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    <titel>Jahresgutachten 2025/26 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <titel>Bundesregierung</titel>
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    <titel>Bundeskanzleramt</titel>
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    <dokumentnummer>21/2850</dokumentnummer>
    <datum>2025-11-18</datum>
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    <urheber>Bundesregierung</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2850 
21. Wahlperiode 18.11.2025
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Jahresgutachten 2025/26 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der 
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung  
Zugeleitet mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 18. November 2025 gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über 
die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. 
Mitglieder des Sachverständigenrates 
Prof. Dr. Veronika Grimm 
Prof. Dr. mult. Dr. h.c. Ulrike Malmendier 
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, Vorsitzende 
Prof. Dr. Achim Truger 
Prof. Dr. Martin Werding 
Dieses Gutachten beruht auch auf der sachkundigen und engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des wissenschaftlichen Stabes sowie der Geschäftsstelle des Sachverständigenrates. 
Wissenschaftlicher Stab 
Sylwia Bialek-Gregory, Ph.D. ⦁ Prof. Dr. Christian Breuer ⦁ Dr. João C. Claudio ⦁ Dr. Philipp Hauber ⦁
Dr. Tim Hermann ⦁ Michael Kogler, Ph.D. ⦁ Peter Kreß, M.Sc. ⦁ Dr. Thilo Kroeger ⦁ Dr. Theresa Neef ⦁  
Dr. Christian Ochsner, M.A. ⦁ Dr. Veronika Püschel ⦁ Dr. Benedikt Runschke ⦁ Dr. Claudia Schaffranka ⦁ 
Dr. Milena Schwarz ⦁ Dr. Lenard Paul Simon ⦁ Nadine Winkelhaus ⦁ Dr. Christopher Zuber 
Geschäftsstelle 
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Adina Ehm ⦁ Luis Federico Flores, M.Sc. ⦁ Jasmin Frey ⦁ Waldemar Hamm, M.Sc. ⦁ 
Dipl.-Volkswirtin Birgit Hein ⦁ Lena Hemes ⦁ Volker Schmitt ⦁ Esther Thiel 
Impressum 
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 
c/o Statistisches Bundesamt 
65180 Wiesbaden 
Tel.: 0049 611 / 75 2390 
E-Mail: info@svr-wirtschaft.de
Internet: www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de
Abgeschlossen am 31. Oktober 2025, 20:00 Uhr
© Sachverständigenrat
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – II –
Vorwort 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat I
VORWORT 
Gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates 
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung legt der
Sachverständigenrat sein 62. Jahresgutachten vor. Es enthält in Kapitel 8 den siebten
nationalen Produktivitätsbericht, den der Sachverständigenrat als nationaler
Ausschuss für Produktivität für Deutschland erstellt hat. Das
Jahresgutachten 2025/26 trägt den Titel: 
PERSPEKTIVEN FÜR MORGEN
SCHAFFEN – CHANCEN NICHT
VERSPIELEN 
Dieses Gutachten beruht ganz wesentlich auf der sachkundigen und engagierten 
Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des wissenschaftlichen Stabes.  
Unser Dank gilt: 
Sylwia Bialek-Gregory, Ph.D. (Teamleiterin bis 12. September 2025), Prof. Dr. 
Christian Breuer (bis 31. Mai 2025), Dr. João Carlos Claudio, Dr. Philipp Hauber, 
Dr. Tim Hermann, Michael Kogler, Ph.D., Peter Kreß, M.Sc., Dr. Thilo Kroeger 
(bis 31. Juli 2025), Dr. Theresa Neef, Dr. Christian Ochsner, M.A.
(Generalsekretär), Dr. Veronika Püschel, Dr. Benedikt Runschke, Dr. Leonard Salzmann (bis 15. 
Januar 2025), Dr. Claudia Schaffranka, Dr. Milena Schwarz (stellv.
Generalsekretärin), Dr. Lenard Paul Simon, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Nadine Winkelhaus 
und Dr. Christopher Zuber (Teamleiter); 
unterstützt von der Geschäftsstelle: 
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Adina Ehm, Luis Federico Flores, M.Sc., Jasmin Frey, 
Tom Grehling, Waldemar Hamm, M.Sc., Dipl.-Volkswirtin Birgit Hein
(Geschäftsführerin), Lena Hemes, Volker Schmitt und Esther Thiel;  
sowie den Praktikantinnen und Praktikanten: 
Joel Albrecht, Max Bernhardt, Philine Berninger, Periklis Daflos, Nicola Deller, 
Leon Haziraj, Johanna Kober, Elisa Kuss, Paulina Mertinkat, Matteo Neufing 
(Werkstudent), Marten Ridder, Sophia Schmidt, Zsigmond Szajbély, Jannis
Völlering, Lara Werdehausen und Nele Wild. 
Der Sachverständigenrat dankt dem Statistischen Bundesamt für die
ausgezeichnete Zusammenarbeit und wertvolle Unterstützung insbesondere durch die
Kapitelbetreuerinnen und Kapitelbetreuer. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– III –
Vorwort 
II Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
Der Sachverständigenrat hat sich im Lauf des Jahres 2025 im Rahmen von
Anhörungen sowie zum Austausch mit verschiedenen Institutionen getroffen, um
unterschiedliche Fragestellungen zu erörtern. Wir danken besonders: dem
Bundeskanzler, der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), dem
Bundesminister für besondere Aufgaben, der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie 
(BMWE), leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums 
der Finanzen (BMF), Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), leitenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der Vorstandsvorsitzenden der 
Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Präsidenten der Bundesvereinigung der 
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Präsidenten des Bundesverbands 
der Deutschen Industrie (BDI), dem Präsidenten und weiteren Mitgliedern des 
Vorstands der Deutschen Bundesbank, einem Mitglied des Geschäftsführenden 
Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dem Präsidenten 
der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Präsidentin und
weiteren Mitgliedern des Direktoriums der Europäischen Zentralbank sowie dem
Direktor und der Vizedirektorin des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB). 
Dr. Florian Neumeier, ifo Institut, und Prof. Dr. Michael Stimmelmayr, University 
of Bath, erstellten für den Sachverständigenrat eine Expertise zu den
Reformoptionen der Unternehmensbesteuerung in Deutschland. 
Wir danken Jules Ducept (EU Tax Observatory, EPEE-CEPS Université Paris-
Saclay), Eurostat (Dr. Albrecht Wirthmann), Sarah Godar, PhD (EU Tax
Observatory, DIW Berlin), dem Nationalen Normenkontrollrat (Florian Gerls, Yannick 
Vogel) sowie dem Statistischen Bundesamt (Carsten Hornbach, Dr. Bernd 
Schmidt) für die Daten, die sie dem Sachverständigenrat Wirtschaft zur
Verfügung gestellt und ausgewertet bzw. recherchiert haben. 
Wir danken der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für die
Bereitstellung von seinerzeit unveröffentlichten Simulationsergebnissen einer Studie des 
DIW Berlin zu Auswirkungen von Reformoptionen bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer. 
Wir danken Prof. Dr. Charlotte Bartels (Universität Leipzig) für die Bereitstellung 
von Replikationsdateien und den fachlichen Austausch zu Vermögensdaten. 
Unser Dank gilt ferner allen, mit denen sich der wissenschaftliche Stab des
Sachverständigenrates sowie einige Ratsmitglieder in Vorbereitung auf das
Jahresgutachten ausgetauscht haben, um unterschiedliche Fragestellungen zu diskutieren: 
Prof. Dr. Thilo Albers (Universität Münster), Dr. Stefan Bach (DIW Berlin), Dr. 
Benjamin Baykal und Dr. Rainer Kambeck (DIHK), Prof. Dr. Jörg Bogumil (Ruhr-
Universität Bochum), Prof. Dr. Bernhard Boockmann (Netzwerk bessere
Rechtssetzung), Dr. Christina Brinkmann (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität 
Bonn), Carsten Brodesser (MdB), Bahne Carstensen, Anja Kielmann und Jakob 
Ortmann (Goal100), Dr. Diego Cerdeiro und Dr. Sebastian Weber (IWF), Prof. Dr. 
Georg Dürnecker (Goethe-Universität Frankfurt), Prof. Dr. Nadja Dwenger
(Universität Hohenheim), Prof. Dr. rer. pol. Michael Eßig, (Universität der
Bundeswehr München), Prof. Dr. Gisela Färber (Deutsche Universität für Verwaltungs-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – IV –
Vorwort 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat III
wissenschaften Speyer), Prof. Dr. Anette Fasang (HU Berlin), Prof. Dr. Julia
Fleischer (Universität Potsdam), Prof. Luis Garicano (London School of Economics), 
Lutz Goebel, Malte Spitz und Yannick Vogel (Nationaler Normenkontrollrat), 
Lucas Guttenberg (Bertelsmann Stiftung), Prof. Dr. Marlene Haupt (Hochschule 
München), Angela Kaiser und Dr. Stefanie Schmitt (Normenkontrollrat Baden-
Württemberg), Martin Kerkhoff (Universität Magdeburg), Prof. Dr. Christian 
Keuschnigg (Universität St. Gallen), Prof. Dr. Thomas König (Universität
Mannheim), Dr. Martin Larch (European Fiscal Board), Iaroslav Liubchenko
(Prozorro), Dr. Georg Metzler (KfW Bankengruppe), Alexander Okon und Dr.
Dominik Rudolph (Stadt Hamm), Alberto del Pozo (Bundesverband Mittelständische 
Wirtschaft, BVMW), Dr. Nils Redeker (Hertie School), Dr. Martin Reinhard 
(OECD), Oleksii Reznikov (ehemaliger Verteidigungsminister der Ukraine) Prof. 
Dr. Andreas Roider (Universität Regensburg), Dr. Leonard Salzmann
(Europäische Kommission), Inga Schulz, M.Sc. (Universität Mannheim), Prof. Dr.
Christoph Spengel (Universität Mannheim), Dr. Johannes Stiller (EFI), Dr. Wiebke 
Szymczak (IWH Halle), Prof. Dr. Alexander Thiele (Business &amp; Law School
Berlin), Dr. Roda Verheyen, LL.M. (Hamburgisches Verfassungsgericht), Dr. Steffen 
Viete (KfW Bankengruppe), Dr. Johannes Weber (Rheinische Friedrich-
Wilhelms-Universität Bonn) und Prof. Yoto V. Yotov (Drexel University). 
Ferner danken wir den Vertreterinnen und Vertretern der Australian Treasury der 
UK, Bloomberg, der Deutschen Bundesbank, dem Europäischen Rechnungshof, 
des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), Goldman Sachs, des
Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Morgan 
Stanley und Scope Ratings für den wertvollen Austausch. 
Der Sachverständigenrat weist darauf hin, dass die im Gutachten dargelegten
Positionen nicht notwendigerweise die Meinungen der oben genannten
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner wiedergeben. 
Etwaige Fehler oder Mängel gehen allein zulasten der Unterzeichnerinnen und 
Unterzeichner. 
In eigener Sache: 
Der Bundespräsident hat Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer für eine weitere 
Amtsperiode von März 2025 bis Ende Februar 2030 zum Mitglied des
Sachverständigenrates ernannt. 
Der Sachverständigenrat hat am 18. September 2025 Prof. Dr. Dr. h.c. Monika 
Schnitzer erneut für die Dauer von drei Jahren zur Vorsitzenden gewählt. 
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer wurde im Juli 2025 in die
Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel berufen. 
Prof. Dr. Veronika Grimm wurde Anfang September 2025 in den
Wissenschaftlichen Beraterkreis Wirtschaftspolitik beim BMWE berufen.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– V –
Vorwort 
IV Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
Im Juni 2025 tauschte sich der Sachverständigenrat mit dem französischen 
Conseil d’analyse économique zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen in 
Deutschland und Frankreich aus. 
Anlässlich des Umzugs des Sachverständigenrates Wirtschaft nach Berlin fand am 
9. September 2025 eine Festveranstaltung in den neuen Räumlichkeiten des
Sachverständigenrates in Berlin statt.
Im September 2025 hat der Sachverständigenrat gemeinsam mit dem DIW Berlin 
und der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland einen
Scientific Workshop zum Thema Produktivität ausgerichtet. 
Berlin, 12. November 2025 
 Veronika Grimm Ulrike Malmendier 
Monika Schnitzer Achim Truger Martin Werding 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – VI –
Inhalt 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat V
INHALTSVERZEICHNIS 
Kurzfassung 
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht 
verspielen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 1 
1. Konjunktur mit mäßigem Schwung   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 3
2. Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern   _______________________ 5
3. Europas Zukunft gemeinsam sichern  _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 7
4. Unternehmen entlasten, Besteuerung effizient gestalten   _____________________________________________________________________________________________________ 9
5. Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger
besteuern   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 11
6. Chancen des Finanzpakets nutzen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 13
7. Überflüssige Bürokratie umfassend abbauen   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________ 14
8. Strukturwandel regional gestalten   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 16
Erstes Kapitel 
Konjunktur mit mäßigem Schwung   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 20 
I. Kurzfassung  _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 22
II. Internationale Konjunktur  ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 26
1. Weltwirtschaft expandiert verhalten   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 26
2. Rückgang der globalen Inflation hält an   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 40
3. Chancen und Risiken   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 44
III. Deutschland   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 47
1. Realwirtschaft: Industrieschwäche hält trotz expansiver Finanzpolitik an   ____________________________________________ 50
🡢 Konsumausgaben   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 58
🡢 Investitionen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 61
🡢 Außenhandel   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 67
2. Inflation nahe der Zielmarke   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 71
3. Stabilisierung am Arbeitsmarkt   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 72
4. Expansive Fiskalpolitik ab dem Jahr 2026   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 75
5. Produktionspotenzial: Demografie dämpft, Investitionen stützen nur leicht   ____________________________________ 78
6. Chancen und Risiken   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 82
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 84 
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 92 
Zweites Kapitel 
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des 
Sondervermögens verbessern   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 96 
I. Einleitung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 98
II. Bestandsaufnahme: Die geplante Verausgabung des Sondervermögens   ____________________________________________ 100
1. Bund plant in der laufenden Legislaturperiode umfangreiche, wenig
zielgenaue SVIK-Ausgaben   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 101
2. Verwendung der SVIK-Mittel durch Länder ist gesetzlich nur schwach
abgesichert   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 107
3. SVIK füllt Finanzierungslücken im KTF  _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 109
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– VII –
Inhalt 
VI Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
III. Makroökonomische Einordnung   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 111
IV. Handlungsoptionen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 118
1. Transparenz und Verlässlichkeit herstellen   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 118
🡢 Vorhersehbarkeit durch Finanzplan verbessern   _____________________________________________________________________________________________________________________________ 119
🡢 Bundesweite Datenbank für Monitoring einführen   ___________________________________________________________________________________________________________________ 119
🡢 Kosten-Nutzen-Analysen im Verkehrsbereich veröffentlichen   ____________________________________________________________________________ 120
🡢 Ein neues Monitoring-Gremium gesetzlich verankern  _________________________________________________________________________________________________________ 120
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen für Zusätzlichkeit und Zielgenauigkeit
verschärfen   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 121
🡢 Investitionsquote im Kernhaushalt gesetzlich präzisieren   _________________________________________________________________________________________ 121
🡢 Zusätzlichkeit auf Länder und Gemeinden ausweiten   _______________________________________________________________________________________________________ 121
🡢 Zusätzliche Ausgaben zur Erreichung der Klimaneutralität im KTF
sicherstellen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 123 
3. Konsolidierungsbedarf zeitnah angehen   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 123
🡢 Ausgabenseite konsolidieren  ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 124
🡢 Einnahmenbasis stärken   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 125
🡢 Perspektiven zur Finanzierung von Infrastruktur und Verteidigung aus dem
Kernhaushalt entwickeln   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 126
🡢 Wachstum durch Reformen stärken   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 127
Eine andere Meinung   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 129 
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 137 
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 141 
Drittes Kapitel 
Europas Zukunft gemeinsam sichern   ______________________________________________________________________________________________________________________________________ 146 
I. Einleitung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 148
II. Ausgangslage: Europas Potenzial wird nicht ausgeschöpft   ________________________________________________________________________________________________ 151
1. Fragmentierter Binnenmarkt hemmt wirtschaftliche Dynamik   ____________________________________________________________________________________ 151
🡢 Hemmnisse beim Handel von Waren und Dienstleistungen   __________________________________________________________________________________ 153
🡢 Hemmnisse bei der Finanzmarktintegration   __________________________________________________________________________________________________________________________________________ 156
2. Verteidigung nationalstaatlich, nicht staatenübergreifend koordiniert   _______________________________________________________ 157
III. Binnenmarkt vertiefen   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 162
1. Handelsbarrieren bei Waren und Dienstleistungen abbauen   ________________________________________________________________________________________ 162
🡢 Territoriale Lieferbeschränkungen reduzieren   ___________________________________________________________________________________________________________________________________ 164
🡢 Einführung eines „28. Regime“ im Unternehmensrecht   ________________________________________________________________________________________________ 165
2. Kapitalmarkt stärken   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 167
🡢 Ausbau der Wagniskapitalfinanzierung   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 168
🡢 Reform der Kapitalmarktaufsicht   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 170
🡢 European Safe Asset etablieren  ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 171
3. Fazit: Binnenmarkt   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 176
IV. Verteidigungsfähigkeit gemeinsam stärken   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 178
1. Beschaffung effizient und resilient gestalten   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 178
2. Innovation im Verteidigungsbereich fördern   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 183
3. Finanzierung gemeinschaftlich gestalten   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 185
4. Fazit: Verteidigung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 189
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 190
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – VIII –
Inhalt 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat VII
Viertes Kapitel 
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen 
abbauen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 198 
I. Motivation   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 200
II. Unternehmensteuern in Deutschland und im internationalen Vergleich   _________________________________________________ 202
1. Formen der Unternehmensbesteuerung in Deutschland   ________________________________________________________________________________________________________ 202
2. Die Steuerbelastung von Unternehmen im internationalen Vergleich   __________________________________________________________ 209
3. Das Aufkommen von Unternehmensteuern   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 216
III. Steuern und wesentliche Unternehmensentscheidungen   ____________________________________________________________________________________________________ 218
1. Investitionen und Standort   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 218
2. Kapitalstruktur von Unternehmen und Banken  __________________________________________________________________________________________________________________________________________ 226
3. Forschung und Entwicklung   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 227
4. Anreize zur Gewinnverlagerung   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 231
IV. Reformoptionen in Deutschland   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 234
1. Verzerrungen abbauen – neutrale Besteuerungsansätze aus der
finanzwissenschaftlichen Forschung   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 234
🡢 Allowance for Corporate Equity   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 235
🡢 Cash-Flow-Steuer   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 237
🡢 Diskussion   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 237
2. Steuerlast für Unternehmen senken   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 239
3. Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Effekte von Steuersenkungen
und -reformen   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 241
🡢 Steuersenkungen   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 243
🡢 Neutrale Besteuerungsansätze  ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 246
🡢 Diskussion und Schlussfolgerungen   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 250
4. Innovation fördern – Besteuerung vereinfachen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________ 251
5. Perspektiven für die globale Mindeststeuer – eine Einordnung  ________________________________________________________________________________ 253
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 255
Fünftes Kapitel 
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen 
gleichmäßiger besteuern   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 262 
I. Einleitung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 264
II. Ausgangslage: Vermögen in Deutschland  ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 268
1. Datengrundlage und aktuelle Entwicklungen   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 268
2. Vermögenszusammensetzung   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 275
3. Intragenerationelle Vermögensmobilität: Determinanten des Vermögensaufbaus   ____________ 279
🡢 Sparverhalten   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 280
🡢 Heterogene Wertzuwächse und Renditen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 282
4. Intergenerationelle Vermögensmobilität: Vermögenstransfers   ___________________________________________________________________________________ 285
🡢 Erbschaften und Schenkungen   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 286
🡢 Erbschaft- und Schenkungsteuer   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 289
III. Herausforderungen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 296
1. Hürden beim Vermögensaufbau   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 297
2. Vermögensbesteuerung: Ungleichmäßige Besteuerung von Erbschaften und
Schenkungen   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 302
🡢 Wiederkehrende Nettovermögensteuern   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 303
🡢 Erbschaft- und Schenkungsteuern   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 306
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– IX –
Inhalt 
VIII Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
IV. Handlungsoptionen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 310
1. Vermögensaufbau privater Haushalte stärken   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ 311
2. Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern   ____________________________________________________________________________________________________ 315
3. Dateninfrastruktur stärken   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 320
Eine andere Meinung   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 321 
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 332 
1. Einkommensverteilung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 332
2. Weitere Analysen zur Vermögensverteilung   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 333
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 338
 Sechstes Kapitel 
Chancen des Finanzpakets nutzen   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 346 
I. Einleitung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 348
II. Chancen und Risiken des neuen Finanzpakets   _________________________________________________________________________________________________________________________________________ 351
1. Ausnahme für Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse   _________________________________________________________________________ 352
2. Sondervermögen Infrastruktur   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 358
3. Strukturelle Verschuldungsmöglichkeit für die Länder   ________________________________________________________________________________________________________________ 363
4. GG-Änderung und europäische Fiskalregeln   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 363
III. Makroökonomische Auswirkungen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 365
1. Auswirkungen auf Produktion und Inflation   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 365
2. Auswirkungen auf die deutsche Schuldenstandsquote   _____________________________________________________________________________________________________________ 370
3. Transmission in den Euro-Raum   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 372
IV. Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte Umsetzung des Finanzpakets  __________________________________ 374
1. Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben dauerhaft priorisieren   ___________________________________________________________________________ 374
🡢 Zusätzlichkeit sicherstellen   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 374
🡢 Perspektive auf Finanzierung aus dem Kernhaushalt stärken   __________________________________________________________________________ 376
🡢 Entscheidungsgrundlage für Ausgabenpriorisierung verbessern  __________________________________________________________________ 377
2. Produktionskapazitäten ausbauen, Strukturreformen umsetzen   __________________________________________________________________________ 378
3. Tragfähigkeit der Staatsfinanzen bewahren   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 381
🡢 Kompatibilität mit europäischen Fiskalregeln wahren   _______________________________________________________________________________________________________ 381
🡢 Reform der Schuldenbremse vollenden  __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 383
Eine andere Meinung   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 385 
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 390 
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 399 
 Siebtes Kapitel 
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung 
modernisieren   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 404 
I. Einleitung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 406
II. Ausgangslage: Kosten durch Bürokratie   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 408
1. Bürokratiekosten in Deutschland   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 410
2. Bürokratiekosten im internationalen Vergleich   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________ 415
III. Auswirkungen von Bürokratiekosten   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 417
1. Einzelwirtschaftliche Effekte   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 417
2. Gesamtwirtschaftliche Effekte  ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 421
3. Produktivitätseffekte der Verwaltungsleistung   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ 425
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – X –
Inhalt 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat IX
IV. Determinanten von Bürokratiekosten   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 426
1. Herausforderungen im nationalen Gesetzgebungsprozess   ________________________________________________________________________________________________ 426
🡢 Beteiligungsverfahren und Qualitätskontrolle   _____________________________________________________________________________________________________________________________________ 426
🡢 Technologischer Fortschritt und Entwicklung des Rechtssystems   _____________________________________________________________ 429
2. Herausforderungen durch die EU-Gesetzgebung   ____________________________________________________________________________________________________________________________________ 431
3. Herausforderungen im Vollzug   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 435
4. Adressatenfreundlichkeit und Digitalisierung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 439
V. Bisherige Instrumente für den Bürokratieabbau   _____________________________________________________________________________________________________________________________________ 443
1. Ex-ante-Instrumente   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 444
2. Ex-post-Instrumente   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 445
VI. Handlungsoptionen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 448
1. Bürokratiekosten senken und vermeiden  ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 449
🡢 Ex-post-Maßnahmen   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 449
🡢 Ex-ante-Maßnahmen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 451
2. Nutzerperspektive stärken   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 452
3. Verwaltungskultur modernisieren   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 453
Eine andere Meinung   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 455 
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 462 
 Achtes Kapitel 
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale 
Aspekte und Arbeitsmarkt   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 472 
I. Einleitung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 474
II. Hintergrund: Strukturwandel und Wirtschaftswachstum   _________________________________________________________________________________________________________ 476
1. Einfluss des Strukturwandels auf das Potenzialwachstum   _________________________________________________________________________________________________ 478
2. Strukturwandel in Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 479
🡢 Weniger Strukturwandel als im internationalen Vergleich   __________________________________________________________________________________________ 479
🡢 Pfadabhängigkeit der Wirtschaftsstruktur aufgrund hoher Spezialisierung im
Verarbeitenden Gewerbe   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 482
🡢 Trend zur Tertiarisierung im Verarbeitenden Gewerbe   ______________________________________________________________________________________________________ 484
3. Regionale Unterschiede der Wirtschaftsstruktur   _____________________________________________________________________________________________________________________________________ 485
🡢 Regionale Konzentration im sekundären Sektor   ___________________________________________________________________________________________________________________________ 488
🡢 Bedeutung wissensintensiver Wirtschaftszweige   _________________________________________________________________________________________________________________________ 491
III. Strukturwandel: Treiber und regionaler Verlauf   _________________________________________________________________________________________________________________________________________ 495
1. Internationaler Handel   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 495
2. Automatisierung, Digitalisierung &amp; Künstliche Intelligenz   _____________________________________________________________________________________________________ 499
3. Dekarbonisierung   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 501
4. Demografischer Wandel   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 505
IV. Herausforderungen für die Regionen und den Arbeitsmarkt   ___________________________________________________________________________________________ 507
1. Polarisierung und Skill-Mismatch   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 507
2. Charakteristika der Regionen – Herausforderungen für die Anpassung   __________________________________________________ 510
V. Handlungsfelder  ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 514
1. Stärkung der Wachstumsdynamik im Strukturwandel   _________________________________________________________________________________________________________________ 516
🡢 Strukturwandel nicht bremsen, sondern wirtschaftspolitisch begleiten   _________________________________________ 516
🡢 Europäisch koordinieren, um Ineffizienzen zu vermeiden   __________________________________________________________________________________________ 519
🡢 Digital- und Energieinfrastruktur flächendeckend sicherstellen   _____________________________________________________________________ 520
2. Regionale Friktionen des Strukturwandels durch regionale Förderpolitik
moderieren   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 522
🡢 Regionale Strukturpolitik in Deutschland   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 523
FG 2025 
Produktivität 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– XI –
Inhalt 
X Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
🡢 Abwägung von Effizienz und sozialen Aspekten   ______________________________________________________________________________________________________________________________ 527 
🡢 Regionalpolitische Förderprogramme der EU  _______________________________________________________________________________________________________________________________________ 528 
3. Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen und erleichtern   _______________________________________________________________ 528
🡢 Weiterbildungsteilnahme erhöhen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 529
🡢 Beschäftigungswechsel erleichtern   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 532
Eine andere Meinung   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 533 
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 541 
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 554 
Anhang 
I. Sachverständigenratsgesetz   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 571
II. Stabilitäts- und Wachstumsgesetz   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 574
III. Gutachten und Expertisen des Sachverständigenrates   _____________________________________________________________________________________________________________ 575
FG 2025 
Produktivität 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XII –
Inhalt 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat XI
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN IM TEXT 
1 Konjunktureller Ausblick für Deutschland und Europa   _____________________________________________________________________________________________________________________________ 22 
2 Bestimmende Faktoren für die Prognose   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 23 
3 Globales Wachstum und Konjunkturbarometer  ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 27 
4 Globaler Warenhandel und Weltindustrieproduktion   ___________________________________________________________________________________________________________________________________ 28 
5 Wechselkurse und Exportpreise   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 29 
6 Durchschnittlicher Effektivzollsatz auf US-Importe   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________ 32 
7 Verbraucherpreisinflation in den USA und China  __________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 34 
8 Bruttoinlandsprodukt und Industrieproduktion im Euro-Raum   _________________________________________________________________________________________________ 36 
9 Echtzeit- und Vorlaufindikatoren für das Wachstum im Euro-Raum   _______________________________________________________________________________ 38 
10 Energie- und Rohstoffpreise   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 41 
11 Geldpolitik gelockert, Finanzierungsbedingungen 
verbesserten sich zuletzt kaum   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 43 
12 Revision der Daten zum Bruttoinlandsprodukt durch 
das Statistische Bundesamt   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 48 
13 Charakteristische Entwicklung des BIP und der Komponenten innerhalb von 
Rezessionsphasen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 49 
14 Produktion ist im gesamten Verarbeitenden Gewerbe in Deutschland schwach   _________________________________ 51 
15 Konjunkturindikatoren für das Verarbeitende Gewerbe   _________________________________________________________________________________________________________________________ 53 
16 Bruttowertschöpfung (BWS) im Dienstleistungsbereich und 
im Verarbeitenden Gewerbe   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 55 
17 Voraussichtliche Entwicklung der deutschen Wirtschaft   _______________________________________________________________________________________________________________________ 56 
18 Konsumindikatoren in Deutschland   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 59 
19 Determinanten des privaten Konsums   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 60 
20 Indikatoren für das Baugewerbe   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 62 
21 Ökonometrische Modellprognosen der staatlichen Bauinvestitionen   _________________________________________________________________________ 64 
22 Investitionsindikatoren für Deutschland   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 66 
23 Indikatoren zum Außenhandel   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 67 
24 Voraussichtliche Entwicklung des außenwirtschaftlichen Umfelds  __________________________________________________________________________________ 68 
25 Inflation in Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 71 
26 Entwicklung des Arbeitsmarkts   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 73 
27 Entwicklung der öffentlichen Finanzen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 77 
28 Wachstumsbeiträge der Komponenten des Produktionspotenzials und des 
Arbeitsvolumens   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 78 
29 Aktualisierte Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung   ___________________________________________________________________________________________________________________________ 79 
30 Produktivitätsindikatoren   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 80 
31 Produktivitätsindikatoren: Ausgewählte Determinanten des 
Produktivitätswachstums   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 81 
32 Komponenten des Bruttoinlandsprodukts   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 88 
33 Prognoseintervalle für das Wachstum des BIP und der Verbraucherpreise 
im Euro-Raum   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 89 
34 Prognoseintervalle für das Wachstum des BIP und der Verbraucherpreise 
in Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 89 
35 Charakteristische Entwicklung von monatlichen Indikatoren innerhalb 
von Rezessionsphasen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 91 
36 Vergleich der Finanzpläne von Ampel und Schwarz-Rot   _________________________________________________________________________________________________________________________ 101 
37 Geplante Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und 
Klimaneutralität (SVIK)   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 103 
38 Finanzierungssalden und Investitionsquoten der Länder  ____________________________________________________________________________________________________________________ 108 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– XIII –
Inhalt 
XII Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
39 Ausgabenpfade im Vergleich  _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 114 
40 Zwei Szenarien   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 115 
41 Hypothetische Entwicklung der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote   ______________________________________________________ 117 
42 Haushaltsplanung des Bundes 2025 – 2029: Finanzierung und Verwendung   _______________________________________ 129 
43 Zusätzliche Verschuldung und zusätzliche öffentliche Investitionen des Bundes   ______________________________ 130 
44 Herausforderungen für die EU   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 148 
45 Potenzial einer Vertiefung des EU-Binnenmarktes   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ 154 
46 Europäische Finanzmärkte weiterhin bankenbasiert und fragmentiert   __________________________________________________________________ 156 
47 Verteidigungsausgaben der EU27-Mitgliedstaaten   __________________________________________________________________________________________________________________________________________ 158 
48 Internationale Verteidigungsausgaben in SIPRI-Abgrenzung   ________________________________________________________________________________________________________ 160 
49 Deutliche Unterschiede bei Wagniskapitalinvestitionen im internationalen 
Vergleich   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 168 
50 Indikatoren für Kreditrisiko und Liquidität von Staatsanleihen 
ausgewählter Länder   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 171 
51 Aufteilung der Schuldenstandsquote des Staates in Blue und Red Bonds 
in den Mitgliedstaaten des Euro-Raums im Jahr 2024   ____________________________________________________________________________________________________________________________ 174 
52 Schuldenstandsquoten der EU27-Mitgliedstaaten und die Aktivierung der 
Ausnahmeklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts   ____________________________________________________________________________________________________________________ 187 
53 Überblick: Unternehmensteuern in Deutschland  __________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 203 
54 Gewerbesteuerhebesätze in Deutschland: Stand und Entwicklung   ________________________________________________________________________________ 206 
55 Tarifliche Steuersätze auf Unternehmensgewinne im internationalen Vergleich   _________________________________ 210 
56 Effektive Durchschnittssteuersätze auf Unternehmensgewinne 
im internationalen Vergleich   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 213 
57 Effektive Grenzsteuersätze auf Unternehmensgewinne im internationalen 
Vergleich   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 214 
58 Ex-post-Effektivsteuersätze auf Unternehmensgewinne im EU-Vergleich   ____________________________________________________________ 215 
59 Aufkommen von Steuern auf Unternehmensgewinne und Kapitaleinkommen 
in Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 216 
60 Abschreibungsbarwerte im europäischen Vergleich im Jahr 2024   __________________________________________________________________________________ 221 
61 Verlustvortrag von unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen   _________________________________________________________________________________________ 225 
62 Staatliche Subventionen für FuE in Unternehmen im internationalen Vergleich   __________________________________ 230 
63 Hebesätze und Gewerbesteuergrundbetrag der 100 Gemeinden mit dem 
höchsten Grundbetrag   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 233 
64 ifoMod: Überblick über die Modellstruktur   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 243 
65 Gesamtwirtschaftliche Effekte von verschiedenen Steuersenkungsszenarien   ________________________________________ 244 
66 Gesamtwirtschaftliche Effekte von neutralen Besteuerungsmodellen   _____________________________________________________________________ 247 
67 Gesamtwirtschaftliche Effekte in vier verschiedenen Reformszenarien   ________________________________________________________________ 249 
68 Maße der relativen Vermögensungleichheit im Zeitverlauf   ______________________________________________________________________________________________________________ 271 
69 Historische Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland   ________________________________________________________________________ 272 
70 Vermögensungleichheit im Euro-Raum   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 273 
71 Zusammensetzung der Nettovermögen im Jahr 2023   ______________________________________________________________________________________________________________________________ 275 
72 Heterogenität der Portfolios für verschiedene Verteilungsgruppen im Zeitverlauf   ____________________________ 276 
73 Zusammensetzung der ergänzten Nettovermögen im Jahr 2023   ______________________________________________________________________________________ 278 
74 Vermögensmobilität zwischen den Jahren 2011 und 2023   __________________________________________________________________________________________________________ 279 
75 Sparquoten entlang der Einkommens- und Vermögensverteilung im Jahr 2021  _________________________________ 280 
76 Nettovermögen des obersten 1 % der privaten Haushalte in Ost- und 
Westdeutschland im Zeitverlauf   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 283 
77 Vermögensbestände verschiedener Generationen im Zeitverlauf   _____________________________________________________________________________________ 287 
78 Vermögenszusammensetzungen von Erbschaften und Schenkungen   _____________________________________________________________________ 288 
79 Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) und gesetzliche Änderungen 
zur Erbschaft- und Schenkungsteuer   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 290 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XIV –
Inhalt 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat XIII
80 Effektiver Durchschnittssteuersatz nach Größenklasse der übertragenen 
Vermögen in den Jahren 2020 bis 2024   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 294 
81 Effektiver Durchschnittssteuersatz nach Größenklasse der übertragenen 
Vermögen und Übertragungsart in den Jahren 2020 bis 2024   ______________________________________________________________________________________________ 295 
82 Verbreitung der Riester-Rente steigt mit dem Einkommen   ______________________________________________________________________________________________________________ 301 
83 Aufkommen vermögenbezogener Steuern im internationalen Vergleich   ______________________________________________________________ 303 
84 Einfluss der Einbeziehung von Rentenansprüchen auf die Vermögensungleichheit 
von Rentnerinnen und Rentnern in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten   ____________________________________________________________________ 323 
85 Jährliche Zuwanderung nach Deutschland (ohne deutsche Staatsbürger)   ______________________________________________________ 324 
86 Entwicklung der Einkommensverteilung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 332 
87 Maße der Vermögensungleichheit im Zeitverlauf auf Basis von Befragungsdaten 
vor und nach Korrekturen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 334 
88 Beiträge verschiedener Vermögensarten zur Gesamtungleichheit im Jahr 2023   _______________________________ 335 
89 Heterogenität der realen Portfoliowachstumsraten für verschiedene 
Verteilungsgruppen   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 336 
90 Sparquoten entlang der Einkommens- und Vermögensverteilung im Jahr 2021  _________________________________ 337 
91 Verteidigungsausgaben in verschiedenen Abgrenzungen   __________________________________________________________________________________________________________________ 353 
92 Deutsche Rüstungsaufträge nach Herkunftsland des Herstellers   _____________________________________________________________________________________ 356 
93 Entwicklung der Aktienkurse bedeutender europäischer Rüstungsunternehmen   _____________________________ 357 
94 Mögliche Auswirkungen des Sondervermögens Infrastruktur auf 
den Bundeshaushalt   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 360 
95 Drei mögliche Ausgabenpfade   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 369 
96 Hypothetische Entwicklung der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote   ______________________________________________________ 371 
97 Unternehmensbefragung: Bürokratiebelastung nach Rechtsbereichen und 
Gebietskörperschaften   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 409 
98 Bürokratiekostenindex (BKI) des Statistischen Bundesamts   _______________________________________________________________________________________________________ 412 
99 Umfragedaten: Einschätzung der bürokratischen Anforderungen in Deutschland   ___________________________ 413 
100 Entwicklung der bundesrechtlichen Bürokratiekosten seit dem Jahr 2012   ___________________________________________________ 414 
101 Änderung der regelmäßigen Bürokratiekosten nach Bereichen 
seit dem Jahr 2012   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 415 
102 Bürokratieaufwand im internationalen Vergleich   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 416 
103 Anzahl der bundesrechtlichen Informationspflichten für Unternehmen 
seit dem Jahr 2012   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 421 
104 Zeitaufwand bei den Unternehmen zur Erfüllung bundesrechtlicher 
Informationspflichten pro Jahr   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 424 
105 EU-Gesetzgebung im Überblick   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 431 
106 Prozesskette zur Umsetzung eines Windkraftprojekts  _______________________________________________________________________________________________________________________________ 437 
107 Entwicklungen im Genehmigungsprozess von Windkraftanlagen an Land   ______________________________________________________ 438 
108 Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Bereich Allgemeine Dienste 
im Jahr 2023   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 439 
109 Der E-Government-Performance Score in europäischen Ländern im Vergleich   ______________________________________ 441 
110 Zusammensetzung der Nachfrage und relative Preise   _____________________________________________________________________________________________________________________________ 477 
111 Produktivitätswachstum in Deutschland   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 478 
112 Strukturwandel im internationalen Vergleich   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 480 
113 Wertschöpfungsentwicklung im internationalen Vergleich   _______________________________________________________________________________________________________________ 481 
114 Strukturwandel in Deutschland innerhalb der Wirtschaftssektoren   _______________________________________________________________________________ 482 
115 Regionale Wirtschaftsstruktur   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 486 
116 Regionale Unterschiede wirtschaftlicher Indikatoren   __________________________________________________________________________________________________________________________________ 487 
117 Regionale Wirtschaftsstruktur: Konzentration und Industriecluster  _______________________________________________________________________________ 489 
118 Beschäftigung in der Kohleindustrie rapide gefallen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________ 490 
119 Wertschöpfungsanteile wissensintensiver Wirtschaftsbereiche   ____________________________________________________________________________________________ 491 
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– XV –
Inhalt 
XIV Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
120 Regionale Verteilung von Beschäftigten in wissensintensiven Bereichen 
im Jahr 2022   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 492 
121 Wachstum im tertiären Bereich durch die Städte getrieben   __________________________________________________________________________________________________________ 493 
122 Mehr Hochschulabsolventen in Ballungsräumen und Regionen mit hohem 
Dienstleistungsanteil   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 494 
123 Verschiebung der offenbarten komparativen Vorteile (RCA)   _________________________________________________________________________________________________________ 496 
124 Veränderung der Handelsexposition gegenüber asiatischen Ländern zwischen 
1999 und 2022   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 497 
125 Berufsanteile im Export   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 498 
126 Automatisierungspotenziale durch Künstliche Intelligenz   __________________________________________________________________________________________________________________ 501 
127 Produktion und Neuzulassungen von PKW in Deutschland   ____________________________________________________________________________________________________________ 503 
128 Unterschiede in potenziellen Dekarbonisierungskosten im Verarbeitenden 
Gewerbe   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 504 
129 Sektorale und regionale Beschäftigungsstruktur im Wandel   _______________________________________________________________________________________________________ 506 
130 Polarisierung am deutschen Arbeitsmarkt   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 508 
131 Regionaler Skill-Mismatch   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 509 
132 Regionales Wachstum und Strukturwandel   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 510 
133 Regionaler Strukturwandel und seine Treiber   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 511 
134 Höhere FuE-Ausgaben für Verteidigung in den USA im Vergleich zu Europa   _________________________________________________ 515 
135 Schwerpunkte regionaler Förderprogramme im Jahr 2021 – Bundesmittel ohne 
GRW   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 524 
136 Bewilligte GRW-Zuschüsse für einzelbetriebliche Regionalförderung und 
Infrastruktur  ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 525 
137 Weiterbildungsteilnahme nach Berufsabschluss und Betriebsgröße 
im Jahr 2022   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 529 
138 Erwerbstätige im Inland nach Wirtschaftssektoren in Deutschland   _______________________________________________________________________________ 541 
139 Durchschnittliches Produktivitätswachstum von 1970 bis 2017 für ausgewählte 
Länder   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 544 
140 Strukturwandel im deutschen Verarbeitenden Gewerbe   ______________________________________________________________________________________________________________________ 545 
141 Strukturwandel im deutschen Dienstleistungssektor   __________________________________________________________________________________________________________________________________ 545 
142 Klassifikation von Dienstleistungen nach Eurostat   __________________________________________________________________________________________________________________________________________ 546 
143 Klassifikation des Verarbeitenden Gewerbes nach Eurostat   ________________________________________________________________________________________________________ 547 
144 Entwicklung deutscher und chinesischer Marktanteile auf wichtigen deutschen 
Exportmärkten   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 548 
145 Verschiebung der offenbarten komparativen Vorteile (RCA)   _________________________________________________________________________________________________________ 549 
146 Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung eigener und allgemeiner wirtschaftlicher 
Lage nimmt zu   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 553 
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XVI –
Inhalt 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat XV
VERZEICHNIS DER TABELLEN IM TEXT 
1 Bruttoinlandsprodukt und Verbraucherpreise ausgewählter Länder   ____________________________________________________________________________ 39 
2 Prognoseannahmen   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 46 
3 Vergleich der Frühjahrs- und Herbstprognose für das Jahr 2025   _______________________________________________________________________________________ 57 
4 Wirtschaftliche Eckdaten   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 69 
5 Arbeitsmarkt in Deutschland   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 74 
6 Diskretionäre fiskalpolitische Maßnahmen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 76 
7 Bruttoinlandsprodukt und Verbraucherpreise im Euro-Raum   _____________________________________________________________________________________________________ 84 
8 Komponenten der Wachstumsprognose des Bruttoinlandsprodukts (in %)   ___________________________________________________ 84 
9 Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt nach Verwendungskomponenten   _________________________ 85 
10 Die wichtigsten Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 
für Deutschland   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 86 
11 Einnahmen und Ausgaben des Staates sowie finanzpolitische Kennziffern   __________________________________________________ 90 
12 Annahmen für Ausgabenpfade   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 113 
13 Gesamtstaatliche Schuldenstandsquote im Jahr 2029 mit und 
ohne Stock-Flow-Adjustments   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 117 
14 Simulationsergebnisse im Überblick   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 137 
15 Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission   ______________________________________________________________________________________________________________________________ 163 
16 Gesamtsteuerbelastung von Unternehmensgewinnen in Deutschland  ___________________________________________________________________ 208 
17 Effektivsteuersätze   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 212 
18 Phasen degressiver Abschreibungen in Deutschland   _________________________________________________________________________________________________________________________________ 220 
19 Hebesätze der Gewerbesteuer und Steuerbasis (Grundbetrag) im Zeitraum 2010 
bis 2020   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 223 
20 Forschungszulage im Überblick   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 231 
21 Systeme der Unternehmensbesteuerung   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 235 
22 Effektiver Grenzsteuersatz unter ACE und Cash-Flow-Steuer   ______________________________________________________________________________________________________ 238 
23 Freibeträge und Steuersätze in der Erbschaft- und Schenkungsteuer   ______________________________________________________________________ 291 
24 Maximale jährliche Ertragsbelastung bei Abschaffung der Begünstigung von 
Betriebsvermögen und Stundung der Steuerlast   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 317 
25 Investitionsquoten des Bundeshaushalts im Zeitverlauf   ______________________________________________________________________________________________________________________ 390 
26 Investitionsquoten und Haushaltsspielräume im Bundeshaushalt   __________________________________________________________________________________ 390 
27 Geplante Ausgaben im KTF für das Jahr 2025   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 391 
28 Geplante Investitionsquoten der Länder für das Jahr 2025   __________________________________________________________________________________________________________ 392 
29 Fiskalmultiplikatoren für verschiedene Staatsausgabenkategorien   ______________________________________________________________________________ 393 
30 Simulationsergebnisse im Überblick   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 394 
31 Bürokratiekosten im Sinne dieses Kapitels   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 408 
32 Die zehn Informationspflichten mit den gesamtwirtschaftlich höchsten 
Bürokratiekosten   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 411 
33 Regionale Treiber und ökonomische Indikatoren   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 513 
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– XVII –
Inhalt 
XVI Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
VERZEICHNIS DER KÄSTEN IM TEXT 
1 Fokus: Die großen Volkswirtschaften USA und China   __________________________________________________________________________________________________________________________________ 33 
2 Fokus: Konjunkturelle Entwicklung in Frankreich, Italien, Spanien und 
den Niederlanden   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 35 
3 Prognoseannahmen   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 45 
4 Hintergrund: Revision der VGR-Daten   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 48 
5 Hintergrund: Datierung des Hochpunkts vor Verschärfung der Energiekrise in 
Deutschland   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 49 
6 Hintergrund: Revision der BIP-Prognose für das Jahr 2025   ___________________________________________________________________________________________________________ 57 
7 SVR-Analyse: Entwicklung des privaten Konsums seit dem Jahr 2024   ___________________________________________________________________ 60 
8 SVR-Analyse: Modellgestützte Prognose der realen staatlichen Bauinvestitionen 
und der Preisentwicklung im öffentlichen Bau   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 63 
9 Fokus: Die Produktivitätsentwicklung in Deutschland   _______________________________________________________________________________________________________________________________ 80 
10 Hintergrund: Ausgaben im aktuellen Politikszenario und Investitionsszenario   ________________________________________ 112 
11 Fokus: Hemmnisse beim Aufbau eines europäischen 
Verteidigungsbinnenmarktes   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 152 
12 Fokus: Gewerbesteuerhebesätze innerhalb Deutschlands   ______________________________________________________________________________________________________________ 206 
13 Fokus: Gesamtsteuerbelastung von Kapital- und Personengesellschaften in 
Deutschland   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 207 
14 Hintergrund: Effektive Unternehmensteuersätze   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 211 
15 Hintergrund: Abschreibungsmöglichkeiten in Deutschland   _____________________________________________________________________________________________________________ 220 
16 SVR-Analyse: Die Bedeutung der Gewerbesteuer für Investitionen, Standort und 
die Steuerbasis   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 222 
17 Fokus: Verlustvortrag und -rücktrag in Deutschland   ______________________________________________________________________________________________________________________________________ 224 
18 Hintergrund: Unternehmensteuern und Potenzialwachstum  ________________________________________________________________________________________________________ 228 
19 Fokus: FuE-Förderung in Deutschland im internationalen Vergleich   _____________________________________________________________________________ 230 
20 Hintergrund: ACE in Belgien und Italien   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 236 
21 Fokus: Steuerinzidenz – wer trägt die ökonomische Last von 
Unternehmensteuern?   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 241 
22 Hintergrund: ifoMod – ein CGE-Modell für die Analyse von Steuerpolitik in 
Deutschland   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 242 
23 Fokus: Funktionsweise der globalen Mindeststeuer und erwartete Einnahmen   ___________________________________ 254 
24 Hintergrund: Datenanpassung durch Albers et al. (2024) und Distributional 
Wealth Accounts   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 269 
25 Hintergrund: Die Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland seit 
dem Jahr 1895   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 272 
26 Hintergrund: Vermögensentwicklung in Ost- und Westdeutschland seit der 
Wiedervereinigung   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 283 
27 Hintergrund: Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und Reformen der 
Erbschaft- und Schenkungsteuer   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 289 
28 Hintergrund: Vermögensteuer in Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 304 
29 Methoden: Zerlegung von Ungleichheitsmaßen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 335 
30 Hintergrund: Der Simulation des Finanzpakets zugrunde liegende 
Ausgabenpfade   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 367 
31 Exkurs: Steht das Finanzpaket in Konflikt mit den europäischen Fiskalregeln?   ___________________________________ 382 
32 Hintergrund: Die Bürokratiekostenschätzung des Statistischen Bundesamts   __________________________________________ 410 
33 Best Practice Beispiele zum Bürokratieabbau und zur 
Verwaltungsmodernisierung auf internationaler Ebene   __________________________________________________________________________________________________________________________ 417 
34 Fallstudie: Verwaltungsprozesse bei Gründung eines Unternehmens in 
Deutschland und Estland   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 419 
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XVIII –
Inhalt 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat XVII
35 Analyse: Fallstudie – DSGVO   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 422 
36 Fokus: Der Nationale Normenkontrollrat und der Rat für bessere Rechtssetzung 
in Norwegen im Vergleich   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 428 
37 Fokus: Informationspflichten durch das Lieferkettengesetz   __________________________________________________________________________________________________________ 432 
38 Fokus: Aktuelle Entwicklungen zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene   ___________________________________________________________________________ 434 
39 Fokus: Genehmigungserleichterungen bei Windkraftanlagen an Land   ___________________________________________________________________ 436 
40 Fokus: Verwaltungsdigitalisierung   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 440 
41 Fokus: Ziele und Maßnahmen für den Bürokratieabbau im Koalitionsvertrag von 
CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 443 
42 Fokus: Digital-Check im Stromsteuerrecht   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 444 
43 Hintergrund: Strukturwandel und Wirtschaftswachstum   ______________________________________________________________________________________________________________________ 476 
44 Hintergrund: Strukturwandel in den Kohleregionen   _______________________________________________________________________________________________________________________________________ 490 
45 Hintergrund: Strukturwandel in der Automobilindustrie   _________________________________________________________________________________________________________________________ 503 
46 Implikation des Finanzpakets für strukturpolitische Maßnahmen   ____________________________________________________________________________________ 515 
47 Hintergrund: Industriepolitik – Begriffsbestimmung und Kriterien zur 
Ausgestaltung   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 517 
48 Hintergrund: Regionale Strukturpolitik in Deutschland   ____________________________________________________________________________________________________________________________ 524 
49 Hintergrund: Historische Veränderung der Beschäftigungsanteile durch den 
Strukturwandel in fortgeschrittenen Volkswirtschaften   ___________________________________________________________________________________________________________________________ 541 
50 SVR-Analyse: Die Auswirkung des Strukturwandels auf das 
Produktivitätswachstum   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 542 
51 Hintergrund: Strukturpolitische Maßnahmen in den Kohleregionen  _____________________________________________________________________________ 549 
52 Wahrnehmung wirtschaftlicher Entwicklung   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 551 
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– XIX –
Inhalt 
XVIII Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
VERZEICHNIS DER PLUSTEXTE IM TEXT 
1 Fokus: Das Zollabkommen zwischen der EU und den USA   _______________________________________________________________________________________________________________ 31 
2 Investitionen in der Haushaltsrechnung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 102 
3 SVIK-Errichtungsgesetz und LuKIFG  _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 103 
4 Steuermindereinnahmen aufgrund des Investitionssofortprogramms   _____________________________________________________________________ 106 
5 Hintergrund: Europäischer Binnenmarkt   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 152 
6 Hintergrund: Zu den modellbasierten Berechnungen eines EU-
Binnenmarktpotenzials   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 154 
7 Hintergrund: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 155 
8 Begriffserklärung: Beistandsklausel im Vertrag über die Europäische Union  ______________________________________________ 158 
9 Begriffserklärung: Verteidigungsausgaben in verschiedenen Abgrenzungen   ______________________________________________ 159 
10 Hintergrund: Nationale Änderungen bei der Verteidigung seit dem Jahr 2022   _______________________________________ 161 
11 Hintergrund: 28. Regime im Unternehmensrecht   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________ 165 
12 Hintergrund: Wagniskapitalmarktinitiativen in der EU  ________________________________________________________________________________________________________________________________ 169 
13 Hintergrund: Temporäre Beschaffungsmaßnahmen der EU   __________________________________________________________________________________________________________ 181 
14 Hintergrund: ReArm Europe Plan   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 186 
15 Hintergrund: steuerliches Investitionssofortprogramm   ____________________________________________________________________________________________________________________________ 204 
16 Hintergrund: Option zur Körperschaftsbesteuerung   ______________________________________________________________________________________________________________________________________ 204 
17 Datengrundlagen: Ex-Post-Effektivsteuersätze   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 215 
18 Hintergrund: Mechanismen der internationalen Gewinnverlagerung   __________________________________________________________________________ 231 
19 Hintergrund: Kalkulatorische Eigenkapitalkosten im ACE-System   _____________________________________________________________________________________ 235 
20 Beispiel: Effektiver Grenzsteuersatz bei neutraler Unternehmensbesteuerung   _____________________________________ 238 
21 Quantitative Einordnung: Cash-Flow-Steuer  ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 248 
22 Hintergrund: Vermögensdefinition und umfragebasierte Vermögensdaten 
in Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 268 
23 Hintergrund: Begünstigtes Vermögen  __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 292 
24 Hintergrund: Staatliche Förderung des privaten Vermögensaufbaus 
in Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 299 
25 Hintergrund: Bewertung verschiedener Vermögensgegenstände   _______________________________________________________________________________________ 305 
26 Hintergrund: Kernelelemente des Vorsorgedepots nach 
Malmendier et al. (2025b)   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 311 
27 Begriffserklärung: Investitionen, Konsum und zukunftsorientierte 
öffentliche Ausgaben   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 349 
28 Hintergrund: Finanzielle Kosten einer Ertüchtigung der Bundeswehr   ________________________________________________________________________ 354 
29 Hintergrund: Kauf von Rüstungsgütern in Deutschland   _________________________________________________________________________________________________________________________ 357 
30 Hintergrund: Schätzungen der öffentlichen Ausgabenbedarfe für Infrastruktur 
und Klimaschutz   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 359 
31 Hintergrund: Der Gesetzgebungsprozess des Bundes   ______________________________________________________________________________________________________________________________ 427 
32 Hintergrund: Der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene   ________________________________________________________________________________________________________________________ 432 
33 Begriffserklärung: Gold-Plating   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 434 
34 Die Bürokratieentlastungsgesetze I bis IV   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 446 
35 Definition: Strukturwandel   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 475 
36 Klassifikation von Unternehmen und BWS als Dienstleistung oder 
Warenproduktion   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 484 
37 Mechanismen: Automatisierung und Arbeitsnachfrage  ___________________________________________________________________________________________________________________________ 499 
38 Emissionsintensität des deutschen Verarbeitenden Gewerbes   ______________________________________________________________________________________________ 502 
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XX –
Inhalt 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat XIX
Hinweise zum verwendeten Datenmaterial 
Online-Datenangebot 
Alle in diesem Jahresgutachten enthaltenen Abbildungen und Tabellen sowie die 
dazugehörigen Daten können (soweit sie nicht von kommerziellen Anbietern 
stammen) von der Homepage des Sachverständigenrates heruntergeladen
werden (www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de). 
Darüber hinaus bietet der Sachverständigenrat auf der Homepage eine Vielzahl 
von Zeitreihen zum Download an, die für das Jahresgutachten und andere
Veröffentlichungen des Sachverständigenrates genutzt oder erstellt wurden. 
Das Datenangebot umfasst neben Zeitreihen und Prognosen für den Euro-Raum 
sowie für weitere ausgewählte Volkswirtschaften vor allem Datenreihen für 
Deutschland aus folgenden Bereichen: 
− Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
− Verbraucherpreise
− Öffentliche Finanzen
− Arbeitsmarkt
− Mittelfristprojektion
Unter folgendem Weblink ist das Datenangebot zu erreichen: 
www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/publikationen/daten-indikatoren.html 
Methodische Anmerkungen 
Generell wurde in den Tabellen und Abbildungen aufgerundet beziehungsweise 
abgerundet. Dadurch können sich bei der Summierung von Einzelangaben
geringfügige Abweichungen zur angegebenen Endsumme ergeben. 
Zeichenerklärungen 
─ = nichts vorhanden 
0 = weniger als die Hälfte der kleinsten dargestellten Einheit 
. = kein Nachweis 
... = Angaben fallen später an 
x = Nachweis ist nicht sinnvoll beziehungsweise Fragestellung trifft 
nicht zu 
( ) = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ 
unsicher ist 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– XXI –
Inhalt 
XX Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
Abkürzungen 
AAF - Adaptive Acquisition Framework 
ACE - Allowance for Corporate Equity 
AfA - Absetzung für Abnutzung 
ASAP - Act in Support of Ammunition Production 
ATAD - Anti Tax Avoidance Directive 
B2B - Business-to-Business 
BEPS - Base Erosion and Profit Shifting 
BETRs - Backward-Looking Effective Tax Rates
BHO - Bundeshaushaltsordnung 
BIP - Bruttoinlandsprodukt 
BIZ - Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung (bis Mai 2025)
BMF - Bundesministerium der Finanzen 
BMG - Bundesministerium für Gesundheit 
BMVg - Bundesministerium der Verteidigung
BNE - Bruttonationaleinkommen 
BVerfG - Bundesverfassungsgericht 
BW - Barwerte 
CbCR - Country-by-Country Reporting 
CGE - Numerisches allgemeines Gleichgewichtsmodell (Computable General Equilibrium)
CO₂ - Kohlenstoffdioxid 
COFOG - Klassifikat2ion der Aufgabenbereiche des Staates (Classification of the Functions 
of Government)
CPM - Customer Product Management 
DARPA - Defense Advanced Research Projects Agency 
DBCFT - Destination Based Cash-Flow Tax 
Destatis - Statistisches Bundesamt 
DIU - Defence Innovation Unit 
DL - Dienstleistungsbereich 
DWA - Verteilungsbasierte Vermögensbilanzen (Distributional Wealth Accounts) 
DZMD - Deutsches Zentrum für Mikrodaten 
EATR - Effektiver Durchschnittssteuersatz (Effective Average Tax Rate)
EBIT - Erträge vor Zinsen und Steuern 
EBITDA - Erträge vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen 
EDA - European Defence Agency 
EDF - European Defence Fund 
EDIP - European Defence Industry Programme 
EDIRPA - European Defence Industry Reinforcement through Common Procurement Act
EDIS - European Defence Industrial Strategy
EDM - European Defence Mechanism 
EIA - U.S. Energy Information Administration 
EIB - Europäische Investitionsbank 
EIC - Europäischer Innovationsrat 
EIF - Europäischer Investitionsfonds (European Investment Fund) 
EIOPA - Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche 
Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority)
EJBies - European Junior Bonds 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XXII –
Inhalt 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat XXI
Abkürzungen 
EMTR - Effektiver Grenzsteuersatz (Effective Marginal Tax Rate) 
ESA - European Safe Asset
ESBies - European Safe Bonds 
ESMA - European Securities and Markets Authority 
ESOP - Mitarbeiterbeteiligungspläne (Employee Stock Ownership Plan )
ESSU - „Europäische Start-Up und Scale-Up“ Gesellschaft
ETCI - European Tech Championship Initiative
ETF - Exchange Traded Funds 
EU - Europäische Union 
EUDI - Europäische digitale Identität 
EuGH - Europäischer Gerichtshof 
EVS - Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 
EWG - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 
EWR - Europäischer Wirtschaftsraum 
EZB - Europäische Zentralbank 
FATS - Foreign Affiliates Statistics 
Fed - Federal Reserve, US-amerikanische Notenbank 
FG - Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung 
der gesamtwirtschaftlichen  Entwicklung
FGCEE - Deutsch-Französischer Rat der Wirtschaftsexperten 
FK - Fremdkapital 
FuE - Forschung und Entwicklung 
GfK - Gesellschaft für Konsumforschung 
GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GMT - Globale Mindeststeuer 
GRV - Gesetzliche Rentenversicherung 
HFCS - Household Finance and Consumption Survey 
ICE - Intercontinental Exchange 
ifo - ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München
IFRS - Internationale Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards)
IGF - Industrielle Gemeinschaftsforschung
IKT - Informations- und Kommunikationstechnologien 
IPO - Börsengänge (Initial Public Offerings)
IRA - Individual Retirement Account 
IRR - Income Inclusion Rule 
ISC - Independent Stability Council 
ISK - Investeringssparkonto 
IT - Informationstechnologie 
IWF - Internationaler Währungsfonds 
JG - Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung 
der gesamtwirtschaftlichen  Entwicklung
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau 
Kfz - Kraftfahrzeug
KI - Künstliche Intelligenz 
KMU - Kleine und mittlere Unternehmen 
KTF - Klima- und Transformationsfonds 
LKW - Lastkraftwagen 
LuKIFG - Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– XXIII –
Inhalt 
XXII Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
Abkürzungen 
MFR - Mehrjähriger Finanzrahmen 
MWh - Megawattstunde 
NATO - North Atlantic Treaty Organization 
NGEU - Europäischer Aufbauplan NextGenerationEU 
NGO - Nicht-Gewinnorientierte Organisation 
OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
OHADA - Organization for the Harmonization of Business Law in Africa 
OLG - Overlapping Generations Model 
OPEC - Organisation erdölexportierender Länder
OPEC+ - Organisation erdölexportierender Länder (plus 10 weitere Länder)
PBC - Performance-Based Contracting 
PBL - Performance-Based Logistics 
PBN - Projektbezogene Bedarfsdeckung und Nutzung 
PHF - Private Haushalte und ihre Finanzen 
PKW - Personenkraftwagen 
pre-IPO - Unternehmen vor dem Börsengang 
QDMTT - Qualified Domestic Minimum Top-up Tax 
REITs - Real Estate Investment Trust 
SAFE - Security Action for Europe 
SE - Societas Europaea 
SEAP - Structure for European Armament Programme 
SIPRI - Stockholm International Peace Research Institute 
SIU - Spar- und Investitionsunion (Savings and Investment Union) 
SoBEZ - Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen 
SOEP - Sozio-oekonomisches Panel 
SURE - Kurzarbeiterprogramm „temporary Support to mitigate Unemployment Risks 
in an Emergency“
SVIK - Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität 
SVIKG - Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
SVR - Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 
TCEB - Trade Cost Efficiency Barrier 
TFP - Totale Faktorproduktivität 
TSC - Territoriale Lieferbeschränkungen (Territorial Supply Constraints) 
UCC - Uniform Commercial Code 
US - United States 
USA - Vereinigte Staaten von Amerika 
USD - United States Dollar 
VGR - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
VL - Vermögenswirksamen Leistungen 
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XIV –
Glossar 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat XXIII
GLOSSAR 
Äquivalente Variation – Das Konzept der äquivalenten Variation misst die Differenz in 
den Ausgaben, damit ein Haushalt das neue Nach-Reform-Nutzenniveau bei
konstanten Vor-Reform-Preisen realisieren kann. Somit beschreibt das Konzept das monetäre 
Äquivalent (den Geldbetrag), den ein Haushalt bereit ist aufzugeben, um das neue 
Nutzenniveau bei konstanten Preisen zu erreichen. (Quelle: Neumeier und
Stimmelmayr, 2025) 
Automatische Stabilisatoren – Im Konjunkturverlauf schwanken die öffentlichen
Einnahmen und Ausgaben. Die Steuereinnahmen gehen in konjunkturell schlechten
Zeiten (im Vergleich zur Entwicklung in einer konjunkturellen Normallage) zurück und die 
staatlichen Arbeitsmarktausgaben nehmen zu. Damit geht von den öffentlichen
Haushalten eine automatische Stabilisierungswirkung auf den Wirtschaftsprozess aus. Ein 
analoger Stabilisierungseffekt tritt in konjunkturell guten Zeiten auf. (Quelle:
Bundesministerium der Finanzen)  
Convenience Yield – Staatsanleihen fiskalisch starker Länder bieten Sicherheit und 
Liquidität, die Anleger schätzen. Um solche geldähnlichen Anlagen zu besitzen, sind 
die Anleger bereit, auf eine Rendite, die sogenannte Convenience Yield, zu verzichten. 
(Quelle: Jiang, Z., H. Lustig, S. Van Nieuwerburgh und M.Z. Xiaolan [2024], Bond
convenience yields in the eurozone currency union, Columbia Business School Research 
Paper, New York, NY, im Erscheinen) 
Credit Default Swaps – Ein Credit Default Swap (CDS) ist eine Art Versicherung gegen 
das Risiko eines Kreditausfalls. Mit Abschluss eines CDS verpflichtet sich der
Sicherungsgeber (Versicherer), bei Eintritt eines vorab spezifizierten Kreditereignisses (z. B. 
Zahlungsausfall oder -verzug) eine Ausgleichszahlung an den Sicherungsnehmer zu 
leisten. Der Sicherungsnehmer zahlt ihm dafür im Gegenzug eine
Versicherungsprämie. Die Höhe der CDS-Prämie hängt vor allem von der Bonität des
Referenzschuldners, der Definition des Kreditereignisses und der Laufzeit des Vertrags ab. (Quelle: 
Deutsche Bundesbank) 
Dual-Use-Güter – Dual-Use-Güter sind Güter, die sowohl zivil als auch militärisch
verwendet werden können wie beispielsweise Werkzeugmaschinen, Prüf- und
Messvorrichtungen, aber auch Ventile oder Elektronik. Der Begriff „Güter“ umfasst Waren, 
Technologie und Software. (Quelle: BMWE) 
Erfüllungsaufwand – Als Erfüllungsaufwand werden alle Kosten bezeichnet, die den 
Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und der Verwaltung durch die Befolgung 
von Gesetzen entstehen. (Quelle: Statistisches Bundesamt) 
Fortgeschrittene Volkswirtschaften – Es existiert keine allgemeingültige Abgrenzung 
zwischen fortgeschrittenen Volkswirtschaften und Schwellen- und
Entwicklungsländern. Im April 2025 klassifiziert der IWF 41 Staaten als fortgeschrittene
Volkswirtschaften (IWF WEO April 2025). Eine Abgrenzung kann sich an ökonomischen
Indikatoren wie etwa einem hohen BIP pro Kopf, dem Export von diversifizierten Gütern und 
Dienstleistungen sowie einer größeren Integration in das globale Finanzsystem
orientieren. Die restlichen Staaten werden als Schwellen- und Entwicklungsländer
klassifiziert. (Quelle: Internationaler Währungsfonds, IWF) 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– XXV –
Glossar 
XXIV Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
Gini-Koeffizient – Der Gini-Koeffizient ist ein statistisches Maß der relativen
Ungleichheit und kann einen Wert zwischen 0 und 1 annehmen. Bei einer vollständigen
Gleichverteilung der Vermögen, würde sich ein Gini-Koeffizient von 0 ergeben. Bei einer
Konzentration des gesamten Vermögens auf nur eine Person ergäbe sich ein Wert von 1. 
(Quelle: DIW) 
Investitionszuschüsse – Investitionszuschüsse sind zweckgebundene, in der Regel 
nicht rückzahlungspflichtige Finanztransfers öffentlicher Stellen (z. B. Bund, Länder, 
Kommunen) an juristische Personen zur (Teil-)Finanzierung konkreter Investitionen. 
(Quelle: Haushaltssteuerung, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften) 
IRA (Individual Retirement Arrangement) – IRA (Individual Retirement Arrangement) 
bezeichnet in den USA private, steuerbegünstigte Sparpläne für die Rente. Es gibt 
unterschiedliche Ausgestaltungen, die beispielsweise das steuerliche Absetzen von 
Beitragseinzahlungen auf ein IRA-Konto oder steuerfreie Auszahlungen erlauben. 
(Quelle: IRS) 
Königsteiner Schlüssel – Der Königsteiner Schlüssel legt die Verteilung der Mittel aus 
dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität auf die Länder fest. Der in 
Verteilungsfragen häufig herangezogene Königsteiner Schlüssel beruht auf dem
namensgebenden Staatsabkommen von 1949, durch welches die Länder die
gemeinsame finanzielle Förderung überregionaler Forschungseinrichtungen beschlossen. 
Trotz Fortfalls des ursprünglichen Verwendungszwecks findet der Königsteiner 
Schlüssel bis heute Anwendung in einer Vielzahl unterschiedlicher Sachgebiete. Bei 
Fragen der Bund-Länder-Verteilung kommt er fachübergreifend regelmäßig zur
Anwendung, wobei besonders im Stammbereich der Wissenschafts- und
Forschungsförderung häufig auf die Verteilungssystematik zurückgegriffen wird. Der Königsteiner 
Schlüssel wird grundsätzlich jährlich vom Büro der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er setzt sich zu zwei Dritteln 
aus dem Steueraufkommen nach dem Länderfinanzausgleich und zu einem Drittel 
aus der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes zusammen. Als Grundlage der
Berechnung dienen die Daten des Vorvorjahrs. (Quelle: Deutscher Bundestag, 2025) 
Lohnveredelungsarbeiten – Unter Lohnveredelung versteht man Vorgänge, bei denen 
vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Vormaterialien neue oder 
wirklich verbesserte Waren hergestellt werden. (Quelle: Statistisches Bundesamt) 
Meistbegünstigungszollsatz – Der Meistbegünstigungszollsatz (MFN, Most Favored 
Nation) bezeichnet den niedrigsten Zollsatz, der auf bestimmte Waren bei ihrer
Einfuhr in ein Land angewendet wird. Nach dem Meistbegünstigungsprinzip müssen
Handelsvorteile, die einem Land gewährt werden, grundsätzlich auch allen anderen
Vertragspartnern eingeräumt werden. Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation 
(WTO) gewähren sich gegenseitig in der Regel diese Meistbegünstigungszollsätze. 
(Quelle: Eulerpool Wirtschaftslexikon) 
Nicht-homothetische Präferenzen – Präferenzen, die nicht durch eine linear-
homogene Nutzenfunktion dargestellt werden können. Zu ihren Eigenschaften zählt
beispielsweise, dass sich der Anteil einzelner Güter an den Konsumausgaben eines 
Haushalts mit zunehmendem Einkommen verändert. (Quelle: Varian, H.R. [1992], 
Microeconomic Analysis, 3. Auflage, Norton &amp; Company, New York, NY.) 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XXVI –
Glossar 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat XXV
Offenbarte komparative Vorteile – Ein Indikator über die Spezialisierung eines Landes 
im internationalen Handel. Ermittelt wird die Export-Import-Relation eines Landes in 
einer bestimmten Warengruppe im Verhältnis zur gesamten Export-Import-Relation 
dieses Landes. (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) 
OPEC+ – Abkürzung für Organization of the Petroleum Exporting Countries, deutsch 
Organisation Erdöl exportierender Staaten, am 14. September 1960 in Bagdad von 
Irak, Iran, Kuwait, Saudi-Arabien und Venezuela gegründete Organisation, um eine 
gemeinsame Erdölpolitik zu betreiben und das Preisdiktat der multinationalen
Erdölgesellschaften zu durchbrechen. Die OPEC-Staaten kooperieren zudem mit Staaten, 
die nicht formal der Organisation angehören, wie etwa Russland oder Mexiko. Diese 
Kooperation wird häufig mit OPEC+ bezeichnet. (Quelle: Bundeszentrale für politische 
Bildung) 
Pareto-Verteilung – Die Pareto-Verteilung ist eine statistische Verteilungsfunktion, die 
empirisch häufig den oberen Bereich von Vermögensverteilungen beschreibt. Sie 
spiegelt die Beobachtung wider, dass die Anzahl der Personen entlang der
Vermögensverteilung zwar abnimmt, dies jedoch nur langsam geschieht. Somit finden sich 
im obersten Bereich der Verteilung vergleichsweise viele Personen mit sehr hohen 
Vermögen. (Quelle: Jones, 2015) 
Primärer Sektor – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (Quelle: Statistisches
Bundesamt) 
Regulatory Sandbox – Regulatory Sandboxes ermöglichen es, Innovationen für eine 
befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung 
zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen 
stoßen. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) 
Schöpferische Zerstörung – Schöpferische Zerstörung bezeichnet den
unaufhörlichen Mechanismus der Produkt- und Prozessinnovation, wodurch neue Produkte und 
Produktionsprozesse veraltete ersetzen. Dies geschieht unter anderem durch den 
Markteintritt neuer bzw. den Marktaustritt alter Unternehmen. Der Begriff wurde von 
Joseph Schumpeter (1942) geprägt, der dies als die „wesentliche Tatsache des
Kapitalismus“ ansah. (Quelle: Caballero, R.J. [2010], Creative destruction, in: Durlauf, S.N. 
und L.E. Blume (Hrsg.), Economic Growth, Palgrave Macmillan, London, 24–29.) 
Schwellen- und Entwicklungsländer – siehe fortgeschrittene Volkswirtschaften. 
Sekundärer Sektor – Produzierendes Gewerbe (Quelle: Statistisches Bundesamt) 
Solidaritätszuschlag – Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe in Höhe 
von 5,5 % zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer, einschließlich der
Kapitalerträge. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Eingeführt wurde der
Solidaritätszuschlag mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1995 an, um die Folgekosten der 
Deutschen Einheit zu finanzieren, die den Bund treffen. Nachdem es bereits 
1991/1992 einen zeitlich befristeten Vorläufer gegeben hatte, wurde der
Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 1995 unbefristet eingeführt. (Quelle: Bundesministerium 
der Finanzen) 
Statistischer Überhang – Der statistische Überhang ist die jahresdurchschnittliche 
Zuwachsrate des saison- und kalenderbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die sich 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– XXVII –
Glossar 
XXVI Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
bereits ergibt, wenn die Höhe des Bruttoinlandsprodukts im vierten Quartal eines
bestimmten Jahres t auch im gesamten darauffolgenden Jahr t + 1 unverändert bleibt. 
Der Überhang entspricht der prozentualen Differenz zwischen dem absoluten Niveau 
des Bruttoinlandsprodukts im letzten Quartal des Jahres t und dem
durchschnittlichen Niveau der Quartale im Jahr t. (Quelle: JG 2005 Kasten 5) 
Steuermesszahl – Der bei den Realsteuern auf die Besteuerungsgrundlage
anzuwendende Prozentsatz zur Ermittlung des Steuermessbetrags; bei der Gewerbesteuer
beträgt die Steuermesszahl 3,5 %. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon) 
Stock-Flow-Adjustments – Stock-Flow-Adjustments erfassen die Diskrepanz zwischen 
dem Budgetdefizit und der Veränderung des Schuldenstands in einem Jahr. Sie
entstehen unter anderem im Zusammenhang mit Finanztransaktionen, bei denen einer 
Veränderung der Verbindlichkeiten des Staates eine gleich hohe Veränderung seiner 
Vermögenswerte (z. B. in Form von werthaltigen Forderungen) gegenübersteht. 
(Quelle: Parlament Österreich, 2025) 
Tertiärer Sektor – Handel und Verkehr und sonstige Wirtschaftsbereiche (Quelle:
Statistisches Bundesamt) 
Verbundwertschöpfung – Verbundwertschöpfung ist die Summe der Vorleistungen, 
die das Verarbeitende Gewerbe vom nationalen Dienstleistungssektor bezieht,
abzüglich der Summe der Vorleistungen, die der Sektor im Inland an den
Dienstleistungssektor verkauft. (Quelle: Hüther, M. [2023], Deindustrialisierung als Risiko ernst
nehmen, Potenziale für die Transformation mobilisieren, ifo Schnelldienst 76 (3), 3–6.) 
vier Grundfreiheiten der EU – Die vier Grundfreiheiten der EU umfassen den freien 
Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital und stellen die
Grundlage des Binnenmarkts dar. (Quelle: Rat der Europäischen Union, 2025) 
401(k) – 401(k) bezeichnet ein Konzept der betrieblichen Altersvorsorge in den USA. 
Es ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steuerbegünstigt regelmäßig 
Anteile ihres Einkommens direkt in individuell gewählte Anlageformen zu investieren. 
Je nach Ausgestaltung können zusätzlich Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern den
Beitrag ihrer Beschäftigten aufstocken. (Quelle: IRS) 
Zinsschranke – Gemäß § 4h Abs. 1 EStG sind Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe 
der Zinserträge (Zinssaldo) und darüber hinaus in Höhe von 30 % des steuerlichen 
EBITDA sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst 
des Bundestages) 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XXVIII –

KURZFASSUNG:  
PERSPEKTIVEN FÜR MORGEN SCHAFFEN, 
CHANCEN NICHT VERSPIELEN 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – XXX –
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 1
1. Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich im laufenden Jahr in einer
Stagnation, nachdem sie sich laut dem jüngsten Datenstand in den Jahren 2023
und 2024 in einer Rezession befand. Die aktuelle Schwäche wird neben
konjunkturellen Faktoren auch durch einen tiefgreifenden Strukturwandel
sowie durch geopolitische Veränderungen verursacht, die das deutsche
Exportmodell gefährden. Vor dem Hintergrund einer sich ändernden Weltordnung
und Zweifeln an der Verlässlichkeit der Sicherheitsgarantien der USA für die
europäischen NATO-Staaten geraten etablierte wirtschaftliche und
sicherheitspolitische Strukturen unter Anpassungsdruck. Zugleich erschwert
die immer noch andauernde Fragmentierung des europäischen Binnen- und
Kapitalmarktes die Anpassung der europäischen Volkswirtschaften an die
veränderten globalen Herausforderungen. Die gegenwärtige Schwächephase in
Deutschland ist jedoch nicht allein auf externe Ursachen zurückzuführen. Auch
inländische Faktoren wie ein anhaltender Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Industrie und die fortschreitende demografische Alterung tragen zur
ungünstigen aktuellen Lage bei.
Die Bundesregierung hat auf die gestiegenen sicherheits- und
wirtschaftspolitischen Herausforderungen mit einem Finanzpaket reagiert, durch das die
Investitionsfähigkeit des Staates gestärkt und die Finanzierung erhöhter
Verteidigungsausgaben ermöglicht werden sollen. Die konkrete Umsetzung ist jedoch
stark verbesserungsbedürftig, wenn die Ausgaben gezielt auf zusätzliche und
produktive Investitionen ausgerichtet werden sollen. Andernfalls könnten
Wachstumschancen verspielt und die langfristige Schuldentragfähigkeit
des deutschen Staates gefährdet werden.
2. Im Frühjahrsgutachten 2025 hat der Sachverständigenrat Wirtschaft eine
erste Einschätzung des Finanzpakets vorgelegt. 🡦 ZIFFERN 488 FF. Im
Mittelpunkt standen dabei Fragen nach seiner zweckdienlichen Ausgestaltung sowie
nach dessen gesamtwirtschaftlichen Wirkungen. Darüber hinaus hat der
Sachverständigenrat im Frühjahr 2025 erörtert, wie durch einen konsequenten Abbau
überflüssiger Bürokratie Kosten für die Unternehmen reduziert und
Wachstumshemmnisse beseitigt werden können. 🡦 ZIFFERN 588 FF. Schließlich wurde
diskutiert, wie Deutschland die regional unterschiedlichen Auswirkungen
des Strukturwandels bewältigen kann. 🡦 ZIFFERN 693 FF.
3. Im Jahresgutachten 2025/26 knüpft der Sachverständigenrat Wirtschaft an
diese Analysen und Überlegungen an. 🡦 ABBILDUNG K1 Er zeigt, warum die derzeit
geplante Ausgestaltung des Finanzpakets, insbesondere des Sondervermögens
für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK), zu einem Mangel an
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung führen dürfte. Auf Basis dieser Analyse
macht der Rat Vorschläge, wie die Mittelverwendung angepasst werden könnte,
um die gesamtwirtschaftliche Wirkung zu verbessern und den Anstieg der
Schuldenstandsquote zu begrenzen, der vor allem von den erhöhten
Verteidigungsausgaben getrieben wird. 🡦 ZIFFER 114
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 1 –
Kurzfassung – Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen 
2 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
  
🡦 ABBILDUNG K1
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 2 –
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 3
In drei weiteren Kapiteln diskutiert der Sachverständigenrat weitere zentrale 
Handlungsfelder der Wirtschaftspolitik, die für die Bewältigung der aktuellen
Krisen entscheidend sind. So sind Fortschritte bei der Integration der
europäischen Binnen- und Kapitalmärkte sowie im Bereich der europäischen 
Verteidigung erforderlich, damit sich Deutschland und die Europäische Union 
ökonomisch und sicherheitspolitisch in einer neuen multipolaren Weltordnung 
erfolgreich behaupten können. 🡦 ZIFFERN 171 FF. Der Sachverständigenrat befasst 
sich in Kapitel 4 außerdem mit der von der Bundesregierung angestoßenen
Reform der Unternehmensbesteuerung und zeigt, dass diese zwar dazu
beitragen wird, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. 
Gleichwohl verzerrt die Unternehmensbesteuerung durch die steuerliche
Ungleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung weiterhin
Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen, was langfristig mit erheblichen
Wohlfahrtseinbußen verbunden ist und durch weitere Reformschritte abgemildert
werden könnte. 🡦 ZIFFERN 260 FF. Im fünften Kapitel berichtet der Rat gemäß seinem 
Mandat über die Vermögensverteilung in Deutschland und zeigt auf, wie die 
Vermögensbildung in Deutschland durch stärkere Anreize zur
Kapitalmarktbeteiligung verbessert werden kann. Schließlich betont der Sachverständigenrat 
den Reformbedarf bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese sollte 
durch eine Reduktion der Begünstigungen für Betriebsvermögen konsequenter 
als bisher am Gleichheitsgrundsatz über alle Vermögensarten hinweg
ausgerichtet werden. 🡦 ZIFFERN 351 FF.  
1. Konjunktur mit mäßigem Schwung
4. Die Weltkonjunktur wird derzeit stark von der protektionistischen
und sprunghaften Handelspolitik der USA beeinflusst. Im 1. Quartal 2025
führte dies zu spürbaren Vorzieheffekten im internationalen Warenhandel, auf
die im 2. Quartal deutliche Rückpralleffekte folgten. Der Sachverständigenrat
rechnet für die Jahre 2025 und 2026 mit einem Wachstum des globalen
Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,6 % bzw. 2,3 %. Die deutsche
Wirtschaft dürfte davon allerdings in geringerem Ausmaß profitieren als in
vergangenen Jahrzehnten, da sich die Wettbewerbsbedingungen der deutschen
Unternehmen auf den internationalen Absatzmärkten verschlechtert haben (JG 2024 Ziffer
44). China tritt zunehmend als Konkurrent für deutsche Industrieprodukte auf
und profitiert von gesunkenen Exportpreisen, die im August 2025 um 17,3 %
niedriger lagen als im Jahr 2022. 🡦 ZIFFER 14 Im selben Zeitraum sind die
Exportpreise im Euro-Raum um 14,4 % gestiegen. 🡦 ZIFFER 10 
5. Die deutsche Konjunktur entwickelt sich derzeit schwach. 🡦 ZIFFER 36 Die
verhaltene Erholung, die sich im Sommer 2025 im Verarbeitenden Gewerbe
andeutete, ist verpufft. 🡦 ZIFFER 46 So stiegen die Auftragseingänge aus dem Ausland
in der 1. Jahreshälfte 2025 an, lagen im August jedoch wieder auf dem Niveau
vom Jahresbeginn 2025. Lediglich die Geschäftserwartungen haben sich im
Oktober nochmals verbessert, liegen aber weiterhin auf niedrigem Niveau. Der seit
dem Jahr 2023 beobachtete Rückgang der Exporte dürfte das Wachstum im Jahr
2025 weiterhin dämpfen, während die Importe zunehmen. 🡦 ZIFFERN 61 FF. Seit
Beginn des Jahres 2025 belasten die protektionistische und sprunghafte US-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 3 –
Kurzfassung – Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen 
4 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Handelspolitik sowie die Aufwertung des Euro die Exporte deutscher
Unternehmen zusätzlich. Der private Konsum legte im ersten Quartal 2025 zwar 
kräftig zu, im Prognosezeitraum sind aber keine stärkeren Impulse zu erwarten. 
🡦 ZIFFERN 51 F. Nach der Normalisierung der Sparquote in der 1. Jahreshälfte 
2025 dürfte angesichts nur leicht steigender Reallöhne im
Prognosezeitraum das Konsumwachstum in den Jahren 2025 und 2026 moderat bleiben. Die 
Investitionstätigkeit der Unternehmen dürfte aufgrund der niedrigen
Kapazitätsauslastung und der schwachen Umsätze im In- und Ausland gedämpft bleiben. 
🡦 ZIFFERN 55 FF. Von der Verausgabung der Mittel aus dem im März 2025
verabschiedeten Finanzpaket dürften ab dem kommenden Jahr allerdings expansive 
Impulse für die Bau- und Ausrüstungsinvestitionen ausgehen. 🡦 ZIFFER 57  
6. Der Sachverständigenrat erwartet, dass das deutsche BIP im Jahr 2025 um 
0,2 % ansteigt. Damit revidiert er seine Prognose gegenüber dem
Frühjahrsgutachten um 0,2 Prozentpunkte nach oben. 🡦 ZIFFER 39 Diese Revision ist neben
unerwartet starken Vorzieh- und Rückpralleffekten in der 1. Jahreshälfte auch auf 
eine Revision der BIP-Daten des Statistischen Bundesamts zurückzuführen. 🡦 KAS-
TEN 4 Für das Jahr 2026 rechnet der Sachverständigenrat mit einem BIP-
Wachstum von 0,9 %. 🡦 ABBILDUNG K2 Die Verbraucherpreisinflation dürfte im 
Jahr 2025 durchschnittlich 2,2 % und im Jahr 2026 durchschnittlich 2,1 %
betragen. Die Kerninflation dürfte 2,7 % im Jahr 2025 und 2,5 % im Jahr 2026
betragen.  
🡦 ABBILDUNG K2
 
Wirtschaftliche Eckdaten (in %)
2024 20251 20261
Deutschland
BIP-Wachstum3 – 0,5 0,2 0,9
Inflationsrate 2,2 2,2 2,1
Arbeitslosenquote4 6,0 6,3 6,1
Lohnwachstum5 5,3 3,6 2,7
Finanzierungssaldo6 – 2,7 – 2,3 – 3,1
Euro-Raum
BIP-Wachstum2,3 0,9 1,4 1,0
Inflationsrate7 2,4 2,1 2,0
Weltwirtschaft
BIP-Wachstum2,3 2,8 2,6 2,3
Inflationsrate 4,6 2,9 2,6
Konjunktureller Ausblick für Deutschland und Europa
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
BIP in Deutschland und im Euro-Raum
Veränderung zum Vorjahr in %
2020 21 22 23 24 25 2026
Deutschland:
Reales 
BIP
Prognose 
JG 2024
Prognose 
FG 2025
Prognose 
JG 2025
Euro-Raum²:
Reales 
BIP
Prognose 
JG 2024
Prognose 
FG 2025
Prognose 
JG 2025
Prognosezeitraum¹
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Werte basieren auf saison- und kalenderbereinigten Quartalswerten.  
3 – Preisbereinigt.  4 – Registriert Arbeitslose in Relation zu allen zivilen Erwerbspersonen.  5 – Veränderung der
Bruttolöhne und -gehälter (Inlandskonzept) je Arbeitnehmerstunde.  6 – In Relation zum nominalen BIP; Gebietskörperschaften 
und Sozialversicherung in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.  7 – Veränderung des
Harmonisierten Verbraucherpreisindex.
Quellen: Eurostat, nationale Statistikämter, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-066-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 4 –
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen – Kurzfassung 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 5 
Abwärtsrisiken für die Prognose der deutschen Konjunktur könnten von der 
Verausgabung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität ausgehen. 🡦 ZIFFER 80 Zum einen könnten die Mittel langsamer abfließen 
als in der Prognose unterstellt, so dass der fiskalische Impuls für das Jahr 
2026 geringer ausfällt. Zum anderen könnte, je nach Kapazitätsauslastung, vom 
Finanzpaket ein unerwartet hoher Preisdruck ausgehen.  
2. Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des  
Sondervermögens verbessern 
7. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Mrd 
Euro soll bis zum Jahr 2037 staatliche Investitionsrückstände bei der
Infrastruktur abbauen, zur Erreichung der Klimaneutralität beitragen und die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung beleben. Die Wachstumswirkung kann erheblich 
sein, sofern die Mittel des Sondervermögens zusätzlich zu ohnehin
geplanten Mitteln und möglichst investiv verausgabt werden. 🡦 ZIF-
FERN 109 FF. UND 527 Positive Wachstumseffekte sind nicht zuletzt notwendig, um 
den Anstieg der Schuldenstandsquote zu dämpfen, der durch die
Kreditfinanzierung des Sondervermögens und vor allem die Bereichsausnahme für massiv
erhöhte Verteidigungsausgaben zu erwarten ist. Berechnungen des
Sachverständigenrates zeigen, dass die positiven makroökonomischen Effekte unter dem 
derzeitigen Ausgabenpfad des SVIK („aktuelles Politikszenario“) im
Vergleich zu einer starken Investitionsorientierung gering bleiben, 🡦 ABBILDUNG K3 
LINKS während die Verschuldung bis zum Jahr 2035 auf über 85 % des BIP steigen 
könnte. 🡦 ABBILDUNG K3 RECHTS 
8. Die schwache Wachstumswirkung des Sondervermögens im aktuellen
Politikszenario hat mehrere Ursachen. Auf Bundesebene liegt das an zwei zentralen
Problemen. Das Grundgesetz legt fest, dass das SVIK vom Bund nur für
zusätzliche Investitionen eingesetzt werden darf. Die Mittel des Sondervermögens 
sollten daher nicht an die Stelle bestehender Haushaltsmittel treten, sondern die 
Investitionen über das bisherige Niveau hinaus erhöhen. Bereits im
Bundeshaushalt 2025 und im Entwurf des Bundeshaushalts 2026 wird die
Zusätzlichkeit der Ausgaben jedoch unterlaufen. 🡦 ZIFFER 91 Umfangreiche Mittel
ersetzen reguläre Haushaltsausgaben. Hinzu kommt, dass die Verausgabung des 
Bundesanteils oft nicht zielgenau und investiv ist. 🡦 ZIFFER 98 Für die Länder und 
den Klima- und Transformationsfonds (KTF), die jeweils 100 Mrd Euro aus 
dem SVIK erhalten, gibt es bisher gar keine institutionellen Vorkehrungen, 
die die Zusätzlichkeit der Mittel gewährleisten. 🡦 ZIFFER 106 Auch die
Zielgenauigkeit ist nicht sichergestellt, da im Länder- und Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) klare Regeln für die Verausgabung sowie eine Priorisierung 
nach gesamtwirtschaftlicher Wirkung weitgehend fehlen. 🡦 ZIFFERN 100 FF. 
9. Die Zielgenauigkeit der Mittelverwendung des SVIK sollte durch ein
konsequentes Monitoring abgesichert werden. 🡦 ZIFFERN 117 FF. Insbesondere ein 
mehrjähriger Finanzplan 🡦 ZIFFER 118 sowie ein zentrales Projektregister 
🡦 ZIFFER 119 können im Zusammenspiel mit einem gesetzlich verankerten,
unabhängigen Monitoring-Gremium 🡦 ZIFFERN 122 F. Transparenz herstellen.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 5 –
Kurzfassung – Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen 
6 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Zudem sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Einhaltung der 
Zusätzlichkeit präzisiert werden. Die Investitionsquote im Kernhaushalt des 
Bundes sollte transparent und einheitlich in einer ökonomisch aussagekräftigen 
Weise berechnet werden. Höhere Investitionen sollten nicht nur in der
Haushaltsplanung vorgesehen, sondern in der Ausführung im mehrjährigen Durchschnitt 
auch tatsächlich erreicht werden. 🡦 ZIFFERN 125 F. Länder und Kommunen, für die 
bei der Verwendung von SVIK-Mitteln bisher keinerlei Bedingung einer
Zusätzlichkeit festgelegt ist, sollten ihre nicht aus dem SVIK finanzierten Investitionen 
mindestens auf dem bisherigen Niveau halten. 🡦 ZIFFERN 127 FF. Da Kommunen 
zentrale Träger öffentlicher Investitionen sind, sollten sie verbindlich mindestens 
60 % der Mittel von den Ländern erhalten.  
Das SVIK sollte außerdem nicht herangezogen werden, um im Kernhaushalt 
Spielraum zur Finanzierung fragwürdiger Maßnahmen wie der
Ausweitung der Mütterrente oder der Anhebung der Pendlerpauschale zu schaffen. 
🡦 ABBILDUNG K3
 
1 – Für die Verteidigungsausgaben außerhalb der Schuldenbremse wird angenommen, dass sie ab dem Jahr 2026 bis 
einschließlich zum Jahr 2029 auf 2,5 % des BIP steigen und danach bis zum Jahr 2035 auf 0,5 % des BIP zurückgehen. In 
beiden Szenarien wird angenommen, dass jedes Jahr Verteidigungsausgaben in Höhe von 0,5 % des BIP aus dem
Kernhaushalt verschoben werden. Ein Zehntel wird für zusätzlichen Konsum genutzt und der Rest für bereits geplante
Ausgaben.  2 – Ausgaben basieren auf den Pfaden in Kasten 10 im Kapitel „Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des 
Sondervermögens verbessern“.  3 – Im Investitionsszenario wird das Sondervermögen hauptsächlich für zusätzliche
Investitionen genutzt.  4 – Im aktuellen Politikszenario wird eine durchschnittliche Zusätzlichkeitsquote von 50 %
unterstellt.  5 – Den Simulationen liegen die Schuldenstandsquote im Jahr 2025, das projizierte Wachstum des realen
Produktionspotenzials bis zum Jahr 2040 (siehe Ziffern 76 f.) sowie ein durchschnittlicher BIP-Deflator von 1,6 % pro Jahr, 
die zusätzlichen kreditfinanzierten Ausgaben gemäß der zwei Ausgabenpfade und das dadurch implizierte BIP-Wachstum 
(siehe Kasten 10) zugrunde. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 % tritt eine Notlage ein. In der Notlage beträgt das 
gesamtstaatliche Budgetdefizit ohne die Ausgaben des Finanzpakets 3 % des BIP. Sonst beträgt es 0,7 % des BIP. Für 
jedes Szenario werden 100 000 Pfade simuliert.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-246-02
0
100
200
300
400
500
600
2025 30 35 2040
Zusätzliches BIP (kumuliert)2
Mrd Euro (real, jährlich)
Investitionsszenario3
Aktuelles Politikszenario4
davon: Konsumtive Ausgaben
Verkehrsinfrastrukturausgaben
Investive Ausgaben
Verteidigungsausgaben
60
65
70
75
80
85
90
95
100
2025 28 31 34 37 2040
Schuldenstandsquote5
%
Investitionsszenario3
Aktuelles Politikszenario4
5. bis 95. Perzentil
Entwicklung von BIP und Schuldenstandsquote im aktuellen Politik- und Investitionsszenario1
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 6 –
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 7
🡦 ZIFFER 133 Stattdessen sollte der Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrages 
ernst genommen werden, um den Bundeshaushalt nachhaltig zu stabilisieren. 
🡦 ZIFFERN 132 FF. Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, jenseits der Deckung 
von Nachholbedarfen, sollten langfristig wieder aus dem Kernhaushalt finanziert 
werden. 🡦 ZIFFER 136 Für die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen ist es zudem
angezeigt, dass die Verteidigungsausgaben nach Deckung des bestehenden
Nachholbedarfs und nach Auslaufen der europäischen Ausnahmeregelung ab dem Jahr 
2029 wieder in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. 🡦 ZIFFER 137 Langfristig 
sollten zusätzliche Spielräume durch Reformen entstehen, die Wachstum
generieren und die Steuerbasis verbreitern. 🡦 ZIFFERN 139 F.  
🡦 ANDERE MEINUNG ZIFFERN 141 FF. 
3. Europas Zukunft gemeinsam sichern
10. Die Europäische Union (EU) ist der zweitgrößte Wirtschaftsraum der
Welt und beheimatet 450 Millionen Menschen sowie 26 Millionen
Unternehmen. Allerdings hat sich das Produktivitätswachstum in der EU in den
vergangenen Jahrzehnten im Vergleich zu den USA deutlich verlangsamt.
Zugleich hat sich die sicherheitspolitische Lage Europas infolge des russischen
Angriffs auf die Ukraine grundlegend verschlechtert. Die veränderte
geopolitische Ordnung erhöht den Druck auf die EU, ihre wirtschaftliche und
sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit zu stärken, um ihre strategische und
ökonomische Souveränität zu wahren.
11. Trotz erheblicher Integrationsfortschritte schöpft die EU ihr wirtschaftliches
Potenzial weiterhin nicht aus. Im Binnenmarkt für Waren und
Dienstleistungen bestehen nach wie vor substanzielle Handelshemmnisse, die den
Wettbewerb beschränken und damit Effizienzgewinne verhindern.
Modellbasierte Analysen zeigen, dass eine weitere Vertiefung des Binnenmarktes durch den
Abbau dieser Hemmnisse das reale BIP der EU in einem deutlich größeren
Umfang steigern könnte als dies durch die bisherigen Integrationsschritte erreicht
wurde. 🡦 ABBILDUNG K4 LINKS Ein zentrales Hemmnis für wirtschaftliche Dynamik
liegt zudem in der unzureichenden Integration der europäischen
Kapitalmärkte. Unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen und eine
unvollendete Bankenunion führen zu uneinheitlichen Finanzierungsbedingungen.
Diese Fragmentierung behindert die effiziente Allokation von Kapital,
insbesondere in innovative und wachstumsstarke Sektoren.
12. Um das Produktivitätswachstum nachhaltig zu steigern, bedarf es einer
Vertiefung des europäischen Binnen- und Kapitalmarktes. Hierzu gehört
erstens die Reduktion territorialer Lieferbeschränkungen, die den
grenzüberschreitenden Warenhandel behindern, 🡦 ZIFFERN 189 FF. sowie die
Harmonisierung von Vorschriften, beispielsweise durch die Einführung eines „28.
Regimes“ im Unternehmensrecht, das grenzüberschreitend einheitliche
Regelungen bietet und so die regulatorische Komplexität reduziert. 🡦 ZIFFERN 194 FF.
Ferner ist eine Reform der Kapitalmarktaufsicht erforderlich, um die
aufsichtsrechtliche Fragmentierung zu überwinden und die Effizienz der Kapital-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 7 –
Kurzfassung – Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen 
8 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
allokation zu verbessern. 🡦 ZIFFERN 206 FF. Auch die Verbesserung der
Wagniskapitalfinanzierung für Start-ups kann helfen, die Innovationslücke gegenüber den 
Vereinigten Staaten zu schließen. 🡦 ZIFFERN 200 FF. Schließlich könnte ein
„European Safe Asset“ zur verlässlichen Wertaufbewahrung und als Sicherheit und 
Preis-Benchmark für Finanzgeschäfte dienen und somit den Euro international 
attraktiver machen. 🡦 ZIFFERN 207 FF. Die Schaffung von ESBies (European Safe 
Bonds), bei denen Staatsanleihen der Mitgliedstaaten nach einem festen
Schlüssel gebündelt und in einen sicheren und einen risikoreichen Teil tranchiert
werden, würde sich hierfür eignen. Angesichts der hohen Schuldenlast in manchen 
EU-Mitgliedstaaten braucht es jedoch einen neuen Mechanismus für Krisen und 
Zahlungsschwierigkeiten. 🡦 ZIFFERN 216 FF.  
13. Um der verschlechterten sicherheitspolitischen Lage der EU Rechnung zu tragen, 
ist es notwendig, die europäische Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Zwar 
haben viele EU-Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben in den vergangenen 
Jahren bereits erhöht, 🡦 ABBILDUNG K4 RECHTS jedoch gibt es nach wie vor einen
Nachholbedarf bei der militärischen Ausrüstung. Der fragmentierte
Verteidigungsbinnenmarkt erschwert bislang, die Bedarfe der EU schnell und umfassend zu
decken. 🡦 KASTEN 11 Eine starke Priorisierung nationaler Anbieter bei der Beschaffung 
von Rüstungsgütern sorgt für Ineffizienzen und hohe Kosten. Einerseits könnte 
eine stärkere Nutzung EU-weiter Ausschreibungsverfahren den
Wettbewerb fördern. 🡦 ZIFFER 224 Andererseits kann eine europäische Beschaf-
🡦 ABBILDUNG K4
 
1 – AT-Österreich, BE-Belgien, BG-Bulgarien, CY-Zypern, CZ-Tschechien, DE-Deutschland, DK-Dänemark, EE-Estland, ES-
Spanien, FI-Finnland, FR-Frankreich, GR-Griechenland, HR-Kroatien, HU-Ungarn, IE-Irland, IT-Italien, LT-Litauen, LU-
Luxemburg, LV-Lettland, MT-Malta, NL-Niederlande, PL-Polen, PT-Portugal, RO-Rumänien, SE-Schweden, SI-Slowenien, SK-
Slowakei.  2 – Klassifikation der Ausgaben des Staates (Classification of the Functions of Government), Ausgabe 1999.  3 – EU-
Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der NATO sind; seit 1990: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, 
Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien; seit 1999: zuzüglich Polen, Tschechien, Ungarn; seit 2004: zuzüglich 
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien; seit 2009: zuzüglich Kroatien; seit 2023: zuzüglich 
Finnland; seit 2024: zuzüglich Schweden. Für den Zeitraum 1990 bis 2009 liegen nur 5-Jahresdurchschnitte vor.  
4 – Wert für das Jahr 2024: Berechnung durch Aggregation über die Mitgliedstaaten.
Quellen: AMECO, Eurostat, Fontagné und Yotov (2025), NATO, Weltbank, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-261-01
EU-Binnenmarkt und Verteidigung
AT
BE
BG
CYCZ
DE
DK
EE
ES
FI
FR
GR
HR
HUIE
IT
LT
LV
MT
NL
PL
PT
RO
SE SI
SK
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0
Potenzial einer Vertiefung des 
EU-Binnenmarktes1
BIP-Effekte einer Vertiefung des Binnenmarktes in %
BIP-Effekte der bisherigen EU-Integration in %
Kreisgröße proportional zum
Bruttoinlandsprodukt in Euro im Jahr 2024
1,0
1,2
1,4
1,6
1,8
2,0
2,2
2,4
2,6
2,8
3,0
EU-Verteidigungsausgaben bis 2015 rückläufig, 
danach deutlich gestiegen
% des BIP
COFOG-Abgrenzung2
NATO-Abgrenzung3
SIPRI-Abgrenzung4
197075 80 85 90 95 00 05 10 15 2024
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 8 –
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen – Kurzfassung 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 9 
fungsagentur durch die Bündelung der Nachfrage die Verhandlungsposition 
der EU-Mitgliedstaaten gegenüber der Rüstungsindustrie stärken. 🡦 ZIFFERN 229 FF. 
Eine zukunftsorientierte und strategische Verteidigungsplanung sollte
Innovationen gezielt fördern und Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE)
deutlich ausweiten. 🡦 ZIFFERN 239 FF. Eine mögliche gemeinschaftliche Finanzierung der 
europäischen Verteidigungsfähigkeit sollte, sofern sie über EU-Anleihen erfolgt, 
so gestaltet werden, dass sie die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen nicht gefährdet. 
🡦 ZIFFER 243 Die Zusammensetzung des EU-Budgets könnte außerdem stärker
zugunsten europäischer Verteidigungsausgaben priorisiert oder durch höhere
Beiträge der Mitgliedstaaten aufgestockt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die 
bereitgestellten Mittel zweckgebunden und transparent für gemeinsame
Beschaffungsprojekte verwendet werden. 🡦 ZIFFERN 246 FF. 
4. Unternehmen entlasten, Besteuerung effizient  
gestalten 
14. Steuern auf Unternehmensgewinne – in Deutschland insbesondere die
Körperschaft- und Gewerbesteuer – sind ein wichtiger Faktor für die Attraktivität eines 
Landes als Unternehmens- und Investitionsstandort. Sie tragen gleichzeitig
erheblich – im Jahr 2024 zu rund 12 % – zum Gesamtsteueraufkommen bei. Die
effektive Durchschnittssteuerbelastung in Deutschland von derzeit 
28,5 % ist verglichen mit anderen großen Industriestaaten oder den
europäischen Nachbarländern hoch. 🡦 ABBILDUNG K5 LINKS Sie soll durch das jüngst
beschlossene steuerliche Investitionssofortprogramm bis zum Jahr 2032 auf unter 
25 % sinken. 🡦 ZIFFER 274 Die hohe Steuerbelastung ist vor allem problematisch, 
weil sie in Kombination mit der typischen Ausgestaltung des
Steuersystems (z. B. durch ungleiche Behandlung von Fremd- und
Eigenkapitalfinanzierung, nachgelagerte Abschreibungen von Investitionskosten, unvollständigen 
Verlustausgleich) wesentliche Unternehmensentscheidungen (z. B.
Investitionen, Finanzierung) verzerrt. 🡦 ZIFFERN 280 FF. Dies spiegelt sich beispielsweise 
in ineffizient niedrigen Investitionen oder einer hohen Verschuldung wider. 
15. Kurzfristig liegt angesichts der schwachen Konjunktur eine Herausforderung 
für die Unternehmensbesteuerung darin, die Investitionstätigkeit der
Unternehmen zu stärken, 🡦 ZIFFERN 280 FF. obwohl der fiskalische Spielraum für
Steuersenkungen momentan begrenzt ist. Mittel- bis langfristig sollte die
Steuerpolitik vor allem darauf fokussieren, steuerliche Verzerrungen wie den 
Debt-Equity Bias abzubauen und sich einer neutralen Form der
Unternehmensbesteuerung anzunähern. 🡦 ZIFFERN 329 F. Weitere Herausforderungen
ergeben sich auf internationaler Ebene, insbesondere durch die
Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen, die sich durch Globalisierung und
Digitalisierung intensiviert hat. 🡦 ZIFFERN 299 F. Bereits gefundene multilaterale
Kompromisse wie die globale Mindeststeuer wurden zuletzt durch den Rückzug der 
USA wieder infrage gestellt. 🡦 ZIFFERN 337 F. 
16. Der Wirtschaftspolitik stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um 
Höhe und Ausgestaltung der Unternehmensteuern zu verändern. Mit
einer Tarifsenkung können die Unternehmen in der Breite entlastet werden, 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 9 –
Kurzfassung – Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen 
10 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
während eine dauerhafte oder temporäre Ausweitung von
Abschreibungsmöglichkeiten die Investitionstätigkeit anregen kann. Konzeptionelle Reformen, wie 
ein steuerlicher Abzug der Eigenkapitalkosten (Allowance for
Corporate Equity), 🡦 ZIFFERN 304 F. etwa in Form einer Zinsbereinigung des
Grundkapitals, oder die Cash-Flow-Steuer mit einer Sofortabschreibung von
Investitionen, 🡦 ZIFFERN 307 F. stellen Finanzierungs- und zumindest weitgehende
Investitionsneutralität her. Simulationen mit einem quantitativen
makroökonomischen Modell zeigen, dass das steuerliche Investitionssofortprogramm
positive, aber moderate Impulse für Investitionen und Einkommen
verspricht, bei einem temporär spürbar niedrigeren Gesamtsteueraufkommen. 🡦 ZIF-
FERN 317 FF.  
Die Investitions- und Einkommenssteigerungen, die in Deutschland 
durch eine neutralere Ausgestaltung der Unternehmensteuern erreicht 
werden könnten, dürften dagegen wesentlich größer sein, 🡦 ZIFFERN 323 FF. auch 
wenn die Analyse Schwierigkeiten wie starke Aufkommensschwankungen in der 
Übergangsphase offenlegt. 🡦 ABBILDUNG K5 RECHTS Eine Möglichkeit, die kurzfristigen 
Mindereinnahmen zu verringern, ist beispielsweise im Fall einer Allowance for 
Corporate Equity, den Steuerabzug auf die Kosten des neu akkumulierten
Eigenkapitals zu begrenzen. Schließlich ist die steuerliche FuE-Förderung ein
effektives Instrument, technologieoffen positive Innovationsanreize für 
Unternehmen zu setzen. 🡦 ZIFFERN 297 F. Dies verspricht dauerhafte
Wachstumseffekte. Deutschland hat mit der Forschungszulage bereits einen wesentlichen 
Schritt in diese Richtung gesetzt, doch sollte diese weiter vereinfacht werden.  
🡦 ABBILDUNG K5
 
1 – EATR-Effective Average Tax Rate.  2 – Daten erst ab dem Jahr 2005 verfügbar.  3 – Jeweils finanziert durch
Pauschalsteuern.  4 – Gegenüber dem Ausgangsgleichgewicht vor der Reform.  5 – Zinsbereinigung des Grundkapitals.  6 –
Summe der Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer, ohne Aufkommen der Pauschalsteuer.
Quellen: Neumeier und Stimmelmayr (2025), Spengel et al. (2024)
© Sachverständigenrat | 25-269-01
Steuerbelastung von Unternehmen und Perspektiven von Steuersenkungen und -reformen
10
15
20
25
30
35
40
45
Effektive Durchschnittssteuersätze (EATR)1
auf Unternehmensgewinne
%
1998 01 04 07 10 13 16 19 2024
Deutschland Frankreich Italien
USA2 Vereinigtes Königreich
EU27-Durchschnitt
-10
-5
0
5
10
15
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Allowance for 
Corporate Equity⁵
Cash-Flow-Steuer
Gesamtwirtschaftliche Effekte von neutralen
Besteuerungsmodellen3
Simulationsergebnisse für Deutschland
Veränderung in %4
Bruttoinlandsprodukt Aufkommen der 
wichtigsten Steuern6
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 10 –
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 11
5. Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und
Schenkungen gleichmäßiger besteuern
17. Die relative Vermögensungleichheit ist in Deutschland im europäischen
Vergleich hoch. Sie hat seit der Wiedervereinigung zugenommen, ist
seit den 2010er-Jahren aber relativ konstant. 🡦 ZIFFER 352 Rentenansprüche
sind aufgrund ihrer fehlenden Handelbarkeit hierbei nicht berücksichtigt. Ihre
Einbeziehung würde die ermittelte Vermögensungleichheit verringern. 🡦 ZIFFER 357
Haushalte am unteren Ende der Einkommensverteilung bauen
geringere Vermögen auf, da sie aufgrund geringer Einkommen nur wenig
sparen können 🡦 ABBILDUNG K6 LINKS und ihre Ersparnisse geringere Renditen
aufweisen. Die Vermögensmobilität über den Lebenszyklus fällt in Deutschland am
oberen und unteren Ende der Verteilung geringer aus als in der Mitte. 🡦 ZIFFERN 363 FF.
Internationale Studien weisen auf eine hohe Vermögenskorrelation zwischen
Eltern und ihren Kindern hin, die insbesondere durch Erbschaften und
Schenkungen beeinflusst wird. 🡦 ZIFFERN 372 FF. Für Deutschland wird der Anteil der
Vermögen, der auf Erbschaften und Schenkungen zurückgeht, auf 30 % bis 50 %
geschätzt.
🡦 ABBILDUNG K6
1 – Im Jahr 2021. Zu den Einzelheiten siehe Abbildung 75.  2 – Im Zeitraum 2020 bis 2024. Zu den Einzelheiten siehe 
Abbildung 80.  3 – T-Tausend, M-Millionen.
Quellen: Albers et al. (2024), SOEP v40, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-262-01
Sparquote und effektiver Durchschnittssteuersatz
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
0
4
8
12
16
20
24
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Sparquote entlang der Einkommensverteilung1
Sparquote in %
Äquivalenzeinkommen in Euro2
Einkommensdezile
Sparen für Anschaffungen 
und Notlagen
Vermögensaufbau, inkl. privater Renten 
und Kapitalmarktanlagen
Tilgung von Immobilienkrediten
Durchschnittliche Monatsäquivalenzeinkommen
(rechte Skala)
Armutsgefährdungsgrenze
(rechte Skala)
0
40
80
120
160
200
0
4
8
12
16
20
50T
–
500T
500T
–
2,5M
2,5M
–
5M
5M
–
10M
10M
–
20M
> 20M
Effektiver Durchschnittssteuersatz der 
Erbschaft- und Schenkungsteuer2
% Mrd EUR
Übertragene Vermögen in Euro3
(von … bis unter …)
Durchschnittssteuersatz
Durchschnittssteuersatz inkl. 
nachträglicher Steuererlasse
Übertragene Vermögen (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 11 –
Kurzfassung – Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen 
12 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
18. Staatliche Förderprogramme für den Vermögensaufbau erreichen
Haushalte am unteren Ende der Vermögensverteilung nur unzureichend. 
🡦 ZIFFERN 397 F. Am oberen Ende der Vermögensverteilung kann die
ungleichmäßige Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Abhängigkeit von der 
Vermögensart die intergenerationelle Vermögensmobilität hemmen. 🡦 ZIFFER 414 
🡦 ABBILDUNG K6 RECHTS Der wichtigste Grund dafür ist die umfassende
Begünstigung von Betriebsvermögen. 🡦 ZIFFERN 383 FF. Diese kann zudem
Rechtsform- und Finanzierungsentscheidungen verzerren und
Umgehungsgestaltungen fördern. 🡦 ZIFFERN 416 F.  
19. Für eine Stärkung der Vermögensbildung, schlägt der Sachverständigenrat 
die Einführung eines staatlich geförderten Vorsorgedepots vor, das
insbesondere zur Absicherung im Alter beiträgt. 🡦 ZIFFERN 422 FF. Es soll
renditestarke Fondsanlagen mit einem einfach strukturierten
Standardprodukt verbinden und flexible Auszahlungsoptionen bieten. Eine automatische 
Einbeziehung aller Erwerbspersonen erhöht die Verbindlichkeit der
Teilnahme und kommt so vor allem Haushalten mit niedrigem Einkommen zugute. 
Die bisher fragmentierte staatliche Förderung des Vermögensaufbaus sollte
vereinfacht und auf das Vorsorgedepot konzentriert werden, um die Sparfähigkeit 
von Haushalten mit geringem Einkommen zu stärken. Das Vorsorgedepot sollte 
an die geplante Frühstart-Rente anschließen und künftige Generationen
frühzeitig an den Kapitalmarkt heranführen.  
20. Eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte für eine
gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten sorgen und die Besteuerung 
damit stärker an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit ausrichten.
Reformbedarf besteht vor allem bei der Besteuerung von Betriebsvermögen sowie 
der Ausgestaltung der persönlichen Freibeträge. Anstelle der bisherigen
Freibeträge, die mehrmals in Anspruch genommen werden können, könnte ein
Lebensfreibetrag für alle im Lebensverlauf kumuliert erhaltenen
Vermögensübertragungen eingeführt werden. 🡦 ZIFFER 431 Die umfassende Begünstigung von
Betriebsvermögen unter 26 Mio Euro im Rahmen des
Verschonungsabschlages sollte erheblich reduziert werden. 🡦 ZIFFER 432 Die Möglichkeit des
nachträglichen Steuererlasses durch die Verschonungsbedarfsprüfung für
Betriebsvermögen über 26 Mio Euro sollte abgeschafft oder erheblich 
eingeschränkt werden. 🡦 ZIFFERN 433 FF. Eine übermäßige Liquiditätsbelastung 
zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung kann durch eine großzügige Stundung 
der Steuerlast und gegebenenfalls abgesenkte Steuersätze vermieden werden. 
🡦 ZIFFERN 432 UND 437 
🡦 ANDERE MEINUNG ZIFFERN 442 FF. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 12 –
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen – Kurzfassung 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 13 
6. Chancen des Finanzpakets nutzen 
21. Die im März 2025 beschlossene Änderung des Grundgesetzes erweitert die
fiskalischen Spielräume durch eine Ausnahme von der Schuldenbremse für
Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen für Infrastruktur und eine strukturelle
Verschuldungsmöglichkeit für die Länder erheblich. Diese Maßnahmen bieten, wenn 
sie richtig genutzt werden, Chancen für eine Modernisierung des Kapitalstocks 
und eine wirtschaftliche Belebung. Gleichzeitig wird das Finanzpaket mit 
einer steigenden Staatsverschuldung verbunden sein, die umso höher
ausfallen wird, je stärker die Mittel konsumtiv verwendet werden. Werden die Mittel 
hingegen investitionsorientiert eingesetzt, ist ein größerer Wachstumseffekt zu 
erwarten, 🡦 ABBILDUNG K7 der den Anstieg der Schuldenstandsquote dämpft. 🡦 ZIF-
FERN 532 F.  
🡦 ABBILDUNG K7
 
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 13 –
Kurzfassung – Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen 
14 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26
22. Eine zentrale Herausforderung bei der Implementierung des Finanzpakets
besteht deshalb darin, die Mittel so einzusetzen, dass sie einen anhaltenden
Wachstumseffekt erzielen. Daher muss durch verbindliche Regeln sichergestellt werden,
dass die verausgabten Mittel für zusätzliche Investitionen verwendet und
Verschiebungen aus dem Kernhaushalt verhindert werden. Die bislang
getroffenen Vorkehrungen reichen dafür nicht aus. Sie erzeugen einen
erheblichen Spielraum für Verschiebungen von Ausgaben aus dem Kernhaushalt in Höhe
von etwa 1,2 % des BIP. 🡦 ZIFFER 546 Um diese Verschiebungen zu verhindern, sollte
zumindest die im Entschließungsantrag genannte Investitionsquote von 10 %
des Kernhaushalts in das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen
aufgenommen werden. Diese Quote sollte über die Zeit ansteigen. 🡦 ZIFFER 548 Das
Prinzip der angemessenen Investitionsquote sollte auch für die Zuweisungen
aus dem Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds
(KTF) sowie die Länder übertragen werden.
23. Gleichzeitig sollte die Perspektive für eine dauerhafte Finanzierung
investiver Ausgaben aus dem Kernhaushalt gestärkt werden. Dafür wäre im
Bereich Verteidigung beispielsweise ein Schwellenwert für die aus dem
Kernhaushalt zu finanzierenden Verteidigungsausgaben von mindestens 2 % des BIP
geeignet. 🡦 ZIFFER 551 Um eine dauerhafte Priorisierung der investiven öffentlichen
Ausgaben im Bereich Verkehrsinfrastruktur und Bildung über die Laufzeit des
Sondervermögens hinaus zu sichern, sollten ein dauerhafter, mit eigenen Einnahmen
ausgestatteter Fonds für die Verkehrsinfrastruktur 🡦 ZIFFER 553 und
Mindestinvestitionsquoten für Bildung 🡦 ZIFFER 554 festgelegt werden.
Die Kompatibilität des Finanzpakets mit den EU-Fiskalregeln unterliegt
hoher Unsicherheit. Jedenfalls kann sie nur bei einer starken
Investitionsorientierung und begleitenden Strukturreformen erreicht werden. Eine Reform der
Schuldenbremse 🡦 ZIFFER 569 wäre auch nach den erfolgten
Grundgesetzänderungen sinnvoll, insbesondere um flexiblere Reaktionen auf Krisen zu ermöglichen.
🡦 ANDERE MEINUNG ZIFFERN 573 FF.
7. Überflüssige Bürokratie umfassend abbauen
24. Unternehmen unterliegen staatlichen Informations- und
Genehmigungspflichten, die oft unter dem Begriff „Bürokratie“ zusammengefasst werden.
🡦 ZIFFER 588 Überflüssige Bürokratie hemmt das Wirtschaftswachstum, denn sie
verursacht Kosten und verzerrt Entscheidungen der Unternehmen über
Markteintritte und Investitionen. 🡦 ZIFFERN 595 FF. Unternehmensbefragungen
zeigen, dass die Unzufriedenheit mit den bürokratischen Anforderungen in
Deutschland in den vergangenen Jahren zugenommen hat. 🡦 ABBILDUNG K8 Allein
die Bürokratiekosten, die aus der Erfüllung bundesrechtlicher
Informationspflichten resultieren, belaufen sich jährlich auf rund 65 Mrd Euro und binden
mindestens 1,7 % der insgesamt in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden.
Weitere Kosten entstehen durch Vorgaben der Europäischen Union, der Länder sowie
der Kommunen. Für die indirekten Bürokratiekosten, die aus verzerrten wirt-
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 14 –
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 15
schaftlichen Entscheidungen resultieren, gibt es bislang keine umfassenden 
Schätzungen. 
25. Bürokratiekosten können aus verschiedenen Gründen höher ausfallen als
notwendig. 🡦 ZIFFERN 619 FF. Ein Grund kann sein, dass bei der Erstellung von
Gesetzestexten die Adressatenfreundlichkeit und die Digitalisierbarkeit von
Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt werden. 🡦 ZIFFERN 638 FF. Auch der
Gesetzesvollzug kann zu unnötigen Bürokratiekosten für Unternehmen führen,
etwa durch langwierige Genehmigungsverfahren oder fragmentierte
Verwaltungsprozesse, an denen verschiedene Behörden beteiligt sind. 🡦 ZIFFERN 633 FF. In
der Vergangenheit wurden bereits einzelne Maßnahmen zur Reduzierung der
Bürokratiekosten ergriffen. 🡦 ZIFFERN 643 FF. Dazu zählen ex-ante-Instrumente wie der
Digital-Check 🡦 ZIFFER 645 im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen sowie ex-post-
Instrumente wie die Bürokratieentlastungsgesetze. 🡦 ZIFFER 647
26. Trotz punktueller Maßnahmen zur Senkung der Bürokratiekosten ist bisher kein
spürbarer Rückgang zu verzeichnen. Um bestehende Bürokratie abzubauen
und zu verhindern, dass neue gesetzliche Regelungen zu zusätzlicher ineffizienter
Bürokratie führen, sind umfassende Reformen notwendig. 🡦 ZIFFERN 652 FF. Dazu
können die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die (Teil-)
Automatisierung der Informationspflichten beitragen. Fragmentierte
Verfahren könnten in One-Stop-Shops gebündelt und redundante Pflichten durch einen
zentralen Datenabruf nach dem Once-Only-Prinzip ersetzt werden. 🡦 ZIFFER 656
Genehmigungsverfahren könnten durch verstärkte Nutzung von
Genehmigungsfiktionen beschleunigt werden. 🡦 ZIFFER 657 Ein erneuter Anstieg der
Bürokratiekosten sollte bereits im Gesetzgebungsprozess verhindert werden, indem stärker
auf Qualitätsmerkmale wie Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und
Vollziehbarkeit geachtet wird. 🡦 ZIFFER 664 Ein effizienterer Gesetzesvollzug
🡦 ABBILDUNG K8
1 – Dreijährliche DIHK-Umfragen im Netzwerk Industrie hinsichtlich der Frage: „Wie bewerten Sie mit Blick auf die
Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland die folgenden Standortfaktoren im internationalen Vergleich auf 
einer Skala von 1 (klarer Wettbewerbsvorteil) bis 6 (nicht wettbewerbsfähig)?“.  2 – Daten erst ab dem Jahr 2011
verfügbar.  3 – Daten erst ab dem Jahr 2020 verfügbar.
Quelle: DIHK
© Sachverständigenrat | 25-125-01
Unzufriedenheit mit Bürokratie in Deutschland steigt1
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
2008 2011 2014 2017 2020 2023
1 – 6 (6 = nicht wettbewerbsfähig)
Effizienz der Behörden (inklusive Bürokratie)
Dauer und Komplexität von Planungs- und Genehmigungsverfahren2
Fülle und Verständlichkeit von bürokratischen Auflagen3
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 15 –
Kurzfassung – Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen 
16 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
könnte zudem durch die Messung und eine höhere Transparenz von
Verwaltungsleistungen erreicht werden. 🡦 ZIFFER 670 Um diese Maßnahmen schnellstmöglich 
und koordiniert einzuleiten, sollte das Thema Bürokratieabbau auf der höchsten 
politischen Entscheidungsebene zur Chefsache erklärt werden. 
🡦 ANDERE MEINUNG ZIFFERN 672 FF. 
8. Strukturwandel regional gestalten  
27. Die geopolitisch bedingten Veränderungen des internationalen Handels, die in 
Folge des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiekosten sowie langfristige Trends 
wie Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel
beschleunigen den Strukturwandel in Deutschland. 🡦 ZIFFERN 728 FF. Bisher blieb der
Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der Wertschöpfung aufgrund von
historischen Spezialisierungen und Standortvorteilen vergleichsweise stabil. Dennoch 
bremst der Strukturwandel das gesamtwirtschaftliche
Produktivitätswachstum, da Sektoren mit relativ geringem Produktivitätswachstum,
insbesondere im Dienstleistungsbereich, an Bedeutung gewinnen. Dieser Trend dürfte 
sich fortsetzen. 🡦 ZIFFERN 702 FF. Darüber hinaus geht mit dem Strukturwandel eine 
Veränderung der Arbeitsnachfrage einher. Diese kann – vor allem wenn 
sie sehr schnell stattfindet – zu nennenswerten Friktionen und
Anpassungskosten für Unternehmen und Beschäftigte führen. 🡦 ZIFFERN 697 F. Während
industrielle Fertigungsberufe (relativ) an Bedeutung verlieren, steigt die Nachfrage nach 
Dienstleistungsberufen und nach höher qualifizierten Arbeitskräften. 
28. Manche Regionen und Berufsgruppen profitieren vom
Strukturwandel, während andere negativ betroffen sind. 🡦 ABBILDUNG K9 LINKS Regionen, die 
bereits in der Vergangenheit vom Strukturwandel betroffen waren, werden auch 
von den aktuell dominierenden Treibern des Strukturwandels betroffen sein. 
Künftig werden aber auch Regionen verstärkt betroffen sein, die bisher
strukturbeständig und wirtschaftsstark sind. 🡦 ABBILDUNG K9 RECHTS Diese Regionen sind
unter anderem durch hohe Beschäftigungsanteile im wissensintensiven
Verarbeitenden Gewerbe geprägt. 🡦 ZIFFER 757  
29. Industrie-, Arbeitsmarkt-, Regional- und Strukturpolitik können helfen, die
Anpassungskosten im Strukturwandel zu verringern und die Wachstumsaussichten 
zu verbessern, während strukturerhaltende Maßnahmen vermieden werden
sollten. Es sollten dabei Maßnahmen ergriffen werden, um negativen Effekten auf 
die Wachstumsdynamik entgegenzusteuern. 🡦 ZIFFERN 762 FF. Investitionen, 
die Digital- und Energieinfrastruktur flächendeckend sicherstellen,
unterstützen einen produktivitätssteigernden Strukturwandel. 🡦 ZIFFERN 771 FF. Es gilt 
ferner, auch mit Blick auf soziale Aspekte, regionale Friktionen zu
adressieren, um zu verhindern, dass ganze Regionen sich von der wirtschaftlichen
Entwicklung des Landes abkoppeln. 🡦 ZIFFERN 776 FF. Die gesellschaftliche Akzeptanz 
des Strukturwandels hängt entscheidend davon ab, ob es gelingt, nicht nur
gesamtwirtschaftliche Kennziffern zu verbessern, sondern auch eine
Zukunftsperspektive für besonders betroffene und benachteiligte Regionen zu schaffen. Zur 
gezielten Förderung wirtschaftlich schwächerer Regionen können
insbesondere die Investitions- und Innovationsförderung für Unternehmen sowie 
FG 2025 
Produktivität 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 16 –
Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen – Kurzfassung 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 17 
Investitionen in die lokale Infrastruktur und Innovationsförderung eingesetzt 
werden. 🡦 ZIFFERN 783 FF.  
Statt teure und ineffiziente Subventionen in den Erhalt von Arbeitsplätzen zu
lenken, die langfristig nicht überlebensfähig sind, sollte der Strukturwandel 
schließlich durch eine gezielte, auf Aus- und Weiterbildung sowie
Umschulung fokussierte Arbeitsmarktpolitik begleitet werden. Damit kann 
die effiziente (Re-)Allokation von Arbeitskräften unterstützt werden. Hemmnisse 
für Weiterbildung können durch attraktive Qualifizierungsmaßnahmen, eine 
übersichtliche und flächendeckende Beratungsstruktur, eine direkte Ansprache 
am Arbeitsplatz oder die Subventionierung von Weiterbildungskosten abgebaut 
werden. 🡦 ZIFFERN 789 FF. Arbeitsmarktdrehscheiben können Beschäftigungswechsel 
in die vom Strukturwandel profitierenden Wirtschaftszweige erleichtern. 🡦 ZIF-
FER 796  
🡦 ANDERE MEINUNG ZIFFERN 798 FF. 
🡦 ABBILDUNG K9
 
FG 2025 
Produktivität 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 17 –
Kurzfassung – Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen 
18 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 ABBILDUNG K10
 
FG 2025 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 18 –

KAPITEL 1:  
KONJUNKTUR MIT MÄSSIGEM SCHWUNG 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 20 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 21 
  
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
🡦 Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer ausgeprägten Schwächephase. Steigende 
staatliche Investitionen dürften im Prognosezeitraum stützen, während der Außenbeitrag
dämpfen dürfte. 
🡦  Die Weltwirtschaft passt sich langsam an die protektionistische und sprunghafte US-
Handelspolitik an. Das globale Wirtschaftswachstum ist im Prognosezeitraum gedämpft. 
🡦 Der Sachverständigenrat erwartet einen preisbereinigten Anstieg des deutschen
Bruttoinlandsprodukts von 0,2 % im Jahr 2025 und von 0,9 % im Jahr 2026. Für die
Verbraucherpreisinflation erwartet er einen jahresdurchschnittlichen Anstieg von 2,2 % bzw. 2,1 %. 
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Die Verwerfungen durch die seit Jahresbeginn 2025 protektionistisch ausgerichtete und
sprunghafte US-Handelspolitik belasten die Weltwirtschaft. Nach kräftigen Vorzieh- und
Rückpralleffekten im globalen Warenhandel in der 1. Jahreshälfte 2025 dürfte die Weltwirtschaft im
Prognosezeitraum nur mäßig expandieren. Der Sachverständigenrat erwartet eine Dämpfung des globalen 
BIP-Wachstums von 2,8 % im Jahr 2024 auf 2,6 % im Jahr 2025 und 2,3 % im Jahr 2026. Die 
globalen Verbraucherpreise dürften in den Jahren 2025 und 2026 um 2,9 % bzw. 2,6 % steigen. 
Die Wettbewerbsbedingungen der europäischen Unternehmen auf den internationalen
Absatzmärkten haben sich verschlechtert. Neben den Belastungen durch höhere US-Einfuhrzölle haben 
die Preise für europäische Exportprodukte seit Jahresbeginn 2025 insgesamt deutlich kräftiger 
zugelegt als im weltweiten Durchschnitt. Dazu hat die Aufwertung des Euro seit Jahresbeginn 
2025 maßgeblich beigetragen. Gestützt werden dürfte die Konjunktur jedoch von einer
moderaten Erholung der Investitionstätigkeit. Das BIP im Euro-Raum dürfte in den Jahren 2025 und 2026 
um 1,4 % bzw. 1,0 % wachsen. Für die Verbraucherpreise wird ein Wachstum von 2,1 % im Jahr 
2025 und 2,0 % im Jahr 2026 erwartet. 
Die deutsche Wirtschaft wächst derzeit nur schwach und ist in den Jahren 2023 und 2024 
geschrumpft. Insbesondere die deutsche Industrieproduktion hat sich in den vergangenen Jahren 
deutlich schlechter entwickelt als im globalen Trend und ist in fast allen Wirtschaftszweigen des 
Verarbeitenden Gewerbes rückläufig. Dies spiegelt sich auch in den schwachen Exporten und 
privaten Investitionen wider. Die Investitionstätigkeit der Unternehmen im Verarbeitenden
Gewerbe dürfte aufgrund der niedrigen Kapazitätsauslastung und der schwachen Umsätze im In- 
und Ausland weiterhin gedämpft bleiben. Die sich noch im Sommer 2025 andeutende verhaltene 
Erholung im Verarbeitenden Gewerbe ist zuletzt verpufft. So stiegen die Auftragseingänge aus 
dem Ausland in der 1. Jahreshälfte 2025 zwar an, befinden sich im August 2025 jedoch wieder 
auf dem Niveau vom Jahresbeginn 2025. Die Geschäftslage hat sich am aktuellen Rand ebenfalls 
verschlechtert, während sich die Geschäftserwartungen jüngst verbessert haben. Die
Normalisierung der Sparquote in der 1. Jahreshälfte 2025 und preisbereinigt moderat wachsende verfügbare 
Einkommen im Prognosezeitraum liefern gedämpfte Impulse für die privaten Konsumausgaben. 
Mit der Verausgabung der Mittel aus dem im März 2025 verabschiedeten Finanzpaket dürften ab 
dem kommenden Jahr expansive Impulse für die Bau- und Ausrüstungsinvestitionen einsetzen. 
Der Sachverständigenrat erwartet ein minimales Wachstum des deutschen BIP von 0,2 % im Jahr 
2025 und ein Wachstum von 0,9 % im Jahr 2026. Für die Verbraucherpreise wird ein Anstieg um 
2,2 % im Jahr 2025 und von 2,1 % im Jahr 2026 erwartet. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 21 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
22 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
I. KURZFASSUNG 
1. Der Sachverständigenrat rechnet im Jahr 2025 mit einem preisbereinigten 
Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,2 %. 🡦 ABBIL-
DUNG 1 Für das Jahr 2026 zeichnet sich ein BIP-Wachstum von 0,9 % ab. 🡦 ZIF-
FERN 36 FF. Die Inflation dürfte im Jahr 2025 durchschnittlich 2,2 % und im 
Jahr 2026 durchschnittlich 2,1 % betragen. Die Kerninflation dürfte in den
Jahren 2025 und 2026 bei 2,7 % bzw. 2,5 % liegen. 🡦 ZIFFER 66  
Im Vergleich zum Frühjahrsgutachten 2025 liegt die Prognose für das BIP-
Wachstum im Jahr 2025 um 0,2 Prozentpunkte höher. 🡦 KASTEN 6 Diese
Anhebung ist unter anderem auf die Revision der zurückliegenden BIP-Daten durch 
das Statistische Bundesamt im Juli 2025 zurückzuführen. 🡦 KASTEN 4  
2. Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Schwächephase. 
Die Wirtschaftsleistung ist gemäß den im Juli 2025 revidierten
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) 🡦 KASTEN 4 in den Jahren 2023 und 
2024 deutlich stärker als zuvor ausgewiesen geschrumpft. Im Jahr 2025 dürfte 
das BIP-Wachstum nahezu stagnieren. Während die Konsumausgaben und die 
Exporte im 1. Halbjahr 2025 expandierten, 🡦 ZIFFERN 51 UND 61 belasteten hohe
Importe und ein Rückgang der Investitionen die Konjunktur. 🡦 ZIFFERN 63 UND 54 Nach 
Vorzieheffekten bei den Exporten im 1. Quartal 2025 infolge der antizipierten 
🡦 ABBILDUNG 1 
 
Wirtschaftliche Eckdaten (in %)
2024 20251 20261
Deutschland
BIP-Wachstum3 – 0,5 0,2 0,9
Inflationsrate 2,2 2,2 2,1
Arbeitslosenquote4 6,0 6,3 6,1
Lohnwachstum5 5,3 3,6 2,7
Finanzierungssaldo6 – 2,7 – 2,3 – 3,1
Euro-Raum
BIP-Wachstum2,3 0,9 1,4 1,0
Inflationsrate7 2,4 2,1 2,0
Weltwirtschaft
BIP-Wachstum2,3 2,8 2,6 2,3
Inflationsrate 4,6 2,9 2,6
Konjunktureller Ausblick für Deutschland und Europa
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
BIP in Deutschland und im Euro-Raum
Veränderung zum Vorjahr in %
2020 21 22 23 24 25 2026
Deutschland:
Reales 
BIP
Prognose 
JG 2024
Prognose 
FG 2025
Prognose 
JG 2025
Euro-Raum²:
Reales 
BIP
Prognose 
JG 2024
Prognose 
FG 2025
Prognose 
JG 2025
Prognosezeitraum¹
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Werte basieren auf saison- und kalenderbereinigten Quartalswerten.  
3 – Preisbereinigt.  4 – Registriert Arbeitslose in Relation zu allen zivilen Erwerbspersonen.  5 – Veränderung der
Bruttolöhne und -gehälter (Inlandskonzept) je Arbeitnehmerstunde.  6 – In Relation zum nominalen BIP; Gebietskörperschaften 
und Sozialversicherung in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.  7 – Veränderung des
Harmonisierten Verbraucherpreisindex.
Quellen: Eurostat, nationale Statistikämter, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-066-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 22 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 23 
Veränderungen in der US-Handelspolitik dürfte sich die Exportschwäche des
Verarbeitenden Gewerbes im Prognosezeitraum fortsetzen. Zusätzlich zu den
höheren US-Einfuhrzöllen belastet seit Jahresbeginn 2025 vor allem die effektive
Aufwertung des Euro die Auslandsgeschäfte. Auch die inländische
Investitionstätigkeit ist verhalten. Das BIP-Wachstum im Jahr 2026 dürfte maßgeblich von 
staatlichen Mehrausgaben aus dem im März 2025 verabschiedeten Finanzpaket 
getragen werden. So dürften die öffentlichen Bau- und
Ausrüstungsinvestitionen ansteigen. 🡦 ABBILDUNG 2 
3. Seit dem Jahr 2023 zeigt sich eine gegenläufige Entwicklung der
Exportpreise in verschiedenen Regionen der Welt. Während die Exportpreise 
Chinas zurückgegangen sind, haben sich die Exportpreise des Euro-Raums
erhöht. 🡦 ZIFFER 14 Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der
Exportwirtschaft im Euro-Raum und begünstigt einen Anstieg der chinesischen
Exportanteile am globalen Warenhandel. Die US-Einfuhrzölle für Waren sind seit Februar 
2025 infolge der protektionistischen US-Handelspolitik deutlich gestiegen. 🡦 ZIF-
FERN 15 F. Auch nach den zwischenzeitlich geschlossenen bilateralen
Handelsabkommen bleiben die US-Einfuhrzölle stark erhöht und dürften zu einem
gedämpften Wachstum des Welthandels beitragen. 🡦 ZIFFER 22 Nach handelspolitisch 
bedingten kräftigen Vorzieheffekten im 1. Quartal 2025 dürfte das globale BIP im 
Prognosezeitraum mit geringeren Zuwachsraten als in den Jahren 2023 und 2024 
steigen. Für das globale BIP erwartet der Sachverständigenrat
unterdurchschnittliche Zuwachsraten von 2,6 % und 2,3 % in den Jahren 2025 und 2026. 🡦 ZIFFER 10 
4. Die deutsche und die globale Industrieproduktion entwickeln sich
gegenläufig. 🡦 ZIFFERN 40 FF. Während die Produktion im Verarbeitenden Gewerbe in 
Deutschland in fast allen Bereichen rückläufig ist, expandiert die Industriepro-
🡦 ABBILDUNG 2 
 
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 25-082-02
Bestimmende Faktoren für die Prognose
Ausgangslage Prognosezeitraum Chancen 
und Risiken
Außenhandel
Fiskalpolitik
US-Zölle auf EU-Exporte 
sind erhöht
Fiskalischer Impuls ist im 
Jahr 2025 negativ
Deutsche Exporte 
bleiben schwach, 
Importe nehmen zu
Öffentliche Investitionen 
in Infrastruktur und 
Verteidigung steigen
Chance:
Auslandsnachfrage nimmt stärker 
zu als erwartet
Risiko: US-Zölle steigen 
erneut an
Risiken: Finanzmittel 
fließen langsamer ab 
oder führen zu stärkerem 
Preisdruck als erwartet
Private
Inlandsnachfrage
Konsum expandiert 
und Investitionen sind 
rückläufig
Konsum und 
Investitionen wachsen 
moderat
Risiko: Stärker als 
erwartet steigende
Sozialversicherungsbeiträge dämpfen 
privaten Konsum
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 23 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
24 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
duktion andernorts, insbesondere in den Schwellenländern, 🡦 GLOSSAR kräftig. 
Nach wie vor dürften die seit dem Jahr 2022 erhöhten Großhandelspreise für
Erdgas und Strom, 🡦 KASTEN 3 die im Vergleich zu anderen fortgeschrittenen
Volkswirtschaften 🡦 GLOSSAR stärker gestiegenen Lohnstückkosten und die erhöhte
wirtschaftspolitische Unsicherheit die deutsche Industrie belasten. 🡦 ZIFFER 40 Der 
Dienstleistungssektor verzeichnet gemessen an der Bruttowertschöpfung derzeit 
nur ein geringes Wachstum, entwickelt sich seit dem Jahr 2022 aber besser als 
das Verarbeitende Gewerbe. 🡦 ZIFFER 47 Der Bereich Handel, der besonders eng mit 
dem Verarbeitenden Gewerbe verflochten ist, dämpfte das Wachstum im
Dienstleistungsbereich gegenüber dem Jahr 2022 am stärksten. Besonders stark
expandierte seither der Bereich Information und Kommunikation. Die Schwäche des 
Verarbeitenden Gewerbes spiegelt sich auch am Arbeitsmarkt wider. 🡦 ZIF-
FER 68 Seit dem Jahr 2019 geht die Beschäftigung hier im Trend zurück und der 
Abbau hat sich seit Beginn des Jahres 2024 beschleunigt. Kumuliert wurde ein 
solcher Beschäftigungsrückgang zuletzt während der Finanzkrise beobachtet. 
5. Die deutschen Exporte dürften im Jahr 2025 trotz kräftiger Vorzieheffekte 
aus den USA aufgrund drohender Einfuhrzölle im 1. Quartal 2025 und einer
weiterhin robusten Nachfrage aus dem Euro-Raum leicht zurückgehen. 🡦 ZIFFER 61 
Ursächlich hierfür sind der deutliche Rückpralleffekt bei den Ausfuhren in die 
USA sowie schwache Auftragseingänge des Verarbeitenden Gewerbes aus dem 
Nicht-Euro-Raum. Ab dem Jahr 2026 ist wieder mit einem moderaten
Anstieg der Exporte zu rechnen. 🡦 ZIFFER 62 Dabei dürften die weiter
aufwärtsgerichteten Auftragseingänge aus dem Euro-Raum stützend wirken, während die 
Impulse aus dem übrigen Ausland gering sein dürften. Die Importe dürften im 
Jahr 2025 aufgrund einer gestiegenen Nachfrage nach Produkten aus China und 
dem Euro-Raum sowie zollbedingten Vorzieheffekten im 1. Quartal 2025 kräftig 
zulegen. 🡦 ZIFFER 63 Im Jahr 2026 dürfte die steigende Nachfrage nach
ausländischen Verteidigungsgütern die Importe, wenn auch mit geringerer Rate, weiter 
steigen lassen. Der Außenbeitrag dürfte sowohl im Jahr 2025 als auch im Jahr 
2026 negativ sein. 
6. Der private Konsum ist im 1. Quartal 2025 kräftig gestiegen. 🡦 ZIFFERN 51 F. Im 2. 
Quartal 2025 wuchs der private Konsum dagegen nur leicht. Die in den Jahren 
2023 und 2024 erhöhte Sparquote hat sich normalisiert und liegt im 2. Quartal 
2025 wieder nahe an ihrem langjährigen Durchschnitt vor der Corona-Pandemie. 
Damit dürfte sich der Spielraum für einen weiteren starken Anstieg im privaten 
Konsum in den kommenden Quartalen verringert haben. Die preisbereinigten 
verfügbaren Einkommen dürften im Prognosezeitraum moderat
steigen und den privaten Konsum somit nur verhalten stützen.  
7. Die private Investitionstätigkeit ist seit dem Jahr 2023 rückläufig. Die 
Wohnbauinvestitionen sind im 2. Quartal 2025 deutlich gesunken. Zwar haben 
sich die Geschäftserwartungen im Wohnungsbau seit Jahresbeginn 2025 im 
Trend verbessert, jedoch liegt der Indikator noch immer auf niedrigem Niveau 
und ist im Oktober wieder leicht gesunken. Obwohl der Leitzins der Europäischen 
Zentralbank (EZB) seit dem Sommer 2024 deutlich gesunken ist, sind die
Effektivzinssätze für Wohnungsbauprojekte nur moderat zurückgegangen. 🡦 ZIFFER 55 
Das Neukreditvolumen für private Wohnungsbauprojekte ist in der Folge zwar 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 24 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 25 
leicht gestiegen; dies schlug sich bislang jedoch nicht in höheren
Wohnbauinvestitionen nieder. Ein Grund hierfür könnte eine stärkere Nachfrage nach
Bestandsimmobilien sein. Die Ausrüstungsinvestitionen waren in der 1. Jahreshälfte 
2025 rückläufig, dürften im 3. Quartal 2025 jedoch gestützt haben. 🡦 ZIFFER 58 Im 
Jahr 2026 dürften sich die privaten Bau- und Ausrüstungsinvestitionen 
leicht erholen. Verhaltene Impulse für die Ausrüstungsinvestitionen dürften 
dabei von der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und steuerlichen 
Fördermaßnahmen im Bereich der Elektromobilität ausgehen. 🡦 ZIFFER 60 
8. Im vergangenen Jahr wurden die öffentlichen Investitionen vor allem durch 
einen starken Anstieg der staatlichen Bauinvestitionen getragen. 🡦 ZIFFER 54 
In der 1. Jahreshälfte 2025 nahmen diese im Vergleich zum vorherigen
Halbjahr jedoch nicht weiter zu. Die staatlichen Ausrüstungsinvestitionen, die 
unter anderem militärische Waffensysteme umfassen, expandierten hingegen 
im Vergleich zum vorherigen Halbjahr. Im Prognosezeitraum wird ein weiterer 
starker Anstieg bei den öffentlichen Ausrüstungsinvestitionen erwartet. Die
Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) 
stützen die öffentlichen Investitionen im Prognosezeitraum. 🡦 ZIFFER 57 Die
höheren öffentlichen Infrastrukturausgaben dürften die Kapazitätsauslastung im
Tiefbau erhöhen und dabei zu einem deutlichen Anstieg der Preise im Nichtwohnbau 
führen. Zudem dürfte der Staatskonsum weiter expandieren. 🡦 ZIFFER 74 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 25 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
26 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
II. INTERNATIONALE KONJUNKTUR 
9. Die Weltwirtschaft expandierte in der 1. Jahreshälfte 2025
unterdurchschnittlich. Im Zuge der Einführung höherer US-Einfuhrzölle kam es zu 
starken Vorzieh- und Rückpralleffekten im globalen Warenhandel und in der 
Weltindustrieproduktion. Die derzeit geltenden US-Einfuhrzölle liegen deutlich 
über dem Niveau des Vorjahres. 🡦 ZIFFERN 15 F. Nachdem im Sommer 2025 viele 
Staaten bilaterale Handelsabkommen mit den USA geschlossen haben, hat sich 
die handelspolitische Unsicherheit zwar verringert, ist aber weiterhin erhöht. 
Im Prognosezeitraum dürfte das höhere Niveau der US-Einfuhrzölle den 
globalen Warenhandel belasten. Seit Jahresbeginn 2025 belastet die
Aufwertung des Euro die Auslandsgeschäfte des Euro-Raums. 🡦 ZIFFER 13 Zudem sind 
die Exportpreise im Euro-Raum seit dem Jahr 2023 erhöht, während sie in China 
rückläufig sind. 🡦 ZIFFER 14 Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der
Exportwirtschaft im Euro-Raum und begünstigt einen Anstieg der chinesischen
Exportanteile am globalen Warenhandel. China dürfte im Prognosezeitraum den 
Warenhandel mit anderen Regionen der Welt außer den USA erneut ausweiten. 
🡦 ZIFFER 18 Aufgrund einer verhaltenen Binnennachfrage dürfte die chinesische 
Volkswirtschaft jedoch nur unterdurchschnittlich wachsen. 🡦 KASTEN 1 In den USA 
dürften die höheren US-Einfuhrzölle auf die Verbraucherpreise überwälzt werden 
und die preisbereinigten Einkommen zunehmend belasten. 🡦 ZIFFER 17 Der private 
Konsum dürfte das BIP-Wachstum in den USA nur verhalten stützen. Darüber 
hinaus ist in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften nur noch mit geringen
weiteren Senkungen der Leitzinsen zu rechnen. 🡦 ZIFFER 28 Dies dürfte die
Finanzierungsbedingungen für private Haushalte und Unternehmen lediglich moderat 
verbessern und kaum zusätzliche Impulse für Investitionen setzen. Insgesamt 
dürfte die Weltwirtschaft im Prognosezeitraum daher nur unterdurchschnittlich 
wachsen. Vor diesem Hintergrund wird für das Jahr 2025 ein Anstieg 
des globalen BIP um 2,6 % erwartet, für das Jahr 2026 um 2,3 %. Die 
globale Verbraucherpreisinflation dürfte im Jahr 2025 bei 2,9 % und im Jahr 
2026 bei 2,6 % liegen. 
1. Weltwirtschaft expandiert verhalten 
10. Das globale BIP wuchs im 1. und 2. Quartal 2025 gegenüber dem
Vorquartal um 0,5 % bzw. 0,7 %. Im 1. Quartal 2025 lag das globale BIP-
Wachstum damit unter dem langfristigen Durchschnitt von 0,7 % der Jahre 2015 bis 
2024. 🡦 ABBILDUNG 3 LINKS Die Ankündigung höherer US-Einfuhrzölle löste starke 
Vorzieheffekte bei den US-Importen aus. Davon profitierten zahlreiche
Volkswirtschaften, unter anderem im Euro-Raum, deren Exporte das BIP-Wachstum
erhöhten. In den USA wirkten sich die hohen Importe hingegen negativ auf das BIP-
Wachstum aus. 🡦 ZIFFER 12 Zudem stiegen die privaten Konsumausgaben in den 
USA im 1. Quartal 2025 nur geringfügig. Im 2. Quartal 2025 führten
Rückpralleffekte bei den US-Importen in vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften zu einer 
leichten Verlangsamung des BIP-Wachstums. Die USA trugen hingegen aufgrund 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 26 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 27 
der gesunkenen Importe und einer kräftigen Erholung des privaten Konsums 
stark zum globalen BIP-Wachstum bei. 🡦 ZIFFER 17 
Seit Juni 2025 zeichnet sich in den globalen Konjunkturbarometern eine
Verbesserung der Weltkonjunktur ab. 🡦 ABBILDUNG 3 RECHTS Diese Barometer
bilden ein aus aggregierten Zeitreihen bestehendes Indikatorensystem. Der
Indikator zur aktuellen konjunkturellen Lage der Weltwirtschaft, der einen hohen 
Gleichlauf mit dem Welt-BIP hat, verlief zuletzt zwar unterdurchschnittlich, zeigt 
seit dem Sommer 2025 jedoch eine deutliche Aufwärtsbewegung. Der
Frühindikator, der Signale über die künftige Entwicklung der globalen Konjunktur erfasst, 
legt seit August 2025 ein überdurchschnittliches Wachstum in den nächsten
Monaten nahe.  
11. Das Wachstum der Weltwirtschaft wird weiterhin maßgeblich vom 
Wachstum in China und den sonstigen Schwellenländern getragen. 
🡦 ABBILDUNG 3 LINKS Die Wachstumsbeiträge Chinas in der 1. Jahreshälfte 2025 sind 
auf eine Ausweitung des Warenhandels mit dem Rest der Welt außerhalb der USA 
zurückzuführen. 🡦 ZIFFER 18 Darüber hinaus kamen aus den sonstigen
Schwellenländern, vor allem aus Indien, stützende Impulse.  
🡦 ABBILDUNG 3 
 
1 – Durchschnitte der saisonbereinigten Quartalswerte. Das globale BIP wird angenähert durch die Summe der
aufgeführten Länder.  2 – Prognose des Sachverständigenrates.  3 – Australien, EU ohne Euro-Raum, Hongkong, Japan, Kanada, 
Norwegen, Republik Korea, Schweiz, Singapur, Taiwan und Vereinigtes Königreich.  4 – Argentinien, Brasilien, Chile, 
Indien, Indonesien, Kolumbien, Malaysia, Mexiko, Philippinen, Russland, Thailand und Türkei.  5 – Langfristiger
Mittelwert gleich dem Wert 100 und die langfristige Standardabweichung gleich dem Wert 10.  6 – Der gleichlaufende Indikator 
spiegelt die aktuelle konjunkturelle Lage der Weltwirtschaft wider und basiert auf der Korrelation und Synchronisierung 
von mehr als 1 000 Zeitreihen aus wirtschaftlichen Tendenzumfragen mit den jeweiligen BIP-Zeitreihen von über 50
Ländern.  7 – Der Frühindikator signalisiert die Entwicklung der Weltwirtschaft in rund sechs Monaten in der Zukunft und
basiert auf den Vorlaufeigenschaften von mehr als 600 Zeitreihen mit den jeweiligen BIP-Zeitreihen von über 50 Ländern.
Quellen: Abberger et al. (2022), Eurostat, IWF, KOF Swiss Economic Institute, nationale Statistikämter, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-046-03
Globales Wachstum und Konjunkturbarometer
-0,2
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
Globales BIP-Wachstum1 bleibt unter 
dem langfristigen Durchschnitt
Beiträge in Prozentpunkten
Prognosezeitraum2
2023 2024 2025 2026
USA Euro-
Raum
Sonstige fortgeschrittene 
Volkswirtschaften3
China Sonstige Schwellenländer4
Veränderung zum Vorquartal (%)
Veränderung zum Vorquartal (%)
(Durchschnitt 2015 – 2024)
84
88
92
96
100
104
Globale Konjunkturbarometer am aktuellen 
Rand aufwärtsgerichtet
Index, 2015 – 2024 = 1005
2023 2024 2025
Globale Konjunkturbarometer:
Gleichlaufender Indikator6
Frühindikator7
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 27 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
28 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
12. Der globale Warenhandel war im 1. Halbjahr 2025 durch Vorzieh- und 
Rückpralleffekte im Zuge der höheren US-Einfuhrzölle geprägt. 🡦 ABBIL-
DUNG 4 LINKS So stieg der Welthandel, gemessen an der Entwicklung der globalen 
Importe, im 1. Quartal 2025 mit 3,4 % gegenüber dem Vorquartal
überdurchschnittlich stark. Getragen wurde dieser Anstieg größtenteils durch die stark
gestiegenen Importe aus den USA und den sonstigen fortgeschrittenen
Volkswirtschaften. Im 2. Quartal ging der Warenhandel um 0,3 % zum Vorquartal zurück. 
Während die US-Importe deutlich zurückgingen, legten die Einfuhren Chinas,
anderer Schwellenländer und des Euro-Raums zu. Die höheren Importe aus dem 
Euro-Raum resultierten aus Vorzieheffekten bei den US-Exporten in Erwartung 
möglicher Vergeltungszölle der Europäischen Union (EU). Im 3. Quartal 2025 
nahm der Welthandel um 0,9 % gegenüber dem Vorquartal zu, hauptsächlich
getragen von den Importen Chinas. Vorzieh- und Rückpralleffekte
bestimmten ebenfalls die Entwicklung der Weltindustrieproduktion. 🡦 ABBIL-
DUNG 4 RECHTS Dementsprechend stieg die globale Industrieproduktion im 1.
Quartal 2025 um 0,9 % zum Vorquartal besonders stark an. In den Folgequartalen 
schwächte sich das Expansionstempo der globalen Industrieproduktion ab. So 
stieg sie im 2. Quartal und im 3. Quartal 2025 um 0,8 % bzw. 0,4 % zum
Vorquartal.  
13. Der US-Dollar verliert seit Jahresbeginn 2025 gegenüber den
Währungen im Rest der Welt an Wert. So wertete der nominale effektive
Wechselkurs des US-Dollar gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Währungen 
von 64 Ländern seit Jahresbeginn 2025 um 6,5 % ab. Dazu dürfte die geänderte 
US-Politik wesentlich beigetragen haben (Deutsche Bundesbank, 2025a). Der zu-
🡦 ABBILDUNG 4 
 
1 – Daten und Länderabgrenzung des niederländischen Centraal Planbureau (CPB). Ländergewichtung auf Basis des 
Jahres 2021. Veränderung zum Vorquartal, preis- und saisonbereinigt. Basierend auf den Quartalsdurchschnitten der 
Monatswerte. Der Durchschnitt für 2025Q3 basiert nur auf den Werten für Juli und August 2025.  2 – Ohne Baugewerbe. 
Produktionsgewichtet.  3 – Umfasst das Warenhandelsvolumen in 81 Ländern und knapp 96 % des globalen
Warenhandels bzw. die Industrieproduktion in 85 Ländern und etwa 96 % der globalen Industrieproduktion.
Quellen: CPB, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-041-02
USA Euro-Raum Sonstige fortgeschrittene Volkswirtschaften China Sonstige Schwellenländer
Welt3 (%)
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
5
Globaler Warenhandel gemessen an den 
Importdaten
Wachstumsbeiträge zur Veränderung 
zum Vorquartal in Prozentpunkten
2022 2023 2024 2025
-1,2
-0,9
-0,6
-0,3
0
0,3
0,6
0,9
1,2
1,5
1,8
Weltindustrieproduktion2
Wachstumsbeiträge zur Veränderung 
zum Vorquartal in Prozentpunkten
2022 2023 2024 2025
Globaler Warenhandel und Weltindustrieproduktion1
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 28 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 29 
nehmende Vertrauensverlust der Marktteilnehmer in die Sicherheit des US-
Dollar betraf beispielsweise im April 2025 vor allem Investoren außerhalb der USA, 
die sich mit Termingeschäften am Devisenmarkt gegen ein mögliches
Währungsrisiko für ihre in US-Dollar bewerteten Anlagen absicherten (Schildbach, 2025; 
Shin et al., 2025). Diese Termingeschäfte erhöhten in der Folge die Nachfrage 
nach anderen Devisen weltweit. Der Euro hat seit Januar 2025 gegenüber 
dem US-Dollar um etwa 12,3 % aufgewertet. Gegenüber einem gewogenen 
Durchschnitt der Währungen von 18 Handelspartnern wertete der nominale
effektive Wechselkurs des Euro um 6,0 % auf. 🡦 ABBILDUNG 5 LINKS Während eine
Aufwertung des Euro die Importe des Euro-Raums verbilligt, belastet sie die
Exportwirtschaft des Euro-Raums. Gleichzeitig kam es auch zu einer
Aufwertung des Euro gegenüber dem Renminbi, da die chinesische Währungspolitik den 
Wechselkurs des Renminbi gegenüber dem US-Dollar weitgehend stabil hält. 
Deswegen folgte der nominale effektive Wechselkurs Chinas der seit
Jahresbeginn 2025 abwertenden Tendenz des US-Dollar und wertete um 3,6 % ab. Die
Abwertung des Renminbi stützt die Exportwirtschaft Chinas.  
14. Die Warenexporte aus China und aus dem Euro-Raum entwickeln sich 
seit dem Jahr 2023 unterschiedlich. Ein Grund hierfür dürften die
divergierenden Preise der Exportgüter sein. 🡦 ABBILDUNG 5 RECHTS Die in US-Dollar
gemessenen Exportpreise Chinas sind bereits seit dem Jahr 2023 in der Tendenz 
rückläufig. Im August 2025 lagen sie 17,3 % unter dem Durchschnitt des Jahres 
2022. Stark gestiegene Investitionen des Verarbeitenden Gewerbes in China
führten in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Ausweitung der
Produktionskapazitäten (Boullenois et al., 2024). Diese Ausweitung ging einerseits mit einer 
🡦 ABBILDUNG 5 
 
1 – Gegenüber den Währungen der 18 wichtigsten Handelspartner des Euro-Raums.  2 – Exportpreise sind in US-Dollar 
gemessen. Daten und Länderabgrenzung des niederländischen Centraal Planbureau (CPB). Ländergewichtung auf Basis 
des Jahres 2021.  3 – Umfasst das saisonbereinigte Warenhandelsvolumen in 81 Ländern und knapp 96 % des globalen 
Warenhandels.
Quellen: CPB, Deutsche Bundesbank, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-265-01
Wechselkurse und Exportpreise
92
94
96
98
100
102
104
0,6
0,7
0,8
0,9
1,0
1,1
1,2
Der Euro hat seit Jahresbeginn 2025 stark 
aufgewertet
US-Dollar 
je Euro
Index, 
1999Q1 = 100
2022 2023 2024 2025
Nominaler Wechselkurs
Nominaler effektiver Wechselkurs des Euro1
(rechte Skala)
80
85
90
95
100
105
110
115
120
Stark steigende Exportpreise2 des Euro-Raums 
nach Aufwertung des Euro seit Jahresbeginn
Index, 2022 = 100
2022 2023 2024 2025
Euro-Raum China Welt3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 29 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
30 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
stark steigenden Industrieproduktion einher. Andererseits befinden sich die
Industrieunternehmen in China in einem starken inländischen Wettbewerb, der 
durch staatliche Subventionen und steuerliche Erleichterungen verzerrt wird und 
insgesamt eine sinkende Preistendenz verstärkt. Beide Faktoren verbessern die 
Wettbewerbsfähigkeit der dortigen Exportunternehmen maßgeblich (Deutsche 
Bundesbank, 2024a). Vor diesem Hintergrund kam es zu einem starken Anstieg 
der Warenexporte Chinas. Im Gegensatz dazu sind die in US-Dollar gemessenen 
Exportpreise des Euro-Raums seit Jahresbeginn 2025 aufgrund der 
Aufwertung des Euro stark gestiegen. Dieser Anstieg hat die preisliche 
Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Euro-Raums weiter verschlechtert und 
dürfte die Exporte des Euro-Raums im Prognosezeitraum weiterhin belasten. 
🡦 ZIFFER 21  
15. Die US-Handelspolitik ist seit Jahresbeginn 2025 protektionistischer 
ausgerichtet als zuvor. Nachdem die US-Regierung in der 1. Jahreshälfte 2025 
mehrfach kurzfristig Zölle erhöht und ebenso wieder ausgesetzt hat, haben
zahlreiche Staaten seit Jahresmitte 2025 bilaterale Zollabkommen mit den USA
geschlossen. Der durchschnittliche Effektivzollsatz, gewichtet nach Importanteilen 
im Jahr 2024, ist dadurch für die meisten Staaten gestiegen. Die US-Einfuhrzölle 
dämpfen das BIP-Wachstum in den USA und erhöhen gleichzeitig den
heimischen Inflationsdruck (Auclert et al., 2025; Auray et al., 2025; The Budget Lab at 
Yale). 🡦 ZIFFER 25 Zudem belasten sie die US-Handelspartner (Burgert et al., 2025; 
Europäische Kommission, 2025a).  
16. Die EU hat sich mit der US-Regierung am 27. Juli 2025 auf ein
Zollabkommen geeinigt. Dieses sieht einen Zollsatz in Höhe von 15 % für die meisten EU-
Warenexporte in die USA vor. 🡦 PLUSTEXT 1 Der durchschnittliche Effektivzollsatz 
stieg nach Inkrafttreten des Abkommens am 7. August 2025 auf etwa 12,9 % an 
und ersetzt zugleich die davor gültigen Meistbegünstigungszollsätze 🡦 GLOSSAR für 
die meisten EU-Produkte. 🡦 ABBILDUNG 6 LINKS Vor dem 2. April 2025 lag der
durchschnittliche Effektivzollsatz bei etwa 5,2 %. Falls bisher ausgenommene Produkte 
wie Halbleiter, Pharmazeutika oder kritische Mineralien von dem Zollsatz von 
15 % betroffen wären, würde der durchschnittliche Effektivzollsatz um weitere 4,6 
Prozentpunkte ansteigen. Im internationalen Vergleich sind die
durchschnittlichen Effektivzollsätze wichtiger US-Handelspartner wie Kanada und das
Vereinigte Königreich derzeit geringer als die der EU. 🡦 ABBILDUNG 6 RECHTS Umgekehrt 
liegen sie für China oder die Schweiz mehr als 20 bzw. 10 Prozentpunkte über dem 
EU-Niveau. Ebenfalls höher als das EU-Niveau liegen sie für die Republik Korea 
(18,1 %) und Japan (17,6 %). Damit befindet sich der durchschnittliche
Effektivzollsatz auf EU-Warenexporte im Mittelfeld, sodass sich die relative
Wettbewerbsposition europäischer Exporteure am US-Markt je nach Vergleichsgruppe 
teils verbessert, teils aber auch verschlechtert hat.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 30 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 31 
 
🡦 PLUSTEXT 1  
Fokus: Das Zollabkommen zwischen der EU und den USA 
Das Zollniveau für die EU war vor Beginn der zweiten Amtszeit von US-Präsident 
Trump maßgeblich durch die sogenannten Meistbegünstigungszollsätze der
Welthandelsorganisation geprägt. Der durchschnittliche Effektivzollsatz lag bei 1,2 % 
(Fitch Ratings, 2025). Bereits vor dem 2. April 2025 wurden zusätzliche sektorale 
Zölle in Höhe von 25 % auf Eisen, Stahl, Aluminium und Autos erhoben. Am 2. April 
2025 kamen „Strafzölle“ in Höhe von 10 % auf nahezu alle Einfuhren aus der EU 
hinzu. Zudem wurden am 4. Juni 2025 die sektoralen Zölle auf Eisen, Stahl und 
Aluminium auf 50 % angehoben. Am 1. August wurden zusätzlich sektorale Zölle 
auf Kupfer in Höhe von 50 % eingeführt. Am 7. August 2025 ist das Zollabkommen 
zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Für zahlreiche Einfuhren aus der 
EU in die USA, insbesondere Autos, gilt seitdem ein einheitlicher Zollsatz von 15 %. 
Die Zölle auf Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer liegen jedoch weiterhin bei 50 %. 
Für bestimmte Produkte wie Halbleiter, Pharmazeutika oder kritische Mineralien 
gelten die regulären Meistbegünstigungszollsätze als Sonderregelung. Zudem hat 
die EU den Import von Energieträgern aus den USA im Wert von 750 Mrd US-Dollar 
sowie Investitionen europäischer Unternehmen in die USA in Höhe von 600 Mrd US-
Dollar bis zum Jahr 2028 zugesagt (Europäische Kommission, 2025b). Darüber 
hinaus schafft die EU ihrerseits Einfuhrzölle auf US-amerikanische
Industrieprodukte ab und plant, weitere Handelsbarrieren abzubauen. 
17. Das US-BIP ging im 1. Quartal 2025 preis- und saisonbereinigt um 0,2 % 
zum Vorquartal zurück und stieg im 2. Quartal 2025 um 1,0 % zum 
Vorquartal. Diese Entwicklung wurde durch Vorzieh- und Rückpralleffekte bei 
den US-Importen sowie zuerst schwache, anschließend kräftige private
Konsumausgaben bestimmt. Im 3. Quartal 2025 dürfte das US-BIP um 0,6 % gegenüber 
dem Vorquartal gestiegen sein. Für den Prognosezeitraum deutet die
nachlassende Dynamik am US-Arbeitsmarkt auf ein abgeschwächtes BIP-Wachstum hin. 
Zudem dürften die höheren US-Einfuhrzölle zunehmend auf die
Verbraucherpreise überwälzt werden und somit die preisbereinigten Einkommen belasten. 
🡦 KASTEN 1 
Im Vereinigten Königreich fiel das preis-, saison- und kalenderbereinigte 
BIP-Wachstum im 1. Quartal 2025 mit 0,7 % stark aus. Das BIP-Wachstum wurde 
durch gestiegene Bruttoanlageinvestitionen, private Konsumausgaben sowie
höhere Exporte getragen. Im 2. Quartal 2025 war das BIP-Wachstum mit 0,3 %
abgeschwächt. Zum BIP-Wachstum insgesamt trug insbesondere der Staatskonsum 
durch höhere Ausgaben für Gesundheit, Bildung und Verteidigung bei. Die
Unternehmensinvestitionen und die Exporte waren hingegen rückläufig. Im Jahr 
2026 dürfte die Volkswirtschaft des Vereinigten Königreichs etwas schwächer als 
im laufenden Jahr expandieren. Eine anhaltend hohe Verbraucherpreisinflation 
dürfte die preisbereinigten Einkommen der privaten Haushalte weiterhin
belasten, und die Finanzpolitik dürfte aufgrund zu erwartender
Konsolidierungsmaßnahmen restriktiv ausfallen.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 31 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
32 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
18. Die chinesische Volkswirtschaft wuchs im 1. und 2. Quartal 2025 laut 
offiziellen Angaben preis- und saisonbereinigt jeweils um 1,2 % und 1,0 % im 
Vergleich zum Vorquartal. Dazu trugen vor allem steigende Exporte sowie höhere 
Konsumausgaben bei. Besonders die Ausweitung des Warenhandels mit anderen 
asiatischen Ländern sowie mit der EU und lateinamerikanischen
Volkswirtschaften trug dazu bei und kompensierte den Rückgang der chinesischen Exporte in 
die USA (Deutsche Bundesbank, 2025a; Song, 2025a). Die
Bruttoanlageinvestitionen stützten das chinesische BIP-Wachstum vor allem im 2. Quartal 2025. Im 
3. Quartal 2025 betrug das chinesische BIP-Wachstum 1,1 %. Höhere
Konsumausgaben sowie höhere Exporte haben erneut zum BIP-Wachstum beigetragen. 
Der Wachstumsbeitrag der Bruttoanlageinvestitionen fiel jedoch leicht schwächer 
aus als im Vorquartal. Im Prognosezeitraum dürfte die chinesische
Volkswirtschaft schwächer expandieren als im laufenden Jahr. 🡦 KASTEN 1 Der schwache 
🡦 ABBILDUNG 6 
 
1 – Stand 31. Oktober 2025. Der durchschnittliche Effektivzollsatz berechnet sich aus der Summe der Zollsätze der
jeweiligen Produktgruppe, gewichtet mit ihrem jeweiligen Anteil am gesamten Importvolumen. Da die Berechnung mit
Importwerten aus dem Jahr 2024 erfolgt, werden keine durch die Zollveränderungen ausgelösten Substitutionseffekte
berücksichtigt. Zölle werden gemäß dem „Harmonised Tariff Schedule“ (HTS) erhoben, einem System der Wareneinteilung im
internationalen Handel. Die Zölle auf schwere Nutzfahrzeuge sowie auf Holz und Möbel wurden berücksichtigt, lassen sich 
in der Abbildung aufgrund der geringen Importvolumina jedoch nicht erkennen.  2 – Bezieht sich auf das Szenario „Nach 
dem 1. August“. CN-China, CH-Schweiz, KR-Republik Korea, JP-Japan, EU-Europäische Union, UK-Vereinigtes Königreich, 
CA-Kanada.  3 – Für Kanada wird angenommen, dass 75 % der Waren im Rahmen des United States-Mexico-Canada-
Agreement (USMCA) nicht verzollt werden.  4 – Zölle aus dem Jahr 2024, die im Jahr 2025 weiterhin gelten (für EU und 
UK bis zum Zeitpunkt der Zolldeals).  5 – Und Waren daraus. Für Aluminium sowie Eisen und Stahl galt seit Februar 2025 
ein Zollsatz von 25 %, der im Juni auf 50 % angehoben wurde. Ausnahme UK: 25 %.  6 – Und Waren daraus. Kupfer ab 
1. August: 50 %. Ausnahme UK: 25 %.  7 – Für Autos und Autoteile gilt seit März 2025 ein Zollsatz von 25 %. Für EU, KR 
und JP durch Abkommen auf 15 % gesenkt, für UK auf 10 % gesenkt.  8 – Bislang sind diese Produkte von Zöllen
ausgenommen, würden jedoch ohne die bisherigen Ausnahmen mit 15 % verzollt werden.  9 – Strafzölle: EU 10 % (vor Deal) / 
15 % (nach Deal), CN 30 %, CH 39 %, KR 15 %, JP 15 %, UK 10 %, CA 35 %.
Quellen: Fitch Ratings, Trade Map (International Trade Centre, www.trademap.org), United States International Trade Commission, eigene 
Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-225-03
Durchschnittlicher Effektivzollsatz1 auf US-Importe
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
Zollsatz auf EU-Exporte
Beiträge zum effektiven Zollsatz in Prozentpunkten
Vor dem
2. April
Vor dem
1. August
Nach dem
1. August
Nach dem 
1. August
ohne bisherige 
Ausnahmen
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Zollsatz auf Exporte ausgewählter US-
Handelspartner2
Beiträge zum effektiven Zollsatz in Prozentpunkten
CN CH KR JP EU UK CA3
Beiträge der Einfuhrzölle im Jahr 20244
Beiträge der zusätzlichen Einfuhrzölle im Jahr 2025 auf: Aluminium5 Eisen und Stahl5 Kupfer6
Autos und Autoteile7 Halbleiter, Pharmazeutika, u. a.8 Sonstige Produkte9
Effektiver Zollsatz (%)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 32 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 33 
Immobilienmarkt dämpft weiterhin die Binnennachfrage. Zudem dürften die
höheren US-Einfuhrzölle die Exporte in die USA dämpfen. Gleichzeitig dürften die 
Ausfuhren nach Asien jedoch verstärkt ausgeweitet werden. Insgesamt dürften 
die Exporte im Jahr 2026 leicht schwächer expandieren als im Jahr 2025.  
🡦 KASTEN 1  
Fokus: Die großen Volkswirtschaften USA und China 
Die Wirtschaftsleistung der USA ging im 1. Quartal 2025 preis- und saisonbereinigt im
Vergleich zum Vorquartal um 0,2 % zurück. Zum Rückgang des BIP trugen vor allem höhere
Importe in Erwartung der angekündigten US-Einfuhrzölle bei, während die
Bruttoanlageinvestitionen stark stützten. Im 2. Quartal 2025 wuchs die US-Volkswirtschaft um 1,0 %. Der private 
Konsum trug dazu maßgeblich bei, während die Importe und die Bruttoanlageinvestitionen
zurückgingen. Insgesamt dürften die US-Einfuhrzölle im 1. Halbjahr 2025 zu höheren
Staatseinnahmen geführt haben. Gleichzeitig dürften die Gegenmaßnahmen der US-Handelspartner
sowie Substitutionseffekte der US-Unternehmen das BIP-Wachstum jedoch gedämpft haben (The 
Budget Lab at Yale, 2025a). Die Beschäftigungsentwicklung fiel im Sommer 2025 schwach 
aus. Die Arbeitslosenquote stieg im August 2025 auf 4,3 % und erreichte damit den höchsten 
Wert seit vier Jahren. Im September 2025 lagen sowohl die Inflationsrate als auch die
Kerninflationsrate bei 3,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Inflation wurde zuletzt durch höhere 
Preise für Dienstleistungen und Mieten getrieben. 🡦 ABBILDUNG 7 LINKS Damit sorgen
Wirtschaftsbereiche, die nicht von den Zöllen betroffen sein dürften, für Preisdruck. Seit Jahresbeginn 
2025 tragen zudem gestiegene Preise für Waren ohne Nahrungsmittel und Energie zur Inflation 
bei. Dies dürfte auf eine Überwälzung der eingeführten Zölle hinweisen (Authers, 2025; The 
Budget Lab at Yale, 2025b). Die schwächere Entwicklung am Arbeitsmarkt und der gleichzeitig 
zunehmende Preisdruck verschärfen den Zielkonflikt der US-Notenbank zwischen
Preisstabilität und Beschäftigung. 🡦 ZIFFER 28 Angesichts der sich abkühlenden Arbeitsmarktlage leitete die 
US-Notenbank im September 2025 eine erste Zinssenkung im Jahr 2025 ein. 
Im 3. Quartal 2025 dürfte das US-BIP um 0,6 % im Vergleich zum Vorquartal gestiegen sein. 
Im Gegensatz zur üblichen Veröffentlichung der Vorausschätzung des US-BIP Ende Oktober 
wurde diese bis zum Datenschluss aufgrund der Haushaltssperre nicht veröffentlicht. Für den 
Prognosezeitraum deutet die schwächere Dynamik am US-Arbeitsmarkt auf ein
abgeschwächtes BIP-Wachstum hin. Darüber hinaus dürften die Zölle auf importierte Vorleistungsgüter die 
Produktionskosten in den USA zunehmend steigern. Die gestiegenen Einfuhrzölle dürften
zunehmend an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden und die
preisbereinigten Einkommen zusätzlich belasten. Aufgrund zunehmender Sorgen am Arbeitsmarkt 
sowie steigender Inflationserwartungen hat sich die Verbraucherstimmung seit Jahresbeginn 
2025 deutlich abgeschwächt (The Conference Board, 2025). Somit dürfte der private Konsum 
im Prognosezeitraum weniger stützend als in den vergangenen Jahren wirken. Die kräftig
ausgeweiteten Ausrüstungsinvestitionen im Zuge des anhaltenden Booms im Bereich der
künstlichen Intelligenz (KI) dürften die Bruttoanlageinvestitionen jedoch weiter stützen (Aliaga, 2025). 
Die seit Anfang Oktober 2025 laufende Haushaltssperre für die US-Bundesbehörden dürfte das 
BIP-Wachstum in den USA im 4. Quartal 2025 dämpfen. Derzeit schätzt die US-Regierung die 
entgangene Wirtschaftsleistung aufgrund der Haushaltssperre auf rund 15 Mrd US-Dollar pro 
Woche (CEA, 2025; Lawder und Shalal, 2025). Im Oktober 2025 dürften sich die kumulierten 
Einbußen auf rund 0,2 % des US-BIP belaufen. Dies dürfte jedoch das jahresdurchschnittliche 
BIP-Wachstum der US-Volkswirtschaft im Jahr 2025 kaum beeinträchtigen. Dennoch geht mit 
dem schwächeren BIP-Wachstum im 4. Quartal 2025 eine Reduktion des statistischen
Überhangs einher. Insgesamt erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 2025 einen Anstieg des 
US-BIP von 1,9 %. Für das Jahr 2026 wird ein leicht schwächeres BIP-Wachstum in Höhe von 
1,6 % prognostiziert. Schätzungen zufolge dürften die US-Einfuhrzölle und die Gegenmaßnah-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 33 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
34 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
men dabei das BIP-Wachstum in beiden Jahren jeweils um rund 0,5 Prozentpunkte verringern 
(The Budget Lab at Yale, 2025a). Der Anstieg der Verbraucherpreise dürfte, gemessen am
Consumer Price Index, in den Jahren 2025 und 2026 bei jeweils 2,8 % liegen. 
🡦 ABBILDUNG 7  
 
Die chinesische Volkswirtschaft expandierte laut offiziellen Angaben in den ersten beiden 
Quartalen des Jahres 2025 preis- und saisonbereinigt mit Zuwachsraten von 1,2 % bzw. 1,0 % 
gegenüber dem jeweiligen Vorquartal. Dazu trugen die Konsumausgaben stark bei. Hierbei 
dürfte insbesondere der private Konsum eine wichtige Rolle gespielt haben. Darauf deuten die 
im 1. und 2. Quartal 2025 gestiegenen Einzelhandelsumsätze hin. Zusätzlich dürfte sich das 
im März 2025 verabschiedete Konjunkturpaket stützend ausgewirkt haben (FG 2025 Kasten 
1). Auch die chinesischen Exporte stiegen in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2025 
kräftig, vor allem in andere asiatischen Volkswirtschaften, den Euro-Raum und
lateinamerikanische Volkswirtschaften, wohingegen die chinesischen Exporte in die USA im Zuge der höheren 
US-Einfuhrzölle stark zurückgegangen sind (Song, 2025a). Im Gegensatz zur Entwicklung der 
Konsumausgaben und der Exporte haben die Bruttoanlageinvestitionen das chinesische BIP-
Wachstum nur im 2. Quartal 2025 deutlich gestützt. Entstehungsseitig dürfte die weiterhin 
stark steigende Industrieproduktion das BIP-Wachstum im 1. und 2. Quartal 2025 gestützt
haben. Im September 2025 sank die Inflation gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 %, während 
die Kerninflation um 1,0 % zunahm. 🡦 ABBILDUNG 7 RECHTS Seit März 2023 leistet insbesondere 
der Bereich Transport und Telekommunikation einen negativen Beitrag zur Inflation.  
Im 3. Quartal 2025 lag das BIP-Wachstum laut Vorausschätzung bei 1,1 %. Die
Konsumausgaben haben erneut deutlich zur gesamtwirtschaftlichen Expansion beigetragen. Der priva-
1 – Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie.  2 – Das Staatliche Amt für Statistik (National Bureau of
Statistics, NBS) der Volksrepublik China veröffentlicht keine Gewichte für die Subindizes der
Verbraucherpreisinflation. Die Gewichte werden alle fünf Jahre neu berechnet, zuletzt im Januar 2021. Zur Schätzung der Gewichte für 
die Subindizes wird die Verbraucherpreisinflation ab dem Jahr 2021 auf die Subindizes unter folgenden zwei 
Nebenbedingungen regressiert: Jedes Gewicht ist größer oder gleich null und die Summe der Gewichte ist eins.  
3 – Umfasst Preisänderungen für die folgenden Kategorien: Kleidung; Haushaltsnahe Waren und
Dienstleistungen; Bildung, Kultur und Erholung; Gesundheitsversorgung; Verschiedene Waren und Dienstleistungen.
Quellen: BLS, LSEG Datastream, NBS, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-207-01
Verbraucherpreisinflation in den USA und China
-2
0
2
4
6
8
10
USA
Veränderung zum Vorjahresmonat in %
bzw. Beiträge in Prozentpunkten
2021 2022 2023 2024 2025
Gesamtinflation (%) Kerninflation1 (%)
Nahrungsmittel Dienstleistungen 
ohne Mieten
Mieten
Energierohstoffe Waren ohne
Nahrungsmittel und Energierohstoffe
-2
0
2
4
6
8
10
China2
Veränderung zum Vorjahresmonat in %
bzw. Beiträge in Prozentpunkten
2021 2022 2023 2024 2025
Gesamtinflation (%) Kerninflation1 (%)
Nahrungsmittel und 
Tabakwaren
Wohnen
Transport &amp;
Telekommunikation
Sonstiges3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 34 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 35 
te Konsum dürfte somit stützend gewirkt haben, auch wenn sich die Einzelhandelsumsätze im 
3. Quartal 2025 schwach entwickelten. Der positive Wachstumsbeitrag der Exporte fiel im 3. 
Quartal 2025 leicht stärker aus als im Vorquartal. Ausschlaggebend hierfür dürften weiterhin 
die Exporte in andere asiatische Volkswirtschaften gewesen sein. Die Exporte in die USA stiegen 
im Juli 2025 nach fünf Rückgängen in Folge. Die Bruttoanlageinvestitionen haben das BIP-
Wachstum im 3. Quartal 2025 ebenfalls gestützt, entwickelten sich jedoch schwächer als im 
Vorquartal. Für den weiteren Prognosezeitraum ist von einer leichten Abschwächung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in China auszugehen. So lag der Einkaufsmanagerindex für 
das Verarbeitende Gewerbe im Oktober 2025 weiterhin unterhalb der Wachstumsschwelle 
(Song, 2025b). Insbesondere die höheren US-Einfuhrzölle dürften die Exportentwicklung im 
Prognosezeitraum dämpfen. Nachdem die US-Regierung temporär Einfuhrzölle auf chinesische 
Waren reduziert bzw. ausgesetzt hatte, wurde am 30. Oktober 2025 ein Zollabkommen
zwischen US-Präsident Donald Trump und Chinas Staatspräsident Xi Jinping mit geplantem
Inkrafttreten am 10. November 2025 beschlossen. Dieses sieht eine Reduktion der US-Einfuhrzölle 
auf chinesische Waren vor und beinhaltet im Gegenzug die Aufhebung der von China
ergriffenen Vergeltungsmaßnahmen auf US-Produkte. Insgesamt dürften die US-Einfuhrzölle auf
chinesische Produkte weiterhin erhöht bleiben. Zusätzlich belastet weiterhin der schwache
Immobilienmarkt die Binnennachfrage. Insgesamt erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 
2025 ein BIP-Wachstum von 5,0 %. Für das Jahr 2026 wird ein schwächerer Zuwachs von 4,5 % 
prognostiziert. Die Verbraucherpreise dürften im Jahr 2025 um 0,1 % zurückgehen und im Jahr 
2026 um 0,2 % steigen. 
19. Die Konjunktur im Euro-Raum hat an Schwung verloren. Zwar wuchs 
das BIP im 1. Quartal 2025 preis-, saison- und kalenderbereinigt mit 0,6 %
gegenüber dem Vorquartal kräftig, der Anstieg ist aber zur Hälfte auf das starke BIP-
Wachstum in Irland von 7,5 % gegenüber dem Vorquartal zurückzuführen. In  
Irland nahmen die Exporte, vor allem von pharmazeutischen Produkten,
aufgrund von Vorzieheffekten um 9,4 % zu (Humphries und Halpin, 2025). Im
übrigen Euro-Raum waren ähnliche Vorzieheffekte weniger stark ausgeprägt, sodass 
das BIP-Wachstum im Euro-Raum ohne Irland im 1. Quartal 2025 nur 0,3 %
betrug. Im 2. Quartal 2025 verlangsamte sich der Produktionsanstieg im Euro-
Raum auf 0,1 % gegenüber dem Vorquartal. Die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung in den großen Volkswirtschaften der Währungsunion war dabei sehr
unterschiedlich. 🡦 KASTEN 2 
🡦 KASTEN 2  
Fokus: Konjunkturelle Entwicklung in Frankreich, Italien, Spanien und den Niederlanden 
Die französische Volkswirtschaft wuchs im 2. und 3. Quartal 2025 preis-, saison- und
kalenderbereinigt um 0,3 % bzw. 0,5 % gegenüber dem Vorquartal. Wie schon zu Jahresbeginn kam 
im 2. Quartal 2025 der größte Wachstumsbeitrag von den Vorratsveränderungen, der wohl vor 
allem auf Luftfahrzeuge und in geringerem Maße auf Kraftfahrzeuge zurückgeführt werden 
kann (INSEE, 2025). 🡦 ABBILDUNG 8 LINKS Im 3. Quartal 2025 war der Produktionszuwachs
hingegen maßgeblich auf die Ausfuhren zurückzuführen, die um 2,2 % zunahmen. Der private
Verbrauch stagniert hingegen seit drei Quartalen und die Investitionen entwickeln sich schwach. 
Laut Umfragen der Europäischen Kommission ist das Verbrauchervertrauen am aktuellen Rand 
weiterhin gering. Dies könnte im Zusammenhang mit dem erneuten Scheitern der Regierung 
und der erhöhten politischen Unsicherheit stehen. In dieser Prognose wird unterstellt, dass es 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 35 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
36 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
der neuen Regierung gelingt, einen Kompromiss für den Haushalt auszuhandeln und dafür eine 
Mehrheit im Parlament zu finden. Mit der Aussetzung einer Rentenreform, die eine Anhebung 
des Renteneintrittsalters auf 64 Jahre vorgesehen hätte, erscheint dies als realistisch. Der 
Haushalt dürfte jedoch eine etwas geringere Konsolidierung des öffentlichen Defizits
beinhalten, als dies vom ehemaligen Premierminister Bayrou vorgesehen war (von 5,4 % des BIP in 
diesem Jahr auf 4,6 % des BIP im kommenden Jahr). Vor diesem Hintergrund dürfte sich die 
private Investitionstätigkeit erholen und im weiteren Verlauf in mäßigem Tempo expandieren. 
Positiv für den Außenhandel ist, dass auf Ausfuhren im Bereich Luftfahrt in die USA weiterhin 
keine Zölle fällig werden. Der private Verbrauch wird im Prognosezeitraum von einer steigenden 
Kaufkraft der privaten Haushalte gestützt, denn im Vergleich zum Durchschnitt des Euro-Raums 
dürfte die Inflationsrate niedrig ausfallen. Angesichts der erforderlichen Konsolidierung und
erhöhter politischer Unsicherheit wird der private Verbrauch dennoch nur verhalten wachsen. Der 
Sachverständigenrat geht davon aus, dass das BIP in Frankreich in den Jahren 2025 und 2026 
jeweils um 0,8 % steigen wird. 
🡦 ABBILDUNG 8  
 
Die italienische Volkswirtschaft ist im 2. Quartal 2025 leicht geschrumpft. Vorangegangen 
war diesem Rückgang jedoch ein starker Anstieg der Produktion zu Jahresbeginn. Maßgeblich 
für diese Dynamik dürften Vorzieheffekte im Zusammenhang mit drohenden Zöllen auf US-
Einfuhren aus der EU gewesen sein, denn im 1. Quartal 2025 nahmen die italienischen Exporte 
noch deutlich um 2,1 % gegenüber dem Vorquartal zu. Im Folgequartal erfolgte eine
Gegenbewegung, durch die die Ausfuhren um 1,7 % zurückgingen. Zwar stagnierte laut Schnellmeldung 
das BIP im 3. Quartal 2025. Im weiteren Verlauf dürfte die Konjunktur jedoch wieder an Fahrt 
aufnehmen. Darauf deutet nicht zuletzt die andauernde Erholung der Industrieproduktion hin. 
🡦 ABBILDUNG 8 RECHTS Vor dem Hintergrund der gestiegenen US-Zölle auf EU-Exporte und der nach 
1 – Preis-, saison- und kalenderbereinigt.  2 – EA-Euro-Raum, EAoIE-Euro-Raum ohne Irland, DE-Deutschland, FR-
Frankreich, IT-Italien, NL-Niederlande, ES-Spanien.  3 – Saison- und kalenderbereinigt. Quartalsdurchschnitte der 
Monatswerte. Der Durchschnitt für 2025Q3 basiert nur auf den Werten für Juli und August 2025.
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-079-02
Bruttoinlandsprodukt und Industrieproduktion im Euro-Raum
-2,5
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
Wachstumsbeiträge zur BIP-Verwendung1 im 
Euro-Raum2 im ersten Halbjahr 2025
Veränderung zum Vorquartal in %, 
Wachstumsbeiträge in Prozentpunkten
Q1 Q2
EA
Q1 Q2
EAoIE
Q1 Q2
DE
Q1 Q2
FR
Q1 Q2
IT
Q1 Q2
NL
Q1 Q2
ES
Privater 
Konsum
Staatlicher 
Konsum
Bruttoanlageinvestitionen
Vorratsveränderungen
Exporte Importe
BIP (%)
70
75
80
85
90
95
100
105
110
115
Index der Produktion im Verarbeitenden 
Gewerbe3
Index, 2018 = 100
2017 18 19 20 21 22 23 24 2025
Euro-Raum Deutschland Frankreich
Italien Niederlande Spanien
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 36 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 37 
wie vor erhöhten handelspolitischen Unsicherheit bleibt der Ausblick für die Konjunktur in
Italien jedoch verhalten. Für das Jahr 2025 erwartet der Sachverständigenrat, dass das
Wirtschaftswachstum in Italien 0,5 % beträgt. Im Jahr 2026 dürfte das BIP dann mit 0,6 % nur
geringfügig stärker expandieren. 
Die spanische Volkswirtschaft verzeichnete im 2. und 3. Quartal 2025 im Vergleich zu
anderen großen Volkswirtschaften des Euro-Raums erneut einen kräftigen Zuwachs. Das BIP 
nahm preis-, saison- und kalenderbereinigt mit Vorquartalsraten in Höhe von 0,8 % und 0,6 % 
zu. Gestützt wurde die Expansion dabei vor allem vom privaten Verbrauch und den
Investitionen. Die Ausfuhren gingen im 3. Quartal 2025 deutlich zurück, nachdem es, wohl ebenfalls 
wegen Vorzieheffekten vor dem Hintergrund drohender US-Zölle, in der 1. Jahreshälfte 2025 zu 
einer kräftigen Ausweitung gekommen war. Für eine robuste Wachstumsdynamik spricht
zudem die starke Importnachfrage. Angesichts des verschlechterten außenwirtschaftlichen
Umfelds aufgrund höherer US-Zölle auf Einfuhren aus der EU dürfte sich das BIP-Wachstum der 
spanischen Wirtschaft im Prognosezeitraum auf 2,8 % bzw. 2,0 % in den Jahren 2025 und 
2026 spürbar abschwächen. Der BIP-Zuwachs fällt damit jedoch weiterhin deutlich größer aus 
als im Durchschnitt des Euro-Raums.  
In den Niederlanden hat die konjunkturelle Dynamik weiter nachgelassen. Nach einem 
preis-, saison- und kalenderbereinigten Anstieg des BIP im 1. und 2. Quartal 2025 in Höhe von 
jeweils 0,3 % gegenüber dem Vorquartal nahm die Produktion im 3. Quartal 2025 geringfügig 
stärker um 0,4 % zu. Die Konsumausgaben, insbesondere des Staates, lieferten große
Wachstumsbeiträge in den vergangenen Quartalen. Hingegen entwickelten sich die Investitionen
erratisch und schrumpften im 3.Quartal 2025 nach einem kräftigen Zuwachs im 2. Quartal. Das 
Verbrauchervertrauen hat sich laut Umfragen der Europäischen Kommission weiter verbessert. 
Auch im Verarbeitenden Gewerbe zeichnet sich am aktuellen Rand laut Einkaufsmanagerindex 
eine bessere Stimmung ab. Vor diesem Hintergrund dürfte das BIP in den kommenden
Quartalen wohl in etwa demselben Tempo zulegen wie zuletzt und im Durchschnitt des laufenden 
Jahres um 1,7 % wachsen. Im kommenden Jahr dürfte die Produktion dann um 1,2 %
zunehmen. 
20. Indikatoren für den Euro-Raum deuten für die 2. Jahreshälfte 2025 
nicht auf eine Beschleunigung der Wachstumsdynamik hin. Das BIP hat 
gemäß Schnellschätzung im 3. Quartal 2025 preis-, saison- und kalenderbereinigt 
um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal zugelegt. Laut Einkaufsmanagerindizes
dauert die zyklische Erholung im Verarbeitenden Gewerbe an, verlangsamte sich
jedoch am aktuellen Rand, während die Lageeinschätzung der Einkaufsmanager im 
Dienstleistungsbereich sprunghaft zunahm. 🡦 ABBILDUNG 9 LINKS
Unternehmensbefragungen der Europäischen Kommission deuten jedoch nicht auf eine bessere 
Stimmung in diesen Wirtschaftsbereichen hin. Zudem liegt laut diesen
Indikatoren das Verbrauchervertrauen nach wie vor deutlich unter seinem langjährigen 
Durchschnitt. 🡦 ABBILDUNG 9 RECHTS  
21. Die Wirtschaftsleistung im Euro-Raum dürfte im weiteren
Prognosezeitraum mit geringem Schwung expandieren. Die hohen Zölle, die nun auf US-
Einfuhren aus der EU gelten, senken die Nachfrage nach Waren wie Maschinen  
oder Fahrzeugen sowie chemischen Produkten, die zu den wichtigsten Ausfuhren 
aus dem Euro-Raum zählen. Die effektive Aufwertung des Euro in den
vergangenen Monaten hat die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Raums
verschlechtert (Deutsche Bundesbank, 2025a). Dies dürfte die Ausfuhren in andere 
Staaten belasten. Der hohe Anteil importierter Vorleistungen an den Exporten des 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 37 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
38 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Euro-Raums kompensiert jedoch den dämpfenden Effekt des aufgewerteten Euro 
auf die Exporte, da die Vorleistungsgüter günstiger bezogen werden können.
Gestützt werden dürfte die Konjunktur von einer mäßigen Erholung der
Investitionstätigkeit. Der private Verbrauch dürfte sich aufgrund steigender Reallöhne 
ebenfalls ausweiten. Die Ausrichtung der Finanzpolitik im Euro-Raum ist nicht 
einheitlich. Während sie in Deutschland im Prognosezeitraum expansiv
ausgerichtet ist, ist sie in anderen Staaten, z. B. Italien, Frankreich oder den
Niederlanden, restriktiv. Im Aggregat gehen von dieser Seite daher nur geringe Impulse für 
die Konjunktur aus. Der Sachverständigenrat rechnet damit, dass das BIP im 
Euro-Raum in diesem und im kommenden Jahr um 1,4 % bzw. 1,0 %
zunehmen wird. Damit fällt das BIP-Wachstum zwar höher aus als noch im Jahr 
2024, bleibt aber deutlich niedriger als der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2024 
von 1,6 %.  
22. Die Weltwirtschaft dürfte im Prognosezeitraum verhalten wachsen. Dafür 
spielen die dämpfenden Auswirkungen der seit Januar 2025
protektionistischeren US-Handelspolitik eine maßgebliche Rolle. Dementsprechend dürfte das
globale BIP im Prognosezeitraum langsam expandieren, dabei aber unter seinem 
langjährigen Durchschnitt bleiben. Die gestiegenen US-Einfuhrzölle dürften den 
globalen Warenhandel im Prognosezeitraum weiterhin belasten. In dieser
Prognose wird unterstellt, dass es nicht zu einer erneuten Verschärfung der US-
Handelspolitik kommt. 🡦 KASTEN 3 Insgesamt erwartet der Sachverständigenrat einen 
Anstieg des globalen BIP um 2,6 % im Jahr 2025 und 2,3 % im Jahr 2026. Der 
globale Warenhandel dürfte im Jahr 2025 aufgrund der Vorzieheffekte im 
1. Quartal 2025 um 4,6 % zulegen. Im Jahr 2026 dürfte der Welthandel mit 1,6 % 
deutlich schwächer expandieren. 🡦 TABELLE 1  
🡦 ABBILDUNG 9 
 
1 – HCOB Eurozone Composite PMI Output Index. Purchasing Managers' Index (PMI) der Hamburg Commercial Bank 
(HCOB).  2 – Sektorale Vertrauensindikatoren aus dem Business and Consumer Survey der Europäischen Kommission.  
3 – Standardabweichung vom Durchschnitt des Zeitraums Januar 1999 bis Oktober 2025.
Quellen: Europäische Kommission, S&amp;P Global, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-084-02
Echtzeit- und Vorlaufindikatoren für das Wachstum im Euro-Raum
40
45
50
55
60
Einkaufsmanagerindizes1
Indexpunkte (50 = Wachstumsschwelle)
2022 2023 2024 2025
Verarbeitendes Gewerbe
Dienstleistungen
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
Vertrauensindikatoren2
Standardabweichung3
2022 2023 2024 2025
Industrie Dienstleistungen
Verbraucher Handel Bau
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 38 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 39 
  
🡦 TABELLE 1 
 
Bruttoinlandsprodukt und Verbraucherpreise ausgewählter Länder
2024 20253 20263 2024 20253 20263
Europa 28,1    1,4    1,6    1,3    5,6    4,5    3,8    
Euro-Raum 16,5    0,9    1,4    1,0    2,4    2,1    2,0    
darunter: Deutschland 4,7    –  0,5    0,3    0,6    2,5    2,2    2,1    
Frankreich 3,2    1,1    0,8    0,8    2,3    0,9    1,7    
Italien 2,4    0,5    0,5    0,6    1,1    1,7    1,7    
Spanien 1,7    3,5    2,8    2,0    2,9    2,6    2,1    
Niederlande 1,2    1,1    1,7    1,2    3,2    3,0    2,3    
Vereinigtes Königreich 3,6    1,1    1,4    1,0    2,5    3,4    2,6    
Russland 2,2    4,3    1,0    1,3    8,5    8,9    6,8    
Mittel- und Osteuropa4 2,0    2,0    2,5    2,6    3,9    4,0    3,5    
Türkei 1,4    3,5    3,8    3,3    58,4    35,1    29,4    
Andere Länder5 2,5    1,7    1,2    1,4    1,7    1,7    1,6    
Amerika 37,0    2,6    1,9    1,6    6,9    3,6    3,2    
USA 29,3    2,8    1,9    1,6    2,9    2,8    2,8    
Lateinamerika6 3,2    0,9    1,8    1,4    47,2    11,3    7,1    
Kanada 2,2    1,6    1,2    1,1    2,4    2,0    2,1    
Brasilien 2,2    3,0    2,6    1,5    4,4    5,1    4,1    
Asien 33,1    4,4    4,5    4,0    1,5    0,9    1,1    
China 18,8    5,0    5,0    4,5    0,2    –  0,1    0,2    
Japan 4,0    0,1    1,1    0,6    2,7    3,1    1,9    
Indien 3,9    6,9    6,9    6,2    4,9    2,3    3,4    
Asiatische Industrieländer7 3,6    3,0    2,9    2,6    2,2    1,7    1,8    
Südostasiatische Schwellenländer8 2,8    4,7    4,5    4,3    2,0    1,5    2,1    
Insgesamt 100       2,8    2,6    2,3    4,6    2,9    2,6    
Fortgeschrittene Volkswirtschaften9 65,6    1,9    1,7    1,4    2,6    2,5    2,4    
Schwellenländer10 34,4    4,5    4,4    3,9    8,4    3,7    3,2    
nachrichtlich:
exportgewichtet11 100       1,9    2,0    1,8    .   .   .   
nach dem Messkonzept des IWF12 100       3,3    3,1    2,8    .   .   .   
Welthandel13 2,2    4,6    1,6    .   .   .   
Land/Ländergruppe
Gewicht
in %1
Bruttoinlandsprodukt2 Verbraucherpreise
Veränderung zum Vorjahr in %
1 – Anteil des BIP des Jahres 2024 in US-Dollar der aufgeführten Länder oder Ländergruppen am BIP aller aufgeführten 
Länder bzw. Ländergruppen, die US-Dollar-gewichtet 90 % und gewichtet nach Kaufkraftparitäten 85 % des IWF-
Länderkreises entsprechen.  2 – Preisbereinigt. Werte basieren auf saison- und kalenderbereinigten Quartalswerten.  3 –
Prognose des Sachverständigenrates.  4 – Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn.  5 – Dänemark, Norwegen, 
Schweden und Schweiz.  6 – Argentinien, Chile, Kolumbien und Mexiko.  7 – Hongkong, Republik Korea, Singapur und 
Taiwan.  8 – Indonesien, Malaysia, Philippinen und Thailand.  9 – Asiatische Industrieländer, Euro-Raum, Mittel- und 
Osteuropa, Australien, Dänemark, Japan, Kanada, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich und USA.  
10 – Lateinamerika, südostasiatische Schwellenländer, Brasilien, China, Indien, Russland und Türkei.  11 – Summe der 
aufgeführten Länder, gewichtet mit den Anteilen an der deutschen Ausfuhr im Jahr 2024.  12 – Gewichte nach
Kaufkraftparitäten und hochgerechnet auf den Länderkreis des IWF.  13 – Nach dem Messkonzept des niederländischen 
Centraal Planbureau (CPB).
Quellen: CPB, Eurostat, IWF, nationale Statistikämter, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-068-03
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 39 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
40 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
2. Rückgang der globalen Inflation hält an  
23. Die globale Verbraucherpreisinflation ist in den ersten beiden
Quartalen des Jahres 2025 im Vergleich zum Vorjahresquartal weiter
zurückgegangen. Preisanstiege in den Dienstleistungsbereichen sind weiterhin die
wesentlichen Treiber der Inflation. 🡦 ZIFFER 25 Die Nahrungsmittelpreise waren in der 
1. Jahreshälfte 2025 ebenfalls erhöht und gingen in den Folgemonaten nur leicht 
zurück. Die Energiepreise trugen weltweit aufgrund der zwischen Januar und Mai 
2025 gesunkenen Rohölpreise negativ zur Gesamtinflation bei. Seit August 2025 
ist der Rohölpreis in der Tendenz erneut abwärtsgerichtet. 🡦 ZIFFER 24 Die höheren 
US-Einfuhrzölle werden zunehmend auf die Verbraucherpreise in den USA
überwälzt und dürften die Inflationsrate in den USA im Prognosezeitraum erhöhen. 
Der geldpolitische Kurs der Zentralbanken der größten Volkswirtschaften
unterscheidet sich seit Ende des Jahres 2024. Während die Bank of England und die 
EZB die Leitzinsen im Verlauf des Jahres 2025 mehrmals gesenkt haben, hat die 
Federal Reserve erst im September und Oktober 2025 nach einer neunmonatigen 
Pause den Zinssenkungszyklus fortgesetzt. 🡦 ZIFFER 28 
24. Der Preis für Rohöl ist seit Jahresbeginn 2025 zurückgegangen und liegt 
im Oktober 2025 bei etwa 64 US-Dollar pro Barrel. 🡦 ABBILDUNG 10 LINKS Er fällt
damit etwa 11 US-Dollar pro Barrel niedriger aus als noch im Vorjahresmonat. Der 
Rückgang dürfte unter anderem auf die begonnene Ausweitung der Fördermenge 
der OPEC+ 🡦 GLOSSAR zurückzuführen sein (EIA, 2025). Die prognostizierte
schwache globale Nachfrage und eine weitere Ausweitung der Fördermengen dürften 
im Prognosezeitraum weiter zu leicht fallenden Preisen führen. Die
Großhandelspreise für Erdgas in Europa betrugen im Monatsdurchschnitt des
Oktober 2025 etwa 33 Euro je Megawattstunde (MWh) und waren damit auf einem 
ähnlichen Niveau wie im selben Zeitraum des Vorjahres. 🡦 ABBILDUNG 10 LINKS Der 
aktuelle Erdgaspreis liegt damit auf dem Niveau, das an den Terminmärkten auch 
für den Sommer 2026 erwartet wird. Im Winter dürfte der Erdgaspreis
saisonbedingt leicht höher ausfallen. 🡦 TABELLE 2  
Die Preise für Industrierohstoffe haben sich in der 1. Jahreshälfte 
2025 kaum verändert. 🡦 ABBILDUNG 10 RECHTS Gemessen am HWWI-
Rohstoffpreisteilindex sind die Preise für Nichteisenmetalle trotz der US-Einfuhrzölle auf 
Aluminium leicht gesunken. Dies spiegelt die schwache globale Nachfrage wider 
(Mysteel und AL Circle, 2025). 🡦 ZIFFER 10 Die Preise für Nahrungs- und
Genussmittel sind seit dem Jahr 2024 in der Tendenz aufwärtsgerichtet. Zuletzt sind sie 
jedoch leicht zurückgegangen. Die schwache und teils rückläufige Entwicklung 
der Energie- und Rohstoffpreise dürfte sich ebenfalls dämpfend auf den Anstieg 
der Erzeugerpreise und die globale Verbraucherpreisinflation auswirken. 🡦 ZIF-
FER 32 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 40 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 41 
25. Die Verbraucherpreisinflation ist in einigen fortgeschrittenen
Volkswirtschaften, wie den USA und im Vereinigten Königreich, noch
erhöht. Nachdem die Inflation in den USA im April 2025 auf 2,3 % gegenüber dem 
Vorjahresmonat gefallen ist, stieg sie im September 2025 zuletzt wieder auf 3,0 %. 
Die größten Beiträge zur Verbraucherpreisinflation in den USA kamen von den 
Mieten sowie den Dienstleistungspreisen. 🡦 KASTEN 1 Zunehmend tragen jedoch die 
Warenpreise zur Inflation bei, was auf die Überwälzung der höheren US-
Einfuhrzölle hindeutet (Andrade et al., 2025; Dvorkin et al., 2025; Horwich, 2025; The 
Budget Lab at Yale, 2025b). Die Warenpreisinflation war zwischen Mitte des
Jahres 2023 und Ende des Jahres 2024 in der Tendenz rückläufig. Seit Jahresbeginn 
2025 kam es jedoch zu einer Trendumkehr. Basierend auf dem Personal
Consumption Expenditure Index stiegen in der 1. Jahreshälfte 2025 die Preise für Wa-
🡦 ABBILDUNG 10 
 
1 – Der European Gas Index (EGIX) basiert auf börslichen Handelsgeschäften mit den jeweils aktuellen
Frontmonatskontrakten der Trading Hub Europe (THE). Ein Frontmonatskontrakt ist definiert als ein zum nächsten Monat fälliger Kontrakt, 
der an den Terminbörsen gehandelt wird.  2 – Durchschnittliche Terminpreise der vergangenen zehn Handelstage für den 
November 2025 und die folgenden Monate, abgerufen am 31. Oktober 2025.  3 – Die Preise basieren auf der Lieferung 
am Henry Hub in Louisiana. Offizielle Tagesschlusspreise um 14:30 Uhr auf dem Parkett der New York Mercantile
Exchange (NYMEX) für einen bestimmten Liefermonat. Aufgrund extremer Kälte in Kanada und den USA stieg die Nachfrage 
nach Erdgas zu Beginn des Jahres 2024 vorübergehend stark an.  4 – Preis in US-Dollar/MMBtu (1 million British thermal 
units) umgerechnet in Euro/MWh. Für die Umrechnung der Terminpreise wird der letzte verfügbare Tageskurs verwendet.  
5 – Japan Korea Marker (JKM) ist der nordostasiatische Spotpreisindex für LNG, das ab Schiff nach Japan und Korea 
geliefert wird.  6 – Ölpreis fortgeschrieben mit einer jährlichen Inflationsrate von 2 %.  7 – Nahrungsmittelpreisindex der 
FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations). Deflationiert den nominalen Preisindex mit dem
Manufactures Unit Value (MUV) Index der Weltbank. Im Gegensatz zum HWWI-Index für Nahrungs- und Genussmittel sind Preise für 
Kaffee und Tee, die im Jahr 2024 stark gestiegen sind, im FAO Food Price Index nicht enthalten.  8 – US-Dollarbasis und 
OECD-Importgewichtung. Die Daten werden auf der Grundlage gewichteter Durchschnittswerte der Jahre 2017 bis 2019 
berechnet, um die Krisenjahre (2020 – 2021) aus der Berechnung auszuschließen.
Quellen: EEX, EIA, EZB, FAO, HWWI, ICE, LSEG Datastream, NYMEX, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-039-03
Energie- und Rohstoffpreise
0
20
40
60
80
100
120
Energiepreise dürften sich im
Prognosezeitraum kaum verändern
Euro/MWh, US-Dollar/Barrel
2023 2024 2025 2026
Erdgaspreise (Euro je MWh):
Europa (EGIX THE)1 Terminpreise2
USA (Henry Hub)3,4 Terminpreise2,4
Nordostasien (JKM)4,5 Terminpreise2,4
Ölpreis Brent (US-Dollar je Barrel):
Spotpreis Terminpreise2
Realer konstanter Preis6
100
110
120
130
140
150
160
170
180
190
200
Industrierohstoffpreise stagnieren, Nahrungs-
und Genussmittelpreise zuletzt leicht rückläufig
Index, 2020 = 100
2023 2024 2025
FAO Food Price Index (FFPI, real)7
HWWI-Rohstoffpreisindizes8:
Industrierohstoffe
Nahrungs- und Genussmittel
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 41 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
42 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
ren ohne Nahrung und Energie sowie die Preise von langlebigen Waren um 1,5 % 
bzw. 1,7 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (The Budget Lab at Yale, 2025b). 
Darüber hinaus sind im Zeitraum zwischen März und Oktober 2025 die Preise für 
importierte Waren im Einzelhandelsbereich deutlich stärker angestiegen als die 
Preise für die im Inland produzierten Waren desselben Segments (Cavallo et al., 
2025). Im Vereinigten Königreich lag die Inflation im September 2025 bei 3,8 % 
gegenüber dem Vorjahresmonat. Seit Jahresbeginn tragen gestiegene Kosten für 
Transportmittel und Lebensmittel zur Inflation bei. Im Gegensatz dazu dämpften 
die zwischen Januar und Juni 2025 stark gesunkenen Energiepreise den
Preisauftrieb.  
26. Die Inflation im Euro-Raum hat sich im Verlauf der 1. Jahreshälfte 2025 bei 
etwa 2 % stabilisiert. Gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex
lagen die Preise im Oktober 2025 um 2,1 % höher als im Vorjahresmonat. Bei den 
Dienstleistungen zog der Preisdruck etwas an und lag bei 3,4 % verglichen mit 
dem Vorjahresmonat und blieb damit nach wie vor deutlich höher als jener für 
Industriewaren ohne Energie. Die Teuerungsrate von Nahrungsmitteln ging
deutlich von 3,0 % im September 2025 auf 2,5 % im Oktober jeweils im Vergleich zum 
Vorjahresmonat zurück. Die Preise für Energie gingen den achten Monat in Folge 
zurück. Im Prognosezeitraum dürfte hiervon nur ein geringer Preisdruck
ausgehen. Zudem wirkt die Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar
preisdämpfend, weil die Importe des Euro-Raums dadurch günstiger werden. 🡦 ZIFFER 13 Die 
Auswirkung auf die Inflation dürfte jedoch gering ausfallen, da mehr als die Hälfte 
der gesamten Importe in Euro bezahlt werden. 
27. In China bleibt die Verbraucherpreisinflation insgesamt seit Februar 2025 
in der Tendenz rückläufig und lag zuletzt im September bei –0,3 % gegenüber 
dem Vorjahresmonat. 🡦 KASTEN 1 Wesentliche Treiber dieser Entwicklung sind die 
seit März 2023 negativen Beiträge zur Inflation im Bereich Transport und
Telekommunikation. Im 3. Quartal 2025 waren die Preise für Nahrungsmittel sowie 
für Tabak ebenfalls rückläufig. Ausschlaggebend für die schwache
Preisentwicklung dürften die in den vergangenen Jahren stark ausgeweiteten
Produktionskapazitäten sowie die weiterhin verhaltene Binnennachfrage sein.  
28. Der geldpolitische Kurs der Zentralbanken im Euro-Raum und im
Vereinigten Königreich unterscheidet sich seit Ende des Jahres 2024 von
jener der Federal Reserve in den USA. 🡦 ABBILDUNG 11 LINKS Die US-
amerikanische Zentralbank senkte nach einer neunmonatigen Pause im September 2025 
den Leitzins erstmals im Jahr 2025. Im Oktober 2025 folgte eine weitere
Zinssenkung. Aktuell liegt die Federal Funds Rate zwischen 3,75 % und 4,00 %. Im
Unterschied dazu senkten die Bank of England und die EZB ihre Leitzinsen
mehrmals im Verlauf des Jahres 2025. Während die Bank of England ihren Leitzins im 
Jahr 2025 dreimal auf zuletzt 4,0 % senkte, reduzierte die EZB die Einlagefazilität 
im laufenden Jahr bereits viermal auf zuletzt 2,0 %.  
Die seit dem Sommer 2024 eingeleitete geldpolitische Lockerung geht
jedoch nicht mit einer Senkung der Zinsen in längerfristigen Maturitäten 
einher. Stattdessen liegen die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen in den USA, 
im Vereinigten Königreich und im Euro-Raum weiterhin leicht über dem Niveau 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 42 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 43 
vom Jahresende 2022. 🡦 ABBILDUNG 11 RECHTS Dafür sind die Terminprämien
verantwortlich. Im Fall der USA reflektieren die höheren Renditen die gestiegenen
Prämien für die steigende Staatsverschuldung, höhere Inflationserwartungen sowie 
Risikoprämien (IWF, 2025). Der starke Anstieg der Renditen auf zehnjährige 
Staatsanleihen des Euro-Raums im März 2025 ist auf die Ankündigung des
Finanzpakets in Deutschland zurückzuführen (FG 2025 Ziffern 30 f.). Dieser
Anstieg deutet darauf hin, dass die Märkte die fiskalische Expansion maßgeblich als 
wachstumssteigernd angesehen haben. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der
Renditen eine Reaktion auf eine künftige Erhöhung des Angebots deutscher
Staatsanleihen gewesen sein. In den Folgewochen gingen die Renditen leicht zurück, als 
sich eine graduelle Implementierung des Finanzpakets abzeichnete. 🡦 ZIFFER 74 Ab 
Mai 2025 stiegen die Renditen jedoch tendenziell wieder aufgrund erwartet hoher 
Finanzierungsbedarfe der deutschen Regierung in der Zukunft an (BMF, 2025). 
Darüber hinaus divergieren die Renditen der französischen Staatsanleihen seit 
dem Sommer 2024 deutlich stärker von den Renditen des Euro-Raums.
Ursprünglich trug dazu das im Juli 2024 von der Europäischen Kommission
eingeleitete Defizitverfahren gegen Frankreich bei. Im Jahr 2025 sind die höheren
Renditen auf den laufenden Haushaltsstreit zurückzuführen.  
29. Nach den Zinssenkungen durch die Federal Reserve im September und
Oktober 2025 erwarten die Finanzmärkte eine weitere Senkung in der
kommenden Sitzung im Dezember 2025. Die zuletzt veröffentlichten Zinsprojektionen 
🡦 ABBILDUNG 11 
 
1 – Die betrachteten Leitzinsen sind der EZB-Zinssatz für die Einlagefazilität für den Euro-Raum, die Federal Funds Rate 
für die USA und die Bank Rate für das Vereinigte Königreich.  2 – Erwartungen der Marktteilnehmerinnen/-teilnehmer 
über die Zentralbankzinsen ermittelt aus den 30-tägigen Federal Funds Futures für die USA, Euro Short Term Rate (STR) 
Overnight Index Swaps implizierte Forward-Zinsen für den 1-Monats Euro STR für den Euro-Raum und den Overnight Index 
Swap Forwards für das Vereinigte Königreich. Durchschnittliche Terminpreise der vergangenen zehn Handelstage,
abgerufen am 31. Oktober 2025.  3 – Für den Euro-Raum werden nur Staatsanleihen mit AAA Bonität berücksichtigt. Dies
umfasst aktuell Deutschland, die Niederlande und Luxemburg.  4 – Frankreich wird von der Agentur Standard &amp; Poor's
derzeit mit AA– bewertet.  5 – Die USA werden von der Agentur Standard &amp; Poor's derzeit mit AA+ bewertet.  6 – Das
Vereinigte Königreich wird von der Agentur Standard &amp; Poor's derzeit mit AA bewertet.
Quellen: BoE, CME, EZB, Fed, ICE, LSEG Datastream, LSEG Workspace, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-213-02
Geldpolitik gelockert, Finanzierungsbedingungen verbesserten sich zuletzt kaum
-1
0
1
2
3
4
5
6
Leitzinsen1
%
2019 20 21 22 23 24 25 2026
Euro-Raum USA Vereinigtes Königreich
Terminpreise2:
Euro-Raum USA Vereinigtes Königreich
-1
0
1
2
3
4
5
6
Renditen auf 10-jährige Staatsanleihen
Rendite in %
2019 20 21 22 23 24 2025
Euro-Raum3 USA5
Vereinigtes Königreich6
Frankreich4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 43 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
44 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
der Mitglieder des geldpolitischen Ausschusses legen dabei weitere
Zinssenkungen im Jahr 2026 nahe (Fed, 2025). 🡦 ABBILDUNG 11 LINKS Für die Bank of
England und die EZB ist im Prognosezeitraum hingegen kaum mit weiteren
expansiven Impulsen zu rechnen. Die Terminpreise deuten nur noch leicht sinkende 
Zentralbankzinsen im Prognosezeitraum an, sodass vorerst keine
Anpassungen erwartet werden.  
30. Die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen im Euro-Raum haben sich 
nach der neuesten Bank Lending Survey der EZB (2025) im 3. Quartal 2025 
leicht verschlechtert. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass die Banken in 
Deutschland ihre Kreditvergabestandards leicht verschärft haben, während sie in 
den anderen drei großen Mitgliedstaaten des Euro-Raums weitgehend
unverändert geblieben sind. Diese Entwicklung ist insbesondere von der erhöhten
Risikoeinschätzung der Banken getrieben im Hinblick auf das konjunkturelle 
Umfeld sowie auf unternehmens- und branchenspezifische Risiken. Die
Nettokreditnachfrage der Unternehmen hat trotz der leicht verschärften
Kreditvergabestandards leicht um 2 % zugenommen, blieb aber insgesamt schwach. 
31. Bei den Wohnungsbaukrediten an private Haushalte sind die
Kreditvergabestandards im Euro-Raum unverändert geblieben. Gleichzeitig hat sich die Nachfrage 
im Zuge der Zinssenkungen durch die EZB im 2. Quartal 2025 weiter erholt,
sowohl in Deutschland als auch im Euro-Raum insgesamt. Dies hat zu einer
deutlich höheren Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten geführt. Im Bereich 
der Konsumkredite setzte sich schließlich die moderate Verschärfung der
Kreditvergabestandards fort, primär bedingt durch die erhöhte Risikowahrnehmung 
und geringere Risikotoleranz der Banken. Dies spiegelte sich in einem
deutlichen Anstieg der abgelehnten Kreditanträge in allen vier großen
Mitgliedstaaten des Euro-Raums wider. 
32. Die Inflationsrate dürfte in vielen Volkswirtschaften bis Ende des Jahres 2025 
leicht ansteigen. Im globalen Durchschnitt dürfte die globale Inflation im Jahr 
2025 bei 2,9 % liegen. Die Terminpreise für Rohöl sinken im
Prognosezeitraum leicht. Im Jahr 2026 ist somit mit geringerem Preisdruck aus den 
Energiepreisen zu rechnen, sodass die globale Inflation im kommenden Jahr mit 
2,6 % leicht niedriger als im Jahr 2025 ausfallen dürfte. Für Inflationsdruck
dürften vor allem die Dienstleistungspreise verantwortlich sein.  
3. Chancen und Risiken 
33. Es besteht das Risiko, dass die US-Regierung bilaterale Zollabkommen 
teilweise oder vollständig aufkündigt und erneut höhere Einfuhrzölle 
verhängt. Dies könnte den Warenhandel im Prognosezeitraum stärker dämpfen 
als in der Prognose unterstellt. Zudem könnte die handelspolitische Unsicherheit 
erneut steigen, insbesondere wenn die US-Einfuhrzölle ähnlich wie im April 2025 
kurzfristig verkündet und kurze Zeit später wieder temporär ausgesetzt werden. 
Dies könnte sowohl zu einer erneut volatilen Entwicklung des Warenhandels als 
auch zu einem Aufschub von Konsum- und Investitionsentscheidungen führen 
(OECD, 2025a).  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 44 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 45 
34. Deutlich höhere Inflationsraten in den USA als in der Prognose
unterstellt könnten dazu führen, dass sich der Zinssenkungszyklus der Federal
Reserve gegenüber den Markterwartungen 🡦 ZIFFER 29 weiter verzögert. Die daraus
resultierenden Finanzierungsbedingungen könnten das globale BIP-Wachstum 
stärker dämpfen als bisher angenommen. Grund für dieses Risiko ist die jüngste 
Entwicklung der Kerninflation und der Warenpreisinflation. Zwischen Juni und 
August 2025 stieg die Kerninflation in den USA kräftig an. Die
Wachstumsbeiträge der Warenpreise (ohne Nahrungsmittel und Energie) zur US-Inflation fallen 
seit April 2025 positiv und zunehmend größer aus. Dies deutet eine Überwälzung 
der höheren US-Einfuhrzölle auf die Verbraucherpreise schon im frühen Stadium 
an.  
Weitere Zinssenkungen könnten zu einer Ausweitung der US-
Staatskreditaufnahme anreizen. Dies könnte die gesamtwirtschaftliche US-
Nachfrage stimulieren sowie den bereits schwächelnden US-Arbeitsmarkt
stabilisieren. Allerdings würde dies die Preise in den USA noch kräftiger aufwärts treiben. 
Darüber hinaus könnte die Steigerung des US-Haushaltsdefizits das
Vertrauen in die Tragfähigkeit der US-Staatsschulden reduzieren.  
35. Für die Konjunktur im Euro-Raum stellt eine Verschärfung der politischen 
Lage in Frankreich ein Risiko dar. Sollte es der neuen Regierung wider
Erwarten nicht gelingen, einen Kompromiss für den kommenden Haushalt
auszuhandeln, dürfte die politische Unsicherheit die Stimmung von Unternehmen sowie 
Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter verschlechtern. In einem solchen 
Fall könnten die Renditen auf französische Staatsanleihen weiter steigen 🡦 ABBIL-
DUNG 11 RECHTS und eine noch stärkere Konsolidierung erforderlich machen, um 
Vertrauen an den Finanzmärkten zurückzugewinnen. Dies könnte nicht nur das 
BIP-Wachstum in Frankreich erheblich dämpfen, sondern auch die 
Konjunktur in weiteren EU-Mitgliedstaaten bremsen.  
🡦 KASTEN 3  
Prognoseannahmen 
Die Großhandelspreise für Strom und Rohöl sind im 3. Quartal 2025 gegenüber dem 2.
Quartal 2025 saisonbedingt leicht gestiegen. Nur der Erdgaspreis in Europa hat im 3. Quartal 2025 
nochmals leicht gegenüber dem Vorquartal nachgegeben. Die Großhandelspreise für Erdgas in 
Europa und Strom in Deutschland liegen damit auf ähnlichem Niveau wie im 3. Quartal 2024. 
Sie sind damit weiterhin deutlich höher als vor dem starken Energiepreisanstieg im Jahr 2022. 
Der Rohölpreis ist gegenüber dem Vorjahr um 14 % gesunken. Grund dafür dürfte die
ausgeweitete Fördermenge der Staaten der OPEC+ 🡦 GLOSSAR und die gedämpfte Nachfrage sein. 🡦 ZIF-
FER 24 
Der aktuelle Zinssenkungszyklus dürfte im Euro-Raum, anders als in den USA, weitgehend 
beendet sein. 🡦 ZIFFER 28 Der Einlagezins der EZB dürfte im 4. Quartal 2025 bei 2,0 % bleiben 
und im Jahr darauf nur noch leicht zurückgehen. 🡦 TABELLE 2 Der Euro hat gegenüber dem US-
Dollar seit Jahresbeginn 2025 um etwa 12,3 % aufgewertet. Die Kursgewinne des Euro
resultierten einerseits aus der veränderten US-Politik, beispielsweise der Ankündigung umfassender 
Einfuhrzölle, und der Herabstufung von US-Staatsanleihen. Andererseits begünstigten ab Juni 
2025 veränderte geldpolitische Erwartungen die Aufwertung des Euro, da in den USA
schwächere Arbeitsmarktdaten den Zinsausblick dämpften (Deutsche Bundesbank, 2025a). Für den 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 45 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
46 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Wechselkurs wird das zum Datenschluss beobachtete durchschnittliche Niveau im Oktober 
2025 von 1,16 US-Dollar je Euro konstant fortgeschrieben. 
In der Prognose wird angenommen, dass es nicht zu einer weiteren Verschärfung der US-
Handelspolitik kommt und die derzeit geltenden Zollabkommen zwischen der US-Regierung 
und ihren Handelspartnern weltweit eingehalten werden. 
🡦 TABELLE 2  
 
