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  <drucksachetyp>Schriftliche Fragen</drucksachetyp>
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  <dokumentnummer>21/1164</dokumentnummer>
  <wahlperiode>21</wahlperiode>
  <herausgeber>BT</herausgeber>
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  <aktualisiert>2026-01-13T07:50:30+01:00</aktualisiert>
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    <id>324430</id>
    <titel>Fristüberschreitungen bei Baufahrplänen der Deutschen Bahn</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <id>324980</id>
    <titel>Altersstruktur bei syrischen und afghanischen Personen in Deutschland</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <id>324992</id>
    <titel>Anpassung der Erfrischungsgelder für Wahlhelfer an die gestiegenen Lebenshaltungs- und Mobilitätskosten</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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  <vorgangsbezug>
    <id>324710</id>
    <titel>Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter oder Schulpflichtiger unter den seit 2021 abgeschobenen Personen</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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  <fundstelle>
    <pdf_url>https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101164.pdf</pdf_url>
    <id>280769</id>
    <dokumentnummer>21/1164</dokumentnummer>
    <datum>2025-08-08</datum>
    <verteildatum>2025-08-13</verteildatum>
    <dokumentart>Drucksache</dokumentart>
    <drucksachetyp>Schriftliche Fragen</drucksachetyp>
    <herausgeber>BT</herausgeber>
  </fundstelle>
  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1164
21. Wahlperiode 08.08.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 4. August 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . 17, 18, 19, 49
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 75
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 76
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22, 23
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . 152, 153, 154, 155
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 135, 136, 137
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 96, 171
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 123
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 138, 139, 140, 141
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 159, 160, 161
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Abgeordnete Nummer
der Frage
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 51, 52, 125
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . 106, 107, 126
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 28
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 53
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 143, 144
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 7, 31, 32
Göring-Eckardt, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Gumnior, Lena, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 97, 98, 99, 100
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 54, 66
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 80, 81, 82, 83
Abgeordnete Nummer
der Frage
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112, 113
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 84
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128, 129, 130
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 36, 85
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Klein, Ottilie, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . 114, 115, 116
Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . 57, 117, 118
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 145
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 146, 147
Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 119, 120
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 101, 102, 131
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . 163, 164, 165
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . 41, 133, 167
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 148, 149
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 10
Abgeordnete Nummer
der Frage
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 69, 70
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 168, 169
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . 42, 104, 121
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 59, 60
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 108, 172
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . 12, 43, 44, 45
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 88, 151
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 90, 91, 92
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 63
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93, 94
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . 95, 109, 110, 111
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14, 15, 16
Drucksache 21/1164 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des 
Bundeskanzleramtes
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Göring-Eckardt, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Finanzen
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 5, 6, 7
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des 
Innern
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 13
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Seite
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Verteidigung
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/1164
Seite
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 48, 49
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 56
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Justiz und für Verbraucherschutz
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Gumnior, Lena, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 66, 67
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Klein, Ottilie, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Digitales und Staatsmodernisierung
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Drucksache 21/1164 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 85
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Verkehr
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 91, 92, 93
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 96, 97
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und 
nukleare Sicherheit
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99, 100
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Seite
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Gesundheit
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 105, 106
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 108, 109
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
Entwicklung
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/1164

Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des 
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche der im Rahmen der Initiative „Made for 
Germany“ eingeladenen Unternehmen wurden 
durch das Unternehmen FGS bzw. welche durch 
das Bundeskanzleramt eingeladen (vgl. www.ster
n.de/capital/friedrich-merz--wie-sich-der-
kanzlervon-einer-pr-agentur-einspannen-liess-3592150
0.html), und wie häufig hat sich Bundeskanzler 
Friedrich Merz seit Amtsantritt mit Alexander 
Geiser (FGS) ausgetauscht (persönlich oder
fernmündlich)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister 
vom 5. August 2025
Die Initiative „Made for Germany“ besteht aus über 60 Unternehmen. 
Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der Unternehmen, ist aber 
selbst nicht Teil dieser Initiative. Vielmehr ist es eine Initiative aus dem 
Kreis der Unternehmen heraus, die sich zu Investitionen und zum
Standort bekennen.
Die mit der Initiative „Made for Germany“ verbundenen Unternehmen 
hat das Bundeskanzleramt zu einem gemeinsamen Austausch mit dem 
Bundeskanzler am 21. Juli 2025 eingeladen. An diesem Termin hat auch 
Alexander Geiser teilgenommen. Weitere Gespräche mit Alexander 
Geiser hat der Bundeskanzler seit Amtsantritt nicht geführt.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche
besteht im Übrigen nicht, und eine solche umfassende Dokumentation 
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung in der 
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion 
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die obenstehenden 
Ausführungen erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine
Vollständigkeit der Angaben kann somit nicht sichergestellt werden.
2. Abgeordnete
Katrin Göring-
Eckardt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, die
Investitionsverpflichtung bis Ende 2025 einzuführen, um den 
Abruf der zurückgehaltenen Mittel vollständig der 
Filmbranche zur Verfügung zu stellen, und wird 
dabei auf eine freiwillige Selbstverpflichtung
verzichtet?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer 
vom 8. August 2025
Die Bundesregierung wird den filmpolitischen Auftrag des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD umsetzen und die Filmreform 
vollenden. Daher werden die Neuaufstellung der Anreizförderung und 
die Einführung einer Investitionsverpflichtung zusammen auf den Weg 
gebracht. Dieses Junktim von Fördern und Fordern ist der
Bundesregierung wichtig und entspricht dem gemeinsamen Verständnis mit dem 
Bundesministerium der Finanzen zur Freigabe der Mittel im
Haushaltsjahr 2026.
Hinsichtlich der Investitionsverpflichtung hat der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien Gespräche mit den Betroffenen, 
etwa im Rahmen eines „Streamer-Gipfels“, geführt. Der Beauftragte der 
Bundesregierung für Kultur und Medien beabsichtigt, zeitnah einen 
Gesetzentwurf für die Investitionsverpflichtung in die
Ressortabstimmung zu geben und eine breite Branchenanhörung in die Wege zu leiten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Finanzen
3. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Wie viele Anträge auf Prüfung von
Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschaftsteuer- und 
Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 
nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt, vor 
dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in 
ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 18 auf 
Bundestagsdrucksache 21/119 ankündigte, dass 
die Veröffentlichung der Daten der Erbschaft- und 
Schenkungsteuerstatistik 2024 voraussichtlich im 
August 2025 erfolgt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi 
vom 8. August 2025
Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung 
des Besteuerungsverfahrens im Bereich der Erbschaft- und
Schenkungsteuer in der Zuständigkeit der Länder. Über die Anzahl der 2024
gestellten Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) liegen der
Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichung der Daten 
der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 erfolgt nach
Mitteilung des Statistischen Bundesamts voraussichtlich im September 
2025. Der ursprünglich genannte Termin war für Ende August 2025
geplant. Aufgrund terminlicher Überschneidungen verschiebt sich der
geplante Termin geringfügig.
4. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Erlasse auf Erbschaft- und
Schenkungsteuern im Rahmen der sogenannten
Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) 
ausgefallen, die von den Finanzämtern 2024
festgesetzt wurden (Gesamtbetrag der Erbschaften 
und Schenkungen vs. Festsetzungen in Euro, bitte 
im Einzelnen auflisten), vor dem Hintergrund, 
dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf 
meine Schriftliche Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 21/119 ankündigte, dass die
Veröffentlichung der Daten der Erbschaft- und
Schenkungsteuerstatistik 2024 voraussichtlich im
August 2025 erfolgt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi 
vom 8. August 2025
Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung 
des Besteuerungsverfahrens im Bereich der Erbschaft- und
Schenkungsteuer in der Zuständigkeit der Länder. Über die Höhe der 2024 nach 
§ 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)
erlassenen Erbschaft- oder Schenkungsteuer liegen der Bundesregierung 
noch keine Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichung der Daten der
Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 erfolgt nach Mitteilung des 
Statistischen Bundesamts voraussichtlich im September 2025. Der
ursprünglich genannte Termin war für Ende August 2025 geplant.
Aufgrund terminlicher Überschneidungen verschiebt sich der geplante
Termin geringfügig.
5. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Widersprüche gegen
Erstattungsbescheide zu Kassenleistungen der
Postbeamtenkrankenkasse gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2019 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln), und welche Kosten sind in dieser Zeit nach 
Kenntnis der Bundesregierung durch den damit 
verbundenen Verwaltungsaufwand entstanden 
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 6. August 2025
Die Anzahl der Widersprüche nach Jahren stellt sich wie folgt dar:
Kalenderjahr Anzahl der Widersprüche
2019 20.832
2020 15.894
2021 16.404
2022 13.524
2023 13.587
2024 11.673
Zur Höhe der Verwaltungskosten steht eine umfassende jeweils auf diese 
Jahre unter Berücksichtigung der Art und Anzahl der Widersprüche
bezogene Auswertung kurzfristig nicht zur Verfügung.
Bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) gab es im angefragten 
Zeitraum mehrere organisatorische Veränderungen bei der
Widerspruchsbearbeitung. Hilfsweise wurde für zwei Stichtage eine
Auswertung zum Personaleinsatz durchgeführt: Am 1. Januar 2023 waren 
32 Personaleinheiten in der Widerspruchsbearbeitung eingesetzt. Das 
entspricht einem Verwaltungsaufwand in Höhe von ca. 960.000 Euro für 
die Kassenleistung. Am 1. Juni 2025 sind noch 22 Personaleinheiten 
eingesetzt. Das entspricht einem Verwaltungsaufwand in Höhe von 
715.000 Euro.
6. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Wie wirken sich nach der aktuellen
Finanzplanung der Bundesregierung für die Jahre 2027 bis 
2029 die Entwicklung der Umlaufrendite
öffentlicher Anleihen auf die Höhe der deutschen
Zinslast, die im laufenden Jahr rund 36,5 Mrd. Euro 
betragen soll, und die Höhe des
Wirtschaftswachstums auf das Steueraufkommen aus (bitte – 
soweit vorliegend – die Zinslast für jedes Jahr 
aufschlüsseln unter Zugrundelegung einer
Umlaufrendite von 2,0 Prozent, 2,5 Prozent, 3,0
Prozent sowie 3,5 Prozent und das
Steuermehraufkommen bzw. Steuerminderaufkommen für jedes 
Jahr aufschlüsseln unter Zugrundelegung eines 
Wirtschaftswachstums von 0,5 Prozent, 1,0
Prozent, 1,5 Prozent, 2,0 Prozent sowie 2,5 Prozent; 
https://tichyseinblick.de/meinungen/wie-merz-un
d-klingbeil-uns-mit-schulden-arm-machen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 6. August 2025
Das Bundesministerium der Finanzen nimmt keine Szenarioanalysen der 
Zinsausgabenentwicklung auf Basis von vorgegebenen Renditesätzen 
vor. Insofern kann dieser Teil Ihrer Frage nicht beantwortet werden. Für 
das Jahr 2025 sind im zweiten Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 
30,2 Mrd. Euro Zinsausgaben des Bundeshaushalts veranschlagt.
Für eine Schätzung der Auswirkungen eines höheren oder niedrigeren 
Wirtschaftswachstums auf das Steueraufkommen sind Prognosen über 
die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen der 
verschiedenen Steuerarten, wie beispielsweise Löhne und Gehälter,
Gewinne und Konsumausgaben, notwendig. Als Faustformel lässt sich aus 
der langjährigen Entwicklung der Steuereinnahmen in der Vergangenheit 
ableiten, dass bei einem Anstieg des nominalen Bruttoinlandsprodukts 
um 1 Prozent die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen insgesamt
ebenfalls um rund 1 Prozent ansteigen. Dies bedeutet – ausgehend vom
Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung vom Mai 2025 für das Jahr 2026 
und unter der Annahme einer konstanten Steuerquote –, dass ein um 
1 Prozentpunkt höheres (niedrigeres) Wachstum des nominalen
Bruttoinlandsprodukts mit rund 10 Mrd. Euro höheren (niedrigeren)
gesamtstaatlichen Steuereinnahmen insgesamt verbunden wäre.
7. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über 
die Art und den Umfang der Beteiligung des
Unternehmens Veridos GmbH, einer
Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei Gruppe GmbH, an der 
Vorbereitung und Durchführung der für Oktober 
2025 geplanten Präsidentschaftswahlen in
Kamerun (bitte unter Angabe konkreter Aufgaben,
Tätigkeiten und Finanzvolumen des Auftrags), und 
hat sie sich vor diesem Hintergrund eine
Positionierung zu den Rahmenbedingungen für einen 
freien und fairen Wahlprozess im gesamten
kamerunischen Staatsgebiet erarbeitet, und wenn ja, 
wie lautet diese?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 5. August 2025
Der Beteiligungsführung im Bundesministerium der Finanzen ist
bekannt, dass die Veridos GmbH Teile eines Systems zur Ausstellung der 
Voters-Karten und unpersonalisierte Kartenrohlinge nach Kamerun
geliefert hat. Im Februar dieses Jahres wurde die Veridos GmbH von der 
kamerunischen Opposition mit Anschuldigungen zu diesem Auftrag 
konfrontiert. Detaillierte Informationen zu dem Auftrag – beispielsweise 
dessen Volumen – liegen der Bundesregierung nicht vor.
Das Bundesministerium der Finanzen unterstützt jederzeit freie und faire 
Wahlprozesse. Sollten Sie detaillierte Informationen zu den Wahlen in 
Kamerun wünschen, kontaktieren Sie bitte die zuständige Behörde in 
Kamerun oder das Auswärtige Amt.
8. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie gedenkt die Bundesregierung im Lichte des 
Koalitionsvertrags 2025, der die steuerliche
Freistellung von Zuschlägen für Mehrarbeit vorsieht, 
die über die tariflich vereinbarte oder an
Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgeht, zu
berücksichtigen, dass – je nach Lebensalter der
Kinder – über 70 Prozent der erwerbstätigen Mütter 
und rund 43 Prozent aller erwerbstätigen Frauen 
aufgrund von Teilzeittätigkeit faktisch von dieser 
Förderung ausgeschlossen sind (vgl. www.destati
s.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD2
5_175_13.html), und wie will sie zugleich
sicherstellen, dass hierbei keine mittelbare
Diskriminierung von Frauen im Sinne des Artikels 3 des 
Grundgesetzes entsteht, zumal aktuelle Studien 
auf gleichstellungsrechtliche Risiken hinweisen 
(vgl. www.diw.de/documents/publikationen/73/di
w_01.c.941456.de/25-12.pdf; https://iab-foru
m.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbei
t-wie-beschaeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bun
desregierung-reagieren-wuerden/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi 
vom 6. August 2025
Die Antwort ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die 
Schriftliche Frage 112 der Abgeordneten Anne Zerr auf
Bundestagsdrucksache 21/1089.
9. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche zusätzlichen Hürden sieht die
Bundesregierung bei der flächendeckenden Einführung 
eines verbindlichen Gender-Budgetings in den
Finanzverwaltungen – etwa im Hinblick auf das 
überwiegend kameralistische Haushaltssystem, 
die fehlende explizite gesetzliche Verankerung 
und Akzeptanzprobleme in den Verwaltungen 
(Gender Budgeting-Bericht 2024: www.esf.de/por
tal/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/2025_06_3
0_gender-budgeting-bericht_2024.html;
wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 
Gender Budgeting, WD 4-3000-030/6) –, und 
welche konkreten Maßnahmen plant sie, um diese 
Herausforderungen zu überwinden und
sicherzustellen, dass die Gleichstellungswirkungen der 
Steuerpolitik systematisch erfasst, analysiert und 
berücksichtigt werden, neben den bekannten
Datenbeschränkungen durch die
Zusammenveranlagung verheirateter Personen und die Übertragung 
sämtlicher Freibeträge auf den
Besserverdienenden in der Lohnsteuerklasse III?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi 
vom 7. August 2025
Für die Bundesregierung ist die Gleichstellung der Geschlechter ein 
wichtiges Ziel.
Gender-Budgeting ist eine spezielle Ausprägung des sogenannten
Performance(-based)-Budgetings, also eines Haushaltssystems, das auf
Wirkungen abstellt und auch darüber gesteuert wird. Deutschland wird
bereits seit 2018 von der OECD als ein Land klassifiziert, in dem Gender-
Budgeting – zumindest in Ansätzen – angewendet wird. Bei der
inhaltlichen Ausgestaltung der jeweiligen Fachpolitik ist es die Aufgabe der 
Ressorts, gleichstellungspolitische Ziele und Genderwirkungen zu
berücksichtigen. Den Ressorts obliegt die Bewertung der Auswirkungen 
ihrer entsprechenden Programme.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bundeshaushalt stellen 
die Ressorts im Haushaltsplan dar, welche Nachhaltigkeitsziele der UN 
(Sustainable Development Goals, SDG) mit ihren wesentlichen
inhaltlichen Schwerpunkten erreicht werden sollen (Signaling). Das SDG 5 
(Geschlechtergleichheit) ist ein solches Nachhaltigkeitsziel. Ebenfalls 
soll zukünftig eine Auswahl an Ausgabetiteln des Bundeshaushaltes mit 
den SDGs verknüpft werden (sogenanntes Tagging). In diesem Rahmen 
können Ausgaben des Bundes auch mit SDG 5 verbunden werden.
Ein systematisches und flächendeckendes Gender-Budgeting im
Rahmen des Bundeshaushalts wird von der Bundesregierung nicht als
geeignetes Instrument angesehen, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. 
Es wird insbesondere die Gefahr des Überfrachtens des Haushalts
gesehen.
Gemäß Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sind Bund und 
Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander
unabhängig. Die Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht 
in die Zuständigkeit des Bundes. Die Bundesregierung nimmt aufgrund 
der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund 
und Ländern hierzu keine Stellung und gibt keine Schätzungen ab.
Das Steuerrecht kennt grundsätzlich keine Unterscheidungen zwischen 
Männern und Frauen und ist geschlechtsneutral (sog. expliziter Gender-
Bias). Dennoch muss in der Praxis immer wieder untersucht werden, ob 
Frauen und Männer von einem Rechtsetzungsvorhaben oder
bestehenden Regelungen unterschiedlich betroffen sein könnten. Ursachen für 
einen sog. impliziten Gender-Bias können beispielsweise durch
Unterschiede in Höhe und Art der Einkommen von Männern und Frauen bei 
einem ansonsten geschlechterneutralen Einkommensteuersystem
hervorgerufen werden. Auch die Umsatzsteuerlast kann durch Unterschiede im 
Konsumverhalten zwischen Männern und Frauen zu impliziten Gender-
Bias führen.
Deshalb werden im Rahmen einer geschlechterdifferenzierten
Gesetzesfolgenabschätzung Verteilungs- und Anreizwirkungen des Steuer- und 
Transfersystems bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften auch im 
Hinblick auf Genderaspekte analysiert. Auch die entsprechende
wissenschaftliche Debatte wird dabei stets berücksichtigt.
10. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie will die Bundesregierung ihrer Beteuerung, 
sie lege einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung 
von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung (vgl. 
u. a. Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil 
in der Sitzung des Haushaltsausschusses des 
Deutschen Bundestages am 30. Juli 2025),
Nachdruck verleihen, wenn in dem vom Kabinett am 
30. Juli 2025 beschlossenen und mir vorliegenden 
Entwurf des Einzelplans 08 des Haushalts 2026 
beim Zoll die geplanten Ausgaben um rund 
120 Mio. Euro sinken sollen und beim
Bundeszentralamt für Steuern kein Mittelaufwuchs in 
dessen Kernaufgaben der Bundesbetriebsprüfung 
und Steuerfahndung vorgesehen ist, und inwiefern 
ist die Bundesregierung den Forderungen des 
Bundesrechnungshofes aus dessen Bericht zur 
Bundesbetriebsprüfung aus dem Jahr 2022 bereits 
nachgekommen, bzw. wie weit ist sie mit ihren 
damals gegenüber dem BRH gemachten Zusagen 
im Hinblick auf eine „Gesamtlösung zur
Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung“ gekommen 
(vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Berichte/2022/mitwirkung-bundesb
etriebspruefung-volltext.pdf?__blob=publicationF
ile&amp;v=1)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 8. August 2025
Sowohl die Ausgaben der Zollverwaltung (Kapitel 0813) als auch die 
Ausgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (Kapitel 0815) wachsen 
im Haushaltsjahr 2026 gegenüber der bisher geltenden Finanzplanung 
der alten Bundesregierung vom 17. Juli 2024 auf.
Darüber hinaus sind für beide Behörden im Jahr 2026 zusätzliche
Haushaltsmittel im Umfang von rund 254 Mio. Euro im Sondervermögen 
„Infrastruktur und Klimaneutralität“ veranschlagt.
Die mit dem Haushaltsentwurf 2025 eingeleitete grundlegende
Modernisierung und der Ausbau der Digitalisierung der Zollverwaltung für eine 
Stärkung der Bekämpfung der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung, des Finanz- und Steuerbetrugs sowie der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung werden somit unvermindert fortgeführt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Empfehlungen des
Bundesrechnungshofs aufgegriffen und gemeinsam mit dem
Bundeszentralamt für Steuern ein Konzept zur Neuorganisation der
Bundesbetriebsprüfung beim Bundeszentralamt für Steuern entwickelt. Das Konzept 
wurde dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Dezember 
2023 vorgelegt und von diesem positiv bewertet.
Kernpunkt der Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung ist die
Einführung eines datenbasierten Systems zur risikoorientierten Fallauswahl 
(DSRF). Durch das DSRF soll die Mitwirkungsentscheidung künftig 
qualitativ durch eine risikoorientierte Prüffall- und Prüffeldauswahl
bestimmt sein. Die Entwicklung und Einführung des DSRF erfolgt
stufenweise. Die organisatorische Umstrukturierung der
Bundesbetriebsprüfung beim Bundeszentralamt für Steuern ist seit Mai 2024
abgeschlossen.
Weitere Einzelheiten können im Berichterstattergespräch für den
Einzelplan 08 im Zuge der parlamentarischen Beratungen des
Haushaltsentwurfs 2026 erläutert werden.
11. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Wie viele bundeseigene Grundstücke und
Gebäude befinden sich nach Angaben der
Bundesregierung aktuell im Rhein-Erft-Kreis, und wie viele 
davon stehen leer oder werden nicht dauerhaft
genutzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 6. August 2025
Im Rhein-Erft-Kreis befinden sich 33 Liegenschaften mit insgesamt 
143 Gebäuden im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. 
Die Liegenschaften und Gebäude werden in Mietobjekte wie z. B.
Wohnungen, Büros, Werkstätten etc. unterteilt, sodass z. B. auf
Liegenschaften oder in Gebäuden mehrere Mietobjekte vorhanden sein können.
Insgesamt sind dies ohne Kfz-Stellplätze 101 Mietobjekte. Dies umfasst die 
Nutzung durch die Bundeswehr, Dienststellen des Bundes,
Wohnliegenschaften und sonstige Liegenschaften.
Im Bereich der Wohn- und sonstigen Liegenschaften sind 3 Mietobjekte 
nicht vermietet.
12. Abgeordneter
Jan Wenzel 
Schmidt
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko 
einer mittelbaren deutschen Haftung für
italienische oder französische Staatsanleihen, die von der 
EZB in den Bilanzen gehalten werden, im Fall 
einer Bankenkrise – unter Einbeziehung
vertraulicher Risikoanalysen des Bundesministeriums 
der Finanzen oder der Deutschen Bundesbank?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 6. August 2025
Nach den Regeln des Ankaufprogramms für öffentliche Anleihen
(Public Sector Purchase Programme, PSPP) und des Pandemie-Notfall-
Ankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP)
beträgt der Anteil der von der EZB erworbenen öffentlichen Schuldtitel 
rund 10 Prozent der insgesamt vom Eurosystem erworbenen öffentlichen 
Schuldtitel. Die EZB hält ausschließlich Schuldtitel nationaler
Emittenten, auch italienische und französische Staatsanleihen. Etwaige Verluste 
aus diesen von der EZB erworbenen Schuldtiteln würden zunächst das 
Jahresergebnis der EZB vermindern und würden darüber hinaus durch 
Auflösung der Wagnisrückstellung der EZB ausgeglichen.
Weitere Verluste könnten nach einem Beschluss des EZB-Rates mit den 
an die nationalen Zentralbanken auszuschüttenden monetären
Einkünften verrechnet werden. Sollten auch die monetären Einkünfte zur
Deckung des Verlustes nicht ausreichen, würde die EZB einen
entsprechenden Verlustvortrag ausweisen. Eine Weitergabe etwaiger weiterer
Verluste in Form einer automatischen Nachschusspflicht der nationalen 
Zentralbanken (oder der Mitgliedstaaten) sieht die ESZB-Satzung nicht 
vor.
Der Blick auf den europäischen Bankensektor zeigt, dass sich dieser seit 
der Finanzkrise positiv entwickelt hat und zur Stabilität des
Finanzsystems beiträgt. Die europäischen Banken sind aktuell solide kapitalisiert. 
Gemäß den Daten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
betrug die durchschnittliche CET-1-Kapitalquote europäischer Banken 
Ende 2024 16,1 Prozent gegenüber 12,5 Prozent im Jahr 2014. Die
Banken sind zudem auch deutlich profitabler geworden. Ihre
Eigenkapitalrendite betrug Ende 2024 durchschnittlich 10,5 Prozent gegenüber 
3,5 Prozent im Jahr 2014. Auch die Kreditqualität hat sich deutlich
gebessert. Während vor 10 Jahren der Anteil notleitender Kredite in
Europa noch 6,5 Prozent betrug, ist dieser Anteil auf 1,9 Prozent Ende 2024 
gesunken. Für aktuelle Informationen zur Finanzstabilität im Euroraum 
weisen wir auf den Financial Stability Report der EZB vom Mai 2025 
hin.
13. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Wie hoch sind die bislang tatsächlich eingesetzten 
Finanzmittel aus dem Wiederaufbaufonds und aus 
sonstigen Finanzquellen für das Ahrtal, und wie 
bewertet die Bundesregierung das Verhältnis
zwischen bewilligten und ausgezahlten Beträgen im 
Hinblick auf die Effektivität der Hilfeleistungen?
14. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Land 
Rheinland-Pfalz ergriffen, um den vielfach
kritisierten bürokratischen Aufwand für betroffene 
Bürger und Kommunen im Ahrtal beim Abruf 
von Wiederaufbaumitteln zu reduzieren?
15. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Wie stellt die Bundesregierung beim
Wiederaufbau des Ahrtals sicher, dass die eingesetzten
Finanzmittel zweckentsprechend und effizient
verwendet werden, und welche
Kontrollmechanismen bestehen, um Missbrauch oder
Fehlverwendung vorzubeugen?
16. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Plant die Bundesregierung oder nach Kenntnis der 
Bundesregierung das Land Rheinland-Pfalz,
angesichts des schleppenden Wiederaufbaus,
zusätzliche finanzielle oder organisatorische Hilfen
bereitzustellen, um den Wiederaufbau im Ahrtal zu 
beschleunigen und das Vertrauen der betroffenen 
Bevölkerung wieder zu stärken?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 6. August 2025
Die Fragen 13 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
zusammenfassend beantwortet.
Mit Stand 31. Juli 2025 sind aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 
2021“ rund 5,25 Mrd. Euro abgeflossen, davon rund 0,82 Mrd. Euro für 
die Bundesinfrastruktur und rund 4,43 Mrd. Euro für die Infrastruktur in 
den vom Hochwasser betroffenen Ländern. Konkrete Angaben nur für 
das Ahrtal liegen der Bundesregierung nicht vor. Gemäß
Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 sind die Länder für die Bewilligung 
von Projekten und die Auszahlung der bewilligten Gelder an die
Geschädigten zuständig. Sie sind zudem gemäß § 4 der
Aufbauhilfeverordnung für die zweckentsprechende Mittelverwendung verantwortlich. Die 
Länder führen in eigener Zuständigkeit nachgelagerte Kontrollen vor 
Ort durch. Nach Abschluss der verwaltungsmäßigen Prüfung der Mittel 
und nach Erstattung von Verwendungsberichten unterrichten die
zuständigen obersten Landesbehörden die zuständigen Bundesministerien
jährlich in Form eines zusammenfassenden Berichts. Die bewirtschaftenden 
Bundesressorts weisen den Ländern die angeforderten Mittel aus dem 
Sondervermögen in kürzester Zeit zu. Das Sondervermögen ist
auskömmlich mit Mitteln ausgestattet. Die auf Bundesebene zusammen mit 
den Ländern beschlossenen gesetzlichen Regelungen sehen bewusst nur 
ein Mindestmaß an einheitlichen Vorgaben vor, um den Ländern vor Ort 
Freiraum für detaillierte Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu
geben. Sämtliche bundeseinheitliche Regelungen wurden
einvernehmlich von der Bundesregierung mit den Ländern getroffen, auch bei den 
programmspezifischen Anlagen zur Verwaltungsvereinbarung zur
„Aufbauhilfe 2021“ hat ein intensiver Austausch der betroffenen Länder mit 
den zuständigen Bundesressorts stattgefunden.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es zu bürokratischem
Mehraufwand für betroffene Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen im 
Ahrtal beim Abrufen von Wiederaufbaumitteln gekommen ist. Die
Zahlen lassen auf einen stetigen Mittelabfluss schließen. Die Maßnahmen 
und Projekte der Länder werden beginnend im Jahr 2025 zusätzlich im 
Rahmen einer Evaluation des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ 
systematisch, programmbegleitend und abschließend bewertet und
überprüft.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
17. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, 
um das vom Bundesverwaltungsamt geführte
sogenannte Ausländervereinsregister (AVR) künftig 
auf eine datenschutzkonforme und
verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage zu stellen,
nachdem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz 
und die Informationsfreiheit (BfDI) im Jahr 2022 
ein Verfahren zur Verbotsverfügung gemäß
Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe f der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) gegen das
Bundesverwaltungsamt eingeleitet hat, da für die im AVR 
erfolgende Datenverarbeitung keine ausreichende 
Rechtsgrundlage besteht, woraufhin das
Bundesverwaltungsamt offenbar einlenkte und seit dem 
1. Januar 2023 keine neuen Mitteilungen der
Vereinsbehörden mehr in das Register aufgenommen 
werden (vgl. Tätigkeitsbericht des BfDI 2022, 
S. 120; https://datenschutzarchiv.org/fileadmin/D
okumente/2022/31_TB_BfDI_Bund_2022_oDrsN
r_15032023.pdf), und inwiefern werden nach 
Kenntnis der Bundesregierung auch nach diesem 
Zeitpunkt weiterhin personenbezogene Daten – 
insbesondere Namen und Anschriften von
Vorstandsmitgliedern bzw. vertretungsberechtigten 
Personen sowie Informationen über bestehende 
Teilorganisationen – durch Vereinsbehörden auf 
Landes- oder kommunaler Ebene erhoben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 6. August 2025
Die Bundesregierung prüft, im Hinblick auf das
Ausländervereinsregister eine den datenschutzrechtlichen Anforderungen zur Übermittlung 
personenbezogener Daten entsprechende Rechtsvorschrift einzuführen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit dem 1. Januar 2023 
keine neuen Mitteilungen der Vereinsbehörden der Länder an das
Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Aufnahme in das Register übermittelt.
18. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
In wie vielen Fällen wurden von 2022 bis 2024 
Daten kurdischer Vereine vom
Bundesverwaltungsamt, das das sogenannte
Ausländervereinsregister (AVR) führt, auf Grundlage von Anfragen 
oder im Wege der sogenannten
Spontanübermittlung an Sicherheitsbehörden übermittelt (bitte 
nach Jahren aufschlüsseln sowie differenzieren, 
um welche empfangenden Stellen es sich jeweils 
handelt – insbesondere Bundeskriminalamt,
Polizeibehörden der Länder,
Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder,
Bundesnachrichtendienst sowie ausländische Nachrichtendienste), 
und kann die Bundesregierung inzwischen
Angaben zum Inhalt des für die Überwachung
kurdischer Vereine maßgeblichen Erlasses des
Bundesministeriums des Innern aus dem Jahr 1994
machen, der laut Medienberichten im Jahr 2022 nicht 
auffindbar war (vgl. https://taz.de/Ueberwachung-
von-kurdischen-Vereinen/!5853706/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 6. August 2025
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 
(BfDI) hatte datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der
Übermittlung personenbezogener Daten durch die Vereinsbehörden der Länder an 
das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Registrierung im
Ausländervereinsregister (AVR) und aus dem AVR heraus an die Sicherheitsbehörden 
geltend gemacht. Daraufhin wurden die Länder durch Rundschreiben 
des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Dezember 2022 gebeten, 
ab dem 1. Januar 2023 keine Mitteilungen über Ausländervereine und 
ausländische Vereine mehr an das BVA zu übermitteln. Nach Kenntnis 
der Bundesregierung haben die Länder dieser Bitte entsprochen. Die 
Bundesregierung verfügt im Übrigen über keine Statistik zu
sogenannten Spontanübermittlungen an Sicherheitsbehörden im Jahr 2022.
Angaben zum Inhalt des Erlasses aus dem Jahr 1994 kann die
Bundesregierung nicht machen.
19. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Wie viele der Personenkontrollen, die die
Bundespolizei von Anfang 2022 bis Ende 2024 auf 
Grundlage von § 22 Absatz 1a bzw. § 23 Absatz 1 
Nummer 2 und Nummer 3 des
Bundespolizeigesetzes (BPolG) zum Zweck der
Migrationskontrolle in Baden-Württemberg durchgeführt hat 
(bitte nach Jahren sowie getrennt nach
Rechtsgrundlagen aufschlüsseln), waren oder sind nach 
Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand von 
Beschwerden oder anhängigen bzw.
abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen eines
mutmaßlichen Verstoßes gegen das
Diskriminierungsverbot, und wie viele Personenkontrollen zur
Migrationskontrolle hat die Bundespolizei im gleichen 
Zeitraum an Bahnhöfen in Baden-Württemberg 
durchgeführt (bitte nach Jahren sowie entweder 
nach den zehn Bahnhöfen mit den meisten
Kontrollen oder – sofern keine statistikfähigen Daten 
zu einzelnen Bahnhöfen vorliegen – nach den 
Bundespolizeiinspektionen der
Bundespolizeidirektion Stuttgart aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 7. August 2025
Die Zuständigkeit für die Kontrollmaßnahmen im Sinne der
Fragestellung im Land Baden-Württemberg obliegt der Bundespolizeidirektion 
(BPOLD) Stuttgart mit den ihr nachgeordneten Dienststellen. Die
erfragten statistischen Daten sind den nachfolgenden Übersichten zu
entnehmen.
Jahr Anzahl der Beschwerden bei der BPOLD Stuttgart
§ 22 Abs. 1a 
BPolG
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 
BPolG
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 
BPolG
2022 – –  8
2023 –  4 14
2024 – 15  5
Darüber hinaus ist im Kontext der erfragten Maßnahmen im Bereich der 
BPOLD Stuttgart für das Jahr 2024 ein laufendes Gerichtsverfahren
anhängig. Die Frage der Rechtsgrundlage ist Gegenstand der juristischen 
Auseinandersetzung. In den Jahren 2022 und 2023 waren
Kontrollmaßnahmen auf Grundlage von § 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes 
(BPolG), § 23 Absatz 1 Nummer 2 BPolG oder § 23 Absatz 1
Nummer 3 BPolG im Bereich der BPOLD Stuttgart nicht Gegenstand
gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Die Daten zu Personenkontrollen liegen aus Gründen der statistischen 
Erfassung nur für die Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) mit
unmittelbarem Grenzbezug vor. Kontrollmaßnahmen nach § 23 Absatz 1
Nummer 2 BPolG werden erst seit April 2023 statistisch erhoben.
BPOLI Jahr 2023
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BPolG
Karlsruhe –
Konstanz  42.780
Offenburg  85.693
Stuttgart –
Flughafen Stuttgart –
Weil am Rhein 107.373
Jahr 2024
BPOLI § 22 Abs. 1a BPolG § 23 Abs. 1 Nr. 2 BPolG § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG
Karlsruhe     23 – 19.631
Konstanz – 248.792 15.549
Offenburg – 228.921 29.706
Stuttgart     78 – –
Flughafen Stuttgart 13.435 – –
Weil am Rhein      0 412.608 22.476
Für die statistischen Daten zu den Kontrollmaßnahmen nach § 22
Absatz 1a BPolG und § 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG in den Jahren 2022 
und 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/10233 verwiesen.
20. Abgeordneter
Dr.  Dietmar 
Bartsch
(Die Linke)
Wie viele der aus Deutschland abgeschobenen 
Personen gingen nach Kenntnis der
Bundesregierung einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nach, und wie viele der
abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der
Abschiebung schulpflichtig (bitte jeweils absolut und
anteilig von der Gesamtzahl der abgeschobenen 
Personen angeben und aufschlüsseln für die Jahre 
2021, 2022, 2023, 2024 und erstes Halbjahr 
2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 8. August 2025
Der Bundesregierung liegen im Sinne der ersten Teilfrage keine
Erkenntnisse vor. Bezogen auf die zweite Teilfrage wurden abgeschobene 
Personen im Alter von sechs bis unter 18 Jahren berücksichtigt. Die
weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Gesamt davon 
von 6 bis unter 18 Jahren
2021 11.892 1.172
2022 12.945 1.439
2023 16.430 1.942
2024 20.084 2.316
1. Halbjahr 2025 11.807 1.345
21. Abgeordnete
Birgit Bessin
(AfD)
Wie viele Kinder unter 14 Jahren mit deutscher 
Staatsbürgerschaft leben aktuell in Deutschland, 
und wie viele Kinder unter 14 Jahren leben 
aktuell mit folgenden Staatsbürgerschaften in 
Deutschland: Afghanistan, Bulgarien, Irak,
Italien, Kosovo, Polen, Rumänien, Russische
Föderation, Serbien, Syrien, Türkei, Ukraine?
22. Abgeordnete
Birgit Bessin
(AfD)
Wie hoch ist der Anteil von Personen mit
folgenden Staatsbürgerschaften an der
Gesamtbevölkerung in Deutschland: Afghanistan, Bulgarien, 
Irak, Italien, Kosovo, Polen, Rumänien, Russische 
Föderation, Serbien, Syrien, Türkei, Ukraine?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 7. August 2025
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet (siehe Tabelle).
Tabelle: Bevölkerung am 31. Dezember 2024 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und 
Altersgruppen
– Ergebnisse auf Basis des Zensus 2022 –
Staatsangehörigkeit Anzahl
insgesamt
Anteil an der 
Gesamtbevölkerung 
in Prozent
Anzahl
unter 14 Jahre
Gesamtbevölkerung 83.577.140 10.840.865
 Deutschland 71.184.865 85,17 9.182.761
 Afghanistan    404.269  0,48    93.440
 Bulgarien    362.421  0,43    69.675
 Irak    229.916  0,28    55.020
 Italien    564.547  0,68    33.572
 Kosovo    309.435  0,37    46.164
 Polen    723.151  0,87    70.556
 Rumänien    771.276  0,92   131.718
 Russische Föderation    266.385  0,32    28.293
 Serbien    252.808  0,30    31.043
 Syrien    889.482  1,06   233.299
 Türkei  1.402.783  1,68    62.550
 Ukraine  1.085.298  1,30   207.047
Quelle: Bevölkerungsfortschreibung, © Statistisches Bundesamt (Destatis) 2025
Hinweis zur Datenlage: Die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung 
weichen aus erhebungstechnischen Gründen von Daten des
Ausländerzentralregisters (AZR) ab. Zudem werden im AZR keine Angaben zu 
deutschen Staatsangehörigen gespeichert. Ein Vergleich von deutscher 
und ausländischer Bevölkerung im Sinne der Fragestellungen ist daher 
nur mit den Daten der Bevölkerungsfortschreibung möglich.
Ausführliche Erläuterungen zu den Unterschieden siehe unter folgendem 
Link: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/
Bevoelkerungsstand/Methoden/Erlauterungen/auslaendische-bevoelkeru
ng.html.
Weiterführende Informationen finden Sie auch im Qualitätsbericht zur 
Ausländerstatistik: www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsb
erichte/Bevoelkerung/auslaenderstatistik.pdf?_blob=publicationFile.
23. Abgeordnete
Birgit Bessin
(AfD)
Wie ist die Altersstruktur bei Personen mit
folgenden Staatsbürgerschaften in Deutschland: 
Afghanistan, Syrien (bitte die Zahl der Personen 
mit entsprechender Staatsbürgerschaft
aufschlüsseln nach den Altersgruppen unter einem Jahr, ein 
bis fünf Jahre, sechs bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 
18 bis 20 Jahre, 21 bis 24 Jahre, 25 bis 39 Jahre, 
40 bis 59 Jahre, 60 bis 64 Jahre und älter als 
64 Jahre)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 6. August 2025
Die Angaben ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum 
Stichtag 30. Juni 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen 
werden.
