wurden die Zulassungen entzogen und konfessionelle Einrichtungen wurden unter Duldung der SED-
Führung vorrangig durch die westdeutschen Kirchen finanziell als auch materiell unterstützt.97 
Staatliche Dauerheimplätze für geistig behinderte Kinder waren nur in der Psychiatrie vorhanden. Teilweise
waren dort psychisch Kranke mit geistig schwerstbehinderten Menschen gemeinsam untergebracht. Innerhalb der 
psychiatrischen Einrichtungen wurden geistig behinderte Kinder oftmals mit gewaltsamen Methoden sowie für 
sie ungeeigneten Medikationen durch Psychopharmaka ruhiggestellt. Fixierungen und Tage in Isolation waren 
dabei gängige Praxis. Darüber hinaus waren diese Dauerplätze insbesondere für Kinder nicht ausreichend
ausgestattet. Zudem gibt es Berichte darüber, dass Eltern ihre Kinder nicht auf der Station besuchen durften und diese 
bis zu ihrer Volljährigkeit in zu kleinen Kindergitterbetten eingezwängt waren.98 Des Weiteren kam es neben 
demütigenden Strafmaßnahmen und Züchtigungen immer wieder auch zu sexuellem Missbrauch. (siehe 2.10
Opfer von sexuellem Missbrauch in der DDR); geschätzt wird, dass mindestens 2.700 Personen aus stationären
Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie in der DDR Opfer sexueller Gewalt wurden.99 
Ab 1990 wurde der Zustand dieser oft an Hospitalisierung leidenden Menschen bekannt und es kam zu tausenden 
Entlassungen. Die meisten der Betroffenen hatten die Hälfte ihres Lebens in Kliniken verbracht, ohne dass hierfür 
eine medizinische Indikation gegeben war. Eine von der DDR-Führung unter Verschluss gehaltene Dissertation 
der Psychoanalytikerin Agathe Israel aus dem Jahr 1986 belegt, dass 75 Prozent der minderjährigen
neuropsychiatrischen Dauerpatientinnen und -patienten im Raum Leipzig ohne medizinisch ersichtlichen Grund in
sogenannten „Chronikstationen“ untergebracht waren, in denen sie keinerlei Förderung erfuhren. Durch ein entsprechendes 
Enthospitalisierungsprogramm konnte bei vielen ein rascher Fortschritt erzielt werden. Offen bleibt allerdings, 
wie es den Betroffenen heutzutage gehen würde, hätten sie eine frühzeitige Förderung erhalten.100 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt es ausdrücklich, dass Einweisungen in eine psychiatrische Anstalt sowie eine 
Anordnung einer Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche, die der politischen Verfolgung oder 
sonst sachfremden Zwecken gedient hat, grundsätzlich rehabilitierungsfähig sind (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 
StrRehaG). Als ergänzende Hilfesysteme für ehemalige Heimkinder gewährten darüber hinaus die vom BMAS 
eingerichteten Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und
„Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ von 2012 bis 2018 rund 40.000 Menschen, die an
Folgeschäden im Zusammenhang mit ehemaligen Heimeinweisungen leiden, Hilfeleistungen im Gesamtwert von 
 
94  Vgl. Brahmann, Jonas (2024). 
95  Vgl. Scharf, Bertold; Schlund, Sebastian; Stoll, Jan (2019): 62. 
96  Vgl. Barsch, Sebastian (2013): 128, 130-131. 
97  Vgl. Scharf, Bertold; Schlund, Sebastian; Stoll, Jan (2019): 57; vgl. Steinhoff, Michael; Trobisch, Achim (2014): 18.; vgl. Löffelbein, 
Nils (2021): 72. 
98  Vgl. Löffelbein, Nils (2021): 75; vgl. Dreier-Hörning, Anke (2021): 168-172; vgl. Kuck, Marie von (2020). 
99  Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): 19, 77, 92, 95. 
100  Vgl. Löffelbein, Nils (2021): 75; vgl. Kuck, Marie von (2020).
485 Millionen Euro.101 Bedauerlicherweise werden hiervon die Betroffenen von Unrecht in Einrichtungen für 
Menschen mit Behinderung bis heute ausgeklammert. 
Bereits 2016 hat eine Machbarkeitsstudie des BMAS zur Etablierung eines möglichen Hilfesystems die Anzahl 
von Kindern und Jugendlichen ermittelt, die u. a. in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe 
bzw. Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben.102 Zudem hat das durch das BMBF von 2018 bis 2022
geförderte Verbundprojekt „Menschen mit Behinderungen in der DDR (DisHist)“ der Christian-Albrechts-Universität 
zu Kiel und der Universität der Bundeswehr München das Ziel verfolgt, bestehende Forschungslücken zur
Alltags- und Kulturgeschichte von Menschen mit Behinderungen in der DDR zu schließen.103 Ungeachtet dessen 
sind insbesondere die einzelnen Unrechtstaten in stationären Einrichtungen bis heute nicht ausreichend erforscht. 
Akten werden weiterhin von Gesundheitseinrichtungen unter Verschluss gehalten und die Betroffenen verfügen 
über keine starke Interessensvertretung. Gleichzeitig fehlt es weiterhin an Forschung zu Arbeitszwang und
fehlender Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und deren Familien. 
Einigkeit besteht in der Forschung darüber, dass zahlreichen Menschen mit Behinderung in der DDR Unrecht 
widerfahren ist. Wer nicht anpassungsfähig genug war, wurde nicht integriert, sondern segregiert. Wer nicht zur 
Produktion beitragen konnte, wurde marginalisiert und in vielen Fällen fernab von der Gesellschaft ruhiggestellt. 
Die Aufarbeitung dieser Thematik ist auch deshalb dringend geboten, da viele der Betroffenen nicht in der Lage 
sind, selbst zu artikulieren, welches Leid sie erfahren haben. Hier sind aus Sicht der Opferbeauftragten
insbesondere Gesellschaft und Politik gefragt. Die Bundesbeauftragte ist daher dankbar, dass der Beauftragte der
Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in seiner Arbeit immer wieder auch auf die Situation 
von Behinderten in der DDR hinweist. 
2.12 Kinder von politisch Verfolgten 
Die Erfahrung von politischer Repression hat nicht nur Auswirkungen auf die Betroffenen selbst, sondern wirkt 
sich häufig auch auf die nachfolgenden Generationen aus. Oftmals wurden Kinder von politisch Verfolgten selbst 
Opfer von Repressionen, beispielsweise indem sie nach der Inhaftierung ihrer Eltern in ein Kinderheim
eingewiesen wurden. Des Weiteren ist auch eine sekundäre Traumatisierung der nachfolgenden Generationen infolge der 
psychischen Belastung der verfolgten Eltern möglich.104 Immer wieder berichten Kinder von politisch Verfolgten 
der SED-Opferbeauftragten, wie sehr das Leben der gesamten Familie von den Repressionserfahrungen der Eltern 
geprägt war. 
Den Forschungsstand hinsichtlich der Auswirkungen der politischen Verfolgung der Eltern auf ihre Kinder hat 
die SED-Opferbeauftragte in ihren letzten Jahresberichten ausführlicher dargestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 
20/7150: 41 f.; vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 45 f.). Demnach können sie sowohl in physischer,
psychischer als auch finanzieller Hinsicht betroffen sein.105 Zusätzlich greift eine aktuelle Studien die Thematik aus 
unterschiedlichen Perspektiven auf und formuliert Bedarfe der Nachkommen wie beispielsweise eine
psychologische Begleitung ihrer Aufarbeitung.106 
Insbesondere die Ergebnisse des vom BMBF finanzierten Forschungsverbundes „Landschaften der Verfolgung“ 
zeigen in einer von der Charité – Universitätsmedizin Berlin durchgeführten Studie nachdrücklich die negativen 
Auswirkungen politisch motivierter Gewalt auf die Nachkommen der Betroffenen.107 Aus Sicht der
Opferbeauftragten ist es wichtig, diese Forschung zu verstetigen, um damit die Bedürfnisse dieser Gruppe weiter
konkretisieren zu können und dadurch ihren Belangen eine größere Bedeutung zu geben. Die SED-Opferbeauftragte
begrüßt daher die Ankündigung des Koalitionsvertrages einer Stärkung der Förderung von Sozial-, Geistes- und 
 
101  Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2019). 
102  Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016). 
103  Vgl. Forschungsverbund „Menschen mit Behinderungen in der DDR (DisHist)“ (2025). 
104  Vgl. Böhm, Maya (2018): 26-27. 
105  Vgl. Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) (Hrsg.) (2022); vgl. Trobisch-Lütge, Stefan; Bomberg, Karl Heinz 
(Hrsg.) (2015); vgl. Böhm, Maya (2018); vgl. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der
kommunistischen Diktatur (LAkD); Berliner Institut für Sozialforschung GmbH (BIS) (2020); vgl. Klinitzke, Grit; Böhm, Maya; Brähler, Elmar; 
Weißflog, Gregor (2012); vgl. Maslahati, Tolou (2024): 115 f., 121 f.; vgl. Union der Opferverbände Kommunistischer
Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) (Hrsg.) (2024). 
106  Vgl. beispielsweise Balzer, Hanne (2024). 
107  Vgl. Maslahati, Toulu; Röpke, Stefan (2023); vgl. auch Maslahati, Tolou; Voß, Aline Lea; Donth, Stefan; Heuser-Collier, Isabella; 
Röpke, Stefan (2022).
Kulturwissenschaften, verbunden mit dem Bezug auf die Erinnerungskultur.108 Aus ihrer Sicht kann eine vertiefte 
Forschung zu den Auswirkungen politischer Gewalt auf die nachfolgenden Generationen einen wichtigen Beitrag 
zum Verständnis der von Diktatur Betroffenen leisten. 
Im Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung der SED-UnBerG wurde die Situation der Angehörigen von
politisch Verfolgten eingängig betrachtet und war eines der Themen, das die Anhörung im Rechtsausschuss im
November 2024 prägte. Infolge der Beratungen wurden mehrere Verbesserungen für die Situation der Kinder von 
politisch Verfolgten in das Gesetzespaket aufgenommen. 
Sind Kinder von politisch Verfolgten selbst nach den SED-UnBerG rehabilitiert und liegen die weiteren
Voraussetzungen vor, so kommen ihnen, je nach Art der erlebten politischen Repression, die spezifischen
Verbesserungen des jeweiligen SED-UnBerG zugute (siehe 1.2 Übersicht über Gesetzesänderungen). Waren Kinder
beispielsweise aufgrund der politischen Verfolgung der Eltern für mindestens 90 Tage in einem Heim untergebracht, haben 
sie u. a. Anspruch auf die von 330 auf 400 Euro erhöhte und dynamisierte Opferrente (vgl. § 17a Absatz 1 
StrRehaG neu) (siehe 2.6 Betroffene von repressiven Formen der DDR-Heimerziehung). Für den Fall, dass die 
Voraussetzungen für eine eigene Rehabilitierung nicht gegeben sind, können Kinder nach dem Tod ihrer politisch 
verfolgten und rehabilitierten Eltern u. a. einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen gemäß § 18 Absatz 3 
StrRehaG geltend machen. Durch die Gesetzesnovellierung ist der Erhalt der Unterstützungsleistungen nicht mehr 
von einer besonderen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage abhängig. Um zu gewährleisten, dass die
Angehörigen Kenntnis von diesem Anspruch erhalten, wurde durch den Gesetzgeber eine Unterrichtungspflicht für 
den Fall des Todes des Berechtigten, das heißt des Elternteils, welches bisher die Opferrente erhielt, eingeführt 
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/14744: 26). Zukünftig sind die nächsten Angehörigen nach dem Tod des
Berechtigten von der für die Gewährung der Opferrente zuständigen Behörde über die Unterstützungsleistungen nach 
§ 18 Absatz 3 StrRehaG zu informieren.  
Zudem haben die Kinder politisch Verfolgter auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, 
einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung gem. § 22 StrRehaG oder § 4 VwRehaG geltend zu machen. 
Daneben setzt sich die SED-Opferbeauftragte bei der Umsetzung des bundesweiten Härtefallfonds dafür ein, dass 
die Kinder von politisch Verfolgten, die häufig in besonderem Maße vom Verfolgungsschicksal ihrer Eltern
betroffen waren bzw. sind, unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung durch den Härtefallfonds erhalten 
können. Dieser Aspekt ist den Opferverbänden besonders wichtig und prägte die Beratungen der zurückliegenden 
Bundesfrauenkongresse der UOKG. 
Aufgrund des hohen Lebensalters vieler Betroffener findet momentan ein Generationenwechsel in der
Zeitzeugenarbeit statt. Besonders die Kinder von politisch Verfolgten können mit ihren Berichten einen bedeutenden Beitrag 
leisten, um das Ausmaß von Diktatur und politischer Verfolgung für nachfolgende Generationen begreifbar zu 
machen. Aus Sicht der Opferbeauftragten ist es daher von großer Bedeutung, dass sie stärker als bisher in die 
Zeitzeugenarbeit eingebunden werden. 
2.13 Todesopfer des DDR-Grenzregimes und ihre Angehörigen 
Zwischen 1949 und 1989 haben mehr als vier Millionen Menschen die DDR verlassen, weil sie mit den politischen 
und sozialen Verhältnissen unzufrieden waren. Die SED nutzte dabei alle erdenklichen Mittel, um Fluchtversuche 
zu unterbinden.109 
Bereits 1951, noch vor dem Mauerbau, ging die DDR-Grenzpolizei konsequent gegen das sogenannte illegale 
„Grenzgängertum“ vor, indem sie Festnahmen durchführte und Schusswaffen einsetzte. Am 26. Mai 1952 erfolgte 
durch die DDR eine Abriegelung der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. In Folge richtete die DDR ein 
kilometertiefes Sperrgebiet entlang der innerdeutschen Grenze ein und siedelte Teile der Bevölkerung unter 
Zwang ins Landesinnere um. 
Auch die 1954 eingeführte Visumspflicht für jeden Grenzübertritt sowie eine verstärkte militärische Sicherung 
der Grenzen konnten den wachsenden Flüchtlingsstrom nicht aufhalten.110 
 
108  Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 79. 
109  Vgl. Projekt Eiserner Vorhang (2025 b). 
110  Vgl. Staadt, Jochen; Kostka, Jan; Bundeszentrale für politische Bildung (2019).
Mit Beginn des Mauerbaus am 13. August 1961 trennten massive Sperranlagen die innerdeutsche Grenze in Ost 
und West. Durch den Einsatz von Stacheldraht, patrouillierenden Grenzsoldaten, Minen und Selbstschussanlagen 
wurden Fluchtversuche für die DDR-Bevölkerung bis 1989 zunehmend gefährlich und nahezu unmöglich. 
Verschiedene Quellen kommen in der Gesamtschau zu einem Ergebnis von über 900 Menschen, die im
Zusammenhang mit bzw. bei Fluchtversuchen in und außerhalb der SBZ und DDR ums Leben kamen.111 Die genaue 
Anzahl der Todesopfer des DDR-Grenzregimes lässt sich indes nur schwer ermitteln, insbesondere aufgrund einer 
Vielzahl an Todesumständen, unterschiedlicher Hintergründe und des teilweise erschwerten Zugangs zu den
Archiven in den heutigen osteuropäischen Ländern. Eine besondere Herausforderung liegt in der DDR-seitigen
Vertuschung und Vernichtung von Akten. Zudem ist keine einheitliche Definition, welche Person als Opfer des 
Grenzregimes zu zählen ist, gegeben. Besonders herausfordernd gestaltet sich der Einbezug von Getöteten vor 
1961 aufgrund vermuteter Schmuggeltätigkeiten, von Selbsttötungen unter Grenzsoldaten sowie von Suiziden in 
Haftanstalten nach Festnahmen bei Fluchtversuchen. Nähere Informationen hierzu finden sich im vergangenen 
Jahresbericht der Opferbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 47 f.). 
Ein aus Sicht der Opferbeauftragten besonders bewegendes und aktuelles Beispiel für die brutale Härte, mit der 
das SED-Regime gegen Ausreisewillige vorging, ist der Fall des an der Grenzübergangsstelle im Bahnhof Berlin-
Friedrichstraße im Jahr 1974 ermordeten polnischstämmigen Czesław Jan Kukuczka. Der damals 38-Jährige 
wollte seine Ausreise in den Westen mit einer Bombenattrappe in der polnischen Botschaft in Ost-Berlin
erzwingen. Die Stasi gestattete dem Mann daraufhin die Ausreise, allerdings nur scheinbar. Nachdem er alle Kontrollen 
im sogenannten Tränenpalast durchlaufen hatte, wurde er hinterrücks erschossen.112 
Die juristische Aufarbeitung dieses Falls stagnierte, bis 2016 ein Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv zur 
Identität des Schützen führte. Da die Berliner Staatsanwaltschaft anfänglich „nur“ von Totschlag ausging, wurde 
das Verfahren aufgrund von Verjährung zunächst eingestellt. Im Jahr 2023 erhob die Staatsanwaltschaft jedoch 
Anklage, da sie das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben sah. Diese Neubewertung resultierte aus einem 
europäischen Haftbefehl gegen den Angeklagten, der nach intensiven Ermittlungen in Polen erlassen wurde.113 
Der nun vom Landgericht (LG) Berlin zu zehn Jahren Haft verurteilte Ex-Stasi-Offizier war damals 31 Jahre alt 
und gehörte einer Operativgruppe an. Er soll zum Tatzeitpunkt Teil des Stasi-Kommandos gewesen sein, das vom 
stellvertretenden Stasi-Minister Bruno Beater den Befehl bekommen hatte, Kukuczka zur Grenze zu bringen und 
ihn „unschädlich“ zu machen.114 
In seiner mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter Miczajka aus, dass der Fall auch für eine 
Schwurgerichtskammer außergewöhnlich gewesen sei, da der inzwischen 80-jährige Angeklagte nicht aus
persönlichen Beweggründen, sondern im Auftrag der Stasi gehandelt habe. Er habe die Tötung aber „gnadenlos
ausgeführt“. Der ausgebildete Waffenmeister habe als letzter in der Befehlskette den Schuss auf das arglose Opfer 
abgegeben und sei dafür später mit einem Kampforden geehrt worden. Seine Tat sei weder nach bundesdeutschem 
Recht noch nach dem in der DDR geltenden Recht gerechtfertigt. Vielmehr habe der Täter das Ziel verfolgt, die 
Staatsdoktrin der DDR zu wahren, indem er die Ausreise von Bürgerinnen und Bürgern der DDR um jeden Preis 
verhinderte, so der Vorsitzende der Kammer in seiner Urteilsbegründung. 
Damit wurde erstmalig ein Mordurteil gegen einen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter, der nicht zu den Grenztruppen 
der DDR zählte, gefällt. Der Prozess wurde aufgrund seiner historischen Bedeutung aufgezeichnet. Die
Angehörigen des Opfers – eine Tochter, zwei Söhne und eine Schwester – traten im Verfahren als Nebenkläger auf.115 
Czesław Jan Kukuczka ist von dem Forschungsprojekt „Chronik der Mauer“ als 139. Mensch erfasst (Stand 2016), 
der an der Berliner Mauer ums Leben kam.116 
 
111  Vgl. Freie Universität Berlin (2023). 
112  Vgl. Bauer, Max (2024). 
113  Vgl. Redaktion beck-aktuell (2024). 
114  Vgl. Bauer, Max (2024); vgl. Landgericht Berlin (2024). (Az. 529 Ks 7/23). 
115  Vgl. Stern (2024); vgl. Bauer, Max (2024). 
116  Vgl. Chronik der Mauer (2025 b); vgl. Ganczak, Filip; Hertle, Hans-Hermann (2016).
Die Online-Portale „Chronik der Mauer“117 und das Forschungskonsortium „Eiserner Vorhang“118 bilden die
Biografien aller bisher erfassten Todesopfer als Ergebnis verschiedener Forschungsprojekte ab. Auf den Web-
Potralen sind u. a. Lernmaterialien, Interviews von Zeitzeugen und Zeitzeuginnen sowie Online-Karten, die den
Berliner Mauerstreifen nachzeichnen, verfügbar. Diese multimedialen Angebote sind insbesondere für die
nachfolgenden Generationen überaus wertvoll und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Demokratiebildung. 
Ebenso wichtig ist die lokale Erinnerung an die Opfer der innerdeutschen Grenze, die durch Gedenktafeln, -steine 
und jährliche Veranstaltungen an historischen Stätten, wie dem ehemaligen Mauerstreifen in Berlin und der
innerdeutschen Grenze, öffentliche Wahrnehmung finden. Die Erinnerungsarbeit an die Grenztoten erfolgt
überwiegend durch ehrenamtliches Engagement. Auch die SED-Opferbeauftragte fördert und unterstützt dieses
Gedenken aktiv. So nahm sie im August 2024 an der Eröffnung der Ausstellung „AN DER GRENZE ERSCHOS-
SEN – Erinnerung an die Todesopfer des DDR-Grenzregimes in Sachsen-Anhalt“ im Zonengrenz-Museum in 
Helmstedt teil.119 Die Wanderausstellung, welche von der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) in
Sachsen-Anhalt e. V. in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der 
SED-Diktatur erarbeitet wurde, richtet ihren Blick auf einzelne Schicksale und beleuchtet bekannte Todesfälle, 
die im Zusammenhang mit der innerdeutschen Grenze stehen. Zudem sprach die SED-Opferbeauftragte am 26. 
Mai bei der Gedenkstunde für die Opfer des DDR-Grenzregimes am Grenzdenkmal Hötensleben.120 Gerade
Veranstaltungen wie diese, die auch überregional medial wahrgenommen werden, können aus Sicht der
Opferbeauftragten dazu beitragen, dass das öffentliche Bild des DDR-Grenzregimes nicht nur auf die Berliner Mauer
reduziert wird. 
Darüber hinaus nahm die Bundesbeauftragte an den jährlich stattfindenden Gedenkveranstaltungen anlässlich des 
Jahrestages des Mauerbaus in Berlin teil, beispielsweise an der Kranzniederlegung am Peter-Fechter-Mahnmal in 
Berlin-Kreuzberg. Die Geschichte des damals 18-jährigen Peter Fechter, der 1962 bei einem Fluchtversuch an der 
Berliner Grenzmauer von Schüssen der DDR-Grenzposten getroffen wurde, ist besonders tragisch. Mitten im 
Grenzstreifen blieb er verwundet liegen und schrie 50 Minuten um Hilfe, ohne dass jemand eingeschritten wäre. 
Später konnte im Ost-Berliner Volkspolizei-Krankenhaus nur noch sein Tod festgestellt werden.121 
Im Berichtszeitraum besuchte die SED-Opferbeauftragte die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn und das 
Grenzdenkmal Hötensleben.122 Beide Orte, die in der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt organisiert sind, 
dokumentieren das DDR-Grenzregime und sind wichtige Säulen in der regionalen, aber auch bundesdeutschen 
Erinnerungslandschaft. 
Eine wichtige Unterstützung für Angehörige von Todesopfern des DDR-Grenzregimes eröffnet das StrRehaG. 
Für hinterbliebene nächste Angehörige (Ehegatten, Kinder und Eltern) sieht es die Möglichkeit vor,
Unterstützungsleistungen bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge (ab dem 1. Juli 2025 Stiftung für ehemalige 
politisch Verfolgte) zu beantragen (vgl. § 18 Absatz 5 StrRehaG). Voraussetzung für eine finanzielle Hilfe ist, 
dass die Flucht des Verstorbenen aus politischen Gründen erfolgte und nicht etwa, um einer Strafverfolgung
aufgrund eines kriminellen Delikts zu entgehen. 
2.14 Betroffene von Medizinunrecht in der DDR 
Immer wieder wenden sich Betroffene an die SED-Opferbeauftragte und berichten ihr von erlittenem Unrecht, 
bei dem ihre Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt wurde. Diese Berichte verdeutlichen, dass sich 
die Wirkmechanismen der SED-Diktatur nicht nur im Hinblick auf die staatlichen Sicherheitsorgane wie die 
Staatssicherheit zeigen, sondern es auch immer wieder im Gesundheitssystem der DDR zu repressiven Eingriffen 
durch den Staat kam. Im Umgang mit Medizinunrecht in der DDR ist es aus Sicht der SED-Opferbeauftragten 
wichtig, auf der einen Seite die medizinischen Einrichtungen in der DDR nicht unter eine Art Generalverdacht 
zur aktiven Mitwirkung an repressiven Handlungen zu stellen. Gleichzeitig ist es aber auf der anderen Seite auch 
 
117  Vgl. Chronik der Mauer (2025 a). „Chronik der Mauer“ ist ein gemeinsames Projekt des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung 
Potsdam (ZZF), der Bundeszentrale für politische Bildung, des Deutschlandradios und der Stiftung Berliner Mauer. 
118  Vgl. Projekt Eiserner Vorhang (2025 a). Das Forschungskonsortium „Eiserner Vorhang“ bestand aus mehreren Teilprojekten mit
Forschungsteams an der Freien Universität Berlin, der Universität Greifswald, der Universität Potsdam sowie wissenschaftlichen
Kooperationspartnern in den ehemaligen Ostblockstaaten. 
119  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 e). 
120  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 l). 
121  Vgl. Chronik der Mauer (2025 c). 
122  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 n); vgl. Deutscher Bundestag (2025 l).
wichtig, sensibel dafür zu sein, dass es in medizinischen Einrichtungen der DDR zu politisch motivierten
repressiven Handlungen gegenüber Patientinnen und Patienten gekommen ist. 
Eine zentrale Rolle spielt für die Betroffenen im Umgang mit ihren einschneidenden Erfahrungen, dass sie – 
teilweise bis heute – keine näheren Informationen zu den Hintergründen des Geschehenen haben. Regelmäßig 
gelingt es ihnen nicht, Einsicht in DDR-Krankenhausakten zu nehmen oder durch andere Quellen Gewissheit über 
die Hintergründe des Erlebten zu erlangen. Vor dem Hintergrund der teilweise sehr unterschiedlichen
Fallkonstellationen besteht im Bereich des Medizinunrechts weiterhin ein umfassender Handlungsbedarf. Dies betrifft 
sowohl tiefergehende Forschung als auch eine bessere Begleitung und Unterstützung der Betroffenen. 
Geschlossene venerologische Stationen 
Die Opferbeauftragte verdeutlichte in ihrem letzten Jahresbericht am Beispiel der geschlossenen venerologischen 
Stationen, wie gravierend und weitreichend die Konsequenzen repressiver Strukturen im Gesundheitswesen sind 
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 49 f.). In diese Einrichtungen wurden Frauen und Mädchen ab dem
zwölften Lebensjahr aufgrund des Verdachts auf eine Geschlechtskrankheit zwangseingewiesen; häufig handelte es 
sich bei dem Verdacht um einen Vorwand. Die Zwangseinweisungen stützten sich dabei in den meisten Fällen 
nicht auf eine medizinische Notwendigkeit, sondern verfolgten das Ziel, die Betroffenen im Rahmen ihres
Aufenthalts zu ideologisch geformten „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen. Gleichzeitig waren sie
unmenschlichen und entwürdigenden Bedingungen ausgesetzt: Täglich wurden sie entgegen ihrem ausdrücklichen 
Willen gynäkologischen Untersuchungen unterzogen – in einer Art, die ihre Menschenwürde erheblich verletzte 
– und darüber hinaus kam es wiederholt zu sexuellem Missbrauch. 
Ähnliche repressive Maßnahmen in anderen Institutionen sind dokumentiert und systemkritische Analysen zu diesen 
Praktiken liegen vor. Entsprechende Vergleiche eröffnen oft einen noch tieferen Einblick in die Mechanismen von 
staatlicher Einflussnahme und Machtmissbrauch (siehe 2.10 Opfer von sexuellem Missbrauch in der DDR). 
Die betroffenen Frauen und Mädchen, die in der DDR in eine geschlossene venerologische Station eingewiesen 
waren, kämpfen bis heute mit den körperlichen und psychischen Spätfolgen.123 Der Verein Riebeckstraße 63 und 
die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau veranstalten daher seit November 2023 ein Erzählcafé, 
das sich an Frauen richtet, die zur Zeit der DDR zwangsweise in eine geschlossene venerologische Station
eingewiesen wurden. Bei der regelmäßig stattfindenden Veranstaltung handelt es sich um eine offene Gesprächsrunde, 
an der nicht nur Betroffene, sondern auch Interessierte teilnehmen können. Gerade vor dem Hintergrund, dass 
dieses Thema nach wie vor äußerst schambesetzt ist, ist die Bundesbeauftragte immer wieder beeindruckt davon, 
wenn betroffene Frauen auch in der Öffentlichkeit, im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern und in den 
Medien über ihre Erlebnisse berichten. Damit leisten sie einen ganz entscheidenden Beitrag dazu, dass das Wissen 
um die geschlossenen venerologischen Stationen als Orte der Repression zunimmt und auch eine breitere
Öffentlichkeit Kenntnis von dem dort begangenen Unrecht sowie den Folgen für die Betroffenen erhält. 
Dem bisher zudem in der Öffentlichkeit wenig bekannten Thema hat sich die Wanderausstellung
„Einweisungsgrund: Herumtreiberei“ gewidmet.124 Die von der Bundesstiftung Aufarbeitung und MONOM – Stiftung für
Veränderung geförderte Ausstellung ist ein Kooperationsprojekt des Vereins Riebeckstraße 63 und der Gedenkstätte 
Geschlossener Jugendwerkhof Torgau. Dort wurde die Wanderausstellung im November 2024 eröffnet. Sie soll 
nun an verschiedenen Orten ehemaliger geschlossener venerologischer Stationen gezeigt und dabei um
regionalgeschichtliche Erkenntnisse ergänzt werden. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen dabei die Stimmen der
betroffenen Frauen. Darüber hinaus werden Fotos und Dokumente gezeigt, die das Zusammenwirken der
verschiedenen Umerziehungsinstitutionen der DDR verdeutlichen. Für Ausstellungen wie diese ist die Opferbeauftragte 
ausgesprochen dankbar, da sie wesentlich dazu beitragen, den Erfahrungen der betroffenen Frauen zu mehr
Aufmerksamkeit und Anerkennung zu verhelfen. 
Gleichzeitig hat sich im Jahr 2024 ein ARD-Podcast der Thematik gewidmet.125 Eine vertiefte journalistische 
Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel der DDR wird von der Opferbeauftragten ausdrücklich begrüßt. 
 