  
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Ölpreis (Brent)
US-Dollar/Barrel 81,9  85,0  78,9  74,0  75,1  66,9  68,2  66,4  64,2  64,0  64,0  64,0  
Gaspreis (EGIX THE)
Euro/MWh 28,0  31,8  35,8  44,1  47,7  36,7  34,0  33,2  33,6  32,0  31,9  33,3  
Strompreis (EEX Phelix)
Euro/MWh 69,9  74,3  84,0  113,2  118,0  77,4  88,9  94,4  95,6  73,1  83,2  96,4  
Einlagezins (EZB)²
% p. a. 4,0  3,9  3,7  3,3  2,8  2,3  2,0  2,0  1,9  1,8  1,8  1,8  
Wechselkurs (EZB)³
US-Dollar je Euro 1,09 1,08 1,10 1,07 1,05 1,13 1,17 1,16 1,16 1,16 1,16 1,16
Prognoseannahmen¹
2024 2025 2026
1 – Bis 2025Q3 beobachtete Werte; ab 2025Q4 Annahmen.  2 – Zinssatz für die Einlagefazilität.  3 – Der
Wechselkurs wird ab dem 4. Quartal 2025 mit dem Durchschnitt der vorhandenen Tageswerte im Oktober 2025
fortgeschrieben (letzter Wert: 30. Oktober).
Quellen: EEX, EZB, ICE, LSEG Datastream, LSEG Workspace, NYMEX, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-043-04
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 46 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 47 
III. DEUTSCHLAND 
36. Das deutsche BIP wuchs im 1. Quartal 2025 preis-, saison- und
kalenderbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal und ging im 2. Quartal um 0,2 % zurück. 
Insgesamt ergibt sich dadurch im 1. Halbjahr 2025 ein BIP-Wachstum von 
0,3 % gegenüber dem 2. Halbjahr 2024. Dazu trugen im 1. Quartal 2025 
neben vorgezogenen Exporten in die USA aufgrund der damals angekündigten 
US-Einfuhrzölle auch die expandierenden Exporte in die EU sowie das starke 
Wachstum des privaten Konsums bei. 🡦 ZIFFERN 61 UND 51 Im 2. Quartal 2025 
schrumpften die Investitionen um 1,4 % im Vergleich zum Vorquartal, wobei die 
privaten Wohnbauinvestitionen und die staatlichen Ausrüstungsinvestitionen
besonders deutlich zurückgingen. 🡦 ZIFFER 55 Stark gestiegene Importe und leicht 
rückläufige Exporte führten zudem zu einem negativen Außenbeitrag. Der
Staatskonsum stützte hingegen.  
37. Die seit Längerem nachlassende Wettbewerbsfähigkeit der
Industrieunternehmen in Deutschland und die schwache Binnenkonjunktur schlagen sich in einer 
rückläufigen Industrieproduktion und einem Beschäftigungsabbau im
Verarbeitenden Gewerbe nieder. 🡦 ZIFFERN 44 UND 68 Die Aufwertung des Euro seit Beginn 
des Jahres 2025 hat die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft zusätzlich verschlechtert. 🡦 ZIFFERN 13 UND 45 Im Frühjahr 2025 hat sich mit 
dem Finanzpaket und einer sich verbessernden Auftragslage aus dem Ausland die 
Stimmung in der deutschen Wirtschaft etwas aufgehellt. So haben sich 
die Geschäftserwartungen der Unternehmen etwas verbessert. Diese Anzeichen 
für eine leichte Erholung haben sich über den Sommer jedoch wieder
abgeschwächt. Die ausländischen Auftragseingänge sind wieder deutlich gesunken. 
Die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage ist weiterhin
pessimistisch und hat sich im Oktober 2025 den dritten Monat in Folge verschlechtert, 
während sich die Geschäftserwartungen im Oktober jedoch verbessert haben (ifo 
Institut, 2025).  
38. Die deutsche Volkswirtschaft dürfte im Jahresdurchschnitt 2025 erstmals 
seit dem Jahr 2022 minimal wachsen. Der Sachverständigenrat rechnet mit 
einem preisbereinigten BIP-Wachstum von 0,2 % gegenüber dem Vorjahr. 🡦 ZIF-
FER 39 Für das Jahr 2026 erwartet der Sachverständigenrat ein BIP-Wachstum von 
0,9 %. 🡦 TABELLE 4 Von einem breit angelegten Aufschwung ist im
kommenden Jahr jedoch nicht auszugehen. Ein wesentlicher Teil des Wachstums 
dürfte auf zusätzliche öffentliche Ausgaben aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) und auf die Bereichsausnahme für
Verteidigungsausgaben in Höhe von 24,4 Mrd Euro zurückgehen, während die privaten 
Investitionen von einem niedrigen Niveau nur schwach expandieren. 🡦 ZIFFERN 71, 
57 UND 60 Da die verfügbaren Einkommen im Prognosezeitraum preisbereinigt nur 
leicht steigen dürften, stützen sie den privaten Konsum nur mäßig. 🡦 ZIFFERN 51 F. 
Die Exporte dürften ebenfalls nur verhalten wachsen. 🡦 ZIFFER 62 
Im Vergleich zum Frühjahrsgutachten 2025 fällt die Prognose für das BIP-
Wachstum im Jahr 2025 um 0,2 Prozentpunkte höher aus. Ein Teil dieser Anhebung ist 
auf die Revision der zurückliegenden BIP-Daten durch das Statistische 
Bundesamt im Juli 2025 zurückzuführen. 🡦 KASTEN 4 Darüber hinaus fielen die 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 47 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
48 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Vorzieheffekte bei den Exporten sowie die Expansion des privaten Konsums im 1. 
Quartal 2025 und demgegenüber auch der Rückpralleffekt im 2. Quartal 2025 
stärker aus als im Frühjahr erwartet. 🡦 KASTEN 6 Auf Basis der revidierten VGR-
Daten zeigt sich zudem, dass die deutsche Volkswirtschaft ab dem 4. Quartal 
2022 in einer Rezession war. 🡦 KASTEN 5  
🡦 KASTEN 4  
Hintergrund: Revision der VGR-Daten  
Ende Juli 2025 hat das Statistische Bundesamt eine turnusmäßige Revision der VGR-Daten 
bis einschließlich des 1. Quartals 2025 vorgenommen. Mit der Revision verändert sich das Bild 
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den Jahren 2021 bis 2024 in zweierlei Hinsicht
deutlich: Zum einen ist die Erholung der deutschen Wirtschaft nach der Corona-Pandemie bis zur 
1. Jahreshälfte 2022 stärker ausgefallen als die Daten vor der Revision zeigen. 🡦 ABBIL-
DUNG 12 LINKS Zum anderen war der konjunkturelle Abschwung infolge der steigenden
Energiepreise und der globalen Lieferkettenengpässe ausgeprägter als vor der Revision dargestellt. 
Die deutsche Wirtschaft wuchs damit zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 2. Quartal 2024 
nicht und verzeichnete mit Ausnahme des 3. Quartals 2023 negative Wachstumsraten. 🡦 ABBIL-
DUNG 12 RECHTS 
🡦 ABBILDUNG 12  
 
Für die Prognose des BIP-Wachstums im Jahr 2025 hat die Revision ebenfalls
Implikationen. 🡦 KASTEN 6 Das BIP-Niveau im 1. Quartal 2025 wurde kaum angepasst, allerdings änderte 
sich der statistische Überhang 🡦 GLOSSAR infolge des höheren Wachstums im 4. Quartal 2024. 
Anstelle eines negativen statistischen Überhangs von –0,2 Prozentpunkten ergibt sich nun ein 
Überhang von +0,1 Prozentpunkten. Dadurch verbessert sich die Ausgangsposition für das
jahresdurchschnittliche BIP-Wachstum im Jahr 2025. Ein positiver statistischer Überhang erhöht 
das jahresdurchschnittliche Wachstum des folgenden Jahres, während ein negativer Überhang 
ihn entsprechend gedämpft hätte. 
1 – Preisbereinigt.  2 – Verkettete Volumenwerte, Referenzjahr 2020. Saison- und kalenderbereinigt.  3 – Stand 
August 2025.  4 – Stand Mai 2025.  5 – Jahreswerte: Veränderung zum Vorjahr, Ursprungswerte; Quartalswerte: 
Veränderung zum Vorquartal, saison- und kalenderbereinigt; Statistischer Überhang: Prozentuale Differenz
zwischen dem absoluten Niveau des BIP im letzten Quartal des Jahres 2024 und dem durchschnittlichen Niveau der 
Quartale desselben Jahres, saison- und kalenderbereinigt.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-201-01
870
875
880
885
890
895
900
905
910
915
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II
2021 2022 2023 2024 25
Verlauf des Bruttoinlandsprodukts
Mrd Euro2
Aktueller Datenstand3
(nach Revision)
Vor Revision4
904,5
904,2
3,9
1,8
-0,9
-0,5
0,3 0,1
3,7
1,4
-0,3 -0,2
0,4
-0,2
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
2021 2022 2023 2024 2025Q1
Überhang
Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts
%5
Aktueller Datenstand3
(nach Revision)
Vor Revision4
Revision der Daten zum Bruttoinlandsprodukt1 durch das Statistische Bundesamt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 48 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 49 
🡦 KASTEN 5  
Hintergrund: Datierung des Hochpunkts vor Verschärfung der Energiekrise in Deutschland 
Das deutsche BIP ist in den Jahren 2023 und 2024 preisbereinigt um 0,9 % bzw. 0,5 %
zurückgegangen. Der Abschwung hat jedoch bereits im 4. Quartal 2022 eingesetzt. In der Folge 
gingen die Exporte sowie insbesondere die Bruttoanlageinvestitionen und privaten
Konsumausgaben deutlich zurück. 
🡦 ABBILDUNG 13  
 
 
Der Sachverständigenrat hat auf Basis einer mehrdimensionalen und expertenbasierten
Methode (Breuer et al., 2018; JG 2017 Kasten 7) in der Vergangenheit bereits sechs Rezessionen 
seit dem Jahr 1970 datiert, zuletzt den Tiefpunkt der sechsten Rezession nach der Corona-
Pandemie (JG 2022 Kasten 2) im 2. Quartal 2020 bzw. im April 2020. Mithilfe dieser Methode 
1 – Ab 1991 Deutschland, davor früheres Bundesgebiet. Preis-, saison- und kalenderbereinigt.  2 – Basierend auf 
den sechs Rezessionen nach Datierung des Sachverständigenrates ab 1970 (JG 2021 Kasten 5; Hochpunkte: 
4. Quartal 2019, 1. Quartal 2008, 1. Quartal 2001, 1. Quartal 1992, 1. Quartal 1980, 1. Quartal 1974).
Quellen: Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-222-01
Charakteristische Entwicklung des BIP und der Komponenten innerhalb von 
Rezessionsphasen1
Relativ zum jeweiligen Hochpunkt des Konjunkturzyklus (t = 0)2
85
90
95
100
105
110
-8 -7 -6 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5 6 7 8
BIP
Hochpunkt = 100
Quartale
85
90
95
100
105
110
-8 -7 -6 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5 6 7 8
Private Konsumausgaben
Hochpunkt = 100
Quartale
85
90
95
100
105
110
-8 -7 -6 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5 6 7 8
Bruttoanlageinvestitionen
Hochpunkt = 100
Quartale
70
80
90
100
110
-8 -7 -6 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5 6 7 8
Exporte
Hochpunkt = 100
Quartale
Mittelwert2 Bandbreite2
Hochpunkte: 3. Quartal 2022 4. Quartal 2019 1. Quartal 2001 1. Quartal 1980
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 49 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
50 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
datiert der Sachverständigenrat den konjunkturellen Hochpunkt im Jahr 2022 auf das 3.
Quartal 2022 bzw. auf September 2022. Die Verschärfung der Energiekrise im Herbst 2022 ist in 
den Verlaufsraten der relevanten Konjunkturindikatoren klar erkenntlich. 🡦 ABBILDUNGEN 13 UND 
35 ANHANG Ein vom Sachverständigenrat geschätztes Probit-Modell zeigt nach September 2022 
einen deutlichen Anstieg der Rezessionswahrscheinlichkeit. Das Modell beruht auf der
bisherigen Zyklusdatierung des Sachverständigenrates und verwendet verschiedene
realwirtschaftliche Konjunkturindikatoren und Finanzmarktvariablen. 
1. Realwirtschaft: Industrieschwäche hält trotz  
expansiver Finanzpolitik an  
39. Die deutsche Konjunktur war im 1. Halbjahr 2025 von Sondereffekten 
betroffen. Im 1. Quartal 2025 wuchs die deutsche Wirtschaft preis-, saison- und 
kalenderbereinigt mit 0,3 % kräftig gegenüber dem Vorquartal. Sie wurde gestützt 
von Vorzieheffekten bei den Exporten in die USA aufgrund drohender US-
Einfuhrzölle sowie von starken Exporten nach China und in den Euro-Raum. 🡦 ZIF-
FER 61 Der stark expandierende private Konsum hat zu einer
Normalisierung der Sparquote geführt. 🡦 ZIFFER 51 Im 2. Quartal 2025 schrumpfte das 
BIP aufgrund eines erneuten deutlichen Anstiegs der Importe und eines
Rückgangs der Bruttoanlageinvestitionen preis-, saison- und kalenderbereinigt um 
0,2 % gegenüber dem Vorquartal.🡦 ZIFFERN 63 UND 55 Zum Rückgang der
Exporte um 0,1 % im 2. Quartal dürfte der Rückprall bei den Exporten in die USA 
beigetragen haben. Die Exporte nach China waren im 2. Quartal ebenfalls
rückläufig. Entstehungsseitig dämpften im 2. Quartal 2025 die Produktion im
Baugewerbe mit einem Wachstumsbeitrag zum BIP von –0,2 Prozentpunkten sowie im 
Verarbeitenden Gewerbe und im Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe mit 
Wachstumsbeiträgen von jeweils –0,1 Prozentpunkten. Lediglich der Bereich
Unternehmensdienstleister leistete einen positiven Wachstumsbeitrag von 0,1
Prozentpunkten. Das BIP dürfte laut der Schnellmeldung des Statistischen
Bundesamts im 3. Quartal 2025 stagniert haben. Dazu dürften gestiegene
Ausrüstungsinvestitionen und gleichzeitig rückläufige Exporte beigetragen haben.  
40. Die deutsche Industrie befindet sich entgegen dem globalen Trend in einer 
ausgeprägten Schwächephase. 🡦 ABBILDUNG 14 OBEN LINKS Seit Ausbruch der 
Corona-Pandemie hat sich die deutsche Industrieproduktion nicht nur im
globalen Vergleich, der von der stark expandierenden Produktion in den
Schwellenländern beeinflusst wird, sondern auch im Vergleich zum restlichen Euro-Raum 
schwach entwickelt. 🡦 KASTEN 2 Nach wie vor belasten die seit dem Jahr 2022
erhöhten Großhandelspreise für Erdgas und Strom, 🡦 KASTEN 3 die nach der Corona-
Pandemie stärker als in anderen großen Mitgliedstaaten des Euro-Raums
gestiegenen Lohnstückkosten sowie die erhöhte wirtschaftspolitische Unsicherheit die 
deutsche Industrie (Deutsche Bundesbank, 2024b; JG 2024 Ziffern 43 f.; FG 2025 
Ziffer 52). Zudem zeichnet sich das deutsche Verarbeitende Gewerbe durch eine 
geringe Unternehmensdynamik mit im europäischen Vergleich niedrigen
Gründungs- und Schließungsraten aus. 🡦 KASTEN 9 Diese Belastungen dürften aufgrund 
der Verflechtung der deutschen Exportwirtschaft mit der inländischen Industrie 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 50 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 51 
die Binnennachfrage nach Ausrüstungsgütern dämpfen. 🡦 ZIFFER 58 So sind die
privaten Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2023 und 2024 sowie in der 1.
Jahreshälfte 2025 jeweils gesunken.  
🡦 ABBILDUNG 14 
 
1 – Ohne Baugewerbe.  2 – Volumenindex, saison- und kalenderbereinigt.  3 – Produktionsgewichtet; saisonbereinigt. 
Daten und Länderabgrenzung des niederländischen Centraal Planbureau (CPB). Ländergewichtung auf Basis des Jahres 
2021.  4 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Gewichtung auf Basis des Jahres 
2021. Berechnet aus den Quartalsdurchschnitten der saison- und kalenderbereinigten Monatswerte. Der Durchschnitt für 
2025Q3 basiert nur auf den Werten für Juli und August 2025.  5 – Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten,
elektronischen und optischen Erzeugnissen; Herstellung von elektrischen Ausrüstungen.  6 – Metallerzeugung und -bearbeitung; 
Herstellung von Metallerzeugnissen.  7 – Saisonbereinigt.
Quellen: CPB, Eurostat, ifo Institut, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-221-03
70
80
90
100
110
120
130
Produktion stagniert auf niedrigem Niveau
Produktionsindex2, 2021 = 100
2021 2022 2023 2024 2025
Verarbeitendes Gewerbe
Herstellung von Kraftwagen
und Kraftwagenteilen
Sonstiger 
Fahrzeugbau
Energieintensive
Industriezweige
74
76
78
80
82
84
86
88
Kapazitäten im Verarbeitenden Gewerbe 
weiterhin unterdurchschnittlich ausgelastet
%7
2021 2022 2023 2024 2025
Kapazitätsauslastung im Verarbeitenden 
Gewerbe
Langfristiger Durchschnitt (2015 – 2024)
50
60
70
80
90
100
110
120
Industrieproduktion1 in Deutschland entgegen 
dem globalen Trend rückläufig
Produktionsindex, 2021 = 100
2000 05 10 15 20 2025
Deutschland2
Euro-Raum ohne Deutschland2
Welt3
-9
-8
-7
-6
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
I II III IV I II III IV I II III IV
2023 2024 2025
Produktionsrückgang in fast allen Bereichen 
des Verarbeitenden Gewerbes4
Kumulierte Veränderungen seit dem 
4. Quartal 2022 in %, kumulierte 
Wachstumsbeiträge in Prozentpunkten
Elektroindustrie5
Metallindustrie6
Kraftwagen und
Kraftwagenteile
Maschinenbau
Pharmazeutische
Erzeugnisse
Restliche Bereiche des Verarbeitenden Gewerbes
Produktion im Verarbeitenden Gewerbe (%)
Produktion ist im gesamten Verarbeitenden Gewerbe in Deutschland schwach
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 51 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
52 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
41. Die deutsche Volkswirtschaft verliert mit ihrer exportorientierten
Industrie zunehmend den Anschluss an die Weltwirtschaft. 🡦 ABBILDUNG 14 OBEN 
LINKS 🡦 ZIFFER 14 Der Anteil der deutschen Exporte am weltweiten Warenhandel ist 
von 8,0 % im Jahr 2018 auf 6,9 % im Jahr 2024 gesunken. Schätzungen des
Sachverständigenrates zeigen, dass der Einfluss der globalen Konjunktur auf die
Exportnachfrage nach deutschen Gütern in den vergangenen Jahren gesunken ist 
(JG 2024 Kasten 6). Die moderate Entwicklung des Welthandels dürfte
daher weniger starke Impulse für die exportorientierten
Industrieunternehmen in Deutschland liefern als in der Vergangenheit. Insbesondere die
Konkurrenz durch chinesische Produkte 🡦 ZIFFER 14 belastet die deutschen Exporte 
(Deutsche Bundesbank, 2024a; Ritter und Ullrich, 2025). In China nimmt der 
Staat eine zentrale Rolle in der Steuerung und Subventionierung der industriellen 
Entwicklung ein (Gemeinschaftsdiagnose, 2025). Im Jahr 2019 lag die staatliche 
Industrieförderung in China bei rund 1,7 % des BIP und damit deutlich höher als 
in anderen entwickelten Volkswirtschaften wie Frankreich (0,6 %), Deutschland 
(0,4 %) oder den USA (0,4 %) (DiPippo et al., 2022). 
42. Eine Studie der Deutschen Bundesbank (2025b) zeigt, dass rund drei Viertel 
der deutschen Exportmarktverluste zwischen den Jahren 2021 und 2023 
auf angebotsseitige Faktoren zurückgehen. Die Verschlechterung der 
Wettbewerbsfähigkeit ist sektoral breit gefächert. Besonders stark betroffen sind 
der Maschinenbau, die Elektroindustrie und die energieintensiven Branchen wie 
die Chemieindustrie. Diese tragen auch stark zum Rückgang der
Industrieproduktion in Deutschland bei. 🡦 ZIFFER 44 Die Automobilbranche trug aufgrund ihres 
hohen Gewichts erheblich zu den Exportmarktverlusten bei, wenngleich ihre
Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit bis zum Jahr 2023 moderat waren. Weniger 
stark dämpften nachfrageseitige Faktoren. Hierbei spielte etwa die schwache
globale Nachfrage nach Kraftfahrzeugen eine Rolle. Ab dem Jahr 2019 ging diese, 
unter anderem aufgrund der Sättigung großer Märkte wie China, zurück. Der 
Markt erholte sich im Jahr 2023 wieder. Auch die globale Nachfrage nach Gütern 
der Luft- und Raumfahrttechnik schwächte sich in Folge der pandemiebedingten 
Reisebeschränkungen ab.  
43. Im Jahr 2025 sind weitere den Export belastende Faktoren
hinzugekommen. Die Exporte von Waren in die USA werden durch die US-Einfuhrzölle und 
durch die starke Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar gedämpft. 🡦 ZIF-
FERN 16 UND 13 Letzteres belastet auch die Exporte in Länder, deren Währungen
gegenüber dem US-Dollar fixiert sind, wie beispielsweise nach China (Deutsche 
Bundesbank, 2025a). Der nominale effektive Wechselkurs, der einen gewichteten 
Durchschnitt der bilateralen Euro-Wechselkurse gegenüber einer Vielzahl 
von Währungen abbildet, ist ebenfalls gestiegen. 🡦 ABBILDUNG 5 LINKS  
44. Die Produktion im Verarbeitenden Gewerbe ist gegenüber dem 4. Quartal 
2022 in fast allen Wirtschaftszweigen geschrumpft. 🡦 ABBILDUNG 14 OBEN 
RECHTS Zum Rückgang der Industrieproduktion trugen seit dem 3. Quartal 2023 
insbesondere der Bereich Kraftwagen und Kraftwagenteile, die Metall- 
und Elektroindustrie sowie der Maschinenbau bei. In den
energieintensiven Industriezweigen schrumpfte die Produktion bereits zwischen dem 1. Quartal 
2022 und dem 2. Quartal 2023 deutlich und verharrt seither auf diesem Niveau. 
🡦 ABBILDUNG 14 UNTEN LINKS Positiv entwickelte sich seit dem Jahr 2021 vor allem der 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 52 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 53 
sonstige Fahrzeugbau, der unter anderem militärische Fahrzeuge umfasst. Die 
Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen entwickelte sich bis zum Juli 
2025 besser als die Produktion in den anderen großen Industriezweigen. Der
Produktionseinbruch im August 2025 dürfte unter anderem auf Werksferien in
Kombination mit Produktionsumstellungen zurückzuführen sein. Daher ist bereits im 
September 2025 mit einer Gegenbewegung zu rechnen (VDA, 2025). Insgesamt 
sind die Kapazitäten im Verarbeitenden Gewerbe derzeit unterausgelastet, seit 
dem 2. Quartal 2025 zeigt sich jedoch ein leichter Anstieg der Auslastung. 🡦 ABBIL-
DUNG 14 UNTEN RECHTS  
45. Die Umsätze im Verarbeitenden Gewerbe sind derzeit sowohl im Inland 
als auch im Ausland schwach. 🡦 ABBILDUNG 15 OBEN LINKS Hierzulande werden 
🡦 ABBILDUNG 15
 
1 – Volumenindex; saison- und kalenderbereinigte Werte.  2 – Preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Der 
Indikator basiert auf den Inflationsraten Deutschlands relativ zu denen von 37 Handelspartnern sowie Wechselkursen; 
eine positive Veränderung zeigt eine verringerte preisliche Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte an.  3 –
Saisonbereinigte Werte. Geschäftserwartungen in den nächsten sechs Monaten. Differenz der prozentualen Anteile der
Unternehmen, die eine Verbesserung bzw. eine Verschlechterung erwarten.
Quellen: Deutsche Bundesbank, ifo Institut, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-054-02
Konjunkturindikatoren für das Verarbeitende Gewerbe
85
90
95
100
105
110
Auslandsumsätze zuletzt wieder gesunken, 
Inlandsumsätze weiterhin schwach
Ø 2021 = 1001
2021 2022 2023 2024 2025
Inlandsumsatz Auslandsumsatz
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
Preisliche Wettbewerbsfähigkeit hat sich
zuletzt verschlechtert
Ø 2021 = 100
2016 17 18 19 20 21 22 23 24 2025
Preisliche Wettbewerbsfähigkeit2
Verschlechterung
Verbesserung
75
80
85
90
95
100
105
110
115
120
Auftragseingänge aus dem Ausland sind im 
Sommer 2025 deutlich zurückgegangen
Ø 2021 = 1001
2021 2022 2023 2024 2025
Aus dem Inland Aus dem Euro-Raum
Aus dem Nicht-Euro-Raum
-40
-30
-20
-10
0
10
20
30
40
50
ifo Geschäftserwartungen haben im
Oktober wieder zugelegt
Saldo3
2021 2022 2023 2024 2025
Beurteilung der Geschäftslage
Geschäftserwartungen
gut/günstiger
schlecht/ungünstiger
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 53 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
54 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
gerade Produkte der energieintensiven Industriezweige und der Pharmaindustrie 
schwach nachgefragt. Im Auslandsgeschäft sind die Umsätze im Vergleich zum 
Jahr 2021 in der Chemieindustrie deutlich gesunken, während sie in der 
Pharma- und Automobilbranche sowie im Bereich Reparatur und Installation von 
Maschinen und Ausrüstungen stark gestiegen sind. Der im März und April 2025 
kurzzeitig zu beobachtende starke Anstieg der Auslandsumsätze stellt einen
Vorzieheffekt aufgrund der US-Handelspolitik dar und ist nicht als Anzeichen einer 
Erholung des Auslandsgeschäfts zu werten. Hiervon profitierten insbesondere 
Unternehmen der Pharmaindustrie. Seit Beginn des Jahres 2025 hat sich die 
preisliche Wettbewerbsfähigkeit durch die effektive Aufwertung des Euro 
verschlechtert. Dies dürfte die Auslandsumsätze zusätzlich belasten. 🡦 ABBIL-
DUNG 15 OBEN RECHTS  
46. Die sich noch im Sommer 2025 andeutende verhaltene Erholung im 
Verarbeitenden Gewerbe ist zuletzt weitgehend verpufft. So stiegen die 
Auftragseingänge aus dem Ausland in der 1. Jahreshälfte 2025 an, befinden sich 
im August jedoch wieder auf dem Niveau vom Jahresbeginn 2025. 🡦 ABBILDUNG 15 
UNTEN LINKS Die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage hat sich im Verarbeitenden 
Gewerbe seit dem Frühjahr 2025 etwas verbessert, ist am aktuellen Rand jedoch 
wieder leicht gesunken. 🡦 ABBILDUNG 15 UNTEN RECHTS Die Geschäftserwartungen sind 
im Oktober 2025 jedoch gestiegen. Insgesamt dürfte die Produktion im
Verarbeitenden Gewerbe auch in den kommenden Monaten gedämpft bleiben. Die 
Schwäche des Verarbeitenden Gewerbes spiegelt sich auch am
Arbeitsmarkt wider. Im Verarbeitenden Gewerbe werden seit Beginn des Jahres 2024 
vermehrt Stellen abgebaut. 🡦 ZIFFER 68  
47. Der Dienstleistungsbereich entwickelte sich seit dem Jahr 2022 günstiger 
als das Verarbeitende Gewerbe, wenngleich auch hier die Zuwachsraten 
ab dem Jahr 2024 gering ausfielen. 🡦 ABBILDUNG 16 LINKS Ein möglicher Grund 
hierfür ist die enge Verflechtung beider inländischer Wirtschaftsbereiche. Im Jahr 
2022 wurden 10,6 % der gesamten unternehmensnahen
Dienstleistungsproduktion vom Verarbeitenden Gewerbe als Vorleistungen nachgefragt. Besonders
ausgeprägt war diese Verbindung im Wirtschaftsbereich Handel, dessen
Produktionswert zu rund 19,2 % als Vorleistungen in das Verarbeitende Gewerbe floss. Der 
Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe lieferte gegenüber dem Jahr 2022 auch 
den größten negativen Wachstumsbeitrag zur Bruttowertschöpfung der
Dienstleistungen. 🡦 ABBILDUNG 16 RECHTS Dabei dürfte der größte Teil des Rückgangs auf 
den Bereich Handel zurückzuführen sein. Die Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen haben sich zuletzt ebenfalls schwach entwickelt. Eine mögliche
Erklärung dafür sind die Zinssenkungen ab dem Jahr 2024 und folglich niedrigeren 
Zinsmargen, die als Financial Services Indirectly Measured (FISIM) in die
Berechnung der Bruttowertschöpfung von Finanzdienstleistern einfließen.
Besonders stark ist seit dem Jahr 2022 der Wirtschaftsbereich Information und
Kommunikation gewachsen. Obwohl dieser Bereich im Jahr 2022 nur 6,6 % der
gesamten Bruttowertschöpfung der Dienstleistungsbereiche ausmachte, trug er 
seither zu einem großen Teil des Wachstums der Bruttowertschöpfung im
Dienstleistungsbereich bei. Am aktuellen Rand ist der Anstieg jedoch etwas abgeflacht.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 54 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 55 
48. Das im März 2025 mit einer Grundgesetzänderung beschlossene Finanzpaket 
hat den Spielraum für staatliche Ausgaben kurz- und mittelfristig deutlich
ausgeweitet. 🡦 ZIFFER 74 Das Finanzpaket dürfte ab dem Jahr 2026 erheblich zur
konjunkturellen Erholung Deutschlands beitragen. Insbesondere dürften die 
Investitionen in öffentliche Ausrüstungsgüter und den Nichtwohnbau zunehmen. 
Der Sachverständigenrat rechnet damit, dass die Ausgaben des Finanzpakets mit 
etwa 0,3 Prozentpunkten zum BIP-Wachstum im Jahr 2026 beitragen. Der
Beitrag fällt damit niedriger aus als noch im Frühjahrsgutachten 2025 unterstellt (FG 
2025 Ziffer 43). Das liegt maßgeblich daran, dass weniger Ausgaben als zuvor
angenommen in Form von zusätzlichen Investitionen erfolgen. 🡦 ZIFFER 112  
49. Das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP-Wachstum betrug im 
3. Quartal 2025 laut der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts vom 
30. Oktober 2025 0,0 % gegenüber dem Vorquartal. Dabei dürften die
Ausrüstungsinvestitionen gewachsen sein, während die Exporte schrumpften. Die 
Stimmungsindikatoren für den privaten Konsum zeichnen ein sehr verhaltenes 
Bild am aktuellen Rand. Die Einschätzung der Geschäftserwartungen der
Unternehmen ist im Oktober gestiegen, liegt aber noch immer auf niedrigem Niveau. 
Im Gesamtjahr 2025 dürfte das deutsche BIP um 0,2 % wachsen. 🡦 ABBIL-
DUNG 17 LINKS  
🡦 ABBILDUNG 16
 
1 – Unternehmensnahe Dienstleistungen.  2 – Einschließlich Erziehung und Gesundheit.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-267-01
Bruttowertschöpfung (BWS) im Dienstleistungsbereich und im Verarbeitenden Gewerbe
92
94
96
98
100
102
104
BWS im Dienstleistungsbereich stagnierte 
zuletzt, Verarbeitendes Gewerbe deutlich
schwächer
Index, 2022 = 100
2022 2023 2024 2025
Verarbeitendes Gewerbe
Dienstleistungen
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
BWS im Bereich Handel, Verkehr und
Gastgewerbe ist ggü. dem Jahr 2022 geschrumpft, 
Information und Kommunikation expandierte
Kumulierte Veränderung ggü. dem Jahr 2022 in %,
kumulierte Wachstumsbeiträge in Prozentpunkten
2023 2024 2025
Handel1, Verkehr1,
Gastgewerbe
Information und 
Kommunikation1
Finanz- und
Versicherungsdienstleister1
Grundstücks- und 
Wohnungswesen1
Unternehmensdienstleister1
Öffentliche
Dienstleister2
Sonstige
Dienstleister
Dienstleistungen (%)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 55 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
56 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Für das Jahr 2026 rechnet der Sachverständigenrat mit einem BIP-
Wachstum von 0,9 %. Davon sind rund 0,3 Prozentpunkte auf die hohe Anzahl an
Arbeitstagen, den sogenannten Kalendereffekt, zurückzuführen. Zum BIP-
Wachstum im Jahr 2026 dürften insbesondere höhere öffentliche Investitionen in die 
Rüstung und Infrastruktur beitragen. 🡦 ZIFFERN 53, 57 UND 60 Der Effekt des
Finanzpakets fällt im Jahr 2026 jedoch wiederum niedriger aus als zuvor angenommen. 
🡦 ZIFFER 48 Die Exporte und die privaten Investitionen dürften das BIP-Wachstum 
im Jahr 2026 nur leicht stützen, 🡦 ZIFFERN 62 UND 60 während die Importe das BIP-
Wachstum abermals dämpfen werden. 🡦 ZIFFER 64 Der private Konsum dürfte
moderat wachsen. 🡦 ZIFFER 52  
  
🡦 ABBILDUNG 17
 
1 – Verkettete Volumenwerte, preisbereinigt, Referenzjahr 2020.  2 – Prognose des Sachverständigenrates.  
3 – Ursprungswerte.  4 – Saison- und kalenderbereinigt.  5 – Eigene Berechnungen.  6 – Quantile der Stichprobe.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-083-02
Voraussichtliche Entwicklung der deutschen Wirtschaft
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
850
870
890
910
930
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2023 2024 2025 2026
Entwicklung des BIP1
Mrd Euro %
Prognosezeitraum2
Verkettete Volumenwerte4:                                          
FG 2025 Niveau (aktuelle Prognose)
Jahresdurchschnittliches Niveau
Veränderung zum Vorquartal (rechte Skala)4:
FG 2025 Aktuelle Prognose
Veränderung zum Vorjahr in %3
-0,9 -0,2-0,3 -0,5 0,0 0,2 0,91,0
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
2 600
2 800
3 000
3 200
3 400
3 600
3 800
4 000
2008 11 14 17 20 23 2026
Produktionspotenzial und Produktionslücke5
Mrd Euro %
Prognosezeitraum2
BIP1,3
Produktionspotenzial6:
50 %-Quantil 5 %- bis 95 %-Quantil
Produktionslücke6 (rechte Skala):
50 %-Quantil 5 %- bis 95 %-Quantil
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 56 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 57 
🡦 KASTEN 6  
Hintergrund: Revision der BIP-Prognose für das Jahr 2025 
Im Vergleich zum Frühjahrsgutachten 2025 fällt die Prognose für das Wachstum des
deutschen BIP im Jahr 2025 um 0,2 Prozentpunkte höher aus. 🡦 TABELLE 3 Dazu tragen vor allem 
die Aufwärtsrevision des statistischen Überhangs sowie das unerwartet hohe BIP-Wachstum 
im 1. Quartal 2025 bei. 🡦 KASTEN 4 Letzteres fiel mit 0,3 % gegenüber dem Vorquartal um 0,1 
Prozentpunkte höher aus als in der Frühjahrsprognose gemäß der Schnellmeldung des
Statistischen Bundesamts unterstellt (FG 2025 Ziffer 44). Im 2. Quartal 2025 ging das BIP-
Wachstum um 0,2 % zurück, nachdem der Sachverständigenrat im Frühjahr 2025 eine Stagnation 
prognostiziert hatte.  
🡦 TABELLE 3  
 
Im 3. Quartal 2025 beträgt das BIP-Wachstum laut der Schnellmeldung des Statistischen 
Bundesamts 0,0 % gegenüber dem Vorquartal und entspricht damit der Prognose aus dem 
Frühjahrsgutachten. Für das 4. Quartal 2025 liegt die Prognose des BIP-Wachstums wie im 
Frühjahr 2025 bei 0,1 %. Der statistische Überhang für das Jahr 2026 bleibt unverändert bei 
0,1 Prozentpunkten. 
Auf der Verwendungsseite entwickelte sich der private Konsum im 1. Quartal 2025 deutlich 
stärker als prognostiziert. Während der Sachverständigenrat im Frühjahrsgutachten lediglich 
von einem moderaten Anstieg um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal ausgegangen war, stieg der 
private Konsum um 0,6 % gegenüber dem Vorquartal. Zudem legten die Exporte infolge der 
Vorzieheffekte im 1. Quartal 2025 mit 2,5 % deutlich kräftiger zu als vom Sachverständigenrat 
prognostiziert. Gleichzeitig stiegen die Importe im 1. und 2. Quartal 2025 mit jeweils 1,6 % an, 
Vergleich der Frühjahrs- und Herbstprognose für das Jahr 2025
Veränderung 
zum Vorjahr1
Wachstumsbeitrag2
Veränderung 
zum Vorjahr1
Wachstumsbeitrag2
Veränderung 
zum Vorjahr3
Wachstumsbeitrag2
Bruttoinlandsprodukt  0,0      x       0,2      x       0,2      x        
Inländische Verwendung  1,8       1,7   1,6       1,6  – 0,2      – 0,1  
Konsumausgaben  0,9       0,7   1,2       0,9   0,3       0,2  
Private Konsumausgaben4  0,4       0,2   0,9       0,5   0,5       0,3  
Konsumausgaben des Staates  2,0       0,5   2,0       0,4   0,0      – 0,1  
Bruttoanlageinvestitionen  0,3       0,1  – 0,9      – 0,2  – 1,2      – 0,3  
Ausrüstungsinvestitionen5 – 0,9      – 0,1  – 2,4      – 0,2  – 1,5      – 0,1  
Bauinvestitionen  0,3       0,0  – 1,7      – 0,2  – 2,0      – 0,2  
Sonstige Anlagen  2,0       0,1   3,7       0,1   1,7       0,0  
Vorratsveränderungen x           1,0  x           0,8  x          – 0,2  
Außenbeitrag x          – 1,8  x          – 1,4  x           0,4  
Exporte – 2,8      – 1,2  – 0,2      – 0,1   2,6       1,1  
Importe  1,5      – 0,6   3,5      – 1,3   2,0      – 0,7  
Prognose des Sachverständigenrates 
FG 2025 JG 2025 Differenz
1 – Preisbereinigt. In %.  2 – Wachstumsbeiträge zum preisbereinigten BIP. In Prozentpunkten; Abweichungen in 
den Differenzen rundungsbedingt.  3 – In Prozentpunkten.  4 – Einschließlich privater Organisationen ohne
Erwerbszweck.  5 – Einschließlich militärischer Waffensysteme.
Quelle: eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-076-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 57 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
58 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
und der Anstieg war damit jeweils höher als vom Sachverständigenrat prognostiziert. Somit fällt 
der Außenbeitrag im 1. Quartal 2025 positiver und im 2. Quartal 2025 negativer aus als im 
Frühjahr prognostiziert. Im 2. Quartal 2025 entwickelten sich die Bau- und
Ausrüstungsinvestitionen deutlich schwächer als erwartet, sodass die Bruttoanlageinvestitionen im 2. Quartal 
2025 um 1,4 % zum Vorquartal zurückgegangen sind. Im Frühjahr 2025 ist der
Sachverständigenrat von einem Anstieg um 0,3 % zum Vorquartal ausgegangen.  
50. Die Produktionslücke dürfte im Jahr 2025 –1,4 % betragen und damit ihre 
Talsohle erreicht haben. 🡦 ABBILDUNG 17 RECHTS Im Jahr 2026 dürfte sie sich
aufgrund der Ausgaben des Finanzpakets auf –1,0 % verkleinern. Die Schätzung des 
Produktionspotenzials ist jedoch mit Unsicherheit behaftet. Die Produktionslücke 
kann derzeit betragsmäßig um bis zu 2,9 Prozentpunkte kleiner bzw. um 1,5
Prozentpunkte größer ausfallen als im Median erwartet. 
Konsumausgaben 
51. Die privaten Konsumausgaben stiegen im 1. Quartal 2025 preis-, saison- 
und kalenderbereinigt kräftig um 0,6 % gegenüber dem Vorquartal. 🡦 KASTEN 7 
Trotz der nachlassenden Dynamik lässt sich anhand der im Sommer 2025
revidierten VGR-Daten eine durchgängige Aufwärtstendenz des privaten Konsums 
seit dem 1. Quartal 2024 beobachten. 🡦 KASTEN 4 Der starke Anstieg des privaten 
Konsums im 1. Quartal 2025 ging mit einem Rückgang der Sparquote von 11,3 % 
im 4. Quartal 2024 auf 10,3 % im 1. Quartal 2025 einher. 🡦 ABBILDUNG 18 LINKS Die 
Sparquote liegt damit nahe dem Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2019. 🡦 ABBIL-
DUNG 19 RECHTS Zum geringen Anstieg des privaten Konsums im 2. Quartal 2025 
dürften die preisbereinigten Nettolöhne und -gehälter beigetragen haben. Diese 
stiegen im 2. Quartal 2025 um 0,2 % zum Vorquartal, nachdem sie im 1. Quartal 
2025 um 0,1 % zum Vorquartal zurückgegangen sind. Für die schwache
Entwicklung der preisbereinigten Nettolöhne und -gehälter dürften die ausgelaufenen
Inflationsausgleichsprämien sowie die höheren Sozialversicherungsbeitragssätze 
verantwortlich gewesen sein (BMWE, 2025; Gemeinschaftsdiagnose, 2025).
Insgesamt stiegen die preisbereinigten Nettolöhne und -gehälter in der 1.
Jahreshälfte 2025 um 0,3 % im Vergleich zur 2. Jahreshälfte 2024. Am aktuellen Rand 
gleichen sich die Änderungsraten der preisbereinigten verfügbaren Einkommen 
und der privaten Konsumausgaben wieder an. 🡦 ABBILDUNG 18 RECHTS  
52. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte dürften im 3. Quartal 
2025 leicht gesunken sein. Die Umsätze im Einzelhandel stagnierten im 
3. Quartal 2025 im Vergleich zum Vorquartal, während die Umsätze im
Gastgewerbe im Durchschnitt von Juli und August 2025 um 1,9 % zum
Vorquartalsdurchschnitt zurückgegangen sind. Zudem war der umfragebasierte GfK-
Konsumklimaindex im 3. Quartal 2025 im Vergleich zum Vorquartal ebenfalls
rückläufig. Im weiteren Prognosezeitraum dürfte der private Konsum nur 
verhalten expandieren. Zuletzt trübten sich sowohl die
Einkommensaussichten als auch die Konjunkturerwartungen der privaten Haushalte ein. 🡦 ABBILDUNG 18 
LINKS Auch die Konsumneigung ist gesunken, während die Sparneigung nach
einem starken Anstieg im Juli 2025 in den beiden Folgemonaten leicht zurückging. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 58 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 59 
Nach der schwachen Entwicklung im Jahr 2025 dürften die Nettolöhne und -
gehälter im kommenden Jahr moderat steigen. Entsprechend dürften die
preisbereinigten verfügbaren Einkommen wie auch der private Konsum im Jahr 2026 nur 
mäßig gestützt werden. Darüber hinaus dürften die steigenden staatlichen
Ausgaben im Zuge des im März 2025 beschlossenen Finanzpakets die preisbereinigten 
verfügbaren Einkommen gegen Ende des Jahres 2026 aufgrund der steigenden 
gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zusätzlich anschieben. Insgesamt dürfte der 
private Konsum im Jahr 2025 und im Jahr 2026 um 0,9 % bzw. 0,7 % 
expandieren.  
  
🡦 ABBILDUNG 18 
 
1 – Saisonbereinigte Werte.  2 – Der Konsumentenvertrauensindex basiert auf ausgewählten Fragen, die an die
Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß dem Gemeinsamen Harmonisierten EU-Programm für Konjunkturumfragen bei
Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern gestellt werden. Sie beziehen sich jeweils auf 
die vergangenen bzw. kommenden 12 Monate.  3 – Basierend auf monatlich rund 2 000 Interviews von Verbraucherinnen 
und Verbrauchern.  4 – Vierteljährliche Werte.  5 – Verfügbare Einkommen inklusive Zunahme betrieblicher
Versorgungsansprüche der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck. Deflationiert mit dem Deflator der 
privaten Konsumausgaben.
Quellen: Europäische Kommission, GfK, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-180-01
Konsumindikatoren in Deutschland1
-50
-40
-30
-20
-10
0
10
20
30
-50
-40
-30
-20
-10
0
10
20
30
Konsumentenvertrauen ist weiterhin gering, 
Sparquote ist gesunken
Saldo/Punkte %
2020 21 22 23 24 2025
Konsumentenvertrauensindex2
Vergangene
finanzielle Situation
Erwartete
finanzielle Situation
Erwartete allgemeine
wirtschaftliche Situation
Geplante größere 
Anschaffungen
GfK-Konsumklimaindex3
Sparquote privater Haushalte4 (rechte Skala)
85
90
95
100
105
Verfügbare Einkommen und privater Konsum 
nähern sich an
Index, 2019 = 100
2005 09 13 17 21 2025
Preisbereinigte verfügbare Einkommen5
Preisbereinigte private Konsumausgaben
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 59 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
60 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 KASTEN 7  
SVR-Analyse: Entwicklung des privaten Konsums seit dem Jahr 2024 
Die aktuellen VGR-Daten deuten, anders als vor der Datenrevision im Juli 2025, 🡦 KASTEN 4 auf 
eine im Jahr 2024 einsetzende Erholung des privaten Konsums hin. Der Sachverständigenrat 
analysiert den Anstieg des privaten Konsums und seine Determinanten zwischen dem 1.
Quartal 2024 und dem 2. Quartal 2025 mithilfe eines Fehlerkorrekturmodells (Engle und Granger, 
1987; Molana, 1991). Das empirische Modell zeigt, dass Änderungen in den preisbereinigten 
verfügbaren Einkommen und Abweichungen im Fehlerkorrekturterm, also der
Langfristbeziehung, in den vergangenen sechs Quartalen den stärksten Einfluss auf den Anstieg des privaten 
Konsums hatten. 🡦 ABBILDUNG 19 LINKS  
🡦 ABBILDUNG 19  
 
In der ersten Stufe des Modells werden die privaten Konsumausgaben auf das verfügbare 
Einkommen und das Finanzvermögen der privaten Haushalte sowie den realen Zinssatz
regressiert. Diese erste Regression bildet die langfristige Beziehung der Variablen zueinander ab. In 
1 – Die Schätzung der Wachstumsbeiträge erfolgt auf Grundlage der zweiten Stufe eines Fehlerkorrekturmodells. 
Dabei wird jeweils der Einfluss einer einzelnen erklärenden Variablen auf die Veränderung des privaten Konsums 
isoliert betrachtet (ceteris paribus). Die übrigen Einflussfaktoren werden konstant gehalten. Die Zeitreihen sind
jeweils mit dem Deflator des privaten Konsums preisbereinigt. Für die Schätzung wird der Zeitraum ab dem 1.
Quartal 1999 bis zum Vorquartal des jeweils betrachteten Quartals verwendet (rolling window). Für die Zeit zwischen 
dem 1. Quartal 2020 und dem 2. Quartal 2022 wird mit Hilfe eines Dummys für die Sondereffekte während der 
Corona-Pandemie kontrolliert.  2 – Preisbereinigte verfügbare Einkommen der privaten Haushalte.  3 –
Preisbereinigte Nettofinanzvermögen der privaten Haushalte. Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten.  4 – Differenz 
zwischen dem nominalen 3-Monats-EURIBOR und den Inflationserwartungen des Survey of Professional
Forecasters (SPF) in zwölf Monaten.  5 – Abweichungen vom Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2025.  6 – In der 
ersten Stufe wird die langfristige Beziehung zwischen dem privaten Konsum und den verfügbaren Einkommen, 
den Finanzvermögen und dem realen Zinssatz mithilfe einer Regression geschätzt. Die Residuen dieser
Schätzung gehen in die zweite Stufe der Regression als Fehlerkorrekturterm ein, der für Abweichungen von der 
Langfristbeziehung kontrolliert.  7 – Der nicht erklärte Teil stellt die Summe der impliziten Residuen und der 
Konstante der zweiten Stufe des Fehlerkorrekturmodells dar.
Quellen: Europäische Kommission, EZB, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-250-01
Determinanten des privaten Konsums
-0,4
-0,2
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2
2024 2025
Wachstumsbeiträge1 zum privaten Konsum
Veränderung zum Vorquartal in %,
Beiträge in Prozentpunkten
Verfügbare Einkommen2 Finanzvermögen3
Realer Zinssatz4 Konsumentenvertrauen5
Fehlerkorrekturterm6 Nicht erklärt7
Privater Konsum (%)
8
10
12
14
16
18
20
22
Entwicklung der Sparquote
%
2010 12 14 16 18 20 22 2025
Sparquote
Langfristiger Durchschnitt (2000 – 2019)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 60 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 61 
der zweiten Stufe werden die ersten Differenzen des privaten Konsums auf die ersten
Differenzen der verfügbaren Einkommen und des Finanzvermögens der privaten Haushalte sowie des 
realen Zinssatzes und das Konsumentenvertrauen regressiert. Zusätzlich werden die Residuen 
der ersten Stufe in die Regression aufgenommen. Dies ist der sogenannte
Fehlerkorrekturterm, der Abweichungen der beschriebenen Langfristbeziehung im Hauptmodell
berücksichtigt. Die privaten Konsumausgaben, die verfügbaren Einkommen und das Finanzvermögen
werden jeweils preisbereinigt und gehen logarithmiert in die Schätzungen ein. Zur Schätzung des 
Modells werden Quartalsdaten ab dem Jahr 1999 bis zum jeweiligen Vorquartal des
betrachteten Quartals verwendet. Zur Zerlegung des Konsumwachstums wird eine ceteris-paribus-
Analyse durchgeführt. Dabei wird jeweils der Einfluss einer erklärenden Variable isoliert betrachtet, 
also unter der Annahme, dass sich der Einfluss der übrigen Variablen nicht ändert.  
Der starke Anstieg des privaten Konsums im 1. Quartal 2025 tritt bei gleichzeitigem
Rückgang der preisbereinigten verfügbaren Einkommen auf. Ein Teil des Anstiegs ist durch den 
Fehlerkorrekturterm zu erklären. Die Abweichung der Langfristbeziehung spiegelt sich in der 
bis zum 4. Quartal 2024 andauernden Diskrepanz der Entwicklung der preisbereinigten
verfügbaren Einkommen und des privaten Konsums sowie in der bis zum 4. Quartal 2024 erhöhten 
Sparquote wider. 🡦 ABBILDUNGEN 18 RECHTS UND 19 RECHTS Mit der Normalisierung der Sparquote im 
1. Quartal 2025 dürfte sich der Spielraum für einen weiteren starken Anstieg im privaten
Konsum in den kommenden Quartalen verringert haben.  
53. Die vorläufige Haushaltsführung des Bundes dämpfte die
Konsumausgaben des Staates in der 1. Jahreshälfte 2025. Diese stiegen im
Vergleich zur 2. Jahreshälfte 2024 lediglich um 0,4 % an. Im Jahr 2024 hatte der 
Anstieg des öffentlichen Verbrauchs noch 2,6 % gegenüber dem Vorjahr betragen. 
Dennoch stieg der Staatskonsum im 2. Quartal 2025 um 0,8 % zum Vorquartal. 
Insbesondere die Vorleistungen des Staates verzeichneten einen starken
nominalen Anstieg von 7,1 % gegenüber dem Vorquartal. Dazu dürften wahrscheinlich 
Munitionskäufe und Planungsdienstleistungen für künftige Investitionen
beigetragen haben. 
Im Prognosezeitraum dürften die Konsumausgaben des Staates weiter 
steigen. Zusätzlich zu den Vorleistungen des Staates tragen die sozialen
Sachleistungen positiv zum Staatskonsum bei. Letztere werden sowohl durch den
demografischen Wandel als auch durch diskretionäre Maßnahmen im Gesundheits- 
und Pflegebereich ausgeweitet (Gemeinschaftsdiagnose, 2025). 🡦 TABELLE 6 Im
Jahresdurchschnitt dürfte der Staatskonsum in den Jahren 2025 und 2026
preisbereinigt jeweils um 2,0 % expandieren.  
Investitionen 
54. Die privaten Bau- und Ausrüstungsinvestitionen sind im 1. Halbjahr 2025
gegenüber dem 2. Halbjahr 2024 preis-, saison- und kalenderbereinigt gesunken. Der 
Anstieg der staatlichen Investitionen ging im Jahr 2024 vor allem auf eine
Expansion der Bauinvestitionen zurück. In der 1. Jahreshälfte 2025 nahmen diese 
im Vergleich zum vorherigen Halbjahr jedoch leicht ab. Die staatlichen
Ausrüstungsinvestitionen, die unter anderem militärische Waffensysteme
umfassen, stiegen hingegen stärker an.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 61 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
62 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
55. Die preis-, saison- und kalenderbereinigten Bauinvestitionen sind im 1.
Quartal 2025 um 0,2 % und damit nur leicht gestiegen. Im 2. Quartal 2025 kam es zu 
einem starken Rückgang von 2,1 % gegenüber dem Vorquartal, wofür
insbesondere schwache Wohnbauinvestitionen sorgten. Diese sind im 2. Quartal um 
2,8 % zurückgegangen. Ein Grund für die seit dem Jahr 2021 anhaltend schwache 
Entwicklung der Wohnbauinvestitionen dürften die anhaltend hohen Bau- und 
Finanzierungskosten sein. 🡦 ABBILDUNG 20 OBEN LINKS UND OBEN RECHTS Die seit Mitte 
des Jahres 2024 leicht verbesserten Finanzierungsbedingungen führten zu einem 
Anstieg der Neukreditvergabe für Wohnungsbauprojekte. 🡦 ABBILDUNG 20 OBEN 
RECHTS Sie schlugen sich jedoch nicht in höheren Wohnbauinvestitionen nieder. 
Ein Grund hierfür könnte eine gestiegene Nachfrage nach Bestandsimmobilien 
🡦 ABBILDUNG 20 
 
1 – Basierend auf Transaktionsdaten privater Immobilienfinanzierungen der unabhängigen Europace-Plattform. Der 
hedonische Preisindex berücksichtigt Qualitätsmerkmale der Immobilien, wie Wohnraum, Grundstücksfläche,
vorhandener Keller, Stellplätze, Ausstattung, Regionsvariablen, Lagevariablen und Baualter.  2 – Kreditvolumina und
effektive Zinssätze für Neugeschäfte.  3 – Volumenindex; saison- und kalenderbereinigte Werte.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Europace AG, Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 25-062-03
Indikatoren für das Baugewerbe
125
150
175
200
225
250
Preise für Bestandsimmobilien in den Jahren 
2022 und 2023 deutlich gesunken
EPX hedonischer Preisindex1, August 2005 = 100
2019 20 21 22 23 24 2025
Neubauhäuser Bestandshäuser
0
1
2
3
4
5
0
7
14
21
28
35
Volumina und Zinssätze von
Wohnungsbaukrediten an private Haushalte2
Mrd Euro % p. a.
2019 20 21 22 23 24 2025
Neukreditvolumina
Effektive Zinssätze (rechte Skala)
75
80
85
90
95
100
105
110
115
120
Produktionsindex im Baugewerbe3
Ø 2021 = 100
2019 20 21 22 23 24 2025
Hochbau Tiefbau
Vorbereitende Baustellenarbeiten, 
Bauinstallationen, sonstiger Ausbau
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
150
160
Auftragseingang im Bauhauptgewerbe3
Ø 2021 = 100
2019 20 21 22 23 24 2025
Hochbau Wohnungsbau Tiefbau
Tiefbau ohne Straßenbau
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 62 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 63 
sein. Die im Zuge der geldpolitischen Straffung einsetzende Preiskorrektur bei 
den Wohnimmobilienpreisen fiel bei Bestandsimmobilien insgesamt stärker aus 
als bei Neubauten, wodurch diese relativ günstiger wurden (Deutsche
Bundesbank, 2025a). 🡦 ABBILDUNG 20 OBEN LINKS Der vergleichsweise geringere Rückgang der 
Neubaupreise dürfte auf die in den Jahren 2021 und 2022 deutlich gestiegenen 
und weiterhin hohen Baukosten zurückzuführen sein. Die
Geschäftserwartungen im Bauhauptgewerbe haben sich im Oktober 2025 verschlechtert 
und liegen weiterhin auf einem niedrigen Niveau (ifo Institut, 2025).  
56. Die Bauinvestitionen dürften im 3. Quartal 2025 gestiegen sein. Die
Produktion im Baugewerbe expandierte im Durchschnitt der Monate Juli und August 
2025 um 0,2 % im Vergleich zum Durchschnitt des 2. Quartals 2025. Der
Produktionsanstieg wurde vom Ausbaugewerbe getrieben, während der Hoch- und der 
Tiefbau rückläufig waren. 🡦 ABBILDUNG 20 UNTEN LINKS Insgesamt ist die
Kapazitätsauslastung des Bauhauptgewerbes im Oktober im Vergleich zum Durchschnitt des 
Vorquartals leicht gestiegen.  
57. Im Jahr 2025 dürften die Bauinvestitionen um 1,7 % sinken und im Jahr 2026 
mit einer Rate von 1,7 % erstmals seit dem Jahr 2020 wieder wachsen. 
Dabei sind insbesondere steigende staatliche Investitionen im Tiefbau zu 
erwarten, die im Rahmen des SVIK getätigt werden. 🡦 ZIFFER 74 Diese Entwicklung 
zeichnet sich bereits in steigenden Auftragseingängen im Tiefbau ab. 🡦 ABBILDUNG 20 
UNTEN RECHTS Die Auftragseingänge im Hochbau und im Wohnbau stagnieren seit 
dem Jahr 2024 im Trend. Auch die Wohnbauinvestitionen dürften im Jahr 
2026 leicht zunehmen, nachdem sie im Jahr 2025 das vierte Jahr in Folge
geschrumpft sein dürften. 
Der Deflator der Bauinvestitionen dürfte im Prognosezeitraum aufgrund der 
steigenden Infrastrukturausgaben deutlich ansteigen. 🡦 KASTEN 8 Im Tiefbau lag die 
Kapazitätsauslastung nach Angaben des ifo Instituts im Oktober 2025 bei 73,0 % 
und damit um 3,2 Prozentpunkte niedriger als im Durchschnitt der Jahre 2015 
bis 2024.  
🡦 KASTEN 8  
SVR-Analyse: Modellgestützte Prognose der realen staatlichen Bauinvestitionen und der  
Preisentwicklung im öffentlichen Bau 
Das SVIK 🡦 ZIFFER 74 sieht Investitionsausgaben für staatliche Infrastrukturprojekte i. H. v.
mindestens 300 Mrd Euro in den kommenden zwölf Jahren vor. Ausgehend von dem im September 
2025 veröffentlichten Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2026 prognostiziert der
Sachverständigenrat im Rahmen des vorliegenden Gutachtens die nominalen Bruttoinvestitionen des
Staates für den Zeitraum zwischen dem 3. Quartal 2025 und dem 4. Quartal 2026. 🡦 ZIFFERN 73 F. 
Basierend auf diesem prognostizierten nominalen Investitionspfad wurde eine
Vektorautoregressionsanalyse durchgeführt. Ziel dieser Analyse ist es, den Effekt eines Anstiegs der
nominalen staatlichen Bruttoinvestitionen auf den öffentlichen Bau im Prognosezeitraum
abzuschätzen. Das vektorautoregressive Modell enthält sechs Variablen, die die Entwicklung der 
staatlichen Bauinvestitionen in Deutschland erklären sollen. Die zwei Variablen, die den Zweck 
der vorliegenden Konjunkturprognose erfüllen, sind (1) die preisbereinigten Bauinvestitionen 
des Staates und (2) der Deflator der staatlichen Bauinvestitionen. Zudem werden (3) die nomi-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 63 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
64 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
nalen Bruttoinvestitionen des Staates ebenfalls als endogene Variable berücksichtigt. Um die 
Ausrichtung der Fiskalpolitik möglichst gut abzubilden, wird (4) ein neu verfügbarer Indikator 
von Latifi et al. (2024) zum fiskalpolitischen Sentiment in Deutschland einbezogen. Dieser
Indikator basiert auf im Bundestag gehaltenen Reden. In der Vergangenheit haben
Veränderungen im Ton der fiskalpolitischen Debatten im Bundestag auf zukünftige Änderungen der
Fiskalpolitik hingedeutet (Latifi et al., 2024). Darüber hinaus wird je ein Konjunkturindikator zur (5) 
Kapazitätsauslastung sowie zum (6) Auftragseingang im Tiefbau in das Modell eingefügt. 
🡦 ABBILDUNG 21  
 
 
1 – Die Prognosen basieren auf einer Bayesianischen Vektorautoregression (BVAR) mit optimierten Minnesota-
Priors und 4 Lags. Schätzzeitraum 1991Q1 bis 2025Q2. Basierend auf 5 000 Ziehungen aus der Posterior-
Verteilung. Saison- und kalenderbereinigt.  2 – Prognose des Sachverständigenrates.  3 – Modellprognosen basierend 
auf den geschätzten Koeffizienten des BVAR-Modells, konditioniert bzw. bedingt auf einen vorgegebenen Pfad der 
nominalen Bruttoinvestitionen des Staates für den Zeitraum 2025Q3 bis 2026Q4.  4 – Modellprognosen
basierend auf den geschätzten Koeffizienten des BVAR-Modells. Ohne die Berücksichtigung von strukturellen Schocks.
Quellen: ifo Institut, Latifi et al. (2024), Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-256-02
95
100
105
110
115
I II III IV I II III IV I II III IV
2024 2025 2026
Deflator der staatlichen Bauinvestitionen
Index, 2025Q2 = 100
Prognosezeitraum2
-4
-2
0
2
4
6
8
10
12
14
I II III IV I II III IV I II III IV
2024 2025 2026
Preisbereinigte Bauinvestitionen des Staates
Indexpunkte
Prognosezeitraum2
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
I II III IV I II III IV I II III IV
2024 2025 2026
Deflator der staatlichen Bauinvestitionen
Indexpunkte
Prognosezeitraum2
Differenzen der bedingten und unbedingten Prognosen (Median) 90 %-Kredibilitätsintervall
Differenzen der bedingten und unbedingten Prognosen
90
95
100
105
110
115
120
125
I II III IV I II III IV I II III IV
2024 2025 2026
Bedingte und unbedingte Prognosen
Preisbereinigte Bauinvestitionen des Staates
Index, 2025Q2 = 100
Prognosezeitraum2
Ökonometrische Modellprognosen der staatlichen Bauinvestitionen1
Bedingte Prognosen3 (Median) 90 %-Kredibilitätsintervall
Unbedingte Prognosen4 (Median) 90 %-Kredibilitätsintervall
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 64 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 65 
Die Vektorautoregression ermöglicht die Erstellung sowohl von unbedingten als auch von 
bedingten modellgestützten Prognosen der endogenen Variablen über 2025Q2 hinaus. Die
unbedingten Modellprognosen stellen lediglich eine Extrapolation der Modellvariablen basierend 
auf den geschätzten Koeffizienten im Prognosezeitraum dar. Somit ist diese Extrapolation unter 
anderem durch die Tendenz der realisierten staatlichen Bauinvestitionen der Vergangenheit 
gestützt. Die bedingten Prognosen der endogenen Variablen werden zusätzlich auf den vom 
Sachverständigenrat prognostizierten Pfad der nominalen Bruttoinvestitionen des Staates im 
Zeitraum zwischen dem 3. Quartal 2025 und dem 4. Quartal 2026 konditioniert. Im letzten Fall 
wird die Aufteilung der nominalen Bruttoinvestitionsausgaben in preisbereinigte staatliche
Bauinvestitionen und den jeweiligen Deflator modellbasiert geschätzt. Die Ergebnisse der
bedingten Modellprognosen deuten auf stark steigende staatliche Bauinvestitionen im Jahr 2026 
hin. Dementsprechend zeigt sich im Median ein Anstieg der staatlichen Bauinvestitionen im 
Jahr 2026 um 5,2 %. Die unbedingten Modellprognosen der preisbereinigten staatlichen
Bauinvestitionen deuten hingegen keinen Anstieg im Prognosezeitraum an. 🡦 ABBILDUNG 21 OBEN LINKS 
Darüber hinaus weisen die Differenzen beider Modellprognosen darauf hin, dass der
unterstellte Investitionspfad entscheidend für den Anstieg der preisbereinigten Bauinvestitionen des 
Staates im Prognosezeitraum ist. 🡦 ABBILDUNG 21 UNTEN LINKS Die bedingten und unbedingten
Modellprognosen des Deflators der staatlichen Bauinvestitionen sind beide aufwärtsgerichtet. Im 
Median deutet die bedingte Prognose der Preise im öffentlichen Bau auf einen Anstieg um 
3,5 % im Jahr 2026 hin. Die unbedingte Prognose der Preise im Jahr 2026 liegt im Median bei 
3,0 %. Das Kredibilitätsintervall der bedingten Preisprognose umfasst eine 90-prozentige
Wahrscheinlichkeit eines Preisanstiegs im Jahr 2026 in einer Bandbreite von 0,3 % bis zu 6,5 %. 
🡦 ABBILDUNG 21 OBEN RECHTS Dieses Ergebnis signalisiert, dass mit Preisdruck bei den öffentlichen 
Bauten zu rechnen ist. Zudem zeigen die Differenzen zwischen bedingten und unbedingten 
Modellprognosen, dass im Median der Anstieg der bedingten Deflatorprognose leicht stärker 
ausfällt. 🡦 ABBILDUNG 21 UNTEN RECHTS Somit implizieren die unterstellten steigenden nominalen 
Bruttoinvestitionsausgaben im Prognosezeitraum einen leicht höheren Preisdruck im
öffentlichen Bau als im Fall ohne einen vorgegebenen Investitionspfad. 
58. Die Ausrüstungsinvestitionen sind im 1. Quartal 2025 preis-, saison- 
und kalenderbereinigt um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal
gewachsen, im 2. Quartal 2025 dagegen um 1,9 % gesunken. Zum Rückgang im 
2. Quartal 2025 führten ausschließlich rückläufige Investitionen in Fahrzeuge. 
Die Investitionen in Maschinen und Geräte sind dagegen um 0,3 % gestiegen. Die 
staatlichen Ausrüstungsinvestitionen, die generell sehr volatil sind, sanken im 2. 
Quartal um 16,1 %. Die privaten Ausrüstungsinvestitionen sanken im 2. Quartal 
2025 lediglich um 0,1 %, sind seit dem 2. Quartal 2024 jedoch insgesamt stark 
rückläufig. Ein Grund hierfür dürfte die seit dem Jahr 2023 andauernde geringe 
Kapazitätsauslastung im Verarbeitenden Gewerbe 🡦 ABBILDUNG 14 UNTEN RECHTS und 
im Hochbau sein, die die Nachfrage nach neuen Ausrüstungsinvestitionen 
dämpft. Die seit dem Jahr 2023 rückläufigen Ausrüstungsinvestitionen spiegeln 
sich in den schwachen Inlandsumsätzen der Investitionsgüterhersteller wider. 
🡦 ABBILDUNG 22 LINKS Die Auslandsumsätze stagnieren ebenfalls.  
59. Die Ausrüstungsinvestitionen dürften im 3. Quartal 2025 laut der 
Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts gestiegen sein. Dies 
dürfte eine Gegenbewegung zum starken Rückgang im 2. Quartal 2025 darstellen. 
Im weiteren Prognosezeitraum dürften die staatlichen Investitionen in
militärische Waffensysteme die Ausrüstungsinvestitionen insgesamt stüt-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 65 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
66 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
zen. So gehen die Auftragseingänge bei den Investitionsgüterherstellern seit Juli 
2024 vermehrt auf Großaufträge zurück. 🡦 ABBILDUNG 22 RECHTS Diese könnten etwa 
aus dem sonstigen Fahrzeugbau stammen, der unter anderem Bestellungen für 
militärische Kampffahrzeuge umfasst. Die privaten
Ausrüstungsinvestitionen dürften im Prognosezeitraum hingegen nur schwach expandieren.
Darauf deuten die seit Jahresbeginn schwachen inländischen Aufträge ohne
Großaufträge der Investitionsgüterhersteller hin. Zudem fällt die Kapazitätsauslastung 
im Verarbeitenden Gewerbe weiterhin niedrig aus. 🡦 ABBILDUNG 14 UNTEN RECHTS Dies 
dürfte den Bedarf der Industrieunternehmen, in neue Ausrüstungsgüter zu
investieren, weiterhin dämpfen.  
60. Leichte positive Impulse für private Ausrüstungsinvestitionen dürften aus den 
verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten im Rahmen des
Investitionssofortprogramms der Bundesregierung kommen (Fraktionen CDU/CSU 
und SPD, 2025). 🡦 ZIFFER 274 Dieses setzt ab dem 1. Juli 2025 steuerliche
Investitionsanreize für die Unternehmen. So wurden eine auf drei Jahre befristete
degressive Abschreibung in Höhe von 30 % für Ausrüstungsgüter und verbesserte
Abschreibungsmöglichkeiten für die Elektromobilität verabschiedet. Aufgrund der 
bereits bestehenden degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, 
die in den Jahren 2020 bis 2022 sowie im Zeitraum von April bis Dezember 2024 
angeschafft wurden, dürften viele Unternehmen ihre Investitionen allerdings
bereits vorgezogen haben. 🡦 KASTEN 15 Dies dürfte die Wirkung der jüngsten
steuerlichen Anreize dämpfen. Insgesamt ist im Jahr 2025 mit einem Rückgang 
der Ausrüstungsinvestitionen von 2,4 % und im Jahr 2026 mit einem Anstieg um 
🡦 ABBILDUNG 22 
 
1 – Saison- und kalenderbereinigte Werte.  2 – Schiff- und Bootsbau, Schienenfahrzeugbau, Luft- und Raumfahrzeugbau, 
Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 25-058-03
Investitionsindikatoren für Deutschland1
90
95
100
105
110
115
120
In- und Auslandsgeschäft der
Investitionsgüterhersteller stagniert
Index, 2021 = 100
2021 2022 2023 2024 2025
Umsatz im Inland
Umsatz im Ausland
0
50
100
150
200
250
76
88
100
112
124
136
Inländischer Auftragseingang bei den 
Investitionsgüterherstellern schwach, 
Großaufträge stützen vereinzelt
Index, 2021 = 100 Index, 2021 = 100
2021 2022 2023 2024 2025
Auftragseingänge (Inland):
Investitionsgüter Investitionsgüter 
ohne Großaufträge
Sonstiger Fahrzeugbau2 (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 66 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 67 
2,8 % zu rechnen. Die Ausrüstungsinvestitionen dürften im Jahr 2026 damit
erstmals seit dem Jahr 2022 wieder zunehmen.  
Außenhandel 
61. Die deutschen Exporte waren im 1. Quartal 2025 stark von Vorzieheffekten 
aus den USA in Antizipation höherer Einfuhrzölle durch die US-
Regierung gekennzeichnet. Dementsprechend verzeichneten die Exporte im 1.
Quartal 2025 einen starken Anstieg um 2,5 % gegenüber dem Vorquartal. Im 2. 
Quartal 2025 folgte ein Rückpralleffekt. Die Exporte gingen im Vergleich 
zum 1. Quartal 2025 um 0,1 % zurück. Insbesondere die deutschen Ausfuhren in 
die USA und nach China stiegen im 1. Quartal 2025 stark und gingen im 2. Quartal 
2025 zurück. 🡦 ABBILDUNG 23 OBEN LINKS Die Ausfuhren in die EU stiegen jedoch seit 
🡦 ABBILDUNG 23 
 
1 – Saison- und kalenderbereinigt.  2 – Saisonbereinigt.  3 – Quartalsdurchschnitte der Monatswerte. Der Wert für 
2025Q4 entspricht dem Oktoberwert.
Quellen: Europäische Kommission, ifo Institut, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-209-01
-35
-30
-25
-20
-15
-10
-5
0
5
10
15
Einschätzung zur Wettbewerbsposition von 
Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes 
zum Ausland
Saldo2
2011 13 15 17 19 21 23 2025
Innerhalb der EU Außerhalb der EU
-30
-20
-10
0
10
20
30
ifo Exporterwartungen
Saldo2,3
2011 13 15 17 19 21 23 2025
ifo Exporterwartungen
80
85
90
95
100
105
110
115
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug
2025
Starker Rückpralleffekt deutscher 
Warenexporte in die USA
Index1, Januar 2025 = 100
Insgesamt EU USA China
80
85
90
95
100
105
110
115
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug
2025
Deutsche Warenimporte aus den USA 
aufgrund von Vorzieheffekten volatil
Index1, Januar 2025 = 100
Insgesamt EU USA China
Indikatoren zum Außenhandel
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 67 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
68 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Jahresbeginn 2025 kräftig. Besonders nachgefragt wurden Kraftfahrzeuge,
Maschinen, pharmazeutische Erzeugnisse sowie Waren der Elektroindustrie.  
62. Die Exporte dürften im 3. Quartal 2025 weiter zurückgegangen sein. 
Darauf deuten die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten preis-, saison- 
und kalenderbereinigten Warenexporte im Juli und August 2025 hin, die
gegenüber dem Vorquartalsdurchschnitt um 0,5 % gesunken sind. Zu diesem Rückgang 
dürften vor allem die Warenexporte in die USA beigetragen haben, die im Juli und 
August 2025 saison- und kalenderbereinigt mit 11,6 % zum
Vorquartalsdurchschnitt erneut zurückgegangen sind. 🡦 ABBILDUNG 23 OBEN LINKS Im weiteren
Prognosezeitraum dürften die Exporte, trotz expandierender Absatzmärkte, 🡦 ABBILDUNG 24 
LINKS nur verhalten zunehmen. Die Auftragseingänge des Verarbeitenden
Gewerbes aus dem Ausland waren im August 2025 rückläufig und die ifo
Exporterwartungen entwickeln sich am aktuellen Rand weiterhin schwach. 🡦 ABBILDUNGEN 15 UN-
TEN LINKS UND 23 UNTEN RECHTS  
Die Wettbewerbssituation des deutschen Verarbeitenden Gewerbes
gegenüber dem Ausland verschlechtert sich laut Unternehmensbefragungen
tendenziell seit Ende des Jahres 2022. 🡦 ABBILDUNG 23 UNTEN LINKS Hierzu dürften vor 
allem angebotsseitige Faktoren beigetragen haben. 🡦 ZIFFER 42 In den beiden
mittleren Quartalen des Jahres 2025 erholte sich die Wettbewerbsposition deutscher 
Industrieunternehmen innerhalb der EU kurzzeitig. 🡦 ABBILDUNG 23 UNTEN LINKS
Dafür dürften die seit Jahresbeginn 2025 angestiegenen Ausfuhren in die EU verant-
🡦 ABBILDUNG 24 
 
1 – Der Indikator basiert auf der Entwicklung des BIP von 50 Handelspartnern und entspricht der Summe der Beiträge. 
Die Gewichtung eines Landes ergibt sich aus dem jeweiligen Anteil am deutschen Export. Länderabgrenzung gemäß 
Tabelle 1. Saison- und kalenderbereinigt.  2 – Beiträge der einzelnen Regionen in Prozentpunkten.  3 – Prognose des 
Sachverständigenrates für den Exportindikator und die preisliche Wettbewerbsfähigkeit.  4 – Der Indikator basiert auf den 
Inflationsraten Deutschlands relativ zu denen von 37 Handelspartnern sowie Wechselkursen und entspricht der Summe 
der Wachstumsbeiträge; eine positive Veränderung zeigt eine verringerte preisliche Wettbewerbsfähigkeit deutscher 
Produkte an. Methode und Länderabgrenzung der Deutschen Bundesbank. Prognose des Sachverständigenrates.  
5 – Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechien, Ungarn.
Quellen: Deutsche Bundesbank, nationale Statistikämter, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-070-02
Voraussichtliche Entwicklung des außenwirtschaftlichen Umfelds
-0,3
-0,2
-0,1
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
Exportindikator1
Veränderung zum Vorquartal (%)2
Prognosezeitraum3
2023 2024 2025 2026
1,9 1,81,6 2,0
Veränderung zum Vorjahr (%)
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
2020 21 22 23 24 25 2026
Preisliche Wettbewerbsfähigkeit4
Veränderung zum Vorjahr (%)2
Prognosezeitraum3
Verschlechterung
Verbesserung
China Sonstiges 
Asien
Euro-
Raum
Mittel- und
Osteuropa5
Vereinigtes Königreich 
und USA
Sonstige 
Länder
Exportindikator Preisliche Wettbewerbsfähigkeit
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 68 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 69 
wortlich gewesen sein. Das schwache 3. Quartal hat die Einschätzungen der
Unternehmen jedoch wieder einbrechen lassen. Insbesondere die
Wettbewerbsposition außerhalb der EU wird von den Unternehmen weiterhin als sehr schlecht 
wahrgenommen. Zusätzlich zu den höheren US-Einfuhrzöllen belasten vor allem 
die effektive Aufwertung des Euro und die sich dadurch verschlechternde
preisliche Wettbewerbsfähigkeit die Auslandsgeschäfte der Industrieunternehmen. 🡦 AB-
BILDUNGEN 15 OBEN RECHTS UND 24 RECHTS 
Aufgrund des hohen negativen statistischen Überhangs von –2,3 % aus 
dem Jahr 2024 dürften die Exporte im Jahr 2025 durchschnittlich um 0,2 %
zurückgehen. Basierend auf der Jahresverlaufsrate dürften die Exporte im 
Jahr 2025 jedoch um 2,0 % steigen. Im Jahr 2026 dürften sie durchschnittlich 
um 0,5 % zulegen. Stützend dürften die in der Tendenz noch aufwärtsgerichteten 
🡦 TABELLE 4 
 
Einheit 2023 2024 20251 20261
Bruttoinlandsprodukt2,3 Wachstum in % – 0,9  – 0,5  0,2  0,9  
Konsumausgaben Wachstum in % – 0,5  1,1  1,2  1,1  
Private Konsumausgaben4 Wachstum in % – 0,7  0,5  0,9  0,7  
Konsumausgaben des Staates Wachstum in % – 0,2  2,6  2,0  2,0  
Bruttoanlageinvestitionen Wachstum in % – 2,0  – 3,3  – 0,9  2,4  
Ausrüstungsinvestitionen5 Wachstum in % – 0,5  – 5,4  – 2,4  2,8  
Bauinvestitionen Wachstum in % – 5,9  – 3,4  – 1,7  1,7  
Sonstige Anlagen Wachstum in % 6,6  0,2  3,7  3,8  
Inländische Verwendung3 Wachstum in % – 0,9  0,2  1,6  1,5  
Wachstumsbeitrag
in Prozentpunkten
Exporte Wachstum in % – 1,4  – 2,1  – 0,2  0,5  
Importe Wachstum in % – 1,4  – 0,6  3,5  2,2  
Leistungsbilanzsaldo6 % 5,5  5,8  4,9  4,5  
Erwerbstätige Tausend 45 935       45 987       45 997       46 041       
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Tausend 34 790       34 934       34 989       35 079       
Registriert Arbeitslose Tausend 2 609       2 787       2 947       2 888       
Arbeitslosenquote7 % 5,7  6,0  6,3  6,1  
Verbraucherpreise8 Wachstum in % 5,9  2,2  2,2  2,1  
Finanzierungssaldo des Staates9 % – 2,5  – 2,7  – 2,3  – 3,1  
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf10,11 Wachstum in % – 1,8  – 0,8  0,1  1,0  
Bruttoinlandsprodukt, kalenderbereinigt11 Wachstum in % – 0,7  – 0,5  0,3  0,6  
Wirtschaftliche Eckdaten
Außenbeitrag 0,0  – 0,7  – 1,4  – 0,6  
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Preisbereinigt. Veränderung zum Vorjahr. Gilt zudem für alle angegebenen 
Bestandteile des BIP.  3 – Da die verwendungsseitige Zusammensetzung der Revisionen des BIP im 1. Halbjahr 2025 
noch aussteht, wird unterstellt, dass es sich um eine Anpassung der Vorratsveränderungen handelt.  4 – Einschließlich 
privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  5 – Einschließlich militärischer Waffensysteme.  6 – In Relation zum BIP.
7 – Registriert Arbeitslose in Relation zu allen zivilen Erwerbspersonen.  8 – Veränderung zum Vorjahr.  9 –
Gebietskörperschaften und Sozialversicherung in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen; in Relation zum BIP.  
10 – Bevölkerungsentwicklung gemäß Mittelfristprojektion des Sachverständigenrates.  11 – Preisbereinigt. Veränderung 
zum Vorjahr.
Quellen: BA, Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-072-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 69 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
70 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Auftragseingänge aus dem Euro-Raum wirken. Diese machen rund 40 % der 
deutschen Warenexporte aus, während Impulse aus den Exporten in den Rest der 
Welt ausbleiben dürften. Die Exportpreise dürften dementsprechend im Jahr 
2025 um 1,1 % und im Jahr 2026 um lediglich 0,1 % steigen.  
63. Die deutschen Importe legten in der 1. Jahreshälfte 2025 kräftig zu. 
Insgesamt stiegen die Einfuhren in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2025 
um jeweils 1,6 %. Besonders nachgefragt wurden Waren aus Mitgliedstaaten des 
Euro-Raums sowie aus China. Zusätzlich stiegen die Einfuhren aus den USA im 
März, April und Juni 2025 stark an. 🡦 ABBILDUNG 23 OBEN RECHTS Hierfür dürften
Befürchtungen möglicher Vergeltungszölle durch die EU eine wesentliche Rolle
gespielt haben (Deutsche Bundesbank, 2025a). Da Ausrüstungsinvestitionen und 
Exporte, also die besonders importintensiven Verwendungskomponenten, 
schwach blieben, spricht dies laut Deutscher Bundesbank für einen Lageraufbau. 
Erste Hinweise auf eine Umlenkung von chinesischen Waren zeigen sich bei
einzelnen Waren wie z. B. Kupfer, Bekleidung und Spielzeug, deren Importe nach 
Deutschland zuletzt deutlich angestiegen sind (Bhakdi et al., 2025).  
64. Die Importe dürften im 3. Quartal 2025 stagniert haben. Darauf deuten 
die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten preis-, saison- und
kalenderbereinigten Warenimporte im Juli und August 2025 hin. Diese gingen im
Vergleich zum Vorquartalsdurchschnitt um 0,1 % minimal zurück. Für den
September 2025 deutet der saison- und kalenderbereinigte Anstieg des LKW-Maut-
Fahrleistungsindex in Höhe von +0,5 % auf eine positive Entwicklung sowohl der
Exporte als auch der Importe hin (Statistisches Bundesamt, 2025). Im weiteren 
Prognosezeitraum dürften die Importe schwächer expandieren als in der 1.
Jahreshälfte 2025. Das Abkommen zwischen EU und US-Regierung dürfte zu einer 
gewissen Klarheit über die Einfuhrpreise von US-Produkten beigetragen haben. 
Die Einfuhrpreise dürften damit weniger stark steigen, als von den Importeuren 
zuvor angenommen wurde. Es besteht aber weiterhin das Risiko von
Gegenmaßnahmen der EU bei einer Aufkündigung des Abkommens. 🡦 ZIFFER 33
Importintensive Verwendungskomponenten, wie die Exporte und privaten
Ausrüstungsinvestitionen, entwickeln sich im Prognosezeitraum nur verhalten und dürften die
Warenimporte daher nur schwach stützen. Die im Jahr 2026 stark steigenden
öffentlichen Ausrüstungsinvestitionen dürften jedoch die Nachfrage nach
Verteidigungsgütern aus dem Ausland anregen. Dies dürfte die Importe vor allem im
weiteren Prognosezeitraum anschieben. Insgesamt dürften die Importe in den 
Jahren 2025 und 2026 um 3,5 % bzw. 2,2 % zulegen.  
Die seit dem 2. Quartal 2025 sinkende Tendenz der Importpreise dürfte bis 
ins 1. Quartal 2026 anhalten. Dazu tragen insbesondere die sinkenden
Energiepreise bei. Aufgrund der zu erwartenden steigenden Nachfrage nach
Ausrüstungsgütern aus dem Ausland dürften die Importpreise im späteren
Prognosezeitraum anziehen. Der negative statistische Überhang aus dem 4. Quartal 2025 
dürfte diesen Anstieg jedoch überkompensieren. Die Importpreise dürften im 
Jahr 2025 um 0,2 % steigen und im Jahr 2026 um 0,9 % sinken.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 70 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 71 
2. Inflation nahe der Zielmarke 
65. Gemessen am nationalen Verbraucherpreisindex betrug die Inflation 
im 3. Quartal 2025 2,2 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Im 1. und 
2. Quartal 2025 stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahresquartal 
um 2,3 % bzw. 2,1 %. 🡦 ABBILDUNG 25 LINKS Die sinkenden Energiepreise trugen
maßgeblich zum Rückgang der Gesamtinflation bei. Der kräftige Rückgang der
Energiepreise seit Jahresbeginn 2025 ist auf den Rohölpreis zurückzuführen, der
zwischen Januar und Mai 2025 stark gesunken ist. Nach dem Anstieg im Juni und 
Juli 2025 ist der Rohölpreis seit August 2025 in der Tendenz erneut
abwärtsgerichtet. 🡦 ZIFFER 24 Zusätzlich verstärkte die Aufwertung des Euro den
Preisrückgang des in US-Dollar notierten Rohöls. Im Gegensatz dazu stiegen die
Nahrungsmittelpreise seit Jahresbeginn 2025 stärker an. 🡦 ZIFFER 24 Darüber hinaus sind die 
Dienstleistungspreise erneut überdurchschnittlich stark gestiegen.
Somit blieb die Kerninflationsrate im 3. Quartal 2025 mit 2,7 % im Vergleich zum 
Vorjahresquartal erhöht. Zudem zeigt die Zerlegung des BIP-Deflators, dass die 
Arbeitnehmerentgelte weiterhin den größten Beitrag zur Inflation leisten und ihr 
Anteil an der Gesamtinflation im 2. Quartal 2025 sogar gestiegen ist. Zudem
fallen die negativen Beiträge der Betriebsüberschüsse seit dem 1. Quartal 2025
geringer aus. Einerseits dämpft dies den Anstieg des BIP-Deflators weniger stark als 
zuvor. Andererseits deutet dies auf eine Verbesserung der
Unternehmenskennzahlen hin. 🡦 ABBILDUNG 25 RECHTS 
🡦 ABBILDUNG 25 
 
1 – Basierend auf saison- und kalenderbereinigten Daten.  2 – Prognose des Sachverständigenrates.  3 – Gesamtindex 
ohne Nahrungsmittel und Energie.  4 – Veränderung zum Vorjahresquartal des Verbraucherpreisindex.  5 – Durchschnitt 
über den Zeitraum der Jahre 1999 bis 2024.  6 – Stand August 2025. Ohne Berücksichtigung der Schnellmeldung zum 
BIP vom 30. Oktober 2025.  7 – Die Arbeitsproduktivität geht mit negativem Vorzeichen in den BIP-Deflator ein.  8 –
Gemäß Inlandskonzept.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Eurostat, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-053-02
Inflation in Deutschland
-2
0
2
4
6
8
10
Verbraucherpreisinflation1 geht zurück
Vorjahresveränderung in %, 
Beiträge in Prozentpunkten
Prognosezeitraum2
2022 2023 2024 2025 2026
Kerninflation3 Nahrungsmittel Energie
Inflationsrate (%)4
Langfristiger Durchschnitt (%)5
-2
0
2
4
6
8
10
Inflation gemessen am BIP-Deflator6 ist noch 
deutlich erhöht
Vorjahresveränderung in %, 
Beiträge in Prozentpunkten
2022 2023 2024 2025
Arbeitsproduktivität7 Arbeitnehmerentgelt8
Bruttobetriebsüberschuss und
Bruttoselbständigeneinkommen
Produktions- und 
Importabgaben 
abzgl. Subventionen
BIP-Deflator (%)6
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 71 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
72 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
66. Vor allem die Dienstleistungspreise dürften die
Verbraucherpreisinflation im Prognosezeitraum treiben. Laut vorläufiger Meldung des
Statistischen Bundesamts stiegen diese im Oktober 2025 im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 3,5 % an und trugen damit maßgeblich zur erhöhten Kerninflation bei. Die 
Kerninflation lag im Oktober 2025 bei 2,8 % im Vorjahresvergleich, während die 
Gesamtinflation 2,3 % zum Vorjahresmonat betrug. Die Nahrungsmittelpreise 
sorgten ebenfalls für Preisdruck. Sie stiegen im Oktober 2025 im Vergleich zum 
Vorjahresmonat um 1,3 %. Stagnierende oder leicht rückläufige Energiepreise, 
wie beispielsweise für Rohöl, 🡦 KASTEN 3 dürften hingegen kaum Preisdruck
erzeugen. Sie gingen im Oktober 2025 um 0,9 % im Vergleich zum
Vorjahresmonat zurück. Die Wachstumsbeiträge der Energiepreise zur Gesamtinflation
dürften im Jahr 2026 in etwa stagnieren. Im Gegensatz dazu signalisieren die
Erzeugerpreise für nicht-energetische Waren einen stärkeren Preisdruck bis Anfang des 
Jahres 2026. Diese sind zwischen November 2024 und April 2025 deutlich
gestiegen und seit Juni 2025 in der Tendenz leicht rückläufig. Laut Berechnungen 
des Sachverständigenrates wirken sich diese Veränderungen mit einer zeitlichen 
Verzögerung von durchschnittlich acht Monaten auf den Teilindex des
Verbraucherpreisindex für gewerbliche Waren (ohne Energie) aus. Dementsprechend
zogen die Verbraucherpreise für nicht-energetische Waren seit Juli 2025 wieder 
stärker an. Darüber hinaus dürften die Arbeitnehmerentgelte weiterhin deutliche 
Beiträge zur Inflation leisten. 🡦 ABBILDUNG 25 RECHTS Im Jahr 2025 ist mit einer 
jahresdurchschnittlichen Inflationsrate von 2,2 % zu rechnen. Im Jahr 
2026 dürfte die Inflationsrate mit 2,1 % leicht zurückgehen. Die
Kerninflationsrate dürfte im Jahr 2025 2,7 % und im Jahr 2026 2,5 % betragen. Der 
BIP-Deflator dürfte im Jahr 2025 bei 2,9 % und im Jahr 2026 bei 2,6 % liegen.  
3. Stabilisierung am Arbeitsmarkt 
67. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin verhalten, auch wenn erste 
leichte Entspannungstendenzen sichtbar werden. Die saisonbereinigte
Arbeitslosigkeit ist im August 2025 erstmals seit Dezember 2022 wieder gegenüber 
dem Vormonat gesunken. Die Herbstbelebung fiel bisher hingegen schwach aus. 
Die Arbeitslosenquote lag im Oktober 2025 bei 6,3 % und damit 0,2
Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Die Zahl der Erwerbstätigen ist im September 
2025 saisonbereinigt zum fünften Mal in Folge zurückgegangen und lag rund 
20 000 Personen unter dem Niveau des Vormonats. Im August 2025 war die Zahl 
der Erwerbstätigen im Vergleich zum Vormonat saisonbereinigt um 19 000
Personen zurückgegangen, davon waren 17 000 Personen
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahresmonat lag die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im August 2025 jedoch noch um 0,1 % höher. 
68. Die sektoralen Beschäftigungstrends der vergangenen Monate setzen sich fort. 
Während im Verarbeitenden Gewerbe Beschäftigung abgebaut wird, 
bauen staatsnahe Dienstleistungen etwa im Gesundheitswesen, in der 
Pflege, der Erziehung und der öffentlichen Verwaltung weitere Beschäftigung 
auf. 🡦 ABBILDUNG 26 LINKS In diesen Branchen ist die Beschäftigung in Teilzeit
überdurchschnittlich stark verbreitet. Seit Anfang des Jahres 2024 wird die
Beschäftigungsentwicklung daher ausschließlich von Teilzeitbeschäftigung getragen, 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 72 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 73 
während die Vollzeitbeschäftigung zurückgeht (BA, 2025). Die Teilzeitquote 
überschritt im 2. Quartal 2025 erstmals die 40 %-Marke (IAB, 2025). Zudem 
steigt der Anteil des Dienstleistungssektors an der Gesamtbeschäftigung, was die 
Entwicklung der Arbeitsproduktivität dämpft. 🡦 ZIFFER 702 Das Verarbeitende
Gewerbe hat bis zum April 2025 gegenüber dem Beschäftigungshoch im September 
2019 rund 440 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abgebaut. Einen 
Rückgang in dieser Größenordnung gab es zuletzt während der Finanzkrise. Die 
einzelnen Bereiche des Verarbeitenden Gewerbes tragen dazu unterschiedlich bei. 
🡦 ABBILDUNG 26 RECHTS In der Automobil- und Metallindustrie war der
Beschäftigungsrückgang am stärksten. Der Maschinenbau hat in den vergangenen Jahren 
die Beschäftigungsentwicklung gestützt. Angesichts schwacher Produktion 🡦 ZIF-
FER 44 gingen die Wachstumsbeiträge seit Oktober 2024 jedoch zurück und seit 
März 2025 trägt der Maschinenbau ebenfalls negativ zur
Beschäftigungsentwicklung im Verarbeitenden Gewerbe bei. Positiv wirken die zusätzlichen
Rüstungsausgaben, die zunehmend zu einem Beschäftigungsaufbau in zentralen Bereichen 
der Rüstungsindustrie, wie z. B. in der militärischen Fahrzeugherstellung,
beitragen.  
🡦 ABBILDUNG 26
 
1 – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; saisonbereinigte Werte. Wirtschaftsbereiche gemäß der Klassifikation der 
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).  2 – Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und 
optischen Erzeugnissen; Herstellung von elektrischen Ausrüstungen.  3 – Metallerzeugung und -bearbeitung; Herstellung 
von Metallerzeugnissen. Ohne den Bereich 254 Herstellung von Waffen und Munition.  4 – Es wurden Wirtschaftsgruppen 
berücksichtigt, die sich unmittelbar der Verteidigungsindustrie zuordnen lassen, hierunter fallen die Gruppen: 254
Herstellung von Waffen und Munition, 301 Schiff- und Bootsbau, 303 Luft- und Raumfahrzeugbau und 304 Herstellung von 
militärischen Kampffahrzeugen.
Quellen: BA, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-224-02
Entwicklung des Arbeitsmarkts1
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
Heterogene Entwicklung bei der Beschäftigung 
setzt sich fort
Veränderung gegenüber Januar 2022 in %,
Beiträge in Prozentpunkten
2022 2023 2024 2025
Verarbeitendes 
Gewerbe
Bau Öffentliche 
Verwaltung
Erziehung und 
Unterricht
Gesundheitswesen
Heime und 
Sozialwesen
Information und 
Kommunikation (IKT)
Immobilien, freiberufliche,
wissenschaftliche und technische Dienstleistungen
Sonstige Wirtschaftszweige Insgesamt (%)
-3,5
-3,0
-2,5
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
Verteidigungsindustrie stützt die Beschäftigung 
im Verarbeitenden Gewerbe
Veränderung gegenüber Januar 2022 in %,
Beiträge in Prozentpunkten
2022 2023 2024 2025
Elektroindustrie2 Metallindustrie3
Kraftwagen und 
Kraftwagenteile
Maschinenbau
Pharmazeutische 
Erzeugnisse
Verteidigungsindustrie4
Restliche Bereiche des Verarbeitenden 
Gewerbes
Verarbeitendes Gewerbe insgesamt (%)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 73 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
74 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
69. Die Arbeitsmarktindikatoren zeichnen ein gemischtes Bild für die 
künftige Entwicklung des Arbeitsmarkts. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer 
hat sich im Lauf des Jahres verbessert, wozu im Wesentlichen die verbesserte
Einschätzung der Arbeitsagenturen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit beigetragen 
hat. Diese liegt seit August 2025 erstmals seit Januar 2023 wieder im neutralen 
Bereich, d. h. es wird kein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet. Die
Beschäftigungskomponente hingegen hat sich zuletzt schwach entwickelt und deutet 
auf eine Stagnation hin. Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen ist laut ifo 
Beschäftigungsbarometer zurückhaltend. Trotz einer leichten Erholung von 92,5 
Punkten im September 2025 auf 93,5 Punkte im Oktober 2025 geben weiterhin 
mehr Unternehmen an, Beschäftigung abzubauen als aufzubauen. Davon sind alle 
Wirtschaftsbereiche betroffen, außer den Dienstleistern, deren
Einstellungsbereitschaft im Oktober 2025 angestiegen ist, und dem Baugewerbe, das weiterhin 
an seinem Beschäftigungsniveau festhält. Die Zahl der Erwerbstätigen dürfte im 
Jahr 2025 stagnieren und im Jahr 2026 nur minimal um 0,1 % zunehmen. 🡦 TA-
BELLE 5 In diesem Jahr dürfte die Arbeitslosenquote im Durchschnitt bei 6,3 %
liegen und im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Erholung im nächsten Jahr auf 6,1 % 
sinken.  
🡦 TABELLE 5
 
2023 2024 20251 20261 20251 20261
Erwerbspersonen2 47 124    47 320    47 495    47 441    0,4   – 0,1   
Erwerbslose3 1 342    1 490    1 654    1 560    11,0   – 5,7   
Erwerbstätige4 45 935    45 987    45 997    46 041    0,0   0,1   
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 34 790    34 934    34 989    35 079    0,2   0,3   
Ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte5 4 198    4 180    4 172    4 136    – 0,2   – 0,9   
Registriert Arbeitslose 2 609    2 787    2 947    2 888    5,7   – 2,0   
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)6 3 448    3 577    3 657    3 580    2,2   – 2,1   
Kurzarbeit (Beschäftigungsäquivalent) 74    87    92    71    5,9   – 23,3   
Arbeitslosenquote7 5,7 6,0 6,3 6,1 0,3   – 0,1   
ILO-Erwerbslosenquote8 3,1 3,4 3,7 3,5 0,3   – 0,2   
Tariflöhne (Stundenkonzept) 3,7 4,8 2,5 2,8 .   .   
Effektivlöhne9 6,6 5,3 3,6 2,7 .   .   
Jahresdurchschnitte in % Prozentpunkte
Veränderung zum Vorjahr in %
Arbeitsmarkt in Deutschland
Jahreswert Veränderung zum 
Vorjahr
Tausend Personen %
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Erwerbslose und Erwerbstätige im erwerbsfähigen Alter mit Wohnort in 
Deutschland (Inländerkonzept); in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.  3 – Nach dem
Messkonzept der International Labour Organization (ILO).  4 – Erwerbstätige mit einem Arbeitsplatz in Deutschland unabhängig 
von ihrem Wohnort (Inlandskonzept).  5 – Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 556 Euro (520 Euro 
bis zum Jahr 2023, 538 Euro für das Jahr 2024; § 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV).  6 – Gemäß Unterbeschäftigungskonzept der 
BA.  7 – Registriert Arbeitslose in Relation zu allen zivilen Erwerbspersonen.  8 – Erwerbslose in Relation zu den zivilen 
Erwerbspersonen, jeweils Personen in Privathaushalten im Alter von 15 bis 74 Jahren.  9 – Bruttolöhne und -gehälter 
(Inlandskonzept) je Arbeitnehmerstunde.
Quellen: BA, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-073-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 74 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 75 
70. Die Tariflohnentwicklung im 1. Halbjahr 2025 war durch bereits beschlossene
Erhöhungen aus laufenden Tarifverträgen, wie z. B. im Groß- und Einzelhandel und 
im Öffentlichen Dienst der Länder sowie durch das Inkrafttreten des Tarifvertrags 
im Öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen geprägt. Die Tariflöhne nahmen 
dementsprechend deutlich zu. Angesichts der anhaltend schwachen
konjunkturellen Entwicklung und der rückläufigen Inflation dürfte sich dieses Wachstum 
künftig nicht im selben Tempo fortsetzen. Die Tariflöhne dürften in diesem Jahr 
um 2,5 % und im Jahr 2026 um 2,8 % steigen. Für das Jahr 2025 ist lediglich 
mit einem moderaten Anstieg der Reallöhne zu rechnen, der sich im 
Jahr 2026 voraussichtlich kaum verstärken wird. 🡦 TABELLE 5  
4. Expansive Fiskalpolitik ab dem Jahr 2026 
71. Im Jahr 2025 überwiegen gesamtstaatlich noch restriktive Impulse wegen 
der Mehreinnahmen bei den Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung. 
🡦 TABELLE 6 Mit dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung ist die Fiskalpolitik 
des Bundes im 2. Halbjahr 2025 expansiver ausgerichtet als noch in der 1.
Jahreshälfte. Erste Ausgaben aus dem SVIK sowie aus der Bereichsausnahme für
Verteidigung setzen bis zum Jahresende zunehmend expansive Impulse. Erst im 
Jahr 2026 dürften aufgrund der geplanten Mehrausgaben für Verteidigung
sowie der Ausgaben des SVIK und des Klima- und Transformationsfonds (KTF) die 
expansiven Impulse überwiegen.  
72. Die Einnahmen des Staates dürften im Jahr 2025 nominal um 5,6 %
zunehmen und im Verhältnis zum BIP damit um 2,6 Prozentpunkte ansteigen. Dies 
ist vor allem auf höhere Beitragssätze in der Sozialversicherung sowie den Wegfall 
der beitragsfreien Inflationsausgleichsprämien zurückzuführen. Im Vergleich zur 
Prognose im Frühjahrsgutachten 2025 dürften die Staatseinnahmen im 1.
Halbjahr 2025 leicht angestiegen sein. Der Grund hierfür sind die nach oben
revidierten Zahlen für das BIP-Wachstum sowie Einmaleffekte bei den
Dividendeneinkünften und der Erbschaftsteuer.  
Im Jahr 2026 dürften die Einnahmen des Staates nominal um 3,3 % steigen 
und damit relativ zum BIP um 0,2 Prozentpunkte sinken. Gründe für die
Verlangsamung des Anstiegs gegenüber dem Jahr 2025 sind Mindereinnahmen durch die 
verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten im Rahmen des
Investitionssofortprogramms (3,4 Mrd Euro) 🡦 ZIFFER 60 und die geplante Senkung der Umsatzsteuer in 
der Gastronomie (4,0 Mrd Euro). 🡦 TABELLE 6  
73. Insgesamt werden die Ausgaben des Staates in den Jahren 2025 und 2026
nominal um 4,7 % bzw. 5,0 % zunehmen. Dabei tragen das SVIK einschließlich 
der Zuweisungen an den KTF und die Länder 🡦 ZIFFER 88 sowie die
Bereichsausnahme für Verteidigung erheblich zum Anstieg bei.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 75 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
76 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
74. Die Bundesregierung plant in den Jahren 2025 und 2026
Investitionsausgaben von rund 120 Mrd Euro jährlich. Diese Finanzplanung übersetzt 
🡦 TABELLE 6
 
Diskretionäre fiskalpolitische Maßnahmen¹
Belastungen (–) und Entlastungen (+) des gesamtstaatlichen Haushalts gegenüber dem Vorjahr in Mrd Euro
2025 2026
Einnahmen der Gebietskörperschaften
Wegfall der Inflationsausgleichsprämien 7,0 0,0
Änderungen beim Einkommensteuertarif sowie Grund- und Kinderfreibetrag –11,5 – 5,3
 (Steuerfortentwicklungsgesetz, Inflationsausgleichsgesetz)
Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie ab 1. Januar 2026 0,0 – 4,0
Steuerliches Investitionssofortprogramm – 0,6 – 3,4
Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung 3,0 3,0
Sonstige Maßnahmen² 0,2 3,5
Einnahmen der Sozialversicherung
Anhebung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,5 4,0
Wegfall der Inflationsausgleichsprämien 9,0 0,0
Anhebung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2,8 1,2
Erhöhung der Insolvenzgeldumlage zum 1. Januar 2025 um 0,09 % 1,1 0,0
Ausgaben der Gebietskörperschaften
Abschaffung Gasspeicherumlage – 3,4 3,4
Änderungen beim Kindergeld (Inflationsausgleichsgesetz &amp; Steuerfortentwicklungsgesetz) – 0,7 – 0,5
Hilfen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (Energiekrise) 1,0 0,0
Sozialer Wohnungsbau – 0,3 – 0,1
Sonstige Maßnahmen³ 0,0 – 0,5
Sondervermögen (SV) und Bereichsausnahme
Mehrausgaben für Verteidigung (inkl. SV Bundeswehr) – 4,0 –12,0
SV Klima- und Transformationsfonds (ohne Netzentgelte) – 2,0 – 2,0
Subvention Netzentgelte 0,0 – 6,5
Mehrausgaben SV Infrastruktur und Klimaneutralität – 1,6 –10,6
Ausgaben der Sozialversicherung
Maßnahmen im Bereich Pflege – 3,8 – 0,3
Erwerbsminderungsrenten und Grundrente – 1,4 0,0
Krankenhausreform – 0,5 – 0,4
Endbudgetierung der Hausärzte – 0,3 – 0,3
Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für das Jahr 2025 – 0,2 0,2
Insgesamt 8,3 –30,6
In % des BIP 0,2 – 0,7
1 – Quantifizierung der Be- und Entlastungen des gesamtstaatlichen Haushalts gegenüber dem Vorjahr ohne
makroökonomische Rückwirkungen.  2 – Sonstige Maßnahmen umfassen unter anderem die temporäre Umsatzsteuersenkung 
auf Erdgas und in der Gastronomie, die Anhebung der Tabaksteuer, die degressive AfA (2. und 4. Corona-
Steuerhilfegesetz), das Jahressteuergesetz 2022 und 2024, das Wachstumschancengesetz, das Zukunftsfinanzierungsgesetz, die 
globale Mindeststeuer für Unternehmen, die Einführung der Plastikabgabe und die Erhöhung der Entfernungspauschale.  
3 – Sonstige Maßnahmen umfassen unter anderem das Startchancenprogramm Schulen, den Digitalpakt Schule,
Änderungen beim Deutschland-Ticket, Kürzungen beim Bürger- und Elterngeld sowie Änderungen beim BAföG.
Quellen: BMAS, BMDS, BMF, BMG, BMV, BMVg, BMWE, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-257-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 76 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 77 
sich jedoch nur teilweise in Ausgaben für staatliche Bau- und
Ausrüstungsinvestitionen, Subventionen, Investitionszuschüsse und Staatskonsum. Die
tatsächlichen Ausgaben fallen niedriger aus, da häufig nicht alle veranschlagten
Mittel abfließen. 🡦 KASTEN 10 Im Vergleich zur Finanzplanung der Vorgängerregierung 
dürften sich für das Jahr 2025 aus dem SVIK zusätzliche öffentliche
Investitionen in Höhe von 0,9 Mrd Euro, zusätzlicher öffentlicher Konsum von 
0,8 Mrd Euro und zusätzliche Verteidigungsausgaben aus der
Bereichsausnahme in Höhe von 4,0 Mrd Euro ergeben. Für das Jahr 2026
dürften zusätzliche öffentliche Investitionen in Höhe von 5,7 Mrd Euro,
zusätzlicher öffentlicher Konsum von 4,9 Mrd Euro und zusätzliche
Verteidigungsausgaben in Höhe von 12,0 Mrd Euro erfolgen.  
75. Der Finanzierungssaldo des Staates dürfte im Prognosezeitraum tendenziell 
sinken. Nach –2,7 % im Jahr 2024 wird er im Jahr 2025 –2,3 % des BIP und im 
Jahr 2026 voraussichtlich –3,1 % des BIP betragen. Infolgedessen dürfte sich der 
strukturelle Finanzierungssaldo im Jahr 2025 um 0,4 Prozentpunkte verbessern 
und im Jahr 2026 um 1,0 Prozentpunkte verschlechtern. Die
Schuldenstandsquote dürfte im Jahr 2025 auf 62,7 % des BIP und im Jahr 2026 auf 63,7 % des 
BIP ansteigen. 🡦 ABBILDUNG 27  
🡦 ABBILDUNG 27
 
  
1 – In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (nominale Angaben).  2 – Prognose des
Sachverständigenrates.  3 – Bruttoschulden des Staates in der Abgrenzung gemäß dem Vertrag von Maastricht.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-123-02
Entwicklung der öffentlichen Finanzen
-6
-4
-2
0
2
4
6
40
42
44
46
48
50
52
2006 10 14 18 22 2026
Finanzierungssaldo1 weiterhin deutlich negativ
% des BIP % des BIP
Prognosezeitraum2
Einnahmen Ausgaben
Finanzierungssaldo (rechte Skala)
40
45
50
55
60
65
70
75
80
85
90
2006 10 14 18 22 2026
Schuldenstandsquote3 steigt leicht an
% des BIP
Prognosezeitraum2
Schuldenstandsquote
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 77 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
78 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
5. Produktionspotenzial: Demografie dämpft,  
Investitionen stützen nur leicht 
76. Der Sachverständigenrat erwartet, dass das Produktionspotenzial in den 
Jahren 2025 und 2026 um 0,3 % bzw. 0,4 % zunimmt. 🡦 ABBILDUNG 28 LINKS 
In den darauffolgenden Jahren bis 2030 dürfte das Wachstum auf 0,1 % pro Jahr 
zurückgehen. Vom Kapitaleinsatz werden im Projektionszeitraum
Wachstumsbeiträge von 0,3 Prozentpunkten pro Jahr erwartet. Der Beitrag der Totalen
Faktorproduktivität (TFP) dürfte im Jahr 2025 bei 0,0 Prozentpunkten und im Jahr 
2026 bei 0,3 Prozentpunkten liegen und sich anschließend bis zum Jahr 2030 bei 
0,2 Prozentpunkten jährlich einpendeln. 🡦 KASTEN 9 Das Arbeitsvolumen dürfte das 
Wachstum des Produktionspotenzials zunehmend reduzieren. Dazu tragen
sowohl der verstärkte Renteneintritt der Baby-Boomer-Generation (geboren
zwischen den Jahren 1955 und 1969) als auch sinkende Zuwanderungszahlen bei. 
🡦 ABBILDUNG 28 RECHTS  
77. Der mittelfristigen Wachstumsprojektion des Sachverständigenrates liegen 
im Vergleich zum Frühjahrsgutachten eine deutlich veränderte Datenbasis 
sowie angepasste Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung zugrunde. 
Erstmals wurden die im Juli 2025 revidierten VGR-Daten berücksichtigt, die eine 
Rezession in den Jahren 2023 und 2024 zeigen. 🡦 KASTEN 4 Die anhaltende
Unterauslastung der Produktionskapazitäten könnte zu einer andauernden 
Verlangsamung der Investitionstätigkeit geführt haben und das
Potenzialwachstum dadurch stärker dämpfen als bislang angenommen. So hat sich etwa 
die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen seit dem deutlichen 
Rückgang im Jahr 2022 nicht mehr erholt. 🡦 ABBILDUNG 14 UNTEN LINKS Zudem 
🡦 ABBILDUNG 28 
 
1 – Berechnungen des Sachverständigenrates.  2 – Die Produktionselastizität des Faktors Arbeit beträgt 0,66.  3 – Ab 
dem Jahr 2025 explizit modelliert; bis zum Jahr 2024 in Erwerbsbevölkerung inbegriffen.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-124-03
Wachstumsbeiträge der Komponenten des Produktionspotenzials und des Arbeitsvolumens1
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
Produktionspotenzial
Prozentpunkte
Projektionszeitraum
2010 12 14 16 18 20 22 24 26 28 2030
Arbeitsvolumen Kapitaleinsatz
Totale Faktorproduktivität
Potenzialwachstum (%)
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
Arbeitsvolumen2
Prozentpunkte
Projektionszeitraum
2010 12 14 16 18 20 22 24 26 28 2030
Erwerbsbevölkerung
Durchschnittliche Arbeitszeit
pro Erwerbstätigen
Strukturelle
Erwerbslosenquote
Erwerbsquote
Migration3
Veränderung des Arbeitsvolumens (%)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 78 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 79 
wurden die Annahmen und die Datenbasis zur Bevölkerungsentwicklung
angepasst, sodass die Ergebnisse der aktuellen Projektion sowohl für die
zurückliegenden als auch für die künftigen Jahre deutlich von jenen des Frühjahrsgutachtens 
2025 abweichen. 
78. Der Sachverständigenrat hat für das aktuelle Gutachten seine Annahmen zur 
Zuwanderung und seine Datengrundlage für die
Bevölkerungsentwicklung in den Jahren 2012 bis 2021 verändert. Für das Jahr 2025
unterstellt der Sachverständigenrat einen Wanderungssaldo von 210 000
Personen. 🡦 ABBILDUNG 29 LINKS Das sind 115 000 Personen weniger als in der 
Projektion des Frühjahrsgutachtens 2025. Bis zum Jahr 2032 wird ein
linearer Rückgang des Wanderungssaldos auf 150 000 Personen pro Jahr
angenommen. Ab dem Jahr 2033 wird entsprechend der Annahme W1 der 15.
koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung ein konstanter Wanderungssaldo von 
150 000 Personen pro Jahr angenommen. Im Frühjahrsgutachten wurde ein 
schwächerer Rückgang auf 250 000 Personen im Jahr 2032 unterstellt.  
Zudem fließen in die aktuelle Projektion erstmals die auf Basis des Zensus 
2022 rückgerechneten Bevölkerungszahlen für die Jahre 2012 bis 
2021 ein. Diese zeichnen ein anderes Bild der Bevölkerungsentwicklung im
Zeitraum von 2012 bis 2021 als die bisher verwendete Bevölkerungsfortschreibung, 
basierend auf dem Zensus 2011. 🡦 ABBILDUNG 29 RECHTS Letztere wies für den
Zeitraum von 2012 bis 2021 ein deutlich höheres Bevölkerungswachstum aus, als es 
die rückgerechneten Daten nahelegen. Entsprechend ist die in der
vorliegenden Projektion unterstellte Bevölkerungszahl im Jahr 2021 gemäß den 
rückgerechneten Ergebnissen um 1,3 Millionen Personen geringer als die 
noch im Frühjahrsgutachten 2025 unterstellte Bevölkerungszahl. Ab 
dem Jahr 2022 werden in beiden Gutachten die Bevölkerungszahlen basierend 
🡦 ABBILDUNG 29 
 
1 – In den Jahren 2012 bis 2021 wird die rückgerechnete Bevölkerung auf Grundlage des Zensus 2022 verwendet. Ab 
dem Jahr 2022 wird die Fortschreibung des Bevölkerungsstands auf Grundlage des Zensus 2022 verwendet.  2 – In den 
Jahren 2012 bis 2021 wird die Fortschreibung des Bevölkerungsstands auf Grundlage des Zensus 2011 verwendet. Ab 
dem Jahr 2022 wird die Fortschreibung des Bevölkerungsstands auf Grundlage des Zensus 2022 verwendet.
Quelle: Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 25-272-01
Aktualisierte Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung
0
50
100
150
200
250
300
350
Wanderungssaldo
Tausend Personen
2025 26 27 28 29 2030
Jahresgutachten 2025
Frühjahrsgutachten 2025
80,0
80,5
81,0
81,5
82,0
82,5
83,0
83,5
84,0
Bevölkerung
Millionen Personen
2011 13 15 17 19 21 2024
Jahresgutachten 20251
Frühjahrsgutachten 20252
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 79 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
80 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
auf dem Zensus 2022 verwendet. Angesichts der unterschiedlichen
Bevölkerungsbasis im Jahr 2021 fällt die Wachstumsrate der Erwerbsbevölkerung in 
den Jahren 2022 und 2023 aufgrund des Zuzugs aus der Ukraine in der aktuellen 
Projektion deutlich höher aus als in der Projektion des Frühjahrsgutachtens 2025. 
🡦 ABBILDUNG 28 RECHTS 
🡦 KASTEN 9  
Fokus: Die Produktivitätsentwicklung in Deutschland 
Seit dem Jahr 2010 hat sich das Wachstum der Arbeitsproduktivität (BIP je geleistete
Arbeitsstunde) und der TFP in Deutschland und der EU rückläufig entwickelt. 🡦 ABBILDUNG 30 LINKS Bis 
zum Jahr 2017 war das Produktivitätswachstum in Deutschland meist leicht höher als in der 
EU insgesamt. Seit dem Jahr 2021 wies Deutschland dagegen stets eine niedrigere
Wachstumsrate auf. Dabei schwankte das TFP-Wachstum mitunter stark, was auch daran liegt, dass 
die TFP als Residuum ermittelt wird und daher durch Schwankungen in der Auslastung der
Produktionskapazitäten verzerrt sein kann (z. B. im Jahr 2020). Über die Wirtschaftszweige hinweg 
zeigt sich ebenfalls, dass das Produktivitätswachstum in den letzten vier Jahren
unterdurchschnittlich und teils negativ war. 🡦 ABBILDUNG 30 RECHTS Das Baugewerbe verzeichnete bereits seit 
dem Jahr 2010 einen durchschnittlichen Produktivitätsrückgang von mehr als 1 % pro Jahr, in 
den Jahren 2010 bis 2021 betrug dieser sogar mehr als 5 %. Darin könnte auch einer der 
Gründe für die seit längerem schwache Entwicklung des Baugewerbes liegen. 🡦 ABBILDUNG 20 UN-
TEN LINKS 
🡦 ABBILDUNG 30  
 
 
 
1 – Reale Arbeitsproduktivität je geleisteter Arbeitsstunde.  2 – Gemäß der Statistischen Systematik der
Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).  3 – Information und Kommunikation.  
4 – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.  5 – Industrie (ohne Baugewerbe).  6 – Handel, 
Instandhaltung, Verkehr, Gastgewerbe.  7 – Baugewerbe.
Quellen: AMECO, Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-251-01
Produktivitätsindikatoren
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
2010 12 14 16 18 20 22 2024
Zuletzt kaum Produktivitätswachstum in 
Deutschland und der EU
Veränderung zum Vorjahr in %
Arbeitsproduktivität1:
Deutschland EU
Totale Faktorproduktivität:
Deutschland EU
-6
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
Wachstum der Arbeitsproduktivität1 für 
Deutschland nach Wirtschaftszweigen2
Veränderung zum Vorjahr in %
J3 K4 B-E5 G-I6
Gesamtwirtschaft
F7
Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2024
Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 80 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 81 
🡦 ABBILDUNG 31 
 
1 – Bis zum Jahr 2020 ohne Beteiligungsgesellschaften. Ab dem Jahr 2021 ohne Öffentliche Verwaltung und 
Verteidigung; Sozialversicherung; Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen.  
2 – 10-Herst. v. Nahrungs- u. Futtermitteln, 20-Herst. v. chem. Erzeugnissen, 21-Herst. v. pharmazeut.
Erzeugnissen, 25-Herst. v. Metallerzeugnissen, 26-Herst. v. Datenverarbeitungsger., elektron. u. opt. Erzeugnissen, 
27-Herst. v. elektr. Ausrüstungen, 28-Maschinenbau, 29-Herst. v. Kraftwagen u. Kraftwagenteilen, 41-Hochbau, 
42-Tiefbau.  3 – Streuung gemessen als Standardabweichung der Wertgrenzprodukte/durchschnittliches
Wertgrenzprodukt innerhalb eines Wirtschaftszweigs. Die Wertgrenzprodukte werden für Unternehmen mit mehr als 
20 Beschäftigten auf Basis einer Cobb-Douglas Produktionsfunktion nach Ackerberg et al. (2015) bzw. für WZ 
21, 26, 29, 41 und 42 mit OLS geschätzt.  4 – Unternehmen mit FuE-Aktivitäten, Produktinnovationen (einschl. 
signifikante Qualitätsverbesserung bestehender Produkte) oder Prozessinnovationen.  5 – Unternehmen mit 
mindestens 10 Beschäftigten.
Quellen: CompNet, Eurostat, Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 25-254-01
Produktivitätsindikatoren: Ausgewählte Determinanten des Produktivitätswachstums
2
4
6
8
10
12
14
Unternehmensdynamik in Deutschland
Gründungen und Schließungen von 
Unternehmen
% der aktiven Unternehmen
2010 12 14 16 18 20 2023
Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen1:
Gründungsrate Schließungsrate
Verarbeitendes Gewerbe:
Gründungsrate Schließungsrate
0
50
100
150
200
250
10 20 21 25 26 27 28 29 41 42
Allokative Effizienz von Arbeit und Kapital 
in Deutschland für ausgewählte
Wirtschaftszweige2 im Zeitraum 2010 – 2021
% des durchschnittlichen Wertgrenzprodukts
Streuung3 Wertgrenzprodukt Arbeit
Streuung3 Wertgrenzprodukt Kapital
1,0
2,0
3,0
FuE-Ausgaben in Deutschland und der EU
% des BIP
2010 12 14 16 18 20 2023
Alle Sektoren: Deutschland EU
Unternehmenssektor: Deutschland EU
0
5
10
15
20
0
20
40
60
80
DE EU DE EU
Innovationen durch Unternehmen in 
Deutschland und der EU
% aller Unternehmen % des Umsatzes
Unternehmen 
mit innovativen 
Aktivitäten4
Umsatz durch
neuere oder
verbesserte Produkte
2018 2022
0
10
20
30
40
2012 14 16 18 20 22 2024
IKT-Kompetenz der Belegschaft in
Unternehmen in Deutschland und der EU
% der befragten Unternehmen5
Weiterbildung: Deutschland EU
Personalbeschaffung: Deutschland EU
0
10
20
30
40
50
10 bis 49 50 bis
249
250 und
mehr
Insgesamt Beschäftigte
Nutzung von KI in deutschen Unternehmen 
nach Betriebsgrößen
% der befragten Unternehmen5
2021 2024
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 81 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
82 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Zu den wichtigsten Determinanten des Produktivitätswachstums zählen die
Unternehmensdynamik und die allokative Effizienz der Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit, die
Forschungs- und Entwicklungsaktivität (FuE-Aktivität) und Innovationen sowie die Diffusion neuer 
Technologien, die wiederum stark von Kompetenzen und Fähigkeiten der Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmer abhängt. Die Unternehmensdynamik zeigt sich in den Gründungs- und 
Schließungsraten von Unternehmen 🡦 ABBILDUNG 31 OBEN LINKS, die in Deutschland, insbesondere 
im Verarbeitenden Gewerbe, im internationalen Vergleich niedrig sind (OECD, 2025b). Die
allokative Effizienz der Produktionsfaktoren lässt sich anhand der Streuung der
Wertgrenzprodukte charakterisieren. Diese entsprechen dem zusätzlichen Erlös aus einer weiteren
eingesetzten Einheit Arbeit oder Kapital. Unter Wettbewerbsbedingungen sollten diese den
Faktorpreisen (Reallohn und -zins) entsprechen und innerhalb eines eng definierten
Wirtschaftszweigs in allen Unternehmen ähnlich hoch sein. Erhebliche Unterschiede in diesen
Wertgrenzprodukten können auf eine wenig effiziente Allokation hindeuten, da der Gesamterlös
gesteigert werden könnte, wenn beispielsweise eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von einem
Unternehmen mit einem niedrigen zu einem Unternehmen mit einem hohen Wertgrenzprodukt 
wechselt. Manche Wirtschaftszweige (z. B. Chemie, Pharma) wiesen im Durchschnitt der Jahre 
2010 bis 2021 eine niedrige Streuung der Wertgrenzprodukte auf, was auf eine relativ
effiziente Faktorallokation hindeutet; in anderen (z. B. Hoch- und Tiefbau) war sie deutlich höher. 
🡦 ABBILDUNG 31 OBEN RECHTS  
Die FuE-Aktivität kann anhand der entsprechenden Aufwendungen gemessen werden,
entweder für alle Sektoren – einschließlich des Staates – oder für den Unternehmenssektor. Diese 
sogenannte FuE-Quote nahm in Deutschland seit dem Jahr 2010 stetig zu und lag dabei über 
dem EU-Durchschnitt. 🡦 ABBILDUNG 31 MITTE LINKS Die Ergebnisse („Output“) der FuE-Aktivität
lassen sich beispielsweise anhand von Patenten oder Prozess- und Produktinnovationen sowie 
Qualitätsverbesserungen messen. Befragungsdaten legen nahe, dass letztere im Jahr 2022 
von rund 63 % der Unternehmen in Deutschland erreicht wurden, welche mit neuen oder
verbesserten Produkten knapp 15 % ihrer Umsätze erzielten. 🡦 ABBILDUNG 31 MITTE RECHTS  
Ein Indikator für die Diffusion neuer Technologien ist beispielsweise die Kompetenz der
Belegschaft im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), 🡦 ABBILDUNG 31 UN-
TEN LINKS die sich anhand der Weiterbildungsausgaben oder der Einstellung von IKT-
Spezialistinnen und -Spezialisten quantifizieren lässt. In Deutschland gaben im Zeitraum von 2012 bis 
2024 zwischen 24 % und 32 % der befragten Unternehmen an, IKT-Weiterbildungen
anzubieten; zwischen 8 % und 12 % wollten zudem IKT-Spezialistinnen und -Spezialisten einstellen. 
Schließlich gibt der Anteil der Unternehmen, die KI nutzen, Aufschluss darüber, wie rasch und 
in welchen Unternehmen sich diese neue Querschnittstechnologie verbreitet. 🡦 ABBILDUNG 31 UN-
TEN RECHTS 
6. Chancen und Risiken 
79. Die US-Nachfrage nach deutschen Waren könnte im Prognosezeitraum 
stärker ausfallen als derzeit unterstellt. Dies könnte eintreten, wenn Waren 
aus Ländern mit höheren effektiven Zollsätzen, insbesondere China, verstärkt 
durch deutsche Produkte substituiert würden. 🡦 ZIFFER 16 Eine solche Umlenkung 
der Nachfrage könnte etwa bei einer sehr preiselastischen Nachfrage von
Unternehmen oder Konsumentinnen und Konsumenten in den USA eintreten.  
80. Hinsichtlich der Verausgabung der Mittel des SVIK besteht erhebliche
Unsicherheit. Die aktuelle Finanzplanung des Bundes sieht im Prognosezeitraum 
nur eine Zusätzlichkeit von 50 % und einen hohen Anteil von konsumtiven 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 82 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 83 
Ausgaben (51 %) vor. 🡦 KASTEN 10 Wenn die Mittel stärker zusätzlich und für
Investitionen verausgabt würden, könnte die positive Wirkung auf die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der mittleren Frist höher als bisher angenommen
ausfallen. Besonders immaterielle Investitionen in Forschung, Bildung und digitale 
Infrastruktur wirken langfristig besonders stark auf die gesamtwirtschaftliche 
Produktivität und könnten das Produktionspotenzial damit langfristig heben. 
🡦 ZIFFER 76 
Demgegenüber stehen jedoch auch Risiken. Einerseits könnten die 
Mittel langsamer abfließen als in der Prognose unterstellt.
Verzögerungen können etwa durch lange Planungs- und Genehmigungsprozesse, begrenzte 
Kapazitäten oder durch Mangel an kurzfristig realisierbaren Projekten entstehen. 
In diesem Fall würde der staatliche Nachfrageimpuls im Prognosezeitraum
geringer ausfallen und das BIP-Wachstum reduzieren. Andererseits könnten bei der 
Verausgabung der Mittel die Produktionskapazitäten in einzelnen
Wirtschaftszweigen überschritten werden und dadurch hoher Preisdruck, etwa 
in den Baupreisen, entstehen. Dies würde die realen Investitionen schmälern.  
81. Die Sozialversicherungsbeiträge könnten im Jahr 2026 infolge der
angespannten Finanzlage der Sozialversicherung stärker steigen als in der
Prognose unterstellt. Dies würde die Lohnnebenkosten der Arbeitnehmenden und der 
Unternehmen erhöhen. Aufgrund des negativen Effekts auf die verfügbaren
Einkommen könnte der private Konsum weniger stark ansteigen und die
Erwerbsanreize könnten geschmälert werden. Zudem könnten sich die steigenden
Lohnstückkosten negativ auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen 
auswirken.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 83 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
84 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
ANHANG 
🡦 TABELLE 7  
 
🡦 TABELLE 8  
 
  
2024 20254 20264 2024 20254 20264
Euro-Raum5 100        0,9  1,4  1,0  2,4  2,1  2,0  
darunter:
Deutschland 28,5     –  0,5  0,3  0,6  2,5  2,2  2,1  
Frankreich 19,2     1,1  0,8  0,8  2,3  0,9  1,7  
Italien 14,4     0,5  0,5  0,6  1,1  1,7  1,7  
Spanien 10,5     3,5  2,8  2,0  2,9  2,6  2,1  
Niederlande 7,4     1,1  1,7  1,2  3,2  3,0  2,3  
Belgien 4,0     1,1  1,0  1,0  4,3  3,0  2,0  
Irland 3,7     2,5  14,2  2,0  1,3  1,9  1,9  
Österreich 3,2     –  0,8  0,5  0,8  2,9  3,5  2,3  
Portugal 1,9     2,1  1,8  2,1  2,7  2,1  2,0  
Finnland 1,8     0,4  0,1  1,0  1,0  1,8  1,8  
Griechenland 1,6     2,3  1,8  1,8  3,0  2,8  2,2  
nachrichtlich:
Euro-Raum ohne Deutschland 71,5     1,4  1,9  1,2  2,3  2,0  1,9  
Bruttoinlandsprodukt und Verbraucherpreise im Euro-Raum
Land/Ländergruppe
Gewicht
in %1
Bruttoinlandsprodukt
(kalenderbereinigt)2 Verbraucherpreise (HVPI)3
Veränderung zum Vorjahr in %
1 – Anteil des BIP des Jahres 2024 am BIP des Euro-Raums.  2 – Preisbereinigt. Werte basieren auf saison- und
kalenderbereinigten Quartalswerten.  3 – Harmonisierter Verbraucherpreisindex.  4 – Prognose des Sachverständigenrates.  
5 – Gewichteter Durchschnitt der 20 Mitgliedstaaten des Euro-Raums.
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-069-02
Komponenten der Wachstumsprognose des Bruttoinlandsprodukts1 (in %)
2020 2021 2022 2023 2024 20252 20262
Statistischer Überhang am Ende des Vorjahres3 0,0 2,5 1,0 – 0,1 – 0,2 0,1 0,1
Jahresverlaufsrate4 – 2,0 2,4 0,8 – 0,8 – 0,2 0,2 0,9
Jahresdurchschnittliche Veränderungsrate des 
Bruttoinlandsprodukts, kalenderbereinigt – 4,5 3,9 1,9 – 0,7 – 0,5 0,3 0,6
Kalendereffekt (in % des Bruttoinlandsprodukts) 0,4 0,0 – 0,1 – 0,2 0,0 – 0,1 0,3
Jahresdurchschnittliche Rate des Bruttoinlandsprodukts5 – 4,1 3,9 1,8 – 0,9 – 0,5 0,2 0,9
1 – Preisbereinigt.  2 – Prognose des Sachverständigenrates.  3 – Prozentuale Differenz zwischen dem absoluten Niveau 
des BIP im letzten Quartal des Jahres und dem durchschnittlichen Niveau der Quartale desselben Jahres, saison- und
kalenderbereinigt.  4 – Veränderung des 4. Quartals zum 4. Quartal des Vorjahres, saison- und kalenderbereinigt.  5 –
Abweichungen in den Summen rundungsbedingt.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-077-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 84 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 85 
🡦 TABELLE 9  
 
  
Prozentpunkte
2020 2021 2022 2023 2024 20252 20262
Inländische Verwendung3 – 3,1     3,1     3,0     – 0,8     0,2     1,6     1,5     
Konsumausgaben – 2,6     1,7     3,4     – 0,4     0,8     0,9     0,8     
Private Konsumausgaben4 – 3,6     1,0     3,3     – 0,3     0,3     0,5     0,4     
Konsumausgaben des Staates 1,0     0,7     0,1     0,0     0,6     0,4     0,5     
Bruttoanlageinvestitionen – 0,6     0,2     0,0     – 0,4     – 0,7     – 0,2     0,5     
Ausrüstungsinvestitionen5 – 0,8     0,3     0,3     0,0     – 0,4     – 0,2     0,2     
Bauinvestitionen 0,4     – 0,4     – 0,5     – 0,7     – 0,4     – 0,2     0,2     
Sonstige Anlagen – 0,2     0,3     0,1     0,3     0,0     0,1     0,2     
Vorratsveränderungen3 0,1     1,2     – 0,4     0,0     0,1     0,8     0,1     
Außenbeitrag – 1,0     0,8     – 1,2     0,0     – 0,7     – 1,4     – 0,6     
Exporte – 4,0     4,0     1,7     – 0,7     – 0,9     – 0,1     0,2     
Importe 3,0     – 3,2     – 2,8     0,6     0,2     – 1,3     – 0,8     
Bruttoinlandsprodukt3 (%) – 4,1     3,9     1,8     – 0,9     – 0,5     0,2     0,9     
Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt nach Verwendungskomponenten1
1 – Wachstumsbeiträge zum preisbereinigten BIP. Abweichungen in den Summen rundungsbedingt.  2 – Prognose des 
Sachverständigenrates.  3 – Da die verwendungsseitige Zusammensetzung der Revisionen des BIP im 1. Halbjahr 2025 
noch aussteht, wird unterstellt, dass es sich um eine Anpassung der Vorratsveränderungen handelt.  4 – Einschließlich 
privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  5 – Einschließlich militärischer Waffensysteme.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-075-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 85 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
86 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 TABELLE 10  
 
Die wichtigsten Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Deutschland
Absolute Werte
1. Hj. 2. Hj.1 1. Hj. 2. Hj.
Verwendung  des Inlandsprodukts
In jeweiligen Preisen
Konsumausgaben Mrd Euro 3 234,7 3 362,7 3 478,6 1 640,4 1 722,4 1 695,0 1 783,6 
Private Konsumausgaben2 Mrd Euro 2 283,0 2 363,2 2 433,5 1 154,3 1 208,9 1 186,5 1 247,1 
Konsumausgaben des Staates Mrd Euro 951,8 999,5 1 045,1 486,0 513,5 508,5 536,5 
Bruttoanlageinvestitionen Mrd Euro 885,7 902,9 953,5 436,4 466,6 454,8 498,6 
Ausrüstungsinvestitionen3 Mrd Euro 267,1 266,2 279,8 126,6 139,5 130,8 148,9 
Bauinvestitionen Mrd Euro 450,7 458,0 483,3 224,1 233,9 233,1 250,2 
Sonstige Anlagen Mrd Euro 168,0 178,7 190,4 85,6 93,1 91,0 99,5 
Inländische Verwendung4 Mrd Euro 4 165,4 4 339,6 4 506,8 2 123,3 2 216,4 2 196,5 2 310,3 
Exporte Mrd Euro 1 793,7 1 809,5 1 820,6 904,0 905,5 899,8 920,9 
Importe Mrd Euro 1 630,1 1 689,9 1 711,3 834,8 855,1 833,0 878,2 
Bruttoinlandsprodukt4 Mrd Euro 4 329,0 4 459,3 4 616,2 2 192,5 2 266,8 2 263,3 2 352,9 
Verkettete Volumenangaben
Konsumausgaben Mrd Euro 2 713,4 2 747,5 2 778,3 1 354,0 1 393,4 1 366,4 1 411,9 
Private Konsumausgaben2 Mrd Euro 1 897,2 1 914,9 1 929,3 942,0 972,9 946,4 982,9 
Konsumausgaben des Staates Mrd Euro 816,7 833,1 849,8 412,3 420,7 420,4 429,4 
Bruttoanlageinvestitionen Mrd Euro 702,0 695,7 712,6 337,6 358,1 341,5 371,1 
Ausrüstungsinvestitionen3 Mrd Euro 228,5 222,9 229,0 106,2 116,7 107,3 121,7 
Bauinvestitionen Mrd Euro 324,7 319,2 324,7 157,4 161,9 157,8 166,9 
Sonstige Anlagen Mrd Euro 152,4 158,1 164,0 75,7 82,3 78,4 85,6 
Inländische Verwendung4 Mrd Euro 3 456,5 3 512,7 3 566,0 1 728,7 1 784,0 1 749,4 1 816,6 
Exporte Mrd Euro 1 491,9 1 488,5 1 496,1 742,0 746,5 741,0 755,1 
Importe Mrd Euro 1 345,3 1 392,4 1 422,3 681,9 710,5 694,1 728,2 
Bruttoinlandsprodukt4 Mrd Euro 3 600,8 3 606,2 3 637,4 1 787,6 1 818,6 1 794,9 1 842,5 
Preisentwicklung (Deflatoren)
Konsumausgaben 2020=100 119,2 122,4 125,2 121,1 123,6 124,0 126,3 
Private Konsumausgaben2 2020=100 120,3 123,4 126,1 122,5 124,3 125,4 126,9 
Konsumausgaben des Staates 2020=100 116,5 120,0 123,0 117,9 122,1 121,0 125,0 
Bruttoanlageinvestitionen 2020=100 126,2 129,8 133,8 129,2 130,3 133,2 134,4 
Ausrüstungsinvestitionen3 2020=100 116,9 119,4 122,1 119,3 119,6 121,9 122,4 
Bauinvestitionen 2020=100 138,8 143,5 148,8 142,4 144,5 147,7 149,9 
Sonstige Anlagen 2020=100 110,2 113,1 116,1 113,0 113,1 116,0 116,3 
Inländische Verwendung4 2020=100 120,5 123,5 126,4 122,8 124,2 125,6 127,2 
Terms of Trade 2020=100 99,2 100,2 101,2 99,5 100,8 101,2 101,1 
Exporte 2020=100 120,2 121,6 121,7 121,8 121,3 121,4 122,0 
Importe 2020=100 121,2 121,4 120,3 122,4 120,3 120,0 120,6 
Bruttoinlandsprodukt4 2020=100 120,2 123,7 126,9 122,7 124,6 126,1 127,7 
Entstehung des Inlandsprodukts
Erwerbstätige (Inland) Tausend 45 987   45 997    46 041    45 891    46 103    45 891    46 192    
Arbeitsvolumen Mio Std. 61 364   61 359    61 480    30 217    31 142    30 139    31 341    
Produktivität (Stundenbasis) 2020=100 100,4 100,6 101,3 101,4 100,0 102,1 100,7 
Verteilung des Volkseinkommens
Volkseinkommen Mrd Euro 3 200,2 3 294,1 3 411,1 1 604,8 1 689,3 1 649,0 1 762,1 
Arbeitnehmerentgelte Mrd Euro 2 357,8 2 459,4 2 542,5 1 183,9 1 275,5 1 219,1 1 323,4 
Bruttolöhne und -gehälter Mrd Euro 1 947,2 2 022,0 2 087,8 971,5 1 050,5 998,2 1 089,6 
darunter: Nettolöhne und -gehälter5 Mrd Euro 1 355,5 1 388,5 1 424,9 664,7 723,9 677,8 747,1 
Unternehmens- und Vermögenseinkommen Mrd Euro 842,3 834,7 868,6 420,9 413,8 429,9 438,6 
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte2 Mrd Euro 2 511,2 2 574,4 2 643,5 1 271,6 1 302,8 1 301,9 1 341,6 
Sparquote der privaten Haushalte2,6 % 11,2 10,4 10,2 11,3 9,5 11,0 9,3 
nachrichtlich:
nominale Lohnstückkosten7 2020=100 117,2 121,7 124,3 118,3 125,1 120,9 127,6 
reale Lohnstückkosten8 2020=100 97,5 98,5 98,1 96,5 100,4 96,0 100,0 
Verbraucherpreise 2020=100 119,3 121,9 124,5 121,3 122,6 123,9 125,2 
20261
Einheit 2024 20251 20261 2025
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  3 – Einschließlich militärischer
Waffensysteme.  4 – Da die verwendungsseitige Zusammensetzung der Revisionen des BIP im 1. Halbjahr 2025 noch aussteht, wird unterstellt, dass es sich um 
eine Anpassung der Vorratsveränderungen handelt.  5 – Arbeitnehmerentgelte abzüglich Sozialbeiträge der Arbeitgeber sowie Sozialbeiträge und 
Lohnsteuer der Arbeitnehmer.  6 – Ersparnis in Relation zum verfügbaren Einkommen.  7 – Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in 
Relation zum realen BIP je geleisteter Erwerbstätigenstunde.  8 – Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in Relation zum BIP je 
geleisteter Erwerbstätigenstunde.
Quellen: BA, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-078-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 86 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 87 
🡦 NOCH TABELLE 10 
 
Die wichtigsten Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Deutschland
Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum in %
1. Hj. 2. Hj.1 1. Hj. 2. Hj.
Verwendung  des Inlandsprodukts
In jeweiligen Preisen
3,6 4,0 3,4 4,2 3,8 3,3 3,6 Konsumausgaben
2,9 3,5 3,0 3,5 3,5 2,8 3,2 Private Konsumausgaben2
5,1 5,0 4,6 5,7 4,4 4,6 4,5 Konsumausgaben des Staates
-0,9 1,9 5,6 1,0 2,9 4,2 6,9 Bruttoanlageinvestitionen
-3,7 -0,3 5,1 -2,1 1,3 3,3 6,7 Ausrüstungsinvestitionen3
-0,5 1,6 5,5 0,7 2,5 4,0 7,0 Bauinvestitionen
2,6 6,4 6,6 6,6 6,2 6,3 6,8 Sonstige Anlagen
2,8 4,2 3,9 4,7 3,7 3,4 4,2 Inländische Verwendung4
-1,1 0,9 0,6 0,1 1,7 -0,5 1,7 Exporte
-0,9 3,7 1,3 4,8 2,6 -0,2 2,7 Importe
2,6 3,0 3,5 2,7 3,3 3,2 3,8 Bruttoinlandsprodukt4
Verkettete Volumenangaben
1,1 1,2 1,1 1,5 1,0 0,9 1,3 Konsumausgaben
0,5 0,9 0,7 1,0 0,8 0,5 1,0 Private Konsumausgaben2
2,6 2,0 2,0 2,5 1,5 2,0 2,0 Konsumausgaben des Staates
-3,3 -0,9 2,4 -1,7 -0,1 1,2 3,6 Bruttoanlageinvestitionen
-5,4 -2,4 2,8 -4,1 -0,9 1,1 4,3 Ausrüstungsinvestitionen3
-3,4 -1,7 1,7 -2,4 -1,0 0,3 3,1 Bauinvestitionen
0,2 3,7 3,8 3,9 3,6 3,6 3,9 Sonstige Anlagen
0,2 1,6 1,5 2,0 1,3 1,2 1,8 Inländische Verwendung4
-2,1 -0,2 0,5 -1,7 1,3 -0,1 1,2 Exporte
-0,6 3,5 2,2 3,2 3,8 1,8 2,5 Importe
-0,5 0,2 0,9 0,0 0,3 0,4 1,3 Bruttoinlandsprodukt4
Preisentwicklung (Deflatoren)
2,4 2,7 2,3 2,7 2,7 2,4 2,2 Konsumausgaben
2,4 2,6 2,2 2,5 2,6 2,3 2,1 Private Konsumausgaben2
2,5 3,0 2,5 3,1 2,8 2,6 2,4 Konsumausgaben des Staates
2,5 2,9 3,1 2,7 3,0 3,0 3,1 Bruttoanlageinvestitionen
1,7 2,2 2,3 2,1 2,2 2,2 2,3 Ausrüstungsinvestitionen3
3,0 3,4 3,7 3,2 3,6 3,7 3,7 Bauinvestitionen
2,4 2,6 2,7 2,7 2,6 2,6 2,8 Sonstige Anlagen
2,6 2,5 2,3 2,6 2,4 2,2 2,4 Inländische Verwendung4
1,4 1,0 1,0 0,2 1,6 1,7 0,3 Terms of Trade
1,0 1,1 0,1 1,8 0,4 -0,3 0,5 Exporte
-0,4 0,2 -0,9 1,6 -1,2 -2,0 0,2 Importe
3,1 2,9 2,6 2,7 3,0 2,8 2,5 Bruttoinlandsprodukt4
Entstehung des Inlandsprodukts
0,1 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,2 Erwerbstätige (Inland)
-0,2 0,0 0,2 -0,1 0,1 -0,3 0,6 Arbeitsvolumen
-0,3 0,2 0,7 0,0 0,3 0,7 0,7 Produktivität (Stundenbasis)
Verteilung des Volkseinkommens
1,5 2,9 3,6 2,5 3,3 2,8 4,3 Volkseinkommen
5,5 4,3 3,4 4,9 3,7 3,0 3,8 Arbeitnehmerentgelte
5,5 3,8 3,3 4,5 3,2 2,8 3,7 Bruttolöhne und -gehälter
5,5 2,4 2,6 3,6 1,4 2,0 3,2 darunter: Nettolöhne und -gehälter5
-8,1 -0,9 4,1 -3,7 2,2 2,1 6,0 Unternehmens- und Vermögenseinkommen
4,0 2,5 2,7 2,6 2,4 2,4 3,0 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte2
. . . . . . . Sparquote der privaten Haushalte2,6
nachrichtlich:
5,6 3,8 2,1 4,7 3,1 2,2 2,0 nominale Lohnstückkosten7
2,4 1,0 -0,4 1,9 0,2 -0,5 -0,4 reale Lohnstückkosten8
2,2 2,2 2,1 2,2 2,2 2,2 2,1 Verbraucherpreise
2024 20251 20261 2025 20261
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  3 – Einschließlich militärischer
Waffensysteme.  4 – Da die verwendungsseitige Zusammensetzung der Revisionen des BIP im 1. Halbjahr 2025 noch aussteht, wird unterstellt, dass es sich um 
eine Anpassung der Vorratsveränderungen handelt.  5 – Arbeitnehmerentgelte abzüglich Sozialbeiträge der Arbeitgeber sowie Sozialbeiträge und 
Lohnsteuer der Arbeitnehmer.  6 – Ersparnis in Relation zum verfügbaren Einkommen.  7 – Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in 
Relation zum realen BIP je geleisteter Erwerbstätigenstunde.  8 – Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in Relation zum BIP je 
geleisteter Erwerbstätigenstunde.
Quellen: BA, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-078-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 87 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
88 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 ABBILDUNG 32 
 
  
1 – Alle angegebenen Komponenten des BIP preisbereinigt.  2 – Ursprungswerte.  3 – Einschließlich militärischer
Waffensysteme.  4 – Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  5 – Referenzjahr 2020; saison- und
kalenderbereinigt.  6 – Aktueller Prognosezeitraum. Prognosen des Sachverständigenrates.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-118-02
Komponenten des Bruttoinlandsprodukts1
-6
-4
-2
0
2
4
340
350
360
370
380
390
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2023 2024 2025 2026
Exporte
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
-1,4 -1,1-0,3 -2,1 -2,8 -0,2 0,50,7 -6
-4
-2
0
2
4
310
320
330
340
350
360
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2023 2024 2025 2026
Importe
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
-1,4 0,2-0,6 -0,6 1,5 3,5 2,22,2
-6
-4
-2
0
2
4
38
43
48
53
58
63
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2023 2024 2025 2026
Ausrüstungsinvestitionen3
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
-0,5 -5,5-0,8 -5,4 -0,9 -2,4 2,84,4 -6
-4
-2
0
2
4
40
50
60
70
80
90
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2023 2024 2025 2026
Bauinvestitionen
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
-5,9 -3,3-3,4 -3,4 0,3 -1,7 1,72,9
-6
-4
-2
0
2
4
440
450
460
470
480
490
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2023 2024 2025 2026
Private Konsumausgaben4
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
-0,7 0,3-0,4 0,5 0,4 0,9 0,70,7 -6
-4
-2
0
2
4
170
180
190
200
210
220
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2023 2024 2025 2026
Konsumausgaben des Staates
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
-0,2 3,5-0,1 2,6 2,0 2,0 2,02,2
Verkettete Volumenwerte5: Jahresdurchschnitte: Veränderung zum Vorquartal (rechte Skala):
Prognose FG 2025
Aktuelle Prognose
Aktuelle Prognose Prognose FG 2025
Aktuelle Prognose Prognosezeitraum6
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 88 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 89 
🡦 ABBILDUNG 33  
 
🡦 ABBILDUNG 34  
 
  
1 – Unsicherheitsmargen berechnet auf Grundlage des mittleren absoluten Prognosefehlers im Zeitraum der Jahre 1999 
bis 2024.  2 – Preis-, saison- und kalenderbereinigt.  3 – Prognose des Sachverständigenrates.  4 – Harmonisierter
Verbraucherpreisindex.  5 – Die breiteste Ausprägung des symmetrisch um den wahrscheinlichsten Wert verteilten Bandes 
entspricht dem doppelten mittleren absoluten Prognosefehler.
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-270-01
Veränderung Doppelter mittlerer absoluter Prognosefehler5 68 %-Konfidenzintervall                  
-3
-2
-1
0
1
2
3
Bruttoinlandsprodukt2
Veränderung zum Vorquartal in %
Prognosezeitraum3
2021 22 23 24 25 2026
-2
0
2
4
6
8
10
Verbraucherpreise4
Veränderung zum Vorjahresquartal in %
Prognosezeitraum3
2021 22 23 24 25 2026
Prognoseintervalle für das Wachstum des BIP und der Verbraucherpreise im Euro-Raum1
1 – Unsicherheitsmargen berechnet auf Grundlage des mittleren absoluten Prognosefehlers im Zeitraum der Jahre 1999 
bis 2024.  2 – Preis-, saison- und kalenderbereinigt.  3 – Prognose des Sachverständigenrates.  4 – Die breiteste
Ausprägung des symmetrisch um den wahrscheinlichsten Wert verteilten Bandes entspricht dem doppelten mittleren absoluten 
Prognosefehler.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-271-01
Veränderung Doppelter mittlerer absoluter Prognosefehler4 68 %-Konfidenzintervall                  
-3
-2
-1
0
1
2
3
Bruttoinlandsprodukt2
Veränderung zum Vorquartal in %
Prognosezeitraum3
2021 22 23 24 25 2026
-2
0
2
4
6
8
10
Verbraucherpreise
Veränderung zum Vorjahresquartal in %
Prognosezeitraum3
2021 22 23 24 25 2026
Prognoseintervalle für das Wachstum des BIP und der Verbraucherpreise in Deutschland1
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 89 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
90 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 TABELLE 11  
 
  
2024 20252 20262 20252 20262
Einnahmen 2 024,4  2 138,2  2 209,2  5,6  3,3  
Steuern 996,6  1 039,4  1 072,8  4,3  3,2  
Sozialbeiträge 756,6  814,7  847,9  7,7  4,1  
Verkäufe 185,2  195,3  202,7  5,4  3,8  
Sonstige laufende Transfers 31,4  31,8  32,6  1,3  2,5  
Vermögenstransfers 20,3  23,8  19,9  17,5  – 16,6  
Empfangene Vermögenseinkommen 34,1  33,0  33,1  – 3,2  0,2  
Empfangene sonstige Subventionen 0,2  0,2  0,2  2,1  0,0  
Ausgaben 2 139,7  2 241,0  2 354,0  4,7  5,0  
Monetäre Sozialleistungen 709,5  749,9  778,1  5,7  3,8  
Soziale Sachleistungen 386,6  410,8  430,9  6,3  4,9  
Arbeitnehmerentgelte 357,3  375,5  388,3  5,1  3,4  
Vorleistungen 280,4  291,5  305,4  4,0  4,8  
Subventionen 54,2  53,9  58,1  – 0,5  7,6  
Bruttoinvestitionen 131,3  137,0  149,6  4,3  9,3  
Sonstige laufende Transfers 90,2  93,7  106,5  3,9  13,7  
Vermögenstransfers 84,0  78,8  83,2  – 6,2  5,6  
Geleistete Vermögenseinkommen (Zinsen) 45,8  49,8  53,6  8,6  7,8  
Geleistete sonstige Produktionsabgaben 0,3  0,3  0,3  – 0,1  0,2  
Nettozugang an nichtprod. Vermögensgütern 0,1  – 0,1  – 0,1  – 237,3  0,0  
Finanzierungssaldo – 115,3  – 102,8  – 144,7  x x
Finanzpolitische Kennziffern (%)3
Steuerquote4 23,4  23,8  23,6  x x
Abgabenquote5 39,7  40,9  40,8  x x
Finanzierungssaldo – 2,7  – 2,3  – 3,1  x x
Struktureller Finanzierungssaldo6 – 1,9  – 1,5  – 2,6  x x
Struktureller Primärsaldo6 – 0,9  – 0,4  – 1,4  x x
Schuldenstandsquote7 62,2  62,7  63,7  x x
Einnahmen und Ausgaben des Staates1 sowie finanzpolitische Kennziffern
Mrd Euro
Veränderung 
zum Vorjahr in %
1 – In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (nominale Angaben).  2 – Prognose des
Sachverständigenrates.  3 – Jeweils in Relation zum BIP.  4 – Steuern einschließlich Erbschaftsteuer und Steuern an die EU.  
5 – Steuern einschließlich Erbschaftsteuer, Steuern an die EU und tatsächliche Sozialbeiträge.  6 – Basierend auf der 
Schätzung für das Produktionspotenzial. Berechnet mit einer Budgetsemielastizität von 0,504. Die Budgetsemielastizität 
misst, um wie viele Prozentpunkte sich das Verhältnis zwischen Finanzierungssaldo und BIP bei einer 1-prozentigen
Erhöhung des BIP verändert.  7 – Bruttoschulden des Staates in der Abgrenzung gemäß dem Vertrag von Maastricht.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-074-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 90 –
Konjunktur mit mäßigem Schwung – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 91 
🡦 ABBILDUNG 35  
 
1 – 3-Monatsdurchschnitte. Ab 1991 Deutschland, davor früheres Bundesgebiet, Arbeitslosenquote ab der Rezession 
Februar 2001 für Deutschland.  2 – Arbeitslosenquote: Abweichung in Prozentpunkten.  3 – Saison- und
kalenderbereinigte Werte.  4 – Gewerbliche Wirtschaft (Verarbeitendes Gewerbe, Handel und Bauhauptgewerbe). Saisonbereinigte Werte.  
5 – Insgesamt sechs Rezessionen nach Datierung des Sachverständigenrates ab 1970 (JG 2021 Kasten 5; Hochpunkte: 
Februar 2020, Januar 2008, Februar 2001, Februar 1992, Januar 1980, Januar 1974).
Quellen: BA, Deutsche Bundesbank, ifo Institut, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-223-01
Charakteristische Entwicklung von monatlichen Indikatoren innerhalb von Rezessionsphasen1
Relativ zum jeweiligen Hochpunkt des Konjunkturzyklus (t = 0)2
60
70
80
90
100
110
120
130
140
-18 -15 -12 -9 -6 -3 0 3 6 9 12 15 18
Produktion3
Hochpunkt = 100
Monate
60
70
80
90
100
110
120
130
140
-18 -15 -12 -9 -6 -3 0 3 6 9 12 15 18
Auftragseingang3
Hochpunkt = 100
Monate
60
70
80
90
100
110
120
130
140
-18 -15 -12 -9 -6 -3 0 3 6 9 12 15 18
Geschäftserwartungen4
Hochpunkt = 100
Monate
60
70
80
90
100
110
120
130
140
-18 -15 -12 -9 -6 -3 0 3 6 9 12 15 18
Ausfuhren3
Hochpunkt = 100
Monate
60
70
80
90
100
110
120
130
140
-18 -15 -12 -9 -6 -3 0 3 6 9 12 15 18
Einzelhandelsumsatz3
Hochpunkt = 100
Monate
-1
0
1
2
3
-18 -15 -12 -9 -6 -3 0 3 6 9 12 15 18
Arbeitslosenquote3
Hochpunkt = 0
Monate
Mittelwert5 Bandbreite5
Hochpunkte: September 2022 Februar 2020 Februar 2001 Januar 1980
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 91 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
92 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 93 –
Kapitel 1 – Konjunktur mit mäßigem Schwung 
94 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 94 –

KAPITEL 2:  
ZUSÄTZLICHKEIT UND INVESTITIONSORIEN-
TIERUNG DES SONDERVERMÖGENS VER-
BESSERN 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 96 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 97 
  
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
🡦 Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) soll zusätzliche
Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen. Die Zusätzlichkeit 
und Investitionsorientierung fallen in der derzeitigen Finanzplanung jedoch gering aus. 
🡦 Die geplanten Ausgaben im SVIK und für Verteidigung haben nur geringe Wachstumseffekte, 
sodass die Schuldenstandsquote bis zum Jahr 2035 auf über 85 % des BIP steigen dürfte. 
🡦 Das SVIK sollte nicht genutzt werden, um Spielräume für die Finanzierung fragwürdiger
Maßnahmen im Kernhaushalt zu schaffen. Um das sicherzustellen, braucht es effektive Regeln zur 
Transparenz, Zusätzlichkeit und Zielgenauigkeit. 
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 500 Mrd Euro soll 
bis zum Jahr 2037 staatliche Investitionsrückstände bei der Infrastruktur abbauen, zur Erreichung 
der Klimaneutralität beitragen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stärken. Eine
nachhaltig positive Wirkung auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist nur erreichbar, wenn die Mittel 
für Investitionen eingesetzt werden, die zuvor nicht geplant waren. Analysen des
Sachverständigenrates zeigen, dass die geplante Verausgabung nur geringe Wachstumseffekte entfalten dürfte. 
Das zusätzliche BIP fällt deutlich geringer aus als bei einer investitionsorientierten Verausgabung. 
Die Schuldenstandsquote dürfte deshalb bis zum Jahr 2035 auf über 85 % des BIP steigen.  
Bei den aktuellen Gesetzesvorhaben bestehen drei zentrale Probleme. Erstens wird das
Prinzip der Zusätzlichkeit im Bundeshaushalt unterlaufen, da SVIK-Mittel teils für bereits geplante 
Projekte verwendet werden. Zweitens fließen Mittel auch in konsumtive Ausgaben oder Projekte 
mit geringer Wachstumswirkung. Für die Länder und den Klima- und Transformationsfonds (KTF) 
fehlen drittens klare Regeln, die sicherstellen, dass die SVIK-Mittel zusätzlich genutzt werden. 
Das SVIK sollte nicht herangezogen werden, um strukturelle Defizite zu decken oder
notwendige Konsolidierungen zu vermeiden. Daher sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur
Einhaltung der Zusätzlichkeit präzisiert werden. Die Investitionsquote im Kernhaushalt des Bundes 
sollte transparent und einheitlich berechnet und nicht nur in der Haushaltsplanung, sondern auch 
in der Ausführung in einem mehrjährigen Durchschnitt tatsächlich erreicht werden. Länder und 
Kommunen, für die bei der Verwendung von SVIK-Mitteln bisher keinerlei Vorgaben für die
Zusätzlichkeit festgelegt sind, sollten ihr Investitionsniveau ohne SVIK-Projekte mindestens auf dem
bisherigen Durchschnitt halten. Da die Kommunen zentrale Träger öffentlicher Investitionen sind, 
sollten sie verbindlich mindestens 60 % des Anteils der Länder am SVIK erhalten. Ein
konsequentes Monitoring sollte die sachgerechte Mittelverwendung absichern. Ein mehrjähriger Finanzplan 
sollte Transparenz schaffen, ein Projektregister die Umsetzung nachvollziehbar machen.  
Um den Bundeshaushalt nachhaltig zu stabilisieren und kurzfristig zu konsolidieren, sollten 
fragwürdige Maßnahmen wie die Ausweitung der Mütterrente, die Umsatzsteuerermäßigung in 
der Gastronomie, die Anhebung der Entfernungspauschale und die Wiedereinführung der
Agrardiesel-Subventionen unterbleiben. Flankierend kann eine konsequente Bekämpfung von
Steuerhinterziehung die Einnahmenbasis stärken. Längerfristig sollten Perspektiven zur Finanzierung 
von Infrastruktur und Verteidigung aus dem Kernhaushalt entwickelt und die Bereichsausnahme 
Verteidigung zurückgenommen werden, um die Tragfähigkeit und Resilienz der öffentlichen
Finanzen zu sichern. Um die sich abzeichnenden finanz- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen 
zu bewältigen, sollten zusätzlich Reformen erfolgen, die das Produktionspotenzial stärken und 
dessen Wachstum wieder steigern. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 97 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
98 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
I. EINLEITUNG 
82. Das 500 Mrd Euro umfassende Sondervermögen für Infrastruktur 
und Klimaneutralität (SVIK) soll gemäß Begründung im SVIK-Gesetz 
(SVIKG) bis zum Jahr 2037 Defizite im Bereich der öffentlichen Infrastruktur
abbauen, Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität stärken und die zuletzt 
schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland verbessern. Der 
Sachverständigenrat hat in seinem Frühjahrsgutachten 2025 aufgezeigt, dass das 
Sondervermögen die gesamtwirtschaftliche Entwicklung deutlich 
steigern kann, sofern die Mittel zusätzlich und investiv verausgabt 
werden. 🡦 ZIFFER 532 Ein daraus resultierendes höheres Bruttoinlandsprodukt 
(BIP) würde zudem den Anstieg der Schuldenstandsquote, der durch die
Kreditfinanzierung des Sondervermögens und – mehr noch – die Bereichsausnahme 
Verteidigung bedingt ist, dämpfen. 🡦 ZIFFERN 114 F. Berechnungen des
Sachverständigenrates zeigen, dass unter dem derzeitigen Ausgabenpfad des SVIK („aktuelles 
Politikszenario“) die makroökonomischen Effekte im Vergleich zu einem
investitionsorientierten Ausgabenpfad („Investitionsszenario“) gering bleiben und die 
Verschuldung auf 87,6 % des BIP bis zum Jahr 2035 steigen könnte. 
83. Die jüngsten gesetzlichen Beschlüsse und Vorhaben zur Nutzung der
Kreditermächtigungen lassen eine schwache gesamtwirtschaftliche
Wirkung des Sondervermögens erwarten. Auf Bundesebene bestehen zwei 
zentrale Probleme. Das Grundgesetz legt fest, dass das SVIK vom Bund für
zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur genutzt werden soll. Die Mittel des
Sondervermögens sollten somit nicht an die Stelle bestehender Haushaltsmittel
treten, sondern die Investitionen über das bisherige Niveau hinaus erhöhen.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine gesamtwirtschaftlich positive Wirkung ausbleibt. 
Im Bundeshaushalt 2025 und im Entwurf des Bundeshaushalts 2026 
sollen jedoch bereits vor Beschluss des SVIK geplante Projekte aus dem
Sondervermögen finanziert werden. Da diese Ausgaben nicht zusätzlich sind, haben 
sie keinen positiven Effekt auf das BIP. 🡦 ZIFFER 91 Nennenswerte Teile der Mittel 
ersetzen reguläre Haushaltsausgaben. Hinzu kommt, dass die Mittel des
Bundesanteils direkt oder indirekt durch teils intransparente Umschichtungen 
aus dem Kernhaushalt in konsumtive Ausgaben oder Projekte mit geringer 
Wachstumswirkung fließen. 🡦 ZIFFERN 98 UND 95 F. Solche Verwendungen mindern 
die zu erwartenden Wachstumseffekte des Sondervermögens erheblich. 🡦 ZIF-
FERN 111 UND 113 
84. Jeweils 100 Mrd Euro und damit insgesamt 40 % des Sondervermögens
entfallen auf die Länder und den Klima- und Transformationsfonds (KTF). 
🡦 ZIFFERN 103 UND 106 Im Gegensatz zur Mindestinvestitionsquote für den
Kernhaushalt des Bundes von 10 % gibt es für diese Bereiche bisher keine
institutionellen Vorkehrungen, die gewährleisten, dass die Mittel aus dem
Sondervermögen zusätzlich ausgegeben werden. 🡦 ZIFFER 514 Auch die
Zielgenauigkeit ist nicht sichergestellt, da klare Regeln für die Verausgabung im Länder-und-
Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sowie eine Priorisierung 
nach Investitionsorientierung weitgehend fehlen. 🡦 ZIFFERN 100 FF. Die Länder 
könnten die zusätzlichen Mittel teilweise nutzen, um strukturelle Haushalts-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 98 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 99 
defizite auszugleichen. Das reduziert den investiven Charakter des SVIK noch 
mehr und die Wachstumseffekte werden weiter geschwächt. Im KTF ist die
Zusätzlichkeit besonders schwach ausgeprägt, da ein Teil der Mittel die geplante
globale Minderausgabe der vorherigen Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen 
und FDP in Höhe von 9 Mrd Euro für das Jahr 2025 ersetzt. 
85. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Einhaltung der
Zusätzlichkeit sollten daher präzisiert werden. Die Investitionsquote im Kernhaushalt 
des Bundes sollte konsistent berechnet werden, indem die Bereichsausnahme 
Verteidigung nicht nur im Nenner, sondern auch im Zähler ausgenommen und 
damit einheitlich berücksichtigt wird. 🡦 ZIFFER 125 Maßstab für die Einhaltung der 
Investitionsquote sollte nicht die Haushaltsplanung, sondern der
Haushaltsvollzug sein. Investitionen sollten verbindlich nachgeholt werden, solange die
tatsächlichen Investitionen in Summe geringer sind als in der Haushaltsplanung 
vorgesehen. 🡦 ZIFFER 126 Auf Länderebene ist – wie ursprünglich vorgesehen – eine 
verbindliche Weitergabe von mindestens 60 % der Mittel des
Sondervermögens an die Kommunen anzustreben, da diese wesentliche
Investitionsträger sind. 🡦 ZIFFER 128 Eine moderate Kofinanzierungspflicht für SVIK-
Projekte auf Ebene der Länder und Kommunen sollte eingeführt werden, um die
Mittelverwendung zu disziplinieren, ergänzt durch Ausnahmen für finanzschwache 
Kommunen. 🡦 ZIFFER 129 Beim KTF sollten in den Wirtschaftsplänen vor dem Jahr 
2025 vorgesehene Maßnahmen von der Finanzierung aus dem SVIK
ausgeschlossen werden. 🡦 ZIFFER 131 
Die Verausgabung des Sondervermögens sollte durch konsequentes
Monitoring begleitet werden. Ein mehrjähriger Finanzplan für das SVIK würde 
Planbarkeit und Transparenz über Einnahmen und Ausgaben herstellen. 🡦 ZIF-
FER 118 Zudem sollte ein Projektregister für Bund, Länder und KTF eingeführt
werden. 🡦 ZIFFER 119 Ein Monitoring-Gremium sollte ein gesetzliches Mandat für eine 
konsequente und unabhängige Überwachung erhalten. 🡦 ZIFFER 122 
86. Das SVIK sollte nicht dazu genutzt werden, Finanzierungslücken im 
Kernhaushalt zu schließen und notwendige
Konsolidierungsanstrengungen aufzuschieben. Vielmehr sollte der im Koalitionsvertrag verankerte 
Finanzierungsvorbehalt bei der Haushaltsaufstellung ernst genommen werden. 
Perspektivisch muss im Bundeshaushalt Raum für die Finanzierung von
Infrastrukturausgaben geschaffen werden, sobald das SVIK verausgabt ist. 🡦 ZIFFER 132 
Bereits in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 lässt sich dies vorbereiten, 
indem auf die Einführung neuer konsumtiver Ausgaben wie die Ausweitung der 
Mütterrente, die Anhebung der Entfernungspauschale, die
Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie und die Wiedereinführung der Agrardiesel-
Subventionen verzichtet wird. 🡦 ZIFFER 133 Flankierend sollte die Einnahmenbasis durch eine 
konsequente Eindämmung von Steuerhinterziehung und -vermeidung gestärkt 
werden. 🡦 ZIFFER 135 Die Bereichsausnahme Verteidigung muss in der mittleren 
Frist zurückgenommen werden, sobald die Nachholbedarfe gedeckt sind, um die 
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. 🡦 ZIFFER 137 Diese
Rücknahme sowie einsetzende Tilgungsverpflichtungen verstärken den
Konsolidierungsbedarf in der langen Frist. Es braucht daher eine Diskussion über Reformen 
der Sozialversicherungen. 🡦 ZIFFER 139 Zusätzliche fiskalische Spielräume sollten 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 99 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
100 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
durch Strukturreformen, die das Potenzialwachstum erhöhen, wie beispielsweise 
den Abbau von unnötiger Bürokratie 🡦 ZIFFER 135 und die Stärkung von
Erwerbsanreizen und -möglichkeiten durch eine Zusammenfassung von Leistungen im 
Transfersystem 🡦 ZIFFER 140 entstehen. 
II. BESTANDSAUFNAHME:  
DIE GEPLANTE VERAUSGABUNG DES  
SONDERVERMÖGENS 
87. Die Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) 
wurde damit begründet, dass Mittel in Höhe von 500 Mrd Euro für
zentrale Zukunftsaufgaben im Bereich öffentlicher Infrastruktur und
Klimaneutralität benötigt werden. Das SVIK ist auf eine Laufzeit bis zum Jahr 
2037 angelegt. Die Mittel werden teilweise (300 Mrd Euro) direkt durch den 
Bund eingesetzt, ein Teil (100 Mrd Euro) durch den Klima- und
Transformationsfonds (KTF) und weitere 100 Mrd Euro fließen an die Länder.  
88. Aus dem SVIK sind Ausgaben von 37,2 Mrd Euro für das Jahr 2025 und 
58,9 Mrd Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Hiervon fließen jedes Jahr 
10 Mrd Euro als Zuweisungen an den KTF sowie 8,3 Mrd Euro an Länder und 
Kommunen. Für die Jahre 2027 bis 2029 sieht die Finanzplanung weitere
jährliche Ausgaben in Höhe von 47,1 bis 49,2 Mrd Euro vor. 🡦 ABBILDUNG 36 OBEN Damit 
sind bis einschließlich des Jahres 2029 bereits 240,8 Mrd Euro oder 48 % des
Gesamtvolumens des Sondervermögens verplant. Im Vergleich mit der
mittelfristigen Finanzplanung der vorherigen Regierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen 
und FDP sieht der neue mittelfristige Finanzplan bis einschließlich des Jahres 
2028 zusätzliche Investitionen von 63,9 Mrd Euro und eine zusätzliche
Nettokreditaufnahme von 173,1 Mrd Euro vor (BMF, 2025a). 🡦 ABBILDUNG 36 UNTEN Nimmt 
man die Bereichsausnahme hinzu, erhöht sich die Nettokreditaufnahme in
diesem Zeitraum um 257,6 Mrd Euro auf 430,7 Mrd Euro. Insgesamt plant die
Bundesregierung bis einschließlich des Jahres 2029 eine Nettokreditaufnahme in 
Höhe von 851,1 Mrd Euro.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 100 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 101 
1. Bund plant in der laufenden Legislaturperiode  
umfangreiche, wenig zielgenaue SVIK-Ausgaben 
89. Die auf Bundesebene geplanten Investitionsausgaben 🡦 PLUSTEXT 2 nehmen 
in den Jahren 2025 und 2026 gegenüber dem Finanzplan der Ampel 
nur wenig zu. Erst in den Folgejahren bis einschließlich des Jahres 2029 
ergibt sich ein deutlicher Anstieg. Aus dem Kernhaushalt und dem SVIK plant 
die Bundesregierung, Investitionsausgaben in Höhe von 81,6 Mrd Euro im Jahr 
2025 und 96,7 Mrd Euro im Jahr 2026 zu tätigen. 🡦 ABBILDUNG 36 OBEN Im
Kernhaushalt waren für das Jahr 2025 im 1. Regierungsentwurf (Koalition aus SPD, 
🡦 ABBILDUNG 36 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 101 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
102 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Bündnis 90/Die Grünen und FDP) Investitionsausgaben in Höhe von 81,0 Mrd 
Euro vorgesehen. Demgegenüber kommt es im 2. Regierungsentwurf (Koalition 
aus CDU/CSU und SPD) mit Investitionsausgaben in Höhe von 62,7 Mrd Euro 
jedoch zu einem Rückgang. Auch im Folgejahr gehen die Investitionsausgaben 
gegenüber der früheren Planung zurück. Ein höheres Gesamtniveau
gegenüber dem 1. Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 wird nur durch die 
zusätzlichen Mittel des SVIK erreicht.  
 
🡦 PLUSTEXT 2  
Investitionen in der Haushaltsrechnung 
Gemäß der Definition in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR)
umfassen Investitionen die Bildung von realem und immateriellem Kapital (JG 2024 
Plustext 3). Im Gegensatz dazu zählen zu den Investitionen in der
Haushaltsrechnung auch finanzielle Transaktionen, bestehend aus Beteiligungen und Darlehen. 
Das Investitionsvolumen des Kernhaushalts im Jahr 2025 beinhaltet finanzielle 
Transaktionen in Höhe von 17,3 Mrd Euro. Davon entfallen 8,5 Mrd Euro auf die 
Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG und 5,1 Mrd Euro auf
Darlehen, darunter 2,3 Mrd Euro an die Bundesagentur für Arbeit und 2,3 Mrd Euro an 
den Gesundheitsfonds. Im 1. Regierungsentwurf (Koalition aus SPD, Bündnis 
90/Die Grünen und FDP) für das Haushaltsjahr 2025 waren ähnliche Transaktionen 
im Umfang von insgesamt 28,0 Mrd Euro vorgesehen. Die im Finanzplan des
Bundes für die Jahre 2025 bis 2029 ausgewiesenen Investitionsausgaben schließen 
zwar finanzielle Transaktionen mit ein. Sie werden jedoch sowohl im Zähler als auch 
im Nenner der Investitionsquote im Kernhaushalt des Bundes herausgerechnet, da 
es sich nicht um Sachinvestitionen handelt. Bei der Berechnung der strukturellen 
Nettokreditaufnahme im Sinne der Schuldenbremse werden finanzielle
Transaktionen abgezogen, da Vermögensveränderungen mit Renditeerwartungen bzw.
verzinsten Rückzahlungen verbunden sind. 
90. Neben den Zuweisungen im Rahmen des Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) 🡦 PLUSTEXT 3 an die Länder (im Umfang von 
22,4 %) und den Zuweisungen an den KTF (26,8 %) entfällt ein Großteil der 
Ausgaben des SVIK im Jahr 2025 auf Investitionen im Verkehrsbereich 
(31,5 % bzw. 11,7 Mrd Euro). 🡦 ABBILDUNG 37 Dazu zählen der Erhalt von
Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen sowie Baukostenzuschüsse des 
Bundes für Schienenwege. Hinzu kommen Mittel für die Digitalisierung 
(4,0 Mrd Euro), für die Krankenhausinfrastruktur (1,5 Mrd Euro) sowie im 
Energiebereich für den Unterhalt der Flüssiggas-Anlandekapazitäten und
Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland,
insbesondere mit Rohöl (0,9 Mrd Euro). Viele der im Jahr 2025 geplanten Ausgaben im 
SVIK waren bereits im Haushaltsentwurf der Vorgängerregierung vorgesehen. 
🡦 ZIFFER 95 Der Aufwuchs der Ausgaben von 37,2 Mrd Euro im Jahr 2025 auf 
58,9 Mrd Euro im Jahr 2026 wird überwiegend durch geplante Mehrausgaben in 
den Bereichen Verkehr (9,5 Mrd Euro), Krankenhausinfrastruktur (4,5 Mrd 
Euro), Digitalisierung (4,4 Mrd Euro) und Bildung (1,2 Mrd Euro) getragen. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 102 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 103 
91. Die Mittel des SVIK können auf Bundesebene nur genutzt werden, 
wenn der Kernhaushalt eine Investitionsquote von mindestens 10 % 
aufweist (Artikel 143h Abs. 1 Satz 2 GG und § 4 Abs. 3 SVIKG). 🡦 PLUSTEXT 3 Dies 
soll laut Gesetz die Zusätzlichkeit der Mittel sicherstellen. Die
Investitionsquote berechnet sich als Anteil der um finanzielle Transaktionen bereinigten
Investitionsausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben. Letztere werden
ebenfalls um finanzielle Transaktionen bereinigt und zudem durch Ausgaben, die
unter die Bereichsausnahme fallen, verringert. Die zu berücksichtigenden
Gesamtausgaben verringern sich so von 503 Mrd Euro im Jahr 2025 auf 454 Mrd Euro. 
Die Investitionsquote liegt nach den aktuellen Planungen im laufenden Jahr bei 
10,0 % und im Jahr 2026 bei 10,4 %. Gegenüber der Finanzplanung der
vorherigen Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fällt die
Investitionsquote damit um 0,7 Prozentpunkte bzw. 2,2 Prozentpunkte niedriger aus. Dies ist 
inkonsistent mit dem Ziel, zusätzliche Investitionen zu tätigen. 🡦 TABELLE 26  
 
🡦 PLUSTEXT 3  
SVIK-Errichtungsgesetz und LuKIFG 
Das Errichtungsgesetz zum SVIK (SVIKG) schafft die rechtliche Grundlage für die 
Umsetzung des in Artikel 143h GG verankerten Sondervermögens (Deutscher 
Bundestag, 2025). Das Gesetz regelt insbesondere die Zweckbindung der Mittel im 
SVIK. Zudem konkretisiert es die Investitionsquote in Höhe von mindestens 10 %, 
die in Artikel 143h GG als Voraussetzung für den Zugriff auf die Mittel des SVIK 
gefordert wird. Investitionen sollen unter anderem in die Verkehrs-, Energie- und 
Bildungsinfrastruktur fließen. Dem KTF werden jährlich 10 Mrd Euro bis
einschließlich des Jahres 2034 zugeführt, um das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 
zu erreichen. Für den KTF gibt es jenseits der Investitionsquote im Kernhaushalt, 
die auch für den Zugriff auf den KTF erfüllt sein muss, keine Bestimmungen, nach 
denen die zugeführten Mittel nur für zusätzliche Ausgaben genutzt werden dürfen. 
Das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und 
Kommunen (LuKIFG) konkretisiert die Verwendung der den Ländern zugeordneten 
🡦 ABBILDUNG 37 
 
1 – Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz.  2 – Klima- und Transformationsfonds.
Quelle: Bundesregierung
© Sachverständigenrat | 25-235-01
Geplante Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)
8,3
8,3
10,0
10,0
21,3
11,7
6,0
1,5
2,1
0,9
1,2
1,0
0,5
8,5
4,0
0,5
0,3
0 10 20 30 40 50 60
2026
2025
Mrd Euro
Zuweisungen LuKIFG1 Zuweisungen KTF2 Verkehr Krankenhäuser Energie Bildung
Forschung und Entwicklung Digitalisierung Wohnbau
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 103 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
104 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
100 Mrd Euro aus dem Sondervermögen (Bundesregierung, 2025b). Der aktuelle 
Gesetzentwurf legt die Verteilung der Mittel auf die Länder nach dem Königsteiner 
Schlüssel 🡦 GLOSSAR sowie Förderbereiche, für die die Mittel vorgesehen sind, fest. 
Zwar sieht es vor, dass Investitionsmaßnahmen nur dann finanziert werden können, 
wenn diese ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden (§ 4 LuKIFG) oder
selbständige Abschnitte bereits früher begonnener Projekte darstellen. Darüber hinaus 
bestehen jedoch keine Regeln, die sicherstellen, dass die Mittel nicht auch für 
bereits geplante Investitionen oder konsumtive Umschichtungen genutzt werden. 
Förderfähige Investitionsmaßnahmen müssen ein Mindestvolumen von 50 000 
Euro aufweisen (§ 3 LuKIFG). 
92. Die ausgewiesene Investitionsquote ist als Referenzgröße für die Zusätzlichkeit 
von Investitionen im Sinne der im Errichtungsgesetz benannten Zwecke aus zwei 
Gründen ungeeignet: Erstens ist der Investitionsbegriff der Haushaltsrechnung 
sehr breit gefasst (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 BHO). 🡦 PLUSTEXT 2 Einige Ausgaben im
Kernhaushalt, die unter diesen Begriff fallen, haben nur eingeschränkt investiven 
Charakter und lassen sich auch nicht als zukunftsorientiert einordnen. Darunter 
fallen insbesondere Bürgschaften und Zuschüsse ins Ausland (6,5 Mrd 
Euro im Jahr 2025) sowie Investitionszuschüsse, die keinen unmittelbaren 
Bezug zu Infrastruktur oder Klimaneutralität haben. Aufgrund der breiten
Definition fällt die ausgewiesene Investitionsquote höher aus als bei einem
Investitionsbegriff mit engem Infrastruktur- und Klimaneutralitätsbezug. Der
Investitionsbegriff der Haushaltsrechnung ist daher als Maßstab für die Zusätzlichkeit von 
Investitionen mit den im SVIK-Errichtungsgesetz genannten Zwecken
ungeeignet. 
Zweitens entfällt ein Teil der erfassten Investitionen auf den
Verteidigungsbereich. Dessen Ausgaben dürfen, soweit sie über 1 % des BIP hinausgehen, im 
Rahmen der Bereichsausnahme ohnehin schuldenfinanziert werden. Im Zähler 
der Investitionsquote sind Ausgaben für die Bereichsausnahme Verteidigung
enthalten, im Nenner werden sie dagegen abgezogen (Deutsche Bundesbank, 2025). 
Diese Berechnung der Quote ist inkonsistent und erhöht die Quote rechnerisch 
um etwa einen halben Prozentpunkt und damit um 2,3 Mrd Euro (Christofzik, 
2025). 
93. Ferner handelt es sich bei den im Bundeshaushalt ausgewiesenen Investitionen 
um Planwerte, deren Umsetzung unsicher ist. Insofern wäre die tatsächliche 
Investitionsquote, gemessen an der Mittelverwendung im Vollzug,
aussagekräftiger. In der Vergangenheit wurden die Mittel des Bundeshaushalts in
zukunftsorientierten Bereichen wie Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie
Klimaneutralität regelmäßig nicht vollständig verausgabt, mit Ausgaberesten von 17 
bis 20 Mrd Euro pro Jahr (vbw, 2024). Denn anders als laufende Transfers, etwa 
der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), sind
Investitionen unter anderem mit langwierigen Planungs-, Genehmigungs- bzw.
Vergabeverfahren verbunden. Die unvollständige Verausgabung eröffnet
haushaltstechnische Spielräume. So könnten Ausgaben formal als Investitionen verbucht 
werden, obwohl ihre Realisierung gar nicht beabsichtigt oder nicht realistisch ist, 
um die Investitionsquote zu erhöhen. Damit könnte die Bedingung zur Nutzung 
der Mittel des SVIK ex post nicht erfüllt sein.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 104 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 105 
94. Der Bundeshaushalt verliert durch die Einrichtung eines weiteren
Sondervermögens und dessen Verflechtung mit dem Kernhaushalt, dem KTF und den
Länderfinanzen erheblich an Transparenz. Dies behindert eine Prüfung der
Zusätzlichkeit massiv. Doppelbuchungen und unklare Bezeichnungen der einzelnen 
Ausgabenpositionen erschweren es nachzuvollziehen, welche Ausgaben
zusätzliche Investitionen darstellen. Ein Beispiel hierfür sind etwa die Mittel zum Erhalt 
der Bundesschienenwege. Auch die Verschiebung von Ausgaben zwischen
Kernhaushalt, SVIK und KTF macht die Zusätzlichkeit schwer nachvollziehbar. Dies 
betrifft beispielsweise Ausgaben für die Registermodernisierung oder
Förderungen im Bereich Mikroelektronik. 🡦 ZIFFER 642 Die mangelnde Transparenz
erschwert die öffentliche und parlamentarische Kontrolle der Verausgabung und 
gefährdet das Vertrauen in die zukunftsorientierte Verwendung der 
Mittel. 
95. Trotz dieser Intransparenz sind Verschiebungen von Ausgaben aus dem 
Kernhaushalt des Bundes in das SVIK erkennbar. Auf Bundesebene zeigt 
sich die Verschiebung durch einen Vergleich der Finanzplanung der
vorherigen Regierung mit der Finanzplanung der aktuellen Regierung. Die geplanten 
Gesamtinvestitionen im Kernhaushalt der aktuellen Regierung fallen in den
Jahren 2025 bis 2028 um 92,6 Mrd Euro niedriger aus als von der
Vorgängerregierung für dieselben Jahre geplant. 🡦 ABBILDUNG 36 Im Jahr 2025 reduzieren sich die 
geplanten Investitionen im Kernhaushalt beispielsweise um 18,3 Mrd Euro auf 
62,7 Mrd Euro. Dem steht ein Aufwuchs an Bundesmitteln aus dem SVIK um 
18,9 Mrd Euro gegenüber. Der Nettoaufwuchs der Investitionen des Bundes wäre 
damit im Jahr 2025 mit 0,6 Mrd Euro gegenüber der vorherigen Finanzplanung 
nur gering. Aufgrund der Verschiebungen dürfte die Zusätzlichkeit der vom Bund 
genutzten SVIK-Mittel für die Jahre 2025 und 2026 nach Berechnungen des 
Sachverständigenrates nur etwa 8 % bzw. 45 % betragen.  
96. Ein detaillierter Vergleich von Titeln im Bundeshaushalt zeigt ebenfalls 
Verschiebungen von Haushaltsmitteln aus dem Kernhaushalt in das 
SVIK. Die Investitionen in Bundesschienenwege beispielsweise steigen im Jahr 
2025 gegenüber dem Regierungsentwurf der Vorgängerregierung insgesamt zwar 
um etwa 3,5 Mrd Euro auf knapp 21,7 Mrd Euro. Gleichzeitig reduzieren sich die 
aus dem Kernhaushalt bereitgestellten Mittel aber um etwa 5,7 Mrd Euro. Für das 
Jahr 2026 sind im Rahmen des SVIK Investitionen in Erhalt und Ausbau des 
Schienennetzes von 18,8 Mrd Euro vorgesehen, während die
Schieneninvestitionen im Bundeshaushalt um 8,2 Mrd Euro geringer ausfallen als nach der
Finanzplanung der Vorgängerregierung (Beznoska et al., 2025). In Summe gewinnt 
die Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 im Kernhaushalt
somit einen haushaltspolitischen Spielraum von 13,9 Mrd Euro. 
Bei der Beurteilung der Zusätzlichkeit der Verwendung der Mittel aus dem SVIK 
ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Finanzplan der Vorgängerregierung 
nicht ausfinanziert war. Würde man alternativ die Investitionsausgaben aus dem 
Jahr 2024 für die Beurteilung der Zusätzlichkeit zugrunde legen, fiele der
Vergleich günstiger aus, da die dann zu berücksichtigenden zusätzlichen
Investitionsausgaben des Bundes in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils zwischen 40 und 
50 Mrd Euro höher ausfallen. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 105 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
106 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
97. Insgesamt ist also davon auszugehen, dass die durch das SVIK und die
Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben geschaffenen Kreditspielräume nicht 
vollständig in zusätzliche Ausgaben fließen. Ein Teil dieser Mittel wird 
vielmehr genutzt, um Finanzierungslücken im Kernhaushalt zu füllen. Um dies in 
zukünftigen Bundeshaushalten zu verhindern, müsste an anderer Stelle
konsolidiert werden, denn die mittelfristige Finanzplanung der aktuellen
Bundesregierung weist bis einschließlich des Jahres 2029 eine Finanzierungslücke von 
insgesamt 172 Mrd Euro auf. Der damit verbundene Konsolidierungsbedarf 
verengt künftig den haushaltspolitischen Spielraum im Kernhaushalt. 
Der Konsolidierungsdruck entsteht einerseits dadurch, dass die nach der
Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme aufgrund einer rückläufigen 
Konjunkturkomponente sinken wird (BMWE und BMF, 2025) und die
Zinsausgaben weiter steigen werden. Andererseits erhöhen Steuermindereinnahmen aus 
dem Investitionssofortprogramm der Bundesregierung den
Konsolidierungsdruck. 🡦 ZIFFER 274 Die direkten Steuerausfälle des Bundes dürften sich bis
einschließlich des Jahres 2029 auf bis zu 17,9 Mrd Euro belaufen. 🡦 PLUSTEXT 4 Das 
liegt vor allem an Mindereinnahmen aus der Körperschaftsteuer (10,9 Mrd Euro) 
und der Einkommensteuer (4,7 Mrd Euro). Zudem plant der Bund, die
Mindereinnahmen der Länder und der Kommunen teilweise auszugleichen. 🡦 ZIF-
FERN 101 F. Diese Mindereinnahmen dürften allerdings zum Teil durch einen
Anstieg der wirtschaftlichen Aktivität und dadurch steigende Steuereinnahmen 
kompensiert werden. 🡦 ZIFFER 319 
 
🡦 PLUSTEXT 4  
Steuermindereinnahmen aufgrund des Investitionssofortprogramms 
Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung sieht degressive
Abschreibungen in Höhe von maximal 30 % pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen
(bewegliche Güter des Anlagevermögens) vom 1. Juli 2025 bis zum 1. Januar 2028 vor, die 
bei Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer anwendbar sind (§ 7 Abs. 2 
EStG). Zudem beinhaltet es eine stufenweise Senkung des
Körperschaftsteuersatzes ab 1. Januar 2028 von 15 % um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr bis auf 
10 % ab dem Jahr 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG). Nach Schätzung der Bundesregierung 
dürften sich die steuerlichen Mindereinnahmen bis einschließlich des Jahres 2029 
auf 45,8 Mrd Euro belaufen (Fraktionen CDU/CSU und SPD, 2025). Davon entfallen 
21,7 Mrd Euro auf die Körperschaftsteuer, 11,1 Mrd Euro auf die
Einkommensteuer, 10,7 Mrd Euro auf die Gewerbesteuer und der Rest auf Lohnsteuer und
Solidaritätszuschlag. Bund und Länder tragen jeweils zur Hälfte die Mindereinnahmen 
aus der Körperschaftsteuer. Die Mindereinnahmen der Einkommensteuer werden 
jeweils zu 42,5 % von Bund und Ländern getragen, 15,0 % übernehmen die
Gemeinden. Die Steuerausfälle der Gewerbesteuer werden hingegen zu 91,3 % von 
den Gemeinden übernommen, der Rest von Bund und Ländern. Insgesamt dürften 
die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden jeweils 17,9 Mrd Euro, 16,3 Mrd 
Euro und 11,5 Mrd Euro an Steuerausfällen bis einschließlich des Jahres 2029 zu 
verkraften haben, wobei die Kompensationsmaßnahmen des Bundes für die
Länder und Gemeinden nicht berücksichtigt sind. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 106 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 107 
98. Der Bundesanteil des SVIK ist außerdem nicht zielgenau auf investive
Zwecke in den Bereichen Infrastruktur und Klimaneutralität
zugeschnitten. Die im Errichtungsgesetz in § 4 SVIKG definierten Zwecke dürften bereits 
für sich genommen über Ausgaben mit investivem Charakter nach § 13 Abs. 3 
Nr. 2 BHO hinausgehen. Beispielsweise werden aus dem SVIK-Mittel für Zivil- 
und Bevölkerungsschutz, aber auch für Digitalisierung bereitgestellt, die in
großem Umfang für laufende Kosten eingesetzt werden dürften. Besonders deutlich 
wird dies bei Projekten wie der Registermodernisierung: Hier handelt es sich in 
wesentlichen Teilen um laufende Personal- und IT-Betriebskosten, die kaum den 
Charakter einer Investition, auch nicht im Sinne der breiten Definition der
Bundeshaushaltsordnung, haben dürften und dennoch im Sondervermögen verbucht 
werden (z. B. Titel 532 66 im Wirtschaftsplan des SVIK für das Jahr 2025).  
99. Über die in § 10 SVIKG standardmäßig vorgesehenen Erfolgskontrollen hinaus ist 
ein Monitoring durch den als beratendes Gremium eingesetzten
Investitionsbeirat vorgesehen. Dieser soll den Mitteleinsatz begleiten und bewerten 
(BMF, 2025b). Besetzt ist er mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, 
Unternehmen und Kommunalpolitik, die vom Bundesminister der Finanzen
ernannt worden sind. Die Aufgaben des Beirats umfassen halbjährliche Berichte 
zum Stand der Verausgabung des SVIK, die Benennung von
Umsetzungshemmnissen sowie Empfehlungen zur Verbesserung von Wirksamkeit und Effizienz. 
Verbindliche Kompetenzen hat er jedoch nicht. Die Bundesregierung ist auch 
nicht verpflichtet, zu seinen Berichten Stellung zu beziehen. 
2. Verwendung der SVIK-Mittel durch Länder ist  
gesetzlich nur schwach abgesichert 
100. Die realisierten Investitionsquoten der Länder unterscheiden sich 
teils deutlich und lagen im gesamten Durchschnitt im Jahr 2024 bei knapp 
9,6 % aller Ausgaben. 🡦 ABBILDUNG 38 RECHTS Der langfristige Durchschnitt beträgt 
etwa 8,3 %, allerdings sind Stadtstaaten und Flächenländer nur eingeschränkt 
vergleichbar, und Flächenländer weisen unterschiedliche
Kommunalisierungsgrade auf. Die Länder tragen erheblich zu den gesamtwirtschaftlichen
öffentlichen Investitionen bei (JG 2024 Ziffer 92). Ihr Anteil an den Investitionen aller 
Gebietskörperschaften betrug im Jahr 2024 etwa 28 %. Sie investieren vor allem 
in die Verkehrsinfrastruktur, sowie die Schul- und Betreuungsinfrastruktur.  
101. Die Haushaltslage der Länder ist seit mehreren Jahren angespannt. Zuletzt 
belief sich der Finanzierungssaldo aller Länder im Jahr 2024 auf –0,4 % des BIP 
und fiel damit ungünstiger aus als im langfristigen Durchschnitt. 🡦 ABBILDUNG 38 
LINKS Seit der Grundgesetzänderung für das Finanzpaket im März 2025 können 
sich die Länder nun strukturell in Höhe von 0,35 % des BIP verschulden. Bei der 
Hälfte der Länder übersteigt das Finanzierungsdefizit im Jahr 2024 jedoch die 
nun mögliche strukturelle Neuverschuldung. In den meisten Ländern sind
daher umfangreiche Konsolidierungen erforderlich (Dylla und Geißler, 
2025), während gleichzeitig das Investitionssofortprogramm der
Bundesregierung bei den Ländern bis einschließlich des Jahres 2029 zu Steuerausfällen in 
Höhe von 16,3 Mrd Euro führt. 🡦 PLUSTEXT 4 Die Steuerausfälle lassen sich 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 107 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
108 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
maßgeblich auf Mindereinnahmen bei der Körperschaftsteuer (10,9 Mrd Euro) 
und Einkommensteuer (4,7 Mrd Euro) zurückführen. Die restlichen
Mindereinnahmen entfallen auf die Gewerbesteuer und Lohnsteuer. Zum Teil entlastet der 
Bund die Länder dafür durch Investitionen in Höhe von 8 Mrd Euro
(Bundesregierung, 2025c). Die Mittel fließen in Höhe von 4 Mrd Euro unter anderem in 
Programme zur Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, zur Modernisierung von 
Hochschulen sowie in gleicher Höhe in den Transformationsfonds für
Krankenhäuser. Zusätzlich könnten die Länder die Zuweisungen aus dem
Sondervermögen dafür nutzen, den Konsolidierungsdruck in ihren Haushalten abzumildern. 
Die SVIK-Mittel würden in diesem Umfang dann jedoch nicht für zusätzliche
Ausgaben genutzt. 🡦 ZIFFER 103  
102. Die Haushaltslage der Gemeinden ist noch angespannter. Die Kern- und 
Extrahaushalte der Kommunen in Deutschland wiesen im Jahr 2024 ein
Finanzierungsdefizit von 24,8 Mrd Euro (6,2 % der Ausgaben) auf und damit den 
höchsten Stand seit dem Jahr 1990 (Statistisches Bundesamt, 2025). Zugleich 
sind die Kommunen wesentliche Träger von Investitionen, z. B. im Bildungs- und 
Verkehrsbereich (JG 2024 Ziffer 97). Auf kommunaler Ebene fallen bis
einschließlich des Jahres 2029 aufgrund des Investitionssofortprogramms etwa 
11,5 Mrd Euro an Steuern aus. 🡦 PLUSTEXT 4 Die Mindereinnahmen entfallen
hauptsächlich auf die Gewerbesteuer (85 %) und zu geringeren Teilen auf die
Einkommensteuer (14 %) und Lohnsteuer (1 %). Der Bund entlastet die Kommunen dafür 
🡦 ABBILDUNG 38 
 
1 – In Abgrenzung der Finanzstatistik.  2 – Kern- und Extrahaushalte. Einschließlich nachgemeldeter Zahlungen.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-237-01
0 5 10 15 20
Investitionsquoten variieren teils 
erheblich
Investitionsausgaben in % der bereinigten Ausgaben
Berlin
Hamburg
Bremen
Hessen
Bayern
Sachsen
Saarland
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Thüringen
Mecklenburg-Vorpommern
Baden-Württemberg
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Insgesamt
Finanzierungssalden1 und Investitionsquoten der Länder2
-4 -3 -2 -1 0 1 2
Finanzierungsdefizite im Jahr 2024 
überdurchschnittlich hoch
Finanzierungssaldo in % des jeweiligen BIP
2024 Durchschnitt über den 
Zeitraum 2014 bis 2023
2024 Durchschnitt über den 
Zeitraum 2014 bis 2023
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 108 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 109 
vollständig durch eine Erhöhung ihrer Anteile an der Umsatzsteuer
(Bundesregierung, 2025d). 
103. Die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und 
Kommunen aus dem Sondervermögen soll das LuKIFG regeln. 🡦 PLUSTEXT 3 Der 
aktuelle Gesetzentwurf sieht dabei keinerlei Regeln vor, die sicherstellen, dass die 
Mittel des Sondervermögens nicht für bereits geplante Investitionen oder
konsumtive Umschichtungen genutzt werden. Statt einer Finanzierung zusätzlicher 
Ausgaben könnten die Mittel daher zur Konsolidierung genutzt werden.
Zudem ist nicht mehr – wie noch im ursprünglichen Referentenentwurf –
vorgegeben, ob und welchen Anteil die Länder an die Kommunen weitergeben.  
104. Die Verwendung der SVIK-Mittel für die Länder ist gemäß LuKIFG noch 
weniger zielgenau als für den Bund. Die Förderbereiche sind im
Gesetzentwurf nicht allein auf die Förderbereiche aus dem SVIK-Errichtungsgesetz
festgelegt. Die Länder könnten die Mittel somit für weitere Bereiche und nicht zwingend 
für die Ziele des SVIK – Beseitigung der Defizite in der Infrastruktur und Beitrag 
zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum – nutzen. Damit steigt das Risiko, 
dass Maßnahmen finanziert werden, die nur geringe gesamtwirtschaftliche
Wirkungen entfalten. Ähnliche Probleme gab es in der Vergangenheit, beispielsweise 
bei den Finanzhilfen nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen aus dem Jahr 2015 (Bundesrechnungshof, 2024). Der 
Bund stellte Finanzhilfen von jeweils 3,5 Mrd Euro für ein Infrastruktur- und ein 
Schulsanierungsprogramm zur Verfügung. Laut Bundesrechnungshof fehlten für 
die Förderprogramme jedoch klare Ziele und konkrete Fördervoraussetzungen, 
sodass teilweise Maßnahmen finanziert wurden, die nur wenig Wirkung im
jeweiligen Förderbereich zeigten.  
105. Zudem wird die Zusätzlichkeit möglicherweise durch das Fehlen eines
Verbots von Doppelförderungen, bei denen derselbe Zweck mehrfach finanziert 
wird, beeinträchtigt. Doppelförderungen können zu Mitnahmeeffekten führen 
und die verfügbaren Mittel für weitere Projekte schmälern. In jedem Fall fehlt es 
an einer klaren Abgrenzung und einer besseren Koordination zwischen Bundes- 
und Landesprogrammen. 
3. SVIK füllt Finanzierungslücken im KTF 
106. Der Klima- und Transformationsfonds soll dazu beitragen, die
Dekarbonisierung der deutschen Volkswirtschaft zu unterstützen. Die
Kreditfinanzierung des Fonds durch Zuschüsse aus dem SVIK kann aus Sicht der
intergenerationellen Lastenteilung grundsätzlich gerechtfertigt sein. Wirksame
schuldenfinanzierte Ausgaben zur Erreichung der Klimaneutralität können zur
Wohlfahrt künftiger Generationen beitragen, insbesondere wenn sie im Vergleich zu 
bereits geplanten Ausgaben zusätzlich erfolgen. Für den KTF bestehen im
Errichtungsgesetz allerdings keine institutionellen Vorkehrungen, die
sicherstellen, dass die Mittel aus dem SVIK als zusätzliche Ausgaben zur
Erreichung der Klimaneutralität eingesetzt werden.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 109 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
110 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
107. Die Prüfung der Zusätzlichkeit der Ausgaben im KTF ist aufgrund der geringen 
Haushaltstransparenz schwierig. Es ist nicht leicht nachvollziehbar, ob die 
Mittel für klar abgrenzbare neue Ausgaben zur Erreichung der
Klimaneutralität verwendet werden oder bestehende Lücken füllen. Der Transparenz ist 
zudem abträglich, dass einerseits vorgesehene Ausgaben aus dem KTF ins SVIK 
verschoben werden, darunter beispielsweise 4,8 Mrd Euro für Mikroelektronik 
für die Digitalisierung und 0,8 Mrd Euro für die Transformation der Wärmenetze 
(Beznoska et al., 2025). Andererseits wurden für das Jahr 2025 verschiedene
Ausgaben aus dem Bundeshaushalt in den KTF übertragen, darunter einmalig der 
Ausgleich der Gasspeicherumlage in Höhe von 3,4 Mrd Euro.  
108. Ein Vergleich der Finanzplanungen der Vorgängerregierung und der aktuellen 
Regierung legt nahe, dass die SVIK-Zuweisungen in den KTF wesentlich 
zur Deckung einer globalen Minderausgabe genutzt werden. Für das Jahr 
2024 waren im KTF Ausgaben in Höhe von 58,2 Mrd Euro geplant, von denen 
knapp 10,4 Mrd Euro aus Zuweisungen des Bundes finanziert werden sollten. 
Nach dem Plan der vergangenen Regierung sollten die Ausgaben im Jahr 2025 
um etwa die Hälfte auf 34,4 Mrd Euro zurückgehen (Bundesregierung, 2024).
Zusätzlich war eine globale Minderausgabe von 9 Mrd Euro für das Jahr 2025 
eingeplant. Somit waren lediglich Gesamtausgaben von 25,4 Mrd Euro gedeckt. 
Der Haushaltsentwurf des KTF der neuen Regierung sieht Ausgaben von 
36,7 Mrd Euro für das Jahr 2025 vor (BMF, 2025c). Dabei entfallen die
Zuweisungen des Bundes gänzlich und werden durch Zuschüsse von 10 Mrd Euro aus 
dem SVIK größtenteils ersetzt. Die globale Minderausgabe wird auf 2,0 Mrd Euro 
reduziert. Gegenläufige zusätzliche Rücklagenzuführungen von 2,1 Mrd Euro
decken somit die Gesamtausgaben vollständig (BMF, 2025c). 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 110 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 111 
III. MAKROÖKONOMISCHE EINORDNUNG 
109. Der Sachverständigenrat hat im Frühjahrsgutachten 2025 eine ausführliche
gesamtwirtschaftliche Analyse möglicher Ausgabenpfade für das SVIK
vorgelegt und dabei zwischen einer eher konsumtiven und einer eher investiven
Verausgabung unterschieden. Im Lichte der jüngsten Entwicklungen im
Haushaltsprozess ist es nun möglich, diese Projektionen auf Basis der
Finanzplanung der neuen Bundesregierung für die Jahre 2025 bis 2029 zu
aktualisieren. 🡦 ZIFFERN 113  FF. Die Analysen zeigen, welchen Wachstumsbeitrag das
Sondervermögen haben kann, wenn die Mittel zusätzlich und investiv verausgabt 
werden, und wie sich, auch unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme, die 
Schuldenstandsquote entwickelt.  
110. Die verschiedenen Ausgabenbereiche des SVIK unterscheiden sich 
deutlich mit Blick auf den Transmissionsmechanismus und die
gesamtwirtschaftliche Wirkung. Die Multiplikatoreffekte von öffentlichen
Investitionen fallen dabei in einer Phase der Unterauslastung – wie der aktuellen – in der 
Regel größer aus als in Zeiten der Normal- oder Überauslastung (Abiad et al., 
2016). Allerdings können Investitionen in Nichtwohnbauten kurzfristig die
Auslastung der Bauindustrie erhöhen und damit die Multiplikatoreffekte senken.
Andererseits können solche Investitionen in der mittleren und langen Frist zu
weiteren, privaten Investitionen führen („Crowding-In“) und damit die
Multiplikator-effekte positiv beeinflussen. Besonders wachstumsfördernd sind immaterielle 
Investitionen (Forschung und Entwicklung, Bildung, digitale Infrastruktur). Zwar 
entfalten diese ihren Effekt erst nach langer Zeit, erreichen jedoch langfristig die 
höchsten Multiplikatoren (Ciaffi et al., 2024) und erhöhen durch positive
Externalitäten die gesamtwirtschaftliche Produktivität.  
111. Die Wachstumswirkung des Sondervermögens fällt dagegen
schwächer aus, wenn in Bereiche mit geringen gesamtwirtschaftlichen
Erträgen investiert wird. Beispielsweise können Projekte im Wohnungsbau (wie 
etwa die Förderung des klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment oder 
die Wohneigentumsförderung für Familien in Titelgruppe 07 im Wirtschaftsplan 
des SVIK für das Jahr 2025) zwar sozialpolitisch wertvoll sein, sie tragen aber nur 
begrenzt zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei. 🡦 ZIFFER 134 Beiträge zur
internationalen Zusammenarbeit (6,5 Mrd Euro im Jahr 2025) haben – weil Mittel 
ins Ausland fließen – überhaupt keine direkte Wirkung auf das inländische BIP. 
Die Einbeziehung von konsumtiven Verwendungen – wie beispielsweise 
Personalmittel für ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
eingerichtetes neues Forschungsinstitut in der Sozialpolitik – mindert die
gesamtwirtschaftliche Wirkung des Sondervermögens noch weiter.  
112. Der Sachverständigenrat stellt den durch die Gesetzgebung seit Mai 2025 
konkretisierten Ausgabenpfad („aktuelles Politikszenario“) des SVIK 
einem Ausgabenpfad mit starker Investitionsorientierung
(„Investitionsszenario“) im Sinne von Ochsner und Zuber (2025) gegenüber und
aktualisiert deren Berechnungen. 🡦 KASTEN 10 Für beide Szenarien werden am aktuellen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 111 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
112 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Rand die neuesten Daten und Prognosen genutzt. Darüber hinaus werden die 
jüngsten Beschlüsse berücksichtigt, die eine stärkere Ausweitung der
Verteidigungsausgaben vorsehen als im Frühjahrsgutachten 2025 unterstellt. Ab dem 
Jahr 2030 wird angenommen, dass Verteidigungsausgaben weitgehend in den 
Kernhaushalt zurückgeführt werden. 🡦 KASTEN 10 UND 🡦 ZIFFER 137 Ausgaben und
zusätzliches BIP werden in Preisen des Jahres 2025 ausgewiesen, während die
Zahlen der Finanzplanung 🡦 ZIFFERN 87 FF. zuvor jeweils in aktuellen Preisen
ausgewiesen wurden. 
Für das aktuelle Politikszenario 🡦 ABBILDUNG 40 LINKS wird unterstellt, dass in
künftigen Haushalten des Bundes, der Länder und im KTF ab dem Jahr 2027 nur die 
Hälfte der Ausgaben aus dem SVIK zusätzlich sind. Die restlichen Mittel werden 
lediglich umgeschichtet. Die Zusätzlichkeit des SVIK über die gesamte Laufzeit 
dürfte damit nach Einschätzung des Sachverständigenrates nur ähnlich hoch wie 
im Bundeshaushalt 2026 sein, anstatt, wie bei der Grundgesetzänderung
angestrebt, vollständig zusätzlich. 🡦 ZIFFER 95 Im aktuellen Politikszenario fließen 
aus dem SVIK bis einschließlich des Jahres 2030 dementsprechend preisbereinigt 
226 Mrd Euro ab. Es wird aus der aktuellen Finanzplanung abgeleitet, dass davon 
nur 98 Mrd Euro auf zusätzliche Ausgaben entfallen. Die restlichen 128 Mrd Euro 
werden für zuvor bereits geplante Projekte genutzt. Insgesamt fällt die
Zusätzlichkeit geringer als 50 % aus, da die zusätzliche Verausgabung beim Bund im Jahr 
2025 🡦 ZIFFER 95 und bei den SVIK-Mitteln für den KTF in den Jahren 2025 und 
2026 🡦 KASTEN 10 niedriger sein dürfte. 
Für das Investitionsszenario 🡦 ABBILDUNG 40 RECHTS wird hingegen unterstellt, 
dass das gesamte Sondervermögen zusätzlich verausgabt wird. Es wird 
angenommen, dass Bund und Länder preisbereinigt 279 Mrd Euro investieren. 
Die Ausgaben des KTF hingegen teilen sich zu 70 % in Konsum und zu 30 % in 
Investitionen auf. Diese Aufteilung basiert auf dem Anteil der Investitionen im 
KTF im Jahr 2023.  
🡦 KASTEN 10  
Hintergrund: Ausgaben im aktuellen Politikszenario und Investitionsszenario 
Der Sachverständigenrat hat die Pfade der zusätzlichen Ausgaben aus dem SVIK bzw. aufgrund 
der Bereichsausnahme für Verteidigung gegenüber dem Frühjahrsgutachten 2025
aktualisiert. 🡦 KASTEN 30 Diese unterscheiden sich von den Pfaden aus dem Frühjahrsgutachten 2025 
maßgeblich in drei Aspekten. 🡦 TABELLE 12 Erstens wurden die Ausgabenpfade des SVIK an die 
aktuelle Finanzplanung des Bundes angepasst und unter Annahme zukünftiger Abflussraten 
bis einschließlich des Jahres 2029 leicht erhöht. Zweitens fallen die Ausgaben für Verteidigung 
aufgrund des NATO-Beschlusses im Juni 2025 höher aus. Dieser sieht vor, die
Verteidigungsausgaben auf 3,5 % des BIP anzuheben und zusätzlich 1,5 % des BIP für weitere
verteidigungsrelevante Bereiche auszugeben (NATO, 2025). Drittens ergibt sich aus der aktuellen
Haushaltsplanung eine geringere Zusätzlichkeit als noch im Frühjahrsgutachten unterstellt, was den
Ausgabenpfad im aktuellen Politikszenario reduziert. 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 112 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 113 
🡦 TABELLE 12  
 
Für die Verteidigungsausgaben wird angenommen, dass bis zum Jahr 2029 Mittel in Höhe 
von bis zu 2,5 % des BIP über die Bereichsausnahme kreditfinanziert werden. Die
preisbereinigten Ausgaben fallen somit im Zeitraum von 2025 bis 2034 doppelt so hoch aus wie im 
Frühjahrsgutachten angenommen. 🡦 ABBILDUNG 39 Nach dem Jahr 2030 werden die
Verteidigungsausgaben weitgehend in den Kernhaushalt zurückgeführt. 🡦 ZIFFER 137 Ab dem Jahr 2034 
werden lediglich 0,5 % des BIP jedes Jahr noch über die Bereichsausnahme finanziert. Damit 
belaufen sich die kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben bis einschließlich des Jahres 2040 
auf preisbereinigt 725 Mrd Euro. Zusätzlich sind davon jedoch nur 454 Mrd Euro. Die
Zusätzlichkeit ist verringert, weil angenommen wird, dass pro Jahr 0,5 % des BIP an geplanten
Verteidigungsausgaben mittels Inanspruchnahme der Bereichsausnahme aus dem Kernhaushalt 
verschoben werden. Die dadurch entstehenden Spielräume im Kernhaushalt werden zu 10 % 
für zusätzliche, konsumtive Ausgaben genutzt. Der Rest entfällt auf bereits geplante Ausgaben 
und hat somit keine Wachstumseffekte, erhöht allerdings die gesamtstaatliche
Schuldenstandsquote. Diese Verschiebungen werden auch für das Investitionsszenario als gegeben
genommen. Die Analysen konzentrieren sich somit auf die Verwendung der Mittel des
Sondervermögens. 
Für die Verausgabung des SVIK wird unterstellt, dass die Länder und der KTF jährlich jeweils 
8,3 Mrd Euro bzw. 10 Mrd Euro (bis einschließlich des Jahres 2034) erhalten. Der erwartete 
zusätzliche Mittelabfluss ergibt sich als Produkt von geplantem Mittelabfluss, unterstellter
Abflussrate und unterstellter Zusätzlichkeitsquote. Die unterstellte Abflussrate berücksichtigt 
Annahmen für Ausgabenpfade
Aktuelles Politikszenario Investitionsszenario
Investitionsszenario 
FG 2025
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)
Front-Loading1 216 Mrd Euro 204 Mrd Euro 175 Mrd Euro
Zusätzlichkeit 47 % 100 % 100 %
Zusammensetzung:
Investitionen/Konsum 49 % / 51 % 86 % / 14 % 100 % / 0 %
Verteidigung
Ausgabenverlauf
bis zum Jahr 2029 Kreditfinanzierte Ausgaben steigen bis zum Jahr Kreditfinanzierte Ausgaben
2029 auf etwa 2,5 % des BIP. steigen bis zum Jahr 2029
auf etwa 1,5 % des BIP.
ab dem Jahr 2030 Kreditfinanzierte Ausgaben gehen bis zum Jahr Kreditfinanzierte Ausgaben
2034 auf 0,5 % des BIP zurück. Der Wert ist gehen bis zum Jahr 2034
danach konstant und entspricht der unterstellten auf null zurück.
jährlichen Verschiebung aus dem Kernhaushalt.
Verschiebung von Jedes Jahr werden Verteidigungsausgaben in Höhe Es werden keine Ausgaben
Ausgaben aus dem von 0,5 % des BIP aus dem Kernhaushalt verschoben. verschoben.
Kernhaushalt2 Ein Zehntel wird für zusätzlichen Konsum ausgegeben.
Der Rest wird für bereits geplante Ausgaben genutzt
und hat damit keine Wachstumswirkung.
1 – Unterstellter nominaler Mittelabfluss bis zum Jahr 2029.  2 – Die Bereichsausnahme erlaubt eine
Kreditfinanzierung von Verteidigungsausgaben, die 1 % des BIP übersteigen. Bei unterstellten Verteidigungsausgaben 
von 1,5 % des BIP im Kernhaushalt, könnten dementsprechend Verteidigungsausgaben von 0,5 % des BIP 
kreditfinanziert werden und würden fiskalische Spielräume in gleicher Höhe im Kernhaushalt eröffnen.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-244-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 113 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
114 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
dabei, dass häufig nicht alle veranschlagten Mittel tatsächlich im veranschlagten Zeitraum
abfließen. Die unterstellte Zusätzlichkeitsquote berücksichtigt, dass ein Teil der Ausgaben nicht 
zusätzlich, sondern für bereits geplante Projekte genutzt wird. Beim KTF wird angenommen, 
dass jedes Jahr 10 Mrd Euro aus dem SVIK abgerufen werden, die Mittel also jeweils vollständig 
abfließen und binnen zehn Jahren erschöpft sind. Bei Bund und Ländern steigt die Abflussrate 
dagegen auf etwa 73 % im Jahr 2027 an. Im Jahr 2026 beträgt sie für den Konsum
durchschnittlich 60 %, für Investitionen 40 %. Für den Bund wird die Finanzplanung für die Jahre 
2025 bis 2029 unterstellt. Die unterstellten Abflussraten verdeutlichen, dass zusätzliche
Ausgaben tendenziell rascher konsumiert als investiert werden können, da Planungs- und
Genehmigungsverfahren bei Konsumausgaben in geringerem Umfang anfallen. Bis einschließlich des 
Jahres 2029 fließen im aktuellen Politikszenario aus dem SVIK nominal etwa 216 Mrd Euro 
oder 43 % des Gesamtvolumens ab. Das entspricht weiterhin einem moderaten „Front-
Loading“. Auf den Bund entfallen davon knapp 136 Mrd Euro bis einschließlich des Jahres 2029, 
also 45 % der gesamten Bundesmittel. Das Front-Loading des Bundes fällt damit deutlich
geringer aus als in der Finanzplanung mit 179,3 Mrd Euro vorgesehen. 🡦 ABBILDUNG 36 OBEN 
🡦 ABBILDUNG 39  
 
