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    <titel>Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)</titel>
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    <bezeichnung>HaushA</bezeichnung>
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    <datum>2025-11-21</datum>
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    <urheber>Haushaltsausschuss</urheber>
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    <titel>Dr. Michael Espendiller, MdB, AfD</titel>
    <autor_titel>Dr. Michael Espendiller, Berichterstattung</autor_titel>
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    <titel>Christian Haase, MdB, CDU/CSU</titel>
    <autor_titel>Christian Haase, Berichterstattung</autor_titel>
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    <titel>Dr. Thorsten Rudolph, MdB, SPD</titel>
    <autor_titel>Dr. Thorsten Rudolph, Berichterstattung</autor_titel>
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    <titel>Dr. Sebastian Schäfer, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</titel>
    <autor_titel>Dr. Sebastian Schäfer, Berichterstattung</autor_titel>
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  <text>[Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Vorlage, auf deren Grundlage der Bericht erstellt wurde,
ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache. 
 
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2063 
21. Wahlperiode 21.11.2025 
Bericht* 
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) 
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung 
– Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1 – 
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des  
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026  
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) 
 
* Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 21/2062 gesondert verteilt.
Bericht der Abgeordneten Christian Haase, Dr. Michael Espendiller, Dr. Thorsten 
Rudolph, Dr. Sebastian Schäfer und Ines Schwerdtner 
A. Allgemeiner Teil 
I. Überweisung 
Die Bundesregierung hat am 15. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 – Haushaltsgesetz 2026 – dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der
Gesetzentwurf auf Drucksache 21/600 wurde in der 29. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. September 2025 
zur Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. 
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung 
der Bundesregierung auf Drucksache 21/602 wurde mit Drucksache 21/2669 Nr. 1 am 6. November 2025 dem 
Haushaltsausschuss zur Beratung überwiesen. 
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen 
Gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wird beim Deutschen Bundestag gleichzeitig mit der Zuleitung 
an den Bundesrat der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des 
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) mit Begründung eingebracht.  
Die Entwürfe des Gesamtplans und der Einzelpläne sind beigefügt. 
III. Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse 
Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung in 
§ 95 Absatz 1 GOBT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne in die Beratung einbezogen: 
4. Ausschuss (Innenausschuss) 
Der Innenausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 –
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der 
Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 
5. Ausschuss (Ausschuss für Sport und Ehrenamt) 
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes 
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 
21/600 – gutachtlich beraten und über die nachfolgend aufgeführten Einzelpläne abgestimmt:  
Einzelplan 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. 
Einzelplan 17 – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. 
Des Weiteren hat der Ausschuss für Sport und Ehrenamt in seiner 10. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf 
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) 
– Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und über den nachfolgend aufgeführten Einzelplan abgestimmt: 
Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.  
Ferner hat der Ausschuss für Sport und Ehrenamt in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025 den Entwurf eines 
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – 
Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und über den nachfolgend aufgeführten Einzelplan abgestimmt: 
Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. 
Einzelplan 25 – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. 
Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. 
6. Ausschuss (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz)  
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025 den Entwurf 
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) 
– Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und 
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des 
Gesetzentwurfs. 
10. Ausschuss (Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)  
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 den
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 
2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU 
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des 
Gesetzentwurfs.
11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Soziales) 
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes 
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 
21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die 
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 
12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss) 
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 10. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 
2026 – hier: Einzelplan 02 – Deutscher Bundestag – Kapitel 0213 – Der Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfs.  
Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss in dieser Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 – hier: 
Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen – Kapitel 0802 – Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt 
bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen 
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke 
die Annahme des Gesetzentwurfs. 
Ferner hat der Verteidigungsausschuss in der gleichen Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 – hier: 
Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.  
In dieser Sitzung hat der Verteidigungsausschuss auch den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 – hier:
Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen – gutachtlich beraten und 
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 
13. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 9. Sitzung am 15. Oktober 2025 
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der 
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die 
Annahme des Gesetzentwurfs. 
14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit) 
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 13. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über 
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 
21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die 
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 
15. Ausschuss (Verkehrsausschuss) 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – 
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen 
der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 
16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) 
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 14. Sitzung am 8.
Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 
2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.  
17. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe) 
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 den Entwurf 
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) 
– Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und 
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des 
Gesetzentwurfs. 
18. Ausschuss (Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung) 
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 9. Sitzung 
am 5. November 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen 
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 
19. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der 
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die 
Annahme des Gesetzentwurfs.  
20. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus) 
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die 
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 
– gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen 
der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 
22. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien) 
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes 
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 
21/600 – Einzelplan 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt –, hier: Geschäftsbereich des Beauftragten der 
Bundesregierung für Kultur und Medien, gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
Die Linke zuzustimmen. 
In dieser Sitzung hat der Ausschuss auch den Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt –, hier: Internationale
Kulturpolitik, gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen 
die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zuzustimmen. 
Ebenfalls in dieser Sitzung hat der Ausschuss den Einzelplan 09 – Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie –, hier: Kultur- und medienpolitische Aspekte, gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen 
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
und Die Linke zuzustimmen. 
Des Weiteren hat der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 den
Einzelplan 25 – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen –, hier: Kulturpolitische Aspekte, 
gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die 
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zuzustimmen.
23. Ausschuss (Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung) 
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 den
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der 
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die 
Annahme des Gesetzentwurfs. 
24. Ausschuss (Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen) 
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 9. Sitzung am 15. Oktober 
2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt dessen Kenntnisnahme. 
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 
1. Überblick 
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksachen 21/600, 21/602 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung hat der 
Haushaltsausschuss in seiner 24. Sitzung am 13. November 2025 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen 
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Die Linke 
zugestimmt und empfiehlt dem Plenum dessen Annahme. 
Die in der Übersicht VII des Entwurfs des Bundeshaushalts (Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen
Änderungen waren Gegenstand der parlamentarischen Beratung. 
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschusses wurden die Ausgaben des Bundeshaushalts 2026 
gegenüber dem Soll des Jahres 2025 um 3,6 Prozent erhöht. 
Der Bundeshaushalt 2026 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit rund 524,540 Mrd. Euro ab.  
Der Gesetzentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 97,965 Mrd. Euro vor. Die für die 
Schuldenregel relevante Kreditaufnahme liegt bei 40,392 Mrd. Euro.  
Im Übrigen wird auf die Anlage – Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2026 – verwiesen. 
2. Beratungen des Haushaltsausschusses 
2.1. Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung 
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass dieser Haushalt den entschlossenen Willen der Koalition 
zeige, in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen sowie außen- und sicherheitspolitischer Unwägbarkeiten
Verantwortung für Deutschland zu übernehmen. Die Investitionen seien mit 118,2 Milliarden Euro auf einem
historischen Höchststand. Die Investitionsquote liege für das Jahr 2026 bei 10,5 Prozent. Damit werde der Grundstein 
gelegt, um starke und langfristige Wachstumsimpulse auszulösen, die Modernisierung Deutschlands
voranzutreiben sowie die innere und äußere Sicherheit zu stärken. Gleichzeitig enthalte dieser Haushalt eine Vielzahl von 
Maßnahmen, um den sozialen Zusammenhalt entscheidend zu fördern. Alle von den Fraktionen eingebrachten 
Maßnahmen seien gegenfinanziert worden. 
Im Etat der Beauftragten für Kultur und Medien erhielten die Bundeskulturfonds eine Stärkung um 3 Millionen 
Euro. Auch der Festivalförderfonds (+ 2 Millionen Euro) und der Amateurmusikfonds (+ 1,6 Millionen Euro) 
erhielten weitere Mittel, damit die Kulturlandschaft in der Breite gestärkt werde. Zudem werde eine neue
Programmscheibe für das Denkmalschutzsonderprogramm mit rund 50 Millionen Euro aufgelegt und das Programm 
„KulturInvest“ werde vollständig ausfinanziert, sodass alle bewilligungsreifen Projekte umgesetzt werden
könnten. Die Koalitionsfraktionen begrüßten die damit verbundene Planungssicherheit für Träger und Einrichtungen.
Im Bereich des Sports entstehe mit dem neuen Bundesprogramm „Deutschland lernt Schwimmen“ eine Förderung 
von 20 Millionen Euro, um bundesweit die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und 
weitere Qualifizierungs- und Betreuungsangebote im Schwimmunterricht aufzubauen.  
Im Auswärtigen Amt gerieten Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung von Visaverfahren verstärkt 
in den Fokus. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge erhalte zusätzliche 5 Millionen Euro, um seine
Arbeit für Frieden, Erinnerungskultur, Völkerverständigung und Kriegsgräberpflege weiterzuführen. Das Projekt 
„Missing Migrants“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM) werde mit 400.000 Euro gefördert, um 
die Datenbank zu vermissten Geflüchteten weiter betreiben zu können. Die transatlantische Partnerschaft werde 
mit einer um 440.000 Euro höheren Zuwendung für deutsch-amerikanische Institute gestärkt; zudem werde eine 
neue Einrichtung in Schleswig-Holstein erstmals in das Förderportfolio aufgenommen. Die Studien zu China des 
Mercator-Instituts (MERICS) seien um 1 Million Euro angewachsen. Auch hier unterstützten die
Koalitionsfraktionen den Ausbau wissenschaftlicher Expertise. 
Im Einzelplan 06 seien für das kommende Jahr die Mittel für Sprach- und Integrationskurse um 110 Millionen 
Euro aufgestockt worden, sodass über eine Milliarde Euro für Integrationskurse zur Verfügung stehe. Die im 
Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen bei der Migrationsberatung in Höhe von 500.000 Euro würden
vollständig zurückgenommen, so dass das bisherige Niveau von 77,5 Millionen Euro bestehen bleibe. Der Etat des 
BMI für das kommende Jahr setze zudem einen deutlichen Schwerpunkt bei der Inneren Sicherheit. So würden 
die Mittel für die Bundespolizei erstmals die Marke von 5 Milliarden Euro überschreiten. Neben 1.000 neuen 
Stellen würden die Standorte durch zusätzliche Investitionsmittel gestärkt und die Spezialkräfte, darunter die 
GSG 9, erhielten moderne ballistische Schutzwesten im Wert von 6 Millionen Euro. Verbessert würden außerdem 
Internet- und WLAN-Standards an den Liegenschaften der Bundespolizei, um die Vereinbarkeit von Dienst und 
Familie zu erhöhen. Die TarnApp werde mit 11 Millionen Euro für die Jahre 2027 bis 2030 langfristig abgesichert 
und weiterentwickelt. Zudem werde die Drohnenabwehr mit zusätzlichen 50 Millionen Euro im nächsten Jahr 
weiter ausgebaut. Davon seien 30 Millionen Euro für Drohnenabwehrsysteme an Verkehrsflughäfen vorgesehen. 
Weitere 20 Millionen Euro dienten der Ausstattung operativer Drohnenabwehreinheiten mit
Drohnenabwehrtechnik. Beim Technischen Hilfswerk werde der Aufwuchs um knapp 200 Millionen Euro bestätigt und ein
Sonderförderprogramm für Wechselbrücken ergänzt. Zudem profitierten die Kommunen durch 2,7 Milliarden Euro, die 
zur Ausfinanzierung des Neubauprogramms der THW-Liegenschaften genutzt werden könnten. Weitere
Schwerpunkte beim Bevölkerungsschutz entstünden durch eine bundesweite Ehrenamtskampagne und zusätzliche Mittel 
für die Erste-Hilfe-Ausbildung 
Im Etat des BMJ werde das Programm StoP – Stadt(teile) ohne Partnergewalt – über vier Jahre mit jährlich 
2,4 Millionen Euro gefördert. Das Modell zum besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt werde verstetigt 
und umfasse insgesamt drei Millionen Euro. Die Verbraucherschulen der Verbraucherzentrale erhielten 281.000 
Euro, um über achtsamen Umgang mit Geld und Verbraucherrechte aufzuklären. Besonders gestärkt würden dabei 
die Online-Schuldnerberatung und die Verbraucherschulen insgesamt. Die Stiftung Forum Recht erhalte jährlich 
zusätzliche 915.000 Euro, um insbesondere mit dem Mobilen Forum Recht im ländlichen Raum über den
Rechtsstaat zu informieren. 
Im Einzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seien die ersten Maßnahmen des im
Koalitionsvertrag vereinbarten Deutschlandfonds verankert worden. So würden im sog. Zukunftsfonds II über das 
Jahr 2029 hinaus insgesamt 250 Millionen Euro für die Initialisierung der Finanzierung von Wachstums- und 
Innovationsmaßnahmen sowie zur Steigerung der Resilienz zur Verfügung stehen. Zudem seien die Ausgaben für 
den Rohstofffonds, d.h. die Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung der KfW an Rohstoffvorhaben, um 
knapp 158 Millionen Euro aufgestockt worden. Dies sei ein wesentlicher Beitrag zur Gewährleistung einer
verlässlichen und nachhaltigen Rohstoffversorgung, die für die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit der deutschen 
Wirtschaft unverzichtbar sei. Daneben seien 8 Millionen Euro für Energieinfrastrukturmaßnahmen im Rahmen 
des Deutschlandfonds in einem neuen Titel ausgebracht worden, um zusätzliche private Investitionen in diesem 
Bereich anreizen zu können. Zusätzlich seien mehr als 7,5 Milliarden Euro als Vorsorge für die sich noch in 
Prüfung befindliche strategische Minderheitsbeteiligung am Übertragungsnetzbetreiber Tennet Deutschland
eingestellt worden. Des Weiteren würden Handwerk, Schiffbau, Luftfahrt und Außenwirtschaft gezielt gestärkt. Die 
Mittel für Bauvorhaben an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten stiegen auf 55 Millionen Euro, ergänzt durch 
7,8 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen. Für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung stünden 
90 Millionen Euro bereit. Das Projekt „Perspektive Transformation Handwerk“ erhalte 500.000 Euro sowie
1,2 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen; die Zukunftskonferenz Handwerk werde mit 100.000 Euro 
unterstützt. Das Maritime Forschungsprogramm wachse auf 65,7 Millionen Euro und werde damit modernisiert. 
Für innovativen Schiffbau stünden 10,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das Luftfahrtforschungsprogramm LuFo 
steige auf 175 Millionen Euro und unterstütze insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Für eine
Investorenkonferenz stünden zusätzliche 5 Millionen Euro bereit, um ausländische Investoren sowie deutsche
Unternehmen mit konkreten Investitionsabsichten in den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewinnen. 
Im Haushalt des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat entstehe ein neues
Bundesprogramm für tierwohlgerechte Stallumbauten. Dieses arbeite mit bundeseinheitlichen Kriterien und einer weniger 
bürokratischen Förderung. Bewilligte Mittel aus dem laufenden Programm könnten bis Ende 2028 genutzt
werden. Der Ausschuss nehme zudem Korrekturen beim Bundesprogramm Ökologischer Landbau vor; die Mittel 
erhöhten sich um 12,5 Millionen Euro auf 66,9 Millionen Euro. Für nachhaltige Waldbewirtschaftung und
praxisorientierte Waldforschung stünden künftig rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Der freiwillige
Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung bleibe bei 120 Millionen Euro und sei um 20 Millionen Euro 
angehoben worden. Eine unabhängige Ombudsstelle gegen unfaire Handelspraktiken werde eingerichtet und 
haushaltsneutral umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen begrüßten die Stärkung der Erzeugerbetriebe. 
Im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würden fünf Millionen Euro in den kommenden 
zwei Jahren für den inklusiven Digitalpakt bereitgestellt. Für berufsbezogene Deutschsprachkurse stünden 450 
Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem seien 9,95 Milliarden Euro für Jobcenter und arbeitsmarktpolitische 
Maßnahmen verankert.  
Im Haushalt des BMV werde der Bereich Schifffahrt und Wasserstraße gestärkt und kleine Regionalflughäfen 
erhielten Unterstützung. Die Schifffahrt profitiere um 21,5 Millionen Euro, darunter 4,5 Millionen Euro für
Küstenschifffahrt, 5 Millionen Euro für Traditionsschifffahrt und 10 Millionen Euro für maritimes Erbe. Eine
reduzierte Befahrensabgabe auf dem Nord-Ostsee-Kanal werde bis zur Beendigung der eingeschränkten Nutzbarkeit 
gesichert. Für IHATEC stünden 6,9 Millionen Euro im kommenden Jahr und 9,1 Millionen Euro in den
Folgejahren bereit. Kleine Regionalflughäfen erhielten 50 Millionen Euro zur Finanzierung flugsicherungsbezogener 
Leistungen. Die Trassenpreisförderung im Personenfernverkehr bleibe für 2026 bis zum Vorliegen der neuen 
Förderrichtlinie gesperrt. 
Im Einzelplan 14 würden zentrale Zukunftsbereiche gestärkt. Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr erhalte 
40 Millionen Euro. Für ein ambulantes OP-Zentrum in Ulm stünden 15 Millionen Euro bereit. Für eine schnellere 
Eigendirektbeschaffung seien 6 Millionen Euro an flexiblen Mitteln vorgesehen. Ergänzend würden
gesellschaftliches Engagement und sicherheitspolitische Forschung ausgebaut, darunter Projekte wie das
Hubschraubermuseum Bückeburg und der Bund Deutscher EinsatzVeteranen.  
Im Einzelplan 15 würden die Mittel für Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen erhöht. Online-
Beratungsangebote zur psychischen Gesundheit würden gestärkt, darunter das Projekt „Krisenchat“ mit 2 Millionen Euro. Ein 
Forschungsprogramm zur Frauengesundheit werde mit 11,5 Millionen Euro aufgebaut. Das Darlehen an die SPV 
werde um 1,7 Milliarden Euro erhöht, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren und Belastungen für
Beitragszahler zu vermeiden. 
Im Etat des BMU stiegen die Mittel für den Export grüner Umweltinfrastruktur um 500.000 Euro auf 11,5
Millionen Euro. Die Umweltinnovationsprojekte würden um 1 Million Euro auf 33,3 Millionen Euro angehoben. Für 
die Beseitigung von Munitionsaltlasten stünden erneut 7 Millionen Euro bereit. Der Morsleben-Fonds werde ab 
2026 um 200.000 Euro auf 600.000 Euro erhöht. Die Koalitionsfraktionen sehen darin eine notwendige Entlastung 
der betroffenen Regionen. 
Im Programmhaushalt des BMBFSFJ erhielten die Freiwilligendienste sowie der Bundesfreiwilligendienst 
50 Millionen Euro im Jahr 2026 und 80 Millionen Euro in den kommenden Jahren. Der Garantiefonds Hochschule 
werde um 5,3 Millionen Euro erhöht, die Psychosozialen Zentren erhielten 4,5 Millionen Euro mehr. Der Kinder- 
und Jugendplan umfasse 261 Millionen Euro. Die Frühen Hilfen stiegen um 5 Millionen Euro. Die
Schwangerschaftskonfliktberatung „pro familia“ und „donum vitae“ erhielten zusätzlich jeweils 250.000 Euro. 
Im Einzelplan 23 würden UN-Organisationen mit 14,8 Millionen Euro gestärkt. UNICEF erhalte fünf Millionen 
Euro, UN Women 3,8 Millionen Euro, UNIDO 2 Millionen Euro, die globale Polio-Initiative 4 Millionen Euro. 
Das Welternährungsprogramm erhalte weitere 12 Millionen Euro. Die Krisenreaktion des BMZ werde um 15
Millionen Euro erhöht. Zusätzlich würden 4,4 Millionen Euro für NGOs und Zivilgesellschaft bereitgestellt.
Im Einzelplan 24 des Digitalministeriums seien 1,3 Milliarden Euro sowie 3,1 Milliarden Euro aus dem
Sondervermögen veranschlagt. Sieben Maßgabebeschlüsse definierten zentrale Arbeitsaufträge, darunter die Umsetzung 
der NIS-2-Richtlinie, eine verbesserte Steuerung großer IT-Projekte, der Aufbau eines IT-Projektpools sowie eine 
Stärkung digitaler Kompetenzen. Auch die Koalitionsfraktionen unterstützten die Stärkung staatlicher
Digitalstrukturen. 
Im Bereich Wohnen, Stadtentwicklung und Bau flössen 4 Milliarden Euro in sozialen Wohnungsbau und junges 
Wohnen. Genossenschaften erhielten 31,6 Millionen Euro für die Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen. 
Das Programm für altersgerechten Umbau werde mit 50 Millionen Euro verstetigt. Die Städtebauförderung
umfasse eine Milliarde Euro. Dieser Ausbau werde auch von den Koalitionsfraktionen als wesentlicher Beitrag zu 
bezahlbarem Wohnraum bewertet. 
Der Einzelplan 30 sei im Zuge der parlamentarischen Beratungen um mehr als 500 Millionen Euro aufgestockt 
worden. Dies sei eine deutliche Stärkung des neuen Zukunftsministeriums. Zudem entstehe im Haushalt des 
BMFTR mit der Forschungsdekade zu postinfektiösen Erkrankungen eine langfristige Förderung von jährlich 50 
Millionen Euro über zehn Jahre. Damit werde eine zentrale Forschungslücke – etwa bei Post COVID oder 
ME/CFS – geschlossen.  
Zentrale Elemente des Koalitionsvertrages würden durch die Schaffung von Kompetenznetzwerken für
Chinawissenschaften und strategische Sicherheitsforschung umgesetzt. Auch für die jüdische Gegenwartsforschung 
solle ein Kompetenznetzwerk entstehen. Das Tikvah-Institut erhalte 2,36 Millionen Euro für den
Forschungsverbund COMPASS. Die Initiative Womenize in der Games-Branche werde mit 400.000 Euro jährlich gestärkt.  
Im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität werde für 2026 eine zweite Programmscheibe der 
Sportmilliarde mit 333 Millionen Euro eingerichtet. 150 Millionen Euro seien für den Spitzensport vorgesehen. 
Weitere 150 Millionen Euro dienten der Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern. 
Die Fraktion der AfD erklärte, sie sähe im Verlauf und beim Ergebnis der Einzelplanberatungen sowie der
Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 eine Bestätigung ihrer grundsätzlichen Kritik an der Haushaltspolitik 
der Bundesregierung. Nach ihrer Einschätzung zeigten die Beratungen erneut, dass die Koalition weder zu echter 
Haushaltsdisziplin noch zu einer adäquaten Prioritätensetzung bereit sei, die der sich verschärfenden
wirtschaftlichen und finanziellen Lage Deutschlands auch nur im Entferntesten angemessen wäre. Die Bundesregierung 
halte an einem überdehnten Ausgabenstaat fest, stütze sich weiterhin auf kreditfinanzierte Sondervermögen und 
betreibe eine Politik der Verschleierung statt der Haushaltsklarheit. Die Fraktion der AfD betonte, dass die
Einzelplanberatungen verdeutlicht hätten, dass notwendige Strukturreformen ausblieben, während zugleich neue 
Ausgabenprogramme initiiert würden, die weder effizient seien noch die strukturellen Probleme des Landes
lösten. 
In nahezu allen Ressorts habe die Fraktion der AfD Kürzungen, Umschichtungen und Streichungen beantragt, die 
nach ihrer Auffassung notwendig seien, um die Schuldenbremse einzuhalten und den Bundeshaushalt nachhaltig 
zu stabilisieren. Ihre Anträge zielten darauf ab, ideologisch geprägte Programme zurückzuführen, nationale
Aufgaben zu priorisieren, Doppelstrukturen zu beseitigen und ineffiziente Förderungen einzustellen. So plädierte die 
Fraktion für die Streichung oder deutliche Reduktion von Ausgaben in Bereichen wie Integration und Migration, 
Öffentlichkeitsarbeit, internationaler Entwicklungszusammenarbeit, klimapolitischer
Transformationsprogramme oder bei der Arbeit der politischen Stiftungen. Ebenso forderte sie substanzielle Kürzungen beim
Bürgergeld, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie beim Klima- und Transformationsfonds. 
Mehrfach habe die Fraktion der AfD zudem darauf hingewiesen, dass der Bund im Bildungs- und
Wissenschaftsbereich Aufgaben übernehme, die originär den Ländern oblägen. Entsprechend beantragte sie Modifizierungen in 
schul- und hochschulpolitischen Titeln bei gleichzeitiger Aufgabenentlastung der Länder. Auch im Bereich der 
Forschung plädierte sie für Einsparungen bei aus ihrer Sicht ideologiegetriebenen Ausgaben, die den Forschungs- 
und Wissensstandort Deutschland tatsächlich nicht voranbrächten. Zahlreiche Titel seien überdimensioniert,
ineffizient, intransparent und würden auf naivste Weise schlicht nach dem Prinzip Hoffnung bewirtschaftet, obwohl 
in vielen Fällen seit Jahren – trotz hoher Ausgaben – keine vorzeigbaren Ergebnisse hervorgebracht würden. 
Ergänzend stellte die Fraktion Anträge zur pauschalen Absenkung von Personal- und Verwaltungstiteln in
verschiedenen Ministerien, um Grundsätze sparsamer Haushaltsführung durchzusetzen.
Die Bereinigungssitzung bestätigte aus Sicht der Fraktion der AfD erneut, dass die Koalition nicht bereit sei, 
Konsolidierungsbeiträge zu leisten. Während sämtliche Oppositionsanträge abgelehnt worden seien, hätten die 
Koalitionsfraktionen zusätzliche Ausgabensteigerungen eingebracht und weitere Verpflichtungsermächtigungen 
beschlossen, die zukünftige Haushaltsgesetzgeber noch stärker binden. All dies verschärfe nach Einschätzung der 
Fraktion der AfD die finanzielle Lage des Bundes drastisch und sie werte die von der Regierung und den
Koalitionsfraktionen eingebrachten Vorlagen als Beleg dafür, dass die Bundesregierung die dramatisch wachsende 
Zinslast und die sich zuspitzende Haushaltskrise schlicht ignoriere. 
Die Fraktion der AfD verwies überdies auf ihren eigenen Haushaltsentwurf 2026, der auf Grundlage von rund 
1.100 Titeländerungen eine deutliche Konsolidierung erreicht hätte. Dieser Entwurf senke das Ausgabenvolumen 
um rund 125 Milliarden Euro, reduziere die Nettokreditaufnahme massiv und halte – im Gegensatz zur Regierung 
– die alte Schuldenbremsenregel ein. Zudem enthalte der AfD-Entwurf ein Entlastungsprogramm in Höhe von 
54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft sowie ein kommunales Nothilfeprogramm von 5 Milliarden Euro.  
Das Entlastungsprogramm der Fraktion der AfD enthalte im steuerlichen Bereich ein breit angelegtes
Maßnahmenpaket, das Arbeitnehmern, Familien, mittelständischen Betrieben und energieintensiven Industrien spürbare 
finanzielle Spielräume eröffnen solle, wodurch Kaufkraft gestärkt, Investitionen erleichtert und die
wirtschaftliche Entwicklung stabilisiert werden solle. Im Zentrum stehe eine Lohnsteuersenkung in Höhe von 10 Milliarden 
Euro, die unmittelbar zu höheren Nettoeinkommen führe und die Binnenkonjunktur stütze, ergänzt durch eine 
Einkommensteuersenkung von 3 Milliarden Euro, die insbesondere mittlere Einkommen entlaste und die
Abwanderung qualifizierter Fachkräfte verhindere, sowie eine Körperschaftsteuersenkung in Höhe von 3 Milliarden 
Euro, die die Liquidität der Unternehmen erhöhe, Investitionen ermögliche und die Wettbewerbsfähigkeit des 
deutschen Mittelstandes stärke.  
Zusätzlich beinhalte das Programm die vollständige Abschaffung der CO₂ Bepreisung mit einer Entlastung von 
16,7 Milliarden Euro, wodurch Energie, Produktion und Verkehr deutlich günstiger würden, verbunden mit einer 
Reduzierung der Belastungen aus dem Treibhausgas Emissionshandel in Höhe von 4,3 Milliarden Euro, die
insbesondere energieintensive Industrien entlaste und deren internationale Konkurrenzfähigkeit sichere. Eine
Absenkung der Stromsteuer um 6,5 Milliarden Euro senke die Energiekosten für Haushalte und Betriebe, wirke
inflationsdämpfend und stütze die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, während eine Entlastung des Transport- und 
Logistiksektors durch eine Reduzierung der LKW Maut um 2,25 Milliarden Euro die Transportkosten senke,
Lieferketten stabilisiere und sich positiv auf die Preisentwicklung für Verbraucher auswirke, sodass das
Entlastungsprogramm in seiner Gesamtheit einen umfassenden Beitrag zur Stärkung von Wirtschaft, Mittelstand und privaten 
Haushalten leisten solle. 
Auch wenn die wirtschaftliche Lage die fiskalischen Spielräume zunehmend einschränke, sehe die Fraktion der 
AfD es damit als erwiesen an, dass ein finanzpolitisch tragfähiger und zugleich die Bürger und die Wirtschaft 
entlastender Haushalt 2026 möglich wäre.  
Aus Sicht der Fraktion der AfD belegten die Abläufe in der Einzelplanberatung und der Bereinigungssitzung 
insgesamt, dass die Bundesregierung über keine tragfähige Strategie zur Bewältigung der strukturellen Krise 
Deutschlands verfüge. Sie erkenne weder die Dringlichkeit der Konsolidierung der Staatsfinanzen noch die
Notwendigkeit einer konsequenten Aufgaben- und Ausgabenkritik. Der Bundeshaushalt 2026 sei weder
finanzpolitisch verantwortbar noch zukunftsfähig und mache eine umfassende Neuorientierung der Finanz- und
Haushaltspolitik erforderlich. Die Fraktion der AfD käme daher zu dem Schluss, dass die Bundesregierung es offenbar 
aufgegeben habe, die wirtschaftliche und fiskalische Talfahrt des Landes noch aufzuhalten und sich damit
abgefunden habe, ihren Nachfolgern ein fiskalisches Trümmerfeld zu hinterlassen.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die Koalition verspiele mit ihrer Haushaltspolitik die
Zukunft. Gelder würden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen verschoben, ohne zusätzlichen Mehrwert und 
ohne echte zusätzliche Investitionen. So entstehe kein Wachstum und die aufgenommenen Kredite schufen keine 
Zukunft. Die Folge seien Rekordlöcher in der Finanzplanung von 170 Milliarden Euro und die Zinskosten stiegen, 
ohne dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wachsen würde.  
Die Bundesrepublik könne mehr als 5 Prozent zusätzliches Wachstum bis 2030 erzielen, wenn das
Sondervermögen richtig eingesetzt würde. So wie die Koalition agiere, entstünden noch nicht einmal 2 Prozent Wachstum. Der 
Kurs der Koalition sei ein gefährlicher Kurs für die Wirtschaft, Gesellschaft und Glaubwürdigkeit. Statt
lobbygesteuerter Subventionen und Steuersenkungen für Privilegierte brauche es Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur, 
Klimaneutralität und Innovation, um Deutschland aus der Krise zu führen. 
Die Koalition führe einen Angriff auf die Umwelt- und Klimaziele. Der Anteil an Ausgaben für den Umwelt-, 
Klima- und Naturschutz im Gesamtkernhaushalt sinke um rund 1,3 Milliarden Euro. Trotz der großen
Herausforderungen und der neuen finanziellen Möglichkeiten für Klima-, Umwelt- und Naturschutz würden zentrale
Programme im Umweltministerium nicht aufgestockt. Obwohl das Ministerium nun auch für Klimaschutz zuständig 
sei, fände sich kein zusätzliches Programm für Klimaschutz im Etat.  
Das Thema Klimaschutz solle offenbar ausschließlich über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) gelöst 
werden. Hier fänden sich allerdings keine echten zusätzlichen Mittel, trotz der von der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN verhandelten 100 Milliarden Euro für Klimaschutz. Neue Verantwortungen des
Umweltministeriums im KTF bestünden insbesondere aus Programmen, die zuvor im Wirtschaftsministerium lagen, wie 
z. B. die Internationale Klimaschutzinitiative, eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung für
internationalen Klima- und Biodiversitätsschutz und ein entscheidender Baustein der deutschen Klimafinanzierung
weltweit. Die Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diese Mittel aufzustocken, seien von der
Koalition abgelehnt worden. Dieser Haushalt widerlege jeden Versuch des Bundeskanzlers, sich bei der aktuellen 
UN-Klimakonferenz in Belém als Klimaschützer zu präsentieren. Das zeige: Umwelt, Klima- und Naturschutz 
funktioniere nur mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle Deutschlands wirtschaftliche Zukunft sichern, indem sie den 
Rohstofffonds stärken und gezielt in Mittelstand, Handwerk und Start-ups investieren wollten. Eine verlässliche 
Rohstoffversorgung wäre entscheidend, um geopolitische Abhängigkeiten zu verringern und die deutsche
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Daher hätte der Rohstofffonds auf mindestens 2,6 Milliarden Euro aufgestockt
werden müssen. Er wäre zentral für wirtschaftliche Resilienz und die Umsetzung der Rohstoffstrategie. 
Zugleich brauche der Mittelstand stärkere Unterstützung. Er sei das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und treibe 
Innovation, Klimaschutz und Digitalisierung voran. Programme wie das Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) sowie die Plattform 
Industrielle Bioökonomie müssten gezielt ausgebaut werden, um Arbeitsplätze, Innovationskraft und langfristiges 
Wachstum in Deutschland zu sichern. 
Bei den Themen Bürgergeld und Renten spreche die Bundesregierung vor allem über steigende Kosten anstatt 
über gerechte und effiziente Lösungen. Der Job-Turbo zeige exemplarisch die gesamte Symbolpolitik der
Bundesregierung: Eine erfolgreiche Maßnahme zur Eingliederung von hunderttausenden Ukrainern/innen in den
Arbeitsmarkt werde ohne Not abgeschafft, um wenige Millionen Euro zu sparen. Statt effizienter
Arbeitsmarktpolitik gebe es zusätzliche Bürokratie, überlastete Verwaltungen und keinerlei Haushaltseinsparungen. So eine Politik 
sei realitätsfern und löse keine Probleme – sie schaffe nur neue. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe zusätzlich 8,5 Milliarden Euro für Kinderbetreuung in Kitas und 
Ganztagsschulen gefordert, damit in eine echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf investiert werde. Eltern
erhielten so Verlässlichkeit und Kommunen bekämen die nötige Unterstützung.  
Explodierende Mietkosten brächten immer mehr Menschen zur existenziellen Sorge. Um Wohnen wieder
bezahlbar zu machen, wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Mittel für das genossenschaftliche Wohnen 
und den Bau von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende verdoppeln. Mit 1 Milliarde Euro
Investitionszuschüssen für die Neue Wohngemeinnützigkeit sollten gemeinnützige Wohnungsunternehmen gefördert 
werden. 
Die Koalition habe an der Kürzung der Humanitären Hilfe um 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024
festgehalten, dies sei vor dem Hintergrund von 300 Millionen Menschen, die auf Humanitäre Hilfe angewiesen seien, eine 
Katastrophe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte, dass Deutschland die Höhe der Zahlungen für 
die Humanitäre Hilfe an der Wirtschaftsleistung und den weltweiten Finanzierungsbedarfen ausrichten solle. Auf 
Grundlage dieses Fair-Share-Modells forderte sie 3 Milliarden Euro für die Humanitäre Hilfe. Deutschland müsse 
ein verlässlicher Partner im Kampf gegen Hunger und Not bleiben – aus Solidarität mit dem Globalen Süden, aber 
auch im eigenen sicherheitspolitischen Interesse.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die massiven Kürzungen im Etat des Bundesministeriums 
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seien der aktuellen Lage durch den Ausstieg der
USA aus der Entwicklungszusammenarbeit nicht angemessen. Die Fraktion setzte sich daher für die Erreichung 
der ODA-Quote von 0,7 Prozent ein und forderte eine Erhöhung des Etats des BMZ um 2,3 Milliarden Euro.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass die Bundesregierung die Hilfen für die Ukraine
angehoben habe. Damit sei diese ihrem Antrag aus dem September gefolgt. Allerdings wäre hier – dank der
Bereichsausnahme – deutlich mehr möglich gewesen. Es bleibe unverständlich, weshalb man nicht die vom
Bundesministerium der Verteidigung identifizierten Bedarfe für die Ukraine bereitstelle. Gleichzeitig müsse die
Ukraine und Präsident Selenskyj ihre Maßnahmen in der Korruptionsbekämpfung deutlich intensivieren. 
Die Bereichsausnahme ermögliche einen unbegrenzten Aufwuchs des Verteidigungshaushalts. Das entbinde die 
Regierung aber nicht davon, sorgsam mit Steuergeld umzugehen. Auch unter Bundesverteidigungsminister
Pistorius gebe es mittlerweile eine unrühmliche Reihe von Projekten, bei denen die Kosten regelrecht explodierten: 
Ob Digitalfunk oder neue Fregatten – der Minister müsse sein Augenmerk endlich auf funktionierende
Projektsteuerung richten. 
Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Kürzungen der vergangenen Jahre hätten in Deutschland einen riesigen 
Investitionsstau hinterlassen. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, habe die Bundesregierung
Investitionen in Straßen, Schienen, öffentliche Gebäude, bezahlbare Wohnungen, Sportanlagen und
Bildungseinrichtungen bewusst zurückgestellt. Allein auf kommunaler Ebene bestehe nach Schätzungen der Kreditanstalt für 
Wiederaufbau (KfW) ein Investitionsstau von über 215 Milliarden Euro. Die Zahl der Sozialwohnungen sinke. 
Von den nötigen 20 Milliarden Euro für sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau jährlich gebe die
Bundesregierung 2025 nur ein Zehntel aus. Verspätete Züge, geschlossene Kitas und stundenlange Staus bremsten die 
Produktivität und damit auch das Wirtschaftswachstum. Für 2025 solle das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts 
nur knapp über null liegen, nachdem die Wirtschaft schon in den Jahren 2023 und 2024 leicht geschrumpft sei. 
Dies sei auch ein Ergebnis von viel zu geringen Reallohnsteigerungen sowie hohen Preissteigerungen bei Mieten, 
Lebensmitteln, anderen Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs in den vergangenen Jahren. 
Die Bundesregierung ersetze echte Reformen durch Scheinlösungen: Statt die Schuldenbremse abzuschaffen, 
würden Sondervermögen für Aufrüstung und Infrastruktur geschaffen, die die Probleme keinesfalls lösten. Von 
den insgesamt 100 Milliarden Euro, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur an Länder und Kommunen gehen 
sollten, würden nur 8,3 Milliarden Euro jährlich abfließen. Dabei sei sogar die Mindestquote von 60 Prozent der 
Mittel, die an notleidende Kommunen gehen sollten, gestrichen worden. Gleichzeitig drohten in den kommenden 
Jahren hohe Einnahmeausfälle durch die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, die Senkung der
Körperschaftssteuer für Unternehmen und die Erhöhung der Pendlerpauschale. Der Deutsche Städte- und
Gemeindebund erwarte für das Jahr 2025 ein Rekorddefizit von mehr als 30 Milliarden Euro in den Haushalten von Städten 
und Gemeinden. Ohne Tilgung der Altschulden würden die Mittel des Sondervermögens keine spürbare
Verbesserung der kommunalen Investitionen oder Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Zudem 
bleibe völlig unklar, wie hoch der Anteil der zusätzlichen Investitionen am gesamten Bundeshaushalt sein werde 
und welche konkreten Zielmarken es für die Verbesserung der Infrastruktur gebe. 
Für den Einzelplan 14 – Verteidigung – plane die Koalition 2026 Ausgaben in Höhe von 82,7 Milliarden Euro, 
hinzu kämen Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 25,5 Milliarden Euro. Ausgaben in 
dieser Größenordnung würden Arbeitskräfte und Produktionskapazitäten binden und seien eine direkte
Konkurrenz für die zivilen Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Der kaum vorhandene Wettbewerb im
Rüstungsbereich und die intransparente Vergabe der Mittel führe zu überhöhten Gewinnen bei Rüstungsfirmen. Die 
explodierenden Börsenkurse von Rheinmetall u. a. seien eine Wette auf zukünftige Monopolgewinne.
Gleichzeitig sollten die Mittel für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frieden und Stabilität drastisch gekürzt werden – so 
beim Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Vergleich zum Jahr 2024 um über ein Drittel, 
bei der „Humanitären Hilfe und Krisenprävention“ im Vergleich zu 2024 um fast die Hälfte. Zusätzlich sollten 
jährlich 2 Prozent der Stellen in Ministerien und Behörden und Ausgaben für Sachmittel eingespart werden, so 
dass auch an dieser Stelle der Wirtschaft staatliche Nachfrage entzogen werde.  
Verschärfungen bei den Sanktionen für Arbeitssuchende sollten nicht zuletzt Druck auf Lohnhöhe und
Arbeitsbedingungen ausüben. Zusammen mit der viel zu geringen Erhöhung des Mindestlohns ab dem Jahr 2026 und 
kaum Entlastungen für die kleinen und mittleren Einkommen werde der beabsichtigte Konjunkturimpuls über 
höhere Investitionsausgaben verpuffen. Die Bundesregierung führe einen ideologischen Angriff auf den
Sozialstaat, statt die Bürgerinnen und Bürger vor überhöhten Mieten und Preisen zu schützen. Sie stelle die soziale 
Sicherheit als Belastung dar, obwohl die Sozialausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung seit zehn Jahren 
unverändert seien. 
Die Binnennachfrage müsse vielmehr über kräftige Reallohnerhöhungen, einen wirksamen Mietendeckel und die 
Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte, Bus und Bahn gestärkt werden. 
Dadurch könnten Unternehmen wieder in die Ausweitung ihrer Kapazitäten für den Inlandsmarkt investieren. 
Dies würde auch einen Beitrag dazu leisten, die Handelsbilanz gegenüber dem Ausland auszugleichen und die 
Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft zu senken. Um dem Staat eine flexible Reaktion auf innen- und 
außenpolitische Herausforderungen zu ermöglichen, müsse die Schuldenbremse abgeschafft werden. 
Die Regierungspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe Deutschland in die aktuelle Krisensituation gesteuert, 
dringend notwendige Investitionen verhindert, die Ungleichheit verschärft und den Sozialstaat weiter abgebaut. 
Ab dem Bundeshaushalt 2027 bestehe allein für die drei Jahre bis 2029 eine Lücke von rund 150 Milliarden Euro 
im Kernhaushalt. Bis zum Jahr 2029 würden die geplanten Zinsausgaben von 30 Milliarden Euro im Jahr 2025 
auf mehr als 60 Milliarden Euro steigen. Koalition und Bundesregierung planten keine solidarische Finanzierung 
der Lasten über die Einnahmenseite – im Gegenteil, Einkommensstarke und Wohlhabende sollten durch
Unternehmenssteuersenkungen sogar noch entlastet werden. Auch der Bundeshaushalt 2026 werde den
gesellschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht und verschärfe die sozialen Gegensätze. Die Fraktion Die Linke lehne ihn 
daher ab. 
2.2. Zu den Einzelplanberatungen im Haushaltsausschuss 
Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt) 
Die Gesamtausgaben für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt stiegen laut dem Regierungsentwurf 
2026 auf rund 67,388 Mio. Euro, nach 58,940 Mio. Euro im Vorjahr. Der deutliche Aufwuchs der sächlichen 
Verwaltungsausgaben resultiert insbesondere aus den höheren Mietausgaben für die Anmietung einer
Ausweichliegenschaft für die Zeit der Baumaßnahmen. 
Die Haushaltsmittel für die große Baumaßnahme am Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten werden außerhalb 
des Einzelplans 01 im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Einzelplan 
25) veranschlagt. 
Der Ausschuss thematisierte in seinem Gespräch mit der Chefin des Bundespräsidialamtes die Baumaßnahmen 
am Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten sowie die bereits jetzt eingetretenen Verzögerungen. Des Weiteren 
wurde die besondere Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit des Bundespräsidenten bzw. des Bundespräsidialamtes 
angesprochen. In diesem Zusammenhang kritisierte die Fraktion der AfD die nach ihrer Auffassung politisch nicht 
neutrale Position des Bundespräsidenten in seiner Rede zum Gedenken an den 9. November, in der dieser dazu 
aufgerufen habe, die Demokratie wehrhaft zu verteidigen, da sie bedroht sei wie noch nie. 
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.  
Die im Ausschuss vertretenen Fraktionen legten weder in der Einzelplanberatung noch in der Bereinigungssitzung 
Änderungsanträge zu diesem Einzelplan vor. Damit blieben die im Regierungsentwurf veranschlagten
Gesamtausgaben unverändert.  
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten 
Ausgaben von rund 67,388 Mio. Euro ab.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem im Saldo unveränderten Regierungsentwurf des Einzelplans 01 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei 
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zu.
Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag) 
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 1,253 Mrd. Euro vor. Die
Gesamtausgaben erhöhten sich damit gegenüber dem Vorjahresansatz von 1,234 Mrd. Euro nur leicht. Die
Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin sind im Etat der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (Kapitel 6004) etatisiert.  
Wie bereits in den vergangenen Jahren tauschte sich der Ausschuss in einem ausschließlich im Kreis der
Abgeordneten geführten Gespräch zu aktuellen Fragen aus dem Geschäftsbereich mit der Präsidentin des Deutschen 
Bundestages aus. 
Im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 6 Absatz 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages hatte der Ältestenrat mit Schreiben vom 13. November 2025 an die amtierende Vorsitzende des
Haushaltsausschusses schriftlich sein Einverständnis hinsichtlich der vom Haushaltsvoranschlag zum Einzelplan 02
abweichenden Beschlüsse des Haushaltsausschusses mitgeteilt. 
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss einvernehmlich mehrere Änderungen empfohlen, die dieser in seine 
Beschlüsse überführte. In der Einzelplanberatung widerrief die Fraktion der AfD bei zwei dieser
einvernehmlichen Empfehlungen ihr zustimmendes Votum und sprach sich dagegen aus.  
In der Einzelplanberatung beriet der Ausschuss den Einzelplans sowohl hinsichtlich seiner Sachtitel als auch
seiner Personaltitel abschließend.  
In Kapitel 0211 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wurde in der Einzelplanberatung 
der Antrag der Fraktion der AfD, den Ansatz der Öffentlichkeitsarbeit zu kürzen ebenso abgelehnt wie deren 
Vorschlag, im Titel der Sachverständigen die Ausgaben für den Deutschen Ethikrat zu streichen. 
In Kapitel 0212 – Deutscher Bundestag – betrafen die Kürzungsanträge der Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung die Auslandsdienstreisen der Abgeordneten sowie die Mittel für den Erwerb zeitgenössischer Kunst.  
Des Weiteren erklärte die Fraktion der AfD, das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) verstoße nach 
ihrer Auffassung gegen sein satzungsgemäß verankertes Neutralitätsgebot. Zudem sei die Dokumentation von 
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland seitens des DIMR einseitig und politisch gefärbt. Daher sollten die 
veranschlagten Mittel komplett gestrichen und die Bewilligung neuer Finanzmittel von einer grundlegenden
Neuausrichtung des Instituts abhängig gemacht werden. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden 
Fraktion abgelehnt. Der dazu in der Bereinigungssitzung eingebrachte Aufstockungsantrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN fand ebenfalls keine Mehrheit.  
Des Weiteren wollte die Fraktion der AfD einen neuen Titel „Globale Minderausgabe“ ausbringen, damit auch 
der Deutsche Bundestag seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet.  
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 1,275 Mrd. Euro. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 02 und der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 02 in der Bereinigungssitzung mit 
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. 
Einzelplan 03 (Bundesrat) 
Die im Regierungsentwurf veranschlagten Gesamtausgaben erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf rund 
40,968 Mio. Euro; im Vorjahr hatten die Ausgaben rund 38,523 Mio. Euro betragen. 
Die Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen und Erneuerungen am Dienstsitz Berlin des Bundesrates werden im 
Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Einzelplan 25) sowie im Etat der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Kapitel 6004) etatisiert.
Im Gespräch des Ausschusses mit der Direktorin des Bundesrates wurde darauf verwiesen, dass es sich bei diesem 
Einzelplan um einen reinen Verwaltungshaushalt handele, aus dem vor allem Personalausgaben und sächliche 
Verwaltungsausgaben finanziert würden.  
Gegenstand der Erörterung im Ausschuss waren erneut die aus den Personalausgaben zu leistenden Ausgaben für 
die von den ordentlichen und stellvertretenden Bundesratsmitgliedern sowie den Beauftragten der
Landesregierungen genutzten Jahresnetzkarten der Deutschen Bahn AG. Des Weiteren wurden die sich verzögernden
Baumaßnahmen am Dienstsitz Berlin des Bundesrates erörtert. 
Die Fraktion der AfD kritisierte die Aufrechterhaltung der administrativen Außenstelle in Bonn und forderte die 
Aufgabe dieser Liegenschaft sowie die Kürzung der dafür veranschlagten Mittel. Des Weiteren sollten die Mittel 
für externe Beratungsfirmen im Rahmen der Erstellung eines Konzeptes für ein neues Corporate Design
gestrichen und die Aufgaben von internen Beschäftigten übernommen werden. Die dazu vorgelegten Anträge wurden 
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.  
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten 
Ausgaben von rund 40,968 Mio. Euro ab.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem im Saldo unveränderten Regierungsentwurf des Einzelplans 03 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. 
Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes) 
Im Vergleich zum Soll des Jahres 2025 sah der Etatentwurf 2026 für diesen Einzelplan mit rund 4,897 Mrd. Euro 
eine Erhöhung um 930,056 Mio. Euro vor.  
Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Kapitel 0410, 0411 und 0412) 
In dem Gespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramtes wurde in der Einzelplanberatung erneut der geplante 
Erweiterungsneubau des Bundeskanzleramtes angesprochen. Von Seiten der Oppositionsfraktionen wurde auf die 
erheblichen Kostenrisiken der Baumaßnahme verwiesen. Der Chef des Bundeskanzleramtes erinnerte daran, dass 
die Baumaßnahme bereits weit fortgeschritten sei und Planänderungen mit massiven Kosten verbunden wären. 
Ein verdichtetes Raumkonzept werde unter Berücksichtigung der besonderen Sicherheitsanforderungen
bestimmter Abteilungen erstellt. Darüber hinaus strebe man an, angemietete Räumlichkeiten nach Fertigstellung des
Erweiterungsneubaus aufzugeben.  
In Vordergrund stand jedoch die Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates (NSR). Der Bundesminister erklärte, 
dass die im Bundeskanzleramt dafür ausgebrachten Stellen zwischenzeitlich hätten besetzt werden können und 
mit der Erarbeitung eines integrierten Lagebildes, der Kernaufgabe des Nationalen Sicherheitsrates, begonnen 
worden sei. Die Konstituierung sei für Oktober/November 2025 geplant, unabhängig von einem aktuellen Anlass. 
Ein Thema des Nationalen Sicherheitsrates werde künftig auch die nationale Koordinierung der Drohnenabwehr 
sein.  
In der Einzelplanberatung lagen dem Ausschuss einige wenige Kürzungsanträge der Fraktion der AfD vor, die 
jedoch gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses vollzogen. Dazu lagen eine Vielzahl an Änderungsanträgen vor, die sich der Ausschuss zu 
eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel 
gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt.
Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414)  
Beim Kapitel des Bundesnachrichtendienstes, das nicht Gegenstand der Aussprache im Haushaltsausschuss war, 
beantragte die Fraktion der AfD bei Titel „Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst“, den Zuschussbetrag auf 
den im Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Ansatz zurückzuführen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der 
antragstellenden Fraktion abgelehnt.  
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0415) 
In dem Gespräch des Ausschusses mit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland (Ostbeauftragte) 
berichtete diese in der Einzelplanberatung über den Planungsstand des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit 
und Europäische Transformation (Zukunftszentrum). Als Begegnungs- und Forschungsstelle solle das
Zukunftszentrum die Leistungen der deutschen Wiedervereinigung würdigen und die Erfahrungen daraus für künftige
Umbrüche und Krisen nutzbar machen. Im Frühjahr sei der Juryentscheid zum Planungsentwurf erfolgt. Die
Ostbeauftragte wies darauf hin, dass die Veranschlagung der Baukosten sowie die Bauausführung in der Verantwortung 
des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) lägen. Mit der Ausbringung 
der Stellen im Haushalt 2025 könne die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung beginnen. Die
Betriebsübergabe sei nach aktuellem Planungsstand für das Jahr 2030 geplant. In der Bereinigungssitzung gab die
Ostbeauftragte ein Update zum Planungsstand. 
Der Bundesrechnungshof hatte in der Einzelplanberatung kritisch angemerkt, dass das Zukunftszentrum mit Blick 
auf die hohen Baukosten und die dauerhaft hohen Betriebskosten ein erhebliches finanzielles Risiko darstelle. 
Das Projekt sollte daher angesichts der hohen Verschuldung und 35 Jahre nach der gelungenen
Wiedervereinigung keine Priorität genießen. Des Weiteren hinterfragte der Bundesrechnungshof unter Verweis auf die
Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit die Veranschlagung der Baukosten im Etat des BMWSB. Konsequenterweise 
sollten diese im Kapitel der Ostbeauftragten etatisiert werden. In der sich anschließenden kontroversen Diskussion 
wurde deutlich gemacht, dass die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zwar eine wichtige
Beratungsgrundlage darstellten, die politische Entscheidungshoheit jedoch ausschließlich beim Parlament liege. 
In der Einzelplanberatung lag dem Ausschuss lediglich ein Kürzungsantrag der Fraktion der AfD zur
Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses vollzogen. Dazu lagen zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen 
machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten 
mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt. 
Staatsministerin für Sport und Ehrenamt (Kapitel 0416 und 0417) 
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden dem Geschäftsbereich des
Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt aus dem Geschäftsbereich des 
Bundesministeriums des Innern übertragen. Der Ausschuss zeigte sich in der Einzelplanberatung zufrieden
darüber, dass die Übertragung der Zuständigkeiten ins Bundeskanzleramt weitgehend abgeschlossen sei.  
Der Ausschuss begrüßte, dass sich die Mittel für den Spitzensport seit dem Jahr 2017 verdoppelt hätten und im 
Haushalt 2026 ein weiterer Aufwuchs geplant sei. Auf Wunsch des Ausschusses informierte die Staatsministerin 
über den aktuellen Stand der deutschen Olympia-Bewerbung. Weitere Themen des Gesprächs waren die
Sportagentur, die Sportmilliarde sowie die unabhängige Ansprechstelle Safe Sport.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisierte die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt 
(DSEE), deren Stiftungszweck die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des
Ehrenamtes insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen ist. Die von der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN zur DSEE und zu weiteren Titeln aus der Titelgruppe „Sport“ eingebrachten
Aufstockungsanträge fanden keine Mehrheit.  
In der Einzelplanberatung lag dem Ausschuss ein Aufstockungsantrag der Fraktion der AfD zu den „Zentralen 
Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ vor. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
abgelehnt. In der Bereinigungssitzung korrigierte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen diesen
Ansatz leicht nach oben.  
Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen stellte der Ausschuss erstmalig für das Bundesprogramm „Deutschland 
lernt Schwimmen“ 5 Mio. Euro an Barmitteln und eine Verpflichtungsermächtigung von 15 Mio. Euro in den Etat 
ein.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses vollzogen. Dazu lagen zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen 
machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten 
mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt. 
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0431 und 0432) 
Mit dem Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung thematisierte der Ausschuss in der
Einzelplanberatung die durch das Bundespresseamt (BPA) organisierten und finanzierten BPA-Informationsfahrten 
für politisch interessierte Personen sowie die vom BPA koordinierte ressortübergreifende Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der Ausschuss betonte die Bedeutung der Informationsfahrten für den
politischen Diskurs ausdrücklich und sprach sich explizit gegen Kürzungen aus.  
In der Bereinigungssitzung berichtete der Chef des Presse- und Informationsamtes über die aktuelle Kampagne 
der Bundesregierung „Das kann Deutschland“. Mit dieser Kampagne sollten über einen längeren Zeitraum mit 
jeweils aktuellen, wechselnden Motiven die Entscheidungen der Bundesregierung sichtbar gemacht werden. Die 
Bundesregierung wolle damit auch den Zusammenhalt in Deutschland stärken, Erfolge benennen und damit
Zuversicht für den Wandel stiften. 
Bei dem Titel der Informationspolitischen Einrichtungen hinterfragte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 
in der Einzelplanberatung die Förderung des politischen Thinktank Republik21 e. V. aus dem Bundeshaushalt. In 
