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    <titel>Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland</titel>
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    <titel>Bundesministerium des Innern</titel>
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    <datum>2025-08-29</datum>
    <verteildatum>2025-09-03</verteildatum>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1415
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort 
der Bundesregierung 
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha 
Lensing, Dr. Christoph Birghan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1245 –
Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in 
Deutschland
V o r b e m e r k u n g  d e r  F r a g e s t e l l e r
Im Verfassungsschutzbericht 2024 wurde eine Zunahme der Radikalisierung 
junger Menschen im Bereich Islamistischer Terror festgestellt: „Europaweit 
sind in den letzten Jahren zunehmend radikalisierte Minderjährige in
jihadistische Aktivitäten verwickelt. Auch in Deutschland spielt diese Zielgruppe eine 
immer größere Rolle bei der Bearbeitung des Islamismus und islamistischen 
Terrorismus. Im Berichtszeitraum konnten mehrere Anschlagsvorhaben
Minderjähriger im Vorfeld verhindert werden: Vier Jugendliche im Alter von 15 
und 16 Jahren aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden
zwischen dem 28. März 2024 und dem 1. April 2024 festgenommen, da sie sich 
online zu Anschlägen auf christliche und jüdische Einrichtungen im Raum 
Iserlohn (Nordrhein-Westfalen) verabredet hatten (vgl. Kap. V). Bei zwei der 
Gruppenmitglieder handelte es sich um Mädchen. Insgesamt ist zu
beobachten, dass weibliche Jugendliche auch bei gewaltorientierten Planungen
verstärkt in Erscheinung treten. Weitere Festnahmen Minderjähriger wegen des 
Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gab 
es unter anderem in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-
Holstein. Außerdem wurden zwei Jugendliche, die im November 2023 wegen 
der Planung eines Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen 
(Nordrhein-Westfalen) festgenommen worden waren, im Sommer 2024 zu 
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (vgl. Kap. V)“ (Verfassungsschutzbericht 
2024, S. 205, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/th
emen/sicherheit/BMI25029-vsb2024.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4, 
zuletzt abgerufen am 1. August 2025).
Die Gefahr, dass junge Menschen in salafistische oder dschihadistische
Milieus abrutschen oder über sogenannte Islam-Fluencer über die sozialen Medien 
mit islamistischer Propaganda in Kontakt kommen, hat in den letzten Jahren 
stark zugenommen. Die Sicherheitsbehörden – auch in den Bundesländern – 
weisen hierauf verstärkt hin (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/rad
ikalisierung-islam-jugendliche-ostfildern-100.html).
Es gibt zwar viele staatliche Präventionsprogramme und Maßnahmen der
politischen Bildung, aber der Erfolg dieser Maßnahmen scheint den Fragestellern 
zweifelhaft. Jedenfalls ist in ihren Augen deutlich zu erkennen, dass die isla-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 
29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mistische Indoktrination für viele junge Menschen, insbesondere bei jungen 
Männern mit Migrationshintergrund, an Wirkung nicht verliert. Das Problem 
wird durch die Bildung von Parallelgesellschaften, in denen religiös-
extremistische Narrative ungestört verbreitet werden können, nach Auffassung der 
Fragesteller noch verstärkt.
 1. Wie viele Personen unter 21 Jahren wurden in den Jahren von 2020 bis 
2024 als islamistische Gefährder oder Relevante Personen im Bereich
Islamismus bzw. Islamistischer Terrorismus vom Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) erfasst (bitte nach Jahren und Alter aufschlüsseln)?
Im Jahr 2024 wurden mit Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 28 Personen 
unter 21 Jahren als Gefährder oder relevante Personen im Phänomenbereich der 
Politisch motivierten Kriminalität-religiöse Ideologie eingestuft. Nachfolgend 
werden diese nach Geburtsjahr aufgeschlüsselt:
– 2003: sieben Personen
– 2004: fünf Personen
– 2005: drei Personen
– 2006: drei Personen
– 2007: fünf Personen
– 2008: zwei Personen
– 2009: zwei Personen
– 2011: eine Person.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben in Bezug auf die Speicherung von 
Daten zu Gefährdern und relevanten Personen unter 21 Jahren liegen keine
Daten mehr für die Jahre 2020 bis 2023 vor. Eine Auskunft ist deshalb für diese 
Jahre nicht möglich.
 2. Wie viele Minderjährige wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 wegen 
Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse 
Ideologie – mit islamistischem Hintergrund (z. B. Propagandadelikte, 
Gewalttaten, Vorbereitungshandlungen) polizeilich registriert (bitte nach 
Jahren, Alter, Straftat aufschlüsseln)?
Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) werden dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- 
Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der 
Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine religiöse
Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war. Der Phänomenbereich PMK -
religiöse Ideologie- bildet ab, inwieweit eine Religion zur Begründung der Tat
instrumentalisiert wird. Dies umfasst sowohl Straftaten aus islamistischer als 
auch sonstiger religiöser Motivation. Im Themenfeld „Islamismus/
Fundamentalismus“ werden Straftaten im KPMD-PMK mit Bezug zu diesem Thema
dargestellt. „Vorbereitungshandlungen“ sind keine Kategorie des KPMD-PMK und 
können daher nicht beantwortet werden.
Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie – wurde 
für den Zeitraum von 2020 bis 2024 im Themenfeld „Islamismus/
Fundamentalismus“ die folgende Anzahl tatverdächtiger Minderjähriger erfasst.
Jahr Kinder (unter 
14 Jahre)
Jugendliche (14 
bis 17 Jahre)
Davon
Propagandadelikte
Davon
Gewaltdelikte
2020 1 34 0 Kinder
(2 Jugendliche)
0 Kinder
(4 Jugendliche)
2021 4 34 0 Kinder
(5 Jugendliche)
2 Kinder
(3 Jugendliche)
2022 3 48 0 Kinder
(12 Jugendliche)
0 Kinder
(2 Jugendliche)
2023 5 75 0 Kinder
(18 Jugendliche)
1 Kind
(6 Jugendliche)
2024 6 167 1 Kind
(62 Jugendliche)
0 Kinder
(7 Jugendliche)
 3. In wie vielen Fällen ermittelten die Strafverfolgungsbehörden zwischen 
2020 und 2024 wegen versuchter Ausreise von Jugendlichen und
Heranwachsenden in islamistische Kampfgebiete (§ 89a Absatz 2a des
Strafgesetzbuchs –StGB; bitte nach Anzahl, Jahren, Alter aufschlüsseln)?
Die Verfolgung von Straftaten nach § 89a Absatz 2a des Strafgesetzbuchs 
(StGB) erfolgt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Aufgrund der 
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes erteilt die Bundesregierung hierzu 
keine Auskünfte. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im 
nachgefragten Zeitraum keine Ermittlungsverfahren im fragegegenständlichen 
Sinne geführt.
 4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in
welchem Umfang Moscheevereine (z. B. DITIB, ATIB, IGMG) in
Deutschland an der Verbreitung radikalislamischer Inhalte unter Jugendlichen 
und Heranwachsenden beteiligt sind, und wenn nein, warum nicht, und 
wenn ja, um welche Moscheevereine und Erkenntnisse handelt es sich?
Bundesweit wird eine Vielzahl von Moscheevereinen nachrichtendienstlich
beobachtet, da sie in unterschiedlichem Ausmaß als religiöse Anlaufstellen für 
extremistische Personen dienen oder weil dort islamistische Inhalte heimlich 
oder offen verbreitet werden. Grundsätzlich steht jede Moschee, die selbst oder 
deren Dachverband in einem Verfassungsschutzbericht des Bundesamts für 
Verfassungsschutz (BfV) oder der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)
erwähnt wird, auch Jugendlichen und Heranwachsenden zum Besuch offen.
Entsprechend können auch Jugendliche und Heranwachsende potenziell
islamistischen Botschaften beziehungsweise der Gefahr einer Radikalisierung
ausgesetzt sein. Junge Menschen gelten als besonders beeinflussbar und können
vulnerabel für extremistische Ideologien sein. Die in den
Verfassungsschutzberichten erwähnten Moscheen und Vereine sind weiterhin Treffpunkt radikalisierter 
Personen und Gruppen, auch wenn islamistische Radikalisierung heute viel
öfter online stattfindet.
Bei Moscheevereinen und Dachverbänden aus dem Spektrum des
organisationsgebundenen Islamismus spielt neben der allgemeinen,
organisationsspezifischen politisch-religiösen Agenda auch die Bildungs- und Jugendarbeit eine 
wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang können – in unterschiedlicher
Intensität und Priorität – teilweise auch extremistische Inhalte und Ideologien an 
Minderjährige und Heranwachsende herangetragen werden.
 5. Welche präventiven und repressiven Maßnahmen wurden bzw. werden 
gegen Vereine oder Gruppierungen ergriffen, bei denen eine gezielte
Ansprache von Jugendlichen und Heranwachsenden im islamistischen
Kontext bekannt wurde?
Bund und Länder verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung 
von Extremismus. Repression und Prävention greifen dabei ineinander. Die
Sicherheitsbehörden des Bundes stimmen sich fortlaufend mit den Ländern ab, 
um entsprechende Vorkehrungen treffen und ggf. erforderliche Maßnahmen 
durchführen zu können. Polizeiliche Konzepte und Maßnahmen werden in
diesem Kontext ebenfalls fortlaufend geprüft und optimiert. In ihrer Summe
bewirken sie eine stetige und wirkungsvolle Weiterentwicklung der deutschen 
Terrorismus- und Extremismusbekämpfung zur reaktionsschnellen und
erfolgreichen Lagebewältigung.
So sind im Sinne des Prinzips der wehrhaften Demokratie Vereine gemäß
Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) dann verboten, wenn ihre Zwecke oder 
ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sie sich gegen unsere
verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. 
Die Bundesregierung hat dementsprechend in den letzten vier Jahren sechs
Verbote erlassen, darunter u. a. die Teilorganisation „Samidoun Deutschland“,
letztere auch agierend unter den Bezeichnungen „HIRAK – Palestinian Youth
Mobilization Jugendbewegung (Germany)“ und „Hirak e.V.“, da sich die Tätigkeit 