Das aktuelle Politikszenario unterscheidet sich gegenüber dem Investitionsszenario im
Anteil der Ausgaben, die das Wachstum erhöhen. 🡦 ABBILDUNG 39 Im Frühjahrsgutachten 2025 
wurde für die Ausgaben des SVIK in allen Szenarien unterstellt, dass diese vollständig
zusätzlich wirken, also nicht für bereits geplante Projekte genutzt werden. Im Investitionsszenario ist 
dies weiterhin der Fall. 🡦 ABBILDUNG 40 RECHTS Dabei handelt es sich um den Optimalfall. Zwar 
zeichnet sich dieser aufgrund von Verschiebungen 🡦 ZIFFERN 95 F. UND 103 aktuell nicht ab, die 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 114 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 115 
Realisierung des Investitionsszenarios ist aber immer noch möglich. Für das Jahr 2027 beträgt 
der Anteil der zusätzlich wirkenden Ausgaben im aktuellen Politikszenario nach Berechnungen 
des Sachverständigenrates 50 %. In den Jahren 2025 und 2026 ist die Zusätzlichkeitsquote 
deutlich geringer, weil angenommen wird, dass die SVIK-Mittel für den KTF bestehende Lücken 
füllen und nicht zusätzlich verausgabt werden. Zudem ist die Zusätzlichkeit bei den
Bundesmitteln niedriger. 🡦 ZIFFER 95 Im Projektionszeitraum ab dem Jahr 2027 wird die Annahme getroffen, 
dass die Zusätzlichkeitsquote von 50 % bestehen bleibt. Das bedeutet, nur die Hälfte der Mittel 
im SVIK dürften zusätzlich wachstumswirksam sein. 
113. Investive Ausgaben weisen nach Schätzungen von Ochsner und Zuber (2025) 
mittelfristig (d. h. binnen fünf Jahren) Multiplikatoren von über eins auf 
und können damit substanzielle Wachstumsimpulse entfalten. Demgegenüber 
liegen die Multiplikatoren von Konsum- und Verteidigungsausgaben deutlich 
🡦 ABBILDUNG 40 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 115 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
116 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
unter eins. 🡦 TABELLE 29 Die möglichen Effekte der derzeitigen Unterauslastung der 
deutschen Volkswirtschaft werden in diesen Multiplikatoren nicht berücksichtigt. 
🡦 ZIFFER 110 Die Mittel im aktuellen Politikszenario werden nicht nur für
zusätzliche Investitionen, sondern zu nennenswerten Teilen zur Finanzierung von 
Konsum oder zur Substitution konsumtiver Ausgaben im Kernhaushalt
verwendet. Dadurch ergibt sich bis einschließlich des Jahres 2030 (2035) im Verhältnis 
zu den Gesamtausgaben lediglich ein geringer positiver Effekt auf das BIP. 
🡦 ABBILDUNG 40 LINKS In diesem Fall führen zusätzliche preisbereinigte Ausgaben von 
426 (635) Mrd Euro nur zu einem Anstieg des preisbereinigten BIP von rund 
246 (246) Mrd Euro. Damit liegt der durchschnittliche Multiplikator der
geplanten Ausgaben bis einschließlich des Jahres 2030 im aktuellen Politikszenario 
deutlich unter eins.  
Demgegenüber zeigt sich bei einem vollständig zusätzlichen und gezielt 
investitionsorientierten Einsatz der Mittel 🡦 ABBILDUNG 40 RECHTS ein
deutlich größerer Effekt auf die Produktion. Werden zusätzliche Ausgaben von 
542 (812) Mrd Euro bis einschließlich des Jahres 2030 (2035) für investive
Zwecke eingesetzt, steigt das BIP um etwa 467 (542) Mrd Euro. Im
Investitionsszenario liegt der durchschnittliche Multiplikator aufgrund der zusätzlichen
Verteidigungsausgaben, anders als im Frühjahrsgutachten 2025, damit knapp unter eins. 
Das zusätzliche BIP (das Volumen zusätzlicher Ausgaben) im Jahr 2030 liegt etwa 
8,9 % (etwa 37,9 %) über dem im Frühjahrsgutachten 2025 errechneten Wert für 
das Investitionsszenario, was maßgeblich auf die nun zusätzlich
kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben zurückzuführen ist, die in allen Zeithorizonten
Multiplikatoren unter eins aufweisen.  
114. Für die Entwicklung der Schuldenstandsquote sind Umfang und Struktur 
der zusätzlichen kreditfinanzierten Ausgaben sowie deren Wachstumsimpulse 
und Preiseffekte entscheidend: Je geringer die Ausgaben und je stärker das
nominale BIP-Wachstum, desto niedriger fällt der Anstieg der Schuldenstandsquote 
aus. Wie im Policy Brief des Sachverständigenrates wird ein Pfad simuliert, bei 
dem das für die Schuldenbremse relevante Defizit in 20 % der Fälle – im Mittel 
also alle 5 Jahre – 3 % statt der Regelobergrenze für die strukturelle
Nettokreditaufnahme beträgt (SVR Wirtschaft, 2024). Bis einschließlich des Jahres 2029 
werden ohne solche Notlagen nominal etwa 876 Mrd Euro an zusätzlichen
Schulden aufgenommen. Wenn die vom BMF ausgewiesenen Stock-Flow-Adjustments 
🡦 GLOSSAR zusätzlich berücksichtigt werden, 🡦 TABELLE 13 würde der Schuldenstand 
bis zum Jahr 2029 um weitere 372 Mrd Euro anwachsen (Unabhängiger Beirat 
des Stabilitätsrats, 2025).  
115. Die Simulationen des Sachverständigenrates zeigen, dass die
durchschnittliche Schuldenstandsquote bis einschließlich des Jahres 2030 (2035) im 
aktuellen Politikszenario auf knapp 78,2 % (87,6 %) des BIP ansteigt. 
🡦 ABBILDUNG 41 LINKS Bei einer investitionsorientierten Ausrichtung fällt sie
dagegen – vor allem aufgrund des stärkeren Anstiegs des BIP – mit 73,3 % (79,5 %) 
des BIP niedriger aus. 🡦 ABBILDUNG 41 RECHTS Werden zudem die Veränderungen des 
Schuldenstands aufgrund von Stock-Flow-Adjustments berücksichtigt, liegt die 
Schuldenstandsquote jeweils bis zu 7 Prozentpunkte höher. 🡦 TABELLE 13 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 116 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 117 
Im Vergleich zum Investitionsszenario, das im Frühjahrsgutachten 2025
betrachtet wurde, ist die Schuldenstandsquote im aktualisierten
Investitionsszenario bis zu 8,5 Prozentpunkte höher. Das ist einerseits auf die höheren 
Verteidigungsausgaben zurückzuführen. 🡦 KASTEN 10 Andererseits wird
angenommen, dass Verteidigungsausgaben in Höhe von 0,5 % des BIP jährlich aus 
dem Kernhaushalt verschoben werden und dementsprechend fiskalischen
Spielraum im Kernhaushalt schaffen. Ein Zehntel dieses Spielraums, also 0,05 % des 
BIP, wird für zusätzlichen Konsum genutzt. Die restlichen kreditfinanzierten
Mittel in Höhe von 0,45 % des BIP finanzieren bereits geplante Ausgaben. Sie
erhöhen damit das Defizit, haben aber keine Wirkung auf das BIP.  
🡦 ABBILDUNG 41 
 
🡦 TABELLE 13 
 
1 – Den Simulationen liegen die Schuldenstandsquote im Jahr 2025, das projizierte Wachstum des realen
Produktionspotenzials bis zum Jahr 2040 (siehe Ziffern 76 f.) sowie ein durchschnittlicher BIP-Deflator von 1,6 % pro Jahr, die
zusätzlichen kreditfinanzierten Ausgaben gemäß der zwei Ausgabenpfade und das dadurch implizierte BIP-Wachstum 
(siehe Kasten 10) zugrunde. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 % tritt eine Notlage ein. In der Notlage beträgt das 
gesamtstaatliche Budgetdefizit ohne die Ausgaben des Finanzpakets 3 % des BIP. Sonst beträgt es 0,7 % des BIP. Für 
jedes Szenario werden 100 000 Pfade simuliert. Für die Verteidigungsausgaben außerhalb der Schuldenbremse wird 
angenommen, dass sie ab dem Jahr 2026 bis einschließlich zum Jahr 2029 auf 2,5 % des BIP steigen und danach bis 
zum Jahr 2035 auf 0,5 % des BIP zurückgehen. In beiden Szenarien wird angenommen, dass jedes Jahr
Verteidigungsausgaben in Höhe von 0,5 % des BIP aus dem Kernhaushalt verschoben werden. Ein Zehntel wird für zusätzlichen
Konsum genutzt und der Rest für bereits geplante Ausgaben.  2 – Im aktuellen Politikszenario wird eine durchschnittliche 
Zusätzlichkeitsquote von 50 % unterstellt.  3 – Im Investitionsszenario wird das Sondervermögen hauptsächlich für
zusätzliche Investitionen genutzt.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-233-01
Hypothetische Entwicklung der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote1
60
65
70
75
80
85
90
95
100
2025 28 31 34 37 2040
Aktuelles Politikszenario2
% des BIP
60
65
70
75
80
85
90
95
100
2025 28 31 34 37 2040
Investitionsszenario3
% des BIP
Durchschnittliche Schuldenstandsquote 5. bis 95. Perzentil
Gesamtstaatliche Schuldenstandsquote im Jahr 2029 mit und ohne Stock-Flow-Adjustments¹
in % des BIP
ohne Notlage mit Notlage ohne Notlage mit Notlage
Ohne Stock-Flow-Adjustments 73,0  74,8  69,1  70,9  
Mit Stock-Flow-Adjustments 79,9  81,7  75,7  77,4  
InvestitionsszenarioAktuelles Politikszenario
1 – Die vom BMF ausgewiesenen aber nicht näher erläuterten Stock-Flow-Adjustments dürften sich zwischen den 
Jahren 2025 bis einschließlich 2029 auf 372 Mrd Euro belaufen.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrats (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-278-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 117 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
118 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
IV. HANDLUNGSOPTIONEN 
116. Das SVIK wurde geschaffen, um Nachholbedarfe in den Bereichen der
öffentlichen Infrastruktur und Klimaneutralität abzubauen und die deutsche Wirtschaft 
zu beleben. Dafür kommt es jedoch auf eine zusätzliche und investive
Verausgabung an, die sich derzeit nur sehr eingeschränkt abzeichnet. 
Die Vorhersehbarkeit der Verausgabung des SVIK sollte mit einem
mehrjährigen Finanzplan verbessert werden. Ein verlässlicher Finanzplan kann
Anreize für einen Kapazitätsausbau in der Wirtschaft schaffen und so der Gefahr
entgegenwirken, dass die zusätzlichen Ausgaben in Preissteigerungen verpuffen. 
🡦 ZIFFER 118 Zudem braucht es ein effektives Monitoring auf Grundlage einer 
einheitlichen Datenbank sowie ein unabhängiges Monitoring-
Gremium. 🡦 ZIFFERN 119 FF. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Zusätzlichkeit 
und Zielgenauigkeit festlegen, sind zu weit oder unklar gefasst. Um die
Einhaltung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit zuverlässig zu gewährleisten, 
sollte die Berechnung der Investitionsquote auf Bundesebene angepasst 
werden. 🡦 ZIFFER 126 Die Zusätzlichkeit sollte zudem auch für die Länder und 
den KTF gelten. 🡦 ZIFFERN 127 FF. Der Konsolidierungsbedarf ist bereits in den 
kommenden Jahren hoch und dürfte weiter zunehmen, auch weil die
Bereichsausnahme für Verteidigung perspektivisch zurückgefahren werden muss. 
🡦 ZIFFERN 132 FF. Kurzfristig kann der Verzicht auf fragwürdige neue
Maßnahmen wie die Ausweitung der Mütterrente helfen. Mittel- bis langfristig 
braucht es eine umfassende Konsolidierungsstrategie auf Ausgaben- und
Einnahmeseite und Reformen, die zügig angegangen werden sollten, um das
Produktionspotenzial zu stärken und dessen Wachstum wieder zu
beschleunigen. 🡦 ZIFFER 140  
1. Transparenz und Verlässlichkeit herstellen 
117. Bei der Verwendung öffentlicher Mittel besteht ein Spannungsverhältnis
zwischen zügiger Verausgabung und einer zielgenauen
Mittelverwendung. Angesichts der langen Laufzeit des Sondervermögens reicht es nicht aus, 
die Ausgaben nur für das Folgejahr zu planen. Für eine wirksame Steuerung, 
die unerwünschten Preissteigerungen entgegenwirkt, braucht es
Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit. 🡦 ZIFFER 118 Zugleich ist ein systematisches 
Monitoring erforderlich, das sicherstellt, dass Fehlentwicklungen öffentlich
bekannt und konsequent korrigiert werden. 🡦 ZIFFERN 119 F. Dafür sollte ein
unabhängiges Monitoring-Gremium das gesetzliche Mandat erhalten. 🡦 ZIF-
FERN 122 F. 
Fehlentwicklungen bei der Verausgabung der SVIK-Mittel liegen
insbesondere vor, wenn sie nicht im Sinne der im Errichtungsgesetz benannten Zwecke 
oder nicht zusätzlich eingesetzt werden, wenn sie nur geringfügig zum Wachstum 
oder zur Erreichung der Klimaneutralität beitragen oder wenn es im Zuge der 
Projektumsetzung zu erheblichen Kostenüberschreitungen kommt. Solche
Abweichungen sollten im Monitoring systematisch erfasst und beispielsweise 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 118 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 119 
in regelmäßigen, öffentlich zugänglichen Prüfberichten dokumentiert 
werden.  
Vorhersehbarkeit durch Finanzplan verbessern 
118. Als erster Schritt sollte für Bund und Länder ein fünfjähriger, rollierender 
Finanzplan des SVIK eingeführt werden, der Einnahmen und Ausgaben über 
mehrere Jahre detailliert darstellt. Dieser würde Transparenz, Bindungswirkung 
und Planungssicherheit erhöhen. Finanzpläne zeigen die Finanzierbarkeit
geplanter Maßnahmen auf und bieten damit eine wichtige Steuerungs- und
Orientierungshilfe für Unternehmen, Politik und Verwaltung.  
Zugleich ergibt sich ein Zielkonflikt zwischen Planungssicherheit und 
Flexibilität: Je detaillierter und verbindlicher der Finanzplan gestaltet wird, 
desto höher ist einerseits die Planbarkeit der Ausgaben, desto geringer ist
andererseits aber die Anpassungsfähigkeit an unerwartete Entwicklungen. Umgekehrt 
erlaubt eine flexible Finanzplanung schnelle Reaktionen, geht aber zulasten der 
Verlässlichkeit für strategische Vorhaben. Da Finanzpläne in der Regel nicht 
rechtsverbindlich sind (§ 9 StabG), sind Anpassungen allerdings ohne
Gesetzgebungsprozess möglich.  
Bundesweite Datenbank für Monitoring einführen 
119. Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung
sicherzustellen, sollte ein bundesweites Projektregister für das SVIK
eingeführt werden. Das Register sollte für jedes geförderte Vorhaben Angaben zu
Projektträger, Standort, Zweck und Fördertatbestand enthalten. Darüber hinaus
sollten Meilensteine des Projektfortschritts sowie die Budgets ausgewiesen werden. 
Ergänzend sollte das Register Kennzahlen zum Stand der Vergabeverfahren, zu 
relevanten Lieferterminen sowie Abweichungen von den ursprünglichen
Kostenansätzen dokumentieren. Besonders wichtig ist die zeitnahe Veröffentlichung 
der Projektdaten, da dies nicht nur die Nachvollziehbarkeit stärkt, sondern 
auch eigenständige Auswertungen durch Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Medien 
und Parlamente ermöglicht.  
120. Für die Steuerung der Verausgabung des SVIK sollte auch auf Ebene der
Länder ein verbindliches Monitoring eingeführt werden. Gemäß Artikel 143h 
GG sollen die Länder dem Bund Bericht erstatten, und der Bund ist zur Prüfung 
über die Mittelverwendung berechtigt. Mit dieser Prüfung sollte per Gesetz ein 
unabhängiges Monitoring-Gremium 🡦 ZIFFER 122 beauftragt werden. Dazu sollten 
die Länder regelmäßige Berichte zu ihren eingegangenen Verpflichtungen und
bereits erfolgten Auszahlungen vorlegen. Diese Daten sollten dem bundesweiten 
Projektregister zugeführt werden, um Vergleichbarkeit und Konsistenz
sicherzustellen. Ergänzend sollte ein automatischer Abgleich mit bestehenden
Förderprogrammen erfolgen, damit unzulässige Doppelförderungen verhindert oder
zumindest niedrigschwellig öffentlich bekannt werden.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 119 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
120 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Kosten-Nutzen-Analysen im Verkehrsbereich veröffentlichen 
121. Ein wesentlicher Teil der Mittel des SVIK fließen dem Verkehrshaushalt zu. 
Der Bundesrechnungshof hat wiederholt bemängelt, dass die Bedarfsermittlung 
im Verkehrsbereich unzureichend ist und die Wirtschaftlichkeit nicht
plausibilisiert wird (Bundesregierung, 2016; Bundesrechnungshof, 2023). Eine gesetzliche 
Veröffentlichungspflicht für die Kosten-Nutzen-Analysen der
Verkehrswegeplanung könnte dazu beitragen, deren Transparenz zu erhöhen, politische
Fehlanreize zu verringern und somit eine fundierte, evidenzbasierte
Investitionssteuerung zu begünstigen. Daher sollte das Bundesministerium für Verkehr
verpflichtet werden, bei Verkehrsprojekten sämtliche Kosten-Nutzen-
Analysen für die Verkehrswegeplanung detailliert zu veröffentlichen. Durch 
die vollständige Veröffentlichung jeder Kosten-Nutzen-Analyse kann
Transparenz gewährleistet und Haushaltswahrheit und -klarheit (BMF, 2011; § 7 BHO) 
gestärkt werden. Dazu sollten sämtliche Annahmen, die verwendeten Parameter 
(beispielsweise Diskontsätze, Bewertungszeiträume, Schattenpreise), die
durchgeführten Sensitivitätsrechnungen sowie die Ergebnisse zur externen
Qualitätssicherung offengelegt werden.  
Ein neues Monitoring-Gremium gesetzlich verankern 
122. Ein unabhängiges und einheitliches Monitoring der Ausgaben der
Gebietskörperschaften inklusive der Sondervermögen ist überfällig. Um 
ein wirksames Monitoring der Verausgabung des SVIK zu ermöglichen, sollte ein 
neu zu schaffendes, unabhängiges Monitoring-Gremium ein
gesetzliches Mandat erhalten. Es sollte die Mittelverwendung regelmäßig und
systematisch überprüfen und gegenüber der Bundesregierung nach dem Prinzip
„comply or explain“ vorgehen dürfen. Das Gremium sollte zweimal jährlich zentrale 
Kennzahlen zu Mittelabflüssen, Projektfortschritten und Zielerreichung
beurteilen und darüber hinaus einmal jährlich einen Prüfbericht zum Stand der
Verausgabung des Sondervermögens dem Bundestag und dem Bundesrat vorlegen.  
123. Zudem sollten Korrekturmechanismen verankert werden, die sicherstellen, 
dass festgestellte Fehlverwendungen nicht nur dokumentiert, sondern 
auch korrigiert werden. Werden vom Monitoring-Gremium
Fehlentwicklungen festgestellt, sollte das zuständige Ressort verpflichtet sein, innerhalb von 
sechs Monaten nach der Feststellung eine fundierte Stellungnahme vorzulegen, 
die entweder nachvollziehbar begründeten Widerspruch oder aber konkrete
Maßnahmen und einen Zeitplan zur Korrektur der Fehlentwicklungen enthält. Die 
Stellungnahme und der Korrekturplan sollten dem Haushaltsausschuss vorgelegt 
werden müssen und konkrete Angaben zu Korrekturmaßnahmen, einen
verbindlichen Zeitplan sowie eine Einschätzung der erwarteten Wirksamkeit enthalten. 
Bleiben solche Korrekturen aus oder erweisen sie sich aus Sicht des
Haushaltsausschusses als unzureichend, sollten automatische Sanktionen greifen. Dazu 
könnten eine anteilige Kürzung künftiger Mittelzuweisungen aus dem 
SVIK sowie die Rückführung fehlverwendeter Gelder zulasten des
jeweiligen Einzelplans zählen.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 120 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 121 
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen für  
Zusätzlichkeit und Zielgenauigkeit verschärfen 
124. Einige der Gesetze, die zur Umsetzung des Finanzpakets vom März 2025
verabschiedet wurden, enthalten so weit gefasste oder unklare Regelungen, dass die 
Einhaltung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit der auf dieser Basis
getätigten Ausgaben nicht zuverlässig gewährleistet werden kann. Daher 
besteht Anpassungsbedarf im SVIKG und LuKIFG, um Zusätzlichkeit und
darüber hinaus auch Zielgenauigkeit sicherzustellen.  
Investitionsquote im Kernhaushalt gesetzlich präzisieren 
125. Zähler und Nenner sollten bei der Berechnung der Investitionsquote im 
Kernhaushalt des Bundes einheitlich bereinigt werden. Insbesondere sollte 
die Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben in beiden Größen abgezogen 
werden, um einen konsistenten Indikator für den Investitionsanteil im
Bundeshaushalt zu ermitteln.  
126. Darüber hinaus sollte die Investitionsquote im Kernhaushalt nicht nur für 
die Planung gelten, sondern auch im Haushaltsvollzug tatsächlich erreicht 
oder in den Folgejahren nachgeholt werden (Heinemann, 2025).
Anderenfalls würde die Zusätzlichkeit der kreditfinanzierten Ausgaben des
Sondervermögens unterlaufen. Vermieden werden kann dies durch eine Übertragung von
Investitionsmitteln in das nächste Haushaltsjahr mittels einer verbindlichen
Nachholregel. Diese sollte sicherstellen, dass die in einem gegebenen Haushaltsjahr 
vertraglich nicht gebundenen Mittel im Durchschnitt über die folgenden drei 
Jahre für Investitionen verausgabt werden. Im Haushaltsvollzug sollte zudem 
jährlich dargelegt werden, wie hoch die Abweichung zwischen Soll- und Ist-Quote 
ist und wie die Nachholung erfolgt. Alternativ könnte, sofern der im Haushalt
vorgesehene Zielwert für Investitionen nicht erreicht wird, die unter Artikel 115 GG 
zulässige strukturelle Neuverschuldung in der nächsten Periode um den
Fehlbetrag gekürzt werden.  
Zusätzlichkeit auf Länder und Gemeinden ausweiten 
127. Wie bei der Mittelverwendung des SVIK durch den Bund ist auch für den
Länderanteil zentral, dass zusätzliche Investitionen ermöglicht werden.
Insbesondere darf nicht der Anreiz entstehen, notwendige
Konsolidierungsanstrengungen durch die Inanspruchnahme der SVIK-Mittel zu
unterlaufen. Der Sachverständigenrat hat im Frühjahrsgutachten 2025 bereits eine 
länderspezifische Investitionsquote zur Sicherstellung der Zusätzlichkeit auf
Landesebene vorgeschlagen. 🡦 ZIFFER 550 Diese oder eine vergleichbare Regelung sollte 
dem LuKIFG nachträglich hinzugefügt werden, da die Zusätzlichkeit der von den 
Ländern zu tätigenden Infrastrukturinvestitionen ansonsten nicht gewährleistet 
ist. 
Für einige Länder und Kommunen dürfte die Aufrechterhaltung ihrer
Investitionsquote in den kommenden Jahren aufgrund hoher laufender Defizite 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 121 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
122 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
schwierig sein. 🡦 ZIFFER 101 In diesen Fällen könnte den betroffenen Ländern eine 
Übergangsfrist von einigen wenigen Jahren eingeräumt werden, in denen die 
SVIK-Mittel nicht oder nur eingeschränkt zusätzlich verwendet werden müssen. 
Dies könnte die politischen Spielräume schaffen, überhaupt einen
Konsolidierungspfad einzuschlagen.  
128. Die Kommunen als zentraler Träger öffentlicher Investitionen sollten 
in der Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur (JG 2024 Ziffer 97) direkt vom 
Sondervermögen profitieren. Damit die Mittel des SVIK, die den Ländern 
zufließen, wirksam eingesetzt werden, ist daher eine hohe gesetzliche Quote für 
die verpflichtende Weitergabe an die Kommunen erforderlich. Dieser Anteil sollte 
sich auf mindestens 60 % belaufen, wie im Referentenentwurf des LuKIFG 
(BMF, 2025d) und im Gesetzesvollzug für Sachsen-Anhalt vorgesehen (MF
Sachsen-Anhalt, 2025). Angesichts der Aufteilung der Sachinvestitionen zwischen 
Ländern (28,9 %) und Kommunen (71,1 %) im Jahr 2024 könnte der Anteil auch 
auf 70 % festgesetzt werden, es sei denn, ein landesspezifisch niedriger
Kommunalisierungsgrad stünde dazu im Widerspruch.  
129. Eine moderate Kofinanzierungspflicht für Länder und Kommunen 
kann bei Projekten im Rahmen des SVIK dazu beitragen, dass die Projekte 
nach Wirtschaftlichkeit ausgewählt werden. Wenn Länder und Kommunen
verpflichtet werden, einen Teil der Investitionsausgaben selbst zu finanzieren,
beispielsweise in einer Größenordnung von 10 bis 20 % der Kosten, erhöht 
sich die Verbindlichkeit der Mittelverwendung. Dies mindert das Risiko
ineffizienter Projekte und stärkt die Zielgenauigkeit der eingesetzten Mittel. Allerdings 
kann die Pflicht zur Kofinanzierung für finanzschwache Kommunen eine
erhebliche Hürde darstellen (BMF, 2025e). Diese können bereitstehende Mittel unter 
Umständen nicht in Anspruch nehmen, weil der erforderliche Eigenanteil nicht 
aufgebracht werden kann. Dies kann die regionale Ungleichheit verstärken,
indem finanzstarke Kommunen überproportional profitieren. Um diesen Nachteil 
abzumildern, könnte eine Ausnahmeregelung für besonders
finanzschwache Kommunen vorgesehen werden. In diesen Fällen könnte den
betroffenen Kommunen alternativ eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2027
eingeräumt werden, in der keine Kofinanzierungserfordernisse gelten.  
130. In der mittleren Frist sollte der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen 
einen Finanzreformprozess anstoßen, der auf eine Erhebung der
Finanzbedarfe der nachgeordneten Gebietskörperschaften und
gegebenenfalls auf dauerhafte Anpassung ihrer Mittel abzielt. Strukturelle
Finanzierungsengpässe sollten so reduziert und Anreize zur konsumtiven Verschiebung 
der SVIK-Mittel abgemildert werden.  
Benötigen einzelne Länder aufgrund eines hohen Konsolidierungsdrucks in der 
mittleren Frist zusätzliche finanzielle Unterstützung, sollte diese separat 
vom SVIK und befristet erfolgen sowie an konkrete Bedingungen,
beispielsweise Maßnahmen im Bereich Verwaltungsdigitalisierung, geknüpft
werden. Diese Reformen sollten in Vereinbarungen mit verbindlichen Meilensteinen 
festgehalten werden und die Auszahlung der Unterstützung stufenweise nach
Zielerreichung erfolgen. Eine Ausgestaltung könnte sich an den Sonder-Bundes-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 122 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 123 
ergänzungszuweisungen (SoBEZ) orientieren: Diese dienen dem Ausgleich 
klar definierter und nachprüfbar begründeter Sonderlasten einzelner Länder 
(z. B. strukturelle Arbeitslosigkeit oder überdurchschnittliche Fixkosten kleiner 
Länder). Sie werden zeitlich befristet und degressiv gewährt, regelmäßig
überprüft und enden mit Wegfall der Sonderlast. Die Vergabe setzt neben einer
schlüssigen Begründung eine belastbare Datengrundlage voraus. Kurzfristige
Finanzschwächen oder laufende Defizite dürfen auf diesem Weg nicht kompensiert
werden (§ 12 Abs. 1 MaßstG). 
Zusätzliche Ausgaben zur Erreichung der Klimaneutralität im KTF  
sicherstellen 
131. Auch die SVIK-Zuweisungen an den KTF sollten für zusätzliche Ausgaben zur 
Erreichung der Klimaneutralität erfolgen 🡦 ZIFFER 106 und nicht bestehende
Minderausgaben füllen. Um die Zusätzlichkeit der KTF-Zuweisungen
sicherzustellen, gibt es verschiedene Instrumente. Der Sachverständigenrat hat im
Frühjahrsgutachten 2025 eine Quote für Investitionsausgaben im KTF, analog zur
Regelung für den Kernhaushalt, vorgeschlagen. 🡦 ZIFFER 550 Alternativ könnten 
Maßnahmen von einer Finanzierung aus dem SVIK ausgeschlossen 
werden, die bereits in den KTF-Wirtschaftsplänen vor dem Jahr 2025
vorgesehen waren. Für diesen Ausschluss sollte je Titel die im Wirtschaftsplan des 
Jahres 2024 festgelegte Höhe gelten. Ferner sollten Titel, die bereits
deckungsfähig mit Haushaltstiteln sind, nicht durch das SVIK finanziert werden können.
Dieser Vorschlag würde dem Gesetzgeber Spielräume eröffnen, auch neue Ausgaben 
zur Erreichung der Klimaneutralität mittelbar aus dem SVIK zu finanzieren oder 
über das Niveau des Jahres 2024 hinaus auszuweiten. 
Dieses Vorgehen erfordert allerdings, die bestehende globale
Minderausgabe im KTF auf anderem Wege zu decken, beispielsweise durch
Konsolidierungsmaßnahmen, weitere Zuweisungen aus dem Kernhaushalt oder die
Ausweitung anderer Einnahmen des KTF. Dabei gälte es allerdings zu verhindern, dass 
aufgrund von Konsolidierungen im KTF relativ wirksame klimapolitische
Maßnahmen zugunsten weniger wirksamer, aber neuer Maßnahmen gestrichen
werden. Bei Maßnahmen, die bei der Vermeidung von CO2-Äquivalenten eine hohe 
Effektivität aufweisen, könnte die Zusätzlichkeit weniger streng ausgelegt werden 
als bei Maßnahmen, die ab dem Jahr 2025 in den KTF aufgenommen und somit 
potenziell aus dem SVIK finanziert werden.  
3. Konsolidierungsbedarf zeitnah angehen 
132. Werden die durch das Sondervermögen eröffneten Spielräume über das
Haushaltsjahr 2026 hinaus stark konsumtiv und nicht zusätzlich verausgabt, besteht 
nicht nur das Risiko, dass die möglichen Wachstumseffekte des SVIK gering
bleiben. Je mehr reguläre Aufgaben aus dem Kernhaushalt verschoben werden, desto 
unwahrscheinlicher wird es zudem, dass die Aufgaben im Infrastrukturbereich 
nach Auslaufen des SVIK (wieder) vollständig aus dem Kernhaushalt finanziert 
werden können. 🡦 ZIFFER 113 UND 🡦 ABBILDUNG 40 Die Bundesregierung sollte deshalb 
vor dem Hintergrund der Finanzierungslücke in der mittelfristigen Finanz-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 123 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
124 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
planung (172 Mrd Euro vom Jahr 2027 bis einschließlich des Jahres 2029) den 
im Koalitionsvertrag verankerten Finanzierungsvorbehalt bei der 
Haushaltsaufstellung konsequent beachten. Gleichzeitig sollte sie
notwendige Konsolidierungsanstrengungen nicht aufschieben und damit 
den finanzpolitischen Spielraum schaffen, das SVIK wachstumswirksam zum
Einsatz zu bringen. 
Kurzfristig sollte auf fragwürdige Maßnahmen wie die Ausweitung der
Mütterrente, die dauerhafte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes 
in der Gastronomie, die Ausweitung der einkommensteuerlichen
Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die zusätzliche
Subventionierung des Dieselkraftstoffs in der Land- und Forstwirtschaft 
verzichtet werden. 🡦 ZIFFER 133 Flankierend sollte die Einnahmenbasis durch 
eine konsequente Eindämmung von Steuerhinterziehung und -vermeidung
gestärkt werden, bevor Steuern erhöht werden. 🡦 ZIFFER 135 Diese kurz- und
mittelfristigen Konsolidierungsmaßnahmen allein werden aber nicht ausreichen, um 
die derzeitigen finanz- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen zu
bewältigen. Längerfristig wird der Konsolidierungsbedarf noch um einiges größer, da 
Tilgungsverpflichtungen eintreten, weil die demografische Alterung die
öffentlichen Finanzen immer stärker unter Druck setzt und nicht zuletzt, weil
Verteidigungsausgaben und öffentliche Investitionen wieder fest im Kernhaushalt
verankert werden sollten. 🡦 ZIFFERN 136 FF.  
Ausgabenseite konsolidieren 
133. Unter den von der Schwarz-Roten Koalition vereinbarten Maßnahmen sollten 
insbesondere vier fragwürdige Maßnahmen nicht umgesetzt werden, auf die der 
Sachverständigenrat schon im Frühjahrsgutachten 2025 hingewiesen hat, um
bereits in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 einen weiteren
Ausgabenanstieg zu vermeiden: die Ausweitung der Mütterrente (4,9 Mrd Euro
jährlich), die dauerhafte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in 
der Gastronomie (bis zu 4 Mrd Euro jährlich), die Ausweitung der
einkommensteuerlichen Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten
Kilometer (bis zu 1,9 Mrd Euro jährlich) und die zusätzliche Subventionierung des 
Dieselkraftstoffs in der Land- und Forstwirtschaft (0,5 Mrd Euro
jährlich). 🡦 ZIFFER 556 Ein Verzicht auf diese Ausgaben würde den gesamtstaatlichen 
Finanzierungssaldo für das Jahr 2027 um 11,3 Mrd Euro senken. Die Lücke in der 
Finanzplanung des Bundes würde sich damit für das Jahr 2027 von 34,3 Mrd 
Euro auf etwa 26,6 Mrd Euro reduzieren. 
Die Ausweitung der Mütterrente weitet einen pauschalen, nicht
bedarfsgeprüften Zuschlag aus, der kein zielgenaues Instrument zur
Verringerung von Altersarmut ist. Die Leistungen fließen an Empfängerinnen in allen 
Einkommensgruppen, werden gerade bei Einkommensschwachen aber auf
andere Sozialleistungen angerechnet (Keck et al., 2015; Geyer et al., 2020; Blesch et 
al., 2024). Die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie dürfte aufgrund 
einer voraussichtlich geringen Weitergabe (Harju et al., 2018; Benzarti und
Carloni, 2019) nur zu geringen Umsatzzuwächsen führen. Die
Entlastungswirkungen der Entfernungspauschale steigen mit längeren Pendeldistanzen, 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 124 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 125 
denen oft niedrigere Wohnkosten gegenüberstehen, und nehmen zudem mit dem 
individuellen Grenzsteuersatz bei höheren Einkommen zu (Elmer und Fischer, 
2022; Stöwhase und Altstadt, 2022). Die Subventionierung des
Dieselkraftstoffs in der Land- und Forstwirtschaft vergünstigt einen fossilen
Produktionsfaktor und sendet damit klimapolitisch falsche Preissignale (Brümmer, 
2024; Heinemann und Kemper, 2024).  
134. Darüber hinaus sollten bestehende ineffiziente und bestenfalls schwach
wachstumswirksame Transferleistungen und Subventionen abgebaut werden. 
Ein Beispiel liefert die Wohneigentumsförderung, die im Jahr 2026 im
Umfang von 500 Mio Euro durch Titelgruppe 07 des SVIK finanziert werden soll,
obwohl sie klare Anzeichen von Ineffizienz zeigt. Sie könnte Mitnahmeeffekte 
von bis zu 345 Mio Euro pro Jahr implizieren, wenn die Inanspruchnahme 
mit dem Baukindergeld vergleichbar ist. Laut Evaluation des Bundesinstituts für 
Bau, Stadt- und Raumforschung (Weber et al., 2022) gaben 59 % der durch das 
Baukindergeld Geförderten beim Erwerb von Bestandsimmobilien und 69 % 
beim Neubau an, die Förderung sei für die Kaufentscheidung nicht
ausschlaggebend gewesen. Die Förderung begünstigt damit überwiegend private Haushalte, 
die ohnehin einen Hauskauf vorgenommen hätten. Teilweise entspricht die
Förderung zudem einer indirekten Subventionierung der Verkäufer, z. B. der
Bauträger, denn sie hat maßgeblich zu höheren Kaufpreisen beigetragen, was den
intendierten Anstieg der Wohneigentumsquote dämpfen dürfte. Nachgewiesen wurden 
solche Effekte z. B. in Bayern für das Jahr 2018 (Krolage, 2023).  
Ein weiterer, jedoch erst langfristig wirksamer Ansatzpunkt zur Konsolidierung 
besteht darin, den Anstieg bestehender Transfers oder Subventionen zu 
verlangsamen. Dies gilt insbesondere für klimaschädliche Subventionen (JG 
2022 Ziffer 197). Beispielsweise ließe sich der Kostenauftrieb der
einkommensteuerlichen Behandlung von Dienstwagen durch den Übergang von der 
einheitlichen 1-%-Regel zu einer CO2-differenzierten
Pauschalbewertung mit Preisdeckel auf die begünstigte Bemessungsgrundlage bremsen. 
Durch eine solche Reform sinkt der steuerliche Vorteil für Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmer mit privat genutzten Dienstwagen mit höheren CO2-
Emissionen des jeweiligen PKW bzw. hohen Anschaffungskosten. Fiskalisch wirkt sie
allerdings erst in der mittleren und langen Frist.  
Einnahmenbasis stärken 
135. Zur Stärkung der Einnahmenbasis sollten an erster Stelle
Steuerhinterziehung und -vermeidung konsequent eingedämmt werden. Maßnahmen, 
die die Nachprüfbarkeit der Steuererklärungen erleichtern, können die 
Steuereinnahmen erhöhen, da das erwartete Entdeckungsrisiko steigt.
Beispielsweise wird das Volumen der jährlich hinterzogenen Umsatzsteuer auf etwa 
5 Mrd Euro geschätzt (Europäische Kommission, 2024). Drittmeldeverfahren 
und die Verpflichtung zur Bereitstellung elektronischer Bezahlsysteme 
können bei der Eindämmung der Steuerhinterziehung besonders hilfreich sein. 
Durch transaktionsscharfe Gegenparteidaten entsteht ein belastbarer Abgleich 
beispielsweise von Umsätzen und Vorsteuerabzug. Der Spielraum für eine
Nichtverbuchung schrumpft damit und bislang informelle oder untererfasste Trans-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 125 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
126 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
aktionen werden messbar. Dadurch steigt die Steuerbasis, ohne den Tarif zu
ändern. Bohne et al. (2023) zeigen, dass ein Anstieg der bargeldlosen Transaktionen 
um einen Prozentpunkt die durch Steuerhinterziehung entstandene
Einnahmelücke um 12 % verkleinert. Weitere Möglichkeiten, Steuerbemessungsgrundlagen 
innerhalb des bestehenden Systems zu verbreitern, bieten die Eindämmung von 
Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne 🡦 ZIFFER 299 sowie eine
Verringerung von steuerlichen Begünstigungen bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer. 🡦 ZIFFER 434  
Perspektiven zur Finanzierung von Infrastruktur und Verteidigung  
aus dem Kernhaushalt entwickeln 
136. Längerfristig wirksame Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 
sind wichtig, weil die Finanzierungsengpässe in der mittelfristigen
Finanzplanung im Zeitablauf immer größer werden. Dafür sorgen unter
anderem die Tilgungsverpflichtungen für im Zuge der Corona-Pandemie
aufgenommene Schulden und die im Rahmen des Next-Generation-EU-Programms von 
Deutschland eingegangenen Verpflichtungen (jeweils ab dem Jahr 2028) sowie 
Tilgungsverpflichtungen für das Sondervermögen Bundeswehr (nach
vollständiger Inanspruchnahme bzw. spätestens ab dem Jahr 2031). Steigende finanzielle 
Belastungen für den Bundeshaushalt resultieren auch aus dem demografischen 
Alterungsprozess in Deutschland, der sich bis zum Jahr 2035 voll entfaltet und 
anschließend nicht wieder zurückbildet (JG 2023 Ziffern 360 ff.). Hinzu kommt, 
dass Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, jenseits der Deckung von 
Nachholbedarfen, langfristig ebenfalls wieder aus dem Kernhaushalt finanziert 
werden müssen. Vor allem aber stellt die mittel- bis langfristig notwendige
Rücknahme der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben von den geltenden
Verschuldungsregeln eine immense finanzpolitische Herausforderung dar.  
137. Ausgaben, die aufgrund der Bereichsausnahme Verteidigung
kreditfinanziert werden können, tragen maßgeblich zum projizierten Anstieg der 
Staatsverschuldung bei, haben aber einen wesentlich geringeren Multiplikator 
als Investitionsausgaben. 🡦 ZIFFERN 114 F. Anders als im Frühjahrsgutachten 2025 
berücksichtigen die aktualisierten Szenarien das NATO-5 %-Ziel. 🡦 KASTEN 10
Zudem sind die Ausgaben aufgrund der Bereichsausnahme weder in ihrer Höhe 
noch in der Laufzeit begrenzt. Da Verteidigungsausgaben eine dauerhafte
Aufgabe und in weiten Teilen konsumtive Ausgaben sind, sollte ihre Finanzierung 
grundsätzlich aus laufenden Einnahmen erfolgen. 🡦 ZIFFER 551  
Für die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen ist es von zentraler Bedeutung, 
dass diese Verteidigungsausgaben nach Auslaufen der europäischen
Ausnahmeregelung und nach Deckung des bestehenden Nachholbedarfs ab dem Jahr 
2029 wieder in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Angesichts der 
makroökonomisch relevanten Dimensionen sowie aus finanzpolitischen Gründen 
erscheint ein schrittweises Vorgehen hierbei als sachgerecht. Denkbar wäre
insbesondere, die Schwelle, ab der eine Kreditfinanzierung zulässig ist, stufenweise 
zu erhöhen, sodass die Rückführung in den Kernhaushalt über mehrere Jahre
gestreckt werden kann. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 126 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 127 
138. Zur Sicherung der Tragfähigkeit und Resilienz der öffentlichen Finanzen 
sollten nach der Verausgabung des SVIK darüber hinaus auch öffentliche
Investitionen wieder weit stärker als derzeit im Kernhaushalt verankert
werden. Dabei sind Vorkehrungen erforderlich, damit solche zukunftsorientierten 
Ausgaben wirklich in ausreichendem Umfang vorgenommen werden und nicht 
ständig zugunsten konsumtiver Staatsausgaben zurückgestellt werden (JG 2024 
Ziffern 86 ff.). Zu diesem Zweck könnte die derzeit für den Kernhaushalt geltende 
Investitionsquote, jenseits der kurzfristig erforderlichen Anpassungen, 🡦 ZIF-
FERN 125 F. langfristig fortentwickelt werden. Speziell für Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur kann auch ein intermodaler Fonds geschaffen und dauerhaft 
mit Einnahmen aus dem Kernhaushalt, z. B. aus der LKW-Maut, der
Energiesteuer auf fossile Kraftstoffe im Verkehrsbereich und der Kfz-Steuer, ausgestattet 
werden (JG 2024 Ziffer 177). 
139. Um perspektivisch, nach Auslaufen des SVIK und einer notwendigen
Rückführung der Bereichsausnahme Verteidigung, Spielräume zur Finanzierung erhöhter 
Verteidigungsausgaben und angemessener öffentlicher Investitionen aus dem 
Kernhaushalt zu schaffen, ergibt sich ein enormer, mittel- bis langfristig zu 
realisierender Konsolidierungsbedarf. Dessen Einlösung sollte bereits
zeitnah angegangen werden. Zusätzliche, mit der Zeit stark steigende Belastungen, 
wie sie etwa durch die geplante Steuerfinanzierung einer Haltelinie für das
Sicherungsniveau gesetzlicher Renten ab dem Jahr 2029 entstehen (Bundesregierung, 
2025e), sollten daher vermieden werden. Vielmehr muss über Reformen der 
Sozialversicherungen diskutiert werden, die geeignet sind, die Auswirkungen 
der demografischen Alterung auf den Bundeshaushalt, aber auch die Belastung 
der privaten Haushalte und der Unternehmen mit Sozialbeiträgen einzudämmen. 
Dies gilt sowohl für die Gesetzliche Rentenversicherung (JG 2023 Ziffern 359 ff.) 
als auch für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale
Pflegeversicherung, deren Ausgaben derzeit besonders stark steigen. Um die Finanzierung eines 
neuen Verkehrsinfrastrukturfonds gezielt zu sichern, könnte eine
nutzungsabhängige PKW-Maut als zusätzliches Einnahmeinstrument eingeführt werden, 
schon allein um die perspektivisch rückläufigen Einnahmen aus der Besteuerung 
fossiler Kraftstoffe zu ersetzen (JG 2024 Ziffer 177). Wenn es der Politik
angesichts des enormen Finanzbedarfs, der dreistellige Milliardenbeträge pro Jahr
erreichen kann, nicht gelingt, den Haushalt zu konsolidieren und das Wachstum 
wieder zu beleben, 🡦 ZIFFER 140 werden künftige Bundesregierungen nicht darum 
herum kommen, weitere Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen Einnahmen 
in Betracht zu ziehen.  
Wachstum durch Reformen stärken 
140. Ohne Konsolidierungsmaßnahmen lassen sich die derzeitigen finanz- und
wirtschaftspolitischen Herausforderungen nicht bewältigen. Sie allein werden aber 
nicht reichen. Zusätzlich müssen daher Reformen ergriffen werden, die das
Produktionspotenzial stärken und dessen Wachstum wieder steigern. Der 
eingesetzte Kapitalstock und der technische Fortschritt leisten seit Jahren nur
geringe Beiträge zum Wachstum des Produktionspotenzials. Aktuell und in Zukunft 
wird es vor allem durch den Faktor Arbeit gedämpft. 🡦 ZIFFER 76 Im
Projektionszeitraum bis zum Jahr 2030 dürfte der jährliche Beitrag dieses Faktors durchweg 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 127 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
128 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
negativ sein, was auf einen demografisch bedingten Rückgang der
Erwerbsbevölkerung, der Erwerbsquote und der durchschnittlichen Arbeitszeit pro
Erwerbstätigen zurückzuführen ist. Rückläufige Zuwanderungszahlen dämpfen das
Arbeitsvolumen zusätzlich. 🡦 ZIFFERN 76 FF.  
Zur Stärkung des Arbeitsvolumens sollten Erwerbsanreize gestärkt 
werden, beispielsweise durch eine Zusammenfassung von Leistungen im
Transfersystem, bei der Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert und Sprungstellen
reduziert werden (JG 2023 Ziffern 320 ff.), sowie eine Reform des
Ehegattensplittings und weiterer Hindernisse für eine umfangreichere Erwerbsbeteiligung von 
Zweitverdienenden, insbesondere Frauen (JG 2023 Ziffern 337 ff.). Zudem
sollten Erwerbsmöglichkeiten verbessert werden, beispielsweise durch einen 
weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten (JG 2023 Ziffern 345 ff.). 
Bei der Erwerbsmigration sollten Hürden für den Zugang zum
deutschen Arbeitsmarkt gesenkt werden (JG 2022 Ziffern 450 ff.), wie
beispielsweise die Abschaffung des Gleichwertigkeitsnachweises für nicht-reglementierte 
Berufe. Diese Maßnahmen zur Stärkung des Produktionspotenzials dürften zwar 
nur langsam wirken, können aber finanzierungsneutral ausgestaltet werden.  
Zur Erhöhung des Kapitalstocks und des Wachstums der Totalen
Faktorproduktivität können höhere öffentliche Investitionen direkt beitragen. 
Entscheidend ist aber, dass auch die privaten Investitionen in Deutschland wieder 
deutlich zunehmen. Hierzu sollten wachstumsfördernde
Rahmenbedingungen gestärkt werden. Bessere steuerliche Rahmenbedingungen,
insbesondere für Forschung und Entwicklung, bessere Bedingungen für Start-ups und 
Scale-ups sowie der Abbau unnötiger Bürokratie können hierzu einen Beitrag
leisten. Der Bereitstellung von digitaler und physischer Infrastruktur kommt
ebenfalls eine wesentliche Rolle zu. 🡦 ZIFFERN 762 FF. Gerade hierbei kann das SVIK bei 
reformierter Ausgestaltung einen entscheidenden Beitrag leisten.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 128 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 129 
 
Eine andere Meinung 
141. Ein Mitglied des Sachverständigenrates, Veronika Grimm, teilt die
Einschätzungen der Ratsmehrheit zum Teil nicht und hält die Aussagen zu notwendigen 
Strukturreformen für nicht weitreichend genug. Nach Einschätzung des
abweichenden Ratsmitglieds führen die aktuellen politischen
Entscheidungen – insbesondere die Wahlgeschenke in Verbindung mit dem fehlenden
Reformwillen – zu einem schnell steigenden Druck, eine weitere
Aufweichung der Schuldenbremse und/oder Steuererhöhungen umzusetzen. 
Beides würde aber mit weiteren Risiken und negativen Effekten für den
Wirtschaftsstandort einhergehen. Die Bundesregierung hat aktuell noch die
Möglichkeit, dem entgegenzuwirken. Der Sachverständigenrat hätte darauf 
deutlicher hinweisen und mögliche Wege zu höherem und nachhaltigem
Wirtschaftswachstum aufzeigen sollen.  
1. Die fiskalische Lage im Überblick 
142. Um die Relevanz der abweichenden Positionen zu untermauern ist es hilfreich, 
ein vollständiges Bild von der aktuellen Haushaltslage des Bundes
anhand von leicht nachvollziehbaren Grafiken zu zeichnen. Hier wird daher –
anders als im Haupttext – durchgehend auch die Bereichsausnahme Verteidigung 
auf der Einnahme- und der Ausgabenseite mitbetrachtet. 
🡦 ABBILDUNG 42
 
1 – Klima- und Transformationsfonds.  2 – Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Quellen: Bundesregierung (2025a), Deutsche Bundesbank (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-273-01
Haushaltsplanung des Bundes 2025 – 2029: Finanzierung und Verwendung
0
100
200
300
400
500
600
700
2025 2026 2027 2028 2029
Finanzierung (Einnahmen und Kredite)
Mrd Euro
Einnahmen Kernhaushalt (ohne
Nettokreditaufnahme, NKA) und KTF1
NKA im Kernhaushalt ohne Bereichsausnahme
NKA Sondervermögen Bundeswehr
NKA Bereichsausnahme Verteidigung
NKA SVIK2
0
100
200
300
400
500
600
700
2025 2026 2027 2028 2029
Verwendung (geplante Ausgaben)
Mrd Euro
Soziale Sicherung
Verteidigung (inkl. Sondervermögen 
Bundeswehr)
Zinskosten Andere
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 129 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
130 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
143. Abbildung 42 illustriert die Finanzplanung der Einnahme- und der Ausgabenseite 
des Bundeshaushalts und seiner wichtigsten Sondervermögen (KTF, SVIK,
Bundeswehr) in den Jahren bis 2029. 🡦 ABBILDUNG 42 Dabei wird deutlich, dass (1) ein 
immer größerer Teil der Ausgaben über zusätzliche Schulden
finanziert wird (2029: 28,2 %) und (2) die Ausgaben für soziale Sicherung, die 
Verteidigungsausgaben und die Zinslasten stark ansteigen, wodurch 
immer weniger Spielraum für andere Ausgaben verbleibt. Das Rentenpaket
erhöht die Ausgaben für soziale Sicherung sogar noch über die hier gezeigten Zahlen 
hinaus. 
🡦 ABBILDUNG 43 
 
144. Zugleich zeigt Abbildung 43, dass trotz der zusätzlichen Verschuldung im 
hohen dreistelligen Milliardenbereich die Investitionen im Vergleich zu den 
ursprünglich von der Vorgängerregierung (der Koalition aus SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP) für das Jahr 2025 geplanten Investitionen nur 
geringfügig ansteigen. 🡦 ABBILDUNG 43 Die geplante Kreditaufnahme beträgt in 
den Jahren 2025 bis 2029 insgesamt 851,1 Mrd Euro, wovon 650,5 Mrd Euro
allein auf das SVIK und die Bereichsausnahme Verteidigung zurückgehen. Die
Investitionen steigen in Summe bis 2029 aber nur um 170,5 Mrd Euro im Vergleich 
zur Fortführung des Niveaus, das die Vorgängerregierung für das Jahr 2025
geplant hatte. Der Aufwuchs an Investitionen im Vergleich mit den Planungen der 
Vorgängerregierung ist sogar noch niedriger, wenn man bei den Investitionen die 
finanziellen Transaktionen (ebenso wie die Ratsmehrheit in 🡦 ABBILDUNG 36) nicht 
herausrechnet – dann sind es bis 2029 nur 58,3 Mrd Euro zusätzlich. 
145. Berechnet man die Verschuldung und die zusätzlichen Investitionen als Anteil an 
den Gesamtausgaben des Bundes, so zeigt sich: während die Verschuldung im 
Jahr 2029 einen Anteil von 28,2 % am Haushaltsvolumen ausmacht, 
steigt der Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben um
lediglich 3,2 Prozentpunkte (bei Herausrechnung finanzieller Transaktionen). 
1 – Summe aus Kernhaushalt, KTF und SVIK.
Quellen: Bundesregierung (2024, 2025a), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-274-01
Zusätzliche Verschuldung und zusätzliche öffentliche Investitionen des Bundes
Im Vergleich zu Planungen der Vorgängerregierung für das Jahr 2025
0
25
50
75
100
125
150
175
200
In Mrd Euro
2025 2026 2027 2028 2029
-5
0
5
10
15
20
25
30
In % der Gesamtausgaben des Bundes
2025 2026 2027 2028 2029
Zusätzliche Verschuldung: Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Bereichsausnahme
Veränderung der Investitionen1: mit finanziellen Transaktionen ohne finanzielle Transaktionen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 130 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 131 
Rechnet man die finanziellen Transaktionen nicht heraus, so fällt der Anteil der 
Investitionen an den Gesamtausgaben sogar um 2 Prozentpunkte gegenüber einer 
Fortführung des von der Vorgängerregierung für das Jahr 2025 geplanten Anteils 
der Investitionen an den Ausgaben. Dies verdeutlicht den Umfang des
Verschiebebahnhofs, der im Haupttext anhand von Beispielen illustriert wird. 
146. Bei all diesen Berechnungen werden die 8,3 Mrd Euro, die jährlich aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) an die Länder fließen 
(ebenso wie in den Berechnungen der Ratsmehrheit) den zusätzlichen
Investitionen zugerechnet, obwohl nicht zu erwarten ist, dass die Länder diese Mittel
tatsächlich zusätzlich investieren. 
147. Trotz der umfangreichen zusätzlichen Verschuldung und der indirekten 
Verwendung der zusätzlichen Mittel zur Finanzierung von konsumtiven
Ausgaben gibt es immer noch Lücken im Bundeshaushalt. Zum einen sind für 
die Jahre 2027 bis 2029 erhebliche Handlungsbedarfe von 34 bis 74 Mrd Euro in 
der Finanzplanung enthalten. Zum anderen können insbesondere bei den
notwendigen Investitionen bei weitem nicht alle Bedarfe befriedigt werden. Es ist
davon auszugehen, dass es weiterhin nicht gelingen dürfte, die
Investitionen wesentlich zu steigern. 
148. Die Betrachtung der Haushaltsplanungen verdeutlicht vielmehr, dass die
perspektivisch ansteigenden Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherung 
sowie der Zinslasten im Zusammenspiel mit den notwendigen
höheren Verteidigungsausgaben immer weniger Spielräume lassen. 🡦 ABBIL-
DUNG 42 RECHTS Ohne konsequente ausgabensenkende und wachstumssteigernde 
Reformen dürfte der Druck immer größer werden, die Lücken im Haushalt durch 
eine noch höhere Verschuldung oder Steuererhöhungen zu schließen. Ein
Zurückfahren der Investitionen dürfte aufgrund der Begründung der zusätzlichen
Verschuldung politisch schwierig sein. Außerdem nahm in Deutschland sogar vor 
Aufweichung der Schuldenbremse in Zeiten von Konsolidierungen der Anteil von 
Investitionen des Bundes an den gesamten Ausgaben im Durchschnitt nicht ab 
(JG 2019 Kapitel 5, Kasten 14). 
149. Zu erwartende – aber fehlgeleitete – politische Reaktionen wären es, die
Zinslasten für das Sondervermögen Verteidigung über die Bereichsausnahme 
(also zusätzliche Verschuldung) zu finanzieren oder im Zuge einer Reform die 
Schuldenbremse weiter aufzuweichen (etwa über eine Ausnahme von
Investitionen von der Schuldenbremse oder eine großzügige Übergangsregel nach 
Notlagen). All dies wären Schritte in die genau falsche Richtung, die aber 
bereits in der Diskussion sind (Handelsblatt, 2025a, 2025b). Die Ratsmehrheit 
schlägt diese Maßnahmen im Haupttext des Kapitels zwar nicht vor, hätte aber 
deutlicher vor dieser Entwicklung warnen können. 
150. Die Simulationen des Sachverständigenrats weisen für das Jahr 2029 (ohne die 
Berücksichtigung von Notlagen) eine Schuldenstandsquote zwischen 73,5 % und 
80,5 % des BIP aus, mit Berücksichtigung regelmäßiger Notlagen sind es bis zu 
82,3 %. 🡦 TABELLE 13 Eine Berechnung der Entwicklung des Schuldenstands auf der 
Basis der Projektionen der Bundesregierung ergibt im Jahr 2029 eine
Staatsschuldenquote von etwa 80 % des BIP (Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrats, 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 131 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
132 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
2025). In den Berechnungen des Sachverständigenrats sinkt der Schuldenstand 
in den Jahren nach 2035 wieder. Das liegt daran, dass lediglich die Beschlüsse 
zum Sondervermögen berücksichtigt werden und die über die Bereichsausnahme 
schuldenfinanzierten Verteidigungsausgaben in den Simulationen nach dem Jahr 
2029 bis zum Jahr 2034 auf 0,5 % des BIP zurückgehen. Es wird also
angenommen, dass die Verteidigungsausgaben, die auch in den 2030er-Jahren auf einem 
hohen Niveau notwendig sein werden, zunehmend aus Steuereinnahmen
finanziert werden. Bringt die Bundesregierung jedoch nicht unmittelbar 
weitreichende Reformen auf den Weg, die strukturell den Anstieg der
Ausgaben dämpfen und für nachhaltiges Wachstum sorgen, so dürften ein
weiterer Anstieg der Verschuldung oder Steuererhöhungen unvermeidlich 
sein. 
151. Die hier vorgestellten zusätzlichen Analysen und Einschätzungen deuten also
darauf hin, dass sich die fiskalische Lage ab dem Jahr 2030 deutlich
ungünstiger entwickeln könnte, als die Berechnungen im Haupttext
vermuten lassen. Dies würde künftig auch die Einhaltung der europäischen
Fiskalregeln erschweren. In den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission hat 
die Bundesregierung mit einer jährlichen Steigerung um 0,9 % ein
außergewöhnlich dynamisches Wachstum des Produktionspotenzials unterstellt (BMF und 
BMWE, 2025). Die aktuelle Entwicklung ist demgegenüber deutlich schwächer 
(0,3 % bzw. 0,4 % in den Jahren 2025 und 2026, danach lediglich 0,1 %). 🡦 ZIF-
FER 76 Je länger die gegenwärtige Wachstumsschwäche wirtschafts- und 
finanzpolitisch nicht wirksam adressiert wird, desto größer wird das
Risiko, dass Deutschland die europäischen Fiskalregeln in den
kommenden Jahren nicht einhalten kann (Deutsche Bundesbank, 2025; Grimm, 2025; 
Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrats, 2025). 
2. Rückkehr zu nachhaltiger Finanzpolitik ohne  
ambitionierte Strukturreformen unmöglich 
152. Die ergänzenden Darstellungen haben gezeigt, dass allein die Ausgaben für 
soziale Sicherung, die Verteidigungsfähigkeit und für Zinslasten 
schon im Jahr 2029 etwa den Umfang der gesamten für den Bund
verfügbaren Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme) erreichen dürften. Die 
Rückkehr zu einer nachhaltigen Finanzpolitik setzt daher ambitionierte
Strukturreformen voraus. Die Ratsmehrheit stellt dies aus Sicht des abweichenden
Ratsmitglieds nicht deutlich genug heraus. 
153. Sowohl ausgabendämpfende als auch wachstumssteigernde Reformen 
müssten jetzt angegangen werden, damit überhaupt eine Chance
besteht, den Anstieg der Ausgabenlast noch vor dem Ende der
Legislaturperiode zu dämpfen. Appelle an die Ministerien, Einsparungen zu realisieren, die erst 
in den jeweiligen Haushaltsverhandlungen ergehen (wie im August dieses Jahres, 
vgl. ZDF, 2025), können aufgrund der Zementierung weiter Teile des Haushalts 
durch Leistungsversprechen oder gesetzliche Pflichten des Staates 🡦 ABBILDUNG 42 
nicht annähernd ausreichend Wirkung entfalten. Im Folgenden werden daher die 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 132 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 133 
wichtigen Reformschritte kurz angesprochen und es wird auf Studien verwiesen, 
die diese Reformen detaillierter beschreiben. 
154. Ausgabendämpfende Reformen betreffen die gesetzliche
Rentenversicherung (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 2022; Grimm et al., 2025a; 
Thum et al., 2025) sowie die sonstigen Sozialversicherungen. Weiterhin ist 
ein Abbau von Subventionen angezeigt (Feld et al., 2025; Fuest, 2025). So
ließen sich etwa nach Schätzungen von Fuest (2025) 94 Mrd Euro gegenüber dem 
jetzigen Ausgabenpfad bis zum Jahr 2030 einsparen. Zudem sollte durch eine 
sparsame und zielgenaue Nutzung der verfügbaren
Schuldenspielräume der Schuldenanstieg und damit auch der erwartete steile Anstieg der
Zinskosten eingedämmt werden (Grimm et al., 2025b). Die schärfere Verfolgung von 
Steuerhinterziehung – von der Ratsmehrheit prominent hervorgehoben – dürfte 
hingegen ohne übermäßige Belastung durch zusätzliche Bürokratie keinen
signifikanten Beitrag leisten. Zu Recht weist die Ratsmehrheit allerdings darauf hin, 
dass die Umsetzung teurer Wahlgeschenke (im Haupttext: „fragwürdige
Maßnahmen“) zurückgenommen werden sollten. 🡦 ZIFFER 133  
155. Wachstumssteigernde Reformen müssen darauf ausgerichtet sein, das
derzeit extrem niedrige Potenzialwachstum der Volkswirtschaft zu steigern. Zurecht 
mahnt die Ratsmehrheit in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der
Arbeitsanreize und des Erwerbspersonenpotenzials an. 🡦 ZIFFER 140 Um das 
Wachstumspotenzial ausreichend zu erhöhen ist jedoch ein deutlicher Anstieg der 
privaten Investitionen notwendig, ebenso wie ein dynamischer technischer
Fortschritt. Dazu sollte die Attraktivität des Standorts für innovative Unternehmen 
erhöht werden, damit in Deutschland nicht nur an der Weltspitze geforscht wird, 
sondern die Ideen auch in Deutschland umfangreich in Wertschöpfung übersetzt 
werden. Dies erfordert etwa einen weitreichenden Abbau von
innovationshemmender Regulierung, Flexibilisierung am Arbeitsmarkt,
Vereinfachungen im Baurecht und eine Dämpfung des Anstiegs der
Lohnnebenkosten (Grimm et al., 2025b). 🡦 ZIFFERN 672 FF. Diese Maßnahmen werden 
etwa von Feld et al. (2025) oder Grimm et al. (2025b) skizziert. Es sind also
deutlich weitreichendere Maßnahmen notwendig, als von der Ratsmehrheit
vorgeschlagen oder angedeutet. 
156. Eine Senkung der Unternehmenssteuern auf ein international
vergleichbares Niveau oder ein Abbau steuerlicher Verzerrungen 🡦 ZIFFERN 253 FF. dürfte
ebenfalls die Attraktivität des Standorts im internationalen Vergleich erhöhen. Der 
Vorschlag der Ratsmehrheit zu Anpassungen bei der Erbschaftssteuer (insb. eine 
teilweise Rücknahme der Verschonung der Betriebsvermögen) 🡦 ZIFFERN 340 FF. 
dürfte angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Schwächephase nicht zielführend 
oder sogar kontraproduktiv sein, sofern die Steuersätze nicht deutlich abgesenkt 
werden. Eine aufkommensneutrale Reform mit einem Steuersatz von um die 15 % 
könnte den ohnehin schon hohen Druck auf viele Familienunternehmen noch
erhöhen (Feld, 2025a, 2025b). 
157. Reformen, die eine deutliche Entspannung der Haushaltslage gegen Ende der 
Legislaturperiode möglich machen (etwa die Dämpfung des Ausgabenanstiegs in 
der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ebenso wie wachstumssteigernder 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 133 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
134 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Abbau von Regulierung) sind in hohem Maße zeitkritisch, da ihre
Umsetzung eine gewisse Zeit braucht und ihre Wirkung teilweise mit einer gewissen
Verzögerung einsetzt. Umgekehrt ausgedrückt: handelt die Bundesregierung 
nicht unmittelbar, so wird sich eine signifikante Steuererhöhung oder 
noch weitere Ausweitung der Verschuldung als bisher geplant nicht 
vermeiden lassen. 
Einordnung der Berechnungen des Sachverständigenrats und Kritik an 
den Vorschlägen zur Priorisierung von Ausgaben 
158. In diesem Zusammenhang muss angemerkt werden, dass der sinkende
Schuldenstand in der 🡦 TABELLE 14 des Haupttextes ab dem Jahr 2036 irreführend 
ist, da die im Text vorgeschlagenen Maßnahmen es nicht ermöglichen, die
Verschuldung – wie in den Berechnungen implizit unterstellt – in den 2030er-
Jahren wieder zurückzufahren. Die Kalibrierung des Modells berücksichtigt nur
bereits beschlossene Maßnahmen und führt deshalb zu einer Darstellung der
zukünftigen Entwicklung, die inkonsistent mit den im aktuellen Politikszenario 
möglichen zukünftigen Entwicklungen ist. 
159. Regeln zur Zusätzlichkeit, Zielgenauigkeit und zum Monitoring in den 
Haushalten von Bund und Ländern, wie sie von der Ratsmehrheit vorgeschlagen 
werden, 🡦 ZIFFERN 124 FF. können keine Wirkung entfalten, solange die über 
die Jahre automatisch ansteigenden Leistungsversprechen und
Zinszahlungen nicht durch Strukturreformen und umsichtige Haushaltsführung 
gedämpft werden. Es dürfte ohne konsequente Reformen unmöglich sein, 
klare Vorgaben für zukunftsgerichtete Ausgaben zu entwickeln (vergleiche die 
Ausführungen im Minderheitsvotum des abweichenden Ratsmitglieds 🡦 ZIF-
FERN 582 FF.). Darüber hinaus wären entsprechende Vorgaben auch deshalb
problematisch, weil der Handlungsspielraum der demokratisch gewählten
Abgeordneten deutlich beschränkt und durch Expertenentscheidungen ersetzt würde 
(Minderheitsvotum des abweichenden Ratsmitglieds im JG2024 Ziffern 182 ff.). 
160. Sollte es gelingen, Haushaltsspielräume zu schaffen und die Zweckentfremdung 
der Mittel im SVIK zu reduzieren, so bestünden noch immer signifikante
Herausforderungen, wenn es um die wachstumsfördernde Verwendung der Mittel geht. 
Die von der Ratsmehrheit ins Spiel gebrachten Vorgaben 🡦 ZIFFERN 121 FF. UND 127 FF. 
dürften nicht greifen. Erstens entstünde ein umfangreicher neuer
Verwaltungsaufwand und zusätzliche Bürokratie. Zweitens ist es typischerweise 
leicht möglich, eine gesetzlich verankerte Zweckbestimmung flexibel 
zu interpretieren (die Politik liefert derzeit bei der Umsetzung der
Grundgesetzänderungen ein anschauliches und eindrucksvolles Beispiel). Drittens
können derartige Vorgaben die Budgetautonomie des Parlaments
einschränken. Viertens dürften diese Vorgaben rechtlich keine Bindungskraft 
haben. Auch der Vorschlag eines Monitoring-Gremiums durch die Ratsmehrheit 
🡦 ZIFFERN 122 überrascht, da er tief in bestehende Zuständigkeiten eingreift und
sowohl Bürokratisierung als auch verfassungsrechtliche Spannungen riskiert. Die 
vorgesehenen Eingriffsbefugnisse – etwa die Kürzung künftiger
Mittelzuweisungen – könnten mit den haushaltsrechtlichen Kompetenzen des Bundestags
kollidieren. Die hohe Berichtsdichte birgt das Risiko zusätzlicher Verwaltungslasten, 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 134 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 135 
ohne die Wirksamkeit notwendigerweise zu erhöhen. Schließlich wäre auch eine 
Politisierung des Gremiums nicht auszuschließen. Mit Blick auf den
Infrastrukturausbau und -erhalt wäre die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft nach 
dem Beispiel der österreichischen Asfinag ein wirksameres Mittel zur
Sicherstellung von Investitionen und zur Selektion der Projekte (vgl. MV JG2024 Ziffer 
187). 
161. Da es unumgänglich ist, dass die gewählten Parlamentarier über die
Verwendung und Priorisierung der Mittel entscheiden, hätte es ein wichtiger 
Beitrag des Sachverständigenrats sein können, die kurz- und langfristigen
Auswirkungen dieser Entscheidungen zu beleuchten, um die Entscheidungsträger 
und ihre Wählerinnen und Wähler über die entscheidenden Trade-offs zu
informieren. Im Folgenden werden diese Zusammenhänge daher kurz (und nicht
erschöpfend) skizziert. 
162. Wachstumseffekte öffentlicher Investitionen können über
verschiedene Kanäle ausgelöst werden. Sie wirken dabei unterschiedlich stark auf das 
Potenzialwachstum und sind deshalb auch in sehr unterschiedlichem Grad
nachhaltig. Einige Anhaltspunkte: 
− Kurzfristige Effekte entstehen durch eine höhere Auslastung im
Verarbeitenden Gewerbe. Aktuell unterausgelastete Kapazitäten 🡦 ABBILDUN-
GEN 20 UND 22 können durch die zusätzliche staatliche Nachfrage eine stärkere 
Auslastung erfahren, was die Wirtschaftsleistung temporär erhöht. Dort, wo 
die Kapazitätsauslastung heute schon hoch ist, könnten
zusätzliche Investitionen aber zu Preissteigerungen führen.
Gesamtwirtschaftlich stellt sich zudem die Frage, ob durch die staatlichen Aktivitäten 
private Investitionen verdrängt werden. Ein solcher Impuls
verschwindet, sobald das staatliche Engagement vorüber ist. 
− Direkte mittelfristige Effekte können entstehen, wenn ein dauerhafter 
Anstieg der öffentlichen Investitionen glaubwürdig ist. Denn dies kann zu
einem Kapazitätsausbau in den Sektoren führen, die an der
Umsetzung der öffentlichen Vorhaben beteiligt sind. Dadurch würde das 
Produktionspotenzial der Volkswirtschaft auf ein höheres Niveau
ansteigen (Level-Effekt). Der Effekt dürfte aber überschaubar sein. Da die
Investitionen aktuell noch nicht verlässlich signifikant ansteigen 🡦 ABBILDUNG 43 
dürfte dieser Effekt zunächst nicht eintreten. 
− Spillovereffekte der Infrastrukturinvestitionen treten auf, wenn eine 
Ausweitung der öffentlichen Infrastruktur die Attraktivität des
Standortes erhöht. Hierbei kann es sich um verschiedenste Infrastrukturen handeln 
(Straße, Schiene, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, (Flug)Häfen, …). 
Dieser Effekt ist umso höher, je zielgenauer solche
Infrastrukturen ausgebaut werden, die die Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes für Unternehmen und Arbeitnehmer erhöhen.
Komplementäre Maßnahmen wie der Abbau von Regulierung und Bürokratie oder eine 
Senkung der Unternehmenssteuern können den Effekt verstärken. Die Wahl 
der spezifischen Projekte hat somit ebenfalls einen Einfluss auf den
Wachstumseffekt. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 135 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
136 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
− Langfristige Effekte staatlicher Investitionen auf das
Wirtschaftswachstum sind am größten, wenn die Mittel in Bildung und Forschung fließen. 
Im Bildungssystem besteht aufgrund der seit geraumer Zeit sinkenden PISA-
Ergebnisse großer Handlungsbedarf (Anger et al., 2025; Stanat et al., 2025). 
🡦 ZIFFER 442 Forschungsförderung sollte so ausgestaltet sein, dass der
Hochtechnologie-Bereich stärker im Fokus ist (Fuest et al., 2024, 2025). 
Dies hätte der Sachverständigenrat in seinem Gutachten umfangreicher
ausführen können. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 136 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 137 
ANHANG 
🡦 TABELLE 14  
 
Simulationsergebnisse im Überblick
Konsum Investitionen¹ Verteidigung Konsum Investitionen¹ Verteidigung
Ausgaben (nominal) in Mrd Euro
2025 1 1 4 7 11 4
2026 6 6 12 8 23 12
2027 15 9 57 9 34 57
2028 17 14 100 9 50 100
2029 17 15 104 10 52 104
2030 16 12 97 10 46 97
2031 15 11 78 10 42 78
2032 15 10 58 10 38 58
2033 14 9 37 10 34 37
2034 13 8 14 10 30 14
2035 8 7 0 3 23 0
2036 7 5 0 3 19 0
2037 6 4 0 3 13 0
2038 4 3 0 3 8 0
2039 4 2 0 3 5 0
2040 3 1 0 3 2 0
Ausgaben (in Preisen von 2025) in Mrd Euro
2025 1 1 4 7 11 4
2026 6 5 12 8 21 12
2027 14 8 52 9 30 52
2028 15 11 87 9 41 87
2029 15 11 87 8 40 87
2030 14 8 77 8 33 77
2031 13 7 59 8 29 59
2032 12 5 42 8 24 42
2033 11 5 25 7 20 25
2034 10 4 10 7 17 10
2035 5 3 0 2 12 0
2036 5 2 0 2 9 0
2037 4 2 0 2 6 0
2038 2 1 0 2 4 0
2039 2 1 0 2 2 0
2040 2 0 0 2 1 0
Jahr
Aktueller Politikpfad Investitionspfad
1 – Summe von durchschnittlichen Staatsinvestitionen und Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.  2 – Definiert als
Minimum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  3 – Definiert als Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  
4 – Verhältnis der Niveaus des realen BIP mit Finanzpaket und des realen BIP des Referenzszenarios, minus eins. Im 
Referenzpfad sind die Effekte des Finanzpakets auf das BIP in Höhe von 3,3 Mrd Euro für das Jahr 2025 und 17,2 Mrd 
Euro für das Jahr 2026 enthalten. Diese Effekte werden daher auch im aktuellen Politik- und Investitionsszenario
berücksichtigt. Ab dem Jahr 2027 enthält der Referenzpfad keine BIP-Effekte des Finanzpakets. Analog zu Ochsner und 
Zuber (2025) wird unterstellt, dass Infrastrukturinvestitionen einen dauerhaften Effekt auf das BIP-Niveau haben.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-234-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 137 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
138 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 NOCH TABELLE 14 
 
  
Simulationsergebnisse im Überblick
Untergrenze² Mittelwert Obergrenze³ Untergrenze² Mittelwert Obergrenze³
Zusätzliches kumuliertes BIP in Mrd Euro
2025 0 3 7 4 21 36
2026 3 19 36 12 66 115
2027 8 64 121 22 147 260
2028 17 132 247 38 264 466
2029 30 198 367 59 379 667
2030 41 246 452 77 467 820
2031 48 272 500 89 522 919
2032 49 281 518 95 551 976
2033 47 278 515 98 561 1.001
2034 43 265 495 97 558 1.002
2035 36 246 465 92 542 980
2036 28 229 439 86 525 956
2037 21 215 418 81 507 933
2038 16 203 401 77 491 909
2039 11 194 387 73 477 888
2040 8 187 375 71 464 869
Schuldenstandsquote (ohne Notlagen) in % des BIP
2025 62,7 62,7 62,7 62,7 62,7 62,7
2026 64,2 64,4 64,6 63,8 63,7 63,8
2027 66,9 66,7 66,4 65,8 65,1 64,5
2028 70,5 69,8 69,1 68,6 67,0 65,7
2029 73,8 73,0 72,3 71,2 69,1 67,4
2030 76,8 76,0 75,4 73,5 71,2 69,3
2031 79,2 78,7 78,1 75,3 72,9 70,9
2032 81,2 80,7 80,3 76,6 74,3 72,1
2033 82,6 82,2 81,8 77,5 75,1 72,8
2034 83,3 83,0 82,7 77,8 75,5 73,1
2035 83,6 83,3 83,0 77,7 75,4 73,0
2036 83,6 83,3 82,9 77,4 75,1 72,7
2037 83,5 83,1 82,7 77,0 74,7 72,3
2038 83,2 82,8 82,4 76,5 74,3 71,9
2039 82,9 82,6 82,1 76,0 73,9 71,5
2040 82,6 82,3 81,8 75,4 73,3 71,0
Jahr
Aktueller Politikpfad Investitionspfad
Multiplikator Multiplikator
1 – Summe von durchschnittlichen Staatsinvestitionen und Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.  2 – Definiert als
Minimum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  3 – Definiert als Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  
4 – Verhältnis der Niveaus des realen BIP mit Finanzpaket und des realen BIP des Referenzszenarios, minus eins. Im 
Referenzpfad sind die Effekte des Finanzpakets auf das BIP in Höhe von 3,3 Mrd Euro für das Jahr 2025 und 17,2 Mrd 
Euro für das Jahr 2026 enthalten. Diese Effekte werden daher auch im aktuellen Politik- und Investitionsszenario
berücksichtigt. Ab dem Jahr 2027 enthält der Referenzpfad keine BIP-Effekte des Finanzpakets. Analog zu Ochsner und 
Zuber (2025) wird unterstellt, dass Infrastrukturinvestitionen einen dauerhaften Effekt auf das BIP-Niveau haben.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-234-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 138 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 139 
🡦 NOCH TABELLE 14 
 
  
Simulationsergebnisse im Überblick
Untergrenze² Mittelwert Obergrenze³ Untergrenze² Mittelwert Obergrenze³
Reales BIP-Wachstum in %
2025 0,3 0,3 0,3 0,4 0,7 1,0
2026 0,8 0,4 0,1 0,8 0,9 0,8
2027 0,7 1,4 2,1 0,7 1,8 2,8
2028 0,5 1,1 1,6 0,6 1,8 2,8
2029 0,4 0,5 0,6 0,5 1,1 1,7
2030 0,2 0,1 – 0,0 0,3 0,5 0,8
2031 0,1 – 0,1 – 0,3 0,2 0,2 0,4
2032 0,1 – 0,1 – 0,2 0,1 0,1 0,3
2033 0,1 – 0,0 – 0,1 0,2 0,2 0,3
2034 0,2 0,1 0,0 0,2 0,2 0,3
2035 0,2 0,1 0,1 0,2 0,1 0,2
2036 0,3 0,4 0,4 0,3 0,4 0,5
2037 0,4 0,5 0,5 0,4 0,4 0,5
2038 0,4 0,4 0,5 0,4 0,4 0,4
2039 0,3 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3
2040 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3
Gesamtstaatliches Defizit in % des BIP
2026 – 2,9 – 2,9 – 2,9 – 2,8 – 2,8 – 2,8
2027 – 4,2 – 4,2 – 4,1 – 4,0 – 4,0 – 3,9
2028 – 4,9 – 4,9 – 4,8 – 4,8 – 4,7 – 4,6
2029 – 4,7 – 4,7 – 4,6 – 4,6 – 4,4 – 4,3
2030 – 4,3 – 4,2 – 4,2 – 4,2 – 4,0 – 3,9
2031 – 3,8 – 3,7 – 3,7 – 3,6 – 3,5 – 3,5
2032 – 3,3 – 3,2 – 3,2 – 3,1 – 3,1 – 3,0
2033 – 2,7 – 2,7 – 2,7 – 2,6 – 2,6 – 2,5
2034 – 2,2 – 2,2 – 2,2 – 2,1 – 2,1 – 2,0
2035 – 1,7 – 1,7 – 1,7 – 1,6 – 1,6 – 1,6
2036 – 1,6 – 1,6 – 1,6 – 1,5 – 1,5 – 1,5
2037 – 1,5 – 1,5 – 1,5 – 1,4 – 1,4 – 1,4
2038 – 1,4 – 1,4 – 1,4 – 1,4 – 1,3 – 1,3
2039 – 1,3 – 1,3 – 1,3 – 1,3 – 1,3 – 1,3
2040 – 1,3 – 1,3 – 1,3 – 1,2 – 1,2 – 1,2
Aktueller Politikpfad Investitionspfad
Jahr Multiplikator Multiplikator
1 – Summe von durchschnittlichen Staatsinvestitionen und Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.  2 – Definiert als
Minimum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  3 – Definiert als Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  
4 – Verhältnis der Niveaus des realen BIP mit Finanzpaket und des realen BIP des Referenzszenarios, minus eins. Im 
Referenzpfad sind die Effekte des Finanzpakets auf das BIP in Höhe von 3,3 Mrd Euro für das Jahr 2025 und 17,2 Mrd 
Euro für das Jahr 2026 enthalten. Diese Effekte werden daher auch im aktuellen Politik- und Investitionsszenario
berücksichtigt. Ab dem Jahr 2027 enthält der Referenzpfad keine BIP-Effekte des Finanzpakets. Analog zu Ochsner und 
Zuber (2025) wird unterstellt, dass Infrastrukturinvestitionen einen dauerhaften Effekt auf das BIP-Niveau haben.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-234-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 139 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
140 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 NOCH TABELLE 14 
 
  
Simulationsergebnisse im Überblick
Aktueller Politikpfad Investitionspfad
Mittelwert Mittelwert
Differenz zum realen BIP des Referenzpfads in %⁴
2025 0,0 0,4
2026 0,0 0,8
2027 0,8 2,1
2028 1,5 3,6
2029 1,8 4,5
2030 1,7 4,9
2031 1,5 5,0
2032 1,2 4,9
2033 1,0 4,9
2034 0,9 4,9
2035 0,8 4,8
2036 0,9 4,8
2037 0,9 4,9
2038 1,0 4,9
2039 1,0 4,9
2040 1,0 4,9
Jahr
1 – Summe von durchschnittlichen Staatsinvestitionen und Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.  2 – Definiert als
Minimum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  3 – Definiert als Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  
4 – Verhältnis der Niveaus des realen BIP mit Finanzpaket und des realen BIP des Referenzszenarios, minus eins. Im 
Referenzpfad sind die Effekte des Finanzpakets auf das BIP in Höhe von 3,3 Mrd Euro für das Jahr 2025 und 17,2 Mrd 
Euro für das Jahr 2026 enthalten. Diese Effekte werden daher auch im aktuellen Politik- und Investitionsszenario
berücksichtigt. Ab dem Jahr 2027 enthält der Referenzpfad keine BIP-Effekte des Finanzpakets. Analog zu Ochsner und 
Zuber (2025) wird unterstellt, dass Infrastrukturinvestitionen einen dauerhaften Effekt auf das BIP-Niveau haben.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-234-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 140 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 141 
LITERATUR 
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 142 –
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 143 
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 143 –
Kapitel 2 – Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern 
144 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 144 –

KAPITEL 3:  
EUROPAS ZUKUNFT GEMEINSAM SICHERN 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 146 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 147 
  
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
🡦 Die Europäische Union steht vor erheblichen Herausforderungen. Dazu gehören eine geringe 
wirtschaftliche Dynamik, schwaches Produktivitätswachstum im Vergleich zu den USA und eine 
sich verschärfende sicherheitspolitische Lage. 
🡦 Handelsbarrieren und unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen lassen die EU hinter 
ihrem wirtschaftlichen Potenzial zurückbleiben. Eine Reduktion von territorialen
Lieferbeschränkungen kann die Integration des europäischen Binnenmarktes verbessern. 
🡦 Die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern und Förderung von militärischer
Innovation kann die europäische Verteidigungsfähigkeit entscheidend stärken. 
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Die Europäische Union (EU) ist der zweitgrößte Wirtschaftsraum der Welt. Der gemeinsame
europäische Binnenmarkt, ein Grundstein der EU-Integration, hat zu einer tiefen wirtschaftlichen
Verflechtung der Mitgliedstaaten geführt. Das vorliegende Kapitel behandelt zwei zentrale
Herausforderungen, vor denen die EU aktuell steht. Zum einen hat sich das Produktivitätswachstum in 
den vergangenen Jahrzehnten gegenüber den USA deutlich verlangsamt. Zum anderen haben  
geopolitische Spannungen zugenommen und die multilaterale Weltordnung steht zunehmend
unter Druck.  
Im europäischen Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen bestehen nach wie vor hohe 
Handelsbarrieren, wodurch das wirtschaftliche Potenzial der EU nicht vollständig genutzt wird. 
Auch die Kapitalmärkte sind fragmentiert, da sie durch unterschiedliche regulatorische
Rahmenbedingungen und eine unvollendete Bankenunion gekennzeichnet sind. Dadurch werden
Investitionen und Wirtschaftswachstum in der EU gedämpft. Hinzu kommt, dass die Handels- und
Außenpolitik der USA derzeit sprunghaft und wenig berechenbar ist. Die verschlechterte
sicherheitspolitische Lage, insbesondere angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine, stellt eine
direkte Bedrohung für die EU dar. Es gibt einen erheblichen Nachholbedarf bei der militärischen 
Ausrüstung vieler EU-Staaten. Fehlende Koordination unter den europäischen Staaten und eine 
starke Priorisierung nationaler Anbieter bei der Beschaffung von Rüstungsgütern führen zudem 
zu Ineffizienzen und hohen Kosten. 
Bei den vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes und der Sicherheit Europas liegt ein klarer 
europäischer Mehrwert vor. EU-weite Lösungen sind dem Handeln einzelner Mitgliedstaaten 
überlegen. Um den genannten Herausforderungen zu begegnen und Europas Zukunft gemeinsam 
zu gestalten, ist eine Vertiefung des europäischen Binnen- und Kapitalmarktes entscheidend. 
Dies kann zu einer effizienteren Allokation von Ressourcen führen und das
Produktivitätswachstum erhöhen. Konkret zählen hierzu die Reduktion territorialer Lieferbeschränkungen sowie die 
Harmonisierung von Vorschriften, beispielsweise durch die Einführung eines „28. Regimes“ im 
Unternehmensrecht. Im Bereich der Kapitalmärkte sind eine Integration der
Kapitalmarktaufsicht und die Verbesserung der Wagniskapitalfinanzierung wichtig, um die Innovationslücke
gegenüber den USA zu verringern. Die Schaffung eines „European Safe Asset“ würde die Attraktivität 
des Euro auf internationaler Ebene stärken, sollte jedoch nicht die Tragfähigkeit der
Staatsfinanzen gefährden. Schließlich erfordert die Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit die 
Überwindung der Fragmentierung des Verteidigungsbinnenmarktes, die koordinierte
Beschaffung von Rüstungsgütern auf europäischer Ebene und die Förderung von Innovationen im
Verteidigungsbereich. 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 147 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
148 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
I. EINLEITUNG 
163. Die Europäische Union (EU) ist der zweitgrößte Wirtschaftsraum der 
Welt. Er beheimatet 450 Mio Menschen und 26 Mio Unternehmen. Der
gemeinsame europäische Binnenmarkt ist ein Grundstein der EU-
Integration (Vertrag von Lissabon, Artikel 3) und ermöglicht innerhalb der EU den 
freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. 
Er hat zu einer tiefen wirtschaftlichen Verflechtung der Mitgliedstaaten und zu 
deutlichen Wohlfahrtssteigerungen geführt (in ’t Veld, 2019; Felbermayr et al., 
2022; Fontagné und Yotov, 2024). 
164. Das vorliegende Kapitel behandelt zwei zentrale Herausforderungen, vor denen 
die EU aktuell steht. Zum einen hat sich das Produktivitätswachstum in den 
vergangenen Jahrzehnten verlangsamt. Beispielhaft zeigt sich das an der 
schwächeren Entwicklung der Arbeitsproduktivität der EU im Vergleich zu den 
USA. 🡦 ABBILDUNG 44 LINKS Eine bremsende Rolle spielen dabei die geringe
Innovationstätigkeit, fragmentierte Kapitalmärkte sowie divergierende regulatorische 
Rahmenbedingungen innerhalb der Mitgliedstaaten (Draghi, 2024a; Letta, 
🡦 ABBILDUNG 44 
 
1 – Bruttoinlandsprodukt in Kaufkraftparitäten je Arbeitsstunde.  2 – Deutschland (ab 1991), Frankreich, Italien, Spanien.  
3 – Der Index spiegelt die Ergebnisse automatischer Textsuche in fünf großen europäischen Zeitungen wider. Er
berechnet sich aus dem Anteil der Artikel zu geopolitischen Ereignisse an der Gesamtzahl der Artikel jeder Zeitung im Monat. 
Die Länderindikatoren werden entsprechend dem Bruttoinlandsprodukt gewichtet.  4 – Der Index spiegelt die Ergebnisse 
automatisierter Textsuche in zehn Zeitungen in den USA wider. Er berechnet sich aus dem Anteil der Artikel zu negativen 
geopolitischen Ereignissen an der Gesamtzahl der Artikel jeder Zeitung im Monat.
Quellen: AMECO, Bondarenko et al. (2024), Caldara und Iacoviello (2022), IWF, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-186-02
Herausforderungen für die EU
70
75
80
85
90
95
100
105
110
115
Relative Arbeitsproduktivität1 der EU 
gegenüber USA sinkt
% im Verhältnis zu den USA
1980 85 90 95 00 05 10 15 2024
EU42
EU27
1
2 3
0
50
100
150
200
250
300
350
400
Geopolitische Unsicherheit seit dem Jahr 
2022 über dem langfristigen Durchschnitt
Index, Ø 2021 = 100
2016 17 18 19 20 21 22 23 24 2025
Geopolitical Risk Index: EU42,3 USA4
Langfristiger Durchschnitt:
(2000 – 2019)
EU42,3 USA4
1 – Russlands Angriff 
auf die Ukraine
(Februar 2022)
2 – Terrorangriff der 
Hamas auf Israel
(Oktober 2023)
3 – Israel beendet Waffenstillstand mit 
Angriffen auf Hamas (März 2025)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 148 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 149 
2024). Zum anderen hat sich die sicherheitspolitische Lage der EU
fundamental verschlechtert. Diese Veränderung spiegelt der geopolitische
Risikoindex für die EU wider, der seit dem russischen Angriff auf die Ukraine
deutlich über dem langfristigen Durchschnitt liegt. 🡦 ABBILDUNG 44 RECHTS Hinzu kommt, 
dass die Handels- und Außenpolitik von US-Präsident Donald Trump sprunghaft 
und wenig berechenbar ist (FG 2025 Ziffer 13). Durch die strategische Rivalität 
zwischen den USA und China steht die multilaterale Weltordnung zusätzlich
unter Druck. Diese geopolitischen Spannungen haben die bereits zuvor einsetzende 
Fragmentierung der Weltwirtschaft verstärkt (Fernández-Villaverde et al., 2024; 
Gopinath et al., 2025) und belasten den international eng verflochtenen
Europäischen Wirtschafts- und Währungsraum. 
165. Aus ökonomischer Sicht sollten Aufgaben dann auf europäischer Ebene 
angesiedelt werden, wenn sich dadurch Effizienz- oder Kostenvorteile 
gegenüber einem rein nationalen Handeln bieten (Alesina et al., 2005; 
Bassford et al., 2013; Weiss et al., 2017; Heinemann, 2020; JG 2020 Ziffer 253). 
Beispiele für Bereiche, die einen europäischen Mehrwert schaffen, sind
insbesondere der Binnenmarkt und gemeinsame Anstrengungen zur
Verteidigung. Um die genannten Herausforderungen zu adressieren, sollte die
europäische Zusammenarbeit in diesen beiden Bereichen weiter ausgebaut 
werden. Denn der Binnenmarkt ist noch nicht vollendet (IWF, 2024), was
bedeutet, dass die EU ihr Potenzial als Wirtschaftsgemeinschaft noch nicht voll 
ausschöpft. Eine Vertiefung des europäischen Binnenmarktes kann zu 
einer effizienteren Allokation von Ressourcen führen und die
gesamtwirtschaftliche Produktion steigern. Zudem gilt es angesichts geopolitischer Spannungen
sowie der sprunghaften und wenig berechenbaren US-Politik unter Donald Trump, 
die europäische Verteidigungsfähigkeit umfassend zu stärken.  
166. Der grenzüberschreitende Handel mit Waren und Dienstleistungen im
europäischen Binnenmarkt hat, beispielsweise durch den Abbau von Handelsbarrieren 
im Zuge der Standardisierung von Produktnormen, in den letzten drei
Jahrzehnten deutlich zugenommen und damit das Wirtschaftswachstum in der EU 
stimuliert. 🡦 ZIFFER 171 Jedoch bestehen weiterhin Handelsbarrieren innerhalb der 
EU. Auf einen unvollständigen Binnenmarkt deuten regionale Handelsströme 
hin, die stark von nationalen Grenzen geprägt sind (Santamaría et al., 2020). Das 
zeigt, dass das Potenzial des Binnenmarktes nicht ausgeschöpft ist. 🡦 ZIF-
FER 173 Eine weitere Vertiefung brächte deutliche wirtschaftliche Vorteile für 
die Mitgliedstaaten mit sich. 🡦 ZIFFERN 174 F. Ansatzpunkt für eine Vertiefung des 
Binnenmarktes bzw. einen Abbau der Handelsbarrieren könnten der Abbau
unterschiedlicher Verpackungs- und Beschriftungsvorschriften sein, die zu
territorialen Lieferbeschränkungen beitragen und den Handel zwischen
Mitgliedstaaten einschränken. 🡦 ZIFFERN 189 FF. Ein weiterer Schritt wäre ein
einheitliches Unternehmensrecht, ein sogenanntes EU-weites „28. Regime“. 🡦 ZIF-
FERN 194 FF. Dies würde vor allem kleinen und mittleren Unternehmen
ermöglichen, Unterschiede in den Rechtssystemen der 27 Mitgliedstaaten zu überwinden 
und so den Handel im Binnenmarkt zu vertiefen.  
167. Der freie Kapitalverkehr bildet eine zentrale Säule der europäischen Integration 
und spielt eine wesentliche Rolle bei der Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 149 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
150 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
fähigkeit Europas. Derzeit ist die europäische Finanzarchitektur jedoch 
bankenbasiert und stark fragmentiert. Der Anteil der Bankenfinanzierung 
von Unternehmen ist in Europa hoch, und eine Ausweitung dieser
Finanzierungsart dürfte nicht zu starken Wachstumsimpulsen führen (JG 2023 Kasten 14). 
Marktbasierte Finanzierungsinstrumente wie Aktienmärkte und Wagniskapital 
sind hingegen besonders geeignet, um junge Wachstumsunternehmen (Start-ups 
und Scale-ups) zu finanzieren.  
168. Um private Investitionen zu erleichtern und nachhaltiges Wachstum 
zu fördern, bedarf es einer umfassenden Harmonisierung im Bereich
Unternehmens-, Insolvenz- und Steuerrecht sowie eines gezielten Abbaus
bürokratischer Hürden. Gleichzeitig sollten die Kapitalmarktaufsicht durch eine 
gestärkte und reformierte European Securities and Markets Authority (ESMA) 
europaweit vereinheitlicht werden und nationale Doppelung der Aufsicht 
abgeschafft werden. 🡦 ZIFFER 206 Auch die Ausweitung der
Wagniskapitalfinanzierung – insbesondere für Start-ups – ist wichtig, um die Innovationslücke 
gegenüber den USA zu schließen. 🡦 ZIFFER 200 Nicht zuletzt wird die Schaffung 
sogenannter „European Safe Assets“ diskutiert, etwa in Form synthetischer 
sicherer Anleihen oder gemeinsam emittierter Eurobonds, um den Euro auf
internationaler Ebene zu stärken. Wenn ein solches Asset anreizkompatibel
konstruiert ist, könnte dies die Bedeutung des europäischen Kapitalmarktes deutlich 
stärken. 🡦 ZIFFER 207  
169. Die europäische Verteidigungsfähigkeit ist ein europäisches
öffentliches Gut. 🡦 ZIFFER 180 Angesichts der Bedrohung durch Russlands anhaltende
Aggressionen sowie weiterer sicherheitspolitischer Herausforderungen sollte die
europäische Verteidigungsfähigkeit gestärkt werden, um Europas strategische 
Handlungsfähigkeit im Rahmen des transatlantischen Bündnisses zu erhöhen. 
🡦 ZIFFERN 181 FF. Dafür müssen die Fragmentierung des Marktes für
Verteidigungsgüter überwunden und die Produktionskapazitäten auf die veränderten Bedarfe 
der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Partner ausgerichtet werden. 🡦 KASTEN 11
Zugleich kann es sinnvoll sein, ein permanentes Instrument zur gemeinsamen
europäischen Beschaffung von Rüstungsgütern zu errichten. 🡦 ZIFFERN 229 FF. Ein
wesentlicher Bestandteil zukunftsorientierter, strategischer Verteidigungsplanung 
ist es, Innovationen im Bereich Verteidigung zu fördern und die Investitionen in 
Forschung und Entwicklung zu erhöhen. 🡦 ZIFFERN 239 FF. Die Finanzierung der
gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit sollte stärker auf europäischer Ebene
koordiniert und sichergestellt werden, ohne die fiskalische Tragfähigkeit zu gefährden. 
🡦 ZIFFERN 243 FF.  
170. Um den europäischen Binnenmarkt und die Verteidigungsfähigkeit zu 
stärken, sind weitreichende Reformen in der EU nötig. Mit dem Fokus 
auf die vier Grundfreiheiten 🡦 GLOSSAR des Binnenmarktes und die
Sicherheit Europas werden hier Politikbereiche ausgewählt, in denen ein
europäischer Mehrwert vorliegt und EU-weite Lösungen einzelstaatlichem
Handeln überlegen sind. 
Die genannten Herausforderungen sind leichter anzugehen, wenn die
vorgeschlagenen Maßnahmen von Reformen der EU-Arbeitsweise flankiert werden. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 150 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 151 
Draghi (2024b) macht dazu mehrere Vorschläge: Eine Reform der
Entscheidungsfindung in der EU kann sinnvoll sein, damit die genannten
Herausforderungen schnell adressiert werden können. Eine erweiterte Zusammenarbeit 
mehrerer Mitgliedstaaten könnte hierfür eine Lösung sein. Die EU-Verträge
sehen eine solche „EU der verschiedenen Geschwindigkeiten“ vor, wenn 
mindestens neun Mitgliedstaaten beteiligt sind, das EU-Parlament zustimmt und 
dies rechtlich durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) begleitet wird 
(Draghi, 2024b; Artikel 20 EUV, Artikel 329 AEUV). Ein Beispiel für eine
derartige Kooperation ist ein einheitliches elektronisches Registrierungsformular für 
die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den beteiligten 
Ländern (Bauer, 2024). Darüber hinaus kann es in einzelnen Bereichen sinnvoll 
sein, wenn auch eine kleinere Gruppe von Staaten, idealerweise unter der
Führung der größeren EU-Mitglieder, in einer „Koalition der Willigen“ mit der
Integration, beispielsweise bei der Harmonisierung von Regeln, voranschreitet.
Solche Bündnisse sollten jedoch stets offen für möglichst viele Staaten sein.  
II. AUSGANGSLAGE: EUROPAS POTENZIAL  
WIRD NICHT AUSGESCHÖPFT 
1. Fragmentierter Binnenmarkt hemmt  
wirtschaftliche Dynamik  
171. In den zurückliegenden Jahrzehnten hat die europäische Integration zu einer
ausgeprägten wirtschaftlichen Verflechtung der Mitgliedstaaten und zu deutlichen 
Wohlfahrtssteigerungen geführt. Studien, die die ökonomischen
Auswirkungen der EU-Integration mithilfe struktureller Modelle untersuchen, kommen 
zu dem Ergebnis, dass die bisherige EU-Integration positive Wachstumseffekte 
gehabt hat (in ’t Veld, 2019; Felbermayr et al., 2022; Fontagné und Yotov, 2024). 
Weitere ökonometrische Schätzungen legen zudem nahe, dass das
Handelsvolumen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten im Durchschnitt zwischen 52 %
(Nagengast et al., 2025) und 63 % (Fontagné und Yotov, 2025) höher ausfällt, als dies 
ohne EU-Mitgliedschaft der Fall gewesen wäre.  
172. Das Potenzial des EU-Binnenmarktes 🡦 PLUSTEXT 5 ist allerdings noch nicht 
voll ausgeschöpft. Trotz großer Fortschritte beim freien Verkehr von Waren 
und Dienstleistungen seit Gründung der Europäischen Gemeinschaften bestehen 
nach wie vor hohe Barrieren im Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Zudem 
blieb der Verteidigungssektor bei der EU-Integration bislang weitestgehend
außen vor. Dies erhöht die Kosten der europäischen Aufrüstung aufgrund von
ineffizienter Beschaffung und Produktion. 🡦 KASTEN 11 Begrenzte Fortschritte wurden 
bei der Integration der Finanzmärkte gemacht. Eine Vollendung der
Bankenunion steht weiter aus, und bei der Kapitalmarktunion wurden wenige der
gesetzten Ziele erreicht. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 151 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
152 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
 
🡦 PLUSTEXT 5  
Hintergrund: Europäischer Binnenmarkt 
Der europäische Binnenmarkt gewährleistet den freien Verkehr von Waren,
Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der Europäischen Union (EU). Er basiert 
auf den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957, die das Fundament für die 
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) legten. Mit dem im Jahr 1992
unterzeichneten Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde der 
Binnenmarkt auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. Die EWR-Staaten bestehen 
aus den 27 Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. 
🡦 KASTEN 11  
Fokus: Hemmnisse beim Aufbau eines europäischen Verteidigungsbinnenmarktes 
Der europäische Markt für Verteidigungsgüter ist extrem fragmentiert (Wolff et al., 2025).
Nationale industriepolitische Zielsetzungen gehen häufig mit einer Priorisierung nationaler
Beschaffungen einher und tragen zur Fragmentierung des Binnenmarktes bei (Clapp et al., 2025). 
Diese Struktur verleiht den Rüstungsunternehmen erhebliche Marktmacht, was häufig zu
überhöhten Beschaffungskosten im Vergleich zu einem Wettbewerbsmarkt führt. Darüber hinaus 
führt die Fragmentierung dazu, dass die Produktionskapazitäten in der EU nicht in dem Umfang 
und der Geschwindigkeit verfügbar sind, wie sie derzeit von den einzelnen Mitgliedstaaten
benötigt werden (Europäische Kommission, 2025a).  
Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU enthält eine Ausnahmeregelung für die
Beschaffung von Verteidigungsgütern (Artikel 346 AEUV). Sie erlaubt es den Mitgliedstaaten,
militärische Beschaffungen aus Gründen der nationalen Sicherheit von den Regelungen des EU-
Binnenmarktes auszunehmen (Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2006). Dazu zählt 
insbesondere die Vergabe von Rüstungsaufträgen. Dadurch wird die Entstehung eines
vollständig integrierten europäischen Verteidigungsbinnenmarktes bislang gebremst. Der Artikel wurde 
eingeführt, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen 
trotz der Regelungen des EU-Binnenmarktes zu wahren (Deutscher Bundestag, 2011). Würde 
ein solcher Markt geschaffen, könnte er durch verbesserte Vernetzung Skaleneffekte
ermöglichen und den Wettbewerb innerhalb der EU erhöhen (Quinet et al., 2025).  
Um eine kostengünstige Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen, sollte die
weitere Integration des europäischen Verteidigungsbinnenmarktes vorangetrieben werden. Diese 
Integration würde möglicherweise zugleich eine Konsolidierung der Verteidigungsindustrie
anstoßen, bei der ineffizient produzierende Unternehmen aus dem Markt ausscheiden. Jedoch 
könnten so Anreize für die Schaffung zentraler Waffensysteme für die gesamte EU entstehen, 
sodass nicht länger zahlreiche gleichartige Waffensysteme mit unterschiedlichen
Spezifikationen parallel hergestellt werden. Eine stärker spezialisierte und arbeitsteilig organisierte
europäische Verteidigungsindustrie würde zudem ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber globalen 
Akteuren deutlich verbessern.  
Komplexe und uneinheitliche nationale Rechtsvorschriften gelten als zentrales Hemmnis 
für Investitionen und unternehmerische Tätigkeit im europäischen Verteidigungssektor 
(KPMG, 2025). Insbesondere nationale Vorschriften im Bereich der Beschaffung, der
Transferrichtlinien sowie der Exportkontrollen erschweren die grenzüberschreitende Zusammenarbeit 
im europäischen Verteidigungssektor und erhöhen den regulatorischen Aufwand für die  
Industrie (Clapp et al., 2025). In diesem Bereich hat die EU bereits Schritte zur Harmonisierung 
unternommen. Neue Regelungen im Bereich der Beschaffung zielen darauf ab, ein einheitliches 
Verfahren zu schaffen und einen grenzüberschreitenden Wettbewerb zu erleichtern (Clapp et 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 152 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 153 
al., 2025). Im Bereich der Lizenzierung sollen vereinfachte Verfahren den
innergemeinschaftlichen Transfer von Verteidigungsgütern erleichtern und dadurch Lieferketten innerhalb der EU 
stärken (Europäisches Parlament und Rat der EU, 2012). Zudem bekräftigte der Europäische 
Rat sein Engagement für eine wirksame Umsetzung internationaler
Rüstungskontrollabkommen (Europäischer Rat, 2025). Vor diesem Hintergrund gilt es zu prüfen, inwieweit die
bisherigen Harmonisierungsmaßnahmen Wirkung gezeigt haben und wie bestehende Regelwerke
weiter angeglichen werden können. 
Es sollten Anreize geschaffen werden, die Produktionskapazitäten in Bereichen
auszubauen, in denen in der EU bereits industrielles Potenzial besteht. Dazu zählen moderne
Kampfpanzer, gepanzerte Fahrzeuge, Artilleriegeschütze, Luftabwehr, Drohnen sowie Systeme der 
elektronischen Kriegführung (Wolff et al., 2025). Insbesondere Drohnen unterliegen jedoch
einer schnellen technologischen Entwicklung. Lagerbestände können daher schnell veraltet sein, 
weshalb industrielle Kapazitäten in diesem Bereich flexibel und innovationsorientiert
ausgestaltet sein sollten. Entscheidend ist nicht der Ausbau umfangreicher Produktionsstätten,
sondern die Schaffung von Anreizen für kontinuierliche Weiterentwicklung und schnelle
Anpassungen. Darüber hinaus gilt es, Anreize zum Aufbau von Produktionskapazitäten für
Waffensysteme zu schaffen, die bislang ausschließlich außerhalb der EU hergestellt werden. Hierzu
zählen Kampfflugzeuge der neuesten Generation, strategische Luftverteidigungssysteme,
Raketenartillerie und schwere Transporthubschrauber (Wolff et al., 2025).  
Damit traditionelle Waffensysteme unter den Bedingungen moderner
Drohnenkriegsführung weiterhin einsatzfähig bleiben und zunehmend autonome sowie Künstliche Intelligenz (KI)-
gestützte Funktionen integrieren können (Burilkov et al., 2025), sollten neben physischen
Produktionskapazitäten auch gezielt Kapazitäten für militärische Schlüsseltechnologien wie KI 
aufgebaut werden. 
Hemmnisse beim Handel von Waren und Dienstleistungen 
173. Trotz der gestiegenen Handelsvolumina bestehen weiterhin
Handelshemmnisse im Binnenmarkt: Vergleicht man den dadurch entstehenden Aufwand 
und die Kosten mit einem hypothetischen Zoll auf Waren, entsprechen die
bestehenden Hemmnisse laut Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) 
Zöllen in Höhe von 44 % (IWF, 2024). In den USA beträgt der entsprechende 
Wert im Handel mit Waren zwischen den Bundesstaaten nur etwas mehr als 10 %. 
Für Dienstleistungen errechnet der IWF einen noch höheren impliziten Zoll in 
Höhe von durchschnittlich 110 %. Zwar schneiden die EU-Mitgliedstaaten bei 
dem von der OECD berechneten „Services Trade Restrictions Index“ im Vergleich 
zu anderen Staaten insgesamt gut ab. Allerdings bestehen auch laut OECD im
innereuropäischen Handel von Dienstleistungen nach wie vor Barrieren,
wenngleich diese in allen Mitgliedstaaten geringer ausfallen als jene im Handel mit 
Drittstaaten (Dorn et al., 2024).  
174. Fontagné und Yotov (2025) quantifizieren die potenziellen BIP-Effekte einer 
vertieften wirtschaftlichen Integration in der EU. 🡦 PLUSTEXT 6 Diese fallen 
für alle EU-Mitgliedstaaten positiv aus und wären vielerorts zwei- bis dreimal so 
hoch wie die bereits realisierten Vorteile des Binnenmarktes. 🡦 ABBILDUNG 45 Für 
kleine und offene Volkswirtschaften, die laut den Schätzungen bereits jetzt 
am meisten von der EU-Integration profitiert haben, fallen die potenziellen 
BIP-Zuwächse besonders groß aus und liegen z. B. für Irland und Ungarn 
bei 7,4 % bzw. 7,8 %. Aber auch größere Volkswirtschaften in der EU würden sig-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 153 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
154 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
nifikant profitieren. So würde das BIP in Deutschland, Frankreich und Italien
jeweils um 3,2 %, 2,6 % bzw. 2,2 % zunehmen. 🡦 ZIFFER 177  
 
🡦 PLUSTEXT 6  
Hintergrund: Zu den modellbasierten Berechnungen eines EU-Binnenmarktpotenzials 
Zunächst berechnen Fontagné und Yotov (2025) für jeden Wirtschaftsbereich in 
jedem Mitgliedstaat anhand eines Gravity-Modells die bisherigen Auswirkungen 
der EU-Integration auf bilaterale Handelsströme innerhalb der EU. In diesen 
Modellen wird der Handel zwischen zwei Volkswirtschaften durch deren relative 
Größe, geografische Nähe und weitere Determinanten erklärt. Als Proxy für das 
Potenzial des Binnenmarktes bestimmen die Autoren die sogenannte „Trade Cost 
Efficiency Bound“ (TCEB) für jeden Wirtschaftsbereich. Aus Gründen der Robustheit 
ist diese nicht als der größte beobachtete Rückgang der Handelskosten definiert, 
sondern als das 75. Perzentil der Rückgänge der Handelsfriktionen in den
verschiedenen Staaten, die auf den Binnenmarkt zurückzuführen sind. Der Abstand dieser 
TCEB zu den bereits eingetretenen Effekten des EU-Binnenmarktes in einem
Wirtschaftszweig in einem Land ergibt das „Single Market Potential“. Anhand eines 
strukturellen Handelsmodells können dann die wirtschaftlichen Folgen berechnet 
werden, die entstehen, wenn in jedem Wirtschaftsbereich in jedem Mitgliedstaat 
das Potenzial des Binnenmarktes ausgeschöpft würde.  
175. Handelsbarrieren im europäischen Binnenmarkt sind nicht-tarifär 
und vielfältig. Laut jüngstem Binnenmarktbericht der Europäischen
Kommission bemängeln Unternehmen insbesondere unterschiedliche nationale 
Vorschriften für Verpackungen und Beschriftungen sowie nicht-regulatorische 
Barrieren wie territoriale Lieferbeschränkungen (Europäische Kommission, 
🡦 ABBILDUNG 45 
 
1 – AT-Österreich, BE-Belgien, BG-Bulgarien, CY-Zypern, CZ-Tschechien, DE-Deutschland, DK-Dänemark, EE-Estland, ES-
Spanien, FI-Finnland, FR-Frankreich, GR-Griechenland, HR-Kroatien, HU-Ungarn, IE-Irland, IT-Italien, LT-Litauen, LU-
Luxemburg, LV-Lettland, MT-Malta, NL-Niederlande, PL-Polen, PT-Portugal, RO-Rumänien, SE-Schweden, SI-Slowenien, SK-
Slowakei.
Quellen: Eurostat, Fontagné und Yotov (2025)
© Sachverständigenrat | 25-187-01
Potenzial einer Vertiefung des EU-Binnenmarktes1
AT
BE
BG
CY
CZ
DE
DK
EE
ES
FI
FR
GR
HR
HUIE
IT
LT
LU
LV
MT
NL
PL
PTRO
SE
SI
SK
0
2
4
6
8
10
12
14
0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
BIP-Effekte einer Vertiefung des Binnenmarktes in %
BIP-Effekte der bisherigen EU-Integration in %
Kreisgröße proportional zum BIP in Euro im Jahr 2024
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 154 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 155 
2025b). In einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage nennen kleine und
mittlere Unternehmen als Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel
außerdem ein fehlendes Verständnis des Geschäftsumfelds in anderen Staaten sowie 
den erschwerten Zugang zu Informationen über Regeln und rechtliche
Anforderungen (Europäische Kommission und Ipsos EPA, 2025). Ursächlich hierfür 
dürfte die Koexistenz von EU- und nationalen Vorschriften, z. B. durch 
„Gold-Plating“ 🡦 PLUSTEXT 33 sein (Garicano, 2025). Weitere konkrete Barrieren 
sind Verletzungen des Cassis-de-Dijon-Prinzips, 🡦 PLUSTEXT 7 also das 
grundsätzliche Verbot von Einfuhrbeschränkungen innerhalb der EU für bereits 
in einem Mitgliedstaat gehandelte Produkte.  
 
🡦 PLUSTEXT 7  
Hintergrund: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip 
Das Cassis-de-Dijon-Prinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) ist ein
grundlegendes Konzept des europäischen Binnenmarktes. Es besagt, dass Produkte, die 
in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht werden, 
grundsätzlich auch in jedem anderen Mitgliedstaat ohne weitere technische oder  
rechtliche Anforderungen verkauft werden dürfen. Ausnahmen sind nur zulässig, 
wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls vorliegen, wie der Schutz der
öffentlichen Gesundheit, der Umwelt oder der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der
Ursprung dieses Prinzips liegt in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 
aus dem Jahr 1979 (EuGH Rechtssache 120/78). Ein deutscher Einzelhändler 
wollte einen französischen Johannisbeerlikör („Cassis de Dijon“) in Deutschland 
verkaufen. Die deutschen Behörden verweigerten jedoch die Einfuhr, da der Likör 
nicht den nationalen Vorschriften über den Mindestalkoholgehalt für Spirituosen 
entsprach. Der EuGH entschied, dass diese nationale Vorschrift eine nicht
gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt. 
176. Handelsbarrieren behindern das Wirtschaftswachstum in der EU aus 
mehreren Gründen. So verringern nicht-tarifäre Handelsbarrieren – ähnlich 
wie herkömmliche Zölle – den Wettbewerb unter Unternehmen und
konservieren ineffiziente Geschäftsmodelle. In der Vergangenheit haben Zölle oft 
zu einer Dämpfung des BIP-Wachstums und der Produktivität geführt (Furceri et 
al., 2019). Darüber hinaus wird in einem unvollständigen Binnenmarkt 
eine effiziente Allokation von Ressourcen über Grenzen hinweg
erschwert und das Potenzial der grenzüberschreitenden Arbeitsteilung 
nicht ausgeschöpft. Dadurch entgehen Unternehmen
Spezialisierungsgewinne, was sich über höhere Preise oder eine schlechtere Qualität von Waren und 
Dienstleistungen auch zum Nachteil der Konsumenten auswirkt. Zudem
schmälern nicht-tarifäre Handelsbarrieren die Marktgröße und führen dazu, dass
Unternehmen nicht genug von Skaleneffekten in der Produktion profitieren. So zeigt 
eine Analyse des IWF auf Basis von Unternehmensdaten, dass insbesondere die 
Größe des Absatzmarkts sowie bankenbasierte Finanzierungsquellen zu
niedrigeren und volatileren Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) europäischer 
Unternehmen beitragen, was das Produktivitätswachstum verringern kann
(Adilbish et al., 2025). 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 155 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
156 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
177. Obwohl die bestehenden Handelsbarrieren schon länger bekannt sind, 
ist es bislang nicht gelungen, sie abzubauen. Beispielsweise sind knapp 20 Jahre 
nach Einführung der Dienstleistungsrichtlinie im Jahr 2006, deren Ziel es war, 
den Binnenmarkt in diesem Bereich zu vervollständigen, immer noch 60 % der 
seinerzeit benannten Hürden in Kraft (Europäische Kommission, 2025b). Als
Ursachen hierfür werden nationalstaatliche Regulierungen, wie z. B.
Meldepflichten, erforderliche Genehmigungen oder der Schutz von Berufsbezeichnungen,
genannt, die ausländischen Unternehmen die Erbringung von Dienstleistungen
erschweren (Dorn et al., 2024). Um substanzielle Fortschritte zu machen, bedarf es 
daher einer Priorisierung konkreter Maßnahmen (Georgieva, 2025).  
Hemmnisse bei der Finanzmarktintegration 
178. Neben einem Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen ist der freie
Kapitalverkehr eine weitere wichtige Säule der europäischen Integration. Die EU braucht 
tiefe und liquide Kapitalmärkte, um langfristiges Wachstum zu schaffen und 
zukunftsweisende Projekte wie die grüne Transformation und KI zu
finanzieren. Derzeit ist die europäische Finanzarchitektur bankenbasiert und stark 
national fragmentiert. 🡦 ABBILDUNG 46 LINKS Die Vollendung der Bankenunion steht 
🡦 ABBILDUNG 46 
 
1 – Finanzmittel, die dem Privatsektor von inländischen monetären Finanzinstituten (MFI) zur Verfügung gestellt werden.  
2 – Gesamtwert aller an einer Börse notierten Aktien zum Jahresende.  3 – Summe der ausstehenden Unternehmens-
und Staatsanleihen sowie Verbriefungen (Daten für Verbriefungen der USA bis 2021 verfügbar).  4 – Stand: Jeweils Ende 
des Quartals. Der mengenbasierte Indikator aggregiert fünf Rohindikatoren. Die Indikatoren sind grenzüberschreitende 
Bestände innerhalb des Euro-Raums, relativ zu den Gesamtbeständen im Euro-Raum. In einem vollkommen integrierten 
Markt würden alle in das Marktportfolio investieren. Alle würden somit ein Portfolio halten, dessen Vermögenswerte
proportional zum gesamten Angebot an Vermögenswerten in der Volkswirtschaft sind. Der preisbasierte Indikator für die
finanzielle Integration wird aus zehn einzelnen Indikatoren für die jeweiligen Segmente, dem Geld-, Anleihe-, Aktien- und 
Bankenmarkt, gebildet und aggregiert. Die Indikatoren messen die Preisstreuung. Die theoretische Grundlage basiert auf 
der Annahme, dass Vermögenswerte mit identischem Risiko und identischen Zahlungsströmen denselben Preis haben 
sollten, unabhängig davon, in welchem Land sie emittiert oder gehandelt werden. Zur detaillierten Definition der mengen-
und preisbasierten Indikatoren der Finanzmarktintegration siehe auch EZB (2024).
Quellen: EZB, Lannoo et al. (2024)
© Sachverständigenrat | 25-252-01
Europäische Finanzmärkte weiterhin bankenbasiert und fragmentiert
100 87 53 52
54 66 119 166
70 81
206
206
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
2007 –
2014
2015 –
2022
2007 –
2014
2015 –
2022
EU USA
Finanzmarktstruktur relativ zum BIP
% des BIP
Bankkredite1 Aktienmarkt2 Anleihemarkt3
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
Mengen- und preisbasierte Indikatoren4 der 
Finanzmarktintegration im Euro-Raum
Indikator
1999 04 09 14 19 2024
Mengenbasiert Preisbasiert
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 156 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 157 
nach wie vor aus und stellt eine weitere Hürde bei der Finanzmarktintegration 
dar (JG 2023 Ziffer 195). Ein Großteil der Ersparnisse in Europa wird weiterhin 
in Form von Bankeinlagen gehalten, die wiederum in den heimischen
Volkswirtschaften verbleiben, da Banken wenig grenzüberschreitende Kredite vergeben 
(Balakrishnan und Pradhan, 2025). Der Fortschritt der Integration der
Finanzmärkte im Euro-Raum ist insgesamt verhalten. Sowohl preis- als auch
mengenbasierte Indikatoren sind in den letzten zwei Jahren zurückgegangen, ohne
nennenswerte Verbesserung seit Einführung der Währungsunion. 🡦 ABBILDUNG 46 
RECHTS Trotz umfangreicher gesetzlicher Initiativen stagnierten
grenzüberschreitende Finanzströme und die Risikoteilung weitgehend (EZB, 2024).  
179. Ein großes Hemmnis für grenzüberschreitende Investitionen sind
Unterschiede im Insolvenz-, Steuer- und Unternehmensrecht, die eine
vergleichbare Bewertung von Investitionen erschweren. Beispielsweise
unterscheiden sich die Verfahrensdauer, Kosten und die Erlösquoten im Insolvenzfall stark 
zwischen den Ländern der EU (EBA, 2020). Eine Verbesserung und
Harmonisierung der Insolvenzverfahren könnte den Zugang zu Eigen- und
Fremdkapitalfinanzierung verbessern, die Finanzierungskosten senken und so das
Wirtschaftswachstum erhöhen (Simmons et al., 2016; Issam, 2025). Mit der Einführung der 
International Financial Reporting Standards (IFRS) in der EU im Jahr 2005 als 
Regelwerk zur Finanzberichterstattung wurde die Transparenz und
Vergleichbarkeit von Unternehmensbewertungen verbessert (siehe De George et al., 2016 für 
eine Übersichtsstudie). In der Folge stiegen die Investitionen ausländischer
Investmentfonds (DeFond et al., 2011), und die Bewertungen von Unternehmen
unter Verwendung von Multiplikatoren ausländischer Vergleichsunternehmen hat 
sich nach der verpflichtenden Einführung der IFRS signifikant verbessert (Young 
und Zeng, 2015). 
2. Verteidigung nationalstaatlich, nicht  
staatenübergreifend koordiniert 
180. Die europäische Verteidigungsfähigkeit ist von zentraler Bedeutung 
für die Sicherheit in Europa. Sie ist zuletzt stärker in den Mittelpunkt 
sicherheitspolitischer Diskussionen gerückt. Verteidigung ist ein
öffentliches Gut und kann zudem ein europäisches öffentliches Gut sein, da die
Verteidigungsfähigkeit einzelner EU-Länder von den Verteidigungsanstrengungen 
anderer Mitgliedstaaten abhängen kann. Im Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 
1992 haben sich die EU-Mitgliedstaaten zum Ziel gesetzt, eine gemeinsame
Verteidigungspolitik festzulegen. Mit der kollektiven Beistandsklausel im Fall eines 
bewaffneten Angriffs auf einen EU-Mitgliedstaat im Vertrag von Lissabon aus 
dem Jahr 2007 wurde zudem ein europäisches Instrument zur Risikoteilung
geschaffen. 🡦 PLUSTEXT 8  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 157 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
158 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
 
🡦 PLUSTEXT 8  
Begriffserklärung: Beistandsklausel im Vertrag über die Europäische Union 
Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 13. Dezember 2007 unterzeichnet wurde 
und am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, hat die Europäische Union eine kollektive 
Beistandsklausel im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen EU-Mitgliedstaat 
geschaffen (Artikel 42 Abs. 7 EUV). Der Beistand muss dabei nicht
notwendigerweise militärisch sein. Es kann sich auch um diplomatische, technische oder
medizinische Maßnahmen handeln. Die Beistandsklausel lässt eine Berücksichtigung 
mitgliedstaatlicher Besonderheiten zu, wie beispielsweise den deutschen
Parlamentsvorbehalt (BVerfG, 1994) oder Österreichs militärische Neutralität
(Bundesverfassungsgesetz Österreich, 1955). Bislang wurde die Beistandsklausel einmal 
genutzt, durch die französische Regierung nach den terroristischen Anschlägen in 
Paris im November 2015 (Rathke, 2015). Die EU-Mitgliedstaaten bekundeten 
daraufhin ihre Solidarität und Unterstützung. In der Folge forderte die französische 
Regierung die europäischen Partner auf, ihre finanzielle Beteiligung am
internationalen Kampf gegen den Terrorrismus zu verstärken, was die personelle
Ausweitung der militärischen Operation „Opération Sentinelle“ zur
Terrorismusbekämpfung ermöglichte (EEAS, 2022). 
🡦 ABBILDUNG 47 
 
1 – Klassifikation der Ausgaben des Staates (Classification of the Functions of Government), Ausgabe 1999.  2 – EU-
Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der NATO sind; seit 1990: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien; seit 1999: zuzüglich Polen, Tschechien, Ungarn; seit 2004: 
zuzüglich Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien; seit 2009: zuzüglich Kroatien; seit 
2023: zuzüglich Finnland; seit 2024: zuzüglich Schweden. Für den Zeitraum 1990 bis 2009 liegen nur 5-
Jahresdurchschnitte vor.  3 – Wert für das Jahr 2024: Berechnung durch Aggregation über die Mitgliedstaaten.  4 – Luftlinie
zwischen der jeweiligen Hauptstadt und Moskau.  5 – Litauen und Polen haben keine direkte Grenze zu Russland,
sondern zur Oblast Kaliningrad.
Quellen: AMECO, Eurostat, NATO, SIPRI (2025), Weltbank, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-199-01
Verteidigungsausgaben der EU27-Mitgliedstaaten
1,0
1,2
1,4
1,6
1,8
2,0
2,2
2,4
2,6
2,8
3,0
Verteidigungsausgaben bis 2015 rückläufig, 
danach deutlich gestiegen
% des BIP
197075 80 85 90 95 00 05 10 15 2024
COFOG-Abgrenzung1
NATO-Abgrenzung2
SIPRI-Abgrenzung3
0
1
2
3
4
5
 0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000
Geographische Nähe zu Russland spiegelt sich 
in höheren Verteidigungsausgaben wider
Verteidigungsausgaben in % des BIP im Jahr 2024
Entfernung zu Russland in Kilometern4
Deutschland Mitgliedstaaten ohne Grenze 
zu Russland
Mitgliedstaaten mit Grenze zu Russland
(Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen)5
Nicht-NATO-Mitgliedstaaten
(Irland, Malta, Österreich, Zypern)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 158 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 159 
181. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Prioritäten der nationalen 
Armeen in der EU wieder stärker in Richtung der Landesverteidigung
verschoben. Kontinuierliche Aggressionen Russlands, darunter
Luftraumverletzungen, Militärübungen sowie mutmaßliche Sabotageakte gegen kritische
Infrastruktur in EU-Mitgliedstaaten, etwa Deutschland, den baltischen Staaten,
Finnland und Polen, aber auch in Norwegen und dem Vereinigten Königreich 
(Edwards und Seidenstein, 2025), stellen eine direkte Gefahr für die EU 
und ihre Verbündeten dar. Russland hat seine Militärproduktion massiv
ausgeweitet und betreibt eine Kriegswirtschaft (Burilkov et al., 2025; Snegovaya et 
al., 2025). Im Jahr 2025 plant Russland, seine Militärausgaben auf
schätzungsweise 7,2 % des BIP zu erhöhen (Cooper, 2025).  
182. Teil der aktuellen geopolitischen Veränderungen ist, dass sich das
Zusammenspiel zwischen den USA und der EU im Sicherheitsbereich verändert. Die EU 
bleibt in ihrer Verteidigungsfähigkeit stark von der NATO, insbesondere 
von den USA, abhängig, nicht zuletzt durch den nuklearen Schutzschild der 
USA. Zugleich zeigen die veränderten Prioritäten und Entscheidungsprozesse
sowie die sprunghafte und wenig berechenbare Bündnispolitik der USA, dass
Europa seine Beiträge und Verantwortung im westlichen Bündnis stärker
wahrnehmen muss, um langfristig seine eigene Sicherheit zu stärken, seine
Abhängigkeit in wichtigen Politik- und Technologiefeldern zu reduzieren und im
westlichen Bündnis ein attraktiver Partner zu sein.  
183. Die Verteidigungsausgaben in der EU waren seit Ende des Kalten
Krieges viel niedriger als zuvor. 🡦 ABBILDUNG 47 LINKS Während sie laut dem
Stockholmer Institut für Friedensforschung (SIPRI) zwischen den Jahren 1970 und 
1989 durchschnittlich bei knapp 2,8 % des BIP lagen, sind sie bis Mitte der 
2010er-Jahre deutlich auf etwa 1,3 % des BIP zurückgegangen. Erst seit dem Jahr 
2015, ein Jahr nach der russischen Annexion der Krim, sind die
Verteidigungsausgaben wieder gestiegen und betrugen zuletzt im Jahr 2024 1,9 % des BIP. Ein 
ähnliches Bild ergibt sich, wenn man die Verteidigungsausgaben gemäß der 
NATO-Definition oder nach der Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates 
(COFOG) betrachtet, die andere Abgrenzungen und Erfassungsmethoden
benutzen. 🡦 ABBILDUNG 47 LINKS 🡦 PLUSTEXT 9 
 
🡦 PLUSTEXT 9  
Begriffserklärung: Verteidigungsausgaben in verschiedenen Abgrenzungen 
Die SIPRI-Abgrenzung erfasst international vergleichbare Verteidigungsausgaben 
und umfasst Personal, Betrieb und Instandhaltung, Beschaffung, militärische
Forschung und Entwicklung, militärische Infrastruktur sowie militärische Hilfe. Nicht 
berücksichtigt werden Ausgaben für den Zivilschutz und laufende Kosten früherer 
militärischer Aktivitäten. Die NATO-Abgrenzung teilt die Verteidigungsausgaben der 
Mitgliedstaaten in Personal-, Ausrüstungs-, Infrastruktur- und sonstige Ausgaben. 
Sie ist weiter gefasst als die SIPRI-Abgrenzung und schließt auch Militärpensionen 
und die militärische Gesundheitsversorgung ein (Clapp, 2025a). Aufgrund
unterschiedlicher Datengrundlagen und Definitionen sind die Zahlen von NATO und SIPRI 
nicht unmittelbar vergleichbar (SIPRI, 2017). Die COFOG-Abgrenzung umfasst
militärische und zivile Verteidigung, ausländische Militärhilfe, verteidigungsbezogene 
Forschung und Entwicklung sowie sonstige, nicht näher klassifizierte Verteidigungs-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 159 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
160 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
ausgaben. Sie ist damit enger gefasst als die zuvor genannten Abgrenzungen. Diese 
drei Abgrenzungen beziehen sich auf Verteidigungsausgaben im engeren Sinne, 
also auf militärische und unmittelbar verteidigungsbezogene Tätigkeiten.
Verteidigungsausgaben im weiteren Sinne umfassen darüber hinaus Maßnahmen zur 
Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz, etwa den Schutz kritischer
Infrastrukturen, Cyberabwehr, zivile Vorsorge und die Förderung der
Verteidigungsindustrie. 
184. Ein Blick auf die Verteidigungsausgaben innerhalb der EU nach SIPRI 
zeigt, dass Staaten mit geografischer Nähe zu Russland, insbesondere die 
baltischen Staaten, Finnland und Polen, im Jahr 2024 höhere
Verteidigungsausgaben als der EU-Durchschnitt tätigten. 🡦 ABBILDUNG 47 RECHTS 
Demgegenüber lagen die Verteidigungsausgaben von Mitgliedstaaten mit
größerer Distanz zu Russland, wie Spanien und Portugal, oder mit traditioneller  
Neutralität, wie Österreich und Irland, deutlich unter diesem Niveau. Das auf dem 
NATO-Gipfel im Jahr 2014 beschlossene Ziel, die Verteidigungsausgaben bis zum 
Jahr 2024 auf mindestens 2 % des BIP zu steigern, wurde von 13 EU-
Mitgliedstaaten, die zugleich NATO-Mitglieder sind, erreicht. 🡦 ABBILDUNG 48 Das auf dem 
NATO-Gipfel im Jahr 2025 neu vereinbarte Ziel, diese Quote bis zum Jahr 2035 
weiter auf 3,5 % des BIP zu erhöhen (NATO, 2025), bezieht sich wie schon im 
bisherigen Ziel auf die Verteidigungsausgaben im engeren Sinne. Dieses Ziel 
wurde von Polen bereits im Jahr 2024 erfüllt. Zusätzlich sollen 1,5 % des BIP für 
Verteidigung im weiteren Sinne aufgebracht werden. 🡦 PLUSTEXT 9 
185. Auf nationaler Ebene haben nach dem russischen Angriff auf die Ukraine
einige EU-Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben deutlich gesteigert 
🡦 ABBILDUNG 48 bzw. ihre Verteidigungsstrategien an die neuen Realitäten
angepasst. 🡦 PLUSTEXT 10 Ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung bestünde darin, 
Waffensysteme und Verteidigungsforschung besser zu koordinieren, 
🡦 ABBILDUNG 48 
 
1 – RU-Russland, PL-Polen, US-USA, EE-Estland, LV-Lettland, GR-Griechenland, LT-Litauen, DK-Dänemark, FI-Finnland, RO-
Rumänien, UK-Vereinigtes Königreich, HU-Ungarn, BG-Bulgarien, FR-Frankreich, SK-Slowakei, SE-Schweden, CZ-
Tschechien, NL-Niederlande, EU-Europäische Union (27 Mitgliedstaaten), DE-Deutschland, HR-Kroatien, CN-China, CY-Zypern, IT-
Italien, PT-Portugal, ES-Spanien, SI-Slowenien, BE-Belgien, AT-Österreich, LU-Luxemburg, CH-Schweiz, MT-Malta, IE-Irland.
Quellen: SIPRI (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-176-02
Internationale1 Verteidigungsausgaben in SIPRI-Abgrenzung
0
1
2
3
4
5
6
7
8
% des BIP
RU PL US EE LV GR LT DK FI RO UK HU BG FR SK SE CZ NL EU DE HR CN CY IT PT ES SI BE AT LU CH MT IE
2024 Durchschnitt (2000 – 2019)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 160 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 161 
sodass Produktion und Entwicklung gezielter und kosteneffizienter erfolgen. 
Diese Koordination erfordert nicht zwingend eine gemeinsame
Beschaffung oder gemeinschaftliche Finanzierung auf EU-Ebene. Gemeinsame 
Beschaffungs- und Finanzierungsmaßnahmen auf EU-Ebene könnten langfristig 
einen höheren gesellschaftlichen Wert generieren, da Kosten und Nutzen 
über die Mitgliedstaaten hinweg effizienter internalisiert werden.  
 
🡦 PLUSTEXT 10  
Hintergrund: Nationale Änderungen bei der Verteidigung seit dem Jahr 2022 
Auf nationaler Ebene haben einige Mitgliedstaaten in den vergangenen drei Jahren 
ihre Verteidigungsstrategien bzw. Verteidigungsausgaben deutlich angepasst. 
Europäische Staaten wie Polen und Frankreich haben in der Gesetzgebung auf den 
russischen Angriff auf die Ukraine reagiert. So zielt Polens „Homeland Defence Act“ 
vom 11. März 2022 auf eine umfassende Stärkung der Streitkräfte ab, unter
anderem durch eine Aufstockung des aktiven Personals auf 300 000 Personen und 
eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben (The Chancellery of the Prime Minister 
of Poland, 2022). Die französische Regierung, die mehrjährige Militärprogramme in 
einem Gesetz festhält, plant 40 % mehr Ausgaben bis zum Jahr 2030 gegenüber 
dem Militärprogramm von 2019–2024 (Ministère des Armées France, 2023).
Zudem haben drei Staaten zur Erhöhung der Verteidigungsausgaben
schuldenfinanzierte Sondervermögen aufgelegt: Deutschlands Sondervermögen Bundeswehr mit 
100 Mrd Euro, Schwedens Fonds im Wert von etwa 27,0 Mrd Euro (300 Mrd 
Schwedische Kronen; Svantesson und Jonson, 2025) und Dänemarks Sonderfonds 
im Wert von etwa 6,7 Mrd Euro (50 Mrd Dänische Kronen; Danish Ministry of 
Defence, 2025). Zudem gilt in Deutschland für Verteidigung eine
Bereichsausnahme, wonach Ausgaben, die 1 % des BIP übersteigen, kreditfinanziert werden 
können, ohne auf die zulässige Nettokreditaufnahme im Rahmen der
Schuldenbremse angerechnet zu werden. 🡦 ZIFFER 498 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 161 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
162 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
III. BINNENMARKT VERTIEFEN 
186. Um das Potenzial des Binnenmarktes auszuschöpfen, sind Reformen 
in den Bereichen Waren, Dienstleistungen und Kapital erforderlich. Die 
Europäische Kommission hat in ihrer neuen „Single Market Strategy“
Vorschläge gemacht, um die zehn ihrer Einschätzung zufolge größten
Handelsbarrieren („Terrible Ten“) für Waren und Dienstleistungen zu beseitigen. 🡦 ZIFFER 187 
Zu den konkreten Vorschlägen zählen unter anderem die Beseitigung
territorialer Lieferbeschränkungen 🡦 ZIFFERN 189 FF. und unterschiedlicher nationaler 
Regelungen, die die grenzüberschreitende Gründung und Führung von
Unternehmen erschweren. Diese könnten durch ein sogenanntes 28. Regime 🡦 ZIF-
FERN 194 FF. überwunden werden. Im Bereich der Kapitalmärkte ist eine Reform 
der Kapitalmarktaufsicht von großer Bedeutung. 🡦 ZIFFER 206 Auch die
Verbesserung der Risikokapitalfinanzierung – insbesondere für
Scaleups – ist wichtig, um die Innovationslücke gegenüber den USA zu verringern 🡦 ZIF-
FERN 200 FF. Zudem könnte die Schaffung eines „European Safe Asset“ die 
Attraktivität des Euro auf internationaler Ebene stärken. 🡦 ZIFFERN 207 FF.  
1. Handelsbarrieren bei Waren und  
Dienstleistungen abbauen 
187. Die Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission 🡦 TABELLE 15 lässt sich 
grob in drei Kategorien einteilen. Erstens gibt es einige konkrete
Vorhaben, um eine spezifische Barriere zu adressieren. Hierzu zählt z. B. ein
digitaler Produktpass, um die handelsdämpfende Wirkung verschiedener
nationaler Vorschriften für Verpackung, Beschriftung und Entsorgung zu überwinden. So 
soll die Fragmentierung des Binnenmarktes aufgrund unterschiedlicher
Informationspflichten oder Recyclingverfahren zwischen Mitgliedstaaten behoben
werden. Unternehmen könnten so für einen größeren Absatzmarkt produzieren. 
Zweitens macht die Kommission allgemein formulierte Vorschläge, um 
spezifische Barrieren zu überwinden. Ein Beispiel ist der Vorschlag der 
Kommission einer Ergänzung des Unternehmensrechts (sog. „28. Regime“), um 
die grenzüberschreitende Gründung und Führung von Unternehmen zu
erleichtern (Letta, 2024). Dieses soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen 
den Zugang zum Binnenmarkt erleichtern. Im Bereich Einzelhandel ist
vorgesehen, territoriale Lieferbeschränkungen, die laut einer Studie der Kommission zu 
erhöhten Preisen für Konsumenten führen (Europäische Kommission, 2020a), zu 
reduzieren, wenn dies durch das Wettbewerbsrecht allein nicht möglich ist. Und 
drittens enthält die Strategie sehr vage Lösungsvorschläge, die sich nur auf 
allgemeine Handelsbarrieren beziehen. Die Absicht, unnötige
administrative Lasten in Omnibus-Vorschlägen zu reduzieren, um Handelsbarrieren in Form 
übermäßig komplexer EU-Vorschriften zu verringern, ist ein Beispiel hierfür. 
Ebenso schlägt die Kommission sektorspezifische Initiativen vor, um
Handelsbarrieren in Dienstleistungsbereichen wie dem Bauwesen, Lieferdiensten oder
Geschäfts- und Industriedienstleistungen zu verringern.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 162 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 163 
188. Über die korrekte Anwendung der Regeln des Binnenmarktes wacht die 
Europäische Kommission als „Hüterin der Verträge“. Für einen
funktionierenden Binnenmarkt ohne Handelsbarrieren tragen jedoch auch die
Mitgliedstaaten eine Verantwortung. Unterschiedliche nationale Präferenzen z. B. 
über Informationspflichten im Warenhandel sind nachvollziehbar und stehen 
nicht grundsätzlich im Widerspruch zum Binnenmarkt. Darüber hinaus sollte
jedoch insbesondere bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales 
Recht auf zusätzliche nationale Regeln verzichtet werden, damit dadurch 
keine neuen Handelsbarrieren geschaffen werden. Um sogenanntes Gold-Plating 
zu verhindern, bestehende Handelsbarrieren zu identifizieren oder neue zu
verhindern, hat die Europäische Kommission in ihrer neuen Strategie vorgeschlagen, 
in jedem Mitgliedstaat einen hochrangigen „Binnenmarktsherpa“ einzurichten. 
Zielführender erscheint es jedoch, stattdessen einen einzigen Vertreter zu be-
🡦 TABELLE 15 
 
Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission
Handelsbarriere Lösungsvorschlag der Europäischen Kommission
Fragmentierte Regeln für Verpackung, Den Digitalen Produktpass für digitale Etiketten und Produktkonformität
 Kennzeichnung und Abfall  implementieren; die erweiterten Herstellerverantwortungssysteme für
 End-of-Life-Produkte harmonisieren und vereinfachen.
Aufwändige Verfahren für die vorübergehende Die Einführung der E-Deklaration für entsandte Arbeitnehmende und 
 Entsendung von Arbeitnehmenden  Sozialversicherungskoordination unterstützen; die vorübergehende 
 grenzüberschreitende Bereitstellung von entsandten Arbeitnehmenden
 erleichtern; ein Pilotprojekt zur Einführung des Europäischen
 Sozialversicherungspasses (ESSPASS) durchführen.
Komplizierte Unternehmensgründung und Ein neues 28. Regime für EU-Gesellschaftsrecht etablieren; die Empfeh-
 -tätigkeit  lung der Kommission zu Unternehmensübertragungen überarbeiten.
Mangelnde Eigenverantwortung der Einen hochrangigen Binnenmarkt-Vertreter zur Förderung der Anwendung
 Mitgliedstaaten  von Regeln in jedem EU-Staat ernennen; hochrangige politische Treffen
 der Single Market Enforcement Task Force (SMET) organisieren;
 präventive Mechanismen auf EU-Ebene verstärken.
Territoriale Lieferbeschränkungen Instrumente gegen ungerechtfertigte territoriale Lieferbeschränkungen, 
 die über die vom Wettbewerbsrecht verbotenen Situationen
 hinausgehen, entwickeln.
Lange Verzögerungen bei der Normenfest- Die Normungsverordnung überprüfen, der Kommission ermöglichen, bei
 legung  Bedarf gemeinsame Spezifikationen festzulegen.
Begrenzte Anerkennung von Berufsquali- Die Anerkennung mittels digitaler Tools und automatischer Verfahren 
 fikationen  beschleunigen und effizienter gestalten; gemeinsame Regeln für die 
 Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen prüfen.
Übermäßig komplexe EU-Vorschriften Unnötige administrative Lasten, die in Omnibus-Vorschlägen identifiziert
 wurden, reduzieren.
Veraltete Produktvorschriften und mangelnde EU- und nationale Zoll- und Marktüberwachungsbehörden besser koordi-
 Produktkonformität  nieren und potenziell eine EU-Marktüberwachungsbehörde einrichten;
 einen Rechtsrahmen für generalüberholte und reparierte Produkte
 schaffen; die Anforderungen an notifizierte
 Konformitätsbewertungsstellen stärken.
Restriktive und divergierende nationale Die vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung 
 Dienstleistungsvorschriften  erleichtern, möglicherweise einschließlich der Harmonisierung von 
 Dienstleistungsgenehmigungen und Zertifizierungssystemen;
 Herausforderungen in spezifischen Dienstleistungssektoren wie Bauwesen,
 Einzelhandel, Lieferdienste sowie Geschäfts- und Industriedienstleistungen
 angehen.
Konkrete Handelsbarriere, konkreter Lösungsvorschlag
Konkrete Handelsbarriere, allgemeiner Lösungsvorschlag
Allgemeine Handelsbarriere, allgemeiner Lösungsvorschlag
Quelle: Europäische Kommission
© Sachverständigenrat | 25-198-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 163 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
164 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
nennen, der die Interessen des Binnenmarktes gegenüber den Mitgliedstaaten 
vertritt.  
Territoriale Lieferbeschränkungen reduzieren 
189. Territoriale Lieferbeschränkungen („Territorial Supply Constraints“, TSC) 
sind Praktiken von Herstellern, die den freien Warenfluss innerhalb der 
EU einschränken. So sorgen große, typischerweise multinationale Hersteller 
von Markenprodukten, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel, Drogerie- 
und Hygieneartikel, mithilfe von TSCs dafür, dass ihre Produkte in verschiedenen 
EU-Staaten zu unterschiedlichen Preisen verkauft werden und erhöhen dadurch 
ihre Margen. Dies geschieht, indem sie Groß- oder Einzelhändler vertraglich
daran hindern, ihre Produkte anderenorts günstiger einzukaufen. So hat
beispielsweise ein großer belgischer Bierbrauer günstigere Einfuhren einer in Belgien
beliebten Biersorte, die Supermärkte und Einzelhändler aus den benachbarten
Niederlanden beschaffen wollten, unterbunden, indem er die Verpackung
veränderte, um sie schwerer verkäuflich zu machen, und drohte niederländischen 
Großhändlern mit Sanktionen, wenn diese belgische Kunden belieferten
(Europäische Kommission, 2020a).  
190. Grundsätzlich gilt in der EU die Vertragsfreiheit. Unternehmen sollten nach 
betriebswirtschaftlichem Kalkül entscheiden, mit wem sie Handel betreiben.
Territoriale Lieferbeschränkungen können jedoch als Verstöße gegen das 
Verbot von Diskriminierung aufgrund der Nationalität in der EU (Artikel 18, 
zweiter Teil, AEUV) betrachtet werden (Letta, 2024), die auf einer Ausnutzung 
von Marktmacht basieren, mit den Mitteln des EU-Wettbewerbsrechts aber oft 
nicht gut zu fassen sind. 
191. Territoriale Lieferbeschränkungen sind im Binnenmarkt verbreitet. 
Eine Studie der Europäischen Kommission, die sechs Produkte, unter anderem 
Frühstücksflocken, Erfrischungsgetränke und Waschmittel, in zwölf
Mitgliedstaaten untersucht, kommt zu dem Ergebnis, dass knapp die Hälfte der
befragten Einzelhändler Erfahrungen mit territorialen Beschränkungen 
gemacht hat, meistens aufgrund einer Ablehnung des Herstellers, ein Produkt zu 
liefern. Der Handel mit Erfrischungsgetränken ist am stärksten von
diesen Beschränkungen betroffen. Insgesamt würde bei der betrachteten
Produktpalette und in den betrachteten Staaten die Beseitigung der
territorialen Lieferbeschränkungen zu einer Ersparnis in Höhe von insgesamt 
14,1 Mrd Euro für die privaten Haushalte führen (Europäische Kommission, 
2020a). Denn durch die Abschaffung der Lieferbeschränkung würden die
Einkaufspreise, die Einzel- und Großhändler zahlen, sinken und bei vollständigem 
Wettbewerb auch an Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben
werden.  
192. Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sind nicht immer ausreichend, 
um direkte territoriale Lieferbeschränkungen zu verhindern. Denn nur wenn
territoriale Lieferbeschränkungen Teil von wettbewerbswidrigen
Vereinbarungen sind oder einseitig von dominanten Marktakteuren
ausgeführt werden, greift das EU-Wettbewerbsrecht (Europäische Kommi-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 164 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 165 
ssion, 2025b). So hat die Europäische Kommission im Jahr 2019 zwar im oben 
erwähnten Fall den belgischen Bierbrauer zu einer Strafe in Höhe von 200 Mio 
Euro verurteilt, weil dieser die Ausfuhr von Bier aus den Niederlanden nach
Belgien mengenmäßig eingeschränkt hat. Entscheidend war hierfür jedoch, dass die 
Europäische Kommission nach Artikel 102 AEUV eine dominante Marktstellung 
von AB InBev identifiziert hatte (Ashton, 2025). 
193. In ihrer „Single Market Strategy“ kündigt die Europäische Kommission an, 
Werkzeuge gegen territoriale Lieferbeschränkungen, die nicht durch 
das Wettbewerbsrecht adressiert werden können, zu entwickeln. So 
könnte das in der Geoblocking-Verordnung verankerte Prinzip der
Nichtdiskriminierung auf Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B)
ausgeweitet werden. Die Geoblocking-Verordnung soll die Ungleichbehandlung von 
Kundinnen und Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aufgrund der 
Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung verhindern. Die
Umsetzung der Richtlinie obliegt den Mitgliedstaaten. In Deutschland können sich 
Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich aus den oben genannten Gründen 
diskriminiert sehen, an die Bundesnetzagentur wenden. Diese kann
Unternehmen mit Strafen in Höhe von bis zu 300 000 Euro sanktionieren. Laut einer
ersten Evaluierungsstudie im Jahr 2020 hat die Verordnung den
grenzüberschreitenden Zugang zu Waren und Dienstleistungen verbessert
(Europäische Kommission, 2020b). 
Einführung eines „28. Regime“ im Unternehmensrecht 
194. Zur Überwindung von Handelsbarrieren, die auf unterschiedliche
Rechtssysteme in den 27 Mitgliedstaaten der EU und nationale Divergenzen in der
Umsetzung von EU-Richtlinien zurückzuführen sind, schlägt die Europäische
Kommission die Einführung eines sogenannten 28. Regimes im Rahmen eines 
„European Code of Business Law“ 🡦 PLUSTEXT 11 vor. Gegenüber einer
vollständigen Harmonisierung stellt ein solches Regime, das zusätzlich zu nationalen 
Gesetzgebungen existiert und diese nicht ersetzt, eine pragmatische Alternative 
dar.  
 
🡦 PLUSTEXT 11  
Hintergrund: 28. Regime im Unternehmensrecht 
Die Idee eines 28. Regimes wird im Letta-Bericht zur Zukunft des Binnenmarktes 
aufgegriffen (Letta, 2024). Als Vorbild wird der „Uniform Commercial Code“ (UCC) 
genannt, der wesentlich dazu beigetragen habe, dass der US-amerikanische 
Binnenmarkt eine kritische Größe erreicht habe. Der UCC beschränkt sich auf das 
Handelsrecht in den Bundesstaaten der USA und stellt eine konsistente rechtliche 
Grundlage für Warenverkäufe, einschließlich Vertragsschluss und Haftung sowie 
damit verbundener Kreditgeschäfte und der Verwertung von Sicherheiten im Fall 
eines Zahlungsausfalls, her. Ein weiteres positives Beispiel, an dem sich die
Ausgestaltung des 28. Regimes orientieren könnte, ist laut Letta-Bericht die
„Organization for the Harmonization of Business Law in Africa“ (OHADA). Der Organisation 
gehören 17 überwiegend französischsprachige Nationen an. Sie wurde 1993 mit 
dem Ziel gegründet, ein gemeinsames Handelsrecht zu schaffen, um die Rechts-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 165 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
166 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
sicherheit und -durchsetzung insbesondere bei grenzüberschreitender
wirtschaftlicher Aktivität in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Die OHADA erlässt sogenannte 
Einheitsgesetze, die EU-Verordnungen ähneln und direkt in allen Mitgliedstaaten 
rechtlich bindend sind (Grünewald, 2025). In der EU selbst gibt es bereits Beispiele 
für Bemühungen, die einem 28. Regime ähneln, indem sie durch freiwillige EU-
weite Regelungen nationale Rahmenwerke ergänzen. So bietet das Einheitspatent 
des Europäischen Patentamts die Möglichkeit, mit nur einem Antrag Patentschutz 
in 18 Mitgliedstaaten zu erhalten. Ebenso gibt es mit der Societas Europaea (SE) 
bereits eine EU-weite Unternehmensrechtsform für Aktiengesellschaften. Versuche, 
eine ähnliche Unternehmensform für kleine und mittelständische Unternehmen 
einzuführen („europäische GmbH“), scheiterten jedoch an unterschiedlichen
Vorstellungen der Mitgliedstaaten. 
195. Durch ein 28. Regime hätten Unternehmen die Option, in einem einheitlichen 
regulatorischen Rahmen zu operieren, und könnten reibungsloser und mit
rechtlicher Sicherheit ihre grenzüberschreitende Aktivität im EU-Ausland expandieren 
(Aghion et al., 2025). Thomadakis und Marcus (2025) schlagen ein 28. Regime 
vor, das folgende Aspekte umfasst: Eine EU-weite Unternehmensform soll 
insbesondere für innovative Start-Ups eine schnelle, vollständig digitale 
Gründung ermöglichen, die grenzüberschreitende Mobilität erhöhen und 
durch einheitliche Berichterstattungspflichten den Verwaltungsaufwand
reduzieren. Zum Regelwerk eines 28. Regimes könnten ebenfalls standardisierte
Vorlagen für Arbeitsverträge, „remote-work“-Regelungen,
Aktienoptionspläne und Arbeitnehmerentsendungen zählen. Regelungen zu
hybriden oder „remote“ Arbeitsweisen können als Substitut für physische
Arbeitsmobilität betrachtet werden und zu einer effizienteren Allokation des
Produktionsfaktors Arbeit führen. Denn obwohl es keine formalen Barrieren für den freien 
Personenverkehr gibt, ist die Arbeitsmobilität in der EU geringer als in den USA 
(Head und Mayer, 2021). Ein einheitliches Insolvenzrecht als weiterer
Aspekt des Regimes würde die Bepreisung von Risiken grenzüberschreitend 
vereinfachen und Investitionen anregen. Letztlich bietet ein solches Regime 
auch die Chance, durch eine digitale Steuererklärungsvorlage mit
einheitlichen Definitionen und vereinfachten Compliance-Verfahren die mit 
Unterschieden in den nationalen Steuersystemen einhergehenden Hürden für 
den grenzüberschreitenden Handel in der EU zu verringern. 
196. Einen ersten Ansatz für die Umsetzung eines 28. Regimes hat der Ausschuss für 
Recht des Europäischen Parlaments mit einem neuen Rechtsrahmen für
innovative Unternehmen auf den Weg gebracht (Repasi, 2025). Ziel dieser
„Europäische Start-Up und Scale-Up“ Gesellschaft (ESSU) genannten
Rechtsform ist es, die regulatorische Vielfalt innerhalb der EU zu überwinden und die 
grenzüberschreitende Finanzierung sowie die Mobilität von kleinen und mittleren 
Unternehmen, Start-ups und Scale-ups zu erleichtern. Allerdings soll diese ESSU 
keine autonome paneuropäische Rechtsform sein. Der Vorschlag sieht vielmehr 
vor, dass Mitgliedstaaten bestehende nationale Gesellschaftsformen umwandeln 
oder eine neue schaffen. Zu den Kernmerkmalen gehören eine vollständige  
Digitalisierung der Gründungs- und Registrierungsverfahren, die
innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen sein sollen. Darüber hinaus zielt 
die ESSU darauf ab, den Zugang zu Kapital und qualifizierten Arbeitskräften zu 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 166 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 167 
verbessern, beispielsweise durch die Harmonisierung von Vorschriften für
eigenkapitalähnliche Schuldinstrumente und optionale
Mitarbeiterbeteiligungspläne (ESOPs). Schließlich ist die Einführung spezialisierter
Streitbeilegungsmechanismen vorgesehen, einschließlich spezialisierter Kammern 
an nationalen Gerichten, die auch Verfahren in englischer Sprache anbieten
sollen.  
197. Ein 28. Regime kann Handelsbarrieren im Binnenmarkt reduzieren, 
die auf unterschiedliche nationale Regelungen zurückzuführen sind. 
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich Start-ups, könnten 
einfacher und friktionsloser gegründet werden, Finanzierung erhalten und
europaweite Geschäftstätigkeit aufnehmen, wenn es einheitliche Regeln für
Gründungen, Haftung, Insolvenz und idealerweise auch für das Arbeitsrecht und das
Steuerrecht gäbe. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass gerade in den 
Bereichen Arbeits- und Steuerrecht Harmonisierungsbestrebungen an
unterschiedlichen Vorstellungen in den Mitgliedstaaten und Sorgen bezüglich
potenzieller Nachteile im Vergleich mit dem Status Quo gescheitert sind. Denn in diesen 
Bereichen gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Institutionen 
und Präferenzen, beispielsweise hinsichtlich der Arbeitnehmerschutzrechte und 
der Mitbestimmung. Dies illustriert beispielsweise die Opt-out-Klausel der
Arbeitszeitrichtlinie oder das Scheitern des Kommissionsvorschlags zu einer
gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Um die 
Chance auf deutliche Verbesserungen im Zugang zum Binnenmarkt durch ein 28. 
Regime nicht zu verspielen, könnten zunächst die Bemühungen um eine
einheitliche Rechtsform und ihre Gründungsmodalitäten sowie das Insolvenzrecht
priorisiert werden, da diese politisch leichter realisierbar erscheinen. Alternativ 
könnte das 28. Regime auch hinsichtlich der Geltungsbereiche breiter gefasst 
werden, jedoch nur einer bestimmten Art von Unternehmen offenstehen, wie z. B. 
jenen, die besonders viel in FuE investieren oder geistiges Eigentum halten 
(Draghi, 2024b).  
2. Kapitalmarkt stärken 
198. Gut entwickelte und liquide Kapitalmärkte fördern langfristiges 
Wachstum, indem sie das Produktivitätswachstum durch die Reallokation von 
Kapital beschleunigen und die Finanzierung innovativer Unternehmen
ermöglichen (JG 2023 Kasten 13). Integrierte Kapitalmärkte helfen zudem, Risiken zu 
diversifizieren und erweitern die Finanzierungsmöglichkeiten aller
Unternehmen. Der erste Versuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion begann 2015 mit 
dem Aktionsplan der Europäischen Kommission. Im Jahr 2020 legte die
Kommission einen weiteren Aktionsplan vor, der neue Initiativen enthielt. Die
Kapitalmarktunion kommt bislang jedoch nur in einzelnen Bereichen voran. So
konnten etwa bei der Vereinfachung der Quellensteuererstattung Fortschritte erzielt 
werden, insgesamt bleibt die Umsetzung jedoch zögerlich (Arampatzi et al., 
2025). 
199. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2025 eine neue Strategie für eine Spar- 
und Investitionsunion (Savings and Investment Union, SIU) vorgestellt 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 167 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
168 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
(Europäische Kommission, 2025c). Die Spar- und Investitionsunion soll auf die 
im Rahmen der Kapitalmarktunion gestarteten Initiativen und die Maßnahmen 
zur Entwicklung der Bankenunion aufbauen und legt zusätzlich, wie in den Letta- 
und Noyer-Berichten empfohlen, einen Fokus auf den Aufbau von
renditeträchtigeren Spar- und Anlageprodukten zur langfristigen Finanzierung von
Investitionen. In einem ersten Schritt hat die Europäische Kommission Empfehlungen zur 
Etablierung von einfachen und transparenten Spar- und Anlagekonten vorgestellt 
(Europäische Kommission, 2025d).  
Ausbau der Wagniskapitalfinanzierung 
200. Wagniskapital ist zentral für Innovation und wirtschaftliches
Wachstum. Durch die Finanzierung von Start-ups und Scale-ups trägt es zur
Entwicklung und Kommerzialisierung von Zukunftstechnologien bei. In der Früh- und 
Wachstumsphase von jungen Unternehmen, wenn große Unsicherheit über den 
künftigen Erfolg herrscht, spielt Wagniskapital eine entscheidende Rolle. Zwar 
haben Wagniskapitalinvestitionen in der EU in den vergangenen Jahren deutlich 
zugenommen, liegen aber weiter deutlich unterhalb des Niveaus der USA. In der 
EU betrug die Wagniskapitalfinanzierung von 2020-2024 im Durchschnitt 
0,24 % des BIP, während sie in den USA 0,88 % des BIP erreichte. 🡦 ABBILDUNG 49 
Insbesondere in den späteren Finanzierungsphasen und bei großen Volumina 
hinkt Europa hinterher (Fratto et al., 2024; Viete und Oschwald, 2025).  
Der globale Wagniskapitalmarkt wird von großen US-Fonds dominiert. 
Nur 5 % des weltweit von Wagniskapitalfonds eingesammelten Kapitals stammen 
aus der EU, während 52 % aus den USA stammen (Fratto et al., 2024). Die
Beteiligung ausländischer Wagniskapitalgeber erhöht das Risiko, dass Unternehmen 
ins Ausland abwandern, insbesondere kann dieser Effekt für die USA gezeigt
werden (Hellmann und Thiele, 2023; Weik et al., 2024). Darüber hinaus spielt das 
Gründungsökosystem eine Rolle bei der Standortentscheidung von Start-ups 
(Ferrary und Granovetter, 2009; Sariri, 2025). Auch in dieser Hinsicht weist die 
EU Nachteile gegenüber den USA auf. Abwanderungen von innovativen Start-ups 
🡦 ABBILDUNG 49 
 
Quelle: Viete und Metzger (2025)
© Sachverständigenrat | 25-240-01
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
USA Vereinigtes
Königreich
Frankreich Deutschland EU27
Dealvolumen in % des BIP
2020 2021 2022 2023 2024
Deutliche Unterschiede bei Wagniskapitalinvestitionen im internationalen Vergleich
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 168 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 169 
können das Wachstum in der EU und ihre technologische Souveränität
verringern.  
201. Bei der Finanzierung von jungen, innovativen Firmen kann es zu Marktversagen 
kommen. Private Investoren meiden oft besonders riskante Investitionsprojekte. 
Zudem ist der Markt von Informationsasymmetrien zwischen Gründerinnen und 
Gründern sowie Investoren gekennzeichnet. Um den Wagniskapitalmarkt
weiterzuentwickeln und zusätzliche Finanzierung bereitzustellen, können öffentliche 
Ko-Investitionen, die privates Kapital mobilisieren, sinnvoll sein. Öffentliche 
Mittel können sowohl durch die direkte Bereitstellung von Kapital als auch in
ihrer Rolle als Anker eine breitere Investorenbasis anziehen (Kraemer-Eis et al., 
2023). Private Akteure können so Erfahrungen sammeln und Expertise aufbauen, 
was die Rendite ihrer Fonds verbessert (Giot et al., 2014). Um neue Investoren zu 
gewinnen, verfolgen ein solches Konzept auch der Wachstumsfonds Deutschland  
oder der Plan Tibi in Frankreich. Diese nationalen Initiativen haben die lokalen 
Ökosysteme, nicht aber umfassend den pan-europäischen Wagniskapitalmarkt 
belebt (Böninghausen et al., 2025). Zur Stärkung des pan-europäischen 
Wagniskapitalmarktes können europäische Initiativen wie der Europäische 
Investitionsfonds (EIF) und die European Tech Champions Initiative (ETCI)
Ressourcen bündeln 🡦 PLUSTEXT 12 und Scale-ups im Einklang mit den Innovations- 
und Wachstumszielen der EU unterstützen (Arnold et al., 2024).  
 
🡦 PLUSTEXT 12  
Hintergrund: Wagniskapitalmarktinitiativen in der EU 
In Europa gibt es mehrere Initiativen zur Stärkung des Wagniskapitalmarktes. Eine 
zentrale Rolle spielt dabei der Europäische Investitionsfonds (EIF), der als Teil der 
Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) Wagniskapitalfonds
unterstützt, Garantien vergibt und gezielt Mittel in Start-ups sowie kleine und mittlere 
Unternehmen lenkt. Der EIF ist eine öffentlich-private Partnerschaft, deren größter 
Anteilseigner die Europäische Investitionsbank (EIB) ist. Weitere Anteilseigner sind 
die Europäische Union sowie Finanzinstitute der EU-Mitgliedstaaten und der Türkei. 
Alle EU-Mitgliedstaaten sind zugleich Anteilseigner der EIB. Ergänzend wurde 2023 
die European Tech Champions Initiative (ETCI) von der EIB-Gruppe gemeinsam mit 
fünf Mitgliedstaaten ins Leben gerufen. Diese wurde als Dachfonds konzipiert, der 
in große Wagniskapitalfonds investiert. Ziel ist es sicherzustellen, dass europäische 
Start-ups auch in späteren Wachstumsphasen über ausreichendes Kapital
verfügen. Sowohl der EIF als auch die ETCI verfolgen das übergeordnete Ziel, die
Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Innovationsökosystems zu stärken, private
Investoren anzuziehen und die Abhängigkeit von außereuropäischen Kapitalquellen 
zu verringern. Ein weiteres Instrument ist der Europäische Innovationsrat (EIC), der 
im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Horizont Europa eingerichtet wurde. Die 
strategische Ausrichtung und Umsetzung liegen in der Verantwortung des EIC 
Boards, dem Forscherinnen und Forscher, Unternehmerinnen und Unternehmer 
sowie Investorinnen und Investoren angehören. Mit einem Budget von 10,1 Mrd 
Euro soll der EIC disruptive Innovationen fördern. Über den EIC-Fund investiert er 
als Wagniskapitalkomponente bis in die frühe Wachstumsphase europäischer 
Start-ups. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 169 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
170 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
202. Viele der bisherigen Initiativen in der EU zielten darauf ab, die Finanzierung in 
der Früh- und Wachstumsphase zu stärken. Im Zuge der Stärkung der
Kapitalmärkte muss es in den kommenden Jahren gelingen, dass Investoren ihre Anteile 
renditebringend veräußern können („Exits“). Eine gemeinsame pan-
europäische Börse könnte Börsengänge in Europa als Exit-Option attraktiver machen, 
da sie zu einer stärkeren Integration sowie zu tieferen und liquideren
Aktienmärkten führen würde.  
203. Der Sekundärmarkt, bei dem es sich um den Kauf und Verkauf bestehender
Beteiligungen handelt, spielt in den USA eine zunehmend wichtige, wenngleich
weiterhin kleine Rolle. Ein Sekundärmarkt kann die Liquidität der Beteiligungen
erhöhen und das Risiko verringern, über Jahre hinweg an ein Investment gebunden 
zu sein. Für Start-ups bietet es den Vorteil, dass sie länger privat bleiben können, 
wenn das Marktumfeld, beispielsweise für einen Börsengang, ungünstig ist. Die 
Schaffung eines pan-europäischen Sekundärmarkts für
Technologieunternehmen vor dem Börsengang („pre-IPO“) würde es Investoren ermöglichen,
Eigenkapitalanteile noch vor einer öffentlichen Notierung zu verkaufen. Durch die 
Verbesserung der Ausstiegsoptionen für Investoren könnte ein solcher Markt
Investitionen in europäische Start-ups und Scale-ups grundsätzlich attraktiver
machen, Gründerinnen und Gründern einen besseren Zugang zu Finanzierung
verschaffen und damit Wegzugsanreize abmildern (Aghion et al., 2025).  
204. Maßnahmen zur Entwicklung des Wagniskapitalmarktes sollten Hand in Hand 
gehen mit Bemühungen, die Wachstumschancen für Unternehmen
insgesamt zu verbessern. Dazu gehören die Etablierung eines 28. Regimes für
innovative Firmen, 🡦 ZIFFER 196 der Abbau von Handelshemmnissen im Binnenmarkt, 
🡦 ZIFFER 175 wie beispielsweise nationalstaatliche Regulierungen wie
Meldepflichten oder erforderliche Genehmigungen 🡦 ZIFFER 177 und allgemein die
Weiterentwicklung der Kapitalmärkte, wie die Etablierung von Pensionsfonds und die
Stärkung der Aktienkultur (JG Kapitalmarktunion). Allerdings hebt Draghi (2024a) 
hervor, dass uneinheitliche und übermäßig restriktive Regulierungen,
beispielsweise bei der Künstlichen Intelligenz, in der EU die Wachstumschancen von
Unternehmen hemmen.  
Reform der Kapitalmarktaufsicht  
205. Um die Integration der EU-Kapitalmärkte zu stärken und die Fragmentierung der 
Aufsicht zu überwinden, ist eine Reform der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) von großer
Bedeutung. Die aufsichtsrechtliche Fragmentierung der Behörden entlang nationaler 
Grenzen stellt eine wesentliche Hürde für die Integration der EU-Kapitalmärkte 
dar (FGCEE, 2024). 
206. Ein Vorschlag von Véron (2025) sieht eine neu aufgestellte ESMA vor, die 
alle Unternehmen und Aktivitäten im Bereich der Kapitalmärkte
beaufsichtigt. Die ESMA sollte von einem kompakten Exekutivrat mit weniger als 
zehn Mitgliedern geleitet werden, der über die alleinige Entscheidungsbefugnis 
für Verwaltungs- und Aufsichtsaufgaben verfügt. Die Finanzierung der ESMA 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 170 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 171 
würde hauptsächlich über Abgaben der beaufsichtigten Unternehmen erfolgen, 
ergänzt durch EU-Haushaltsmittel für nicht-aufsichtsrelevante Tätigkeiten wie 
das Erstellen von technischen Standards. Ein dezentrales Organisationskonzept 
mit mehreren ESMA-Standorten würde die Nähe zum Markt erhöhen und zudem 
Sorgen wegen einer möglicherweise bevorzugten Behandlung bestimmter
Finanzplätze zerstreuen.  
European Safe Asset etablieren 
207. Fast alle Finanzmarktakteure fragen sichere Wertpapiere („Safe Assets“) 
nach. Sichere Anlagen zeichnen sich durch stabile Nominalerträge, 
hohe Liquidität und ein sehr geringes Kreditrisiko aus. Insbesondere in 
Krisenzeiten spielen sie eine bedeutende Rolle, da sie ihren Nominalwert
behalten, während der Wert anderer Vermögenswerte in der Regel sinkt (Habib et al., 
2020). Zudem eignen sie sich zur Besicherung von Finanztransaktionen, wie bei 
Rückkaufvereinbarungen (Repurchase agreement, repo). Regulatorische
Vorgaben erfordern zudem für einige Finanzmarktakteure das Halten von sicheren
Anlagen, damit sie Stress-Situationen, wie das Abfließen von Bankeinlagen,
überwinden können. Der größte Markt für Safe Assets ist der US-Treasury Markt,
gefolgt vom Markt für deutsche Bundesanleihen (Blanchard und Ubide, 2025). 🡦 AB-
BILDUNG 50 In Europa zeigte sich während der Eurokrise, dass beispielsweise
französische Staatsanleihen nicht mehr als Substitut für deutsche Anleihen angesehen 
wurden, was den Status von Bundesanleihen als regionale sichere Anleihe
verdeutlicht (Nenova, 2025).  
🡦 ABBILDUNG 50 
 
1 – DE-Deutschland, ES-Spanien, EU-Europäische Union, FR-Frankreich, IT-Italien, NL-Niederlande, US-USA.  2 –
Gemessen als durchschnittlicher Bid-Ask-Spread im September 2025 in Basispunkten.  3 – Minimum Rating aus den Ratings von 
S&amp;P, Fitch, Moody's, Scope vom 22. Oktober 2025.  4 – Wert für USA umgerechnet mit dem Wechselkurs der EZB vom 1. 
Oktober 2025.
Quellen: BIZ, Europäische Kommission, EZB, Fitch, LSEG Workspace, Moody's, nationale Finanzagenturen, Scope, Securities Industry and 
Financial Markets Association, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-245-02
Indikatoren für Kreditrisiko und Liquidität von Staatsanleihen ausgewählter Länder1
IT (2,6)
FR (2,8)
DE (1,9)
NL (0,4) EU (0,7)
ES (1,5)
US (25,3)
-0,05
0
0,05
0,10
0,15
0,20
0,25
Liquidität2
Rating3
Ausstehendes Volumen von Staatsanleihen in Billionen Euro4
niedriger
höher
AAA BBB+besser schlechter
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Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
172 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
208. Derzeit mangelt es dem Euro-Raum an einem tiefen, liquiden und einheitlichen 
Markt für risikofreie Anleihen. Die Fragmentierung der europäischen
Staatsanleihemärkte reduziert die Liquidität (Smaghi, 2025) und die Stabilität (Mosk und 
de Vette, 2025). Die Etablierung eines European Safe Asset (ESA) könnte als 
gemeinsame Referenzanlage die Fragmentierung der europäischen
Staatsanleihemärkte verringern. Ein ESA könnte die Funktion einer verlässlichen 
Wertaufbewahrung erfüllen und als Sicherheit und Preis-Benchmark für
Finanzgeschäfte dienen, sowie aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen (Gourinchas 
und Jeanne, 2012). Ein liquides ESA würde institutionellen Investoren wie
Versicherungen und Pensionsfonds zudem ein verlässliches Anlageinstrument bieten 
(ESRB, 2018). Gleichzeitig können ESAs in Krisenzeiten, wenn Investoren in
sichere Kapitalanlagen flüchten, eine stabilisierende Funktion übernehmen. Eine 
mögliche Flucht in ESAs würde über Anlageklassen hinweg geschehen und nicht 
über Ländergrenzen hinweg in die als sicherer eingestuften Anleihen einiger
europäischer Staaten (ESRB, 2018). Die Kapitalflüsse von peripheren
Mitgliedstaaten hin zu Kernländern hatte in der europäischen Banken- und
Staatsschuldenkrise zu zusätzlich destabilisierenden Effekten geführt (García und Gimeno, 
2014).  
Zudem könnte ein ESA sogenannte „doom loops“ zwischen Staaten und Banken 
abschwächen, die während der europäischen Banken- und Staatsschuldenkrise 
auftraten (Bletzinger et al., 2023). Bei einem „doom loop“ geraten Staaten in
Finanznot, sodass ihre Anleihen an Wert verlieren, wie im Fall Griechenlands im 
Jahr 2010. Wenn heimische Banken diese Anleihen in ihren Bilanzen halten,
werden diese Banken geschwächt. Banken in Europa sind derzeit nicht verpflichtet, 
für in heimischer Währung gehaltene europäische Staatsanleihen Eigenkapital als 
Risikovorsorge zu hinterlegen. Müssen diese Banken dann vom Staat gestützt 
werden, verschlechtert das wiederum die Staatsfinanzen und die Abwärtsspirale 
setzt sich fort. Der Schock kann aber auch zunächst von Banken ausgehen, wie es 
in Irland im Jahr 2011 der Fall war, und sich dann auf die Staatsfinanzen
niederschlagen, wenn die Sorgen um die Finanzstabilität wachsen (Farhi und Tirole, 
2018).  
209. Vorschläge für die Umsetzung eines ESA lassen sich in drei Kategorien 
einteilen: synthetische sichere Anleihen, die aus vorrangigen Tranchen
gepoolter Staatsanleihen konstruiert werden (Brunnermeier et al., 2011, 2016), von 
allen Mitgliedstaaten gemeinsam emittierte Eurobonds (Delpha und von 
Weizsäcker, 2010; Blanchard und Ubide, 2025) und die Emission von
Schuldtiteln durch EU-Institutionen (Ubide, 2015). Diese Vorschläge unterscheiden 
sich im Umfang der Vergemeinschaftung der Länderrisiken und der
erforderlichen Änderungen der EU-Rechtsvorschriften. 
210. Die erste Kategorie basiert auf einem Vorschlag von Brunnermeier et al. (2011, 
2016) und sieht vor, dass eine europäische Schuldenagentur oder ein privater 
Emittent Staatsanleihen der Mitgliedstaaten nach einem festen
Schlüssel kauft, bündelt und in Tranchen aufteilt. Der Schlüssel bleibt konstant 
und kann nicht angepasst werden, um notleidende Staaten zu unterstützen. Die 
Schuldenagentur begibt Wertpapiere mit einer vorrangigen Tranche (European 
Safe Bond oder „ESBie“) und einer nachrangigen Tranche (European Junior 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 172 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 173 
Bonds, „EJBie“). Die ESBies werden aus den Rückzahlungen der Staatsanleihen 
im Portfolio zuerst bedient, die EJBies werden hingegen nachrangig aus den
verbleibenden Zahlungen bedient. Im Fall eines Zahlungsausfalls würden somit die 
EJBies zu einem gewissen Prozentsatz herangezogen werden, während die
Zahlungen für die ESBies weiterhin getätigt werden. Bei ESBies und EJBies werden 
die Schulden nicht vergemeinschaftet, d. h. die einzelnen Mitgliedstaaten nehmen 
ihre Schulden eigenverantwortlich auf und müssen sie bedienen. Damit Banken 
sichere ESBies und nicht EJBies halten, sollten EJBies ein Risikogewicht
entsprechend der Ausfallwahrscheinlichkeit erhalten. Somit müssten Banken
Eigenkapital für mögliche Zahlungsausfälle vorhalten. 
Bei einer Aufteilung von 70 % für ESBies und 30 % für EJBies simulieren
Brunnermeier et al. (2016) eine erwartete Verlustrate von ESBies von 0,09 % im 
Basisszenario und 0,42 % in einer Krise. In beiden Fällen läge die Rate unter der 
Rate von deutschen Bundesanleihen. ESBies wären daher geeignet, um
regulatorische Vorgaben zu Liquiditätsreserven zu erfüllen. Ein entscheidender 
Vorteil von ESBies wäre, dass sie das Volumen an verfügbaren sicheren Anlagen 
erhöhen würden. Zudem könnten sie es anderen Marktteilnehmern erleichtern, 
ein diversifizierteres Portfolio an Staatsanleihen zu halten (Cochrane et al., 2025). 
Es ist jedoch unklar, ob es eine hinreichend große Nachfrage nach EJBies auf dem 
Markt gibt, gegeben das höhere Risiko (Zettelmeyer und Leandro, 2018;
Monteiro, 2023). Auch könnten das Aufkaufen und Bündeln von Anleihen in ESBies 
und EJBies Liquidität aus den Anleihemärkten kleinerer Länder mit niedrigeren 
Schulden nehmen, wenn dadurch nur weniger Anleihen im Markt übrigblieben. 
Bei großen Ländern mit hohem Schuldenstand hingegen könnte es dazu führen, 
dass der nicht aufgekaufte Teil in Krisenzeiten als Hochrisikoanleihen angesehen 
wird (Minenna, 2017).  
211. Bei der zweiten Kategorie, den Eurobonds, handelt es sich um eine
Vergemeinschaftung eines Teils der ausstehenden Schulden von
Mitgliedstaaten des Euro-Raums. Delpla und von Weizsäcker (2010) schlagen vor,
nationale Schulden in sogenannte Blue Bonds und Red Bonds aufzuteilen. Blue 
Bonds könnten bis zu 60 % des nationalen BIP ausmachen, analog zur erlaubten 
Schuldenstandsgrenze nach den Maastricht-Kriterien. 🡦 ABBILDUNG 51 Alle
Mitgliedstaaten des Euro-Raums würden für diese Blue Bonds gemeinsam haften. 
Diese Anleihen würden im Krisenfall vorrangig bedient werden. Die Red Bonds 
würden weiter von jedem Land individuell begeben und nachrangig bedient
werden. Wenn man annimmt, dass die Spreads nur das Ausfallrisiko der
ursprünglichen Staatsschulden widerspiegeln, würde dies bedeuten, dass die vorrangigen 
Blue Bonds einen niedrigeren Zinssatz und die nationalen Anleihen einen
höheren Zinssatz aufweisen. Die durchschnittlichen Finanzierungskosten blieben
dabei unverändert (Blanchard und Ubide, 2025). Höhere Zinsen für Red Bonds 
könnte die Haushaltsdisziplin stärken, da die Grenzkosten zusätzlicher
Kreditaufnahme erhöht würden. Diese Idee der Eurobonds wurde von Blanchard und 
Ubide (2025) weiterentwickelt. Sie schlagen eine niedrigere Grenze von 25 % des 
BIP für Blue Bonds vor, was nach ihrer Einschätzung eine hinreichend große 
Menge ist, um genügend Liquidität bereit- und gleichzeitig die Tragfähigkeit der 
gemeinsamen Schulden sicherzustellen. Ihr Vorschlag sieht vor, dass die EU
bestehende Anleihen kauft und Blue Bonds in gleicher Höhe begibt. Delpha und von 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 173 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
174 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Weizsäcker (2010) hatten dagegen vorgeschlagen, einen Independent Stability 
Council (ISC) zu gründen, der eine Zuteilung von Blue-Bond-Quoten nach
Ländern festlegt. 
212. Eine zentrale Frage bei einer Aufteilung in Blue und Red Bonds ist, ob die EU-
Mitgliedstaaten im Krisenfall glaubwürdig bereit wären, mit ihren
nachrangigen Anleihen in den Zahlungsausfall zu gehen. Nur so ließe sich die 
Kreditwürdigkeit der gemeinsam ausgegebenen Blue Bonds wirksam sichern. 
Dazu könnte der Institution, die die Blue Bonds begibt, der Status eines
vorrangigen Gläubigers vergeben werden (Monteiro, 2023). Die Mitgliedstaaten könnten 
sich verpflichten, einen bestimmten Teil ihrer Steuereinnahmen, wie die
Mehrwertsteuer, für die Zinszahlungen auf die Blue Bonds zu verwenden und dies
gesetzlich zu verankern. Alternativ könnte zur Bedienung der Zinszahlungen eine 
Erhöhung der Zuwendungen an den EU-Haushalt erfolgen (Blanchard und 
Ubide, 2025). Wenn die Anleiherenditen im Durchschnitt im Bereich von 2 % bis 
4 % lägen, würde die Bedienung der Blue-Bond-Schulden nach diesem Vorschlag 
zweckgebundene Steuereinnahmen in Höhe von etwa 0,5 % bis 1 % des BIP
erfordern (Lane, 2025).  
213. Vorbehalte gegenüber Eurobonds gibt es vorwiegend wegen der Risiken, die bei 
einer Vergemeinschaftung von Schulden entstehen können. Wenn Schulden 
im Euro-Raum gemeinsam getragen werden, könnten einzelne Mitgliedstaaten 
geringere Anreize haben, ihre Haushalte zu konsolidieren, sondern im Gegenteil, 
Maßnahmen aus dem nationalen Budget zu verschieben. Dies könnte dazu
führen, dass wirtschaftlich stärkere Mitgliedstaaten die Schulden der schwächeren 
Mitgliedstaaten mitfinanzieren, indem sie höhere Zinsen zahlen. Zugleich
könnten für hochverschuldete Staaten möglicherweise Anreize zur weiteren Schulden-
🡦 ABBILDUNG 51 
 
1 – GR-Griechenland, IT-Italien, FR-Frankreich, BE-Belgien, ES-Spanien, PT-Portugal, FI-Finnland, AT-Österreich, SI-
Slowenien, CY-Zypern, DE-Deutschland, SK-Slowakei, HR-Kroatien, MT-Malta, LV-Lettland, NL-Niederlande, IE-Irland, LT-Litauen, 
LU-Luxemburg, EE-Estland.  2 – Verschuldung bis zur Maastricht-Schuldenstandsquote von 60 % mit gesicherten,
gemeinsam haftenden Staatsanleihen.  3 – Über die Maastricht-Schuldenstandsquote hinausgehende Verschuldung mit
nationalen, nachrangigen Staatsanleihen.
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-241-01
Aufteilung der Schuldenstandsquote des Staates in Blue und Red Bonds in den Mitgliedstaaten 
des Euro-Raums im Jahr 20241
0
25
50
75
100
125
150
175
Bruttoschuldenstand des Staates in % des BIP im Jahr 2024
GR IT FR BE ES PT FI AT SI CY DE SK HR MT LV NL IE LT LU EE
Blue Bonds2 Red Bonds3
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Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 175 
finanzierung entstehen. Insgesamt besteht also die Gefahr, dass gemeinsame
Verschuldungsmöglichkeiten falsche Anreize zu übermäßiger Verschuldung setzen 
und so die fiskalische Tragfähigkeit in der EU negativ beeinflussen. Zudem wäre, 
je nach Ausgestaltung des Verschuldungsinstruments, eine Änderung der
Europäischen Verträge notwendig. Gemäß der „Nichtbeistandsklausel“ (Artikel 125 
AEUV) haften Union und Mitgliedstaaten nicht für die Verbindlichkeiten eines 
anderen Mitgliedstaates und treten auch nicht für sie ein (Deutscher Bundestag, 
2015). 
214. Die dritte Kategorie umfasst von europäischen supranationalen
Emittenten, wie der EIB, der EU, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und 
dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), begebene Anleihen.
Anleihen der EU werden weitgehend als sicher eingestuft und die Kosten zur
Absicherung gegen einen Ausfall blieben z. B. während der Corona-Pandemie stabil
(Bletzinger et al., 2023). Gemessen am Bid-Ask-Spread war die Marktliquidität von 
EU-Anleihen wie NGEU oder SURE (Support to mitigate Unemployment Risks in 
an Emergency) vor dem Jahr 2020 geringer als die von großen EU-Ländern wie 
Deutschland oder Spanien. Der Bid-Ask-Spread hat sich im Lauf der Zeit mit dem 
Begeben weiterer Anleihen verbessert, liegt jedoch weiterhin höher als bei
anderen Europäischen Staatsanleihen (Bletzinger et al., 2023). Um die Funktion eines 
European Safe Asset zu erreichen und hinreichende Liquidität sicherzustellen, 
müsste die EU regelmäßig solche Anleihen begeben. EU-Anleihen werden vom 
Markt jedoch nicht als äquivalent zu Staatsanleihen betrachtet. Die Europäische 
Kommission wird derzeit von den großen Indexanbietern MSCI oder
Intercontinental Exchange (ICE) als supranationale Einheit behandelt und wurde
entsprechend nicht in den Index für Staatsanleihen aufgenommen (Ritchie, 2025).  
215. Eine Umsetzung von ESBies bietet klare Vorteile. Sie bedarf keiner Anpassung der 
europäischen Verträge und aufgrund der fehlenden Vergemeinschaftung von 
Schulden dürfte sie politisch leichter umzusetzen sein. Es könnte das Problem des 
„doom loops“ lösen. Ob ESBies die Anforderungen an ein Safe Asset erfüllen und 
in Krisenzeiten hinreichende Stabilität gewähren können, bleibt offen. Die
Alternative wäre eine Risikoteilung mit einer (partiellen) gemeinsamen
Haftung der EU-Mitgliedstaaten für EU-Schuldverschreibungen, die neuer
Einnahmequellen auf Ebene der Europäischen Union oder einer dauerhaften 
Umverteilung nationaler fiskalischer Spielräume auf die europäische 
Ebene (Fiskalunion) bedarf. Insofern stellen ESBies eine technische Teillösung 
dar, solange das grundsätzliche Problem einer fehlenden Fiskalunion bei einer 
Währungsunion ungelöst bleibt.  
216. Um die Voraussetzung für eine gemeinsame Emission von Anleihen,
beispielsweise für den Nachholbedarf in der Verteidigung zu schaffen, 🡦 ZIFFER 249
bedarf es eines gut durchdachten Mechanismus für Krisen und
Zahlungsschwierigkeiten von Staaten angesichts der bereits hohen Schuldenlast in
manchen europäischen Mitgliedstaaten. 🡦 ZIFFER 243 So schlagen Cochrane et al. (2025) 
eine Weiterentwicklung des ESM oder die Schaffung einer neuen europäischen 
Fiskalinstitution vor. Diese soll die Staaten temporär fiskalisch unterstützen, 
während diese Reformen umsetzen, um ihre Tragfähigkeit sicherzustellen. Die 
neu geschaffene Fiskalinstitution könnte, um die notwendigen Finanzmittel auf-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 175 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
176 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
zubringen, „Eurobonds“ begeben. Diese Eurobonds können mit einer
gemeinschaftlichen Haftung der Mitgliedstaaten oder einer Haftung der EU mit einer 
EU-Steuerhoheit einhergehen. Ergänzend würde ein einheitlicher
Restrukturierungsmechanismus eine geordnete und transparente Restrukturierung von 
Staatsschulden ermöglichen.  
217. Eine gemeinsame Schuldenfinanzierung durch die EU wie z. B. NGEU 
birgt Herausforderungen hinsichtlich der gezielten Verwendung für
produktive Zwecke und der Transparenz. Obwohl im Durchschnitt 80 % der NGEU-
Mittel für zusätzliche Projekte ausgegeben wurden, haben einige Mitgliedstaaten, 
wie Italien und Zypern, bereits geplante Ausgaben substituiert (Bańkowski et al., 
2024). Dadurch steigt das Risiko, dass langfristig höhere Steuern erforderlich 
werden, ohne dass entsprechende wirtschaftliche Erträge erzielt werden (Benigno 
und Edoardo, 2025). Notwendige institutionelle Vorkehrungen für eine
gemeinsame Verschuldung sind also klare und durchsetzbare Haftungs- und
Verantwortungsmechanismen sowie eine glaubwürdige Überwachung und Sanktionierung, 
die schon ex ante die Anreize setzen, Tragfähigkeitsrisiken zu vermeiden.  
3. Fazit: Binnenmarkt 
218. Der europäische Binnenmarkt sollte weiter vervollständigt werden.
Zahlreiche Barrieren erschweren den grenzüberschreitenden Handel nach wie vor. 
🡦 ZIFFER 175 Das verkleinert Absatzmärkte, verhindert eine effiziente
Arbeitsteilung und Allokation von Ressourcen und schmälert die Produktivität 
(Adilbish et al., 2025). Diese Probleme sind teilweise schon jahrelang bekannt, 
bislang ist es aber nicht gelungen, die Handelsbarrieren zu reduzieren. Die
Europäische Kommission hat mit ihren „Terrible Ten“ einen Schritt in diese Richtung 
vorgenommen. Um mit der Vertiefung des Binnenmarktes Fortschritte zu
erzielen, bedarf es konkreter Vorschläge von Maßnahmen, die priorisiert werden
müssen. Zu den konkreten Vorschlägen der Europäischen Kommission zählt, dass 
territoriale Lieferbeschränkungen beseitigt werden, um den Wettbewerb 
zu stärken und Preise zu reduzieren. Ein weiterer ist die Einführung eines 28. 
Regimes im Unternehmensrecht. Indem die Gründung und Führung eines 
Unternehmens über die eigenen Landesgrenzen hinweg erleichtert wird, können 
insbesondere junge, innovative Unternehmen mit neuen Technologien von der 
Größe des Binnenmarktes profitieren. 🡦 ZIFFERN 194 FF. 
219. Ein 28. Regime hätte das Potenzial, grenzüberschreitende Investitionen in der EU 
anzuregen, indem es die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen erhöht.
Insbesondere für Start-ups könnte die grenzüberschreitende Kapitalbeschaffung
erleichtert werden. 🡦 ZIFFER 196 Diesen Unternehmen fehlt es an
Wagniskapitalfinanzierung, insbesondere in der Spätphase. Der fragmentierte und bankenbasierte 
Kapitalmarkt bietet zudem weniger Exitmöglichkeiten an. Um den
Wagniskapitalmarkt weiter zu entwickeln, sollten Ressourcen für europäische
Initiativen zur Wagniskapitalfinanzierung gebündelt werden. Dies erhöht die 
Chance, auch größervolumige Finanzbedarfe von Scale-ups bedienen zu können. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 176 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 177 
220. Die Vervollständigung des Binnenmarktes bildet die Grundlage, um durch
geeignete Maßnahmen wie ein 28. Regime grenzüberschreitende Finanzierungen zu 
erleichtern. Eine solche stärkere Integration der Finanzmärkte kann die
Kapitalkosten für Unternehmen senken. Sie führt jedoch nicht automatisch zu 
mehr Investitionstätigkeit der Unternehmen in großem Umfang. Sie ist
jedoch eine notwendige Voraussetzung. 
221. Darüber hinaus kann eine Integration der Kapitalmarktaufsicht durch die 
Etablierung der ESMA als unabhängige und zentrale Aufsicht die
Marktfragmentierung reduzieren. 🡦 ZIFFER 206 Um die Fragmentierung der europäischen
Staatsanleihemärkte zu überwinden und einen tiefen und liquiden Markt für risikofreie 
Anlagen zu schaffen, könnte ein European Safe Asset (ESA) geschaffen
werden. Dieses würde als Sicherheit, Preis-Benchmark und stabilisierendes
Instrument in Krisenzeiten dienen. 🡦 ZIFFER 207 Zusätzlich könnte dies die Attraktivität 
des Euro als internationale Reservewährung stärken. Da eine Etablierung von 
ESBies keine Anpassung der Europäischen Verträge erfordert und keine
Vergemeinschaftung der Schulden vorsieht, könnte dieser Vorschlag leichter
umzusetzen sein als eine echte Vergemeinschaftung von Schulden, um ein ESA mit
hoher Liquidität und Kreditwürdigkeit zu schaffen. Eine langfristige
Lösung, die das Eurosystem krisenfester macht, bedarf jedoch einer Reform der
Fiskalarchitektur. 🡦 ZIFFER 210  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 177 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
178 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
IV. VERTEIDIGUNGSFÄHIGKEIT GEMEINSAM  
STÄRKEN 
222. Die europäische Verteidigungsfähigkeit ist ein öffentliches Gut, dessen Nutzen 
über nationale Grenzen hinausreicht. Daher könnten die einzelnen
Mitgliedstaaten zu wenig investieren, weil sie die positiven externen Effekte für andere Länder 
nicht internalisieren (Beetsma et al., 2024). Zudem verfolgen nationale
Beschaffungsentscheidungen oftmals nationale industriepolitische Ziele (Fuest und 
Pisani-Ferry, 2019) und optimieren daher nicht die Verteidigungsfähigkeit. Die 
Beschaffung ist häufig nicht auf europäischer Ebene koordiniert, was die
gemeinsame Verteidigung technisch erschwert und verhindert, dass die EU-
Mitgliedstaaten von Skaleneffekten profitieren. Eine europäische Koordination kann dazu 
beitragen, die europäische Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Hierfür sind drei 
Handlungsfelder zentral. Erstens sollte die Beschaffung effizient und
resilient gestaltet werden, indem gemeinsame europäische Beschaffungsprozesse die 
Fragmentierung des Verteidigungsbinnenmarktes überwinden und Skaleneffekte 
realisieren. 🡦 ZIFFERN 229 FF. Zweitens gilt es, Innovationen im
Verteidigungsbereich zu fördern, um den technologischen Rückstand Europas gegenüber 
globalen Wettbewerbern zu verringern. 🡦 ZIFFERN 239 FF. Drittens sollte es
Möglichkeiten einer gemeinschaftlichen Finanzierung geben, da die Bereitstellung
europäischer Sicherheit als europäisches öffentliches Gut gilt. 🡦 ZIFFERN 243 FF. 
1. Beschaffung effizient und resilient gestalten 
223. Viele EU-Mitgliedstaaten haben einen Nachholbedarf bei der
militärischen Ausrüstung. Wolff et al. (2025) sehen diesen Nachholbedarf
insbesondere bei Kampfpanzerbeständen, Artilleriesystemen, Munition, Drohnen und 
Luftfahrzeugen. Darüber hinaus heben sie den Bedarf an sogenannten
Strategic Enablers hervor, also von Ressourcen und Strukturen, die die militärische 
Zusammenarbeit und Funktionsfähigkeit mehrerer Staaten ermöglichen und 
nicht ohne Weiteres auf nationaler Ebene allein bereitgestellt werden können. 
Dazu zählen satellitengestützte Aufklärung und Kommunikation, die Entwicklung 
moderner Waffensysteme wie Kampfflugzeuge der neuesten Generation,
strategische Luftverteidigungssysteme wie Patriot- oder SAMP/T (Sol-Air Moyenne-
Portée/Terrestre)-Batterien, Raketenartillerie nach dem Vorbild des US-
amerikanischen HIMARS (High-Mobility Artillery Rocket System) sowie
Transportkapazitäten wie schwere Transporthubschrauber des Typs Chinook. Die
Europäische Kommission (2025a) verweist zudem auf Nachholbedarfe in weiteren
Bereichen, insbesondere bei Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, 
Quantencomputing sowie Cyber- und Elektronikkriegsführung. Diese 
seien für die Sicherung des elektromagnetischen Spektrums, den Schutz
kritischer Infrastrukturen und den Ausbau offensiver wie defensiver Cyberfähigkeiten 
unverzichtbar.  
224. Um den Nachholbedarf möglichst effizient zu adressieren, wäre ein erster Schritt, 
den Wettbewerb in der EU zu verstärken. Denn trotz bestehender europäischer 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 178 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 179 
Regelwerke werden bei der Beschaffung von Militärgütern viele Aufträge für 
Verteidigungsgüter weiterhin ohne EU-weite Wettbewerbsverfahren 
vergeben. Zwar legt eine EU-Richtlinie die gemeinsamen Regeln für die
Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial fest (Europäisches Parlament und 
Rat der EU, 2009), allerdings wenden Mitgliedstaaten diese sehr selten an,
insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen für komplexe Verteidigungssysteme 
(Europäische Kommission, 2016). Eine weite Auslegung möglicher Ausnahmen 
in der Richtlinie sowie Ausnahmen nach Artikel 346 AEUV, 🡦 KASTEN 11 die es den 
Mitgliedstaaten ermöglichen, Verteidigungsaufträge außerhalb der EU-
Vergaberegeln zu vergeben, dürfte dafür ursächlich sein (Europäische Kommission, 
2016). Durch eine stärkere Anwendung der bestehenden EU-Regeln im 
Verteidigungsbereich ließe sich der europäische Binnenmarkt für
Rüstungsgüter stärken und der Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen im
Verteidigungsbereich fördern. In einem ersten Schritt könnte die Überprüfung einer 
einheitlichen Umsetzung der europäischen Vorgaben durch die Europäische 
Kommission gestärkt werden.  
225. Für die Lieferung von Verteidigungsgütern in Drittstaaten gelten in den 
EU-Mitgliedstaaten nationale Exportkontrollen. Diese sollen insbesondere 
zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der
destabilisierenden Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter in Krisenregionen
beitragen (BAFA, 2024). Diese Exportkontrollen sind in den einzelnen EU-
Mitgliedstaaten jedoch sehr uneinheitlich (Mölling und Schütz, 2019). Zwar gibt es auf 
EU-Ebene gemeinsame Kriterien für Rüstungsexporte, etwa zur
Einhaltung internationaler Verpflichtungen, Achtung der Menschenrechte sowie zur 
Wahrung von Frieden, Sicherheit und Stabilität (bpb, 2011). Doch bleibt die
Umsetzung und Durchsetzung der Beschränkungen den Mitgliedstaaten 
überlassen (Rat der EU, 2008). Die Europäische Kommission und der
Europäische Gerichtshof verfügen nicht über Befugnisse bei der Durchsetzung der EU-
Kriterien der Exportkontrollen bei Verteidigungsgütern. Zudem verfolgen
nationale Exportkontrollen eine strategische außen- und sicherheitspolitische
Zielsetzung, was eine einheitliche Anwendung erschwert (Sabatino, 2024).  
226. Die Verteidigungsindustrie ist zugleich auf grenzüberschreitende
Lieferketten angewiesen (Clapp et al., 2025). Die bereits vorhandene EU-weite
Lizenzierung von Militärkomponenten erleichtert zwar deren Transfer innerhalb 
der EU, 🡦 KASTEN 11 jedoch führen unterschiedliche nationale
Kontrollregime für Militärgüter und unterschiedliche Auslegungen europäischer
Vorgaben zu Unsicherheiten für Produzenten beim Export in Drittstaaten. 
Wird innerhalb einer EU-Lieferkette beispielsweise die Ausfuhr einer zentralen 
Komponente eines Waffensystems von einem Mitgliedstaat verweigert, kann dies 
den Export des gesamten Verteidigungsgutes aus der EU in Drittstaaten
blockieren (Clapp et al., 2025). Die Unterstützung der Ukraine mit militärischen Gütern 
hat die Diskussion über Exportkontrollen für militärische Güter in der EU
intensiviert (Sabatino, 2024). 
In diesem Sinne kann eine stärkere Harmonisierung der Rechtspraxis in 
der Exportkontrolle auf EU-Ebene Unsicherheiten über
Exportmöglichkeiten für die Verteidigungsindustrie reduzieren und damit die grenzüberschrei-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 179 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
180 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
tende Zusammenarbeit im westlichen Bündnis fördern. Für den Export von 
Dual-Use-Güter 🡦 GLOSSAR besteht, anders als bei reinen Militärgütern, auf EU-
Ebene bereits ein harmonisiertes Kontrollregime (Europäisches Parlament und 
Rat der EU, 2021), das einheitlich angewandt wird. Dieses könnte als Vorbild
dienen, um auch für Rüstungsgüter ein einheitliches EU-weites Regelwerk zu 
schaffen. Letzteres dürfte eine Änderung der europäischen Verträge
erfordern. Dies stößt aber an politische Grenzen, da Exportpraktiken eng mit den
nationalen außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen verknüpft 
sind (Sabatino, 2024). 
227. Bei Exporten von Verteidigungsgütern in Drittstaaten des westlichen 
Bündnisses gilt es folgenden potenziellen Zielkonflikt abzuwägen.
Einerseits sollten Exporte zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten im westlichen 
Bündnis grundsätzlich möglich sein, um die Kooperation von Unternehmen und 
die Entwicklung und Produktion wettbewerbsfähiger Schlüsseltechnologien zu 
fördern und damit die eigene Verteidigungsfähigkeit zu stärken. 🡦 ZIFFER 237
Andererseits sollten bei Exporten völkerrechtliche und ethische Grundsätze 🡦 ZIFFER 225 
nicht kompromittiert werden. Diesen Zielkonflikt gilt es politisch zu bewerten.  
228. Die Beschaffung von Rüstungsgütern in der EU ist bislang stark von der 
Bevorzugung nationaler Anbieter geprägt. Zwischen den Jahren 2005 und 
2022 sind rund 29 % der Verteidigungsausgaben auf nationale Produzenten, 33 % 
auf Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten und 37 % auf Drittstaaten entfallen 
(Centrone und Fernandes, 2024). In Deutschland und Frankreich lag der
nationale Anteil sogar bei über 80 %. Diese fragmentierte Beschaffung führt zu
geringen Bestellmengen, die eine kosteneffiziente Produktion erschweren. Zudem gibt 
es eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Standards, die die Interoperabilität 
der Waffensysteme erheblich einschränken (Wolff et al., 2025). Seit Beginn des 
russischen Angriffskriegs hat sich der Anteil der Rüstungsbeschaffungen bei
Anbietern aus Drittstaaten deutlich erhöht. Zwischen Februar 2022 und Juli 2023 
erfolgten 78 % dieser Beschaffungen außerhalb der EU, vor allem aus den USA 
(Europäische Kommission, 2024). Dies deutet auf eine Priorisierung von US-
Lieferanten hin. Insbesondere zeigt sich jedoch eine Abhängigkeit von US-
Lieferanten im Bereich der Raketen, der Artilleriemunition, der Kampfflugzeuge und der 
strategischen Luftverteidigungssysteme (Irto et al., 2025; Mejino-López und 
Wolff, 2025). 
229. Die monopolartige Marktstruktur, die in den meisten nationalen
Märkten für Rüstungsgüter vorherrscht, führt auf europäischer Ebene zu einer
oligopolistischen Marktordnung. Für die Mitgliedstaaten wäre es daher hilfreich, 
ihre Nachfragemacht zu bündeln. Eine europäisch koordinierte
Beschaffung und eine Bündelung der Nachfrage würde die Verhandlungsposition 
der bestellenden Staaten gegenüber der Rüstungsindustrie deutlich verbessern. 
Auf diese Weise ließen sich geringere Preise und größere Mengen verhandeln.
Zugleich sollte der Fokus stärker auf europäische Lieferanten gerichtet werden,
idealerweise mit einheitlichen Standards der Anbieter von Waffensystemen. Dies 
würde die Resilienz der europäischen Verteidigungsfähigkeit erhöhen,
Skaleneffekte ermöglichen und zur Harmonisierung technischer Standards beitragen.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 180 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 181 
230. Zur Förderung gemeinsamer Beschaffung hat die EU bereits mehrere,
teilweise parallele, zeitlich befristete Maßnahmen auf den Weg gebracht. 🡦 PLUSTEXT 13 
Zusätzlich könnte die EU mit dem European Defence Mechanism (EDM) 
eine permanente Institution schaffen, die ähnlich wie der Europäische
Stabilitätsmechanismus auf einer zwischenstaatlichen Grundlage basiert (Wolff et 
al., 2025). Der EDM könnte die Bündelung von Nachfrage und die Koordination 
gemeinsamer Beschaffungsprozesse übernehmen. Dies würde zentrale
militärische Fähigkeiten und deren gemeinsame Nutzung auf europäischer Ebene
sicherstellen. Der Vorteil einer rechtlich eigenständigen Einheit auf europäischer Ebene 
für die Beschaffung von Militärgütern wäre darüber hinaus, dass Staaten
außerhalb der EU sich fallweise und leichter daran beteiligen könnten als bei nationalen 
Kooperationen. 
 
🡦 PLUSTEXT 13  
Hintergrund: Temporäre Beschaffungsmaßnahmen der EU 
Die European Defence Agency (EDA) wurde im Jahr 2004 gegründet und
unterstützt die EU-Mitgliedstaaten seither bei der Entwicklung ihrer
Verteidigungsfähigkeit sowie der militärischen Zusammenarbeit. Zu ihren zentralen Aufgaben zählen 
die Identifizierung gemeinsamer Fähigkeitsbedarfe und Prioritäten auf EU-Ebene, 
die Förderung gemeinsamer Forschungs-, Technologie- und Innovationsvorhaben 
im Verteidigungsbereich sowie die Harmonisierung von Anforderungen und die 
gemeinsame Fähigkeitsentwicklung. Seit dem Jahr 2024 umfassen die
Kernaufgaben zudem die Bündelung der Nachfrage durch gemeinsame Beschaffung sowie 
die Abstimmung mit zivilen und verteidigungspolitischen EU-Politikbereichen (EDA, 
2024). Während mit dem Act in Support of Ammunition Production (ASAP) in den 
Jahren 2023 bis 2025 der gezielte Ausbau der Munitionsproduktion angestoßen 
wurde, wurde mit dem European Defence Industry Reinforcement through Common 
Procurement Act (EDIRPA) für die Jahre 2024 bis 2025 ein Instrument zur
Förderung gemeinsamer Beschaffung errichtet. Beide stellten jedoch lediglich
kurzfristige Notmaßnahmen dar. Im Rahmen von EDIRPA wurden beispielsweise
Beschaffungsprojekte für 155-mm-Artilleriemunition für die Ukraine, für Luft- und 
Raketenabwehrsysteme, für moderne gepanzerte Fahrzeuge sowie für weitere 
Munitionsbestände angestoßen (Europäische Kommission, 2025e). Trotz der Rolle 
der EDA bei der Aushandlung und Zentralisierung von Beschaffungsverträgen
behalten die Mitgliedstaaten die Entscheidungshoheit darüber, welche Güter
beschafft werden und von welchen Rüstungsunternehmen (Caranta, 2023).  
Um einen Ordnungsrahmen nach Auslaufen von EDIRPA und ASAP zu schaffen, 
wurde für die Jahre 2025 bis 2027 das European Defence Industry Programme 
(EDIP) eingerichtet. Es soll die im Rahmen der European Defence Industrial 
Strategy (EDIS) identifizierten Maßnahmen umsetzen und sieht ein neues
Rechtsinstrument vor, das mit der Structure for European Armament Programme (SEAP) 
erstmals einen dauerhaften Rahmen für gemeinsame Beschaffung etabliert. 
231. Die strukturellen Herausforderungen im europäischen
Beschaffungswesen lassen sich exemplarisch am deutschen System aufzeigen. In
Deutschland stehen drei verschiedene Verfahren für die Beschaffung zur
Verfügung. Der Einkauf der Bundeswehr (EinkaufBw) für handelsübliches und
bundeswehrspezifisches Material, ein Verfahren für komplexe Dienstleistungen sowie 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 181 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
182 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
die projektbezogene Bedarfsdeckung und Nutzung (PBN) für komplexe
Waffensysteme (BMVg, 2024a). Das PBN löste im Jahr 2024 das zuvor geltende
Customer Product Management (CPM) ab. Das Regelverfahren der deutschen PBN
gliedert sich in drei Phasen: Analyse-, Realisierungs- und Nutzungsphase. Dabei gibt 
es ein vereinfachtes Vorgehen für Bedarfe bis 500 000 Euro. Zudem definiert die 
Vorschrift jeweils Sonderverfahren für IT-Beschaffungen, Beschaffungen von 
Produkten, die zu entwickeln sind (Entwicklungslösungen), und für dringende 
Beschaffungen (Sofortinitiative für den Einsatz). Die Beschaffung der
Bundeswehr ist damit eher sequentiell, da Teile des Beschaffungsprozesses aus dem PBN 
in den vorgelagerten Planungsprozess ausgelagert sind (Hunte, 2021). Im
Gesetzentwurf des Bundeswehrplanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes ist 
die Stärkung innovativer Beschaffungsansätze vorgesehen (Artikel 14 Abs. 1 
BwPBBG). Das kann dabei unterstützen, den Entwicklungs- und
Beauftragungsprozess stärker zu integrieren.  
232. Bei Aufträgen im deutschen Beschaffungswesen, für die keine Marktpreise 
gebildet werden können, etwa bei großen Waffensystemen, kommen häufig
Verträge mit Selbstkostenmodell zum Einsatz. Diese Vertragsform sieht vor, dass 
die Produktionskosten erstattet und um eine festgelegte Gewinnmarge ergänzt 
werden. Während dieser Ansatz vor überhöhten Preisaufschlägen schützen soll, 
können Kostensteigerungen weitergegeben werden. 🡦 ZIFFER 505 Da etwa die Hälfte 
der öffentlichen Ausschreibungen für Rüstungsgüter nach dem Kriterium des 
„niedrigsten Preises“ erfolgt (Glas et al., 2025) und das zugrunde liegende
Vertragsmodell die Weitergabe von Kostensteigerungen erlaubt, werden anfängliche 
Kosten häufig bewusst niedrig angesetzt (Brzoska, 2019). So wurden im 19.
Rüstungsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gegenüber der 
ersten parlamentarischen Befassung Kostensteigerungen von rund 14 Mrd Euro 
sowie durchschnittliche Verzögerungen von etwa 26 Monaten ausgewiesen 
(BMVg, 2024b). Dieses Vertragsmodell schafft daher weder für eine
kosteneffiziente Produktion noch für die verlässliche Einhaltung von Terminen ausreichende 
Anreize (KPMG et al., 2014). 
233. Festpreisverträge könnten als Alternative eingesetzt werden, da sie
nachträgliche Preiseskalationen ausschließen. Das Beispiel des Transportflugzeugs 
A400M zeigt jedoch die Grenzen dieses Ansatzes. Obwohl im Jahr 2003
Festpreise vereinbart wurden, offenbarte der Hersteller EADS im Jahr 2009
erhebliche technische und finanzielle Schwierigkeiten und drohte, das Projekt
aufzugeben. In der Folge kam es zu neuen Verhandlungen, die mit deutlichen
Preissteigerungen verbunden waren (Brzoska, 2019).  
234. Während traditionelle Beschaffungsansätze darauf abzielen, durch detaillierte 
Spezifikationen und hohen Kontrollaufwand Wirtschaftlichkeit zu erzielen,
verfolgen neuere Ansätze, wie Performance-Based Logistics (PBL), ein
stärker strategisch ausgerichtetes Ziel. Dabei steht nicht das exakt spezifizierte 
Produkt oder die Dienstleistung, sondern das gewünschte Ergebnis im
Vordergrund (Glas et al., 2011). Um dabei wirksame Leistungsanreize zu schaffen, 
wird das Konzept des Performance-Based Contracting (PBC) herangezogen 
(U.S. Department of Defense, 2016). Dabei werden konkrete Standards für
Qualität, Zeit und Quantität messbar festgelegt, und das Vertragsmodell sieht Sank-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 182 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 183 
tionen bei Nichterfüllung vor. Dieses Modell schafft nicht nur Raum für
Effizienzsteigerungen, sondern auch für Innovation und alternative
Wertschöpfungskonzepte. Zudem eröffnet es Unternehmen unterschiedlicher Größe die Möglichkeit, 
ihre Lösungen in den Beschaffungsprozess einzubringen.  
Um innovativen Start-ups und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) 
die Teilnahme an Wettbewerbsverfahren im Verteidigungsbereich zu 
erleichtern, könnten spezielle Ausschreibungsformate für diese Unternehmen 
geschaffen werden (Monopolkomission, 2025). Diese Verfahren sollten auf die 
Bedürfnisse und Fähigkeiten dieser Unternehmensgruppen zugeschnitten sein 
und ein schnelles Verfahren ermöglichen. 
2. Innovation im Verteidigungsbereich fördern 
235. Moderne Waffensysteme und Schlüsseltechnologien sind in den
nationalen Streitkräften Europas bislang nicht in ausreichendem Maß vorhanden. 
Dazu zählen insbesondere Strategic Enablers, bei denen die europäische
Verteidigung derzeit in erheblichem Maße auf die NATO und die US-Führung
angewiesen ist (Wolff et al., 2025). Vorrangig gilt es daher, Strategic Enablers zu
erwerben, die perspektivisch unter europäische operative Kontrolle gestellt werden 
sollten. Eine gemeinsame Beschaffung, etwa eines satellitengestützten
Aufklärungs- und Kommunikationsnetzwerks, das im Rahmen des EDM verwaltet und 
den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wird, würde einen gemeinsamen
Nutzen schaffen und zugleich die Lastenteilung verbessern. 
236. Die jüngsten Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten verdeutlichen, dass 
die zügige Entwicklung, Anpassung und Integration neuer
Technologien, insbesondere unbemannter Systeme und Künstlicher Intelligenz (KI),
entscheidend für die moderne Kriegsführung sein können (Andersin, 2025; 
Hakmeh, 2025; Pusztaszeri und Harding, 2025). Zudem ist die Wirtschaftlichkeit 
neuer Waffensysteme im operativen Einsatz von hoher Bedeutung. Mejino-López 
und Wolff (2025) zeigen exemplarisch, dass kostengünstige Drohnensysteme in 
kurzer Zeit hochpreisige Rüstungsgüter wie Kampfpanzer außer Gefecht setzen 
können.  
237. Die USA, Israel sowie in der Ukraine zeichnen sich durch ihre schnellen
Innovations- und Produktionszyklen bei militärischen
Schlüsseltechnologien aus (Gholz und Sapolsky, 2021; Luttwak und Shamir, 2023; Kirichenko, 
2025). Um die Verteidigungsfähigkeit Europas schneller zu stärken und
Synergieeffekte zu generieren, können Kooperationen mit verbündeten
Technologieführern von großer Bedeutung sein. Dies verdeutlichen verschiedene aktuelle
Beispiele. So steht das Patriot-Luftabwehrraketensystem für eine erfolgreiche
transatlantische Kooperation zwischen MDBA und RTX. Dabei wird US-Technologie 
in Europa gefertigt (Siebold, 2025), was industrielle Resilienz sowie
Fertigungskapazitäten schafft. Das Airbus-Kratos Projekt kombiniert eine US-Plattform mit 
europäischen Missionssystemen (Airbus, 2025; Charpentreau, 2025) zur
Fertigung eines Drohnenkampfflugzeugs. Diese Kooperation ermöglicht den Zugang 
zu in den USA erprobten Fähigkeiten, auch wenn eine gewisse technologische 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 183 –
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184 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Abhängigkeit bestehen bleibt. Die deutsch-israelische Cyber- und
Sicherheitskooperation (BMI, 2025) fördert den Technologietransfer mit einem der weltweit 
führenden Akteure in Cyberabwehr (Frei, 2020).  
238. Zivile Innovationen wie Satelliten, Drohnen und KI werden
zunehmend militärisch genutzt. Satelliten sind eine wesentliche Grundlage für
Aufklärung, Navigation und Kommunikation. Drohnen haben sich im Krieg
Russlands gegen die Ukraine zu einem zentralen Mittel der Kriegsführung entwickelt 
(Clapp, 2025b). KI-gestützte Systeme beschleunigen Entscheidungen auf dem 
Gefechtsfeld, erhöhen die Überlebensfähigkeit ihrer Nutzer und vervielfachen das 
Handlungstempo und den Informationszugang für Kommandeure (Burilkov et 
al., 2025). Vor diesem Hintergrund erscheint es für Europa strategisch wichtig, 
zivile und militärische FuE zu verknüpfen, um Innovationen effizient in
marktreife und einsatzbereite Systeme zu überführen. 
239. In Deutschland haben zuletzt Start-Ups maßgeblich zur Entwicklung von
modernen, insbesondere unbemannten Waffensystemen beigetragen. Angesichts 
dieser Entwicklung kommt dem Zugang zu Wagniskapitalfinanzierung eine große 
Bedeutung zu. Im Jahr 2024 war das Volumen an Wagniskapitalfinanzierungen 
für Start-ups im Verteidigungsbereich in den USA etwa 2,4-mal höher als in
Europa (Chinn et al., 2025). Damit Europa bei Verteidigungsinnovationen Anschluss 
findet, gilt es, Finanzmittel für den gesamten Lebenszyklus von Start-ups
bereitzustellen und den Zugang zu Kapitalmärkten zu erleichtern. 🡦 ZIF-
FERN 200 FF. Dafür könnte die Einrichtung eines europäischen Pendants zur
Defence Innovation Unit (DIU) in den USA hilfreich sein. Die DIU unterstützt die 
schnelle Integration ziviler Technologien in die Streitkräfte, beschleunigt die
Entwicklung und Erprobung von Dual-Use-Gütern und ermöglicht den direkten
Zugang zu Risikokapital- und Innovationsnetzwerken. Erste Schritte in diese
Richtung wurden auf nationaler Ebene bereits unternommen, etwa in Deutschland. 
Mit dem Cyber Innovation Hub verfügt die Bundeswehr seit dem Jahr 2017 über 
eine Schnittstelle zu Start-ups und hat bereits 160 Innovationsvorhaben gestartet. 
Davon wurden 19 verstetigt, d. h., ihre Technologien oder Produkte wurden von 
der Bundeswehr beschafft oder eingeführt.  
240. Die Ausgaben für FuE im Verteidigungsbereich sind in der EU im Vergleich zu 
den USA sehr gering. In den USA flossen im Jahr 2023 16 % der
Verteidigungsausgaben in FuE, in der EU im Jahr 2022 dagegen nur 4,5 %. 🡦 KASTEN 46
Militärische FuE kann Innovation fördern und damit das
Wirtschaftswachstum über den Verteidigungsbereich hinaus stärken (Mowery, 2010).
Investitionen in hochmoderne Verteidigungstechnologien weisen dabei höhere 
wirtschaftliche Multiplikatoren auf als solche in veraltete Technologien (Enders 
et al., 2025). Darüber hinaus können öffentliche Investitionen in militärische FuE 
die privaten Investitionen in diesem Bereich anregen, die mit internationalen 
Spillover-Effekten einhergehen (Moretti et al., 2025).  
241. Komplexe Verteidigungssysteme der nächsten Generation erfordern
Forschungsinvestitionen, die die Kapazitäten einzelner EU- Mitgliedstaaten bei Weitem
übersteigen (Draghi, 2024b). Dies betrifft insbesondere Hochtechnologiebereiche wie 
Hyperschallwaffen, unbemannte Systeme oder die militärische Nutzung des 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 184 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 185 
Weltraums. Technologische Sprünge, wie sie für Verteidigungssysteme der 
Zukunft notwendig sind, lassen sich durch gebündelte europäische
Anstrengungen und eine fokussierte Förderung gemeinsamer FuE-Projekte 
erreichen.  
Ein zentralisiertes europäisches Pendant zur Defense Advanced
Research Projects Agency (DARPA) könnte europäische Ressourcen gezielter
zusammenführen und Skaleneffekte erzielen. 🡦 KASTEN 46 Auf europäischer Ebene
bestehen bereits verschiedene Instrumente zur Förderung von FuE im
Verteidigungsbereich. Dabei übernimmt die EDA die Koordination der
Forschungsprojekte, während der European Defence Fund (EDF) seit dem Jahr 2021 die
finanzielle Unterstützung sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von
Verteidigungsunternehmen fördert. Die Europäische Investitionsbank kann zudem 
seit dem Jahr 2025 auch Projekte finanzieren, deren primärer Zweck in der
Verteidigung liegt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob eine 
stärkere Zentralisierung und Vereinheitlichung der Förderinstrumente auf
europäischer Ebene zur Steigerung von Effizienz und Wirkung beitragen könnten.  
242. Wenige europäische Universitäten verfügen über eine enge Anbindung an
Verteidigungsministerien oder die Verteidigungsindustrie (Draghi, 2024b). Die
Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Forschungsinstituten,
Verteidigungsindustrie, Militär und Polizei sollte bei der Entwicklung von Dual-
Use-Technologien gestärkt werden. Dabei sind bestehende institutionelle
Beschränkungen, wie die Zivilklauseln an Universitäten, die eine militärische
Nutzung von Forschung grundsätzlich ausschließen (The Science4Peace Forum, 
2025), kritisch zu prüfen. Eine weniger restriktive Regelung könnte helfen,
innovationshemmende Trennlinien zwischen ziviler und militärischer Forschung zu 
überwinden. 
3. Finanzierung gemeinschaftlich gestalten 
243. Die sicherheitspolitische Lage erfordert zusätzliche finanzielle Anstrengungen zur 
Stärkung der Verteidigungsfähigkeit in Europa. Die fiskalischen Spielräume 
der EU-Mitgliedstaaten sind jedoch unterschiedlich groß. Eine
gemeinsame Finanzierung könnte somit ein Trittbrettfahrerproblem lösen: So fallen
nationalstaatliche Ausgaben möglicherweise zu niedrig aus, weil im Fall der
Verletzung des EU-Hoheitsgebiets zuerst der Mitgliedstaat mit der dazugehörigen 
Grenze betroffen ist (Steinbach und Wolff, 2024).  
Gleichzeitig ist zu beachten, dass eine gemeinschaftliche Finanzierung Anreize für 
ein anderes Trittbrettfahrerverhalten schaffen kann, wenn einzelne
Mitgliedstaaten ihre Beiträge minimieren und stattdessen auf die Finanzierung durch
andere setzen. Sollen diese Mittel daher gemeinschaftlich bereitgestellt
werden, ist sicherzustellen, dass dadurch keine neuen Risiken für die fiskalische 
Tragfähigkeit einzelner Mitgliedstaaten oder der Union insgesamt entstehen. 
Andernfalls besteht die Gefahr, dass finanzielle Verwundbarkeiten entstehen, die 
von Gegnern im Konfliktfall ausgenutzt werden können und dadurch die Resilienz 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 185 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
186 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Europas untergraben. Eine tragfähige Ausgestaltung der Finanzierung ist daher 
Voraussetzung für die Wirksamkeit gemeinsamer Verteidigungsanstrengungen. 
244. Auf europäischer Ebene gibt es seit dem Jahr 2025 den ReArm Europe 
Plan, der auf eine Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit in 
den nächsten fünf Jahren abzielt. 🡦 PLUSTEXT 14 Potenziell umfasst der Plan ein
Investitionsvolumen von bis zu 800 Mrd Euro. Ein Großteil davon sollte durch eine 
Aktivierung der Ausnahmeklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts von
jedem Mitgliedstaat einzeln beantragt werden. Aktuell haben 16 Mitgliedstaaten 
diese Ausnahmeregelung aktiviert (Rat der EU, 2025). 
 