Altersstufen Afghanistan Syrien
Aufhältig nach AZR 446.350 958.561
davon nach Altersstufen:
unter 1 Jahr   4.002   9.395
ein bis fünf Jahre  31.590  82.049
sechs bis 13 Jahre  65.081 150.245
14 bis 17 Jahre  31.477  71.535
18 bis 20 Jahre  34.399  54.761
21 bis 24 Jahre  41.144  83.331
25 bis 39 Jahre 166.719 309.585
40 bis 59 Jahre  54.501 161.444
60 bis 64 Jahre   6.123  16.263
älter als 64 Jahre  11.214  19.930
keine Angaben     100      23
24. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie viele Zurückweisungen der Bundespolizei an 
der deutsch-polnischen Grenze scheiterten seit der 
Weisung durch den Bundesminister des Innern 
Alexander Dobrindt vom 7. Mai 2025 daran, dass 
die polnischen Behörden sich weigerten, die
betroffenen Personen „zurückzunehmen“ bzw. sie 
einreisen zu lassen, vor dem Hintergrund, dass die 
Märkische Oderzeitung am 22. Juli 2025 über 
einen Mann berichtete, der vorübergehend auf der 
Stadtbrücke zwischen Frankfurt/Oder und Slubice 
festgesessen haben soll, weil er offenbar mangels 
entsprechender Papiere weder nach Polen, noch 
nach Deutschland einreisen konnte (www.moz.de/
lokales/frankfurt-oder/grenzkontrollen-frankfurt-o
der-mann-sitzt-auf-stadtbruecke-zwischen-grenze
n-fest-78194490.html; bitte den Zeitraum seit der 
Einführung der polnischen Grenzkontrollen am 
7. Juli 2025 gesondert angeben), und wie verfährt 
die Bundespolizei mit Personen, die an der 
deutsch-polnischen Grenze von polnischen 
Grenzbeamten zurückgewiesen wurden, was
zwischen dem 7. und dem 13. Juli 2025 24 Personen 
betroffen haben soll (www.tagesschau.de/ausland/
polen-grenzkontrollen-126.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 8. August 2025
Seit dem 8. Mai 2025 sah die Bundespolizei an der deutsch-polnischen 
Land-Binnengrenze in insgesamt 25 Fällen vom Vollzug von
Zurückweisungen ab, weil die polnischen Behörden der Übernahme der
betroffenen Personen nicht zustimmten. Im gleichen Zeitraum wies die
Bundespolizei 1.862 Personen erfolgreich nach Polen zurück. Daten über
gescheiterte Zurückweisungen für den Monat Juli 2025 liegen derzeit noch 
nicht vor.
Grundsätzlich übernimmt die Bundespolizei Personen, die der polnische 
Grenzschutz nach Deutschland zurückweist, im Rahmen eines zwischen 
der Bundespolizei und dem polnischen Grenzschutz abgestimmten
operativen Verfahrens und unterzieht sie einer aufenthaltsrechtlichen
Überprüfung. Die Folgemaßnahmen sind abhängig vom Ausgang dieser 
Überprüfung.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass zu polizeilichen
Einzelmaßnahmen in den in der Fragestellung genannten Sachverhalten noch
verwaltungsrechtliche Verfahren anhängig sind sowie Persönlichkeitsrechte 
der Betroffenen bestehen und insofern derzeit keine weiteren Auskünfte 
erfolgen können.
25. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind bei 
der Bundespolizei infolge der Wiedereinführung 
von Binnengrenzkontrollen an allen
Landesgrenzen seit dem 16. September 2024 entstanden (bitte 
differenzieren nach Mehrarbeitsvergütung,
Zulagen, Hotelkosten usw. und erstem bzw. zweitem 
Quartal 2025 bzw. 2024), und wie viele
Zurückweisungen Schutzsuchender gab es seit dem 
7. Mai 2025 (bitte nach Monaten auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 7. August 2025
Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden
Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16.
September 2024 und aufgrund des damit verbundenen gestiegenen
öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten 
Kosten.
Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung 
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zeitraum
Mehrarbeitsvergütung
Zulagen für 
Dienst zu 
ungünstigen 
Zeiten
Betrieb
Grenzkontrollstellen
Verbrauch 
Führungs- 
und
Einsatzmittel
Hotelunterbringung, 
Verpflegung
Gesamt
in Mio. Euro
16.09. 
bis
31.12.2024
13,1 2,4 1,8 1,9 8,2 27,4
01.01. 
bis
31.03.2025
11,0 1,9 2,2 2,3 6,6 24,0
01.04. 
bis
30.06.2025
13,8 2,8 1,9 2,6 8,0 29,1
Gesamt 37,9 7,1 5,9 6,8 22,8 80,5
Im Zusammenhang mit der Weisung des Bundesministers des Innern 
vom 7. Mai 2025 erfolgen statistische Erhebungen von
Zurückweisungen von Asylsuchenden seit dem 8. Mai 2025. Gemäß Polizeilicher
Eingangsstatistik der Bundespolizei und der vorläufigen Datenlage des
Sondermeldedienstes ordnete die Bundespolizei diesbezüglich im Zeitraum 
vom 8. Mai 2025 bis 4. August 2025 insgesamt 493 Zurückweisungen 
von Asylsuchenden an.
Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung 
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zeitraum Anzahl
8. bis 31. Mai 2025 131
Juni 2025 208
Juli 2025 135
1. bis 4. August 2025  19
26. Abgeordneter
Dr.  Gottfried 
Curio
(AfD)
Ist es aus Sicht der Bundesregierung durch das 
Handeln der Berliner Polizei im Zusammenhang 
mit der Demonstration gegen das Interview der 
ARD mit der Vorsitzenden der AfD, Dr. Alice 
Weidel, am 20. Juli 2025 im befriedeten Bezirk 
des Deutschen Bundestages zu einer Verletzung 
der Rechte der Bundesregierung nach dem Gesetz 
über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des 
Bundes (BefBezG), insbesondere § 3 Absatz 2 
BefBezG, der dem Bundesministerium des Innern 
die Zuständigkeit für die Zulassung zuweist,
gekommen, und wenn ja, in welcher Weise, und 
welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 6. August 2025
Nein. Nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über befriedete Bezirke für
Verfassungsorgane des Bundes vom 8. Dezember 2008 werden die in den 
Ländern Berlin und Baden-Württemberg jeweils geltenden
versammlungsrechtlichen Vorschriften nicht berührt. Danach war die Polizei
Berlin als Versammlungsbehörde des Landes Berlin für
versammlungsrechtliche Maßnahmen im Hinblick auf die in Ihrer Frage erwähnte
Demonstration unbeschadet dessen zuständig, dass sie im befriedeten Bezirk für 
den Deutschen Bundestag stattfand.
27. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der 
Dokumentarfilm „Nur ein Piks. Im Schatten der 
Impfung“ auf Anweisung des
Bundesministeriums des Innern kurz nach seinem Erscheinen 
vom Kinoportal „kinofreund eG“ gelöscht wurde, 
wie der Regisseur des Films auf Nachfrage von 
den Betreibern des Kinoportals erfuhr, und wenn 
ja, warum geschah dies, und auf wessen
Anweisung hin konkret?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 4. August 2025
Das Bundesministerium des Innern hat keine entsprechende Löschung 
veranlasst und verfügt auch nicht über die Befugnis, entsprechende
Anweisungen an Kinoportale zu geben.
28. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bei 
der Entwicklung eines nationalen
Fähigkeitsprofils zur Weiterentwicklung der
Gesamtverteidigung Deutschlands (vgl. Bundestagsdrucksache 
20/10476, S. 7, letzter Absatz), und zu welchem 
Zeitpunkt ist mit der Zuleitung einer finalen
Version dieses Profils an den Deutschen Bundestag 
zu rechnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 5. August 2025
Grundlage für die Entwicklung eines nationalen Fähigkeitsprofils zur 
Weiterentwicklung der Gesamtverteidigung Deutschlands für den
Bereich der Zivilen Verteidigung ist die Konzeption Zivile Verteidigung 
(KZV). Die am 24. August 2016 im Kabinett beschlossene KZV ist die 
zivile Entsprechung der Verteidigungspolitischen Richtlinien aus dem 
Jahr 2023. Die KZV enthält Vorgaben für die Ausgestaltung der Zivilen 
Verteidigung und ist das konzeptionelle Basisdokument der
Bundesregierung für die weiteren Planungen in den Bundesressorts unter
Koordinierung des Bundesministeriums des Innern (BMI) in den vier
Aufgabenbereichen
• Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
• Zivilschutz,
• Versorgung und
• Unterstützung der Streitkräfte.
Die in der KZV benannten Rahmenkonzepte enthalten die
grundsätzlichen Festlegungen für die einzelnen Teilbereiche der Zivilen
Verteidigung. Die vertiefte Betrachtung der Fähigkeiten aus den
Rahmenkonzepten erfolgt in Fähigkeitskonzepten, die als Kernelemente die für die 
Aufgabenwahrnehmung benötigten Ressourcen (personell, materiell)
sowie deren Steuerung und Koordination beschreiben. Durch
entsprechende Fähigkeitsabfragen bei den Ländern werden Soll-Ist-Vergleiche als 
Planungsgrundlage für die weiteren Maßnahmen erstellt.
2023 wurde ein Gesamtszenario Zivile Verteidigung mit den Ländern 
abgestimmt, welches gleichzeitig als Grundlage für die Risikoanalyse 
für den Zivilschutz dient. Im Rahmen der Risikoanalyse für den
Zivilschutz wird über die Analyseergebnisse dem Deutschen Bundestag
berichtet. Der Zeitpunkt der Entwicklung des Nationalen Fähigkeitsprofils 
ist von der Fertigstellung der geplanten Risikoanalysen abhängig.
29. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Sieht oder sah die Bundesregierung Anlass zu 
prüfen, ob sich aus ihrer Sicht „tatsächliche
Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung“ im Sinne 
des Bundesverfassungsschutzgesetzes aus einer 
Äußerung der Bundessprecherin der Grünen
Jugend, Jette Nietzard, ergeben, die in einem
Interview zu dem Szenario einer möglichen
Regierungsverantwortung der AfD auf Bundesebene 
sagte „wie sieht dann ʼnen Widerstand aus zum 
Beispiel, also ist der dann intellektuell, ist der 
dann vielleicht mit Waffen“, auch dann, wenn 
Jette Nietzards Äußerung zwar formal eine Frage 
ist, sich diese aber dennoch nach meiner
Auffassung auch als Aufruf verstehen lässt (www.radioe
ins.de/programm/sendungen/sendungen/353/250
7/250721_radioeins_und_freitag_salon_2875
6.html, ab Minute 24:40)?“
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 5. August 2025
Die Bundesregierung äußert sich zu von Einzelpersonen getätigten
Aussagen nicht.
30. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wird die Ausreise der über 2.400
afghanischen Staatsangehörigen finanziert, die sich 
noch immer in Pakistan befinden und eine
Aufnahmezusage haben, ohne eine Bereitstellung von 
Geldern im Haushaltsentwurf 2026, wie mir nach 
gegenwärtigem Arbeitsstand des
Haushaltsentwurfs bekannt ist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 5. August 2025
Die künftige Unterstützung in Pakistan von Personen aus den
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan ist abhängig von der derzeit stattfindenden 
Prüfung der Bundesregierung zur Umsetzung des Koalitionsvertrags, der 
eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme soweit 
wie möglich vorsieht.
Etwaige Mehrbedarfe können über EU-Mittel aus dem Asyl-,
Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für bereits erfolgte humanitäre
Einreisen gedeckt werden.
31. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber 
vor, ob und in welchem Umfang bei der Nutzung 
von Palantir-Software durch deutsche
Polizeibehörden (beispielsweise in Hessen, Bayern,
Nordrhein-Westfalen und zukünftig möglicherweise 
auch in Baden-Württemberg) personenbezogene 
oder sicherheitsrelevante Daten an US-Behörden 
auf Grundlage von US-amerikanischem Recht – 
insbesondere dem CLOUD Act oder dem Patriot 
Act – weitergegeben werden können, ohne dass 
dies durch deutsche Behörden genehmigt oder 
den betroffenen Personen bekannt gegeben wird, 
und wenn ja, wie lauten diese, und welche
Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des 
Chefjustiziars von Microsoft France vor dem 
französischen Senat am 10. Juni 2025, wonach 
eine solche Datenweitergabe im Falle von
Microsoft nicht ausgeschlossen werden kann (www.s
enat.fr/compte-rendu-commissions/20250609/ce_
commande_publique.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 4. August 2025
Palantir-Software wird nicht von den Polizeien des Bundes genutzt. Zu 
Vorkehrungen der Palantir-Software nutzenden Länderpolizeien gegen 
Risiken einer Datenweitergabe im Sinne der Fragestellung liegen der 
Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor, dies liegt in der
Zuständigkeit der jeweiligen Länder. Dessen ungeachtet, sind die
angesprochenen US-amerikanischen Rechtsakte der Bundesregierung bekannt. 
Deren möglicherweise im Einzelfall bestehende Auswirkungen auf in 
Deutschland tätige Unternehmen werden im Bedarfsfall geprüft.
32. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die ökonomischen Schäden an der
deutschfranzösischen Grenze durch die jeweiligen
Grenzkontrollen und den damit zusammenhängenden 
erschwerten Grenzverkehr, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
entsprechende ökonomische Schäden zu minimieren (www.s
wr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/
offener-brief-grenzkontrollen-kehl-strasbourg-10
0.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 5. August 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen derzeit keine belastbaren
Erhebungen zu ökonomischen Schäden vor, die direkt auf die derzeit
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zurückzuführen 
sind.
Die Bundespolizei ist bestrebt bei ihren Kontrollen, etwaige
Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr, d. h. auf Pendler,
Handwerker, Lieferanten, den Güterverkehr, die Wirtschaft und den übrigen
Reiseverkehr, so gering wie möglich zu halten. Die Bundespolizei monitort 
auch an der deutsch-französischen Landgrenze etwaige Auswirkungen 
auf den grenzüberschreitenden Verkehr bereits fortlaufend und hält
Auswirkungen so gering wie möglich. Es findet ein fortlaufender, intensiver 
Austausch zu den Binnengrenzkontrollen auf unterschiedlichen Ebenen 
statt. Etwaige Optimierungen des grenzüberschreitenden Verkehrsflusses 
im Rahmen der Grenzkontrollen sind ein stetiger Prozess der Behörden 
vor Ort im Rahmen der bestehenden Gegebenheiten.
33. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Wie viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) 
bzw. zivilrechtliche Einrichtungen waren in der 
Funktion der meldeberechtigten Stellen im
Zeitraum vom 16. Mai 2023 bis zum 5. Mai 2025,
somit im Zeitraum nach der Ausfertigung der
Bundestagsdrucksache 20/6857 zur Beantwortung der 
dazu vorangegangenen Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU, bei Aufnahmeprogrammen 
zur Erlangung von Aufenthalts- oder
Duldungstiteln für die Bundesrepublik Deutschland durch in 
Afghanistan ansässige und dort mutmaßlich
gefährdete afghanische Staatsbürger tätig, und
inwiefern wurden Maßnahmen zur Kontrolle und 
Evaluierung der Tätigkeit dieser
meldeberechtigten Stellen – vor dem Hintergrund des
Bekanntwerdens von Aufnahmezusagen an extremistische 
Personen – durch die Bundesregierung nach
Ausfertigung der Bundestagsdrucksache 20/6857 vom 
15. Mai 2023 dem veränderten Lagebild
angepasst?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 4. August 2025
Bezüglich der Anzahl an meldeberechtigten Stellen, die im Rahmen des 
Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan in Frage kamen, wird auf 
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der 
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6232 verwiesen.
Alle meldeberechtigten Stellen bestätigten mit ihrer Teilnahme am
Bundesaufnahmeprogramm, dass sie dessen Rahmenbedingungen
akzeptieren und respektieren. Bei Anzeichen, dass sich meldeberechtigte Stellen 
nicht an den von der Bundesregierung für das Programm vorgegebenen 
Rahmen hielten, wurde innerhalb der am Programm beteiligten Ressorts 
über geeignete Maßnahmen beraten. Die an dem Aufnahmeverfahren 
aus Afghanistan beteiligten Behörden stehen in einem engen und
ständigen Austausch, und das Verfahren wird kontinuierlich überprüft und
angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Hierzu hat auch die
Möglichkeit gehört, von der fortgesetzten Zusammenarbeit mit einer
meldeberechtigten Stelle abzusehen.
34. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern 
und Relevanten Personen zum Stichtag 30. Juni 
2025 in den einzelnen Phänomenbereichen im 
Vergleich zum Vorjahresstichtag (bitte dabei die 
Gefährder im Bereich PMK -religiöse Ideologie- 
und PMK -ausländische Ideologie- jeweils nach 
deutsch/nichtdeutsch aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 7. August 2025
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Gefährder und Relevanten
Personen in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität 
(PMK) -links-, PMK -rechts-, PMK -religiöse Ideologie-, PMK -
ausländische Ideologie- und PMK -sonstige Zuordnung-. Die Erhebung der 
entsprechenden Statistik erfolgt immer zum Monatsanfang, weshalb – 
abweichend von der Fragestellung – jeweils der 1. Juli als Stichtag
gewählt wurde.
Mit Stichtag 1. Juli 2025 lagen folgende Daten vor:
Gefährder Relevante 
Personen
PMK -links-  10  54
PMK -rechts-  71 167
PMK -ausländische Ideologie-  13  33
PMK -religiöse Ideologie- 449 
(davon 265 mit 
deutscher
Staatsangehörigkeit inkl. 
Doppelstaatler)
485 
(davon 292 mit 
deutscher
Staatsangehörigkeit inkl. 
Doppelstaatler)
PMK -sonstige Zuordnung- 19 24
Mit Stichtag 1. Juli 2024 lagen folgende Daten vor:
Gefährder Relevante 
Personen
PMK -links-  13  65
PMK -rechts-  74 172
PMK -ausländische Ideologie-  16  34
PMK -religiöse Ideologie- 471 
(davon 274 mit 
deutscher
Staatsangehörigkeit inkl. 
Doppelstaatler)
500 
(davon 317 mit 
deutscher
Staatsangehörigkeit inkl. 
Doppelstaatler)
PMK -sonstige Zuordnung- 15 22
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, 
dass Ihre Frage aus kompetenziellen Gründen sowie Erwägungen des 
Staatswohls in Bezug auf die erbetene Aufschlüsselung nach deutscher 
und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im Bereich PMK -ausländische 
Ideologie- nicht – auch nicht in eingestufter Form – beantwortet werden 
kann. Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der
Gefahrenabwehr grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von
Personen als Gefährder oder Relevante Personen im Bereich der PMK liegt 
dementsprechend allein in der Kompetenz der örtlich zuständigen
Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Einstufung einer 
Person als Gefährder oder Relevante Person um eine
gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte Maßnahme. Diese Einstufung soll dem
Betroffenen aus polizeitaktischen Erwägungen nicht bekannt werden, da der 
Zweck der nach Polizeirecht durchgeführten verdeckten Maßnahmen
ansonsten gefährdet sein könnte. Aufgrund des zum Teil kleinen
Personenpools könnte eine Veröffentlichung der geforderten Informationen
geeignet sein, Rückschlüsse auf die Einstufung als Gefährder/Relevante
Person dieser Personen zu ermöglichen und damit das polizeitaktische
Instrument der Kategorisierung von Gefährdern und Relevanten Personen 
sowie die Wirksamkeit von entsprechend initiierten
Standardmaßnahmen zu gefährden. Darüber hinaus wären damit Rückschlüsse auf
interne Arbeitsabläufe und sonstige Systematiken sowie die strategische 
Ausrichtung der Arbeit des Bundeskriminalamtes, aber auch der
Polizeien der Länder, möglich. Dies würde die polizeiliche Funktionsfähigkeit 
nachhaltig beeinträchtigen.
Aus den vorgenannten kompetenziellen sowie polizeitaktischen
Gründen, die eine Geheimschutzbedürftigkeit begründen, nimmt die
Bundesregierung zu Details, welche über die absoluten Zahlen von Gefährdern 
und Relevanten Personen hinausgehen, einschließlich der Zuordnung 
des Personenpotenzials zu einzelnen Gruppierungen oder
Themenfeldern keine Stellung.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung 
der Polizeibehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen 
der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine
Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den
Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung 
die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges 
Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden 
zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der Betroffenen
führen und damit eine weitere Aufklärung bzw. das Monitoring von
Gefährdern und Relevanten Personen erheblich beeinträchtigen bzw. sogar
unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das
Staatswohl nicht in Kauf genommen werden.
35. Abgeordnete
Maren Kaminski
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung, die
Erfrischungsgelder für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemäß 
§ 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung und § 50 
Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes an die
gestiegenen Lebenshaltungs- und Mobilitätskosten
anzupassen, um dem zunehmenden Mangel an
freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
entgegenzuwirken und eine bundesweit einheitliche,
tragfähige Lösung zur Finanzierung durch den Bund 
zu schaffen, und wenn ja, wann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 5. August 2025
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
unerlässlich und tragen durch ihren Einsatz maßgeblich zur
ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen bei. Das sog. Erfrischungsgeld soll
dabei neben der allgemeinen politisch-gesellschaftlichen Anerkennung 
dieses ehrenamtlichen Engagements auch eine darüber hinausgehende 
konkrete Anerkennung und eine Art von Entschädigung für ggf. mit der
Tätigkeit verbundenen Aufwand darstellen. Die Festlegung des
Erfrischungsgeldes soll natürlich diesem Gedanken Rechnung tragen,
unterliegt damit aber anderen Kriterien als „Entlohnungssysteme“, die sich an 
Preissteigerungen und Kostenentwicklungen orientieren. Im Zuge der 
rechtzeitig vor jeder Bundestagswahl stattfindenden Anpassungen der 
Bundeswahlordnung wird jedoch auch die Höhe des Erfrischungsgeldes 
geprüft. Hierbei muss aber die jeweilige Haushaltslage berücksichtigt 
werden.
36. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Treffen oder Telefonate gab es in den
vergangenen drei Jahren von Mitgliedern der
Bundesregierung oder Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus dem Bundeskanzleramt mit Matthias 
Platzeck?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 4. August 2025
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate – bzw. deren Ergebnissen besteht nicht, und eine 
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Es 
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174
verwiesen. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der 
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen 
und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise 
nicht vollständig.
Mitglieder der Bundesregierung sind der Bundeskanzler und die
Bundesministerinnen und Bundesminister. Für das Bundeskanzleramt
werden darüber hinaus etwaige Treffen oder Telefonate auch für die
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie die Staatssekretäre angegeben. 
Unterhalb der Leitungsebene gibt es aufgabenbedingt vielfältige
dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des
Bundeskanzleramtes. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese
Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit 
z. B. wegen Personalwechsel auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung 
von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. Es 
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174,
sowie auf die Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion 
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12332, verwiesen. Angaben 
bezüglich der vorherigen Bundesregierung beruhen vorwiegend auf der 
Grundlage der vorhandenen Akten.
Danach konnten folgende Treffen und Telefonate ermittelt werden:
Lfd. Nr. Datum Treffen oder 
Telefonat
Teilnehmer Ressort
 1. 21.06.2022 Telefonat StM Carsten Schneider BKAmt
 2. 04.07.2022 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
 3. 13.–15.09.2022 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
 4. 16.12.2022 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
 5. 20.12.2022 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
 6. 10.01.2023 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
 7. 07.02.2023 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
 8. 14.02.2023 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
 9. 24.02.2023 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
10. 20.03.2023 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
11. 21.10.2023 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
12. 30.09.2024 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
13. 12.11.2024 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
14. 17.03.2025 Treffen StM Carsten Schneider BKAmt
15. 01.06.2025 Treffen Minister Carsten Schneider BMUKN
37. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Wie bewertet die Bundesregierung die
bundesweite personelle und materielle
Reaktionsfähigkeit auf chemische, biologische sowie
radiologische und nukleare (CBRN-)Gefahren, und in
welchem Umfang können Kräfte aus den Ländern 
kurzfristig zusammengezogen werden, um
großräumig und länger andauernd in CBRN-Lagen
zusammenzuwirken?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 8. August 2025
Die Bundesrepublik Deutschland ist für die Bewältigung von
chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Lagen (CBRN-
Lagen) gut aufgestellt. Das integrierte Hilfeleistungssystem von Bund, 
Ländern und Kommunen hat sich bisher in allen Gefahren- und
Schadenslagen bewährt. Fähigkeiten, die für die alltägliche Gefahrenabwehr 
eingesetzt werden, entfalten auch im Katastrophen- und Zivilschutz ihre 
Wirkung. Der Bund stellt den Ländern nach den §§ 11 bis 13 des
Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) 
ergänzend Ausstattung und Ausbildung für den Katastrophenschutz im 
Zivilschutz zur Verfügung (ergänzende Ausstattung). Die
konzeptionellen Grundlagen für die ergänzende Ausstattung des Bundes und den 
CBRN-Schutz im Zivilschutz sind im Konzept für die ergänzende
Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz der Länder
(Ausstattungskonzept des Bundes) und in der Rahmenkonzeption für den 
CBRN-Schutz (Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen
Gefahren (ABC-Schutz)) beschrieben.
Entsprechend dem Ausstattungskonzept des Bundes wird im Bereich des 
CBRN-Schutzes die Ausstattung der Länder mit CBRN-
Erkundungswagen, CBRN-Messleitkomponenten, Gerätewagen Dekontamination
Personal, Dekontaminationszüge der Medizinischen Task Force (MTF) und 
Fahrzeuge und Ausstattung der Analytischen Task Force (ATF) ergänzt. 
Derzeit beschafft der Bund neue Fahrzeuge (CBRN-Erkundungswagen, 
CBRN-Messleitkomponente und Dekontaminationszüge der MTF), die
nach Auslieferung seitens der Hersteller den Ländern zugeteilt werden. 
Dadurch wird die Reaktionsfähigkeit für CBRN-Lagen deutschlandweit 
gesteigert. Darüber hinaus bevorratet der Bund Sanitätsmaterial zur
Bewältigung von CBRN-Lagen. Die Einsatzkräfte, die die ergänzende
Ausstattung bedienen, werden durch die Länder gestellt. Sie werden durch 
den Bund ergänzend im Bereich des CBRN-Schutzes ausgebildet (z. B. 
durch Multiplikatorenschulungen im Bundesamt für Bevölkerungsschutz 
und Katastrophenhilfe (BBK)) sowie mit persönlicher CBRN-
Schutzausrüstung ausgestattet. Hierbei ist zu unterstreichen, dass alle
Maßnahmen des Bundes für den ergänzenden Katastrophenschutz von der
auskömmlichen Bereitstellung von Personal und Haushaltsmitteln
abhängen.
Für die Reaktionsfähigkeit des Bundes auf radiologische und nukleare 
Gefahren (RN-Gefahren) hat das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das
radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund) mit Unterstützung durch 
das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Bundesamt für die
Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Gesellschaft für
Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS gGmbH) eingerichtet. Im Rahmen 
der RN-Gefahrenabwehr ist das BfS in der nuklearspezifischen
Gefahrenabwehr (NGA) tätig und bereitet sich gemeinsam mit weiteren
Behörden auf Bundes- und Landesebene auf entsprechende Gefahrenlagen 
vor. Über den Umfang der Kräftevorhaltung der Länder für RN-Lagen 
liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Rahmen der länderübergreifenden Hilfe können die Länder bei
Bedarf Hilfeleistungsersuchen stellen, welche über das Gemeinsame
Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern koordiniert werden. Dabei 
werden entsprechende Hilfsangebote von nicht betroffenen Ländern
gebündelt und dem betroffenen Land zur Entscheidung/Annahme
übermittelt. Dadurch kann auch bei längerdauernden und großflächigen CBRN-
Lagen länderübergreifend Hilfe geleistet werden. Über die benötigte
Anzahl des Personals entscheidet dabei das betroffene Land
(Bedarfsträger).
Auch die Bundeswehr leistet bei CBRN- Gefahrenpotenzialen oder
konkreten CBRN-Lagen einen Beitrag. Die konkrete Unterstützung bzw. 
Hilfeleistung im Inland wird im Rahmen der technischen Amtshilfe
gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und im Rahmen von 
Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder besonders schweren
Unglücksfällen (Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 GG)
sowohl dem Bund als auch den Ländern auf Antrag subsidiär
bereitgestellt. Eine Bereitstellung erfolgt soweit möglich im Rahmen freier
Kapazitäten und ohne Gefährdung des Auftrages der Bundeswehr nach 
Einzelfallprüfung.
38. Abgeordneter
Manuel 
Krauthausen
(AfD)
Wie viele der vom Bundeskriminalamt als
islamistische Gefährder eingestuften Personen in 
Deutschland sind weiblich, und aus welchen
Herkunftsländern stammen diese (bitte die 10
Hauptherkunftsländer und die jeweilige Anzahl
angeben; www.welt.de/politik/deutschland/article2559
61794/Bundeskriminalamt-Mehr-als-450-islamisti
sche-Gefaehrder-in-Deutschland.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 7. August 2025
Mit Stichtag 1. August 2025 waren 447 Personen als Gefährder im
Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -religiöse
Ideologie- eingestuft, darunter 48 weibliche Personen. Von diesen sind 35 
deutscher Herkunft und vier türkischer Herkunft. Demnach sind die 
Bundesrepublik Deutschland und die Türkei die Hauptherkunftsländer 
weiblicher Gefährder dieses Phänomenbereichs. Die Herkunft der
übrigen neun Personen ist auf einzelne Staaten verteilt.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, 
dass die Nennung der weiteren Staaten aus kompetenziellen Gründen
sowie Erwägungen des Staatswohls in Bezug auf die erbetene Nennung 
der zehn Hauptherkunftsländer nicht beantwortet werden kann.
Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung 
zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr 
grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von Personen als 
Gefährder oder Relevante Personen im Bereich der Politisch motivierten 
Kriminalität liegt dementsprechend allein in der Kompetenz der örtlich 
zuständigen Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der 
Einstufung einer Person als Gefährder oder Relevante Person um eine 
gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte Maßnahme. Diese Einstufung 
soll den Betroffenen aus polizeitaktischen Erwägungen nicht bekannt 
werden, da der Zweck der nach Polizeirecht durchgeführten verdeckten 
Maßnahmen ansonsten gefährdet sein könnte.
Aufgrund des hier benannten sehr kleinen Personenpools könnte eine 
Veröffentlichung der geforderten Informationen geeignet sein,
Rückschlüsse auf die Einstufung als Gefährder/Relevante Person dieser
Personen zu ermöglichen und damit das polizeitaktische Instrument der
Kategorisierung von Gefährdern und Relevanten Personen sowie die
Wirksamkeit von entsprechend initiierten Standardmaßnahmen zu gefährden. 
Darüber hinaus wären damit Rückschlüsse auf interne Arbeitsabläufe 
und sonstige Systematiken sowie die strategische Ausrichtung der
Arbeit des Bundeskriminalamtes, aber auch der Polizeien der Länder,
möglich. Dies würde die polizeiliche Funktionsfähigkeit nachhaltig
beeinträchtigen.
Aus den vorgenannten kompetenziellen sowie polizeitaktischen
Gründen, die eine Geheimschutzbedürftigkeit begründen, nimmt die
Bundesregierung zu Details, welche über die oben genannten Informationen
hinausgehen, keine Stellung.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung 
der Polizeibehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen 
der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine
Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den
Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung 
die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges 
Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden 
zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der Betroffenen
führen und damit eine weitere Aufklärung bzw. das Monitoring von
Gefährdern und Relevanten Personen erheblich beeinträchtigen bzw. sogar
unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das
Staatswohl nicht in Kauf genommen werden.
39. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Wurde das Legen eines Brandes, die weiteren 
Sachbeschädigungen, das Versprühen eines 
„ACAB“-Schriftzugs, der Hakenkreuze und des 
„Sieg Heil“-Schriftzugs in einem indischen Lokal 
in Aachen am 25. oder 26. Juni 2025 nach
Kenntnis der Bundesregierung durch den
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst (bitte 
die durch den KPMD erfassten Daten zu diesem 
Delikt mit Tatzeit, Tatort, Sachverhalt, Tatvorwurf 
bzw. Zähldelikt, Phänomenbereich, allen jemals 
den Taten zugeordneten Phänomenbereichen,
allen Ober- und Unterthemenfeldern, allen
Angriffszielen, ggf. einer Einstufung als
extremistisch und Datum der erstmaligen Aufnahme der 
Tat in die PMK-Datenbank angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 7. August 2025
Der erfragte Sachverhalt ist in der Fallzahlenanwendung des
Bundeskriminalamts (BKA), in dem Meldungen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)
abgebildet werden, aktuell nicht enthalten. In diesem Zusammenhang wird 
darauf hingewiesen, dass Meldungen durch die Länder und
wiederkehrend mit einem zeitlichen Verzug erfolgen.
40. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die 
Täter des Angriffes auf die Dienststelle der
Bundespolizeiinspektion Aachen in der Nacht vom 
26. auf den 27. Juni 2025 vor, und wie wurde die 
Tat durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst 
in Fällen Politisch motivierter Kriminalität 
(KPMD-PMK) erfasst (bitte die durch den KPMD 
erfassten Daten zu diesem Delikt mit Tatzeit,
Tatort, Sachverhalt, Tatvorwurf bzw. Zähldelikt,
Phänomenbereich, allen jemals den Taten
zugeordneten Phänomenbereichen, allen Ober- und
Unterthemenfeldern, allen Angriffszielen, ggf. einer 
Einstufung als extremistisch und Datum der
erstmaligen Aufnahme der Tat in die PMK-
Datenbank angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 7. August 2025
Der erfragte Sachverhalt ist in der Fallzahlenanwendung des
Bundeskriminalamts (BKA), in dem Meldungen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)
abgebildet werden, aktuell nicht enthalten. In diesem Zusammenhang wird 
darauf hingewiesen, dass Meldungen durch die Länder und
wiederkehrend mit einem zeitlichen Verzug erfolgen.
41. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Nach welchen nachvollziehbaren, objektiven, 
rechtsstaatlich fundierten und festgeschriebenen 
Kriterien erfolgt die Aufnahme der
Parteienbeobachtung durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz – etwa nach der Beendigung der
Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Partei 
„DIE LINKE.“ 2013 –, und in welcher
nachprüfbaren Weise wird sichergestellt, dass diese Praxis 
nicht einseitig zugunsten oder zulasten
bestimmter Parteien oder sogar Einzelpersonen erfolgt, 
sondern ohne möglichen Profit der vorgesetzten 
politischen Beamten oder Ministerialen, mithin 
der Parteien, denen sie ggf. angehören, neutral auf 
alle politisch relevanten Akteure gleichermaßen 
angewendet wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 5. August 2025
Die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz 
(BfV) ergeben sich aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz 
(BVerfSchG). Hiernach ist das BfV gemäß den §§ 3 und 4 BVerfSchG 
für die Sammlung und Auswertung von Informationen über
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zuständig. 
Dementsprechend werden Parteien im Sinne der Anfrage dann
bearbeitet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen diesbezüglich vorliegen. Als 
Bestandteil der Exekutive unterliegt das BfV der verfassungsrechtlichen 
Gesetzesbindung. Die rechtlichen Voraussetzungen gelten
gleichermaßen für alle Beobachtungsobjekte und werden gleichermaßen
angewendet. Interne Regularien und Verfahren stellen eine rechtmäßige und
einheitliche Anwendung der gesetzlich vorgegebenen Kriterien zur
Einstufung von Beobachtungsobjekten sicher.
Daneben unterliegt das BfV allgemein der Rechts- und Fachaufsicht des 
Bundesministeriums des Innern sowie der Kontrolle durch verschiedene 
gesetzlich verankerte externe parlamentarische und exekutive
Kontrollinstanzen wie beispielsweise das Parlamentarische Kontrollgremium, die 
G10-Kommission oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und 
die Informationsfreiheit.
Die beim BfV tätigen Beamtinnen und Beamten dienen darüber hinaus 
nach § 60 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) dem
ganzen Volk, und nicht einzelnen Parteien. Nach § 60 Absatz 1 Satz 2 BBG 
haben sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr 
Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
42. Abgeordneter
Tobias Matthias 
Peterka
(AfD)
Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit der 
Zurückweisung von Asylsuchenden sind derzeit 
nach Kenntnis der Bundesregierung bei deutschen 
Gerichten anhängig (vgl. www.tagesschau.de/inla
nd/innenpolitik/zurueckweisung-grenze-rechtswid
rig-100.html, abgerufen am 28. Juli 2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 4. August 2025
Aktuell sind vier Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung 
von Asylsuchenden bei deutschen Gerichten anhängig.
43. Abgeordneter
Jan Wenzel 
Schmidt
(AfD)
In wie vielen Fällen wurde seit 2018
Sicherheitsoder Polizeibeamten des Bundes und – nach 
Kenntnis der Bundesregierung – der Länder die 
Teilnahme an als „rechts“ eingestuften Telegram-
Gruppen disziplinarrechtlich zum Vorwurf
gemacht, und wie viele Disziplinarverfahren wurden 
im gleichen Zeitraum gegen Beamte der
genannten Sicherheits- und Polizeibehörden wegen
Teilnahme an linksradikalen Gruppen oder „Antifa“-
Kanälen eingeleitet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 4. August 2025
Im betreffenden Zeitraum wurden weder bei den Sicherheitsbehörden 
noch bei den Polizeibehörden des Bundes Disziplinarverfahren im Sinne 
der Fragestellung geführt.
Zu Disziplinarverfahren der Länder liegen dem Bund keine
Informationen vor.
44. Abgeordneter
Jan Wenzel 
Schmidt
(AfD)
Wurden in den letzten fünf Jahren
zivilgesellschaftliche Projekte oder Vereine mit
Bundesmitteln gefördert, die nach Einschätzung des
Bundesamts für Verfassungsschutz oder des
Bundeskriminalamts als linksextrem beeinflusst oder
unterwandert eingestuft gelten (direkt oder durch 
Personalverflechtungen), und wenn ja, wie viele 
(bitte die Gesamtzahl nennen und die 27 Projekte 
mit der höchsten Förderung angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 6. August 2025
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen 
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in 
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende und
aufwändige Aktenrecherchen in großen Informationsbeständen sowie
umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist 
in der Regel nicht leistbar.
Die Vielzahl von Förderprogrammen und Projektförderungen wird
eigenständig von den Ressorts verantwortet. In der Kürze der
Bearbeitungszeit einer Schriftlichen Frage ist es nicht möglich, eine
Gesamtübersicht zu erstellen und mit den Erkenntnissen des Bundesamtes für 
Verfassungsschutz (BfV) abzugleichen.
Nach Maßgabe der Bundesregierung dürfen generell keine Bundesmittel 
an extremistisch beeinflusste oder verfassungsfeindliche Organisationen 
gehen. Sie ist demnach verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach 
Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch
extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische 
Grundordnung richten, begünstigt werden. Bereits seit Jahren besteht 
auf Bundesebene ein Vorgehen, um eine missbräuchliche
Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Vereinigungen zu 
verhindern. Das Bundesministerium des Innern (BMI) bietet allen
anderen Bundesressorts an, im Rahmen ihrer in eigener Zuständigkeit zu 
treffenden Förderentscheidungen auch vorhandene Erkenntnisse der
Verfassungsschutzbehörden beizuziehen. Dieses Vorgehen richtet sich
ausdrücklich gleichermaßen gegen Personen und Organisationen aller
extremistischen Phänomenbereiche.
45. Abgeordneter
Jan Wenzel 
Schmidt
(AfD)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2015 die Anteile ausländischer 
Staatsangehöriger unter den polizeilich erfassten 
Tatverdächtigen sowie unter den Opfern im
Bereich häuslicher Gewalt entwickelt (bitte jeweils 
nach Jahr und in Prozent angeben), und welche 
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
hinsichtlich möglicher Über- oder
Unterrepräsentation dieser Gruppen im Verhältnis zu ihrem
jeweiligen Bevölkerungsanteil vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 8. August 2025
Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt anhand der Polizeilichen
Kriminalstatistik. Hierbei ist zu beachten, dass bei den Tatverdächtigen kein 
Verhältnis zum Opfer angegeben wird. Erfasst wird nur die aus Sicht des 
Opfers – bei mehreren Tatverdächtigen engste – Beziehung zum/zu den 
Tatverdächtigen. Relevant für das Opfer-Tatverdächtigen-Verhältnis ist 
somit alleinig die Angabe des Opfers.
