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    <titel>Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <titel>Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend</titel>
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    <datum>2025-07-24</datum>
    <verteildatum>2025-07-28</verteildatum>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 21/981 
21. Wahlperiode 24.07.2025
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter 
ausländischer Minderjähriger in Deutschland* 
*
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 
23. Juli 2025 gemäß § 42e des Achten Buches Sozialgesetzbuch.
Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer 
Minderjähriger in Deutschland 
Inhalt 
I. Einleitung .................................................................................................................................... 4 
II. Überblick über den Bericht .......................................................................................................... 6 
1. Ziel des Gesetzes .............................................................................................................................. 6 
2. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse ......................................................................................... 7 
3. Kerndaten auf einen Blick ................................................................................................................ 8 
III. Eckdaten zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) ......................... 9 
1. Entwicklung der Fallzahlen .............................................................................................................. 9 
2. Alters- und Geschlechterverteilung ............................................................................................... 16 
3. Herkunftsstaaten ........................................................................................................................... 17 
4. Flucht- bzw. Migrationsgründe ..................................................................................................... 20 
5. Gesundheitliche Situation bei der Ankunft .................................................................................... 20 
IV. Unterbringung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen –
zentrale Herausforderungen im Fokus ............................................................................................... 21 
1. Unterbringung ............................................................................................................................... 21 
Herausforderungen ........................................................................................................................... 21 
Art der Unterbringung ....................................................................................................................... 23 
2. Fachkräftesituation ....................................................................................................................... 24 
V. Gesundheitsversorgung ............................................................................................................. 25 
1. Körperliche Gesundheit ................................................................................................................. 26 
2. Psychische Gesundheit ................................................................................................................... 27 
VI. Schulische und berufliche Integration; Übergänge aus der Jugendhilfe; Gesellschaftliche Teilhabe
29
1. Beschulung (und berufliche Integration) ....................................................................................... 29 
2. Gesellschaftliche Teilhabe, Integration, soziale Infrastruktur ....................................................... 30 
3. Betreuung junger Volljähriger und Übergänge aus der Kinder- und Jugendhilfe .......................... 31 
VII. Verfahrensrechtliche Fragen (Altersfeststellung, Familienzusammenführung, Verteilung) ......... 32 
1. Einschätzung der Rechtssicherheit bei der Umsetzung des SGB VIII und Einhaltung der
vorgesehenen Fristen ............................................................................................................................ 32 
2. Altersfeststellung ........................................................................................................................... 32 
3. Familienzusammenführungen ....................................................................................................... 34 
4. Praxis des Vormundschaftswesens ................................................................................................ 35 
5. Abgängigkeit ................................................................................................................................. 36 
6. Kindgerechte Justiz ........................................................................................................................ 36 
VIII. Die Perspektiven der Länder und Verbände auf die aktuelle Situation der UMA, strukturelle
Veränderungen und die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen ..................................................... 38 
1. Aktuelle Situation der UMA und Herausforderungen .................................................................... 38 
2. Aktuelle Situation der ehemaligen UMA/jungen Volljährigen und Herausforderungen ............... 43 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 1 –
 
3. Strukturelle Veränderungen im Umgang mit UMA und jungen Volljährigen ................................ 44 
4. Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von 
UMA ....................................................................................................................................................... 46 
IX. Schlussbemerkungen ................................................................................................................. 47 
Anhang ............................................................................................................................................. 49 
Anhang A: Ergebnisse der Befragung der Jugendämter und Einrichtungen für den UMA-Bericht 2024 – 
Grundauswertung ............................................................................................................................. 49 
I. Basisdaten ................................................................................................................................. 50 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 50 
Einrichtungen .................................................................................................................................... 55 
II. Aktuelle Herausforderungen ...................................................................................................... 59 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 59 
Einrichtungen .................................................................................................................................... 65 
1. Unterbringung, Versorgung und Betreuung von UMA .................................................................. 68 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 68 
Einrichtungen .................................................................................................................................... 72 
2. Situation der Fachkräfte in Jugendämtern/Einrichtungen ............................................................ 74 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 74 
Einrichtungen .................................................................................................................................... 75 
III. Körperliche und psychische Gesundheit ..................................................................................... 75 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 75 
Einrichtungen .................................................................................................................................... 79 
IV. Schulische und berufliche Integration; Übergänge aus der Jugendhilfe; Gesellschaftliche Teilhabe
 85 
1. Junge Volljährige ........................................................................................................................... 85 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 85 
Einrichtungen .................................................................................................................................... 87 
2. Gesellschaftliche Teilhabe, Integration, soziale Infrastruktur ....................................................... 90 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 90 
Einrichtungen .................................................................................................................................... 90 
V. Verfahrensrechtliche Fragen (Altersfeststellung, Familienzusammenführung, Verteilung) ......... 93 
1. Einschätzung der Rechtssicherheit bei der Umsetzung des SGB VIII ............................................. 93 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 93 
2. Altersfeststellung ........................................................................................................................... 94 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 94 
3. Familienzusammenführungen ....................................................................................................... 98 
Jugendämter ...................................................................................................................................... 98 
4. Beteiligung der UMA an den Verfahren ...................................................................................... 100 
Jugendämter .................................................................................................................................... 100 
5. Praxis des Vormundschaftswesens .............................................................................................. 101 
Jugendämter .................................................................................................................................... 101 
6. Abgängigkeit ............................................................................................................................... 104 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 2 –
 
Jugendämter .................................................................................................................................... 104 
Einrichtungen .................................................................................................................................. 104 
VI. Kindgerechte Justiz .................................................................................................................. 105 
Jugendämter .................................................................................................................................... 105 
Jugendämter .................................................................................................................................... 107 
Einrichtungen .................................................................................................................................. 109 
Anhang B: Zusätzliche Auswertungen von BVA-Daten ..................................................................... 112 
Anhang C: Datengrundlage und methodische Hinweise ................................................................... 113 
I Online-Erhebung zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen bei 
Einrichtungen und Jugendämtern ....................................................................................................... 113 
1. Online-Befragung der Jugendämter ........................................................................................ 113 
2. Online-Befragung der Einrichtungen ....................................................................................... 114 
3. Abfrage bei Ländern und Verbänden ...................................................................................... 115 
II Amtliche und nicht-amtliche Daten ............................................................................................. 116 
1. Zahlen zur bundesweiten Aufnahme ...................................................................................... 117 
2. Kinder- und Jugendhilfestatistik .............................................................................................. 117 
3. Asylgeschäftsstatistik .............................................................................................................. 118 
Anhang D: Literaturverzeichnis ........................................................................................................ 119 
 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 3 –
 
I. Einleitung 
Sie sind vor Krieg, Verfolgung oder wirtschaftlicher Not geflüchtet und ohne Eltern nach Deutschland 
eingereist: Unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) sind besonderen Gefahren ausgesetzt und 
brauchen deshalb auch besonderen staatlichen Schutz. Zwar ist die Zahl unbegleiteter ausländischer 
Minderjähriger in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit seit Beginn des Jahres 2025 stark
zurückgegangen. Gleichwohl stieg sie zunächst seit Herbst 2021 nach jahrelangem Rückgang wieder deutlich an und 
die Zahlen bewegen sich auch heute trotz des Rückgangs noch deutlich über jenen des Jahres 2021. Für 
die zuständigen Länder und Kommunen stellt dies eine große Herausforderung dar, weil
Unterbringungsmöglichkeiten und Fachkräfte fehlen.  
Unbegleitete Minderjährige werden deshalb zeitweise in Hotels, Jugendherbergen und Hostels
untergebracht. Zudem haben die Länder mit befristeten Standardanpassungen auf die schwierige Situation
reagiert, z.B. durch Mehrfachbelegung von Zimmern, reduzierte Personalschlüssel und verstärkten Einsatz 
von geeigneten Nicht-Fachkräften und Ehrenamtlichen.  
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) steht in
intensivem Austausch mit den Ländern und Kommunen und unterstützt diese nach Kräften bei der
Bewältigung der Aufgaben.   
Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der UMA ist in Deutschland die Kinder- und
Jugendhilfe primär zuständig. Dadurch ist gewährleistet, dass unbegleitete Minderjährige dem Kindeswohl
entsprechend untergebracht, versorgt und betreut werden. Durch das am 01.11.2015 in Kraft getretene 
„Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und
Jugendlicher“ wurde das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) entsprechend ergänzt (§§ 42a ff.). 
Im Folgenden werden unter dem Begriff UMA – sofern nicht explizit anders genannt – alle
unbegleiteten ausländischen Minderjährigen gefasst, die minderjährig nach Deutschland eingereist sind. Nach 
§ 42a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII ist „ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher […]
grundsätzlich dann als unbegleitet zu betrachten, wenn die Einreise nicht in Begleitung eines
Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten erfolgt; dies gilt auch, wenn das Kind oder der Jugendliche 
verheiratet ist.“  
 
UMA sind demnach: 
 
• Ausländische Minderjährige, die unbegleitet nach Deutschland eingereist sind. 
• Ausländische Minderjährige, die zwar „begleitet“, aber nicht mit einem Personensorgeberechtigten 
nach Deutschland eingereist sind (z. B. in sogenannten „Fluchtgemeinschaften“), in der Praxis oft 
umgangssprachlich „begleitete Unbegleitete“. 
• Ausländische Minderjährige, deren Personensorgeberechtigte sich nicht mehr in Deutschland
aufhalten.  
 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 4 –
 
Hinsichtlich minderjähriger Geflüchteter aus der Ukraine gibt es besondere Fälle und Differenzierungen. 
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die zum Beispiel aus evakuierten Waisenhäusern bzw.
„Kinderheimen“ in Begleitung erziehungsberechtigter Betreuungspersonen nach Deutschland einreisen, gelten 
nicht als unbegleitet und sind in der Folge auch nicht vorläufig in Obhut zu nehmen.1 2   
 
Methodische Hinweise zu den Daten der Online-Erhebung bei Jugendämtern und Einrichtungen 
Die empirische Grundlage für den vorliegenden Bericht bilden amtliche und nicht amtliche Statistiken 
der Statistischen Ämter, Verwaltungsdaten des Bundesverwaltungsamtes (BVA) sowie Online-
Erhebungen zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen bei Einrichtungen und Jugendämtern 
von Ende 2023. Außerdem sind die Ergebnisse einer Abfrage bei Ländern und Verbänden aus dem
Sommer 2024 in den Bericht eingeflossen.  
Die kompletten Ergebnisse der Online-Befragungen sind ausführlich in Anhang A dargestellt. Im
Hauptteil des Berichtes werden sie nicht vollständig wiedergegeben, sondern nur in Auszügen, zum Teil
zusammenfassend und vereinfacht dargestellt. Dabei liegt der Fokus auf den Ergebnissen, die im Kontext 
dieses Berichtes besonders wesentlich oder interessant erscheinen. Im Ergebnisbericht wird auf die
jeweilige ausführliche Darstellung im Anhang verwiesen, sodass die differenzierten Ergebnisse schnell 
und einfach auffindbar sind.  
Erläuterungen zur Methodik sind in Anhang C zu finden.  
  
 
1 Kinder und Jugendliche aus evakuierten ukrainischen Waisenhäusern bzw. „Kinderheimen“, die in Begleitung von 
Betreuungspersonen nach Deutschland eingereist sind, gelten als „begleitet“. Das Jugendamt hat im Rahmen der 
Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen zu ermitteln, ob die Kinder und Jugendlichen von
Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten begleitet sind (§ 20 Absatz 1 SGB X). Es bedient sich gemäß § 21 Absatz 1 SGB 
X der Beweismittel, die es nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält 
(insbesondere: Einholen von Auskünften jeder Art – auch elektronisch und als elektronisches Dokument,
Anhörung von Beteiligten, Beiziehen von Urkunden). In die Ausübung dieses Ermessens können auch die Regelungen 
des Family Code of Ukraine einbezogen werden, die insbesondere vorsehen, dass der Verwaltung der Einrichtung 
(„Kinderheim“, „Kinderanstalt“), in der Kinder und Jugendliche dauerhaft untergebracht sind, die Vormundschaft 
übertragen wird. Daneben finden sich auch weitere Betreuungsformen (Patronat, Pflegefamilie, familiennahe
Kinderheime), die Vertretungsrechte der jeweiligen Betreuungspersonen begründen. Liegt eine dieser
Betreuungsformen vor, ist grundsätzlich von einer Erziehungsberechtigung der Betreuungspersonen auszugehen.  
2 Zur Koordinierung der Aufnahme evakuierter Waisenhäuser bzw. „Kinderheime“ aus der Ukraine wurde auf
Bundesebene eine Anlauf -und Koordinierungsstelle eingerichtet, die aus zwei Säulen – einer Meldestelle und einer 
Koordinierungsstelle – besteht und vom BMBFSFJ gefördert wird. Die Meldestelle, betrieben von SOS-Kinderdorf 
e. V., informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und
Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren, über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in 
den Ländern. Gleichzeitig nennt sie ihnen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Fragen Gruppen
ukrainischer Heim- und Waisenkinder auf dem Weg nach Deutschland von sich aus an, vermittelt die Meldestelle sie 
auch direkt dorthin, wo es freie Kapazitäten gibt.  
Eingerichtet beim Bundesverwaltungsamt registriert die zentrale Koordinierungsstelle Aufnahmen und
Kapazitäten in den Ländern. Außerdem stellt die Koordinierungsstelle die gerechte Verteilung der evakuierten Gruppen 
auf die Länder sowie die gemeinsame Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Gruppen mit ihren
Begleitpersonen sicher. 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 5 –
 
II. Überblick über den Bericht        
Der vorliegende Bericht beschreibt die Lebenslagen der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen
basierend auf Daten zu behördlichen Verfahren und Strukturen sowie auf Ergebnissen bereits erwähnter
Befragungen. Hinzu kommen Auswertungen amtlicher Statistiken sowie die Ergebnisse aktueller
Untersuchungen von Hochschulen und Forschungsinstituten und diverse fachliche Veröffentlichungen. 
Die Lage im Berichtszeitraum 01.09.2022 bis 31.08.2023 war geprägt von den Auswirkungen des
Ukraine-Krieges sowie der anwachsenden allgemeinen Fluchtbewegung bei gleichzeitigem Mangel an
bedarfsgerechten Unterbringungsmöglichkeiten und dem Fehlen von Fachkräften für die Betreuung.
Deshalb wurden vor dem Hintergrund der veränderten Situation im Vergleich zu vorherigen Befragungen 
deutliche Aktzentverschiebungen im Fragenkatalog vorgenommen, um die Entwicklung und ihre Folgen 
in der Breite widerspiegeln zu können. Daher wurden Fragen der aktuellen Problematik verstärkt in den 
Blick genommen, während andere Aspekte, die in vorherigen Berichten noch eine Rolle spielten, in den 
Hintergrund traten. 
 
                                                                                          
1. Ziel des Gesetzes 
Die Bundesregierung kommt mit dem vorliegenden Bericht ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach,
jährlich über die Situation von UMA in Deutschland umfassend zu berichten. Das Gesetz zur Verbesserung 
der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist am 
01.11.2015 in Kraft getreten. Es führte unter anderem eine bundesweite Aufnahmepflicht der
Jugendämter für UMA und Regelungen zu einem Verteilverfahren ein, um eine kindeswohlgerechte
Erstaufnahme sowie eine am Bedarf ausgerichtete Betreuung im Anschluss an die Erstaufnahme
sicherzustellen.  
Es gilt das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kommunen vor Ort haben deshalb dafür Sorge zu
tragen, dass unbegleitete Minderjährige dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, betreut und
versorgt werden. Das SGB VIII bildet für die Gewährleistung des Kindeswohls den zentralen gesetzlichen 
Rahmen. Die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe tragen maßgeblich zur gelingenden Integration 
bei.  
Durch Einführung der bundesweiten und landesweiten Aufnahmepflicht wurde die Möglichkeit
geschaffen, Kapazitäten zur geeigneten Unterbringung in ganz Deutschland zu nutzen. Dem Anliegen der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die sich im Herbst 2015 dafür aussprachen, die
Belastungen für die Kommunen gerechter zu verteilen, wurde hier Rechnung getragen. Maßstab ist hierfür 
ein landesinternes und bundesweites Verteilungsverfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder 
und Jugendlichen orientiert. Zum Beispiel sind soziale Bindungen zu anderen Personen zu
berücksichtigen. So sind Kinder und Jugendliche, die sich auf der Flucht zusammengeschlossen und gegenseitig
unterstützt haben, grundsätzlich gemeinsam zu verteilen. Geschwister dürfen nicht getrennt werden. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 6 –
 
2. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse
Auf der Grundlage der bereits genannten Datenquellen behandelt der vorliegende Bericht insbesondere 
folgende Aspekte:  
• Entwicklung der Fallzahlen von UMA,
• Lebenslagen und Wohlbefinden der UMA,
• Angebote zur Versorgung, Betreuung und Unterstützung von UMA,
• Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher,
• UMA in Asylverfahren sowie
• Entwicklungen und Herausforderungen.
Die Situation der unbegleiteten Minderjährigen stand im Berichtszeitraum 01.09.2022 bis 31.08.2023 
unter besonderen Vorzeichen: Die Fluchtbewegung nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine 
und der deutlich stärkere Zuzug von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten insgesamt nach 
Deutschland stellten vor allem Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Als zentrales 
Problem wurde in Rückmeldungen durchgehend der Mangel sowohl an Unterbringungsplätzen als auch 
an Fachkräften für die Betreuung dieses besonders vulnerablen Personenkreises genannt – mit
entsprechenden Folgen für das Alltagsleben, das Wohlergehen, die Entwicklungschancen und die Integration 
von UMA.  
Hauptherkunftsstaaten der unbegleiteten Minderjährigen waren neben der Ukraine die Krisenregionen 
Afghanistan und Syrien. Aufgrund der erheblich wachsenden Zugangszahlen gerieten Länder und
Kommunen bei der Überführung der UMA in das Regelsystem schnell an ihre Kapazitätsgrenzen.  
Fachgremien und Verbände machten in Offenen Briefen und Appellen auf die schwierige Lage
aufmerksam und kritisierten die Absenkung qualitativer Standards für UMA in der Kinder- und Jugendhilfe. Die 
Verwirklichung der Rechte von jungen Geflüchteten gerate so unter erheblichen Druck, formulierte das 
Bundesjugendkuratorium.3   
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e. V. (BumF) warnte vor Entwicklungen, die dem 
Kindeswohl-Prinzip nicht entsprächen: „Der Handlungsdruck, adäquate Betreuung für unbegleitete
minderjährige Geflüchtete bereitzustellen ist groß und es braucht dringend Lösungen. Diese müssen jedoch 
in jedem Fall dem Kindeswohl entsprechen und sich innerhalb des Rahmens des SGB VIII bewegen!
Momentan sind allerdings vielerorts Entwicklungen zu beobachten, die dies missachten.“ 4  
Die Länder berieten auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und
Familienbehörden (AGJF) gemeinsam mit dem seinerzeitigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen 
3 Bundesjugendkuratorium (BJK) „Zwischenruf“ vom 30.03.2023. 
4 BumF-Pressemitteilung vom 30.11.2023: Ein negatives Beispiel lieferte das Sächsische Ministerium für Soziales 
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Erlass vom 28. September 2023 unter der Überschrift „zur Schaffung von 
Kapazitäten zur kindeswohlsichernden Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern“. Hier wird neben den in den vergangenen Monaten beinahe schon „üblichen“ (und deshalb nicht 
minder skandalösen!) Standardabsenkungen für die Zielgruppe der umF (Absenkung der räumlichen Standards, 
Betreuungsschlüssel, Fachkräftegebot), geregelt, dass männliche umF ab 16 Jahren in  Aufnahmeeinrichtungen für 
Erwachsene untergebracht werden können.“ 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 7 –
 
und Jugend (BMFSFJ) in regelmäßigen Austauschrunden, inwieweit Spielräume innerhalb der
gesetzlichen Vorgaben genutzt werden können. Am Ende dieses Prozesses wurde im Januar 2024 gemeinsam 
eine Punktuation erarbeitet.5  
Die Befragung von Jugendämtern und Einrichtungen ergab in dieser Hinsicht, dass mit dem Rückgang 
der UMA-Zahlen in den vergangenen Jahren viele Plätze abgebaut wurden, die aufgrund der seit 2021 
angestiegenen Fallzahlen jetzt wieder benötigt werden. 
Dass auch diese veränderten Rahmenbedingungen das Wohlergehen von UMA beeinträchtigt haben 
und ihre Integration erschwerten, lässt sich ebenfalls den Antworten auf die jüngsten Abfragen
entnehmen.  
 
3. Kerndaten auf einen Blick 
 
Kerndaten:  
 
Wie viele unbegleitete ausländische Minderjährige und junge Volljährige leben in Deutschland (in 
Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe)? 
• Zum Stichtag 31.08.2023 lebten dem BVA zufolge insgesamt 34.382 unbegleitete Minderjährige 
und junge Volljährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, davon waren 25.547 
unbegleitete Minderjährige und 8.835 junge Volljährige.  
 
Wie viele unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige waren es zum Höchststand und wie 
entwickeln sich die Zahlen? 
• Der Höchststand der Zahlen von unbegleiteten Minderjährigen war Ende Februar 2016 (Stichtag 
29.02.2016) erreicht, zu diesem Zeitpunkt waren 69.004 unbegleitete Minderjährige und junge 
Volljährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, davon waren 60.638 unbegleitete 
Minderjährige und 8.366 junge Volljährige. 
• Kontinuierlich rückläufig waren die Zahlen von Mai 2016 bis September 2021 (Stichtag 
30.09.2021: 17.835 – davon 8.267 UMA und 9.568 junge Volljährige). Seit Oktober 2021 steigen 
die Zahlen wieder an. Zwischen September 2021 und August 2023 hat sich die Zahl der in 
jugendhilferechtlicher Zuständigkeit befindlichen UMA und jungen Volljährigen nahezu 
verdoppelt. Der Anstieg hat sich bis Ende 2024 (Stand 30.12.2024: 29.015 UMA und 15.503 junge 
Volljährige) fortgesetzt. Seit Anfang 2025 sind die Zahlen jedoch durchgängig rückläufig und 
liegen aktuell, zum Stichtag 30. Juni 2025, bei 22.004 UMA und 19.713 jungen Volljährigen. 
 
Wie ist die Geschlechterverteilung?  
• Im Jahr 2023 waren 94,5 Prozent der Asylerstantragsteller männlich und 5,5 Prozent weiblich.*  
 
Welches sind die Hauptherkunftsstaaten von unbegleiteten Minderjährigen? 
• Im Jahr 2023 stellten 15.269 UMA einen Asylerstantrag. Die Hauptherkunftsstaaten waren Syrien 
(40,7 Prozent), Afghanistan (39,9 Prozent), Türkei (5,4 Prozent) und Somalia (3,6 Prozent). Damit 
besaßen 89,6 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen, die 2023 einen Asylerstantrag stellten, 
eine dieser vier Staatsangehörigkeiten.  
 
5 BMFSFJ: Sicherstellung des Kinderschutzes bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleiteter
ausländischer Kinder und Jugendlicher in Krisenzeiten – Punktuation des BMFSFJ∗ – vom 19.01.2024.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 8 –
 
• Zudem reiste in den Jahren 2022 und 2023 eine größere Anzahl von UMA aus der Ukraine nach 
Deutschland ein. Aus gesonderten Meldungen der Jugendämter an das BVA geht hervor, dass im 
Zeitraum vom 14.03.2022 bis zum 31.08.2023 insgesamt 4.948 Einreisen von UMA aus der 
Ukraine registriert wurden. Diese Zahl ist allerdings nur sehr begrenzt aussagekräftig, da es sich 
um reine Aufsummierungen handelt, d. h. UMA aus der Ukraine, die später in andere Staaten 
weitergereist, in die Heimat zurückgekehrt oder mit Angehörigen in Deutschland wiedervereint 
worden sind, bleiben in dieser Summe enthalten. Daher kann diese Zahl nur als Annäherungswert 
dienen.  
 
Für wie viele der unbegleiteten Minderjährigen ist ein Asylantrag gestellt worden? 
• Im Jahr 2022 wurden 7.277 Asylerstanträge von UMA gestellt. 
• Im Jahr 2023 wurden 15.269 Asylerstanträge von UMA gestellt (+109,8 Prozent).   
• Im Jahr 2024 wurden 13.344 Asylerstanträge von UMA gestellt. 
 
* Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Abs. 3 PStG) wurden aus Gründen der statistischen
Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. 
 
III. Eckdaten zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) 
1. Entwicklung der Fallzahlen 
Die Entwicklung der UMA-Fallzahlen wird im Folgenden zunächst auf Grundlage der Kinder- und
Jugendhilfestatistik und anschließend mit Hilfe von Daten des BVA dargestellt. Die Kinder- und
Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) erfasst die Summe der innerhalb eines Jahres beendeten Inobhutnahmen
aufgrund einer unbegleiteten Einreise gemäß § 42 SGB VIII sowie ab dem Jahr 2017 auch der vorläufigen 
Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII. Die Daten des BVA stehen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
tagesaktuell zur Verfügung und zeigen die Gesamtzahl der bestehenden jugendhilferechtlichen
Zuständigkeiten an einem Stichtag auf. 
Die KJH-Statistik zeigt rückblickend, dass sich die Fallzahlen der Inobhutnahmen von UMA sehr
dynamisch entwickelt haben (vgl. Abbildung 1). Nach einem steilen Anstieg insbesondere im Jahr 2015
gingen die Fallzahlen ab 2017 bis einschließlich 2020 deutlich zurück. Im Jahr 2021 begann eine
Trendwende mit erneut steigenden Fallzahlen. Dieser Anstieg beschleunigte sich 2022 signifikant. Im Jahr 
2022 wurden insgesamt 22.292 vorläufige Inobhutnahmen beendet (+13.405 im Vergleich zu 2021), 
einschließlich solcher, die aufgrund der Feststellung von Volljährigkeit beendet wurden (siehe dazu
Kapitel VII.2). Im Jahr 2023 setzte sich der Anstieg fort, jedoch deutlich weniger stark als im Vorjahr:
Insgesamt wurden 29.174 vorläufige Inobhutnahmen beendet (+6.882 im Vergleich zu 2022), darunter 4.832 
(17%) aufgrund der Feststellung von Volljährigkeit.  
 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 9 –
 
Abbildung 1: (Vorläufige) Inobhutnahmen gemäß §§ 42, 42a SGB VIII aufgrund unbegleiteter 
Einreise (Deutschland; 2012 bis 2023; Jahressummen beendeter Maßnahmen) 
 
Hinweis: Vorläufige Inobhutnahmen gem. § 42a SGB VIII wurden bereits Ende 2015 eingeführt, aber erst ab 2017 explizit in der KJH-
Statistik erfasst. Es ist möglich, dass die Jugendämter insbesondere im Jahr 2016 teilweise vorläufige Inobhutnahmen als reguläre
Inobhutnahmen gemeldet haben.  
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; Zusammenstellung 
und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) 
 
Bei rund 60% der vorläufigen Inobhutnahmen von Minderjährigen schloss sich im Jahr 20226 eine
reguläre Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII an - entweder durch dasselbe oder ein anderes Jugendamt (vgl. 
Abbildung 2). Bei insgesamt 11% der Fälle wurde direkt nach der vorläufigen Inobhutnahme eine
stationäre Hilfe begonnen. Weitere 6% der vorläufigen Inobhutnahmen endeten aufgrund einer
Zusammenführung mit Personensorgeberechtigten. Bei mehr als einem Viertel der Fälle wurde angegeben, dass 
keine der Antwortmöglichkeiten zutrifft. Hierbei könnte es sich um Maßnahmen handeln, die durch die 
Minderjährigen möglicherweise eigenmächtig beendet wurden.  
 
6 Kurz vor Veröffentlichung dieses Berichts hat das Statistische Bundesamt die Inobhutnahme-Daten des
Berichtsjahres 2023 veröffentlicht. Diese konnten lediglich in die Gesamtübersicht zu den Inobhutnahmen (vgl. Abbildung 
1) einfließen, da für weitergehende Auswertungen sehr aufwändige Datenprüfungen notwendig sind.   
4.767 6.584
11.642
42.309 44.935
11.391
5.816 3.761 2.998 3.999
9.508
14.966
11.101
6.385
4.886 4.565
7.279
19.056
24.342
2.126
1.378 1.231
1.608
3.236
4.832
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
An
za
hl
 a
bs
ol
ut
Vorläufige Inobhutnahmen von UMA, aufgrund Feststellung von Volljährigkeit beendet (§ 42a; seit 2018 erfasst)
Vorläufige Inobhutnahmen von UMA (§ 42a SGB VIII; seit 2017 erfasst)
Inobhutnahmen von UMA (§ 42 SGB VIII)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 10 –
 
Abbildung 2: Ende der vorläufigen Inobhutnahmen von UMA (Deutschland; 2022; Angaben in %; 
Mehrfachnennungen) 
 
N = 19.056 vorläufige Inobhutnahmen gem. § 42a SGB VIII 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; Zusammenstellung 
und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) 
 
Wurde eine reguläre Inobhutnahme beendet, folgte im Jahr 2022 in insgesamt 54 Prozent der Fälle eine 
stationäre Hilfe (vgl. Abbildung 3). Sieben Prozent der regulären Inobhutnahmen konnten mit einer
Familienzusammenführung beendet werden. Unter den 19 Prozent, auf die keine der anderen
Antwortmöglichkeiten 2022 zutraf, können sich neben Abbrüchen durch die Minderjährigen selbst auch Fälle 
befinden, die beendet wurden, weil der junge Mensch volljährig wurde und keine Anschlussmaßnahme 
erfolgte. Das geht im Detail allerdings nicht aus den Daten hervor. 
 
34,2
25,5
7,0
5,9
4,2
0,3
0,0
26,0
0 5 10 15 20 25 30 35
Übernahme in eine reguläre Inobhutnahme durch dasselbe
Jugendamt
Übernahme durch ein anderes Jugendamt
Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe (stationär)
Rückkehr zu
Personensorgeberechtigten/Familienzusammenführung
Sonstiger stationäre Hilfe
Rückkehr in die Pflegefamilie oder das Heim
Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe (ambulant /
teilstationär)
Keine der zuvor genannten Antwortmöglichkeiten
Anteil in %
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 11 –
 
Abbildung 3: Ende der regulären Inobhutnahmen von UMA (Deutschland; 2022; Angaben in %; 
Mehrfachnennungen) 
 
N = 9.508 reguläre Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; Zusammenstellung 
und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) 
 
Neben der KJH-Statistik liefern die Daten des BVA weitere wichtige Informationen zur Entwicklung der 
Fallzahlen. Im Unterschied zur KJH-Statistik bilden diese einerseits Stichtagszahlen ab; andererseits
enthalten sie Angaben zu jungen Volljährigen (ehemaligen UMA), die in Zuständigkeit der Kinder- und
Jugendhilfe betreut werden. Da diese Zahlen tagesaktuell berichtet werden, können hier auch
Entwicklungen bis einschließlich Juni 2024 dargestellt werden. Demnach war die Kinder- und Jugendhilfe Ende 
Juni 2024 für insgesamt rund 41.750 junge Menschen zuständig (vgl. Abbildung 4). Darunter waren 
28.247 UMA und 13.503 junge Volljährige. Im Rückblick wird zwar auch hier ein deutlicher Rückgang ab 
2016 deutlich, dieser wurde jedoch dadurch leicht gebremst, dass zunächst die Zahl der jungen
Volljährigen gestiegen ist – also junge Menschen, die als UMA aufgenommen wurden und nach Erreichen der 
Volljährigkeit weiter in kinder- und jugendhilferechtlicher Zuständigkeit verblieben. Auch diese Zahl war 
allerdings ab 2019 rückläufig. Deutlicher als bei den Inobhutnahme-Zahlen wurde in dieser Darstellung 
die Trendwende erneut steigender Fallzahlen sichtbar, die bei den Minderjährigen ab Ende 2021
einsetzte und bei den jungen Volljährigen zeitverzögert ab 2023. In der ersten Jahreshälfte 2024
stagnierten die Zahlen insgesamt im Vergleich zu Ende 2023, und der Anteil der jungen Volljährigen stieg an.  
49,5
13,2
7,3
6,6
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0,5
0,0
19,1
0 10 20 30 40 50
Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe (stationär)
Übernahme durch ein anderes Jugendamt
Rückkehr zu Personensorgeberechtigten /
Familienzusammenführung
Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe (ambulant /
teilstationär)
Sonstiger stationäre Hilfe
Rückkehr in die Pflegefamilie oder das Heim
Übernahme in eine reguläre Inobhutnahme durch
dasselbe Jugendamt
Keine der zuvor genannten Antwortmöglichkeiten
Anteil in %
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 12 –
Abbildung 4: Summe der Tagesmeldungen zu (vorläufigen) Inobhutnahmen und
Anschlussmaßnahmen für UMA sowie Hilfen für junge Volljährige (ehemalige UMA) in Zuständigkeit der
Kinder- und Jugendhilfe nach ausgewählten Stichtagen zum Monatsende (Deutschland; Dezember 
2015 bis Juni 2024, Quartalszahlen)  
Quelle:  Bundesverwaltungsamt; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) 
Für die „Neuverfahren“, die ab November 2015 begonnen wurden, werden vom BVA noch weitere
Informationen erfasst.7 So geht aus den Daten für diese Teilmenge auch die Zahl der jeweils am Stichtag 
laufenden einzelnen Maßnahmen hervor: vorläufige Inobhutnahmen, reguläre Inobhutnahmen,
ambulante oder stationäre Anschlussmaßnahme für Minderjährige sowie Hilfe für junge Volljährige.  
 Für Mitte 2024 ist erkennbar, dass die (vorläufigen) Inobhutnahmen seit Ende 2023 gesunken sind, 
während die Anschlussmaßnahmen und Hilfen für junge Volljährigen angestiegen sind.  
Abbildung 5 zeigt dementsprechend einen jeweils zeitversetzten Verlauf der einzelnen, häufig
aufeinander folgenden Maßnahmen. So folgte beispielsweise auf den Höchststand der Anschlussmaßnahmen für 
Minderjährige einige Zeit später der Höchststand der Hilfen für junge Volljährige. Für Mitte 2024 ist
erkennbar, dass die (vorläufigen) Inobhutnahmen seit Ende 2023 gesunken sind, während die
Anschlussmaßnahmen und Hilfen für junge Volljährigen angestiegen sind.  
7 Für eine Darstellung der Alt- und Neuverfahren siehe Anhang B: Zusätzliche Auswertungen von BVA-Daten 
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Hilfen für junge Volljährige für ehemalige UMA
(Vorläufige) Inobhutnahmen und Anschlussmaßnahmen für UMA
Insgesamt
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 13 –
 
Abbildung 5: Tagesmeldungen zu (vorläufigen) Inobhutnahmen und Anschlussmaßnahmen für 
UMA sowie Hilfen für junge Volljährige (ehemalige UM) in Zuständigkeit der Kinder- und
Jugendhilfe nach ausgewählten Stichtagen zum Monatsende sowie nach Art der Maßnahme
(Deutschland; „Neuverfahren“ von Dezember 2015 bis Juni 2024; Quartalszahlen) 
 
Quelle:  Bundesverwaltungsamt; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) 
 
Weitere relevante Informationen zu den Anschlussmaßnahmen sind der Statistik der Hilfen zur
Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige zu entnehmen. So wird seit 2018 erfasst, ob 
eine Hilfe unmittelbar im Anschluss an eine reguläre Inobhutnahme nach unbegleiteter Einreise
gewährt wurde.8 Im Jahr 2022 zählte diese Statistik insgesamt 4.888 solcher Anschlussmaßnahmen, die 
 
8 Die Frage, ob eine Maßnahme unmittelbar im Anschluss an eine Inobhutnahme nach unbegleiteter Einreise
gewährt wurde, war im Erhebungsbogen der statistischen Ämter für die Jahre 2018 und 2019 potenziell
missverständlich formuliert. Diese Zahlen müssen entsprechend mit Vorsicht interpretiert werden. 
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Vorläufige Inobhutnahme gem. § 42a SGB VIII - UMA
Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII - UMA
Anschlussmaßnahme für UMA (u.a. HzE)
Hilfe für junge Volljährige für ehem. UMA (ab 04/16 darstellbar)
Verfahren nach dem 01.11.2015 insgesamt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 14 –
 
neu begonnen wurden.9 Entsprechend der Anzahl an Einreisen von UMA hat sich die Anzahl an
Anschlussmaßnahmen im Jahr 2023 erhöht.  
Aus den Daten in Tabelle 1 wird deutlich, dass alle Formen der erzieherischen Hilfen als Anschlusshilfen 
gewährt werden. Mit Abstand am häufigsten – in 67 Prozent der Fälle – lebten UMA 2022 nach der
Inobhutnahme in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen. Die anderen Hilfearten werden
demgegenüber deutlich seltener gewährt. 
Tabelle 1: Begonnene erzieherische Hilfen gem. §§ 27-35 und Eingliederungshilfen gem. § 35a 
SGB VIII im Anschluss an eine Inobhutnahme von UMA nach § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB 
VIII (Deutschland; 2018 bis 2022; Anzahl absolut) 
  2018 2019 2020 2021 2022 
Einzelhilfen zusammen 7.257 6.826 4.919 4.633 4.888 
 
Hilfe zur Erziehung § 27 Abs. 2 235 225 150 165 122 
Erziehungsberatung § 28* 462 506 324 213 111 
Soziale Gruppenarbeit § 29 30 31 12 8 7 
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer § 30 728 637 387 309 766 
Tagesgruppenerziehung § 32 41 29 22 15 8 
Vollzeitpflege § 33 790 906 711 562 292 
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 4.630 4.166 3.104 3.170 3.277 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 195 159 92 85 186 
Eingliederungshilfe § 35a 146 167 117 106 119 
Familienorientierte Hilfen zusammen*  923   1.037    757    561   252 
Familienorientierte Hilfe § 27 Abs. 2  233    245    226    142   98 
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31  690    792    531    419   154 
Zusammen 8.180   7.863   5.676   5.194   5.140 
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe für 
junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 
(AKJStat) 
*Hinweis: Erzieherische Hilfen, die sich nicht ausschließlich an den jungen Menschen richten, sondern auch Eltern bzw.
Personensorgeberechtigte oder Familien miteinbeziehen (wie die Erziehungsberatung gem. § 28 und familienorientierte Hilfen 
gem. § 31 SGB VIII), kommen insbesondere dann für UMA sowie ihre Familien oder Personensorgeberechtigten in Frage, 
wenn eine Familienzusammenführung in Deutschland stattgefunden hat. Zudem besteht die Möglichkeit, zusätzliche
Unterstützung für Pflegepersonen anzubieten, wenn die jungen Menschen Hilfe nach § 33 SGB VIII erhalten. 
 