🡦 PLUSTEXT 14  
Hintergrund: ReArm Europe Plan 
Die Europäische Kommission (2025a) hat mit dem ReArm Europe Plan („Readiness 
2030“) eine detaillierte Strategie zur Stärkung der europäischen
Verteidigungsfähigkeit bis zum Jahr 2030 vorgelegt. Die Strategie zielt darauf ab, die strategische 
Autonomie Europas zu stärken, die industrielle Fragmentierung zu verringern, die 
Innovations- und Produktionsfähigkeit der Verteidigungsindustrie zu erhöhen und 
gleichzeitig die Unterstützung der Ukraine sicherzustellen. Um dies zu erreichen, 
benennt der Plan zentrale Handlungsfelder wie die Schließung kritischer
Fähigkeitslücken, 🡦 ZIFFER 223 die Förderung eines EU-Verteidigungsbinnenmarktes und die 
Vorbereitung auf militärische Notfälle durch verbesserte militärische Mobilität, 
gemeinsame Bevorratung und operative Zusammenarbeit. 
Der Plan umfasst ein Investitionsvolumen von potenziell bis zu 800 Mrd Euro 
und stützt sich auf fünf Finanzierungssäulen. Für die europäischen Mitgliedstaaten 
besteht erstens die Möglichkeit, die Aktivierung der Ausnahmeklausel des
Stabilitäts- und Wachstumspakts zu beantragen, um haushaltspolitische Flexibilität für 
eine Steigerung der Verteidigungsausgaben zu schaffen. Zweitens wird mit der 
Security Action for Europe (SAFE) ein neues Kreditinstrument mit einem Volumen 
von bis zu 150 Mrd Euro eingerichtet, um gemeinsame Beschaffungen zu
finanzieren. Drittens sollen bestehende EU-Instrumente, wie z. B. im Rahmen der
Kohäsionspolitik, flexibler für Verteidigung eingesetzt werden können. Viertens will die 
EIB-Gruppe mit dem „EIB Group Security and Defence Industry Action Plan“ die 
Bereitstellung von Mitteln zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit 
Europas beschleunigen (EIB, 2024). Fünftens wird die Mobilisierung privaten
Kapitals über die Savings and Investment Union angestrebt. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 186 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 187 
245. Der ReArm Europe Plan hat insbesondere zwei Schwächen. Die
Verausgabung der Mittel, die über die Ausnahmeklausel aufgenommen werden, erfolgt
national und ohne europäische Koordination. Eine unkoordinierte Beschaffung 
kann aber ineffizient ausfallen, wenn unterschiedliche, nicht kompatible Systeme 
beschafft werden. Zudem haben bisher nur etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten 
die Ausnahme genutzt. 🡦 ABBILDUNG 52 Das entspricht zusätzlichen
Verteidigungsausgaben von etwa 293 Mrd Euro bzw. 45 % des gesamten Volumens, das
verfügbar wäre, wenn alle Mitgliedstaaten die Ausnahme beantragen würden (de Lemos 
Peixoto et al., 2025). In manchen Staaten dürfte die fehlende Beantragung an
geringen fiskalischen Spielräumen für eine zusätzliche Schuldenaufnahme liegen. 
So ist in einigen Mitgliedstaaten wie Italien oder Frankreich die Schuldenlast 
schon hoch. In anderen wie Spanien oder Österreich ist ein politischer Konsens 
für höhere Verteidigungsausgaben schwierig zu erreichen. Die kurzfristig von der 
EU bereitgestellte Möglichkeit, zusätzliche Verteidigungsausgaben über Schulden 
zu finanzieren, kann daher nicht ausgeschöpft werden.  
246. Dauerhafte Ausgaben zur europäischen Verteidigung sollten aus dem 
regulären Haushalt finanziert werden. Der Haushalt der EU basiert auf einem 
mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ergänzend wird jährlich ein EU-Haushalt 
beschlossen, der die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des MFR
konkretisiert. Der gegenwärtige MFR für die Jahre 2021 bis 2027 entspricht rund 1,1 % 
des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU (Dobreva, 2018). Agrarausgaben 
und Kohäsionszahlungen beanspruchen mit 32,5 % bzw. 31,3 % einen Großteil 
des MFR (Darvas und Mejino-López, 2024). Die Ausgaben im Agrarbereich sollen 
die Einkommen der Landwirte stützen, während die Kohäsionszahlungen zur 
wirtschaftlichen Angleichung innerhalb der EU beitragen sollen. Der MFR für die 
Jahre 2028 bis 2034 soll auf etwa 1,3 % des BNE steigen (Pari und Pradier, 2025). 
🡦 ABBILDUNG 52 
 
1 – GR-Griechenland, IT-Italien, FR-Frankreich, BE-Belgien, ES-Spanien, PT-Portugal, FI-Finnland, AT-Österreich, HU-Ungarn, 
SI-Slowenien, CY-Zypern, DE-Deutschland, SK-Slowakei, HR-Kroatien, PL-Polen, RO-Rumänien, LV-Lettland, MT-Malta, NL-
Niederlande, CZ-Tschechien, IE-Irland, LT-Litauen, SE-Schweden, DK-Dänemark, LU-Luxemburg, BG-Bulgarien, EE-Estland.  
2 – Aktivierung der Ausnahmeklausel durch den Europäischen Rat: für Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, 
Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn am 8. Juli 2025; 
für Deutschland am 10. Oktober 2025.
Quellen: Europäischer Rat, Eurostat
© Sachverständigenrat | 25-275-01
Schuldenstandsquoten der EU27-Mitgliedstaaten1 und die Aktivierung der Ausnahmeklausel des 
Stabilitäts- und Wachstumspakts
0
25
50
75
100
125
150
175
Bruttoschuldenstand des Staates in % des BIP im Jahr 2024
GR IT FR BE ES PT FI AT HU SI CY DE SK HR PL RO LV MT NL CZ IE LT SE DK LU BG EE
Länder mit aktivierter Ausnahmeklausel für Verteidigungsausgaben2
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 187 –
Kapitel 3 – Europas Zukunft gemeinsam sichern 
188 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Der Anstieg ist aber hauptsächlich auf den Schuldendienst für den
Wiederaufbaufonds NextGenerationEU (NGEU) zurückzuführen (Deutsche Bundesbank, 
2025). Nach einer Schätzung von Lindner et al. (2025) würden die Mittel für die 
Agrar- und Kohäsionspolitik um rund 15 % bzw. 10 % sinken, während die
Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung mehr als verdreifacht werden. Zudem soll der 
neue Finanzrahmen eine flexiblere Mittelverwendung innerhalb der Bereiche 
Forschung, Infrastruktur und Verteidigung ermöglichen (Deutsche Bundesbank, 
2025).  
247. Um eine europäische Beschaffung stärker im EU-Haushalt zu
verankern, könnte einerseits die Zusammensetzung des EU-Budgets stärker 
zugunsten von europäischen Verteidigungsausgaben priorisiert
werden. Ein Großteil der Ausgaben im MFR entfällt bislang auf die Agrar- und
Kohäsionspolitik. Die Mittel fließen vor allem in wirtschaftlich schwächere EU-
Mitgliedstaaten (Deutsche Bundesbank, 2025). Andererseits könnte das EU-Budget 
durch erhöhte Beiträge der Mitgliedstaaten aufgestockt werden. Dabei 
sollte jedoch sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel zweckgebunden 
für Verteidigungsausgaben verwendet werden. Erfolgt eine Verlagerung von
Beschaffungsmaßnahmen von der nationalen auf die europäische Ebene, würden 
dadurch auch die Ausgaben von der nationalen auf die europäische Ebene
verlagert. Das hat Vorteile im Hinblick auf die wünschenswerte Koordinierung, erzeugt 
in Verbindung mit einer gemeinschaftlichen Finanzierung jedoch Risiken.  
248. Beide Möglichkeiten sind jedoch erst mittelfristig umsetzbar und in
ihrem Finanzierungsvolumen gering. Der zukünftige MFR sieht zwar mit 
131 Mrd Euro eine deutliche Steigerung von Mitteln für Verteidigung und
Raumfahrt vor (Europäische Kommission, 2025f). Gemessen am europäischen BNE im 
Jahr 2024 entspricht das jedoch nur 0,1 % des BNE jährlich. Die EU-
Mitgliedstaaten sollten sich dafür einsetzen, dass die von der Europäischen Kommission 
angestrebte Repriorisierung zugunsten eines höheren Forschungs- und
Verteidigungsetats 🡦 ZIFFER 247 ambitionierter ausfällt, um die Verteidigungsausgaben zu 
erhöhen. 
Um sicherzustellen, dass die Mittel zweckgebunden und transparent für 
eine gemeinsame Beschaffung verwendet werden, sollten die Mittel des EU-
Haushalts, die durch eine Repriorisierung oder eine Aufstockung vorhanden sind, dem 
EDM als Beschaffungsagentur zur gemeinsamen Beschaffung
bereitgestellt werden. Darüber hinaus könnten die Mittelzuweisungen an den EDM 
zusätzlich über eine Beitragsquote aufgestockt werden. Diese könnte sich wie 
beim EU-Haushalt an einem Anteil des nationalen BNE orientieren. 
249. Um den bestehenden Nachholbedarf in der Verteidigung zügig zu
beheben, kann eine Schuldenfinanzierung wie im ReArm Europe Plan
grundsätzlich erwogen werden. Dabei sollte der konkrete Finanzierungsbedarf vorab 
transparent und nachvollziehbar beziffert werden, um zu vermeiden, dass bereits 
geplante Ausgaben nachträglich über Schulden gedeckt werden. Eine nationale 
Schuldenaufnahme kann jedoch die fiskalischen Spielräume von Staaten mit
bereits hohen Schuldenstandsquoten weiter einengen. Eine Vergemeinschaftung 
von Schulden auf europäischer Ebene birgt darüber hinaus erhebliche
Anreizprobleme: Wenn Haftungsrisiken gemeinschaftlich getragen werden, verrin-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 188 –
Europas Zukunft gemeinsam sichern – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 189 
gert sich der Anreiz einzelner Mitgliedstaaten, eine solide und nachhaltige
Haushaltspolitik zu verfolgen. Staaten könnten erwarten, dass übermäßige
Verschuldung letztlich von der Gemeinschaft aufgefangen wird – mit der Folge einer
ineffizienten Mittelverwendung und zunehmender fiskalischer Divergenzen
innerhalb der EU.  
4. Fazit: Verteidigung 
250. Um Fähigkeitslücken zu schließen und die Verteidigungsfähigkeit
Europas zu stärken, sollte die Rüstungsbeschaffung stärker europäisch koordiniert 
werden. Eine Bündelung der Nachfrage würde die Nachfragemacht der
Mitgliedstaaten erhöhen, Kostenvorteile schaffen und die Harmonisierung
technischer Standards fördern. 🡦 ZIFFERN 229 F. Parallel sollten nationale
Beschaffungsverfahren flexibilisiert werden, um die Reaktionsfähigkeit zu erhöhen. 
🡦 ZIFFER 231 Leistungsorientierte Vertragsmodelle können zusätzlich
sicherstellen, dass Kosten und Zeitpläne verlässlich eingehalten werden. 🡦 ZIFFER 234 
251. Für militärische Innovationen gilt es, gezielt die Entwicklung neuer
Technologien in Europa zu fördern. Ein möglicher Ansatz besteht in der
Einrichtung einer europäischen Institution nach dem Vorbild der US-amerikanischen 
DIU, die Dual-Use-Güter schneller zur Einsatzreife bringt und den Zugang zu
Risikokapital sowie Innovationsnetzwerken öffnet. 🡦 ZIFFER 239 Ergänzend wäre die 
Schaffung eines europäischen Pendants zur DARPA sinnvoll, um disruptive
Innovationen im Bereich militärischer Forschung und Entwicklung voranzutreiben, 
Ressourcen zu bündeln und Skaleneffekte zu erzielen. 🡦 ZIFFER 241 
252. Die Finanzierung der europäischen Verteidigungsfähigkeit sollte
gemeinschaftlich aus dem EU-Haushalt organisiert werden, wobei
zwischen dauerhaften Ausgaben und kurzfristigem Nachholbedarf
unterschieden werden sollte. Dabei sollten eine Erhöhung der Mittel und eine
Priorisierung der Verteidigungsausgaben erfolgen, wie sie bereits für den zukünftigen 
MFR vorgesehen ist. 🡦 ZIFFER 247 Eine Finanzierung über europäische Schulden, 
etwa im Rahmen eines ReArm Europe Plans, kann zur Schließung kurzfristiger 
Fähigkeitslücken beitragen, birgt jedoch Risiken für fiskalische Stabilität und
Anreizstrukturen. 🡦 ZIFFER 249  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 189 –
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KAPITEL 4:  
UNTERNEHMENSTEUERN REFORMIEREN, 
VERZERRUNGEN ABBAUEN 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 198 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 199 
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
🡦 Das jüngst beschlossene steuerliche Investitionssofortprogramm dürfte zu einem moderaten 
Anstieg von BIP und Investitionen führen. 
🡦 Eine konzeptionelle Steuerreform, die gezielt Verzerrungen von Unternehmensinvestitionen 
und -finanzierung verringert, verspricht langfristig jedoch einen deutlich stärkeren Anstieg von 
Einkommen, Beschäftigung und Wohlfahrt. 
🡦 Steuerliche Forschungsförderung ist ein effektives Instrument, die Innovationstätigkeit
anzuregen und so zu höherem Produktivitätswachstum beizutragen. Die Forschungszulage sollte
vereinfacht werden, damit Unternehmen sie noch stärker in Anspruch nehmen. 
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im Sommer 2025 beschlossen, temporär die
Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen auszuweiten und schrittweise die Unternehmensteuern zu 
senken (Investitionssofortprogramm). Bis zum Jahr 2032 dürfte dadurch die im internationalen 
Vergleich relativ hohe effektive Durchschnittssteuerbelastung der Erträge von
Kapitalgesellschaften in Deutschland von derzeit 28,5 % auf unter 25 % fallen. 
Bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen steht die Wirtschaftspolitik stets in einem 
Spannungsfeld: Zum einen tragen diese Steuern maßgeblich – und während des vergangenen 
Jahrzehnts in leicht zunehmendem Umfang – zum Steueraufkommen in Deutschland bei. Zum 
anderen ist Kapital ein mobiler Produktionsfaktor und Unternehmen passen Investitions-,
Standort- und Finanzierungsentscheidungen den steuerlichen Rahmenbedingungen an. Insbesondere 
kann die Ausgestaltung der Steuer, etwa die Ungleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital 
oder die Abschreibungsmöglichkeiten, wesentliche Unternehmensentscheidungen verzerren. 
Nach empirischen Studien führt ein um einen Prozentpunkt niedrigerer Steuersatz typischerweise 
dazu, dass die Investitionen um 0,3 % bis 0,8 % und die ausländischen Direktinvestitionen um 
2,3 % bis 3,2 % steigen sowie die Verschuldung der Unternehmen um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte 
sinkt. 
Eine Senkung der effektiven Unternehmensteuerbelastung oder ein Abbau steuerlicher
Verzerrungen dürften kurz- bis mittelfristig über Kapitalakkumulation das Wachstum steigern sowie 
das Produktionspotenzial permanent erhöhen. Die jüngst beschlossene Senkung der
Unternehmensteuern in Deutschland verspricht moderat positive Impulse für Investitionen und
Einkommen (BIP), bei einem temporär spürbar geringeren Gesamtsteueraufkommen. Einen deutlich
stärkeren Anstieg von Einkommen, Beschäftigung und Wohlfahrt würde hingegen eine neutrale
Ausgestaltung der Unternehmensteuern versprechen, etwa in Form der Cash-Flow-Steuer oder einer 
Allowance for Corporate Equity (ACE). Kurz- bis mittelfristig würde dies mit fiskalischen und
gesamtwirtschaftlichen Verwerfungen, insbesondere bei der Cash-Flow-Steuer, einhergehen, doch 
wäre es angesichts ihres großen Potenzials lohnenswert, eine solche neutrale Besteuerung
langfristig anzustreben. Ein möglicher Ansatz, der Mindereinnahmen im Übergang begrenzt, ist es, die 
ACE nur für neu akkumuliertes Eigenkapital zu gewähren. 
Eine dauerhaft höhere gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate kann langfristig hingegen nur 
durch Produktivitätswachstum erreicht werden. Dazu kann die steuerliche Forschungsförderung 
beitragen, die als sehr effektiv gilt, die Innovationstätigkeit der Unternehmen anzuregen.
Deutschland hat mit der im Jahr 2020 eingeführten und seitdem ausgeweiteten Forschungszulage 
Schritte in diese Richtung unternommen, doch sollte die Forschungszulage weiter vereinfacht
werden. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 199 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
200 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
I. MOTIVATION 
253. Wie Unternehmensgewinne besteuert werden, ist eine wichtige Determinante 
der Attraktivität eines Landes als Unternehmens- und
Investitionsstandort. Schon seit Längerem ist die effektive Steuerbelastung von
Unternehmen in Deutschland mit durchschnittlich 28,5 % relativ zu anderen großen
Industriestaaten hoch. 🡦 ZIFFER 272 Vor diesem Hintergrund hat sich die Koalition aus 
CDU/CSU und SPD auf eine steuerliche Entlastung von Unternehmen geeinigt. 
Auf temporär ausgeweitete Abschreibungsmöglichkeiten, die bereits ab 
dem Jahr 2025 gelten und die Investitionstätigkeit kurzfristig anregen sollen, 
wird eine schrittweise, aber dauerhafte Absenkung der
Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028 folgen. 🡦 PLUSTEXT 15  
254. Der Sachverständigenrat nimmt die aktuellen steuerpolitischen Vorhaben der 
Bundesregierung zum Anlass, die Unternehmensbesteuerung in Deutschland
vertieft zu analysieren. Neben den fiskalischen Effekten 🡦 ZIFFERN 276 FF. stehen
insbesondere die Wirkungen von Steuern auf wesentliche
Unternehmensentscheidungen wie Investitionen, 🡦 ZIFFERN 280 FF. Standort, 🡦 ZIFFERN 284 FF. 
Finanzierung 🡦 ZIFFERN 292 FF. sowie Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten (FuE) 🡦 ZIFFERN 295 FF. im Vordergrund. Diese Entscheidungen haben
gesamtwirtschaftliche Folgen für das Produktionspotenzial oder die Solvenz und 
Stabilität im Unternehmens- und Bankensektor. Die häufig diskutierten
Wachstumswirkungen von Reformen oder Tarifsenkungen der
Unternehmensteuern unterscheiden sich in der kurzen und langen Frist: Wenn eine
Senkung der effektiven Steuerbelastung die Investitionstätigkeit anregt, steigert sie 
über Kapitalakkumulation kurzfristig die Wachstumsrate und
dauerhaft das Produktionspotenzial. Die langfristige Wachstumsrate steigt 
jedoch nur, wenn das Produktivitätswachstum dauerhaft höher
ausfällt, wozu Instrumente wie die steuerliche FuE-Förderung beitragen
können. 🡦 KASTEN 18  
255. Generell steht die Wirtschaftspolitik in diesem Bereich in einem Spannungsfeld: 
Zum einen leisten Unternehmensteuern wie die Körperschaft- und die
Gewerbesteuer einen substanziellen Beitrag zu den Staatseinnahmen, der in 
Deutschland im Jahr 2024 bei rund 12 % der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen 
lag und im vergangenen Jahrzehnt zugenommen hat. 🡦 ZIFFERN 276 F. Zum anderen 
sollten Unternehmensteuern die Investitionstätigkeit und die Ansiedlung neuer 
Unternehmen möglichst wenig hemmen. Denn Kapital ist ein besonders
mobiler Produktionsfaktor, und Unternehmen passen ihre Investitions- und 
Standortentscheidungen an steuerliche Rahmenbedingungen an. 🡦 ZIF-
FERN 279 FF. Unternehmen mit internationaler Ausrichtung oder intensiven FuE-
Aktivitäten dürften besonders stark auf steuerliche Faktoren reagieren. Gerade 
von den letztgenannten sind Wachstumsimpulse für die deutsche Volkswirtschaft 
zu erwarten.  
256. Die Steuertheorie gibt Hinweise, wie mit diesem Zielkonflikt umgegangen werden 
kann: Generell sollte der Steuersatz auf elastische und mobile
Bemessungsgrundlagen niedriger sein als jener auf unelastische („Ramsey-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 200 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 201 
Regel“). Dabei gelten Unternehmensgewinne und Kapitaleinkommen als
vergleichsweise elastische Bemessungsgrundlagen. Globalisierung und
Digitalisierung haben die Möglichkeiten vieler Unternehmen erweitert, ihre Standorte in 
andere Länder zu verlegen oder Gewinne dorthin zu verlagern. 
Dadurch intensiviert sich der internationale Steuerwettbewerb. Dies gilt als eine 
Erklärung für die in vielen Ländern seit Langem fallenden
Unternehmensteuersätze (Devereux et al., 2008; Auerbach et al., 2010). Internationale Initiativen wie 
die im Jahr 2021 vereinbarte globale Mindeststeuer, 🡦 ZIFFERN 337 FF. mittels derer 
die Gewinnverlagerung durch multinationale Unternehmen eingeschränkt
werden soll, könnten dieser Entwicklung entgegenwirken. Allerdings steht diese
Mindeststeuer nach dem angekündigten Rückzug der USA wieder infrage. 
257. Neben der Höhe der Steuer kommt es auf ihre Ausgestaltung an. Hierzu 
zählen etwa die steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapital,
Abschreibungsmöglichkeiten oder der Umgang mit Gewinnen und
Verlusten. Je nach Ausgestaltung kann es zu Verzerrungen kommen, die sich etwa 
in ineffizient niedrigen Investitionen 🡦 ZIFFERN 281 F. oder einer hohen
Verschuldung von Unternehmen oder Banken 🡦 ZIFFERN 292 F zeigen. Die
finanzwissenschaftliche Literatur hat Ansätze entwickelt, die Besteuerung so auszugestalten, 
dass Unternehmensentscheidungen möglichst wenig verzerrt werden. 🡦 ZIF-
FERN 302 FF. Solche neutralen Besteuerungsansätze (z. B. Allowance for
Corporate Equity (ACE), Cash-Flow-Steuer) entschärfen den oben genannten
Zielkonflikt, da aufgrund der Finanzierungs- und der teilweisen
Investitionsneutralität die Ausweichreaktionen der Unternehmen schwächer ausfallen und die
Bemessungsgrundlage weniger elastisch reagiert. Bislang haben diese Ansätze in der 
Steuerpolitik allerdings nur geringe Beachtung gefunden. 
258. Mit dem Ziel, die Standortattraktivität dauerhaft zu verbessern und steuerliche 
Fehlanreize abzubauen, skizziert dieses Kapitel verschiedene Reformoptionen 
für die Unternehmensbesteuerung in Deutschland. 🡦 ZIFFERN 302 FF. Diese 
sind geeignet, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen möglichst wenig 
zu verzerren, die Steuerbelastung von Unternehmen insgesamt zu senken sowie 
Forschung und Entwicklung – vor allem durch junge, wachstumsorientierte
Unternehmen – zu stärken. Simulationen mit einem numerischen allgemeinen 
Gleichgewichtsmodell quantifizieren die gesamtwirtschaftlichen und
fiskalischen Effekte ausgewählter Reformszenarien – einschließlich der 
von der Regierungskoalition beschlossenen Steuersenkung – und machen 
dadurch deren Vorteile und Kosten transparent. 🡦 ZIFFERN 331 F. 
259. Aus der Analyse lassen sich drei zentrale Schlussfolgerungen ziehen: Erstens 
dürfte die jüngst beschlossene Senkung der Unternehmensteuern in 
Deutschland moderat positive Impulse für Investitionen und
Einkommen setzen, bei einem temporär spürbar geringeren Gesamtsteueraufkommen. 
🡦 ZIFFERN 317 FF. Zweitens versprechen konzeptionelle Reformen, die eine
neutrale Ausgestaltung der Unternehmensteuern erreichen, einen deutlich 
stärkeren Anstieg von Einkommen, Beschäftigung und Wohlfahrt als 
die beschlossene Steuersenkung. 🡦 ZIFFERN 323 FF. Auch wenn die Implementierung 
dieser neutralen Besteuerungsansätze (ACE oder Cash-Flow-Steuer) durch
kurzfristige gesamtwirtschaftliche und fiskalische Verwerfungen erschwert werden 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 201 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
202 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
dürfte, wäre es angesichts des großen Potenzials lohnenswert, steuerliche
Verzerrungen von Unternehmensinvestitionen und -finanzierung abzubauen. Zudem 
können geeignete Übergangsstrategien die kurzfristigen Verwerfungen
eindämmen, indem beispielsweise bei der ACE nur die Kosten des nach Inkrafttreten der 
Reform akkumulierten Eigenkapitals von der Steuer abgezogen werden können. 
Drittens können Vereinfachungen bestehender Instrumente, beispielsweise 
der Forschungszulage 🡦 ZIFFER 331 sowie des Verlustrücktrags, 🡦 ZIFFER 333 die 
Anreize für Innovation und risikoreichere Investitionen verbessern, was sich
dauerhaft positiv auf das Potenzialwachstum auswirken dürfte. 
II. UNTERNEHMENSTEUERN IN  
DEUTSCHLAND UND IM INTERNATIONALEN  
VERGLEICH 
260. In Deutschland gibt es nicht die „eine“ Unternehmensteuer. Auf
Gewinne werden unterschiedliche Steuern erhoben, 🡦 ABBILDUNG 53 je nach 
Rechtsform des Unternehmens sind dies Körperschaft- oder
Einkommensteuer, Gewerbesteuer sowie Kapitalertragsteuer. Diese Steuern 
leisten einen bedeutsamen Beitrag zu den Staatseinnahmen. Die Steuerbelastung 
von Unternehmensgewinnen lässt sich anhand tariflicher und effektiver
Steuersätze charakterisieren; letztere berücksichtigen zusätzlich wesentliche
Gestaltungselemente der Steuer. Gemessen an den effektiven
Durchschnittssteuersätzen ist die Steuerbelastung im Zeitverlauf – vor allem im Zuge der letzten
größeren Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 – zwar gesunken. Verglichen mit 
anderen Industriestaaten war sie in Deutschland zuletzt allerdings hoch, unter 
anderem aufgrund deutlicher Steuersenkungen im Ausland.  
1. Formen der Unternehmensbesteuerung in  
Deutschland 
261. Bei Kapitalgesellschaften werden Gewinne nach dem Trennungsprinzip 
auf Unternehmensebene besteuert und Ausschüttungen nochmals bei den
Anteilseignern. Hingegen werden Gewinne von Personengesellschaften nach 
dem Transparenzprinzip dem zu versteuernden Einkommen ihrer
Gesellschafter zugerechnet. Diese Systematik wird durch das im Jahr 2022 eingeführte 
Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung von Personengesellschaften 🡦 PLUS-
TEXT 16 durchbrochen. Ein stilisiertes Beispiel 🡦 KASTEN 13 illustriert das
Zusammenwirken der verschiedenen Steuern und die daraus resultierende
Gesamtsteuerbelastung.  
262. Die Körperschaftsteuer wird auf Gewinne von Kapitalgesellschaften 
(z. B. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) erhoben, 
von denen im Jahr 2023 knapp 834 000 in Deutschland aktiv waren (Statistisches 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 202 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 203 
Bundesamt, 2024) und die fast drei Viertel aller Umsätze erwirtschafteten (IfM, 
2025). Ihre Bemessungsgrundlage ist der steuerliche Gewinn, dem der 
buchhalterische Jahresüberschuss zugrunde liegt. Der Gewinn ermittelt sich als 
Differenz zwischen Einnahmen und Betriebsausgaben wie beispielsweise
Personal- und Sachaufwendungen sowie, im Rahmen der Zinsschranken, 🡦 GLOSSAR den 
Fremdkapitalkosten. Die Kosten des Eigenkapitals sind hingegen nicht abziehbar. 
Diese Ungleichbehandlung wird als „Debt-Equity Bias“ bezeichnet. Der
tarifliche Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. 🡦 GLOSSAR 
Bis zum Jahr 2032 soll der Körperschaftsteuersatz schrittweise auf 10 % gesenkt 
werden. 🡦 PLUSTEXT 15  
263. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland rund 417 000 Personengesellschaften
(Statistisches Bundesamt, 2024). Die Gewinne von Personengesellschaften 
(z. B. Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) und
Einzelkaufleuten werden anteilig dem Einkommen der Gesellschafter zugerechnet und
fallen unter die Einkommensteuer. Als Bemessungsgrundlage dienen die 
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die die Gewinnanteile an der
Personengesellschaft umfassen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Die Personengesellschaft selbst ist 
nicht steuerpflichtig. Der Steuersatz entspricht dem individuellen Steuersatz
jedes Gesellschafters, wobei der Höchststeuersatz 45 % zuzüglich
Solidaritätszuschlag beträgt. Falls die Gesellschafter Gewinne im Unternehmen belassen,
werden diese zu einem Sondertarif von derzeit 28,25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag 
versteuert (Thesaurierungsbegünstigung, § 34a EStG). Werden diese Gewinne 
später entnommen, kommt es zu einer Nachversteuerung mit einem
Einkommensteuersatz von 25 %.  
🡦 ABBILDUNG 53 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 203 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
204 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
 
🡦 PLUSTEXT 15  
Hintergrund: steuerliches Investitionssofortprogramm 
Seit Juli 2025 ist das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur 
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ in Kraft. Dieses sieht eine
stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 1. Januar 2028 von derzeit 15 % 
auf 10 % im Jahr 2032 vor, in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr 
(§ 23 Abs. 1 KStG). Gleichzeitig wird der Thesaurierungssatz der Einkommensteuer 
in drei Schritten von 28,25 % auf 25 % (§ 34a EStG) gesenkt, wodurch
Personengesellschaften, die das Optionsmodell nicht nutzen, ebenfalls entlastet werden. 
Diese Tarifsenkung wird ergänzt durch degressive Abschreibungen in Höhe von 
maximal 30 % pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen (bewegliche Güter des
Anlagevermögens), die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt 
werden. Diese Abschreibungen sind bei Körperschaft-, Gewerbe- und
Einkommensteuer anwendbar (§ 7 Abs. 2 EStG).  
264. Seit dem Jahr 2022 können die meisten Personengesellschaften wählen, ob sie 
wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie Anteilseigner einer
Kapitalgesellschaft besteuert werden wollen. 🡦 PLUSTEXT 16 Dadurch wird der
Zusammenhang zwischen der Rechtsform und der Besteuerung gelockert. 
Zudem gilt die Rechtsformentscheidung in der empirischen Literatur generell als 
wenig steuerelastisch (de Mooij und Ederveen, 2008) – sie hängt stärker von
Faktoren wie der Haftung der Gesellschafter oder dem Finanzierungszugang 
ab – und die Unterschiede in der Gesamtsteuerbelastung von Kapital- und
Personengesellschaften in Deutschland sind vor wie nach der Reform gering. 🡦 KASTEN 13  
 
🡦 PLUSTEXT 16  
Hintergrund: Option zur Körperschaftsbesteuerung 
Bestimmte Personengesellschaften – OHG, KG, GmbH &amp; Co. KG und
Partnerschaftsgesellschaften – können sich wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen 
(§ 1a KStG). Seit einer Ausweitung im Jahr 2024 steht diese Option auch
eingetragenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) offen. Die Option gilt jährlich, 
bei Neugründungen ab dem zweiten Jahr. Sie führt zu einer getrennten
Besteuerung von Gesellschaft und Gesellschaftern: Die Gesellschaft zahlt
Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne, während die Gesellschafter steuerlich wie
Anteilseigner behandelt werden (d. h. Ausschüttungen unterliegen der
Kapitalertragsteuer). Diese Option wird bisher jedoch wenig genutzt. Laut Angaben des
Bundesministeriums der Finanzen haben bis April 2025 erst 1 031
Personengesellschaften einen Antrag auf Körperschaftsbesteuerung gestellt. Schwierigkeiten 
könnten in der Übertragung des Sonderbetriebsvermögens oder der
Nachversteuerung einbehaltener Gewinne, die von der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a 
EStG) profitiert hatten, oder den doch eher geringen Unterschieden der Steuerlast 
zwischen Kapital- und Personengesellschaften 🡦 TABELLE 16 liegen. 
265. Sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften führen die
Gewerbesteuer ab, die auf den Gewerbeertrag erhoben wird. Im Wesentlichen 
wird dieser durch den Gewinn bestimmt, unterscheidet sich davon aber aufgrund 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 204 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 205 
verschiedener Hinzurechnungen und Kürzungen. Insbesondere wird ein 
Viertel der Fremdkapitalkosten zum Gewinn hinzugerechnet, wogegen die
Kürzungen etwa Anteile an den Gewinnen anderer Gesellschaften umfassen (§§ 8-9 
GewStG). Da die Gewerbesteuer eine Kommunalsteuer ist, bestimmen die 
Kommunen autonom den jeweiligen Gewerbesteuersatz durch Festlegung des 
Hebesatzes 🡦 KASTEN 12 von mindestens 200 %. Der Gewerbesteuersatz ergibt sich 
aus der Multiplikation des Hebesatzes mit der Steuermesszahl 🡦 GLOSSAR von 
3,5 %. Die Steuerbelastung beträgt somit mindestens 7 %. Im Durchschnitt über 
alle Kommunen betrug sie im Jahr 2023 14,25 % des Gewerbeertrags.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 205 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
206 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 KASTEN 12  
Fokus: Gewerbesteuerhebesätze innerhalb Deutschlands  
Die Kommunen legen die Hebesätze für die Gewerbesteuer eigenständig fest. Die Hebesätze 
lagen im Jahr 2023 zwischen dem Mindesthebesatz von 200 % in der 800-Einwohner-
Gemeinde Langenwolschendorf in Thüringen und 700 % in der Kleinstadt Inden in Nordrhein-
Westfalen. Die höchsten landesdurchschnittlichen Hebesätze finden sich in den Stadtstaaten 
Hamburg (470 %) und Bremen (460 %), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (455 %). Die
niedrigsten durchschnittlichen Hebesätze gibt es in Brandenburg (328 %). 🡦 ABBILDUNG 54 LINKS  
🡦 ABBILDUNG 54  
 
Die Gewerbesteuer fließt größtenteils an die Kommunen, die über die
Gewerbesteuerumlage einen Teil an Bund und Länder abtreten. Eine standardisierte Steuerbasis ist der
sogenannte Grundbetrag. Dieser entspricht dem realisierten Aufkommen, dividiert durch den
Hebesatz, multipliziert mit 100 %. Der mit diesem Grundbetrag gewichtete durchschnittliche
Gewerbesteuerhebesatz betrug im Jahr 2023 deutschlandweit 407 % und ist damit um vier Prozent-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 206 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 207 
punkte höher als im Jahr 2022. Seit dem Jahr 2008 ist er um insgesamt 19 Prozentpunkte 
angestiegen; dies entspricht einem um 0,67 Prozentpunkte höheren Gewerbesteuersatz. 🡦 AB-
BILDUNG 54 RECHTS In Gemeinden mit mindestens 20 000 Einwohnern lag der durchschnittliche 
Hebesatz im Jahr 2024 bei rund 437 % (DIHK, 2024). 
266. Bei Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal auf die
Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Dadurch wird deren
Steuerbelastung weitgehend durch die Einkommensteuer bestimmt. Jedoch gibt es dabei 
Grenzen: Insbesondere ist maximal das Vierfache des Gewerbesteuer-
Messbetrags von 3,5 % des Gewerbeertrags anrechenbar. Ab einem Hebesatz von 
400 % – eine Schwelle, die mehr als 54 % aller Kommunen mit über 20 000
Einwohnern übertreffen – bleibt die Anrechnung der Gewerbesteuer daher
unvollständig. Beispielsweise zahlt eine Personengesellschaft mit einem Gewerbeertrag 
von 100 Euro in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 500 % eine
Gewerbesteuer von 17,5 Euro (= 3,5 % × 500 % × 100), kann aber nur 14 Euro (= 3,5 % × 
400 % × 100) auf die Einkommensteuer anrechnen. Bei Kapitalgesellschaften 
hingegen wird die Gewerbesteuer nicht auf die – im Vergleich zur
Einkommensteuer ohnehin niedrige – Körperschaftsteuer angerechnet.  
267. Zusätzlich zur Besteuerung auf Unternehmensebene unterliegen
ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften, z. B. Dividenden, der
Kapitalertragsteuer bei den Anteilseignern, soweit letztere in Deutschland steuerpflichtig 
sind. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die 
Kapitalertragsteuer gilt auch für realisierte Kapitalgewinne, beispielsweise
realisierte Wertsteigerungen bei Aktien. Einbehaltene Gewinne fallen hingegen nicht 
unter die Kapitalertragsteuer. Bei qualifizierten Beteiligungen von mindestens 
1 % des Gesellschaftskapitals und beruflicher Beteiligung an der
Kapitalgesellschaft werden nach dem Teileinkünfteverfahren nur 60 % der Ausschüttungen 
und Kapitalgewinne besteuert.  
🡦 KASTEN 13  
Fokus: Gesamtsteuerbelastung von Kapital- und Personengesellschaften in Deutschland 
Ein stilisiertes Beispiel illustriert die tarifliche Gesamtsteuerbelastung von Gewinnen. 🡦 TABELLE 16 
Dieses zeigt, dass die Rechtsform zwar bestimmt, welche spezifischen Steuern anfallen, aber 
keinen besonderen Unterschied für die Gesamtsteuerbelastung macht. Hingegen beeinflussen 
Kapitalstruktur und Ausschüttungspolitik diese erheblich. 
Das Beispiel betrachtet eine Investition von 1 000 Euro, die einen Ertrag vor Steuern und 
Zinsen (EBIT) von 100 Euro generiert; der Zinssatz für Fremdkapitalfinanzierung beträgt 5 %. Ist 
das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft, unterliegen der Gewinn der Körperschaftsteuer von 
15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und der Gewerbeertrag (d. h., Gewinn plus 25 % der
Fremdkapitalzinsen) der ortsabhängigen Gewerbesteuer. Auf Ausschüttungen bezahlen die
Anteilseigner die Kapitalertragssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ist das Unternehmen
hingegen eine Personengesellschaft, die von der Option zur Körperschaftsbesteuerung keinen
Gebrauch macht, unterliegen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der individuellen
Einkommensteuer der Gesellschafter; dabei wird der Höchststeuersatz von 45 % unterstellt. Zudem
entrichten Personengesellschaften die Gewerbesteuer, die aber bis zu einem Hebesatz von 400 % voll- 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 207 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
208 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 TABELLE 16  
 
Gesamtsteuerbelastung von Unternehmensgewinnen in Deutschland
Stilisiertes Beispiel¹
Thesaurierung Ausschüttung Thesaurierung Ausschüttung
Kapitalgesellschaft
Gewinn- und Steuerberechnung
Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) 100,0       100,0       100,0       100,0       
Zinsaufwand 0,0       0,0       50,0       50,0       
Gewinn vor Steuern (steuerlicher Gewinn) 100,0       100,0       50,0       50,0       
Gewerbeertrag 100,0       100,0       62,5       62,5       
Unternehmensteuern (gesamt) 31,2       31,2       17,5       17,5       
     Körperschaftsteuer + Solidaritätszuschlag 15,8       15,8       7,9       7,9       
     Gewerbesteuer 15,3       15,3       9,6       9,6       
Jahresüberschuss nach Unternehmensteuern 68,8       68,8       32,5       32,5       
Besteuerung der Ausschüttung
Ausgeschütteter Gewinn (Bemessungsgrundlage) – 68,8       – 32,5       
Kapitalertragsteuer – 18,2       – 8,6       
Netto-Dividende an Anteilseigner – 50,7       – 23,9       
Gesamtbelastung (% vom EBIT) 31,2       49,3       17,5       26,1       
Personengesellschaft
Gewinn- und Steuerberechnung
Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) 100,0       100,0       100,0       100,0       
Zinsaufwand – – 50,0       50,0       
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 100,0       100,0       50,0       50,0       
Gewerbeertrag 100,0       100,0       62,5       62,5       
Gewerbesteuer 15,3       15,3       9,6       9,6       
Einkommensteuer vor Anrechnung, ermäßigt
(§34a EStG) 28,3       14,1       
Einkommensteuer vor Anrechnung, regulär
(§32a EStG) 45,0       22,5       
Anrechnung der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) 14,0       14,0       8,8       8,8       
Verbleibende Einkommensteuer 14,3       31,0       5,4       13,8       
Solidaritätszuschlag 0,8       1,7       0,3       0,8       
Netto nach Steuern
(verbleibend)/nach Entnahme 69,7       52,0       84,8       75,9       
Gesamtbelastung (% vom EBIT) 30,3       48,0       15,2       24,1       
100 % Eigenkapital 100 % Fremdkapital
1 – Es werden folgende Annahmen unterstellt: EBIT = 100 Euro, Gesamtkapital = 1 000 Euro, Zinssatz für 
Fremdkapital = 5 %, Gewerbesteuersatz = Messzahl 3,5 % × Gewerbesteuerhebesatz 438 %.
Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % gemäß § 23 KStG zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % gemäß SolzG,
Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 %, effektiv 26,375 %. Für die Einkommensteuer 
gilt nach § 35 EStG ein Anrechnungsfaktor in Höhe von 14 %, ESt-Satz bei Thesaurierung nach § 34a EStG = 
28,25 %, Solidaritätszuschlagssatz = 5,5 %, Nachversteuerungssatz nach § 34a Abs. 4 EStG = 25 %. Wir 
unterstellen einen persönlichen ESt-Spitzensteuersatz in Höhe von 45 %. Weitere Vereinfachungen: Es wird 
insbesondere von der Nichtberücksichtigung von Freibeträgen, Hinzurechnungen oder Kürzungen bei der 
Gewerbesteuer, von Verlustvorträgen oder -rückträgen sowie von nichtabziehbaren Betriebsausgaben
ausgegangen. Ferner wird zur Vereinfachung nicht die Nachversteuerung in Höhe von 25 %, die bei späterer 
Entnahme thesaurierter Gewinne anfällt, berücksichtigt. Der Gewerbesteuerhebesatz orientiert sich am 
nach der Bevölkerung gewichteten durchschnittlichen Hebesatz in Gemeinden ab 20 000 Einwohnern.
Quelle: eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-210-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 208 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 209 
ständig und bei höheren Hebesätzen teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Werden die Gewinne einbehalten, gilt ein Sondertarif von 28,25 %. Bei späterer Entnahme dieser 
Gewinne kommt es zu einer Nachversteuerung, die im stilisierten Beispiel jedoch nicht
abgebildet ist. 
Die Kapitalstruktur hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung: Während 
Fremdkapitalzinsen von der Bemessungsgrundlage ganz (Gewinn, Einkünfte aus
Gewerbebetrieb) oder überwiegend (Gewerbeertrag) abziehbar sind, gilt dies für Eigenkapitalkosten nicht 
(Debt-Equity-Bias). Fremdkapitalfinanzierung senkt die Gesamtbelastung deutlich, was ihren 
Einsatz folglich systematisch begünstigt. Im Falle einer thesaurierenden,
eigenkapitalfinanzierten Kapitalgesellschaft beträgt die Gesamtbelastung 31,2 % des Vorsteuergewinns. Ein
ansonsten identisches fremdkapitalfinanziertes Unternehmen entrichtet hingegen lediglich 17,5 % 
Steuern. 
Zudem werden thesaurierte Gewinne gegenüber Ausschüttungen steuerlich begünstigt, was 
die Gesamtsteuerbelastung signifikant beeinflusst: Im Fall einer eigenkapitalfinanzierten
Kapitalgesellschaft beträgt diese 31,2 % bei einbehaltenen gegenüber 49,3 % bei ausgeschütteten 
Gewinnen. 
2. Die Steuerbelastung von Unternehmen im  
internationalen Vergleich 
268. Die Höhe der steuerlichen Belastung von Unternehmen ist ein wesentlicher 
Bestimmungsfaktor für deren Standort- und Investitionsentscheidungen. 
🡦 ZIFFERN 280 FF. Internationale Vergleiche dieser Steuerbelastung fokussieren
primär auf Kapitalgesellschaften, weshalb für Deutschland üblicherweise deren 
kombinierte Belastung durch Körperschaft- und Gewerbesteuer betrachtet wird. 
Insgesamt ist die Steuerbelastung in Deutschland verglichen mit
anderen Industriestaaten hoch. Die letzte größere Unternehmensteuersenkung im 
Zuge der Unternehmensteuerreform fand im Jahr 2008 statt und hat den
Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 15 % gesenkt. Seither haben zahlreiche andere
Staaten ihre Unternehmensteuern gesenkt. Mit dem nun beschlossenen steuerlichen 
Investitionssofortprogramm wird die tarifliche Steuerbelastung in Deutschland 
bei der Körperschaftsteuer bis zum Jahr 2032 um 5 Prozentpunkte sinken, aber 
voraussichtlich weiterhin über dem Durchschnitt der EU27 liegen.  
269. Die Steuerhöhe ist allerdings nicht der einzige Faktor, der die Attraktivität 
eines Landes als Unternehmens- und Investitionsstandort bestimmt. Neben der 
Größe eines Marktes oder dem Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften sind
insbesondere Umfang und Qualität öffentlicher Güter und Dienstleistungen (z. B. 
Rechtssystem, öffentliche Infrastruktur, Grundlagenforschung) relevant, die
einer Finanzierung aus Steuern bedürfen.  
270. Vergleicht man Deutschland mit anderen großen Industriestaaten sowie mit
westeuropäischen Ländern, bewegt sich die tarifliche Steuerbelastung mit einem 
kombinierten Satz von Körperschaft- und Gewerbesteuer von 31,2 % 
im oberen Drittel der Verteilung. 🡦 ABBILDUNG 55 Unter den großen
Industriestaaten sind die tariflichen Sätze nur in Spanien und Japan ähnlich hoch wie in 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 209 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
210 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Deutschland. In den USA und in Italien liegen sie leicht, in Frankreich und im 
Vereinigten Königreich deutlich darunter.  
271. Der beobachtete Abwärtstrend der Unternehmensteuersätze 🡦 ABBILDUNG 55 LINKS 
lässt sich auch auf den internationalen Steuerwettbewerb zurückführen. 
Die Mobilität des Faktors Kapital sowie vielfältige Möglichkeiten der
Gewinnverlagerung haben sich durch die Trends der Globalisierung (z. B. Abbau 
von Kapitalverkehrskontrollen, Marktintegration) und Digitalisierung (z. B.
Gewinnverlagerung über Bepreisung von immateriellem Kapital) noch verstärkt. 
Dies schafft Anreize, dass Länder ihre Unternehmensteuersätze senken, um
Kapital und Gewinne aus dem Ausland anzuziehen bzw. Abwanderung dorthin zu 
verhindern, wodurch Tarifsenkungen in unterschiedlichen Ländern
interdependent sind. Dieser Anreiz ist in theoretischer und empirischer Forschung (Haufler 
und Schjelderup, 2000; Devereux et al., 2008; Overesch und Rincke, 2011) gut 
dokumentiert. Nach Schätzungen von Devereux et al. (2008) für 21 OECD-
Staaten (1982 – 1999) ging der Rückgang des durchschnittlichen tariflichen
Steuersatzes im Ausland um einen Prozentpunkt mit einem um 0,3 bis 0,7
Prozentpunkte niedrigeren inländischen Steuersatz einher.  
  
🡦 ABBILDUNG 55 
 
1 – CIT-Corporate Income Tax.  2 – Daten erst ab dem Jahr 2005 verfügbar.  3 – JP-Japan, DE-Deutschland, ES-Spanien, 
US-USA, IT-Italien, FR-Frankreich, NL-Niederlande, UK-Vereinigtes Königreich, BE-Belgien, EU14-Durchschnitt der
Mitgliedstaaten vor der Erweiterung im Jahr 2004 (ohne das Vereinigte Königreich), AT-Österreich, DK-Dänemark, EU27-
Durchschnitt der Mitgliedstaaten, SE-Schweden, CH-Schweiz, IE-Irland.
Quellen: Spengel et al. (2024), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-157-01
Tarifliche Steuersätze auf Unternehmensgewinne im internationalen Vergleich
15
20
25
30
35
40
45
Entwicklung der tariflichen
Unternehmensteuersätze (CIT)1 in ausgewählten Ländern
%
1998 01 04 07 10 13 16 19 2024
Deutschland Frankreich Italien
USA2 Vereinigtes
Königreich
EU27-
Durchschnitt
0
5
10
15
20
25
30
35
Tarifliche Unternehmensteuersätze (CIT)1 in 
ausgewählten Ländern3 im Jahr 2024
%
JP DEESUS IT FR NLUKBEEU
14
ATDKEU
27
SECH IE
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 210 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 211 
🡦 KASTEN 14  
Hintergrund: Effektive Unternehmensteuersätze 
Die Effektivsteuersätze (Devereux und Griffith, 1998, 2003; Jacobs und Spengel, 2000)
berücksichtigen neben dem tariflichen Satz weitere Aspekte wie Abschreibungsmöglichkeiten 
oder die steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapital. Dieser Ansatz ist in die Zukunft 
gerichtet – d. h., er bezieht sich auf ein repräsentatives Investitionsprojekt, wobei Annahmen 
über die verwendeten Investitionsgüter (z. B. Anlagen, Firmengebäude, immaterielles Kapital) 
und deren Abschreibungsdauer sowie über die Finanzierung getroffen werden. Dies ermöglicht 
einen aussagekräftigen Vergleich der Steuerbelastung einer Investition zwischen
verschiedenen Ländern.  
Zwei Maße bilden die steuerliche Wirkung auf unterschiedliche Investitionsentscheidungen 
ab: Der effektive Grenzsteuersatz (Effective Marginal Tax Rate - EMTR) misst die
Steuerbelastung einer Investition, die sich für ein Unternehmen gerade noch lohnt, also der marginalen 
Investition, die nach Abzug aller Zinsen und Steuern eine Nettorendite von null aufweist. Damit 
beeinflusst der effektive Grenzsteuersatz vor allem den Investitionsumfang, der durch die
marginale Investition begrenzt wird. Der Grenzsteuersatz ist definiert als der steuerlich bedingte 
Anstieg der Bruttorendite gegenüber dem Realzins, den die Kapitalgeber verlangen: 
EMTR=( Bruttorendite - Realzins)/( Bruttorendite). 
Der effektive Durchschnittssteuersatz (Effective Average Tax Rate - EATR) hingegen misst, 
welcher Anteil der Erträge einer profitablen Neuinvestition bei einer unterstellten
Bruttorendite von 20 % durch Steuern belastet wird. Dieser Steuersatz ist für die diskrete
Investitionsentscheidung – primär über den Standort – von Bedeutung, wobei Unternehmen die
Nettoerträge (nach Kapitalkosten und Steuern) der möglichen Alternativen vergleichen. Zur
Berechnung wird eine langfristige Investition betrachtet, die über mehrere Jahre Erträge abwirft: Man 
setzt die Differenz der Barwerte (BW) ihrer Nettoerträge vor und nach Steuern – also die
Steuerlast – ins Verhältnis zum jährlichen Investitionsertrag vor Steuern und Zinsen (EBIT). Bei einer 
einjährigen Investition entspricht dies der Steuer dividiert durch den Ertrag: 
EATR=(BW  Nettoerträge vor Steuern - BW  Nettoerträge nach Steuern)/(Ertrag der
Investition)=Steuer/(Ertrag der Investition). 
Ein stilisiertes Beispiel 🡦 TABELLE 17 illustriert die effektive Steuerbelastung einer Investition 
in Höhe von 100 Euro, die entweder mit einer Kombination von Eigen- (EK) und Fremdkapital 
(FK) oder ausschließlich mit Fremdkapital finanziert wird; die jeweiligen Kapitalkosten
entsprechen dem Realzins von 5 %. Eine Steuer von 25 % wird auf den Gewinn erhoben.
Fremdkapitalfinanzierung verringert den Gewinn und die Steuerhöhe; letztere liegt bei einer reinen
Fremdkapitalfinanzierung bei 3,75 Euro, bei einer Mischfinanzierung bei 4,38 Euro. Der effektive 
Durchschnittssteuersatz (EATR) entspricht daher 18,75 % bzw. 21,88 % des Ertrags, was eine 
Nettorendite von 10,63 % bzw. 11,25 % ergibt. 
Der effektive Grenzsteuersatz (EMTR) basiert auf einer Nettorendite von null. Bei einer 
Mischfinanzierung erfordert dies eine Bruttorendite von 5,83 %, sodass diese Investition mit 
einem Steuersatz von 14,29 % belastet wird. Bei vollständiger Fremdkapitalfinanzierung
hingegen entspricht die geforderte Bruttorendite genau dem Zins von 5 %. Da alle Kapitalkosten
abziehbar sind, beträgt der Vorsteuergewinn und damit der effektive Grenzsteuersatz null. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 211 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
212 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 TABELLE 17  
 
272. Die tariflichen Steuersätze allein sind für einen aussagekräftigen Vergleich 
jedoch nur begrenzt informativ. Denn die Ausgestaltung der
Unternehmensteuern kann sich zwischen den Ländern erheblich unterscheiden, 
etwa wegen unterschiedlicher Abzugs- oder Abschreibungsmöglichkeiten.
Ländervergleiche, die diese Unterschiede berücksichtigen, stützen sich daher auf die 
Effektivsteuersätze, die die Steuerbelastung einer repräsentativen
Investition messen. 🡦 KASTEN 14 Deutschland liegt mit einem effektiven 
Durchschnittssteuersatz von 28,5 % international im oberen Bereich der 
Verteilung. 🡦 ABBILDUNG 56 Auch im Zeitverlauf zeigt sich, dass Deutschland – mit 
Ausnahme der Phase unmittelbar nach der Reform im Jahr 2008 – ein
vergleichsweise hohes Belastungsniveau aufweist. Aufgrund steigender Hebesätze 
der Gewerbesteuer 🡦 ABBILDUNG 54 RECHTS nahm dieses seit Mitte der 2010er-Jahre 
sogar leicht zu.  
Effektivsteuersätze
Stilisiertes Beispiel
je 50 % 
Eigen- und 
Fremdkapital
100 % 
Fremdkapital
je 50 % 
Eigen- und 
Fremdkapital
100 % 
Fremdkapital
Investition Euro 100 100 100 100
Bruttorendite % 20 20 5,83 5
Ertrag vor Steuern und Zinsen (EBIT) Euro 20 20 5,83 5
Fremdkapitalkosten 5 % Euro 2,5 5 2,5 5
Eigenkapitalkosten 5 % Euro 2,5 0 2,5 0
Gewinn vor Steuern3 Euro 17,5 15 3,33 0
Steuer 25 % Euro 4,38 3,75 0,83 0
EATR1 % 21,88 18,75         –         –
EMTR2 %         –         – 14,29 0
Nettorendite4 % 10,63 11,25 0 0
Einheit
EATR1 EMTR2
1 – Effective Average Tax Rate (effektiver Durchschnittssteuersatz).  2 – Effective Marginal Tax Rate (effektiver 
Grenzsteuersatz).  3 – Ertrag abzüglich Fremdkapitalkosten.  4 – Rendite der Investition nach Abzug der Steuer 
sowie der Fremd- und Eigenkapitalkosten.
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Devereux und Griffith (1998)
© Sachverständigenrat | 25-204-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 212 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 213 
273. Der effektive Grenzsteuersatz, 🡦 KASTEN 14 der die Steuerbelastung der
marginalen Investition misst, 🡦 ABBILDUNG 57 lag in Deutschland im Jahr 2024 bei 23,1 %, 
und somit deutlich über dem EU27-Durchschnitt von 12,8 %. Verglichen mit 
anderen großen Volkswirtschaften ist die Grenzsteuerbelastung ähnlich hoch wie 
in den USA, dem Vereinigten Königreich oder Frankreich und deutlich niedriger 
als in Spanien oder Japan. Am Beispiel Italiens wird schließlich sichtbar, dass eine 
(begrenzte) Allowance for Corporate Equity 🡦 KASTEN 20 zu einer teils sehr
niedrigen Grenzsteuerbelastung führt. Dieses System existierte dort in
unterschiedlicher Form in den Jahren 1998 bis 2002 sowie 2011 bis 2023.  
274. Das steuerliche Investitionssofortprogramm 🡦 PLUSTEXT 15 wird die
Steuerbelastung von Unternehmensgewinnen in Deutschland senken. Die
tarifliche Belastung von Kapitalgesellschaften wird ab dem Jahr 2028 durch die 
schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes um 5 Prozentpunkte
verringert. Bei einem konstanten durchschnittlichen Gewerbesteuersatz und zuzüglich 
Solidaritätszuschlag dürfte die tarifliche Belastung ab dem Jahr 2032 bei knapp 
unter 26 % liegen, gegenüber 31,2 % im Jahr 2024. Der effektive
Durchschnittssteuersatz dürfte nach Berechnungen von Heckemeyer (2025) in den Jahren 2025 
bis 2027 nahezu auf seinem aktuellen Niveau von 28,5 % verharren und danach 
parallel zur Tarifsenkung bis zum Jahr 2032 auf unter 25 % sinken. Dagegen 
dürfte der effektive Grenzsteuersatz infolge der degressiven Abschreibungen
bereits früher sinken. Für Ausrüstungsinvestitionen erwartet Heckemeyer (2025) in 
den Jahren 2025 bis 2027 einen Grenzsteuersatz von knapp 15 %. Mit Auslaufen 
der Sonderabschreibungen wird dieser jedoch im Jahr 2028 zunächst nahezu auf 
🡦 ABBILDUNG 56 
 
1 – EATR-Effective Average Tax Rate.  2 – Daten erst ab dem Jahr 2005 verfügbar.  3 – JP-Japan, ES-Spanien, DE-
Deutschland, US-USA, IT-Italien, UK-Vereinigtes Königreich, FR-Frankreich, NL-Niederlande, BE-Belgien, EU14-
Durchschnitt der Mitgliedstaaten vor der Erweiterung im Jahr 2004 (ohne das Vereinigte Königreich), AT-Österreich, DK-
Dänemark, SE-Schweden, EU27-Durchschnitt der Mitgliedstaaten, CH-Schweiz, IE-Irland.
Quelle: Spengel et al. (2024)
© Sachverständigenrat | 25-156-01
Effektive Durchschnittssteuersätze auf Unternehmensgewinne im internationalen Vergleich
10
15
20
25
30
35
40
45
Entwicklung der effektiven
Durchschnittssteuersätze (EATR)1 in ausgewählten Ländern
%
1998 01 04 07 10 13 16 19 2024
Deutschland Frankreich Italien
USA2 Vereinigtes
Königreich
EU27-
Durchschnitt
0
5
10
15
20
25
30
35
Effektive Durchschnittssteuersätze (EATR)1 in 
ausgewählten Ländern3 im Jahr 2024
%
JP ESDEUS IT UKFR NLBEEU
14
ATDKSE EU
27
CH IE
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 213 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
214 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
sein altes Niveau von 23 % ansteigen und anschließend auf rund 18 % im Jahr 
2032 sinken.  
275. Effektive Durchschnittssteuersätze können auch ex post auf Basis von 
Unternehmensbilanzdaten geschätzt werden. Diese erfassen die
tatsächliche Steuerbelastung von Unternehmen, d. h., die gezahlte Steuer im
Verhältnis zu den ausgewiesenen Gewinnen. 🡦 PLUSTEXT 17 Die tatsächliche
Steuerbelastung ist in vielen Fällen signifikant geringer als tarifliche Steuersätze 
oder Effektivsteuersätze, 🡦 KASTEN 14 die in die Zukunft gerichtet sind. Dies 
liegt unter anderem daran, dass Ex-post-Steuersätze in den meisten Schätzungen 
nur multinationale Konzerne erfassen und deshalb die Steuerbelastung deutscher 
Unternehmen nur unvollständig abbilden. Darüber hinaus berücksichtigen sie 
Sonderregelungen wie Verlustausgleich, steuerliche FuE-Anreize und
Sonderabschreibungen, die in tariflichen Steuersätzen gar nicht und in Effektivsteuersätzen 
ex ante oft nur teilweise abgebildet werden. 
So lag der Ex-post-Steuersatz in Deutschland im Jahr 2022 mit 17 % mehr als 
zehn Prozentpunkte unter dem effektiven Durchschnittssteuersatz von 28,5 %. 
Im europäischen Vergleich entsprach dies annähernd dem Durchschnitt 
der EU14, lag jedoch rund zwei Prozentpunkte über dem EU27-Durchschnitt 
von etwa 15,5 %. Die tatsächliche Steuerbelastung war damit höher als in Irland 
und Schweden, aber deutlich niedriger als in Italien, Spanien, den Niederlanden 
und Österreich. 🡦 ABBILDUNG 58  
🡦 ABBILDUNG 57 
 
1 – Effektive Steuersätze bis zum Jahr 2021 nach Spengel et al. (2021), danach sowie für EU27 und EU14 Berechnung 
in Anlehnung an Devereux und Griffith (2003): EMTR (Effective Marginal Tax Rate) = (Bruttorendite – Realzins) /
Bruttorendite, wobei die Bruttorendite der Cost of Capital in Spengel et al. (2024) entspricht und der Realzins 5 % beträgt.  
2 – Daten erst ab dem Jahr 2005 verfügbar.  3 – JP-Japan, ES-Spanien, US-USA, DE-Deutschland, UK-Vereinigtes
Königreich, FR-Frankreich, IT-Italien, NL-Niederlande, EU14-Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten vor der Erweiterung im Jahr 
2004 (ohne das Vereinigte Königreich), DK-Dänemark, BE-Belgien, AT-Österreich, SE-Schweden, IE-Irland, EU27-
Durchschnitt der Mitgliedstaaten, CH-Schweiz.
Quellen: Spengel et al. (2021, 2024), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-206-01
Effektive Grenzsteuersätze1 auf Unternehmensgewinne im internationalen Vergleich
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Entwicklung der effektiven Grenzsteuersätze 
(EMTR) in ausgewählten Ländern
%
1998 01 04 07 10 13 16 19 2024
Deutschland Frankreich Italien
USA2 Vereinigtes
Königreich2
EU27-
Durchschnitt
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5
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30
35
40
Effektive Grenzsteuersätze (EMTR) in 
ausgewählten Ländern3 im Jahr 2024
%
JP ESUSDEUKFR IT NLEU
14
DKBE AT SE IE EU
27
CH
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 214 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 215 
 
 
🡦 PLUSTEXT 17  
Datengrundlagen: Ex-Post-Effektivsteuersätze 
Neben den effektiven Steuersätzen, 🡦 KASTEN 14 die auf Modellrechnungen beruhen 
und die gesetzlichen Steuerregeln abbilden, hat sich in der jüngeren Literatur die 
Analyse rückwärtsgerichteter, effektiver Durchschnittssteuersätze (Backward-
Looking Effective Tax Rates, BETRs) etabliert (Bachas et al., 2023; Tørsløv et al., 
2023; Hugger et al., 2025). Diese werden auf Basis von Rechnungslegungsdaten 
als Verhältnis der tatsächlich gezahlten Unternehmensteuer zum Vorsteuergewinn 
berechnet. Sie erfassen damit auch Sonderregelungen, die Verlustverrechnung, 
steuerliche FuE-Förderung oder Patentboxen sowie Gewinnverlagerungsstrategien 
multinationaler Unternehmen, die in vorwärtsgerichteten Modellen typischerweise 
unberücksichtigt bleiben. Wichtige Datenquellen sind etwa die Country-by-Country 
Reports der OECD, die Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten der EU 
oder Unternehmensbilanzen aus ORBIS und Compustat, die erst seit wenigen 
Jahren systematisch ausgewertet werden können (Janský, 2022). Empirische
Evidenz belegt, dass die Ex-post Steuersätze teils deutlich unter tariflichen bzw. 
vorwärtsgerichteten Sätzen liegen. Garcia-Bernardo et al. (2023) schätzen für 
multinationale Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 
2015 effektive Belastungen von 15 % bis 29 %. Ducept und Godar (2025)
bestätigen dies in einer länderübergreifenden Analyse für die EU und zeigen, dass der 
Rückgang der Belastung im Zeitablauf primär auf Begrenzungen der
Bemessungsgrundlage, etwa durch Sonderabschreibungen, zurückzuführen ist, nicht jedoch auf 
niedrigere Steuersätze. Allerdings sind Ex-post-Effektivsteuersätze methodisch 
nicht unumstritten. Sie wurden unter anderem wegen der begrenzten Qualität und 
Abdeckung der Unternehmensbilanzdaten sowie der doppelten Erfassung
konzerninterner Dividenden, die zu Verzerrungen nach unten führen kann, kritisiert. Die 
🡦 ABBILDUNG 58 
 
1 – IT-Italien, NL-Niederlande, ES-Spanien, AT-Österreich, EU14-ungewichteter Durchschnitt der Mitgliedstaaten vor der 
Erweiterung im Jahr 2004 (ohne das Vereinigte Königreich), DE-Deutschland, EU27-ungewichteter Durchschnitt der
Mitgliedstaaten, BE-Belgien, FR-Frankreich, DK-Dänemark, IE-Irland, SE-Schweden.
Quelle: Ducept und Godar (2025)
© Sachverständigenrat | 25-242-01
Ex-post-Effektivsteuersätze auf Unternehmensgewinne im EU-Vergleich
10
15
20
25
30
35
Entwicklung der effektiven Steuersätze in 
ausgewählten EU-Mitgliedstaaten
%
2014 15 16 17 18 19 20 21 2022
Deutschland Frankreich Italien
EU27-Durchschnitt
0
5
10
15
20
25
30
Effektive Steuersätze in ausgewählten 
EU-Mitgliedstaaten1 im Jahr 2022
%
IT NL ES AT EU
14
DE EU
27
BE FR DK IE SE
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 215 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
216 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Datenlage hat sich jedoch deutlich verbessert, vor allem durch die Einführung der 
länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting, CbCR) im 
Rahmen des OECD-BEPS-Projekts, die speziell multinationale Konzerne erfasst. Mit 
den für Forschungszwecke verfügbaren Mikrodaten und verfeinerten
Erhebungsmethoden hat sich die empirische Grundlage für Analysen zu BETRs verbessert 
(Janský, 2022; Garcia-Bernardo et al., 2023; Hugger et al., 2025). 
3. Das Aufkommen von Unternehmensteuern 
276. Steuern auf Unternehmensgewinne und Kapitaleinkommen sind 
wichtige Einnahmequellen des Staates. Körperschaft- und Gewerbesteuer 
machten in Deutschland im Jahr 2024 kombiniert rund 12 % der
gesamtstaatlichen Steuereinnahmen aus, was 2,7 % des BIP entspricht. 🡦 ABBILDUNG 59 LINKS Die 
Gewerbesteuer erzielt ein höheres Aufkommen als die
Körperschaftsteuer, wobei erstere sowohl von Kapital- als auch von Personengesellschaften
gezahlt wird, während letzterer weitgehend nur Kapitalgesellschaften unterliegen. 
Zudem ist die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer breiter, hauptsächlich 
wegen der teilweisen Hinzurechnung der Fremdkapitalzinsen. Generell
schwanken die Steuereinnahmen im Zeitverlauf aufgrund der zyklischen Entwicklung der 
Unternehmensgewinne. Zudem schlugen sich die Unternehmensteuerreformen 
der Jahre 2000 und 2008 sowie temporäre Abschreibungserleichterungen 🡦 TA-
BELLE 18 während der Finanz- und der Covid-19-Krise in den Steuereinnahmen
nieder.  
🡦 ABBILDUNG 59 
 
1 – Summe der Einnahmen aus der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag und der Abgeltungsteuer.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-163-03
Aufkommen von Steuern auf Unternehmensgewinne und Kapitaleinkommen in Deutschland
-0,2
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
1,8
2,0
-1
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1999 03 07 11 15 19 2024
Aufkommen der Körperschaft- und 
Gewerbesteuer
% der Steuereinnahmen % des BIP
Relativ zu den gesamtstaatlichen 
Steuereinnahmen:
Körperschaftsteuer Gewerbesteuer
Relativ zum Bruttoinlandsprodukt (rechte Skala):
Körperschaftsteuer Gewerbesteuer
0,50
0,75
1,00
1,25
1,50
2
3
4
5
6
2009 11 13 15 17 19 21 2024
Aufkommen der Kapitalertragsteuer1 seit 
Einführung der Abgeltungsteuer in 2009
% der Steuereinnahmen % des BIP
Relativ zu den gesamtstaatlichen 
Steuereinnahmen 
Relativ zum Bruttoinlandsprodukt
(rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 216 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 217 
277. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Kommunalsteuer in Deutschland 
und leistet einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung von Städten und
Gemeinden. Im Jahr 2024 machten die Netto-Gewerbesteuereinnahmen 47 % der
kommunalen Steuereinnahmen und 17 % der kommunalen Gesamteinnahmen aus 
(Statistisches Bundesamt, 2025a). Mit der Gewerbesteuerumlage treten die
Kommunen 28 % ihres Gewerbesteueraufkommens an Bund und Länder ab und
erhalten 15 % des Aufkommens der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer 
sowie 12 % des Aufkommens der Kapitalertragsteuer (§ 1 GemFinRefG). Diese 
Umlage macht die Kommunen weniger stark von der zyklischen Gewerbesteuer 
abhängig.  
278. Neben Körperschaft- und Gewerbesteuer generieren die Kapitalertrag- und die 
Einkommensteuer ebenfalls Einnahmen aus dem Unternehmenssektor. 🡦 ABBIL-
DUNG 53 Die Kapitalertragsteuer, die auf ausgeschüttete Gewinne von
Kapitalgesellschaften sowie auf Zinserträge und realisierte Kapitalgewinne 
anfällt, machte seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 rund 4 % der 
Gesamtsteuereinnahmen aus und nahm seit dem Jahr 2022 deutlich zu. 🡦 ABBIL-
DUNG 59 RECHTS Dieser Anstieg ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Zinswende 
zu sehen, der zu höheren Zinseinkünften führte (BMF, 2024a). Das Aufkommen 
der Einkommensteuer beinhaltet schließlich auch die Einnahmen aus den
Gewinnen von Personengesellschaften, die jedoch dem zu versteuernden
Einkommen der Gesellschafter zugerechnet werden. Deshalb wird dieser Teil des 
Aufkommens aus Unternehmensteuern in der Einkommensteuerstatistik nicht 
separat ausgewiesen. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 217 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
218 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
III. STEUERN UND WESENTLICHE  
UNTERNEHMENSENTSCHEIDUNGEN 
279. Zu den maßgeblichen realwirtschaftlichen Entscheidungen, die
Unternehmensteuern beeinflussen, zählen Investitionen, Standortwahl, 
Kapitalstruktur sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten 
(FuE) – Faktoren, die alle für das Produktionspotenzial einer Volkswirtschaft
bedeutend sind. 🡦 KASTEN 18 Einzelne steuerliche Verzerrungen können sich auf
verschiedene Unternehmensentscheidungen auswirken. So führt etwa die
steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von Eigenkapitalkosten nicht nur zu übermäßiger 
Fremdkapitalfinanzierung, sondern auch zu ineffizient niedrigen Investitionen. 
Besonders betroffen sind davon innovative Unternehmen, die aufgrund ihres
hohen Anteils an immateriellem Kapital, das sich schlecht als Kreditsicherheit
eignet, stark auf Eigenkapitalfinanzierung angewiesen sind. Das schwächt nicht nur 
einzelne Geschäftsmodelle, sondern kann auch die gesamtwirtschaftliche
Innovationskraft mindern. 
Die Anpassungen der Unternehmen an höhere Steuern führen typischerweise 
dazu, dass der – ausgewiesene – Vorsteuergewinn und damit die
Bemessungsgrundlage sinkt, was negative Rückwirkungen auf das Steueraufkommen 
hat. Eine Analyse des Sachverständigenrates 🡦 KASTEN 16 veranschaulicht den
negativen Zusammenhang zwischen Steuersätzen und Steuerbasis am Beispiel der 
deutschen Gewerbesteuer.  
1. Investitionen und Standort 
280. Steuern auf Unternehmensgewinne beeinflussen Investitionen auf zwei
verschiedene Arten: Zum einen verzerren sie die marginale Investitionsentscheidung, also 
den Umfang von (Erhaltungs- und Erweiterungs-)Investitionen an
gegebenen Standorten. Zum anderen beeinflussen sie diskrete
Investitionsentscheidungen, etwa ob überhaupt ein Unternehmen gegründet oder an
einem bestimmten Standort investiert wird. Für jede dieser Entscheidungen sind 
unterschiedliche Effektivsteuersätze 🡦 KASTEN 14 relevant.  
281. Der neoklassischen Investitionstheorie folgend entscheidet ein Unternehmen 
über den Investitionsumfang, indem es den Grenzertrag mit der geforderten
Rendite vergleicht. Solange nicht alle Investitionskosten steuerlich
abziehbar sind, erhöht dies die Bruttorendite, die eine Investition vor
Steuern erzielen muss. Der effektive Grenzsteuersatz misst diesen steuerlich 
bedingten Anstieg der Bruttorendite. Empirische Metastudien (de Mooij und 
Ederveen, 2008) legen eine Semi-Elastizität von etwa –0,8 nahe: Eine Erhöhung 
des effektiven Grenzsteuersatzes um einen Prozentpunkt kann den
Investitionsumfang um 0,8 % reduzieren.  
282. Jüngere Arbeiten relativieren dieses Bild jedoch: Hanappi et al. (2023) finden 
eine geringere Reaktion von Investitionen auf Steuersatzsenkungen. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 218 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 219 
Nach Schätzungen der von ihnen synthetisierten Literatur verringert eine
Erhöhung der effektiven Grenzsteuersätze um einen Prozentpunkt die Investitionen 
um 0,3 %. Insbesondere nach dem Jahr 2009 finden Hanappi et al. (2023) kaum 
signifikante Effekte. Diese Beobachtung führen sie auf die gesunkenen
Kapitalkosten im Niedrigzinsumfeld nach der Weltfinanzkrise und auf sinkende
Unternehmensteuersätze zurück. Zudem finden sie große Heterogenität in der
Reaktion von Unternehmen. Zum Beispiel fällt die Reaktion profitabler, großer, 
älterer oder multinationaler Unternehmen schwächer aus als diejenige
finanzierungsbeschränkter Unternehmen. Insbesondere Unternehmen, die auf eine
interne Finanzierung ihrer Investition angewiesen sind, profitieren von der 
Senkung (Dobbins und Jacob, 2016). Besonders im deutschen Verarbeitenden 
Gewerbe zeigt sich, dass Investitionen auf lokale Gewerbesteueränderungen mit 
einer Steuerelastizität von 3 deutlich reagieren (Link et al., 2024). In Rezessionen 
kann sich diese Elastizität sogar etwa verdoppeln.  
283. Abschreibungsvergünstigungen können die Investitionen ebenfalls
stimulieren. 🡦 KASTEN 15 Empirische Studien weisen auf einen starken Effekt hin. 
Zwick und Mahon (2017) analysieren temporäre Sonderabschreibungen (bonus 
depreciation) in den USA in den Jahren 2001 bis 2004, die in Art und Umfang 
den Sonderabschreibungen im Rahmen des steuerlichen
Investitionssofortprogramms der Bundesregierung 🡦 PLUSTEXT 15 entsprechen. Sie schätzen eine
Investitionselastizität bezogen auf die Residualrate (d. h. eins minus Steuersatz) von 
rund 7. Maffini et al. (2019) berichten für kleine und mittlere Unternehmen im 
Vereinigten Königreich Elastizitäten zwischen 8,3 und 9,9. Ohrn (2019)
identifiziert den Effekt dauerhafter Sonderabschreibungen im Verarbeitenden Gewerbe 
durch deren gestaffelte Einführung über US-Bundesstaaten und schätzt eine
Investitionselastizität von 9,6. 
Für Deutschland quantifizieren Eichfelder et al. (2025) den Effekt von
Sonderabschreibungen im Rahmen des Flächenentwicklungsgesetzes (1995 – 1998) in den 
Neuen Ländern. Über alle Investitionsausgaben hinweg schätzen sie eine 
durchschnittliche Steuerelastizität zwischen 4 und 5. Investitionen in 
Gebäude reagieren bis zu neunmal so stark wie Ausrüstungsinvestitionen. Ferner 
profitieren wirtschaftlich stärkere Gemeinden deutlich weniger von
Abschreibungsprogrammen. Die Ausweitung der Investitionstätigkeit senkt die
durchschnittliche Rentabilität, um 15 % bis 24 % in der kurzen und um 32 % bis 41 % in 
der langen Frist (Eichfelder et al., 2023).  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 219 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
220 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 KASTEN 15  
Hintergrund: Abschreibungsmöglichkeiten in Deutschland 
Abschreibungen erlauben es Unternehmen, die Anschaffungs- und Herstellungskosten von 
Wirtschaftsgütern über die Nutzungsdauer verteilt steuerlich geltend zu machen (Absetzung 
für Abnutzung, AfA). Der Standardansatz in Deutschland ist die lineare Abschreibung, bei der 
jährlich ein konstanter Betrag abgeschrieben wird. Der Abschreibungssatz bemisst sich an der 
jeweiligen Nutzungsdauer. Die degressive Abschreibung, bei der jährlich ein konstanter
Prozentsatz des Restwerts abgeschrieben wird, ermöglicht einen höheren Abzug in den ersten 
Jahren der Nutzung. In Deutschland war die degressive Abschreibung bis zu ihrer Abschaffung 
im Jahr 2007 verbreitet. Seither wurde sie mehrfach als Instrument der Konjunkturpolitik
eingesetzt, um die Investitionstätigkeit in wirtschaftlichen Schwächephasen (z. B. nach der
Finanzkrise 2008/09, in der Covid-19-Krise und der Energiekrise 2022) anzuregen. 🡦 TABELLE 18 
🡦 TABELLE 18  
 
Generell bestimmen Abschreibungen die zeitliche Verteilung der Steuerbelastung einer
Investition. Beschleunigte Verfahren wie die degressive Abschreibung verschieben die Steuerlast 
in die Zukunft, sodass die Nettoerträge in der frühen Phase der Nutzung höher und in einer 
späteren dafür niedriger ausfallen. Dadurch fördern sie die Investitionstätigkeit auf zwei Arten: 
Erstens erhöhen sie den Barwert der Abschreibungsvergünstigungen bei unverändertem
Steuersatz, was die effektive Steuerbelastung verringert und damit die Nettoerträge einer Investition 
erhöht. Dieser Effekt ist bei langlebigen Wirtschaftsgütern (z. B. Bauten) und einem hohen
Zinsniveau besonders ausgeprägt. Zweitens verringern sie die aktuelle Steuerzahlung und erhöhen 
die Liquidität, was Investitionen finanzierungsbeschränkter Unternehmen 🡦 ZIFFERN 289 FF.
begünstigt. 
Da Unternehmen Investitionskosten erst nachgelagert im Rahmen der Abschreibungen 
steuerlich geltend machen können, wird ein Teil davon – in Deutschland im Jahr 2024 gut ein 
Drittel – bei der Besteuerung effektiv nicht berücksichtigt. Der Barwert der
Abschreibungsvergünstigungen ist kleiner als die Investitionskosten. 🡦 ABBILDUNG 60 Nur bei
Sofortabschreibungen, wie bei einer Cash-Flow-Steuer 🡦 ZIFFERN 307 F. oder im Vereinigten Königreich für
Maschinen praktiziert, beträgt der Abschreibungsbarwert 100 % der Investitionskosten. Die
Abschreibungsbarwerte für verschiedene Wirtschaftsgüter unterscheiden sich je nach Nutzungsdauer. 
Je länger ein Investitionsgut genutzt wird, desto stärker werden die Abschreibungen gegen Ende 
der Nutzungsdauer abdiskontiert, was langlebige Investitionen, beispielsweise in Bauten, 
Phasen degressiver Abschreibungen in Deutschland
Investitionszeitraum
Abschreibungssatz Wirtschaftsgüter Anmerkungen
Bis 
31.12.2007
Bis zu 30 %
max. 3x linearer Satz
Bewegliche und 
unbewegliche Güter
Abschaffung mit
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
01.01.2009 – 
31.12.2010
25 %
max. 2,5x linearer Satz
Bewegliche Güter des 
Anlagevermögens 
Maßnahmenpaket Beschäftigungssicherung 
und Wachstumsstärkung (Art. 1 Abs. 1)
01.01.2020 – 
31.12.2022
25 %
max. 2,5x linearer Satz
Bewegliche Güter des 
Anlagevermögens 
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz 
(Art. 1 Abs. 3)
01.10.2023 – 
30.09.2029
5 % Wohngebäude 
(Neubau)
Wachstumschancengesetz (Art. 1 Abs. 2b)
01.04.2024 – 
31.12.2024
20 %
max. 2x linearer Satz
Bewegliche Güter des 
Anlagevermögens 
Wachstumschancengesetz (Art. 3 Abs. 2)
01.07.2025 – 
31.12.2027
30 %
max. 3x linearer Satz
Bewegliche Güter des 
Anlagevermögens
Gesetz für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm (Art. 1 Abs. 2)
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 25-205-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 220 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 221 
stärker belastet. Mit einem gewichteten Abschreibungsbarwert von 64,4 % der
Investitionskosten lag Deutschland im Jahr 2024 auf Rang 23 von 33 europäischen Ländern und über 7
Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt (Enache, 2025). 
🡦 ABBILDUNG 60  
 
284. Steuern verzerren zudem diskrete Entscheidungen wie etwa die
internationale oder innerstaatliche 🡦 KASTEN 16 Standortwahl, die
Unternehmensgründung oder ein Wechsel der eingesetzten Produktionstechnologie, etwa 
im Zuge der Energie-Transformation. Verzerrungen entstehen, wenn
Steuern die Gewinne der Alternativen unterschiedlich stark verringern, etwa durch 
Unterschiede in der Steuerhöhe an verschiedenen Standorten. Für solche
Entscheidungen ist der effektive Durchschnittssteuersatz relevant, der die
Gesamtsteuerlast widerspiegelt und in Deutschland zuletzt bei 28,5 % lag. 🡦 ABBIL-
DUNG 56  
285. Empirische Schätzungen der Steuerelastizität diskreter Investitionen beziehen 
sich vorwiegend auf ausländische Direktinvestitionen. Die Metastudie von Feld 
und Heckemeyer (2011) quantifiziert deren kurzfristige Semi-Elastizität auf 2,6 
bzw. auf 2,3, wenn in der Meta-Regression ein Publication Bias berücksichtigt 
wird. Eine weitere Metastudie (de Mooij und Ederveen, 2008) findet eine Semi-
Elastizität von 3,2. Das heißt, eine Erhöhung des effektiven
Durchschnittssteuersatzes um einen Prozentpunkt verringert die
Direktinvestitionen in das betreffende Land um 2,3 % bis 3,2 %. Mittel- und langfristig 
kann sich dieser Effekt jedoch durch darauffolgende Steuersenkungen anderer 
1 – Auf Basis eines einheitlichen Diskontsatzes von 7,5 % (Realzins: 5,5 %, Inflation: 2 %).  2 – IT-Italien, FR-
Frankreich, CH-Schweiz, BE-Belgien, UK-Vereinigtes Königreich, SE-Schweden, DE-Deutschland, AT-Österreich, NL-
Niederlande.  3 – Die Wirtschaftsgüter werden mit ihren Anteilen am Kapitalstock gewichtet  (Maschinen: 44 %,
Wirtschaftsgebäude: 41 %, immaterielles Kapital: 15 %).  4 – 33 europäische Länder (Europäische Union sowie
Georgien, Island, Norwegen, Schweiz, Türkei und das Vereinigte Königreich).
Quelle: Tax Foundation Europe
© Sachverständigenrat | 25-195-01
Abschreibungsbarwerte1 im europäischen Vergleich im Jahr 2024
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Barwerte der Abschreibungen in 
ausgewählten Ländern2
% der Investitionskosten
IT FR CH BE UK SE DE AT NL
Gewichteter Durchschnitt verschiedener 
Investitionsgüter3
Theoretisches Konzept Sofortabschreibungen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Deutschland Europäischer 
Durchschnitt⁴
Barwerte der Abschreibungen nach 
Investitionsgut
% der Investitionskosten
Gewichteter Durchschnitt3 Maschinen
Wirtschaftsgebäude Immaterielles Kapital
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 221 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
222 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Länder abschwächen. 🡦 ZIFFER 271 Ferner reagieren Investitionen in Form von 
Übernahmen weniger stark auf Steueränderungen als Neugründungen von
Produktionsstätten. Analysen auf Basis des bilateralen effektiven
Durchschnittssteuersatzes belegen zudem, dass Steueränderungen im Gastland besonders dann 
wirksam sind, wenn sie die relative Steuerbelastung tatsächlich verändern und 
beispielsweise nicht durch Doppelbesteuerung im Heimatland neutralisiert
werden.  
286. Die Unternehmensgründung als diskrete Entscheidung wird ebenfalls vom 
effektiven Durchschnittssteuersatz beeinflusst. Eine niedrigere Steuerbelastung 
erhöht den erwarteten Nettogewinn und kann dadurch Gründungen stimulieren 
(Djankov et al., 2010; Da Rin et al., 2011). Anhand innerstaatlicher Unterschiede 
in der Unternehmensteuer in der Schweiz schätzen Bacher und Brülhart (2012) 
eine Steuersemielastizität der Anzahl von Gründungen von –0,2.
Zusätzlich verbessern gezielte Steuersenkungen für Start-ups deren
mittelfristige Überlebensfähigkeit und führen zu steigender
Arbeitsnachfrage (Venâncio et al., 2022). Darnihamedani et al. (2018) zeigen zudem, dass 
niedrigere Unternehmensteuern den Anteil von Gründungen, die ein neues
Produkt oder eine neue Dienstleistung anbieten, erhöhen.  
287. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Höhe der Investitionen unabhängig 
von der Besteuerung. Die marginale Investitionsentscheidung ist bei
einem effektiven Grenzsteuersatz von null unverzerrt. Dadurch bleibt die 
geforderte Bruttorendite, die das Unternehmen zur Rechtfertigung einer
Investition erwartet, durch die Besteuerung unbeeinflusst. Ein effektiver
Grenzsteuersatz von null ist nicht gleichbedeutend mit einem tariflichen Steuersatz 
in derselben Höhe, sondern kann durch eine neutrale
Steuerausgestaltung erreicht werden, z. B. einer Cash-Flow-Steuer. 🡦 PLUSTEXT 20 Auch bei 
einer vollständigen Fremdkapitalfinanzierung kann die Höhe der Investitionen 
unabhängig von der Besteuerung sein. 🡦 TABELLE 17 Diskrete
Investitionsentscheidungen sind unverzerrt, wenn alle Alternativen eine ähnliche
effektive Durchschnittssteuerbelastung aufweisen, sodass die Steuer das 
„Ranking“ dieser Alternativen nicht verändert.  
🡦 KASTEN 16  
SVR-Analyse: Die Bedeutung der Gewerbesteuer für Investitionen, Standort und die  
Steuerbasis 
Es gibt wenig Evidenz zur Relevanz der Gewerbesteuerhebesätze für Investitions- und
Standortentscheidungen von Unternehmen innerhalb Deutschlands. Zwar kommt eine qualitative
Expertenbefragung in den Kommunen Düsseldorf, Oberhausen und Magdeburg zum Schluss, 
dass der Steuerhöhe nur eine geringe Bedeutung als Standortfaktor zukommt (Bui et al., 
2025). Doch eine neue empirische Analyse kommunaler Steuererhöhungen in
Westdeutschland zwischen den Jahren 1980 und 2018 (Link et al., 2024) findet signifikante
Investitionseffekte. Nach einer Erhöhung der Gewerbesteuer steigt der Anteil der Unternehmen, die weniger 
investieren als ursprünglich geplant, um durchschnittlich 3 Prozentpunkte, in einer Rezession 
ist dieser Effekt sogar doppelt so stark. Eine Anhebung des Gewerbesteuersatzes (3,5 % ×
Hebesatz) um einen Prozentpunkt reduziert die realisierten Investitionen um 2,3 % bis 3,8 % 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 222 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 223 
gegenüber dem zuvor geplanten Investitionsvolumen.  
Ein alternativer Ansatz betrachtet die Effekte von Hebesatzänderungen auf die Steuerbasis. 
Solche Basiseffekte spiegeln wider, dass Unternehmen auf Hebesatzänderungen reagieren, 
indem sie Investitionen und Standortentscheidungen anpassen oder Gewinne verlagern, ohne 
diese Effekte getrennt zu identifizieren. Büttner (2003) untersucht die Auswirkungen von
Hebesatzänderungen auf die Steuerbasis von Kommunen in Baden-Württemberg in den Jahren 
1980 bis 2000. Die Ergebnisse zeigen einen starken negativen Einfluss des örtlichen
Steuersatzes auf die dortige Steuerbasis, während der durchschnittliche Steuersatz benachbarter
Gemeinden meist keinen Einfluss hat. 
Diesem Ansatz folgend analysiert der Sachverständigenrat die Basiseffekte der
Gewerbesteuerhebesätze mit aktualisierten Paneldaten für die Jahre 2010 bis 2020 für alle
Kommunen in Deutschland. Dabei wird die Gewerbesteuerbasis durch den sogenannten Grundbetrag 
🡦 KASTEN 12 approximiert, der dem Steueraufkommen bei einem konstanten Hebesatz von 
100 % (d. h., 3,5 % der Steuerbasis) entspricht. Die Daten sind auf Kreisebene aggregiert,
sodass der Zusammenhang zwischen dem durchschnittlichen Hebesatz und dem aggregierten 
Grundbetrag in einem Kreis betrachtet wird. Dazu wird folgende Regressionsgleichung
geschätzt: 
log R_it= α+βh_(it-1)+γX_(it-1)+μ_i+λ_t+ϵ_it. 
R_it ist der Grundbetrag in Jahr t und Kreis i und h_it ist der Durchschnittshebesatz; der 
relevante Regressionskoeffizient ist β, der die Korrelation zwischen dem Grundbetrag und dem 
durchschnittlichen Hebesatz misst. In allen Spezifikationen werden für Kreisgröße,
Wirtschaftsstruktur und Arbeitslosenquote kontrolliert. Kreis sowie (bundeslandspezifische) Zeit-Fixed-
Effects erfassen alle konstanten Einflüsse auf Kreisebene (z. B. Lage) sowie alle Schocks, die 
Deutschland (bzw. das jeweilige Bundesland) insgesamt betreffen (z. B. Änderungen der 
Steuer- und Haushaltspolitik, konjunkturelle Einflüsse soweit auf Bundes- bzw. Landesebene 
einheitlich). 
🡦 TABELLE 19  
 
Regressionskoeffizienten2
Hebesatz -0,194 *** -0,173 *** -0,126 *** -0,198 ** -0,173 * -0,115 **
Kontrollvariablen3
Kreis FE (Fixed Effects)
Zeit FE
Zeit FE x Bundesland FE
Berechnung Hebesatz
Anzahl Kreise6
Anzahl Beobachtungen 4 377 4 377 4 377 4 377 4 377 4 377
399 399 399 399 399 399
Gewichteter 
Durchschnitt4
Durchschnitt Minimum5 Gewichteter 
Durchschnitt4
Durchschnitt Minimum5
Nein Nein Nein Ja Ja Ja
Ja Ja Ja Nein Nein Nein
Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Ja Ja Ja Ja Ja Ja
(0,0643) (0,0635) (0,0484) (0,0825) (0,0864) (0,0525)
Hebesätze der Gewerbesteuer und Steuerbasis (Grundbetrag1) im Zeitraum 2010 bis 2020
(1) (2) (3) (4) (5) (6)
1 – Abhängige Variable: Grundbetrag der Gewerbesteuer auf Kreisebene, d. h. Gewerbesteueraufkommen bei 
einem konstanten Hebesatz von 100 %.  2 – Standardfehler gruppiert auf Kreisebene in Klammern.
Signifikanzniveaus: *** p-Wert &lt; 0,01; ** p-Wert &lt; 0,05; * p-Wert &lt; 0,1.  3 – Kontrollvariablen: logarithmierte
Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote, Anteil des sekundären Sektors an der Bruttowertschöpfung, jeweils auf Kreisebene.  
4 – Gewichtet mit der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.  5 – Niedrigster Hebesatz innerhalb des Kreises.  
6 – Unbalanciertes Panel mit bis zu 399 Kreisen.
Quellen: BBSR, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-249-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 223 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
224 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Die Schätzergebnisse 🡦 TABELLE 19 weisen auf eine signifikant negative Korrelation zwischen 
dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz im Vorjahr und dem Grundbetrag hin. Die 
Schätzungen in Spalten 4 – 6 sind konservativer, da sie bundeslandspezifische Zeit-Fixed-
Effects berücksichtigen. Übersetzt man die Regressionskoeffizienten in die Elastizität der
Steuerbasis bezogen auf den Gewerbesteuersatz (d. h. 3,5 % × Hebesatz), so geht ein
einprozentiger Anstieg des durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes mit einem um 0,69 % bis 0,79 %
niedrigeren Grundbetrag einher. Diese implizierte Elastizität liegt zwischen Schätzungen von
Büttner (2003) von –1,4 und Fossen und Steiner (2014) von –0,45. 
288. Steuern beeinflussen nicht nur, wo und wie viel ein Unternehmen investiert, 
sondern auch die Art einer Investition, insbesondere Entscheidungen 
zwischen risikoarmen und risikoreichen Investitionen („Corporate Risk 
Taking“). Zwar ist der Begriff einer risikoreichen Investition breit gefasst, doch 
sind solche Investitionen bei Forschung und Entwicklung und im
Hochtechnologiebereich relevant, von denen Wachstumsimpulse ausgehen, bei denen ein
Totalverlust jedoch ebenfalls wahrscheinlich ist. Wie Steuern das Risiko einer
Investition beeinflussen, hängt vor allem von der Besteuerung von Gewinnen und 
Verlusten ab. In Deutschland, wie in den meisten Ländern, können
Unternehmen Verluste mit künftigen (Verlustvortrag) oder früheren Gewinnen
(Verlustrücktrag) verrechnen, allerdings geschieht letzteres nicht vollständig. 🡦 KASTEN 17 
Aufgrund dieser Asymmetrie verringern Steuern die erwarteten Erträge einer
risikoreichen Investition stärker als jene einer relativ sicheren, was erstere für
Unternehmen weniger attraktiv macht. Daher führt ein umfangreicherer
Verlustausgleich dazu, dass Unternehmen höhere Risiken eingehen. Dies 
veranschaulicht empirische Evidenz von Langenmayr und Lester (2018), die
sowohl Unterschiede zwischen Ländern als auch spezifische Änderungen innerhalb 
eines Landes analysieren. Eine Ausweitung des Verlustrücktrags geht mit
risikoreicheren Investitionen einher: Wird dieser um ein Jahr verlängert, erhöht sich 
das Investitionsrisiko, gemessen an der Varianz der Gesamtkapitalrendite, um 
11,6 %. Eine vergleichbare Verlängerung des Verlustvortrags hat einen geringeren 
Effekt von nur 2,4 %. Ljungqvist et al. (2017) analysieren Unternehmensteuern in 
US-Bundesstaaten und finden einen ähnlich asymmetrischen Effekt von
Verlustvortrag und -rücktrag auf das Investitionsrisiko.  
🡦 KASTEN 17  
Fokus: Verlustvortrag und -rücktrag in Deutschland 
Im deutschen Unternehmenssektor entstehen jedes Jahr quantitativ bedeutsame Verluste: Im 
aktuellsten Jahr der Körperschaftsteuerstatistik 2020 erzielten 863 166 unbeschränkt
körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen positive Einkünfte von insgesamt 278 Mrd Euro. Dagegen 
verzeichneten 471 589 Unternehmen, also ungefähr ein Drittel, ein negatives Ergebnis von
zusammen 112 Mrd Euro. In den Jahren 2015 bis 2019 lag der Anteil dieser sogenannten
Verlustfälle ebenfalls bei rund einem Drittel. In Deutschland wie in vielen anderen Ländern können 
Unternehmen Verluste nicht unbegrenzt steuerlich geltend machen. Diese können nur unter 
bestimmten Voraussetzungen mit positiven Einkünften aus früheren (Verlustrücktrag) oder 
späteren Veranlagungszeiträumen (Verlustvortrag) verrechnet werden. Bei der
Körperschaftsteuer ist der Verlustrücktrag analog zu § 10d EStG bei Einzelveranlagung auf maximal 1 Mio 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 224 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 225 
Euro begrenzt. Seit dem Veranlagungszeitraum 2022 ist ein Rücktrag für bis zu zwei Jahre
zulässig, was nach aktueller Gesetzeslage weiterhin für die Jahre 2024 und 2025 gilt. Verluste, 
die darüber hinausgehen oder nicht zurückgetragen werden, können zwar zeitlich unbegrenzt 
in die Zukunft vorgetragen werden. Die Verrechnung mit künftigen Gewinnen ist aber durch eine 
Mindestbesteuerung systematisch begrenzt: Verluste von mehr als 1  Mio Euro können nur in 
Höhe von bis zu 70 % des verbleibenden Gesamtbetrags der Einkünfte angerechnet werden. 
Im Gewerbesteuerrecht gelten analoge Regelungen für den Verlustvortrag, jedoch existiert kein 
Verlustrücktrag. Bei Kapitalgesellschaften entfallen Verlustvorträge anteilig (vollständig), wenn 
innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % (50 %) der Anteile veräußert werden (§ 8c KStG). 
Der verbleibende Verlustvortrag, d. h., die Summe der Verluste, die sich über die Jahre
ereignet haben, aber noch nicht steuerlich geltend gemacht werden konnten, betrug im Jahr 
2020 rund 751 Mrd Euro. 🡦 ABBILDUNG 61 LINKS Der steuerliche Ausgleich über den Verlustvortrag 
ist – auch angesichts der zahlreichen Beschränkungen – sehr langsam: In den Jahren 2012 
bis 2020 machten zwischen 55 % und 62 % aller Unternehmen, die im Vorjahr Verluste
erzielten, einen Verlustabzug aus dem akkumulierten Verlustvortrag steuerlich geltend. Der Umfang 
dieser Abzüge betrug jeweils zwischen 3,2 % und 4,5 % des gesamten Verlustvortrags. 🡦 ABBIL-
DUNG 61 RECHTS  
🡦 ABBILDUNG 61  
 
289. Wie Steuern Investitionen beeinflussen, hängt schließlich davon ab, wie stark ein 
Unternehmen finanzierungsbeschränkt ist. Das heißt, es kann profitable
Investitionen mangels Zugangs zu externer Finanzierung – insbesondere aufgrund 
asymmetrischer Information zwischen Unternehmen und Kreditgebern
(Holmström und Tirole, 1997) – nicht oder nur teilweise realisieren. In Deutschland
gaben laut einer Umfrage der Europäischen Zentralbank (EZB, 2025) im zweiten 
Quartal 2025 6,6 % der befragten Unternehmen an, Hindernisse beim Zugang zu 
1 – Jeweils zum 31. Dezember des Berichtsjahres.  2 – Verhältnis der Anzahl an Unternehmen, die Verluste aus 
dem Verlustvortrag abgezogen haben und der Anzahl an Unternehmen, die im Vorjahr Verluste hatten.  3 –
Verhältnis zwischen den tatsächlichen Beträgen an Verlustabzügen (aus dem Verlustvortrag) und dem insgesamt
verbleibenden Verlustvortrag aus dem laufenden Jahr.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-212-02
Verlustvortrag von unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen
600
620
640
660
680
700
720
740
760
500
520
540
560
580
600
620
640
660
2012 14 16 18 2020
Entwicklung des verbleibenden Verlustvortrags1
Anzahl in Tausend Mrd Euro
Unternehmen 
Verbleibender Verlustvortrag der 
Körperschaftsteuerpflichtigen (rechte Skala)
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
50
52
54
56
58
60
62
64
2012 14 16 18 2020
Nutzung des Verlustabzugs
% %
Anteil der Unternehmen mit Verlustabzug 
aus dem Verlustvortrag2
Anteil der tatsächlichen Verlustabzüge3
(rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 225 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
226 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
externer Finanzierung zu haben. Finanzierungsbeschränkte Unternehmen 
sind stark auf interne Mittel (z. B. Cash Flow) angewiesen, die ihre
Investitionen wesentlich bestimmen. Die Steuerzahlung verringert diese 
Mittel automatisch und hemmt dadurch direkt die Investitionstätigkeit.  
Empirische Evidenz deutet auf heterogene Investitionseffekte hin: Eine Studie zur 
Steuerelastizität deutscher Kapitalgesellschaften (Simmler, 2012) zeigt, dass die 
Investitionen finanzierungsbeschränkter Unternehmen, die anhand 
niedriger Dividendenzahlungen und niedriger Verschuldung identifiziert werden, 
hauptsächlich von der effektiven Durchschnittssteuerbelastung
abhängen. Unternehmen ohne bindende Finanzierungsbeschränkungen passen 
ihre Investitionen hingegen an den Grenzsteuersatz an, im Einklang mit der
neoklassischen Investitionstheorie. Zwick und Mahon (2017) analysieren in diesem 
Kontext temporäre Sonderabschreibungen in den USA: Kleine Unternehmen 
oder solche ohne Dividendenzahlungen – also Gruppen, die als stärker
finanzierungsbeschränkt gelten – erhöhen ihre Investitionen in steuerlich begünstigte 
Anlagegüter um 6,3 % und reagieren damit fast doppelt so stark auf
Sonderabschreibungen wie große Unternehmen.  
290. Darüber hinaus zeigt die theoretische Literatur, dass Steuern bei
finanzierungsbeschränkten Unternehmen nicht nur marginale
Investitionsverzerrungen verursachen, sondern auch die Wohlfahrtsverluste erhöhen 
(Keuschnigg und Ribi, 2013). Dabei haben Steuersenkungen einen
besonders starken Investitionseffekt, wenn sie die Liquidität eines
Unternehmens sofort erhöhen. Dávila und Hébert (2023) charakterisieren das
optimale Steuerdesign in einem Modell mit finanzierungsbeschränkten
Unternehmen. Ihr zentrales Ergebnis ist, dass finanzierungsbeschränkte Unternehmen
effektiv nicht besteuert werden sollten.  
291. Die Interaktion von Steuern und Finanzierungsbeschränkungen
sowie eine Begrenzung des Verlustvortrags dürften besonders für
Startups nachteilig sein. Denn sie erwirtschaften nach der Unternehmensgründung 
zunächst meist kaum Gewinne und haben nur beschränkten Zugang zu externer 
Finanzierung. So gelten laut einer Umfrage der EZB (2025) im Euro-Raum etwa 
6 % der kleinen und mittleren Unternehmen als finanzierungsbeschränkt, im
Vergleich zu 4,7 % aller und nur 2,6 % der großen Unternehmen.  
2. Kapitalstruktur von Unternehmen und Banken 
292. In Deutschland, wie in den meisten Industriestaaten, begünstigt das
Steuersystem die Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung. 🡦 ZIF-
FER 262 Aufgrund dieses Debt-Equity Bias gilt Eigenkapitalfinanzierung für
Unternehmen als „teuer“ und es besteht ein starker Anreiz zur
Fremdkapitalfinanzierung. Zahlreiche empirische Studien verweisen auf einen positiven und 
signifikanten Effekt der Körperschaftsteuer auf den Verschuldungsgrad der
Unternehmen (d. h., den Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital). Nach
Metastudien, die eine Vielzahl empirischer Analysen sowohl zu einzelnen Ländern als 
auch zu Ländergruppen auswerten, erhöht der Anstieg des Körperschaftsteuer-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 226 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 227 
satzes um einen Prozentpunkt den Verschuldungsgrad um 0,27 (Feld et al., 2013) 
bzw. um 0,17 bis 0,28 Prozentpunkte (de Mooij, 2011). Für Deutschland schätzen 
Dwenger und Steiner (2014) eine vergleichsweise hohe Steuerelastizität des
Verschuldungsgrads von 0,7. Eine Folge dieser steuerlichen Asymmetrie ist, dass sich 
Unternehmen ineffizient hoch verschulden, sodass sie Verluste schlechter tragen 
können und in Krisen weniger resilient sind. Dies erhöht ihr Insolvenzrisiko und 
schwächt die Stabilität des Unternehmenssektors.  
293. Besonders problematisch ist der Verschuldungsanreiz bei Banken,
deren Insolvenz nicht nur die Gläubiger, sondern oft auch das Finanzsystem und die 
Steuerzahler mit externen Kosten belastet. Ihre Kapitalstruktur ist deshalb durch 
Mindestkapitalanforderungen reguliert. Die empirische Evidenz macht deutlich, 
dass Banken trotz dieser starken Regulierung ihre Kapitalstruktur an steuerliche 
Rahmenbedingungen anpassen. Denn die Eigenkapitalquoten vieler Banken 
übersteigen die regulatorischen Minimalanforderungen. Die steuerliche
Ungleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital verzerrt die
Kapitalstruktur von Banken und trägt zu hoher Verschuldung bei
(Hemmelgarn und Teichmann, 2014; de Mooij und Keen, 2016; Horváth, 2020). Die
Schätzungen in der internationalen Vergleichsstudie von de Mooij und Keen (2016)
implizieren, dass ein Anstieg des Steuersatzes um einen Prozentpunkt den
Verschuldungsgrad von Banken kurzfristig um 0,14 und langfristig um 0,25 Prozentpunkte 
erhöht. Dieser Anstieg spiegelt vor allem die steigende Verschuldung gut
kapitalisierter Banken wider, deren Eigenkapital höher ist als von der Regulierung
gefordert. Angesichts einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von 11,8 % in der 
Stichprobe ist dieser Effekt groß. Simulationsstudien deuten auf erhebliche
Stabilitätsgewinne durch die Abschaffung des Debt-Equity Bias hin. Dadurch
könnten die fiskalischen Kosten von Bankenkrisen in Deutschland (z. B. zur
Rekapitalisierung notleidender Banken) in einem konservativen Szenario um 44 % sinken 
(Langedijk et al., 2015).  
294. Der Debt-Equity Bias hat heterogene Effekte auf Unternehmen.
Unternehmen mit liquiden oder tangiblen Vermögenswerten können sich besser mit 
Fremdkapital finanzieren und dürften vom fehlenden Steuerabzug der
Eigenkapitalkosten wenig betroffen sein. 🡦 TABELLE 17 Primär eigenkapitalfinanzierte
Unternehmen sind hingegen durch den Debt-Equity Bias stärker belastet. Dies
betrifft insbesondere innovationsintensive Unternehmen, die bei höherer 
Steuerbelastung ihre FuE verringern (Lichter et al., 2025). Denn diese verfügen 
vor allem über immaterielle Vermögenswerte, die sich schlecht als
Kreditsicherheiten eignen, weshalb sie sich stark durch Eigenkapital finanzieren 
(Dell’Ariccia et al., 2021).  
3. Forschung und Entwicklung 
295. Wenn die Ausgestaltung der Unternehmensteuern das langfristige
Wirtschaftswachstum 🡦 KASTEN 18 unterstützen soll, kommt den Auswirkungen der
Besteuerung auf die FuE-Aktivitäten von Unternehmen eine besondere
Bedeutung zu, da diese direkt auf das Produktivitätswachstum wirken. Bestehende 
Steuerbelastungen und -verzerrungen können die FuE-Aktivität hemmen. Eine 
empirische Studie, die selektive Veränderungen der Hebesätze der deutschen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 227 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
228 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Gewerbesteuer zur Identifikation kausaler Effekte nutzt, legt nahe, dass pro 
Euro Steuererhöhung 0,26 Euro weniger FuE-Ausgaben getätigt
werden (Lichter et al., 2025). Diesem Effekt liegt vor allem der Debt-Equity Bias
zugrunde. 🡦 ZIFFER 294 Dabei besteht sowohl ein Anreiz, FuE-Ausgaben an veränderte 
Unternehmensteuern anzupassen, als auch der Anreiz, bestehende FuE-
Aktivitäten in Niedrigsteuerregionen zu verlagern. Letzterer Effekt kann laut Akcigit et al. 
(2023) bis zu siebenmal stärker sein als die standortinterne Einschränkung der 
Aktivitäten.  
🡦 KASTEN 18  
Hintergrund: Unternehmensteuern und Potenzialwachstum 
Laut der theoretischen Forschung (z. B. mit neoklassischen und endogenen
Wachstumsmodellen) unterscheiden sich die Wachstumseffekte von Unternehmensteuern fundamental in der 
kurzen und der langen Frist. Unternehmensteuern beeinflussen über die Investitionen die
Kapitalakkumulation und damit langfristig das Niveau und kurzfristig das Wachstum des
Produktionspotenzials. Eine Senkung der effektiven Steuerbelastung kann Investitionen stimulieren, 
was vorübergehend zu höherem Potenzialwachstum und langfristig zu einem größeren
Kapitalstock und damit einem dauerhaft höheren Produktionspotenzial führt. Dieser dauerhafte 
Niveaueffekt geht aber nicht automatisch mit einer dauerhaft höheren Wachstumsrate einher.  
Eine Unternehmensteuersenkung kann die langfristige Wachstumsrate nur dann steigern, 
wenn sie zu einem dauerhaft höheren Produktivitätswachstum beiträgt. Über dauerhaft
höhere Investitionen in physisches Kapital erhöht sie langfristig primär den Kapitalstock und nicht 
das Produktivitätswachstum. Positive Produktivitätseffekte sind denkbar, erstens im Kontext 
von Kapitalreallokation, wenn hochproduktive Unternehmen ihre Investitionen
überproportional ausweiten, zweitens im Kontext von kapitalgebundenem technischen Fortschritt, wenn
Produktivitätsfortschritte erst durch Neuinvestitionen realisiert werden, oder drittens im Kontext 
von Lerneffekten zwischen Unternehmen, die bei höheren Investitionen stärker ausfallen (De 
Long und Summers, 1991). Einen unmittelbaren Effekt auf das Produktivitätswachstum
verspricht hingegen steuerliche FuE-Förderung, womit gezielt Innovationen angeregt werden, die 
das Produktivitäts- und damit langfristig das Potenzialwachstum steigern. 
Die empirische Literatur fokussiert zwar auf die Investitionseffekte der
Unternehmensteuern, einzelne Studien betrachten aber auch Wachstumseffekte. Eine Schwierigkeit liegt darin, 
dass sich die kurz- und langfristigen Effekte in den Daten nur eingeschränkt unterscheiden 
lassen. Internationale Vergleichsstudien finden einen negativen Zusammenhang zwischen
tariflichen (Lee und Gordon, 2005) bzw. effektiven (Akgun et al., 2017; Shevlin et al., 2019)
Unternehmensteuersätzen und der Wachstumsrate. So schätzen Lee und Gordon (2005) für 70 
Länder, dass ein um zehn Prozentpunkte höherer Steuersatz im betrachteten Zeitraum 
(1970 – 1997) mit einer rund 1,1 bis 1,8 Prozentpunkten niedrigeren Wachstumsrate
einhergeht; die durchschnittliche Wachstumsrate in der Stichprobe liegt bei 1,7 %. Andere Studien, 
gestützt auf regionale Steuerunterschiede innerhalb eines Landes, zeigen ein gemischtes Bild 
mit signifikant negativen (Kanada: Dahlby und Ferede, 2021) aber auch insignifikanten (USA: 
Prillaman und Meier, 2014; Suárez Serrato und Zidar, 2018) Effekten der
Unternehmensteuersätze auf das regionale Wachstum. Eine Metastudie (Gechert und Heimberger, 2022)
dokumentiert, dass vor allem jene Studien negative Wachstumseffekte finden, die sich auf effektive 
Durchschnittssteuersätze stützen und zugleich für die Staatsausgaben kontrollieren. 
296. Viele Länder setzen auf steuerliche Anreize, um Forschung und
Entwicklung gezielt zu fördern. Die Forschungsförderung lässt sich ökonomisch durch 
Spillover-Effekte begründen – positive Nebenwirkungen, von denen andere 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 228 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 229 
Marktteilnehmer profitieren. So trägt FuE zum allgemeinen Bestand an Wissen 
bei, was weitere Innovationen oder Qualitätsverbesserungen erleichtert. Dieser 
Mechanismus ist Kern vieler endogener Wachstumsmodelle (u.a. Romer, 1986, 
1990; Grossman und Helpman, 1991; Aghion und Howitt, 1992). Da
Wissensexternalitäten bei privatwirtschaftlichen FuE-Entscheidungen nicht
berücksichtigt werden, kommt es aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive 
zu Unterinvestitionen. Die Internalisierung dieser Externalitäten rechtfertigt 
staatliche Forschungsförderung, beispielsweise über steuerliche Anreize.  
297. Für die Förderung von unternehmerischen FuE-Aktivitäten stehen verschiedene 
Instrumente zur Verfügung. Neben der steuerlichen Begünstigung, z. B. durch 
Abzug von FuE-Ausgaben von der Steuerschuld, kann die FuE-Förderung auch 
direkt, etwa durch Zuschüsse oder staatliche Beschaffung von FuE-
Dienstleistungen, erfolgen. 🡦 KASTEN 19 Forschungsanreize können entweder input- oder
outputbasiert ausgestaltet werden (Bergner et al., 2017). Inputbasierte
Maßnahmen, wie Sonderabschreibungen, Investitionsfreibeträge oder
Steuergutschriften, knüpfen an den Umfang der FuE-Ausgaben an und fördern 
bereits die Durchführung von Projekten, unabhängig vom späteren Erfolg. 
Dadurch erhalten Unternehmen unmittelbare Anreize, was den Investitionseffekt 
erhöhen kann, aber auch zu Mitnahmeeffekten und ineffizienter
Mittelverwendung führen kann, wenn die Vorhaben geringe wirtschaftliche Erfolgsaussichten 
oder ein höheres Risiko haben. Outputbasierte Maßnahmen, wie
reduzierte Steuersätze oder Steuerbefreiungen bei erfolgreichen
Ergebnissen, z. B. in Form von Patentboxen, setzen hingegen wirtschaftliche
verwertbare Innovationen voraus. Das verzögert allerdings die Anreizwirkung 
bis zum Abschluss der Entwicklungsphase, da nur tatsächlich erfolgreiche
Innovationen gefördert werden.  
298. Empirische Studien zeigen, dass steuerliche FuE-Anreize substanzielle, 
kausal identifizierbare Effekte auf FuE-Ausgaben und
Innovationserträge haben können. In ihrer quasi-experimentellen Analyse für das Vereinigte 
Königreich schätzen Güçeri und Liu (2019), dass die Ausweitung von
Steuervergünstigungen für mittelgroße Unternehmen zu einer Steigerung der FuE-
Ausgaben um etwa 33 % führt. Der geschätzte Effekt impliziert, dass pro entgangenem 
Euro Steuereinnahmen zusätzliche privat finanzierte FuE-Ausgaben in Höhe von 
einem Euro getätigt werden. Dechezleprêtre et al. (2023) finden, dass diese
Vergünstigungen gleichermaßen zu einem Anstieg des FuE-Outputs in Form von
Patentanmeldungen führen, ohne dass deren Qualität sinkt. Die Förderung wirkt vor 
allem bei Unternehmen mit eingeschränktem Finanzierungszugang. Ergänzend 
weisen Lokshin und Mohnen (2013) darauf hin, dass ein Teil der steuerlichen
Förderung in Form höherer Löhne bei FuE-Beschäftigten anfällt. Dies reduziert
kurzfristig die Mengeneffizienz staatlicher Förderinstrumente, kann aber gleichzeitig 
die Humankapitalbildung stärken.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 229 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
230 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 KASTEN 19  
Fokus: FuE-Förderung in Deutschland im internationalen Vergleich 
Im internationalen Vergleich sind die direkten staatlichen Zuschüsse zur FuE der
Unternehmen in Deutschland mit 0,07 % des BIP bisher sehr niedrig. So liegen die Ausgaben etwa 33 % 
unter dem Durchschnitt in der OECD. 🡦 ABBILDUNG 62 Gemessen am Fördervolumen setzt 
Deutschland bisher überwiegend auf direkte Förderinstrumente (3 Mrd Euro, Stand 2023).
Beispiele dafür sind etwa das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das Programm 
KMU-innovativ oder die industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF). Diese Programme vergeben 
überwiegend Zuschüsse, Projektförderungen oder zinsgünstige Kredite und zielen oft auf
spezifische Branchen, wie beispielsweise das Programm KMU-innovativ im Bereich Photonik und 
Quantentechnologie. 
🡦 ABBILDUNG 62  
 
Seit der Einführung der Forschungszulage im Jahr 2020 hat Deutschland seine
steuerlichen FuE-Anreize jedoch deutlich ausgebaut. 🡦 TABELLE 20 Die Forschungszulage kann von allen 
steuerpflichtigen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Sie gilt für Projekte in den
Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Förderfähig sind sowohl eigenbetriebliche Forschungsprojekte als auch Auftragsforschung. Die
Forschungszulage gewährt Unternehmen eine Steuergutschrift in Höhe von 25 % der förderfähigen 
FuE-Aufwendungen. Diese umfassen Personalkosten, Ausgaben für Auftragsforschung und
anteilig anrechenbare Gemeinkosten. Die Gutschrift wird mit der Einkommen- oder
Körperschaftsteuer verrechnet. Im Gegensatz zu klassischen Steuervergünstigungen ist die Gutschrift
erstattungsfähig, wird also auch an Unternehmen ausgezahlt, die keine Gewinne erwirtschaften. In 
den Daten ist die Wirkung der Forschungszulage bisher nur marginal sichtbar (0,16 Mrd Euro, 
Stand 2023). Der Hauptgrund dafür dürfte darin liegen, dass Unternehmen bis zu vier Jahre 
Zeit haben, förderfähige Aufwendungen geltend zu machen (gem. § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO).
Gemäß einer Projektion des ZEW (Rammer, 2025) dürfte das Fördervolumen jedoch auf 4 Mrd 
Euro pro Jahr anwachsen und damit im Verhältnis zum BIP im Jahr 2026 zum Durchschnitt der 
1 – FR-Frankreich, UK-Vereinigtes Königreich, BE-Belgien, AT-Österreich, US-USA, NL-Niederlande, OECD-
Durchschnitt der Mitgliedstaaten, ES-Spanien, JP-Japan, EU27-Durchschnitt der Mitgliedstaaten, DE-Deutschland, PL-
Polen, DK-Dänemark, IT-Italien, IL-Israel, CZ-Tschechien, CH-Schweiz.  2 – Stand: 2023 für Niederlande, Spanien, 
Japan, Polen, Israel und Tschechien; Stand: 2022 für das Vereinigte Königreich, Belgien, Österreich, den OECD-
Durchschnitt, Deutschland und Italien; Stand: 2021 für Frankreich, USA, den EU-Durchschnitt und die Schweiz; 
Stand: 2020 für Dänemark.  3 – ZEW-Schätzung der steuerlichen Förderung unter Zugrundelegung der ab 
1. Januar 2026 geltenden Bestimmungen zur Forschungszulage.
Quellen: OECD, Rammer (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-182-01
Staatliche Subventionen für FuE in Unternehmen im internationalen Vergleich1
0
0,05
0,10
0,15
0,20
0,25
0,30
0,35
0,40
0,45
% des BIP2
FR UK BE AT US NL OECD ES JP EU27 DE PL DK IT IL CZ CH
Direkte Förderung Steuerliche Förderung ZEW-Schätzung ab 1. Januar 20263
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 230 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 231 
EU27 aufschließen. 
Der Fokus der Forschungszulage liegt auf der Förderung von FuE-Aktivitäten durch kleine 
und mittelständische Unternehmen (KMU), da sie häufiger finanziell eingeschränkt sind und 
daher eine stärkere marginale Investitionsreaktion aufweisen. Entsprechend erhalten KMU seit 
dem Jahr 2024 einen erhöhten Fördersatz von 35 % (gegenüber 25 % für Großunternehmen). 
Empirische Studien zeigen, dass eine auf KMU ausgerichtete Forschungsförderung im Vergleich 
zu allgemeiner steuerlicher FuE-Förderung besonders effektiv ist, da sie die größte
Zusätzlichkeit erzielt und am ehesten langfristiges Crowding-in privater FuE-Ausgaben induziert (Köhler 
et al., 2012; Blandinières und Steinbrenner, 2021; OECD, 2023). 
🡦 TABELLE 20  
 
4. Anreize zur Gewinnverlagerung 
299. Neben realwirtschaftlichen Entscheidungen über Ort und Umfang von
Investitionen ist für das Steueraufkommen auch die Frage relevant, an welchem Standort 
Unternehmen ihre Gewinne verbuchen und versteuern. Denn die
Steuergestaltungsmöglichkeiten haben sich durch die Globalisierung und
Digitalisierung in den vergangenen Jahrzehnten vervielfacht. Multinationale 
Unternehmen können ihre Gewinne durch verschiedene Mechanismen 🡦 PLUS-
TEXT 18 von Hoch- in Niedrigsteuerländer verlagern und so ihre
Gesamtsteuerbelastung verringern.  
 
🡦 PLUSTEXT 18  
Hintergrund: Mechanismen der internationalen Gewinnverlagerung 
Bei konzerninternen Transaktionen kommen Transferpreise zur Anwendung, die 
sich an den Marktpreisen der jeweiligen Güter und Dienstleistungen orientieren 
sollten. Oftmals fehlen jedoch vergleichbare Marktpreise, was
Gestaltungsspielräume eröffnet. Unternehmen können Transferpreise gezielt so ansetzen, dass
Gewinne an Hochsteuerstandorten sinken und an Niedrigsteuerstandorten steigen. 
Beispielsweise kauft eine Konzerneinheit in einem Hochsteuerland Produkte zu 
Forschungszulage im Überblick
Förderfähige FuE-Aufwendungen
Mio Euro
Januar 2020 100 60 2
Juli 2020 100 60 4
März 2024 100 70 100 10
Januar 2026 100 70 100 20 12
Deckelung der
Bemessungsgrundlage
%
Personalaufwendungen
Externe FuE-
Aufträge¹
Sachanlageinvestitionen²
Sachaufwendungen³
1 – Nur Auftragnehmer mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: EU sowie Island, Liechtenstein und 
Norwegen).  2 – Wertminderung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern.  3 – Pauschale von 20 % der 
förderfähigen Personalaufwendungen, externen FuE-Aufträgen und Wertminderung von abnutzbaren beweglichen 
Wirtschaftsgütern.
Quelle: Rammer (2025)
© Sachverständigenrat | 25-189-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 231 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
232 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
überhöhten Einkaufspreisen von einer Einheit in einem Niedrigsteuerland. Eine 
andere Möglichkeit ist das Debt Shifting über Fremdkapitalfinanzierung von 
Tochtergesellschaften: Eine Konzerneinheit im Hochsteuerland nimmt dazu Kredite 
bei einer Einheit im Niedrigsteuerland auf. Da die hohen Zinszahlungen im
Hochsteuerland vom Gewinn abziehbar sind, mindert sich dort die Steuerlast, während 
die Zinserträge im Niedrigsteuerland zu einem niedrigeren Steuersatz versteuert 
werden (OECD, 2015a). Schließlich können multinationale Unternehmen
immaterielle Vermögenswerte wie Patente und Marken gezielt in Niedrigsteuerländern 
ansiedeln (Intellectual Property Royalty Shifting). Dafür verrechnet die
Konzerneinheit im Niedrigsteuerland hohe Lizenzgebühren von Einheiten in
Hochsteuerländern für deren Nutzung (OECD, 2015b). 
300. Wie stark der Anreiz zur Gewinnverlagerung ist, hängt von den
Steuerunterschieden zwischen den Standorten eines Unternehmens und von
Maßnahmen gegen Steuervermeidung ab. Zahlreiche theoretische (Haufler und
Schjelderup, 2000; Bilicka et al., 2024) und empirische Arbeiten (Johansson et al., 
2017; Delis et al., 2025) zeigen, dass es hierbei vor allem auf die Unterschiede 
in den tariflichen Steuersätzen ankommt. Denn diese bestimmen die
Steuerersparnis, wenn ein multinationales Unternehmen Gewinne ins Ausland
verlagert.  
International werden Gewinne in großem Umfang verlagert, wobei es in
Abhängigkeit von der verwendeten Datenbasis eine erhebliche Bandbreite
empirischer Schätzungen gibt. Für 333 deutsche multinationale Unternehmen 
schätzen Fuest et al. (2022) auf Basis der Country-by-Country Reports, dass diese 
in den Jahren 2016 – 2017 rund 5,4 Mrd Euro oder 4,3 % ihrer Gewinne in
Niedrigsteuerländer verlagert haben, was zu jährlichen Steuerausfällen von 1,6 Mrd 
Euro in Deutschland führte. Fuest et al. (2025) betrachten über 3 600
multinationale Unternehmen mit einer Präsenz in Deutschland in den Jahren 2016 – 2019. 
Deren Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer schmälerte die
Bemessungsgrundlage in Deutschland jährlich um 10,9 Mrd Euro, was zu Steuerausfällen von 
rund 2 Mrd Euro führt. Studien, die sich auf Makrodaten stützen, finden dagegen 
einen deutlich größeren Umfang der Gewinnverschiebung. So schätzen Tørsløv et 
al. (2023), dass im Jahr 2021 aus Deutschland Gewinne von etwa 89 Mrd US-
Dollar verlagert wurden, was zu Mindereinnahmen von rund 27 Mrd US-Dollar 
führte.  
301. Gewinnverlagerungen finden nicht nur international, sondern auch
innerstaatlich statt, wenn es regionale Unterschiede in der Steuerbelastung gibt. In 
Deutschland unterscheidet sich die Höhe der Gewerbesteuer aufgrund der 
unterschiedlichen Hebesätze zwischen den Kommunen teils erheblich. 🡦 KAS-
TEN 12 Einerseits führt dies zu Standortwettbewerb, sodass Unternehmen
realwirtschaftliche Aktivitäten gezielt in Kommunen mit niedriger
Gewerbesteuerbelastung ansiedeln oder höhere Steuerbelastungen nur bei einem entsprechend
besseren Angebot an lokalen öffentlichen Gütern akzeptieren. Andererseits kommt 
es auch zu Gewinnverlagerungen, wobei die Mechanismen jenen auf
internationaler Ebene ähneln, etwa die Ansiedlung von konzerninternen
Lizenzoder Finanzierungsgesellschaften an Niedrigsteuerstandorten
(Neugebauer et al., 2020). Einen ersten Hinweis darauf können Kommunen geben, die 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 232 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 233 
mit sehr niedrigen Hebesätzen ein besonders hohes Aufkommen (Grundbetrag) 
pro sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aufweisen
(„Gewerbesteueroasen“). 🡦 ABBILDUNG 63 Empirische Evidenz legt nahe, dass internationale und
innerstaatliche Gewinnverlagerung Substitute sind und Initiativen, die die
Gewinnverlagerung international erschweren (z. B. Country-by-Country Reporting, Anti-
Tax Avoidance Directive), zu einer verstärkten Verlagerung von Gewinnen 
innerhalb Deutschlands führen. Nach Schätzungen von Gaul und Schulz 
(2025) stieg das Gewinnsteueraufkommen in Gewerbesteueroasen relativ zu
vergleichbaren Kommunen dadurch signifikant an. Zudem erhöhten Unternehmen, 
die von diesen neuen Regelungen betroffen waren, die Zahl ihrer
Tochtergesellschaften in Gewerbesteueroasen signifikant.  
  
🡦 ABBILDUNG 63 
 
1 – Der Grundbetrag berechnet sich als Ist-Aufkommen geteilt durch den jeweiligen Hebesatz der Gemeinde mal 100 %. 
Der Grundbetrag ist die Bemessungsgrundlage für die Umlage der Gewerbesteuer.
Quellen: BA, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-228-01
Hebesätze und Gewerbesteuergrundbetrag der 100 Gemeinden mit dem höchsten Grundbetrag
0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
200 250 300 350 400 450 500 550 600
Grundbetrag1 je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem in Euro im Jahr 2023
Hebesatz in %
Kemnath
Grünwald
Monheim a. R.
Schönefeld Weissach
Vorgesehener neuer Mindesthebesatz
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 233 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
234 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
IV. REFORMOPTIONEN IN DEUTSCHLAND 
302. Um die Besteuerung von Unternehmen in Deutschland dauerhaft investitions- 
und innovationsfreundlicher zu gestalten, lassen sich verschiedene Ansätze
verfolgen. Erstens könnten durch Änderungen der Ausgestaltung von
Unternehmensteuern Verzerrungen von Investitions- und
Finanzierungsentscheidungen abgebaut werden. Langfristig stärkt dies die Investitionsanreize und
verringert den Anreiz zu übermäßiger Verschuldung. Orientierung dafür bieten
neutrale Besteuerungsansätze wie die Allowance for Corporate Equity (ACE) oder die 
Cash-Flow-Steuer. Zweitens kann eine Tarifsenkung – wie jüngst von der
Regierung beschlossen – die Steuerbelastung von Unternehmen direkt und in der 
Breite senken, wodurch sich die Attraktivität des Standorts verbessern dürfte. 
Drittens können Änderungen in spezifischen Bereichen wie bei der
Forschungszulage oder beim Verlustausgleich Impulse setzen, ohne die
Gesamtsteuerbelastung oder das Design der Besteuerung substanziell zu verändern.  
303. Jeder dieser Ansätze weist Vor- und Nachteile auf. Um diese sowie die
ökonomische Wirksamkeit und die fiskalischen Kosten quantitativ zu bewerten, werden 
ausgewählte Reformszenarien in einem dynamischen allgemeinen 
Gleichgewichtsmodell simuliert, das eine Quantifizierung der Effekte in der 
mittleren und langen Frist ermöglicht. Diese Szenarien umfassen
konzeptionelle Reformen (ACE und Cash-Flow-Steuer) sowie Steuersenkungen.
Erstere geben Aufschluss darüber, wie groß die Effekte einer weitgehenden
Beseitigung der steuerlichen Verzerrungen von Unternehmensinvestitionen und -
finanzierung sein können.  
1. Verzerrungen abbauen – neutrale  
Besteuerungsansätze aus der  
finanzwissenschaftlichen Forschung 
304. Die finanzwissenschaftliche Literatur hat neutralere Formen der
Unternehmensbesteuerung entwickelt (Auerbach et al., 2010), durch die Investitionen und
Kapitalstruktur weniger stark als bisher von steuerlichen Aspekten abhängen. Zu 
den wichtigsten Ansätzen zählen die Allowance for Corporate Equity sowie 
die Cash-Flow-Steuer. 🡦 TABELLE 21 In beiden Systemen werden nur
ökonomische Renten, also Gewinne, die über die normale Kapitalverzinsung 
hinausgehen, besteuert. Dies unterscheidet sich vom bisherigen Ansatz, bei 
dem auch die normale Kapitalrendite teilweise der Besteuerung unterliegt.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 234 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 235 
Allowance for Corporate Equity 
305. Die ACE ermöglicht den Abzug der kalkulatorischen Eigenkapitalkosten 
🡦 PLUSTEXT 19 von der Bemessungsgrundlage, ähnlich den Zinsaufwendungen 
für Fremdkapital (Devereux und Freeman, 1991; IFS, 1991). Dadurch werden 
nicht nur Eigen- und Fremdkapital symmetrisch behandelt, sondern es werden 
auch nur jene Gewinne besteuert, die die Kapitalkosten übersteigen. Wie bisher 
werden die Investitionskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Denn der 
vollständige Abzug aller Kapitalkosten kompensiert ein Unternehmen 
exakt dafür, dass es seine Investitionskosten erst verzögert im
Rahmen der Abschreibungen steuerlich geltend machen kann (Auerbach et 
al., 2010).  
 
🡦 PLUSTEXT 19  
Hintergrund: Kalkulatorische Eigenkapitalkosten im ACE-System 
Nach Bond und Devereux (2003) entsprechen die Eigenkapitalkosten, die bei der 
ACE steuerlich abgezogen werden, prinzipiell dem risikolosen nominalen Zinssatz. 
Deshalb sind keine unternehmensspezifischen Informationen (z. B. über
Risikoprämien oder Risikoaversion der Eigentümer) zur Berechnung der kalkulatorischen 
Eigenkapitalkosten erforderlich, was für die praktische Implementierung besonders 
vorteilhaft ist. Eine Voraussetzung dafür ist die symmetrische Besteuerung von
Gewinnen und Verlusten, ein theoretisch elegantes, in der Praxis jedoch selten
realisiertes Prinzip. 🡦 KASTEN 17 Ohne vollständige Verlustabzugsmöglichkeiten sollten 
sich die kalkulatorischen Eigenkapitalkosten an einem risikogerechten Zinssatz 
orientieren, der das Risiko kompensiert, dass ein Unternehmen den steuerlichen 
Eigenkapitalkostenabzug nicht geltend machen kann (z. B. wegen Verlusten). Bei 
der ACE in Belgien orientierten sich die kalkulatorischen Eigenkapitalkosten bei-
🡦 TABELLE 21 
 
Systeme der Unternehmensbesteuerung
Status quo ACE1
Basis Gewinn Ökonomische Renten
Berechnung der Umsatzerlöse Umsatzerlöse R-Base4 R+F-Base5
Bemessungsgrundlage – Personal- und – Personal- und Umsatzerlöse Umsatzerlöse
    Sachkosten     Sachkosten – Personal- und – Personal- und
– Abschreibungen – Abschreibungen     Sachkosten     Sachkosten
– Fremdkapitalzinsen – Fremdkapitalzinsen – Investitionskosten – Investitionskosten
– Kalkulatorische     (Sofortabschreibung)     (Sofortabschreibung)
    Eigenkapitalkosten + Neues Fremdkapital
– Rückzahlung
    Fremdkapital
– Fremdkapitalzinsen
EATR2 > 0 > 0 > 0 > 0
EMTR3 > 0 = 0 = 0 = 0
Cash-Flow-Steuern
Ökonomische Renten
1 – Allowance for Corporate Equity.  2 – Effective Average Tax Rate.  3 – Effective Marginal Tax Rate.  4 –
Realwirtschaftliche Geldflüsse.  5 – Realwirtschaftliche und finanzielle Geldflüsse.
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 25-164-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 235 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
236 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
spielsweise an der durchschnittlichen Rendite 10-jähriger belgischer
Staatsanleihen, wobei kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschlag von 0,5
Prozentpunkten erhielten (Zangari, 2014). 
306. Eine im deutschen Steuersystem implementierbare Variante der ACE ist die 
Zinsbereinigung des Grundkapitals (JG 2012). Dabei können nicht die
Kosten des gesamten Eigenkapitals von der Bemessungsgrundlage abgezogen
werden, sondern nur jene des sogenannten Grundkapitals. Dieses entspricht im
Wesentlichen dem Eigenkapital abzüglich einbehaltener Gewinne. Dieser 
Ansatz stellt eine vergleichbare Steuerbelastung von ausgeschütteten und
einbehaltenen Gewinnen sicher, da erstere der Kapitalertragsteuer bei den
Anteilseignern unterliegen. Da zwar die gesamten Fremdkapitalkosten, aber nur ein Teil der 
Eigenkapitalkosten von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können,
erreicht dieser Ansatz keine vollständige Finanzierungs- und Investitionsneutralität 
(Neumeier und Stimmelmayr, 2025).  
🡦 KASTEN 20  
Hintergrund: ACE in Belgien und Italien 
Belgien führte im Jahr 2006 eine Allowance for Corporate Equity ein, die bis zum Jahr 2023 
in Kraft war. Unternehmen konnten die kalkulatorischen Kosten ihres gesamten Eigenkapitals 
von der Bemessungsgrundlage abziehen. Empirische Studien zeigen, dass die ACE den
Verschuldungsanreiz verringern und die Eigenkapitalfinanzierung stärken konnte. So erhöhten 
Unternehmen ihre Eigenkapitalquote infolge der steuerlichen Abzugsfähigkeit von zuvor
durchschnittlich 39 % um rund drei Prozentpunkte (Meki, 2023). Auch deutsche multinationale
Unternehmen statteten ihre belgischen Tochtergesellschaften mit mehr Eigenkapital aus (Hebous 
und Ruf, 2017). Belgische Banken erhöhten infolge der Reform ihre Eigenkapitalquoten um 
knapp einen Prozentpunkt, was einem durchschnittlichen Anstieg von 13,5 % entspricht 
(Schepens, 2016). Zudem trug die ACE zu geringeren Risiken in den Kreditportfolios der
Banken bei, was sich etwa an einem geringeren Anteil notleidender Kredite (Schepens, 2016; 
Célérier et al., 2020) und einer erhöhten Kreditvergabe an relativ sichere Schuldner (Biswas et 
al., 2022) zeigte. Schließlich steigerten vorwiegend kleine und mittelgroße Unternehmen ihre 
Investitionen infolge der Steuerreform um rund 3 % (aus dem Moore, 2014). Multinationale 
Unternehmen erhöhten die Investitionen hingegen nicht signifikant (Hebous und Ruf, 2017).  
Unter einer ACE ist die Bemessungsgrundlage schmaler, da nur ökonomische Renten und 
nicht der gesamte buchhalterische Gewinn der Steuer unterliegen. Dies führt zu einem
geringeren Steueraufkommen. Im Falle Belgiens wurde der Aufkommensverlust auf rund 6,2 Mrd 
Euro geschätzt, was einem Drittel des Steueraufkommens entspricht, das ohne die ACE
erzielbar gewesen wäre (Zangari, 2014). 
In Italien waren Varianten der ACE seit den späten 1990er-Jahren wiederholt Teil des
Steuersystems. Zwischen den Jahren 2011 und 2023 konnten Unternehmen die kalkulatorischen 
Kosten von neuem Eigenkapital von der Bemessungsgrundlage abziehen. Neues Eigenkapital 
entspricht dem kumulativen Anstieg des Eigenkapitals seit dem 31. Dezember 2010 (Dreusch 
et al., 2025). Eine ähnliche Form der ACE existierte bereits im Zeitraum von 1997 bis 2002. Im 
Gegensatz zum Abzug der gesamten Eigenkapitalkosten wie in Belgien vermeidet dieser
Ansatz die Begünstigung von bereits vorhandenem Eigenkapital und verspricht – aufgrund der 
kurz- bis mittelfristig breiteren Steuerbasis – geringere Mindereinnahmen. Empirische Studien 
deuten auf ähnliche Anreizwirkungen hin wie in Belgien: Die Eigenkapitalquoten von Industrie-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 236 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 237 
unternehmen (Branzoli und Caiumi, 2020) und Banken (Martin-Flores und Moussu, 2019)
nahmen signifikant zu. Jedoch kam es zu zahlreichen Änderungen der absetzbaren
Eigenkapitalkosten. Zunächst lagen diese bei 3 %, stiegen bis zum Jahr 2016 auf 4,75 % an, bevor sie im 
Jahr 2017 auf 1,6 % gesenkt wurden. Dreusch et al. (2025) schätzen, dass diese Senkung den 
Effekt der ACE auf die Kapitalstruktur von Banken deutlich abschwächte.  
Cash-Flow-Steuer 
307. Eine Alternative ist, anstelle des Gewinns den Cash Flow eines
Unternehmens zu besteuern (Meade-Komitee, 1978). Zuletzt wurde eine Variante dieser 
Steuer im Kontext der internationalen Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen 
(Auerbach und Devereux, 2018; Devereux et al., 2021). Kernelement der Cash-
Flow-Steuer ist die Sofortabschreibung von Investitionen. Die
Investitionskosten sind in dem Jahr, in dem die Investition getätigt wird, vollständig von der 
Bemessungsgrundlage abziehbar. Dafür entfallen sämtliche
Abschreibungen während der Nutzungsdauer eines Kapitalguts. Dadurch können
Unternehmen ihre gesamten Investitionskosten steuerlich geltend machen,
wohingegen bei Abschreibungen während der Nutzungsdauer in Deutschland derzeit 
nur knapp zwei Drittel davon effektiv berücksichtigt werden. 🡦 ABBILDUNG 60 Zudem 
dürften permanente Sofortabschreibungen die Steuerbelastung von
Investitionen für Unternehmen berechenbarer machen als temporäre
Sonderabschreibungen. 🡦 TABELLE 18  
308. In einer eng definierten Fassung besteht die Steuerbasis nur aus
realwirtschaftlichen Geldflüssen (R-Base). Sie umfasst die Umsatzerlöse
abzüglich der Lohn-, Sach- und Investitionskosten. Weder Fremd- noch
Eigenkapitalkosten sind abziehbar, während Zins- und Dividendeneinnahmen auf
Unternehmensebene keiner Besteuerung unterliegen. Der fehlende Abzug der
Kapitalkosten liegt in der Sofortabschreibung begründet. Sie bewirkt, dass Investitionen 
steuerlich sofort vollständig erfasst werden, was ökonomisch einen Abzug der 
Normalverzinsung impliziert.  
Eine alternative Variante (R+F-Base) umfasst zusätzlich finanzielle
Geldflüsse. Neues Fremdkapital wird dem Cash Flow hinzugerechnet, während die 
Rückzahlung und die Fremdkapitalzinsen abgezogen werden. Dieser Ansatz weist 
vergleichbare Neutralitätseigenschaften auf wie die R-Base und adressiert einige 
praktische Probleme. Insbesondere wird sichergestellt, dass Gewinne von
Banken, die primär aus den Zinsmargen bestehen, weiterhin der Steuer unterliegen.  
Diskussion 
309. ACE und Cash-Flow-Steuern sind in wesentlichen Punkten äquivalent. 
Sie erreichen Finanzierungsneutralität und Investitionsneutralität im 
Hinblick auf Umfang und Risiko einer Investition. Die marginale
Investitionsentscheidung ist unverzerrt, da der effektive Grenzsteuersatz in beiden
Modellen null beträgt, 🡦 TABELLE 22 was entweder durch die Sofortabschreibung oder 
durch den Abzug aller Kapitalkosten erreicht wird. Die Entscheidung über sichere 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 237 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
238 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
und riskante Investitionsvorhaben bleibt hingegen nur dann unbeeinflusst, wenn 
entweder Gewinne und Verluste symmetrisch besteuert werden oder
risikogerechte Eigenkapitalkosten abgezogen werden können (Bond und Devereux, 
2003). Zudem erreichen beide Besteuerungsmodelle keine
vollständige Investitionsneutralität. Erstens beeinflussen Steuern weiterhin die 
Standortentscheidung multinationaler Unternehmen, da internationale
Unterschiede in der effektiven Durchschnittssteuerbelastung bestehen bleiben.
Zweitens bleiben Investitionsentscheidungen finanzierungsbeschränkter
Unternehmen verzerrt, da Steuern diesen Unternehmen Liquidität entziehen, die sie für 
Investitionen benötigen (Keuschnigg und Ribi, 2013).  
 
🡦 PLUSTEXT 20  
Beispiel: Effektiver Grenzsteuersatz bei neutraler Unternehmensbesteuerung 
Eine Investition von 100 Euro wird je zur Hälfte mit Fremd- und Eigenkapital 
finanziert. 🡦 TABELLE 22 Der Zinssatz beträgt 5 % und die Investition wird binnen eines 
Jahres abgeschrieben. Bei der ACE sind die Eigen- und die Fremdkapitalkosten von 
je 2,50 Euro abziehbar. Eine Bruttorendite in exakt der Höhe dieser Kapitalkosten 
von 5 % reicht aus, dass sich die Investition gerade noch lohnt, denn dann sind der 
Vorsteuergewinn und die Steuer gleich null. Bei der Cash-Flow-Steuer muss man 
zwischen dem Zeitpunkt der Investition (Jahr 1) und der Realisierung ihrer Erträge 
(Jahr 2) unterscheiden. Die Sofortabschreibung führt zu einer Steuergutschrift von 
25 Euro im ersten Jahr. Im zweiten Jahr können keine Abschreibungen geltend 
gemacht und keine Kapitalkosten abgezogen werden. Daher fällt die Steuer auf den 
Bruttoertrag (EBITDA) von 105 Euro an. Der Barwert von Steuergutschrift und -
zahlung beträgt beim Zinssatz von 5 % exakt null. 
🡦 TABELLE 22 
 
Effektiver Grenzsteuersatz unter ACE1 und Cash-Flow-Steuer
Stilisiertes Beispiel
Jahr 1 Jahr 2
Investition Euro 100  
Bruttorendite % 5  
Ertrag vor Steuern, Abschreibungen und Zinsen (EBITDA) Euro 105  0  105  
Abschreibungen Euro 100  – 100         –
Ertrag vor Steuern und Zinsen (EBIT) Euro 5  – 100  105  
Fremdkapitalkosten 5 % Euro 2,5         –        –
Eigenkapitalkosten 5 % Euro 2,5         –        –
Gewinn vor Steuern2 Euro 0  – 100  105  
Steuer 25 % Euro 0  – 25  26,25  
Barwert der Steuer Euro        –
EMTR3 % 0  
– 25 + 26,25 / 1,05 = 0
0  
Finanzierung: 
  je 50 % Fremdkapital und Eigenkapital
Einheit ACE1 Cash-Flow-Steuer
100  
5  
ᵃ
1 – Allowance for Corporate Equity.  2 – Bemessungsgrundlage: Ertrag abzüglich Fremd- und Eigenkapitalkosten (ACE) 
bzw. Ertrag vor Steuern und Zinsen (Cash-Flow-Steuer).  3 – Effective Marginal Tax Rate (effektiver Grenzsteuersatz).  
a – Sofortabschreibung.
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 25-208-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 238 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 239 
310. Trotz ihrer äquivalenten Wirkungen haben beide Systeme ihre relativen Vor- und 
Nachteile: Einerseits dürfte die Cash-Flow-Steuer – zumindest im Fall der R-
Base – langfristig über eine breitere Bemessungsgrundlage verfügen 
als die ACE, da sie keinen Kapitalkostenabzug vorsieht. Bei einem identischen 
tariflichen Steuersatz entlastet die ACE daher die Unternehmen langfristig
stärker und senkt den effektiven Durchschnittssteuersatz mehr als eine Cash-Flow-
Steuer, was sich positiv auf die Standortattraktivität auswirken, aber gleichzeitig 
zu einem geringeren Steueraufkommen führen dürfte (Keuschnigg, 2011). Soll das 
Steueraufkommen bei Einführung der ACE konstant gehalten werden, müsste der 
tarifliche Steuersatz entsprechend stärker erhöht werden. Andererseits dürfte 
sich die ACE einfacher in die bisherige Steuersystematik sowie in
internationale Doppelbesteuerungsabkommen einfügen; zudem bestehen
bereits konkrete Erfahrungen in anderen Ländern. 🡦 KASTEN 20 Wohl nicht zuletzt 
deshalb empfahl der Mirrlees Review (Mirrlees et al., 2011) die ACE als Teil eines 
optimalen Steuersystems.  
311. Eine Schwierigkeit liegt in der Übergangsphase zu neutralen Formen 
der Besteuerung. Bei der Cash-Flow-Steuer muss geklärt werden, wie der
bestehende, aber noch nicht vollständig abgeschriebene Kapitalstock und das
bestehende Fremdkapital behandelt werden. Denn dafür sind keine weiteren
Abschreibungen bzw. Abzüge mehr vorgesehen. Bei der ACE stellt sich die Frage, ob ein 
Abzug kalkulatorischer Kosten auch für bereits akkumuliertes oder nur für neues 
Eigenkapital gewährt wird. Wie diese Probleme gelöst werden, kann erhebliche 
kurzfristige Aufkommensverluste sowie nicht-intendierte Umverteilungseffekte 
zur Folge haben (Keuschnigg und Keuschnigg, 2012). Deshalb sollte die
Wirtschaftspolitik danach streben, im Fall einer Umsetzung Zufallsgewinne
zugunsten bestehenden Kapitals möglichst zu vermeiden. Eine Möglichkeit 
hierzu wäre, ähnlich wie bei der ACE in Italien, den Eigenkapitalkostenabzug nur 
für neues Eigenkapital zu gewähren.  
2. Steuerlast für Unternehmen senken 
312. Eine Möglichkeit, die relativ hohe Steuerbelastung von Unternehmen in
Deutschland zu verringern und die Standortattraktivität zu verbessern, ist eine Senkung 
der tariflichen Steuersätze, die Unternehmen unmittelbar und in der Breite 
entlastet. Ein niedrigerer tariflicher Satz verringert automatisch die effektiven 
Grenz- und Durchschnittssteuersätze, was sich positiv auf die
Unternehmensinvestitionen auswirken dürfte. Auch dürfte er die Anreize zur internationalen
Gewinnverschiebung schwächen, die unmittelbar vom Unterschied der Steuersätze 
abhängen. 🡦 ZIFFER 300 
Anders als bei grundlegenden Reformen (z. B. ACE, Cash-Flow-Steuer) 
bleiben die steuerlichen Verzerrungen bestehen, wenn auch in
abgeschwächter Form. Insbesondere bleibt der effektive Grenzsteuersatz strikt positiv, 
was die marginale Investitionsentscheidung verzerrt, und Eigen- und
Fremdkapitalfinanzierung werden weiterhin ungleich behandelt.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 239 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
240 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
313. Tarifsenkungen dürften kurzfristig Mindereinnahmen nach sich ziehen.
Jedoch verbreitert sich mittel- und langfristig die Bemessungsgrundlage 
🡦 KASTEN 16 durch verstärkte gesamtwirtschaftliche Aktivität und den Rückgang 
der Gewinnverlagerung, was die Mindereinnahmen verringert. Um diese zu
quantifizieren, können vergangene Steuersenkungen betrachtet werden. Im Rahmen 
der deutschen Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 wurde der
Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 15 % gesenkt und gleichzeitig die
Bemessungsgrundlage (z. B. durch Zinsschranke, Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als 
Betriebsausgabe) verbreitert. Finke et al. (2014) schätzen, dass die Reform
insgesamt zu Mindereinnahmen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer von 14,1 % 
führte. Ein anderes Beispiel ist die Unternehmensteuersenkung in den USA 
im Jahr 2017, bei der der tarifliche Steuersatz von 35 % auf 21 % gesenkt wurde 
und Sofortabschreibungen für Investitionsgüter gewährt wurden. Chodorow-
Reich et al. (2024) zeigen, dass das Unternehmensteueraufkommen
gegenüber einem Szenario ohne Reform unmittelbar um 40 % zurückging. Über 
die Zeit dürften Zuwächse der Steuerbasis diesen Rückgang zwar abschwächen, 
doch die Analyse zeigt, dass auch nach zehn Jahren noch ein Defizit von 16 %
bestehen dürfte.  
314. Schließlich hat eine Senkung der Unternehmensteuern Verteilungswirkungen 
und geht tendenziell mit höherer Ungleichheit der Einkommen einher.
Beispielsweise impliziert Evidenz aus den USA, dass der Einkommensanteil des obersten 
Perzentils (Top 1 %) um 0,9 Prozentpunkte steigt, wenn der
Unternehmensteuersatz um einen Prozentpunkt sinkt (Nallareddy et al., 2022). Denn
Unternehmensbesitz ist stark bei Haushalten mit hohem Einkommen und Vermögen
konzentriert. So gehörten im Jahr 2023 in Deutschland 85 % der
Unternehmensvermögen Haushalten im obersten Dezil der Vermögensverteilung. 🡦 ZIFFER 359 Vor 
diesem Hintergrund profitieren vermögende Haushalte
überproportional von einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen, die ihnen als 
Eigentümer in Form höherer Ausschüttungen und Kapitalgewinne zufließt. So 
dürften nach Schätzungen von Bach (2025) rund 86 % der Steuerentlastung 
durch die geplante Körperschaftsteuersenkung in Deutschland dem obersten
Einkommensdezil zugutekommen. 
Zu bedenken ist allerdings, dass eine Steuersenkung auch Preise und Löhne
beeinflusst. Wenn Unternehmen mehr investieren und mehr Arbeit nachfragen, 
steigen Löhne und Arbeitseinkommen. Empirische Studien zur Inzidenz von
Unternehmensteuern legen nahe, dass eine Veränderung der Steuerlast zur 
Hälfte auf die Arbeitnehmer überwälzt wird. 🡦 KASTEN 21 Unter
Berücksichtigung ihrer Inzidenz ist die Unternehmensteuer weniger progressiv bzw. 
ihre Senkung weniger regressiv (Fuest et al., 2018). Neue Evidenz aus den USA 
(Cloyne et al., 2025) deutet auf heterogene Effekte hin: Bei kapitalintensiven 
Industrieunternehmen steigen nach einer Steuersenkung
Investitionen und Lohnsumme signifikant, während wenig kapitalintensive
Dienstleistungsunternehmen vor allem höhere Dividenden ausschütten.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 240 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 241 
🡦 KASTEN 21  
Fokus: Steuerinzidenz – wer trägt die ökonomische Last von Unternehmensteuern? 
Obwohl Unternehmen die Steuer entrichten, tragen ihre Eigentümer nicht zwingend die
ökonomische Steuerlast in Form niedrigerer Gewinne. Denn Unternehmen können die Steuern auf 
Dritte überwälzen, etwa mittels niedrigerer Löhne auf die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, höherer Preise auf die Konsumentinnen und Konsumenten oder niedrigerer Pachten und 
Landpreise auf die Landbesitzerinnen und -besitzer. Diese Überwälzungen bestimmen
wesentlich die Verteilungswirkungen der Unternehmensteuern. 
In der Theorie hängt die Steuerinzidenz hauptsächlich davon ab, wie mobil der Faktor
Kapital ist. Klassische Arbeiten wie Harberger (1962) zeigen für eine geschlossene
Volkswirtschaft, in der sich alle Faktorpreise einschließlich des Zinssatzes im Gleichgewicht anpassen, 
dass unter realistischen Annahmen über Substitutions- und Preiselastizitäten die
Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber die Steuerlast tragen. Im Fall einer offenen Volkswirtschaft mit
internationaler Kapitalmobilität kann sich dieses Ergebnis fundamental ändern (Kotlikoff und
Summers, 1987; Felix, 2007). Denn der Zinssatz wird am weltweiten Kapitalmarkt bestimmt und 
reagiert kaum auf Steueränderungen in einer relativ zum Markt kleinen Volkswirtschaft. Die 
Rendite, die die Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber nach Steuern verlangen, bleibt daher
konstant und es kommt zu einer weitgehenden Überwälzung der Steuerlast auf die inländischen 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch niedrigere Löhne (Harberger, 1995; Randolph, 
2006). Aufgrund der Steuerbelastung investieren Unternehmen weniger, sodass die
Kapitalintensität abnimmt. Dadurch sinkt das Grenzprodukt der Arbeit, das den Lohn wesentlich
bestimmt. 
Empirische Schätzungen der Steuerinzidenz sind mit dem Problem konfrontiert, dass die 
exogene Variation in den Steuersätzen gering ist. Insgesamt dürfte die Steuerlast teilweise 
auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überwälzt werden. Manche Studien betrachten 
Steueränderungen innerhalb eines Landes. Fuest et al. (2018) zeigen mit Daten zur deutschen 
Gewerbesteuer, dass etwa 50 % einer Steuererhöhung über niedrigere Löhne an
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergegeben werden. Frauen, junge oder wenig qualifizierte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind davon überproportional betroffen. Gstrein et al. (2025) 
analysieren ebenfalls die Inzidenz der deutschen Gewerbesteuer und berücksichtigen
zusätzlich die Anpassung der Landpreise. Nach ihren Schätzungen tragen
Unternehmensbesitzerinnen und -besitzer 64 % der Steuerlast, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 10 % sowie
gewerbliche und private Landbesitzerinnen und -besitzer 10 % bzw. 16 %. Suárez Serrato und 
Zidar (2016) betrachten Steueränderungen in US-Bundesstaaten und schätzen, dass
Eigentümerinnen und Eigentümer rund 40 %, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 30 % bis 35 % und 
Landbesitzerinnen und -besitzer 25 % bis 30 % der Steuerlast tragen. Internationale Vergleiche 
legen schließlich ebenfalls eine Teilung der Last der Unternehmensteuern zwischen Arbeit und 
Kapital nahe. Beispiele sind Desai et al. (2007), nach denen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zwischen 45 % und 75 % der Steuerlast tragen, oder Arulampalam et al. (2012), nach
denen ein Anstieg der Unternehmensteuer um 1 US-Dollar den Reallohn um 0,49 US-Dollar senkt. 
3. Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Effekte  
von Steuersenkungen und -reformen  
315. Wie sich Unternehmensteuersenkungen und -reformen auf die deutsche
Volkswirtschaft auswirken und welcher Ansatz Investitionen, Einkommen und
Wohlfahrt am stärksten steigen lässt bzw. die öffentlichen Haushalte am wenigsten
belastet, lässt sich mit einem quantitativen makroökonomischen Modell 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 241 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
242 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
analysieren. Dazu stützt sich der Sachverständigenrat auf eine Expertise des 
ifo Instituts (Neumeier und Stimmelmayr, 2025), das mit einem numerischen 
allgemeinen Gleichgewichtsmodell 🡦 KASTEN 22 vier ausgewählte
Reformszenarien simuliert. Dieses Modell bildet den deutschen Unternehmenssektor mit 
Kapital- und Personengesellschaften sowie die wichtigsten Steuern detailliert ab. 
Es ist so kalibriert, dass das Ausgangsgleichgewicht vergleichbare Werte für 
die wichtigsten Kenngrößen der VGR im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 
2024 aufweist. Im Modell haben Steuersenkungen und -reformen
dauerhafte Niveaueffekte sowie entlang des Übergangspfads
Wachstumseffekte, die sich erschöpfen, wenn die Volkswirtschaft ihr neues langfristiges 
Gleichgewicht erreicht hat. 🡦 KASTEN 18 Wie schnell sich der Kapitalstock und damit 
die Volkswirtschaft anpassen, wird durch die Halbwertszeit bestimmt. Die
Kalibrierung unterstellt eine Halbwertszeit von acht Jahren, sodass der
Kapitalstock acht (16) Jahre nach Umsetzung einer Steueränderung 50 % (75 %) der 
Veränderung hin zum neuen langfristigen Niveau vollzogen hat.  
316. Die Analyse quantifiziert die Effekte von Steuersenkungen und -reformen im
allgemeinen Gleichgewicht, wodurch Wechselwirkungen sichtbar werden. Zum 
Beispiel sinkt infolge einer Senkung der Körperschaftsteuer zwar zunächst deren 
Aufkommen, jedoch löst sie auch zusätzliche Investitionen aus, wodurch die
Arbeitsnachfrage steigt. Insbesondere passen sich auch die Löhne endogen an, 
was Schlüsse über die Steuerinzidenz erlaubt, etwa über eine Weitergabe einer 
Steuersenkung an die Arbeitnehmer. 🡦 KASTEN 21 Das Modell ist im Grundsatz ein 
Wachstumsmodell. Deshalb sind vor allem seine Aussagen über die
mittelbis langfristigen Auswirkungen einer Reform relevant.  
Die hier gezeigten Simulationen eignen sich nicht zur Quantifizierung 
von konjunkturellen Effekten. Sie isolieren vielmehr die langfristigen 
kausalen Effekte und schaffen eine Vergleichsbasis für Varianten von
Tarifsenkungen und konzeptionellen Reformen der Unternehmensbesteuerung. Daher 
sollten die kurzfristigen Effekte zurückhaltend interpretiert werden und
dürfen nicht als Prognosen für die kommenden Jahre verstanden werden. 
Anders als Konjunkturmodelle weist das vorliegende Modell nur wenige
intertemporale Friktionen (z. B. Anpassungskosten des Kapitalstocks) und keine
stochastischen Schocks auf. Deshalb dürften sich die kurzfristigen Investitions- und
Einkommenseffekte in ifoMod tendenziell schneller entfalten. 🡦 ZIFFER 322  
🡦 KASTEN 22  
Hintergrund: ifoMod – ein CGE-Modell für die Analyse von Steuerpolitik in Deutschland 
Das numerische allgemeine Gleichgewichtsmodell (CGE) ifoMod (Radulescu und Stimmelmayr, 
2010) ermöglicht eine umfassende, quantitative Analyse von Steuerreformen und ihren
gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen. Der Analyserahmen weist eine dynamische Struktur auf 
und bildet die Effekte im allgemeinen Gleichgewicht ab. 
Das Modell bildet die deutsche Volkswirtschaft detailliert ab. 🡦 ABBILDUNG 64 Der
Unternehmenssektor umfasst je eine repräsentative Kapital- und Personengesellschaft mit identischer 
Produktionstechnologie, die sich in Finanzierungsstruktur und Besteuerung unterscheiden.
Jedes Unternehmen maximiert seinen Unternehmenswert (d. h. den Barwert seiner ausgeschütte-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 242 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 243 
ten Gewinne), indem es jedes Jahr Investitionen, Arbeitsnachfrage und Kapitalstruktur optimal 
wählt. Anpassungskosten des Kapitalstocks führen dazu, dass Investitionen nicht sprunghaft, 
sondern graduell auf Änderungen reagieren. Die Unternehmen finanzieren sich aus Fremd- und 
Eigenkapital sowie aus einbehaltenen Gewinnen, die steuerlich unterschiedlich behandelt
werden.  
Haushalte glätten ihren Konsum über die Zeit hinweg und entscheiden über die angebotene 
Arbeitszeit, wobei der repräsentative Haushalt drei verschiedene Typen von Arbeitnehmern mit 
unterschiedlichen Qualifikationsstufen umfasst. Dies ermöglicht es, die Einkommensverteilung 
stilisiert nachzubilden. Haushalte investieren ihre Ersparnisse in ein Portfolio aus
verschiedenen in- und ausländischen Vermögenswerten (z. B. Anteile an Kapital- und
Personengesellschaften sowie Staatsanleihen). Der Staat erhebt Steuern auf die Gewinne von Kapital- und 
Personengesellschaften, das Arbeits- und Kapitaleinkommen der Haushalte sowie den privaten 
Konsum. Seine Ausgaben umfassen Staatskonsum, pauschale Transfers an Haushalte und 
Zinskosten. Sie werden mit Steuern und Neuverschuldung finanziert, wobei letztere einer
Fiskalregel im Sinne der Maastricht-Kriterien unterliegt. Die deutsche Wirtschaft ist über Handels- 
und Kapitalströme mit dem Rest der Welt verflochten, der vereinfacht dargestellt wird. 
🡦 ABBILDUNG 64  
 
Steuersenkungen 
317. Ein erstes Szenario ist die Kombination aus schrittweiser Tarifsenkung und 
temporären degressiven Abschreibungen gemäß dem steuerlichen
Investitionssofortprogramm der Bundesregierung (Szenario A). 🡦 PLUS-
TEXT 15 Als Alternative wird in einem zweiten Szenario eine sofortige
Tarifsenkung um fünf Prozentpunkte im ersten Jahr (Szenario B) simuliert, ohne 
Änderung der Abschreibungsmöglichkeiten. 
1 – Pfeile identifizieren die Zahlungsströme zwischen den Sektoren.
Quelle: Dorn et al. (2021)
© Sachverständigenrat | 25-211-01
IfoMod: Überblick über die Modellstruktur¹
Unternehmen
(Personen- und Kapitalgesellschaften)
Gewinnmaximierung durch Wahl  
des optimalen Investitionsniveaus, 
der Arbeitsnachfrage und 
Finanzierungsstruktur
Staat
Steuern
Staatskonsum
Haushalte
Nutzenmaximierung durch Wahl 
des optimalen Konsumniveaus, 
Arbeitsangebots und Portfolios
Ausland
Unternehmens-, Staats-
und Haushaltssektor
Steuern
Transfers, Zinsen
Konsum
Löhne, Dividenden,
Zinsen, Wertzuwächse
Importe Zinsen
Exporte
Zinsen
Zinsen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 243 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
244 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
In beiden Fällen sind drei verschiedene Varianten der Gegenfinanzierung 
vorgesehen: eine höhere Pauschalsteuer für Haushalte, eine Anhebung der 
Umsatzsteuer oder zusätzliche Staatsschulden. Diese Größen werden
jeweils so angepasst, dass die staatliche Budgetrestriktion eingehalten und 
das infolge der Steuersenkung oder -reform entstehende Defizit ausgeglichen 
wird. Zwar ist die Pauschalsteuer ohne praktische Relevanz, doch erlaubt es diese 
nicht-verzerrende Gegenfinanzierung, den Effekt von
Unternehmensteueränderungen im Modell zu isolieren.  
318. In Szenario A steigen die Investitionen aufgrund der degressiven
Abschreibungen kurzfristig deutlich; in den ersten drei Jahren sind sie im 
Durchschnitt um 5,8 % höher als im Status quo. 🡦 ABBILDUNG 65 OBEN RECHTS
Empirische Studien legen nahe, dass bei vergleichbaren Programmen ähnlich starke
Investitionseffekte auftraten. 🡦 ZIFFER 283 Nach Auslaufen der Abschreibungsver-
🡦 ABBILDUNG 65 
 
1 – Szenarien: Steuersenkung gemäß steuerlichem Investitionssofortprogramm der Bundesregierung (A) und
sofortige Senkung der Körperschaftsteuer um 5 Prozentpunkte (B).  2 – Gegenüber dem Ausgangsgleichgewicht vor 
der Reform.  3 – Summe der Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer, ohne
Aufkommen der Pauschalsteuer.
Quelle: Neumeier und Stimmelmayr (2025)
© Sachverständigenrat | 25-255-02
Gesamtwirtschaftliche Effekte von verschiedenen Steuersenkungsszenarien1
Simulationsergebnisse
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Szenario A Szenario B
Bruttoinlandsprodukt
Veränderung in %2
0
1
2
3
4
5
6
7
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Szenario A Szenario B
Investitionen
Veränderung in %2
-0,2
-0,1
0
0,1
0,2
0,3
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Szenario A Szenario B
Beschäftigung
Veränderung in %2
-2,5
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Szenario A Szenario B
Aufkommen der wichtigsten Steuern3
Veränderung in %2
Finanzierungsvarianten: Pauschalsteuer Umsatzsteuer Zusätzliche Staatsschulden
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 244 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 245 
günstigungen schwächt sich die Investitionstätigkeit ab, was durch die danach 
einsetzende, schrittweise Tarifsenkung nicht vollständig kompensiert wird. 
Langfristig, also im neuen Gleichgewicht der Volkswirtschaft, steigen 
die Investitionen um 2,4 %. Das BIP wächst aufgrund des Steuerimpulses um 
insgesamt 0,3 % in der kurzen bzw. um 0,9 % in der mittleren Frist; der
langfristige BIP-Anstieg beträgt 1,3 %. 🡦 ABBILDUNG 65 OBEN LINKS Die
Produktionsausweitung bringt leicht positive Beschäftigungseffekte mit sich, die
Beschäftigung steigt langfristig um 126 000 Stellen bzw. 0,3 % gegenüber dem
Ausgangsgleichgewicht. 🡦 ABBILDUNG 65 UNTEN LINKS In Deutschland lag im Durchschnitt der 
letzten vier Jahre der jährliche Beschäftigungszuwachs bei etwa 332 000
Personen, also dem dreifachen des simulierten langfristigen Beschäftigungseffektes 
(Statistisches Bundesamt, 2025b). Unternehmen geben die Steuersenkung 
teilweise an die Beschäftigten weiter. Der Durchschnittslohn steigt
langfristig um 1,2 %, 🡦 ABBILDUNG 67 UNTEN LINKS wobei es kaum Unterschiede zwischen den 
im Modell abgebildeten Hoch-, Mittel- und Geringqualifizierten gibt.  
319. Die fiskalischen Effekte der Steuersenkung sind moderat. Das
Gesamtsteueraufkommen (exklusive Pauschalsteuer) fällt in den ersten drei Jahren 
durchschnittlich um 5,1 Mrd Euro bzw. 0,6 % pro Jahr geringer aus als im Status 
quo. 🡦 ABBILDUNG 65 UNTEN RECHTS In der langen Frist ergeben sich sogar geringfügige 
Steuermehreinnahmen, da das – aufgrund der höheren Lohnsumme und
Konsumausgaben – steigende Einkommen- und Umsatzsteueraufkommen den
Rückgang bei den Unternehmensteuern von langfristig knapp 15 Mrd Euro pro Jahr 
mehr als kompensiert. Die Staatsschuldenquote von 63,4 % steigt nicht, wenn die 
Steuersenkung über eine höhere Pauschal- oder Umsatzsteuer gegenfinanziert 
wird. Aufgrund des höheren BIP sinkt sie graduell um rund einen halben
Prozentpunkt in der langen Frist.  
320. Im Alternativszenario B mit einer sofortigen Steuersenkung zeigen sich 
langfristig exakt dieselben Effekte: Denn in der langen Frist sind die
Steuersätze in beiden Szenarien identisch und die temporären degressiven
Abschreibungen längst ausgelaufen. Kurzfristig zeigen sich hingegen Unterschiede:
Einerseits bleibt ohne Sonderabschreibungen der starke Vorzieheffekt aus, sodass
Investitionen und BIP langsamer ansteigen. 🡦 ABBILDUNG 65 OBEN Beispielsweise sind 
die Investitionen in den ersten drei Jahren nach der Steuersenkung um rund 2 % 
statt knapp 6 % höher. Zudem geht die sofortige Tarifsenkung kurzfristig mit
größeren Steuermindereinnahmen von durchschnittlich jährlich 17,6 Mrd Euro bzw. 
2,1 % in den ersten drei Jahren einher. Danach sinken die Mindereinnahmen und 
betragen nach zehn Jahren noch knapp 6,5 Mrd Euro, ähnlich hoch wie beim
steuerlichen Investitionssofortprogramm der Bundesregierung.  
Andererseits entwickelt sich der private Konsum bei einer sofortigen 
Steuersenkung besser. 🡦 ABBILDUNG 67 OBEN RECHTS Denn der langsamere Anstieg 
der Investitionsnachfrage begrenzt das anfängliche Crowding-Out der
Konsumnachfrage. Darin liegt der Hauptgrund für die höheren Wohlfahrtsgewinne: 
Gemessen an der äquivalenten Variation 🡦 GLOSSAR ist die Wohlfahrt aufgrund der 
sofortigen Steuersenkung (Szenario B) um rund 0,19 % des BIP höher als ohne 
Senkung und 0,04 Prozentpunkte des BIP höher als in Szenario A. 🡦 ABBILDUNG 67 
UNTEN RECHTS  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 245 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
246 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
321. Die Gegenfinanzierung hat in beiden Szenarien schwache Auswirkungen 
auf die makroökonomischen Größen. Einzig der – langfristig um 0,4
Prozentpunkte – höhere Umsatzsteuersatz dämpft den Anstieg des BIP 
leicht und jenen der Beschäftigung etwas deutlicher, 🡦 ABBILDUNG 65 da diese 
Form der Gegenfinanzierung die Konsum- und Arbeitsangebotsentscheidungen 
der Haushalte stärker verzerrt. Gleichzeitig begrenzt dies den anfänglichen 
Rückgang der Gesamtsteuereinnahmen deutlich und führt in der langen 
Frist sogar zu Mehreinnahmen von 1,1 %. 🡦 ABBILDUNG 65 UNTEN RECHTS Die
Finanzierung über zusätzliche Staatsschulden wiederum führt langfristig zu einem 
leichten Anstieg der Staatsschuldenquote um rund 0,5 Prozentpunkte 
des BIP.  
322. Hentze und Kolev-Schaefer (2025) simulieren die kurzfristigen
gesamtwirtschaftlichen Effekte des steuerlichen Investitionssofortprogramms 
mithilfe des Global Economic Model von Oxford Economics. Dieses
Konjunkturmodell ist geeignet zur Beschreibung kurz- bis mittelfristiger Impulse, da es
kurzfristige Rigiditäten abbildet. Unter Berücksichtigung dieser Rigiditäten 
fallen die kurzfristigen gesamtwirtschaftlichen Effekte gedämpfter aus als in 
Szenario A: Im Vergleich zum Status quo wird erwartet, dass das BIP in den
Jahren 2025 bis 2029 im Durchschnitt um 0,15 % und die Investitionen um 0,3 % 
wachsen, gegenüber 0,5 % bzw. knapp 4 % im selben Zeitraum in der Simulation 
mittels ifoMod. Ebenso fällt der Beschäftigungszuwachs mit 39 000 zusätzlichen 
Stellen bis zum Jahr 2029 gegenüber rund 100 000 zusätzlichen Stellen geringer 
aus. Bei der Einordnung aller Simulationsergebnisse ist zu beachten, dass
aufgrund der zuletzt häufigen Verwendung temporärer Sonderabschreibungen in 
Deutschland 🡦 TABELLE 18 manche Investitionen bereits in den Vorjahren getätigt 
worden sein könnten, sodass die tatsächlichen Effekte in der kurzen Frist etwas 
schwächer ausfallen.  
Neutrale Besteuerungsansätze 
323. Zwei weitere Reformszenarien umfassen die ACE in der Variante einer
Zinsbereinigung des Grundkapitals 🡦 ZIFFER 306 sowie die Cash-Flow-Steuer 
(R-Base). 🡦 ZIFFER 307 Beide Reformen gelten für Körperschaft-, Gewerbe- und
Einkommensteuer und betreffen daher Kapital- und Personengesellschaften. 
Mindereinnahmen werden über eine Anpassung der Pauschalsteuer
ausgeglichen; bei einer verzerrenden Gegenfinanzierung dürften die Auswirkungen daher 
etwas schwächer ausfallen. Die Umsetzung erfolgt jeweils schrittweise über fünf 
Jahre, was Schwankungen und Zufallsgewinne in der Übergangsphase glättet. Bei 
der Cash-Flow-Steuer bedeutet dies, dass der Abschreibungssatz von anfänglich 
12 % in fünf Schritten auf 100 % angehoben wird, während der Anteil der
steuerlich abziehbaren Fremdkapitalzinsen von 100 % auf 0 % sinkt.  
324. Die Zinsbereinigung des Grundkapitals (Szenario C) verspricht langfristig 
einen Anstieg der Investitionen um 3,6 %, des BIP um 2,1 % sowie der 
Gesamtbeschäftigung um 244 000 Stellen bzw. um 0,5 %. 🡦 ABBILDUNG 66 
Denn der teilweise Abzug der Eigenkapitalkosten verringert neben dem Debt-
Equity Bias auch die durchschnittliche Steuerbelastung – bei
Kapitalgesellschaften um gut 5 Prozentpunkte. Aufgrund der höheren Kapitalintensität steigen die 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 246 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 247 
Löhne langfristig um 2 %, 🡦 ABBILDUNG 67 UNTEN LINKS wobei es keine
ausgeprägten Unterschiede zwischen den Einkommensgruppen gibt. Bereits kurz- bis
mittelfristig dürfte die Zinsbereinigung des Grundkapitals positive
gesamtwirtschaftliche Effekte entfalten. So steigt das BIP in den ersten drei Jahren um
durchschnittlich 0,2 % und in den Jahren 4 bis 10 um durchschnittlich 1,1 %, jeweils 
gegenüber dem Ausgangsgleichgewicht.  
325. Fiskalisch resultiert die Zinsbereinigung in den ersten zehn Jahren in
Mindereinnahmen von durchschnittlich 13,15 Mrd Euro oder 2,2 % pro Jahr. 🡦 AB-
BILDUNG 66 UNTEN RECHTS Danach verringern sich diese zwar deutlich, doch auch
langfristig dürfte das Gesamtsteueraufkommen (exklusive Pauschalsteuer) um rund 
3 Mrd Euro unter dem initialen Wert bleiben. Das Aufkommen aus der
Besteuerung von Kapitalgesellschaften sinkt infolge der schmaleren
Bemessungsgrundlage um insgesamt 25 Mrd Euro pro Jahr, was nicht vollständig durch ein höheres 
Aufkommen anderer Steuern kompensiert wird. Der private Konsum steigt 
🡦 ABBILDUNG 66 
 
1 – Szenarien: Zinsbereinigung des Grundkapitals (C) und Einführung einer Cash-Flow-Steuer (D). Jeweils finanziert durch 
Pauschalsteuer.  2 – Gegenüber dem Ausgangsgleichgewicht vor der Reform.  3 – Summe der Einkommen-, Umsatz-,
Körperschaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer, ohne Aufkommen der Pauschalsteuer.
Quelle: Neumeier und Stimmelmayr (2025)
© Sachverständigenrat | 25-260-02
Gesamtwirtschaftliche Effekte von neutralen Besteuerungsmodellen1
Simulationsergebnisse
-2
0
2
4
6
8
10
12
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Szenario C Szenario D
Bruttoinlandsprodukt
Veränderung in %2
-20
-15
-10
-5
0
5
10
15
20
25
30
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Szenario C Szenario D
Investitionen
Veränderung in %2
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Szenario C Szenario D
Beschäftigung
Veränderung in %2
-10
-5
0
5
10
15
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Jahr 
1 – 3
Jahr 
4 – 10
Langfristig
Szenario C Szenario D
Aufkommen der wichtigsten Steuern3
Veränderung in %2
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 247 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
248 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
selbst unter Berücksichtigung der Pauschalsteuer, die die Mindereinnahmen
ausgleicht, und ist in der langen Frist um 2 % höher. 🡦 ABBILDUNG 67 OBEN RECHTS 
Dieser deutliche Konsumanstieg ist der Hauptgrund für Wohlfahrtsgewinne 
von knapp 0,4 % des BIP.  
326. Die Cash-Flow-Steuer (Szenario D) hat in der Analyse, ähnlich wie in anderen 
Simulationsmodellen, 🡦 PLUSTEXT 21 starke Effekte. Langfristig steigen die 
Investitionen um 25,2 %, das BIP um 11,3 % sowie die
Gesamtbeschäftigung um 1,48 Mio Stellen bzw. 3,2 %. 🡦 ABBILDUNG 66 Die effektive
Grenzsteuerbelastung von Investitionen sinkt auf null, sodass deutlich mehr Projekte nach 
Steuern rentabel sind. Das schafft starke Investitionsanreize. Bei
Personengesellschaften ist der Effekt besonders ausgeprägt, da diese anfänglich mit einem
höheren Steuersatz belastet sind und der Grenzsteuersatz stärker sinkt als bei
Kapitalgesellschaften. Dies führt zu einer Reallokation von Kapital, Arbeit und
Produktion von Kapital- zu Personengesellschaften. Langfristig dürfte der
Durchschnittslohn um 12,4 % steigen. 🡦 ABBILDUNG 67 UNTEN LINKS Kurz- bis mittelfristig 
geht die Umstellung allerdings mit erheblichen gesamtwirtschaftlichen 
Verwerfungen einher, die die wirtschaftliche Dynamik trüben. Denn
vorübergehend nimmt die Steuerbelastung zu, bei Kapitalgesellschaften um 2,7
Prozentpunkte, da die schrittweise eingeführten Sofortabschreibungen den Wegfall der 
Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen nicht unmittelbar kompensieren. Im 
Durchschnitt der ersten drei Jahre ist mit starken Rückgängen bei Investitionen, 
BIP und Beschäftigung von 14,4 %, 1,2 % bzw. 0,4 % zu rechnen.  
 
🡦 PLUSTEXT 21  
Quantitative Einordnung: Cash-Flow-Steuer 
Keuschnigg und Keuschnigg (2012) simulieren konzeptionelle
Unternehmensteuerreformen in Deutschland, gestützt auf ein OLG-Modell mit
Arbeitsmarktfriktionen. Sie zeigen ähnlich wie die Simulationen mittels ifoMod stark positive, wenn 
auch quantitativ schwächere Effekte einer Cash-Flow-Steuer (R-Base): Langfristig 
steigt der Kapitalstock um 14,3 %, das BIP um 5,6 %, der private Konsum um 1 % 
und der Bruttolohn um 3,5 %. Allerdings betrachten sie eine verzerrende
Gegenfinanzierung über eine höhere Lohnsteuer, was die schwächeren Effekte zum Teil 
erklärt. Ihre Simulationen zeigen ebenfalls erhebliche gesamtwirtschaftliche
Verwerfungen entlang des Übergangspfads, insbesondere wenn Mindereinnahmen 
durch die sofortige Erhöhung anderer Steuern kompensiert werden. 
327. Auch die fiskalischen Effekte sind durch starke Schwankungen im
Zeitverlauf geprägt. Das Gesamtsteueraufkommen (exklusive Pauschalsteuer) 
fällt mittelfristig, insbesondere wegen der schwachen Wirtschaftsentwicklung, 
um rund 77 Mrd Euro bzw. 9,2 %. 🡦 ABBILDUNG 66 UNTEN RECHTS Hingegen dürfte es 
langfristig um 11,4 % steigen, obwohl das Aufkommen aus der Besteuerung 
von Kapitalgesellschaften um knapp ein Viertel niedriger ist. Angesichts der
mittel- bis langfristigen Einkommenszuwächse erhöhen die Haushalte – mit dem 
Ziel der Konsumglättung – ihren Konsum bereits ab dem ersten Jahr nach Beginn 
der Reform. Der private Konsum ist daher in jedem Jahr höher als im Status 
quo und steigt langfristig um 3,3 %. Die Wohlfahrtsgewinne betragen 0,51 % 
des BIP. 🡦 ABBILDUNG 67 UNTEN RECHTS  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 248 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 249 
328. Die konzeptionellen Reformen unterscheiden sich in ihren Auswirkungen im
Modell deutlich, nicht nur bei den gesamtwirtschaftlichen Größen, sondern auch bei 
der Finanzierungsstruktur der Kapitalgesellschaften. Die Cash-Flow-
Steuer führt zu einem Anstieg der Eigenkapitalquote von 58 % auf 
64,9 %. Bei der Zinsbereinigung des Grundkapitals steigt diese hingegen 
nur auf 59,9 %. Obwohl Cash-Flow-Steuer und ACE grundsätzlich ähnliche 
Neutralitätseigenschaften aufweisen, erreicht die Cash-Flow-Steuer im Modell 
Investitions- und Finanzierungsneutralität, die hier betrachtete Variante der ACE 
jedoch nicht. Denn das Grundkapital, dessen Kosten abgezogen werden können, 
umfasst nicht die einbehaltenen Gewinne, die im Ausgangsgleichgewicht 55 % der 
Gesamtfinanzierung der Kapitalgesellschaften bzw. 90 % des Eigenkapitals aus-
🡦 ABBILDUNG 67 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 249 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
250 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
machen (Neumeier und Stimmelmayr, 2025). Dadurch bleibt der Abzug der
Eigenkapitalkosten unvollständig.  
Diskussion und Schlussfolgerungen 
329. Diese Analyse ermöglicht es, Tarifsenkungen und konzeptionelle
Reformen der Unternehmensteuern im Hinblick auf ihre langfristigen
gesamtwirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen zu vergleichen, wobei in den 
Simulationen die Hälfte dieses Effekts jeweils acht Jahre nach vollständiger
Umsetzung einer Maßnahme realisiert ist. 🡦 ZIFFER 315 Insbesondere zeigen die
Simulationsergebnisse das große gesamtwirtschaftliche Potenzial auf, das sich 
in Deutschland durch die Einführung von neutralen Besteuerungsansätzen, 
die die steuerlichen Verzerrungen von Investitions- und
Finanzierungsentscheidungen der Unternehmen verringern, erreichen ließe.
Deren Effekte übertreffen jene der Steuersenkungsszenarien, nämlich moderat
höhere Investitionen und Einkommen (BIP) bei einem temporär spürbar
niedrigeren Gesamtsteueraufkommen, deutlich: Allein die Zinsbereinigung des
Grundkapitals könnte einen um 60 % höheren langfristigen Einkommenszuwachs sowie 
einen mehr als doppelt so hohen Wohlfahrtsgewinn erreichen wie die
Steuersenkung. 🡦 ABBILDUNG 67 UNTEN RECHTS Bei einer Cash-Flow-Steuer wäre der
Einkommenszuwachs sogar knapp neun Mal und der Wohlfahrtsgewinn mehr als drei 
Mal so hoch. Dies unterstreicht, dass es sehr lohnenswert sein dürfte, wenn sich 
künftige Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung vor 
allem auf den Abbau dieser steuerlichen Verzerrungen konzentrierten.  
330. Gleichzeitig wird durch die Simulationsergebnisse klar, dass das wesentliche 
Hindernis für eine Umsetzung neutraler Besteuerungsansätze im
Übergangspfad liegt, der von erheblichen Aufkommensverlusten und
Einkommensschwankungen geprägt ist, insbesondere bei der Cash-Flow-Steuer, weniger bei der
Zinsbereinigung des Grundkapitals. Daraus lassen sich zwei Schlussfolgerungen
ziehen. Erstens müsste eine solche Reform auf dem Übergangspfad durch
Maßnahmen flankiert werden, die geeignet sind, die Aufkommensverluste und die
kurzfristig negativen gesamtwirtschaftlichen Effekte abzumildern. 🡦 ZIFFER 311 Zu den 
Ansätzen für eine solche Übergangsstrategie zählen bei der Cash-Flow-Steuer 
eine nur teilweise Abschreibung des Altkapitals oder verzögerte Abzüge, die
allerdings verzinst werden müssten (Keuschnigg und Keuschnigg, 2012). Bei der
Einführung der ACE in Italien 🡦 KASTEN 20 wurde als Übergangsstrategie der
Steuerabzug nur für jenen Teil des Eigenkapitals gewährt, der nach Inkrafttreten der
Reform akkumuliert wurde. 
Zweitens könnte die Wirtschaftspolitik statt auf eine umfassende Neugestaltung 
der Unternehmensteuern auf ausgewählte Instrumente dieser
Besteuerungsmodelle setzen und sich so einer neutralen Besteuerung
annähern. Möglichkeiten sind Sofortabschreibungen 🡦 ZIFFER 283 nur für bestimmte 
Kapitalgüter (z. B. Maschinen) oder eine stärkere Verwendung degressiver
Abschreibungen und deren schrittweise Erhöhung für alle Kapitalgüter.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 250 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 251 
4. Innovation fördern – Besteuerung vereinfachen 
331. Unter den Instrumenten der Forschungsförderung hebt sich die allgemeine
steuerliche FuE-Förderung durch ihre hohe Effektivität, Zielgenauigkeit 
und Technologieoffenheit hervor. 🡦 ZIFFER 298 Die jüngste Ausweitung 
der Forschungszulage im Rahmen des steuerlichen
Investitionssofortprogramms dürfte das förderfähige Volumen gegenüber dem Jahr 2024 um 
20 % erhöhen (Rammer, 2025). Zusätzliche Effizienzgewinne lassen sich durch 
eine Vereinfachung des Antragsprozesses, insbesondere bei Verlängerungen, 
sowie durch die Reduktion des Dokumentationsaufwands für bereits geförderte 
Antragsteller erzielen. Eine solche administrative Entlastung würde gerade 
kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang erleichtern, bei denen 
eine Förderung ein hohes Maß an zusätzlichen Investitionen anregt.  
332. Einige Länder, darunter Frankreich und das Vereinigte Königreich, haben
Patentboxen eingeführt, bei denen Erlöse aus Patenten mit einem
niedrigeren Steuersatz belastet werden. Dies soll die Monetarisierung von Patenten 
vereinfachen. Aus Sicht des Sachverständigenrates ist die steuerliche FuE-
Förderung gegenüber den Patentboxen zu bevorzugen. Empirische Studien zeigen, dass 
Patentboxen wegen starker Mitnahmeeffekte kaum zusätzliche inländische 
FuE-Aktivitäten generieren (Gaessler et al., 2021). Zudem könnten Patentboxen 
die Gewinnverlagerung durch Intellectual Property Royalty Shifting 🡦 PLUS-
TEXT 18 erleichtern. Um dies zu begrenzen, gelten in der EU Nachweispflichten, die 
die Nutzung von Patentboxen einschränken dürften.  
333. Die in der Praxis asymmetrische Besteuerung von Gewinnen und
Verlusten benachteiligt risikoreiche Investitionen, die etwa für Fortschritte 
im Hochtechnologiebereich unerlässlich sind. Eine Negativsteuer im
Verlustfall würde zwar eine symmetrische Besteuerung sicherstellen und wäre aufgrund 
des Liquiditätseffekts besonders für Start-ups vorteilhaft, die anfänglich oft
Verluste erleiden und begrenzten Finanzierungszugang haben. Allerdings ist ihre 
Umsetzung aus verschiedenen Gründen wenig aussichtsreich. Dazu zählen 
eine höhere Volatilität des Steueraufkommens, Moral Hazard oder die
Verzögerung des Marktaustritts permanent unprofitabler Unternehmen, was
Beharrungskräfte in der Wirtschaft verstärken könnte. 
Stattdessen bietet sich eine Flexibilisierung des Verlustrücktrags an. Dieser 
hat empirisch die stärksten Effekte auf risikoreiche Investitionen 🡦 ZIF-
FER 288 und ist zielgenau, da ihn nur Unternehmen nutzen können, die in der
jüngeren Vergangenheit Gewinne erzielt haben. Zudem dürfte er die Wirkung von 
Unternehmensteuern als automatische Stabilisatoren stärken, indem in 
wirtschaftlichen Krisen zuvor profitable Unternehmen, die Verluste erleiden,
umgehend entlastet werden (Devereux und Fuest, 2009). So könnte, wie von der
Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensbesteuerung“ vorgeschlagen 
(BMF, 2024b), der Verlustrücktrag zeitlich und betragsmäßig deutlich 
ausgeweitet und auf die Gewerbesteuer ausgedehnt werden, bei der es
bislang keinen Verlustrücktrag gibt. Allerdings ergeben sich dadurch kurzfristige 
Mindereinnahmen in Krisenzeiten und die Schwankungsanfälligkeit der
Gewerbesteuer wird erhöht. Nach Berechnungen von Koch et al. (2023) mit einem 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 251 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
252 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Mikrosimulationsmodell könnte beispielsweise die Einführung eines einjährigen 
Verlustrücktrags von 10 Mio Euro bei der Gewerbesteuer deren Aufkommen in 
einem Krisenjahr wie 2020 um 7,1 % und mittelfristig (2020-24) um 1,9 %
senken. Die mittelfristigen Mindereinnahmen sind deutlich geringer, weil
Unternehmen in den Folgejahren weniger Verlustvorträge steuerlich geltend machen
können.  
334. Die Gewerbesteuer weist mehrere Schwächen auf. Ihre hohe Abhängigkeit 
von der Wirtschaftslage führt zu starken Aufkommensschwankungen, was 
für die Kommunalfinanzierung problematisch ist (Dorn et al., 2021). In
Gemeinden mit wenigen großen Gewerbebetrieben wird dies nochmals verstärkt. Die 
Kommunalfinanzen insgesamt weisen aufgrund von anhaltenden
wirtschaftlichen Disparitäten eine starke Pfadabhängigkeit auf (Geißler und Boettcher, 2016; 
Küpper und Peters, 2019). Zudem führen die unterschiedlichen
Bemessungsgrundlagen der Körperschaft- und Gewerbesteuer 🡦 ZIFFER 265 sowie die
notwendige Aufteilung des Gewerbeertrags zwischen Betriebsstätten bei überregionalen 
Unternehmen zu einem hohen administrativen Aufwand in der
Erhebung. So müssen Kapitalgesellschaften separate Körperschaft- und
Gewerbesteuererklärungen einreichen, die mit jährlichen Bürokratiekosten von 2,2 Mrd 
bzw. 2,7 Mrd Euro zu den zehn kostenintensivsten Berichtspflichten zählen. 🡦 TA-
BELLE 32 Bei Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer zwar erhoben, im 
Zuge der Anrechnung an die Einkommensteuer kommt es aber zu einer
weitgehenden Rückerstattung.  
Deshalb ist eine Angleichung der Bemessungsgrundlage der
Gewerbesteuer an jene der Körperschaftsteuer zu erwägen, indem
Hinzurechnungen und Kürzungen abgeschafft werden, wie jüngst von der Expertenkommission 
„Vereinfachte Unternehmensbesteuerung“ vorgeschlagen (BMF, 2024b). Eine 
solche Angleichung würde jedoch weiterhin eine Zerlegung des
Gewerbesteuermessbetrags auf die einzelnen Gemeinden erfordern. Da die
Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer tendenziell breiter ist, müsste die ausreichende
Finanzierung der Kommunen sichergestellt werden. Eine Möglichkeit, diese Angleichung 
aufkommensneutral zu gestalten, wäre eine entsprechende Anhebung der
Steuermesszahl von derzeit 3,5 %, die gemeinsam mit dem Hebesatz den
Gewerbesteuersatz bestimmt.  
335. Während Reformen der Einnahmenverteilung in erster Linie die finanzielle
Stabilität der Kommunen betreffen, stellt sich darüber hinaus die Frage, welche Rolle 
Hebesätze beim Standortwettbewerb zwischen den Gemeinden spielen 
sollen. Steuerwettbewerb kann zu Effizienzvorteilen bei der Bereitstellung
öffentlicher Güter führen, wenn Unternehmen durch Zu- und Abwanderung ihren
bevorzugten Unternehmenssitz aussuchen (Tiebout, 1956). Demgegenüber steht 
das Argument, dass mobile Steuerzahler durch die Möglichkeit der Abwanderung 
nur unzureichend zur Finanzierung öffentlicher Güter beitragen und
dementsprechend immobile Steuerzahler belastet oder zu wenig öffentliche Güter
bereitgestellt werden (JG 2014 Kasten 29). Der Koalitionsvertrag sieht vor, den
Mindesthebesatz für Gewerbesteuern von 200 % auf 280 % anzuheben (CDU, 
CSU und SPD, 2025). Allerdings wären davon derzeit nur etwa 0,4 % aller
Gemeinden betroffen. Eine stärkere Anhebung könnte einen Unterbietungswett-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 252 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 253 
bewerb weiter eindämmen, gleichzeitig jedoch Gemeinden ein wichtiges
Instrument nehmen, ihre steuerliche Standortattraktivität zu verbessern und auch die 
Verlagerung von Unternehmensaktivitäten ins Ausland relativ attraktiver
machen. Die Festlegung des Mindesthebesatzes sollte daher sorgfältig abgewogen 
werden.  
336. Die vor wenigen Jahren eingeführte Option zur Körperschaftsbesteuerung 
für Personengesellschaften ist ein wichtiger Schritt hin zu einer
rechtsformneutralen Besteuerung. Zudem verringert sie effektive Beschränkungen der 
Steuerpolitik, da Änderungen der Körperschaftsteuer nicht notwendigerweise 
durch eine entsprechende Anpassung der Einkommensteuer begleitet werden 
müssen, um eine weiterhin ähnliche Steuerbelastung von Kapital- und
Personengesellschaften sicherzustellen. Das Optionsmodell wird jedoch bislang nur wenig 
genutzt. 🡦 PLUSTEXT 16 Als Gründe dafür wird vor allem auf zwei Faktoren verwiesen 
(BMF, 2024b): die Verpflichtung, Sonderbetriebsvermögen in die
optierende Gesellschaft einzubringen, sowie die Nachversteuerung
einbehaltener Gewinne, wenn zuvor von der Thesaurierungsbegünstigung nach 
§ 34a EStG Gebrauch gemacht wurde. Vor allem die Nachversteuerung 
scheint verzichtbar. Denn bei der Körperschaftsbesteuerung unterliegen diese 
einbehaltenen Gewinne bei ihrer späteren Ausschüttung ebenso wie realisierte 
Kapitalgewinne der Kapitalertragsteuer.  
5. Perspektiven für die globale  
Mindeststeuer – eine Einordnung  
337. Als Reaktion auf die zunehmende internationale Gewinnverlagerung haben sich 
137 Staaten und Jurisdiktionen im Rahmen der OECD und der G20 im Jahr 2021 
auf eine globale Mindeststeuer (GMT) geeinigt, die eine effektive
Steuerbelastung von mindestens 15 % für international tätige Unternehmen 
(Umsatz mindestens 750 Mio Euro) vorsieht. 🡦 KASTEN 23 Diese Untergrenze soll 
die Steuerunterschiede zwischen den Ländern und damit den Anreiz verringern, 
Gewinne zu verlagern, und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen Staaten 
herstellen.  
338. Im Jahr 2025 erklärten die USA ihren Rückzug aus der globalen
Mindestbesteuerung und kündigten Sanktionen gegen Staaten an, die Steuerforderungen
gegenüber in den USA ansässigen Unternehmen erheben. Aufgrund von Anreizen
einzelner Länder, von einem kooperativen Vorgehen abzuweichen, dürfte ein
Festhalten europäischer Länder an der GMT zum einen die internationale
Geschäftstätigkeit dort ansässiger multinationaler Unternehmen in den USA
gefährden und zugleich einen Standortnachteil für diese Unternehmen im
eigenen Land schaffen. Insgesamt wäre jedoch ein gemeinsames Festhalten
aller Staaten an einer kooperativen Lösung vorteilhaft. 
339. Neben der GMT existieren bereits Regelwerke wie die
Hinzurechnungsbesteuerung oder Zinsabzugsbeschränkungen (Zinsschranke,
Lizenzschranke), die die Möglichkeiten einschränken, Gewinne in Niedrigsteuerländer 
zu verlagern (Clifford, 2019). Mit der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 253 –
Kapitel 4 – Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen 
254 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
hat die EU diese Instrumente seit dem Jahr 2019 weiter verschärft und
harmonisiert. Für Deutschland bestehen damit schon weitreichende Instrumente, die das 
Ausmaß der Gewinnverschiebungen reduziert haben dürften und deren
Wirksamkeit nicht auf ein so hohes Maß an Kooperation angewiesen ist wie bei der GMT. 
Das Bundesministerium der Finanzen schätzt die Mehreinnahmen aus der
Umsetzung der ATAD auf ca. 250 Mio Euro pro Jahr (BMF, 2020). Aufgrund der
bereits ergriffenen Maßnahmen, etwa im Rahmen der ATAD, dürften die
Mehreinnahmen mit jährlich 0,8 - 1,0 Mrd Euro jedoch geringer ausfallen. 🡦 TABELLE 6  
🡦 KASTEN 23  
Fokus: Funktionsweise der globalen Mindeststeuer und erwartete Einnahmen 
Die globale Mindeststeuer zielt darauf ab, bei multinationalen Unternehmen mit einem
Umsatz von über 750 Mio Euro eine effektive Besteuerung von mindestens 15 % sicherzustellen. 
Grundlage sind die OECD-Musterregeln, die von der EU im Jahr 2021 in eine Richtlinie überführt 
und in Deutschland durch das Mindestbesteuerungsgesetz ab dem Jahr 2024 umgesetzt
wurden. 
Kerninstrument ist die Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT), bei der der
Ansässigkeitsstaat einer Tochtergesellschaft seine Unternehmensteuer auf den
Mindeststeuersatz anhebt. Ergänzend greift die Income Inclusion Rule (IRR), wodurch das Sitzland der
Muttergesellschaft Gewinne dieses Unternehmens in Niedrigsteuerländern ohne QDMTT bis zur 
Höhe von 15 % nachversteuern kann. Werden weder QDMTT noch IRR angewandt, setzt die 
Undertaxed Payments Rule ein, nach der andere Staaten Abzüge für Zahlungen an
Niedrigsteuerländer verweigern und so die Nachversteuerung erzwingen. Substanzbasierte Carve-outs
(anfänglich 8 % des Anlagevermögens und 10 % der Lohnkosten, später 5 %) mindern die
Steuerlast im Rahmen der QDMTT in dem Maße, wie eine Tochtergesellschaft im Niedrigsteuerland 
realwirtschaftliche Aktivitäten aufweist. Sie reduzieren dadurch das Einnahmenpotenzial des 
Sitzlands der Muttergesellschaft und schaffen Anreize, Investitionen in Niedrigsteuerländern 
vorzunehmen.  
Die Einnahmen für Deutschland hängen stark von der weltweiten Implementierung ab. 
Bleibt die Beteiligung gering, erzielt Deutschland über die IRR höhere direkte Mehreinnahmen 
als bei breiter Umsetzung.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 254 –
Unternehmensteuern reformieren – Verzerrungen abbauen – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 255 
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KAPITEL 5:  
VERMÖGENSAUFBAU STÄRKEN, ERB-
SCHAFTEN UND SCHENKUNGEN GLEICH-
MÄSSIGER BESTEUERN 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 262 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 263 
  
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
🡦 Die Vermögensungleichheit in Deutschland ist im europäischen Vergleich hoch. In den hierzu 
verfügbaren Daten werden Rentenansprüche nicht berücksichtigt. 
🡦 Für eine Stärkung des Vermögensaufbaus schlägt der Sachverständigenrat die Einführung 
eines staatlich geförderten Vorsorgedepots vor. 
🡦 Die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert verschiedene
Vermögensarten ungleichmäßig. Eine Reform sollte die steuerliche Begünstigung von
Betriebsvermögen verringern und die Besteuerung so stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichten. 
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Die Vermögensverteilung wird durch ökonomische und politische Entscheidungen beeinflusst. 
Vermögensunterschiede, die im Lebensverlauf aufgrund eines unterschiedlichen Spar- und
Investitionsverhaltens entstehen, können ökonomisch effizient sein. Hohe
Vermögensunterschiede zu Lebensbeginn können jedoch ökonomisch ineffizient wirken, falls
Bildungsentscheidungen, Berufswahl oder die Möglichkeit der Unternehmensgründung vermögensärmerer
Personen eingeschränkt werden. Eine sehr hohe Vermögensungleichheit kann zudem zu einer
Konzentration ökonomischer Macht und politischer Einflussnahme führen. 
Die Analyse der Vermögensverteilung in Deutschland wird durch den Mangel an amtlichen 
Vermögensdaten erschwert. Zudem erfassen verfügbare Umfragedaten hochvermögende
Haushalte und Individuen nur unzureichend. Dieses Kapitel nutzt daher angepasste Befragungsdaten, 
die die Untererfassung sehr vermögender Haushalte reduzieren und die Daten mit den
gesamtwirtschaftlichen Vermögensaggregaten harmonisieren. Die Vermögensungleichheit ist in 
Deutschland im europäischen Vergleich hoch. Sie hat seit der Wiedervereinigung zugenommen 
und ist seit den 2010er-Jahren in etwa konstant. Allerdings sind Rentenansprüche aufgrund ihrer 
fehlenden Handelbarkeit in üblichen Vermögensdefinitionen nicht enthalten. Eine Einbeziehung 
dieser Ansprüche verringert die ermittelte Vermögensungleichheit. Die Zusammensetzung der 
Vermögen variiert erheblich entlang der Vermögensverteilung. Haushalte in der unteren Hälfte 
der Vermögensverteilung halten überwiegend Vermögensarten mit niedrigeren Renditen.  
Die individuelle Position in der Vermögensverteilung kann sich im Lebenszyklus ändern, wobei 
die Vermögensmobilität in Deutschland am oberen und unteren Ende der Verteilung geringer 
ausfällt als in der Mitte. Für einen grundlegenden Neustart des Vermögensaufbaus schlägt der 
Sachverständigenrat die Einführung eines geförderten Vorsorgedepots vor, das insbesondere zur 
Absicherung im Alter beitragen soll. Die bisher fragmentierte staatliche Vermögensförderung 
sollte vereinfacht und in diesem Vorsorgedepot gebündelt werden. Hiermit kann gezielt die
Sparfähigkeit von Haushalten mit geringem Einkommen gestärkt werden. 
Internationale Studien zeigen eine hohe Vermögenskorrelation zwischen
aufeinanderfolgenden Generationen, die insbesondere durch Erbschaften und Schenkungen bedingt ist. Für 
Deutschland wird der Anteil der Vermögen, der auf Erbschaften und Schenkungen zurückgeht, auf 
30 % bis 50 % geschätzt. Eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte für eine
gleichmäßigere Besteuerung sorgen, die sich stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiert, und
insbesondere die Begünstigung von Betriebsvermögen verringern. Durch eine großzügige Stundung 
der Steuerlast könnte dabei eine hohe Liquiditätsbelastung zum Zeitpunkt der
Vermögensübertragung vermieden werden. Für Forschung und eine evidenzbasierte Politikberatung ist eine
bessere Erhebung und Bereitstellung vermögensbezogener Daten erforderlich. Insbesondere sollte 
die Dateninfrastruktur durch eine stärkere Verknüpfung amtlicher Daten ausgebaut werden. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 263 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
264 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
I. EINLEITUNG 
340. Der Sachverständigenrat aktualisiert im vorliegenden Kapitel gemäß
seinem gesetzlichen Auftrag seine regelmäßigen Analysen zur Einkommens- 
und Vermögensverteilung in Deutschland anhand aktuell verfügbarer
Daten (zuletzt im JG 2023 Ziffern 251 ff.). Während in den Jahresgutachten 2021 
und 2023 vorrangig die Entwicklung der Einkommensverteilung diskutiert 
wurde, liegt der Fokus im vorliegenden Kapitel auf der Entwicklung der
Vermögensverteilung. Eine Aktualisierung zentraler Indikatoren für die
Einkommensverteilung wird im Anhang vorgenommen. 🡦 ZIFFER 485  
Vermögen spielen in einer Volkswirtschaft eine wichtige Rolle. 🡦 ZIFFER 388 Sie 
ermöglichen privaten Haushalten, Einkommensschwankungen
auszugleichen und Vorsorge für das Alter oder Phasen von Arbeitslosigkeit zu 
betreiben. Darüber hinaus können Vermögen regelmäßige Erträge in Form 
von Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen erwirtschaften. Zudem sind
Vermögen in Form von Eigenkapital, neben laufenden Einkommen, für den Erwerb 
von Wohneigentum erforderlich. In Unternehmen ist Vermögen im
produktiven Kapitalstock gebunden und ermöglicht die Güterproduktion. 
341. Die Vermögensverteilung in einer Gesellschaft wird durch ökonomische 
und politische Entscheidungen beeinflusst. 🡦 ZIFFER 389 Wie hoch das
politisch angestrebte Ausmaß an Vermögensungleichheit ist, ist eine
normative Frage und hängt von den Verteilungspräferenzen der
Gesellschaft sowie potenziellen ökonomischen Nebenwirkungen von
Umverteilungsmaßnahmen ab. Vermögensunterschiede, die im Lebensverlauf
entstehen, können ökonomisch effizient sein, sofern sie vor allem das Ergebnis
unterschiedlicher Spar- und Investitionsentscheidungen sind. Kann ein erheblicher 
Teil der privaten Haushalte jedoch keine oder nur sehr geringe Vermögen bilden, 
bleiben ihm die positiven Effekte von Vermögen verwehrt. In der theoretischen 
Literatur werden verschiedene Kanäle diskutiert. 🡦 ZIFFER 389 So können hohe
Vermögensunterschiede zu Lebensbeginn ökonomische Ineffizienzen hervorrufen. 
Falls vermögensärmeren Individuen der Zugang zu Krediten erschwert ist,
können ihre Bildungsentscheidungen, ihre Berufswahl und die Möglichkeit der
Unternehmensgründung eingeschränkt und so ihr Vermögensaufbau gehemmt
werden (Banerjee und Newman, 1993; Bell et al., 2019). Daneben kann eine sehr hohe 
Vermögensungleichheit zu einer Konzentration ökonomischer und politischer 
Macht führen, die ökonomische und politische Instabilität erzeugt und politische 
Entscheidungen verzerren kann (Alesina und Perotti, 1996; Acemoglu et al., 
2015).  
342. Die Verfügbarkeit von Vermögensdaten, die zur Analyse der
Vermögensverteilung in Deutschland herangezogen werden können, ist stark
eingeschränkt. 🡦 ZIFFER 351 Amtliche Vermögensdaten werden nicht erhoben. 
Umfragebasierte Daten decken zwar viele Bevölkerungsschichten gut ab,
erfassen jedoch hochvermögende Haushalte und Individuen – die einen 
Großteil des Vermögens halten – nur unzureichend. Im vorliegenden Kapitel 
wird die Vermögensverteilung in Deutschland daher mithilfe von angepassten 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 264 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 265 
Befragungsdaten analysiert. Hierfür wird die Methode von Albers et al. (2024) 
verwendet, die durch eine sogenannte Top-Korrektur die Untererfassung
hochvermögender Haushalte ausgleicht und zudem durch Hochrechnungen die
Befragungsdaten mit den makroökonomischen Vermögensaggregaten harmonisiert. 
🡦 KASTEN 24 
343. Im Jahr 2023 lag der Gini-Koeffizient der Vermögensverteilung, ein
relatives Ungleichheitsmaß, 🡦 GLOSSAR auf Basis angepasster Befragungsdaten der 
durch die Deutsche Bundesbank durchgeführten Studie „private Haushalte und 
ihre Finanzen“ (PHF) in Deutschland bei 0,76. 🡦 ABBILDUNG 68 Die relative
Vermögensungleichheit hat seit der Wiedervereinigung zugenommen und ist seit den 
2o1oer-Jahren konstant. 🡦 ZIFFER 352 Im europäischen Vergleich ist die
relative Vermögensungleichheit in Deutschland hoch. 🡦 ZIFFER 355 Die
Einbeziehung von Rentenansprüchen, die aufgrund ihrer fehlenden Handelbarkeit in 
ökonomischen Vermögensdefinitionen zumeist nicht enthalten sind, verringert 
die Vermögensungleichheit innerhalb von Deutschland allerdings deutlich. 🡦 ZIF-
FER 357 Aufgrund fehlender Vergleichsdaten kann die Vermögensungleichheit
unter Einbeziehung der Rentenansprüche jedoch kaum mit anderen europäischen 
Staaten verglichen werden.  
344. Die Zusammensetzung der Vermögen variiert erheblich entlang der 
Vermögensverteilung. 🡦 ZIFFERN 358 F. Während Immobilien die wichtigste
Vermögensart der privaten Haushalte zwischen dem 50. und 99. Perzentil sind, hält 
das oberste 1 % der Haushalte einen großen Anteil seiner Vermögen als
Betriebsvermögen. Die unteren 50 % der Haushalte halten vor allem Spareinlagen und 
Lebensversicherungen. Diese heterogene Vermögenszusammensetzung 
hat Einfluss auf das reale Vermögenswachstum sowie auf das Risiko von 
realen Vermögensverlusten. 🡦 ZIFFER 360  
345. Die individuelle Position in der Vermögensverteilung kann sich im Lebenszyklus 
ändern. Für Deutschland zeigt sich am oberen und unteren Ende der
Vermögensverteilung eine geringe intragenerationelle
Vermögensmobilität im Lebenszyklus. 🡦 ZIFFERN 363 FF. Haushalte am unteren Ende der
Vermögensverteilung bauen geringere Vermögen auf, da sie nur einen
kleineren Anteil ihres Einkommens sparen und ihre Ersparnisse geringere 
Renditen aufweisen. Internationale Studien zur intergenerationellen
Vermögensmobilität zwischen aufeinanderfolgenden Generationen
zeigen, dass die individuelle Vermögensposition stark von der Vermögensposition 
der Eltern beeinflusst wird. 🡦 ZIFFERN 372 FF. Die wichtigsten Determinanten 
sind dabei sowohl direkte Vermögenstransfers durch Erbschaften und 
Schenkungen als auch das in der Familie erlernte Spar- und
Anlageverhalten. Für Deutschland wird der Anteil des Vermögens, der auf Erbschaften 
und Schenkungen zurückgeht, auf 30 % bis 50 % geschätzt. 🡦 ZIFFER 375 
346. Die Vermögensbildung privater Haushalte kann langfristig durch eine 
stärkere Beteiligung am Kapitalmarkt und eine zielgerichtete
Förderung des Vermögensaufbaus verbessert werden. 🡦 ZIFFERN 422 FF.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass eine enge Verzahnung von privater Altersvorsorge 
und Vermögensförderung hierfür eine wichtige Rolle spielt. In Deutschland hat 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 265 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
266 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
die Riester-Rente allerdings das Vertrauen in kapitalgedeckte Vorsorge mit
staatlich gesetzten Rahmenbedingungen beeinträchtigt. Für einen grundlegenden 
Neustart des Vermögensaufbaus schlägt der Sachverständigenrat die
Einführung eines geförderten Vorsorgedepots vor, das renditestarke
Fondsanlagen, ein einfaches Standardprodukt nach dem Lebenszyklusprinzip und flexible 
Auszahlungsoptionen kombiniert und insbesondere zur Absicherung im Alter
beiträgt. Haushalte mit niedrigen Einkommen profitieren besonders von
einer hohen Verbindlichkeit der Teilnahme. Dies kann durch eine
automatische Einbeziehung aller Erwerbspersonen erreicht werden. Die Sparfähigkeit von 
Haushalten mit geringen Einkommen kann durch eine gezielte Förderung
gestärkt werden. Die staatliche Vermögensförderung sollte insgesamt stärker
gebündelt und vereinfacht werden, um Zielgenauigkeit und Effizienz zu erhöhen. 
Die geplante Frühstart-Rente kann als Türöffner für das neue System dienen,
indem sie frühzeitige Kapitalmarktteilhabe ermöglicht, die praktische
Finanzbildung verbessert und die Kontinuität der Vermögensbildung über den
Lebensverlauf stärkt. So kann Deutschland das Vertrauen in die geförderte Vorsorge
zurückgewinnen, breiten Bevölkerungsschichten Vermögensaufbau ermöglichen und 
eine nachhaltige Kapitalmarktkultur entwickeln.  
347. Betriebsvermögen werden überwiegend von Haushalten im obersten 
1 % der Vermögensverteilung gehalten. 🡦 ZIFFER 358 Eine verstärkte
Gründung und Skalierung neuer Unternehmen kann langfristig zum Aufbau und einer 
weiteren Verbreitung von Betriebsvermögen beitragen. Zwar hat sich das
deutsche Ökosystem für Wachstumsunternehmen durch Initiativen wie den
Wachstumsfonds zuletzt spürbar weiterentwickelt. 🡦 ZIFFER 401 Um im internationalen 
Vergleich aufzuholen, sollten jedoch die Perspektiven für einen
erfolgreichen Ausstieg („Exit“), etwa über Börsengänge (IPOs) oder
Unternehmensübernahmen, für Wachstumsunternehmen in Europa verbessert werden.
Hilfreich könnte außerdem eine Verbesserung der steuerlichen
Rahmenbedingungen für Gründungen sein. 🡦 ZIFFERN 401 FF.  
348. Erbschaften und Schenkungen als zentrale Determinanten
intergenerationeller Vermögensmobilität werden in Deutschland durch die Erbschaft- 
und Schenkungsteuer besteuert. Mit Verweis auf die Sicherung von
Arbeitsplätzen bei Unternehmensübergängen werden Betriebsvermögen
umfassend steuerlich begünstigt. 🡦 ZIFFERN 383 F. Dadurch soll verhindert werden, 
dass die Liquiditätsbelastung, die durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum 
Zeitpunkt der Vermögensübertragung entsteht, den Fortbestand des
Unternehmens beeinträchtigt. 🡦 ZIFFER 416 Die umfassende steuerliche Begünstigung führt 
zu einer ungleichmäßigen Besteuerung verschiedener
Vermögensarten, kann Rechtsform- und Finanzierungsentscheidungen verzerren und
Umgehungsgestaltungen fördern. 🡦 ZIFFERN 416 F. Zudem hat die unterschiedliche
steuerliche Behandlung der Betriebsvermögen Auswirkungen auf die
Vermögensmobilität, da diese überwiegend von Haushalten am oberen Ende der
Vermögensverteilung gehalten werden. 🡦 ZIFFER 358 
349. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer bedarf einer Reform. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt eine 
unverhältnismäßig ungleiche Besteuerung verschiedener Vermögensarten bean-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 266 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 267 
standet. 🡦 KASTEN 27 Durch eine gleichmäßigere Besteuerung der Vermögensarten 
würde sich die Erbschaft- und Schenkungsteuer stärker am
Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichten und die intergenerationelle
Vermögensmobilität stärken. Anstelle der bisherigen Freibeträge, die mehrmals in
Anspruch genommen werden können, könnte ein Lebensfreibetrag für alle im
Lebensverlauf kumuliert erhaltenen Vermögensübertragungen eingeführt werden. 
🡦 ZIFFER 431 Die umfassenden Begünstigungen für Übertragungen von
Betriebsvermögen unter 26 Mio Euro könnten erheblich reduziert
werden, wenn im Gegenzug durch eine Stundung der Steuerlast auf
Betriebsvermögen eine hohe Liquiditätsbelastung zum Zeitpunkt der
Vermögensübertragung vermieden wird. 🡦 ZIFFER 432 Der nachträgliche Steuererlass auf
Übertragungen von Betriebsvermögen über 26 Mio Euro durch die
Verschonungsbedarfsprüfung ist anfällig für Steuergestaltungen und führt dazu, dass 
hohe Betriebsvermögen in vielen Fällen annähernd oder komplett steuerfrei
übertragen werden. Sie sollte daher abgeschafft oder erheblich eingeschränkt werden. 
🡦 ZIFFERN 433 FF. Eine übermäßige steuerliche Belastung lässt sich auch hier
wirksam durch großzügige Stundungsregelungen und ggf. abgesenkte Steuersätze
vermeiden.  
350. Für eine evidenzbasierte Politikberatung ist eine bessere
Datengrundlage zur Verteilung von Vermögen, Erbschaften und Schenkungen in
Deutschland unabdingbar. 🡦 ZIFFERN 440 F. Insbesondere ist eine präzisere Erfassung der 
Marktwerte von Betriebsvermögen und Immobilien nötig. Ein wichtiger Schritt, 
der in vielen Ländern der Europäischen Union schon vollzogen wurde, ist die
umfassende Verknüpfung bereits verfügbarer amtlicher Statistiken. Zudem sollte die 
Verknüpfung amtlicher Statistiken mit umfragebasierten Datenquellen
ermöglicht werden. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 267 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
268 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
II. AUSGANGSLAGE: VERMÖGEN IN  
DEUTSCHLAND 
1. Datengrundlage und aktuelle Entwicklungen 
351. Seit der Aussetzung der Vermögensteuer im Jahr 1997 werden für 
Deutschland keine amtlichen Daten zur Vermögensverteilung mehr
erhoben. Die Vermögensverteilung kann seither vor allem mithilfe von
Befragungsdaten analysiert werden. 🡦 PLUSTEXT 22 In den Befragungsdaten sind hochvermögende 
Haushalte und Individuen jedoch untererfasst. Das erschwert eine Analyse der 
Vermögensverteilung, wie der Sachverständigenrat in der Vergangenheit
regelmäßig ausgeführt hat (JG 2014 Ziffer 686; JG 2016 Ziffer 824; JG 2019 Ziffer 
628). In den vergangenen Jahren haben Forschende daher neue Methoden
entwickelt, um solche Datenlücken zu schließen. Umfragedaten werden mithilfe von 
sogenannten Reichenlisten und korrigierten Vermögenskonten 🡦 KASTEN 24
angepasst (Bach et al., 2019; Albers et al., 2024; Deutsche Bundesbank, 2025a) oder 
gezielt durch die Befragung Hochvermögender ergänzt (Schröder et al., 2020).  
In diesem Kapitel wird die Vermögensverteilung auf Basis der
angepassten Befragungsdaten von Albers et al. (2024) analysiert. 🡦 PLUSTEXT 22 
🡦 KASTEN 24 Dabei wird primär die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 
zur Beschreibung der langfristigen Trends zwischen den Jahren 1993 und 2018 
genutzt. Da aktuell noch keine neueren Befragungswellen der EVS veröffentlicht 
sind, wird für Analysen der jüngsten Entwicklung bis zum Jahr 2023 zusätzlich 
die Befragung „private Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF) genutzt. Das
Soziooekonomische Panel (SOEP) wird ergänzend für vertiefende Analysen
herangezogen.  
 