Die Daten und Anteile nichtdeutscher Opfer und nichtdeutscher
Tatverdächtiger zu Fällen der häuslichen Gewalt für die Berichtsjahre 2015 bis 
2023 sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Für das Jahr 2024 kann 
die Bundesregierung noch keine Daten zu den nichtdeuschen Opfern 
von häuslicher Gewalt mitteilen, da die Auswertungen für das
Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ noch nicht abgeschlossen sind. Die Summe 
der Opfer häuslicher Gewalt setzt sich aus den Opfern der
Partnerschaftsgewalt und den Opfern der innerfamiliären Gewalt zusammen.
Die Gesamtzahl der Opfer häuslicher Gewalt 2024 beträgt 265.942
Opfer.
Jahr Opfer 
von häuslicher Gewalt
Nichtdeutsche Opfer 
von häuslicher Gewalt
Prozentualer 
Anteil
2015 193.499 46.121 23,8
2016 202.585 54.151 26,7
2017 207.148 55.982 27,0
2018 211.895 59.141 27,9
2019 214.481 59.400 27,7
2020 224.634 63.678 28,3
2021 221.615 62.486 28,2
2022 240.547 71.688 29,8
2023 256.276 79.305 30,9
Jahr TV 
bei häuslicher Gewalt
Nichtdeutsche TV 
bei häuslicher Gewalt
Prozentualer 
Anteil
2015 165.167 44.934 27,2
2016 172.865 52.903 30,6
2017 174.576 53.747 30,8
2018 178.455 56.511 31,7
2019 179.293 57.824 32,3
2020 186.767 61.029 32,7
2021 181.931 59.426 32,7
2022 197.348 67.560 34,2
2023 208.810 73.724 35,3
In Bezug auf die Teilfrage hinsichtlich einer möglichen Über- oder
Unterrepräsentation dieser Gruppen im Verhältnis zu ihrem jeweiligen
Bevölkerungsanteil, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
46. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der 
Bundesregierung seit 1949 in Deutschland
ausgebürgert, und in wie vielen Fällen führte die
Ausbürgerung zum Status der Staatenlosigkeit bei der 
betroffenen Person, ähnlich dem Fall A. S. (www.
spiegel.de/politik/deutschland/urteil-helfer-der-sa
uerland-gruppe-ist-kein-deutscher-mehr-a-77567
1.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 5. August 2025
Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) darf die 
deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden.
Ein gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 GG grundsätzlich zulässiger
Verlust der Staatsangehörigkeit kann durch einen der Verlusttatbestände
eintreten, die in § 17 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) normiert 
sind. Hierzu zählt unter anderem der Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
gemäß § 35 StAG. Hiernach kann eine rechtswidrige Einbürgerung
innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Bekanntgabe zurückgenommen werden, 
wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder
Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige
Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden 
ist. Der Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der
Betroffene dadurch staatenlos wird (§ 35 Absatz 2 StAG).
Nach einer aktualisierten Auswertung des Registers Entscheidungen in 
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) im Bundesverwaltungsamt 
ist seit dem Inkrafttreten der Regelung des § 35 StAG im Jahr 2009 in 
insgesamt 1.344 Fällen die Rücknahme einer rechtswidrigen
Einbürgerung erfolgt. Im Register EStA werden Entscheidungen erst nach ihrer 
Bestandskraft oder nach ihrem Wirksamwerden erfasst. Es ist daher 
möglich, dass Entscheidungen erst später aufgenommen werden. Aus 
diesem Grund können jederzeit Nachtragungen zu früheren Jahren
erfolgen, auch spätere Korrekturen sind möglich.
In wie vielen Fällen die Rücknahme zu einer Staatenlosigkeit der
betroffenen Person geführt hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt, da
bestehende Staatsangehörigkeiten im Register EStA nicht erfasst werden.
47. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Gesamtkosten für den Abschiebeflug der 
81 Afghanen vom 18. Juli 2025 mit Qatar
Airways (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/polit
ik/flug-abschiebungen-afghanistan-leipzig-10
0.html), und auf welcher rechtlichen Grundlage 
basiert nach Kenntnis der Bundesregierung die 
administrative Praxis der Zahlung eines Betrags 
von bis zu 1.000 Euro an jede Person dieses
Fluges, wobei die Personen des Fluges zuvor in
verschiedenen Bundesländern untergebracht waren 
(www.focus.de/politik/deutschland/1000-euro-fue
r-afghanen-nach-abschiebung-offenbart-sich-
einheikler-widerspruch_f13ab8f7-8efe-43dd-871e-e6
86bf65f9c5.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 5. August 2025
Die Kosten können bundesseitig noch nicht abschließend beziffert
werden.
Zur Beantwortung der zweiten Teilfrage wird auf die Zuständigkeit der 
Länder verwiesen.
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Rückzuführende Barmittel 
zur Verfügung gestellt bekommen, fällt in die Zuständigkeit der Länder. 
Die Bundesregierung hat hierzu keine Vorgaben gemacht und hat die 
Mitgabe von Barmitteln durch die Länder nicht systematisch erfasst.
48. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Wie hoch sind die Kosten für Beschaffung,
Wartung, Lagerung von sogenannten Tasern, mit 
denen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt 
die Bundespolizei ausstatten will, für die Jahre 
2025 und 2026 (bitte einzeln nach Art der Kosten 
aufschlüsseln), und wie will die Bundesregierung 
verhindern, dass es durch die Ausweitung der 
Ausstattung zu weiteren Todesfällen aufgrund des 
von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty 
International weitgehend abgelehnten
Einsatzgerätes kommt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 5. August 2025
Die Bundespolizei erprobt derzeit Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) in 
Dienststellen mit bahnpolizeilichem Bezug. Für die Beschaffung von 
Distanzelektroimpulsgeräten sind zunächst 5 Mio. Euro für die Jahre 
2025 und 2026 eingeplant. Die Kosten setzen sich zusammen aus
Gerätepreis, Stromspeicher, Ladestationen, Lizenzkosten sowie Kartuschen. 
Erst nach der Vergabeentscheidung können die Kosten aufgeschlüsselt 
werden.
Unabhängig von der im Vergleich zu anderen Zwangsmitteln, wie 
Schusswaffen, geringeren Gefährlichkeit der DEIG setzt die
Bundespolizei diese – wie jedes andere Zwangsmittel auch – nur streng
verhältnismäßig ein. Insbesondere droht sie die Verwendung des DEIG dem 
Adressaten der polizeilichen Maßnahme gegenüber an.
Statistische Daten anderer Polizeibehörden und Erkenntnisse aus der
Erprobung der Bundespolizei zeigen, dass bereits ein Androhen des DEIG 
ganz überwiegend ausreichend ist, um polizeiliche Einsatzlagen zu
deeskalieren. Zu einem tatsächlichen Gebrauch des DEIG im eigentlichen 
Sinne kommt es in vielen Fällen dabei gar nicht erst.
Für den Bereich der Bundespolizei sind keine Fälle bekannt, in denen 
der Einsatz eines DEIG zu einer behandlungsbedürftigen
Gesundheitsbeeinträchtigung beim Adressaten der Maßnahme oder gar zu dessen 
Tod geführt hätte.
Das Bundesministerium des Innern lässt DEIG nur dann für den Einsatz 
zu, wenn diese von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gemäß 
Beschussverordnung geprüft wurden und die elektrischen Grenzwerte 
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eingehalten
werden (Anlage V für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Absatz 5 der
Beschussverordnung zum Beschussgesetz). Elektroimpulsgeräte, die diese 
Grenzwerte einhalten, amtlich zugelassen sind und nicht auf Distanz 
wirken, können in Deutschland von Personen erworben und geführt
werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem werden
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, bevor sie ein DEIG führen dürfen, umfassend 
geschult.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
49. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Wie viele Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in der Türkei festgehalten, sei es
aufgrund einer Verhaftung, einer Ausreisesperre oder 
der Verpflichtung, regelmäßigen Meldepflichten 
nachzukommen (bitte nach Verhaftungen,
Ausreisesperren, regelmäßigen Meldepflichten und nach 
Staatsschutzdelikten bzw. anderen Delikten
aufschlüsseln), und wie vielen Personen wurde im 
laufenden Jahr nach Kenntnis der
Bundesregierung die Einreise in die Türkei verweigert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 4. August 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit insgesamt 
75 deutsche Staatsangehörige in der Republik Türkei in Haft. Die
Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger beruht nach Kenntnis der
Bundesregierung in 14 Fällen auf Vorwürfen von Straftaten gegen das Leben 
oder die körperliche Unversehrtheit, in drei Fällen auf Vorwürfen von 
Eigentumsdelikten, in vier Fällen auf Vorwürfen von Straftaten gegen 
die sexuelle Selbstbestimmung, in 37 Fällen auf Vorwürfen von
Betäubungsmitteldelikten, in neun Fällen auf Vorwürfen aus
Antiterrorgesetzen und in acht Fällen aufgrund sonstiger oder unbekannter Vorwürfe.
Der Bundesregierung sind darüber hinaus derzeit 69 Fälle von
Ausreisesperren gegen deutsche Staatsangehörige in der Republik Türkei
bekannt. Diese sind in der Regel mit wöchentlichen Meldeauflagen
verbunden. Bislang hat die Bundesregierung Kenntnis von 33
Einreiseverweigerungen gegen deutsche Staatsangehörige im laufenden Jahr 2025 
erhalten.
Die Bundesregierung erfährt von Ein- und Ausreisesperren sowie von 
den einer Verhaftung deutscher Staatsangehöriger zugrundeliegenden 
Strafvorwürfen in erster Linie durch die freiwilligen Angaben der
Betroffenen oder ihrer Familienangehörigen. Sie kann insbesondere die 
Tatvorwürfe nicht immer zweifelsfrei überprüfen.
50. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wurden oder werden die Umzugskosten von 
Annalena Baerbock, die aufgrund der Übernahme 
des Amtes der Präsidentin der UN-
Generalversammlung entstanden sind oder zukünftig
entstehen werden, von der Bundesregierung
übernommen, und falls ja, in welcher Höhe wurden oder 
werden die Umzugskosten übernommen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 7. August 2025
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. Juni 2025 auf die 
Schriftliche Frage 58 des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt auf
Bundestagsdrucksache 21/469 wird verwiesen.
51. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung bisher ergriffen, um multilaterale
Institutionen und Prozesse zu stärken, und welche 
weiteren Maßnahmen sind bis zum Ende der 
Legislaturperiode geplant?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 6. August 2025
Die Bundesregierung unterstützt multilaterale Formate mit aller Kraft, 
insbesondere auch die Vereinten Nationen (VN) als Rückgrat der
regelbasierten internationalen Ordnung.
Dazu gehört unter anderem, dass sich Deutschland mit Nachdruck für 
eine Reform des VN-Systems einsetzt und die „UN80 Initiative“, die der 
VN-Generalsekretär Guterres im März 2025 lanciert hat, unterstützt. 
Ziel ist, die Vereinten Nationen für die nächsten Jahrzehnte, trotz des 
Wegfalls erheblicher Finanzquellen, zu ertüchtigen. Deutschlands
Engagement im VN-Reformprozess dient auch dazu, die Umsetzung des 
maßgeblich unter deutschem Einsatz erzielten VN-Zukunftspakts zu
befördern.
Deutschland kandidiert für einen nicht-ständigen Sitz im VN-
Sicherheitsrat für den Zeitraum 2027/2028, um weitere Verantwortung für 
Frieden und Sicherheit in den Vereinten Nationen zu übernehmen.
Deutschland stellt von 2025 bis 2026 die Präsidentin der 80. VN-
Generalversammlung. Die erfolgreiche Kandidatur ist ein sichtbarer Baustein 
im vielgestaltigen deutschen Engagement zur Stärkung der
multilateralen Institutionen und Prozesse.
Die Bundesregierung ist ein führender Akteur in der Debatte über die 
Zukunft der VN-Friedensmissionen. Der Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Johann Wadephul und Bundesminister der Verteidigung Boris 
Pistorius haben am 13./14. Mai 2025 zu der sicherheitspolitisch
hochrangigsten Konferenz zum Thema VN-Friedenssicherung (UN-
Peacekeeping Minsterial 2025) nach Berlin eingeladen, zu der Delegationen 
aus über 130 Staaten sowie zehn Regionalorganisationen und der
Generalsekretär der Vereinten Nationen anreisten. Die Bundesregierung hat 
anlässlich der Konferenz Beiträge zur Stärkung der
Friedenssicherungseinsätze in Höhe von 82 Mio. Euro zugesagt. Deutschland beteiligt sich 
im VN-Rahmen an Friedensmissionen mit zivilem, polizeilichem und 
militärischem Personal.
Im Jahr 2025 übt Deutschland den Vorsitz der VN-Kommission für
Friedenskonsolidierung (Peacebuilding Commission) aus.
Die Bundesregierung unterstützt die vielfältigen Arbeitsstränge der
Vereinten Nationen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf höchster 
politischer Ebene. Es haben Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider an der VN-
Ozeankonferenz in Nizza (9. bis 13. Juni 2025) und Bundesministerin 
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali-
Radovan bei der 4. VN-Konferenz für Entwicklungsfinanzierung in
Sevilla (30. Juni bis 3. Juli 2025) teilgenommen und sich aktiv für einen 
Erfolg der Konferenzen eingesetzt. Das diesjährige Hochrangige
Politische Forum der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung in 
New York (14. bis 23. Juli 2025) hat Deutschland unter anderem durch 
die Vorstellung seines freiwilligen Staatenberichts zur Umsetzung der 
Agenda 2030 gestärkt.
Die Bundesregierung betreibt kontinuierlich eine aktive
Klimadiplomatie, insbesondere zur Vorbereitung der COP30 in Belém, unter anderem 
durch aktive Teilnahme an der Bonner Vorbereitungskonferenz (16. bis 
26. Juni 2025).
Die Aufgaben als Mitglied der Aufsichtsräte in zentralen VN-
Organisationen, wie 2025 als Vizepräsidentschaft bei UNICEF, nimmt
Deutschland mit großem Engagement wahr, nicht zuletzt als Beitrag zur
Beförderung eines tragfähigen Reformprozesses im gesamten VN-System.
Als aktuell stimmberechtigtes Mitglied des VN-Menschenrechtsrats
arbeitet die Bundesregierung multilateral für den weltweiten
Menschenrechtsschutz und hinterlegt dessen Mechanismen konkret mit
finanzieller Unterstützung, zum Beispiel für die Untersuchungskommissionen zu 
Syrien und der Ukraine.
Weitere Maßnahmen im Sinne der Fragestellung wird die
Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag angelegt umsetzen.
52. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Schritte hat die
Bundesregierung zur Umsetzung einer De-Risking-Strategie 
gegenüber China bereits unternommen, und
inwiefern unterscheidet sich diese Strategie von der 
Chinapolitik der vorherigen Bundesregierung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 6. August 2025
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, kritische Abhängigkeiten 
von China abzubauen und eine Politik des De-Riskings zu verfolgen, um 
die politische Handlungsfreiheit und Resilienz Deutschlands zu stärken. 
Die faktischen Analysen der China-Strategie und des EU-Ansatzes von 
„Partner, Wettbewerber und systemischer Rivale“ dienen dabei als
handlungsleitender Bezugsrahmen, eingebettet in einen grundsätzlich
stärkeren Fokus auf der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Erhöhung der 
Wirtschaftssicherheit. Die Ressorts arbeiten intensiv an einer
abgestimmten Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrags. Zudem ist 
eine enge strategische Abstimmung innerhalb der EU, mit
transatlantischen Partnern sowie Partnern im Indopazifik eine wichtige
Querschnittsaufgabe.
53. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem am 23. Juli 2025
veröffentlichten Gutachten des Internationalen Gerichtshofs 
(International Court of Justice – ICJ) zu den
„Verpflichtungen von Staaten im Hinblick auf den
Klimawandel“ („Obligations of States in respect of 
Climate Change“; www.icj-cij.org/case/187), und 
sieht die Bundesregierung konkreten
regulatorischen Handlungsbedarf auf nationaler oder
europäischer Ebene (bitte im einzelnen ausführen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 8. August 2025
Die Bundesregierung begrüßt, dass der Internationale Gerichtshof (IGH) 
zu allen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des
Klimawandels umfassend Stellung genommen hat. Das IGH-Gutachten unterstützt 
eine starke Kooperation innerhalb der Staatengemeinschaft zur
Bekämpfung des Klimawandels. Die Bundesregierung sieht keinen vom
rechtlich unverbindlichen Gutachten ausgehenden regulatorischen
Handlungsbedarf auf nationaler oder europäischer Ebene.
54. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Liegen dem Auswärtigen Amt (AA)
Aufzeichnungen der durch die bis zum 5. Mai 2025
amtierenden Bundesministerin des Auswärtigen mittels 
elektronischer Medien, sowohl unter Verwendung 
dienstlicher als auch privater Endgeräte, geführten 
Korrespondenz, Chatverläufe etc. vor, die einen 
inhaltlichen Bezug zu konkreten Sachverhalten 
im Kontext der Befassung des AA bzw. der
darüber hinaus damit befassten
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Verfahren zur Vergabe von 
Aufenthalts- oder Duldungstiteln an afghanische 
Staatsbürger aufweisen, die somit als
elektronische Daten zumindest mit der Parallele zum 
Grundsatz der Zufallsurkunde bei zukünftigen
Ermittlungen durch das AA bzw. durch
parlamentarische Untersuchungsausschüsse bzw. durch 
Strafverfolgungsbehörden zu diesem
Untersuchungsgegenstand beweiserheblich sein werden 
bzw. den Status von Beweismitteln erlangen
können?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 5. August 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche 
Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen.
55. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Vorkehrungen trifft die
Bundesregierung angesichts aktueller Medienberichte 
zu den Vereinigten Staaten von Amerika mit 
Blick auf Einreiseverweigerungen, Visa-
Probleme, verschärfte Einreisekontrollen (einschließlich 
der Durchsuchung elektronischer Geräte),
verstärkte Prüfungen von Social-Media-Aktivitäten 
sowie eines gestiegenen Risikos kurzfristiger
Zurückweisungen und Inhaftierungen, um
sicherzustellen, dass minderjährige Schülerinnen und 
Schüler sowie junge Berufstätige, die im Rahmen 
des Parlamentarischen Patenschafts-Programms 
(PPP) in die USA reisen, während des gesamten 
Aufenthalts konsularisch geschützt sind, und 
welche konkreten konsularischen und
administrativen Verfahren bestehen für den Umgang mit
entsprechenden Vorfällen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 4. August 2025
Die Einreisebestimmungen der US-Behörden für deutsche
Staatsangehörige haben sich nicht geändert. Unabhängig vom Reisezweck gilt
weiterhin, dass weder eine ESTA-Genehmigung noch ein gültiges Visum 
automatisch zur Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigen. Die 
endgültige Entscheidung über die Einreise trifft stets die US-
Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, СВР) bei der
Ankunft an der US-Grenze.
Teilnehmer des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP)
sollten daher stets aussagekräftige Nachweise über den Zweck ihres
Aufenthalts mit sich führen – insbesondere die Teilnahmebestätigung am PPP/
CBYX-Programm sowie weitere relevante Dokumente.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich vor
jeder Reise in die USA mit den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen 
des Auswärtigen Amts vertraut zu machen. Diese enthalten neben
allgemeinen Informationen auch Hinweise zu geltenden Einreisevorschriften. 
Zu den bekannten Einreisehindernissen zählen u. a. Falschangaben im 
Visumsverfahren, frühere Verstöße gegen Einreise- oder
Aufenthaltsbestimmungen (z. B. Überschreitung der Aufenthaltsdauer) oder
Vorstrafen in den USA. In solchen Fällen kann es zu Zurückweisung,
Festnahme, Abschiebehaft oder unmittelbarer Abschiebung kommen. Die 
Durchsuchung elektronischer Geräte durch die US-
Grenzschutzbehörden ist seit 2009 nach US-Recht zulässig. Laut Angaben der US-
Behörden betrifft dies einen sehr geringen Anteil von Reisenden – im Jahr 
2024 weniger als 0,01 Prozent aller internationalen Einreisen.
Im Falle konsularischer Notlagen – etwa bei Festnahmen, Inhaftierungen 
oder anderen akuten Schwierigkeiten – können sich deutsche
Staatsangehörige an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden. 
Diese kann im Rahmen der konsularischen Nothilfe unterstützen, etwa 
durch Kontakte zu lokalen Behörden, Bereitstellung einer
Rechtsanwaltsliste oder Unterstützung bei einer Rückreise nach Deutschland, 
wenn Hilfesuchende hierzu nicht selber in der Lage sind. Eine
Einflussnahme auf Entscheidungen der US-Grenzschutzbehörden über die
Einreisegewährung ist hingegen nicht möglich.
56. Abgeordneter
Rocco Kever
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung an den Kosten der 
Ukraine Recovery Conference (URC) 2025
beteiligt, einschließlich der Aufschlüsselung direkter 
(z. B. Veranstaltungsorganisation, Logistik,
Reisekosten) und indirekter Kosten (z. B.
administrative Aufwände, Vor- und
Nachbereitungsmaßnahmen), und wenn ja, in welcher Höhe, und wie 
rechtfertigt sie ihren finanziellen sowie
politischen Einsatz für den Wiederaufbau der Ukraine 
angesichts nationaler haushaltspolitischer
Herausforderungen, beispielsweise im Bereich der
Gesundheitsversorgung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 5. August 2025
Die Bundesregierung hat sich an den Kosten für die Durchführung der 
Ukraine Recovery Conference (URC) 2025 nicht beteiligt.
57. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Plant das Auswärtige Amt (AA), die konkrete 
Entscheidung über den Umfang weiterer
Waffenexporte nach Israel, welche derzeit im
Bundessicherheitsrat behandelt wird (www.zeit.de/2025/
31/johann-wadephul-aussenminister-israel-nahos
t-waffenlieferungen), alsbald öffentlich zu
machen, und wenn ja, wie stellt das AA die
Einhaltung des deutschen Kriegswaffenkontrollgesetzes 
(KrWaffKontrG) sicher, das besagt, dass
Genehmigungen von Kriegswaffen zu unterbleiben
haben, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass 
die Bundesrepublik Deutschland hierdurch gegen 
ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen verstößt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 7. August 2025
Die Bundesregierung trifft jegliche Entscheidungen zu
Rüstungsexporten im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen und nach den rechtlichen und politischen Vorgaben,
einschließlich – soweit der Genehmigungsgegenstand Kriegswaffen sind – des 
Kriegswaffenkontrollgesetzes. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach 
Israel.
Im Einklang mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in 
seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und gemäß 
§ 8 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates unterrichtet die 
Bundesregierung den Deutschen Bundestag für den Bereich der
Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab.
58. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei 
Visumanträgen auf Familiennachzug zu in 
Deutschland als Flüchtlinge anerkannten
Personen aus Afghanistan eine fristgerechte
Terminvergabe durch deutsche Auslandsvertretungen
erfolgt, insbesondere wenn sich Antragstellende 
nach längerer Wartezeit in einer akuten
Gefährdungslage befinden (z. B. infolge einer
Abschiebung aus einem Drittstaat nach Afghanistan), und 
in wie vielen solcher Fälle kam es seit 2023 zu 
einer priorisierten Bearbeitung aufgrund
humanitärer Gründe?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 8. August 2025
Mit der Schließung der Visastelle der deutschen Botschaft in Kabul im 
Mai 2017 hat die Bundesregierung umgehend die Botschaft in
Islamabad sowie die Botschaft in Neu Delhi zur Bearbeitung von
Visumanträgen afghanischer Antragstellerinnen und Antragsteller im
Familiennachzugsverfahren ermächtigt. Im April 2022 wurde die deutsche Botschaft 
in Teheran als zusätzlicher Antragsort designiert.
Für afghanische Staatsangehörige wurden mit Unterstützung der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) besondere Verfahren
entwickelt, um die persönliche Vorsprache zum Antragstermin zu
ermöglichen. Pässe und Originaldokumente werden zügig an die
Antragstellerinnen und Antragsteller zurückgereicht, um mehrfache Einreisen in die 
jeweiligen Länder soweit wie möglich zu vermeiden. Die
aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen im Gastland sind dabei einzuhalten.
Aufgrund der Verpflichtung zur Gleichbehandlung kommt eine Vergabe 
von Sonderterminen nur in besonders gelagerten Einzelfällen in
Betracht, insbesondere in humanitären oder medizinischen Notfällen. Eine 
statistische Erfassung solcher Sondertermine erfolgt nicht.
59. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Setzt sich die Bundesregierung innerhalb der 
Europäischen Union sowie der Internationalen 
Staatengemeinschaft dafür ein, dass keine
Abschiebungen und Auslieferungen von im Ausland 
lebenden Regimekritikerinnen und -kritikern nach 
Russland stattfinden dürfen, und wenn ja, wie?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 7. August 2025
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass regimekritische
Personen, die sich für Demokratie und Menschenrechte in Russland
einsetzen, dort besonders gefährdet sind, und hat dies auch in multilateralen 
Foren wiederholt vertreten. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen 
ihrer Möglichkeiten auch gegenüber Drittstaaten dafür ein, dass
Regimekritikerinnen und -kritiker nicht nach Russland abgeschoben werden.
60. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche 
Staatsangehörige in Gaza, deren Anzahl sich im 
dreistelligen Bereich befindet (siehe https://
x.com/tilojung/status/1950564992346145220?s=4
6&amp;t=4H_MsMn5VpC8mgC6ap9ltQ), einen
Ausreiseantrag gestellt oder anderweitig signalisiert 
haben, dass sie ausreisen möchten, und wenn ja, 
wie viele, und welche Handlungen nahm/nimmt 
die Bundesregierung hier vor?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 7. August 2025
Die Bundesregierung steht mit einer niedrigen einstelligen Zahl an 
grundsätzlich ausreisewilligen deutschen Staatsangehörigen im Gaza-
Streifen in Kontakt. Die Anzahl an Personen, auf die in der
Fragestellung Bezug genommen wird, basiert auf Daten freiwilliger Eintragungen 
auf der Krisenvorsorgeliste der Bundesregierung (ELEFAND) und
spiegelt nicht zwangsläufig die Zahl der derzeit tatsächlich noch im Gaza-
Streifen aufhältigen deutschen Staatsangehörigen wider.
Seit Jahresbeginn 2025 hat die Bundesregierang bislang 60 deutsche 
Staatsangehörige im Rahmen von sechs Ausreiseaktionen bei der
Ausreise aus dem Gaza-Streifen, in Absprache mit den Behörden vor Ort, 
organisatorisch und operativ unterstützt, zuletzt am 6. August 2025.
61. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Fälle von Visa-Widerrufungen,
Festnahmen oder Deportationsverfahren, die aus 
Deutschland stammende Personen in den USA 
betreffen, hat es nach Erkenntnis der
Bundesregierung seit dem 20. Januar 2025 gegeben, und 
sind darunter auch Personen, die sich im Rahmen 
des Parlamentarischen Patenschafts-Programms 
(PPP) in den USA aufhalten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 4. August 2025
Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass sich Ihre Frage auf Fälle im 
Zusammenhang mit der Einreise in die USA oder dem Aufenthalt
deutscher Staatsangehöriger in den Vereinigten Staaten bezieht.
Das Auswärtige Amt erhebt keine eigenen Statistiken zu Visa-
Widerrufen, Zurückweisungen, Festnahmen oder Abschiebungsverfahren an der 
US-Grenze. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen erlangen 
von einer Inhaftierung nur dann Kenntnis, wenn die betroffene Person 
selbst oder Angehörige beziehungsweise Kontaktpersonen sich an die 
Auslandsvertretung oder direkt an das Auswärtige Amt wenden.
Dem Auswärtigen Amt ist seit dem 20. Januar 2025 eine einstellige Zahl 
an Fällen bekannt geworden, in denen deutsche Staatsangehörige in den 
Vereinigten Staaten vorübergehend inhaftiert wurden. Darunter befand 
sich keine Person, die sich im Rahmen des Parlamentarischen
Patenschafts-Programms (PPP) in den USA aufhielt.
62. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über 
die jüngsten Rückschritte im Hinblick auf die
Anti-Korruptionsbemühungen in der Ukraine (siehe 
z. B. https://kyivindependent.com/bill-subordinati
ng-top-anti-corruption-agencies-to-prosecutor-gen
erals-office/), und welche konkreten Erwartungen 
hat die Bundesregierung an die ukrainische
Regierung hinsichtlich der unabhängigen
Korruptionsbekämpfung als fester Bestandteil der für 
einen gelingenden EU-Beitritt notwendigen
Reformen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 5. August 2025
Die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der
Antikorruptionsinstitutionen bleibt eine zentrale Errungenschaft des Reformkurses der Ukraine 
und ist von entscheidender Bedeutung für das leistungsbasierte
Voranschreiten der Ukraine im EU-Beitrittsprozess.
Die zügige Rücknahme der Einschränkung der Unabhängigkeit des 
Nationalen Anti-Korruptionsbüros (NABU) und der Spezialisierten
Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft (SAPO) am 31. Juli 2025 war aus Sicht 
der Bundesregierung richtig und notwendig. Die Bundesregierung hatte 
sich in enger Abstimmung mit der ukrainischen Zivilgesellschaft und 
internationalen Partnern intensiv um einen solchen Schritt bemüht.
Auch um einem dauerhaften Vertrauensschaden entgegenzuwirken, sind 
aus Sicht der Bundesregierung weitere Reformbemühungen im Bereich 
der Korruptionsbekämpfung notwendig. Hierzu gehören insbesondere 
die Berufung einer unabhängig ausgewählten Leitung des Büros für 
Wirtschaftliche Sicherheit (ESBU) sowie die fortgesetzte Beteiligung 
unabhängiger, internationaler Expertinnen und Experten in der neuen 
Auswahlkommission für Mitglieder der Hohen
Qualifizierungskommission für Richterinnen und Richter (HQCJ) in der Ukraine. Zudem
müssen relevante zivilgesellschaftliche Organisationen ihrer wichtigen
Arbeit ungestört nachgehen können. Hierfür wird sich die Bundesregierung 
weiterhin in ihren Kontakten mit der ukrainischen Regierung und dem 
ukrainischen Parlament einsetzen.
63. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Will die Bundesregierung vor dem Hintergrund, 
dass sie im Gegensatz zu den Vorjahren im
Haushaltsentwurf für 2025 keine Gelder mehr für die 
Seenotrettung Geflüchteter durch
zivilgesellschaftliche Initiativen eingestellt hat, zukünftig 
einen Beitrag dazu leisten, dass die Anzahl von 
Geflüchteten, die im Mittelmeer ertrinken, nicht 
ansteigt, und wenn ja, welchen, und wenn nein, 
wie soll der Schutz der Betroffenen stattdessen 
gewährleistet werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 7. August 2025
Der Großteil der Rettungen im zentralen Mittelmeer erfolgt durch die 
nationalen Küstenwachen, die gemäß den Grundsätzen des
internationalen Seevölkerrechts dazu verpflichtet sind, Such- und
Rettungseinsätze zu koordinieren. Die EU-Agentur FRONTEX ist ebenfalls zur
Unterstützung nationaler Stellen der Mitgliedstaaten im Einsatz.
Die Bundesregierung arbeitet mit den anderen europäischen
Mitgliedstaaten sowie der EU-Kommission zudem an passgenauen Konzepten, 
die Ursachen für Migration in den Herkunftsländern der Menschen zu 
mindern und ihnen in ihrer Heimat Perspektiven zu geben.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Verteidigung
64. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
In welchem Umfang liegen der Bundesregierung 
Berichte oder Bewertungen zur sachgerechten 
Verwendung und Kontrolle der Mittel aus dem 
Sondervermögen Bundeswehr oder
vergleichbaren außeretatmäßigen Sonderfinanzierungen vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 8. August 2025
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) berichtet gemäß § 5 
des Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetzes dem
Gremium des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages über alle 
Fragen zum „Sondervermögen Bundeswehr“.
Im Bundeshaushalt gibt es keine weiteren vergleichbaren
außeretatmäßigen Sonderfinanzierungen.
65. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Auf welche Erkenntnisse seitens des
Bundesministeriums der Verteidigung stützt sich die
Aussage des Bundesministers der Verteidigung Boris 
Pistorius: „Gerade im Bereich der
Rüstungsindustrie haben wir praktisch keine
tarifungebundenen Unternehmen“ („Bundeswehr soll schneller 
aufrüsten“, Süddeutsche Zeitung, 24. Juli 2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 6. August 2025
Die Aussagen des Bundesministers der Verteidigung stehen für sich.
66. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung vor dem
Hintergrund, dass sich Drohnen wirkungsvoll mit dem 
Flugabwehrkanonenpanzer Gepard bekämpfen 
lassen, geprüft, ob es wirtschaftlich realisierbar 
und technisch machbar wäre, das Waffensystem 
Gepard wieder zu reaktivieren, instand zu setzen 
oder gar neu zu bauen, auch wenn die
Produktionslinie vermutlich mittlerweile verschrottet
worden ist, und wenn ja, zu welchen (Stück-)Kosten 
wäre dies möglich, und wurde das Radarsystem 
der an die Ukraine gelieferten Gepards
nachgerüstet und technisch verbessert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 5. August 2025
Die Beantwortung der Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Die 
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur 
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das 
Staatswohl erforderlich.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, 
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort 
der Bundesregierung auf Ihre Frage würde Informationen enthalten, die 
Rückschlüsse auf die Unterstützungsleistungen Deutschlands an die 
Ukraine und die militärische Ausstattung eines Partnerlandes erlauben 
würde. Die Kenntnisnahme dieser Informationen kann damit für die
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
67. Abgeordneter
Kurt Kleinschmidt
(AfD)
Welche Informationen sind aus Sicht der
Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf 
meine Schriftliche Frage 66 auf
Bundestagsdrucksache 21/1089 zum Stand der Drohnenabwehr bei 
der Bundeswehr mitteilbar, um eine haushalts- 
und beschaffungsrelevante Einschätzung des
Status quo und der Planungen im Bereich
Drohnenabwehr zu ermöglichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 6. August 2025
Informationen im Sinne der Fragestellung werden den Abgeordneten des 
Deutschen Bundestages in den entsprechenden Gremien zur Verfügung 
gestellt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf 
Ihre Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 21/1089
verwiesen.
1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. 
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
68. Abgeordneter
Thomas Ladzinski
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der
Generalmajor Christian Freuding während des RfAB 
und EDA-Steering-Boards am 20. Mai 2025 in 
Brüssel von Fotografen im Sitzungssaal mit 
einem offen sichtbar in der Hand gehaltenen, als 
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften 
Dokument fotografiert und dieses Bild
veröffentlicht wurde, und wenn ja, stellt dies nach
Auffassung der Bundesregierung einen Verstoß gegen 
die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum 
materiellen Geheimschutz im Geschäftsbereich 
des Bundesministeriums der Verteidigung 
A-1130/100“ seitens des Generalmajors dar, und 
werden seitens des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) angesichts des nach meiner 
Ansicht schwerwiegenden Verstoßes gegen die 
Geheimschutzvorschriften des BMVg in Singapur 
im März 2024, der Abberufung eines deutschen 
Generalmajors aus dem NATO-Hauptquartier
Europa (SHAPE) wegen Geheimschutzverstößen mit 
Bekanntwerden vom 20. März 2025 und dieses 
nun hier vorliegenden, möglichen erneuten
Verstoßes, zur besseren Sensibilisierung der Generäle 
bzw. der militärischen Leitungsebene der
Bundeswehr, zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der
allgemein gültigen Geheimschutzvorschriften
getroffen, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 5. August 2025
Bei dem abgelichteten Dokument ist das Deckblatt der
Besprechungsmappe zu erkennen, dass keiner Einstufung im Sinne der Fragestellung 
bedurfte. Im Rahmen einer Anpassung der ursprünglichen Version des 
Deckblattes ist die Herabsetzung der Einstufung entlang des neuen
Inhaltes unterblieben. Ein Verstoß gegen die geltenden
Geheimschutzvorschriften im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor.
Unabhängig etwaiger Vorfälle in der Vergangenheit wurde im
Geschäftsbereich des BMVg aufgrund der aktuellen Sicherheits- und
Bedrohungslage beispielsweise die Sensibilisierungskampagne „Safety First:
Gemeinsam für mehr Sicherheit im Jahr 2024“ durchgeführt sowie eine 
Ausgabe des Y-Magazins (1/2025) zu dem Thema herausgegeben.
69. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kommt es neben dem Flugabwehrsystem
Skyranger bei weiteren Beschaffungsprojekten der
Bundeswehr von über 25 Mio. Euro hinsichtlich der 
Auslieferung (Beginn, Abschluss) zu einer
Abweichung von mehr als drei Monaten gegenüber 
dem aktuellen Vertrag, und wenn ja, bei welchen, 
und mit welcher Abweichung in Monaten rechnet 
die Bundesregierung jeweils?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 8. August 2025
Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197) ist der Aufwand zur 
Beantwortung Ihrer Frage unzumutbar. Zur Beantwortung Ihrer Frage 
wäre eine manuelle Auswertung aller Projekte mit
Beschaffungsverträgen für Beschaffungsprojekte über 25 Mio. Euro erforderlich, welche in 
der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich wäre.
Für die Auswertung aller 25-Mio.-Euro-Vorlagen seit 2017 (349) wäre 
ein geschätzter Arbeitsaufwand von ca. 500 Stunden erforderlich. Für 
25-Mio.-Euro-Vorlagen vor 2017 würde sich eine Abfrage ungleich
zeitaufwendiger gestalten, da diese nicht in der 25-Mio.-Euro-Vorlagen-
Datenbank des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr erfasst sind und daher zunächst wesentliche
Eckdaten (beispielsweise Projektkennung, zuständiges Projekt- und
Vertragsreferat) zeitaufwändig zu identifizieren wären.
70. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Rechnet das Bundesministerium der Verteidigung 
damit, dass zentrale Rüstungsprojekte teurer
werden als geplant, und wenn ja, welche, und mit 
welcher Kostensteigerung rechnet die
Bundesregierung (bitte insgesamt und für die einzelnen 
Projekte angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 8. August 2025
Bei Rüstungsprojekten können im Projektverlauf verschiedene
Einflussfaktoren zu nicht fest bezifferbaren Kostensteigerungen führen. Diese 
können erst nach Abschluss eines Rüstungsprojektes final beziffert
werden. Deshalb können keine Angaben im Sinne der Fragestellung
gemacht werden.
71. Abgeordneter
Jan Ralf Nolte
(AfD)
Ist die Systembeschreibung sowie der
Demonstrator auf Basis der Empfehlungen der Taskforce 
„Drohne“ bereits abgeschlossen, und welche
konkreten nächsten Schritte zur Realisierung sind 
aktuell geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 8. August 2025
Die Bundeswehr verfügt derzeit über mehrere Demonstratoren und hat 
weitere in der Planung, welche sich in unterschiedlichen Projektphasen 
befinden.
Informationen im Sinne der Fragestellung werden den Abgeordneten des 
Deutschen Bundestages in den entsprechenden Ausschüssen/Gremien 
zur Verfügung gestellt.
72. Abgeordneter
Andreas Paul
(AfD)
Mit welchen Ersatz-Maßnahmen bzw.
Ersatzbooten stellt die Bundesregierung seit Stilllegung der 
Tauchschulboote BALTRUM und JUIST der
Marine an der Fehmarnbrücke im
Einsatzausbildungszentrum Schadensabwehr in Neustadt in 
Holstein die bisher mit den Booten durchgeführte 
Taucherausbildung auch für die Zukunft sicher, 
und welchem Verwendungszweck sollen die
Boote und das Personal künftig zugeführt werden 
(bitte die geplanten und alternativen Maßnahmen, 
wie Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der 
Boote bzw. Ersatzbeschaffungen anhand der
jeweiligen jährlichen Kosten auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Sebastian Hartmann 
vom 7. August 2025
Der Ausbildungsbedarf wird über Dienstleistungsverträge mit zivilen 
Anbietern bzw. über kurzfristige Anmietung von geeigneten Schiffen
sichergestellt. Abhängig vom Jahresschulplan ergeben sich in Summe
kalkulatorisch ca. 8,3 Mio. Euro Charterkosten pro Jahr.
Die aktuellen Besatzungen mit den zur Taucherausbildung nötigen 
Kenntnissen und Fähigkeiten sollen daher gehalten und weiter in der 
Marine eingesetzt werden.