9 Die Zahl von 4.888 im Jahr 2022 neu begonnener Hilfen im Anschluss an eine Inobhutnahme aufgrund
unbegleiteter Einreise stimmt nicht überein mit der Zahl der (vorläufigen) Inobhutnahmen, für die im selben Jahr
angegeben wurde, dass eine entsprechende Anschlusshilfe gewährt wurde. Diese Unterschiede können anhand der
vorliegenden Daten nicht erklärt werden, denn eigentlich sollte derselbe Gegenstand erfasst werden. Allerdings
handelt es sich um unterschiedliche Statistiken, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und möglicherweise auch von 
anderen Stellen bearbeitet werden. Es ist beispielsweise möglich, dass am Ende einer Inobhutnahme eine Hilfe 
geplant war, diese dann aber in manchen Fällen doch nicht zustande kam.  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 15 –
 
 
 
2. Alters- und Geschlechterverteilung 
Wie aus den Daten des BVA hervorgeht, befanden sich im Jahr 2017 unter den jungen Menschen in
jugendhilferechtlicher Zuständigkeit noch mehrheitlich Jugendliche von 16 und 17 Jahren. Mit dem
weiteren Rückgang der Einreisezahlen von Minderjährigen ab dem Jahr 2018 trat eine deutliche Veränderung 
in diesem Verhältnis ein: Die UMA in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit wurden älter und zu großen 
Teilen volljährig, während gleichzeitig verhältnismäßig wenige Neuzugänge zu verzeichnen waren. In 
der Folge überstieg im Zeitraum von Januar 2018 und Oktober 2021 die Zahl der jungen Volljährigen in 
der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe die Summe aller (vorläufigen) Inobhutnahmen von UMA. 
Ab November 2021 hat sich dieses Verhältnis jedoch wieder umgekehrt – durch den erneuten Anstieg 
der Einreisen von UMA bei gleichzeitigem Ausscheiden vieler junger Volljähriger aus kinder- und
jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (vgl. Abbildung 4).    
Die Angaben der teilnehmenden Jugendämter aus der Online-Erhebung 2023 bestätigen dieses
zahlenmäßige Verhältnis von UMA zu jungen Volljährigen. Die Jugendämter gaben an, dass zum Stichtag 
31.08.2023 insgesamt 13.713 Minderjährige und 4.510 junge Volljährige in ihren Einrichtungen lebten. 
Daraus ergibt sich für die Gruppe der jungen Volljährigen ein Anteil von 25 Prozent [Frage 4]. Dies
entspricht in etwa dem Anteil an jungen Volljährigen, die über die Stichtagszahlen des BVA ausgewiesen 
werden (z.B. wurden am 29.12.2023 vom BVA  23 Prozent junge Volljährige registriert. Am 28.06.2024 
belief sich der Anteil auf 32 Prozent.) 
Betrachtet man nur die Minderjährigen, die im Jahr 2022 neu einreisten und vorläufig in Obhut
genommen wurden, war der überwiegende Teil der UMA (65 Prozent) zum Zeitpunkt der Inobhutnahme 16 
oder 17 Jahre alt – und in der Mehrheit männlich: Der Anteil der weiblichen UMA an der Gesamtanzahl 
der Inobhutnahmen lag 2022 bei 11 Prozent (vgl. Tabelle 2). Demzufolge hat sich die Alters- und
Geschlechterverteilung im Vergleich zu 2021 im Wesentlichen nicht verändert (vgl. BT-Drs. 20/7120). 
Tabelle 2: Verteilung der UMA nach Altersgruppen und Geschlecht bei vorläufigen
Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII (Deutschland; 2022; Angaben absolut und Anteile in %) 
  
Anzahl absolut Anteile in% 
Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt 
Unter 16 
Jahre 5.758 901 6.659 30,2 4,7 34,9 
16 bis unter 
18 Jahre 11.193 1.204 12.397 58,7 6,3 65,1 
Insgesamt 16.951 2.105 19.056 89,0 11,0 100,0 
Quelle:  Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; 2022;
Berechnungen Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 16 –
 
 
Tabelle 3: Verteilung der UMA nach Altersgruppen und Geschlecht bei regulären Inobhutnahmen 
nach § 42 SGB VIII (Deutschland; 2022; Angaben absolut und Anteile in %) 
  
Anzahl absolut Anteile in% 
Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt 
Unter 16 
Jahre 2.697 536 3.233 28,4 5,6 34,0 
16 bis unter 
18 Jahre 5.451 824 6.275 57,3 8,7 66,0 
Insgesamt 8.148 1.360 9.508 85,7 14,3 100,0 
Quelle:  Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; 2022;
Berechnungen Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) 
 
Eine ähnliche Alters- und Geschlechterverteilung wie bei den Inobhutnahmen ist auch bei den
Asylerstanträgen zu beobachten. 2023 waren nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 
(BAMF) 71 Prozent der UMA, für die ein Asylerstantrag gestellt wurde, 16 oder 17 Jahre alt. Weitere 20 
Prozent waren 14 bis unter 16 Jahre alt. Nur ein vergleichsweise geringer Anteil von insgesamt neun 
Prozent war zum Zeitpunkt der Asylantragsstellung jünger als 14 Jahre alt. Ein Vergleich mit den Daten 
von 2021 und 2022 ergibt, dass die Altersverteilung in dieser Zeitspanne im Wesentlichen unverändert 
blieb (Tabelle 4). 
Tabelle 4: Verteilung der UMA, für die ein Asylerstantrag gestellt wurde, nach Altersgruppen 
(Deutschland; 2021 und 2023; Anzahl absolut und Verteilung in %) 
 2021 2022 2023 
 Anzahl absolut Anteile in% Anzahl absolut Anteile in% Anzahl absolut Anteile in% 
0 bis unter 6 Jahre 37 1,1 38 0,5 44 0,3 
6 bis unter 12 Jahre 140 4,3 256 3,5 458 3,0 
12 bis unter 14 Jahre 157 4,8 393 5,4 827 5,4 
14 bis unter 16 Jahre 666 20,5 1.625 22,3 3.094 20,3 
16 bis unter 18 Jahre 2.249 69,2 4.965 68,2 10.846 71,0 
Insgesamt  3.249 100 7.277 100 15.269 100 
Quelle:  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylgeschäftsstatistik, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung 
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat).  
3. Herkunftsstaaten 
Zu den Hauptherkunftsstaaten der unbegleiteten Minderjährigen, die im Jahr 2023 einen Asylerstantrag 
stellten, gehörten – wie bereits in den Vorjahren - Syrien (41 Prozent) und Afghanistan (40 Prozent). Der 
Anstieg an Asylerstanträgen für UMA zwischen 2020 und 2021/2022 ist zum großen Teil auf Einreisen 
von Minderjährigen, die aus diesen beiden Ländern stammen, zurückzuführen. Auch die Anzahl der 
Asylanträge für UMA aus der Türkei (5,4 Prozent) hat seit 2021 stark zugenommen. Während in den 
Jahren 2019 bis 2022 Afghanistan noch der Hauptherkunftsstaat von UMA in Deutschland war, wurde 
es im Jahr 2023 durch Syrien abgelöst (vgl. Tabelle 5). 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 17 –
 
Die Antworten der Jugendämter zu den Herkunftsstaaten der in die Zuständigkeit der Kinder- und
Jugendhilfe aufgenommenen UMA bestätigen Syrien und Afghanistan als Hauptherkunftsstaaten,
wenngleich hier der Anteil der UMA aus Afghanistan (41 Prozent) die der UMA aus Syrien (27 Prozent) bei 
den Angaben der Jugendämter – im Unterschied zu den Asylerstantragszahlen – weit übersteigt. Der 
drittgrößte Anteil an UMA stammt laut Angaben der Jugendämter aus der Ukraine (5 Prozent) [Frage 9].  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 18 –
 
 
 
Tabelle 5: Ausgewählte Herkunftsstaaten der UMA nach Anzahl der Asylanträge (Deutschland; 2019 bis 2023; Angaben absolut und Anteile in %)
Rangplatz 
2019 2020 2021 2022 2023 
Herkunftsstaat absolut in %
Herkunftsstaat absolut in %
Herkunftsstaat
absolut in % Herkunftsstaat
absolut 
in %
Herkunftsstaat
absolut 
in % 
 Insgesamt 2.689 100,0 Insgesamt 2.232 100,0 Insgesamt 3.249 100,0 Insgesamt 7.277 100 Insgesamt 15.269 100 
1. Afghanistan 486 18,1 Afghanistan 703 31,5 Afghanistan 1.449 44,6 Afghanistan 2.846 39,1 Syrien 6.208 40,7 
2. Guinea 481 17,9 Syrien 511 22,9 Syrien 925 28,5 Syrien 2.771 38,1 Afghanistan 6.093 39,9 
3. Syrien 333 12,4 Guinea 194 8,7 Somalia 223 6,9 Türkei 374 5,1 Türkei 826 5,4 
4. Somalia 264 9,8 Somalia 149 6,7 Guinea 104 3,2 Somalia 313 4,3 Somalia 544 3,6 
5. Irak 248 9,2 Irak 98 4,4 Irak 89 2,7 Irak 177 2,4 Guinea 313 2,0 
6. Iran 116 4,3 Gambia 62 2,8 Türkei 42 1,3 Guinea 123 1,7 Irak  128 0,8 
7. Eritrea 109 4,1 Iran 49 2,2 Marokko 40 1,2 Iran 69 0,9 Iran 113 0,7 
8. Gambia 76 2,8 Pakistan 45 2,0 Iran 40 1,2 Pakistan 51 0,7 Gambia 75 0,5 
9. Türkei 51 1,9 Eritrea 41 1,8 Pakistan 40 1,2 Eritrea 50 0,7 Benin 66 0,4 
10. Nigeria 46 1,7 Türkei 38 1,7 Eritrea 28 0,9 Äthiopien/
Marokko 
35 0,5 Ägypten 66 0,4 
Quelle:  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat).
D
rucksache 21/981
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode
– 19 –
 
 
 
 
 
 
4. Flucht- bzw. Migrationsgründe 
Im Rahmen der Online-Erhebung 2023 bei Einrichtungen wurden die Fluchtgründe für die in den
jeweiligen Einrichtungen lebenden UMA und jungen Volljährigen nach der Häufigkeit ihres
Vorkommens abgefragt [Frage 17]. 
• Fast alle Einrichtungen (94 Prozent) gaben an, dass Krieg bzw. Bürgerkrieg oft oder sogar
immer der Grund für Flucht – bzw. Migration der von ihnen aufgenommenen UMA waren. Am 
zweithäufigsten wurde Perspektivlosigkeit in der Heimat genannt (80 Prozent der
Einrichtungen gaben „oft“ oder „immer“ an). Häufig wurden auch die Verfolgung aufgrund ethnischer, 
nationaler oder religiöser Zugehörigkeit sowie eine prekäre wirtschaftliche Lage (jeweils 66 
Prozent) angegeben.  
• Im Vergleich zu früheren Erhebungen fällt auf, dass das Ranking der meistgenannten
Fluchtgründe zwar in etwa gleichblieb, dass aber die einzelnen Gründe insgesamt viel häufiger
genannt wurden. Beispielsweise gaben für das Jahr 2021 nur 46 Prozent der befragten
Einrichtungen an, dass die Verfolgung aufgrund ethnischer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit 
„oft“ oder „immer“ ein Fluchtgrund bei den bei ihnen lebenden jungen Menschen sei (vgl. 
BT-Drs. 20/7120), also 20 Prozentpunkte weniger als im Berichtszeitraum 2022/23. 
5. Gesundheitliche Situation bei der Ankunft 
Für den Erhebungszeitraum 2022/2023 wurden Jugendämter und Einrichtungen erstmals ausführlich 
zur Gesundheitssituation der von ihnen aufgenommenen UMA befragt. Im Folgenden werden
zentrale Ergebnisse zur Einschätzung der Jugendämter und Einrichtungen zur Situation der UMA bei
Ankunft bzw. Erstaufnahme zusammengefasst.  
• 47 Prozent der Jugendämter berichteten im Rahmen der Online-Befragung, dass UMA bei 
Erstaufnahmen „oft“ oder „immer“ körperliche Beschwerden aufwiesen, die eine ärztliche 
Behandlung erforderten. 24 Prozent gaben an, dass dies „selten“ oder „nie“ der Fall gewesen 
sei. Die Übrigen konnten dazu keine Angaben machen [Frage 43]. 
• Einrichtungen, in denen UMA aufgenommen wurden, berichteten deutlich häufiger über
behandlungsbedürftige körperliche Beschwerden. So sprachen 85 Prozent der Einrichtungen 
davon, dass dies „oft“ oder „immer“ zum Zeitpunkt der Aufnahme der Fall sei. 14 Prozent
gaben an, dass dies „selten“ oder „nie“ vorkomme [Frage 51]. 
• Besonders häufig genannte körperliche Beschwerden waren Zahnprobleme sowie
ansteckende Hautkrankheiten, also Krankheiten, die durch die Bedingungen während einer Flucht 
verursacht oder verschlimmert werden können und die sich ohne Behandlung verschlechtern 
bzw. chronifizieren [Frage 44, Frage 45, Frage 46]. 
• Mit Blick auf psychische Beschwerden, die nach Einschätzung der Jugendämter ärztlich 
und/oder therapeutisch behandlungsbedürftig waren, antworteten 3,6 Prozent der
Jugendämter, dass dies bei Erstaufnahmen „immer“  der Fall gewesen sei, 50,5 Prozent der
Jugendämter gaben an, dass UMA bei der Erstaufnahme „oft“ von ärztlich und/oder therapeutisch 
behandlungsbedürftigen psychischen Beschwerden betroffen waren. 27,1 Prozent der
Jugendämter berichteten, dass dies „selten“ vorgekommen sei und 4,7 Prozent der
Jugendämter gaben an, dass UMA bei der Erstaufnahme „nie“ von ärztlich und/oder therapeutisch be-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 20 –
 
 
 
 
 
 
handlungsbedürftigen psychischen Beschwerden betroffen waren. [Frage 49]. Auch
Einrichtungen berichteten häufig von psychischen Beschwerden bei UMA zum Zeitpunkt der
Aufnahme. 15,2 Prozent gaben an, dass dies „immer“ der Fall gewesen sei und 62,3 Prozent
gaben an, dass dies „oft“ zutraf. 17 Prozent schätzten dies als „selten“ ein und 2,2 Prozent
gaben an, dass UMA zum Zeitpunkt der Aufnahme „nie“ von ärztlich und/oder therapeutisch 
behandlungsbedürftigen psychischen Beschwerden betroffen waren [Frage 55]. 
• Bei den Arten der psychischen Beschwerden nannten sowohl Jugendämter als auch
Einrichtungen besonders häufig Traumata bzw. eine posttraumatische Belastungsstörung [Frage 50, 
Frage 56].   
 
IV. Unterbringung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen – zentrale Herausforderungen im Fokus  
Der Berichtszeitraum 2022/2023 war nicht allein durch die erhöhten Einreisezahlen unbegleiteter 
Minderjähriger geprägt, sondern zugleich durch einen immer sichtbarer werdenden
Fachkräftemangel in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe. (vgl. KJH-Report 2024, S. 243). Vor diesem Hintergrund 
wurden Jugendämter und Einrichtungen gezielt danach befragt, welche Aspekte sie im
Berichtszeitraum im Kontext der Arbeit mit UMA und jungen Volljährigen besonders herausgefordert haben,
inwieweit sich diese Herausforderungen auf die UMA und auf die Mitarbeitenden auswirkten und mit 
welchen Veränderungen auf die Situation reagiert wurde.  
Die folgenden Kapitel thematisieren auf Grundlage der Ergebnisse der Befragung von Jugendämtern 
und Einrichtungen die aktuellen Herausforderungen sowie zentrale Aspekte zu den folgenden
Themenbereichen rund um die Situation unbegleitet eingereister Minderjähriger in Deutschland:  
⮚ Unterbringung 
⮚ Situation der Fachkräfte 
⮚ Versorgung gesundheitlicher Beschwerden  
⮚ Schulische und berufliche Integration; Übergänge aus der Jugendhilfe; Gesellschaftliche
Teilhabe 
⮚ Verfahrensrechtliche Fragen (Altersfeststellung, Familienzusammenführung, Verteilung) 
 
1. Unterbringung 
Herausforderungen 
Hinsichtlich der Unterbringung lässt sich anhand der Einschätzungen der Jugendämter und
Einrichtungen für den Berichtszeitraum ein eindeutiges Bild zeichnen. 89 Prozent der Jugendämter
stimmten der Aussage zu10, dass sie das Vorhalten einer ausreichenden Zahl von Plätzen für UMA und junge 
Volljährige in Einrichtungen und betreuten Wohnformen herausforderte. Dabei gab der überwie-
 
10 Im Rahmen der Auswertung der Abfrage wurden die sechsstufigen Likert-Skalen in zwei Tendenzen
aufgeteilt. 1-3 werden als tendenziell zustimmend und 4-6 als tendenziell ablehnend gewertet. Die
„Zustimmungsquote“ stellt die Summe der prozentualen Angaben 1-3 der „Likert-Batterie“ dar. 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 21 –
gende Teil (75 Prozent) an, dass sie dieser Aspekt „sehr stark“ herausforderte [Frage 18]. Im
Vergleich zum Berichtszeitraum 2021 zeigte sich eine signifikante Verschlechterung: Für den
Berichtszeitraum 2021 lag die Zustimmungsquote noch bei 48,6 Prozent, dabei hatten 19 Prozent der
Jugendämter die Antwortoption „sehr stark“ angegeben (vgl. BT-Drs. 20/7120). Eine ebenfalls hohe
Zustimmungsquote ergab die Befragung der Einrichtungen: 68 Prozent der antwortenden Einrichtungen
gaben an, bezüglich des Vorhaltens einer ausreichenden Anzahl an Plätzen herausgefordert gewesen zu 
sein, dabei bewertete auch hier der größte Teil der Antwortenden (37 Prozent), dass die
Herausforderung „sehr stark“ war [Frage 23]. 
Fast alle Jugendämter (rund 90 Prozent) geben an, dass sowohl für die kurzfristige als auch für die 
längerfristige Unterbringung in stationären Einrichtungen noch Plätze benötigt werden [Frage 28]. 
Für den Berichtszeitraum 2021 waren es 29 Prozent der Jugendämter (vgl. BT-Drs. 20/7120) – ein 
Wert, der bereits deutlich höher war als in den Vorjahren 2017 bis 2019 (vgl. BT-Drs. 19/31838). Für 
den aktuellen Berichtszeitraum 2023 gaben zudem 67 Prozent der Jugendämter an, dass noch Plätze 
für die Unterbringung in familiären Settings (z.B. Pflegefamilien) benötigt werden [Frage 28].
Hinsichtlich dieser Unterbringungsform scheint die Situation allerdings etwas weniger eindeutig zu sein, 
denn 26,4 Prozent der Jugendämter wählten die Antwortmöglichkeit „Es lässt sich nicht genau
sagen“. Dies kann möglicherweise dadurch bedingt sein, dass Pflegefamilien für die Unterbringung von 
UMA nur eine untergeordnete Rolle spielen: Die Ergebnisse zur Art der Unterbringung zeigen, dass 
UMA und junge Volljährige nur vergleichsweise selten in nicht-verwandten familiären Settings
untergebracht werden [Frage 26]. Als Grund dafür wurde von den Jugendämtern vor allem das Fehlen von 
(geeigneten) Pflegefamilien genannt. Des Weiteren mangelt es nach Angaben der Jugendämter
potentiellen Pflegefamilien an der Bereitschaft zur Aufnahme von UMA und jungen Volljährigen, was 
unter anderem mit dem meist höheren Alter der Kinder- und Jugendlichen, mit Sprachbarrieren und 
mit kulturellen Unterschieden (9 Prozent) begründet werde [Frage 29].  
Die Online-Befragungen ergaben zudem, dass die Jugendämter und Einrichtungen im
Berichtszeitraum 2022/23 Schwierigkeiten hatten, die fachlichen Standards in Bezug auf die Betreuung und
Unterbringung einzuhalten. Die Zustimmungsquote diesbezüglich lag bei den Jugendämtern bei 82
Prozent [Frage 18]. Bei den Einrichtungen dagegen gab der überwiegende Teil an, bei der Einhaltung der 
fachlichen Standards in Bezug auf die Betreuung nicht herausgefordert gewesen zu sein, jedoch
waren es immerhin 43 Prozent, die hier zustimmten [Frage 23].    
Mehr als die Hälfte Jugendämter reagierten auf den Mangel an Unterbringungsplätzen nach eigenen 
Angaben damit, dass sie mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden die Mindeststandards 
für die Unterbringung von UMA und/oder jungen Volljährigen zeitweise absenkten bzw. anpassten11  
(56 Prozent) [Frage 30]. Meist wurden personelle Anpassungen genannt, z.B. dass Nicht-Fachkräfte 
für die Betreuung eingesetzt wurden oder der Betreuungsschlüssel abgesenkt wurde. Ebenfalls sehr 
häufig bezogen sich diese Anpassungen auf die Bereitstellung von Notunterkünften bzw. temporären 
Unterbringungsformen. Auch wurden Zimmer und Einrichtungen häufig überbelegt. [Frage 31]. Von 
einigen Jugendämtern wurde auf die Erlasse der Bundesländer zur Absenkung der Mindeststandards 
11 Viele Bundesländer reagierten auf den Mangel an Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten mit Erlassen 
bzgl. der Absenkung bzw. Anpassung der gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards, was von einigen
Fachverbänden kritisiert wurde: https://b-umf.de/p/das-primat-der-jugendhilfe-gilt/## 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 22 –
 
 
 
 
 
 
verwiesen. Auch von den Einrichtungen gab ein mehr als ein Drittel (37 Prozent) im Rahmen der
Befragung an, dass im Berichtszeitraum mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden die
Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von UMA und jungen Volljährigen abgesenkt 
bzw. angepasst wurden [Frage 35]. Bei diesen handelte es sich in der Mehrzahl der Fälle um
Anpassungen bezüglich der Belegung (z.B. Belegung von Einzelzimmern als Doppelzimmer) oder auch
Erweiterungen des Platzangebots sowie personelle Anpassungen, darunter hauptsächlich die
Absenkung des Fachkräftegebots und damit der Einsatz von geeigneten Nicht-Fachkräften, beispielsweise 
von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. [Frage 36].  
Etwa die Hälfte der antwortenden Jugendämter (53 Prozent) und Einrichtungen (52 Prozent) äußerte 
die Einschätzung, dass sich die Absenkungen bzw.  Anpassungen aus fachlich-pädagogischer Sicht auf 
die Betreuung der UMA und jungen Volljährigen ausgewirkt haben [Frage 32, Frage 37]. Zur Art der 
Auswirkungen wurde von den Jugendämtern und Einrichtungen vielfach genannt, dass die
Betreuungsbedarfe der jungen Menschen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden konnten. Außerdem 
gaben einige Jugendämter und Einrichtungen an, die Anpassungen hätten zu mangelnder
Privatsphäre oder auch zu Problemen bei der Integration geführt. Beengte Wohnverhältnisse und die 
diversen Gruppenzusammensetzungen hätten überdies Stress und Konflikte verursacht.  
Art der Unterbringung 
 
Bei der Frage nach der Art der Unterbringung gaben 99 Prozent der Jugendämter an, dass UMA oder 
junge Volljährige in stationären Einrichtungen/betreuten Wohnformen der Hilfen zur Erziehung
untergebracht waren. Ein wesentlicher Teil der Jugendämter berichtete, dass UMA und junge
Volljährige in spezialisierten Inobhutnahme-Einrichtungen oder Gruppen/Abteilungen für Inobhutnahmen 
untergebracht wurden (74 Prozent). Die Unterbringung in verwandten familiären Settings wurde von 
etwa gleich vielen Jugendämtern genannt (75 Prozent). Unterbringungen in nicht-verwandten
Pflegefamilien wurden von den Jugendämtern nur vergleichsweise selten berichtet (51 Prozent) [Frage 26]. 
Die Frage nach den Gründen für die relativ seltene Unterbringung in Pflege- oder Gastfamilien wurde 
von Jugendämtern umfänglich beantwortet. Der Mangel an Pflegefamilien und die fehlende
Bereitschaft zur Aufnahme von UMA und jungen Volljährigen seien die wesentlichen Gründe dafür [siehe 
oben und Frage 29].   
47 Prozent der Jugendämter gaben an, dass UMA oder junge Volljährige auch in Einrichtungen ohne 
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII untergebracht wurden [Frage 26]. Zum Vergleich: Im
Berichtszeitraum 2021 lag der Anteil bei 4 Prozent [vgl. BT-Drs. 20/7120]. Als alternative
Unterbringungsformen  
ohne Betriebserlaubnis wurden von den Jugendämtern unter anderem Hotels, Hostels,
Jugendherbergen, angemietete Häuser oder Wohnungen, Turnhallen und Gemeinschaftsunterkünfte genannt 
[Frage 27]. 
Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als
Möglichkeit wurde von knapp 50 Prozent der Jugendämter genannt.  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 23 –
 
 
 
 
 
 
Die Einrichtungen wurden nach der Art der Gruppenzusammensetzungen gefragt, in denen UMA und 
junge Volljährige zum Stichtag lebten. Insgesamt stellten sich die Gruppenzusammensetzungen
vielfältig dar, wobei der Großteil der Einrichtungen (54 Prozent) angab, dass sie UMA und junge
Volljährige „oft“ oder „immer“ in Gruppen unterbrachten, in denen sie mit UMA oder jungen Volljährigen 
und anderen jungen Menschen lebten. Ähnlich viele Jugendämter gaben an, dass UMA „oft“ oder 
„immer“ in Gruppen ausschließlich mit anderen UMA/jungen Volljährigen lebten (52 Prozent).
Deutlich seltener wurden UMA und junge Volljährige in Gruppen untergebracht, in denen sie
ausschließlich mit jungen Menschen ohne Fluchthintergrund lebten oder in Einzelbetreuung (15 Prozent bzw. 
zehn Prozent) [Frage 34]. Nur wenige Einrichtungen gaben über ein offenes Textfeld an, dass UMA 
und/oder junge Volljährige zum Stichtag in Wohngemeinschaften lebten [Frage 34]. 
2. Fachkräftesituation 
Den Antworten der Jugendämter und Einrichtungen auf entsprechende offene Fragen lässt sich
entnehmen, dass eine wesentliche Herausforderung in Bezug auf die Versorgung, Betreuung und
Unterbringung im Mangel an Fachkräften zu sehen ist. Ein Rückbau von Strukturen und Kapazitäten in der 
Kinder- und Jugendhilfe seit 201812 sowie der Fachkräftemangel trifft 2022/2023 auf Einreisezahlen, 
die nach dem starken Rückgang wieder steigen. Dies habe demnach beispielsweise dazu geführt, 
dass Betreuungsschlüssel abgesenkt und vermehrt Nicht-Fachkräfte für die Betreuung eingestellt 
werden mussten. Die personell angespannte Lage ging jedoch nicht nur zu Lasten der zu
betreuenden jungen Menschen und ihrer Integration. Viele Jugendämter und Einrichtungen berichteten mit 
Blick auf das Personal insbesondere über Überlastung und daraus resultierende Unzufriedenheit zu 
berichten [siehe Kapitel IV.1 sowie Frage 19, Frage 24]. 
Sowohl die Jugendämter als auch die Einrichtungen gingen in der Befragung 2023 auf die großen 
Schwierigkeiten hinsichtlich der Fachkräftesituation ein. 65 Prozent der Jugendämter stimmten der 
Aussage zu, dass die Akquise von qualifiziertem Personal für die Arbeit mit UMA und jungen
Volljährigen im Berichtszeitraum herausfordernd war. Anteilig noch mehr Jugendämter schätzten die Akquise 
von qualifiziertem Personal für die Arbeit in Betreuungseinrichtungen mit dieser Gruppe junger
Menschen als herausfordernd ein (Zustimmungsquote: 74 Prozent) [Frage 18]. Zum Vergleich: Für den
Berichtszeitraum 2021 stuften noch 42 Prozent der Jugendämter die Akquise von qualifiziertem
Personal für die Arbeit mit UMA als herausfordernd ein (vgl. BT-Drs. 20/7120). Die Situation hat sich laut 
Einschätzung der Jugendämter also deutlich verschärft. Des Weiteren gaben deutlich mehr
Jugendämter Hinweise auf eine Überlastung ihrer Mitarbeitenden an: 85 Prozent der Jugendämter
stimmten zu, dass sie dies im Berichtszeitraum herausgefordert hat [Frage 18]. Im Vergleich: für den
Berichtszeitraum 2021 waren es noch 30 Prozent (vgl. BT-Drs. 20/7120). Ähnlich hohe
Zustimmungsquoten zeigten sich bei den Antworten der Einrichtungen: 68 Prozent der Einrichtungen gaben an, 
bei der Akquise von qualifiziertem Personal herausgefordert zu sein, bei der Überlastung der
Mitarbeitenden lag die Zustimmungsquote bei 60 Prozent. Als weniger herausfordernd wurde die
Fluktuation von Mitarbeitenden (Zustimmungsquote: 32 Prozent) und das Anwerben von ehrenamtlichen 
Mitarbeitenden eingeschätzt (Zustimmungsquote 35 Prozent) [Frage 23]. 
 
12 Vgl. Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in
Deutschland, S. 14. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 24 –
 
 
 
 
 
 
Die Angaben der Jugendämter zu strukturellen Veränderungen im Bereich Fachkräfte/Personal
weisen darauf hin, dass es im Berichtszeitraum eine größere Personalfluktuation gab. Dabei gaben mehr 
Jugendämter an, dass Fachkräfte in einen Bereich mit UMA oder jungen Volljährigen gewechselt sind 
(54 Prozent) als dass diese andersherum aus der Arbeit mit UMA in andere Bereiche gewechselt sind 
(30 Prozent). Zudem erklärten 41 Prozent der Jugendämter, dass Fachkräfte für die Arbeit mit UMA 
neu eingestellt wurden, allerdings gaben etwa gleich viele Jugendämter an, dass Fachkräfte, die mit 
UMA gearbeitet haben, das Jugendamt verlassen haben (40 Prozent). Überdies gaben 34 Prozent der 
Jugendämter an, dass Einrichtungen zur Betreuung von UMA aufgrund von Fachkräftemangel
geschlossen werden mussten. Allerdings berichteten zugleich auch 53 Prozent der Jugendämter, dass 
Einrichtungen neu eröffnet worden seien [Frage 22].  
Auch bei den Einrichtungen überwog der Anteil derer, die angaben, dass Mitarbeitende für die Arbeit 
mit UMA oder jungen Volljährigen neu gewonnen wurden, gegenüber denen, die angaben, dass 
Fachkräfte abgewandert waren. So berichteten 66 Prozent der Einrichtungen, dass Fachkräfte neu 
eingestellt wurden sowie 60 Prozent, dass Fachkräfte, die vorher in anderen Bereichen gearbeitet 
hatten, in den Bereich der Arbeit mit UMA gewechselt seien. Zudem erklärten 52 Prozent, dass
Stellen in diesem Bereich neu geschaffen wurden. Demgegenüber gaben 45 Prozent an, dass Fachkräfte 
die Einrichtung verlassen hätten und 20 Prozent, dass Fachkräfte in einen anderen Bereich der
Einrichtung gewechselt seien [Frage 42].  
Was die Ausstattung mit Soll-Stellen für den Bereich der Arbeit mit UMA betrifft, so fiel die
Bewertung unter den Jugendämtern höchst unterschiedlich aus: Jeweils ungefähr die Hälfte der
teilnehmenden Jugendämter bezeichneten die Ausstattung mit Soll-Stellen als eher gut (47 Prozent) oder als 
eher schlecht (51 Prozent) [Frage 39].13 In 106 von 277 antwortenden Jugendämtern (38 Prozent)
waren Stellen zum Stichtag unbesetzt [Frage 40]. Bei diesen Jugendämtern zeigte sich eine eindeutige 
Tendenz bei der Frage nach der Situation mit Blick auf die tatsächlich besetzten Stellen: Diese wurde 
von 70 Prozent der Jugendämter, in denen Stellen unbesetzt waren, als (eher) schlecht eingeschätzt, 
davon bewerteten 14 Prozent der Jugendämter die Situation als „sehr schlecht“ [Frage 41].  
 