des Vereins gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und das 
friedliche Zusammenleben in Deutschland gefährdet.
Maßnahmen und Programme zur Prävention (Deradikalisierung), die von
staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren getragen werden, sind von
grundlegender Bedeutung, um gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen
nachhaltig zu begegnen. Vor diesem Hintergrund fördern Bund und Länder vielfältige 
Distanzierungs- und Deradikalisierungsangebote im Bereich des religiös
begründeten Extremismus. Kernanliegen ist es dabei, allen
verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen zu begegnen. Dazu gehört die Bekämpfung 
von Extremismus und Antisemitismus ebenso wie andere Formen der
Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. Eine Kooperation mit oder Förderung von 
extremistischen Akteuren schließt die Bundesregierung aus.
 6. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu
religiösen Jugendangeboten (z. B. Koranunterricht, Einrichtung von
Gebetsräumen für muslimische Schüler an öffentlichen Schulen, www.abendblat
t.de/hamburg/harburg/article406762582/harburg-schulen-richten-gebetsr
aum-ein-fanden-es-unwuerdig.html) im Hinblick auf mögliche
islamistische Radikalisierungen, und wenn ja, wie lautet diese?
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den Ländern 
(Kulturhoheit der Länder).
Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und Heranwachsenden werden in 
Forschung und Wissenschaft unter anderem mit dem Internet und seinen
sozialen Netzwerken in Verbindung gebracht.
 7. Wie viele Projekte zur Islamismusprävention bei Jugendlichen bzw.
Heranwachsenden wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 aus
Bundesmitteln gefördert (bitte nach Jahren, Höhe der Fördersumme, Name des
Projekts und des Trägers, Gegenstand der Förderung aufschlüsseln)?
Bund und Länder fördern eine Vielzahl an Projekten mit unterschiedlichen 
Zielgruppen, Ansätzen und Maßnahmen im Bereich der Islamismusprävention. 
Dabei ist nicht auszuschließen, dass auch Projekte, deren Maßnahmen sich 
nicht dezidiert an Jugendliche bzw. Heranwachsende richten, dennoch auch 
diese Zielgruppe adressieren. Eine tabellarische Auflistung der
Projektförderungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) nach Jahren, Höhe der
Fördersumme, Name des Projekts und des Trägers sowie Gegenstand der
Förderung kann der Anlage* entnommen werden.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
(BMBFSFJ) förderte in der 2. Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ fünf Modellprojekte der Zuwendungsempfänger Bündnis islamische 
Gemeinden in Norddeutschland (BIG) e.V., Grenzenlos-Multikulturelles
Zentrum Dessau e.V./Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH, Mannheimer Institut für 
Integration und interreligiöse Arbeit e.V., Modus | Zentrum für angewandte
Deradikalisierungsforschung gGmbH und 180 Grad Wende e.V. Zudem wurde das 
Kompetenznetzwerk islamistischer Extremismus „KN:IX“ bestehend aus den 
Zuwendungsempfängern Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter
Extremismus (BAG RelEx), Ufuq e.V. und Violence Prevention Network (VPN) 
gGmbH gefördert. Übersichten mit den genauen Projekttiteln und den
zugehörigen Fördersummen finden Sie auf der Programmwebsite: www.demokratie-
leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden.
 8. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien werden die in Frage 7
genannten Projekte ggf. evaluiert, und welche messbaren Erfolge wurden 
festgestellt (bitte auch Angabe, wo die Evaluierungen veröffentlicht
wurden)?
Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl an Projekten mit unterschiedlichen 
Zielgruppen, Ansätzen und Maßnahmen im Bereich der Islamismusprävention 
und plant, dieses Engagament in Zukunft zu verstärken. Idealiter soll ein
deutlich stärkerer Schwerpunkt auf der Islamismusbekämpfung liegen. Dies sieht 
auch der Koalitionsvertrag so vor. Die Auswertung der Projekte findet dabei in 
erster Linie durch die Verwendungsnachweisprüfung statt. Im Zuge der
Verwendungsnachweisprüfung werden sowohl der inhaltliche Sachbericht als auch 
der zahlenmäßige Nachweis geprüft. Im Vordergrund stehen die zweckmäßige 
Verwendung der Mittel sowie die Erreichung des jeweiligen
Zuwendungszwecks. Gemäß Nr. 6.2.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung (ANBestP) sind im Sachbericht die Verwendung 
der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den 
vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen.
Bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) gilt dies für jegliche
Maßnahmen im Rahmen der Richtlinienförderung und der Modellprojektförderung. 
Bei ausgewählten Projektförderungen der BpB, insbesondere im Kontext
zeitlich befristeter, themenbezogener Förderausschreibungen, werden zudem
weiterführende Evaluationen durchgeführt. So war das in der Anlage* aufgeführte 
Modellprojekt „Wir machen uns stark! Extremismus Prävention an Schulen“ 
Teil der Förderausschreibung „Migration – Integration – Teilhabe“ (2019 bis 