der Bereinigungssitzung legte sie einen Antrag zur Streichung der Mittel für den Thinktank vor, der jedoch mit 
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde.  
Die Fraktion der AfD kritisierte in ihrem in der Einzelplanberatung zu Titel „Informationspolitische
Einrichtungen“ eingebrachten Kürzungsantrag, dass die Zuwendungsempfänger hauptsächlich durch Parteinähe auffallen 
würden. In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Vorschlag und mit der Mehrheit der
Koalitionsfraktionen diesen Titel leicht auf.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium mehrere Veränderungen in Fortführung der
Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 4. September 2025 zum Bundeshaushalt 
2025 eingebracht, die sich der Ausschuss zu eigen machte.  
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Kapitel 0451 bis 0456) 
Zentrale Themen in dem Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 
waren die Zukunft der Filmförderung sowie die kulturelle Kinoförderung. Der Staatsminister machte auf die
prekäre Auftragslage der deutschen Filmbranche aufmerksam, die ohne eine konsequente staatliche Unterstützung 
zu einem Zusammenbruch der deutschen Produktionslandschaft geführt hätte. Für die kulturelle Kinoförderung 
sei im nächsten Jahr ein neues Programm aufgelegt worden, das das bisherige Programm ersetzen werde.
Zwischenzeitlich zeichneten sich bereits erste Erfolge dieser Förderung ab.  
Hinsichtlich der geplanten Einheitsdenkmäler hatte der Staatsminister in der Einzelplanberatung über den
aktuellen Sachstand des im Bau befindlichen Freiheits- und Einheitsdenkmals auf der Schlossfreiheit in Berlin
informiert. Trotz der bisherigen Verzögerungen und Kostensteigerungen plädierte der Staatsminister für einen
Weiterbau. Weitere in Planung befindliche Einheitsdenkmäler seien der Gedenkort für die Opfer der
nationalsozialistischen "Euthanasie-Morde" in Berlin sowie das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig. Auf Nachfrage der 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte der Staatsminister, dass in dem neuen Gedenkstättenkonzept die 
Aufarbeitung des Kolonialismus ein wichtiges Thema sei.  
Weitere Themenschwerpunkte waren die Förderung der freien Szene, die Zukunft des Kulturpasses und die
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In der Bereinigungssitzung betonte der Beauftragte für Kultur
und Medien die Bedeutung der Deutschen Welle als dem Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland, 
deren Bedeutung in den vergangenen Jahren noch einmal deutlich zugenommen habe, auch weil Rundfunksender 
anderer Nationen ihr Programm eingeschränkt hätten. 
Die Fraktion der AfD kritisierte, der Beauftragte für Kultur und Medien habe es an Mut zur
Haushaltskonsolidierung fehlen lassen. Positiv vermerkte die Fraktion der AfD hingegen, dass das Projekt zur Rekonstruktion der 
vorvernichteten Stasiunterlagen nun doch vorankommen.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses vollzogen. Dazu lagen zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen 
machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten 
mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt. 
Über die Bereinigungsvorlage hinaus beschloss der Ausschuss im Kapitel des Beauftragten der Bundesregierung 
für Kultur und Medien auf Antrag der Koalitionsfraktionen und bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der 
Oppositionsfraktionen eine Vielzahl von Veränderungen bzw. passte die Veranschlagungen an den aktuellen
Bedarf an. 
Bei den „Zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs“ – 
Kapitel 0451 – lagen dem Ausschuss in der Einzelplanberatung zwei Kürzungsanträge der Fraktion der AfD vor, 
die gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden.  
Auch in Kapitel 0452 – Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – in der Titelgruppe 01 – 
Allgemeine kulturelle Angelegenheiten – legte die Fraktion der AfD erfolglos mehrere umfangreiche
Kürzungsanträge vor.  
Nach den Vorstellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte es deutlich mehr Fördermittel für
national und international bedeutsame Vorhaben geben. Ferner mahnte die Fraktion im Rahmen der Aufarbeitung der 
deutschen Kolonialvergangenheit den Aufbau einer dezentralen Struktur von Erinnerungseinrichtungen an und 
beantragte bei Titel „Globaler Süden, Aufarbeitung des Kolonialismus“ die Bereitstellung entsprechender Mittel. 
Diesen Forderungen schloss sich die Fraktion Die Linke jeweils mit eigenen Anträgen an.  
Die Fraktion Die Linke betonte die Bedeutung der Medienkompetenz und eines guten Journalismus zur Stärkung 
der Zivilgesellschaft und der Wiederherstellung des Vertrauens in die Demokratie. Dazu sollten 4,0 Mio. Euro an 
zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollten die Mittel für den „Kulturpass“ 
(+45,390 Mio. Euro) ebenso wie für die „Kulturelle Vermittlung“ (+4,5 Mio. Euro) und damit für die kulturelle 
Bildung insbesondere von zugewanderten Menschen aufgestockt werden.  
Die Fraktion Die Linke verwies schließlich noch auf die sich verschärfenden wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für Kleinverlage und beantragte die Ausbringung eines mit 10 Mio. Euro ausgestatteten neuen Titels
„Strukturelle Verlagsförderung“.  
In der Titelgruppe 02 – Kulturförderung im Inland – machte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung 
für eine Reduzierung des Ansatzes zur Förderung des Reeperbahn Festivals stark, um die Wettbewerbsfähigkeit 
mit anderen Veranstaltungen sicherzustellen und lehnte des Weiteren die Förderung von Gender-Mainstreaming- 
und Gender-Quoten ab. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich zur Sicherstellung der Finanzierung für eine Erhöhung 
der Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater aus. Dieser Forderung 
schloss sich die Fraktion Die Linke mit einem eigenen Antrag an. Darüber hinaus wies die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf den erheblichen Modernisierungsbedarf der Kinos im ländlichen Raum hin und
forderte eine Fortsetzung des „Zukunftsprogramms Kino“ mit einem Ansatz von 20 Mio. Euro.  
In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion Die Linke kritisiert, dass die Mittel für die Filmförderung hinter 
denen des bisherigen Zukunftsprogramms Kino zurückbleiben würden und sprach sich für eine deutliche
Erhöhung aus.  
In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Mittel für die Kulturelle 
Vermittlung, die Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen in Berlin, den Zuschuss an die Kulturpolitische
Gesellschaft, die Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben sowie die Mittel für die
Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung auf. Die
Filmförderung und die Mittel für die Digitalisierung des Filmerbes erhielten ebenso zusätzliche Mittel wie die Einrichtungen 
auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater und die Initiative Musik. Nennenswert höhere Mittel 
wurden für die Kulturellen Einrichtungen und Aufgaben im Inland, für die Zuschüsse für investive
Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland ausgebracht.  
In der Titelgruppe 03 – Stiftung Preußischer Kulturbesitz – stellte die Fraktion Die Linke in der
Einzelplanberatung einen Antrag zur Abstimmung, mit dem der Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz um 
45 Mio. Euro aufgestockt werden sollte. Die Fraktion begründete ihren Antrag damit, dass die kulturelle Teilhabe 
und Bildung noch weit von dem Ideal der Teilhabegerechtigkeit entfernt sei. Auch sollte damit die
museumspädagogische Arbeit gestärkt werden. Des Weiteren verwies die Fraktion Die Linke darauf, dass die Etats der
Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager in den vergangenen Jahren erheblichen finanziellen Belastungen
ausgesetzt gewesen seien und beantragte eine maßgebliche Aufstockung.  
In der Titelgruppe 09 – Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) – wurde der Zuschuss an die Deutsche Welle 
geringfügig nach unten korrigiert. Der deutlich weiter gehende Kürzungsantrag der Fraktion der AfD blieb ohne 
Mehrheit.  
In Kapitel 0453 – Bundesarchiv – wiederholte die Fraktion der AfD ihre Forderung nach einer konsequenten 
Fortführung des Projekts zur Rekonstruktion vorvernichteter Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für
Staatssicherheit. Dazu sollten die Mittel um 5,0 Mio. Euro aufgestockt werden.  
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 4,998 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 04 in der Bereinigungssitzung mit 
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.  
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts) 
Nach dem Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 05 Gesamtausgaben in Höhe von 6,059 Mrd. Euro 
veranschlagt und damit 166 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Obwohl der Mittelansatz in den Jahren 2025 und 
2026 für Maßnahmen der humanitären Hilfe sowohl absolut als auch prozentual den größten Rückgang zu
verzeichnen hatte, sind deutliche Ausgabenschwerpunkte weiterhin die Förderbereiche humanitäre Hilfe und
Krisenprävention mit insgesamt 1,38 Mrd. Euro.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen mehrere Änderungsanträge 
vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten
Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu 
zuständigen Ressorts umgesetzt. 
Erneut war die Debatte in der Einzelplanberatung von der zunehmenden Krisenhaftigkeit in der Welt geprägt. 
Neben dem Thema des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine dominierte die am 7. Oktober 2023 durch den 
Terrorangriff der Hamas auf Israel ausgelöste Eskalation des Nahostkonflikts und die damit verbundenen
menschenrechtlichen und humanitären Konsequenzen im Gazastreifen die Diskussion. Nach dem Friedensabkommen 
vom 10. Oktober 2025 zwischen Israel und der Hamas stand insbesondere die für November 2025 geplante Gaza-
Wiederaufbaukonferenz im Mittelpunkt des Gesprächs.  
Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen im Bereich der humanitären Hilfe standen mehrheitlich in 
der Kritik. Es zeigte sich das Dilemma zwischen einer angespannten Haushaltslage und der politischen
Willenserklärung, Verantwortung in der Welt übernehmen zu wollen, auf. Bundesminister Dr. Wadephul betonte, 
Deutschland leiste Unterstützung aus humanitären Gründen, aber auch aus eigenen wirtschaftlichen und
kulturellen Interessen, zur Fluchtursachenbekämpfung oder Rohstoffsicherung. Im nächsten Jahr rechne das Auswärtige 
Amt (AA) mit einem Bedarf an humanitären Mitteln für Gaza und die Ukraine von jeweils 200 Mio. Euro sowie 
für den Sudan von 120 Mio. Euro. Da die Mittel dort dringend benötigt würden, müsse die Unterstützung für
andere afrikanische Staaten, für Länder in Asien oder auch Lateinamerika zurückgenommen werden und
Deutschland könne seine Interessen dort nur unvollkommen wahrnehmen. Er werde sich weiterhin für eine Aufstockung 
der Mittel für die humanitäre Hilfe einsetzen.  
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke thematisierten zunehmende Notsituationen auch 
durch Klimafolgeschäden sowie die Seenotrettung im Mittelmeer. Die Fraktion der AfD kritisierte die hohen 
Beiträge an die Vereinten Nationen, forderte mehr Maßnahmen gegen die Verfolgung von Christen sowie eine 
Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und
Übertragung einzelner Titel in den Etat des AA.  
Fraktionsübergreifend war die Reform des Goethe-Instituts sowie die Arbeit und Liegenschaft des Bundesamtes 
für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) Thema in der Einzelplanberatung. Der Außenminister erklärte, die
Reform des Goethe-Instituts sei schmerzhaft gewesen, die Zwischenziele seien aber erreicht worden. Für die Visa-
Bearbeitung benötige das BfAA dringend mehr Personal. Zudem wurde über Doppelförderungen von
Zuwendungsempfängern aus verschiedenen Einzelplänen diskutiert und ein fehlender Gesamtüberblick beanstandet. 
Auch die Themen der Bereichsausnahme im Einzelplan 05, Personaleinsparungen in den Auslandsvertretungen, 
Deutschlands Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Aufbau einer 
„Work-and-Stay“-Agentur oder die Sanierung der St. Petri-Kirche in Riga wurden in der Einzelplanberatung
diskutiert. 
In dem Gespräch mit Bundesminister Dr. Wadephul in der Bereinigungssitzung beanstandeten die Fraktionen 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die eher kleinteiligen Erhöhungen der Koalition angesichts der
großen Herausforderungen in der Welt – insbesondere in Gaza, der Ukraine sowie dem Sudan. Während die Fraktion 
Die Linke die falsche Schwerpunktsetzung vor dem Hintergrund der hohen militärischen Ausgaben beanstandete 
und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Zeiten multipler Krisen zudem eine Stärkung der
auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik forderte, betonte die Fraktion der AfD, mit Blick auf die angespannte
Haushaltslage dürfe auch der Einzelplan 05 nicht von Einsparungen ausgenommen werden. Der Bundesminister
erklärte, er sei sich des Konsolidierungsbedarfs bewusst, dennoch seien die vorgesehenen Kürzungen schmerzlich. 
Hinsichtlich der ursprünglich für November 2025 geplanten Wiederaufbaukonferenz für Gaza gebe es noch
Abstimmungsbedarf mit den internationalen Partnern. Für die Ukraine kündigte er weitere 40 Mio. Euro Winterhilfe 
an. Auch aufgrund der verheerenden Situation im Sudan würden dringend mehr Mittel benötigt. Sonderbedarfe 
im laufenden Jahr müssten mit Anträgen auf überplanmäßige Ausgaben begegnet werden.  
Wie bereits in der Einzelplanberatung wurde auch in der Bereinigungssitzung über den Aufbau der „Work-and-
Stay“-Agentur, das BfAA oder die Digitalisierung der Visa-Bearbeitung gesprochen.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
In der Einzelplanberatung legte die Fraktion der AfD 20 Änderungsanträge vor. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN brachte insgesamt fünf Änderungsanträge sowie drei Maßgabebeschlüsse zur Umsetzung der
Bereichsausnahmen im Einzelplan 05, zur Europäischen Seenotrettungsmission sowie zur Einstellung sämtlicher
finanzieller und materieller Unterstützungsleistungen an Staaten, die internationales Seerecht missachten und humanitäre 
Hilfe bedrohen, ein. Die Fraktion Die Linke legte fünf Änderungsanträge vor.  
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen erfolgreich 16 Änderungsanträge sowie einen
Maßgabebeschluss ein. Die Fraktion der AfD legte zwei Deckblätter und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 
15 Änderungsanträge und zwei Maßgabebeschlüsse vor.  
Alle Oppositionsanträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit, während die Anträge der Koalitionsfraktionen 
ausnahmslos angenommen wurden.  
Im Kapitel 0501 – Sicherung von Frieden und Stabilität – kritisierte die Fraktion der AfD die hohen Beiträge an 
die Vereinten Nationen (Titel 687 10) und forderte eine Absenkung des Ansatzes um 285,16 Mio. Euro. In der 
Bereinigungssitzung wurde auf Basis der Bereinigungsvorlage der Ansatz um 59,49 Mio. Euro gekürzt. Zudem 
forderte die Fraktion der AfD, die Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich zu 
reduzieren (Titel 687 14, -42 Mio. Euro), mit der Bereinigungsvorlage wurde der Ansatz um 1,90 Mio. Euro 
abgesenkt. Während die AfD die Einstellungen aller Zahlungen an UNRWA (Titel 687 17) forderte, setzten sich 
die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (+35 Mio. Euro) sowie Die Linke (+51,36 Mio. Euro) hingegen für
Aufstockung von Mitteln an internationale Organisationen wie IKRK, UNHCR, UNRWA, OHCHR und OCHA 
ein. Der Titel 687 23 (Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte) sollte nach Ansicht der Fraktion der AfD 
aufgrund fragwürdiger Projekte deutlich reduziert werden (-23 Mio. Euro), die Fraktion Die Linke forderte in 
Anbetracht der global immer dramatischeren Lage eine Aufstockung um 17 Mio. Euro. Die Fraktionen BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN und Die Linke beantragten, die Mittel für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Titel 687 
32) von 1,048 Mrd. auf 3 Mrd. anzuheben. Während die AfD-Fraktion den Ansatz im Titel 687 34
(Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik) um 177 Mio. Euro reduzieren 
wollte, forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anhebung um 73 Mio. Euro. Der Ausschuss 
stockte den Ansatz mit der Bereinigungsvorlage zunächst um 26 Mio. Euro für die Durchführung des Projektes 
„Lebanon AHEAD“ des Malteser Hilfsdienstes e.V. auf. Durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen wurden 
zudem weitere 400.000 Euro für das Missing Migrants Project der Internationalen Organisation für Migration 
(IOM) zur Verfügung gestellt. Die Fraktion der AfD beantragte aufgrund sparsamer Haushaltsführung, den Titel 
532 45 (Internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz) zu streichen. Da der Klimawandel zu den größten
Sicherheitsrisiken weltweit zähle, forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ansatz für die Energie-, 
Klima- und Umweltaußenpolitik (Titel 687 43) von 10 auf 12 Mio. Euro zu erhöhen.   
Im Kapitel 0502 – Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen – beantragte die Fraktion 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Sperrung der Mittel für die Grundsteuer für das Gebäude des „Russischen
Hauses der Wissenschaft und Kultur in Berlin“, solange die Betreiberorganisation europäisch sanktioniert ist (Titel 
539 99). Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde zur Unterstützung des Volksbundes Deutscher
Kriegsgräberfürsorge e. V. der Ansatz beim Titel 685 01 um 2,5 Mio. Euro erhöht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN sah für den German Marshall Fund (Titel 687 16) 1 Mio. Euro mehr vor. Für Einrichtungen zur Pflege der 
Auslandsbeziehungen (Titel 685 20) wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen 1 Mio. Euro mehr zur
Verfügung gestellt, während die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung um 0,27 Mio. Euro
vorgeschlagen hatte. Die AfD-Fraktion forderte eine Streichung des Titels 687 27 (Gesellschafts- und europapolitische
Maßnahmen der Politischen Stiftungen), die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte, die Mittel für die 
Politischen Stiftungen um 10 Mio. zu erhöhen, auf Basis der Bereinigungsvorlage stockte der Ausschuss den 
Ansatz dann um 10 Mio. Euro auf.  
Zu dem Titel 681 11 (Förderung akademischer Stipendienprogramme für ausländische Studierende, Graduierte, 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) im Kapitel 0504 – Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland – 
brachten die Fraktionen der AfD (-10,5 Mio. Euro) sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (+ 6 Mio. Euro in der 
Einzelplanberatung, +7 Mio. Euro in der Bereinigungssitzung) Änderungsanträge ein. Im selben Kapitel forderte 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung der Mittel um 10 Mio. Euro für die Östlichen
Partnerschaften (Titel 687 13), die Fraktion der AfD schlug hingegen eine Reduzierung um 7,7 Mio. Euro vor. Während 
die AfD-Fraktion eine Streichung des Titels 867 15 (Programmarbeit) vorschlug, sah die Fraktion BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN 1 Mio. Euro mehr vor. Zu dem Titel 687 17 (Internationale Aktivitäten gesellschaftlicher
Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen im Inland und Ausland) legten alle Fraktionen jeweils ein 
Deckblatt vor, die AfD-Fraktion forderte eine Streichung des Titels, während die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN und Die Linke eine Erhöhung um 1,7 Mio. Euro bzw. 6 Mio. Euro beantragten. Schlussendlich wurde 
der Ansatz auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 0,4 Mio. Euro angehoben. Diese beantragten zudem
erfolgreich eine Mittelaustockung um 4 Mio. Euro beim Titel 687 92 (Förderung von Projekten der Holocaust-
Erinnerung). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte im Kapitel 0504 Mittelaufstockungen bei den Titeln 
687 22 (Zuwendungen an Schulen im Ausland, +10 Mio. Euro), 687 40 (Goethe-Institut, +13,2 Mio. Euro), 
687 46 (Alexander von Humboldt-Stiftung, +6 Mio. Euro), 687 47 (Sonstige institutionell geförderte
Zuwendungsempfänger, +1,5 Mio. Euro), 687 48 (Deutscher Akademischer Austauschdienst, +10 Mio. Euro). Die
Koalitionsfraktionen beantragten für eine neue Orgel der Dormitio-Abtei in Jerusalem sowie die Renovierung der 
St-Petri-Kirche in Riga, beim Titel 896 31 (Zuschüsse zu Baumaßnahmen) die Barmittel um 10 Mio. Euro sowie 
Verpflichtungsermächtigungen um 20 Mio. Euro zu erhöhen. Sie legten bzgl. der Sanierung der St-Petri-Kirche 
einen Maßgabebeschluss vor und sperrten die Mittel in Höhe von 28 Mio. Euro bis zur Vorlage eines Konzepts.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte außerdem zwei Maßgabebeschlüsse zur Entbürokratisierung 
beim Zuwendungsrecht für Maßnahmen im Ausland sowie zur Umsetzung der Bereichsausnahmen im
Einzelplan 05 vor.
Über den gesamten Einzelplan hinweg legten die Koalitionsfraktionen zur Gegenfinanzierung mehrere
Kürzungsanträge vor, die Fraktion der AfD brachte im Sinne der sparsamen Haushaltsführung ebenfalls verschiedene
Anträge zur Kürzung bzw. Streichung ein.  
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um rund 33,837 Mio. Euro abgesenkt und betrug somit 
rund 6,025 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 05 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke zu.  
Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern) 
Dem Bundesministerium des Innern wurden mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 aus 
dem Geschäftsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien die Zuständigkeiten für die Kultur und Geschichte 
der Deutschen im östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie für die 
Kulturförderung autochthoner Minderheiten übertragen. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes
erhält das Ministerium die Zuständigkeit für Kultur-, Gesellschafts- und Medienbeziehungen: deutsche
Minderheiten. Vom Bundesministerium des Innern gehen Zuständigkeiten für die digitale Sicherheit und Cybersicherheit 
an das neue Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie die Sport- und
Ehrenamtsförderung an das Bundeskanzleramt über. Diese Veränderungen im Ressortzuschnitt spiegeln sich im
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 noch nicht wider. 
Im Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 06 Gesamtausgaben in Höhe von 16 Mrd. Euro veranschlagt 
und damit knapp 0,8 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil macht wie in den Vorjahren die innere 
Sicherheit mit 7,4 Mrd. Euro aus, gefolgt von den Mitteln für Integration und Migration in Höhe von 2,2 Mrd. 
Euro. Weitere Ausgabenschwerpunkte sind die IT- und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung mit 
zusammen 1,4 Mrd. Euro, Versorgungsausgaben in Höhe von 1,0 Mrd. Euro sowie Bevölkerungsschutz mit 1,3 
Mrd. Euro. Zuwächse verzeichneten hierbei die innere Sicherheit sowie der Bevölkerungsschutz mit jeweils 0,5 
Mrd. Euro. 
Die Aussprache mit Bundesminister Dobrindt zum Einzelplan 06 drehte sich schwerpunktmäßig um die
Aufwüchse für die Sicherheitsbehörden und den Zivilschutz, im Einzelnen vor allem um die Ausstattung des
Technischen Hilfswerks (THW), die Personalausstattung bei der Bundespolizei, die aktuellen Pläne für die
Drohnenabwehr, die Asylverfahrensberatung sowie Integrationskurse. 
Die Koalitionsfraktionen betonten, dass der Einzelplan 06 durch die „Sicherheitsmilliarde“ und die
Bereichsausnahme gut aufgestellt sei. Die zahlreichen aktuellen Herausforderungen, vor allem die Verschärfung der
Bedrohungslage, könnten dadurch gut angegangen werden. Schon im Haushalt 2025 seien die Weichen etwa für den 
Zivilschutz und eine bessere Cyberabwehr gestellt worden. Darauf werde nun aufgebaut. 
Die Fraktion der AfD erklärte, dass der Haushalt für die innere Sicherheit nicht auskömmlich sei, zum Beispiel 
müssten zusätzliche Stellen für die Bundespolizei geschaffen werden.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass die Mittel für das Aufnahmeprogramm Afghanistan, 
obwohl vorhanden und benötigt, in der Vergangenheit nur unzureichend abgeflossen seien und die
Bundesregierung nun plane, das Programm ganz abzuschaffen.  
Die Fraktion Die Linke begrüßte den Mittelaufwuchs beim Zivil- und Bevölkerungsschutz und der Ausstattung 
für das THW. Sie mahnte generell an, dass bei allen Vorhaben und auch in Krisensituationen die rechtstaatlichen 
Prämissen eingehalten werden müssten.  
Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderungen zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die von der Opposition eingebrachten Anträge fanden in den Abstimmungen durchweg 
keine Mehrheit. Da die Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung auf Änderungsanträge verzichtet hatten, 
blieb der Einzelplan zunächst unverändert.
In Kapitel 0601 – Heimat, Gesellschaft und Verfassung – brachte die Fraktion der AfD eine Reihe von Anträgen 
für Kürzungen oder Streichungen ein. Die Globalzuschüsse an die parteinahen politischen Stiftungen sollten
danach um fast 36 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro gekürzt werden. Die Zuschüsse für Investitionen an öffentliche 
Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit wollte die Fraktion ganz streichen, 
da Zuschüsse über die Globalzuschüsse hinaus nicht erforderlich seien (- 10,5 Mio. Euro auf null). Auch die 
Kosten der Deutschen Islam Konferenz (DIK) sowie die Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der 
DIK und des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum Islam stießen bei der Fraktion der AfD auf Ablehnung.
Entsprechend wollte sie diese Mittel von knapp 6 Mio. Euro auf null kürzen. Die Anträge erhielten durchweg keine 
Mehrheit. 
Zwei Fraktionen brachten Anträge mit unterschiedlicher Stoßrichtung zu den Integrationskursen ein. Während 
sich die Fraktion der AfD für eine Senkung der Mittel um 600 Mio. Euro auf knapp 354 Mio. Euro aussprach, 
beantragte die Fraktion Die Linke im Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – 
eine Erhöhung der Mittel für die Kurse von knapp 954 Mio. Euro um 334 Mio. Euro auf knapp 1,29 Mrd. Euro. 
Durch die Erhöhung sollten die Preissteigerungen und ggf. eine verbesserte Bezahlung der Lehrkräfte finanziert 
werden. Beide Anträge scheiterten. 
In der Diskussion über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan mahnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN eine Aufarbeitung dazu an, warum die Ortskräfte nicht wie zugesagt aufgenommen worden seien, 
obwohl die Mittel dafür zur Verfügung gestanden hätten. Sie stellte den Antrag für eine Maßgabe, wonach alle 
bereits erteilten Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige eingehalten und „mit höchster Priorität“
umgesetzt werden sollten. Die Fraktion Die Linke beantragte, die Mittel für Resettlement und Leistungen im Rahmen 
der humanitären Hilfe um 36 Mio. Euro auf 45 Mio. Euro zu erhöhen. Zur Begründung führte sie an, für Menschen 
aus Afghanistan mit Aufnahmezusage müssten ausreichend Mittel zur Verfügung stehen (Titel 684 61-219). Die 
Fraktion der AfD hingegen vertrat die Auffassung, dass es keiner Resettlement-Programme bedürfe und wollte 
eine Absenkung des Titels auf null erreichen.  
In demselben Kapitel forderte die Fraktion der AfD einige weitere Streichungen, darunter die Zuschüsse für
Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise sowie die Mittel für die behördenunabhängige
Asylverfahrensberatung, die aus ihrer Sicht eine Doppelung zu den Beratungen im BAMF bedeuteten. Die Fraktion Die Linke 
hingegen sprach sich für eine Erhöhung der Mittel für die Beratungen um 5,5 Mio. Euro auf insgesamt 30 Mio. 
Euro aus.  
Alle Anträge der Oppositionsfraktionen in diesem Kapitel blieben ohne Mehrheit. 
In Kapitel 0610 – Sonstige Bewilligungen – beantragte die Fraktion der AfD, die Mittel zur Unterstützung der 
Grenzschutzbehörden der mittel- und osteuropäischen Länder sowie die Ausstattungshilfen um 13,5 Mio. Euro 
zu erhöhen.  
Im Kapitel 0611 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – stellte die Fraktion der AfD 
den Antrag, den Konsolidierungsbeitrag des Etats zur globalen Minderausgabe um 100 Mio. Euro auf knapp 127 
Mio. Euro zu erhöhen. Die Anstrengungen zu einer sparsamen Haushaltsführung sollten gesteigert werden.  
In Kapitel 0625 – Bundespolizei – schlug die Fraktion der AfD vor, die Bundespolizei mit weiteren 2.000
Planstellen zu verstärken und darüber hinaus die Ausstattung mit Waffen, Fahrzeugen und Technik insgesamt zu
verbessern.  
Die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung (Kapitel 0635) wollte die Fraktion der AfD mit einem 
weiteren Antrag um 17 Mio. Euro kürzen und damit ganz streichen. Die Anträge erhielten keine Mehrheit. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte, die in Kapitel 0628 – Bundesamt für Bevölkerungsschutz 
und Katastrophenhilfe – für öffentliche Schutzräume eingeplanten 30 Mio. Euro mit einer Sperre zu versehen. 
Zunächst müssten Konzepte über den tatsächlichen Bedarf vorgelegt werden, bevor die Mittel freigegeben werden 
könnten. Darüber hinaus wollte die Fraktion einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses zur
Grundstückssicherung für Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen des Technischen Hilfswerks erreichen. Hierfür sollte das 
Bundesministerium des Innern gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) entsprechende 
Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) alle wesentlichen Umschichtungen im 
Sinne des Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lag eine Reihe von
Änderungsanträgen vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts
veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die
Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt. 
Das BMF brachte in die Bereinigungssitzung einige weitere kleine Anpassungen und Korrekturen sowie einige 
weitere Deckblätter ein. Sie fanden, so wie die Änderungsanträge und Maßgabebeschlüsse der
Koalitionsfraktionen, ausnahmslos eine Mehrheit im Ausschuss. Das BMF beantragte unter anderem eine Erhöhung der
„Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“ in Kapitel 0601 – Heimat,
Gesellschaft und Verfassung – von knapp 116 Mio. Euro um knapp 78 Mio. Euro auf knapp 194 Mio. Euro. Begründet 
wurde der Antrag mit einer Anpassung des Bedarfs.  
In Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – beantragte das BMF eine Erhöhung 
beim Titel „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung“ von knapp 954 Mio. 
Euro um 110 Mio. Euro auf gut 1,06 Mrd. Euro. Die „Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag“ in Kapitel 
0611 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wurde auf Antrag des BMF zur
„bedarfsgerechten Erleichterung des Haushaltsvollzuges“ um knapp 27 Mio. Euro reduziert und auf null gesetzt.  
Die Koalitionsfraktionen äußerten sich zufrieden darüber, dass die Mittel für die Integrationskurse nun
auskömmlich finanziert seien. Man habe auch ein Paket zur Unterstützung der deutschsprachigen Minderheiten im Ausland 
und der anderssprachigen Minderheiten im Inland geschnürt. 
Der neue Titel für das THW-Bauprogramm sei ebenso hervorzuheben wie die weitere Verstärkung für die
Drohnenabwehrsysteme an Flughäfen. Sparzwänge seien im Einzelplan 06 nur schwer umsetzbar, dennoch bekenne 
man sich zu einer klaren Kontrolle der Ausgaben. Positiv sehe man auch die zusätzlichen Mittel bei der
Islamismusprävention. Das sei ein wichtiges Thema. 
Die Fraktion der AfD kritisierte unter anderem den Mehrbedarf, den das BMF für die politischen Stiftungen
ausgemacht habe. Das sei aus Sicht der Fraktion nicht unterlegt. Kritisch sehe man auch die Reduzierung bei der 
Globalen Minderausgabe. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte sich positiv über die Finanzierung der THW-Liegenschaften. 
Sie mahnte an, das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan angemessen auszustatten und die gemachten
Zusagen einzuhalten. 
Die Fraktion Die Linke äußerte sich ebenfalls anerkennend über die Verstärkung des Titels für die THW-
Liegenschaften. Positiv sei auch hervorzuheben, dass die Mittel für die Integrationskurse angehoben worden seien.  
Bundesminister Alexander Dobrindt hob ebenfalls hervor, wie wichtig die bessere Ausstattung des THW sei. Er 
wies darauf hin, dass nun die Voraussetzungen für die Drohnenabwehr geschaffen würden. Für die Minderheiten 
seien gute Beschlüsse gefasst worden.  
Generell sei die Haushaltskonsolidierung sehr wichtig, das gelte angesichts der Sicherheitslage derzeit allerdings 
nicht für den Bereich Sicherheit. 
In Kapitel 0601 – Heimat, Gesellschaft und Verfassung – verstärkten die Koalitionsfraktionen den „Zuschuss für 
die Förderung der jüdischen Gemeinschaft, der christlichen-jüdischen Zusammenarbeit sowie des interreligiösen 
und interkulturellen Dialogs“ von knapp 37,3 Mio. Euro um gut 1,9 Mio. Euro auf gut 39 Mio. Euro. Für den 
Umbau und die Erweiterung der Synagoge Münstersche Straße in Berlin-Wilmersdorf wurde in Titel 894 13-187 
eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2027 und 2028 in Höhe von 6 Mio. Euro ausgebracht.  
Die „Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen 
Bildungsarbeit“ wurden gegenüber der Bereinigungsvorlage des BMF von 7,5 Mio. Euro um gut 4,8 Mio. Euro 
auf 12,3 Mio. Euro erhöht. Die Mittel sind laut Antrag der Koalitionsfraktionen für ein neues Archiv der Konrad-
Adenauer-Stiftung vorgesehen.  
Im Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – beantragte die Fraktion BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN eine stärkere Erhöhung der Mittel für die „Durchführung von Integrationskursen nach der
Integrationsverordnung“ von knapp 954 Mio. Euro um 546 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro gegenüber der
Bereinigungsvorlage, die einen Aufwuchs um 110 Mio. Euro vorsah. Der Antrag wurde ebenso abgelehnt wie der erneute 
Vorschlag der Fraktion, die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer anzuheben. Der Antrag sah eine 
Steigerung von knapp 77 Mio. Euro um 50 Mio. Euro auf knapp 127 Mio. Euro vor.  
Bei der Migrationsberatung wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen die vorgesehene Kürzung um 500.000 
Euro allerdings wieder zurückgenommen und der Titel wieder auf knapp 77,5 Mio. Euro erhöht.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte ohne Erfolg, die Mittel für „Resettlement und Leistungen 
im Rahmen der humanitären Aufnahme“ von 8,9 Mio. Euro um 25 Mio. Euro auf knapp 34 Mio. Euro zu erhöhen. 
Die Erhöhung solle für die Umsetzung der Zusagen beim Aufnahmeprogramm Afghanistan vorsorgen, so die 
Fraktion. Ebenso ohne Mehrheit blieb der Antrag der Fraktion auf eine Anhebung der Gelder für die
Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung von 24,5 Mio. Euro um 50 Mio. Euro auf 74,5 Mio. Euro. 
Kleinere Erhöhungen beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei den Titeln „Vorhaben des 
Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationalen Minderheiten“ (+50.000 Euro),
„Unterstützung von Maßnahmen der Vertriebenen zur Förderung des friedlichen Miteinanders mit den Völkern
Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas“ (+260.000 Euro), „Zuschuss zur Pflege kultureller Beziehungen zu
deutschsprachigen Gemeinschaften im Ausland“ (+200.000 Euro) sowie „Zuschuss an die Stiftung Flucht Vertreibung und
Versöhnung“ (+163.000 Euro). Eine zusätzliche Verstärkung erhielten auch die Titel „Förderung der dänischen
Minderheit in Deutschland“ (+50.000 Euro), „Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch“ (+80.000 Euro) und 
„Förderung der friesischen Volksgruppe“ (+ 220.000 Euro).  
Auch einige Titel zur Förderung und Erforschung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa wurden 
angehoben ebenso die Titel für Investitionen in Einrichtungen der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig/
Dänemark sowie für die Unterstützung der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland. 
In Kapitel 0610 – Sonstige Bewilligungen – wurde eine Verpflichtungsermächtigung von 11 Mio. Euro, verteilt 
auf die Jahre 2027 bis 2030, aufgenommen, mit der die App gegen Gewalt des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft 
e. V.“ weiterentwickelt und stärker verbreitet werden soll. 
In demselben Kapitel wurde ein neuer Titel für „Maßnahmen zur Islamismusprävention und
Islamismusbekämpfung“ aufgenommen und mit 8 Mio. Euro ausgestattet. 
Eine Anhebung von 35,2 Mio. Euro um 6 Mio. Euro auf 41,2 Mio. Euro beschloss der Ausschuss auf Antrag der 
Koalitionsfraktionen für die Beauftragung einer Satellitenkonstellation mit Direktzugriff auf hochauflösende
Satellitenbilder beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie.  
Mehr Mittel wurden im Kapitel 0625 – Bundespolizei – für kleine Neu-, Umbau- und Erweiterungsbauten und 
vor allem für Drohnenabwehrsysteme an Verkehrsflughäfen bereitgestellt. Für letzteres beantragten die
Koalitionsfraktionen einen Zuwachs von 229 Mio. Euro um 50 Mio. Euro auf 279 Mio. Euro.  
Zum besseren Schutz von Einsatzkräften der Bundespolizei wurden 6 Mio. Euro zusätzlich für ballistische
Schutzwesten eingeplant.  
Mit einem Maßgabebeschluss forderte der Ausschuss die Bundesregierung dazu auf, Einsatzboote für die
Bundespolizei See in nationaler Direktvergabe zu beschaffen und nicht international auszuschreiben. Das sei aus
Sicherheitsinteressen dringend geboten. Das Bundesinnenministerium wurde dazu aufgefordert, die
Ressortabstimmung für den Hafenausbau Neustadt/Holstein voranzubringen und dem Ausschuss bis zum 30. Juni 2026 einen 
Bericht zum aktuellen Stand vorzulegen. Darüber hinaus wurde das Ministerium mit einem Maßgabebeschluss 
dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die Bundespolizei in sämtlichen Liegenschaften über eine sichere und 
schnelle Breitbandanbindung sowie WLAN verfüge. 
Zuwächse beschloss der Ausschuss auch im Kapitel 0628 – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe – bei der Förderung des Ehrenamtes um 2 Mio. Euro auf 6,45 Mio. Euro, sowie bei der Ausbildung der 
Bevölkerung in Selbsthilfemaßnahmen mit einer Erhöhung um 2,1 Mio. Euro auf 19 Mio. Euro.  
Der Ausschuss forderte die Bundesregierung mit einem Maßgabebeschluss auch dazu auf, die Warninfrastruktur 
mit den Ländern abzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel für den Ausbau der Anlagen effektiv 
und wirtschaftlich eingesetzt würden.
Nicht durchsetzen konnte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem Antrag für einen neuen Titel 
in Höhe von 50 Mio. Euro zur Einführung einer bundesweiten Zivilschutzausbildung in weiterführenden Schulen. 
Erheblich verstärkt wurden die Mittel für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in Kapitel 0629. Knapp 86 
Mio. Euro stellte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen in einem neuen Titel für ein THW-
Bauprogramm bereit.  
Im Kapitel 0635 – Bundeszentrale für politische Bildung – beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 
ohne Erfolg, den Titel „Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus“ von 17 
Mio. Euro um 20 Mio. Euro auf 37 Mio. Euro zu verstärken. Dies sei angesichts des zu beobachtenden Anstiegs 
von rechtsextremistischen Einstellungen in der Gesellschaft geboten. Auch ihr Antrag, die Zuschüsse für laufende 
Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen von 15,4 Mio. Euro um 10 Mio. Euro zu erhöhen, um damit
Bildungsträger bei der Vermittlung demokratischer Grundwerte stärker zu unterstützen, erhielt keine Mehrheit. 
Zusätzliche Einsparungen im Einzelplan 06 wurden in verschiedenen Kapiteln vor allem im Verwaltungsbereich 
und durch Anpassungen an den Bedarf erzielt. Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etat gegenüber 
dem Regierungsentwurf von gut 16 Mrd. Euro um gut 250 Mio. Euro auf 15,76 Mrd. Euro abgesenkt. Die
Verpflichtungsermächtigungen stiegen von 6,46 Mrd. Euro um knapp 3,4 Mrd. Euro auf 9,85 Mrd. Euro. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 06 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu. 
Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)  
Nach dem Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 07 Gesamtausgaben in Höhe von 1,163 Mrd. Euro 
veranschlagt und damit 0,3 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Mit zwei Dritteln der Gesamtausgaben sind die
Personal- und Versorgungsausgaben deutliche Ausgabenschwerpunkte. 
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Zuständigkeiten für den 
Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie das
Verbraucherinformationsgesetz dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) übertragen. Mit der
Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des Organisationserlasses 
des Bundeskanzlers vollzogen. Dazu lagen zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen 
machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten 
mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt. 
In der Einzelplanberatung mit Bundesministerin Dr. Hubig wurde mehrheitlich auf die geringen
Einsparmöglichkeiten und die überschaubare Flexibilität im Einzelplan verwiesen, da ein Großteil des Etats fest für Personal- und 
Versorgungsausgaben vorgesehen sei. Die Ministerin betonte, der kleine, aber bedeutende Einzelplan decke sich 
aufgrund entsprechender Einnahmen zu fast 65 Prozent selbst.  
Fraktionsübergreifend wurde intensiv über die Stiftung Forum Recht diskutiert. Während die Fraktion der AfD 
die Stiftung mit Verweis auf ein Verfehlen des Gründungszwecks und hohe Personal- sowie Baukosten deutlich 
kritisierte, bekannten sich die übrigen Fraktionen unmissverständlich zu ihr und dem Beschluss aus der Mitte des 
Parlaments im Jahr 2018. Auch Ministerin Dr. Hubig verwies auf die zentrale Bedeutung der Stiftung, durch die 
der Rechtsstaat für die Bürgerinnen und Bürger greifbarer und verständlicher gemacht werden könne. Über das 
finanzielle Volumen der Stiftung als auch die beiden Standorte in Karlsruhe und Leipzig werde letztlich das
Parlament entscheiden.  
Ein weiteres Thema in der Einzelplanberatung war der Pakt für den Rechtsstaat als wichtiger Baustein, um die 
effektive, effiziente und unabhängige Justiz zu unterstützen. Die Ministerin sei dankbar, dass die Bundesländer 
Planungssicherheit hätten. Die zusätzlichen Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen 
und Richter dürften nicht zur Haushaltsentlastung der Länder führen, sondern müssten zu tatsächlichen
Aufwüchsen führen. Die Länder hätten über die Schaffung sowie Besetzung von Stellen Bericht zu erstatten. Hinsichtlich
der Digitalisierung der Justiz hob sie die bundesweit einheitliche Justizcloud sowie die Einführung der E-Akte 
hervor.  
Fraktionsübergreifend wurde positiv bewerte, dass der Vorschlag der EU zur anlasslosen Chatkontrolle, also das 
grundsätzliche Ausspähen privater Chatnachrichten, aus den Gesetzesplänen gestrichen worden sei. Ministerin 
Dr. Hubig stellte klar, der Kampf gegen Kinderpornografie und Missbrauch von Kindern müsse auch auf EU-
Ebene weiter vorangehen, aber nicht jedes Mittel rechtfertige jeden Zweck. Der Gesetzentwurf zur
verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen für drei Monate werde derzeit final bearbeitet und sei ein weiteres Mittel gegen 
Kinderpornografie im Internet, aber auch gegen Mobbing und Cyber-Grooming.  
Weitgehend Einigkeit bestand darin, dass im Bereich der Schuldnerberatung keine Einsparungen vorgenommen 
werden dürften. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Die Linke thematisierten – wie auch in ihren 
Änderungsanträgen – eine Mittelaufstockung für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Die Fraktion 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob aufgrund der gestiegenen Anzahl von Grenzverfahren an den Außengrenzen 
der EU die Förderung der Initiative European Lawyers in Lesvos, den Kostenzuschuss für die Staatsschutzsenate 
an den Oberlandesgerichten (OLG) sowie die Förderung der No-Slap-Anlaufstelle hervor. Die Fraktion der AfD 
verwies insgesamt auf die strukturellen Probleme in der Justiz und kritisierte die große Anzahl unerledigter
Verfahren. Darüber hinaus wurde der Schutz vor häuslicher Gewalt, aber auch vor Gewalt im öffentlichen Raum und 
im Internet sowie eine entsprechende psychosoziale Prozessbegleitung der Opfer thematisiert. Da die
Zuständigkeit des BMJV für den Verbraucherschutz haushalterisch erst mit der Bereinigungsvorlage umgesetzt wurde, 
nahm dieser Themenkomplex in der Einzelplanberatung noch keinen großen Raum ein.  
In der Bereinigungssitzung stand im Gespräch mit der Bundesministerin das neu eingerichtete Kapitel
„Verbraucherpolitik“ im Mittelpunkt, insbesondere das Digitalisierungsprojekt für eine Online-Schuldnerberatung.
Mehrheitlich positiv bewertet wurde die Mittelaufstockung für das Projekt zum Schutz von Frauen vor häuslicher
Gewalt, für das Institut für Ostrecht e. V. sowie für die Stiftung Forum Recht. Die Fraktion der AfD brachte erneut 
ihre kritische Haltung zur Stiftung Forum Recht zum Ausdruck, kritisierte die Ermittlungen im Fall Norbert Bolz 
sowie staatlich geförderte Meldestellen und warnte vor der Gefahr eines „Einschüchterungsstaates“. Die Fraktion 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warb für die Einrichtung einer Informationskampagne zur Mietpreisbremse, um 
Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte aufzuklären, sowie die stärkere Förderung der Verbraucherschulen. Sie 
begrüße die Änderungsanträge der Koalition überwiegend, die Höhe der Mittelaufstockungen liege teilweise
jedoch unter der notwendigen Höhe.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
In der Einzelplanberatung wurden von der Fraktion der AfD fünf, von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 
vier sowie von der Fraktion Die Linke drei Änderungsanträge eingebracht, die ausnahmslos abgelehnt wurden.  
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen erfolgreich neun Änderungsanträge sowie einen 
Maßgabebeschluss ein, während zwei Deckblätter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Mehrheit 
fanden und die Fraktionen der AfD und Die Linke auf die Einbringung von Änderungsanträgen verzichteten.  
Zu dem neu eingerichteten Kapitel 0701 – Verbraucherpolitik – legten die Koalitionsfraktionen sowie die
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke mehrere Änderungsanträge vor. So beantragen die Fraktionen 
der Koalition eine Mittelaufstockung um 0,32 Mio. Euro im Bereich der Verbraucherforschung (Titel 544 01). 
Nachdem die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 0,38 Mio. Euro mehr für die Finanzierung der
Verbraucherschulen (Titel 684 01) forderte, wurde der Ansatz letztlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 0,28 Mio. Euro 
angehoben. Die Fraktion Die Linke beantragte für denselben Titel 2 Mio. Euro mehr zur Unterstützung der
Verbraucherzentralen. Während die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Aufstockung der Mittel um 0,5 Mio. 
Euro zur Einrichtung einer Informationskampagne „Mietpreisbremse ziehen“ bei dem Titel 684 03 (Information 
der Verbraucherinnen und Verbraucher) beantragte, wurde der Ansatz auf Vorschlag der Koalition um 0,28 Mio. 
Euro zur Gegenfinanzierung abgesenkt. Die Koalitionsfraktionen beantragten zudem erfolgreich einen Aufwuchs 
in Höhe von 0,28 Mio. Euro für die grenzüberschreitende Arbeit des Europäischen Verbraucherzentrums (Titel 
684 05) sowie in Höhe von 0,7 Mio. Euro zur Ausfinanzierung eines Digitalisierungsprojekts für eine Online-
Schuldnerberatung. Zu diesem Modellprojekt legten sie auch einen Maßgabebeschluss vor, der eine
Berichtspflicht enthält. Abschließend wurde in dem Kapitel 0701 zur Gegenfinanzierung auf Antrag der Koalition der 
Ansatz beim Titel 685 01 um 0,32 Mio. Euro abgesenkt.
Im Kapitel 0710 – Sonstige Bewilligungen – forderten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Die 
Linke einen Aufwuchs von 26.000 bzw. 30.000 Euro für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter (Titel 632 
05). Beim Titel 684 01 – Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen – beantragte die Fraktion Die Linke 
ein Plus von 0,7 Mio. Euro für die Finanzierung der No SLAPP Anlaufstelle, die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN sah bei dem Titel 75.000 Euro mehr für das Rechtsberatungsprojekt European Lawyers in 
Lesvos vor. Letztlich wurde der Ansatz auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 2,3 Mio. Euro aufgrund eines 
Mehrbedarfs beim Projekt „Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes von Frauen vor häuslicher Gewalt“ sowie 
der Einrichtung einer bundesweiten „Transfer- und Koordinierungsstelle StoP – Stadt(teile) ohne Partnergewalt“ 
angehoben. Bei dem Titel „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ (685 01) 
beantragte die Fraktion der AfD eine Streichung der Anschubfinanzierung des International Sustainability
Standards Board (-1,69 Mio. Euro). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte bei demselben Titel 0,5 Mio. 
Euro mehr, sodass der Bund sich finanziell an den baulichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung der 
Staatsschutzsenate mehrerer Länder beteiligen könne. Die Fraktion der AfD setzte sich beim Titel 685 03 für eine 
Streichung der Mittel für die „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ sowie „Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Berlin“
(insgesamt -1 Mio. Euro) ein. Mit der Bereinigungsvorlage wurde der Zuschuss für das Institut für Ostrecht e. V. 
(ebenfalls Titel 685 03) um 0,4 Mio. Euro erhöht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragte, die No 
SLAPP Anlaufstelle mit zusätzlich 0,7 Mio. Euro aus dem Titel 685 03 zu unterstützen. Ferne plädierte die
Fraktion der AfD erfolglos, den Titel 685 08 „Zuführung an die Stiftung Forum Recht“ auf null zu setzen und die 
Stiftung abzuwickeln. Auf Antrag der Koalition wurde der Ansatz in der Bereinigungssitzung um 0,92 Mio. Euro 
aufgestockt. In weiteren Anträgen forderte die Fraktion der AfD erfolglos Absenkungen des Ansatzes bei den 
Titeln „Zuschuss an die Stiftung Datenschutz“ (686 01, -0,6 Mio. Euro) sowie „Beratungshilfe für den Aufbau 
von Demokratie und Marktwirtschaft“ (687 88, -4,4 Mio. Euro).  
Zudem wurde zur Stärkung des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen auf Antrag der Koalitionsfraktionen 
im Kapitel 0711 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – der Ansatz beim Titel 526 02 
um 81.000 Euro erhöht. Abschließend wurden mit der Bereinigungsvorlage beim Titel 542 01 –
Öffentlichkeitsarbeit – 1,3 Mio. Euro mehr für die bundesweite Aufklärungskampagne zum besseren Schutz von Frauen vor 
häuslicher Gewalt zur Verfügung gestellt.  
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um 50,24 Mio. Euro aufgestockt und betrug somit 
rund 1,213 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 07 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke zu. 
Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen) 
Die im Regierungsentwurf veranschlagten Gesamtausgaben erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf rund 
10,777 Mrd. Euro; im Vorjahr hatten die Ausgaben rund 10,562 Mrd. Euro betragen. 
Der Ausschuss nahm in der Einzelplanberatung die Gelegenheit wahr, mit dem Bundesfinanzminister den eigenen 
Etat zu thematisieren. Es wurde darauf verwiesen, dass es sich bei diesem Einzelplan um einen personalintensiven 
Verwaltungshaushalt handele, der durch einen hohen Anteil an Personalausgaben und den damit
zusammenhängenden Verwaltungsausgaben geprägt sei.  
Der Bundesfinanzminister berichtete über die vielschichtigen Aufgaben des Zolls und seine Bedeutung bei der 
Erhebung von Steuern und Zöllen, bei der Aufdeckung und Verhütung von Straftaten im Bereich des
grenzüberschreitenden Warenverkehrs sowie bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Insbesondere im Rahmen des
Kampfes gegen die Organisierte Kriminalität komme den spezialisierten Einheiten der Zollfahndung eine besondere 
Bedeutung zu. Eine angemessene personelle und moderne materielle Ausstattung sei die Grundlage für den Erfolg 
des Zolls.  
Im weiteren Verlauf der Debatte stand die Konsolidierung des Haushalts im Vordergrund. Der Minister erklärte, 
dass angesichts der erheblichen Haushaltslücken in den kommenden Jahren umfangreiche Sparauflagen
unerlässlich seien, die ausnahmslos alle Ressorts beträfen. Die entscheidende Voraussetzung für solide Staatsfinanzen sei 
jedoch ein stabiles Wirtschaftswachstum. Erste Maßnahmen in diesem Sinne habe die Bundesregierung bereits 
auf den Weg gebracht.  
Abschließend thematisierte der Ausschuss die beiden großen Sondervermögen (SVIK, KTF) und die daran
geknüpften Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erholung. Seitens der Oppositionsfraktionen wurde insbesondere 
die aus ihrer Sicht zunehmende haushalterische Intransparenz kritisiert.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
Da die Koalitionsfraktionen auf die Einbringung von Änderungsanträgen verzichtet hatten und die Anträge der 
Oppositionsfraktionen keine Mehrheit fanden, blieb der Regierungsentwurf in der Einzelplanberatung
unverändert.  
In Kapitel 0811 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wollte die Fraktion der AfD die 
Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und die Fraktion Die Linke die Mittel für Sachverständige kürzen.  
Des Weiteren beantragte die Fraktion der AfD, einen neuen Titel „Globale Minderausgabe“ mit einem Ansatz 
von 250,0 Mio. Euro ausbringen, damit auch das Bundesministerium der Finanzen seinen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung leistet.  
Im Kapitel 0813 – Zollverwaltung – forderte die Fraktion Die Linke erfolglos, die Personalmittel für zusätzliche 
500 Planstellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufzustocken, um das Mindestlohngesetzes wirksam
umsetzen zu können.  
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0817) 
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Zuständigkeit der Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes in den des
Bundesministeriums der Finanzen übertragen.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses vollzogen. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen 
und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu
zuständigen Ressorts umgesetzt. 
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 10,823 Mrd. Euro ab.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 08 in der Bereinigungssitzung mit 
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. 
Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) 
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2026 waren für den Einzelplan 09 Ausgaben in Höhe von rund 
7,97 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt ein Minus von rund 1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar. Neben dem 
Einzelplan werden allerdings wesentliche Teile der Ausgaben des BMWE im Klima- und Transformationsfonds 
(KTF) sowie im geplanten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen mehrere Änderungsanträge 
vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten
Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu 
zuständigen Ressorts umgesetzt. 
In der Einzelplanberatung mit Bundesministerin Reiche war fraktionsübergreifend die wirtschaftliche und
konjunkturelle Situation in Deutschland das beherrschende Thema. Die Koalitionsfraktionen betonten die
Notwendigkeit der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft. Wichtig seien
Investitionen insbesondere in den Bereich Transformation und Klimawandel, um der Wirtschaft aus der Krise zu helfen. 
Gut aufgestellt sei die Unterstützung für die Luftfahrtforschung und die Automobilindustrie, verbesserungswürdig 
allerdings die Unterstützung der maritimen Industrie. Fraktionsübergreifend wurde zudem der Bereich der
Mikroelektronik debattiert. Die Fraktion der AfD setzte sich für eine Beendigung der Energiewende sowie der
aktuellen Klimapolitik ein und sprach sich für die Wiedereinführung der Kernenergie aus. Ferner kritisierte die AfD 
eine Zersplitterung von Haushaltsmitteln auf unterschiedliche Einzelpläne, was den Grundsatz der
Haushaltsklarheit einschränke. So würde das BMWE insgesamt rund 60 Mrd. Euro bewirtschaften, wovon aber nur 8 Mrd. Euro 
im Einzelplan 09 etatisiert seien. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, Wasserstoff sei das zentrale 
Element bei der Dekarbonisierung, aber nicht ausreichend im Haushalt berücksichtigt. Eine massive Erhöhung 
der Mittel für das Wasserstoffkernnetz sei notwendig. Zudem thematisierte die Fraktion die Entlastungen im
Energiebereich sowie die Ausstattung des Rohstofffonds im Hinblick auf eine Verringerung von Abhängigkeiten der 
deutschen Wirtschaft. Die Fraktion Die Linke kritisierte die Rückkehr zu Gaskraftwerken und die
Vernachlässigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien. Ein schneller Netzausbau und die Einrichtung von
Speichertechnologie seien notwendig. Zudem sprach sich die Fraktion für eine Beteiligung des Staates an den
Stromnetzbetreibern und eine Aussetzung der Reprivatisierung von SEFE und Uniper aus. Darüber hinaus setzte sich die 
Fraktion für die Berufsbildung sowie eine Stärkung der Binnennachfrage durch höhere Reallöhne anstelle der 
Exportförderung ein. 
In der Bereinigungssitzung thematisierten die Koalitionsfraktionen die Bedeutung einer Stärkung von
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation durch Maßnahmen des Ressorts. Besonders betont wurden Maßnahmen zur
Stärkung der maritimen Industrie, der Ausbildung und der Rohstoffsicherung. Fraktionsübergreifende Themen waren 
der mögliche Einstieg bei TenneT Deutschland sowie die Ergebnisse des Koalitionsausschusses und deren
Relevanz für den Bundeshaushalt. Die Fraktion der AfD thematisierte insbesondere am Beispiel TenneT die Strategie 
der Bundesregierung bei den Übertragungsnetzbetreibern. Zudem machte sich die AfD für eine Rückholung von 
Titeln aus Sondervermögen in den Kernhaushalt stark. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinterfragte 
den aktuellen Sachstand bei der Kraftwerksstrategie, die Ergebnisse des Stahldialogs und insbesondere im
Zusammenhang mit dem geplanten Industrie-Strompreis die Energiepreisthematik in Deutschland. Weitere
Schwerpunkte in der Beratung mit der Bundesministerin waren die Strategien beim Wasserstoff sowie beim Deutschland- 
und Rohstofffonds. Die Fraktion Die Linke interessierte sich in der Beratung ferner für die Strategie der Ministerin 
angesichts der Absenkung von Mitteln für die Automobil- sowie die Chipindustrie.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion der AfD insgesamt 74 Deckblätter ein, die durchweg keine
Mehrheit fanden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte sieben und die Fraktion Die Linke vier Deckblätter 
zur Abstimmung, die jedoch ebenfalls alle abgelehnt wurden. Die Koalitionsfraktionen verzichteten auf
Änderungsanträge. Im Ergebnis der Einzelplanberatung blieb der Etatansatz unverändert. 
In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN acht Deckblätter und die Fraktion 
der AfD drei Deckblätter ein, die jedoch alle keine Mehrheit fanden. Die Koalitionsfraktionen brachten dagegen 
28 Deckblätter und vier Maßgabebeschlüsse ein, denen vom Ausschuss zugestimmt wurde. Die Fraktion Die 
Linke verzichtete auf die Einbringung von Änderungsanträgen. 
In Kapitel 0901 – Innovation, Technologie und Neue Mobilität – brachte die Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung zahlreiche Anträge zur Kürzung der Titel 683 01 (- 111 Mio. Euro), 683 02 (- 3,4 Mio. Euro), 685 03 (- 
12,4 Mio. Euro), 683 11 (- 27,3 Mio. Euro), 683 12 (- 26,4 Mio. Euro), 683 13 (- 677 000 Euro), 683 21 (- 37 
Mio. Euro), 683 31 (- 82,5 Mio. Euro) oder Streichung von Titeln 671 01, 683 05, 686 11, 892 10, 892 11 ein, die 
jedoch erfolglos blieben. Zugleich forderte die Fraktion der AfD vergeblich Titelverstärkungen bei Technologie- 
und Innovationstransfer (Titel 685 01, + 66 Mio. Euro) oder Industrieforschung für Unternehmen (Titel 686 01, 
+ 54 Mio. Euro). Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufstockung der Titel 683 01 (+ 39 
Mio. Euro), 683 05 (+ 5 Mio. Euro), 686 01 (+ 30 Mio. Euro), 683 12 (+ 28 Mio. Euro) und 686 27 (+ 5 Mio. 
Euro) waren genauso erfolglos wie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Aufstockung des Titels 892 11 (+ 100 
Mio. Euro). In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion der AfD zwei Anträge zur Einrichtung neuer Titel 
zur Mikroelektronik (1,5 Mrd. Euro Barmittel, 3 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen) ein, sowie für
Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen (50 Mio. Euro Barmittel, 94 Mio. Euro
Verpflichtungsermächtigungen), die jedoch keine Mehrheit fanden. Auch Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Aufstockung der Titel 683 01 (+ 39 Mio. Euro), 683 05 (+ 5 Mio. Euro), 686 01 (+ 30 Mio. Euro), 683 12 (+ 28 Mio. 