123  Vgl. Schochow, Maximilian; Steger, Florian (2018). 
124  Vgl. Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung); MONOM – Stiftung für Veränderung; Initiative 
Riebeckstraße63E; Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau (2024). 
125  Vgl. ARD (2024).
Psychiatrie in der DDR 
Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass in der DDR kein System des politischen Psychiatrie-Missbrauchs 
existierte, es also keinen systematisch gesteuerten Einsatz der Psychiatrie als Repressionsmittel gegenüber
politisch Andersdenkenden und Missliebigen gab.126 Gleichwohl belegt die Forschung, dass es immer wieder zu
politisch motiviertem Missbrauch in der Psychiatrie kam, verbunden mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. 
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im vergangenen Jahresbericht der Opferbeauftragten (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/11750: 50). 
Gegenwärtig widmet sich noch ein Forschungsprojekt der Universitätsmedizin Rostock der Psychiatrie in der 
DDR.127 Das Projekt „Psychiatrie in der DDR zwischen Hilfe, Verwahrung und Missbrauch?“ verfolgt das Ziel, 
die für die Psychiatrie relevanten Strukturen innerhalb des DDR-Gesundheitswesens wissenschaftlich
aufzuarbeiten. Es ist Teil des vom BMBF (jetzt BMFTR) geförderten Verbundprojektes „Seelenarbeit im Sozialismus:
Psychologie, Psychiatrie und Psychotherapie in der DDR“.128 Die SED-Opferbeauftragte ist dankbar, dass das
Verbundprojekt nach Ablauf der ersten Projektphase im April 2023 eine Anschlussförderung erhalten hat und noch 
bis September 2025 weiter durch den Bund gefördert wird. 
Erste Ergebnisse des Verbundprojekts wurden im September 2024 an der Universität Rostock bei der Tagung 
„Gesundheitswesen und Psychiatrie in der DDR“ vorgestellt. Gleichzeitig haben bei der Veranstaltung
Forschende, darunter zahlreiche Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, über ihre wissenschaftlichen 
Erkenntnisse zum Gesundheitswesen der DDR berichtet. Dabei wurde deutlich, dass dieses von erheblichem
Mangel geprägt war. Insbesondere in den 1950er-Jahren kam es zu einer massiven Abwanderung von Ärztinnen und 
Ärzten in den Westen, was die DDR durch das Anwerben ausländischer Fachkräfte zu kompensieren versuchte. 
Mit Blick auf die Psychiatrie hat die Tagung noch einmal bestätigt, dass es in der DDR zwar keinen systematisch 
politisch motivierten Missbrauch – wie beispielsweise in der Sowjetunion – gab, es jedoch durchaus zu
drastischen Einzelfällen kam. Die endgültigen Ergebnisse des Verbundprojekts werden im September 2025 in Weimar 
bei einem Abschlusssymposium präsentiert. Im Rahmen der Veranstaltung wird zudem die digitale Ausstellung 
„Seelenarbeit im Sozialismus“ eröffnet (siehe 5.1 Forschungsförderung durch den Bund). 
Geschädigte der Anti-D-Immunprophylaxe 
Über die Geschädigten der Anti-D-Immunprophylaxe hat die Bundesbeauftragte bereits in den zurückliegenden 
Jahresberichten eingehender berichtet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/2220: 15 f.; vgl. Bundestagsdrucksache 
20/7150: 36 ff.; vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 51). Die in der DDR rechtlich vorgeschriebene Anti-D-
Immunprophylaxe wurde eingesetzt, um bei Rhesus-negativen Schwangeren eine passive Immunisierung zu
erzielen und so Komplikationen bei Folgeschwangerschaften zu verhindern. In den Jahren 1978 und 1979 wurden 
durch schuldhaftes Handeln etwa 6.800 Ampullen verwendet, die mit dem Hepatitis-C-Virus kontaminiert waren. 
In der Folge infizierten sich mehrere tausend Frauen mit dem Virus und erkrankten zum Teil schwer. 
Dieser nun mehr als vier Jahrzehnte zurückliegende Medizinskandal wirkt sich auch heute noch gravierend auf 
das Leben der Betroffenen aus. Viele von ihnen leiden noch immer unter den gesundheitlichen Folgeschäden der 
Hepatitis-C-Erkrankung und den Nebenwirkungen schmerzhafter Therapien. Im Vordergrund stehen hier neben 
den körperlichen Schädigungen vor allem auch psychische Beeinträchtigungen. 
Im Rahmen des vom Bund geförderten Verbundprojektes „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ 
hat sich auch ein Teilprojekt der Universitätsmedizin Magdeburg mit dem Thema befasst.129 Die Ergebnisse der 
Studie verdeutlichen noch einmal, dass die Betroffenen nicht nur an den körperlichen, sondern auch an den
psychosozialen Folgen dieses Medizinskandals leiden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Studie, bestehende 
psychosoziale Schäden stärker zu berücksichtigen.130 Mit der einjährigen Anschlussförderung der Verbundarbeit 
im letzten Sommer wurde das Ziel verbunden, die Ergebnisse aller Teilprojekte für Betroffene zugänglich zu 
machen. Somit werden auch die Ergebnisse des Teilprojektes „Psychosomatische Langzeitfolgeschäden nach He-
 
126  Vgl. Süß, Sonja (2018): 111-126. 
127  Vgl. Universitätsmedizin Rostock (2024). 
128  Vgl. Forschungsverbund „Seelenarbeit im Sozialismus. Psychologie, Psychiatrie und Psychotherapie in der DDR“ (SiSaP) (2024). 
129  Vgl. Verbundprojekt „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ (2024). 
130  Vgl. Kuruçelik, Aylin; Frommer, Jörg (2024).
patitis-C-kontaminierter Anti-D-Prophylaxe“ ab Juni 2025 auf einem Webportal als Informationsmaterial für
Betroffene aufbereitet vorliegen (siehe 4.4 Webportal zur Unterstützung von SED-Opfern und zur Weiterbildung 
zum SED-Unrecht und seinen Folgen). 
Die Betroffenen erhalten zum Teil Entschädigungsleistungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG). Dieses 
Gesetz trat im Jahr 2000 in Kraft und leistet einen erheblichen Beitrag in der Unterstützung der betroffenen 
Frauen. Im Jahr 2019 wurde durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages (vgl. Bundestagsdrucksache 
19/14872) im AntiDHG eine Bestandsschutzregelung eingeführt, die das Ziel verfolgt, ein angemessenes Niveau 
an Rentenleistungen für die Betroffenen sicherzustellen. Konkret sieht die Regelung vor, dass trotz Herabsetzung 
des Grades der Schädigung (GdS) die monatlich gezahlte Rente weiterhin in der vorherigen Höhe gewährt wird. 
Die Regelung gilt jedoch nur, sofern der GdS nach dem 1. Januar 2014 herabgesetzt wurde. Erfolgte die
Herabstufung bereits zu einem früheren Zeitpunkt, findet die Regelung indes keine Anwendung. 
Darüber hinaus berichten viele der Geschädigten von Hürden bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden 
durch die Versorgungsämter. Zwar kann heutzutage der Hepatitis-C-Virus durch entsprechende Therapien aus 
dem Körper entfernt werden, dennoch bleiben in zahlreichen Fällen die gesundheitlichen Folgeschäden weiter 
bestehen. Nichtsdestotrotz erachten die Versorgungsämter die Betroffenen nach einer abgeschlossenen Therapie 
regelmäßig als gesund, was wiederum zu einer Herabstufung ihres GdS führt. Die Konsequenz daraus ist, dass 
eine entsprechende Krankenbehandlung für gesundheitliche Folgeschäden (vgl. § 2 AntiDHG) nicht mehr durch 
das SGB XIV gedeckt ist. Eingeleitete Begutachtungen zur Feststellung möglicher Folgeschäden bleiben hier 
regelmäßig ohne Erfolg. Die Vorgehensweise der Versorgungsämter stellt für die Betroffenen eine hohe
emotionale Belastung dar. 
Um auf die bestehenden Probleme aufmerksam zu machen, hat sich die SED-Opferbeauftragte bereits in der
vergangenen Legislaturperiode an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt und dort dafür geworben, 
die Anliegen der Betroffenen stärker zu berücksichtigen. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten bedarf es in dieser Wahlperiode einer eingehenden Prüfung, ob das Anti-
DHG in seiner bisherigen Form dem Anspruch einer nachhaltigen Unterstützung aller Betroffenen gerecht wird. 
Aufbauend auf dieser Analyse könnten entsprechende Anpassungen am Gesetz, wie beispielsweise durch
Ausweitung der zuvor beschriebenen Bestandsschutzregelung auf alle Betroffenen, vorgenommen werden. 
2.15 Ehemalige Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter 
Vor dem Hintergrund des massiven Bevölkerungsverlustes infolge der beiden Weltkriege, der starken
Abwanderung in den Westen sowie der Wiederaufbaukonjunktur seit den 1950er-Jahren war die DDR – wie viele andere 
europäische Staaten auch – von einem strukturellen Mangel an Arbeitskräften geprägt. Daher sah sich die
Staatsführung dazu veranlasst, diese aus anderen Ländern anzuwerben. Hierzu schloss die DDR im Laufe der Zeit
diverse bilaterale Regierungsabkommen mit anderen sozialistischen Ländern. Im sozialistischen Kontext wurde 
dies als bruderstaatliche Hilfe bezeichnet. 
Quantitativ lässt sich eine deutliche Entwicklung von einem zahlenmäßig begrenzten Einsatz qualifizierter
Arbeiter hin zu einem – für DDR-Verhältnisse – regelrechten Massenimport an Arbeitskräften beobachten, vor allem 
bezogen auf Mosambik und Vietnam.131 Besonders hohe Einreisezahlen weisen die Jahre 1987 (ca. 28.000 
Arbeiterinnen und Arbeiter) und 1988 (ca. 38.000 Arbeiterinnen und Arbeiter) auf. Die anfänglich beabsichtigte 
und auch angebotene Berufsqualifizierung trat mit der Zeit zunehmend in den Hintergrund, bis sie in den 1980er-
Jahren nahezu keinerlei Bedeutung mehr hatte. 
Von den ca. 191.000 Ausländern (Angehörige der sowjetischen Streitkräfte sind hier nicht berücksichtigt), die im 
Jahr der Wende 1989/90 in der DDR lebten, stellten die Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter mit etwa 95.000 die 
zahlenmäßig größte Gruppierung dar. Sie waren zu diesem Zeitpunkt in annähernd 1.000 volkseigenen Betrieben 
beschäftigt. 
Von dem Arbeitskräftetransfer profitierten letztlich beide Vertragsparteien. Während der Arbeitsmarkt der DDR 
dringend auf Migration angewiesen war, versprachen sich die Entsendeländer eine Entlastung der eigenen
Arbeitsmärkte sowie eine berufliche Aus- bzw. Weiterbildung der heimischen Bevölkerung. Gleichzeitig dienten 
die Abkommen teilweise auch der Tilgung von Schulden. So enthielten insbesondere die in den 1980er-Jahren 
 
131  Vgl. Schulz, Mirjam (2011): 159.
geschlossenen Regierungsabkommen Klauseln, die eine Verrechnung der Arbeitsleistung mit den Staatsschulden 
des jeweiligen Entsendelandes bei der DDR regelten. 
Für alle Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter galten ähnliche Rahmenbedingungen. Ein dauerhafter Aufenthalt war 
nicht vorgesehen, vielmehr war dieser auf zwei bis vier Jahre befristet. Nachzug von Familienangehörigen war 
nicht gestattet.132 Untergebracht waren die ausländischen Arbeitskräfte in Wohnheimen, in denen in der Regel 
keine DDR-Bürgerinnen und -Bürger wohnten. Eine nachhaltige Integration der Vertragsarbeiterinnen und -
arbeiter wurde zu keinem Zeitpunkt angestrebt. Entgegen der von der DDR propagierten Solidarität erlebten die 
Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter während ihres Aufenthalts immer wieder auch Rassismus, Ausbeutung sowie 
die Einschränkung ihrer Rechte. 
Eingesetzt wurden die ausländischen Arbeitskräfte in der Regel an unattraktiven Arbeitsplätzen, für die sich nur 
schwer einheimische Beschäftigte finden ließen. Geprägt waren ihre Tätigkeiten vor allem durch körperlich 
schwere Arbeit sowie Monotonie. Dabei waren die Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter häufiger als deutsche
Arbeitskräfte einem ungesunden oder sogar gefährlichen Arbeitsklima ausgesetzt.133 
Nach dem Zusammenbruch der DDR sahen sich zahlreiche Unternehmen gezwungen, umfangreiche Maßnahmen 
zum Personalabbau zu ergreifen oder Insolvenz anzumelden, obwohl viele der Arbeitsverträge noch bis 1995 
galten. Aus diesem Grund verabschiedete die Volkskammer am 13. Juni 1990 die „Verordnung über die
Veränderung von Arbeitsrechtsverhältnissen mit ausländischen Bürgern, die auf der Grundlage von
Regierungsabkommen der DDR beschäftigt und qualifiziert werden“. Diese Regelung ermöglichte es den Vertragsarbeiterinnen und 
-arbeitern, bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder in ihr Heimatland zurückzukehren 
oder bis zum ursprünglichen Vertragsende in der DDR zu verbleiben. 
Entschieden sich die Beschäftigten für eine vorzeitige Rückkehr, stand ihnen u. a. eine finanzielle
Ausgleichszahlung zu, die 70 Prozent ihres bisherigen Nettodurchschnittslohns bis zum Zeitpunkt der Ausreise betrug –
mindestens jedoch für drei Monate. Ergänzend sah die „Verordnung über finanzielle Leistungen bei vorzeitiger
Beendigung der Beschäftigung ausländischer Bürger in Unternehmen der DDR“ vor, dass frühzeitig Heimkehrende 
einmalig 3.000 D-Mark als Unterstützungsleistung erhalten sollten. Grundsätzlich oblag die
Zahlungsverpflichtung den jeweiligen Unternehmen; im Fall mangelnder Zahlungsfähigkeit wurden die erforderlichen Mittel auf 
Antrag vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus dessen Haushalt bereitgestellt. 
Rückblickend ist es allerdings schwer nachzuvollziehen, wie viele Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter tatsächlich 
von den vorgesehenen Leistungen profitierten. Insbesondere war in der damals chaotischen Situation vielen
Betroffenen die tatsächliche Rechtslage gar nicht bekannt. 
In der Folgezeit kehrte die überwiegende Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in ihre Heimatländer zurück.
Bereits Ende 1990 hielten sich nur noch rund 28.000 ehemalige Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter, überwiegend 
aus Vietnam stammend, in Deutschland auf. Jene, die blieben, befanden sich in einer unsicheren Rechtslage. Erst 
1997 konnten sie den Antrag stellen, dauerhaft in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen. 
Verschiedene Kultur- und Bildungsprojekte haben sich in den vergangenen Jahren der Migrationsgeschichte der 
DDR gewidmet und so dazu beigetragen, das Bewusstsein für das Thema „Vertragsarbeit in der DDR“ zu schärfen 
und den gesellschaftlichen Diskurs über diesen Teil der deutschen Geschichte zu intensivieren. Hierfür ist die 
Opferbeauftragte ausgesprochen dankbar. So hat 2024 eine Ausstellung im Haus der Kulturen der Welt die
komplexen Beziehungen zwischen der DDR und den sogenannten „Bruderländern“ in den Blick genommen und dabei 
vor allem die Geschichten von Vertragsarbeiterinnen und -arbeitern sowie Migrierten in den Mittelpunkt
gestellt.134 Darüber hinaus hat die Deutsche Gesellschaft im Jahr 2024 für Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufen 10 bis 13 bundesweite, interaktive Workshops mit anschließenden Zeitzeugengesprächen über die
Einwanderungsgeschichte der DDR angeboten.135 Zudem beleuchtet eine im Jahr 2025 erschienene Publikation der
Landeszentrale für politische Bildung Thüringen die Lebensgeschichten algerischer Arbeitsmigranten.136 
Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit kamen Interessenvertreterinnen und -vertreter der ehemaligen
mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter auf die SED-Opferbeauftragte zu und berichteten von ihrem Schicksal. 
In ihren vorangegangenen Jahresberichten hat die Opferbeauftragte bereits ausführlich deren Geschichte, die auch 
 
132  Vgl. Zwengel, Almut (2011). 
133  Vgl. Rabenschlag, Ann-Judith (2023). 
134  Vgl. Haus der Kulturen der Welt (2024). 
135  Vgl. Deutsche Gesellschaft e. V. (2024).  
136  Vgl. Schubert, Jan Daniel (2025).
in den Medien immer wieder auf Interesse stößt, dargestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/2220: 33; vgl.
Bundestagsdrucksache 20/7150: 38 f.; vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 52 f.). 
Im Februar 1979 schlossen die DDR und die Volksrepublik Mosambik einen Staatsvertrag, der den Einsatz 
mosambikanischer Arbeitskräfte in der DDR regelte. In den darauffolgenden Jahren reisten etwa 17.000 Frauen 
und Männer aus Mosambik in die DDR ein. 
Dabei wurde den Arbeitskräften verschwiegen, dass ein Teil ihres Lohns zur Tilgung von Mosambiks Schulden 
gegenüber der DDR verwendet werden sollte. Hierzu behielt die DDR zwischen 25 und 60 Prozent des Gehalts 
ein – allerdings nur bezogen auf den Betrag, der den Sockelwert von 350 DDR-Mark überstieg. Den Arbeiterinnen 
und Arbeitern wurde zugesichert, dass ihnen das einbehaltene Geld nach ihrer Rückkehr in Mosambik ausgezahlt 
werde – eine Zusage, die bis heute nicht erfüllt ist. Zusätzlich sind weiterhin Rentenansprüche ungeklärt, welche 
aus den Einzahlungen der mosambikanischen Arbeitskräfte in das DDR-Sozialsystem resultieren. 
Vor diesem Hintergrund kämpfen die mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter seit über drei
Jahrzehnten um die Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie um eine angemessene Entschädigung – immer wieder 
wenden sie sich dazu auch an deutsche Behörden. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die
Opferbeauftragte konsequent für die Belange der ehemaligen mosambikanischen Arbeitskräfte eingesetzt. So wandte 
sie sich gleich zu Beginn ihrer Amtszeit an das Auswärtige Amt (AA) und warb dafür, deren Geschichte intensiver 
aufzuarbeiten sowie die offenen Fragen zu einer etwaigen Entschädigung rasch zu klären. 
Zudem hat die Opferbeauftragte das Thema wiederholt auch im parlamentarischen Raum in den Fokus gerückt. 
Sowohl bei einem Fachgespräch im Deutschen Bundestag137 als auch bei einem Auftritt im Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe138 hat sie die prekäre Lage, in der sich viele der ehemaligen
Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter heute befinden, dargestellt. Darüber hinaus hat sie gemeinsam mit dem Deutschen Institut für 
Menschenrechte (DIMR) im September 2024 in der Bundespressekonferenz (BPK) einen Appell vorgestellt, in 
dem sich die Unterzeichnenden gegenüber dem Deutschen Bundestag für eine angemessene Entschädigung der 
mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter aussprechen.139 Im Rahmen der BPK berichtete auch ein 
ehemaliger mosambikanischer Vertragsarbeiter eindrücklich von dem seit nunmehr über 30 Jahren andauernden 
Kampf der Betroffenen um Respekt und Anerkennung. Gleichzeitig wies er noch einmal auf deren schwierige 
Situation in Mosambik hin. Unterstützt wird der gemeinsame Appell vom sogenannten Fortsetzungsausschuss, in 
dem Betroffene sowie Unterstützerinnen und Unterstützer organisiert sind. 
Das große öffentliche Interesse an den Schicksalen der Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter hat gezeigt, 
dass das Thema für die Opferbeauftragte nicht nur in der Gegenwart – fast 35 Jahre nach der Wiedervereinigung 
– relevant ist, sondern auch weit über innermosambikanische Belange hinausgeht. Zugleich tritt die Komplexität 
der damaligen Ereignisse immer wieder zutage. Die Prozesse des Umgangs mit der Thematik in den frühen 
1990er-Jahren – einschließlich des Handelns der beteiligten deutschen Ministerien und mosambikanischen
Institutionen – nachzuvollziehen, erweist sich auch nach über drei Jahrzehnten als äußerst anspruchsvoll, insbesondere 
bezogen auf die Frage der zwischenstaatlichen Zahlungen und die Unterschiede zwischen Deutschland und 
Mosambik im Rentenrecht. 
Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Menschen, denen in unserem Land
Unrecht widerfahren ist, und des fortgeschrittenen Alters der mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter, 
setzt sich die Bundesbeauftragte weiterhin dafür ein, dass der Prozess der Suche nach geeigneten Instrumenten 
zur Unterstützung der Betroffenen fortgesetzt wird. 
Im Rahmen der bisherigen Gespräche hat das AA in der vergangenen Legislaturperiode signalisiert, dass es bereit 
ist, Mittel für Kultur- und Bildungsprojekte bereitzustellen, um die Geschichte der ehemaligen mosambikanischen 
Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter sowohl in Deutschland als auch in Mosambik stärker ins öffentliche
Bewusstsein zu rücken. Hierfür ist die Opferbeauftragte insbesondere der früheren Staatsministerin Katja Keul dankbar. 
Zwar entspricht dies noch nicht der von den Betroffenen angestrebten finanziellen Entschädigung, doch stellt es 
einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Die weitere Entwicklung dieses Prozesses wird die SED-
Opferbeauftragte auch in der neuen Legislaturperiode intensiv begleiten und die Situation der ehemaligen
Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter in ihren Gesprächen mit den Ausschüssen des Bundestages ansprechen. 
 
137  Vgl. Deutscher Bundestag (2023 f). 
138  Vgl. Deutscher Bundestag (2023 d). 
139  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 o).
Darüber hinaus liegt es ihr am Herzen, dass auch andere Gruppen ehemaliger Vertragsarbeiterinnen und
Vertragsarbeiter – beispielsweise aus Angola – mit ihren individuellen Schicksalen vermehrt in der öffentlichen
Wahrnehmung sichtbar werden. 
2.16 Betroffene von Kulturgutentzug in der SBZ und der SED-Diktatur 
Bereits in ihren zurückliegenden Jahresberichten hat die SED-Opferbeauftragte auf die Bedeutung des
gewaltsamen Entzugs von Kulturgut zur Zeit der SBZ und der DDR aufmerksam gemacht (vgl. Bundestagsdrucksache 
20/2220: 29 f.; Bundestagsdrucksache 20/7150: 29 ff.; vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 54). 
Zwischen 1945 und 1989 kam es zunächst in der SBZ und anschließend in der DDR wiederholt zu
unrechtmäßigem Entzug von Kulturgut durch den Staat. 
Immer wieder berichten Betroffene der Bundesbeauftragten von den Schicksalen ihrer Familien, denen aufgrund 
von Flucht oder Ausreise durch die DDR-Behörden Kulturgegenstände entzogen wurden. In der Regel erfolgte 
die Abgabe dieses Kulturguts unter Bedingungen, die für die Betroffenen unzumutbar waren oder sogar unter 
direktem Zwang. Damit ging häufig der Verlust eines Teils der eigenen Identität einher – ein Verlust, der oft von 
tiefgreifenden Repressionserfahrungen innerhalb der eigenen Familiengeschichte begleitet wurde. Für die meisten 
Betroffenen wiegt dieser Identitätsverlust erheblich schwerer als der materielle Wertverlust. 
Die schmerzvolle Erfahrung des Entzugs des Kulturguts verfolgt die Betroffenen und ihre Angehörigen bis in die 
Gegenwart. Rechtliche Möglichkeiten, entzogenes Eigentum heute noch zurückzuerhalten, bestehen für die
Betroffenen regelmäßig nicht. 
Aktuelle Forschungen zum Kulturgutentzug in der SBZ und der DDR, beispielsweise die des Museumsverbandes 
Brandenburg, belegen, dass sich in den Sammlungen, insbesondere der ostdeutschen Museen, in weitaus
größerem Maß entzogenes Kulturgut aus der SBZ- und DDR-Zeit befindet als bislang angenommen.140 Gleichzeitig 
fehlt es bisher an einer Strategie im Umgang mit den Folgen des Kulturgutentzugs. 
Dabei wirft die Thematik nicht nur ethisch-moralische Fragen auf. Gleichzeitig spielen auch komplexe rechtliche 
Aspekte eine entscheidende Rolle. Im Oktober 2023 ist ein vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) 
beauftragtes Gutachten141 zu dem Ergebnis gekommen, dass öffentliche bzw. öffentlich getragene Einrichtungen 
durch den Bundesgesetzgeber ermächtigt werden sollten, über die bislang anerkannten Fallgruppen hinaus, nach 
eigenem Ermessen Kulturgut mit SBZ-/DDR-Bezug zurückzugeben. Die Opferbeauftragte schließt sich dieser 
Handlungsempfehlung ausdrücklich an. 
Im November 2024 haben die Museumsverbände von Brandenburg und Sachsen-Anhalt eine Handreichung für 
Museen zu dem Thema Kulturgutentzug veröffentlicht.142 Darin werden die historischen Hintergründe einzelner 
Provenienzkategorien skizziert sowie praktische Rechercheansätze vermittelt. Die Handreichung eröffnet den 
Museumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern so die Möglichkeit, problematische Sammlungszugänge nach 1945 
zu erkennen und richtig einzuordnen. Aus Sicht der Opferbeauftragten trägt eine entsprechende
Kontextualisierung innerhalb der Museen wesentlich zur Anerkennung des erlittenen Unrechts bei; gleichzeitig wird hierdurch 
einer Stigmatisierung der Betroffenen entgegengewirkt. 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt es ausdrücklich, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das 
Ziel formuliert ist, die Aufarbeitung des Kulturgutentzugs in SBZ und DDR zu stärken.143 
Um die historischen Hintergründe des Kulturgutentzugs näher zu beleuchten, die Auswirkungen für die
Betroffenen in den Blick zu nehmen und gleichzeitig die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Themas aufzuzeigen, hat 
die Opferbeauftragte im Mai 2025 zu einem Fachgespräch in den Deutschen Bundestag eingeladen. 
Hier informierten Betroffene, Forscherinnen und Forscher, Expertinnen und Experten aus der Museumspraxis 
und von weiteren Institutionen, die mit den Auswirkungen des Kulturgutentzugs befasst sind, die Abgeordneten 
über den Stand und die Perspektiven des Aufarbeitungsprozesses. Deutlich wurde, dass es mittlerweile eine
aufgeschlossene Haltung auf Seiten der Museen gibt, mit Betroffenen in Austausch zu treten und gemeinsam nach 
 
140  Vgl. Köstering, Susanne; Sachse, Alexander (2019). 
141  Vgl. Finkenauer, Thomas; Thiessen, Jan (2023). 
142  Vgl. Sachse, Alexander; Scheunemann, Jan (2024). 
143  Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 121.
Lösungen zu suchen.144 Notwendige Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine weitergehende Forschung zu den 
einzelnen Museumsbeständen erfolgt, durch die der Erwerbungskontext des jeweiligen Kulturguts
nachvollziehbar wird. Denn nur auf der Grundlage einer fundierten Provenienzforschung ist es möglich, den
Museumsbesucherinnen und -besuchern die Herkunftsgeschichte der jeweiligen Exponate näherzubringen und eine
Stigmatisierung der Betroffenen zu vermeiden. 
Gleichzeitig sieht die Bundesbeauftragte die Notwendigkeit, dass eine rechtliche Grundlage geschaffen wird, die 
es Museen rechtssicher ermöglicht, Kulturgut an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. ihre 
Familien zurückzuführen oder sich über den Verbleib des Kulturguts in den Museen als Dauerleihgabe zu einigen. 
2.17 Betroffene von Eingriffen in Vermögenswerte 
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam es in der SBZ und später auch in der DDR zu umfassenden
Enteignungen. Die Herausforderungen im Umgang mit entzogenem Eigentum sowie die damit verbundenen komplexen 
Hintergründe und Regelungen zu einer möglichen Rückgabe oder einem Ausgleich wurden von der SED-
Opferbeauftragten bereits in ihrem zurückliegenden Jahresbericht umfassend dargestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 
20/11750: 54 ff.). 
Vor dem Hintergrund der begrenzten Handlungsmöglichkeiten durch den Gesetzgeber ist es der
Opferbeauftragten insbesondere zum 80. Jahrestag der Errichtung der SBZ wichtig, dass diese Opfergruppe mehr öffentliche 
Wahrnehmung erfährt und so der anhaltenden Stigmatisierung entgegengewirkt wird. Die SED-Opferbeauftragte 
ist dankbar, dass die Bundesstiftung Aufarbeitung die Thematik im Rahmen ihres Veranstaltungsprogramms
weiter vertieft. So fand dort im Februar 2025 ein Fachtag Enteignungen - „Kriegsende 1945 – Bodenreform und 
Enteignungen in der SBZ: Geschichte, Erinnerung und Folgen“ statt.145 Die Veranstaltung traf auf große Resonanz 
und unterstrich die Bedeutung der Thematik, die weit über die Betroffenengruppe hinausgeht. 
Für die Betroffenen, die ganz unterschiedliche Ausprägungen von Eingriffen in Vermögenswerte erlebt haben, 
sind viele Fragen bis heute nur unbefriedigend gelöst. Auch in der neuen Legislaturperiode wird sich die SED-
Opferbeauftragte dafür einsetzen, dass die Wahrnehmung für dieses Thema im politischen Raum und innerhalb 
der Gesellschaft gestärkt wird. 
Die Aufnahme der Zielsetzung im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, die Aufarbeitung des 
Kulturgutentzugs in SBZ und DDR zu stärken, 146 sieht die SED-Opferbeauftragte als wichtiges Signal dafür, dass 
auch komplexe Fragestellungen, die mit dem Verlust von Eigentum in Verbindung stehen, einer erneuten
Betrachtung im politischen Raum unterzogen werden können. 
2.18 Beruflich Verfolgte und verfolgte Schülerinnen und Schüler 
Eine freie Berufswahl war in der DDR nicht vorgesehen. Bereits im Rahmen der Ausbildung sahen sich
Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten mit Zugangshindernissen konfrontiert, die losgelöst waren 
von den persönlichen Leistungen oder Fähigkeiten. Die verweigerte Mitgliedschaft in der Freien Deutschen
Jugend (FDJ) oder das Festhalten an der christlichen Tradition der Konfirmation bzw. Firmung, anstatt an der
staatlichen Jugendweihe teilzunehmen, stellten eine bewusste Systemkritik der Eltern dar, die aus staatlicher Sicht 
einer Sanktionierung bedurfte.147 Die politische Diskriminierung in Ausbildung und Beruf war auf vielfältige 
Weise möglich. Sie konnte sich durch den verweigerten Zugang zur Erweiterten Oberschule (EOS) oder zum 
Studium, durch eine Exmatrikulation sowie durch eine Entlassung oder Herabstufung im Beruf äußern.148 
Um auch diesem Unrecht bzw. seinen Folgen entgegenzuwirken, schuf der Gesetzgeber 1994 das Zweite SED-
UnBerG, bestehend aus dem VwRehaG und dem BerRehaG. 
Durch das VwRehaG ist es grundsätzlich möglich, eine Verwaltungsentscheidung innerhalb des Beitrittsgebiets, 
die zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer – wie oben
beschriebenen – beruflichen Benachteiligung geführt hat, auf Antrag aufzuheben, soweit sie mit tragenden Grundsätzen 
 
144  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 n). 
145  Vgl. Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2024 c). 
146  Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 121. 
147  Vgl. Kwiatkowski-Celofiga, Tina (2014): 156. 
148  Vgl. Wimmer, Klaus (1995): Einleitung, Rn. 18.
eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar ist und ihre Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar
fortwirken. Eine festgestellte berufliche Benachteiligung eröffnet Leistungsansprüche nach dem BerRehaG 
(vgl. § 8 VwRehaG). 
Das BerRehaG bezweckt nicht – anders als das VwRehaG oder das StrRehaG – bestimmte Entscheidungen oder 
Maßnahmen aufzuheben oder für rechtsstaatswidrig zu erklären. Vielmehr ist es, seinem vollständigen Titel
entsprechend, ein „Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im 
Beitrittsgebiet“. Einen direkten Zugang ermöglicht das BerRehaG beruflich Verfolgten nur, wenn die
Benachteiligung politischer Natur war (vgl. § 1 Absatz 1 Nummer 4 BerRehaG). Ansonsten setzt der Zugang zum Ber-
RehaG entweder eine oben beschriebene verwaltungsrechtliche Rehabilitierung (vgl. § 1 Absatz 1 Nummer 3 
BerRehaG) oder eine anerkannte politische Inhaftierung nach dem HHG oder dem StrRehaG (vgl. § 1 Absatz 1 
Nummer 1 und Nummer 2 BerRehaG) voraus. Hieran wird deutlich, dass nicht jede berufliche Benachteiligung 
durch das SED-Regime zu einem Anspruch nach dem BerRehaG führt. Die Benachteiligungen, die systembedingt 
mehr oder weniger auf größere Teile der DDR-Bevölkerung zutreffen, führen nicht zu Leistungen. Dies betrifft 
insbesondere entgangene berufliche Aufstiegschancen. 
Die Leistungen nach dem BerRehaG setzen sich zusammen aus möglichen Fortbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen, finanziellen Ausgleichsleistungen und dem Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung.
Verfolgte Schülerinnen und Schüler konnten zunächst nur Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen in Anspruch 
nehmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Rückzahlung des Darlehensanteils nach 
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, wenn eine Verfolgungszeit von mindestens drei 
Jahren bescheinigt und ein Studium zwischen 1990 und 2003 begonnen wurde (vgl. § 60 Nummer 2 BAföG). Seit 
einer Novellierung im Jahr 2019 wird ihnen zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, finanzielle Ausgleichsleistungen 
zu beanspruchen. Bis März 2025 hat es 74.493 positive Entscheidungen nach dem BerRehaG gegeben, darunter 
4.228 Fälle von verfolgten Schülerinnen und Schülern.149 
Die zum 1. Juli 2025 in Kraft tretende Novellierung der SED-UnBerG wird sich insbesondere positiv auf die 
soziale Lage der ehemals beruflich Verfolgten und verfolgten Schülerinnen und Schüler auswirken. So werden 
zum 1. Juli 2025 die Ausgleichsleistungen gemäß § 8 BerRehaG von bisher 240 auf 291 Euro erhöht. Zudem wird 
die Höhe der Ausgleichsleistungen, wie bei der Opferrente, ab dem Jahr 2026 entsprechend dem Prozentsatz 
angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Gleichzeitig 
wird zukünftig auf die bisher vorgesehene Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen bei Renteneintritt 
(von 240 auf 180 Euro) verzichtet. Hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Bedürftigkeitsprüfung wird nicht mehr 
wie bisher das Partnereinkommen berücksichtigt, sondern allein auf das Einkommen der Betroffenen abgestellt. 
Zudem wird der Zugang zu den Ausgleichsleistungen durch Kürzung der erforderlichen Verfolgungszeit
erleichtert. Bisher erhielten Verfolgte, deren Verfolgungszeit vor Ablauf des 2. Oktober 1990 endete, die
Ausgleichsleistungen nur, wenn ihre Verfolgungszeit mehr als drei Jahre betrug. Diese Verfolgungszeit wurde nun auf zwei 
Jahre verkürzt. 
Gleichzeitig sollen, so die aktuellen Planungen der SED-Opferbeauftragten, beruflich Verfolgte und verfolgte 
Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, Unterstützungsleistungen aus dem bundesweiten
Härtefallfonds beantragen zu können. Dies war bisher bei den ostdeutschen Härtefallfonds nur Betroffenen mit Wohnsitz 
im jeweiligen Bundesland möglich. 
2.19 Sogenannte „Asoziale“ als Staatsfeinde der DDR 
Der Begriff „asozial“ begegnet einem in Quellen der frühen DDR vor allem zur Legitimierung politisch-
repressiver Verwaltungsakte und Strafverfolgungen. Sowohl bei den Arbeiterunruhen in Saalfeld 1951 als auch während 
der Zwangsaussiedlungen (siehe 2.2 Zwangsausgesiedelte) im Rahmen der Aktion „Ungeziefer“ 1952 und der 
Aktion „Festigung“ nach dem Mauerbau 1961 war von Seiten der Behörden von „asozialen Elementen“ die Rede. 
Ab den späten 1950er-Jahren fielen dann zunehmend jugendliche „Rowdys“ ins Visier der Polizei, welche durch 
unangepasste Verhaltensweisen unter „westlichem Einfluss“ auffielen. Hierfür, sowie für sämtliche soziale
Missstände in der DDR, wurden sogenannte „Asoziale“ als Hauptverursacher verantwortlich gemacht.150 
 