🡦 PLUSTEXT 22  
Hintergrund: Vermögensdefinition und umfragebasierte Vermögensdaten  
in Deutschland 
In diesem Kapitel wird Vermögen als der Wert der von privaten Haushalten
gehaltenen Vermögenswerte abzüglich der Schulden definiert. Dazu zählen
Sachvermögen wie Immobilien (abzüglich Hypothekenschulden), Finanzvermögen wie
Anleihen, Bankeinlagen, Kapitallebensversicherungen und private
Altersvorsorgeverträge sowie börsennotiertes und nicht-börsennotiertes Betriebsvermögen. Nicht 
berücksichtigt werden langlebige Konsumgüter, schwer bewertbare Gegenstände 
wie z. B. Kunstwerke und nicht handelbare zukünftige Ansprüche aus öffentlichen 
oder betrieblichen Alterssicherungssystemen sowie Humankapital. Die genutzte 
Definition entspricht weitgehend den in OECD-, EZB- und Bundesbank-Statistiken 
üblichen Konzepten (Blatnik et al., 2024; Deutsche Bundesbank, 2024a; OECD, 
2025), die sich auf marktfähige Vermögenswerte konzentrieren. Darüber hinaus 
gibt es mit dem Konzept des „Augmented Wealth“ ein breiteres Vermögenskonzept, 
das das traditionelle Haushaltsvermögen um Ansprüche aus der gesetzlichen und 
der betrieblichen Altersvorsorge erweitert (Bönke et al., 2020). 
Die wichtigsten Datenquellen zur Analyse der Vermögensverteilung in
Deutschland sind das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), die Befragung „private Haushalte 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 268 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 269 
und ihre Finanzen“ (PHF), und die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). 
Das SOEP, eine seit dem Jahr 1984 in Westdeutschland und ab dem Jahr 1990 in 
Ostdeutschland durchgeführte jährliche Befragung, umfasst seitdem jährlich 
zwischen 11 000 und 20 000 Haushalte. Sie erfasst seit dem Jahr 2002 alle fünf 
Jahre zudem Informationen zu Vermögen auf Personenebene im Rahmen spezieller 
Schwerpunktbefragungen (Grabka und Westermeier, 2015). Dabei werden
Immobilien-, Betriebs- und Finanzvermögen, darunter auch private Altersvorsorgeprodukte, 
langlebige Konsumgüter sowie Schulden erfragt. Zur besseren Abbildung
wohlhabender Haushalte wurden in den Jahren 2002 und 2019 gesonderte Stichproben 
für Hocheinkommensbeziehende bzw. Hochvermögende ins SOEP integriert.  
Die PHF ist eine Panelbefragung zur Vermögens- und Finanzlage privater
Haushalte, die seit dem Jahr 2010 alle drei bis vier Jahre von der Deutschen Bundesbank 
durchgeführt wird und zwischen 3 500 und 4 900 Haushalte umfasst. Sie ist Teil 
der HFCS-Erhebung (Household Finance and Consumption Survey), einer
methodisch harmonisierten Erhebung im gesamten Euro-Raum. Die PHF deckt die
gleichen Vermögenskategorien ab wie das SOEP, erfasst verschiedene Formen von 
Finanzvermögen und Schulden jedoch deutlich detaillierter. Zur besseren Abbildung 
der Vermögensverteilung werden wohlhabende Haushalte gezielt übererfasst 
(Oversampling). Jedoch führt eine geringere Beteiligung von Haushalten mit sehr 
hohem Vermögen ab der Welle des Jahres 2017 im Vergleich zu den Vorjahren zu 
einer deutlich geringeren Erfassung dieser Haushalte (Deutsche Bundesbank, 
2019, 2025a).  
Die EVS ist eine alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt und den 
statistischen Ämtern der Länder durchgeführte schriftliche Befragung von knapp 
60 000 privaten Haushalten. Erstmals in den Jahren 1962/1963 in
Westdeutschland durchgeführt, enthält sie seit dem Jahr 1978 Fragen zur
Vermögenssituation der Haushalte und wird seit dem Jahr 1993 auch in Ostdeutschland
erhoben (Albers et al., 2024). Im Gegensatz zu PHF und SOEP handelt es sich bei der 
EVS um eine Querschnittserhebung, sodass befragte Haushalte nicht über die
Befragungswellen hinweg verfolgt werden können. Zudem erfasst sie nicht alle 
Betriebsvermögen, sondern lediglich börsennotierte Unternehmensanteile wie 
Aktien und Investmentfonds, sowie keine Werte langlebiger Konsumgüter 
(Statistisches Bundesamt, 2022).  
🡦 KASTEN 24  
Hintergrund: Datenanpassung durch Albers et al. (2024) und Distributional Wealth Accounts 
Albers et al. (2024) passen die Befragungsdatensätze aus PHF, SOEP und EVS an, um
insbesondere die Erfassung hochvermögender Haushalte zu verbessern. Zwar nutzen SOEP und PHF 
Oversampling-Verfahren für hochvermögende Haushalte, trotzdem bleiben diese dort
untererfasst. Dies lässt sich auf eine geringere Wahrscheinlichkeit, überhaupt Teil der Stichprobe zu 
werden, sowie eine erhöhte Quote von Antwortverweigerungen zurückführen. Zudem werden in 
den Umfragedaten vor allem Betriebs- und Finanzvermögen unzureichend erfasst, was sich aus 
der unvollständigen Abbildung der gesamtwirtschaftlichen Aggregate ableiten lässt. Dies liegt 
unter anderem daran, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände auf
Selbsteinschätzungen der befragten Haushalte und nicht auf Marktwerten basiert (Westermeier und Grabka, 
2015). 
Albers et al. (2024) nehmen zwei zentrale Anpassungsschritte vor. Zum einen wird die
Untererfassung hochvermögender Haushalte in den Befragungsdaten durch eine sogenannte 
Top-Korrektur verringert. Hierfür werden hochvermögende Haushalte in den Befragungsdaten 
mithilfe der sogenannten Reichenliste des Manager Magazins ergänzt, die seit dem Jahr 2001 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 269 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
270 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
jährlich versucht, die vermögendsten Haushalte Deutschlands abzubilden. Die
hochvermögenden Haushalte werden dabei unter Annahme einer Pareto-Verteilung 🡦 GLOSSAR am obersten 
Verteilungsrand imputiert. Zum anderen werden die Befragungsdaten durch eine
Hochrechnung mit den makroökonomischen Vermögensaggregaten harmonisiert. Die Hochrechnung 
erfolgt unter Verwendung der Vermögensbilanz der Deutschen Bundesbank für die Sektoren 
private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck. Neben den offiziell
veröffentlichten Aggregaten der Deutschen Bundesbank verwenden Albers et al. (2024) zudem
weitere Aggregate zur Anpassung von Immobilienvermögen und Betriebsvermögen. Das
Immobilienvermögen wird durch eigene Schätzungen an Marktwertentwicklungen angepasst, um den 
seit dem Jahr 2010 zu beobachtenden Immobilienpreisanstieg zu erfassen. Ebenso wird das 
Aggregat des Betriebsvermögens von GmbHs und Personengesellschaften von den Autoren 
nach oben korrigiert, da für diese privat gehaltenen Unternehmensformen üblicherweise keine 
Marktwerte vorliegen. Die Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen auf die
Vermögensverteilung werden im Anhang ausführlich dargestellt. 🡦 ZIFFER 487  
Neben Albers et al. (2024) stellt die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen der
verteilungsbasierten Vermögensbilanzen (Distributional Wealth Accounts, DWA) ebenfalls eine
angepasste Vermögensverteilung auf Basis des PHF zur Verfügung. Basierend auf dem gleichen 
Konzept des Nettohaushaltsvermögens und ähnlichen Methoden schätzt die EZB diese
Vermögensbilanzen seit dem Jahr 2009 vierteljährlich für alle Staaten im Euro-Raum. Zur Erstellung 
der DWA für Deutschland kombiniert die Deutsche Bundesbank PHF-Befragungsdaten mit der 
Reichenliste des Manager Magazins und den um nicht-börsennotiertes Betriebsvermögen
korrigierten gesamtwirtschaftlichen Vermögensbilanzen (Deutsche Bundesbank, 2022). Die auf 
Basis der DWA geschätzten Verteilungsmaße zeigen vergleichbare Werte wie die von Albers et 
al. (2024) ermittelten. 
352. Im Jahr 2023, dem derzeit letzten durch die PHF abgedeckten Erhebungsjahr, 
lag das nominale Medianvermögen privater Haushalte bei rund 160 000 
Euro, die obersten 10 % der Vermögensverteilung wiesen mindestens Vermögen 
von rund 1,1 Mio Euro und die obersten 1 % mindestens Vermögen von rund 6 Mio 
Euro auf. Das reale Medianvermögen erhöhte sich ab Mitte der 2010er-
Jahre deutlich und nahm zwischen den Jahren 2017 und 2021 um rund 32 % 
zu. Anschließend kam es in den Jahren 2021 bis 2023 aufgrund der
Inflation jedoch zu einem Rückgang um knapp 8 %.  
Der Gini-Koeffizient, 🡦 GLOSSAR ein relatives Ungleichheitsmaß, lag im Jahr 
2023 bei etwa 0,76. 🡦 ABBILDUNG 68 Nach der Wiedervereinigung nahm die
relative Vermögensungleichheit in Deutschland deutlich zu. Etwa seit dem 
Jahr 2010 bleiben die gängigen Ungleichheitsmaße jedoch weitgehend stabil. 
So stieg der Gini-Koeffizient zwischen den Jahren 1993 und 2008 von 0,72 auf 
0,78 an, fluktuiert seit den 2010er-Jahren jedoch relativ konstant um einen Wert 
von 0,75. 🡦 ABBILDUNG 68 OBEN LINKS  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 270 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 271 
353. Zur Illustration der langfristigen Veränderung der Vermögensverteilung werden 
die privaten Haushalte nach der Höhe ihrer Vermögen aufsteigend geordnet und 
in drei Gruppen zusammengefasst: die unteren 50 %, die nachfolgenden 40 %, 
vom 50. bis 90. Perzentil, und die obersten 10 % der Vermögensverteilung. Über 
die verschiedenen Datenquellen hinweg zeigen sich konsistente Trends 
der Verteilungsindikatoren. Der Vermögensanteil der Haushalte der 
obersten 10 % der Vermögensverteilung stieg basierend auf der EVS
zwischen den Jahren 1993 und 2008 von 56 % auf 60 % und blieb danach 
bei etwa 59 % konstant. 🡦 ABBILDUNG 68 UNTEN RECHTS Im Gegenzug sank der
Anteil der Haushalte der unteren 50 % der Vermögensverteilung am
Gesamtvermögen von ca. 4 % im Jahr 1993 auf weniger als 2 % im Jahr 2008. Seit 
🡦 ABBILDUNG 68 
 
1 – Die Verteilungsmaße für die EVS sind direkt aus Albers et al. (2024) entnommen. Die Verteilungsmaße für das SOEP 
und das PHF wurden mit den mit der Methodik von Albers et al. (2024) angepassten Daten des SOEP und PHF berechnet. 
Die dargestellten Konfidenzintervalle wurden mittels eines Bootstrapping-Verfahrens ermittelt. Konkret wurden zufällig 
1 000 Gewichtungssätze generiert und auf die Originalstichprobe angewendet. Das Konfidenzintervall umfasst die
mittleren 95 % der Verteilung der 1 000 daraus resultierenden Schätzwerte.  2 – Der Gini-Koeffizient ist ein Maß der relativen 
Konzentration bzw. Ungleichheit und kann einen Wert zwischen 0 und 1 annehmen. Im Falle einer Gleichverteilung ergäbe 
sich für ein Wert von Null und im Falle der Konzentration des gesamten Vermögens auf nur eine Person ein Wert von 1.
Quellen: Albers et al. (2024), Deutsche Bundesbank (2025b), SOEP v40, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-168-01
Maße der relativen Vermögensungleichheit im Zeitverlauf1
0,70
0,72
0,74
0,76
0,78
0,80
Gini-Koeffizient2
1993 98 03 08 13 18 2023
1
2
3
4
5
Untere 50 % der privaten Haushalte
Vermögensanteil in %
1993 98 03 08 13 18 2023
32
34
36
38
40
42
Mittlere 40 % der privaten Haushalte 
(50. bis 90. Perzentil)
Vermögensanteil in %
1993 98 03 08 13 18 2023
54
56
58
60
62
64
66
Oberste 10 % der privaten Haushalte
Vermögensanteil in %
1993 98 03 08 13 18 2023
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 95 %-Konfidenzintervall
Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) 95 %-Konfidenzintervall
Private Haushalte und ihre Finanzen (PHF) 95 %-Konfidenzintervall
H
H
H
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 271 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
272 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
dem Jahr 2010 bewegt sich der Vermögensanteil dieser Gruppe zwischen 2 % und 
3 %. 🡦 ABBILDUNG 68 OBEN RECHTS Der Anteil der Haushalte im 50. bis 90. 
Perzentil blieb im Zeitraum zwischen 1993 und 2023 relativ konstant
zwischen 37 % und 40 %. 🡦 ABBILDUNG 68 UNTEN LINKS In historischer Perspektive hat 
sich die Vermögensungleichheit, gemessen am Vermögensanteil des
vermögensstärksten 1 % der Bevölkerung, seit dem Jahr 1895 nahezu halbiert, wobei dieser 
Rückgang fast ausschließlich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts erfolgte. 
🡦 KASTEN 25  
🡦 KASTEN 25  
Hintergrund: Die Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland seit dem Jahr 1895 
Albers et al. (2024) dokumentieren die historische Entwicklung der Vermögensverteilung in 
Deutschland seit dem Jahr 1895. Ihre Ergebnisse zeigen, dass sich der Vermögensanteil des 
obersten 1 % der Bevölkerung zwischen den Jahren 1895 und 1969 von ca. 46 % auf ca. 22 % 
halbiert hat, gefolgt von einem moderaten Wiederanstieg auf ca. 26 % im Jahr 2021. 🡦 ABBIL-
DUNG 69 Eine ähnliche Entwicklung lässt sich in vielen heute entwickelten Staaten beobachten. 
Albers et al. (2024) zeigen, dass die Halbierung des Vermögensanteils des obersten 1 % in der 
ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Deutschland maßgeblich auf die vermögenszerstörenden 
Effekte der beiden Weltkriege, der Hyperinflation und der Weltwirtschaftskrise in der
Zwischenkriegszeit sowie auf steuerpolitische Maßnahmen wie den sogenannten Lastenausgleich 🡦 KAS-
TEN 28 im Jahr 1952 zurückzuführen sind. 🡦 ABBILDUNG 69  
🡦 ABBILDUNG 69  
 
354. Im Zeitraum von 1993 bis 2018 zeigt sich eine ungleiche Entwicklung der 
Vermögen entlang der Verteilung. In diesem Zeitraum konnte die
vermögensstärkere Hälfte der Haushalte ihre realen Vermögen verdoppeln, 
während die vermögensschwächere Hälfte nur einen realen Zuwachs 
von 10 % verzeichnete. In der Folge haben sich die absoluten Vermögens-
1 – Die Analyse ist direkt aus Albers et al. (2024) entnommen. Die Autoren schätzen bis zum Jahr 1989 den
Vermögensanteil der obersten 1 % auf Grundlage von Vermögensteuerdaten. Der Vermögensanteil der unteren 50 % 
kann erst mithilfe von Befragungsdaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und der Studie „private 
Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF) geschätzt werden, die ab dem Jahr 1993 bzw. 2017 genutzt werden und 
fortan ebenfalls die Grundlage für die Schätzungen des Anteils der obersten 1 % bilden.
Quelle: Albers et al. (2024)
© Sachverständigenrat | 25-170-01
Historische Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland1
0
5
10
15
20
25
30
20
25
30
35
40
45
50
Vermögensanteil in % Vermögensanteil in %
1895 00 05 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 00 05 10 15 2021
Vermögensanteil des obersten 1 % Vermögensanteil der unteren 50 % (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 272 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 273 
unterschiede erhöht. Die durchschnittlichen Vermögen der obersten 10 % stiegen 
in Preisen von 2015 von rund 1,2 Mio Euro im Jahr 1993 auf 2,4 Mio Euro im Jahr 
2018. Auch die Gruppe zwischen dem 50. und 90. Perzentil konnte ihre
durchschnittlichen Vermögen in Preisen von 2015 nahezu verdoppeln – von etwa 
210 000 Euro auf rund 390 000 Euro. Die privaten Haushalte in der unteren 
Hälfte der Vermögensverteilung verzeichneten hingegen nur einen geringen
Anstieg von durchschnittlich 19 000 Euro auf 21 000 Euro (Albers et al., 2024).
Zwischen den Jahren 2017 und 2021 stiegen die Vermögen entlang der gesamten
Verteilung inflationsbereinigt sichtbar an. Dagegen kam es in den Jahren 2021 bis 
2023 durch geringe nominale Zuwächse und hohe Inflationsraten zu einem 
Rückgang der durchschnittlichen inflationsbereinigten Nettovermögen, 
der in der unteren Hälfte der Vermögensverteilung besonders stark
ausgeprägt war. 🡦 ZIFFER 360  
355. Ein europäischer Vergleich der Vermögensungleichheit ist mithilfe der 
verteilungsbasierten Vermögensbilanzen (Distributional Wealth Accounts, DWA) 
der EZB möglich. 🡦 KASTEN 24 Gemäß den DWA sind die Nettovermögen in 
Deutschland am aktuellen Rand ungleicher verteilt als in fast allen
anderen Mitgliedstaaten des Euro-Raums. 🡦 ABBILDUNG 70 Der Gini-Koeffizient 
liegt in den Staaten des Euro-Raums im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 bei 
durchschnittlich 0,72, wobei der Gini-Koeffizient von Deutschland (0,76) nur 
noch von Österreich (0,77) übertroffen wird. In den USA ist die
Vermögenskonzentration mit einem Gini-Koeffizienten von 0,83 im Jahr 2023 allerdings 
noch deutlich höher (WID, 2025). Im Jahr 2021 hielten die obersten 10 % der 
privaten Haushalte in den USA rund 68 % des Gesamtvermögens, während es in 
Deutschland etwa 61 % waren (Deutsche Bundesbank, 2022). Internationale 
Unterschiede in der Vermögensungleichheit lassen sich unter anderem auf 
🡦 ABBILDUNG 70 
 
1 – AT-Österreich, DE-Deutschland, LV-Lettland, HR-Kroatien, FI-Finnland, EA-Euro-Raum, IT-Italien, FR-Frankreich, PT-
Portugal, EE-Estland, BE-Belgien, ES-Spanien, LT-Litauen, LU-Luxemburg, NL-Niederlande, IE-Irland, SI-Slowenien, CY-
Zypern, GR-Griechenland, SK-Slowakei, MT-Malta.  2 – Der Gini-Koeffizient ist ein Maß der relativen Konzentration 
bzw. Ungleichheit und kann einen Wert zwischen 0 und 1 annehmen. Im Falle einer Gleichverteilung ergäbe sich 
ein Wert von Null und im Falle der Konzentration des gesamten Vermögens auf nur eine Person ein Wert von 1.
Quellen: EZB, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-196-01
Vermögensungleichheit im Euro-Raum1
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1,0
Gini-Koeffizient2
AT DE LV HR FI EA IT FR PT EE BE ES LT LU NL IE SI CY GR SK MT
Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 273 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
274 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Unterschiede in der Vermögenszusammensetzung und der
Konzentration innerhalb einzelner Vermögensarten zurückführen. 🡦 ZIFFER 359  
356. In den bisherigen Analysen sind Rentenansprüche aus der gesetzlichen 
und betrieblichen Altersvorsorge nicht enthalten. In den meisten
Vermögensstudien werden Ansprüche aus umlagefinanzierten Rentenversicherungen 
nicht berücksichtigt, da es sich lediglich um Ansprüche und nicht um disponible 
Vermögensbestände handelt. Sie sind weder handel- noch beleihbar und
damit nicht liquide. Sie sind ferner nicht durch Erbschaft oder Schenkung
übertragbar. Zudem ist ihre Bewertung, insbesondere im internationalen Vergleich, 
schwierig (Bartels et al., 2023; Deutsche Bundesbank, 2025a). Eine
Berücksichtigung von Rentenansprüchen könnte die Vergleichbarkeit von Vermögen zwischen 
Personen mit und ohne Absicherung im gesetzlichen Rentensystem (unter
anderem viele Selbständige) sowie zwischen Staaten mit stärker umlagefinanzierten 
und stärker kapitalgedeckten Altersvorsorgesystemen verbessern. Aufgrund der 
lückenhaften Datenlage ist ein konsistenter internationaler Vergleich
jedoch nicht möglich.  
357. Auf Basis der PHF-Studie berechnet die Deutsche Bundesbank mithilfe einer
Simulation der gesetzlichen Rentenansprüche, dass der Gini-Koeffizient für das 
Jahr 2023 durch Einbeziehung von Rentenansprüchen deutlich von 
0,72 auf 0,58 sinkt. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass gesetzliche
Rentenansprüche vor allem für Haushalte mit geringen Vermögen eine große Rolle 
spielen (Deutsche Bundesbank, 2025a). 🡦 ZIFFER 361 Dabei ist die Variation der
Lebenserwartung entlang der Vermögensverteilung nicht berücksichtigt. Das dürfte 
dazu führen, dass der Barwert der Rentenansprüche von Haushalten mit
geringeren Vermögen aufgrund einer kürzeren Lebensdauer überschätzt wird. Daher 
dürfte der angepasste Gini-Koeffizient von 0,58 eine Untergrenze des
tatsächlichen Wertes sein. 
Der Vermögensanteil der Haushalte in den unteren 50 % der
Vermögensverteilung steigt durch die Einbeziehung gesetzlicher Rentenansprüche von 
etwa 3 % auf rund 10 %. Berechnungen mithilfe des SOEP kommen zu einem 
ähnlichen Ergebnis (Bönke et al., 2020; Bartels et al., 2023). Der Gini-Koeffizient 
sinkt für Deutschland durch die Einbeziehung von Rentenvermögen deutlich
stärker als für die USA, da sie in Deutschland einen größeren Anteil der
Gesamtvermögen ausmachen und gleichmäßiger verteilt sind. Bönke et al. (2020) berechnen 
für das Jahr 2013, dass die Einbeziehung der Rentenvermögen den Gini-
Koeffizienten in Deutschland von 0,76 auf 0,51 verringert, während er in den USA von 
0,89 auf 0,70 zurückgeht. Für Österreich schätzen Knell und Koman (2022) eine 
Reduktion des Gini-Koeffizienten von 0,73 auf 0,53 und damit einen ähnlichen 
Effekt der Einbeziehung von Rentenvermögen wie in Deutschland.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 274 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 275 
2. Vermögenszusammensetzung 
358. Für die Form und Entwicklung der Vermögensverteilung spielt die
Zusammensetzung der Vermögen eine zentrale Rolle. Die Vermögenszusammensetzung 
unterscheidet sich deutlich entlang der Vermögensverteilung. 🡦 ABBIL-
DUNG 71 Die privaten Haushalte in der unteren Hälfte der Vermögensverteilung 
halten ihre Vermögenswerte vorwiegend in Spareinlagen und anderen niedrig 
verzinsten Anlagen wie Lebensversicherungen. Bei Haushalten oberhalb des
Medians bis zum 99. Perzentil dominiert das Immobilienvermögen: Es macht rund 
60 % der Gesamtvermögen bei den Haushalten zwischen dem 50. und 90. 
Perzentil und fast 55 % im 90. bis 99. Perzentil aus. Im obersten Perzentil der 
Vermögensverteilung überwiegt Betriebsvermögen, das rund 50 % der
Gesamtvermögen dieser Haushalte ausmacht (Albers et al., 2024). Zu beachten ist, dass 
Immobilien und nicht-börsennotiertes Betriebsvermögen mangels
häufiger Markttransaktionen bzw. Marktpreise oft nur über Schätzverfahren wie 
Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren 🡦 PLUSTEXT 25 bewertet werden können, 
was im Vergleich zu tatsächlichen Marktwerten zu Unsicherheiten
führen kann. Im Jahr 2023 hatten 39 % der Haushalte ausstehende Schulden, die 
den Wert des Nettovermögens reduzierten. Unbesicherte Kredite wie
Konsumoder Dispokredite kommen vor allem bei vermögens- und einkommensärmeren 
🡦 ABBILDUNG 71 
 
1 – In jeweiligen Preisen. Für die Analyse werden die auf Grundlage der Methodik von Albers et al. (2024) aufbereiteten 
Daten der Studie „private Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF) verwendet.  2 – Die Haushalte im untersten Quintil (P0–20) 
verfügen im Durchschnitt über ein Bruttovermögen von 17 000 Euro, dem Schulden von 33 000 Euro gegenüberstehen. 
Knapp 4 % der Haushalte in diesem Quintil (P0–20) besitzen Immobilienvermögen und Hypothekenschulden. Aufgrund 
der geringen Vermögenswerte beeinflussen jedoch wenige Beobachtungen mit hohen Immobilienwerten und
Hypothekenschulden den Durchschnitt dieser Gruppe stark.  3 – Beinhaltet Anleihen, Kapitallebensversicherungen und
kapitalgedeckte Altersvorsorgeverträge.  4 – Umfasst Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie indirektes 
Unternehmensengagement über Anlagefonds.
Quellen: Albers et al. (2024), Deutsche Bundesbank (2025b), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-172-03
Zusammensetzung der Nettovermögen im Jahr 20231
-2
0
2
4
6
8
10
12
14
16
-0,3
0
0,3
0,6
0,9
1,2
1,5
1,8
2,1
2,4
P0
–20
P20
–40
P40
–60
P60
–80
P80
–90
P90
–99
> P99
Vermögen
Mio Euro Mio Euro
(linke Skala)
(rechte 
Skala)
-250
-200
-150
-100
-50
0
50
100
150
P0
–20
P20
–40
P40
–60
P60
–80
P80
–90
P90
–99
> P99
Anteil am Haushaltsnettovermögen2
%
Durchschnittliche Haushaltsnettovermögen
Hypothekenschulden Unternehmenskredite Konsumentenkredite
Immobilienvermögen Sparbücher Finanzvermögen3 Betriebsvermögen und Beteiligungen4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 275 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
276 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Haushalten vor, während bei vermögens- und einkommensstärkeren Haushalten 
vor allem Hypothekenkredite dominieren (Deutsche Bundesbank, 2025a).  
359. Immobilien- und Betriebsvermögen prägen die
Vermögensungleichheit in Deutschland deutlich stärker als Finanzvermögen. 🡦 KASTEN 29
Immobilien tragen zur Vermögensungleichheit bei, weil sie einen großen Anteil der 
Gesamtvermögen ausmachen und überwiegend von Haushalten in der oberen 
Hälfte der Verteilung gehalten werden. Nicht-börsennotierte Betriebsvermögen 
tragen zur Vermögensungleichheit bei, weil sie am oberen Rand stark
konzentriert sind. Aktien und Fonds machen nur einen niedrigen Anteil der
Gesamtvermögen aus und tragen daher nur geringfügig zur Vermögensungleichheit in 
Deutschland bei. Finanzvermögen in Form von Sparkonten und Versicherungen 
sind gleicher verteilt und beeinflussen die Vermögensungleichheit daher weniger.  
🡦 ABBILDUNG 72 
 
1 – In Preisen von 2015. Bis zum Jahr 2018 basiert die Analyse auf EVS-Daten (Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe); ab dem Jahr 2018 werden diese mithilfe der Wachstumsraten der nach Albers et al. (2024) aufbereiteten PHF-
Daten (private Haushalte und ihre Finanzen) fortgeschrieben.  2 – Beinhaltet Anleihen, Kapitallebensversicherungen 
und kapitalgedeckte Altersvorsorgeverträge.  3 – Umfasst Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie 
indirektes Unternehmensengagement über Anlagefonds.
Quellen: Albers et al. (2024), Deutsche Bundesbank (2025b), Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-171-01
Heterogenität der Portfolios für verschiedene Verteilungsgruppen im Zeitverlauf1
-30
-20
-10
0
10
20
30
40
1993 98 03 08 13 18 2023
Untere 50 % der privaten Haushalte
Nettovermögen in 1 000 Euro
-100
0
100
200
300
400
500
600
1993 98 03 08 13 18 2023
50. bis 90. Perzentil der privaten Haushalte
Nettovermögen in 1 000 Euro
- 250
 0
 250
 500
 750
1 000
1 250
1 500
1 750
2 000
1993 98 03 08 13 18 2023
90. bis 99. Perzentil der privaten Haushalte
Nettovermögen in 1 000 Euro
-2 000
 0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
1993 98 03 08 13 18 2023
Oberstes 1 % der privaten Haushalte
Nettovermögen in 1 000 Euro
Durchschnittliches Nettovermögen
Unternehmenskredite Hypotheken Konsumentenkredite
Immobilienvermögen Sparbücher Finanzvermögen2 Betriebsvermögen und Beteiligungen3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 276 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 277 
Im internationalen Vergleich sind die einzelnen Vermögensarten, vor
allem Immobilien- und Betriebsvermögen, in Deutschland stark konzentriert. 
Die vergleichsweise hohe Vermögensungleichheit in Deutschland und Österreich 
korreliert mit einer niedrigeren Wohneigentumsquote und einer höheren
Konzentration des Immobilienvermögens im Vergleich zu anderen Staaten (Pfeffer 
und Waitkus, 2021). Rund 50 % der Immobilienvermögen entfallen auf die
vermögensstärksten 10 % der Haushalte, während die untere Hälfte der Haushalte 
nur etwa 3 % der Immobilienvermögen hält. Im Euro-Raum ist die Konzentration 
der Immobilienvermögen geringer, dort besitzen die obersten 10 % der Haushalte 
der Vermögensverteilung etwa 44 % der Immobilienvermögen und die unteren 
50 % der Haushalte halten 9 % der Immobilienvermögen (Deutsche Bundesbank, 
2022). Darüber hinaus trägt auch eine stärkere Konzentration der
Betriebsvermögen zu einer im internationalen Vergleich hohen Vermögensungleichheit bei 
(Pfeffer und Waitkus, 2021). In Deutschland entfallen über 85 % der
Betriebsvermögen auf das oberste Dezil (Albers et al., 2024). Im internationalen Vergleich 
halten deutsche Haushalte zudem einen geringen Anteil ihres Vermögens in
Aktien und Fonds, wobei dieser Anteil seit der Corona-Pandemie zunimmt
(Deutsche Bundesbank, 2025a).  
360. Die unterschiedliche Zusammensetzung der Vermögen entlang der 
Verteilung beeinflusst nicht nur die Vermögensverteilung in einem gegebenen 
Zeitpunkt, sondern führt auch im Zeitverlauf zu heterogenen
Vermögenszuwächsen. 🡦 ABBILDUNG 72 In den unteren 50 % der Vermögensverteilung 
schwankten die durchschnittlichen realen Nettovermögen um rund 20 000 Euro; 
zwischen den Jahren 1993 und 2008 gingen sie sogar zurück und verzeichneten 
danach nur geringe Zuwächse, sodass die Nettovermögen für diese Haushalte in 
den Jahren 1993 bis 2023 lediglich um etwa 20 % stiegen. 🡦 ABBILDUNG 89 OBEN LINKS 
ANHANG Ein wesentlicher Grund dafür ist die Zusammensetzung der Vermögen
dieser Haushalte: Es besteht überwiegend aus Spareinlagen und
Lebensversicherungen, die preisbereinigt kaum Wertsteigerungen aufwiesen. Demgegenüber
konnten insbesondere Haushalte zwischen dem Median und dem 99. Perzentil ihre
realen Nettovermögen deutlich ausbauen, da ihre Vermögen überwiegend aus
Immobilien bestanden, deren Preissteigerungen – insbesondere zwischen den
Jahren 2008 und 2018 – zu erheblichen Vermögenszuwächsen führten. Insgesamt 
wuchsen die Nettovermögen in der oberen Hälfte der Verteilung um über 100 %. 
Bei Haushalten zwischen dem 50. und 90. Perzentil entfiel der größte Teil des 
Wachstums auf Wohnimmobilien, und bei Haushalten zwischen dem 90. und 99. 
Perzentil entfiel es neben Wohnimmobilien auf Betriebsvermögen in Personen- 
und Kapitalgesellschaften. In den obersten 1 % der Vermögensverteilung
bestehen die Vermögen überwiegend aus börsennotierten und nicht-börsennotierten 
Betriebsvermögen, deren Wertentwicklung sowohl in den 1990er- als auch in den 
2010er-Jahren zu erheblichen Zuwächsen führte. In dieser Gruppe entfallen die 
Vermögenszuwächse je knapp zur Hälfte auf Immobilienvermögen und
Betriebsvermögen, wobei bei letzterem ein Großteil des Wachstums auf nicht
börsennotierte Unternehmen entfällt (Albers et al., 2024).  
In den Jahren 2021 bis 2023 kam es aufgrund schwachen nominalen 
Vermögenswachstums und hoher Inflation in allen Abschnitten der
Vermögensverteilung zu realen Nettovermögensverlusten. Dazu trugen stag-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 277 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
278 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
nierende Immobilienpreise und ein Rückgang des mittleren Betriebsvermögens 
bei (Deutsche Bundesbank, 2025a). Hierbei verzeichneten die Haushalte in der 
unteren Hälfte der Vermögensverteilung aufgrund ihrer in Sparbüchern 
und festverzinslichen Produkten konzentrierten Vermögensanlage die höchsten 
relativen Einbußen von etwa 20 % ihres durchschnittlichen Nettovermögens 
(Deutsche Bundesbank, 2025a).  
361. Ansprüche aus der gesetzlichen Alterssicherung machen für weniger
vermögende Haushalte einen größeren Anteil der Gesamtvermögen aus. Die
Einbeziehung dieser Ansprüche erhöht daher die Vermögen der weniger
vermögenden Haushalte stärker als die der vermögenderen. 🡦 ABBILDUNG 73
Rentenanwartschaften machen bei den unteren 60 % der Haushalte mehr als die 
Hälfte der ergänzten Vermögen aus und nehmen über die Verteilung hinweg
deutlich an Bedeutung ab – von rund 120 % der um Rentenanwartschaften ergänzten 
Nettovermögen bei den unteren 20 % auf etwa 15 % in den obersten 10 %. Ihre 
Einbeziehung auf Basis überschlägiger Simulationen der Deutschen Bundesbank 
(2025a) verringert die ermittelte Vermögensungleichheit somit deutlich. Jedoch 
ist zu beachten, dass unterschiedliche Lebenserwartungen entlang der 
Vermögensverteilung nicht berücksichtigt werden. Zudem stellen
Rentenanwartschaften keine disponiblen Vermögensbestände dar. 🡦 ZIFFER 357  
🡦 ABBILDUNG 73 
 
1 – In jeweiligen Preisen. Die Analyse stellt eine Abschätzung und keine exakte Quantifizierung dar. Sie basiert auf den 
nach der Methodik von Albers et al. (2024) aufbereiteten Daten der Studie „private Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF). 
Diesen wurden die überschlägig simulierten Rentenanwartschaften pro Quantil auf Basis der Deutschen Bundesbank 
(2025a) hinzugerechnet. Die zugrunde liegenden Methodiken unterscheiden sich geringfügig.  2 – Beinhaltet Anleihen, 
Kapitallebensversicherungen und kapitalgedeckte Altersvorsorgeverträge.  3 – Umfasst Beteiligungen an Kapital- und 
Personengesellschaften sowie indirektes Unternehmensengagement über Anlagefonds.
Quellen: Albers et al. (2024), Deutsche Bundesbank (2025a, 2025b), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-258-01
Zusammensetzung der ergänzten Nettovermögen im Jahr 20231
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
-0,3
0
0,3
0,6
0,9
1,2
1,5
1,8
2,1
2,4
P0
–20
P20
–40
P40
–60
P60
–80
P80
–90
P90
–100
Vermögen
Mio Euro Mio Euro
(linke Skala)
(rechte 
Skala)
-50
-25
0
25
50
75
100
125
150
P0
–20
P20
–40
P40
–60
P60
–80
P80
–90
P90
–100
Anteil an ergänzten Haushaltsnettovermögen
%
Durchschnittliche ergänzte Haushaltsnettovermögen Kredite Immobilienvermögen Sparbücher
Finanzvermögen2 Betriebsvermögen und Beteiligungen3 Rentenanwartschaften
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 278 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 279 
3. Intragenerationelle Vermögensmobilität:  
Determinanten des Vermögensaufbaus 
362. Die individuelle Position in der Vermögensverteilung kann sich im Lebensverlauf 
verändern (intragenerationelle Vermögensmobilität). Für den
Vermögensaufbau innerhalb einer Generation sind vor allem drei Faktoren
entscheidend: erstens Sparen aus dem laufenden Einkommen, zweitens
Wertsteigerungen von Vermögenswerten wie Immobilien oder
Unternehmensanteilen und drittens Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, deren
Reinvestition das Sparen beschleunigt. Die Rolle dieser Faktoren für den Vermögensaufbau 
unterscheidet sich jedoch entlang der Vermögensverteilung, da das Sparverhalten 
sowie die Portfoliostrukturen stark variieren. In der Folge beeinflussen diese
Faktoren auch die Entwicklung der Vermögensungleichheit.  
363. Eine Analyse der altersspezifischen Vermögenspositionen durch die Deutsche 
Bundesbank (2025a) zeigt, dass die intragenerationelle
Vermögensposition am oberen und unteren Rand der Vermögensverteilung relativ 
persistent ist. 🡦 ABBILDUNG 74 Die Mehrheit der Haushalte im untersten und
obersten altersspezifischen Vermögensquintil verblieben zwischen den Jahren 2011 
und 2023 im jeweiligen Vermögensquintil. Vermögensmobilität findet vor
allem in der Mitte der Vermögensverteilung statt. Eine Konzentration der 
Mobilität auf die Mitte der Verteilung zeigt sich für Deutschland auch auf Basis 
der Vermögensdaten des SOEP (Bundesregierung, 2025) und lässt sich auch in 
anderen Staaten, wie den USA, Schweden oder Norwegen feststellen (Jianakoplos 
und Menchik, 1997; Klevmarken et al., 2003; Audoly et al., 2024).  
🡦 ABBILDUNG 74 
 
1 – Differenz zu 100 aufgrund von Rundungen. Stand März 2025; betrachtet werden Haushalte, deren Referenzperson 
in der ersten Befragungswelle der PHF-Studie (private Haushalte und ihre Finanzen) in den Jahren 2010/2011 zwischen 
20 und 69 Jahre alt war. Basierend auf dem Alter der Referenzperson in der ersten Welle werden die Haushalte in Zehn-
Jahres-Kohorten eingruppiert (Alter 20 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre). Anschließend wird für 
jede Welle die relative Vermögensposition der Haushalte innerhalb dieser Alterskohorten berechnet. Lesehilfe: 63 % 
der Haushalte, die im Jahr 2011 im untersten Vermögensquintil waren, sind im Jahr 2023 weiterhin im untersten
Vermögensquintil.
Quelle: Deutsche Bundesbank (2025a)
© Sachverständigenrat | 25-166-01
Vermögensmobilität zwischen den Jahren 2011 und 20231
63
24
9 2 2
17
43
28
10 3
10
20
35
25
10
8 10
23
32
28
3 3 6
32
57
0
20
40
60
80
100
0 bis 20 20 bis 40 40 bis 60 60 bis 80 80 bis 100
Anteil im jeweiligen altersspezifischen Vermögensquintil im Jahr 2023 in %
Altersspezifische Vermögensquintile im Jahr 2011
Altersspezifische Vermögensquintile im Jahr 2023:
0 bis 20 20 bis 40 40 bis 60 60 bis 80 80 bis 100
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 279 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
280 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Sparverhalten 
364. Entlang der Einkommens- und Vermögensverteilung steigen
Sparquoten und somit auch die absolute Höhe der Ersparnisse deutlich. 
🡦 ABBILDUNG 75 Während die unteren 30 % der Haushalte in der Einkommens- und 
Vermögensverteilung weniger als 5 % ihres Nettoeinkommens sparen, steigt der 
Anteil auf über 18 % des Nettoeinkommens für das oberste Dezil der
Einkommens- und Vermögensverteilung. Hierbei ist zu beachten, dass die unteren 20 % 
der Haushalte in der Einkommensverteilung ein Nettoäquivalenzeinkommen
unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze, d. h. von weniger als 60 % des Medians 
der Nettoäquivalenzeinkommen haben, sodass ihre Sparfähigkeit als stark
eingeschränkt gelten muss. Im Jahr 2023 gaben 13 % der privaten Haushalte an,
aufgrund geringer finanzieller Mittel überhaupt nicht sparen zu können (Deutsche 
Bundesbank, 2025a).  
365. Entlang der Verteilung variieren nicht nur Sparfähigkeit und
Sparquote, sondern auch die Sparmotive. Während in den unteren 90 % das Motiv 
des Sparens für Anschaffungen und Notlagen einen Großteil ausmacht, steigt
sowohl mit dem Einkommen als auch mit dem Vermögen der Anteil des
längerfristigen Sparens für Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienbesitz. 
🡦 ABBILDUNG 75 
 
1 – Die Sparquoten werden als Verhältnis der gesparten Beträge zum Haushaltsnettoeinkommen definiert. Für die
Analysen wird die Methodik von Albers et al. (2024) auf Grundlage des SOEP (v40) verwendet. Die Sparquoten wurden mit der 
gesamtwirtschaftlichen Sparquote harmonisiert.  2 – Um die Einkommen von Haushalten unterschiedlicher Größe und 
Zusammensetzung vergleichbar zu machen, wird das äquivalenzgewichtete Haushaltsnettoeinkommen verwendet, das 
mithilfe der modifizierten OECD-Skala berechnet wird. Dabei wird dem ersten Haushaltsmitglied über 14 Jahren ein 
Bedarfsgewicht von 1 zugewiesen; weitere Haushaltsmitglieder über 14 Jahren erhalten jeweils ein Gewicht von 0,5 und 
Kinder bis unter 14 Jahren jeweils ein Gewicht von 0,3. Das reale Gesamteinkommen eines Haushalts wird anschließend 
durch die Summe der Bedarfsgewichte geteilt, wodurch sich das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ergibt.  3 – Die
Armutsgefährdungsgrenze entspricht 60 % des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen.
Quellen: Albers et al. (2024), SOEP v40, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-197-01
Sparquoten entlang der Einkommens- und Vermögensverteilung im Jahr 20211
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
0
4
8
12
16
20
24
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Einkommensverteilung
Sparquote in %
Nettoäquivalenzeinkommen in Euro2
Einkommensdezile
0
4
8
12
16
20
24
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Vermögensverteilung
Sparquote in %
Vermögensdezile
Sparen für Anschaffungen 
und Notlagen
Vermögensaufbau, inkl. privater Renten 
und Kapitalmarktanlagen
Tilgung von Immobilienkrediten
Durchschnittliche monatliche Nettoäquivalenzeinkommen2
(rechte Skala)
Armutsgefährdungsgrenze3
(rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 280 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 281 
🡦 ABBILDUNG 75 Tilgungen stellen eine Form des Sparens dar und tragen wesentlich 
zum Vermögensaufbau über Immobilienbesitz bei. Entlang der
Einkommensverteilung steigt die durchschnittliche Tilgungsquote mit dem
Haushaltsnettoeinkommen. 🡦 ABBILDUNG 75 LINKS Entlang der Vermögensverteilung weist die untere 
Hälfte fast keine Tilgungen auf; ab dem Median steigt die Tilgungsquote deutlich 
an – hier wird Immobilienvermögen zu einem zentralen Bestandteil der
Vermögensbildung. 🡦 ABBILDUNG 75 RECHTS 
Sparmotive und -formen beeinflussen nicht nur die Sparquote entlang der 
Verteilung, sondern prägen auch die Zusammensetzung der Portfolios und die 
daraus resultierenden Renditen. 🡦 ZIFFER 367 Einkommens- und
vermögensärmere Haushalte sparen größtenteils für Notlagen in liquideren
Vermögensarten, die geringeren Wertschwankungen unterliegen, unter anderem auf
Sparkonten. Einkommens- und vermögensstärkere Haushalte hingegen wählen für
längerfristige Vermögensaufbauziele illiquidere Vermögensarten wie Immobilien 
oder volatilere wie Aktien.  
366. Menschen mit Migrationshintergrund halten im Durchschnitt deutlich 
weniger Vermögen als der Rest der Bevölkerung. Auf Basis der angepassten 
Daten der PHF hielten im Jahr 2023 Haushalte, deren Vorstand einen direkten 
Migrationshintergrund aufwies, im Durchschnitt (Median) ein Vermögen von 
rund 227 000 (30 000) Euro im Vergleich zu rund 591 000 (228 000) Euro bei 
Menschen ohne oder mit indirektem Migrationshintergrund. Haushalte, deren 
Haushaltsvorstand einen direkten Migrationshintergrund hat, sind in der unteren 
Hälfte der Vermögensverteilung überrepräsentiert, während sie in den oberen 
Dezilen deutlich unterrepräsentiert sind. Studien verweisen darauf, dass diese 
Vermögenslücke stark durch strukturelle Unterschiede auf dem
Arbeitsmarkt bedingt ist: Personen mit Migrationshintergrund sind häufiger in 
verdienstschwächeren Sektoren beschäftigt, was zu geringeren Einkommen und 
damit zu eingeschränkten Sparmöglichkeiten führt (Ingwersen und Thomsen, 
2021). Auch Heimatüberweisungen an Familien im Herkunftsland können dazu 
beitragen, dass weniger finanzielle Mittel im Inland verbleiben. Auf Basis des 
SOEP zeigen Cardozo Silva und Zinn (2024), dass rund 7 %der Geflüchteten und 
12 % der Migrantinnen und Migranten ohne Fluchthintergrund im Jahr 2021 
Geld ins Ausland überwiesen. Unter Personen ohne Migrationshintergrund lag 
der Anteil bei etwa 1,5 %.  
Persönliche Überweisungen über Ländergrenzen hinweg setzen sich laut
Definition des IWF (2010) vor allem aus Unterstützungsleistungen von Inländern an 
andere Länder (sog. Heimatüberweisungen) und grenzüberschreitenden
Arbeitnehmerentgelten zusammen. Während sich grenzüberschreitende
Arbeitnehmerentgelte im Jahr 2024 auf ca. 13,5 Mrd Euro beliefen, betrugen
Unterstützungszahlungen von Inländern in andere Länder nur rund 7,7 Mrd Euro
(Deutsche Bundesbank, 2024b). Auf Basis des angepassten SOEP zeigt sich zudem, dass 
sich das Sparverhalten von Menschen mit Migrationshintergrund –
innerhalb vergleichbarer Einkommens- und Vermögensgruppen – kaum von dem 
der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund unterscheidet. 🡦 ABBIL-
DUNG 90 ANHANG Neben der eingeschränkten Sparfähigkeit erschwert eine
renditeschwächere Vermögenszusammensetzung den Vermögensaufbau. Menschen mit 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 281 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
282 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Migrationshintergrund verfügen im Durchschnitt über einen geringeren Anteil an 
Immobilien- und Aktienbesitz und beginnen häufig erst später im Lebensverlauf 
mit der Vermögensbildung (Faininger und Flechtner, 2025). Insgesamt erweist 
sich die Vermögensverteilung in Deutschland in den Jahren seit 2010 trotz
erheblicher Zuwanderung, insbesondere in der unteren Hälfte, als recht stabil. 🡦 ABBIL-
DUNG 68 
Heterogene Wertzuwächse und Renditen 
367. Die unterschiedliche Vermögenszusammensetzung entlang der
Vermögensverteilung führt zu heterogenen Wertzuwächsen. Haushalte in der 
oberen Hälfte der Verteilung, deren Portfolios stärker aus Immobilien- und
Betriebsvermögen bestehen, profitieren stärker von Wertsteigerungen und
Renditen, während Haushalte in der unteren Hälfte der Verteilung mit Anlageformen 
wie Spareinlagen und Lebensversicherungen nur geringe Wertzuwächse und
Renditen erzielen (Albers et al., 2024).  
368. Albers et al. (2024) zerlegen auf Basis der angepassten EVS 🡦 KASTEN 24 das seit 
dem Jahr 1993 beobachtete Vermögenswachstum entlang der Verteilung in die 
Beiträge der Preisentwicklungen von Immobilien- und Betriebsvermögen sowie 
des Sparens. Die Autoren ermitteln, dass in den Jahren von 1993 bis 2018 die 
Wertzuwächse bei Immobilien und Aktien in der oberen Hälfte der 
Verteilung stärker zum Vermögenswachstum beitrugen als in der unteren 
Hälfte. Die Bedeutung von Wertsteigerungen bei Betriebsvermögen,
insbesondere Aktien, stieg entlang der Verteilung. Während Haushalte zwischen dem 50. 
und 99. Perzentil der Vermögensverteilung ihre Nettovermögen vor allem durch 
Sparen steigern konnten, trugen zur Verdopplung der Nettovermögen des
obersten 1 % der Vermögensverteilung sowohl Ersparnisse als auch Wertsteigerungen 
bei Betriebs- und Aktienvermögen zu etwa gleichen Teilen bei. Durch den
Immobilienpreisboom zwischen den Jahren 2008 und 2018 gewannen in diesem
Zeitraum Wertsteigerungen von Immobilien an Bedeutung und trugen zu einem
stärkeren Vermögensaufbau bei den Haushalten zwischen dem Median und dem 99. 
Perzentil bei als beim obersten 1 % der Haushalte. Jedoch fiel der Anstieg der
Immobilienwerte regional sehr unterschiedlich aus: In städtischen Gebieten lagen 
die realen Preissteigerungen mit rund 25 % deutlich höher als in ländlichen
Regionen, wo sie lediglich etwa 1 % betrugen (Bartels et al., 2024; Bundesregierung, 
2025). 
Auch regionale Unterschiede in der Vermögensentwicklung stehen in 
engem Zusammenhang mit der jeweiligen Portfoliozusammensetzung.
Westdeutsche Haushalte profitierten durch ihre stärkere Beteiligung an Immobilien- und 
Aktienmärkten erheblich stärker von deren Wertsteigerungen, während
ostdeutsche Haushalte mit stärker auf Spareinlagen und Lebensversicherungen
ausgerichteten Portfolios ein deutlich geringeres Vermögenswachstum verzeichneten. 
🡦 KASTEN 26  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 282 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 283 
🡦 KASTEN 26  
Hintergrund: Vermögensentwicklung in Ost- und Westdeutschland seit  
der Wiedervereinigung 
35 Jahre nach der Wiedervereinigung zeigen sich weiterhin deutliche Unterschiede im
Vermögen privater Haushalte zwischen Ost- und Westdeutschland. Im Jahr 2023 lag das
Medianvermögen in Ostdeutschland auf Basis der angepassten Daten der PHF mit knapp 52 000 Euro 
weiterhin deutlich unter dem Niveau von rund 217 000 Euro in Westdeutschland. Im Jahr 1990 
hatten ostdeutsche Haushalte deutlich geringere Vermögen als westdeutsche Haushalte und 
haben diesen Abstand in den Folgejahren kaum verringert. Ein wichtiger Faktor liegt in den 
Unterschieden in der Portfoliostruktur. Westdeutsche Haushalte investieren stärker in
Immobilien und Aktien und profitieren dadurch stärker von steigenden Vermögenspreisen als ihre
ostdeutschen Pendants. Spareinlagen und andere Finanzanlagen wie Lebensversicherungen sind 
in ostdeutschen Portfolios vergleichsweise wichtiger, während Immobilien- und
Betriebsvermögen eine geringere Rolle spielen (Albers et al., 2024). Die Zurückhaltung ostdeutscher
Haushalte gegenüber Aktieninvestitionen sowie die Wahl weniger renditestarker Anlageformen
verringern zugleich den Vermögensaufbau durch Ersparnis, da so auf die langfristige Aktienrendite 
(Equity Premium) verzichtet wird (Laudenbach et al., 2024). 
🡦 ABBILDUNG 76  
 
Obwohl Ostdeutsche aktuell genauso häufig unternehmerisch tätig sind wie Westdeutsche 
(Neef, 2023), verfügen sie über deutlich geringere Betriebsvermögen, insbesondere im
obersten 1 % der regionalen Vermögensverteilung. 🡦 ABBILDUNG 76 Die unterschiedliche
Portfoliostruktur am oberen Rand der Vermögensverteilung – insbesondere das deutlich geringere
Betriebsvermögen – dürfte auch auf die Privatisierungsstrategien für ostdeutsche Betriebe nach dem 
Jahr 1990 zurückzuführen sein. Studien zeigen, dass die größeren und produktiveren Betriebe 
1 – In Preisen von 2015. Bis zum Jahr 2018 basiert die Analyse auf EVS-Daten (Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe); ab dem Jahr 2018 werden diese mithilfe der Wachstumsraten der nach Albers et al. (2024)
aufbereiteten PHF-Daten (private Haushalte und ihre Finanzen) fortgeschrieben.  2 – Beinhaltet Anleihen,
Kapitallebensversicherungen und kapitalgedeckte Altersvorsorgeverträge.  3 – Umfasst Beteiligungen an Kapital- und 
Personengesellschaften sowie indirektes Unternehmensengagement über Anlagefonds.
Quellen: Albers et al. (2024), Deutsche Bundesbank (2025b), Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-175-01
Nettovermögen des obersten 1 % der privaten Haushalte in Ost- und Westdeutschland im 
Zeitverlauf1
-2 000
 0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
1993 98 03 08 13 18 2023
Ostdeutschland
Nettovermögen in 1 000 Euro
-2 000
 0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
1993 98 03 08 13 18 2023
Westdeutschland
Nettovermögen in 1 000 Euro
Durchschnittliches Nettovermögen
Unternehmenskredite Hypotheken Konsumentenkredite
Immobilienvermögen Sparbücher Finanzvermögen2 Betriebsvermögen und Beteiligungen3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 283 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
284 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
vor allem von westdeutschen Anteilseignerinnen und Anteilseignern erworben wurden (Mergele 
et al., 2025). 
369. Jordà et al. (2019) zeigen auf Basis historischer Zeitreihen, dass Aktien seit dem 
Zweiten Weltkrieg im Durchschnitt höhere reale Gesamtrenditen
erzielten als Wohnimmobilien. Die Gesamtrendite umfasst dabei sowohl
laufende Erträge – also Dividenden bzw. Mieterträge – als auch Wertsteigerungen. 
Dividenden und Mieterträge blieben über die Zeit hinweg relativ stabil; im
langfristigen Durchschnitt lagen die Mieterträge jedoch über den Dividenden. Der 
Renditevorsprung von Aktien resultiert somit vor allem aus stärkeren
Kursgewinnen. Diese gehen allerdings mit deutlich höheren Kursschwankungen und einer 
stärkeren Abhängigkeit vom Konjunkturzyklus einher. Um verlässlich hohe reale 
Renditen zu erzielen, müssen Anlegerinnen und Anleger Aktien daher über
längere Zeiträume halten. Wohnimmobilien erzielten aufgrund geringerer
Wertsteigerungen zwar insgesamt etwas niedrigere Gesamtrenditen, wiesen jedoch eine 
wesentlich geringere Volatilität aus. Werden diese geringeren
Wertschwankungen berücksichtigt, zeigt sich, dass Wohnimmobilien im Durchschnitt
höhere risikoadjustierte Renditen erzielten als Aktien. 
Darüber hinaus zeigen Jordà et al. (2019), dass die realen Renditen auf Vermögen 
seit den 1980er-Jahren stabil über der Wachstumsrate der Wirtschaft 
(r > g) liegen – meist mit einem Abstand von 3 bis 4 Prozentpunkten – und
folgern daraus, dass diese anhaltend hohen Kapitalrenditen trotz stark wachsender 
Vermögensbestände zur zunehmenden Vermögenskonzentration
beigetragen haben.  
370. Die Deutsche Bundesbank (2022) berechnet auf Grundlage ihrer
verteilungsbasierten Vermögensbilanzen reale Renditen auf Vermögen entlang der
Vermögensverteilung. Diese umfassen sowohl Kapitalerträge als auch Kurs- und
Wertänderungen der Vermögensarten. Die Ergebnisse zeigen, dass die zwischen den Jahren 
2009 und 2021 erzielten durchschnittlichen Realrenditen mit steigendem 
Nettovermögen zunehmen. Während die unteren 50 % risikoarme
Anlageformen, unter anderem Einlagen und Versicherungsansprüche mit einer geringen 
Rendite, halten, profitierten Haushalte in der oberen Hälfte der Verteilung von 
hohen Renditen auf Immobilienvermögen. 
371. Unterschiedliche Vermögensrenditen entlang der Vermögensverteilung 
führen dazu, dass das Risiko von realen Vermögensverlusten durch
Inflation ungleich über die Bevölkerungsgruppen verteilt ist. Haushalte in der 
unteren Hälfte der Vermögensverteilung sind aufgrund ihres höheren Anteils an 
Spareinlagen, Girokonten und Lebensversicherungen mit niedrigen Renditen 
🡦 ZIFFER 367 einem höheren Inflationsrisiko ausgesetzt. Dagegen mindert der
höhere Anteil an Immobilienvermögen und Hypothekenschulden in der oberen 
Hälfte das Inflationsrisiko (Deutsche Bundesbank, 2023, 2025a). Dies wurde
insbesondere in den Jahren 2021 bis 2023 sichtbar, in denen die reale
Vermögensposition der Haushalte in der unteren Hälfte der Vermögensverteilung stärker 
sank als diejenige der Haushalte in der oberen Hälfte. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 284 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 285 
4. Intergenerationelle Vermögensmobilität:  
Vermögenstransfers 
372. Die intergenerationelle Vermögensmobilität beschreibt die
Veränderung der Vermögensposition über Generationen hinweg. Internationale 
Studien basierend auf US-amerikanischen und skandinavischen Daten schätzen, 
dass die intergenerationelle Korrelation von Vermögen relativ hoch ist (Charles 
und Hurst, 2003; Adermon et al., 2018; Black et al., 2020). So finden Adermon et 
al. (2018) und Black et al. (2020) für das Nettovermögen eine intergenerationelle 
Rang-Korrelation zwischen zwei aufeinanderfolgenden Generationen von 0,3 bis 
0,4. Dies impliziert, dass ein Anstieg der Vermögensposition der Eltern um zehn 
Perzentilpunkte mit einem Anstieg der Vermögensposition der Kinder um drei bis 
vier Perzentilpunkte einhergeht. Dies deutet auf eine relativ geringe
intergenerationelle Vermögensmobilität hin. Für Deutschland gibt es aufgrund der
unzureichenden Datenlage zu Vermögen keine Studien zur intergenerationellen
Vermögensmobilität. 🡦 ZIFFER 351 Verschiedene empirische Studien zeigen jedoch, 
dass die intergenerationelle Einkommensmobilität in Deutschland
gering ist (OECD, 2018; Dodin et al., 2024). Einkommen und Bildungserfolg von 
Kindern korrelieren stark mit den Einkommen der Eltern. Da das verfügbare
Einkommen maßgeblich die Spar- und Investitionsmöglichkeiten bestimmt, 🡦 ZIF-
FERN 364 F. kann diese Korrelation die Vermögensmobilität beeinflussen.  
373. Die Determinanten intergenerationeller Vermögensmobilität sind
Gegenstand verschiedener internationaler Studien. Einige Studien versuchen diese 
Determinanten nach genetischen Faktoren („Nature“) und
Umweltfaktoren („Nurture“) zu unterscheiden. Genetische Faktoren beschreiben die
genetische Vererbung von Fähigkeiten und Präferenzen, die mit höherem Vermögen 
korrelieren. Umweltfaktoren hingegen beschreiben die Vermögenskorrelation, 
die durch Investitionen in die Bildung der Kinder, Nutzung von beruflichen
Kontakten, Spar- und Anlageverhalten sowie direkte monetäre Transfers entsteht. Die 
Unterscheidung der Vermögenskorrelation nach genetischen Faktoren und
Umweltfaktoren kann durch eine Analyse der Vermögensentwicklung nach
Adoptionen erfolgen. Black et al. (2020) und Fagereng et al. (2021) zeigen für schwedische 
und norwegische Daten, dass die Vermögen adoptierter Kinder stark mit den
Vermögen der Adoptiveltern korrelieren. Dies zeigt, dass Umweltfaktoren einen 
erheblichen Einfluss auf die Vermögensbildung haben. Insbesondere
direkte Vermögenstransfers, aber auch das in der Familie erlernte Spar- und
Anlageverhalten beeinflussen die intergenerationelle Vermögenskorrelation.  
374. Direkte Vermögenstransfers sind ein wichtiger Bestimmungsfaktor der 
intergenerationellen Vermögensmobilität (Boserup et al., 2017; Adermon 
et al., 2018). Adermon et al. (2018) zeigen, dass Vermögenstransfers rund die 
Hälfte der beobachteten intergenerationellen Vermögenskorrelation in Schweden 
erklären. Die ermittelte Korrelation hängt allerdings vom Zeitpunkt der
Beobachtung des Haushalts innerhalb seines Lebenszyklus ab. Je jünger die Eltern sind, 
desto geringer ist der Anteil, der auf Erbschaften und Schenkungen
zurückzuführen ist. Vor dem Erhalt von Erbschaften und Schenkungen ist vor allem das in der 
Familie erlernte Spar- und Anlageverhalten ein wichtiger Erklärungs-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 285 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
286 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
faktor. Charles und Hurst (2003) zeigen für die USA, dass sich vor einer
Erbschaft oder Schenkung rund 11 % der intergenerationellen Vermögenskorrelation 
statistisch auf die Ähnlichkeit der Portfoliostruktur zwischen Eltern und Kindern 
zurückführen lassen und diese somit neben der Einkommenshöhe der wichtigste 
Erklärungsfaktor ist. 
Erbschaften und Schenkungen 
375. Erbschaften und Schenkungen sind auch in Deutschland eine wichtige
Determinante intergenerationeller Vermögensmobilität und tragen
wesentlich zur Bildung von Vermögen bei. Mithilfe der Mikrodaten der PHF 
berechnen Bönke et al. (2016), dass in Deutschland rund ein Drittel der Vermögen 
auf Erbschaften und Schenkungen und zwei Drittel auf eigene Ersparnisse
zurückgehen. Entlang der Vermögensverteilung zeigen sich dabei keine
signifikanten Unterschiede. Die Aussagekraft der Ergebnisse wird jedoch dadurch
eingeschränkt, dass das oberste 1 % der Haushalte in der Vermögensverteilung in der 
PHF nur unzureichend abgebildet ist 🡦 PLUSTEXT 22 und die Kapitalisierung der
Erbschaften entlang der Vermögensverteilung mit einem einheitlichen Zinssatz
erfolgt. Alvaredo et al. (2017) nutzen Makrodaten und schätzen den Anteil der
Erbschaften und Schenkungen am Privatvermögen in Deutschland für das Jahr 2010 
auf rund 50 %, wobei sich seit den 1980er-Jahren ein steigender Trend zeigt. 
Studien haben zudem untersucht, in welchem Umfang Erbschaften und 
Schenkungen die Vermögensungleichheit beeinflussen. Sie zeigen, dass 
Erbschaften die relative Vermögensungleichheit verringern, absolute
Vermögensunterschiede jedoch erhöhen. Das liegt daran, dass für weniger vermögende
Erbinnen und Erben der Zugewinn relativ zum Vermögen größer ist, vermögendere 
Erbinnen und Erben aber höhere absolute Beträge erben (Boserup et al., 2016; 
Elinder et al., 2018; Nekoei und Seim, 2023).  
376. Das Volumen an Erbschaften und Schenkungen und somit auch die
Bedeutung der Vermögensübertragungen für die Vermögensverteilung könnte in 
den nächsten 20 bis 30 Jahren preisbereinigt ansteigen. Grund hierfür 
ist der aktuell hohe Vermögensanteil, der von älteren Generationen gehalten wird. 
So hält die Baby-Boomer-Generation (geboren zwischen den Jahren 1955 und 
1969) in Deutschland, ähnlich wie in den USA (wo die Jahrgänge 1946 bis 1964 
als Baby-Boomer gelten), einen Großteil der Privatvermögen. 🡦 ABBILDUNG 77 
So sind es im Jahr 2018 in Deutschland rund 40 %. Dies hängt vor allem damit 
zusammen, dass ältere Generationen im Vergleich zu jüngeren Generationen über 
einen längeren Zeitraum Vermögen akkumulieren konnten. Hinzu kommt, dass 
die Baby-Boomer-Generation größer ist als nachfolgende Generationen. Zudem 
fielen die Vermögensrenditen in der Ansparphase der Baby-Boomer, angetrieben 
durch historisch hohe Erträge bei Immobilien und Aktien, im Durchschnitt
bedeutend höher aus als für jüngere Generationen (Jordà et al., 2019). Jedoch
könnten sich die hohen Vermögen der Baby-Boomer-Generation im Zeitverlauf noch 
verringern, z. B. wegen der Finanzierung von Pflegeleistungen.  
377. Über das Volumen von Erbschaften und Schenkungen liegen in
Deutschland nur eingeschränkt Informationen vor. Statistisch erfasst werden ledig-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 286 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 287 
lich die steuerlich veranlagten Vermögensübertragungen, die im Jahr 2024 rund 
113,2 Mrd Euro betrugen (Statistisches Bundesamt, 2025a).
Vermögensübertragungen werden steuerlich veranlagt, wenn sie dem Finanzamt gemeldet wurden 
und dieses daraufhin ein Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld eingeleitet 
hat. Viele Vermögensübertragungen liegen jedoch unter den relevanten
steuerlichen Freibeträgen und tauchen deshalb in den Steuerstatistiken nicht auf. Sie 
können nur mithilfe von Befragungsdaten abgeschätzt werden. Laut Daten des 
SOEP haben rund 10 % aller Erwachsenen in Deutschland zwischen den Jahren 
2002 und 2017 eine Erbschaft oder Schenkung erhalten (Baresel et al., 2021). Für 
längere Zeiträume liegen keine Informationen vor. Aufgrund der eingeschränkten 
Datenverfügbarkeit zu Erbschaften und Schenkungen kann das tatsächliche
jährliche Volumen der Vermögensübertragungen lediglich geschätzt werden.
Abhängig von den Annahmen zu Wertsteigerungen und Sparvolumen liegen die
Schätzungen des jährlichen Gesamtvolumens zwischen 200 und 400 Mrd 
Euro (Braun, 2015; Bach und Thiemann, 2016a; Tiefensee und Grabka, 2017). 
Bezogen auf diese Gesamtvolumina würden zwischen 30 % und 60 % der
Vermögensübertragungen steuerlich veranlagt, weil sie die geltenden Freibeträge
übersteigen. 
378. Die Zusammensetzung der übertragenen Vermögen unterscheidet sich 
erheblich zwischen Erbschaften und Schenkungen. Während
Erbschaften vor allem aus Grundvermögen, Finanzvermögen und Wertgegenständen
bestehen, dominieren bei Schenkungen Betriebsvermögen. 🡦 ABBILDUNG 78 Die
steuerlich veranlagten Erbschaften sind in den vergangenen 15 Jahren
sowohl nominal als auch real kontinuierlich angestiegen. 🡦 ABBILDUNG 78 
LINKS In den Jahren 2009 bis 2024 stieg das Erbschaftsvolumen preisbereinigt um 
durchschnittlich rund 5 % jährlich. Die steuerlich veranlagten
Schenkungen stiegen im selben Zeitraum preisbereinigt um rund 6,3 % jährlich. Es zeigt 
sich jedoch eine große Varianz der Wachstumsraten im Zeitverlauf, da 
das Schenkungsvolumen stark auf (antizipierte) Gesetzesänderungen reagiert. 
🡦 ABBILDUNG 77 
 
1 – Für die Analyse werden die auf Grundlage der Methodik von Albers et al. (2024) aufbereiteten Daten der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verwendet.  2 – Deflationiert mit dem Verbraucherpreisindex.
Quellen: Albers et al. (2024), EVS, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-174-01
Vermögensbestände verschiedener Generationen im Zeitverlauf1
0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
16 000
1993 98 03 08 13 2018
Durchschnittliches Nettovermögen in Mrd Euro (in Preisen von 2015)2
Generationen nach Geburtsjahrgängen:
1922 – 1945 1946 – 1954 1955 – 1969 1970 – 1980 1981 – 1996 1997 – 2010
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 287 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
288 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 ABBILDUNG 78 RECHTS 🡦 KASTEN 27 Nach der Anrufung des BVerfG durch den
Bundesfinanzhof im Jahr 2012 und spätestens nach dem Urteil des BVerfG im Jahr 2014 
wurde vermutet, dass die steuerlich vorteilhaften, gesetzlichen Begünstigungen 
für Betriebsvermögen zeitnah eingeschränkt werden könnten. In der Folge kam 
es vor der gesetzlichen Änderung im Jahr 2016 zu erheblichen vorgezogenen 
Schenkungen insbesondere von Betriebsvermögen.  
379. Erbschaften und Schenkungen sind aufgrund der Ungleichverteilung der 
Vermögen ebenfalls sehr ungleich verteilt, aber etwas gleichmäßiger als die 
Vermögen. 🡦 ZIFFER 353 Nach den Daten des SOEP entfallen rund 50 % des
jährlichen Erbschafts- und Schenkungsvolumens auf die obersten 10 % der
Empfängerinnen und Empfänger von Erbschaften und Schenkungen, während nur 7 % des 
Volumens auf die unteren 50 % der Empfängerinnen und Empfänger entfallen 
(Baresel et al., 2021). Der Anteil der obersten 10 % der Begünstigten von
Vermögensübertragungen wird jedoch vermutlich unterschätzt, da sehr hohe
Vermögensübertragungen im Datensatz unterrepräsentiert sind. In den Steuerdaten 
sind hohe Vermögensübertragungen hingegen komplett erfasst, es fehlen jedoch 
Vermögensübertragungen unterhalb der Freibeträge. Die steuerlich veranlagten 
Vermögensübertragungen sind sehr ungleich verteilt. Im Jahr 2024 entfielen 
mehr als 37 % der steuerpflichtigen Erwerbe auf lediglich knapp 0,7 % der
Übertragungen (Statistisches Bundesamt, 2025b). 
380. Die Häufigkeit und Höhe der erhaltenen Erbschaften und
Schenkungen steigt mit der Position in der Einkommens- und
Vermögensverteilung und korreliert zudem mit der Region, dem Geschlecht und dem 
Alter. Schenkungen erfolgen häufiger an Personen unter 45 Jahren, während 
Erbschaften häufiger an Personen über 55 Jahren erfolgen (Baresel et al., 2021). 
Aufgrund des niedrigeren Vermögensniveaus in Ostdeutschland 🡦 KASTEN 26
erhalten Personen dort seltener und deutlich niedrigere Vermögenstransfers als Per-
🡦 ABBILDUNG 78 
 
1 – Beinhaltet unter anderem Finanzvermögen (ohne Anteile an Kapitalgesellschaften), land- und forstwirtschaftliches 
Vermögen und Wertgegenstände.  2 – Beeinhaltet bebaute und unbebaute Grundstücke soweit diese nicht Teil anderer 
Vermögensarten (land- und forstwirtschaftliche Vermögen oder Betriebsvermögen) sind.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-200-02
Vermögenszusammensetzungen von Erbschaften und Schenkungen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
2009 12 15 18 21 2024
Erbschaften
Mrd Euro
Urteil BVerfG Gesetzesänderung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
2009 12 15 18 21 2024
Schenkungen
Mrd Euro
Urteil BVerfG Gesetzesänderung
Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften Übriges Vermögen1 Grundvermögen2
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 288 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 289 
sonen in Westdeutschland (Baresel et al., 2021; Gohla und Hennicke, 2023). Es 
zeigen sich zudem geschlechtsspezifische Unterschiede. Auf Basis der
Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik berechnen Tisch und Schechtl (2025), dass 
in den Jahren 2007 bis 2020 auf Frauen insgesamt rund 37 % weniger
Schenkungsvolumen und rund 13 % weniger Erbschaftsvolumen entfielen als auf 
Männer. Frauen haben in diesem Zeitraum insbesondere weniger Schenkungen 
von Betriebsvermögen erhalten als Männer. Aufgrund der unterschiedlichen
steuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen zahlen sie zugleich höhere effektive 
Steuersätze als Männer. 
Erbschaft- und Schenkungsteuer 
381. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert den unentgeltlichen 
Vermögenserwerb durch Erbschaften und Schenkungen. Sie wurde in 
den vergangenen Jahrzehnten mehrmals aufgrund von Urteilen des BVerfG
reformiert. 🡦 KASTEN 27 Vermögenserwerbe sind steuerpflichtig, wenn die
übertragende Person oder die empfangende Person Inländer ist oder sich das zu
übertragende Vermögen in Deutschland befindet (oder mehrere dieser Voraussetzungen 
zutreffen). Ein Großteil der Vermögensübertragungen bleibt aufgrund von
Freibeträgen steuerfrei. 🡦 TABELLE 23 
Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist prinzipiell von drei Faktoren
abhängig: dem Wert des übertragenen Vermögens, dem
Verwandtschaftsgrad zwischen der vermögensempfangenden und der vermögensübertragenden 
Person und der Art des Vermögens. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt
sowohl die Höhe der Freibeträge als auch, welcher Steuerklasse die Erwerbenden 
zugeordnet werden. Bei gegebener Höhe des übertragenen Vermögens steigt der 
Steuersatz mit der Steuerklasse. Innerhalb jeder Steuerklasse steigt der Steuersatz 
zudem mit der Höhe des übertragenen Vermögens. 🡦 TABELLE 23  
🡦 KASTEN 27  
Hintergrund: Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und Reformen der Erbschaft- und 
Schenkungsteuer 
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurde seit den 1990er-Jahren maßgeblich durch 
Urteile des BVerfG beeinflusst. 🡦 ABBILDUNG 79 Die zentrale Herausforderung für den
Gesetzgeber liegt in der verfassungskonformen Bewertung und Besteuerung unterschiedlicher
Vermögensarten, ohne gegen den aus dem Grundgesetz abgeleiteten Gleichheitsgrundsatz zu
verstoßen. Im Jahr 1995 hat das BVerfG geurteilt, dass die geringe steuerliche Belastung von 
Grundvermögen aufgrund der Nutzung veralteter Bemessungsgrundlagen („Einheitswerte“) 
nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Stattdessen forderte das BVerfG, dass für
Grundvermögen, ähnlich wie für andere Vermögensarten, eine gegenwartsnahe Bewertung
vorgenommen werden soll. Als Reaktion wurde die Bewertung von Grundvermögen ab dem Jahr 1996 an 
Verkehrswerte, also den aktuellen Marktwert, angenähert (Bundesregierung, 1996). 
In einem Urteil im Jahr 2006 bemängelte das BVerfG die uneinheitliche Bewertung
verschiedener Vermögensarten, da insbesondere Betriebsvermögen nur mit Steuerbilanzwerten 
angesetzt wurden, die unter Umständen stark vom aktuellen Verkehrswert abweichen können 
(BVerfG, 2006). Das BVerfG forderte stattdessen, dass sich die Bewertung aller Vermögens-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 289 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
290 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
arten am gemeinen Wert orientieren sollte, also an dem Preis, der im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung erzielt werden könnte. Es ließ dem Gesetzgeber jedoch die
Möglichkeit offen, bei Vorliegen hinreichender Gemeinwohlgründe die Bemessungsgrundlage durch 
Verschonungsregelungen zu reduzieren und den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände 
gegebenenfalls auch sehr weitgehend steuerlich zu begünstigen. Verschonungsregelungen 
sind dabei nur verfassungsgemäß, wenn sie klare Lenkungszwecke verfolgen, den
Begünstigtenkreis sachgerecht abgrenzen und ihre Wirkungen zielgenau sowie gleichheitsgerecht
entfalten (BVerfG, 2006).  
🡦 ABBILDUNG 79  
 
Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform des Jahres 2009 wurde die Ermittlung der
Bemessungsgrundlage für alle Vermögensarten einheitlich auf den Verkehrswert umgestellt. Im
Gegenzug wurde die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und 
land- und forstwirtschaftlichen Vermögen umfassend von der Besteuerung ausgenommen,
solange in den Folgejahren bestimmte Lohnsummenregelungen und Haltefristen eingehalten
wurden. Da diese Begünstigung nicht in der Höhe begrenzt wurde, konnte sie auch für sehr hohe 
Unternehmensübertragungen in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2012 wurde das BVerfG 
vom Bundesfinanzhof zur Prüfung aufgefordert, ob die umfassende steuerliche Verschonung 
des Erwerbs von Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und
forstwirtschaftlichen Vermögen gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Das BVerfG hat 
daraufhin in einem Urteil im Jahr 2014 erklärt, dass die Verschonungsregeln nicht mit dem 
Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind, da die Verschonung über den Bereich kleiner und
mittlerer Unternehmen hinausgeht, ohne eine sogenannte Bedürfnisprüfung vorzusehen (BVerfG, 
2014). 
Mit der letzten Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016 wurde daher die Anwendung der
Verschonungsregeln auf Vermögensübertragungen unter 26 Mio Euro beschränkt
(Bundesregierung, 2016). Gleichzeitig wurde jedoch für höhere Vermögensübertragungen mit der
Verschonungsbedarfsprüfung die Möglichkeit eines nachträglichen Steuererlasses eingeführt. Die
weiterhin umfassende steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen wird aktuell aufgrund einer 
Verfassungsbeschwerde erneut vom BVerfG geprüft (1 BvR 804/22). Zudem ist beim BVerfG 
ein Normenkontrollverfahren des Freistaates Bayern anhängig (1 BvF 1/23). Die Antragsteller 
fordern eine Anpassung der Höhe der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaft- und 
Schenkungsteuer, durch die die Länder Freibeträge und Steuersätze künftig selbst festlegen 
können (Füracker, 2023).  
Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) und gesetzliche Änderungen zur Erbschaft-
und Schenkungsteuer
1995
Gesetzliche
Änderung
20.12.1996
Gesetzliche
Änderung
1.1.2009
Gesetzliche
Änderung
4.11.2016
Urteil des
BVerfG
22.6.1995
Urteil des
BVerfG
7.11.2006
Anrufung
BVerfG 
durch BFH¹
27.9.2012
Urteil des
BVerfG
17.12.2014
1996 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
1 – Bundesfinanzhof.
Quellen: Bundesanzeiger, Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht 
© Sachverständigenrat | 25-185-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 290 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 291 
382. Die Vermögensart beeinflusst die Höhe der Besteuerung in der
Erbschaft- und Schenkungsteuer, da verschiedene Vermögensarten
unterschiedlichen Verschonungsregelungen unterliegen. Grundvermögen wird
steuerlich begünstigt, indem die Erbschaft oder Schenkung eines sogenannten
Familienheims an Ehe- oder Lebenspartner steuerfrei erfolgt. Voraussetzung hierfür 
ist, dass die übertragende Person in dieser Immobilie bis zur Übertragung ihren 
Lebensmittelpunkt hatte. Zudem kann die Übertragung eines Familienheims an 
Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, durch Erbschaft steuerfrei 
erfolgen, soweit die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt und die
Erbinnen und Erben das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall 
durchgehend selbst zu Wohnzwecken nutzen. Darüber hinaus wird
Grundvermögen steuerlich begünstigt, indem für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien
generell ein Bewertungsabschlag von 10 % bei der Steuerberechnung angewandt 
wird. 
383. Besondere Regelungen gelten zudem bei der Übertragung von
Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie land- und
forstwirtschaftlichen Vermögen. Diese Vermögensarten werden als begünstigtes
Vermögen bezeichnet. 🡦 PLUSTEXT 23 Bis zu einer Übertragungssumme von 26 Mio 
Euro bleibt begünstigtes Vermögen aufgrund des sogenannten
Verschonungsabschlags zu 85 % steuerfrei (Regelverschonung). Bedingung hierfür 
🡦 TABELLE 23 
 
Freibeträge und Steuersätze in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
II III
Ehegatten 
und
Lebenspartner
Kinder und 
Stiefkinder
Enkel
Eltern bei 
Erbschaft
Geschwister 
und übrige 
Erwerber in 
der
Steuerklasse II1
Alle übrigen 
Erwerber
500 000 400 000 200 000 100 000 20 000 20 000 
Wert des Erwerbs nach Abzug
der Freibeträge2 bis einschließlich:
75 000 Euro  15  30 
300 000 Euro  20  30 
600 000 Euro  25  30 
6 000 000 Euro  30  30 
13 000 000 Euro  35  50 
26 000 000 Euro  40  50 
über 26 000 000 Euro  43  50  30  
 7  
 11  
 15  
 19  
 23  
 27  
 Steuerklasse
I
Freibeträge in Euro
Steuersätze3 in %
1 – Unter anderem Eltern bei Schenkung, Stiefeltern und Stiefkinder.  2 – Steuerpflichtiger Erwerb.  3 – Die Steuersätze 
werden stets auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb angewandt. Bei Überschreiten der Wertgrenzen käme es
dadurch zu einem sprunghaften Anstieg der Steuerlast. Um diesen Effekt abzumildern, wird der zusätzliche Steuerbetrag, 
der allein durch das Überschreiten der Wertgrenze entsteht, nur insoweit erhoben, wie er durch den übersteigenden
Betrag gedeckt ist. Liegt der Steuersatz bei höchstens 30 %, wird höchstens die Hälfte des übersteigenden Betrags
herangezogen. Liegt der Steuersatz über 30 %, dürfen bis zu drei Viertel des übersteigenden Betrags berücksichtigt werden.
Quelle: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
© Sachverständigenrat | 25-194-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 291 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
292 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
ist, dass die Erwerbenden das erhaltene begünstigte Vermögen für fünf Jahre 
nicht veräußern und die Lohnsumme des Betriebs innerhalb von fünf Jahren
insgesamt mindestens 400 % der Ausgangslohnsumme beträgt. Die
Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor
Steuerentstehung. Auf Antrag kann das begünstigte Vermögen zudem zu 100 %
steuerbefreit werden (Optionsverschonung). Hierfür erhöht sich die Haltefrist von 
fünf auf sieben Jahre und die Lohnsumme muss stattdessen in den folgenden
sieben Jahren mindestens 700 % der Ausgangslohnsumme betragen. Zudem darf 
das Verwaltungsvermögen 🡦 PLUSTEXT 23 höchstens 20 % des Wertes des
begünstigten Vermögens betragen. Bei höheren Übertragungen werden die
Verschonungsabschläge schrittweise reduziert und entfallen vollständig bei Übertragungen ab 
90 Mio Euro.  
 
🡦 PLUSTEXT 23  
Hintergrund: Begünstigtes Vermögen 
Begünstigtes Vermögen umfasst land- und forstwirtschaftliches Vermögen, 
Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften (falls die
vermögensübertragende Person unmittelbar zu mehr als 25 % am Nennkapital dieser
Gesellschaft beteiligt war). Nicht begünstigt ist das sogenannte Verwaltungsvermögen 
innerhalb des Betriebsvermögens, soweit es nicht den Hauptzweck des jeweiligen 
Unternehmens darstellt. Es umfasst Finanzmittel, soweit diese nach Abzug der 
Schulden mehr als 15 % des Betriebsvermögens ausmachen, an Dritte vermietete 
Immobilien, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unter 25 %, Wertpapiere und 
Wertgegenstände, die der privaten Lebensführung dienen (z. B.
Kunstgegenstände). Verwaltungsvermögen ist begünstigt, wenn sein Anteil am gesamten
Betriebsvermögen weniger als 10 % beträgt. „Junges“ Verwaltungsvermögen, das dem 
Betrieb im Besteuerungszeitpunkt seit weniger als zwei Jahren zuzurechnen ist, gilt 
hingegen grundsätzlich als nicht begünstigt. Überschreitet der Anteil des
Verwaltungsvermögens 90 % des gesamten Betriebsvermögens, entfällt die
Begünstigung für das gesamte Betriebsvermögen. 
Begünstigtes Vermögen wird bei einer Übertragung unabhängig vom
Verwandtschaftsgrad mit den niedrigeren Steuersätzen der Steuerklasse I besteuert. 
Zusätzlich kann ein Abschlag von bis zu 30 % auf das begünstigte Vermögen
gewährt werden, falls der Gesellschaftsvertrag Ausschüttungs-, Verfügungs- oder
Abfindungsbeschränkungen enthält (§ 13a Abs. 9 ErbStG). Hierdurch soll der
eingeschränkte Verkehrswert dieser Anteile berücksichtigt werden. Enthält eine
Erbschaft begünstigtes Vermögen, kann die darauf entfallende Steuer auf Antrag für 
bis zu sieben Jahre gestundet werden. Dabei ist jährlich ein entsprechender
Teilbetrag zu entrichten (§ 28 ErbStG). Die verbleibende Restschuld wird ab dem
zweiten Jahr mit 6 % pro Jahr verzinst. 
384. Bei Übertragungen von begünstigtem Vermögen über 26 Mio Euro
besteht die Option einer sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung. 
Diese Prüfung ermöglicht es Empfängerinnen und Empfängern von
Betriebsvermögen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu reduzieren. Zur Begleichung der 
Steuerlast auf Betriebsvermögen müssen diese maximal die Hälfte ihres
verfügbaren Vermögens nutzen, der Rest der Steuerlast kann erlassen werden. Zum
verfügbaren Vermögen zählen das nicht begünstigte übertragene Vermögen sowie 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 292 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 293 
das nicht begünstigte Privatvermögen der Empfängerinnen und Empfänger.
Begünstigtes Privatvermögen der Empfängerinnen und Empfänger sowie das
Privatvermögen der vermögensübertragenden Person werden bei dieser Prüfung 
nicht berücksichtigt. Diese Regelung kann in vielen Fällen eine nahezu
steuerfreie Übertragung sehr großer Vermögenswerte ermöglichen,
insbesondere wenn die Erben, beispielsweise Kinder von Unternehmerfamilien, über kein 
substanzielles nicht-begünstigtes Vermögen verfügen. Zudem ergeben sich
umfangreiche Möglichkeiten zur Steuergestaltung, indem bereits vorhandenes 
Vermögen vor dem Empfang der Vermögensübertragung in begünstigtes
Vermögen umgewandelt wird.  
385. Im Jahr 2024 wurden gemäß Daten des Statistischen Bundesamtes, ohne
Berücksichtigung nachträglicher Steuererlasse, 13,3 Mrd Euro an Erbschaft- 
und Schenkungsteuer für Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 
insgesamt 113,2 Mrd Euro festgesetzt. Die steuerliche Begünstigung der 
Betriebsvermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert das
Steueraufkommen um etwa 9 Mrd Euro jährlich (BMF, 2025). Insbesondere die 
nachträglichen Steuererlasse auf Vermögensübertragungen von über 26 Mio Euro 
durch die Verschonungsbedarfsprüfung sind gemäß Daten des Statistischen
Bundesamtes von rund 450 Mio Euro im Jahr 2021 auf rund 3,4 Mrd Euro im Jahr 
2024 erheblich angestiegen. Von den Steuererlassen profitierten dabei nur
wenige Personen, so entfielen die erlassenen Steuern von rund 3,4 Mrd Euro im Jahr 
2024 auf nur 45 Personen.  
386. Der Zusammenhang zwischen der Höhe des übertragenen Vermögens 
und dem effektiven Durchschnittssteuersatz für veranlagte
Vermögensübertragungen ist nicht eindeutig. 🡦 ABBILDUNG 80 Vermögensübertragungen unter 
300 000 Euro weisen aufgrund eines Kompositionseffekts vergleichsweise hohe 
Durchschnittssteuersätze auf. Aufgrund der hohen Freibeträge für enge
Familienangehörige tauchen in der Steuerstatistik in diesen Größenklassen hauptsächlich 
Vermögensübertragungen an Personen mit geringem Freibetrag und höherem 
Steuersatz auf (z. B. Vermögensübertragungen an nicht-verwandte Personen). 
🡦 TABELLE 23 Bei Vermögensübertragungen über 2,5 Mio Euro wird der
Durchschnittssteuersatz erheblich durch die steuerlichen Vergünstigungen für
Betriebsvermögen beeinflusst. Bei Berücksichtigung nachträglicher Steuererlasse
aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung sinkt der tatsächlich gezahlte
Durchschnittssteuersatz auf Vermögensübertragungen über 20 Mio Euro erheblich, von 
rund 14,3 % auf rund 7,3 %. Insgesamt zeigt sich somit für
Vermögensübertragungen über 2,5 Mio Euro ein abnehmender Durchschnittssteuersatz.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 293 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
294 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
387. Die Zusammensetzung der übertragenen Vermögen variiert zwischen
Erbschaften und Schenkungen, wobei Schenkungen einen höheren Anteil an
steuerlich begünstigtem Betriebsvermögen aufweisen. 🡦 ZIFFER 378 In der Folge 
sind die Durchschnittssteuersätze für Erbschaften deutlich höher als 
für Schenkungen. 🡦 ABBILDUNG 81 Der Durchschnittssteuersatz bei den
veranlagten Erbschaften steigt, wie aufgrund der progressiven Steuersätze zu erwarten, ab 
den Freibetragsgrenzen für enge Familienangehörige 🡦 TABELLE 23 mit der Höhe des 
übertragenen Vermögens an. Bei den veranlagten Schenkungen ist dies nicht
immer der Fall. Dies deutet darauf hin, dass hohe Betriebsvermögen
überwiegend verschenkt und nicht vererbt werden. Nachträgliche Steuererlasse durch 
die Verschonungsbedarfsprüfung sind in diesen Zahlen jedoch nicht enthalten, da 
diese nicht in jedem Jahr nach Erbschaften und Schenkungen unterschieden
werden können. Im Jahr 2024 entfielen mehr als 95 % der erlassenen Volumina auf 
Schenkungen (Statistisches Bundesamt, 2025c). Der tatsächliche
Durchschnittssteuersatz für verschenkte Vermögen über 20 Mio Euro fällt daher vermutlich 
deutlich geringer aus als in der Abbildung dargestellt. 🡦 ABBILDUNG 81 UNTEN 
🡦 ABBILDUNG 80 
 
1 – Lesehilfe: Die Punkte geben an, welcher effektive Durchschnittssteuersatz in den Jahren 2020 bis 2024 auf
Erbschaften und Schenkungen in der jeweiligen Größenklasse gezahlt wurde. Die Balken zeigen die insgesamt in diesem Zeitraum 
übertragenen Summen an Erbschaften und Schenkungen in den jeweiligen Größenklassen.  2 – Berechnet als tatsächlich 
festgesetzte Steuer geteilt durch den Wert der Erwerbe vor Abzug.  3 – Berechnet als tatsächlich festgesetzte Steuer
abzüglich der Steuererlasse nach Verschonungsbedarfsprüfung geteilt durch den Wert der Erwerbe vor Abzug.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-165-01
Effektiver Durchschnittssteuersatz nach Größenklasse der übertragenen Vermögen in den Jahren 
2020 bis 20241
0
40
80
120
160
200
0
4
8
12
16
20
50 Tsd –
100 Tsd
100 Tsd –
200 Tsd
200 Tsd –
300 Tsd
300 Tsd –
500 Tsd
500 Tsd –
2,5 Mio
2,5 Mio –
5 Mio
5 Mio –
10 Mio
10 Mio –
20 Mio
> 20 Mio
% Mrd EUR
Übertragene Vermögen in Euro (von … bis unter …)
Durchschnittssteuersatz2 Durchschnittssteuersatz inkl. nachträglicher Steuererlasse3
Übertragene Vermögen (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 294 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 295 
  
🡦 ABBILDUNG 81 
 
1 – Lesehilfe: Die Punkte geben an, welcher effektive Durchschnittssteuersatz in den Jahren 2020 bis 2024 auf
Erbschaften bzw. Schenkungen in der jeweiligen Größenklasse gezahlt wurde. Die Balken zeigen die insgesamt in diesem Zeitraum 
übertragenen Summen an Erbschaften bzw. Schenkungen in den jeweiligen Größenklassen.  2 – Berechnet als
tatsächlich festgesetzte Steuer geteilt durch den Wert der Erwerbe vor Abzug. Nachträgliche Steuererlasse für
Vermögensübertragungen über 26 Mio Euro durch die Verschonungsbedarfsprüfung werden nicht berücksichtigt, da diese nicht in jedem 
Jahr nach Erbschaften und Schenkungen unterschieden werden können.  3 – Der effektive Durchschnittssteuersatz für 
Schenkungen über 20 Mio Euro ist vermutlich deutlich geringer als hier dargestellt, da die nicht berücksichtigten,
nachträglichen Steuererlasse für Vermögensübertragungen über 26 Mio Euro überwiegend bei Schenkungen anfallen.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-167-01
Effektiver Durchschnittssteuersatz nach Größenklasse der übertragenen Vermögen und 
Übertragungsart in den Jahren 2020 bis 20241
0
25
50
75
100
125
0
5
10
15
20
25
50 Tsd –
100 Tsd
100 Tsd –
200 Tsd
200 Tsd –
300 Tsd
300 Tsd –
500 Tsd
500 Tsd –
2,5 Mio
2,5 Mio –
5 Mio
5 Mio –
10 Mio
10 Mio –
20 Mio
> 20 Mio
Erbschaften
% Mrd EUR
Übertragene Vermögen in Euro (von … bis unter …)
0
25
50
75
100
125
0
5
10
15
20
25
50 Tsd –
100 Tsd
100 Tsd –
200 Tsd
200 Tsd –
300 Tsd
300 Tsd –
500 Tsd
500 Tsd –
2,5 Mio
2,5 Mio –
5 Mio
5 Mio –
10 Mio
10 Mio –
20 Mio
> 20 Mio³
Schenkungen
% Mrd EUR
Übertragene Vermögen in Euro (von … bis unter …)
Durchschnittssteuersatz2 Übertragene Vermögen (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 295 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
296 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
III. HERAUSFORDERUNGEN 
388. Vermögen ermöglichen privaten Haushalten, Einkommensschwankungen 
auszugleichen und Vorsorge für Arbeitslosigkeit oder Alter zu betreiben. 
Darüber hinaus können Vermögen regelmäßige Erträge in Form von Zinsen, 
Dividenden und Mieteinnahmen erwirtschaften. Schließlich ist Vermögen, neben 
laufenden Einkommen, für den Erwerb von Wohneigentum erforderlich.
Angesichts hoher Immobilienpreise und Kaufnebenkosten ist Eigenkapital aus 
Rücklagen oder familiären Transfers häufig entscheidend für den
Immobilienerwerb (BBSR, 2023).  
389. Die Vermögensverteilung in einer Gesellschaft wird durch ökonomische 
und politische Entscheidungen beeinflusst. Wie hoch das politisch
angestrebte Ausmaß an Vermögensungleichheit ist, ist eine normative Frage 
und hängt von den Verteilungspräferenzen der Gesellschaft sowie
potenziellen ökonomischen Nebenwirkungen von
Umverteilungsmaßnahmen ab. Vermögensunterschiede, die im Lebensverlauf entstehen, können 
ökonomisch effizient sein, wenn sie hauptsächlich auf unterschiedliche 
Spar- und Investitionsentscheidungen zurückgehen. Renditeunterschiede 
zwischen verschiedenen Investitionsmöglichkeiten können Anreize für
Investitionen in produktive Aktivitäten, etwa in Bildung oder Unternehmen, schaffen und 
so Innovation und Wachstum fördern (Foellmi und Zweimüller, 2006; Aghion et 
al., 2019).  
Kann ein erheblicher Teil der privaten Haushalte jedoch keine oder nur sehr
geringe Vermögen bilden, bleibt ihm der Zugang zu den positiven Effekten von
Vermögen verwehrt. Hohe Vermögensunterschiede zu Lebensbeginn können zudem 
ökonomische Ineffizienzen hervorrufen. Falls Individuen mit geringeren 
Vermögen der Zugang zu Krediten erschwert ist, können ihre
Bildungsentscheidungen, Berufswahl und die Möglichkeit der
Unternehmensgründung eingeschränkt und so ihr Einkommenserwerb und ihr
Vermögensaufbau gehemmt werden (Banerjee und Newman, 1993; Galor und Zeira, 
1993; Bell et al., 2019). Sehr hohe Vermögen wiederum können zu einer
Konzentration ökonomischer und politischer Macht führen, die politische 
Instabilität erzeugen und politische Entscheidungen verzerren (Alesina 
und Perotti, 1996). So zeigen einige Studien, dass eine hohe Vermögens- bzw.
Einkommenskonzentration mit einer verstärkten politischen Repräsentation
vermögender bzw. einkommensstarker Gruppen korreliert ist (Gilens und Page, 2014; 
Acemoglu et al., 2015; Elsässer et al., 2017).  
390. Die Tatsache, dass die individuelle Vermögensposition in Deutschland am
unteren und oberen Rand der Vermögensverteilung relativ persistent ist, 🡦 ZIFFER 363 
macht zwei Herausforderungen deutlich. Erstens bestehen insbesondere für 
Haushalte am unteren Ende der Vermögensverteilung Hürden beim
Vermögensaufbau. 🡦 ZIFFERN 391 FF. Der Vermögensaufbau wird sowohl dadurch
erschwert, dass diese Haushalte aufgrund geringer verfügbarer Einkommen nur
geringe Summen ansparen können, als auch dadurch, dass das angesparte
Vermögen nur geringe Renditen erzielt. Zudem erreichen staatliche Förderprogramme 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 296 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 297 
zum Vermögensaufbau diese Haushalte nur unzureichend. 🡦 ZIFFERN 397 F. Zweitens 
kann die ungleichmäßige Besteuerung von Vermögen und
Vermögensübertragungen die intergenerationelle Vermögensmobilität am oberen Rand 
der Vermögensverteilung hemmen. 🡦 ZIFFER 414 In Deutschland führt die
umfassende Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer zu einer ungleichmäßigen Besteuerung verschiedener Vermögensarten 
und verschieden hoher Vermögen. 🡦 ZIFFERN 383 FF. Diese kann zudem Rechtsform- 
und Finanzierungsentscheidungen verzerren, ohne dass eine entsprechende
Lenkungswirkung intendiert ist. 🡦 ZIFFERN 418 FF.  
1. Hürden beim Vermögensaufbau 
391. Viele private Haushalte in Deutschland haben nur ein geringes
Vermögen. 🡦 ABBILDUNG 71 Entlang der Einkommens- und Vermögensverteilung 
zeigen sich in Deutschland große Unterschiede beim Vermögensaufbau. 
Insbesondere in den unteren drei Dezilen der Einkommens- und
Vermögensverteilung sind die Sparquoten aufgrund mangelnder Sparfähigkeit deutlich
niedriger als im Rest der Verteilung. 🡦 ZIFFER 364 Diese Haushalte sparen vor allem für 
Notlagen und größere Anschaffungen und nicht für den langfristigen
Vermögensaufbau. 🡦 ZIFFER 365  
392. Die unterschiedlichen Sparmotive und die unterschiedliche
Sparfähigkeit der privaten Haushalte beeinflussen die Vermögenszusammensetzung und 
somit die Renditen. Da Haushalte in der unteren Hälfte der
Vermögensverteilung vor allem für Notlagen und Anschaffungen sparen, halten sie einen 
höheren Anteil ihres Vermögens in Anlageformen mit nur geringen
Wertzuwächsen und Renditen wie Spareinlagen und Lebensversicherungen. 
Haushalte in der oberen Hälfte der Vermögensverteilung investieren 
hingegen stärker in Immobilien- und Betriebsvermögen mit höheren Renditen 
und Wertzuwächsen. 🡦 ZIFFERN 367 FF. In der Folge steigen die Vermögen am
unteren Ende der Vermögensverteilung langsamer als oberhalb des Medians der 
Verteilung. Dies vergrößert im Zeitverlauf die absoluten Vermögensabstände und 
kann so die Vermögensungleichheit verstärken. 
393. Insbesondere Haushalte, die bislang überwiegend schwankungs- und
renditearme Anlageformen halten, könnten durch stärkeren Aktien- und
Immobilienbesitz langfristig höhere Vermögenszuwächse erzielen. 🡦 ZIFFER 369 Der Zugang zu 
Kapitalmarktanlagen ist für Privatanleger heute deutlich einfacher als in 
der Vergangenheit. Bereits mit geringen monatlichen Sparraten lassen sich 
kostengünstige Exchange Traded Funds (ETF)-Sparpläne einrichten, die eine 
breit diversifizierte Anlage in Aktien- oder Anleihemärkte ermöglichen. Ebenso 
bieten Real Estate Investment Trusts (REITs) die Möglichkeit, sich mit
vergleichsweise kleinen Beträgen indirekt an Immobilienmärkten zu beteiligen, ohne 
den direkten Erwerb einer Immobilie. Diese Instrumente bieten
Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern somit die Möglichkeit einer breiten Diversifikation 
bei vergleichsweise niedrigen Einstiegshürden und damit einen einfachen 
Zugang zum Kapitalmarkt, der früher vorwiegend institutionellen Investoren
vorbehalten war.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 297 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
298 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
394. Finanzielle Bildung kann den Vermögensaufbau über verschiedene Kanäle 
positiv beeinflussen (van Rooij et al., 2011; Behrman et al., 2012; Bucher-
Koenen et al., 2023). Sie befähigt private Haushalte dazu, informierte
Entscheidungen über Spar- und Investitionsstrategien sowie den Umgang mit Verschuldung 
zu treffen. Die wissenschaftliche Literatur zeigt, dass finanzielle Bildung mit
höheren Ersparnissen für den Ruhestand, dem Aufbau diversifizierter
Anlageportfolios sowie dem Vermeiden übermäßiger Verschuldung und dadurch letztlich 
besserem Vermögensaufbau einhergeht. Im internationalen Vergleich liegt das 
durchschnittliche Finanzwissen in Deutschland auf einem hohen Niveau (OECD, 
2024a), auch wenn einzelne soziodemografische Gruppen Wissensdefizite
aufweisen (Bachmann et al., 2021). Jedoch schneidet Deutschland bei der
Übersetzung von Finanzwissen in Anlageentscheidungen („Finanzverhalten“) im 
internationalen Vergleich unterdurchschnittlich ab (OECD, 2024a). Die
Forschung legt nahe, dass es für ein verändertes Finanzverhalten nicht allein auf
Theorie oder schulische Vermittlung ankommt, sondern vor allem praktische
Erfahrungen entscheidend sind (Malmendier und Nagel, 2011; Galaasen und 
Raja, 2025).  
395. Das Renten- und Vorsorgesystem spielt eine zentrale Rolle für die
Vermögensbildung privater Haushalte. Die Einbindung von Kapitalmarkt- und 
insbesondere Aktienmarktinvestitionen in die individuelle
Altersvorsorge kann die Partizipation am Aktienmarkt erhöhen und die
Partizipationskosten senken. So hat beispielsweise die Einführung einer verpflichtenden
kapitalgedeckten Altersvorsorge in Schweden zu einer im internationalen Vergleich sehr 
hohen privaten Aktienmarktbeteiligung (zusätzlich zur indirekten
Aktienmarktbeteiligung durch Rücklagen des öffentlichen Rentensystems) beigetragen (Massa 
et al., 2006; Kaustia et al., 2023). Die Aktienmarktbeteiligung stieg dabei vor
allem unter denjenigen Haushalten, die vorher noch nicht am Kapitalmarkt
investiert waren. Die Auseinandersetzung mit Fondsauswahl und Risikoinformationen 
wirkte dabei in Schweden wie ein Finanzbildungsinstrument (Massa et al., 2006). 
Andersen et al. (2024) zeigen, dass auch in Dänemark die
Kapitalmarktbeteiligung in unteren Einkommensschichten durch die verpflichtende Einführung
kapitalgedeckter Pensionsfonds komplementär zum Umlagesystem deutlich
zunahm. Dadurch konnten Haushalte mit geringen Einkommen zu
Vermögensaufbau und Teilhabe an Kapitalmarkterträgen befähigt werden, was gemäß den
Studienergebnissen zu einer sinkenden Vermögensungleichheit in Dänemark führte.  
396. In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme und 
Steueranreize, die den privaten Vermögensaufbau unterstützen sollen. 
🡦 PLUSTEXT 24 Alle diese Instrumente setzen eine gewisse Sparfähigkeit der
adressierten privaten Haushalte voraus, wobei beispielsweise im Fall der Riester-Rente 
der Mindesteigenbeitrag, der notwendig ist, um die vollen staatlichen Zulagen zu 
erhalten, mit lediglich 60 Euro pro Jahr, gering ist. Durch die Voraussetzung einer 
gewissen Sparfähigkeit und die relativ geringen Fördervolumina können sich 
diese Förderinstrumente nur langfristig und moderat direkt auf die
Vermögensverteilung auswirken. Indirekte Effekte durch den einfacheren
Zugang zu renditestärkeren Anlageklassen können jedoch zusätzlich einen
signifikanten Einfluss auf die Vermögensbildung haben. So zeigen Poterba et al. (1996) 
sowie Bernheim et al. (2002), dass steuerlich geförderte private Altersvorsorge-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 298 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 299 
pläne wie IRAs („Individual Retirement Arrangement“) 🡦 GLOSSAR oder 401(k)s 
🡦 GLOSSAR in den USA zu zusätzlichem Sparen und höherem Gesamtvermögen
führen. Dieser Effekt gilt insbesondere für private Haushalte mit niedrigem
Einkommen und wenig Vorerfahrung mit dem Kapitalmarkt (Engen und Gale, 2000;
Attanasio und Rohwedder, 2003). Jedoch betonen Chetty et al. (2014), dass
steuerliche Anreize auch zu einer Umschichtung bestehender Ersparnisse ohne
zusätzliche Rendite führen können und vor allem Haushalte mit höherem Einkommen 
und höherer Finanzbildung tatsächlich zusätzlich sparen. 
 
🡦 PLUSTEXT 24  
Hintergrund: Staatliche Förderung des privaten Vermögensaufbaus in Deutschland 
In Deutschland gibt es eine breite Palette staatlicher Maßnahmen zur
Unterstützung des privaten Vermögensaufbaus. Im Rahmen von vermögenswirksamen 
Leistungen (VL) können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat 
für ihre Beschäftigten anlegen. Ergänzt durch die Arbeitnehmersparzulage sind 
abhängig von Einkommen und Anlageform staatliche Zuschüsse bis zu 123 Euro 
jährlich möglich. Die Wohnungsbauprämie unterstützt den Aufbau von Eigenkapital 
für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung von Wohneigentum mit bis zu 70 Euro 
für Alleinstehende bzw. 140 Euro für Ehepaare pro Jahr. Ergänzend bieten
verschiedene Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige 
Kredite und Zuschüsse, insbesondere für den Bau oder Kauf von Wohneigentum 
sowie für energetische Sanierungen. Bis zum Jahr 2006 war die Eigenheimzulage 
ein wichtiges Förderinstrument, zwischen den Jahren 2018 und 2021 folgte das 
Baukindergeld, das Familien beim Kauf von Wohneigentum unterstützte.  
Daneben gibt es zahlreiche steuerliche Förderungen: Der Sparer-Pauschbetrag 
stellt Kapitalerträge bis 1 000 Euro (Alleinstehende) bzw. 2 000 Euro (Ehepaare) 
jährlich steuerfrei. Für die Altersvorsorge stehen mit der Riester-Rente und der 
Rürup-Rente zwei steuerlich geförderte Modelle zur privaten Vorsorge zur
Verfügung. Bei der Riester-Rente werden staatliche Zulagen gewährt, die in
Abhängigkeit vom Einkommen teilweise oder ganz mit den steuermindernden Effekten der 
Absetzbarkeit von bis zu 2 100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben verrechnet 
werden, während die Rürup-Rente für Selbständige und Besserverdienende hohe 
steuerliche Abzugsmöglichkeiten eröffnet. In der betrieblichen Altersvorsorge sind 
Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen
Rentenversicherung steuerfrei, und auch die steuerbegünstigte Mitarbeiterkapitalbeteiligung 
stärkt die Vermögensbildung. 
397. Im internationalen Vergleich sind in Deutschland sowohl die steuerlichen 
als auch die nicht-steuerlichen staatlichen Anreize zur privaten
Vermögensbildung eher gering (OECD, 2024b). Von Steuererleichterungen
profitieren Haushalte mit mittleren bis hohen Einkommen aufgrund ihrer höheren 
Grenzsteuersätze stärker. Nicht-steuerliche Anreize wie Zuschüsse oder
beitragsproportionale Zulagen haben hingegen tendenziell eine eher progressive
Verteilungswirkung. Brenzel-Weiss et al. (2024) verweisen auf Steueranreize nach 
Schweizer Vorbild, insbesondere die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Hypothekenzinsen sowie die deutlich großzügigere steuerliche Förderung von freiwilligen 
Beiträgen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Sie zeigen im Rahmen 
einer Simulationsrechnung, dass sich solche Anreize in Deutschland deutlich auf 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 299 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
300 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
die Zusammensetzung der Nettovermögen privater Haushalte auswirken würden: 
weg von einem renditearmen Portfolio mit hohen Bankeinlagen, hin zu einem 
stärkeren Mix aus Immobilien, Vorsorgekonten und Kapitalmarktanlagen.
Hiervon profitieren vor allem Haushalte mit Wohneigentum, höheren Einkommen 
und finanziellem Spielraum für freiwillige Vorsorgebeiträge.  
398. In Deutschland wird der private Vermögensaufbau vor allem
zweckgebunden, etwa für die Altersvorsorge oder den Erwerb von Wohneigentum, und 
durch eine Vielzahl von Programmen mit unterschiedlichen
Förderlogiken gefördert. 🡦 PLUSTEXT 24 Die Programme sind nicht aufeinander
abgestimmt, sondern im Lauf der Jahrzehnte durch politische Einzelentscheidungen 
gewachsen. Dies führt zu einer fragmentierten Förderlandschaft, die hohe 
Informations- und Beratungskosten verursacht und insbesondere
Haushalte mit geringer Finanzkompetenz benachteiligt. Zudem wirken diese
Programme nur selektiv, da lediglich abhängig Beschäftigte mit Sparfähigkeit
profitieren, während bestimmte Gruppen, wie Selbstständige oder Geringverdienende, 
weitgehend ausgeschlossen bleiben.  
399. Hinzu kommt, dass die Förderung in vielen Fällen, beispielsweise bei der
Riester-Rente, nur auf Antrag erfolgt. Die verhaltensökonomische Forschung legt 
nahe, dass sozial schwache Haushalte dadurch tendenziell
benachteiligt werden (Beshears et al., 2025). Tatsächlich zeigen Corneo et al. (2015)
bezüglich der Verteilungswirkungen der Riester-Förderung, dass der Selektionseffekt 
dort so stark ist, dass er die eigentlich günstige Fördergestaltung aufhebt. So hat 
die Förderlogik, mit ihren einkommensunabhängigen Zuschüssen, die mit den
Effekten der steuerlichen Absetzbarkeit der Vorsorgeersparnisse verrechnet
werden, zwar insgesamt einen progressiven Effekt. Gleichzeitig wirkt die freiwillige 
Teilnahme jedoch regressiv, da einkommensschwache Haushalte seltener einen 
Riestervertrag abschließen (Coppola und Gasche, 2011; Geyer et al., 2021). 🡦 ABBIL-
DUNG 82  
400. Im Gegensatz zu Deutschland verfolgen andere Länder, beispielsweise die 
Schweiz und Schweden, das Konzept einer nicht zweckgebundenen
Förderung der Vermögensbildung für beliebige Formen des Sparens (OECD, 
2024b). Dies ermöglicht eine staatliche Förderung ohne eine bestimmte
Mittelverwendung vorzugeben. So können in der Schweiz etwa Mittel aus der
betrieblichen Altersvorsorge zur Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem 
Wohneigentum eingesetzt werden, entweder durch Entnahme von angespartem 
Vermögen oder durch die Beleihung zukünftiger Rentenansprüche. Damit wird 
die Förderung der Vermögensbildung als übergreifendes Ziel verstanden, das 
nicht auf einzelne Anlageformen und Sparzwecke beschränkt bleibt. Zudem wird 
es Haushalten so ermöglicht, das angesparte Vermögen gemäß ihrer
individuellen Präferenzen und Lebenssituationen zu nutzen. Ein vom
Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten kam 
bereits im Jahr 2013 zu dem Schluss, dass die Einführung einer
zweckübergreifenden und flexiblen Förderung der Vermögensbildung in Deutschland nach 
Schweizer Vorbild die Transparenz erhöhen, Mitnahmeeffekte
reduzieren und Bevölkerungsgruppen mit niedriger Sparfähigkeit wirksamer 
adressieren würde (Boockmann et al., 2013).  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 300 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 301 
Schweden fördert den privaten Vermögensaufbau durch das
Investeringssparkonto (ISK), das keine Zweckbindung vorsieht und attraktive
steuerliche Konditionen bietet. Eine Besteuerung erfolgt durch eine pauschale jährliche 
Steuer auf den Gesamtwert des Kontos. Obwohl die Nutzung auf Antrag erfolgt, 
ist die Verbreitung des ISK durch die einfache und flexible Nutzung hoch. Etwa 
die Hälfte der schwedischen Erwachsenen haben ein solches Konto, wobei die 
Wahrscheinlichkeit einer Nutzung mit Einkommen und Bildungsgrad steigt 
(Bonthron, 2024). Im Jahr 2023 verfügte der Median-ISK-Sparer im Jahr 2023 
über ein Guthaben von rund 78 000 SEK, was etwa 7 000 Euro entspricht.
(Jansson et al., 2024).  
401. Betriebsvermögen sind in Deutschland sehr ungleich verteilt. 🡦 ZIFFER 358 Ein
dynamisches Gründungsgeschehen könnte langfristig zum Aufbau und einer 
weiteren Verbreitung von Betriebsvermögen beitragen. Auch wenn die
Gründungstätigkeit in Deutschland im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht
gestiegen ist, befindet sie sich insgesamt seit dem Jahr 2018 in einem Seitwärtstrend 
(Metzger, 2025). Im internationalen Vergleich ist die Zahl der
Unternehmensgründungen in Deutschland gering, was auch an einem aufwändigen 
und kostenintensiven Gründungsprozess in Deutschland liegen dürfte (JG 2023 
Ziffer 223; Weltbank, 2020).  
Gründungen in Deutschland sind extrem heterogen. Sie reichen von
Nebenerwerbsgründungen mit geringem Kapitalbedarf bis hin zu wachstumsorientierten 
Start-ups. Gründungen entstehen dabei quer durch die Einkommensverteilung. 
Damit sind sie zwar potenziell eine Quelle für den Aufbau von
Betriebsvermögen. Häufig dienen Gründungen aber zunächst der
Existenzsicherung. Entscheidend für die Vermögensbildung ist daher weniger die bloße 
Gründung, sondern die Skalierung, da sie im Erfolgsfall signifikant neues 
Betriebsvermögen schaffen kann. Allerdings wächst aktuell nur ein kleiner 
Teil der Gründungen tatsächlich über das Kleinstgewerbe hinaus (Metzger, 
2025). Das deutsche Ökosystem für Wachstumsunternehmen hat sich zuletzt 
🡦 ABBILDUNG 82 
 
1 – Haushaltseinkommen sind äquivalenzgewichtet gemäß der modifizierten OECD-Skala.  2 – Erwachsene bis 
einschließlich 65 Jahre.
Quellen: SOEP v40, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-215-01
Verbreitung der Riester-Rente steigt mit dem Einkommen1
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2004 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 2022
Anteil der Riester-Sparerinnen und -Sparer2 in %
Einkommensquintil: 1. 2. 3. 4. 5.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 301 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
302 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
spürbar weiterentwickelt, begleitet von einem deutlich gewachsenen und
professionalisierten Wagniskapitalmarkt (Metzger et al., 2024). Gleichwohl bestehen im 
internationalen Vergleich weiterhin Rückstände, die sich vor allem in der
unzureichenden Finanzierung der kapitalintensiven Wachstumsphasen zeigen.  
2. Vermögensbesteuerung: Ungleichmäßige  
Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen 
402. Vermögen sind ein Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Diese 
ergibt sich nicht nur aus dem damit erzielbaren Einkommen, etwa Dividenden, 
Zinsen, Miet- und Unternehmenseinkünften, sondern auch aus der Fähigkeit,
Risiken abzusichern. Eine Besteuerung von Vermögen oder
Vermögensübertragungen trägt dem Rechnung, indem sie diese Leistungsfähigkeit in 
die steuerliche Belastung einbezieht. In Deutschland werden der Besitz und 
der Erwerb von Immobilien durch die Grund- bzw. Grunderwerbsteuer sowie 
Vermögensübertragungen durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert.  
403. Eine Besteuerung von Vermögen kann zu einer Verzerrung von
Investitionsentscheidungen führen. Es muss somit stets eine Abwägung getroffen werden 
zwischen den angestrebten Verteilungs- und Aufkommenseffekten 
und den damit verbundenen Kosten durch die Verzerrung von Anreizen. 
Das Ausmaß der durch die Besteuerung ausgelösten Verzerrungen hängt stark 
von der konkreten Ausgestaltung der Vermögensbesteuerung ab. Verschiedene 
vermögensbezogene Steuern können dabei unterschiedliche Funktionen erfüllen, 
was bei einem internationalen Vergleich ihrer Gesamtaufkommen berücksichtigt 
werden muss. 🡦 ZIFFERN 404 FF.  
404. Im internationalen Vergleich zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Struktur 
der Vermögensbesteuerung. 🡦 ABBILDUNG 83 Insbesondere in angelsächsischen 
Staaten bestehen vermögensbezogene Steuereinnahmen primär aus
wiederkehrenden Grundsteuern. Die regelmäßige Besteuerung von Grundbesitz 
dient dabei der Finanzierung lokal bereitgestellter öffentlicher Güter. 
Sie stellt somit eine gewisse Äquivalenz zu lokal konsumierten öffentlichen
Leistungen, wie lokaler Infrastruktur oder Kinderbetreuung, her. 
Auch in Deutschland wird Grundbesitz durch eine jährliche Grundsteuer
besteuert. Im internationalen Vergleich weist Deutschland dabei ein
unterdurchschnittliches Aufkommen auf, wobei die Aufkommenswirkung der jüngsten
Grundsteuerreform allerdings noch nicht absehbar ist. 🡦 ABBILDUNG 83 Das Aufkommen der 
Grundsteuer fließt zur Finanzierung lokal bereitgestellter öffentlicher Güter
vollständig an die Kommunen. Diese können die Höhe der Steuer über einen
kommunalen Hebesatz festlegen. Die Grundsteuer erfasst somit nur bestimmte 
Vermögensgegenstände und zielt auch nicht auf eine Besteuerung nach 
dem Leistungsfähigkeitsprinzip ab. Als Instrument zur Verringerung 
der Vermögensungleichheit ist sie daher nicht angelegt.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 302 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 303 
Wiederkehrende Nettovermögensteuern 
405. Nur wenige OECD-Staaten erheben wiederkehrende
Nettovermögensteuern. 🡦 ABBILDUNG 83 Nettovermögensteuern besteuern das Vermögen privater 
Haushalte abzüglich von Schulden. Im Vergleich zur Grundsteuer, die lediglich 
Grundbesitz belastet, ist die Steuerbasis damit deutlich breiter. Eine
Nettovermögensteuer orientiert sich daher stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip und ist eher 
als verteilungspolitisches Instrument geeignet als eine Grundsteuer. Zudem kann 
sie die ökonomische Leistungsfähigkeit sehr vermögender Haushalte oft besser 
abbilden als die Einkommensteuer. Letztere kann durch das Einbehalten von
Gewinnen oder die Nutzung von Holdinggesellschaften umgangen werden, wodurch 
Gewinne nicht als steuerpflichtiges Einkommen der Anteilseigner erscheinen. 
Das Nettovermögen als Bemessungsgrundlage ist hingegen weniger veränderbar 
und bildet die tatsächlich erzielten Kapitalerträge adäquater ab (Zucman, 2024).  
In Deutschland gibt es seit dem Aussetzen der Vermögensteuer in Folge eines 
Urteils des BVerfG im Jahr 1997 keine Nettovermögensteuer mehr. 🡦 KAS-
TEN 28 In der OECD-Statistik ergibt sich in dieser Kategorie dennoch ein, allerdings 
geringes Aufkommen, da die Bankenabgabe und die Beiträge zum
Einlagensicherungsfonds als Nettovermögensteuern klassifiziert werden. In der Schweiz
hingegen entfällt der größte Anteil der vermögensbezogenen Steuereinnahmen auf
wiederkehrende Nettovermögensteuern. Dort erhebt jeder Kanton eine in Höhe und 
Progression variierende Vermögensteuer, die auf dem Saldo aus weltweiten
Vermögen abzüglich Schulden basiert. 
🡦 ABBILDUNG 83 
 
1 – KR-Republik Korea, UK-Vereinigtes Königreich, FR-Frankreich, LU-Luxemburg, CA-Kanada, BE-Belgien, US-USA, AU-
Australien, JP-Japan, ES-Spanien, IT-Italien, CH-Schweiz, NZ-Neuseeland, OECD-Durchschnitt der Mitgliedstaaten, DK-
Dänemark, NL-Niederlande, PT-Portugal, FI-Finnland, PL-Polen, DE-Deutschland, NO-Norwegen, IE-Irland, SE-Schweden, 
HU-Ungarn, SI-Slowenien, AT-Österreich, SK-Slowakei, CZ-Tschechien.
Quellen: OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-181-01
Aufkommen vermögenbezogener Steuern im internationalen Vergleich1
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 in % des BIP
KR UK FR LU CA BE US AU JP ES IT CH NZ OE-
CD
DK NL PT FI PL DE NO IE SE HU SI AT SK CZ
Wiederkehrende Steuern 
auf Immobilien
Steuern auf Finanz- und 
Kapitaltransaktionen
Wiederkehrende (Netto-)Vermögensteuern
Erbschaft- und Schenkungsteuern Sonstige vermögenbezogene Steuern
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 303 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
304 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 KASTEN 28  
Hintergrund: Vermögensteuer in Deutschland 
In den Jahren 1923 bis 1997 wurde in Deutschland eine Vermögensteuer auf das
Nettovermögen erhoben, wobei die Erhebung seit dem Jahr 1997 infolge eines Urteils des BVerfG
ausgesetzt ist. Das Aufkommen der Vermögensteuer steht gemäß Grundgesetz allein den Ländern 
zu. Der Steuersatz schwankte im Zeitverlauf zwischen 0,5 % und 1,0 % pro Jahr, wobei feste 
Freibeträge sowie zusätzliche Freibeträge für Betriebsvermögen berücksichtigt wurden. Das 
Aufkommen aus der Vermögensteuer betrug in den 1950er- und 1960er-Jahren rund 0,4 % des 
Bruttoinlandsprodukts (BIP) (Bach und Beznoska, 2012). Dieser Anteil hat sich in den
folgenden Jahrzehnten jedoch kontinuierlich verringert und betrug in den 1990er-Jahren lediglich 
0,2 % des BIP. Grund hierfür war die niedrige Bewertung von Grundvermögen („Einheitswerte“), 
die seit dem Jahr 1964 nicht mehr erneuert wurde und so zu einer steuerlichen Begünstigung 
des Grundvermögens führte. Diese ausgebliebene Wertanpassung erklärte das BVerfG im Jahr 
1995 ebenso wie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für verfassungswidrig. 🡦 KASTEN 27 
Da es seit dem Urteil zur Vermögensteuer im Gegensatz zur Erbschaft- und Schenkungsteuer 
keine verfassungskonforme Neuregelung der Vermögensbewertung gab, wird diese seit Ablauf 
der Übergangsfrist im Jahr 1997 nicht mehr erhoben (Thiele, 2023). Zusätzlich zur
Vermögensteuer wurde im Jahr 1952 mit der Lastenausgleichsabgabe eine einmalige (Vermögens-)
Abgabe erhoben. Diese wurde auf den Vermögenswert zum Stichtag des 21. Juni 1948 erhoben 
und konnte in Raten über 30 Jahre gezahlt werden. Ihr Zweck bestand darin, die durch Krieg, 
Enteignung und Vertreibung erlittenen Vermögensverluste abzufedern. Während das
Aufkommen der Lastenausgleichsabgabe zu Beginn etwa 1,4 % des BIP betrug, reduzierte sich dieser 
Anteil in den Folgejahren deutlich (Bach und Beznoska, 2012). 
406. Gleichzeitig birgt eine Nettovermögensteuer deutlich größere Risiken für 
Verhaltensanpassungen als die Grundsteuer. Dazu zählen Veränderungen 
im Spar- und Investitionsverhalten sowie Anreize für Steuervermeidung 
und -hinterziehung. Die empirische Evidenz für die einzelnen Effekte
unterscheidet sich dabei zwischen verschiedenen europäischen Staaten. In Dänemark 
finden Jakobsen et al. (2020) für die mittlerweile abgeschaffte Vermögensteuer 
deutliche negative Effekte auf die Vermögensakkumulation sehr vermögender 
Haushalte, während Ausweichreaktionen nur in geringem Umfang auftraten. 
Demgegenüber weisen Studien für Spanien (Agrawal et al., 2025; Mas-
Montserrat et al., 2025), Schweden (Seim, 2017) und die Schweiz (Brülhart et al., 2022) 
auf ausgeprägte Steuervermeidungs- bzw. Steuerfluchtreaktionen hin, ohne
Hinweise auf nennenswerte Anpassungen im Sparverhalten zu finden. 
Insgesamt zeigt sich, dass das steuerpflichtige Vermögen besonders stark 
auf eine Nettovermögensteuer reagiert, wenn keine verpflichtende
Drittmeldepflicht, etwa durch Banken, besteht, wenn bestimmte Vermögensarten 
von der Besteuerung ausgenommen sind und wenn die Besteuerung innerhalb
eines Staates regional variiert (Advani und Tarrant, 2021). 
407. Eine Nettovermögensteuer kann mit signifikanten Erhebungskosten
einhergehen, da Vermögensgegenstände regelmäßig bewertet werden müssen. 🡦 PLUS-
TEXT 25 Durch die regelmäßige Bewertung entstehen sowohl Verwaltungskosten 
aufseiten des Staates als auch Befolgungskosten aufseiten der Besteuerten. Für 
die Höhe der Erhebungskosten insgesamt liegen stark divergierende Schätzungen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 304 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 305 
vor. Frühere Studien schätzen sehr hohe Verwaltungskosten zwischen 10 % und 
20 % und Erhebungskosten von insgesamt bis zu 32 % (Bauer, 1988; Rappen, 
1989). Eine neuere Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 
(DIW) schätzt die gesamten Erhebungskosten auf Basis von geschätzten
Kostensätzen des Nationalen Normenkontrollrates auf 4 % bis 8 % (Bach und Thiemann, 
2016b). Ein Papier im Auftrag des Interessenverbandes „Die
Familienunternehmer“ hingegen schätzt die Höhe dieser Kostensätze deutlich höher ein und
beziffert die Erhebungskosten auf bis zu 20 % (Schneider et al., 2013). Im Jahr 1996 
schätzte das Bundesfinanzministerium (BMF) für die damals noch erhobene
Vermögensteuer die Verwaltungskosten auf lediglich 3 %, wobei allerdings die
Bewertung, insbesondere von Immobilienvermögen, nach den damals geltenden
gesetzlichen Regelungen weniger komplex war als heute (Deutscher Bundestag, 
1996). 🡦 PLUSTEXT 25 🡦 KASTEN 28 Einigkeit besteht, dass die Erhebungskosten mit 
der Höhe von Freibeträgen sinken, da der Erhebungsaufwand sinkt, wenn 
weniger Personen steuerpflichtig sind. Zudem könnten sich die
Verwaltungskosten mit einer zunehmenden Digitalisierung des Steuerwesens verringern (Fuest 
et al., 2017). 
 
🡦 PLUSTEXT 25  
Hintergrund: Bewertung verschiedener Vermögensgegenstände 
Die Bewertung verschiedener Vermögensgegenstände ist komplex, insbesondere 
wenn sie konsistent und als Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung geeignet 
sein soll. Die Bewertungsvorschriften für die verschiedenen
Vermögensgegenstände sind im Bewertungsgesetz geregelt. Die Bewertung erfolgt am
Bewertungsstichtag (z. B. bei Erbschaften am Todestag der Erblasserin bzw. des Erblassers) und 
orientiert sich am gemeinen Wert, also jenem Preis, der im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung erzielt werden könnte (§ 9 BewG). Hierbei 
werden alle preisbeeinflussenden Umstände berücksichtigt, ungewöhnliche oder 
persönliche Verhältnisse bleiben jedoch unberücksichtigt. Finanzvermögen ist im 
Regelfall leichter zu bewerten als andere Vermögensgegenstände. Bankguthaben 
und Bargeld werden mit ihrem Nennwert angesetzt, während börsennotierte
Anteile an Kapitalgesellschaften und Wertpapiere mit dem Kurs am
Bewertungsstichtag bewertet werden (§ 11 BewG). Nicht-börsennotierte Anteile an
Kapitalgesellschaften werden hingegen nach den Bewertungsregeln für Betriebsvermögen 
bewertet.  
Der Wert von Betriebsvermögen wird entweder durch Ableitung aus zeitnahen 
Verkäufen oder, falls diese nicht vorliegen, auf Basis der Ertragsaussichten
geschätzt. Bei letzterem kann die Bewertung entweder durch ein individuelles
Unternehmensbewertungsgutachten oder durch ein vereinfachtes Ertragswertverfahren 
durchgeführt werden, bei dem der Unternehmenswert durch die Multiplikation des 
Jahresertrags mit einem fixen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 bestimmt wird 
(§ 200 BewG). Der (Brutto-)Jahresertrag wird als Durchschnitt der letzten drei Jahre 
berechnet, um Sondereffekte bereinigt und zur Berücksichtigung von Ertragsteuern 
dann pauschal um 30 % gekürzt. 
Unbebaute Grundstücke werden anhand von Bodenrichtwerten bewertet, 
während für bebaute Grundstücke je nach Grundstücksart drei verschiedene
Bewertungsverfahren vorgesehen sind (§§247 und 250 BewG).
Mietwohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet, das sowohl den Bodenwert als 
auch den Mietertrag berücksichtigt. Für die meisten anderen Grundstücksarten 
wird das Vergleichswertverfahren angewendet, bei dem sich der Wert an vergan-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 305 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
306 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
genen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte bemisst. Wenn keine Vergleichswerte 
vorliegen, wird stattdessen das Sachwertverfahren genutzt, das den Bodenwert und 
den Gebäudesachwert berücksichtigt. Letzterer ergibt sich aus den mit einem 
Baupreisindex fortgeschriebenen Herstellungskosten abzüglich einer
Alterswertminderung. 
Erbschaft- und Schenkungsteuern 
408. Vermögensübertragungen werden in vielen OECD-Staaten besteuert. Das
Aufkommen in Deutschland aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist 
leicht überdurchschnittlich. 🡦 ABBILDUNG 83 In Frankreich machen die
Erbschaft- und Schenkungsteuern im internationalen Vergleich den höchsten Anteil 
am Aufkommen vermögensbezogener Steuern aus, wobei die gesetzlichen
Regelungen dort ähnlich wie in Deutschland nach Verwandtschaftsgrad variierende 
Freibeträge und progressive Steuersätze beinhalten. Erbschaft- und
Schenkungsteuern ähneln konzeptionell einer Nettovermögensteuer, wobei das Vermögen 
nicht jährlich, sondern nur einmalig bei Übertragung (durch Erbschaft oder 
Schenkung) besteuert wird. Damit einher geht der Vorteil, dass eine Bewertung 
der Vermögensgegenstände lediglich zum Zeitpunkt der Übertragung
vorgenommen werden muss. Dies verringert die steuerlichen Erhebungskosten im
Vergleich zu einer jährlichen Nettovermögensteuer.  
Zudem könnte das Spar- und Investitionsverhalten durch eine
Erbschaft- und Schenkungsteuer weniger stark verzerrt werden als durch 
eine jährliche Nettovermögensteuer. In der Theorie hängt der Umfang der
Auswirkungen davon ab, welche Vererbungs- und Schenkungsmotive
überwiegen. Falls Übertragungen ohne Vererbungs- oder Schenkungsmotiv erfolgen, 
etwa wenn Vermögen primär für den Eigenbedarf im Alter oder zur
Risikovorsorge gehalten werden, dürfte die Vermögensbildung durch eine Besteuerung 
nicht beeinflusst werden. Falls Vermögensübertragungen hingegen mit
Vererbungs- oder Schenkungsmotiv erfolgen, ist zu erwarten, dass die
Vermögensbildung auf die Besteuerung reagiert. Diese kann die Ersparnisbildung mindern, da 
die Weitergabe von Vermögen verteuert und der Eigenkonsum im Vergleich
attraktiver wird. Umgekehrt kann die Besteuerung aber auch zu einer stärkeren
Ersparnisbildung führen, wenn die übertragende Person die höhere Steuerlast
kompensieren möchte. Auf Seiten der Empfangenden der Vermögensübertragung 
kann eine Verringerung der erhaltenen Vermögen durch Besteuerung positive
Arbeitsangebotseffekte auslösen (Schratzenstaller, 2025). So zeigen Brülhart et al. 
(2025) empirisch für die Schweiz, dass der Erhalt von Erbschaften das
Arbeitsangebot von Erbinnen und Erben verringert und so die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung beeinträchtigen kann.  
409. Empirisch ist der Effekt einer Besteuerung von Erbschaften und
Schenkungen auf die Ersparnisbildung nur schwer identifizierbar, da
zwischen einer möglichen Verhaltensanpassung und dem Zeitpunkt der Besteuerung 
lange Zeiträume liegen können. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass
Verhaltensanpassungen auf eine Änderung der Erbschaft- und Schenkung-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 306 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 307 
steuer deutlich geringer ausfallen als auf eine Änderung der
Nettovermögensteuer (Schratzenstaller, 2025). 
Für Deutschland schätzt Glogowsky (2021) anhand von Knickpunkten bei der 
Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine geringe kurzfristige 
Elastizität von unter 0,1. Gemäß dieser Schätzung wäre bei einer Erhöhung des 
Erbschaft- und Schenkungsteuersatzes von 20 % auf 28 %, was einer Senkung des 
für die Elastizitätsberechnung relevanten Nachsteuersatzes (1 minus Steuersatz) 
um 10 % entspräche, eine Verringerung des Vermögens zum
Übertragungszeitpunkt um weniger als 1 % zu erwarten. Sowohl international als auch in
Deutschland zeigt sich, dass Schenkungen stärker auf steuerliche Anreize reagieren als 
Erbschaften (Schratzenstaller, 2025). Dies lässt sich dadurch erklären, dass 
Schenkungen eine bewusste Handlung darstellen, für die steuerliche
Überlegungen von zentraler Bedeutung sein können. Empirisch zeigt sich dies insbesondere 
in den großen Schwankungen des Schenkungsvolumens in den vergangenen
Jahren. 🡦 ZIFFER 378 
410. Eine mögliche Verhaltensreaktion wäre außerdem die Verlagerung des
Vermögens und des Wohnsitzes ins Ausland, um der deutschen
Steuerpflicht zu entgehen. Sowohl für Deutschland als auch international existieren 
keine verlässlichen empirischen Abschätzungen zum Ausmaß dieses Effektes.
Internationale Studien finden lediglich einen moderaten Effekt auf die
Binnenwanderung von älteren und vermögenden Haushalten innerhalb eines Staates 
(Schratzenstaller, 2025). Die legale Umgehung der Steuerpflicht bei
Vermögensübertragungen in Deutschland ist in der Praxis zudem mit hohen rechtlichen, 
administrativen und wirtschaftlichen Hürden verbunden. So muss das 
Vermögen zuvor ins Ausland verlagert werden und sowohl die übertragende
Person als auch die empfangende Person ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens 
fünf Jahren nicht in Deutschland haben. 🡦 ZIFFER 381 Die grenzüberschreitende 
Verlagerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ins Ausland unterliegt in 
Deutschland zudem der Wegzugsbesteuerung, bei der eine fiktive Veräußerung 
der Anteile unterstellt und die bisherige Wertsteigerung besteuert wird. 
411. Vor der Besteuerung werden übertragene Vermögen um persönliche
Freibeträge verringert. 🡦 TABELLE 23 Diese können alle zehn Jahre erneut in
Anspruch genommen werden. Diese 10-Jahres-Frist bewirkt, dass die individuelle 
Steuerlast nicht nur von der Höhe der empfangenen Vermögensübertragungen, 
sondern auch von deren Zeitpunkt abhängt. Dadurch entstehen erhebliche
Gestaltungsspielräume, die in der Praxis zu deutlich höheren effektiven Freibeträgen 
führen. So kann jedes Elternteil theoretisch in nur knapp über 20 Jahren durch 
drei Schenkungen von je 400 000 Euro insgesamt 1,2 Mio Euro steuerfrei an jedes 
seiner Kinder übertragen.  
412. In Deutschland kommt es in der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu einer
umfassenden steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen. 🡦 ZIFFERN 383 FF. 
Die Frage, inwiefern eine ungleichmäßige Besteuerung verschiedener 
Vermögensarten mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wurde in der
Vergangenheit mehrmals vom BVerfG geprüft. 🡦 KASTEN 27 In seinem letzten Urteil im Jahr 
2014 stellte das BVerfG fest, dass der Gesetzgeber bei der Wahl des Steuergegen-
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Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
308 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
standes und der Festlegung der Steuersätze über einen weiten
Gestaltungsspielraum verfügt (BVerfG, 2014). Weicht er jedoch von einer einmal getroffenen
Belastungsentscheidung ab, muss jede daraus resultierende Ungleichbehandlung 
am Gleichheitsgrundsatz gemessen und durch einen sachlich tragfähigen Grund 
gerechtfertigt werden. Dabei steigen die Anforderungen an die Rechtfertigung mit 
dem Ausmaß der Abweichung. Steuerliche Begünstigungen sind nur dann
verfassungsgemäß, wenn sie einem legitimen Gemeinwohlzweck dienen.  
413. Die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer 
wird mit der Sicherung von Arbeitsplätzen bei der
Unternehmensnachfolge motiviert. Lohnsummenregeln und Haltefristen 🡦 ZIFFER 383 als
Voraussetzungen für die Begünstigung sollen dabei sicherstellen, dass die Begünstigung nur 
eintritt, wenn das Lenkungsziel erreicht wird. In seinem letzten Urteil im Jahr 
2014 hat das BVerfG die umfassende Begünstigung von Betriebsvermögen nicht 
grundsätzlich beanstandet (BVerfG, 2014). Es hat jedoch geurteilt, dass die
Übertragung großer Unternehmen nur begünstigt werden darf, wenn zuvor eine
Bedürfnisprüfung stattgefunden hat. Die genaue Abgrenzung der
Unternehmensgröße bleibt dabei dem Gesetzgeber überlassen. 
414. Neben der Frage der Verfassungsmäßigkeit hat die ungleichmäßige Besteuerung 
verschiedener Vermögensarten zudem direkte Verteilungswirkungen. Die 
umfassend begünstigten Betriebsvermögen werden überwiegend von privaten 
Haushalten am oberen Ende der Vermögensverteilung gehalten. Die Haushalte in 
den obersten 10 % der Vermögensverteilung halten geschätzt rund 85 % des
Betriebsvermögens. 🡦 ZIFFER 359 Da Erbschaften und Schenkungen zugleich eine der 
wichtigsten Determinanten intergenerationeller Vermögensmobilität sind, 🡦 ZIF-
FERN 373 FF. kann die umfassende Begünstigung von Betriebsvermögen
insbesondere die intergenerationelle Vermögensmobilität am oberen Rand der 
Vermögensverteilung hemmen.  
415. Die umfassende steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen wird 
häufig mit der hohen Liquiditätsbelastung für Unternehmen zum
Zeitpunkt der Vermögensübertragung begründet. Steuerpflichtig sind
grundsätzlich nicht die Unternehmen selbst, sondern die Empfängerinnen und Empfänger 
des Betriebsvermögens. Die Steuerpflichtigen können die entstehende Steuerlast 
entweder durch vorhandenes Privatvermögen, durch externe Finanzierung, durch 
eine (teilweise) Veräußerung von Unternehmensanteilen oder durch
Kapitalentnahmen aus dem Unternehmen begleichen. Dies kann in der Theorie dazu führen, 
dass die Besteuerung der Vermögensübertragung für die Investitions- und
Finanzierungsentscheidungen nicht neutral ist. Ein Abzug von Eigenkapital, z. B. indem 
vermehrt Gewinne ausgeschüttet werden, kann die finanziellen Mittel für
Investitionen verringern. Falls das Unternehmen den Abzug von Eigenkapital durch 
Fremdkapital ausgleicht, kann eine höhere Fremdkapitalquote das
Risikoverhalten der Eigentümerin oder des Eigentümers verändern oder eine weitere
Kreditaufnahme des Unternehmens erschweren. Insgesamt kann es so durch den
Liquiditätsentzug der Besteuerung theoretisch zu einer Verringerung von Investitionen 
und möglichen Arbeitsplatzverlusten oder verringerter Beschäftigungsdynamik 
kommen (Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 2012).  
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Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 309 
416. Es gibt jedoch nur wenig empirische Evidenz für die Auswirkungen von 
Erbschaft- und Schenkungsteuern auf Investitionen. Lediglich
Tsoutsoura (2015) schätzt für eine Gesetzesänderung im Jahr 2002 in Griechenland 
einen stark negativen Effekt in den ersten beiden Jahren nach der
Vermögensübertragung. Aufgrund der Unterschiede in den Steuersystemen der beiden
Staaten ist die Übertragbarkeit auf Deutschland allerdings fraglich. Für
Deutschland existieren keine empirischen Abschätzungen, sondern lediglich
Befragungsdaten von Unternehmen zu den erwarteten Effekten einer
Verringerung der steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und 
Schenkungsteuer. So gibt eine Mehrzahl der im Auftrag eines
Interessenverbandes befragten Familienunternehmen an, dass sie nach einer
Unternehmensübertragung bei einem Wegfall der steuerlichen Vergünstigungen weniger investieren 
und die Beschäftigung reduzieren würden (Potrafke et al., 2014).  
417. Die Auswirkungen auf die Liquidität von übertragenen Unternehmen
sollten daher bei der Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer 
berücksichtigt werden. Es gibt jedoch keine Evidenz, dass die umfassende
Begünstigung von Betriebsvermögen in ihrem aktuellen Ausmaß notwendig ist, um 
den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern. Anstelle einer kompletten Ausnahme 
von der Besteuerung wäre insbesondere die Stundung der Steuerlast ein 
wirksames Mittel. Zudem zeigen Houben und Maiterth (2011), dass der
tatsächliche Liquiditätsentzug für Unternehmen deutlich geringer
ausfallen könnte, da viele Empfängerinnen und Empfänger von Betriebsvermögen
weitere Vermögensarten übertragen bekommen, die zur Begleichung der
Steuerschuld genutzt werden könnten. Diese werden beim Verschonungsabschlag
bisher nicht berücksichtigt und bei der Verschonungsbedarfsprüfung lediglich
teilweise berücksichtigt. 🡦 ZIFFERN 383 F.  
418. Die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen kann zudem zu einer 
Verzerrung bei der Wahl der Rechtsform des Unternehmens führen. So 
ist die Übertragung von Anteilen unter 25 % an Kapitalgesellschaften steuerlich 
nicht begünstigt, während die Übertragung eines gleich hohen Anteils an einer 
Personengesellschaft begünstigt ist. 🡦 PLUSTEXT 23 Zudem besteht die Möglichkeit, 
dass Vermögenswerte vor einer Vermögensübertragung gezielt in
Betriebsvermögen umgewandelt werden, um die steuerliche Belastung zu verringern (Micó-
Millán, 2025). Zwar versucht der Gesetzgeber, dies durch Regelungen zum
Verwaltungsvermögen zu verhindern, 🡦 PLUSTEXT 23 jedoch können diese
Abgrenzungsschwierigkeiten sowohl aufseiten des Staates als auch aufseiten der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Transaktionskosten erzeugen.  
419. Die Bindung der steuerlichen Vergünstigungen an Auflagen, die den Erhalt von 
Arbeitsplätzen sicherstellen sollen, ist durch die Rechtsprechung des BVerfG
verfassungsrechtlich vorgegeben. Diese Bedingungen können jedoch dazu führen, 
dass notwendige Umstrukturierungen im Unternehmen aus steuerlichen
Gründen erst verzögert vorgenommen werden. So können Bedingungen wie
Haltefristen und Lohnsummenregelungen Investitionsentscheidungen
verzerren und die betriebliche Anpassungsfähigkeit einschränken.  
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Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
310 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
420. Die langen Haltefristen für übertragene Betriebsvermögen können zudem dazu 
beitragen, dass sowohl der Unternehmensbesitz als auch die Geschäftsführung 
innerhalb der Familie verbleiben. Krug und Langenmayr (2025) zeigen in einem 
theoretischen Modell, dass dadurch insbesondere auch weniger geeignete
Nachkommen die Geschäftsführung übernehmen, was mit Effizienzverlusten
einhergehen kann. Empirisch finden Bennedsen et al. (2007) für Dänemark, dass eine 
Weitergabe der Geschäftsführung eines familiengeführten Unternehmens an 
Nachkommen der bisherigen Geschäftsführerin oder des
Geschäftsführers kausal zu einer niedrigeren Performance des Unternehmens 
führt. Die operative Gesamtkapitalrendite sinkt dabei im Vergleich zu
Unternehmen, bei denen die Weitergabe der Geschäftsführung nicht an Nachkommen
erfolgt, um durchschnittlich mindestens 4 Prozentpunkte in den ersten drei Jahren 
nach der Weitergabe. Weitere internationale Studien kommen zu einem
ähnlichen Ergebnis (Pérez-González, 2006; Bloom und Van Reenen, 2007). Zudem 
könnte es in manchen Unternehmen aus steuerlichen Gründen vor einer
Vermögensübertragung zu einer Reduktion der Beschäftigung kommen, um die
Lohnsummenregelungen leichter zu erfüllen. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive 
können somit sowohl die umfassende Begünstigung der Betriebsvermögen, als 
auch die an den Erhalt geknüpften Bedingungen zu erheblichen Fehlanreizen bei 
Investitionsentscheidungen führen. 
IV. HANDLUNGSOPTIONEN 
421. Der Vermögensaufbau privater Haushalte in Deutschland könnte durch eine 
höhere Kapitalmarktbeteiligung und eine zielgerichtete Förderung des 
Vermögensaufbaus gestärkt werden. Durch die Einführung eines
geförderten Vorsorgedepots könnten private Altersvorsorge und Vermögensförderung 
verzahnt und vereinheitlicht werden. 🡦 ZIFFERN 422 FF. Durch eine hohe
Verbindlichkeit und gezielte Förderung könnte die Sparfähigkeit von Haushalten mit 
geringem Einkommen gestärkt werden. Einen wichtigen Beitrag kann eine 
sinnvolle Ausgestaltung der Frühstart-Rente leisten, die an das neue
Vorsorgedepot anschließt. 🡦 ZIFFER 426 Der Aufbau von Betriebsvermögen durch
Gründung und Skalierung neuer Unternehmen würde von attraktiveren Exit-
Perspektiven in Europa profitieren, steuerliche Rahmenbedingungen und Bürokratie 
können hingegen weiterhin hemmend wirken. 🡦 ZIFFERN 428 F. Eine Reform der 
Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte die steuerliche Begünstigung 
von Betriebsvermögen verringern und so für eine gleichmäßigere
Besteuerung sorgen, die sich stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiert. 🡦 ZIF-
FERN 432 FF. Durch eine Stundung der Steuerlast könnte gleichzeitig eine hohe
Liquiditätsbelastung zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung vermieden
werden. 🡦 ZIFFER 432 Ein besseres Verständnis der Vermögensverteilung in
Deutschland und ihrer Dynamik wird weiterhin durch eine unzureichende Erhebung und 
Bereitstellung von relevanten Daten erschwert. Die Dateninfrastruktur sollte
insbesondere durch eine Verknüpfung amtlicher Daten verbessert werden. 🡦 ZIF-
FERN 440 F. 
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Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 311 
1. Vermögensaufbau privater Haushalte stärken 
422. Die Vermögensbildung privater Haushalte kann langfristig durch eine
höhere Kapitalmarktbeteiligung und eine verbesserte Förderung des
Vermögensaufbaus gestärkt werden. Wie internationale Erfahrungen zeigen, 
kann dies durch eine Verzahnung von privater Altersvorsorge und
Vermögensförderung erreicht werden. 🡦 ZIFFER 395 Für einen grundlegenden Neustart des
Vermögensaufbaus schlägt der Sachverständigenrat die Einführung eines
staatlich geförderten Vorsorgedepots vor, das sowohl der privaten
Alterssicherung als auch dem zweckungebundenen Vermögensaufbau dient. 🡦 PLUSTEXT 26 
Renditestarke Fonds, eine Vorauswahl an Fonds nach schwedischem Vorbild und 
flexible Auszahlungsoptionen würden Effizienz und Transparenz sichern
(Malmendier et al., 2025c, 2025b). Kern des Systems sollte ein einfach
strukturiertes Standardprodukt nach dem Prinzip eines Lebenszyklusmodells 
sein, das in jungen Jahren hohe Aktienquoten zulässt und das Risiko im Alter 
schrittweise reduziert. Bei den Auszahlungsmodalitäten sollte eine hohe
Flexibilität angestrebt werden. Auch größere Teilauszahlungen, etwa zur
Schuldentilgung oder zum altersgerechten Umbau einer Immobilie, sollten möglich sein. So 
könnten Vorsorgesparerinnen und Vorsorgesparer ein vererbbares und
beleihbares Vermögen aufbauen, das flexibel genutzt werden kann und
gleichzeitig von den Renditen des Kapitalmarktes profitiert.  
 
🡦 PLUSTEXT 26  
Hintergrund: Kernelelemente des Vorsorgedepots nach Malmendier et al. (2025b) 
Das Vorsorgedepot soll ein lebenslanges, kapitalmarktbasiertes Vorsorgeprodukt 
schaffen, das vom Kindesalter bis in den Ruhestand besteht. Mit Erreichen der 
Volljährigkeit werden angesparte Beiträge aus der Frühstart-Rente automatisch in 
das Depot überführt, sodass Vermögensaufbau, Vorsorge und Auszahlung in einem 
System gebündelt sind. Alle Erwerbspersonen sollten automatisch erfasst werden, 
um eine breite und verbindliche Teilnahme sicherzustellen. Die Depotverwaltung 
kann staatlich oder durch private Anbieter erfolgen. Einzahlungen werden
ausschließlich in renditestarke, kostengünstige und breit gestreute Fonds investiert. 
Nur Fonds mit einer gewissen Mindeststreuung und Liquidität, die in handelbare 
Wertpapiere investieren (OGAW-Fonds), sowie Fonds mit nicht-börsennotierten
Anlagen (ELTIFs) können gewählt werden. Um eine überschaubare Produktauswahl, 
eine hohe Qualität und geringe Kosten zu sichern, werden die Fonds zentral von 
einer unabhängigen Fondsauswahlbehörde beschafft. Zentrale Kriterien bei der 
Fondsauswahl sind die Gebühren und die Qualität. Die Bewertung erfolgt anhand 
einer umfassenden qualitativen und quantitativen Analyse sowie durch laufende 
Überwachung.  
Nach schwedischem Vorbild stehen private Fondsangebote im Wettbewerb zu 
einem staatlich verwalteten Standardprodukt. Dessen Verwaltung kann
beispielsweise durch die Deutsche Bundesbank oder die KfW erfolgen. Wer keine aktive 
Wahl trifft, erhält automatisch das staatlich verwaltete Standardprodukt mit der 
Möglichkeit, später jederzeit zu einem privaten Fonds zu wechseln. Das
Standardprodukt folgt einem Lebenszyklusmodell: Es setzt sich aus renditestärkeren Fonds 
(OGAW-Risikoklassen 4–5) und risikoärmeren Fonds (Risikoklassen 1–2) 
zusammen, deren Anteil sich mit zunehmendem Alter verschiebt. Bis etwa zum 50. 
Lebensjahr liegt der Schwerpunkt auf renditestarken Anlagen, anschließend erfolgt 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 311 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
312 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
eine schrittweise Umschichtung in risikoärmere Fonds. Über die
Auszahlungsmodalitäten entscheiden Vorsorgende erst kurz vor Renteneintritt, wobei auf eine 
hohe Flexibilität statt auf eine verpflichtende Verrentung gesetzt wird.  
423. Aus den Erfahrungen mit der Riester-Rente und internationalen Vorbildern lässt 
sich ableiten, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen und Vermögen von einer 
hohen Verbindlichkeit der Teilnahme am Vorsorgedepot besonders
profitieren würden. 🡦 ZIFFER 399 Diese kann durch eine automatische Einbeziehung
aller Erwerbspersonen (Auto-Enrolment), verbunden mit der Option, sich aktiv 
gegen eine Teilnahme zu entscheiden (Opt-out), erreicht werden. Eine
zielgerichtete Förderung kann dann die Sparfähigkeit von Haushalten mit geringem
Einkommen stärken. Die bisherige einkommensabhängige Systematik der Riester-
Förderung ist nicht grundsätzlich problematisch und könnte im neuen
Vorsorgedepot beibehalten werden: Die nachgelagerte Besteuerung entspricht
internationalen Standards für die Besteuerung von Vorsorgeersparnissen (OECD, 2024b). 
Die fixen Zulagen, die mit den steuerlichen Entlastungen verrechnet werden,
führen für Geringverdienende zu hohen Förderquoten. Würde eine hohe
Inanspruchnahme der unteren Einkommensgruppen sichergestellt, würde 
mit der bisherigen Riester-Fördersystematik eine deutlich progressive
Verteilungswirkung erreicht (Ihle, 2017). Anpassungsbedarf bestünde jedoch bei der 
Höhe der Zulagen. Die Grundzulage wurde seit dem Jahr 2008 nur einmal um 21 
Euro auf 175 Euro erhöht; die Kinderzulage wurde im Jahr 2008 deutlich
heraufgesetzt (von 185 Euro auf 300 Euro), ist seither aber konstant. Um
wiederkehrende politische Debatten über die Förderhöhe zu vermeiden und den realen Wert 
der Förderung zu sichern, sollte künftig eine regelgebundene
Dynamisierung der Zulagen vorgesehen werden, bei der eine Anpassung automatisch an 
die Preis- oder Reallohnentwicklung erfolgt. Die einkommensabhängige
Mindesteigenbeitragsberechnung, die bislang zu einem hohen Bürokratieaufwand der 
Riester-Rente beiträgt, sollte reformiert werden, wofür verschiedene Vorschläge 
existieren (BMF, 2023).  
424. Das bestehende Fördersystem für den privaten Vermögensaufbau ist fragmentiert 
und komplex. Es erreicht Haushalte aus den unteren Einkommensgruppen
derzeit nur unzureichend. 🡦 ZIFFERN 397 F. Künftig sollte die staatliche
Vermögensförderung daher systematischer, zielgerichteter und administrativ
einfacher ausgestaltet werden. Programme, die diese Ziele nicht erreichen, sollten 
grundsätzlich hinterfragt werden. Dies gilt etwa für die Arbeitnehmersparzulage, 
der Evaluierungen eine unzureichende Zielgenauigkeit sowie hohe
Mitnahmeeffekte und Verwaltungskosten bescheinigen (Boockmann et al., 2013; Beznoska et 
al., 2018). Indem bisherige staatliche Fördermöglichkeiten für den privaten
Vermögensaufbau in der Förderung des neuen Vorsorgedepots aufgehen, könnte
dieses, nach internationalem Vorbild, zum zentralen, lebensbegleitenden
Element des Vermögensaufbaus in Deutschland werden. Das Vorsorgedepot 
sollte auch für die betriebliche Altersversorgung geöffnet werden. Für bestehende 
Riester-Verträge müsste im Rahmen der Reform Bestandsschutz gewährt werden. 
Gleichzeitig sollte jedoch die Möglichkeit eröffnet werden, existierende Riester-
Verträge in das Vorsorgedepot zu überführen, ohne dass dies im Hinblick auf
bereits gewährte Zulagen schädlich ist. Auch eine Übertragung von stillgelegten 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 312 –
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 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 313 
Riester-Renten oder Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge sollte ohne
Verlust der staatlichen Förderung ermöglicht werden. Flexible Auszahlungsmodelle 
tragen zu einer größeren Zweckneutralität bei der Förderung der
Vermögensbildung bei. 🡦 ZIFFER 400 
425. Insgesamt dürfte eine solche Reform des Fördersystems höhere staatliche 
Kosten verursachen, langfristig jedoch zu einer effizienteren,
transparenteren und sozial ausgewogeneren Förderung des
Vermögensaufbaus führen. In den vergangenen Jahren beliefen sich die staatlichen Ausgaben 
für die Förderung von Riester-Verträgen, bestehend aus Zulagenzahlungen und 
steuerlicher Entlastung, auf rund 4 Mrd Euro jährlich (BMF, 2024). Unter der 
Annahme, dass rund 80 % der Erwerbstätigen sowie Empfängerinnen und
Empfänger von Arbeitslosengeld I, was einer Opt-out-Quote von 20 % entspricht, am 
Vorsorgedepot teilnehmen und die durchschnittliche erzielte Grundzulage
gegenüber der heutigen Riester-Förderung weitgehend konstant bleibt, ermittelt der 
Sachverständigenrat durch die höhere Teilnahmequote Mehrausgaben 
für Zulagen von etwa 5 Mrd Euro jährlich. Eine Dynamisierung der
Zulagen 🡦 ZIFFER 423 könnte die Kosten zusätzlich erhöhen, während eine rückläufige 
Entwicklung der Erwerbstätigenzahl tendenziell dämpfend wirken dürfte.
Darüber hinaus ist mit steuerlichen Mindereinnahmen zu rechnen. Deren Höhe 
hängt insbesondere vom durchschnittlichen Einkommen der Teilnehmenden ab, 
das infolge der automatischen Einbeziehung geringer als bei der bisherigen
Riester-Förderung ausfallen dürfte.  
Demgegenüber stünden Einsparpotenziale durch die Reduktion und
Zusammenführung bestehender Förderprogramme der Vermögensbildung. 
🡦 PLUSTEXT 24 Die Abschaffung der Arbeitnehmersparzulage würde jährliche Kosten 
von rund 75 Mio Euro vermeiden (BMF, 2025). Auch fiskalische Kosten für den 
Sparer-Pauschbetrag, die derzeit bei etwa 320 Mio Euro jährlich liegen, könnten 
durch eine automatische steuerliche Erfassung der Kapitalerträge im
Vorsorgedepot eingespart werden, wenn Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei bleiben. 
Ebenso ließe sich die Wohnungsbauprämie (aktuell rund 220 Mio Euro jährlich) 
in das neue System integrieren. Schließlich könnten durch die Überführung
steuerfreier Mitarbeiterbeteiligungen in das Vorsorgedepot (aktuell rund 500 Mio 
Euro) Kosten eingespart werden. Hinzu kommt, dass die Fördermittel aus dem 
Baukindergeld, das nur bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden konnte, in 
den kommenden Jahren schrittweise auslaufen. Bereits bewilligte Förderungen 
werden noch bis zum Jahr 2033 ausfinanziert und verursachen derzeit Kosten von 
etwa 800 Mio Euro jährlich. 
426. Ein solches Vorsorgedepot kann an aktuelle Vorhaben der Bundesregierung
anknüpfen. Die geplante Frühstart-Rente kann hierbei eine Schlüsselrolle 
einnehmen. Wie vom Sachverständigenrat vorgeschlagen (SVR Wirtschaft, 
2024; JG 2023 Ziffer 266) sollen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18
Jahren künftig eine geringe staatliche Einzahlung zur Anlage am Kapitalmarkt
erhalten. Hierdurch wird die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben
verankert, langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und deren
Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten werden ermöglicht und die
Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig gestärkt. Der Erfolg der Frühstart-Rente 
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Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
314 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
hängt jedoch maßgeblich von ihrer Ausgestaltung ab (Malmendier et al., 2025a). 
Kernelement der Frühstart-Rente sollte die automatische Erfassung aller 
berechtigten Kinder sein, sodass keine Antragstellung erforderlich ist. Dies 
ließe sich unkompliziert und unter Nutzung bestehender Schnittstellen über die 
Familienkassen und steuerliche Identifikationsnummer organisieren
(Malmendier et al., 2025a). Eine automatische Teilnahme kann Selektionseffekte
verhindern, wie sie bei der Riester-Rente beobachtet werden. 🡦 ZIFFER 399 
Die Frühstart-Rente könnte damit zum institutionellen Türöffner für das 
neue Vorsorgedepot werden. Die angesparten Beträge sollten bei
Volljährigkeit automatisch in das Depot überführt werden. Auf diese Weise würde der 
Vermögensaufbau vom Kindesalter über die Erwerbsphase bis in den Ruhestand 
konsistent organisiert – mit klaren, transparenten Produkten, ohne
bürokratische Hürden und ohne antragsabhängige Förderverfahren.  
427. International werden unterschiedliche Konzepte für ein sogenanntes 
„Grunderbe“ diskutiert, die sich vor allem in Höhe, Zeitpunkt,
Zweckbindung und Finanzierung unterscheiden. Piketty (2021) schlägt für
Frankreich ein Grunderbe von rund 120 000 Euro vor, das im Alter von 25 Jahren
ausgezahlt werden soll, finanziert über eine progressive Vermögens- und
Erbschaftsbesteuerung. Der jährliche Finanzierungsbedarf läge in Frankreich bei etwa 
145 Mrd Euro. Bach (2021) diskutiert ein Grunderbe in Deutschland in Höhe von 
20 000 Euro im Alter von 18 Jahren. Die entstehenden Kosten von rund 22,6 Mrd 
Euro pro Jahr könnten gemäß dem Vorschlag durch eine erhöhte Erbschaftsteuer, 
eine Vermögensteuer auf hohe Vermögen und eine effektivere Besteuerung des 
Immobilienvermögens finanziert werden. Seine Simulationen zeigen, dass dies 
die Vermögensungleichheit in Deutschland deutlich reduzieren könnte.  
Ackerman und Alstott (1999) konzipierten für die USA die „Stakeholder Society“, 
bei der jeder US-Bürger bei Erreichen der Volljährigkeit ein einmaliges
Startkapital von 80 000 USD erhält, finanziert durch eine jährliche Vermögensteuer von 
2 % bei den reichsten 40 % der Amerikaner und eine Rückzahlungsklausel beim 
Tod. Die Autoren schätzten den einmaligen Gesamtfinanzierungsbedarf, um allen 
Berechtigten in einer bestimmten Kohorte ein solches Startkapital auszuzahlen, 
auf rund 268 Mrd USD. Im Vereinigten Königreich wird seit einiger Zeit über eine 
„Citizen’s Inheritance“ von 10 000 Pfund im Alter von 25 oder 30 Jahren
diskutiert (Intergenerational Commission, 2018; The Guardian, 2024). Die Kosten von 
etwa 7 Mrd Euro pro Jahr sollen den Vorschlägen nach durch eine Reform der 
Erbschaftsteuer finanziert werden. Neben dem hohen Finanzierungsbedarf 
ist die nachhaltige Wirkung eines Grunderbes auf die
Vermögensverteilung ungewiss, da die Mittel unterschiedlich, auch für Konsum, verwendet
werden könnten. Zudem schafft es keine dauerhaften Anreize zum
regelmäßigen Sparen und fördert für sich genommen keine strukturelle
Kapitalmarktbeteiligung.  
428. Der Aufbau von Betriebsvermögen wird in Deutschland durch ein im
internationalen Vergleich geringes Gründungsgeschehen gehemmt. 🡦 ZIFFER 401 Ein
dynamisches Gründungsgeschehen dürfte zwar kurzfristig kaum
Auswirkungen auf die Vermögensverteilung haben, könnte jedoch langfristig 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 314 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 315 
zum Aufbau und einer weiteren Verbreitung von Betriebsvermögen
beitragen. Gründungen können durch die starke Fragmentierung des
Gründungsprozesses erschwert werden, bei dem mehrere Behörden auf unterschiedlichen 
staatlichen Ebenen kontaktiert werden müssen. 🡦 ZIFFER 607 Um Gründungen 
zu vereinfachen, wäre eine zentrale digitale Plattform („One-Stop-Shop“) für 
alle Anträge sinnvoll. 🡦 KASTEN 34 Hilfreich wäre außerdem, wenn Behörden
künftig über ein zentrales Register auf bereits bei anderen Behörden eingereichte
Dokumente und Anträge zugreifen könnten, um Mehrfacheinreichungen zu
umgehen („Once-Only-Prinzip“). 🡦 ZIFFER 656 Beide Konzepte werden in Estland
erfolgreich umgesetzt und sind im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
vorgesehen (CDU, CSU und SPD, 2025). 
Allgemeine steuerliche Rahmenbedingungen wirken sich ebenfalls auf 
die Gründungsaktivität aus. So zeigen Curtis und Decker (2018) für die USA, 
dass höhere Unternehmensteuern zu geringerer Gründungsaktivität führen. In 
Deutschland könnte sich in diesem Zusammenhang hemmend auswirken, dass 
Verluste nur begrenzt gegen zukünftige Gewinne steuerlich geltend gemacht
werden können. 🡦 KASTEN 17 Dies reduziert die Attraktivität riskanter Projekte,
insbesondere für junge, innovative Unternehmen, die bislang keine Gewinne
erwirtschaften. 🡦 ZIFFER 291  
429. Erst die Skalierung neuer Unternehmen kann im Erfolgsfall signifikant neues
Betriebsvermögen schaffen. Der im vergangenen Jahr aufgelegte
Wachstumsfonds Deutschland ist ein Beispiel für das erfolgreiche Zusammenspiel 
staatlicher und privater Mittel in der Wagniskapitalfinanzierung (JG 
2023 Ziffer 257). Dabei konnten institutionelle Investoren erstmals in größerem 
Umfang für den deutschen Wagniskapital-Markt gewonnen werden. Zum
Jahresende 2023 stammten knapp 70 % des Fondsvolumens aus privaten Mitteln (KfW, 
2024). Die geplante zweite Fondsgeneration dürfte zur weiteren Stärkung des 
deutschen und europäischen Wagniskapital-Ökosystems beitragen. 
Damit institutionelle Investoren langfristig in der Assetklasse der Wagniskapital 
bleiben, ist ein erfolgreicher Ausstieg („Exit“), etwa über Börsengänge  
(IPOs) oder Unternehmensübernahmen, entscheidend. Hier hinkt Europa den 
USA hinterher, wo sowohl die Zahl der IPOs als auch die Präsenz großer
akquisitionsstarker Unternehmen deutlich höher ist. Eine Stärkung europäischer
Kapitalmärkte trägt allgemein dazu bei, die Exit-Perspektiven zu verbessern. Die 
Schaffung eines paneuropäischen Sekundärmarktes für
Technologieunternehmen vor dem Börsengang (pre-IPO) könnte die Attraktivität von
Ausstiegsoptionen für Investoren erhöhen. 🡦 ZIFFER 203 
2. Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger  
besteuern 
430. Eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer weist gegenüber der
Wiedereinführung einer Nettovermögensteuer mehrere Vorteile auf. Sie knüpft an ein 
bestehendes System an, verursacht geringere Erhebungskosten und dürfte
weniger ineffiziente Verhaltensanpassungen auslösen. 🡦 ZIFFERN 408 F. Ein aktuell an-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 315 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
316 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
hängiges Verfahren beim BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der aktuellen
Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer könnte je nach Ausgang des
Verfahrens eine gesetzliche Neuregelung erforderlich machen. 🡦 KASTEN 27 Eine Reform 
der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte gemäß dem
Leistungsfähigkeitsprinzip die Gleichmäßigkeit der Besteuerung stärken, mögliche 
Anreizverzerrungen verringern und im Vergleich zum bestehenden Rechtsstand 
nicht zu Aufkommensverlusten führen. Reformbedarf besteht vor allem beim 
Umfang der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen sowie bei 
der Ausgestaltung der persönlichen Freibeträge. 
431. Anstelle der bisherigen Freibeträge könnte ein Lebensfreibetrag, wie im 
geltenden Recht gestaffelt nach Verwandtschaftsgrad, eingeführt werden. 
Empfangene Vermögensübertragungen würden nur dann besteuert, wenn sie
diesen Freibetrag kumuliert überschreiten. Dies würde steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten reduzieren und die Besteuerung stärker an der
tatsächlichen Leistungsfähigkeit orientieren. 🡦 ZIFFER 411 Voraussetzung ist eine 
systematische Erfassung von Erbschaften und Schenkungen über die steuerliche 
Identifikationsnummer. Eine Erfassung ist bereits heute in einem gewissen
Umfang zur Kontrolle der 10-Jahres-Frist notwendig. Bei der Festlegung der Höhe 
des Lebensfreibetrags sollte berücksichtigt werden, dass die Freibeträge seit dem 
Jahr 2009 nicht mehr an die Inflation angepasst wurden. Gleichzeitig muss
beachtet werden, dass hohe Lebensfreibeträge zu signifikanten
Einnahmerückgängen führen. So zeigen Simulationsergebnisse von Bach et al. (2025), dass es bei 
der Festsetzung eines einheitlichen Lebensfreibetrags von 1 Mio Euro für alle
Erbschaften und Schenkungen im Lebensverlauf zu deutlichen
Aufkommensrückgängen käme. Eine Staffelung der Lebensfreibeträge nach Verwandtschaftsgrad, 
z. B. 1 Mio Euro für enge Verwandte und 100 000 für übrige Erwerberinnen und 
Erwerber würde diese Aufkommensrückgänge deutlich reduzieren. Eine
Differenzierung nach Verwandtschaftsgrad sollte daher beibehalten werden, 
insbesondere auch, da sie Unterschieden im Vererbungsmotiv Rechnung 
trägt und so potenzielle Verhaltensanpassungen durch die Besteuerung 
verringert (JG 2008 Ziffer 370). 🡦 ZIFFER 408  
432. Die umfassenden Begünstigungen für Betriebsvermögen sollten im 
Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung deutlich eingeschränkt werden. 
Dazu müsste bei Betriebsvermögen unter 26 Mio Euro der
Verschonungsabschlag 🡦 ZIFFER 383 erheblich reduziert werden. Der bei der
Bewertung von Betriebsvermögen angewandte Bewertungsabschlag von 30 % auf das 
Betriebsergebnis, der die Ertragsteuerbelastung berücksichtigt, sollte bestehen 
bleiben. Das Ziel der Vermeidung von übermäßigen
Liquiditätsbelastungen für kleinere und mittlere Unternehmen könnte durch eine
Stundung der Steuerlast erreicht werden. Eine Stundung der Steuerlast bis zu
sieben Jahre ist bereits im aktuellen Recht auf Antrag für Erbschaften von
Betriebsvermögen möglich. 🡦 PLUSTEXT 23 Die Stundungsdauer könnte ausgeweitet werden. 
Die Stundungsregelungen sollten zudem barrierearm und zu niedrigen 
Kosten anwendbar sein. So sollte sich die Verzinsung an den aktuell
marktüblichen Zinsen für den Stundungszeitraum orientieren. Durch eine 
Stundung kann die Liquiditätsbelastung für das Unternehmen erheblich gesenkt 
werden. Bei einer kompletten Abschaffung des Verschonungsabschlags müsste 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 316 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 317 
ein Unternehmen im Wert von 5 Mio Euro bei einer mit 3,5 % verzinsten
Stundung über 5 Jahre jährlich rund 37 % des Ertrags vor Steuern aufwenden, bei
einer Stundung über 20 Jahre wären es mit jährlich rund 12 % erheblich weniger. 
🡦 TABELLE 24 In der Praxis dürfte diese Ertragsbelastung ein Maximum darstellen, 
das nur erreicht wird, wenn den Empfängerinnen und Empfängern von
Betriebsvermögen nicht zugleich andere Vermögensgegenstände vererbt oder geschenkt 
werden, die sie zur Steuerzahlung verwenden können (Wissenschaftlicher Beirat 
beim BMF, 2012). 🡦 ZIFFER 416 Wie Houben und Maiterth (2011) gezeigt haben, 
dürfte letzteres bei einer Vielzahl von Übertragungen von Betriebsvermögen der 
Fall sein.  
433. Während für kleine und mittlere Unternehmen eine Liquiditätsbelastung 
wahrscheinlich ist, wenn die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht 
durch Begünstigungen ermäßigt wird, ist dies für größere
Unternehmen, insbesondere Aktiengesellschaften, nicht im selben Ausmaß der Fall. 
Empfängerinnen und Empfänger von größeren Betriebsvermögen können
leichter Unternehmensanteile zur Begleichung der Steuerlast verkaufen und haben
zudem bessere Möglichkeiten zur Mittelaufnahme am Kapitalmarkt. Die
Möglichkeit des nachträglichen Steuererlasses durch die
Verschonungsbedarfsprüfung für Betriebsvermögen über 26 Mio Euro sollte daher 
grundsätzlich abgeschafft werden. Der umfassende nachträgliche Steuererlass 
führt häufig dazu, dass sehr große Vermögensübertragungen vollständig oder fast 
vollständig steuerfrei erfolgen, obwohl die betroffenen Unternehmen über
ausreichende Finanzierungs- und Ertragsmöglichkeiten verfügen, um eine
Steuerzahlung ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen oder der Unternehmensfortführung zu 
leisten. 
🡦 TABELLE 24 
 
Maximale jährliche Ertragsbelastung bei Abschaffung der Begünstigung von Betriebsvermögen 
und Stundung der Steuerlast¹
5 10 15 20
1 000 000  90 000 (9,0%)  103 896 18,9  10,2  7,4  6,0  
5 000 000  874 000 (17,5%)  519 481 36,6  19,9  14,4  11,6  
10 000 000 2 208 000 (22,1%) 1 038 961 46,3  25,1  18,1  14,7  
30 000 000 8 880 000 (29,6%) 3 116 883 62,0  33,7  24,3  19,7  
Euro
Wert des 
übertragenen 
Betriebsvermögens²
Nachhaltiger 
Jahresertrag 
vor Steuern
Maximale jährliche Ertragsbelastung bei 
Stundung der Steuerlast über … Jahre
%
Festgesetzte 
Steuer
1 – Angenommen wird die komplette Abschaffung des Verschonungsabschlags und der Verschonungsbedarfsprüfung. 
Berechnet wird die maximale implizite Belastung des nachhaltigen Jahresertrags vor Steuern durch die Erbschaft- und 
Schenkungsteuer. Zur Berechnung der Steuerlast wird ein Freibetrag von 400 000 Euro angenommen und die
Steuersätze gemäß Steuerklasse I angewendet. Für die gestundete Erbschaftsteuerschuld wird ein Zinssatz von 3,5 %
angenommen. Für die Berechnung der jährlichen Annuität wird der Durchschnitt aus vorschüssiger und nachschüssiger 
Zinszahlung verwendet.  2 – Für die Berechnung wird das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet. Dabei wird 
zunächst der nachhaltige Jahresertrag vor Steuern mithilfe des durchschnittlichen jährlichen Betriebsergebnisses der 
letzten drei Wirtschaftsjahre ermittelt. Dieses Ergebnis wird anschließend pauschal um einen Bewertungsabschlag von 
30 % gekürzt, um den Ertragsteueraufwand zu berücksichtigen. Der so bereinigte Wert wird schließlich mit dem
Kapitalisierungsfaktor von 13,75 multipliziert, wodurch der Ertragswert bestimmt wird.
Quellen: § 19 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-247-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 317 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
318 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Bei einer Verringerung oder Abschaffung der steuerlichen
Begünstigung für Betriebsvermögen sollten die an den Erhalt der Vergünstigungen 
geknüpften Bedingungen in Form von Haltefristen und
Lohnsummenregelungen gelockert oder abgeschafft werden. Zwar sichern diese mechanisch 
die Beschäftigung beim Vermögensübergang, zugleich können sie jedoch
notwendige Umstrukturierungen verzögern und zu ineffizienten
Unternehmensentscheidungen führen. 🡦 ZIFFERN 419 F.  
434. Eine Reduktion der Begünstigung der Betriebsvermögen führt für sich 
genommen zu Mehreinnahmen bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer. Bach et al. (2025) berechnen auf Basis eines Erbschafts- und
Schenkungsvolumens von 117 Mrd Euro, dass eine vollständige Abschaffung der
Verschonungsregeln für Betriebsvermögen sowie für zu Wohnzwecken vermietete 
Immobilien zu jährlichen Mehreinnahmen von 7,8 Mrd Euro führen 
würde. Bei einer lediglich teilweisen Verringerung der Steuervergünstigungen 
würde dieser Betrag entsprechend kleiner ausfallen. Zudem würden sich die
Steuermehreinnahmen durch die Stundungsmöglichkeiten über mehrere Jahre
erstrecken.  
In dieser Schätzung sind keine Verhaltensreaktionen der Steuerpflichtigen 
berücksichtigt. Für Erbschaften sind auf Basis der Literatur allerdings auch nur 
geringe Verhaltensanpassungen zu erwarten, da Todesfälle häufig unerwartet
eintreten und Erbschaften in der Vergangenheit nur begrenzt auf steuerliche Anreize 
reagiert haben. 🡦 ABBILDUNG 78 Schenkungen haben in der Vergangenheit dagegen 
stark auf steuerliche Anreize reagiert, weshalb kurzfristig vor einer Reform ein 
Anstieg und nach einer Reform eine Verringerung des übertragenen
Schenkungsvolumens erwartbar ist. Langfristig könnte dieser Rückgang geringer ausfallen, 
falls Schenkungen von Betriebsvermögen nur verschoben und zu einem späteren 
Zeitpunkt, möglicherweise als Erbschaft, doch übertragen werden.  
435. Zwar ist unklar, wie gravierend das Problem des Liquiditätsentzugs und damit 
verbundener Risiken für Investitionen und Beschäftigung der übertragenen
Unternehmen ist. Viele Reformvorschläge versuchen aber, mögliche Risiken zu
begrenzen, indem niedrigere Steuersätze vorgeschlagen werden. Dabei wird häufig 
die Einführung einer Flat-Tax gefordert, die sämtliche Erbschaften und 
Schenkungen mit einem einheitlichen niedrigen Steuersatz besteuert. Zuletzt 
wurden etwa Steuersätze von 5 % bis 10 % ins Spiel gebracht (Blömer et al., 2025). 
Eine solche Flat-Tax soll vor allem die Erbinnen und Erben von Betriebsvermögen 
vor höheren steuerlichen Belastungen bewahren. Es spricht allerdings vieles
dafür, bei der Reform an der bisherigen, grundsätzlich progressiven
Tarifstruktur und den nach Verwandtschaftsgrad gestaffelten Freibeträgen und 
Steuersätzen festzuhalten. So könnte zwar selbst eine niedrige Flat-Tax
Erbschaften und Schenkungen von Betriebsvermögen durchschnittlich stärker
besteuern als im geltenden Recht und wegen der starken Konzentration der
Betriebsvermögen im Bereich hoher Vermögen eine progressive Wirkung erzielen. 
Sie würde jedoch die bislang im Steuersystem verankerte deutliche Progression 
der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei übrigen Privatvermögen mit Sätzen bis 
zu 30 % bzw. 50 % aufheben und entsprechende Privatvermögen steuerlich
massiv entlasten, was dem Leistungsfähigkeitsprinzip zuwiderlaufen könnte. Bei 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 318 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 319 
einer Flat-Tax besteht somit das polit-ökonomische Risiko, dass aus Rücksicht auf 
die Interessen von Unternehmenserbinnen und -erben die Steuersätze so niedrig 
angesetzt werden, dass das fiskalische Ziel und eine den herrschenden
Gerechtigkeitsvorstellungen entsprechende Steuerprogression nicht erreicht werden
können.  
436. Die Aufkommensverluste durch eine sehr niedrige Flat-Tax würden
zudem die bereits bestehenden Finanzierungsprobleme der Länder, in deren
Ertragshoheit die Steuer fällt, noch deutlich verschärfen. So schätzen Bach et al. 
(2025) die Mindereinnahmen durch eine niedrige Flat-Tax von 10 % bei einer 
gleichzeitigen Abschaffung der Begünstigung von Betriebsvermögen auf 4,3 Mrd 
Euro. Für eine aufkommensneutrale Lösung dürfte grob geschätzt ein Steuersatz 
von knapp 15 % notwendig sein. Bei einem solchen Steuersatz wäre damit zu
rechnen, dass Haushalte mit relativ geringen übertragenen Privatvermögen und
Steuersätzen zwischen 7 % und 11 % 🡦 TABELLE 23 stärker besteuert würden als im
geltenden Recht. Dem Problem einer Mehrbelastung von niedrigen
Erbschaften und Schenkungen durch eine Flat-Tax ließe sich durch höhere
Freibeträge begegnen. Dies würde jedoch wiederum die zur Aufkommensneutralität
benötigte Flat-Tax erhöhen. Würde man beispielsweise die Flat-Tax mit einem
Lebensfreibetrag von 1 Mio Euro für enge Verwandte und 100 000 Euro für übrige 
Erwerber kombinieren, dürfte der zur Aufkommensneutralität notwendige
Steuersatz auf über 20 % steigen, wie sich aus überschlägigen Berechnungen auf Basis 
der Simulationsergebnisse von Bach et al. (2025) ergibt. Dies würde
möglicherweise wieder mit dem politischen Ziel einer Begrenzung der Belastung des
Betriebsvermögens beim Unternehmensübergang kollidieren.  
437. Falls die durch den Abbau der steuerlichen Begünstigungen entstehende
Mehrbelastung für Betriebsvermögen über 26 Mio Euro begrenzt werden 
soll, könnte eine Verschonungsbedarfsprüfung beibehalten werden, kombiniert 
mit einem Mindeststeuersatz von z. B. 15 %, auch nach nachträglichem
Steuererlass. Dies würde die weitgehende Reduktion oder gar den vollständigen Erlass 
der Steuer ausschließen und dadurch eine gleichmäßigere Besteuerung von
Betriebsvermögen sicherstellen.  
438. Eine reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte weiterhin an
bundesweit einheitlichen Freibeträgen und Steuersätzen festhalten. Eine
Regionalisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei der die Länder Freibeträge 
oder Steuersätze eigenständig festlegen können, könnte zu einer regional sehr
ungleichmäßigen Besteuerung von Vermögensübertragungen führen. Die
Besteuerung würde sich damit nicht mehr an der individuellen Leistungsfähigkeit
orientieren. Zudem würden dadurch umfangreiche Möglichkeiten zur
Steuergestaltung, z. B. durch Wohnsitzverlagerungen, geschaffen werden. 
439. Falls es durch eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu
Mehreinnahmen käme, würden diese vollständig bei den Ländern anfallen und 
deren fiskalische Spielräume erhöhen. Da diese im deutschen Föderalismus
vorrangig für das Bildungswesen zuständig sind, wäre eine Verwendung der
Mehreinnahmen zur Stärkung der Bildungsausgaben wünschenswert. Höhere
Bildungsausgaben könnten nicht nur die Qualität und Zugänglichkeit des Bildungs-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 319 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
320 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
systems verbessern, sondern auch zu einer höheren Einkommensmobilität
beitragen, indem sie den bisher stark ausgeprägten Einfluss der sozialen Herkunft 
auf Bildungs- und Berufschancen verringern. In der Folge ließen sich dadurch 
auch die Möglichkeiten zum Vermögensaufbau breiter Bevölkerungsschichten 
verbessern, was langfristig zu einer stärkeren Chancengleichheit bei der
Vermögensbildung führen könnte. Um sicherzustellen, dass die im Zuge einer
Erbschaftsteuerreform gegebenenfalls entstehenden Mehreinnahmen auch tatsächlich in 
die Bildung fließen, könnten die vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen
Mindestquoten für Bildung genutzt werden (JG 2024 Ziffer 179).  
3. Dateninfrastruktur stärken 
440. Die Analyse der Verteilung von Vermögen, Erbschaften und
Schenkungen in Deutschland wird weiterhin durch eine unzureichende
Erhebung und Bereitstellung von relevanten Daten erschwert (JG 2023
Ziffern 530 ff.). Insbesondere die Marktwerte von Betriebsvermögen und
Immobilien werden nur unzureichend erfasst. Zudem sind die
Verknüpfungsmöglichkeiten verschiedener amtlicher Statistiken eingeschränkt. In anderen europäischen 
Staaten wie Dänemark oder den Niederlanden ist eine solche Verknüpfung
möglich und ermöglicht umfassendere Analysen der Vermögensverteilung. 
Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Datenlage zu Vermögen in 
Deutschland wäre die Verknüpfung des Mikrozensus mit
administrativen Daten und darauf aufbauende Schätzverfahren zur Abschätzung der
Vermögen. Finanzvermögen könnten mithilfe der Kapitalertragsteuer,
Betriebsvermögen mithilfe von Bundesbankdaten zu Unternehmensabschlüssen und
Immobilienvermögen durch ein Gebäude- und Wohnungsregister abgeschätzt werden 
(Bachmann et al., 2023). Für eine einfachere Verknüpfung der verschiedenen
Datenquellen sollte ein datensatzübergreifender Identifikator, etwa die steuerliche 
Identifikationsnummer, genutzt werden (Bachmann et al., 2023).  
441. Eine Verbesserung der Dateninfrastruktur war in der letzten Legislaturperiode 
durch das Forschungsdatengesetz vorgesehen (Deutscher Bundestag, 2024).
Dieses wurde jedoch durch den Bruch der Ampelkoalition nicht mehr umgesetzt. Das 
Gesetzesvorhaben sah unter anderem die gesetzliche Ermöglichung von
Verknüpfungen administrativer Datensätze durch Änderung des
Bundesstatistikgesetzes sowie die Einführung eines Deutschen Zentrums für
Mikrodaten (DZMD) vor (BMBF, 2024), um personelle Ressourcen für die
Aufbereitung der Daten zu schaffen. Das DZMD sollte dabei als unabhängiger,
zentraler Datentreuhänder fungieren, durch den Daten verschiedener Akteurinnen 
und Akteure zentralisiert bereitgestellt und miteinander verknüpft werden
können. Trotz mehrerer Appelle, das Gesetz zeitnah umzusetzen (Caliendo et al., 
2025; Deutscher Bundestag, 2025; Schiersch und Ullrich, 2025), bleibt unklar, ob 
der Gesetzentwurf noch im Jahr 2025 ins Kabinett eingebracht wird. Dieses
Gesetzesvorhaben sowie die Bereitstellung verknüpfter administrativer Datensätze 
sollten zeitnah umgesetzt werden, um sowohl Forschung als auch evidenzbasierte 
Politikberatung zu Fragen der Vermögensverteilung in Deutschland zu
verbessern.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 320 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 321 
 
Eine andere Meinung 
1. Analyse und Interpretation der Daten 
442. Ein Mitglied des Sachverständigenrates, Veronika Grimm, ist der Auffassung, 
dass in der Analyse der Vermögensverteilung zentrale Aspekte
unzureichend berücksichtigt wurden und Analyse sowie
Handlungsempfehlungen teilweise nicht zusammenpassen. Das abweichende
Ratsmitglied teilt daher verschiedene Einschätzungen der Ratsmehrheit zu den
wirtschaftspolitischen Handlungsoptionen – insbesondere deren Priorisierung – 
nicht.  
443. Der Haupttext legt besonderes Gewicht auf die methodische Erfassung hoher
Vermögen und erklärt ausführlich die Einbeziehung von Reichenstichproben in die 
Datengrundlage. 🡦 ZIFFER 351 🡦 PLUSTEXT 22 🡦 KASTEN 24 Auf dieser Basis wird gezeigt, 
dass sich der Gini-Koeffizient der Vermögensverteilung seit der
Finanzkrise nur geringfügig verändert hat, während zugleich hervorgehoben wird, 
dass Deutschland in den verteilungsbasierten Vermögensbilanzen (Distributional 
Wealth Accounts, DWA) der EZB weiterhin eine im europäischen Vergleich
überdurchschnittliche Ungleichheit aufweist. 
444. Wichtige Einflussfaktoren auf die Vermögensverteilung – insbesondere 
die institutionelle Ausgestaltung der sozialen Sicherung (besonders des
Rentensystems) und deren Wirkung auf das lebenszyklusbezogene Sparverhalten –
werden zwar in den 🡦 ZIFFERN 356 F. UND 361 für Deutschland diskutiert, aber bei der 
Einordnung der Ergebnisse und der Ableitung von
Handlungsempfehlungen nicht angemessen berücksichtigt. Damit folgt der Haupttext einem 
ebenso verbreiteten wie irreführenden Trend der jüngeren
Ungleichheitsforschung, die sich primär auf den oberen Rand der Verteilung konzentriert,
während die impliziten Vermögensansprüche aus öffentlichen Sicherungssystemen 
bei der Ableitung von Handlungsempfehlungen weitgehend unberücksichtigt 
bleiben (Wroński, 2023a). Der Einfluss von Zuwanderung auf die
Vermögensverteilung, der theoretisch und empirisch von Bedeutung sein könnte, wird ebenfalls 
zwar thematisiert, aber nicht in die weiteren Überlegungen einbezogen. 
445. Vor dem Hintergrund einiger ergänzender Analysen bewertet das abweichende 
Ratsmitglied die wirtschaftspolitischen Handlungsoptionen deutlich anders als 
die Ratsmehrheit und ergänzt in diesem Minderheitsvotum einige wichtige
Handlungsoptionen. 
Die Rolle der sozialen Sicherungssysteme 
446. Theoretische und empirische Analysen zeigen deutlich, dass sowohl
umlagefinanzierte als auch obligatorisch kapitalgedeckte Rentensysteme
tendenziell private Vorsorgeaktivitäten verdrängen (Wroński, 2023a;
Andersen et al., 2024; JG 2016 Ziffer 839). 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 321 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
322 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
447. Erstens wirkt ein gut ausgebautes System der sozialen Sicherung und
insbesondere ein umlagefinanziertes Rentenversicherungssystem dämpfend auf die
individuelle Sparneigung: Je großzügiger die erwarteten staatlichen
Transfers, desto geringer ist der Anreiz und der Bedarf, zusätzlich eigenes 
Altersvermögen aufzubauen – insbesondere für untere
Einkommensgruppen (Börsch-Supan et al., 2001; Kim und Klump, 2010). Dies führt tendenziell zu 
einer Reduktion des aggregierten Privatvermögens, sodass die Ungleichheit der 
gemessenen Vermögensverteilung die tatsächliche Ungleichheit der
Vermögensverhältnisse überzeichnet (vgl. auch 🡦 ZIFFERN 356 F. des Haupttextes).  
448. Zweitens trägt die Altersstruktur in Deutschland zu einer geringeren 
Vermögensbildung bei, da die Präferenz für riskante Anlageformen im Alter 
geringer ist (Le Blanc et al., 2014). 
449. Drittens haben (faktisch) obligatorische kapitalgedeckte Elemente
einen Effekt auf die Vermögensbildung insbesondere im unteren
Einkommensbereich. Personen mit geringem Einkommen – die in einem rein 
freiwilligen System typischerweise kaum sparen (können) – werden zu
Sparerinnen und Sparern. Dadurch kann die gemessene Vermögensverteilung
gleichmäßiger erscheinen, obwohl der institutionelle Rahmen die Vermögensbildung
erzwingt (Andersen et al., 2024). 
450. Viertens unterscheiden sich die Ertragsmechanismen beider Systeme
grundlegend: Während die implizite Rendite eines Umlagesystems in erster
Linie von der demografischen Entwicklung und dem
Produktivitätswachstum abhängt, entspricht die Rendite kapitalgedeckter Systeme der 
Kapitalmarktrendite, die unter Bedingungen dynamischer Effizienz 
in der Regel höher liegt. Der starke Wertzuwachs bei Aktien und Immobilien 
hat dazu geführt, dass Altersvorsorgeformen mit Kapitaldeckung selbst am
unteren Rand der Vermögensverteilung zu einem höheren Vermögenszuwachs
beitragen als rein umlagefinanzierte Systeme. 
451. Empirisch wird dieser theoretische Zusammenhang durch jüngere Studien
gestützt. Sie zeigen, dass die Einbeziehung der vermögensähnlichen Ansprüche aus 
öffentlichen Renten- und Sozialversicherungssystemen die gemessene
Vermögensungleichheit deutlich reduziert (neben den in Ziffer 357 zitierten Studien, 
siehe auch Wroński, 2023a; Andersen et al., 2024; Catherine et al., 2025). 🡦 ZIF-
FERN 357 Vor diesem Hintergrund erklärt sich beispielsweise der Befund einer
besonders hohen Vermögensungleichheit in Schweden oder Dänemark, die im
internationalen Vergleich eher für ihre homogenen Einkommensverhältnisse
bekannt sind (JG 2016 Abbildung 111). Dies unterstreicht, dass die
konventionellen Messungen des Vermögens-Gini ohne Berücksichtigung dieser
Ansprüche ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Ungleichheit vermitteln. 
Es verblüfft, dass die Ratsmehrheit diesen Zusammenhang zwar aufzeigt, aber für 
die Ableitung von Handlungsempfehlungen ignoriert, anders als frühere
Jahresgutachten des Sachverständigenrates (JG 2016; JG 2018; JG 2019). 
452. Die Aussagekraft des in Abbildung 70 des Haupttextes gezeigten
internationalen Vergleichs (der sogar in der ersten „Wichtigsten Botschaft“ zu dem
Kapitel hervorgehoben wird) bleibt also begrenzt, 🡦 ABBILDUNG 70 da die insti-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 322 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 323 
tutionellen Ausgestaltungen der hier verglichenen Rentensysteme
erheblich variieren. Länder mit stärker kapitalgedeckten Systemen weisen
typischerweise höhere private Vermögensbestände auf, während großzügigere
(weniger großzügige) Umlagesysteme zu geringerer (höherer) individueller
Vermögensbildung führen. Diese Unterschiede spiegeln sich insbesondere in der
Eigentumsquote an Wohnimmobilien wider, die in Ländern mit geringerer 
öffentlicher Absicherung – etwa Italien oder Spanien – tendenziell höher 
ist. Ein isolierter Vergleich der Nettovermögen ohne Berücksichtigung der
unterschiedlichen Sicherungssysteme greift daher zu kurz und dürfte eine
unzureichende Ausgangsbasis für wirtschaftspolitische Empfehlungen darstellen. 
453. Zur Ergänzung des Haupttextes lohnt sich ein Blick auf die empirischen Befunde 
zu den Effekten öffentlicher Rentenansprüche auf die Vermögensverteilung unter 
Rentnerinnen und Rentnern (Wroński, 2023b). Unter Verwendung der Daten des 
Eurosystem Household Finance and Consumption Survey zeigt Wronsky, dass in 
den 19 von ihm untersuchten europäischen Ländern die Einbeziehung der
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung die gemessene
Vermögensungleichheit unter Rentnerinnen und Rentnern um etwa 30 % 
verringert. Der Gini-Koeffizient wird jedoch in den untersuchten Ländern in 
sehr unterschiedlichem Umfang reduziert, zwischen 18 % (Slowenien) und 42 % 
(Österreich). In Deutschland sinkt der Gini-Koeffizient um 36 %. Dies 
verdeutlicht, dass die Bewertung der Vermögensverteilung ohne die
Berücksichtigung des impliziten Rentenvermögens die ökonomische Realität insbesondere 
für ältere Kohorten unvollständig abbildet. 
🡦 ABBILDUNG 84 
 
1 – Basierend auf Daten aus der dritten Welle des Household Finance and Consumption Survey (HFCS) der EZB aus dem 
Jahr 2017. AT-Österreich, BE-Belgien, CY-Zypern, DE-Deutschland, EE-Estland, ES-Spanien, FI-Finnland, FR-Frankreich, GR-
Griechenland, HU-Ungarn, IT-Italien, LU-Luxemburg, NL-Niederlande, PL-Polen, PT-Portugal, SI-Slowenien, SK-Slowakei.
Quelle: Wroński (2023b)
© Sachverständigenrat | 25-268-01
Einfluss der Einbeziehung von Rentenansprüchen auf die Vermögensungleichheit von 
Rentnerinnen und Rentnern in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten1
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Reduktion des Gini-Koeffizienten durch 
Einbeziehung von Rentenansprüchen
in %
AT NL EEDESK PLHUFRGRBE FI IT PT CY LU SI
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1,0
Gini-Koeffizient: Vergleich mit und ohne 
Einbeziehung von Rentenansprüchen
CY LU PT FI DE IT NL EE FRBEHUAT SI GRPL SK
Gini-Koeffizient unter Einbeziehung von 
Rentenansprüchen
Gini-Koeffizient
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 323 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
324 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Der Einfluss von Zuwanderung 
454. Empirische Untersuchungen zeigen, dass eingewanderte Haushalte in
vielen Ländern im Durchschnitt deutlich geringere Nettovermögen
halten als der Rest der Bevölkerung und zudem häufig erhebliche Teile
ihres Einkommens an Empfänger in ihren Herkunftsländern
überweisen. Die Ratsmehrheit diskutiert dies in Ziffer 366 und Abbildung 90. 🡦 ZIFFER 366 
🡦 ABBILDUNG 90 Migration hat somit ökonomisch relevante Folgen für die
Vermögensverteilung: (a) Ceteris paribus erhöht sich die gemessene
Vermögensungleichheit durch Zuwanderung (vgl. Koczan und Loyola, 2018) und (b) im
Herkunftsland kommt es durch Heimatüberweisungen (Remittances) zu einer
Vermögensbildung, die in den nationalen Vermögensstatistiken des Aufnahmelands 
zumeist nicht erfasst wird – etwa in Form von Immobilien (vgl. Vandenbussche 
et al., 2015) oder Unternehmensbeteiligungen (vgl. Brown et al., 2011). 
🡦 ABBILDUNG 85 
 
455. Insgesamt bleibt bisher weitgehend offen, in welchem Ausmaß
migrationsbezogene Faktoren die gemessene Vermögensungleichheit tatsächlich erhöhen.
Mehrere methodische und empirische Unsicherheiten erschweren eine belastbare
Bewertung: So erfassen etwa Vermögensumfragen in den Aufnahmeländern häufig 
weder Auslandsvermögen noch systematisch Remittance-Abflüsse und
kurzfristige Querschnittsbefunde zu neu Zugewanderten können sich deutlich von
längerfristigen Beobachtungen etablierter Migrantengruppen oder der zweiten
Generation unterscheiden (Faininger und Flechtner, 2025). Die jährliche
Zuwanderung 🡦 ABBILDUNG 85 hat sich jedoch in den vergangenen Jahren, ebenso 
wie die Remittances (Cardozo Silva und Zinn, 2024) deutlich erhöht, so 
dass eine Abschätzung dieser Effekte auf die Vermögensverteilung angezeigt 
wäre. 
Wenig überzeugende Einordnung der Vermögensverteilung 
456. Der im Gutachten zur Ableitung von Handlungsempfehlungen herangezogene 
und prominent in der ersten wichtigsten Botschaft des Kapitels hervorgehobene 
Quelle: Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 25-276-01
Jährliche Zuwanderung nach Deutschland (ohne deutsche Staatsbürger)
-1,500
-1,000
-500
0
500
1,000
1,500
2,000
2,500
2000 02 04 06 08 10 12 14 16 18 20 22 2024
Tausend Personen
Zuwanderung Abwanderung Nettozuwanderung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 324 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 325 
internationale Vergleich der Vermögensverteilungen 🡦 ABBILDUNG 70 lässt zentrale 
kontextuelle Faktoren außer Acht. Ansprüche aus umlagefinanzierten
Renten sowie migrationsbedingte Einflüsse auf die Vermögensverteilung 
werden zwar erwähnt, aber bei der Ableitung von
Handlungsempfehlungen nicht weiter berücksichtigt. Auch das institutionelle Umfeld –
insbesondere das ausgebaute Sozial- und das kostenlose Bildungssystem – spielen 
bei der Einordnung der Vermögensverteilung keine Rolle. Dadurch entsteht ein 
unvollständiges Bild des tatsächlichen Umfangs und der Ursachen der
beobachteten Ungleichheit. Auf dieser eingeschränkten empirischen Basis weitreichende 
Schlussfolgerungen über mögliche ökonomische Ineffizienzen oder politische
Risiken zu ziehen, erscheint methodisch wenig überzeugend. Einige Beispiele: 
457. Erstens: Selbst in Abwesenheit einer umfassenden Analyse hätte die
Ratsmehrheit die Diskussion des geringen Zuwachses der Vermögen am unteren Rand der 
Vermögensverteilung 🡦 ZIFFER 354 einordnen müssen. Bemerkenswert ist in
diesem Zusammenhang etwa, dass sich die Vermögensverteilung in
Deutschland – trotz erheblicher Zuwanderung, geringer Sparanreize durch 
das gut ausgebaute soziale Sicherungssystem sowie mehrerer
Krisenjahre – als vergleichsweise stabil erweist, wie auch der jüngste Armuts- und 
Reichtumsbericht der Bundesregierung bestätigt (Bundesregierung, 2025). 
458. Zweitens: Die geringe intergenerationale Mobilität in Deutschland wird im 
Haupttext über die Literatur zur „Middle-Income Trap“ mit der
Vermögensverteilung in Verbindung gebracht. 🡦 ZIFFERN 341 UND 389 Die zitierte Literatur verweist 
auf Kapitalmarktfriktionen, die in Ländern mit unzureichender
öffentlicher Bildungsfinanzierung den Aufstieg behindern. Für 
Deutschland mit seinem umfassenden Sozialsystem, Bafög und kostenfreiem 
Bildungszugang ist dieses Argument kaum einschlägig. Die These, geringe 
Vermögen beeinträchtigten direkt den Bildungszugang und die Berufswahl, 
dürfte sich daher für Deutschland – insbesondere im internationalen
Vergleich – kaum halten lassen. Es dürften vielmehr substanzielle Reformen im
Bildungssystem der Schlüssel zu mehr Chancengleichheit sein. 🡦 ZIFFERN 472 FF.  
459. Drittens: Besonders schwach belegt sind auch die Aussagen des Haupttextes zum 
Zusammenhang zwischen Vermögenskonzentration und der politischen oder 
ökonomischen Machtverteilung, die – so die Ratsmehrheit – „ökonomische und 
politische Instabilität erzeugen“ könnten. 🡦 ZIFFERN 341 UND 389 Auch dieses
Argument stammt aus dem US-amerikanischen Kontext. Institutionelle
Besonderheiten wie das deutsche Sozialversicherungssystem und die stabile
politische Repräsentationsstruktur bleiben unberücksichtigt oder werden 
überhaupt nicht diskutiert. 
460. Eine sachgerechte Bewertung der Vermögensverteilung in Deutschland 
sollte sich aus Sicht des abweichenden Ratsmitglieds stärker auf nationale 
Daten und die spezifischen institutionellen Rahmenbedingungen
stützen. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 325 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
326 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Internationaler Vergleich der Vermögensbesteuerung  
unvollständig 
461. Der Haupttext befasst sich ausführlich mit der Vermögensbesteuerung. Unter
anderem wird argumentiert, dass sich im internationalen Vergleich erhebliche
Unterschiede in der Struktur der Vermögensbesteuerung zeigen. Als Beleg werden 
vermögensbezogene Steuereinnahmen im internationalen Vergleich 
dargestellt 🡦 ABBILDUNG 83 und darauf verwiesen, dass Deutschland ein
unterdurchschnittliches Aufkommensniveau aufweist. 
462. Die Diskussion der Ratsmehrheit unterschlägt allerdings weitgehend, dass 
sich sowohl die steuerliche Systematik als auch die inhaltliche
Abgrenzung der Abgabenbasis wiederkehrender vermögensbezogener 
Steuern 🡦 ABBILDUNG 83 deutlich unterscheiden, weshalb sich etwa die Höhe 
der wiederkehrenden Immobiliensteuern zwischen Ländern nur
eingeschränkt vergleichen lässt. Wie schon bei anderen eigentlich dringend
notwendigen Kontextualisierungen wird dies kurz angetippt, 🡦 ZIFFER 404 spielt aber 
dann keine Rolle mehr bei der Ableitung von Handlungsempfehlungen. An dieser 
Stelle wird daher diese Einordnung ausführlicher nachgeholt. 
463. Erstens variieren die Bemessungsgrundlagen und fiskalischen Funktionen der 
vermögensbezogenen Steuern international erheblich. Die Steuer- und
Abgabequoten sind in den betrachteten Ländern sehr unterschiedlich, insbesondere 
gibt die Höhe der vermögensbezogenen Steuern keinen Hinweis auf 
die Steuer- und Abgabenlast (BMF, 2021) oder die Umverteilungsintensität. 
In Deutschland ist die Grundsteuer eine objektbezogene Besitzabgabe, die an den 
Wert von Grundstücken und Gebäuden anknüpft. Ihre fiskalische Bedeutung liegt 
vor allem in der kommunalen Einnahmestabilisierung. In angelsächsischen
Ländern wie den USA, Kanada oder dem Vereinigten Königreich fungiert die property 
tax dagegen als wertorientierte Vermögenssteuer auf Immobilienbesitz. Sie wird 
regelmäßig anhand des aktuellen Marktwerts erhoben, besitzt eine wesentlich 
größere Einnahmebedeutung und erfüllt zugleich eine leistungsfinanzierende 
Funktion innerhalb des lokalen Steueraufkommens mit teilweise umverteilender 
Wirkung. In einigen Ländern ist die Grundsteuer auf die Einkommenssteuer
anrechenbar (Wallace, 2025), was ebenfalls den Vergleich erschwert. In
Deutschland erfolgt Umverteilung hingegen über staatliche Transfers, progressive
Einkommen- und Verbrauchsteuern sowie kommunale Umlagen. 
464. Zweitens unterscheiden sich die bestandteilbezogene Zusammensetzung und der 
Abdeckungsumfang. Während die deutsche Grundsteuer ausschließlich 
auf den Eigentumstitel bezogen ist, integrieren property taxes in
vielen angelsächsischen Ländern kommunale Serviceleistungen (z. B. 
Müllabfuhr, Abwasser, Straßenunterhalt oder Schulfinanzierung), vgl. Lukinski, 
2023; Walzer, 2025). In diesen Ländern können deshalb andere lokale Gebühren 
oder Abgaben geringer ausfallen oder fehlen, weil die Leistungen bereits über die 
Immobiliensteuer finanziert werden. In Deutschland hingegen werden solche 
kommunalen Leistungen über separate Gebühren erhoben, was die nominal
niedrigere Grundsteuer relativiert. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 326 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 327 
465. Schließlich bestehen grundlegende Unterschiede in der steuerlichen
Einordnung von Wohneigentum. In kontinentaleuropäischen Systemen – etwa 
Deutschland oder Frankreich – wird selbstgenutztes Eigentum überwiegend als 
Konsumgut behandelt: Der Eigenmietwert bleibt steuerfrei, und Aufwendungen 
für Instandhaltung oder Finanzierung sind nicht abzugsfähig. In
angelsächsischen Ländern gilt Wohneigentum hingegen tendenziell als Kapitalanlage, sodass 
Instandhaltungs- und Finanzierungskosten häufig steuerlich geltend gemacht 
werden können. Zugleich unterliegen Veräußerungsgewinne in der Regel der
Kapitalertragsbesteuerung. 
466. Diese Differenzen in Systematik, Aufgabenabgrenzung, Gebührenintegration, 
steuerlicher Logik und Umverteilungswirkung führen dazu, dass die nominale 
Höhe der Immobilienbesteuerung zwischen den Ländern nicht
unmittelbar vergleichbar ist und nur im Kontext der jeweiligen
Finanzierungsstruktur, Eigentumspolitik und Gebührenpraxis interpretiert werden kann. 
2. Handlungsempfehlungen 
467. Vor dem Hintergrund der im Haupttext vorgelegten Evidenz zur
Vermögensverteilung und der zusätzlichen Analysen in diesem Minderheitsvotum überrascht 
es, dass 40 % der Analyse und Diskussion im Kapitel der Erbschafts-,
Schenkungs- und Vermögensbesteuerung gewidmet sind. 
468. Das abweichende Ratsmitglied würde andere Analyse- und
Handlungsschwerpunkte setzen. Es erscheint angezeigt, strukturell Rahmenbedingungen zu 
schaffen, die den Vermögensaufbau breiter Bevölkerungsschichten 
erleichtern – etwa durch eine Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die langfristig 
zur Eigenständigkeit und Vermögensbildung befähigt, Rahmenbedingungen, die 
den Erwerb von Immobilieneigentum erleichtern sowie eine Anpassung der
Alterssicherungssysteme. Diese Maßnahmen sind nachhaltiger und tragen dazu bei, 
Ungleichheit über Chancen statt über Transfers zu verringern. 
Die Anpassung des Rentensystems 
469. Die Ergebnisse von Andersen et al. (2024) deuten darauf hin, dass die Reform des 
Rentensystems in Dänemark maßgeblich zur Verringerung der
Vermögensungleichheit zwischen 1992 und 2017 beigetragen hat. In diesem Zeitraum sank der 
Gini-Koeffizient der Vermögensverteilung von über 0,75 auf unter 0,69
(Andersen et al., 2024, Tabelle 1) und liegt damit unter dem europäischen Durchschnitt. 
Der Rückgang ist im Wesentlichen auf höhere Ersparnisse von Haushalten mit 
niedrigerem Einkommen zurückzuführen, die zunehmend über eine (faktisch) 
obligatorische kapitalgedeckte Säule des Rentenversicherungssystems für das
Alter ansparen. Eine deutliche Stärkung der kapitalgedeckten Säule hat
somit das Potenzial, die Vermögensungleichheit nachhaltig zu mindern. 
470. Die Ratsmehrheit greift daher zurecht die Idee einer verpflichtenden
kapitalgedeckten Alterssicherung auf (allerdings mit der Möglichkeit eines Opt-Out), was 
die Ersparnisse der Haushalte erhöhen und langfristig zu einem Vermögens-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 327 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
328 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
aufbau beitragen würde. Das Modell dürfte bei Zulagezahlungen und steuerlichen 
Entlastungen, die gegenüber der heutigen Riester-Förderung konstant bleiben, 
allerdings zu deutlichen Mehrausgaben des Staates führen. 🡦 ZIFFER 425 Das von 
der Ratsmehrheit diskutierte staatlich geförderte Vorsorgedepot sollte
aufgrund der zusätzlichen staatlichen Ausgaben daher unbedingt mit
ausgabedämpfenden Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung
einhergehen. 
471. Diese Reformen sind seit langem beschrieben (vgl. Grimm et al., 2025) und 
könnten finanzielle Spielräume für die Stärkung der kapitalgedeckten 
Alterssicherung schaffen. Einerseits würden die Versicherten durch weniger 
stark ansteigende Rentenbeiträge zusätzliche (wenn auch geringe) Spielräume 
haben, um kapitalgedeckt für das Alter vorzusorgen. Zweitens hätte der Staat 
durch einen geringeren Anstieg des Bundeszuschusses zur gesetzlichen
Rentenversicherung Spielräume, um die Mehrausgaben für die Förderung zu stemmen. 
Dies wird von der Ratsmehrheit jedoch nicht diskutiert. Ohne entsprechende 
Reformen dürfte eine „stärkere Kapitalmarktteilhabe“ (eine wesentliche 
Forderung der Ratsmehrheit) der unteren Einkommensgruppen aber nur 
schwer realisierbar sein. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des
Bundes 🡦 ZIFFERN 141 FF. ist auch nicht zu erwarten, dass eine umfangreiche Förderung 
ohne entsprechende Dämpfung der Ausgabenanstiege der gesetzlichen
Rentenversicherung zu stemmen wäre. 
Bildungschancen 
472. In Deutschland verhindert zwar ein geringes Vermögen nicht den Zugang zu
Bildung. Das Bildungssystem gewährleistet jedoch aus anderen Gründen keine 
gleichen Bildungschancen für Kinder mit unterschiedlichen sozialen 
Hintergründen. Immer mehr Schüler verlassen die Schule ohne einen
Abschluss. Lange lag die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss bei etwa 6
Prozent. Im Jahr 2023 waren es 7,1 Prozent – das sind knapp 55.708 junge Menschen 
des Jahrgangs, im Jahr 2024 stieg dieser Wert weiter auf 62 036 (7,7 % des
Jahrgangs). Zuletzt hat die Corona-Pandemie tiefe Spuren hinterlassen, die bisher
unzureichend aufgearbeitet wurden (Anger et al., 2025; Stanat et al., 2025). Hier ist 
in der Tat Handlungsbedarf zu verzeichnen, der sich auch mittelfristig auf die
Vermögenssituation der unteren Einkommens- und Vermögensgruppen auswirken 
kann.  
473. Deutschland liegt bei den Ausgaben je Kind bzw. Schüler für die frühkindliche 
Betreuung und die Grundschulbildung im OECD-Vergleich weiterhin nur im
Mittelfeld (JG 2021 Ziffer 375 und Abbildung 99). Höhere Investitionen sind
angezeigt – doch Geld allein reicht nicht. Entscheidend ist es, die Qualität der
Angebote zu verbessern und auf neue Herausforderungen zu reagieren, 
die sich in den letzten Jahren deutlich verschärft haben. 
474. Die gesellschaftliche Vielfalt ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich
gewachsen – kulturell, sozial und digital. Kinder wachsen mit sehr
unterschiedlichen Startbedingungen auf: Sprachliche Fähigkeiten, familiäre
Bildungstraditionen oder auch der Zugang zu digitalen Medien und deren Nutzung variieren 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 328 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 329 
erheblich. Fast 40 % der Kinder unter zehn Jahren haben heute einen
Migrationshintergrund – in manchen Großstädten ist es mehr als die Hälfte. 
475. Von entscheidender Bedeutung ist die Stärkung der frühkindlichen
Bildung. Zahlreiche Studien zeigen: Investitionen in frühkindliche Bildung haben 
einen deutlich positiven Effekt auf das Lebenseinkommen und somit auch auf die 
Möglichkeit zur Vermögensbildung (Schlotter und Wößmann, 2010; Spieß, 2013; 
JG 2014 Ziffer 845). Im internationalen Vergleich investiert Deutschland 
in frühkindliche Bildung jedoch nach wie vor zu wenig (JG 2021 Ziffern 360 
ff.). Mehr Mittel und bessere Konzepte könnten dazu beitragen, soziale
Kompetenzen frühzeitig zu stärken, Integration zu fördern und notwendige
Sprachkenntnisse vor Schuleintritt zu vermitteln. Auch die Erwerbsbeteiligung der
Eltern würde profitieren, wenn verlässliche und hochwertige Angebote verfügbar 
sind – was wiederum die Einkommenssituation der Familien stärkt (Lanfranchi, 
2002; JG 2023). 
476. In der Grundschule kann die Einführung des verpflichtenden
Ganztags – der zum Beispiel in Hamburg schon erfolgreich umgesetzt wird (Anger et 
al., 2025) – dazu beitragen, zentrale Herausforderungen zu meistern. Wenn 
Hausaufgaben und Freizeitangebote effektiv in den Schulalltag integriert sind, 
werden Kinder weniger stark abgehängt, deren Eltern arbeiten müssen oder mit 
Sprache und Gepflogenheiten im Land noch nicht gut vertraut sind (Lanfranchi, 
2002; Fischer et al., 2009; Steiner und Fischer, 2011; Seidlitz und Zierow, 2020). 
In Hamburg wird der Nachmittag des verpflichtenden Ganztagsbetriebs durch die 
Sportvereine organisiert, die dadurch – ganz nebenbei – deutlich mehr Kinder 
und Jugendliche mit ihren Angeboten erreichen (FAZ, 2025). 
477. Wenn der Ganztagsbetrieb eingeführt wird gibt es gute Gründe, dies
flächendeckend und verpflichtend zu gestalten. Untersuchungen deuten darauf hin, 
dass bei freiwilligen Ganztagsangeboten eine Selektion stattfindet. 
Kinder mit hohem sozioökonomischem Status profitieren häufiger von
attraktiven Angeboten (Steiner, 2009), während sie qualitativ weniger hochwertigen
Angeboten eher ausweichen könnten (Fischer et al., 2014) – Integration und
Resilienz in einer Gesellschaft wird aber nur gestärkt, wenn auch die sozioökonomisch 
besser gestellten Gruppen sich mit der Breite der Gesellschaft auseinandersetzen. 
Anpassung der Wohnungspolitik 
478. Ein weiterer Hebel existiert im Bereich der Wohnungspolitik. Dabei sollte die
Verbesserung der Angebotsbedingungen und der erleichterte Zugang zu
Wohneigentum in den Blick genommen werden (JG 2024). Durch die Reduktion
regulatorischer Hemmnisse im Bauwesen, die Vereinfachung
planungsrechtlicher Verfahren sowie eine Überprüfung kostenintensiver baulicher 
Standards könnten Bau- und Erwerbskosten spürbar gesenkt werden (JG 2024 
Ziffern 386 ff.). Ergänzend würde eine Absenkung der Grunderwerbsteuer 
für Selbstnutzer oder eine Entlastung bei Transaktionskosten den
Eigentumserwerb insbesondere für mittlere Einkommensgruppen erleichtern (JG 
2024 Ziffer 390). Eine weniger restriktive Mietenregulierung könnte
zudem die Investitionsanreize für den Neubau stärken und so zu einer Ausweitung 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 329 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
330 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
des Wohnungsangebots beitragen (JG 2024 Ziffern 412 ff.). Dies dürfte es auch 
attraktiver machen, Wohneigentum zum Zweck der Alterssicherung zu halten, 
was ebenfalls zum Vermögensaufbau beiträgt. Wird über marktwirtschaftliche 
Mechanismen der Eigentumsanteil in der Bevölkerung erhöht und die
Vermögensbildung breiter gestreut, so dürfte das insgesamt auf Akzeptanz stoßen. 
Erbschaft- und Schenkungsteuer 
479. Die Ratsmehrheit vermeidet es zwar, die Empfehlungen zur Erbschaft- und 
Schenkungsteuer mit dem Ziel der Umverteilung zu motivieren. Allerdings 
könnte der Aufbau und der thematische Fokus des Kapitels, mit dem der
Sachverständigenrat „seinem gesetzlichen Auftrag [entsprechend] seine regelmäßigen 
Analysen zur Einkommens- und Vermögensverteilung in
Deutschland“ aktualisiert, 🡦 ZIFFER 340 durchaus eine solche Intention suggerieren. Die 
Analyse der Vermögensverteilung fokussiert sich zunächst stark auf die
hochvermögenden Haushalte (Top 1 %), die „einen großen Anteil [ihrer] Vermögen als 
Betriebsvermögen“ halten. 🡦 ZIFFERN 341, 351 FF. UND 358 FF. 🡦 KASTEN 24 Die erste 
„Wichtigste Botschaft“ des Kapitels stellt fest, dass „die Vermögensungleichheit 
in Deutschland […] im europäischen Vergleich hoch“ ist. Bereits in Ziffer 341 des 
Textes wird ausgeführt, 🡦 ZIFFERN 341 dass „eine sehr hohe Vermögensungleichheit 
zu einer Konzentration ökonomischer und politischer Macht führen 
[kann], die ökonomische und politische Instabilität erzeugt und politische 
Entscheidungen verzerren kann“ (Fettungen im Haupttext, 🡦 ZIFFER 389) –
woraufhin dann 40 % des Textes der Diskussion von Vermögen-, Erbschaft- und 
Schenkungsteuern gewidmet sind. 
480. Begründet wird der Vorschlag, die steuerliche Begünstigung von
Betriebsvermögen zu verringern, im Text aber damit, die ungleichmäßige Besteuerung
verschiedener Vermögensarten zu reduzieren. 🡦 ZIFFERN 430 FF. Geht es weder um die
Umverteilung noch um eine Aufkommenserhöhung, würde man eine so
ausführliche Diskussion jedoch eher in einem allgemeinen Kapitel zur
Steuersystematik in Deutschland erwarten. 
481. In den vergangenen Jahren hatte sich der Sachverständigenrat immer wieder zur 
Frage der Besteuerung von Erbschaften geäußert, insbesondere auch zur
Sinnhaftigkeit einer Abkehr von der Ungleichbehandlung unterschiedlicher 
Vermögensbestandteile, die allerdings zwingend mit einer hinreichend 
niedrigen Wahl der Steuersätze kombiniert werden müsste (JG 2015 
Ziffer 810). Die Ratsmehrheit lehnt eine niedrige Flat-Tax allerdings ab und
empfiehlt stattdessen, „bei der Reform an der bisherigen, grundsätzlich
progressiven Tarifstruktur und den nach Verwandtschaftsgrad gestaffelten 
Freibeträgen und Steuersätzen festzuhalten“. Bei einer Flat-Tax bestünde 
„das polit-ökonomische Risiko, dass aus Rücksicht auf die Interessen von
Unternehmenserbinnen und -erben die Steuersätze so niedrig angesetzt werden, dass 
das fiskalische Ziel und eine den herrschenden Gerechtigkeitsvorstellungen
entsprechende Steuerprogression nicht erreicht werden können“. 🡦 ZIFFER 435  
482. In der aktuellen Situation dürftiger privater Investitionsneigung 
und – damit eng verbunden – eines prekären Potenzialwachstums eine 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 330 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 331 
höhere Besteuerung von Erbschaften von Betriebsvermögen in
diesem Ausmaß zu diskutieren, erscheint jedoch geradezu fahrlässig. Dies 
gilt insbesondere dann, wenn sich ein solcher Vorschlag in derart unzureichender 
Weise aus der vorgestellten empirischen Analyse ableiten lässt. An sich sollten 
Vorschläge zu einer Erhöhung der effektiven Erbschaft- und Schenkungsteuer bei 
der Weitergabe von Betriebsvermögen zwingend auf einer umfassenden Analyse 
des Steuersystems beruhen. Die Ratsmehrheit gesteht jedoch sogar selbst ein, 
dass „unklar [ist], wie gravierend das Problem des Liquiditätsentzugs und damit 
verbundener Risiken für Investitionen und Beschäftigung der übertragenen
Unternehmen ist“. 🡦 ZIFFER 435 Warum sich die Ratsmehrheit gerade in der aktuellen 
tiefen wirtschaftlichen Strukturkrise entschlossen hat, in dieser Art von
vergangenen Ratspositionen abzuweichen, erschließt sich jedenfalls nicht. 
483. Unmissverständlich geht aus dem Text jedenfalls hervor, dass mindestens
Aufkommensneutralität einer Reform angestrebt werden sollte. Die Ratsmehrheit 
führt aus, dass Mindereinnahmen (aufgrund der „herrschenden
Gerechtigkeitsvorstellungen“ 🡦 ZIFFER 435 und auch weil Aufkommensverluste
Finanzierungsschwierigkeiten der Länder verursachen könnten 🡦 ZIFFER 436) nicht in Kauf
genommen werden sollten. Es verwundert dabei, dass in Zeiten der
Investitionsschwäche den möglichen Finanzierungsschwierigkeiten der
Unternehmen offenbar eine geringere Bedeutung beigemessen wird. Eine höhere 
Steuerbelastung anlässlich von Unternehmensübertragungen könnte durchaus 
mit erheblichen Risiken geringerer Investitionen verbunden sein. Die Vorschläge 
der Ratsmehrheit zur Stundung der Steuerzahlungen heilen dies nicht, da auch 
im Falle der Stundung die Kreditwürdigkeit und somit der
Handlungsspielraum der Unternehmen negativ beeinträchtigt würde. 
3. Fazit 
484. Insgesamt bleibt unklar, weshalb die Ratsmehrheit angesichts der erheblichen 
wirtschaftspolitischen Herausforderungen in ihrem Verteilungskapitel diese 
Schwerpunktsetzung wählt, statt die Leistungsfähigkeit des bestehenden Systems 
stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Deutschland verfügt im
internationalen Vergleich über ein weitreichend umverteilendes Steuer- und 
Transfersystem, das Einkommens- und Lebensrisiken wirksam
abfedert (vgl. Kuypers et al., 2021). Die zentrale Herausforderung liegt daher weniger 
in einer unzureichenden Absicherung, sondern in fehlenden Spielräumen für 
private Initiative und Investitionen, die die Vermögensbildung des 
Einzelnen positiv beeinflussen können. Diese Perspektive hätte angesichts 
der aktuellen Lage deutlich stärker im Vordergrund stehen sollen. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 331 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
332 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
ANHANG 
1. Einkommensverteilung 
485. In diesem Abschnitt wird die Darstellung der Entwicklung der
Einkommen in Deutschland aus dem Jahresgutachten 2023 aktualisiert (JG 2023 
Ziffern 287 ff.). Grundlage bilden erneut die Einkommensdaten des SOEP, die 
🡦 ABBILDUNG 86 
 
1 – Preisbereinigt mit dem Verbraucherpreisindex (2015 = 100). Haushaltseinkommen sind äquivalenzgewichtet gemäß 
der modifizierten OECD-Skala.  2 – Differenz der Gini-Koeffizienten von Haushaltsmarkt- und Haushaltsnettoeinkommen 
relativ zum Gini-Koeffizienten der Haushaltsmarkteinkommen.  3 – Einkommen vor Steuern und Transferleistungen und 
ohne Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.  4 – Einkommen nach Steuern und 
Transferleistungen und mit Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.
Quellen: SOEP v40.1, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-263-01
Entwicklung der Einkommensverteilung1
30
38
46
54
62
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
1991 96 01 06 11 16 2022
Gini-Koeffizienten und Umverteilung
Gini-Koeffizient %
Haushaltsmarkteinkommen
Haushaltsnettoeinkommen
Umverteilungsintensität (rechte Skala)2
0
10
20
30
40
50
60
0
1
2
3
4
5
6
1991 96 01 06 11 16 2022
Unterschiedliche Perzentilverhältnisse
Perzentilverhältnis Perzentilverhältnis
Verhältnis der Haushaltsnettoeinkommen:
50/10 90/10 90/50
Verhältnis der Haushaltsmarkteinkommen:
50/10 
(rechte 
Skala)
90/10 
(rechte 
Skala)
90/50 
(linke 
Skala)
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
150
1991 96 01 06 11 16 2022
Haushaltsmarkteinkommen3
1991 = 100
10. Perzentil 25. Perzentil
Median (50. Perzentil)
75. Perzentil 90. Perzentil
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
150
1991 96 01 06 11 16 2022
Haushaltsnettoeinkommen4
1991 = 100
10. Perzentil 25. Perzentil
Median (50. Perzentil)
75. Perzentil 90. Perzentil
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 332 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 333 
inzwischen bis zum Jahr 2022 erweitert wurden. Die äquivalenzgewichteten 
Haushaltsnettoeinkommen sind seit dem Anfang der 2010er-Jahre real
angestiegen. 🡦 ABBILDUNG 86 UNTEN RECHTS Im Jahr 2022 kam es jedoch aufgrund einer hohen 
Inflation zu einem deutlichen Rückgang der realen Haushaltsnettoeinkommen 
über die gesamte Einkommensverteilung. 
Die relative Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen gemessen am Gini-
Koeffizienten lag in den 2010er-Jahren relativ stabil bei rund 0,29. 🡦 ABBILDUNG 86 OBEN 
LINKS Ab dem Jahr 2019 kam es jedoch zu einem Anstieg. Im Jahr 2022 betrug der 
Gini-Koeffizient der Haushaltsnettoeinkommen 0,31. Der zuvor bereits
beobachtbare Rückgang der Umverteilungsintensität setzte sich zuletzt fort. Die
Interpretation der jüngsten Entwicklungen wird jedoch dadurch erschwert, dass sich die 
Stichprobengröße für die Einkommensanalysen im Zuge eines Wechsels des
Befragungsinstituts seit dem Jahr 2021 deutlich verringert hat (DIW, 2021, 2025).  
2. Weitere Analysen zur Vermögensverteilung 
486. Die Vermögens- und Einkommensverteilung hängen eng zusammen. 
🡦 ZIFFER 485 Kapitaleinkommen in Form von Dividenden, Zinsen, Vermietungs- 
und Unternehmenseinkommen stellen Renditen aus den gehaltenen Vermögen 
dar. Dabei sind Kapitaleinkommen deutlich konzentrierter als
Arbeitseinkommen, da Vermögen wesentlich ungleicher verteilt sind als Einkommen.
Kapitaleinkommen konzentrieren sich sehr stark am oberen Rand der
Einkommensverteilung. Insbesondere durch stark konzentrierte Unternehmenseinkünfte aus
Personengesellschaften mit wenigen Gesellschaftern, weist Deutschland eine hohe 
Einkommenskonzentration im obersten Perzentil auf (Bach et al., 2026).
Umgekehrt beeinflusst das Einkommen die Sparfähigkeit der Haushalte, die ein
wichtiger Faktor des Vermögensaufbaus ist. 🡦 ZIFFER 364 🡦 ABBILDUNG 75  
487. Die auf Basis von Albers et al. (2024) durchgeführten Anpassungen
beeinflussen die Vermögen entlang der Vermögensverteilung
unterschiedlich. 🡦 ABBILDUNG 87 Der Anteil am Gesamtvermögen der Haushalte in den 
unteren 50 % der Vermögensverteilung ändert sich kaum, da diese Haushalte
wenig Vermögen besitzen. Der Anteil der Vermögen, der auf die Haushalte zwischen 
dem 50. und 90. Perzentil entfällt, sinkt, wohingegen der Anteil der Vermögen, 
der auf die obersten 10 % der Vermögensverteilung entfällt, ansteigt. Den größten 
Einfluss hat hierbei die Harmonisierung der Befragungsdaten mit den
makroökonomischen Aggregaten der Vermögensbilanzen. Der Einfluss der Korrektur
mithilfe von Hochvermögenden auf Basis der Reichenliste des Manager Magazins 
fällt demgegenüber geringer aus. 🡦 ABBILDUNG 87 Offshore-Vermögen in
Steueroasen, dessen Höhe auf rund 8 % bis 10 % des Nationaleinkommens geschätzt wird, 
sind nicht berücksichtigt; ihr Einbezug würde den Anteil des obersten Perzentils 
zwar moderat erhöhen, die hier diskutierten Trends und die
Vermögenszusammensetzung jedoch kaum verändern (Albers et al., 2024).  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 333 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
334 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 ABBILDUNG 87 
 
1 – Die Verteilungsmaße für die EVS sind direkt aus Albers et al. (2024) entnommen. Die Verteilungsmaße für 
das SOEP und das PHF wurden mit den mit der Methodik von Albers et al. (2024) angepassten Daten des SOEP 
und PHF berechnet.
Quellen: Albers et al. (2024), Deutsche Bundesbank (2025b), SOEP v40, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-169-01
Maße der Vermögensungleichheit im Zeitverlauf auf Basis von Befragungsdaten vor und 
nach Korrekturen1
0
1
2
3
4
5
6
Untere 50 % der privaten
Haushalte
Vermögensanteil in %
1993 98 03 08 13 2018
33
36
39
42
45
48
51
54
Mittlere 40 % der privaten
Haushalte
(50. bis 90. Perzentil)
Vermögensanteil in %
1993 98 03 08 13 2018
42
45
48
51
54
57
60
63
Oberste 10 % der privaten
Haushalte
Vermögensanteil in %
1993 98 03 08 13 2018
0
1
2
3
4
5
6
Untere 50 % der privaten
Haushalte
Vermögensanteil in %
2011 14 17 212023
33
36
39
42
45
48
51
54
Mittlere 40 % der privaten
Haushalte
(50. bis 90. Perzentil)
Vermögensanteil in %
2011 14 17 212023
42
45
48
51
54
57
60
63
Oberste 10 % der privaten
Haushalte
Vermögensanteil in %
2011 14 17 21 2023
0
1
2
3
4
5
6
Untere 50 % der privaten
Haushalte
Vermögensanteil in %
2002 07 12 2017
33
36
39
42
45
48
51
54
Mittlere 40 % der privaten
Haushalte
(50. bis 90. Perzentil)
Vermögensanteil in %
2002 07 12 2017
42
45
48
51
54
57
60
63
Oberste 10 % der privaten
Haushalte
Vermögensanteil in %
2002 07 12 2017
Sozio-oekonomisches Panel (SOEP)
Private Haushalte und ihre Finanzen (PHF)
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
Um Topvermögen korrigiert und auf überarbeitete 
Makroaggregate hochgerechnet
Nicht um Topvermögen korrigiert, aber auf 
überarbeitete Makroaggregate hochgerechnet
Um Topvermögen korrigiert und auf offizielle Household-
Balance-Sheets (HBS)-Makroaggregate hochgerechnet
Unbereinigte Befragungsdaten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 334 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 335 
🡦 KASTEN 29  
Methoden: Zerlegung von Ungleichheitsmaßen 
Die verschiedenen Vermögensarten tragen in unterschiedlichem Umfang zur Ungleichheit der 
Nettovermögen bei. Die Beiträge von Betriebs-, Immobilien- und Finanzvermögen zur
Ungleichheit der gesamten Nettovermögen lassen sich dabei mit verschiedenen Methoden bestimmen. 
Der Gini-Koeffizient lässt sich mithilfe der Methodik von Lerman und Yitzhaki (1985) in die
Beiträge einzelner Vermögensarten zerlegen. Der Gesamt-Gini ergibt sich für jede Vermögensart 
aus drei Komponenten: dem Anteil der Vermögensart am Nettogesamtvermögen, dem Gini-
Koeffizienten innerhalb der Vermögensart sowie der Korrelation zwischen der Rangfolge des
Besitzes dieser Vermögensart und der Rangfolge des Gesamtvermögens. Multipliziert man diese 
drei Größen, erhält man den Beitrag einer Vermögensart zur Gesamtungleichheit, wobei die 
Summe aller Beiträge den Gini-Koeffizienten des Nettogesamtvermögens ergibt. Alternativ 
kann die Varianz des Vermögens nach der Methode von Shorrocks (1982) in Beiträge der
einzelnen Vermögensarten zerlegt werden. Sie misst die absolute Streuung um den Mittelwert und 
weist jeder Vermögensart Anteile an der Gesamtvarianz zu. Diese resultieren sowohl aus der 
eigenen Varianz einer Vermögensart als auch aus ihrer Kovarianz mit anderen Vermögensarten. 
Beide Varianten können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Der Gini-Koeffizient reagiert 
stärker auf Veränderungen im mittleren Vermögensbereich, während die Varianz der Vermögen 
besonders empfindlich gegenüber einer Konzentration an den Rändern der Verteilung ist. 
🡦 ABBILDUNG 88  
 
Basierend auf der Zerlegung des Gini-Koeffizienten nach Lerman und Yitzhaki (1985) auf 
den korrigierten Daten der PHF für das Jahr 2023 wird deutlich, dass das Immobilienvermögen 
für den größten Teil der Ungleichheit der Vermögen verantwortlich ist. 🡦 ABBILDUNG 88 LINKS Dies 
liegt vor allem daran, dass Immobilien über 50 % des Gesamtvermögens ausmachen und
zugleich überwiegend von Haushalten in der oberen Hälfte der Vermögensverteilung gehalten 
werden. Nicht-börsennotiertes Betriebsvermögen ist hingegen extrem ungleich verteilt, trägt
jedoch durch den geringen Anteil am Gesamtvermögen weniger stark zur Ungleichheit bei. Aktien 
1 – Für die Analyse werden die auf Grundlage der Methodik von Albers et al. (2024) aufbereiteten Daten der
Studie „private Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF) verwendet. Die Nettovermögen werden berechnet, indem vom
Immobilienvermögen ausstehende Hypothekenkredite, vom Finanzvermögen ohne Aktien und Fonds die
ausstehenden Konsumentenkredite und vom Betriebsvermögen ausstehende Betriebsschulden abgezogen werden.  
2 – Beinhaltet Bankeinlagen, Anleihen, Kapitallebensversicherungen, kapitalgedeckte Altersvorsorgeverträge 
sowie sonstige Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen an Genossenschaften).
Quellen: Albers et at. (2024), Deutsche Bundesbank (2025b), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-243-01
Beiträge verschiedener Vermögensarten zur Gesamtungleichheit im Jahr 20231
54
18
20
8
Zerlegung nach Lerman und Yitzhaki (1985) 
%
46
30
15
9
Zerlegung nach Shorrocks (1982)
%
Immobilien Betriebsvermögen Finanzvermögen2 Aktien und Fonds
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 335 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
336 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
und Fonds tragen trotz ihrer sehr ungleichen Verteilung kaum zur Vermögensungleichheit bei, 
weil sie nur einen geringen Anteil am Gesamtvermögen darstellen. Ein anderes Bild ergibt sich, 
wenn die Varianz der Vermögen mithilfe der Methodik von Shorrocks (1982) in die Varianz
innerhalb der einzelnen Vermögensarten und deren Kovarianzen zerlegt wird. 🡦 ABBILDUNG 88 
RECHTS Da die Varianz stärker als der Gini-Koeffizient auf Extremwerte am oberen Rand reagiert, 
trägt das stark konzentrierte Betriebsvermögen bei dieser Zerlegungsmethode stärker zur
Vermögensungleichheit bei, obwohl sein Anteil am Gesamtvermögen geringer ist als der
Immobilien (Schröder et al., 2020). Unabhängig von der gewählten Zerlegungsmethode spielt
Finanzvermögen stets eine geringere Rolle für die Vermögensungleichheit in Deutschland, was sich 
auf den geringeren Anteil am Gesamtvermögen und einer gleicheren Verteilung dieser
Vermögensart, insbesondere von Giro- und Sparkonten, zurückführen lässt.  
🡦 ABBILDUNG 89  
 
1 – Basierend auf Vermögensbeständen in Preisen von 2015, deflationiert mit dem Verbraucherpreisindex. Bis zum Jahr 
2018 basiert die Analyse auf EVS-Daten (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe); ab dem Jahr 2018 werden diese
mithilfe der Wachstumsraten der nach Albers et al. (2024) aufbereiteten Daten der Studie „private Haushalte und ihre
Finanzen“ (PHF) fortgeschrieben.  2 – Beinhaltet Anleihen, Kapitallebensversicherungen und kapitalgedeckte
Altersvorsorgeverträge.  3 – Umfasst Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie indirektes Unternehmensengagement 
über Anlagefonds abzüglich Unternehmenskredite.
Quellen: Albers et al. (2024), Deutsche Bundesbank (2025b), EVS, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-230-01
-20
0
20
40
60
80
100
120
140
Untere
50 %
50.–90. 
Perzentil
90.–99. 
Perzentil
Oberstes
1 %
Wachstum im Zeitraum 1993 bis 2023
Beiträge in Prozentpunkten, Veränderung in %
-70
-60
-50
-40
-30
-20
-10
0
10
20
30
40
Untere
50 %
50.–90. 
Perzentil
90.–99. 
Perzentil
Oberstes
1 %
Wachstum im Zeitraum 1993 bis 2008
Beiträge in Prozentpunkten, Veränderung in %
-20
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Untere
50 %
50.–90. 
Perzentil
90.–99. 
Perzentil
Oberstes
1 %
Wachstum im Zeitraum 2008 bis 2018
Beiträge in Prozentpunkten, Veränderung in %
-10
0
10
20
30
Untere
50 %
50.–90. 
Perzentil
90.–99. 
Perzentil
Oberstes
1 %
Wachstum im Zeitraum 2018 bis 2023
Beiträge in Prozentpunkten, Veränderung in %
Heterogenität der realen Portfoliowachstumsraten für verschiedene Verteilungsgruppen1
Nettoimmobilienvermögen
Sparbücher
Finanzvermögen2
Nettobetriebsvermögen
und Beteiligungen3
Konsumentenkredite
Durchschnittliches Haushaltsnettovermögen (%)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 336 –
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 337 
🡦 ABBILDUNG 90  
 
  
1 – Die Sparquoten werden als Verhältnis der gesparten Beträge zum Haushaltsnettoeinkommen definiert. Für die
Analysen wird die Methodik von Albers et al. (2024) auf Grundlage des SOEP (v40) verwendet. Die Sparquoten wurden mit der 
gesamtwirtschaftlichen Sparquote harmonisiert.  2 – Um die Einkommen von Haushalten unterschiedlicher Größe und 
Zusammensetzung vergleichbar zu machen, wird das äquivalenzgewichtete Haushaltsnettoeinkommen verwendet, das 
mithilfe der modifizierten OECD-Skala berechnet wird. Dabei wird dem ersten Haushaltsmitglied über 14 Jahren ein 
Bedarfsgewicht von 1 zugewiesen; weitere Haushaltsmitglieder über 14 Jahren erhalten jeweils ein Gewicht von 0,5 und 
Kinder bis unter 14 Jahren jeweils ein Gewicht von 0,3. Das reale Gesamteinkommen eines Haushalts wird anschließend 
durch die Summe der Bedarfsgewichte geteilt, wodurch sich das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ergibt.  3 – Die
Armutsgefährdungsgrenze entspricht 60 % des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen.
Quellen: Albers et al. (2024), SOEP v40, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-238-01
Sparquoten entlang der Einkommens- und Vermögensverteilung im Jahr 20211
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
0
4
8
12
16
20
24
1. 2. 3. 4. 5.
Einkommensverteilung
Kein oder indirekter Migrationshintergrund
Sparquote in %
Nettoäquivalenzeinkommen in Euro2
Einkommensquintile
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
0
4
8
12
16
20
24
1. 2. 3. 4. 5.
Einkommensverteilung
Direkter Migrationshintergrund
Sparquote in %
Nettoäquivalenzeinkommen in Euro2
Einkommensquintile
0
4
8
12
16
20
24
1. 2. 3. 4. 5.
Vermögensverteilung
Kein oder indirekter Migrationshintergrund
Sparquote in %
Vermögensquintile
0
4
8
12
16
20
24
1. 2. 3. 4. 5.
Vermögensverteilung
Direkter Migrationshintergrund
Sparquote in %
Vermögensquintile
Sparen für Anschaffungen 
und Notlagen
Vermögensaufbau, inkl. privater Renten 
und Kapitalmarktanlagen
Tilgung von Immobilienkrediten
Durchschnittliche monatliche Nettoäquivalenzeinkommen2
(rechte Skala)
Armutsgefährdungsgrenze3
(rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 337 –
Kapitel 5 – Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern 
338 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
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KAPITEL 6:  
CHANCEN DES FINANZPAKETS NUTZEN 
(FRÜHJAHRSGUTACHTEN) 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 346 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 347 
  
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
🡦 Die langfristige Wirkung des Finanzpakets auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist umso
größer, je stärker die Investitions- und je geringer die Konsumorientierung der Ausgaben ist. 
🡦 Die aktuellen Regelungen erlauben Verschiebungen von Verteidigungs- und
Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt von bis zu 1,2 % des BIP. Um sicherzustellen, dass das
Finanzpaket tatsächlich für zusätzliche Ausgaben verwendet wird, sind weitere institutionelle
Vorkehrungen notwendig. 
🡦 Die Kompatibilität des Finanzpakets mit den EU-Fiskalregeln unterliegt hoher Unsicherheit. 
Nur bei starker Investitionsorientierung und begleitenden Strukturreformen kann sie erreicht 
werden. 
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Im März 2025 hat der Bundestag mit einer Grundgesetzänderung ein Finanzpaket beschlossen, 
das die fiskalischen Spielräume erheblich erweitert. Dazu zählen eine Ausnahme von der
Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben, ein auf zwölf Jahre angelegtes Sondervermögen für
Infrastruktur und Klimaschutz sowie die Einführung einer strukturellen Verschuldungsmöglichkeit für 
die Länder. Das Paket eröffnet große Chancen zur Modernisierung des Kapitalstocks und zur 
Erholung der deutschen Volkswirtschaft. Es birgt aber auch erhebliche Risiken, insbesondere 
falls die Mittel zu stark konsumtiv statt investiv verwendet werden und falls ihre Verausgabung 
den Preisdruck wieder erhöht. 
Damit die Chancen aus dem Finanzpaket genutzt und seine gesamtwirtschaftliche Wirkung 
maximiert werden können, ist die Zusätzlichkeit der Ausgaben in allen Teilen des Finanzpakets 
verbindlich sicherzustellen. Die bislang getroffenen Vorkehrungen reichen dafür nicht aus und 
erzeugen einen erheblichen Spielraum für Verschiebungen von Ausgaben aus dem Kernhaushalt 
in Höhe von bis zu 1,2 % des BIP. Der im Verteidigungsbereich angesetzte Schwellenwert für
Ausnahmen von der Schuldenbremse in Höhe von 1 % des BIP ist zu niedrig angesetzt. Anzustreben 
ist eine schrittweise stärkere Haushaltsfinanzierung von Verteidigungsausgaben. Hierfür sollte 
eine Mindestquote für Verteidigungsausgaben in Höhe von mindestens 2 % des BIP im
Kernhaushalt gesetzlich verankert werden. Beim Sondervermögen Infrastruktur wurde eine „angemessene“ 
Investitionsquote festgelegt, die nach einem Entschließungsantrag, der parallel zur
Grundgesetzänderung beschlossen wurde, bei 10 % der Ausgaben des Bundeshaushalts (ohne
Sondervermögen und finanzielle Transaktionen) liegen soll. Dadurch wurde eine wichtige Hürde eingezogen, 
um eine Querfinanzierung des Kernhaushalts zu begrenzen. Um verbleibende
Verschiebemöglichkeiten zu vermeiden und die Wachstumsimpulse zu verstärken, sollte diese Quote mit der Zeit auf 
12 % angehoben werden. Das Prinzip der „angemessenen“ Investitionsquote sollte zudem auf die 
restlichen Teile des Sondervermögens übertragen werden. Für den Klima- und
Transformationsfonds (KTF) könnte sich eine angemessene Investitionsquote an der bisherigen Ausgabenstruktur 
orientieren und beispielsweise 80 % der jährlich verausgabten Mittel betragen. Für die Länder 
wären länderspezifische Investitionsquoten festzulegen. 
Ob das Finanzpaket mit den gerade erst reformierten EU-Fiskalregeln kompatibel ist,
unterliegt einer hohen Unsicherheit. Nur bei starker Investitionsorientierung und begleitenden
Strukturreformen kann sie erreicht werden. Im Fall einer zu starken Konsumorientierung der Ausgaben 
ist die Kompatibilität mit den europäischen Fiskalregeln hingegen unwahrscheinlich. Eine Reform 
der Schuldenbremse kann auch nach der bereits erfolgten GG-Änderung hilfreich sein, um
flexiblere Reaktionen auf Krisen zu ermöglichen. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 347 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
348 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
I. EINLEITUNG 
488. Der Bundestag hat im März 2025 mit einer Grundgesetzänderung ein
Finanzpaket beschlossen, das die fiskalischen Spielräume in dreifacher Hinsicht 
stark erweitert. Künftig wird es erstens eine Ausnahme von der
Schuldenbremse für weit definierte Verteidigungsausgaben geben, zweitens ein
Sondervermögen zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen mit einer Laufzeit von 
zwölf Jahren und drittens eine strukturelle Verschuldungsmöglichkeit für die 
Länder. Dadurch soll die Politik in die Lage versetzt werden, auf die veränderten 
geopolitischen Rahmenbedingungen zu reagieren und versäumte öffentliche
Ausgaben im Bereich der Infrastruktur (JG 2024 Ziffern 80 ff.) nachzuholen.  
489. Die Fiskalimpulse des Finanzpakets werden in den kommenden Jahren zur
Erholung der deutschen Volkswirtschaft beitragen (FG 2025 Ziffer 43). Die Höhe der 
zusätzlich geschaffenen Finanzierungsspielräume 🡦 ZIFFER 497 ermöglicht es,
erheblich in die Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks zu
investieren. Das Paket birgt aber auch wesentliche Risiken sowohl für Deutschland 
als auch für den Euro-Raum. So könnten die neuen Spielräume vor allem für
konsumtive statt für investive Zwecke genutzt werden. Eine starke, kurzfristige
Ausweitung der staatlichen Nachfrage durch das Finanzpaket könnte zudem das
allgemeine Preisniveau erhöhen und der Anstieg der Zinslasten könnte den
Spielraum für Investitionen im Kernhaushalt reduzieren. Auch könnte sich der höhere 
Schuldenstand auf die Renditen für deutsche Staatsanleihen auswirken und so 
Auswirkungen auf die Konditionen haben, zu denen sich andere europäische
Länder verschulden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie
vorteilhafte gesamtwirtschaftliche Wirkungen des Finanzpakets aus dem 
März 2025 bestmöglich gesichert werden können.  
490. Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben 🡦 PLUSTEXT 27 wurden in der
Vergangenheit von der Politik zu wenig priorisiert (JG 2024 Ziffern 80 ff.). Die 
Verbindlichkeit solcher Ausgaben kann durch institutionelle Vorkehrungen bei 
der Haushalts- und Finanzplanung erhöht werden (JG 2024 Ziffern 80 ff.). In 
den Bereichen Verteidigung und Infrastruktur, die Gegenstand des
Finanzpakets sind, bestehen erhebliche Nachholbedarfe. 🡦 ZIFFERN 500 UND 509 
Wegen des Investitionscharakters von Infrastrukturausgaben sowie der
unerwartet schnellen und starken Veränderung der geopolitischen Lage Deutschlands und 
Europas, die eine sehr schnelle Ausweitung der Verteidigungsausgaben
notwendig machen, lässt sich die Kreditfinanzierung der erforderlichen Mittel 
zum aktuellen Zeitpunkt grundsätzlich rechtfertigen. 🡦 PLUSTEXT 30 🡦 PLUS-
TEXT 28 Die im März 2025 gewählte Lösung, zusätzliche Finanzierungsspielräume 
für solche Ausgaben durch eine Ausnahme von Verteidigungsausgaben von der 
Schuldenbremse und durch ein Sondervermögen zu schaffen, ist jedoch mit
Herausforderungen verbunden, auf die der Sachverständigenrat bereits in seinem 
letzten Jahresgutachten (JG 2024 Ziffern 80 ff.) hingewiesen hat. Insbesondere 
kann in beiden Fällen die Zweckbindung leicht umgegangen werden.   
491. In der kurzen Frist dürfte das Finanzpaket aufgrund der aktuell starken
Unterauslastung im Verarbeitenden Gewerbe und im Bauhauptgewerbe wie ein 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 348 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 349 
Konjunkturprogramm wirken und die deutsche Wirtschaft stimulieren (FG 
2025 Ziffer 43). 🡦 ZIFFER 527 Die für dieses Kapitel durchgeführten Analysen und 
Simulationen zeigen, dass die mittel- bis langfristige realwirtschaftliche Wirkung 
des Finanzpakets wesentlich davon abhängt, wie die durch die GG-Änderung
verfügbaren zusätzlichen Mittel verausgabt werden. 🡦 ZIFFERN 527 FF. Die langfristige 
Wirkung auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis zum Jahr 2040 ist umso 
größer, je stärker investiv 🡦 PLUSTEXT 27 die Verwendung der Mittel ist. 
Wenn die entstandenen Finanzierungsspielräume hingegen konsumorientiert 
verwendet werden, ist der Effekt auf das BIP bis zum Jahr 2040 insgesamt nur 
gering. 🡦 ZIFFER 532 Würden die Mittel zumindest teilweise investiv genutzt, wäre 
der Effekt auf das BIP zwar größer, im Verhältnis zu den Ausgaben aber immer 
noch ungünstig. Erst wenn die Mittel des Finanzpakets gezielt und möglichst
umfassend für zusätzliche Investitionen eingesetzt würden, lässt sich ein
angemessener, klar expansiver Effekt erzielen.  
 