2021), die evaluiert wurde. Die Evaluation kommt zu dem Fazit, dass die
Gesamtausschreibung eine insgesamt positive Erfolgsbilanz vorweisen kann. So-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1415 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
wohl die Verwendungsnachweise als auch die Evaluationen der BpB sind
öffentlich nicht zugänglich.
Das BMBFSFJ hat sämtliche Zwischen- und Abschlussberichte der
wissenschaftlichen Begleitung der 2. Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ mit umfassenden Angaben zur Methodik und den Ergebnissen 
auf der Programmwebsite öffentlich zugänglich gemacht: www.demokratie-
leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) evaluiert bereits seit 
2016, welche vom Bund geförderten Maßnahmen sich bewähren und wie diese 
Ansätze in Best Practices überführt werden können. Auch die in der Anlage* 
aufgeführten Projekte „Grenzgänger“ und „PERSIST“ werden durch
wissenschaftliches Personal unterstützt und begleitet. Ihre Ergebnisse werden in
einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht. Darüber hinaus liegen hinsichtlich 
der Frage des Erfolgs und Verläufen von Maßnahmen der Distanzierung und 
Deradikalisierung verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen vor – auf 
einige soll an dieser Stelle verwiesen werden:
– Evaluation der Beratungsstelle „Radikalisierung“ – Abschlussbericht
(abrufbar unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschung
sberichte/fb31-evaluation-beratungsstelle-radikalisierung.pdf?__blob=publi
cationFile&amp;v=18)
– Evaluation bundesfinanzierter Beratungsstellen – Abschlussbericht
(abrufbar unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitragsreihe/
beitrag-band-12-evaluation-beratungsstellen-deradikalisierung.html?nn=40
3992),
– Praxisorientierte Analyse von Deradikalisierungsverläufen (PrADera)
(abrufbar unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitragsrei
he/beitrag-band-11-deradikalisierung-pradera.html?nn=410570).
 9. In wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
tatsächliche Radikalisierungsverläufe durch staatlich finanzierte Programme 
verhindert oder abgebrochen werden?
Diese Angaben können im Hinblick auf die Vielzahl an zivilgesellschaftlichen 
und behördlichen Projekten und Programmen auf der Ebene der Länder und des 
Bundes derzeit nicht vollständig strukturiert und auswertbar erfasst werden. 
Gleichwohl kann festgehalten werden, dass fortlaufend Beratungsfälle beendet 
werden, in denen ein Distanzierungs- bzw. Deradikalisierungsprozess stattfand 
und die betreffenden Personen keine weitergehenden Beratungsbedarfe
aufwiesen. Zuletzt ist immer auch eine „stille“ Abkehr von extremistischem
Gedankengut möglich, die nicht eindeutig auf den Erfolg staatlich finanzierter
Programme zurückverfolgt werden kann.
10. Plant die Bundesregierung, eine Studie oder Analyse zur islamistischen 
Radikalisierung unter Jugendlichen in Auftrag zu geben oder
durchzuführen, und wenn ja, wann, mit welchem konkreten Auftrag, und wer soll 
die Studie bzw. Analyse durchführen?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) 
fördert seit 2025 infolge eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages das Forschungsvorhaben „Dis_Ident: Desinformation und 
Identitätskonstruktion in der demokratischen Gesellschaft. Analoge wie digitale 
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1415 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Radikalisierungsprozesse und die Zunahme des Antisemitismus unter
Jugendlichen“. Ziel des Vorhabens sind Entwicklung und Umsetzung einer Bildungs- 
und Präventionsstrategie gegen israelbezogenen Antisemitismus und
islamistische Denkmuster bei Jugendlichen. Das Verbundvorhaben wird von der
Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) 
gGmbH, Berlin durchgeführt und koordiniert.
Weitere Forschungsvorhaben, die auf das angesprochene Themenfeld
einzahlen, können im Rahmen der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen,
Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen (www.bmbf.de/...) “ ab 2026
gefördert werden. Das wissenschaftsgeleitete Auswahlverfahren ist derzeit noch 
nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Ursachen und
Dynamiken des aktuellen Antisemitismus (www.bmftr.bund.de/...) “ wird aktuell ein 
Forschungsvorhaben zur Erforschung des islamistischen Antisemitismus zur 
Bewilligung vorbereitet, der Förderstart soll März 2026 sein.
Die Bearbeitung der Thematik erfolgt ebenfalls durch die Sicherheitsbehörden 
im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung.
11. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um
jugendliche islamistische Gefährder frühzeitiger und effektiver zu
identifizieren und ggf. zu sanktionieren?
Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Handlungsmöglichkeiten, auch 
auf Gesetzgebungsebene, zur frühzeitigen und effektiven Identifizierung und 
ggf. Sanktionierung jugendlicher islamistischer Gefährder.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drucksache 21/1245  
Seite 1 von 6 
 