149  Vgl. Bundesamt für Justiz (2025). 
150  Vgl. Lindenberger, Thomas (2005): 231, 232, 252.
Zwischen 1969 und 1989 wurden gut 160.000 Straftaten nach § 249 des Strafgesetzbuches der DDR (StGB DDR) 
„Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“) verfolgt; im Durchschnitt 7.500 Fälle pro 
Jahr.151  
Schätzungsweise mussten über 130.000 Menschen in der DDR aufgrund „asozialen, einer aus Arbeitsscheu
geregelter Arbeit sich entziehenden Verhaltens“ Haftstrafen verbüßen. Damit traf der Straftatbestand mehr als doppelt 
so viele Menschen, wie der bekannte § 213 StGB der DDR („Republikflucht“).152 Im Verhältnis zu anderen
Straftaten wurden aufgrund „asozialen Verhaltens“ überdurchschnittlich viele Frauen (20 bis 25 Prozent) verurteilt. 
Dabei waren die meisten „Arbeitsscheuen“ jünger als 27 Jahre.153 Am Ende der DDR saß fast ein Viertel der 
Strafgefangenen u. a. wegen „Asozialität“ im Gefängnis.154 
Der SED-Opferbeauftragten ist es ein Anliegen, die Aufmerksamkeit für die Opfergruppe der „Asozialen“ zu 
erhöhen. Sie stellen die größte Gruppe der verfolgten „Straftäter“ des SED-Regimes dar; vorrangig betroffen 
waren junge Erwachsene. Zwar können Verurteilungen aufgrund § 249 StGB DDR Grundlage für eine
Rehabilitierung sein, dennoch sind sie nicht per se als rechtsstaatswidrig anerkannt und werden daher innerhalb der
Gesellschaft häufig nicht als Unrecht wahrgenommen. Der § 249 StGB DDR findet sich nicht in den in § 1 StrRehaG 
genannten Regelbeispielen. Dort sind Strafrechtsnormen der DDR, bei denen ein politischer Hintergrund vermutet 
wird, aufgelistet, beispielsweise der ungesetzliche Grenzübertritt. Auch wenn § 249 StGB DDR hier nicht genannt 
ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Großteil der Verurteilungen grob unverhältnismäßig war. 
Zudem wurden in der strafrechtlichen Verfolgungspraxis rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Gleichzeitig wurde 
regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet, obwohl die Betroffenen keine objektive Gefahr für die
Allgemeinheit darstellten.155 Zwar war § 249 StGB DDR kein rein politischer Paragraf, dennoch weist er eine
politische Konnotation auf. Die „Täterinnen und Täter“ entsprachen nicht der staatlichen Forderung nach
Konformität. Sie wurden verfolgt, weil sie nicht in das sozialistische Gesellschaftsbild der DDR-Führung passten. 
Die SED-Opferbeauftragte ist dankbar, dass die Forschenden Dr. Eva Fuchslocher und Dr. Michael Schäbitz von 
exhibeo e. V. (Gesellschaft für politische, kulturelle und historische Forschung und Bildung) ein
Ausstellungsprojekt gestartet haben, in dem unter dem Titel „Erziehung durch Arbeit. „Asoziale“ als Staatsfeinde in der DDR“ 
die historischen Hintergründe und die Situation der Betroffenen näher beleuchtet werden sollen. Die Ausstellung 
kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, eine breitere Öffentlichkeit über dieses spezifische Unrecht in der DDR 
zu informieren und der Stigmatisierung von Betroffenen entgegenzuwirken.  
2.20 Bausoldaten 
Insgesamt dienten von 1964 bis 1989 zwischen 12.000 und 20.000 Männer als Bausoldaten in der DDR.156 Diese 
unbewaffneten Soldaten leisteten ihren Dienst in militärischen Baueinheiten, meist auf Großbaustellen oder in der 
Industrie. Sie wurden u. a. zum Bau vom Militärflughafen in Alteno, in der Chemischen Industrie in Bitterfeld, 
Merseburg, Buna und Leuna, im Braunkohletagebau in Espenhaim, Senftenberg und Spremberg oder beim
Hafenbau in Mukran eingesetzt.157 
 
151  Verurteilt wurde, wer „die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet[e], dass er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig 
[entzog], obwohl er arbeitsfähig [war…]“. Zudem wurde bestraft, wer der „Prostitution“ nachging oder sich „auf andere unlautere Weise 
Mittel zum Unterhalt“ verschaffte. Die Höchststrafe im einfachen Fall lag bei zwei Jahren Freiheitsstrafe. Im Falle einer Vorstrafe oder 
eines weiteren „Verbrechens“ gegen beispielsweise „das sozialistische Eigentum“, „die allgemeine Sicherheit oder die staatliche
Ordnung“ konnten bis zu fünf Jahren Arbeitserziehung oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Bewährungsauflagen gingen in der Regel mit 
Arbeitsauflagen und sonstigen sozialen Vorgaben einher. Arbeitserziehung sollte mindestens ein Jahr angeordnet werden. (Vgl. die 
ursprüngliche Fassung des § 249 StGB DDR von 1968; vgl. § 42 I StGB DDR von 1968). Ab dem Jahr 1979 wurde im § 249 StGB DDR 
nur noch auf den Entzug einer geregelten Arbeit aus Arbeitsscheu abgestellt. 
152  Vgl. Neumann, Konstantin (2019): 207. 
153  Vgl. Hirsch, Steffen (2008): 181-189. 
154  Vgl. Lindenberger, Thomas (2005): 247. 
155  Vgl. Neumann, Konstatin (2019): 213. 
156  Die tatsächliche Zahl ist schwer zu ermitteln, da Musterungsergebnisse, Registrierungen der Wehrkreisämter und Einberufungslisten 
sehr unterschiedliche Zahlen liefern. Vgl. Eisenfeld, Bernd; Schicketanz, Peter (2011): 343. 
157  Vgl. zu den jeweiligen Einsatzorten Eisenfeld, Bernd; Schicketanz, Peter (2011): 119, 190. Vgl. ansonsten Vesting, Justus (2012): 144 f.; 
vgl. DenkMALProra (2025).
Dabei wurden bewusst gesundheitliche Schädigungen der auch als „Spatensoldaten“ bezeichneten
Wehrdienstverweigerer in Kauf genommen. Sie galten für die Parteiführung, genauso wie Kriminelle, als der Teil der
Gesellschaft, der sich selbst ausgrenzte. Daher wurden sie diskriminiert und stigmatisiert.158 Bis Ende der 1980er-
Jahre waren sie für die SED-Führung vor allem ein Störfaktor, dann erkannte man das wirtschaftliche
Ausbeutungspotenzial ihrer Arbeitskraft. 
Bereits drei Tage nach dem Mauerbau wurde eine FDJ-Kampagne ins Leben gerufen, „die sozialistische Republik 
zu schützen“ und zwei Jahre Dienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) abzuleisten. 285.430 männliche
„Freiwillige“ zwischen 18 und 23 Jahren folgten diesem Aufruf. Damit verpflichtete sich jeder Dritte; darunter auch 
Studenten, denen anderenfalls die Exmatrikulation drohte. Am 28. August 1961 beschloss der Nationale
Verteidigungsrat die allgemeine Wehrpflicht, am 24. Januar 1962 verabschiedete die Volkskammer das entsprechende 
Gesetz (Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht in der DDR vom 24. Januar 1962; Wehrpflichtgesetz). Danach 
konnten Männer zwischen 18 und 27 Jahren zu 18 Monaten Grundwehrdienst eingezogen werden. Ein Recht auf 
Wehrdienstverweigerung bestand nicht. Allerdings gab es anfänglich keine konkreten Ausführungsbestimmungen 
zum Wehrpflichtgesetz, welches durchaus Haft für Verweigerung des Einberufungsbefehls vorgesehen hätte. 
Vielmehr wurde bei den Musterungen mit Gefängnishaft gedroht, um potenzielle Verweigerer wieder von ihrem 
Antrag abzubringen. Die meisten jungen Männer kamen der Wehrpflicht nach oder versuchten sich durch
Rückstellung oder Ausmusterung dem Dienst zu entziehen. Nur eine kleine Anzahl verweigerte aktiv den Dienst,
überwiegend aus religiösen Motiven.159 
Im Hinblick auf Artikel 41 Absatz 1 der DDR-Verfassung, der jedem Bürger die volle Glaubens- und
Gewissensfreiheit garantierte, stellte dies die SED-Führung vor ein Problem. Um eine Konfrontation mit dem konfessionell 
gebundenen Teil der Bevölkerung zu vermeiden und gleichzeitig eine Befreiung von der Wehrpflicht zu
verhindern, wurde nach einer Möglichkeit gesucht, den Wehrdienst auch ohne Waffe abzuleisten. 
Im September 1964 wurde schließlich die „Anordnung […] über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich 
des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ (AOBE) für diejenigen erlassen, die aus religiösen Anschauungen 
oder ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnten (§ 4 AOBE). Die Bausoldatenverordnung
beschrieb die Aufgabe der Baueinheiten dahingehend, dass insbesondere durch „Mitarbeit bei Straßen- und
Verkehrsbauten sowie Ausbau von Verteidigungs- und sonstigen militärischen Anlagen, Beseitigung von
Übungsschäden [oder] Einsatz bei Katastrophen“ (§ 2 Absatz 1 AOBE) die Arbeitsleistung im Interesse der DDR zu 
erfüllen sei. 
Nachdem sich mehrere Bausoldaten mittels Eingaben oder durch Befehlsverweigerung gegen den Baueinsatz für 
militärische Anlagen wie Schießstände und Panzeranlagen gestellt oder sich dem Gelöbnis widersetzt und dafür 
teils lange Haftstrafen mit anschließender Fortsetzung des Dienstes verbüßt hatten, wurden Bausoldaten ab 1975 
vermehrt in kleineren Gruppen zu Arbeiten im zivilen Umfeld – beispielsweise zu Transporten, Hilfs- und
Dienstleistungen, abkommandiert.160 
Da jedoch in dieser Zeit die Zahl der Wehrdienstverweigerer stetig anstieg, sollten ab 1981 auf Anweisung des 
Stellvertreters des Verteidigungsministers die Verweigerer „ausnahmslos zu körperlich schwerer Arbeit
eingesetzt werden“.161 Gleichzeitig entstanden Pläne, Bausoldaten als Arbeiter in der Produktion einzusetzen. 
Ab 1987 wurden von den rund 2.200 Bausoldaten 60 Prozent in der Volkswirtschaft eingesetzt, u. a. für die
Produktion im mitteldeutschen Chemiedreieck.162 Die dort ansässigen volkseigenen Betriebe klagten über einen
Mangel an Arbeitskräften, der in den verheerenden Arbeitsbedingungen begründet lag. Der Austritt von Chlorgas, 
tropfende Salzsäure, überhöhte Abgaswerte von Kohlenmonoxid sowie Quecksilberkontamination der Böden 
führten bei einem Teil der Fabrikarbeiterinnen und Fabrikarbeiter zu erheblichen Gesundheitsbelastungen und 
einer hohen Fluktuation der Arbeitskräfte. 
 
158  Vgl. Vesting, Justus (2012): 184 f.. 
159  Vgl. Widera, Thomas (2014): 17, 20-22, 21-25. 
160  Vgl. Vesting, Justus (2012): 141; vgl. Eisenfeld, Bernd; Schicketanz, Peter (2011): 124 f., 145. 
161  Vgl. Vesting, Justus (2012): 141. 
162  Vgl. Eisenfeld, Bernd; Schicketanz, Peter (2011): 191.
Die NVA erhielt dafür von den Betrieben vergleichsweise hohe Löhne. Hiervon flossen rund 90 Prozent in den 
Wehretat. Im ersten Halbjahr 1989 erwirtschaftete die NVA rund 106,5 Millionen Mark durch den Einsatz von 
Bausoldaten.163 
Während ihrer Tätigkeit waren die Bausoldaten einem völlig unzureichenden Arbeitsschutz ausgesetzt. Im
Herstellungsverfahren für Textilien wurde beispielsweise in Wolfen giftiger, leichtentzündlicher Schwefelkohlenstoff 
freigesetzt, welcher Gedächtnis-, Seh- und Hörstörungen sowie Gefäßschäden verursachen kann. Zur Gewinnung 
von Aluminium in Bitterfeld wurde Kryolith verwendet, welches wiederum zur Freisetzung von Fluor führte. 
Dies hatte bei mehreren Arbeitern Atemprobleme und Fluorose, eine Krankheit, bei der sich u. a. die Knochen 
verhärten, zur Folge. Proraer Bausoldaten arbeiteten beim Hafenbau in Mukran in Unterwasserglocken. Dies 
führte bei einigen zur Druckluftkrankheit, deren Symptomatik von Ohrendruck bis zu Embolien reicht.164 
Neben den gesundheitlichen Gefahren waren Bausoldaten auch Schikane und Diskriminierung ausgesetzt. Das 
Durchschnittsalter der Bausoldaten war verglichen mit normalen Wehrdienstleistenden außergewöhnlich hoch; 
ungefähr 70 Prozent waren über 23 Jahre alt. Viele von ihnen hatten daher bereits familiäre oder berufliche
Bindungen, sodass die Einberufung, oft an das andere Ende der Republik, für sie und ihre Angehörigen eine
erhebliche Belastung darstellte.165 
Während ihrer Dienstzeit hatten die Bausoldaten mit dem Misstrauen der Militärs zu kämpfen und standen unter 
dem fortlaufenden Verdacht der Sabotage. Sie mussten zehn bis zwölf Stunden mit primitivsten Arbeitsmitteln 
ihren Dienst verrichten und hatten auch am Wochenende zu arbeiten. Die religiöse Einhaltung der Sabbat- bzw. 
Sonntagsruhe führte zu Arrest und Haft. Im Gegensatz zu anderen Soldaten wurden sie nicht befördert, erhielten 
niedrigere Prämiensätze und hatten generell weniger Rechte, beispielsweise kürzeren Sonderurlaub bei Geburt 
eines Kindes. Aufgrund der mit der Entscheidung zum Bausoldatendienst ausgedrückten politischen Haltung 
wurde der überwältigenden Mehrheit der Bausoldaten im Anschluss an ihren Dienst eine selbstbestimmte
berufliche Perspektive wie ein Studium oder ein selbstgewählter Ausbildungsberuf verwehrt. Viele der Bausoldaten 
waren zudem, gerade durch die obligatorische Zusammenkunft während ihrer Dienstzeit, politisch aktiv und
wurden fester Bestandteil der oppositionellen Friedensbewegung.166  
Ehemalige Bausoldaten können heute unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Einzelfallprüfung
Unterstützung durch die Deutsche Härtefallstiftung der Bundeswehr erhalten. Als ehemalige „Angehörige der NVA“ haben 
sie die Möglichkeit, bei der Stiftung der Bundeswehr Anträge auf Hilfen zu stellen – die
Anspruchsvoraussetzungen sind breit gefasst, jedoch muss eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegen.167 
Der SED-Opferbeauftragten ist es ein Anliegen, dass das Verfolgungsschicksal der Bausoldaten und ihr
widerständiges Verhalten in der SED-Diktatur mehr öffentliche Wahrnehmung erfährt. Sie plant daher, sich in dieser 
Wahlperiode u. a. auch an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zu wenden, um über Möglichkeiten 
ins Gespräch zu kommen, wie im 35. Jahr der Deutschen Einheit dieses Kapitel deutscher Teilungs- und
Militärgeschichte auch von Seiten der Bundeswehr mehr Beachtung finden kann. 
Neben den Bausoldaten ist für die Bundesbeauftragte auch das politisch motivierte Unrecht, welches Soldaten, 
die mit dem System in Konflikt traten, im NVA-Militärgefängnis in Schwedt/Oder häufig erleben mussten, ein 
relevantes Thema, das im Kontext der Bundeswehr stärker aufgegriffen werden kann. 
2.21 Opfer von politischer Haft im ehemaligen kommunistischen Ausland 
Viele DDR-Bürgerinnen und -Bürger versuchten, ihr Land zu verlassen – häufig über die Grenzen anderer
kommunistischer Staaten, wie etwa der ehemaligen Tschechoslowakei. Dabei kam es immer wieder vor, dass sie von 
den dortigen Grenztruppen festgenommen wurden. Meistens wurden sie in der Folge in die DDR zurückgeführt. 
In einigen Fällen jedoch erfolgte eine Verurteilung und Inhaftierung vor Ort. Auch deutsche Staatsangehörige der 
Bundesrepublik, die sich im Ausland beispielsweise an der Unterstützung von Fluchtversuchen beteiligten,
wurden teilweise nach ihrer Festnahme vor Ort inhaftiert. 
 
163  Vgl. u. a. Klietz, Wolfgang (2023): 84. 
164  Vgl. ebd. 83; vgl. Vesting, Justus (2012): 149-154. 
165  Vgl. Eisenfeld, Bernd; Schicketanz, Peter (2011): 352, 108. 
166  Vgl. ebd.: 128 f., 184, 366, 132 f. 
167  Vgl. Deutsche Härtefallstiftung (2025).
Das StrRehaG bezieht sich ausschließlich auf Inhaftierungen auf dem Gebiet der SBZ und DDR. Daraus folgt, 
dass deutsche Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb dieses Bereichs in den ehemaligen kommunistischen
Staaten inhaftiert wurden, keinen Anspruch auf die durch das Gesetz vorgesehenen Leistungen haben. 
Obgleich in den meisten Staaten ehemaliger kommunistischer Diktaturen heute eine Rehabilitierung der
Betroffenen erfolgt, bleiben Entschädigungsansprüche häufig ungenutzt – und sofern sie bestehen, sind sie erheblich
geringer als die Leistungen, die nach dem StrRehaG, beispielsweise die sogenannte Opferrente, vorgesehen sind. 
Zudem bot das HHG der Gruppe der im Ausland inhaftierten politischen Häftlinge die Möglichkeit, Unterstützung 
von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge zu erhalten. Die Beantragung war allerdings bis zum 30. Juni 
2016 befristet. 
Die SED-Opferbeauftragte hatte sich in ihren vergangenen Jahresberichten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/2220: 
16; vgl. Bundestagsdrucksache 20/7150: 21) dafür ausgesprochen, auch denjenigen deutschen Staatsbürgerinnen 
und -bürgern, die im ehemals kommunistischen Ausland aus politischen Gründen inhaftiert waren, Zugang zu den 
Leistungen nach dem StrRehaG zu ermöglichen. Erforderlich wäre dazu eine Erweiterung des räumlichen
Anwendungsbereichs des StrRehaG. Die Möglichkeit des Einbezugs dieser Gruppe wurde im Zuge des
Gesetzgebungsverfahrens zur Überarbeitung der SED-UnBerG näher betrachtet, jedoch mit Verweis auf völkerrechtliche 
Erwägungen – etwa die Problematik, Gerichtsentscheidungen anderer Staaten einer Beurteilung zu unterziehen – 
nicht weiterverfolgt. 
Für die Betroffenen bestehen auch unabhängig von einer Aufnahme in das StrRehaG Möglichkeiten,
Unterstützung zu erhalten, auch wenn diese in ihrem Umfang mit den Leistungen nach dem StrRehaG nicht vergleichbar 
sind. 
So haben die Betroffenen die Möglichkeit, über das HHG ihre verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden geltend 
zu machen, sodass auch sie von der am 1. Juli 2025 in Kraft tretenden Regelung zur vereinfachten Anerkennung 
gesundheitlicher Folgeschäden profitieren (siehe 1.2.3 Vereinfachte Anerkennung verfolgungsbedingter
Gesundheitsschäden). 
Gleichzeitig prüft die SED-Opferbeauftragte Optionen, dieser Opfergruppe den Zugang zu Leistungen aus dem 
neu geschaffenen bundesweiten Härtefallfonds zu gewähren. 
2.22 Betroffene von Haftzwangsarbeit 
Die Aufklärung der Hintergründe und die Bewältigung der Folgen von erzwungener Arbeit politischer
Gefangener in den Haftanstalten der DDR war, wie bereits in den Jahren zuvor, auch im Berichtszeitraum, insbesondere 
in den Gesprächen mit Betroffenen, eines der prägenden Themen in der Arbeit der SED-Opferbeauftragten. 
Die überwiegende Mehrheit der schätzungsweise 250.000 politischen Häftlinge wurde zur Zwangsarbeit
herangezogen. Dies betraf gleichermaßen erwachsene Häftlinge in den Haftanstalten als auch Jugendliche, die in den 
Jugendwerkhöfen und Jugendhäusern (siehe 2.7 Betroffene von Inhaftierungen in Jugendhäusern) unter
haftähnlichen Bedingungen untergebracht waren. 
Die unmenschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen – Zustände, die sowohl internationale Standards als auch 
die in der DDR geltenden Regelungen massiv verletzten – sind in den vergangenen Jahren umfassend in Studien 
analysiert und durch Presseberichte dokumentiert worden.168 
Insbesondere in den 1980er-Jahren erlangte die Häftlingszwangsarbeit enorme wirtschaftliche Bedeutung, da sie 
maßgeblich dazu beitrug, den maroden Staatshaushalt zu stabilisieren und West-Devisen zu erwirtschaften. Dabei 
wurde nicht nur für den heimischen Markt der DDR produziert, sondern auch im Auftrag westdeutscher und 
internationaler Unternehmen. 
In der Arbeit der SED-Opferbeauftragten werden die unterschiedlichen Dimensionen der Haftzwangsarbeit und 
ihrer Folgen immer wieder sichtbar. Neben den Fertigungsbedingungen und den damit verbundenen
gesundheitlichen Gefährdungen sind die mit der Haftzwangsarbeit in Verbindung stehenden wirtschaftlichen Verflechtungen 
innerhalb und außerhalb der DDR für die Betroffenen besonders relevant. Im Mittelpunkt steht hierbei meist das 
Bedürfnis nach Aufklärung, um dieses Kapitel der eigenen Biografie einordnen und bewältigen zu können. Viele 
 
168  Vgl. Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) 
(Hrsg.); Wunschik, Tobias (2014).
Betroffene beschreiben es gegenüber der Opferbeauftragten als eine Leerstelle im persönlichen
Verarbeitungsprozess, nicht zu wissen, in welchem Kontext die Produkte der eigenen Arbeit verkauft wurden und wer die
beteiligten Unternehmen und schließlich die Kundinnen und Kunden waren. 
Auf Grundlage einer Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat 
die Humboldt-Universität zu Berlin gemeinsam mit der UOKG eine Vorstudie unter dem Titel „Zwangsarbeit 
politischer Häftlinge in Strafvollzugseinrichtungen der DDR“ erstellt, die im April 2024 veröffentlicht wurde.169 
Die Untersuchung verfolgte u. a. das Ziel, die gesundheitlichen Folgen der Haft und damit verbundener
Zwangsarbeit detailliert zu beleuchten. Die Ergebnisse zeigen, dass es grundsätzlich möglich ist, die langfristigen
gesundheitlichen Auswirkungen der Zwangsarbeit systematisch darzustellen. 
Auf der Basis dieser Befunde spricht sich die SED-Opferbeauftragte dafür aus, die Forschung zu den
Hintergründen und Folgen der Haftzwangsarbeit zu vertiefen. Eine weitergehende Untersuchung könnte nicht nur die
Langzeitfolgen der Zwangsarbeit umfassend erfassen, sondern auch den kausalen Zusammenhang zwischen den
erbrachten Zwangsarbeitsleistungen und den heutigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen
genauer analysieren. Somit ließe sich die Forschung zu verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden – die bislang vor 
allem psychische Schädigungen in den Mittelpunkt stellte – um den wichtigen Aspekt der körperlichen
Schädigungen durch Haft und Zwangsarbeit erweitern. Gerade mit Blick auf das veränderte Verfahren zur Anerkennung 
von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden (siehe 1.3 Grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von 
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden), bei dem anhand definierter Kriterien – unter Einbeziehung des
aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft – der Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und
gesundheitlicher Schädigung zukünftig als gegeben vorausgesetzt wird, kann eine entsprechende Forschung einen
wertvollen Beitrag leisten. 
Für die Forschung ist der Zugang zum Archivgut von zentraler Bedeutung. Wesentliche Archivbestände mit
Bezug zur Haftzwangsarbeit liegen in den Archiven der ostdeutschen Länder und im Bundesarchiv. Hier stellt sich 
die Herausforderung, dass relevantes Archivgut, das zur Aufklärung der Hintergründe von Haftzwangsarbeit
beitragen kann, bisher nicht umfassend erschlossen ist. Dies betrifft beispielsweise die Bestände vom Ministerium 
für Außenhandel und innerdeutschen Handel sowie der Außenhandelsbetriebe der DDR (AHB), die im
Bundesarchiv verwahrt werden. Hierzu gehören u. a. 2.500 Umzugskartons mit Unterlagen des AHBs Textil Commerz, die 
sukzessive erschlossen und nach Archivwürdigkeit bewertet werden. Aufgrund der äußerst begrenzten
personellen Ressourcen, die dem Bundesarchiv für diese Aufgabe zur Verfügung stehen, entspricht der
Erschließungsfortschritt nicht den Erwartungen an eine forcierte Aufarbeitung dieses Kapitels deutsch-deutscher Geschichte. Vor 
diesem Hintergrund empfiehlt die SED-Opferbeauftragte eine personelle Stärkung des Bundesarchivs (siehe 5.2 
Stärkung des Bundesarchivs – Stasi-Unterlagen-Archiv). 
Wie dargestellt, ist für die Betroffenen – neben der Aufklärung über die Hintergründe – der heutige Umgang der 
Unternehmen mit diesem Teil ihrer Unternehmensgeschichte von entscheidender Bedeutung. 
Große Anerkennung bei den ehemaligen Häftlingen, aber auch in der breiten Öffentlichkeit, hat das Vorgehen der 
Firma IKEA gefunden. So hat IKEA nach dem Bekanntwerden des Verkaufs von Artikeln, an deren Produktion 
politische Häftlinge in der DDR beteiligt waren, im Jahr 2012 eine unabhängige Untersuchung eingeleitet und in 
einem zweiten Schritt die Erstellung und Veröffentlichung einer umfassenden wissenschaftlichen Studie zum 
Thema Zwangsarbeit finanziert.170 Seither fand ein enger und mehrjähriger Austausch zwischen IKEA
Deutschland und der UOKG statt, den auch die SED-Opferbeauftragte seit 2021, der Einrichtung ihres Amtes, mitgestaltet 
hat und der zur Entwicklung eines gemeinsamen Weges im Umgang mit der früheren Beteiligung an
Haftzwangsarbeit führte. Dieser mündete im Oktober 2024 in einer Absichtserklärung von IKEA Deutschland, den geplanten 
bundesweiten Härtefallfonds für die Opfer der SED-Diktatur mit einem Betrag von 6 Millionen Euro zu
unterstützen. Mit der Vereinbarung der konkreten finanziellen Unterstützung des Härtefallfonds sind IKEA
Deutschland, die UOKG und die SED-Opferbeauftragte gemeinsam zum Abschluss dieses Kapitels gekommen.171 
Über die Entscheidung von IKEA zur Unterstützung des Härtefallfonds berichteten umfassend deutsche sowie 
internationale Medien.172 Die Berichterstattung war durchgehend geprägt von Anerkennung für das Wirken von 
 
169  Vgl. Kunze, Samuel; Mirschel, Markus; unter Beteiligung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. 
(UOKG) (2024). 
170  Vgl. Sachse, Christian (2014). 
171  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 k). 
172  Vgl. nur beispielsweise Tanno, Sophie (2024); ZDFheute (2024).
IKEA gegenüber den Betroffenen. Auch in den Opferverbänden wurde die Entscheidung von IKEA
ausgesprochen positiv aufgenommen. So unterstrich der Vorsitzende der UOKG Dieter Dombrowski in einer gemeinsamen 
Erklärung von IKEA Deutschland, der UOKG und der SED-Opferbeauftragten, dass „den Betroffenen auf
Augenhöhe begegnet“173 worden sei. Diesen Aspekt – den respektvollen Umgang mit den Betroffenen – erlebt auch 
die Opferbeauftragte als ein zentrales Element eines solchen Aufarbeitungsprozesses. 
Aus Sicht der Opferbeauftragten ist das positive mediale Echo Ausdruck eines gesellschaftlichen Klimas, in dem 
Unternehmen, die sich für einen transparenten Umgang mit dunklen Kapiteln der eigenen Firmengeschichte
einsetzen und auf die Betroffenen zugehen, Respekt und Anerkennung erfahren. Gerade das Beispiel von IKEA kann 
aus Sicht der Bundesbeauftragten zu einem Vorbild für weitere Unternehmen werden, einen solchen Prozess
gemeinsam mit ihr als direkt vom Parlament gewählten Beauftragten zu gestalten. 
Gleichzeitig ist es der Opferbeauftragten wichtig, dass der Prozess der Aufarbeitung von Haftzwangsarbeit auch 
von staatlicher Seite weiter gefördert wird. Sie ist dankbar, dass in den Plenardebatten im Zuge der Überarbeitung 
der SED-UnBerG die Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen den weiteren Aufarbeitungsbedarf 
benannt haben.174 
Hierzu gehören für die Opferbeauftragte die Förderung der Forschung, die weitere Erschließung der relevanten 
Archivbestände und das Einnehmen einer Vorbildfunktion durch bundeseigene Unternehmen. Sie plant daher, 
erneut auf das Bundesministerium für Verkehr (BMV, früher BMDV) zuzugehen, um über
Handlungsmöglichkeiten bezogen auf die Deutsche Bahn ins Gespräch zu kommen – konkret zur Beteiligung der früheren Deutschen 
Reichsbahn in der DDR an Haftzwangsarbeit. 
 
173  Deutscher Bundestag (2024 k): 1. 
174  Vgl. nur beispielsweise Deutscher Bundestag (2025 e). Plenarprotokoll 20/210: 27364; Deutscher Bundestag (2024 a). Plenarprotokoll 
20/188: 24486.
3 Gedenken und Erinnern 
Die öffentliche Anerkennung der Menschenrechtsverletzungen in der SED-Diktatur ist nicht nur ein
grundlegender Bestandteil unserer demokratischen Kultur in der Bundesrepublik, sondern auch ein bedeutender Beitrag zur 
Würdigung der Opfer. Für jene, die persönlich oder als Familienangehörige unter dem Unrecht des Regimes
gelitten haben, ist es neben konkreten Hilfsangeboten besonders wichtig, dass ihr Schicksal aufgearbeitet und
öffentlich erinnert wird. Gedenken bedeutet, das individuell erlittene Leid sichtbar zu machen und das
Diktaturunrecht als Mahnung nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Jede Gedenkstätte, jeder Mahnstein, jedes Denkmal 
und jede Gedenkveranstaltung sind für die SED-Opferbeauftragte in diesem Sinne Zeichen des gesellschaftlichen 
Respekts, die deutlich machen: Das erlittene Unrecht betrifft nicht nur die Einzelnen, sondern es ist Teil unserer 
gemeinsamen Geschichte und einer daraus wachsenden Verantwortung. Eine lebendige Erinnerungskultur zu
stärken, ist daher für die SED-Opferbeauftragte eine wichtige Aufgabe, der sie auch im Berichtsjahr erneut durch ihre 
regelmäßige Teilnahme an zahlreichen Gedenkfeiern (siehe 6. Arbeit der SED-Opferbeauftragten), ihr
Engagement bei der Weiterentwicklung der Gedenkstättenförderung des Bundes und beim Prozess der Errichtung des 
Mahnmals für die Opfer des Kommunismus sowie der Würdigung von Opposition und Widerstand in der 
SBZ/DDR Ausdruck verleiht. 
3.1 Weiterentwicklung der Gedenkstättenförderung des Bundes 
Im vorherigen Jahresbericht hat die SED-Opferbeauftragte ausführlich den in der vergangenen Legislaturperiode 
begonnenen Prozess zur Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes dargestellt (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/11750: S. 57 ff.). Die Gedenkstättenkonzeption formuliert aus Sicht des Bundes die zentralen
Leitlinien für die Gedenk- und Erinnerungskultur zur Aufarbeitung beider deutschen Diktaturen, den staatlich
verübten Verbrechen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Repressionen in der SED-Diktatur. 
Die bisher gültige Fassung der Gedenkstättenkonzeption wurde zuletzt im Jahr 2008 aktualisiert (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/9875). 
Zu Beginn des Jahres 2024 legte die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth einen ersten Entwurf für eine 
Überarbeitung als „Rahmenkonzept Erinnerungskultur“ vor. Dieser Entwurf, der ein breites Feld an
Erinnerungsaufgaben für den Bund thematisierte, rief zunächst Irritationen hervor, über die im letzten Jahresbericht der
Opferbeauftragten berichtet wurde. In der Folge wurde der Überarbeitungsprozess neu strukturiert. Die relevanten 
Institutionen der Gedenkstättenlandschaft sowie die SED-Opferbeauftragte wurden bis Herbst 2024 aktiv in die 
Erarbeitung eines neuen Entwurfs einbezogen. 
Im November 2024 fand zu dem neu vorgelegten Entwurf einer Gedenkstättenkonzeption eine öffentliche
Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages statt. Auch die SED-Opferbeauftragte 
nahm an der Anhörung teil. Der überarbeitete Entwurf wurde von den anwesenden Sachverständigen insgesamt 
positiv bewertet.175 Durch den Bruch der Regierungskoalition im November 2024 wurde die Konzeption jedoch 
nicht mehr vom Bundeskabinett verabschiedet. Die neue Bundesregierung von CDU, CSU und SPD hat in ihrem 
Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 nunmehr angekündigt, „die Gedenkstättenkonzeption des Bundes
wissenschaftsgeleitet und im Austausch mit den Akteuren an die neuen Herausforderungen anpassen und ein
bundesweites Kompetenznetzwerk mit den Gedenkstätten entwickeln“176 zu wollen. Die SED-Opferbeauftragte dankt 
den Koalitionsparteien dafür, dass somit der Prozess zur Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption wieder
aufgenommen und zugleich um den Aufbau eines Kompetenznetzwerks ergänzt werden soll. Die Bundesbeauftragte 
wird sich in den Erarbeitungsprozess einbringen. 
Fundament eines überarbeiteten Gedenkstättenkonzeptes ist für die Opferbeauftragte weiterhin, dass weder die 
nationalsozialistischen Verbrechen relativiert werden dürfen noch das von der SED-Diktatur verübte Unrecht
bagatellisiert werden darf und dass das Ziel der Arbeit darin liegen sollte, das Bewusstsein für den Wert der
freiheitlichen Demokratie und der Menschenrechte zu stärken. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten sollte auch der zukünftige neue Entwurf der Gedenkstättenkonzeption den 
Fokus auf das staatlich begangene Unrecht in der deutschen Diktaturgeschichte legen. Zudem sollten erneut die 
dezentrale Struktur der Gedenkstättenlandschaft sowie ihre politische Unabhängigkeit deutlich hervorgehoben 
 