Die Planungen zur weiteren Verwendung der Tauchschulboote JUIST 
und BALTRUM sowie einer Ersatzbeschaffung sind noch nicht
abgeschlossen, sodass noch keine belastbaren Auskünfte hierzu möglich 
sind.
73. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie viele Liegenschaften der Bundeswehr
wurden im Jahr 2024 durch private
Sicherheitsunternehmen bewacht (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln), und welche war die höchste
Wachkategorie, bei der die Bewachung durch ein privates 
Sicherheitsunternehmen erfolgte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 6. August 2025
Die Beantwortung Ihrer Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die 
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur 
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das 
Staatswohl erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, 
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort 
der Bundesregierung auf Ihre Frage würde Informationen enthalten, die 
2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. 
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Rückschlüsse auf Fähigkeiten zur Absicherung von Liegenschaften der 
Bundeswehr erlauben. Insbesondere in Bereichen, in denen eine fremde 
Macht involviert ist, könnten diese Informationen zu Spionage- oder
Sabotagehandlungen gegen die betroffenen Liegenschaften genutzt
werden. Die Kenntnisnahme dieser Informationen betrifft damit die
Sicherheit der betroffenen Liegenschaften und des dortigen Personals und kann 
damit für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland 
nachteilig sein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Energie
74. Abgeordneter
Dr.  Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gab es seit ihrem Amtsantritt direkte Kontakte 
der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie 
Katherina Reiche mit Vertreterinnen und
Vertretern des Energiewirtschaftlichen Instituts an der 
Universität zu Köln (EWI), bei denen über den 
Bericht zum Monitoring der Energiewende
gesprochen wurde, den das Bundesministerium für 
Wirtschaft und Energie an das EWI vergeben hat 
(https://background.tagesspiegel.de/energie-und-k
lima/briefing/ewi-sticht-beim-monitoring-
alleaus), und wenn ja, wer war noch beteiligt (bitte 
Anzahl der E-Mails [jeweils von Katherina 
Reiche gesendete und von ihr empfangene],
Treffen und Telefonate angeben und für die letzten 
zwölf Telefonate oder Treffen jeweils das Datum 
und beteiligte Personen oder Funktionen
angeben), und wenn nein, gab es Treffen bzw.
Telefonate zwischen Katherina Reiche und Vertretern 
des EWI zu anderen Themen (bitte Anzahl der 
Treffen und Telefonate angeben und für die
letzten acht Treffen oder Telefonate Datum, Thema 
und beteiligte Personen oder Funktionen angeben 
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 7. August 2025
Es gab weder hinsichtlich des Monitorings zum Stand der Energiewende 
noch zu anderen Themen Kontakte der Bundesministerin mit
Vertreterinnen und Vertretern des Energiewirtschaftlichen Instituts an der
Universität zu Köln.
75. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung neue formelle oder
informelle Gremien oder regelmäßige
Austauschmöglichkeiten schaffen, in denen teilnehmende 
Unternehmen der Initiative „Made for Germany“ 
mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, und 
wenn ja, sollen in diesen Gremien
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung behandelt werden, vor 
dem Hintergrund, dass der Vorstandsvorsitzende 
der Siemens AG Roland Busch im gemeinsamen 
Pressestatement mit Bundeskanzler Friedrich 
Merz von einer „neuen Form der Zusammenarbeit 
zwischen Wirtschaft und Politik“ sprach (www.bu
ndesregierung.de/breg-de/aktuelles/statement-kan
zler-made-for-germany-2366322)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 4. August 2025
Die Initiative „Made for Germany“ wurde mit dem Ziel ins Leben
gerufen, einen Beitrag zur Verbesserung des Investitionsklimas in
Deutschland zu leisten. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der
Unternehmen, ist aber selbst nicht Teil der Initiative. Der Bundeskanzler hat 
dazu eingeladen, den Dialog mit der Initiative entweder zum Jahresende 
oder spätestens gleich zu Beginn des neuen Jahres fortzusetzen, ggf. 
auch zwischendurch im kleineren Kreis.
76. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung derzeit, um die
Versorgungssicherheit mit strategisch wichtigen Halbleitern für die 
deutsche Industrie und das Militär nachhaltig zu 
gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf 
Standortförderung, Forschung und Entwicklung, 
internationale Kooperationen sowie den Schutz 
vor geopolitischen Abhängigkeiten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 8. August 2025
Die Bundesregierung hat die Versorgungssicherheit mit Halbleitern zu 
einer Priorität erklärt – so sieht der Koalitionsvertrag der 21.
Legislaturperiode vor, „robuste Wertschöpfungsketten auf[zu]bauen (unter
anderem in der Chip- und Halbleitertechnik)“. Die Bundesregierung fördert 
die Resilienz im Bereich der Mikroelektronik und Halbleiter mit einer 
Reihe von Maßnahmen:
• Im Bereich Forschung und Entwicklung werden derzeit folgende 
Maßnahmen ergriffen:
– Beteiligung am europäischen Gemeinsamen Unternehmen Chips 
(CHIPS JU),
– Richtlinie zur Förderung der Forschung und
Innovationszusammenarbeit mit Taiwan auf dem Gebiet der Mikroelektronik,
– Designinitiative Mikroelektronik.
• Im Bereich des Technologietransfers von der Forschung und
Entwicklung in die industrielle Anwendung spielen die „Important
Projects of Common European Interest“ (IPCEI) im Bereich
Mikroelektronik eine zentrale Rolle, die vom Bundesministerium für Wirtschaft 
und Energie (BMWE) und den Bundesländern gefördert werden.
• Des Weiteren fördert das BMWE unter dem European Chips Act 
(ECA) den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für
Mikrochips am Standort Deutschland, auch und insbesondere, um die
Versorgungssicherheit im sicherheits- und verteidigungspolitischen
Bereich zu gewährleisten sowie zum Abbau von geopolitischen
Abhängigkeiten beizutragen. Beispiele für Förderung unter dem ECA sind 
die Vorhaben von ESMC und Infineon in Dresden.
• Europäische und internationale Kooperationen spielen gleichfalls 
wichtige Rollen – zu nennen ist hier das Engagement der
Bundesregierung im „European Semiconductor Board“ (u. a. zu dort
durchgeführten zielgerichteten Analysen zur Erkennung von kritischen
Abhängigkeiten) sowie in der G7 „Point of Contact Group
Semiconductor“.
• Das BMWE und das Bundesministerium für Forschung, Technologie 
und Raumfahrt werden zeitnah eine Nationale Mikroelektronik-
Strategie vorstellen, welche das Zusammenspiel der o. g. Instrumente
detaillierter beschreibt und weitere Maßnahmen vorschlägt.
77. Abgeordneter
Dr.  Christoph 
Birghan
(AfD)
Wie viele verbindliche Investitionszusagen liegen 
der Bundesregierung seitens der Initiative „Made 
for Germany“ für Forschung vor (bitte die
Gesamtzahl nennen und die 13 Unternehmen mit der 
höchsten Zusage und die jeweilige
Investitionssumme angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 7. August 2025
Der Bundesregierung liegen keine verbindlichen Investitionszusagen für 
Forschung seitens der Initiative „Made for Germany“ vor. Der
Bundesregierung sind ausschließlich die bei der Pressekonferenz am 21. Juli 
2025 von der Initiative „Made for Germany“ angekündigten
Investitionen bekannt.
78. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Wie ist der Vertrag des Bundes mit der Kanzlei 
CMS zur Beratung in Sachen PCK Schwedt (vgl. 
die Antwort der Bundesregierung auf meine 
Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 51 auf 
Bundestagsdrucksache 21/664) gestaltet (bitte 
Laufzeit, zu erbringende Leistung sowie Art und 
Höhe der Vergütung angeben), und welcher Anteil 
der Vergütung ist bereits ausgezahlt worden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 8. August 2025
Der Vertrag hat Rechtsberatungsleistungen für die Langfristperspektiven 
für systemrelevante deutsche Mineralölunternehmen, vorrangig Rosneft 
Deutschland (Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining &amp;
Marketing GmbH) und Unternehmen, an denen Rosneft Deutschland beteiligt 
ist (insbesondere PCK) zum Inhalt.
Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. 
Es handelt sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei 
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und
Steuerberatern mbB.
Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten
Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des
Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten 
Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der 
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.3
79. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zusage 
der EU-Vertreterin, Kommissionspräsidentin 
Dr. Ursula von der Leyen, im Rahmen des 
„Deals“ mit US-Präsident Donald Trump,
Investitionen der Privatwirtschaft in den USA in Höhe 
von 600 Mrd. Euro zuzusagen (www.merkur.de/p
olitik/trump-spickzettel-zum-zoll-deal-mit-eu-ge
waehrt-einblicke-in-verhandlungen-9386084
0.html), in eine entsprechende Verpflichtung der 
(deutschen) Wirtschaft zu transferieren?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 8. August 2025
Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine politische
Grundsatzeinigung erzielt. Damit hat die EU-Kommission den Handelskonflikt 
entschärft und verhindert, dass die von US-Präsident Trump
angedrohten universellen Zollsätze in Höhe von 30 Prozent umgesetzt werden. 
Das Verständnis über die Inhalte der Grundsatzeinigung zum Zeitpunkt 
des 27. Juli 2025 hat die EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/com
mission/presscorner/detail/en/qanda_25_1930 veröffentlicht. Dort
verweist sie auf Interessenbekundungen von EU-Unternehmen zu
möglichen Investitionen in den USA.
3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. 
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
80. Abgeordneter
Dr.  Anton 
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der
Berichterstattung des Magazins „Der Spiegel“, laut 
der Eisbrecher des Unternehmens Atomflot, einer 
Tochtergesellschaft der Rosatom, an LNG-
Transporten aus Russland für die im Besitz des Bundes 
befindliche SEFE Securing Energy for Europe 
GmbH beteiligt sind, und wenn ja, wie bewertet 
sie dies, insbesondere im Hinblick auf die Rolle 
von Rosatom als EU-sanktioniertes
Mutterunternehmen, und welche Maßnahmen wurden oder 
werden in diesem Zusammenhang geprüft oder 
ergriffen („Millionen für Putin – Die sibirischen 
Gas-Deals eines deutschen Unternehmens“ vom 
18. April 2025: www.spiegel.de/wissenschaft/sef
e-warum-macht-eine-deutsche-firma-gasgeschaeft
e-mit-russland-a-a17f23dd-f5ae-4db1-a79d-b0b22
309f0bf)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 5. August 2025
Der Bundesregierung ist die genannte Berichterstattung bekannt. Die 
SEFE-Gruppe (SEFE) steht in keinerlei Geschäftsbeziehung zu Rosatom 
oder Atomflot. Sie beabsichtigt auch nicht, eine solche einzugehen. 
Dementsprechend wurden auch keine Dienstleistungen in Auftrag
gegeben oder Geschäfte mit dem Unternehmen getätigt. Die LNG-
Lieferungen von Yamal LNG an SEFE erfolgen in Europa. SEFE ist verpflichtet, 
die Lieferungen in Europa gemäß den Bedingungen des Liefervertrages 
mit Yamal LNG anzunehmen. Vor der Lieferung hat SEFE keinen
Einfluss darauf, wie das Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) an 
sie geliefert wird. Yamal LNG hat sich hierbei an die
Vertragsbedingungen und die geltenden Sanktionen zu halten. Diesbezügliche
Maßnahmen sind daher aus Sicht der Bundesregierung weder möglich noch
erforderlich.
81. Abgeordneter
Dr.  Anton 
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über 
aktuelle Logistikunternehmen und Reedereien, 
die im Auftrag von und für die SEFE GmbH 
Transporte von Flüssigerdgas durchführen, und 
welche Informationen liegen der Bundesregierung 
in diesem Zusammenhang über etwaige
Eigentümer-, Betreiber- oder Flaggenwechsel dieser 
Unternehmen bei den eingesetzten LNG-Tankern 
im Zeitraum seit Januar 2023 vor?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 5. August 2025
Kein Unternehmen transportiert Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – 
LNG) „im Auftrag von oder für“ die SEFE-Gruppe (SEFE). Im Rahmen 
von FOB-Verträgen (Free on Board) übernimmt SEFE das Eigentum am 
LNG am jeweiligen Verladehafen und organisiert den weiteren
Transport eigenverantwortlich. Hierzu chartert SEFE LNG-Tanker in eigenem
Namen unter Einhaltung der geltenden Vorgaben. Jeder Chartervorgang 
unterliegt einem strukturierten Überprüfungsprozess. einschließlich 
einer umfassenden Prüfung im Hinblick auf etwaige
Sanktionsbetroffenheit. Bei der Übernahme am Verladehafen sowie bei der Lieferung an 
Kunden am Bestimmungsort nutzt SEFE Hafendienstleistungen (z. B. 
Schlepper) im Einklang mit den jeweiligen Verfahren der
Terminalbetreiber. Alle Terminals, an denen LNG übernommen oder entladen wird, 
durchlaufen ein internes Freigabeverfahren. Die jeweiligen
Vertragspartner werden im Rahmen der regulären Geschäftspraxis einer KYC- und 
Bonitätsprüfung unterzogen.
82. Abgeordneter
Dr.  Anton 
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Logistikunternehmen sind seit 2023 für 
den LNG-Transport im Auftrag der SEFE GmbH 
tätig?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 5. August 2025
Es sind keine Logistikunternehmen seit 2023 für den LNG-Transport im 
Auftrag der SEFE GmbH tätig.
83. Abgeordneter
Dr.  Anton 
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Form ist die SEFE GmbH nach
Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2023 bis 
2025 an der Sicherstellung der Gasversorgung in 
EU-Mitgliedstaaten außerhalb Deutschlands
beteiligt, z. B. durch Weiterverkäufe, Transit,
Infrastruktur (bitte nach den fünf am meisten
betroffenen Ländern und dem jeweiligen Gas-Volumen 
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 8. August 2025
Die Frage kann nicht offen beantwortet werden.
Die erfragten Informationen sind nicht öffentlich verfügbar. Es handelt 
sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE und ihrer
Vertragspartner. Eine Offenlegung der geforderten Daten würde die
Wettbewerbsposition der SEFE substanziell beeinträchtigen. Solche
nachteiligen Rückwirkungen auf die Marktstellung der SEFE sind auch im
wirtschaftlichen Interesse des Bundes als Anteilseigner zu vermeiden.
Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten
Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des
Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten 
Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der 
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.4
4 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
84. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Vorkehrungen hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) 
getroffen, um sicherzustellen, dass Mitglieder 
(und deren Unternehmen bzw. Verbände) sowie 
Sponsoren der Mittelstands- und Wirtschaftsunion 
(MIT) keine strukturelle Vorzugsbehandlung
erfahren – etwa bei der Bearbeitung politischer
Anliegen, der wirtschaftspolitischen Ausgestaltung 
oder der Vergabe von Fördermitteln –, und welche 
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um 
Interessenkonflikten entgegenzuwirken, die sich 
aus der Doppelfunktion der Parlamentarischen 
Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragten 
Gitta Connemann als zugleich amtierende
Bundesvorsitzende der MIT ergeben könnten – einer 
parteinahen Organisation, die laut § 2 ihrer
Satzung ausdrücklich politische Einflussnahme
sowie die Zusammenarbeit mit Parlamenten und
Behörden anstrebt (vgl. www.mit-bund.de/content/sa
tzung)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 4. August 2025
Bei der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) handelt es sich um 
eine politische Vereinigung bzw. Arbeitsgemeinschaft der Parteien CDU 
und CSU. Ihre Tätigkeit ist auf die genannten Parteien bezogen und
findet in deren Rahmen statt. Eine Vorzugsbehandlung wird den mit der 
MIT verbundenen Unternehmen seitens des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Energie (BMWE) nicht zuteil.
Für die Mitarbeitenden des BMWE gelten insoweit die allgemeinen 
Regeln des Beamten- und Dienstrechts, insbesondere die politische
Neutralitätspflicht gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes 
sowie die internen Integritätsregeln der Bundesregierung, insbesondere 
die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der 
Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004. Das BMWE stellt die Einhaltung 
dieser Maßgaben sicher.
Mitglieder der Bundesregierung müssen stets kritisch prüfen, ob es 
durch ihre Handlungen zu Kollisionen mit öffentlichen Interessen der 
Bundesregierung kommen kann. Ist dies zu befürchten, sind diese zu 
vermeiden. Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten
ergibt sich aus Artikel 66 des Grundgesetzes und findet sich u. a. in § 5 
des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) wieder. Dies gilt nach § 7 
des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen
Staatssekretäre (ParlStG) entsprechend für Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre. Anzeige- und
Genehmigungspflichten für diesen Personenkreis sind abschließend im BMinG
geregelt.
Der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für 
Wirtschaft und Energie Gitta Connemann steht es nach den o. g.
Maßgaben frei, das politische Amt der Bundesvorsitzenden der MIT auch 
weiterhin auszuüben. Eine Inkompatibilität der Mitgliedschaft oder
Tätigkeit im Sinne des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretäre liegt nicht vor. Interessenkonflikte oder ein
entsprechender Anschein werden bei der Amtsausübung vermieden.
85. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Auswirkungen hat das 18. Sanktionspaket 
der EU (https://eur-lex.europa.eu/oj/daily-view/L-
series/default.html?ojDate=24022025) gegenüber 
Russland für die Treuhand über die Rosneft 
Deutschland GmbH und die RN Refining &amp;
Marketing GmbH, und welche weiteren möglichen 
Perspektiven für Rosneft in Deutschland werden 
durch dieses Paket ermöglicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 5. August 2025
Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten weiterer
rechtssicherer und nachhaltiger Perspektiven im Einklang auch mit den
Sanktionen der Europäischen Union gegenüber Russland, einschließlich der 
Vorgaben des 18. Sanktionspakets der EU.
86. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Umfasst nach Auffassung der Bundesregierung 
das am 27. Juli 2025 verkündete Abkommen
zwischen den USA und der EU (vgl. www.faz.net/akt
uell/wirtschaft/zollstreit-was-der-neue-deal-zwisc
hen-eu-und-usa-bedeutet-110610449.html) auch 
die Bereiche Energie und Investment, die mit den 
Mitgliedstaaten geteilte Kompetenzen der EU 
sind, und ist die Bundesregierung der Ansicht, 
dass sie durch das Verhandlungsergebnis der EU 
mit den USA bereits wirksam verpflichtet worden 
ist?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 5. August 2025
Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine politische
Grundsatzeinigung erzielt. Damit hat die EU-Kommission den Handelskonflikt 
entschärft und verhindert, dass die von US-Präsident Donald Trump
angedrohten universellen Zollsätze in Höhe von 30 Prozent umgesetzt
werden. Das Verständnis über die Inhalte der Grundsatzeinigung zum
Zeitpunkt des 27. Juli 2025 hat die EU-Kommission unter https://ec.europ
a.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_25_1930 veröffentlicht.
Dabei verweist sie auch auf eine Absichtserklärung der EU zur
Abnahme von Energieprodukten aus den USA sowie auf
Interessenbekundungen von EU-Unternehmen zu möglichen Investitionen in den USA. Zu 
den weiteren Inhalten und dem Charakter der Einigung wird auf die 
oben genannte Veröffentlichung der EU-Kommission verwiesen. Die 
Gespräche zwischen der EU und den USA werden auch über die
Einigung hinaus fortgeführt.
87. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, um 
wie viele Milliarden Euro die deutsche Wirtschaft 
durch die Zollvereinbarungen von der EU und 
Trump geschädigt wird (www.merkur.de/politik/s
chottland-trump-trifft-von-der-leyen-usa-und-eu-v
or-zoll-einigung-details-sickern-durch-zr-938544
72.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 4. August 2025
Die Europäische Kommission hat mit den Vereinigten Staaten im
Bereich des Außenhandels am 27. Juli 2025 eine politische Einigung
ausgehandelt, die unter anderem 15 Prozent Zölle auf die überwiegende 
Mehrheit der EU-Exporte in die USA vorsieht. Damit hat die EU-
Kommission den Handelskonflikt entschärft und verhindert, dass die von US-
Präsident Donald Trump angedrohten universellen Zollsätze in Höhe 
von 30 Prozent umgesetzt werden. Das begrenzt die negativen
wirtschaftlichen Folgen, die sich durch höhere US-Zölle ergeben hätten. In 
weiteren Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und 
den Vereinigten Staaten wird diese Grundsatzeinigung konkretisiert
werden. Die Bundesregierung wird diese Verhandlungen weiter eng
verfolgen.
Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Einigung lassen sich auf 
Basis des jetzigen Informationsstands nicht abschließend beurteilen. 
Zum einen werden die Gespräche zwischen der EU und den USA
fortgeführt und die am 27. Juli 2025 verkündete Einigung wird konkretisiert. 
Zum anderen basieren Berechnungen zu wirtschaftlichen Auswirkungen 
auf Modellsimulationen, die Schätzungen zu einem bestimmten
Zeitpunkt und auf Basis bestimmter Annahmen darstellen. Erste
Modellsimulationen des IfW Kiel zeigen, dass keine Einigung, also ein Szenario 
mit höheren Zöllen als vereinbart („No-Deal“), für sich genommen zu 
einer schwächeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung führen würde 
als eine Einigung wie jetzt grundsätzlich vereinbart („Deal-Szenario“) 
(vgl. www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/us-zoelle-experten-rechn
en-mit-milliarden-schaden-fuer-deutschland/100144426.html).
88. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung 
hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigung 
seitens der europäischen Kommission zu
wesentlichen Elementen des in der letzten Wahlperiode 
beschlossenen Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer
energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur
Steigerung des Ausbaus photovoltaischer
Energieerzeugung („Solarpaket I“), und wann erwartet die 
Bundesregierung eine abschließende und
verbindliche Entscheidung in dieser Angelegenheit?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 5. August 2025
In der Tat wurden mit dem Solarpaket in der letzten Legislaturperiode 
Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert und unter 
anderem Verbesserungen für Agri-PV und gewerbliche Dachanlagen 
eingeführt. Diese stehen unter beihilferechtlichem
Genehmigungsvorbehalt (§ 101 EEG). Die einschlägigen Regelungen finden derzeit noch 
keine Anwendung, da die Europäische Kommission bisher die
Beihilfegenehmigung de Solarpakets verweigert. Kern der beihilferechtlichen 
Gespräche mit der Kommission zum Solarpaket ist vor allem, zu
welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, einen
Abschöpfungsmechanismus für Einnahmen einzuführen, die den Förderbedarf übersteigen 
(„Clawback“). Weitere Informationen finden sich auch in den FAQ unter 
www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Solarpaket/faq-solarpaket.html.
Für den Fall, dass die Gespräche mit der Europäischen Kommission 
nicht zu einer zeitnahen beihilferechtlichen Genehmigung des
Solarpakets führen, bereitet die Bundesregierung parallel eine rechtliche Lösung 
im Rahmen einer Novelle des EEG vor. Diese ist für den Herbst geplant, 
wenn die Ergebnisse des im Koalitionsvertrag vereinbarten Monitorings 
vorliegen.
89. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Hält die Bundesrepublik Deutschland nach 
Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell 
(Stand: Juni 2025) die gemäß Verordnung (EU) 
2019/943 ab dem 31. Dezember 2025
vorgeschriebenen Mindestkapazitäten für den
grenzüberschreitenden Stromhandel im
Übertragungsnetz an den sogenannten Interkonnektoren zu
unseren Nachbarländern zur Durchleitung an allen 
Übertragungspunkten bereits ein, und falls nicht, 
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, 
um die Mindestkapazitäten bis zum Stichtag am 
31. Dezember 2025 zu erreichen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 8. August 2025
Die EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/
943 – EltVO) gibt vor, dass 70 Prozent der Kapazität auf Netzelementen, 
die für den grenzübergreifenden Stromhandel relevant sind
(insbesondere Interkonnektoren), für den grenzüberschreitenden Stromhandel
freizugeben sind. Die Bundesrepublik Deutschland nutzt eine
Übergangslösung nach Artikel 14 Absatz 7 EltVO und hat einen linearen
Anstiegspfad der Mindesthandelsvorgaben festgelegt. Dieser sieht vor, dass die 
70-Prozent-Vorgabe erst ab dem 31. Dezember 2025 erreicht werden 
muss.
Nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung halten die
deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die europäischen
Stromhandelsvorgaben entlang des linearen Anstiegspfads ein. Die ab dem 
31. Dezember 2025 vorgeschriebene Mindesthandelskapazität von 
70 Prozent wird nach aktuellem Kenntnisstand derzeit bereits häufig
erreicht. Zum 31. Dezember 2025 werden die ÜNB die
Mindesthandelskapazität in der Kapazitätsberechnung als verbindliche Vorgabe auf 
70 Prozent anheben und deren Einhaltung sicherstellen.
90. Abgeordnete
Sandra Stein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche öffentlichen und presseöffentlichen
Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung 
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und 
Energie hat Bundesministerin Katherina Reiche 
seit ihrem Amtsantritt in ihrer Funktion als
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie in Bezug 
auf Handwerkspolitik innerhalb Deutschlands 
wahrgenommen (bitte um Angabe von Datum,
Titel/Thema und Ort/Bundesland)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 4. August 2025
Die Stärkung des Handwerks ist regelmäßig Gegenstand von Terminen 
und fließt fortlaufend in Reden der Bundesministerin bei zahlreichen 
Gelegenheiten ein. Zudem hat die Bundesministerin am 28. Mai 2025 
Jörg Dittrich (Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks 
ZDH) und Holger Schwannecke (Generalsekretär des ZDH) zu einem 
Antrittsgespräch empfangen und die aktuellen Herausforderungen für 
das Handwerk besprochen.
91. Abgeordnete
Sandra Stein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche öffentlichen und presseöffentlichen
Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung 
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und 
Energie hat Bundesministerin Katherina Reiche 
seit ihrem Amtsantritt in ihrer Funktion als
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie in Bezug 
auf Mittelstandspolitik innerhalb Deutschlands 
wahrgenommen (bitte um Angabe von Datum,
Titel/Thema und Ort/Bundesland)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 4. August 2025
Die Stärkung des Mittelstands ist ein wichtiges Ziel der
Bundesregierung und fließt regelmäßig in die Wahrnehmung von Terminen und in 
Reden der Bundesministerin bei zahlreichen Gelegenheiten mit ein.
Darüber hinaus hat die Bundesministerin am 16. Mai 2025 am „Tag des
Familienunternehmens“ der Stiftung Familienunternehmen und Politik in 
Berlin teilgenommen sowie am 6. Juni 2025 an den
„Familienunternehmer-Tagen“ des Verbands Die Familienunternehmer e. V., ebenfalls in 
Berlin.
92. Abgeordnete
Sandra Stein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche öffentlichen und presseöffentlichen
Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung 
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und 
Energie hat die Parlamentarische Staatssekretärin 
bei der Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie und die Beauftragte der Bundesregierung für 
den Mittelstand Gitta Connemann in Bezug auf 
Mittelstandspolitik innerhalb Deutschlands
wahrgenommen (bitte um Angabe von Datum, Titel/
Thema und Ort/Bundesland)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 4. August 2025
Gitta Connemann hat folgende entsprechende Termine in Bezug auf 
Mittelstandspolitik wahrgenommen:
• „Kino 2025“ des HDF Kino e. V., 13. Mai 2025 in Baden-Baden 
(digitale Teilnahme)
• „HTGF Familiy Day“, High-Tech Gründerfonds, 20. Mai 2025 in 
Berlin
• „VDA-Mittelstandstag“, Verband der Automobilindustrie e. V., 
21. Mai 2025 in Bonn (digitale Teilnahme)
• „BTW-Gipfel“, Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft 
e. V., 2. Juni 2025 in Berlin
• Parlamentarischer Abend, Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie e. V., 23. Juni 2025 in Berlin
• „aireg Sustainable Aviation Fuels Conference“, aireg – Aviation
Initiative for Renewable Energy in Germany e. V., 23. Juni 2025 in
Berlin
• „26. Deutscher Eigenkapitaltag“, Bundesverband Beteiligungskapital 
e. V., 24. Juni 2025 in Berlin
• „BVMI Kulturkonferenz“, Bundesverband Musikindustrie e. V., 
24. Juni 2025 in Berlin
• UNITI-Mitgliederversammlung, UNITI Bundesverband Energie
Mittelstand e. V., 25. Juni 2025 in Berlin
• 175. Jubiläum, Verein der Zuckerindustrie e. V., 25. Juni 2025 in
Berlin
• Parlamentarischer Abend, Fachverband Werkzeugindustrie e. V., 
25. Juni 2025 in Berlin
• „Unternehmer:innentag der Biotechnologie“, BIO Deutschland e. V. 
9. Juli 2025 in Berlin
• Einweihungsfeier der neuen Reinigungslinie der Wacker Chemie AG. 
17. Juli 2025 in Burghausen (Bayern)
Darüber hinaus ist die Stärkung des Mittelstands regelmäßig Gegenstand 
von Terminen und Reden der Mittelstandsbeauftragten.
93. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass
Waffenexporte nach Israel „sensible
Rüstungsexportentscheidungen“ darstellen und die Entscheidung 
darüber im Bundessicherheitsrat getroffen werden 
sollte, und wenn ja, warum wurden dann im
Bundessicherheitsrat mindestens in der 21.
Wahlperiode keine „abschließende[n]
Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates“
getroffen, wurde doch der bis dato letzte derart
lautende Bericht am 1. Oktober 2024 an den 
Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages 
(Ausschussdrucksache 20(9)397) gesendet, und 
wenn der Bundessicherheitsrat derartige
Entscheidungen nicht mehr trifft, wie interpretiert die 
Bundesregierung dann den Beschluss des
Deutschen Bundestages vom 8. Mai 2014 auf Antrag 
der damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU 
und SPD, der, um „[m]ehr Transparenz bei 
Rüstungsexportentscheidungen sicher[zu]stellen“ 
(Bundestagsdrucksache 18/1334), feststellt, dass, 
„[b]esonders sensible
Rüstungsexportentscheidungen […] vom Bundessicherheitsrat (BSR) als 
Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz der
Bundeskanzlerin getroffen“ werden sollen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 1. August 2025
Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung jegliche Entscheidungen 
zu Rüstungsexporten im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen und nach den rechtlichen und politischen 
Vorgaben entscheidet. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel.
Soweit Sie nach konkreten Verfahrensabläufen und der Art und Weise 
der Entscheidungsfindung über die Genehmigung von Rüstungsexporten 
in der Bundesregierung fragen, unterfällt dies dem Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung. Im Einklang mit den Feststellungen des 
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 
(BVerfGE 137, 185) unterrichtet die Bundesregierung für den Bereich 
der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab. 
Insbesondere ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, über die
Mitteilung einer erfolgten Genehmigung hinaus Angaben zu der dieser
Entscheidung vorausgegangenen Willensbildung innerhalb des
Bundessicherheitsrates zu machen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die 
Frage 94 verwiesen.
94. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Wenn in der 21. Wahlperiode bislang keine 
„abschließende[n] Genehmigungsentscheidungen 
des Bundessicherheitsrates“ getroffen wurden, 
über die der Bundestag gemäß § 8 Absatz 1 
Satz 1 der Geschäftsordnung des
Bundessicherheitsrats unterrichtet wird (Bundestagsdrucksache 
18/5773), und somit entsprechende
Genehmigungsentscheidungen allein durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) 
getroffen wurden, an welcher Stelle
beziehungsweise auf welcher Ebene im Bundesministerium 
wird eine
Rüstungsexportgenehmigungsentscheidung getroffen, und welche Kriterien entscheiden 
beziehungsweise welche Ebene im BMWE
entscheidet dann, ob eine Entscheidung sensibel
genug ist, um sie auf der höchsten Ebene, der Ebene 
des Bundessicherheitsrates, zu entscheiden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 1. August 2025
Die Tagesordnungen des Bundessicherheitsrates (BSR) werden
entsprechend § 4 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates im
Benehmen mit den BSR-Ressorts festgesetzt. Im Übrigen basieren
Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung auf Abstimmungsprozessen 
innerhalb der Bundesregierung, insbesondere mit den für außen- und 
sicherheitspolitische Fragestellungen befassten Ressorts und dem
Bundeskanzleramt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 93
verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, 
Technologie und Raumfahrt
95. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Welche zehn Einzelprojekte sollen nach aktueller 
Planung aus den Zuwendungen an die „Forschung 
der Geistes- und Sozialwissenschaften zu
gesellschaftlichen Herausforderungen und zum
kulturellen Erbe, insb. gesellschaftlicher
Zusammenhalt, Antisemitismus, Radikalisierung,
Rechtsextremismus/Rassismus, DDR-Geschichte,
Frieden und Konflikt, Migration und Fluchtursachen, 
Regionalstudien, kleine Fächer, Museen und 
Sammlungen“ (Titel 685 10 165 des
Einzelplans 30, Kapitel 3003 des Bundeshaushaltsplans 
2025, „Sozial- und Geisteswissenschaften“) mit 
den größten Anteilen der veranschlagten 
80.682.000 Euro finanziert werden, und wie
begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit 
dieser Aufwendungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer 
vom 8. August 2025
Folgende zehn Einzelprojekte werden aus dem Haushalts-Titel 
3003/68510 im Haushaltsjahr 2025 finanziert:
Nr. Titel
Bewilligungssumme 2025 
in Euro
Begründung der Förderung
 1 Verbundvorhaben: FGZ –
Forschungszentrum Gesellschaftlicher Zusammenhalt
7.094.457,24 Beschluss des
Haushaltsausschusses des Bundestages
 2 Conflicta – Konfliktakademie 2.472.000,00 Beschluss des
Haushaltsausschusses des Bundestages
 3 Verbundvorhaben: Dis_Ident: 
Desinformation und Identitätskonstruktion 
in der demokratischen Gesellschaft
1.984.993,94 Beschluss des
Haushaltsausschusses des Bundestages
 4 FORUM WISSEN Göttingen – 
ein Modellprojekt für gelingende
Wissenschaftskommunikation und erfolgreichen 
Wissenstransfer
1.336.000,00 Beitrag zur
Weiterentwicklung der
Wissenschaftskommunikation
 5 Verbundvorhaben: BROMACKER – 
Öffnen von Wissenschaft
1.268.758,31 Beitrag zur
Weiterentwicklung der
Wissenschaftskommunikation
 6 Verbundvorhaben: Worldmaking: 
Welterzeugung („worldmaking“) aus
globaler Perspektive: Ein Dialog mit China
1.124.570,11 Beitrag zur China-Forschung
 7 Verbundvorhaben: DuT –
Diktaturerfahrung und Transformation:
Biographische Verarbeitungen und gesellschaftliche 
Repräsentationen in Ostdeutschland seit 
den 1970er Jahren
1.066.896,60 Beitrag zur wissenschaftlichen 
Aufarbeitung der DDR-
Vergangenheit
 8 Verbundvorhaben: Schriftenreihe 
„Vordenker der liberalen Moderne“
1.052.840,86 Beschluss des
Haushaltsausschusses des Bundestages
 9 Verbundvorhaben: TraCe –
Regionales Forschungszentrum „Transformations 
of Political Violence
965.418,76 Beschluss des
Haushaltsausschusses des Bundestages
10 Verbundvorhaben: Zwischen
Bildungsmythen und Gegenerzählungen. Das 
Ringen um Narrative und biographische 
Positionierungen zur DDR
887.884,50 Beitrag zur wissenschaftlichen 
Aufarbeitung der DDR-
Vergangenheit
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 
und für Verbraucherschutz
96. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hat sich die Anzahl der geltenden
Bundesgesetze und -verordnungen seit dem Jahr 2018
jährlich entwickelt (bitte getrennt und nach
Jahresscheiben auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 7. August 2025
Bedingt durch die fortlaufende gesetzgeberische Tätigkeit und durch
Erlass und Aufhebung von Rechtsverordnungen ist die Anzahl der jeweils 
geltenden bundesrechtlichen Vorschriften im Lauf eines Jahres gewissen 
Schwankungen unterworfen. Die Mitteilung einer jährlichen Anzahl
erfordert daher die Festlegung eines Stichtages. Als Stichtag wurde der 
1.1. des jeweiligen von Ihnen erfragten Jahres festgelegt. Bei allen im 
Folgenden aufgeführten Vorschriften handelt es sich um solche, die im 
Fundstellennachweis A nachgewiesen sind.
Die jährliche Entwicklung getrennt nach Bundesgesetzen und -
verordnungen seit dem Jahr 2018 lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen:
Geltung jeweils 
am 1.1. des Jahres
Gesetze
Rechtsverordnungen
2018 1.699 2.721
2019 1.704 2.730
2020 1.716 2.736
2021 1.740 2.799
2022 1.775 2.798
2023 1.788 2.825
2024 1.795 2.853
2025 1.798 2.896
97. Abgeordnete
Dr.  Lena Gumnior
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Möglichkeiten,
Terroranschläge zukünftig zu verhindern, ergeben sich 
durch die geplante Gesetzesreform des § 89a des 
Strafgesetzbuches, die die Strafbarkeit auch auf 
Alltagsgegenstände ausweiten soll, und welche 
Gesetzeslücke soll durch die Reform geschlossen 
werden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/gesetzes
entwurf-bmjv-vorfeldkriminalisierung-terrorismu
s-spionage)?
98. Abgeordnete
Dr.  Lena Gumnior
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie lässt sich die geplante Reform des § 89a des 
Strafgesetzbuches mit dem Grundsatz in Einklang 
bringen, dass Vorbereitungshandlungen
grundsätzlich durch das Gefahrenabwehrrecht zu
begegnen ist und hierbei die
Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt (www.lto.de/recht/nach
richten/n/gesetzesentwurf-bmjv-vorfeldkriminalis
ierung-terrorismus-spionage)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 8. August 2025
Die Fragen 97 und 98 werden gemeinsam beantwortet.
Ihre Fragen beziehen sich auf den Referentenentwurf zur Umsetzung der 
Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des 
Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 23. Juli 2025
veröffentlicht hat (www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/
2025_Umsetzung_RL_Terrorismusbekaempfung.html). Der Entwurf 
befindet sich derzeit noch in der Länder- und Verbändebeteiligung. Im 
parlamentarischen Verfahren wird wie üblich die Möglichkeit bestehen, 
Fragen an die Bundesregierung zu richten.
99. Abgeordnete
Dr.  Lena Gumnior
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie soll die Einbindung der Länder bei der Frage 
der Mittelverteilung für den von der
Bundesregierung angekündigten neu aufzusetzenden „Pakt für 
den Rechtsstaat“ genau erfolgen (www.welt.de/po
litik/deutschland/article6886da460e680a76f4e978
10/justizministerin-hubig-pakt-fuer-den-rechtsstaa
t-bundesregierung-plant-240-millionen-euro-fuer-
personalaufbau-der-justiz.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe 
vom 8. August 2025
Die Einzelheiten zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten 
Paktes für den Rechtsstaat werden in Abstimmung mit den Ländern
gemeinsam festgelegt. Die Gespräche hierzu werden zeitnah
aufgenommen.
100. Abgeordnete
Dr.  Lena Gumnior
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Konsequenz zieht die Bundesministerin 
der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie 
Hubig, die nach Medienberichten vom 13. Juni 
2025 den Bundesminister des Innern Alexander 
Dobrindt aufforderte, die Begründung für die, wie 
vom Verwaltungsgericht Berlin festgestellt, 
rechtswidrigen Grenzkontrollen umgehend
nachzuliefern (www.lto.de/recht/nachrichten/n/hubig-z
urueckweisungen-dobringt-muss-begruendung-sc
hnell-nachliefern), daraus, dass eine
entsprechende Begründung nicht nachgeliefert wurde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 8. August 2025
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie 
Hubig geht davon aus, dass in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu 
Zurückweisungen an der deutschen Binnengrenze das
Bundesministerium des Innern die Begründung zum Vorliegen der Voraussetzungen 
des Artikels 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen 
Union (AEUV) innerhalb der von den Verwaltungsgerichten zu
bestimmenden Fristen vorlegen wird.
101. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die 
Bundesregierung, die „evidenten Defizite in der 
aktuellen Dokumentationspraxis“, die der vom 
Bundesministerium der Justiz und dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat in Auftrag 
gegebene Bericht zur
Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland (www.bmj.de/SharedDocs/
Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_Forsc
hungsbericht_Ueberwachungsgesamtrechnung.pd
f?__blob=publicationFile&amp;v=6,) auf Seite 107 
vielen Behörden attestiert, jedenfalls für alle
Bundesbehörden zügig zu beseitigen, und welche
weiteren Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus diesem Bericht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 5. August 2025
Mit der Veröffentlichung der Studie zur Überwachungsgesamtrechnung 
ist ein Beitrag geleistet worden, um die öffentliche Debatte rund um die 
Befugnisse der Sicherheitsbehörden und zu möglichen Ansätzen ihrer 
Bewertung fortzusetzen. Die Bundesregierung hat die Studie zur
Kenntnis genommen. Die in der Studie getroffene Aussage über „evidente
Defizite in der aktuellen Dokumentationspraxis“ macht sich die
Bundesregierung nicht zu eigen.
102. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung die dauerhafte
Institutionalisierung und praktische Verwirklichung 
einer Überwachungsgesamtrechnung als nach 
meiner Auffassung verfassungsrechtlich gebotene 
Maßnahme zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit 
weiterer Überwachungsbefugnisse vor ihrer
Einführung (vgl. BVerfGE 125, 260), wie es der vom 
Bundesministerium der Justiz und dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat in Auftrag 
gegebene Bericht zur
Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland (www.bmj.de/SharedDocs/
Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_Forsc
hungsbericht_Ueberwachungsgesamtrechnung.pd
f?__blob=publicationFile&amp;v=6) auf Seite 7
nahelegt, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 6. August 2025
Die Bundesregierung hat den in der vergangenen Legislaturperiode in 
Auftrag gegebenen Untersuchungsbericht für eine
Überwachungsgesamtrechnung zur Kenntnis genommen. Der Bericht leistet einen
Beitrag, um die öffentliche Debatte rund um die Befugnisse der
Sicherheitsbehörden und zu möglichen Ansätzen ihrer Bewertung fortzusetzen. Zur 
Frage einer möglichen Fortschreibung des Untersuchungsberichts für 
eine Überwachungsgesamtrechnung gibt es keinen abgeschlossenen 
Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung.
103. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie steht die Bundesregierung zu einer
Ausweitung des § 53 Absatz 1 der Strafprozessordnung 
auf Mitarbeitende von Fanprojekten im Netzwerk 
„Koordinierungsstelle Fanprojekte“ angesichts 
des Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe (Urt. v. 
28. Oktober 2024, Az. 17 Cs 530 Js 45512/23) 
vor dem Hintergrund der sensiblen Sozialarbeit 
und des engen Vertrauensverhältnisses, welches 
zwischen Fanprojekten und Fanszenen besteht, 
und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung jenseits der anteiligen Finanzierung aus
Bundesmitteln des Bundesministeriums für Bildung, 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend konkret, 
um ihre Koalitionsvereinbarung, die
Koordinierungsstelle Fanprojekte weiter zu unterstützen, 
umzusetzen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 5. August 2025
Hinsichtlich einer Ausweitung des § 53 Absatz 1 der
Strafprozessordnung (StPO) auf Mitarbeitende von Fanprojekten im Netzwerk
„Koordinierungsstelle Fanprojekte“ hält die Bundesregierung auch vor dem
Hintergrund des Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe an der Sichtweise fest, 
die bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9918 geäußert 
wurde.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Tätigkeit von
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und damit auch Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern, die für Fanprojekte tätig sind, von einem besonderen
Vertrauensverhältnis zu den von ihnen betreuten Personen geprägt ist. 
Gleichwohl wird eine Erweiterung aufgrund der Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts (unter anderem BVerfGE 33, 367, 383) unter 
den Gesichtspunkten des verfassungsrechtlichen Gebots einer effektiven 
Strafverfolgung und der mangelnden Vergleichbarkeit der Situation von 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fanprojekten zu den in § 53
Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a und 3b StPO genannten Tätigkeiten abgelehnt.
Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage wird mitgeteilt, dass die
Bundesregierung die Unterstützung der Koordinationsstelle Fanprojekte
entsprechend der Koalitionsvereinbarung fortsetzen wird.
104. Abgeordneter
Tobias Matthias 
Peterka
(AfD)
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen 
Handlungsbedarf, um die Unabhängigkeit der 
Staatsanwaltschaften von politischen Weisungen 
konkret zu stärken (bitte begründen; vgl. www.tag
esschau.de/inland/innenpolitik/staatsanwaltschaft-
unabhaengigkeit-100.html, abgerufen am 28. Juli 
2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 5. August 2025
Das in den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelte
Weisungsrecht der Justizministerinnen und Justizminister gegenüber der 
Staatsanwaltschaft dient der demokratischen Rückkoppelung und
Legitimation der Staatsanwaltschaft.
Die Frage nach dem Verhältnis zwischen parlamentarischer und
ministerieller Verantwortung und der Rolle der Staatsanwaltschaften im
Gewaltenteilungssystem ist Gegenstand einer rechtspolitischen Diskussion. 
Die Bundesregierung verfolgt die Beiträge zu dieser Diskussion, zu 
denen auch die genannte Forderung des Deutschen Richterbundes
gehört, aufmerksam.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages enthält keine Vereinbarungen zu 
Änderungen beim Weisungsrecht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
105. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Wie viele Personen in Deutschland beziehen
derzeit Unterhaltsvorschussleistungen, und welche 
Nationalitäten haben diese Leistungsbezieher 
(bitte die 13 am häufigsten vertretenen
Nationalitäten und die entsprechende Anzahl angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand 
vom 8. August 2025
Am 31. März 2025 bezogen 858.733 Kinder und Jugendliche Leistungen 
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Diese Daten sind auch verfügbar 
im Datenportal des Bundesfamilienministeriums unter https://da-ten.bm
bfsfj.bund.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-geschaeftsstati
stik-leistungsberechtigte--268356.
Die Nationalität der Leistungsberechtigten wird nicht statistisch
erhoben.
106. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Befürwortet die Bundesregierung ein Mindestalter 
für den Zugang zu sozialen Medien, und falls ja, 
welches Mindestalter?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand 
vom 8. August 2025
Die Bundesregierung plant die zeitnahe Einsetzung einer
Expertenkommission, die eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen
Welt“ erarbeiten soll. Die Kommission wird sich unter anderem mit dem 
Thema „Mehr Sicherheit in der digitalen Welt“ und den
gesundheitlichen Folgen des Medienkonsums für Kinder und Jugendliche sowie 
der Vermittlung und Stärkung von Medienkompetenz auseinandersetzen 
und nach einer umfassenden Bestandserhebung konkrete
Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Die Ergebnisse der Expertenkommission werden Aufschluss über
weitere Handlungsmöglichkeiten und Bedarfe in Bezug auf einen effektiven 
Kinder- und Jugendmedienschutz geben.
107. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Welche anzuwendenden Formen der
Altersverifikation im Kontext des Online-Jugendschutzes 
werden von der Bundesregierung in Betracht 
gezogen (z. B. Kreditkarten, Bankdaten,
biometrische Gesichtsscans, Online-Personalausweis, 
EUDI)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand 
vom 8. August 2025
Die Bundesregierung prüft zurzeit, welche Formen der
Altersverifikation tauglich und verhältnismäßig sind.
108. Abgeordnete
Ulle Schauws
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie und mit welcher Schriftform stellt das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend (BMBFSFJ) künftig sicher, 
dass Mitarbeitende des Bundesministeriums mit 
Geschlechtseintrag „divers“ oder nicht-binäre 
oder intergeschlechtlich Beschäftigte, die in
aktuellen Stellenausschreibungen auf der Homepage 
des BMBFSFJ nach wie vor mit der gesetzlich 
vorgeschriebenen Bezeichnung „m/w/d“
(männlich/weiblich/divers) abgebildet werden,
sprachlich diskriminierungsfrei angesprochen und
sichtbar berücksichtigt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand 
vom 7. August 2025
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend wendet in seiner Kommunikation das Amtliche Regelwerk der 
deutschen Rechtschreibung an. Dabei wird eine inklusive,
geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Sprache genutzt.
Alle Mitarbeitenden des BMBFSFJ werden im internen Sprachgebrauch 
individuell respektvoll adressiert.
Interne als auch externe Stellenausschreibungen richten sich immer an 
alle interessierten Personen, unabhängig von ihrem Geschlechtseintrag 
im Personenstandsgesetz. Dies wird durch die Formulierung „m/w/d“
sichergestellt.
109. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Welche zehn Einzelprojekte sollen nach aktueller 
Planung aus den Zuwendungen an das Programm 
„Demokratie leben!“ (Titel 684 04 165 des
Einzelplans 17, Kapitel 1702 des
Bundeshaushaltsplans 2025, „Maßnahmen zur Stärkung von
Vielfalt, Toleranz und Demokratie“) mit den größten 
Anteilen der veranschlagten 182.000.000 Euro
finanziert werden, und wie begründet die
Bundesregierung die Notwendigkeit dieser
Aufwendungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand 
vom 8. August 2025
Die erfragten Einzelprojekte sind über www.demokratie-leben.de/dl/foer
derung/wen-wir-foerdern zugänglich und die Ihrerseits ins Auge
gefasste Klassifikation ist auf dieser Grundlage ohne großen Aufwand
ermittelbar.
Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen seines Konzepts einer 
wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen 
Grundordnung einzutreten (vgl. BVerfGE 162, 207 &lt;Rn. 116>). Hierzu 
zählt auch die aktive und passive Förderung bürgerlichen und
zivilgesellschaftlichen Engagements. Die Ihrerseits zitierte Zweckbestimmung 
des zugrunde liegenden Haushaltstitels „Maßnahmen zur Stärkung von 
Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ bildet hierfür den Obersatz und 
rahmt den Auftrag des Haushaltsgesetzgebers an die Exekutive.
110. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Welche zehn Einzelprojekte sollen nach aktueller 
Planung aus den Zuwendungen an das Programm 
„Menschen stärken Menschen“ (Titel 684 04 165 
des Einzelplans 17, Kapitel 1702 des
Bundeshaushaltsplans 2025, „Maßnahmen zur Stärkung 
von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“) mit 
den größten Anteilen der veranschlagten 
18.000.000 Euro finanziert werden, und wie
begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit 
dieser Aufwendungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand 
vom 8. August 2025
Zur Beantwortung der Fragestellung werden in nachfolgender Tabelle 
die zehn Einzelprojekte absteigend aufgeführt, welche aus dem
Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ im Haushaltsjahr 2025
bislang die höchsten Fördermittel erhalten. Durch die umgesetzten
Patenschaftsprojekte erhalten Menschen sozialer Benachteiligung vielfältige 
Anschlussmöglichkeiten an die Zivilgesellschaft.
Die Bundesregierung leistet damit einen wichtigen Beitrag, die
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe dieser Zielgruppen durch die
niedrigschwelligen Unterstützungsangebote der Patenschaftsbeziehungen zu 
verbessern. Gewinn dieses auf den persönlichen Kontakt ausgerichteten 
Ansatzes ist es, dass individuell auf die Probleme der Zielgruppen
reagiert werden kann und wechselseitig positive Effekte der vielfältigen
Patenschaftsmodelle entstehen.
Nr. Zuwendungsempfänger Projekttitel
 1 Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Chancenpatenschaften im Paritätischen: Soziales 
Engagement für Chancengleichheit und
gesellschaftlichen Zusammenhalt
 2 Stiftung Bildung Engagement mit Wirkung – Netzwerkaufbau – 
Chancenpatenschaften für junge Menschen aus 
benachteiligten Lebensumständen
 3 Türkische Gemeinde in 
Deutschland e. V.
Gemeinsam. Schaffen. Teilhabe durch Patenschaften.
 4 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. Das Patenschaftsprogramm der Arbeiterwohlfahrt für 
Menschen aus benachteiligten Lebensumständen
 5 Soziale Dienste und Jugendhilfe 
gGmbH
Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen – 
Dranbleiben
 6 Sozialdienst muslimischer Frauen e. V. Patenschaft – Praxis – Qualifizierung – Tandemteams 
für Demokratie und Vielfalt
 7 Bundesverband Deutscher 
Stiftungen e. V.
Programm Chancenpatenschaften
 8 Start with a Friend e. V. SwaF Tandem: Tandempartner*innenschaften zur 
Teilhabe- und Vielfaltsförderung
 9 Verband für interkulturelle
Wohlfahrtspflege, Empowerment und 
Diversity e. V.
Vitamin P – Chancenpatenschaften im Übergang 
zwischen Schule und Beruf
10 Deutscher Caritasverband e. V. Stiftung und Begleitung von Chancenpatenschaften
111. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Welche zehn Einzelprojekte sollen nach aktueller 
Planung aus den Zuwendungen ohne
Investitionen für „Maßnahmen zur Verhinderung und 
Bekämpfung von Diskriminierung“ (Titel 684 01 
165 des Einzelplans 17, Kapitel 1715 des
Bundeshaushaltsplans 2025) mit den größten Anteilen 
der veranschlagten 5.750.000 Euro finanziert
werden, und wie begründet die Bundesregierung die 
Notwendigkeit dieser Aufwendungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand 
vom 8. August 2025
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert Maßnahmen zur
Verhinderung von Benachteiligungen in Umsetzung des gesetzlichen
Auftrags nach § 27 Absatz 3 Nummer 2 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes.
Der Beschluss des Deutschen Bundestages über das Haushaltsgesetz 
2025 steht noch aus. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann 
die abschließende Förderhöhe für das Haushaltsjahr 2025 aufgrund der 
vorläufigen Haushaltsführung und der Tatsache, dass der abschließende 
Bedarf im Rahmen einer Projektförderung erst zum Ende des Jahres 
feststeht, derzeit noch nicht nennen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit 
und Soziales
112. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
In welchen 14 Berufsgruppen nach Klassifikation 
der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 08), 
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im 
Jahr 2023 die meisten Arbeitsunfähigkeitstage 
aufgrund von „Schäden durch Hitze und
Sonnenlicht“ (T67) verzeichnet (die Berufsgruppen bitte 
so differenziert wie möglich aufschlüsseln; bitte 
jeweils die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage 
angeben; sollten Daten anstelle von WZ 08 mit 
einer anderen Berufsgruppenklassifikation, z. B. 
KldB 2010, verfügbar sein, bitte die Frage im 
Sinne der Fragestellung bezogen auf diese
Klassifikation beantworten)?
113. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
In welchen 14 Berufen gemäß Klassifikation der 
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 08),
wurden innerhalb der Gruppen 24 „Metallerzeugung 
und -bearbeitung, Metallbauberufe“, 25
„Herstellung von Metallerzeugnissen“ und 28
„Maschinenbau“ nach Kenntnis der Bundesregierung im 
Jahr 2023 die meisten Arbeitsunfähigkeitstage 
aufgrund von „Schäden durch Hitze und
Sonnenlicht“ (T67) verzeichnet (die Berufsgruppen bitte 
so differenziert wie möglich aufschlüsseln; bitte 
jeweils die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage 
angeben; sollten Daten anstelle von WZ 08 mit 
einer anderen Berufsgruppenklassifikation, z. B. 
KldB 2010, verfügbar sein, bitte die Frage im 
Sinne der Fragestellung bezogen auf diese
Klassifikation beantworten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 6. August 2025
Die Fragen 112 und 113 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Fragestellungen 
vor.
114. Abgeordnete
Dr.  Ottilie Klein
(CDU/CSU)
Wie oft wurden in Deutschland seit Januar 2021 
über das Vermittlungsbudget (§ 16 Absatz 1 
Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch/§ 44 
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) ein
Führerschein oder der Fahrzeugerwerb bei der
Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung
bezuschusst, und wie hoch waren die Zuschüsse
jeweils im Durchschnitt (bitte pro Jahr und
Zuschussart auflisten)?
115. Abgeordnete
Dr.  Ottilie Klein
(CDU/CSU)
Wie viele Mittel wurden insgesamt seit Januar 
2021 für im Rahmen des Vermittlungsbudgets 
(§ 16 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch/§ 44 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch) bezuschusste Führerscheine oder
Fahrzeugerwerbe bei der Anbahnung oder Aufnahme einer 
Beschäftigung ausgezahlt (bitte pro Jahr und
Zuschussart auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 6. August 2025
Die Fragen 114 und 115 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellungen vor, da eine Differenzierung nach den geförderten Inhalten nicht 
möglich ist.
116. Abgeordnete
Dr.  Ottilie Klein
(CDU/CSU)
Wie hat sich die Zahl der Vermittlungen in Arbeit 
durch die Bundesagentur für Arbeit und die
Jobcenter von Januar 2021 bis heute entwickelt (bitte 
von 2021 bis 2024 jahresweise und für 2025
monatlich aufschlüsseln), und welche
arbeitsmarktpolitischen Instrumente konnten während dieser 
Zeit die größten Vermittlungserfolge erzielen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 6. August 2025
Im Jahr 2024 lag die Zahl der Vermittlungen durch Auswahl und
Vorschlag in Summe über beide Rechtskreise und unabhängig davon, ob 
eine begleitende Förderung vorlag, bei rund 90.000.
Der in der Arbeitsmarktstatistik verwendete Begriff „Vermittlung nach 
Auswahl und Vorschlag“ ist eng gefasst. Folgende Voraussetzungen 
müssen erfüllt sein:
• Die Stelle ist gemeldet.
• Der/die Arbeitsuchende und der Arbeitgeber erhalten einen
Vermittlungsvorschlag.
• In der Folge vereinbaren sie die Einstellung.
• Die Agentur bzw. die gemeinsame Einrichtung erhält darüber eine 
Rückmeldung.
• Der/die Arbeitslose wird in die Stelle des Vermittlungsvorschlags
abgemeldet.
Um die Größe korrekt zu ermitteln, wird bei den Agenturen und den
gemeinsamen Einrichtungen automatisiert überprüft, ob diese
Prozessschritte zeitgerecht und konsistent durchlaufen wurden. Bei den
zugelassenen kommunalen Trägern ist diese Prüfung technisch bedingt nicht 
möglich. In der Regel entscheidet hier die Vermittlungsfachkraft über 
das Vorliegen einer Vermittlung.
Bei der Interpretation der Daten muss berücksichtigt werden, dass die 
Vermittlung nach dem Sozialgesetzbuch alle Tätigkeiten umfasst, die
darauf gerichtet sind, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung 
eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Insgesamt sind 
die Vermittlungsquoten zwar rückläufig. Daraus kann aber nicht
zwingend auf eine zurückgehende Beteiligung der Arbeitsagenturen (AA) 
und Jobcenter (JC) am Ausgleichsprozess am Arbeitsmarkt geschlossen 
werden. Die Quoten sind unter anderem deswegen relativ gering, weil 
viele Arbeitsaufnahmen, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
in den AA und JC unterstützt haben, statistisch nicht als aktive
Vermittlung gezählt werden. Nehmen Arbeitslose beispielsweise im Anschluss 
an eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, wird dies statistisch nicht als aktive
Vermittlung gezählt. Gleiches gilt, wenn digitale Angebote genutzt wurden, 
die die AA und JC Arbeitslosen und Arbeitsuchenden zur Verfügung 
stellen. Diese digitalen Angebote werden zunehmend genutzt, darüber 
erfolgte Vermittlungen fließen jedoch nicht in die Quote ein.
Zudem sind die Chancen, aus Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung
aufzunehmen, aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung derzeit 
deutlich eingetrübt. Zugleich hat sich die Struktur der Arbeitslosigkeit in 
den letzten Jahren verändert. Die Profile der Arbeitsuchenden sind
heterogener, der Anteil an formal nicht qualifizierten Personen hat
zugenommen, viele der Arbeitsuchenden haben keine oder unzureichende 
Sprachkenntnisse. Gleichzeitig schreitet der Transformationsprozess 
enorm schnell voran. Das zeigt sich aktuell in steigender
Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigen Fachkräfteengpässen. Die AA und JC sind also 
immer stärker gefordert, arbeitslose Menschen vor der Vermittlung in 
Arbeit beim Erwerb benötigter Berufsabschlüsse und bei
(Anpassungs-)Qualifizierungen zu unterstützen.
Die Daten für die einzelnen Zeiträume können der folgenden Tabelle 
entnommen werden.
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Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unterscheiden sich sowohl in 
ihrer Zielsetzung – u. a. Integration in Beschäftigung, Qualifizierung, 
Teilhabe am Arbeitsleben – als auch in Bezug auf die
Teilnehmendenstruktur, Maßnahmedauer und regionale Arbeitsmarktlage. Die
Forschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA 
zeigt, dass die Wirkung arbeitsmarktpolitischer Instrumente stark von 
kontextuellen Faktoren abhängig ist und sich ihre Effekte je nach
Maßnahme, Region und Zielgruppe erheblich unterscheiden können (vgl. 
https://iab-forum.de/die-hoehe-der-regionalen-arbeitslosigkeit-beeinfluss
t-die-effektivitaet-der-arbeitsmarktpolitischen-instrumente-in-der-grunds
icherung/). Eine vergleichende Bewertung der Instrumente allein auf 
Grundlage ihres Vermittlungserfolgs ist daher methodisch nicht
zielführend.
Aus statistischer Sicht kann die erweiterte Verbleibsanalyse von
Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (s. Methodenbericht 
unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlage
n/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Foerder-statistik/Generische-P
ublikationen/Methodenbericht-Verbleibsanalyse.pdf?__blob=publication
File&amp;v=8) als ein Baustein zur Erfolgsbewertung herangezogen werden. 
Dabei wird sechs Monate nach Austritt aus einer Förderung ermittelt, ob 
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Eingliederungsquote) 
oder eine Leistungsberechtigung vorliegen. Dies allein belegt jedoch 
nicht die Wirksamkeit des Instruments. Die Eingliederungsquoten und 
ergänzend die Nichtleistungsempfängerquoten für die
arbeitsmarktpolitischen Instrumente die (teilweise perspektivisch) auf eine Integration in 
den Arbeitsmarkt abzielen, werden vierteljährlich auf den Statistikseiten 
der BA (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einz
elheftsuche_Formular.html?nn=1524032&amp;topic_f=verbleib-Sqbii / 
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsu
che_Formular.html?nn=1524032&amp;topic_f=verbleib-sgbiii)
veröffentlicht.
Die Eingliederungszuschüsse weisen in beiden Rechtskreisen die
höchsten Eingliederungsquoten auf, weil sich die Teilnehmenden bereits in 
einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Auch der Gründungszuschuss 
nach dem Dritten Buch Sozialgesetzuch (SGB III) hat eine hohe
Erfolgsquote. Da das Ziel jedoch eine selbständige Tätigkeit ist, ist die 
Eingliederungsquote zur Erfolgsbewertung nicht geeignet; hier kann die 
Nicht-Leistungsberechtigtenquote herangezogen werden, diese lag
zuletzt bei 95 Prozent.
117. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie 
viele Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites 
Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) beziehen, in 
Wohnungen, die mindestens 100 Quadratmeter 
groß sind und mindestens 20 Euro je
Quadratmeter kosten, wohnen, und wenn ja, wie lauten diese 
(bitte Anzahl total sowie in Prozent aller
Bedarfsgemeinschaften angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 7. August 2025
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im 
Berichtsmonat März 2025 rund 119.000 Bedarfsgemeinschaften (BG) 
mit Angaben zur Wohnfläche und einer Wohnfläche von mindestens 
100 Quadratmetern. Darunter waren 170 BG mit anerkannten
Unterkunftskosten (ohne Betriebs- und Heizkosten) von 20 Euro oder mehr 
pro Quadratmeter und 582 BG mit anerkannten Kosten für Unterkunft 
und Heizung (inklusive Betriebs- und Heizkosten) von 20 Euro oder 
mehr pro Quadratmeter. Es ist zu berücksichtigen, dass die Angabe der 
Wohnfläche nicht zwingend und in einigen Fällen, wie bei
Gemeinschaftsunterkünften und Frauenhäusern, nicht möglich ist.
Weitere Informationen können der beigefügten Tabelle entnommen
werden.
Tabelle: Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Wohn- und Wohnkostensituation – Unterkunftsart Miete
Deutschland
März 2025. Datenstand: Juli 2025
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten
Merkmal
Bedarfsgemeinschaften (BG) mit 
Unterkunftsart Miete
Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 2.619.367
dar. BG mit laufenden anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) 2.560.619
dar. BG mit Angaben zur Wohnfläche 2.450.228
dar. mit einer Wohnfläche von mindestens 100 m2   118.810
dar. BG mit tatsächlichen Unterkunftskosten ohne Betriebs- und Heizkosten 
von 20 Euro oder mehr pro m2       219
BG mit tatsächlichen Unterkunftskosten inkl. Betriebs- und Heizkosten 
von 20 Euro oder mehr pro m2       732
BG mit anerkannten Unterkunftskosten ohne Betriebs- und Heizkosten 
von 20 Euro oder mehr pro m2       170
BG mit anerkannten Unterkunftskosten inkl. Betriebs- und Heizkosten 
von 20 Euro oder mehr pro m2       582
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
118. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Plant das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales in Zukunft eine überregionale Strategie zur 
verbindlichen Verknüpfung von Schulsozialarbeit, 
Jugendberufshilfe und den Agenturen für Arbeit, 
um Ausbildungsabbrüche oder -verweigerungen 
beispielsweise durch soziale Krisen bei jungen 
Menschen präventiv zu vermeiden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 7. August 2025
In rechtskreisübergreifenden Kooperationen, vielerorts
Jugendberufsagenturen genannt, arbeiten die zentralen Akteure am Übergang von der
Schule in den Beruf gemeinsam an einer bestmöglichen Unterstützung 
junger Menschen. Wesentliche Akteure einer Jugendberufsagentur sind 
die örtlichen Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Träger der
Jugendhilfe. Sie bleiben im Rahmen der rechtskreisübergreifenden
Zusammenarbeit jeweils für ihre Rechtskreise zuständig, agieren jedoch mit einem 
gemeinsamen Verantwortungsbewusstsein und teilweise buchstäblich 
unter einem Dach, um abgestimmte und passgenaue
Unterstützungsmöglichkeiten für die jungen Menschen unterbreiten zu können.
Dabei gilt es, die vielerorts bereits erfolgreich arbeitenden
Kooperationen ebenso zu fördern wie jene, die sich noch in den Anfängen der 
Zusammenarbeit befinden, bzw. den Aufbau dort zu unterstützen, wo 
noch keine systematische Kooperation erfolgt. Der Ausbau von
Kooperationen im Sinne einer Jugendberufsagentur ist ein erklärtes Ziel der 
Bundesregierung, damit junge Menschen in ihrer persönlichen
Entwicklung, ihrer beruflichen Orientierung und ihrer nachhaltigen Integration 
in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bedarfsgerecht Unterstützung
bekommen können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
finanziert deshalb die Servicestelle Jugendberufsagenturen, die
rechtskreisübergreifende Kooperationen sowohl beim Aufbau als auch der
qualitativen Weiterentwicklung unterstützt. Geprüft wird zudem, wie die
Zusammenarbeit der einzelnen Akteure am Übergang von der Schule in 
den Beruf weiter gestärkt werden kann.
119. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche gesetzgeberischen Möglichkeiten sieht 
die Bundesregierung, um die Zeitsouveränität von 
Beschäftigten im Rahmen der bestehenden
arbeitsschutzrechtlichen Grenzen zu stärken und 
ihnen mehr Einfluss auf die Gestaltung ihrer
Arbeitszeit zu ermöglichen?
120. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den
Ergebnissen der repräsentativen Umfrage des 
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), in der 
98 Prozent der Befragten angaben, nicht länger 
als zehn Stunden pro Tag arbeiten zu wollen, und 
welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf 
das Vorhaben der Koalition, die gesetzlich
festgelegte tägliche Höchstarbeitszeit zu streichen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 6. August 2025
Die Fragen 119 und 120 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat Kenntnis von der in Rede stehenden Umfrage 
des Deutschen Gewerkschaftsbundes. CDU, CSU und SPD haben sich 
im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode darauf
verständigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen
Höchstarbeitszeit zu schaffen. Zur konkreten Ausgestaltung dieses Vorhabens 
wurde vereinbart, einen Dialog mit den Sozialpartnern zu führen. Der 
Dialogprozess ist Ende Juli gestartet und soll im Herbst abgeschlossen 
sein. Ziel ist es, eine gute Lösung im Sinne des Gesundheitsschutzes, der 
Flexibilität und der betrieblichen Realität zu finden. Das Ergebnis des 
Sozialpartnerdialogs bleibt abzuwarten.
121. Abgeordneter
Tobias Matthias 
Peterka
(AfD)
Sieht die Bundesregierung konkreten
Handlungsbedarf, und wenn ja, in welcher Form, um dem 
Phänomen des stark angestiegenen
bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs beim Bürgergeld zu 
begegnen (vgl. www.bild.de/politik/inland/jobcen
ter-faelle-von-bandenmaessigem-buergergeld-betr
ug-gestiegen-6886cc690e680a76f4e977df,
abgerufen am 28. Juli 2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 4. August 2025
Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag 
für diese Legislaturperiode vereinbart: „Groß angelegter
Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen muss 
beendet werden“, Zeile 524 f. Die Bundesregierung prüft aktuell, welche 
Maßnahmen ergriffen werden können, um dieses Vorhaben umzusetzen.
122. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Wie haben sich die Sozialversicherungsbeiträge 
der Arbeitnehmer und Arbeitgeber seit 2015
prozentual gemessen am Bruttoeinkommen
entwickelt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 4. August 2025
Es wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 58 des Abgeordneten 
Matthias W. Birkwald vom Januar 2025 auf Bundestagsdrucksache 
20/14810 verwiesen. Für das Jahr 2024 liegen noch keine Daten vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales 
und Staatsmodernisierung
123. Abgeordnete
Anne-Mieke 
Bremer
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in 
welchem Umfang der Bundesminister für 
Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten 
Wildberger aktuell oder zum Zeitpunkt seines 
Amtsantrittes Aktien der Ceconomy AG hält bzw. 
hielt, insbesondere vor dem Hintergrund der
früheren Verpflichtung zur aktienbasierten
Vergütung und zum Aktienhalteprogramm als
Vorstandsvorsitzender der Ceconomy AG, und wie 
bewertet sie einen möglichen Interessenkonflikt 
im Zusammenhang mit den
Übernahmebemühungen der Ceconomy AG durch den chinesischen 
Konzern JD.com?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 7. August 2025
Für Mitglieder der Bundesregierung bestehen keine Anzeigepflichten 
über den Besitz von Unternehmensbeteiligungen und Vermögenswerten. 
Unbeschadet dessen können entsprechende Informationen ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht durch die betroffenen Personen den
jeweiligen Dienststellen angezeigt werden. Entsprechend dieser
Rechtslage liegen keine Erkenntnisse über Unternehmensbeteiligungen und 
Vermögenswerte vor, die Interessenkonflikte begründen.
124. Abgeordnete
Jeanne 
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Versteht die Bundesregierung unter der
„Vertraulichkeit privater Kommunikation“, die laut 
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und 
SPD grundsätzlich gesichert werden soll, auch 
die durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, 
und wenn ja, umfasst dieses Verständnis auch, 
dass keine technischen „Hintertüren“ in der
verschlüsselten Kommunikation eingebaut werden 
dürfen sowie die Kommunikation auf dem
Endgerät, etwa durch Client-Side-Scanning, nicht vor 
der Verschlüsselung ausgelesen werden darf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Thomas Jarzombek 
vom 8. August 2025
Nach geltendem Europäischem Recht gilt die Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung als ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit und die
Vertraulichkeit der Kommunikation von Nutzern sicherzustellen. Sie sollte 
grundsätzlich nicht geschwächt werden (vgl. Erwägungsgrund 25 der 
Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 14. Juli 2021 über eine vorübergehende Ausnahme von
bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der
Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger
interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung
personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen 
Missbrauchs von Kindern im Internet). Im Rahmen der laufenden
Verhandlungen zu einer neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern, die die Verordnung (EU) 2021/1232
ablösen soll, wird unter anderem darüber diskutiert, wie Kinder vor online 
stattfindendem sexuellem Missbrauch auch im Falle einer Ende-zu-
Ende-Verschlüsselung der Kommunikation wirksam geschützt werden 
können. Dänemark hat im Rahmen seiner laufenden Ratspräsidentschaft 
hierzu Vorschläge gemacht, die innerhalb der Bundesregierung derzeit 
geprüft werden.
125. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kam es im Zuge der Streichung von
Beauftragtenposten durch die Bundesregierung auch zu 
einem Abbau von Stellen und Planstellen, und 
wenn ja, wie hoch sind die Einsparungen dadurch, 
und welche zusätzlichen Kosten sind durch die 
Schaffung neuer Stellen entstanden (bitte nach 
Ressorts aufschlüsseln; www.zeit.de/politik/deuts
chland/2025-06/haushalt-bundesregierung-person
al-digitalministerium-kanzleramt; www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/sonderbeauftragte-abscha
ffen-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 6. August 2025
Im Sinne Ihrer Frage werden unter „Beauftragten(posten)“ die im
Kabinettbeschluss vom 6. Mai 2025 genannten Beauftragten,
Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung sowie die Beauftragten 
und Sonderbeauftragten der Ressorts verstanden. Dazu wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 108 vom 4. Juni 
2025 des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier auf
Bundestagsdrucksache 21/396 verwiesen.
Hinsichtlich der erfragten Kosten durch die „Schaffung neuer Stellen“ 
ist darauf hinzuweisen, dass die im Haushaltsvollzug gemäß § 14
Absatz 1 i. V. m. § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 mit am 31. Juli 2025
erteilter Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages geschaffenen Planstellen und Stellen in finanziell gleichwertigem 
Umfang durch den Wegfall anderer Planstellen und Stellen eingespart 
werden. Zusätzliche Kosten entstehen insoweit nicht.
126. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die 
Chance, dass die „digitale Identität“ den Zugang 
zu altersbeschränkten Internetseiten und -
anwendungen erleichtern wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Thomas Jarzombek 
vom 7. August 2025
Die Bundesregierung sieht in digitalen Identitäten grundsätzlich ein
geeignetes Instrument zur Altersverifikation bei Online-Diensten.
Voraussetzung hierfür ist, dass entsprechende Lösungen technisch praktikabel, 
datensparsam und breit verfügbar sind.
Mit der Umsetzung der europäischen eIDAS-Verordnung und der
Entwicklung digitaler Identitäts-Wallets durch die Mitgliedstaaten entsteht 
derzeit ein reguliertes Identitätsökosystem, das diese Anforderungen
erfüllen kann. Die Wallets ermöglichen einen Altersnachweis, ohne dass 
über das erforderliche Maß hinausgehende personenbezogene Daten 
übermittelt werden müssen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die digitale Identität –
insbesondere in Form der EUDI-Wallet – künftig einen Beitrag zur
Altersverifikation bei altersbeschränkten Online-Angeboten leisten kann, sofern
Anbieter und Nutzer entsprechende Lösungen akzeptieren und
integrieren.
127. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund 
der steigenden Staatsquote (2024: 49,5  Prozent), 
des wachsenden Anteils der Personalkosten der 
Bundesverwaltung am Bundeshaushalt (8,7
Prozent 2023; erwartet 9,5 Prozent 2027) und weiter 
zunehmender Stellenzahlen einen Widerspruch zu 
Prognosen von Forschungsinstituten und
Unternehmen, die bis 2030 Personalreduktionen von 
rund 20 bis 30 Prozent durch KI/Automatisierung 
erwarten, und mit welchen konkreten
Digitalisierungs- und KI-Maßnahmen beabsichtigt sie in den 
Jahren 2025 bis 2029 einen bestimmten
Prozentsatz an Planstellen bei Beamten und Beschäftigten 
des öffentlichen Dienstes, nicht nachzubesetzen 
bzw. zu streichen (einschließlich Zielwerten und 
zugrunde gelegter Kennzahlen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 5. August 2025
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist eine Reduzierung 
des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung um 8 Prozent vorgesehen, 
die in Etappen über die einzelnen Haushaltsjahre bis zum Jahr 2029
erfolgen soll. Diesbezüglich anerkennt die Bundesregierung auch ein 
Potenzial zur Personalreduktion durch den Einsatz von KI und durch 
Automatisierung und wird daher an bestehende Ansätze anknüpfen, 
deren Einsatz in verschiedenen Bereichen des Verwaltungshandelns zu 
forcieren. Zudem wird die Bundesregierung ihre Mitarbeiter
diesbezüglich konsequent weiterbilden und eine Anpassung der Rechtslage an die 
Bedingungen eines digitalen Verwaltungsrechts prüfen und umsetzen. 
Die Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und von
Verwaltungsverfahren durch den Einsatz von KI und durch Automatisierung wird
dementsprechend auch ein Schwerpunkt der
Staatsmodernisierungsbestrebungen dieser Legislaturperiode.
128. Abgeordneter
Robin Jünger
(AfD)
Welche konkreten finanziellen Mittel hat die
Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode für 
Digitalisierungsprojekte mit explizitem
Genderbezug bewilligt oder ausgezahlt, und auf welcher 
rechtlichen oder haushalterischen Grundlage
erfolgte jeweils die Förderzusage (bitte die Titel aus 
dem Bundeshaushalt sowie etwaige
Förderprogramme angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Thomas Jarzombek 
vom 7. August 2025
Zur Beantwortung Ihrer Frage wurden die Daten bei allen Ressorts
abgefragt. Im Ergebnis dieser Ressortabfrage wurde seit Beginn der 
21. Wahlperiode das folgende Digitalisierungsprojekt mit explizitem 
Genderbezug gefördert:
– Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ):
Auszahlung von 596.042,12 Euro aus der Haushaltsstelle 1703 
684 26 an das Digitale Deutsche Frauenarchiv im Rahmen des
Förderprogramms: „Zuschüsse und Leistungen für Aufgaben der
Gleichstellung von Frauen und Männern (Projektförderung) an Träger von 
bundesweiter Bedeutung“.
129. Abgeordneter
Robin Jünger
(AfD)
Wie viele Stellen wurden seit Amtsantritt der 
Bundesregierung in der 21. Wahlperiode im
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung geschaffen (bitte nach neu geschaffenen 
Stellen und solchen durch Personalübernahmen 
aus anderen Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden aufschlüsseln), und wie begründet 
die Bundesregierung die Notwendigkeit dieser 
Stellen mit Blick auf tatsächliche
Aufgabenmehrung oder Effizienzsteigerung der Verwaltung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 8. August 2025
Zum Zeitpunkt der Beantwortung Ihrer Frage wurden mit Ausnahme des 
Bundesministers sowie der parlamentarischen Staatssekretäre keinerlei 
Stellen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung 
(BMDS) geschaffen. Das BMDS verfügt bislang über kein eigenes
Personal.
130. Abgeordneter
Robin Jünger
(AfD)
Welche konkreten Fortschritte wurden seit
Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung beim
Glasfaser- und Mobilfunkausbau erzielt, insbesondere 
hinsichtlich der von Unternehmen als
unzureichend kritisierten Versorgung mit schnellem
Internet, und welche Summen wurden dafür seit
Beginn der 21. Wahlperiode jeweils im
Bundeshaushalt veranschlagt, bewilligt und ausgegeben (bitte 
unter Angabe der Mittelverwendung nach
Bundesland, Förderprogramm und Ausbauziel
aufschlüsseln; www.dihk.de/de/themen-und-position
en/wirtschaft-digital/digitalisierung/digitalisierun
gsumfrage-25/digitalisierung-in-deutschland-zwis
chen-effizienz-und-buerokratie-128838)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Thomas Jarzombek 
vom 7. August 2025
Der Ausbau von Telekommunikationsinfrastukturen ist ein
marktgetriebener Prozess, der durch privatwirtschaftlich arbeitende Unternehmen 
durchgeführt wird. In Gebieten, in denen ein marktgetriebener Prozess 
aus wirtschaftlichen Gründen nicht stattfinden kann (etwa in
dünnbesiedelten Gebieten), besteht die Möglichkeit der Förderung des Ausbaus 
mit öffentlichen Mitteln.
Seit Beginn der 21. Wahlperiode wurden seit dem 25. März 2025 bis 
29. Juli 2025 Bundesmittel für den Glasfaserausbau in Höhe von 
59.314.653,20 Euro bewilligt und in Höhe von 356.822.314,40 Euro für 
sich bereits in der Umsetzung befindende Projekte ausgezahlt.
Eine Aufschlüsselung der Bundesmittel nach Bundesländern und
Förderprogramm kann der Anlage entnommen werden.5 Die Höhe der
Veranschlagung der Bundesmittel ist abhängig vom parlamentarischen
Verfahren zum Bundeshaushalt 2025. Im Haushaltsentwurf 2025 sind ein 
Ansatz in Höhe von 2.928.604.000 Euro und eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.836.350.000 Euro für den Breitbandausbau 
vorgesehen.
Die bundesweite Mobilfunkverfügbarkeit durch mindestens einen 
Mobilfunknetzbetreiber hat sich ausweislich des Mobilfunkmonitorings 
der Bundesnetzagentur zwischen Januar und April 2025 für 4G/LTE von 
97,53 Prozent auf 97,63 Prozent der Fläche erhöht – für 5G von 
93,85 Prozent auf 94,23 Prozent. Die Verarbeitung der Versorgungsdaten 
mit Stand Juli 2025 ist noch nicht abgeschlossen.