Euro) sowie 686 27 (+ 5 Mio. Euro) blieben ohne Mehrheit. Zudem brachten die Koalitionsfraktionen zehn
Anträge zur Änderung beispielsweise der Titel 683 05 (- 2 Mio. Euro), 686 01 (+ 4 Mio. Euro), 683 12 (+ 13 Mio. 
Euro), 686 11 (- 14 Mio. Euro), 892 10 (+ 10 Mio. Euro), 892 23 (- 13 Mio. Euro) und 683 31 (+ 10 Mio. Euro) 
ein, die eine Mehrheit im Ausschuss fanden. 
In Kapitel 0902 – Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren – brachte die Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung Änderungsanträge für die Titel 686 04 (+ 28,6 Mio. Euro), 686 07 (+ 24,5 Mio. Euro), 686 08 (+ 19,7 
Mio. Euro), 882 01 (- 130 Mio. Euro), 882 05 (- 19 Mio. Euro), 893 01 (+ 12 Mio. Euro) sowie zur Streichung 
von Titeln (686 05, 686 11, 686 12) ein, die jedoch durchweg keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Ein Antrag 
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufstockung des Titels 686 04 (+ 18,6 Mio. Euro) blieb ebenso 
wie zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur Aufstockung der Titel 882 01 (+ 78 Mio. Euro) und 893 01 (+ 30 
Mio. Euro) ohne Erfolg. In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anträge zur 
Aufstockung der Titel 686 04 (+ 18 Mio. Euro) und 686 07 (+ 12 Mio. Euro) vor, die keine Mehrheit im Ausschuss 
fanden. Erfolgreich waren dagegen die Anträge der Koalition zur Änderung der Titel wie zum Beispiel 686 04 (+ 
9 Mio. Euro) und 893 01 (+ 17 Mio. Euro). 
Auch in Kapitel 0903 – Energie und Nachhaltigkeit – strebte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung 
Kürzungen in den Titeln 526 02 (- 19 Mio. Euro) und 541 01 (- 1 Mio. Euro) sowie zahlreiche Titelstreichungen 
(686 06, 686 90, 686 91, 511 31, 517 31, 518 32, 687 33, 812 31) an, die aber alle erfolglos blieben. Ein Antrag 
der Fraktion der AfD zur Ausstattung des Titels 683 02 zur Energieforschung mit 400 Mio. Euro an Barmitteln 
fand ebenfalls keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion der AfD einen Antrag zur
Einrichtung eines neuen Titels zur Sicherung der Energieversorgung im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK 
Schwedt (98 Mio. Euro Barmittel, 281 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) ein, der jedoch keine Mehrheit 
fand. Änderungsanträge der Koalition unter anderem in den Titeln 526 02 (- 3 Mio. Euro), 698 01 (- 21 Mio. 
Euro), 671 21 (- 2 Mio. Euro) oder 671 22 (- 6 Mio. Euro) waren hingegen erfolgreich.  
Im Kapitel 0904 – Chancen der Globalisierung – strebte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Einzelplanberatung erfolglos eine deutliche Aufstockung des Titels 671 01 (+ 76 Mio. Euro, + 2,5 Mrd. Euro
Verpflichtungsermächtigungen) an. Die Fraktion der AfD beantragte eine Kürzung im Titel 687 05 (- 55,5 Mio. Euro) 
sowie eine Streichung des Titels 687 11, was genau wie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Absenkung des 
Titels 687 05 (- 40 Mio. Euro) keine Mehrheit im Ausschuss fand. In der Bereinigungssitzung plädierte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut erfolglos für eine Aufstockung des Titels 671 01 (+ 76 Mio. Euro, + 2,5 
Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen). Zwei Anträge der Koalitionsfraktionen in den Titeln 687 02 (+ 1 Mio. 
Euro) und 687 05 (- 1 Mio. Euro) fanden hingegen eine Mehrheit. 
Im Kapitel 0910 – Sonstige Bewilligungen – beantragte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung erfolglos 
die Streichung von Titeln (541 01, 683 11, 683 12, 683 13). In der Bereinigungssitzung eingebrachte Anträge der 
Koalitionsfraktionen unter anderem zur Änderung der Titel 531 02 (+ 5 Mio. Euro) oder 532 04 (- 1,5 Mio. Euro) 
waren dagegen erfolgreich. 
Auch im Kapitel 0916 setzte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung vor dem Hintergrund einer 
angestrebten Reduktion der Aufgabenfülle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch weniger 
Förderprogramme erfolglos mit 33 Anträgen für eine jeweils 10-prozentige Absenkung von Personal- und
Sachtiteln ein. 
Darüber hinaus legten die Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung vier Maßgabebeschlüsse in den
Bereichen Einführung eines Basisregisters für Unternehmen, Übersicht von Projektträgern, digitale Förderportale und 
ressortübergreifende Querschnittsthemen vor, denen die Mehrheit im Ausschuss zustimmte. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 09 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu.  
Im Ergebnis der beiden Haushaltsberatungen wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf insbesondere 
infolge der Umsetzung von Mitteln aufgrund des Organisationserlasses des Bundeskanzlers um rund 2 Mrd. Euro 
abgesenkt und betrug somit 5,9 Mrd. Euro.
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)  
Dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) wurden mit Organisationserlass 
des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die
Zuständigkeiten für gleichwertige Lebensverhältnisse sowie für regionale Kultur übertragen. Im Regierungsentwurf zum 
Haushalt 2026 hat sich dieser Neuzuschnitt noch nicht niedergeschlagen.  
Nach dem Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 10 Gesamtausgaben in Höhe von 7 Mrd. Euro
veranschlagt. Er liegt damit um rund 100 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres.  
Wie in den Vorjahren bilden die landwirtschaftliche Sozialpolitik mit 4,2 Mrd. Euro, die Gemeinschaftsaufgabe 
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit 907 Mio. Euro sowie die Förderung von 
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation einschließlich der Bundesforschungsinstitute mit 787,5 Mio. Euro die 
Schwerpunkte im Einzelplan. Für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung sind 278 Mio. Euro im Einzelplan 
eingestellt, das sind 78 Mio. Euro mehr als 2025. 
Für die GAK erhält das BMLEH auch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (Einzelplan 60), die sich 
für 2026 laut Regierungsentwurf auf 110 Mio. Euro belaufen.  
In der Aussprache mit Bundesminister Rainer ging es schwerpunktmäßig um das Bundesprogramm für den
Stallumbau, die Notfallernährungsvorsorge für die Bevölkerung, eine zukunftsfähige Landwirtschaft sowie die
Agrarpolitik der EU.  
Bundesminister Rainer äußerte sich positiv über eine Reihe von Änderungsanträgen. Er wolle die Unterstützung 
der Tafeln bei der Digitalisierung herausgreifen. Sie habe eine große Wirkung. Denn schon mit einer Million Euro 
zusätzlich gelinge es vor Ort, eine wesentlich bessere Verteilung der Lebensmittel zu organisieren.  
Er wolle darüber informieren, dass aus dem „Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung“ im 
laufenden Jahr 282 Anträge gestellt und 27 Mio. Euro ausgegeben worden seien.  
Die Verhandlungen über die Übertragung der Heimat-Abteilung seien inzwischen abgeschlossen. Das Thema 
Heimat werde in die Abteilung 8 mit aufgenommen, da dort schon viele Themen aus dem Bereich angesiedelt 
seien, beispielsweise die Förderung der ländlichen Entwicklung, darunter BULEplus. Für den neuen Bereich seien 
im Etat 2,5 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln vorgesehen. Das sei kein großer Betrag, deshalb komme es aus 
seiner Sicht vor allem auf gute Ideen für diesen Bereich an.  
Er wolle noch darauf hinweisen, dass die Maßnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln auch zukünftig 
finanziert werde könnten, nämlich aus dem neuen Titel „Zukunftsfähige Landwirtschaft“, in dem einige Titel 
zusammengeführt würden. 
Die Koalitionsfraktionen brachten zu drei Themen Änderungsanträge ein. Die Projektträgerkosten seien in einigen 
Bereichen unverhältnismäßig hoch, und es bestünde die Gefahr, dass die bewilligten Mittel nicht dort ankämen, 
wo sie hinsollten. Deshalb wolle man diese Kosten auf 5 Prozent deckeln. Die Tafeln wolle man in Fortführung 
der Haushaltsberatungen 2025 bei ihrer wichtigen Arbeit, auch gegen die Verschwendung von Lebensmitteln, 
zusätzlich unterstützen. Mehr Unterstützung benötige auch die Branche der Schweinhaltung. Sie stünde unter 
Druck. Hier wolle die Koalition ein Forschungsvorhaben für den Stallumbau zusätzlich fördern. 
Die Fraktion der AfD kritisierte die vorgesehene Kürzung bei der Unfallversicherung. Die Landwirte sollten hier 
mehr entlastet werden. Besonders den tierhaltenden Betrieben würde damit geholfen. Den Anträgen der Koalition 
wolle man weitgehend zustimmen. Auch aus Sicht der Fraktion der AfD seien die Projektträgerkosten zu hoch. 
Man halte die Verwaltungskosten allerdings generell für zu hoch und stelle hierzu entsprechende
Änderungsanträge.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich dafür aus, das Thema der Notfallvorsorge verstärkt in die 
Öffentlichkeit zu tragen. Die Mittel für die zivile Notfallreserve im Einzelplan 10 sollten in die Bereichsausnahme 
aufgenommen werden. Dadurch könne auch verdeutlicht werden, dass die Krisenvorsorge Aufgabe der gesamten 
Bundesregierung und nicht die eines einzelnen Ressorts sei. Die Fraktion wolle weniger auf Export und mehr auf 
regionale Lösungen setzen. Entsprechend seien auch die Anträge der Fraktion zu verstehen.
Die Fraktion Die Linke drückte ihr Bedauern darüber aus, dass es aus ihrer Sicht weiterhin keine erkennbare 
Strategie des Ministeriums für den dorthin verlagerten Bereich der Heimat gebe. Die Fraktion machte deutlich, 
dass sie eine Erhöhung der GAK-Mittel für erforderlich halte. Die eigenen Anträge zielten unter anderem auf die 
Forderung nach einem kostenlosen Schulessen. Das sei ein Resultat des Bürger/-innen-Dialogs gewesen. Man 
honoriere, dass sich bei den Tafeln etwas tue, das bleibe aber unter dem Bedarf. 
Der Abg. Seidler (fraktionslos) würdigte, dass die Mittel für den Küstenschutz weiter hoch seien. Wichtig sei, 
dass die Bundesregierung die Mehrbedarfe der Küstenländer beantworte und die Finanzierung der einzelnen
Projekte sicherstelle.  
Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderung zur
Beschlussfassung vorgelegt. Während die Anträge der Koalitionsfraktion durchgängig angenommen wurden, erhielt 
kein Änderungsantrag der Opposition eine Mehrheit. 
Im Ergebnis der Einzelplanberatung blieb der Etatansatz zunächst unverändert.  
Die Koalitionsfraktionen beantragten erfolgreich einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses, wonach das 
Ministerium dazu aufgefordert wird, die Projektträgerkosten für Förderprogramme im eigenen
Zuständigkeitsbereich generell auf 5 Prozent des Gesamtvolumens des Förderprogramms zu begrenzen. Bei einigen
Förderprogrammen, wo die Projektträgerkosten einen erheblichen Anteil der Fördersumme ausmachten, sehe man
Verbesserungsbedarf. Begründete Ausnahmen bedürfen zukünftig der Zustimmung des Haushaltsausschusses.  
Im Kapitel 1001 – Landwirtschaftliche Sozialpolitik – beantragte die Fraktion der AfD ohne Erfolg eine Erhöhung 
der Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 40 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro. Dies sei
angesichts der weiterhin angespannten Lage vieler Agrarbetriebe geboten.  
Im Kapitel 1002 – Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung – beantragten die Koalitionsfraktionen 
mit Erfolg 2 Mio. Euro zusätzlich zur Fortfinanzierung der neuen Lebensmittelrettungs- und Logistikstrategie der 
Tafeln. Damit könnten die Tafeln zukünftig Lebensmittel neben dem Einzelhandel auch direkt von den Herstellern 
erhalten, so die Begründung. 
Die Fraktion der AfD bemühte sich darum, die „Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung und zur 
Umsetzung der Ernährungsstrategie“ um 10 Mio. Euro auf 9,3 Mio. Euro zu reduzieren. Zur Begründung führte 
sie an, dass eine ausgewogene Ernährung subjektiv und eine Förderung nicht Aufgabe des Bundes sei. Der Antrag 
wurde abgelehnt. 
Die Fraktion Die Linke regte ohne Erfolg die Errichtung eines Bundesprogramms „Kita- und Schulverpflegung“ 
in Höhe von 7,7 Mrd. Euro für eine kostenfreie, hochwertige und nachhaltige Verpflegung in Schulen und
Kindertageseinrichtungen an. Eine gesunde Kita- und Schulverpflegung sei keine Schulangelegenheit, sondern
Ernährungs-, Umwelt-, Sozial- und Gesundheitspolitik gleichermaßen. 
Mit einem weiteren Antrag schlug die Fraktion die Finanzierung des Stiftungskapitals für eine „Deutsche Stiftung 
Tafeln“ in Höhe von 10 Mio. Euro vor. Die Stiftung solle in Zukunft durch Unternehmensspenden finanziert 
werden. Auch dieser Antrag erreichte keine Mehrheit. 
Im Kapitel 1004 – Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge – wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE 
GRÜNEN mit einem Maßgabebeschluss erreichen, dass die Kosten für die zivile Notfallreserve und die
Bundesreserve in die Bereichsausnahme aufgenommen werden, erhielt für ihren Antrag aber nicht die erforderliche
Mehrheit. 
Ein Antrag der Fraktion der AfD beim gleichen Titel zielte auf eine höhere Erstattung der Kosten für die zivile 
Notfallreserve an die Landwirtschaft und Ernährung (BLE) um knapp 5,3 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro. Auch er 
erzielte keine Mehrheit. 
Die Fraktion Die Linke beantragte, die Erstattung der Verwaltungskosten an die BLE um 25 Mio. Euro auf knapp 
210 Mio. Euro anzuheben. Damit solle die Kontrolle und Überwachung von Maßnahmen gegen unlautere
Handelspraktiken besser unterstützt und eine Preisebeobachtungsstelle für Lebensmittel eingerichtet werden. Der
Antrag blieb ohne Mehrheit.
Eine Mehrheit hingegen erzielte der Antrag der Regierungsfraktionen auf Kürzung der Mittel bei demselben Titel 
um 3,5 Mio. Euro, die durch eine Reduzierung der Internetauftritte der BLE, die vorgesehene Deckelung der 
Projektträgerkosten sowie allgemeinen Konsolidierungsmaßnahmen im Einzelplan erreicht werden sollten. 
Im Kapitel 1005 – Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation – beantragten die Koalitionsfraktionen mit Erfolg, 
zusätzliche 1,2 Mio. Euro zur Errichtung einer „Zukunftswerkstatt Schwein“ am Bildungscampus Triesdorf zur 
Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte zur Schweinehaltung in den Etat aufzunehmen. 
Die Fraktion der AfD versuchte, eine Steigerung der Mittel für die Förderung von Innovationen im Bereich
Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz um 4 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro zu erreichen. 
Mehr Innovationsleistungen seien für die heimische Landwirtschaft essenziell. Der Antrag verfehlte die Mehrheit. 
Die Mittel für die Maßnahmen zur Reduktion von Tierversuchen wollte die Fraktion der AfD um 700.000 Euro 
auf eine Million Euro erhöhen. Der Antrag scheiterte ebenso wie die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN und der Fraktion Die Linke, die ein Plus von 200.000 Euro bzw. ebenfalls 700.000 Euro vorschlugen.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte darüber hinaus, die vorgesehene Streichung des Titels 
„Zuschüsse zur Förderung der nachhaltigen Holzverwertung“ zurückzunehmen und den Titel mit knapp 20,7 Mio. 
Euro auszustatten. Die Förderung sei wichtig, um die Potenziale des Holzbaus für Klimaschutz,
Ressourcenschonung und Bauwirtschaft vollständig zu nutzen. Auch die Streichung des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ 
wollte die Fraktion zurücknehmen. Sie beantragte, 3 Mio. Euro hierfür bereitzustellen. Das Programm sei zentral 
für eine wettbewerbsfähige und zukunftsfeste Landwirtschaft. Über das Programm könne der Einsatz von
Pestiziden bis 2030 halbiert werden.  
Die Fraktion Die Linke schlug eine Anhebung der Mittel für das „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und 
regionale Wertschöpfung (BULEplus)“ zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der
Lebensmittelverarbeitung im ländlichen Raum um 28 Mio. Euro auf 63 Mio. Euro vor. Die Fraktion der AfD regte bei 
demselben Titel Kürzungen um 4 Mio. Euro an. Beide Anträge wurden abgelehnt. 
Darüber hinaus wollte die Fraktion Die Linke eine Aufstockung der Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, 
Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe erreichen und beantragte 
Erhöhung um 10 Mio. Euro auf 36 Mio. Euro. Der Antrag scheiterte, ebenso der Antrag, für Forschung zu den 
Auswirkungen der Ernährungsarmut in Deutschland Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen. 
Einen neuen Titel in Höhe von 200 Mio. Euro wollte die Fraktion Die Linke für notwendige Investitionen und 
zur Einrichtung einer „Verbrauchsstiftung Tierheime“ aufnehmen, wofür sie allerdings keine Mehrheit erhielt.  
Erfolglos bemühte sich die Fraktion der AfD darum, die Mittel für die Entwicklung einer verpflichtenden
Tierhaltungskennzeichnung von 3,8 Mio. Euro auf null abzusenken. 
In Kapitel 1006 – Internationale Maßnahmen – beantragte die Fraktion der AfD eine Kürzung der bilateralen 
technischen Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes um 10 Mio. Euro auf 11 Mio. Euro, da die Programme aus ihrer Sicht
überdimensioniert seien. Der Antrag verfehlte die erforderliche Mehrheit. 
In Kapitel 1010 – Sonstige Bewilligungen – beantragten die Koalitionsfraktionen mit Erfolg, die Mittel für den 
Bundesverband der Regionalbewegung um 100.000 Euro auf 500.000 Euro anzuheben und Mittel in Höhe von 
200.000 Euro für das Deutsche Landwirtschaftsmuseum in den Etat aufzunehmen. 
Ein Antrag der Fraktion der AfD sah vor, den Zuschuss für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt 
zu streichen, auch er blieb ohne Mehrheit. 
Beim „Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung“ beantragte die Fraktion der AfD, die Mittel 
für den Stallumbau von den geplanten 50 Mio. Euro zu streichen und begründete dies mit einer sparsamen
Haushaltsführung. Der Antrag blieb ohne Erfolg.   
Die Fraktion Die Linke beantragte, die Betriebsbeihilfen für die Hochseefischerei einschließlich der Küsten- und 
Krabbenfischerei in Höhe von 10 Mio. Euro wieder in den Etat aufzunehmen. Die Kostensituation habe sich für 
die Betriebe nicht verbessert, und es drohe ein Aussterben der traditionellen Fischerei.
Mit einer Reihe von Anträgen schlug die Fraktion der AfD, ohne Erfolg, im Kapitel 1011 – Zentral veranschlagte 
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – pauschale Kürzungen der Personal- und Verwaltungsausgaben um 
5 Prozent mit dem Ziel sparsamer Haushaltsführung vor. Auch in Kapitel 1012 – Bundesministerium – wollte die 
Fraktion der AfD pauschale Kürzungen der Personal- und Verwaltungsausgaben erreichen.  
In Kapitel 1013 – Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Kapitel 1014 – Friedrich-
Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Kapitel 1015 – Max-Rubner-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, Kapitel 1016 – Johann Heinrich von Thünen-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Kapitel 1017 – Bundesamt für Verbraucherschutz 
und Lebensmittelsicherheit, sowie in Kapitel 1018 – Bundessortenamt – reichte die Fraktion der AfD
Änderungsanträge für eine jeweilige Reduzierung der Personal- und Verwaltungsausgaben um 5 Prozent als Beitrag zur 
Haushaltskonsolidierung ein, erreichte dafür aber bei keinem Posten eine Mehrheit. 
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen einige Änderungsanträge vor, 
die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten
Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu 
zuständigen Ressorts umgesetzt. 
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 
eine Reihe von Änderungsanträgen ein. Von der Fraktion der AfD kam ein Änderungsantrag, durch den die Mittel 
für „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Wald“ aus dem Klima- und Transformationsfonds in den Einzelplan 
übertragen werden sollten. Die von den Koalitionsfraktionen eingereichten Anträge wurden vollumfänglich
angenommen, die Anträge der Opposition durchweg abgelehnt. 
In der Aussprache mit Bundesminister Alois Rainer äußerten die Oppositionsfraktionen Kritik dazu, dass der 
Bereich „Heimat“, der vom BMI in das Ministerium übergegangen ist, zu niedrig ausgestattet bzw. kein Konzept 
dafür erkennbar sei. 
Die Koalitionsfraktionen verwiesen auf ihre Deckblätter, durch die noch eine Reihe von Verbesserungen, unter 
anderem bei der landwirtschaftlichen Unfallsversicherung, dem Programm „BULEplus“ zur Förderung der
ländlichen Entwicklung und regionalen Wertschöpfungsketten sowie bei der Forschung zur Anpassung von Wäldern 
an den Klimawandel erreicht würden. 
Die Fraktion der AfD erkannte an, dass die landwirtschaftliche Unfallversicherung gegenüber dem
Regierungsentwurf erhöht worden sei. Den Betrag bezeichnete sie aber als dennoch zu niedrig. Den Maßgabebeschluss der 
Koalition zur Landwirtschaftlichen Rentenbank wolle sie mittragen.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE erklärte, aus ihrer Sicht müsse die Grundorientierung des Etats
korrigiert werden. Deshalb bringe man unter anderem Änderungsvorschläge zur Ernährungsstrategie für Kitas und 
Schulen, Verbraucherinformationen, für die Unterstützung erzeugernaher Lebensmittelverarbeitung und -
vermarktung sowie zur Förderung des Umbaus des Tierhaltung ein. 
Die Fraktion Die Linke erklärte, sie halte die agrarpolitischen Weichenstellungen für unzureichend und die
Impulse für zu schwach. Unter anderem müsste auch die Entbürokratisierung entschiedener vorangetrieben werden.  
Bundesminister Rainer betonte, dass durch die Deckblätter gegenüber dem Regierungsentwurf in einigen
Bereichen noch Verbesserungen möglich würden. Die Kritik bezüglich der Ausstattung des Bereiches Heimat könne 
er nicht nachvollziehen. Das Thema sei im Landwirtschaftsministerium schon immer verankert und von
Bedeutung gewesen. Das könne man nicht an der Größe einzelner Referate festmachen.  
Im Kapitel 1001 – Landwirtschaftliche Sozialpolitik – beantragten die Koalitionsfraktionen, die Zuschüsse für die 
landwirtschaftliche Unfallversicherung gegenüber dem Regierungsentwurf um 20 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro 
zu erhöhen und damit denselben Betrag wie im Jahr 2025 im Etat einzustellen.  
In Kapitel 1002 – Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung – schlug die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN vor, einen neuen Titel für die Verpflegungsinfrastruktur in Kitas und Schulen in Höhe von 400 Mio. 
Euro einzustellen. Damit wolle man die Kommunen entlasten und Voraussetzungen für eine gesunde Ernährung 
von Kindern und Jugendlichen schaffen.
In Kapitel 1004 – Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge – schlugen die Koalitionsfraktionen in einem 
Maßgebebeschluss vor, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), eine Ombudsperson zur 
Wahrung des Wettbewerbs mit fairen Erzeugerpreisen im Lebensmittelmarkt einzurichten.  
Zwei Änderungsanträge gab es in Kapitel 1005 – Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation – zum
„Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)“.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte, zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro zur
Erprobung neuer Maßnahmen für die Förderung der ländlichen Entwicklung und regionale Wertschöpfungsketten
einzuplanen. Die Koalitionsfraktionen schlugen bei demselben Titel eine Verstärkung der
Verpflichtungsermächtigung um 2,6 Mio. Euro vor. Damit sollen Vorhaben mit neuen Ideen für gleichwertige Lebensverhältnisse im 
ländlichen Raum unterstützt werden.  
Durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen wurden die Zuschüsse für Forschung und Entwicklung im Bereich 
der nachwachsenden Rohstoffe und zur Förderung nationaler Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft gegenüber 
dem Regierungsentwurf um 5 Mio. Euro auf knapp 50 Mio. Euro erhöht. Zusätzlich wurde die
Verpflichtungsermächtigung mit einer Laufzeit von drei Jahren von 15,3 Mio. Euro um 16,5 Mio. Euro auf 31,8 Mio. Euro
angehoben. Dies solle insbesondere die Finanzierung mehrjähriger Forschungsvorhaben zur Anpassung von Wäldern 
an den Klimawandel ermöglichen.  
Durch einen weiteren Antrag stockten die Koalitionsfraktionen den Titel „Zukunftsfähige, umwelt- und
ressourcenschonende Landwirtschaft und ökologischer Landbau“ gegenüber dem Entwurf von gut 54,4 Mio. Euro um 
12,5 Mio. Euro auf knapp 67 Mio. Euro auf.  
Gegenläufige Anträge gab es im Kapitel 1010 – Sonstige Bewilligungen – zum „Bundesprogramm zur Förderung 
des Umbaus der Tierhaltung“. Die Koalitionsfraktionen wollten die Mittel dafür gegenüber dem Entwurf um 12,5 
Mio. Euro absenken und begründeten das damit, dass das Programm zum Stallumbau vorzeitig enden werde und 
ein vollständiger Abfluss der Mittel aufgrund ausstehender Anpassungen im Bau- und Immissionsschutzrecht 
nicht zu erwarten sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte hingegen, die im Regierungsentwurf 
vorgesehenen Mittel in Höhe von 228 Mio. Euro beizubehalten und darüber hinaus die
Verpflichtungsermächtigungen von 17 Mio. Euro für zwei Jahre auf 175 Mio. Euro für fünf Jahre zu erhöhen. Dass die Impulswirkung 
des Programms zu gering sei, könne nach der kurzen Laufzeit nicht beurteilt werden. Vielmehr erwarte die
Fraktion steigende Antragszahlen.  
Mit einem Maßgabebeschluss auf Antrag der Koalitionsfraktionen legte der Ausschuss mehrheitlich fest, dass das 
Ministerium bis zum 15. Dezember 2025 schriftliche Vorschläge vorlegt, wie eine bürokratieärmere Förderung 
des tierwohlgerechten Stallumbaus erfolgen solle. 
Mit einer weiteren Maßgabe auf Antrag der Koalition forderte der Ausschuss das Ministerium dazu auf, in seiner 
Funktion als Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank ihrer Aufgabe zur
Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums besser nachkomme. 
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz im Saldo um knapp 6,2 Mio. Euro auf gut 6,99 Mrd. 
Euro erhöht. Die Verpflichtungsermächtigungen stiegen im Zuge der Bereinigung um knapp 23 Mio. Euro auf 
knapp 1,55 Mrd. Euro. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 10 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 10 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu. 
Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist für einen Großteil der Systeme der sozialen
Sicherung in Deutschland zuständig. Seine wesentlichen Aufgabenbereiche sind die Arbeitsmarktpolitik, die
Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz, die gesetzliche 
Rentenversicherung und das Rentenrecht, die gesetzliche Unfallversicherung sowie die soziale Sicherung. Im
Einzelplan 11 sind die Haushaltsmittel für das BMAS und seinen Geschäftsbereich veranschlagt. Die
Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit finanzieren ihre Haushalte im Wesentlichen über Beiträge. Als 
Sozialversicherungsträger sind sie im Einzelplan 11 nur abgebildet, soweit sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erhalten. Neben dem Einzelplan werden Teile der Ausgaben des BMAS im 
geplanten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert.  
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des
Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration einschließlich des Arbeitsstabes sowie der Beauftragten für Antirassismus dem Bundesministerium für Arbeit 
und Soziales übertragen, zusammengeführt und auf eine Staatsministerin übertragen. Mit der Bereinigungsvorlage 
hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des Organisationserlasses
vollzogen. Dazu lagen mehrere Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den 
abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des
Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt. 
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2026 waren für den Einzelplan 11 einschließlich des Budgets 
der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Personalunion mit dem Amt 
der Beauftragten für Antirassismus Mittel in Höhe von insgesamt rund 197,4 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt 
ein Plus von rund 7 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar. 
In der Einzelplanberatung mit der Bundesministerin Bärbel Bas, der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur 
für Arbeit und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie
Antirassismus wurden fraktionsübergreifend die unterschiedlichen Herausforderungen thematisiert, vor denen der größte 
Einzeletat des Bundeshaushaltes steht. Ressortübergreifend wurden die Bedeutung von Berufssprachkursen
(Einzelplan 09) und Integrationskursen (Einzelplan 06) thematisiert. Fraktionsübergreifend diskutiert wurden auch die 
Möglichkeiten der BA zur Rückzahlung des Darlehens und des Aufbaus der Rücklage für Krisenzeiten. In diesem 
Zusammenhang wurden insbesondere von den Koalitionsfraktionen und den Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke auch die Verwaltungskosten in den Jobcentern thematisiert. Zudem stellten 
die Koalitionsfraktionen fest, dass der Einzelplan sehr stark von der wirtschaftlichen Lage geprägt sei und aktuell 
von der noch ausstehenden Herbstprognose abhängig sei. In diesem Kontext wurde auch die Grundsicherung 
andiskutiert. Positiv wurde von der Koalition der Aufbau der „Work-and-Stay“-Agentur und die Wirksamkeit des 
Job-Turbos gesehen, dessen Instrumente konsequent ausgebaut werden sollten. Sowohl von der Koalition als auch 
den Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde die Bewirtschaftung von Titeln durch das BMAS 
im SVIK und insbesondere die Sozialpolitikforschung kritisch hinterfragt. Die Fraktion der AfD kritisierte zudem, 
dass die angekündigten Reformen beim Bürgergeld haushalterisch nicht hinterlegt seien. Thematisiert wurden 
ferner der Rechtskreiswechsel von Ukrainern und angestrebte Einsparungen beim Bürgergeld. Kritisiert wurden 
von der AfD die Kosten der Unterkunft, die sich seit 2015 pro Berechtigten verdreifacht hätten, sowie Kredite an 
die BA, die an der Schuldenbremse vorbei aufgenommen würden. Auch von der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN wurde der geplante Rechtskreiswechsel deutlich kritisiert, der nicht nur zu Mehrkosten 
führe, sondern auch den Zugang zu Instrumenten der Vermittlung und damit der Integration erschwere. Ferner 
erkundigte sich die Fraktion nach einem Zwischenstand hinsichtlich der Rentenkommission. Mit der Ministerin 
diskutiert wurden zudem auch Medienberichte über Leistungsmissbrauch beim Bürgergeldbezug und die
Notwendigkeit von belastbaren Kennzahlen. Die Fraktion Die Linke kritisierte ferner die Verschärfung von
Sanktionen zur vermeintlichen Aktivierung von Arbeitslosen sowie die massive Thematisierung von vermeintlichem 
Leistungsmissbrauch in den Medien. Dies würde nur zu Stigmatisierung und Druck auf Bürgergeldempfangende 
führen. Stattdessen forderte die Fraktion Die Linke, Betrug und Missbrauch beim Mindestlohn anzugehen. Zudem 
setzte sich die Fraktion unter anderem für eine Aufstockung des Bürgergelds und der Rente ein. 
In der Bereinigungssitzung mit Bundesministerin Bärbel Bas und der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus wurden wie in der Einzelplanberatung
fraktionsübergreifend erneut die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit zur Rückzahlung des Darlehens und des Aufbaus der 
Rücklage für Krisenzeiten diskutiert, die natürlich stark von der wirtschaftlichen Lage abhängig sei. Die
Koalitionsfraktionen thematisierten erneut den Digitalpakt für berufliche Bildung sowie die Verwaltungskosten der
Jobcenter und betonten die Notwendigkeit der Prüfung von Effizienzpotenzialen. Die Fraktion der AfD erkundigte 
sich nach der Haushaltswirksamkeit der geplanten Rentenreform, Einsparungen beim Bürgergeld sowie nach der 
Veranschlagung der Kosten für die „Work-and-Stay“-Agentur. Ferner kritisierte die AfD, dass die Titelansätze 
für die eigentlichen Leistungen bei der Migrationsbeauftragten sinken würden. Von der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN wurde erneut der geplante Rechtskreiswechsel hinterfragt und die „Work-and-Stay“-Agentur 
thematisiert. Ferner setzte sich die Fraktion für eine Stärkung von Berufssprachkursen ein. Die Fraktion Die Linke 
erkundigte sich nach dem Stand der Bürgergeldreform und sprach sich im Hinblick auf das Darlehen an die
Bundesagentur dafür aus, strukturelle Defizite anzugehen. Stattdessen würden Scheindebatten beim Bürgergeld
geführt. Sanktionen seien ein Irrweg, der nur zu Stigmatisierung führe. Der Schwerpunkt sollte stattdessen auf
Qualifizierung liegen.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion der AfD 45 Deckblätter ein, die durchweg keine Mehrheit fanden. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte sechs Deckblätter zur Abstimmung im Ausschuss, die genau 
wie die acht Deckblätter der Fraktion Die Linke erfolglos blieben. Die Koalitionsfraktionen brachten zwei
Änderungsanträge mit Haushaltsvermerken ein, die von der Mehrheit des Ausschusses angenommen wurden. Im
Ergebnis der Einzelplanberatung blieb der Etatansatz unverändert. 
In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktionen der AfD sieben Deckblätter und einen Maßgabebeschluss ein, 
der genau wie die drei Deckblätter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem Deckblatt der Fraktion 
Die Linke keine Mehrheit fand. Die Koalitionsfraktionen brachten vier Deckblätter und einen Maßgabebeschluss 
ein, denen vom Ausschuss zugestimmt wurde. 
Im Kapitel 1101 – Leistungen nach SGB II und III – plädierte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung 
erfolglos für die Streichung von Titeln (684 01, 684 05) oder eine massive Kürzung (684 04, - 290 Mio. Euro). 
Ebenso erfolglos blieben Anträge der Fraktion Die Linke zur Aufstockung der Titel 684 04 (+ 150 Mio. Euro), 
632 11 (+ 5 Mrd. Euro), 636 13 (+ 1,65 Mrd. Euro) und 681 12 (+ 28,7 Mrd. Euro). Auch zwei Anträge der 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufstockung der Titel 636 13 (+ 1,55 Mrd. Euro) sowie der Aufhebung 
der Deckungsfähigkeit im Titel 685 11 fanden keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung plädierte die Fraktion 
Die Linke erfolglos für eine Aufstockung des Titels 684 04 (+ 150 Mio. Euro). Ebenfalls keine Mehrheit fanden 
Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Aufstockung der Titel 684 01 (+ 6 Mio. Euro) und 684 
04 (+ 315 Mio. Euro). Anträge der Fraktion der AfD zur Absenkung der Titel 632 11 (- 4,3 Mrd. Euro), 636 13 (- 
525 Mio. Euro), 681 12 (- 8,4 Mrd. Euro) und 685 11 (- 940 Mio. Euro) blieben ebenso erfolglos. Ein
Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen zur Überprüfung der Organisation- und Verwaltungsstruktur von Jobcentern 
auf Effizienzpotentiale fand hingegen eine Mehrheit. 
In der Einzelplanberatung im Kapitel 1102 – Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung – eingebrachte Anträge der Fraktion Die Linke im Titel 632 01 (+ 3,15 Mrd. Euro) sowie im Titel 636 
81 (+ 25,2 Mrd. Euro) zur Einführung einer solidarischen Mindestrente fanden keine Mehrheit im Ausschuss. Ein 
Antrag der Koalitionsfraktionen für eine qualifizierte Sperre im Titel 636 06 zur Vorlage eines Konzepts zur 
Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht war hingegen erfolgreich. In der Bereinigungssitzung plädierte 
die Fraktion der AfD erfolglos für Ansatzänderungen in den Titeln 632 01 (- 525 Mio. Euro) und 636 81 (+ 4 
Mrd. Euro) sowie für die Einführung eines neuen Titels „Junior-Spardepot mit einem Baransatz von 700 Mio. 
Euro. 
Einen Antrag der Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung im Kapitel 1104 Unfallversicherung Bund und 
Bahn – für eine qualifizierte Sperre im Titel 636 02 bis zur Vorlage eines Konzepts zur Modernisierung der IT-
Fachanwendung machte sich der Ausschuss zu eigen. 
Im Kapitel 1105 – Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – plädierte die Fraktion Die Linke 
in der Einzelplanberatung erfolglos für eine Aufstockung im Titel 684 04 (+ 1 Mrd. Euro). Ein in der
Bereinigungssitzung gestellter Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufstockung desselben Titels (+ 5 
Mio. Euro) blieb ebenfalls ohne Erfolg. Anträge der Koalitionsfraktionen in den Titeln 684 02 (+ 1 Mio. Euro) 
sowie 684 17 (Haushaltsvermerk) waren hingegen erfolgreich. Darüber hinaus brachte die Fraktion AfD einen 
Maßgabebeschluss im Bereich Inklusiver Digitalpakt berufliche Bildung ein, der aber keine Mehrheit im
Ausschuss fand. 
Die Fraktion der AfD setzte sich im Kapitel 1106 in der Einzelplanberatung erfolglos für Kürzungen bei den 
Titeln 686 13 (- 72 Mio. Euro), 687 31 (- 2 Mio. Euro) oder vollständige Titelstreichung (684 31) ein.
Auch im Kapitel 1107 plädierte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung erfolglos für eine Absenkung des 
Titels 545 01 (- 1,1 Mio. Euro) oder vollständige Titelstreichungen (544 06, 684 01, 684 02, 684 03, 684 05, 684 
08, 684 11, 685 01). Ein in der Bereinigungssitzung gestellter Antrag der Koalitionsfraktionen zur Reduzierung 
von Verpflichtungsermächtigungen im Titel 684 02 (- 6 Mio. Euro) fand hingegen eine Mehrheit im Ausschuss. 
Im Kapitel 1111 setzte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung vergeblich für Kürzungen der Titel 
542 01 (- 7 Mio. Euro) sowie im Kapitel 1112 von 412 01 (- 23 000 Euro) und 527 01 (- 961 000 Euro) ein. 
Im Kapitel 1117 ist die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie für 
Antirassismus etatisiert. Die Fraktion der AfD beantragte in der Einzelplanberatung die Auflösung der Ämter und 
die ersatzlose Streichung des Kapitels mit sämtlichen Titeln. Die entsprechenden 27 Änderungsanträge der AfD 
fanden im Ausschuss jedoch keine Mehrheit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragte die
Aufstockung der Titel 684 01 (+ 2 Mio. Euro), 684 02 (+ 3 Mio. Euro), 684 03 (+ 2,5 Mio. Euro) sowie die Einrichtung 
eines neuen Titels zur Unterstützung von Flüchtlingsprojekten mit einem Baransatz über 19 Mio. Euro, was
jedoch ebenso erfolglos blieb. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 11 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 11 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu.  
Im Ergebnis der Haushaltsberatungen wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf leicht um rund 66 Mio. 
Euro abgesenkt und betrug somit 197,34 Mrd. Euro. 
Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr) 
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2026 waren für den Einzelplan 12 Ausgaben in Höhe von rund 
28,2 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt ein Minus von rund 10 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar. Neben 
dem Einzelplan sind allerdings wesentliche Teile der Ausgaben des BMV außerhalb des Einzelplans 12 im Klima- 
und Transformationsfonds (KTF) oder im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert. 
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen mehrere Änderungsanträge 
vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten
Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu 
zuständigen Ressorts umgesetzt. 
In der Einzelplanberatung mit dem Bundesminister wurde fraktionsübergreifend die Notwendigkeit betont,
Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Insbesondere die Koalitionsfraktionen thematisierten die 
zum Teil erheblichen Kostensteigerungen und Planungs- und Bauverzögerungen bei großen
Infrastrukturprojekten wie der Fehmarnbeltquerung. Dies führe nicht nur zu massiven Mehrkosten, sondern auch zur
Nichtverfügbarkeit von Firmen mit Planungs- und Baukapazitäten. Ein weiterer Schwerpunkt in der Diskussion waren die 
Binnenschifffahrt, Hafentechnologien, die Modernisierung von Antrieben und der Luftverkehrsstandort.
Insbesondere von den Oppositionsfraktionen wurde die Zerfaserung der Mittel des BMV auf verschiedene Einzelpläne 
kritisiert. An der Stelle wurden mehr Transparenz und ein einzelplanübergreifender Bericht für die verschiedenen 
Verkehrsträger gefordert. Fraktionsübergreifend wurde auch die Notwendigkeit einer zeitnahen Festlegung der 
Trassenpreise für 2026 für die Planungen von Verkehrsunternehmen betont sowie die eingeplante
Gewinnausschüttung der Deutschen Bahn AG kritisiert. Die Fraktion der AfD kritisierte die Ausdünnung im Kernhaushalt 
und die Verschiebungen in Schattenhaushalte. Die Fraktion setzte sich ferner für die Stärkung der Straße ein und 
räumte den Brückensanierungen Priorität ein. Kritisiert wurde von der Fraktion der AfD und dem fraktionslosen 
Abgeordneten Stefan Seidler, dass Wasserstraßen weder im SVIK enthalten seien, noch die Bereichsausnahme 
für Verteidigung gelte. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisierte die Verteilung der Einnahmen 
aus der LKW-Maut auf verschiedenen Verkehrsträger und kritisierte die beabsichtigte Umwidmung von für die 
Mikroelektronik und die Transformation gedachte Mittel über 3 Mrd. Euro für die Straße. Die Fraktion Die Linke 
thematisierte darüber hinaus mögliche Einsparungen an Geld und Zeit durch serielles Bauen mit vorgefertigten
Teilen. Zudem erkundigte sich die Fraktion nach ÖPP-Projekten beim Autobahnbau und die konkrete
Verwendung der geplanten zusätzlichen Mittel beim Verkehrsträger Straße. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler 
vom SSW äußerte ferner seine Bedenken zur Ausrichtung des Zahlungsprofils des SVIK auf die 21.
Legislaturperiode und der Aufnahme hoher Schulden für die Infrastruktur. 
In der Bereinigungssitzung thematisierten die Koalitionsfraktionen den Stand der Umsetzung von baureifen
Straßenbauprojekten und die Reduzierung von Trassenpreisen im Schienenverkehr. Ferner setzten sie sich für eine 
Unterstützung von Regionalflughäfen, der nachhaltigen Modernisierung der Küstenschifffahrt oder die
Elektrifizierung der wichtigen Franken-Sachsen-Magistrale ein. Von der Koalition thematisiert wurden zudem die
Befahrensabgabe beim Nord-Ostsee-Kanal und der Erhalt und Ausbau der Bundeswasserstraßen. Die Fraktion der AfD 
kritisierte, dass es unklare Zuständigkeiten zwischen BMV und BMVg bei verteidigungsrelevanten
Verkehrsinvestitionen gebe. Es handele sich um eine intransparente Mischfinanzierung. Ferner begrüßte die AfD die
Unterstützung der Koalitionsfraktionen bei der Erbringung gebührenfinanzierter Flugsicherungsleistungen. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die Ergebnisse des Koalitionsausschusses und deren Relevanz für 
den Bundeshaushalt. So solle die Ticketsteuer im Luftverkehr gesenkt und die Mindereinnahmen im Einzelplan 
12 finanziert werden. Es sei zu befürchten, dass dies zu Lasten von Brücken und Schienen erfolge. Ferner
thematisierte die Fraktion die Trassenpreisförderung im Schienenverkehr und betonte die Notwendigkeit der
Zusätzlichkeit von Investition aus dem SVIK, um Wachstum zu generieren. Von der Fraktion Die Linke wurde ferner 
die Notwendigkeit betont, den Sanierungsstau aufzulösen. Hinterfragt wurde in dem Zusammenhang, wie nach 
dem Ende des SVIK mit den Investitionen weiter verfahren werde. Zudem wurde der Mittelansatz für
Brückensanierungen und Tunnel als zu niedrig kritisiert. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom SSW
thematisierte die enormen Kostensteigerungen bei der Fehmarnbeltquerung sowie Verpflichtungsermächtigungen beim 
Europäischen Zugsicherungssystem. 
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine einvernehmlichen Empfehlungen für vom Regierungsentwurf 
abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. 
In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion der AfD elf Änderungsanträge und einen Maßgabebeschluss ein. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zwei Änderungsanträge und fünf Maßgabebeschlüsse sowie 
Die Linke fünf Änderungsanträge ein. Die Koalitionsfraktionen stellten sechs Änderungsanträge zur
Abstimmung, die allesamt eine Mehrheit im Ausschuss fanden, während sämtliche Anträge der Oppositionsfraktionen 
ohne Erfolg blieben. Im Ergebnis der Einzelplanberatung blieb der Etatansatz unverändert. 
In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion der AfD vier Änderungsanträge ein, die jedoch genau wie ein 
Maßgabebeschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Die von den 
Koalitionsfraktionen eingebrachten 24 Deckblätter und drei Maßgabebeschlüsse waren hingegen erfolgreich. Die 
Fraktion Die Linke verzichtete auf die Einbringung von Änderungsanträgen. 
In Kapitel 1201 – Bundesfernstraßen – setzte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung für eine
Reduzierung der CO2-bezogenen Erhöhung der LKW-Maut im Titel 111 22 (- 2,2 Mrd. Euro) sowie Erhöhungen in 
den Titeln 741 42 (+ 1 Mrd. Euro) und 891 11 (+ 600 Mio. Euro) ein, die erfolglos blieben. Auch ein Antrag zum 
Aufbau eines Nationalen Kompetenzzentrums für Brückensicherheit (10 Mio. Euro) fand keine Mehrheit. Ebenso 
erfolglos blieben Anträge der Fraktion Die Linke auf Erhöhung der Titel 521 21 (+ 14 Mio. Euro), 741 22 (+ 6,7 
Mio. Euro) und 741 42 (+ 105 Mio. Euro). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädierte ebenso ohne 
Erfolg für eine bedarfsgerechte Absenkung des Titels 891 11 (- 85 Mio. Euro). In der Bereinigungssitzung setzte 
sich die Fraktion der AfD ohne Erfolg für die Einrichtung eines Titels zur Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz 
der Bundesautobahnen (Barmittelausstattung 2,5 Mrd. Euro) ein. Die Koalitionsfraktionen waren dagegen unter 
anderem mit Anträgen für eine Absenkung der Titel 521 22 (- 1 Mio. Euro) und 746 22 (- 20 Mio. Euro)
erfolgreich. 
In Kapitel 1202 – Bundesschienenwege – setzte sich die Fraktion der AfD in der Bereinigungssitzung vergeblich 
für die Einrichtung von Titeln für die Ausrüstung von rollendem Material mit dem Europäischen
Zugsicherungssystem (1,5 Mrd. Euro, 3 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen) sowie für Baukostenzuschüsse zur Erhaltung 
der Schienenwege (7 Mrd. Euro, 9 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen) ein. Die Koalitionsfraktionen 
brachten unter anderem zwei Maßgabebeschlüsse zur Franken-Sachsen-Magistrale sowie zur Reduzierung der 
Befahrensabgabe des Nord-Ostsee-Kanals ein, denen von der Mehrheit des Ausschusses zugestimmt wurde.
In Kapitel 1203 – Bundeswasserstraßen – beantragten die Fraktionen Die Linke und AfD in der
Einzelplanberatung jeweils erfolglos eine Aufstockung des Titels 521 02 (+ 5,6 Mio. Euro). Auch ein weiterer Antrag der
Fraktion der AfD zur Aufstockung des Titels 780 02 (+ 126 Mio. Euro) fand keine Mehrheit. Erfolgreich waren
hingegen Anträge der Koalitionsfraktionen in den Titeln 780 04 (- 3,4 Mio. Euro) und 780 05 (- 10 Mio. Euro). In 
der Bereinigungssitzung plädierten die Koalitionsfraktionen erfolgreich für Änderungen in den Titeln 780 05 (- 
15 Mio. Euro), 811 01 (+ 2 Mio. Euro) sowie 812 01 (- 2 Mio. Euro). 
In Kapitel 1205 – Luft- und Raumfahrt – brachte die Fraktion der AfD in der Bereinigungssitzung einen Antrag 
zur Ausstattung eines Titels zur Unterstützung der Erbringung gebührenfinanzierter Flugsicherungsleistungen (30 
Mio. Euro) ein, der jedoch keine Mehrheit im Ausschuss fand. Erfolgreich war hingegen ein weitergehender
Antrag der Koalitionsfraktionen auf Ausstattung desselben Titels mit 50 Mio. Euro. Im Kapitel 1206 Verbesserung 
der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden plädierte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung erfolglos für 
massive Kürzungen der Titel 882 02 (- 522 Mio. Euro) und 891 01 (- 477 Mio. Euro). 
In Kapitel 1210 – Allgemeine Bewilligungen – setzte sich die Fraktion Die Linke in der Einzelplanberatung für 
eine Ausstattung des Titels 633 04 zur Förderung von Mobilitätstationen in Gemeinden in strukturschwachen 
Regionen mit 4,5 Mio. Euro ein, was ebenso wie ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Aufstockung des Titels 682 52 (+ 85 Mio. Euro) ohne Erfolg blieb. Anträge der Fraktion der AfD zur Streichung des 
Titels 686 03, zur Erhöhung der Globalen Minderausgabe im Titel 972 04 (- 200 Mio. Euro) sowie der Kürzung 
des Titels 542 01 (- 3 Mio. Euro) blieben ohne Mehrheit im Ausschuss. Erfolgreich waren hingegen Anträge der 
Koalitionsfraktionen in den Titeln 683 12 (+ 2,4 Mio. Euro), 683 13 (+ 6 Mio. Euro) und 893 02 (+ 5 Mio. Euro). 
In der Bereinigungssitzung plädierten die Koalitionsfraktionen erfolgreich unter anderem für Änderungen in den 
Titeln 683 03 (+ 6,9 Mio. Euro), 686 04 (- 28,9 Mio. Euro), 683 14 (+ 5 Mio. Euro), 683 15 (+ 4,5 Mio. Euro) 
oder 686 15 (+ 10 Mio. Euro) und für einen Maßgabebeschluss zur Trasssenpreisförderung. 
Darüber hinaus legte in der Einzelplanberatung die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch fünf
Maßgabebeschlüsse zu den Themen DEGES, zur 10-prozentigen Investitionsquote, zur Verteilung der Einnahmen aus der 
LKW-Maut, zur Stärkung der Prüfrechte des BRH gegenüber der Deutschen Bahn AG sowie zur Transparenz der 
Verkehrsausgaben vor, die jedoch keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Auch ein von der Fraktion der AfD 
eingebrachter Maßgabebeschluss zur Veranschlagung Stuttgart 21 mit einem eigenen Titel blieb ohne Mehrheit. 
In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Maßgabebeschluss ein,
damit im SVIK ausschließlich zusätzliche Investitionen geleistet werden, der aber ebenfalls keine Mehrheit im
Ausschuss fand. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 12 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 12 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu.  
Im Ergebnis der Haushaltsberatungen wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 318 Mio.  Euro 
abgesenkt und betrug somit rund 27,9 Mrd. Euro. 
Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung) 
Nachdem der Etatansatz für das Jahr 2025 noch bei gut 62 Mrd. Euro gelegen hatte, sah der Regierungsentwurf 
für 2026 Ausgaben in Höhe von rund 82,687 Mrd. Euro vor.  
Nach Erhöhungen von 4,188095 Mrd. Euro und gleichzeitigen Herabsetzungen von 4,188220 Mrd. Euro im
parlamentarischen Verfahren ergab sich ein leicht nach unten korrigierter Endansatz von 82,687312 Mrd. Euro.
Parlamentarier und Bundesregierung betonten jedoch wiederholt, dass unter Einbeziehung des Sondervermögens
sowie der erhöhten Ukraine-Hilfen die vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zu bewirtschaftenden 
Gesamtmittel im kommenden Jahr bei über 108 Mrd. Euro lägen. Damit könne die NATO-Quote erneut
eingehalten werden. 
In der Einzelplanberatung unterstrichen die Regierungsfraktionen den sicherheitspolitischen Ausnahmezustand, 
in dem der Haushalt 2026 beraten wurde. Der Verteidigungsminister verwies auf den hohen Investitionsanteil der
Gesamtmittel und betonte die Notwendigkeit gleichzeitiger Fortschritte bei Beschaffung, Digitalisierung,
Infrastruktur und personeller Weiterentwicklung der Bundeswehr.  
Wiederkehrende Themen über alle Fraktionen hinweg waren die Zukunft des europäischen Großprojekts FCAS, 
die Frage nach neuen oder reaktivierten Kasernenstandorten im Zuge eines neuen Wehrdienstmodells, die
Ausweitung der Drohnenfähigkeiten (von Aufklärung über Abwehr bis hin zu offensiven Optionen) sowie die
internationale Einbindung der deutschen und europäischen Sicherheitsarchitektur. 
Die Koalitionsfraktionen stellten heraus, dass der Haushalt die Bündnisfähigkeit Deutschlands sichtbar stärke, 
jedoch müssten hohe Mittelansätze nun zwingend zu wichtigen Modernisierungsschritten führen. Zehn
Änderungsanträge der Koalition wurden in der ersten Beratungsrunde im Ausschuss angenommen, darunter die
Stärkung des Cyber Innovation Hubs der Bundeswehr, der durch einen eigenen Titel und eine Aufstockung um 40 
Mio. Euro künftig Innovationen schneller in die Truppe bringen solle.  
Weitere Maßnahmen betrafen strukturelle Verbesserungen: Handgeld für Inspekteure und Befehlshaber (6 Mio. 
Euro), Zuschüsse für das Invictus Germany Sports Festival (0,2 Mio. Euro), den Bund Deutscher Einsatz
Veteranen (Erhöhung auf 1,61 Mio. Euro) sowie u. a. der Aufbau eines ambulanten OP-Zentrums Ulm (15 Mio. Euro). 
Zudem wurden Zieldarstellungsdrohnen (0,12 Mio. Euro) für die Flugabwehr eingeplant und die Initiative für 
Europäische Transformation (IET) mit jährlich 0,77 Mio. Euro gestärkt. Die Gegenfinanzierung erfolgte
größtenteils über eine Kürzung des Munitionsansatzes um 31 Mio. Euro, der wiederum auf Lieferschwierigkeiten der 
Industrie zurückgeführt wurde. 
Die Fraktion der AfD lehnte die Höhe des Etats grundsätzlich ab, stellte in der Einzelplanberatung 70
Änderungsanträge und forderte darin u. a. ein Ende der Auslandseinsätze, den Stopp der Stationierung einer deutschen
Brigade in Litauen sowie eine drastische Reduktion der Ukraine-Unterstützung. Hohe Munitions- und
Digitalisierungsansätze wurden zudem als unrealistisch kritisiert. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte neun Änderungsanträge und legte ihren Schwerpunkt auf
digitale Risiken, insbesondere beim Großprojekt „Digitalisierung landbasierte Operationen“ (D-LBO). Gefordert 
wurden klare Zeitpläne, mehr Transparenz bei Infrastrukturprojekten, ein restriktiver Umgang mit der
Bereichsausnahme und ökologische Modernisierung. 
Die Fraktion Die Linke kritisierte in 13 Anträgen die sicherheitspolitische Ausrichtung des Etats, forderte
grundlegende Kürzungen und ein Umdenken zugunsten diplomatischer und ziviler Ansätze. Sie thematisierte zudem 
Risiken bei Großvorhaben wie der neuen Fregatte F126, beim risikobehafteten Digitalisierungsvorhaben D-LBO, 
der Beschaffung des US-Kampfjets F-35 sowie die noch offenen Personal- und Rekrutierungsfragen der
Wehrdienstreform. 
Der Verteidigungsminister betonte abschließend, dass der Haushalt 2026 ein entscheidender Baustein eines
langfristigen Modernisierungspfades sei. Verzögerungen bei IT-Großprojekten seien überwiegend industriebedingt; 
die Koalitionsmaßnahmen dienten der Beschleunigung und der Stärkung der Führungs- und Einsatzfähigkeit. 
In der Bereinigungssitzung standen erneut die großen Vorhaben der materiellen Einsatzbereitschaft sowie die 
strukturellen Risiken eines rapide aufwachsenden Verteidigungshaushalts im Mittelpunkt. Insgesamt wurden
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von über 72 Mrd. Euro neu geordnet, angepasst oder zeitlich verschoben. 
Dies betraf insbesondere Projekte mit industrie- oder entwicklungsbedingten Verzögerungen. Der Ausschuss
befasste sich außerdem intensiv mit der Wehrdienstreform, der Bereichsausnahme, den Folgen industrieller
Preissteigerungen sowie der langfristigen Finanzierung verteidigungsrelevanter Infrastruktur. 
Die Koalitionsfraktionen unterstützten den Bereinigungsvorschlag, stellten zusätzliche acht Änderungsanträge 
(u. a. Mittel für eine Alternative zur Fregatte F126) und betonte die Notwendigkeit, die Rekordmittel nun zügig 
und wirkungsorientiert umzusetzen. Sie unterstrichen, dass mit über 48 Mrd. Euro Beschaffungsausgaben über 
mehrere Jahre hinweg ein Wendepunkt erreicht sei, der sowohl die Einsatzbereitschaft der Truppe als auch die 
Leistungsfähigkeit der deutschen Rüstungsindustrie herausfordere. Entscheidend sei, dass Beschleunigung und 
Qualitätssteigerung nun sichtbar würden. 
Die Koalitionsfraktionen verwiesen zudem mehrfach darauf, dass die finanziellen Spielräume künftig enger
würden: Die Bereichsausnahme müsse verantwortungsvoll umgesetzt werden. Zudem müsse die wirtschaftspolitische 
Lenkungswirkung der Milliardeninvestitionen bewusst genutzt werden, um Fertigungskapazitäten national und
europäisch zu stärken. Nur so könne die Bundesrepublik im NATO-Bündnis weiterhin ein verlässlicher Partner 
bleiben. 
Die Fraktion der AfD stellte zur Bereinigungssitzung zwar keine weiteren Anträge, legte jedoch weitreichende 
Gegenpositionen zum sicherheits- und verteidigungspolitischen Handeln der Koalition dar. Sie kritisierte erneut 
die anhaltende Ausweitung der Verteidigungsausgaben sowie die Verwendung von Mitteln für Auslandseinsätze, 
insbesondere im Baltikum. Die Fraktion forderte ein Ende der Ukraine-Unterstützung und sprach sich gegen die 
risikobehaftete Finanzierung von Großvorhaben aus. Sie monierte darüber hinaus Verzögerungen bei mehreren 
Beschaffungs- und Infrastrukturprojekten und stellte Rückfragen zu industriellen Rahmenbedingungen und
Vertragsverhandlungen, VE-Verschiebungen und der Realisierbarkeit der Munitionsbevorratung. Außerdem
kritisierte sie die geplante Umsetzung der Bereichsausnahme und bemängelte allgemein eine verfehlte
sicherheitspolitische Strategie der Bundesregierung. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fokussierten sich erneut auf Projekt- und Prozessrisiken, allen voran 
das Digitalisierungsvorhaben D-LBO. Sie sahen die Einsatzbereitschaft weiterhin gefährdet, da zehntausende 
Fahrzeuge in ein neues, sicheres Führungs- und Kommunikationssystem integriert werden müssten. Unklarheiten 
bestünden bei Softwareintegration, Serienreife, Schnittstellen und dem Zeitablauf der Umrüstung des ersten
Verbandes. Die Grünen forderten außerdem Klarheit zu rüstungsindustriellen Rohstoffabhängigkeiten, zu
europäischen Kooperationsprojekten (FCAS, Fregatte 127) und zur Frage, wie die Zinslasten der Bereichsausnahme 
künftig haushaltsrechtlich abgebildet werden sollen. Auch mahnten sie an, dass die GTK-Boxer-Programme 
schneller vorankommen müssten. Zudem forderte die Fraktion, dass beim Future Combat Air System (FCAS) 
aufgrund eklatanter Projektrisiken eine qualifizierte Sperre bei den beiden entsprechenden Haushaltstiteln
ausgebracht werde.  
Auch die Fraktion Die Linke stellte keine weiteren Anträge zur Bereinigungssitzung, erneuerte jedoch ihre
Grundsatzkritik an der sicherheitspolitisch motivierten Ausweitung des Verteidigungshaushalts. Sie hinterfragte die 
Höhe der Ukraine-Mittel und kritisierte die militärische Schwerpunktsetzung angesichts stark wachsender ziviler 
Bedarfe. Zudem verlangte sie konkrete Angaben zu den Personalbedarfen für den neuen Wehrdienst, zur
Finanzierung verteidigungsrelevanter Infrastruktur über die Bereichsausnahme und zum aktuellen Stand wesentlicher 
Großvorhaben wie F-35 und Fregatte 126. 
Der Verteidigungsminister hob in seiner Stellungnahme die zentrale Bedeutung des Haushalts 2026 hervor: 
Deutschland müsse in kurzer Zeit Fähigkeiten wiederherstellen, die über Jahre abgebaut worden seien.
Schwerpunkte bildeten Landes- und Bündnisverteidigung, der neue Wehrdienst, die Modernisierung der
Luftverteidigung, die Beschaffung von Drohnen und Drohnenabwehr, der Cyber- und Weltraumbereich, der Aufbau moderner 
Führungsfähigkeit sowie die Integration großer langlaufender Beschaffungsvorhaben. Verzögerungen einzelner 
Projekte seien teilweise industriebedingt, teilweise durch notwendige Umplanungen entstanden. Die
großvolumigen VE-Verschiebungen seien aber realistisch und notwendig, um die Planbarkeit zu verbessern. 
Der Bundesrechnungshof kritisierte auf Nachfrage unverhältnismäßige Vorbindungen von Finanzmitteln
zuungunsten künftiger Haushaltsjahre und wies darauf hin, dass sowohl die langfristige Tragfähigkeit der
Bereichsausnahme als auch die entstehenden Zinslasten im Blick behalten werden müssten. Risiken bestünden weiterhin etwa 
bei dem Projekt Fregatte F126 und dem Schützenpanzer Puma. 
Sämtliche Oppositionsanträge wurden im Ausschuss schließlich mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen
abgelehnt. Die von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsanträge und
Maßgabebeschlüsse fanden – jeweils mit unterschiedlichen Mehrheiten – Zustimmung.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 14 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 14 in der Bereinigungssitzung mit 
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.
Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit) 
Der Regierungsentwurf sah Gesamtausgaben von rund 20,088 Mrd. Euro vor, sie stiegen um rund 789,504 Mio. 
Euro gegenüber dem Vorjahr an. 
In dem Gespräch des Ausschusses mit der Bundesgesundheitsministerin standen in der Einzelplanberatung die 
Zukunft und die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems einschließlich der Pflege im Vordergrund. Die
Ministerin betonte, es sei das erklärte Ziel, die Beiträge zu den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zum Jahreswechsel 
nicht erneut erhöhen zu müssen. Das von der Bundesregierung dazu vorgelegte Sparpaket sehe drei kurzfristige 
Sparmaßnahmen vor: die Gesetzlichen Krankenkassen sollten 100 Mio. Euro an Verwaltungskosten einsparen, 
das Volumen des Innovationsfonds solle halbiert und damit weitere 100 Mio. Euro eingespart werden und
schließlich sei für die Kliniken die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigten-Klausel geplant, die insgesamt 
1,8 Mrd. Euro an Einsparvolumen erbringen solle.  
Die Ministerin erklärte, zur Stabilisierung der Gesundheitssysteme seien tiefgreifende Maßnahmen und
Strukturreformen überfällig. Die von ihr einberufene „FinanzKommission Gesundheit“ werde bis März 2026 erste
Maßnahmenvorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze vorlegen. Ein zweiter Bericht solle bis Dezember 2026 
vorgelegt werden und mögliche Strukturreformen für die Gesetzlichen Krankenkassen aufzeigen, mit denen das 
Ausgabenwachstum mittel- bis langfristig reduziert und den Herausforderungen auf der Einnahmenseite begegnet 
werden könne.  
Die Oppositionsfraktionen sahen durch die Sparpläne der Bundesregierung die Stabilität der
Gesundheitsversorgung gefährdet. Zur Lösung des Finanzierungsproblems der Gesetzlichen Krankenkassen schlug die Fraktion der 