175  Vgl. Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages (2024); vgl. auch Deutscher Bundestag (2024 j). 
176  Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 121.
werden. Die anstehenden Herausforderungen, vor denen die Gedenkstätten stehen, sollten ebenso deutlich
herausgearbeitet werden. Hierzu gehören der bauliche Substanzerhalt und die notwendige Ertüchtigung der Gebäude, 
eine ausreichende personelle Ausstattung bei pädagogischem Personal sowie die Digitalisierung von staatlich und 
zivilgesellschaftlich getragenen Archiven, die Absicherung der Zeitzeugenarbeit und die Stärkung der
Vermittlung insbesondere in den Sozialen Medien. 
Wichtig ist außerdem, die Wirksamkeitsforschung zu den Gedenkstätten voranzutreiben und insbesondere die 
teils erhebliche Unterfinanzierung sowohl großer als auch kleiner Gedenkstätten in der Fläche entschieden
anzugehen. Gerade die finanzielle Situation des Lern- und Gedenkorts Kaßberg-Gefängnis Chemnitz sieht die
Opferbeauftrage mit großer Sorge. Mit dem inhaltlichen Schwerpunkt auf dem Häftlingsfreikauf hat die Gedenkstätte 
eine besondere Bedeutung in der Erinnerungslandschaft und ist von nationaler Bedeutung. Sie wirbt daher dafür, 
dass der Bund und der Freistaat Sachsen sich stärker finanziell am Betrieb der Gedenkstätte beteiligen. 
Gegebenenfalls sollten aus Sicht der SED-Opferbeauftragten dazu auch die Fragen der
Kofinanzierungserforderlichkeit gestellt werden. 
Besondere Aufmerksamkeit sollte auch der Arbeit mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gewidmet werden. Das
betrifft zum einen die Unterstützung und finanzielle Absicherung für die institutionelle Vermittlungsarbeit der
Zeitzeuginnen und Zeitzeugen – insbesondere, um der hohen Nachfrage, etwa von Schulen, gerecht werden zu
können. Zum anderen geht es darum, neue Formate zu entwickeln, mit denen Zeitzeugenberichte angesichts des
fortschreitenden Alters der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen dauerhaft gesichert werden können. Ziel muss es zudem 
sein, erstmals digitale Angebote zu schaffen, die besonders für junge Menschen ansprechend sind und auch
international abgerufen werden können177. 
Außerdem plädiert die Opferbeauftragte dafür, dass ein künftiger Entwurf eines Gedenkstättenkonzeptes ebenso 
die Sicht- und Wahrnehmbarkeit einzelner Opfergruppen stärkt. Dazu gehört – wie bereits im Entwurf von 2024 
vorgesehen – u. a. die Würdigung des Widerstands von Frauen in der DDR, also der rund 30.000 weiblichen 
politischen Häftlinge und ihrer Familien. Ebenso wie an den frühen Widerstand gegen die SED-Diktatur erinnert 
werden muss, der lange vor den 1980er-Jahren und der Friedlichen Revolution begann, und der auch das
Gedenken an die etwa 180.000 Opfer des sowjetischen Geheimdienstes in der Zeit der SBZ einbezieht. Darüber hinaus 
sollte die gesamtdeutsche Perspektive auf das Thema SED-Unrecht gestärkt werden. Dazu gehört die
Thematisierung des Häftlingsfreikaufs, insbesondere mit Blick auf das ehemalige Notaufnahmelager in Gießen, das im 
Sommer als erste landeseigene Gedenkstätte eine neue Dauerausstellung in seinem Lern- und
Dokumentationszentrum eröffnen wird (siehe 2.1 In Westdeutschland lebende Betroffene). 
Besondere Betonung sollte nach Ansicht der Opferbeauftragten schließlich auch der 26. Mai 1952 als Tag der 
weitgehenden Abriegelung der Grenze durch die SED-Führung und damit zudem der Beginn der
Zwangsaussiedlungen (siehe 2.2 Zwangsausgesiedelte) in dem Jahr erfahren. Denn noch vor der Errichtung der Berliner Mauer 
1961 war dieser Tag für die Errichtung des innerdeutschen Grenzregimes einschneidend. Die SED-
Opferbeauftragte sieht diesbezüglich auch die Notwendigkeit, dass eine stärkere zusammenhängende Betrachtung zwischen 
den einzelnen Daten nationaler Bedeutung, historischer Entwicklungen und Gedenktage deutlich herausgearbeitet 
wird: wie dem 17. Juni 1953 als einer der Tage des blutig niedergeschlagenen Volksaufstandes in der DDR, dem 
13. August 1961 als Tag des Mauerbaus, der Aufdeckung der Kommunalwahlfälschung am 7. Mai 1989, dem 
9. Oktober 1989 als Tag, der dem Mut der Menschen gewidmet ist, die gegen den hochaufgerüsteten SED-Staat 
demonstrierten, und dem 9. November 1989 als Tag des Mauerfalls sowie dem 3. Oktober als Tag der Deutschen 
Einheit. Zudem sollte aus ihrer Sicht ein überarbeitetes Gedenkstättenkonzept künftig auch eine systematische 
Einbindung der Perspektive der Opfer in die jeweilige Gremienarbeit der Gedenkstätten als auch beim
Expertengremium, das BKM gegenüber Empfehlungen zur Förderwürdigkeit von Projekten ausspricht, vorsehen. 
Für die SED-Opferbeauftragte ist es wichtig zu betonen, dass das Gedenkstättenkonzept als solches nur einen Teil 
der Grundlage der erinnerungskulturellen Arbeit abbildet. Entscheidend ist ebenso, dass die bisherigen
bundesseitigen Förderungen im Bereich der SED-Diktatur fortgesetzt und langfristig gesichert werden. Dazu gehört
neben einer Fortsetzung der weiteren schon mehrjährig laufenden Förderungen für national bedeutsame Orte des 
 
177  Beispielhaft kann dafür die von der Sofia Platform Foundation entwickelte Website www.belene.camp sein, auf der man die Möglichkeit 
hat, erstmals durch Künstliche Intelligenz unterstützte virtuelle Gespräche mit Überlebenden des Arbeitslagers Belene, das von 1949 
bis 1989 als Internierungslager für politische Gefangene im kommunistischen Bulgarien diente, zu führen. Drei der Gespräche wurden 
jetzt mit Unterstützung der Gedenkstätte Hohenschönhausen und durch die Förderung der Bundesstiftung für die Aufarbeitung der SED-
Diktatur ins Englische übersetzt. Vgl. Sofia Plattform (2025); vgl. auch Deutscher Bundestag (2025 o).
SED-Unrechts insbesondere auch die erstmals vom Bund 2024 begonnene und auf Dauer angelegte
Mitfinanzierung der Gedenkstätte Frauenhaftanstalt Hoheneck im Freistaat Sachsen, für die sich die SED-Opferbeauftragte 
seit ihrem Amtseintritt eingesetzt hatte (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7150: 50; vgl. Bundestagdrucksacke 
20/11750: 60 f.). Dabei wird der laufende Betrieb nunmehr aus dem Etat des Kulturstaatsministeriums jährlich 
mit 170.000 Euro bezuschusst, nachdem die neue Dauerausstellung im Juli 2024 mit einem Festakt eröffnet
worden war. An dem Festakt nahmen u. a. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die sächsische Kulturministerin 
Barbara Klepsch, die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Dr. Nancy Aris,
ehemalige Hoheneckerinnen, der Oberbürgermeister der Stadt Stollberg Marcel Schmidt, der ehemalige
Gedenkstättenleiter Stefan Appelius und die SED-Opferbeauftragte teil178 (siehe 6. Arbeit der SED-Opferbeauftragten). Für die 
SED-Opferbeauftragte ist gleichzeitig die zukünftige Umsetzung und die haushalterische Absicherung geplanter 
Projekte von großer Bedeutung. Dazu zählt das Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft 
am bereits festgelegten Standort (siehe 3.2 Prozess der Einrichtung des Mahnmals für die Opfer des
Kommunismus) sowie das Forum für Opposition und Widerstand (siehe 3.3 Forum für Opposition und Widerstand). 
Die Bundesbeauftragte begrüßt daher hinsichtlich dieser weiteren Finanzierungsaspekte ausdrücklich, dass der 
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD neben der Weiterentwicklung der Gedenkstättenkonzeption des
Bundes auch ein Investitionsprogramm (mit insgesamt 600 Millionen Euro für die kommenden zehn Jahre) für die 
„dezentrale Gedenkstättenlandschaft zur Substanzerhaltung, zur Stärkung von Vernetzungs- und
Kooperationsstrukturen und zur Unterstützung bei innovativer Vermittlungsarbeit“179 vorsieht. Für die SED-Opferbeauftragte 
ist dies ein wichtiges und notwendiges Signal der Anerkennung für die aktuelle Arbeit der Gedenkstätten. Es 
unterstreicht ihre Bedeutung als zentrale Lernorte der Demokratie und sichert ihren langfristigen Beitrag zur
Erinnerungskultur. Sobald die Planungen zur Ausgestaltung des Investitionsprogramms anstehen, wird sich die
Opferbeauftragte in den Prozess einbringen. Dafür wird sie zuvor die Abstimmung mit den Gedenkstätten zur SED-
Diktatur suchen. 
Damit besonders junge Menschen, die häufig keine biografischen Anknüpfungspunkte zur SED-Diktatur (mehr) 
in ihren Familien haben, sich mit diesem Teil unserer Geschichte auseinandersetzen können, sind es (neben der 
politischen Bildung in Schulen und Universitäten) gerade die Museen sowie Gedenkstätten und
Erinnerungsorte180, die als authentische Lernorte unverzichtbar sind. So hatte beispielsweise die Gedenkstätte
Hohenschönhausen als ehemaliges zentrales Stasi-Untersuchungsgefängnis laut eigenen Angaben ca. 400.000 Besucherinnen 
und Besucher im letzten Jahr, davon zwei Drittel Schülerinnen und Schüler. Dabei leisten die Gedenkstätten neben 
dieser Bildungsarbeit zum Teil auch wichtige Forschungsarbeit. Deshalb gilt es nach Ansicht der
Opferbeauftragten, künftig auch ihre Rolle als Forschungsinstitutionen auszubauen (siehe 5.1 Forschungsförderung durch den 
Bund). Hier könnte eine Antragsberechtigung für Gedenkstätten auf Fördermittel bei der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) ein neu aufzulegendes Instrument sein. 
Im Austausch mit Lehrkräften zeigt sich im Hinblick auf die Erinnerungsarbeit für die SED-Opferbeauftragte 
immer wieder, dass es für die Vermittlung der Geschichte der SED-Diktatur und ihrer Folgen für die Betroffenen 
nicht nur wichtig ist, dass das Thema in den Lehrplänen verankert ist. Die Lehrkräfte selbst müssen gut informiert 
und motiviert sein, auf geeignetes Unterrichtsmaterial schnell und unkompliziert zugreifen können und tatsächlich 
die Räume erhalten, sich engagiert einbringen zu können (siehe 4.1 Sensibilisierung zum SED-Unrecht in
unterschiedlichen Berufsgruppen). Schülerinnen und Schüler betonen, dass sie statt Lehrbuchaufgaben eine
projektbezogene Beschäftigung mit der SED-Diktatur wünschen, die ihnen einen assoziativeren Umgang mit Thematiken 
und einen Zugang für das Geschichtenerzählen der Kultur – über Filme, Serien, Bücher, Videos, Soziale Medien – 
erlaubt.181 
Zusätzlich braucht es aus Sicht der SED-Opferbeauftragten in der Vermittlungsarbeit in die Bevölkerung, aber 
auch zwischen den Gedenkstätten selbst einen vermehrten Austausch über das europäische Gedenken an die Opfer 
des Kommunismus. Für dieses gemeinsame europäische Erinnern sollten die Würdigung von Opfern, das
Verarbeiten historischer Traumata, die Vermittlung historischen Wissens und eben auch die Selbstverständigung als 
demokratische europäische Gesellschaften prägend sein. Dabei ist die SED-Opferbeauftragte davon überzeugt, 
 
178  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 g). 
179  Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 121. 
180  Die Bundestiftung Aufarbeitung hat aktuell ein interaktives Webportal „Orte des Erinnerns“ ins Internet gestellt, das 1100 Gedenkorte 
und Erinnerungszeichen weltweit sichtbar und suchbar macht, die an die Opfer kommunistischer Diktatur erinnern. Vgl. Bundesstiftung 
zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2025 a). 
181  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 c).
dass die bisherige europäische Erinnerungskultur in der Sichtbarmachung um das Unrecht des historischen
Kommunismus klarer erweitert werden muss. Symbole wie ein gesamteuropäischer Gedenktag für alle Opfer des
Totalitarismus in Europa oder ein gesamteuropäisches Denkmal können ihrer Ansicht nach dann dazu beitragen, 
wenn dabei auch stets eine historische Einordnung, eine Aufklärung über Strukturen und Ideologien der
jeweiligen und unterschiedlichen Verbrechen erfolgt (vgl. auch Bundestagsdrucksache 20/11750: 61 f.). 
Schließlich kann aus Sicht der SED-Opferbeauftragten das Gedenken an die Opfer kommunistischer Herrschaft 
in Deutschland und Europa gestärkt werden, indem auch ihre Namen im öffentlichen Raum stärker sichtbar
gemacht werden. Eine namentliche Würdigung trägt dazu bei, den Opfern mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung 
zu verschaffen. Deshalb möchte die SED-Opferbeauftragte gemeinsam mit geeigneten Partnern prüfen, wie
künftig die Leistungen einzelner Opfer der SED-Diktatur gezielter gewürdigt werden können – etwa bei der
Verleihung von Verdienstorden oder bei der Benennung von Gebäuden, Straßen und Plätzen. 
3.2 Prozess der Einrichtung des Mahnmals für die Opfer des Kommunismus 
Vor rund fünf Jahren hat der Deutsche Bundestag die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines zentralen 
Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland geschaffen (vgl.
Bundestagdrucksache 19/15778).182 Die Opferverbände und ihr Dachverband Union der Opferverbände kommunistischer
Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) sowie die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hatten sich bereits seit 
2008 für ein entsprechendes Mahnmal im politischen Zentrum Berlins eingesetzt. 
Es existieren in Deutschland eine Vielzahl von Orten des öffentlichen Gedenkens. Dennoch fehlt im Gegensatz 
zu vielen Ländern des früheren Ostblocks, in denen an die millionenfachen Opfer der kommunistischen
Verbrechen nach 1945 gedacht wird, bisher ein zentrales nationales und betroffenengruppenübergreifendes Mahnmal für 
die Opfer des Kommunismus in Deutschland. Auch die SED-Opferbeauftragte hat daher seit ihrem Amtsantritt 
den Prozess der Einrichtung des Mahnmals intensiv politisch begleitet und unterstützt. 
Im letzten Jahresbericht konnte bereits dargestellt werden, dass man sich auf einen gemeinschaftlich getragenen 
Standortvorschlag für ein „Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in 
Deutschland“ im Spreebogenpark zwischen Paul-Löbe-Haus und Bundeskanzleramt verständigt hatte. Zur
Bearbeitung der Standortfrage hatte die Staatsministerin für Kultur und Medien im Herbst 2022 einen Runden Tisch 
mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der UOKG, des
Mahnmal-Beirats, des Bezirks und des Landes Berlin sowie mit der SED-Opferbeauftragten eingerichtet. Im weiteren 
Verlauf des Jahres 2024 sollten mit dem Land Berlin, aber vor allem mit dem Bezirk Mitte, der über die Fläche 
des Spreebogenparks verfügt, eigentums- und baurechtliche Fragen erörtert werden. Nach der ersten baulichen 
Prüfung konnte die konkrete Fläche, die für das Mahnmal vorgesehen ist, nun etwas weiter in die Nähe des
Bundeskanzleramtes rücken als zunächst vorgesehen. Unmittelbar vor dem Tag der Deutschen Einheit, am 2. Oktober 
2024, haben die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth183, der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai 
Wegner und das Bezirksamt Mitte als Platz für das geplante Mahnmal eine Grünfläche nahe der Gustav-
Heinemann-Brücke gegenüber der Schweizer Botschaft, in Richtung Hauptbahnhof gerichtet bekannt gegeben.184 
Diese gemeinsame Standortfindung ist aus Sicht der SED-Opferbeauftragten der bisher bedeutendste Schritt zur 
Realisierung des Mahnmals und stellt eine wichtige Leistung aller beteiligten Akteure dar. Mit der Wahl des 
Standortes im direkten Umfeld des Kanzleramtes und des Bundestages wird der besonderen Bedeutung des
Gedenkens an die Opfer kommunistischer Diktatur umfassend Rechnung getragen. 
Grundlage für die inhaltliche Gestaltung des Gedenkortes soll weiterhin die 2020 vorgestellte Konzeption185 für 
das Denkmal sein, die im Rahmen der von der Bundesregierung 2019 beauftragten Machbarkeitsstudie erstellt 
wurde. Die seither von der BKM finanzierte Koordinierungsstelle Mahnmal, die bei der Bundesstiftung
Aufarbeitung angesiedelt ist, bereitet weiterhin die danach vorgesehene digitale Komponente des Mahnmals vor. Sie 
wird dabei in ihrer Arbeit durch den neunköpfigen Mahnmal-Beirat beraten. Zum jetzigen Zeitpunkt werden dazu 
 
182  Der Deutsche Bundestag hat dieses Anliegen auch im Anschluss immer wieder mit zahlreichen Beschlüssen bekräftigt; zuletzt im Jahr 
2023 (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7202: 2). 
183  Vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (2024).  
184  Die genaue Fläche ist auf der Internetseite der UOKG durch eine farbliche Markierung kenntlich gemacht. Vgl. Union der
Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) (2025 b). 
185  Vgl. Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung); Union der Opferverbände kommunistischer 
Gewaltherrschaft (UOKG); Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Hrsg.) (2020).
Biografien von unterschiedlichen Opfergruppen aufbereitet, eine Karte von Repressionsorten erstellt sowie ein 
Zeitstrahl mit zentralen Ereignissen der Repressionsgeschichte entworfen. Zu den Biografien, die nach derzeitigen 
ersten Überlegungen in der digitalen Begleitung aufgegriffen werden sollen, werden auch diejenigen der
Ausstellung der Bundesstiftung Aufarbeitung „… denen mitzuwirken versagt war – ostdeutsche Demokraten in der
frühen Nachkriegszeit“186 gehören. Die Ausstellung wurde auf Einladung der SED-Opferbeauftragten bereits zu den 
Feierlichkeiten des 75-jährigen Verfassungsjubiläums in Berlin am 26. Mai 2024 in der Abgeordnetenlobby des 
Reichstagsgebäudes gezeigt. Erste Besucherin der Ausstellung war die damalige Bundestagspräsidentin Bärbel 
Bas. Die Ausstellung kann aktuell über die Homepage der Bundesstiftung bezogen werden187. 
Das Mahnmal als künstlerisches Objekt selbst wird neben dem digitalen Angebot auch mit Informationselementen 
vor Ort ausgestattet werden. Über die Gestaltung dieser beiden Elemente wird in dem jetzt anzustrengenden
Ausschreibungsverfahren in einem Realisierungswettbewerb zu befinden sein. Das Ausschreibungsverfahren wird 
vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) durchgeführt. Das BBR wurde im Mai 2024 von der 
Bundesregierung mit der Umsetzung des Bauvorhabens beauftragt und ist gegenwärtig in der Vorbereitung des 
künstlerischen Gestaltungswettbewerbs. Dafür unterstützt die Koordinierungsstelle das BBR bei der inhaltlichen 
Vorbereitung der Auslobungsunterlagen. Aufgrund der bisher in Aussicht gestellten Haushaltsmittel des Bundes 
von 5 Millionen Euro als möglicher Bausumme188 für die Errichtung des Gedenkortes ist davon auszugehen, dass 
dann eine europaweite Ausschreibung erfolgen wird. 
Für die SED-Opferbeauftragte ist das nationale Mahnmal für die Betroffenen von SED- und SBZ-Unrecht von 
zentraler Bedeutung. Auch der diesjährige Bundeskongress der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur im April 2025 unterstrich erneut diese Zentralität aus Sicht der Verfolgtenverbände und
Aufarbeitungsinitiativen. Es brauche endlich einen zentralen Ort in der Hauptstadt, nah am Deutschen Bundestag, dem Herzen 
der deutschen Demokratie, um tatsächlich aller Verfolgten und Opfer der SED-Diktatur würdig gedenken zu
können. Dieses Anliegen eint alle Betroffenengruppen. 
Entscheidend ist für die SED-Opferbeauftragte jetzt, dass durch die neue Bundesregierung zügig ein Haushalt für 
das Jahr 2025 aufgestellt und verabschiedet wird, in dem nach Möglichkeit die Etatisierung für das Mahnmal 
(auch in Form einer Verpflichtungsermächtigung für Folgejahre) erfolgt. Damit würden die erforderlichen
Grundlagen geschaffen, um den Wettbewerb noch in diesem Jahr auszuloben. Bei einer Etatisierung im Haushalt 2026, 
über den der Deutsche Bundestag aller Voraussicht nach im November 2025 entscheiden wird, würde der
Wettbewerb dann erst im Jahr 2026 ausgelobt werden können. 
Dass sich der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur 
zur Umsetzung aktueller Bundestagsbeschlüsse bekennt,189 wertet die SED-Opferbeauftragte als Rückenwind, um 
den Gestaltungswettbewerb und die Realisierung schnell angehen zu können.190 
Dafür ist die Opferbeauftragte den Koalitionären sehr dankbar. Auch das stets über alle Legislaturperioden hinweg 
intensive und fraktionsübergreifende Engagement des Kulturausschusses in der bisherigen Begleitung des
Mahnmalprozesses war für die SED-Opferbeauftragte jederzeit eine große Unterstützung. Auch im weiteren Prozess 
der Errichtung des Mahnmals muss dem Parlament eine wichtige Rolle zukommen. 
Wie die SED-Opferbeauftragte schon im letzten Jahresbericht ausgeführt hat, gilt es zukünftig, das Mahnmal nach 
seiner Fertigstellung fest in die Gedenkkultur der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren. Dafür sollte es auch 
zu den anderen im Regierungsviertel – bisher häufig noch zu wenig wahrgenommenen – befindlichen
Gedenkorten an die Opfer der SED-Diktatur in einem „Band der Erinnerung“ klar in Bezug gesetzt werden: zum Parlament 
der Bäume, zu den Mauerkreuzen und zum Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages. 
Diese genannten Gedenkorte eignen sich insbesondere durch ihre räumliche Nähe zum Bundestag als
Programmpunkte für Besuchergruppen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die nur kurz in Berlin sind und für 
 
186  Vgl. Bundesstiftung zu Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2024 a). 
187  Zur Kontaktaufnahme zur Bestellung der Ausstellung: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/vermitteln/ausstellun-
gen/frueher-widerstand  
188  In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 5. Juni 2024 nannte die damalige Staatsministerin Claudia Roth eine
vorzusehende Bausumme von 5 Millionen Euro. 
189  Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 121. 
190  Dazu hat sich die SED-Opferbeauftragte auch bereits in einer Pressemitteilung am Tag der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages 
geäußert. Vgl. Deutscher Bundestag (2025 m).
die daher ein umfassender Gedenkstättenbesuch, wie er bei Mehrtagesfahrten häufig üblich ist, zeitlich nicht
gestaltbar ist. Mit ihrer Geschäftsstelle berät die SED-Opferbeauftragte sehr gerne die Abgeordneten und ihre
jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geeigneten Besuchsangeboten. 
3.3 Forum für Opposition und Widerstand 
In der Woche des 35. Jahrestages des Mauerfalls wurden am 8. November 2024 in einer Plenardebatte im
Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mut der Ostdeutschen in der Friedlichen Revolution 1989 und die 
Widerstandsbewegung der vorangegangenen Jahrzehnte gewürdigt.191 
Die öffentliche Wertschätzung des Widerstands gegen den repressiven Staat hat auch für die politisch Verfolgten 
in der SBZ und der SED-Diktatur sowie deren Angehörige eine besondere Bedeutung. In vielen Gesprächen mit 
Betroffenen erlebt die Bundesbeauftragte, dass häufig Menschen, die Widerspruch in den Jahrzehnten vor der 
Friedlichen Revolution übten, die in Konflikt mit den staatlichen Institutionen gerieten und die für ihr Eintreten 
für Freiheitsrechte Repression bis hin zur politischen Haft erdulden mussten, sich in der Öffentlichkeit mitunter 
nur unzureichend gewürdigt sehen. Häufig ist das öffentliche Bild der politisch Verfolgten aus den frühen
Jahrzehnten nahezu ausschließlich von der Darstellung der an ihnen verübten Repression geprägt. Für die SED-
Opferbeauftragte ist es notwendig, dieses Leid zu zeigen, da es die tiefen menschenrechtsverletzenden Eingriffe der 
Diktatur in die Leben der Bürgerinnen und Bürger dokumentiert. Gleichwohl ist es aus Sicht der
Opferbeauftragten ebenso wichtig, auch den Mut und die Entschlossenheit dieses frühen Widerstandes noch stärker als bisher in 
der Öffentlichkeit zu vermitteln. 
In der dargestellten Plenardebatte zu 35 Jahre Mauerfall wurde zudem ein Beschluss gefasst, in dem der
Bundestag die Bundesregierung auffordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel „das geplante
Forum Opposition und Widerstand 1949–1990 einzurichten und es in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes
einzubinden“ (Bundestagsdrucksache 20/13628: 5).192 
Für das Forum für Opposition und Widerstand liegt seit Ende 2022 eine von der Robert-Havemann-
Gesellschaft e. V. erstellte Machbarkeitsstudie193 vor, welche aufgrund vorangegangener Bundestagsbeschlüsse durch 
die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beauftragt wurde. Ende des Jahres 
2024 wurde eine erweiterte bauliche Machbarkeitsstudie194 vorgelegt. 
Im März dieses Jahres haben die Leitungen zahlreicher Institutionen einen gemeinsamen Appell an die
Bundespolitik gerichtet, um für die zeitnahe Einrichtung des Forums zu werben.195 Neben Akteuren mit Bezug zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur wie beispielsweise die Bundesstiftung Aufarbeitung, das Archiv Bürgerbewegung 
Leipzig e. V., die Stiftung Friedliche Revolution, der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte, die UOKG, das Leibniz-
Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam und die SED-Opferbeauftragte gehören auch Einrichtungen wie 
das Europäische Solidarnosc-Zentrum Danzig, die Gedenkstätte Deutscher Widerstand und das Denkmal für die 
ermordeten Juden Europas zum Kreis der Unterzeichnenden. 
Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses des Deutschen Bundestages und der breiten Akzeptanz für die 
Einrichtung des Forums im Kreise der im Bereich der Forschung und Geschichtsvermittlung tätigen Institutionen, 
wirbt die SED-Opferbeauftragte dafür, zu Beginn dieser neuen Wahlperiode konkrete Schritte in der Realisierung 
des Forums zu gehen. 
Hier bedarf es aus Sicht der Opferbeauftragten einer Entscheidung des Parlamentes über entsprechende
Haushaltsmittel für die weitere Konzeptionierung und Umsetzungsplanung. Darauf aufbauend sind Entscheidungen 
über ein Trägerschaftsmodell und einen zukünftigen Standort erforderlich. 
 
191  Vgl. Deutscher Bundestag (2024 b). Plenarprotokoll 20/198: 25767-25789. 
192  In der gleichen Plenarsitzung wurde zudem ein Antrag der damals größten Oppositionsfraktion CDU/CSU beraten, der ebenso die
Einrichtung des Forums für Opposition und Widerstand forderte. Vgl. Bundestagsdrucksache 20/13614. 
193  Vgl. Robert-Havemann-Gesellschaft e. V.; Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur; Beauftragte der Bundesregierung 
für Kultur und Medien (Hrsg.). (2022). 
194  Vgl. Robert-Havemann-Gesellschaft e. V.; Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur; Beauftragte der Bundesregierung 
für Kultur und Medien (Hrsg.). (2024). 
195  Vgl. Initiative für ein Forum Opposition und Widerstand 1945–1990 (2025). Unveröffentlicht.
4 Stärkung von Aus- und Weiterbildung 
Seit Beginn ihrer Amtszeit macht sich die Opferbeauftragte dafür stark, dass mehr Fachkräfte, die mit Betroffenen 
von SED-Unrecht Kontakt haben, über die Hintergründe der politischen Repressionen in der DDR und deren 
Folgen informiert werden. Sie sollen damit möglichst unterstützend auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingehen 
können. In diesem Zusammenhang spielten im zurückliegenden Jahr für die Opferbeauftragte vor allem die
Sensibilisierung von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie von Beraterinnen und Beratern zum SED-
Unrecht eine größere Rolle. Hinzu trat dabei vermehrt auch bei Studentinnen und Studenten, also in der
universitären Lehre, zur Sensibilisierung hinsichtlich des Diktaturunrechts in der DDR beizutragen. 
Weiterhin ist es für die Betroffenen von SED-Unrecht wichtig, dass insbesondere Richterinnen und Richter über 
politische Repression in der DDR und deren andauernden Folgen für die Opfer informiert sind. Erneut werden 
daher auch Aktualisierungen der Umsetzung der Reform des Deutschen Richtergesetzes (DRiG)196 in den
Bundesländern in der Zeit des Rechtsreferendariats betrachtet – wie auch der Bereich der Fortbildung von tätigen 
Juristinnen und Juristen, in dem die SED-Opferbeauftragte im November erstmals eine Fortbildung mitgestalten 
wird. 
In den letzten Jahren ist zusätzlich die Notwendigkeit eines traumasensiblen Umgangs in der Pflege für die älter 
werdenden SED-Unrechtsbetroffenen deutlicher geworden. Damit sind auch die Pflegenden eine wichtige
Zielgruppe der Sensibilisierungsbemühungen und der von der Opferbeauftragten angestrengten Maßnahmen. 
Nach dem Sommer wird die SED-Opferbeauftragte Kooperationspartnerin eines Webportals des Verbundes
„Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“. Das Portal wird erstmals für eine Vielzahl der
Weiterbildungsmodule bereitstellen – und dabei auch die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in den Blick nehmen.  
4.1 Sensibilisierung zum SED-Unrecht in unterschiedlichen Berufsgruppen 
Ausbildung von Historikerinnen und Historikern 
Im letzten Berichtsjahr hat die SED-Opferbeauftragte begonnen, auch die universitäre Lehre im Hinblick auf eine 
stärkere Vermittlung von SED-Unrecht in den Geschichtswissenschaften zu unterstützen. Aus der Sicht der
Opferbeauftragten ist das nicht nur wichtig, um allgemein die Erforschung der DDR-Geschichte weiter zu vertiefen 
(siehe 5.1 Forschungsförderung durch den Bund). Es ist vor allem auch wichtig, damit künftige Generationen 
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern überhaupt für die Bedeutung dieses Themas sensibilisiert werden 
und so die weiterhin dringend notwendige Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur auch für die jüngeren
Generationen in der Hochschulbildung gestärkt werden kann. 
Ein Anknüpfungspunkt dafür war für die SED-Opferbeauftragte das Seminar „Diktaturdurchsetzung – Die
Errichtung der kommunistischen Herrschaft in Ostdeutschland nach 1945“, das Dr. Stefan Donth, Leiter des
Zeitzeugenarchivs der Gedenkstätte Hohenschönhausen, bereits mehrfach am Institut für Geschichte der Humboldt-
Universität zu Berlin angeboten hat. 
Im Januar 2025 sprach die SED-Opferbeauftragte dabei mit Studentinnen und Studenten der Geschichts- und 
Erziehungswissenschaften sowie der Soziologie über ihre frühere Rolle in der oppositionellen
Bürgerrechtsbewegung der DDR. Außerdem erklärte sie, wie die DDR-Diktatur durch politische Unterdrückung und ein repressiv 
durchgesetztes Erziehungsideal viele Lebenswege nachhaltig beeinflusst und geschädigt hat – bei einigen
Betroffenen bis heute mit schweren psychischen und körperlichen Folgen.197 
Die Bundesbeauftragte wirbt mit Nachdruck dafür, dass es mehr solcher Seminare zur DDR-Diktatur gibt, in 
denen Wissen zum SED-Staat vermittelt wird. Bisher sind diese Seminare – auch bei der Ausbildung angehender 
Historikerinnen und Historiker – zumeist nur dem großen Engagement einzelner zu verdanken. Denn nach wie 
vor ist in der universitären Lehre in Deutschland das Thema der SED-Diktatur und der kommunistischen
Gewaltherrschaft nicht strukturell verankert. Aus Sicht der Bundesbeauftragten sollte daher der Bund in seiner
Wissenschaftsförderung Impulse setzen, die auf eine dauerhafte Verankerung des Themas in der Universitätslandschaft 
zielen. 
 