Der Anstieg ist insbesondere auf eigenwirtschaftlichen Ausbau
zurückzuführen. Die sukzessive Realisierung der 267 im Rahmen der
Mobilfunkförderung (Bewilligungsende Dezember 2024) des Bundes
geförderten Mobilfunkstandorte trägt zur Versorgungsverbesserung bei.
Mit der im Juli 2025 erfolgten Änderung des
Telekommunikationsgesetzes wurde ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: 
Die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses leistet einen 
wichtigen Beitrag zur Beschleunigung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren zur Verlegung von Telekommunikationslinien. Die 
Regelung ist grundsätzlich in allen Genehmigungsverfahren zu
beachten. Mit der Regelung sollen weiträumige Beschleunigungswirkungen 
erreicht werden, zumal sie neben Mobilfunknetzen auch Glasfasernetze 
umfasst und in der Fläche uneingeschränkt gilt.
5 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1164 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
131. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Verfolgt die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode die Beratung des Referentenentwurfs für 
ein Bundestransparenzgesetz, der nach Auskunft 
des damaligen Bundesministeriums des Innern 
und für Heimat vom 18. März 2025 einen
legislaturperiodenübergreifenden Beratungsgegenstand 
darstellt (https://fragdenstaat.de/anfrage/entwurf-t
ransparenzgesetz-1/976602/anhang/2025-02-03-b
mi-bund_geschwaerzt.pdf), weiter, und wenn ja, 
mit welchem Zeitplan, und wie ist der aktuelle 
Arbeitsstand?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 5. August 2025
Die Meinungsbildung zum Gesetzentwurf ist innerhalb der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
132. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie plant das Bundesministerium für Digitales 
und Staatsmodernisierung die organisatorische 
Umsetzung des Übergangs der Zuständigkeiten 
und die Steuerung des Zustimmungsvorbehaltes 
für IT-Ausgaben (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 15 und 16 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
auf Bundestagsdrucksache 21/1041) nach
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 6. August 2025
Der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 sieht 
unter Ziffer XIII hinsichtlich des erfragten Zustimmungsvorbehalts eine 
Regelung durch eine spezifische Vereinbarung vor, nach deren Maßgabe 
Zuständigkeiten an das BMDS übergehen werden. Diese Vereinbarung 
ist noch nicht geschlossen, wird nach Abschluss jedoch zeitnah
umgesetzt werden.
Der Zustimmungsvorbehalt des BMDS für IT-Ausgaben soll konstruktiv 
eingesetzt werden und von einer engen Zusammenarbeit und klaren 
Kommunikation mit den anderen Ressorts begleitet werden.
133. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Mit welchen konkreten Maßnahmen und unter 
Nutzung welchen Systems beabsichtigt die
Bundesregierung – nach dem Scheitern von „De-
Mail“ – eine zeitgemäße, gesicherte und
rechtssichere digitale Kommunikation zwischen Bürgern 
und Behörden, flächendeckend auf Kommunal-, 
Landes- und Bundesebene, zu ermöglichen (bitte 
den geplanten Zeitpunkt der Umsetzung
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Thomas Jarzombek 
vom 7. August 2025
Die bisherige gesetzliche Regelung des § 2 Absatz 2 des E-Government-
Gesetzes (EGovG), welche für Bundesbehörden die Verpflichtung zur 
Eröffnung eines elektronischen Zugangs durch eine De-Mail-Adresse 
nach dem De-Mail-Gesetz vorsah, ist im Rahmen des durch den
Deutschen Bundestag beschlossenen und am 24. Juli 2024 in Kraft getretenen 
OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) entfallen. Es steht Behörden des 
Bundes sowie der Länder und der Kommunen weiterhin offen, im
eigenen Ermessen gesonderte Verträge über die Nutzung von De-Mail bei 
privaten De-Mail-Diensteanbieter (DMDA) abzuschließen.
Ferner können Bürgerinnen und Bürger die BundID als ein zentrales 
Konto zur Identifizierung und Authentifizierung für die digitale
Beantragung von Verwaltungsleistungen nutzen. Eine weitere zentrale Funktion 
leistet das integrierte elektronische Postfach für eine sichere
Kommunikation mit den Behörden. Mit dem Einverständnis der Nutzenden
können Nachrichten und Bescheide sicher an das Postfach übermittelt
werden. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) regelt zudem u. a. die
Verwendung von sicheren elektronischen Kommunikationskanälen.
Beispielsweise durch die Weiterentwicklung eines bidirektionalen Postfaches der 
BundID, welches Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, auf
eingegangene Nachrichten zu antworten (antragsbezogene Kommunikation). 
Nach derzeitiger Planung soll dies im ersten Quartal 2026 möglich sein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
134. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern bezieht sich die im Koalitionsvertrag 
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte
Entwicklung einer Strategie, „die die Fragen der
zivilen und militärischen Luftfahrtindustrie sowie die 
Stärkung des Luftverkehrsstandortes
zusammendenkt“ auch auf die Luftverkehrsinfrastruktur am 
Boden und in der Luft, und wer ist in die
Entwicklung dieser Strategie involviert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 8. August 2025
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Luftfahrtstrategie soll auch die 
Luftverkehrsinfrastruktur am Boden und in der Luft beinhalten.
Als Strategie der Bundesregierung soll diese in Abstimmung mit den 
Ressorts und unter Beteiligung von Ländern und Verbänden erarbeitet 
werden.
135. Abgeordneter
Jorrit Bosch
(Die Linke)
Welche Schritte plant die Bundesregierung zur 
Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen 
CDU, CSU und SPD bezüglich
verbraucherfreundlicherer Ladeinfrastruktur, wonach bei
„öffentlichen Ladesäulen [...] für Preistransparenz 
und technische Vereinheitlichung“ gesorgt werden 
soll (Kapitel 1.3), und bis wann sollen diese
Maßnahmen jeweils umgesetzt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 7. August 2025
Im Hinblick auf die Preistransparenz kommen die Regelungen der
Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe 
(AFIR) zur Anwendung. Gemäß Artikel 20 AFIR müssen Betreiber
öffentlich zugänglicher Ladepunkte seit dem 14. April 2025 statische und 
dynamische Daten ihrer Ladeeinrichtungen diskriminierungs- und
kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung ist der Anforderung 
gemäß Artikel 20 Absatz 4 AFIR nachgekommen und ermöglicht die
öffentliche Bereitstellung der von Ladeinfrastrukturbetreibern gemeldeten 
Daten über die Mobilithek. Diese Daten können beispielsweise Anbieter 
von Navigationsdiensten in ihre Services einbinden, um Kundinnen und 
Kunden den Vergleich der Ad-hoc-Preise an Ladesäulen zu ermöglichen.
Das für die Preisangabenverordnung (PAngV) federführende
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant zudem bei der
erforderlichen Anpassung der PAngV an die Vorgaben der AFIR die
bestehenden nationalen Spielräume im Sinne einer wettbewerblichen,
transparenten und verbraucherfreundlichen Preisangabe zu nutzen.
Vor einer Änderung der Preisangabenverordnung muss jedoch zunächst 
eine Änderung der gesetzlichen Grundlage der Verordnung erfolgen; die 
Vorlage des dafür notwendigen Gesetzentwurfs ist bis Ende des Jahres 
geplant.
Neben den Vorgaben zur Preistransparenz enthält die AFIR auch
Vorgaben zur Vereinheitlichung der technischen Anforderungen an
öffentlich zugänglichen Ladesäulen. Diese umfassen unter anderem
Steckertypen, Bezahlmöglichkeiten und die Daten- und Netzwerkanbindung. Die 
Vorgaben der AFIR gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und 
ersetzen die bisherigen nationalen Vorgaben in der deutschen
Ladesäulenverordnung (LSV). Da die AFIR europaweit für einheitliche
technische Standards bei öffentlich zugänglichen Ladesäulen sorgt, um
Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit sicherzustellen, sind seitens der 
Bundesregierung keine weiteren Anpassungsschritte geplant.
136. Abgeordneter
Jorrit Bosch
(Die Linke)
Welche Fortschritte sind bezüglich der
Implementierung der technischen Anforderungen an einen 
barrierefreien Zugang zur Ladeinfrastruktur zu 
verzeichnen (Maßnahme 39 des Masterplans 
Ladeinfrastruktur II), und wie viele der öffentlich 
zugänglichen Ladepunkte sind derzeit im Sinne 
dieser Anforderungen barrierefrei (absolut und in 
Prozent)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 8. August 2025
Der „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ der vergangenen
Legislaturperiode sah in Maßnahme 39 vor, dass das Bundesministerium für
Verkehr (BMV) unter Einbeziehung relevanter Akteure technische
Anforderungen entwickelt, um auch Menschen mit Behinderung und
körperlichen Einschränkungen die Nutzung von Ladeinfrastruktur zu
ermöglichen.
Zur Umsetzung der Maßnahme hat die Nationale Leitstelle
Ladeinfrastruktur im Auftrag des BMV den Leitfaden „Einfach laden ohne
Hindernisse“ erarbeitet und im April 2023 veröffentlicht.
Im Auftrag des BMV hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
darüber hinaus einen Normungsprozess beim DIN angestoßen und fachlich 
begleitet. Ergebnis ist die im Oktober 2024 veröffentlichte DIN SPEC 
91504, die technische und weitere Anforderungen an eine barrierefreie 
Ladeeinrichtung und ihr Umfeld beschreibt.
Zur Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die entsprechend 
den Anforderungen der DIN SPEC 91504 errichtet wurden, stehen keine 
Daten zur Verfügung.
137. Abgeordneter
Jorrit Bosch
(Die Linke)
Wird nach dem Auslaufen der KsNI-Richtlinie 
(KsNI: Klimaschonende Nutzfahrzeuge und
Infrastruktur) eine erneute Förderung der Beschaffung 
von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben 
erwogen (bitte begründen), und wenn nein,
warum wird hierfür kein Bedarf gesehen, und wie 
soll stattdessen nach Auffassung der
Bundesregierung eine stärkere Marktdurchdringung mit 
E-Lkw erreicht werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 8. August 2025
Die KsNI-Zuwendungen hatten nachweislich einen direkten Einfluss auf 
die Nachfrage nach emissionsarmen Lkw.
Die Investitionsförderung war wirksam bei der Überwindung monetärer 
Einstiegshürden und trug maßgeblich zur Kostenparität gegenüber
Diesel-Lkw bei.
Angesichts der erreichten Fortschritte in den vergangenen Jahren sowie 
veränderter Markt- und Angebotsbedingungen wird das BMV seinen 
Schwerpunkt zukünftig auf den Aufbau von Lade- und Tankinfrastruktur 
und die regulatorischen Rahmenbedingungen setzen.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, den Ausbau öffentlich zugänglicher 
Ladeinfrastruktur für Lkw weiter zu beschleunigen. Zudem soll der
Aufbau von Ladeinfrastruktur an Logistikdepots stärker gefördert werden. 
Auch das im vergangenen Jahr ausgeschriebene Lkw-Schnellladenetz 
wird die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs weiter
voranbringen.
Die Bundesregierung will zudem emissionsfreie Lkw von der
Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus befreien und Sonderabschreibung für 
die Beschaffung von E-Fahrzeugen ermöglichen.
138. Abgeordnete
Victoria Broßart
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Beginn ihrer Amtszeit ergriffen und 
welche Konzepte hat sie erarbeitet, um
sicherzustellen, dass die Regionalisierungsmittel in
angemessenem Umfang in den Nahverkehr im
ländlichen Raum fließen, um die Daseinsvorsorge
gemäß Regionalisierungsgesetz und die
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und 
Land zu erreichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 4. August 2025
Die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr
einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs liegt gemäß der föderalen
Struktur in Deutschland bei den Ländern und den von ihnen bestimmten
Stellen, in der Regel den Kommunen. Der Bund ist in die Gestaltung des 
Angebots und die Abwicklung der Verkehre vor Ort nicht eingebunden.
139. Abgeordnete
Victoria Broßart
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele und welche Projekte hat die
Bundesregierung seit Amtsantritt durch ihre Förder- und 
Finanzierungsprogramme zur Umsetzung des 
nationalen Radverkehrsplans 3.0 unterstützt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 6. August 2025
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, setzt sich die Bundesregierung 
weiterhin für die Förderung des Rad- und Fußverkehrs ein und wird den 
Nationalen Radverkehrsplan 3.0 konsequent umsetzen. Die bestehenden 
Förder- und Finanzhilfeprogramme werden fortgeführt.
Die seit Amtsantritt der Bundesregierung neu bewilligten Projekte aus 
den Finanzhilfeprogrammen „Radschnellwege“ sowie dem
Sonderprogramm „Stadt und Land“ sind den Anlagen zu entnehmen (Anlage 1 
Radschnellwege, Anlage 2 Sonderprogramm „Stadt und Land“).
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung konnten bislang keine Projekte 
in den weiteren Förderprogrammen bewilligt werden.6
Bereits zuvor in diesen Programmen bewilligte Maßnahmen werden
jedoch fortgeführt.
6 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1164 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 
Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache.
140. Abgeordnete
Victoria Broßart
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche 28 finanziell umfangreichsten konkreten 
Maßnahmen oder Vorhaben zur Verbesserung des 
ÖPNV mit Straßen-, Hoch-, Untergrund- oder 
S-Bahnen wurden in den ersten 100 Tagen seit 
Amtsantritt der Regierung über die Mittel des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes vom Bund 
gefördert oder bezahlt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 8. August 2025
Für die folgenden 28 Vorhaben wurden seit Amtsantritt der Regierung 
die meisten Bundesfinanzhilfen von den Ländern bzw.
Investitionszuschüsse von Unternehmen der Deutschen Bahn AG beantragt und
bewilligt:
• Hamburg-Eidelstedt bis Kaltenkirchen S 21/S 5
• BEMU-Nachladeinfrastruktur Schleswig-Holstein
• Hamburg Hochbahn, Verlängerung der U 4 zur Horner Geest
• Hamburg Hochbahn, 1. Stufe U 5 Ost
• Neuenhaus–Coevorden (NL), SPNV-Reaktivierung
• Zweigleisiger Ausbau Weddeler Schleife
• Grunderneuerung Stadtbahn Hannover
• Regionaltangente West
• S-Bahn Rhein-Main, Frankfurt–Maintal–Hanau, Nordmainische 
S-Bahn
• S-Bahn Rhein-Main, Frankfurt-Flughafen–Frankfurt Stadion, Ausbau 
(Gateway Gardens)
• Grunderneuerung SWEG Strecken
• Straßenbahn, Instandsetzung der Infrastruktur auf der VBK-Strecke–
Daxlanden
• S-Bahn Stuttgart, S-Bahnverlängerung Bernhausen–Neuhausen
• Grunderneuerung Stadtbahn Stuttgart
• Breisgau-S-Bahn, Höllentalbahn Ost
• Breisgau-S-Bahn, Breisacher Bahn
• Breisgau-S-Bahn, Elztalbahn
• Stuttgart 21, Nahverkehrsanteil
• Nahschnellverkehr Rhein-Neckar
• Straßenbahn Augsburg, Mobilitätsdrehscheibe, Straßenbahnlinie 6 
mit Umbauten
• Straßenbahn Augsburg, Mobilitätsdrehscheibe, Straßenbahnlinie 3 
nach Königsbrunn
• U-Bahn München, U 6 – Süd, Klinikum Großhadern–Martinsried
• 2. S-Bahn-Stammstrecke München
• S-Bahn München, Erdinger Ringschluss, 2. Baustufe, 1. BA
Flughafen–Schwaigerloh
• S-Bahn Nürnberg, 2. Baustufe, Bamberg–Nürnberg–Hartmannshof, 
1. BA Bamberg–Nürnberg Hbf
• S-Bahn München, Erdinger Ringschluss, Neufahrner Kurve
• S-Bahn Berlin, Neubau S 21
• Brandenburg, i2030, RE 1, Anteil Regionalverkehrsstation
Fangschleuse
141. Abgeordnete
Victoria Broßart
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Lösungen hat die Bundesregierung seit 
Amtsantritt erarbeitet, um den Öffentlichen
Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr 
auszubauen, und wie sieht der Zeitplan für die 
Umsetzung dieser Lösungen aus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 6. August 2025
Zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die 
Länder und Kommunen bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger. 
Dies umfasst Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV. Der 
Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
vielfältig in finanzieller Hinsicht – insbesondere über das
Regionalisierungsgesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Gemäß Koalitionsvertrag werden Bund und Länder zur Stärkung des 
ÖPNV die diesbezügliche Finanzierung auf eine neue gesetzliche 
Grundlage stellen und einen Modernisierungspakt starten. Ansätze zur 
Umsetzung dieser Koalitionsaufträge befinden sich derzeit noch in
Erarbeitung.
142. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was waren die Netzzustandsnoten für das Jahr 
2024 für die Strecken Stuttgart–Singen, Singen–
Grenze D/CH und die Brenzbahn insgesamt sowie 
für die Anlagenklassen Gleise, Weichen, Brücken, 
Tunnel, Stützbauwerke, Bahnübergänge,
Stellwerke, Oberleitung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 8. August 2025
Die von der DB InfraGO AG zur Verfügung gestellten
Netzzustandsnoten (ZN) der jeweils vorhandenen Kategorien für die Strecken Stuttgart–
Singen, Singen–Grenze D/CH und Aalen–Ulm (Brenzbahn) für das Jahr 
2024 sind in den folgenden Tabellen angegeben.
Stuttgart–Singen
Objektgruppe ZN 2024
Gleise 2.89
Weichen 3.29
Brücken 2.85
Tunnel 3.24
Stützbauwerke 2.20
Bahnübergänge 3.29
Stellwerke 4.09
Oberleitung 2.95
Gesamtergebnis 3.10
Singen–Grenze D/CH
Objektgruppe ZN 2024
Gleise 2.18
Weichen 3.16
Brücken 2.21
Stützbauwerke 2.68
Stellwerke 5.63
Oberleitung 2.73
Gesamtergebnis 3.04
Aalen–Ulm (Brenzbahn)
Objektgruppe ZN 2024
Gleise 3.65
Weichen 3.56
Brücken 2.36
Tunnel 3.74
Stützbauwerke 1.96
Bahnübergänge 3.08
Stellwerke 3.88
Gesamtergebnis 3.31
143. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung eigene Bewertungen 
über die Rolle von Kleingewerben, wie
beispielsweise Kiosken, Bäckereien und Zeitschriftenläden 
in Bahnhöfen, für die Versorgung und
Infrastruktur in insbesondere strukturschwachen Gebieten 
vor, und wenn ja, wie lauten diese, und welche 
Maßnahmen ergreift sie gegenüber der Deutschen 
Bahn AG, um dem zunehmenden Leerstand und 
der Verdrängung kleingewerblicher Nutzungen 
an Bahnhofsstandorten entgegenzuwirken bzw. 
Kleingewerbe zu stärken?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 4. August 2025
Bahnhöfe als Ankerpunkte in zentralen Orten sind nicht nur Ankunfts- 
und Abfahrtsorte, sondern beherbergen teilweise auch Einrichtungen der 
Daseinsvorsorge.
Laut Auskunft der DB InfraGO AG lag die Leerstandsquote in den
kundenrelevanten Bereichen 2024 bei 7 Prozent.
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) verfolgt das Ziel, mit der
Vermietungsstrategie „Ein Stück Heimat unterwegs“ nationale und globale
Unternehmen für die Reisenden zu gewinnen. Um auch kleine Mietpartner 
für Bahnhöfe zu gewinnen, prüft die DB InfraGO AG, wie
Mietkonditionen an die jeweiligen Standortbedingungen angepasst werden können. 
Die DB InfraGO AG kooperiert diesbezüglich auch mit Kommunen und 
Wirtschaftsförderungen, um regionale Anbieter gezielt in Bahnhofslagen 
einzubinden.
144. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Welche Umsätze beziehungsweise Gewinne 
konnte Sanifair nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren durch den 
Betrieb von Toilettenanlagen auf den Rastanlagen 
an Bundesfernstraßen verzeichnen, und welche 
Kosten entstehen bzw. welcher (finanzielle)
Nutzen entsteht durch die Vergabe des
Toilettenbetriebs an einen externen gewinnorientierten
Betreiber gegenüber einem Betrieb zur
unentgeltlichen Nutzung durch den Bund oder die Autobahn 
GmbH des Bundes (Antworten bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 6. August 2025
Zu dem nicht-bundeseigenen Unternehmen Sanifair GmbH liegen der 
Bundesregierung keine eigenständigen Informationen über Umsätze 
oder Gewinne vor.
Zahlen über Gewinne aus dem Betrieb und zum finanziellen Nutzen im 
Vergleich zu einem Betrieb durch den Bund liegen der Bundesregierung 
nicht vor.
145. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, 
um die Deutsche Bahn AG, deren
Hauptanteilseigner der Bund ist, zu befähigen, als
hangrutschgefährdete Streckenabschnitte kontinuierlich zu 
überwachen und priorisiert baulich zu sichern, 
und wie hat sich das Budget für die Überwachung 
der Strecken in den vergangenen vier Jahren nach 
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 6. August 2025
Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sind die Eisenbahnen 
verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen, die Eisenbahninfrastruktur 
sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Dafür haben 
die Eisenbahnen im Rahmen der dynamischen Betreiberverantwortung 
jederzeit alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und gegebenenfalls
auf gefährliche Ereignisse oder neue Erkenntnisse aus dem laufenden 
Betrieb zu reagieren. Vor allem die Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) gibt die Mindestanforderungen vor, weitergehende
Maßnahmen haben die Betreiber in eigenem Ermessen zu treffen. Als
Aufsichtsbehörde überwacht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), ob die
Eisenbahnen die Vorgaben einhalten.
Die DB AG teilt hierzu mit, dass sich entlang der Eisenbahnstrecken 
rund 61.000 Erdbauwerke, darunter Hänge und Böschungen, befinden.
Die DB AG inspiziert die vorhandene Infrastruktur regelmäßig, um 
mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Inspektion, 
Wartung und Erneuerung der Infrastruktur erfolgen nach festgelegten 
Regularien und Fristen, die das EBA als Aufsichtsbehörde überwacht.
Bei Bedarf erfolgen technische Sicherungsmaßnahmen.
Sonderinspektionen erfolgen ebenfalls bei Bedarf, u. a. nach Starkwetterereignissen, 
Hochwasser oder Erdbeben. Es kommen bei besonders gefährdeten oder 
auffälligen Anlagen auch zusätzlich Überwachungs- und
Monitoringsysteme zum Einsatz.
Laut DB AG ist das Budget für Inspektion und Wartung der Anlagen des 
konstruktiven Ingenieurbaus (Brücken, Tunnel, Erd- und Stützbauwerke 
sowie Lärmschutzbauwerke) in den vergangenen Jahren von rund 
36 Mio. Euro im Jahr 2021 auf über 50 Mio. Euro im Jahr 2024
angewachsen.
146. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird sich der Bund beim im Vertrag von Aachen 
festgeschriebenen Vorhaben „Reaktivierung der 
Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar“ über die 
Beteiligung an den Planungskosten hinaus auch 
für den Bau der notwendigen Brücken
engagieren, und erwägt die Bundesregierung, zur
Realisierung des Vorhabens einen Staatsvertrag mit 
Frankreich zu schließen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 1. August 2025
Die im Zusammenhang mit dem Aachener Vertrag genannte
Wiederherstellung der regionalen Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar dient 
primär dem Nahverkehr und ist damit Aufgabe der Länder.
Zur Unterstützung der Länder wurden im Bundeshaushalt Fördermittel 
für „Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Mobilität zur
Umsetzung des Aachener Vertrages“ (Titel 1202 682 01) bereitgestellt, mit 
denen Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung anteilig gefördert 
werden können.
Der Bund beteiligt sich in diesem Rahmen an einer von der SNCF
Réseau und der DB Netz AG durchzuführenden Studie zur erweiterten 
Grundlagenplanung der Eisenbahnverbindung. Diese befindet sich noch 
in der Planungsphase.
Zur baulichen Umsetzung des Vorhabens ist erst die weitere Planung
abzuschließen. Die Bundesregierung sieht daher zum jetzigen Zeitpunkt 
noch keinen Anlass, den Abschluss eines Staatsvertrags zu prüfen.
147. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Finanzierungsoptionen für das im Vertrag 
von Aachen festgeschriebene Vorhaben
„Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–
Colmar“ prüft die Bundesregierung über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hinaus, wie etwa 
EU-Infrastrukturmittel oder eine Einstufung als 
militärische Mobilität?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 6. August 2025
Die im Zusammenhang mit dem Aachener Vertrag genannte
Wiederherstellung der regionalen Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar dient 
primär dem Nahverkehr und ist damit Aufgabe der Länder.
Wie in der Antwort auf Ihre Frage 146 ausgeführt wird derzeit die 
Grundlagenplanung für die Reaktivierung der Eisenbahnverbindung 
Freiburg–Colmar von der SNCF Réseau und der DB InfraGO AG
durchgeführt. Der Bund und das Land Baden-Württemberg fördern diese
Planung anteilig. Die EU fördert die Planung zudem anteilig mit Interreg-
Mitteln.
Weitere Finanzierungsoptionen werden derzeit nicht gesehen.
Eine Prüfung kann nach Abschluss der Planung auf Grundlage der dann 
geltenden Voraussetzungen erneut vorgenommen werden.
148. Abgeordnete
Swantje Henrike 
Michaelsen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Brücken im Autobahnnetz wurden seit 
1. Januar 2021 saniert, und wie viele Brücken
davon befinden sich im sogenannten
Brückenmodernisierungsnetz (bitte die Anzahl der
fertiggestellten Brücken pro Halbjahr bis einschließlich erstes 
Halbjahr 2025 aufführen)?
149. Abgeordnete
Swantje Henrike 
Michaelsen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie groß ist die Brückenfläche der seit 1. Januar 
2021 sanierten Brücken insgesamt, und welche 
Fläche entfällt davon auf die Brücken im
sogenannten Brückenmodernisierungsnetz (bitte die 
Gesamtfläche der sanierten Brücken pro Halbjahr 
bis einschließlich erstes Halbjahr 2025 angeben 
und den Anteil der Brücken im sogenannten
Brückenmodernisierungsnetz entsprechend
ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 5. August 2025
Die Fragen 148 und 149 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs 
gemeinsam beantwortet.
Das Brückenmodernisierungsnetz deckt etwa die Hälfte des deutschen 
Bundesautobahnnetzes ab und enthält zentrale Autobahnabschnitte.
Darüber hinaus müssen vereinzelte Brücken außerhalb dieses Kernnetzes 
außerplanmäßig modernisiert werden.
Nach Angabe der Autobahn GmbH des Bundes wurden in den Jahren 
2021 bis 2024 folgende Bauwerke bzw. Bauwerksfläche pro Jahr
modernisiert. Der überwiegende Teil befindet sich in Strecken des
Brückenmodernisierungsnetzes.
Jahr Brückenmodernisierung –
Gesamt der Autobahn GmbH des Bundes
Anzahl
Teil-Bauwerke
Brückenfläche 
(m2)
2021 124    93.000
2022 213   245.000
2023 210   318.000
2024 212   394.905
2025, Stand: Mai  67    82.297
Summe 826 1.133.202
Eine genaue Auflistung der Bauwerke kann der interaktiven
Brückenkarte entnommen werden: https://via.bund.de/bast/br/map/.
150. Abgeordneter
Luigi Pantisano
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung für die einzelnen 
Jahre 2011 bis 2024 Kenntnisse über die Anzahl 
der Verkehrsunfälle auf Autobahnabschnitten vor 
(falls ja, bitte jeweils pro Jahr getrennt angeben 
für Abschnitte mit einer Höchstgeschwindigkeit 
von 130 km/h und für Abschnitte ohne
Geschwindigkeitsbegrenzung)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 4. August 2025
Die Unfallzahlen nach den Angaben zur zulässigen
Höchstgeschwindigkeit in der amtlichen Unfallstatistik werden durch das statistische
Bundesamt in der Fachserie 8, Reihe 7 („Verkehrsunfälle“) jährlich
veröffentlicht.
151. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Schienenkilometer sind aktuell in
Bayern elektrifiziert – bitte differenziert nach
Verkehrsart (Personen- und Güterverkehr) sowie 
nach Regierungsbezirken angeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 6. August 2025
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind im Freistaat Bayern 
3.468 Streckenkilometer des bundeseigenen Schienennetzes
elektrifiziert. Diese Daten beruhen auf dem Infrastrukturkataster 2024, Stand: 
November 2024.
Die Mehrheit des Streckennetzes wird von Personen- und Güterverkehr 
genutzt, sodass keine Differenzierung hinsichtlich der Nutzungsart
erfolgt. Systemisch ist eine Zuordnung zu Verwaltungsebenen wie
Regierungsbezirken laut DB InfraGO AG nicht auswertbar.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, 
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
152. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Warum basiert die Bewertung des
Erhaltungszustands des Wolfs im Bericht der Bundesregierung 
an die Europäische Kommission für den Zeitraum 
von 2019 bis 2024 nicht zusätzlich auch auf
Daten des Monitoringjahres 2023/2024?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger 
vom 7. August 2025
Der FFH-Bericht, der insgesamt ca. 200 Arten und 93 Lebensraumtypen 
umfasst, bezieht sich auf den Berichtszeitraum 2019 bis 2024. Aufgrund 
der zeitaufwändigen Aufbereitung, Zusammenfassung und Auswertung 
der Länderdaten durch das Bundesamt für Naturschutz sowie der
umfassenden Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern lieferten die 
Länder ihre Berichtsdaten jedoch bereits bis März 2024 an den Bund.
153. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Warum bewertet der Bericht zum
Erhaltungszustand EU-weit geschützter Arten und
Lebensräume den günstigen Erhaltungszustand nicht
vordergründig auf Grundlage der Population, sondern 
der biogeografischen Region?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger 
vom 6. August 2025
Im FFH-Bericht werden die Erhaltungszustände der Arten und
Lebensraumtypen nach EU-weit einheitlichen Vorgaben beurteilt, die im sog. 
EU-Berichtsformat (vgl. Referenzportal zum FFH-Bericht 2025: https://
cdr.eionet.europa.eu/help/habitats_art17/index_html) festgelegt sind. 
Danach wird der Erhaltungszustand der Arten nach den Parametern 
„Verbreitungsgebiet“, „Population“, „Habitat“ und „Zukunftsaussichten“ 
und der der Lebensraumtypen nach den Parametern
„Verbreitungsgebiet“, „Fläche“, „spezifische Strukturen und Funktionen“ sowie
„Zukunftsaussichten“ bewertet. Im EU-Berichtsformat ist ebenfalls
festgelegt, dass für die Bewertung der Erhaltungszustände jeweils die im
Mitgliedstaat vorkommenden biogeografischen Regionen als Bezugsraum 
herangezogen werden.
154. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche konkreten Parameter und Prinzipien
sollen bei der Bewertung des Erhaltungszustands des 
Wolfs in Zusammenarbeit zwischen dem Bund 
und den Ländern überarbeitet werden (www.bund
esumweltministerium.de/pressemitteilung/bundes
regierung-uebermittelt-nationale-daten-zum-erhalt
ungszustand-geschuetzter-arten-und-lebensraeum
e-an-eu-kommission)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger 
vom 8. August 2025
Die Bewertung des Erhaltungszustands erfolgt nach der Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie bei Arten europaweit anhand vier einheitlicher
Parameter: Verbreitungsgebiet, Population, Größe und Qualität des Habitats 
und Zukunftsaussichten. Diese sind auch für die Bewertung des
Erhaltungszustands des Wolfs maßgeblich. Die quantitativen Messgrößen 
„Verbreitungsgebiet“ und „Population“ werden hinsichtlich ihrer
Entwicklungstrends sowie im Vergleich zu einem günstigen Referenzwert 
bewertet.
155. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche konkreten Maßnamen unternimmt die 
Bundesregierung auf Ebene der Europäischen 
Union, um den Markt für recycelte Kunststoffe 
vor Importen zu schützen, die nicht den
europäischen Umwelt- und Qualitätsstandards
entsprechen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger 
vom 6. August 2025
Die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfalle 
(PPWR) enthält in Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b eine Regelung zum 
Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen:
„Für die Zwecke dieses Artikels wird der Rezyklatanteil aus der
Verwertung von Verbraucher-Kunststoffabfällen gewonnen, die gegebenenfalls 
in einer Anlage innerhalb der Union recycelt wurden, für die die
Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (62) gilt, 
oder die in einer Anlage in einem Drittland recycelt wurden, für die
Vorschriften zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, 
Wasser und Boden im Zusammenhang mit Recyclingverfahren gelten 
und diese Vorschriften den gemäß der Richtlinie 2010/75/EU
festgelegten Vorschriften über Emissionsgrenzwerte und Umweltleistungswerte 
gleichwertig sind, die für eine entsprechende Anlage, die sich in der 
Union befindet und dieselbe Tätigkeit ausübt, gelten würden; diese
Bedingung gilt nur in Fällen, in denen diese Grenzwerte und
Leistungswerte für eine Anlage gelten würden, die sich in der Union befindet und
dieselbe Tätigkeit wie eine entsprechende, im Drittland befindliche Anlage 
ausübt.“
Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt in 
weiten Teilen ab dem 12. August 2026. Artikel 7 gilt ab dem 1. Januar 
2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des in Absatz 8 dieses Artikels 
genannten Durchführungsrechtsaktes, je nachdem, welcher Zeitpunkt 
der spätere ist. Den Durchführungsrechtsakt erlässt die Kommission bis 
zum 31. Dezember 2026.
Am 17. Juni 2025 wurde im Umweltrat mit deutscher Zustimmung unter 
Abgabe einer Protokollerklärung die Allgemeine Ausrichtung zum
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 
über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von
Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen beschlossen.
Diese Allgemeine Ausrichtung enthält in Artikel 6 Absatz 1c folgende 
Regelung für den Mindestrezyklatanteil in Fahrzeugen:
„Für die Zwecke dieses Artikels wird der Rezyklatanteil aus der
Verwertung von Verbraucherabfällen gewonnen, deren Recycling entweder in
a) einer Anlage in der Union, die die Anforderungen des Unionsrechts 
in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit, des Klimas 
und der Umwelt erfüllt, oder [...]
b) einer Anlage in einem Drittland stattfand; ab [48 Monate nach dem 
Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung] muss diese Anlage die 
Anforderungen in Bezug auf den Schutz der menschlichen
Gesundheit, des Klimas und der Umwelt erfüllen, die den entsprechenden 
Anforderungen des Unionsrechts gleichwertig sind; bis [24 Monate 
nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung] bewertet die 
Kommission die erwarteten Auswirkungen auf den Welthandel sowie 
auf die Recycling- und Automobilindustrie der EU umfassender und 
erstattet dem Rat und dem Europäischen Parlament Bericht über ihre 
Bewertung.“
Die Verhandlungen auf EU-Ebene zu diesem Verordnungsvorschlag sind 
noch nicht abgeschlossen und werden ab September 2025 im politischen 
Trilog fortgeführt.
156. Abgeordneter
Harald Ebner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung im Rahmen des
aktuellen FFH-Berichts 2025 bei der EU-Kommission 
den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland 
als „unbekannt“ gemeldet, und wenn ja, aus
welchen fachlichen Gründen war eine Ermittlung des 
Erhaltungszustandes diesmal nicht möglich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger 
vom 5. August 2025
Der aktuelle FFH-Bericht wurde der EU-Kommission zum 31. Juli 2025 
fristgerecht übermittelt. Für die atlantische biogeographische Region 
wurde der Erhaltungszustand mit „günstig“ bewertet. Für die alpine
biogeographische Region wurde keine Bewertung vorgenommen, da nur 
ein territoriales Einzeltier vorkommt. In Bezug auf den
Erhaltungszustand des Wolfs in der kontinentalen biogeographischen Region wurde 
„unbekannt“ an die EU-Kommission übermittelt. Der Bund ist damit 
einer Empfehlung der Mehrheit der Bundesländer gefolgt.
Die Datenlage zum Wolf ist ausreichend und zeichnet ein gutes Bild der 
innerhalb der kontinentalen Region sehr unterschiedlichen regionalen 
Situationen. Die methodische Zusammenführung dieser Daten für die 
Gesamtbewertung konnte allerdings noch nicht abgeschlossen werden, 
so dass hilfsweise die Meldung „unbekannt“ erfolgte. Diese
Vorgehensweise ist der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung des Wolfs 
in Deutschland in den letzten Jahren und den geographischen
Besonderheiten innerhalb der biogeographischen Region geschuldet.
Daher ist vorgesehen, dass die Meldegrundlagen von den Bundesländern 
zusammen mit dem Bund überarbeitet werden. Auf dieser Basis soll eine 
fachlich basierte Bewertung für den Wolf in der kontinentalen Region an 
die EU-Kommission übersendet werden.
157. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Wurde die Deutsche Umwelthilfe e. V. in den 
letzten drei Jahren mit staatlichen Mitteln
unterstützt, und wenn ja, in welchem finanziellen
Umfang, und welche Kosten musste der Staat im
Zusammenhang mit Klagen der Deutschen
Umwelthilfe e. V. gegen ihn tragen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger 
vom 4. August 2025
Das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Dabei
erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf
Gegenstände, die einerseits einen Bezug zum Verantwortungsbereich der
Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Andererseits 
müssen diese in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen.
Der Staat umfasst Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. 
Die von Ihnen erbetenen Daten über den finanziellen Umfang einer 
Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe e. V. mit staatlichen Mitteln 
bzw. über die Kosten, die im Zusammenhang mit Klagen der Deutschen 
Umwelthilfe e. V. gegen den Staat getragen werden, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
158. Abgeordneter
Ulrich Thoden
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung seit dem 1. Juli 2025 
Gespräche zum Thema des weiteren Umgangs mit 
den hochradioaktiven Atomabfällen aus dem AVR 
Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor
Jülich) mit Vertreterinnen und Vertretern der
Landesregierung von Nordrhein-Westfalen geführt, 
und falls ja, mit welcher Zielstellung bzw.
welchen Ergebnissen (vgl. www.aachener-zeitung.de/
lokales/region-dueren/juelich/vor-castor-entscheid
ung-kommt-der-bundesumweltminister-nach-jueli
ch/80498197.html; bitte erläutern)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 7. August 2025
Am 8. Juli 2025 hat es ein Gespräch auf Leitungsebene zwischen dem 
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) und dem Bundesministerium für 
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gegeben.
Gegenstand dieses Gesprächs war unter anderem die geplante
Verbringung der Behälter aus dem AVR-Behälterlager Jülich in das
Transportbehälterlager Ahaus.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Gesundheit
159. Abgeordneter
Dr.  Janosch 
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Von welchen Kreditinstituten zu welchen
Kreditinstituten wurden zur Vergütung der Beschaffung 
von Masken (insbesondere durch Firmen wie 
FIEGE Logistik Stiftung &amp; Co. KG, die Emix 
Trading AG und die Areal Invest
Grundstücksgesellschaft mbH) durch den Bund beziehungsweise 
Bundesministerien oder Behörden des Bundes in 
den Jahren 2020 und 2021 Geldbeträge
überwiesen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge 
vom 8. August 2025
Zahlungen des Bundes erfolgen über die Bundeskasse.
160. Abgeordneter
Dr.  Janosch 
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kreditinstitute wurden im Speziellen zur 
Vergütung von Unternehmen für die Beschaffung 
von Masken in den Jahren 2020 und 2021,
insbesondere für die FIEGE Logistik Stiftung &amp; Co. 
KG, die Emix Trading AG und die Areal Invest 
Grundstücksgesellschaft mbH, von der
Generalzolldirektion sowie vom Bundesverwaltungsamt 
genutzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge 
vom 8. August 2025
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 101 auf 
Bundestagsdrucksache 21/982 wird verwiesen.
161. Abgeordneter
Dr.  Janosch 
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten 
des Regierungssprechers des Bundesministeriums 
für Gesundheit, Hanno Kautz, der laut
Medienberichten (siehe t-online vom 26. Juli 2025: www.
t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/i
d_100837044/eklat-im-gesundheitsministerium-pr
essesprecher-droht-journalisten.html) nach dem 
Bekanntwerden von Informationen aus einer
vertraulichen Hintergrundrunde Journalistinnen und 
Journalisten mit Informationsentzug drohte und 
eine Art „Kopfgeld“ auf die Quelle aussetzte, und 
spricht Hanno Kautz hinsichtlich Vorgehen und 
Inhalt dieser erwähnten E-Mail an Journalistinnen 
und Journalisten auch für die
Bundesgesundheitsministerin, und falls nicht, für wen sprach er 
dann?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels 
vom 8. August 2025
Für seine missverständlichen Formulierungen hat sich der
Pressesprecher des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt
entschuldigt: „Die Mail war ein Fehler, der mir mit meiner Erfahrung als
Journalist und als Sprecher nicht hätte passieren dürfen.“ Die gewählten
Formulierungen seien deplatziert, wenn es um so wichtige Werte wie
Vertrauen und Pressefreiheit gehe.