V. Gesundheitsversorgung 
Im Rahmen der Online-Befragung nannten zahlreiche Jugendämter und Einrichtungen bei der Frage 
nach besonderen Herausforderungen im Berichtszeitraum die Gesundheitsversorgung der UMA 
[Frage 19, Frage 24]. Dabei berichteten die Befragten vor allem von fehlenden Möglichkeiten zur
psychotherapeutischen Versorgung, aber auch von Problemen bei der Versorgung körperlicher
Beschwerden sowie von hohem Behandlungsbedarf in beiden Bereichen.  
Mit Blick auf die gesundheitliche und psychotherapeutische Versorgung wurden die Jugendämter
darum gebeten, die Situation diesbezüglich im Vergleich zum Berichtszeitraum 2021 zu bewerten.
Daraus ergaben sich folgende Befunde:    
 
13 Im Rahmen der Auswertung der Abfrage wurde die sechsstufigen Likert-Skalen „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ 
in zwei Tendenzen aufgeteilt. 1-3 werden als tendenziell zustimmend und 4-6 als tendenziell nicht zustimmend 
gewertet. 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 25 –
• Viele Jugendämter schätzten die gesundheitliche Versorgung im Berichtszeitraum 2022/23
im Vergleich zu 2021 als schlechter ein. So gaben 38 Prozent der Jugendämter an, dass sich
die gesundheitliche Versorgung im Vergleich zum Berichtszeitraum 2021 „eher
verschlechtert“ oder „stark verschlechtert“ habe [Frage 20]. 54 Prozent wählten die Antwortoption
„unverändert“, fünf Prozent „eher verbessert“. Kein Jugendamt gab „stark verbessert“ an.
• Auch die psychosoziale Versorgung hat sich nach Einschätzung der meisten Jugendämter
verschlechtert. Zu diesem Aspekt gaben sogar noch deutlich mehr Jugendämter (63 Prozent) an,
dass sich die Situation „eher verschlechtert“ oder „stark verschlechtert“ hat. Drei Prozent der
Jugendämter gaben „eher verbessert“ und 31 Prozent „unverändert“ an [Frage 20].
Hinsichtlich der Wartezeit auf medizinische Versorgung (außer Therapieplätze) erklärten 46 Prozent 
der Jugendämter, dass sich die Situation „eher verschlechtert“ oder stark verschlechtert habe [Frage 
21]. 45 Prozent gaben „unverändert“ an, fünf Prozent „eher verbessert“ und 0,4 Prozent „stark
verbessert“ an. 
Die Wartezeit auf einen Therapieplatz hat sich sogar nach Einschätzung von 80 Prozent der
Jugendämter „eher verschlechtert oder „stark verschlechtert“ [Frage 21].  
1. Körperliche Gesundheit
Kapitel III.5 zeigt, dass Jugendämter und Einrichtungen berichteten, dass viele UMA, wenn sie in die 
Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen werden, an körperlichen Beschwerden
leiden. Besonders häufig kamen nach Angaben der Jugendämter und Einrichtungen Beschwerden vor, 
die durch die Bedingungen der Flucht verursacht oder verschlimmert wurden, darunter vor allem 
Zahnprobleme und Infektionskrankheiten.  
• 72 Prozent der Einrichtungen stimmten der Aussage zu, dass UMA und junge Volljährige
häufiger von körperlichen Beschwerden betroffen sind als andere Minderjährige in der Kinder- 
und Jugendhilfe14 [Frage 54]. Die Gründe dafür werden aus den vielfältigen und zahlreichen
Antworten der Jugendämter und Einrichtungen über die Art der Beschwerden deutlich. Diese
reichen von Zahnproblemen und chronischen Erkrankungen, die im Heimatland nicht
(ausreichend) behandelt werden konnten über Infektionskrankheiten bis hin zu Verletzungen, die
sich die jungen Menschen auf der Flucht oder im Krieg in ihrem Heimatland zugezogen haben
[Frage 44, Frage 45, Frage 46].
• Den Angaben der Jugendämter zufolge sind die UMA und jungen Volljährigen bei
Übernahmen in etwa gleichermaßen von körperlichen Beschwerden betroffen wie bei Erstaufnahmen
[vgl. Kapitel III.5 und Frage 43]: Es berichteten 41 Prozent der teilnehmenden Jugendämter,
die diese Frage beantwortet haben, dass diese „oft“ oder „immer“ vorlagen, 31 Prozent
gaben an, dass dies „selten“ oder „nie“ der Fall gewesen sei [Frage 43].15 Das muss allerdings
nicht bedeuten, dass festgestellte Beschwerden nicht behandelt wurden. So berichteten
einzelne Jugendämter, dass Beschwerden erst bei der Übernahme in die reguläre Inobhutnahme
festgestellt oder von den jungen Menschen zunächst nicht geäußert wurden [Frage 48].
14 Im Rahmen der Auswertung der Abfrage wurden die sechsstufigen Likert-Skalen „von „trifft voll zu“ bis „trifft 
gar nicht zu“ in zwei Tendenzen aufgeteilt. 1 bis 3 werden als tendenziell zustimmend und 4 bis 6 zu tendenziell 
ablehnend gewertet. 
15 Zur Art der Beschwerden siehe Kapitel III.5 sowie Fragen 45 und 46. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 26 –
 
 
 
 
 
 
Aus diesen Einschätzungen der Jugendämter lässt sich schließen, dass sich der körperliche 
Gesundheitszustand (bezogen auf die Häufigkeit von körperlichen Beschwerden) der UMA 
nach der Erstaufnahme offenbar zunächst nicht oder nur unwesentlich verändert. 
• Bei den Angaben der Einrichtungen fielen diese Werte deutlich höher aus. 24 Prozent der 
antwortenden Einrichtungen berichteten, dass UMA und junge Volljährige „immer“ von
behandlungsbedürftigen Beschwerden betroffen waren, 61 Prozent gaben „oft“ an, 13 Prozent 
„selten“ und 0,4 Prozent gaben „nie“ an [Frage 51]. Von den Einrichtungen wurde der
Gesundheitszustand somit insgesamt als schlechter beurteilt als von den Jugendämtern. 
Während die Jugendämter nach dem Gesundheitszustand der jungen Menschen für die
Momentaufnahmen der Erstaufnahme und der Übernahme von einem anderen Jugendamt gefragt wurden,
ergeben sich bei den Einrichtungen andere, den Hilfeverlauf in der Jugendhilfe der UMA betrachtend, 
längerfristige Perspektiven, etwa wenn diese die jungen Menschen im Rahmen einer auf die
Inobhutnahme folgenden Hilfe zur Erziehung betreuen.  Es wäre folglich möglich, dass Beschwerden
während der längerfristigen Betreuung in Erscheinung traten und diagnostiziert wurden, die im Rahmen 
der Untersuchungen bei der Aufnahme zunächst verborgen blieben oder von den jungen Menschen 
erst nach einer gewissen Zeit geäußert wurden [Frage 48]. Denkbar ist allerdings auch, dass
Beschwerden nicht zeitnah behandelt wurden und weitere hinzukamen oder sich bestehende
Beschwerden verschlimmert haben (vgl. nachfolgende Ergebnisse). 
Die Jugendämter und Einrichtungen wurden neben ihrer Einschätzung zum körperlichen
Gesundheitszustand der UMA auch nach der ärztlichen Behandlung befragt:  
• Zu der Frage, ob körperliche Beschwerden zeitnah behandelt werden konnten, gaben 28
Prozent der Jugendämter an, dass es Fälle von körperlichen Beschwerden gab, die nach ihrer 
Einschätzung behandlungsbedürftig waren, aber nicht zeitnah behandelt werden konnten. 47 
Prozent der Jugendämter verneinten die Frage [Frage 47]. 
• Als Gründe dafür, dass Beschwerden nicht zeitnah behandelt werden konnten, wurde von 
vielen Jugendämtern ein erschwerter Zugang zu medizinischer Versorgung oder ein Mangel 
an niedergelassenen (Fach-)Ärzten genannt. Zudem bestanden den Angaben der
Jugendämter zufolge finanzielle und organisatorische Hindernisse, darunter wurden vor allem
Verzögerungen oder zu lang andauernde Prozesse bei der Krankenversicherung und dadurch
fehlende Versicherungsnachweise genannt [Frage 48]. 
52 Prozent der Einrichtungen stimmten tendenziell zu, dass das Angebot an ärztlicher Versorgung für 
UMA und junge Volljährige ausreichend ist. 48 Prozent verneinten diese Aussage tendenziell [Frage 
54]. 
2. Psychische Gesundheit  
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei einem Teil der UMA psychische Beschwerden erst 
nach dem Verstreichen einer gewissen Zeit nach der Aufnahme festgestellt werden. Auch ist es
möglich, dass sich diese, z.B. bei einer Traumatisierung durch die Flucht aus dem Heimatland erst nach 
einiger Zeit nach Ankunft in Deutschland manifestieren. Inwieweit sich nach Einschätzung der
Jugendämter und Einrichtungen der psychische Gesundheitszustand der UMA während ihrer Zeit in der 
Kinder- und Jugendhilfe im Berichtszeitraum entwickelt hat, wird im Folgenden betrachtet. 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 27 –
 
 
 
 
 
 
• 4,3 Prozent der antwortenden Jugendämter gaben an, dass UMA bei Übernahmen von
anderen Jugendämtern „immer“ von psychischen Beschwerden betroffen waren, die ärztlich 
und/oder therapeutisch behandelt werden mussten, 52,7 Prozent gaben an, dass dies „oft“ 
der Fall war. 31,2 Prozent wählten als Antwort „selten“ und 1,1 Prozent „nie“ aus [Frage 49]. 
Die Übrigen konnten dazu keine Angaben machen. Die Befunde sind damit vergleichbar mit 
denen zur Erstaufnahme. Folglich sind bei der Übernahme von UMA nach Einschätzung der 
Jugendämter weder bedeutend mehr noch weniger dieser jungen Menschen von
psychischen Beschwerden betroffen als bei der Erstaufnahme [vgl. Kapitel III.5].  
• Die Frage hatte bei den Einrichtungen deutlich höhere Werte zum Ergebnis: 15,2 Prozent
gaben, dass UMA „immer“ von psychischen Beschwerden betroffen waren, die ärztlich 
und/oder therapeutisch behandelt werden mussten und 62,3 Prozent gaben an, dass dies 
„oft“ der Fall war, 17 Prozent antworteten mit „selten“ und 2,2 Prozent mit „nie“ [Frage 
4955]. 
• 61 Prozent der antwortenden Einrichtungen gaben an, dass dort zum Erhebungszeitpunkt 
mindestens ein UMA mit diagnostizierter Traumatisierung lebte. 26 Prozent verneinten dies. 
Die Übrigen konnten dazu keine Angaben machen [Frage 59].  
• Dass Einrichtungen häufiger von psychischen und körperlichen Beschwerden berichteten als 
Jugendämter, könnte – ähnlich wie bei den körperlichen Beschwerden – darauf
zurückzuführen sein, dass Einrichtungen die jungen Menschen über einen längeren Zeitraum und
intensiver im Blick haben. Die Jugendämter können hingegen bezüglich des Gesundheitszustandes 
im Regelfall nur über die Zeit der Aufnahme (Erstaufnahme oder Übernahme) berichten. 
Viele Beschwerden, insbesondere wenn sie psychischer Art sind, treten möglicherweise auch 
erst nach einer gewissen Zeit in Erscheinung, z. B. bei Traumatisierung durch die Flucht.   
Jugendämter wie Einrichtungen wurden auch nach der ärztlichen und/oder psychotherapeutischen 
Behandlung psychischer Beschwerden befragt: 
• 83 Prozent der Einrichtungen gaben an, dass es Fälle gab, in denen psychische Beschwerden 
nicht zeitnah behandelt werden konnten. Zwölf Prozent verneinten dies. [Frage 57].  
• Als Gründe wurden von den Einrichtungen in erster Linie eine nicht ausreichende Anzahl an 
Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten und ein damit verbundener 
Mangel an Angeboten sowie zu lange Wartezeiten genannt. Auch berichteten viele
Einrichtungen von einem Mangel an Dolmetscherinnen und Dolmetschern und damit verbundene 
Sprachbarrieren. Fehlende Mitwirkung der Jugendlichen, z. B. aufgrund von Misstrauen kam 
nach Angaben der Einrichtungen ebenfalls vor. Zudem sei fehlende oder unzureichende 
Krankenversicherung mitunter ein Grund dafür, dass psychische Beschwerden nicht zeitnah 
behandelt werden konnten [Frage 58].  
• Bei der Wartezeit auf einen Therapieplatz gaben 80 Prozent der Jugendämter an, dass sich 
die Situation im Vergleich zu 2021 verschlechtert hat [Frage 21]. 
• Die meisten Einrichtungen (89 Prozent) widersprachen der Aussage, dass das Angebot an 
Therapieplätzen für UMA im Berichtszeitraum ausreichend war [Frage 61]. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 28 –
 
 
 
 
 
 
• Die Therapie der jungen Menschen erfolgt nach Angaben der Einrichtungen in vielen Fällen 
durch niedergelassene Therapeutinnen und Therapeuten (eher zutreffend: 65 Prozent) und 
seltener über psychotherapeutische Betreuung im Alltag, etwa durch hauseigene
Therapeutinnen und Therapeuten (eher zutreffend: 27 Prozent) oder in stationären therapeutischen 
Einrichtungen (eher zutreffend: 23 Prozent) [Frage 61]. 
• Etwa die Hälfte der Einrichtungen (51 Prozent) stimmte der Aussage zu, dass die
durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz für UMA im Berichtszeitraum in etwa der für 
andere Kinder und Jugendliche entsprach [Frage 61].  
 
VI. Schulische und berufliche Integration; Übergänge aus der Jugendhilfe;
Gesellschaftliche Teilhabe 
1. Beschulung (und berufliche Integration)  
Die besondere Bedeutung der schulischen und beruflichen Ausbildung in der Betreuung und
Versorgung von UMA ist bereits im Zuge vorhergehender Berichte deutlich geworden (vgl. BT-Drs. 
19/17810; BT-Drs. 20/7120). 
Für den hier vorliegenden Bericht wurden im Rahmen der Online-Erhebung Ende des Jahres 2023 die 
Jugendämter und Einrichtungen um ihre Einschätzung zu schulischer und beruflicher Ausbildung
sowie dem Übergang ins Berufsleben befragt. Hier die wesentlichen Ergebnisse:  
• Bezüglich der Zugänge zu Angeboten schulischer Bildung sahen viele Jugendämter
Verschlechterungen: 64 Prozent der antwortenden Jugendämter gaben an, dass sich die
Situation „eher verschlechtert“ oder „stark verschlechtert“ habe, neun Prozent sahen die
Situation „eher verbessert“ oder „stark verbessert“. 24 Prozent sahen keine Veränderung im
Vergleich zum Berichtszeitraum 2021 [Frage 20]. 
Sehr viele Jugendämter (79 Prozent) gaben an, dass sich die Situation in Bezug auf Wartezeiten auf 
Beschulungs- und Integrationsangebote/-plätze im Vergleich zum Berichtsjahr 2021 verschlechtert 
habe [Frage 21]; nur drei Prozent erklärten, dass sich die Situation „eher verbessert“ oder „stark
verbessert“ habe; 15 Prozent gaben an, dass sich die Situation im Vergleich zu 2021 nicht verändert 
habe.  
• Auch die Zugänge zu Angeboten zum Erwerb von Sprachkenntnissen haben sich der
Mehrheit der Jugendämter zufolge verschlechtert. So gaben 56 Prozent der Jugendämter „eher 
verschlechtert“ oder „stark verschlechtert“ an, neun Prozent „eher verbessert“ oder „stark 
verbessert“ und 31 Prozent sahen die Situation diesbezüglich „unverändert“ [Frage 20]. 
• 76 Prozent der Jugendämter stimmten der Aussage zu, dass die zur Verfügung stehende Zeit 
für UMA und junge Volljährige, um die deutsche Sprache zu erlernen, nicht ausreicht [Frage 
69]. 
• Zudem schränken nach Einschätzung der meisten Einrichtungen (Zustimmungsquote: 78
Prozent) die mit den aufenthaltsrechtlichen Verfahren einhergehenden Belastungen die
Leistungsfähigkeit der UMA in Schule und Beruf stark ein [Frage 69]. 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 29 –
 
 
 
 
 
 
• Die Motivation der UMA und jungen Volljährigen bewerteten die Einrichtungen nach wie vor 
als hoch: 85 Prozent der Einrichtungen stimmten der Aussage zu, dass die Motivation der 
UMA und jungen Volljährigen Spracherwerb und zum Erreichen eines Bildungsabschlusses 
hoch sei [Frage 69]. Im Berichtszeitraum 2021 lag dieser Wert allerdings noch bei 95 Prozent 
(vgl. BT-Drs. 20/7120, S. 71). 
• 80 Prozent der Einrichtungen stimmten überdies der Aussage zu, dass fehlende
Sprachkenntnisse bei UMA und jungen Volljährigen ein häufiger Grund für eine fehlende schulische und 
berufliche Orientierung seien [Frage 69]. 
• Zahlreiche Jugendämter und Einrichtungen nannten Bildung und Beschulung (z.B. die
Wartezeit auf einen Schulplatz und fehlende Sprachlernangebote) als eine wesentliche
Herausforderung im Berichtszeitraum [Frage 19, Frage 24]. 
Die Einrichtungen wurden in der Online-Erhebung nach der Art der Beschulung der UMA befragt. 
Folgende Ergebnisse sind diesbezüglich hervorzuheben: 
• Unabhängig von der Altersgruppe werden UMA und junge Volljährige am häufigsten in 
Flüchtlingsklassen beschult [Frage 66, Frage 67, Frage 68].   
• Seltener kommt die Beschulung in Regelklassen und in der Unterbringungseinrichtung vor 
[Frage 66, Frage 67, Frage 68].  
• Die Anteile an Einrichtungen, die angaben, dass UMA und junge Volljährige nicht beschult 
wurden, sind gegenüber dem Berichtszeitraum 2021 gestiegen. Der größte Teil der
Einrichtungen gab jedoch an, dass dies „nie“ vorkommt. Der Anteil der Einrichtungen, die hierbei 
„nie“ angaben, ist im Vergleich zum Berichtszeitraum 2021 aber leicht gesunken, am
stärksten bei den unter 16-Jährigen (von 45 Prozent auf 40 Prozent) [Frage 66, Frage 67, Frage 68].   
2. Gesellschaftliche Teilhabe, Integration, soziale Infrastruktur 
• Die Einrichtungen wurden bei der Frage nach zentralen Herausforderungen nach ihrer
Einschätzung zur Bewältigung von sprachlichen und kulturellen Verständigungsproblemen
befragt. Mehr als die Hälfte der Einrichtungen (62 Prozent) vertraten die Ansicht, dass sie dieser 
Aspekt im Berichtszeitraum herausforderte [Frage 23].   
• Von den Jugendämtern wurde die Verfügbarkeit von Angeboten der außerschulischen
Bildung eingeschätzt. 58 Prozent gaben an, dass diese sich im Vergleich zum Berichtszeitraum 
2021 „eher verschlechtert“ oder „stark verschlechtert“ habe; sieben Prozent sahen sie „eher 
verbessert“, 29 Prozent „unverändert“ und kein Jugendamt „stark verbessert“ [Frage 20]. 
• Rund die Hälfte der Jugendämter (51 Prozent) gab an, die Situation bezüglich der Integration 
von UMA und jungen Volljährigen in die Gesellschaft (über Kultur- und Freizeitangebote,
soziale Kontakte, etc.) habe sich im Vergleich zu 2021 „eher verschlechtert“ oder „stark
verschlechtert“, 37 Prozent gaben „unverändert“ und neun Prozent „eher verbessert“ an [Frage 
20]. 
• Ein wichtiger Faktor für das Gelingen gesellschaftlicher Teilhabe und Integration stellt die 
Sprach- und Kulturmittlung dar. Der Großteil (39 Prozent) der antwortenden Jugendämter 
gab bei dieser Frage an, die Situation sei diesbezüglich im Vergleich zum Berichtszeitraum 
2021 unverändert geblieben. 36 Prozent befanden, die Situation habe sich „eher verschlech-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 30 –
 
 
 
 
 
 
tert“ oder „stark verschlechtert“ [Frage 20]. Sowohl einige Jugendämter als auch
Einrichtungen benannten einen Mangel an Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Daraus resultierende 
Sprachbarrieren wurden von ihnen als eine der zentralen Herausforderungen im
Berichtszeitraum bezeichnet [Frage 19].  
• Bei der Frage nach belastenden Umständen/Themen im Alltag, benannten die Einrichtungen 
in erster Linie die Trennung von der Familie (91 Prozent), aufenthaltsrechtliche Fragen und 
Verfahren (84 Prozent),   die Folgen der Flucht bzw. die Situation im Heimatland (82 Prozent) 
und unklare Zukunftsperspektiven (64 Prozent) [Frage 71].  
3. Betreuung junger Volljähriger und Übergänge aus der Kinder- und Jugendhilfe 
• Etwa ein Viertel der aufgrund unbegleiteter Einreise in Zuständigkeit der Kinder- und
Jugendhilfe befindlichen jungen Menschen sind junge Volljährige (vgl. Kapitel III.2).  
• Die Jugendämter gaben an, dass insgesamt 2.381 der in ihrer Zuständigkeit befindlichen UMA 
im Berichtszeitraum volljährig geworden seien [Frage 62]. 76 Prozent der im Berichtszeitraum 
volljährig gewordenen UMA erhielten demnach eine Anschlusshilfe aus dem Leistungsbereich 
nach § 41 SGB VIII [Frage 63].  
• Abgelehnt wurden Anträge auf eine Leistung gemäß § 41 SGB VIII nach Angaben der
Jugendämter nur selten: insgesamt 70 Fälle von Ablehnungen wurden von den Jugendämtern
genannt [Frage 64], dabei erklärten 129 der 150 antwortenden Jugendämter, dass es im
Berichtszeitraum keinen Fall von Ablehnung eines solchen Antrags gegeben habe. 
Rund 60 Prozent der Jugendämter gaben an, dass nach dem Ende der Zuständigkeit der Kinder- und 
Jugendhilfe junge Menschen „immer“ oder „oft“ in einer eigenen Wohnung verblieben. Auch
Wohngemeinschaften wurden als Verbleib von vielen Jugendämtern angegeben (43 Prozent sprachen von 
„oft“ oder „immer“). Allerdings gaben ungefähr ebenso viele Jugendämter an, dass junge Volljährige 
selten oder nie in Wohngemeinschaften verblieben (45 Prozent). Nach Darstellung von 32 Prozent 
der Jugendämter kamen die jungen volljährigen Menschen „oft“ oder „immer“ auch in
Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen unter. Es überwog hier allerdings der Anteil an
Jugendämtern, die angaben, dass dies „selten“ oder sogar „nie“ der Fall war. Dass junge Volljährige nach der 
Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe in einer Obdachlosenunterkunft unterkamen oder ohne 
festen Wohnsitz waren, kam nach Angaben der meisten Jugendämter „nie“ oder „selten“ vor.
Ebenfalls vergleichsweise selten kam demnach vor, dass der Verbleib der jungen Menschen den
Jugendämtern unbekannt war. Einige Jugendämter gaben an, dass UMA und junge Volljährige zum Teil auch 
bei Familien, Verwandten oder Freunden unterkamen [Frage 65]. 
• Von 70 Prozent der Jugendämter wurde die Schaffung sowie Organisation von
Anschlusshilfen nach der Volljährigkeit der UMA als herausfordernd eingeschätzt [Frage 18]. Im
Berichtsjahr 2021 lag die diesbezügliche Zustimmungsquote noch bei 34 Prozent und damit deutlich 
niedriger [vgl. BT-Drs 20/2170]. Bei den Einrichtungen fiel die Zustimmungsquote 2023 mit 
52 Prozent geringer aus als bei den Jugendämtern [Frage 23]. 
• Die Integration von UMA und jungen Volljährigen in die Gesellschaft (über Kultur- und
Freizeitangebote, soziale Kontakte, etc.) hat sich aus der Sicht der Mehrheit der Jugendämter (51 
Prozent) verschlechtert16. Dass sich die Situation diesbezüglich nicht verändert hat, wurde 
 
16 Es wurde auf der Antwortskala „eher verschlechtert“ oder „stark verschlechtert“ angegeben. 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 31 –
 
 
 
 
 
 
von 37 Prozent der Jugendämter berichtet, nur neun Prozent gaben an, dass sich die
Situation verbessert habe. Auch die Integration von UMA und jungen Volljährigen in das
Berufsleben hat sich nach Angaben vieler Jugendämter (44 Prozent) verschlechtert [Frage 20].    
Von zahlreichen Einrichtungen wurde bei der Möglichkeit der offenen Eingabe der Übergang in
Anschlussmaßnahmen oder die Selbstständigkeit und damit verbundene unsichere Perspektive als
besonders herausfordernd benannt [Frage 24]. Die Jugendämter hoben in diesem Zusammenhang 
Wohnraumknappheit für junge Volljährige und deren Verselbstständigung hervor [Frage 19]. 
VII. Verfahrensrechtliche Fragen (Altersfeststellung, Familienzusammenführung,
Verteilung) 
1. Einschätzung der Rechtssicherheit bei der Umsetzung des SGB VIII und Einhaltung der
vorgesehenen Fristen 
• Mehr als die Hälfte der antwortenden Jugendämter (54 Prozent) gab an, dass die
bestehenden Regelungen des SGB VIII ihnen „oft“ oder „immer“ ausreichend Sicherheit bezüglich der 
Altersfeststellung geben. 32 Prozent gaben „nie“ oder „selten“ an [Frage 72]. 
• Bei der Frage nach der Rechtsicherheit bezüglich einer Familienzusammenführung überwog 
der Anteil an Jugendämtern, die mit „nie“ oder „selten“ (42 Prozent) antworteten gegenüber 
denen, die „oft“ oder „immer“ angaben (34 Prozent) [Frage 72].  
• Bei den oben genannten sowie bei allen abgefragten Verfahrensschritten (Altersfeststellung, 
Familienzusammenführung, Fallübergaben, Zuständigkeitswechsel vor und während der
regulären Inobhutnahme) gab es im Vergleich zum Ergebnis der letzten Befragung
(Berichtszeitraum 2021) eine deutliche Verschiebung in Richtung zunehmender Unsicherheit (vgl. BT-
Drs. 20/7120) [Frage 72].  
• Aus der Sicht des überwiegenden Teils der Jugendämter konnten die Fristen für die
bundesweite Verteilung eingehalten werden: 70 Prozent der Jugendämter gaben an, dass die Fristen 
für die bundesweite Verteilung „oft“ oder „immer“ eingehalten wurden, acht Prozent gaben 
„selten“ an und kein Jugendamt gab „nie“ an. Dass Verteilungen aufgrund von
Fristüberschreitungen nicht stattfinden konnten, wurde entsprechend von eher wenigen
Jugendämtern bestätigt: fünf Prozent gaben „oft“ oder „immer“ an, 52 Prozent „nie“ oder „selten“ 
[Frage 73].   
2. Altersfeststellung 
Die Zuständigkeit für die Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII eines (möglicherweise) unbegleiteten 
Minderjährigen liegt beim Jugendamt. Die Bundespolizei sowie die mit der grenzpolizeilichen
Kontrolle beauftragten Behörden informieren bei der Feststellung (möglicherweise) unbegleiteter
Minderjährigkeit unverzüglich das zuständige Jugendamt, damit dieses seinen Verpflichtungen zur
(vorläufigen) Inobhutnahme nachkommen kann (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 i. V. m. § 42a Absatz 1 SGB 
VIII). Hierzu gehört auch die Feststellung der Minderjährigkeit des jungen Menschen (§ 42f SGB VIII).  
Die Altersfeststellung wird in einem dreistufigen Verfahren vorgenommen, das sich weiterhin
bewährt. Den Angaben der Jugendämter aus der Erhebung 2023 ist zu entnehmen, dass es in 27
Prozent der Erstaufnahmen zur Feststellung der Volljährigkeit der ausländischen Person kam. Diese Zahl 
hat sich im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum nur geringfügig verändert (2021: 25 Prozent; vgl. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 32 –
 
 
 
 
 
 
BT-Drs. 20/7120). Auch in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik wird seit dem Jahr 2018
erfasst, wie viele Inobhutnahmen aufgrund der Feststellung der Volljährigkeit des jungen Menschen 
beendet wurden. Hier ist allerdings der Anteil dieser an allen vorläufigen Inobhutnahmen von 25
Prozent in 2018 auf 15 Prozent in 2022 zurückgegangen (vgl. Abbildung 1). Das bedeutet, in den
Jugendämtern, die an der Online-Befragung teilnahmen, kam es häufiger zur Feststellung der Volljährigkeit 
als es die amtliche Statistik für Deutschland insgesamt ausweist. Die Abweichung ist vermutlich auf 
methodische Unterschiede zurückzuführen, insbesondere darauf, dass es sich bei der amtlichen
Statistik um eine Vollerhebung handelt.  
In der Online-Befragung gaben 157 von 277 (57 Prozent) teilnehmenden Jugendämtern an, im
Berichtszeitraum im Rahmen der Erstaufnahme selbst Altersfeststellungen durchgeführt zu haben 
[Frage 75]. Von diesen Jugendämtern machten 137 Angaben zur Anzahl der selbst durchgeführten 
Verfahren. Insgesamt gaben diese Jugendämter 9.443 durchgeführte Verfahren an [Frage 76].
Betrachtet man den Anteil der selbst durchgeführten Altersfeststellungen an den Erstaufnahmen dieser 
Jugendämter insgesamt [Frage 5], so ergibt sich, dass in 82 Prozent der Fälle die Altersfeststellungen 
von den Jugendämtern selbst durchgeführt wurden [Frage 76].  
117 Jugendämter gaben an, zu 4.267 der Altersfeststellungsverfahren, die bei Erstaufnahme von 
ihnen selbst oder von anderen Institutionen durchgeführt wurden [Frage 80], Angaben zur Art der 
Verfahren machen zu können. Die weiteren Angaben beziehen sich daher auf diese Teilmenge. Der 
wesentliche Teil (85 Prozent) dieser Altersfeststellungen erfolgte durch eine qualifizierte
Inaugenscheinnahme der Betroffenen [Frage 81]. Bei zwölf Prozent der Verfahren erfolgte die
Altersfeststellung durch Überprüfung der Ausweisdokumente und bei drei Prozent wurden medizinische
Verfahren angewendet. Bei jeweils weniger als einem Prozent wurden Informationen von einem anderen 
Staat oder von der Bundespolizei eingeholt. Nach Angaben der antwortenden Jugendämter werden 
bei der medizinischen Altersfeststellung am häufigsten Röntgenuntersuchungen der Hände, des
Gebisses und/oder des Schlüsselbeins durchgeführt, gefolgt von der ärztlichen Inaugenscheinnahme 
und der Untersuchung der Zahnreife [Frage 82]. 
Die Altersfeststellung wurde von einigen Jugendämtern als besondere Herausforderung im
Berichtszeitraum benannt. Dabei wurden unter anderem Zweifel an der Altersfeststellung des zuvor
zuständigen Jugendamtes genannt. Bei der Frage, ob es Fälle gab, bei denen die Jugendämter bei der
Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII nach der Übernahme der Zuständigkeit von einem anderen Jugendamt 
ein eigenes Altersfeststellungsverfahren durchgeführt haben, weil Zweifel an dem im Rahmen der 
vorläufigen Inobhutnahme festgestellten Alter bestanden, gaben 27 Prozent der Jugendämter an, 
dass dies im Berichtszeitraum vorgekommen sei [Frage 84].  
Auch die Wartezeit wurde als ein Grund genannt, warum die Altersfeststellung im Berichtszeitraum 
als besonders herausfordernd wahrgenommen wurde. 25 Prozent der Jugendämter antworteten auf 
die entsprechende Frage, dass sich die Situation bezüglich der Wartezeit „eher verschlechtert“ oder 
„stark verschlechtert“ habe [Frage 21]. Fast die Hälfte der Jugendämter (46 Prozent) sah hingegen 
die Wartezeit auf eine Altersfeststellung im Vergleich zum Berichtszeitraum 2021 als unverändert. 
Weitere sechs Prozent gaben an, die Situation habe sich „eher verbessert“ oder sogar „stark
verbessert“.  
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3. Familienzusammenführungen 
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten über die Zahl der Familienzusammenführungen 
bei unbegleiteten Minderjährigen vor.  
Gleichwohl handelt es sich um ein für die meisten unbegleiteten Minderjährigen äußerst relevantes 
Thema. Denn die Trennung von Eltern, Geschwistern und anderen Bezugspersonen kann zu einer
erheblichen Belastung für die jungen Menschen werden. Familienzusammenführungen spielten
deshalb auch in der Erhebung 2023 eine wichtige Rolle. Auf die Bedeutung von
Familienzusammenführungen gerade auch für Integration und Wohlbefinden von unbegleiteten Minderjährigen wiesen 
wiederholt zivilgesellschaftliche Organisationen hin. So richteten anlässlich des Weltkindertages am 
20. September 2023 insgesamt 33 Organisationen einen Appell an die Bundesregierung, das Recht 
auf Familiennachzug umzusetzen: „Die Familie bietet emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen 
Schutz. Sie kann Ort des Rückzugs und der Stabilität sein. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Motor für 
Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe“, hieß es in dem Statement. 
Für den Erhebungszeitraum 2022/2023 machten 236 Jugendämter Angaben zu
Familienzusammenführungen mit Familienmitgliedern, die sich zum Zeitpunkt der Zusammenführung in Deutschland 
aufgehalten haben (innerdeutsche Familienzusammenführungen). Von diesen gaben 50 Prozent an, 
dass im Berichtszeitraum innerdeutsche Familienzusammenführungen in ihrem
Zuständigkeitsbereich stattgefunden haben [Frage 85]. Zur Anzahl an innerdeutschen Familienzusammenführungen 
machten 84 Jugendämter Angaben. Zusammen zählten diese Jugendämter 489 innerdeutsche
Familienzusammenführungen. [Frage 86]. 
237 Jugendämter machten Angaben zu Familienzusammenführungen mit Familienmitgliedern, die 
aus dem Ausland nach Deutschland nachgezogen sind (Familiennachzug). Von diesen gaben 31
Prozent an, dass im Berichtszeitraum Familiennachzüge in ihrem Zuständigkeitsbereich stattgefunden 
haben [Frage 85]. Zur Anzahl an Familiennachzügen machten 50 Jugendämter Angaben. Zusammen 
zählten diese 88 Familiennachzüge. [Frage 86].  
Berechnet man den Anteil der Familienzusammenführungen insgesamt an von den Jugendämtern in 
die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommenen UMA, so ergibt sich ein Anteil von 
fünf Prozent [Frage 86]. Das bedeutet, dass bei sieben Prozent der UMA, die von den antwortenden 
Jugendämtern im Berichtszeitraum in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen 
wurden, eine Familienzusammenführung (innerdeutsch oder Familiennachzug aus dem Ausland) 
stattgefunden hat. Dieser Wert entspricht in etwa der Größenordnung des Wertes der
Familienzusammenführungen aus der amtlichen Statistik zu Inobhutnahmen (vgl. Abbildung 2, Abbildung 3). 
Als Gründe dafür, dass keine Familienzusammenführungen stattfinden konnten, wurden von den
Jugendämtern vor allem die Dauer der Verfahren, beispielsweise durch lange Bearbeitungszeiten in 
den Behörden und andere bürokratische Hürden genannt, sowie asyl- und ausländerrechtliche
Hindernisse. Zudem befänden sich die Familien häufig nicht in Deutschland oder es fehle seitens der
Familien an Unterstützung oder Eignung zur Aufnahme der jungen Menschen. Auch bestehe häufig 
überhaupt kein Kontakt zur Familie [Frage 87].  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 34 –
 
 
 
 
 
 
4. Praxis des Vormundschaftswesens 
UMA benötigen zur und während der Durchführung des Asylverfahrens eine umfassende Begleitung 
und Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Das Jugendamt im Rahmen seiner
Notvertretung oder der bestellte Vormund vertreten den UMA im Asylverfahren.  
Von den befragten Jugendämtern beantworteten 2023 die Frage, wie viele UMA in ihrem
Zuständigkeitsbereich zum Stichtag einen Vormund hatten. Insgesamt gaben diese Jugendämter eine Anzahl 
von 6.595 UMA an [Frage 90].  
Die Jugendämter geben an, dass zehn Prozent der UMA zum Stichtag noch keinen Vormund hatten 
[Frage 91]. Der mit Abstand größte Teil der UMA hatte eine Amtsvormundschaft (73 Prozent), acht 
Prozent hatte eine Vereinsvormundschaft, fünf Prozent einen Berufsvormund und vier Prozent einen 
ehrenamtlichen Vormund.  Der Anteil an Amtsvormundschaften lag damit auf dem Niveau von 2019 
(vgl. Gnuschke et al., 2021). Der Anteil an Vereinsvormundschaften sank seit 2019 um etwa 10
Prozentpunkte, zuvor war er zwischen 2017 und 2019 von acht auf 19 Prozent angestiegen (vgl. 
Gnuschke et al., 2021).17 
Auch in den Jahren 2017, 2018 und 2019 wurde jeweils in über 70 Prozent (zwischen 73 und 80
Prozent) der Fälle auf einen Amtsvormund zurückgegriffen (vgl. BT-Drs. 19/31838; Gnuschke et al., 
2021).  
83 Prozent der Jugendämter gaben in der Erhebung 2023 an, dass die Bestellung der Vormünder 
„oft“ oder „immer“ unverzüglich veranlasst werden konnte [Frage 92]. 15 Prozent gaben „selten“ 
oder „nie“ an.  
Die Vormundschaft eines UMA ist als rechtliche Vertretung insbesondere bedeutsam, um für den 
Minderjährigen die entsprechenden Verfahrenshandlungen des Asylverfahrens einzuleiten und zu 
begleiten (vgl. BT-Drs. 19/4517, S. 11). Daher kann eine möglichst zeitnahe Bestellung eines
Vormunds für den UMA wichtig sein, um ihn/sie möglichst frühzeitig zu unterstützen. 
Die Dauer der Bestellung eines Amtsvormundes (einschließlich der Abläufe beim Familiengericht)
betrug nach Angaben der Jugendämter im Berichtszeitraum 2022/2023 im Mittel (Median) 28 Tage 
[Frage 93]. Die Werte lagen damit deutlich über denen des Berichtsjahres 2019. Die Dauer bis zur
Bestellung, einschließlich der Abläufe im Familiengericht, hat sich insbesondere zwischen 2017 und 
2018 verändert (vgl. BT-Drs. 19/31838, Gnuschke et al., 2021). Lag hier der Median 2017 bei 4 Tagen, 
so stieg dieser bis 2018 auf 20 Tage bis zu einer Bestellung des Vormunds an. In 2019 reduzierte sich 
die mittlere Dauer wieder auf 18 Tage. 
Es wurde im aktuellen Berichtszeitraum 2022/2023 zusätzlich nach der Dauer für die Bestellung eines 
ehrenamtlichen Vormunds (einschließlich der Abläufe beim Familiengericht) gefragt. Diese lag laut 
Angaben der Jugendämter im Median bei 30 Tagen.   
 