196  Zur Umsetzung der Reform gehört im Hinblick auf die SED-Diktatur die Berücksichtigung der Auseinandersetzung mit dem SED-
Unrecht im Studium als auch im juristischen Vorbereitungsdienst. 
197  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 p).
Die Opferbeauftragte steht gerne weiter für Gespräche bei geeigneten Lehrveranstaltungen zur Verfügung.
Außerdem wird die SED-Opferbeauftragte auch auf ausgewählte Universitäten zugehen, um sie für entsprechende 
Lehrveranstaltungen zu gewinnen. 
Lehrkräfteausbildung und Vermittlungsmaterialien 
Zum zweiten Mal hat die SED-Opferbeauftragte im Januar 2025 auch Lehramtsreferendarinnen und -referendare 
zu einem Austausch in den Deutschen Bundestag eingeladen. Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer aus drei 
Fachseminaren der Geschichte des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Münster wurden im 
Rahmen einer Bildungsreise des Stasi-Unterlagen-Archivs im Bundesarchiv zu der SED-Geschichte geschult. 
Um die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und insbesondere mit den Schicksalen der Opfer in den
Schulen zu stärken, sind für die SED-Opferbeauftragte die Lehrkräfte selbst von zentraler Bedeutung. So ist zwar auch 
die Politik gefragt, die Strukturen weiter zu verbessern: in den Fragen der Finanzierung von
Gedenkstättenfahrten198, der Sicherung der Zeitzeugenarbeit (siehe 3.1 Weiterentwicklung der Gedenkstättenförderung des Bundes) 
und bei der Herstellung der Prüfungsrelevanz für das Thema der SED-Diktatur. Aber ob zum Beispiel Inhalte aus 
Rahmenplänen auch unterrichtet werden, hängt zusätzlich neben den strukturellen zeitlichen Kapazitäten der 
Lehrkräfte wesentlich auch von ihrem individuellen Wissen und Engagement ab. 
Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer formulierten gegenüber der SED-Opferbeauftragten den Wunsch, dass 
auf ihrer Webseite künftig auch eine überblicksartige und möglichst unkompliziert für Lehrende einsetzbare
Unterrichtseinheit zu finden ist, die anhand von ausgewählten Schicksalen von Opfern exemplarisch die
Auswirkungen des SED-Unrechts zeigt (siehe zur Aufnahme des Vorschlags 4.1 Sensibilisierung zum SED-Unrecht in
unterschiedlichen Berufsgruppen). 
Institutionen wie das Stasi-Unterlagen-Archiv oder die Bundesstiftung Aufarbeitung unterstützen in diesem
Zusammenhang bereits seit vielen Jahren Lehrkräfte bei der zeitgemäßen Vermittlung von DDR-Geschichte im
Unterricht. 
So bietet das Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv (neben dem Bildungsangebot für die Referendarinnen und 
Referendare sowie den Fortbildungen für Lehrkräfte199) die Reihe „Quellen für die Schule“ an. Dabei werden 
Informationen und Materialien zu Unterdrückung und Einschüchterung durch die Staatssicherheit in der DDR 
sowie zu Opposition und Widerstand der DDR-Bevölkerung angeboten. Printmaterialien als Lehrhandreichungen, 
ein Unterrichtsfilm und downloadbare Arbeitsblätter werden zur Verfügung gestellt.200 Bei den Arbeitsblättern 
für die Kleingruppenarbeit mit einem konkreten Vorschlag zur Gestaltung von drei Doppelstunden reicht das 
thematische Spektrum von „Jugendlichen Inoffiziellen Mitarbeitern“ über den „Versuchten Grenzdurchbruch 
zweier Schüler“ bis hin zu „Jugendlichen im Stasi-Visier“.201 
Und auch das Zeitzeugenbüro der Bundesstiftung Aufarbeitung bietet neben regelmäßigen (häufig online
stattfindenden) Lehrkräftefortbildungen und der Vermittlung von Zeitzeugengesprächen für die Schule ebenso zahlreiche 
Unterrichtsmaterialien (zum Beispiel zum Thema Häftlingsfreikauf) an202 – u. a. ein umfangreiches Dossier
„Früher Widerstand in der SBZ/DDR“203 mit DVDs, Begleitmaterial, Handreichungen und Arbeitsblättern. 
 
198  Im aktuellen Koalitionsvertrag ist dazu eine Unterstützung vorgesehen: „Wir wollen insbesondere allen jungen Menschen den Besuch 
von deutschen und internationalen Gedenkstätten ermöglichen.“ Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 
121. 
199  Dafür bietet ein Bildungsteam Lehrkräften an, gemeinsam mit ihnen Veranstaltungen für ihre Schülerinnen und Schüler zu konzipieren 
und zu betreuen. Dies können einfache Vorträge oder mehrtägige Projekte und Workshops am historischen Ort in der „Stasi-Zentrale. 
Campus für Demokratie“ sein. Zur Kontaktaufnahme: bildung.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de 
200  Vgl. Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv (2025 a). 
201  Vgl. Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv (2025 b). 
202  Vgl. Zeitzeugenbüro (2025 b). 
Zur Kontaktaufnahme für Lehrkräftefortbildungen: buero@bundesstiftung-aufarbeitung.de 
Zur Kontaktaufnahme für Zeitzeugengespräche: zeitzeugenbuero@bundesstiftung-aufarbeitung.de 
203  Vgl. Zeitzeugenbüro (2025 a).
Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern 
Hinsichtlich einer Schulung von Beraterinnen und Beratern zum Umgang mit politisch Verfolgten fand am 11. bis 
12. Februar dieses Jahres ein zweitägiges Seminar an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin statt. 
Das Seminar „Psychosoziale Beratung und traumasensible Arbeit“ wurde vom dort ansässigen Fachbeirat
Diktatur-Folgen-Beratung angeboten (vgl. zum Fachbeirat auch Bundestagsdrucksache 20/7150: 43). 
Die Weiterbildung richtete sich an Personen, die bereits in der Beratung von Betroffenen des SED-Unrechts
arbeiten. Es nahmen Beraterinnen und Berater der Behörden der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros, 
der Beratungsstelle der Diakonie Westsachsen sowie der Gedenkstätte Torgau teil. Neben den Organisatoren Curt 
Stauss, Beauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland für Seelsorge und Beratung für Opfer der SED-
Kirchenpolitik, und Hartmut Storrer, ehemaliger Bürgerrechtler und Mitglied des Fachbeirates, referierten der 
aktuelle Landesbeauftragte aus Mecklenburg-Vorpommern Burkhard Bley und seine Vorgängerin Anne Drescher 
sowie Prof. Heide Glaesmer von der Universität Leipzig. Dabei wurden Langzeitwirkungen von
Traumatisierungen und Unrechtserfahrungen in der DDR, Beratungserfahrungen, Supervision und gesetzliche
Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Entschädigung und Rehabilitierung thematisiert.204 
Die SED-Opferbeauftragte unterstützt die wichtige Arbeit des Fachbeirates seit seiner Einrichtung im Jahr 2019 
und begrüßt, dass die von ihm angebotene Weiterbildung für Beratende auf so breite Resonanz stieß. Denn da 
Betroffene von SED-Unrecht ihre Erfahrungen oft ein Leben lang begleiten, insbesondere diejenigen, die auch 
unter gesundheitlichen Langzeitfolgen leiden, brauchen sie gerade in den Beratungsstellen Menschen, bei denen 
sie sich hinsichtlich der Folgen der Diktaturerfahrungen verstanden und aufgehoben fühlen. Das gilt aus Sicht der 
SED-Opferbeauftragten auch für weitere Angebote im Hilfesystem, die psychosoziale oder biografieorientierte 
Beratung bieten und die ebenfalls häufige Kontaktstellen für Diktatur-Opfer und ihre Angehörigen sind oder sein 
können.  
Insofern könnte sich der vom Fachbeirat für das kommende Jahr geplante, umfangreiche zehntägige
Zertifikatskurs als Fortbildung für Beraterinnen und Berater auch als Weiterbildungsangebot für vielfältige Akteure in der 
Beratungslandschaft insgesamt eignen.205 Themen wie eine traumasensible Beratung, der Erfahrungsaustausch 
unter Beratenden und ein Supervisionsangebot sind dabei für alle bedeutsam, die Umgang mit politisch Verfolgten 
haben.  
Die SED-Opferbeauftragte sieht in der Planung und Durchführung eines solchen Zertifikatskurses erneut
Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Institutionen, die in den letzten Jahren im Bereich der Weiterbildung bereits 
wichtige Beiträge geleistet haben – wie zum Beispiel die Landesbeauftragten und die Bundesstiftung
Aufarbeitung. Außerdem ist zu prüfen, inwiefern die Arbeit des Fachbeirates auch in das Webportal des Verbundes
„Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ einfließen könnte (siehe 4.4 Webportal zur Unterstützung von 
SED-Opfern und zur Weiterbildung zum SED-Unrecht und seinen Folgen). 
Sensibilisierung von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern 
Damit die Hintergründe der politischen Repression in der DDR und die Auswirkungen auf die Betroffenen bei 
der Arbeit mit SED-Opfern auch von Behörden besser berücksichtigt werden können, sind nach Ansicht der SED-
Opferbeauftragten auch hier Sensibilisierungen von zentraler Bedeutung. Deshalb hat die SED-Opferbeauftragte 
zu einen die Bedeutung der Sensibilisierung von Beschäftigten in Behörden als ein Thema im Austausch mit dem 
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Januar dieses Jahres angesprochen. 
Zum anderen ist die Opferbeauftragte daher im Berichtszeitraum sehr gern als Kooperationspartnerin einer
Studienreise für hessische Landesbedienstete, die in den Bereichen Beratung und Entschädigung von Opfern der 
SED-Diktatur tätig sind, aufgetreten. Die viertägige Bildungsfahrt im September 2024 zur Geschichte der SED-
Diktatur wurde dabei von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem
Hessischen Sozialministerium als Fortbildung konzipiert. Das Land Hessen hat bereits vor der Corona-Pandemie über 
 
204  Vgl. Fachbeirat Diktatur – Folgen – Beratung (2025). 
205  Darüber hinaus bietet der Fachbeirat Diktatur – Folgen – Beratung an, für unterschiedliche Träger eigenständige Fort- und
Weiterbildungsmodelle in unterschiedlichen zeitlichen (Kurz- und Lang-)Formaten zu entwickeln. Zur Kontaktaufnahme mit dem Referat
Weiterbildung: Heike Mielke, Telefon: +49 30 50 10 10 370.
die Landeszentrale mehrerer solcher Bildungsfahrten zur SED-Diktatur durchgeführt. Dies geht auf einen
Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2010 zurück, wonach in Hessen die Landesbediensteten explizit in der SED-
Opferberatung weitergebildet werden sollen206. Für den Organisator der Fahrten Mathias Friedel von der Landeszentrale 
sind die Ziele der Fahrten klar umrissen: Durch direkte Begegnungen mit Institutionen der Aufarbeitung,
historischen Stätten, Archiven und Zeitzeuginnen und Zeitzeugen soll ein tieferes Verständnis der historischen
Ereignisse gefördert und dabei auch das Bewusstsein für die Bedeutung der Wiedergutmachung sowie der
Unterstützung der Opfer des SED-Unrechts gestärkt werden. 
Das Programm im September 2024 umfasste u. a. ein Gespräch mit dem Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung 
der SED-Diktatur, ein Zeitzeugengespräch mit dem Fotografen Siegfried Wittenburg über Leben und Alltag in 
der SED-Diktatur, den Besuch der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt der DDR-Staatssicherheit
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, den Besuch des Stasimuseums Berlin in der ehemaligen Hauptzentrale der 
DDR-Staatssicherheit mit Erläuterungen zur Arbeit des Archivs und seiner Bedeutung für die Aufarbeitung, der 
Vorstellung des landeseigenen Lern- und Erinnerungsortes Notaufnahmelager Gießen und einer Diskussion über 
rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle finanzielle Hilfs- und Rehabilitierungsmöglichkeiten für SED-Opfer 
mit der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten. 
Hessen plant, diese Studienreisen zur gezielten Sensibilisierung von Landesbediensteten in der SED-
Opferentschädigung und -beratung in einem zweijährigen Turnus fortzusetzen. Ein möglicher künftiger Zielort wäre
Sachsen mit den Gedenkstätten des ehemaligen DDR-Frauengefängnisses Hoheneck und der Gedenkstätte des
ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau. 
Für die SED-Opferbeauftragte sind diese Bildungsreisen des Landes Hessen ein Best-Practice-Beispiel für eine 
intensive Sensibilisierung von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Aus ihrer Sicht können, aufbauend 
auf den Erfahrungen Hessens, auch weitere, insbesondere westdeutsche, Bundesländer entsprechende Angebote 
für ihre Landesbeschäftigten gestalten. 
Ein ähnlich etabliertes, aber kürzeres, aktuelles Format zur Weiterbildung seiner Behördenmitarbeiterinnen und -
mitarbeiter bietet nach Kenntnis der SED-Opferbeauftragten derzeit nur noch Thüringen. Im April 2025 fand der 
diesjährige, dritte Fachtag zum SED-Unrecht für alle Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes zur
Rehabilitierung und Sozialen Entschädigung in Erfurt statt. Dieser wurde erneut vom Thüringer Landesbeauftragten zur 
Aufarbeitung der SED-Diktatur zusammen mit dem Referatsleiter Klaus Brockhoff des Thüringer Ministeriums 
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie organsiert. 2023 stand der Fachtag im Zeichen der
politischen Inhaftierung in der DDR. Im Jahr 2024 besuchten die Teilnehmenden die Außenstelle des Bundesarchivs 
Erfurt und führten ein persönliches Gespräch mit der SED-Opferbeauftragten. 2025 fand zunächst ein Austausch 
mit den Beraterinnen und Beratern der Behörde des Landesbeauftragten statt. Nachmittags folgte in der
Gedenkstätte Andreasstraße ein Austausch mit dem Geschäftsstellenleiter der SED-Opferbeauftragten zu den neuen
gesetzlichen Regelungen der SED-UnBerG. Dabei berichteten die Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aus 
der Praxis über das zu erwartende Vollzugsgeschehen und problematisierten wichtige noch zu klärende Fragen 
im Zusammenhang mit der Novelle, die die Geschäftsstelle mit in den weiteren Prozess der anstehenden
Umsetzung der Gesetze einbringen wird (siehe 1.3 Grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden; siehe 1.4 Ausgestaltung des bundesweiten Härtefallfonds). 
Die Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beschreiben dabei den Austausch mit den Beraterinnen und
Beratern in der Behörde des Landesbeauftragten als sehr gewinnbringend, um die Bedürfnisse der Betroffenen von 
SED-Unrecht besser nachvollziehen zu können. Für die SED-Opferbeauftragte ist wiederum der Austausch zu 
den Erfahrungen aus der Rechtsanwendung in der Praxis von großer Bedeutung, um daraus wichtige weitere 
Handlungsempfehlungen für die Politik abzuleiten und damit auch ihrem gesetzlichen Auftrag, der Beratung
bundespolitischer Akteure, nachkommen zu können. 
In diesem Zusammenhang sieht die SED-Opferbeauftragte auch vor, künftig nach Möglichkeit regelmäßig bei der 
jährlich im Wechsel der Bundesländer stattfindenden bundesweiten Tagung der Leiterinnen und Leiter der
Versorgungsverwaltungen ein Gesprächsformat mit ihr anzubieten. In diesem Jahr wird die Tagung der
Versorgungsamtsleiterinnen und -leiter vom Regierungspräsidium Gießen des Landes Hessen ausgerichtet. Die SED-
Opferbeauftragte wird dieses Jahr erstmals an der Bundestagung im September mit einem Vortrag teilnehmen und ist 
dem Landesversorgungsamt Gießen sehr dankbar, dies zu ermöglichen. Mit ihrem Vortrag wird die
Opferbeauftragte bei den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Entschädigungsbehörden für eine Sensibilisierung 
 
206  Vgl. Hessischer Landtag (2010).
für das Schicksal der Opfer der SED-Diktatur werben. Durch das sich anschließende Gespräch wird zudem ein 
wichtiger Erfahrungsaustausch zur Rechtspraxis angeregt, durch den die SED-Opferbeauftragte wiederum erneut 
wichtige Impulse in die Bundespolitik senden kann. 
4.2 Behandlung des SED-Regimes in juristischer Ausbildung und erweiterter
Juristenfortbildung 
Für die Betroffenen von SED-Unrecht ist es von zentraler Bedeutung, dass auch die Beschäftigten im Justizwesen 
für die vielfältigen Formen politischer Repression in der DDR sowie für deren langfristige Folgen sensibilisiert 
sind. Nur auf dieser Grundlage kann in gegebenenfalls erforderlichen Gerichtsverfahren – etwa bei der
Anerkennung von Rehabilitierungen oder im Bereich der Beschädigtenversorgung – eine fundierte und auch den aktuellen 
Forschungsstand einbeziehende rechtliche Bewertung erfolgen. Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten ist es daher 
unerlässlich, dass entsprechende Kenntnisse zum SED-Unrecht sowohl in der juristischen Ausbildung als auch in 
der Fortbildung von Juristinnen und Juristen, insbesondere von Richterinnen und Richtern, systematisch
vermittelt werden. 
Die SED-Opferbeauftragte hat bereits in ihren letzten beiden Jahresberichten eingehend die Situation zum Stand 
der Umsetzung der zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Neuregelung des § 5a DRiG dargestellt. Ziel der
Reform ist es, die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht sowie auch dem Unrecht der SED-
Diktatur als obligatorisch in die Ausbildung angehender Juristinnen und Juristen einzubeziehen. Um den
Umsetzungsstand abzufragen, hatte sich die SED-Opferbeauftragte Anfang des Jahres 2023 sowie erneut im April 2024 
über die jeweiligen Landesvertretungen an die Bundesländer gewandt. 
Im Hinblick auf die Umsetzung der Reform im juristischen Studium haben einzelne Bundesländer dabei auf
allgemein einführende Lehrveranstaltungen zur Geschichte der Justiz verwiesen, in denen bei ihnen auch das Thema 
des Justizunrechts in der DDR behandelt wird. Andere Bundesländer benannten aktuell entwickelte spezifischere 
Lehrveranstaltungen zur Rechtsgeschichte der SED-Diktatur. Zu den zurückmeldenden Ländern gehörten
allerdings nur Sachsen, Hamburg, das Saarland, Bayern, Berlin und Brandenburg (vgl. für detailliertere Angaben
Bundestagsdrucksache 20/7150: 44; vgl. ebenso Bundestagsdrucksache 20/11750: 67). 
Bezüglich der Berücksichtigung der Reform im juristischen Vorbereitungsdienst ergaben die eingegangenen 
Rückmeldungen, dass in Berlin bereits zuvor ein entsprechender Tageslehrgang existierte und in Sachsen-Anhalt 
im Jahr 2023 ein verpflichtender, dreitägiger Workshop zum Thema SED-Unrecht im Rahmen des Referendariats 
eingeführt wurde. Aus den Rückmeldungen des Jahres 2024 ging hervor, dass nunmehr auch das Saarland,
Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hamburg Inhalte zur Rechtsanwendung in der DDR und/oder zum SED-
Unrecht in ihre Vorbereitungsdienste aufgenommen haben. Auch in Nordrhein-Westfalen findet seither ein
Arbeitsgemeinschaftstag zum Unrecht der SED-Diktatur statt; ein weiterer Tag ist einer Exkursion oder einem
Zeitzeugengespräch vorbehalten. Die Dozentinnen und Dozenten der nordrhein-westfälischen Arbeitsgemeinschaften 
wurden dafür 2023 und erneut 2024 durch die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur geschult. Das 
Land Brandenburg erarbeitete 2024 noch sein Pflichtseminar zum SED-Unrecht, das aber erst in der zweiten 
Jahreshälfte erstmalig stattfinden sollte. Die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen gaben an, 
noch gänzlich in Vorplanungen zu sein (vgl. für detailliertere Angaben Bundestagsdrucksache 20/7150: 44 f.; vgl. 
dafür ebenso Bundestagsdrucksache 20/11750: 67). 
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur stellte Ende des Jahres 2024 in den neuen Bundesländern 
erneut Anfragen zur Aktualisierung des Umsetzungsstands der Reform des § 5a DRiG. Das Land Thüringen hat 
daraufhin mitgeteilt, dass das Justizministerium mit dem Bundesarchiv und dem Landesbeauftragten zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur bisher zwei Mal ein Ausbildungsmodul für Referendarinnen und Referendare
angeboten hat. Im Rahmen ihrer Tagesveranstaltung fanden auch eine Führung durch das Stasi-Unterlagen-Archiv und 
ein Gespräch mit Zeitzeuginnen oder Zeitzeugen statt. 
Sachsen-Anhalt meldete, dass ihr Ausbildungsmodul „SED-(Justiz-)Unrecht vermitteln im Rechtsreferendariat“ 
nach drei Durchläufen und einer begleitenden Evaluation inhaltlich neu ausgerichtet wurde. Während der erste 
Durchgang noch stark durch Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, Besuche von Orten der Aufarbeitung 
– wie Gedenkstätten und Archiven – sowie durch ein Theaterstück zum Volksaufstand vom 17. Juni 1953 geprägt 
war, werde nun auch verstärkt die Auseinandersetzung mit rechtsgeschichtlichen und juristischen Fragestellungen 
einbezogen. Dazu gehören jetzt ein Vortrag zur Entwicklung des Rechtssystems der DDR, insbesondere des Straf-
und Strafprozessrechts, die Bearbeitung eines strafrechtlichen Originalfalles anhand von Material des
Bundesarchivs sowie ein Vortrag zur Arbeit der Behörde des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und 
zu den SED-UnBerG.207 
Das Land Sachsen wurde im Frühjahr 2024 von der SED-Opferbeauftragten nochmals gesondert kontaktiert. Zum 
einen wurde erneut der Stand der Umsetzung der Neuregelung des § 5a DRiG abgefragt, zum anderen wurde die 
Gelegenheit genutzt, auf das seit mittlerweile 15 Jahren bestehende Schulungsangebot für Rechtsreferendarinnen 
und -referendare der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hinzuweisen. Dieses 
Angebot mit dem Titel „Strafjustiz in der DDR und ihre Folgen für die Gegenwart“ wurde von der
Landesbeauftragten im Rahmen des Referendariats an den Landgerichten (LG) Chemnitz, Leipzig und Dresden bereits als 
mehrtägiges, freiwilliges Format durchgeführt. Die Veranstaltungen umfassten sowohl einen rechtshistorischen 
Teil als auch Exkursionen, darunter Besuche einer Gedenkstätte, des Stasi-Unterlagen-Archivs sowie ein
Gespräch mit einer Zeitzeugin bzw. einem Zeitzeugen, und haben sich als erfolgreich erwiesen. Dieses Angebot böte 
nach Ansicht der SED-Opferbeauftragten potenzielle Anknüpfungspunkte für eine Zusammenarbeit bei der
Entwicklung des sächsischen Konzepts zur Umsetzung der geforderten verpflichtenden Schulung zum SED-Unrecht 
im Rahmen der Referendariatsausbildung. Auch das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat eine große
Aufgeschlossenheit der Konferenz der Ausbildungsleitungen signalisiert, das Angebot der Landesbeauftragten
künftig weiter auszubauen. Außerdem wurde seitens des Justizministeriums darauf verwiesen, dass im juristischen 
Vorbereitungsdienst Sachsens die Auseinandersetzung mit dem SED-Unrecht bereits seit Jahren über gut
angenommene fakultative Lehrveranstaltungen erfolge, in denen auch Besuche der sächsischen Gedenkstätten zum 
SED-Unrecht vorgesehen sind. Eine besondere Fortbildungsveranstaltung des Vereins Gedenkstätte Münchner 
Platz e. V. zur Geschichte des Landgerichtsgebäudes am Münchner Platz als zentrale Hinrichtungsstätte der DDR-
Justiz habe zudem dieses Jahr in Dresden zum ersten Mal stattgefunden. 
Zum jetzigen Zeitpunkt erscheinen für die SED-Opferbeauftragte insofern vor allem die Länder Sachsen-Anhalt, 
Nordrhein-Westfalen und Thüringen als beispielgebend im Hinblick auf ihre verpflichtend wahrzunehmenden 
und inhaltlichen Umsetzungen der Reform im juristischen Vorbereitungsdienst. Dort werden rechtsgeschichtliche 
Inhalte mit Elementen historischer Aufarbeitung und Bezügen zu Folgen des SED-Unrechts für Betroffene
verknüpft. Kooperationen der Landesjustizprüfungsämter mit den Akteuren der Gedenkstätten, mit dem
Bundesarchiv und mit Zeitzeugen, um das SED-Unrecht individualisiert zu vermitteln und konkret erfahrbar zu machen, 
sind dabei aus Sicht der SED-Opferbeauftragten sehr zu begrüßen und sollten nach Möglichkeit auch in den
anderen Bundesländern unbedingt angestrengt werden. Bei Bedarf steht die Bundesstiftung Aufarbeitung
anfragenden Bundesländern für die Konzeption von Schulungen für ihre juristischen Ausbilderinnen und Ausbilder „Zum 
SED-Unrecht nach § 5a DRiG“ zur Verfügung. Zu den Schulungsmodulen der Bundesstiftung gehören dabei: ein 
historischer Überblick zur DDR; die Rechtswissenschaft in der DDR; die Indienstnahme der Justiz durch die 
SED-Diktatur; die Waldheimer Prozesse, Enteignungen und Heimeinweisungen als Fallbeispiele. 
Hinsichtlich der Fortbildung von Juristinnen und Juristen, vor allem Richterinnen und Richtern, zur
Sensibilisierung zum SED-Unrecht hatte sich die SED-Opferbeauftragte in den letzten Jahren intensiv engagiert (vgl. dazu 
detaillierter Bundestagsdrucksache 20/7150: 15 f.; vgl. auch Bundestagsdrucksache 20/11750: 65 f.). In der Folge 
konnte bereits im letzten Jahresbericht darauf verwiesen werden, dass das Land Niedersachsen die SED-
Opferbeauftragte in die inhaltliche Planung der einwöchigen bundesweit angebotenen Fortbildung der Deutschen
Richterakademie zur „Deutsche[n] Justizgeschichte ab 1945“ für das Jahr 2025 einbezogen hat. Bisher wurden auf der 
jährlich stattfindenden Tagung die formale Darstellung des Aufbaus und der Steuerung der Justiz in der SBZ/DDR 
sowie Berichte von Juristinnen und Juristen über ihre Tätigkeit in der DDR im Vergleich zu ihrer heutigen
Berufspraxis behandelt. In diesem Jahr werden nun erstmalig auch expliziter das SED-Unrecht mit seinen
unterschiedlichen Formen der Repression in der DDR und den Folgewirkungen für die Betroffenen berücksichtigt. 
Dazu wird bei der Tagung 35d/2025 vom 23. bis 29. November 2025 in Wustrau Prof. Johannes Weberling einen 
Vortrag zu „Formen und Repression in der DDR und deren Auswirkungen auf die Opfer, juristische Aufarbeitung 
des SED-Unrechtsstaates“ halten. Außerdem wird ein moderiertes Podiumsgespräch mit einem sich
anschließenden Austausch ermöglicht, um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung die Perspektive der Betroffenen 
von SED-Unrecht nahezubringen. Dafür tritt die SED-Opferbeauftragte mit Stephan Hilsberg, Mario Röllig und 
Corinna Thalheim in ein Gespräch unter der Überschrift „Der gesellschaftspolitische Diskurs über die SED-Opfer 
35 Jahre nach dem Ende der DDR“. 
 
207  Vgl. mündliche Information von Dr. Carsten Zabel, dem Justiziar der Bundesstiftung Aufarbeitung.
Nach Evaluierung der Tagung wird sich die SED-Opferbeauftragte dafür einsetzen, dass die Erweiterung mit 
Blick auf die Opfer von SED-Unrecht in der Ausrichtung dieser Fortbildung künftig beibehalten wird. 
4.3 Einbeziehung von Traumasensibilität in der Pflege 
Bei dem Ziel, Berufsgruppen für das Unrecht und die Bedürfnisse von SED-Opfern zu sensibilisieren, spielt es 
für die SED-Opferbeauftragte eine herausgehobene Rolle, eine traumasensiblere Pflege zu unterstützen. Denn in 
den letzten Jahren hat sich – sowohl in Gesprächen mit Betroffenen und Angehörigen als auch in
wissenschaftlichen Studien – deutlich gezeigt, dass die Themen der Gesundheitsdienstleistungen und Pflege aktuell ein
besonders sensitiver Bereich für zahlreiche Opfer des SED-Staates sind. 
Viele der SED-Opfer sind heute hochbetagt und bereits auf Pflege angewiesen. Doch auch jüngere ehemals
politisch Verfolgte erleben im Krankheitsfall oder mit Blick auf eine zukünftige Pflegesituation starke emotionale 
Belastungen. 
Ein Großteil der Betroffenen leidet bis heute massiv unter den psychischen und physischen Folgen der erlebten 
Repressionen. Häufig liegen neben körperlichen Erkrankungen posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), 
Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen oder tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber staatlichen
Institutionen vor; so leiden die meisten der ehemaligen (DDR-)Heimkinder208 bis ins hohe Alter an
Beeinträchtigungen aus dem Spektrum der Traumafolgestörungen. Diese Aspekte können sich dann in pflegerischen
Situationen – bei einer altersbedingten Unterbringung im Heim oder aufgrund des nötigen Körperkontaktes in Krankheit 
oder Pflege – als problematisch manifestieren. Sie können zu Misstrauen gegenüber medizinischem und
pflegendem Personal, Angst- und Abwehrreaktionen bei jeglichen Gefühlen des abermaligen Ausgeliefertseins oder
sogar zu Trauma-Reaktivierungen führen. 
Diese mögliche Konfrontation von Pflegenden und Betreuenden fordert die Betroffenen selbst, aber auch die 
Pflegenden im höchsten Maße. Insofern ist aus Sicht der SED-Opferbeauftragten ein traumasensibler Umgang 
durch Pflegekräfte für beide Seiten essenziell und kann zu einer Entlastung beitragen. 
Weiterbildung 
In diesem Zusammenhang hat sich die SED-Opferbeauftragte seit ihrem Amtsantritt mit anderen dafür eingesetzt, 
dass ein traumasensiblerer Umgang in der Weiterbildung von Pflegekräften forciert wird. 
So hat die SED-Opferbeauftragte 2023 an der Tagung der Diakonie Deutschland, „Sicher und würdevoll im Alter 
leben – Bedarfe erkennen und traumasensible Unterstützung ermöglichen“ teilgenommen und als Ombudsfrau 
für die politisch Verfolgten der DDR diese spezifische Perspektive gegenüber Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren zahlreicher Pflegeeinrichtungen eingebracht (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 69). Nach wie vor 
hält sie den diesbezüglich wichtigen Kontakt zur Diakonie. 
Ebenso hat die Opferbeauftragte die Erstellung der Broschüre von Dr. Angelika Censebrunn-Benz „Als die
Patientin mir das Tablett vor die Füße warf. Handlungssicherheit in der Altenpflege. Lösungsansätze für schwierige 
Situationen. Handreichung für Pflegepersonal und andere Beschäftigte in der Altenpflege“ um ein Geleitwort 
ergänzt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 70) und trägt seit letztem Jahr zur Distribution der Broschüre bei.209 
Frau Censebrunn-Benz ist zudem in Gesprächen mit der Diakonie, um gegebenenfalls in einen weiteren Austausch 
zu der Handreichung mit den Pflegeleitungen innerhalb der Dachorganisation treten zu können; auch ein
Programmtag ist noch in der Planung. Die SED-Opferbeauftragte unterstützt diese Aktivitäten in der weiteren
Ansprache unterschiedlicher Mitgliedsverbände und -vereine von Pflegeeinrichtungen. 
 