🡦 PLUSTEXT 27  
Begriffserklärung: Investitionen, Konsum und zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben 
Bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben wird zwischen konsumtiven und investiven 
Ausgaben unterschieden (JG 2024 Ziffern 89 f.). Investive Ausgaben tragen (direkt) 
zur Schaffung von Vermögenswerten bei, deren Erträge überwiegend erst in der 
Zukunft anfallen. Als konsumtiv hingegen gelten öffentliche Ausgaben, die für den 
laufenden Betrieb sowie die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen verwendet 
werden und allenfalls einen indirekten Beitrag zur Schaffung neuer
Vermögenswerte leisten. Neben den klassischen Investitionen können auch manche
konsumtiven Ausgaben investiv wirken, weil ihre Kosten weitestgehend in der
Gegenwart, ihre Erträge aber vor allem in der Zukunft anfallen. Der klassische
Investitionsbegriff im Sinne der Bildung von Sachkapital lässt sich somit erweitern, 
sodass auch Aufwendungen zum Erhalt und zur Mehrung von Humankapital, 
Naturkapital und technischem Wissen berücksichtigt werden. In diesem Kapitel 
wird der Begriff Investitionen im Sinne solcher zukunftsorientierter öffentlicher 
Ausgaben verstanden (JG 2024 Plustext 2). 
492. Die im Rahmen der GG-Änderung getroffenen Vorkehrungen, die bei der
Mittelverwendung eine Zusätzlichkeit der Investitionen sichern sollen, reichen nicht 
aus. Im Fall des Sondervermögens Infrastruktur ist das Kriterium der
„angemessenen Investitionsquote“ im Bundeshaushalt 🡦 ZIFFERN 511 F. zwar grundsätzlich
geeignet eine Zusätzlichkeit zu wahren. Der Begriff der „Angemessenheit“ sollte 
im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen Infrastruktur allerdings klar
definiert werden. Dabei sollte in der Höhe mindestens an der im
Entschließungsantrag (Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen, 2025) als
„angemessen“ definierten Investitionsquote von 10 % im Bundeshaushalt festgehalten 
werden. Die Möglichkeiten einer kreditfinanzierten Querfinanzierung von
Ausgaben, die aus dem Kernhaushalt zu leisten wären, sind dann gering, wenn auch 
nicht null. 🡦 ZIFFERN 511 F. Die Wachstumspotenziale könnten noch weiter gestärkt 
werden, wenn durch einen langsamen Anstieg der angemessenen
Investitionsquote auf 12 % verbleibende konsumtive Spielräume weiter eingeschränkt 
würden. 🡦 ZIFFER 550 Problematisch ist zudem, dass es bislang keine vergleichbare 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 349 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
350 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Regelung für diejenigen Teile des Sondervermögens gibt, die für die Länder und 
den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen sind. Es besteht daher 
das Risiko, dass Mittel aus dem Sondervermögen ausgabenintensive
konsumtive Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag finanzieren, 🡦 ZIFFER 514 
statt zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. Um eine positive
gesamtwirtschaftliche Wirkung des Finanzpakets zu sichern, wäre es daher zielführend, auch 
für den KTF und die Länder angemessene Investitionsquoten zu definieren, um 
sicherzustellen, dass die Mittel zusätzlich und investiv verwendet werden.  
Im Bereich Verteidigung sieht das geänderte Grundgesetz einen Schwellenwert 
von 1 % des BIP vor, ab dem die Ausgaben außerhalb der Schuldenbremse
kreditfinanziert werden können. Die tatsächlichen aus dem Kernhaushalt finanzierten 
Verteidigungsausgaben nach der im Grundgesetz festgelegten Abgrenzung
(nachfolgend „Verteidigungsausgaben“) lagen im Jahr 2024 mit knapp 67,5 Mrd Euro 
jedoch bereits um fast 0,6 % des BIP darüber. Durch die Festlegung des
Schwellenwerts auf 1 % des BIP entstehen deshalb erhebliche Spielräume, im
Kernhaushalt konsumtive Ausgaben außerhalb der Schuldenbremse zu finanzieren. Eine 
gesetzlich verankerte Mindestquote für Verteidigungsausgaben im
Kernhaushalt in Höhe von mindestens 2 % des BIP, wie vom Sachverständigenrat 
vorgeschlagen (JG 2024 Ziffern 143 ff. und 178), würde dem entgegenwirken.🡦 ZIF-
FER 547  
493. Das Sondervermögen Infrastruktur hat eine Laufzeit von zwölf Jahren. Nach
seinem Auslaufen besteht ohne weitere Vorkehrungen die Gefahr, dass
zukunftsorientierte Ausgaben aufgrund der Gegenwartspräferenz der Politik wieder zu gering 
ausfallen (JG 2024 Ziffer 82). Damit dies nicht geschieht, sollten bereits heute 
institutionelle Vorkehrungen geschaffen werden, die dies verhindern und eine 
Perspektive für die Finanzierung der erforderlichen Ausgaben aus dem
Kernhaushalt vorbereiten. Im Bereich Verkehr könnte bereits heute ein
Verkehrsinfrastrukturfonds geschaffen werden, dem dauerhaft Einnahmen aus dem 
Kernhaushalt übertragen werden (JG 2024 Ziffer 177). 🡦 ZIFFER 553 Dieser 
könnte das Sondervermögen perspektivisch ablösen. Im Bildungsbereich könnte 
die Implementierung einer gesetzlichen Fixierung der
Mindestausgaben für Bildung auf Länderebene etabliert werden (JG 2024 Ziffer 179). 
494. Die gesamtwirtschaftliche Wirkung des Finanzpakets wird unter anderem 
dadurch beeinflusst, ob Kapazitätsengpässe oder langwierige Planungsverfahren 
und Beschaffungsprozesse die geplanten Maßnahmen verzögern. 🡦 ZIFFER 560 Im 
Verteidigungsbereich sollte die europäische Beschaffung gestärkt werden. 
Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz sollte nicht nur 
dauerhaft greifen, sondern auch einen breiteren Einsatz finden. 🡦 ZIFFER 563 Die 
Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben aus dem
Sondervermögen soll laut Koalitionsvertrag im Rahmen eines „überragenden öffentlichen
Interesses“ erfolgen. Ein solches Vorgehen ist grundsätzlich sinnvoll und hat sich in 
der Vergangenheit als wirkungsvoll erwiesen. 🡦 ZIFFER 508 Begleitende
Strukturreformen zum Abbau von Bürokratie 🡦 ZIFFER 588 und zur Erhöhung des
Arbeitsangebots (JG 2023 Ziffern 277 ff.) können ein wichtiges Komplement zum 
Finanzpaket sein und dessen Wachstumsimpulse stärken.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 350 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 351 
495. Eine im Entschließungsantrag vorgesehene Reform der Schuldenbremse 
kann trotz der nun für die nächsten zwölf Jahre umfangreich zur Verfügung
stehenden Mittel sinnvoll sein. Sie kann genutzt werden, um weiterhin bestehende 
Schwächen der Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form zu
beseitigen, etwa indem eine Übergangsregelung für künftige Notlagen eingeführt würde 
(SVR Wirtschaft, 2024). 🡦 ZIFFERN 570 F.  
496. Bei einer Konsumorientierung der Ausgaben ist nicht zu erwarten, dass das
Finanzpaket mit den europäischen Fiskalregeln vereinbar ist. Die Bewertung
unterliegt verschiedenen Unsicherheiten, unter anderen, weil Deutschland noch keinen 
Nettoausgabenpfad mit der Europäischen Kommission abgestimmt hat. Die
Bundesregierung kann durch eine starke Investitionsorientierung des
Finanzpakets jedoch selbst dazu beitragen, dass die Wahrscheinlichkeit einer 
Kompatibilität des Finanzpakets mit den EU-Fiskalregeln steigt. Zur 
langfristigen Verbesserung der Wachstumsorientierung der Ausgaben und somit 
auch der Regelkonformität kann eine verstärkte ex ante Prüfung der Ausgaben 
zielführend sein.  
II. CHANCEN UND RISIKEN DES NEUEN  
FINANZPAKETS  
497. Die GG-Änderung eröffnet große zusätzliche fiskalische Spielräume. 
Welche kreditfinanzierten Ausgaben auf Ebene des Bundes durch die GG-
Änderung zusätzlich getätigt werden, hängt maßgeblich von der Höhe der
Verteidigungsausgaben ab. So sieht die GG-Änderung, neben 300 Mrd Euro
Kreditfinanzierung für Infrastrukturinvestitionen und 100 Mrd für den KTF, auch eine
unbegrenzte Kreditermächtigung für alle Verteidigungsausgaben vor, die 1 % des BIP 
überschreiten. 🡦 ZIFFER 498 Lägen diese Ausgaben bei 2 % des BIP, könnte der Bund 
im Durchschnitt jährlich insgesamt über 75 Mrd Euro mehr kreditfinanziert
ausgeben. Bei Verteidigungsausgaben von 4 % des BIP lägen die zusätzlichen
kreditfinanzierten Ausgaben für den Bund bei 162 Mrd Euro.   
Für die Länder ermöglicht die GG-Änderung durch die neu eingeräumte
strukturelle Verschuldungsmöglichkeit jährlich kreditfinanzierte Ausgaben in Höhe von 
0,35 % des BIP. Hinzu kommen 100 Mrd Euro als Zuweisung aus dem
Sondervermögen Infrastruktur in den kommenden zwölf Jahren. Diese Mittel aus dem 
Sondervermögen sollen von den Ländern zum Teil an die Gemeinden
weitergereicht werden. Insgesamt können Länder und Gemeinden somit bis Ende der 
2030er-Jahre durchschnittlich bis zu 24 Mrd Euro jährlich zusätzlich ausgeben.  
Diese möglichen zusätzlichen Ausgaben bei Bund, Ländern und Gemeinden
entsprechen insgesamt einer Ausweitung der gesamtstaatlichen Ausgaben 
um fast 2,3 % bzw. 4,3 % des BIP (bei Verteidigungsausgaben von 2 % bzw. 
4 % des BIP). Wie diese Ausgaben gesamtwirtschaftlich wirken, hängt maßgeblich 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 351 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
352 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
davon ab, wie die durch die GG-Änderung ermöglichten Spielräume konkret
genutzt werden können und von welchen Maßnahmen sie begleitet werden.  
1. Ausnahme für Verteidigungsausgaben von der  
Schuldenbremse 
498. Verteidigungsausgaben können durch die Änderungen von Artikel 109 und 
115 GG künftig in großem Umfang außerhalb der Schuldenbremse
kreditfinanziert werden. Konkret werden Ausgaben des Verteidigungsministeriums
(Einzelplan 14) sowie Ausgaben für die Nachrichtendienste, für den Schutz der
informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig
angegriffene Staaten, die zusammen 1 % des BIP überschreiten, nicht mehr auf die
zulässige Nettokreditaufnahme des Bundes im Rahmen der
Schuldenbremse angerechnet. Das bedeutet, dass Verteidigungsausgaben unbegrenzt 
kreditfinanziert werden können, solange 1 % der entsprechenden Ausgaben aus 
dem Kernhaushalt finanziert werden. Im Jahr 2024 beliefen sich die relevanten 
Ausgaben auf 67,5 Mrd Euro und somit auf 1,6 % des BIP. 🡦 ABBILDUNG 91   
499. Parallel zu den neuen Regeln für die Schuldenbremse soll das Sondervermögen 
Bundeswehr weiterhin zur Ertüchtigung der Verteidigung beitragen. Die Mittel 
sind seit Jahresende 2024 nahezu vollständig vertraglich gebunden und stehen 
somit nicht mehr zur freien Verfügung. Die Formulierung des geänderten
Grundgesetzes legt nahe, dass die Ausgaben aus dem Sondervermögen bei der
Berechnung des 1 %-Schwellenwerts unberücksichtigt bleiben.  
500. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage und der Defizite in der
Verteidigungsfähigkeit (Dorn et al., 2022) ist ein zügiger und substanzieller Ausbau der 
Verteidigungsausgaben vorgesehen. 🡦 PLUSTEXT 28 Aktuell wird in der politischen 
Diskussion bereits mehr gefordert als das bisherige NATO-Ziel von 2 % des BIP 
(Rutte, 2024). Ein konkretes Zielniveau dürfte maßgeblich von der weiteren
geopolitischen Entwicklung abhängen. Die GG-Änderung gewährleistet eine hohe
fiskalische Flexibilität für Verteidigungsausgaben. Dies erhöht die
Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in zukünftigen Krisen, zumindest in der 
kurzen bis mittleren Frist, deutlich. Diese Flexibilität soll einer glaubwürdigen 
Abschreckung dienen. Allerdings birgt sie auch die Gefahr von Ineffizienzen. 🡦 ZIF-
FER 503   
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 352 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 353 
 
  
🡦 ABBILDUNG 91  
 
1 – Ab dem Jahr 2024 Soll-Werte.  2 – Einschließlich der Ausgaben des Verteidigungsministeriums sowie Ausgaben für 
die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig 
angegriffene Staaten. Die einbezogenen Haushaltsstellen basieren auf Hentze et al. (2025). Das Sondervermögen 
„Bundeswehr“ wird bei der Berechnung des neuen Schwellenwerts von 1 % für schuldenfinanzierte
Verteidigungsausgaben nicht berücksichtigt.  3 – Die NATO-Ausgaben decken sich größtenteils mit den Verteidigungsausgaben wie in 
der Neuregelung des Grundgesetztes definiert. Eingerechnet werden ebenfalls die Ausgaben aus dem
Sondervermögen, einige andere Ausgaben, wie etwa für den Schutz informationstechnischer Systeme, hingegen nicht. BIP für das 
Jahr 2025 geschätzt (siehe FG 2025 Ziffer 44).  4 – BMI (Technisches Hilfswerk, Bundesamt für Bevölkerungsschutz 
und Katastrophenhilfe).  5 – Bundeskanzleramt (Bundesnachrichtendienst), BMI (Verfassungsschutz). Militärischer 
Abschirmdienst ist im Einzelplan 14 (BMVg) enthalten.  6 – BMI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung).  
7 – Allgemeine Finanzverwaltung (Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung), AA (Sicherung von Frieden und Stabilität), BMZ (Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur).
Quellen: Bundesregierung, European Defence Agency, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-137-02
Verteidigungsausgaben in verschiedenen Abgrenzungen
30
40
50
60
70
80
90
100
2015 16 17 18 19 20 21 22 23 24 2025
Entwicklung der Verteidigungsausgaben
Mrd Euro
Ausgaben gemäß Haushaltsplan des BMVg1 Ausgaben gemäß NATO-Abgrenzung1
Ausgaben, wie in der Neuregelung des Grundgesetzes definiert1,2 NATO-Ziel 2 % des BIP3
Prognose
(NATO-Ziel)
Soll-Werte
(Ausgaben)
0
10
20
30
40
50
60
Verteilung der Verteidigungsausgaben, wie in der Neuregelung des Grundgesetzes definiert1
Mrd Euro im Jahr 2024
nachrichtlich:
Einzelplan 14
(BMVg)
Zivil- und
Bevölkerungsschutz4
Nachrichtendienste5
Schutz der
informationstechnischen
Systeme6
Hilfen für
völkerrechtswidrig 
angegriffene 
Staaten7
Sondervermögen
„Bundeswehr“
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 353 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
354 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
 
🡦 PLUSTEXT 28  
Hintergrund: Finanzielle Kosten einer Ertüchtigung der Bundeswehr 
Die Höhe der Ausgaben, die für die Ertüchtigung der deutschen Verteidigung 
notwendig wären, lässt sich zum einen anhand makroökonomischer Bezugsgrößen 
schätzen (Top-down-Ansatz). Dabei wird häufig das NATO-Ausgabenziel von 2 % 
des BIP verwendet, das Inputs und nicht Ergebnisse misst (Techau, 2015). In 
Deutschland sind die Verteidigungsausgaben in der NATO-Abgrenzung nach dem 
Jahr 1989 jahrzehntelang geringer ausgefallen als 2 % des BIP. Hätte Deutschland 
das NATO-Ziel seit Ende des Kalten Krieges durchgehend erreicht, wären die
Verteidigungsausgaben kumulativ um mehr als 600 Mrd Euro höher ausgefallen 
(Bardt, 2023; Dorn und Schlepper, 2023). Unterstellt man, dass rund ein Viertel der 
Verteidigungsausgaben in der NATO-Abgrenzung auf Investitionen entfallen, 
ergeben sich unterlassene Investitionen von knapp 155 Mrd Euro (JG 2024 Ziffer 
108).  
Zum anderen lässt sich der Mittelbedarf ausgehend von konkreten
Fähigkeitslücken der Bundeswehr bzw. von den operativen Anforderungen der Landes- und 
Bündnisverteidigung quantifizieren (Bottom-up-Ansatz). Zusätzlich zur Behebung 
der Mängel bei bestehender Infrastruktur und Ausstattung (Högl, 2025) ist unter 
anderen eine Erweiterung der Bestände an militärischen Großgeräten sowie die 
Entwicklung von neuen Waffensystemen notwendig, um Defizite in der
Verteidigungsfähigkeit zu überwinden (Dorn et al., 2022). Heilmann et al. (2024) 
schätzen den zusätzlichen Investitionsbedarf der Bundeswehr auf rund 90 Mrd 
Euro bis zum Jahr 2030 bzw. 131 Mrd Euro bis zum Jahr 2035. Diese Mehrkosten 
der Materialbeschaffung sind nicht durch die aktuelle Finanzplanung, die Zusage 
der vorherigen Bundesregierung, den Einzelplan 14 ab dem Jahr 2028 erheblich zu 
steigern, sowie die verbleibenden Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr 
abgedeckt. Dies entspricht jährlichen Mehrkosten von durchschnittlich 11,9 Mrd 
bis 15 Mrd Euro. Mölling et al. (2025) errechnen unter der zusätzlichen
Berücksichtigung von erhöhten NATO-Anforderungen sowie Risiken bezüglich der
transatlantischen Bündnistreue einen erheblich höheren Investitionsbedarf von rund 
216 Mrd Euro bis zum Jahr 2035 bzw. durchschnittlich 19,6 Mrd Euro pro Jahr. 
Allerdings stellen höhere finanzielle Mittel allein nicht sicher, dass Fähigkeitslücken 
der Bundeswehr tatsächlich geschlossen und ihre Einsatzfähigkeit gesteigert 
werden. Komplementär zu den Mehrausgaben sind daher begleitende
Verbesserungen in der Effizienz und der Organisation der Bundeswehr notwendig. 
501. Eine Schuldenfinanzierung kann aus ökonomischer Sicht besonders bei temporär 
erhöhten Investitionen, Nachholbedarfen sowie vorübergehenden Schocks zur
intertemporalen Glättung der Steuereinnahmen sinnvoll sein (Wissenschaftlicher 
Beirat beim BMWK, 2023a; JG 2022 Kasten 11). Demgegenüber sind
wiederkehrend anfallende Ausgaben aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Der 1-%-
Schwellenwert für eine Schuldenfinanzierung von Verteidigungsausgaben 
liegt jedoch deutlich unter dem durchschnittlichen Wert der zuletzt für 
diese Zwecke getätigten Ausgaben. 🡦 ABBILDUNG 91 Schon der Teil der
Ausgaben im Verteidigungsetat (Einzelplan 14), der nach dem Regierungsentwurf der 
scheidenden Ampelkoalition im Jahr 2025 etwa für Kommandobehörden und 
Truppen, Unterbringung, Bundeswehrverwaltung sowie Materialerhalt (Kapitel 
1403, 1406, 1408, 1413) veranschlagt war, lag bei etwa 43 Mrd Euro und hat somit 
den Schwellenwert erreicht. Weitere 20,5 Mrd Euro lagen folglich über dem 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 354 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 355 
Schwellenwert und könnten in Zukunft schuldenfinanziert werden. Das eröffnet 
einen zusätzlichen fiskalischen Spielraum, der für konsumtive Zwecke
ausgegeben werden könnte.   
502. Die Abgrenzung der von der Schuldenbremse ausgenommenen Ausgaben 
ist nicht präzise. Zwar nennt das Gesetz die relevanten Aufgabenbereiche, doch 
bleibt unklar, welche konkreten Ausgaben darunter fallen. So könnten z. B. auch 
Ausgaben für den Unabhängigen Kontrollrat, der die technische Aufklärung des 
Bundesnachrichtendienstes kontrolliert, als Verteidigungsausgaben interpretiert 
werden. Eine Ausweitung der Verschuldungsspielräume wäre zudem durch
Änderungen des Haushaltsrechts denkbar. Wenn etwa Forschung zu Dual-Use-
Gütern – Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind – zu den
Ausgaben des Bundesverteidigungsministeriums hinzugezählt würden, könnten Mittel 
zwischen den Einzelplänen 14 und 30 umgeschichtet werden. Beide Ansätze
wären mit rechtlicher Unsicherheit behaftet. Solange allerdings keine enge 
Zweckbestimmung vorliegt, entstehen Möglichkeiten, Ausgaben als
Verteidigungsausgaben zu etikettieren und dadurch zusätzliche (konsumtive) 
Ausgaben zu ermöglichen.   
503. Die Möglichkeit einer unbegrenzten Schuldenfinanzierung schwächt potenziell 
die Anreize zu einer effizienten Mittelverwendung. Bereits heute leidet die 
militärische Beschaffung unter kostspieligen Sonderwünschen
(„Goldrandlösungen“), die die Ausgaben in die Höhe treiben. Mit unbegrenzter
Kreditfinanzierung können noch mehr Sonderwünsche berücksichtigt werden. Auch der Druck, 
bei der Beschaffung niedrige Preise zu verhandeln, lässt mit erhöhtem
fiskalischen Spielraum nach.  
Die Verhandlungsmacht der Anbieter ist durch den schnellen Anstieg 
der Rüstungskäufe nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen
europäischen Ländern (Burilkov und Wolff, 2025), ohnehin bereits gestärkt (Rettinger 
und Minner, 2025). So erhöhten die EU-Mitgliedstaaten ihre Investitionen im 
Verteidigungsbereich in den Jahren 2021 bis 2023 von 59 Mrd auf 72 Mrd Euro, 
auf Basis konstanter Preise (EDA, 2024). Im Jahr 2024 dürften sie nochmals
massiv auf rund 102 Mrd Euro gestiegen sein. Über 80 % dieser Investitionen
entfallen auf die Beschaffung neuer Rüstungsgüter. Für Deutschland ist eine weitere 
Steigerung des Beschaffungsvolumens zu erwarten. 🡦 ABBILDUNG 91 OBEN  
504. Gleichzeitig ist der Wettbewerb unter den Lieferanten gesunken. Die
durchschnittliche Zahl der Angebote im Verteidigungs- und
Sicherheitsbereich ging von über sieben im Jahr 2009 bis auf knapp unter zwei pro
Ausschreibung im Jahr 2017 zurück (Eßig und von Deimling, 2019), ein Trend der 
auch allgemein in der öffentlichen Auftragsvergabe zu beobachten ist
(Europäischer Rechnungshof, 2023). Hinzu kommen begrenzte
Produktionskapazitäten der Rüstungsindustrie in Europa, wodurch die Preise für
Rüstungsgüter in Folge der erhöhten Nachfrage erheblich steigen
könnten. Zwar wurden in den vergangenen Jahren in einigen Bereichen wie der
Munitionsherstellung die Kapazitäten ausgeweitet. Dennoch stieg der
Auftragsbestand führender europäischer Rüstungshersteller zwischen den Jahren 2021 und 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 355 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
356 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
2024 um über 60 % (The Economist, 2025), was auf Schwierigkeiten bei der
Erfüllung der Aufträge hindeutet.  
Zwar wichen europäische Staaten zuletzt auch in erheblichem Umfang auf
Lieferanten außerhalb Europas aus, was den Preisdruck etwas verringern könnte. 
So wurden 78 % der Rüstungskäufe von EU-Mitgliedstaaten zwischen Februar 
2022 und Juli 2023 bei Lieferanten außerhalb der EU getätigt, überwiegend in 
den USA (Europäische Kommission, 2024a). Allerdings setzt Deutschland
vergleichsweise stark auf inländische Hersteller. 🡦 PLUSTEXT 29 Zudem besteht 
im Rahmen der neuen europäischen Industriestrategie für den
Verteidigungsbereich die Absicht, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2030 50 % bzw. bis 
zum Jahr 2035 60 % ihrer Rüstungsinvestitionen innerhalb der EU beschaffen 
(Europäische Kommission, 2024a).  
505. Vor Preissteigerungen dürfte teils das Vergabe- und Preisrecht schützen. 
Für Aufträge, für die keine Marktpreise gebildet werden können, etwa bei großen 
Waffensystemen, werden Selbstkostenpreise verwendet, die eine fixe
Gewinnformel basierend auf den Produktionskosten vorsehen. Während dieser Ansatz vor 
erhöhten Preisaufschlägen schützt, werden Kostensteigerungen – etwa durch
global steigende Nachfrage nach für Militär relevanten Rohstoffen – weitergegeben. 
Insgesamt ist zu erwarten, dass die Preise und somit auch die Kosten für die 
militärische Beschaffung relativ schnell steigen werden. Dabei tendieren 
sie ohnehin dazu, schneller zu wachsen als das allgemeine Preisniveau (Hartley, 
2016).  
  
🡦 ABBILDUNG 92  
 
1 – Gemäß Zeitpunkt der Ankündigung oder Genehmigung des Rüstungsauftrags. In den meisten Fällen ist dies der
Zeitpunkt, an dem der Haushaltsausschuss des Bundestages den Auftrag genehmigt.  2 – Unternehmenssitz des Herstellers.  
3 – Deutsche und ausländische Hersteller erhalten den Auftrag gemeinsam und entwickeln bzw. produzieren die
Rüstungsgüter gemeinsam.
Quelle: Wolff et al. (2024)
© Sachverständigenrat | 25-144-01
Deutsche Rüstungsaufträge1 nach Herkunftsland2 des Herstellers
0
5
10
15
20
25
30
35
40
1. HJ 2. HJ 1. HJ 2. HJ 1. HJ 2. HJ 1. HJ 2. HJ 1. HJ
2020 2021 2022 2023 2024
Mrd Euro
Deutschland Deutschland mit ausländischen Kooperationspartnern3
Europa (ausgenommen Deutschland) Außerhalb Europas
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 356 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 357 
 
🡦 PLUSTEXT 29  
Hintergrund: Kauf von Rüstungsgütern in Deutschland 
Deutschland beschafft seine Rüstungsgüter überwiegend von inländischen
Herstellern, die diese Güter entweder allein oder in Kooperation mit ausländischen 
Unternehmen entwickeln und produzieren. Im Zeitraum von Januar 2020 bis Juli 
2024 entfielen 48 % aller Rüstungsaufträge (64,6 Mrd Euro) auf inländische
Hersteller und weitere 35 % (47,1 Mrd Euro) auf Projekte deutscher Hersteller mit 
ausländischen Kooperationspartnern (Wolff et al., 2024). Zu den
Kooperationsprojekten zählen beispielsweise die Beschaffung von 38 Eurofighter-
Kampfflugzeugen (5,6 Mrd Euro) und zunächst vier Schiffen der Klasse Fregatte 126 
(5,5 Mrd Euro) im Jahr 2020. In den Jahren 2022 und 2023 wurden außerdem 
Käufe bei nicht europäischen Herstellern, vor allem aus den USA, in Höhe von 22,1 
Mrd Euro bzw. 16,5 % der Rüstungsaufträge getätigt. 🡦 ABBILDUNG 92 Diese Aufträge 
umfassten vor allem die Bestellung von 35 Kampfflugzeugen (F-35A) mit einem 
Wert von 8,3 Mrd Euro im Dezember 2022 und 60 Hubschraubern (CH-47F 
Chinook) im Wert von 7 Mrd Euro im Juli 2023. 
506. Die Reaktion des Aktienmarkts auf die Ankündigung des Fiskalpakets legt nahe, 
dass Anleger künftig höhere Gewinne europäischer
Rüstungsunternehmen erwarten. So stiegen in der ersten Märzhälfte 2025 die Aktienkurse dreier 
deutscher Rüstungshersteller und damit ihr Marktwert um rund 30 %, während 
der DAX nur um rund 2 % stieg. 🡦 ABBILDUNG 93 In einem effizienten und liquiden 
Aktienmarkt sollte der Marktwert eines Unternehmens dem Barwert seiner – zu 
jedem Zeitpunkt – erwarteten künftigen Gewinne entsprechen. Unter dieser
Annahme erwartete der Aktienmarkt in der Woche nach Ankündigung des
Fiskalpakets, dass die Gewinne der betroffenen Rüstungsunternehmen in Zukunft um 
rund 30 % höher ausfallen können. Dies kann sowohl eine größere Absatzmenge 
als auch höhere Preise widerspiegeln. 
🡦 ABBILDUNG 93  
 
1 – DE-Deutschland, FR-Frankreich, IT-Italien, NL-Niederlande, SE-Schweden, UK-Vereinigtes Königreich.
Quellen: LSEG Datastream, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-141-01
Entwicklung der Aktienkurse bedeutender europäischer Rüstungsunternehmen1
60
80
100
120
140
160
Index, 28. Februar = 100
Ankündigung Fiskalpaket
durch Union/SPD am 4. März
17. Feb 24. Feb 3. Mrz 10. Mrz 17. Mrz 24. Mrz 31. Mrz
2025
Rheinmetall (DE) Hensoldt (DE) Renk Group (DE) Thales (FR) Leonardo (IT)
Airbus (NL) Saab (SE) BAE Systems (UK) DAX
Einigung zum Fiskalpaket durch
Union/SPD/Grüne am 14. März
Abstimmung im Bundestag
am 18. März
Abstimmung im Bundesrat
am 21. März
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 357 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
358 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
2. Sondervermögen Infrastruktur 
507. Mit dem zweiten Teil der Grundgesetzänderung wurde ein Sondervermögen 
mit eigener Kreditermächtigung eingerichtet. Es ermöglicht Investitionen 
in die Infrastruktur und den Klimaschutz mit einem Gesamtvolumen von 
bis zu 500 Mrd Euro bis zum Jahr 2037. Davon sind 100 Mrd Euro für den KTF 
vorgesehen, für Ausgaben zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 
2045. Insgesamt sieht das Sondervermögen einen Spielraum zur
Kreditfinanzierung von Investitionen im Umfang von durchschnittlich rund 41,6 Mrd Euro pro 
Jahr vor, von denen 33 Mrd auf den Bund entfallen. Insgesamt 100 Mrd Euro bzw. 
jährlich 8,3 Mrd Euro stehen den Ländern zur Verfügung, die auf diesem Wege 
auch kommunale Investitionen ermöglichen können. Gemäß dem
Koalitionsvertrag ist ein „Front-loading“ der Verausgabung geplant. Das bedeutet, dass aus 
dem Bundesanteil des Sondervermögens in den Jahren 2025 bis 2029
Maßnahmen in Höhe von insgesamt bereits rund 150 Mrd Euro finanziert werden sollen, 
die Ausgaben also nicht gleichmäßig über die Laufzeit des Sondervermögens
verteilt werden (CDU, CSU und SPD, 2025). Die Mittel des Sondervermögens sollen 
laut Entschließungsantrag unter anderem eingesetzt werden für die
Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, die Energieinfrastruktur, den Klimaschutz sowie die 
Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur (Fraktionen SPD, 
CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen, 2025). Näheres soll durch
Bundesgesetze festgelegt werden.   
508. Für eine schnelle Umsetzung der Vorhaben aus dem Sondervermögen plant die 
neue Bundesregierung ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz, in dem die
Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und 
Vergabe der Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen geregelt werden
sollen (CDU, CSU und SPD, 2025). Zentrales Instrument soll dabei die gesetzliche 
Einstufung der Infrastrukturprojekte als „von überragendem
öffentlichen Interesse“ sein. Dieser Terminus verleiht Projekten rechtlichen
Vorrang, ermöglicht verkürzte Abwägungsverfahren und den teilweise erleichterten 
Umgang mit umweltrechtlichen Vorgaben (Deutscher Bundestag, 2022). Ergänzt 
wird es durch das politische Leitmotiv des „Deutschlandtempos“, das auf zügige, 
digitalisierte und koordinierte Verfahrensabwicklung zielt (Bundesregierung, 
2023). Die Politik hat in den vergangenen Jahren verschiedene Gesetze, unter
anderem das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz
sowie das LNG-Beschleunigungsgesetz, als Vorhaben des überragenden
öffentlichen Interesses deklariert. Im Rahmen des
Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes erfolgte im Jahr 2023 zudem eine Festlegung des überragenden öffentlichen 
Interesses für ausgewählte Projekte im Bereich Schiene und Straße (BMDV, 
2023).   
Die Erfahrung mit diesen Projekten zeigt, dass die Beschleunigung von
Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse gelungen ist. So konnte 
beispielsweise, auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG, 2022) 
und unter Anwendung vereinfachter Prüfverfahren sowie verkürzter
Genehmigungsfristen, die gesamte Projektdauer für den Bau des LNG-Terminals in
Wilhelmshaven deutlich reduziert werden. Damit wurde ein Infrastrukturvorhaben, 
das unter regulären Umständen mehrere Jahre in Anspruch genommen hätte, in 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 358 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 359 
weniger als sieben Monaten abgeschlossen (Niesmann, 2022; StK Niedersachsen, 
2024).  
 
🡦 PLUSTEXT 30  
Hintergrund: Schätzungen der öffentlichen Ausgabenbedarfe für Infrastruktur  
und Klimaschutz 
Im Infrastrukturbereich besteht ein substanzieller Ausgabenrückstand.
Verschiedene Studien quantifizieren öffentliche Ausgabenbedarfe für die deutsche 
Infrastruktur. Diese unterliegen einer hohen Unsicherheit und sind zwischen den 
Studien nur bedingt vergleichbar. Dullien et al. (2024) schätzen den öffentlichen 
Investitionsbedarf über die nächsten zehn Jahre auf 600 Mrd Euro, davon etwa 200 
Mrd für Klimaschutz und Klimaanpassung sowie etwa 200 Mrd Euro für die 
kommunale Infrastruktur. Etwa 100 Mrd Euro entfallen auf Bundesstraßen und 
Schienen und der Rest vor allem auf Bildung und Wohnungsbau. Verschiedene 
Studien beziffern den finanziellen Bedarf für den Ausbau der frühkindlichen 
Betreuung, die Sanierung der Hochschulen und den Investitionsrückstand im 
Schulbereich bis zum Jahr 2030 auf einen mittleren zweistelligen Milliardenbetrag 
(Bardt et al., 2019; Brand und Salzgeber, 2022; Heilmann et al., 2024). Krebs und 
Steitz (2021) sowie Agora Think Tanks (2024) schätzen den jährlichen Bedarf an 
zusätzlichen öffentlichen Investitionen zum Erreichen von Klimaneutralität in 
Deutschland auf 52 bzw. 37 Mrd Euro.  
509. Deutschland hat einen erheblichen Ausgabenbedarf in verschiedenen
Bereichen (JG 2024 Ziffern 80 ff.). Neben Ausgaben für Verteidigung sind
insbesondere in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur und allgemeinbildende Bildung 
zusätzliche zukunftsorientierte Ausgaben erforderlich. Im Bereich Klimaschutz 
ist Deutschland aufgrund des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichtes im 
Jahr 2021 innerhalb der Grenzen des auf Deutschland entfallenden CO2-Budgets 
zur Klimaneutralität verfassungsrechtlich verpflichtet (Verheyen, 2025a). Einige 
Studien beziffern den Mehrbedarf an öffentlichen Investitionen zur Erreichung 
von Klimaneutralität. 🡦 PLUSTEXT 30  
Diese Ausgabenbedarfe sollen durch das Sondervermögen Infrastruktur
adressiert werden. Eine genaue Quantifizierung der Bedarfe für Bund, Länder und
Gemeinden ist kaum möglich. Die überjährige Bereitstellung eines mittleren 
dreistelligen Milliardenbetrags für die Modernisierung der deutschen 
Infrastruktur könnte jedoch vor dem Hintergrund der in verschiedenen
Studien quantifizierten Bedarfe 🡦 PLUSTEXT 30 ökonomisch zu rechtfertigen sein.  
510. Die im März 2025 gewählte Lösung, zusätzliche Finanzierungsspielräume für die 
Infrastruktur über ein Sondervermögen zu schaffen, erfolgte in der
Übergangssituation zwischen Bundestagswahl und Konstituierung des neuen Bundestages
unter besonderem zeitlichen Druck und in einer schwierigen politischen
Verhandlungssituation. Der gewählte Weg, ein Sondervermögen einzurichten, ist
jedoch mit Nachteilen verbunden, wie der Sachverständigenrat in seinem
vergangenen Jahresgutachten ausgeführt hat (JG 2024 Ziffern 149 ff.). Insbesondere 
besteht das Problem, dass die Zweckbindung leicht umgangen werden kann, 
indem Ausgaben, die ohnehin im regulären Haushalt vorgesehen waren, über das 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 359 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
360 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Sondervermögen finanziert werden. In dem Umfang, in dem dies geschähe,
würden gar keine zusätzlichen investiven Ausgaben getätigt. Stattdessen würde die 
Defizitgrenze lediglich temporär erhöht und ein erweiterter Spielraum für andere, 
auch konsumtive Ausgaben im Kernhaushalt geschaffen. 
511. Um zu verhindern, dass bereits geplante Investitionen aus dem Kernhaushalt in 
das Sondervermögen verschoben werden, sieht der neue Artikel 143h GG vor, dass 
das neue Sondervermögen Infrastruktur ausschließlich für zusätzliche 
Investitionen genutzt werden darf. Zusätzlichkeit liegt laut Grundgesetz dann 
vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr im Bundeshaushalt eine
„angemessene“ Investitionsquote erreicht wird. Die Definition einer angemessenen
Investitionsquote wurde nicht ins Grundgesetz aufgenommen. In einem
Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen ist sie 
jedoch auf 10 % des Bundeshaushalts ohne Sondervermögen und finanzielle 
Transaktionen festgelegt (Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die
Grünen, 2025). Für die Jahre 2025 bis 2028 sieht der Finanzplan des Bundes
durchgängig eine entsprechende Investitionsquote von über 10 % vor. In der
Vergangenheit war sie oft kleiner, in der Regel aber nahe 10 %. 🡦 TABELLE 25 ANHANG Falls 
alle laut Finanzplan vorgesehenen Investitionen, die eine Investitionsquote von 
10 % überschreiten, aus dem Sondervermögen finanziert werden, ergäbe sich für 
die Jahre 2025 bis 2028 rechnerisch ein zusätzlicher finanzieller Spielraum von 
29,4 Mrd Euro im Kernhaushalt des Bundes. Pro Jahr könnten so
durchschnittlich 7,3 Mrd Euro aus dem Kernhaushalt verschoben werden. 🡦 ABBILDUNG 94 🡦 TA-
BELLE 26 ANHANG   
512. Da der Entschließungsantrag nicht rechtsverbindlich ist, wäre es denkbar, dass 
die Definition der angemessenen Investitionsquote in Höhe von 10 % 
des Bundeshaushalts ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen nicht 
in das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen übernommen wird. Für 
🡦 ABBILDUNG 94  
 
1 – Gemäß Finanzplan des Bundes für die Jahre 2024 bis 2028.  2 – Summe der bislang geplanten Investitionen im 
Bundeshaushalt, die 10 % des Bundeshaushalts ohne finanzielle Transaktionen überschreiten und somit durch das 
Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden können. Gemäß Finanzplan des Bundes für die Jahre 2024 bis 2028.
Quellen: Deutscher Bundestag, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-117-01
Mögliche Auswirkungen des Sondervermögens Infrastruktur auf den Bundeshaushalt
81,0 77,5 77,5
70,93,07 10,69 9,69
5,96
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
2025 2026 2027 2028
Mrd Euro
Bislang geplante Investitionen im Bundeshaushalt1
Möglicher zusätzlicher finanzieller Spielraum im Bundeshaushalt2
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 360 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 361 
diesen Fall oder falls dort eine niedrigere Investitionsquote festgelegt würde,
würden sich entsprechend höhere Spielräume für Verschiebungen aus dem
Kernhaushalt ergeben. Der potenziell konsumtive Spielraum ist umso größer, je weiter 
die als angemessen eingestufte Investitionsquote unterhalb der tatsächlichen
Investitionsquote liegt. Für jeden Prozentpunkt, den die „angemessene“
Investitionsquote niedriger als 10 % angesetzt wird, ergibt sich gemäß dem aktuellen
Finanzplan des Bundes bis zum Jahr 2028 ein zusätzlicher fiskalischer Spielraum 
im Bundeshaushalt von rund 18,5 Mrd Euro, der vollständig für konsumtive
Zwecke genutzt werden könnte.  
513. Theoretisch könnte das Zusätzlichkeitskriterium durch eine Reklassifizierung 
von konsumtiven zu investiven Ausgaben umgangen werden. Dies
widerspricht jedoch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, 
die eine Ausweitung des haushaltsrechtlichen Investitionsbegriffs über die
bisherige Staatspraxis hinaus ausschließt (BVerfG, 1989; Deutscher Bundestag, 2007).   
514. Ob das Kriterium der Zusätzlichkeit auch für die Zuweisung aus dem 
Sondervermögen an den KTF und die Länder gelten muss, ist juristisch 
umstritten. Eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit könnte sich daraus
ableiten lassen, dass die Zusätzlichkeit im Grundgesetz explizit als übergeordneter 
Zweck des Sondervermögens genannt wird und dies durch die teilweise
Zuordnung an den KTF und die Länder nicht infrage gestellt wird (Verheyen, 2025b). 
Unabhängig von möglichen juristischen Pflichten ist die Wahrung der
Zusätzlichkeit aus ökonomischer Sicht ohnehin auch dort anzustreben. Die Problematik
besteht darin, dass bei der GG-Änderung, anders als für den Bundeshaushalt mit 
der angemessenen Investitionsquote, jeweils keine Bezugsgröße für die
Länder und den KTF festgelegt wurde.   
515. Investitionen im Sinne des Sondervermögens Infrastruktur werden in § 13 Abs. 3 
Nr. 2 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) definiert. Demnach zählen als
Investition im Sinne des Haushaltsrechts beispielsweise auch
Investitionszuschüsse. 🡦 GLOSSAR Die Investitionsquote im KTF ist nach dieser
haushaltsrechtlichen Definition deutlich höher als im Bundeshaushalt. Im Jahr 2023 
betrug die Investitionsquote rund 76 %, während die geplante Investitionsquote 
für das Jahr 2024 rund 52 % und für das Jahr 2025 rund 78 % betrug. Die
niedrigere Investitionsquote für das Jahr 2024 resultiert aus Zuschüssen zur
Entlastung beim Strompreis aufgrund der Abschaffung der EEG-Umlage. Diese sollen 
jedoch, wie auch im Entschließungsantrag festgehalten, ab dem Haushaltsjahr 
2025 aus dem Kernhaushalt finanziert werden, sodass die deutlich höheren
Investitionsquoten der Jahre 2023 und 2025 als realistischerer Maßstab
einzustufen sind.  
Die größte konsumtive Ausgabe im Wirtschaftsplan des KTF für das Jahr 
2025 stellt die Strompreiskompensation für stromintensive Unternehmen 
dar. 🡦 TABELLE 27 ANHANG Im Koalitionsvertrag wird angekündigt, dass Mittel aus 
dem KTF für eine „spürbare Entlastung beim Strompreis“ genutzt werden sollen 
und die Strompreiskompensation dauerhaft verlängert und auf weitere Bereiche 
ausgedehnt werden soll. Es besteht allerdings das Risiko, dass dabei Mittel aus 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 361 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
362 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
dem Sondervermögen zusätzliche Spielräume für solche konsumtiven Ausgaben 
schaffen, statt dass sie für zusätzliche Investitionen genutzt werden.  
516. Ein ähnliches Risiko besteht auch bei den Zuweisungen aus dem
Sondervermögen für die Länder, da auch hier bislang ein Zusätzlichkeitskriterium fehlt. Ein 
solches wäre jedoch wichtig, denn die Mittel aus dem Sondervermögen finanziert 
der Bund. Dadurch bestehen für jedes einzelne Land nur bedingt Anreize, die 
Mittel unter Berücksichtigung von finanzieller Nachhaltigkeit zu
verausgaben (Boysen-Hogrefe, 2025). Die Investitionsquoten der Länder variieren
erheblich und liegen für das Jahr 2025 zwischen 6,4 % (Niedersachsen) und 16,1 % 
(Sachsen). 🡦 TABELLE 28 ANHANG   
517. Bislang nicht geregelt ist die Frage der Tilgung des Sondervermögens. Sollte 
eine Tilgung vorgesehen werden, wäre denkbar, sich an den Modalitäten für 
die Tilgung des Sondervermögens Infrastruktur am Vorgehen beim 
Sondervermögen Bundeswehr zu orientieren. Für die Kredite des
Sondervermögens Bundeswehr gelten eigene Tilgungsregeln des
Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetzes (BwFinSVermG, 2022 § 8 Abs. 2).
Demnach muss die Rückzahlung spätestens ab dem 1. Januar 2031 beginnen und
innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ erfolgen. Welcher Zeitraum als
angemessen angesehen werden kann, soll erst mit vollständiger Inanspruchnahme der 
Kreditermächtigung des Sondervermögens Bundeswehr und unter
Berücksichtigung der Größenordnung der Kreditaufnahme sowie der konjunkturellen
Situation festgelegt werden (Deutscher Bundestag, 2024). Würde eine mögliche
Tilgung der Kredite des Sondervermögens Infrastruktur ähnlich erfolgen, könnten 
ab dem Jahr 2037 unter der Annahme eines Zinssatzes von 2 % zusätzliche
Zahlungsverpflichtungen (für Zinsen und Tilgungen) in Höhe von durchschnittlich 
21 Mrd Euro jährlich entstehen. Dadurch würden sich die Haushaltsspielräume 
in den Folgejahren erheblich reduzieren.  
518. Die bereits bestehenden Tilgungsverpflichtungen des Bundes dürften ab 
dem Jahr 2028 ansteigen (BWV, 2024), denn ab diesem Jahr greifen die
Tilgungsverpflichtungen aufgrund der in den Jahren 2020 bis 2022
aufgenommenen Notlagenkredite. Sie belaufen sich für die nächsten 30 Jahre auf etwa 9,2 Mrd 
Euro jährlich. Nach vollständiger Inanspruchnahme des Sondervermögens
Bundeswehr wäre zudem spätestens ab dem Jahr 2031 die Rückzahlung der hierfür 
aufgenommenen Kredite verpflichtend. Dazu kommt noch ein bisher
unbestimmter Anteil Deutschlands an der Rückzahlung der Kredite, die die EU für die
Finanzierung des Wiederaufbaufonds aufgenommen hat. Ab dem Jahr 2031 muss
zudem die Tilgung der zur Finanzierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur
Bewältigung der Energiekrise aufgenommenen Kredite in Höhe von jährlich rund 
1,7 Mrd Euro erfolgen (BMF, 2024). 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 362 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 363 
3. Strukturelle Verschuldungsmöglichkeit für die  
Länder 
519. Künftig ist den Ländern insgesamt, wie zuvor schon dem Bund, eine jährliche 
strukturelle Nettokreditaufnahme von 0,35 % des BIP möglich. Die
Aufteilung der zulässigen Kreditaufnahme auf die Länder wird ein Bundesgesetz mit 
Zustimmung des Bundesrates regeln. Inwieweit die Länder den
Verschuldungsspielraum nutzen werden, ist ebenfalls noch offen. Die Aufteilung könnte sich an 
bestehenden Länderschlüsseln, z. B. an der Gewichtung nach Einwohnerzahl, 
nach Wirtschaftskraft oder nach der Finanzkraft des jeweiligen Landes, oder nach 
weiteren Kriterien, wie dem jeweiligen Investitionsbedarf, orientieren. Je nach 
Schlüssel würde dies beispielsweise für Bayern eine zusätzliche strukturelle
Kreditaufnahme zwischen 2,4 und 2,8 Mrd Euro jährlich erlauben, für Berlin
zwischen 677 und 854 Mio Euro (Boysen-Hogrefe, 2025).   
520. Es ist sinnvoll, die Ausweitung von Kreditspielräumen zur Finanzierung
öffentlicher Investitionen darauf abzustimmen, auf welcher föderalen Ebene die
Zuständigkeit für deren Finanzierung und Umsetzung liegt (JG 2024 Ziffer 
87). Insbesondere Ausgaben im Bildungswesen und der Verkehrsinfrastruktur 
fallen in unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche (JG 2024 Ziffer 97). So ist der 
Bund im Bereich der Verkehrsinfrastruktur verantwortlich für
Bundesverkehrswege, zu denen Autobahnen, Bundesstraßen, Bundesschienen- und
Bundeswasserwege zählen, während die Länder und Gemeinden für regionale Straßen und 
Schienenwege, z. B. für den Öffentlichen Personennahverkehr, verantwortlich 
sind. Im Schulwesen tragen die Gemeinden die Sachkosten und in der Regel auch 
die Kosten für das nicht-lehrende Personal. Die Länder tragen die Personalkosten 
der Lehrkräfte. Der Bund übernimmt eine Förderrolle, z. B. für digitale Technik 
im Rahmen des Digitalpakts Schule.   
4. GG-Änderung und europäische Fiskalregeln  
521. Die deutsche Finanzpolitik muss nicht nur die Regeln des Grundgesetzes
beachten, sondern auch die europäischen Vorgaben im Rahmen des Stabilitäts- 
und Wachstumspaktes. Im April 2024 wurden die europäischen Fiskalregeln 
grundlegend reformiert (JG 2024 Kasten 11). Kern der Reform ist, dass die
Haushaltssteuerung künftig auf länderspezifischen Schuldentragfähigkeitsanalysen 
(DSA) und einem Nettoprimärausgabenpfad basiert. Dieser ersetzt die bisherigen 
„Mittelfrist-Ziele“ für die Höhe struktureller Defizite.   
Mitgliedstaaten, die eines der beiden Maastricht-Kriterien (Schuldenstandsquote 
unter 60 % des BIP; Defizit unter 3 % des BIP) nicht erfüllen, wird von der
Europäischen Kommission ein länderspezifischer Referenzpfad für die nach 
der EU-Verordnung relevanten Nettoausgaben übermittelt (Europäisches 
Parlament und Rat der Europäischen Union, 2024). Dieser soll die Absicherung 
der Schuldentragfähigkeit und der Defizitresilienz sicherstellen. Unter der
Annahme, dass keine weiteren finanzpolitischen Maßnahmen ergriffen werden, soll 
die projizierte Schuldenstandsquote bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 363 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
364 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
einen plausiblen Abwärtspfad gebracht und mittelfristig unter 60 % des BIP
gehalten werden. Das projizierte Defizit soll im Anpassungszeitraum auf unter 3 % 
des BIP gesenkt und mittelfristig unter diesem Referenzwert gehalten werden. 
Zudem legen die Mitgliedstaaten ihrerseits mittelfristige finanzpolitisch-
strukturelle Pläne (MTFSP) vor, die neben den geplanten Reformen und Investitionen 
auch einen eigenen Nettoausgabenpfad enthalten können. Die Europäische
Kommission bewertet, ob mit dem vorgelegten Nettoausgabenpfad
Schuldentragfähigkeit und Defizitresilienz abgesichert werden können. Sollten diese Anforderungen 
nicht erfüllt sein, würde der Europäische Rat auf Empfehlung der Europäischen 
Kommission den zuvor übermittelten Referenzpfad als Nettoausgabenpfad
festlegen. Der Ausgabenpfad wird für vier Jahre festgelegt und seine Einhaltung von 
der Kommission überprüft. Eine Verlängerung des Anpassungszeitraums von vier 
auf sieben Jahre ist möglich, wenn sich Mitgliedstaaten zur Umsetzung von
Reformen und Investitionen verpflichten. In diesem Fall wird der Ausgabenpfad so 
kalibriert, dass die Vorgaben an den Anpassungspfad zur Schuldentragfähigkeit 
erst nach sieben Jahren eingehalten werden müssen.  
522. Die Europäische Kommission schlägt eine Änderung der aktuellen Regeln 
(Europäische Kommission, 2025a) vor, die unter anderem die Aktivierung der 
nationalen Ausweichklauseln (Verordnung EU 2024/1263, Artikel 26)
vorsieht. Für Verteidigungsausgaben gemäß der Klassifikation der Aufgabenbereiche 
des Staates (COFOG, Classification of the Functions of Government) soll auf
diesem Weg eine Abweichung vom vereinbarten Ausgabenpfad um bis zu 1,5 % des 
nationalen BIP für einen Zeitraum von vier Jahren (mit Verlängerungsoption)
erlaubt werden. Für Deutschland impliziert dies einen zusätzlichen jährlichen
Spielraum innerhalb der europäischen Fiskalregeln von etwa 64,5 Mrd Euro.
Deutschland hat Ende April 2025 als erstes EU-Land die Aktivierung der nationalen
Ausweichklausel für die Jahre 2025 bis 2028 beantragt (Kukies, 2025).   
523. Während die Europäische Kommission durch die Aktivierung der nationalen
Ausweichklauseln ermöglichen wird, die Verteidigungsausgaben im Einklang mit den 
EU-Fiskalregeln temporär deutlich zu erhöhen, betrifft dies nicht
Verteidigungsausgaben jenseits der COFOG-Klassifikation sowie Ausgaben, die aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und im Rahmen der neuen strukturellen
Verschuldungsmöglichkeit für die Länder getätigt werden. Deren Nutzung ist 
daher bereits kurzfristig auf die Anforderungen der EU-Fiskalregeln
abzustimmen.  
524. Neben dem Ziel, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern, sollen die 
reformierten EU-Fiskalregeln strukturelle Reformen und Investitionen besser als 
bisher berücksichtigen (Europäische Kommission, 2024b; JG 2024 Kasten 11). 
Mitgliedstaaten, die sich zur Durchführung von Reformen und
Investitionen in diesem Sinne verpflichten, sollen zusätzliche Flexibilitäten im
Rahmen der Fiskalregeln eingeräumt werden. Zusätzlicher Spielraum für
schuldenfinanzierte Ausgaben kann sich dann sowohl bei der Festlegung des
mehrjährigen Ausgabenpfades als auch danach bei der Überwachung der Einhaltung der 
Regeln ergeben (Guttenberg und Redeker, 2024). Praktische Erfahrungen mit der 
Anwendung der reformierten EU-Fiskalregeln fehlen bislang. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 364 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 365 
525. Deutschland hat bisher keinen mittelfristigen finanzpolitisch-
strukturellen Plan (MTFSP) bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die
Kommission hat daher für Deutschland nur einen technischen Referenzpfad
übermittelt, der nicht öffentlich zugänglich ist. Von der neuen Bundesregierung kann ein 
neuer Plan wohl frühestens im Sommer 2025 vorgelegt werden. Welcher
fiskalische Spielraum Deutschland auf Grundlage der jüngst reformierten Fiskalregeln 
insgesamt eingeräumt wird, ist daher noch offen und wird erst mit der
Vereinbarung eines Ausgabenpfads zwischen der künftigen Bundesregierung und der
Europäischen Kommission sowie dem Europäischen Rat festgelegt.   
526. Eine zusätzliche Herausforderung entsteht dadurch, dass nach der GG-Änderung 
sowohl dem Bund als auch den Ländern die Möglichkeit eines strukturellen
Defizits gewährt wird, die europäischen Fiskalregeln jedoch für den Gesamtstaat
gelten. Insoweit muss für die Einhaltung der Regeln eine Koordination der 
Defizite zwischen verschiedenen Ebenen erfolgen. 🡦 ZIFFER 567   
III. MAKROÖKONOMISCHE AUSWIRKUNGEN 
527. Kurzfristig wirkt das Finanzpaket wie ein expansiver Nachfrageschock auf die 
deutsche Volkswirtschaft (FG 2025 Ziffern 43 und 55). Wie sich das Finanzpaket 
über den aktuellen Prognosehorizont hinaus auswirkt, ist dagegen eine komplexe 
Frage. Die Wirkung schuldenfinanzierter öffentlicher Ausgaben auf die 
reale Produktion, die Inflation und die deutsche
Schuldenstandsquote hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen auf der
Nachfrageseite unter anderem Umfang, Ausrichtung (Konsum- oder
Investitionsorientierung), faktische Laufzeit, Planbarkeit für Unternehmen und private Haushalte 
sowie der Verwendungsort der Mittel (inländisch oder ausländisch). Auf der
Angebotsseite sind insbesondere die verfügbaren Produktionskapazitäten und die 
Konditionen der Kreditaufnahme relevant.   
1. Auswirkungen auf Produktion und Inflation 
528. Zur Abschätzung der Auswirkungen von Staatsausgaben auf das reale 
BIP können Fiskalmultiplikatoren genutzt werden (JG 2024 Ziffer 113). 
Sie geben an, um wie viele Euro das BIP steigt, wenn die Staatsausgaben um einen 
Euro erhöht werden. Die Gesamtwirkung des Finanzpakets auf die Realwirtschaft 
hängt vom Mix konsumtiver und investiver Ausgaben ab. 🡦 KASTEN 30
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass öffentliche Investitionen – etwa in Infrastruktur, 
Bildung oder Forschung – langfristig in der Regel deutlich stärkere Effekte auf 
das BIP haben als staatlicher Konsum (Blanchard und Leigh, 2013). In
empirischen Studien wird der langfristige Multiplikator zusätzlicher Staatsinvestitionen 
in verschiedenen Volkswirtschaften einhellig auf größer als eins geschätzt
(Auerbach und Gorodnichenko, 2012; Ilzetzki et al., 2013; Ciaffi et al., 2024). Hollmayr 
und Kuckuck (2018) schätzen den gesamtstaatlichen Konsummultiplikator 
für Deutschland nach fünf Jahren auf etwa 1,1, den Investitionsmulti-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 365 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
366 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
plikator hingegen auf etwa 4,5. Clemens et al. (2025) finden für Deutschland 
einen gesamtstaatlichen Investitionsmultiplikator von etwa 2,1 nach fünf Jahren. 
Ochsner und Zuber (2025) schätzen für aggregierte Konsum- und
Investitionsausgaben sowie Steuersenkungen des deutschen Gesamtstaates im Vergleich zur 
Literatur etwas geringere Fiskalmultiplikatoren zwischen 0,5 und 1,5 im ersten 
Jahr bzw. zwischen 0,3 und 1,5 nach fünf Jahren. 🡦 TABELLE 29 ANHANG   
529. Die Schätzung von Fiskalmultiplikatoren für Verteidigungsausgaben
konzentriert sich vorrangig auf US-amerikanische Daten. Antolin-Diaz und Surico 
(2024) zeigen, dass eine Ausweitung der Forschungs- und
Entwicklungsausgaben, die mit Verteidigungsausgaben einhergehen kann, lang anhaltende positive 
Effekte auf das BIP hat. Ramey (2011) findet für US-amerikanische
Verteidigungsausgaben Hinweise auf Multiplikatoren zwischen 0,6 und 1,2. Ilzetzki 
(2025) schätzt, dass eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben in Europa von 
2,0 % auf 3,5  % des BIP das gesamteuropäische BIP um etwa 0,9 % bis 1,5 %
steigern könnte, betont aber, dass die Finanzierungsweise der erhöhten
Verteidigungsausgaben entscheidend sei. Ochsner und Zuber (2025) schätzen den
Verteidigungsmultiplikator für Deutschland auf 0,4 (0,3) im ersten (fünften) Jahr. 🡦 TA-
BELLE 29 ANHANG  
530. Da sich die deutsche Volkswirtschaft derzeit in einer Unterauslastung befindet 
(FG 2025 Ziffer 45), ist in den kommenden Jahren eine stärkere Wirkung
fiskalischer Ausgaben auf das reale BIP denkbar als in Zeiten der Vollauslastung. 
In der empirischen Literatur spielen konjunkturelle Bedingungen für die reale 
Wirkung fiskalischer Impulse eine zentrale Rolle, die genaue Wirkungsweise ist 
jedoch umstritten. In Phasen wirtschaftlicher Schwäche oder an der
Nullzinsgrenze fallen die Effekte tendenziell höher aus (Baum und Koester, 2011;
Auerbach und Gorodnichenko, 2012; Batini et al., 2014). Für die USA finden Ramey 
und Zubairy (2018) jedoch keine Bestätigung für diesen Zusammenhang.  
531. Eine Ausweitung der staatlichen Nachfrage kann das Preisniveau
erhöhen, insbesondere, wenn die Produktionskapazitäten für die nachgefragten 
Güter stark ausgelastet sind. Ob das Finanzpaket zu starken Preissteigerungen 
führt, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung und der Vorhersehbarkeit der 
Maßnahmen ab. Vorhersehbare und produktivitätssteigernde
Investitionen – etwa in Infrastruktur – können Anreize für private Investitionen geben, das 
Produktionspotenzial erhöhen und damit den Preisauftrieb dämpfen. Langfristig 
kann sogar eine preissenkende Wirkung entstehen, wenn es zu einer
Verbesserung des gesamtwirtschaftlichen Angebots kommt, beispielsweise weil öffentliche 
Investitionen Innovationen anstoßen, Produktionsprozesse effizienter machen 
und Kosten senken.  
Dany-Knedlik et al. (2025) nehmen an, dass die Mittel des Sondervermögens vor 
allem ab dem Ende der 2020er-Jahre ausgegeben werden, und finden Hinweise 
auf moderate Inflationseffekte von durchschnittlich etwa 0,5
Prozentpunkten. Ochsner und Zuber (2025) gehen auf Basis empirischer dynamischer
Partialmodelle davon aus, dass eine schnelle Verausgabung der Mittel –
insbesondere bei staatlichen Investitionen – zu einem Anstieg der
Kapazitätsauslastung und der jeweiligen Deflatoren führen wird. 🡦 KASTEN 30 Die Modell-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 366 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 367 
rechnungen von Dany-Knedlik et al. (2025) und Ochsner und Zuber (2025)
deuten zudem darauf hin, dass die Zinsen auf langfristige Staatsanleihen und die
Kapazitätsauslastung bis zum Ende des Jahrzehnts ansteigen dürften. Insbesondere 
ein Zinsanstieg würde den durch das Finanzpaket ausgelösten Preisauftrieb zwar 
dämpfen, könnte jedoch gleichzeitig die gesamtwirtschaftliche Dynamik in der 
zweiten Hälfte des Jahrzehnts bremsen.  
🡦 KASTEN 30  
Hintergrund: Der Simulation des Finanzpakets zugrunde liegende Ausgabenpfade  
Den von Ochsner und Zuber (2025) modellierten Ausgabenpfaden 🡦 ABBILDUNG 95 OBEN liegen 
das Sondervermögen Infrastruktur in nominaler Höhe von 500 Mrd Euro und zusätzliche,
schuldenfinanzierte Verteidigungsausgaben in nominaler Höhe von 375 Mrd Euro bis einschließlich 
des Jahres 2040 zugrunde. Die Möglichkeit, Verteidigungsausgaben zugunsten von
konsumtiven Ausgaben aus dem Kernhaushalt zu verschieben, erhöht diese Ausgaben je nach
Szenario zusätzlich um bis zu 418 Mrd Euro. Die Ausgabenpfade unterscheiden sich somit
hinsichtlich der Zusammensetzung der Ausgaben des Sondervermögens sowie hinsichtlich der 
Höhe der Verteidigungsausgaben, die aus dem Kernhaushalt zugunsten von zusätzlichem
Konsum verschoben werden. Sie werden mit den Deflatoren von Ochsner und Zuber (2025) in reale 
Größen übersetzt.  
Für das Sondervermögen Infrastruktur wird in den drei Szenarien angenommen, dass die 
Mittel ab dem Jahr 2026 abfließen und es auch nach Ende der Laufzeit des Sondervermögens 
von zwölf Jahren bis zum Jahr 2040 noch zu kassenwirksamen Abflüssen kommt – ähnlich wie 
derzeit beim Sondervermögen Bundeswehr. Für das Jahr 2026 wird angenommen, dass 
20 Mrd Euro aus dem Sondervermögen kassenwirksam abfließen. Insgesamt kommt es jedoch 
nur zu einem moderaten „Front-loading“ der Ausgaben, durch das bis einschließlich 2029 
knapp 35 % der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur verausgabt werden. Die
Bundesregierung nimmt im Koalitionsvertrag an, dass bis zum Jahr 2029 etwa 150 Mrd Euro der
Bundesmittel, das entspricht 50 % des Bundesanteils, verausgabt sein werden. Ochsner und Zuber 
(2025) nehmen an, dass sich die Ausgaben nach dem Jahr 2029 linear bis zum Jahr 2040 
reduzieren. Die Szenarien unterscheiden sich in der Zusammensetzung der Ausgaben des
Sondervermögens Infrastruktur. Im Fall der Konsumorientierung 🡦 ABBILDUNG 95 LINKS wird nicht
zusätzlich investiert, weil Investitionen zugunsten von konsumtiven Ausgaben aus dem
Kernhaushalt verschoben werden. 🡦 ZIFFERN 511 UND 556 Im Fall weitgehender Konsumorientierung 🡦 ABBIL-
DUNG 95 MITTE wird das Sondervermögen Infrastruktur, eingeschränkt durch eine
Investitionsquote von 10 % im Bundeshaushalt, nur zu knapp 37 % für zusätzliche Investitionen genutzt. 
Der Bund investiert nur soweit vorgeschrieben und teilt die Investitionen in ein Drittel
durchschnittliche Investitionen 🡦 TABELLE 29 ERSTE SPALTE UNTEN ANHANG und zwei Drittel
Tiefbauinvestitionen 🡦 TABELLE 29 VIERTE SPALTE UNTEN ANHANG auf. Die Länder konsumieren ihren Anteil an den 
Mitteln des Sondervermögens zu zwei Dritteln und geben ein Drittel für Investitionen aus. Ihre 
Investitionen werden in drei Viertel durchschnittliche Investitionen und ein Viertel
Tiefbauinvestitionen aufgeteilt. Die Ausgaben des KTF sind ausschließlich konsumtiv. Im Fall der
Investitionsorientierung 🡦 ABBILDUNG 95 RECHTS wird das Sondervermögen ausschließlich für zusätzliche 
Investitionen genutzt. Der Bund verausgabt zu einem Drittel durchschnittliche Investitionen und 
zu zwei Dritteln Tiefbauinvestitionen. Die Länder verausgaben jeweils zur Hälfte
durchschnittliche Investitionen und Tiefbauinvestitionen. Der KTF gibt die Mittel vollständig für
durchschnittliche Investitionen aus. Im Gegensatz zum mittleren Szenario werden keine Mittel aus dem 
Sondervermögen zugunsten konsumtiver Ausgaben aus dem Kernhaushalt verschoben. 
Für die Verteidigungsausgaben außerhalb der Schuldenbremse wird in allen drei Szenarien 
angenommen, dass sie ab dem Jahr 2026 bis einschließlich zum Jahr 2029 linear auf 1,5 % 
des BIP steigen und danach bis zu Beginn des Jahres 2035 auf null zurückgehen. Dabei wird 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 367 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
368 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
unterstellt, dass ab dem Jahr 2029, wenn die Ausnahme von den EU-Fiskalregeln ausläuft, 
🡦 ZIFFER 521 die Verteidigungsausgaben zunehmend aus dem Kernhaushalt finanziert werden. 
Die Szenarien unterscheiden sich in der Höhe der Verteidigungsausgaben, die aus dem
Kernhaushalt zugunsten von zusätzlichem Konsum verschoben werden. Im Fall der
Konsumorientierung 🡦 ABBILDUNG 95 LINKS werden jedes Jahr 0,5 % des BIP an Verteidigungsausgaben
zugunsten konsumtiver Ausgaben aus dem Kernhaushalt verschoben. Im Fall weitgehender
Konsumorientierung 🡦 ABBILDUNG 95 MITTE ist die Verschiebung mit 0,25 % des BIP pro Jahr halb so hoch. 
Im Fall der Investitionsorientierung 🡦 ABBILDUNG 95 RECHTS werden Verteidigungsausgaben nicht 
zugunsten konsumtiver Ausgaben aus dem Kernhaushalt verschoben.  
532. Je umfangreicher die Mittel des Finanzpakets investiert und je weniger 
sie konsumiert oder für Steuersenkungen verwendet werden, desto größer 
dürfte ihre langfristige Wirkung auf das BIP sein. Dany-Knedlik et al. 
(2025) simulieren in einem strukturellen Modell die Wirkung des
Sondervermögens und finden aufgrund der damit verbundenen öffentlichen Investitionen im 
Jahr 2029 eine um bis zu etwa 3 % höhere Wirtschaftsleistung. Ochsner und
Zuber (2025) berechnen auf Basis der von ihnen ermittelten Fiskalmultiplikatoren 
die realen kumulierten Effekte auf das BIP für die drei oben beschriebenen
Szenarien. 🡦 TABELLE 30 ANHANG Wenn die Mittel konsumorientiert verwendet
werden – also nicht für zusätzliche Investitionen, sondern für Konsum oder für
Verteidigungsausgaben, die konsumtive Ausgaben im Kernhaushalt ersetzen – ergibt 
sich bis zum Jahr 2030 (2035) im Verhältnis zu den Ausgaben insgesamt nur ein 
geringer positiver Effekt auf das BIP. 🡦 ABBILDUNG 95 LINKS In diesem Fall würden 
Mehrausgaben von 517 (901) Mrd Euro lediglich zu einem zusätzlichen BIP von 
etwa 218 (246) Mrd Euro führen. Würden die Mittel stattdessen immerhin im 
Rahmen der derzeitigen Investitionsquote des Bundeshaushalts von 10 %
investiv, ansonsten aber weitgehend konsumorientiert genutzt, 🡦 ZIFFER 511 wäre der
Effekt auf das BIP etwas größer, im Verhältnis zu den Ausgaben aber immer noch 
ungünstig. 🡦 ABBILDUNG 95 MITTE Mehrausgaben in Höhe von 462 (788) Mrd Euro bis 
zum Jahr 2030 (2035) würden in diesem Fall ein zusätzliches BIP von 318 (393) 
Mrd Euro erzeugen. Erst wenn die Mittel des Finanzpakets gezielt
investitionsorientiert eingesetzt würden, ließe sich im Verhältnis zu den Ausgaben bis Anfang 
der 2030er-Jahre ein klar expansiver Effekt erzielen. In diesem Szenario würden 
Mehrausgaben von 393 (648) Mrd Euro bis zum Jahr 2030 (2035) zu einem
Anstieg des BIP um rund 428 (580) Mrd Euro führen. 🡦 ABBILDUNG 95 RECHTS   
Während die Multiplikatoren investiver Ausgaben in der mittleren Frist 
über eins liegen und so für hohe Erträge des Sondervermögens Infrastruktur 
sorgen können, liegen die Multiplikatoren bei Konsum- und
Verteidigungsausgaben deutlich unter eins. 🡦 TABELLE 29 ANHANG Dies führt zu deutlich 
niedrigeren Erträgen, die insbesondere in den späten 2030er-Jahren und ohne 
Investitionsorientierung geringer sind als die kumulierten Ausgaben.  
533. Der Referenzpfad des BIP ist entscheidend, um die kumulierten 
Wachstumseffekte der Ausgaben zu bestimmen. Während Dany-Knedlik 
et al. (2025) die BIP-Entwicklung mit und ohne Sondervermögen Infrastruktur 
aus demselben Modell ableiten, vergleichen Ochsner und Zuber (2025) die BIP-
Wirkung des Finanzpakets mit der aktuellen Projektion des Produktions-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 368 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 369 
potenzials des Sachverständigenrates bis zum Jahr 2040. Ohne Finanzpaket legt 
letztere aufgrund des demografischen Wandels nur niedrige Wachstumsraten 
nahe. Dany-Knedlik et al. (2025) schätzen, dass das BIP bis Mitte der 2030er-
Jahre im Durchschnitt um mehr als 2 % pro Jahr höher läge als ohne das
Sondervermögen Infrastruktur, während Ochsner und Zuber (2025) abhängig vom
Szenario im Mittel eine Niveaudifferenz des BIP mit bzw. ohne Sondervermögen
Infrastruktur und Verteidigungsausgaben zwischen –0,3 % und 6,0 % im Jahr 2035 
erwarten. 🡦 TABELLE 29 ANHANG 
534. Alle Abschätzungen der langfristigen Effekte des Finanzpakets sind mit 
großen Unsicherheiten verbunden. Dazu zählen methodische und statistische 
Unsicherheiten, beispielsweise bei der Kalibrierung von Modellen, sowie die
Unsicherheit der Schätzung der Preiseffekte und Fiskalmultiplikatoren. Ferner sind 
auch Unsicherheiten über die künftigen institutionellen Rahmenbedingungen 
🡦 ABBILDUNG 95  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 369 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
370 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
sowie politische Faktoren relevant, die die tatsächliche Umsetzung und Wirkung 
der Ausgaben stark beeinflussen können. Zudem ist offen, in welchem Umfang 
und mit welcher Geschwindigkeit die geplanten Maßnahmen tatsächlich
umgesetzt werden können. Planungsverzögerungen, Kapazitätsengpässe oder eine 
ineffiziente Mittelverwendung können die Wirkung deutlich verringern. Auch
externe Faktoren wie geopolitische Spannungen können zu erheblichen
Abweichungen von den simulierten Ergebnissen führen. In der Schätzung von Ochsner und 
Zuber (2025) werden zudem allgemeine Gleichgewichtseffekte, wie beispielsweise 
die Preiseffekte auf den privaten Warenkorb, nicht vollständig berücksichtigt.   
Trotz aller Unsicherheiten ist evident, dass eine investive Verwendung 
der Mittel durchweg günstigere Effekte auf das BIP entfaltet als eine 
konsumtive Verwendung.  
2. Auswirkungen auf die deutsche  
Schuldenstandsquote 
535. Die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung wird maßgeblich von drei
Faktoren beeinflusst: dem langfristigen realen Zinssatz, dem BIP-Wachstum und 
dem staatlichen Primärsaldo (JG 2020 Kasten 12). Ein dauerhaft niedrigerer 
Zinssatz, höhere BIP-Wachstumsraten oder ein höherer Primärsaldo ermöglichen 
eine höhere Schuldenstandsquote, ohne die Tragfähigkeit zu gefährden (Furman 
und Summers, 2020; Blanchard, 2022). Eine hohe Schuldenstandsquote 
kann die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beeinträchtigen,
insbesondere wenn der Zinssatz die Wachstumsrate der gesamtwirtschaftlichen
Produktion übersteigt. 
Die öffentliche Verschuldung kann neben ihrer Rolle als
Finanzierungsinstrument auch eine makroökonomische Stabilisierungsfunktion
erfüllen (JG 2022 Kasten 11). Dies ist dann der Fall, wenn in konjunkturellen
Abschwüngen eine antizyklische Fiskalpolitik die gesamtwirtschaftliche Nachfrage 
stützt und so die volkswirtschaftliche Produktion stabilisiert (Fatás und Mihov, 
2012). Diese Stabilisierungsfunktion lässt sich sowohl durch automatische
Stabilisatoren als auch durch diskretionäre fiskalpolitische Maßnahmen realisieren. 
Sie sollte die Schuldenstandsquote allerdings jeweils nur temporär erhöhen.  
536. Simulationen können aufzeigen, wie sich die Schuldenstandsquote bei
verschiedenen Verausgabungen des Finanzpakets in den kommenden
Jahrzehnten entwickelt. Dabei wird in den Simulationen von Ochsner und Zuber 
(2025) für jedes Szenario die mit den Ausgabenpfaden 🡦 KASTEN 30 verbundene
zusätzliche Verschuldung sowie die Wirkung dieser zusätzlichen Ausgaben auf das 
BIP-Wachstum 🡦 ZIFFER 532 berücksichtigt. Zudem wird angenommen, dass die 
mögliche Nettokreditaufnahme von 0,7 % des BIP – jeweils 0,35 % des BIP für 
Bund und Länder 🡦 ZIFFER 519 – jährlich vollständig ausgenutzt wird.  
Die Entwicklung der Schuldenstandsquote wird zudem davon bestimmt, 
inwiefern in Notlagen zusätzliche Kredite notwendig sind. Wie im Policy Brief des 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 370 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 371 
Sachverständigenrates werden daher zwei Pfade simuliert (SVR Wirtschaft, 
2024). Zum einen wird die Schuldenbremse durchgängig ohne Notlagen
eingehalten (orangefarbene Linie). 🡦 ABBILDUNG 96 Das kommt ex ante der
Referenzgröße für die europäischen Fiskalregeln am nächsten. 🡦 KASTEN 31 
Zum anderen wird die durchschnittliche Schuldenstandsquote simuliert, wenn 
das für die Schuldenbremse relevante Defizit in 20 % der Fälle – im Mittel also 
alle 5 Jahre – 3 % statt 0,7 % des BIP beträgt. Diese Annahme basiert auf den
bisherigen Erfahrungen seit Einführung der Schuldenbremse.  
537. Die durchschnittliche Schuldenstandsquote steigt in den Simulationen 
bis zum Jahr 2040 im Fall einer Konsumorientierung auf 79,9 % des BIP 🡦 AB-
BILDUNG 96 LINKS und im Fall der weitgehenden Konsumorientierung auf 74,9 % des 
BIP. 🡦 ABBILDUNG 96 MITTE Im Fall einer Investitionsorientierung erreicht sie dagegen 
nur 69,4 % des BIP. 🡦 ABBILDUNG 96 RECHTS Die Schuldenstandsquote ist umso 
🡦 ABBILDUNG 96  
 
1 – Den Simulationen liegen die Schuldenstandsquote im Jahr 2025, das projizierte Wachstum des realen
Produktionspotenzials bis zum Jahr 2040 (siehe FG 2025 Ziffern 73 f.) sowie ein durchschnittlicher BIP-Deflator von 1,8 % pro Jahr, 
die zusätzlichen schuldenfinanzierten Ausgaben gemäß der drei Ausgabenpfade und das dadurch implizierte BIP-
Wachstum (siehe Ziffern 531 ff.) zugrunde. Für die Verteidigungsausgaben außerhalb der Schuldenbremse wird angenommen, 
dass sie ab dem Jahr 2026 bis einschließlich zum Jahr 2029 linear auf 1,5 % des BIP steigen und danach bis
Jahresbeginn 2035 auf null zurückgehen (siehe Kasten 30). Mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 % tritt eine Notlage ein. In der 
Notlage beträgt das gesamtstaatliche Budgetdefizit ohne die Ausgaben des Finanzpakets 3 % des BIP. Sonst beträgt es 
0,7 % des BIP. In jedem Szenario werden 100 000 Pfade simuliert.  2 – Im Fall der Konsumorientierung wird nicht
zusätzlich investiert und Investitionen bzw. Verteidigungsausgaben werden zugunsten konsumtiver Ausgaben aus dem 
Kernhaushalt verschoben.  3 – Im Fall der weitgehenden Konsumorientierung schränkt eine Investitionsquote von 10 % 
des Bundeshaushalts die Möglichkeit der Verschiebung von Mitteln aus dem Kernhaushalt ein. KTF und Länder
konsumieren ausschließlich und der Spielraum, Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt zu verschieben, wird zur 
Hälfte ausgenutzt.  4 – Im Fall der Investitionsorientierung wird das Sondervermögen ausschließlich für zusätzliche 
Investitionen genutzt. Verteidigungsausgaben werden nicht zugunsten konsumtiver Ausgaben aus dem Kernhaushalt 
verschoben.  5 – In jedem Jahr gilt für das gesamtstaatliche Budgetdefizit 0,7 % des BIP. Annäherung an den
Referenzwert der EU-Fiskalregeln.
Quelle: Ochsner und Zuber (2025)
© Sachverständigenrat | 25-127-03
Hypothetische Entwicklung der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote1
60
65
70
75
80
85
90
2025 28 31 34 37 2040
Konsumorientierung2
%
60
65
70
75
80
85
90
2025 28 31 34 37 2040
Weitgehende
Konsumorientierung eingeschränkt 
durch Investitionsquote3
%
60
65
70
75
80
85
90
2025 28 31 34 37 2040
Investitionsorientierung4
%
Durchschnittliche Schuldenstandsquote 5. bis 95. Perzentil
Durchschnittliche Schuldenstandsquote
ohne Multiplikatoreffekte
Durchschnittliche Schuldenstandsquote ohne Notlage, 
Referenzgröße für die EU-Fiskalregeln5
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 371 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
372 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
niedriger, je geringer die Ausgaben sind und je höher das BIP-
Wachstum ist. Da bei der Schätzung der Fiskalmultiplikatoren von Ochsner und Zuber 
(2025) die Entwicklung der Steuern kontrolliert wird, ist deren
Rückkopplungseffekt auf das BIP berücksichtigt.   
538. Berechnungen, die keinen Wachstumseffekt der zusätzlichen Ausgaben 
annehmen oder davon ausgehen, dass Verteidigungsausgaben langfristig 
außerhalb der Schuldenbremse finanziert werden, kommen auf höhere 
Schuldenstandsquoten. Steinbach und Zettelmeyer (2025) weisen beispielsweise 
darauf hin, dass bei Finanzierung von Verteidigungsausgaben außerhalb der 
Schuldenbremse in Höhe von 2,5 % bis 3,5 % pro Jahr die Schuldenstandsquote 
langfristig gegen einen Wert zwischen 74 % des BIP und 114 % des BIP
konvergiert, abhängig vom Wachstum des nominalen BIP (zwischen 3 % und 2 %).
Ochsner und Zuber (2025) berücksichtigen bei der Berechnung der
Schuldenstandsquoten 🡦 ABBILDUNG 96 jedoch sowohl BIP-Wachstumseffekte 🡦 ABBILDUNG 95 als auch 
eine mittelfristige Finanzierung der Verteidigungsausgaben aus dem
Kernhaushalt. 🡦 KASTEN 30 Im Szenario der Investitionsorientierung sinkt die
Schuldenstandsquote ohne weitere Notlagen ab dem Jahr 2034 und beträgt im Jahr 2040 
62,8 % des BIP. Für Ausgabenpfade mit einer (weitgehenden)
Konsumorientierung fällt die Schuldenstandsquote zum Ende des Projektionszeitraums dagegen 
nicht unter 68 % des BIP.   
3. Transmission in den Euro-Raum 
539. Die Übertragungseffekte des Finanzpakets auf andere Volkswirtschaften 
und die Staatsfinanzen im Euro-Raum hängen maßgeblich von der Größe und 
Symmetrie der Ausgabenschocks ab. Es ist zu erwarten, dass die einzelnen 
Mitgliedstaaten unterschiedlich stark vom Finanzpaket betroffen sein werden, da 
ein Großteil der zusätzlichen staatlichen Nachfrage des Sondervermögens und der 
möglichen zusätzlichen Produktionskapazitäten in Deutschland entsteht.  
540. Trotzdem könnte das Sondervermögen grundsätzlich in allen Staaten des 
Euro-Raums Produktion, Faktorentlohnung und Preise steigen lassen, wenn auch 
wahrscheinlich in geringerem Ausmaß als in Deutschland. 🡦 ZIFFERN 531 UND 527 Im 
Zuge der Verausgabung des Sondervermögens könnten innereuropäische
(Kapital-)Importe Deutschlands und die Arbeitsmigration nach Deutschland
zunehmen. Dies betrifft insbesondere den staatlichen Tiefbau sowie
Ausrüstungsinvestitionen, etwa im Fahrzeug- und Maschinenbau sowie die in diesen Branchen 
stark vertretenen Berufe.   
541. Im Fall einer starken Investitionsorientierung führt das Sondervermögen zu
einem Anstieg des öffentlichen Kapitalstocks in Deutschland. Dadurch steigt die 
Grenzproduktivität des privaten Kapitals, denn mehr oder besseres
öffentliches Kapital, etwa in Form besserer Infrastruktur, macht privates Kapital
produktiver (Leeper et al., 2010). Die höhere Kapitalproduktivität bedeutet, dass sich 
Investitionen für Unternehmen bei gleichbleibendem Zinsniveau stärker lohnen. 
Das führt zu höheren erwarteten Unternehmensgewinnen und löst zusätzliche 
Investitionen aus. Gleichzeitig antizipieren die privaten Haushalte künftige 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 372 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 373 
Einkommenserhöhungen und konsumieren schon in der Gegenwart mehr 
und sparen weniger. Die daraus resultierende höhere Nachfrage wirkt
preistreibend, insbesondere dann, wenn die Produktionskapazitäten für die
nachgefragten Güter relativ stark ausgeschöpft sind. Die Leistungsbilanz Deutschlands, 
die dem Saldo aus Ersparnissen und Investitionen entspricht, verschlechtert sich 
in diesem Fall aufgrund der Kombination aus sinkender Ersparnis und steigenden 
Investitionen.  
542. Die beschriebenen Impulse, die durch das Sondervermögen ausgelöst werden, 
dürften nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten Euro-Raum expansiv
wirken. Somit ist ein expansiver Übertragungseffekt auf andere
Mitgliedstaaten im Euro-Raum zu erwarten. Voraussetzung dafür ist neben der
Investitionsorientierung des Sondervermögens, dass das Angebot in den
Mitgliedstaaten des Euro-Raums hinreichend flexibel reagieren kann. Die Reaktion der 
Aktienmärkte auf die Ankündigung des Finanzpakets im März 2025 legt 
nahe, dass die Marktteilnehmer zusätzliches Wachstum im Euro-Raum erwarten 
(FG 2025 Ziffer 30). 
543. Zudem führte die Ankündigung zu einem Anstieg der Rendite sowohl auf
deutsche Staatsanleihen, als auch zu einem Anstieg der Renditen anderer
europäischer Staatsanleihen. Es gibt verschiedene mögliche Erklärungsansätze für den 
Anstieg. Einerseits dürften die höheren Renditen verbesserte
Wachstumsaussichten für Deutschland und die EU insgesamt widerspiegeln, was sich in der 
Reaktion der europäischen Aktienmärkte zeigt. Hierdurch steigt
mittelfristig der Inflationsdruck, was mit höheren erwarteten Zinsen einhergeht (FG 
2025 Ziffer 30). Ein weiterer Grund dürfte die erwartete Ausweitung des
Angebots an deutschen Staatsanleihen durch die höhere Verschuldung sein. 
Investoren sind bereit, eine Sicherheits- und Liquiditätsprämie („Convenience 
Yield“) 🡦 GLOSSAR zu zahlen, um „sichere Staatsanleihen“ zu halten, die sie bei
Bedarf verkaufen oder als Sicherheit hinterlegen können. Diese Prämie sinkt mit 
dem Angebot an sicheren Anleihen (Krishnamurthy und Vissing-Jorgensen, 
2012; Jiang et al., 2024) – und zwar nicht nur für deutsche Staatsanleihen,
sondern auch für andere Euro-Länder, insbesondere solche mit hoher
Kreditwürdigkeit (Bellon und Gnewuch, 2024). In der Folge steigen sowohl die
Finanzierungskosten für andere Mitgliedstaaten des Euro-Raums als auch für die EU selbst.   
544. Zuletzt könnte der Renditeanstieg auf ein erhöhtes Ausfallrisiko zurückgehen. 
Die stabilen Preise für Credit Default Swaps 🡦 GLOSSAR deuten bisher aber 
nicht darauf hin (Petroulakis und Saidi, 2025). Wie das Finanzpaket auf die 
Risikoprämien der Mitgliedstaaten im Euro-Raum mittelfristig wirkt, ist derzeit 
unklar. Eine expansive Fiskalpolitik in Deutschland könnte die
Inflationserwartungen erhöhen 🡦 ZIFFER 531 und damit eine straffere Geldpolitik der Europäischen 
Zentralbank begünstigen. Dies würde die Finanzierungskosten im Euro-Raum 
insgesamt steigen lassen. Für hochverschuldete Mitgliedstaaten könnten sich 
dadurch die Refinanzierungsbedingungen verschlechtern, was sich in steigenden 
Renditeabständen gegenüber deutschen Bundesanleihen niederschlagen würde. 
Gleichzeitig kann eine schuldenfinanzierte Ausweitung der Staatsausgaben in 
Deutschland auch dämpfende Effekte auf die Risikoprämien im Euro-Raum
haben. Die realen Effekte des Finanzpakets können die Wirtschafts-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 373 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
374 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
leistung des Euro-Raums verbessern 🡦 ZIFFERN 540 FF. und somit die
Schuldenstandsquoten durch Übertragungseffekte auch in hochverschuldeten
Mitgliedstaaten senken. Dies würde ihr Ausfallrisiko und damit die Risikoprämien 
verringern.  
IV. HANDLUNGSFELDER FÜR EINE  
ZUKUNFTSORIENTIERTE UMSETZUNG DES  
FINANZPAKETS 
545. Das Finanzpaket bietet die Möglichkeit, Versäumnisse der Vergangenheit
aufzuholen, Deutschland zukunftsfähig zu machen und wieder auf einen langfristigen 
Wachstumskurs zu bringen. Die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel ist 
hierfür aber keine hinreichende Bedingung. Vielmehr muss sichergestellt werden, 
dass die Mittel wie vorgesehen gezielt für zusätzliche Investitionen
verausgabt werden. Aus einer solchen Verwendung entstehen die größten
Wachstumseffekte, und Risiken für die fiskalische Tragfähigkeit in Deutschland und
anderen EU-Mitgliedstaaten werden verringert. 🡦 ZIFFER 532 Damit dies gelingt,
sollten institutionelle Vorkehrungen für eine zweckgemäße Nutzung der
Verschuldungsspielräume getroffen werden. 🡦 ZIFFER 490 Zudem müssen
Produktionskapazitäten ausgebaut, 🡦 ZIFFER 560 die Mittel effizient verausgabt 🡦 ZIFFER 563 
und erforderliche Strukturreformen zum Abbau von Bürokratie und zur
Erhöhung des Arbeitsangebots angegangen werden. 🡦 ZIFFER 563 Zudem muss eine
langfristige Perspektive entwickelt werden, wie Infrastruktur- und
Verteidigungsausgaben auf Dauer aus dem Kernhaushalt finanziert werden können. 🡦 ZIFFER 551 FF. 
Dies trägt auch zur Kompatibilität des Finanzpakets mit den
europäischen Fiskalregeln bei. 🡦 ZIFFER 565   
1. Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben  
dauerhaft priorisieren 
Zusätzlichkeit sicherstellen 
546. Damit das Finanzpaket möglichst große Wachstumseffekte erzielt, 
müssen investive Ausgaben künftig verbindlicher gegenüber konsumtiven
Ausgaben priorisiert werden. Zuallererst muss sichergestellt werden, dass die neu zur 
Verfügung stehenden kreditfinanzierten Mittel zusätzlich investiert werden 
und nicht im Kernhaushalt ohnehin geplante Investitionen finanzieren. Dies ist 
mit Blick auf die zu erwartenden Wachstumseffekte zentral. 🡦 ZIFFER 532 Sowohl 
beim Sondervermögen Infrastruktur als auch bei der Ausnahme für
Verteidigungsausgaben bei der Schuldenbremse ist diese Zusätzlichkeit derzeit nur zum 
Teil sichergestellt. So erlauben die bisher vorgesehenen Vorkehrungen
Verschiebungen, die im Kernhaushalt zusätzliche konsumtive Ausgaben im Umfang von 
insgesamt bis zu 50 Mrd Euro jährlich, also etwa 1,2 % des BIP, ermöglichen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 374 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 375 
würden. In diesen Betrag gehen die Zuweisungen des Sondervermögens
Infrastruktur für die Länder und den KTF in Höhe von durchschnittlich jeweils 8,3 
Mrd Euro jährlich (jeweils 100 Mrd/12 Jahre) ein, da in beiden Fällen die
Zusätzlichkeit bislang nicht explizit geregelt ist. 🡦 ZIFFER 514 Beim Bund ergeben sich aus 
dem Sondervermögen Infrastruktur durchschnittlich 7,3 Mrd Euro jährlich, die 
auch nach Anwendung der 10 %-Investitionsquote noch verschoben werden
können. 🡦 ZIFFER 511 Hinzu kommen jährlich etwa 25 Mrd Euro im
Verteidigungsbereich. 🡦 ZIFFER 501  
547. Die Verteidigungsausgaben überschritten in der Vergangenheit stets den
Schwellenwert von 1 % des BIP und lagen im Jahr 2024 bei 67,5 Mrd Euro. 🡦 ZIFFER 501 
🡦 ABBILDUNG 91 Damit können aus dem Wirkungsbereich der
Schuldenbremse nun Ausgaben in Höhe von etwa 24,5 Milliarden (0,6 % des 
BIP) ausgeklammert werden, die nicht zusätzlich sind, also auch ohne
Finanzpaket getätigt worden wären. Solange keine enge Zweckbestimmung vorliegt, 
entstehen zudem Anreize, bestehende Ausgaben als Verteidigungsausgaben zu 
etikettieren. Dies kann dazu führen, dass noch weniger schuldenfinanzierte
Ausgaben zusätzlich sind. 🡦 ZIFFER 502 Eine Erhöhung des Schwellenwertes könnte 
dem entgegenwirken. Auch eine bessere Zweckbestimmung, etwa durch
Präzisierung der anzurechnenden Aufgaben, wäre zielführend.  
548. Um beim Sondervermögen Infrastruktur die Zusätzlichkeit zu gewährleisten, 
muss die angemessene Investitionsquote für den Kernhaushalt im
Errichtungsgesetz spezifiziert werden. 🡦 ZIFFER 513 Dass es im politischen
Verhandlungsprozess gelungen ist, ein solches Zusätzlichkeitskriterium für das
Sondervermögen in den Entschließungsantrag aufzunehmen, ist im Hinblick auf die 
zu erwartenden Wachstumseffekte des Finanzpakets zu begrüßen. Eine
Festlegung der „angemessenen“ Investitionsquote auf 10 % des
Bundeshaushalts ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen kann zu einer
deutlich geringeren Konsumorientierung öffentlicher Ausgaben führen als ohne 
eine entsprechende Quote – mit entsprechend größeren Wachstumseffekten. 
🡦 ABBILDUNG 95 UNTEN 🡦 ZIFFER 532 Bei einer Investitionsquote von 10 % bleibt der 
Spielraum für Verschiebemöglichkeiten begrenzt, ist aber nicht null. 🡦 ABBILDUNG 94  
549. Die Wachstumspotenziale wären größer, wenn die bei einer Investitionsquote 
von 10 % verbleibenden Möglichkeiten für Verschiebungen weiter reduziert
würden. 🡦 ABBILDUNG 95 RECHTS Anzustreben wäre eine Investitionsquote in Höhe der
tatsächlichen historischen oder der bisher – ohne Sondervermögen – geplanten 
Quote, da nur dies eine Ausweitung der konsumtiven Spielräume verhindern kann. 
Hierfür müsste die als angemessen eingestufte Investitionsquote etwas höher
liegen. 🡦 TABELLE 26 ANHANG 🡦 ABBILDUNG 94 Wird die angemessene Investitionsquote
hingegen zu hoch angesetzt, sinken die Anreize zur Nutzung der finanziellen Mittel 
aus dem Sondervermögen für Investitionen. Ein langsamer Anstieg der
angemessenen Investitionsquote über die Zeit könnte erreichen, dass die Mittel 
tatsächlich ausschließlich zusätzlich investiert werden können und den zu
erwartenden zunehmenden Verschiebungen entgegengewirkt wird, die sich aus dem
Koalitionsvertrag ablesen lassen. Als Zielwert könnte die durchschnittliche, im
aktuellen Finanzplan des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028 vorgesehene
Investitionsquote von 12 % dienen. 🡦 ZIFFER 556  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 375 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
376 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
550. Eine vergleichbare Regelung im Errichtungsgesetz sollte auch für die
Zuweisungen des Sondervermögens an den KTF und die Länder sicherstellen, 
dass die Mittel zusätzlich und investiv verwendet werden. Für den KTF könnte 
sich eine angemessene Investitionsquote an der bisherigen Investitionsquote
dieses Fonds orientieren und beispielsweise 80 % der jährlich verausgabten Mittel 
betragen. 🡦 ZIFFER 516 Für die Länder wären aufgrund der großen Heterogenität bei 
den geplanten Investitionen 🡦 TABELLE 28 ANHANG länderspezifische
Investitionsquoten ein mögliches Instrument. Die Zuweisung von finanziellen Mitteln aus dem 
Sondervermögen an die Länder könnte sich dabei an der Einwohnerzahl der
Länder orientieren. Im Gegensatz zu einer Orientierung an der Wirtschafts- oder
Finanzkraft wäre so sichergestellt, dass die Infrastrukturausgaben allen
Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugutekommen und bestehende Unterschiede in 
der Wirtschaftskraft zwischen den Ländern nicht weiter vergrößert werden
(Boysen-Hogrefe, 2025).   
Perspektive auf Finanzierung aus dem Kernhaushalt stärken  
551. Sowohl Verteidigung als auch der Erhalt und Ausbau der Infrastruktur gehören 
zu den regulären hoheitlichen Aufgaben des Staates (JG 2024 Ziffern 87 ff.).
Jenseits bestehender Nachholbedarfe sollte daher eine langfristige Perspektive 
für die vollständige Finanzierung der erforderlichen Ausgaben aus 
dem Kernhaushalt angestrebt werden. Hierfür sollte eine Mindest-
Ausgabenquote für Verteidigung in Höhe von mindestens 2 % des BIP im Kernhaushalt
gesetzlich verankert werden (JG 2024 Ziffern 143 ff. und 178).   
552. Nach Auslaufen des Sondervermögens besteht aufgrund der
Gegenwartspräferenz der Politik die Gefahr, dass ohne weitere Vorkehrungen
zukunftsorientierte Ausgaben wieder zu gering ausfallen. Ein Sondervermögen 
mit zusätzlicher Kreditermächtigung, wie durch die GG-Änderung für
Infrastruktur umgesetzt, kann vorteilhaft sein, wenn zeitlich und der Höhe nach begrenzte, 
klar definierte, umfangreiche Ausgaben notwendig sind, die sich andernfalls nur 
durch große Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen aus dem Kernhaushalt 
finanzieren ließen (Fischer, 2023).  
553. Für die Verkehrsinfrastruktur ließe sich aufgrund der großen Nachholbedarfe in 
diesem Bereich eine temporäre Kreditfinanzierung grundsätzlich begründen (JG 
2024 Ziffer 150). Das Sondervermögen Infrastruktur bietet jedoch nur einen
temporär anwendbaren Rahmen für die nötige Modernisierung der
Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Parallel sollten institutionelle Vorkehrungen
getroffen werden, die die verbindliche Priorisierung von Ausgaben in die 
Verkehrsinfrastruktur auch über die geplante Laufzeit des
Sondervermögens hinaus erhöhen. So könnte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das 
Sondervermögen perspektivisch durch einen dauerhaften
Verkehrsinfrastrukturfonds mit eigenen Einnahmen abgelöst werden (JG 2024 Ziffer 
177). Während Mittel aus dem aktuellen Sondervermögen dafür verausgabt
werden sollten, die hohen Nachholbedarfe im Bereich Verkehrsinfrastruktur zu
adressieren, könnte der Fonds langfristig Instandhaltung, Ersatz und Neubau der 
Verkehrsinfrastruktur finanzieren. Die Schaffung eines
Verkehrsinfrastrukturfonds hätte den Vorteil, dass öffentliche Ausgaben in die Verkehrsinfrastruktur 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 376 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 377 
auch über die Laufzeit des Sondervermögens hinaus glaubwürdig und
vorhersehbar verstetigt würden und private Unternehmen Anreize haben, entsprechende 
Kapazitäten aufzubauen. Deswegen sollte der Fonds auch nicht erst mit Ende des 
Sondervermögens geschaffen werden, sondern bereits heute. Der Fonds sollte 
dauerhaft mit eigenen Einnahmen ausgestattet werden, die aus dem
Kernhaushalt übertragen würden. Durch die Übertragung der Einnahmen aus dem
Kernhaushalt wird gewährleistet, dass die Errichtung des Fonds nicht zu einer
Erhöhung der Spielräume für konsumtive Ausgaben im Kernhaushalt führt. Um eine 
hohe Verbindlichkeit des Fonds zu erreichen, könnte dieser ins Grundgesetz
aufgenommen werden.   
554. Im Bildungsbereich könnte eine gesetzliche Fixierung der
Mindestausgaben für Bildung auf Landesebene, beispielsweise definiert auf der Basis von 
Mindestausgaben pro Schülerin und Schüler zielführend sein (JG 2024 Ziffer 
179). Mindestquoten würden einerseits sicherstellen, dass ein entsprechender 
Teil der nun durch das Sondervermögen und die zusätzliche strukturelle
Verschuldungsmöglichkeit für die Länder zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel 
in Bildung fließt. Andererseits, dass die Priorisierung von Bildungsausgaben auch 
nach Auslaufen des temporären Sondervermögens bestehen bleibt. Eine
einfachgesetzliche Implementierung solcher Mindestausgabenquoten für Bildung könnte 
etwa im Rahmen des noch zu entwickelnden Errichtungsgesetzes für das
Sondervermögen erfolgen.  
Entscheidungsgrundlage für Ausgabenpriorisierung verbessern 
555. Damit verfügbare Mittel möglichst wachstumssteigernd eingesetzt werden, ist 
zentral, wie zwischen und innerhalb der öffentlichen Ausgabenbereiche 
priorisiert wird. 🡦 ZIFFER 528 Öffentliche Konsumausgaben 🡦 PLUSTEXT 27 haben im 
Vergleich zu Investitionen nur sehr geringe Wachstumseffekte. 🡦 TABELLE 29 OBEN 
ANHANG Obwohl die Multiplikatoreffekte für Investitionen durchgehend 
höher sind als für Konsum, wirken auch sie nicht alle gleich stark auf das BIP. 
So erzeugen beispielsweise Investitionen in immaterielles Kapital, etwa
Forschung und digitale Infrastruktur, bereits kurzfristig hohe Multiplikatoreffekte 
und entfalten mittelfristig noch stärkere Wirkungen als alle anderen
Investitionsausgaben. 🡦 TABELLE 29 UNTEN ANHANG Auch der Tiefbau, zu dem vor allem der Ausbau 
von Verkehrsinfrastruktur zählt, weist über verschieden lange Zeithorizonte
hinweg durchgängig hohe Multiplikatoren auf. 🡦 TABELLE 29 VIERTE SPALTE UNTEN ANHANG Im 
Bereich des Tiefbaus dürften vor allem Investitionen in bundesweit relevante
Verkehrsinfrastruktur stärkere Produktivitätseffekte entfalten als regionale
Baumaßnahmen. 🡦 KASTEN 46  
556. Im Koalitionsvertrag wurden verschiedene neue Ausgaben vereinbart, die
konsumtiven Charakter haben. Dies gilt beispielsweise für die Ausweitung der 
Mütterrente (4,9 Mrd Euro jährlich), die Erhöhung der Subventionierung des
Agrardiesels (0,5 Mrd Euro jährlich) sowie die dauerhafte Einführung des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie (4,3 Mrd Euro jährlich). Diese
Ausgaben dürfen nicht indirekt durch das Finanzpaket finanziert werden. Es besteht 
sonst das Risiko, dass die durch die GG-Änderung ermöglichten fiskalischen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 377 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
378 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Spielräume zum erheblichen Teil konsumtiv verausgabt werden, was die
Wachstumsimpulse, die vom Finanzpaket ausgehen, erheblich reduzieren würde.   
557. Die Entscheidungsgrundlage für neue öffentliche Ausgaben kann durch Ex-ante-
Analysen verbessert werden. Diese Analysen können die Transparenz über die zu 
erwartende Wirkung der öffentlichen Ausgaben erhöhen und somit die
Ausgabenpriorisierung erleichtern und die Wirkungsorientierung der öffentlichen
Finanzen stärken. Ex-ante-Analysen umfassen unter anderem
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die laut § 7 BHO ohnehin durchzuführen sind, in der Praxis jedoch 
vernachlässigt werden (Bundesrechnungshof, 2013). Unter den
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen können insbesondere Kosten-Nutzen-Analysen die
Vergleichbarkeit bei der Bewertung verschiedener Projekte verbessern und somit
helfen, Ausgaben mit einem hohen Verhältnis von Nutzen zu Kosten zu 
identifizieren. Dabei sollten die Analysen stets nach wissenschaftlichen
Standards erstellt werden, methodisch transparent und für die (Fach-)Öffentlichkeit 
überprüfbar sein (JG 2024 Ziffern 139 f.). International gibt es einige Beispiele 
für institutionell fest verankerte ökonomische Auswertungen von
Gesetzesvorhaben, etwa das überparteiliche Congressional Budget Office (CBO) in den USA oder 
das Centraal Planbureau (CPB) in den Niederlanden.   
558. Eine kontinuierliche Ex-post-Prüfung und Evaluierung bestehender
Ausgaben ist darüber hinaus essenziell, um eine ineffiziente Mittelverwendung 
zu vermeiden. Öffentliche Ausgaben nach Potenzialen für Effizienzsteigerungen 
zu durchleuchten, bleibt gerade vor dem Hintergrund der zusätzlichen
Finanzierungslasten durch die GG-Änderung 🡦 ZIFFER 497 wesentlich. Das
Bundesministerium der Finanzen führt gemeinsam mit Fachministerien schon jetzt Spending 
Reviews durch, die die Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung ausgewählter
staatlicher Maßnahmen bewerten. Künftig könnte dieses Instrument ausgeweitet und 
stärker auf Kosten-Nutzen-Analysen 🡦 ZIFFER 557 gestützt werden (JG 2024 Ziffer 
168)  
2. Produktionskapazitäten ausbauen,  
Strukturreformen umsetzen  
559. Damit die Mittel des Finanzpakets den größtmöglichen
Wachstumseffekt entfalten, müssen sie vorrangig investiv eingesetzt werden. 🡦 ZIFFER 534 Eine 
erhöhte Investitionsnachfrage kann jedoch das Preisniveau erhöhen, 🡦 ZIFFER 531 
wenn ihr unzureichende Produktionskapazitäten gegenüberstehen,
beispielsweise infolge von Fachkräfteengpässen, eingeschränkter Verfügbarkeit von
Sachkapital oder Friktionen in Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren. Damit das 
Finanzpaket gesamtwirtschaftlich effizient absorbiert werden kann, sind daher 
begleitende Strukturreformen hilfreich, die zu einer Steigerung von
Investitionen, Beschäftigung und Produktivität beitragen. Dies kann auf vielfältige Weise 
erfolgen, beispielsweise durch Investitionen in Humankapital (JG 2021 Ziffern 
342 ff.), in Anlagevermögen und in neue Querschnittstechnologien wie KI (JG 
2023 Ziffern 77, 158 ff. sowie 167 ff.) und durch eine Stärkung der Kapitalmärkte 
(JG 2023 Ziffern 190 ff.). Die Diversifizierung globaler Wertschöpfungsketten 
kann zudem die Resilienz steigern (JG 2022 Ziffern 511 f. und 517; JG 2023 Ziffer 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 378 –
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 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 379 
175). Insbesondere qualifizierte Zuwanderung und stärkere Erwerbsanreize sowie 
Substitution von Arbeit durch neue Kapitalgüter können die
wachstumsdämpfenden Effekte des sinkenden Arbeitsvolumens mildern (JG 2022 Ziffern 358 ff.; JG 
2023 Ziffern 163 ff.). Umfassendere Reformen zum Abbau der Bürokratiekosten 
und eine Modernisierung der Verwaltung würden sich ebenfalls positiv auf das 
Wirtschaftswachstum auswirken. 🡦 ZIFFER 609 UND 🡦 ZIFFER 617   
560. Um eine Umsetzung der gestiegenen öffentlichen Ausgaben ohne übermäßigen 
Inflationsdruck zu erreichen, braucht es einen Ausbau von
Produktionskapazitäten in der Privatwirtschaft. Private Unternehmen werden
Produktionskapazitäten vor allem dann aufbauen, wenn langfristige
Planungssicherheit gegeben ist und wenn die zusätzlichen Mittel möglichst stetig über die Zeit 
verausgabt werden. Sowohl die Ausnahmeregel für Verteidigungsausgaben als 
auch das Sondervermögen für Infrastruktur verbessern grundsätzlich die Lage in 
diesen beiden Dimensionen. Wünschenswert wäre jedoch eine Konkretisierung 
der Ausgabenpfade insbesondere im Bereich Verteidigung, damit die Grundlage 
für Kapazitätsentscheidungen verbessert wird.   
Für die Umsetzung des Infrastrukturausbaus sind die
Produktionskapazitäten des Baugewerbes im Tiefbau entscheidend. Die Kapazitätsauslastung 
im Tiefbau stieg zuletzt deutlich an und spiegelt die stark gestiegenen
Auftragseingänge wieder (FG 2025 Ziffer 54 und Abbildung 18). Sollten die
Baukapazitäten im Tiefbau bei einer Erhöhung der Investitionen in die Infrastruktur nicht im 
erforderlichen Umfang erhöht werden, könnte dies zu deutlich steigenden
Baupreisen führen. Die vergleichsweise geringe Kapazitätsauslastung im Hochbau 
kann eine Chance sein, die Investitionen auch kurzfristig hochzufahren. Zudem 
bieten europäische Ausschreibungen eine Chance zur Kapazitätserweiterung 
(Hentze et al., 2025).  
561. In der Vergangenheit wurde im Haushaltsvollzug oftmals deutlich weniger
investiert als in der jeweils vorherigen Finanzplanung veranschlagt. Im 5-
Jahreszeitraum zwischen 2019 und 2023 lag die Abweichung zwischen den beiden Größen 
im Durchschnitt bei 17,5 %, im 10-Jahreszeitraum 2014 bis 2023 bei 9 %. Dies 
deutet auf verschiedene nicht-monetäre Hemmnisse hin, die zu einer
Verzögerung bei der Umsetzung wichtiger Investitionsvorhaben führen 
(JG 2024 Ziffern 139 ff.). Zu den Hemmnissen zählt eine Überlastung der
öffentlichen Verwaltung, etwa beim Verfassungsschutz, der den
Sicherheitsüberprüfungen in der Rüstungsindustrie nicht rechtzeitig nachkommen kann. Eine
Ausweitung der kommunalen Investitionen wurde in der Vergangenheit durch die
begrenzten Personalkapazitäten behindert (Brand und Salzgeber, 2022). Der
demografische Wandel dürfte diese Probleme künftig noch weiter verschärfen.  
562. Hinzu kommt, dass die Ausgabeneffizienz zurzeit durch lange und komplexe 
Verwaltungsprozesse verringert wird, insbesondere bei Beschaffungs-,
Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren. 🡦 ZIFFER 635 Beispielhaft 
dafür sind Großaufträge im Bereich der Bundeswehr (Wissenschaftlicher Beirat 
beim BMWK, 2023b; Kerber und Reza, 2024). So verlangt die
„Parlamentsschleife“ bei Beschaffungen des Verteidigungsministeriums ab einem Volumen 
von 25 Mio Euro eine Freigabe durch den Haushaltsausschuss, die zu erheblichen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 379 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
380 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Verzögerungen führt (JG 2024 Ziffer 139). Die Schwerfälligkeit der Prozesse 
hängt unter anderem mit der ausgeprägten Risikoaversion der Verwaltung 
zusammen, 🡦 ZIFFER 634 die wiederum teilweise durch die Sorge vor
öffentlichkeitswirksamen rechtlichen Überprüfungen motiviert sein könnte. So ist der Anteil der 
Nachprüfungsverfahren, denen das für militärische Beschaffung verantwortliche 
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr 
(BAAINBw) unterlag, gemessen an der Anzahl der im Oberschwellenbereich
vergebenen Aufträge mit 0,1 % im Jahr 2021 und 0,2 % im Jahr 2022 sehr gering 
(BMVg, 2023). Dies könnte auf eine Kultur von übermäßiger Fehlervermeidung 
hindeuten. Erschwerend kommt hinzu, dass bei der öffentlichen Beschaffung die 
Aufträge zahlreiche „Sonderwünsche“ enthalten, die potenzielle Lieferanten 
abschrecken können und die Anfertigung deutlich verzögern. Dabei ist die Anzahl 
von Bietern bei Vergabeverfahren im Verteidigungsbereich ohnehin niedrig. 🡦 ZIF-
FER 503  
Das im Jahr 2022 verabschiedete
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz hilft zwar, auch weil es die Priorisierung der Beschaffung gemäß 
„am Markt verfügbare[r] Leistungen und Produkte“ fordert, was eine Abkehr von 
Sonderwünschen implizieren würde. Es deckt aber nicht alle Bereiche der
militärischen Beschaffung ab und läuft im Jahr 2026 aus.  
563. Um zu sichern, dass die Ausgaben nicht nur zeitnah, sondern auch effizient
getätigt werden können, ist eine veränderte Verwaltungskultur 🡦 ZIFFER 634 und 
die Digitalisierung und Modernisierung von Verwaltungsverfahren,
einschließlich der Beschaffung, erforderlich. 🡦 KASTEN 40 Im Verteidigungsbereich sollte die 
europäische Beschaffung gestärkt werden. Zudem sollte das
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz dauerhaft greifen und einen breiteren Einsatz finden 
(Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK, 2023b; Monopolkomission, 2025; Wolff 
et al., 2025). Auch sollten die Beschaffungsprozesse so angepasst werden, dass die 
Wettbewerbsintensität zunimmt. Die Gewinnung neuer Bieter ist etwa durch die 
digitale Umsetzung von Verwaltungsprozessen, eine Erweiterung der
Auftragsberatung sowie die verstärkte Verwendung von Markterkundungen nach § 28 Abs. 
1 VgV und § 20 UVgO möglich. Letzteres dürfte automatisch zu einer Reduzierung 
von Sonderwünschen führen. Ein umfassendes Bundeswehrbeschaffungsgesetz 
könnte einen strategischen Ansatz für unterschiedliche Beschaffungsgegenstände 
entwickeln und den bisherigen one-size-fits-all Ansatz ersetzen.   
564. Das im Koalitionsvertrag angekündigte Infrastruktur-Zukunftsgesetz 🡦 ZIFFER 508 
zielt auf die dauerhafte strukturelle Beschleunigung von Planungs-,
Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren zentraler Investitionsvorhaben ab und ist als 
solches zu begrüßen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die
Beschleunigung von Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse 
erfolgreich sein kann.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 380 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 381 
3. Tragfähigkeit der Staatsfinanzen bewahren 
565. Die GG-Änderung dürfte die Schuldenfinanzierung in den kommenden 
Jahren deutlich erhöhen. Der Anstieg der Schuldenstandsquote und damit 
auch die Auswirkungen auf die fiskalische Tragfähigkeit sind jedoch umso
geringer, je investitionsorientierter die Mittel des Finanzpakets verausgabt werden und 
je höher die Wachstumseffekte ausfallen, die sich aus den zusätzlichen Ausgaben 
ergeben. 🡦 ZIFFER 537 In den Simulationen von Ochsner und Zuber (2025) steigt die 
Schuldenstandsquote bei einer investitionsorientierten Verausgabung der Mittel 
aus dem Finanzpaket bis zum Jahr 2040 auf etwa 69,4 % des BIP. 🡦 ABBILDUNG 96 
RECHTS Im Fall einer stärkeren Konsumorientierung erhöht sie sich in den
Simulationen dagegen auf bis zu 79,9 % des BIP. 🡦 ABBILDUNG 96 LINKS 🡦 ABBILDUNG 96 MITTE 
Ohne Berücksichtigung von Wachstumseffekten der zusätzlichen Ausgaben aus 
dem Finanzpaket ergeben sich deutlich höhere Schuldenstandsquoten. 🡦 ZIFFER 538   
Kompatibilität mit europäischen Fiskalregeln wahren 
566. Die Bewertung des Finanzpakets hinsichtlich seiner Kompatibilität 
mit den jüngst reformierten europäischen Fiskalregeln hängt von
verschiedenen Faktoren ab und unterliegt einer hohen Unsicherheit. Deutschland 
hat bis heute keinen Nettoausgabenpfad mit der Europäischen Kommission
abgestimmt. 🡦 ZIFFER 525 Dieser ist darüber hinaus das Ergebnis politischer
Verhandlungen sowie der Auslegung der Vorschriften durch die Europäische Kommission 
und den Europäischer Rat. Daher lässt sich nur näherungsweise beziffern, welche 
Spielräume für zusätzliche kreditfinanzierte Ausgaben unter den neuen
europäischen Fiskalregeln für Deutschland überhaupt bestehen. Zudem beeinflussen
Annahmen, beispielsweise zu Zinsausgaben, zum Potenzialwachstum und zu den 
Wachstumseffekten der Ausgaben, maßgeblich die mögliche Entwicklung von
Referenzgrößen wie der Schuldenstandsquote. Gerade die Wachstumseffekte
hängen wesentlich von den konkreten Ausgabenpfaden ab. 🡦 ZIFFER 532 Es kann somit 
nicht davon ausgegangen werden, dass das Finanzpaket bei jedem möglichen 
Ausgabenpfad mit den europäischen Fiskalregeln kompatibel ist.  
567. Zur Absicherung der Einhaltung der europäischen Fiskalregeln ist eine
Neustrukturierung der Haushaltsüberwachung zielführend (Büttner, 2025). 
Aufgaben und Arbeitsweise des Stabilitätsrats, der bei der Bundesregierung
eingerichtet ist und die Haushaltsführung von Bund und Ländern überwacht,
müssen an die neuen nationalen und europäischen Rahmenbedingungen der
Fiskalpolitik angepasst werden. So muss die Finanzpolitik von Bund und Ländern im 
Hinblick auf die Einhaltung der europäischen Fiskalregeln koordiniert werden. 
🡦 ZIFFER 526 Alternativ könnte ein unabhängiger Fiskalrat, wie es ihn auch in
anderen europäischen Ländern gibt (Davoodi et al., 2022; Larch et al., 2024),
eingesetzt werden.   
568. Ein grundsätzliches Problem ist, dass die deutschen und europäischen
Fiskalregeln bislang nur bedingt aufeinander abgestimmt sind. Dies hat 
sich durch die jüngste Reform der europäischen Fiskalregeln und die nun erfolgte 
GG-Änderung verschärft. So beschränkt sich die Schuldenbremse auf das
jährliche Haushaltsdefizit des Bundes bzw. der Länder, während die europäischen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 381 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
382 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Fiskalregeln seit ihrer jüngsten umfassenden Reform von einer langfristigen
Projektion der Schuldenstandsquote Vorgaben für einen vierjährigen Ausgabenpfad 
des Gesamtstaats inklusive aller Sondervermögen ableiten. 🡦 ZIFFER 525 🡦 KASTEN 31 
Es ist auch zu berücksichtigen, dass die EU-Vorgaben sich ex ante auf das
gesamtstaatliche VGR-Defizit berufen, während Investitionen im Sinne des
Sondervermögens Infrastruktur einer haushaltsrechtlichen Definition unterliegen. Auch die 
Definition der Verteidigungsausgaben, die sich, anders als in der GG-Änderung 
festgelegt, für die EU-Ausnahmeklausel an der COFOG-Abgrenzung orientiert, 
🡦 ZIFFER 557 kann zu Diskrepanzen führen. Im Ergebnis wird es für die Politik sehr 
schwierig sein, bei der Umsetzung der GG-Änderung in den kommenden 
Jahren die Konformität mit dem europäischen Regelwerk zu
überblicken. 
🡦 KASTEN 31  
Exkurs: Steht das Finanzpaket in Konflikt mit den europäischen Fiskalregeln? 
Wie viel fiskalischer Spielraum für Deutschland aus den jüngst reformierten europäischen
Fiskalregeln resultiert, hängt vom Nettoausgabenpfad ab, den die Bundesregierung erst noch mit 
der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat vereinbaren muss. 🡦 ZIFFER 525 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die reformierten europäischen Fiskalregeln
Deutschland mehr fiskalischen Spielraum ermöglichen werden, als die nationale Schuldenbremse vor 
der GG-Änderung bot (Darvas et al., 2024; Guttenberg und Redeker, 2024; Deutsche
Bundesbank, 2025). Allerdings dürften die europäischen Fiskalregeln Deutschlands Spielraum für
zusätzliche schuldenfinanzierte Ausgaben aufgrund eines geringen nominalen Wachstums
bereits vor der GG-Änderung eingeschränkt haben (Darvas et al., 2024; Guttenberg und Redeker, 
2024). Dies dürfte insbesondere bei einem vierjährigen Anpassungszeitraum 🡦 ZIFFER 521
gelten. Eine Kombination aus schwachem Wachstum und hoher Ausgabenlast würde diese
Situation mittelfristig verschärfen. Mit der GG-Änderung sind die europäischen Fiskalregeln nun 
deutlich restriktiver als die nationale Schuldenbremse (Guttenberg und Redeker, 2025;
Steinbach und Zettelmeyer, 2025).  
Im Rahmen der nationalen Ausweichklausel der EU-Fiskalregeln können in den
kommenden vier Jahren Verteidigungsausgaben in erheblichem Umfang kreditfinanziert werden. 🡦 ZIF-
FER 522 Jenseits der Verteidigungsausgaben könnte jedoch die strukturelle
Verschuldungsmöglichkeit der Länder sowie das Sondervermögen Infrastruktur mit den EU-Fiskalregeln in Konflikt 
geraten. Es ist denkbar, dass ein Teil der daraus resultierenden kreditfinanzierten Ausgaben 
durch Umwidmung innerhalb der Ausweichklausel weiterhin regelkonform abgebildet werden 
kann (Guttenberg und Redeker, 2025). Dennoch gehen verschiedene Studien davon aus, dass 
Deutschland spätestens dann in Konflikt mit den europäischen Fiskalregeln geraten könnte, 
wenn die Mittel aus dem Sondervermögen in größerem Umfang abgerufen werden (Büttner, 
2025; Guttenberg und Redeker, 2025; Steinbach und Zettelmeyer, 2025). Da die GG-Änderung 
im Fall der Verteidigungsausgaben zudem auf eine dauerhafte Regelung abzielt, müsste 
Deutschland – voraussichtlich in vier Jahren – wieder einen finanzpolitischen Plan vorlegen, 
der ohne Rückgriff auf die nationale Ausweichklausel mit den EU-Fiskalregeln vereinbar ist. 
Die Schuldenstandsquote ist umso niedriger, je geringer die schuldenfinanzierten Ausgaben 
sind und je höher das BIP-Wachstum ist. Ochsner und Zuber (2025) zeigen, dass für eine stark 
investive Verausgabung der Mittel aus dem Finanzpaket, verbunden mit einer mittelfristigen 
Finanzierung der Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt die Wachstumseffekte den 
Schuldenaufbau begrenzen würden. Bei der in diesem Szenario resultierenden Entwicklung der 
für die ex ante Bewertung der Ausgabenpfade eines Mitgliedstaates relevanten
Schuldenstandsquote, 🡦 ZIFFER 536 könnte damit unter Berücksichtigung der Ausweichklausel eine 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 382 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 383 
Kompatibilität mit den EU-Fiskalregeln erreichbar sein. 🡦 TABELLE 30 ANHANG Allerdings verlangt 
eine investive Verausgabung, dass die derzeitigen Möglichkeiten für Verschiebungen aus dem 
Kernhaushalt in Höhe von bis zu 1,2 % des BIP 🡦 ZIFFER 545 gänzlich ungenutzt bleiben.
Verteidigungsausgaben dürften also nicht zugunsten konsumtiver Ausgaben aus dem Kernhaushalt 
verschoben und die Mittel des Sondervermögens – auch die Zuweisungen für den KTF und die 
Länder – lediglich investiv genutzt werden. Eine langsamere Verausgabung der
kreditfinanzierten Mittel des Sondervermögens durch weniger starkes Front-Loading 🡦 KASTEN 30 als in der 
Simulation angenommen dürfte die Kompatibilität mit den europäischen Fiskalregeln
zusätzlich erleichtern. Im Fall einer (weitgehenden) Konsumorientierung der Ausgaben des
Finanzpakets dürfte eine Kompatibilität mit den europäischen Fiskalregeln gemäß den Simulationen 
nicht gegeben sein.  
Das Finanzpaket ist insgesamt somit mittel- bis langfristig umso eher mit den EU-Regeln 
kompatibel, je wachstumsorientierter es verausgabt wird und wenn es mit Reformen flankiert 
wird, die das Produktionspotenzial steigern. Solche Reformen wären allein schon nötig, um den 
Anpassungszeitraum von vier auf sieben Jahre zu verlängern. 🡦 ZIFFER 521 Allerdings können für 
die Schuldentragfähigkeitsanalyse (Debt Sustainability Analysis, DSA) der Europäischen
Kommission 🡦 ZIFFER 521 gemäß deren technischer Methode nur bereits durchgeführte, nicht auch 
geplante Reformen und Investitionen, berücksichtigt werden (Darvas et al., 2024; Guttenberg 
und Redeker, 2024). Durch den Regierungswechsel entsteht somit ein Problem mit der
zeitlichen Abfolge: Bei der seit Herbst 2024 ausstehenden Festlegung des Referenzpfades dürfte 
die Europäische Kommission nur bereits gesetzlich verankerte Reformen und Investitionen
zugrunde legen (Europäische Kommission, 2024c). Dadurch könnten erwartete Effekte des
Finanzpakets unter Umständen keinen Eingang finden, wenn die Haushaltsgesetze für die Jahre 
2025 bzw. 2026 zum Zeitpunkt der Festlegung des Pfades noch gar nicht beschlossen wären. 
Ist der Referenzpfad einmal festgelegt, können Reformen und Investitionen durch veränderte 
Wachstumsannahmen nachträglich berücksichtigt werden (Rat der Europäischen Union, 
1997). Guttenberg und Redeker (2024) sowie Darvas et al. (2024) schlagen eine Anpassung 
der technischen Methode für die DSA vor. Allerdings hat die Europäische Kommission bei der 
Berücksichtigung und Gewichtung der relevanten Faktoren einen gewissen Spielraum.  
Reform der Schuldenbremse vollenden 
569. Der Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die 
Grünen sieht die Einrichtung einer Expertenkommission unter Beteiligung des 
Parlaments und der Länder vor, die einen Vorschlag für eine Modernisierung 
der Schuldenbremse entwickeln soll (Fraktionen SPD, CDU/CSU und
Bündnis 90/Die Grünen, 2025). Auf dieser Grundlage soll die Gesetzgebung bis Ende 
des Jahres 2025 abgeschlossen werden. Eine weitere Reform der Schuldenbremse 
nach der GG-Änderung könnte sinnvoll sein, auch wenn im neuen Bundestag eine 
Einigung politisch nicht einfach sein dürfte.   
570. So hat die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form beispielsweise die strukturelle 
Schwäche, dass im Fall einer Notlage die Ausnahmeklausel, die eine
Kreditfinanzierung notlagenbedingter Mehrbedarfe ermöglicht, nur für das laufende
Kalenderjahr angewendet werden kann. Diese Regel ist unnötig restriktiv, insbesondere 
da die notlagenbedingten Ausgabenbedarfe typischerweise nicht zum Jahresende 
auf Null sinken. Um noch ausstehende Ausgaben über das Kalenderjahr hinaus 
zu tätigen, muss aber erneut die Notlage beschlossen und begründet werden. Um 
die Planungssicherheit in einer Krise zu erhöhen, hat der Sachverständigenrat im 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 383 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
384 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
vergangenen Jahr vorgeschlagen, künftig nach einer Notlage eine
Übergangsregelung für beispielsweise drei Jahre anzuwenden (SVR Wirtschaft, 
2024; JG 2024 Ziffern 170 ff.).   
571. Eine sinnvolle Lösung wäre, wenn in dieser Übergangsphase das zulässige 
strukturelle Defizit über der normalen Regelgrenze liegen könnte, aber 
stetig reduziert werden würde. Dies würde es ermöglichen, auf anhaltende Folgen 
einer Krise angemessen zu reagieren, ohne eine erneute, möglicherweise politisch 
kontroverse Inanspruchnahme der Ausnahmeregel zu erzwingen. Nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, 2023) ist die weitere Nutzung von 
Kreditermächtigungen aus der Krisenzeit untersagt und die Voraussetzungen für 
den erneuten Rückgriff auf die Ausnahmeregel wurden deutlich verschärft.  
Der Übergang nach Anwendung der Ausnahmeklausel könnte dabei in
Anlehnung an die aktuellen EU-Fiskalregeln einen Abbau des strukturellen
Defizits von mindestens 0,5 Prozentpunkten pro Jahr vorsehen. Die
Anforderungen an die tatsächliche Defizitreduzierung könnten sich dabei, wie bisher, 
an der Produktionslücke orientieren. Alternativ könnte die strukturelle
Nettokreditaufnahme innerhalb von drei Jahren nach Anwendung der Ausnahmeklausel 
linear auf das in Normalzeiten geltende Niveau zurückgeführt werden (Kooths, 
2023). 
572. Ein weiterer Reformvorschlag des Sachverständigenrates ist, die Regelgrenze 
für das jährliche strukturelle Defizit in Abhängigkeit von der
Schuldenstandsquote zu staffeln (SVR Wirtschaft, 2024; JG 2024 Ziffern 170 ff.). Die 
Regelgrenze könnte dabei so ausgestaltet werden, dass bei geringerer
Schuldenstandsquote höhere strukturelle Defizite als bisher zulässig sind. Da die EU-
Fiskalregeln nach der erfolgten GG-Änderung nun zunächst deutlich restriktiver
wirken dürften als die nationale Schuldenbremse, 🡦 KASTEN 31 ergäbe sich aus einer 
solchen Anpassung de facto vermutlich auf absehbare Zeit kein zusätzlicher 
fiskalischer Spielraum. Dies dürfte sich ändern, sobald das Sondervermögen 
für Infrastruktur und Klimaschutz ausläuft, zumindest dann, wenn die
Kreditfinanzierungsspielräume nicht schon vollständig durch Verteidigungsausgaben 
aufgebraucht werden. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 384 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 385 
 
Eine andere Meinung 
573. Ein Ratsmitglied, Veronika Grimm, teilt die Perspektive und die
Schlussfolgerungen des Kapitels zum großen Teil nicht. Anlass der Beschlüsse zu einer
zusätzlichen Verschuldung war die Zuspitzung der geopolitischen Lage und die 
sich daraus ergebenden sicherheitspolitischen Herausforderungen 
Europas. Diese Herausforderungen, die in Deutschland im März 2025 nach der 
Bundestagswahl, aber noch vor den Koalitionsverhandlungen als Begründung für 
die Grundgesetzänderung herangezogen wurden, können nur gemeinsam von
Europa, nicht alleine von Deutschland adressiert werden. Vor diesem Hintergrund 
sollte bei der Einordnung der Beschlüsse und der Ausgestaltung der Politik die 
Frage im Vordergrund stehen, wie die durch die Grundgesetzänderung erhöhten 
deutschen Spielräume zur europäischen Verteidigungsfähigkeit und Resilienz 
beitragen können.  
574. Die Ratsmehrheit diskutiert die Chancen und Risken, die mit einem nun
möglichen Finanzpaket einhergehen, aber im Wesentlichen nur mit Blick auf die
deutsche Volkswirtschaft. Europa wird lediglich als Nebenbedingung
aufgeführt, wenn die Kompatibilität mit den europäischen Fiskalregeln diskutiert 
wird. Diese Herangehensweise wird der Herausforderung, die ursächlich für den 
Beschluss im März 2025 war, aus der Sicht des abweichenden Ratsmitglieds nicht 
gerecht. Dies wird im Folgenden ausgeführt, 🡦 ZIFFERN 575 FF. darüber hinaus
werden einige abweichende Positionen zu den von der Ratsmehrheit vorgetragenen 
Handlungsempfehlungen zum Ausdruck gebracht. 🡦 ZIFFERN 584 FF. 
1. Die europäische Perspektive 
575. Anlass für die Grundgesetzänderung noch durch den alten Bundestag war (gemäß 
der Kommunikation der an den Sondierungen beteiligten Akteure) die veränderte 
Sicherheitslage zusammen mit der Befürchtung, dass Deutschland gerade mit 
Blick auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, gegeben die
Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag, nicht ausreichend handlungsfähig sein könnte. In 
Letzterem besteht keine verfassungsändernde Mehrheit der Parteien, 
die eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben befürworten.   
576. Das Sondervermögen Infrastruktur und die Lockerung der Schuldenbremse für 
die Länder waren Teil eines politischen Deals. Die fehlende Kompatibilität der 
Grundgesetzänderungen mit den europäischen Fiskalregeln wurde zunächst – 
trotz entsprechender Einwände in den Anhörungen (Büttner, 2025; Grimm, 
2025a) – ignoriert. Abschätzungen von Büttner (2025), Steinbach und
Zettelmeyer (2025), Dezernat Zukunft (von Wangenheim et al., 2025), der
Gemeinschaftsdiagnose (2025) sowie die Ausführungen von Guttenberg und Redeker 
(2024) zeigen auf, dass die sich aus den Grundgesetzänderungen
ergebenden Verschuldungsspielräume weit über das hinausgehen, was mit 
dem derzeitigen fiskalischen Regelwerk der EU vereinbar ist.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 385 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
386 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Die Ratsmehrheit hingegen interpretiert die eigenen Berechnungen 🡦 ZIF-
FERN 527 FF. dahingehend, dass eine Kompatibilität mit den europäischen Vorgaben 
unter bestimmten Voraussetzungen hergestellt werden könnte 🡦 KASTEN 31. Dies 
hält das abweichende Ratsmitglied für nicht realistisch. Erstens ist es schon der 
vorherigen Bundesregierung (vor Beschluss der zusätzlichen
Verschuldungsspielräume) nicht gelungen, einen mit der EU-Kommission
abgestimmten Ausgabenpfad einzureichen, der die europäischen Regeln 
einhält (Europäische Kommission, 2024d; Büttner, 2025). Zusätzliche
Verschuldung und damit einhergehende Ausgaben dürften damit noch weniger
kompatibel sein. Zweitens ergibt sich auch aus den Berechnungen des
Sachverständigenrats (Abschnitt III des Haupttextes) in allen Szenarien ein Anstieg der
Schuldenstandquote über die kommenden sieben Jahre, was mit dem europäischen
Regelwerk nicht kompatibel ist (Büttner, 2025; Steinbach und Zettelmeyer, 2025; 
von Wangenheim et al., 2025). Drittens gehen die Berechnungen des
Sachverständigenrats davon aus, dass die Verteidigungsausgaben nur moderat aus
Krediten und schon Anfang der 2030er-Jahre wieder aus dem Kernhaushalt
finanziert werden. Die in einem solchen Szenario notwendigen Umschichtungen im 
Bundeshaushalt sind jedoch im Koalitionsvertrag in keiner Weise abgebildet. In 
den Berechnungen wird die zusätzliche Verschuldung für Verteidigungsausgaben 
somit signifikant unterschätzt.  
577. Es ist daher aus Sicht des abweichenden Ratsmitglieds in Übereinstimmung mit 
den in 🡦 ZIFFER 576 genannten Autoren davon auszugehen, dass die sich aus den 
Grundgesetzänderungen ergebenden Verschuldungsspielräume weit über das 
hinausgehen, was mit dem derzeitigen fiskalischen Regelwerk der EU vereinbar 
ist. Vor diesem Hintergrund sollte die Bundesregierung die aufgrund der
nationalen Rahmenbedingungen bestehenden Spielräume nicht um jeden 
Preis ausschöpfen, insbesondere nicht auf Kosten der Glaubwürdigkeit und 
Effektivität der europäischen Regeln. Der Haupttext lässt die Interpretation zu, 
dass die Ratsmehrheit eine Aufweichung der europäischen Regeln nicht allzu
kritisch sieht. So wird etwa ein Vorschlag von Guttenberg und Redeker (2024)
dargestellt (und keineswegs kritisch eingeordnet), die europäische
Schuldentragfähigkeitsanalyse (Debt Sustainability Analysis, DSA) so anzupassen, dass nicht nur 
bereits durchgeführte, sondern auch geplante Reformen und Investitionen
berücksichtigt werden. 🡦 KASTEN 31 Dies würde de facto der Abschaffung von
wirksamen Regeln gleichkommen. 
578. Aufgrund der hohen Staatsschuldensquoten großer europäischer Staaten ist es 
von zentraler Bedeutung, wirksame Fiskalregeln auf europäischer Ebene aufrecht 
zu erhalten (Gemeinschaftsdiagnose, 2025; Feld et al., 2025; Grimm et al., 2023). 
Dafür ist es entscheidend, dass Deutschland das europäische fiskalische
Regelwerk nicht sehenden Auges missachtet. Denn eine Missachtung der
Fiskalregeln durch das größte Mitgliedsland dürfte dazu führen, dass die Regeln 
auch in den anderen Ländern der Eurozone ihre Bindungskraft einbüßen, 
was eine Schuldenkrise wahrscheinlicher macht (Gemeinschaftsdiagnose, 2025; 
Feld et al., 2025). Eine Währungsunion ohne effektive Fiskalregeln und mit
erhöhten Risiken für die Stabilität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 
kann schlussendlich zu weniger fiskalischem Spielraum in Europa führen. Dann 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 386 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 387 
könnte die EU die sicherheitspolitischen Herausforderungen noch weniger
adressieren und riskiert ihre Verteidigungsfähigkeit. 
579. In ihrem Schuldentragfähigkeitsmonitor hat die Europäische Kommission 
(2025b) festgestellt, dass im Jahr 2024 elf Mitgliedstaaten der EU hohe
mittelfristige Tragfähigkeitsrisiken aufweisen (Europäische Kommission, 2025b),
darunter viele Mitglieder der Eurozone. Zuletzt hatte die Ankündigung der
zusätzlichen deutschen Verschuldung zu einem Renditesprung an den Anleihemärkten 
geführt (FG 2025 Ziffer 30). 🡦 ZIFFER 543 Mittlerweile sind die Renditen – nicht
zuletzt aufgrund der durch Donald Trump initiierten Zollkonflikte – wieder
gesunken. Aber ceteris paribus dürften sie höher sein, als sie ohne
Grundgesetzänderung wären. Die zusätzliche deutsche Verschuldung dürfte die Zinsen für
Staatsanleihen im gesamten Euroraum erhöhen. Durch die dadurch mit der Zeit
steigenden Zinslasten der Mitgliedstaaten (vgl. Grimm et al., 2023), sinkt der 
Spielraum der hoch verschuldeten Staaten weiter, zusätzliche
Verteidigungsausgaben zu finanzieren. 
580. Andere europäische Staaten dürften daher vor großen
Herausforderungen stehen, wenn es darum geht, die Verteidigungsausgaben zu erhöhen. Selbst 
wenn die europäischen Fiskalregeln gelockert würden – worauf in Deutschland 
manche hoffen–, wäre damit hochverschuldeten Staaten wie Frankreich, Italien 
oder Spanien wenig geholfen. Aufgrund ihrer ohnehin angespannten Finanzlage 
könnten diese Länder zusätzliche Verteidigungsausgaben oder Investitionen 
kaum über neue Schulden finanzieren, da die Kapitalmärkte darauf mit höheren 
Risikoaufschlägen oder eingeschränkter Nachfrage nach ihren Anleihen reagieren 
würden. Zur eigentlich gebotenen Finanzierung aus den jeweiligen laufenden 
Haushalten fehlt den Regierungen in vielen europäischen Ländern, genauso wie 
der neuen deutschen Regierung, die Kraft. 
581. Bereits kurz nach der Ankündigung deutscher Schuldenpläne wurde daher die 
Forderung nach gemeinsamer europäischer Verschuldung wieder
aufgegriffen. Europäische Anleiheemissionen unter Einbeziehung Deutschlands als
finanzpolitischem Stabilitätsanker würden insbesondere hochverschuldeten
Mitgliedstaaten neue Spielräume zu günstigeren Konditionen eröffnen. Für 
Deutschland selbst wäre eine Beteiligung jedoch ökonomisch unattraktiv 
und riskant, da es sich eigenständig günstiger finanzieren kann und bei
gemeinsamer Verschuldung höhere Risiken mittragen und möglicherweise sogar
auslösen würde. Wenn aber die Verteidigungsfähigkeit der EU kurzfristig deutlich
gestärkt werden muss, könnte am Ende kaum ein Weg an gemeinsamer
Verschuldung vorbeiführen. Eine gemeinsame europäische Schuldenaufnahme kann die 
EU – wenn überhaupt – aber nur unter strengen fiskalischen und institutionellen 
Bedingungen stärken. Sie müsste zwingend mit der Verlagerung von
Kompetenzen und Entscheidungsgewalt in der Fiskal- und Haushaltspolitik auf die
europäische Ebene, also einer Vertiefung der politischen Union, einhergehen (Grimm, 
2025b). 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 387 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
388 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
2. Handlungsoptionen 
582. Die Ratsmehrheit diskutiert die Chancen und Risken eines möglichen
Finanzpakets im Wesentlichen mit Blick auf die deutsche Volkswirtschaft. Anders als die 
Ratsmehrheit steht das abweichende Ratsmitglied der Kreditfinanzierung der
Investitionen 🡦 ZIFFER 490 sowie der Lockerung der Schuldenbremse der Länder 🡦 ZIF-
FER 520 nicht grundsätzlich positiv gegenüber. Die Begründung der
Notwendigkeit der kreditfinanzierten Investitionen auf Basis einer Vielfalt an
Studien, die – teilweise beauftragt von Interessenträgern – Bedarfe identifizieren, 
🡦 PLUSTEXT 30 🡦 ZIFFER 509 überzeugen das abweichende Ratsmitglied nicht. 
Hierzu wurde bereits in der Vergangenheit in den Gutachten des
Sachverständigenrats von dem abweichenden Ratsmitglied sowie von früheren Ratsmitgliedern 
kritisch Stellung genommen (JG 2021 Ziffern 206 ff.; JG 2024 Ziffer 185).  
Die Ausweitung von Kreditspielräumen für die Länder mit deren
Finanzierungsbedarfen zu begründen, 🡦 ZIFFER 520 erscheint ebenfalls wenig überzeugend. Die 
Finanzierungsbedarfe sollten Anlass zu einer besseren
Finanzausstattung der Länder geben. Durch die Verschuldungsspielräume der Länder
entsteht zudem ein komplexes Koordinationsproblem zwischen Bund und Ländern: 
Wenn die Verschuldungsmöglichkeiten durch die europäischen Fiskalregeln
begrenzt sind, stellt sich die Frage, wem Vorrang eingeräumt wird – dem Bund, den 
Ländern insgesamt oder insbesondere finanzschwachen Ländern. 🡦 ZIFFER 525 Das 
spricht gegen zusätzliche Verschuldungsspielräume für die Länder, solange die 
europäischen Regeln die Spielräume einschränken. 
583. Eine strikte Investitionsorientierung der zusätzlichen Ausgaben – wie von der 
Ratsmehrheit gefordert – ist richtig, allerdings ist es herausfordernd,
Investitionen sinnvoll einzugrenzen. Zu den entsprechenden Empfehlungen des 
Sachverständigenrats hatte das abweichende Ratsmitglied bereits abweichende 
Auffassungen im JG 2024 zum Ausdruck gebracht, die hier entsprechend relevant 
sind (JG 2024 Ziffern 188 ff.; vgl. auch Gemeinschaftsdiagnose, 2025, S. 69).
Insbesondere besteht eine wesentliche Abgrenzungsproblematik, da es schwierig ist, 
zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben von konsumtiven Ausgaben klar zu 
trennen. Diese Abgrenzungsproblematik war ein Grund für die Aufgabe der
früheren objektbezogenen Schuldengrenze (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 
2007; JG 2024 Ziffern 69 ff.). 
584. Zu der von der Ratsmehrheit diskutierten Option eines verstärkten
systematischen Einsatzes von Kosten-Nutzen-Analysen mithilfe für die jeweiligen Bereiche 
standardisierter Methoden 🡦 ZIFFER 557 hatte das abweichende Ratsmitglied im JG 
2024 Ziffern 181 ff. Stellung genommen. Die Vorschläge bleiben vage, weshalb 
auch unklar bleibt, wie genau eine Verbesserung hinsichtlich der
Identifikation und Priorisierung zukunftsorientierter Ausgaben erreicht
werden soll.   
585. Die von der Ratsmehrheit vorgeschlagenen Infrastrukturfonds 🡦 ZIFFER 553 stellen 
zwar eine Option für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten dar, aber es gibt 
mehrere Herausforderungen, die ihre Umsetzung erschweren könnten (siehe die 
Diskussion in JG 2024 Ziffer 186). Eine mögliche Alternative besteht darin, die 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 388 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 389 
Bereitstellung von Infrastruktur in Absprache mit der Europäischen
Kommission in einnahmenfinanzierte, selbständig verschuldungsfähige 
Infrastrukturgesellschaften nach dem Vorbild der österreichischen
Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzierungs-AG (ASFINAG) auszulagern
(Expertenkommission Stärkung von Investitionen in Deutschland, 2016). Durch ihre 
Einnahmefinanzierung wären sie in der Lage, die notwendigen Investitionen
eigenständig zu tragen, ohne den regulären Staatshaushalt zu belasten oder die
Verschuldungskapazitäten des öffentlichen Sektors zu tangieren. Insbesondere 
würde eine Beitrags- und Gebührenfinanzierung dazu beitragen, den 
Infrastrukturausbau maßgeblich an den Präferenzen der
Nutzerinnen und Nutzer zu orientieren. Wichtig ist hierbei, die privaten Kapitalgeber 
angemessen am Risiko zu beteiligen, damit diese ein aktives Interesse daran
haben, dass sich die Infrastrukturbereitstellung an den in der Zahlungsbereitschaft 
der Nutzerinnen und Nutzer zum Ausdruck kommenden Präferenzen ausrichtet. 
Infrastrukturen, die regionalpolitischen Zielen dienen, könnte der Staat durch 
den Einkauf von entsprechenden Verkehrswegen bei den
Investitionsgesellschaften – also über explizite Subventionen – weiterhin beauftragen. JG 2024 Ziffer 
187. 
586. Deutschland müsste einen 7-jährigen Ausgabenpfad mit der EU-Kommission
vereinbaren, um im Einklang mit den europäischen Fiskalregeln zumindest einen 
Teil der zusätzlichen Mittel nutzen zu können. Um hier ausreichend Spielräume 
zu ermöglichen sind im Sinne der europäischen Regeln allerdings Reformen 
nötig sein, die über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag
hinausgehen. Dies konzediert auch die Ratsmehrheit und schlägt einige weitere
Reformen vor. 🡦 ZIFFERN 559 FF. Allerdings dürfte eine deutlich ambitioniertere
Reformagenda notwendig sein, als die Ratsmehrheit es in dem vorliegenden Gutachten 
zum Ausdruck bringt. Angesichts der herausfordernden Lage hätte das
abweichende Ratsmitglied es für wichtig gehalten, in dem vorliegenden Gutachten 
deutlich auf die wichtigen Reformen hinzuweisen. Einige dieser Reformen, die in 
vergangenen Gutachten des Sachverständigenrates schon dargestellt wurden, 
sind daher in den Minderheitsvoten in den Kapiteln „Bürokratiekosten
senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren“ und „Strukturwandel in 
Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt“ angeführt. 
587. Von einer Reform der Schuldenbremse in der vorgeschlagenen Form, 🡦 ZIF-
FERN 569 FF. die mit einer weiteren Lockerung einhergeht, sollte aufgrund der in den 
kommenden Jahren vermutlich ansteigenden Verschuldung abgesehen werden. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 389 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
390 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
ANHANG 
🡦 TABELLE 25  
 
 
🡦 TABELLE 26  
 
  
Investitionsquoten des Bundeshaushalts im Zeitverlauf
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
2024 
(Soll)
Gesamthaushalt in Mrd Euro 295,5  311,4  317,1  330,7  347,9  356,7  441,8  556,6  480,7  457,1  488,9  
Summe der Investitionen 
 in Mrd Euro 29,3  29,6  33,2  34,0  38,1  38,1  50,3  45,8  46,2  55,0  70,8  
Summe der Investitionen 
ohne finanzielle
Transaktionen in Mrd Euro 23,9  28,2  31,6  31,3  36,2  36,5  42,2  40,3  40,5  43,9  50,6  
Investitionsquote in %1 9,9  9,5  10,5  10,3  11,0  10,7  11,4  8,2  9,6  12,0  14,5  
Investitionsquote ohne
finanzielle Transaktionen in % 8,2  9,1  10,0  9,5  10,5  10,3  9,7  7,3  8,5  9,8  10,8  
1 – Investitionsquote als Anteil des Gesamthaushalts.
Quellen: Finanzpläne der Bundesregierung, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-153-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 390 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 391 
🡦 TABELLE 27  
 
Geplante Ausgaben im KTF für das Jahr 2025¹
Zweckbestimmung Titel 1 000 Euro
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
Strompreiskompensation 683 03 3 300 000 
Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe 686 08  818 317 
Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz 686 31  579 024 
Ausgleichszahlungen für Betreiber von Kohlekraftwerken 697 01  480 923 
Nationale Klimaschutzinitiative, Maßnahmen zum nationalen Klimaschutz 686 05  370 388 
Beratung Energieeffizienz 686 14  369 512 
Beihilfen nach § 11 BEHG 697 02  315 350 
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität 683 04  271 257 
Anwendungsorientierte Grundlagenforschung Grüner Wasserstoff 685 02  159 671 
Programme und Maßnahmen der Energiewende in Bereichen Erneuerbare Energien, 
Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur 686 13  121 900 
Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel 685 03  102 388 
Entwicklung regenerativer Kraftstoffe 686 25  90 187 
Modellprojekte im ÖPNV 633 02  71 335 
Klimaneutrales Fliegen 683 05  68 305 
Ressourceneffizienz und -substitution 686 15  68 007 
CO
₂
-Vermeidung und-Nutzung in Grundstoffindustrien 686 16  50 000 
Internationale Energie-, Rohstoff- sowie Technologiezusammenarbeit 687 02  44 423 
Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen 683 08  42 017 
Energetische Stadtsanierung 661 01  35 447 
Schutz von Moorböden und Verringerung der Torfverwendung 686 21  22 500 
Forschungs- und Innovationsprogramm Klimaschutz im Bereich Ernährung und Landwirtschaft 686 33  19 000 
Aufbauprogramm Wärmepumpe 686 34  18 000 
Serielle Sanierung 661 09  15 582 
Querschnittsaufgabe Energieeffizienz 686 03  14 500 
Energieeffizienz im Verbraucherbereich 684 01  12 100 
Humusaufbau 686 20  12 000 
Waldklimafonds 686 06  11 088 
Energetische Nutzung von Wirtschaftsdünger 686 18  9 057 
Klimaneutrales Schiff 686 28  7 279 
Investitionen
Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich 893 10 14 350 313 
Mikroelektronik für die Digitalisierung 892 10 4 925 150 
Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur 893 02 1 576 141 
Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion 892 02 1 174 642 
Transformation Wärmenetze 893 03  979 000 
Dekarbonisierung der Industrie 892 01  553 000 
DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff 892 07  528 061 
Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie 892 03  490 615 
Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher 893 04  489 346 
Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben 893 09  462 078 
Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben 893 08  375 289 
Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft - Internationale Kooperation Wasserstoff 896 01  247 832 
Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentumsförderung für Familien 893 15  246 538 
Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge 893 01  209 640 
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 891 03  177 910 
Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr 892 05  128 638 
Wohneigentumsförderungen 893 16  70 000 
Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr 892 06  63 169 
Förderung von Erzeugungsanlagen für strombasierte Kraftstoffe und fortschrittliche
Biokraftstoffe sowie von Antriebstechnologien für die Luftfahrt 892 04  38 193 
Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau 893 07  23 529 
Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen 891 04  15 000 
Landstromversorgung in deutschen Häfen 882 01  10 000 
Umrüstung von Kohlekraftwerken zu wasserstofffähigen Gaskraftwerken 893 12   250 
1 – Aufgeführt sind alle Titel, für die im Jahr 2025 Ausgaben geplant sind. Klassifizierung der Ausgaben als investiv 
gemäß der Klassifizierung im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds.
Quelle: Deutscher Bundestag
© Sachverständigenrat | 25-148-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 391 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
392 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
 
 
  
🡦 TABELLE 28  
 
Geplante Investitionsquoten¹ der Länder für das Jahr 2025
In %
Investitionsquote Investitionsquote (ohne 
finanzielle Transaktionen)
Baden-Württemberg 10,5                           10,2                           
Bayern 15,2                           14,0                           
Berlin 10,9                           9,4                           
Brandenburg 11,7                           11,3                           
Bremen 7,8                             X
Hamburg 11,8                             X
Hessen 8,2                           7,8                           
Mecklenburg-Vorpommern 15,1                           14,0                           
Niedersachsen 6,4                           6,3                           
Nordrhein-Westfalen 11,3                           10,9                           
Rheinland-Pfalz 6,9                           6,5                           
Saarland 10,1                           9,3                           
Sachsen 16,1                           15,7                           
Sachsen-Anhalt 14,4                           11,9                           
Schleswig-Holstein 9,1                           9,0                           
Thüringen 15,7                           15,2                           
1 – Die Investitionsquoten wurden mithilfe der Finanzpläne der Länder berechnet. Investitionen wurden als Summe aus 
Sachinvestitionen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ohne sonstige Vermögensübertragungen, Darlehen, 
Erwerb von Beteiligungen und Gewährleistungen berechnet. Finanzielle Transaktionen umfassen Darlehen, Erwerb von 
Beteiligungen und Gewährleistungen. Für Hamburg und Bremen liegen nicht genug Informationen vor, um eine
Investitionsquote ohne finanzielle Transaktionen zu berechnen.
Quellen: Finanzpläne der Länder, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-154-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 392 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 393 
 
  
🡦 TABELLE 29  
 
Fiskalmultiplikatoren¹ für verschiedene Staatsausgabenkategorien
Aggregiert
1 [0,2; 0,5; 0,8]
2 [0,2; 0,5; 0,9]
3 [0,2; 0,4; 0,8]
4 [0,2; 0,3; 0,6]
5 [0,1; 0,3; 0,5]
10 [0,0; 0,2; 0,3]
15 [0,0; 0,1; 0,3]
20 [-0,1; 0,1; 0,3]
1
2
3
4
5
10
15
20
Jahr
Jahr
Verteidigung
Aggregiert
Ausgaben
Ausrüstungen
Steuern
Nichtwohnbauten
Aggregiert
Tiefbau
Produktiv Unproduktiv
Immaterielles Kapital
Staatliche Investitionen
[0,3; 0,4; 0,6]
[0,3; 0,4; 0,6]
[-0,3; -0,1; 0,2]
[0,1; 0,5; 1,0] [0,2; 1,0; 1,6] [-0,2; 0,1; 0,3]
Staatskonsum
[-0,1; 0,4; 0,9] [0,1; 0,9; 1,5]
[0,0; 0,1; 0,3]
[-0,1; 0,1; 0,3]
[-0,1; 0,1; 0,3]
[0,4; 0,6; 0,7]
[0,4; 0,5; 0,7]
[0,4; 0,5; 0,6]
[0,3; 0,4; 0,5]
[0,3; 0,4; 0,5]
[0,3; 0,4; 0,5]
[0,2; 0,4; 0,9]
[0,2; 0,5; 0,9]
[0,2; 0,4; 0,8]
[0,2; 0,3; 0,6]
[0,1; 0,3; 0,5]
[0,1; 1,8; 3,5]
[0,4; 1,9; 3,0] [-0,4; 1,7; 3,3] [0,6; 1,9; 2,7] [0,4; 2,1; 3,5] [0,1; 2,3; 4,2]
[0,2; 1,5; 2,5] [-0,5; 1,4; 2,8] [0,4; 1,4; 2,2] [0,3; 1,5; 2,5]
[0,4; 1,8; 2,8] [-0,4; 1,8; 3,3] [0,6; 1,7; 2,4] [0,4; 2,1; 3,5] [0,1; 2,5; 4,4]
[0,3; 1,5; 2,3] [-0,4; 1,6; 3,0] [0,5; 1,3; 1,7] [0,4; 1,9; 3,4] [0,1; 2,5; 4,4]
[0,2; 1,3; 2,0] [-0,4; 1,4; 2,8] [0,4; 1,0; 1,3] [0,4; 1,7; 3,2] [0,1; 2,5; 4,3]
[0,0; 0,9; 1,5] [-0,4; 1,1; 2,2] [0,1; 0,5; 0,7] [0,3; 1,5; 2,9] [0,2; 2,6; 4,5]
[0,0; 0,8; 1,4] [-0,4; 1,0; 2,0] [0,1; 0,4; 0,6] [0,3; 1,5; 2,7] [0,2; 2,8; 4,9]
[0,0; 0,8; 1,4] [-0,4; 0,9; 1,8] [0,1; 0,3; 0,5] [0,3; 1,5; 2,7] [0,2; 3,0; 5,3]
[-0,2; 0,1; 0,3]
[0,1; 0,4; 0,7] [0,2; 0,7; 1,0] [-0,2; 0,1; 0,3]
[0,0; 0,3; 0,6] [0,1; 0,6; 0,8] [-0,2; 0,0; 0,2]
[0,1; 0,5; 0,8] [0,2; 0,8; 1,3]
[-0,2; 0,0; 0,2]
[0,0; 0,2; 0,4] [0,1; 0,4; 0,7] [-0,2; 0,0; 0,1]
[0,0; 0,2; 0,4] [0,0; 0,4; 0,6] [-0,2; 0,0; 0,1]
[0,0; 0,2; 0,5] [0,1; 0,5; 0,7]
1 – Jede Spalte enthält den Mittelwert aller geschätzten Multiplikatoren je Aggregat sowie das Minimum und das
Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren. Die Fiskalmultiplikatoren werden mithilfe einer strukturellen
Vektorautoregression geschätzt. Sie enthält in Quartalsfrequenz das jeweilige reale Ausgabenaggregat im Verhältnis zum Trend-
BIP, die realen Steuereinnahmen im Verhältnis zum Trend-BIP, die Differenzen des logarithmierten BIP-Deflators,
multipliziert mit 400, sowie die Differenz zwischen dem kurzfristigen Interbankenzins für Deutschland und der
Wachstumsrate des BIP-Deflators, dem realen BIP im Verhältnis zum Trend-BIP und der realen Bruttowertschöpfung im Verhältnis 
zum Trend-BIP. Das Modell wird mit Bayesianischen Verfahren und einem Minnesota-Prior geschätzt. Der Multiplikator 
ergibt sich als Verhältnis der kumulierten Summen der Impulsantwort des BIP und des Ausgabenaggregates als
Reaktion auf einen fiskalischen Schock. Allen Identifikationsstrategien liegt ein Modell in derselben reduzierten Form (mit 
jeweils vier, acht und zwölf Lags) zugrunde. Der aggregierte Staatskonsummultiplikator wird als gewichteter Mittelwert 
der staatlichen Konsumausgaben (Gewicht: 0,9) und des Steuersenkungsschocks (Gewicht: 0,1) konstruiert. Der
aggregierte Staatsinvestitionsmultiplikator wird als gewichteter Mittelwert der staatlichen Investitionen in Ausrüstungen 
(Gewicht: 0,15), in Nichtwohnbauten einschließlich Tiefbau (Gewicht: 0,7) und der Ausgaben für immaterielles Kapital 
(Gewicht: 0,15) konstruiert. Der aggregierte Verteidigungsausgabenmultiplikator wird als arithmetisches Mittel der 
Multiplikatoren produktiver und unproduktiver Verteidigungsausgaben geschätzt. Für weitere Details siehe Ochsner 
und Zuber (2025).
Quelle: Ochsner und Zuber (2025)
© Sachverständigenrat | 25-129-03
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 393 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
394 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 TABELLE 30  
 
  
Simulationsergebnisse im Überblick
Konsum
Investitionen¹
Verteidigung
Konsum
Investitionen¹
Verteidigung
Konsum
Investitionen¹
Verteidigung
Ausgaben (nominal) in Mrd Euro
2025  0      0      0      0      0      0      0      0      0     
2026  43      0      7      27      5      7      0      20      7     
2027  66      0      21      36      18      21      0      42      21     
2028  78      0      59      41      25      59      0      54      59     
2029  84      0      75      43      28      75      0      59      75     
2030  82      0      72      43      26      72      0      56      72     
2031  77      0      58      41      23      58      0      51      58     
2032  73      0      43      40      19      43      0      46      43     
2033  68      0      27      39      15      27      0      40      27     
2034  63      0      11      38      11      11      0      35      11     
2035  59      0      0      37      7      0      0      30      0     
2036  54      0      0      36      3      0      0      24      0     
2037  49      0      0      33      1      0      0      19      0     
2038  45      0      0      28      1      0      0      14      0     
2039  41      0      0      24      1      0      0      8      0     
2040  36      0      0      19      0      0      0      3      0     
Ausgaben (in Preisen von 2020) in Mrd Euro
2025  0      0      0      0      0      0      0      0      0     
2026  41      0      7      26      5      7      0      19      7     
2027  60      0      19      34      16      19      0      37      19     
2028  69      0      53      37      22      53      0      45      52     
2029  72      0      65      38      23      64      0      47      63     
2030  69      0      61      37      21      60      0      43      59     
2031  64      0      48      35      18      47      0      38      47     
2032  59      0      35      33      14      34      0      33      34     
2033  54      0      22      32      11      21      0      29      21     
2034  50      0      8      30      8      8      0      25      8     
2035  45      0      0      29      5      0      0      20      0     
2036  41      0      0      27      2      0      0      16      0     
2037  37      0      0      25      1      0      0      13      0     
2038  33      0      0      21      1      0      0      9      0     
2039  29      0      0      17      0      0      0      5      0     
2040  26      0      0      14      0      0      0      2      0     
Jahr
Konsumorientierung
Konsumorientierung eingeschränkt 
durch Investitionsquote
Investitionsorientierung
1 – Summe von durchschnittlichen Staatsinvestitionen und Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.  2 – Definiert als
Minimum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  3 – Definiert als Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  
4 – Gemessen an den jeweiligen Deflatoren, jeweils 16 %-, 50 %- und 84 %-Quantil, d.h. mit 68 % Wahrscheinlichkeit 
liegt der Wert im genannten Intervall.  5 – Verhältnis der Niveaus des realen BIP mit Finanzpaket und des realen BIP 
des Referenzszenarios, minus eins.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-143-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 394 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 395 
🡦 NOCH TABELLE 30 
 
  
Simulationsergebnisse im Überblick
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Zusätzliches kumuliertes BIP in Mrd Euro
2025  0    0    0    0    0    0    0    0    0   
2026  10    22    42    8    21    40    5    31    54   
2027  25    58    111    21    72    131    18    105    181   
2028  42    112    216    39    153    278    36    215    370   
2029  60    170    325    59    242    436    57    330    569   
2030  75    218    414    76    318    569    76    429    738   
2031  84    249    471    88    369    661    90    499    862   
2032  86    263    501    93    397    716    97    544    944   
2033  84    266    508    93    408    741    99    570    994   
2034  79    259    500    89    405    741    98    580   1 018   
2035  71    247    482    84    393    726    96    580   1 024   
2036  63    235    466    77    378    707    92    576   1 024   
2037  56    225    454    72    363    687    89    569   1 019   
2038  50    216    444    66    349    669    86    560   1 008   
2039  45    209    436    62    338    653    83    549    993   
2040  40    203    429    57    328    638    79    535    973   
Konsum
Investitionen
Nichtwohnbau
Konsum
Investitionen
Nichtwohnbau
Konsum
Investitionen
Nichtwohnbau
[U; M; O] [U; M; O] [U; M; O] [U; M; O] [U; M; O] [U; M; O] [U; M; O] [U; M; O] [U; M; O]
Preisentwicklung (Verwendungsdeflatoren Staat) in %⁴
2025 [0; 0; 0] [0; 0; 0] [0; 0; 0] [0; 0; 0] [0; 0; 0] [0; 0; 0] [0; 0; 0] [0; 0; 0] [0; 0; 0]
2026 [-1; 3; 7] [0; 4; 7] [1; 4; 7] [0; 3; 6] [0; 4; 7] [1; 4; 8] [-1; 2; 6] [1; 4; 8] [2; 5; 9]
2027 [3; 7; 10] [0; 4; 7] [0; 4; 7] [2; 5; 8] [1; 5; 8] [2; 5; 8] [0; 3; 6] [3; 7; 11] [3; 7; 10]
2028 [0; 3; 6] [0; 3; 7] [0; 4; 6] [-1; 3; 5] [1; 5; 8] [2; 6; 8] [0; 3; 6] [3; 7; 10] [3; 6; 9]
2029 [-1; 3; 5] [0; 3; 6] [0; 4; 6] [-1; 2; 5] [1; 4; 7] [2; 5; 7] [0; 3; 5] [2; 5; 8] [2; 5; 7]
2030 [-1; 2; 5] [-1; 3; 6] [0; 3; 6] [-1; 2; 5] [0; 4; 6] [0; 3; 6] [-1; 2; 5] [1; 4; 6] [0; 3; 6]
2031 [-1; 2; 4] [-1; 3; 6] [0; 3; 6] [-1; 2; 4] [-1; 3; 5] [0; 3; 5] [-1; 2; 5] [-1; 3; 5] [0; 3; 5]
2032 [-1; 2; 4] [0; 3; 5] [0; 3; 5] [-1; 2; 4] [-1; 2; 5] [0; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4]
2033 [-1; 2; 4] [-1; 3; 5] [0; 3; 5] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4]
2034 [-1; 2; 4] [-1; 3; 5] [0; 3; 5] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4]
2035 [-1; 2; 3] [-1; 3; 4] [0; 3; 5] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4]
2036 [-1; 2; 3] [-1; 3; 4] [0; 3; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-1; 2; 4] [-2; 2; 4] [-1; 2; 4]
2037 [-1; 2; 3] [-1; 2; 4] [0; 3; 4] [-1; 2; 3] [-1; 2; 4] [0; 2; 4] [-1; 2; 4] [-2; 2; 3] [-1; 2; 4]
2038 [-1; 2; 3] [-1; 2; 4] [0; 3; 4] [-1; 2; 3] [-1; 2; 4] [0; 2; 4] [-1; 2; 3] [-1; 2; 3] [-1; 2; 3]
2039 [-1; 2; 3] [-1; 2; 4] [0; 3; 4] [-1; 2; 3] [-1; 2; 4] [0; 2; 4] [-1; 2; 3] [-2; 2; 3] [-1; 2; 3]
2040 [-1; 2; 3] [-1; 2; 4] [0; 3; 4] [-1; 2; 3] [-1; 2; 3] [0; 3; 4] [-1; 2; 3] [-2; 2; 3] [-1; 2; 3]
Jahr
Konsumorientierung
Konsumorientierung eingeschränkt 
durch Investitionsquote
Investitionsorientierung
Jahr
Konsumorientierung
Konsumorientierung eingeschränkt 
durch Investitionsquote
Investitionsorientierung
Multiplikator Multiplikator Multiplikator
1 – Summe von durchschnittlichen Staatsinvestitionen und Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.  2 – Definiert als
Minimum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  3 – Definiert als Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  
4 – Gemessen an den jeweiligen Deflatoren, jeweils 16 %-, 50 %- und 84 %-Quantil, d.h. mit 68 % Wahrscheinlichkeit 
liegt der Wert im genannten Intervall.  5 – Verhältnis der Niveaus des realen BIP mit Finanzpaket und des realen BIP 
des Referenzszenarios, minus eins.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-143-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 395 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
396 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 NOCH TABELLE 30 
 
  
Simulationsergebnisse im Überblick
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Schuldenstandsquote (ohne Notlagen) in %
2025  64,0    64,0    64,0    64,0    64,0    64,0    64,0    64,0    64,0   
2026  65,3    65,1    64,8    65,3    65,1    64,8    65,1    64,7    64,4   
2027  65,8    65,5    64,9    65,5    65,2    64,5    64,9    63,9    62,9   
2028  67,7    67,1    66,2    67,0    66,2    64,9    66,0    64,2    62,4   
2029  70,0    69,3    68,4    68,8    67,6    65,9    67,6    65,0    62,7   
2030  72,1    71,6    70,8    70,6    69,1    67,2    69,1    66,1    63,5   
2031  73,8    73,4    72,9    71,9    70,3    68,4    70,2    66,9    64,1   
2032  75,0    74,8    74,5    72,8    71,1    69,2    70,9    67,3    64,4   
2033  75,7    75,6    75,5    73,3    71,5    69,6    71,1    67,4    64,4   
2034  75,9    75,9    76,0    73,3    71,5    69,7    70,8    67,2    64,1   
2035  75,8    75,8    76,0    72,9    71,2    69,4    70,2    66,6    63,6   
2036  75,5    75,5    75,6    72,4    70,7    69,0    69,5    65,9    62,9   
2037  75,0    75,1    75,2    71,9    70,2    68,6    68,7    65,2    62,2   
2038  74,5    74,5    74,6    71,2    69,7    68,1    67,8    64,4    61,5   
2039  73,9    73,9    73,9    70,4    69,0    67,6    66,9    63,6    60,8   
2040  73,1    73,2    73,2    69,6    68,2    66,9    65,9    62,8    60,2   
Jahr
Konsumorientierung
Konsumorientierung eingeschränkt 
durch Investitionsquote
Investitionsorientierung
Multiplikator Multiplikator Multiplikator
1 – Summe von durchschnittlichen Staatsinvestitionen und Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.  2 – Definiert als
Minimum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  3 – Definiert als Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  
4 – Gemessen an den jeweiligen Deflatoren, jeweils 16 %-, 50 %- und 84 %-Quantil, d.h. mit 68 % Wahrscheinlichkeit 
liegt der Wert im genannten Intervall.  5 – Verhältnis der Niveaus des realen BIP mit Finanzpaket und des realen BIP 
des Referenzszenarios, minus eins.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-143-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 396 –
Chancen des Finanzpakets nutzen – Kapitel 6 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 397 
🡦 NOCH TABELLE 30 
 
  
Simulationsergebnisse im Überblick
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Reales BIP-Wachstum in %
2025  0,0    0,0    0,0    0,0    0,0    0,0    0,0    0,0    0,0   
2026  1,3    1,6    2,0    1,3    1,6    2,0    1,2    1,8    2,3   
2027  0,8    1,1    1,4    0,9    1,5    2,0    1,0    2,0    2,9   
2028  0,5    0,8    1,2    0,6    1,4    2,2    0,7    1,9    3,0   
2029  0,3    0,4    0,4    0,5    1,1    1,5    0,6    1,4    2,1   
2030  0,2    0,1   - 0,2    0,4    0,6    0,8    0,4    0,9    1,3   
2031  0,1   - 0,1   - 0,4    0,2    0,3    0,3    0,3    0,5    0,8   
2032  0,2   - 0,1   - 0,3    0,2    0,2    0,3    0,3    0,5    0,7   
2033  0,2    0,1   - 0,1    0,3    0,2    0,3    0,3    0,5    0,7   
2034  0,3    0,2    0,0    0,4    0,3    0,3    0,4    0,5    0,7   
2035  0,4    0,3    0,3    0,4    0,3    0,3    0,5    0,5    0,7   
2036  0,5    0,5    0,5    0,5    0,4    0,5    0,5    0,6    0,8   
2037  0,6    0,6    0,7    0,6    0,5    0,5    0,6    0,7    0,8   
2038  0,6    0,6    0,7    0,6    0,6    0,5    0,6    0,6    0,7   
2039  0,5    0,6    0,6    0,5    0,5    0,4    0,5    0,5    0,5   
2040  0,5    0,5    0,5    0,5    0,5    0,4    0,5    0,4    0,4   
Preisentwicklung (BIP-Deflator) in %
2025  2,0    2,0    2,0    2,0    2,0    2,0    2,0    2,0    2,0   
2026  2,5    2,5    2,6    2,1    2,1    2,1    2,1    2,1    2,1   
2027  2,3    2,3    2,4    2,4    2,0    2,1    2,6    2,5    2,7   
2028  2,1    2,2    2,3    2,3    2,2    2,4    2,3    2,6    2,8   
2029  2,1    2,1    2,2    2,3    2,3    2,5    2,2    2,5    2,7   
2030  2,1    2,1    2,1    2,3    2,4    2,4    2,2    2,4    2,5   
2031  2,2    2,2    2,1    2,2    2,4    2,4    2,2    2,4    2,4   
2032  2,2    2,2    2,1    2,2    2,3    2,3    2,2    2,3    2,3   
2033  2,2    2,2    2,1    2,1    2,3    2,2    2,1    2,2    2,2   
2034  2,1    2,1    2,1    2,1    2,2    2,1    2,1    2,2    2,1   
2035  2,1    2,1    2,1    2,1    2,2    2,1    2,1    2,1    2,0   
2036  2,1    2,1    2,1    2,1    2,2    2,1    2,1    2,1    2,0   
2037  2,0    2,0    2,0    1,9    2,0    1,9    2,0    2,0    1,9   
2038  2,1    2,1    2,1    2,0    2,0    1,9    2,1    2,0    1,9   
2039  2,2    2,2    2,2    2,2    2,1    2,0    2,2    2,1    2,0   
2040  2,2    2,2    2,2    2,2    2,1    2,1    2,2    2,1    2,0   
Konsumorientierung
Konsumorientierung eingeschränkt 
durch Investitionsquote
Investitionsorientierung
Jahr
Multiplikator Multiplikator Multiplikator
1 – Summe von durchschnittlichen Staatsinvestitionen und Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.  2 – Definiert als
Minimum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  3 – Definiert als Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  
4 – Gemessen an den jeweiligen Deflatoren, jeweils 16 %-, 50 %- und 84 %-Quantil, d.h. mit 68 % Wahrscheinlichkeit 
liegt der Wert im genannten Intervall.  5 – Verhältnis der Niveaus des realen BIP mit Finanzpaket und des realen BIP 
des Referenzszenarios, minus eins.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-143-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 397 –
Kapitel 6 – Chancen des Finanzpakets nutzen FG 2025 
398 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 NOCH TABELLE 30 
 
  
Simulationsergebnisse im Überblick
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Untergrenze²
[U]
Mittelwert
[M]
Obergrenze³
[O]
Gesamtstaatliches Defizit in %
2026 - 3,6   - 3,6   - 3,6   - 3,4   - 3,4   - 3,4   - 3,1   - 3,1   - 3,1   
2027 - 2,5   - 2,5   - 2,5   - 2,3   - 2,3   - 2,3   - 2,0   - 2,0   - 2,0   
2028 - 3,6   - 3,5   - 3,5   - 3,3   - 3,3   - 3,2   - 3,0   - 3,0   - 2,9   
2029 - 3,9   - 3,9   - 3,8   - 3,6   - 3,6   - 3,5   - 3,4   - 3,3   - 3,2   
2030 - 3,8   - 3,7   - 3,7   - 3,5   - 3,4   - 3,3   - 3,2   - 3,1   - 3,0   
2031 - 3,3   - 3,3   - 3,3   - 3,0   - 3,0   - 2,9   - 2,8   - 2,7   - 2,6   
2032 - 2,9   - 2,9   - 2,9   - 2,6   - 2,6   - 2,5   - 2,4   - 2,3   - 2,2   
2033 - 2,5   - 2,5   - 2,5   - 2,2   - 2,2   - 2,1   - 1,9   - 1,9   - 1,8   
2034 - 2,0   - 2,0   - 2,0   - 1,8   - 1,7   - 1,7   - 1,5   - 1,5   - 1,4   
2035 - 1,7   - 1,7   - 1,7   - 1,5   - 1,4   - 1,4   - 1,2   - 1,2   - 1,2   
2036 - 1,6   - 1,6   - 1,6   - 1,4   - 1,3   - 1,3   - 1,1   - 1,1   - 1,1   
2037 - 1,5   - 1,5   - 1,5   - 1,3   - 1,2   - 1,2   - 1,0   - 1,0   - 1,0   
2038 - 1,4   - 1,4   - 1,4   - 1,2   - 1,2   - 1,1   - 0,9   - 0,9   - 0,9   
2039 - 1,3   - 1,3   - 1,3   - 1,1   - 1,1   - 1,1   - 0,8   - 0,8   - 0,8   
2040 - 1,3   - 1,3   - 1,3   - 1,0   - 1,0   - 1,0   - 0,7   - 0,7   - 0,7   
Differenz zum realen BIP des Referenzszenarios in %⁵
2025  0,0    0,0    0,0    0,0    0,0    0,0    0,0    0,0    0,0   
2026  0,2    0,5    0,9    0,2    0,5    0,9    0,1    0,7    1,2   
2027  0,3    0,8    1,6    0,3    1,2    2,2    0,3    2,0    3,4   
2028  0,4    1,2    2,3    0,5    2,2    4,0    0,6    3,5    6,0   
2029  0,4    1,3    2,4    0,6    3,0    5,2    0,9    4,6    7,9   
2030  0,3    1,1    2,0    0,7    3,3    5,7    1,0    5,3    9,0   
2031  0,2    0,7    1,3    0,7    3,3    5,8    1,1    5,5    9,6   
2032  0,1    0,3    0,6    0,6    3,2    5,8    1,1    5,7    10,1   
2033 - 0,1    0,1    0,2    0,6    3,1    5,7    1,1    5,8    10,5   
2034 - 0,1   - 0,2   - 0,2    0,5    3,0    5,5    1,1    5,9    10,8   
2035 - 0,2   - 0,3   - 0,4    0,5    2,9    5,4    1,2    6,0    11,1   
2036 - 0,2   - 0,3   - 0,3    0,5    2,8    5,4    1,2    6,2    11,5   
2037 - 0,2   - 0,2   - 0,3    0,5    2,8    5,3    1,3    6,3    11,7   
2038 - 0,1   - 0,2   - 0,2    0,5    2,7    5,2    1,3    6,3    11,8   
2039 - 0,1   - 0,2   - 0,2    0,5    2,7    5,1    1,3    6,2    11,7   
2040 - 0,1   - 0,1   - 0,1    0,5    2,6    5,1    1,3    6,1    11,6   
Jahr
Konsumorientierung
Konsumorientierung eingeschränkt 
durch Investitionsquote
Investitionsorientierung
Multiplikator Multiplikator Multiplikator
1 – Summe von durchschnittlichen Staatsinvestitionen und Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.  2 – Definiert als
Minimum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  3 – Definiert als Maximum der geschätzten Medianmultiplikatoren.  
4 – Gemessen an den jeweiligen Deflatoren, jeweils 16 %-, 50 %- und 84 %-Quantil, d.h. mit 68 % Wahrscheinlichkeit 
liegt der Wert im genannten Intervall.  5 – Verhältnis der Niveaus des realen BIP mit Finanzpaket und des realen BIP 
des Referenzszenarios, minus eins.
Quellen: Ochsner und Zuber (2025), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-143-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 398 –
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Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK (2023b), Bundeswehr besser ausrüsten – aber wie?, Gutachten, 
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin. 
Wolff, G.B., I. Kharitonov und K. Bushnell (2024), Kiel Military Procurement Tracker, Data Set, Kiel
Institut für Weltwirtschaft – Leibniz Zentrum zur Erforschung globaler ökonomischer Herausforderungen, 
Kiel. 
Wolff, G.B., A. Steinbach und J. Zettelmeyer (2025), The governance and funding of European
rearmament, Bruegel Policy Brief 15/25, Bruegel, Brüssel. 
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 403 –
KAPITEL 7:  
BÜROKRATIEKOSTEN SENKEN, GESETZGE-
BUNG UND VERWALTUNG MODERNISIEREN 
(FRÜHJAHRSGUTACHTEN) 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 404 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 405 
  
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
🡦 Die Unzufriedenheit mit bürokratischen Anforderungen ist in Deutschland zuletzt gestiegen. 
Bisherige Entlastungsmaßnahmen haben keine spürbaren Verbesserungen gebracht. 
🡦 Aufwändige Informationspflichten, ineffiziente Verwaltungen und langwierige
Genehmigungsverfahren führen dazu, dass die Bürokratiekosten für Unternehmen höher sind als notwendig. 
🡦 Die Automatisierung von Informationspflichten und die Beschleunigung von
Verwaltungsverfahren durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz könnten die Bürokratiekosten senken. 
Eine stärkere Berücksichtigung des Vollzugs im Gesetzgebungsprozess könnte praxistauglichere 
Regelungen schaffen. 
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Unternehmen unterliegen staatlichen Informationspflichten und Genehmigungsverfahren, die 
mit Bürokratiekosten einhergehen. Unternehmensbefragungen zeigen, dass die Unzufriedenheit 
mit bürokratischen Anforderungen und der Verwaltungsleistung in Deutschland in den
vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Bürokratie führt bei den Unternehmen zu direkten Kosten 
sowie zu Folgekosten aufgrund von Fehlanreizen für Markteintritte und Investitionen. 
Kosten der Bürokratie können aus unterschiedlichen Gründen höher ausfallen, als zur
Erreichung ihrer Ziele notwendig ist. So kann der Gesetzesvollzug unnötige Bürokratiekosten
verursachen, wenn Genehmigungsverfahren sehr lange andauern oder Verwaltungsvorgänge zwischen 
verschiedenen Behörden fragmentiert sind, wie beispielsweise bei der Gründung von
Unternehmen. Zudem ist es nicht immer möglich, Informationspflichten digital zu erbringen.  
In den vergangenen zehn Jahren wurden punktuell wirkende Maßnahmen zur Senkung der 
Bürokratiekosten ergriffen. Dazu zählen Ex-ante-Instrumente wie der Digital-Check und Ex-post-
Instrumente wie verschiedene Bürokratieentlastungsgesetze. Dennoch ist es bisher nicht
gelungen, die Bürokratiekosten spürbar zu senken. 
Reformen, die eine Vielzahl von Unternehmen und Unternehmensbereiche betreffen, könnten 
deutlich größere Entlastungen bringen. So könnte die Erfüllung von Informationspflichten 
(teil-)automatisiert werden, indem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen und
Verwaltungsprozesse durchgängig digitalisiert werden. Fragmentierte Prozesse könnten durch One-
Stop-Shops abgelöst werden. Ein zentraler Datenabruf durch Behörden und damit eine Reduktion 
redundanter Informationspflichten (Once-Only-Prinzip) könnte durch zügige Umsetzung der
Registermodernisierung erreicht werden. Eine stärkere Nutzung von Genehmigungsfiktionen könnte 
Genehmigungsverfahren beschleunigen. Genehmigungen würden dann als erteilt gelten, wenn 
die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist über einen Antrag entscheidet. 
Darüber hinaus könnte ein weiterer Anstieg der Bürokratiekosten bereits im
Gesetzgebungsprozess eingedämmt werden. Hierzu könnte das Mandat des Normenkontrollrates um eine
Qualitätskontrolle von Gesetzentwürfen bezüglich ihrer Adressatenfreundlichkeit und
Vollzugstauglichkeit erweitert werden. Der Gesetzesvollzug durch die öffentliche Verwaltung könnte über die 
Messung von Verwaltungsleistungen und den Aufbau eines Kennzahlensystems zur Steuerung 
verbessert werden. Wettbewerb zwischen Verwaltungen könnte durch die Veröffentlichung dieser 
Leistungsindikatoren auf einem digitalen Dashboard gesteigert werden. Dadurch könnten z. B. 
die Sichtbarkeit von leistungsfähigen Kommunen erhöht und Anreize zur
Unternehmensansiedlung gesetzt werden. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 405 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
406 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
I. EINLEITUNG  
588. Eine staatliche Ordnung, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen 
vor Willkür und unfairen Praktiken schützt und einen vorhersehbaren 
Handlungsrahmen sichert, ist eine zentrale Voraussetzung für
langfristigen Wohlstand (Acemoglu und Robinson, 2010). Staatliche Verwaltungen
gewährleisten diesen Handlungsrahmen durch den Vollzug des geltenden Rechts. 
Viele unternehmerische Tätigkeiten unterliegen deshalb staatlichen
Genehmigungsverfahren und gesetzlichen Informationspflichten. Der damit verbundene 
Aufwand wird unter dem Begriff Bürokratie zusammengefasst. 🡦 TABELLE 31
Ineffiziente Bürokratie wirkt sich negativ auf die Standortattraktivität aus und kann 
das Produktivitätswachstum einer Volkswirtschaft beeinträchtigen (Fadic et al., 
2019; Dörr et al., 2024). 🡦 ZIFFERN 609 FF. Die Bürokratiekosten zur Erreichung eines 
gegebenen Zieles sollten so gering wie möglich sein. Das mit einem Gesetz
verfolgte Ziel wird im Rahmen eines solchen Effizienzkalküls nicht
hinterfragt.   
589. Für Unternehmen führt Bürokratie zu direkten und indirekten
Kosten. 🡦 ZIFFERN 595 FF. Direkte Bürokratiekosten entstehen durch die Einhaltung
gesetzlicher Vorschriften und umfassen beispielsweise den Aufwand zur Erstellung 
einer Umsatzsteuererklärung. Indirekte Bürokratiekosten entstehen, wenn
gesetzliche Vorgaben Unternehmensentscheidungen über Investitionen oder den 
Markteintritt beeinflussen. 🡦 ZIFFERN 604 FF. So ist die Gründung eines
Unternehmens in Deutschland ungleich aufwändiger als in anderen europäischen Ländern, 
was die Zahl der Gründungen in Deutschland dämpfen dürfte. 🡦 KASTEN 34
Indirekte Kosten entsprechen der Verminderung der Wertschöpfung, die daraus
resultiert. 🡦 ZIFFERN 609 FF.  
590. In Deutschland belaufen sich die durch bundesrechtliche Vorgaben
verursachten direkten, regelmäßig anfallenden Bürokratiekosten aus
Informationspflichten auf 65,0 Mrd Euro pro Jahr (Statistisches Bundesamt, 
2025a). Für die Bürokratiekosten, die aufgrund von EU-Verordnungen 🡦 ZIFFER 629 
sowie aufgrund von Vorgaben der Länder und Gemeinden 🡦 ZIFFER 627 anfallen, 
gibt es keine vergleichbaren Kostenschätzungen. Laut einer
Unternehmensbefragung gehen allerdings nur rund ein Drittel aller bürokratischen Anforderungen 
auf den Bund zurück (Demmelhuber et al., 2024). 🡦 ZIFFER 596 Die indirekten
Bürokratiekosten, z. B. aufgrund von verminderten Investitionen, werden
statistisch nicht erfasst und sind schwer abzuschätzen. 🡦 ZIFFERN 604 FF.   
591. Deutschland belegt in verschiedenen internationalen Vergleichen (Europäische 
Kommission, 2021a; Our World in Data, 2024; Weltbank, 2024) zur Qualität der 
staatlichen Ordnung einen vorderen Platz. Nach Umfragen, die in Deutschland 
durchgeführt wurden, ist die Zufriedenheit mit bürokratischen Anforderungen 
und der Verwaltungsleistung jedoch sehr gering (DIHK, 2023; Demmelhuber et 
al., 2024). Dies könnte darauf hindeuten, dass der Handlungsrahmen für
Unternehmen gewahrt wird, in der öffentlichen Wahrnehmung jedoch mit sehr
hohem Verwaltungsaufwand und überhöhten Bürokratiekosten
verbunden ist. 🡦 ZIFFERN 595 FF. 🡦 ABBILDUNG 97 RECHTS Auch Liberalisierungsprozesse können 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 406 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 407 
zu einem Aufwuchs komplexer Vorgaben führen, beispielsweise wenn ein striktes 
Verbot durch differenzierte Regelungen mit begrenzten Ausnahmen ersetzt wird 
(Knill et al., 2024a). 🡦 ZIFFER 626  
592. Sowohl bei der Erarbeitung neuer Vorgaben als auch bei ihrem Vollzug 
können Probleme entstehen, die die Bürokratiekosten für die Normadressaten
erhöhen. So können Gesetze, die für den Adressatenkreis nicht verständlich 
formuliert sind, erhöhte Umsetzungskosten durch Rechtsberatung nach sich 
ziehen oder fehlerhaft umgesetzt werden. 🡦 ZIFFER 619 Die Prüfung von Anträgen 
durch die Verwaltung kann zudem mit langen Wartezeiten für Unternehmen
einhergehen, etwa weil Verwaltungsprozesse nicht digitalisiert sind oder
Verwaltungsbehörden nicht über ausreichend Personal verfügen. 🡦 ZIFFERN 635 FF.  
593. Auf Bundesebene werden bereits verschiedene Instrumente eingesetzt, um 
Bürokratiekosten zu senken. Ex-ante-Instrumente 🡦 ZIFFERN 644 FF. kommen 
bei der Erarbeitung neuer Gesetze zum Einsatz, um ihre Praxistauglichkeit zu
erhöhen. Ein Beispiel dafür ist der Digital-Check. 🡦 ZIFFERN 645 FF. Er soll
sicherstellen, dass neue Gesetze so formuliert werden, dass ihre Umsetzung, etwa die
Beantragung von Transferleistungen, kostengünstig digital möglich ist. Ex-post-
Instrumente 🡦 ZIFFERN 646 FF. dienen der Überprüfung und Anpassung bestehender 
Vorgaben. Solche Anpassungen wurden in den vergangenen zehn Jahren unter 
anderem durch vier Bürokratieentlastungsgesetze 🡦 ZIFFER 647
vorgenommen. Diese enthalten verschiedene Maßnahmen, um die Bürokratiekosten zu
senken, darunter den Ersatz von Vorlagepflichten durch Vorhaltepflichten oder die 
Erhöhung von Schwellenwerten für die Geltung von Pflichten. 
594. Die bisher genutzten Instrumente zum Bürokratieabbau zielen in die richtige 
Richtung, wirken aber nur punktuell und betreffen deshalb nur einen kleinen Teil 
der gesamten Bürokratiekosten in Deutschland. Umfassendere Reformen, die 
eine Vielzahl von Vorgaben und Verwaltungsvorgängen vereinfachen, könnten 
sich spürbar auf das Wirtschaftswachstum auswirken (Falck et al., 
2024). Für einen umfassenden Bürokratieabbau ist es entscheidend, sowohl die 
bestehenden Bürokratiekosten weiter zu senken 🡦 ZIFFERN 655 FF. als auch den
zukünftigen (Wieder-)Anstieg zu verhindern. 🡦 ZIFFERN 662 FF. Eine stärkere
Einbindung der Nutzenden könnte diesen Prozess unterstützen. 🡦 ZIFFERN 667 FF. Zudem 
sollten Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltungskultur ergriffen werden. 
🡦 ZIFFERN 669 FF.   
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 407 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
408 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
II. AUSGANGSLAGE: KOSTEN DURCH  
BÜROKRATIE  
595. Bürokratiekosten lassen sich in direkte und indirekte Kosten
unterscheiden. 🡦 TABELLE 31 Direkte Bürokratiekosten entstehen bei der Einhaltung von 
Informationspflichten. Indirekte Bürokratiekosten 🡦 ZIFFERN 604 FF. folgen aus 
🡦 TABELLE 31  
 
Bürokratiekosten im Sinne dieses Kapitels
Beispiele für direkte und indirekte Bürokratiekosten
Bereich Bezeichnung der Vorgabe Norm¹
Direkte Arbeitsmarkt Pflicht zur Entgegennahme und innerbetrieb- EntgFG
Bürokratie- lichen Verarbeitung der
Arbeitsunfähigkeitskosten² meldung durch den Arbeitgeber
Grundsicherung Abrechnung von Leistungen in der SGB II
Mittagsverpflegung
Berufsausbildung Führen eines Ausbildungsnachweises durch BBiG
Auszubildende
Forschung Antrag auf Bescheinigung über die Begünstigung FZulG
eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens
Ernährung und Kombinierter Text-Bild-Warnhinweis auf den TabakerzV
Lebensmittelsicherheit Verpackungen von Tabakerzeugnissen
Land- und Forst- Aufzeichnungspflicht betrieblicher Daten DüV
wirtschaft, Fischerei
Gesundheit Verschreibungspflicht für Arzneimittel, AMG
die z. B. bestimmte Stoffe enthalten
Migration und Meldepflicht des Arbeitgebers vor Aufnahme BeschV
Integration einer Beschäftigung eines Ausländers
Justiz Aufbewahrungspflicht für Handakten BRAO
(aktive Dokumentenablage)
Verbraucherschutz Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen BGB
Klima und Energie Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und BImSchG
den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen
Abfälle, Wasser, Aufstellung von Hinweisschrifttafeln durch Ver- VerpackV
Böden treiber von Umverpackungen über das Recht zur
unentgeltlichen Rücklassung der Verpackungen
Bereich Beeinflussung von... Quelle/Beispiel
Indirekte Einzelwirtschaftliche … Investitionsentscheidungen Pellegrino und Zheng (2024)
Bürokratie- Effekte … Markteintritt und -austritt Tomasi et al. (2023)
kosten Gesamtwirtschaftliche … langfristigem Wachstum Djankov et al. (2006)
Effekte … Einsatz von Arbeitskräften Ziffer 615
Effizienz der staat- … Dauer von Antrags- und Genehmigungs- Ziffer 635
lichen Verwaltung     prozessen
… Fragmentierung von Prozessen Ziffer 607
1 – EntgFG-Entgeltfortzahlungsgesetz, SGB II-Zweites Sozialgesetzbuch, BBiG-Berufsbildungsgesetz, FZulG-
Forschungszulagengesetz, TabakerzV-Tabakerzeugnisverordnung, DüV-Düngeverordnung, AMG-Arzneimittelgesetz, BeschV-
Beschäftigungsverordnung, BRAO-Bundesrechtsanwaltsordnung, BGB-Bürgerliches Gesetzbuch, BImSchG-Bundes-
Immissionsschutzgesetz, VerpackV-Verpackungsverordnung.  2 – Der messbare Zeitaufwand und die Kosten, die durch die
Befolgung einer gesetzlichen Informationspflicht bei den Unternehmen entstehen.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 25-059-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 408 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 409 
verzerrten Geschäfts- und Investitionsentscheidungen. Dafür können 
sowohl aufwändige Informationspflichten als auch langwierige Interaktionen mit 
der staatlichen Verwaltung verantwortlich sein, die unternehmerische Aktivitäten 
erschweren. In einer Unternehmensbefragung gaben die befragten Unternehmen 
an, dass insbesondere das Datenschutzrecht und das Umweltrecht hohen
bürokratischen Aufwand erzeugen. 🡦 ABBILDUNG 97 LINKS  
Zur Höhe der Bürokratiekosten liegen in Deutschland nur
unvollständige Schätzungen vor. Amtliche Schätzungen gibt es lediglich für direkte
Bürokratiekosten, die aus bundesrechtlichen Informationspflichten folgen. 🡦 ZIF-
FER 596 🡦 KASTEN 32 Für andere Länder ist die Datenlage noch schlechter und es
liegen in der Regel nicht einmal vergleichbare Schätzungen vor. Ausgewählte
Indikatoren des Doing-Business-Index der Weltbank ermöglichen trotzdem einen
internationalen Vergleich der Bürokratiebelastung. 🡦 ZIFFERN 601 F. In diesem
Vergleich schneidet Deutschland etwas besser ab als Frankreich und Spanien,
allerdings deutlich schlechter als Schweden und Dänemark.  
  