17 In der aktuellen Erhebung wurde die Frage nach um ein Item ergänzt, das nach der Anzahl an UMA gefragt, 
die zum Erhebungszeitpunkt noch keinen Vormund hatten. Aus diesem Grund sind die Werte nur eingeschränkt 
mit denen aus dem Vorjahr vergleichbar. 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 35 –
 
 
 
 
 
 
42 Prozent der Jugendämter gaben an, dass die Obergrenze von 50 Amtsvormundschaften oder 
Pflegschaften pro Vollzeitfachkraft (nicht nur für UMA, sondern alle Fälle) im Berichtszeitraum
eingehalten werden konnte [Frage 95], 33 Prozent gaben an, dass diese Maximalanzahl nicht eingehalten 
werden konnte. Ein nicht unwesentlicher Anteil von 21 Prozent der Jugendämter wählte bei dieser 
Frage die Antwortoption „nicht ermittelbar“.  
Die Jugendämter wurden überdies gefragt, ob im Berichtszeitraum ausreichend Vormundschaften 
von ehrenamtlichen Vormündern übernommen werden konnten. Nur sechs Prozent der
Jugendämter beantworteten diese Frage mit „ja“, 48 Prozent antworteten mit „nein“ [Frage 96]. Als Gründe 
dafür wurden von den Jugendämtern insbesondere eine nicht ausreichende Verfügbarkeit von
Ehrenamtlichen genannt, die zum Teil auf mangelnde Bereitschaft und mangelndes Interesse in der
Bevölkerung zurückgeführt wird [Frage 97].  Des Weiteren wurde relativ häufig genannt, dass die
Ressourcen für die zeitaufwändige Akquise ehrenamtlicher Vormünder im Jugendamt fehlten. Auch ein
Mangel an Fachkenntnissen seitens der zur Verfügung stehenden Ehrenamtlichen wurde genannt, die für 
die Ausübung dieser Tätigkeit notwendig seien.  
5. Abgängigkeit 
Die Jugendämter wurden gefragt, für wie viele UMA (ohne junge Volljährige), die sie im
Berichtszeitraum aufgenommen haben (über Erstaufnahme und Übernahme von einem anderen Jugendamt), die 
Betreuung beendet wurden, weil die sich dauerhaft selbstständig der Betreuung entzogen hatten.  
Insgesamt gaben 232 Jugendämter für den Berichtszeitraum 1.770 Fälle von Abgängigkeiten an.
Gemessen an der Summe allen Aufnahmen dieser Jugendämter von Minderjährigen im
Berichtszeitraum (Erstaufnahmen und Übernahmen von einem anderen Jugendamt), ergibt sich, dass für elf
Prozent der UMA die Betreuung beendet wurde, weil sie sich dauerhaft selbständig der Betreuung
entzogen hatten [Frage 100].  
Häufigster Grund für Abgängigkeit ist nach Einschätzung der Einrichtungen, dass Angehörige oder 
Freunde an einem anderen Ort leben (53 Prozent der antwortenden Einrichtungen gaben bei diesem 
Aspekt die Antwortmöglichkeiten „oft“ oder „immer“ an) [Frage 102]. Ebenfalls häufig wurden die 
Gründe „Nicht gewünschter Ort der Verteilung im Rahmen des Verteilverfahrens“, „Dauer des
jugendhilferechtlichen Verfahrens“ und „Dauer des asyl-/aufenthaltsrechtlichen Verfahrens“ genannt: 
Hierbei gaben zwischen knapp 30 und 40 Prozent der Einrichtungen „oft“ oder „immer“ an.  
6. Kindgerechte Justiz 
Auch das Thema „Kindgerechte Justiz“ war Gegenstand der Befragung 2023. Dabei wurde die
Jugendämter befragt, welche Arten von gerichtlichen Verfahren im Berichtszeitraum vorkamen. Mit 79
Prozent am häufigsten wurde angegeben, dass es gerichtliche Verfahren vor Familiengerichten gab.
Zudem gaben 46 Prozent der Jugendämter gerichtliche Verfahren vor Strafgerichten und 21 Prozent vor 
Verwaltungsgerichten an. Nur sehr wenige Jugendämter gaben an, dass es Verfahren vor
Sozialgerichten (zwei Prozent) oder sonstigen Gerichten (0,4 Prozent) gab [Frage 103].  
Die Jugendämter wurden zudem nach ihrer Einschätzung zur Umsetzung unterschiedlicher Aspekte 
bei gerichtlichen Verfahren, die UMA betrafen, befragt [Frage 104]. Dabei zeigte sich, dass die
unterschiedlichen genannten Aspekte von den Jugendämtern sehr unterschiedlich bewertet wurden. Von 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 36 –
 
 
 
 
 
 
den Jugendämtern, die Angaben zu dieser Frage machen konnten, wurden überwiegend positiv die 
folgenden Aspekte bewertet: 
• „Die Bedarfe der UMA (zum Beispiel Dolmetscherinnen und Dolmetscher) wurden bei den 
Verfahren berücksichtigt.“: 90 Prozent der Jugendämter gaben „oft“ oder „immer“, zwei 
Prozent gaben „nie“ oder „selten“ an. 
• „Die UMA wurden altersgerecht über die Entscheidung und über Unterstützungsangebote 
informiert.“: 82 Prozent der Jugendämter gaben „oft“ oder „immer“, sieben Prozent gaben 
„nie“ oder „selten“ an.  
• „Die UMA wurden in Verfahren angehört.“: 79 Prozent der Jugendämter gaben „oft“ oder 
„immer“, neun Prozent gaben „nie“ oder „selten“ an. 
• „Die UMA erhielten für sie verständliche Informationen über ihre Verfahren und zu ihren 
Rechten.“: 78 Prozent gaben diesbezüglich „oft“ oder „immer“, acht Prozent gaben „nie“ 
oder „selten“ an.    
• „Die Verfahren hatten eine für Kinder/Jugendliche angemessene Dauer“: 61 Prozent der
Jugendämter gaben „oft“ oder „immer“, 16 Prozent gaben „nie“ oder „selten“ an. 
• „Betreuende Mitarbeitende des Jugendamts waren in Fragen der kindgerechten Justiz
geschult.“: 46 Prozent der Jugendämter haben „oft“ oder „immer“, 32 Prozent gaben „nie“ oder 
„selten“ an. 
Eher negativ wurden die folgenden Aspekte bewertet:  
•  „Die UMA hatten die Möglichkeit, einen Verfahrensbeistand als Vertretung in die Verfahren 
einzubeziehen.“: 23 Prozent der Jugendämter gaben “oft“ oder „immer“; 48 Prozent gaben 
„nie“ oder „selten“ an. 
• „Die UMA wurden durch das Gericht und einen Verfahrensbeistand vor, während und nach 
dem Verfahren unterstützt.“: 19 Prozent der Jugendämter gaben „oft“ oder „immer“; 52
Prozent gaben „nie“ oder „selten“ an. 
Relativ ausgeglichen waren die Antworten bei den folgenden Aspekten:  
• „Die Verfahrenssettings (z.B. Anhörungsräume) waren kind-/jugendgerecht gestaltet.“ 37 
Prozent der Jugendämter gaben „oft“ oder „immer“ an, 35 Prozent „nie“ oder „selten“. 
• „Die Befragenden waren für die altersgerechte Anhörung speziell geschult.“ 24 Prozent gaben 
„oft“ oder „immer“ an, 25% „nie“ oder „selten“.  
Bemerkenswert ist, dass bei der Frage zur Einschätzung der Umsetzung unterschiedlicher Aspekte bei 
gerichtlichen Verfahren bei einigen Items von vielen Jugendämtern die Antwortoption „nicht
ermittelbar“ gewählt wurde. Am höchsten ist mit 27 Prozent der Anteil bei „Die UMA wurden durch das 
Gericht und einen Verfahrensbeistand vor, während und nach dem Verfahren unterstützt.“ [Frage 
104]. Zu diesem und zu einigen anderen in der Frage genannten Aspekten konnten viele Jugendämter 
folglich keine Angaben machen.   
 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 37 –
 
 
 
 
 
 
VIII. Die Perspektiven der Länder und Verbände auf die aktuelle Situation der UMA,
strukturelle Veränderungen und die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen  
Die folgende Auswertung basiert auf einer schriftlichen Abfrage aus dem Jahr 2024 bei allen
Bundesländern und bundesweit tätigen Verbänden mit Leitfragen zu den vier aufgeführten Themenfeldern 
(weitere Hinweise zur Methodik im Anhang C). Da die Fragen offen gestellt wurden, konnten die
Länder und Verbände den Umfang und die Tiefe ihrer Antworten selbst bestimmen. In den folgenden 
Ausführungen wird in der Regel angegeben, welche Länder und Verbände die jeweiligen Aspekte
explizit benannt haben. Länder und Verbände, die nicht genannt werden, haben dazu keine Angaben 
gemacht.  
1. Aktuelle Situation der UMA und Herausforderungen 
Die Länder und Verbände wurden aufgefordert, die aktuelle Situation der UMA (ohne junge
Volljährige) in ihrem Bundesland bzw. Bereich zu bewerten (auch im Vergleich zum Jahr 2022) und die jeweils 
aus ihrer Sicht derzeit größten Herausforderungen zu erläutern. Die umfangreichen und vielfältigen 
Antworten beziehen sich sowohl auf die Situation der Träger und Einrichtungen, die mit UMA arbeiten, 
als auch die Lebenslagen, Belastungen und Bedürfnisse der UMA. 
Alle Länder schilderten deutlich gestiegene Fallzahlen bei den UMA und damit verbundene
Herausforderungen in der Sicherstellung der Unterbringung und Versorgung der UMA durch Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe. Beispielsweise haben sich in Berlin und Sachsen-Anhalt die Fallzahlen in 
der Zuständigkeit der Jugendämter von 2022 zu 2023 verdoppelt. Auch alle Verbände wiesen auf die 
schwierige Problematik hin, dass der Bedarf an Unterbringungsplätzen und weiteren Angeboten für 
UMA die aktuellen Kapazitäten übersteige und dadurch vielerorts Hilfesysteme überlastet seien und 
sich Verfahren verzögerten. 
Als größte Herausforderung wurde dementsprechend der Umgang mit fehlenden Platzkapazitäten in 
Einrichtungen der Inobhutnahme und der stationären Hilfen zur Erziehung wahrgenommen. Obwohl 
die Jugendämter und Träger vor Ort bemüht seien, das Angebot auszubauen, stelle der
Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe in allen Ländern ein großes Hindernis dar. Zudem wurde von 
einigen Ländern ergänzt, dass geeignete und finanzierbare Immobilien ebenfalls schwer zu finden 
seien.18 Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe seien außerdem weniger bereit oder in der Lage, 
kurzfristig neue Plätze/Einrichtungen zu schaffen, ohne eine langfristige Perspektive zu erhalten.19 
Hierzu wurde von einzelnen Ländern darauf hingewiesen, dass es Vorhaltestrukturen brauche und die 
Verteilung dieser Kostenbelastung zwischen Bund, Ländern und Kommunen geprüft werden sollte. 
Auch einige Verbände betonten die Notwendigkeit der Strukturförderung und damit verbundener
Planungssicherheit für die Träger.20 
 
18 Länder: BW, HH, MV, ST 
19 Länder: BW, MV, SN, ST 
20 Länder: BY, SH, TH; Verbände: AGJ, BumF, Caritas, Diakonie, IGfH 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 38 –
 
 
 
 
 
 
Ein Land benannte als eines der Haupteinreiseländer die besondere Herausforderung der vorläufigen 
Inobhutnahme gemäß § 42a SGB VIII. Hier sei es mitunter zu längeren Wartezeiten im
Verteilverfahren gekommen, vor allem aufgrund der Dauer der medizinischen Altersfeststellungen.21 In einem
anderen Land wurde das Verteilverfahren aufgrund von Personalmangel zwischenzeitlich ausgesetzt.
Zudem hätten hier in 2023 die langen Wartezeiten auf das Erstgespräch für UMA (ca. 7-8 Monate) und 
die fehlenden Platzkapazitäten in der stationären Jugendhilfe dazu geführt, dass einige UMA länger in 
den (Clearing-)Einrichtungen verblieben.22 In einigen Bundesländern wurden neue (zentrale)
Clearingbzw. Erstaufnahmeeinrichtungen aufgebaut, um die hohe Anzahl an neu eingereisten UMA zu
bewältigen (s. dazu auch Abschnitt 3).23  
Ebenfalls häufig thematisiert wurden längere Verweildauern der UMA in
Inobhutnahmeeinrichtungen bzw. im Clearingverfahren in den Antworten der Verbände. Fallbezogen könne – neben dem
Fachkräfte- und Platzmangel – auch die Prüfung der Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands 
aufgrund der behördlichen Vorgänge und Zuständigkeitsklärungen zu Verzögerungen beitragen.24 Die 
Unterbringung in „Notunterkünften“, „Brückenlösungen“ oder Gemeinschaftsunterkünften
bewerteten einige Verbände kritisch, da diese nicht den Standards betriebserlaubnispflichtiger Einrichtungen 
entsprechen würden (z.B. hinsichtlich Personalschlüssel, Personalqualifikation, räumliche
Rahmenbedingungen).25  
Der Fachkräftemangel wirkte sich im Berichtszeitraum nicht nur auf Platzkapazitäten in stationären 
Settings aus, sondern auch auf die Einzelfallzuständigkeit der Fachkräfte des Jugendamtes (im Sozialen 
Dienst bzw. in dafür spezialisierten Stellen). So berichteten einige Länder und Verbände von längeren 
Verwaltungs- und Entscheidungsprozessen hinsichtlich Hilfegewährung oder Schnittstellen zu anderen 
Systemen26 sowie hohen Anforderungen an die Fachkräfte der Jugendämter (Arbeitsbelastung,
spezifische Fachkompetenzen bzgl. der UMA)27.  
Auch in Bezug auf den Einsatz von Vormündern bemängelten einige Verbände längere Wartezeiten.28 
Zudem würden Amtsvormünder teilweise eine hohe Anzahl an Mündeln betreuen und nicht immer 
über ausreichende Kenntnisse bezüglich asyl- und aufenthaltsrechtlicher Fragen verfügen.29 In
manchen Fällen würden Verwandte eine Vormundschaft übernehmen, was sich bei fehlendem Wissen über 
behördliche Verfahren und Hilfemöglichkeiten nachteilig für die UMA auswirken könne. 
  
 
21 Länder: BW 
22 Länder: BE 
23 Länder: BE, HH, SL 
24 Verbände: Der Paritätische, DIJuF 
25 Verbände: AGJ, Amaro Drom, AWO, BumF, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, EREV, IGfH, Johanniter,
Kinderhilfswerk, UNICEF, VPK 
26 Länder: HH, NW, ST; Verbände: BAGIV 
27 Länder: BE, BY, SH, ST; Verbände: AMJ, BAfF, UNICEF 
28 Verbände: BumF, Caritas, Der Paritätische, Diakonie 
29 Verbände: BumF, Der Paritätische, UNICEF  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 39 –
 
 
 
 
 
 
Mit Blick auf das Altersfeststellungsverfahren beschrieben manche Verbände und regionale Träger die 
hohen Anforderungen an die Inaugenscheinnahme durch Fachkräfte der Jugendämter,
unterschiedliche Praxis der Jugendämter, wann ein Zweifelsfall angezeigt und eine medizinische Einschätzung
eingesetzt werde, und die (häufig) fehlende Rechtvertretung für die UMA.30 Auch wurde teilweise über 
Fälle berichtet, in denen – mutmaßlich oder (medizinisch) bestätigt – Minderjährige als volljährig
eingeschätzt worden seien.31 Das Altersfeststellungsverfahren sei insofern bedeutsam, dass der Schutz 
und die Unterstützung für (tatsächlich) minderjährige Ausländerinnen und Ausländer umfangreicher 
als für Volljährige sei.  
Als weitere große Herausforderung in der Versorgung der UMA wurde von den Ländern und
Verbänden der Zugang zum Schulsystem und zu Sprachkursen genannt, konkret der Mangel an
Regelschulbzw. Berufsschulplätzen, sogenannte Willkommensklassen und Sprachkursen.32 Vor diesem
Hintergrund würden die UMA teilweise mehrere Monate nicht beschult oder müssten auf einen Sprachkurs 
warten. Dieser Zustand wurde von Ländern und Verbänden insbesondere vor dem Hintergrund
problematisiert, dass Bildung und Spracherwerb als wesentliche Voraussetzungen für eine gelingende
Integration und gesellschaftliche Teilhabe gelten. 
Ebenfalls häufig wurde von den Ländern die Diskrepanz zwischen dem erhöhten Bedarf der UMA an 
psychosozialer bzw. therapeutischer Betreuung (z.B. aufgrund von belastenden oder traumatischen 
Fluchterfahrungen) und der zur Verfügung stehenden Angebote in der Infrastruktur genannt.33
Sprachbarrieren oder sozialisationsbedingte Vorbehalte der UMA gegenüber entsprechender
Behandlung/Beratung könnten zusätzliche Hindernisse sein, die den Zugang erschweren.34 Die Bundesweite 
Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) berichtete, 
dass die auf 48 Standorte verteilten Psychosozialen Zentren für Geflüchtete (PSZ) zwar auch Kinder 
und Jugendliche mit Fluchterfahrungen erreichen würden, aber dem Bedarf nicht hinreichend
nachkommen könnten. 
Auch die (allgemein)medizinische Versorgung war nach Einschätzung einiger Verbände und Länder 
für UMA schwerer zugänglich und mit längeren Wartezeiten verbunden, insbesondere da einige
Ärztinnen und Ärzte die Behandlungsscheine nicht akzeptierten oder ohnehin keine neuen Patientinnen 
und Patienten aufnehmen wollten.35 
Neben den Herausforderungen auf der strukturellen Ebene der Träger, Einrichtungen und Fachkräfte 
sei die Situation der UMA aber auch durch ihre Lebenslagen, Bedürfnisse und besonderen
Belastungen gekennzeichnet. 
  
 
30 Verbände: BumF, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, DRK, UNICEF 
31 Verbände: BAGIV, Der Paritätische 
32 Länder: BB, BE, BW, MV, RP, SN, ST; Verbände: AWO, BAGIV, BumF, Caritas, Der Paritätische, IGfH, SKF, SOS, 
UNICEF, VPK 
33 Länder: BB, BW, MV, RP, SN, ST, TH; Verbände: Amaro Drom, AMJ, AWO, BAfF, Caritas, Der Paritätische,
Diakonie, DRK, VPK 
34 Länder: MV, ST; Verbände: Amaro Drom, BAfF, Caritas, DRK 
35 Verbände: AWO, BAfF, BumF, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, DRK, VPK 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 40 –
 
 
 
 
 
 
Zusammenfassend ergaben sich nach Angaben der Verbände und Träger in der operativen Arbeit mit 
UMA vielfältige Herausforderungen aufgrund der Belastungen durch 
• die Fluchterfahrungen (einschließlich der Situation im Heimatland), 
• die Klärung des Aufenthaltsstatus/das Asylverfahren, 
• das Verteilverfahren (z.B. Unsicherheit während der Wartezeit, Verlust erster Kontakte bei 
Wohnortwechsel, Verteilung gegen den Willen des jungen Menschen),  
• die Trennung von der Familie verbunden mit dem Wunsch nach
Familienzusammenführung/Familiennachzug, 
• gesellschaftliche Erwartungen an Integrationsleistung und -bereitschaft der UMA (z.B.
Spracherwerb, Verständnis und Akzeptanz von gesellschaftlichen Normen und Werten, Bewältigung 
von kulturellen Unterschieden), 
• Erfahrungen mit Diskriminierungen und Rassismus in Deutschland, 
• Benachteiligung aufgrund von Geschlecht/sexueller Orientierung, 
• die Wohnsituation in „Not- oder Brückenunterkünften“ sowie 
• bürokratische Hürden (z.B. Anmelde-/Ummeldeverfahren, Anerkennung der Zeugnisse,
Taschengeld, Kontoeröffnung, SIM-Karte). 
 
Die Länder und Verbände wurden zusätzlich gefragt, wie sie die aktuelle Situation der UMA aus der 
Ukraine bewerten und welche Unterschiede sie ggf. im Vergleich zu UMA aus anderen
Herkunftsstaaten feststellen. Hierzu wurden nicht von allen befragten Ländern und Verbänden Angaben gemacht, 
zum Teil mit der Erklärung, dass sich keine oder wenige UMA aus der Ukraine in ihrem
Zuständigkeitsbereich befänden.  
Die Länder berichteten mehrheitlich, dass die Anzahl der UMA aus der Ukraine im Vergleich zur Anzahl 
von UMA aus anderen Herkunftsstaaten gering sei bzw. sich von 2022 zu 2023 deutlich reduziert 
habe.36 Nach Darstellung der Länder reisten die meisten Minderjährigen aus der Ukraine in Begleitung 
ein.37 Selbst Minderjährige, die ohne Personensorgeberechtigte einreisten, hätten sich demnach in der 
Regel in Fluchtverbänden mit erziehungsberechtigten Erwachsenen befunden. Diese Minderjährigen 
gelten als „begleitet“. Das Jugendamt hat im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen zu 
ermitteln, ob die Kinder und Jugendlichen von Erziehungsberechtigten begleitet sind, und prüft ggf. 
deren Eignung. Falls die Begleitperson während des Aufenthalts wegfällt, werden die Minderjährigen 
rechtlich zu UMA – solche Fälle werden vereinzelt erwähnt.38 Von der Einreise ganzer Gruppen
(evakuierte Kinderheime/Wohngruppen) berichteten ebenfalls nur einzelne Länder.39 Hinweise darauf, 
dass nicht alle Erwartungen und Bedarfe der ukrainischen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen von 
der Jugendhilfe gedeckt werden können, kamen in nur wenigen Antworten vor.40 
  
 
36 Länder: BW, BY, HH, MV, NW, SH, SL, SN, TH 
37 Länder: BW, HB, MV, RP, SL, TH 
38 Länder: BW, RP 
39 Länder: BB, BW, SH 
40 Länder: BE; Verbände: SKF 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 41 –
 
 
 
 
 
 
Länder und Verbänden schilderten einige Unterschiede, die bezüglich UMA aus der Ukraine im
Vergleich zu anderen Herkunftsstaatenn wahrgenommen wurden. Diese umfassten auf der einen Seite 
Voraussetzungen, die die ukrainischen UMA mitbringen (1), und auf der anderen Seite spezifische 
Strukturen und Rahmenbedingungen für ukrainische UMA in der Bundesrepublik Deutschland (2). 
Zu (1): Ukrainische UMA verfügten nach Angaben der Länder und Verbände häufiger über 
• eine bessere Dokumentenlage (z.B. Ausweispapiere, Vollmachten, Zeugnisse, Unterlagen zu 
medizinischen Sachverhalten),41  
• einen höheren Bildungsstand,42 
• Sprachkenntnisse (Englisch und teilweise auch Deutsch),43 
• Orientierung in deutscher Kultur und örtlichen Strukturen (Schule, Arbeitsmarkt,
Hilfesystem),44  
• familiäre Unterstützung in der Ukraine und/oder ein ukrainisches bzw. verwandtschaftliches 
Netzwerk in Deutschland sowie45 
• das Ziel der Rückkehr ins Herkunftsland.46  
 
Zu (2): Strukturelle Vorteile bestünden für die ukrainischen UMA u.a. durch 
• den klaren Aufenthaltsstatus und damit verbundene Rechte und Möglichkeiten,47 
• den besseren Zugang zum Bildungssystem durch Anerkennung der Abschlüsse,48 
• eine bessere Unterstützungs- und Angebotsstruktur (z.B. „Willkommenslager“, spezialisierte 
Beratungsangebote, Extra-Pools an Sprachkursen, gesonderte Möglichkeiten der
Wohnungsunterbringung, Nahverkehr, kostenlose Bibliotheksausweise, SIM-Karten)49 sowie 
• eine hohe zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Hilfsbereitschaft und weniger
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.50 
Die genannten Aspekte wirkten sich nach Einschätzung der entsprechenden Länder und Verbände
insgesamt förderlich auf die Unterbringung, Versorgung und Integration der ukrainischen UMA aus.  
Manche Länder und Verbände thematisierten diese Unterschiede jedoch gleichzeitig hinsichtlich ihrer 
Wahrnehmung durch UMA anderer Herkunftsstaaten und als Sensibilisierung für mögliche
Diskriminierungsprozesse im Hilfesystem und in der Gesellschaft.51 
 
41 Länder: BW, HB, HH, RP, SL 
42 Länder: BB, BE, BW, HB, NW; Verbände: Der Paritätische, SKF, VPK 
43 Länder: BB, BE; Verbände: BAfF 
44 Länder: BB, HH, ST; Verbände: Caritas, Diakonie, SKF 
45 Länder: BB, NW; Verbände: BAfF, Der Paritätische 
46 Länder: BW, HH; Verbände: Caritas, Der Paritätische, Diakonie, VPK 
47 Länder: BB, BE, BW, RP, SL; Verbände: BAfF, Caritas, Der Paritätische, DRK 
48 Länder: BB, BE, HB, SL, ST; Verbände: Amaro Drom, BAfF, Der Paritätische, UNICEF 
49 Länder: BE, BW; Verbände: Amaro Drom, BAfF, Der Paritätische 
50 Länder: HH, RP; Verbände: Amaro Drom, BafF, Der Paritätische 
51 Länder: RP; Verbände: Amaro Drom, BAfF, BumF, Caritas, Der Paritätische, UNICEF 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 42 –
 
 
 
 
 
 
2. Aktuelle Situation der ehemaligen UMA/jungen Volljährigen und Herausforderungen 
Die Länder und Verbände wurden auch in Bezug auf die jungen Volljährigen (ehemalige UMA) gebeten, 
deren aktuelle Situation in ihrem Bundesland bzw. Bereich zu bewerten (auch im Vergleich zum Jahr 
2022) und die derzeit größten Herausforderungen zu erläutern. 
Die Anteile der jungen Volljährigen an allen unbegleitet eingereisten jungen Geflüchteten und die 
Höhe der Fallzahlen für Hilfen gemäß § 41 SGB VIII variiert in den Ländern und nicht alle haben hier die 
quantitative Dimension angegeben. Jedoch thematisierten die meisten Länder die vielfältigen
Herausforderungen, mit denen die jungen Volljährigen mit Fluchthintergrund konfrontiert seien, und welche 
Anforderungen eine Begleitung an das Hilfesystem stelle. 
Nach Angaben einiger Länder ist bei den meisten jungen Volljährigen (ehemaligen UMA) von einem 
(weiteren) Hilfe- und Unterstützungsbedarf in unterschiedlichen Bereichen der Entwicklung, Bildung 
und gesellschaftlichen Teilhabe auszugehen.52 Inwieweit auf der örtlichen Ebene durch die
Jugendämter Hilfebedarf gemäß § 41 SGB VIII identifiziert und bedient wird, lässt sich anhand der Antworten 
nicht systematisch bewerten. Jedoch weisen einige Länder darauf hin, dass auch der Bereich der Hilfen 
für junge Volljährige vom Personal- und Platzmangel betroffen und der Einsatz von geeigneten
Anschlussmaßnahmen häufig eine Herausforderung darstelle (insbesondere in stationären
Einrichtungen).53 In einem Land wurde vor diesem Hintergrund eine neue Form der Inobhutnahme-Einrichtung 
etabliert, in der die UMA bei Bedarf auch über die Volljährigkeit hinaus verbleiben können und bei der 
Verselbstständigung weiter begleitet werden.54 
Viele Verbände beschrieben in Bezug auf ihre Handlungsfelder, dass UMA – unter Berücksichtigung 
der fachlich eingeschätzten individuellen Bedarfe – zu selten Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 
SGB VIII erhalten würden und/oder die Hilfedauer mitunter zu kurz sei, um die jungen Menschen
angemessen bei der Verselbstständigung zu unterstützen.55 Insbesondere junge Volljährige, die als UMA 
noch nicht in der Jugendhilfe angebunden waren, erhielten nach Angaben einzelner Verbände selten 
Hilfen.56 Trotz der Stärkung dieser Hilfen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde 
insgesamt eine zurückhaltende Gewährungspraxis der Jugendämter wahrgenommen. 
Für die jungen ausländischen Volljährigen sind nach Einschätzung vieler Länder und Verbände die
Verselbstständigung und Integration komplexe Herausforderungen – mitunter verbunden mit größeren 
Hindernissen als bei jungen Menschen, die bereits länger in Deutschland leben, und/oder Care 
Leavern, die länger ans Jugendhilfesystem angebunden waren.57 Hindernisse für ehemalige UMA
wurden vor allem in Bezug auf die Wohnsituation (u.a. fehlende Plätze in der Jugendhilfe, Unterbringung 
in Gemeinschaftsunterkunft, Mangel an geeignetem und bezahlbarem Wohnraum, Benachteiligung 
 
52 Länder: BB, BE, BW, HB, HH, RP, SL 
53 Länder: BB, BE, BW, BY, HH, MV, NW, SH, ST, TH 
54 Länder: HH 
55 Verbände: AWO, BAGIV, BumF, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, DiJuF, DRK, IGfH, SKF, VPK 
56 Verbände: BumF, Caritas, Der Paritätische, Diakonie 
57 Länder: BB, BE, BW, HH, RP, ST; Verbände: Amaro Drom, AMJ, AWO, BAfF, BAGIV, BumF, Caritas, Diakonie, 
Der Paritätische, DRK, Johanniter, UNICEF, VPK 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 43 –
 
 
 
 
 
 
bei der Wohnungssuche aufgrund von Vorurteilen, Aufenthaltsstatus o.ä.)58 sowie die
Bildungsabschlüsse/Berufsqualifikation (z.B. aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse oder Lücken in
Lerninhalten)  und den Einstieg in den Arbeitsmarkt59 genannt.  
Zudem bewerteten einiger Länder und Verbände – ähnlich wie bei den UMA – die begrenzten
Kapazitäten im Bereich der psychosozialen und psychotherapeutischen Unterstützung sowie der teilweise 
erschwerte Zugang aufgrund von fehlenden Angeboten in der Muttersprache oder begrenzter
Auswahl an Dolmetscherinnen und Dolmetscher als problematisch.60 
Ist bei UMA mit dem Erreichen der Volljährigkeit der Aufenthaltsstatus nicht gesichert, sei der
weitere Prozess zur Klärung bei den jungen Menschen mit Unsicherheiten, Ängsten und bürokratischen 
Anforderungen verbunden, während gleichzeitig bisherige Unterstützungs- und Vertretungssysteme 
(z.B. Vormund, Hilfeleistungen) teilweise wegfielen.61  
 
3. Strukturelle Veränderungen im Umgang mit UMA und jungen Volljährigen 
Die Länder und Verbände hatten die Möglichkeit, strukturelle Veränderungen in ihrem Bundesland 
bzw. Bereich hinsichtlich der Betreuung von UMA und junger Volljähriger seit dem erneuten Anstieg 
der Zuzugszahlen Ende des Jahres 2022 darzustellen (z. B. in konzeptioneller oder personeller
Hinsicht oder in Bezug auf den Bestand von Einrichtungen). 
Alle Länder gaben an, im Berichtsraum vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen und ohnehin
begrenzten Kapazitäten in der Jugendhilfe an dem Ausbau des Unterbringungsplätze für UMA gearbeitet 
zu haben. Die meisten Länder berichteten davon, dass sie zur Sicherstellung der Unterbringung der 
UMA Erlasse mit möglichen Abweichungen zu Vorgaben der Betriebserlaubnis vorgelegt bzw.
entsprechende Maßnahmen ergriffen hätten.62 Dadurch seien u.a. Überbelegungen in bestehenden
Einrichtungen und die Neueröffnungen von Not- oder Übergangsunterkünften (mit veränderten
Mindeststandards bei der räumlichen und personellen Ausstattung) ermöglicht worden. Einzelne Länder
benennen aber auch die Schaffung neuer Einrichtungen zur Inobhutnahme ohne Standardabsenkung und 
die finanzielle Förderung des Platzausbau bei freien Trägern.63 Zentrale Strukturen zur Aufnahme und 
Verteilung der UMA wurden von Berlin, Bremen und im Saarland angegeben. 
Auch viele Verbände thematisierten die eigenen Bemühungen um den Platzausbau und die
veränderten Mindeststandards für die Unterbringung von UMA.64 Häufig könne das Personal in diesen Settings 
den besonderen Bedürfnissen und generellen Rechten der UMA nicht vollständig gerecht werden, hieß 
es in einigen Rückmeldungen.65 Vereinzelt wurden konzeptionelle Erweiterungen des bestehenden 
 
58 Länder: BB, BE, BW, HB, HH, RP, SH, ST, TH; Verbände: Amaro Drom, AWO, BAfF, BumF, Caritas, Der
Paritätische, SKF, SOS, UNICEF, VPK 
59 Länder: BB, BE, BW, MV, ST; Verbände: Amaro Drom, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, DRK, Johanniter, 
SOS, UNICEF, VPK 
60 Länder: BB, BW, ST; Verbände: Amaro Drom, AWO, BAfF, Der Paritätische, Johanniter, SOS 
61 Länder: BE, BW, ST; Verbände: AMJ, BAfF, Caritas, Der Paritätische, SOS, VPK 
62 Länder: BB, BE, BW, BY, HE, HH, NI, NW, RP, SH, SN, ST, TH 
63 Länder: BE, HH, SL 
64 Verbände: AWO, BumF, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, DRK, IGfH, Johanniter, SOS, VPK 
65 Verbände: BumF, Caritas,  Der Paritätische, Diakonie, DRK, IGfH, SOS, VPK 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 44 –
 
 
 
 
 
 
Angebots (z.B. Migrationssensibilität, Traumapädagogik, Verselbstständigung, Netzwerkarbeit)66 und 
spezifische Projekte für UMA (teilweise unter Einsatz von Ehrenamtlichen bzw. durch
Selbstorganisation) positiv hervorgehoben.67 Sowohl im Zusammenhang mit der Projektarbeit als auch mit der
Unterbringung von UMA wurde der Klärungsbedarf hinsichtlich einer nachhaltigen Finanzierung von 
manchen Verbänden benannt, Stichwort „Vorhaltekosten“.68 
In Bezug auf personelle Veränderungen wurden von einigen Ländern und Verbänden einerseits die 
Aufstockung und Weiterbildung von Personal im UMA-Bereich (insb. auf Landesebene)69 und
andererseits die Absenkung des Qualifikationsniveaus in der operativen Tätigkeit70 beschrieben. 
Die Länder und Verbände wurden weiterhin gefragt, inwieweit Ihnen die vom seinerzeitigen BMFSFJ 
gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitete Punktuation bei der Suche nach Lösungen geholfen 
habe. Hierzu haben zwei Länder und 13 Verbände keine Angaben gemacht. 
Die Mehrheit der Länder71 gab an, dass die Punktuation Hinweise zur Lösung der Gesamtsituation
liefere und zur Klärung von einzelnen Fragestellungen beitrage, wie z.B. im Kostenerstattungsverfahren 
durch die Klarstellung des Beginns des Fristlaufs gemäß § 42b Abs. 4 Nr. 4 SGB VIII, bei
Rechtsstreitigkeiten zwischen Kommunen und Bundesländern oder insgesamt bei der Entwicklung von Leitfäden und 
Förderprogrammen auf Landesebene.72 Einzelne Länder wiesen jedoch mit Verweis auf die
Rechtsprechung und Fachliteratur darauf hin, dass die Punktuation nicht unbedingt ausreiche, um
Rechtssicherheit in jedem Fall zu schaffen.73 Aus Sicht von sechs Ländern dient die Punktuation vor allem als
Bestätigung oder Reflexion des bestehenden Vorgehens ohne weitere praktische Lösungen zu liefern.74 
Die meisten Verbände (bzw. ihre Mitgliedsorganisationen)75, die sich zur Punktuation geäußert haben, 
nahmen einen eher geringen Einfluss wahr oder lediglich eine grundsätzliche Orientierung, ohne
konkrete Umsetzungsprobleme zu lösen.76 Zwei Verbände kritisierten grundsätzlich, dass durch die
Punktuation Standardabsenkungen (z.B. bei der Betreuung und bei Bildungsmaßnahmen) ermöglicht
würden.77 Die größere Handlungssicherheit und die Gestaltungsspielräume für Jugendämter wurden aber 
auch positiv bewertet.78 
 
 
66 Verbände: Amaro Drom, Der Paritätische, SKF 
67 Verbände: BAfF, BAGIV, UNICEF  
68 Verbände: AWO, BAfF, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, UNICEF, VPK  
69 Länder: BB, BE; Verbände: Amaro Drom  
70 Länder: BB, HE, HH, NI, ST, TH; Verbände: AWO, BumF, Caritas, Der Paritätische, UNICEF 
71 Einzelne Länder haben mehrere Aspekte genannt, z.B. unter Bezugnahme auf unterschiedliche
Rückmeldungen der örtlichen Jugendämter. 
72 Länder: BB, BE, BW, BY, HB, RP, ST, TH 
73 Länder: BY, HB, ST 
74 Länder: NI, NW, SL, SN, ST, TH 
75 Die Rückmeldungen der zugeordneten Regionalverbände weichen teilweise voneinander ab, deswegen sind 
hier einzelne Verbände bei mehreren Aspekten aufgeführt. 
76 Verbände: BumF, BAGIV, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, VPK 
77 Verbände: Caritas, Der Paritätische 
78 Verbände Caritas, UNICEF 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 45 –
4. Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von
UMA
Zum Abschluss der Abfrage 2024 wurden die Länder und Verbände aufgefordert, die Akzeptanz,
Praktikabilität und Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, 
Versorgung und Betreuung von UMA einzuschätzen und ggf. Veränderungen im Vergleich zum letzten 
Berichtszeitraum (mit Schwerpunkt 2022) zu benennen. 
Nach Einschätzung von fünf Ländern genießt das Gesetz eine hohe Akzeptanz, und das
Verteilverfahren hat sich grundsätzlich bewährt.79 Zu Veränderungen im Vergleich zum vorherigen
Berichtszeitraum äußerten sich nur sechs Länder, davon benannten drei die gestiegenen Fallzahlen als Auslöser 
für strukturelle Anpassungsleistungen der Jugendhilfe oder Hindernisse im Verfahren80 und die übrigen 
gaben an, dass es keine Veränderungen gebe81. Einige Länder berichteten zudem von Verzögerungen 
im Verteilungsverfahren aus unterschiedlichen Gründen.82 
Viele Verbände formulierten vor allem Probleme in der praktischen Umsetzung des Gesetzes, die sich 
mit der Situationsbeschreibung (s. Abschnitt I und II) überschneiden (z.B. fehlende Kapazitäten in der 
Jugendhilfe und im Bildungsbereich, Verweildauern in der (vorläufigen) Inobhutnahme, Absenkung der 
Standards, Einsatz eines Vormundes, ungleiche Behandlung von UMA unterschiedlicher
Herkunftsstaaten).83 
Die Mehrheit der Länder und einige Verbände gaben verschiedene Anpassungs- und
Änderungsbedarfe hinsichtlich der bundesgesetzlichen Regelungen an, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. 
Diese beziehen sich zusammenfassend auf  
• die Fristen im Verteilungsverfahren (insb. § 42b Abs. 4 Nr. 4 SGB VIII84),85
• das Altersfeststellungsverfahren
• die Verbindlichkeit der Verteilungsentscheidung für die UMA und den Umgang mit dem
Entweichen von UMA aus der vorläufigen Inobhutnahme,86
• die Berücksichtigung der Familienzusammenführung bei der Verteilung87 sowie
• die Beteiligung des Bundes an Strukturkosten88.
Zwei Verbände machten zudem Forschungsbedarf geltend, um die Unterbringung, Versorgung und 
Betreuung von UMA systematisch überprüfen zu können.89 
79 Länder: HH, NI, NW, RP, SL 
80 Länder: BB, BE, SH 
81 Länder: NW, SL, TH 
82 Länder: BB, BE, BW, HE, HH, MV, SN 
83 Verbände: Amaro Drom, AWO, BumF, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, DiJuF, DRK, SOS, VPK 
84 Hier wurde mehrfach auf das Urteil des BVerwG v. 26.4.2018 – 5 C 11/17 verwiesen. 
85 Länder: BE, BY, HB, HE, SH, TH; Verbände: BumF 
86 Länder: BE, HB, TH 
87 Länder: BE, RP; Verbände: DIJuF, IGfH 
88 Länder: BY, SH 
89 Verbände: Caritas, IGfH 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 46 –
 