AfD eine vorübergehende Erhöhung des Zuschusses zum Gesundheitsfonds vor, bis die Reformen im
Gesundheitssystems Wirkung zeigten. Die Fraktion Die Linke hingegen plädierte für eine Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinterfragte den im Haushaltsjahr 2025 aus dem
Sondervermögen gewährten Betriebskostenzuschuss an die Krankenhäuser in Höhe von 4 Mrd. Euro. Die Fraktion 
sah darin eine nicht zulässige finanzielle Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenkassen aus dem
Sondervermögen.  
Weitere Themen der Beratung waren der aktuelle Sachstand der juristischen Abwicklung der Beschaffung von 
persönlicher Schutzausrüstung in der Zeit der Corona-Pandemie sowie die Pflichtbeiträge/freiwilligen Beiträge 
zur Weltgesundheitsorganisation (WHO).  
In der Bereinigungssitzung berichtete die Bundesgesundheitsministerin über den aktuellen Stand der geplanten 
Reformvorhaben im Gesundheitssystem sowie über die neuesten Gerichtsurteile im Rahmen der juristischen
Abwicklung der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen hatten in der Einzelplanberatung auf Änderungsanträge
verzichtet; die Anträge der Oppositionsfraktionen wurden mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
abgelehnt.  
Mit der Bereinigungsvorlage nahm das Bundesfinanzministeriums einige redaktionelle Anpassungen bzw.
Anpassungen an den tatsächlichen Mittelbedarf vor.  
In Kapitel 1501 – Gesetzliche Krankenversicherung – lagen dem Ausschuss in der Bereinigungssitzung drei
großvolumige Anträge der Fraktion der AfD vor. Unter anderem sollte der Gesundheitsfonds um 4 Mrd. Euro
aufgestockt werden. Die Fraktion verwies darauf, dass die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung
dramatisch sei und sich durch den weiteren Abstieg der deutschen Wirtschaft weiter verschärfe. Ohne weitere Zuschüsse 
aus dem Bundeshaushalt würden die Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter steigen. 
Als Kompensation schlug die Fraktion Kürzungen in anderen Bereichen des Bundeshaushalts vor. Ferner sollten 
aus dem Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität 2,5 Mrd. Euro für den neu auszubringenden Titel 
„Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser“ und 3,5 Mrd. Euro für den neu auszubringenden Titel
„Zuweisung an den Transformationsfonds im Krankenhausbereich“ bereitgestellt werden. Die Anträge wurden gegen die 
Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.  
In Kapitel 1502 – Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung – hatte sich die Fraktion Die Linke in der
Einzelplanberatung erfolglos für die Ausbringung von drei neuen Titeln: „Anteilige Anschubfinanzierung zum
Aufbau kommunaler Behandlungseinrichtungen zur Sicherung der ambulanten Versorgung“ (+2 Mrd. Euro),
„Beteiligung des Bundes an der Beseitigung des Investitionsstaus an Krankenhäusern sowie an einem
Energieeffizienzprogramm für Krankenhäuser“ (+ 3,75 Mrd. Euro) und „Beteiligung des Bundes an der Beseitigung des
Investitionsstaus in der Pflegeinfrastruktur“ (+ 2,5 Mrd. Euro) stark gemacht. Ferner sprach sich die Fraktion Die Linke 
bei den „Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen“ für eine 
deutliche Erhöhung aus.  
Die Fraktion der AfD wollte die für „Projekte und Maßnahmen des Deutschen Pflegerates (DPR) zur Stärkung 
der Berufsgruppe der Pflegekräfte“ etatisierten Barmittel unter Verweis darauf komplett streichen, dass der
Pflegerat nur teure Symbolpolitik mache. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen plädierte für eine
Verdopplung der veranschlagten Mittel. Keiner der Anträge fand eine Mehrheit.  
In der Titelgruppe 01 – Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger – hatte die Fraktion der 
AfD in der Einzelplanberatung erfolglos die Streichung ausgewählter Titel beantragt.  
In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen das überjährige Darlehen 
an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung um 1,7 Mrd. Euro zur Sicherung der Liquidität sowie 
zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2026 auf.  
In Kapitel 1503 – Prävention und Gesundheitsverbände – hatten die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 
und Die Linke in der Einzelplanberatung vorgeschlagen, die Mittel für gesundheitliche Aufklärungsmaßnahmen 
bei mehreren Titeln zu erhöhen. Die Fraktion Die Linke wollte darüber hinaus einen neuen Titel „Zuschuss zur 
Durchführung von Drugchecking-Projekten“ in den Etat einstellen. In der Bereinigungssitzung wurden die Mittel 
für die gesundheitliche Aufklärung in der Bevölkerung sowie für die Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des 
Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs auf Antrag der Koalitionsfraktionen bedarfsgerecht nach oben korrigiert.  
Die Fraktion der AfD hatte in der Einzelplanberatung betont, die Sprachvermittlung und Förderung von
interkulturellen Kompetenzen seien nicht Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums. Daher sollten die Mittel für
„Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen“ auf null gestellt werden. Das sollte auch 
für alle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden Maßnahmen gelten. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah die Notwendigkeit für eine bundesweite Aufklärungskampagne 
zur Sepsis-Prävention und damit für eine Aufstockung der Mittel für „Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der 
Patientensicherheit“. Auch sollte das „Nationale Gesundheitsportal“ mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. 
Die Fraktion der AfD hingegen kritisierte die Mehrsprachigkeit des Gesundheitsportals und wollte den Titel
gänzlich streichen.  
In der Titelgruppe 02 – Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – hatte die Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung erklärt, dass die Bundesregierung keine Aufgaben des lokalen Gesundheitsschutzes übernehmen 
solle. Die dafür etatisierten Mittel seien zu streichen.  
In Kapitel 1504 – Forschungsvorhaben und-einrichtungen – konnten sich in der Einzelplanberatung die Anträge 
der Fraktion Die Linke auf Ausbringung von zwei neuen Titeln: „Förderung der nichtkommerziellen
Pharmaforschung und Methodenforschung“ (+ 2 Mrd. Euro) und „Wissenschaftliche Evaluierung des
Betäubungsmittelrechts“ (+ 5 Mio. Euro) nicht durchsetzen. Das galt auch für deren Antrag zu Titel „Forschung, Untersuchungen 
und Ähnliches“, mit dem die Mittel für die Long COVID- und ME/CFS-Forschung (+ 50 Mio. Euro) erhöht
werden sollten. In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss die Mittel bei dem letztgenannten Titel auf Antrag 
der Koalitionsfraktionen zur Durchführung eines Forschungsprogramms für Frauengesundheit. 
Die Fraktion der AfD wollte in der Einzelplanberatung sowohl den Titel „Forschung, Untersuchungen und
Ähnliches“ als auch den „Zuschuss zur Errichtung eines innovativen Zentrums für Präventionsarbeit ‚Welt der
Versuchungen‘“ im Sinne der Haushaltskonsolidierung erheblich reduzieren. In der Bereinigungssitzung schlug die 
Fraktion vor, Mittel in Höhe von 65 Mio. Euro aus dem Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für 
den neu auszubringenden Titel „Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner Gesundheitsdateninfrastruktur“ in 
den Etat einzustellen.  
Beim „Internationalen Gesundheitswesen“ (Kapitel 1505) hatte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung 
ihre ablehnende Haltung gegenüber der Finanzierung von Maßnahmen des internationalen Gesundheitswesens 
betont. Dazu hatte die Fraktion erhebliche Kürzungsanträge zu den entsprechenden Titeln vorgelegt bzw. deren 
Streichung verlangt. Sie erklärte, der Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) spare Kosten für die
Zusammenarbeit und die Pflichtbeiträge. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke hatten
hingegen betont, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) trage maßgeblich zur koordinierten Bewältigung globaler 
gesundheitlicher Herausforderungen und zur Prävention neuer Pandemien bei. Daher brauche sie eine
unabhängige, flexible und verlässliche Finanzierung. Die dafür veranschlagten Mittel sollten deutlich aufgestockt werden.  
Im Kapitel des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (Kapitel 1513) plädierte die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN für zusätzliche Mittel, um das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
angemessen ausstatten und seine vielfältigen Aufgaben in gesundheitlicher Aufklärung, Prävention,
Gesundheitsförderung und Infektionsschutz wirksam wahrnehmen zu können.  
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 21,773 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 15 in der Bereinigungssitzung mit 
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.  
Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit) 
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann im Haushaltsjahr 
2026 zusätzlich zu den im Einzelplan 16 veranschlagten 2,853 Mrd. Euro weitere 2,1 Mrd. Euro aus dem
Einzelplan 60 bewirtschaften: im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) (Kapitel 6092) 
(2,034 Mrd. Euro) sowie nach dem StStG (69,2 Mio. Euro) (Kapitel 6002).  
In der Aussprache des Ausschusses mit dem Bundesminister machte dieser in der Einzelplanberatung deutlich, 
dass die Gesamtausgaben des Ressorts aus seinem Programmhaushalt und den von ihm bewirtschafteten Titeln 
des Klima- und Transformationsfonds weitestgehend auf den Klimaschutz sowie die Zwischen- und Endlagerung 
radioaktiver Abfälle und das Standortauswahlverfahren entfielen. Durch diese Vorfestlegung eines großen Teils 
der Mittel sei der politische Handlungsspielraum beschränkt.  
Die Oppositionsfraktionen problematisierten unterschiedlich motiviert das Standortauswahlverfahren. Im
Rahmen dessen kritisierte die Fraktion der AfD die nach ihrer Auffassung falsche Entscheidung der Bundesregierung, 
sich von der Atomenergie zur Energieversorgung zu trennen und dadurch auch den Anschluss an die neuesten 
technologischen Entwicklungen zu verlieren.  
In der Bereinigungssitzung berichtete der Bundesminister, dass die Arbeiten der Bundesgesellschaft für
Endlagerung (BGE) bei der Endlagersuche gut vorankämen. Die Regionen würden nun schrittweise eingegrenzt bis auf 
wenige konkrete Regionen, die in der zweiten Phase der Endlagersuche näher untersucht werden sollten. Er
betonte, es sei ihm wichtig, dass man künftig schneller vorankomme. Das sei man nicht zuletzt den Menschen
schuldig, die in den Regionen mit den Zwischenlagern lebten. 
In der Einzelplanberatung setzte sich der Ausschuss intensiv mit den von Munitionslasten in Nord- und Ostsee 
ausgehenden Gefahren auseinander. Es wurde betont, dass das Sofortprogramm Munitionsaltlasten schnell
vorankommen müsse, da sich der Zustand der Kampfstoffe durch die zunehmende Korrosion und die Einflüsse der 
Gezeiten zunehmend verschlechtere. Die Fraktion Die Linke gab zu bedenken, dass Munitionsaltlasten und 
Kampfmittelreste aus den Weltkriegen nicht nur in Ostsee und Nordsee ein erhebliches ökologisches Problem 
darstellten, sondern auch an Land.  
Weitere Themen des Gesprächs waren die durch Dürre und Brände verloren gegangenen Waldbestände, die
Wasserstrategie sowie die Kreislaufwirtschaft.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen hatten in der Einzelplanberatung auf Änderungsanträge
verzichtet; die Anträge der Oppositionsfraktionen wurden mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
abgelehnt.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses vollzogen. Dazu lagen zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen 
machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten 
mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt.
Darüber hinaus wurden einige wenige Anpassungen an den aktuellen Bedarf vorgenommen.  
In Kapitel „Umweltschutz“ (Kapitel 1601) legte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung eine große Zahl 
an erheblichen Kürzungsanträgen bzw. Anträge auf Streichung von Titeln vor, die gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden.  
Die Fraktion Die Linke gab zu bedenken, dass der Klimaschutz in der kommunalen Praxis zukünftig einen
erheblichen Stellenwert einnehmen müsse, um für die Herausforderungen des Klimawandels besser vorbereitet zu sein. 
Dazu sollten zur „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimaschutz“ die Mittel um rund 
41 Mio. Euro erhöht werden. Des Weiteren wollte die Fraktion Die Linke zur Verbesserung der CO2-Bilanz einen 
neuen Titel „Wiedervernässung von Mooren“ mit einem Baransatz von 100 Mio. Euro in den Etat einstellen.  
In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen sowohl die Barmittel als 
auch die Verpflichtungsermächtigung der Titel „Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen“ und 
„Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“.  
Des Weiteren wurde ein neuer Titel „Nationaler Bodenschutz“ mit einem Ansatz von 7 Mio. Euro in den Etat 
eingestellt. Dazu führten die Koalitionsfraktionen aus, dass die Beseitigung von Munitionsaltlasten eine
gesamtstaatliche Aufgabe sei, deren Ausmaß die Möglichkeiten von Ländern und Kommunen deutlich übersteige. Seit 
dem Jahr 2015 beteilige sich der Bund an den Kosten der Beseitigung alliierter Weltkriegsmunition. Diese
Beteiligung laufe nun aus, obwohl weiterhin erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt bestünden. Die
fortschreitende Korrosion der Kampfmittel stelle eine zunehmende Belastung für Böden, Grundwasser und Ökosysteme 
dar, daher brauche es auch an Land eine finanzielle Beteiligung des Bundes.  
In Kapitel „Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle“ (Kapitel 1603) erklärte die Fraktion der 
AfD, der Schacht Konrad sowie das Endlager Morsleben und die Schachtanlage Asse verursachten keine über das 
normale Maß hinausgehende Beeinträchtigung der Umgebung, weshalb die Kompensationen aus den jeweiligen 
Fonds überflüssig seien. Die entsprechenden Titel sollten gestrichen werden. Die Fraktion der AfD betonte ferner 
ihre Auffassung, wonach es für die gesetzlich vorgeschriebene Rückholung der im Salzbergwerk Asse
eingelagerten radioaktiven Abfälle keine vertretbaren Gründe gebe. Vielmehr entstünden erst durch die Rückholung 
mögliche Gefährdungen und darüber hinaus erhebliche Kosten. Die hierfür veranschlagten Mittel sollten drastisch 
gekürzt werden.  
Die Fraktion Die Linke meldete bei Titel „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“ Zweifel an der
wasserrechtlichen Genehmigung und der Eignung des Schachts Konrad an und forderte den Abbruch des Projekts 
Schacht Konrad als atomares Endlager und die Einleitung eines neuen wissenschaftlichen Auswahlverfahrens.  
In Kapitel „Naturschutz“ (Kapitel 1604) legte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung eine große Zahl an 
maßgeblichen Kürzungsanträgen bzw. Anträge auf Streichung von Titeln vor, die gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte in Bezug auf den Mittelansatz des Bundesnaturschutzfonds 
deutlich, dass dieser für das Artenhilfsprogramm aufgestockt werden müsse, um dem fortschreitenden
Artensterben gezielt entgegenwirken zu können. Dieser Forderung schloss sich die Fraktion Die Linke in der
Einzelplanberatung mit einem weitreichenderen Aufstockungsantrag an.  
Des Weiteren beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen neuen Titel „Förderprogramm
Freifließende Flüsse“ mit einem Baransatz von 30 Mio. Euro sowie einer Verpflichtungsermächtigung von 
220 Mio. Euro. Die Fraktion verwies dazu auf den schlechten Zustand, in dem sich die Flüsse in Deutschland 
befänden.  
Im Zusammenhang mit den in Nordsee und Ostsee von den Munitionsaltlasten ausgehenden Gefahren hatte die 
Fraktion Die Linke in der Einzelplanberatung darauf hingewiesen, dass für die Kampfmittelbeseitigung
sogenannter nicht-reichseigener Munition, von der bis heute erhebliche Gefahren auch auf Land ausgingen, nach derzeitiger 
Staatspraxis die Länder zuständig seien. Sie forderte, zur Beseitigung der Weltkriegsmunition und anderer
Munition ein Altlasten-Sanierungs-Fonds aufzulegen und hierfür einen mit 50 Mio. Euro ausgestatteten neuen Titel in 
den Etat einzustellen. 
Im Kapitel „Verbraucherpolitik“ (Kapitel 1608) hatte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung
hervorgehoben, dass sich die Bürger gegenwärtig in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befänden und daher der 
Titel „Überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen“
verstärkt werden müsse. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.  
Im Kapitel 1611 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – beantragte die Fraktion der 
AfD erfolglos, den Baransatz der Öffentlichkeitsarbeit zu halbieren.  
Im Kapitel des Bundesministeriums (Kapitel 1612) wollte die Fraktion der AfD durch den Wegfall von Aufgaben 
und Ausgaben einen Beitrag zur sparsamen Haushaltsführung leisten. Dazu legte sie eine große Zahl an deutlichen 
Kürzungsanträgen bzw. Anträge auf Streichung von Titeln vor, die gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion abgelehnt wurden.  
In Kapitel 1613 – Umweltbundesamt – trug die Fraktion der AfD vor, dass das Umweltbundesamt viele unnötige 
Aufgaben wahrnehme, die gestrichen werden könnten. Dazu brachte sie eine große Zahl an deutlichen
Kürzungsanträgen bzw. Anträge auf Streichung von Titeln ein, die gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
abgelehnt wurden.  
In Kapitel 1614 – Bundesamt für Naturschutz – sprach sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung dafür 
aus, bei den Beiträgen an internationale Organisationen die besonderen (freiwilligen) Leistungen außerhalb des 
Mitgliedsbeitrags zu streichen. Auch sollten die Mittel für den Bundesnaturschutzfonds drastisch gekürzt werden. 
Die Fraktion argumentierte, alle Vorhaben zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt seien sinnlos, solange 
Windindustrieanlagen errichtet und betrieben werden; gleiches gelte auch für Photovoltaikanlagen. Im Übrigen 
würden mit diesem Förderprogrammen überwiegend politisch genehme Personen und Institutionen gefördert. 
Beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) – Kapitel 1615 – führte die Fraktion der 
AfD aus, dass die strukturelle Redundanz des BASE zu ineffizienter Mittelverwendung und bürokratischem
Overhead führe, was die dringend notwendigen Investitionen in Forschung und Entwicklung neuer
Entsorgungstechnologien verzögere. Die Abschaffung des BASE würde nicht nur eine bessere Fokussierung der Ressourcen auf 
die tatsächlichen Herausforderungen der nuklearen Entsorgung ermöglichen, sondern auch die Grundlage für eine 
zukunftsorientierte verantwortungsvolle Energiepolitik schaffen. Dazu stellte sie eine große Zahl an Anträgen auf 
Streichung von Titeln, die gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden.  
Die Fraktion der AfD erklärte, die Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (Kapitel 1616) seien
größtenteils redundant geworden, da moderne, technologiegestützte Monitoring-Systeme sowie eine starke europäische 
und internationale Zusammenarbeit den Großteil der sicherheitsrelevanten Funktionen abdeckten. Die
fortlaufende Existenz eines großen bürokratischen Apparats behindere die schnelle Anpassung an neue Entwicklungen 
und führe zu unnötigen Verwaltungsaufwendungen. Dazu legte die Fraktion eine große Zahl an
Streichungsanträge vor, die gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden.  
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 2,772 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 16 in der Bereinigungssitzung mit 
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. 
Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend) 
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden dem Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeiten für die allgemeine, schulische und berufliche Bildung, 
das lebensbegleitende Lernen sowie die dazugehörige Bildungsforschung und -finanzierung übertragen. Die
Zuständigkeit des Ministeriums für die Engagementpolitik ging auf das Bundeskanzleramt über. Im
Haushaltsentwurf 2026 für den Einzelplan 17 schlägt sich der Neuzuschnitt des Ressorts noch nicht nieder.
Nach dem Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 17 Gesamtausgaben in Höhe von 14,7 Mrd. Euro und 
damit 0,5 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr veranschlagt. Den größten Schwerpunkt bilden die gesetzlichen
Leistungen für Familien mit gut 13 Mrd. Euro gegenüber 12,9 Mrd. Euro im Vorjahr. Größter Posten innerhalb dieser 
Leistungen ist das Elterngeld mit 7,5 Mrd. Euro, das gegenüber dem Vorjahr leicht ansteigt.  
In der Aussprache mit Bundesministerin Prien ging es schwerpunktmäßig um eine Verstärkung von Prävention 
in allen Bereichen und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Im Einzelnen wurden darüber hinaus 
die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen und die Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 
und des Bundesfreiwilligendienstes sowie die zukünftige Ausrichtung des Fonds Sexueller Missbrauch
thematisiert.  
Bundesministerin Prien betonte die Bedeutung der Präventionsarbeit. Sie sehe durch den Neuzuschnitt ihres
Ressorts gute Chancen für eine bessere Prävention. Gute Schulen und starke Familien sowie eine durchdachte Kinder- 
und Jugendhilfe seien ihr Ziel. Aus ihrer Sicht komme es entscheidend auf die frühkindliche Bildung und
Unterstützung für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen an. 
Da im Haushalt in den kommenden Jahren mehr gespart werden müsse, wolle sie im Ministerium alle Programme 
auf ihre Wirksamkeit hin betrachten.  
Die Koalitionsfraktionen äußerten sich zufrieden mit der Schwerpunktsetzung im Einzelplan. Als einen wichtigen 
Punkt hoben sie die Ausrichtung bei der Bildung für Kinder und Jugendliche hervor. 
Die Fraktion der AfD kritisierte, dass vorhandene Sparmöglichkeiten nicht genutzt worden seien. Die Fraktion 
kündigte Änderungsanträge für die Bereinigungssitzung an. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemängelte den aus ihrer Sicht zu geringen Aufwuchs der Mittel für 
den Kinder- und Jugendplan, der hinter den Festlegungen im Koalitionsvertrag zurückbleibe. Auch die Mittel für 
den Bundesfreiwilligendienst blieben unter dem benötigten Niveau. Daneben falle auch die psychosoziale
Unterstützung für Flüchtlinge geringer aus als zuvor angekündigt. Aus Sicht der Fraktion müsse auch mehr für
Missbrauchsopfer getan werden. Deshalb ziele einer der Anträge auf zusätzliche Mittel für den Fonds Sexueller
Missbrauch.  
Die Fraktion Die Linke würdigte, dass der Einzelplan insgesamt mehr Geld erhalten solle, kritisierte aber unter 
anderem ebenso wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die geplanten Kürzungen bei der
Antidiskriminierungsstelle. Dass die EU-Roma-Strategie aus dem Programm Demokratie leben finanziert werden solle, halte 
man für das falsche Signal. Dafür müssten vielmehr die Mittel verstetigt werden. 
Einen eigenen Antrag wolle man besonders hervorheben. Die Fraktion Die Linke schlage vor, die Anrechnung 
des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss zu begrenzen und damit für etwa 300.000 Kinder eine
Leistungsverbesserung zu erreichen.   
Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderungen zur
Beschlussfassung vorgelegt. Da die Koalitionsfraktionen auf Änderungsanträge verzichtet hatten und die Anträge 
der Oppositionsfraktionen durchweg keine Mehrheit erhielten, blieb der Einzelplan im Rahmen der
Einzelplanberatung unverändert. 
In Kapitel 1701 – Gesetzliche Leistungen für Familien – beantragte die Fraktion Die Linke einen erheblichen 
Mittelzuwachs beim Unterhaltsvorschuss von knapp 1,7 Mrd. Euro auf insgesamt 3 Mrd. Euro. Auch beim
Elterngeld wollte die Fraktion Die Linke eine umfängliche Steigerung des Ansatzes um knapp 4,4 Mrd. Euro auf 
knapp 12 Mrd. Euro erreichen. Die Anträge blieben erfolglos. 
Umfangreiche Zusatzmittel von knapp 109 Mio. und damit eine Steigerung auf 360 Mio. Euro forderte die
Fraktion Die Linke in Kapitel 1702 – Kinder- und Jungendpolitik – auch für die Aufgaben der freien Jugendhilfe. Die 
Regierungskoalition habe sich im Koalitionsvertrag auf eine Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans
verständigt, was sich im Haushaltsplan jedoch nicht abbilde. Die bundesweiten Strukturen der Jugendarbeit dürften 
nicht geschwächt werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte hierfür ebenfalls einen Anstieg 
der Mittel um knapp 49 Mio. Euro. Beide Anträge scheiterten.  
Mit einem neuen Titel wollte die Fraktion Die Linke die Jugendarbeit zusätzlich stärken. Er sieht Zuschüsse in 
Höhe von 1,25 Mrd. für die bauliche und technische Ausstattung von Einrichtungen vor, die vielerorts nicht auf
der Höhe der Zeit seien. Auch ein Investitionsprogramm für die Kitas in Höhe von 1 Mrd. Euro beantragte die 
Fraktion Die Linke und blieb damit erfolglos. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reichte im selben Kapitel einen Antrag zur Erhöhung der
Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen um 39 auf 90 Mio. Euro ein, erreichte aber auch hierfür keine Mehrheit. 
Mehr Mittel für die Freiwilligendienste beantragten in Kapitel 1703 – Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, 
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik – sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch die Fraktion 
Die Linke.  
Beide Fraktionen machten sich darüber hinaus dafür stark, die Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung 
von Mehrgenerationenhäusern zu intensivieren und legten entsprechende Anträge vor. 
Die Fraktion Die Linke beantragte eine Erhöhung der Mittel für Gleichstellung sowie für Programme zum Schutz 
vor Gewalt an Frauen. Das im Februar 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetzes sehe erst ab 2027 eine
Mitfinanzierung des Bundes von Frauenhäusern und Hilfesystemen vor. Um Träger und Aufgaben in diesem Bereich 
zu unterstützen, setzte sich die Fraktion dafür ein, die veranschlagten Mitteln in mehreren Titeln anzuheben.  
In Kapitel 1710 – Sonstige Bewilligungen – beschäftigten sich zwei Anträge mit den Zuschüssen für die Beratung 
und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern. Sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN als auch 
die Fraktion Die Linke wollten eine Erhöhung der veranschlagten 7,1 Mio. Euro um knapp 20 Mio. Euro auf 27 
Mio. Euro erreichen. Zur Begründung führte die Fraktion Die Linke an, dass die psychosoziale Versorgung von 
Flüchtlingen keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Teil einer menschenwürdigen Aufnahme- und
Integrationspolitik sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN argumentierte zusätzlich damit, dass sich die Beratung 
und Betreuung von Flüchtlingen infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in erheblichem Maße 
intensiviert habe.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte im gleichen Kapitel, mehr Mittel für Betroffene von
sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich bereitzustellen und die Mittel hierfür um 32 Mio. Euro 
auf gut 85 Mio. Euro aufzustocken. Dies sei nötig, weil Erstanträge im Rahmen des Fonds Sexueller Missbrauch 
nicht mehr bearbeitet würden und eine Übergangslösung bis zur Neuaufstellung des Ergänzenden Hilfesystems 
gefunden werden müsse.  
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kapitel 1715) wollte die Fraktion Die Linke mit zusätzlichen Geldern 
unterstützen. Kürzungen würden ihren gesetzlichen Auftrag unterlaufen. Angesichts einer Zunahme von
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit müsse man eher von einem wachsenden Bedarf an Beratung und Unterstützung 
ausgehen. 
Auch keiner dieser Oppositionsanträge erreichte die erforderliche Mehrheit.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen einige Änderungsanträge vor, 
die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten
Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu 
zuständigen Ressorts umgesetzt. 
Auf der Basis der Bereinigungsvorlage ergaben sich auch einige Erhöhungen des Ansatzes im Zusammenhang 
mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes. Auch diese machte sich der Ausschuss 
zu eigen. 
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen sowie die Oppositionsfraktionen von AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Änderungsanträge und Maßgabebeschlüsse ein. Die von den
Koalitionsfraktionen eingereichten Anträge wurden ausnahmslos angenommen. Von den Anträgen der Opposition erreichte 
hingegen keiner die erforderliche Mehrheit.  
Die Koalitionsfraktionen betonten, dass es bei den Anpassungen im Etat unter anderem einen Schwerpunkt im 
Bereich der Prävention bei psychischen Belastungen von Kindern und Jugendliche und in weiteren Bereich des 
Kinder- und Jugendschutzes gebe. Auch die Hilfen für armutsgefährdete Familien mit kleinen Kindern würden 
verstärkt.
Die Fraktion der AfD kritisierte, dass der Anstieg der Mittel für die Kita-Betreuung zu gering ausfalle und verwies 
auf eigene Anträge, unter anderem zur Streichung der Mittel für die Antidiskriminierungsstelle. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN monierte, dass es bei Kinder- und Jugendplan einen Anstieg der Mittel 
um 7 Prozent geben solle, obwohl der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 10 Prozent vorsehe. Auch 
die Reduzierung der Mittel für die Antidiskriminierungsstelle sei falsch. Eigene Anträge stelle die Fraktion unter 
anderem für eine Erhöhung der Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände und für das Programm „Demokratie
leben!“. Darüber hinaus beantragte die Fraktion wie bereits in der Einzelplanberatung einen Zuwachs von 32 Mio. 
Euro für die Hilfe bei sexualisierter Gewalt. 
Die Fraktion Die Linke begrüßte, dass die Koalition die zunächst vorgesehenen Kürzungen bei den
psychosozialen Zentren nun wieder zurücknehmen wolle. Sie sprach sich allerdings gegen die vorgesehenen Kürzungen bei 
der Antidiskriminierungsstelle aus. Deren Arbeit werde angesichts eines weiter zunehmenden Bedarfs dadurch 
weiter erschwert. 
Bundesministerin Prien betonte, dass man auch mit dem vorgeschlagenen Aufwuchs bei den Freiwilligendiensten 
ein wichtiges Signal für ihre Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt senden wolle. Auch die
Programme gegen zunehmende Einsamkeit seien aus ihrer Sicht besonders wichtig.   
Wie schon in die Einzelplanberatung brachte die Fraktion Die Linke erneut einen Antrag auf eine Steigerung der 
Mittel von knapp 109 Mio. auf 360 Mio. Euro für die Aufgaben der freien Jugendhilfe in Kapitel 1702 – Kinder- 
und Jungendpolitik – ein.  Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte bei diesem Titel ebenfalls erneut 
einen Aufwuchs um knapp 49 Mio. Euro. Beide Anträge scheiterten. Allerdings wollten auch die Fraktionen der 
Koalition hier einen Aufwuchs erreichen und erhöhten mit einem Antrag die Mittel um 9,8 Mio. Euro.  
Erneut reichte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im selben Kapitel ihren Antrag zur Erhöhung der
Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen um 39 Mio. Euro auf 90 Mio. Euro ein, erreichte aber auch in der
Bereinigungssitzung hierfür keine Mehrheit. Auch die Koalitionsfraktionen sprachen sich für eine Erhöhung des Titels 
aus uns erhöhten ihn mit einem Antrag von 51 Mio. Euro auf 56 Mio. Euro.  
Während die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz 
und Demokratie“ einen Anstieg der Mittel um fast 211 Mio. Euro auf 420 Mio. Euro und eine Steigerung der 
Verpflichtungsermächtigung für 2027 bis 2029 von 30 Mio. Euro auf knapp 1,4 Mrd. Euro erreichen wollte, 
setzten die Koalitionsfraktionen beim gleichen Titel eine Kürzung um 4,5 Mio. Euro durch und senkten den Titel 
auf gut 204 Mio. Euro ab.  
In Kapitel 1703 – Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik – beantragten 
sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (+ 2,6 Mio. Euro) als auch die Fraktion Die Linke (+ 1,3 Mio. 
Euro), Mittel für die Nationale Roma-Kontaktstelle einzustellen. Beide Anträge blieben ohne Erfolg. 
Einen Aufwuchs gab es hingegen bei den Freiwilligendiensten sowie beim Bundesfreiwilligendienst. Hier
erhöhten die Koalitionsfraktionen den Ansatz von knapp 121 Mio. Euro auf knapp 154 Mio. Euro bzw. von gut 194 
Mio. Euro um 17 Mio. Euro auf gut 211 Mio. Euro. Auch die Verpflichtungsermächtigungen wurden angehoben. 
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte bei beiden Titeln einen Aufwuchs gefordert, der jeweils 
niedriger ausfiel, aber höhere Steigerungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorsah.  
Die Fraktion der AfD beantragte, den Titel „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für 
Aufgaben der Familienpolitik“ um knapp 22,6 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro zu kürzen. Der Titel umfasse zahlreiche 
Fördermaßnahmen an private Träger, deren Beitrag zur Bekämpfung von Armut und instabilen
Familienverhältnissen fragwürdig sei, so die Fraktion in der Begründung. 
Insgesamt drei Anträge zielten auf die Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von
Mehrgenerationenhäusern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte einen Aufwuchs der Mittel von 24,7 Mio. Euro 
auf 47,7 Mio. Euro. Die Koalitionsfraktionen sorgten mit ihrem Antrag für einen Anstieg um 2,5 Mio. Euro auf 
knapp 25,5 Mio. Euro. Zugleich beantragten die Koalitionsfraktionen einen Maßgabebeschluss, wonach das
Ministerium dazu aufgefordert wird, die Administration und Umsetzung des Förderprogramms, vor allem im
Hinblick auf die Reduzierung von Bürokratie und die Identifizierung von Synergieeffekten, zu überprüfen.
Die Koalitionsfraktionen erhöhten mit einem Antrag die Mittel für die „Zuschüsse und Leistungen zur
Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der 
vertraulichen Geburt“ um 2,5 Mio. Euro auf 10,5 Mio. Euro. 
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Steigerung der Mittel zum Gewaltschutz und -
prävention sowie Bekämpfung des Menschenhandels mit einer Erhöhung des Titelansatzes um 6,9 Mio. Euro auf 14,2 
Mio. Euro scheiterte ebenso wie der Vorschlag der Fraktion, den Zuschuss an die Bundesstiftung Gleichstellung 
um knapp 3,3, Mio. Euro auf 9 Mio. Euro zu erhöhen. 
Die Fraktion beantragte auch, für das „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur 
Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern – Bau, Modernisierung und Sanierung“ eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,4 Mrd. Euro für die Jahre 2027 bis 2037 aufzunehmen. Die zusätzlichen Mittel 
sollen die Länder beim Bau und Unterhalt von Schutzplätzen zusätzlich zu den Mitteln aus dem Gewalthilfegesetz 
unterstützen. 
Einige Änderungen erfuhr der Etat auch durch das neu aufgenommene Kapitel 1704 – Weiterbildung und
lebenslanges Lernen. Unter anderem beantragten die Koalitionsfraktionen hier einen Aufwuchs für
„Leistungswettbewerbe und Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ um 3 Mio. Euro auf knapp 14,7 Mio. Euro. 
Einen erheblichen Aufwuchs der Mittel von knapp 762 Mio. Euro um 420 Mio. Euro auf gut 1,1 Mrd. Euro 
beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das Aufstiegs-BAföG im Titel „AFBG – Zuschüsse an 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen“. Das sei ein bewährtes Instrument, zum 
Beispiel für die Fortbildung zur Meisterin oder zum Meister, und sollte für mehr Menschen zugänglich gemacht 
werden, so die Fraktion. 
Auch zur „Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ brachte die Fraktion einen Antrag auf eine
Anhebung um 15 Mio. Euro auf gut 156 Mio. Euro ein. Auch dieser Antrag erzielte, wie alle anderen Anträge, keine 
Mehrheit.  
Zusätzliche Mittel für die psychosozialen Zentren für Geflüchtete in Höhe von fast 20 Mio. Euro beantragten in 
Kapitel 1710 – Sonstige Bewilligungen – sowohl die Fraktion Die Linke als auch die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN. Letztere wollte darüber hinaus einen Aufwuchs bei den Verpflichtungsermächtigungen 
von 3 Mio. Euro um 78 Mio. Euro auf 81 Mio. Euro für die Jahre 2027 bis 2029 erreichen. Die
Koalitionsfraktionen sahen bei demselben Titel einen zusätzlichen Bedarf und erhöhten den Ansatz um 4,5 Mio. Euro auf gut 
11,6 Mio. Euro. 
Erneut beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im gleichen Kapitel, mehr Mittel für Betroffene von 
sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich bereitzustellen und die Mittel hierfür um 32 Mio. 
Euro auf gut 85 Mio. Euro aufzustocken. Mit einem erneuten Maßgabebeschluss für den „Fonds sexueller
Missbrauch“ wollte die Fraktion darüber hinaus sicherstellen, dass der Fonds bis zur Neuaufsetzung weitergeführt 
werde und ausreichend Mittel zur Verfügung stünden, damit es für die Betroffenen keine Versorgungslücken 
gebe. Beide Anträge verfehlten eine Mehrheit.  
Im Kapitel 1712 – Bundesministerium – beantragte die Fraktion der AfD eine Kürzung um 10 Prozent bei
Personal und sächlichen Verwaltungsmitteln. Das werde durch den Wegfall von Förderprogrammen erreichbar, so die 
Fraktion zur Begründung.  
Auch im Kapitel 1713 – Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – wollte die Fraktion der 
AfD mit der gleichen Begründung Kürzungen bei Verwaltungs- und Personalkosten erreichen, hier um 30
Prozent.  
Die Fraktion der AfD sprach sich darüber hinaus dafür aus, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Kapitel 
1715 – aufzulösen und untersetzte das mit einer Reihe von Anträgen zu den einzelnen Positionen.  
In die gegenteilige Richtung gingen drei Anträge der beiden anderen Oppositionsfraktionen, die keine Mehrheit 
bekamen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte in einem Maßgabebeschluss, für das
Modellprojekt „respekt*land“, das im Januar 2026 auslaufe, ein Nachfolgeprogramm aufzulegen, um das
zivilgesellschaftliche Beratungsnetz zu Antidiskriminierung zu erhalten. Sie beantragte, die Mittel für 2026 von 1,75 Mio. Euro 
um 6,5 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro zu erhöhen sowie bei der Verpflichtungsermächtigung eine Steigerung von
3,15 Mio. Euro um knapp 24,2 Mio. Euro auf 27,3 Mio. Euro für die Jahre 2027 bis 2029 zu beschließen. Die 
Fraktion Die Linke wollte das Programm ebenfalls fortsetzen und den Ansatz für 2026 auf 8 Mio. Euro erhöhen. 
Im Kapitel 1716 – Die unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs – wollte die Fraktion 
Die Linke mit einem Maßgabebeschluss eine Personalverstärkung um insgesamt fünf Stellen erreichen. Dies sei 
angesichts der erweiterten Befugnisse und im Rahmen des neu einzurichtenden Zentrums für die Forschung zu 
sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen erforderlich, so die Fraktion in ihrer Begründung.  
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung stieg der Etat um gut 1,95 Mrd. Euro auf knapp 16,7 Mrd. Euro an.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 17 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu. 
Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht) 
Die Gesamtausgaben dieses Einzelplans beliefen sich im Regierungsentwurf 2026 auf rund 46,423 Mio. Euro und 
erhöhten sich damit leicht um 1,594 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr.  
In dem Gespräch des Ausschusses mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wurde
ausgeführt, dass es sich bei diesem Einzelplan um einen reinen Verwaltungshaushalt handele, aus dem im Wesentlichen 
Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben, die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sowie die
Erstattung von Versorgungslasten an die Länder finanziert würden.  
Es wurde dargelegt, dass in den nächsten Jahren die Weiterentwicklung der Informationstechnik für das BVerfG 
die größte Herausforderung darstellen werde. Diese Entwicklung werde durch das Gesetz zur Einführung des 
elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG und die Einführung der E-Akte Bund vorangetrieben. Im Rahmen 
dessen gewinne auch die IT-Sicherheit immer mehr an Bedeutung. Der Präsident berichtete über leicht rückläufige 
Verfahrenszahlen, wobei die Komplexität der Verfahren jedoch deutlich zugenommen habe.  
Von besonderem Interesse für den Ausschuss war das im nächsten Jahr anstehende 75-jährige Bestehen des 
BVerfG und die im Rahmen dessen geplanten Veranstaltungen. Dabei wurde die unverzichtbare Rolle des
Verfassungsgerichts ausdrücklich hervorgehoben. Der Präsident berichtete über die beabsichtigen Veranstaltungen, 
die mit einem großen Festakt am 28. September 2026 beginnen würden.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. Die im Ausschuss vertretenen Fraktionen legten weder in der Einzelplanberatung 
noch in der Bereinigungssitzung Änderungsanträge zu diesem Einzelplan vor.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium lediglich eine redaktionelle Änderung
vorgenommen.  
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten 
Ausgaben von rund 46,423 Mio. Euro ab.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 19 in der Bereinigungssitzung mit 
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. 
Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof) 
Für diesen Einzelplan sah der Regierungsentwurf 2026 Gesamtausgaben von rund 202,239 Mio. Euro vor; sie 
lagen um rund 6,269 Mio. Euro über denen des Vorjahres.  
In der Aussprache mit dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs wurde deutlich gemacht, dass die
Personalausgaben sowie die kontinuierlich steigenden IT-Kosten den Schwerpunkt dieses Einzelplans bildeten. Der
Ausschuss attestierte dem Bundesrechnungshof, sich in den vergangenen Jahren für eine Kostenreduktion sowohl bei
den Personal- als auch bei den Sachkosten eingesetzt und die Digitalisierung konsequent vorangetrieben zu haben. 
Dadurch hätten Außenstellen geschlossen und die Kosten für die Unterbringung gesenkt werden können.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reklamierte, dass Ressorts, die ihre Personalausgaben proaktiv
reduzierten, nicht zusätzlich durch die pauschale Personaleinsparung in die Pflicht genommen werden sollten. Der 
Präsident erklärte, dass der Bundesrechnungshof aufgrund seiner Vorleistungen bereits zum zweiten Mal von der 
pauschalen Personaleinsparung ausgenommen worden sei.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. Die im Ausschuss vertretenen Fraktionen legten weder in der Einzelplanberatung 
noch in der Bereinigungssitzung Änderungsanträge zu diesem Einzelplan vor.  
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten Ausgaben 
von rund 202,239 Mio. Euro ab.  
Der Ausschuss stimmte dem im Saldo unveränderten Regierungsentwurf des Einzelplans 20 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. 
Einzelplan 21 (Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) 
Für das Haushaltsjahr 2026 waren im Regierungsentwurf für diesen Einzelplan Gesamtausgaben in Höhe von 
rund 52,154 Mio. Euro vorgesehen. Sie lagen um rund 4,752 Mio. Euro über dem Soll des Vorjahres.  
In dem Gespräch mit dem Leitenden Beamten der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 
(BfDI) in der Einzelplanberatung betonte dieser, dass es sich bei diesem Etat um einen reinen
Verwaltungshaushalt handele, der von den Personal- und Verwaltungsausgaben dominiert werde. Der Ausschuss konstatierte, dass 
die Zahl der unbesetzten Stellen leicht rückläufig sei. Auch habe sich das Instrument der Haushaltssperren bei der 
Stellenbewirtschaftung bewährt.  
In dem Gespräch mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in der
Bereinigungssitzung kritisierten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dass die pauschale
Stelleneinsparung der Bundesregierung für diesen Etat unangemessen sei. Die Fraktion der AfD betonte demgegenüber, 
dass die Personalausstattung generell zu hoch sei. Die Beauftragte berichtete über eine grundlegende
Umstrukturierung ihres Hauses im vergangenen Jahr und ihre Befürchtungen, aufgrund der pauschalen Stelleneinsparung 
den wachsenden Aufgaben des Datenschutzes nicht mehr gerecht werden zu können.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. Die im Ausschuss vertretenen Fraktionen legten weder in der Einzelplanberatung 
noch in der Bereinigungssitzung Änderungsanträge zu diesem Einzelplan vor.  
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten 
Ausgaben von rund 52,154 Mio. Euro ab.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem im Saldo unveränderten Regierungsentwurf des Einzelplans 21 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei 
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zu. 
Einzelplan 22 (Unabhängiger Kontrollrat) 
Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. Mai 2020 zur Ausland-Ausland-
Fernmeldeaufklärung wurde mit der Novelle des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND) im April 2021 der 
Unabhängige Kontrollrat (UKR) geschaffen. Für das Jahr 2026 sah der Sollansatz des Einzelplans Ausgaben in 
Höhe von 14,60 Mio. Euro vor, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2,954 Mio. Euro entsprach.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
Die Parlamentarier aller Fraktionen und der UKR-Präsident machten erneut Fragen zum Standort sowie zum
Personalaufwuchs schwerpunktmäßig zum Inhalt ihrer Diskussion. 
Der UKR-Präsident betonte, dass sich der Aufbau des UKR und die Etablierung der Rechtskontrolle über
technische Aufklärung von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst mit den vorgesehenen Mitteln 
gut fortsetzen lasse. 
Es wurden keine Änderungsanträge gestellt.  
Der Etat schloss unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten Ausgaben in Höhe von rund 
14,60 Mio. Euro ab.  
Der Ausschuss stimmte dem unveränderten Regierungsentwurf des Einzelplans 22 mit den Stimmen aller im 
Ausschuss vertretenen Fraktionen zu. 
Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) 
Nach dem Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 23 Gesamtausgaben in Höhe von 9,945 Mrd. Euro 
veranschlagt und damit 362 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Den deutlichen Ausgabenschwerpunkt stellt die 
bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit dar.  
In der Aussprache mit Bundesministerin Reem Alabali Radovan wurden die Kürzungen im Etat thematisiert, die 
angesichts der geopolitischen Lage mehrheitlich als sehr schmerzlich empfunden würden. Die Berichterstatter der 
Koalitionsfraktionen als auch die Ministerin räumten ein, die Entwicklung des Etats sei angesichts der
angespannten Haushaltslage und der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, u. a. die ODA-Quote angemessen abzusenken, 
leider unvermeidbar und der Spielraum für Umschichtungen im parlamentarischen Verfahren gering. Die
Bundesministerin betonte, bei derartigen Kürzungen könne kein Bereich von Einsparungen ausgenommen werden, 
im internationalen Vergleich bleibe Deutschland in der Entwicklungshilfe aber ein verlässlicher und stabiler
Partner. Sie habe einen Reformprozess im BMZ in die Wege geleitet, der auf eine Fokussierung und Profilschärfung 
der Entwicklungspolitik sowie eine stärkere Berücksichtigung deutscher Interessen und Expertise zum
gleichzeitigen Nutzen für die Partnerländer abziele. Regionale Schwerpunkte beim Krisenmanagement seien die
europäische Nachbarschaft, der Nahe Osten, Nordafrika, die Sahel-Zone und das Horn von Afrika. In den ersten sechs 
Monaten ihrer Amtszeit habe bereits viel erreicht werden können, der Reformprozess solle Ende des Jahres 2025 
abgeschlossen sein.  
Die Fraktion der AfD zweifelte grundsätzlich die Effizienz sowie Evaluation des Mitteleinsatzes an. Das BMZ 
solle aufgrund struktureller Probleme abgewickelt und die Entwicklungszusammenarbeit in das Auswärtige Amt 
und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie integriert werden. Sie kritisierte zudem die deutschen 
Zuwendungen an das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA wegen fehlender Kontrollmechanismen gegen
Mittelzweckentfremdung.  
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke lehnten vor dem Hintergrund weltweiter Krisen die 
massiven Kürzungen im Haushalt 2026 sowie in der Finanzplanung ab. Das ODA-Ziel von 0,7 Prozent des BIP 
sei in diesem Haushalt deutlich verfehlt worden. Die Bedarfe nach stabilen Partnerschaften, wirtschaftlicher
Zusammenarbeit sowie starken Handelspartnerschaften sei groß, es brauche mehr Engagement – gerade aus
Deutschland und der EU. 
Ein weiterer Diskussionspunkt in der Einzelplanberatung war die geplante Wiederaufbaukonferenz für Gaza. 
Bundesministerin Reem Alabali Radovan erklärte, nach derzeitiger Planung würden aus dem Einzelplan 23 200 
Mio. Euro bereitgestellt. Weitere Details würden aktuell mit den internationalen Partnern abgestimmt. Das
zivilmilitärische Koordinierungszentrum (CMCC) in Israel, welches nach der Waffenruhe gegründet worden sei und 
in dem ebenfalls Mitarbeiter des BMZ, AA sowie BMVg vertreten seien, koordiniere aktuell den Wiederaufbau 
und die humanitäre Hilfe.  
Weitere Themen in der Einzelplanberatung waren der Wiederaufbau der Ukraine, die evtl. Verlegung des zweiten 
Headquarters von UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) nach Bonn, der internationale
Klimaschutz mit der Weltklimakonferenz COP30, die UN80-Initiative sowie globale Gesundheitsthemen, wie die
Impfallianz Gavi, Polio-Bekämpfung oder der globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria.  
In der Bereinigungssitzung mit Bundesministerin Reem Alabali Radovan wurden die Deckblätter der Koalition 
thematisiert. Die Koalitionsfraktionen betonten, mit den Änderungsanträgen konnten einige Kürzungen –
beispielsweise beim Welternährungsprogramm oder bei den Beiträgen an die Vereinten Nationen – abgemildert
werden. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linken stimmten diesen Mittelaufstockungen zwar 
weitgehend zu, hielten die Erhöhungen angesichts der Lage in der Welt jedoch für völlig unzureichend und
kritisierten insbesondere das Verfehlen des 0,7-Prozent-Ziels für ODA-Leistungen. Sie gingen außerdem auf die
internationale Klimaschutzfinanzierung ein, die vor dem Hintergrund des Klimawandels an Bedeutung gewinne. 
Die Fraktion der AfD wiederholte ihre kritischen Positionen aus der Einzelplanberatung.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
In die Einzelplanberatung brachte die Fraktion der AfD einen Maßgabebeschluss zur Auflösung des BMZ und 
Übertragung einzelner Titel in die Einzelpläne 05 (AA) und 09 (BMWE) ein. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN legte acht Änderungsanträge sowie die Fraktion Die Linke vier Änderungsanträge vor.  
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 
jeweils acht Änderungsanträge ein. Die Fraktionen AfD und Die Linke verzichteten in der Bereinigungssitzung 
auf die Vorlage von Deckblättern. 
Die Oppositionsanträge fanden im Ausschuss ausnahmslos keine Mehrheit, während die Anträge der
Koalitionsfraktionen mit Mehrheit angenommen wurden.  
Im Kapitel 2301 – Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit – wurden mit der Bereinigungsvorlage die 
Ansätze bei den Titeln 685 01 sowie 687 05 zur Gegenfinanzierung abgesenkt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN beantragte, den Ansatz beim Titel „Förderung von Medien, Zugang zu Information und
Meinungsfreiheit in Kooperationsländern“ (Titel 687 05) von 28,8 Mio. Euro auf 58,8 Mio. Euro zu heben. In demselben
Kapitel sahen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Aufstockungen in Höhe von 1,2 Mrd. 
Euro bzw. 504,2 Mio. Euro beim Titel 687 06 (Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur) vor. Letztlich 
wurde der Ansatz auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 15 Mio. Euro erhöht. Während die Fraktion BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN eine Mittelaufstockung in Höhe von 31,7 Mio. Euro für die Finanzielle Zusammenarbeit mit 
Regionen (Titel 896 01) vorschlug, wurde der Ansatz mit der Bereinigungsvorlage um 5 Mio. Euro abgesenkt. 
Zur Gegenfinanzierung anderer Maßnahmen wurden zudem auf Antrag der Koalition die Ansätze bei den Titel 
896 03 sowie 896 11 um jeweils 5 Mio. Euro herabgesetzt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlug 
beim Titel 896 11 hingegen vor, die Verpflichtungsermächtigungen um 600 Mio. Euro zu erhöhen.  
Im Kapitel 2302 – Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement – stockte der Ausschuss 
auf Antrag der Koalition zur Stärkung der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft den Ansatz beim Titel 
687 01 um 13,2 Mio. Euro auf. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke forderten beim Titel 
687 03 jeweils eine Erhöhung 12 Mio. Euro für die Sozialstrukturförderung. Zudem beantragten sie 30 Mio. Euro 
bzw. 50 Mio. Euro mehr zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen (Titel 687 
04). Auf Basis der Bereinigungsvorlage wurde der Ansatz schließlich um 74,49 Mio. erhöht. Nachdem die
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke 22 Mio. Euro bzw. 17 Mio. Euro mehr zur Förderung
entwicklungswichtigen Vorhaben der Kirchen (Titel 896 04) gefordert hatten, wurden die Mittel auf Antrag der
Koalition um 11 Mio. Euro angehoben. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke sahen zudem 
für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit (Titel 684 71) eine Mittelaufstockung von 44 Mio. auf 60 Mio. Euro 
vor. Das kommunale Engagement (Titel 685 71) sollte auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 
10 Mio. Euro zusätzlich gefördert werden. Beim Titel 687 72 (Ziviler Friedensdienst) beantragten die Fraktionen 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Die Linke eine Mittelaufstockung in Höhe von 15 Mio. Euro bzw. 5 Mio. 
Euro. Für die entwicklungspolitischen Austausch- und Entsendedienste (Titel 687 74) sah die Fraktion Die Linke 
ein Plus von 9,2 Mio. Euro vor, die Mittel wurden mit der Bereinigungsvorlage jedoch um 2 Mio. Euro gekürzt. 
Der Ansatz in Höhe von 192 Mio. Euro für die Förderung privater deutscher Träger (Titel 687 76) sollte nach 
Ansicht der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Die Linke auf 235 Mio. Euro aufgestockt werden, 
letztlich wurde er auf Antrag der Koalition auf 196,4 Mio. Euro angehoben.
Die im Kapitel 2303 – Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie 
andere internationale Einrichtungen – veranschlagten Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen (Titel 687 01) 
sollten auf Antrag der Fraktion Die Linke um 386 Mio. Euro bzw. auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN um 433,3 Mio. Euro erhöht werden. Die Koalitionsfraktionen beantragten letztlich erfolgreich eine 
Mittelaufstockung um 14,8 Mio. Euro. Für die Beteiligung am Welternährungsprogramm (Titel 687 02) sah der 
Regierungsentwurf einen Ansatz von 28 Mio. vor. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke 
forderten, diesen Ansatz auf 100 Mio. Euro bzw. 300 Mio. Euro zu erhöhen, auf Antrag der Koalitionsfraktionen 
wurden schließlich insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
und Die Linke legten außerdem Deckblätter zu dem Titel 896 07 (Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung 
von AIDS, Tuberkulose und Malaria) vor und beantragten Aufstockungen um 162 Mio. Euro bzw. 327 Mio. Euro. 
Beim Titel 896 09 (Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der 
Biodiversität und zum Klimaschutz) sah die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zudem eine Ansatzerhöhung 
um 240 Mio. Euro vor.  
Die im Kapitel 2304 – Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken – etatisierten Zahlungen an Einrichtungen 
der Weltbankgruppe (Titel 687 01) reduzierte der Ausschuss auf Basis der Bereinigungsvorlage um insgesamt 
14,17 Mio. Euro. Zudem wurden mit der Bereinigungsvorlage die Zahlungen an die Afrikanische
Entwicklungsbank und an den Afrikanischen Entwicklungsfonds (Titel 687 03) um 1,56 Mio. Euro sowie die Zahlungen an die 
Inter-Amerikanische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds, an die Inter-Amerikanische
Investitionsgesellschaft und an den Multilateralen Investitionsfonds (Titel 687 04) um 0,65 Mio. Euro gekürzt.  
Hinsichtlich der Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme (Titel 896 31) legte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kapitel 2310 – Sonstige Bewilligungen – einen Antrag zur
Mittelaufstockung um 85,6 Mio. Euro vor.  
Mit der Bereinigungsvorlage nahm der Ausschuss darüber hinaus kapitelübergreifend zur Gegenfinanzierung
einige Anpassungen vor. 
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um rund 111 Mio. Euro aufgestockt und betrug somit 
rund 10,056 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 23 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke zu. 
Einzelplan 24 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung) 
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde ein Bundesministerium für Digitales und 
Staatsmodernisierung (BMDS) gebildet. Dem neuen Bundesministerium wurden Zuständigkeiten aus dem
Bundeskanzleramt sowie den Geschäftsbereichen des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für 
Verkehr, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen und des 
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz übertragen. 
Mit Beschluss über den Haushalt 2025 wurde der Einzelplan 24 erstmalig mit den Kapiteln 2411 (Zentral
veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben) und 2412 (Bundesministerium) in den Bundeshaushalt
eingestellt. Die Haushaltsmittel, die gemäß den zwischen dem BMDS und den abgebenden Ressorts geschlossenen 
Verwaltungsvereinbarungen an das BMDS übergehen sollen, wurden zunächst weiterhin in den Einzelplänen der 
abgebenden Ressorts veranschlagt.  
Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung berichtete in dem Gespräch mit dem Ausschuss in 
der Einzelplanberatung über die mit den abgebenden Ressorts geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen. Als 
rechtlich herausfordernd habe sich insbesondere die Herauslösung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZ-
Bund) aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen erwiesen. Aber auch hierüber habe
zwischenzeitlich eine grundsätzliche Einigung erzielt werden können. Insgesamt sei es das erklärte Ziel, Doppelstrukturen
zu vermeiden und die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung voranzubringen. Eine besondere
Herausforderung werde künftig die Rekrutierung von IT-Experten sein.  
Thematisiert wurden des Weiteren die Digitale Souveränität, der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS für
wesentliche IT-Ausgaben sowie die Überlegungen zur Einführung der Delos Cloud im Bereich der öffentlichen
Verwaltung. Mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt wird das BMDS künftig über ein neues Instrument zur Steuerung 
von IT-Ausgaben in der Bundesverwaltung verfügen. Damit eröffnen sich Chancen für eine stärkere Kohärenz 
der bundesweiten IT-Architektur und für die gezielte Vermeidung von unnötigen parallelen Einzelentwicklungen. 
Zur Delos Cloud verwies der Bundesminister auf die klaren, vom Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) daran gestellten Anforderungen. 
In der Bereinigungssitzung setzte der Ausschuss das Gespräch mit dem Minister über die endgültige Umsetzung 
des Organisationserlasses und die IT-Konsolidierung innerhalb der Bundesregierung fort. Die Fraktion der AfD 
betonte, der Wildwuchs bei der regierungsinternen IT-Ausstattung müsse ein Ende haben. Die Fraktion Die Linke 
machte deutlich, dass jede Verzögerung bei der Digitalisierung nachhaltigen Schaden verursache.  
Die Fraktion der AfD kritisierte, dass die zum Ausbau der Mobilfunkversorgung gegründete
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) entgegen dem Beschluss der Bundesregierung diese stillzulegen, noch immer weitergeführt 
werde. Dazu erklärte der Minister, dass sich die Gesellschaft zwischenzeitlich halbiert habe und nur noch laufende 
Projekte abwickle.  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen dem Ausschuss zu diesem 
Einzelplan eine große Zahl an Änderungsanträgen vor, die sich dieser zu eigen machte. Die bislang noch in den 
abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des
Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt.  
Abschließend machte sich der Ausschuss bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der
Oppositionsfraktionen noch mehrere Maßgabebeschlüsse der Koalitionsfraktionen zu eigen; einem dieser Maßgabebeschlüsse hatte 
sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inhaltlich angeschlossen.  
Im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stehen über die im Einzelplan 24 veranschlagten
Ausgaben weitere Mittel für Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung und die digitale Infrastruktur zur 
Verfügung. 
Der erstmalig als Gesamtetat in den Bundeshaushalt eingestellte Einzelplan 24 schloss in der Bereinigungssitzung 
mit Ausgaben von rund 1,359 Mrd. Euro ab.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem neu ausgebrachten Einzelplan 24 in der Bereinigungssitzung mit den Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
Die Linke zu. 
 