208  Der Forschungsverbund TESTIMONY stellte 2023 fest, dass ein Heimaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland in den 1940er- bis 
1970er-Jahren und bis 1989 in der DDR zwar nicht zwingend traumatisch verlaufen sein musste, dass jene Heimkinder jedoch
mehrheitlich menschenunwürdigen Verhältnissen ausgesetzt waren. Häufig waren multiple Gewaltformen die Regel. Vor allem diejenigen, 
die sexualisierte Gewalt erlebten, berichteten meist auch von physischer und psychischer Gewalt und in der Folge von
Traumatisierungen. Vgl. Glaesmer, Heide; Wagner, Birgit, Gahleitner, Silke Brigitta; Fangerau, Heiner (Hrsg.) (2023); vgl. auch TESTIMONY-
Forschungsverbund – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung und Aufarbeitung (2023). (Siehe auch 2.6 Betroffene von
repressiven Formen der DDR-Heimerziehung.) 
209  Die Broschüre kann auch über die Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten bezogen werden.
Auch die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur haben in den letzten beiden Jahren verstärkt 
Weiterbildungsangebote für Pflegekräfte in die Praxis getragen. Dabei haben Thüringen und Sachsen-Anhalt
sogar eigenständige Seminare zur Schulung angeboten. 
In Thüringen hat der Landesbeauftragte 2024 ein Tagesseminar „Traumasensible Pflege“ im Deutschordens-
Seniorenhaus für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer der größten Pflegeeinrichtungen in Erfurt durchgeführt; ein 
weiteres Seminar war für den Mai dieses Jahres geplant. Bei dem Seminar wurde über die
Jugendhilfeeinrichtungen und Haftanstalten in der DDR informiert und die Polyvagal-Theorie vorgestellt, die aggressives Verhalten 
Traumatisierter und erfolgreiche Interventionen erklärt. Ebenfalls fanden Gruppenübungen zum Thema Trigger, 
Triggervermeidung und resilienter Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeeinrichtung statt.
Dabei wurden Fallbeispiele aus der Arbeit des Landesbeauftragten herangezogen, um das Verständnis der
Teilnehmenden für das jeweils individuelle Schicksal von Betroffenen von politischer Haft und Vernachlässigungs- und 
Gewalterfahrungen in DDR-Spezialkinderheimen zu stärken. Daneben gibt es in Thüringen Überlegungen, in 
Kontakt mit den Pflegeschulen zu treten und dort eine Seminareinheit mit dem Thema „Trauma durch politische 
Repression und Verfolgung in der DDR und ihre Herausforderungen für die Pflegetätigkeit“ zu entwickeln und 
anzubieten.210 
Ebenfalls 2024 hat der Landesbeauftragte Sachsen-Anhalts einen Pflegefachtag „Vom KinderHeim zum Alten-
Heim. Wie gelingt ein sensibler Umgang mit ehemaligen Heimkindern der DDR?“ veranstaltet. Dieser wurde in 
Kooperation mit der Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin Psychotherapie Magdeburg und mit
Unterstützung durch die Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. angeboten. Als zertifizierte 
Fortbildung richtete er sich auch an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Ärztinnen und Ärzte sowie 
Pflegedienstleister. Die einzelnen Vorträge, in denen auch der herausfordernde Umgang mit traumatischen
Erfahrungen im Alter und die Besonderheiten der Betroffenengruppe der ehemaligen DDR-Heimkinder für die Arbeit 
in der Pflege verdeutlicht wurden, sind als Videos weiterhin verfüg- und abrufbar. 211 Außerdem gibt es in
Sachsen-Anhalt seitens des Landesbeauftragten erste Anstrengungen, möglicherweise eine Lehrveranstaltung an den 
dortigen Fachschulen für Gesundheitspflege zur Sensibilisierung der Studentinnen und Studenten zum Umgang 
mit SED-Unrechtsbetroffenen zu konzipieren. 
Diese konkreten Beispiele aus den Ländern zeigen sowohl das wachsende Interesse von Seiten der
Pflegeeinrichtungen bzw. ihrer jeweiligen Träger als auch Wege, wie die konkrete Vermittlung vor Ort gestaltet werden kann. 
Die SED-Opferbeauftragte wirbt daher dafür, ausgehend von diesen „Leuchttürmen“ auch in anderen
Bundesländern entsprechende Angebote zu gestalten. 
Ausbildung 
Auch die SED-Opferbeauftragte hat den Aspekt der Ausbildung der Pflegefachkräfte in diesem Jahr klar
adressiert. Im März ist sie in einem ersten Schritt an die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)212 
herangetreten, um für die Integration eines traumasensiblen Umgangs mit Opfern des SED-Regimes in die neuen 
Rahmenlehrpläne, die gegenwärtig von der Kommission überarbeitet werden, zu werben. Denn die SED-
Opferbeauftragte ist davon überzeugt, dass neben einer Ausweitung von entsprechenden weiterbildenden
Fachkräfteschulungen auch das gezielte Aufgreifen schon in der Pflegeausbildung von Unterstützungsbedarfen von
Betroffenen ein weiterer wichtiger Pfeiler bei der Sensibilisierung in der Pflegepraxis ist. 
Bisher enthält die Pflegeausbildung zwar bedingt Inhalte zu Trauma und psychischen Erkrankungen, jedoch ohne 
möglichen Bezug zu ehemaligen politischen Gefangenen oder den anderen Opfern staatlicher Repression in der 
DDR. Die SED-Opferbeauftragte hat gegenüber der Fachkommission betont, dass mit der Sensibilisierung für die 
Pflegerinnen und Pfleger, Betreuerinnen und Betreuer ebenfalls auch Unterstützung bei für sie selbst belastenden 
Situationen entwickelt werden kann. Das gilt insbesondere im häufig überlasteten Gesundheits- und Pflegesystem, 
 
210  Vgl. mündliche Informationen von Matthias Morawski, dem leitenden Referenten der Behörde des Thüringer Landesbeauftragten zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die Informationen werden sich auch in dem Tätigkeitsbericht 2022-2024 des Landesbeauftragten finden. 
211  Vgl. Landesbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (2024). 
212  Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz erstellt die neuen Rahmenlehrpläne für die Ausbildung in den Pflegeberufen, die 
den Bundesländern gegenüber einen empfehlenden Charakter haben. Sie spielt damit eine wesentliche Rolle in der Qualifikation
künftiger (Alten-)Pflegefachkräfte.
in dem betreuendes und pflegendes Personal nicht auch noch zusätzliche Aufgaben erhalten sollte, sondern
Entlastung immer ebenso mitgedacht werden muss. Vorgeschlagen hat sie daher die Prüfung einer möglichen
Aufnahme der Bereiche: 
⎯ Grundlagen zu historischem Unrecht und Repressionsformen in der DDR213 sowie diesbezügliche
gesundheitliche Langzeitfolgen als Voraussetzung für eine biografiesensible Kommunikation und Pflege, 
⎯ Grundlagen der Traumapädagogik und -therapie in der Pflege sowie Umgang mit posttraumatischen und 
weiteren psychischen Belastungsstörungen und 
⎯ Vermeidung von Triggersituationen und Retraumatisierungen (und ihre professionelle Bewältigung) in
Pflegesituationen; spezifische Fallbeispiele und Best-Practices. 
Forschung 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt es in diesem Zusammenhang außerordentlich, dass es Prof. Silke Gahleitner 
von der Alice Salomon Hochschule Berlin gelungen ist, seit dem letzten Sommer ein zweijähriges
Forschungsprojekt zu Heimkindern im Alter umsetzen zu können. Das Projekt „Dann stellt man sich mal vor, man sperrt 
mich ... in ein Altenheim: Versorgungsmöglichkeiten und -gefahren ehemaliger Heimkinder im Alter“ wird im 
Kontext der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs durchgeführt. 
Es rekurriert auf die Ergebnisse des Forschungsverbundes „TESTIMONY – Erfahrungen in DDR-
Kinderheimen“, in dem sich herausgestellt hatte, dass vor allem bei denjenigen ehemaligen Heimkindern, die von
sexualisierten Gewalterfahrungen betroffen waren, der Gedanke, in Kürze auf Institutionen der Altenpflege angewiesen 
zu sein und sich erneut in Abhängigkeiten zu begeben, größte Ängste ausgelöst hatte. Die jetzige Studie soll daran 
anknüpfend anhand persönlicher Befragungen die konkreten Bedarfe ehemaliger (auch DDR-)Heimkinder mit 
sexualisierten und anderen schweren Gewalterfahrungen zu einer angemessenen Altersversorgung ermitteln.
Zudem soll untersucht werden, wie Fachkräfte in der Pflege für diese speziellen Bedarfe praxisnah sensibilisiert 
werden können. 
Die Ergebnisse der Studie sollten nach Auffassung der SED-Opferbeauftragten dann ebenfalls Eingang in
künftige Weiterbildungen in der Altenpflege, aber auch in die Pflegeausbildung finden 
Die SED-Opferbeauftragte plant zudem, sich in den kommenden Monaten an die neue
Bundesgesundheitsministerin zu wenden. Dabei wird sie auf besondere Bedarfe der SED-Unrechtsbetroffenen in der
Gesundheitsversorgung und Pflege aufmerksam machen (siehe u. a. auch 2.14 Betroffene von Medizinunrecht in der DDR). Darüber 
hinaus plant die Bundesbeauftragte, die neue Pflegebeauftragte der Bundesregierung anzusprechen, um die
Traumasensibilität in der Pflege thematisch zu stärken und gemeinsame Aktivitäten hierfür anzuregen. Vorstellbar 
sind für die SED-Opferbeauftragte dabei zum Beispiel eine gemeinsame Veranstaltung, ein Gastbeitrag im
Magazin „WIRKSAM – Das Magazin zur Pflege“ und eine mögliche Teilnahme am Deutschen Pflegetag. 
4.4 Webportal zur Unterstützung von SED-Opfern und zur Weiterbildung zum SED-Unrecht 
und seinen Folgen 
Der seit 2021 von der Behörde des/der Ostbeauftragten der Bundesregierung geförderte Forschungsverbund zu 
den „Gesundheitlichen Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ wird seine Arbeit Ende Juni 2025 abschließen (siehe 
5.1 Forschungsförderung durch den Bund). Die Förderung des Verbundes geht auf einen Beschluss des Deutschen 
Bundestages aus dem Jahr 2019 zurück. Dabei hatte sich das Parlament im Zusammenhang mit dem Antrag 
„30 Jahre Friedliche Revolution“ für eine Vereinfachung der Regelungen für die Anerkennung traumatischer
Belastungen der politischen Opfer der SED-Diktatur ausgesprochen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10613: 5). Die 
Arbeiten des Forschungsverbundes sollten dazu beitragen, gesundheitliche Langzeitbeeinträchtigungen der Opfer 
von SED-Unrecht nachhaltiger zu verstehen (siehe zu den Erfolgen der Forschungsergebnisse auch 1.3
Grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden). Dazu kooperierten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitätskliniken Jena, Leipzig, Magdeburg und Rostock aus den 
Bereichen der Psychosozialen Medizin, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in zwölf Teilprojekten 
zu folgenden Themen: Weiterbildung für mit SED-Unrechtsbetroffenen befasste Berufe, die Psychiatrie im Ge-
 
213  Nach Ansicht der SED-Opferbeauftragten könnte dazu erweiternd ebenfalls auch die Aufklärung über politische Verfolgung in weiteren 
(für Deutschland durch zugewanderte Menschen relevanten) Diktaturen gehören.
sundheitssystem der DDR, die Spätfolgen von Hepatitis-C-kontaminierter Anti-D-Prophylaxe, anhaltende
Stigmatisierungsprozesse in der Gesellschaft sowie gesundheitliche Staatsdoping- und Zersetzungsfolgen. Der
Verbund wurde bei seiner Arbeit in den letzten vier Jahren durch einen Beirat unterstützt, dem auch die SED-
Opferbeauftragte angehört (vgl. auch Bundestagsdrucksache 20/7150: 55; vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 71). 
Erste Ergebnisse hatte der Verbund im Juni 2024 vorgestellt.214 
Für die SED-Opferbeauftragte war die Verbundarbeit dabei nicht nur wegen der wissenschaftlichen Erfassung 
von Langzeitfolgen für unterschiedliche Opfergruppen sehr bedeutsam. Besonders wichtig war für sie auch, dass 
der Verbund ebenfalls zu dem Thema der Weiterbildung zur Sensibilisierung zum SED-Unrecht arbeitete. Hierfür 
hat die SED-Opferbeauftragte eine Weiterbildung zur „Einführung in die Arbeit mit Betroffenen von SED-
Unrecht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesarchivs“ angestoßen. Diese wurde unter Leitung des Jenaer 
Teilprojektes „Curriculare Weiterbildung“ in Kooperation mit ihr und der UOKG vom Bundesarchiv im
Dezember 2023 in Berlin durchgeführt. 
Auch basierend auf den thematischen Weiterbildungseinheiten, die beispielsweise bei dieser Weiterbildung
entwickelt und genutzt wurden, entstand im letzten Förderjahr die Idee, ein Webportal als Transfer für die
Forschungsergebnisse anzubieten. Dieses Portal soll künftig Informationen bereitstellen, die einerseits selbst zur
Weiterbildung zum SED-Unrecht von verschiedenen Berufsgruppen genutzt werden können und andererseits
praxisnahe Ergebnisse der Verbundarbeit für Betroffene zugänglich machen. Alle zwölf Teilprojekte haben in dem 
letzten Förderjahr die Arbeit darauf ausgerichtet, ihre Ergebnisse in das Portal einfließen lassen zu können. 
Vorgesehen ist danach, dass das Portal „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ heißen wird. Geplant 
sind nach jetzigem Stand neben Informationen zum Projekt drei thematische Bereiche: 
1. Ein Bereich für Betroffene, der  
a) Informationsmaterialien für einzelne Unrechtsbetroffenengruppen (Opfer von Haft, Anti-D,
Staatsdoping, Zersetzung, Heimeinweisung),  
b) einen Beratungskompass und  
c) eine entwickelte Handreichung zur Begutachtung im Rahmen von Verfahren zur Anerkennung
gesundheitlicher Folgeschäden bereithält. 
2. Ein Bereich für Fachkräfte, in dem zum einen zertifizierte CME-Online-Fortbildungen zu den Themen DDR-
Staatsdoping und Zersetzung für Ärztinnen und Ärzte als auch zum anderen inhaltliche
Weiterbildungsmodule zu 19 Themen angeboten werden. Bei dem modularen Weiterbildungsteil wird nach Basis-, Aufbau- 
und Vertiefungsmodulen unterschieden und jeweils eine Handreichung zu den Themen zur Verfügung
gestellt. Teilweise sind auch Lehrvideos und weitere Literaturangaben vorgesehen. Die Module behandeln
dabei u. a. folgende Bereiche: Repressionsformen in der DDR und Opfergruppen, Rehabilitierungs- und
Entschädigungsmöglichkeiten, Akteneinsicht, Schädigungen durch politische Verfolgung und Repression, 
Trauma und Traumafolgen, Praktische Fallarbeit in der SED-Unrechtsberatung, Schwierigkeiten bei
sozialrechtlicher Begutachtung, Hilfesystem für psychische Krisen und Krankheiten, Psychotherapie und
Gruppentherapie, Heimkinder in der Pflegepraxis. 
3. Ein Bereich, der als Infothek dienen soll. Hier sollen Meldungen, Medien-Links und ein Pressespiegel
veröffentlicht werden. An dieser Stelle könnte künftig zunächst auch die Verlinkung zu den Ergebnissen der 
Arbeit weiterer Forschungsverbünde platziert werden. 
Zusätzlich gibt es auch erste Überlegungen, unter Einbeziehung geeigneter Akteure noch eine kurze
materialbegleitete Unterrichtseinheit für Lehrkräfte zu entwickeln und diese in den Bereich für die Fachkräfte aufzunehmen 
(siehe zu bisherigen Unterrichtsmaterialangeboten für Lehrkräfte auch 4.1 Sensibilisierung zum SED-Unrecht in 
unterschiedlichen Berufsgruppen). 
Die neue Webseite wird am 11. Juni 2025 auf einem Abschlusssymposium und Vernetzungstreffen neben der 
Ergebnispräsentation des Verbundes der Öffentlichkeit vorgestellt.215 
Gesetzlicher Auftrag der Bundesbeauftragten ist es, als Ombudsperson für die Betroffenen von SED-Unrecht zu 
wirken und eng mit den unterschiedlichen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen auf dem Feld der
Unterstützung der Opfer zusammenzuarbeiten. Sie wirkt dabei insbesondere in einer Art Lotsenfunktion und vermittelt 
 
214  Vgl. Forschungsverbund „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ (2024). 
215  Vgl. Forschungsverbund „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ (2025).
Kontakt zu den unterschiedlichen Anliegen an die passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Die 
SED-Opferbeauftragte plant, nach Abschluss der Verbundarbeit Kooperationspartnerin für das Webportal zu
werden, da dieses einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieser Aufgaben leistet. Sie wird sich daher in die inhaltliche 
Pflege der Webseite einbringen. Dabei erfolgt die (technische) Betreuung der Webseite weiterhin durch das
Institut für Psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychoonkologie des Universitätsklinikums Jena – ggf. in der 
Zusammenarbeit mit den vorherigen Verbundpartnern. 
Die SED-Opferbeauftragte wird gemeinsam mit ihnen prüfen, inwiefern das Portal dabei zusammen mit weiteren 
Partnern künftig beim inhaltlichen Angebot ausgebaut und für möglichst zusätzliche Vernetzungsarbeiten genutzt 
werden kann (siehe zum Beispiel für Anknüpfungsmöglichkeiten zu künftigen Partnern u. a. auch 4.1
Sensibilisierung zum SED-Unrecht in unterschiedlichen Berufsgruppen).
5 Forschungsförderung des Bundes und Entwicklung der Archive 
Für die SED-Opferbeauftragte sind die Ergebnisse der Forschung zum SED-Unrecht eine wesentliche Grundlage 
ihrer Arbeit, da durch sie die Funktionsweisen staatlicher Repression und ihre langfristigen Folgen für die
Betroffenen qualitativ aber auch quantitativ erfasst werden. Aktuelle Ergebnisse der unterschiedlichen vom Bund in 
den letzten Jahren geförderten Forschungsverbünde helfen dabei, die Opfer heute in der gegenwärtigen
Gesetzgebung besser zu unterstützen oder wichtige Aufarbeitungs- und Bildungsarbeit zu leisten. Die SED-
Opferbeauftragte wirbt daher dafür, auch in den kommenden Jahren eine vom Bund getragene Forschungsförderung
fortzuführen, die weiter über das staatliche Unrecht in SBZ und DDR aufklärt und die langfristigen Folgen für die 
Betroffenen und die Gesellschaft betrachtet. 
Auch die Archive haben eine zentrale Rolle. Sie bieten eine wesentliche Grundlage für die Aufarbeitung von 
Menschenrechtsverletzungen in der SED-Diktatur und bei der persönlichen Schicksalsklärung für Betroffene und 
ihre Angehörige. In Fragen der Rehabilitierung und der Anerkennung staatlichen Unrechts sind die Archive in 
der Nachweisführung essenziell. 
Die vollständige Erschließung, Zugänglichmachung und Digitalisierung staatlichen und nichtstaatlichen
Archivguts sind daher für die SED-Opferbeauftragte weiterhin wichtige von der Politik und den zuständigen Akteuren 
anzugehende Aufgaben. 
5.1 Forschungsförderung durch den Bund 
Seit 2018 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, jetzt BMFTR) in einem breit
angelegten Förderprogramm Forschungsverbünde „auf dem Gebiet der DDR-Forschung“.216 In zwei Förderphasen 
erhielten die Verbünde dabei (noch bis Ende 2025) insgesamt ca. 50 Millionen Euro Bundesförderung. Zugleich 
wurden neben den Universitäten auch Gedenkstätten, Opferverbände und Museen als Forschungs-, Transfer‐ und 
Bildungspartner in die geförderten Projekte eingebunden. Mit dem Förderprogramm wurden die Ziele verbunden, 
die DDR-Forschung stärker in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft zu verankern sowie einen 
Praxistransfer der Ergebnisse zu ermöglichen. In der ersten Förderphase von 2018 bis 2023 wurden 14
interdisziplinär arbeitende Verbünde217 (damit 54 Forschungsprojekte) mit insgesamt knapp 41 Millionen Euro gefördert. 
Dabei waren für die Arbeit der SED-Opferbeauftragten besonders die Verbünde relevant, in deren Mittelpunkt 
die Themen der Repressionen des SED-Regimes und ihrer Folgen für die Betroffenen stehen. In engem Austausch 
stand die SED-Opferbeauftragte dabei vor allem mit den Verbünden „Landschaften der Verfolgung.
Forschungsverbund zur Erfassung und Analyse der politischen Repression in SBZ und DDR“, „Grenzregime. Tödliche
Fluchten und Rechtsbeugung gegen Ausreisewillige“, „TESTIMONY – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen.
Bewältigung und Aufarbeitung“ und „Torgau. Heimerziehung in Spezialheimen der DDR – Eine pädagogisch
rekonstruktive Studie zum DDR-Erziehungssystem und dessen Bewältigung“. Diese Verbünde haben insbesondere 
wichtige Ergebnisse 
⎯ zur Aufklärung über Todesfälle von DDR-Bürgerinnen und -Bürgern bei Fluchtversuchen über
Ostblockstaaten und über die Ostsee218 sowie zur Funktion des DDR-Justizministeriums im SED-Staat und zur
Willkürjustiz gegen Ausreisewillige und Flüchtlinge (siehe 2.13 Todesopfer des DDR-Grenzregimes und ihre 
Angehörigen), 
⎯ zur ersten quantitativen und qualitativen Erfassung der Gefangenen der Staatssicherheit in einer
Forschungsdatenbank,219 
⎯ zu den Informationsbedarfen bei Betroffenen über ihre Entschädigungsmöglichkeiten und den Rechtsfolgen 
politischer Verfolgung und weiter zu bearbeitenden Fragen zu Vermögen oder Rehabilitierungskontexten 
(siehe u. a. 2.17 Betroffene von Eingriffen in Vermögenswerte), 
 
216  Die Förderung erfolgte auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im 
Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ vom 26.5.2017. 
217  Vgl. zur Verlinkung der Webseiten der einzelnen geförderten 14 Verbünde Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, 
jetzt BMFTR) (2023). 
218  Der Verbund hat zu einem der Teilprojekte am 24. April 2025 ein neues Handbuch vorgestellt. Vgl. Hochstein, Henning; Linek, Jenny; 
Peetz, Merete (2025). 
219  Dabei fehlt u. a. noch die Integration der vor den 1960er-Jahren durch die Staatssicherheit Inhaftierten sowie die der durch die
Volkspolizei aus politischen Gründen Inhaftierten.
⎯ zur sexuellen Gewalt- sowie traumatischen Vernachlässigungs- und Misshandlungserfahrungen in DDR-
Kinderheimen und zum DDR-Spezialheimsystem im Besonderen und abgeleiteten psychosozialen
Unterstützungsbedarfen aber auch Resilienzbedingungen (siehe u. a. 2.6 Betroffene von repressiven Formen der DDR-
Heimerziehung) 
⎯ und vor allem auch zu den spezifischen körperlichen und psychischen gesundheitlichen Schädigungen bei 
ehemaligen politischen Häftlingen und ihren Nachkommen, die gegenüber der Allgemeinbevölkerung
signifikant erhöht sind (siehe 1.3 Grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden), 
erbracht. 
Gerade letztere Forschungsergebnisse des Teilprojektes der Charité – Universitätsmedizin Berlin aus dem
Verbund „Landschaften der Verfolgung“ zu den „Körperlichen und psychischen Folgen politischer Haft“220 haben 
auch besondere Bedeutung im Gesetzgebungsverfahren der diesjährigen Novellierung der SED-UnBerG entfaltet. 
Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass bisher bestehende Defizite bei der Anerkennung
verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden jetzt im Gesetz durch eine neue kriterienbasierte Vermutungsregelung im Sinne der 
Betroffenen angegangen werden können – dass künftig klar von einem Kausalzusammenhang zwischen
beispielsweise der politischen Haft als Repressionserfahrung vor Jahrzehnten und einem spezifischen heutigen
Gesundheitsschaden ausgegangen werden kann (siehe vertiefender 1.1 3 Vereinfachte Anerkennung verfolgungsbedingter 
Gesundheitsschäden; siehe 1.3 Grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden). 
In diesem Zusammenhang sind es darüber hinaus auch die Forschungsergebnisse des seit 2021 von dem/der
Ostbeauftragten der Bundesregierung geförderten Klinikverbunds zu den „Gesundheitlichen Langzeitfolgen des 
SED-Unrechts“, die ebenfalls dazu beigetragen haben, dass die Folgeschäden bei Betroffenen jetzt gesetzlich 
besser anerkannt werden können. In zwölf Teilprojekten der Universitäten in Jena, Rostock, Magdeburg und 
Leipzig wurde u. a. zu den Folgen von Zersetzung und staatlichem Doping geforscht; dabei wurden häufig
komplexe Gesundheitsschäden bei einem jahrzehntelangen Verlauf festgestellt. Der Verbund wurde bis Mitte 2024 
mit 2,4 Millionen Euro gefördert. Auch die SED-Opferbeauftragte hatte sich für die wichtige
Anschlussfinanzierung des Projektes stark gemacht. Diese wurde schließlich im Juli 2024 für ein Jahr mit knapp 800.000 Euro zur 
Implementierung der Ergebnisse des Forschungsverbundes frei gegeben, wofür die Opferbeauftragte dem
damaligen Ostbeauftragten und seinem Team sehr dankbar ist. Gegenwärtig werden mit der Finanzierung die
Ergebnisse aller Teilprojekte aufbereitet, so dass sie ab Mitte Juni 2025 öffentlich vorgestellt und auf ein neues
Webportal des Verbundes gestellt werden können: Dieses soll konkreten Weiterbildungszwecken sowie der direkten
Beratung von Betroffenen dienen (siehe 4.4 Webportal zu Unterstützung von SED-Opfern und zur Weiterbildung 
zum SED-Unrecht und seinen Folgen). 
Die besondere Bedeutung der Ergebnisse sowohl des Charité-Teilprojektes als auch des Verbunds
„Gesundheitlicher Langzeitfolgen des SED-Unrechts“ kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass in der
Gesetzesbegründung auf beide Forschungsprojekte als „aktuelle[m] Stand der medizinischen Wissenschaft“
(Bundestagsdrucksache 20/14744: 27) verwiesen wird und die Resultate bei der Erstellung der Rechtsverordnung zur
Festlegung von schädigenden Ereignissen und gesundheitlichen Schädigungen, bei denen zukünftig eine Vermutung 
der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs angenommen wird, Beachtung finden sollen. 
Aktuell befindet sich ebenfalls die zweite Förderphase der Forschungsförderung des BMBF (jetzt BMFTR) auf 
dem Gebiet der DDR-Forschung bis zum Ende des Jahres in der Schlussphase. 2023 wurde dabei für sieben der 
zuvor geförderten Verbundprojekte eine Anschlussphase bewilligt. Es handelt sich vor allem um Verbünde zur 
Wirtschafts- und Mediengeschichte in der DDR und der Transformationsphase, dem DDR-Bildungswesen, der 
Medizingeschichte und zum Erbe der Friedlichen Revolution. Fast alle Verbünde leisten dabei gegenwärtig für 
die Öffentlichkeit gut zugängliche Transfers ihrer (bisherigen) Arbeitsergebnisse über Webseiten. 
So hat der Verbund DDR-PSYCH seine Studienergebnisse zu „DDR-Vergangenheit und psychische Gesundheit: 
Risiko- und Schutzfaktoren“, bei der anhand vorhandener Repräsentativbefragungen die Auswirkungen der DDR-
Vergangenheit auf die Psyche bei ostdeutschen Menschen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Einflüsse 
 
220  Vgl. Maslahati, Tolou (2024). 
Mitte Juni 2025 ist eine weitere umfassende Veröffentlichung der Einzelstudienergebnisse des Forschungsprojektes auf der Webseite 
www.medrxiv.org als Pre-Print vorgesehen. Eine Publikation im Deutsche[n] Ärzteblatt folgt.
verglichen werden, auf einer Webseite veröffentlicht. Das Abschlusssymposium wird Anfang Juni 2025 in 
Leipzig stattgefunden haben.221 
Ein weiterer Verbund befasste sich mit „Bildungsmythen und Gegenerzählung“ und hat eine Wissensplattform 
zu Mythen über das Erziehungs- und Bildungswesen der DDR erstellt. Zu den dekonstruierten Mythen gehören 
etwa Vorstellungen über einen sozial nicht eingeschränkten Zugang zu Bildung, eine bessere, weil
naturwissenschaftlichere Bildung, eine antifaschistische Gründungsidee oder ein gleichberechtigtes
Geschlechterverhältnis.222 
Der Verbund „Diktaturerfahrung und Transformation (DuT)“ thematisierte die unterschiedlichen und auch zum 
Teil für die Menschen widersprüchlichen Erfahrungen in der späten DDR und der Transformationszeit und leitet 
ab, dass es nicht allein individuelle und kollektive Erfahrungen während der DDR selbst sind, die die Erinnerung 
an die DDR prägen, sondern auch ebenso die tiefen Umbruchserfahrungen der Zeit seit 1990. Der Verbund hat 
nicht nur eine Webseite mit Ergebnissen und Publikationen zu den Teilprojekten erstellt,223 sondern versendet 
regelmäßig auch einen Newsletter. Als einziger Verbund betreibt er – auch jetzt noch – aktiv einen Instagram-
Kanal zu seinen Befunden (@forschungsverbund_ dut) und wendet sich damit an ein breites und jüngeres
Publikum. Außerdem ist eine Online-Ausstellung mit einer Mediathek auf einer digitalen Plattform für den Sommer 
2025 geplant. 
Der Verbund „Das umstrittene Erbe von 1989. Aneignungen zwischen Politisierung, Popularisierung und
historisch-politischer Geschichtsvermittlung „beschäftigte sich mit dem Erinnern und heutigen Gegenwartsdeutungen 
zum Jahr 1989 in der DDR. Er stellt auf seiner Homepage aktuelle Veranstaltungen zu Ergebnispräsentationen 
sowie themenbezogenen Lesungen und Praxiswerkstätten vor allem in Leipzig ein und verweist auf alle
Veröffentlichungen der einzelnen Teilprojekte. Auch ein Brettspiel für Schülerinnen und Schüler wurde entwickelt 
(AlgorithMIX#DDR), das die Geschichte der DDR vermitteln soll und gleichzeitig erklärt, wie Social Media 
heute Geschichte „macht“ und konstruiert.224 
Schließlich hat der Verbund „Das mediale Erbe der DDR. Akteure, Aneignung, Tradierung“ seine
Forschungsergebnisse auf einer Tagung bei der Bundesstiftung Aufarbeitung vorgestellt. Diese sind als Tagungsbericht auf 
dem BMBF-(jetzt BMFTR-)Portal für Geistes- und Sozialwissenschaften und ab Sommer 2025 auch auf der
Verbundhomepage abrufbar. In dem Verbund wurde medialisierte Erinnerung in ausgesuchten Printmedien, Filmen 
und Musik, Museen, Schulbüchern als auch in privaten Überlieferungen wie Fotos betrachtet. Festgestellt wurde 
dabei, dass teilweise dargestellte gesellschaftliche und erfahrungsgeschichtliche Zusammenhänge aus einer
kritischen Aufarbeitung der Vergangenheit herausgelöst waren.225 
Zusätzlich wird der Verbund „Seelenarbeit im Sozialismus. Psychologie, Psychiatrie und Psychotherapie in der 
DDR (SiSaP)“ in diesem Jahr ein Symposium zur Vorstellung seiner Ergebnisse veranstalten. Am 18. September 
2025 wird dieses in Weimar stattfinden und mit der Vernissage der digitalen Ausstellung „Seelenarbeit im
Sozialismus“ verbunden werden. Dargestellt werden sollen dabei Ergebnisse, die die Rolle der Psychotherapie in der 
DDR als ambivalent beschreiben, die der DDR-Psychiatrie als eine zwischen Hilfe, Verwahrung und Missbrauch 
und die der Psychologie als unter politischem Diktat stehend.226 
Mit endgültigem Abschluss der Arbeit aller BMBF-(jetzt BMFTR-)Verbünde der zweiten Förderphase zum Ende 
des Jahres als auch der des Forschungsverbundes zu den „Gesundheitlichen Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ 
Mitte des Jahres, wird die SED-Opferbeauftragte die neuen Forschungsergebnisse gänzlich auswerten und in ihre 
künftige Arbeit einbeziehen können. Das gilt auch für die nun Ende des Jahres 2025 erwarteten Ergebnisse aus 
der Arbeit des vom Bundesinnenministerium (BMI) mit insgesamt 970.000 Euro geförderten Projektes zur
Erforschung politisch motivierter Zwangsadoptionen in der DDR. Die Forschung wird seit Juli 2022 für die Dauer von 
drei Jahren unter dem Dach des Deutschen Instituts für Heimerziehungsforschung gGmbH durchgeführt –und 
 
221  Vgl. Forschungsverbund „DDR-Vergangenheit und psychische Gesundheit (DDR-PSYCH)“ (2025). 
222  Vgl. Forschungsverbund „Bildungsmythen in der DDR (MythErz)“ (2024). 
223  Vgl. Forschungsverbund „Diktaturerfahrung und Transformation (DuT)“ (2025). 
224  Vgl. Forschungsverbund „Das umstrittene Erbe von 1989 (Erbe´89)“ (2025). 
225  Vgl. Forschungsverbund „Das mediale Erbe der DDR“ (2025). 
226  Vgl. Forschungsverbund „Seelenarbeit im Sozialismus. Psychologie, Psychiatrie und Psychotherapie in der DDR (SiSaP)“ (2025).
hatte Ende 2024 eine Verlängerung der Laufzeit bis Ende 2025 erhalten227 (siehe auch 2.8 Opfer von
Zwangsadoption und politisch motiviertem Kindesentzug in der DDR). 
Wichtig ist es aus Sicht der SED-Opferbeauftragten, dass möglichst noch in diesem Jahr durch den Deutschen 
Bundestag und das BMFTR die Voraussetzungen für ein weiteres Förderprogramm zur DDR-Geschichte, mit 
Schwerpunkten auch im Bereich der Erforschung des SED-Unrechts und seiner Folgen, geschaffen werden. Die 
Zusage der damaligen Bundesbildungsministerin gegenüber dem Ausschuss für Bildung und Forschung für eine 
erneute Förderung der DDR-Forschung im letzten Jahr konnte auf Grund des Bruchs der Regierung nicht mehr 
umgesetzt werden. Daher ist die SED-Opferbeauftragte den Koalitionären von CDU, CSU und SPD dankbar, dass 
der Koalitionsvertrag eine Stärkung der „Förderung von Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften“ und hierbei 
vor allem auch der „Erinnerungskultur, politische[n] Bildung und Demokratieforschung [...]“228 ankündigt. Für 
die Opferbeauftragte ist damit die Fortsetzung der Förderung der Forschung zu SED-Unrecht und seinen Folgen 
durch den Bund verbunden; dies ist ein wichtiges Signal in die Forschungslandschaft und gegenüber den
Einrichtungen der Vermittlung von Geschichte. 
Bisher ist die Aufarbeitung der DDR-Diktatur in der deutschen Hochschullandschaft – trotz seiner
gesellschaftlichen Relevanz als Beitrag zur Demokratiestärkung – nach wie vor wissenschaftlich unterrepräsentiert und
institutionell nicht ausreichend verankert. Die SED-Opferbeauftragte wirbt im Zusammenhang mit einer weiteren 
Bundesförderung daher dafür, dass diese – zusammen mit den Hochschulen und Ländern – auch die Grundlage 
für eine dauerhafte Einrichtung von entsprechenden Lehrstühlen an den Universitäten schafft. Außerdem sollte 
die Förderung die bisherige Netzwerkstruktur der Verbundforschung erneut aufgreifen, damit weiterhin
Gedenkstätten und andere Einrichtungen in die Forschung einbezogen werden können, um so insbesondere den
notwendigen Praxistransfer zu leisten. 
Die SED-Opferbeauftragte spricht sich außerdem dafür aus, dass dabei durch die Forschung auch gezielt
möglichst folgende Themen stärker in den Fokus rücken: 
⎯ die intensivierte Untersuchung psychischer und körperlicher Langzeitfolgen bei SED-Opfern (und ggf. die 
Spezifizierung für weitere Opfergruppen), 
⎯ das breitere Aufsetzen von praxisgeleiteten Projekten zur Bestimmung von Anforderungen an eine
angemessene Altenpflege und psychosoziale Arbeit bei SED-Unrechtsbetroffenen (siehe 4.3 Einbeziehung von
Traumasensibilität in der Pflege), 
⎯ die weitere Konzeptionierung von Aus- und Weiterbildung für die mit SED-Unrechtsbetroffenen befassten 
Professionen (siehe 4.1 Sensibilisierung zum SED-Unrecht in unterschiedlichen Berufsgruppen und 4.4. 
Webportal zur Unterstützung von SED-Opfern und zur Weiterbildung zum SED-Unrecht und seinen
Folgen), 
⎯ die weitere Erforschung zu Formen und quantitativem Umfang der Repression der DDR-Jugendhilfe,229
politisch motivierten Eingriffen in Familien und zur Entwicklung von (sozialen) Unterstützungsangeboten für 
ehemalige DDR-Heimkinder, die ihre ausgeprägten Mehrfachbelastungen berücksichtigen, 
⎯ eine erstmalig bundesweite230 Sozialstudie und Evaluation der sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes, 
 