 
 
 
 
 
IX. Schlussbemerkungen 
Auch wenn die Zahlen derzeit wieder rückläufig sind: Allein im Zeitraum von September 2021 bis
August 2023 hat sich die Zahl der UMA und jungen Volljährigen in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit 
nahezu verdoppelt. Gleiches gilt für 2023 mit Blick auf die Zahl der Asylerstantragsstellenden unter 
den unbegleiteten Minderjährigen im Vergleich zum Jahr 2022. Angesichts dieser Entwicklung liegt es 
auf der Hand, dass die Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung von 
UMA erheblich unter Druck geraten ist.   
Die Ergebnisse der Online-Erhebungen und der Abfragen für den Berichtszeitraum 2022/2023
bestätigen diesen Befund und geben detailliert Auskunft über die Folgen: Der Bedarf an Plätzen, Angeboten 
und an Personal für unbegleitete Minderjährige übersteigt vielerorts die Kapazitäten. Verzögerungen 
in den Abläufen und Verfahrensprozessen, längere Wartezeiten oder befristete Standardabsenkungen 
sind klare Signale dafür, dass das Hilfesystem für UMA unter enormem Druck steht – zum Nachteil 
insbesondere natürlich der unbegleiteten Minderjährigen, die durch die verschärfte Situation
besonderen Belastungen ausgesetzt und mit erschwerten Bedingungen für die eigene Integration
konfrontiert sind. Aus den Rückmeldungen ist aber zugleich deutlich zu erkennen, dass auch die
Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe in hohem Maße belastet sind. Das brachte die überwiegende
Mehrheit der Jugendämter in der Befragung 2023 klar zum Ausdruck.  
Auch wenn davon ausgegangen wird, dass eine angemessene Unterbringung, Versorgung und
Betreuung nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention  weiterhin gewährleistet ist, sollte die 
Entwicklung weiterhin genauestens verfolgt und der enge Austausch zwischen Bund, Ländern und 
Kommunen intensiviert werden. Es gilt, auf diese Weise zusätzliche Spielräume für die Umsetzung 
vor Ort auszuloten.   
Die Bundesregierung unterstützt unter Federführung des BMBFSFJ weiterhin die zuständigen
Akteurinnen und Akteure nach Kräften, auch in der Rolle der Vermittlerin für den wichtigen Dialogprozess. 
Das BMBFSFJ steht wegen der schwierigen Lage in besonders engem Austausch mit den Ländern und 
nimmt auf Fachebene regelmäßig an Treffen teil, um bestmöglich unterstützen zu können. Dabei geht 
es um mögliche Anpassungen von Standards und rechtliche Auslegungsfragen. Als Ergebnis wurde im 
Januar 2024 eine gemeinsam erarbeitete Punktuation veröffentlicht. Sie dient den zuständigen
Ländern und Kommunen als Leitfaden und Orientierungshilfe, um die Spielräume einzelner gesetzlicher 
Vorgaben auszuloten.  
Einer der wichtigsten Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Situation ist das Engagement gegen den 
Fachkräftemangel. In allen Bundesländern wurden und werden bereits Maßnahmen entwickelt und 
implementiert, die auf die Deckung des Fachkräftebedarfs abzielen, wie Stärkung der Attraktivität des 
Arbeitsplatzes, oder Portale zum Quereinstieg oder zu Einordnung in- und ausländischer
pädagogischer Qualifikationen. Auch werden verstärkt „Peers“ und ehrenamtliche Kräfte, die von Fachkräften 
angeleitet werden, eingesetzt. Hiermit könnten Optionen geschaffen werden, neue Fachkräfte zu
gewinnen, nicht zuletzt auch aus der Gruppe ehemaliger UMA. Bund, Länder und Kommunen sowie freie 
Träger werden gemeinsam mit einer Fachkräfteoffensive kurz- und längerfristig Entlastungwege
entwickeln. Hierzu fanden bereits erste Gespräche mit den Ländern statt. Das BMBFSFJ unterstützt diese 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 47 –
 
 
 
 
 
 
Prozesse bereits jetzt mit zahlreichen Projekten. Im Rahmen seiner (finanz)verfassungsrechtlichen 
Kompetenzen, hat das BMBFSFJ einen ganzen Strauß verschiedenster Unterstützungsinstrumente
insbesondere auch zur Stärkung der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe ergriffen: Im Juli 2024 ist das 
Projekt „Qualifizierung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern für die Arbeit im Allgemeinen 
Sozialen Dienst (ASD) und bei Trägern der freien Jugendhilfe" – gestartet.  Ebenfalls Entlastung soll das 
Projekt: "Aufbau und Implementierung einer digitalen webbasierten Beratungsassistentin
(„intelligente Interviews") für Klientinnen und Klienten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe"   Die 
Projekte des BMBFSFJ zu Digitalen Tools für Jugendämter und zur Einführung des Verfahrenslotsen 
zielen auf eine Entlastung der Jugendämter. Das Projekt „JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und 
Jugendhilfe konzeptionell gestalten“ hat die Digitalisierungsentwicklungen in der Kinder- und
Jugendhilfe zusammengetragen, fachlich reflektiert und für den Transfer in die Praxis aufbereitet. 
Das BMBFSFJ finanziert zudem seit Jahrzehnten die Jugendmigrationsdienste (JMD) aus dem Kinder- 
und Jugendplan des Bundes (KJP), um junge Migrantinnen und Migranten (vom 12. bis 27. Lebensjahr) 
in ihrer sozialen und beruflichen Integration, vor allem beim Übergang von der Schule in Ausbildung/ 
Beruf, zu begleiten. Hierüber junge Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer individuellen
Entwicklung zu unterstützen, gewinnt auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und 
des steigenden Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit 
von Wirtschaft und Gesellschaft. Die JMD arbeiten mit den Methoden der Jugendsozialarbeit: Beratung 
und individuelle Begleitung im Wege des Case Managements und mit Gruppenangeboten. Die JMD 
fungieren dabei auch als Verbindungsstelle zu den Regeleinrichtungen vor Ort und kooperieren in
verschiedenen Netzwerken mit allen für die Integration relevanten Stellen und Personen. 
Unabhängig vom starken Engagement des Bundes liegt es jedoch in der Zuständigkeit der Länder und 
Kommunen, ob und wie sie dauerhafte Infrastrukturen etablieren und finanzieren wollen. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 48 –
 
 
 
 
 
 
Anhang  
Anhang A: Ergebnisse der Befragung der Jugendämter und Einrichtungen für den UMA-
Bericht 2024 – Grundauswertung  
 
Legende 
- n: Anzahl der Fälle (Jugendämter oder Einrichtungen, die die Frage beantwortet haben) 
- Min: kleinster Wert, der von einem Jugendamt/einer Einrichtung angegeben wurde 
- Max: größter Wert, der von einem Jugendamt/einer Einrichtung angegeben wurde 
- Summe: Summe aller angegeben Werte (bspw. Summe der Anzahl an UMA, die abgängig waren 
über alle Jugendämter/Einrichtungen hinweg)  
- Durchschnitt ⌀: Mittelwert; (bspw. durchschnittliche Anzahl abgängiger UMA pro
Jugendamt/Einrichtung) 
- SD (Standard Deviation oder Standardabweichung): Maß dafür, wie sehr die Werte vom
Mittelwert abweichen und damit ein Indikator für die Unterschiede zwischen den Jugendämtern
(weichen die Jugendämter/Einrichtungen stark voneinander ab oder liegen sie alle eher nah um den 
Mittelwert herum?) 
- Nicht ermittelbar: Anzahl an Jugendämtern/Einrichtungen, die bei einer Frage „nicht
ermittelbar“ als Antwortoption gewählt haben 
- Keine Angabe: Anzahl an Jugendämtern/Einrichtungen, die die Frage nicht beantwortet haben  
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 49 –
 
 
 
 
 
 
I. Basisdaten 
Jugendämter 
Im Folgenden werden Basisdaten zu den UMA und jungen Volljährigen abgefragt, wie beispielsweise die Anzahl 
der UMA in Ihrem Zuständigkeitsbereich oder die Altersverteilung. Die Basisdaten sollten sich dabei ‒ wenn 
möglich ‒ auf den Stichtag 31.08.2023 bzw. auf die 12 Monate davor beziehen. In der Regel ist der
Berichtszeitraum also der Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023.  
Frage 1: Auf welchen Stichtag beziehen sich Ihre Angaben? 
Wenn Sie keine Angaben zum Stichtag 31.08.2023 machen können, dann wählen Sie bitte einen anderen ‒ 
möglichst aktuellen ‒ Stichtag, zu dem Sie Angaben machen können. 
Wenn sich Ihre Angaben voraussichtlich auf verschiedene Stichtage beziehen werden, da einzelne Daten zu
unterschiedlichen Stichtagen vorliegen, dann wählen Sie bitte jeweils den Stichtag, der dem 31.08.2023 am 
nächsten liegt. 
 Absolut Anteile in % 
Die folgenden Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31.08.2023. 143 51,8 
Die folgenden Angaben beziehen sich auf einen anderen Stichtag. [Bitte
unten angeben.] 
120 43,5 
Es liegen Daten für verschiedene Stichtage vor, die folgenden Angaben
beziehen sich jeweils auf den Stichtag, der dem 31.08.2023 am nächsten ist. 
13 4,7 
Zum Stichtag lebten keine UMA oder junge Volljährige im
Zuständigkeitsbereich unseres Jugendamtes.  
 0  0 
Bitte tragen Sie den Stichtag ein, auf den sich Ihre Angaben beziehen (offene Eingabe). 
 
Anderer Stichtag  
September 2023 10 
Oktober 2023 39 
November 2023 70 
31. Dez. 1959 (Angabe ungültig) 1 
n = 120 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 50 –
 
 
 
 
 
 
Frage 2: Bitte geben Sie das Bundesland an, zu dem die Kommune gehört.  
[JAngaben zum Jugendamt] 
Bundesland Anzahl
teilgenommener Jugendämter1 
Anzahl
Jugendämter insgesamt im 
Jahr 2023 
Anteil
teilgenommener Jugendämter an 
Jugendämtern
insgesamt 
Baden-Württemberg 26 45 57,8% 
Bayern 53 96 55,2% 
Berlin 3 122 25,0% 
Brandenburg 5 18 27,8% 
Bremen 1 2 50,0% 
Hamburg 0 72 0,0% 
Hessen 12 33 36,4% 
Mecklenburg-Vorpommern 5 8 62,5% 
Niedersachsen 32 54 59,3% 
Nordrhein-Westfalen 89 186 47,8% 
Rheinland-Pfalz 16 41 39,0% 
Saarland 4 6 66,7% 
Sachsen 6 13 46,2% 
Sachsen-Anhalt 8 14 57,1% 
Schleswig-Holstein 7 16 43,8% 
Thüringen 10 22 45,5% 
Deutschland 277 5713 48,3% 
1 Jugendämter, die die Befragung abgeschlossen haben   
2 Bezirksjugendämter 
3 Die Bezirksjugendämter in Hamburg und Berlin werden als einzelne Jugendämter gezählt. Anzahl ohne
Bezirksjugendämter (Hamburg und Berlin jeweils als 1 Jugendamt gezählt: 556).  
 
Frage 3: Bitte geben Sie den Typ Ihrer Kommune an (offene Eingabe). 
 Anzahl teilgenommener
Jugendämter 
Bundesland 1 
Kreisangehörige Stadt 72 
Kreisfreie Stadt 48 
Landkreis 151 
Selbstständige Gemeinde 2 
Verwaltungsbezirk 3 
n = 277
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 51 –
 
 
 
 
 
 
Frage 4: Wie viele UMA und junge Volljährige befanden sich am Stichtag in fachlicher Zuständigkeit Ihres Jugendamtes?  
 
 Insgesamt Weiblich 
 n Min Max Summe Durchschn. 
⌀ 
SD Nicht
ermittelbar 
n Min Max Summe Durchschn. 
⌀ 
SD Nicht
ermittelbar 
Minderjährige 273 5 552 13713 50,23 63,350 3 264 0 54 816 3,09 6,099 12 
…davon zum Stichtag 
in vorläufiger
Inobhutnahme (§ 42a SGB 
VIII) 
268 0 373 1588 5,93 27,100 8 259 0 14 57 0,22 1,267 17 
…davon zum Stichtag 
in regulärer
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) 
267 0 160 3172 11,88 16,696 9 261 0 11 117 0,45 1,089 15 
…davon zum Stichtag 
in
Anschlussmaßnahme 
263 0 182 7177 27,29 28,667 13 260 0 43 527 2,03 4,088 16 
Junge Volljährige 270 0 448 4510 16,70 38,716 6 263 0 60 418 1,59 5,690 13 
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode 
D
rucksache 21/981
– 52 –
 
 
Frage 5: Wie viele UMA (ohne junge Volljährige) haben Sie im Berichtszeitraum in die Zuständigkeit 
Ihres Jugendamtes aufgenommen? 
 
 n Min Max Summe Durchschn. 
⌀ 
SD Nicht
ermittelbar 
Insgesamt 243 1 1264 17844 73,43 161,121 33 
…davon Erstaufnahmen 229 0 1238 11516 50,29 153,339 47 
…davon Übernahmen von einem anderen
Jugendamt (im Kontext des „Verteilverfahrens“ 
in Ihren Zuständigkeitsbereich gewechselt, 
nachdem sie zuvor in Zuständigkeit eines
anderen Jugendamts erstmals aufgenommen 
wurden) 
223 0 158 4445 19,93 24,659 53 
 
Frage 6: Wie viele UMA (ohne junge Volljährige) hat Ihr Jugendamt im Berichtszeitraum nach der 
Erstaufnahme im Rahmen der bundesweiten Aufnahmepflicht in die Zuständigkeit eines anderen 
Jugendamts übergeben? 
 
 n Min Max Summe Durchschn. 
⌀ 
SD Nicht
ermittelbar 
Absolut 178 0 756 2934 16,48 71,015 14 
Anteil Übergaben an Erstaufnahmen insgesamt: 27,2 % (n = 178) 
27,2% der UMA, die von den Jugendämtern im Berichtszeitraum über Erstaufnahmen aufgenommen wurden, wurden 
in die Zuständigkeit eines anderen Jugendamtes übergeben. 
Hinweis: Die Anzahl von n = 178 Jugendämtern ergibt sich aus der Schnittmenge an Jugendämtern, die sowohl die 
Frage nach der Anzahl an Erstaufnahmen als auch die nach der Anzahl an Übergaben beantwortet haben.  
 
Frage 7: Können Sie die UMA (ohne junge Volljährige), die Sie im Berichtszeitraum über
Erstaufnahmen (ohne Übernahmen der Zuständigkeit von einem anderen Jugendamt) aufgenommen haben, 
jeweils ihren Herkunftsländern zuordnen? 
 
 Absolut In % 
Ja  197 72,4 
Nein  75 27,6 
Filter 1 - 
Keine Angabe 4 - 
 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 53 –
 
 
Frage 8: Bitte geben Sie an, wie viele UMA (ohne junge Volljährige), die Sie im Berichtszeitraum über 
Erstaufnahmen (ohne Übernahmen der Zuständigkeit von einem anderen Jugendamt)
aufgenommen haben, jeweils aus den angegebenen Herkunftsländern stammen.  
 
 n Min Max Summe In %
Durchschn. ⌀ 
SD Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
Afghanistan 154 0 708 3859 40,6 25,06 81,515 24 43 
Syrien 160 0 435 2602 27,4 16,26 46,029 24 37 
Ukraine 149 0 56 499 5,2 3,35 7,611 24 48 
Türkei 141 0 64 455 4,8 3,23 8,254 25 56 
Somalia 134 0 103 419 4,4 3,13 11,363 23 63 
Marokko 134 0 76 341 3,6 2,54 9,683 23 63 
Guinea 133 0 82 306 3,2 2,3 9,023 23 64 
Irak 131 0 28 80 0,8 0,61 2,621 25 66 
Iran 128 0 24 69 0,7 0,54 2,341 25 69 
Pakistan 126 0 11 38 0,4 0,3 1,175 25 71 
Eritrea 129 0 8 36 0,4 0,28 1,125 25 68 
Andere 133 0 155 808 8,5 6,08 19,258 28 64 
 
Frage 9: Sie haben angegeben, dass UMA aus anderen als den angegebenen Ländern stammen. 
Bitte benennen Sie diese (offene Eingabe). 
 
 Häufigkeit 
Albanien 25 
Algerien 21 
Tunesien 15 
Gambia 14 
Elfenbeinküste/Côte d'Ivoire 13 
Benin 12 
Äthiopien 10 
Kamerun 9 
Mali 9 
Sierra Leone 9 
Libyen 8 
Nigeria 7 
Ägypten 6 
Jemen 6 
Palästina/Gaza 6 
Sudan 6 
Burundi 5 
Kongo 5 
Libanon 5 
Mazedonien 5 
Polen 5 
Sonstige (max. 4 mal genannt) 85 
n = 70 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 54 –
 
 
Einrichtungen 
Frage 10: Auf welchen Stichtag beziehen sich Ihre Angaben? 
 
 Absolut (Anzahl der
Einrichtungen) 
Anteile in % 
Die folgenden Angaben beziehen sich auf den
Stichtag 31.08.2023. 
238 66,9 
Die folgenden Angaben beziehen sich auf einen
anderen Stichtag. [Bitte unten angeben.] 
81 22,8 
Es liegen Daten für verschiedene Stichtage vor, die 
folgenden Angaben beziehen sich jeweils auf den 
Stichtag, der dem 31.08.2023 am nächsten ist. 
19 5,3 
Zum Stichtag lebten keine UMA oder jungen
Volljährigen in unserer Einrichtung.  
18  5,1 
Keine Angabe 2 - 
 
Frage 11: Bitte tragen Sie den Stichtag ein, auf den sich Ihre Angaben beziehen (offene Eingabe). 
 
Anderer Stichtag  
Januar 2023 1 
Juni 2023 1 
September 2023 2 
Oktober 2023 23 
November 2023 54 
 
Frage 12: Bitte geben Sie das Bundesland an, in dem die Einrichtung liegt. 
Baden-Württemberg 31 
Bayern 62 
Berlin 11 
Brandenburg 3 
Bremen 2 
Hamburg 4 
Hessen 19 
Mecklenburg-Vorpommern 10 
Niedersachsen 40 
Nordrhein-Westfalen 112 
Rheinland-Pfalz 19 
Saarland 2 
Sachsen 12 
Sachsen-Anhalt 7 
Schleswig-Holstein 13 
Thüringen 9 
 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 55 –
 
 
Frage 13: Wie stellt sich die Unterbringung innerhalb Ihrer Einrichtung dar (bezogen auf alle
Zielgruppen Ihrer Einrichtung)? 
§13 SGB VIII 33 
§34 SGB VIII 187 
§35 SGB VIII 54 
§35a SGB VIII 121 
§41 SGB VIII 226 
§42 SGB VIII 179 
§42a SGB VIII 133 
n = 358  
Frage 14: Bitte geben Sie die Zahl der in Ihrer Einrichtung genehmigten Plätze (bezogen auf alle 
Zielgruppen Ihrer Einrichtung) an. 
n Min Max Summe Durchschn. SD Keine Angabe 
344 0 800 13500 39,24 66,447 13 
 
 
Frage 15: Bitte geben Sie den Typ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an: 
Kreisfreie Stadt 83 
Landkreis 170 
Kreisangehörige Gemeinde mit unter 50.000
Einwohner(inne)n 
25 
Kreisangehörige Gemeinde mit 50.000 und mehr
Einwohner(inne)n 
30 
Keine Angabe 50 
Insgesamt 358 
 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 56 –
 
 
Frage 16: Wie viele UMA und junge Volljährige lebten am Stichtag in Ihrer Einrichtung? 
 
 Insgesamt Weiblich 
 n Min Max Summe In % an 
gesamt 
Durchschn. 
⌀ 
Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
n Min Max Summe In % an 
gesamt 
Durchschn. 
⌀ 
Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
Minderjährige 330 0 119 4.480 78,1 13,58 8 10 327 0 33 288 66,2 0,88 11 11 
Junge
Volljährige 
324 0 32 1.255 21,9 3,87 14 16 325 0 11 147 33,8 0,45 12 13 
 
 
D
rucksache 21/981
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode
– 57 –
 
 
Frage 17: Welche Fluchtgründe werden von den bei Ihnen in der Einrichtung lebenden UMA und jungen
Volljährigen angegeben?  
Anteile in % 
  
Nie 
 
Selten 
 
Oft 
 
Immer 
Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
Krieg bzw. Bürgerkrieg 1,5 3,6 73,1 20,7 0,9 0,3 338 
Zwangsrekrutierung 21,0 39,1 30,5 2,1 5,9 1,5 338 
Verfolgung aufgrund 
der ethnischen,
nationalen oder religiösen 
Zugehörigkeit 
6,5 23,4 58,0 8,0 3,0 1,2 338 
Prekäre wirtschaftliche 
Lage 
6,5 24,9 49,1 16,6 2,4 0,6 338 
Perspektivlosigkeit im 
Heimatland 
4,1 13,3 48,8 31,4 2,1 0,3 338 
Zwangsverheiratung 59,2 28,4 3,8 0,0 7,4 1,2 338 
Familiäre Probleme 29,0 43,5 20,4 2,1 3,8 1,2 338 
Formen psychischer 
Gewalt 
8,3 29,3 49,4 8,6 3,6 0,9 338 
Formen physischer
Gewalt 
27,2 45,3 18,3 3,0 4,7 1,5 338 
Sexuelle Gewalt,
sexueller Missbrauch 
39,1 38,5 9,5 0,3 11,5 1,2 338 
Sonstiges 15,1 4,7 4,7 3,0 34,6 37,9 338 
 Sonstige (offene Eingabe):  
 
 Häufigkeit 
Angst/Flucht vor einer Terrororganisation 6 
Diskriminierung der sexuellen Neigung 5 
Politische Verfolgung 4 
Finanzielle Gründe/Unterstützung der Familie 5 
Verlust von Familienmitgliedern 3 
Möglichkeit Familiennachzug 3 
Gewalterfahrungen 3 
Bildungsprobleme/Arbeitslosigkeit 2 
Sonstiges  8 
n = 40 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 58 –
 
 
 
II. Aktuelle Herausforderungen  
Jugendämter 
 
Frage 18: Bitte geben Sie zu den nachfolgend beschriebenen Aspekten Ihre Einschätzung ab. Inwiefern haben diese Ihr Jugendamt im Berichtszeitraum 
herausgefordert? 
Anteile in % 
 Ablehnungsquote 
(1-3) 
 
Gar 
nicht 
 
    Sehr 
stark 
 
Zustimmungsquote 
(4-6) 
 
Es gab keine
entsprechenden Fälle 
Keine 
Angabe 
n 
  1 2 3 4 5 6     
Vorhalten einer ausreichenden 
Zahl von Plätzen für UMA und 
junge Volljährige in
Einrichtungen und betreuten
Wohnformen. 
10,1 5,8 1,8 2,5 2,9 11,6 74,6 89,1 0,4 0,4 276 
Sicherung einer längerfristigen 
Finanzierung von Angeboten und 
Strukturen für UMA und junge 
Volljährige. 
39,1 8,0 14,5 16,7 15,9 19,2 21,7 56,9 3,3 0,7 276 
Akquise von qualifiziertem
Personal für die Arbeit mit UMA und 
jungen Volljährigen im
Jugendamt. 
31,2 6,2 10,5 14,5 17,0 19,2 28,3 64,5 4,0 0,4 276 
Akquise von qualifiziertem
Personal für die Arbeit mit UMA und 
jungen Volljährigen in
Betreuungseinrichtungen. 
18,1 3,3 4,7 10,1 14,1 24,3 35,9 74,3 7,2 0,4 276 
Überlastung der Mitarbeitenden 
im Bereich der Arbeit mit UMA 
und jungen Volljährigen. 
13,0 2,2 3,3 7,6 17,4 29,3 38,4 85,1 1,4 0,4 276 
D
rucksache 21/981
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode
– 59 –
 
 
Ausstattung und Organisation 
der Amtsvormundschaften für 
eine qualifizierte Unterstützung 
der UMA und um ausreichend 
persönlichen Kontakt zwischen 
Vormund und Mündel (UMA) zu 
ermöglichen. 
25,0 3,3 8,3 13,4 14,9 24,6 32,6 72,1 2,2 0,7 276 
Die Ausstattung mit bzw. die
Akquise von ehrenamtlichen
Vormündern für UMA. 
21,0 12,3 3,6 5,1 5,4 12,0 28,3 45,7 33,0 0,4 276 
Ausgestaltung und Durchführung 
einer qualifizierten Hilfeplanung 
(§ 36 SGB VIII) für UMA und 
junge Volljährige. 
34,1 4,7 12,3 17,0 25,0 23,6 15,2 63,8 0,7 1,4 276 
Schaffung sowie Organisation 
von Anschlusshilfen nach der 
Volljährigkeit der UMA. 
26,1 1,8 10,5 13,8 20,3 21,7 28,3 70,3 2,5 1,1 276 
Einhalten fachlicher Standards in 
Bezug auf die Betreuung und
Unterbringung der UMA und jungen 
Volljährigen. 
15,6 1,1 6,2 8,3 17,4 21,4 43,5 82,2 1,4 0,7 276 
Kostenerstattung (vom Land) für 
die Unterbringung und
Versorgung von UMA und jungen
Volljährigen. 
37,3 6,5 12,7 18,1 18,5 19,6 18,5 56,5 4,3 1,8 276 
 
 
  
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode 
D
rucksache 21/981
– 60 –
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6 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 61 –
 
 
Die Verfügbarkeit von Angeboten der außerschulischen
Bildung. 
0,0 6,9 28,6 37,7 20,3 4,7 1,8 276 
Die Zugänge zu Angeboten schulischer Bildung. 0,4 8,3 24,3 35,1 28,6 1,4 1,8 276 
Die Zugänge zu Angeboten beruflicher Bildung. 0,4 8,0 39,9 30,8 14,1 5,1 1,8 276 
Die Zugänge sowie die Organisation der Sprach- und
Kulturmittlung (inkl. Dolmetscher:innen). 
0,7 21,4 39,1 23,6 12,3 0,7 2,2 276 
Die Zugänge zu Angeboten zum Erwerb von
Sprachkenntnissen. 
0,4 8,7 30,8 37,3 18,5 2,5 1,8 276 
Kooperations- und Netzwerkstrukturen. 0,4 21,7 41,7 24,3 6,5 2,5 2,9 276 
Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in Bezug auf
Verteilungen. 
0,4 5,8 48,6 26,8 13,8 2,9 1,8 276 
Fort- und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte. 0,4 15,6 54,3 19,2 5,1 3,6 1,8 276 
Kooperation zwischen den Ausländer- und den
Jugendbehörden. 
1,1 21,7 49,6 19,9 4,0 1,8 1,8 276 
Die Verfahren des Erstscreenings  0,0 7,6 55,4 18,5 8,7 8,0 1,8 276 
Die Rechtsposition junger Menschen im Allgemeinen sowie 
insbesondere die der UMA und jungen Volljährigen. 
0,0 9,4 61,2 17,8 4,3 4,3 2,9 276 
Die Zuordnung fester Ansprechpersonen für UMA und junge 
Volljährige. 
0,7 12,3 51,4 25,0 6,5 2,2 1,8 276 
Die Integration von UMA und jungen Volljährigen in die
Gesellschaft (über Kultur- und Freizeitangebote, soziale
Kontakte, etc.). 
0,0 9,1 36,6 42,0 9,1 1,4 1,8 276 
Die Integration von UMA und jungen Volljährigen in das
Berufsleben. 
0,0 9,8 40,9 38,8 5,1 3,6 1,8 276 
 
  
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode 
D
rucksache 21/981
– 62 –
 
 
Frage 21: Bitte geben Sie zu den folgenden Aussagen über mögliche Veränderungen bei der Dauer und Wartezeiten bei Verfahren zwischen 2021 und dem 
Berichtszeitraum Ihre Einschätzung ab. Inwieweit haben sich die folgenden Aspekte für UMA und junge Volljährige verändert? 
Anteile in % 
 Stark
verbessert 
Eher
verbessert
Unverändert 
Eher
verschlechtert 
Stark
verschlechtert 
Es gab keine
entsprechenden Fälle 
Keine
Angabe 
n 
Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in 
Bezug auf Verfahrensfristen. 
0,4 7,2 44,6 29,7 12,3 3,3 2,5 276 
Die Wartezeit auf eine Altersfeststellung. 1,1 5,1 45,7 19,9 5,4 20,7 2,2 276 
Die Dauer der vorläufigen Inobhutnahmen. 0,4 8,3 36,6 30,8 15,6 6,5 1,8 276 
Die Dauer der regulären Inobhutnahmen. 0,0 4,7 23,2 42,4 26,4 1,4 1,8 276 
Die Wartezeit auf Beschulungs- und
Integrationsangebote/-plätze. 
1,1 1,8 14,9 47,8 31,5 1,1 1,8 276 
Die Wartezeit auf einen Therapieplatz. 0,0 0,4 13,4 29,0 51,1 4,3 1,8 276 
Die Wartezeit auf medizinische Versorgung
(außer Therapieplätze). 
0,4 5,1 45,3 34,1 12,0 1,4 1,8 276 
D
rucksache 21/981
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode
– 63 –
 
 
Frage 22: Welche strukturellen Veränderungen gab es im Berichtszeitraum im
Zuständigkeitsbereich Ihres Jugendamtes hinsichtlich der Betreuung von UMA und junger Volljähriger im Vergleich 
zu 2021?  
Anteile in % 
 ja nein Keine 
Angabe 
n 
Es wurden Fachkräfte im Jugendamt für die Arbeit in diesem
Arbeitsbereich neu eingestellt. 
41,2 57,8 1,1 277 
Es wurden Fachkräfte in diesem Arbeitsbereich eingesetzt, die zuvor in
anderen Arbeitsbereichen des Jugendamtes tätig waren. 
53,8 45,1 1,1 277 
Fachkräfte, die im Jugendamt in diesem Bereich arbeiteten, sind in einen 
anderen Arbeitsbereich des Jugendamtes gewechselt. 
30,0 69,0 1,1 277 
Fachkräfte, die im Jugendamt in diesem Bereich arbeiteten, haben das
Jugendamt verlassen. 
40,4 58,5 1,1 277 
Es wurden Einrichtungen zur Betreuung von UMA und/oder jungen
Volljährigen aufgrund von Fachkräftemangel geschlossen. 
34,3 64,3 1,4 277 
Es wurden Einrichtungen zur Betreuung von UMA und/oder jungen
Volljährigen aus anderen Gründen (außer Fachkräftemangel) geschlossen, z.B. 
weil sie nicht mehr benötigt wurden. 
29,2 69,0 1,8 277 
Es wurden neue Einrichtungen zur Betreuung von UMA und/oder jungen 
Volljährigen eröffnet.  
53,4 45,1 1,4 277 
Es gab andere für die Betreuung von UMA und/oder jungen Volljährigen 
relevante Strukturveränderungen.  
32,1 66,4 1,4 277 
 
Andere Strukturveränderungen: Sie haben angegeben, dass es sonstige strukturelle Veränderungen 
gab. Bitte benennen Sie diese (offene Eingabe). 
 Häufigkeit  
Einsatz von Brücken- und Übergangslösungen bzw. Notunterkünften 35 
Organisatorische Anpassungen (darunter z.B. Schaffung einer spezialisierten Fachstelle) 15 
Schaffung neuer Angebote und anderer Strukturen (z.B. vermehrt ambulante Betreuung) 9 
Veränderungen bei der Unterbringung (abgesehen von Notfall,- Brücken- und Übergangslösungen) 9 
Personelle Veränderungen (darunter z.B. der Einsatz eines „UMA-Teams“) 5 
Absenkung fachlicher Standards 4 
Vernetzung von Akteuren 2 
Längere Dauer der Hilfen/lange Wartezeiten 2 
Schließung von Einrichtungen 2 
Fachkräftemangel/Wohnraumknappheit 2 
Änderungen Fachkräftegebot 3 
Sonstiges  10 
n = 82 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 64 –
 
 
Einrichtungen 
Frage 23: Bitte geben Sie zu den unten genannten Aspekten Ihre Einschätzung ab. Inwiefern haben diese Ihre Einrichtung im Berichtszeitraum im 
Bereich der Betreuung von UMA und jungen Volljährigen herausgefordert?  
Anteile in %
Ablehnungsquote 
Gar 
nicht 
 
    Sehr 
stark
Zustimmungsquote 
Es gab keine
entsprechenden Fälle 
Keine 
Angabe 
n 
  1 2 3 4 5 6     
Genügend Plätze vorzuhalten 29,3 9,2 8,9 11,2 11,2 19,8 37,3 68,3 2,4 0,0 338 
Akquise von qualifiziertem Personal 29,6 6,2 10,7 12,7 13,6 22,5 32,0 68,1 2,4 0,0 338 
Personal für die Arbeit in diesem Bereich zu
qualifizieren 
45,0 8,3 16,6 20,1 19,5 18,6 10,4 48,5 6,5 0,0 338 
Fluktuation von Mitarbeitenden 62,4 19,8 25,4 17,2 13,0 12,7 7,1 32,8 4,4 0,3 338 
Überlastung von Mitarbeitenden 37,6 5,6 14,5 17,5 23,1 21,3 16,0 60,4 2,1 0,0 338 
Ehrenamtliche und Initiativen zur Unterstützung 
zu finden 
40,8 16,0 12,7 12,1 12,4 9,8 12,4 34,6 24,6 0,0 338 
Sicherung einer längerfristigen Finanzierung von 
Angeboten und Strukturen 
55,9 19,8 21,9 14,2 13,0 14,5 10,1 37,6 6,5 0,0 338 
Finanzierung von (steigenden) Kosten rund um 
Versorgung, Betreuung und Unterbringung 
45,3 12,4 16,6 16,3 14,8 20,4 14,2 49,4 5,0 0,3 338 
Übergänge für UMA und junge Volljährige in
andere Hilfesysteme zu organisieren 
33,2 4,7 10,7 17,8 15,7 17,2 26,0 58,9 7,7 0,3 338 
Anschlusshilfen nach der Volljährigkeit der UMA 
zu organisieren 
38,8 8,6 15,7 14,5 11,5 18,6 21,6 51,7 9,2 0,3 338 
Einhalten fachlicher Standards in Bezug auf die 
Betreuung 
55,4 10,7 24,3 20,4 15,1 18,0 10,1 43,2 1,5 0,0 338 
Bewältigung von sprachlichen und kulturellen 
Verständigungsproblemen 
37,9 2,1 14,8 21,0 21,0 24,3 16,6 61,9 0,3 0,0 338 
Kommunikation mit den zuständigen
Ansprechpersonen/Fallverantwortlichen beim Jugendamt 
63,0 13,3 26,9 22,8 14,8 12,4 8,3 35,5 1,5 0,0 338 
Ausgestaltung und Durchführung einer
qualifizierten Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) 
60,9 12,1 25,7 23,1 14,2 13,9 8,9 37,0 2,1 0,0 338 
Umgang mit Diskriminierungs-/Rassismus-
Erfahrungen 
64,5 13,0 29,3 22,2 17,2 6,5 5,0 28,7 6,8 0,0 338 
 
D
rucksache 21/981
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode
– 65 –
 
 
Frage 24: Bitte geben Sie bei Bedarf weitere Aspekte an, die Sie im Berichtszeitraum besonders
herausgefordert haben, oder erläutern Sie Ihre Angaben (offene Eingabe).  
 