Einzelplan 25 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) 
Nach dem Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 25 Gesamtausgaben in Höhe von knapp 7,6 Mrd. Euro 
veranschlagt, knapp 226 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Aufgabenschwerpunkte sind wie im Jahr 2025 die
Bereiche Bau- und Wohnungswesen (Kapitel 2501) mit 6,2 Mrd. Euro sowie Stadtentwicklung und Raumordnung 
(Kapitel 2502) mit 944 Mio. Euro. Größter Einzelposten ist das Wohngeld, für das 2,3 Mrd. Euro angesetzt
wurden. Für den sozialen Wohnungsbau ist im Jahr 2026 eine Fördersumme von 2,7 Mrd. Euro eingeplant.  
Die Aussprache mit Bundesministerin Hubertz drehte sich vorrangig um die Themen sozialer Wohnungsbau,
genossenschaftliches Wohnen, den altersgerechten Umbau von Wohnraum, die Bauförderung für Familien sowie 
die neue Wohngemeinnützigkeit. Auch die hohen Ausgabereste im Etat des Bundesbauministeriums kamen zur 
Sprache.  
Die Koalitionsfraktionen betonten, dass man beim sozialen Wohnungsbau noch erheblich nachgearbeitet habe. 
Auch bei der Städtebauförderung sei man auf einem guten Weg. Beim Wohngeld stiegen die Anforderungen. Man
vertraue dort auf Vorschläge der Sozialstaatskommission. Neben der sozialen Förderung müsse das Ziel sein, dass 
Menschen ihren Wohnraum aus eigener Kraft finanzieren könnten. Das genossenschaftliche Wohnen und die 
Eigentumsförderung für junge Familien seien deshalb besonders wichtig.  
Die Fraktion der AfD kritisierte, dass der Regierungsentwurf mit „heißer Nadel gestrickt“ sei und man viele über 
den Etat verteilte ähnlich klingende Titel habe. Das müsse übersichtlicher gestaltet werden. Zum Beispiel solle es 
im Bereich der Sportstättenförderung nicht verschiedene, sondern nur eine Förderrichtlinie geben, so sei den 
Kommunen am besten geholfen. Auch die Fraktion der AfD sehe die erheblichen Ausgabereste kritisch. Anträge 
der Fraktion zielten deshalb auch darauf, Mittel für nicht umzusetzende Projekte zu streichen.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte sich anerkennend dazu, dass die Bunderegierung die soziale 
Bedeutung des Wohnens beachte und auch die Nachhaltigkeit im Bauwesen berücksichtige. Die hohen
Ausgabereste seien allerdings nach wie vor ein großes Thema, das habe auch der BRH in seinem Bericht hervorgehoben. 
Ein Beispiel seien die „Smart Cities“, wo nur ein Bruchteil der Mittel ausgegeben worden sei. Dieser Titel zeige 
darüber hinaus, dass Berichtspflichten der Bundesregierung weiter sinnvoll sein könnten. Die Diskussion darüber 
werde man fortsetzen. Die Fraktion sprach sich darüber hinaus dafür aus, mehr Informationen seitens des
Ministeriums zum Beitrag des Etats zu den CO2-Einsparungen bereitzustellen. Die Zahlen aus dem Ministerium
widersprächen denen des Bundesumweltamtes. 
Die Fraktion begrüßte, dass die Koalitionsfraktionen die Förderung von Genossenschaften weiter ausbauen wolle. 
Eigene Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielten auf ein Zuschussprogramm für die neue
Wohngemeinnützigkeit, den altersgerechten Umbau von Wohnraum sowie auf eine bessere Unterstützung
Wohnungsloser. 
Auch die Fraktion Die Linke begrüßte, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Mio. Euro ansteigen 
sollten. Allerdings stünden keine Konzepte hinter der Erhöhung, es sei unklar, wie die rund zehn Millionen
fehlenden Sozialwohnungen gebaut werden sollten. Die Fraktion sprach sich deshalb dafür aus, die Mittel für den 
sozialen Wohnungsbau erheblich weiter zu verstärken. Sie plädierte auch dafür, das Programm „Altersgerecht 
Umbauen“ weiter zu bezuschussen. Das Programm ermögliche älteren Menschen, länger ein selbstbestimmtes 
Leben zu führen und trüge damit auch zur Entlastung der stationären Pflege bei.  
Die Bundesministerin hob die Planbarkeit im Bereich des Bauens und Wohnens über die nächsten vier Jahre 
hervor, die durch das Sondervermögen ermöglicht würde. Für den sozialen Wohnungsbau würden „Rekordmittel“ 
investiert. Man wolle investive Impulse vor allem für die Menschen setzen, die über kein hohes Einkommen 
verfügten und in den Städten keine Wohnung fänden. Es gebe einige weitere Aufwüchse im Etatentwurf für 2026, 
darunter die Städtebauförderung. Sie wolle darauf hinweisen, dass die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau nicht 
verfielen, wenn die Länder mit der Kofinanzierung nicht hinterherkämen. Die Länder könnten die Mittel vielmehr 
übertragen. 
Weil es auch darum gehe, die Bautätigkeit anzukurbeln, sei ihr der „Bauturbo“ besonders wichtig. Hier sei bereits 
eine Entlastungswirkung von 2,5 Mrd. Euro sichtbar. Die Baugesetzbuchnovelle werde folgen. Auch das
genossenschaftliche Wohnen wolle sie hervorheben. Auch dafür seien die Mittel verstärkt worden. Sie unterstütze das, 
ebenso den altersgerechten Umbau. Die angesprochenen Ausgabereste seien vor allem darauf zurückzuführen, 
dass sich Bauprojekte über mehrere Jahre hinzögen. Das sei in den vergangenen Jahren durch verschiedene Krisen 
und die Pandemie noch verstärkt worden.  
Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderung zur
Beschlussfassung vorgelegt.   
Die von den Oppositionsfraktionen eingebrachten Anträge fanden in den Abstimmungen durchweg keine
Mehrheit. Da die Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung auf Änderungsanträge verzichtet hatten, blieb der 
Einzelplan unverändert. 
In Kapitel 2501 – Bau- und Wohnungswesen – beantragte die Fraktion der AfD erfolglos, den neuen Titel für eine 
„Innovationsoffensive klimagerechtes Bauen – Fokus nachwachsende Rohstoffe“ in Höhe von 3,8 Mio. Euro
wieder zu streichen. Zu diesem Thema gebe es bereits einige Haushaltstitel, die identische Ziele verfolgten.  
Auch die Mittel für das „Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen“ in Höhe 
von 15 Mio. Euro sowie die Mittel für „Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und
Europäische Transformation“ in Höhe von 21 Mio. Euro wollte die Fraktion streichen. Sie begründete dies mit
weiterem Personalzuwachs in der Bundesverwaltung. Beide Anträge wurden abgelehnt. 
Die Fraktion Die Linke beantragte, ein öffentliches Wohnungsbauprogramm im Umfang von rund 28 Mrd. Euro 
mit einer Laufzeit von mindestes zehn Jahren für den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum aufzulegen. 
Dafür solle der entsprechende Titel um gut 25 Mrd. Euro erhöht werden. Der soziale Wohnungsbau solle in eine 
neue Wohngemeinnützigkeitsförderung integriert werden, damit eine dauerhafte soziale Preisbindung möglich 
werde.  
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte bei demselben Titel eine Erhöhung auf gut 2,8 Mrd. Euro. 
500 Mio. Euro sollten für eine Verstärkung der Programmlinie „Junges Wohnen“ eingesetzt werden, da
Wohnheimplätze nach wie vor knapp seien und WG-Zimmer immer teurer würden. 
Auf die neue Wohngemeinnützigkeit zielte auch ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danach 
soll ein Förderprogramm mit Investitionszuschüssen in Höhe von 100 Mio. Euro zur Unterstützung von
gemeinnützigen Wohnungsunternehmen bei Neubau, Modernisierung und Bestandserwerb aufgelegt werden. 
Die drei Oppositionsparteien schlugen jeweils vor, die Zuschüsse für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ zu 
erhöhen, ebenfalls ohne Erfolg.  
Die Fraktion der AfD beantragte in Kapitel 2502 – Stadtentwicklung und Raumordnung – eine Reihe von
Reduzierungen, die sie mit Sparsamkeit, nicht verausgabten Mitteln in den Vorjahren und mit der Notwendigkeit
begründete, ähnliche Titel zu bündeln. Letzteres etwa in Bezug auf einen Titel für „Modellvorhaben innovative 
Sport- und Bewegungsräume“. Dieses Ziel werde durch die „Sportmilliarde“ bereits abgedeckt.  
Die Fraktion Die Linke legte einen Antrag mit dem Ziel vor, die „Zuweisungen an die Länder zur Förderung 
städtebaulicher Maßnahmen“ um fast 496 Mio. Euro auf eine Mrd. Euro zu erhöhen. Da viele Kommunen derzeit 
keine Möglichkeit hätten, einen Eigenanteil zu finanzieren, soll es dabei für Städte mit angespannter
Haushaltslage möglich sein, einen Bundesanteil an den förderfähigen Kosten bis zu 100 Prozent zu beantragen.  
In Kapitel 2503 – Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn – beantragte die Fraktion der AfD, 
den Titel „Baunebenkosten für Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages“ durch Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit um 18 Mio. Euro auf 10,5 Mio. Euro abzusenken. Die Planungen für den Luisenblock-Ost sollten gestoppt 
werden. 
In Kapitel 2511 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – beantragte die AfD eine globale 
Minderausgabe für das Ressort in Höhe von 550 Mio. Euro statt der im Entwurf vorgesehenen 11,9 Mio. Euro, 
die sie mit den hohen Ausgaberesten und dem Ziel der Sparsamkeit begründete.  
Einige Änderungen ergaben sich auf der Basis der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums. Diese 
machte sich der Ausschuss ohne Ausnahme zu eigen. Beantragt wurde neben einigen kleinen Anpassungen und 
Korrekturen eine Anpassung des Wohngeldes an den geschätzten Bedarf von knapp 2,27 Mrd. Euro um 160 Mio. 
Euro auf knapp 2,43 Mrd. Euro. Gestrichen wurden 10 Mio. Euro, die im Regierungsentwurf für „Modellvorhaben 
innovative Sport- und Bewegungsräume“ vorgesehen waren. Die freigewordenen Mittel sollten den Anstieg beim 
Wohngeld kompensieren, so das Bundesfinanzministerium in der Begründung. 
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen sowie die Oppositionsfraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Änderungsanträge und Maßgabebeschlüsse ein. Die von den
Koalitionsfraktionen eingereichten Anträge wurden ausnahmslos angenommen. Von den Anträgen der
Oppositionsfraktionen erreichte hingegen keiner die erforderliche Mehrheit.  
Die Koalitionsfraktionen hoben hervor, dass das Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit einem gut
ausgestatteten Titel fortgesetzt werde. Auch bei der Wohneigentumsförderung komme man voran, und der Bauüberhang 
könne nun gut abgebaut werden. Neben Eigentumsförderung setze man den Fokus auch auf das
genossenschaftliche Bauen und den sozialen Wohnungsbau. Mit Maßgabebeschlüssen wolle man zur Straffung der Programme 
und mehr Synergien beitragen. 
Die Fraktion der AfD äußerte die Befürchtung, dass die Länder die Mittel zur Kofinanzierung von Programmen 
des sozialen Wohnungsbaus nicht aufbringen könnten. 500 Mio. Euro könnten deshalb nicht abgerufen werden. 
Gleiches gelte für die Städtebauförderung.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte sich kritisch dazu, dass die Bundesregierung ein Programm 
zur Neubauförderung von EH 55-Gebäude beschlossen habe. Das sei nicht nachvollziehbar, da die Mittel für 
Programm Effizienzhaus 40 mit dem höheren Energiestandard gut abflössen. Die Fraktion sprach sich auch dafür 
aus, die Mittel für die Umnutzung von „Gewerbe zu Wohnen“ zu erhöhen. Insgesamt kritisierte sie, dass auch 
durch die Änderungsanträge der Koalition die Klimaziele nicht besser erreicht würden. 
Die Fraktion Die Linke forderte, die Förderstrukturen stärker zu bündeln und Parallelstrukturen zu reduzieren. 
Der Fokus müsse mehr auf bezahlbarem Wohnraum liegen.  
Bundesministerin Hubertz betonte, dass der Schwerpunkt im Etat sehr wohl auf bezahlbarem Wohnraum und dem 
Städtebau liege. Die Förderung müsse allerdings einfacher werden. Bei der Forschung wolle man auf Synergien 
setzen. Einen weiteren Schwerpunkt des Etats sehe sie beim genossenschaftlichen Bauen.  
Im Kapitel 2501 beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Mittel zur „Förderung des Erwerbs 
von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe)“ von gut 7,9 Mio. Euro um 
gut 2,2 Mio. Euro auf 10,2 Mio. Euro zu erhöhen. Auch die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 bis 
2036 sollten um gut 12,7 Mio. Euro auf knapp 26,5 Mio. Euro erhöht werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Einen 
Antrag der Koalitionsfraktionen, den Ansatz bei demselben Titel um gut 1,6 Mio. Euro auf 9,6 Mio. Euro und die 
Verpflichtungsermächtigungen auf knapp 22 Mio. Euro zu erhöhen, nahm der Ausschuss hingegen an. 
Keinen Aufwuchs beim Titel, sondern bei den Verpflichtungsermächtigungen, beantragte die Fraktion Die Linke 
für das „Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen“ mit einem Etat von 15 
Mio. Euro. Nach der Aufbauphase müssten die Mittel gesteigert, nicht abgesenkt werden, so die Fraktion. Deshalb 
sollten die Verpflichtungsermächtigungen für 2027 bis 2029 von 18,5 Mio. Euro um knapp 41,5 Mio. Euro auf 
60 Mio. Euro angehoben werden. Der Antrag wurde abgelehnt. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzte sich für einen Aufwuchs der „Zuschüsse für überregionale 
Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes“ von 4,6 Mio. Euro um 1,4 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro ein. 
Dieser Antrag blieb ebenso erfolglos wie der Vorschlag, das Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm zu 
verstetigen und mit einem Etat von 2 Mio. Euro auszustatten. Die Unterstützung von Clubs und Musikstätten 
beim Lärmschutz sei wichtig für diese Kulturorte in den Städten und Gemeinden, so die Fraktion zur Begründung 
des Antrages. 
Die Fraktion der AfD wollte erreichen, dass die Mittel für drei Titel aus dem Sondervermögen Infrastruktur in 
den Kernhaushalt zurückübertragen werden: „Jung kauft Alt“, „Wohneigentumsförderung für Familien“ sowie 
„Gewerbe zu Wohnen“. Einen auf das gleiche Ziel gerichteten Antrag reichte die Fraktion auch im Kapitel 2502 
– Stadtentwicklung und Raumordnung – zum Titel „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen 
Sport, Jugend und Kultur“ ein. Die vier Anträge wurden sämtlich abgelehnt.  
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fasste der Ausschuss einen Maßgabebeschluss zu Modell- und Pilotprojekten 
im Rahmen von Förderprogrammen, die trotz jahrelanger Laufzeit bislang nicht umgesetzt worden seien. Das 
Ministerium wurde aufgefordert, dazu bis Ende Juli 2026 einen Bericht vorzulegen. 
Mit einem zweiten Maßgabebeschluss auf Antrag der Koalitionsfraktionen beauftragte der Ausschuss das
Ministerium, bis Ende April 2026 ein Konzept darüber vorzulegen, wie die durch den Einzelplan 25 finanzierte
Forschung und der Wissenstransfer den Anforderungen entsprechend besser strukturiert und aufeinander abgestimmt 
werden könnten.  
Keine Mehrheit erlangte der Antrag auf einen Maßgabebeschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum 
genossenschaftlichen Wohnen. Die Fraktion warb für ein Konzept zur Novellierung der KfW-Förderung
genossenschaftlichen Wohnens, wodurch der Erwerb von Erwerb von Genossenschaftsanteilen für mehr Menschen 
ermöglicht werden sollte. 
Die Höhe des Etats stieg im Ergebnis der Bereinigungssitzung von knapp 7,6 Mrd. Euro um gut 150 Mio. Euro 
auf rund 7,74 Mrd. Euro an. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 25 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu.  
Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)  
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2026 waren für den Einzelplan 30 Ausgaben in Höhe von rund 
21,3 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt ein Minus von rund 1,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar. Daneben 
sind Teile der Ausgaben des BMFTR in Höhe von rund 2 Mrd. Euro nicht im Einzelplan etatisiert, sondern
verteilen sich auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF), die Stärkung der Kohleregionen sowie das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK).  
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des 
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen mehrere Änderungsanträge 
vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten
Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu 
zuständigen Ressorts umgesetzt. 
In der Diskussion mit der Ministerin in der Einzelplanberatung wurde betont, dass die Förderung von Projekten 
durch die Umressortierungen nicht gefährdet werden dürften. Ferner erörterten die Koalitionsfraktionen
insbesondere die Bedeutung der Raumfahrt und der Hightech Agenda für Deutschland. Ausdrücklich lobten die
Koalitionsfraktionen die hervorragende Forschung in Deutschland, kritisierten aber, dass Ausgründungen und die 
Umsetzung von Forschungsergebnissen nicht ausreichend seien. Zudem thematisierten die Koalitionsfraktionen 
sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Stand bei der Forschung im Bereich von Long COVID, 
ME/CFS und postinfektiöse Krankheiten sowie das „1.000-Köpfe-Plus“-Programm. Nach Auffassung der
Fraktion der AfD erfolge im Einzelplan 30 insbesondere im Bereich der Klima- und Nachhaltigkeitsforschung eine 
Fehlsteuerung in Milliardenhöhe. Gelder sollten besser im MINT-Bereich eingesetzt werden, wo diese tatsächlich 
wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert schaffen könnten. Ferner sprach sich die Fraktion für eine 
Rückkehr zur Kerntechnologie und für strukturelle Entlastungen für Forschung durch geringere Abgaben und den 
Abbau unnötiger Bürokratie aus. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisierte ferner die geplante 
BAföG-Novelle und ein Bauprojekt bei der Leopoldina. Zudem warb die Fraktion insbesondere hinsichtlich der 
Forschungsmittel für Frauengesundheit um Vermeidung von Doppel- oder Dreifachstrukturen bei verschiedenen 
Ressorts. Auch die Fraktion Die Linke hinterfragte die niedrige finanzielle Ausstattung des BAföG und
thematisierte zusätzlich die Beschäftigungssituation in der Wissenschaft.  
In der Bereinigungssitzung thematisierten die Koalitionsfraktionen im Gespräch mit der Ministerin erneut die 
Forschung im Bereich von Long COVID, ME/CFS und postinfektiöse Krankheiten, das „1.000-Köpfe-Plus“-
Programm sowie Änderungsanträge im Bereich der Raumfahrt. Positiv hervorgehoben wurde zudem die Aufsetzung 
eines KI-gestützten BAföG-Chatbots und die Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland.
Fraktionsübergreifend wurde zudem die Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers begrüßt. Die Fraktion 
der AfD kritisierte die ideologische Aufladung der Forschung im Einzelplan. Viele Titel leisteten keinen
wissenschaftlichen Mehrwert. Unabhängig davon sei die Forschung an den Instituten aber hervorragend. Zudem setzte 
sich die Fraktion für eine Konsolidierung der IT ein. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die 
Anträge der Koalitionsfraktionen zur Gründung eines Kompetenznetzwerkes für unabhängige
Chinawissenschaften in Deutschland sowie zur Einrichtung eines neuen Titels Netzwerk Universitätsmedizin. Wie in der
Einzelplanberatung thematisierte die Fraktion Die Linke erneut das BAföG. 
In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN neun Deckblätter und vier
Maßgabebeschlüsse ein, die jedoch genau wie die elf Deckblätter der Fraktion Die Linke keine Mehrheit im Ausschuss 
fanden. Die Fraktion der AfD und die Koalitionsfraktionen verzichteten auf die Einbringung von
Änderungsanträgen. Im Ergebnis der Einzelplanberatung blieb der Etatansatz unverändert. 
In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion der AfD 52 Deckblätter ein, die jedoch ausnahmslos abgelehnt 
wurden. Die Koalitionsfraktionen legten 16 Deckblätter und neun Maßgabebeschlüsse vor, die jeweils eine
Mehrheit im Ausschuss fanden. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke verzichteten auf die
Einbringung von Änderungsanträgen.
Im Kapitel 3002 – Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung – setzte sich die Fraktion Die 
Linke in der Einzelplanberatung vergeblich für ein Sondervermögen über 100 Mrd. Euro zur Beseitigung des 
Sanierungsstaus an Schulen und Hochschulen sowie für Erhöhungen in den Titeln 685 42 (+ 15,5 Mio. Euro), 
681 50 (+ 327 Mio. Euro) und 681 51 (+ 2,67 Mrd. Euro) ein. Auch ein Antrag zur ersatzlosen Streichung des 
Deutschlandstipendiums (681 12) fand keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung beantragte die Fraktion der 
AfD Absenkungen in den Titeln 681 01 (- 131 Mio. Euro), 681 10 (- 42 Mio. Euro), 685 11 (- 1,7 Mio. Euro) und 
685 20 (- 109 Mio. Euro) sowie die vollständige Streichung der Titel 681 21, 685 21, 685 41, 685 42, 685 45 und 
685 46, hatte mit ihren Anträgen aber keinen Erfolg. Zwei Deckblätter und ein Maßgabebeschluss der
Koalitionsfraktionen waren hingegen erfolgreich. 
Im Kapitel 3003 – Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems – plädierte die Fraktion Die 
Linke in der Einzelplanberatung vergeblich für Aufstockungen in den Titeln 541 01 (+ 38 Mio. Euro) und 685 07 
(+ 473 Mio. Euro) sowie zur Schaffung eines Titels für Strategien zur Durchsetzung planbarer Berufswege an 
Hochschulen mit einem Ansatz in Höhe von 110 Mio. Euro. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beantragte Aufstockungen bei den Titeln 541 01 (+ 50 000 Euro), 685 14 (+ 120 Mio. Euro), 685 18 (+ 25 Mio. Euro) 
und 685 19 (+ 9 Mio. Euro), die aber ebenfalls keine Mehrheit im Ausschuss fanden. In der Bereinigungssitzung 
plädierte die Fraktion der AfD erfolglos für Absenkungen in den Titeln 541 01 (- 20 Mio. Euro), 685 09 (- 1,5 
Mio. Euro), 685 10 (- 101 Mio. Euro), 685 11 (- 21 Mio. Euro), 685 14 (- 61 Mio. Euro), 685 17 (- 21 Mio. Euro), 
685 20 (- 27 Mio. Euro), 685 60 (- 34 Mio. Euro) und 882 01 (- 66 Mio. Euro) sowie für die vollständige
Streichung der Titel 632 05, 685 07, 685 12, 685 18, 685 21, 685 90, 687 73, 894 20. Darüber hinaus setzte sich die 
AfD ebenfalls vergeblich für eine Rückübertragung von Mitteln aus dem SVIK in den Kernhaushalt für die neuen 
Titel Investitionen in die Hightech-Agenda, Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme (685 51, 100 Mio. 
Euro), Investitionen zu digitalen Technologien und KI-Forschung, -Umsetzung und -Transfer in den
Arbeitswissenschaften (685 52, 21 Mio. Euro), Investitionen in das Forschungs- und Wissenschaftssystem – Strategischer 
Ausbau der Forschungs-Ökosysteme (685 54, 25 Mio. Euro), Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von 
Infrastrukturen (894 51, 100 Mio. Euro, 150 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) und Studenten- und
Wissenschaftleraustausch sowie internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation (894 55, 15 Mio. Euro, 
270 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) ein. Die Koalitionsfraktionen waren hingegen unter anderem mit 
Deckblättern in den Titeln 685 17 (- 2 Mio. Euro) und 685 10 (+ 4 Mio. Euro) sowie drei Maßgabebeschlüssen in 
den Bereichen Kompetenznetzwerk für jüdische Gegenwartsforschung, Institut für multidisziplinäre
Religionsforschung und Deutsches Schifffahrtsmuseum erfolgreich. 
Im Kapitel 3004 „Forschung für Innovationen, Zukunftsstrategie“ stellte die Fraktion Die Linke in der
Einzelplanberatung Anträge zur Aufstockung der Titel 685 30 (+ 172 Mio. Euro) und 685 43 (+ 74 Mio. Euro) sowie 
zur Einrichtung eines Titels für ein Forschungszentrum für ME/CFS, Long COVID und andere postinfektiöse 
Erkrankungen (90 Mio. Euro Barmittel), die genau wie die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
zur Aufstockung der Titel 685 32 (+ 5 Mio. Euro), 683 40 (+ 12 Mio. Euro) und 685 40 (+ 7 Mio. Euro) keine 
Mehrheit im Ausschuss fanden. In der Bereinigungssitzung plädierte die Fraktion der AfD erfolglos für
Absenkungen in den Titeln 541 01 (- 45 Mio. Euro), 683 20 (- 130 Mio. Euro), 685 30 (- 200 Mio. Euro), 685 31 (- 4,8 
Mio. Euro), 685 32 (- 39 Mio. Euro), 685 42 (- 67 Mio. Euro), 686 06 (- 5 Mio. Euro), 687 02 (- 46 Mio. Euro), 
687 04 (- 25 Mio. Euro) und 894 40 (- 53 Mio. Euro) sowie für die vollständige Streichung der Titel 683 03, 683 
04, 685 01, 685 10, 685 12, 685 14, 685 40, 685 43. Darüber hinaus setzte sich die Fraktion der AfD für eine 
Aufstockung des Titels 683 21 (+ 26 Mio. Euro) ein, fand aber auch dafür keine Mehrheit im Ausschuss. Anträge 
der Koalitionsfraktionen unter anderem in den Titeln 685 30 (- 3 Mio. Euro), 683 40 (- 2 Mio. Euro) und 894 35 
(+ 1 Mio. Euro) sowie zur Einrichtung eines neuen Titels Netzwerk Universitätsmedizin (37 Mio. Euro Barmittel) 
waren genau wie drei Maßgabebeschlüsse in den Bereichen Kompetenznetzwerk für strategische
Sicherheitsforschung, Kompetenznetzwerk für unabhängige Chinawissenschaften und Transferinitiative Forschung erfolgreich. 
In dem neu ausgebrachen Kapitel 3009 – Raumfahrt, Innovationsförderung – brachten die Koalitionsfraktionen 
in der Bereinigungssitzung zwei Deckblätter und zwei Maßgabebeschlüsse zum Besucherzentrum des
Europäischen Raumflugkontrollzentrums (ESOC) und zur Nachfolgelösung für die bestehende Internationale
Raumstation (ISS) ein, die eine Mehrheit im Ausschuss fanden. 
Im Kapitel 3011 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – plädierte die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung erfolglos für eine Streichung der Titel 542 01 und 543 01. Ein
in der Bereinigungssitzung von der Fraktion der AfD gestellter Antrag zur Erhöhung der Globalen Minderausgabe 
(- 248 Mio. Euro) fand ebenfalls keine Mehrheit. 
Darüber hinaus brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung vier
Maßgabebeschlüsse ein, die sich mit der Novellierung des BAföG, der Benennung des geplanten Raumfahrtförderprogramms 
nach Sigmund Jähn, dem Archiv der Leopoldina und der Stärkung der Frauengesundheit befassten, die aber
allesamt keinen Erfolg hatten. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 30 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die 
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu.  
Im Ergebnis der Haushaltsberatungen wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 559 Mio. Euro 
aufgestockt und betrug somit 21,8 Mrd. Euro. 
Einzelplan 32 (Bundesschuld) 
Der Plafond der Einnahmen dieses Einzelplans lag im Regierungsentwurf bei rund 91,232 Mrd. Euro, im Vorjahr 
hatte er bei rund 83,942 Mrd. Euro gelegen. Der Haushaltsausschuss nahm im Laufe seiner Beratungen einige 
Veränderungen gegenüber dem Regierungsansatz vor und setzte die Einnahmen nach Abschluss seiner
Beratungen auf rund 99,357 Mrd. Euro fest.  
Die Gesamtausgaben dieses Einzelplans hatten im Regierungsentwurf rund 34,080 Mrd. Euro betragen. Der
Haushaltsausschuss setzte die Gesamtausgaben nach Abschluss seiner Beratungen auf rund 33,649 Mrd. Euro fest.  
Im Kapitel 3201 – Kreditaufnahme – erhöhte der Ausschuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen die Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt von rund 89,865 Mrd. Euro auf rund 
97,964 Mrd. Euro. Die Fraktion der AfD wies bei diesem Titel darauf hin, dass die Bundesregierung in dieser 
Legislaturperiode eine beispiellose Neuverschuldung plane und beantragte, diesen Titel um rund 
35,561 Mrd. Euro zu kürzen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.  
Im Kapitel der Verzinsung – Kapitel 3205 – nahm der Ausschuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der 
Koalitionsfraktionen bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen eine Reihe von 
Veränderungen v. a. aufgrund der nun separaten Ausweisung der Zinsen für die Kreditaufnahme des
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie in geringerem Maße aufgrund der Zinsentwicklung und des
aktualisierten Planungsstands vor. Des Weiteren wurde ein neuer Titel „Zinsen für die Kreditaufnahme des
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ in den Etat eingestellt.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss im Kapitel der Bürgschaften, Garantien und sonstige
Gewährleistungen – Kapitel 3208 – mehrheitlich eine Änderung des Kapitelvermerks empfohlen. Es sollte ein neuer
Haushaltsvermerk im Rahmen des 4. EnWG-Änderungsgesetzes (Energiewirtschaftsgesetz) hinsichtlich der
Gasspeicherumlage ausgebracht werden.  
Mit der Bereinigungsvorlage wurde ein weiterer neuer Haushaltsvermerk zu Kapitel 3208 hinsichtlich der
Übernahme von Ausfallrisiken aus Förderprodukten der KfW im Zusammenhang mit der Finanzierung von
Investitionen in die Energieinfrastruktur eingestellt.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 32 zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 32 in der Bereinigungssitzung mit 
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.
Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) 
Der Plafond der Einnahmen dieses Einzelplans hatte im Regierungsentwurf bei rund 406,861 Mrd. Euro gelegen. 
Der Haushaltsausschuss nahm im Laufe seiner Beratungen Veränderungen gegenüber dem Regierungsansatz vor, 
die Einnahmen wurden nach Abschluss der Beratungen auf rund 403,047 Mrd. Euro festgesetzt.  
Die Gesamtausgaben hatten im Regierungsentwurf rund 46,073 Mrd. Euro betragen. Der Haushaltsausschuss 
setzte die Gesamtausgaben nach Abschluss seiner Beratungen auf rund 47,353 Mrd. Euro fest. 
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss eine Vielzahl an Veränderungen den gesamten Einzelplan betreffend 
vorgelegt. Die überwiegende Zahl dieser Veränderungen war zwischen den Fraktionen einvernehmlich. Die nicht 
einvernehmlichen Berichterstattervorschläge wurden abgestimmt und mit der Mehrheit der Stimmen der
Koalitionsfraktionen angenommen. 
Mit der Bereinigungsvorlage wurden im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen bzw. Anpassungen an den
tatsächlichen Mittelbedarf vorgenommen.  
Bezogen auf den gesamten Einzelplan 60 forderte die Fraktion Die Linke eine stärkere Beteiligung der
wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens durch Erhöhung des Spitzensteuersatzes der
Einkommensteuer, der Einführung einer Millionärsteuer, der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, der Besteuerung 
von Gewinnen beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, der Rücknahme der Senkung des
Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 15 Prozent, Kapitalerträge wieder zum persönlichen Steuersatz versteuern, 
einer Übergewinnsteuer, dem Ausbau der Steuerfahndung bei Großunternehmen und Banken sowie der
Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel. In diesem Sinne wurden weitere Anträge 
in die Beratungen eingebracht. Die Anträge fanden ausnahmslos keine Mehrheit.  
Die Berichterstatter hatten im Kapitel 6001 – Steuern – eine Vielzahl von Änderungen aufgrund der vorliegenden 
Steuerschätzung sowie in Anpassung an bestehende bzw. geplante gesetzliche Regelungen empfohlen, die der 
Ausschuss in seine Beschlüsse überführte. Die nicht einvernehmlichen Berichterstattervorschläge wurden
abgestimmt und mit Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. 
Die Fraktion der AfD legte zum Einzelplan 60 (Kapitel 6001 und 6002) ein Sammeldeckblatt mit insgesamt 
40 Änderungsanträge mit zum Teil drastischen Kürzungen bis hin zur Streichung von Titeln vor. Die Anträge 
wurden gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt. 
In der Titelgruppe 01 – Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung – nahm 
der Ausschuss auf Empfehlung der Berichterstatter verschiedene Anpassungen an die aktuell geltende
Gesetzeslage vor und brachte in diesem Sinne auch mehrere neue Titel aus.  
In Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen – nahm der Ausschuss auf Empfehlung der Berichterstatter sowohl 
bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben zahlreiche Anpassungen an die geltende Rechtslage bzw. die
aktuelle Marktentwicklung vor und korrigierte bei mehreren Titeln die Veranschlagungen bedarfsgerecht. Die nicht 
einvernehmlichen Berichterstattervorschläge wurden abgestimmt und mit Mehrheit der Stimmen der
Koalitionsfraktionen angenommen. 
Mit der Bereinigungsvorlage brachte das Bundesfinanzministerium zur Auszahlung der Frühstart-Rente den Titel 
„Zuführung an die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Auszahlung der Frühstart-Rente durch die zentrale 
Stelle i. S. v. § 81 EStG“ mit einem Ansatz von 50 Mio. Euro aus. Des Weiteren wurde der Titel „Ertüchtigung 
von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ zur
weiteren, gezielten militärischen Unterstützung der Ukraine um 3 Mrd. Euro aufgestockt.  
Die Fraktion Die Linke sprach sich bei dem Einnahmetitel „Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen 
und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes“ erfolglos gegen die Privatisierungspolitik 
der Bundesregierung und insbesondere gegen die Privatisierung der Deutsche Bahn AG aus.  
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden die im Regierungsentwurf veranschlagten „Entnahmen aus
Rücklage“ auf null gestellt. Die Antragsteller verwiesen darauf, dass im Ergebnis aller vorgenommenen Änderungen
an den Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsentwurfs 2026 eine Entnahme aus der Rücklage nicht mehr
erforderlich sei.  
Bei dem Ausgabetitel „Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel“ verwies die Fraktion 
Die Linke darauf, dass so lange Israel nicht dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) beitrete, jede
Lieferung von strategischen Waffensystemen mit dem Nichtweiterverbreitungsvertrag und den politischen
Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Rüstungsgütern nicht vereinbar sei. Auch sollten der Ansatz für die 
„Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ auf Null gestellt und 
der Titel „Aufwendungen deutscher Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen“
gestrichen werden.  
Mit einem neuen Titel „Globale Minderausgabe für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit“ sollten 
nach den Vorstellungen der Fraktion Die Linke die im Regierungsentwurf vorgesehenen Mittel für
Öffentlichkeitsarbeit um insgesamt 30 Mio. Euro abgesenkt werden. Keiner der Anträge fand die erforderliche Mehrheit. 
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen passte der Ausschuss in der Titelgruppe 01 – Verstärkung von Ausgaben im 
Personalsektor – den Mittelansatz nach unten an.  
In der Titelgruppe 02 – Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen – wollte die Fraktion der AfD 
unter Verweis darauf, dass es sich hierbei nicht um Aufgaben des deutschen Steuerzahlers handele, mehrere Titel 
streichen.  
In der Titelgruppe 04 – Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz – hatten 
die Berichterstatter mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD mehrere Anpassungen an die Bedarfsmeldungen der
Bundesländer sowie in Anpassung an die Beschlüsse des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums (BLKG)
vorgenommen.  
Die Fraktion der AfD legte mehrere drastische Kürzungsanträge vor und führte dazu aus, dass die Finanzhilfen 
nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen ausschließlich dazu dienten, die politisch beschlossene Abkehr 
von der heimischen Kohleverstromung abzufedern. Damit werde ein selbst verursachtes Problem durch immer 
neue Subventionen kaschiert. Statt die Wettbewerbsfähigkeit der Energieversorgung zu sichern, würden
Milliarden Euro in künstliche „Strukturhilfen“ umgeleitet, die weder dauerhaft tragfähige Arbeitsplätze schafften noch 
die wirtschaftliche Basis der betroffenen Regionen stabilisierten. 
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) – Kapitel 6002 Anlage 2: 
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
Mit der Bereinigungsvorlage wurden im gesamten Wirtschaftsplan zahlreiche haushalterische Anpassungen
vorgenommen sowie neue Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht. Diese resultierten 
u. a. aus der Umsetzung der Beschlüsse im Koalitionsausschuss vom 8. Oktober 2025 sowie aus der Anpassung 
an die Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 4. September 2025.  
Die Fraktion der AfD legte einen Maßgabebeschluss vor, mit dem die Auflösung des kreditfinanzierten
Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) beschlossen werden sollte. Die Fraktion argumentierte, 
dass das Sondervermögen sein zentrales Ziel, die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Steigerung des
Wirtschaftswachstums und zur Modernisierung Deutschlands, verfehlt habe. Statt zusätzlicher Investitionen sei es 
überwiegend zu einer bloßen Verlagerung regulärer Ausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen 
gekommen. Die gebotene Zusätzlichkeit der Mittel – als Rechtfertigung für die Umgehung des regulären
Haushaltsrechts und der Schuldenbremse – liege damit faktisch nicht vor. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der 
antragstellenden Fraktion abgelehnt.  
In der Titelgruppe 01 – Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur – wurden maßgebliche Veränderungen in
Umsetzung der Beschlüsse im Koalitionsausschuss vom 8. Oktober 2025 vorgenommen.
Die großvolumigen Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Titelgruppe 03 – Investitionen in 
die Energieinfrastruktur – fanden ausnahmelos keine Mehrheit. Das galt auch für deren Anträge auf Ausbringung 
neuer Titel wie „Wasserstoffinfrastruktur“ und „Infrastruktur klimaneutrale Wirtschaft“. 
Auch in der Titelgruppe 04 – Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur – konnten sich die
Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf massive Ausstockung einzelner Titel bzw. zur Ausbringung 
neuer Titel nicht durchsetzen.  
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sowie auf Basis der Bereinigungsvorlage wurden in der Titelgruppe 05 – 
Investitionen in die Forschung und Entwicklung – zahlreiche neue Haushaltsvermerke, insbesondere aber
qualifizierte Sperren ausgebracht.  
Den Titel „Work-and-Stay-Agentur“ verlagerte der Ausschuss auf der Basis der Bereinigungsvorlage und ergänzt 
durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen aus dem Einzelplan 11 (BMAS) in die Titelgruppe 06 – Investitionen 
in die Digitalisierung –.  
In der Titelgruppe 07 – Investitionen in den Wohnungsbau – nahm der Ausschuss auf Basis der
Bereinigungsvorlage sowie auf Antrag der Koalitionsfraktionen mehrere bedarfsgerechte Anpassungen vor. Darüber hinaus stellte 
der Ausschuss einen neuen Titel „Zuschüsse für Investitionen ‚Barrierefreies und altersgerechtes Umbauen 
(AU)‘“ zur Bewirtschaftung durch das BMWSB in den Wirtschaftsplan ein.  
Die deutlich über die Veranschlagungen der Bundesregierung bei Titel „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“
hinausreichende Forderung der Fraktion Die Linke fand keine Mehrheit. Tatsächlich beschloss der Ausschuss auf Basis 
der Bereinigungsvorlage sowie auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Veränderung der Programmmittel, die 
sich u. a. durch Änderungen der Aufteilung der Programmmittel 2026 aufgrund der Anpassung an die geänderten 
Förderkonditionen (ausschließlich Zuschussförderung) ergeben hatten.  
Abschließend wurde noch eine neue Titelgruppe 08 – Investitionen in die Sportinfrastruktur – mit einem neuen 
Titel „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ in den Wirtschaftsplan aufgenommen.  
Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Maßgabebeschlüsse wurden bei
unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
abgelehnt.  
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) – Kapitel 6002 Anlage 3: 
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.  
Mit der Bereinigungsvorlage wurden im gesamten Wirtschaftsplan zahlreiche haushalterische Anpassungen
vorgenommen sowie neue Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht. Diese resultierten 
u. a. aus der Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025.  
Die Fraktion der AfD legte zum Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds ein Sammeldeckblatt mit insgesamt 
68 Änderungsanträge vor. Die Fraktion erklärte, das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und das
Brennstoffemissionshandelsgesetz sollten ebenso abgeschafft werden wie das dem Sondervermögen Klimaschutz und
Infrastruktur zugrunde liegende Gesetz. Der Klima- und Transformationsfonds solle aufgelöst und das noch
verbleibende Vermögen dem Bundeshaushalt zugeführt werden. Die Anträge wurden gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion abgelehnt. 
Auf Basis der Bereinigungsvorlage wurde ein neuer Einnahmetitel „Globale Mehreinnahme“ in den
Wirtschaftsplan eingestellt. Dazu wurde ausgeführt, dass mit der Globalen Mehreinnahme höhere bzw. neue
Programmausgaben, insbesondere für die Strompreiskompensation und die Förderung der E-Mobilität bereits bei der
Haushaltsaufstellung finanziell abgesichert werden könnten. Dies erhöhe die Planungssicherheit für Unternehmen und 
Bürgerinnen und Bürger.  
Bei den Einnahmen erklärte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Überführung von Mitteln aus dem 
Kernhaushalt in den KTF erfolge zur Gegenfinanzierung zentraler Investitions- und Fördermaßnahmen,
insbesondere im Bereich Dekarbonisierung und Transformation der Wirtschaft, Klimaschutz sowie Verkehr. Die dafür 
notwendigen Mittel sollten bei Titel „Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt nach § 4 KTFG“ eingestellt werden. 
Bei den Ausgaben legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrere umfangreiche Aufstockungsanträge 
vor. Diese betrafen u. a. die Titel: „Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität“, „Batterieforschung 
und Batterietechnologie“, „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“, „Nationale
Klimaschutzinitiative“, „Reallabore der Energiewende“, „Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz 
in der Landwirtschaft und Landnutzung“, „Beratung Energieeffizienz“, „Maßnahmen zum Natürlichen
Klimaschutz“, „Serielle Sanierung und Marktaktivierung in der Wärmeversorgung zur CO2-Vermeidung im
Gebäudesektor“, „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, „Wasserstoffeinsatz 
in der Industrieproduktion“, „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“, „Förderung des Ankaufs von
Bussen mit alternativen Antrieben“ sowie „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“. 
Des Weiteren sollten drei neue Titel „Sozialausgewogene Förderung für die Anschaffung von Elektromobilität“ 
(+870,0 Mio. Euro/VE 1,13 Mrd. Euro), „Radmilliarde“ (500 Mio. Euro/VE 500 Mio. Euro) und „Holzbau und 
Nachwachsende Rohstoffe“ (VE 150 Mio. Euro) in den Wirtschaftsplan des KTF eingestellt werden. Die Anträge 
wurden bei unterschiedlichen Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen mit der Stimmenmehrheit der 
Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Auf Basis der Bereinigungsvorlage wurde der Baransatz und die Verpflichtungsermächtigung des Titels
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aufgestockt. Für die vom
Haushaltsausschuss ausgewählten Projekte, die im Haushaltsjahr 2025 noch nicht vollständig hatten umgesetzt werden
können, ist die Verschiebung von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026
erforderlich. Der darüber hinaus gehende Aufstockungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde 
abgelehnt.  
Bei Titel „Dekarbonisierung der Industrie“ wurden in Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers 
die veranschlagten Mittel für das Kompetenzzentrum Nationales Dekarbonisierungsprogramm vom BMWE zum 
BMUKN verlagert und der Baransatz im Wirtschaftsplan entsprechend gekürzt. Die Fraktion Die Linke wollte 
den Mittelansatz dieses Titels auf 5 Mrd. Euro aufstocken. Sie führte dazu aus, dass diese Mittel für Investitionen 
(CAPEX) in die Dekarbonisierung der Stahlindustrie eingesetzt werden sollten, um so die sozial-ökologische 
Transformation der Branche zu unterstützen und diese zukunftsfest zu machen. Dieser Antrag wurde ebenso
abgelehnt wie der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Baransatz und die Verpflichtungsermächtigung 
deutlich zu erhöhen.  
Auf Basis der Bereinigungsvorlage stellte der Ausschuss den neuen Titel „Förderung klimaneutraler Mobilität für 
Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen“ mit einem Baransatz (550 Mio. Euro) und einer
Verpflichtungsermächtigung (220 Mio. Euro) in den Wirtschaftsplan ein.  
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (6098) – Kapitel 6002 Anlage 6: 
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss einige Anpassungen an den aktualisierten Bedarf empfohlen, die sich 
der Ausschuss zu eigen machte. Mit der Bereinigungsvorlage wurde eine weitere Anpassung vorgenommen. Die 
von den Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Maßgabebeschlüsse fanden keine
Mehrheit.  
In Kapitel 6004 – Bundesimmobilienangelegenheiten – hatten die Berichterstatter dem Ausschuss keine
Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. Auch die Bereinigungsvorlage 
sah keine Veränderungen vor. 
Der Ausschuss brachte auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei dem Einnahmetitel „Abführung der Bundesanstalt 
für Immobilienaufgaben“ umfangreiche neue Haushaltsvermerke aus. Dazu wurde vorgetragen, dass das THW-
Bauprogramm in die Bereichsausnahme aufgenommen werden solle. Die BImA als Eigentümerin solle dem THW 
die von den aufgelisteten Bauvorhaben betroffenen Liegenschaften 30 Jahre ab Schlüsselübergabe unentgeltlich 
überlassen.  
Bei den Ausgaben stellte der Ausschuss einen neuen Titel „Vermischte Ausgaben“ ein und korrigierte bei Titel 
„Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall“ die Veranschlagungen nach oben, wobei die
Verpflichtungsermächtigung qualifiziert gesperrt wurde.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte massive Kürzungsantrag blieb ohne die
erforderliche Mehrheit.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 60 zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 60 in der Bereinigungssitzung mit 
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. 
 