227  Vgl. Bundesministerium des Innern und für Heimat (2024). 
228  Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 79. 
229  Das vom Brandenburgischen Jugendministerium (MBJS) seit 2021 geförderte und vom Hannah-Arendt-Institut für
Totalitarismusforschung e. V. an der Technischen Universität Dresden verantwortete Forschungsprojekt „Beschlussregister. Heimeinweisungen in der 
DDR“ hat seine Ergebnisse 2024 gegenüber dem Ministerium vorgelegt. Damit sollten über Jugendhilfeakten politisch motivierte
Heimeinweisungen von Kindern und Jugendlichen und andere Maßnahmen der DDR-Jugendhilfe für die Stadt Potsdam von 1966 bis 1989 
in einer Datenbank vollständig erfasst, zugänglich gemacht und daraus Schwerpunkte für künftige weitere Forschungen abgeleitet
werden (siehe 2.8 Opfer von Zwangsadoption und politisch motiviertem Kindesentzug in der DDR). Vgl. Lindenberger, Thomas; Hannah-
Ahrendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. an der Technischen Universität Dresden (2024). 
230  Bisher liegen wichtige Ergebnisse zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes für die Bundesländer Thüringen, Brandenburg und 
Berlin vor. Vgl. Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (2023); vgl. Die Beauftragte des Landes Brandenburg 
zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD); Berliner Institut für Sozialforschung GmbH (BIS) (2020); vgl. 
Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) (Hrsg.) (2022). Vgl. zu den gemeinschaftlichen Befunden dieser
Studien Bundestagsdrucksache 20/11750: 21.
⎯ die wissenschaftliche und ggf. mit anderen ehemaligen kommunistischen Ländern vergleichende
Auseinandersetzung mit den DDR-Jugendhäusern als Jugendstrafanstalten (siehe 2.7 Betroffene von Inhaftierungen 
in Jugendhäusern).231 
Für die SED-Opferbeauftragte ist der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, wie er beim
Gesetzgebungsprozess zu den SED-UnBerG erfolgte, essenziell. Hierfür braucht es Foren der regelmäßigen Begegnung 
und des Austausches zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und Institutionen, die in der
Unterstützung der Betroffenen und in der Geschichtsvermittlung tätig sind. 
Diesen fachlichen Dialog, der insbesondere im bisherigen Beirat des Forschungsverbundes „Gesundheitliche 
Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ erfolgte, möchte die Opferbeauftragte in den kommenden Monaten
verstetigen. Ihr Ziel ist es, mit Ende des Projektes im Juni 2025 aus dem bisherigen Fachbeirat ein dauerhaftes
Expertengremium zu entwickeln. Im Gremium sollen neben den bestehenden Akteuren aus Wissenschaft und Praxis
künftig weitere Wissenschaftsbereiche – wie die Rechtswissenschaft – einbezogen werden. 
5.2 Stärkung des Bundesarchivs – Stasi-Unterlagen-Archiv 
Im Oktober 2024 verurteilte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts (LG) Berlin einen ehemaligen
Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.232 Der
Angeklagte hatte 1974 einen polnischen Staatsbürger am Grenzübergang Friedrichstraße auf Weisung seiner
Vorgesetzten erschossen. Überführt hatten den Angeklagten keine DNA-Analyse oder moderne, computergestützte
Ermittlungsmethoden. Es waren maßgeblich über 50 Jahre alte Stasi-Unterlagen aus dem Bundesarchiv, die dem 
Gericht den Beweis dafür lieferten, dass der Angeklagte heimtückisch handelte, als er das Opfer von hinten
erschoss (siehe 2.13 Todesopfer des DDR-Grenzregimes und ihre Angehörigen). 
Für die SED-Opferbeauftragte steht der Verlauf des Prozesses sinnbildlich für das, was die Stasi-Unterlagen und 
die Archive insgesamt seit Jahrzehnten im Umgang mit politischer Gewalt für unsere Gesellschaft leisten. Die 
Akten helfen dabei, aufzuklären. Dabei sind sie für die Betroffenen von SED-Unrecht weit mehr als reine
Informationsträger. Für die politischen Häftlinge sind die Akten, wie beispielweise die der Staatssicherheit, häufig die 
einzigen Zeugen des begangenen Unrechts. Gerade in den Verfahren zur Rehabilitierung liefern die Akten meist 
die wichtigsten Belege für das, was geschehen ist. Während die früheren Verantwortungsträger in der Regel
keinen Beitrag zur Aufklärung leisten, sind es die Akten, die Aufklärung ermöglichen. Erst durch die Akten wird aus 
einem Häftling ein politischer Gefangener. Für die Auseinandersetzung mit der politischen Verfolgung in der 
DDR hat das Archivgut, insbesondere das des Bundesarchivs, ganz unterschiedliche Dimensionen. Für die
ehemals politisch Verfolgten und ihre Angehörigen stehen die Aufklärung über das Schicksal ebenso wie Fragen der 
Rehabilitierung und Wiedergutmachung im Mittelpunkt. Für all das sind die Akten von zentraler Bedeutung. Für 
die Forschung sind die Archive die maßgebliche Quelle, insbesondere zu den Zeitepochen, bei denen immer
weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen von ihren Erlebnissen berichten können. 
Gleichzeitig tragen die Archive ganz wesentlich dazu bei, Aufklärung zu leisten. Eindrucksvoll ist hier das
Beispiel der im Frauengefängnis Hoheneck inhaftierten politischen Gefangenen, die nach dem Häftlingsfreikauf die 
von ihnen im Gefängnis genähten Waren in den Kaufhäusern im Westen Deutschlands wiedererkannten. Erst 
durch die Akten ließ sich ihr Verdacht erhärten und der Weg von der Nähmaschine im Gefängnis hin zu den 
Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Bundesrepublik nachzeichnen (siehe 2.22 Betroffene von
Haftzwangsarbeit). 
Überall dort aber, wo die schriftliche Überlieferung fehlt oder Bestände nicht erschlossen sind, stößt der Versuch 
der Aufklärung an seine Grenzen. Die SED-Opferbeauftragte wirbt daher u. a. dafür, dass die sogenannte
Treuhand-Projektgruppe, die von 2016 bis 2024 im Bundesarchiv die Aufgabe hatte, Bestände der Betriebe der
„Kommerziellen Koordinierung“ und weiterer Unternehmensüberlieferung zu erschließen,233 eine erneute Finanzierung 
 
231  Zusätzlich sollte nach Ansicht der SED-Opferbeauftragten auch ene umfassendere Forschung zum Kulturgutverlust in der SBZ und 
DDR erfolgen. Sie sollte auf den bisherigen Forschungsergebnissen vor allem des Museumsverbandes Brandenburg und das vom
Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste, welches von BKM gefördert wird, 2023 veröffentlichte Gutachten zu Rechtsfragen aufsetzen. 
(Vgl. Bundestagsdrucksache 20/11750: 54; siehe 2.16 Betroffene von Kulturgutverlust in der SBZ und der SED-Diktatur.) 
232  Vgl. Landgericht Berlin (2024). LG Berlin I, Urteil vom 14. Oktober 2024. Az. 529 Ks 7/23. 
233  Vgl. Bundesarchiv (2024 b).
erhält und diese wichtige Aufgabe nicht wie aktuell von den regulären, bereits ausgelasteten Kräften übernommen 
werden muss und so in Konkurrenz mit anderen notwendigen Arbeiten tritt. 
Zu den nicht nutzbaren Beständen gehören insbesondere auch die tausenden Säcke an zerrissenen Stasi-
Unterlagen.234 Auch wenn man nicht zwingend diese Unterlagen benötigt, um Struktur, Methoden und Wirkungsweise 
der SED-Diktatur zu verstehen, so haben die zerrissenen Akten für die politisch Verfolgten eine ganz besondere 
Bedeutung. Mal sind es einzelne Dokumente, die für die Rehabilitierung und Wiedergutmachung entscheidend 
sein können. Ganz wesentlich ist aber für die Betroffenen, die dieses Thema mit den Opferverbänden immer 
wieder auch der Politik antragen, und auch für die SED-Opferbeauftragte, dass nicht die Staatssicherheit darüber 
bestimmen sollte, welche Informationen uns heute zur Aufklärung über die SED-Diktatur zur Verfügung stehen. 
Der besondere Wert, den die Archive für unsere Gesellschaft haben, ist vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht 
bewusst. Häufig stehen die Archive nicht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Vielmehr sind es die
Erkenntnisse, die mithilfe des Archivguts gewonnen werden, die die Aufmerksamkeit finden. 
Um die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Archive zu sichern, sind umfassende Investitionen notwendig. Dies 
betrifft sowohl den konservatorischen Erhalt des Archivguts, Investitionen in die Archivbauten als auch die
digitale Langzeitspeicherung der in den Unterlagen enthaltenen Informationen und die digitale Vermittlung (siehe 
3.1 Weiterentwicklung der Gedenkstättenförderung des Bundes). 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt daher außerordentlich, dass der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU 
und SPD ankündigt, die Digitalisierung und die Standortentwicklung des Bundesarchivs mit seinen Außenstellen 
des Stasi-Unterlagen-Archivs voranzutreiben.235 
 
234  Vgl. Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv (2025 c). 
235  Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5.5.2025 (2025): 121.
6 Arbeit der SED-Opferbeauftragten236 
Das Amt der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag wurde im Juni 2021 eingerichtet, um den
Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der SBZ in Deutschland in Politik und 
Öffentlichkeit besser Rechnung tragen zu können. Damit sendete der Deutsche Bundestag ein entscheidendes 
Signal an die zahlreichen Betroffenen. Seit nun rund vier Jahren trägt die Bundesbeauftragte die Belange der 
Opfer bestmöglich vor, um das Parlament, die Bundesregierung und andere öffentliche Einrichtungen in
Angelegenheiten der Opfer zu beraten. Insbesondere durch Stellungnahmen der Opferbeauftragten zu spezifischen
Themen des Umgangs mit den Folgen der SED-Diktatur werden die Abgeordneten frühzeitig und fortlaufend
informiert. 
Um den Bundestag, die Bundesregierung und öffentliche Einrichtungen kompetent beraten zu können, steht die 
Bundesbeauftragte im engen Austausch mit den Betroffenenverbänden, den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung 
der SED-Diktatur, wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Akteuren wie dem Bundesarchiv, der
Bundesstiftung Aufarbeitung und der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, die in ihrer Arbeit die Opfer von 
politischer Verfolgung in der DDR unterstützen. 
Mit dem Beschluss des Gesetzespakets zur besseren Unterstützung für die Opfer von politischer Verfolgung in 
der DDR im Januar 2025 hat der Bundestag das Aufgabenfeld der SED-Opferbeauftragten erweitert. Zu ihren 
gesetzlichen Aufgaben gehört mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 1. Juli 2025 das gegenwärtigeErarbeiten 
einer Richtlinie, auf deren Grundlage zukünftig die Mittel aus dem bundesweiten Härtefallfonds durch die
Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte vergeben werden. Gemeinsam mit dem jetzigen Bundesministerium der 
Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nimmt sie zukünftig die Rechtsaufsicht über die Stiftung wahr237 und 
benennt bzw. beruft Mitglieder des Stiftungsrates. 
6.1 Arbeit als Ombudsfrau für die Opfer der SED-Diktatur 
Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit der SED-Opferbeauftragten ist der Kontakt zu den Betroffenen von
Unrecht in der SBZ und DDR sowie ihren Angehörigen. Sie wird von Bürgerinnen und Bürgern, die ihr von
Unrechtserfahrungen in der SBZ und DDR berichten, mit vielfältigen Anliegen aufgesucht. Hier sieht sie sich in 
einer Lotsenfunktion und vermittelt Rehabilitierungssuchende an Beratungsstellen oder an die zuständigen
Landesbehörden, verweist zur Akteneinsicht an das Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv oder steht den
Betroffenen in persönlichen Gesprächen unterstützend zur Seite. Die Bundesbeauftragte ist in ständigem Austausch mit 
den Opferverbänden und ermuntert Betroffene, sich zu vernetzen und auszutauschen. Durch den regelmäßigen 
Kontakt mit Betroffenen erhält die Opferbeauftragte einen tiefgehenden Einblick in die Praxis des heutigen
Unterstützungssystems aus der Perspektive der Betroffenen und wird so auf dort liegende Defizite aufmerksam. 
6.2 Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und Betroffeneninitiativen 
Unerlässlich für die Arbeit der SED-Opferbeauftragten ist der stete Austausch mit den Verbänden und Initiativen 
der ehemals politisch Verfolgten in SBZ und DDR. Nicht nur mit der Union der Opferverbände Kommunistischer 
Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) als Dachverband der Opferverbände, sondern auch mit einer Vielzahl an weiteren 
Vereinen und Initiativen, insbesondere auch kleinerer Gruppen, bei denen das Engagement noch in keine festen 
Strukturen gemündet ist, steht die Bundesbeauftragte im engen Kontakt. 
Die Opferverbände vertreten in ihrer Arbeit oftmals nicht nur die eigenen Interessen ihrer Mitglieder. Sie
verbinden mit ihrem Engagement einen gesellschaftlichen Anspruch. So engagieren sich viele der in den
Opferverbänden organisierten ehemals politisch Verfolgten in der Zeitzeugenarbeit und wirken so aktiv mit bei der
Geschichtsvermittlung innerhalb unserer Gesellschaft und beim Dialog zwischen den Generationen. 
 
236  Im gesamten Kapitel 6 werden keine Verweise zu anderen Kapiteln dieses Jahresberichtes gesetzt. Auf Grund der benötigten Vielzahl 
an Verweisen im Kapitel 6 würde die Lesbarkeit der Texte nicht mehr gewährleistet sein. 
237  Die Stiftung untersteht hinsichtlich ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 StepVG (Unterstützungsleistungen gemäß § 18 
StrRehaG) der Rechtsaufsicht des jetzigen BMJV. Im Übrigen untersteht die Stiftung der Rechtsaufsicht der Bundesbeauftragten für die 
Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag.
Der regelmäßige Austausch mit der UOKG und den vielen anderen Verbänden und Initiativen findet sowohl auf 
Einladung der Opferbeauftragten im Deutschen Bundestag als auch vor Ort bei den jeweiligen Verbänden in ganz 
Deutschland statt. In der regelmäßig erscheinenden Verbandszeitschrift der UOKG „der stacheldraht“ berichtet 
die SED-Opferbeauftragte seit Ende 2023 in jeder Ausgabe mit einem eigenen Beitrag aus ihrer Arbeit und
informiert über aktuelle Entwicklungen in der Bundespolitik, die für die Betroffenen und ihre Verbände von Bedeutung 
sind. 
Die SED-Opferbeauftragte ist den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bundestages dankbar, dass bei der
Anhörung zur Überarbeitung der SED-UnBerG neben Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und von mit 
dem Thema befassten Institutionen auch Vertreterinnen und Vertreter der Opferverbände – wie der UOKG und 
dem Forum für politisch verfolgte und inhaftierte Frauen – als Sachverständige geladen waren und ihre
Perspektiven so in den parlamentarischen Beratungsprozess einfließen konnten. 
Um die Opferverbände und Betroffeneninitiativen über den Stand der Planungen zur Einrichtung des
bundesweiten Härtefallfonds zu informieren und sich über Aspekte auszutauschen, die dabei für die Verbände besonders 
wichtig sind, lud die Bundesbeauftragte die Opferverbände im Mai 2025 zu einem Gespräch in den Bundestag 
ein, an dem auch die Landesbeauftragten sowie weitere Institutionen aus dem Bereich der Opferberatung
teilgenommen haben. 
Zu der engen Zusammenarbeit gehört für die Opferbeauftragte auch die regelmäßige Teilnahme an Gedenk- und 
Dialogveranstaltungen der Opferverbände und Betroffeneninitiativen. Hierzu gehörte im Berichtszeitraum
beispielsweise die Teilnahme der Opferbeauftragten am 20. Bützower Häftlingstreffen in Mecklenburg-
Vorpommern, am Treffen ehemaliger Heimkinder in Sachsen und am Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern 
der SED-Opferverbände in Nordrhein-Westfalen. Die Präsenz der direkt vom Deutschen Bundestag gewählten 
Opferbeauftragten wird zu diesen Anlässen als große Wertschätzung empfunden. Dies gilt insbesondere auch für 
kleinere Veranstaltungen. Darunter fällt beispielsweise die Einweihung von Gedenktafeln, an denen die
Bundesbeauftragte teilnimmt – wie im Oktober 2024 auf Einladung der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. 
(VOS) in Neubrandenburg. 
6.3 Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten 
Die SED-Opferbeauftragte befindet sich regelmäßig in engem Austausch mit den Landesbeauftragten zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur. Dieser ist für die Bundesbeauftragte besonders wichtig, da insbesondere durch die 
Beratung von Betroffenen, die die Landebeauftragten mit ihren Beratungsstellen leisten, und durch den Kontakt 
zu den Behörden vor Ort grundlegende Bedarfe der Betroffenen ermittelt und adressatengerecht formuliert
werden. 
Um Perspektiven aus den Ländern in die Beratungen im Bundestag einzubringen, waren im November 2024 die 
Landesbeauftragte von Brandenburg und der Landesbeauftragte aus Thüringen als Sachverständige zur
Expertenanhörung im Rechtsausschuss zur Überarbeitung der SED-UnBerG geladen. Aus Sicht der Opferbeauftragten hat 
die enge Abstimmung zwischen den Landes- und der Bundesbeauftragten einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, 
dass wesentliche Verbesserungen für die Opfer sowohl die Zustimmung des Bundestages als auch des Bundesrates 
fanden. Für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die SED-Opferbeauftragte ausgesprochen dankbar. 
Auch bezüglich der von ihr zu erlassenden Richtlinie zum bundesweiten Härtefallfonds steht die Opferbeauftragte 
im stetigen Austausch mit den Landesbeauftragten. Deren Erfahrungen bezüglich der in den ostdeutschen
Bundesländern bereits existierenden Härtefallfonds sind für die Bundesbeauftragte bei der Erarbeitung der Richtlinie 
ausgesprochen wertvoll. Einen Austausch im Mai 2025 zum Stand und zu den Perspektiven für die Einrichtung 
des bundesweiten Härtefallfonds nahm die Opferbeauftragte zum Anlass, den Blick gezielt auf die Arbeit der 
bestehenden Härtefallfonds in den ostdeutschen Bundesländern zu richten. Am Beispiel des Berliner
Härtefallfonds gab die Geschäftsstelle des Berliner Landesbeauftragten konkrete Einblicke in die Arbeitsweise des Fonds.  
Den Landesbeauftragten kommt auch im Hinblick auf die Kommunikation mit den Betroffenen, mit den
Verbänden und Initiativen sowie den Behörden über die Neuerungen, die mit der Gesetzesnovellierung einhergehen, eine 
besondere Schlüsselrolle zu. Dem gesteigerten Beratungsbedarf aufgrund der Gesetzesnovellierung begegnen die 
Landesbeauftragten mit (zum Teil mobilen) Beratungsinitiativen, um auch Betroffene zu erreichen, die in
ländlichen Regionen leben und teilweise keinen Zugang zu elektronischen Medien haben. Dies ist mit einem enormen 
(personellen) Aufwand verbunden, den die Opferbeauftragte an dieser Stelle besonders hervorhebt und würdigt.
Die enge Verzahnung in der Zusammenarbeit zwischen der Bundes- und den Landesbeauftragten zeigt sich
insbesondere durch Termine, die gemeinsam vor Ort in den Ländern wahrgenommen werden. 
So trafen sich auf Einladung der Brandenburger Landesbeauftragten im November 2024 die Vertreterinnen und 
Vertreter der Brandenburger Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen zu ihrem regelmäßigen Austausch im 
Landtag Brandenburg. Die Bundesbeauftragte nutzte das Treffen, um über aktuelle Entwicklungen auf
Bundesebene zu informieren und sich bei den Verbänden und Initiativen für ihre Arbeit und ihr ehrenamtliches
Engagement zu bedanken. 
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Aufarbeitung von SED-Unrecht kompakt“ des Beauftragten des Landes 
Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hielten zwei Referenten aus der Geschäftsstelle der SED-
Opferbeauftragten im März 2025 einen Vortrag zum Thema „Die große Reform der SED-
Unrechtsbereinigungsgesetze. Was ändert sich? Welche neuen Möglichkeiten haben Betroffene von SED-Unrecht?“. 
Bei einer vom Thüringer Landesbeauftragten sowie vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, 
Frauen und Familie initiierten „Fachtagung SED-Unrecht Thüringen“ im April 2025 in der Gedenk- und
Bildungsstätte Andreasstraße Erfurt hielt der Leiter der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten einen
Impulsvortrag zu den Veränderungen im Zuge der Novellierung der SED-UnBerG. Unter den Anwesenden waren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts, die konkret in den nächsten Monaten mit der
Umsetzung der Neuerung befasst sind. 
Eine besondere Bedeutung hatte im Berichtszeitraum der 28. Bundeskongress, der von den Landesbeauftragten 
zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Bundesstiftung Aufarbeitung und der SED-Opferbeauftragten zusammen 
mit den Verfolgtenverbänden organisiert wird. Der Kongress, der in diesem Jahr vom Berliner
Aufarbeitungsbeauftragten ausgerichtet wurde, stand im 35. Jahr der Deutschen Einheit unter dem Motto „… mit Wirkung vom 
3. Oktober 1990 – 35 Jahre Grundgesetz in den ostdeutschen Bundesländern“. Auf Einladung der
Opferbeauftragten besuchte der Kongress auch das Reichstagsgebäude. Dort diskutierte der ehemalige Bundespräsident 
Joachim Gauck mit Schülerinnen und Schülern des Dreilinden-Gymnasiums unter der Moderation der
Opferbeauftragten über das Thema „35 Jahre Einheit – Gegenwart und Zukunft“. 
6.4 Zusammenarbeit mit Institutionen im Feld der Unterstützung der Opfer 
Die Unterstützung der Opfer von politischer Verfolgung in der SBZ und DDR und die Vermittlung dieses Teils 
deutscher Geschichte wird durch zahlreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen geleistet.
Beispielsweise werden Opfer zu ihren Anliegen beraten oder die Öffentlichkeit über die Herrschaftsmechanismen der SED-
Diktatur informiert. Diese Institutionen tragen mit ihrer Arbeit ganz wesentlich zur besseren Sichtbarkeit der
Anliegen der Opfer in unserer Gesellschaft bei. Für die Bundesbeauftragte sind sie damit wichtige Partnerinnen und 
Partner in der Aufarbeitung des SED-Unrechts. 
Die Bundesbeauftragte ist im ständigen Austausch mit dem Bundesarchiv und der Bundesstiftung Aufarbeitung, 
deren Fachbeirat „Gesellschaftliche Aufarbeitung/Opfer und Gedenken“ sie angehört. 
Die Ausstellung des Fotografen André Wagenzik „Staatssicherheitsinhaftierung: 100 Portraitaufnahmen 2023 – 
2024“ konnte u. a. durch die Unterstützung der SED-Opferbeauftragten und mithilfe einer Förderung durch die 
Bundesstiftung Aufarbeitung realisiert werden. Mit der Bundesstiftung und dem Bundesarchiv führte die
Bundesbeauftragte Gespräche zum Stand der Umsetzung der Neuregelung des § 5a DRiG, der die Auseinandersetzung 
mit dem SED-Unrecht als Bestandteil der juristischen Ausbildung vorsieht. 
Die Begleitung der Wanderausstellung des Bundesarchivs – Stasi-Unterlagen-Archiv „Alles Wissen Wollen. Die 
Stasi und ihre Dokumente“ durch die Bundesbeauftragte an westdeutsche Standorte ist ein konkretes Resultat der 
fruchtbaren Zusammenarbeit. 
Um die Realisierung des Forums Opposition und Widerstand 1945-1990 voranzutreiben, traf sich die SED-
Opferbeauftragte zu Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Robert-Havemann-Gesellschaft (RHG) und 
mit weiteren mit der Planung betrauten Akteuren wie dem Berliner Aufarbeitungsbeauftragten. Auch kooperierte 
die Opferbeauftragte mit der RHG, um deren Ausstellung „Gesichter der Friedlichen Revolution“238 im
Reichstagsgebäude beim Tag der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages im September 2024 zeigen zu können. 
Dabei wurden im großen Protokollsaal 20 der insgesamt 63 Porträtaufnahmen des Fotografen Dirk Vogel von 
 
238  Vgl. Robert-Havemann-Gesellschaft e. V. (2025). Ausstellung „Gesichter der Friedlichen Revolution“
Menschen ausgestellt, die 1989/90 aktiv und mutig für demokratische Verhältnisse in der DDR eingetreten sind 
und den Weg zur deutschen Einheit politisch mitgestalteten. 
Die Bundesbeauftragte besucht regelmäßig verschiedene Gedenkstätten und Gedenkorte, die der Erinnerung an 
die Opfer politischer Gewalt in der SBZ und unter der Herrschaft der SED-Diktatur gewidmet sind. Die Besuche 
vor Ort, die häufig mit Veranstaltungen verbunden werden, ermöglichen es der Bundesbeauftragten, die
historische und gesellschaftliche Bedeutung der Erinnerungsorte in ihrer gesamten Komplexität wahrzunehmen und in 
ihrer Arbeit angemessen zu würdigen. Gleichzeitig kann sie die Anliegen der vor Ort Tätigen aufnehmen und in 
den politischen Entscheidungsprozess einbringen. 
In Bezug auf regional bedeutsame Orte zählen dazu beispielhaft ihr Besuch der ehemaligen
Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Neubrandenburg und die damit zusammenhängenden Fragen 
zu ihrem wichtigen Erhalt als künftiger Gedächtnisort oder die auf Anregung der Vereinigung (AK) 17. Juni 
1953 e. V. geplante Ortsbegehung der Gedenkstätte 17. Juni 1953 in Berlin Zehlendorf, um den Zustand des
Gedenkortes zusammen mit weiteren Akteuren dauerhaft zu verbessern. 
Mehrfach wurden Gedenkstätten von nationaler Bedeutung im Berichtszeitraum sogar neu eröffnet oder sind 
durch neu konzipierte Dauerausstellungen wesentliche Schritte in ihrer jeweiligen Entwicklung gegangen.
Besonders hervorzuheben sind die Eröffnung der Gedenkstätte Frauengefängnis Hoheneck mit dem Bundespräsidenten 
im Juli 2024 und die Eröffnungen der beiden neuen Dauerausstellungen im Erinnerungsort Torgau und in der 
Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau im Jahr 2025. Zu diesen Anlässen bringt die
Bundesbeauftragte in ihren Redebeiträgen die Perspektive der politisch Verfolgten und die Bedeutung der jeweiligen Orte für 
die Betroffenen sowie auch Überlegungen zur nationalen Erinnerungskultur ein. 
Darüber hinaus sprach die Opferbeauftragte bei der Eröffnung des neuen Standorts des Thüringer Archivs für 
Zeitgeschichte „Matthias Domaschk“ in Jena, bei der Gedenkstunde für die Opfer des Grenzregimes am
Grenzdenkmal Hötensleben, bei der Premiere des Theaterstücks „Ich bin mir selber fremd geworden – Stimmen aus 
dem Frauenzuchthaus Hoheneck“ in der Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden, bei der Eröffnung der
Ausstellung „An der Grenze erschossen“ im Zonengrenz-Museum in Helmstedt und bei der Gedenkveranstaltung zur 
Erinnerung an den Transport von Häftlingen aus dem Lager Sachsenhausen in das Gefängnis Hoheneck in
Stollberg. Zudem besuchte die Opferbeauftragte die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn, die Stiftung
Gedenkstätte Lindenstraße Potsdam, die Gedenkstätte und das Museum Sachsenhausen, das Museum Karlshorst sowie 
den Tränenpalast in Berlin. 
Ein besonderes Anliegen ist es der Bundesbeauftragten, die Sichtbarkeit und Wertschätzung der kleineren, oftmals 
ehrenamtlich getragenen Erinnerungsorte in den jeweiligen Regionen weiter zu stärken. 
Neben den Gedenkstätten und Erinnerungsorten sind ebenso die verschiedenen Beratungsstellen, die die Opfer 
von SED-Unrecht sowohl rechtlich als auch psychosozial unterstützen und begleiten, wichtige Partnerinnen und 
Partner in der Arbeit der SED-Opferbeauftragten. Dazu gehören zum Beispiel die Beratungsstellen der
Landesbeauftragten, die des Bürgerbüros e. V. und die der UOKG. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch die 
Beratungsstelle Gegenwind e. V. für politisch Traumatisierte der SED-Diktatur, die Beratungsstelle in der
Gedenkstätte Torgau für Betroffene der DDR-Heimerziehung sowie das Projekt „Unser Haus“ für und von Menschen 
mit Heimerfahrung. Die enge Zusammenarbeit zeigte sich insbesondere im Austausch zum Stand und zu den 
Perspektiven für die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds, zu dem die Bundesbeauftragte u. a.
Vertreterinnen und Vertreter der Beratungsstellen im Mai 2025 in den Bundestag eingeladen hatte, um deren Erfahrungen 
in den weiteren Beratungsprozess einbringen zu können. 
6.5 Zusammenarbeit mit dem Bundestag 
Im Berichtszeitraum war die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag insbesondere geprägt von der
Novellierung der SED-UnBerG. Die Opferbeauftragte führte hierzu zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten aus den 
unterschiedlichen Fraktionen, um für die Anliegen der SED-Opfer zu sensibilisieren und um konkrete Vorschläge 
zur Gesetzgebung einzubringen. 
Die SED-Opferbeauftragte ist den Berichterstatterinnen und Berichterstattern der Fraktionen Katrin Budde und 
Jan Plobner (SPD), Carsten Müller und Dr. Christiane Schenderlein (CDU/CSU), Helge Limburg und Paula 
Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Philipp Hartewig (FDP) und ihren jeweiligen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern in den Fraktionen und Abgeordnetenbüros sowie dem parlamentarischen Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz Johann Saathoff dankbar für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit im
parlamentarischen Raum. Nach dem Ende des Bestehens der Regierungskoalition wurde hier binnen weniger Wochen ein 
fraktionsübergreifender Konsens erzielt und gemeinsam ein weitreichender Änderungsantrag zum vorliegenden 
Gesetzentwurf eingebracht. 
Regelmäßig war die Opferbeauftragte zudem auch im Ausschuss für Kultur und Medien zu Gast, u. a. zu ihrem 
Jahresbericht 2024, zur geplanten Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes und zum
Gesetzgebungsvorhaben zur Verbesserung der Lage der SED-Opfer. In die Arbeit des Petitionsausschusses hat sich die 
Bundesbeauftragte im Berichtszeitraum mit Stellungnahmen zu Petitionen mit Bezug zum SED-Unrecht in die 
Beratungen eingebracht. 
Im Mai 2025 lud die SED-Opferbeauftragte zu einem Fachgespräch zum Thema Kulturgutentzug ein, um die 
Abgeordneten über die historischen Hintergründe zu informieren und um über Handlungsmöglichkeiten in den 
Austausch zu kommen. 
Immer wieder nutzt die SED-Opferbeauftragte die Möglichkeit, in den Räumen des Deutschen Bundestages durch 
Veranstaltungen über die politische Verfolgung in der DDR zu informieren und so einen Beitrag zur
Sensibilisierung für den besonderen Wert der freiheitlichen Demokratie und der Menschenrechte zu leisten. Hier war die 
Eröffnung einer Ausstellung des Fotografen und ehemaligen politischen Häftlings André Wagenzik im April 2025 
im Paul-Löbe-Haus ein besonderer Höhepunkt, zu der der Deutsche Bundestag neben vielen Abgeordneten
insbesondere ehemalige politische Häftlinge eingeladen hatte. Im 35. Jahr der Deutschen Einheit präsentierte der 
Fotograf die Portraits von 100 ehemaligen politisch Inhaftierten der DDR. Nach der feierlichen Eröffnung durch 
die neue Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sprach die Opferbeauftragte im Beisein der Vizepräsidentin Dr. 
Andrea Lindholz und Vizepräsident Omid Nouripour mit ehemaligen politischen Häftlingen vor rund 250
geladenen Gästen über politische Haft in der DDR und darüber, wie wichtig es ist – im Herzen der Demokratie – sich 
der Kostbarkeit der Freiheit bewusst zu werden. 
Gerade zu Beginn der neuen Wahlperiode ist es der SED-Opferbeauftragten weiterhin ein wichtiges Anliegen, 
dafür zu werben, dass Abgeordnete die durch das Abgeordnetengesetz (AbgG) geschaffene Möglichkeit, bei der 
Präsidentin des Deutschen Bundestages eine Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für 
den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu beantragen,
wahrnehmen. Die Opferbeauftragte begrüßt, dass der Deutsche Bundestag im März 2025 in seiner konstituierenden
Sitzung beschlossen hat, dass die Richtlinien, die das entsprechende Verfahren regeln, weiterhin gelten.239 So können 
auch in dieser Wahlperiode Abgeordnete, die zum Stichtag des 12. Januar 1999 das 18. Lebensjahr vollendet 
hatten, die Möglichkeit der Überprüfung nutzen. 
In der letzten Wahlperiode haben lediglich 57 Abgeordnete die Möglichkeit der Überprüfung genutzt (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/13817). In der 19. Wahlperiode waren es noch 342 Mitglieder des Deutschen Bundestages 
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/31164). 
Auch wenn sich die Anzahl der überprüfbaren Abgeordneten im Bundestag aufgrund des jüngeren Lebensalters 
vieler Mitglieder verringert hat, sieht die SED-Opferbeauftragte die geringen Antragszahlen der letzten
Wahlperiode mit Besorgnis. Aus ihrer Sicht trägt die Möglichkeit der Abgeordnetenüberprüfung dazu bei, Transparenz 
über die Biografien der Abgeordneten zu schaffen und so das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das
Parlament und seine Mitglieder zu stärken. Für die Betroffenen von SED-Unrecht hat die Überprüfungsmöglichkeit 
eine besondere Bedeutung. Immer wieder berichten sie der Bundesbeauftragten von ihrer Sorge vor personellen 
Kontinuitäten im politischen Raum. Die SED-Opferbeauftragte wird auf Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags 
(vgl. § 1 Absatz 4 SED-Opferbeauftragtengesetz – OpfBG) den für die Abgeordnetenüberprüfung zuständigen 
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in dieser Aufgabe 
unterstützen. 
6.6 Zusammenarbeit mit der Bundesregierung 
Die SED-Opferbeauftragte hat den gesetzlichen Auftrag, die Bundesregierung sowie andere öffentliche
Einrichtungen in Fragen, die die Angelegenheiten der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in 
der SBZ in Deutschland und in der ehemaligen DDR betreffen, zu beraten. In den zurückliegenden Monaten stand 
die Bundesbeauftragte hierzu im intensiven Austausch mit unterschiedlichen Bundesministerien, insbesondere 
 
239  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 a). Plenarprotokoll 21/1: 18.
mit Blick auf die Novellierung der SED-UnBerG, die die Arbeit der SED-Opferbeauftragten im Berichtszeitraum 
prägte. 
Vor diesem Hintergrund erfolgte ein enger und stetiger Austausch mit dem Bundesjustizministerium (BMJ, jetzt 
BMJV) sowie den weiteren Ministerien, die im Zuge der ministeriellen Abstimmungsprozesse mit der
Überarbeitung der Rehabilitierungsgesetze befasst waren. Auch wenn es insbesondere vor dem Beginn der Beratungen des 
Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag wiederkehrend von der Sicht der Opferbeauftragten abweichende
Positionierungen gab, so war der Austausch zu jeder Zeit von Respekt und Anerkennung der besonderen
Lebensleistung der politisch Verfolgten der DDR geprägt. Für diese Gesprächskultur ist die Opferbeauftragte den Beteiligten 
ausgesprochen dankbar. 
Ein besonderer Dank der Opferbeauftragten gilt dem Parlamentarischen Staatssekretär Johann Saathoff, der nach 
dem Bruch der Regierungskoalition im November 2024 kurzfristig zusätzlich zu seinen Verpflichtungen im
Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) die Rolle des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMJ
übernahm und sich im parlamentarischen Verfahren für wesentliche Verbesserungen für die Opfer eingesetzt hat. 
Ebenso ist die Opferbeauftragte dem damaligen Staatsminister für Ostdeutschland Carsten Schneider dankbar, der 
zu jeder Zeit die Anliegen der Bundesbeauftragten unterstützt hat. 
6.7 Zusammenarbeit mit den Landesregierungen und Landesparlamenten 
Auch die Zusammenarbeit mit den Landesregierungen war im letzten Jahr geprägt von der Novellierung der SED-
UnBerG. In regelmäßigen Gesprächen mit Regierungsmitgliedern aus ost- und westdeutschen Ländern hat die 
Bundesbeauftragte für grundlegende Verbesserungen für die SED-Opfer, insbesondere bei der Anerkennung von 
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden, geworben. Die SED-Opferbeauftragte ist dankbar, dass die
Regionalkonferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder (MPK Ost) im Juni 2024 einen 
grundlegenden Beschluss zur besseren Unterstützung der SED-Opfer fasste, der insbesondere eine
kriterienbasierte Vermutungsregelung zur Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden forderte.240 
Nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung im September 2024, der aus Sicht der 
SED-Opferbeauftragten weitgehende Defizite enthielt, wandte die Bundesbeauftragte sich erneut an die ost- und 
westdeutschen Länder. Sie ist dankbar, dass die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf, die die
Länderkammer am 27. September 2024 verabschiedete, sich der gemeinsamen Kritik der Bundesbeauftragten und der 
Landesbeauftragten anschloss und insbesondere für vereinfachte Wege der Anerkennung von
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden und für den Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung bei der Opferrente warb (vgl.
Bundesratsdrucksache 390/24). 
Über Fragen der Gesetzgebung hinaus ist die SED-Opferbeauftragte mit den Ländern insbesondere über den
Vollzug der Rehabilitierungsgesetze sowie weitere für die Betroffenen relevante Regelungen im Gespräch. Vor diesem 
Hintergrund hat das Land Hessen im September 2024 in Kooperation mit der SED-Opferbeauftragten für seine 
Verwaltungsbediensteten eine Studienfahrt nach Berlin organisiert, die auf die Sensibilisierung zum SED-Unrecht 
von insbesondere Landesbediensteten der Versorgungsämter, der Regierungspräsidien und des
Sozialministeriums zielte. Außerdem folgte sie der Einladung des Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für 
die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern und hat am „6. Runden Tisch 
mit Vertreterinnen und Vertretern der SED-Opferverbände und der Bezirksregierungen in NRW“ in Düsseldorf 
teilgenommen und dort eine Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger angeboten. 
6.8 Internationale Zusammenarbeit 
Ein weiterer wichtiger gesetzlicher Auftrag der SED-Opferbeauftragten ist es, den Bundestag in dem Anliegen zu 
unterstützen, die Belange der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft im europäischen und internationalen
Rahmen zu stärken und daran mitzuwirken, die Vermittlung von Erfahrungen im Umgang mit den Opfern im
internationalen Kontext zu leisten. Beispielhaft sind hier einige Termine und Auftritte der SED-Opferbeauftragten 
genannt. 
 