162. Abgeordneter
Dr.  Götz 
Frömming
(AfD)
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung 
nach Maßgabe des
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die Möglichkeit, 
im ländlichen Raum eine Leistungsgruppe
ausnahmsweise auch dann zuzuteilen, wenn die für 
die Zuteilung vorzuhaltenden Fachabteilungen 
sich nicht an einem Standort des gleichen
Konzerns, sondern an zwei oder drei Standorten
befinden, die keine 30 bzw. 40 Pkw-Minuten
voneinander entfernt liegen, oder ist für die Zuteilung 
der Leistungsgruppen eine Zusammenlegung der 
Fachabteilungen an einem Ort zwingend
erforderlich (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/
themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-kran
kenhausreform.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge 
vom 7. August 2025
Nach Maßgabe des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes 
(KHVVG) ist für die Zuweisung von Leistungsgruppen grundsätzlich 
die Erfüllung der jeweils geltenden Qualitätskriterien und damit auch die 
Vorhaltung der in Ihrer Frage benannten Fachabteilungen bzw. der
sogenannten „verwandten Leistungsgruppen“ an einem Standort maßgeblich. 
Dies dient der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und
strukturierten Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das KHVVG sieht 
gleichwohl vor, dass die Erfüllung von Qualitätskriterien nach den
Vorgaben des § 135e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) auch 
im Rahmen von Kooperationen und Verbünden zulässig ist.
Krankenhäuser können demnach ein Qualitätskriterium in Kooperation
insbesondere mit anderen Krankenhäusern oder Leistungserbringern der
vertragsärztlichen Versorgung erfüllen, wenn eine schriftliche
Kooperationsvereinbarung vorliegt und die Erfüllung in Kooperation in dem jeweiligen 
Qualitätskriterium vorgesehen ist oder dies zur Sicherstellung einer
flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich ist, § 135e Absatz 4 
Satz 1 Nummer 8 SGB V. Fachkrankenhäuser, die als solche durch die 
Länder ausgewiesen wurden, können „verwandte Leistungsgruppen“ 
grundsätzlich in Kooperation erbringen.
Sollte eine Erfüllung der Qualitätskriterien weder am Standort eines 
Krankenhauses selbst noch in Kooperation möglich sein, kommt in
Betracht, eine Leistungsgruppe ausnahmsweise trotz Nichterfüllung der 
Qualitätskriterien zuzuweisen, wenn dies zur Sicherstellung einer
flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich ist, § 6a Absatz 4 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG). Zur Beurteilung der
Erforderlichkeit der Ausnahme wurden Erreichbarkeitsvorgaben geregelt. 
Diese betragen für die Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ 
und „Allgemeine Chirurgie“ 30 Pkw-Fahrzeitminuten, für alle übrigen 
Leistungsgruppen 40 Pkw-Fahrzeitminuten. Die Zuweisung der
Leistungsgruppe ist im Fall der Ausnahme grundsätzlich auf höchstens drei 
Jahre zu befristen und mit Auflagen zur Qualitätssteigerung zu
verbinden. Für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum ist eine 
dauerhafte Ausnahme zulässig: Diesen Krankenhäusern, die auf der
Liste gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 6 des Krankenhausentgeltgesetzes 
(KHEntgG) aufgenommen sind und die Vorgaben der
Sicherstellungszuschläge-Regelung – mit Ausnahme des Defizitkriteriums – erfüllen, darf 
eine Leistungsgruppe im Rahmen der Ausnahme unbefristet zugewiesen 
werden.
Eine generelle Abweichung von der Standortgebundenheit ist im 
KHVVG jedoch nicht vorgesehen. Ziel bleibt es, eine bedarfsgerechte, 
leistungsfähige und patientenorientierte Krankenhausversorgung
sicherzustellen.
163. Abgeordnete
Dr.  Saskia Ludwig
(CDU/CSU)
Wie sah die Chargenfreigabe durch das Paul-
Ehrlich-Institut (PEI) konkret aus, und mit welchen 
Prüfverfahren wurden die Chargen EM0477 und 
EJ6788 des Impfstoffs „Comirnaty 30
Konzentrat“ geprüft (insbesondere hinsichtlich des
Umfangs der Prüfung, z. B. der Anzahl getesteter 
Impfdosen), nachdem laut Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 52 auf 
Bundestagsdrucksache 21/69 die Chargen vom 
pharmazeutischen Unternehmer BioNTech an die 
von den Ländern benannten Stellen ausgeliefert 
wurden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge 
vom 7. August 2025
Das Paul-Ehrlich-Institut (FEI) hat die Comirnaty-Chargen EM0477 und 
EJ6788 nach § 32 des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Rahmen der
amtlichen Chargenfreigabe (Official Control Authority Batch Release, 
OCABR) gemäß den OCABR-Leitlinien geprüft und freigegeben (www.
edqm.eu/en/omcl/human-ocabr-guidelines). Darin ist auch festgelegt, 
wie viele Impfstoffdosen mindestens für die Testung bei dem offiziellen 
Kontroll-Labor (Official Medicines Control Laboratory, OMCL)
eingereicht werden müssen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer 
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/9697 verwiesen.
164. Abgeordnete
Dr.  Saskia Ludwig
(CDU/CSU)
Wie viele Dosen enthielten die Chargen EM0477 
und EJ6788 des Impfstoffs „Comirnaty 30
Konzentrat“ jeweils, und wie viele Dosen wurden aus 
diesen beiden Chargen zusammengefasst pro 
Bundesland ausgeliefert, nachdem laut Antwort 
der Landesregierung Brandenburg (MSGIV) im 
Rahmen einer Kleinen Anfrage im Landtag das 
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Chargen geprüft 
und für den deutschen Markt freigegeben hatte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge 
vom 7. August 2025
Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich die Mengen der je
Bundesland ausgelieferten Dosen der Chargen EM0477 und EJ6788.
Bundesland Ausgelieferte 
Impfstoffdosen 
der Chargen EM0477 
und EJ6788
Baden-Württemberg 274.950
Bayern 115.830
Berlin  40.950
Brandenburg  17.550
Bremen   5.850
Hamburg  11.700
Hessen 152.100
Mecklenburg-Vorpommern  29.250
Niedersachsen 193.050
Nordrhein-Westfalen 267.930
Rheinland-Pfalz  79.560
Saarland  29.250
Sachsen 105.300
Sachsen-Anhalt  17.550
Schleswig-Holstein  23.400
Thüringen  58.500
165. Abgeordnete
Dr.  Saskia Ludwig
(CDU/CSU)
Wie viele Bürger in Deutschland erhielten ein 
digitales COVID-Zertifikat der EU, und was
geschah nach dem Auslaufen der zugrundeliegenden 
EU-Verordnung mit den damit verbundenen
Daten zu Impfungen, Tests und Genesungen –
insbesondere hinsichtlich der Löschung dieser Daten 
und der Kontrolle dieses Vorgangs durch die
Bundesregierung –, nachdem laut Aussage der
Europäischen Kommission über 2,3 Milliarden digitale 
COVID-Zertifikate der EU ausgestellt wurden 
(https://commission.europa.eu/strategy-and-polic
y/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-eu
ropeans/eu-digital-covid-certificate_en?)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge 
vom 6. August 2025
Es wurden insgesamt 280,79 Millionen digitale Covid-Zertifikate
(Impfung und Genesung) sowie ca. 19,8 Millionen Testzertifikate (exklusive 
Antigen-Schnelltests) ausgestellt. Die Anzahl an Personen, die ein
Impfoder Genesenen-Zertifikat erhalten haben, lässt sich hieraus jedoch nicht 
ableiten, da eine Person ggf. mehrere Impfungen und/oder Genesungen 
erfahren haben kann.
Die Impf- und Genesenen-Zertifikate wurden seinerzeit dezentral in der 
CovPass-App gespeichert und liegen, falls noch vorhanden, bei den
Bürgerinnen und Bürgern selbst, also z. B. auf den persönlichen
Smartphones. Mit dem Einstellen der Corona-Warn-App (CWA) wurden alle
personenbezogenen Daten gelöscht. Das entsprechende Löschkonzept
wurde vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) positiv bewertet. Im Dezember 2023 hat abschließend 
eine Vor-Ort-Kontrolle des BfDI bei der T-Systems in Bonn
stattgefunden. Die gebotene Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 Absatz 2 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Verantwortlichen
hinsichtlich der ordnungsgemäßen Löschung wurde als erfüllt bestätigt.
166. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Ist der Bundesregierung die Position von 
Dr. Andreas Gassen, dem Vorstandschef der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, bekannt, dass 
Mutter-Kind-Kuren aufgrund der Finanzsituation 
aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherungen gestrichen werden sollten, und 
wenn ja, wie positioniert sie sich ggf. aktuell und 
grundsätzlich in dieser Frage (www.mdr.de/nachri
chten/deutschland/gesellschaft/eltern-kind-
kurendebatte-kbv-kosten-kritik-muetterverbaende-10
0.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge 
vom 5. August 2025
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben bei Erfüllung 
der gesetzlich vorgegeben Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen 
zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter (so 
genannte Mutter- und Vater-Kind-Kuren). Sofern medizinische Gründe 
vorliegen, die eine Vorsorgeleistung erforderlich machen, können die 
Leistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer 
gleichartigen Einrichtung erbracht werden. Leistungen zur
medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter sind
Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können dazu beitragen, die 
Gesundheit von belasteten Eltern und deren Kindern nachhaltig zu
stärken. Es ist nicht geplant, diese Leistungen aus dem Leistungsspektrum 
der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen.
167. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Erklärt die Bundesregierung, ob sie angesichts der 
im Journal JACC: Advances (18. März 2025)
veröffentlichten retrospektiven Kohortenstudie,
wonach Cannabiskonsumenten unter 50 Jahren ein 
deutlich erhöhtes Risiko für Myokardinfarkt, 
ischämische Schlaganfälle sowie weitere
kardiovaskuläre Komplikationen aufweisen, und
zusätzlich bestätigter Fallberichte zu plötzlichem
Herztod durch hohe THC-Konzentrationen sowie
früherer Warnungen vor Herzerkrankungen (etwa im 
Deutschen Ärzteblatt schon 2014) die
Teillegalisierung des Freizeitcannabiskonsums gemäß dem 
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis 
(CanG) für untauglich hält und ob sie deshalb
beabsichtigt, dieses Gesetz aufzuheben oder
grundlegend zu überarbeiten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels 
vom 6. August 2025
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine
ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis im 
Herbst 2025 vor. Zu diesem Zweck wurde das laufende, gemäß § 43 des 
Konsumcannabisgesetzes durch das Bundesministerium für Gesundheit 
beauftragte begleitende Evaluierungsprojekt eines unabhängigen
wissenschaftlichen Verbundes um zusätzliche Kriterien u. a. in den Bereichen 
Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz ergänzt. Darunter
befindet sich z. B. die Ermittlung und Untersuchung möglicher
Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes auf Prävalenzen psychischer
Erkrankungen und akuter Krankheitsbilder.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine 
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/983
verwiesen.
168. Abgeordnete
Dr.  Ophelia Nick
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung 
über die Häufigkeit von Hitzeschlägen als
Todesursache im Sport in den letzten 25 Jahren in 
Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels 
vom 7. August 2025
In der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes können 
„Schäden durch Hitze und Sonnenlicht“ (vgl. ICD-10 Code T67) als
Todesursache erfasst werden. Dies umfasst auch das Merkmal „Hitzschlag 
und Sonnenstich“. Allerdings wird dieses bei der Ausstellung von
Totenscheinen üblicherweise nicht als die primär zugrunde liegende
Todesursache angegeben. Es ist davon auszugehen, dass in der überwiegenden 
Zahl der Fälle eine Kombination aus Hitzeexposition und bestehenden 
Vorerkrankungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungen- 
und Nierenerkrankungen) zum Tod führt. Das Ausmaß hitzebedingter 
Sterbefälle wird daher regelmäßig mit Hilfe von statistischen Modellen
durch das Robert Koch-Instituts ermittelt (siehe dazu ausführlich im 
Internet unter www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Klimawandel-und-Ges
undheit/FAQ-Klimawandel.htm%20-%20entry_16926056.
Vor diesem Hintergrund lässt sich aus der Todesursachenstatistik nicht 
ableiten, ob und in welchem Umfang hitzeassoziierte Todesfälle durch 
Hitzschlag im Zusammenhang mit der Ausübung von Sport in
Deutschland aufgetreten sind.
169. Abgeordnete
Dr.  Ophelia Nick
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung 
über die Häufigkeit von Hitzeschlägen als
Todesursache im Sport in den letzten 25 Jahren in 
Deutschland (bitte nach folgenden Altersgruppen 
aufschlüsseln: unter 18 Jahre, 18 bis 24 Jahre, 
25 bis 34 Jahre, 35 bis 44 Jahre, 45 bis 54 Jahre, 
55 bis 64 Jahre und über 65 Jahre)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels 
vom 8. August 2025
Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 168 
verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
170. Abgeordnete
Dr.  Zoe Mayer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wird die Bundesregierung mit dem Amt der 
Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz, 
deren Unabhängigkeit und der finanziellen und 
personellen Ausstattung des Amtes
weiterverfahren, angesichts der nach meinen Informationen 
über den aktuellen Arbeitstand des
Haushaltsentwurfs für 2026 wegfallenden Mittel für die
Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz
(Einzelplan 10 Kapitel 1011 Titel 529 01), wenn die 
Amtszeit der aktuellen Amtsinhaberin Ariane 
Désirée Kari Ende August 2025 ausläuft?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Martina Englhardt-Kopf 
vom 6. August 2025
Zum 31. August 2025 endet die Amtszeit von Ariane Désirée Kari. Es 
wird auch künftig eine Beauftragte oder einen Beauftragten für
Tierschutz geben – über die Ausgestaltung des Amts wird zeitnah
entschieden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
171. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung 
die Gesamtsumme an Entwicklungshilfe, die von 
Deutschland an die Länder Afrikas im Jahr 2024 
erbracht wurde (bitte nach den 13 größten
Empfängerländern aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff 
vom 8. August 2025
Als „Entwicklungshilfe“ im Sinne der Fragestellung werden öffentliche 
Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance, kurz ODA) 
und die dazugehörige Berichterstattung verstanden.
Alle Daten zur ODA sind über den „Data Explorer“ der Organisation für 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) abrufbar. 
Unter folgendem Link erhalten Sie eine Auflistung der bilateralen ODA 
an Afrika, aufgeschlüsselt nach Ländern für das Berichtsjahr 2023: 
https://data-explorer.oecd.org/s/2li.
Die Daten für das Berichtsjahr 2024 werden derzeit erhoben und
voraussichtlich Ende dieses Jahres durch die OECD veröffentlicht.
172. Abgeordnete
Ulle Schauws
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung Belgien und
Frankreich dabei unterstützen, die von USAID in
Belgien gelagerten Spiralen und Hormonimplantate im 
Wert von über 8 Mio. Euro vor der Vernichtung 
durch die USA zu bewahren (vgl. www.stern.de/n
ews/frankreich-prangert-von-den-usa-geplante-ve
rnichtung-von-verhuetungsmitteln-an-3593348
2.html), und wenn ja, wie, und mit welchen
Mitteln plant die Bundesregierung darüber hinaus das 
Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive
Gesundheit in der Entwicklungszusammenarbeit zu 
stärken (bitte die geplanten Haushaltsmittel für 
2025 und 2026 detailliert auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff 
vom 8. August 2025
Deutschland setzt sich international für die Stärkung der sexuellen und 
reproduktiven Gesundheit ein. Dieses Engagement wird die
Bundesregierung auch künftig fortsetzen. Die Bundesregierung prüft derzeit in 
Abstimmung mit anderen Partnern weiterhin zielführende Ansatzpunkte, 
um die geplante Vernichtung der gebrauchsfähigen Verhütungsmittel zu 
verhindern.
Aufgrund des laufenden parlamentarischen Verfahrens können keine
abschließenden Informationen zu verfügbaren Haushaltsmitteln im Jahr 
2025 und im Jahr 2026 bereitgestellt werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen
173. Abgeordnete
Hanna Steinmüller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung das
voraussichtliche Auslaufen des KfW-Förderprogramms 
„Altersgerecht Umbauen“ im Lichte des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, in 
dem vereinbart wurde, dass „Mittel für
barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung
gestellt“ werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol 
vom 7. August 2025
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass im Rahmen der Investitionen in 
den sozialen Wohnungsbau Mittel für altersgerechtes Wohnen zur
Verfügung gestellt werden.
Die Regierungsentwürfe zum Bundeshaushalt 2025 und 2026 sehen ein 
schrittweises, deutliches Aufwachsen der Programmmittel für den
sozialen Wohnungsbau vor, von 3,5 Mrd. Euro im Programmjahr 2025 auf 
4 Mrd. Euro im Jahr 2026 sowie in der Finanzplanung 5 Mrd. Euro im 
Jahr 2027 und je 5,5 Mrd. Euro im Jahr 2028 und im Jahr 2029. Im 
Mietwohnungsneubau des sozialen Wohnungsbaus wurden im Jahr 2024 
bereits 61 Prozent der Wohnungen barrierefrei gebaut. Durch die
Aufstockung der Mittel wird entsprechend mehr barrierefreier – und damit 
altersgerechter – Wohnraum entstehen.
Aufgrund beschränkt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel sind
daneben in den Regierungsentwürfen zum Bundeshaushalt 2025 und 2026 
keine weiteren Haushaltsmittel für die Fortführung des Programms
„Altersgerecht Umbauen“ vorgesehen.
Ergänzung
Die Bundesregierung hat die Antwort auf die Schriftliche Frage 92 des 
Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf
Bundestagsdrucksache 21/982
Wie häufig kam es in den Netzen der DB InfraGO AG Stuttgart, 
Karlsruhe, Hamburg, Frankfurt, Berlin, München, Köln,
Düsseldorf jeweils zu Fristüberschreitungen bei Baufahrplänen im Jahr 
2023, 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025?
nachträglich ergänzt:
Die Auswertung von Fristüberschreitungen bei Baufahrplänen für
einzelne Städte ist nach Auskunft der DB AG nicht möglich.
Die DB AG hat die folgenden netzweiten Fristüberschreitungen
angegeben (Quelle: Beschlüsse der BNetzA vom 18. Dezember 2024 und 
3. April 2025):
 
Anmerkungen zu den Abbildungen:
„ZvF“ steht für „Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen“.
„Pro“ ist der jeweilige Kalenderwochenwert. „Per“ ist der kumulierte 
Wert von 01.01.20xx bis zum Abschluss der im Per-Wert genannten
Kalenderwoche.
Das „Letztdokument“ ist die finale Version des ZvF-Endstücks.
Darin sind auch etwaige Kundenwünsche nachgepflegt und der finale 
Stand ist erreicht.
Berlin, den 8. August 2025
Übersicht bewilligter und ausgezahlter Bundesmittel im Rahmen der Bundesförderung Breitband seit 25.03.2025 
(Datenstand: 29.07.2025 ) 
Bundesland bewilligte Bundesmittel in der 
Gigabitförderung 2.0 
bewilligte Bundesmittel 
(Gesamt) 
Mittelabfluss im 
Weiße-Flecken-Programm 
Mittelabfluss im 
Graue-Flecken-Programm 
Mittelabfluss in der 
Gigabitförderung 2.0 
Mittelabfluss 
(Gesamt) 
BB 13.660.000,00 € 13.660.000,00 € 12.618.114,54 € 169.029,00 € 1.411.386,16 € 14.198.529,70 € 
BE - € - € - € - € 40.055,40 € 40.055,40 € 
BW 4.196.800,00 € 4.196.800,00 € 70.428.470,08 € 15.074.144,00 € 855.462,96 € 86.358.077,04 € 
BY 26.170.418,50 € 26.170.418,50 € 14.685.455,67 € 1.219.074,81 € 821.946,96 € 16.726.477,44 € 
HB - € - € - € - € - € - € 
HE 3.457.500,00 € 3.457.500,00 € 5.703.837,32 € 7.699.976,85 € 761.456,56 € 14.165.270,73 € 
HH - € - € - € - € - € - € 
MV 59.500,00 € 59.500,00 € 58.721.694,57 € - € - € 58.721.694,57 € 
NI 1.100.000,00 € 1.100.000,00 € 11.799.215,14 € - € 42.748,52 € 11.841.963,66 € 
NW 2.200.000,00 € 2.200.000,00 € 45.650.648,95 € 5.623.312,43 € 3.700.612,10 € 54.974.573,48 € 
RP 3.290.000,00 € 3.290.000,00 € 9.199.628,69 € 1.251.452,86 € 18.690,07 € 10.469.771,62 € 
SH - € - € 12.832.626,56 € - € 99.055,60 € 12.931.682,16 € 
SL 400.000,00 € 400.000,00 € - € - € 64.859,37 € 64.859,37 € 
SN 2.800.000,00 € 2.800.000,00 € 49.337.107,93 € 250.060,29 € 111.624,75 € 49.698.792,97 € 
ST - € - € 8.176.382,72 € - € 42.143,85 € 8.218.526,57 € 
TH 1.980.434,70 € 1.980.434,70 € 17.807.509,26 € 470.071,34 € 134.459,09 € 18.412.039,69 € 
Gesamt 59.314.653,20 € 59.314.653,20 € 316.960.691,43 € 31.757.121,58 € 8.104.501,39 € 356.822.314,40 € 
Anlage zu Frage 130
Anlage 1 zu Frage 139
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Zuwendung)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
Bremen Senatsverwaltung Bremen Radschnellweg Bremen: Förderung der Baukosten des 2. Teilabschnitts "Osterdeich"  01.03.2026 30.12.2027 90   2.790.062,00    3.100.069,00  Baukosten 1,3
Finanzhilfen für die Planung und den Bau von Radschnellwegen: Förderzusagen seit Amtsantritt 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
Bayern Stadt Fürth
Die Stadt Fürth plant den Umbau der Leyher Straße zur Fahrradstraße mit Anliegerverkehr frei zwischen der Ritterstraße und der Flößaustraße. 
Dazu sind bauliche und verkehrsrechtliche Anpassungen notwendig. Die beidseitig bestehenden und mit dem Gehweg höhengleichen 
Radfahrstreifen (nicht auf der Fahrbahn) sind mit rd. 1,0 m viel zu schmal, was zu Konflikten mit Fußgängern führt. Die Fahrgasse soll 4,60 m bis 
5,0 m breit werden. Die Fahrradstraße wird über die Kreuzung Kaiserstraße bevorrechtigt. Zudem soll eine richtlinienkonforme Abgrenzung zu 
Längs- und Senkrechtparkständen erfolgen. Die Maßnahme ist im 2022 aufgestellten Radverkehrskonzept der Stadt Fürth enthalten. Der 
Radverkehrsanteil in der Leyher Straße überwiegt. Die Stadt Fürth ist wegen der aktuellen Haushaltslage aufsichtlich verpflichtet, ein 
Haushaltssicheurngskonzept zu fahren. Sie ist deshalb auch Empfänger von Stabilisierungshilfen, weshlab der Fördersatz von 90 % in diesem 
Einzelfall gerechtfertigt ist. (Vergleichbar mit Regelungen der VV S&amp;L zur Kohleregion) 
31.03.2025 31.12.2025 90 87.000,00 97.000,00 Fahrradstraße 0,45
Bayern Gemeinde Weyarn
Zur Attraktivitätssteigerung werden an elf Standorten im Gemeindegebiet 54 nicht überdachte Fahrradstellplätze errichtet. Die Maßnahme ist 
verkehrlich in die bestehende Radinfrastruktur eingebunden. Die Gesamtkosten betragen 33.650 € von denen 17.820 € zuwendungsfähig sind. 
01.01.2025 31.12.2027 75 13.365,00 17.820,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 54
Bayern Gemeinde Kirchseeon
Zur Attraktivitätssteigerung werden an neun Standorten im Gemeindegebiet 45 nicht überdachte Fahrradstellplätze errichtet. Die Maßnahme ist 
verkehrlich in die bestehende Radinfrastruktur eingebunden. Die Gesamtkosten betragen 17.600 € von denen 14.850 € zuwendungsfähig sind 
01.01.2025 31.12.2025 75 11.138,00 14.850,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 45
Bayern Landeshauptstadt München
Die Landeshauptstadt München plant den Ausbau der beidseits entlang der Karl-Theodor-Straße bestehenden rd. 1,50 m breiten und zu schmalen 
Radwegen zwischen der Schleißheimer Straße und dem Bonner Platz auf rd. 800 m Länge. Dabei werden die Radwege auf eine Breite von je 2,30 
m zzgl. Sicherheitstrennstreifen ausgebaut. Um den Platz dafür zu bekommen, werden teils Fahrspuren zurückgenommen und 
Senkrechtparkstände in Längsparker umgewandelt. Die getrennte Führung des Fußgängers wird beibehalten. Die Maßnahme ermöglicht eine 
durchgehende Radverbindung zwischen der Belgradstraße durch Schwabing zur Ackermannstraße und zum Olympiapark. Sie wird Teil des 
städtischen Radwegenetzes. 
01.06.2025 31.12.2028 75 2.025.000,00 2.700.000,00 straßenbegleitender Radweg 0,8
Bayern Landkreis Erding
Der Landkreis beabsichtigt den Neubau eines unselbstständigen kombinierten Geh- und Radwegs an der Kreisstraße ED 26 zwischen Kögning 
und Eldering in der Gemeinde Steinkirchen. Der Radweg wird am Bauanfang auf einer Länge von ca. 130 m aufgrund jahrelangen erfolglosen 
Grunderwerbs nicht in Regelbreite von 2,50 m, sondern in einer Breite von 2 m ausgeführt. Die Maßnahme ist mit Polizei und Verkehrsbehörde 
abgestimmt. Der Fußverkehr ist in diesem Abschnitt sehr gering. Der geplante Geh- und Radweg ist Teil Bestandteil des Alltagsradnetz Bayern 
zwischen Taufkirchen Vils und Steinkirchen.  
01.06.2025 31.12.2025 75 815.250,00 1.087.000,00 straßenbegleitender Radweg 0,8
Bayern Gemeinde Tapfheim
Die Gemeinde beabsichtigt die Errichtung einer jederzeit öffentlich zugänglichen überdachten Fahrradabstellanlage mit 32 Stellplätzen an der 
Grundschule Tapfheim. Die Abstellanlage ist in die bestehende Radinfrastruktur eingebunden. Die Gesamtkosten betragen 48.464,45 € von denen 
38.400 € unter Anwendung der Pauschalen je Stellplatz förderfähig sind.
01.07.2025 01.07.2026 75 28.800,00 38.400,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 32
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Anlage 2 zu Frage 139
Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm "Stadt und Land" - bestätigte Maßnahmen seit Amtsantritt
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Bayern
Freistaat Bayern
Vertreten durch das Staatliche Bauamt 
Kempten
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten plant die Realisierung eines innerörtlichen Radweges an der Staatsstraße 
2008 in Hopfen am See im Landkreis Ostallgäu auf einer Länge von ca. 1,29 km in bituminöser Bauweise. An einer kurzen Engstelle ist 
platzbedingt eine gemeinsame Führung unumgänglich. Ebenso erfordern die naturschutzrechtlichen und ökologischen Vorgaben auch die Anlage 
eines Fußgängerstegs zur Trennung des Radverkehrs. Die Maßnahme beginnt an der Einmündung "Am Sonnenhang" und endet an der 
Einmündung "Höhenweg". Die Verkehrsmenge auf der St 2008 beträgt gemäß Verkehrszählung 2021 2.604 Kfz/24 h. Im September 2020 wurde 
ein Radverkehrsaufkommen von rd. 508 Radfahrern/Spitzenstunde gezählt. Der Radweg ist sowohl Bestandteil der Radverbindung Eisenberg - 
Rieden am Forggensee, des Radverkehrsnetz Bayern, Teil des landkreisweiten Radnetzplans und Teil des Bodensee - Königseeradwegs sowie 
weiterer lokaler Netze. Die grundsätzlichen Förderfähigkeit des Projekts wurde im Rahmen der Voranfrage des StMB vom 08.04.2025 seitens des 
BALM am 15.05.2025 bestätigt.
01.07.2025 01.07.2026 75 3.657.738,00 4.876.984,00 straßenbegleitender Radweg 1,29
Bayern
Freistaat Bayern
Vertreten durch das Staatliche Bauamt 
Kempten
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten plant die Realisierung eines innerörtlichen Radweges an der Staatsstraße 
2008 in Hopfen am See im Landkreis Ostallgäu auf einer Länge von ca. 1,29 km in bituminöser Bauweise. An einer kurzen Engstelle ist 
platzbedingt eine gemeinsame Führung unumgänglich. Ebenso erfordern die naturschutzrechtlichen und ökologischen Vorgaben auch die Anlage 
eines Fußgängerstegs zur Trennung des Radverkehrs. Die Maßnahme beginnt an der Einmündung "Am Sonnenhang" und endet an der 
Einmündung "Höhenweg". Die Verkehrsmenge auf der St 2008 beträgt gemäß Verkehrszählung 2021 2.604 Kfz/24 h. Im September 2020 wurde 
ein Radverkehrsaufkommen von rd. 508 Radfahrern/Spitzenstunde gezählt. Der Radweg ist sowohl Bestandteil der Radverbindung Eisenberg - 
Rieden am Forggensee, des Radverkehrsnetz Bayern, Teil des landkreisweiten Radnetzplans und Teil des Bodensee - Königseeradwegs sowie 
weiterer lokaler Netze. Die grundsätzlichen Förderfähigkeit des Projekts wurde im Rahmen der Voranfrage des StMB vom 08.04.2025 seitens des 
BALM am 15.05.2025 bestätigt.
01.10.2025 01.10.2026 75 1.278.511,00 1.704.681,00
baulich getrennter Gehweg im 
Rahmen eines 
Radverkehrvorhabens
0,19
Bayern
Freistaat Bayern vertreten durch das 
Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach
Das StBA Amberg-Sulzbach beabsichtigt parallel an der St 2149 den Lückenschluss des Radweges zwischen Marienthal und Stefling. Der 
Radweg ist Bestandteil der Verbindung Nittenau - Regenstauf und ist im Radverkehrsnetz Bayern enthalten. Der Antrag betrifft lediglich das 80 
m lange und ca. 3,50 m breite Stahlbetonbrückenbauwerk über den Regen und die hierfür erforderliche 2,7 km lange Baustraße um die Baustelle 
zu erreichen. Die Straßenbauarbeiten für den planfestgestellten Radweglückenschluss sollen ab 2027 erfolgen. Hierfür wird ein separater 
Förderantrag nach dem Sonderprogramm Stadt und Land gestellt. 
01.10.2025 30.11.2027 75 4.011.104,74 5.348.139,65 Radwegebrücke/-unterführung 1
Bayern Stadt Spalt
Die Stadt Spalt hat in 2024 mit Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn der Regierung von Mittelfranken ein Radverkehrskonzept in 
Auftrag gegeben. Als investive Maßnahme hieraus wird nun die Ausschilderung der Alltagsradwege für das Gesamtgebiet der Stadt Spalt 
ausgeführt lfd. Nr. 386 (Nr. 527 RMF). In diesem Zusammenhang beantragt die Stadt Spalt jetzt die Förderung des Radverkehrskonzeptes aus 
dem Sonderprogramm Stadt und Land.
05.08.2024 01.10.2024 75 4.739,85 6.319,80 Radverkehrskonzept 1
Bayern Stadt Spalt
Die Stadt Spalt beabsichtigt die wegweisende Ausschilderung von 18 Radhauptnetz-Verbindungen auf dem gesamten Gebiet der Stadt Spalt. 
Gemäß Radverkehrskonzept sollen mit dieser Investition bestehende Lücken an allen wichtigen Radverbindungen mit Bedeutung für den
Alltagssowie Freizeitradverkehr geschlossen werden. Durch optimierte Routen- und Wegführungen (z. B. Verlagerung Schulweg) werden die 
Verkehrssicherheit erhöht, bessere Voraussetzungen zur Erhöhung des Radverkehrsanteils geschaffen und so die Mobilitätswende und 
Klimaschutz befördert. Ziel der Stadt Spalt ist die Erhöhung des Radverkehrsanteils von 13% (2024) auf 25% (2034). Es handelt sich um eine 
investive Maßnahme aus dem Radverkehrskonzepts lfd. Nr. 385 (Nr. 526 RMF) für das eine Förderung aus dem Sonderprogramm Stadt und Land 
beantragt wurde.
04.08.2025 30.06.2026 75 17.250,00 23.000,00 Sonstige (Beschilderung)
Berlin Bezirksamt Berlin Lichtenberg
Herstellung einer Fahrradstraße in der Hentigstraße - Cäsarstraße - und dem Römerweg zwischen der Dönhoffstraße und der Treskowallee. Es 
handelt sich um die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahme. Bauliche Änderungen sind nicht vorgesehen.
01.07.2025 30.11.2025 75 256.500,00 342.000,00 Fahrradstraße 1,1
Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick
Der Bezirk Treptow-Köpenick beabsichtigt, entlang der "Hermann-Dorner-Allee" zwischen "Auf dem Oktogon" und "Eisenhutweg" eine 
Radverkehrsanlage zu Lasten des rechten Fahrstreifens einzurichten.
01.08.2025 14.11.2025 75 56.250,00 75.000,00
straßenbegleitender Radweg als 
Radfahrstreifen
0,33
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Brandenburg Gemeinde Wustermark
Mit Antrag vom 17.12.2020, Aktualisierung vom 30.07.2021 sowie Aktualisierung der Finanzierung vom 17.07.2024 hat die Gemeinde 
Wustermark den Neubau eines Radweges entlang der K 6305 von Priort nach Buchow-Karpzow beantragt. Der geplante Radweg wird als 
Radweg vom Kern (Kirche) des Ortsteils Buchow-Karpzow bis zum Bahnhof Priort geführt. Der Radweg soll in einer Breite von 2,00 - 2,50 m in 
Asphalt hergestellt werden. Die Ausbaubreite von 2 m ist auf wenige Teile aufgrund der baulichen Gegebenheiten bedingt. Die Ausbaulänge 
beträgt 2.150 m. Die Maßnahme ist Bestandteil des Radverkehrskonzeptes der Gemeinde Wustermark und des Landkreises Havelland.
01.07.2025 30.06.2027 75 2.231.000,00 2.974.666,67 straßenbegleitender Radweg 2,15
Brandenburg Stadt Wittstock/Dosse
Mit Antrag vom 22.01.2025 hat die Stadt Wittstock/Dosse den Neubau eines Radweges entlang der K 6825 von Wittstock nach Zaatzke 
beantragt. Der geplante Radwege entlang der K 6825 verbindet die Stadt Wittstock/Dosse mit den Ortsteilen der Gemeinde Heiligengrabe, 
einschließlich Zaatzke. Der Radweg soll in einer Breite von 2,50 m in Asphalt parallel zur K 6825 hergestellt werden. Die Ausbaulänge des 
Radweges beträgt 4.100 m. Der geplante Radweg ist Bestandteil der Radverkehrsstrategie der Stadt Wittstock/Dosse und Bestandteil des 
Radverkehrskonzeptes des Landkreis Ostprignitz-Ruppin. 
01.09.2025 31.12.2026 75 809.489,14 1.079.318,85 straßenbegleitender Radweg 4,1
Brandenburg Stadt Königs Wusterhausen
Mit Antrag vom 14.03.2025 beantragt die Stadt Königs Wusterhausen die Errichtung einer Beleuchtungsanlage für den1.600 m langen Radweg 
an der B 179 in Königs Wusterhausen. Der Radweg verbindet die Wohngebiete Am Nottefließ, Königspark, Bergstraße und die Ortsteile 
Diepensee sowie Deutsch Wusterhausen. Die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage ist eine deutliche Verbesserung der 
Verkehrsverhältnisse für Radfahrer und schulpflichtige Kinder. Gefördert wird die Beleuchtungsanlage vom Nottekanal bis zur Luckenwalder 
Straße auf einer Ausbaulänge von 900 m, wo 28 Beleuchtungsmasten errichtet werden. 
01.07.2025 31.12.2025 90 120.657,39 134.063,77 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 28
Brandenburg Landkreis Potsdam-Mittelmark
Mit Antrag vom 26.03.2021, Aktualisierungen vom 14.02.2022 und 08.04.2025 hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark Fördermittel für den 
Neubau einer Radverkehrsanlage entlang der K 6907 von Ferch bis zum Bahnhof Ferch/Lienewitz beantragt. Der geplante 2,50 m breite Radweg 
für den Zweirichtungsverkehr wird südlich der K 6907 als straßenbegleitender Radweg hergestellt.  Die Ausbaulänge beträgt 2.568 m. Die 
Maßnahme ist Bestandteil des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Potsdam-Mittelmark. 
01.07.2025 30.06.2027 75 3.629.313,75 4.839.085,00 eigenständiger Radweg 2,56
Brandenburg Landkreis Havelland
Mit Antrag vom 30.03.2021 hat der Landkreis Havelland Fördermittel für den Neubau eines Radweges entlang der K 6320 zwischen Semlin und 
der B 102 beantragt. Der geplante Radweg schließt eine Lücke zwischen Semlin und dem nach Hohennauen führenden fahrbahnbegleitenden 
Radweg an der B 102. Die Ausbaulänge beträgt 3.219 m. Der Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Asphalt gebaut. Der Radweg dient 
dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr und ist ein wichtiger Bestandteil des "Havelländischen Radwegkonzeptes". 
01.09.2025 31.12.2025 75 1.627.650,17 2.170.200,22 eigenständiger Radweg 3,21
Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg
Radweg entlang der A26 West: Ausbau des Radweges am Francooper Hinterdeich und Neuenfelder Hinterdeich. Die Wegeverbindung wird durch 
die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) in Asphalt im Zuge der Maßnahme A26 West hergestellt. Die Flächen der 
Wegeverbindungen liegen aktuell im allgemeinen Verwaltungsvermögen (AGV) und werden für die Radwegenutzung in das 
Verwaltungsvermögen des Bezirkes Harburg (zuständige für Unterhalt) übertragen. Für diese Grundstückübertragung fallen die in Spalte M 
aufgeführten Investitionsosten an. Der Streckenabschnitt befindet sich im ländlichen Raum außerorts mit einem sehr geringen 
Fußverkehrsaufkommen. Eine gemeinsame Führung ist daher anforderungsgerecht.
01.03.2024 31.07.2028 75 566.250,00 755.000,00 eigenständiger Radweg 6,5
Mecklenburg-
Vorpommern
Stadt Neustadt-Glewe
Neubau einer innerörtlichen gemeinsamen Fuß- und Fahrradbrücke mit einer Länge von 16,35 m und einer Breite von 3,00 m zwischen den 
Geländern über den Eldefreilauf.
01.01.2025 31.12.2025 75 638.036,58 850.715,45 Radwegebrücke/-unterführung 1
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Mecklenburg-
Vorpommern
Barlachstadt Güstrow
Der erste Abschnitt umfasst den Ausbau vom Pfaffenbruch bis zur Brücke Sumpfseegraben als Fahrradstraße mit einer Länge von 125 m und 
einer Breite von 3,00 m mit einem Pflastersystem.
01.01.2025 31.12.2025 75 75.000,00 100.000,00 Fahrradstraße 0,125
Mecklenburg-
Vorpommern
Barlachstadt Güstrow
Der zweite Abschnitt umfasst den Ausbau des Radweges auf einer Länge von 180 m mit einer Breite von 2,67 m mit einem Pflstersystem und ist 
ein Lückenschluss von der Brücke Sumpfseegraben bis zur Fahrradstraße Schwarzer Weg. (Anschluss am MV 117).
01.01.2025 31.12.2025 75 120.000,00 160.000,00 eigenständiger Radweg 0,18
Mecklenburg-
Vorpommern
Barlachstadt Güstrow Ausstattung der Radverkehrsanlage mit 10 anforderungsgerechten Straßenleuchten. 01.01.2025 31.12.2025 75 14.550,00 19.400,00 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 10
Mecklenburg-
Vorpommern
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Aufstellen von 6 Fahrradbügeln (beidseitige Nutzung) sowie einer Überdachung und Aufstellen von 7 abschließbaren Fahrradboxen
Anmerkung Mail vom 02.05.2025:
Die beantragte Finanzhilfe bezieht sich nur auf die Fahrradbügel (6 Stück mit 12 Stellplätzen) und die Überdachung. Die Fahrradboxen werden 
über das EU-Programm NXTLVL Parking gefördert.