Zu 7. 
Tabellarische Auflistung der geförderten Projekte 
  
Jahr Träger Projekt Fördersumme Gegenstand der Förderung Förder 
2020 Türkische Gemeinde in Schleswig-
Holstein e. V. 
Fachstelle Liberi – 
Aufwachsen in 
salafistisch geprägten 
Familien 
    118.582,65 € Beratung zum Thema Kinder in 
islamistisch und salafistisch 
geprägten Familien (vor allem für 
Fachkräfte aus Beratungsstellen 
gegen religiös begründeten 
Extremismus, dem Kinder- und 
Jugendschutz und Schulen); 
Evaluation bundesweiter 
Fallerfahrungen von Beratenden 
zum o. g. Themenfeld; Entwicklung 
und Bereitstellung von 
Informations- und 
Übungsmaterialien 
BAMF 
2021 Türkische Gemeinde in Schleswig-
Holstein e. V. 
Fachstelle Liberi – 
Aufwachsen in 
salafistisch geprägten 
Familien 
207.000 € Beratung zum Thema Kinder in 
islamistisch und salafistisch 
geprägten Familien (vor allem für 
Fachkräfte aus Beratungsstellen 
gegen religiös begründeten 
BAMF 
 
Seite 2 von 6 
 
Extremismus, dem Kinder- und 
Jugendschutz und Schulen); 
Evaluation bundesweiter 
Fallerfahrungen von Beratenden 
zum o. g. Themenfeld; Entwicklung 
und Bereitstellung von 
Informations- und 
Übungsmaterialien 
2023 IFAK e. V. Grenzgänger – ProKids 357.665,85 € Systemisches Beratungs-, 
Begleitungs- und 
Fortbildungsangebot mit Fokus auf 
Kinder aus islamistisch geprägten 
Familien 
BAMF 
2024 Beratungsnetzwerk Grenzgänger: 
ProKids 
Beratungsnetzwerk 
Grenzgänger: ProKids 
375.993,36 € Systemisches Beratungs-, 
Begleitungs- und 
Fortbildungsangebot mit Fokus auf 
Kinder aus islamistisch geprägten 
Familien 
BAMF 
2024 Senator für Inneres und Sport HB Projekt zur 
nachhaltigen 
Entwicklung, 
300.720,50 € Betreuung von Fallkonstellationen 
im BL HB mit Bezug zu Kindern in 
extremistischen 
Familienkonstellationen; 
BAMF 
 