2.3. Haushaltsgesetz 
Nach Ansicht der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zeige der Bundeshaushalt 2026 den klaren Willen, in 
wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sowie angesichts außen- und sicherheitspolitischer Risiken Verantwortung 
für Deutschland zu übernehmen. Daher investiere die Koalition mit diesem Haushalt – insbesondere durch das 
neu eingerichtete Sondervermögen – massiv in die Infrastruktur und damit in die Zukunftsfähigkeit des Landes. 
Im Verteidigungsetat würden die Investitionen in die Sicherheit des Landes und in eine angemessene Ausstattung 
der Bundeswehr fortgeführt. Damit erfülle Deutschland seine NATO-Verpflichtungen, übernehme
Verantwortung und Führungsaufgaben in Europa und sende zugleich ein starkes Signal an seine Partner als verlässlicher 
Anker der europäischen Sicherheitsarchitektur. Außerdem würden rund 15.000 neue Plätze im
Bundesfreiwilligendienst und für das Freiwillige Soziale Jahr geschaffen.  
Schritt für Schritt setze die Koalition die im Koalitionsvertrag vereinbarten Prioritäten um. Darüber hinaus habe 
u. a. eine um 3 Milliarden Euro erhöhte Unterstützungsleistung für die Ukraine sowie die Ansatzerhöhung um 
1,7 Milliarden Euro für das überjährige Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zu 
Mehrausgaben im Bundeshaushalt geführt. Damit solle die Liquidität gesichert und der Beitragssatz in der
sozialen Pflegeversicherung stabilisiert werden. Dies habe auch zu einer erhöhten Nettokreditaufnahme in Höhe von 
knapp 98 Milliarden Euro geführt.  
Mit einer bereits im Haushalt 2025 erfolgten Änderung des Haushaltsgesetzes setze die Koalition zudem das 
vereinfachte Förderwesen des Bundes fort. Künftig erhielten Kommunen – sofern dies der Haushaltsgesetzgeber 
per Vermerk festlege – die Fördermittel pauschal zugewiesen. Durch eine neue Regelung werde darüber hinaus 
die Selbstbewirtschaftung ermöglicht, so dass den Zuwendungsempfängern nach Bestandskraft des
Zuwendungsbescheids die Zuwendungsmittel in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden könnten. 
Des Weiteren führten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD aus, die pauschale Stelleneinsparung um 0,2
Prozentpunkte auf 2,2 Prozent anzuheben und gleichzeitig die Ausnahmen von der pauschalen Stelleneinsparung 
gemäß § 17 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2026 stärker zu begrenzen. Demzufolge fielen u. a. die
Ausnahmeregelungen für den Bundesrechnungshof, das Robert Koch-Institut und den Unabhängigen Kontrollrat weg. 
Die Fraktion der AfD betonte, sie werde das Haushaltsgesetz 2026 entschieden ablehnen. Mit den vorgesehenen 
Regelungen und den fortbestehenden, schuldenfinanzierten Sondervermögen setze die Bundesregierung ihren 
Kurs einer beispiellosen Neuverschuldung ungebremst fort. Dieser Kurs stelle erneut einen fundamentalen Bruch 
mit den Prinzipien solider Haushaltsführung dar und untergrabe die Schuldenbremse in ihrem Kern. 
Bereits im Haushaltsjahr 2026 plane die Bundesregierung, neue Kredite in Höhe von rund 181,2 Milliarden Euro 
aufzunehmen. Durch die fortgesetzte Verschuldungspolitik drohten die Bundesschulden weiter drastisch
anzuwachsen. Schon jetzt sei absehbar, dass sich die jährliche Zinslast bis 2030 nochmals deutlich erhöhen werde – 
Mittel, die dauerhaft für Infrastruktur, Verteidigung, innere Sicherheit und soziale Sicherungssysteme fehlen
würden. Allein 2029 rechne die Bundesregierung mit Zinszahlungen in Höhe von über 66 Milliarden Euro. 
Die Konstruktionen rund um die diversen Sondervermögen – weiterhin u. a. für Bundeswehr, Klima- und
Transformationsprojekte sowie Infrastruktur – blieben ein haushalterischer Etikettenschwindel. Standardaufgaben
würden aus dem Kernhaushalt ausgelagert und über Schulden finanziert, um rechnerisch die seit 2025 aufgeweichte 
Schuldenregel einzuhalten. Ein tatsächlicher Mehrwert an Investitionen entstünde dadurch nur in äußerst
geringem Umfang; vielmehr würde eine künstliche Entlastung im Kernhaushalt geschaffen, die den Bürgern
Transparenz über die wahre Haushaltslage vorenthalte und der Bundesregierung im Kernhaushalt gleichzeitig weiter
konsumtive Ausgaben ermögliche.
Hinzu komme, dass die Bundesregierung immer stärker auf Kreditermächtigungen, Bereichsausnahmen und
Bilanzierungstricks setze, um ihren „aufgeblähten“ Ausgabenstaat zu finanzieren. Die neu geschaffene
Bereichsausnahme verstetige die Umgehung der Schuldenbremse und öffne Tür und Tor für neue kreditfinanzierte Ausgaben 
ohne echte Priorisierung. Dazu komme, dass mehr und mehr Ministerien bzw. Bereiche sich mit den kreativsten 
Begründungen darum bemühten, künftig auch unter die Bereichsausnahme des Grundgesetzes zu fallen –
offenkundig nur, um nicht sparen zu müssen. Bereits jetzt sei erkennbar, dass die Bundesregierung diesem Missbrauch 
der Bereichsausnahmenregelung offen gegenüberstehe. 
Die geplante Ausgabenpolitik der Bundesregierung betreibe weiterhin Konsum auf Pump zulasten künftiger
Generationen, wobei hier eine entschiedene Umkehr erforderlich wäre. Anstatt strukturelle Reformen anzugehen, 
würde die Zukunftsfähigkeit Deutschlands weiter verspielt. Nachhaltiges Wachstum bleibe aus: Investitionen 
dienten überwiegend der Reparatur eigener politischer Versäumnisse der letzten Jahre, schafften jedoch keinen 
neuen Kapitalstock. Teure Klimaschutzmaßnahmen seien aufgrund des bestehenden EU-Emissionshandels
ökonomisch wirkungslos, führten aber zu Milliardenbelastungen für Bürger und Wirtschaft. 
Deutschland leide nicht an fehlender Nachfrage, sondern an tiefgreifenden strukturellen Problemen:
überbordender Bürokratie, einer erdrückenden Steuer- und Abgabenlast, extrem hohen Energiepreisen infolge der
ideologischen Energiewende, Fehlanreizen im Bürgergeldsystem sowie einer fortschreitenden Deindustrialisierung. All 
diese Probleme würden durch mehr Schulden nicht gelöst – im Gegenteil, sie würden verschärft. 
Zudem weite der Bund weiterhin Aufgaben aus, die originär in die Zuständigkeit der Länder fielen – etwa im 
Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich. Damit würde das föderale Gleichgewicht ausgehöhlt, das
Konnexitätsprinzip verletzt und der Bund schleichend zum Zentralstaat umgebaut. 
Die Fraktion der AfD fordere stattdessen eine Kehrtwende in der Finanz- und Haushaltspolitik: konsequente
Ausgabenpriorisierung im Kernhaushalt, Streichung ineffizienter und milliardenschwerer Klimaschutzprogramme, 
Stopp von Prestige- und Symbolpolitikprojekten, drastische Kürzung der Entwicklungs- und
Auslandszuwendungen, Reform des Bürgergeldes zugunsten von mehr Leistungsgerechtigkeit, Gemeinwohlarbeit und weniger
Fehlanreize für Migration in die Sozialsysteme, spürbare Entlastungen für Bürger und Unternehmen durch Abbau von 
Steuern, Abgaben und Bürokratie. Die Fraktion der AfD habe durch ihre Haushaltsanträge gezeigt, dass das
machbar sei, ohne das Sozialbudget für deutsche Staatsbürger anzutasten. 
Das Haushaltsgesetz 2026 verstoße gegen das Prinzip der Generationengerechtigkeit, untergrabe die
Schuldenbremse, schwäche den Föderalismus und löse Deutschlands strukturelle Probleme nicht. Stattdessen setze die 
Bundesregierung ihren Kurs einer unverantwortlichen Schuldenpolitik fort, gefährde die wirtschaftliche Stabilität 
des Landes und die finanzielle Handlungsfähigkeit kommender Generationen. 
Die Fraktion der AfD lehne das Haushaltsgesetz 2026 daher entschieden ab. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte das Haushaltsgesetz 2026 ab. Es sei die Grundlage für eine 
ungerechte, klimaschädliche und wirtschaftsfeindliche Politik der Koalition. Die Möglichkeiten, die die
Kreditermächtigungen, insbesondere des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, brächten, blieben
ungenutzt mit fatalen Folgen für Wachstum und Klima. 
Ebenso zeige das Haushaltsgesetz, dass die Koalition erneut die Sozialversicherungen mit Darlehen stützen 
müsse. Statt echter Reformen, die die Sozialversicherungen stabilisieren würden, werde auf Pump nachgeholfen. 
Ob die Sozialversicherung jemals in der Lage sein werde, diese Darlehen zurückzuzahlen, stehe in den Sternen. 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe im Haushaltsverfahren gezeigt, welche Alternativen es zu dieser 
ambitionslosen Politik der Koalition gibt.  
Sie habe zudem die beiden Anträge der Fraktion Die Linke zum Haushaltsgesetz unterstützt.  
Die Fraktion Die Linke hatte bei der Beratung des Regierungsentwurfs für das Haushaltsgesetz 2026 den Antrag 
gestellt, mit Beginn der Aufstellung des Bundeshaushalts 2028 systematisch die Geschlechtergerechtigkeit bei 
der Planung und im Vollzug des Bundeshaushalts zu berücksichtigen: Ab Aufstellung des Bundeshaushalts 2028 
in den Einzelplänen 08 (Bundesministerium der Finanzen), 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), 
17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und 23 (Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), in den Folgejahren unter Berücksichtigung der gesammelten
Erfahrungen in den weiteren Einzelplänen. Die Fraktion führte dazu aus, der Bundeshaushalt bilde
Verteilungsverhältnisse ab und sei Ausdruck von politischen Prioritätensetzungen. Durch die Erhebung von
geschlechtsspezifischen Daten und ihre Analyse würden die Auswirkungen der Haushaltspolitik transparenter und sie könnten
entsprechend der Gleichstellungspolitik gezielt angepasst werden. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abgelehnt. 
Die Fraktion Die Linke hatte bei der Beratung des Regierungsentwurfs für das Haushaltsgesetz 2026 den Antrag 
gestellt, den Bundesbehörden zu untersagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender oder
Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- oder Werkvertrag mit einem 
privaten Arbeitgeber hätten. Die Fraktion Die Linke wollte damit verhindern, dass Interessengruppen durch
Ausleihen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Ministerien die Möglichkeit erhalten würden, unmittelbar
Einfluss zu nehmen, indem sie zum Beispiel an der Erstellung von Gesetzentwürfen mitwirkten. Der Antrag zielte 
darauf ab, die Exekutive vom Lobby-Druck zu entlasten. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Fraktionen 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abgelehnt. 
Abschließend beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 
gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das 
Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) nebst Gesamtplan – Drucksachen 21/600, 21/602 – 
in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen. 
 