01.04.2025 31.12.2025 75 41.250,00 55.000,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 12
Niedersachsen Gemeinde Bohmte
Die Gemeinde plant gem. ihrem RVK den Ausbau des gem. GRW entlang der Wehrendorfer Straße (L85) zwischen "Bremer Straße" (L81) und 
"Clamorstraße.
08.09.2025 31.03.2026 75 168.839,52 225.119,36 straßenbegleitender Radweg 0,26
Niedersachsen Region Hannover
Errichtung einer mitlaufenden Beleuchtung entlang des Stichkanals Hannover-Linden (Trassenlänge: 7,4km) zwischen Lohnde und Letter gem. 
dem Handlungskonzept Radverkehr der Region Hannover.
15.01.2025 20.05.2026 75 922.309,50 1.229.746,00 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 174
Niedersachsen Stadt Friesoythe
Neubau eines 2,5m breiten gem. GRW im Zuge des Oldenburger Rings (L831), als Lückenschluss zwischen "Hinter der Burgwiese" und "Böseler 
Straße"; inkl. Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn gem. RVK der Stadt Friesoythe.
01.01.2026 31.12.2027 90 419.367,02 465.963,36 straßenbegleitender Radweg 1,45
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Niedersachsen Stadt Friesoythe
Ausbau der Gemeindestraße "Neuland" als Bestandteil der Radhauptverbindung zwischen dem nördlichen und westlichen Stadtgebiet und dem 
Ortsteil Altenoythe, Ausbaubreite 4m zzgl. beidseitigem 0,5m Bankett, gem. RVK der Stadt Friesoythe.
01.01.2026 31.12.2026 90 63.445,98 70.495,54 eigenständiger Radweg 0,25
Niedersachsen Stadt Friesoythe Einrichtung einer Fahrradstraße in der "Tecklenburger Straße" zwischen "Hinter der Burgwiese" und "Finkenweg" gem. RVK der Stadt Friesoythe. 01.01.2026 31.12.2026 90 112.626,43 125.140,48 Fahrradstraße 0,35
Niedersachsen Stadt Friesoythe Errichtung einer mitlaufenden Beleuchtung im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße in der "Tecklenburger Straße". 01.01.2026 31.12.2026 90 56.377,25 62.641,39 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 20
Niedersachsen Stadt Friesoythe Ausbau des gem. GRW in der "Altenoyther Straße auf eine Breite von 2,5m, gem. RVK der Stadt Friesoythe. 01.01.2026 31.12.2026 90 266.937,84 296.597,61 straßenbegleitender Radweg 0,6
Niedersachsen Stadt Friesoythe Errichtung einer mitlaufenden Beleuchtung im Zuge des Ausbaus des gem. GRW entlang der "Altenoyther Straße". 01.01.2026 31.12.2026 90 49.328,81 54.809,79 Sonstige (Beleuchtungsanlagen) 15
Niedersachsen Stadt Wolfenbüttel
Ausbau des gem. GRW mit Zweirichtungsradverkehr zw. OT Fümmelse und Gewerbegebiet "Am Rehmanger" als zukünftige Hauptroute auf eine 
Breite von 3m zzgl. 0,5m beidseitigem Bankett, gem. des akt. erstellten RVK der Stadt Wolfenbüttel.
01.07.2025 30.06.2026 75 117.331,74 156.442,33 eigenständiger Radweg 0,15
Niedersachsen Stadt Pattensen
Neubau einer Dunkel-LSA als gesicherte Querungsstelle für Radfahrende im Bereich des Knotenpunktes Gestorfer Straße (L460) / Zum Calenberg 
(L460) / Hauptstraße (K204) / Calenberger Straße (K202) gem. RVK Springe - Pattensen zur Schulwegsicherung (Grundschule ab 2024) und 
Lückenschluss des Radwegnetzes.
14.02.2025 30.06.2026 90 58.376,42 64.862,69
betriebliche Maßnahmen 
(getrennte 
Ampelphasen/Grünphasen)
1
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Niedersachsen Stadt Pattensen
Ausbau des einseitigen gem. GRW mit Zweirichtungsradverkehr auf eine Breite von 3m im Zusammenhang mit dem Neubau der Querungsstelle 
an der sog. "Domänenkreuzung Schulenburg" gem. RVK Springe - Pattensen zur Schulwegsicherung und Lückenschluss des Radwegnetzes.
14.02.2025 30.06.2026 90 53.746,57 59.718,41 straßenbegleitender Radweg 0,36
Niedersachsen Stadt Bückeburg
Ausbau des einseitigen Zweirichtungsradweges entlang der Rintelner Straße zw. KV Rintelner Str./Georgstraße/Steinberger Straße und 
"Carolinenweg" gem. RVK der Stadt Bückeburg auf eine geplante Breite von 3m.
01.06.2025 31.12.2027 75 387.900,13 517.200,00 straßenbegleitender Radweg 0,8
Niedersachsen Samtgemeinde Jümme Neubau einer Dunkel-LSA am Knotenpunkt Leeraner Str./Buxbarger Weg im OT Filsum als Teil des Radverkehrsnetzes der Gemeinde Filsum. 01.08.2025 01.10.2025 75 191.911,59 255.882,13 Knotenpunkt 1
Niedersachsen Stadt Damme Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Kirchplatz in Damme mit bis zu 20 Stellplätzen gem. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Damme. 01.03.2026 30.05.2026 75 59.625,00 79.500,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 20
Niedersachsen Flecken Harsefeld
Neubau des gem. GRW (Breite:2,5 m) entlang der K77 als Lückenschluss zw. Einmündung Wirtschaftsweg/Klein Hollenbeck und Ortseinfahrt 
Hollenbeck gem. Radwegekonzept des Landkreis Stade.
01.09.2025 31.12.2026 75 582.457,37 776.609,83 straßenbegleitender Radweg 0,96
Niedersachsen Stadt Damme
Errichtung einer Fahrradstraße in der Rottinghauser Straße gem. RVK der Stadt Damme im Abschnitt zw. Südring und Ortsrand Clemes-August-
Dorf/Auf der Netel.
01.04.2026 31.08.2026 75 70.380,00 93.840,00 Fahrradstraße 1,9
Rheinland-Pfalz VG Wallmerod
Ausbau der Nebenanlagen der L 317 als gemeinsamer Geh- und Radweg als Lückenschluss. Die eingetragenen Kosten betreffen nur den Anteil 
des Radweges.
01.07.2025 01.07.2026 75 38.003,00 50.670,00 straßenbegleitender Radweg 0,222
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Rheinland-Pfalz Gemeinde Grafschaft Herstellung eines Radweges als Verbindung von Grafschaft-Birresdorf zur Landesgrenze nach NRW. 01.07.2025 01.07.2026 75 318.157,00 424.209,00 eigenständiger Radweg 0,665
Rheinland-Pfalz Kreis Trier-Saarburg Laut vorliegendem Verkehrskonzept sollen an 46 verschiedenen Standorten 410 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. 01.07.2025 01.12.2026 90 490.902,00 545.447,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 410
Rheinland-Pfalz Kreis Trier-Saarburg
Laut vorliegendem Verkehrskonzept sollen an 46 verschiedenen Standorten 202 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Form von 
Sammelschließanlagen entstehen. 
01.07.2025 01.12.2026 90 727.200,00 808.000,00 Abstellanlage (Fahrradbox) 202
Rheinland-Pfalz OG Hauenstein Errichtung von 12 Fahrradboxen an 2 Schienenhaltepunkten. 01.07.2025 01.02.2026 75 21.851,00 29.135,00 Abstellanlage (Fahrradbox) 12
Rheinland-Pfalz VG Nahe-Glan Grundhafte Erneuerung des Glan-Blies-Radweges auf 2,6 km Länge. Der Radweg liegt im GRW. 01.07.2025 01.12.2026 90 997.367,00 1.108.186,00 eigenständiger Radweg 2,6
Rheinland-Pfalz Stadt Neustadt a.d. Weinstraße Herstellung einer sicheren Querungsmöglichkeit für den Radverkehr an der B 39 / K 9 zu einem Mitfahrerparkplatz. 01.07.2025 01.07.2026 90 49.500,00 55.000,00 Knotenpunkt 1
Rheinland-Pfalz OG Nackenheim
Grundhafte Erneuerung des Rheinradweges auf 0,1 km Länge. Der Radweg kann auf dieser Teilstrecke nicht mehr sicher befahren werden. Der 
Radweg liegt im GRW und dient dem Alttagsradverkehr.
01.07.2025 01.07.2026 75 33.768,00 45.024,00 eigenständiger Radweg 0,1
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Rheinland-Pfalz Stadt Lahnstein
Ausbau des Rheinuferradweges. Wird evtl. zur Pendlerradroute bzw. zu einer Verbindung zur Pendlerradroute. Die vorhandene Ausbaubreite ist 
für das hohe Verkehrsaufkommen viel zu gering und wird aufgrund des Radverkehrs auf 4m verbreitert (Fußverkehr ist von untergeordneter 
Bedeutung).
01.07.2025 01.12.2027 90 1.129.500,00 1.255.000,00 eigenständiger Radweg 2,2
Rheinland-Pfalz Stadt Gerolstein
Neubau eines Radweges zwischen Prüm und Gerolstein (hier Teilabschnitt in der zuständigkeit der VG Gerolstein, seihe Nr. 123 a). Es wird nur 
die für Radverkehr erforderliche Breite (2,50 m) anerkannt.
01.01.2026 31.12.2026 90 3.897.000,00 4.330.000,00 eigenständiger Radweg 6,32
Sachsen Landkreis Görlitz
"K 8651 - Neubau Radweg Großschönau - Jonsdorf BA 2.2", straßenbegleitender einseitiger Zweirichtungsradweg entlang der K 8651 - 
Lückenschluss zw. Kreuzung Jägerwäldchen und Ortseingang Jonsdorf, Ausbaubreite 2,50 m, asphaltiert.
01.01.2026 31.12.2027 85 2.986.137,12 3.513.102,49 straßenbegleitender Radweg 1,652
Sachsen Kreisfreie Stadt Chemnitz
"Radweg Wüstenbrand - Küchwald BA 2.0" als Zweirichtungsradweg entlang der stillgelegten Bahnstrecke 6635, BA 2.0 zw. Station 3+175 an 
Röhrsdorfer Straße in Grüna und Riedstraße 5+600 bzw. dem BA 2.1, Regelbreite 4,0 m, asphaltiert.
01.01.2026 31.12.2027 75 3.427.870,89 4.570.494,53 eigenständiger Radweg 2,425
Sachsen Kreisfreie Stadt Chemnitz "Radweg Wüstenbrand - Küchwald BA 2.0- Umbau und Instandsetzung der Brückenbauwerke 2 bis 5". 01.01.2026 31.12.2027 75 1.760.695,41 2.347.593,87 Radwegebrücke/-unterführung 4
Sachsen Landkreis Leipzig
„K 6523 Ausbau Hirschfeld - Zweenfurth einschl. Radweg - Lückenschluss zwischen Kreisverkehr und Kreisgrenze“ im LK Leipzig, Radweg 
straßenbegleitend entlang K 6523, Ausbaubreite 2,50 m, asphaltiert.
01.01.2026 31.12.2027 85 547.044,70 643.582,00 straßenbegleitender Radweg 0,99
Sachsen Kreisfreie Stadt Leipzig
"Erstellung einer straßenbegleitenden beidseitigen Radverkehrsanlage im Rahmen der Komplexmaßnahme Dieskaustraße im BA 2025 nördlich 
der DB-Querung bis Kulkwitzer Straße", Regelbreite Radfahrstreifen 1,60 m (exkl. Markierung), asphaltiert.
22.04.2025 12.12.2025 85 1.647.640,52 1.938.400,62
straßenbegleitender Radweg als 
Radfahrstreifen
0,535
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Sachsen Kreisfreie Stadt Leipzig
Im Rahmen der straßenbegleitenden beidseitigen Radverkehrsanlage auf der Dieskaustraße - BA 2025 - ist die Errichtung von 41 Radbügel 
geplant.
22.04.2025 12.12.2025 85 13.770,00 16.200,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 82
Sachsen Kreisfreie Stadt Leipzig
"Radweg Parthenaue - Ersatzneubau Parthenbrücke" in Leipzig, Ingenieurbauwerk - Aluminium-Fachwerkbrücke, Breite: 3,00 m, Länge: 18,50 
m.
01.01.2026 31.12.2027 85 1.635.938,67 1.924.633,73 Radwegebrücke/-unterführung 1
Sachsen-Anhalt Stadt Gommern
Geplant ist der grundhafte Umbau einer tlw. unbefestigten Wegestruktur zwischen dem Ortsteil Vogelsang und der Kernstadt von Gommern. Die 
Maßnahme ist Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der Stadt Gommern und dient der Herstellung einer 
umwegfreien Radverkehrsanbindung. Um Zustimmung zur Förderung wird gebeten.
01.01.2024 31.12.2026 90 1.369.568,79 1.521.743,10 eigenständiger Radweg 2,4
Sachsen-Anhalt Landeshauptstadt Magdeburg
Geplant ist die Errichtung einer signalisierten Querung auf der Walter-Rathenau-Straße zwischen Universitätsplatz und dem Magdeburger Ring. 
Die Verkehrsbelastung auf der Walter-Rathenau-Straße beträgt mehr als 21.000 Kfz/Tag. Die Querung dient der Verbindung der nördlichen 
Wohnbebauung mit der Innenstadt. Um Zustimmung zur Förderung wird gebeten.
01.01.2023 31.12.2027 90 291.600,00 324.000,00 Knotenpunkt 1
Sachsen-Anhalt Landeshauptstadt Magdeburg
Geplant ist die Errichtung einer wettergeschützten Fahrradabstellanlage im Stadtteil Neue Neustadt, um den Umstieg vom Rad auf den ÖPNV 
(Straßenbahn) zu erleichtern. Um Zustimmung zur Förderung wird gebeten.
01.01.2023 31.12.2026 90 148.172,72 164.636,35 Abstellanlage (Fahrradbügel) 42
Schleswig-Holstein Hansestadt Lübeck
Die Hansestadt Lübeck möchte am Bahnhof "Lübeck-Moisling" an der Südseite eine überdachte Bike&amp;Ride-Anlage einrichten, die 24 
Fahrradbügel umfasst und jederzeit zugänglich ist. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 363.786,80 €. Allerdings sind nach der 
Förderrichtlinie "Stadt und Land" des Landes davon nur 43.200 € zuwendungsfähig. Die Stadt beantragt gleichzeitig eine Co-Finanzierung aus 
Landesmitteln über die NAH.SH.
01.09.2025 30.06.2026 75 32.400,00 43.200,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 48
Schleswig-Holstein Hansestadt Lübeck
Das Angebot der B+R-Anlage am Bahnhof „Lübeck-Moisling“ soll durch drei Schließfächer mit Lademöglichkeit ergänzt werden. Dadurch 
bekommen die Nutzenden die Möglichkeit die Akkus der Pedelecs zu laden sowie Gepäck sicher zu verstauen.
01.09.2025 30.06.2026 75 4.509,80 6.013,07 Sonstige 3
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Schleswig-Holstein Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg möchte im Gemeindegebiet 9 Fahrradbügel und 3 Fahrradservicestationen errichten. Die Servicestationen 
sollen an zwei Schulen sowie einem Jugendtreff, bei dem regelmäßig ein Fahrrad Repair Café in Kooperation mit dem ADFC stattfindet, 
aufgestellt werden. Vier Fahrradbügel sollen ebenfalls an dem Jugendtreff und 5 Fahrradbügel an der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete 
aufgestellt werden. Alle Servicestationen und Fahrradbügel sind jederzeit öffentlich zugänglich.
01.07.2025 31.12.2025 75 7.650,00 10.200,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 18
Schleswig-Holstein Landeshauptstadt Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel möchte an der Berufsschule „RBZ Technik“ die Abstellanlagen erneuern und schon bestehende, gute Fahrradbügel 
überdachen. Neu angeschafft und überdacht werden 24 Fahrradbügel, die unmoderne Felgenklemmer ersetzten. Zusätzlich werden 20 bereits 
vorhandene Fahrradbügel überdacht. Die Fahrradbügel sind jederzeit zugänglich.
01.07.2025 30.11.2025 75 54.900,00 73.200,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 48
Schleswig-Holstein
Gemeinde Großharrie und Gemeinde 
Tasdorf
Die Gemeinden Großharrie und Tasdorf beabsichtigen gemeinsam den Neubau eines Radwegs umzusetzen, um die beiden Gemeinden mit einem 
sicheren Radweg zu verbinden. Der Radweg ist 2,045 km lang und hat eine Regelbreite von 2,5 m. Die Verbindung ist Teil des Alltags-Radnetzes 
im Radverkehrskonzept des Kreises Plön.
01.08.2025 01.11.2026 75 894.750,00 1.193.000,00 straßenbegleitender Radweg 2,045
Schleswig-Holstein Amt Berkenthin
Im Amt Berkenthin soll ein Radweg auf einem alten Bahndamm, die die Gemeinden Kastorf, Sierksrade und Berkenthin miteinander verbindet, 
ausgebaut werden. Der Radweg soll auf eine Breite von 2,5 m verbreitert werden. Zusätzlich sollen erhebliche Schäden entlang der Strecke 
behoben werden. Die Strecke ist Teil des Landesweiten Radverkehrsnetz des Landes (LRVN)
27.05.2025 31.10.2025 75 441.810,00 589.080,00 eigenständiger Radweg 1
Schleswig-Holstein Stadt Bad Segeberg
In der Ziegelstraße in Bad Segeberg sollen 10 Rad- und Gehwegfurten so umgebaut werden, dass die Komplexität im Einmündungsbereich 
reduziert, die Sichtverhältnisse verbessert werden. Der barrierefreie und aufgepflasterte Ausbau verbessert durch klare Führung und reduzierte 
Abbiegegeschwindigkeit die Verkehrssicherheit. Die Führung ist als getrennter Geh- und Radweg eingerichtet. Der Radweg weist eine Breite von 
2,5 m auf. Die Strecke ist Teil des Landesweiten Radverkehrsnetzes Schleswig-Holstein. 
01.07.2025 31.12.2026 75 402.858,33 537.144,44 Knotenpunkt 10
Schleswig-Holstein Stadt Heide
In der Waldschlößchenstraße in Heide soll ein gemeinsamer Geh- und Radweg auf einer Länge von 214 m grundhaft saniert und von 2,5 m Breite 
auf 3,00 Breite ausgebaut werden. Die Strecke ist Teil des Landesweiten Radverkehrsnetz Schleswig-Holstein.
01.07.2025 31.12.2025 75 223.125,00 297.500,00 straßenbegleitender Radweg 0,214
Schleswig-Holstein Stadt Heide
Die Stadt Heide möchte zentrumsnah eine Veloroute in der Form von Fahrradstraßen einrichten, um eine durchgängige Verbindung vom 
Marktplatz an den westlichen Stadtrand, wo derzeit die Batteriefabrik von Northvolt gebaut wird. Die Veloroute verläuft über die Husumer Straße 
entlang der Rosenstraße bis zum Hochfelder Weg. Durch die Einführung von Fahrradstraßen durch Beschilderung wird die Geschwindigkeit des 
PKW-Verkehrs heruntergesetzt und die Vorfahrtsregelung geändert. Zusätzlich werden fünf Knotenpunkte fahrradfreundlich umgestaltet. 
01.07.2025 31.12.2025 75 89.250,00 119.000,00 Fahrradstraße 1,44
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Schleswig-Holstein Gemeinde Niesgrau
Die Gemeinden Niesgrau und Gelting beantragen gemeinsam über das Amt Geltinger Bucht die Einrichtung von 38 Fahrradbügeln. 28 
Fahrradbügel sollen in der Gemeinde Niesgrau und 10 in der Gemeinde Gelting aufgestellt werden. In der Gemeinde Niesgrau soll das Angebot in 
der Hauptstraße zusätzlich mit einer Ladestation für Pedelecs ergänzt werden.  
15.07.2025 30.09.2025 75 9.095,54 12.127,39 Abstellanlage (Fahrradbügel) 76
Schleswig-Holstein Kreis Steinburg
Der Kreis Steinburg möchte den Radweg an der Kreisstraße K 67 bei der Gemeinde Sarlhusen einen straßenbegleitenden Radweg neu bauen bzw. 
sanieren, wo bereits Radweg vorhanden ist. Die gesamte Strecke beträgt 408 m und wird in 5 Abschnitten umgesetzt. Bei 2 Abschnitten handelt 
es sich um den Neubau von Radwegen mit einer Gesamtlänge von 145 m. Bei der Berechnung der Zuwendung wurden die Kosten für die 
Sanierung als nicht zuwendungsfähig herausgerechnet. Die Zuwendungsfähigen Kosten betragen insgesamt 193.206,51 €. Die Regelbreite des 
Radwegs beträgt 2,5 m.
01.07.2025 30.11.2025 75 144.904,88 193.206,51 straßenbegleitender Radweg 0,145
Thüringen Stadt Altenburg
In der Stadt Altenburg stellt der Straßenzug zwischen Wettinerstraße und Theaterplatz entlang der Gabelenzstraße, dem Pauritzer Platz und der 
Rosa-Luxemburg-Straße eine Hauptverkehrsroute dar, die als Einbahnstraße vom Gebiet am Bahnhof zur Altstadt führt.
Zur Verbesserung der aktuell schlechten Verkehrssituation für Radfahrer (keine Radverkehrsanlagen und Einbahnstraßensituation) plant die Stadt 
Altenburg in diesem Bereich über eine Länge von ca. 940 m die Errichtung einer Protected-Bike-Lane, eines geschützten Radfahrstreifens. 
Vornehmliches Ziel des Vorhabens ist es, die Durchgängigkeit für den Radverkehr aus Richtung Zentrum/Altstadt in Richtung des Areals um den 
Bahnhof - also entgegen der Einbahnstraßenrichtung des Individualverkehrs - zu schaffen. Da bei der Querschnittsgestaltung auch Räume für 
weitere Nutzungsansprüche zu berücksichtigen waren (z. B. barrierefreie Gehwege und Parkmöglichkeiten) und die zur Verfügung stehenden 
Verkehrsraumbreiten nur begrenzt sind, wurde ein einseitiger, geschützter Radfahrstreifen auf der Fahrbahn (südlicher Bereich) geplant. Im 
Abschnitt zwischen der Wettiner-Straße bis einschließlich des Pauritzer Platzes konnte die Protected-Bike-Lane als 3,00 m breiter Radfahrstreifen 
für die Nutzung im Zweirichtungsverkehr ausgebildet werden. 
Im unteren Abschnitt, ab Pauritzer Platz bis Theaterplatz, wird der Radverkehr (aufgrund der noch geringeren zur Verfügung stehenden 
Verkehrsraumbreite) in Richtung Theaterplatz (in Einbahnstraßenrichtung) im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, während in Gegenrichtung 
die Protected-Bike-Lane in einer Breite von 2 m nur für den Einrichtungsverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung vorgesehen ist.
Die Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr erfolgt durch das Anlegen eines 0,75 m breiten Sicherheitsstreifens mit baulichen Trennelementen in 
Form von Klebeborden und Fahrbahnmarkierungen. 
Weiterhin werden im Rahmen des Vorhabens mehrere Querungsstellen bzw. die Übergänge in angrenzende Straßenzüge unter dem Aspekt der 
Verkehrssicherheit umgestaltet.
01.07.2025 31.12.2026 75 340.600,00 454.100,00
straßenbegleitender Radweg als 
Radfahrstreifen
0,94
Thüringen Landeshauptstadt Erfurt
Am „Europaplatz“ in Erfurt (Ortsteil Moskauer Platz) befindet sich sowohl eine Endhaltestelle zweier Straßenbahnlinien als auch ein Busbahnhof, 
der von mehreren Buslinien angefahren wird (Verbindung in das Umland von Erfurt). Im Zusammenhang mit der sich ebenfalls in unmittelbarer 
Nähe befindlichen Park+Ride-Anlage stellt der „Europaplatz“ einen wichtigen Umsteigepunkt auf nachhaltige Mobilität im Erfurter Norden dar, 
der den weiteren Bedarf an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder begründet. Derzeit sind lediglich 6 überdachte Anlehnbügel und 6 abschließbare 
Fahrradboxen vorhanden, die jedoch seit Jahren immer zu 100 % ausgelastet sind. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt, plant die 
Landeshauptstadt Erfurt nunmehr die Errichtung einer Sammelschließgarage für eine Kapazität von 24 Fahrrädern (als Doppelparker).
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Umstieg von PKW auf nachhaltige Mobilitätsformen zu erleichtern, indem auch für hochwertige E-Bikes 
die Möglichkeit für eine sichere Abstellung geschaffen wird. Das Einzugsgebiet der Endhaltstelle „Europaplatz“ ist sehr groß und bietet daher 
vielen Menschen eine gute Option zum Umstieg. 
Die Fahrradsammelgarage soll als Typenlösung (Doppelparker) in den Abmessungen von ca. B/T/H: 7,50 m/2,65 m/3,05 m in unmittelbarer Nähe 
zu den ÖPNV-Anlagen errichtet werden. Als Gründung der Garage ist die Herstellung einer Stahlbetonplatte erforderlich, auf der die 
Sammelschließgarage mit Beleuchtung und Dacheindeckung mit Trapezblech errichtet wird. Sowohl die Zuwegungen als auch die Fläche in der 
Garage werden gepflastert. Neben der Sammelgarage wird zudem eine Fahrradservicestation errichtet.
01.08.2025 31.12.2025 75 148.400,00 197.810,00 Fahrradparkhaus 24
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Thüringen Stadt Artern
Die Stadt Artern beabsichtigt, den Überbau der vorhandenen Rad- und Gehwegbrücke über die Unstrut am Rande der Gemeinde Schönfeld, die 
wegen des maroden und einsturzgefährdeten Zustandes ihrer Holzkonstruktion bereits gesperrt werden musste, zu erneuern. Die vorhandenen vier 
Widerlager der Brücke, die sich in einem noch guten baulichen Zustand befinden, können weitergenutzt werden.
Ziel der Planung war es, die lichte Breite zwischen den Geländern der Brücke, die im Bestand nur 1,70 m aufweist, regelkonform auf 3,00 m zu 
vergrößern. Da sich der Lasteintrag in die weiter zu nutzenden Gründungsbauteile (Widerlager) gegenüber dem Lasteintrag aus der alten 
Holzkonstruktion nicht erhöhen durfte, entschied sich der Antragsteller dafür, die Ausführung in einer leichten Fachwerkkonstruktion aus 
Aluminium vorzusehen. Leider ergab die statische Vorbemessung der geplanten Ausführung mit einer lichten Breite der Brücke von 3,00 m 
zwischen den Handläufen, dass die vorhandenen Gründungsbauteile überlastet würden. 
Die Berechnung mit einer lichten Breite der Brücke von 2,50 m zwischen den Handläufen war hingegen positiv. Es konnte der Nachweis erbracht 
werden, dass mit der geplanten Überbaukonstruktion aus Aluminium die vorhandenen Widerlager trotz einer Verbreiterung der Brücke von 1,70 
m auf 2,50 m zwischen den Handläufen nicht überlastet werden.
Daher soll diese Variante als wirtschaftlichste Lösung zur Überbauerneuerung des Brückenbauwerkes (ca. 50 m) unter Nutzung der vorhandenen 
Gründungsbauteile umgesetzt werden, zuzüglich der notwendigen Anpassungen in den Zuwegungen, um die Barrierefreiheit umzusetzen. 
Die Rad- und Gehwegbrücke besitzt insbesondere für den Alltagsverkehr eine sehr hohe Bedeutung für die Einwohner der umliegenden 
Ortschaften Heldrungen, Bretleben, Reinsdorf, Schönfeld, Ringleben und Artern, die diese Brücke über die vorhandenen Radwegeverbindungen 
für die Wege zur Arbeit, zu öffentlichen Einrichtungen, zum Einkauf, aber auch zum kulturellen Austausch und zur Vernetzung nutzen.
Zudem stellt die Brücke ein wichtiges Bindeglied zwischen den beiden überregionalen Fernradwanderwegen „Unstrut“ und „Harzvorland“ dar.
01.08.2025 31.08.2026 75 395.500,00 527.361,97 Radwegebrücke/-unterführung 1
Thüringen Stadt Römhild
Die Stadt Römhild beabsichtigt mit dem Neubau eines vorrangig für den Alltagsverkehr erforderlichen selbständigen Rad-/Gehweges zwischen 
dem Ortsteil Zeilfeld (Anbindung an die Zuwegung zum Friedhof) und dem Ortsteil Roth (Anbindung an die Straße „Neustadt“) einen weiteren 
Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz der Stadt Römhild zu realisieren und die radverkehrstechnische Verbindung zur Kernstadt Römhild 
herzustellen. 
Während der mit Asphaltbefestigung geplante Ausbau der neuen, ca. 1.570 m langen Verbindung zwischen den beiden Ortsteilen überwiegend als 
Rad-/Gehweg in einer Breite von 2,50 m (Regelbreite) bzw. 3,00 m (im Bereich der Strecken mit starker Längsneigung über ca. 430 m) 
vorgesehen ist, muss der Bereich unmittelbar vor dem Ortsteil Roth über ca. 119 m als Rad- /Wirtschaftsweg in einer Breite von 3,50 m hergestellt 
werden, um der Landwirtschaft das Erreichen der Felder zu gewährleisten. Die Mehrkosten, die aus dem Ausbau eines gemeinsamen Rad-
/Wirtschaftsweges im Vergleich zu einem reinen Rad-/Gehweg entstehen, sollen nicht über das SP „S&amp;L“ gefördert werden. 
Mit der Maßnahme wird die Attraktivität zur Nutzung des Rades wesentlich gesteigert, da mit dem geplanten Neubau den Radfahrenden eine 
Entflechtung vom Kfz-Verkehr, der auf der ortsverbindenden Landesstraße L 2673 liegt, durch eine direkte separate Verbindung beider Ortsteile 
auf kürzester Strecke angeboten wird.
01.08.2025 30.09.2026 90 806.500,00 896.100,00 eigenständiger Radweg 1,57
Thüringen Stadt Jena
Die Stadt Jena beabsichtigt, im Rahmen des planfestgestellten Projektes zum grundhaften Um- und Ausbau der Naumburger Straße in Jena im 
Zusammenhang mit dem Neubau der Straßenbahn Jena-Zwätzen beidseitig auf der Bundesstraße (B 88) Schutzstreifen in einer Breite von 1,50 m 
im Bereich zwischen der Carl-Orff-Straße und der Florian-Geyer-Straße über eine Länge von ca. 1.035 m anzulegen. Der beantragte Förderumfang 
betrifft am Gesamtvorhaben lediglich die grundhafte Herstellung der Schutzstreifen. Die Befestigung der Schutzstreifen erfolgt analog der 
Fahrbahn in Asphaltbauweise.
01.09.2025 31.12.2028 75 734.900,00 979.900,00
straßenbegleitender Radweg als 
Schutzstreifen
1,035
Nordrhein-Westfalen Legden
In der Stadt Legden sollen als Teil einer Mobilstation an der Stiege/Vikar-Entrup-Straße Fahrradabstellanlagen für 30 Radparker in Hoch-
Tiefstellung mit Bügel und 21 Anlehnbügel für Einzelparker eingerichtet werden. Die Mobilstation wird sowohl nach den Förderrichtlinien 
Mobilitätsmanagement als auch Nahmobilität gefördert, wobei die hier in Rede stehende Maßnahme nur nach den Förderrichtlinien Nahmobilität 
gefördert wird.
01.05.2025 31.12.2026 75 73.200,00 97.600,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 51
Nordrhein-Westfalen Bad Oeynhausen
In Bad Oeynhausen wird der Werreradweg 2500 m lang und 3 m breit zw. Allensteiner Str. und Werreknie in bituminöser Bauweise neu gebaut. 
Beim aktuell wassergebundenen Radweg kommt es aufgrund des großen Nutzungdrucks bei schlechter Witterung zu erheblichen 
Beeinträchtigungen. Der Werreradweg ist von touristischer großer Bedeutung und zudem eine wichtige naturnahe Pendlerverbindung für den 
interkommunalen Radverkehr.
01.10.2025 31.03.2027 75 581.600,00 775.500,00 eigenständiger Radweg 2,5
Bundesland
Empfänger der Zuwendung bzw. 
Finanzhilfen
Kurzbeschreibung
Förderquote
 in %
Anteil d.
Bundesförderung
(Finanzhilfen)
in Euro
Gesamkosten/
-ausgaben
in Euro
Von Bis Maßnahme Strecke in km/Anzahl
 
Laufzeit
Art der geförderten Maßnahmen
Nordrhein-Westfalen Bocholt
Die bestehende Rad-/Gehwegverbindung (nördlich und südlich der Bocholter Aa, zwischen Nevelkamp und der L 602) ist derzeit in 
wassergebundener Bauweise ausgebaut. Des Weiteren ist die vorhandene Wegebreite mit grob gemessenen 1,70 m bis 1,90 m für eine 
gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern zu schmal. Um einen möglichst hohen Komfort bei der Benutzung zu erzielen, soll der 
Rad/Gehweg zukünftig asphaltiert und in einer Regelbreite von 2,50 m ausgebaut werden.
01.07.2025 31.12.2025 75 482.600,00 643.500,00 eigenständiger Radweg 1,93
Nordrhein-Westfalen Borken
Die rund 1,5 km lange Achse über die Straßenzüge "Steingrube / An der Nathe / Hawerkämpe" stellt bereits heute eine der wichtigsten Nord-Süd-
Radverkehrsverbindungen im Stadtgebiet dar. Insbesondere Kinder und Jugendliche nutzen diese Achse, um bspw. zur Remigius-Grundschule, 
zur Julia-Koppers-Gesamtschule, zum Sportzentrum "Im Trier" oder zum Schwimmbad "Aquarius" zu gelangen. Eine beschlossene und 
inzwischen durchgeführte Machbarkeitsstudie bzgl. der Entwicklung einer Fahrradstraße auf dieser Achse kam zu dem Ergebnis, dass 
grundsätzlich gute Voraussetzungen für deren Entwicklung gegeben seien. Alle sechs Knotenpunkte im Achsenverlauf würden auch nach der 
Realisierung einer Fahrradstraße hinreichend leistungsfähig sein. In einem ersten Abschnitt möchte die Stadt Borken daher in den Jahren 2025 
und 2026 eine Fahrradstraße vom Knotenpunkt "Steingrube / Bullenkämpe" bis kurz vor der Raesfelder Straße realisieren. Dieser Abschnitt hat 
eine Länge von rund 1,3 km und alle kreuzenden Straßen befinden sich in der Baulast der Stadt Borken.
01.07.2025 31.12.2026 75 694.200,00 925.600,00 Fahrradstraße 1,3
Nordrhein-Westfalen Bünde
Neben der landwirtschaftlichen Nutzung wird der Weg als kurze, vom Kraftfahrzeugverkehr freie Wegeverbindung hauptsächlich von Fußgängern 
und Radfahrern insbesondere für den Berufs- und Freizeitverkehr genutzt. Denn als Alternativen stehen nördlich der Bahnlinie nur die Straße »Im 
Obrock", an der sich weder Geh- noch Radwege befinden, oder die „Südlenger Straße' (Landesstraße), an der nur teilweise Radverkehrsanlagen 
vorhanden sind, für Berufspendler und Schüler zur Verfügung. Neben der hohen Bedeutung im Alltagsradverkehr ist der Weg durch die Elseaue 
über die Grenzen der beiden Kommunen hinaus zu einem der wichtigen Radwege in Ost - Westrichtung zwischen Melle und Bad Oeynhausen 
geworden. Zusammenfassend verlaufen über diese Wegeverbindung folgende Radwegenetze/-verbindungen: - Radverkehrsnetz NRW - Radnetz 
OWL - Alltagsradwegenetz Kreis Herford - Bünder Radnetz.
01.06.2025 31.12.2025 80 532.000,00 665.000,00 eigenständiger Radweg 0,74
Nordrhein-Westfalen Castrop-Rauxel
Die geplante Einrichtung einer Fahrradstraße im Bereich Schillerstraße erfolgt im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel 
und bildet den ersten Abschnitt des Gesamtprojektes "Fahrradstraße Schillerstraße - Christinenstraße". Auf verkehrsarmen Gemeindestraßen 
entsteht abseits des Hauptstraßennetzes eine sichere Radverkehrsverbindung u.a. zu Schulen (Adalbert-Stifter-Gymnasiums an der Schillerstraße, 
Elisabeth-Schule (Grundschule) an der Christinenstraße) oder auch Sport- und Freizeiteinrichtungen (Parkbad Süd, Stadtgarten). Planung der 
Fahrradstraße entsprechend AGFS-Leitfaden.
01.01.2025 31.12.2026 80 222.200,00 277.800,00 Fahrradstraße 0,69
Nordrhein-Westfalen Datteln
Im Rahmen des Landeswettbewerbes "ways2work" erarbeitete die Stadt Datteln mit den Projektpartner St. Vincenz-Krankenhaus und Vestische 
Kinder- und Jugendklinik Datteln das Feinkonzept "Betriebliches Mobilitätsmanagement - nachhaltig mobil in Datteln". Entsprechend Nr. 5 
Förderaufruf erfolgt die Förderung auf Grundlage § 14 ÖPNVG NRW, der §§ 23 und 44 LHO, der FöRi-Nah und FöRi-MM. Geplant ist die 
Errichtung von 508 Abstellplätzen an den Standorten St. Vincenz-Krankenhaus und Vestische Kinder- und Jugendklinik.
01.01.2025 31.12.2025 80 539.200,00 674.000,00 Abstellanlage (Fahrradbügel) 508
Nordrhein-Westfalen Dorsten
Der Radweg rund um den Blauen See ist Bestandteil des kommunales Radwegenetzes und hat als innergemeindliche Radverkehrsverbindung für 
den Alltagsverkehr zwischen den Stadtteilen Holsterhausen und Hervest eine hohe Bedeutung. Darüber hinaus dient der Radweg als Wegeschleife 
der Römer-Lippe-Route dem überregionalen Freizeitverkehr.
Der selbstständig geführte gemeinsame Rad- und Gehweg soll auf einer Länge von 1,6 km auf 3 m Breite ausgebaut und mit einer Asphaltdecke 
versehen werden. Die Stadt verzichtet aufgrund der zu erwartenden Frequentierung auf eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr.
Die Zugänge von den Straßen Stölter Landweg und Luisenstraße sollen barrierefrei umgebaut werden. An der Luisenstraße soll für den 
Radverkehr der Römer-Lippe-Route die Absenkung des Hochbordes erweitert werden. 
01.01.2025 03.12.2025 80 510.800,00 638.500,00 eigenständiger Radweg 1,6
Nordrhein-Westfalen Dortmund
Es handelt sich um eine Qualitätsverbesserung einer zum Teil bestehenden Radwegeverbindung (Asphaltierung), aber auch um einen kompletten 
Neubau des G/R-Weges im Zuge eines Lückenschlusses zwischen der Franziusstraße und der Franz-Schlüter-Straße in Dortmund Huckarde. Das 
Projekt muss zur Eröffnung er IGA 2027 fertiggestellt sein. Damit steht dem Radfahrer eine durchgängige Verbindung abseits der Straße 
(eigenständiger Weg) zu, was die Verkehrssicherheit - auch im Knotenpunkt - deutlich erhöht. Durch dieses Projekt ist wird eine direkte 
Linienverbindung zwischen den nord-westlichen Stadtteilen/dem Hafen und der Weststadt abseits des MIV zur Verfügung gestellt. Der Weg wird 
3 m breit (Asphalt) und erhält rechts und links ein jeweils 1 m breites Bankett, wovon die Hälfte eingesät (begrüntI wird). Es handelt sich um 
einen gemeinsamen Geh- und Radweg, wobei der Radweganteil deutlich überwiegt, da dieser für Fußgänger keine Erschließungsfunktion hat. 
Durch die Maßnahme erfolgt ein Lückenschluss des Emscherradweges (Landesnetz) auf Dortmunder Stadtgebiet.
01.07.2025 31.12.2027 80 2.936.000,00 3.670.000,00 eigenständiger Radweg 5,5
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung</titel>
  <datum>2025-08-08</datum>
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