🡦 ABBILDUNG 97  
 
1 – Die Unternehmen wurden in drei ungefähr gleich große Gruppen aufgeteilt, mit 146 kleinen Unternehmen (≤ 65
Beschäftigte), 146 mittelgroßen Unternehmen (zwischen 66 und 265 Beschäftigte) und 145 großen Unternehmen (≥ 266 
Beschäftigte).  2 – Anteile der Antworten auf die Frage „Welche rechtlichen Bereiche Ihres Unternehmens sind wie stark 
von Bürokratie betroffen?“.  3 – Anteile der Antworten auf die Frage „Wieviel % der Anforderungen/Regulierungen, die Ihr 
Unternehmen betreffen, stammen originär jeweils von...“. Weitere Hinweise, z. B. auf deutsche Umsetzungsgesetze zu EU-
Richtlinien, wurden in der Frage nicht gegeben. Es wurde der rein subjektive Eindruck der Teilnehmenden ermittelt. Auch 
bei EU-Regelungen wurde keine weitere Unterscheidung zwischen EU-Verordnungen und EU-Richtlinien vorgenommen.
Quelle: Demmelhuber et al. (2024)
© Sachverständigenrat | 25-009-01
0 25 50 75 100
Datenschutz erzeugt die stärkste Belastung mit 
Bürokratie
Gesellschaftsrecht/
Governance
Import-/Exportrecht
Arbeits-/Sozialrecht
Steuerrecht
Baurecht
Umweltrecht
Datenschutzrecht
Anteil in %
Betroffenheit von Bürokratie2: 
Sehr 
stark
Stark Weniger
stark
Kaum Weiß nicht
0
5
10
15
20
25
30
35
40
EU Bund Länder Gemeinden
Etwa ein Drittel der bürokratischen 
Anforderungen stammt vom Bund
Anteil in %
Anteile der Anforderungen nach 
Gebietskörperschaften3
Unternehmensbefragung1: Bürokratiebelastung nach Rechtsbereichen und Gebietskörperschaften
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 409 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
410 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
1. Bürokratiekosten in Deutschland 
596. Die regelmäßig anfallenden, direkten Bürokratiekosten aus
bundesrechtlichen Vorgaben für Unternehmen betrugen im Jahr 2024 etwa 65,0 Mrd Euro, 
🡦 KASTEN 32 bzw. 1,5 % des BIP. Davon entfallen etwa 76 % auf Personalkosten, der 
Rest auf Sachkosten (Statistisches Bundesamt, 2025a). Da diese Schätzung nur 
Kosten aus bundesrechtlichen Informationspflichten berücksichtigt, stellt sie eine 
Untergrenze für die direkten Bürokratiekosten der Unternehmen dar. In einer 
Unternehmensbefragung zum Thema Bürokratiekosten gaben die Befragten an, 
dass etwa ein Drittel aller Anforderungen vom Bund stammt
(Demmelhuber et al., 2024). 🡦 ABBILDUNG 97 RECHTS Hinzu kommen Bürokratiekosten 
aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union (EU), die nicht durch einen 
weiteren Rechtsakt in nationales Recht umgesetzt wurden, Kosten aufgrund von 
Vorgaben der Landesgesetzgebung und auf Ebene der Gemeinden. Bei
proportionaler Hochrechnung würden sich die gesamten direkten Kosten aus
Informationspflichten auf 193 Mrd Euro belaufen. Die indirekten Bürokratiekosten lassen 
sich nur schwer beziffern. 🡦 ZIFFERN 610 FF.   
🡦 KASTEN 32  
Hintergrund: Die Bürokratiekostenschätzung des Statistischen Bundesamts 
Der Bürokratiekostenindex (BKI) wird seit dem Jahr 2012 monatlich vom Statistischen
Bundesamt berechnet. 🡦 ABBILDUNG 98 Er dokumentiert die Belastung durch Bürokratiekosten aufgrund 
bundesrechtlicher Informationspflichten. Der BKI bildet die Auswirkungen des
Regierungshandels auf die Bürokratiekosten ab. Eine konjunkturell bedingte Änderung der Anzahl der
betroffenen Unternehmen und allgemeine Lohn- und Gehaltssteigerungen werden im Index nicht
abgebildet (Vorgrimler, 2013). Die Aussagekraft des BKI für die gesamte Belastung durch
Bürokratie ist begrenzt, da er nur regelmäßige bundesrechtliche Informationspflichten erfasst. 🡦 ZIF-
FER 599  
Der BKI ist rechtsschief verteilt. Die zehn größten Informationspflichten, und damit weniger 
als 0,1 % aller bundesrechtlichen Informationspflichten, verursachten zum 31. März 2025 
51,1 % der im BKI erfassten Gesamtkosten (Statistisches Bundesamt, 2025a). 🡦 TABELLE 32 Zu 
den Informationspflichten mit den höchsten gesamtwirtschaftlichen Kosten zählen das
Ausstellen und Aufbewahren von Rechnungen und die allgemeine Buchführung. Die
Informationspflichten des Steuerrechts und des Handelsrechts haben den größten Einfluss auf den BKI, da 
nahezu alle Unternehmen bei zahlreichen Geschäftsvorgängen davon betroffen sind.
Informationspflichten, die nur für einzelne Branchen relevant sind oder jedes Jahr nur eine geringe Zahl 
von Unternehmen betreffen, spielen eine untergeordnete Rolle. Gleichzeitig ist festzustellen, 
dass einige gesetzliche Informationspflichten auch einen direkten Nutzen für die
Unternehmen haben. So liegen die Buchführung und das Aufbewahren von Rechnungen beispielsweise 
auch im Interesse der Unternehmen, um Geschäftsvorgänge transparent nachvollziehen zu 
können.  
Zur Schätzung der bundesrechtlichen Bürokratiekosten wird das Standardkostenmodell 
eingesetzt. Dieses ermöglicht eine Quantifizierung der Bürokratiekosten nach einheitlichen 
Standards. Die amtliche Datenbasis zu den Bürokratiekosten ist in Deutschland damit
umfassender als in vielen anderen Ländern, weist aber dennoch Lücken auf. So werden
beispielsweise indirekte Kosten, die aufgrund von Wartezeiten bei Genehmigungsverfahren auftreten, 
nicht erfasst. EU-Recht wird nur berücksichtigt, wenn es durch einen weiteren Rechtsakt in
nationales Recht umgesetzt wurde. Dies gilt in der Regel für Richtlinien, jedoch nicht für
Verordnungen der EU (Vorgrimler, 2013). Dabei machten Verordnungen im Zeitraum von 2019 bis 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 410 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 411 
2024 rund 70 % aller Rechtsakte im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU aus. 🡦 ABBIL-
DUNG 105 Zur Kostenschätzung werden alle Vorgaben in wiederkehrende Aufgaben zerlegt, wie 
z. B. das Ausfüllen eines Antrags. Um den Aufwand einer Aktivität abzubilden, werden
Unternehmen unter anderem durch Interviews zu ihren Arbeitsschritten und dem damit verbundenen 
Zeitaufwand sowie zu ihren Sachkosten befragt. Die gesamten Kosten ergeben sich aus der 
Multiplikation der Kosten pro Aktivität mit der Häufigkeit der Erfüllung pro Akteur (z. B. Unter- 
🡦 TABELLE 32  
 
Die zehn Informationspflichten¹ mit den gesamtwirtschaftlich höchsten Bürokratiekosten
Bürokratiekostenindex wird durch Vorgaben des Steuer- und Handelsrechts bestimmt
Regelmäßige
Bürokratiekosten³
Anteil an 
den
gesamten
regelmäßigen
Bürokratiekosten
Kumulierter 
Anteil
Mrd Euro
Ausstellung von Rechnungen UStG § 14 Abs. 2 5,0     7,7     7,7     
Allgemeine Buchführung HGB § 238 4,9     7,5     15,2     
Aufbewahrung von Rechnungen UStG § 14b Abs. 1 3,7     5,8     21,0     
Pflicht zur Jahres- und Konzern- HGB §§ 264, 316, 325 3,3     5,1     26,1     
abschlusserstellung, Prüfung
und Offenlegung für alle 
Kapitalgesellschaften
Abgabe der Umsatzsteuererklärung UStG § 18 Abs. 3 Satz 1 3,1     4,8     30,9     
Sammelanzeigen für Groß- und KWG § 13 Abs. 1 Satz 2, 3,0     4,6     35,5     
Millionenkredite für in der vor- § 14 Abs. 1 Satz 1
bereiteten Sammelanzeige ent- und Abs. 3, 
haltene Kreditnehmer/Kredit- § 10a Abs. 2 Satz 3
nehmereinheiten
(Nichthandelsbuch- und Handelsbuchinstitute  
sowie übergeordnete Unternehmen 
nach § 10a Abs. 2 Satz 3 KWG)
Stichtagsinventur HGB § 240 2,9     4,4     39,9     
Gewerbesteuererklärungspflicht GewStG § 14a Satz 1 2,7     4,1     44,0     
Identifizierungs- und Aufzeichnungs- GwG § 8 Abs. 1, 2 und 4 2,4     3,7     47,7     
pflicht bei Vertragsabschluss einer i. V. m. § 11 Abs. 4, 
auf Dauer angelegten Geschäfts- § 10 Abs. 3 Nr. 1
beziehung
Körperschaftsteuererklärung KStG § 31 Abs. 1 Satz 1 2,2     3,4     51,1     
i. V. m. § 25 Abs. 3
Satz 1 EStG
%
Norm² ParagrafBezeichnung der Vorgabe
1 – Datenbasis sind die zum 31. März 2025 in Kraft befindlichen bundesrechtlichen Informationspflichten. Zum 
Stichtag noch nicht in Kraft getretene Änderungen an Informationspflichten sind nicht abgebildet.  2 – UStG-
Umsatzsteuergesetz, HGB-Handelsgesetzbuch, KWG-Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), GewStG-
Gewerbesteuergesetz, GwG-Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, KStG-
Körperschaftssteuergesetz, EStG-Einkommensteuergesetz.  3 – Regelmäßige Bürokratiekosten, die im Abstand von 
mehreren Jahren absehbar regelmäßig bei den Unternehmen anfallen. Änderung der einmaligen
Bürokratiekosten sind nicht berücksichtigt.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-002-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 411 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
412 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
nehmen) und der Anzahl der betroffenen Akteure (Vorgrimler und Blasch, 2009). Der
verwendete Ansatz zur Kostenschätzung einzelner Informationspflichten erscheint plausibel, wie eine 
Studie von Boockmann et al. (2020) zeigt. Darin wurde der Zeitaufwand zur Dokumentation 
von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 des Mindestlohngesetzes
geschätzt. Laut der repräsentativen Befragung von 3 000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im 
Winter 2019/2020 beträgt der Zeitaufwand insgesamt 11,2 Mio Stunden pro Jahr. Im Vergleich 
dazu schätzt das Statistische Bundesamt (2025a) den zusätzlichen Zeitaufwand zum 31.
Dezember 2021 auf 10,3 Mio Stunden jährlich.  
Neben den Bürokratiekosten erfasst das Statistische Bundesamt auch den
Erfüllungsaufwand für neue bundesrechtliche Vorgaben. Der gesamtwirtschaftliche Erfüllungsaufwand
umfasst alle Gesetzesfolgekosten. Dazu zählen beispielsweise die Kosten zum Einbau neuer
Heizungsanlagen in Folge des Heizungsgesetzes (Bundesregierung, 2024a). Bürokratiekosten 
sind eine Teilmenge des Erfüllungsaufwands.  
597. Der Bürokratiekostenindex (BKI) ist das einzige administrative Instrument 
zur Dokumentation der Entwicklung der Bürokratiekosten in Deutschland. 🡦 AB-
BILDUNG 98 Er erfasst seit dem Jahr 2012 Änderungen der regelmäßigen
Bürokratiekosten aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben. 🡦 KASTEN 32 Seit 
seiner Einführung ist der BKI von 100 Punkten im Basisjahr 2012 geringfügig um 
etwa drei Indexpunkte gesunken. 🡦 ABBILDUNG 98 LINKS Ausschlaggebend für den 
Rückgang waren wenige Maßnahmen. 🡦 ABBILDUNG 98 RECHTS Dazu zählen die
Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jahr 2019 und 
die obligatorische E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unterneh-
🡦 ABBILDUNG 98  
 
1 – Belastungsänderungen werden im BKI immer zum Zeitpunkt des Beschlusses eines Regelungsvorhabens im
Bundeskabinett wirksam, nicht erst bei Inkrafttreten der Vorgabe.
Quelle: Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 25-005-02
Bürokratiekostenindex (BKI) des Statistischen Bundesamts1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
110
BKI seit dem Jahr 2012 geringfügig gesunken
BKI, Januar 2012 = 100
2012 14 16 18 20 22 2024
1 2
3
4
5
6
7
8
94
96
98
100
102
Änderungen des BKI seit dem Jahr 2012
BKI, Januar 2012 = 100
2012 14 16 18 20 22 2024
1 – Schwellenwertanhebung 
Buchführung/Inventur (BEG I)
2 – Elektronische AU-
Bescheinigung (BEG III)
3 – Zentrale Datenschutz-
Folgenabschätzung Telematik
4 – Schwellenwertanhebung 
Buchführung (Nachmessung)
5 – Ausstellen von 
Rechnungen (Nachmessung)
6 – Obligatorische E-Rechnung 
im B2B-Bereich
7 – Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht, 
Verkürzung der Aufbewahrungsdauer von Buchungsbelegen um zwei Jahre (BEG IV)
8 – Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD der EU
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 412 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 413 
men im Jahr 2023. Aufgrund der hohen Fallzahlen zum Zeitpunkt des
Beschlusses hatten diese Maßnahmen einen großen Einfluss auf den BKI. 🡦 KASTEN 32  
598. Der moderate Rückgang des BKI deckt sich nicht mit der öffentlichen 
Wahrnehmung der Entwicklung der Bürokratiekosten.
Unternehmensbefragungen deuten darauf hin, dass die Bürokratiebelastung etwa seit Mitte der 
2010er-Jahre ansteigt. 🡦 ABBILDUNG 99 LINKS So stellt die Kategorie „Fülle und
Verständlichkeit bürokratischer Auflagen“ in einer Umfrage der Deutschen
Industrie- und Handelskammer (DIHK, 2023) zur Bewertung von Standortfaktoren im 
Jahr 2023 mit der Note 5,2 den schwächsten Faktor dar. Der Indikator hat sich 
im Vergleich zur Umfrage im Jahr 2020 weiter verschlechtert. Auch die
Bewertung des Faktors „Dauer und Komplexität von Planungs- und
Genehmigungsverfahren“ hat sich im selben Zeitraum verschlechtert. Eine steigende
Bürokratiebelastung zeigt sich auch in Umfragen des Zentralverbands des Deutschen
Handwerks (ZDH, 2023). 🡦 ABBILDUNG 99 RECHTS Danach geben 74 % der teilnehmenden 
Handwerksbetriebe an, dass der bürokratische Aufwand zwischen den Jahren 
2018 und 2023 gestiegen ist, nicht zuletzt durch ständige Anpassungen an neue 
Regelungen. 🡦 ZIFFER 626   
599. Für die Diskrepanz zwischen dem BKI und den Ergebnissen der
Unternehmensbefragungen kann es mehrere Gründe geben. Der BKI bildet
lediglich die regelmäßigen bundesrechtlichen Informationspflichten und damit nur
einen Teilbereich der gesamten Bürokratiekosten ab. 🡦 ZIFFER 596 Die einmaligen 
🡦 ABBILDUNG 99  
 
1 – Dreijährliche DIHK-Umfragen im Netzwerk Industrie hinsichtlich der Frage: „Wie bewerten Sie mit Blick auf die
Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland die folgenden Standortfaktoren im internationalen Vergleich auf 
einer Skala von 1 (klarer Wettbewerbsvorteil) bis 6 (nicht wettbewerbsfähig)?“.  2 – Daten erst ab dem Jahr 2011
verfügbar.  3 – Daten erst ab dem Jahr 2020 verfügbar.  4 – Sonderumfrage „Bürokratiebelastung im Handwerk“ mit 10 630 
teilnehmenden Handwerksbetrieben.  5 – Die Umfrage wurde im 1. Quartal 2023 durchgeführt.
Quellen: DIHK, ZDH (2023)
© Sachverständigenrat | 25-003-02
Umfragedaten: Einschätzung der bürokratischen Anforderungen in Deutschland
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
2008 2011 2014 2017 2020 2023
Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts 
Deutschland: Ungünstige Standortfaktoren1
1 – 6 (6 = nicht wettbewerbsfähig)
Effizienz der Behörden (inklusive Bürokratie)
Dauer und Komplexität von Planungs- und
Genehmigungsverfahren2
Fülle und Verständlichkeit von bürokratischen 
Auflagen3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
gestiegen in etwa
gleich
geblieben
gesunken keine
Antwort
Bürokratieaufwand im Handwerk im Zeitraum 
von 2018 bis 2023 gestiegen4
Anteil in %
Wie hat sich nach Ihrer Einschätzung der zu 
leistende bürokratische Aufwand in den letzten 
fünf Jahren5 entwickelt?
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 413 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
414 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Bürokratiekosten, die nur bei Einführung oder Änderung einer
Informationspflicht anfallen 🡦 ABBILDUNG 100 LINKS sind nicht enthalten. Zudem könnten die
tatsächlichen Kosten, vor allem von komplizierten und neuen Vorgaben, vom
Standardkostenmodell unterschätzt werden. So wird bei der Berechnung der
Bürokratiekosten der Aufwand, der durch die Inanspruchnahme von Wirtschaftsprüfern 
und Rechtsberatern entsteht, in der Regel nicht berücksichtigt
(Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK, 2025).   
In der öffentlichen Wahrnehmung spielen auch indirekte Bürokratiekosten, 🡦 ZIF-
FERN 604 FF. wie die Beeinträchtigung der Investitionstätigkeit, sowie die
mangelnde Schnelligkeit und Serviceorientierung von Verwaltungen 🡦 ZIFFER 617 eine 
Rolle (Demmelhuber et al., 2024). Diese werden im BKI ebenfalls nicht
abgebildet. Zudem könnte der Bürokratiebegriff in der Öffentlichkeit weiter
gefasst sein als nach der Definition des BKI. So zählen laut einer Umfrage
mittelständische Unternehmen auch Vorgaben, die außerhalb der direkten
Einflussmöglichkeiten des Regierungshandelns liegen, zur Bürokratie. Beispiele sind
Regelungsvorgaben von Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft
(Kammern, Innungen), Normungsinstituten oder Berufsgenossenschaften (Holz et al., 
2019).  
600. Während der BKI zwischen den Jahren 2012 und 2024 geringfügig gesunken 
ist, 🡦 ABBILDUNG 98 hat sich die Anzahl der bundesrechtlichen
Informationspflichten zwischen dem Jahr 2012 und dem 31. März 2025 von 10 073 auf 12 142 
Vorgaben und damit um 20,5 % erhöht. 🡦 ABBILDUNG 103 🡦 KASTEN 32 Die
regelmäßig anfallenden Bürokratiekosten betrugen zum 1. Januar 2012 50,4 Mrd und zum 
31. März 2025 65,0 Mrd Euro (Statistisches Bundesamt, 2025a). 🡦 ABBILDUNG 100 
RECHTS Die einmaligen Bürokratiekosten sind nach Angaben des Statistischen 
🡦 ABBILDUNG 100  
 
1 – Datenbasis zum 31.03.2025. Gezeigt werden alle zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft befindlichen Vorgaben.  2 –
Einmalige Bürokratiekosten, die bei der Einführung oder Änderung einer Vorgabe beim Unternehmen anfallen
(Umstellungsaufwand). Für das Jahr 2021: Unter anderem aufgrund des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und 
Pflege. Für das Jahr 2022: Unter anderem aufgrund der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig 
wirksame Maßnahmen.  3 – Regelmäßige Bürokratiekosten, die im Abstand von mehreren Jahren absehbar regelmäßig 
anfallen. Stichtag für das Jahr 2012: 1. Januar, für die Jahre 2017 und 2021: jeweils 31. Dezember und für das Jahr 
2025: 31. März.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-122-01
Entwicklung der bundesrechtlichen Bürokratiekosten seit dem Jahr 20121
-0,4
-0,3
-0,2
-0,1
0
0,1
0,2
0,3
0,4
2012 14 16 18 20 22 2024
Einmalige nominale Bürokratiekosten2
Mrd Euro
0
10
20
30
40
50
60
70
2012 2017 2021 2025
Regelmäßige nominale Bürokratiekosten3
Mrd Euro
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 414 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 415 
Bundesamts gemessen an den regelmäßig anfallenden Bürokratiekosten relativ 
gering. 🡦 ABBILDUNG 100 LINKS 
Seit dem Jahr 2012 sind die Bürokratiekosten im Bereich Steuern am stärksten 
gesunken, unter anderem aufgrund der Anhebung der Grenze für
Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro. 🡦 ABBILDUNG 101 Den größten Anstieg verzeichnet 
hingegen der Bereich Finanzmärkte und Banken aufgrund verschiedener
Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise der Pflicht zur Abfrage der
Nachhaltigkeitspräferenzen von Kundinnen und Kunden im Rahmen der Anlageberatung.  
2. Bürokratiekosten im internationalen Vergleich 
601. Der internationale Vergleich von Bürokratieaufwand gestaltet sich schwierig, weil 
keine einheitliche Datenbasis besteht. Falck et al. (2024) haben ausgewählte
Indikatoren der Doing-Business-Datenbank der Weltbank genutzt und zu
einem Index zusammengefasst. Dieser bezieht sich auf den mit verschiedenen 
Verwaltungsverfahren verbundenen Aufwand. Danach liegt Deutschland beim 
Bürokratieaufwand etwa im Mittelfeld einer Gruppe von
vergleichbaren Ländern. 🡦 ABBILDUNG 102 LINKS Schweden und Dänemark schneiden merklich 
besser ab. Frankreich konnte im Zeitraum 2006 bis 2011 aufgrund einer Be-
🡦 ABBILDUNG 101  
 
1 – Regelmäßige Bürokratiekosten, die im Abstand von mehreren Jahren absehbar regelmäßig bei den Unternehmen 
anfallen. Änderung der einmaligen Bürokratiekosten sind nicht berücksichtigt.  2 – Datum der Einführung oder des 
Inkrafttretens einer Vorgabe.  3 – In Preisen bei Inkrafttreten der Änderung.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-031-01
Änderung der regelmäßigen Bürokratiekosten1 nach Bereichen seit dem Jahr 20122
1
2
3
4
5
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
Mrd Euro3
2012 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 2025
Insgesamt, davon:
Arbeit-Soziales Finanzmärkte-Banken Landwirtschaft-Gesundheit Steuern Sonstige
Ausgewählte Änderungen:
1 – Ausstellung von Rechnungen – Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro
2 – Pflicht zur Entgegennahme und innerbetrieblichen Verarbeitung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung 
durch den Arbeitgeber – Einführung eines elektronischen Übermittlungsverfahrens
3 – Einholung von Informationen über den Anleger; Pflicht zur Empfehlung geeigneter Finanzanlagen –
Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Kundinnen und Kunden im Rahmen der Anlageberatung
4 – Pflicht zur Jahres- und Konzernabschlusserstellung, Prüfung und Offenlegung für alle
Kapitalgesellschaften – Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen
5 – Die Einführung der eRechnung im Geschäftskundenbereich (B2B-Bereich)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 415 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
416 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
schleunigung bei der „Zeit zur Registrierung von Vermögen“ eine deutliche
Verbesserung verzeichnen. 🡦 ABBILDUNG 102 LINKS International gibt es verschiedene 
Strategien zum Abbau von Bürokratie. 🡦 KASTEN 33   
602. Dänemark und Schweden liegen im Jahr 2019 bei den ausgewählten
Unterkategorien des Index von Falck et al. (2024) durchgängig im Spitzenfeld. 🡦 ABBIL-
DUNG 102 RECHTS Frankreich und Italien schneiden im Feld der Baugenehmigungen 
relativ ungünstig ab. Deutschland weist innerhalb der Vergleichsgruppe vor
allem beim Aufwand zur Anmeldung von Eigentum und bei
Steuererklärungen schwache Werte auf. 
  
🡦 ABBILDUNG 102  
 
1 – Der Bürokratieindex setzt sich aus mehreren Dimensionen zusammen, die im Doing-Business-Datensatz der Weltbank 
den Bürokratieaufwand widerspiegeln sollen. Berücksichtigt werden der Aufwand zum Erhalt einer Baugenehmigung (Tage 
und Anzahl an bürokratischen Vorgängen), der Aufwand zur Anmeldung von Eigentum (Tage und Anzahl an bürokratischen 
Vorgängen), der Aufwand für Steuererklärungen (Stunden pro Jahr und Häufigkeit pro Jahr) sowie der Aufwand für den 
Import bzw. Export von Waren und Dienstleistungen (Anzahl der benötigten Dokumente, Tage für die Zollabwicklung). Je 
niedriger der Wert des Index ist, desto geringer ist der gemessene Bürokratieaufwand. Der Index wird gebildet, indem 
zunächst jede der Variablen standardisiert wird, sodass alle Variablen den Mittelwert 0 und die Standardabweichung 1 
haben. Danach wird die Summe der standardisierten Variablen zu einem Bürokratieindex zusammengefasst.  2 – DK-
Dänemark, DE-Deutschland, FR-Frankreich, IT-Italien, SE-Schweden, ES-Spanien, US-USA.  3 – Der Effizienzwert für den 
erforderlichen/benötigten Zeitaufwand ist ein Benchmarking der Volkswirtschaften in Bezug auf die beste
Regulierungspraxis für die Indikatoren. Der Wert reicht von 0 bis 100, wobei 0 für die schlechteste und 100 für die beste
regulatorische Leistung steht.  4 – Gemessen in Tagen.  5 – Gemessen in Stunden pro Jahr.
Quellen: Falck et al. (2024), Weltbank
© Sachverständigenrat | 25-095-02
Bürokratieaufwand im internationalen Vergleich
Deutschland im Mittelfeld – skandinavische Länder sind merklich effizienter
-2,5
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
2006 08 10 12 14 16 18 20 2023
Entwicklung des Bürokratieindex nach Falck 
et al. (2024)1
Index (Mittelwert = 0; niedrigere Werte = 
unterdurchschnittlicher Bürokratieaufwand)
Dänemark Deutschland Frankreich
Italien Schweden Spanien USA
0
20
40
60
80
100
DK DE FR IT SE ES US
Vergleich einzelner Unterkategorien für das 
Jahr 2019 in ausgewählten Staaten2
Effizienzwert3 (0 – 100; 100 = bester Wert 
mit dem geringsten Bürokratieaufwand)
Erhalt einer Baugenehmigung4
Anfertigung einer Steuererklärung5
Anmeldung von Eigentum4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 416 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 417 
🡦 KASTEN 33  
Best Practice Beispiele zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung auf  
internationaler Ebene 
In vielen Ländern werden aktiv Strategien zur Senkung der Bürokratiekosten verfolgt. So hat 
die EU zur Erfüllung umsatzsteuerlicher Verpflichtungen für grenzüberschreitende Lieferungen 
beispielsweise eine zentrale Stelle (One-Stop-Shop) geschaffen (BZSt, 2025a), die den
bürokratische Aufwand für die Unternehmen reduzieren dürfte. 🡦 KASTEN 34 In Dänemark ist das E-
Government, das Bürokratiekosten durch Digitalisierung abbaut, weit fortgeschritten. 🡦 ABBIL-
DUNG 109 Ein Element des dänischen Erfolgs ist die seit dem Jahr 2014 verpflichtende Nutzung 
digitaler Kommunikationswege und Self-Services für Bürgerinnen und Bürger sowie für
Unternehmen. Studien zeigen, dass Dänemark durch die umfassende Digitalisierung erhebliche
Effizienzsteigerungen in der Verwaltung erzielt hat (Distel et al., 2020). Zentral für den Erfolg
waren dabei klare Ziele, die verpflichtende digitale Kommunikation, die Einbindung aller
Verwaltungsebenen sowie die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen, privaten und
zivilgesellschaftlichen Akteuren. Im US-Bundesstaat Pennsylvania wurde ein einjähriges Pilotprogramm zum 
Einsatz von ChatGPT in der öffentlichen Verwaltung mit 175 Teilnehmenden durchgeführt (O-
penAI und Commonwealth of Pennsylvania, 2025). Diese wurden geschult und sollten mögliche 
Anwendungsfälle im Rahmen ihrer Tätigkeiten selbständig erkunden. Dabei wurden keine
spezifischen Anwendungsfälle vorgegeben. Die häufigsten Anwendungen umfassten die Navigation 
textbasierter Informationen wie Recherche, Schreiben, Brainstorming und Zusammenfassen. 
Die größten Hindernisse waren Ungenauigkeiten in den Ergebnissen, Schwierigkeiten bei der 
Umstellung von Arbeitsgewohnheiten, der Zeitmangel, den Umgang mit ChatGPT zu erlernen, 
die Komplexität des Tools und datenschutzrechtliche Bedenken. Insgesamt berichteten 85 % 
der Teilnehmenden von einer positiven Erfahrung und schätzten eine tägliche Zeitersparnis von 
95 Minuten.  
III. AUSWIRKUNGEN VON  
BÜROKRATIEKOSTEN 
603. Bürokratiekosten beeinflussen realwirtschaftliche Aktivitäten über verschiedene 
Kanäle. Auf einzelwirtschaftlicher Ebene verzerren sie beispielsweise
Investitionsentscheidungen von Unternehmen sowie Entscheidungen über deren 
Markteintritt bzw. -austritt. Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene beeinflussen 
sie die Kapitalakkumulation und können zur Fehlallokation der
Produktionsfaktoren beitragen, was sich zugleich negativ auf die Totale Faktorproduktivität 
(TFP) auswirkt.  
1. Einzelwirtschaftliche Effekte 
604. Staatliche Vorgaben können neben dem direkten Aufwand für ihre Befolgung 
🡦 ZIFFER 596 auch indirekte Kosten verursachen, indem sie die
Entscheidungen von Unternehmen verzerren. Beispielsweise können Unternehmen ihre 
Investitionen verringern, um direkte bürokratische Kosten wie Genehmigungs-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 417 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
418 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
verfahren oder Informationspflichten zu vermeiden. Davon zu unterscheiden sind 
Anpassungen der Unternehmen mit dem Zweck, staatliche Vorgaben (z. B.
Umweltschutzvorschriften) umzusetzen. Verzerrungen entstehen, wenn
Wertschöpfung im Vergleich zu einer Situation ohne bürokratische Kosten nicht realisiert 
wird, obwohl sie gemäß dem Regelungszweck zulässig wäre. In diesem Sinne
handelt es sich bei den indirekten Bürokratiekosten um Opportunitätskosten.   
605. Bürokratie gilt in Deutschland als großes Investitionshemmnis. In einer neueren 
Studie gaben 63 % der befragten Unternehmen an, dass sich Bürokratie negativ 
auf ihre Investitionstätigkeit auswirke (Demmelhuber et al., 2024). Dabei kann 
Bürokratie auf verschiedene Weise zu ineffizient niedrigen
Unternehmensinvestitionen beitragen. Beispielsweise können Bürokratiekosten,
ähnlich einer Mengensteuer, die Produktion und den Kapitaleinsatz verteuern
(Pellegrino und Zheng, 2024). 🡦 ZIFFER 614 Sie können auch den Markteintritt neuer 
Konkurrenten erschweren. 🡦 ZIFFER 606 In der Folge investieren bestehende
Unternehmen weniger, um mit einer Verknappung ihrer Angebotsmenge höhere
Preisaufschläge durchzusetzen (Égert, 2018). Darüber hinaus können beispielsweise 
lange Genehmigungsverfahren beim Bau neuer Produktionsstätten die Expansion 
von Unternehmen erschweren.   
Mehrere empirische Studien (Alesina et al., 2005; Égert, 2018) schätzen einen 
negativen Effekt von Indikatoren, die Markteintrittshürden messen, auf
Investitionen in OECD-Ländern. Diese Indikatoren berücksichtigen Aspekte wie 
die Belastung von Unternehmen durch administrative Prozesse oder  
die Komplexität staatlicher Vorgaben. Die Investitionseffekte sind
ökonomisch bedeutsam: Nach Alesina et al. (2005) würden Investitionen, die in der 
Stichprobe einen Umfang von durchschnittlich rund 6 % des Kapitalstocks haben, 
langfristig um 1,7 bis 2,4 Prozentpunkte höher ausfallen, wenn die
Markteintrittshürden, die neben Bürokratiekosten auch regulatorische Anforderungen
enthalten, vom dritten auf das erste Quartil der Stichprobe gesenkt werden.  
606. Zudem dürften bürokratische Hürden, ähnlich wie die Regulierung allgemein, 
die Gründung neuer Unternehmen (Markteintritt) hemmen (Scarpetta et 
al., 2002; Klapper et al., 2006; Tomasi et al., 2023). Beispiele dafür sind die
Gründungskosten von Kapital- oder Personengesellschaften, Grundbucheintragungen  
oder Baugenehmigungen. Dies betrifft kleine Unternehmen besonders stark, was 
sich etwa daran zeigt, dass die Durchschnittsgröße neuer Unternehmen mit
steigenden Bürokratiekosten zunimmt. Tomasi et al. (2023) zeigen für 22
europäische Volkswirtschaften, dass sowohl die Kosten als auch die Dauer
administrativer Verfahren den Markteintritt und -austritt von Unternehmen verringern.
Besonders stark wirkt sich eine lange Verfahrensdauer auf die
Unternehmensdynamik aus: So stiegen die Markteintritte um 6,4 % und die
Marktaustritte um 5,4 %, wenn die Dauer administrativer Verfahren vom Niveau Italiens 
(90. Perzentil) auf jenes Norwegens (10. Perzentil) verkürzt werden würde.   
Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland bei den
Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen schlecht ab. 🡦 KASTEN 34 
Laut einem Ranking der Weltbank (2020) liegt Deutschland in dieser Kategorie 
auf Platz 125 von 190 Ländern. Weniger Markteintritte verringern den Wettbe-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 418 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 419 
werb, was meist höhere Preise und eine geringere Produktvielfalt bedeutet.
Etablierte Unternehmen profitieren von der höheren Marktmacht und erzielen höhere 
Gewinne.  
🡦 KASTEN 34  
Fallstudie: Verwaltungsprozesse bei Gründung eines Unternehmens in Deutschland und  
Estland  
In einem Ranking der Weltbank, das den Aufwand einer Unternehmensgründung quantifiziert 
und vergleichbar macht, zählt Estland zu den gründungsfreundlichsten Ländern der EU,
während Deutschland einen hinteren Platz belegt (Weltbank, 2020). Im Folgenden werden die
wesentlichen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in beiden Ländern verglichen. Dabei wird 
für Estland die Gründung einer Private limited company (OÜ) und für Deutschland die Gründung 
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) skizziert. Wie in Deutschland ist die
Haftung der Gesellschafter in Estland auf das Stammkapital beschränkt (Eesti.ee, 2024a).  
Gründung eines Unternehmens in Estland (Private limited company, OÜ) 
Die Gründung eines Unternehmens in Estland kann elektronisch auf der „e-Business Register“-
Plattform abgewickelt werden, die Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu digitalen
Verwaltungsservices ermöglicht (Eesti.ee, 2024b, 2024c, 2024d). Voraussetzung für die Nutzung der 
Plattform ist ein Personalausweis, eine elektronische ID oder für ausländische Gründerinnen 
und Gründer eine e-Residency, die den Zugang zu den estnischen digitalen Verwaltungsservices 
erlaubt. Zur Unternehmensgründung werden alle mit dem Unternehmen verbundenen
Personen registriert und Angaben zum Unternehmen, wie dem Firmennamen und den
einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gemacht. Auf der Plattform wird mithilfe einer
standardisierten Vorlage ein Gesellschaftsvertrag erstellt. Während des Prozesses kann direkt eine 
Umsatzsteuernummer beantragt werden. Dies ist allerdings erst ab einem Jahresumsatz von 
40 000 Euro verpflichtend. Zur Gründung ist eine Gebühr in Höhe von 265 Euro für die
Registrierung und eine Mindestkapitaleinlage von einem Cent je Gesellschafter zu entrichten. Ein 
Nachweis zur Erbringung der Kapitaleinlage ist nur bei einer Einlage von mehr als 50 000 Euro 
notwendig. Der Registrierungsantrag muss von allen mit dem Unternehmen assoziierten
Personen elektronisch unterschrieben werden. Der Antrag wird von den Behörden innerhalb von fünf 
Werktagen, im beschleunigten Verfahren innerhalb eines Werktages, bearbeitet.  
Gründung eines Unternehmens in Deutschland (GmbH) 
Für die Gründung eines Unternehmens gibt es in Deutschland keine einheitliche Anlaufstelle. 
Die Zuständigkeit der Behörden hängt vom Geschäftsort des Unternehmens ab (zuständiges 
Amtsgericht, Gewerbeamt und Finanzamt). Die Kosten der Gründung einer GmbH betragen 
nach Schätzungen der IHK München (2024) mindestens 1 000 Euro.  
Zunächst sind die Stammdaten wie der Unternehmensname, der Unternehmensgegenstand 
und die Gesellschafter festzulegen und ein Gesellschaftsvertrag für die GmbH zu formulieren. 
Der Gesellschaftsvertrag ist von einem Notar zu beurkunden. Anschließend kann ein
Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital darauf eingezahlt werden. Nach Vorlage eines 
Nachweises zur Einzahlung des Stammkapitals veranlasst der Notar den
Handelsregistereintrag (IHK München, 2024). Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt beim zuständigen
Gewerbeamt unter Vorlage des Handelsregisterauszugs und des Personalausweises oder Reisepasses. 
Gewerbetreibende müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, der vom
zuständigen Finanzamt zugestellt wird, und erhalten dann eine Steuernummer. Unternehmen 
vieler Branchen müssen sich bei einem Unfallversicherungsträger anmelden, bei dem es sich 
meist um die zuständige Berufsgenossenschaft handelt. Zur Einstellung von Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeitern ist es zudem notwendig, eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Ar-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 419 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
420 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
beit zu beantragen (amtlich-einfach, 2024). Darüber hinaus müssen bei Einstellungen weitere 
administrative Prozesse wie die Anmeldung zur Sozialversicherung angestoßen werden. 
Während in Estland die Unternehmensgründung über einen digitalen One-Stop-Shop 🡦 KAS-
TEN 33 erfolgt, müssen Gründerinnen und Gründer in Deutschland mehrere Behörden
kontaktieren und verschiedene Prozesse anstoßen. Seit dem Jahr 2022 kann der Notartermin zur 
Gründung der GmbH zwar online erfolgen (Bundesnotarkammer, 2022), insgesamt bleibt der 
Gründungsprozess jedoch weiterhin kleinteilig. Die Informationsbeschaffung ist aufwändig und 
findet häufig auf Ebene der regionalen Kammern statt. Die Dauer der Gründung eines
Unternehmens variiert regional. Laut einer Auswertung von 5 435 Start-up-Gründungen im Jahr 
2021 betrug die Mediandauer für die Eintragung ins Handelsregister in Sachsen-Anhalt 21,5 
Tage, während sie im Saarland bei 55 Tagen lag. Der deutschlandweite Median belief sich auf 
35 Tage (startupdetector, 2022). 
607. Wie stark staatliche Vorgaben Unternehmensentscheidungen verzerren, 
hängt auch von ihrer Komplexität ab. Sind verschiedene Behörden für die 
Entwicklung und Umsetzung von Vorgaben für denselben Bereich zuständig, sind 
die Kosten für Unternehmen höher, was deren Produktivität und Wachstum 
verringert (Kalmenovitz et al., 2025). Zudem wirken fragmentierte staatliche
Vorgaben abschreckend auf neue Marktteilnehmer.   
Ein Beispiel für die Fragmentierung staatlicher Vorgaben in
Deutschland ist die Unternehmensgründung, bei der mehrere Behörden
(Amtsgericht, Finanzamt, Gewerbeamt) teils auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen
involviert sind. 🡦 KASTEN 34 Auf europäischer Ebene gibt es etwa im Bereich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen zahlreiche sich überlappende und 
teils redundante Vorgaben (Taxonomie-Verordnung, Corporate Sustainability 
Reporting Directive, Corporate Sustainability Due Diligence Directive), die nach 
Angaben der Europäischen Kommission jedoch künftig stärker gebündelt werden 
sollen (Wirtschaftsprüferkammer, 2024). 🡦 KASTEN 38  
608. Schließlich ändern sich staatliche Vorgaben häufig. Allein im Jahr 2024 
sind 121 neue bundesrechtliche Informationspflichten in Kraft und 24 außer Kraft 
getreten, während 140 bestehende Informationspflichten inhaltlich geändert 
wurden. In den beiden vorangegangenen Jahren kamen deutlich mehr neue
Vorgaben hinzu. 🡦 ABBILDUNG 103 Häufige substantielle Änderungen schränken die 
Berechenbarkeit staatlicher Vorgaben ein und erfordern regelmäßige 
Anpassungen aufseiten der Unternehmen. Die daraus resultierende
Unsicherheit wirkt sich negativ auf Investitionen und wirtschaftliche Aktivität aus 
(Ishii und Yan, 2004; Nodari, 2014). Beispielsweise können Unternehmen
geplante Investitionsvorhaben verschieben („Wait-and-see“-Verhalten) oder ganz 
unterlassen.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 420 –
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2. Gesamtwirtschaftliche Effekte 
609. Indirekte Bürokratiekosten, die Unternehmensentscheidungen über
Markteintritt und Investitionen verzerren, 🡦 ZIFFERN 604 FF. können das
Produktionspotenzial und das langfristige Wachstum einer Volkswirtschaft
verringern. Bürokratie wirkt sich dabei insbesondere negativ auf die TFP 🡦 ZIF-
FERN 612 F. und die Kapitalakkumulation 🡦 ZIFFER 614 aus. Zudem werden mehr 
Arbeitskräfte und Ressourcen als nötig in bürokratischen Prozessen gebunden 
und fehlen deshalb bei der Produktion von Gütern bzw. der Erbringung von 
Dienstleistungen.   
610. Insgesamt fokussieren nur wenige Studien zu den gesamtwirtschaftlichen
Auswirkungen von Bürokratie auf die indirekten Effekte von Bürokratiekosten
(Tomasi et al., 2023; Pellegrino und Zheng, 2024). Die meisten Studien analysieren 
stattdessen die gesamtwirtschaftlichen Effekte von Regulierung, was zwar
Aspekte von Bürokratie abdecken kann, aber wesentlich weiter gefasst ist. Zudem 
werden Bürokratiekosten kaum in ihrer Gesamtheit erfasst, sondern
jeweils nur einzelne Kostenarten. Ein Beispiel ist die Studie von Pellegrino und 
Zheng (2024), die Bürokratiekosten betrachtet, die den Kapitaleinsatz verteuern, 
aber beispielsweise jene der Unternehmensgründung vernachlässigt. Darin 
könnte ein Grund für die vergleichsweise moderaten gesamtwirtschaftlichen
Effekte in vielen quantitativen Studien liegen.   
611. Die empirische Evidenz legt nahe, dass Bürokratiekosten das langfristige 
Wirtschaftswachstum hemmen. Nach Djankov et al. (2006), die diesen
Zusammenhang in 135 Ländern analysieren, ist die durchschnittliche jährliche 
Wachstumsrate in Ländern, in denen staatliche Vorgaben für Unternehmen die 
höchste Qualität aufweisen (4. Quartil), um 2,3 Prozentpunkte höher als in
Ländern mit der schlechtesten Qualität (1. Quartil). Dabei handelt es sich um eine 
🡦 ABBILDUNG 103  
 
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-121-01
Anzahl der bundesrechtlichen Informationspflichten für Unternehmen seit dem Jahr 2012
0
2
4
6
8
10
12
14
2012 14 16 18 20 22 2024
Anzahl der Informationspflichten nimmt seit 
dem Jahr 2012 zu
Vorgaben in Tausend
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2012 14 16 18 20 22 2024
Informationspflichten werden häufig geändert, 
nur wenige werden abgeschafft
Vorgaben
Einführung Außerkrafttreten
Inhaltliche Änderung einer bestehenden Vorgabe
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 421 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
422 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Korrelation nicht um eine Kausalität. Die Qualität staatlicher Vorgaben wird
anhand des Doing-Business-Index der Weltbank gemessen, der Bereiche wie
Unternehmensgründung (z. B. Anzahl der Verfahrensschritte, Dauer, Kosten),
Immobilienkäufe oder die juristische Durchsetzung von Verträgen abdeckt. 🡦 ZIF-
FER 601   
612. Ein wichtiger Transmissionsmechanismus für den Wachstumseffekt von 
Bürokratiekosten ist der Wachstumsbeitrag der TFP, die das
Potenzialwachstum wesentlich mitbestimmt. Bürokratie kann das Niveau und die
Entwicklung der TFP beeinträchtigen, indem sie die Reallokation von Kapital und Arbeit 
von wenig produktiven zu hoch produktiven Unternehmen verlangsamt und zur 
Fehlallokation von Kapital und Arbeit beiträgt; letztere verursacht
erhebliche aggregierte Produktivitätseinbußen (Hsieh und Klenow, 2009).
Fehlallokation entsteht vor allem dadurch, dass Bürokratiekosten Markteintritte und  
-austritte von Unternehmen erschweren und dadurch den Prozess
schöpferischer Zerstörung 🡦 GLOSSAR beeinträchtigen. 🡦 ZIFFER 606 Zudem kann
Bürokratie die Verbreitung neuer (digitaler) Technologien hemmen,
beispielsweise durch Beschränkungen für die Datenspeicherung und -verarbeitung. 🡦 KAS-
TEN 35   
🡦 KASTEN 35  
Analyse: Fallstudie – DSGVO 
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU regelt den Schutz und die Verarbeitung
personenbezogener Daten von natürlichen Personen (Europäisches Parlament und Rat der
Europäischen Union, 2016). Die Verordnung trat am 25. Mai 2018 in Kraft und zielte darauf ab, das 
zuvor fragmentierte europäische Datenschutzrecht zu harmonisieren und dadurch
Verwaltungsaufwand und Kosten für Unternehmen zu senken, vor allem im grenzüberschreitenden 
Datenverkehr. Die Europäische Kommission (2012) rechnete mit einem Einsparpotenzial von 
bis zu 2,3 Mrd Euro jährlich für Unternehmen.  
Die Verordnung räumt natürlichen Personen umfassende Rechte ein, wie etwa auf
Auskunft, Löschung und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung personenbezogener Daten.
Zudem macht die DSGVO strenge Vorgaben für die Datenverarbeitung, wie etwa die schriftliche 
Dokumentation der verwendeten Verfahren. 
Als europäische Verordnung gilt die DSGVO unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass 
nationale Gesetze erforderlich sind – anders als bei einer Richtlinie. 🡦 ZIFFER 631 In einzelnen 
Bereichen haben die Mitgliedstaaten jedoch zusätzlichen nationalen
Ausgestaltungsspielraum, beispielsweise bei der Verarbeitung von Daten von verstorbenen Personen
(Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2016) oder bei der Anzahl der
Aufsichtsbehörden. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Institutionen auf Bundesebene beim
Bundesdatenschutzbeauftragten, während für öffentliche Institutionen auf Landesebene sowie
nichtöffentlichen Einrichtungen die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes zuständig ist.  
Die DSGVO wird aus verschiedenen Gründen kritisiert. Das sogenannte Gold-Plating, 🡦 PLUS-
TEXT 33 also das Erlassen zusätzlicher nationaler Regeln, untergräbt die angestrebte
Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts und dürfte die Verwaltungskosten von
Unternehmen erhöhen (Draghi, 2024). Zudem kann die parallele Zuständigkeit mehrerer
Aufsichtsbehörden die Effizienz der Aufsicht reduzieren und unterschiedliche Auslegungen können
Unsicherheit erzeugen (Draghi, 2024). In Deutschland werden beispielsweise ähnliche Fragen von 
Unternehmen zur DSGVO von verschiedenen Aufsichtsbehörden beantwortet, wenn Unterneh-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 422 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 423 
men ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern haben. Die Wachstumsinitiative der
Bundesregierung (2024b) in der 20. Wahlperiode hatte daher vorgesehen, die Zuständigkeit bei der
Aufsichtsbehörde eines Landes zu konzentrieren und so eine einheitliche Ansprechstelle mit
besonderer Expertise für komplexe Fragestellungen zu schaffen. Dieses Vorhaben wurde jedoch 
nicht mehr umgesetzt. Darüber hinaus sind kleine und mittlere Unternehmen nicht allgemein 
von der DSGVO ausgenommen und nehmen die Kosten für die Einhaltung von EU-Recht im 
Vergleich zu großen Unternehmen häufig als höher wahr (Draghi, 2024). 
613. Bürokratiekosten belasten Unternehmen verschiedener Größe
unterschiedlich stark. Dies kann die Verteilung der Unternehmensgröße sowie den 
Wettbewerb verzerren und zur Fehlallokation beitragen. So belasten Fixkosten 
kleine und mittlere Unternehmen stärker als große Unternehmen. Icks 
und Weicht (2022) schätzen in einer qualitativen Studie, dass die
Bürokratiekosten in Deutschland für ein größeres mittelständisches Unternehmen mit circa 
3 500 Mitarbeitern bei etwa einem Prozent des Umsatzes liegen, für ein kleineres 
mittelständisches Unternehmen mit 125 Mitarbeitern hingegen bei etwa drei
Prozent. Oft gibt es bei Bürokratiekosten diskrete Sprünge, weil manche Vorgaben 
erst ab einer bestimmten Betriebsgröße gelten. Dies kann die Anreize und
Möglichkeiten eines Unternehmens verzerren, neue Märkte zu erschließen oder seine 
Produktivität zu verbessern, weil mit zunehmender Größe höhere
Bürokratiekosten anfallen.   
614. Ein weiterer Transmissionsmechanismus von Bürokratiekosten ist die
Kapitalakkumulation. Beispielsweise können aufwändige Genehmigungsverfahren 
die Investitionstätigkeit hemmen. 🡦 ZIFFER 605 Pellegrino und Zheng (2024) 
schätzen ein strukturelles Modell mit Daten aus Befragungen von knapp 15 000 
Unternehmen in sieben europäischen Ländern zu den wichtigsten Hemmnissen 
des Unternehmenswachstums. Sie schätzen, dass die bestehenden
bürokratischen Hemmnisse, die den Kapitaleinsatz verteuern, die Produktion in 
Deutschland um durchschnittlich 0,17 % des BIP pro Jahr verringern. 
Dabei lassen sich gut zwei Drittel (0,12 Prozentpunkte) dieses Rückgangs 
auf ineffizient niedrige Unternehmensinvestitionen sowie knapp ein 
Drittel (0,05 Prozentpunkte) auf die Fehlallokation von Kapital und
Arbeit zurückführen. Im europäischen Vergleich erscheint der
Produktionsrückgang aufgrund von Bürokratiekosten, die den Kapitaleinsatz verteuern, allerdings 
gering: In Frankreich, Italien und Spanien liegt er mit 3,9 %, 0,8 % bzw. 0,3 % des 
BIP merklich höher, wovon sich jeweils zwischen zwei Dritteln und drei Vierteln 
auf niedrigere Investitionen zurückführen lassen. Der große Effekt in Frankreich 
spiegelt hauptsächlich wider, dass der Anteil der Unternehmen, die gesetzliche 
und administrative Beschränkungen als wichtige Wachstumshemmnisse sehen, 
überproportional hoch ist.   
615. Schließlich verringert Bürokratie das Produktionspotenzial auch, indem
Arbeitskräfte bei den Unternehmen in administrativen Prozessen (z. B.
Erfüllung von Informationspflichten, Beantragen von Genehmigungen) gebunden 
sind und nicht für andere Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Exemplarisch lässt 
sich auf Basis administrativer Daten abschätzen, wie viele Arbeitsstunden
Unternehmen für die Erfüllung bundesrechtlicher Informationspflichten aufwenden. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 423 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
424 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Im Jahr 2012 fielen dafür jährlich rund 886 Mio Arbeitsstunden an, was 1,5 % 
aller geleisteten Arbeitsstunden entspricht (Statistisches Bundesamt, 2025a). 
🡦 ABBILDUNG 104 Dieser Wert ist zum Stichtag 31. März 2025 um 0,2
Prozentpunkte auf 1,7 % der gesamten geleisteten Arbeitsstunden im Jahr 
2024 bzw. 1 019 Mio Arbeitsstunden gestiegen. Da hierbei nur ein Teil der 
gesamten Bürokratiekosten betrachtet wird, stellt die Schätzung eine Untergrenze 
der tatsächlich gebundenen Arbeitsstunden dar. Unter der Annahme, dass die 
bundesrechtlichen Informationspflichten etwa ein Drittel der gesamten
Informationspflichten ausmachen, 🡦 ABBILDUNG 97 RECHTS umfasst die Gesamtbelastung bei 
proportionaler Hochrechnung 4,9 % der gesamten geleisteten Arbeitsstunden im 
Jahr 2024. Angesichts der zunehmenden Arbeitskräfteengpässe in Deutschland 
ist diese Bindung des Faktors Arbeit zur Erfüllung bürokratischer Pflichten
erheblich.  
  
🡦 ABBILDUNG 104  
 
1 – Regelmäßige Bürokratiekosten, die im Abstand von mehreren Jahren absehbar regelmäßig anfallen.  2 – Nicht für alle 
bundesrechtlichen Vorgaben werden die Bürokratiekosten in Zeitaufwand und Sachaufwand zerlegt. Hier sind nur die 
Vorgaben berücksichtigt, für die eine Zeitaufwandsschätzung durchgeführt wurde. Die gezeigten Werte stellen also eine 
Untergrenze dar. Zu Beginn der Messung, am 1. Januar 2012, lag für 82 % der bundesrechtlichen Bürokratiekosten eine 
Zeitaufwandsschätzung vor. Zur Datenaktualisierung am 31. Dezember 2017 lag für 84 % und zu den
Datenaktualisierungen am 31. Dezember 2021 und am 31. März 2025 lag jeweils zu 86 % der bundesrechtlichen Bürokratiekosten eine 
Zeitaufwandsschätzung vor.  3 – Die Hochrechnung erfolgt proportional zum Anteil der Bürokratiekosten, für die eine
Zeitaufwandsschätzung durchgeführt wurde.  4 – Bereinigung der Daten um konjunkturelle Effekte, z. B. aufgrund der
Zuoder Abnahme der Zahl der von einer Vorgabe betroffenen Unternehmen oder Anpassung einzelner Schätzwerte, etwa der 
Korrektur der ex-ante-Schätzung der Arbeitsstunden bei der Verschreibungspflicht für Arzneimittel, die z. B. bestimmte 
Stoffe enthalten (AMG, Fußnote 7).  5 – Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns.  6 – Umsatzsteuergesetz.  
7 – Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln.  8 – Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-108-01
Zeitaufwand bei den Unternehmen zur Erfüllung bundesrechtlicher Informationspflichten pro Jahr
1
2
3
0,85
0,90
0,95
1,00
1,05
1,10
1,15
1,20
1,25
1,30
Mrd Arbeitsstunden1
2012 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 2025
Zeitaufwand gemessen2 Zeitaufwand geschätzt2,3
1 – MiLoG5: Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
2 – UstG6: Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro
3 – AMG7: Verschreibungspflicht für Arzneimittel, die z. B. bestimmte Stoffe enthalten (Änderung); 
SGB V8: Abrechnung von Arzneimitteln durch Apotheken (Änderung)
Datenaktualisierung4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 424 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 425 
3. Produktivitätseffekte der Verwaltungsleistung  
616. Der Vollzug von Normen erfolgt durch die jeweils zuständigen
Verwaltungsbehörden. Diese überprüfen beispielsweise die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften,
erteilen Genehmigungen, überwachen Pflichten und verhängen Strafen. Ein
ineffizienter Vollzug von Normen kann zusätzliche Kosten bei den
Normadressaten verursachen, daher ist die Effizienz der Verwaltung für die
wahrgenommene Bürokratiebelastung und die Produktivitätsentwicklung von
Unternehmen entscheidend.  
617. Eine Studie der OECD untersucht am Beispiel Italiens den Zusammenhang 
zwischen der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und der
Produktivität von Unternehmen anhand von Unterschieden in der Effizienz der
öffentlichen Verwaltung in verschiedenen Provinzen. Eine Erhöhung der Effizienz einer 
Provinzverwaltung vom 25. Perzentil (Catanzaro, Süditalien) auf das 75. Perzentil 
(Monza, Norditalien) führt demnach zu einer Erhöhung des jährlichen
Wachstums der Arbeitsproduktivität der Unternehmen um etwa 2,4 Prozentpunkte 
(Fadic et al., 2019). Amoroso et al. (2024) zeigen, dass die Qualität der
Verwaltung entscheidend für die Auswirkungen von Regulierung auf die
Verbreitung schnell wachsender Unternehmen in europäischen Regionen ist. 
Während strikte Produktregulierung die Verbreitung schnell wachsender
Unternehmen generell hemmen kann, zeigt sich dieser negative Effekt in Regionen mit 
hoher Verwaltungsqualität nicht.   
Der wichtigste Grund für den positiven Zusammenhang zwischen
Verwaltungseffizienz und Produktivität dürften die Opportunitätskosten in Form von verlorener 
Zeit sowie gebundenem Kapital und Personal sein. So kann beispielsweise eine 
ineffiziente Verwaltung die Dauer von Genehmigungsverfahren
erhöhen, was Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Unternehmen erzeugt. Die 
Investitionsentscheidungen dieser Unternehmen können dadurch negativ
beeinflusst, Unternehmenswachstum gedämpft und Abwanderungstendenzen in
Regionen mit effizienterer Verwaltung verstärkt werden (Amoroso et al., 2024). 
618. In Deutschland gab es seit Anfang der 2000er-Jahre mehrere große
Verwaltungsreformen mit dem Ziel, die Effizienz im Rechtsvollzug zu verbessern. 
So wurden etwa die Organisation und Arbeitsweise der Bundesagentur 
für Arbeit (BA) im Rahmen der „Hartz-Reformen“ verändert und
dadurch die Vermittlungseffizienz gesteigert (Fahr und Sunde, 2009; Launov und 
Wälde, 2016). Dies wurde über ein systematischeres Vorgehen durch
beispielsweise adressatenorientierte Handlungsprogramme für junge Arbeitsuchende
erreicht. Darüber hinaus wurde die Vermittlungseffizienz durch die Einrichtung von 
Kundenzentren und Servicecentern verbessert, die eine störungsfreie Beratung 
durch die Trennung von persönlicher und telefonischer Beratung ermöglicht.
Außerdem wurde die Eigenverantwortung der Arbeitsagenturen gestärkt, indem die 
bis dahin bürokratische Fachaufsicht der Landesarbeitsämter einer
zielorientierten Steuerung durch die neu gegründeten Regionaldirektionen wich. Zudem
wurde durch die stärkere Honorierung individueller Leistungen, auch in der
Führungsebene, ein leistungsförderndes Arbeitsumfeld geschaffen. Ein internes
Controlling hilft nun, die Effizienz der Arbeitsvermittlung zu messen (Weise, 2011).  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 425 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
426 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Hartz-Reformen auch umfangreiche
Änderungen an den finanziellen Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der 
neu geschaffenen Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgenommen. In den
Jahren nach der Umsetzung dieser Reformen ging die Arbeitslosigkeit in 
Deutschland deutlich zurück. Launov und Wälde (2016) analysieren in einem 
Matching-Modell den Einfluss der Hartz-III- und Hartz-IV-Reformen auf die 
Entwicklung der Arbeitslosenquote. Dazu vergleichen sie die tatsächliche mit
einer hypothetischen Entwicklung unter Annahme einer höheren Effizienz in der 
Vermittlung durch die BA (Hartz-III) oder einer kürzeren
Arbeitslosenunterstützung (Hartz-IV). Demnach können rund 20 % des Rückgangs auf die
gesteigerte Effizienz der BA zurückgeführt werden, während die Verkürzung der 
Arbeitslosenunterstützung nur etwa 5 % des beobachteten Rückgangs erklärt.  
IV. DETERMINANTEN VON  
BÜROKRATIEKOSTEN 
619. Die Qualität von Gesetzen wird durch ihre Wirksamkeit,
Adressatenfreundlichkeit und Vollzugstauglichkeit bestimmt (NKR, 2019). Ein
wirksames Gesetz erreicht das mit ihm verbundene Ziel. Adressatenfreundliche
Gesetze verursachen bei den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern einen 
möglichst geringen Umsetzungsaufwand. Dies kann beispielsweise erreicht
werden, indem Gesetze für den jeweiligen Adressatenkreis verständlich formuliert 
werden und leicht nutzbare Schnittstellen zur automatisierten Erfüllung von
Informationspflichten bereitgestellt werden. Vollzugstaugliche Gesetze sind durch 
die Verwaltung rechtssicher und kosteneffizient umsetzbar. Eine rechtssichere 
Anwendung eines Gesetzes ist möglich, wenn seine Auslegung eindeutig und
vorhersehbar ist. Die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bietet in
Deutschland häufig noch Raum für Effizienzsteigerungen im Vollzug.   
1. Herausforderungen im nationalen  
Gesetzgebungsprozess  
Beteiligungsverfahren und Qualitätskontrolle 
620. Für die Gesetzgebung auf Bundesebene sind in Deutschland der Bundestag 
und der Bundesrat zuständig. 🡦 PLUSTEXT 31 Gesetzentwürfe werden in der Regel 
von den zuständigen Bundesministerien erarbeitet. Um die
Adressatengerechtigkeit und Vollzugstauglichkeit in neuen Gesetzen zu erhöhen, erhalten die
Interessenvertreter und Interessenvertreterinnen im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, zu neuen Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen.   
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 426 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 427 
 
🡦 PLUSTEXT 31  
Hintergrund: Der Gesetzgebungsprozess des Bundes 
Die Gesetzgebung ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) geregelt. Die meisten Gesetzentwürfe werden von den zuständigen
Ministerien erarbeitet und von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht 
(Bundesrat, 2025). Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind die anderen
Bundesministerien, der Nationale Normenkontrollrat (NKR), die Länder, die
kommunalen Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände an der Prüfung der Gesetzentwürfe 
beteiligt. Die Anhörungsfrist soll vier Wochen betragen. Anschließend erfolgt die 
Stellungnahme des Bundesrates und die erste Lesung im Bundestag. Der
Gesetzentwurf wird dabei vorgestellt und zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse 
überwiesen, die Änderungs- oder Beschlussempfehlungen erarbeiten. In der
zweiten Lesung berät der Bundestag über den Gesetzentwurf und ändert ihn
gegebenenfalls ab. Es folgt die dritte Lesung, in der endgültig abgestimmt wird. Wird der 
Gesetzentwurf vom Bundestag angenommen, wird er dem Bundesrat vorgelegt. 
Dessen Rolle richtet sich danach, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder um 
ein Einspruchsgesetz handelt. Mit der Unterzeichnung des Gesetzes durch den
Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz zu 
einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft. 
621. Gesetzentwürfe der Bundesregierung unterliegen einer rechtssystematischen und 
rechtsförmlichen Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz (§ 46 GGO). 
Dies soll beispielsweise die Vereinbarkeit mit höherem Recht und die
widerspruchsfreie Einordnung in das bestehende Rechtsgefüge sicherstellen. Erst nach 
erfolgreicher Prüfung darf ein Gesetzentwurf dem Kabinett zur Beschlussfassung 
vorgelegt werden (Bundesregierung, 2023a). Die Rechtsförmlichkeit hat
damit einen hohen Stellenwert bei der Erarbeitung des Gesetzestextes. 
622. Für die Vollzugsfähigkeit und Adressatenfreundlichkeit sind in der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) keine bindenden 
Kontrollmechanismen vorgesehen. Um diese Qualitätsmerkmale zu
verbessern, durchlaufen neue Gesetzentwürfe jedoch ein Beteiligungsverfahren. 
🡦 PLUSTEXT 31 Die Länder, der Normenkontrollrat (NKR), 🡦 KASTEN 36 die
Kommunalen Spitzenverbände, relevante Zentral- und Gesamtverbände und weitere
Fachkreise haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen
abzugeben. Die Auswahl der einbezogenen Verbände und Fachkreise obliegt dabei 
dem Ermessen des federführenden Ministeriums (§ 47 GGO). Für Einzelpersonen 
oder Unternehmen gibt es häufig keine Möglichkeit, sich unmittelbar
einzubringen (NKR, 2019).  
Vom NKR wurde zuletzt kritisiert, dass ihm zur Erstellung seiner
Stellungnahmen häufig nicht die in der GGO vorgesehene Frist von vier Wochen 
eingeräumt wird. Im Jahr 2024 wurde diese Frist in 62 % der Verfahren nicht 
eingehalten. In 13 % der Verfahren betrug die Prüffrist weniger als fünf Tage 
(NKR, 2024a). 
623. In Deutschland fehlt ein einheitlicher Leitfaden zur Erstellung von
Gesetzen. Legistinnen und Legisten, die in den Ministerien Rechtstexte formulieren, 
haben bei der Erstellung von Gesetzentwürfen zahlreiche Arbeitshilfen zu 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 427 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
428 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
beachten. Allerdings sind diese nicht immer aufeinander abgestimmt und werden 
von verschiedenen Stellen der Bundesregierung verwaltet (NKR, 2025a). Die
Arbeitshilfenbibliothek des Bundes besteht derzeit beispielsweise aus mehr als 40 
Arbeitshilfen, Checklisten und Rundschreiben (BMI, 2025a). Die Vielzahl der
Arbeitshilfen könnte nach Einschätzung des NKR zu einem rein formalen Abhaken 
statt einer effektiven Anwendung der Leitfäden führen. Ein einheitlicher, zentral 
gepflegter Leitfaden könnte hier Abhilfe schaffen (NKR, 2025a). 🡦 KASTEN 36   
🡦 KASTEN 36  
Fokus: Der Nationale Normenkontrollrat und der Rat für bessere Rechtssetzung in Norwegen  
im Vergleich 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein gesetzlich verankertes, unabhängiges Gremium, 
das die Bundesregierung in den Bereichen Bürokratie, bessere Gesetze und digitale Verwaltung 
berät. Der NKR prüft bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung die methodengerechte
Durchführung und nachvollziehbare Darstellung der Kostenschätzung, der Erwägung alternativer
Lösungsmöglichkeiten und der Prüfung der digitalen Umsetzbarkeit des Gesetzes (§ 4, Gesetz 
zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates, NKRG). Die mit den Regelungen
angestrebten Ziele sind nicht Gegenstand der Prüfung durch den NKR (§ 1 NKRG). Seine
Stellungnahmen haben im Gesetzgebungsprozess keine direkte Bindungswirkung, werden den
Gesetzentwürfen jedoch angehängt. Sie schaffen zusätzliche Transparenz und informieren die
Öffentlichkeit. Darüber hinaus spricht der NKR in separaten Gutachten Empfehlungen zum
Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung aus. Entsprechend seinem Mandat nimmt der 
NKR mit Ausnahme der Prüfung der Durchführung des Digital-Checks keine Qualitätskontrolle 
der Gesetzesvorbereitung unter den Aspekten Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und 
Vollzugstauglichkeit vor. 
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben auf Landesebene 
eigene Normenkontrollräte etabliert (NKR, 2024b). Zudem wurde in Nordrhein-Westfalen und 
Niedersachsen jeweils eine „Clearingstelle Mittelstand“ eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen 
prüft diese Clearingstelle im Auftrag der federführenden Ministerien Regelungsvorhaben auf 
ihre Mittelstandsverträglichkeit und bewertet deren Auswirkungen auf Wettbewerb, Kosten, 
Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze (Clearingstelle Mittelstand, 2025). 
In Norwegen führt der Rat für bessere Rechtssetzung (Regelrådet), ein dem NKR ähnliches 
Gremium, eine Qualitätskontrolle für die Erstellung von Gesetzentwürfen durch (NKR, 2019). 
Dabei prüft der Rat für bessere Rechtssetzung, ob der Leitfaden zur Gesetzeserstellung
eingehalten wurde und beurteilt, ob das Ziel des Gesetzes zu den geringstmöglichen Kosten für die 
Unternehmen erreicht wird (Regelrådet, 2025a). Der Leitfaden sieht unter anderem vor, dass 
im Rahmen der Gesetzeserarbeitung sechs Leitfragen beantwortet werden (DFØ, 2018). Diese 
betreffen die Erläuterung der Problemstellung, die Beschreibung der möglichen Maßnahmen, 
um das Problem zu adressieren, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Betroffenen, eine 
Begründung der im Gesetz letztlich genutzten Maßnahmen und die Voraussetzungen für eine 
erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes. Darüber hinaus stellt der Leitfaden Anforderungen an 
die Einbindung anderer Ministerien. Der Rat für bessere Rechtssetzung gibt eine schriftliche 
Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen ab und bewertet die Berücksichtigung der Leitlinien 
anhand eines Ampelsystems. Im Jahr 2024 wurden 43 Gesetzentwürfe geprüft, acht davon 
wurden mit Grün bewertet, 24 mit Gelb und 11 mit Rot (Regelrådet, 2025b). In den Jahren 
2016 bis 2021 hat der Rat für bessere Rechtssetzung 190 Gesetzentwürfe geprüft. In 20 Fällen 
hatten die Stellungnahmen nach Einschätzung des Rats für bessere Rechtssetzung einen
Einfluss auf die endgültige Ausgestaltung der Regelung (Regelrådet, 2025c). Ein Schwachpunkt 
des norwegischen Ansatzes könnte sein, dass die schriftliche Beantwortung der Leitfragen für 
die Ministerien mit zusätzlicher Bürokratie einhergeht.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 428 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 429 
624. Die Bürokratiekosten neuer Regelungsvorhaben werden anhand des
Gesetzentwurfs geschätzt, der dem Kabinettsbeschluss zugrunde liegt, und dem 
NKR zur Stellungnahme vorgelegt. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens 
kann es jedoch zu Änderungen des Gesetzentwurfs kommen, die
Änderungen der Bürokratiekosten mit sich bringen können. Eine erneute Schätzung 
der Bürokratiekosten erfolgt im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens 
nicht standardmäßig. Dies führt zu Intransparenzen hinsichtlich der
entstehenden Bürokratiekosten. Eine Ausnahme stellt etwa das im Jahr 2024 in Kraft 
getretene Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) 🡦 PLUSTEXT 34 dar. Nachdem 
beispielsweise der im Gesetzentwurf enthaltene Vorschlag zum digitalen Auslesen 
von Pässen bei der Flugabfertigung im parlamentarischen Verfahren gestrichen 
wurde, wurde eine erneute Bürokratiekostenschätzung vorgenommen. Das
jährliche Entlastungsvolumen von ursprünglich 310,7 Mio Euro (Bundesregierung, 
2024c) sank dabei um 31,5 Mio Euro (Bundesregierung, 2024d).   
625. Gesetze und Verordnungen, deren regelmäßiger Erfüllungsaufwand fünf Mio 
Euro pro Jahr überschreitet, sollen nach ihrem Inkrafttreten evaluiert 
werden (§ 44 GGO; Bundesregierung, 2019a; BMJ, 2024a). Im Rahmen der
Evaluation soll das zuständige Ministerium überprüfen, ob die Kosten des Gesetzes 
in einem angemessenen Verhältnis zur Wirkung stehen und ob diese Wirkung 
auch zu geringeren Kosten erzielt werden kann (Statistisches Bundesamt, 2025b). 
Die Ergebnisse sollen gemäß eines Staatssekretärsbeschlusses aus dem Jahr 2019 
anschließend auf einer zentralen Plattform veröffentlicht werden
(Bundesregierung, 2019a). Allerdings wurde diese Plattform bis heute nicht geschaffen (NKR, 
2024a). Zudem kritisiert der NKR (2024a), dass die Evaluationen teilweise nicht 
rechtzeitig fertiggestellt werden. Die Expertenkommission Forschung und
Innovation (EFI, 2024) kritisierte in ihrem Gutachten im Jahr 2024 ferner
methodische Mängel in den Evaluationsstudien zur Forschungs- und
Innovationspolitik. Diese genügen häufig nicht den Anforderungen einer Kausalanalyse.
Obwohl die Evaluationen die Möglichkeit schaffen, Erfolgsfaktoren,
Umsetzungshürden oder unbeabsichtigte Folgen zu identifizieren, scheinen sie in den
Ministerien insgesamt keinen hohen Stellenwert zu haben.   
In Norwegen 🡦 KASTEN 36 sieht der Leitfaden für die Ausarbeitung von Gesetzen 
vor, dass die Ausgangssituation wenn möglich vor der Verabschiedung 
des neuen Gesetzes dokumentiert werden muss, um später die
Auswirkungen des Gesetzes bewerten zu können (DFØ, 2018). Zur Evaluation der
Auswirkungen von Verwaltungsvereinfachungen wäre beispielsweise die Dauer von 
Genehmigungen vor einer Reform zu messen und zu dokumentieren. Allerdings 
kann die Datenerhebung zu weiterer Bürokratie führen, wenn dafür
beispielsweise vorab Unternehmensbefragungen durchgeführt werden.  
Technologischer Fortschritt und Entwicklung des Rechtssystems 
626. Der technologische Fortschritt erfordert eine Vielzahl neuer rechtlicher 
Regelungen (Hinterleitner et al., 2024). Diese betreffen häufig Bereiche, die
außerhalb der Fachkompetenz der traditionell ausgebildeten Verfasserinnen oder 
Verfasser von Rechtstexten (Legisten) liegen (NKR, 2019). Stärkere
Differenzierungen im Gesetzesinhalt, die auf Liberalisierungen zurückgehen, können 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 429 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
430 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
ebenfalls zu komplexeren Vorgaben führen. Dies ist beispielsweise der Fall, 
wenn mit ihnen anstelle eines strikten Verbots differenziertere Regelungen mit 
begrenzten Ausnahmen geschaffen werden (Knill et al., 2024a). So musste etwa 
mit der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr nicht nur die 
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erlassen, sondern zugleich auch die
Fahrerlaubnis-Verordnung sowie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung angepasst
werden (Bundesregierung, 2019b).   
Gleichzeitig steigt die Komplexität von Gesetzen an, wenn sie vielfältigen 
Einzelfällen gerecht werden sollen. Ein Beispiel hierfür ist die
Pendlerpauschale im Einkommensteuergesetz. Sie umfasst viele Sonderregelungen – etwa 
für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug, für Fälle in denen der Arbeitgeber selbst der 
Verkehrsträger ist, für Berufstätige mit mehreren Wohnsitzen und für eine nach 
der Entfernung gestaffelte Berechnung.  
627. Neue Gesetze müssen sich in das bestehende Rechtssystem einfügen. Die
kontinuierliche Rechtsentwicklung auf nationaler und europäischer Ebene 
ist in der Gesetzgebung zu berücksichtigen (NKR, 2019). Die föderale
Organisation der Gesetzgebung in Deutschland kann zudem zu uneinheitlichen
Regelungen führen, die die Bürokratiekosten erhöhen und Produktivitätseinbußen 
nach sich ziehen. So richtet sich beispielsweise die zuständige
Landesaufsichtsbehörde für Fragestellungen zur DSGVO nach dem Hauptsitz einer Firma.
Tochterunternehmen aus einem anderen Bundesland könnten dadurch für gleiche
Fragestellungen unterschiedliche Antworten erhalten. 🡦 KASTEN 35   
628. Mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes werden häufig mehrere
bestehende Gesetze geändert, um das Gesetz in den geltenden
Rechtsrahmen zu integrieren. Hierbei handelt es sich um sogenannte Artikelgesetze 
(BMVg, 2025). So wurden mit der Einführung des Gesetzes über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten etwa Anpassungen der
Wettbewerbsgesetze sowie des Betriebsverfassungsgesetzes vorgenommen (Bundesregierung, 
2021a). Dennoch kann es zu Zielkonflikten zwischen Gesetzen kommen. 
So fordert die DSGVO 🡦 KASTEN 35 das Löschen von Daten, die den Zweck ihrer
Erhebung erfüllt haben, während im Handels- und Steuerrecht
Aufbewahrungspflichten vorgeschrieben sind (Art. 17 Abs. 1 DSGVO, § 257 HGB, § 14b UStG). Die 
DSGVO erlaubt nach Art. 6 Abs. 1 die Speicherung von Daten zur Erfüllung einer 
solchen rechtlichen Verpflichtung, allerdings führen die gegensätzlichen
Prinzipien in der Praxis zu Verunsicherung in Unternehmen (Durmus et al., 2019). Bei 
den Unternehmen erfordert die Rechtsentwicklung Anpassungsprozesse, die mit 
Kosten einhergehen. So kritisierten Arbeitgeberverbände die Anhebung des
Mindestlohns im Jahr 2022, da sie zum Teil vorzeitige Anpassungen in Tarifverträgen 
erforderte und ihre Planungssicherheit verringerte (Fulda et al., 2023).  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 430 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 431 
2. Herausforderungen durch die EU-Gesetzgebung 
629. Zusätzlich zur Gesetzgebung der Gebietskörperschaften innerhalb Deutschlands 
kann auch die Europäische Union (EU) Richtlinien und Verordnungen 
erlassen, die sich auf nationaler Ebene auswirken. 🡦 PLUSTEXT 32 🡦 KASTEN 37 Dabei 
gilt das Subsidiaritätsprinzip, das sicherstellen soll, dass Regelungen auf EU-
Ebene nur dann getroffen werden, wenn Ziele auf nationaler Ebene nicht 
ausreichend erreicht werden (können) oder die Erreichung auf EU-
Ebene effizienter ist. Seit Ende der 2000er-Jahre werden auf EU-Ebene im 
Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens am häufigsten
Verordnungen erlassen, die auf nationaler Ebene unmittelbar gelten und keiner nationalen 
Umsetzung bedürfen. 🡦 ABBILDUNG 105 LINKS Laut einer Umfrage des ifo Instituts aus 
dem Jahr 2024 basieren fast 35 % der unternehmensbezogenen Vorgaben auf 
Vorgaben der Europäischen Union (Demmelhuber et al., 2024). 🡦 ABBILDUNG 97 Die 
Identifikation des Anteils nationaler Gesetzgebung, der auf EU-Gesetze
zurückgeht, ist methodisch schwierig. Je nach Art der Messung bewegen sich die
Schätzungen zwischen einem Anteil von 36 % und 67 % (König und Mäder, 2008, 2011; 
Töller, 2008, 2014; Hölscheidt und Hoppe, 2010).   
  
🡦 ABBILDUNG 105  
 
1 – Verabschiedete Rechtsakte des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.  2 – Die Frage 
in der Umfrage lautete: „Wie bewerten Sie Ihre Erfahrungen mit den Anforderungen/Regulierungen der verschiedenen 
Ebenen?“  3 – Unternehmen mit 65 Beschäftigten oder weniger.  4 – Unternehmen mit 66 bis einschließlich 265
Beschäftigten.  5 – Unternehmen mit 266 oder mehr Beschäftigten.
Quellen: Demmelhuber et al. (2024), EUR-Lex
© Sachverständigenrat | 25-001-01
EU-Gesetzgebung im Überblick
0
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0
20
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140
160
180
200
1994 99 04 09 14 19 2024
Ein großer Teil der verabschiedeten 
EU-Rechtsakte1 sind Verordnungen
Anzahl Anteil in %
Anzahl der Rechtsakte Legislaturperioden
Verordnungen
(rechte Skala)
Richtlinien
(rechte Skala)
Beschlüsse
(rechte Skala)
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90
100
Klein³ Mittel⁴ Groß⁵
Unternehmensgröße
Kleine Unternehmen bewerten2
EU-Regulierung negativer
Anteil in %
Sehr schlecht Schlecht Neutral Gut
Sehr gut Keine Einschätzung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 431 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
432 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
 
🡦 PLUSTEXT 32  
Hintergrund: Der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene 
Der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene beginnt mit einem Vorschlag der
Europäischen Kommission, die das alleinige Initiativrecht für Gesetze hat und
Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse sowie delegierte und Durchführungsrechtsakte
erlassen kann. 🡦 ABBILDUNG 105 LINKS Die Kommission legt ihren Vorschlag sowohl dem 
Rat der Europäischen Union (Ministerrat) als auch dem Europäischen Parlament 
vor. Diese beiden Institutionen entscheiden im sogenannten ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren gleichberechtigt über den Vorschlag. Während des Verfahrens 
werden auch die nationalen Parlamente über die Entwürfe informiert und können 
Stellungnahmen abgeben. Wird der Entwurf von mehr als einem Drittel der
nationalen Parlamente abgelehnt, muss die Kommission den Vorschlag überprüfen und 
gegebenenfalls überarbeiten oder zurückziehen (yellow card procedure). Der Rat 
und das Parlament prüfen den Vorschlag in bis zu drei Lesungen. Sollte in der
zweiten Lesung keine Einigung erzielt werden, tritt ein Vermittlungsausschuss
zusammen, um einen Kompromiss zu finden. Dieser muss vom Parlament und vom Rat 
erneut bestätigt werden. Nach erfolgreicher Annahme durch beide Institutionen 
wird das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt zu 
einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft. 
🡦 KASTEN 37  
Fokus: Informationspflichten durch das Lieferkettengesetz 
Das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) wurde im 
Jahr 2021 verabschiedet und trat im Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3 000
Beschäftigten in Kraft. Im Januar 2024 wurde der Kreis der Normadressaten auf Unternehmen 
mit mehr als 1 000 Beschäftigten erweitert. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Verantwortung 
der Unternehmen für die Auswirkungen ihrer globalen Geschäftstätigkeiten zu stärken
(Bundesregierung, 2024e). Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltschutz bei 
unmittelbaren Lieferanten einzuhalten, damit verbundene Risiken zu identifizieren und
Missstände zu beenden. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird ab dem Jahr 2026 vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht (BAFA, 2024). Neben
Reputationsschäden durch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können auch Bußgelder erhoben und 
Unternehmen von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen werden. 
Im Jahr 2024 verabschiedeten der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament die 
europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). 
Die Einführung der CSDDD ist für das Jahr 2028 vorgesehen, ein Jahr später als ursprünglich 
geplant, und wird in drei Stufen erfolgen (Europäisches Parlament, 2025; Rat der Europäischen 
Union, 2025). In der letzten Stufe im Jahr 2029 erfasst die Richtlinie in der EU ansässige
Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz ab 450 Mio 
Euro sowie Unternehmen aus Drittländern, die innerhalb der EU einen Nettoumsatz von über 
450 Mio Euro erwirtschaften. Die CSDDD betrifft damit weniger Unternehmen als das deutsche 
LkSG, weshalb der NKR das LkSG als Beispiel für die Übererfüllung europäischer Regelungen 
(Gold-Plating) anführt (NKR, 2024a). Im Gegensatz zum LkSG bezieht die CSDDD jedoch die 
gesamte und nicht nur die unmittelbare Lieferkette ein, verlangt umfangreichere
Informationspflichten (z. B. Transitionsplan der Unternehmen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels) und 
sieht höhere Bußgelder und eine zivilrechtliche Haftung vor.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 432 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 433 
Das LkSG verursacht laut der OnDEA-Datenbank des Statistischen Bundesamts (2025a) für 
die Wirtschaft jährliche Bürokratiekosten in Höhe von 15,1 Mio Euro. Im Jahr 2024 fallen rund 
4 800 Unternehmen in den Anwendungsbereich des LkSG, was zu rechnerischen
Bürokratiekosten in Höhe von ca. 3 150 Euro pro Unternehmen und pro Jahr führt (Haupt und May, 2024). 
Die erfassten Bürokratiekosten beschränken sich jedoch auf jene, die bei den
berichtspflichtigen Unternehmen direkt anfallen (Bundesregierung, 2024a). Sie vernachlässigen den
Aufwand bei nicht selbst berichtspflichtigen Unternehmen, die Teil der Lieferkette von
berichtspflichtigen Unternehmen sind. Berichtspflichtige Unternehmen erfragen zur Erfüllung ihrer 
Sorgfaltspflicht die entsprechenden Informationen bei ihren Geschäftspartnern. Dieser
trickledown-Effekt dürfte dazu führen, dass bedeutende Teile der Bürokratiekosten bei Unternehmen 
anfallen, die nicht erfasst werden. Hinweise auf diesen Effekt ergeben sich beispielsweise aus 
einer Umfrage der bayerischen IHK, bei der rund ein Viertel der befragten kleinen
Unternehmen (1 – 19 Beschäftigte) angibt, durch die Informationspflichten des LkSG in ihrer
Geschäftstätigkeit erheblich oder teilweise gehemmt zu sein (Weinberger et al., 2024). Gemäß dem IW-
Zukunftspanel sind rund 48 % der Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern indirekt vom LkSG 
betroffen (Kolev-Schaefer und Neligan, 2024). Die vom Statistischen Bundesamt
ausgewiesenen Bürokratiekosten des LkSG könnten damit den tatsächlichen Bürokratieaufwand deutlich 
unterschätzen.  
Derzeit befinden sich zwei Gesetzentwürfe zur Abschaffung des LkSG im parlamentarischen 
Verfahren (Deutscher Bundestag, 2024). Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 
2025 im Rahmen des Omnibus-Pakets Vorschläge zur Vereinfachung der CSDDD veröffentlicht 
(Europäische Kommission, 2025a). 🡦 KASTEN 38 Unter anderem soll die CSDDD auf die
unmittelbare Lieferkette beschränkt und eine jährliche durch eine alle fünf Jahre durchzuführende 
Prüfung der Geschäftspartner ersetzt werden. Auswirkungen auf nicht berichtspflichtige
Unternehmen in der Lieferkette sollen durch Begrenzung der abgefragten Informationen verringert 
werden. Außerdem soll die vorgesehene zivilrechtliche Haftung aufgehoben werden.  
Es ist unklar, ob und in welchem Ausmaß die im LkSG vorgesehene Berichterstattung
wirksam dazu beiträgt, Menschenrechtslage, Umweltschutz und soziale Standards entlang der
Lieferkette zu verbessern. Erste Untersuchungen für die Bekleidungsindustrie deuten darauf hin, 
dass sich Unternehmen aus Entwicklungsländern zurückziehen könnten, da die Einhaltung der 
Sorgfaltspflichten dort nur zu hohen Kosten sichergestellt werden kann. Entwicklungsländer 
verlieren dadurch an Wettbewerbsfähigkeit, eventuell ohne dass sich die inländischen
Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialstandards verbessern, und es kann zu Wohlfahrtsverlusten 
kommen (Kolev-Schaefer und Neligan, 2024; Wolfmayr et al., 2024). Aufgrund des kurzen
Zeitraums seit Inkrafttreten des LkSG kann jedoch noch keine fundierte Einschätzung zu den
Effekten vorgenommen werden. Bis zum 30. Juni 2026 soll eine Evaluierung zur Wirksamkeit des 
LkSG durch das BAFA erfolgen (BAFA, 2023). 
630. Wegen der Gesetzgebung auf mehreren Ebenen und des Fehlens von 
zentral agierenden Vollzugsbehörden auf EU-Ebene können
unterschiedliche nationale Auslegungen und Vollzugsarten die Kosten für 
überregional aktive Normadressaten erhöhen. Dies kann zu
Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU beitragen. So führen z. B. Öffnungsklauseln, 
die eine nationale Abweichung von durch die DSGVO gesetzten Mindestvorgaben 
ermöglichen, zu abweichenden nationalen Regelungen. 🡦 KASTEN 35 Trotz Kenntnis 
der DSGVO müssen Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern aktiv sind,
zusätzlich die nationalen Datenschutzgesetze beachten. Diese erhöhte Komplexität 
geht mit höheren Bürokratiekosten einher und kann negative wirtschaftliche
Effekte, z. B. auf Internationalisierungsstrategien und Investitionen haben. 🡦 ZIF-
FER 605   
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 433 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
434 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
631. Während EU-Verordnungen allgemein und Beschlüsse für bestimmte Adressaten 
unmittelbar wirken, erfordern EU-Richtlinien die explizite Übertragung in
nationales Recht. Richtlinien erzeugen einerseits nationale
Gestaltungsspielräume, andererseits besteht die Herausforderung, die Richtlinie in einen
bestehenden Rechtsrahmen zu überführen. Dabei sind mögliche
Redundanzen oder Widersprüche mit bisherigen Vorgaben sowie Gold-Plating 🡦 PLUSTEXT 33 
zu vermeiden. Umfang und Komplexität der EU-Gesetzgebung können über den 
sogenannten trickle-down-Effekt gerade kleine Unternehmen und Start-Ups
belasten, obwohl sie eigentlich nicht zum beabsichtigten Normadressatenkreis
gehören (Europäische Kommission, 2023a; Draghi, 2024). 🡦 ZIFFER 605 🡦 ZIFFER 613 
🡦 KASTEN 37 Kleinen Unternehmen fehlt es unter Umständen an personellen
Ressourcen und Know-How, um Dokumentations- und Informationspflichten zu
erfüllen. Mehr als die Hälfte der vom ifo Institut befragten Unternehmen gibt an, 
mit gesetzlichen Anforderungen auf EU-Ebene schlechte oder sogar sehr 
schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. 🡦 ABBILDUNG 105 RECHTS Bei kleinen
Unternehmen sind es mehr als 60 %. Dabei schneidet die EU-Ebene jedoch nicht
merklich schlechter ab als die Bundesebene, für die sich ähnliche Zahlen ergeben. Im 
Rahmen des aktuellen Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission wurde 
ein umfangreicher Bürokratieabbau angekündigt. 🡦 KASTEN 38   
 
🡦 PLUSTEXT 33  
Begriffserklärung: Gold-Plating 
Gold-Plating (Vergolden) tritt im Zusammenhang mit der Übertragung von EU-
Regelungen in nationales Recht auf, wenn ein Mitgliedstaat bei der Umsetzung in
nationales Recht zusätzliche Anforderungen festlegt, die über die EU-Vorgaben
hinausgehen (Bundesregierung, 2024f; Draghi, 2024). Das fragmentiert die einheitliche 
EU-Gesetzgebung und verursacht zusätzliche Kosten. 🡦 KÄSTEN 35 UND 37 Die Gründe 
für Gold-Plating sind vielfältig. Nationale Übertragungen europäischer Rechtsakte 
können über die EU-Mindeststandards hinausgehen, weil beispielsweise eine
frühere nationale Regelung strenger war (Draghi, 2024). Teilweise setzt die EU auch 
gezielt nur Grenzen der Regulierung und lässt den Mitgliedstaaten
Ausgestaltungsspielraum. 
🡦 KASTEN 38  
Fokus: Aktuelle Entwicklungen zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene 
In ihrem aktuellen Arbeitsprogramm legt die Europäische Kommission einen Schwerpunkt auf 
die Vereinfachung und effektivere Umsetzung von europäischen Rechtsvorschriften
(Europäische Kommission, 2025b). Die Informationspflichten für alle Unternehmen sollen bis zum 
Ende der Legislaturperiode im Jahr 2029 um mindestens 25 % und für kleine und mittlere 
Unternehmen (KMU) um mindestens 35 % reduziert werden. Insgesamt sollen in diesem
Zeitraum Bürokratiekosten in Höhe von rund 37,5 Mrd Euro eingespart werden (Europäische
Kommission, 2025c). Eine Verstetigung des Bürokratieabbaus soll über einen jährlichen
Evaluationsplan von Rechtsvorschriften und die weitere Durchführung von Fitness-Checks, die die
Effizienz und Effektivität der EU-Gesetze bewerten, sichergestellt werden. 🡦 ZIFFER 651  
Die Maßnahmen zum Bürokratieabbau wurden von der Europäischen Kommission durch 
den am 26. Februar 2025 veröffentlichten Omnibus-Vorschlag konkretisiert (Europäische Kom-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 434 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 435 
mission, 2025d). Dieser umfasst Vereinfachungen in den Bereichen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie), der Sorgfaltspflichten zur Unterstützung nachhaltiger
Geschäftspraktiken (CSDDD), 🡦 KASTEN 37 des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) und bei der
Inanspruchnahme europäischer Investitionsprogramme. Die Maßnahmen zielen darauf ab,
Informationspflichten auf die größten Unternehmen zu beschränken und kleine und mittlere
Unternehmen möglichst zu entlasten. Hierzu werden Schwellenwerte für den Anwendungsbereich 
angehoben. So sollen z. B. nur noch Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten unter der 
CSRD berichtspflichtig sein, wodurch rund 80 % der zuvor betroffenen Unternehmen vom
Anwendungsbereich ausgenommen würden. Außerdem wird angestrebt, eine Belastung von
kleinen Unternehmen zu verhindern, die in der Wertschöpfungskette vorgelagert sind, indem der 
Umfang an abgefragten Informationen beschränkt wird. Die Europäische Kommission gibt an, 
dass durch die Umsetzung dieses Omnibus-Pakets jährlich rund 6,3 Mrd Euro an regelmäßigen 
Bürokratiekosten eingespart werden könnten. 
3. Herausforderungen im Vollzug 
632. Ein ineffizienter Vollzug kann die Kosten der Normerfüllung für
Unternehmen erhöhen, beispielsweise durch lange Verfahrensdauern. Dafür sind
unterschiedliche verwaltungsinterne Faktoren verantwortlich. Dazu zählen eine hohe 
Fragmentierung des Vollzugs, ein geringes Maß an Zusammenarbeit der
einzelnen Verwaltungsebenen sowie ein starker Fokus auf eine juristisch
fehlerfreie Durchführung von Verfahren. Zusätzlich könnte eine effiziente
Steuerung des Personaleinsatzes unterbleiben, weil adäquate Managementmethoden 
fehlen und die Verwaltungsleistung nur unzureichend gemessen wird. 
633. Der Vollzug des geltenden Rechts ist in Deutschland fragmentiert. 
🡦 KASTEN 34 Ein wesentlicher Grund dafür ist die Trennung von Fachbereichen 
nach dem Ressortprinzip, die die Zusammenarbeit auf einer Verwaltungsebene 
verringert. Die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsebenen ist 
ebenfalls begrenzt. Insbesondere kommt es nicht zu einem systematischen
Wissenstransfer zwischen der Ebene der Normsetzung (z. B. Bund) und dem
Normvollzug (z. B. Kommunen). Unterschiede im Verwaltungsvollzug auf kommunaler 
Ebene und eine fehlende Standardisierung werden durch die kommunale
Selbstverwaltung verstärkt. Rechtliche Unsicherheiten bzgl. des Verbots der
Mischverwaltung und -finanzierung sowie des Vergaberechts behindern die Kooperation 
(NKR, 2025b). So könnte beispielsweise die gemeinsame Entwicklung und
Beschaffung von IT-Systemen kosteneffektiver sein als Einzelbeschaffungen und
zugleich die Standardisierung und den Datenaustausch zwischen den
Verwaltungseinheiten erleichtern.   
634. Die deutsche Verwaltung ist durch regelgebundene Prozesse,
hierarchische Strukturen und eine ausgeprägte Risikoaversion charakterisiert. 
Mitarbeitende der Verwaltung sind oftmals an starre Vorschriften gebunden, und 
der starke Fokus auf die Durchführung eines juristisch einwandfreien Verfahrens 
lässt kaum Spielräume zu (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK, 2025).
Dementsprechend ist der Anteil an Juristinnen und Juristen in Führungspositionen 
der deutschen Verwaltung mit etwa 45 % im internationalen Vergleich sehr hoch 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 435 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
436 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
(Lapuente und Suzuki, 2020). Die Bedeutung der formellen Verfahrenssicherheit 
nimmt weiter zu, wenn Klagen drohen oder Mitarbeitende bei
Fehlentscheidungen persönliche Nachteile fürchten müssen (Prendergast, 2003; Kuhlmann, 
2024; Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK, 2025). Auch die im Vergleich zu 
anderen Sektoren höhere Risikoaversion von Beschäftigten im Öffentlichen 
Dienst, dürfte dabei eine Rolle spielen (Bonin et al., 2007; Buurman et al., 2012). 
Die starke Verfahrensorientierung resultiert in langen bürokratischen Prozessen 
und beeinträchtigt die Effizienz des Vollzugs (Wissenschaftlicher Beirat beim 
BMWK, 2025).   
635. Verwaltungsvorgänge dauern häufig länger als gesetzlich
vorgeschrieben. So zeigt eine Auswertung des BDI (2022) von etwa 250 Verfahren aus 27 
Branchen, dass Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz  
(BImSchG) im Durchschnitt sechs Monate länger dauern als die gesetzlich
vorgesehenen drei bis sieben Monate (§ 10 (6a) BImSchG). Allein bis die Behörden alle 
zur Genehmigung benötigten Unterlagen gesammelt haben, vergehen im Schnitt 
elf Monate. Dies hängt laut dem BDI auch mit der gestiegenen Anzahl
erforderlicher Gutachten zusammen. Bei Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen 
an Land kam es ab dem Jahr 2016 ebenfalls zu einem deutlichen Anstieg der
Genehmigungsdauer. Durch Reformen, die unter anderem Standardisierungen und 
Verfahrensvereinfachungen vorsahen, konnte die Dauer von
Genehmigungsverfahren seit dem Jahr 2023 wieder stark verkürzt werden. 🡦 KASTEN 39   
🡦 KASTEN 39  
Fokus: Genehmigungserleichterungen bei Windkraftanlagen an Land 
Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen haben sich vor allem in den vergangenen 
zwei Jahren deutlich verkürzt. 🡦 ABBILDUNG 107 LINKS Diese Entwicklung reduziert die
Gesamtdauer der Verwirklichung eines Windkraftprojektes merklich, die drei Prozessphasen umfasst. 
🡦 ABBILDUNG 106 Während die durchschnittliche Genehmigungsdauer im Jahr 2018 noch 30
Monate betrug, sank sie im Jahr 2024 auf 22 Monate. Auf Länderebene zeigen sich jedoch
weiterhin große Unterschiede. 🡦 ABBILDUNG 107 RECHTS  
Der Rückgang der Genehmigungsdauer bei gleichzeitigem Anstieg der genehmigten
Leistung 🡦 ABBILDUNG 107 LINKS ist vor allem auf den Abbau von Bürokratie und auf
Effizienzsteigerungen in der Verwaltungspraxis zurückzuführen. Dies wurde unter anderem im Rahmen der 
Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Juni 2024 umgesetzt (Goal100, 2025). 
Damit wurde die Digitalisierung des Antragsverfahrens eingeleitet und das
Vorbescheidverfahren gestrafft, da eine vorläufige Gesamtprognose sowie eine vorläufige
Umweltverträglichkeitsprüfung nun entfallen (BWE, 2024). Außerdem wurde die Vollständigkeitsfiktion eingeführt. 
Die Genehmigungsbehörde muss die Vollständigkeit eines Antrags nun nach spätestens einem 
Monat bestätigen und kann zur Prüfung der Vollständigkeit lediglich einmal Unterlagen
nachfordern, ansonsten gilt er als vollständig eingegangen. Die durch die Novelle in Kraft gesetzte 
Beteiligungsfiktion regelt, dass die Genehmigungsbehörde bei fehlender Äußerung einer
weiteren am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörde nach einem Monat deren Zustimmung 
annehmen kann. Zusätzlich wurde eine Genehmigungsfiktion bei Änderungen des
Windkraftanlagentyps während oder nach dem Genehmigungsprozess eingeführt. Demnach gilt eine
Typenänderung als genehmigt, wenn die Behörde innerhalb von sechs Wochen keine
Entscheidung getroffen hat.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 436 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 437 
🡦 ABBILDUNG 106  
 
Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2022 wurden zudem 
bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung während des
Genehmigungsverfahren beschlossen (Bundesregierung, 2023b). Demnach sind ausschließlich die
Vogelarten hinsichtlich eines Tötungsrisikos zu prüfen, die in Anlage 1, § 45b des BNatSchG
gelistet sind (KNE, 2023). Dies ermöglicht eine vereinfachte, schnellere und rechtssichere
Durchführung der Prüfung. Durch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung auf Bundesebene
entfallen seit dem Jahr 2023 die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche
Prüfung in ausgewiesenen Windenergiegebieten, für die bei der Ausweisung eine Strategische 
Umweltprüfung durchgeführt wurde (BMWK, 2023a). Diese Regelung nach § 6 WindBG gilt
vorerst für Anträge bis zum 30. Juni 2025, soll aber mit der Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-
Richtlinie (RED III) langfristig beibehalten werden (KNE, 2024).  
Mit den Maßnahmen der vergangenen drei Jahre zur Beschleunigung des
Genehmigungsprozesses ging im Jahr 2024 ein deutlicher Anstieg an genehmigten Windkraftprojekten
einher. 🡦 ABBILDUNG 107 LINKS Neben der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren wurden
regulatorische Änderungen vorgenommen, die ebenfalls Einfluss auf diese Entwicklungen
genommen haben dürften. So vereinfachte beispielsweise das Windenergieflächenbedarfsgesetz im 
Jahr 2023 den Flächenausweisungsprozess und legte auf Ebene der Länder verbindliche Ziele 
zum Umfang von für Windkraftanlagen bereitgestellten Flächen fest. Im Jahr 2023 wurde zu-
Planung
Genehmigung
Realisierung
Vorprüfung: 
Standortprüfung, Flächensicherung
Beauftragung Gutachten
Abgabe Genehmigungsunterlagen
Bestätigung Vollständigkeit
Öffentliche Auslegung
Erörterung
Genehmigung
EEG Gebotsdatum
EEG Zuschlag
Baubeginn
Bauende
Netzanschluss
Ca. 49 Monate (im Jahr 2022)1
22 Monate (im Jahr 2024)
27 Monate (im Jahr 2024)
Prozesskette zur Umsetzung eines Windkraftprojekts
Genehmigungsphase nimmt mehr als 20 % der gesamten Umsetzungszeit ein
1 – Basierend auf Umfragen der FA Wind aus dem Jahr 2022.
Quellen: FA Wind (2023), Goal100, eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 25-089-01
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 437 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
438 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
dem der Höchstwert für die EEG-Vergütung der Windenergie-Ausschreibung von 5,88 ct/kWh 
auf 7,35 ct/kWh angehoben, was in den vergangenen zwei Jahren zu entsprechend höheren 
durchschnittlichen Vergütungssätzen führte (BNetzA, 2025; IWR, 2025).  
🡦 ABBILDUNG 107  
 
636. Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung ist eine
ausreichende personelle Ausstattung. Die demografische Alterung und der 
damit einhergehende Ersatzbedarf könnten die Arbeitskräftesituation in der
öffentlichen Verwaltung in den kommenden Jahren verschärfen. Im Jahr 2023
betrug der Anteil der über 55-jährigen Beschäftigten im Aufgabenbereich
Allgemeine Dienste 24 %. 🡦 ABBILDUNG 108 Damit wird fast ein Viertel der aktiven 
Verwaltungskräfte im Lauf der kommenden zehn Jahre altersbedingt 
aus dem Dienst ausscheiden. Im Jahr 2023 ordnet die Bundesagentur für
Arbeit in ihrer Engpassanalyse die für die öffentliche Verwaltung zentralen
Berufsgruppen zwar nicht als Engpassberufe, aber in den Beobachtungsbereich ein (BA, 
2024). Sie könnten sich also potenziell zu Engpassberufen entwickeln.   
637. Der Einsatz des Verwaltungspersonals wird nur unzureichend gesteuert. 
Umfragen unter Kommunalverwaltungen zeigen, dass kaum strukturierte
Managementmethoden, die klare Zielsetzungen vorgeben, deren Erreichung 
durch Kennzahlen gemessen werden kann, genutzt werden (Weiß und Schubert, 
1 – Datenabruf am 29. April 2025. Der Monitor basiert auf Daten des Marktstammdatenregisters, der
Landesumweltämter und anderer zuständiger Landesministerien.  2 – Die beantragte und genehmigte Leistung umfasst 
Daten von allen Ländern. Aufgrund eingeschränkter Datenverfügbarkeit bei den Genehmigungen beruhen diese 
Angaben lediglich auf den folgenden Ländern: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein.  3 – Umfasst auch
beantragte Leistung aus den Vorjahren.  4 – Angaben lagen in Tagen vor und wurden durch die Division mit 30 Tagen in 
Monate umgerechnet.  5 – Daten für das Jahr 2024. Es werden nur Länder gezeigt, die zu allen drei Variablen 
Daten im Monitor aufweisen. BB-Brandenburg, HE-Hessen, SL-Saarland, RP-Rheinland-Pfalz, SN-Sachsen, SH-
Schleswig-Holstein, NW-Nordrhein-Westfalen, BW-Baden-Württemberg.
Quelle: Goal100
© Sachverständigenrat | 25-097-01
Entwicklungen im Genehmigungsprozess von Windkraftanlagen an Land1
0
4
8
12
16
20
24
28
32
0
2
4
6
8
10
12
14
16
2015 17 19 21 23 2025¹
Rückläufige Genehmigungsdauern trotz 
steigender Beantragungen2
Gigawatt Monate
Beantragte Leistung Genehmigte Leistung3
Genehmigungsdauer4 (rechte Skala):
2015 bis 2024 Jahr 2025 bisher
0
7
14
21
28
35
42
0
1
2
3
4
5
6
BB HE SL RP SN SH NW BW
Genehmigungsdauern unterscheiden sich 
zwischen den Bundesländern5
Gigawatt Monate
Beantragte Leistung Genehmigte Leistung
Genehmigungsdauer4 (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 438 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 439 
2020; Englmaier et al., 2022; Kuhlmann, 2024). Auch organisationales Lernen 
durch Honorierung von Verbesserungsvorschlägen oder ein
kommunenübergreifender Austausch finden kaum statt. Eine leistungsabhängige Vergütung ist
formal zwar vorhanden, orientiert sich mangels Messbarkeit und Akzeptanz aber 
kaum an wirklichen Leistungsunterschieden. Auch die Digitalisierung wird intern 
nur unzureichend genutzt (Englmaier et al., 2022). Aufgrund des starren
Laufbahnsystems kommt es in Deutschland im internationalen Vergleich zudem zu 
einer geringen Zahl von Quereinstiegen (Hammerschmid und Hustedt, 2020). 
Nur etwa 9 % der Führungskräfte in Bundes- und Landesministerien sowie
nachgeordneten Behörden haben mehr als fünf Jahre Berufserfahrung in der
Privatwirtschaft (Lapuente et al., 2020). Insbesondere auf Ebene der
Abteilungsleitungen in den Bundesministerien und Bundesoberbehörden dominieren klassische 
Laufbahnbeamte, die kaum Erfahrungen aus der Privatwirtschaft mitbringen (E-
binger und Jochheim, 2009; Ebinger et al., 2018). Für Spitzenpositionen in der 
Verwaltung sind neben politischer Loyalität umfangreiche administrative
Vorerfahrungen von Vorteil (Bach und Veit, 2017).   
4. Adressatenfreundlichkeit und Digitalisierung  
638. Die Bürokratiekosten für Unternehmen hängen nicht nur vom Inhalt der
Informationspflichten sowie vom Verwaltungsprozess ab, sondern auch davon, wie
adressatenfreundlich die Interaktion mit Behörden gestaltet ist. Eine digitale oder  
automatisierte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben kann den damit
verbundenen Aufwand und somit die Kosten für Unternehmen reduzieren.   
639. Im Bereich der Digitalisierung besteht in Deutschland großes Potenzial zur 
Erhöhung der Adressatenfreundlichkeit. 🡦 KASTEN 40 Viele
Verwaltungsverfahren sind nicht durchgängig digitalisiert und Daten müssen oft mehrfach von 
den Unternehmen bereitgestellt werden, obwohl sie im Verwaltungssystem schon 
vorhanden sind (BDI, 2024). Im Unterschied zu vielen anderen Ländern fehlt in 
🡦 ABBILDUNG 108  
 
1 – Stichtag 30. Juni 2023.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-027-01
Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Bereich Allgemeine Dienste im Jahr 20231
Im Durchschnitt sind rund 24 % der Beschäftigten 55 Jahre oder älter
0
5
10
15
20
25
30
unter 25 25 – 35 35 – 45 45 – 55 55 – 60 60 und älter
Anteil der Altersgruppe an den gesamten Beschäftigten in %
im Alter von … bis unter … Jahren
Bund Länder Gemeinden
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 439 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
440 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Deutschland eine zentrale E-Government-Plattform, die die bestehenden 
Online-Verwaltungsportale der Kommunen und Länder für die Nutzerinnen und 
Nutzer vereint (NKR, 2025b). Aufgrund von Skaleneffekten könnte eine zentrale 
Plattform kostengünstiger betrieben werden. 🡦 ZIFFER 633 In Estland 🡦 KASTEN 34 
werden beispielsweise seit dem Jahr 2025 alle Verwaltungsdienstleistungen für 
die Bürgerinnen und Bürger gebündelt digital angeboten. Die digitale Abwicklung 
der Dienstleistungen erfolgt über ein Nutzerkonto auf der zentralen E-
Government-Plattform, bei der sich Unternehmen mit einer elektronischen ID
authentifizieren (Europäische Kommission, 2022; Kriisa, 2025).  
640. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Prozessdigitalisierung in Deutschland 
ist die elektronische Steuererklärung ELSTER. Nutzende können ihre
Steuerdaten über ein Service-Konto digital übertragen und mit der Steuerverwaltung 
kommunizieren (BayLfSt, 2025a). Als zusätzliches Serviceangebot ist die
Steuererklärung in Elster basierend auf gespeicherten Daten und Bescheinigungen
vorausgefüllt (BayLfSt, 2025b). Die Bescheide werden (teil-)automatisiert digital 
ausgestellt. Durch Schnittstellen ist ELSTER zudem mit verschiedenen
Buchhaltungsprogrammen kompatibel (BayLfSt, 2025c). Im Jahr 2020 wurden 99 % der 
Steuererklärungen von Unternehmen per Elster übermittelt (BayLfSt, 2025a).   
🡦 KASTEN 40  
Fokus: Verwaltungsdigitalisierung 
Deutschland hinkt beim Thema Verwaltungsdigitalisierung hinterher. Das zeigt sich
beispielsweise am eGovernment Performance Score der Europäischen Union, bei dem Deutschland zur 
Schlussgruppe zählt. 🡦 ABBILDUNG 109 In diesen Score fließen die Dimensionen
Nutzerorientierung, Transparenz, technologische Voraussetzung und grenzüberschreitende Verfügbarkeit der 
öffentlichen Online-Dienste ein. In der Erhebung 2022/23 konnte Deutschland im Vergleich 
zum Vorjahr kaum Fortschritte erzielen, im EU-Vergleich fiel es daher weiter zurück.  
Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein entscheidender Hebel, um sowohl Prozesse
innerhalb der Verwaltung als auch die Interaktion der Verwaltung mit Unternehmen oder Bürgerinnen 
und Bürgern effizienter zu gestalten. Verschiedene Digitalisierungsprojekte sind bereits
gesetzlich verankert. So ist im Jahr 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG, 2017) in Kraft getreten, das 
Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren elektronisch 
über Verwaltungsportale anzubieten und einen einheitlichen Zugang über einen Portalverbund 
anzubieten. Im April 2025 wurden von den 7 052 digitalisierbaren Verwaltungsleistungen nur 
18,2 % OZG-konform bereitgestellt (BMI, 2025b). Neben den Bestimmungen des OZG
verpflichtet sich der Bund mit dem im Jahr 2024 verabschiedeten OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG, 
2024) zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung seiner wesentlichen Verwaltungsdienstleistungen, also 
zur ausschließlich digitalen Verarbeitung digital gestellter Anträge.  
Auch der Einsatz von KI bietet große Potenziale. In der öffentlichen Verwaltung wird die 
Kosteneinsparung durch eine breite Nutzung von generativer KI in einem Zeitraum von zehn 
Jahren auf 23,9 Mrd EUR geschätzt (Bolwin et al., 2024). Diese Einsparungen ergeben sich aus 
der Übertragung zeitintensiver, repetitiver Aufgaben an KI, um Verwaltungsprozesse zu
beschleunigen und Arbeitskräfte produktiver einsetzen zu können. Es sind jedoch
datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten, die die Anwendung von KI teilweise einschränken. 🡦 KASTEN 35 
So gestattet Artikel 22 der DSGVO eine vollständig automatisierte Entscheidungsfindung, die 
rechtliche oder signifikante Konsequenzen für die betroffene Person hat, nur unter Ausnahmen 
(Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2016). Häufig kann der Einsatz von 
KI jedoch DSGVO-konform gestaltet werden (EPRS, 2020).  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 440 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 441 
🡦 ABBILDUNG 109  
 
In Deutschland gibt es bereits einzelne KI-Initiativen wie den Text-Assistenten „F13“, der 
seit kurzem in Verwaltungen in Baden-Württemberg bei der Texterstellung und bei
Rechercheaufgaben mitwirkt (StM BW, 2023, 2024), oder eine KI-Anwendung, die künftig die
Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) bei der Betriebsprüfung unterstützen soll 
(BMAS, 2024). Darüber hinaus stehen KI-gestützte Chatbots und virtuelle Assistenten rund um 
die Uhr zur Verfügung und verkürzen Wartezeiten. In der Bundesverwaltung werden Chatbots, 
sogenannte Bundesbots, eingesetzt, um Bürgerinnen und Bürgern unter anderem Fragen zur 
Kraftfahrzeugsteuer, zum Zollportal und zum grenzüberschreitenden Waren- und
Dienstleistungsverkehr zu beantworten (ITZBund, 2025). Jedoch findet KI aufgrund eines Mangels an 
Daten, digitaler Infrastruktur und Fachexpertise sowie fehlender zentraler Governance bei der 
Umsetzung der seit dem Jahr 2018 bestehenden Nationalen KI-Strategie noch keine breite 
Anwendung (OECD, 2024). 
Im Vereinigten Königreich nutzen laut einer Umfrage aus dem Herbst 2023 37 % der
Behörden KI, während weitere 37 % die Anwendung testen oder aktiv planen (NAO, 2024). Um 
dies weiter auszubauen, wurden im Jahr 2025 konkrete Empfehlungen zur erweiterten Nutzung 
von KI im öffentlichen Sektor im National Opportunities Action Plan vorgelegt (UK Government, 
2025a). Unter anderem sollen die KI- und IT-Infrastruktur ausgebaut und verstärkt KI-
Pilotprojekte im öffentlichen Sektor entwickelt und skaliert werden. Anleitungen zum Einsatz von KI 
werden Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes im AI Playbook auf der Regierungswebsite
bereitgestellt (UK Government, 2025b). Die volle Ausschöpfung des Potenzials von KI, die einer 
Automatisierung von etwa einem Drittel der Aufgaben entspricht, könnte im Vereinigten
Königreich im Öffentlichen Dienst durch Produktivitätssteigerungen zu Einsparungen in Höhe von 
40 Mrd Pfund pro Jahr in den nächsten fünf Jahren führen (Iosad et al., 2024).  
1 – Der Score bewertet die öffentlichen Online-Dienste anhand von vier Dimensionen mit einer maximalen
Gesamtpunktzahl von 100 Punkten: i) Nutzerorientierung – In welchem Umfang werden die Dienste online
angeboten und wie mobilfreundlich sind diese? ii) Transparenz – Klare Informationen über das Angebot der digitalen 
Services und der Datenverarbeitung? iii) Technologische Voraussetzungen – Welche Voraussetzungen bestehen 
für die Nutzung von elektronischen Behördendiensten? iiii) Grenzüberschreitende Dienste – Wie einfach können 
Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland auf Online-Dienste zugreifen?  2 – MT-Malta, EE-Estland, LU-Luxemburg, 
IS-Island, FI-Finnland, LT-Litauen, DK-Dänemark, NL-Niederlande, LV-Lettland, NO-Norwegen, AT-Österreich, SE-
Schweden, PT-Portugal, ES-Spanien, BE-Belgien, EU-Europäische Union, SI-Slowenien, IE-Irland, FR-Frankreich, HU-
Ungarn, BG-Bulgarien, PL-Polen, CZ-Tschechien, GR-Griechenland, HR-Kroatien, DE-Deutschland, SK-Slowakei, IT-
Italien, CY-Zypern, CH-Schweiz, RO-Rumänien.
Quellen: Capgemini, Europäische Kommission
© Sachverständigenrat | 25-028-01
Der E-Government-Performance Score1 in europäischen Ländern2 im Vergleich
Deutschland im Hintertreffen beim Angebot öffentlicher Online-Dienste
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
MT EE LU IS FI LT DK NL LV NO AT SE PT ES BE EU SI IE FR HU BG PL CZ GR HR DE SK IT CY CH RO
Zweijähriger Durchschnitt der Jahre: 2021/2022 2022/2023
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 441 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
442 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
641. Das Once-Only-Prinzip würde es Behörden ermöglichen, Dokumente und
Daten, die bei anderen Behörden bereits vorliegen, direkt dort abzurufen. Dadurch 
entfällt die Mehrfach-Einreichung und -Eingabe von Dokumenten bzw. Daten. 
Voraussetzung zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips ist eine umfassende
Registermodernisierung (BMF, 2023; BVA, 2025; JG 2023 Ziffern 532 und 537). Der 
NKR hat im Jahr 2017 das gesamtwirtschaftliche Einsparpotenzial durch 
eine modernisierte Registerstruktur auf jährlich 6,0 Mrd Euro geschätzt, was in 
heutigen Preisen 7,4 Mrd Euro entspricht. Davon entfallen jährlich 1,0 bzw. 
1,2 Mrd Euro auf die Unternehmen. Dem stehen einmalige Investitionskosten von 
2,5 bzw. 3,1 Mrd Euro gegenüber (NKR, 2017).   
642. Zur Umsetzung der Registermodernisierung wurde im Jahr 2021 das
Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) verabschiedet. Derzeit gibt es in Deutschland 
rund 350 verschiedene amtliche Register und Unternehmensdatenbanken, 
die häufig nicht über Schnittstellen für einen Datenaustausch verfügen 
(BVA, 2023). Im Zuge der Modernisierung soll auch die Harmonisierung von 
Rechtsbegriffen, die Vernetzung der Behörden für den Datenaustausch sowie die 
Einführung von Identifikationsnummern erfolgen (BMF, 2024; BVA, 2025). Um 
die verschiedenen Datenregister zu verknüpfen, soll ein nationales Once Only 
Technical System entwickelt werden (BMI, 2024). Für Unternehmen erfolgt seit 
dem Jahr 2024 schrittweise die Zuteilung einer bundeseinheitlichen
Wirtschaftsidentifikationsnummer (BZSt, 2025b). Diese Nummer soll in Zukunft den Abruf 
von Unternehmensstammdaten durch Behörden aus einem zentralen
Stammdatenregister ermöglichen (BMWK, 2024). Um die Datenkontrolle zu erhalten, soll 
der Austausch nur mit Einwilligung der Betroffenen stattfinden (BMF, 2023).
Daher sollte eine Einholung der Einwilligung in die frühen Phasen der Abläufe
integriert werden. In Estland wird das Once-Only-Prinzip bereits voll umgesetzt. Hier 
können Nutzerinnen und Nutzer Anfragen ihrer Daten und den Datenaustausch 
in ihrem Service-Konto nachverfolgen (Europäische Kommission, 2022).  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 442 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 443 
V. BISHERIGE INSTRUMENTE FÜR DEN  
BÜROKRATIEABBAU 
643. Sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene gibt es verschiedene
Kontrollmechanismen, um Bürokratiekosten zu reduzieren und neue Vorgaben
effizienter zu gestalten. Ex-ante-Instrumente sollen sicherstellen, dass bereits im
Gesetzgebungsprozess die Weichen zur bürokratiearmen Umsetzung einer neuen 
Regelung gesetzt werden. Mit Ex-post-Instrumenten sollen die Bürokratiekosten 
bestehender Regelungen reduziert werden. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU 
und SPD (2025) sieht ebenfalls verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau 
vor. 🡦 KASTEN 41   
🡦 KASTEN 41  
Fokus: Ziele und Maßnahmen für den Bürokratieabbau im Koalitionsvertrag von CDU, CSU  
und SPD aus dem Jahr 2025 
Der am 09. April 2025 veröffentlichte Koalitionsvertrag setzt sich zum Ziel, die
Bürokratiekosten für Unternehmen im Laufe der Legislaturperiode um insgesamt 25 % zu senken (CDU, CSU 
und SPD, 2025). Dazu haben sich die Parteien auf verschiedene Maßnahmen geeinigt. So
sollen jährliche Bürokratierückbaugesetze und eine Reform der „One-in-one-out“-Regel, die u. a. 
eine Streichung von Ausnahmen und den Einbezug von EU-Vorgaben vorsieht, die
Bürokratiekosten senken. Außerdem soll der NKR durch eine Rückverlagerung ins Bundeskanzleramt und 
eine intensivere Einbindung in die Gesetzgebungsverfahren an Bedeutung gewinnen. Zur
Nutzerinnen- und Nutzerbeteiligung ist ein digitales Bürokratieportal zur Meldung von
Hemmnissen und Verbesserungsvorschlägen geplant. Zudem ist der weitere Abbau von
Formerfordernissen, insbesondere der Schriftform, vorgesehen. Die Steuerbürokratie soll durch die
Vorausfüllung der Steuererklärung vereinfacht und durch die vermehrte Nutzung von Pauschalen
reduziert werden. Über ein grundsätzliches Doppelerhebungsverbot von Daten von Bürgerinnen 
und Bürgern sowie Unternehmen und eine Verpflichtung zum Datenaustausch innerhalb der 
Verwaltung, soll das Once-Only-Prinzip konsequent umgesetzt werden. Zur Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung soll ein einheitliches Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben
geschaffen werden. Für eine bessere Gesetzgebung sollen Praxis-Checks bereits in der Frühphase 
von Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden.  
Die Verwaltungsmodernisierung soll durch konsequente Digitalisierung und „Digital Only“ 
erfolgen. Anträge und Behördengänge sollen auf einer digitalen Plattform gebündelt (One-Stop-
Shop), notarielle Vorgänge vereinfacht und digitale Beurkundungsprozesse ermöglicht werden. 
Außerdem sollen jede Bürgerin und jeder Bürger ein Bürgerkonto sowie eine digitale Identität 
erhalten. Unternehmensgründungen sollen so künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein. 
In der Verwaltung soll ein offeneres Datennutzungsverständnis entwickelt werden. Darüber
hinaus wird ein Kulturwandel im öffentlichen Dienst angestrebt, der durch eine wertschätzende 
Führungskultur, ressortübergreifendes Denken, leistungsorientierte Karrierewege und eine
verbesserte Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft gekennzeichnet 
ist. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 443 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
444 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
1. Ex-ante-Instrumente 
644. Die Gesetzesfolgenabschätzung (§ 44 GGO) stellt die wesentlichen
Auswirkungen neuer bundesrechtlicher Gesetze dar. Darunter fallen auch die mit dem 
Gesetz verbundenen Bürokratiekosten für Unternehmen. 🡦 KASTEN 32 Der 
NKR prüft die Kostenschätzungen im Rahmen seines Mandats. 🡦 KASTEN 36 Die 
systematische Darstellung der Bürokratiekosten kann dazu beitragen,
unbeabsichtigte Nebenwirkungen aufzuzeigen und die Öffentlichkeit und das
Parlament zu informieren.   
Auch auf EU-Ebene verlangen die Better Regulation Guidelines eine
umfangreiche Gesetzesfolgenabschätzung (Europäische Kommission, 2021b). 
Die Folgenabschätzung wird zu Beginn für alle wesentlichen Gesetzesvorschläge 
der Europäischen Kommission vorgenommen. Verlangt wird eine Überprüfung 
und Zustimmung des Ausschusses für Regulierungskontrolle. Änderungen im
Gesetzgebungsprozess durch Rat oder Parlament fließen in diese Folgenabschätzung 
jedoch nicht ein (Draghi, 2024).  
645. Die digitale Umsetzbarkeit von Vorgaben kann einen wichtigen Beitrag zur
Reduktion von Bürokratiekosten leisten. Um sicherzustellen, dass die digitale
Umsetzbarkeit einer Regelung im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt wird, wurde 
auf Bundesebene im Jahr 2023 der Digital-Check eingeführt (BMI, 2025c). 
🡦 KASTEN 42 Der NKR 🡦 KASTEN 36 berücksichtigt in seinen Stellungnahmen zu
Gesetzentwürfen, 🡦 PLUSTEXT 31 ob die Möglichkeiten zur digitalen Ausführung des
Regelungsvorhabens geprüft wurden. Die Wirksamkeit des Digital-Checks dürfte 
vor allem von seiner praktischen Umsetzung abhängen. Wird der Digital-Check 
wie im Fall des Stromsteuerrechts 🡦 KASTEN 42 in enger Zusammenarbeit mit der 
vollziehenden Behörde umgesetzt, so könnte er zur Automatisierung einzelner 
Prozessschritte führen.   
🡦 KASTEN 42  
Fokus: Digital-Check im Stromsteuerrecht 
Der im Jahr 2023 eingeführte Digital-Check soll sicherstellen, dass die Digitalisierbarkeit bei 
der Erarbeitung neuer Gesetzestexte von Anfang an berücksichtigt wird, insbesondere von den 
Legistinnen und Legisten des zuständigen Ministeriums. Danach sollen neue Gesetze folgende 
fünf Grundprinzipien erfüllen: Sie sollen eine digitale Kommunikation ermöglichen, die
erhobenen Daten sollen wiederverwendbar sein, der Datenschutz soll gewährleistet sein, die
Regeln sollen verständlich und die Prozesse automatisierbar sein (BMI, 2025d). 
Anhand der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau 
im Strom- und Energiesteuerrecht (Bundesregierung, 2024g) kann gezeigt werden, wie ein
digitaltauglicher Vollzug bei der Erarbeitung des Gesetzestextes Berücksichtigung findet.
Vorrangiges Ziel dieses Gesetzes ist die Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts. Um 
die Prozessdigitalisierung anzustoßen, wurde vom Bundesministerium der Finanzen in
Zusammenarbeit mit der DigitalService GmbH, einer Digitalisierungsstelle des Bundes, ein Digital-
Check durchgeführt. Dazu fand ein Austausch mit den Hauptzollämtern als vollziehenden
Behörden statt. Der Vollzugsprozess wurde durch ein Flussdiagramm visualisiert und dem
Gesetzentwurf angehängt (Bundesregierung, 2024g; Liebig et al., 2024).  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 444 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 445 
Anschließend wurde zur digitalen Kommunikation im Strom- und Energiesteuergesetz eine 
Online-Antragspflicht eingeführt (Bundesregierung, 2024g). Diese ermöglicht ab dem Jahr 
2025 eine (teil-)automatisierte Bearbeitung der Entlastungsanträge (Bundesregierung, 2024g). 
Dies war notwendig, um den aufgrund der Ausweitung der Stromsteuerentlastung nach § 9b 
StromStG erwarteten Anstieg der Erstanträge von etwa 30 000 auf 660 000 pro Jahr
administrativ zu bewältigen. In den Strom- und Energiesteuer-Durchführungsverordnungen wurden
Vorlage- zu Vorhaltepflichten abgeschwächt, um eine weitestmöglich automatisierte Antragstellung 
und -bearbeitung zu ermöglichen (§§ 11 EnergieStV, 1 StromStV). Die regelmäßigen
Bürokratiekosten der Wirtschaft konnten aufgrund des Gesetzes um 15,4 Mio Euro jährlich reduziert 
werden (NKR, 2024c). 
Dieses Beispiel zeigt, dass die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen mithilfe des Digital-
Checks möglich ist. Durch die im Koalitionsvertrag vorgesehene generelle Absenkung der 
Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß würde eine größere Entlastung hinsichtlich des 
bürokratischen Aufwands erreicht werden als durch die vorherige Ausweitung der Ausnahmen 
(SG 2019 Ziffer 197; JG 2020 Ziffern 391 ff.; JG 2022 Ziffer 196). Dies geht allerdings mit 
höheren fiskalischen Kosten und mit anderen Verteilungswirkungen einher.  
2. Ex-post-Instrumente 
646. Um die Vollzugsperspektive und die Adressatenfreundlichkeit in zukünftigen
Gesetzgebungsprozessen zu stärken, wurde im Bundesministerium für Wirtschaft 
und Klimaschutz (BMWK) im Jahr 2022 der „Praxis-Check“ entwickelt. Dabei 
analysiert das BMWK systematisch die Praxistauglichkeit eines
gesamten Anwendungsprozesses, in dem verschiedene Vorschriften
ineinandergreifen. Diese Analyse erfolgt unter Einbeziehung von betroffenen
Unternehmen und der vollziehenden Behörden. Dabei wird eruiert, welche 
Regelungen die Durchführung unverhältnismäßig erschweren und verlangsamen. 
Die identifizierten Hindernisse sollen dann ressortübergreifend abgebaut oder  
vereinfacht werden (BMWK, 2023b).   
Ein Praxis-Check wurde beispielsweise beim Prozess „Errichtung und
Betrieb von Photovoltaik-Anlagen“ durchgeführt. Unter Beteiligung von
Energieexpertinnen und -experten des Handelsverbands Deutschland und aus der 
mittelständischen Wirtschaft wurde die gesamte Prozesskette untersucht. 
Diese beginnt mit der Entscheidung, eine Photovoltaik-Anlage zu errichten, und 
endet mit der ersten produzierten Kilowattstunde (kWh). Über 50 Hindernisse 
für den gewerblichen und privaten Photovoltaik-Ausbau wurden dabei
identifiziert. Diese sollen in verschiedenen Gesetzesinitiativen abgebaut werden 
(BMWK, 2023b). So führt der Solarpakt I zu einer Reduktion der einmaligen
Bürokratiekosten in Höhe von 27,1 Mio Euro und zu einer Reduktion der
regelmäßigen Bürokratiekosten in Höhe von 0,4 Mio Euro (Bundesregierung, 2023c).  
647. Seit dem Jahr 2015 wurden vier „Bürokratieentlastungsgesetze“ (BEG)
beschlossen. 🡦 PLUSTEXT 34 Anders als die One-in-one-out-Regel 🡦 ZIFFER 650
adressieren die Bürokratieentlastungsgesetze nicht den laufenden Zuwachs an
Regelungen, sondern sollen ihren Bestand verringern. Jedes
Bürokratieentlastungsgesetz bündelt verschiedene Einzelmaßnahmen, die zu einer Senkung der 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 445 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
446 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Bürokratiekosten führen. Dazu zählt beispielsweise die Verkürzung von
Aufbewahrungspflichten für Belege oder die Umwandlung von Schriftform- in
Textformerfordernisse. Während die Schriftform eine eigenhändige Unterschrift auf
Papier erfordert, verlangt dies die Textform nicht (§ 126 BGB). So wurde
beispielsweise das Schriftformerfordernis für Gewerberaum-Mietverträge auf die
Textform herabgestuft (Bundesregierung, 2024c). Gemessen an der Höhe der
gesamten bundesrechtlichen Bürokratiekosten waren die bisherigen Entlastungen 
durch die BEG I bis IV allerdings symbolisch.   
 
🡦 PLUSTEXT 34  
Die Bürokratieentlastungsgesetze I bis IV 
Seit dem Jahr 2015 wurden auf Bundesebene insgesamt vier
Bürokratieentlastungsgesetze (BEG) verabschiedet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts 
(2025a) hatte das BEG I für die Unternehmen ein Entlastungsvolumen von 171 Mio 
Euro. Vereinfacht wurden damit unter anderem das Kirchensteuerabzugsverfahren 
sowie durch Anhebung der Grenzwerte die steuerlichen und handelsrechtlichen 
Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Das BEG II aus dem Jahr 2017 hatte 
für die Unternehmen ein Entlastungsvolumen von 1 583 Mio Euro. Es enthielt
insbesondere die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen und
Erleichterungen bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen. Das BEG III ist im Jahr 2020 in Kraft 
getreten und führte bei den Unternehmen zu einer Entlastung in Höhe von 621 Mio 
Euro. Ein zentrales Entlastungselement stellt die Einführung der elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dar. Zu den Maßnahmen des BEG IV aus dem Jahr 
2024 zählt beispielsweise die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche 
Staatsangehörige. Außerdem wird zum 01. Januar 2028 eine zentrale Datenbank 
für Vollmachten in der Sozialversicherung eingerichtet. Durch das BEG IV sinken 
die Bürokratiekosten für die Unternehmen um rund 309 Mio Euro. Die
Wachstumsinitiative der Bundesregierung aus dem Jahr 2024 sah vor, einen gesetzlichen
Belastungs-Abbaupfad festzulegen und diesen mithilfe jährlicher BEG zu realisieren 
(Bundesregierung, 2024b). 
648. Vereinzelt werden in Deutschland sogenannte Sunset Clauses (Auslaufklauseln) 
verwendet. Sunset Clauses versehen Gesetze mit einem festen Endtermin. 
Wenn das Gesetz danach weiter gelten soll, erfordert dies einen erneuten
Beschluss der Legislative (JG 2024 Ziffer 169). Sunset Clauses könnten helfen, 
die Regelungsdichte zu reduzieren. Auf Bundesebene werden sie beispielsweise 
bei Steuervergünstigungen eingesetzt. Von 108 Steuervergünstigungen für die 
Jahre 2021 bis 2024 sind 15 befristet (BMWK, 2025a). In anderen Staaten werden 
Sunset Clauses hauptsächlich zur Verbesserung statt zum Abbau von Vorgaben 
angewendet (OECD, 2020). Dabei werden oft aber nur Evaluationstermine 🡦 ZIF-
FER 625 festgelegt und keine echten Auslaufklauseln. Die Evaluationen sind
administrativ aufwändig, insbesondere wenn die Sunset Clauses für betroffene
Regelungen anschließend verlängert werden und nach zwei bis drei Jahren eine
erneute Evaluation erforderlich wird (OECD und KDI, 2017).  
649. Der NKR hat in der Vergangenheit eine selektive Anwendung von Sunset Clauses 
angeregt. Danach könnten Sunset Clauses etwa für Vorgaben in Bereichen
sinnvoll sein, die durch einen raschen technologischen Wandel gekennzeichnet 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 446 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 447 
sind. Eine Befristung aller Vorgaben sieht er dagegen kritisch, da das zu
Rechtsunsicherheit und Verlängerungsautomatismen führen kann (NKR, 2010). Wenn 
Sunset Clauses gezielt nur für Gesetze mit umfangreichen Informationspflichten 
genutzt werden, könnten die knappen Evaluationskapazitäten auf Maßnahmen 
mit großen Effekten konzentriert werden. Zudem könnte so das Problem
automatischer Verlängerungen weniger relevant sein, da der Gesetzgeber einen 
Anreiz hat, Regelungen, die für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen 
belastend wirken, wieder abzuschaffen.  
650. Um den Erfüllungsaufwand 🡦 GLOSSAR der Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen, 
wurde im Jahr 2015 in Deutschland die One-in-one-out-Regel eingeführt. 
Vorgaben, die Unternehmen belasten, sollen spätestens bis zum Ende 
der Legislaturperiode durch entlastende Vorgaben in gleicher Höhe 
kompensiert werden (NKR, 2025c). Auf EU-Ebene kommt seit dem Jahr 2021 
eine ähnliche One-in-one-out-Regel zur Anwendung (Europäische Kommission, 
2023b). Beide One-in-one-out-Regeln beziehen sich jedoch auf den gesamten
Erfüllungsaufwand, nicht allein auf die Bürokratiekosten. 🡦 KASTEN 32 Entsprechend 
gehen auch Maßnahmen, die den Erfüllungsaufwand, nicht aber die
Bürokratiekosten senken, in die One-in-one-out-Bilanz ein. So führte beispielsweise das 
Teilhabestärkungsgesetz aus dem Jahr 2022 zu einem „Out“ von 4,4 Mio Euro, 
ohne dass die Bürokratiekosten sanken (Bundesregierung, 2021b). Zum Abbau 
der Bürokratiekosten ist die One-in-one-out-Regel somit nicht zielgenau genug. 
Darüber hinaus werden Regelungen, die der Umsetzung von EU-Recht
zuzuordnen sind, von der One-in-one-out-Regel ausgenommen, sodass ihre Bilanz nicht 
aussagekräftig ist (NKR, 2024a).   
651. Das Regulatory Fitness and Performance Programme (REFIT) der EU 
wurde 2012 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um
bestehende Rechtsvorschriften zu überprüfen und zu vereinfachen (NKR, 2019). Im 
Rahmen von REFIT werden alle bestehenden EU-Rechtsakte systematisch 
nach ihrer Wirksamkeit und Effizienz bewertet, wobei potenzielle
Vereinfachungen und Möglichkeiten zur Reduzierung von Belastungen identifiziert
werden. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden im sogenannten REFIT
Scoreboard festgehalten, das einen Überblick über die verschiedenen Initiativen und 
deren aktuellen Status in unterschiedlichen Politikbereichen bietet (Europäische 
Kommission, 2025e). Das Scoreboard verfolgt den gesamten legislativen
Prozess von der Phase der Gesetzgebung bis zur Umsetzung und zeigt auf, 
inwieweit die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entlastung und Vereinfachung 
beibehalten oder verändert wurden. Zudem identifiziert es Bereiche, in denen 
Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zusätzliche regulatorische Belastungen
eingeführt oder die Vorteile der EU-weit beschlossenen Entlastungen nicht vollständig 
realisiert haben. Das Programm hat zur Reduzierung regulatorischer Belastungen 
beigetragen, insbesondere durch Identifikation und Abbau bürokratischer
Hürden. Allerdings variiert die konkrete Quantifizierung der Einsparungen je nach 
Politikbereich (NKR, 2019).   
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 447 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
448 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
VI. HANDLUNGSOPTIONEN 
652. Unternehmen sind in fast allen Geschäftsbereichen mit Bürokratie konfrontiert. 
Dazu zählen beispielsweise der Datenschutz, die allgemeine Buchführung, die 
Umsatzsteuererklärung oder Belange der Arbeitnehmenden. In Deutschland
werden bereits verschiedene Maßnahmen zur Reduktion der
Bürokratiekosten umgesetzt. 🡦 ZIFFERN 643 FF. Punktuell wurde unter anderem durch die 
Bürokratieentlastungsgesetze, die Verfahrensbeschleunigung bei der
Genehmigung von Windkraftanlagen an Land sowie die Digital- und Praxis-Checks eine 
Reduzierung der Bürokratiekosten bewirkt. 🡦 PLUSTEXT 34 🡦 KASTEN 39 🡦 KASTEN 42 
Diese beziehen sich jedoch oft nur auf einen kleinen Teil der gesamten
Bürokratiekosten der Unternehmen und betreffen viele Unternehmen kaum.  
653. Die Bürokratiekosten zur Erreichung eines gegebenen Ziels sollten so gering wie 
möglich sein. Es ist Aufgabe der Politik, konkrete Ziele zu identifizieren 
und geeignete und wirksame Instrumente zu deren Erreichung zu wählen. 
Wissenschaftliche Politikberatung kann den Gesetzgeber bei den erforderlichen 
Abwägungen in jedem Einzelfall unterstützen, beispielsweise indem sie die
vorgeschlagenen Maßnahmen auf Effizienz prüft. Eindeutige Empfehlungen, in 
welche Richtung ein Zielkonflikt aufgelöst werden soll, sind meist nicht 
wertfrei möglich und daher nicht Fokus der wissenschaftlichen
Politikberatung. Die mit einem Gesetz verfolgten Ziele werden im Rahmen eines
wissenschaftlichen Effizienzkalküls nicht hinterfragt. Darum konzentriert sich der 
Sachverständigenrat bei der Diskussion von Handlungsoptionen darauf,
Instrumente aufzuzeigen, um überhöhten bürokratischen Aufwand durch Gesetze zu 
vermeiden. Es ist Sache des Gesetzgebers, Art und Intensität der zugrunde
liegenden Regulierungen im Blick zu behalten.   
654. Reformen, die eine Vielzahl von Verwaltungsvorgängen vereinfachen und
bürokratische Hemmnisse beseitigen, könnten sich positiv auf das
Wirtschaftswachstum auswirken. 🡦 ZIFFER 611 Ein umfassender Bürokratieabbau würde 
verschiedene Prozesse gleichzeitig anstoßen. Dazu zählt unter anderem der Abbau 
und die Automatisierung von Informationspflichten, die Beschleunigung von
Antrags- und Genehmigungsverfahren, die Erhöhung der Adressatenfreundlichkeit 
in der öffentlichen Verwaltung, der Aufbau eines umfassenden E-Government-
Portals und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Wenn dem Thema 
Bürokratieabbau hohe Priorität eingeräumt und es auf höchster politischer 
Entscheidungsebene zur Chefsache erklärt würde, könnten die
erforderlichen Reformen zeitnah angestoßen werden.   
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 448 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 449 
1. Bürokratiekosten senken und vermeiden 
Ex-post-Maßnahmen 
655. Zum weiteren Abbau der Kosten durch Informationspflichten könnten 
Maßnahmen ausgeweitet werden, die in den vergangenen
Bürokratieentlastungsgesetzen 🡦 PLUSTEXT 34 nur punktuelle Entlastungen gebracht haben. So 
wurden im Zuge des BEG IV verschiedene Schriftform- in Textformerfordernisse 
umgewandelt (Bundesregierung, 2024c). 🡦 ZIFFER 647 Trotzdem gibt es immer noch 
möglicherweise unnötige Schriftformerfordernisse. KI in Form von Large
Language Models kann helfen, Vorgaben wie Schriftformerfordernisse, die in
digitalisierbaren Prozessen zu Medienbrüchen führen, schnell und effizient 
zu identifizieren. Diese könnten geprüft und im Rahmen weiterer
Bürokratieentlastungsgesetze reformiert werden. Eine höhere Verbreitung von
Textformgegenüber Schriftformerfordernissen würde die Voraussetzungen schaffen,
Informationspflichten vermehrt digital oder sogar automatisiert zu erbringen. 🡦 ZIF-
FER 640   
656. Bürokratiekosten könnten zudem durch höhere Adressatenfreundlichkeit 
der zugehörigen Verwaltungsvorgänge gesenkt werden. So können
digitale Schnittstellen und vorausgefüllte Formulare die (teil-)automatisierte
Erfüllung von Informationspflichten erleichtern. 🡦 ZIFFER 638 Bei Prozessketten
könnten vermehrt digitale One-Stop-Shops angeboten werden. 🡦 KASTEN 33 Das 
Beispiel der Unternehmensgründung 🡦 KASTEN 34 zeigt, dass in Deutschland für
einen zusammenhängenden Prozess teilweise verschiedene einzelne Prozesse bei 
unterschiedlichen Behörden anzustoßen sind. Eine einheitliche Anlaufstelle senkt 
die Kosten der Informationsbeschaffung und die bürokratischen Hemmnisse für 
die Nutzerinnen und Nutzer. Auch eine zügige Umsetzung des Once-Only-
Prinzips 🡦 ZIFFERN 641 F. könnte eine breite Entlastung bringen. Eine erhebliche 
Beschleunigung der Registermodernisierung wäre hierfür eine
Voraussetzung.  
657. Zur Verfahrensbeschleunigung werden in Deutschland bisher nur punktuell 
Genehmigungsfiktionen genutzt, wonach eine beantragte Genehmigung nach 
Ablauf einer festgelegten Frist als erteilt gilt (§ 42a VwVfG). So wurde im Rahmen 
des Bund-Länder-Paktes (JG 2024 Ziffer 136) bei der Errichtung von
Mobilfunkmasten und im Wohnungsbau eine Genehmigungsfiktion
eingeführt. Beim Bau von Windkraftanlagen gilt eine Genehmigungsfiktion bei
Änderungen des Windkraftanlagentyps. 🡦 KASTEN 39 In Brandenburg wurde die 
Genehmigungsfiktion im Wohnungsbau bereits im Jahr 2020 eingeführt, in
Bayern im Jahr 2021 (Bundesregierung, 2024h; StMB, 2021). Der Erfolg dieser 
Schritte könnte nach einem angemessenen Zeitraum länderübergreifend
evaluiert werden. Bei positivem Evaluierungsergebnis könnte die
Genehmigungsfiktion auf vergleichbare Verfahren ausgeweitet werden. Um die Unsicherheit 
über den tatsächlichen Eintritt der Genehmigung nach Fristablauf bei den
Antragstellenden zu verringern, könnte eine automatische Bestätigung per E-Mail 
erfolgen. Ein Kandidat für eine Genehmigungsfiktion könnte die von der
Bundesregierung im Sommer des Jahres 2024 geplante Beschäftigungserlaubnis für 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 449 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
450 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Asylsuchende und Geduldete sein. Diese könnte z. B. mit einer Frist von 30 Tagen 
ab Antragstellung greifen (Bundesregierung, 2024i).   
658. Die laufenden Initiativen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung 
wie die Umsetzung des OZG zielen in die richtige Richtung, schreiten jedoch nicht 
zügig genug voran. 🡦 KASTEN 40 Um diesen Prozess zu beschleunigen und
Kostenvorteile zu nutzen, 🡦 ZIFFER 633 könnten beispielsweise bundesweit
einheitliche IT-Lösungen für kommunale Verwaltungsverfahren ohne kommunale 
Handlungsspielräume, wie die Beantragung von Wohngeld oder eines
Personalausweises, bereitgestellt werden (Adelskamp et al., 2021). Die flächendeckende 
Nutzung der seit Dezember 2024 für alle öffentlichen Verwaltungen und
Gesellschaften zur Verfügung stehende Deutsche Verwaltungscloud (DVC) könnte 
hierzu maßgeblich beitragen (Hauptmann, 2024).   
659. Der Einsatz von KI könnte ebenfalls zu Effizienzsteigerungen und
Kosteneinsparungen in der öffentlichen Verwaltung führen. 🡦 KASTEN 40 Zu den
notwendigen Voraussetzungen dafür zählt neben dem Aufbau der notwendigen 
KI- und IT-Infrastruktur und der Klärung datenschutzrechtlicher Fragen auch die 
Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Darüber hinaus könnte KI
hilfreich sein, um die Interoperabilität von Verwaltungssoftware herzustellen (Tangi 
et al., 2023). So wird in einem spanischen Pilotprojekt die bisher manuelle und 
nicht standardisierte Prüfung der sozialen Bedürftigkeit bei unbezahlten
Energierechnungen durch KI-gestützte, behörden- und unternehmensübergreifende
Informationsbeschaffung optimiert (AOC, 2023).   
660. Die tatsächliche Höhe der Bürokratiekosten wird in Deutschland in vielen
Bereichen nicht amtlich erfasst. Eine umfassendere Datengrundlage zu diesen Kosten 
könnte dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen der Bewertung der
Bürokratielast durch Gesetzgeber und durch Unternehmen besser zu verstehen und letztlich 
zu überwinden. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre eine Änderung der
gesetzlichen Grundlage zur Bürokratiekostenschätzung, die die Verknüpfung der 
vom Statistischen Bundesamt künftig erhobenen
Unternehmensbefragungsdaten mit dem Basisregister ermöglicht. Dieses Register enthält 
die Stammdaten aller Unternehmen sowie Identifikationsnummern anderer
Register (Statistisches Bundesamt, 2025c). Durch eine solche Verknüpfung ließen 
sich Analysen zur Transmission von Bürokratiekosten auf die Gesamtwirtschaft 
durchführen. Auf dieser Grundlage könnten zudem Entlastungsmaßnahmen
evaluiert und zukünftige Strategien zur Reduzierung der bürokratischen Belastung 
gezielt entwickelt werden.  
661. Regulierungsmaßnahmen, bei denen unklar ist, ob sie das gesteckte Ziel 
erreichen und die dabei gleichzeitig hohe Kosten verursachen, sind zu
hinterfragen. Zum Beispiel wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für
einen Mangel an Effizienz kritisiert (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK, 2025). 
🡦 KASTEN 37 Die im Koalitionsvertrag geplante Abschaffung des LkSG dürfte
spürbar zur Verringerung von Bürokratiekosten beitragen (CDU, CSU und SPD, 
2025). Um die Bürokratiekosten auch unter der auf EU-Ebene für das Jahr 2028 
angekündigten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu
begrenzen, könnten Positivlisten mit Ländern oder Unternehmen, die die gefor-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 450 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 451 
derten Umwelt- und Menschenrechtsstandards erfüllen, sinnvoll sein
(Felbermayr et al., 2024). Die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht sollte ohne 
Gold-Plating erfolgen. 🡦 PLUSTEXT 33   
Ex-ante-Maßnahmen 
662. Die Ex-ante-Schätzung von Gesetzesfolgekosten basiert auf dem jeweiligen
Gesetzentwurf der Bundesregierung (§ 44 GGO). 🡦 ZIFFER 624 Da die Bürokratiekosten 
im parlamentarischen Prozess ansteigen können, werden sie mit diesem
Verfahren möglicherweise unterschätzt. In einzelnen Fällen könnte eine erneute 
Schätzung der Bürokratiekosten, die dem Bundestag vor der finalen 
Abstimmung des Gesetzes vorgelegt wird, sinnvoll sein.   
663. Gesetzentwürfe werden in den Ministerien von Legistinnen und Legisten verfasst, 
die oftmals einen rechtswissenschaftlichen Hintergrund haben (NKR, 2019).
Bisher gibt es in Deutschland, anders als beispielsweise in der Schweiz, kein
Qualifikationsprogramm für die Tätigkeit als Legist oder Legistin, (BJ 
Schweiz, 2025; BMJ, 2025). Dabei könnten Kenntnisse über die Umsetzung von 
Vorgaben in der unternehmerischen Praxis und über die Digitalisierbarkeit von 
Prozessen zur adressatenfreundlichen Ausarbeitung von Gesetzen nützlich sein. 
Das im Jahr 2023 gegründete Zentrum für Legistik ist beim
Bundesministerium der Justiz angesiedelt und sollte diese Lücke schließen. Ziel des Zentrums 
ist die Erarbeitung von Standards, mit denen die Wirksamkeit, Verständlichkeit 
und Anwendbarkeit von Gesetzen sichergestellt wird (BMJ, 2024b). Ein
umfangreiches Leistungsangebot wurde bisher nicht aufgebaut und die
Finanzierung des Projekts über das Jahr 2024 hinaus ist nicht gewährleistet (NKR, 
2024a). Der Ausbau des Zentrums für Legistik könnte die Qualität der
Gesetzgebung erhöhen. Um die Praxistauglichkeit von Gesetzen zu erhöhen, 
könnte es darüber hinaus sinnvoll sein, in den Ministerien verstärkt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen fachlichen Expertisen, z. B. aus der 
IT oder dem Projektmanagement, in die Gesetzesvorbereitung einzubeziehen.
Zudem wäre es hilfreich, wenn das Zentrum für Legistik einen einheitlichen,
konsolidierten Leitfaden zur Gesetzestexterstellung erarbeiten und diesen dauerhaft 
pflegen würde. 🡦 ZIFFER 623 Darauf basierend sollte ein passgenaues Schulungs- 
und Beratungsangebot aufgebaut werden (NKR, 2025a). 
664. Das Mandat des NKR 🡦 KASTEN 36 könnte, ähnlich wie beim Digital-Check, 🡦 ZIF-
FER 645 um weitere qualitative Elemente ausgeweitet werden. Dies könnte die
Qualitätskontrolle bei der Erarbeitung neuer Gesetze in den Ministerien erhöhen. 
🡦 KASTEN 36 So könnte der NKR vorliegende Gesetzentwürfe mithilfe eines 
Ampelsystems hinsichtlich ihrer Wirksamkeit,
Adressatenfreundlichkeit und Vollzugstauglichkeit bewerten und die Ergebnisse veröffentlichen. 
Wenngleich diese Stellungnahmen keine gesetzliche Bindungswirkung hätten, 
könnte mehr Transparenz geschaffen werden. Des Weiteren könnte sich die
Bundesregierung dazu verpflichten, zum jährlichen Bericht des NKR gemäß § 6 Abs. 
2 NKRG, der häufig strukturelle Reformvorschläge für den Gesetzgebungsprozess 
enthält, Stellung zu nehmen. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass die 
Empfehlungen des Berichts auch tatsächlich von der Regierung geprüft werden.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 451 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
452 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
665.  Es liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers, über angemessene Ziele neuer 
Regulierungen zu entscheiden und ihre intendierten Wirkungen mit sonstigen 
Folgen, wie etwa indirekten Bürokratiekosten, abzuwägen. 🡦 ZIFFER 653 Besondere 
Aufmerksamkeit sollte dabei den Auswirkungen auf die
Innovationstätigkeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gelten. In einer Umfrage in 
den Jahren 2020 bis 2022 gaben jeweils etwa ein Viertel der befragten
Unternehmen an, dass Gesetze und Bürokratie ein Innovationshemmnis darstellen
(Hottenrott et al., 2024). Gesetze können innovationshemmend wirken, wenn sie 
Markteintrittshürden errichten, die direkten Innovationskosten auf 
ein prohibitives Niveau anheben oder Folgekosten durch
Rechtsunsicherheit schaffen. So können mehrdeutige Vorgaben Rechtsunsicherheit stiften, 
beispielsweise im Hinblick auf den Einsatz von KI (Gutjahr et al., 2023), und 
dadurch ihre Adaption einschränken. Auch Informationspflichten, die mit hohem 
Umsetzungsaufwand verbunden sind, die Beschaffung spezieller Software oder  
die Beauftragung externer Dienstleister erfordern, können insbesondere junge 
Unternehmen mit geringen finanziellen Möglichkeiten belasten. Diese sind
jedoch häufig besonders innovativ (Schnitzer und Watzinger, 2022).   
666. Um die Innovationsfreundlichkeit neuer Gesetze zu erhöhen, könnte die
Qualitätskontrolle im Gesetzgebungsprozess um einen Innovations-Check erweitert 
werden. Ziel des Checks sollte es sein, unerwünschte Innovationshemmnisse
bereits im Gesetzgebungsprozess zu identifizieren und falls möglich zu vermeiden. 
Der Innovations-Check könnte, ähnlich wie der Digital-Check, eine Vorprüfung 
enthalten, die den Innovationsbezug feststellt (BMI, 2025c). Falls ein solcher 
Bezug gegeben ist, könnte das federführende Ministerium beispielsweise in
Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsrat oder der Expertenkommission
Forschung und Innovation sowie Akteuren aus der Praxis mögliche
Innovationshemmnisse aufzeigen und Möglichkeiten der innovationsfreundlichen
Umsetzung darlegen. Diese sollten im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigt 
und dem Gesetzentwurf angehängt werden. Darüber hinaus könnten zur
Erprobung von Innovationswirkungen vermehrt regulatorische
Experimentierräume 🡦 GLOSSAR („Regulatory Sandboxes“; JG 2024 Ziffer 291) eingerichtet
werden, in denen sowohl innovative Unternehmen als auch Aufsichtsbehörden
hinzulernen. Die Notwendigkeit von Experimentierklauseln, wie sie beispielsweise 
zur Erprobung neuer Postmodelle (§ 23 Postgesetz) oder autonomer Fahrzeuge 
(§ 16 Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung – AFGBV) 
genutzt werden, soll ab Frühjahr 2025 für jeden Gesetzentwurf standardmäßig 
geprüft werden (BMWK, 2025b). 
2. Nutzerperspektive stärken 
667. In den Beteiligungsprozess des Gesetzgebungsverfahrens sind aufseiten der  
Normadressaten vor allem gut organisierte Interessengruppen eingebunden. 
🡦 PLUSTEXT 31 Einzelpersonen oder nicht organisierte Unternehmen werden
dagegen kaum berücksichtigt. Eine offene, digitale Beteiligungsplattform 
könnte das bisherige Verfahren ergänzen (NKR, 2019). So könnten Bürgerinnen 
und Bürger Ideen für die Umsetzung neuer oder die Verbesserung der Effizienz 
bestehender Informationspflichten niederschwellig einbringen.   
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 452 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 453 
Die Bund.ID könnte zur Identifizierung genutzt werden, um die Möglichkeit des 
Missbrauchs der Beteiligungsplattform zu reduzieren. Um einen strukturierten 
Beteiligungsprozess zu ermöglichen, könnten Gesetze und Gesetzentwürfe 
nach einzelnen Paragrafen oder Vorgaben gegliedert und abschnittsweise
kommentiert werden. Zur effizienten Auswertung der Kommentare könnte KI 
eingesetzt werden. Diese könnte Kommentare mit ähnlichen
Reformvorschlägen bündeln und beispielsweise nach ihrer Häufigkeit klassifizieren. Vorschläge, 
die sehr häufig vorkommen, könnten vorrangig geprüft werden und bereits
geprüfte Vorschläge könnten ausgeschlossen werden. Der Prozess könnte auf
Bundesebene starten, aber auch EU-Rechtsakte einbeziehen und später auf die
Länder ausgedehnt werden. Wenn die Ergebnisse der Beteiligungsplattform
öffentlich zugänglich gemacht werden, könnte dies deren Bindungswirkung 
erhöhen. Um den Beteiligungsprozess für die Nutzerinnen und Nutzer möglichst 
effizient zu gestalten, könnte die Plattform die Funktion bereitstellen, bereits
eingereichte Vorschläge anderer Nutzerinnen und Nutzer kategorisiert einzusehen 
und mit geringem Aufwand zu bestätigen.  
668. Die Bürokratiekostenschätzung des Statistischen Bundesamts deckt nur einen 
Teilbereich der Bürokratiekosten ab. 🡦 KASTEN 32 Kosten, die im Zuge von
Antrags- und Genehmigungsverfahren oder langwierigen
Verwaltungsverfahren entstehen, fehlen gänzlich. Um diese Datenlücke aufwandsarm zu schließen, 
könnten niederschwellige Befragungen von Nutzerinnen und Nutzern
eingesetzt werden. Beispielsweise könnten auf Anträgen für Verwaltungsakte QR-
Codes angebracht werden, über die ein Kurzfeedback gegeben werden kann. Bei 
digitalen Verfahren könnte über Pop-up-Fenster eine niederschwellige
Rückmeldung zu dem Prozess gegeben werden. Dieser Service könnte ebenfalls in die
Beteiligungsplattform integriert werden. Dadurch könnten Daten zur Dauer des
Prozesses, den anfallenden Kosten und der Adressatenfreundlichkeit ohne großen 
Aufwand eingeholt werden. Auf diesem Weg erhobene Daten wären durch
Selektionseffekte verzerrt (Bethlehem, 2010), da vermutlich vermehrt Bürgerinnen 
und Bürger mit negativen Erfahrungen daran teilnehmen würden. Doch auch so 
ließen sich Verwaltungsverfahren identifizieren, die aus der Nutzersicht
besonders aufwändig erscheinen.  
3. Verwaltungskultur modernisieren 
669. Ein vielversprechendes Instrument zur Verbesserung der Verwaltungsqualität ist 
die Anwendung strukturierter Managementmethoden. 🡦 ZIFFER 637 Dazu
gehören Messung und Transparenz von Verwaltungsleistungen 🡦 ZIFFER 670 sowie die 
Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verbesserungsvorschläge
einzureichen. Die Einführung von leistungsorientierter Bezahlung kann in Bereichen 
mit klar definierbaren und messbaren Aufgaben die Leistungsanreize der
Beschäftigten stärken (Speklé und Verbeeten, 2014). Beispielsweise konnte die
Arbeitsvermittlungsbehörde im Vereinigten Königreich durch die Einführung einer 
variablen Vergütung, die sich an quantitativen (Anzahl der Vermittlungen) und 
qualitativen Kennzahlen (Vermittlungsqualität) orientierte, ihre
Vermittlungsaktivitäten steigern (Burgess et al., 2017). Allerdings kann die Implementierung
leistungsorientierter Bezahlung auch negative Folgen haben, insbesondere wenn die 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 453 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
454 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Leistungsmessung unvollständig ist und eine Verlagerung der Arbeitsleistung auf 
messbare Aufgaben erfolgt, während nicht messbare Aufgaben vernachlässigt 
werden (Holmstrom und Milgrom, 1991; Frey et al., 2013).   
670. Ein stärkerer Wettbewerb zwischen den Verwaltungen von Kommunen,
Landkreisen und Ländern könnte Anreize für eine ergebnis- statt einer
verfahrensorientierten Verwaltung erzeugen. Dazu wäre eine konsistente Messung von
Verwaltungsleistungen durch eine zentrale Stelle erforderlich. Die Erhebung 
könnte sich dabei auf wenige Kennzahlen, wie z. B. Verfahrensdauern oder die 
Zufriedenheit von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern, beschränken 
(Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK, 2025). Diese Kennzahlen könnten z. B. 
zusammen mit den Gewerbesteuerhebesätzen im Dashboard Digitale Verwaltung 
veröffentlicht werden (BMI, 2025e). Durch ein Ranking, das die unterschiedliche 
Ausstattung der Kommunen berücksichtigt, werden besonders leistungsfähige 
Kommunen sichtbarer. Diese könnten neue Unternehmen anziehen, was ihre
finanzielle Situation verbessern dürfte. 🡦 ZIFFER 617 Außerdem könnten die
Erfahrungen aus der Reform der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden. 🡦 ZIFFER 618 
Verwaltungsmitarbeitenden könnte durch mehr Eigenverantwortung und
Entscheidungskompetenz der nötige Spielraum zur ergebnisorientierten Arbeit
eröffnet werden (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK, 2025). Gleichzeitig könnte 
die Messung der Verwaltungsleistungen ein internes Controlling zur Steuerung 
der Verwaltung ermöglichen.   
671. Die hohe Anzahl von Renteneintritten aus der öffentlichen Verwaltung bietet 
eine Chance zur Modernisierung der Verwaltungskultur
(Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK, 2025). 🡦 ZIFFER 636 Neue Managementtechniken und
innovative Impulse könnten dabei von Quereinsteigerinnen und
Quereinsteigern aus der Privatwirtschaft ausgehen, weshalb es sinnvoll sein 
könnte, diese gezielt anzuwerben (Lapuente et al., 2020). Das starre
Laufbahnsystem erschwert jedoch solche Quereinstiege, vor allem in
Führungspositionen. 🡦 ZIFFER 637 Durch eine verstärkte Messung von Leistungen könnten das
Beurteilungswesen und die Beförderungsverfahren reformiert werden, sodass
Führungspositionen vor allem leistungsbasiert und nicht nach Seniorität 
besetzt werden (PD, 2024). Zusätzlich könnte in der bisher stark juristisch
geprägten Ausbildung von Verwaltungsmitarbeitenden stärker auf die Vermittlung 
von Managementkenntnissen und digitalen Kompetenzen fokussiert werden, um 
die Verwaltung zu modernisieren (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWK, 2025).  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 454 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 455 
 
Eine andere Meinung 
672. Ein Mitglied des Sachverständigenrates, Veronika Grimm, teilt zwar die
Einschätzung der Ratsmehrheit, dass der Bürokratieaufwand deutlich reduziert werden 
sollte, hält aber den Ansatz der Ratsmehrheit für nicht zielführend.  
673. Die durch staatlich auferlegte Berichts- und Informationspflichten sowie
Verhaltensauflagen entstehenden Lasten setzen den Unternehmen und der
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland immer mehr zu. Das Kapitel zum
Bürokratieabbau widmet sich vor diesem Hintergrund lediglich dem
Bürokratieaufwand, der für die Normadressaten und die Administration mit dem Regelvollzug 
einhergeht, nicht den Regeln selbst und den damit verfolgten Zielsetzungen. Die 
Ratsmehrheit begründet dies damit, dass „eindeutige Empfehlungen, in welche 
Richtung ein Zielkonflikt aufgelöst werden soll, […] meist nicht wertfrei möglich 
und daher nicht Fokus der wissenschaftlichen Politikberatung“ seinen und stellt 
fest, dass daher „die mit einem Gesetz verfolgten Ziele […] im Rahmen eines
wissenschaftlichen Effizienzkalküls nicht hinterfragt“ würden 🡦 ZIFFER 653, siehe auch 
🡦 ZIFFER 588. In den letzten zwei Jahrzehnten hat jedoch sowohl die
Anzahl der Gesetze als auch deren Komplexität in Deutschland und der 
EU erheblich zugenommen (vgl. EFI, 2025, S. 32), was die wesentliche 
Ursache für die hohe Belastung durch Bürokratie darstellt. Aus Sicht 
des abweichenden Ratsmitglieds muss gute Politikberatung daher auf
entscheidende Zielkonflikte hinweisen und Vorschläge liefern, wie sie – insbesondere 
auch durch die Abschaffung oder Anpassung der Regeln – aufgelöst oder  
zumindest entschärft werden können. Dies ist ein entscheidender Beitrag, um 
„die Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie in der Öffentlichkeit“ (SachvRatG, § 1 (1)) zu erleichtern.   
674. Allein die Bürokratiekosten zu betrachten, ohne die Fülle an
Vorschriften hinsichtlich bestehender offensichtlicher und versteckter Zielkonflikte und 
Spannungsfelder zu hinterfragen, ist aus Sicht des abweichenden
Ratsmitglieds nicht zielführend. Denn in den Regeln selbst liegen die eigentlichen 
Herausforderungen und Hemmnisse für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. 
Die administrativen Kapazitäten dürften nicht ausreichen, um wichtige 
wohlfahrtsfördernde Vorschriften (etwa die Regeln zur Sicherung eines fairen 
Wettbewerbs) durchzusetzen, wenn die Verwaltung durch die Pflicht zur 
Durchsetzung einer Vielzahl komplizierter und teilweise nicht zielgerichteter
Regelungen überlastet ist (vgl. Fernández-i-Marín et al., 2024; sowie
exemplarisch DStGB, 2025; Der Spiegel, 2020). 🡦 ZIFFER 636 Darunter leiden dann auch
Innovationskraft und Wachstum. Das erkennt auch die Ratsmehrheit, etwa in 🡦 ZIF-
FERN 588, 594, 607 F., 611 F., 614, 617, 654 UND 665 F., widmet sich aber dem eigentlich
entscheidenden Thema des Abbaus und der Anpassung von Regelungen nicht. Unter 
Bürokratieabbau werden – anders als in dem Kapitel des Gutachtens – in
einschlägigen Veröffentlichungen meist sämtliche Maßnahmen subsumiert, die
Bürger und Unternehmen von Bürokratie entlasten (vgl. Klein, 2016; Schmidt, 2024; 
OECD, 2025). Die Bandbreite der Themen reicht dabei vom Streichen oder der 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 455 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
456 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Anpassung von Vorschriften bis hin zur Digitalisierung der Verwaltung. Isoliert 
die effiziente Durchsetzung von Vorschriften zu betrachten greift daher zu kurz. 
675. Der technologische Fortschritt sowie gesellschaftliche Veränderungen haben in 
den vergangenen Jahrzehnten zu einer kontinuierlichen Ausweitung und einer 
zunehmenden Komplexität rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen 
geführt (Katz et al., 2020). 🡦 ZIFFER 626 Insbesondere wurden etwa für neue
Technologien und Entwicklungen zwar neue Regulierungen geschaffen, alte aber nur 
sehr selten wieder abgebaut (Coupette et al., 2021). Da die Kosten sowohl der 
Rechtsanwendung als auch der Befolgung von Vorschriften überproportional mit 
der Anzahl und der Komplexität der Regeln steigt, kann eine Eindämmung der 
Bürokratiekosten nur gelingen, wenn auch kontinuierliche Anstrengungen 
zur Vereinfachung und Transparenz der Gesetzgebung unternommen 
werden – nicht nur der mit ihr verbundenen bürokratischen Pflichten (Schmidt, 
2024). 
676. Während es herausfordernd ist, in einem Gutachtenkapitel die Möglichkeiten des 
Abbaus und der Anpassung von Regelungen im Detail zu diskutieren, so sollten 
aus Sicht des abweichenden Ratsmitglieds dennoch zumindest einige strukturelle 
Aspekte angesprochen und die Bedeutung des Abbaus von Regulierung zentral 
hervorgehoben werden. Echte Entlastung dürfte es nur mit einem Abbau 
von Regulierung geben, zudem können nur durch den Abbau von Regulierung 
Hemmnisse für Wachstum und Innovation wirksam beseitigt werden. 
1. Bürokratieabbau muss Abbau und Anpassung  
von Regulierung beinhalten 
677. Eine bloße Vereinfachung der Prozesse zur Durchsetzung und Befolgung 
von Regeln reicht nicht aus. Die zugrunde liegenden Vorschriften überlasten 
aufgrund ihrer Anzahl und Komplexität die Administration, die Unternehmen 
und möglicherweise auch die Bürger weiterhin. Erst die Kombination aus
Optimierung der Verwaltungsprozesse, Reduktion des Erfüllungsaufwands und
kritischer Überprüfung sowie Abbau der Vorschriften führt zu echter Entlastung. Die 
Notwendigkeit, diese Aspekte zusammen zu betrachten, wird durch den
zunehmenden Personalmangel auf beiden Seiten – in Unternehmen wie auch in der 
Verwaltung – noch verstärkt (Fernández-i-Marín et al., 2024). Begrenzte
personelle Ressourcen 🡦 ZIFFER 636 machen es zunehmend unmöglich, alle staatlichen 
Vorgaben rechtssicher umzusetzen oder wirksam zu kontrollieren (vgl. 
Fernández-i-Marín et al., 2024; sowie exemplarisch DStGB, 2025; Der Spiegel, 
2020). 
678. Ein schlankes, verständliches und priorisiertes Regelwerk ist daher
essenziell, um vorhandene Kapazitäten zur Durchsetzung der Regelungen 
einsetzen zu können und Kapazitäten für Transformationsaufgaben wie die 
Digitalisierung der Verwaltung verfügbar machen zu können. Diese
Kapazitäten zur Digitalisierung sollten zudem an der richtigen Stelle eingesetzt werden, 
was nicht immer gelingt: Zuletzt wurde die Bearbeitung der Entlastungsanträge 
für die schon lange kontrovers diskutierte Stromsteuer (JG 2020 Ziffern 391 ff.) 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 456 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 457 
(teil)automatisiert, 🡦 KASTEN 42 die nun laut Koalitionsvertrag für alle Verbraucher 
auf das europäische Minimum abgesenkt werden soll – weshalb dann zukünftig 
gar keine Entlastungsanträge mehr gestellt werden müssen. Dies konzediert auch 
die Ratsmehrheit, 🡦 KASTEN 42 zieht daraus aber nicht die Schlussfolgerung, diese 
Abwägungen generell zu fordern und exemplarisch weitere Optionen aufzuzeigen. 
679. Verfahrungsanpassungen wie die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen – also 
der automatischen Genehmigung von Anträgen nach Fristablauf, die
Ratsmehrheit schlägt hier eine Prüfung der Ausweitung vor 🡦 ZIFFER 657 – können nur dann 
zu guten Verwaltungsergebnissen führen, wenn die Verwaltung in einem
angemessenen Zeitraum in der Lage ist, die eingereichten Vorgänge grundsätzlich zu 
sichten und dann im Rahmen einer nachvollziehbaren Prioritätensetzung zu
bearbeiten. Fehlen jedoch die personellen oder strukturellen Kapazitäten dafür,
besteht die Gefahr, dass Anträge fälschlicherweise nicht abgelehnt werden, weil 
nicht mal eine Sichtung und somit die Identifikation der genauer zu prüfenden 
Anträge möglich ist. Fehlentscheidungen bleiben dann unentdeckt oder wichtige 
Prüfungen finden nicht statt – mit entsprechend negativen Folgen für
Rechtssicherheit, Qualität und Vertrauen. Damit Genehmigungsfiktionen nicht zu 
einem Automatismus mit unkalkulierbaren Risiken werden, sondern zu 
einem echten Effizienzgewinn beitragen, ist demnach eine vorherige
Entlastung der Verwaltung durch einen gezielten Abbau überflüssiger 🡦 ZIFFERN 684 FF.  
oder nicht priorisierungsfähiger 🡦 ZIFFERN 686 FF. Regelungen unerlässlich. 
680. Die wahrgenommene Standortqualität ist in aktuellen Umfragen niedrig 
(KPMG, 2024) 🡦 ZIFFERN 590 F. UND 598 F. 🡦 ABBILDUNGEN 97 UND 99 und Bürokratie ist 
der dominierende negative Einflussfaktor für die
Standortattraktivität (Dörr et al., 2024). 🡦 ZIFFER 598 Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten
erhöhen die Kosten der Unternehmen erheblich. 🡦 ZIFFER 595 Trotz wiederholter
Bemühungen beim Bürokratieabbau ist der Erfüllungsaufwand für Unternehmen in 
den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 🡦 ZIFFER 598 Der Haupttext stellt hier 
eine Diskrepanz zwischen den teilweise sinkenden gemessenen Bürokratiekosten 
und den Ergebnissen von Unternehmensbefragungen fest. 🡦 ZIFFERN 598 FF.
Insbesondere neue Berichtspflichten – etwa aus dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), der EU-Taxonomie oder den Nachhaltigkeitsvorgaben der Corporate 
Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – sorgen für zusätzlichen
Aufwand in Form komplexer Nachweispflichten und aufwändiger Dokumentation. 
681. Anders als die seit Langem etablierten handels- und steuerrechtlichen Vorgaben, 
für deren Umsetzung geregelte Prozesse und spezifische Qualifikationen
existieren, dürften diese neuen Anforderungen gerade kleine und mittelgroße
Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Die notwendige Expertise muss 
häufig erst aufgebaut, Personal geschult oder externe Unterstützung
hinzugezogen werden. In der Summe erhöht sich dadurch nicht nur der administrative
Aufwand, sondern es steigt auch die Unsicherheit. Durch diese Regelungen sind 
Standortentscheidungen für Deutschland und Europa weniger
attraktiv als Entscheidungen für ausländische Standorte, an denen die übliche 
Bürokratie (Personalabrechnung oder steuerliche Angelegenheiten) ebenfalls
anfällt, nicht aber die zusätzlichen Berichts- und Dokumentationspflichten
aufgrund vieler weiterer Regelwerke. 🡦 ZIFFERN 684 FF. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 457 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
458 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
682. Unterschiede im Bürokratieindex oder anderen Maßen für die Belastung durch 
Bürokratie zwischen Ländern, die die Ratsmehrheit in Abschnitt II.2 des Kapitels 
diskutiert, 🡦 ZIFFERN 601 F. ergeben sich nicht nur aus dem Aufwand bei der
Umsetzung und Durchsetzung von Vorschriften, sondern ebenso aus der Komplexität 
und Dichte der Regelwerke selbst (Falck et al., 2024; Knill et al., 2024b). Je mehr 
unterschiedliche Ziele verfolgt werden und je detaillierter und
technikspezifischer Vorgaben ausgestaltet sind, desto höher ist bereits der Aufwand, sie 
überhaupt zu verstehen und rechtssicher umzusetzen – unabhängig
davon, wie effizient die Verwaltung arbeitet. Gleichzeitig verstärken ineffiziente oder 
wenig digitalisierte Verwaltungsprozesse den bürokratischen Aufwand zusätzlich. 
683. Wer Bürokratie wirksam abbauen will, muss daher an mehreren Stellschrauben 
ansetzen: an der Abschaffung und Anpassung von Regeln, einer klareren, 
einfacheren Regelsetzung und an einer modernen,
ressourcenschonenden Verwaltungspraxis. Im Folgenden werden daher einige Ansatzpunkte für 
den Abbau und die Anpassung von Regeln diskutiert. 
Nicht zielführende Regulierung abschaffen oder anpassen 
684. Regulierung sollte abgebaut werden, wo sie nicht zielführend oder sogar
kontraproduktiv ist. Im Umweltrecht und beim Klimaschutz wäre eine
Vereinfachung der oft sehr detaillierten und regional stark divergierenden Vorgaben 
denkbar, ohne dabei grundlegende Ziele zu gefährden. So wird beim
Klimaschutz die Zielerreichung durch den Emissionshandel bereits weitgehend
sichergestellt (vgl. auch EFI, 2025). Das in Albuscheit et al. (2025) beschriebene
Regulierungsdickicht im Bereich der Wasserstoffförderung verdeutlicht beispielhaft, 
dass ein Abbau von Regulierung und eine Fokussierung auf wesentliche
Instrumente sogar positive Beiträge zur Zielerreichung leisten könnte. Auch im
Baurecht gibt es erhebliche Spielräume für Vereinfachungen, die den
Verwaltungsaufwand reduzieren und die Bautätigkeit ankurbeln könnten (JG 2024 
Ziffer 353 und Kasten 21). Allerdings wurde die Novelle des
Bundesbaugesetzbuchs bislang nicht beschlossen (Haufe, 2024), obwohl eine Deregulierung weit 
über den bisherigen Entwurf hinaus möglich wäre – etwa durch eine deutliche 
Abweichung von überhöhten Standards (vgl. auch JG 2024 Ziffer 386).   
685. Ein weiteres aktuelles Beispiel von aufwändigen aber nicht zum Ziel führenden 
Regeln ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ebenso wie ähnliche 
Nachhaltigkeitsvorgaben auf europäischer Ebene (CSDDD). 🡦 ZIFFERN 629 
UND 661 🡦 KASTEN 37 Erstens, ist die Wirksamkeit der Regelungen mit Blick 
auf deren Ziele nicht sichergestellt, so könnte die beabsichtigten Effekte sich 
sogar ins Gegenteil verkehren (Felbermayr et al., 2022). Zweitens führen die
Regelungen nicht selten zu Ausweichreaktionen der Unternehmen, etwa durch eine 
Verkürzung oder Verlagerung von Lieferketten. Dadurch werden gerade in
Entwicklungs- und Schwellenländern wirtschaftliche Chancen zunichte gemacht – 
ausgerechnet dort, wo ein Anstieg des Wohlstands besonders dringlich wäre. 
🡦 KASTEN 37 Und drittens erschweren diese einseitigen Vorgaben die internationale 
wirtschaftliche Zusammenarbeit. Viele Handelspartner außerhalb Europas
empfinden die europäischen Regelungen als bevormundend oder als
Handelshemmnis, was ihre Bereitschaft zur Kooperation mindert und damit letztlich auch der 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 458 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 459 
globalen Wirkung europäischer Nachhaltigkeitsziele schadet (Grimm et al., 
2023). Zudem leidet die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft unter 
den wachsenden Berichtspflichten und Nachweisanforderungen, die
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen überproportional belasten. Eine
ausgewogenere Politik, die marktwirtschaftliche Dynamik stärkt und internationale
Partner einbindet, dürfte langfristig erheblich wirksamer sein. Nicht ohne Grund
sollen die Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem LKSG nun von der neuen 
Bundesregierung abgeschafft werden (CDU, CSU und SPD, 2025). Dies
konzediert auch die Ratsmehrheit, 🡦 ZIFFER 661 will aber an der CSDDD festhalten. 🡦 ZIF-
FER 661 Die Nutzung von Positivlisten oder einfach nur der Verzicht auf
Goldplating, was von der Ratsmehrheit angesprochen wird, 🡦 KASTEN 37 adressiert die oben 
genannten Probleme dabei nicht.   
Wachstumshemmende Regulierung hinterfragen und  
Innovations-Check für neue Gesetze 
686. Regulierung sollte darüber hinaus kritisch hinterfragt werden, wo sie
wachstumshemmend ist und zu hohem bürokratischen Aufwand führt. Neben den oben
bereits diskutierten Bereichen – Nachhaltigkeitsgesetzgebung und Baurecht –
nennen Feld, Grimm und Wieland (2025) zwei weitere zentrale Regulierungsfelder, 
die ein erhebliches Potenzial zur Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung
bieten. Im Bereich der Arbeitsmarktregulierung könnten etwa starre
Vorgaben flexibilisiert werden, um Beschäftigung zu erleichtern – dies ist 
etwa ein entscheidender Vorteil in Estland oder auch in Dänemark (vgl. z. B. 
Meier, 2018), der dort Gründungen erleichtert. Auch die Kosten des Scheiterns 
werden in Deutschland durch die starre Arbeitsmarktregulierung erhöht
(Coatanlem und Coste, 2024). Im Haupttext werden hier lediglich die
Verwaltungsprozesse diskutiert, ohne die Unterschiede in der Gesetzgebung der betrachteten 
Länder zu thematisieren. 🡦 KASTEN 34 Auch die starre Arbeitszeitregulierung führt 
zu hohem Erfüllungsaufwand (vgl. Feld et al., 2025), weshalb sich der
Koalitionsvertrag für Grenzen bei der Wochenarbeitszeit statt bei der täglichen Arbeitszeit 
ausspricht (CDU, CSU und SPD, 2025).   
687. Auch im Datenschutz 🡦 ZIFFERN 595, 612, 630 UND 645 🡦 KÄSTEN 35 UND 42 könnte eine 
effizientere Ausgestaltung erreicht werden, indem Informationspflichten 
vereinfacht, Regelungen vereinheitlicht, Anforderungen an den
Datenschutzaufwand an die tatsächliche Sensibilität der Daten angepasst und 
Meldepflichten auf wesentliche Verstöße konzentriert werden. Der
Datenschutz sollte außerdem so angepasst werden, dass der Einsatz von KI in
öffentlichen Verwaltungen 🡦 ZIFFERN 655, 659 UND 667 umfassend möglich ist. Die
Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden und Unternehmen ließe sich zudem 
durch verstärkte Beratung, pragmatische Auslegung und möglicherweise
Anpassungen der DSGVO verbessern – ohne das Schutzniveau zu senken, aber mit
deutlich geringerem Aufwand. 
688. Bei der Entwicklung neuer Gesetze könnte nicht nur die Praxistauglichkeit
exante geprüft werden, sondern auch systematisch bewertet werden, ob die 
vorgesehenen Regelungen potenziell innovationshemmend wirken. 
Während die Ratsmehrheit bestehende Gesetze nicht hinterfragt werden solche 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 459 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
460 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Innovationschecks im Haupttext ausführlich diskutiert und positiv bewertet. 🡦 ZIF-
FERN 665 FF. 
2. Überdehnung des Vorsorgeprinzips hemmt  
Innovation und führt zu hohen indirekten Kosten 
689. Das Vorsorgeprinzip ist in der EU tief verankert. Der Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hebt dabei vor allem auf das Umweltrecht 
ab, das Prinzip wird zunehmend aber auch in anderen Politikbereichen
ausgeweitet oder als Argument herangezogen, etwa bei der Regulierung neuer
Technologien wie Gentechnik oder Künstlicher Intelligenz. Es kann jedoch zu einer 
Schwäche des europäischen Regulierungsansatzes werden, wenn das 
Vorsorgeprinzip zu umfassend oder an der falschen Stelle eingesetzt 
wird. Es verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu vermeiden – oft auch dann, wenn 
wissenschaftliche Beweise für eine konkrete Gefährdung noch nicht vollständig 
vorliegen. Problematisch wird dies, wenn das Vorsorgeprinzip zu einem
Innovationshemmnis wird, weil potenzielle Risiken überbewertet und Chancen
systematisch unterbewertet werden.   
690. In der Praxis führt das oft dazu, dass neue Technologien – wie etwa
Gentechnik, KI, Nukleartechnik, synthetische Kraftstoffe oder neue Materialien –
deutlich langsamer zugelassen oder von vornherein durch sehr enge
Vorgaben eingeschränkt werden. Im Gegensatz dazu setzen etwa die USA oder  
zunehmend auch asiatische Länder stärker auf das Innovationsprinzip – also
darauf, Risiken zunächst umfangreicher einzugehen und dann zu steuern, anstatt 
Innovationen von vornherein auszubremsen. Das bedeutet nicht, dass man das 
Vorsorgeprinzip abschaffen sollte, aber es braucht eine systematische
Berücksichtigung von Innovationspotenzialen in der Gesetzgebung. 🡦 ZIFFER 665 Gerade
angesichts des hochdynamischen globalen Umfelds wird die Fixierung auf
Risikovermeidung sonst zunehmend zum Wettbewerbsnachteil. 
3. Mutiger Einsatz von KI erfordert regulatorische  
Anpassungen 
691. Ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion von Erfüllungsaufwand kann durch die 
Digitalisierung der Verwaltung und den Einsatz von Cloudlösungen und
modernen Technologien erfolgen. 🡦 ZIFFER 658 Der Einsatz von Künstlicher
Intelligenz (KI) zur Automatisierung der öffentlichen Administration kann 
Verwaltungsprozesse effizienter gestalten, indem Routineaufgaben wie
Antragsbearbeitung, Dokumentenprüfung und Datenabgleich automatisiert werden 
(Kussel et al., 2024). 🡦 ZIFFER 659 Anstatt bestehende, oft inkompatible IT-Systeme 
aufwändig zu harmonisieren, könnte KI eine übergeordnete Schnittstelle 
(Middleware) etablieren, die unterschiedliche Datenformate und
Verwaltungslogiken intelligent verknüpft und so Interoperabilität herstellt. 🡦 ZIFFER 659 
Ein solcher Leapfrogging-Ansatz könnte es ermöglichen, veraltete Strukturen zu 
überwinden und den immensen Hemmnissen auszuweichen, die mit einer 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 460 –
Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren – Kapitel 7 FG 2025 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 461 
Harmonisierung einhergehen würden. KI-gestützte Systeme könnten Stück für 
Stück in öffentlichen Verwaltungen eingeführt und von Anfang an interoperabel 
und skalierbar aufgebaut werden (Feld et al., 2025). Im Rahmen der Deutschen 
Verwaltungscloudstrategie (VCS) gilt es hier, Standards und Schnittstellen zu
definieren (Kussel et al., 2024). Um die Innovationskraft und Größe der Hyperscaler 
ohne Abstriche bei Souveränität und Sicherheit nutzen zu können, wäre eine 
Multi-Cloud-Strategie erforderlich, die verschiedene Cloudanbieter und
Nutzungsmodelle einbezieht. So könnten Behörden schneller digitalisiert,
Bürokratiekosten gesenkt und die Servicequalität für Bürger und Unternehmen verbessert 
werden. Die Skalierbarkeit würde über eine Ausweitung des Datenaustausches  
oder einen leichteren Zugriff von Behörden auf Datenbestände wesentlich
gesteigert. Dazu dürften Anpassungen beim Datenschutz erforderlich sein.   
692. Durch die Entwicklung und den Einsatz KI-gestützter Verwaltungslösungen 
würde zudem gleichzeitig die europäische und insbesondere die deutsche
Startup-Landschaft gestärkt, da innovative Unternehmen neue Technologien für 
die öffentliche Hand entwickeln und skalieren könnten. Ein gezielter Fokus auf 
europäische Anbieter würde technologische Souveränität fördern und
Abhängigkeiten von außereuropäischen IT-Konzernen verringern. Zudem könnten sich 
KI-Start-ups in Bereichen wie Prozessautomatisierung,
Cybersicherheit und Datenanalyse etablieren und von einer frühen Zusammenarbeit mit 
Behörden profitieren. So entstünde nicht nur eine effizientere Verwaltung,
sondern auch ein Wachstumsschub für den europäischen Tech-Sektor. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 461 –
Kapitel 7 – Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren FG 2025 
462 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
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470 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 471 –
KAPITEL 8:  
STRUKTURWANDEL IN DEUTSCHLAND: 
PRODUKTIVITÄT, REGIONALE ASPEKTE 
UND ARBEITSMARKT 
(FRÜHJAHRSGUTACHTEN UND 
PRODUKTIVITÄTSBERICHT) 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 472 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 473 
  
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
🡦 Veränderungen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen, Dekarbonisierung,
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) sowie der demografische Wandel beschleunigen den 
Strukturwandel. 
🡦 Betroffen sind in Zukunft auch Regionen, die bisher erfolgreich und strukturbeständig waren, 
vor allem, wenn sie auf das wissensintensive Verarbeitende Gewerbe spezialisiert sind. 
🡦 Eine effizientere Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und KI 
kann die Produktivität stärken. Attraktive Qualifizierungsmaßnahmen und regionale Förderung 
können eine Zukunftsperspektive bieten, Anpassungen erleichtern und so auch die
gesellschaftliche Akzeptanz des Strukturwandels verbessern. 
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Strukturwandel bezeichnet die Verschiebung wirtschaftlicher Aktivität zwischen Sektoren oder 
Regionen. Viele entwickelte Volkswirtschaften haben in den vergangenen Jahrzehnten eine
kontinuierliche Verlagerung vom industriellen in den Dienstleistungssektor erlebt. Der
Strukturwandel ging dabei einher mit einer Verlagerung von Wirtschaftsbereichen mit höherem
Produktivitätswachstum, wie im Verarbeitenden Gewerbe, hin zu Bereichen mit niedrigerem
Produktivitätswachstum, insbesondere in Teilen des Dienstleistungssektors. Diese Verlagerung dämpft das
gesamtwirtschaftliche Produktivitätswachstum und somit die Wachstumsdynamik.   
In Deutschland blieb aufgrund von historischen Spezialisierungen und Standortvorteilen der 
Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der Bruttowertschöpfung bisher vergleichsweise stabil. 
Allerdings dürfte sich der Strukturwandel beschleunigen. Aktuelle Treiber des Strukturwandels 
sind Veränderungen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen, die Dekarbonisierung,
Digitalisierung und KI sowie der demografische Wandel.  
Der Strukturwandel wirkt sich aufgrund der heterogenen räumlichen Verteilung von
Wertschöpfung und Beschäftigung regional unterschiedlich aus. Ballungsräume und wirtschaftlich 
starke ländliche Regionen profitieren dank positiver Agglomerationseffekte. In strukturschwachen 
Regionen droht hingegen ein Rückgang der Beschäftigung. Regionen mit hoher Spezialisierung 
auf einzelne Branchen sind besonders anfällig für unerwartete kontraktive Schocks, weil sie nicht 
schnell auf Alternativen ausweichen können. Neben bisher schon stark betroffenen Regionen 
werden künftig auch Regionen vom Strukturwandel betroffen sein, die bisher erfolgreich und 
strukturbeständig waren, insbesondere dann, wenn ihre Wirtschaftsstruktur auf das
wissensintensive Verarbeitende Gewerbe fokussiert ist. Weniger betroffen sind hingegen Regionen mit
hohem Anteil wissensintensiver Dienstleistungen.  
Durch den Strukturwandel verändern sich Tätigkeitsfelder und Berufe und damit die
erforderlichen Qualifikationen. Durch passende und attraktive Qualifizierungsmaßnahmen für Betroffene 
sowie Unterstützung der Mobilität kann strukturelle Arbeitslosigkeit begrenzt werden. Möglichen 
negativen Produktivitätseffekten des Strukturwandels kann die Wirtschaftspolitik durch eine
Förderung des technologischen Fortschritts, etwa im Bereich von IKT und KI, entgegenwirken.  
Regionale Anpassungsfriktionen können durch Investitionen in Infrastruktur, Forschung und 
Entwicklung sowie Maßnahmen zur regionalen Wirtschaftsförderung adressiert werden. Dabei 
darf es nicht darum gehen, den Strukturwandel zu verhindern. Die gesellschaftliche Akzeptanz 
des Strukturwandels hängt jedoch entscheidend davon ab, ob es gelingt, nicht nur ökonomische 
Kennziffern zu verbessern, sondern auch eine Zukunftsperspektive für besonders betroffene und 
benachteiligte Regionen zu schaffen.   
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 473 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
474 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
I. EINLEITUNG 
693. Strukturwandel bezeichnet die Verschiebung von Wertschöpfungs- und 
Beschäftigungsanteilen zwischen Wirtschaftszweigen und Regionen. 
Entwicklungen wie die Energiekrise infolge des Ukraine-Krieges, die
Veränderungen geopolitischer Beziehungen sowie die Dekarbonisierung, die Digitalisierung 
und der demografische Wandel beschleunigen derzeit den Strukturwandel in 
Deutschland. Deutschland hat sich über längere Zeit auf mitteltechnologische
Industriezweige konzentriert, deren globale Wachstumsdynamik nun hinter der von 
Hochtechnologiesektoren zurückbleibt. Gleichzeitig verzeichnet Deutschland im 
internationalen Vergleich ein unterdurchschnittliches Wachstum bei innovativen 
wissensintensiven Dienstleistungen. Dadurch konnte sich kein dynamisches
Angebot an unternehmensnahen Dienstleistungen entwickeln. Dies wird regional 
unterschiedliche Auswirkungen haben, je nach den ökonomischen, sozialen und 
demografischen Voraussetzungen der Regionen (IAB, 2021; BBSR, 2024).
Manche Regionen, Wirtschaftszweige und Arbeitskräfte werden vom Strukturwandel 
profitieren, andere werden sich durch ihn verschlechtern.  
Der Sachverständigenrat diskutiert im vorliegenden Kapitel die Auswirkungen 
unterschiedlicher Treiber des Strukturwandels, 🡦 ZIFFERN 728 FF. beschreibt die 
regional heterogenen Anpassungen 🡦 ZIFFERN 759 FF. und diskutiert
mögliche Handlungsoptionen für Wirtschaftspolitik und Unternehmen 🡦 ZIFFERN 760 
FF., um im Strukturwandel auftretende Friktionen zu mindern und
Wachstumsimpulse zu setzen. 
694. Strukturwandel ist ein normaler ökonomischer Prozess. 🡦 PLUSTEXT 35 
🡦 KASTEN 43 Seit der Industriellen Revolution geht in nahezu allen heute
entwickelten Volkswirtschaften der zunehmende Wohlstand mit einer Verschiebung 
der Wertschöpfungsanteile zwischen den Wirtschaftssektoren einher (Vollrath, 
2020). 🡦 KASTEN 49 ANHANG 🡦 ZIFFERN 700 FF. 
695. Wie sich Strukturwandel auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und den 
Wohlstand eines Landes auswirkt, hängt ab von seinen Treibern und der
Geschwindigkeit, mit der er stattfindet. Ein Strukturwandel, der durch
Verschiebungen der Nachfrage bei stetig zunehmendem Wohlstand
verursacht wird, ist wirtschaftspolitisch anders einzuschätzen als ein
Strukturwandel, der durch äußere Krisen, Veränderungen des
wettbewerblichen Umfelds oder technologische Neuerungen entsteht. Außerdem kann 
es innerhalb eines Landes erhebliche regionale Unterschiede geben. Während
bestimmte Regionen von neuen wirtschaftlichen Entwicklungen und Innovationen 
profitieren, können andere negativ betroffen sein.  
696. Der Strukturwandel wirkt sich auf die Wachstumsrate der Totalen 
Faktorproduktivität und damit auf das Wirtschaftswachstum aus. Die
Reallokation von Produktionsfaktoren zwischen verschiedenen Wirtschaftszweigen
beeinflusst das langfristige Wachstum, da sich die Wirtschaftszweige in ihrem
Produktivitätsniveau und -wachstum unterscheiden. So nehmen die
Wertschöpfungsanteile von Wirtschaftszweigen mit eher geringem Produktivitätswachstum 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 474 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 475 
seit Jahrzehnten zu, mit der Folge, dass die gesamtwirtschaftliche Produktivität 
weniger wächst als früher. 🡦 ZIFFER 702  
697. Strukturwandel verändert die Arbeitsnachfrage in den betroffenen
Wirtschaftszweigen. In der langen Frist können sich Unternehmen und Arbeitskräfte an die 
veränderten Bedingungen anpassen. Wenn Strukturwandel allerdings sehr 
schnell stattfindet und Arbeitsangebot und -nachfrage regional voneinander 
abweichen, kann dies zu erheblichen Anpassungsfriktionen für
Unternehmen und Beschäftigte sowie zu regionaler Arbeitslosigkeit führen (Leach et al., 
2021; Gagliardi et al., 2023). 🡦 ZIFFERN 721 FF. In Deutschland war dies in Folge des 
Niedergangs der Steinkohlewirtschaft und der Wiedervereinigung der Fall. 🡦 KAS-
TEN 44  
698. Der aktuelle Strukturwandel führt insbesondere zu Verschiebungen der 
Arbeitsnachfrage nach bestimmten Berufsprofilen. 🡦 ZIFFERN 727 UND 733 
Während industrielle Fertigungsberufe an Bedeutung verlieren, steigt die
Nachfrage nach Dienstleistungsberufen (Boddin und Kroeger, 2022) und nach höher 
qualifizierten Arbeitskräften. 🡦 ZIFFERN 724 F. UND 752 Je besser die vorhandenen 
Qualifikationsprofile zu den benötigten Fähigkeiten des Faktors Arbeit passen 
oder durch Ausbildung und Weiterbildung angepasst werden können, desto
effizienter verläuft der Strukturwandel (Adão et al., 2024). 🡦 KASTEN 44   
 
🡦 PLUSTEXT 35  
Definition: Strukturwandel 
Strukturwandel bezeichnet die Veränderung der Beiträge der Wirtschaftssektoren 
zur gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung bzw. ihrer Beschäftigungsanteile. 
Nach der breitesten Definition beschreibt Strukturwandel die Verschiebung von
Produktion und Beschäftigung vom primären 🡦 GLOSSAR über den sekundären 🡦 GLOSSAR 
hin zum tertiären 🡦 GLOSSAR Sektor (Grimm, 2012; Herrendorf et al., 2014). Diese 
Definition kann von der rein sektoralen Betrachtung auf tiefer sowie anders
gegliederte Ebenen erweitert werden. So kann beispielsweise Strukturwandel auf die
Verschiebung von Wertschöpfung zwischen einzelnen Wirtschaftszweigen innerhalb 
eines Wirtschaftssektors bezogen werden oder auf die Verschiebung zwischen 
einzelnen Regionen.  
699. Der beschleunigte Strukturwandel stellt die Wirtschaftspolitik vor die Aufgabe, 
Wachstumsimpulse zu setzen und zugleich soziale wie regionale
Anpassungsfriktionen zu begrenzen. Wachstumsförderliche
Rahmenbedingungen, Investitionen in digitale und physische Infrastruktur 🡦 ZIFFERN 762 FF. sowie 
eine effektive Qualifizierungsstrategie 🡦 ZIFFERN 788 FF. können dazu beitragen, das 
langfristige Produktivitätswachstum zu steigern. Dabei sollte auf
marktwirtschaftliche Prozesse und Innovation gesetzt werden, nach Möglichkeit koordiniert 
auf EU-Ebene. Vertikale Industriepolitik sollte hingegen auf die temporäre
Förderung zukunftsorientierter Aktivitäten beschränkt bleiben, während
strukturerhaltende Maßnahmen vermieden werden sollten. Gezielte regionale
Fördermaßnahmen können helfen, strukturelle regionale Ungleichgewichte zu mindern und 
die Anpassungsfähigkeit der Regionen zu stärken. 🡦 ZIFFERN 776 FF. Die
gesellschaftliche Akzeptanz des Strukturwandels hängt entscheidend davon ab, ob es gelingt, 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 475 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
476 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
nicht nur ökonomische Kennziffern zu verbessern, sondern auch eine
Zukunftsperspektive für besonders betroffene und benachteiligte Regionen zu schaffen. 
🡦 ZIFFERN 784 FF. 
II. HINTERGRUND: STRUKTURWANDEL UND  
WIRTSCHAFTSWACHSTUM 
700. Strukturwandel hängt eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung
zusammen (Herrendorf et al., 2014). Mit steigendem Einkommen nehmen die
Einkommensanteile zu, die für Dienstleistungen ausgegeben werden (Boppart, 
2014). 🡦 KASTEN 43 Dies wirkt sich neben gegenwärtig schwachen Investitionen und 
einem rückläufigen Totalen Faktorproduktivitäts-Wachstum dämpfend auf 
das Wirtschaftswachstum aus, da das Produktivitätswachstum im
Verarbeitenden Gewerbe in der Regel höher ist als im Dienstleistungssektor (Draghi, 
2024a; JG 2019 Ziffern 140 ff.; JG 2023 Ziffern 93 ff.; JG 2024 Ziffern 91 ff.).   
🡦 KASTEN 43  
Hintergrund: Strukturwandel und Wirtschaftswachstum 
Die Nachfragestruktur eines Landes verändert sich mit wachsendem Wohlstand. Das lässt sich 
auf Technologie und Präferenzen zurückführen. So verändern sektorale Unterschiede bei
technologischem Fortschritt und Produktivitätswachstum die relativen Preise von Agrar- und
Sachgütern sowie Dienstleistungen. Vor allem bei sogenannten körpernahen bzw. nicht-handelbaren 
Dienstleistungen kann Arbeit nur schwer substituiert werden, beispielsweise im Fall eines
Haarschnitts (Baumol, 1967). Dadurch weist der Dienstleistungssektor typischerweise ein
niedrigeres Produktivitätswachstum auf als das Verarbeitende Gewerbe. In Deutschland lag das
durchschnittliche jährliche Wachstum der Arbeitsproduktivität im Zeitraum der Jahre 1970 bis 2017 
im Verarbeitenden Gewerbe bei 2,5 % und im Dienstleistungssektor bei 1,8 %. Im Durchschnitt 
der westeuropäischen EU-Mitgliedstaaten war dieser sektorale Unterschied mit 1,2
Prozentpunkten noch weitaus höher (Dürnecker und Sanchez-Martinez, 2023). Diese sektoralen
Unterschiede im Produktivitätswachstum führen in der Regel dazu, dass die Kosten und damit 
typischerweise die Preise von Sachgütern relativ zu Dienstleistungen sinken. Dieser Effekt ist 
besonders ausgeprägt, wenn das hohe Produktivitäts- und Lohnwachstum im Verarbeitenden 
Gewerbe das allgemeine Lohnniveau und damit die Lohnkosten im Dienstleistungssektor
erhöht, obwohl die Produktivität in diesem Sektor langsamer wächst („Baumolsche
Kostenkrankheit“). So ging in Deutschland der relative Preis von Sachgütern zu Dienstleistungen seit Ende 
der 1990er-Jahre um über die Hälfte zurück. 🡦 ABBILDUNG 110 RECHTS 
Wenn Sachgüter und Dienstleistungen komplementär sind, steigt der Güter- relativ zum 
Dienstleistungskonsum trotz der veränderten relativen Preise nur leicht, sodass der Anteil von 
Sachgütern an den Konsumausgaben sinkt. In Deutschland ging dieser Anteil zwischen den 
Jahren 1995 und 2019 um rund vier Prozentpunkte zurück. Während der Corona-Pandemie 
stieg er aufgrund der verhängten Beschränkungen vorübergehend wieder an. 🡦 ABBILDUNG 110 
LINKS Der Anteil der ökonomischen Aktivität (gemessen in Bruttowertschöpfung oder
Beschäftigung) im Sektor mit niedrigem Produktivitätswachstum nimmt im Allgemeinen zu (Ngai und 
Pissarides, 2007; Acemoglu und Guerrieri, 2008). 🡦 KASTEN 50  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 476 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 477 
Die Zusammensetzung der privaten Konsumausgaben verändert sich mit steigendem
Einkommen auch, wenn nicht-homothetische Präferenzen 🡦 GLOSSAR vorliegen. Wenn die Nachfrage 
nach Sachgütern eher einkommensunelastisch und die nach Dienstleistungen eher elastisch 
ist, erhöht sich mit steigendem Einkommen der Anteil der Dienstleistungen am privaten
Konsum (Kongsamut et al., 2001; Foellmi und Zweimüller, 2008; Boppart, 2014). 
Wie sich die veränderte Zusammensetzung der privaten Nachfrage auf die
Wirtschaftsstruktur auswirkt, wird darüber hinaus durch die Offenheit der Volkswirtschaft beeinflusst. In einer 
geschlossenen Volkswirtschaft, in der für jedes Gut die inländische Produktion und Nachfrage 
übereinstimmen müssen, sind die beschriebenen Effekte besonders ausgeprägt. In einer
offenen Volkswirtschaft, in der produzierte Güter exportiert und Konsumgüter importiert werden 
können, hängt die Wirtschaftsstruktur zusätzlich von den komparativen Vorteilen und der
Spezialisierung im Weltmarkt ab. 🡦 ZIFFERN 729 FF. 
🡦 ABBILDUNG 110  
 
  
1 – Klassifikation nach Boppart (2014). Sachgüter umfassen folgende Verwendungszwecke gemäß der
Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauchs (COICOP): Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke;
Alkoholische Getränke, Tabak und Narkotikum; Bekleidung und Schuhe; Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe; 
Hausrat und laufende Instandhaltung des Hauses; Medizinische Erzeugnisse und Geräte; Kauf von Fahrzeugen; 
Telefonapparate und Telefaxgeräte; Audiovisuelle, fotografische und datenverarbeitende Geräte einschließlich
Zubehör; Sonstige wesentliche Gebrauchsgüter für Freizeit und Kultur; Sonstige Freizeitartikel und -geräte,
Gartengeräte und Heimtiere; Zeitungen, Bücher und Schreibwaren; Körperpflege; Persönliche Gebrauchsgüter.  
2 – Klassifikation nach Boppart (2014). Für Sachgüter siehe Fußnote 1; Dienstleistungen umfassen folgende
Verwendungszwecke gemäß COICOP: Wohnungsmieten; Reguläre Instandhaltung und Reparatur der Wohnung; 
Wasserversorgung und reguläre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung; Ambulante medizinische 
Dienstleistungen; Krankenhausdienstleistungen; Betrieb von privaten Verkehrsmitteln; Verkehrsleistungen;
Nachrichtenübermittlung; Telefon- und Telefaxdienste; Freizeit- und Kulturdienstleistungen; Pauschalreisen;
Bildungswesen; Restaurants und Hotels; Sozialschutz; Versicherungen; Finanzdienstleistungen; Sonstige Dienstleistungen.  
3 – Verhältnis verketteter Fisher-Preisindizes von Sachgütern und Dienstleistungen.
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-103-01
Zusammensetzung der Nachfrage und relative Preise
44
45
46
47
48
49
50
1995 98 01 04 07 10 13 16 19 2022
Anteil Sachgüter1 an den privaten 
Konsumausgaben
%
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1995 98 01 04 07 10 13 16 19 2022
Relativpreis von Sachgütern und 
Dienstleistungen2
Verhältnis3, 2005 = 1
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 477 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
478 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
1. Einfluss des Strukturwandels auf  
das Potenzialwachstum 
701. Der Strukturwandel vom sekundären zum tertiären Sektor verlangsamt das 
Wachstum des Produktionspotenzials, da der Dienstleistungssektor
historisch ein niedrigeres Produktivitätswachstum hatte als das Verarbeitende
Gewerbe (Ngai und Pissarides, 2007; Dürnecker et al., 2024). So zeigen Dürnecker und 
Sanchez-Martinez (2023) für europäische Länder sowie die USA, dass die
Produktivitätszuwächse im Dienstleistungssektor im Zeitraum der Jahre 1970 bis 
2017 im (gewichteten) Durchschnitt immer niedriger waren als im
Verarbeitenden Gewerbe. 🡦 ABBILDUNG 139 ANHANG Innerhalb des Dienstleistungssektors gibt es 
jedoch große Unterschiede. Die größten Zuwächse sind bei Verkehr und Lagerei, 
Information und Kommunikation sowie im Groß- und Einzelhandel zu
beobachten. In der größten Dienstleistungsbranche, den Unternehmensdienstleistungen, 
sind die Zuwächse dagegen gering oder gar leicht negativ (Dürnecker und
Sanchez-Martinez, 2023).  
702. Eine Zerlegung des Produktivitätswachstums durch den SVR zeigt, dass im 
Durchschnitt zwischen den Jahren 1970 und 2020 etwa 0,25 Prozentpunkte 
des Rückgangs der Arbeitsproduktivität in Deutschland auf sektorale 
Verschiebungen in der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung
zurückzuführen sind. Dabei werden die sektoralen Wertschöpfungsanteile konstant
gehalten, während die Arbeitsproduktivität innerhalb der Sektoren ihrer
tatsächlichen Entwicklung folgt. Dies entspricht einer Niveaudifferenz von 11 %. 🡦 ABBIL-
DUNG 111 🡦 KASTEN 50 ANHANG In den USA hat dieser Effekt das
Produktivitätswachstum seit dem Zweiten Weltkrieg um 0,24 Prozentpunkte pro Jahr reduziert
(Dürnecker et al., 2024) und in der EU im Zeitraum 1970 bis 2017 sogar um 0,4
Prozentpunkte (Dürnecker und Sanchez-Martinez, 2023).   
🡦 ABBILDUNG 111  
 
1 – Mittels Polynom geglättete Werte.
Quellen: Bontadini et al. (2023), EUKLEMS, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-013-01
Produktivitätswachstum in Deutschland
Beitrag des Strukturwandels zwischen den Sektoren
0
1
2
3
4
5
6
1970 75 80 85 90 95 00 05 10 15 2020
Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität in %1
Kontrafaktische Wachstumsrate ohne Strukturwandel Beobachtete Wachstumsrate
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 478 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 479 
703. Diese negative Auswirkung des Strukturwandels auf das
Potenzialwachstum wird sich voraussichtlich fortsetzen, da weiterhin Dienstleistungen 
an Bedeutung gewinnen dürften, die bisher ein stagnierendes
Produktivitätswachstum haben, wie die Finanzdienstleistungen und die
Unternehmensdienstleistungen (Dürnecker und Sanchez-Martinez, 2023; Dürnecker et al., 2024). In 
den kommenden Jahren könnte der Strukturwandel das durchschnittliche
Produktivitätswachstum in Europa demnach um weitere 0,16 Prozentpunkte jährlich 
reduzieren, in Deutschland um 0,15 Prozentpunkte. Sollte sich das
Produktivitätswachstum in den stagnierenden Wirtschaftszweigen des
Dienstleistungssektors, vor allem den Unternehmensdienstleistungen, erhöhen, beispielsweise 
durch eine effektivere Anwendung von KI, würde es dieser Entwicklung
entgegenwirken (Dürnecker und Sanchez-Martinez, 2023). 🡦 ZIFFER 735 
704. Wie sich das Produktivitätswachstum im Strukturwandel verändert, 
hängt stark davon ab, wie produktiv neue Technologien im
Dienstleistungsbereich eingesetzt werden. So waren in den USA seit Mitte der 1990er-
Jahre die Produktivitätszuwächse höher als in Deutschland oder im Euro-Raum 
(Lopez-Garcia und Szörfi, 2021; Bergeaud, 2024). Ein Grund dafür dürfte die
geringere und weniger effektive Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) in Europa sein (van Ark et al., 2008; Gordon und Sayed, 
2020). Ein Grund für diese Lücke sind begrenzte Ressourcen und
Managementfähigkeiten (Bloom et al., 2012; Hsieh et al., 2019). In den USA hingegen haben 
Investitionen in digitale Infrastruktur und die Reallokation von Arbeitskräften
innerhalb und zwischen den Industriezweigen zum Produktivitätswachstum
beigetragen (Dao und Platzer, 2024). 
2. Strukturwandel in Deutschland  
705. Der Strukturwandel in Deutschland verlief in den vergangenen drei
Jahrzehnten anders als in vielen anderen entwickelten Volkswirtschaften. 
Während es bis in die 1990er-Jahre eine Verschiebung von
Wertschöpfungsanteilen vom primären und sekundären Sektor in den tertiären Sektor gab, hat sich die 
Wirtschaftsstruktur seitdem kaum verändert. Der Anteil des Verarbeitenden
Gewerbes an der Bruttowertschöpfung (BWS) ist mit 20 % im internationalen
Vergleich weiterhin hoch. 🡦 ZIFFER 709   
Weniger Strukturwandel als im internationalen Vergleich 
706. Im EU-Durchschnitt wie auch in den USA und dem Vereinigten Königreich 
fiel der Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der
gesamtwirtschaftlichen BWS zwischen den Jahren 1995 und 2023. 🡦 ABBILDUNG 112 OBEN Bis zur 
Finanzkrise im Jahr 2009 war dieser Rückgang besonders ausgeprägt. Seitdem 
stagniert der BWS-Anteil des Verarbeitenden Gewerbes in den betrachteten
Ländern auf niedrigerem Niveau. In Deutschland ging der BWS-Anteil des
Verarbeitenden Gewerbes zunächst nur wenig zurück und stieg bis zum Jahr 2016
wieder nahezu auf das Vorkrisenniveau an. Seit dem Jahr 2017 nimmt er zwar wieder 
ab, ist mit rund 20 % im Jahr 2023 aber weiterhin wesentlich höher als in 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 479 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
480 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
anderen Ländern. Im EU-Durchschnitt liegt er bei 16 %, in den USA lag er im Jahr 
2021 bei nur 11 %. 🡦 ABBILDUNG 112 OBEN  
In diesem Ländervergleich nimmt dennoch die absolute BWS im
Verarbeitenden Gewerbe für die meisten Länder zu. Lediglich in Spanien und Italien 
stagniert die BWS im Verarbeitenden Gewerbe seit der Finanzkrise. Die reale 
Wertschöpfung des Dienstleistungssektors steigt in allen betrachteten Ländern. 
🡦 ABBILDUNG 113  
707. Auch innerhalb der Sektoren lässt sich für Deutschland in den vergangenen 
30 Jahren kein ausgeprägter Strukturwandel beobachten. Im
Verarbeitenden Gewerbe hat zwar der Fahrzeugbau an Bedeutung gewonnen, allerdings 
🡦 ABBILDUNG 112  
 
1 – Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2).  2 – Für 
die USA: Veränderung des Jahres 2021 gegenüber dem Jahr 1997.  3 – Unternehmensdienstleistungen: freiberufliche, 
wissenschaftliche und technische Dienstleistungen sowie sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen.  4 – Öffentliche 
Verwaltung, Verteidigung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen, Kunst, Unterhaltung und Erholung, 
andere sonstige Dienstleistungen, private Haushalte, exterritoriale Organisationen und Körperschaften.
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-035-02
Strukturwandel im internationalen Vergleich
8
10
12
14
16
18
20
22
24
Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an gesamtwirtschaftlicher Wertschöpfung
%
1995 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 21 2023
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
10
12
Verarbeitendes
Gewerbe
Baugewerbe Handel, Verkehr,
Gastgewerbe sowie
Information und
Kommunikation
Grundstücks- und
Wohnungswesen,
Finanz- und
Versicherungs- sowie
Unternehmensdienstleistungen³
Sonstige
Dienstleistungen⁴
Veränderung der Anteile der Wirtschaftszweige1 an der Bruttowertschöpfung
Veränderung des Jahres 2023 gegenüber dem Jahr 1995 in Prozentpunkten2
Deutschland Frankreich Italien Spanien USA
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 480 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 481 
sind die Verschiebungen der Wertschöpfungsanteile gering. 🡦 ABBILDUNG 114 LINKS 
🡦 ABBILDUNG 140 ANHANG Bei den Dienstleistungen hat der Anteil der öffentlichen 
Dienstleistungen leicht zugenommen, aber auch hier zeigen sich keine 
deutlichen Veränderungen. 🡦 ABBILDUNG 114 RECHTS 🡦 ABBILDUNG 141 ANHANG  
708. In den wissensintensiven Dienstleistungsbereichen, wie der Finanz- und 
Versicherungsbranche, der Immobilienwirtschaft und den
Unternehmensdienstleistungen, nahmen die Wertschöpfungsanteile in Spanien, Italien, Frankreich 
und den USA zwischen den Jahren 1995 und 2023 zu. Hier ist der Anteil an hoch 
qualifizierten Beschäftigten besonders groß. 🡦 ZIFFER 724 Der Anteil von
niedrigqualifizierten Dienstleistungen wie Handel, Gastronomie und Tourismus stieg 
hingegen nicht, war in einigen Ländern sogar rückläufig. In Deutschland nahm 
der Wertschöpfungsanteil der wissensintensiven Dienstleistungen ebenfalls leicht 
zu, jedoch in deutlich geringerem Maße. Niedrig-qualifizierte Dienstleistungen 
verblieben auf ihrem Niveau des Jahres 1995. 🡦 ABBILDUNG 112 UNTEN   
  
🡦 ABBILDUNG 113  
 
1 – Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) bzw. für 
die USA gemäß BEA Industry and Commodity Codes.  2 – Umfasst die Wirtschaftszweige G bis T bzw. für die USA 42, 
44RT, 48TW, 51 bis 56, 61, 62, 71, 72, 81 sowie GLSG.
Quellen: BEA, Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-096-02
Wertschöpfungsentwicklung im internationalen Vergleich1
70
80
90
100
110
120
130
140
150
160
170
180
Verarbeitendes Gewerbe
Index, 2000 = 100
1995 00 05 10 15 20 2024
70
80
90
100
110
120
130
140
150
160
170
180
Dienstleistungen2
Index, 2000 = 100
1995 00 05 10 15 20 2024
Deutschland Frankreich Italien Spanien USA
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 481 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
482 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Pfadabhängigkeit der Wirtschaftsstruktur aufgrund hoher  
Spezialisierung im Verarbeitenden Gewerbe  
709. Die Entwicklung in Deutschland lässt sich auf mehrere miteinander verbundene 
Faktoren zurückführen. Zunächst hat Deutschland eine starke industrielle 
Basis mit vielen Weltmarktführern in kleineren Nischen, einer hohen
Arbeitsproduktivität und einer hohen Innovationsaktivität, insbesondere im
Automobilbau, Maschinenbau und der Chemieindustrie. Diese Branchen haben ihre 
internationale Wettbewerbsfähigkeit über Jahrzehnte hinweg durch eine 
hohe Forschungs- und Entwicklungsintensität erhalten (Schwahn et al., 
2018; Schiersch und Gulden, 2024). Dadurch konnten sie sich kontinuierlich an 
Marktveränderungen anpassen, ohne tiefgreifende strukturelle Veränderungen 
durchlaufen zu müssen. Wirtschaftspolitische Maßnahmen, die auf die
Aufrechterhaltung des Status quo und eine hohe Beschäftigungsstabilität
ausgerichtet sind, haben den Strukturwandel verlangsamt (ElFayoumi et al., 2018).   
🡦 ABBILDUNG 114  
 
1 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).  2 – H.v. Nahrungsmitteln und Getränken, 
Tabakverarbeitung; H.v. Textilien, Bekleidung, Lederwaren und Schuhen; H.v. Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne 
Möbel); H.v. Papier, Pappe und Waren daraus; H.v. Möbeln und sonstigen Waren; H.v. Druckerzeugnissen, Vervielfältigung 
von Ton-, Bild-, Datenträgern.  3 – H.v. Kraftwagen und Kraftwagenteilen; Sonstiger Fahrzeugbau.  4 – Metallerzeugung 
und -bearbeitung; H.v. Metallerzeugnissen; Maschinenbau; Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen.  
5 – H.v. DV-Geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen; H.v. elektrischen Ausrüstungen.  6 – H.v. Glas, -waren, 
Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden.  7 – Kokerei und Mineralölverarbeitung; H.v. chemischen Erzeugnissen; 
H.v. pharmazeutischen Erzeugnissen; H.v. Gummi- und Kunststoffwaren.  8 – Neben den originären
Dienstleistungsbereichen werden hier zusätzlich die Wirtschaftsabschnitte Energieversorgung, Wasserversorgung und Entsorgung sowie das 
Baugewerbe mit in die Analyse einbezogen.  9 – Energieversorgung; Wasserversorgung, Entsorgung u. Ä.  10 –
Baugewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen.  11 – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz; Verkehr und Lagerei.  
12 – Gastgewerbe; Information und Kommunikation; Sonstige Unternehmensdienstleister.  13 – Freiberufliche,
wissenschaftliche und technische Dienstleister; Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-012-01
Strukturwandel in Deutschland innerhalb der Wirtschaftssektoren1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1991 2001 2011 2021
Bruttowertschöpfungsanteile im 
Verarbeitenden Gewerbe
Anteil in %
Konsumgüterproduktion2 Fahrzeugbau3
Metallverarbeitung, Maschinenbau und 
Wartung4
Elektronik5 Baustoffe6
Chemisch-pharmazeutische Industrie7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1991 2001 2011 2021
Bruttowertschöpfungsanteile im 
Dienstleistungssektor8
Anteil in %
Wasser- und Energieversorgung9
Bau und Immobilien10 Handel und Logistik11
Unternehmens- und Finanzdienstleistungen12
Öffentliche und freiberufliche Dienstleistungen13
Sonstige Dienstleister
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 482 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 483 
710. Die gleichbleibende Spezialisierung Deutschlands hat eine starke
Pfadabhängigkeit erzeugt. Die bestehende Infrastruktur, spezialisiertes
Humankapital und etablierte Märkte begünstigen die Weiterentwicklung bestehender
Industrien und erschweren den Einstieg in neue Sektoren, beispielsweise in
Hochtechnologie-Sektoren 🡦 ABBILDUNGEN 142 UND 143 ANHANG wie IKT oder Biotechnologie 
(Acemoglu, 2023). Erst mit den Herausforderungen der Dekarbonisierung,
externen Krisen und der wachsenden internationalen Konkurrenz bei qualitativ
hochwertigen (Kapital-)gütern werden strukturelle Schwächen dieser
Pfadabhängigkeit sichtbar (Puls, 2024).  
711. Zur geringen Dynamik trug auch die bislang vergleichsweise geringe
Profitabilität von Hochtechnologie-Bereichen in Europa im Verhältnis zu den 
mittel-technologischen Wirtschaftszweigen wie der Automobilindustrie bei. Die 
relativ hohe Profitabilität der Hochtechnologie in den USA im Verhältnis zu
mittel-technologischen Wirtschaftszweigen ist zumindest zum Teil auf das
Abschöpfen von Monopolrenten zurückzuführen (Fuest et al., 2024). Die hohe
Profitabilität der mittel-technologischen Wirtschaftszweige der EU erklärt, warum die
Anreize in Europa, Hochtechnologie-Branchen auszubauen, vergleichsweise
geringer waren (Fuest et al., 2024).  
Trotz hoher Forschungs- und Entwicklungsausgaben (FuE) Deutschlands 
sind diese stark auf mittel-technologische Sektoren beschränkt (Schiersch und 
Gulden, 2024) und die Innovationstätigkeit ist häufig auf etablierte
Technologien ausgerichtet (Acemoglu, 2023). Dies wird verstärkt durch die
Marktstrukturen von Hochtechnologie-Bereichen, die oft durch hohe
Markteintrittsbarrieren, unter anderem aufgrund von technologischen Barrieren und
Netzwerkeffekten, gekennzeichnet sind (Demary et al., 2024; Dietrich et al., 2024).  
712. Zunehmende regulatorische Hürden haben zwischen den Jahren 2014 
und 2023 das Wachstum innovativer wissensintensiver
Dienstleistungen in Deutschland im internationalen Vergleich gebremst (OECD, 2025a). In 
vielen branchenübergreifend relevanten Berufsfeldern wie Wirtschaftsprüfer,
Notare, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsberater gibt es in Deutschland
Zugangsbeschränkungen, feste Gebührenordnungen und restriktive Berufsregeln
(Bundesregierung, 1959, 1961a, 1961b, 2004, 2013). Dies behindert eine dynamische
Entwicklung des unternehmensnahen Dienstleistungsangebots. In Ländern wie dem 
Vereinigten Königreich oder den USA gelten hingegen flexiblere Regulierungen 
(OECD, 2025b).  
Problematisch sind darüber hinaus hohe regulatorische Hürden bei IKT 
und digitalen Dienstleistungen. Europäische und nationale Regulierungen 
wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Markteintrittsbarrieren 
und hohe Compliance-Kosten für Start-ups und innovative etablierte
Unternehmen schaffen. Im Vergleich zu den USA oder China, aber auch im europäischen 
Vergleich, unterliegen deutsche Unternehmen oft umfangreichen bürokratischen 
Anforderungen. 🡦 KASTEN 35 Auch das Verarbeitende Gewerbe ist davon
betroffen, da moderne Industrieunternehmen auf leistungsfähige Finanzierungs-, 
Logistik- und Technologieangebote angewiesen sind. 🡦 ZIFFERN 714 F. OECD-Länder 
mit weniger wettbewerbsbeschränkender Regulierung im Dienstleistungssektor 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 483 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
484 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
verzeichnen höheres Wertschöpfungswachstum, Produktivitätszuwächse und
Exportwachstum in Industrien, die intensiv auf Dienstleistungen angewiesen sind 
(Barone und Cingano, 2011).  
Trend zur Tertiarisierung im Verarbeitenden Gewerbe 
713. Innerhalb der Wirtschaftssektoren besteht ein Trend zur Tertiarisierung. 
Insbesondere im sekundären Sektor steigt die Nachfrage nach
dienstleistungsorientierten Tätigkeiten (Vandermerwe und Rada, 1988; Baines et al., 2009; Khanra 
et al., 2021; Lehmann et al., 2025). Dies erschwert eine genaue Zuordnung von 
BWS und Arbeitnehmenden zum sekundären und tertiären Sektor. 🡦 PLUSTEXT 36 
Zwischen den Jahren 1995 und 2011 stieg der Dienstleistungsanteil an der 
Wertschöpfung industrieller Produkte in Europa um zehn Prozentpunkte 
an, beispielsweise durch die ergänzende Bereitstellung von Dienstleistungen wie 
Wartungsarbeiten oder FuE (Stehrer et al., 2015; Crozet und Milet, 2017; Ludwig 
et al., 2011).  
 