240  Vgl. Sachsen-Anhalt (2024): 1 f.
Nicht nur die gemeinsamen Diktaturerfahrungen in Europa bilden ein emotionales Band zwischen den Menschen, 
sondern auch Diktatur- und Gewalterfahrungen unterschiedlicher Nationen und Epochen. So empfing die
Opferbeauftragte im Juli 2024 Vertreterinnen und Vertreter des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) von Agiamondo241 zu 
einem Gespräch im Deutschen Bundestag. Die internationalen Gäste aus Mexiko, Guatemala, El Salvador und 
Kolumbien arbeiten dort in Projekten des ZFD, in denen verschiedene Opfergruppen der gewaltsamen
Bürgerkriege in ihren jeweiligen Ländern unterstützt und begleitet werden. Besonders interessiert waren die
Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer an den Instrumenten zur Unterstützung von Opfern staatlicher Gewalt in
Deutschland und der Frage, welche Faktoren zu einem Prozess der gesellschaftlichen Versöhnung beitragen können. 
Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) informierte die SED-Opferbeauftragte im 
September 2024 bei einer Bundespressekonferenz (BPK) über die Situation der ehemaligen mosambikanischen 
Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter. 
Auf Einladung der Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin nahm die SED-Opferbeauftragte im
November 2024 gemeinsam mit dem chinesischen Dissidenten und Zeitzeugen Zhou Fengsuo an der Eröffnung der
Ausstellung und Installation „China ist nicht fern! 35 Jahre Mauerfall – 35 Jahre Tiananmen“ teil. Die Ausstellung, 
für die die Bundesbeauftragte als Zeitzeugin interviewt wurde, beleuchtet die Verbindungen zwischen der
Friedlichen Revolution in der DDR und den Ereignissen auf dem Tiananmen-Platz in Peking 1989. 
Gleichzeitig setzte die SED-Opferbeauftragte mit ihrem Team ihre Zusammenarbeit mit südkoreanischen
Partnerinnen und Partnern fort, mit denen sie insbesondere durch die Mitgliedschaft im Deutsch-Koreanischen
Konsultationsgremium für Vereinigungsfragen verbunden ist. In einem Gespräch mit dem Botschafter und dem
Wiedervereinigungsattaché im Mai 2025 tauschte sich die Bundesbeauftragte über die weitere Perspektive in der
Zusammenarbeit aus. Hier liegt ein besonderer Fokus auf der Unterstützung der Menschen, die Nordkorea durch Flucht 
verlassen konnten und heute in Südkorea leben, und auf der Information der Öffentlichkeit über die Situation der 
politischen Häftlinge in Nordkorea. 
Ebenso hat die Zusammenarbeit mit taiwanesischen Stellen in Fragen der Aufarbeitung diktatorischer Gewalt für 
die SED-Opferbeauftragte eine besondere Bedeutung. Taiwan hat in den letzten Jahren wesentliche
Entwicklungen zur Aufarbeitung der diktatorischen Vergangenheit angestoßen und hierbei auf deutschen Erfahrungen
aufgebaut. Um die Zusammenarbeit zu vertiefen und zu verstetigen, plant die SED-Opferbeauftragte, sich zu Beginn 
der neuen Legislaturperiode mit dem Parlamentarischen Freundeskreis Berlin-Taipei, der für Taiwan zuständigen 
Parlamentariergruppe, über Entwicklungsmöglichkeiten auszutauschen. Gerade Taiwan und Südkorea sind
wichtige demokratische Anker im indopazifischen Raum, die sich in einer direkten Konfrontation mit autoritären
Regimen befinden. Diese Länder im Prozess der Diktaturaufarbeitung zu unterstützen, kann einen Beitrag zu einer 
– beispielsweise im Bundestagsbeschluss vom 17. Oktober 2023 beschriebenen (vgl. Bundestagsdrucksache 
20/8865) – Wertepartnerschaft leisten. 
6.9 Dialogforum 
Im September 2024 lud die SED-Opferbeauftragte zu einer weiteren Sitzung des Dialogforums „Opfer der 
SED/SBZ-Diktatur“ ein. Im Dialogforum sind grundsätzlich die UOKG, die Landesbeauftragten, die
Bundesstiftung Aufarbeitung, das Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, die für die Themen der Opfer der SED-Diktatur 
zuständigen Ressorts der Bundesregierung sowie der/die Staatsminister/n für Ostdeutschland vertreten. Das
Forum dient dabei der gemeinsamen Diskussion und der gegenseitigen Information. 
Der Schwerpunkt der Sitzung im September lag auf der kurz bevorstehenden Novellierung der SED-UnBerG. 
Diskutiert wurde dabei u. a. über die Vereinfachung des Verfahrens bei der Anerkennung von
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden, die Dynamisierung der SED-Opferrente, die Erweiterung der Opfergruppen um die 
Gruppe der Doping-Opfer und eine höhere Entschädigung für Zwangsausgesiedelte. Weitere Themen der Runde 
waren zudem der bundesweite Härtefallfonds, Stand und Perspektiven der Aufarbeitung der Haftzwangsarbeit, 
die Weiterentwicklung der Strukturen im Bereich der Gedenk- und Erinnerungskultur und die Forschung zu SED-
Unrecht. 
 
241  AGIAMONDO e. V. ist der Personaldienst der deutschen Katholikinnen und Katholiken für internationale Zusammenarbeit und ist eine 
vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anerkannte Einrichtung in Deutschland, die
Fachkräfte nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) vermittelt. Vgl. Agiamondo (2025).
Für die Bundesbeauftragte ist das Dialogforum eine wichtige Plattform, da hier unterschiedliche Perspektiven 
miteinander ins Gespräch gebracht werden. Gleichzeitig ermöglicht das Forum, frühzeitig auf Entwicklungen in 
den unterschiedlichen Bereichen, sei es auf Seiten der Ministerien, der Opferverbände, der Länder oder in der 
Zivilgesellschaft, aufmerksam zu werden. 
Besonders dankt die SED-Opferbeauftragte dem ehemaligen Staatsminister für Ostdeutschland Carsten Schneider 
und seinem Arbeitsstab für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit insbesondere im Dialogforum. 
6.10 Öffentlichkeitsarbeit 
Neben der auf die Bedürfnisse und Anliegen der verschiedenen Betroffenengruppen ausgerichteten Arbeit der 
SED-Opferbeauftragten ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil ihres Amtes die Information der Öffentlichkeit 
über die Hintergründe der politischen Verfolgung in der DDR und aktuelle politische Entwicklungen zur
Verbesserung der Situation der Opfer der SED-Diktatur. In der öffentlichen Vermittlung berichtet die Opferbeauftragte 
insbesondere über die unterschiedlichen persönlichen Erfahrungen der Menschen in der Zeit der sowjetischen 
Besatzung und der deutschen Teilung sowie die bis heute andauernden Nachwirkungen. Hierfür stehen ihr
unterschiedliche Kommunikationskanäle zur Verfügung: Interviews und Veranstaltungen im Deutschen Bundestag, 
Hintergrundgespräche mit Journalistinnen und Journalisten, Pressemitteilungen, Social Media sowie eine eigene 
Homepage. 
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit stellt neben der allgemeinen Information der Öffentlichkeit insbesondere im 
Kontakt mit den Betroffenen von SED-Unrecht einen wichtigen Aspekt in der Arbeit der Opferbeauftragten dar. 
Durch öffentliche Vermittlungskanäle erfahren Betroffene und am Thema Interessierte von (für sie) wichtigen 
Verbesserungen und werden auf für sie relevante Angebote – beispielsweise der Gedenkstätten und der
Landesbeauftragten – aufmerksam. 
Die Auftritte der SED-Opferbeauftragten werden auf ihrer Homepage und auf ihrem Instagram-Account 
(@sed_opferbeauftragte) dokumentiert. Die Beiträge erreichen über die Gruppe der SED-Opfer hinausgehende 
Zielgruppen wie beispielsweise Journalistinnen und Journalisten, Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen 
und Studenten. Gleichzeitig bieten die Vermittlungskanäle der Opferbeauftragten Einblicke in parlamentarische 
Entscheidungsprozesse und werben aktiv um Vertrauen in die staatlichen Institutionen – und das insbesondere bei 
einer Zielgruppe, die in ihrem Leben Gewalt durch staatliche Institutionen erfahren musste und daher dem Staat 
häufig distanziert gegenübersteht. 
Die Homepage242 der Bundesbeauftragten ist eine Unterseite des Deutschen Bundestages und bildet ihre Termine, 
Veranstaltungen, Reden und Interviews ab. Zudem sind dort ihre Jahresberichte sowie Übersichten zu Beratungs- 
und Unterstützungsangeboten und zu gesetzlichen Regelungen zu finden. 
Auch auf ihrem Instagram-Kanal informiert die SED-Opferbeauftragte regelmäßig zu aktuellen Themen. Im Jahr 
2024 hat sie dieses Angebot um Hintergrundinformationen (teilweise im Serienformat) zu verschiedenen
Jahrestagen (beispielsweise zu 35 Jahre Friedliche Revolution), zu Betroffenengruppen, zu Veranstaltungen und zu
Informationsangeboten Dritter ergänzt. Der Instagram-Kanal der Bundesbeauftragten hat sich besonders im
Hinblick auf den Verweis auf Bildungsangebote, die Darstellung von Projekten zur Demokratieförderung und die 
Vernetzung einzelner Betroffenengruppen etabliert. 
Von den zahlreichen öffentlichen Terminen und Auftritten der Opferbeauftragten sind im Berichtszeitraum
insbesondere die Eröffnung der Gedenkstätte Frauengefängnis Hoheneck mit Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier sowie die Eröffnung der neuen Dauerausstellung des ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhofes in
Torgau mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, der damaligen Kulturstaatsministerin Claudia 
Roth und dem damaligen Staatsminister für Ostdeutschland Carsten Schneider hervorzuheben. Beide Termine 
waren sowohl für die öffentliche Wahrnehmung als auch für die Würdigung der Lebensgeschichten der
Betroffenen von besonderem Wert. Gleichzeitig unterstrichen beide Anlässe beispielhaft die Bedeutung der Gedenkorte 
in unserer demokratischen Gesellschaft. 
Daneben veröffentlichte die SED-Opferbeauftragte im Berichtszeitraum regelmäßig Pressemitteilungen, in denen 
sie u. a. über für die Opfer relevante Beschlüsse des Parlaments informierte und diese würdigte sowie gleichzeitig 
aber auch auf bestehende Handlungsbedarfe aufmerksam machte. 
 
242  Vgl. Deutscher Bundestag (2025 i).
6.11 Organisation 
Die SED-Opferbeauftragte wird zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle
unterstützt. Als Leiter der Geschäftsstelle fungiert Niels Schwiderski. Die stellvertretende Leitung hat Jenny
Wojtysiak inne. In der Geschäftsstelle sind zudem als weitere Referenten Benjamin Baumgart und Nikos Kotulla sowie 
als Sachbearbeiterinnen Sabine Arends, Bettina Korge und Jeanine Leistikow und die Bürosachbearbeiterinnen 
Beate Ronge, Mandy Parpart und Tina Friedrich tätig. Das Team wurde darüber hinaus im Berichtszeitraum zu 
unterschiedlichen Zeitpunkten durch die geprüfte Rechtskandidatin Alina Dettmer und die Rechtsreferendarinnen 
Polina Budnikova, Marie-Johanna Clement und Julia Reimeier verstärkt. 
Zudem erfährt die SED-Opferbeauftragte Unterstützung durch die Referate der unterschiedlichen Abteilungen der 
Bundestagsverwaltung. Hierzu gehören insbesondere die Reisestelle, das Tagungsbüro, das Haushaltsreferat, der 
Sprachendienst, das Organisationsreferat, der Fahrdienst, die Wissenschaftlichen Dienste, die Unterabteilung
Petitionen und Eingaben sowie die Referate der Abteilung Information und Dokumentation und dabei vor allem 
deren Unterabteilung Information und Kommunikation. 
Durch die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte beim
Parlament anzusiedeln und der Aufsicht durch die SED-Opferbeauftragte zu unterstellen, erweitert sich nicht nur der 
gesetzliche Auftrag der Bundesbeauftragten. Mit der Ansiedlung der Stiftung, die als Stiftung öffentlichen Rechts 
organisiert ist und Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung wahrnimmt, sind organisatorische und rechtliche 
Herausforderungen verbunden, da erstmals eine Institution dieser Rechtsform und mit diesem Aufgabenprofil in 
den Geschäftsbereich des Deutschen Bundestages integriert wird. Für die Unterstützung bei den hierfür
notwendigen organisatorischen Anpassungen ist die Bundesbeauftragte dem bisherigen und dem aktuellen Direktor des 
Deutschen Bundestages, den beteiligten Abteilungsleitungen und Referaten ausgesprochen dankbar. Die SED-
Opferbeauftragte wird zukünftig in ihren Jahresberichten auch über die Arbeit der Stiftung berichten.
Abkürzungsverzeichnis 
2. DOHG Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz 
2. SED-UnBerG Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz 
AbgG Abgeordnetengesetz 
AGB DDR Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 
AHB Außenhandelsbetrieb 
AntiDHG Anti-D-Hilfegesetz 
AOBE  Anordnung […] über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des 
Ministeriums für Nationale Verteidigung 
ARD  Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der 
Bundesrepublik Deutschland 
Az. Aktenzeichen 
BAB Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur 
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz 
BBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 
BerRehaG Berufliches Rehabilitierungsgesetz 
BGBl. Bundesgesetzblatt 
BIS Berliner Institut für Sozialforschung GmbH 
BKM Beauftragte/r der Bundesregierung für Kultur und Medien 
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
BMBFSFJ  Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
[bis Mai 2025 Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF] 
BMF Bundesministerium der Finanzen 
BMFTR Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 
BMG Bundesministerium für Gesundheit 
BMI  Bundesministerium des Innern [bis Mai 2025 Bundeministerium des 
Innern und für Heimat, BMI] 
BMJV  Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz [bis Mai 2025 
Bundesministerium der Justiz, BMJ] 
BMV  Bundesministerium für Verkehr [bis Mai 2025 Bundesministerium für 
Digitales und Verkehr, BMDV] 
BMVg Bundesministerium der Verteidigung 
BMZ  Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
Entwicklung 
BPK Bundespressekonferenz e. V. 
BRD Bundesrepublik Deutschland 
BVerwG Bundesverwaltungsgericht 
BvS Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben 
bzw. beziehungsweise 
ca. circa 
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands
CME  Continuing Medical Education [kontinuierliche berufsbegleitende 
Fortbildung für Ärzte und Ärztinnen] 
CNN Cable News Network 
CSU Christlich-Soziale Union 
DDR Deutsche Demokratische Republik 
DIH Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung 
DIMR Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. 
DisHist Disability History 
DOHG Dopingopfer-Hilfegesetz 
Dr. Doktorin/Doktor 
DRiG Deutsches Richtergesetz 
ebd. ebenda 
EOS Erweiterte Oberschule [DDR] 
e. V. eingetragener Verein 
FDJ Freie Deutsche Jugend 
FDP Freie Demokratische Partei 
f. folgende [Seite] 
ff. folgende [Seiten] 
FOW Forum Opposition und Widerstand 1945-1990 
FRG Fremdrentengesetz 
FSM Fonds Sexueller Missbrauch 
FZR Freiwillige Zusatzrentenversicherung 
gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
HHG Häftlingshilfegesetz 
Hrsg. Herausgeberin/Herausgeber 
KG Kammergericht 
Ks Registerzeichen für Strafverfahren vor dem Schwurgericht 
KZ Konzentrationslager 
LG Landgericht 
MDR Mitteldeutscher Rundfunk 
NKWD Narodny kommissariat wnutrennich del (Sowjetisches 
Volkskommissariat für innere Angelegenheiten) 
Nr. Nummer 
NRW Nordrhein-Westfalen 
NS Nationalsozialismus 
NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei 
NVA Nationale Volksarmee 
o. A. ohne Angabe 
OEG Opferentschädigungsgesetz 
OLG Oberlandesgericht
o. O. ohne Ort 
PflBG Pflegeberufegesetz 
PTBS Posttraumatische Belastungsstörung 
Prof. Professorin/Professor 
REHA/Reha/Reh Rehabilitation 
RHG Robert-Havemann-Gesellschaft e. V. 
Rn. Randnummer 
RÜG Renten-Überleitungsgesetz 
S. Seite 
SA Sturmabteilung (NSDAP) 
SBZ Sowjetische Besatzungszone 
SED Sozialistische Einheitspartei Deutschlands 
SED-UnBerG SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 
SGB VI Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung 
SGB XIV  Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung 
SMT Sowjetische Militärtribunale 
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
SS Schutzstaffel (NSDAP) 
Stasi Kurzformel für Ministerium der Staatssicherheit 
StepVG Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte 
StGB DDR Strafgesetzbuch der DDR 
StrRehaG Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz 
OpfBG SED-Opferbeauftragtengesetz 
u. a. unter anderem 
UOKG Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. 
VermG Vermögensgesetz 
Vgl./vgl. Vergleiche/vergleiche 
VOS Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. 
VwRehaG Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz 
Ws  Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen [beim 
Oberlandesgericht] 
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen 
ZFD Ziviler Friedensdienst 
ZfsL Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung 
ZZF Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam e. V.
Literatur- und Quellenverzeichnis 
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Rahmen des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG)] (2025). Gemeinsam handeln. Internetseite. 
https://www.agiamondo.de/ 
ARD (2024). Sabines Wunsch. „Diagnose: Unangepasst – der Albtraum Tripperburg“. Podcast vom 30.4.2024. 
Internetseite. https://www.ardaudiothek.de/episode/diagnose-unangepasst-der-albtraum-tripperburg/ep06-oder-
sabines-wunsch/ard/13361843/ 
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11-2024_oe-pdf.pdf 
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https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/stasi-mordprozess-100.html  
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Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft bekannt. Pressemitteilung vom 2.10.2024. 
Internetseite. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-und-berlin-geben-standort-fuer-das-
mahnmal-fuer-die-opfer-der-kommunistischen-gewaltherrschaft-bekannt-2312708 
Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (2025). Aktuelles: Aufarbeitung 
von SED-Unrecht kompakt - Fortsetzung der Online-Veranstaltungsreihe von März bis Juni 2025. Internetseite. 
https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de/aktuelles  
Beauftragter für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Nordrhein-
Westfalen (2024). Erster Beratungstag für Opfer des DDR-Regimes in Nordrhein-Westfalen. Pressemitteilung 
vom 21.11.2024. Internetseite. https://www.mkw.nrw/beauftragter-fuer-die-belange-von-deutschen-
heimatvertriebenen-aussiedlern-und-spaetaussiedlern  
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Berlin.  
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bis 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. 
Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Berlin. 
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb466-leid-
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1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Berlin. 
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/137722/36ce82cf91fd7db8dae03a854e93d99a/abschlussbericht-
lenkungsausschuesse-der-fonds-heimerziehung-data.pdf 
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Bundesrates 1047: 330]. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/390-
24(B).pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1 
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Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung); Union der Opferverbände 
kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG); Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Hrsg.) 
(2020). Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland. 
Konzeption vom 5.12.2020. Berlin. https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/erinnern/Denkmal-zur-
Mahnung-und-Erinnerung-an-die-Opfer-der-kommunistischen-Diktatur-in-Deutschland/Konzeption-und-
Standort/Konzeption 
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2024 a). „… denen 
mitzuwirken versagt war.“ Ostdeutsche Demokraten in der frühen Nachkriegszeit. Eine Ausstellung der 
Bundesstiftung Aufarbeitung. Internetseite. https://www.bundesstiftung-
aufarbeitung.de/de/vermitteln/ausstellungen/frueher-widerstand 
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2024 b). Ausstellung zum 
DDR-Jugendstrafvollzug eröffnet am Tag der Menschenrechte (10. Dezember) in Halle. Internetseite. 
https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/stiftung/aktuelles/ausstellung-zum-ddr-jugendstrafvol
lzugeroeffnet-am-tag-der-menschenrechte-10-dezember-halle 
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2024 c). Fachtag 
Enteignungen - „Kriegsende 1945 – Bodenreform und Enteignungen in der SBZ: Geschichte, Erinnerung und 
Folgen“. Internetseite. https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/veranstaltungen/fachtag-enteignungen-
2025 
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung); MONOM – Stiftung für 
Veränderung; Initiative Riebeckstraße63E; Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau (2024). 
Wanderausstellung. Einweisungsgrund: Herumtreiberei. Disziplinierung in Venerologischen Stationen und 
Spezialheimen der DDR. Internetseite. https://einweisungsgrund-herumtreiberei.de 
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2025 a). Orte des Erinnerns. 
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Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) (2025 b). Unter uns: Das 
Leben behinderter Menschen in der sozialistischen Gesellschaft. Internetseite. https://www.bundesstiftung-
aufarbeitung.de/de/recherche/dossiers/zwischen-bevormundung-und-teilhabe-menschen-mit-behinderungen-
derddr/das-leben-behinderter-menschen-in-der-sozialistischen-gesellschaft 
Censebrunn-Benz, Angelika; Bundeszentrale für politische Bildung (2017). Geraubte Kindheit – Jugendhilfe in 
der DDR. Internetseite. https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/251286/geraubte-kindheit-jugendhilfein-
der-ddr/ 
Chronik der Mauer (2025 a). Todesopfer. Internetseite. https://www.chronik-der-
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showall=Alle+anzeigen  
Chronik der Mauer (2025 b). Todesopfer. Czesław Jan Kukuczka. Internetseite. https://www.chronik-der-
mauer.de/todesopfer/183511/kukuczka-czesaw-jan?letter=K&amp;todesopfer-jahre=-1&amp;todesopfer-kategorien=-
1&amp;text-name=&amp;show-all= 
Chronik der Mauer (2025 c). Todesopfer. Peter Fechter. Internetseite. https://www.chronik-der-
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CDU-Bundesgeschäftsstelle (Hrsg.) (2024). Politikwechsel für Deutschland. Wahlprogramm von CDU und 
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https://denkmalprora.de/von-der-heimlichen-aufruestung-zur-friedlichen-revolution/block-v/nordliche
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Der Bundesminister des Innern (Hrsg.) (1986). Wegweiser für Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR. Bonn. 
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verstärken, Gedenken vertiefen. Bundestagsdrucksache 16/9875. 
https://dserver.bundestag.de/btd/16/098/1609875.pdf  
Deutscher Bundestag (2018). Petition 81823 zu „Regelungen zur Altersrente. Beschwerde über die 
Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR“ vom 
26.6.2018. Ausgangspetition Petition 3-19-11-8222-006233. 
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_06/_26/Petition_81823.html 
Deutscher Bundestag (2019 a). 124. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 7.11.2019. Plenarprotokoll 19/124 
(neu). Tagesordnungspunkt 36 f). https://dserver.bundestag.de/btp/19/19124.pdf#P.15341 
Deutscher Bundestag (2019 b). Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „30 Jahre Friedliche Revolution“ 
vom 4.6.2019. Bundestagsdrucksache 19/10613. [Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7.11.2019, vgl. 
Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages 19/124 (neu): 15342]. 
https://dserver.bundestag.de/btd/19/106/1910613.pdf 
Deutscher Bundestag (2019 c). Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD „Aufarbeitung Zwangsadoption in 
der SBZ/DDR 1945-1989“ vom 25.6.2019. Bundestagsdrucksache 19/11091. [Beschluss des Deutschen 
Bundestages vom 28.6.2019, vgl. Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages 19/108: 13437]. 
https://dserver.bundestag.de/btd/19/110/1911091.pdf 
Deutscher Bundestag (2019 d). Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Mahnmal für die Opfer der 
kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland errichten“ vom 10.12.2019. Bundestagdrucksache 19/15778. 
[Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2019, vgl. Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages 
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Deutscher Bundestag (2019 e). Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit vom 
6.11.2019 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 19/13825 – Entwurf eines Gesetzes über 
die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die 
Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten. 
Bundestagsdrucksache 19/14872. [Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7.11.2019, vgl. Plenarprotokoll 
des Deutschen Bundestages 19/124: 15341]. https://dserver.bundestag.de/btd/19/148/1914872.pdf 
Deutscher Bundestag (2021 a). Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 
vom 9.6.2021 zu den Überprüfungsverfahren nach § 44c Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes. Überprüfung auf 
Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit 
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Bundestagsdrucksache 19/31164. 
https://dserver.bundestag.de/btd/19/311/1931164.pdf 
Deutscher Bundestag (2021 b). Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur 
beim Deutschen Bundestag vom 8.11.2021. Dringende Handlungsbedarfe für die Opfer der SED-Diktatur. 
Bundestagsdrucksache 20/10. https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000010.pdf 
Deutscher Bundestag (2022 a). Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Die Opfer 
des Kommunismus würdigen, eine Brücke zu kommenden Generationen schlagen – Das Mahnmal für die Opfer 
der kommunistischen Gewaltherrschaft realisieren“ vom 15.3.2022. Bundestagsdrucksache 20/1022. [Beschluss 
des Deutschen Bundestags vom 17.3.2022, vgl. Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages 20/21: 1665]. 
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001022.pdf 
Deutscher Bundestag (2022 b). Stellungnahme [der SED-Opferbeauftragten] zur Petition „Beschwerde über die 
Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR“ vom 
27.10.2022. Internetseite. https://www.bundestag.de/parlament/sed-
opferbeauftragte/Rede_Interviews/fremdrente-petition-stellungnahme951694 
Deutscher Bundestag (2022 c). Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim 
Deutschen Bundestag vom 16.6.2022. Jahresbericht 2022. Die Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur – 
unsere gemeinsame gesamtdeutsche Verantwortung. Bundestagsdrucksache 20/2220. 
https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002220.pdf
Deutscher Bundestag (2023 a). Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „70 Jahre 
Volksaufstand vom 17. Juni 1953“ vom 13.6.2023. Bundestagsdrucksache 20/7202. [Beschluss des Deutschen 
Bundestages vom 15.6.2023, vgl. Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages 20/109: 13239]. 
https://dserver.bundestag.de/btd/20/072/2007202.pdf 
Deutscher Bundestag (2023 b). Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Die 
deutsch-koreanische Wertepartnerschaft stärken und zukunftsfest gestalten“ vom 17.10.2023. 
Bundestagsdrucksache 20/8865. [Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19.10.2023, vgl. Plenarprotokoll 
des Deutschen Bundestages 20/131: 16483]. https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008865.pdf  
Deutscher Bundestag (2023 c). „Der lange Schatten der Diktatur“ – Fachgespräch zu den gesundheitlichen 
Folgeschäden aufgrund politischer Repression in der DDR. Internetseite. 
https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/Termine_Besuche/artikel-984098 
Deutscher Bundestag (2023 d). Entschädigung von DDR-Vertragsarbeitern aus Mosambik. Internetseite. 
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-
945228?enodia=eyJleHAiOjE2OTYyODEyNjUsImNvbnRlbnQiOnRydWUsImF1ZCI6ImF1dGgiLCJIb3N0Ijoi
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JmZSJ9.Uqolp9VHApIACSoGS_0hXM5Yz4d5v92n4zuq24BiElc= 
Deutscher Bundestag (2023 e). Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim 
Deutschen Bundestag vom 13.6.2023. Jahresbericht 2023. 70 Jahre DDR-Volksaufstand. An die Opfer der 
SED-Diktatur erinnern – die Betroffenen heute unterstützen. Bundestagsdrucksache 20/7150. 
https://dserver.bundestag.de/btd/20/071/2007150.pdf 
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20/198. Tagesordnungspunkt 23. https://dserver.bundestag.de/btp/20/20198.pdf 
Deutscher Bundestag (2024 c). Antrag der Fraktion der CDU/CSU „35 Jahre Mauerfall – 35 Jahre Freiheit in 
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https://dserver.bundestag.de/btd/20/136/2013614.pdf 
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Epochenwechsel in Europa 1989/1990 – 35 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vom 5.11.2024. 
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https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/Termine_Besuche/beitrag-helmstedt-1016416 
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vom 14.11.2024 zu den Überprüfungsverfahren nach § 44c Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes. Überprüfung 
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https://dserver.bundestag.de/btd/20/138/2013817.pdf 
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Internetseite. https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/Termine_Besuche/beitrag-marienborn-
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Deutscher Bundestag (2024 t). Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim 
Deutschen Bundestag vom 12.6.2024. Jahresbericht 2024. Die SED-Diktatur und ihre Folgen für die Opfer 
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Deutscher Bundestag (2025 a). 1. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 25.3.2025. Plenarprotokoll 21/1. 
Tagesordnungspunkt 2. https://dserver.bundestag.de/btp/21/21001.pdf 
Deutscher Bundestag (2025 b). 9. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 4.6.2025. Plenarprotokoll 21/9. 
Tagesordnungspunkt 3. https://dserver.bundestag.de/btp/21/21009.pdf 
Deutscher Bundestag (2025 c). [SED-Opferbeauftragte:] 28. Bundeskongress zu Gast im Bundestag. 
Internetseite. https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/Termine_Besuche/beitrag-gauck-
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Deutscher Bundestag (2025 d). 80 Jahre Errichtung der sowjetischen Speziallager – SED-Opferbeauftragte 
würdigt zu Unrecht Internierte im Bundestag. Internetseite. https://www.bundestag.de/parlament/sed-
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Deutscher Bundestag (2025 e). 210. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 30.1.2025. Plenarprotokoll 
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20/210. Zusatzpunkt 15. https://dserver.bundestag.de/btp/20/20210.pdf#P.27370 
Deutscher Bundestag (2025 g). Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Weitergeltung von 
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Bundestages vom 30.1.2025, vgl. Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages 20/210: 27370]. 
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Ärzteblatt“ veröffentlichen; vorab wird ab Mitte Juni 2025 auf der Webseite www.medrxiv.org ein Pre-Print mit 
dem Titel „Die körperliche und psychische Gesundheit von ehemals politisch Inhaftierten der DDR im 
Vergleich zur Allgemeinbevölkerung“ erscheinen. 
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Jahresbericht 2025&#xd;
35 Jahre Deutsche Einheit - Die Opfer der SED-Diktatur würdigen. Den Wert der Freiheit in die Gesellschaft vermitteln.</titel>
  <datum>2025-06-17</datum>
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