 
B. Besonderer Teil 
2.3.1. Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz 
2.3.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 
Der Text der Änderungen ergibt sich aus der Beschlussempfehlung; die Änderungen begründen sich wie folgt: 
Zu Nr. 1 
Anpassung. 
Zu Nr. 2 Buchstabe a) 
Anpassung. 
Zu Nr. 2 Buchstabe b) 
Mit der Änderung werden die im parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsgesetz 2025 beschlossenen
Anpassungen auch in das Haushaltsgesetz 2026 überführt. 
Zu Nr. 3 
Von der grundsätzlichen Regelung in Satz 1 kann es in engen Ausnahmen Durchbrechungen geben. Eine solche 
Ausnahme ist in Satz 3 geregelt: In Einzelfällen kann es für eine Behörde notwendig oder auch z. B.
wirtschaftlicher sein, für bestimmte Aufgaben Dienstleistungen einer anderen Behörde in Anspruch zu nehmen. Dabei kann 
es vorkommen, dass die Ausgabe zwar als Ausgabe der Bereichsausnahme veranschlagt ist, jedoch die Ist-
Ausgabe aus einem Titel abfließt, der nicht der Bereichsausnahme zuzuordnen ist. Ist diese Vorgehensweise zur
Aufgabenerfüllung als zweckdienlich oder wirtschaftlich anzusehen, so ist sie zulässig. 
Zu Nr. 4 
Mit der Änderung werden die im parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsgesetz 2025 beschlossenen
Anpassungen auch in das Haushaltsgesetz 2026 überführt.  
Zu Nr. 5 
Angesichts der sicherheits- und verteidigungspolitischen Entwicklung und vor dem Hintergrund einer konkreten 
Gefährdung des NATO-Bündnisgebiets durch aggressives Verhalten von Drittstaaten (insbesondere Russland) ist 
das Szenario eines Zustimmungs-, Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfalls (Artikel 80a und Artikel 115a 
GG) nicht mehr auszuschließen. Im Kontext vorbereitender Maßnahmen zur Landes- und Bündnisverteidigung 
ist für einen solchen Fall auch haushalterisch Vorsorge zu treffen. Die Buchung sämtlicher Einnahmen, Ausgaben 
und Verpflichtungsermächtigungen im Falle des Eintritts einer solchen Entwicklung erfolgt dann über das explizit 
und ausschließlich für diesen Fall eingerichtete Kapitel 1409.  
Es ist zwingend erforderlich, dass Deutschland sich auf diesen Fall vorbereitet, denn die gegenwärtig existierende 
Haushaltssystematik des Einzelplans 14 wird den dann bestehenden Notwendigkeiten nicht ausreichend gerecht. 
Die Bündelung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben in einem zentralen Kapitel 1409 ist für einen solchen Fall, 
der schlanke Prozesse und Abläufe erfordert, zwingend geboten und vorab vorzubereiten. Der neu in das
Haushaltsgesetz 2026 aufzunehmende § 7 Absatz 12 definiert dabei den Ausgangspunkt für die haushalterische
Notbewirtschaftung der gesamten Ermächtigungen des Einzelplans 14 gebündelt aus einem Kapitel 1409. 
Zu Nr. 6 
Mit der Änderung werden die im parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsgesetz 2025 beschlossenen
Anpassungen auch in das Haushaltsgesetz 2026 überführt.  
Ergänzend wird geregelt, dass Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften die
bewilligte Zuwendung in voller Höhe erhalten können, auch wenn die Zuwendungsmittel zum Zeitpunkt des Abrufs 
oder der Anforderung nicht oder noch nicht vollständig benötigt werden.  
Zu Nr. 7 
Der Bund ist gemäß § 364 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verpflichtet, der Bundesagentur für 
Arbeit (BA) Liquiditätshilfen zu gewähren, deren Rahmen durch das Haushaltsgesetz festgelegt wird. In
Anbetracht der konjunkturbedingten Einnahme- und Ausgabeentwicklung und unter Zugrundelegung der
ökonomischen Eckwerte der Bundesregierung vom Oktober 2025 wird zur Absicherung unterjähriger Liquidität der
Finanzrahmen von 8 Mrd. Euro auf 12 Mrd. Euro festgelegt.  
Die ökonomischen Herbsteckwerte der Bundesregierung vom Oktober 2025 erwarten eine jahresdurchschnittliche 
Arbeitslosigkeit von 2,902 Millionen Personen. Aus dieser Zahl lassen sich mehrere Szenarien für die Annahmen 
der größten Ausgabeposition des Haushalts der BA, das Arbeitslosengeld, ableiten. Ein mittlerer für den Haushalt 
der BA abgeleiteter Wert sieht eine Absenkung der Anzahl an Leistungsbeziehenden auf rund 929.000 im
Jahresdurchschnitt 2026 vor. Derzeit liegt die Zahl bei über einer Million Personen (Stand: September 2025). Tritt die 
Herbstprognose ein, kann bei einer verzögerten Wirkung im Rechtskreis SGB III die Zahl der
Leistungsbeziehenden dennoch deutlich oberhalb dessen liegen, was mit dem Haushaltsplan der BA erwartet wird. Verbleibt die 
Zahl der Leistungsbeziehenden im Rechtskreis SGB III auf dem aktuellen Niveau, so wäre mit mehr als 70.000 
Leistungsbeziehenden gegenüber der mittleren Annahme im Haushaltsplan der BA zu rechnen. Dies hätte eine 
Finanzwirkung von etwa zwei Milliarden Euro. 
Gleichzeitig steht der BA im Gegensatz zum Jahr 2025 keine Möglichkeit der Defizitfinanzierung aus eigenen 
Rücklagemitteln zur Verfügung, da die Rücklage von mehr als drei Milliarden Euro mit dem Jahr 2025 verbraucht 
sein wird. 
Infolgedessen wird der Liquiditätsrahmen für unterjährige Liquiditätshilfen um vier Milliarden Euro angehoben.
Zu Nr. 8 
a) Die Erhöhung der Einsparquote von 2 auf 2,2 Prozent erfolgt zur Umsetzung des Maßgabebeschlusses des 
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 4. September 2025 (Ausschussdrucksache 
21(8)1643).  
b) Die Anpassungen erfolgen aufgrund von Neubewertungen. 
Zu Nr.9 
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung aufgrund eines Büroversehens. 
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen 
AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. 
2.3.1.2. Änderungsanträge der Fraktion Die Linke 
I. Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:  
1. Nach Abschnitt 2 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt:  
„Abschnitt 3 
Gender Budgeting 
§ 15 
Geschlechtergerechtigkeit bei Planung und Vollzug des Bundeshaushalts 
(1) Mit Beginn der Aufstellung des Bundeshaushalts 2028 berücksichtigt die Bundesregierung systematisch 
die Geschlechtergerechtigkeit bei der Planung und im Vollzug des Bundeshaushalts: Ab Aufstellung des 
Bundeshaushalts 2028 in den Einzelplänen 08 (Bundesministerium der Finanzen), 11 (Bundesministerium 
für Arbeit und Soziales), 17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und 
23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), in den Folgejahren unter 
Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen in den weiteren Einzelplänen. 
(2) Die Umsetzung der verstärkten und systematischen Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit bei 
der Planung und im Vollzug des Bundeshaushalts gliedert sich in vier Bereiche: analysieren, Ziele setzen, 
umsetzen, evaluieren. Zunächst analysiert das jeweils zuständige Bundesministerium
geschlechtsspezifische Fragestellungen und zeigt Ursachen und Wirkungen auf. Leitfragen dabei sind, welche der im
jeweiligen Einzelplan veranschlagten Ausgaben Frauen/Mädchen und Männer/Jungen sowie trans-, inter- und 
nichtbinäre Personen in welchem Ausmaß in Anspruch nehmen; ob es in diesem Zusammenhang
geschlechtsspezifisch unterschiedliche Bedürfnisse und Problemlagen und wenn ja, welche es gibt; womit 
und wodurch in dem jeweiligen Einzelplan geschlechtsspezifische Wirkungen erzielt werden sollen; wie 
und in welchem Ausmaß die Mittelveranschlagung und Mittelverwendung einen Beitrag zum Abbau von 
geschlechtsspezifischen Ungleichheiten leistet. Hierbei soll ebenfalls untersucht werden, in welchem
Zusammenhang sich die unterschiedliche Zeitverwendung der Geschlechter und insbesondere das Verhältnis 
von bezahlter und unbezahlter Arbeit zu der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln der 
Geschlechter steht. Anschließend definiert das jeweils zuständige Bundesministerium bezogen auf den
jeweiligen Einzelplan konkrete und überprüfbare Gleichstellungsziele, entwickelt entsprechende
Indikatoren, plant Strategien und Maßnahmen und setzt diese um. Das jeweils zuständige Bundesministerium
untersucht und dokumentiert die Ergebnisse und Fortschritte hinsichtlich der gesetzten Gleichstellungsziele 
und überprüft die Zielerreichung anhand der vorab festgelegten Indikatoren – insbesondere, in welchem 
Ausmaß geschlechtsspezifische Unterschiede ausgeglichen werden konnten. 
(3) Beginnend mit dem Jahr 2029 erstattet die Bundesregierung dem Bundestag jährlich im ersten Quartal 
schriftlich einen Fortschrittsbericht zu der Umsetzung der in den Absätzen 1. und 2. geregelten Vorgaben.“ 
2. Die bisherigen Abschnitte 3 und 4 werden die Abschnitte 4 und 5, die bisherigen §§ 15 bis 25 werden die 
§§ 16 bis 26.
Begründung: 
„Gender Budgeting“ ist die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter im Haushalt. Der
Bundeshaushalt bildet Verteilungsverhältnisse ab und ist Ausdruck von politischen Prioritätensetzungen. Durch die Erhebung 
von geschlechtsspezifischen Daten und ihre Analyse werden die Auswirkungen der Haushaltspolitik transparenter 
und sie kann entsprechend der Gleichstellungspolitik gezielt angepasst werden. 
Die Erfahrungen mit Gender Budgeting von kommunaler bis zur internationalen Ebene zeigen, dass die
öffentlichen Einnahmen und Ausgaben geschlechtsspezifische Auswirkungen haben. Einen geschlechtsneutralen
Haushalt gibt es nicht. Für eine Verwirklichung des grundgesetzlich festgelegten Ziels der Geschlechtergleichstellung 
kommt es darauf an, die erhebliche Lenkungswirkung der Haushaltsplanung bewusst hierfür einzusetzen. 
Dabei ist nicht allein die Verteilung von öffentlichen Mitteln in die Analyse einzubeziehen, sondern es ist
insbesondere auch darauf zu achten, die Verteilung von Zeit unter geschlechtsspezifischen Aspekten zu betrachten und 
zu steuern. Die Zeitbudgetanalyse des Statistischen Bundesamtes macht deutlich, dass neben durchaus erreichten 
materiellen Gleichstellungsmomenten die Verteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit zwischen den
Geschlechtern in den vergangenen Jahrzehnten nahezu unverändert geblieben ist. Dies gilt es zu verändern. 
Gender Budgeting macht den Bundeshaushalt transparenter und fördert gesellschaftliche Debatten. 
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abgelehnt. 
II. Der Haushaltsausschuss wolle beschließen: 
1. Nach § 22 wird folgender § 23 eingefügt: 
„§ 23 
Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck 
Den Bundesbehörden ist es für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts untersagt, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit beratender und/oder Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder
ruhenden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit 
nichtstaatlichen Anteilseignern haben.“ 
2. Die bisherigen §§ 24 und 25 werden die §§ 25 und 26. 
Begründung: 
In den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gleichzeitig 
vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Die Abgesandten wirken zum Teil direkt an der
Erstellung von Gesetzesentwürfen mit. Es ist nicht auszuschließen, dass Lobby-Gruppen so ihre Interessen
unmittelbar durchsetzen können. Sich darüber öffentlich empört zu zeigen reicht nicht aus. Die Exekutive kann nur 
durch eindeutige Regeln von Lobby-Druck entlastet werden. 
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abgelehnt.
Berlin, den 13. November 2025 
Christian Haase 
Berichterstatter 
Dr. Michael Espendiller 
Berichterstatter 
Dr. Thorsten Rudolph 
Berichterstatter 
Dr. Sebastian Schäfer 
Berichterstatter 
Ines Schwerdtner 
Berichterstatterin 
 