 Häufigkeit 
Bildung/Beschulung/Teilhabe/Integration  44 
Unterbringung und Betreuung (auch Überbelegung) 36 
Zusammenarbeit, Kooperation und Kommunikation mit anderen Instanzen (z.B. mit dem
Jugendamt; Vormündern) 
26 
Fachkräftemangel/Überlastung oder Überforderung der Mitarbeitenden 22 
Wohnraumknappheit 20 
Gesundheitsversorgung 19 
Mangel an Dolmetschenden und Kulturmittelnden/Sprachbarrieren  16 
Übergang in Anschlussmaßnahmen oder Selbstständigkeit/unsichere Perspektiven 16 
Bürokratische Hürden/lange Dauer von Verfahren 15 
Finanzierung/Kostenerstattung 11 
Konflikte der UMA untereinander (z.B. aufgrund der beengten Wohnverhältnisse und kultureller 
Differenzen) und mit Institutionen 
9 
Erwartungen der UMA 6 
Fehlende Motivation/Mangelnder Integrationswille seitens UMA 4 
Akquise von Vormündern 4 
Höhere Lebenshaltungskosten/Umgang mit Finanzen 3 
Einarbeitung in Thema UMA als neuer Arbeitsbereich/Mangelnde Bereitschaft seitens der
Mitarbeitenden 
3 
Altersfeststellung 2 
Kurzfristigkeit von Anfragen und Zuweisungen 2 
Belegungsdruck/kurzzeitige Hilfebewilligung  2 
Sonstiges 18 
n = 188 
 
Frage 25: Welche strukturellen Veränderungen gab es im Berichtszeitraum in Ihrer Einrichtung im Bereich der 
Betreuung von UMA und jungen Volljährigen?  
Anteile in % 
 Ja nein Keine
Angabe 
n 
In unserer Einrichtung wurden Plätze für die Betreuung neu geschaffen.  61,8 37,9 0,3 338 
In unserer Einrichtung wurden Plätze für die Betreuung abgebaut. 7,7 91,7 0,6 338 
Unsere Einrichtung wurde um neue Einheiten zur Betreuung (z.B.
Wohngruppen) erweitert.  
44,4 55,3 0,3 338 
Es wurden Einheiten zur Betreuung (z.B. Wohngruppen) aufgrund von
Fachkräftemangel geschlossen. 
8,6 90,5 0,9 338 
Es wurden Einheiten zur Betreuung (z.B. Wohngruppen) aus anderen
Gründen (außer Fachkräftemangel) geschlossen, z.B. weil sie nicht mehr benötigt 
wurden. 
5,3 94,1 0,6 338 
Unsere Einrichtung wurde in den letzten zwei Jahren neu eröffnet. 13,6 85,2 1,2 338 
Sonstige für die Betreuung von UMA/jungen Volljährigen relevante
Strukturveränderungen  
30,4 68,2 1,4 289 
 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 66 –
 
 
Sonstige (offene Eingabe): 
 
 Häufigkeit  
Konzeptionelle Änderungen (z.B. Integration von UMA in bestehende Gruppen) 18 
Aufbau neuer Gruppen/Betreuungsstrukturen für UMA 15 
Belegung der Zimmer/Gruppen  9 
Einrichtung von Brückenlösungen und anderen Unterbringungsmöglichkeiten  
ohne Betriebserlaubnis 
8 
Plätze werden vornehmlich für UMA geschaffen/an UMA vergeben/
Konkurrenzsituation bzgl. der Platzvergabe 
7 
Herabsetzung Fachkräftegebot/Einstellung von Nicht-Fachkräften 4 
Einstellung neuer Fachkräfte 4 
Veränderung  des Betreuungsschlüssels 3 
Sprachunterricht in der Einrichtung 3 
Sonstiges 26 
n = 91 
Hinweis: Von den Einrichtungen wurden bei dieser Frage viele Herausforderungen genannt. Diese passten 
nicht zur Fragestellung und wurden aus diesem Grund der Kategorie „Sonstiges“ zugeordnet.
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 67 –
 
 
1. Unterbringung, Versorgung und Betreuung von UMA 
Jugendämter 
Frage 26: In welchen Einrichtungen wurden UMA und junge Volljährige im Zuständigkeitsbereich Ihres Jugendamtes am Stichtag untergebracht? 
Anteile in % 
 Ja Darunter… (Mehrfachnennungen möglich) Nein Keine 
Angabe 
n 
 UMA in vorläufiger 
Inobhutnahme (§ 42a 
SGB VIII) 
UMA in regulärer
Inobhutnahme (§ 42 
SGB VIII) 
UMA in Anschlussmaßnahmen 
(ohne Inobhutnahmen nach § 42 
oder § 42a SGB VIII) 
Junge
Volljährige 
In spezialisierten Inobhutnahme-
Einrichtungen oder Gruppen/Abteilungen für
Inobhutnahmen. 
73,5 51,9 66,3 26,9 14,8 26,5 4,5 264 
In stationären Einrichtungen/betreuten
Wohnformen der Hilfen zur Erziehung (nach §§ 
27ff. SGB VIII) 
99,3 38,0 70,8 88,2 72,0 0,7 1,8 271 
In Einrichtungen des Jugendwohnens 
(nach § 13 SGB VIII) 
42,5 6,7 13,9 27,0 32,9 57,5 9,5 252 
In nicht-verwandten familiären Settings 
(Pflegefamilien/Gastfamilien) 
50,8 19,8 32,9 36,4 14,3 49,2 7,0 258 
In verwandten familiären Settings (in
Verwandtenpflege/bei Verwandten) 
74,5 39,5 53,2 49,8 15,6 25,5 4,9 263 
In Gemeinschaftsunterkünften für
Asylbewerber:innen. 
47,7 18,8 22,3 15,4 22,7 52,3 6,2 260 
  
Einrichtungen ohne reguläre
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII (z.B. Turnhallen, 
Notunterkünfte, Hostels) 
47,3 23,4 38,7 23,4 16,8 52,7 7,8 256 
Andere Unterbringungsmöglichkeit(en) 33,6 5,8 8,3 6,9 8,3 66,4 17,7 277 
Lesebeispiel: 51,9% der Jugendämter gaben an, dass UMA in vorläufiger Inobhutnahme am Stichtag in Ihrem Zuständigkeitsbereich in spezialisierten Inobhutnahme-Einrichtungen oder
Gruppen/Abteilungen für Inobhutnahmen untergebracht waren.  
Hinweis: Die Anteile addieren sich pro Zeile zu mehr als 100% auf, da Mehrfachangaben möglich sind. Es ist bspw. möglich, dass sowohl UMA in vorläufiger als auch UMA in regulärer ION in 
spezialisierten ION-Einrichtungen untergebracht waren. 
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode 
D
rucksache 21/981
– 68 –
 
 
 
Frage 27: Sie haben angegeben, dass UMA und/oder junge Volljährige in Einrichtungen ohne reguläre
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder in anderen Unterbringungsmöglichkeiten untergebracht wurden.
Welche waren das (offene Eingabe)? 
 
 Häufigkeit 
Hotels/Hostels/Jugendherbergen/Gasthöfe/Pensionen 68 
Brückenlösungen/Notunterkünfte/Übergangseinrichtungen 47 
Angemietete Wohnungen/Häuser 32 
Lösungen der Stadt/Gemeinde/Landkreis (Immobilien) 11 
Turnhallen 10 
Gemeinschaftsunterkünfte 6 
Monteurswohnungen 6 
Ferienwohnungen 5 
Bei Verwandten 3 
Sonstige  13 
n = 117 
 
Frage 28: Wie stellt sich am Stichtag die Platzkapazität zur Unterbringung der UMA und jungen Volljährigen 
innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihres Jugendamts dar? 
Anteile in % 
 Es sind 
noch Plätze 
frei 
Es sind alle 
Plätze
belegt, aber es 
werden 
keine
weiteren Plätze 
benötigt 
Es werden 
noch Plätze 
benötigt 
Es lässt sich 
nicht genau 
sagen 
Keine
Angabe 
n 
Für kurzfristige
Unterbringung in
stationären Einrichtungen 
(z.B. für die
vorläufige oder reguläre
Inobhutnahme) 
5,8 2,9 87,3 3,3 0,7 276 
Für langfristige
Unterbringung in
stationären Einrichtungen 
(z.B. Heimerziehung 
und betreute 
Wohnformen) 
1,8 2,5 93,5 1,4 0,7 276 
Für die
Unterbringung in familialen 
Settings (z.B.
Pflegefamilien) 
1,1 4,3 67,0 26,4 1,1 276 
 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 69 –
 
 
Frage 29: Bitte geben Sie an, was – soweit Sie wissen – die Gründe für die relativ seltene Unterbringung von 
UMA und jungen Volljährigen in nicht-verwandten Pflege- oder Gastfamilien sind (offene Eingabe)?  
 
Keine Pflegefamilien/Fehlende Kapazitäten 88 
Fehlende Bereitschaft UMA aufzunehmen 44 
Alter der UMA 41 
Sprachbarriere 30 
Herkunft/kulturelle Unterschiede 20 
Geringes Interesse in der Bevölkerung 19 
Überforderung seitens der Pflegefamilien 18 
Ängste/Vorurteile 11 
Probleme bei Akquise 9 
Mehr Bereitschaft, UMA aus der Ukraine aufzunehmen 6 
Konzept Pflegefamilie für UMA nicht passend 4 
Psychische Gesundheit der UMA  4 
Jugendliche ziehen Leben in Peer Group vor 4 
Familien nicht geprüft/Geeignetheit fraglich 3 
UMA wollten nicht in Pflegefamilie leben/Überforderung seitens UMA 2 
Rassismus 3 
Geschlecht/Mädchen bevorzugt 4 
Wohnraummangel 2 
Sonstiges 7 
n = 224 
Frage 30: Wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich im Berichtszeitraum mit Zustimmung der zuständigen
Aufsichtsbehörden Mindeststandards für die Unterbringung von UMA und/oder jungen Volljährigen zeitweise 
abgesenkt bzw. angepasst (z.B. in konzeptioneller, personeller oder baulicher Hinsicht)?  
 
 Absolut Anteile in % 
Ja 155 56,2 
Nein  74 26,8 
Nicht
ermittelbar 
45 16,3 
Keine Angabe 2 0,7 
n = 276 
Frage 31:Welche Anpassungen sind von Ihrem Jugendamt vorgenommen worden (offene Eingabe)? 
 
 Häufigkeit 
Einsatz von Nicht-Fachkräften/Aufhebung des Fachkräftegebots/Veränderung des
Betreuungsschlüssels 
57 
Einrichten von Notunterkünften/Brückenlösungen/Angeboten ohne Betriebserlaubnis 45 
Überbelegung und andere räumliche Anpassungen 40 
Herabsetzen der Altersbegrenzung 5 
Keine  3 
Sonstiges 16 
n = 123 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 70 –
 
 
Frage 32: Haben sich diese Anpassungen aus fachlich-pädagogischer Sicht auf die Betreuung der UMA und 
jungen Volljährigen ausgewirkt?  
 
 Absolut Anteile in % 
Ja 82 52,9 
Nein  41 26,5 
Nicht
ermittelbar 29 
18,7 
Keine Angabe 3 1,9 
n = 155 
Frage 33: Was waren aus fachlich-pädagogischer Sicht die Auswirkungen der von Ihnen genannten
Anpassungen der Mindeststandards (offene Eingabe)? 
 
 Häufigkeit 
Betreuungsbedarfe konnten nicht erfüllt werden (z.B. in Bezug auf die
sozialpädagogische Betreuung) 
44 
Mangelnde Integration 9 
Stress aufgrund beengter Wohnverhältnisse und/oder diverser
Gruppenzusammensetzung; dadurch häufig Konflikte zwischen UMA 
9 
Fehlende Tagesstruktur/mangelnder Aufbau von Alltagskompetenzen  8 
Unzufriedenheit/Unverständnis/Verunsicherung bei UMA 8 
Verbesserungen/Positive Auswirkungen (bspw. durch den Einsatz von 
Nicht-Fachkräften, die die Muttersprache der UMA sprechen) 
7 
Schleppende Verfahren 6 
Psychische Auswirkungen 6 
Mangelnde Privatsphäre 5 
Schwierigkeiten bei der Verselbstständigung 5 
Mangelnde Bildung 5 
Mangelnde Beteiligung an Verfahren 4 
Sonstiges 7 
n = 77 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 71 –
 
 
Einrichtungen 
Frage 34: Wie häufig lebten UMA und junge Volljährige in Ihrer Einrichtung zum Stichtag in den folgenden 
Gruppenzusammensetzungen (ohne Inobhutnahmen nach § 42 oder § 42a SGB VIII)?  
Bitte wählen Sie die zutreffende Antwort für jeden Punkt aus: 
Anteile in % 
 nie selten oft immer Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
n 
In Gruppen, in
denen sie
ausschließlich mit anderen 
UMA/jungen
Volljährigen lebten 
29,9 9,8 28,7 23,7 5,0 3,0 338 
In Gruppen, in
denen sie mit 
UMA/jungen
Volljährigen und
anderen jungen
Menschen lebten 
21,3 18,3 27,5 26,0 4,4 2,4 338 
In Gruppen, in
denen sie
ausschließlich mit jungen
Menschen ohne
Fluchthintergrund  lebten 
53,6 21,6 10,9 4,1 5,6 4,1 338 
In einer
Einzelbetreuung 
65,1 16,0 7,7 1,8 5,0 4,4 338 
Sonstiges 10,9 1,2 2,1 1,8 31,7 52,4 338 
Sonstiges (offene Eingabe): 
 
 Häufigkeit 
Wohngemeinschaften 9 
Betreutes Einzelwohnen 4 
Sonstiges 4 
n = 15 
 
Frage 35: Wurden in Ihrer Einrichtung im Berichtszeitraum mit Zustimmung der zuständigen
Aufsichtsbehörden Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von UMA und/oder jungen Volljährigen zeitweise 
abgesenkt bzw. angepasst (z.B. in konzeptioneller, personeller oder baulicher Hinsicht)?  
 
 Absolut Anteile in % 
Ja 126 37,4 
Nein  180 53,4 
Nicht
ermittelbar 
31 9,2 
n = 337 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 72 –
 
 
Frage 36: Welche Anpassungen sind in Ihrer Einrichtung vorgenommen worden (offene Eingabe)?  
 
 Häufigkeit 
Höhere Belegung/Überlegung 37 
Absenkung des Fachkräftegebots/Lockerung der Personalanforderungen/Einsatz Nicht-
Fachkräfte/Ehrenamtliche 
35 
Erweiterung des Platzangebotes 12 
Andere Anpassungen der Anforderungen an Unterbringung 10 
Konzeptionelle Änderungen bzgl. Unterbringung und Betreuung   7 
Brückenlösung 6 
Absenkung Betreuungsschlüssel 5 
Absenkung Betreuungszeiten 4 
Einstellung von Sprach- und Kulturvermittlern als päd. Fachkräfte 3 
Security (nachts) 3 
Unterbringung im Hotel 3 
Einrichtung neuer Angebote für die Unterbringung 3 
Sonstige räumliche Anpassungen  3 
Keine 2 
Sonstiges  5 
n = 109 
Frage 37: Haben sich diese Anpassungen aus fachlich-pädagogischer Sicht auf die Betreuung der betroffenen 
jungen Menschen ausgewirkt? 
 
 Absolut Anteile in % 
Ja 66 52,4 
Nein  43 34,1 
Nicht
ermittelbar 
17 
13,5 
n = 126 
Frage 38: Was waren aus fachlich-pädagogischer Sicht die Auswirkungen der von Ihnen genannten
Anpassungen von Mindeststandards (offene Eingabe)?  
 
 
Häufigkeit 
Intensität Betreuung verschlechtert/nicht ausreichend 16 
Mangelnde Privatsphäre 11 
Mehr Konflikte 10 
Qualität Betreuung verschlechtert 9 
Höhere Arbeitsbelastung Personal 5 
Einsatz von Nicht-Fachkräften wirkt sich positiv aus (z.B. bei Einstellung von Muttersprachlern 
und Menschen mit einem ähnlichen kulturellen Hintergrund, darunter auch ehemalige UMA) 
5 
Weniger Freizeit(-angebote) 2 
Fehlende pädagogische Fähigkeiten bei Nichtfachkräften 2 
Mehr Verwaltung als päd. Tätigkeit 2 
Bessere Kommunikation (präventives Erkennen von Problemlagen) 2 
Sonstiges  23 
n =  54
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 73 –
 
 
2. Situation der Fachkräfte in Jugendämtern/Einrichtungen 
Jugendämter 
Frage 39: Wie bewerten Sie die Ausstattung mit Soll-Stellen für den Bereich der Arbeit mit 
UMA und jungen Volljährigen in Ihrem Jugendamt am Stichtag? 
 
 Sehr gut     Sehr 
schlecht 
Keine
Angabe 
 1 2 3 4 5 6  
Absolut 13 44 74 63 49 28 5 
Anteile in 
% 4,7 15,9 26,8 22,8 17,8 10,1 1,8 
n = 276 
Frage 40: Gab es in Ihrem Jugendamt im Bereich der Arbeit mit UMA und jungen Volljährigen 
Soll-Stellen, die am Stichtag unbesetzt waren? 
 
 Absolut Anteile in % 
Ja 106 38,3 
nein 167 60,3 
Keine Angabe  4 1,4 
n = 277 
 
Frage 41: Sie haben angegeben, dass in Ihrem Jugendamt im Bereich der Arbeit mit UMA und 
jungen Volljährigen Soll-Stellen am Stichtag unbesetzt waren. Wie bewerten Sie die
Personalsituation in Ihrem Jugendamt im Bereich der Arbeit mit UMA und jungen Volljährigen mit Blick 
auf die tatsächlich besetzten Stellen? 
 
 Sehr gut     Sehr 
schlecht 
Absolut 1 2 3 4 5 6 
Anteile in 
% 
0,9 5,7 23,6 33,0 22,6 14,2 
n = 106 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 74 –
 
 
Einrichtungen  
Frage 42: Wie stellt sich am Stichtag die Personalsituation zur Betreuung der UMA/jungen 
Volljährigen innerhalb Ihrer Einrichtung dar?   
Anteile in % 
 ja nein Keine 
Angabe 
n 
Es sind aktuell noch Stellen für die Arbeit in diesem Bereich in 
unserer Einrichtung unbesetzt. 
50,0 48,5 1,5 338 
Es wurden Fachkräfte für die Arbeit in diesem Bereich neu
eingestellt. 
65,7 32,8 1,5 338 
Fachkräfte, die in diesem Bereich arbeiteten, haben unsere 
Einrichtung verlassen. 
44,8 54,6 0,6 335 
Es wurden weitere Stellen für die Arbeit in diesem Bereich
geschaffen. 
52,4 46,4 1,2 338 
Es wurden Fachkräfte in diesem Bereich eingesetzt, die zuvor 
in anderen Arbeitsbereichen tätig waren. 
59,5 39,3 1,2 338 
Fachkräfte, die in diesem Bereich arbeiteten, sind in einen
anderen Arbeitsbereich unserer Einrichtung gewechselt. 
20,1 78,4 1,5 338 
 
III. Körperliche und psychische Gesundheit  
Jugendämter 
Frage 43: Wie häufig waren UMA, die Sie im Berichtszeitraum aufgenommen haben, nach 
Ihrer Einschätzung von körperlichen Beschwerden betroffen, die ärztlich behandelt werden 
mussten?  
Anteile in % 
 Nie Selten oft immer Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
 1 2 3 4    
Bei Erstaufnahmen 2,5 21,3 42,5 4,6 7,1 22,1 240 
Bei Übernahmen 
von einem anderen 
Jugendamt 
2,1 29,2 38,8 2,1 2,9 25,0 240 
 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 75 –
 
 
Frage 44: Wie häufig kamen dabei nach Ihrer Einschätzung die folgenden körperlichen
Beschwerden vor? 
Anteile in % 
 Nie
Selten 
Oft
Immer 
Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
n 
Zahnprobleme 1,0 16,2 72,9 4,8 4,3 1,0 210 
Infektionen der Atemwege  8,6 53,8 28,1 0,0 8,1 1,4 210 
Infektionen des Magen-Darm-Traktes 21,0 51,4 12,9 0,0 13,8 1,0 210 
Infektionen des Urogenitalsystems 35,7 35,7 2,4 0,0 24,8 1,4 210 
Skabies (Krätze) 6,7 21,4 61,0 5,7 5,2 0,0 210 
Atembeschwerden/Lungenerkrankungen 
(ohne Infektionen) 
19,0 51,9 11,0 0,0 17,6 0,5 210 
Magen-Darm-/Verdauungsbeschwerden 
(ohne Infektionen) 
21,4 41,9 12,9 0,0 22,4 1,4 210 
Krankheiten des Urogenitalsystems 
(ohne Infektionen) 
37,1 29,0 1,4 0,0 29,5 2,9 210 
Augen-, Nasen-, Hals- oder Ohren-
Beschwerden  
11,0 50,0 25,2 0,5 12,4 1,0 210 
Bluterkrankungen 46,7 26,7 0,5 0,0 23,8 2,4 210 
Ernährungs- und
Stoffwechselerkrankungen 
42,4 29,5 3,3 0,0 22,9 1,9 210 
Krankheiten des Nervensystems 41,0 27,6 4,3 0,0 25,2 1,9 210 
Herz- und Kreislaufprobleme 39,0 34,8 1,0 0,0 23,3 1,9 210 
Skelett- und Muskulaturprobleme 18,6 44,3 17,1 0,5 18,6 1,0 210 
Sonstige Erkrankungen/Beschwerden 1 2,9 12,4 11,9 2,4 26,2 44,3 210 
Sonstige Erkrankungen/Beschwerden 1 4,3 4,3 6,7 0,5 33,3 51,0 210 
Sonstige Erkrankungen/Beschwerden 1 4,8 1,0 1,9 1,4 35,2 55,7 210 
Sonstige (offene Eingabe):  
 
 Häufigkeit 
Verletzungen/Wunden 22 
Hauterkrankungen/-reizungen 7 
Kopfschmerzen 6 
Diphterie 4 
Einschränkungen durch Beschneidungen 3 
Sonstiges 49 
n = 90 
Hinweis: Bei Antwortmöglichkeit wurden von den Befragten häufig psychische Beschwerden
genannt. Da an dieser Stelle nach körperlichen Beschwerden gefragt wurde, wurden diese Antworten 
unter „Sonstiges“ zusammengefasst.  
 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 76 –
 
 
Frage 45: Bitte erläutern Sie - wenn nötig - Ihre Angaben (offene Eingabe):  
 
 Häufigkeit 
Häufig psychische Beschwerden (Traumata/PTBS/psychische Belastung/Traurigkeit/Verwirrung/
Ängstlichkeit/Schlafstörungen) 
13 
Traumata erst nach Zeit erkennbar 2 
Häufig fluchttypische Verletzungen 2 
Sonstiges 4 
n = 17 
Frage 46: Bitte benennen Sie die körperlichen Beschwerden, die am häufigsten vorkamen
(offene Eingabe). 
 
 Häufigkeit 
Krätze (Scabies) 78 
Zahnprobleme/-schmerzen/Karies 68 
Schmerzen (z.B. Gliederschmerzen, Kopfschmerzen) 36 
Hautprobleme/-erkrankungen 19 
Verletzungen/Wunden (z.B. durch Flucht, Krieg) 12 
Magen-Darm-Beschwerden 9 
Schlafstörungen 8 
Traumata/Angststörungen/PTBS 8 
Atemwegbeschwerden/Erkrankungen 6 
Augen/Sehprobleme 5 
Erkältungskrankheiten 3 
Sonstige 12 
n = 188 
Frage 47: Gab es Fälle von körperlichen Beschwerden, die nach Ihrer Einschätzung
behandlungsbedürftig waren, aber nicht zeitnah behandelt werden konnten? 
 
 Absolut Anteile in % 
Ja 37 28,0 
Nein 62 47,0 
Nicht ermittelbar  12 9,1 
Keine Angabe 21 15,9 
n = 132 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 77 –
 
 
Frage 48: Was waren die Gründe dafür, dass körperliche Beschwerden nicht zeitnah behandelt 
werden konnten (offene Eingabe)? 
 
Genannte Gründe
Häufigkeit 
Erschwerter Zugang zu medizinischer Versorgung/Mangel an niedergelassenen  Ärzten 46 
Finanzielle und organisatorische Hindernisse 14 
Fachkräftemangel und Probleme bei der Unterbringung/Versorgung (in der KJH) 11 
Feststellung erst nach einiger Zeit (Übernahme von anderem Jugendamt/nach Beendigung
vorläufiger ION) 
9 
Sonstige Gründe 9 
n = 76 
Frage 49: Wie häufig waren UMA, die Sie im Berichtszeitraum aufgenommen haben, nach 
Ihrer Einschätzung von psychischen Beschwerden betroffen, die ärztlich und/oder
therapeutisch behandelt werden mussten?   
Anteile in % 
 Nie Selten Oft immer Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
n 
Bei
Erstaufnahmen 
4,7 27,1 50,5 3,6 12,0 2,1 192 
Bei Übernahmen 
von einem
anderen Jugendamt 
1,1 31,2 52,7 4,3 8,1 2,7 186 
 
Frage 50: Bitte benennen Sie die psychischen Beschwerden, die am häufigsten vorkamen
(offene Eingabe). 
 Häufigkeit 
Traumata/PTBS 125 
Schlafstörungen 56 
Angst(-Störungen) 48 
Depression 45 
Albträume 9 
Unruhe 5 
Konzentrationsprobleme 5 
Psychische Belastungen durch Trennung von den Familien/traumatische Erfahrungen im
Herkunftsland 
4 
Probleme bei Impulskontrolle 4 
Aggression, Gewaltausbrüche 4 
Psychosen  3 
Heimweh 3 
Belastung durch Flucht 3 
Sonstige 19 
n = 187 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 78 –
 
 
Einrichtungen 
Frage 51: Wie häufig waren UMA und junge Volljährige, die Sie im Berichtszeitraum in Ihre 
Einrichtung aufgenommen haben, zum Zeitpunkt der Aufnahme nach Ihrer Einschätzung von 
körperlichen Beschwerden betroffen, die ärztlich behandelt werden mussten?   
Anteile in % 
Nie Selten oft immer Nicht
ermittelbar 
n 
1 2 3 4   
0,4 13,4 60,9 24,3 1,1 276 
 
Frage 52: Wie häufig kamen dabei nach Ihrer Einschätzung die folgenden körperlichen
Beschwerden vor?  
Anteile in % 
  
Nie 
 
Selten 
 
Oft 
 
Immer 
Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
Zahnprobleme 0,4 13,8 68,8 15,6 0,7 0,7 276 
Infektionen der Atemwege  8,3 55,1 31,9 1,8 1,4 1,4 276 
Infektionen des Magen-Darm-Traktes 13,8 56,2 26,8 0,0 2,5 0,7 276 
Infektionen des Urogenitalsystems 30,8 56,9 4,0 0,0 6,9 1,4 276 
Skabies (Krätze) 5,4 21,7 60,5 10,9 1,1 0,4 276 
Atembeschwerden/Lungenerkrankungen 
(ohne Infektionen) 
26,4 55,4 11,6 0,7 3,6 2,2 276 
Magen-Darm-/Verdauungsbeschwerden 
(ohne Infektionen) 
14,9 55,8 22,1 1,4 4,7 1,1 276 
Krankheiten des Urogenitalsystems (ohne
Infektionen) 
35,5 51,8 2,2 0,4 8,7 1,4 276 
Augen-, Nasen-, Hals- oder Ohren-
Beschwerden  
8,0 47,5 39,1 2,2 2,2 1,1 276 
Bluterkrankungen 50,4 41,7 1,1 0,0 5,8 1,1 276 
Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen 40,2 44,2 10,9 0,0 3,6 1,1 276 
Krankheiten des Nervensystems 37,7 46,0 8,0 0,7 6,5 1,1 276 
Herz- und Kreislaufprobleme 38,8 48,2 6,2 0,4 5,4 1,1 276 
Skelett- und Muskulaturprobleme 21,0 45,7 25,7 1,4 5,1 1,1 276 
Sonstige Erkrankungen/Beschwerden 12,0 6,5 10,9 2,2 33,0 35,5 276 
 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 79 –
 
 
Sonstiges (offene Eingabe):  
 Häufigkeit  
Kopfschmerzen 10 
Verletzungen (z.B. durch Flucht) 9 
psychische Belastungen/Erkrankungen 8 
Hauterkrankungen/-probleme 8 
PTBS 7 
Schlafstörungen 5 
Depression 4 
Keine 3 
Tuberkulose 3 
Psychosomatische Symptome 2 
Diphtherie 2 
Sonstige 12 
n = 59 
Frage 53: Bitte erläutern Sie - wenn nötig - Ihre Angaben (offene Eingabe). 
Hinweis: Die Ergebnisse zu dieser Frage konnten aufgrund eines technischen Fehlers nicht ausgewertet
werden.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 80 –
 
 
Frage 54: Inwieweit treffen die folgenden Aussagen bezüglich der Ressourcen und Angebote 
zur gesundheitlichen Versorgung körperlicher Beschwerden für UMA und junge Volljährige, 
die bei Ihnen in der Einrichtung leben, zu?  
Anteile in %
Zustimmungsquote (1-
3) 
Trifft 
voll 
zu 
    Trifft 
gar 
nicht 
zu
Ablehnungsquote 
(4-6) 
Es gab 
keine
entspre
chenden 
Fälle 
Kein
e
Angabe 
n 
  1 2 3 4 5 6     
UMA/junge 
Volljährige sind 
häufiger von 
körperlichen 
Beschwerden 
betroffen als 
andere
Minderjährige in 
der Kinder- 
und
Jugendhilfe. 
71,7 26,4 27,2 18,1 9,8 11,6 5,1 26,5 1,8 0,0 27
6 
Der ärztliche 
Hilfebedarf 
wird während 
der
Inobhutnahme
ermittelt. 
71 26,1 29,7 15,2 12,3 10,9 4,0 27,2 1,4 0,4 27
6 
Das Angebot 
an ärztlicher 
Versorgung für 
UMA/junge 
Volljährige ist 
ausreichend. 
51,9 9,8 23,6 18,5 16,3 13,8 17,8 47,9 0,0 0,4 27
6 
Die
durchschnittliche 
Wartezeit auf 
eine ärztliche 
Behandlung ist 
für UMA und 
junge
Volljährige  länger als 
für andere
Kinder und
Jugendliche. 
28,9 7,2 9,4 12,3 10,9 19,9 34,4 65,2 5,8 0,0 27
6 
UMA und 
junge
Volljährige wurden zu 
Arztbesuchen 
von einer
Betreuungsperson begleitet.  
95,7 68,5 22,5 4,7 2,2 1,8 0,4 4,4 0,0 0,0 27
6 
 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 81 –
 
 
Frage 55: Wie häufig waren UMA und junge Volljährige, die im Berichtszeitraum in Ihrer
Einrichtung lebten, nach Ihrer Einschätzung von psychischen Beschwerden betroffen, die ärztlich 
und/oder therapeutisch behandelt werden mussten?  
 
 Nie Selten Oft immer Nicht
ermittelbar 
Absolut 6 47 172 42 9 
Anteile in 
% 
2,2 17,0 62,3 15,2 3,3 
n = 276 
Frage 56: Bitte nennen Sie die Arten psychischer Beschwerden, die am häufigsten vorkamen 
(offene Eingabe).  
 
Genannte Arten psychischer Beschwerden Häufigkeit 
PTBS 110 
Depression 90 
Schlafstörungen 82 
Traumata 58 
Ängste/Angstzustände/Angststörungen 58 
Selbstverletzendes Verhalten  12 
Suizidalität 11 
Konzentrationsstörungen 10 
Psychosomatische Symptome 10 
Auffälligkeiten bei der Impulskontrolle 9 
Alpträume 9 
Niedergeschlagenheit/Antriebslosigkeit 8 
Sozialer Rückzug 8 
Sucht 8 
Psychotische Symptome 8 
Kopfschmerzen 7 
Flucht-/Gewalterfahrung 7 
Magenschmerzen 6 
Stimmungsschwankungen 6 
Anpassungsstörungen 6 
Panikattacken 6 
Essstörungen/Appetitlosigkeit 5 
Stresssymptomatiken 4 
Persönlichkeitsstörungen 4 
Aggressionen 4 
Hautausschläge 3 
Drogenkonsum 3 
keine Angabe/nicht ermittelbar  3 
Leid aufgrund der Trennung von der Familie 3 
Sonstige  19 
n = 226 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 82 –
 
 
Frage 57: Gab es Fälle von psychischen Beschwerden, die nach Ihrer Einschätzung
behandlungsbedürftig waren, aber nicht zeitnah behandelt werden konnten?  
 
 Absolut Anteile in % 
Ja 216 82,8 
Nein 31 11,9 
Nicht ermittelbar  14 5,4 
n = 261 
Frage 58: Was waren die Gründe dafür, dass psychische Beschwerden nicht zeitnahbehandelt 
werden konnten (offene Eingabe)?  
 
 Häufigkeit 
Fehlende Therapeut:innen/Ärzt:innen/fehlende Kapazitäten/Angebote 131 
Lange Wartezeit/keine Termine 74 
Sprachbarriere/fehlende Dolmetscher:inenn 73 
Fehlende Mitwirkung der Jugendlichen (u.a. aufgrund von religiösen Ansichten/Scham,
Misstrauen) 
27 
Keine Krankenversicherung/Probleme Kostenübernahme 11 
Überlastung der Psychiatrien 4 
Schwierige Anbindung (örtlich) 4 
Sonstige  22 
n = 206 
 
Frage 59: Lebten am Stichtag in Ihrer Einrichtung UMA, bei denen eine Traumatisierung
diagnostiziert wurde?  
 
 Absolut Anteile in % 
Ja  160 61,3 
Nein 67 25,7 
Nicht ermittelbar 49 18,8 
n = 276 
Frage 60: Wie viele UMA und junge Volljährige, bei denen eine Traumatisierung diagnostiziert 
wurde, lebten am Stichtag in Ihrer Einrichtung? 
Hinweis: Die Ergebnisse zu dieser Frage  konnten aufgrund eines technischen Fehlers nicht ausgewertet
werden.
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 83 –
 
 
 
Frage 61: Inwieweit treffen die folgenden Aussagen bezüglich der Ressourcen und Angebote zur ärztlichen/therapeutischen Versorgung psychischer 
Beschwerden für UMA und junge Volljährige, die bei Ihnen in der Einrichtung leben, zu? 
Anteile in %
Zustimmungsquote (1-3) 
Trifft 
voll zu 
    Trifft 
gar 
nicht zu
Ablehnungsquote (4-
6) 
Es gab keine
entsprechenden 
Fälle 
Keine 
Angabe 
n 
  1 2 3 4 5 6     
Der therapeutische Hilfebedarf wird während der
Inobhutnahme ermittelt. 
46,4 14,5 16,7 15,2 13,4 13,8 23,2 50,4 3,3 0,0 276 
Mitarbeitende unserer Einrichtung sind geschult, um
behandlungsbedürftige psychische Störungen  
zu erkennen. 
59,5 13,8 20,3 25,4 16,7 13,4 9,4 39,5 0,7 0,4 276 
Es werden UMA und junge Volljährige innerhalb (teil-)
stationärer Therapieplätze betreut. 
22,5 8,3 5,1 9,1 7,6 12,3 48,6 68,5 8,7 0,4 276 
Es findet eine psychotherapeutische Betreuung im Alltag (z.B. 
durch hauseigene Therapeut:innen) statt. 
27,1 10,5 8,3 8,3 9,8 8,0 51,1 68,9 4,0 0,0 276 
Die Therapie erfolgt hauptsächlich durch niedergelassene 
Ärzt:innen/Psychotherapeut:nnen. 
64,6 39,9 16,7 8,0 7,2 8,7 11,6 27,5 7,6 0,4 276 
Das Angebot an Therapieplätzen für UMA und junge
Volljährige ist ausreichend. 
9 2,2 2,5 4,3 5,8 13,0 69,9 88,7 2,2 0,0 276 
Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz für 
UMA und junge Volljährige entspricht in etwa der für andere 
Kinder und Jugendliche. 
50,7 20,3 20,3 10,1 8,0 12,3 18,5 38,8 10,1 0,4 276 
Bei Bedarf können Therapien in der Muttersprache des 
UMA/jungen Volljährigen angeboten werden. 
13,8 1,4 6,2 6,2 12,0 24,6 46,7 83,3 2,9 0,0 276 
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode 
D
rucksache 21/981
– 84 –
 
 
IV. Schulische und berufliche Integration; Übergänge aus der Jugendhilfe;
Gesellschaftliche Teilhabe 
1. Junge Volljährige 
Jugendämter 
Frage 62: Wie viele der von Ihrem Jugendamt betreuten UMA sind im Berichtszeitraum
volljährig geworden? 
 
n Min Max Summe Durchschn. ⌀ SD Nicht
ermittelbar 
206 0 644 2381 11,56 46,723 70 
 
Frage 63: Wie viele der im Jahr 2021 volljährig gewordenen haben Leistungen nach § 41 SGB 
VIII gewährt bekommen? 
 
n Min Max Summe Durchschn. 
⌀ 
SD Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
129 0 77 730 5,66 7,930 36 111 
Der Anteil an UMA, die eine Leistung nach § 41 SGB VIII an allen im Berichtszeitraum volljährig gewordenen 
UMA liegt bei 76,4 % (n = 129). 
Hinweis: In die Berechnung einbezogen wurden nur die Fälle (Jugendämter), die sowohl die Frage nach der
Anzahl volljährige gewordener UMA als auch die nach der Anzahl der gewährten Leistungen beantwortet haben. 
 
Frage 64: Wie häufig wurden im Berichtszeitraum bei jungen Volljährigen Anträge auf eine 
Leistung nach § 41 SGB VIII abgelehnt?  
 
n Min Max Summe Durchschn. 
⌀ 
SD Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
150 0 20 70 ,47 2,287 15 111 
 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 85 –
 
 
Frage 65: Bitte geben Sie an, wo junge Volljährige – soweit Ihnen bekannt – nach dem Ende 
der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe verbleiben.  
Anteile in % 
 
Sonstiges (offene Eingabe) 
 Häufigkeit 
Aufenthalt bei Familie/Verwandten oder Freunden 10 
Unterbringung in Institutionen/Einrichtungen 3 
Eigener Wohnraum/Verselbstständigung 3 
Pflegefamilie 3 
Sonstiges/Unklar 6 
n = 24 
  
 Nie Selten Oft Immer Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
n 
Eigene Wohnung 5,1 28,3 56,2 4,3 3,6 2,5 276 
Wohngemeinschaft 9,1 35,5 40,9 1,8 8,3 4,3 276 
Gemeinschaftsunterkunft 
für Asylbewerber:innen 
18,1 38,8 31,9 0,4 7,6 3,3 276 
Obdachlosenunterkunft 52,5 27,2 3,3 0,0 13,0 4,0 276 
Ohne festen Wohnsitz  
und nicht in einer
Obdachlosenunterkunft 
59,8 16,3 1,4 0,0 17,8 4,7 276 
Unbekannt 29,3 21,7 2,9 0,4 33,0 12,7 276 
Sonstiges [Bitte unten
angeben] 
8,0 6,2 2,5 0,4 33,0 50,0 276 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 86 –
 
 
Einrichtungen 
Frage 66: Wie wurden die UMA im Alter von unter 16 Jahren, die im Berichtszeitraum bei 
Ihnen in der Einrichtung lebten, beschult? 
Anteile in % 
 Nie Sehr 
selten 
Selten Oft Sehr 
oft 
Immer Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
 1 2 3 4 5 6    
Flüchtlingsklasse in (Berufs-
)Schule 
10,1 5,5 8,0 19,6 23,6 17,8 12,9 2,5 326 
Regelunterricht in  
(Berufs-)Schule 
20,9 15,0 18,4 12,6 8,9 7,7 12,6 4,0 326 
In der
Unterbringungseinrichtung 
45,1 8,9 9,8 5,2 6,1 6,4 13,2 5,2 326 
Keine Beschulung 39,6 16,0 12,6 7,1 4,6 2,5 13,2 4,6 326 
Sonstiges 11,3 0,3 0,3 1,2 3,4 3,7 33,1 46,6 326 
Sie haben „Sonstiges“ angegeben. Bitte machen Sie hierzu genauere Angaben (offene
Eingabe). 
 