🡦 PLUSTEXT 36  
Klassifikation von Unternehmen und BWS als Dienstleistung oder Warenproduktion 
Dienstleistungen, die innerhalb eines Unternehmens des Verarbeitenden Gewerbes 
erbracht werden, wie Reparatur-, Montage- und Lohnveredelungsarbeiten, 🡦 GLOS-
SAR aber auch interne Unternehmensdienstleistungen, wie Buchhaltung oder FuE, 
zählen zur Wertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes, sofern der Schwerpunkt 
des Unternehmens auf industrieller Produktion liegt. In diesem Fall wird das
Unternehmen im Statistischen Unternehmensregister entsprechend als Teil des
Verarbeitenden Gewerbes geführt. Werden die gleichen Tätigkeiten von externen
Dienstleistungsunternehmen eingekauft, werden sie dem Dienstleistungssektor
zugeordnet. Es ist daher nicht immer möglich, die Anteile an der Bruttowertschöpfung 
trennscharf dem Dienstleistungssektor oder der Industrieproduktion zuzuordnen. 
714. Die deutsche Industrie ist zudem stark mit dem Dienstleistungssektor 
verflochten. Der Anteil der Verbundwertschöpfung 🡦 GLOSSAR aus der Nachfrage 
nach Dienstleistungen durch die Industrie beträgt zwischen 8,8 % und 11,5 % an 
der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung (Hüther et al., 2023). Diese
Dienstleistungen ersetzen jedoch nicht die industrielle Tätigkeit, sondern sind
komplementär (Stehrer et al., 2015; Lehmann et al., 2025). Mit dem Strukturwandel 
wächst der Dienstleistungsbeitrag innerhalb der industriellen
Wertschöpfungsketten (Stehrer et al., 2015). Die Verflechtung von Dienstleistungen und
Verarbeitendem Gewerbe ist in Europa im Vergleich zu den USA oder auch Japan höher 
(Nordwall et al., 2016; Lang und Lichtblau, 2021).  
Der Anteil der Beschäftigten mit dienstleistungsnahen Aufgaben in
Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes nahm in Deutschland zwischen den 
Jahren 1975 und 2017 um 5 Prozentpunkte zu (Boddin und Kroeger, 2024), eine 
Entwicklung, die sich auch international zeigt (Dürnecker und Herrendorf, 2022). 
Über die beiden Sektoren des Verarbeitenden Gewerbes und der Dienstleistungen 
hinweg nahm die Anzahl der Erwerbstätigen in Dienstleistungsberufen in diesem 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 484 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 485 
Zeitraum um 56 % zu, wovon 27,8 Prozentpunkte dem Strukturwandel (also
unterschiedlichem Beschäftigungswachstum der Sektoren) und 12,5 Prozentpunkte 
der Tertiarisierung zugerechnet werden können (Boddin und Kroeger, 2024).  
715. Die Tertiarisierung des Verarbeitenden Gewerbes vollzieht sich teilweise auch 
durch die Transformation von Unternehmen in
Dienstleistungsbetriebe. Bernard et al. (2017) zeigen für Dänemark, dass ein erheblicher Teil des 
Beschäftigungsrückgangs in der Industrie nicht durch
Unternehmensschließungen oder Stellenabbau bedingt ist, sondern durch den Wechsel von Unternehmen 
in den Dienstleistungssektor (Reklassifikation). Allerdings werden Unternehmen 
erst reklassifiziert, sobald die Wertschöpfung mehrheitlich als Dienstleistung
erbracht wird, 🡦 PLUSTEXT 36 sodass nicht zwingend in erheblichem Umfang
Wertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes verloren geht.  
716. Die zunehmende Verflechtung von Verarbeitendem Gewerbe und
Dienstleistungssektor geht mit einer zunehmenden innerbetrieblichen
Lohnungleichheit einher, die insbesondere geringverdienende Beschäftigte betrifft 
(Boddin und Kroeger, 2022). Zwischen den Jahren 1994 und 2017 erklärt dieser 
Trend etwa 7 % des Anstiegs der Lohnungleichheit im Verarbeitenden Gewerbe, 
wo die Effekte besonders ausgeprägt sind. So sind die Löhne geringqualifizierter 
Beschäftigter bei einem um eine Standardabweichung höheren
Beschäftigungsanteil von Dienstleistungsberufen innerhalb eines Betriebes um bis zu 11 %
geringer. Die Löhne von hochqualifizierten Produktionsbeschäftigten sind hingegen 
nur um 3 % niedriger. 
3. Regionale Unterschiede der Wirtschaftsstruktur 
717. Wenn die Wirtschaftsstruktur eines Landes regional heterogen ist, ist zu
erwarten, dass auch der Strukturwandel und seine Auswirkungen regional 
unterschiedlich verlaufen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn einzelne 
Wirtschaftszweige regional konzentriert sind, sodass sich strukturell bedingte
Änderungen der Arbeitsnachfrage regional unterschiedlich stark auswirken. Deshalb 
werden im Folgenden regionale Unterschiede der Wirtschaftsstruktur und -
entwicklung betrachtet.   
718. In vielen Ländern gibt es deutliche Unterschiede im Wirtschaftswachstum 
einzelner Regionen. In Deutschland florierten in den vergangenen Jahren vor 
allem Regionen wie die Rhein-Main-Region, Berlin oder München (Ewald et al., 
2024). Die regionalen Unterschiede zeigen sich bei der Betrachtung der
Beschäftigung in den einzelnen Sektoren. Der primäre Sektor ist in ländlichen
Gebieten noch relativ bedeutend, insbesondere im Norden und Osten. 🡦 ABBIL-
DUNG 115 OBEN LINKS Der sekundäre Sektor ist in den südlichen und
westlichen Industriezentren stark vertreten, 🡦 ABBILDUNG 115 OBEN MITTE während der 
tertiäre Sektor bundesweit gestreut ist, aber besonders in urbanen Räumen 
mit hoher Bevölkerungsdichte hohe Beschäftigungsanteile aufweist. 🡦 ABBIL-
DUNG 115 OBEN RECHTS  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 485 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
486 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
  
🡦 ABBILDUNG 115  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 486 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 487 
719. Die heterogene räumliche Verteilung von Wertschöpfung und Arbeit
resultiert aus der Kombination von Agglomerationseffekten, ungleichen
Humankapitalausstattungen und historischen Entwicklungspfaden (Redding 
und Rossi-Hansberg, 2017). So profitieren Ballungsräume von positiven externen 
Effekten, beispielsweise aufgrund einer guten Infrastruktur und einer hohen 
Dichte an qualifizierten Arbeitskräften. Dies begünstigt die Ansiedlung neuer
Unternehmen in neuen Wirtschaftszweigen. Regionen mit hoher Nähe zu
Forschungseinrichtungen und Universitäten sind günstige Standorte für stark
innovationsgetriebene Wirtschaftszweige mit hohen FuE-Ausgaben, z. B. die
Pharmaindustrie (EFI, 2024). 🡦 ZIFFER 722 Regionen, die auf traditionelle Industrien
spezialisiert sind, profitieren zwar von Netzwerken und spezialisierten Arbeitskräften. 
Allerdings kann dies auch einen Lock-in-Effekt erzeugen, wenn die Unternehmen 
dieser Branchen wenig dynamisch sind und die Qualifikationen der Beschäftigten 
nicht zu den zukünftigen Anforderungen der Unternehmen passen (Redding et 
al., 2011). 🡦 ZIFFERN 752 FF.   
720. Die Zahl der Erwerbstätigen ist in den Ballungsräumen am höchsten. 🡦 ABBIL-
DUNG 116 LINKS Bei der Arbeitsproduktivität ist ein Süd-Nord- sowie ein West-
Ost-Gefälle zu erkennen. Besonders hoch ist die Arbeitsproduktivität in Bayern 
und Baden-Württemberg (Automobilbau, Maschinenbau und Hochtechnologie-
Industrien) sowie in den Großstädten und Metropolregionen wie Frankfurt
(Finanzsektor), Hamburg (Logistik und Hafenwirtschaft) oder München
(Technologie und Dienstleistungen). 🡦 ABBILDUNG 116 MITTE Die höchsten Arbeitslosenquo-
🡦 ABBILDUNG 116  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 487 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
488 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
ten gibt es in strukturschwachen Regionen, wie in Teilen von Mecklenburg-
Vorpommern oder Sachsen-Anhalt sowie im nördlichen Ruhrgebiet. 🡦 ABBILDUNG 116 
RECHTS  
721. Der Strukturwandel zwischen den Jahren 2011 und 2021 ist an den
Veränderungen der Beschäftigungsanteile in den einzelnen Sektoren erkennbar.
Beschäftigungsanteile im primären Sektor gingen insbesondere in den ostdeutschen 
Kreisen zurück. 🡦 ABBILDUNG 115 UNTEN LINKS Der Beschäftigungsanteil des
sekundären Sektors nimmt in den meisten Regionen deutlich ab, mit
Ausnahme einiger Landkreise beispielsweise in Süddeutschland. 🡦 ABBILDUNG 115 UNTEN 
MITTE Im tertiären Sektor zeigt sich flächendeckend eine starke Zunahme des 
Beschäftigungsanteils. Ausnahmen sind Regionen, in denen sich der
sekundäre Sektor besonders stark entwickelt, wie z. B. in den Kreisen Rostock oder
Gütersloh. 🡦 ABBILDUNG 115 UNTEN RECHTS   
Regionale Konzentration im sekundären Sektor  
722. Die Industriekonzentration ist vor allem im Süden Deutschlands,
insbesondere in Bayern, hoch. Die industriell am stärksten konzentrierten Landkreise sind 
jedoch auf viele Länder, tendenziell in Westdeutschland, verteilt. 🡦 ABBILDUNG 117 
OBEN LINKS Von den vier größten Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden 
Gewerbes 🡦 ZIFFERN 709 FF. 🡦 ZIFFER 730, gemessen anhand der
Bruttowertschöpfung, sind die Automobilindustrie, die chemische Industrie und die
Pharmabranche auf einige wenige Regionen konzentriert, während Unternehmen in der
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen vergleichsweise gleichmäßig über 
Deutschland verstreut sind. 🡦 ABBILDUNG 117  
Regionen mit hoher Konzentration einzelner Wirtschaftszweige sind bei einem 
schnell und überregional wirkenden Schock, wie beispielsweise steigenden
Energiepreisen, weniger anpassungsfähig, da es weniger Ausweichmöglichkeiten 
für die Beschäftigten der besonders stark betroffenen Branchen gibt
(Diamond und Simon, 1990; Kalemli-Özcan et al., 2003). Ein historisches Beispiel 
hierfür ist der Strukturwandel in den Kohleregionen. 🡦 KASTEN 44 Dies erhöht das 
Risiko struktureller Arbeitslosigkeit in den betroffenen Regionen (Dörr et al., 
2024). 🡦 ZIFFER 719  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 488 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 489 
  
🡦 ABBILDUNG 117  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 489 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
490 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 KASTEN 44  
Hintergrund: Strukturwandel in den Kohleregionen 
Seit der Industrialisierung war Kohle essenziell für die deutsche Energieversorgung. Während 
in der BRD Steinkohle aus dem Ruhrgebiet als Energieträger dominierte, setzte die DDR
vollständig auf Braunkohle. Ab den 1960er-Jahren verlor die Steinkohleförderung aufgrund
günstiger Importe an Bedeutung (Henke, 2022), während die Braunkohle, die aufgrund zu hoher 
Transportkosten relativ zum Brennwert nicht über große Distanzen handelbar ist, ihren
Höhepunkt erst in den 1980er-Jahren erreichte. 🡦 ABBILDUNG 118 Der Strukturwandel im Ruhrgebiet 
begann schon mit der Kohlekrise im Jahr 1957 und dauert bis heute an (Farrenkopf, 2013; 
Röhl, 2019; Mai, 2022). Der Abbau von Steinkohle wurde seit den 1980er-Jahren nur durch 
staatliche Subventionen aufrechterhalten (Röhl, 2019) und wurde im Jahr 2018 endgültig
eingestellt. In den 1980er-Jahren förderte die DDR etwa 30 % der weltweiten Braunkohle (Henke, 
2022). Im Jahr 2023 konnte die Braunkohle noch subventionsfrei gefördert werden (BMWK, 
2025a) und trug 17,3 % zur deutschen Stromerzeugung bei (BNetzA, 2025).  
🡦 ABBILDUNG 118  
 
Die Förderung und Weiterverarbeitung sind regional stark konzentriert (Brachert et al., 
2023). Die Braunkohleregionen in den Neuen Ländern erlebten bereits nach der
Wiedervereinigung zwischen den Jahren 1990 und 1995 eine erste Phase des Strukturwandels, in der es 
zu einem erheblichen Beschäftigungsabbau kam (Gatzweiler und Heusgen, 1994). 🡦 ABBIL-
DUNG 118 Der geplante Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 führt zu einem neuerlichen
tiefgreifenden Strukturwandel, der die Beschäftigungsstruktur stark verändern wird (Brachert et al., 
2023). Davon betroffen sind die noch rund 16 000 direkt im Braunkohle-Sektor Beschäftigten 
und weitere Tausende in verbundenen Industrien und Dienstleistungsbereichen (Frondel et al., 
2018; Statistik der Kohlenwirtschaft, 2025). Die Bundesregierung zielt mit dem
„Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (StStG) bis zum Jahr 2038 darauf ab, eine diversifizierte und
innovationsorientierte Wirtschaft aufzubauen, indem in Infrastruktur, Bildung, Forschung sowie 
Unternehmensansiedlung investiert wird (Brachert et al., 2023). 🡦 ZIFFER 783 🡦 KASTEN 51 ANHANG 
  
1 – 2008 und 2016 aufgrund von Neustrukturierung der Unternehmen nicht mit dem Vorjahr vergleichbar.
Quellen: Statistik der Kohlewirtschaft, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-007-01
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Tausend Personen Tausend Personen
1929 202435 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 00 05 10 15 20
Rheinisches Revier Lausitzer Revier Mitteldeutsches Revier Helmstedter Revier Hessen
Bayern Saar Ibbenbüren Aachen Ruhr (rechte Skala)
Beschäftigung in der Kohleindustrie rapide gefallen1
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 490 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 491 
Bedeutung wissensintensiver Wirtschaftszweige 
723. Die Bedeutung wissensintensiver Wirtschaftszweige hat zwischen den
Jahren 1970 und 2023 zugenommen. 🡦 ZIFFERN 708 UND 725 Ein Wirtschaftszweig wird 
als wissensintensiv eingestuft, wenn mehr als 33 % der Beschäftigten einen
tertiären Bildungsabschluss haben. 🡦 ABBILDUNG 142 ANHANG Im internationalen Vergleich 
ist der Anteil solcher Wirtschaftszweige in Deutschland relativ hoch, was vor
allem an der großen Bedeutung der wissensintensiven Warenproduktion (im 
Automobilbau, der Pharma- und chemischen Industrie) liegt. 🡦 ABBILDUNG 119 
RECHTS Allerdings ist deren internationale Wettbewerbsfähigkeit in den
vergangenen Jahren, insbesondere gegenüber Ländern außerhalb des Euro-Raums,
gesunken. 🡦 ZIFFER 730  
Im Gegensatz dazu bleibt die Entwicklung der wissensintensiven
Dienstleistungen, wie z. B. der Finanz- und Versicherungsbranche oder der IKT, hinter 
der in anderen Ländern zurück. Während der Beschäftigungs- und
Wertschöpfungsanteil der wissensintensiven Dienstleistungen in allen entwickelten 
Volkswirtschaften kontinuierlich stieg, war der Anstieg zwischen den Jahren 1995 
und 2021 in den USA um 10 Prozentpunkte auf ein Niveau von 42 % besonders 
hoch. In Deutschland stieg der Wertschöpfungsanteil in diesem Zeitraum
lediglich um 5,5 Prozentpunkte auf 31 %. 🡦 ABBILDUNG 119 LINKS 
724. Die Produktivität in den wissensintensiven Dienstleistungen ging in 
Deutschland zwischen den Jahren 2000 und 2020 um 10 % zurück (Schiersch 
und Gulden, 2023; Schiersch et al., 2025). 🡦 ZIFFERN 709 FF. Ein Großteil dieses 
Rückgangs entfällt auf die unternehmensbezogenen Dienstleistungen. Deren 
🡦 ABBILDUNG 119  
 
1 – Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).
Dargestellt werden die Anteile der jeweiligen Wirtschaftszweige an allen Wirtschaftszweigen außer den Abschnitten L, O, P, 
Q, T und U.  2 – Information und Kommunikation, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie unternehmensnahe 
Dienstleistungen.  3 – Bergbau, Kokerei und Mineralölverarbeitung, chemische und pharmazeutische Industrie,
Herstellung von optischen und elektrischen Erzeugnissen, Maschinenbau sowie Fahrzeugbau.
Quellen: Bontadini et al. (2023), EUKLEMS, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-004-02
Wertschöpfungsanteile wissensintensiver Wirtschaftsbereiche1
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Wissensintensive Dienstleistungen2
Anteil an der Bruttowertschöpfung in %
1995 00 05 10 15 2021
Deutschland Frankreich Italien
Spanien USA
0
5
10
15
20
25
Wissensintensive Produktion3
Anteil an der Bruttowertschöpfung in %
1995 00 05 10 15 2021
Deutschland Deutschland ohne 
Fahrzeugbau
Frankreich Italien Spanien USA
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 491 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
492 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Arbeitsproduktivität sank zwischen den Jahren 1995 und 2015 um rund 40 %, was 
vor allem an einer höheren Vorleistungsquote bei gleichbleibender Beschäftigung 
(Kritikos et al., 2021) sowie an einer im internationalen Vergleich sehr geringen 
Anzahl von Gründungen lag (JG 2019 Ziffern 181 ff.; JG 2020 Ziffern 518 ff.; JG 
2021 Ziffern 406 ff.).   
725. Positive Agglomerationsexternalitäten wie dichte Arbeitsmärkte, eine gut 
ausgebaute Daseinsvorsorge sowie Verkehrsinfrastruktur und Wissens-Spillover 
sind in Städten besonders stark ausgeprägt (Duranton und Puga, 2000). 
Dies macht Städte für Unternehmen und Beschäftigte attraktiv und begünstigt die 
Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen (Eckert et al., 2022; Chen et al., 
2023). In den vergangenen Jahren wuchs die Bedeutung von Städten in der 
regionalen Verteilung der Wertschöpfung (Glaeser, 2011; Moretti, 2012). 
Städte wachsen schneller als ländliche Regionen (Glaeser et al., 1992; Duranton 
und Puga, 2014; Gaubert, 2018; JG 2024 Ziffern 326 ff.). Auch die Arbeits-
🡦 ABBILDUNG 120  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 492 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 493 
produktivität ist in Ballungsräumen höher, da sich hier vermehrt Unternehmen 
aus den wissensintensiven Dienstleistungsbereichen ansiedeln (Martin et al., 
2018). 🡦 ABBILDUNG 120 LINKS Die Produktion wissensintensiver Waren ist regional 
breiter gestreut, wobei der Schwerpunkt im Südwesten Deutschlands liegt. 🡦 ABBIL-
DUNG 120 RECHTS   
726. Der Strukturwandel hat die Agglomerationstendenzen hin zum
städtischen Raum verstärkt (Eckert et al., 2022; Chen et al., 2023), auch in
Deutschland. Der Anteil der Dienstleistungen an der gesamtwirtschaftlichen
Wertschöpfung nimmt vor allem in den Ballungsräumen zu, während der Anteil 
des Verarbeitenden Gewerbes dort stark sinkt. In ländlichen Regionen und
kleineren Städten (1. und 2. Quintil der nach aufsteigender Bevölkerungsdichte
geordneten Regionen) nehmen die Industrieanteile hingegen weiterhin zu. 🡦 ABBIL-
DUNG 121 Die hohe Komplementarität zwischen IKT und wissensintensiven,
handelbaren Dienstleistungen lässt die Dienstleistungsbereiche in den Städten 
schneller wachsen (Eckert et al., 2022). Allerdings ist das
Produktivitätswachstum von Unternehmen der Dienstleistungsbereiche mit wachsendem BWS-Anteil 
in Deutschland wesentlich geringer als in den USA. In einigen dieser
Wirtschaftsbereiche, wie der Finanzbranche, den Unternehmensdienstleistungen und dem 
Bildungsbereich, fällt es sogar negativ aus (Dürnecker und Sanchez-Martinez, 
2023; Schiersch und Gulden, 2023; Bergeaud, 2024). In den USA hat die
Digitalisierung die Arbeitsproduktivität im Digitalsektor fast doppelt so stark
angetrieben, wie dies in Deutschland oder gar Frankreich der Fall war (Falck et al., 2024).  
727. Der Anstieg des Wertschöpfungsanteils von Dienstleistungen in Ballungsräumen 
führt zu einer verstärkten räumlichen Segregation der Erwerbstätigen 
nach Qualifikationsniveau. Hochqualifizierte Arbeitskräfte profitieren von 
der Konzentration wissensintensiver Dienstleistungen in Großstädten, die
Zugang zu spezialisierten Arbeitsplätzen und Netzwerkeffekten bieten. 
🡦 ABBILDUNG 121  
 
1 – Bevölkerungsdichte als Quintile der Einwohnerzahl insgesamt je Kreis. (1. Quintil entspricht den unteren 20 % aller 
nach Einwohnerzahl geordneten Kreisen im Jahr 2000).
Quellen: BBSR (2024), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-016-01
Wachstum im tertiären Bereich durch die Städte getrieben
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
1 2 3 4 5
Veränderung der Bruttowertschöpfungsanteile nach Bevölkerungsdichte 
des Jahres 2021 gegenüber dem Jahr 2000 in %
Quintile der Bevölkerungsdichte1
Verarbeitendes Gewerbe Dienstleistungssektor
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 493 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
494 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
🡦 ABBILDUNG 122 LINKS Dies spiegelt sich in einem überproportionalen Anteil an
Beschäftigten mit Hochschulabschluss in diesen Regionen wider. 🡦 ABBILDUNG 122 
RECHTS Niedrigqualifizierte Arbeitskräfte verbleiben hingegen häufiger in
peripheren oder weniger diversifizierten Regionen. Steigende Lebenshaltungskosten in 
Ballungsräumen verstärken diese Trennung (Diamond und Gaubert, 2022). Über 
die Polarisierung des Arbeitsmarkts hinaus 🡦 ZIFFER 752 hat diese Entwicklung zur 
Folge, dass die Arbeitsnachfrage nach geringer qualifizierten Beschäftigten in
Ballungsräumen schwerer befriedigt werden kann. 🡦 ZIFFERN 735 FF.   
🡦 ABBILDUNG 122  
 
  
1 – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort mit akademischem Abschluss.  2 – Nach Kreisen und
kreisfreien Städten.  3 – Zum Stichtag 30. Juni 2021.  4 – Im Jahr 2021.  5 – Bevölkerungsdichte als Quintile der
Einwohnerzahl pro Quadratmeter je Kreis. Das 1. Quintil entspricht den unteren 20 % aller nach Bevölkerungsdichte geordneten 
Kreise und kreisfreien Städte zum Stichtag 31. Dezember 2012.  6 – Absolute Veränderung des Jahres 2021 im Vergleich 
zum Jahr 2012. Median der Quintile.
Quellen: BBSR (2024), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-018-03
Mehr Hochschulabsolventen1 in Ballungsräumen und Regionen2 mit hohem Dienstleistungsanteil
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
20 40 60 80 100
Dienstleistungsanteil und Anteil der 
Beschäftigten mit Hochschulabschluss 
in einem Kreis stark positiv korreliert
Anteil der Beschäftigten mit 
akademischem Abschluss in %3
Dienstleistungsanteil an der 
Bruttowertschöpfung eines Kreises in %4
-1,0 -0,5 0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0
1
2
3
4
5
Anteil der Beschäftigten mit Hochschulabschluss 
nimmt besonders in Ballungsräumen zu
Quintile der Bevölkerungsdichte5
Abweichung der Veränderung des Anteils der 
Beschäftigten mit Hochschulabschluss vom Median 
der Veränderung aller Kreise in Prozentpunkten6
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 494 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 495 
III. STRUKTURWANDEL: TREIBER UND  
REGIONALER VERLAUF 
728. Aufgrund der oben beschriebenen regional unterschiedlichen
Wirtschaftsstruktur sind die einzelnen Regionen unterschiedlich stark vom
Strukturwandel betroffen, je nachdem, auf welche Wirtschaftszweige einzelne Treiber 
wirken. Im Folgenden werden die vier aktuell dominierenden Trends und ihre 
Auswirkungen diskutiert (vgl. Dörr et al., 2024).   
1. Internationaler Handel 
729. Der internationale Handel war in den vergangenen Jahrzehnten ein 
wichtiger Treiber des Strukturwandels. Durch die fortschreitende
Globalisierung hat die internationale Arbeitsteilung zugenommen. In der Vergangenheit 
war die Spezialisierung der Länder vor allem innerhalb des Verarbeitenden
Gewerbes ausgeprägt. So fokussierten sich deutsche Unternehmen auf technologisch 
hochwertige und kapitalintensive Produkte wie Automobile und Maschinenbau. 
🡦 KASTEN 45 🡦 ZIFFERN 709 FF. Arbeitsintensive Produkte hingegen wurden zunehmend 
aus Ländern mit niedrigeren Arbeitskosten im asiatischen Raum oder aus
Osteuropa bezogen, wie z. B. Textilien, Konsumgüter und Elektronik (Dauth et al., 
2014; JG 2017 Ziffern 665 ff.). In der Folge kam es in Deutschland zu einem
Beschäftigungsabbau in diesen Branchen. Besonders betroffen waren davon
Regionen, die stark auf diese Branchen ausgerichtet waren, etwa in Ostdeutschland (Yi 
et al., 2024).  
Gesamtwirtschaftlich führte dieser Handel zu Wohlstandsgewinnen (Felbermayr 
et al., 2017). Einzelne Industrien, Regionen und Beschäftigungsgruppen 
verzeichneten in Deutschland jedoch negative Beschäftigungseffekte 
(vgl. Dauth et al., 2014; JG 2017 Ziffern 665 ff.). So waren Beschäftigte mit
niedrigerem Qualifikationsniveau und mit manuellen Tätigkeiten stärker von den
negativen Auswirkungen betroffen als andere (Traiberman, 2019; Keller und Utar, 
2023; Kruse et al., 2024). 🡦 ZIFFER 733  
730. Inzwischen holen Länder, die bisher vor allem auf arbeitsintensive Exportgüter 
spezialisiert waren, technologisch auf, auch durch gezielte Industriepolitik 
(Bickenbach et al., 2024). Das gilt insbesondere für China, aber auch für Indien 
und Südostasien (Hsieh und Ossa, 2016; Mao et al., 2021). 🡦 ABBILDUNG 144 ANHANG 
Dies erhöht den Konkurrenzdruck für deutsche Unternehmen, deren
Geschäftsmodell auf technologisch bedingten komparativen Vorteilen bei
Investitionsgütern und deren Vorprodukten basiert (Stamer, 2023). Zwar haben in 
Deutschland bei verschiedenen Produktgruppen die offenbarten
komparativen Vorteile 🡦 GLOSSAR aufgrund von Innovationen im Zeitraum der Jahre 1996 
bis 2022 zugenommen. 🡦 ABBILDUNG 123 🡦 ABBILDUNG 145 ANHANG Umgekehrt sind in
einigen ehemals exportstarken Produktgruppen die offenbarten komparativen
Vorteile aber rückläufig, während Chinas Wirtschaft in diesen Bereichen seine
offenbarten komparativen Vorteile verbessern konnte. Dies ist auch an den Handels-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 495 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
496 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
strömen erkennbar. So nimmt der offenbarte komparative Vorteil Chinas bei Kfz 
insgesamt sowie ab dem Jahr 2017 auch bei batterieelektrischen Fahrzeugen zwar 
nicht stärker zu als der Deutschlands. Allerdings ist der Anstieg der Exporte
Chinas in diesem Bereich höher als der Deutschlands. 🡦 ABBILDUNG 144 ANHANG   
731. Die angespannte geoökonomische Lage und die derzeit erratische US-
Handelspolitik erhöhen die Unsicherheit im internationalen Handel (Gopinath, 2023;
Clausing und Obstfeld, 2024; Gopinath et al., 2025; FG 2025 Ziffer 12). Die Zölle auf 
deutsche Exporte in die USA sowie die zunehmende Konkurrenz anderer Länder, 
die aufgrund der US-Zölle neue Absatzmärkte suchen, reduzieren auf absehbare 
Zeit die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. 
Dies dürfte den handelsbedingten Strukturwandel verstärken (Saussay, 
2024). 
Andererseits kann eine zunehmende Handelsunsicherheit auch dazu
führen, dass Unternehmen ihre Produktion wieder vermehrt nach
Deutschland zurückholen (sog. Reshoring). Bisher geschieht dies allerdings nur dann, 
wenn die Produktion, beispielsweise durch Industrieroboter, hinreichend
automatisierbar ist (Faber et al., 2025). Von dieser Rückverlagerung könnten vor
allem importintensive Regionen profitieren. 🡦 ABBILDUNG 124 RECHTS 🡦 ZIFFER 735  
732. Regionen, deren Unternehmen einen Rückgang ihres bisherigen
komparativen Vorteils erleben, drohen ein Verlust von Arbeitsplätzen oder 
(Real-)Lohneinbußen (Amiti und Davis, 2012; Basco et al., 2025). 🡦 ABBILDUNG 124 
LINKS Regionen mit einer exportstarken Wirtschaft, beispielsweise im 
Norden Baden-Württembergs konnten solche negativen Effekte in der 
🡦 ABBILDUNG 123  
 
1 – Produktgruppen (4-Steller) mit dem höchsten Exportanteil Deutschlands. Offenbarter komparativer Vorteil (RCA
(revealed comparative advantage)) wird berechnet als das Verhältnis aus dem Exportanteil einer Produktgruppe an den 
gesamten Exporten eines Landes und dem Exportanteil der Produktgruppe am Welthandel insgesamt.  2 – Bestehend 
aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert oder in 
Packungen.  3 – Oder zum Herstellen von Verbindungen zu oder in Stromkreisen.  4 – Veränderung des RCA Chinas des 
Jahres 2022 gegenüber dem Jahr 1996 abzüglich der Veränderung des RCA Deutschlands im selben Zeitraum.
Quellen: BACI Datenbank CEPII, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-019-04
Verschiebung der offenbarten komparativen Vorteile (RCA)1
Der komparative Vorteil Chinas nimmt gegenüber dem Deutschlands zu
-2,0 -1,5 -1,0 -0,5 0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5
Pumpen für Flüssigkeiten und Flüssigkeitshebewerke
Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Trägerraketen
Maschinen u. mechanische Geräte m. eigener Funktion
Elektronische integr. Schaltungen u. Mikrobaugruppen
Elektr. Geräte z. Schalten o. Schützen v. Stromkreisen³
Kraftfahrzeuge für den Gütertransport
Medikamente für den Einzelverkauf²
Automatische Datenverarbeitungs- und -lesemaschinen
Teile und Zubehör für Kfz
Kfz für den Personentransport (ausgenommen Busse)
Relative Veränderung Chinas gegenüber 
Deutschland in Indexpunkten4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 496 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 497 
Vergangenheit überkompensieren. Ob dies auch in Zukunft möglich sein wird, 
ist unsicher.  
733. Selbst wenn Exportbranchen insgesamt an Beschäftigung gewinnen, können die 
Auswirkungen auf einzelne Berufsgruppen unterschiedlich sein (Dauth et 
al., 2021a; Autor et al., 2025). Eine Studie von Kruse et al. (2024) zeigt, dass sich 
die Exportwertschöpfung Deutschlands zunehmend auf den Maschinenbau und 
die Automobilwirtschaft konzentriert hat und dass es innerhalb dieser Industrien 
zu einer Spezialisierung hin zu wissensintensiven Berufen wie Ingenieurinnen 
und Managern und weiteren Dienstleistungsberufen kommt. 🡦 ABBILDUNG 125
Damit trägt die Globalisierung auch zu einer zunehmenden Polarisierung der
Fähigkeiten der Arbeitskräfte bei (Cravino und Sotelo, 2019). 🡦 ZIFFER 752 Durch den 
Wechsel aus dem Verarbeitenden Gewerbe in die Dienstleistungen 
können Beschäftigte einem drohenden Arbeitsplatzverlust ausweichen. Je nach 
Qualifikationsanforderungen kann dies aber mit Lohneinbußen verbunden sein 
(Boddin und Kroeger, 2021; Dauth et al., 2021a; Keller und Utar, 2023; Bloom et 
al., 2024; Yi et al., 2024).   
🡦 ABBILDUNG 124  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 497 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
498 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
734. Der Verlust von komparativen Vorteilen und die zunehmende Konkurrenz aus 
China und anderen Schwellenländern stellen Unternehmen in ehemals
exportstarken Wirtschaftszweigen vor neue Herausforderungen. Die
Exportwertschöpfung wird sich zunehmend auf wissensintensive Berufe
konzentrieren. Ob ein Exportwachstum in Länder wie Indien (Sultan, 2025) die negativen 
Auswirkungen dieser Veränderungen verhindern kann, ist unsicher.
Beschäftigte mit geringerer Qualifikation und Regionen mit einer hohen
Spezialisierung auf bisher exportstarke Branchen dürften besonders 
stark betroffen sein, wie beispielsweise der Südwesten Deutschlands und das 
südliche Nordrhein-Westfalen. 🡦 ABBILDUNG 124 LINKS Regionen, die bisher viele
Vorprodukte importiert haben, könnten durch Reshoring positiv, durch vermehrte 
Importe qualitativ höherwertiger Vorprodukte aber auch negativ betroffen sein, 
🡦 ABBILDUNG 124 RECHTS wenn sich durch die steigende Qualität ausländischer
Produkte das Offshoring von Vorprodukten ausweitet (Egger et al., 2024; Gu 
et al., 2024). Von möglichen positiven Effekten werden aufgrund der
notwendigen Automatisierung vor allem höher qualifizierte Beschäftigte profitieren. 
  
🡦 ABBILDUNG 125  
 
1 – Die Abbildung zeigt den Wertschöpfungsanteil der Berufsgruppen der jeweiligen Industrien an den gesamten
Wertschöpfungsexporten Deutschlands. Berufe gemäß der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-88 COM). 
Sie repliziert Abbildung 1 und Appendix 1.1 für Deutschland aus Kruse et al. (2024).  2 – Ingenieure umfassen ISCO-
Codes 21 und 31.  3 – Manager umfassen ISCO-Codes 12–13.  4 – Unternehmensdienstleistungsberufe umfassen 
ISCO-Codes 24, 34, 41, 42, 52, 911.  5 – Produktionsberufe umfassen ISCO-Codes 60–61, 71–74, 81–83, 92–93.  
6 – Übrige Berufsgruppen sind Gesundheitsberufe, pädagogische Berufe und Erziehung, Berufe der öffentlichen
Verwaltung und Soldaten.
Quellen: Kruse et al. (2024), Reijnders und de Vries (2018)
© Sachverständigenrat | 25-026-01
Berufsanteile im Export1
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2018
2000
2018
2000
2018
2000
2018
2000
2018
2000
Textilwirtschaft
Chemie und
Pharma
Maschinenbau
Elektronische
Ausrüstungen
Automobilbau und
sonst. Fahrzeugbau
Anteile in %
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
2018
2000Gesamtwirtschaft
Anteile in %
Ingenieure2 Manager3 Unternehmensdienstleistungsberufe4 Produktionsberufe5
Übrige Berufsgruppen6 (nur relevant für gesamtwirtschaftliche Betrachtung)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 498 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 499 
2. Automatisierung, Digitalisierung &amp; Künstliche  
Intelligenz 
735. Der Strukturwandel kann durch die Automatisierung von
Produktionsprozessen verstärkt und beschleunigt werden. Die Auswirkungen von
Automatisierung auf die gesamtwirtschaftliche Arbeitsnachfrage sind ex ante aber unklar. 
🡦 PLUSTEXT 37 Neben den Folgen einer erhöhten Nutzung von Industrierobotern 
und Software werden aktuell insbesondere die Effekte einer verstärkten Nutzung 
von Künstlicher Intelligenz (KI) diskutiert.   
 
🡦 PLUSTEXT 37  
Mechanismen: Automatisierung und Arbeitsnachfrage 
Wie sich Automatisierung auf die gesamtwirtschaftliche Arbeitsnachfrage auswirkt, 
hängt vom Zusammenspiel verschiedener Faktoren ab. Acemoglu und Restrepo 
(2019) unterscheiden zwischen dem Verdrängungseffekt, dem Produktivitätseffekt 
und dem Wiedereinsetzungseffekt. Der Verdrängungseffekt beschreibt die
Reduktion der Arbeitsnachfrage durch die Automatisierung von Tätigkeiten. Der
Produktivitätseffekt beschreibt, dass Automatisierung die Arbeitsnachfrage erhöhen kann, 
wenn aufgrund erhöhter Produktivität komplementäre nicht-automatisierte
Tätigkeiten verstärkt nachgefragt werden. Der Wiedereinsetzungseffekt umfasst das 
Entstehen neuer Tätigkeiten. Die Auswirkungen von Automatisierung auf die
gesamtwirtschaftliche Arbeitsnachfrage hängen somit davon ab, welche dieser
Effekte überwiegen. Selbst bei langfristig positiven Effekten auf die Arbeitsnachfrage 
kann es temporär allerdings zu einem Rückgang der Arbeitsnachfrage kommen, 
wenn der Verdrängungseffekt kurzfristig dominiert, bis mögliche Produktivitäts- und 
Wiedereinsetzungseffekte einsetzen. 
736. Für Deutschland war in der Vergangenheit kein Rückgang der
gesamtwirtschaftlichen Beschäftigung durch Automatisierung feststellbar 
(Lehmer und Matthes, 2017; Arntz et al., 2018). Untersucht wurden insbesondere 
die Auswirkungen des Einsatzes von Industrierobotern im Verarbeitenden
Gewerbe. Diese werden zwar nur von wenigen Unternehmen genutzt, jedoch vor
allem von Unternehmen mit vielen Beschäftigten (Deng et al., 2024b). Dauth et al. 
(2021a) zeigen, dass dies zwischen 1994 und 2014 Arbeitsplätze im
Verarbeitenden Gewerbe verdrängt hat. Gleichzeitig entstanden neue Arbeitsplätze bei
Unternehmensdienstleistungen, sodass die gesamtwirtschaftliche Beschäftigung 
insgesamt nicht sank. Der Verdrängungseffekt war in Regionen mit niedrigem 
Anteil gewerkschaftlich organisierter Beschäftigter stärker. Auch Deng et al. 
(2024a) zeigen, dass die Nutzung von Industrierobotern die Beschäftigung nicht 
verringert hat. Sie dokumentieren, dass die Beschäftigung vor allem in Nicht-
Routine-Tätigkeiten ansteigt und junge Beschäftigte durch neu entstehende
Tätigkeiten vom Wiedereinsetzungseffekt profitieren.   
737. Der Einsatz von KI in Unternehmen steigt in Deutschland zwar an, ist aber 
noch immer gering (Statistisches Bundesamt, 2024). Der Anteil der
Unternehmen, die KI nutzen, reicht je nach Befragung von 12 % (Rammer, 2024) über 20 % 
(Statistisches Bundesamt, 2024) bis zu 27 % (ifo Institut, 2024). KI wird vor allem 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 499 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
500 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
im Bereich Information und Kommunikation sowie allgemein in Branchen mit 
hohem Dienstleistungsanteil genutzt. Die Nutzung steigt zudem deutlich mit der 
Unternehmensgröße (Statistisches Bundesamt, 2024). Unternehmen in
peripheren Regionen nutzen KI deutlich weniger als Unternehmen in
Ballungsräumen (Rammer, 2024), vor allem im Dienstleistungsbereich, weniger im
Industriebereich. Die regionalen Unterschiede lassen sich zum einen auf die
unterschiedliche Wirtschaftsstruktur zurückführen, zum anderen auf Unterschiede in 
der IT-Infrastruktur (Rammer, 2024).  
738. KI dürfte, im Gegensatz zu früheren Automatisierungstechnologien,
zunehmend Nicht-Routine-Tätigkeiten in hochqualifizierten Berufen
ersetzen. Die Automatisierungspotenziale durch KI sind regional unterschiedlich,
wobei ein hohes Automatisierungspotenzial jedoch nicht unbedingt einen
zukünftigen Rückgang der Arbeitsnachfrage impliziert. 🡦 PLUSTEXT 37 Vor allem in den
wissensintensiven Dienstleistungen kann KI für erhöhtes
Produktivitätswachstum und dadurch für Beschäftigungswachstum sorgen (Czarnitzki et al., 
2023; Filippucci et al., 2024; McElheran et al., 2024; JG 2023 Ziffer 126) oder 
aber die demografisch bedingte Knappheit des Angebots an hochqualifizierten
Arbeitskräften mildern. 🡦 ZIFFER 748   
739. Aktuelle internationale Studien deuten darauf hin, dass geringer qualifizierte und 
weniger erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bisher am meisten vom 
Einsatz von KI profitieren (Brynjolfsson et al., 2023; Dell’Acqua et al., 2023; Noy 
und Zhang, 2023; Peng et al., 2023). Längerfristig könnten ihre Tätigkeiten aber 
durch KI ersetzt werden (Kinder et al., 2024). Welche Berufe künftig betroffen 
sein werden, kann mithilfe der Überschneidung von Tätigkeiten mit den
Anwendungsfeldern von KI abgeschätzt werden (Brynjolfsson et al., 2018; Felten et al., 
2019; Webb, 2020). Webb (2020) nutzt hierfür Tätigkeitsbeschreibungen und
Beschreibungen von KI-Patenten. Angewendet auf deutsche Arbeitsmarktdaten 
zeigt sich, dass die Automatisierungspotenziale im Verarbeitenden
Gewerbe und der IKT am höchsten sind, im Handel und dem
Gesundheits- und Sozialwesen hingegen sehr gering (Fregin et al., 2023). 🡦 ABBIL-
DUNG 126 LINKS 
740. Generell steigt das Automatisierungspotenzial einer Tätigkeit durch KI mit 
dem Qualifikationsniveau der Beschäftigten. Die höchsten
Automatisierungspotenziale in Deutschland findet man, basierend auf dem aktuellen
Entwicklungsstand der KI, in wirtschaftlich starken Kreisen, 🡦 ABBILDUNG 126 
RECHTS die häufig einen hohen Beschäftigungsanteil im Verarbeitenden Gewerbe, 
wie z. B. in der Automobil- oder chemischen Industrie, aufweisen. Ob diese
Potenziale tatsächlich genutzt werden und die Arbeitsnachfrage deshalb zurückgeht, 
ist aber unsicher. Sollte sich KI zu einer sogenannten Künstlichen Allgemeinen 
Intelligenz weiterentwickeln und damit jede kognitive Aufgabe, die ein Mensch 
ausführen kann, selbst erlernen können, wie von einigen erwartet wird, kann es 
zu größeren, aktuell nicht absehbaren Disruptionen am Arbeitsmarkt kommen 
(Nordhaus, 2021; Trammell und Korinek, 2023).  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 500 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 501 
3. Dekarbonisierung 
741. Die Klimapolitik beeinflusst die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
Länder (Böhringer und Alexeeva-Talebi, 2013; Carbone und Rivers, 2017) und damit 
auch die internationalen Handelsflüsse. 🡦 ZIFFER 729 Sie verändert auch, welche 
Waren und Dienstleistungen nachgefragt werden (Creutzig et al., 2022). Somit ist 
die angestrebte Dekarbonisierung ein weiterer wichtiger Treiber des 
Strukturwandels. 
742. Die Dekarbonisierung dürfte, zumindest vorübergehend, die
Produktionskosten für Produkte erhöhen, deren Wertschöpfungskette emissionsintensiv ist 
(Cooper et al., 2024; Glenk et al., 2024). 🡦 PLUSTEXT 38 So könnten die Kosten für 
einige vorgelagerte Erzeugnisse wie Stahl, Zement, industrielle Gase oder Dünger 
in Deutschland voraussichtlich um etwa 10 % steigen (Cooper et al., 2024). Da das 
Verarbeitende Gewerbe wesentlich emissionsintensiver als der Dienstleistungs-
🡦 ABBILDUNG 126  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 501 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
502 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
bereich ist, dürfe der Strukturwandel hin zu Dienstleistungen beschleunigt
werden.  
 
🡦 PLUSTEXT 38  
Emissionsintensität des deutschen Verarbeitenden Gewerbes 
Das deutsche Verarbeitende Gewerbe ist für ca. 200 Mio Tonnen CO2-Äquivalente 
(CO2e) jährlich verantwortlich. Davon sind über zwei Drittel auf die Verbrennung von 
Brennstoffen zurückzuführen (UBA, 2024), der Rest auf industrielle Prozesse, die 
nur bei relativ wenigen Produkten auftreten, insbesondere in der
Grundstoffindustrie (Erzeugung von Eisen, Stahl und Aluminium, Zement, Glas, Ammoniak usw.). 
Im Durchschnitt entstehen Emissionen von 0,1 kg CO2e pro Euro Umsatz, die zu 
durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten von einem Cent pro Euro Umsatz 
führen. Die Emissionsintensität ist aber zwischen den Wirtschaftszweigen sehr 
heterogen 🡦 ABBILDUNG 128 LINKS und somit auch zwischen Regionen. So stoßen nach 
den Daten des Unternehmenszensus aus den Jahren 2017 bis 2020 etwa 50 % der 
Betriebe weniger als 0,007 kg CO2e und 75 % weniger als 0,02 kg CO2e pro Euro 
Umsatz aus. In Betrieben mancher Wirtschaftszweige entstehen sogar oft keine 
direkten Emissionen, da die gesamte verwendete Energie in Form von Strom und 
Fernwärme eingekauft wird. So weist über die Hälfte des Verarbeitenden Gewerbes 
in Brandenburg keine direkten Emissionen (aus Brennstoffverbrennung) auf. 
743. Gleichzeitig wirkt sich die Erhöhung der Produktionskosten auf Deutschlands
internationale Wettbewerbsfähigkeit und somit auch auf den Strukturwandel aus, 
da im nicht-europäischen Ausland aufgrund einer relativ lockeren Klimapolitik in 
den kommenden Jahren kein vergleichbarer Kostenanstieg zu erwarten ist. Der 
europäische CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) legt zwar eine 
Emissionsbepreisung für Importe mancher vorgelagerter Produkte fest,
womit er für eine teilweise Abkopplung des inländischen Marktes von den
internationalen Unterschieden in CO2-Preisen sorgt. Der CBAM deckt die Importe aber 
nur unvollständig ab (Dechezleprêtre et al., 2025). Zudem werden Unternehmen 
bei den Exporten weiterhin durch unilaterale
Dekarbonisierungskosten belastet. Während es bisher wenig Evidenz für negative Betroffenheit durch 
die CO2-Bepreisung in Deutschland gibt (Dechezleprêtre et al., 2023; Colmer et 
al., 2024; Deutsche Bundesbank, 2024a), dürften emissionsintensive
Unternehmen, die einen Großteil ihrer Produktion außerhalb der EU absetzen, langfristig 
negativ betroffen sein (Schotten et al., 2021). Auch eine Vermeidung der CO2-
Besteuerung im Zuge des CBAM durch Verlagerung von Produktionsschritten ins 
Ausland würde die heimische Industrie beeinträchtigen (Garnadt et al., 2021). 
Aber selbst wenn in allen Ländern gleich stringent bepreist würde, sind in 
Deutschland im Vergleich zu vielen Ländern mit besseren Potenzialen für
Erneuerbare Energien Nachteile bei den Kosten der grünen Energie zu erwarten
(Verpoort et al., 2024). Dies dürfte eine Abwanderung von Teilen der
energieintensivsten Produktionsschritte auslösen.  
Entlastend könnte dabei wirken, dass die deutsche Industrie in vielen relevanten 
Feldern über hohe Technologiekompetenz in für die Dekarbonisierung
relevanten Bereichen verfügt (Dahlström et al., 2025; JG 2020 Ziffer 361). Dies bietet 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 502 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 503 
die Chance, sich als einer der führenden Anbieter von klimaneutralen
Anwendungen und Produkten im In- und Ausland zu etablieren.  
744. Nicht nur die direkte Emissionsintensität der einzelnen Wirtschaftszweige 
wird den Strukturwandel durch Dekarbonisierung bestimmen. Die
veränderte Produktnachfrage, beispielsweise die Verschiebung der Nachfrage 
von Verbrennungsmotoren hin zur Elektromobilität, hat ebenfalls Folgen, etwa 
für die Beschäftigung in der Automobilbranche. Zum einen ist die Produktion von 
Elektromotoren weniger beschäftigungsintensiv. Zum anderen sind Elektroautos 
aus China mindestens seit dem Jahr 2021 in bestimmten Fahrzeugklassen
günstiger als deutsche Modelle (IEA, 2024). 🡦 ZIFFERN 729 FF. Beides lässt erwarten, dass 
die Beschäftigung in der Kfz-Herstellung in Deutschland zurückgehen wird. 🡦 KAS-
TEN 45   
🡦 KASTEN 45  
Hintergrund: Strukturwandel in der Automobilindustrie 
Die Unternehmen der Automobilindustrie trugen im Jahr 2022 mit knapp 3 % zur deutschen 
Bruttowertschöpfung bei und sind in vielen Regionen bedeutende Arbeitgeber mit
vergleichsweise hohen Löhnen. Im Jahr 2022 waren rund 830 700 Arbeitskräfte im Bereich der
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen beschäftigt. Die Automobilindustrie erwirtschaftete 
im Jahr 2024 einen Anteil von etwa 17 % an den deutschen Gesamtexporten. Durch die
Transformation zur Elektromobilität 🡦 ABBILDUNG 127 geht die Nachfrage nach traditionellen
Fahrzeugkomponenten wie Verbrennungsmotoren und Getrieben deutlich zurück. Gleichzeitig 
steigt der Bedarf an Batterien, Elektromotoren und Leistungselektronik. Im Vergleich zu
Verbrennungsmotoren enthalten Elektromotoren deutlich weniger bewegliche Teile und sind
mechanisch weniger komplex (Bauer et al., 2018), sodass für die Produktion weniger Beschäftigte 
benötigt werden.  
🡦 ABBILDUNG 127  
 
 
 
1 – Hodrick-Prescott-Filter angewendet auf saisonbereinigte Ursprungswerte.
Quellen: VDA/KBA, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-014-03
Produktion und Neuzulassungen von PKW in Deutschland
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
Produktion1
Anzahl in 1 000
2014 16 18 20 22 2024
0
50
100
150
200
250
300
350
Zulassungen1
Anzahl in 1 000
2014 16 18 20 22 2024
Elektro Verbrenner Nachrichtlich: Zulassungen ausländischer Marken
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 503 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
504 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Der zu erwartende Stellenabbau bei Herstellern und Zulieferern wird nicht vollständig durch 
den demografisch bedingten Rückgang von Fachkräften ausgeglichen werden (Czernich et al., 
2021). Gleichzeitig müssen die Qualifikationen der Beschäftigten neu ausgerichtet werden, 
weg von traditionellen Berufen wie Metallbearbeitung und Mechanik hin zu mehr Kompetenzen 
in Batterietechnologie, Softwareentwicklung und IT-Systemanalyse (Bauer et al., 2018; Hoch et 
al., 2024). Ein Positivbeispiel hierfür ist die Transformation des Zwickauer Werks der
Volkswagen AG hin zur Elektromobilität, in dessen Rahmen rund 3 000 Beschäftigte umfangreiche
Umschulungsmaßnahmen durchlaufen haben (Volkswagen, 2022). Die Änderung des
erforderlichen Qualifikationsprofils zeichnet sich seit dem Jahr 2019 in den Stellenangeboten der
Unternehmen ab (Fackler et al., 2024).  
🡦 ABBILDUNG 128  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 504 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 505 
745. Einzelne Regionen dürften von den dekarbonisierungsbedingten
Anpassungen überproportional betroffen sein, da die Herstellung energie- 
und emissionsintensiver Produkte regional stark konzentriert ist. 🡦 ZIF-
FERN 722 F. Historisch hat sich die Ansiedlung bestimmter Wirtschaftszweige an der 
Verfügbarkeit von fossilen Brennstoffen, etwa Kohle zur Verhüttung, und von 
Rohstoffen, wie etwa Eisenerz, orientiert. Die emissionsintensivsten
Wirtschaftszweige weisen in der Tendenz auch besonders hohe CO2-Vermeidungskosten auf. 
Dies verstärkt den Effekt, dass einzelne Regionen direkt von der
Dekarbonisierung betroffen sein werden, während andere kaum Effekte spüren dürften. 🡦 ABBIL-
DUNG 128 RECHTS So wird das Ruhrgebiet, insbesondere die Gegend von Duisburg, 
Gelsenkirchen und Dortmund, voraussichtlich mit im Vergleich zum Umsatz
besonders hohen Dekarbonisierungskosten konfrontiert. Gleichzeitig dürfen die
direkten Dekarbonisierungskosten in großen Teilen von Ober- und Mittelfranken 
vernachlässigbar sein. Auch viele von der Dekarbonisierung indirekt betroffene 
Branchen, wie etwa die Kfz-Herstellung, sind regional geclustert. 🡦 ZIFFER 722 Da 
geografisch konzentrierte, abrupte Anpassungen oft zu regionalen Verwerfungen 
führen, insbesondere am Arbeitsmarkt, kann die Dekarbonisierung die
Betroffenheit durch Strukturwandel in einzelnen Regionen merklich erhöhen.  
4. Demografischer Wandel 
746. Der demografische Wandel wird in den kommenden Jahren das
Arbeitsangebot reduzieren. Die bis zum Jahr 2035 größtenteils aus dem Arbeitsmarkt 
ausscheidenden Baby-Boomer sind im Vergleich zu jüngeren Arbeitskräften eher 
in der Industrie beschäftigt. 🡦 ABBILDUNG 129 LINKS Ein Branchen- oder
Berufswechsel dürfte für diese Beschäftigten in der nur noch relativ kurzen verbleibenden 
Erwerbszeit erschwert sein, zumal ihre berufs-, unternehmens- oder
wirtschaftszweigspezifischen Fähigkeiten sich bei einem Unternehmens- oder
Branchenwechsel nur eingeschränkt übertragen lassen (Neal, 1995; Sullivan, 2010).  
747. Ältere Beschäftigte wechseln grundsätzlich seltener den Beruf und
orientieren sich im Fall eines Wechsels eher an Berufen mit ähnlichem Tätigkeitsprofil 
(Gathmann und Schönberg, 2010; Lamo et al., 2011). Die sektorale
Verschiebung der Beschäftigung hin zu Dienstleistungen erfolgt zu großen Teilen 
durch neue Arbeitsmarkteintritte oder Wiedereintritte und weniger 
durch Wechsel des Arbeitsplatzes zwischen dem Industrie- und dem
Dienstleistungsbereich (Dauth et al., 2017, 2021b; Hobijn und Schoellman, 2017; Porzio et 
al., 2022). 🡦 ZIFFER 736 Wenn die Arbeitsnachfrage infolge des Strukturwandels
parallel zum demografischen Wandel sinkt, dürften daher die möglichen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, wie höhere Arbeitskräfteengpässe oder höhere
Arbeitslosigkeit, begrenzt bleiben.   
748. Der demografische Wandel könnte den Strukturwandel bremsen, wenn 
aufstrebende Wirtschaftszweige zu wenige passend qualifizierte Arbeitskräfte
finden. 🡦 ZIFFERN 752 F. Aber auch in den vom Strukturwandel negativ beeinflussten 
Wirtschaftsbereichen kann es zu Arbeitskräfteengpässen kommen, wenn die 
Nachfrage nach Arbeitskräften langsamer zurückgeht, als Arbeitskräfte den
Arbeitsmarkt verlassen (Maier et al., 2024). Dies könnte aufgrund der Alters-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 505 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
506 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
struktur vor allem in ländlichen Regionen der Fall sein (Bossler und Popp, 2023; 
Buch et al., 2024). 🡦 ABBILDUNG 129 RECHTS Sinkt die Arbeitskräftenachfrage hingegen 
schneller, könnten gerade ältere Beschäftigte von Arbeitslosigkeit bedroht sein. 
🡦 ZIFFER 747   
749. Der demografische Wandel kann somit mögliche negative
Arbeitsmarkteffekte des Strukturwandels abfedern. Trotzdem kann es erforderlich sein, dass 
Beschäftigte ihre Beschäftigung innerhalb eines Wirtschaftszweiges oder
wirtschaftszweigübergreifend wechseln und auch ihre Tätigkeiten anpassen.
Jüngeren Beschäftigten dürfte ein solcher Wechsel leichter fallen. 
  
🡦 ABBILDUNG 129  
 
1 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).  2 – BBSR-Bevölkerungsprognose 
2045/ROP auf Basis des Zensus 2022 für die Altersgruppe 20 bis unter 67 Jahre. Siedlungsstrukturelle Kreistypen 
gemäß der Einteilung des BBSR.
Quellen: BA, BBSR, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-032-02
-3
-2
-1
0
1
2
3
Ältere Beschäftigte im sekundären Sektor 
zunehmend überrepräsentiert1
Veränderung der Anteile an allen Beschäftigten 
seit 2015Q1 in Prozentpunkten
2015 16 17 18 19 20 21 22 23 2024
Primärsektor:
25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter
Sekundärsektor:
25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter
Tertiärer Sektor:
25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter
-15
-12
-9
-6
-3
0
3
2025 2030 2035 2040 2045
Demografischer Wandel trifft vor allem den 
ländlichen Raum2
Prognostizierte Veränderung der Bevölkerung im 
Alter von 20 bis unter 67 Jahren seit 2022 in %
Kreisfreie Großstadt
Städtischer Kreis
Ländlicher Kreis mit Verdichtungsansätzen
Dünn besiedelter ländlicher Kreis
Sektorale und regionale Beschäftigungsstruktur im Wandel
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 506 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 507 
IV. HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE  
REGIONEN UND DEN ARBEITSMARKT 
750. Die Treiber des Strukturwandels wirken mit unterschiedlicher Intensität 
auf die verschiedenen Branchen, Berufsgruppen und Regionen. Von
Veränderungen der komparativen Vorteile und wachsender Konkurrenz aus
Schwellenländern sind insbesondere exportorientierte Wirtschaftszweige betroffen. 🡦 ZIF-
FERN 729 FF. Die Automatisierung erreicht durch KI zunehmend auch
hochqualifizierte Tätigkeiten – mit potenziell positiven Produktivitätseffekten in
wissensintensiven Dienstleistungen. 🡦 ZIFFERN 735 FF. Die Dekarbonisierung erzeugt
Anpassungsdruck vor allem in den emissionsintensiven Industrien. 🡦 ZIFFERN 744 FF. Der 
demografische Wandel kann unter Umständen eine rückläufige
Arbeitsnachfrage im Zuge des Strukturwandels abfedern. 🡦 ZIFFERN 747 FF. Wie gut die
Anpassung an diese Veränderungen gelingt, wird nicht nur durch die sektorale und
berufliche, sondern auch durch die räumliche Mobilität der Beschäftigten
beeinflusst. Die heterogenen Wirkungen der einzelnen Trends in den
verschiedenen Regionen können sich überlagern und wechselseitig verstärken oder 
abschwächen.   
751. Im Folgenden wird für die einzelnen Regionen eingeordnet, wie stark sie 
von den einzelnen Trends betroffen sind. Regionen, die sich bereits im
Umbruch befinden, dürften auch zukünftig betroffen sein. Es zeichnet sich aber ab, 
dass von den gegenwärtigen Entwicklungen künftig auch Regionen betroffen sein 
dürften, die bisher aufgrund ihrer wissens- und exportstarken Wirtschaftszweige 
eine vergleichsweise starke wirtschaftliche Entwicklung verzeichneten. 🡦 ZIFFER 759 
1. Polarisierung und Skill-Mismatch 
752. Der Strukturwandel führt zu einer Polarisierung des Arbeitsmarkts. Die
Nachfrage sowohl nach hoch- als auch nach niedrigqualifizierten
Arbeitskräften steigt an, während sie für Berufsprofile mit mittleren
Qualifikationsanforderungen („Fachkräfte“) zurückgeht (Autor et al., 2003; Buera et 
al., 2022; Porzio et al., 2022; Boddin und Kroeger, 2024). 🡦 ABBILDUNG 130 LINKS
Betroffen sind hiervon vor allem die Großstädte, in denen die Beschäftigungsanteile 
mit hohen Qualifikationsniveaus am stärksten zugenommen haben. 🡦 ABBIL-
DUNG 130 RECHTS 🡦 ZIFFER 727  
Die Polarisierung wird durch die Globalisierung 🡦 ZIFFER 733 und die
Automatisierung, mit dem Einsatz neuer Technologien, die Routineaufgaben
ersetzen, 🡦 ZIFFERN 735 FF. beschleunigt (Autor et al., 2003; Boddin und Kroeger, 2024; 
Hobijn und Kaplan, 2024). Durch die Weiterentwicklung und den zunehmenden 
Einsatz von KI könnten zukünftig jedoch auch Nicht-Routine-Tätigkeiten
verstärkt betroffen sein. 🡦 ZIFFER 738  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 507 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
508 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
753. Verschiebungen in der Nachfrage nach bestimmten Berufen sowie sich 
ändernde Qualifikationsanforderungen können zu Passungsproblemen 
zwischen Nachfrage und Angebot am Arbeitsmarkt führen (Skill-Mismatch). 
Diese werden vor allem dann zum Problem, wenn sie sich schnell ändern, wenn 
sie von neuen Beschäftigten bei ihren Bildungsentscheidungen nur unzureichend 
antizipiert werden und wenn eine Weiterbildung der Beschäftigten nicht
rechtzeitig erfolgt. 🡦 ZIFFER 752 Im Jahr 2023 waren die Passungsprobleme am
Arbeitsmarkt im Ruhrgebiet, im Norden in den Landkreisen Bremerhaven und
Wilhelmshaven und in großen Teilen Ostdeutschlands besonders ausgeprägt. 🡦 ABBIL-
DUNG 131 LINKS Bis zum Jahr 2023 ist der Skill-Mismatch vor allem in
Ostdeutschland besonders stark zurückgegangen, bleibt aber in einigen dieser Regionen
weiterhin ausgeprägt. 🡦 ABBILDUNG 131 RECHTS Dies dürfte zu großen Teilen auf dort stark 
ausgeprägten demografischen Wandel zurückzuführen sein, der das Überangebot 
an nicht passend qualifizierten Arbeitskräften verringert hat. Im Ruhrgebiet und 
in den betroffenen Landkreisen im Norden Deutschlands hingegen blieben die 
Passungsprobleme im Zeitverlauf nahezu unverändert oder haben sich sogar
weiter erhöht.   
754. Die fortschreitende Polarisierung am Arbeitsmarkt könnte die
bestehenden Passungsprobleme weiter verschärfen. In Großstädten mit einem 
wachsenden Dienstleistungssektor könnten Fachkräfte zunehmend
Schwierigkeiten bekommen, passende Arbeitsplätze in vom Strukturwandel negativ
betroffenen Wirtschaftszweigen zu finden. In ländlichen, strukturschwachen Regionen 
🡦 ABBILDUNG 130  
 
1 – Veränderung des Anteils des jeweiligen Anforderungsniveaus an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.  
2 – Siedlungsstrukturelle Kreistypen gemäß der Einteilung des BBSR.
Quellen: BA, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-029-02
Polarisierung am deutschen Arbeitsmarkt
-6
-4
-2
0
2
4
6
2013 15 17 19 21 2024
Anteil der Beschäftigten mit
Qualifikationsniveau Fachkraft nimmt ab
Relative Veränderung zum Jahr 2013 
in Prozentpunkten1
Helferin/Helfer Fachkraft
Expertin/Experte und 
Spezialistin/Spezialist
Helferin/
Helfer
Fachkraft
Spezialistin/
Spezialist
Expertin/
Experte
Anteil der Beschäftigten mit hohen
Qualifikationsniveaus nimmt in den Städten stärker zu2
Relative Veränderung der Beschäftigten der
Qualifikationsniveaus zwischen den Jahren 2023 und 2013 in %:
weniger als 10 10 bis unter 20
20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 und mehr
Dünn besiedelter 
ländlicher Kreis
Ländlicher Kreis 
mit
Verdichtungsansätzen
Städtischer 
Kreis
Kreisfreie 
Großstadt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 508 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 509 
hingegen wird dieses Qualifikationsniveau aufgrund des demografischen
Wandels nach wie vor gesucht. Um sich diesen Verschiebungen anzupassen, könnte 
künftig eine größere räumliche Mobilität dieser Fachkräfte erforderlich sein. 
Durch Umschulungen, mit denen sich ein Umzug vermeiden ließe, würden die 
Beschäftigten berufs- und wirtschaftszweigspezifisches Humankapital verlieren 
🡦 ZIFFER 747 und in Arbeitsplätze mit schlechteren ökonomischen Bedingungen 
wechseln. 
  
🡦 ABBILDUNG 131  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 509 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
510 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
2. Charakteristika der Regionen –  
Herausforderungen für die Anpassung 
755. In diesem Abschnitt klassifiziert der SVR die Regionen in Deutschland
zunächst rückblickend anhand von zwei Kriterien: (1) Wie viel
Strukturwandel weisen die Regionen bisher relativ zum Durchschnitt aller Regionen in 
Deutschland auf, gemessen als Verschiebung der Beschäftigtenanteile von
Wirtschaftszweigen. (2) Wie stark ist die Beschäftigung in den Regionen relativ zum 
Durchschnitt gewachsen. Die Methodik folgt Findeisen und Südekum (2008), 
die die Interaktion von bisherigem lokalen Wirtschaftswachstum und
Strukturwandel untersuchen. Als Grundlage dienen regionale Beschäftigungsdaten für 
den Zeitraum 1999 bis 2023, die mit Informationen zur Branchenstruktur, zum 
Qualifikationsniveau der Erwerbspersonen sowie zur Handels- und
Digitalisierungsexposition kombiniert werden. 
Daraus ergeben sich vier Regionstypen: „sich neu erfindende Regionen“, die 
starken Strukturwandel und höheres Beschäftigungswachstum als der
Durchschnitt aufweisen; „erfolgreiche, strukturbeständige Regionen“, die zwar wenig 
🡦 ABBILDUNG 132  
 
1 – Datenbasis: Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen (3-Steller), gemäß der 
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), je Kreis oder kreisfreier Stadt und Jahr (1999 bis 2023).  
2 – Veränderungsrate der Wirtschaftsstruktur gemessen als durchschnittliche jährliche Umbruchsrate (excess churning 
rate). Diese Rate misst die Veränderung in der Zusammensetzung von Wirtschaftszweigen einer Region, gemessen an der 
Beschäftigungsstruktur, relativ zur Veränderung der gesamten Gesamtbeschäftigung dieser Region.  3 – Kreistypen nach 
Findeisen und Südekum (2008).
Quellen: BA, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-105-01
Regionales Wachstum und Strukturwandel1
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Wolfsburg
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Leverkusen
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Erding
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Aachen
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Emsland
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Bayreuth (Stadt)
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Suhl
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0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
1,2
1,4
1,6
1,8
2,0
-4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5
Strukturwandel2 (normalisiert: Durchschnitt = 1)
Beschäftigungswachstum zwischen 1999 und 2023 (normalisiert: Durchschnitt = 1)
Kreistypen3: Verlierer im Strukturwandel Sich neu erfindende Regionen
Zurückbleibende Regionen Erfolgreiche, strukturbeständige Regionen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 510 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 511 
Strukturwandel aufweisen, aber hohes Beschäftigungswachstum;
„zurückbleibende Regionen“, die bisher keinen starken Strukturwandel zeigen, allerdings 
auch geringes Beschäftigungswachstum haben; und „Verlierer im
Strukturwandel“, die starken Strukturwandel erleben und zugleich ein niedriges bzw.
negatives Beschäftigungswachstum verzeichnen (Findeisen und Südekum, 2008). 🡦 AB-
BILDUNG 132 
756. Die regionale Verteilung der vier Regionstypen zeigt, dass verglichen mit 
dem Durchschnitt aller Regionen vor allem in den ostdeutschen Kreisen wenig 
Strukturwandel stattfindet. Diese Regionen haben gleichzeitig auch ein relativ
geringes Beschäftigungswachstum. Im Südosten, im Saarland sowie im westlichen 
Rheinland-Pfalz sind Regionen mit starkem Strukturwandel, aber ebenfalls nied-
🡦 ABBILDUNG 133  
 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 511 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
512 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
rigem Beschäftigungswachstum zu finden. Im Süden findet man eher Regionen 
mit starkem Strukturwandel und relativ starkem Beschäftigungswachstum. 
Schließlich gibt es Regionen mit wenig Strukturwandel, aber
überdurchschnittlichem Beschäftigungswachstum. Diese finden sich überwiegend in den
westdeutschen Ländern, während sie in den ostdeutschen Ländern die Ausnahme sind. 
🡦 ABBILDUNG 133 LINKS 
757. In einem zweiten Schritt werden die zuvor diskutierten Treiber zu einem
Indikator aggregiert, um zu illustrieren, wie stark die Regionen in Zukunft insgesamt 
von Strukturwandel betroffen sein werden. Die Betroffenheit einer Region 
wird gemessen als Summe der standardisierten Indikatoren der vier Treiber. 🡦 AB-
BILDUNG 133 RECHTS Ein Vergleich mit den Regionstypen zeigt, dass in Zukunft
Regionen, die gemäß der vorherigen Analyse bereits als „Verlierer im
Strukturwandel“ identifiziert wurden, stark betroffen sein werden. Diese Regionen 
sind erhöhtem Automatisierungspotenzial durch IKT (nicht jedoch KI) und
Industrieroboter ausgesetzt. Darüber hinaus werden auch „sich neu erfindende 
Regionen“ betroffen sein, die bisher im Strukturwandel floriert haben. Diese 
Regionen weisen ein relativ hohes Automatisierungspotenzial auch durch KI auf. 
Sie zeigen hingegen eine geringere Dekarbonisierungsnotwendigkeit als die
übrigen Regionstypen. In bisher erfolgreichen, strukturbeständigen
Regionen werden die Treiber voraussichtlich am wenigsten wirken. 🡦 TABELLE 33 
SPALTE 4 Sie sind im Durchschnitt keinem Treiber relativ stark oder schwach
ausgesetzt. Jedoch gibt es einzelne Regionen, die zwar bisher strukturbeständig und 
erfolgreich waren, in Zukunft aber stärker betroffen sein werden. Hierzu zählen 
beispielsweise einige Regionen in Baden-Württemberg rund um Stuttgart, die 
insbesondere dem internationalen Handel ausgesetzt sein dürften.  
Weitere Regionen im Süden (verstärkt im Südosten) sowie südöstlich des 
Ruhrgebiets (Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe) sind
voraussichtlich stark von vielen oder gar allen Treibern betroffen. Regionen in 
Vorpommern sowie die Verbindung Mainz-Trier sind absehbar in der Summe am 
wenigsten von den Treibern betroffen. 🡦 ABBILDUNG 133 RECHTS  
758. Über alle Regionen hinweg und auch innerhalb der Regionstypen zeigt sich eine 
heterogene Betroffenheit. Um diese besser zu verstehen, schätzt der SVR, wie
verschiedene ökonomische Indikatoren mit der Betroffenheit einer Region
korrelieren. Diese Analyse zeigt, dass ländliche Regionen sowie Regionen im Süden und 
Westen besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Regionen, die eher 
wirtschaftsstark sind (Bundesregierung, 2024a). Besonders stark betroffen sind 
Regionen mit einem höheren Anteil Beschäftigter im Verarbeitenden
Gewerbe, dabei vornehmlich Regionen, in denen der Anteil in
wissensintensiven Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes hoch ist. Dies gilt vor 
allem für die zwei Regionstypen, die absehbar stärker vom Strukturwandel
betroffen sein dürften, „Verlierer im Strukturwandel“ und „sich neu erfindende
Regionen“. Weniger betroffen sind hingegen Regionen mit hohem Anteil
wissensintensiver Dienstleistungen, sowie Regionen mit hohen
Beschäftigungsanteilen in Berufen mit hohem Anforderungsniveau bzw. einem hohen
Ausbildungsniveau und hohen Anteilen jüngerer Menschen in einer Region. 
🡦 TABELLE 33   
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 512 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 513 
  
🡦 TABELLE 33  
 
Regionale Treiber und ökonomische Indikatoren
Regressionskoeffizienten¹
Abhängige Variable: Betroffenheit der Region, gemessen als Summe der standardisierten Indikatoren der vier
diskutierten Treiber
Stadt –0,72 * –0,72 ** –0,13 –0,26 0,55 0,82 **
(0,424) (0,314) (0,336) (0,393) (0,363) (0,338)
BIP (regional; logarithmiert) 0,14 0,09 0,01 0,79 ** 2,26 *** 2,19 ***
(0,251) (0,215) (0,209) (0,309) (0,289) (0,275)
Arbeitslosenquote –0,32 *** –0,12 * –0,08 –0,56 *** –0,49 *** –0,45 ***
(0,094) (0,068) (0,067) (0,085) (0,068) (0,064)
Norden –1,49 ***
(0,544)
Westen –0,50
(0,473)
Osten –2,30 ***
(0,552)
Anteil Beschäftigte im 0,22 ***
Verarbeitenden Gewerbe (0,015)
Industriekonzentration (HHI²) 0,00 *** 0,01 *** 0,01 ***
(0,001) (0,002) (0,002)
Anteil Beschäftigte in wissens- –0,16 ***
intensiven Dienstleistungen (0,030)
Anteil Beschäftigte in nicht-wissens- –0,08 **
intensiven Dienstleistungen (0,038)
Anteil Beschäftigte in wissens- 0,17 ***
intensivem Verarbeitenden Gewerbe (0,036)
Anteil Beschäftigte in nicht-wissens- 0,07 **
intensivem Verarbeitenden Gewerbe (0,034)
Kreistyp nach Findeisen und Südekum (2008); relativ zu zurückbleibenden Regionen:
Erfolgreiche, strukturbeständige –0,23
Regionen (0,485)
Sich neu erfindende Regionen 1,04 **
(0,526)
Verlierer im Strukturwandel 1,66 ***
(0,518)
Anteil Beschäftigte mit Anforde- –0,40 ***
rungsniveau Spezialist oder Experte (0,058)
Anteil Beschäftigte mit Anforde- –0,07
rungsniveau Fachkraft (0,075)
Anteil Beschäftigte in IT- und 0,35 ***
naturwissenschaftlichen (0,093)
Dienstleistungsberufen
Anteil Beschäftigte mit –0,45 ***
akademischem Berufsabschluss (0,037)
Anteil Einwohner im Alter von –0,12 **
18 bis unter 30 Jahren (0,058)
R 2 0,15 0,44 0,47 0,14 0,33 0,41
Beobachtungen 400 400 400 400 400 400
(6)(1) (2) (3) (4) (5)
1 – Signifikanzniveaus: * p-Wert &lt; 0,1; ** p-Wert &lt; 0,05; *** p-Wert &lt; 0,01.  2 – Herfindahl-Hirschmann-Index.
Quellen: BA, BACI Datenbank CEPII, BBSR (2024), Webb (2020), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-106-02
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 513 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
514 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Dies legt nahe, dass sich wissensintensive Dienstleistungen im aktuellen
Strukturwandel als resilienter erweisen als das wissensintensive Verarbeitende
Gewerbe.  
759. Regionales Wirtschaftswachstum muss nicht zwingend mit der
Spezialisierung auf gesamtwirtschaftlich wachsende Sektoren verbunden sein 
oder zwangsläufig mit Strukturwandel einhergehen (Findeisen und Südekum, 
2008; Dauth und Südekum, 2016). Zum Teil kann dies dadurch erklärt werden, 
dass es vor Ort traditionelle, aber lokal wettbewerbsfähige Industrien gibt (Dauth 
und Südekum, 2016).   
V. HANDLUNGSFELDER 
760. Der Strukturwandel in Deutschland dürfte das derzeit schon schwache
Produktivitätswachstum der deutschen Volkswirtschaft (JG 2019 Ziffern 140 ff.; JG 
2023 Ziffern 74 ff.; FG 2025 Ziffer 73) in den kommenden Jahrzehnten
weiter senken. 🡦 ZIFFER 702 Diese Rückgänge dürften sich im Strukturwandel
regional unterscheiden. 🡦 ZIFFERN 728 FF. Je expansiver das gesamtwirtschaftliche Umfeld 
ist, desto größer werden jedoch die wirtschaftspolitischen Spielräume sein, um 
Regionen, die vom Strukturwandel besonders negativ betroffen sind, zu
unterstützen und ihnen eine Zukunftsperspektive zu eröffnen.   
Der Sachverständigenrat hat in den vergangenen Jahren regelmäßig aufgezeigt, 
wie das gesamtwirtschaftliche Wachstum gesteigert werden kann:
beispielsweise, durch Investitionen in Humankapital (JG 2021 Ziffern 342 ff.), in
Anlagevermögen und in neue Querschnittstechnologien wie KI (JG 2023 Ziffern 77, 
158 ff. sowie 167 ff.) und durch eine Stärkung der Kapitalmärkte (JG 2023 Ziffern 
190 ff.). Die Diversifizierung globaler Wertschöpfungsketten kann zudem die 
Resilienz steigern (JG 2022 Ziffern 511 f. und 517; JG 2023 Ziffer 175).
Insbesondere qualifizierte Zuwanderung und stärkere Erwerbsanreize sowie Substitution 
von Arbeit durch neue Kapitalgüter können die wachstumsdämpfenden Effekte 
des sinkenden Arbeitsvolumens mildern (JG 2022 Ziffern 358 ff.; JG 2023 Ziffern 
163 ff.). Umfassendere Reformen zum Abbau der Bürokratiekosten und eine
Modernisierung der Verwaltung würden sich ebenfalls positiv auf das
Wirtschaftswachstum auswirken. 🡦 ZIFFERN 609 UND 617 Das Finanzpaket eröffnet Spielräume, 
beispielsweise mit Infrastrukturmaßnahmen den Strukturwandel zu begleiten. 
🡦 ZIFFERN 497 UND 507 🡦 KASTEN 46  
761. Im vorliegenden Kapitel konzentriert sich der Sachverständigenrat darauf,
Maßnahmen zu diskutieren, mit denen die spezifischen und regional
heterogenen Herausforderungen des Strukturwandels adressiert, Friktionen
gemindert und die Wachstumsdynamik gefördert werden können. Hierzu kann die 
Wirtschaftspolitik auf unterschiedliche Politikmaßnahmen,
insbesondere Industriepolitik, 🡦 ZIFFERN 763 FF. Regional- und Strukturpolitik 🡦 ZIF-
FERN 776 FF. sowie Arbeitsmarktpolitik 🡦 ZIFFERN 788 FF. zurückgreifen.  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 514 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 515 
Die Wirtschaftspolitik sollte darauf abzielen, den durch die Treiber ausgelösten 
Strukturwandel wachstumsfördernd zu unterstützen, nicht darauf, ihn 
aufzuhalten. So können Maßnahmen ergriffen werden, um das
Produktivitätswachstum zu stärken, insbesondere mit Blick auf das geringe
Produktivitätswachstum im wachsenden Dienstleistungssektor. 🡦 ZIFFER 724 Des Weiteren 
können spezifische regionale Friktionen durch regionale Fördermaßnahmen 
adressiert werden, insbesondere wenn in einzelnen, besonders betroffenen
Regionen eine hohe und sich verfestigende strukturelle Arbeitslosigkeit droht. 
🡦 KASTEN 46  
Implikation des Finanzpakets für strukturpolitische Maßnahmen 
Durch die Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ist finanzieller Spielraum vorhanden, 
um den anstehenden Strukturwandel mit den erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zu
begleiten.  
So sind insbesondere Investitionen in horizontale Maßnahmen zur Transformation
erforderlich, wie z. B. in die digitale Infrastruktur, etwa in Rechenkapazitäten für KI. Damit die für den 
Strukturwandel erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, sind auch Investitionen in 
Humankapital wie etwa die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften notwendig. Um Regionen 
zu unterstützen, die durch den Strukturwandel weiterhin besonders negativ betroffen sind,
sollten Mittel über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 
(GRW) gezielt in die Infrastrukturförderung strukturschwacher Regionen fließen. 🡦 KASTEN 48 Hier 
sollten auch Regionen in den Blick genommen werden, die von den aktuellen Treibern des 
Strukturwandels betroffen sein werden, um besonders negative Entwicklungen frühzeitig
aufzufangen. 🡦 ZIFFER 759  
🡦 ABBILDUNG 134  
 
Im Rahmen des Finanzpakets dürften neben den Infrastrukturausgaben auch die
Verteidigungsausgaben stark ansteigen. Diese zusätzlichen Ausgaben können insbesondere dann
positive technologische Spillover-Effekte auf andere Branchen haben und zu
Produktivitätsgewinnen führen, wenn sie für neue Systeme verausgabt werden, die FuE in technologieintensiven 
Branchen erfordern (Moretti et al., 2025). Derzeit gibt Europa erheblich weniger für FuE im 
Bereich Verteidigung aus als die USA. 🡦 ABBILDUNG 134 Die Etablierung eines europäischen Pen-
1 – Europäische Union (27 Mitgliedstaaten). Daten für das Jahr 2022.  2 – Daten für das Jahr 2023.
Quelle: Draghi (2024a)
© Sachverständigenrat | 25-131-01
Höhere FuE-Ausgaben für Verteidigung in den USA im Vergleich zu Europa
0
3
6
9
12
15
18
21
0
20
40
60
80
100
120
140
EU27¹ USA²
Mrd Euro %
Öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Bereich Verteidigung
Anteil an gesamten Verteidigungskosten (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 515 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
516 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
dants zur DARPA (Defense Advanced Research Projects Agency) könnte europäische
Ressourcen bündeln und Skaleneffekte erzielen (JG 2019 Ziffer 298). Darüber hinaus könnte die
beabsichtigte Erhöhung der Verteidigungsausgaben, soweit diese Mittel in Deutschland
ausgabewirksam werden, den erwartbaren Nachfragerückgang nach Arbeitskräften in der
Automobilbranche teilweise kompensieren. 
Die strategische Ansiedlung von Produktionskapazitäten kann die wirtschaftliche Lage von 
abgehängten Arbeitskräften verbessern. Garin (2025) dokumentiert dies im Kontext der USA 
am Beispiel der Ansiedlung von Produktionsanlagen während des Zweiten Weltkriegs und
vergleicht die Ergebnisse mit heutigen Programmen. Anders als im historischen Kontext zeigen 
moderne Industrieansiedlungsprogramme oder Subventionen für Unternehmensinvestitionen 
nicht immer den erhofften Effekt, weil zwar neue Arbeitsplätze entstehen, aber die
abgehängten Arbeitskräfte oft nicht direkt profitieren, wenn es keine gezielten Maßnahmen zu ihrer
Qualifizierung gibt (Garin, 2025). Langfristige Infrastruktur- und Industrieclusterentwicklungen
haben wesentlich nachhaltigere Effekte als kurzzeitige Subventionen (Incoronato und Lattanzio, 
2024; Garin, 2025). 
1. Stärkung der Wachstumsdynamik im  
Strukturwandel  
762. Strukturwandel hat dämpfende Effekte auf das gesamtwirtschaftliche 
Produktivitätswachstum, wenn er – wie im säkularen Trend zu beobachten –  
zu einer Verschiebung der Wirtschaftsaktivität von Sektoren mit hohem
Produktivitätswachstum zu Sektoren mit niedrigerem Produktivitätswachstum führt. 
🡦 KASTEN 43 Darüber hinaus hemmen die aktuell wirkenden Treiber des
Strukturwandels die wirtschaftliche Entwicklung in verschiedenen
Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes. Bisher exportstarke Unternehmen 
stehen durch handelspolitische Spannungen und die erstarkende Konkurrenz aus 
China zunehmend unter Druck. 🡦 ZIFFER 729 Die Dekarbonisierung kann durch die 
erforderlichen Umstellungsinvestitionen und die Entwertung von Know-How bei 
Einführung von neuen Produktionsprozessen das Wachstum des sektoralen
Produktionspotenzials kurz- und mittelfristig schwächen (JG 2023 Ziffern 109 ff.). 
🡦 ZIFFER 744   
Strukturwandel nicht bremsen, sondern wirtschaftspolitisch  
begleiten 
763. Um die Wachstumsdynamik im Strukturwandel zu fördern, braucht es 
wachstumsfördernde Rahmenbedingungen. Dazu zählen insbesondere die 
Bereitstellung von digitaler und physischer Infrastruktur, die effiziente
Ausgestaltung von Energiemärkten sowie eine wachstumsfördernde Steuerpolitik. Der
Einsatz vertikaler industriepolitischer Maßnahmen sollte auf die temporäre
Förderung neuer, zukunftsorientierter Wirtschaftsaktivitäten beschränkt bleiben, mit 
der technologische Rückstände aufgeholt, technologische Souveränität gestärkt 
und Resilienz gesichert werden können. 🡦 KASTEN 47   
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 516 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 517 
764. Zu vermeiden sind Maßnahmen, die auf Strukturerhaltung
ausgerichtet sind. Ein Grundsatz der Wirtschaftspolitik sollte sein, die staatliche Rettung 
von Unternehmen, die langfristig nicht aus eigenen Mitteln überlebensfähig sind, 
zu vermeiden – also das Prinzip „letting losers go“ umzusetzen. In der
Vergangenheit ist dieser Grundsatz mit Verweis auf den Erhalt von Arbeitsplätzen nicht
immer beherzigt worden (Baldwin und Robert-Nicoud, 2007). Ein Beispiel hierfür 
ist Opel: Trotz temporärer staatlicher Hilfsmaßnahmen in Deutschland im Jahr 
2009 gelang es dem Automobilhersteller nicht, seine Wettbewerbsfähigkeit
langfristig wiederherzustellen (JG 2009 Ziffern 324 ff.).  
765. Ein Beispiel für einen erfolgreichen Strukturwandel findet sich in
Finnland. Nach dem Niedergang Nokias fand der überwiegende Teil der früheren
Beschäftigten eine neue Anstellung (Ali-Yrkkö et al., 2023). Viele Beschäftigte
arbeiteten weiterhin in Finnlands IKT-Sektor und stärkten durch Neugründungen die 
Innovationskraft (Ruggiero et al., 2020; Simonen et al., 2020, S. 202).
Gründungen durch Mitarbeitende wurden sowohl durch Nokia selbst als auch durch die 
staatliche Innovationsagentur, Business Finland, unterstützt (Ali-Yrkkö et al., 
2023). Auch die Region Eindhoven in den Niederlanden wurde nach dem
Niedergang Philips’ durch konsequente Restrukturierung zum erfolgreichen
Hochtechnologiestandort – heute sind dort Unternehmen wie ASML angesiedelt (De 
Kinderen, 2018; Bronneberg et al., 2023). Diese Erfahrungen unterstreichen, dass 
es wirtschaftspolitisch sinnvoller ist, auf marktwirtschaftliche
Erneuerungsprozesse und Innovation zu setzen, anstatt international nicht wettbewerbsfähige 
Strukturen mit Subventionen zu konservieren. Als Beispiel für die Bereitstellung 
von Infrastrukturen dient etwa der NOI Techpark Südtirol, der Start-ups und
Forschungseinrichtungen in den Bereichen Green Tech, Digitalisierung,
Lebensmitteltechnologie und Automatisierung miteinander vernetzt.  
766. Diese Beispiele deuten vor allem darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, die
bestehenden Qualifikationen der Beschäftigten, die von den Schocks, wie 
Unternehmensschließungen, betroffen sein werden, zu fördern. In den hier
angesprochenen Bereichen handelte es sich um gut ausgebildete Fachkräfte in
weiterhin technologisch dynamischen Bereichen, die ihr Know-how über Gründungen 
oder andere, sich neu ansiedelnde hochtechnologische Unternehmen nutzen 
konnten. 🡦 ZIFFER 778 Um mit positiver Dynamik negative Entwicklungen im
Strukturwandel auszugleichen, ist ein Fokus auf die weitere Qualifizierung des
regional vorhandenen Erwerbspersonenpotenzials sinnvoll.
Umschulungen und andere Qualifizierungsmaßnahmen sollten folglich attraktiv angeboten 
und ausgestaltet werden. 
🡦 KASTEN 47  
Hintergrund: Industriepolitik — Begriffsbestimmung und Kriterien zur Ausgestaltung 
Der Begriff Industriepolitik wurde im Lauf der Jahrzehnte von unterschiedlichen
wirtschaftspolitischen Denkschulen unterschiedlich besetzt. Häufig ist in der wirtschaftspolitischen
Diskussion unklar, welche Politikmaßnahmen darunter gefasst werden. Im Folgenden wird
Industriepolitik als direkte oder indirekte Eingriffe in Marktprozesse oder die staatliche Gestaltung von 
Rahmenbedingungen und Politikmaßnahmen verstanden, um einen leistungsfähigen Wirt-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 517 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
518 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
schaftsstandort zu gewährleisten und um große gesellschaftliche Herausforderungen zu
bewältigen, die aufgrund von Externalitäten oder Koordinationsproblemen nicht rein
marktwirtschaftlich erreichbar sind (Juhász et al., 2024; Juhász und Steinwender, 2024; Scott Morton, 
2024; EFI, 2025; JG 2019 Ziffer 248). Der englische Begriff „industrial policy“ ist sektoral nicht 
beschränkt, sondern umfasst alle „industries“, d. h. alle Branchen, insbesondere auch den 
Dienstleistungsbereich. Im Unterschied zu einer Industriepolitik, die auf nationale Champions 
setzt, zielt eine wettbewerbsfördernde Industriepolitik darauf ab, Marktversagen zu beheben 
und funktionsfähige wettbewerbliche Märkte zu entwickeln (Scott Morton, 2024).  
Horizontale Industriepolitik ist branchenübergreifend und auf die Schaffung allgemein 
günstiger Rahmenbedingungen ausgerichtet. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur 
Verbesserung der Infrastruktur, die Gestaltung der Steuer- und Rechtsordnung sowie die
Förderung von Forschung und Innovation. Ziel ist es, einen stabilen und effizienten
Ordnungsrahmen zu schaffen, funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen und Marktversagen zu
beheben. Die Grenzen zur klassischen Ordnungspolitik sind folglich fließend. Ein Beispiel für eine 
horizontale Industriepolitik ist die Schaffung des europäischen Binnenmarkts (EFI, 2025). Im 
Unterschied dazu nimmt die vertikale Industriepolitik gezielte Interventionen in einzelnen
Sektoren oder Branchen vor, etwa durch Subventionen, Steuervergünstigungen oder staatliche
Eingriffe in spezifische Märkte. Beispiele sind die Unterstützung der Halbleiterindustrie oder die 
Subventionierung der Kohle- und Stahlbranche. Die Auswahl der zu fördernden Bereiche birgt 
Risiken wie Fehlsteuerungen, ineffiziente Subventionen und protektionistische Verzerrungen 
(JG 2019 Ziffern 267 ff. und 318 f.). Deshalb besteht bei diesen Maßnahmen ein besonderer 
Rechtfertigungsbedarf, der die konkret zu bewältigenden Externalitäten spezifiziert. Die
integrierte Industriepolitik kombiniert horizontale und vertikale Maßnahmen und berücksichtigt 
dabei das Zusammenspiel mit anderen Politikfeldern wie der FuE-Politik (EFI, 2025). Ein
Beispiel für eine erfolgreiche integrierte Industriepolitik ist das im Jahr 2000 gegründete Netzwerk 
Silicon Saxony in Sachsen, wo neben dem horizontal ausgerichteten EFRE-Fonds auch vertikale 
Förderprogramme wie das Important Projects of Common European Interest (IPCEI) für
Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien zum Einsatz kommen. Die integrierte
Industriepolitik weist Überschneidungen mit dem missionsorientierten Ansatz auf, der darauf abzielt, große 
gesellschaftliche Herausforderungen, wie z. B. Klimaneutralität oder digitale Souveränität,
sektorübergreifend zu bewältigen (EFI, 2025, Tabelle A 3-1; JG 2019 Ziffern 275 ff.). 
In der EU und in Deutschland kamen in der Vergangenheit verschiedene Instrumente der 
horizontalen und der vertikalen Industriepolitik zum Einsatz (JG 2019 Ziffer 249). Die
empirische Evidenz zur Wirkung dazu ist nicht eindeutig. Konsens ist, dass Industriepolitik möglichst 
effizient und wenig verzerrend eingesetzt werden sollte, d. h. im Grundsatz horizontal
ausgerichtet werden sollte (EFI, 2025; JG 2019 Ziffern 245 ff.). Das bedeutet, zielgerichtet
Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln sowie für einen dynamischen Strukturwandel zu 
schaffen und so Marktversagen zu beheben und den Wettbewerb zu stärken. Bei sektor-
spezifischem Marktversagen können auf einzelne Sektoren oder Technologien zugeschnittene
vertikale Maßnahmen horizontale industriepolitische Maßnahmen flankieren. Dabei sollte jedoch 
vermieden werden, dass vertikale Industriepolitik durch Interessengruppen missbraucht oder 
von Marktakteuren zur Konservierung des Status quo vereinnahmt wird (Baldwin und Robert-
Nicoud, 2007). Um dies zu vermeiden, nennt die Literatur strenge Kriterien, an denen die
Industriepolitik ausgerichtet werden sollte (Rodrik, 2008; Juhász und Lane, 2024; EFI, 2025; JG 
2019 Ziffern 245 ff.): So sind Art und Ausmaß des Marktversagens überzeugend darzulegen, 
die Mittelvergabe über wettbewerbliche Verfahren vorzunehmen und Maßnahmen von Beginn 
an klar zeitlich zu begrenzen (Juhász und Lane, 2024; Czernich und Falck, 2025). Angesichts 
unvollständiger Informationen des Gesetzgebers erfordert Industriepolitik Mechanismen zur
gezielten Informationsgewinnung. Ein strukturierter Austausch mit dem Privatsektor kann dabei 
helfen, relevante Marktdaten zu erfassen und wirksame Maßnahmen zu entwickeln, birgt
jedoch Risiken strategischer Einflussnahme. Wettbewerbliche Ausschreibungen für Machbar-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 518 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 519 
keitsstudien stellen einen praktikablen Ansatz dar (Rodrik, 2008). Kontinuierliche Evaluation 
ermöglicht es, erfolgreiche Maßnahmen zu identifizieren und auf Misserfolge oder veränderte 
Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren (Juhász und Lane, 2024).  
Europäisch koordinieren, um Ineffizienzen zu vermeiden 
767. Die hier betrachteten Treiber treffen Unternehmen europaweit. Wenn einzelne 
EU-Mitgliedstaaten nationale Maßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des eigenen Landes ergreifen, kann dies Rückwirkungen 
auf andere Mitgliedstaaten haben (Borck et al., 2012; Altomonte und
Presidente, 2024; Brandão-Marques und Toprak, 2024). Unternehmensspezifische 
Subventionen entfalten zwar oft positive Effekte auf Beschäftigung und Umsatz 
der geförderten Unternehmen, führen jedoch zu negativen Spillover-Effekten im 
eigenen Land oder in anderen Mitgliedstaaten. Diese Effekte mindern die
gesamtwirtschaftliche Wirksamkeit erheblich (Brandão-Marques und Toprak, 2024). 
Auch horizontale Maßnahmen eines Mitgliedstaates können auf die übrigen
Staaten wirken. So haben die deutschen Arbeitsmarktreformen der frühen 2000er-
Jahre zu einem erheblichen Wettbewerbsdruck in anderen Mitgliedstaaten des 
Euro-Raums geführt (Fadinger et al., 2023).  
Eine Koordination der Förderpolitik auf EU-Ebene ist daher sinnvoll, um 
die Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt zu stärken, statt sich durch die
Förderung einzelner Unternehmen innereuropäisch wechselseitig Konkurrenz zu 
machen. Unter anderem sind deshalb staatliche Beihilfen durch die EU-Verträge 
untersagt, um ineffiziente Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern (Art. 107 
AEUV). Durch den Draghi-Report sowie den darauf aufbauenden
Competitiveness-Compass der Europäischen Kommission wurde eine verstärkte
Koordination in politischen Strategien aufgenommen, nun muss die Umsetzung folgen 
(Draghi, 2024b; Europäische Kommission, 2025a).  
768. Mittels geeigneter Förderprogramme wie den Important Projects of 
Common European Interest (IPCEI) (JG 2020 Ziffern 458 f.; JG 2022 Ziffer 
498) können sowohl die europäische Wettbewerbsfähigkeit als auch 
strukturschwache Regionen gefördert werden. IPCEI haben allerdings 
auch Schwächen. So ist der Antragsprozess intransparent und wirtschaftlich
potentere Mitgliedstaaten werden bevorzugt, da die Finanzierung anteilig von den 
partizipierenden Ländern getragen wird (Poitiers und Weil, 2022). IPCEI sollten 
weiterhin strategisch, aber sektoral wesentlich breiter eingesetzt werden (Duso et 
al., 2025). Bislang werden nur Projekte in den Bereichen Mikroelektronik,
Wasserstoff und Batterietechnik sowie, seit 2024, Gesundheit und Pharma gefördert 
(Europäische Kommission, 2025b).   
769. Hersteller außerhalb der EU profitieren teilweise von umfassenden
Subventionen und erreichen so schnell internationale Kostenvorteile. Dadurch 
kommt es zu verzerrtem Wettbewerb auf den Weltmärkten (Bickenbach 
et al., 2024). Internationale Regularien der WTO lassen in solchen Fällen
Schutzzölle zu, die die heimischen Unternehmen vor unfairer Konkurrenz schützen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 519 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
520 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
sollen (WTO, 1994). Da auch heimische Unternehmen profitieren, die in den
subventionierenden Ländern produzieren, und weil durch die Schutzzölle die
heimischen Preise steigen, sind solche Schutzzölle umstritten. Hinzu kommt, dass 
WTO-Verfahren gegen unfaire Praktiken oft langwierig sind und die
internationalen Beziehungen belasten (Felbermayr et al., 2022).  
770. Um die den Strukturwandel verstärkenden Auswirkungen der Veränderungen in 
den internationalen Wirtschaftsbeziehungen zu mildern, könnte erwogen
werden, internationale Handelsbeziehungen, also, den Zugang zu neuen
Exportmärkten und zu Lieferanten von Vorprodukten, zu stärken und
Handelskosten zu senken. Insbesondere europäische Unternehmen, deren Zugang zum US-
Markt gefährdet sein könnte, sollten unterstützt werden (FGCEE, 2025). Dazu 
sind neue Handelsabkommen mit Drittstaaten geeignet (Flach, 2025; JG 
2022 Ziffern 511 ff. und 517; JG 2023 Ziffern 175 f.). Ein wichtiger Schritt ist das 
EU-Mercosur-Abkommen (Bauer et al., 2023). Darüber hinaus können
Instrumente wie Exportkreditgarantien und Ungebundene Finanzkredite eingesetzt 
werden, um Exporte und Importe in Zeiten geopolitischer Unsicherheit
abzusichern (Moser et al., 2008; Felbermayr und Yalcin, 2013; Kroeger, 2022; JG 2023 
Ziffern 514 ff.).   
Digital- und Energieinfrastruktur flächendeckend sicherstellen  
771. Die EU ist zwar in der KI-Forschung gut aufgestellt, hinkt den USA bei 
der Entwicklung von KI aber trotzdem hinterher. Es mangelt nicht nur an 
Cloud-Computing-Infrastrukturen, die mit sehr hohen Investitionskosten
verbunden sind, sondern auch an einem dynamischen Ökosystem und
aufnahmebereiten Absatzmärkten (Martens, 2024). Verschiedene Vorschläge werden
diskutiert, um Investitionen und Innovationen in KI zu fördern (Renda, 2024). Dazu 
gehören eine Europäische Organisation für KI (ähnlich dem CERN; CAIRNE, 
2025), eine IT-Mission im Rahmen von Horizon Europe (Renda, 2019) oder die 
Einführung eines Europäischen Fonds für digitale Infrastruktur (Keller, 2023). 
Erforderlich ist auch der Ausbau von Rechenkapazitäten und die Bereitstellung 
der notwendigen Energieversorgung. Sinnvoll könnte schließlich auch die
Einrichtung eines AI Security Institute sein, wie dies in den USA, im Vereinigten
Königreich, Frankreich, Kanada und Japan bereits existiert. Dort beraten diese
Institute die Regierungen zu fortgeschrittener KI und den damit verbundenen
Sicherheitsfragen mit Fokus auf Risiken von KI für die nationale Sicherheit, z. B. 
KI-gestützte Cyberangriffe (Allen und Adamson, 2024; Leicht und Privitera, 
2024). Um eine führende Rolle bei KI zu spielen, müssen solche großen
Investitionen europaweit koordiniert und die Regeln europaweit abgestimmt werden. Nur 
so lassen sich die notwendigen Skaleneffekte erreichen, die kostendämpfend
wirken.  
772. Ohne Investitionen in unternehmensinterne Digitalisierung können
Unternehmen KI nicht zur Automatisierung und Autonomisierung nutzen (Engels, 
2023). Eine breitere Anwendung von KI sowie IKT in kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) kann durch eine ausreichende Cloud-Infrastruktur angeregt 
werden (JG 2021 Ziffern 464 ff.). Technologie-Lotsen können helfen, die „best 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 520 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 521 
practice“-Beispiele aus großen Unternehmen über die Industrieverbände den
Unternehmen vorzustellen, die damit bisher wenig Erfahrung haben. 
773. Neben der Koordination öffentlicher Investitionen spielt auch die Verfügbarkeit 
von privatem Kapital eine zentrale Rolle. Start-ups sind ein wichtiger
Innovationstreiber im Bereich der Künstlichen Intelligenz – doch Europa 
kann mit dem Finanzierungsniveau in anderen Weltregionen bislang nicht
mithalten. Über 60 % des Wagniskapitals für KI gehen bisher an Start-ups in den 
USA, nur etwa 6 % in die EU (Balland und Renda, 2023). Ohne eine Stärkung der 
europäischen Kapitalmärkte und die Aktivierung privater Anleger wird die
europäische KI-Szene nicht aufholen können (FGCEE, 2024; JG 2023 Ziffern 255 ff.). 
774. Die geopolitisch ausgelöste Unsicherheit über die Energieversorgung 
und die notwendige Dekarbonisierung erfordern eine zielgerichtete 
Anpassung der Energieversorgungssysteme, um dauerhaft eine
verlässliche Versorgung und wettbewerbsfähige Energiepreise für die Industrie
sicherzustellen. Darüber hinaus sollte bei der Netzausbauplanung verstärkt die
Sektorkopplung über Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg berücksichtigt werden 
(Heussaff, 2024). Auch die weitere Integration der europäischen Strommärkte ist 
voranzutreiben (Zachmann et al., 2024; IWF, 2025a). Durch diese Maßnahmen 
lassen sich Netzentgelte und Energiepreise senken. 🡦 ZIFFER 743  
775. Ein im Februar 2025 veröffentlichte Arbeitspapier der Europäischen Kommission 
stellt mit dem Clean Industrial Deal und dem Competitiveness Compass 
zwei zentrale Initiativen vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Industrie langfristig zu stärken. Ziel ist es, strategische Investitionen in 
Schlüsseltechnologien zu lenken und regulatorische Hürden für Unternehmen zu 
reduzieren. Diese sollen insbesondere die Dekarbonisierung energieintensiver 
Sektoren, die Förderung innovativer Industrien und die Anpassung an den
globalen Wettbewerb mit den USA und China unterstützen (Europäische Kommission, 
2025a). Der staatlich unterstützte strategische Aufbau von Industrien hat sich in 
der Vergangenheit vor allem dann als erfolgreich erwiesen, wenn es darum 
ging, technologische Rückstände zügig aufzuholen (Goldberg et al., 2024). 
Dies dürfte für die EU nur in einigen wenigen Sektoren der Fall sein, so bei der 
Entwicklung von KI, der Entwicklung von Batterien oder der Entwicklung von 
Halbleitern. Bei einer gezielten Förderung einzelner Unternehmen besteht die 
Gefahr eines riskanten „picking winners“ und eines ineffizienten
Subventionswettlaufs. Zugleich droht ohne aktive Industriepolitik der Verlust
technologischer Führungspositionen. Eine aktive Förderung sollte deshalb immer
wettbewerbsfördernd ausgerichtet sein, d. h. vertikale Maßnahmen sollten in
einem wettbewerblichen Verfahren eingesetzt werden, z. B. durch
wettbewerbsfördernde Ausschreibungsprozesse. Voraussetzung für solche Maßnahmen muss 
eine klare Begründung sein, welche Branchen als zu fördernde
Schlüsselindustrien gelten und welchem strategischen Ziel ihre Förderung dient.   
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 521 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
522 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
2. Regionale Friktionen des Strukturwandels durch  
regionale Förderpolitik moderieren 
776. Die deutsche Strukturpolitik war in der Vergangenheit oft reaktiv
ausgerichtet, mit einem Fokus auf einen möglichst langen Erhalt bisheriger
Strukturen. So hat man Anpassungsprozesse, die durch langfristige Trends getrieben 
waren wie beispielsweise den Ausstieg aus der Steinkohleförderung, unnötig lang 
verzögert, was ineffizient und kostspielig war. 🡦 KASTEN 51 ANHANG Proaktive
Maßnahmen zielen dagegen darauf ab, neue Wachstumschancen zu unterstützen,
bevor große Verwerfungen entstehen, beispielsweise durch missionsorientierte und 
technologieoffene Ansätze zur Dekarbonisierung (Aiginger und Bauer, 2016).   
777. Verschiedene Studien plädieren für Personen- statt Regionalförderung, mit 
dem Argument, dass dies den Personen (und Unternehmen) die Freiheit gibt, sich 
anzusiedeln, wo es für sie am sinnvollsten ist (Glaeser und Gottlieb, 2008; Kline 
und Moretti, 2014). Dabei werden jedoch Friktionen wie Lock-in-Effekte sowie 
wichtige Externalitäten nicht berücksichtigt, beispielsweise lokale Spillover 
von produktiven Unternehmen auf andere Unternehmen in weniger
wirtschaftsstarken Regionen.  
778. So haben regionale Rahmenbedingungen einen wichtigen Einfluss auf die 
Standortentscheidungen von neuen Unternehmen. Ändern sich diese
Rahmenbedingungen durch die oben beschriebenen Treiber des Strukturwandels, 
werden sich Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer
möglicherweise anders entscheiden, als sie es vorher getan hätten. Für etablierte
Unternehmen ist ein Umzug in den meisten Fällen aber keine realistische Option. Aufgrund 
von Lock-in-Effekten können sie ihren Standort nicht mehr ohne hohe Kosten
ändern. Auch für Beschäftigte ist ein Umzug oft nur unter beträchtlichen sozialen 
und finanziellen Kosten möglich, je nach Alter, familiären Verhältnissen und 
Wohnsituation (JG 2024 Ziffern 334 und 356 ff.). In solchen Fällen kann es
sinnvoll sein, mit regionalpolitischen Maßnahmen Anpassungsfriktionen zu
verringern und neue Perspektiven für den betroffenen Standort zu entwickeln. Place-
Based Policies sind wirtschaftspolitische Maßnahmen zur gezielten
Förderung wirtschaftlich schwächerer Regionen. 🡦 KASTEN 48 Sie zielen darauf 
ab, möglichen Effizienzverlusten auf regionaler Ebene entgegenzuwirken, die 
durch externe Effekte entstehen können. So können Place-Based Policies
beispielsweise zu geringe Investitionen in öffentliche Güter in wirtschaftlich
schwachen Regionen ausgleichen (Fajgelbaum und Gaubert, 2025).  
Die gezielte Förderung von Regionen, die durch den Strukturwandel geschwächt 
sind, kann deshalb durchaus positive gesamtwirtschaftliche Effekte haben, 
insbesondere wenn sie über andere Standortvorteile wie eine gute
Infrastrukturanbindung und ein hohes Qualifikationsniveau verfügen (Fajgelbaum 
et al., 2019; Fajgelbaum und Gaubert, 2020; Henkel et al., 2022).  
779. Investitionen in die lokale Infrastruktur und die Verkehrsanbindung 
können auf zwei Arten wachstumsfördernd sein. Bei einer guten Abstimmung mit 
vorhandenen Standortcharakteristika wie Arbeitskräftepotenzial, Absatzmärkten 
sowie dem lokalen Produktivitätsniveau steigt mit Infrastrukturinvestitionen das 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 522 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 523 
lokale Wirtschaftswachstum (Glaeser und Poterba, 2021; Grimes, 2021). Zum
anderen können Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wirtschaftlich 
schwächere Regionen mit produktiven regionalen Zentren verbinden. 
Dadurch kann das Arbeitskräftepotenzial des regionalen Zentrums erhöht werden 
(Gibbons und Machin, 2005; Ahlfeldt und Wendland, 2011; JG 2024 Ziffer 355). 
Gleichzeitig entstehen potenziell Spillover-Effekte zwischen den Regionen (Pütz 
und Schönfelder, 2018). In Zeiten von zunehmender Digitalisierung sowie
vermehrter Nutzung von Homeoffice ist darüber hinaus der Ausbau der digitalen
Infrastruktur hilfreich, um die Ansiedlung von wissensintensiven
Dienstleistungsunternehmen in weniger dicht besiedelten Regionen anzuregen. Dies hilft
gleichzeitig, Überlastungseffekte auf dem Wohnungsmarkt in Ballungsräumen zu
reduzieren.  
Regionale Strukturpolitik in Deutschland 
780. Die regionale GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der 
regionalen Wirtschaftsstruktur“) 🡦 KASTEN 48 ist eines der wichtigsten
regionalpolitischen Förderinstrumente in Deutschland. Ihr Ziel ist es, wirtschaftlich
strukturschwache Regionen zu unterstützen, um gleichwertige Lebensverhältnisse im 
gesamten Bundesgebiet zu schaffen. Verschiedene Evaluationen der GRW-
Subventionen zeigen insgesamt eine positive, aber heterogene Effektivität der
Förderung. Investitionszuschüsse für Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe in 
strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands im Förderzeitraum der Jahre 1996 
bis 2017 zeigen eine hohe Effektivität (Siegloch et al., 2025). Ein Rückgang der 
Subventionen um einen Prozentpunkt führte zu einem Beschäftigungsrückgang 
im Verarbeitenden Gewerbe um 1 %, mit negativen Spillover-Effekten auf den 
Einzelhandel (–0,26 %) und das Baugewerbe (–0,47 %). Es konnten keine
Verzerrungen von Löhnen, Pendlerströmen oder Arbeitskräfteverlagerungen
beobachtet werden. Mit Kosten von rund 19 000 Euro pro geschaffenem Arbeitsplatz 
schätzen die Autoren die GRW-Förderung als relativ kosteneffizient ein 
(Siegloch et al., 2025).   
Weitere Evaluationen der GRW für die Zeiträume 2000 bis 2006 und 2009 bis 
2020 untersuchen die Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen in
verschiedenen Sektoren (Brachert et al., 2019, 2024). In geförderten Betrieben steigt 
vor allem die Beschäftigung von Geringqualifizierten. Zudem steigen die
Medianlöhne leicht. Auf regionaler Ebene trägt die GRW-Förderung ebenfalls moderat 
zur Beschäftigungs- und Einkommenssteigerung bei. Trotz der gezielten 
Förderung der Investitionstätigkeit konnte jedoch kein Produktivitätseffekt
nachgewiesen werden. Etwa die Hälfte der GRW-Förderung unterstützt eher FuE-
schwache und wissensferne Wirtschaftszweige, mit zunehmender Tendenz im 
Lauf der Zeit (Brachert et al., 2024).  
781. Zu begrüßen ist die seit dem Jahr 2022 vorgenommene Ausweitung der
förderfähigen Regionen sowie die Vereinheitlichung der Förderkriterien. Die Vielzahl der 
Förderprogramme kann die Unternehmen jedoch überfordern und die
gewünschten Adressaten nicht immer zielgenau erreichen. Zudem wird ein hoher
bürokratischer Aufwand beklagt (Knoll, 2022). Um Regionen langfristig zu stärken 
und positive Produktivitätseffekte zu erzielen, sollte sich die Förderung stärker 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 523 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
524 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
auf forschungs- und wissensintensive Wirtschaftszweige
konzentrieren.  
782. Die Maßnahmen des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache
Regionen setzen oft erst ein, wenn die örtliche Wirtschaftsstruktur bereits 
deutlich geschwächt ist. In Zukunft werden jedoch viele derzeit wirtschaftlich 
starke Regionen vor erheblichen Herausforderungen stehen, die Investitionen
erfordern. 🡦 ZIFFER 759 Strukturpolitik sollte daher proaktive Ansätze
verfolgen, um diese Regionen auf den bevorstehenden Transformationsdruck
vorzubereiten. Südekum und Posch (2024) schlagen vor, die GRW durch eine weitere 
Säule zu ergänzen, die auf Investitionen fokussiert, die zur Dekarbonisierung
erforderlich werden, und überall im Bundesgebiet zum Einsatz kommen darf.  
🡦 KASTEN 48  
Hintergrund: Regionale Strukturpolitik in Deutschland  
Das „Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen“ (GFS) umfasst über 20 
Programme zur Stärkung von Wachstum, Innovation und Infrastruktur und soll zur Schaffung 
gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet beitragen. 🡦 ABBILDUNG 135 Die
Förderprogramme sind mittlerweile für alle strukturschwachen Regionen geöffnet.  
🡦 ABBILDUNG 135  
 
 
1 – Zeigt nur diejenigen Programme, die im März 2025 noch aktiv sind. GRW-Mittel, Programme zur
wirtschaftlichen Transformation der Kohleregionen und Ausgaben europäischer Strukturfonds sind nicht abgebildet.  
2 – Modul des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“.  3 – ERP-European Recovery Programme.
Quelle: BMWi (2021)
© Sachverständigenrat | 25-113-02
Schwerpunkte regionaler Förderprogramme im Jahr 2021 – Bundesmittel ohne GRW1
 0
 200
 400
 600
 800
1 000
1 200
1 400
Breitbandausbau
und Digitalisierung
Infrastruktur und
Daseinsvorsorge
Forschung und
Innovation
Unternehmensnahe Maßnahmen
Fachkräfte
Förderprogramme
Mio Euro
Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Breitbandausbau
Städtebauförderung, Förderbereich Integrierte Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe 
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), Demokratie leben!, 
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Innovationskompetenz (INNO-KOM), 
Programmfamilie „Innovation &amp; Strukturwandel“, EXIST-Potenziale2
ERP-Regionalförderprogramm3, ERP-Kapital für Gründung3, Germany Trade and Invest (GTAI)
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 524 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 525 
Das größte Programm ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sie unterstützt seit dem Jahr 1969 über verschiedene
Förderprogramme private Investitionen in strukturschwachen Regionen durch Zuschüsse oder
zinsvergünstigte Darlehen mit bis zu 45 %, bei Infrastrukturmaßnahmen mit bis zu 90 %. Die
Klassifizierung strukturschwacher Regionen erfolgt anhand eines Indikatorenmodells, das regionale 
Produktivität, Unterbeschäftigungsquote, demografische Entwicklung und Infrastruktur
einbezieht. Der Schwerpunkt der regionalen Förderung lag seit der Wiedervereinigung in den Neuen 
Ländern. 🡦 ABBILDUNG 136 
🡦 ABBILDUNG 136  
 
Dieser Klassifizierung folgen auch alle anderen Programme des GFS. Die GRW stellt neben 
der Schaffung von Arbeitsplätzen auf den Abbau von Standortnachteilen, wirtschaftliches 
Wachstum und die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft ab. 🡦 ABBILDUNG 136 Der 
Fokus liegt auf der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und der Förderung von
„regionaler Daseinsvorsorge“. Geförderte Betriebe müssen durch das Prinzip „Gute Arbeit“
Tarifbindung oder Lohnsteigerungen nachweisen. Die Länder entscheiden über die Projektförderung 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 525 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
526 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
und überwachen die Einhaltung der Förderbestimmungen. In den Jahren 2019 bis 2023
wurden insgesamt 8,5 Mrd Euro Fördermittel bewilligt. 3,7 Mrd Euro wurden für gewerbliche
Investitionen ausgegeben, davon etwa 60 % im Produzierenden Gewerbe. Weitere 4,8 Mrd Euro
flossen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur (BMWK, 2024).  
Das GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen
Raffineriestandorten und Häfen“ soll mit einem zusätzlichen Volumen von 750 Mio Euro die
Versorgungssicherheit der Bevölkerung und Wirtschaft mit Rohöl gewährleisten. Es wird jeweils zur 
Hälfte vom Bund sowie den betroffenen Ländern finanziert (BMWK, 2022).  
Unabhängig von der GRW wird die wirtschaftliche Transformation der Kohleregionen durch 
spezifische Programme unterstützt. 🡦 KASTEN 51 ANHANG Zusätzlich zum Investitionsgesetz
Kohleregionen (InvKG) unterstützt beispielsweise das Modellvorhaben „Unternehmen Revier“
innovative Projekte für die Transformation der Kohleregionen. Einzelprojekte können mit bis zu 
200 000 Euro gefördert werden, Kooperationsprojekte erhalten bis zu 800 000 Euro (BMWK, 
2025b). 
Neben der GRW spielen EU-Programme eine wichtige Rolle bei der Regionalförderung.
Insgesamt werden Mittel über fünf europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)
vergeben. Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit
Entwicklungsrückständen und finanziert Maßnahmen in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, 
KMU-Förderung, Nachhaltigkeit und Energiewende. Ein Teil der EFRE-Mittel fließt in
grenzüberschreitende Kooperationen und regionale Vernetzungsprojekte. Für den Förderzeitraum 2021–
2027 stehen rund 200 Mrd Euro zur Verfügung. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+)
konzentriert sich auf die Förderung von Arbeitsmarktintegration und Beschäftigung. Dabei werden 
insbesondere benachteiligte Gruppen, Berufsanfänger sowie Existenzgründerinnen und
Existenzgründer und Selbstständige unterstützt. Der Fonds für einen gerechten Übergang (Just 
Transition Fonds, JTF) richtet sich an Regionen, die besonders vom Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft und den damit verbundenen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen 
Problemen betroffen sind. Gefördert werden unter anderem Investitionen in KMU, Forschung 
und Innovation, Digitalisierung und Weiterqualifizierungsmaßnahmen (BMWi, 2021). Darüber 
hinaus gibt es den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen 
Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Die Höhe der
Förderquote richtet sich nach dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand der jeweiligen Region und 
wird auf Basis des BIP pro Kopf festgelegt (Schwarz, 2024). 
783. Darüber hinaus gibt es zur Unterstützung des Strukturwandels in den Regionen 
spezifische Maßnahmen. Die Bundesregierung hat im Jahr 2020 das
„Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (StStG) verabschiedet. Darunter fällt das
Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), das die vom Kohleausstieg betroffenen 
Regionen durch Finanzhilfen und andere Maßnahmen, wie die Ansiedlung von 
Bundesbehörden, unterstützen soll (Bundesregierung, 2022, 2024b). 🡦 KASTEN 51 
ANHANG Es sieht beispielsweise die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur,
Bildung oder FuE vor. Die bereitgestellten Mittel werden an die Länder
weitergegeben, die konkrete Projekte entwickeln und umsetzen. Ein Beispiel ist das
„Lausitzprogramm 2038“ als strategisches Konzept der brandenburgischen
Landesregierung zur Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz infolge des geplanten 
Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung bis spätestens zum Jahr 2038 (Stk 
Brandenburg, 2024).   
Bisher ist der Mittelabfluss mit lediglich 7,2 % zum Juni 2024 gering (Brachert et 
al., 2024). Mit fortschreitender Programmdauer dürfte sich die Mittelverwen-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 526 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 527 
dung beschleunigen. Bisher wurden die Mittel überwiegend in
wachstumsfördernde Bereiche wie Erreichbarkeit, Bildung sowie Forschung und
Entwicklung gelenkt, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Zukünftig sollte die 
Stärkung des regionalen Arbeitskräftepotenzials noch stärker in den Fokus
rücken (Brachert et al., 2024). Evaluationen, die konkrete kausale Effekte aufzeigen, 
sind momentan noch nicht möglich, was eine Bewertung erschwert.  
Abwägung von Effizienz und sozialen Aspekten  
784. Fördermaßnahmen für Infrastruktur und Unternehmen sollten grundsätzlich 
dort eingesetzt werden, wo sie den höchsten gesamtwirtschaftlichen
Nutzen stiften. Stellt man rein auf die Wachstumswirkung ab, sollte man
vornehmlich in die Infrastruktur, digitale Netze, Bildung und Wissenschaft in urbanen 
Zentren investieren, da diese eine hohe Wachstumswirkung zeigen (Andersson 
und Lööf, 2011; Dauth et al., 2022; Gornig und Schiersch, 2024). In den
ostdeutschen Ländern waren die Maßnahmen der Treuhand hingegen auf
Beschäftigungssicherung ausgerichtet. Eine Folge davon ist, dass Arbeitskräfte ineffizient 
alloziiert wurden und die Produktivität deutlich unter dem Bundesdurchschnitt 
liegt (Akcigit et al., 2023). Im politischen Prozess sind jedoch nicht nur Effizienz-, 
sondern auch sozioökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Daher kann 
es sinnvoll sein, den Strukturwandel in besonders betroffenen Regionen gezielt 
abzufedern und mit Investitionen in regionalen Zentren unterstützend tätig zu 
sein.   
785. Die politischen Auswirkungen eines nicht erfolgreichen Strukturwandels 
zeigen sich besonders in Regionen, in denen Bevölkerungsschwund,
wirtschaftliche Unsicherheit und infrastruktureller Verfall zusammentreffen (Fraile und 
Pardos-Prado, 2014; Diermeier et al., 2024). Trotz teils positiver ökonomischer 
Entwicklungen – etwa rückläufiger Arbeitslosigkeit oder steigender Löhne –  
bleibt die subjektive Wahrnehmung der wirtschaftlichen Lage vielerorts negativ 
(Bundesregierung, 2024a). Besonders in Ostdeutschland wird die wirtschaftliche 
Dynamik systematisch unterschätzt (ibid.). Die Folge ist eine tiefgreifende
Erosion des Vertrauens in staatliche Leistungsfähigkeit, insbesondere dort, wo
öffentliche Daseinsvorsorge und bauliche Infrastruktur mangels Investitionen
zunehmend Defizite aufweisen. Der Staat droht in solchen Regionen als nicht mehr 
handlungsfähig wahrgenommen zu werden – ein Umstand, der demokratische 
Strukturen mittel- bis langfristig gefährden kann. 🡦 KASTEN 52 ANHANG 
Deindustrialisierte, demografisch geschwächte oder von Arbeitsplatzverlusten 
betroffene Regionen sind besonders anfällig für populistische und extremistische 
Parteien (Colantone und Stanig, 2019; Lewis-Beck und Stegmaier, 2019).
Empirische Befunde zeigen, dass ökonomische Unsicherheit und mangelnde
Zukunftsperspektiven zu einer stärkeren Unterstützung rechtspopulistischer Parteien
führen, insbesondere wenn öffentliche Investitionen ausbleiben und Narrative der 
kulturellen Ausgrenzung verfangen (Colantone und Stanig, 2018, 2019; Dippel et 
al., 2022). Gleichzeitig können gezielte wirtschaftliche
Förderprogramme – etwa durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – das 
Vertrauen in demokratische Institutionen und die Zustimmung zur
repräsentativen Demokratie messbar stärken (Gold und Lehr, 2024). Die gesell-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 527 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
528 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
schaftliche Akzeptanz des Strukturwandels hängt damit entscheidend davon ab, 
ob es gelingt, nicht nur ökonomische Kennziffern zu verbessern, sondern auch 
eine sicht- und spürbare Zukunftsperspektive für benachteiligte Regionen zu 
schaffen.  
Regionalpolitische Förderprogramme der EU 
786. Auf europäischer Ebene werden durch den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) Investitionen in benachteiligte Regionen gefördert, 
um den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der 
EU zu stärken. Förderschwerpunkte liegen auf Maßnahmen zur Unterstützung
eines innovationsgetriebenen wirtschaftlichen Wandels sowie der Transformation 
hin zu einem klimaneutralen Europa (BMWK, 2025c). Besonderes Augenmerk 
gilt dabei Regionen, die unter schwerwiegenden, dauerhaften natürlichen oder 
demografischen Nachteilen leiden.   
787. Die EU-Kohäsionspolitik, die insbesondere auf städtische Metropolregionen 
abzielt, hat zwischen 1980 und 2015 zwar das Wachstum in geförderten Gebieten 
unterstützt, konnte die wachsende regionale Ungleichheit zwischen den 
europäischen Regionen jedoch nicht aufhalten. Agglomerationseffekte,
steigende Immobilienpreise und niedrige Mobilität verringern die Wirksamkeit,
wobei vor allem Transfers in Regionen mit hoher Bildung und effizienter Verwaltung 
positive Effekte zeigen (von Ehrlich und Overman, 2020). Die Konvergenz-
Förderung (Objective 1) innerhalb der EU-Struktur- und Kohäsionsfonds 
(1989–2013) führte zwar zu kurzfristigem Wirtschaftswachstum in
strukturschwachen Regionen, jedoch gingen die erzielten Fortschritte nach dem 
Ende der Förderung häufig zurück. Auch während der Finanzkrise (2007–
2013) waren die positiven Effekte abgeschwächt (Becker et al., 2018). Der Just 
Transition Fund der EU zielt darüber hinaus darauf ab, Regionen zu
unterstützen, die aufgrund des Übergangs zu einer nachhaltigen und klimaneutralen
Wirtschaft vor großen sozioökonomischen Herausforderungen stehen. Dabei wird der 
Schwerpunkt auf wirtschaftliche Diversifizierung und Umschulung gelegt
(Europäische Kommission, 2024).  
3. Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt  
ermöglichen und erleichtern 
788. Durch den Strukturwandel entstehen neue Tätigkeitsfelder und Berufe, 
während andere Tätigkeiten an Bedeutung verlieren. 🡦 ZIFFER 752 Auch innerhalb 
von Berufen können sich die Qualifikationsanforderungen verändern. Eine
Erhöhung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und Umschulungen ist 
daher essenziell, um Anpassungsfriktionen auf dem Arbeitsmarkt zu verringern 
und die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten. 🡦 ZIFFERN 789 FF. 
Wenn die Qualifikationsstruktur nicht zur Dynamik der regionalen
Wirtschaftsstruktur passt, 🡦 ZIFFER 753 kann eine Anpassung innerhalb der betroffenen Region 
schwierig sein. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, mit spezifischen Maßnahmen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 528 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 529 
die Arbeitsmarktmobilität von Beschäftigten zu fördern, indem Hürden für den 
Beschäftigungswechsel abgebaut werden. 🡦 ZIFFERN 796 F.   
Weiterbildungsteilnahme erhöhen 
789. Um zu verhindern, dass es durch Strukturwandel zu größeren Friktionen auf dem 
Arbeitsmarkt kommt, sollten betroffene Beschäftigte frühzeitig ihre
Qualifikationen an die neuen Tätigkeitsfelder anpassen. Die Teilnahme an
beruflichen Weiterbildungen unterscheidet sich sowohl regional als auch zwischen
Bevölkerungsgruppen stark (Martin et al., 2021). 🡦 ABBILDUNG 137 Geringqualifizierte 
nehmen deutlich seltener an Weiterbildungen teil als höher qualifizierte
Beschäftigte (Kruppe und Trepesch, 2017; Statistisches Bundesamt et al., 2024). In einer 
Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu
Hemmnissen bei der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen wurde von
Geringqualifizierten am häufigsten genannt, dass sie das Lernen nicht mehr
gewohnt sind, und am zweithäufigsten, dass sie unsicher über den
finanziellen Ertrag der Weiterbildung sind (Osiander und Stephan, 2018). Bei
Hochqualifizierten hingegen dominieren als genannte Hemmnisse Zeitmangel und 
die Einschätzung, dass die eigenen Qualifikationen ausreichen.   
790. Die Unsicherheit über den Nutzen von Weiterbildung, vor allem bei
Geringqualifizierten, könnte durch Beratung gesenkt werden (JG 2022 Ziffer 
392). Um die geringe Inanspruchnahme bestehender Beratungsangebote
(Osiander und Stephan, 2018) zu erhöhen, ist eine übersichtliche und
flächendeckende Beratungsstruktur hilfreich. Das im Jahr 2024 von der BA
veröffentlichte nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein NOW“ stellt
Informationen zu Weiterbildungen zentral bereit und versucht, Beratungs- und
Fördermöglichkeiten niedrigschwellig anzubieten. Die Wirksamkeit dieses
Onlineportals ist aktuell jedoch noch nicht einschätzbar.   
🡦 ABBILDUNG 137  
 
1 – Weiterbildungsteilnahme in den vergangenen zwölf Monaten von Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren.
Stichprobengröße: n = 9 163.  2 – L-Lehre/Berufsfachschule, M-Meister/Fachschule, H-(Fach-)Hochschule. Ein Studium an einer 
Berufsakademie wird der Kategorie „(Fach-)Hochschule“ zugerechnet. Die im AES 2016 eingeführten Kategorien
„Fachschule der DDR“ und „Ausbildungsstätte/Schule für Erzieher/-innen“ werden seither der Kategorie „Meister/Fachschule“ 
zugerechnet.  3 – Weiterbildungsteilnahme von abhängig Beschäftigten. Stichprobengröße: n = 5 351.
Quellen: BMBF (2024b) auf Basis des Adult Education Survey (AES 2022), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-133-01
Weiterbildungsteilnahme nach Berufsabschluss und Betriebsgröße im Jahr 20221
0
10
20
30
40
50
60
70
80
ohne L M H 1 – 9 10 – 49 50 – 249 ≥ 250
Insgesamt Höchster Berufsabschluss² Betriebsgröße³ nach Anzahl der Beschäftigten
Teilnahmequote in %
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 529 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
530 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Vielversprechend ist die direkte Ansprache von Beschäftigten am
Arbeitsplatz, z. B. durch sogenannte Weiterbildungsmentorinnen und -
mentoren (WBM). Diese versuchen, niedrigschwellig und auf Augenhöhe mit 
Beschäftigten am Arbeitsplatz Gespräche über Weiterbildung zu initiieren 
und Weiterbildungshürden abzubauen (Winkler und Calmez, 2024).
Bislang gibt es gemäß BMBF bundesweit lediglich etwa 460 WBM in rund 170
Unternehmen und Verwaltungen (BMBF, 2025). Mithilfe einer neuen
Förderrichtlinie sollen ab September 2025 weitere Projekte zur Etablierung von WBM
gefördert werden (BMBF, 2024a).  
791. Für Beschäftigte fallen bei der Weiterbildung direkte (z. B. Teilnahmegebühren) 
und indirekte (z. B. entgangenes Arbeitsentgelt) Kosten an, während sich der
Nutzen einer Weiterbildung zumeist erst in der Zukunft realisiert. Dies kann die
Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten hemmen. Neben einer umfassenden 
Beratung 🡦 ZIFFER 790 kann daher auch eine Subventionierung von
Weiterbildungskosten die Teilnahme erhöhen. Aktuell können Beschäftigte bei
Umschulungen zum Erwerb höherer Qualifikationen durch das Aufstiegs-BAföG eine
finanzielle Unterstützung bekommen. Eine Öffnung des Aufstiegs-BAföG für
Weiterbildungen auf der gleichen Stufe könnte die Weiterbildungsteilnahme erhöhen 
(JG 2022 Ziffer 397).  
In allen Bundesländern, außer Bayern und Sachsen, gibt es zudem eine vom
Arbeitgeber bezahlte Bildungszeit von fünf Tagen pro Jahr. Für umfangreichere 
Umschulungen reicht diese Zeit jedoch oftmals nicht aus, weshalb eine Regelung 
für eine umfangreichere bezahlte Bildungszeit bei gleichzeitig hohen
inhaltlichen Qualitätsanforderungen sinnvoll wäre (JG 2022 Ziffer 398). Denkbar 
wäre eine Finanzierung unter Beteiligung der potenziell profitierenden
Unternehmen. 
792. Die Teilnahmequote an Weiterbildungsmaßnahmen steigt mit der
Betriebsgröße. 🡦 ABBILDUNG 137 In einer Unternehmensbefragung wurden als
häufigste Hemmnisse, die einer höheren Weiterbildungsbeteiligung der
Beschäftigten entgegenstehen, mangelnde Zeit für die Freistellung der
Beschäftigten sowie fehlende interne Kapazitäten zur Planung und Organisation 
genannt (Seyda et al., 2024). Bei der Frage nach gewünschten
Unterstützungsmaßnahmen wurden finanzielle Förderung, individuell zugeschnittene
Weiterbildungsangebote und Erfahrungsaustausch und Vernetzung mit anderen
Unternehmen am häufigsten genannt (Seyda et al., 2024).   
Die Identifizierung zukünftig benötigter Kompetenzen und die Entwicklung von 
Weiterbildungsangeboten könnte insbesondere durch
Qualifizierungsverbünde für KMU verbessert werden. In solchen Verbünden schließen sich
Unternehmen, Verbände und Institutionen zu regionalen Netzwerken zusammen, um 
gemeinsam Weiterbildungsangebote für Beschäftigte zu entwickeln (Dauser et al., 
2022). Ein ähnliches Ziel verfolgen die 53 vom BMAS geförderten
Weiterbildungsverbünde (Warnhoff et al., 2024) und das ESF-Plus-Programm
„Zukunftszentren“ (BMAS, 2023).  
793. Zur finanziellen Entlastung von Unternehmen bei
Weiterbildungsmaßnahmen wurde die Weiterbildungsförderung im Jahr 2024 vereinfacht und 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 530 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 531 
erweitert. Betriebe können seitdem auch für Beschäftigte, die nicht direkt vom 
Strukturwandel betroffen sind oder in Engpassberufen arbeiten, eine
Weiterbildungsförderung erhalten. Förderungsfähig sind zertifizierte Weiterbildungen, die 
mehr als 120 Stunden umfassen und Fertigkeiten vermitteln, die über
arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Betriebe
können für Weiterbildungen, abhängig von der Betriebsgröße, Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt und zu Lehrgangskosten erhalten. Für vom Strukturwandel
betroffene Betriebe wurde mit dem Qualifizierungsgeld darüber hinaus ein neues 
Förderinstrument eingeführt. Voraussetzung ist, dass ein nicht unerheblicher Teil 
der Belegschaft (mindestens 20 % der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bei
kleineren Betrieben 10 %) einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf
aufweist, der in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung oder einem
betriebsbezogenen Tarifvertrag festgehalten wurde. Die BA zahlt während einer
Qualifizierungsmaßnahme eine Entgeltersatzleistung in gleicher Höhe wie das
Kurzarbeitergeld, während der Betrieb die Weiterbildungskosten übernimmt. Ziel ist es, die 
Beschäftigung im aktuellen Betrieb zu sichern (BA, 2025). 
Durch die Öffnung der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten 
können Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfacher und 
flexibler auf sich ändernde Qualifikationsanforderungen reagieren. Eine
Befragung des IAB zeigt jedoch, dass die Fördermöglichkeiten nicht
hinreichend bekannt sind und die Antragsverfahren oftmals als zu komplex 
und herausfordernd angesehen werden (Biermeier et al., 2023). So berichten 
KMU häufig, dass sie den Arbeitsausfall bei einer Mindestdauer von 120 Stunden 
nicht stemmen können, während im ländlichen Raum das Angebot an
zertifizierten Weiterbildungen zu gering ist. Die Regelungen zur Weiterbildungsförderung 
könnten deshalb weiter flexibilisiert und vereinfacht werden. 
794. Darüber hinaus sollten Ausbildungscurricula (sowohl für Schule und Studium 
als auch für die Berufsausbildung) regelmäßig an veränderte
Anforderungen angepasst werden (Backes-Gellner und Lehnert, 2023). Es sollten verstärkt 
allgemeine Kenntnisse, die in vielen Bereichen Anwendung finden, vermittelt und 
ihre Übertragung auf wechselnde spezifische Anwendungen trainiert werden 
(z. B. Mathematik, IT und digitale Fertigkeiten, soziale Fähigkeiten sowie
Sprachen) (Nägele und Stalder, 2017; Bunde et al., 2023). 
795. Trotz freier zeitlicher Kapazitäten nehmen Beschäftigte in Kurzarbeit nur selten 
an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Während der Corona-Krise betrug die
Weiterbildungsquote unter Kurzarbeitenden lediglich 5 % (Kruppe und Osiander, 
2020). Kurzarbeit ist eine geeignete Maßnahme, um über konjunkturelle
Schwächephasen Beschäftigungssicherheit sowohl für Beschäftigte als auch für
Unternehmen herzustellen. Kurzarbeit ist aber kein geeignetes Instrument, um
Arbeitsmarktfriktionen im Strukturwandel abzufedern, weil dadurch zu hohen
öffentlichen Kosten Beschäftigte in Unternehmen gehalten werden, die keine
langfristigen Beschäftigungschancen haben. Wenn dadurch eine Reallokation der
Arbeitskräfte hin zu produktiveren Unternehmen unterbleibt, verringert dies die
gesamtwirtschaftliche Produktivität (Giupponi und Landais, 2023; FG 2024 Kasten 8). 
Eine Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeit, wie die für das Jahr 
2025 beschlossene temporäre Verdopplung der maximalen Bezugsdauer, sollte 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 531 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
532 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
daher stets an die Durchführung einer betrieblichen Weiterbildung
geknüpft werden (Weber, 2025; JG 2022 Ziffer 404). Eine Weiterbildungsprämie 
könnte die Anreize zur Teilnahme für die Beschäftigten zusätzlich erhöhen
(Weber, 2021). 
Beschäftigungswechsel erleichtern 
796. Beschäftigungswechsel zwischen Unternehmen können durch
sogenannte Arbeitsmarktdrehscheiben erleichtert werden. Dabei vernetzen 
sich Unternehmen, die Beschäftigung abbauen, mit jenen, die Arbeitskräfte
suchen. Im Optimalfall können so Beschäftigte ohne Zwischenschritt in die
Arbeitslosigkeit direkt eine Anschlussbeschäftigung finden. Arbeitsmarktdrehscheiben 
entstehen häufig in Qualifizierungsverbünden 🡦 ZIFFER 792 und werden durch die 
BA betreut (Herrmann, 2024). Beispiele sind die Arbeitsmarktdrehscheibe 
Neckar-Alb oder die Jobdrehscheibe Nordrhein-Westfalen. Durch den Austausch 
von anonymisierten Bewerberprofilen, Kennzeichnung von Arbeitsstellen in der 
Jobsuche und Karrieremessen sollen Job-Übergänge ermöglicht werden (DGB, 
2024). Die erforderlichen Weiterbildungen werden in Zusammenarbeit mit der 
BA evaluiert und möglichst noch beim aktuellen Arbeitgeber durchgeführt.  
Das Konzept der Arbeitsmarktdrehscheiben könnte durch eine freiwillige, zeitlich 
begrenzte, rechtssichere Probephase bei einem neuen Arbeitgeber vor
einem Arbeitsplatzwechsel attraktiver gemacht werden (BDA, 2024; BMAS, 2024; 
DGB, 2024). So können alle Beteiligten bereits vorab prüfen, ob eine
Zusammenarbeit sinnvoll ist, und mögliche Weiterbildungsbedarfe besser einschätzen.  
797. Der Strukturwandel trifft nicht alle Arbeitsmarktregionen in Deutschland  
gleichermaßen. 🡦 ZIFFERN 717 FF. Eine effiziente Allokation erfordert deshalb 
eine ausreichende Mobilität von Arbeitskräften. Diese wird jedoch einerseits 
durch die zunehmende Wohnungsknappheit und steigende Wohnkosten in
Ballungsräumen erschwert (JG 2024 Ziffer 348). Andererseits spielen soziale
Aspekte wie die familiäre Situation bei der Wohn- und Arbeitsortwahl eine wichtige 
Rolle. Räumlich mobil sind im Allgemeinen vor allem junge und gut ausgebildete 
Personen (BIB, 2012). 
Für junge Menschen könnten die neu eingeführte Förderung eines
überregionalen Berufsorientierungspraktikums und der Mobilitätszuschuss
während des ersten Ausbildungsjahres die berufliche Mobilität steigern (BA, 2024a, 
2024b). Für Beschäftigte könnten überregionale
Arbeitsmarktdrehscheiben die räumliche Mobilität erhöhen. Die zunehmende Verbreitung von
Homeoffice bietet die Chance, dass die Beschäftigten und die Arbeitgeber und
Arbeitgeberinnen trotz räumlicher Distanz zueinander finden (JG 2024 Ziffer 330). Da 
viele Tätigkeiten jedoch noch immer eine regelmäßige Anwesenheit vor Ort
erfordern, wird ein überregionaler Arbeitsplatzwechsel weiterhin meist einen Umzug 
erfordern. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 532 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 533 
 
Eine andere Meinung 
798. Ein Mitglied des Sachverständigenrates, Veronika Grimm, ist der Auffassung, 
dass wichtige Handlungsoptionen in dem Kapitel „Strukturwandel in
Deutschland: Regionale Aspekte und Auswirkungen auf Produktivitätswachstum und
Arbeitsmarkt“ nicht thematisiert werden und teilt die Einschätzungen der
Ratsmehrheit hinsichtlich verschiedener angesprochener Handlungsoptionen nicht.  
799. Das Kapitel beschäftigt sich mit zwei Schwerpunkten: zum einen mit dem
Strukturwandel in Deutschland, 🡦 ZIFFERN 705 FF. UND 728 FF. zum anderen mit regionalen 
Unterschieden in der Wirtschaftsstruktur und der wirtschaftlichen Schwäche von 
Regionen. 🡦 ZIFFERN 717 FF. UND 750 FF. Am Ende des Kapitels 🡦 ZIFFERN 760 FF. diskutiert 
die Ratsmehrheit Handlungsoptionen, die aus ihrer Sicht besonders geeignet 
sind, dem Strukturwandel zu begegnen sowie regionale Unterschiede in der
Wirtschaftsstruktur zu adressieren. Diese Maßnahmen reichen von IPCEI-Projekten 
🡦 ZIFFER 768 über Handelsverträge, 🡦 ZIFFER 770 die aktive staatliche Förderung
ausgewählter Industrien, 🡦 ZIFFER 775 gezielte Förderung von Regionen, die durch den 
Strukturwandel geschwächt sind, 🡦 ZIFFER 778 Maßnahmen im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 
🡦 ZIFFER 780, Maßnahmen im Rahmen des EFRE 🡦 ZIFFER 786 bis zu staatlicher
Koordination von Weiterbildung. 🡦 ZIFFERN 788 FF. 
800. Das abweichende Ratsmitglied ist der Auffassung, dass wichtige grundlegende 
Handlungsoptionen nicht thematisiert werden, die aber angesichts der 
umfangreichen Herausforderungen des Strukturwandels die Grundlage dafür
bilden, dass die erwähnten diskretionären Maßnahmen überhaupt wirken können. 
Die Ratsmehrheit erwähnt zwar, 🡦 ZIFFER 760 dass angesichts des Strukturwandels 
wachstumssteigernde Maßnahmen – wie etwa eine Stärkung der Kapitalmärkte, 
qualifizierte Zuwanderung, stärkere Erwerbsanreize sowie Investitionen in
Humankapital, Anlagevermögen und Querschnittstechnologien– ebenso wie das
Finanzpaket die wirtschaftlichen Spielräume steigern, um besonders betroffene
Regionen zu unterstützen. Würde man sich allein auf die von der Ratsmehrheit
erwähnten Handlungsoptionen verlassen wollen, könnte man die
Herausforderungen nicht wirkungsvoll adressieren und würde die Maßnahmen möglicherweise 
in einem Umfang ausweiten, der die finanziellen und administrativen Kapazitäten 
der öffentlichen Hand übersteigt. Das vorliegende Minderheitsvotum
befasst sich daher nacheinander mit den beiden Herausforderungen (dem 
Strukturwandel und den regionalen Unterschieden in der Wirtschaftsstruktur) 
und wichtigen Handlungsoptionen, die ergriffen werden sollten, bevor
diskretionäre Maßnahmen sowie Förderprogramme zum Einsatz kommen – und die 
diese auch größtenteils ersetzen können. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, die 
betroffenen Regionen und Akteure in die Lage zu versetzen, aus eigener Kraft ihre 
Zukunftschancen aktiv zu gestalten. Dabei wird auf frühere Jahresgutachten
verwiesen, in denen der Sachverständigenrat sich zu verschiedenen Maßnahmen
geäußert und Analysen vorgelegt hat. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 533 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
534 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
801. Um dem Strukturwandel zu begegnen, sind zunächst grundlegende
Strukturreformen notwendig, die im Haupttext bei der Diskussion der
Handlungsoptionen nicht oder nur am Rande thematisiert werden. Sie sind eine
wichtige Voraussetzung dafür, dass diskretionäre Maßnahmen, die im Einzelfall
notwendig sein können, ihren Zweck erfüllen können und gleichzeitig finanzierbar 
bleiben. Teilweise führen Reformen dazu, dass die Unternehmen oder 
die Bürger Herausforderungen des Strukturwandels in Eigenregie
adressieren können oder sogar von den Chancen des Strukturwandels 
profitieren, so dass ein weiteres Eingreifen des Staates nicht notwendig wäre. 
802. Um die regionalen Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur zu adressieren,
werden von der Ratsmehrheit zahlreiche Fördersysteme für strukturschwache
Regionen diskutiert (EFRE, GRW) und es wird nahegelegt, diese auszuweiten. Es 
fehlt im Kapitel jedoch eine Diskussion der Rolle des Föderalismus und 
des Subsidiaritätsprinzips sowie der Rolle von Marktmechanismen 
zur Anpassung an den ständigen Strukturwandel und bei der
Überwindung der Herausforderungen. In diesem Minderheitsvotum werden diese
wichtigen Aspekte in den Vordergrund gerückt und gleichzeitig einige Nachteile der 
vielfältigen Förderprogramme diskutiert, die von der Ratsmehrheit nicht
thematisiert werden. 
1. Dem Strukturwandel begegnen 
803. Deutschland befindet sich in einer schweren Strukturkrise, die sich schon
mindestens seit dem Jahr 2018 abzeichnet und vom Sachverständigenrat im JG 2019, 
aber auch jüngst im JG 2023, thematisiert wurde (JG 2019; 2023; siehe auch Feld 
et al., 2025). Nicht nur senkt die demografische Entwicklung das
Produktionspotenzial (JG 2023). Das traditionelle Exportmodell gerät zudem 
durch die zunehmende Konkurrenz, insbesondere aus Asien, unter Druck 
(Grimm et al., 2024; EFI, 2025). Die Investitionen gehen zurück und auch das 
Produktivitätswachstum fällt seit vielen Jahren zu niedrig aus. Der
technologische Fortschritt reicht nicht aus, um die wachstumsdämpfenden Effekte zu 
kompensieren (JG 2023). 
804. Gleichzeitig zeigt sich eine historisch niedrige Auslastung der Wirtschaft, 
die aber in verschiedenen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich ausfällt: 
Während in der Industrie und im Baugewerbe vielfach Kapazitäten ungenutzt 
bleiben (FG 2025 Abbildung 13), sind bestimmte Branchen – etwa der
Tiefbau – weniger stark unterausgelastet (FG 2025 Ziffer 54 und Abbildung 18). Der 
Dienstleistungssektor hat sich nach der Corona-Pandemie fast vollständig erholt 
und gewinnt zunehmend an Bedeutung (vgl. Feld et al., 2025). 🡦 ABBILDUNG 113
Allerdings konzentriert sich in Deutschland die dort zunehmende Wertschöpfung 
und Beschäftigung auf das Gesundheits- und Sozialwesen und insbesondere den 
öffentlichen Sektor – anders als etwa in den USA, wo sehr produktive Bereiche 
wie der Tech-Sektor das dynamische Wachstum des Dienstleistungssektors
treiben (Feld et al., 2025). 🡦 ZIFFER 708 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 534 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 535 
805. Diesen Unterschied in der Entwicklung nimmt die Ratsmehrheit nicht zum
Anlass, umfangreich die Optionen zur Stärkung des Wachstums von
Wirtschaftsbereichen mit hoher Produktivität, insbesondere der produktiven Dienstleistungen 
im Technologiebereich aufzuzeigen, lediglich in 🡦 ZIFFER 760 werden
Kapitalmärkte, qualifizierte Zuwanderung, stärkere Erwerbsanreize sowie Investitionen 
in Humankapital, Anlagevermögen und Querschnittstechnologien kurz erwähnt. 
Es erscheint jedoch dringend notwendig, auch mit weitergehenden Maßnahmen 
den Strukturwandel in Deutschland in eine positive
(wachstumsorientierte) Richtung zu lenken, um so das Wachstumspotenzial nachhaltig zu 
steigern. Denn: während die geplanten schuldenfinanzierten Infrastruktur- und 
Verteidigungsausgaben nur eine moderate Steigerung des Wachstumspotenzials 
auslösen dürften (Gemeinschaftsdiagnose, 2025; von Wangenheim et al., 2025; 
FG 2025 Ziffer 71), könnten strukturelle Reformen, die private Investitionen und 
Innovationen in Wachstumsbranchen nach sich ziehen, deutlich höhere
Auswirkungen auf das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaft entfalten. 🡦 ZIFFERN 808 FF. 
806. Um eine Dynamik zu ermöglichen, die zu technologischem Fortschritt und
Produktivitätswachstum führt und so den aktuellen Trend einer strukturellen
Dämpfung des Potenzialwachstums umkehrt, sind zwei Handlungsfelder entscheidend: 
Erstens gilt es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den
unternehmerischen Entdeckungsprozess und Investitionen in zukunftsweisende 
Wertschöpfungsfelder in Deutschland und Europa deutlich attraktiver
machen. Zweitens sollten Maßnahmen ergriffen werden, die die Verfügbarkeit 
von qualifizierten Fachkräften für wachstumsstarke Unternehmen
sicherstellen und so zugleich den Menschen im Zuge des Strukturwandels attraktive 
Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. 
807. Eine kleinteilige staatliche Lenkung kann dabei nicht zielführend sein (JG 2019). 
Im Gegenteil kann der staatliche Eingriff an vielen Stellen sogar behindern und 
einen wachstumsorientierten Strukturwandel gefährden (Feld et al., 2025). Denn 
staatliche Akteure sind typischerweise nicht in der Lage, die
aussichtsreichen Geschäftsfelder zu identifizieren, im Gegensatz zu den 
nicht-staatlichen Akteuren. Daher sollten die zusätzlich durch Wachstum 
entstehenden Spielräume auch nicht für die Ausweitung von diskretionären
Maßnahmen genutzt werden, wie es von der Ratsmehrheit suggeriert wird. 🡦 ZIFFER 760 
Schließlich geht es vor allem darum, exzellente Forschung mit
unternehmerischem Handeln zu kombinieren und dabei hohe unternehmerische Risiken
einzugehen. Dabei gehört es zum Wirtschaftsprozess, dass zahlreiche Unternehmen 
bei dem Versuch, Zukunftsfelder zu eröffnen, scheitern – den Akteuren aber
zugleich in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld neue Chancen offenstehen. 
Produktivitätswachstum ermöglichen 
808. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen sind am besten 
geeignet, um Anpassungsprozesse zu unterstützen, die im Zuge des
Strukturwandels die Produktivität steigern (JG 2019). Es gilt vor allem, die allgemeinen
Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, um innovative
Geschäftsmodelle zu ermöglichen (EFI, 2025; Feld et al., 2025).   
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 535 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
536 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
809. Dazu ist eine umfangreiche Anpassung und teilweise die Abschaffung
innovationshemmender Regulierung erforderlich (vgl. auch die
Ausführungen im Minderheitsvotum zum Bürokratie-Kapitel, 🡦 ZIFFERN 684 FF. UND 689 FF. oder 
Georgieva (2024)). Insbesondere die Überdehnung des Vorsorgeprinzips 
in der EU führt zu hohen indirekten Kosten, indem potenzielle Risiken 
überbewertet und Chancen, zum Beispiel für das Wirtschaftswachstum,
systematisch unterbewertet oder nicht berücksichtigt werden (OECD, 2023; Draghi, 
2024b; Nam, 2024). In der Praxis führt das oft dazu, dass neue
Technologien – etwa in den Bereichen Gentechnik, KI, Pharma, Medizintechnik,
Nukleartechnik, synthetische Kraftstoffe oder neue Materialien – deutlich langsamer
zugelassen oder von vornherein durch sehr enge Vorgaben eingeschränkt werden 
(OECD, 2023; Feld et al., 2025; Misch et al., 2025). Ohne eine systematische
Berücksichtigung von Innovationspotenzialen bei der Ausgestaltung der
Gesetzgebung dürfte angesichts des hochdynamischen globalen Umfelds die Fixierung auf 
Risikovermeidung zunehmend zum Wettbewerbsnachteil auf den globalen
Märkten werden. 
810. Die Anpassungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist zudem in einem 
weiterentwickelten europäischen Binnenmarkt höher (IWF, 2025b). 
Energiepolitik, Klimapolitik, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie
Forschung und Entwicklung sollten europäisch (noch) stärker integriert werden 
(Schlepper, 2024; Burilkov und Wolff, 2025; EFI, 2025; Monopolkomission, 
2025). Hier bestehen erhebliche Skaleneffekte, etwa durch Koordinierung bei
Kapazitäten, Wettbewerb und Wissenstransfer. Forschung im militärischen Bereich 
birgt darüber hinaus substanzielle Spillover-Potenziale für die zivile
Innovationskraft (Fuest, 2025; Grimm, 2025; Ilzetzki, 2025). Europäische Kooperationen im 
Bereich der Energie- und Infrastrukturpolitik können zusätzliche
Effizienzgewinne ermöglichen (Grimm et al., 2024; Feld et al., 2025). Über stärker
integrierte Kapitalmärkte könnte die Finanzierung von Startups sowie Investitionen 
erleichtert werden (JG2023). 🡦 ZIFFER 760 
811. Ergänzend dazu sind in Deutschland eine Vereinfachung und Absenkung 
der Unternehmensbesteuerung (Feld et al., 2018, 2025; Dorn et al., 2021; 
BMF, 2024), eine Senkung der Lohnnebenkosten (etwa durch Reformen der 
Rentenversicherungen oder beim Bürgergeld, JG2020, 2023) sowie steuerliche 
Anreize für das Arbeitsangebot und Investitionen (Wissenschaftlicher 
Beirat beim BMF, 2023; Blömer et al., 2024, 2025; Deutsche Bundesbank, 2024b) 
🡦 ZIFFER 760 zentrale Stellschrauben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 
der Arbeitsmarkt können darüber hinaus zur Anpassung an die Auswirkungen des 
Strukturwandels besser befähigt werden. Dazu könnten etwa eine Erhöhung der 
Arbeitsmarktdynamik durch eine Flexibilisierung arbeitsrechtlicher Regelungen 
(Meier, 2018; IWF, 2025a; JG 2019; JG 2021) sowie eine Lockerung der
Mietpreisregulierung (MV im JG 2024 Ziffern 413 ff.) beitragen. 
812. Nicht zuletzt könnte eine kosteneffizient ausgerichtete Energie- und 
Klimapolitik in Deutschland die Energiekosten strukturell senken (Grimm et 
al., 2024; EEM, 2025; Feld et al., 2025). Ein stärkerer Fokus auf die CO2-
Bepreisung und der Abbau regulatorischer Hemmnisse und bürokratischer 
Belastungen – etwa durch die Rücknahme von technologiespezifischen Instru-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 536 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 537 
menten wie die EU-Taxonomie sowie von redundanten Berichtspflichten im Zuge 
der Nachhaltigkeitsberichtserstattung 🡦 ZIFFER 685 – können die Grundlagen für 
eine stärkere unternehmerische Aktivität verbessern. 
Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften sicherstellen 
813. Der Rückgang der Wertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe und die
zunehmende Bedeutung der wenig produktiven Dienstleistungssektoren (körpernahe 
Dienstleistungen, öffentlicher Sektor) dämpft das Wachstumspotenzial und führt 
darüber hinaus zu einer relativen Zunahme von weniger gut entlohnten 
Beschäftigungsverhältnissen. Auch in der öffentlichen Verwaltung ist unter 
anderem aufgrund der zunehmenden Komplexität der Regulierung 🡦 ZIFFERN 673 FF. 
eine Zunahme der Beschäftigung zu verzeichnen (vgl. JG 2024 Abbildung 27). Bei 
gleichbleibender Produktivität in den Dienstleistungssektoren wäre aufgrund des 
demografischen Wandels zu erwarten, dass der Personalbedarf insbesondere im 
Gesundheitssektor und in der Pflege ansteigt und somit das Fachkräftepotenzial 
beschränkt, das anderen Sektoren zur Verfügung steht. 
814. Die in der Vergangenheit und von der Ratsmehrheit im Haupttext breit
diskutierten Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsangebots (zur Rente: JG 2020, JG 2022, 
zum Transfersystem: JG 2023, zum Ehegattenbeteuerung JG 2023, zu
Weiterbildung und Umschulung JG 2022) 🡦 ZIFFER 788 dürften nicht ausreichen, um ein
ausreichendes Fachkräftepotenzial für Unternehmen in hochproduktiven Sektoren 
verfügbar zu machen. Weitere wichtige Optionen sind daher die Digitalisierung 
und Automatisierung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen 
sowie der öffentlichen Verwaltung 🡦 KÄSTEN 33 UND 40 🡦 ZIFFERN 743 FF. UND 691 FF. 
(Kühn et al., 2018; McKinsey &amp; Company, 2018; Bringmann, 2023). In den
Bereichen Gesundheit und Pflege wird das Automatisierungspotenzial bisher zwar als 
gering eingeschätzt (JG 2023 Ziffern 135 ff.), allerdings gibt es in anderen
Ländern hier Fortschritte (Heise online, 2022; Healthcare Denmark, 2023). Für eine 
Automatisierung in den Bereichen Gesundheit und Pflege dürften
einerseits regulatorische Anpassungen notwendig sein, andererseits gilt 
es, Hürden bei der Akzeptanz von Anpassungen zu nehmen. Ähnliches 
gilt für die Digitalisierung und die Nutzung von KI in der öffentlichen Verwaltung. 
🡦 ZIFFERN 691 FF. Die für die Administration notwendigen Kapazitäten lassen sich 
darüber hinaus reduzieren, indem Regulierungen abgeschafft und vereinfacht 
werden sowie bei der Ausgestaltung von Gesetzen eine Kosten-Nutzen-Analyse 
auch mit Blick auf den administrativen Aufwand zur Durchsetzung der
Regelungen vorgenommen wird. Dies dürfte etwa technologiespezifische Regulierungen 
und Subventionsprogramme, etwa im Zusammenhang mit der Energiewende,
betreffen (für Beispiele, siehe Albuscheit et al., 2025). 
815. Langfristig ist insbesondere die Stärkung des Humankapitals entscheidend, um 
den Strukturwandel als Chance nutzen zu können. Eine qualitativ
hochwertige frühkindliche Bildung, der flächendeckende Ausbau von
Ganztagsangeboten sowie eine engere Verzahnung beruflicher und
akademischer Bildung können insbesondere benachteiligte Gruppen besser integrieren 
und Fachkräftepotenziale heben (acatech et al., 2023; JG 2017; JG 2021).
Insbesondere ist – bei Unternehmen und Beschäftigten auch ein kultureller Wandel 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 537 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
538 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
erforderlich, der Scheitern als Teil von Innovationsprozessen begreift 
und nicht als Makel, sondern als Lernchance anerkennt. Diese
Perspektive sollte schon im Bildungssystem stärker integriert werden. 
2. Regionale Unterschiede adressieren 
816. Ohne die unter 2.) diskutierten grundlegenden Reformen können Maßnahmen 
der Regionalpolitik nicht verfangen. Das fehlende Vertrauen in die
staatliche Steuerungsfähigkeit, das im Haupttext thematisiert wird, 🡦 ZIFFER 784 
kann vermutlich nicht – wie von der Ratsmehrheit suggeriert – durch noch 
mehr staatliche Steuerung wieder hergestellt werden. Die im Haupttext 
vorgeschlagene Verflechtung von Zuständigkeiten stellt sich insbesondere als 
Problem dar, weil der Auftrag des Wählers auf Bundes- oder Landesebene durch 
die Mitwirkung anderer Ebenen relativiert und konterkariert wird. Das
Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthält aus diesem Grund auch ein 
grundsätzliches Verbot der Mischverwaltung (BVerfG, 2014). 
817. Die Stärkung föderaler Strukturen und des Subsidiaritätsprinzips ist 
daher entscheidend für eine effektive Regionalpolitik. Im föderalen System haben 
die verschiedenen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – die Möglichkeit,
regional spezifische Maßnahmen zu entwickeln, die passgenau auf die Bedürfnisse 
der Regionen abgestimmt sind (Feld, 2007; Feld et al., 2018). Hierdurch können 
lokale Akteure gezielt und flexibel auf regionale Herausforderungen 
reagieren, da sie über detaillierte Kenntnisse und ein hohes Interesse 
an den Erfolgsaussichten der Maßnahmen verfügen. Beispiele hierfür 
sind die Ansiedlung von Behörden oder Bildungseinrichtungen sowie die
Wirtschaftsförderung durch Landes- oder Kommunalbehörden. 
818. Diese dezentrale Steuerung ermöglicht es, regionale Stärken zu fördern und lokal 
verankerte Lösungen zu entwickeln. Eine zu starke Zentralisierung durch 
den Bund kann dagegen zu Übergriffigkeit und einer Diffusion der 
Verantwortung führen, wodurch lokale Eigenverantwortung und die
spezifische Anpassungsfähigkeit der Regionen gefährdet werden (BVerfG, 2014). Umso 
wichtiger ist es, dass die verschiedenen Ebenen im föderalen System ihre
jeweiligen Kompetenzen und Ressourcen effizient nutzen und dabei vor Ort eine starke 
Identifikation mit den regionalen Erfolgen und Misserfolgen („Ownership“)
gewahrt bleibt. 
819. Die Grundgesetzänderungen des Bundestages und Bundesrates zum
Sondervermögen Infrastruktur tragen allerdings dazu bei, den Föderalismus und 
das Subsidiaritätsprinzip weiter zu untergraben (Haupt, 2025). Durch 
zentrale Planung und Evaluierung von Maßnahmen durch den Bund wird die
Gefahr verstärkt, dass die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten der
einzelnen Regionen nicht ausreichend berücksichtigt werden (Hüther und Vogel, 2021). 
Dies kann dazu führen, dass Maßnahmen nicht angemessen auf die lokalen
Anforderungen abgestimmt sind, was ihre Wirksamkeit beeinträchtigen und zu einer 
ineffizienten Mittelverwendung führen könnte. Ein stärkerer Einfluss des Bundes 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 538 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 539 
auf die Umsetzung und Evaluation von Projekten könnte zudem die Bereitschaft 
der lokalen Akteure zum eigenverantwortlichen Handeln schwächen. 
820. Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, den jeweils für sie spezifischen
Herausforderungen des Strukturwandels zu begegnen, sollten im Zuge von
strukturellen Reformen die Kommunalfinanzen verbessert werden. Die
Stabilisierung der kommunalen Einnahmen, insbesondere angesichts der
Konjunkturanfälligkeit der Gewerbesteuer, erfordert eine Diversifizierung der
Einnahmequellen und eine Anpassung des Finanzierungssystems, um den Kommunen eine 
breitere und stabilere finanzielle Basis verschaffen (Riedel und Simmler, 2024; 
Gemeinschaftsdiagnose, 2025). 
821. Zahlreiche Sozialausgaben – etwa für die Grundsicherung oder die
Eingliederungshilfe – werden zudem faktisch von den Kommunen getragen, obwohl sie auf 
bundesgesetzlichen Vorgaben beruhen (vgl. z. B. auch BVerfG, 2020), wo klare 
Grenzen für die Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen gesetzt
werden). Die damit verbundenen Kosten werden jedoch nicht immer ausreichend 
durch Finanzmittel von Bund oder Ländern kompensiert. Das sogenannte
Konnexitätsprinzip wird dadurch insbesondere im Bereich der Sozialleistungen nur 
unzureichend gewahrt (Riedel und Simmler, 2024). Die Folge ist eine strukturelle 
finanzielle Überlastung vieler Kommunen, die ihre Handlungsspielräume
zunehmend einbüßen. Um die kommunale Leistungsfähigkeit zu sichern, wäre eine 
konsequentere Anwendung des Konnexitätsprinzips erforderlich – entweder 
durch eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes bei von ihm initiierten
Aufgaben oder durch einen Rückzug des Bundes aus Regelungsbereichen, in denen 
er keine Finanzierung sicherstellt. In diesem Fall müssten Länder und
Kommunen selbst entscheiden können, ob und wie sie entsprechende
Leistungen erbringen. Eine solche Neuordnung würde nicht nur für mehr Klarheit 
in der Aufgabenverteilung sorgen, sondern auch strukturschwachen Kommunen 
Spielräume für notwendige Investitionen und eine aktive Strukturpolitik
eröffnen. 
822. Die Länder spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung des 
Strukturwandels, indem sie regionale Entwicklungsstrategien
koordinieren. Sie können durch Investitionen in die Infrastruktur, Bildungsangebote, 
gezielte, an den lokalen Bedürfnissen ausgerichtete Forschungsangebote und 
Fachkräftesicherung die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen
stärken. Zudem tragen sie durch verschiedene Programme zum sozialen
Zusammenhalt bei und wirken so negativen Folgen des Wandels entgegen. In enger
Zusammenarbeit mit dem Bund und der EU können die Länder sicherstellen, dass
Fördermittel effizient eingesetzt werden und die spezifischen Bedürfnisse ihrer
Regionen berücksichtigt werden. Durch diese Maßnahmen schaffen die Länder die 
Grundlage für einen erfolgreichen und nachhaltigen Strukturwandel. 
823. Zusätzlich zu den Handlungsoptionen, die Kommunen in die Lage versetzen, die 
Anpassungserfordernisse des Strukturwandels besser zu bewältigen, und der
aktiven Mitwirkung der Länder bei der Unterstützung dieses Prozesses könnten die 
von der Ratsmehrheit ausführlich diskutierten Programme zur Bewältigung des 
Strukturwandels (wie EFRE, GRW, etc.) eine Rolle spielen. Es ist aber ange-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 539 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
540 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
sichts der gemischten Evaluationsergebnisse zur Effektivität dieser 
Programme (Asatryan et al., 2025) fraglich, ob diese weiter ausgeweitet 
werden sollten, um den zunehmenden Strukturwandel in immer mehr
Regionen zu bewältigen. Eine Ausdehnung birgt die Gefahr, dass diese Programme 
noch weniger zielgenau werden und wenig treffsicher Gelder in der Breite
verteilen und große Mitnahmeeffekte entstehen. Sie würden zudem schwerfälliger und 
ineffizienter, da sie oft mit einer starken zentralen Steuerung verbunden sind. 
Dadurch würde deren Wirkungskraft gemindert und die öffentlichen Gelder
weniger effizient eingesetzt. In diesem Fall drohte das Vertrauen in die
Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen noch weiter zu schwinden. 
824. Stattdessen erscheint es deutlich sinnvoller zu sein, die Programme zu optimieren 
und flexibler zu gestalten, um den Kommunen und Ländern mehr Freiräume für 
maßgeschneiderte Lösungen zu geben. Eine zunehmende Abhängigkeit von 
zentralisierten Fördermaßnahmen könnte zudem, wie bereits oben im 
Kontext der wachsenden Einflussnahme des Bundes diskutiert, das lokale
Engagement und die Eigenverantwortung verringern. 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 540 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 541 
ANHANG 
🡦 KASTEN 49  
Hintergrund: Historische Veränderung der Beschäftigungsanteile durch den Strukturwandel  
in fortgeschrittenen Volkswirtschaften 
Mit Ausnahme der jüngsten 20 Jahre verlief der Strukturwandel der vergangenen Jahrzehnte 
in den meisten fortgeschrittenen Volkswirtschaften ähnlich wie in Deutschland. Um 1870
waren beispielsweise in Europa etwa 50 % der Beschäftigten in der Agrarwirtschaft tätig
(Broadberry et al., 2007). Durch technologische Innovationen vor allem im Verlauf der Industriellen 
Revolution verschob sich die Beschäftigung daraufhin kontinuierlich in den Sekundärsektor. 
Infolgedessen waren in den 1950er-Jahren im Vereinigten Königreich nur noch 5 % der
Arbeitskräfte im Agrarsektor beschäftigt. In Frankreich hingegen waren es etwa 23 %, da die
Verschiebung aufgrund der Zerstörungen durch den Zweiten Weltkrieg weniger stark fortgeschritten war. 
(Daudin et al., 2010). In den USA ist der Anteil der Beschäftigung im primären Sektor von gut 
54 % im Jahr 1870 auf 13,5 % im Jahr 1950 gesunken (Lebergott, 1966). 
Ab den 1970er-Jahren veränderte sich die Wirtschaftsstruktur verstärkt, ausgelöst durch 
eine Rohstoffpreis- und Energiekrise und die darauf folgenden Globalisierungswellen.
Steigende Ölpreise und technologische Fortschritte in der Informationstechnologie führten zu einer 
Verlagerung der Arbeitsplätze in den Tertiärsektor (Nixon, 1973). Heute entfallen in den USA, 
Frankreich und dem Vereinigten Königreich etwa 80 % der Arbeitsplätze auf den
Dienstleistungssektor, während der Anteil im Primärsektor auf etwa 1 % gesunken ist.  
🡦 ABBILDUNG 138  
 
Im Zeitraum zwischen 1945 und 1990 hat der Anteil der Beschäftigung im
Dienstleistungssektor in Deutschland stark zugenommen, während der Anteil im sekundären Sektor
zurückgegangen ist. 🡦 ABBILDUNG 138 LINKS Der Rückgang des Beschäftigungsanteils des sekundären 
1 – 1950 bis 1969: gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979 (WZ1979). 1970 bis 1990: 
gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ2003). Ab dem Jahr 1991 gemäß der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008).  2 – Bis zum Jahr 1990 früheres Bundesgebiet. Die 
Jahre 1950 bis 1959 ohne Berlin und Saarland.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-006-01
Erwerbstätige insgesamt (rechte Skala)
Land- und Forstwirtschaft, 
Fischerei (primärer Sektor)
Dienstleistungen, übrige 
Wirtschaftsbereiche (tertiärer Sektor)
Produzierendes Gewerbe 
(sekundärer Sektor)
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Anteile der Erwerbstätigen in den 
Wirtschaftssektoren an allen Erwerbstätigen
Anteile in % Mio Erwerbstätige
1950 60 70 80 90 00 10 2024
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Absolute Zahlen der Wirtschaftssektoren
Mio Erwerbstätige
1950 60 70 80 90 00 10 2024
Erwerbstätige im Inland nach Wirtschaftssektoren1 in Deutschland2
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 541 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
542 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
Sektors, insbesondere des Verarbeitenden Gewerbes, ging jedoch nicht immer mit einem
absoluten Rückgang der Beschäftigung in diesem Bereich einher. 🡦 ABBILDUNG 138 RECHTS Zwar 
nahm die Beschäftigung zwischen den Jahren 1991 und 2005 ab, hauptsächlich aufgrund der 
Wiedervereinigung und der Einbindung Osteuropas und Chinas in die internationale
Arbeitsteilung (Schwahn et al., 2018); ab dem Jahr 2005 nahm sie allerdings wieder zu. 
 
🡦 KASTEN 50  
SVR-Analyse: Die Auswirkung des Strukturwandels auf das Produktivitätswachstum 
Mittels der EU-KLEMS Datenbank in den Versionen der Jahre 2009 und 2023 schätzt der
Sachverständigenrat den Beitrag des Strukturwandels zum Rückgang der Wachstumsraten der
Arbeitsproduktivität in Deutschland für den Zeitraum von 1970 bis 2020 in Anlehnung an
Dürnecker und Sanchez-Martinez (2023). Dies erfolgt als Zerlegung des rückläufigen
Arbeitsproduktivitätswachstums in den Rückgang innerhalb der Wirtschaftszweige und den Effekt der 
Verschiebung zwischen den Wirtschaftszweigen. 
Die Arbeitsproduktivität und ihre jährliche Wachstumsrate sind im Aggregat stark korreliert 
mit der TFP und ihrer Wachstumsrate (Kuntze und Kuckelkorn, 2021). Die Arbeitsproduktivität 
wird berechnet als das Verhältnis von realer Wertschöpfung in einem Wirtschaftszweig relativ 
zum Arbeitseinsatz, gemessen in Arbeitsstunden, in diesem Wirtschaftszweig je Jahr. Die EU-
KLEMS Daten enthalten unter anderem Informationen zur (realen) Wertschöpfung und dem 
Kapital- und Arbeitseinsatz (in Stunden und als Anzahl der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern). Dies erlaubt es, eine lange Zeitreihe der Wachstumsraten der Arbeitsproduktivität zu 
erstellen. Die Version 2009 enthält Daten für den Zeitraum von 1970 bis 2007, die Version 
2023 für den Zeitraum von 1995 bis 2020.  
Die gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität (LP) ergibt sich aus der 
Summe der mit ihren Wertschöpfungsanteilen gewichteten Wachstumsraten der
Wirtschaftszweige i:  
(LP_(t )- LP_(t-1))/(LP_(t-1 ) )=∑_(i=1)^N〖((VA_it)/(VA_t ) LP_(it )- (VA_(it-1))/(VA_(t-1) ) 
LP_(it-1))/( (VA_(it-1))/(VA_(t-1) ) LP_(it-1))〗 
Im Durchschnitt über die Jahre 1970 bis 2020 beträgt die jährliche Wachstumsrate der
Arbeitsproduktivität 2 %. 
Wenn die Wertschöpfungsanteile der Wirtschaftssektoren über alle Jahre beim Anteil im 
Jahr 1970 konstant gehalten werden, kann die gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate der
Arbeitsproduktivität in den Effekt der Verschiebung zwischen den Sektoren, also des
Strukturwandels, und den Effekt der abnehmenden Wachstumsrate innerhalb der Sektoren zerlegt
werden. Die Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität, die den Anteil des Strukturwandels
ausschließt und dabei weiterhin die beobachteten Wachstumsraten der Arbeitsproduktivität in den 
einzelnen Wirtschaftsbereichen zugrunde legt, berechnet sich als: 
[(LP_(t )- LP_(t-1))/(LP_(t-1 ) )]^kontrafaktisch=∑_(i=1)^N〖(LP_(it )- LP_(it-1))/( LP_(it-1 ) 
)×(VA_i1970)/(VA_1970 )〗 
In diesem Szenario, das nur die beobachtete Dynamik der Arbeitsproduktivität innerhalb der 
Sektoren betrachtet und so den Effekt des Strukturwandels ausschließt, hätte die
durchschnittliche Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität 2,3 % betragen. Dabei ist zu bedenken, dass in 
einem kontrafaktischen Szenario, in dem der Strukturwandel nicht stattfände, die
Wachstumsraten der Arbeitsproduktivität in den Wirtschaftszweigen unterschiedlich zu den beobachteten 
wären. Glättet man die jährlichen Wachstumsraten mit einem Polynom dritten Grades, zeigt 
sich, dass die Wirkung des Strukturwandels auf das Produktivitätswachstum insbesondere bis 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 542 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 543 
in die frühen 1990er-Jahre aufgetreten ist. Ab dem Jahr 1995 zeigt sich eine recht konstante 
Lücke zwischen beobachteter und kontrafaktischer Wachstumsrate – der sogenannte
between-Effekt: Im Zeitraum von 1995 bis 2010 betrug dieser durchschnittlich 0,4 Prozentpunkte 
bzw. 27,5 % der Wachstumsrate. Die mittlere Differenz der tatsächlichen und der
kontrafaktischen Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität über den gesamten betrachteten Zeitraum
beträgt 0,25 Prozentpunkte bzw. 11,7 %.  
Das bedeutet, dass der Strukturwandel zu etwa 6 % zum seit Jahren rückläufigen
Produktivitätswachstum, sowohl der TFP (JG 2023 Ziffern 99 ff.; JG 2024 Ziffern 77 ff.) als auch der 
Arbeitsproduktivität, beigetragen hat.  
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 543 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
544 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
  
🡦 ABBILDUNG 139  
 
-0,1
2,2
0,9
2,7
2,8
0,1
1,0
0,5
0,2
1,5
2,8
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Österreich
%
-0,3
1,4
0,8
2,5
1,8
0,3
0,9
0,8
1,9
1,2
3,7
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Belgien
%
-0,8
-0,2
2,5
2,6
2,6
0,3
0,8
0,6
0,4
1,3
2,3
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Dänemark
%
-0,7
-1,5
-0,1
-0,6
-0,2
1,1
3,1
1,7
0,3
0,7
2,3
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Spanien
%
-1,4
2,6
0,1
2,5
2,7
0,5
2,1
0,2
0,7
1,5
2,5
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Niederlande
%
-0,1
-0,5
-0,1
-0,3
2,4
2,9
1,7
0,3
0,5
1,1
2,8
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Schweden
%
-0,2
-0,3
1,4
3,0
1,6
0,4
0,3
1,0
0,8
1,2
2,2
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Vereinigtes 
Königreich
%
-0,1
-0,3
-0,3
2,5
0,1
3,2
1,5
0,2
0,5
1,1
2,5
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
USA
%
1 – Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Wertschöpfung in konstanten Preisen pro Arbeitsstunde.
Quelle: Dürnecker und Sanchez-Martinez (2023)
© Sachverständigenrat | 25-094-01
Durchschnittliches Produktivitätswachstum1 von 1970 bis 2017 für ausgewählte Länder
-0,3
2,6
3,5
1,4
0,4
1,4
0,3
0,5
0,4
1,5
2,8
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Frankreich
%
-0,5
2,4
3,4
1,2
0,5
2,5
0,2
0,8
0,6
1,8
2,5
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Deutschland
%
-0,8
-0,1
-2,3
1,4
2,0
0,6
0,2
0,1
0,3
1,8
2,0
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Italien
%
-0,8
-0,1
3,3
2,2
3,4
0
1,9
1,4
0,7
1,9
3,1
-3 -2 -1 0 1 2 3 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
DL
Ind
Japan
%
(1) Großhandel und 
Einzelhandel
(2) Beherbergungs- und
Gastronomiedienstleistungen
(3) Transport, Lagerei 
und Kommunikation
(4) Finanzielle
Mittlertätigkeit
(5) Dienstleistungen
für Unternehmen
(6) Öffentliche
Verwaltung
(7) Bildung (8) Gesundheit (9) Soziale und
persönliche Dienstleistungen
DL-Dienstleistungen Ind-Industrie
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 544 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 545 
 
🡦 ABBILDUNG 141  
 
1 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Neben den originären
Dienstleistungsbereichen werden hier zusätzlich die Wirtschaftsabschnitte Energieversorgung, Wasserversorgung und Entsorgung sowie 
das Baugewerbe mit in die Analyse einbezogen.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-022-01
Strukturwandel im deutschen Dienstleistungssektor1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1991 93 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 2022
Anteil in %
Energieversorgung Wasserversorgung, Entsorgung u. Ä. Baugewerbe
Handel; Instandh. u. Rep. v. Kfz Verkehr und Lagerei Gastgewerbe
Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleister
Grundstücks- und Wohnungswesen Freiberufl., wissenschaftl. u. techn. Dienstleister
Sonstige Unternehmensdienstleister Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit
Sonstige Dienstleister
🡦 ABBILDUNG 140  
 
1 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-020-01
Strukturwandel im deutschen Verarbeitenden Gewerbe1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1991 93 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 2022
Anteil in %
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Textil- und Bekleidungsgewerbe
H.v. Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) H.v. Papier, Pappe und Waren daraus
H.v. Druckerzgn., Vervielfält. v. Ton-, Bild-, Datenträgern Kokerei und Mineralölverarbeitung
H.v. chemischen Erzeugnissen H.v. pharmazeutischen Erzeugnissen
H.v. Gummi- und Kunststoffwaren H.v. Glas, -waren, Keramik, Verarb. v. Steinen u. Erden
Metallerzeugung und -bearbeitung H.v. Metallerzeugnissen
H.v. DV-Geräten, elektron. u. optischen Erzeugnissen H.v. elektrischen Ausrüstungen Maschinenbau
H.v. Kraftwagen und Kraftwagenteilen Sonstiger Fahrzeugbau H.v. Möbeln u. sonstigen Waren
Reparatur u. Installation v. Maschinen u. Ausrüstungen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 545 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
546 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
  
🡦 ABBILDUNG 142  
 
1 – Ein Wirtschaftszweig wird als wissensintensiv eingestuft, wenn mehr als 33 % der Gesamtbeschäftigung in diesem 
Wirtschaftszweig auf Personen mit tertiärem Bildungsabschluss entfallen.
Quelle: Eurostat
© Sachverständigenrat | 25-138-02
Klassifikation von Dienstleistungen nach Eurostat
Wissensintensive Dienstleistungen (WID)¹
Marktbezogene WID Spitzentechnologie 
nutzende WID
Finanzenbezogene 
WID
Sonstige WID
• (WZ 50/51) Schiff-
und Luftfahrt 
• (WZ 69) Rechts- und 
Steuerberatung,
Wirtschaftsprüfung
• (WZ 70) Verwaltung  
und Führung von 
Unternehmen und 
Betrieben;
Unternehmensberatung
• (WZ 71) Architektur-
und Ingenieurbüros; 
technische,
physikalische und chemische          
Untersuchung
• (WZ 73) Werbung und 
Marktforschung 
• (WZ 74) Sonstige 
freiberufliche,
wissenschaftliche und
technische Tätigkeiten 
• (WZ 78) Vermittlung 
und Überlassung von 
Arbeitskräften 
• (WZ 80) Wach- und 
Sicherheitsdienste 
sowie Detekteien
• (WZ 72) Forschung   
und Entwicklung 
• (WZ 59) Herstellung, 
Verleih und Vertrieb 
von Filmen und
Fernsehprogrammen;  
Kinos; Tonstudios und 
Verlegen von Musik 
• (WZ 60)
Rundfunkveranstalter 
• (WZ 61)
Telekommunikation
• (WZ 62/63) Erbringung   
von Dienstleistungen 
der
Informationstechnologie,
Informationsdienstleistungen 
• (WZ 64) Erbringung von 
Finanzdienstleistungen 
• (WZ 65)
Versicherungen,
Rückversicherungen und
Pensionskassen (ohne
Sozialversicherung) 
• (WZ 66) Mit Finanz-
und
Versicherungsdienstleistungen
verbundene Tätigkeiten 
• (WZ 58) Verlagswesen
• (WZ 75) Veterinärwesen 
• (WZ 84) Öffentliche
Verwaltung, Verteidigung;  
Sozialversicherung 
• (WZ 85) Erziehung und 
Unterricht
• (WZ 86)
Gesundheitswesen 
• (WZ 87) Heime (ohne 
Erholungs- und
Ferienheime) 
• (WZ 88) Sozialwesen 
(ohne Heime) 
• (WZ 90) Kreative, 
künstlerische und 
unterhaltende 
Tätigkeiten 
• (WZ 91) Bibliotheken, 
Archive, Museen, 
botanische und 
zoologische Gärten 
• (WZ 92) Spiel-, Wett-
und Lotteriewesen 
• (WZ 93) Erbringung von 
Dienstleistungen des 
Sports, der
Unterhaltung und der Erholung 
Weniger wissensintensive Dienstleistungen (WWID)
Marktbezogene WWID Sonstige WWID
• (WZ 46/47) Groß- und Einzelhandel
• (WZ 45) Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung 
und Reparatur von Kraftfahrzeugen 
• (WZ 49) Landverkehr und Transport in
Rohrfernleitungen 
• (WZ 52) Lagerei sowie Erbringung von sonstigen 
Dienstleistungen für den Verkehr
• (WZ 55/56) Gastgewerbe/Beherbergung und 
Gastronomie  
• (WZ 68) Grundstücks- und Wohnungswesen  
• (WZ 77) Vermietung von beweglichen Sachen
• (WZ 79) Reisebüros, Reiseveranstalter und
Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
• (WZ 81) Gebäudebetreuung; Garten- und
Landschaftsbau
• (WZ 82) Erbringung von wirtschaftlichen
Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen 
• (WZ 95) Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten 
und Gebrauchsgütern 
• (WZ 53) Post-, Kurier- und Expressdienste 
• (WZ 94) Interessenvertretungen sowie kirchliche und 
sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen 
und Sport)
• (WZ 96) Erbringung von sonstigen überwiegend 
persönlichen Dienstleistungen 
• (WZ 97) Private Haushalte mit Hauspersonal 
• (WZ 98) Herstellung von Waren und Erbringung von 
Dienstleistungen durch private Haushalte für den 
Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
• (WZ 99) Exterritoriale Organisationen und 
Körperschaften 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 546 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 547 
 
 
🡦 ABBILDUNG 143  
 
1 – Eurostat kategorisiert die Wirtschaftszweige im Verarbeitende Gewerbe nach der Höhe ihrer Technologieintensität, 
gemessen anhand der FuE-Ausgaben relativ zur Wertschöpfung.
Quelle: Eurostat
© Sachverständigenrat | 25-145-01
Klassifikation des Verarbeitenden Gewerbes nach Eurostat
Verarbeitendes Gewerbe nach Technologieintensität¹ 
Hochtechnologie niedrige 
Technologieintensität
• (WZ 21) Herstellung von 
pharmazeutischen 
Erzeugnissen
• (WZ 26) Herstellung von 
Datenverarbeitungsgeräten, 
elektronischen und optischen 
Erzeugnissen
• (WZ 20) Herstellung von chemischen 
Erzeugnissen
• (WZ 27)  Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen
• (WZ 28)  Maschinenbau
• (WZ 29)  Herstellung von Kraftwagen und 
Kraftwagenteilen
• (WZ 30)  Sonstiger Fahrzeugbau
• (WZ 19) Kokerei u. Mineralölverarbeitung 
• (WZ 22) Herstellung von Gummi- und 
Kunststoffwaren
• (WZ 23) Herstellung v. Glas und Glaswaren, 
Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden
• (WZ 24) Metallerzeugung und –bearbeitung
• (WZ 25) Herstellung von 
Metallerzeugnissen 
• (WZ 33) Reparatur und Installation von 
Maschinen und Austrüstungen
• (WZ 10-18) Herstellung von 
Nahrungs- und Futtermitteln, 
Getränken, Tabakwaren,  
Textilien, Bekleidung, Leder, 
Lederwaren und Schuhen, 
Holz-, Flecht-, Korb- und 
Korkwaren (ohne Möbel), 
Papier, Pappe und Waren 
daraus, Druckerzeugnissen; 
Vervielfältigung von
bespielten Ton-, Bild- und
Datenträgern
• (WZ 31) Herstellung von 
Möbeln
• (WZ 32) Herstellung von 
sonstigen Waren
mittlere 
Technologieintensität
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 547 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
548 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
  
🡦 ABBILDUNG 144  
 
1 – Relevanz der Exportgüter gemessen am Gesamtwert der Exporte in den Jahren 2017 und 2022; Dichtefunktion 
approximiert durch Kernel-Density-Estimation über 5 000 Punkte.
Quellen: BACI Datenbank CEPII, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-064-01
Entwicklung deutscher und chinesischer Marktanteile auf wichtigen deutschen Exportmärkten
Approximierte Dichtefunktion der Marktanteile für die 500 wichtigsten deutschen Exportgüter1
0
3
6
9
12
15
0 20 40 60 80 100
Deutschland
Exporte in die EU
Marktanteile in %
0
3
6
9
12
15
0 20 40 60 80 100
China
Exporte in die EU
Marktanteile in %
0
2
4
6
8
0 20 40 60 80 100
Exporte nach Indien
Marktanteile in %
0
2
4
6
8
0 20 40 60 80 100
Exporte nach Indien
Marktanteile in %
0
2
4
6
8
10
0 20 40 60 80 100
Exporte nach Japan und Südkorea
Marktanteile in %
0
2
4
6
8
10
0 20 40 60 80 100
Exporte nach Japan und Südkorea
Marktanteile in %
0
2
4
6
8
10
0 20 40 60 80 100
Exporte nach Mexiko und Südamerika
Marktanteile in %
0
2
4
6
8
10
0 20 40 60 80 100
Exporte nach Mexiko und Südamerika
Marktanteile in %
0
2
4
6
8
0 20 40 60 80 100
Exporte in die USA und nach Kanada
Marktanteile in %
0
2
4
6
8
0 20 40 60 80 100
Exporte in die USA und nach Kanada
Marktanteile in %
2017 2022
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 548 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 549 
🡦 KASTEN 51  
Hintergrund: Strukturpolitische Maßnahmen in den Kohleregionen 
Die Strukturpolitik im Ruhrgebiet zielte anfangs auf den Erhalt der großindustriellen
Strukturen ab, insbesondere die der Kohle- und Stahlindustrie. Investitionen in alternative Branchen 
und zukunftsorientierte Strukturen wurden eher vernachlässigt. Stattdessen lag der Fokus auf 
der Effizienzsteigerung und der Steigerung der Umweltverträglichkeit der Kohleindustrie.
Programme wie das „Technologieprogramm Wirtschaft“ von 1978 förderten überwiegend die
bestehenden Strukturen des Montansektors. Nach dem Rückgang der Ölpreise in den 1980er-
Jahren konnte die Kohleförderung nur noch durch hohe Subventionen aufrechterhalten wer-
🡦 ABBILDUNG 145  
 
1 – Offenbarter komparativer Vorteil (RCA, revealed comparative advantage) wird berechnet als das Verhältnis aus dem 
Exportanteil einer Produktgruppe a. d. gesamten Exporten eines Landes u. d. Exportanteil d. Produktgruppe a. Welthandel 
insgesamt.  2 – Veränderung d. RCA Chinas d. Jahres 2022 ggü. d. Jahr 1996 abzgl. d. Veränderung d. RCA Deutschlands 
im selben Zeitraum.  3 – 4-Steller-Produktgruppen m. einem Exportanteil v. über 0,5 %: 1-Kfz f. d. Personentransport
(ohne Busse); 2-Teile u. Zubehör f. Kfz; 3-Autom. Datenverarbeitungs- u. -lesemaschinen u. ihre Einheiten; 4-Medikamente z. 
therapeut. oder prophylakt. Zwecken f. d. Einzelverkauf, die aus gemischten oder ungemischten Erzeugn. bestehen; 5-Kfz 
f. d. Güterverkehr; 6-Elektr. Geräte z. Schalten/Schützen v. Stromkreisen oder z. Herstellen v. Verbindungen zu oder in 
Stromkreisen; 7-Elektron. integrierte Schaltungen u. Mikrobaugruppen; 8-Maschinen u. mechan. Geräte m. eig. Funktion, 
soweit anderw. n. genannt; 9-Luftfahrz. u. zugehörige Ausrüst., Raumfahrz. u. Trägerraketen f. Raumfahrz.; 10--Pumpen 
f. Flüssigk. u. Flüssigk.hebewerke; 11-Zugmasch.; 12-Elektr. Geräte f. leitungsgebund. Fernsprech-/Telegrafieverkehr; 
13-Druckmaschinen, einschl. Druckfarbe; 14-Geschirrspülmasch., Maschinen u. Apparate z. Reinigen, Trocknen, Füllen, 
Verschließen, Versiegeln, Verkapseln oder Etikettieren v. Flaschen oder and. Behältnissen sowie z. Verpacken v. Waren; 
15-Teile, ausschließl. oder hauptsächlich f. Verbrennungsmotoren; 16-Armaturen u. ähnl. Apparate f. Rohr- u.
Schlauchleit., Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnl. Behälter; 17-Teile u. Zubehör ausschließl. oder hauptsächl. f. 
Büromasch., Datenverarbeitungsger. u. dergl.; 18-Getriebewellen, Kurbeln, Lagergehäuse, Gleitlager, Zahnräder,
Getriebe; Kugelrollspindeln, Getriebegehäuse u. and. Drehzahlwandler, Schwungräder, Riemenscheiben, Kupplungen,
Gelenkketten; 19-Medizin., chirurg., zahn- oder tierärztl. Elektrodiagnoseapparate u. -geräte sowie radiolog. Apparate u. Geräte; 
20-Maschinen u. Apparate z. Bearb. v. Kautschuk/Kunststoffen oder z. Herstellen v. Waren a. diesen Stoffen; 21--
Sendegeräte f. Funksprech- u. Funktelegrafieverkehr, Rundfunk u. Fernsehen; 22-Synth. organ. Farbmittel sowie Zubereit. a. 
Grundlage dieser Farbmittel; 23-Strahltriebwerke; 24-And. Tafeln, Platten, Filme, Folien u. Bänder a. Kunststoffen; 
25-Luft- u. Vakuumpumpen, Luft- oder and. Gaskompressoren u. Ventilatoren, Abluft-/Umluftabzugshauben m. eingeb. 
Ventilatoren; 26-Polyacetate u. Polyester in Primärformen; 27-Zentrifugen, Apparate z. Filtrieren/Reinigen v. Flüssigk./ 
Gasen; 28-Sonst. Möbel u. Teile davon; 29-Isolierte elektr. Leiter; 30-Papier u. Pappe, ein-/beidseitig m. Kaolin oder and. 
anorgan. Stoffen beschichtet; 31-Zubereit. Bindemittel f. Gießereiformen/-kerne, chem. Erzeugn. u. Zubereit. sowie
Rückstände d. chem. Industrie oder verwandter Industrien; 32-Erdöl u. Öl a. bituminösen Mineralien ohne Rohöl; 33-
Verbrennungsmotoren; 34-Maschinen, Anlagen/Laborger.,die eine Temperaturveränderung v. Stoffen bewirken.
Quellen: BACI Datenbank CEPII, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-142-01
Verschiebung der offenbarten komparativen Vorteile (RCA)1
Der komparative Vorteil Chinas nimmt gegenüber dem Deutschlands zu
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
Relative Veränderung Chinas gegenüber Deutschland in Indexpunkten2
Rang der Produktgruppe nach dem Exportanteil Deutschlands3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 549 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
550 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
den, bis sie 2018 vollständig eingestellt wurde (Röhl et al., 2018).  
Um den Strukturwandel in den Braunkohleregionen in West- und vor allem in
Ostdeutschland zu bewältigen, 🡦 KASTEN 44 hat die Bundesregierung im Jahr 2020 das
„Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (StStG) verabschiedet. Dieses Gesetz stellt den betroffenen Regionen 
bis zum Jahr 2038 insgesamt rund 41 Mrd Euro zur Verfügung, um Investitionen zu fördern 
und neue wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen. Die Mittel sollen unter anderem dazu
verwendet werden, die Infrastruktur auszubauen, neue Industrien anzusiedeln sowie Forschung 
und Innovation zu fördern. Dabei sollen die Regionen schrittweise von einer kohleabhängigen 
Wirtschaft zu einer stärker diversifizierten und innovationsorientierten Struktur überführt
werden. Brachert et al. (2023) dokumentieren, dass bislang lediglich ein geringer Anteil der
bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft wurde, da sich viele Projekte noch in der Planungsphase 
befinden. Die Verzögerungen wurden unter anderem auf die erforderliche Ausarbeitung von 
Richtlinien zur Mittelvergabe zurückgeführt. Die Autoren betonten die Notwendigkeit, die
Transparenz der Mittelvergabe zu erhöhen und die Prozesse zu beschleunigen. Die Mehrheit der
geplanten Vorhaben konzentriert sich auf die Bereiche Erreichbarkeit, Bildung, Standorte für
Betriebe sowie Forschung und Entwicklung. Bereits im Jahr 2019 äußerte der
Bundesrechnungshof (2019) Bedenken hinsichtlich der Effizienz und Transparenz der Mittelverwendung. Er
empfahl, klare Kriterien für die Mittelvergabe festzulegen und eine strenge Kontrolle der Ausgaben 
sicherzustellen. 
Insbesondere die Maßnahmen in den Bereichen Verkehrsanbindung, Bildung sowie
Forschung und Entwicklung werden in der ökonomischen Literatur als effektiv für die Förderung 
regionalen Wachstums eingestuft, sodass ein Großteil der bisherigen Projekte in
wachstumsfördernden Bereichen geschieht. Beispielsweise wurden vom Bundesministerium für Bildung 
und Forschung mit der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ zwei
Großforschungszentren in den Kohleregionen etabliert: das „Center for the Transformation of
Chemistry“ im Mitteldeutschen Revier und das „Deutsche Zentrum für Astrophysik“ in der
sächsischen Lausitz. Diese sollen den Regionen ein wissenschaftliches Profil verleihen und neue
Unternehmen anziehen und halten (BMBF, 2020). Andere Projekte sind beispielsweise die
Elektrifizierung von Schienenabschnitten, Entwicklung und Einführung von autonom fahrenden
Bussen, die die Erreichbarkeit der Regionen verbessern sollen (SMIL Sachsen, 2025).  
Ein zentraler Fokus dieser Politik ist die Förderung von Forschung und Entwicklung sowie 
die bessere Vernetzung von Hochschulen mit der regionalen Wirtschaft. Gerade in der Lausitz 
besteht hier Handlungsbedarf, da die Universitäten und Forschungseinrichtungen bisher
vergleichsweise schlecht mit der regionalen Wirtschaft vernetzt sind. Um Innovationen
voranzutreiben und den Aufbau neuer Industrien zu unterstützen, wird daher die Zusammenarbeit
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft intensiviert werden müssen (Brachert und Titze, 2024). 
Das Ruhrgebiet durchläuft bereits seit den 1960er-Jahren einen tiefgreifenden
wirtschaftlichen Wandel. Mithilfe zahlreicher Projekte sollte der Übergang von einer industriell geprägten 
Region hin zu einer wissensbasierten und diversifizierten Wirtschaftsstruktur gefördert werden. 
Maßnahmen dafür waren der Ausbau der Hochschullandschaft, wie durch die Gründung der 
Ruhr-Universität Bochum (1961) und weiterer insgesamt 21 Universitäten sowie
außeruniversitärer Forschungseinrichtungen wie Fraunhofer-Instituten. Ziel war es, qualifizierte
Arbeitskräfte bereitzustellen und technologische Innovationen voranzutreiben. Parallel dazu wurde 
massiv in die Infrastruktur investiert, etwa durch den Bau von Verkehrswegen und
Gewerbegebieten. Programme wie die „Integrierte Strukturpolitik“ und die „Zukunftsinitiative
Montanregionen“ setzten auf die Förderung von Technologie, Innovation und regionaler Kooperation. Ein 
prominentes Beispiel war das Entwicklungsprogramm Ruhr im Umfang von 17 Milliarden DM, 
das später durch das umfassendere NRW-Programm 1975 erweitert und mit einem
Investitionsvolumen von 31 Milliarden DM ausgestattet wurde.  
Erfolge lassen sich insbesondere in der Bildung und Digitalisierung feststellen (Röhl et al., 
2018; Brachert und Titze, 2024). Die Region machte deutliche Fortschritte bei der Steigerung 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 550 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 551 
der Absolventenzahlen und der Verbreitung digitaler Technologien. Die Hochschulen und
Forschungseinrichtungen haben sich zu wichtigen Akteuren im Strukturwandel entwickelt und 
liefern wertvolle Impulse für Innovationen und die Qualifizierung der Arbeitskräfte. Dennoch 
bleibt der Erfolg vieler Projekte begrenzt. Trotz umfangreicher staatlicher Investitionen ist die 
wirtschaftliche Dynamik weiterhin schwach. Die Region leidet unter anhaltend hoher
Arbeitslosigkeit, einer unterdurchschnittlichen Wirtschaftsleistung pro Kopf und fällt hinter andere
Metropolregionen weiter zurück (Röhl et al., 2018). Im internationalen Vergleich, beispielsweise zu 
Detroit oder Liverpool, hat sich die Region aber deutlich besser erholt. Das ist vor allem auf die 
weite Verbreitung von Hochschulbildung zurückzuführen (Gagliardi et al., 2023). 🡦 ZIFFER 698 
Erst in den vergangenen Jahren hat der Regionalverband Ruhr Befugnisse erhalten, die eine 
Raumplanung über die Kreisgrenzen hinweg und damit eine effizientere Strukturplanung
ermöglichen (Röhl, 2019). Dies hat man bei der Wirtschaftspolitik der Braunkohle-Regionen
bereits berücksichtigt. Mit der „Wirtschaftsregion Lausitz GmbH“ und der „Europäischen
Metropolregion Mitteldeutschland“ wurden zwei Initiativen gegründet, um eine koordinierte und
gemeinsame Regionalpolitik zu verfolgen (Deutscher Bundestag, 2020). Die Einbindung von
lokalen Stakeholdern, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteuren dürfte die Akzeptanz
stärken und innovative Lösungen fördern.  
Auch in anderen Regionen ist eine inklusive und transparente Planung, die alle Betroffenen 
einbezieht, erforderlich, um den Wandel erfolgreich zu gestalten (Reitzenstein et al., 2022). 
Während das Ruhrgebiet als dicht besiedelte Metropolregion durch seine Infrastruktur
vergleichsweise günstige Voraussetzungen bietet, stehen ländlich geprägte Regionen wie die
Lausitz vor deutlich anderen Problemen. Dort fehlen häufig diversifizierte Industrien. 🡦 ZIFFER 722 
Eine solche Diversifizierung wird durch die Abwanderung junger und qualifizierter Arbeitskräfte 
zusätzlich erschwert. 🡦 ZIFFER 747  
 
🡦 KASTEN 52  
Wahrnehmung wirtschaftlicher Entwicklung 
Es besteht eine große Diskrepanz zwischen der subjektiven und der objektiven Wahrnehmung 
der wirtschaftlichen Entwicklung in der eigenen Region (Bundesregierung, 2024a; Diermeier 
et al., 2024). Dies gilt insbesondere für Ostdeutschland. So weisen fast alle ostdeutschen 
Kreise zwischen 2013 und 2023 eine überdurchschnittlich gute Entwicklung sowohl bei der 
Arbeitslosigkeit als auch bei der Lohnentwicklung auf. Dennoch sind nur 31 % der Befragten 
mit der Arbeitsmarktentwicklung der letzten 10 Jahre in ihrem Landkreis bzw. ihrer kreisfreien 
Stadt zufrieden. Damit fällt die Einschätzung etwas negativer aus als in Westdeutschland, wo 
immerhin 36 % der Befragten zufrieden sind, obwohl die Entwicklung hier mit vielen Regionen 
mit überdurchschnittlicher, aber auch mit vielen Regionen mit unterdurchschnittlicher
Entwicklung deutlich durchwachsener war. Ein Großteil der Menschen in Ostdeutschland nimmt die 
positive Entwicklung offensichtlich nicht wahr. Gleiches zeigt sich bei der Einschätzung der
wirtschaftlichen Lage der Region. So attestieren 70 % der Ostdeutschen ihrer Region eine
unterdurchschnittliche Entwicklung, während es in Westdeutschland nur 62 % tun (Diermeier et al., 
2024), obwohl auch hier die Entwicklung in fast allen ostdeutschen Regionen
überdurchschnittlich war.  
Ein Grund hierfür könnte die demografische Alterung sein. Diese stellt insbesondere in
vielen ländlichen Regionen Ostdeutschlands ein Problem dar. In der Bevölkerungsprognose des 
BBSR (Maretzke et al., 2024) wachsen die Regionen in Westdeutschland im Durchschnitt um 
3,3 %, während die Regionen in Ostdeutschland im Durchschnitt um 9,8 % schrumpfen (jeweils 
ohne Berlin). Es zeigt sich, dass gerade in den Regionen mit schrumpfender Bevölkerung der 
Pessimismus besonders groß ist. Dort, wo die Bevölkerung zwischen 2013 und 2023 ge-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 551 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
Produktivität 
552 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
schrumpft ist, ist die Unterschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung sowohl in West- als auch 
in Ostdeutschland besonders hoch, wobei der Pessimismus in Ostdeutschland insgesamt
größer ist. Ein Grund hierfür könnte sein, dass es mit abnehmender Bevölkerung immer
schwieriger wird, die öffentliche Daseinsvorsorge, wie z. B. den öffentlichen Personennahverkehr und 
Freizeitangebote, aufrecht zu erhalten (Diermeier et al., 2024).  
Für die Diskrepanz zwischen der objektiven und der subjektiv wahrgenommenen
wirtschaftlichen Entwicklung identifizieren Fraile und Pardos-Prado (2014) insbesondere vier Gründe. Auf 
der einen Seite spielt die persönliche wirtschaftliche Situation eine Rolle bei der Wahrnehmung 
der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region. Wer seinen Arbeitsplatz verloren hat, ist mit 
hoher Wahrscheinlichkeit auch deutlich pessimistischer in Bezug auf die wirtschaftliche
Entwicklung seiner Region als jemand, der gerade eine Gehaltserhöhung bekommen hat. Dies 
lässt sich auch auf die Branchenzugehörigkeit der Personen übertragen. Angestellte in einer 
Branche mit schwieriger wirtschaftlicher Lage übertragen dies auf die Gesamtwirtschaft. Zum 
anderen sind das Bildungsniveau und der Medienkonsum entscheidend dafür, wie gut die
Menschen über die objektive Entwicklung informiert sind und diese einschätzen. Dabei haben
Menschen einen unterschiedlich starken Anreiz, sich über die aktuelle gesamtwirtschaftliche
Entwicklung zu informieren, da beispielsweise Selbständige in der Regel deutlich stärker davon 
betroffen sind als abhängig Beschäftigte. Des Weiteren können Ideologie und
Parteizugehörigkeit zu der Verzerrung beitragen. Menschen mit einer Identifikation mit der Regierungspartei 
schätzen die wirtschaftliche Entwicklung deutlich positiver ein als Anhänger einer
Oppositionspartei, wobei unklar ist, in welche Richtung der kausale Zusammenhang geht. Dabei zeigt sich, 
dass insbesondere einkommensstarke Einwohner sensitiver auf makroökonomische
Veränderungen reagieren als einkommensschwache Einwohner, da sich diese bereits vor einer Krise in 
schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.  
Auch Balleer et al. (2024) stellen eine Verzerrung in der Wahrnehmung des Arbeitsmarkts 
fest. So überschätzen Beschäftigte in Deutschland im Durchschnitt die Wahrscheinlichkeit,
ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und Arbeitslose überschätzen die Wahrscheinlichkeit, einen
Arbeitsplatz zu finden. Gleichzeitig zeigt sich auch hier, dass ostdeutsche Beschäftigte deutlich 
pessimistischer sind als westdeutsche und dass dies Auswirkungen auf realwirtschaftliche
Größen hat. So führt Pessimismus zu niedrigeren Reservationslöhnen und erklärt damit einen Teil 
der Lohnlücke zwischen Ost- und Westdeutschland. Auch auf Arbeitgeberseite lässt sich
Pessimismus feststellen, der sich in einer systematischen Unterschätzung des eigenen
Beschäftigungswachstums äußert. Zudem zeigt sich, dass die Arbeitgeber nur langsam dazulernen und 
der Pessimismus auch mit Investitionen und FuE-Ausgaben korreliert, sodass erneut eine
Auswirkung auf realwirtschaftliche Größen zu beobachten ist. Auch hier ist der Pessimismus in
Ostdeutschland höher, wobei es allgemein eine relativ hohe Heterogenität gibt (Balleer et al., 
2024). Die ökonomischen Einschätzungen haben einen makroökonomischen Einfluss und
erklären einen signifikanten Anteil der Varianz der aggregierten Investitionen im Produzierenden 
Gewerbe (Bachmann und Zorn, 2020). 
Interessant ist hierbei auch die Bewertung der eigenen wirtschaftlichen Lage im Vergleich 
zur Bewertung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage. Während die Bewertung der eigenen 
wirtschaftlichen Lage sehr persistent ist, wird die aktuelle wirtschaftliche Lage Deutschlands 
deutlich schwankender bewertet. Interessant ist vor allem, dass die Lage von 2009 bis 2018 
vergleichsweise gut eingeschätzt wurde und es eine Konvergenz zur Einschätzung der eigenen 
wirtschaftlichen Lage gibt, während es mit Beginn der Pandemie wieder eine deutliche
Divergenz gibt und die wirtschaftliche Lage in Deutschland sehr schlecht bewertet wird. 🡦 ABBIL-
DUNG 146  
Auch der Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung (2024a) stellt eine gewisse
Diskrepanz zwischen objektiven ökonomischen Größen und der subjektiven Wahrnehmung fest. So 
liegt die Korrelation zwischen dem Medianlohn und der Einschätzung der eigenen
wirtschaftlichen Lage in einer Region nur bei r=0,495. Diese Diskrepanz zwischen objektiven Faktoren und 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 552 –
Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt – Kapitel 8 FG 2025 
Produktivität 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 553 
deren Wahrnehmung beschränkt sich jedoch nicht nur auf die wirtschaftliche Lage. Andere
Faktoren wie Sicherheit (r=0,313), Luftverschmutzung (r=0,418) und regionale Erreichbarkeit von 
Supermärkten (r=0,320) weisen auch nur einen schwachen Zusammenhang zwischen
objektiver Lage bzw. Entwicklung und subjektiver Einschätzung auf. Die Diskrepanz zwischen
wirtschaftlicher Entwicklung und deren Wahrnehmung ist ein weltweites Phänomen, das vor allem 
in den USA ebenfalls eine große Rolle spielt (Frankel, 2024). 
Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit wirtschaftliche Indikatoren geeignet sind, die
Zukunftsaussichten einer Region zu bewerten. Der Zusammenhang zwischen der Bewertung der 
Zukunftsperspektiven einer Region mit der Bewertung der wirtschaftlichen
Zukunftsperspektiven der Region liegt dabei bei r=0,623. Dies zeigt, dass die allgemeine Zukunftsaussicht einer 
Region eng verknüpft ist mit der wahrgenommenen wirtschaftlichen Zukunftsaussicht einer 
Region, wobei es allerdings noch andere Faktoren gibt, die eine Rolle spielen. So weist auch 
eine stärkere demografische Alterung eine höhere Korrelation mit der Zukunftsaussicht auf 
(r=0,454).  
Kawka und Sturm (2006) untersuchen die Entwicklung der Lebensqualität im Zeitraum 
1990 bis 2004 und stellen eine allgemein niedrigere Lebenszufriedenheit in den ostdeutschen 
Regionen fest. Dabei werden vor allem zwei Faktoren als entscheidend für die empfundene 
Lebensqualität angesehen. So korreliert die empfundene Lebenszufriedenheit vor allem mit der 
Arbeitslosigkeit und mit dem Wanderungssaldo. Besonders hoch ist die Unzufriedenheit in 
stark schrumpfenden Regionen und Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit.  
🡦 ABBILDUNG 146  
 
  
1 – Wahrnehmung der eigenen und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage; gleitendender Durchschnitt mit einem 
Lag und einem Lead. Erhebungszeitraum 25. Januar 1991 bis 11. April 2025. Die Befragungen finden in
unregelmäßigen Abständen statt.  2 – Daten erst ab dem Jahr 1996 erhoben.
Quellen: Forschungsgruppe Wahlen: Politbarometer, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 25-017-01
Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung eigener und allgemeiner wirtschaftlicher Lage 
nimmt zu1
-10
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Anteil in % bzw. Prozentpunkte
1991 93 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 21 23 2025
Eigene wirtschaftliche Lage als gut bewertet Lage Deutschlands als gut bewertet2
Differenz in Prozentpunkten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 553 –
Kapitel 8 – Strukturwandel in Deutschland: Produktivität, regionale Aspekte und Arbeitsmarkt FG 2025 
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ANHANG ZUM JAHRESGUTACHTEN 2025 
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Sachverständigenratsgesetz – Anhang I 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 571 
I. SACHVERSTÄNDIGENRATSGESETZ  
Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963 in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 700-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 216 der
Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) 
 
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 
§ 1 
(1) Zur periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der
Bundesrepublik Deutschland und zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch
verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit wird ein Rat von unabhängigen
Sachverständigen gebildet. 
(2) Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere
wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen. 
(3) Die Mitglieder des Sachverständigenrates dürfen weder der Regierung oder einer
gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch dem öffentlichen Dienst des
Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei 
denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen 
Institutes, angehören. Sie dürfen ferner nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes oder 
einer Organisation der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein oder zu diesen in einem ständigen 
Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Sie dürfen auch nicht während des
letzten Jahres vor der Berufung zum Mitglied des Sachverständigenrates eine derartige Stellung 
innegehabt haben. 
§ 2 
Der Sachverständigenrat soll in seinen Gutachten die jeweilige gesamtwirtschaftliche Lage und 
deren absehbare Entwicklung darstellen. Dabei soll er untersuchen, wie im Rahmen der
marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand 
und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum
gewährleistet werden können. 
In die Untersuchung sollen auch die Bildung und die Verteilung von Einkommen und Vermögen 
einbezogen werden. Insbesondere soll der Sachverständigenrat die Ursachen von aktuellen 
und möglichen Spannungen zwischen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und dem
gesamtwirtschaftlichen Angebot aufzeigen, welche die in Satz 2 genannten Ziele gefährden. Bei der 
Untersuchung sollen jeweils verschiedene Annahmen zugrunde gelegt und deren
unterschiedliche Wirkungen dargestellt und beurteilt werden. Der Sachverständigenrat soll
Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder deren Beseitigung aufzeigen, jedoch 
keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen
aussprechen. 
§ 3 
(1) Der Sachverständigenrat ist nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag
gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig. 
(2) Vertritt eine Minderheit bei der Abfassung der Gutachten zu einzelnen Fragen eine
abweichende Auffassung, so hat sie die Möglichkeit, diese in den Gutachten zum Ausdruck zu
bringen. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 571 –
Anhang I – Sachverständigenratsgesetz 
572 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
§ 4 
Der Sachverständigenrat kann vor Abfassung seiner Gutachten ihm geeignet erscheinenden 
Personen, insbesondere Vertretern von Organisationen des wirtschaftlichen und sozialen
Lebens, Gelegenheit geben, zu wesentlichen sich aus seinem Auftrag ergebenden Fragen
Stellung zu nehmen. 
§ 5 
(1) Der Sachverständigenrat kann, soweit er es zur Durchführung seines Auftrages für
erforderlich hält, die fachlich zuständigen Bundesministerien und den Präsidenten der Deutschen 
Bundesbank hören. 
(2) Die fachlich zuständigen Bundesministerien und der Präsident der Deutschen Bundesbank 
sind auf ihr Verlangen zu hören. 
(3) Die Behörden des Bundes und der Länder leisten dem Sachverständigenrat Amtshilfe. 
§ 6 
(1) Der Sachverständigenrat erstattet jährlich ein Gutachten (Jahresgutachten) und leitet es 
der Bundesregierung bis zum 15. November zu. Das Jahresgutachten wird den
gesetzgebenden Körperschaften von der Bundesregierung unverzüglich vorgelegt und zum gleichen
Zeitpunkt vom Sachverständigenrat veröffentlicht. Spätestens acht Wochen nach der Vorlage 
nimmt die Bundesregierung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften zu dem
Jahresgutachten Stellung. In der Stellungnahme sind insbesondere die wirtschaftspolitischen 
Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung aus dem Gutachten zieht, darzulegen. 
(2) Der Sachverständigenrat hat ein zusätzliches Gutachten zu erstatten, wenn auf einzelnen 
Gebieten Entwicklungen erkennbar werden, welche die in § 2 Satz 2 genannten Ziele
gefährden. Die Bundesregierung kann den Sachverständigenrat mit der Erstattung weiterer
Gutachten beauftragen. Der Sachverständigenrat leitet Gutachten nach Satz 1 und 2 der
Bundesregierung zu und veröffentlicht sie; hinsichtlich des Zeitpunktes der Veröffentlichung führt er das 
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herbei. 
§ 7 
(1) Die Mitglieder des Sachverständigenrates werden auf Vorschlag der Bundesregierung 
durch den Bundespräsidenten berufen. Zum 1. März eines jeden Jahres – erstmals nach
Ablauf des dritten Jahres nach Erstattung des ersten Gutachtens gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 – 
scheidet ein Mitglied aus. Die Reihenfolge des Ausscheidens wird in der ersten Sitzung des 
Sachverständigenrates durch das Los bestimmt. 
(2) Der Bundespräsident beruft auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils ein neues Mitglied 
für die Dauer von fünf Jahren. Wiederberufungen sind zulässig. Die Bundesregierung hört die 
Mitglieder des Sachverständigenrates an, bevor sie ein neues Mitglied vorschlägt. 
(3) Die Mitglieder sind berechtigt, ihr Amt durch Erklärung gegenüber dem Bundespräsidenten 
niederzulegen.  
(4) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird ein neues Mitglied für die Dauer der Amtszeit 
des ausgeschiedenen Mitglieds berufen; Absatz 2 gilt entsprechend. 
§ 8 
(1) Die Beschlüsse des Sachverständigenrates bedürfen der Zustimmung von mindestens drei 
Mitgliedern. 
(2) Der Sachverständigenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für die Dauer von drei 
Jahren. 
(3) Der Sachverständigenrat gibt sich eine Geschäftsordnung. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 572 –
Sachverständigenratsgesetz – Anhang I 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 573 
§ 9 
Das Statistische Bundesamt nimmt die Aufgaben einer Geschäftsstelle des
Sachverständigenrates wahr. Die Tätigkeit der Geschäftsstelle besteht in der Vermittlung und Zusammenstellung 
von Quellenmaterial, der technischen Vorbereitung der Sitzungen des Sachverständigenrates, 
dem Druck und der Veröffentlichung der Gutachten sowie der Erledigung der sonst anfallenden 
Verwaltungsaufgaben. 
§ 10 
Die Mitglieder des Sachverständigenrates und die Angehörigen der Geschäftsstelle sind zur 
Verschwiegenheit über die Beratungen und die vom Sachverständigenrat als vertraulich
bezeichneten Beratungsunterlagen verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bezieht sich 
auch auf Informationen, die dem Sachverständigenrat gegeben und als vertraulich bezeichnet 
werden. 
§ 11 
(1) Die Mitglieder des Sachverständigenrates erhalten eine pauschale Entschädigung sowie 
Ersatz ihrer Reisekosten. Diese werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im 
Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat festgesetzt. 
(2) Die Kosten des Sachverständigenrates trägt der Bund. 
§ 12 
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. 
Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. 
§ 13 
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft. 
 
 
 
 
  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 573 –
Anhang II – Stabilitäts- und Wachstumsgesetz 
574 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
II. STABILITÄTS- UND WACHSTUMSGESETZ  
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I S. 582, zuletzt geändert durch Artikel 
267 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)  
– Auszug – 
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: 
§ 1 
Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die
Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu
treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des 
Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht 
bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. 
§ 2 
(1) Die Bundesregierung legt im Januar eines jeden Jahres dem Bundestag und dem Bundesrat 
einen Jahreswirtschaftsbericht vor. Der Jahreswirtschaftsbericht enthält: 
1. die Stellungnahme zu dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates auf Grund des 
§ 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 685) 
in der Fassung des Gesetzes vom 8. November 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 633); 
2. eine Darlegung der für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten
wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele (Jahresprojektion); die Jahresprojektion bedient sich der 
Mittel und der Form der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, gegebenenfalls mit
Alternativrechnung; 
3. eine Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik. 
(2) Maßnahmen nach § 6 Abs. 2 und 3 und nach den §§ 15 und 19 dieses Gesetzes sowie 
nach § 51 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und nach § 19c des
Körperschaftsteuergesetzes dürfen nur getroffen werden, wenn die Bundesregierung gleichzeitig gegenüber dem 
Bundestag und dem Bundesrat begründet, dass diese Maßnahmen erforderlich sind, um eine 
Gefährdung der Ziele des § 1 zu verhindern. 
§ 3 
(1) Im Falle der Gefährdung eines der Ziele des § 1 stellt die Bundesregierung
Orientierungsdaten für ein gleichzeitiges aufeinander abgestimmtes Verhalten (konzertierte Aktion) der
Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Unternehmensverbände zur Erreichung der Ziele 
des § 1 zur Verfügung. Diese Orientierungsdaten enthalten insbesondere eine Darstellung der 
gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge im Hinblick auf die gegebene Situation. 
(2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie hat die Orientierungsdaten auf Verlangen 
eines Beteiligten zu erläutern. 
§ 4 
…  
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 574 –
Übersicht zu Gutachten und Expertisen – Anhang III 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 575 
III. GUTACHTEN UND EXPERTISEN DES  
SACHVERSTÄNDIGENRATES 
Jahres- und Sondergutachten 
1964/65 Stabiles Geld − Stetiges Wachstum 
1965/66 Stabilisierung ohne Stagnation 
1966/67 Expansion und Stabilität 
1967/68 Stabilität im Wachstum; darin enthalten: Sondergutachten vom März 1967 
„Zur Konjunkturlage im Frühjahr 1967“ 
1968/69 Alternativen außenwirtschaftlicher Anpassung 
1969/70 Im Sog des Booms; darin enthalten: Sondergutachten vom 30. Juni 1969 und 
3. Juli 1968 „Binnenwirtschaftliche Stabilität und außenwirtschaftliches
Gleichgewicht“; Sondergutachten vom 25. September 1969 „Zur lohn- und
preispolitischen Situation Ende September 1969“; Sondergutachten vom 4. Oktober 1969 
„Zur währungspolitischen Situation Anfang Oktober 1969“ 
1970/71 Konjunktur im Umbruch − Risiken und Chancen; darin enthalten:
Sondergutachten vom 9. Mai 1970 „Zur Konjunkturlage im Frühjahr 1970“ 
1971/72 Währung, Geldwert, Wettbewerb − Entscheidungen für morgen; darin enthalten: 
Sondergutachten vom 24. Mai 1971 „Zur konjunktur- und währungspolitischen 
Lage im Mai 1971“ 
1972/73 Gleicher Rang für den Geldwert; darin enthalten: Sondergutachten vom 
3. Juli 1972 „Zur währungspolitischen Lage im Juli 1972“ 
1973/74 Mut zur Stabilisierung; darin enthalten: Sondergutachten vom 4. Mai 1973 
„Zur konjunkturpolitischen Lage im Mai 1973“ 
1974/75 Vollbeschäftigung für morgen; darin enthalten: Sondergutachten vom 17.
Dezember 1973 „Zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Ölkrise“ 
1975/76 Vor dem Aufschwung; darin enthalten: Sondergutachten vom 17. August 1975 
„Zur konjunkturpolitischen Lage im August 1975“ 
1976/77 Zeit zum Investieren 
1977/78 Mehr Wachstum − Mehr Beschäftigung 
1978/79 Wachstum und Währung; darin enthalten: Sondergutachten vom 19. Juni 1978 
„Zur wirtschaftlichen Lage im Juni 1978“ 
1979/80 Herausforderung von außen 
1980/81 Unter Anpassungszwang 
1981/82 Investieren für mehr Beschäftigung; darin enthalten: Sondergutachten vom  
4. Juli 1981 „Vor Kurskorrekturen − Zur finanzpolitischen und
währungspolitischen Situation im Sommer 1981“ 
1982/83 Gegen Pessimismus; darin enthalten: Sondergutachten vom 9. Oktober 1982 
„Zur wirtschaftlichen Lage im Oktober 1982“ 
1983/84 Ein Schritt voran 
1984/85 Chancen für einen langen Aufschwung 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 575 –
Anhang III – Übersicht zu Gutachten und Expertisen 
576 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2025/26 
1985/86 Auf dem Weg zu mehr Beschäftigung; darin enthalten: Sondergutachten vom 
23. Juni 1985 „Wirtschaftspolitische Entscheidungen im Sommer 1985“ 
1986/87 Weiter auf Wachstumskurs 
1987/88 Vorrang für die Wachstumspolitik 
1988/89 Arbeitsplätze im Wettbewerb 
1989/90 Weichenstellungen für die neunziger Jahre 
1990/91 Auf dem Wege zur wirtschaftlichen Einheit Deutschlands; darin enthalten:
Sondergutachten vom 20. Januar 1990 „Zur Unterstützung der Wirtschaftsreform in 
der DDR: Voraussetzungen und Möglichkeiten“ und Brief des
Sachverständigenrates vom 9. Februar 1990 „Zur Frage einer Währungsunion zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der DDR“ 
1991/92 Die wirtschaftliche Integration in Deutschland. Perspektiven − Wege − Risiken; 
darin enthalten: Sondergutachten vom 13. April 1991 „Marktwirtschaftlichen 
Kurs halten. Zur Wirtschaftspolitik für die neuen Bundesländer“ 
1992/93 Für Wachstumsorientierung − Gegen lähmenden Verteilungsstreit 
1993/94  Zeit zum Handeln − Antriebskräfte stärken 
1994/95 Den Aufschwung sichern − Arbeitsplätze schaffen; darin enthalten:
Sondergutachten vom 18. März 1994 „Zur aktuellen Diskussion um die
Pflegeversicherung“ 
1995/96 Im Standortwettbewerb; darin enthalten: Sondergutachten vom 2. Juli 1995 
„Zur Kompensation in der Pflegeversicherung“ 
1996/97 Reformen voranbringen; darin enthalten: Sondergutachten vom 27. April 1996 
„Zum wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf im Frühjahr 1996“ 
1997/98 Wachstum, Beschäftigung, Währungsunion − Orientierungen für die Zukunft;
darin enthalten: Brief des Sachverständigenrates vom 23. Mai 1997:
„Fehlentwicklungen bei den öffentlichen Finanzen beheben“ 
1998/99 Vor weitreichenden Entscheidungen 
1999/00 Wirtschaftspolitik unter Reformdruck 
2000/01 Chancen auf einen höheren Wachstumspfad 
2001/02 Für Stetigkeit − Gegen Aktionismus 
2002/03 Zwanzig Punkte für Beschäftigung und Wachstum 
2003/04 Staatsfinanzen konsolidieren − Steuersystem reformieren 
2004/05 Erfolge im Ausland − Herausforderungen im Inland 
2005/06 Die Chance nutzen − Reformen mutig voranbringen 
2006/07 Widerstreitende Interessen − Ungenutzte Chancen 
2007/08 Das Erreichte nicht verspielen 
2008/09 Die Finanzkrise meistern − Wachstumskräfte stärken 
2009/10 Die Zukunft nicht aufs Spiel setzen 
2010/11 Chancen für einen stabilen Aufschwung 
2011/12 Verantwortung für Europa wahrnehmen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850 – 576 –
Übersicht zu Gutachten und Expertisen – Anhang III 
 Jahresgutachten 2025/26 – Sachverständigenrat 577 
2012/13 Stabile Architektur für Europa − Handlungsbedarf im Inland; darin enthalten: 
Sondergutachten vom 5. Juli 2012 „Nach dem EU-Gipfel: Zeit für langfristige  
Lösungen nutzen“ 
2013/14 Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik 
2014/15 Mehr Vertrauen in Marktprozesse 
2015/16 Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt; darin enthalten: Sondergutachten vom  
28. Juli 2015 „Konsequenzen aus der Griechenland-Krise für einen stabileren 
Euro-Raum“ 
2016/17 Zeit für Reformen 
2017/18 Für eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik 
2018/19 Vor wichtigen wirtschaftspolitischen Weichenstellungen 
2019/20 Den Strukturwandel meistern; darin enthalten: Sondergutachten vom 12. Juli 
2019 „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ 
2020/21 Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken; darin 
enthalten: Sondergutachten vom 22. März 2020 „Die gesamtwirtschaftliche 
Lage angesichts der Corona-Pandemie“ 
2021/22 Transformation gestalten: Bildung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit 
2022/23 Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten 
2023/24 Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren 
2024/25 Versäumnisse angehen, entschlossen modernisieren 
 
Expertisen 
2006a Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Duale
Einkommensteuer (April 2006) verfasst unter Mitwirkung des Max-Planck-Instituts 
für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht und des Zentrums für
Europäische Wirtschaftsforschung, Schriftenreihe des Bundesministeriums der
Finanzen, Band 79 
2006b Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell  
2007 Staatsverschuldung wirksam begrenzen 
2008 Das deutsche Finanzsystem: Effizienz steigern − Stabilität erhöhen 
2009 Deutschland im internationalen Konjunkturzusammenhang 
2010 Wirtschaftsleistung, Lebensqualität und Nachhaltigkeit:  
Ein umfassendes Indikatorensystem 
2011 Herausforderungen des demografischen Wandels 
 
 
____________________ 
Das aktuelle Jahresgutachten kann als Buchausgabe über den Buchhandel oder direkt über 
die IBRo Versandservice GmbH bezogen werden. Die älteren Jahresgutachten sind inzwischen 
vergriffen. Sämtliche Jahresgutachten sind als Bundestags-Drucksachen erschienen und über 
den Verlag Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH erhältlich. Alle Jahresgutachten,
Sondergutachten und Expertisen stehen außerdem unter www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de 
zum Download zur Verfügung. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2850– 577 –
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Jahresgutachten 2025/26 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung</titel>
  <datum>2025-11-18</datum>
</document>