Seite 3 von 6 
 
Rehabilitation und 
Sozialen Integration 
von Kindern aus 
extremistischen 
Familienstrukturen 
(PERSIST) 
deutschlandweite sowie 
internationale Erhebung zu 
Strukturen im Umgang mit 
extremistischen 
Familienkonstellationen sowie der 
psychosozialen Entwicklung von 
Kindern in extremistischen 
Familienstrukturen 
2019 EDUgration Heidelberg e.V. Wir machen uns stark! 
Extremismusprävention 
an Schulen 
41.797,16 € Modellprojekt im Rahmen der 
Förderausschreibung „Migration - 
Integration – Teilhabe“ (2019-
2021): Durchführung von 
Workshops zur Sensibilisierung 
jugendlicher Schüler/-innen zum 
Themenfeld Extremismus/ 
extremistischer 
Rekrutierungsstrategien 
(Rechtsextremismus und 
Islamismus) in Heidelberg, 
Mannheim und Umgebung. Zudem 
Ausbildung von Multiplikatoren und 
Multiplikatorinnen und 
Durchführung von 
BpB 
(Modellförderung) 
 
Seite 4 von 6 
 
Informationsveranstaltungen für 
Lehrkräfte. Insgesamt 63.178,01 € 
2020 EDUgration Heidelberg e.V. Wir machen uns stark! 
Extremismusprävention 
an Schulen 
21.418,65 € Modellprojekt im Rahmen der 
Förderausschreibung „Migration - 
Integration – Teilhabe“ (2019-
2021): Durchführung von 
Workshops zur Sensibilisierung 
jugendlicher Schüler/-innen zum 
Themenfeld Extremismus/ 
extremistischer 
Rekrutierungsstrategien 
(Rechtsextremismus und 
Islamismus) in Heidelberg, 
Mannheim und Umgebung. Zudem 
Ausbildung von Multiplikatoren und 
Multiplikatorinnen und 
Durchführung von 
Informationsveranstaltungen für 
Lehrkräfte. Insgesamt 63.178,01 € 
BpB 
(Modellförderung) 
 
Seite 5 von 6 
 
2021 EDUgration Heidelberg e.V. Wir machen uns stark! 
Extremismusprävention 
an Schulen 
37,8 (Rückzahlung) Modellprojekt im Rahmen der 
Förderausschreibung „Migration - 
Integration – Teilhabe“ (2019-
2021): Durchführung von 
Workshops zur Sensibilisierung 
jugendlicher Schüler/-innen zum 
Themenfeld Extremismus/ 
extremistischer 
Rekrutierungsstrategien 
(Rechtsextremismus und 
Islamismus) in Heidelberg, 
Mannheim und Umgebung. Zudem 
Ausbildung von Multiplikatoren und 
Multiplikatorinnen und 
Durchführung von 
Informationsveranstaltungen für 
Lehrkräfte. Insgesamt 63.178,01 € 
BpB 
(Modellförderung) 
2020 Arbeitsgemeinschaft 
Demokratischer Bildungswerke 
e.V. – Weiterleitung an 
Bayerisches Seminar für Politik 
e.V, 
Herausforderungen: 
Die islamistische 
Bedrohung in Europa  
2.277,00 Förderung einer 
Einzelveranstaltung am 14.12.2020 
im Rahmen der Richtlinie zur 
Anerkennung und Förderung von 
Veranstaltungen der politischen 
Bildung durch die BpB. Die 
Maßnahme richtete sich an die 
BpB 
(Richtlinienförder
ung) 
 
Seite 6 von 6 
 
Zielgruppe junge Erwachsene bis 30 
Jahren. 
2024 Deutsch-Israelische Gesellschaft 
e.V. 
Der Komplex 
Islamismus 
10.036,80 Förderung einer 
Einzelveranstaltung vom 20. bis 
22.09.2024 im Rahmen der 
Richtlinie zur Anerkennung und 
Förderung von Veranstaltungen der 
politischen Bildung durch die BpB. 
Die Maßnahme richtete sich an die 
Zielgruppe junge Erwachsene bis 30 
Jahren. 
BpB 
(Richtlinienförder
ung) 
 
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>auf die Kleine Anfrage&#xd;
- Drucksache 21/1245 -&#xd;
Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland</titel>
  <datum>2025-08-29</datum>
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