 Häufigkeit 
Sprachkurse 12 
Hausinterne Beschulung 9 
Keine UMA u.16 8 
Lange Wartezeit/fehlende Schulplätze 7 
Unterrichtsausfall/unregelmäßiger Unterricht 3 
Sonstiges  12 
n = 44 
Frage 67: Wie wurden die UMA im Alter von 16 oder 17 Jahren, die im Berichtszeitraum bei 
Ihnen in der Einrichtung lebten, beschult? 
Anteile in % 
 Nie Sehr 
selten 
Selten Oft Sehr 
oft 
Immer Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
Flüchtlingsklasse in (Berufs-
)Schule 
4,6 2,5 5,8 22,1 28,5 33,1 2,1 1,2 326 
Regelunterricht in   (Berufs-
)Schule 
35,6 16,6 20,9 12,3 4,6 3,4 2,8 4,0 326 
In der
Unterbringungseinrichtung 
55,2 8,3 7,4 8,6 5,5 6,1 3,1 5,8 326 
Keine Beschulung 48,8 18,1 10,4 7,4 3,7 2,1 4,0 5,5 326 
Sonstiges 11,0 1,8 0,0 2,8 4,0 1,5 24,8 54,0 326 
  
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 87 –
 
 
Sie haben „Sonstiges“ angegeben. Bitte machen Sie hierzu genauere Angaben (offene
Eingabe). 
 Häufigkeit 
Sprachkurse 11 
Gymnasium/Regionale Schule 6 
Lange Wartezeiten 5 
Externe Lehrkraft/Beschulung durch päd. Personal/Nachhilfe in Einrichtung 5 
Unregelmäßiger Unterricht/Ausfall 3 
Volkshochschule 3 
Sonstiges  3 
n = 33 
 
Frage 68: Wie wurden junge Volljährige, die im Berichtszeitraum bei Ihnen in der Einrichtung 
lebten, beschult? 
Anteile in % 
 Nie Sehr 
selten 
Selten Oft Sehr 
oft 
Immer Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
Flüchtlingsklasse in (Berufs-
)Schule 
6,9 3,9 7,8 23,7 25,0 22,8 3,4 6,5 232 
Regelunterricht in (Berufs-
)Schule 
31,9 14,7 16,8 13,8 8,2 4,3 3,9 6,5 232 
In der
Unterbringungseinrichtung 
62,5 6,0 5,2 4,7 3,9 4,3 5,6 7,8 232 
Keine Beschulung 50,9 16,8 8,2 8,2 2,6 2,2 5,2 6,0 232 
Sonstiges 11,6 1,7 2,6 3,4 2,6 0,9 25,0 52,2 232 
Sonstiges (offene Eingabe): 
 
 Häufigkeit 
Sprachkurse 9 
Freie Bildungsträger 6 
Volkshochschule 5 
Sonstiges  7 
n = 29 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 88 –
 
 
Frage 69: Inwieweit treffen die folgenden Aussagen zur schulischen und beruflichen Integration der UMA und jungen Volljährigen, die in Ihrer Einrichtung 
leben, zu? 
Anteile in %
Zustimmungsquote (1-3) 
Trifft 
voll zu  
    Trifft gar 
nicht zu
Ablehnungsquote 
(4-6) 
Es gab keine
entsprechenden Fälle 
Keine 
Angabe 
n 
  1 2 3 4 5 6    338 
Die Motivation der UMA und jungen Volljährigen in
unserer Einrichtung hinsichtlich Spracherwerb und zum
Erreichen eines Bildungsabschlusses ist hoch. 
84,9 22,5 37,3 25,1 10,1 3,3 0,3 13,7 0,9 0,6 338 
Die UMA und jungen Volljährigen in unserer Einrichtung 
haben eine hohe Erwartungshaltung gegenüber den
Angeboten zur schulischen und beruflichen Integration. 
87,5 25,4 42,6 19,5 6,8 3,0 0,9 10,7 1,2 0,6 338 
Für die Gruppe der UMA in unserer Einrichtung haben 
sich die Bedingungen für eine schulische und berufliche 
Integration im Berichtszeitraum verbessert. 
42,6 4,1 13,9 24,6 17,8 17,5 15,1 50,4 6,5 0,6 338 
Für die Gruppe der jungen Volljährigen in unserer
Einrichtung haben sich die Bedingungen für eine schulische 
und berufliche Integration im Berichtszeitraum
verbessert. 
38,2 3,3 13,9 21,0 16,6 13,6 15,7 45,9 15,1 0,9 338 
Junge Volljährige in unserer Einrichtung können
umfassende Unterstützung bei der Suche nach einem
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten. 
69,0 27,5 24,6 16,9 9,5 7,1 3,3 19,9 10,4 0,9 338 
Fehlende Sprachkenntnisse bei  UMA und jungen
Volljährigen sind häufiger Grund für eine fehlende
schulische und berufliche Orientierung. 
79,9 28,4 34,9 16,6 7,1 7,4 2,4 16,9 2,1 1,2 338 
Die zur Verfügung stehende Zeit für UMA und junge 
Volljährige, um die deutsche Sprache zu erlernen, reicht 
nicht aus. 
75,7 23,7 32,5 19,5 8,0 9,2 3,8 21,0 2,7 0,6 338 
Die mit den aufenthaltsrechtlichen Verfahren
einhergehenden Belastungen schränken die Leistungsfähigkeit in 
Schule und Beruf stark ein. 
77,6 24,9 32,0 20,7 8,0 7,1 3,8 18,9 3,0 0,6 338 
 
D
rucksache 21/981
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode
– 89 –
 
 
2. Gesellschaftliche Teilhabe, Integration, soziale Infrastruktur 
Jugendämter 
&lt;keine> 
Einrichtungen 
Frage 70: Gesellschaftliche Teilhabe, Integration, soziale Infrastruktur: Inwieweit treffen die folgenden Aussagen zur Situation der UMA und jungen 
Volljährigen in Ihrer Einrichtung zu?  
 
Anteile in %
Zustimmungsquote (1-3) 
Trifft 
voll zu 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Trifft 
gar 
nicht 
zu 
Ablehnungsquote (4-
6) 
Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
n 
  1 2 3 4 5 6     
Es kann bedarfsgerecht auf
verfügbare Kapazitäten an
Dolmetscher:innen zurückgegriffen
werden. 
60,7 17,8 26,0 16,9 14,8 15,7 7,1 37,6 1,5 0,3 338 
Es kann bedarfsgerecht auf
verfügbare Sprach- und
Kulturmittleri:innen zurückgegriffen
werden. 
50,3 10,1 22,2 18,0 17,2 18,9 8,6 44,7 4,7 0,3 338 
Es sind ausreichend Angebote 
zum Erwerb von
Sprachkenntnissen vorhanden. 
43,5 9,5 14,5 19,5 21,9 16,6 16,3 54,8 1,5 0,3 338 
Es sind ausreichend Angebote der 
Kinder- und Jugendarbeit
(einschließlich Freizeitangebote und 
außerschulische Jugendbildung) 
für UMA und junge Volljährige 
vorhanden. 
43,2 8,0 14,2 21,0 18,6 25,7 11,2 55,5 0,9 0,3 338 
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode 
D
rucksache 21/981
– 90 –
 
 
Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit (einschließlich
Freizeitangebote und außerschulische 
Jugendbildung) werden von den 
UMA und jungen Volljährigen in 
Anspruch genommen. 
50,3 5,0 24,3 21,0 19,8 19,2 6,5 45,5 3,6 0,6 338 
Es sind ausreichend
Sportangebote für UMA und junge
Volljährige vorhanden. 
63,3 15,7 26,6 21,0 14,5 13,6 7,1 35,2 1,2 0,3 338 
Sportangebote werden von den 
UMA und jungen Volljährigen in 
Anspruch genommen. 
74,0 17,5 32,8 23,7 12,1 9,5 2,7 24,3 1,5 0,3 338 
Es sind ausreichend kulturelle
Angebote für UMA und junge
Volljährige vorhanden 
39,6 4,4 13,0 22,2 20,1 24,3 12,1 56,5 3,3 0,6 338 
Kulturelle Angebote werden von 
den UMA in Anspruch
genommen. 
41,4 3,8 16,6 21,0 23,7 19,5 9,5 52,7 5,6 0,3 338 
Es bestehen Einschränkungen für 
die Zugänge zu
Bildungsangeboten für UMA und junge
Volljährige. 
60,1 15,7 28,4 16,0 9,8 10,1 13,3 33,2 6,5 0,3 338 
D
rucksache 21/981
D
eutscher B
undestag – 21. W
ahlperiode
– 91 –
 
 
Frage 71: Bitte schätzen Sie ein, wie häufig UMA und junge Volljährige, die in Ihrer Einrichtung 
leben, durch die nachfolgend genannten Umstände/Themen in ihrem alltäglichen Leben
belastet sind.  
Anteile in % 
 Gar 
nicht
belastet 
   
Sehr 
stark
belastet 
Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
n 
 1 2 3 4 5    
Folgen der Flucht bzw.
Situation im Herkunftsland 
0,3 3,6 12,4 29,3 53,0 1,2 0,3 338 
Trennung von der Familie 0,3 1,2 6,5 26,0 65,4 0,3 0,3 338 
Aufenthaltsrechtliche
Fragen und Verfahren 
0,9 2,1 12,4 35,5 48,5 0,3 0,3 338 
Erfahrungen mit
Rassismus/Diskriminierung 
5,6 29,6 35,5 17,8 5,0 5,9 0,6 338 
Konflikte innerhalb der
Einrichtung 
14,8 52,1 25,1 5,0 1,8 0,9 0,3 338 
Schulische Anforderungen 1,8 14,2 38,2 32,2 11,8 1,5 0,3 338 
Soziale Kontakte und
Beziehungen 
7,7 39,3 32,8 14,2 2,7 2,7 0,6 338 
Zukunftsperspektiven 
(Schule, Beruf, Familie) 
0,0 7,4 27,2 39,6 24,0 1,5 0,3 338 
Diskriminierung im Alltag 7,7 42,0 30,8 11,5 3,0 4,7 0,3 338 
Sonstiges 10,9 0,6 2,1 3,8 9,8 35,2 37,6 338 
Sonstige (offene Eingabe):  
 
 Häufigkeit 
Gesundheitliche/psychische Probleme  8 
Druck von Familien im Heimatland (z.B. finanz. Unterst.) 7 
Fehlende Beschulung 7 
Familiennachzug 4 
Wohnungsmarkt 3 
Bürokratie 3 
Probleme auf dem  Arbeitsmarkt (z.B. erschwerter Zugagng) 3 
Keine 3 
Migrationserfahrung/Schwierigkeiten bei Integration 3 
Finanzielle Situation 2 
Fehlende Rückzugsmöglichkeit 2 
Unsichere Zukunft 2 
Erwartungshaltung 2 
Gewalterfahrungen/Rassismus 2 
Sonstiges  6 
n = 52 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 92 –
 
 
V. Verfahrensrechtliche Fragen (Altersfeststellung, Familienzusammenführung,
Verteilung) 
1. Einschätzung der Rechtssicherheit bei der Umsetzung des SGB VIII 
Jugendämter 
Frage 72: Inwiefern geben die bestehenden Regelungen des SGB VIII Ihrem Jugendamt
ausreichend Rechtssicherheit bezüglich … 
Anteile in % 
  
Nie
Selten 
 
Oft
Immer 
Es gab keine
entsprechenden Fälle 
Keine 
Angabe 
n 
… der Altersfeststellung (§42f 
SGB VIII) 
2,9 28,6 43,5 10,1 13,4 1,4 276 
… einer
Familienzusammenführung (§ 42a Abs. 5 SGB VIII) 
4,0 38,4 26,1 8,0 22,1 1,4 276 
… Fallübergaben (§ 88a Abs. 3 
SGB VIII) 
2,9 23,6 39,9 15,2 17,4 1,1 276 
… Zuständigkeitswechsel vor 
der regulären 
Inobhutnahme (§ 88a Abs. 1 
SGB VIII) 
5,1 17,8 35,5 20,7 19,9 1,1 276 
… Zuständigkeitswechsel
während der regulären 
Inobhutnahme (§ 88a Abs. 2 
SGB VIII) 
5,4 20,3 34,1 15,9 22,8 1,4 276 
 
Frage 73: Inwieweit treffen die folgenden Aussagen zu gesetzlich vorgesehenen Fristen
hinsichtlich einer Verteilung von UMA für den Berichtszeitraum zu? 
Anteile in % 
 Nie
Selten 
Oft
Immer 
Es gab keine
entsprechenden Fälle 
nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
Die vorgesehenen Fristen 
für die bundesweite
Verteilung wurden eingehalten.   
0,0 7,6 37,0 33,3 14,1 7,6 0,4 276 
Aufgrund von
Fristüberschreitungen konnten
Verteilungen nicht stattfinden.  
27,2 24,6 2,9 1,8 32,6 10,1 0,7 276 
 
Frage 74: Bitte erläutern Sie ggf. was die Gründe dafür waren, wenn Fristen nicht eingehalten 
werden konnten (offene Eingabe).  
 
 Häufigkeit 
Fehlende Unterbringungsmöglichkeiten 14 
Arbeitsbelastung und Personalmangel 9 
Kontaktaufnahme zu Jugendämtern erschwert/fehlende Erreichbarkeit 2 
Sonstige Gründe 1 
n = 30 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 93 –
 
 
2. Altersfeststellung 
Jugendämter 
Frage 75: Hat Ihr Jugendamt im Rahmen der im Berichtszeitraum erfolgten Erstaufnahmen 
selbst Verfahren zur Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII durchgeführt? 
 
 Absolut Anteile in % 
Ja 157 56,7 
Nein 70 25,3 
Nicht ermittelbar 11 4,0 
Keine Angabe 39 14,1 
 n = 277 
Frage 76: Wie viele Altersfeststellungsverfahren hat Ihr Jugendamt im Rahmen der im
Berichtszeitraum erfolgten Erstaufnahmen selbst durchgeführt? 
 
n Min Max Insgesamt 
Summe 
Insgesamt 
AM 
SD Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
137 0 1515 9443 68,93 213,614 22 118 
Anteil an Erstaufnahmen: 82,0%  
Die Jugendämter haben 82,0% der Altersfeststellungen bei Erstaufnahmen von UMA selbst durchgeführt. 
Hinweis: Um den Anteil der Altersfeststellungsverfahren an der Gesamtsumme an allen Erstaufnahmen zu
erhalten, wurde die Summer der angegebenen Altersfeststellungsverfahren durch die Summe der angegebenen 
Erstaufnahmen geteilt. 
 
Frage 77: In wie vielen Fällen selbst durchgeführter Altersfeststellungen im Rahmen der
Erstaufnahme wurde die Volljährigkeit der ausländischen Person festgestellt?  
 
n Min Max Insgesamt  
Summe 
Durchschn. ⌀   SD Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
142 0 464 2500 17,61 67,862 17 118 
Anteil an selbst durchgeführte Altersfeststellungen an Erstaufnahmen: 26,1 % (n = 129)  
Die Jugendämter haben bei 26,1% der selbst durchgeführten Altersfeststellungsverfahren die Volljährigkeit der 
ausländischen Person festgestellt.  
Hinweis: Die Anzahl von n = 129 Jugendämtern ergibt sich aus der Schnittmenge an Jugendämtern, die sowohl 
die Fragen nach der Anzahl an Erstaufnahmen und die nach der Anzahl der selbst durchgeführten
Altersfeststellungsverfahren als auch die nach der Anzahl der Feststellung der Volljährigkeit bei diesen Verfahren
beantwortet haben.  
 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 94 –
Frage 78: Wie viele Erstaufnahmen gab es im Zuständigkeitsbereich Ihres Jugendamtes im 
Berichtszeitraum, bei denen Ihr Jugendamt kein eigenes Altersfeststellungsverfahren
durchgeführt hat? 
n Min Max Insgesamt 
Summe 
Durchschn. 
⌀ 
SD Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
93 0 192 835 8,98 26,772 48 136 
Anteil kein eigenes Altersfeststellungsverfahren an Erstaufnahmen: 19,6 % (n = 92) 
Von den Jugendämtern wurden 19,6% der Altersfeststellungsverfahren nicht selbst durchgeführt. 
Hinweis: Die Anzahl von n = 92 Jugendämtern ergibt sich aus der Schnittmenge an Jugendämtern, die sowohl 
die Frage nach der Anzahl der Erstaufnahmen als auch die nach der Anzahl der Altersfeststellungsverfahren
beantwortet haben.  
Frage 79: Für die Fälle, bei denen Ihr Jugendamt nach einer Erstaufnahme kein eigenes
Altersfeststellungsverfahren durchgeführt hat: Welche Institution hat die Altersfeststellung, die für 
Sie ausschlaggebend war, durchgeführt?
Absolut 
Anteile 
in % 
Es wurde im Rahmen des Altersfeststellungsverfahrens die Altersangabe
einer anderen Behörde übernommen. 
28 75,7 
Das Jugendamt lässt die Altersfeststellung von Kooperationspartnern
durchführen. 
1 2,7 
Die Altersfeststellungsverfahren werden zentral durchgeführt. 1 2,7 
Sonstiges 6 16,2 
Nicht ermittelbar 3 8,1 
n = 37 
Sonstiges (offene Eingabe): 
Häufigkeit 
Es lagen gültige Ausweisdokumente vor 3 
Altersfeststellungen werden immer vom Jugendamt durchgeführt, es sei denn der junge Mensch 
entweicht oder entzieht sich. 
1 
Angegebene Geburtsdaten wurden übernommen 1 
Sonstiges 1 
n = 6 
Hinweis: Nur 6 Jugendämter machten Angaben zu „Sonstiges“. Die Antworten wurden inhaltlich nicht weiter 
zusammengefasst.   
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 95 –
Frage 80: Zu wie vielen Altersfeststellungsverfahren, die im Berichtszeitraum von Ihrem
Jugendamt selbst oder von anderen Institutionen nach einer Erstaufnahme durchgeführt
wurden, können Sie Angaben zur Art der Verfahren machen? 
n Min Max Insgesamt 
Summe 
Durchschn. ⌀ SD Nicht
ermittelbar 
117 0 1148 4267 36,47 115,655 52 
Frage 81: Wie häufig wurden im Berichtszeitraum von Ihrem Jugendamt selbst oder von
anderen Institutionen nach einer Erstaufnahme folgende Altersfeststellungsverfahren
angewendet? 
n Min Max Summe
Durchschn. ⌀ 
SD Keine
Angabe 
Überprüfung von
Ausweisdokumenten 
90 0 141 501 5,57 19,106 4 
Qualifizierte
Inaugenscheinnahme 
92 0 1092 3636 39,52 121,546 2 
Medizinische
Altersfeststellung 
92 0 24 115 1,25 3,687 2 
Einholen von
Informationen von einem
anderen Staat 
90 0 1 1 0,01 ,105 4 
Einholen von
Informationen bei der
(Bundes)polizei 
90 0 4 20 0,22 ,746 4 
Sonstige 88 0 0 0 0,00 ,000 6 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 96 –
 
 
Frage 82: Welche der nachfolgenden Methoden wurden Ihres Wissens in welcher Häufigkeit 
für die medizinischen Altersfeststellungen genutzt? 
Anteile in % 
 nie selten oft immer Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
Untersuchung der
Zahnreife 
15,4 11,5 0,0 50,0 19,2 3,8 26 
Ärztliche
Inaugenscheinnahme 
11,5 11,5 3,8 57,7 15,4 0,0 26 
Untersuchung der
körperlichen Reife (falls ja, bitte 
Untersuchungsmethode 
unten 
benennen) 
30,8 3,8 0,0 26,9 34,6 3,8 26 
Untersuchung der
psychosozialen Reife 
46,2 11,5 3,8 0,0 34,6 3,8 26 
Röntgenuntersuchung der 
Hände, des Gebisses 
und/oder des
Schlüsselbeins 
0,0 3,8 7,7 80,8 7,7 0,0 26 
DNA-Analyse  76,9 0,0 0,0 0,0 19,2 3,8 26 
Sonstige (falls ja, bitte
detailliert unten benennen) 
19,2 0,0 0,0 3,8 46,2 30,8 26 
Sie haben angegeben, dass es Untersuchungen der körperlichen Reife gab. Bitte benennen Sie 
die konkrete(n) Untersuchungsmethode(n) (offene Eingabe). 
 
 Häufigkeit  
Röntgen 2 
Begutachtung des Körpers über Arzt; ausschließlich Genitalbereich 1 
Handknochen 1 
Handwurzel, Schlüsselbein, Zähne, Familienanamnese, Körperliche
Merkmale (Größe) 
1 
Inaugenscheinnahme und Vermessung 1 
Zahnuntersuchung, MRT, Knochenuntersuchung 1 
Nicht ermittelbar 1 
n = 8 
Hinweis: Nur 8 Jugendämter machten Angaben zu „Sonstiges“. Die Antworten wurden inhaltlich nicht weiter 
zusammengefasst.   
 
Frage 83: Sie haben angegeben, dass sonstige medizinische Verfahren der Altersfeststellung 
vorgenommen wurden. Welche waren das (offene Eingabe)?  
----- (keine offene Eingabe erfolgt) ------- 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 97 –
 
 
Frage 84: Gab es Fälle, in denen Ihr Jugendamt im Berichtszeitraum bei der Inobhutnahme 
nach § 42 SGB VIII nach der Übernahme der Zuständigkeit von einem anderen Jugendamt ein 
eigenes Altersfeststellungsverfahren durchgeführt hat, weil Zweifel an dem im Rahmen der 
vorläufigen Inobhutnahme festgestellten Alter bestanden? 
 
 Absolut Anteile in % 
Ja  72 26,5 
Nein  148 54,4 
Nicht ermittelbar 20 7,4 
Keine Angabe 32 11,8 
n = 272 
 
3. Familienzusammenführungen 
Jugendämter 
Frage 85: Gab es im Berichtszeitraum Familienzusammenführungen bei den von Ihnen (über 
Erstaufnahmen oder Übernahmen) betreuten UMA? 
Anteile in % 
 Ja Nein Nicht ermittelbar n 
Familienzusammenführungen mit
Familienmitgliedern, die sich zum Zeitpunkt der
Zusammenführung bereits in Deutschland
aufgehalten haben (innerdeutsche
Familienzusammenführungen) 
50,4 39,0 10,6 236 
Familienzusammenführungen mit
Familienmitgliedern, die aus dem Ausland nach 
Deutschland nachgezogen sind
(Familiennachzug) 
31,2 56,1 12,7 237 
 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 98 –
 
 
Frage 86: Bei wie vielen der von Ihnen (über Erstaufnahmen oder Übernahmen) betreuten 
UMA gab es im Berichtszeitraum eine Familienzusammenführung? 
 
 n Min Max Summe Durchschn. 
⌀   
SD Nicht
ermittelbar 
Familienzusammenführungen 
mit Familienmitgliedern, die sich 
zum Zeitpunkt der
Zusammenführung bereits in Deutschland 
aufgehalten haben
(innerdeutsche
Familienzusammenführungen) 
84 0 61 489 5,82 10,576 35 
Familienzusammenführungen 
mit Familienmitgliedern, die aus 
dem Ausland nach Deutschland 
nachgezogen sind
(Familiennachzug) 
50 1 6 88 1,76 1,117 24 
Anteil Familienzusammenführungen und Familiennachzüge an erstaufgenommenen UMA im Berichtszeitraum: 
5,0%. 
Hinweis: Um den Anteil der an Familienzusammenführungen an der Gesamtsumme an allen in die im
Berichtszeitraum in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommenen UMA zu erhalten, wurde die
Summer der angegebenen Altersfeststellungsverfahren durch die Summe der angegebenen Erstaufnahmen geteilt. 
Frage 87: Was waren die Hauptgründe dafür, dass keine Familienzusammenführung
stattfinden konnte (offene Eingabe)? 
 
 Häufigkeit  
Asyl- und ausländerrechtliche Gründe 20 
Dauer der Verfahren/Bürokratische Hürden  25 
Familie nicht in Deutschland 19 
Fehlende familiäre Unterstützung oder Eignung 17 
Keine Familie/kein Kontakt zu Familie 13 
Verfahren andauernd 10 
Erreichen der Volljährigkeit (häufig aufgrund langer
Wartezeiten) 
7 
Fehlende Dokumente aus dem Heimatland 7 
Situation im Herkunftsland 6 
Wunsch des Jugendlichen/der Familie 5 
Fehlende finanzielle Mittel/Reisemöglichkeiten 3 
Zeitliche Ressourcen (z.B. bei Vormündern) 3 
Es gab keine Fälle  2 
Sonstiges  6 
n = 108 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 99 –
 
 
4. Beteiligung der UMA an den Verfahren 
Jugendämter 
Frage 88: Inwieweit wurden UMA im Berichtszeitraum an den Verfahrensschritten der
vorläufigen Inobhutnahme, der bundesweiten Aufnahme, der Gewährung von Anschlusshilfen der 
Kinder- und Jugendhilfe, der Familienzusammenführung und der Asylantragstellung beteiligt? 
Anteile in % 
 Nie Selten Oft Immer Nicht
ermittelbar 
Es gab keine 
entsprechenden 
Fälle 
Keine 
Angabe 
n 
 1 2 3 4     
Die UMA wurden
angemessen an allen
Verfahrensschritten der
vorläufigen Inobhutnahme und 
der bundesweiten
Aufnahme beteiligt. 
1,4 9,4 21,7 44,2 9,8 11,6 1,8 276 
Sie wurden angemessen an 
manchen
Verfahrensschritten  der vorläufigen
Inobhutnahme und der
bundesweiten Aufnahme beteiligt. 
2,2 9,1 19,6 36,6 10,5 19,6 2,5 276 
Sie wurden angemessen an 
der
Familienzusammenführung beteiligt. 
1,1 5,8 14,5 41,3 9,8 26,1 1,4 276 
Sie wurden angemessen an 
der Gewährung von
Anschlusshilfen beteiligt. 
0,4 3,3 19,9 69,6 3,6 1,8 1,4 276 
Sie wurden angemessen 
am Verfahren der
Asylantragstellung beteiligt. 
0,7 2,2 18,5 65,9 9,8 1,4 1,4 276 
 
Frage 89: Inwieweit wurden die UMA direkt oder durch den Vormund an den
Verfahrensschritten beteiligt? 
Anteile in % 
Anteile in % 
 Nie
Selten 
Oft
Immer 
Nicht
ermittelbar 
Es gab keine
entsprechenden Fälle 
Keine
Angabe 
n 
 1 2 3 4     
Die Beteiligung der UMA 
an Verfahrensschritten 
erfolgte durch den
Vormund. 
1,9 8,0 44,1 30,7 11,1 1,5 2,7 261 
Die UMA wurden direkt 
an den
Verfahrensschritten beteiligt. 
2,3 9,2 47,9 19,9 13,8 2,7 4,2 261 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 100 –
 
 
5. Praxis des Vormundschaftswesens 
Jugendämter 
Frage 90: Wie viele UMA (ohne junge Volljährige), für die Ihr Jugendamt am Stichtag
zuständig war, hatten zu diesem Zeitpunkt einen Vormund? 
In das Eingabefeld dürfen nur Zahlen eingegeben werden. Wenn es keine Fälle gab, tragen Sie bitte eine "0" 
ein. 
n Min Max Summe
Durchschn. ⌀   
SD Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
214 0 438 6595 30,82 3,689 62 - 
 
Frage 91: Wie viele UMA (ohne junge Volljährige) hatten in Ihrem Jugendamtsbezirk eine der 
folgenden Vormundschaften 
 
 n Min Max Summe Anteil 
an
gesamt 
in %
Durchschn. ⌀ 
SD Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
... Ehrenamtliche als 
Einzelvormund? 
193 0 36 243 4,0 1,26 3,689 13 13 
...
Vereinsvormundschaft? 
193 0 162 504 8,3 2,61 12,900 13 13 
...Berufsvormund? 193 0 46 274 4,5 1,42 5,512 13 13 
...Amtsvormund?  193 0 106 4433 72,9 22,97 19,566 13 13 
...noch keinen
Vormund? 
193 0 82 631 10,4 3,27 7,753 13 13 
 
Frage 92: Inwieweit konnte im Berichtszeitraum die Bestellung der Vormünder unverzüglich 
veranlasst werden? 
 
 Nie Selten Oft Immer Nicht
ermittelbar 
Keine
Angabe 
 1 2 3 4   
Absolut 3 28 81 90 4 0 
Anteile 
in % 
1,5 13,6 39,3 43,7 1,9 0,0 
n = 206 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 101 –
 
 
Frage 93: Wie lange dauerte im Durchschnitt die Bestellung eines Amtsvormunds für UMA im 
Berichtszeitraum (einschl. der Abläufe beim Familiengericht)? 
 
n Min Max
Durchschn. ⌀  in 
Tagen 
SD Median Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
222 0 180 34,54 28,732 30,00 - 54 
 
Frage 94: Wie lange dauerte im Durchschnitt die Bestellung eines ehrenamtlichen Vormunds 
für UMA im Berichtszeitraum (einschl. der Abläufe beim Familiengericht)? 
 
n Min Max
Durchschn. ⌀  in 
Tagen 
SD Nicht
ermittelbar 
Es gab keine 
entsprechenden 
Fälle 
Keine
Angabe 
85 0 210 45,09 39,483 56 141 191 
 
Frage 95: Konnte in Ihrem Jugendamt die Obergrenze von 50 Amtsvormundschaften oder 
Pflegschaften pro Vollzeitfachkraft in diesem Bereich (nicht nur UMA, sondern alle Fälle) im 
Berichtszeitraum eingehalten werden? 
 
 Ja Nein Nicht
ermittelbar 
Es gab keine
entsprechenden Fälle 
Keine
Angabe 
Absolut 116 92 59 7 2 
Anteile 
in % 
42,0 33,3 21,4 2,5 0,7 
n = 276 
Frage 96: Konnten im Berichtszeitraum im Zuständigkeitsbereich Ihres Jugendamtes
ausreichend Vormundschaften von ehrenamtlichen Vormündern übernommen werden? 
 
 ja nein Nicht
ermittelbar 
Es gab keine
entsprechenden Fälle 
Keine
Angabe 
Absolut 16 132 38 88 2 
Anteile 
in % 
5,8 47,8 13,8 31,9 0,7 
n = 276 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 102 –
 
 
Frage 97: Bitte erläutern Sie, was nach Ihrer Einschätzung die Gründe dafür sind, dass nicht 
ausreichend Vormundschaften von Ehrenamtlichen übernommen werden konnten (offene 
Eingabe)? 
 
 Häufigkeit  
Keine Verfügbarkeit von Ehrenamtlichen (z.B. aufgrund fehlender Bereitschaft oder
fehlenden Interesses in der Bevölkerung) 
90 
Fehlende Ressourcen für die Akquise 19 
Fehlende Fachkenntnisse bei potentiellen Ehrenamtlichen 9 
Bereich noch im Aufbau 6 
Fehlende Attraktivität der Aufgabe (z.B. aufgrund hoher Belastung und Haftungsrisiken) 5 
Sprachbarrieren 2 
Sonstiges  9 
n = 117 
 
Frage 98: Wer hat im Berichtszeitraum in der Regel die Notvertretung (rechtliche Vertretung 
der UMA vor der Zuweisung eines Vormunds nach § 42a Abs. 3 SGB VIII) des UMA
übernommen? 
 
 Absolut Anteile in % 
Personen, die für Aufgaben im Rahmen der vorläufigen
Inobhutnahme zuständig sind (z.B. Erstscreening inklusive Altersfeststellung, 
Verteilentscheidung und Zuständigkeitswechsel) 
188 68,1 
Personen, die für die Aufgaben der Amtsvormundschaft bzw. -
pflegschaft zuständig sind. 
27 9,8 
Andere Personen [Bitte unten angeben] 29 10,5 
Nicht ermittelbar 17 6,2 
Es gab keine entsprechenden Fälle 13 4,7 
Keine Angabe 2 0,7 
n = 276 
Frage 99: Andere Personen (offene Eingabe): 
 
 Häufigkeit 
Mitarbeitende aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst/des Jugendamtes 20 
Sachbearbeiter 2 
Sonstiges 8 
n = 29 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 103 –
 
 
6. Abgängigkeit 
Jugendämter 
Frage 100: Für wie viele UMA (ohne junge Volljährige), die Sie im Berichtszeitraum
aufgenommen haben (Erstaufnahme und Übernahme von einem anderen Jugendamt), wurde die
Betreuung beendet, weil sie sich dauerhaft selbstständig der Betreuung entzogen haben? 
 
 n Min Max Summe Durchschn. ⌀ SD Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
Absolut 232 0 284 1770 7,63 29,424 44 - 
Es wurden insgesamt 11,0% der Betreuungen der über die beantwortenden Jugendämter
erstaufgenommenen UMA beendet, weil sie sich selbständig der Betreuung entzogen haben (n = 212). 
Hinweis: Die Anzahl von n = 212 Jugendämtern ergibt sich aus der Schnittmenge der Jugendämter, die sowohl 
die Fragen nach der Anzahl der Aufnahmen (Erstaufnahmen) als auch die nach der Anzahl an Abgängigkeiten 
beantwortet haben. Die Zahl der Übernahmen wird für diese Berechnung nicht berücksichtigt, da dies
Doppelzählungen von Personen zur Folge hätte. 
Einrichtungen  
Frage 101: Für wie viele UMA (ohne junge Volljährige), die im Berichtszeitraum in Ihrer
Einrichtung lebten, wurde die Betreuung beendet, weil sie sich dauerhaft selbstständig der
Betreuung entzogen haben?  
 
n Min Max Summe Durchschn. SD Nicht
ermittelbar 
309 0 45 405 1,31 3,729 29 
 
Frage 102: Welche Gründe für Abgängigkeiten von UMA (ohne junge Volljährige) aus Ihrer 
Jugendhilfeeinrichtung sind bekannt oder werden vermutet?  
Anteile in % 
 Nie Selten oft Immer Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
Angehörige oder Freunde 
leben an einem anderen 
Ort  
9,2 20,1 42,3 10,4 14,2 3,8 338 
Nicht gewünschter Ort der 
Verteilung im Rahmen des 
Verteilverfahrens 
14,2 27,5 33,1 5,9 15,1 4,1 338 
Fehlende Bleibeperspektive 17,5 32,8 26,0 4,4 14,5 4,7 338 
Dauer des
jugendhilferechtlichen Verfahrens  
21,0 20,4 25,1 13,3 15,1 5,0 338 
Dauer des asyl-/
aufenthaltsrechtlichen Verfahrens 
19,8 31,4 24,6 4,1 15,7 4,4 338 
Fehlende Beteiligung des 
UMA an den Verfahren  
26,6 40,8 10,4 1,8 16,0 4,4 338 
Rassismus-/
Diskriminierungs-Erfahrungen im
Alltag 
31,7 37,9 7,1 0,6 18,0 4,7 338 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 104 –
 
 
Konflikte innerhalb der
Einrichtung 
27,5 47,6 6,2 1,2 13,0 4,4 338 
Unzufriedenheit mit
Betreuung und Unterbringung 
16,6 42,6 18,9 4,1 13,0 4,7 338 
Delinquenz/Straffälligkeit 
des jungen Menschen 
23,4 43,2 12,4 1,2 15,1 4,7 338 
Drogenkonsum (einschl.
Alkohol) 
24,9 39,9 13,9 1,5 14,8 5,0 338 
Sonstige 13,6 1,5 1,8 2,4 42,0 38,8 338 
Sonstige (offene Eingabe): 
 
 Häufigkeit 
Keine Abgängigkeiten 6 
Andere Länder bevorzugt 4 
Fehlen psychologischer Angebote 2 
Heimweh/Familie fehlt 2 
Sonstiges 8 
n = 22 
 
VI. Kindgerechte Justiz 
Jugendämter 
Frage 103: Gab es im Berichtszeitraum im Zuständigkeitsbereich Ihres Jugendamtes
gerichtliche Verfahren für UMA… 
Anteile in % 
 ja Nein Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
… vor
Familiengerichten? 
78,6 15,2 5,1 1,1 276 
… vor
Verwaltungsgerichten? 
20,7 66,3 12,0 1,1 276 
 … vor Strafgerichten? 45,7 39,1 14,9 0,4 276 
… vor Sozialgerichten?  1,8 79,7 16,3 2,2 276 
… vor sonstigen
Gerichten? 
0,4 71,4 26,1 2,2 276 
Sonstige (offene Eingabe):  
 
 Häufigkeit 
Oberlandesgericht (aufgr. Anfechtung Altersfeststellung) 1 
n = 1 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 105 –
 
 
Frage 104: Inwieweit wurden in gerichtlichen Verfahren, die UMA betrafen, die folgenden
Aspekte umgesetzt? 
Anteile in % 
 Nie Selten Oft Immer Nicht
ermittelbar 
Keine 
Angabe 
n 
Die UMA erhielten für sie 
verständliche
Informationen über ihre Verfahren 
und zu ihren Rechten.  
0,8 7,2 33,3 44,7 12,7 1,3 234 
Die UMA wurden in ihren 
Verfahren angehört. 
2,1 7,2 24,9 53,6 11 1,3 234 
Die Verfahrenssettings 
(z.B. Anhörungsräume) 
waren kind-/
jugendgerecht gestaltet. 
11,8 23,6 22,8 14,3 26,2 1,3 234 
Die Verfahren hatten eine 
für Kinder/
Jugendlicheangemessene Dauer. 
1,7 14,3 28,3 32,9 26,2 1,3 233 
Die Befragenden waren 
für die altersgerechte
Anhörung speziell geschult.  
7,6 16,9 16,9 7,2 21,1 1,7 234 
Betreuende
Mitarbeitende des Jugendamts
waren in Fragen der
kindgerechten Justiz geschult. 
16 16 23,6 21,9 20,7 1,7 233 
Die UMA hatten die
Möglichkeit, einen
Verfahrensbeistand als Vertretung in 
die Verfahren
einzubeziehen. 
30 18,1 8,9 13,9 27 2,1 232 
Die UMA wurden durch 
das Gericht und einen 
Verfahrensbeistand vor, 
während und nach dem 
Verfahren unterstützt. 
32,9 19,4 9,7 9,3 27,4 1,3 234 
Die Bedarfe der UMA 
(zum Beispiel
Dolmetscher:innen) wurden bei 
den Verfahren
berücksichtigt. 
0,4 1,3 15,2 74,3 7,2 1,7 233 
Die UMA wurden
altersgerecht über die
Entscheidung und über
Unterstützungsangebote informiert. 
1,7 5,1 28,3 54 9,3 1,7 233 
Sonstiges 4,6 0,4 0,8 3 39,2 51,9 114 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 106 –
 
 
Sonstiges (offene Eingabe):  
 Häufigkeit 
Anhörungen haben zugenommen, hatten Verhörcharakter 1 
Ausreichende Übersetzung 1 
Begleitung durch das Jugendamt 1 
Die Verfahren beschränken sich auf das Gespräche zur Vormundbestellung 1 
Die Verfahren wurden von Rechtspflegern ausgeführt 1 
Gespräche wurden vorbereitet 1 
Verfahrensbeistand wurde in unseren (wenigen) Verfahren nicht berücksichtigt 1 
Wir arbeiten mit drei Amtsgerichten zusammen, die unterschiedlich verfahren 1 
n = 8 
Jugendämter 
Frage 105: Wir haben uns bemüht, mit unseren Fragen die wesentlichen Aspekte zur Situation 
der unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland abzudecken. Schon aus Gründen des
Umfangs mussten wir Lücken in Kauf nehmen. Wir möchten Ihnen aber hier die Gelegenheit
geben, uns auf weitere relevante Sachverhalte hinzuweisen. Gerne können Sie das nachfolgende 
Feld auch für allgemeine Bemerkungen oder Kommentare zu dieser Befragung nutzen (offene 
Eingabe). 
Herausforderungen 
Nr. Kategorien  
Subkategorien 
Häufigkeit [Anteil in %] 
1 Personalmangel (‚Fachkräftemangel‘) 
⮚ Insb. stationär, aber auch ambulant 
⮚ Öffentliche/private Träger 
⮚ Fluktuation 
33 [34,4%] 
2 Qualitätsverlust (Quantität vor Qualität) 
⮚ Arbeitsbelastung 
⮚ Anzahl der Fälle 
⮚ Quotenerhöhung 
25 [26,0%] 
3 Sprache  
⮚ Dolmetscher 
⮚ Spracherwerb (-kurse) 
11 [11,5%] 
4 Bund-Länder-Kommunen-Asymmetrie 
⮚ Quantität bei der Aufnahme (‚
Grenzlandkreise‘) 
⮚ Kostenerstattung 
⮚ Zusammenspiel insgesamt (‚
Zuständigkeiten‘) 
⮚ Kreis- und länderspezifische Ballungsräume 
⮚ Schnittstellen 
23 [24,0%] 
5 (gesundheitliche) Betreuung von UMA 
⮚ Psychosozial 
⮚ Vormundschaft 
⮚ Ärztinnen und Ärzte 
20 [20,9%] 
6 Bürokratie  11 [11,5%] 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 107 –
 
 
7 Mangelhaftes Unterbringungs-/Wohnraumangebot 
⮚ Heime 
⮚ Gast-/Pflegefamilien 
⮚ Freier Wohnungsmarkt 
⮚ Wohngruppen 
41 [42,7%] 
8 Altersfeststellungsverfahren 17 [17,7%] 
9 Überlastung &amp; Entscheidungsfindung von Gerichten 9 [9,4%] 
 
Lösungsvorschläge 
Nr. Kategorien 
⮚ Subkategorien 
Häufigkeit [Anteil 
in %] 
1 Mehr (individuelle) Handlungsspielräume für Fachkräfte 
⮚ Fallzahlbegrenzung pro Stelle 
⮚ Befugnisse 
14 [14,6%] 
2 Schaffung neuer Kapazitäten  
⮚ Ausbau stationärer Plätze 
⮚ Anreize für Fachkräfte 
⮚ Sprachkurse 
⮚ Politische Bildung 
⮚ Entlastung/Unterstützung aktueller Mitarbeiter*innen 
10 [10,4%] 
3 Politische Intervention 
⮚ Abbau der Bürokratie 
⮚ Bundesweite Clearingstellen 
⮚  (rechtliche) Bindung Altersfeststellung (‚Beweislast‘ 
bei UMA, nicht Behörde) 
⮚ Verlängerung von Fristen 
⮚ Obergrenze UMA 
⮚ Kostenübernahme 
⮚ Klärung Zuständigkeiten 
22 [22,9%] 
4 (gelingende) Netzwerkarbeit 
⮚ Föderales System 
⮚ Ausländerbehörde 
⮚ Medizin (Psychiatrie und Therapie) 
11 [11,5%] 
5 Effizientere/schnellere Fallbearbeitung durch Gerichte und
Behörden 
⮚ Zuständigkeiten 
⮚ Pragmatismus 
8 [8,3%] 
 
Sonstiges 
Nr. Kategorien 
⮚ Subkategorien 
Häufigkeit [Anteil in %] 
1 Datenerhebung (Fragebogen) 
⮚ Komplexität 
⮚ Zeitaufwand 
⮚ Datenzeitraum &amp; Antwortmöglichkeiten 
15 [15,6%] 
2 Aufklärungsarbeit – Integration – allgemeines Verständnis 
&amp; Ziele 
6 [6,3%] 
n = 96 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 108 –
 
 
 
Einrichtungen 
Frage 106: Wir haben uns bemüht, mit unseren Fragen die wesentlichen Aspekte zur Situation 
der unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland abzudecken. Schon aus Gründen des
Umfangs mussten wir Lücken in Kauf nehmen. Wir möchten Ihnen aber hier die Gelegenheit
geben, uns auf weitere relevante Sachverhalte hinzuweisen. Gerne können Sie das nachfolgende 
Feld auch für allgemeine Bemerkungen oder Kommentare zu dieser Befragung nutzen (offene 
Eingabe). 
 
Herausforderungen 
Nr. Kategorien 
⮚ Subkategorien 
Häufigkeit [Anteil 
in %] 
1 Sprachkenntnisse 23 [20,5%] 
2 Altersfeststellungsverfahren 
⮚ Glaubwürdigkeit 
⮚ Nachprüfbarkeit (medizinisch) 
⮚ Einschränkungen für andere Minderjährige 
7 [6,3%] 
3 Unterbringungsmöglichkeiten in gesellschaftlichen
Teilbereichen 
⮚ Kinder- und Jugendhilfe 
⮚ Wohnraum/Wohngruppen 
⮚ Obdachlosigkeit 
⮚ (gesellschaftliche) Diskriminierung 
⮚ Schulplätze 
 
39 [34,8%] 
4 Psychologische Betreuung/Therapie 14 [12,5%] 
5 Personal-/Fachkräftemangel (Kinder- und Jugendhilfe &amp; 
Schnittstellen) 
⮚ Fehlende Motivation 
⮚ Qualifikation 
⮚ Attraktivität der Tätigkeit 
⮚ Finanzierung 
20 [17,9%] 
6 Bürokratie 
⮚ Zeitaufwand vs. (vermeintlicher) Transparenz 
⮚ Situation/Dauer von Asylverfahren 
⮚ Antragserfordernisse  
⮚ Bereitstellung Vormünder 
19 [17,0%] 
7 Persönliche Motivation (zur Integration) 
⮚ Ziele 
⮚ Gesellschaftlicher Sinn 
⮚ Erwartungshaltung 
⮚ Bildung  
⮚ Arbeit 
 
24 [21,4%] 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 109 –
 
 
8 (ausbleibende) Politische Intervention 
⮚ Arbeitsmarkt 
⮚ Ausbildungsmarkt 
⮚ Bildungssystem (für UMA) 
⮚ Finanzierung 
8 [7,1%] 
9 Kooperation/Netzwerkarbeit 
⮚ Behörden 
⮚ Kinder- und Jugendhilfe 
⮚ Gerichte (Vormünder) 
⮚ Jugendämter 
13 [11,6%] 
 
 
 
Lösungsvorschläge 
Nr. Kategorien 
⮚ Subkategorien 
Häufigkeit [Anteil in %] 
1 Flexibilisierung der Systeme 
⮚ Angebotsmöglichkeiten  
⮚ Gesellschaftliche Rahmenbedingungen 
⮚ Migrationsstrom 
⮚ Gesetzliche Entscheidungen (z.B. Zugang zum
Arbeitsmarkt) 
17 [15,2%] 
2 Schnittstellenbereinigung /-optimierung (‚
Netzwerkarbeit‘) 
⮚ Schule 
⮚ Gesundheit 
⮚ Ausbildung 
⮚ BAMF 
⮚ Jugendämter 
⮚ Familiengerichte 
⮚ Inobhutnahmestellen 
17 [15,2%] 
3 Intensive Sprachkurse 
⮚ Erweiterung des Angebots 
⮚ Schnellerer Erwerb der Basics 
23 [20,5%] 
4 Entbürokratisierung der Teilbereiche (Asyl, Anträge etc.) 
⮚ Effizienz vs. Ertrag  
⮚ Schaffung neuer Kapazitäten (Wohnraum,
Schulplätze etc.) 
⮚ Digitalisierung der bürokratischen Prozesse 
9 [8,0%] 
5 Familiennachzug 
⮚ Psychologische Entlastung 
⮚ Wechselseitiges Unterstützen/Lernen 
⮚ Intention des Nachzugs 
11 [9,8%] 
6 Weiterbildungsprogramme im Kontext UMA 
⮚ Psycholog*innen 
⮚ Dolmetscher*innen 
⮚ Pädagogische Fachkräfte 
⮚ Anhörer*innen 
⮚ Jugendamt 
⮚ Nähe-Distanz 
⮚ Interkulturelle Kompetenz 
9 [8,0%] 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 110 –
 
 
7 Anreize für Fachkräfte schaffen 
⮚ Vergütung 
⮚ Abbau Vorbehalte 
⮚ Politische Entscheidungen 
 
12 [10,7%] 
8 Hilfeleistungen 
⮚ Schulische (Zusatz-)Betreuung 
⮚ Erstförderung 
⮚ Demokratische Bildung 
⮚ Übergangsmanagement  
⮚ (Selbst-)Finanzierung 
⮚ Kontakthypothese (‚Melting Pot‘) 
22 [19,6%] 
 
Sonstiges 
Nr. Kategorien Häufigkeit [Anteil in %] 
1 Schulsystem als Integrationshemmnis 11 [9,8%] 
 
n = 112 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 111 –
 
 
Anhang B: Zusätzliche Auswertungen von BVA-Daten  
Abbildung 6: Bestandsfälle „Altverfahren“ und „Neuverfahren“ für UMA sowie für junge
Volljährige (ehemalige UMA) in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (Deutschland; Dezember 
2015 bis Juni 2024, Quartalszahlen) 
 
Quelle: Bundesverwaltungsamt; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) 
  
47
.7
12
 
41
.8
81
 
35
.8
54
 
32
.6
43
 
30
.6
66
 
28
.0
06
 
25
.9
66
 
23
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07
 
21
.6
38
 
19
.7
00
 
17
.4
43
 
15
.6
13
 
13
.8
57
 
11
.6
77
 
10
.4
01
 
8.
95
3 
7.
69
7 
6.
17
2 
5.
30
2 
4.
44
1 
3.
87
5 
3.
13
5 
2.
75
3 
2.
42
0 
2.
18
0 
1.
85
9 
1.
74
9 
1.
57
5 
1.
31
8
1.
24
9
1.
19
3
1.
20
4
1.
16
4
1.
14
9
1.
17
7
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.2
83
 
26
.0
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28
.3
29
 
31
.3
77
 
33
.3
79
 
32
.9
28
 
33
.1
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33
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45
 
33
.0
85
 
31
.6
33
 
30
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29
.2
50
 
27
.9
81
 
26
.2
88
 
24
.9
14
 
23
.4
15
 
22
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55
 
20
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19
.0
36
 
17
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21
 
17
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01
 
16
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15
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15
 
15
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16
.8
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18
.1
54
 
21
.0
19
 
26
.3
63
27
.4
04
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90 35
.8
29
40
.6
31
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.5
73
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.9
95
 
67
.9
02
 
64
.1
83
 
64
.0
20
 
64
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45
 
60
.9
34
 
59
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57
.2
52
 
54
.7
23
 
51
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33
 
47
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58
 
44
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41
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38
 
37
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65
 
35
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15
 
32
.3
68
 
29
.8
52
 
26
.4
74
 
24
.3
38
 
22
.3
62
 
21
.2
76
 
19
.1
78
 
18
.2
95
 
17
.8
35
 
18
.1
21
 
18
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89
 
19
.9
03
 
22
.5
94
 27
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81
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53
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.6
83
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.0
33 41
.7
95
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.0
57
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50
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
23
.1
2.
20
15
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.0
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16
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.0
6.
20
16
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.0
9.
20
16
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.1
2.
20
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.0
3.
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17
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.0
6.
20
17
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.0
9.
20
17
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2.
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17
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.0
6.
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18
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18
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.1
2.
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20
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.0
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20
19
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.1
2.
20
19
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.0
3.
20
20
30
.0
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2.
20
20
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3.
20
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.0
6.
20
21
30
.0
9.
20
21
31
.1
2.
20
21
31
.0
3.
20
22
30
.0
6.
20
22
30
.0
9.
20
22
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.0
1.
20
23
31
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3.
20
23
30
.0
6.
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23
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.0
9.
20
23
29
.1
2.
20
23
28
.0
3.
20
24
28
.0
6.
20
24
Bestandsfälle mit Beginn vor dem 01.11.2015
Bestandsfälle mit Beginn ab dem 01.11.2015
Bestandsfälle insgesamt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 112 –
 
 
Anhang C: Datengrundlage und methodische Hinweise  
Die empirische Grundlage für den Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger 
gem. § 42e SGB VIII bildet die folgende Daten- und Informationsbasis: 
• Online-Erhebung zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen bei
Einrichtungen und Jugendämtern von Ende 2023 
• Ergebnisse einer Abfrage bei Ländern und Verbänden zur Situation der UMA im Sommer 
2024 
• amtliche und nicht amtliche Statistiken der Statistischen Ämter sowie Verwaltungsdaten des 
Bundesverwaltungsamtes (BVA) 
I Online-Erhebung zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen bei
Einrichtungen und Jugendämtern 
Ende des Jahres 2023/Anfang des Jahres 2024 wurden standardisierte Online-Erhebungen zur
Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger bei stationären Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe, in denen UMA leben, und bei Jugendämtern durchgeführt. Die Erhebungen wurden im 
Auftrag des seinerzeitigen BMFSFJ vom SOKO-Institut in Bielefeld durchgeführt. Die Arbeitsstelle
Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität 
Dortmund hat die Erhebungen wissenschaftlich begleitet.  
1. Online-Befragung der Jugendämter 
Für die Jugendämter lag die Rücklaufquote bei 48 %. Die Anzahl der Jugendämter in Deutschland lag 
im Jahr 2023 bei 573. Von diesen beteiligten sich 277 vollständig an der Befragung. Damit wurde die 
angestrebte Rücklaufquote von 50 % knapp erreicht werden 
Zwecks Überprüfung der Belastbarkeit der Daten wurde die Anzahl der von den Jugendämtern in der 
Online-Befragung angegebenen UMA bzw. jungen Volljährigen mit den Zahlen zu
jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten des BVA verglichen. Hochgerechnet auf alle Jugendämter entspricht die von 
den Jugendämtern angegebene Zahl [Frage 4] in etwa den zum Jahresende über das BVA
ausgewiesenen jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten [Abbildung 4].90 Die Übereinstimmung der Angaben 
der Jugendämter in der Befragung mit den Daten aller Jugendämter, die über das BVA ermittelt
werden kann als Hinweis darauf gedeutet werden, dass die Stichprobe der Online-Befragung
repräsentativ ist, dass also bezüglich dieser Angaben keine Verzerrung gegeben ist, bspw. dadurch, dass nur
Jugendämter die Befragung beantwortet haben, die zum Stichtag besonders viele oder besonders
wenige UMA betreuten.   
Der Befragungszeitraum erstreckte sich über die Monate Oktober 2023 bis Januar 2024.  
Für die Abfrage von Daten zu den UMA wurde der Stichtag 31. August 2023 vorgegeben. Das heißt, 
grundsätzlich sollten sich die nachgefragten Angaben auf dieses Datum beziehen. Es bestand
allerdings für die antwortenden Jugendämter die Möglichkeit, einen anderen Stichtag auszuwählen. Von 
120 der 277 Jugendämter wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.  
 
90 Berechnung: Anzahl an UMA und jungen Volljährigen in den Ergebnissen der Befragung (13.713 + 4.510) / 
Anzahl der antwortenden Jugendämter (273) * Anzahl der Jugendämter in Deutschland (558) = hochgerechnete 
Anzahl an UMA und jungen Volljährigen über alle Jugendämter (37.111).   
 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 113 –
 
 
Sie gaben Stichtage an, die im Zeitraum zwischen September 2023 und November 2023 liegen. Eine 
Angabe war ungültig [Frage 2].  
 
Grundlage der Erhebung war ein standardisierter Fragebogen. Die Erhebung der Jugendämter
umfasste sowohl geschlossene Hauptfragen als auch ergänzende Fragen mit offenem Antwortformat. 
Die offenen Antworten wurden inhaltsanalytisch zu Kategorien zusammengefasst und quantifiziert. 
Antworten, die nur ein einziges Mal genannt wurden, wurden jeweils unter „Sonstiges“
zusammengefasst. 
Der Fragebogen war unterteilt in 11 Unterkapitel und ein zusätzliches Kapitel zu den Angaben zum 
Jugendamt: 
• Basisdaten zu den UMA 
• Aktuelle Herausforderungen 
• Einschätzung der Rechtssicherheit bei der Umsetzung des SGB VIII 
• Altersfeststellung 
• Beteiligung der UMA an den Verfahren 
• Praxis des Vormundschaftswesens 
• Kindgerechte Justiz 
• Körperliche und psychische Gesundheit 
• Familienzusammenführung 
• Unterbringung 
• Junge Volljährige 
• Angaben zum Jugendamt 
2. Online-Befragung der Einrichtungen 
Die Rekrutierung der Einrichtungen erfolgte über die Jugendämter. Diese erhielten eine an die
Einrichtungen gerichtete Einladung zur Weiterleitung an entsprechende Einrichtungen in Ihrem
Zuständigkeitsbereich. Insgesamt nahmen 358 Einrichtungen an der Befragung teil. 
Der Befragungszeitraum erstreckte sich über die Monate Oktober 2023 bis Januar 2024.  
Für die Abfrage von Daten zu den UMA wurde der Stichtag 31. August 2023 vorgegeben. Das heißt, 
grundsätzlich sollten sich die nachgefragten Angaben auf dieses Datum beziehen. Es bestand
allerdings für die antwortenden Einrichtungen die Möglichkeit, einen anderen Stichtag auszuwählen. Von 
100 der Einrichtungen wurde davon Gebrauch gemacht. Der Großteil der angegebenen Stichtage lag 
im Zeitraum zwischen Oktober 2023 und November 2023 (Frage 12). 18 Einrichtungen gaben an, dass 
zum Stichtag keine UMA in ich Ihrer Zuständigkeit lebten, diese wurden über einen Systemfilter
direkt zum letzten Teil der Befragung „Angaben zur Einrichtung“ weitergeleitet.  
Grundlage für die Erhebung war ein standardisierter Fragebogen. Die Erhebung der Einrichtungen 
umfasste sowohl geschlossene Hauptfragen als auch ergänzende Fragen mit offenem Antwortformat. 
Die offenen Antworten wurden inhaltsanalytisch zu Kategorien zusammengefasst und quantifiziert. 
Antworten, die nur ein einziges Mal genannt wurden, wurden jeweils unter „Sonstiges“
zusammengefasst. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 114 –
 
 
Der Fragebogen war unterteilt in 11 Unterkapitel und ein zusätzliches Kapitel zu den Angaben zur 
Einrichtung. Im Einzelnen untergliederte sich das Erhebungsinstrument in folgende Abschnitte: 
• Basisdaten zu den UMA 
• Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen 
• Lebenslagen und Bedürfnisse von UMA und jungen Volljährigen 
• Körperliche und psychische Gesundheit 
• Versorgung, Betreuung und Unterstützung von UMA und jungen Volljährigen 
• Schulische und berufliche Integration sowie Übergänge aus der Jugendhilfe  
• Angaben zur Einrichtung 
3. Abfrage bei Ländern und Verbänden 
Zusätzlich zur Perspektive der Jugendämter und Einrichtungen wurde für diesen Bericht auf die
Expertise der Länder sowie der bundesweit tätigen Fachverbände und Träger der Kinder- und Jugendhilfe 
zurückgegriffen. 
Um einen Einblick in Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes und weitere Hinweise zur 
aktuellen Situation der UMA in Deutschland zu bekommen, wurde im Juni und Juli 2024 eine Abfrage 
bei den genannten Akteuren durchgeführt. Wenngleich der Fokus auf dem Berichtsjahr 2023 lag,
konnten die Länder und Verbände auch Entwicklungen seit 2024 einbeziehen. Aufgrund des großen
zeitlichen Abstandes zu den Erhebungen bei Jugendämtern und Einrichtungen werden die Ergebnisse der 
Abfrage der Länder und Verbände – im Gegensatz zu früheren Berichten – in einem eigenen Kapitel 
dargestellt.  
Wenn im vorliegenden Bericht von der Länderebene gesprochen wird, so sind damit die obersten
Landesjugendbehörden sowie die für die Verteilung und bundesweite Aufnahme von UMA zuständigen 
Landesstellen und die Landesjugendämter gemeint.  
Die Abfrage bei den Ländern und den Fachverbänden erfolgte anhand eines Fragebogens mit offenen 
Fragestellungen und umfasste folgende Themenschwerpunkte:  
• Situation der UMA und aktuelle Herausforderungen 
• Situation und Unterschiede bei den UMA aus der Ukraine 
• Situation bei jungen Volljährigen (ehemaligen UMA) und aktuelle Herausforderungen  
• Strukturelle Veränderungen und Bewertung der Punktuation des seinerzeitigen BMFSFJ 
• Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von 
UMA 
 
Die Antworten zu dem Fragenkatalog der Bundesregierung wurden anhand eines Analyserasters
synoptisch gegenübergestellt und ausgewertet. Dabei dienten die Fragestellungen des
Erhebungsinstruments als Oberkategorien und dazugehörige Unterkategorien wurden anhand des Materials
entwickelt, um eine differenzierte Betrachtung zu ermöglichen. 
Hinsichtlich der Auswertung der Länderangaben gilt es zu beachten, dass Informationen zur Praxis der 
Länder von verschiedenen Stellen beantwortet wurden, und zwar jeweils von den für die Umsetzung 
des UMA-Gesetzes zuständigen Landesstellen sowie von obersten Landesjugendbehörden und
Landesjugendämtern. Die Antworten dieser unterschiedlichen Stellen sind seitens der Länder selbst
koordiniert worden.  
Es haben sich alle 16 Bundesländer an der Abfrage beteiligt. Auf Bundesebene sind zudem 54 fachlich 
einschlägige Verbände und Träger angeschrieben worden. Insgesamt haben 20 Verbände (und/oder 
deren Mitglieder)91 an der Abfrage teilgenommen.  
 
91 Amaro Drom e.V. - Interkulturelle Jugendselbstorganisation von Roma und Nicht-Roma 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 115 –
 
 
Die Rückmeldungen sind sehr unterschiedlich in Umfang und Tiefe ausgefallen. Sie erfolgten z. B. als 
Antworten einzelner Mitgliedsträger, denen der Verband die Abfrage weitergeleitet hat, und reichten 
bis hin zu einer Zusammenstellung von Ergebnissen eigener Abfragen in den verbandlichen Strukturen. 
Hieraus hat sich eine große Bandbreite für die Qualität der Antworten auf die Abfrage ergeben, aber 
auch eine beachtliche Vielfalt bei den bis auf die Ortsebene an der Abfrage teilnehmenden
Organisationen. Für den Bericht können daher nicht alle Einzelnennungen von Aspekten ausführlich dargestellt 
werden, sie fließen aber in die zusammenfassenden Darstellungen mit ein. Rückmeldungen der
Landesverbände und örtlichen Träger werden in der Auswertung unter Angabe des jeweiligen
Dachverbandes aufgeführt. 
 
II Amtliche und nicht-amtliche Daten  
Dem BVA werden seit November 2015 aus den Ländern die Anzahl der UMA und der als unbegleitete 
Minderjährige eingereisten jungen Volljährigen gemeldet, die in ihrem Zuständigkeitsbereich
vorläufig in Obhut genommen sind oder sich in Inobhutnahme oder in Anschlusshilfen befinden. Das BVA 
regelte anhand dieser Angaben die Verteilung von UMA auf die Länder gemäß Königsteiner Schlüssel 
bis 30. April 2017. Seit 1. Mai 2017 basiert das Verfahren des BVA zur Umsetzung der bundesweiten 
Aufnahmepflicht auf dem Umlaufbeschluss 02/2017 der Jugend- und Familienministerkonferenz 
(JFMK).  
Die hier verwendeten Daten des BVA beziehen sich auf den Zeitraum von November 2015 bis Juni 
2024. 
Neben diesen Verwaltungsdaten stehen auch amtliche Statistiken zur Verfügung. Die Kinder- und
Jugendhilfestatistik erfasst als Anlass einer Inobhutnahme die „unbegleitete Einreise aus dem Ausland“ 
sowie erzieherische Hilfen im Anschluss an eine Inobhutnahme aufgrund unbegleiteter Einreise und 
veröffentlicht hierzu entsprechende Informationen in Fachserien des Statistischen Bundesamtes. Die 
zum Zeitpunkt der Berichterstellung aktuellsten verfügbaren Daten beziehen auch auf das Jahr 2022. 
 
AMJ - Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland KdöR 
AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe 
AWO (Hessen-Süd, Düsseldorf, Dortmund, Württemberg) 
BAfF e.V. - Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. 
BAGIV - Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland e.V. 
BumF e.V. - Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. 
Der Paritätische Wohlfahrtsverband e.V. (Gesamtverband, IMA/KJSH-Stiftung, Innosozial gGmbH, Verein für 
Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.V., VIFA-Erziehungshilfen e.V.) 
Deutscher Caritasverband e.V. 
DiJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.  
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. 
Deutsches Komitee für UNICEF e.V.  
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Hamburg-
West/Südholstein) 
DRK – Deutsches Rotes Kreuz e.V. (Bayern, Buchen, Freiburg) 
EREV - Evangelischer Erziehungsverband e.V. 
IGfH - Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. 
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 
SKF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (Bergisch Land, Bamberg, Mönchengladbach) 
SOS-Kinderdorf e.V. (Deutschland, Wilhelmshaven-Friesland) 
VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (Niedersachsen, Baden-
Württemberg) 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 116 –
 
 
Darüber hinaus werden auch Daten aus der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration 
und Flüchtlinge genutzt. Die Daten der Asylgeschäftsstatistik werden monatlich veröffentlicht. Die 
zum Zeitpunkt der Berichterstellung aktuellsten berichteten Daten beziehen sich auf das Jahr 2023. 
1. Zahlen zur bundesweiten Aufnahme  
Dem BVA liegen tagesaktuelle Zahlen für die Verteilung der UMA auf die Bundesländer vor.  
Erfasst werden folgende Merkmale: 
• Quote gemäß Königsteiner Schlüssel für das entsprechende Jahr; 
• Zuständigkeit für Altfälle nach § 89d SGB VIII (eingereist vor dem 1. November 2015); 
• Zuständigkeit für junge Volljährige (ehem. UM eingereist vor dem 1. November 2015); 
• Unbegleitete Minderjährige in vorläufiger Inobhutnahme und in Inobhutnahme; 
• Unbegleitete Minderjährige in Anschlussmaßnahmen (insb. Hilfe zur Erziehung (HzE); 
• junge Volljährige in Hilfen für junge Volljährige (eingereist nach dem 1. November 2015); 
• Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten (tagesaktuell); 
• Quotenüber-/-unterschreitung, SOLL-Zuständigkeit der Länder gem. Quote und
Quotenerfüllung; 
• Gesonderte Abfrage des BVA: Einreisen von UMA aus der Ukraine. 
2. Kinder- und Jugendhilfestatistik  
a Vorläufige Schutzmaßnahmen 
Durch die amtliche Statistik zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmestatistik) können 
jährlich die unbegleitet einreisenden Minderjährigen, die von einem Jugendamt in Obhut genommen 
werden, nach Alter, Geschlecht und Bundesländern in Zeitreihen ausgewertet werden. Mit dem
Berichtsjahr 2017 werden zusätzlich zu den Inobhutnahmen gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 auch die in diesen 
Fällen vorgeschalteten vorläufigen Inobhutnahmen gem. §§ 42a ff. SGB VIII bei den Jugendämtern 
erfasst. Seit 2018 wird außerdem die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen ausgewiesen, die aufgrund 
der Feststellung der Volljährigkeit beendet wurden. 
Darüber hinaus enthalten die jährlich veröffentlichten Standardtabellen des Statistischen
Bundesamtes bezogen auf die unbegleitete Einreise Informationen zu folgenden Merkmalen: 
• Aufenthalt vor der Maßnahme (z. B. bei den Eltern, bei einem Elternteil mit Stiefelternteil 
oder Partner, bei einem alleinerziehenden Elternteil, bei Großeltern/Verwandten, in einer 
Pflegefamilie, bei einer sonstigen Person, in einem Heim, im Krankenhaus (nach Geburt), in 
einer Wohngemeinschaft, in einer eigenen Wohnung, ohne feste Unterkunft, unbekannt); 
• Unmittelbarer Anlass der Maßnahme (festgestellt an jugendgefährdendem Ort, Ausreißen 
von vorherigem Aufenthalt); 
• wer die Inobhutnahme angeregt hat (z. B. Polizei oder Kind/Jugendlicher selbst);  
• welche Anschlussmaßnahme erfolgte (z. B. Hilfen zur Erziehung, Übernahme eines anderen 
Jugendamtes). 
b Erzieherische Hilfen  
Über die Daten der amtlichen Statistik zu den erzieherischen Hilfen, die ebenfalls jährlich vom
Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden, werden nach der Systematik der Leistungen der Kinder- 
und Jugendhilfe drei unterschiedliche, in der Voraussetzung der Hilfegewährung grundsätzlich
voneinander unabhängige Leistungsarten unterschieden: 
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 117 –
 
 
• Erzieherische Hilfen nach §§ 27 bis 35 SGB VIII: Erziehungsberatung (§ 28), soziale
Gruppenarbeit (§ 29), Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII), Sozialpädagogische
Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII), Vollzeitpflege in einer 
anderen Familie (§ 33 SGB VIII), Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII), 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII), „Sonstige“ erzieherische Hilfen 
(§ 27 SGB VIII); 
• Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) und  
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII): Die Hilfe kann in einer der Formen der §§ 28 bis 30, 
33 bis 35 SGB VIII bzw. auf Basis von § 27 Abs. 3 SGB VIII erbracht werden. Auch
Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung ist für junge Volljährige möglich. 
Die Statistik zu den erzieherischen Hilfen enthält Angaben zu der Art und Rechtsform des Trägers, der 
die Hilfe durchführt, zur Art der Hilfe und ob diese auf Grund einer vorangegangenen
Gefährdungseinschätzung gem. § 8a Absatz 1 SGB VIII eingerichtet wurde sowie dem Ort ihrer Durchführung, zur 
Dauer und Betreuungsintensität der Hilfe, zur Institution oder Person, die die Hilfe angeregt hat, zu 
familien- und vormundschaftsrichterlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Hilfe, zu 
Gründen für die Hilfegewährung und zu persönlichen Merkmalen der Hilfeempfänger (Geschlecht 
und Geburtsmonat/-jahr, Aufenthalt vor der Hilfe, Situation in der Herkunftsfamilie,
Migrationshintergrund und wirtschaftliche Situation). 
Mit den so genannten „Mikrodaten“, die bei den Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter 
des Bundes und der Länder verfügbar sind, sind für Auswertungen auch Kombinationen aller
vorhandenen Merkmale möglich. Zu beachten ist allerdings, dass die Mikrodaten mit größerer zeitlicher 
Verzögerung bereitgestellt werden. Der zum Zeitpunkt der Berichterstellung aktuellste Datensatz ist 
der für das Jahr 2020.  
3. Asylgeschäftsstatistik  
Das BAMF veröffentlicht monatlich in der Asylgeschäftsstatistik aktuelle Daten zur Entwicklung der 
Asylanträge, der Asylentscheidungen und der Anzahl zum Stichtag anhängigen Asylanträgen
(differenziert nach Erst- und Folgeanträgen). Darüber hinaus werden zum Asylgeschehen auf der Basis der 
Asylgeschäftsstatistik weitere regelmäßige Publikationen veröffentlicht (z. B. „Aktuelle Zahlen“ sowie 
„Das Bundesamt in Zahlen“). In diesen Publikationen sind u.a. folgende Daten enthalten: 
• Asylanträge nach Erst- und Folgeantrag, Top 10 der Herkunftsstaaten sowie Entscheidungen 
über den Asylerstantrag; 
• Entwicklung der Asylantragszahlen seit 1953 und Entwicklung der monatlichen
Asylantragszahlen im aktuellen Jahr; 
• Asylbewerberzugänge im internationalen Vergleich (EU-Staaten) nach Monaten; 
• Asylerstantragszahlen im aktuellen Jahr nach Altersgruppen und Geschlecht;  
• Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten/von den Mitgliedstaaten an 
Deutschland nach Monaten, Daten zu Widerrufsverfahren. 
Weitergehende Detailinformationen werden im Rahmen ihrer Verfügbarkeit im Rahmen der
Drucksachen des Deutschen Bundestags herausgegeben oder im Rahmen bestehender Berichtspflichten an 
die Statistikbehörde EUROSTAT und die Asylagentur der EU (EUAA) übersendet.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 118 –
 
 
Anhang D: Literaturverzeichnis 
 
[Bundestagsdrucksache 20/7120] Deutscher Bundestag (2023): Bericht über die Situation
unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland. Unterrichtung durch die Bundesregierung. 
Drucksache 20/7120. Berlin. 
[Bundestagsdrucksache 18/31838] Deutscher Bundestag (2021): Bericht der Bundesregierung über 
die Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung 
ausländischer Kinder und Jugendlicher und über die Situation unbegleiteter ausländischer 
Minderjähriger in Deutschland. Drucksache 18/31838. Berlin. 
[Bundestagsdrucksache 18/17810] Deutscher Bundestag (2020): Bericht über die Situation
unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland. Unterrichtung durch die Bundesregierung. 
Drucksache 19/17810. Berlin. 
Gnuschke, E./Mühlmann, T./Pothmann, J./Sempf, F.: Forschungsbericht zu den wissenschaftlichen 
Grundlagen für die Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung 
und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Dortmund 2021  
 
 
 
  
Drucksache 21/981 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 119 –
Impressum 
Herausgeber:
Bundesministerium  
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11018 Berlin
www.bmbfsfj.bund.de 
Für weitere Fragen nutzen Sie unser  
Servicetelefon: 030 20 179 130
Montag–Donnerstag: 9–18 Uhr 
Fax: 030 18 555-4400
E-Mail: info@bmbfsfjservice.bund.de
Einheitliche Behördennummer: 115*
Stand: August 2025
* Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen auch die einheitliche Behörden -
rufnummer 115 zur Verfügung. In den teilnehmenden Regionen erreichen Sie die 115 von Montag 
bis  Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Die 115 ist sowohl aus dem Festnetz als auch aus vielen
Mobilfunknetzen zum Ortstarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Gehörlose haben die Möglichkeit, über 
die SIP-Adresse 115@gebaerdentelefon.d115.de Informationen zu erhalten. Angaben dazu, ob in Ihrer 
Region die 115 erreichbar ist, und  weitere Informationen zur einheitlichen Behördenrufnummer finden Sie 
unter http://www.d115.de.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/981– 120 –
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland</titel>
  <datum>2025-07-24</datum>
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