 
 
  
Haushalt 2026 
Ergebnis der Beratung 
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 
Gesamtübersicht 
 
  
in Mio. € 
I. Ausgaben  
 Entwurf  ............................................................................................................. 520.476 
 Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2025)  ................................................. +3,6 
 Veränderung  .................................................................................................... +4.065 
 Ausgaben  neu  ................................................................................................ 524.540 
 Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2025)  ................................................. +4,4 
 Investitionen  
 • Entwurf  .....................................................................................................  56.118 
 • Veränderung  ............................................................................................  +2.235 
 Investitionen  neu  ......................................................................................  58.354 
II. Einnahmen  
 1. Steuereinnahmen  
 • Entwurf  .....................................................................................................  383.830 
 • Veränderung  ............................................................................................  +3.384 
 Steuereinnahmen  neu  ..............................................................................  387.214 
 2. Sonstige Einnahmen  
 • Entwurf  .....................................................................................................  46.780 
 • Veränderung  ............................................................................................  -7.418 
 Sonstige Einnahmen  neu  .........................................................................  39.362 
 3. Nettokreditaufnahme  
 • Entwurf  .....................................................................................................  89.866 
 • Veränderung  ............................................................................................  +8.099 
 Nettokreditaufnahme  neu  .........................................................................  97.965 
 4. Abzug aufgrund der Bereichsausnahme des Art. 115 Abs. 2 S. 4 GG 57.573 
 • Ausgaben der Bereichsausnahme  ..........................................................  100.862 
 • abzüglich 1 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts des der 
Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres  ....................................... 43.290 
 5. Für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme (3. abzgl. 4.) 40.392 
 6. Obergrenze der für die Schuldenregel relevanten Kreditaufnahme: 40.392 
 • Strukturkomponente  ................................................................................  15.151 
 • Konjunkturkomponente  ............................................................................  -15.597 
 • Saldo der finanziellen Transaktionen  ......................................................  -9.644 
Differenzen durch Rundung möglich 
   
Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2026 
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 
Einnahmen 
 
Einzelplan 
Ressort
Regierungsentwurf 
Ergebnis Haushaltsausschuss 
Neuer 
Ansatz
Erhöhungen
Herabsetzungen 
Mehr (+) 
Weniger (-) 
(Saldo) 
 
in Tausend €  
1 2 3 4 5 6  
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 103 - - - 103  
02 Deutscher Bundestag 2.343 - - - 2.343  
03 Bundesrat 51 - - - 51  
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 2.302 100 6 +94 2.396  
05 Auswärtiges Amt 192.819 - - - 192.819  
06 Bundesministerium des Innern 590.761 986 1.080 -94 590.667  
07 Bundesministerium der Justiz und für 
Verbraucherschutz 
749.777 - - - 749.777  
08 Bundesministerium der Finanzen 256.284 - - - 256.284  
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 894.003 - 184.000 -184.000 710.003  
10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung 
und Heimat 
110.915 - - - 110.915  
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1.481.721 10.000 - +10.000 1.491.721  
12 Bundesministerium für Verkehr 14.668.711 - - - 14.668.711  
14 Bundesministerium der Verteidigung 800.000 - - - 800.000  
15 Bundesministerium für Gesundheit 106.163 - - - 106.163  
16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, 
Naturschutz und nukleare Sicherheit 
1.331.914 2.000 74.308 -72.308 1.259.606  
17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend 
279.671 - - - 279.671  
19 Bundesverfassungsgericht 40 - - - 40  
20 Bundesrechnungshof 392 - - - 392  
21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und 
die Informationsfreiheit 
85 - - - 85  
23 Bundesministerium für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung 
678.966 - - - 678.966  
25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung 
und Bauwesen 
183.173 - - - 183.173  
30 Bundesministerium für Forschung, Technologie 
und Raumfahrt 
51.251 - - - 51.251  
32 Bundesschuld 91.232.718 8.124.782 - +8.124.782 99.357.500  
60 Allgemeine Finanzverwaltung 406.861.430 19.914.000 23.727.929 -3.813.929 403.047.501  
 
 Summe 520.475.593 28.051.868 23.987.323 +4.064.545 524.540.138  
Im Epl. 32 (Spalte 6) Nettokreditaufnahme = 97.964.556 
Im Epl. 60 (Spalte 5) Steuermehreinnahmen = 3.384.000 
Im Epl. 60 (Spalte 6) Münzeinnahmen = 145.000 
   
Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2026 
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 
Ausgaben 
 
Einzelplan 
Ressort
Regierungsentwurf 
Ergebnis Haushaltsausschuss 
Neuer 
Ansatz
Erhöhungen
Herabsetzungen 
Mehr (+) 
Weniger (-) 
(Saldo) 
 
in Tausend €  
1 2 3 4 5 6  
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 67.388 - - - 67.388  
02 Deutscher Bundestag 1.253.110 23.019 156 +22.863 1.275.973  
03 Bundesrat 40.968 - - - 40.968  
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 4.897.874 225.675 125.257 +100.418 4.998.292  
05 Auswärtiges Amt 6.059.130 54.372 88.209 -33.837 6.025.293  
06 Bundesministerium des Innern 16.011.773 489.390 739.568 -250.178 15.761.595  
07 Bundesministerium der Justiz und für 
Verbraucherschutz 
1.163.043 51.281 1.045 +50.236 1.213.279  
08 Bundesministerium der Finanzen 10.777.901 76.571 31.332 +45.239 10.823.140  
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 7.973.203 231.706 2.301.604 -2.069.898 5.903.305  
10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung 
und Heimat 
6.986.900 44.784 38.613 +6.171 6.993.071  
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 197.407.131 451.980 518.071 -66.091 197.341.040  
12 Bundesministerium für Verkehr 28.219.674 634.959 953.273 -318.314 27.901.360  
14 Bundesministerium der Verteidigung 82.687.437 4.188.095 4.188.220 -125 82.687.312  
15 Bundesministerium für Gesundheit 20.088.787 1.709.035 23.877 +1.685.158 21.773.945  
16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, 
Naturschutz und nukleare Sicherheit 
2.853.650 45.399 126.960 -81.561 2.772.089  
17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend 
14.718.901 2.089.327 144.214 +1.945.113 16.664.014  
19 Bundesverfassungsgericht 46.423 - - - 46.423  
20 Bundesrechnungshof 202.239 - - - 202.239  
21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und 
die Informationsfreiheit 
52.154 - - - 52.154  
22 Unabhängiger Kontrollrat 14.600 - - - 14.600  
23 Bundesministerium für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung 
9.944.724 152.801 41.792 +111.009 10.055.733  
24 Bundesministerium für Digitales und 
Staatsmodernisierung 
- 1.359.624 - +1.359.624 1.359.624  
25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung 
und Bauwesen 
7.595.547 162.084 11.950 +150.134 7.745.681  
30 Bundesministerium für Forschung, Technologie 
und Raumfahrt 
21.258.995 2.700.987 2.141.713 +559.274 21.818.269  
32 Bundesschuld 34.080.712 789.996 1.221.341 -431.345 33.649.367  
60 Allgemeine Finanzverwaltung 46.073.329 3.440.025 2.159.370 +1.280.655 47.353.984  
 
 Summe 520.475.593 18.921.110 14.856.565 +4.064.545 524.540.138  
   
Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2026 
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 
Verpflichtungsermächtigungen 
 
Einzelplan 
Ressort
Regierungsentwurf 
Ergebnis Haushaltsausschuss 
Neuer 
Ansatz
Erhöhungen
Herabsetzungen 
Mehr (+) 
Weniger (-) 
(Saldo) 
 
in Tausend €  
1 2 3 4 5 6  
02 Deutscher Bundestag 48.469 - - - 48.469  
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 920.862 572.791 68.177 +504.614 1.425.476  
05 Auswärtiges Amt 2.511.981 132.500 3.220 +129.280 2.641.261  
06 Bundesministerium des Innern 6.462.884 3.531.557 141.150 +3.390.407 9.853.291  
07 Bundesministerium der Justiz und für 
Verbraucherschutz 
1.900 15.738 - +15.738 17.638  
08 Bundesministerium der Finanzen 3.197.584 197.066 - +197.066 3.394.650  
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 6.835.833 8.748.169 608.484 +8.139.685 14.975.518  
10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung 
und Heimat 
1.524.514 22.850 - +22.850 1.547.364  
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 6.867.267 23.000 7.370 +15.630 6.882.897  
12 Bundesministerium für Verkehr 17.596.612 1.059.715 614.873 +444.842 18.041.454  
14 Bundesministerium der Verteidigung 349.515.652 72.459.416 72.457.821 +1.595 349.517.247  
15 Bundesministerium für Gesundheit 1.154.379 20.700 11.500 +9.200 1.163.579  
16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, 
Naturschutz und nukleare Sicherheit 
2.094.556 56.020 14.444 +41.576 2.136.132  
17 Bundesministerium für Bildung, Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend 
1.003.425 964.128 6.696 +957.432 1.960.857  
19 Bundesverfassungsgericht 1.714 - - - 1.714  
22 Unabhängiger Kontrollrat 2.200 - - - 2.200  
23 Bundesministerium für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung 
6.963.521 1.005.000 17.968 +987.032 7.950.553  
24 Bundesministerium für Digitales und 
Staatsmodernisierung 
- 1.775.648 - +1.775.648 1.775.648  
25 Bundesministerium für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen 
5.175.332 152.688 153.250 -562 5.174.770  
30 Bundesministerium für Forschung, Technologie 
und Raumfahrt 
6.300.675 860.224 763.334 +96.890 6.397.565  
60 Allgemeine Finanzverwaltung 12.791.191 2.390.157 183.421 +2.206.736 14.997.927  
 
 Summe 430.970.551 93.987.367 75.051.708 +18.935.659 449.906.210  
   
Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2026 
- Beträge in Mio. € - 
Einnahmen 
 
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Einnahmen     
Epl. 09        
09 18 12901 Einnahmen im Zusammenhang mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz -182     
 Sonstiges Epl. 09 -2     
      
 Summe -184     
     
  
Epl. 11        
 Sonstiges Epl. 11 +10     
      
 Summe +10     
     
  
Epl. 16        
16 03 34101 Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle -74     
 Sonstiges Epl. 16 +2     
      
 Summe -72     
     
  
Epl. 32        
32 01 32511 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt +8.099     
 Sonstiges Epl. 32 +26     
      
 Summe +8.125     
     
  
   
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Einnahmen     
Epl. 60        
60 01 01101 Lohnsteuer +1.912     
60 01 01201 Veranlagte Einkommensteuer +1.551     
60 01 01301 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 018 03 erfasste 
Aufkommen) -525 
    
60 01 01401 Körperschaftsteuer +1.300     
60 01 01501 Umsatzsteuer -2.884     
60 01 01601 Einfuhrumsatzsteuer -929     
60 01 01803 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge +748     
60 01 02202 BNE-Eigenmittel der EU +2.975     
60 01 02203 Kunststoff-Eigenmittel der EU +143     
60 01 03103 Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und 
031 04 erfasste Aufkommen) -148 
    
60 01 03202 Tabaksteuer +260     
60 01 03301 Alkoholsteuer -60     
60 01 03602 Versicherungsteuer +100     
60 01 03703 Stromsteuer -230     
60 01 04401 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer +60     
60 01 04402 Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer +365     
60 01 04404 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer +135     
60 01 04406 Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge +90     
60 01 01111 Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur 
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland +1.287 
    
60 01 01113 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) -349 
    
60 01 01511 Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der 
Kindertagesbetreuung (KiQuTG) +1.993 
    
60 01 01514 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 -1.635     
60 01 03112 Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes -1.500     
60 01 03712 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des 
Stromsteuergesetzes -1.227 
    
60 02 11989 Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen +51     
60 02 26601 Erhebungskostenpauschale -338     
60 02 35901 Entnahmen aus Rücklage -9.700     
60 02 37101 Globale Mehreinnahme - Einnahmeverbesserung gegenüber 
Steuerschätzung -4.000 
    
60 02 37203 Globale Mindereinnahme +6.846     
 Sonstiges Epl. 60 -105     
      
 Summe -3.814     
   
Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2026 
- Beträge in Mio. € - 
Ausgaben 
 
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
    
Epl. 01        
 Sonstiges Epl. 01 +0 +0     
      
 Summe +0 +0     
     
  
Epl. 02        
 Sonstiges Epl. 02 +23 +0     
      
 Summe +23 +0     
     
  
Epl. 03        
 Sonstiges Epl. 03 +0 +0     
      
 Summe +0 +0     
     
  
Epl. 04        
04 12 71201 Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall  +97     
04 16 88221 Zuwendungen für die Errichtung, Ausstattung und Bauunterhaltung von 
Sportstätten für den Hochleistungssport  -59 
    
04 52 68322 Anreiz zur Stärkung der Film- und Serienproduktion in Deutschland  +120     
04 52 89424 Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland +120 +295     
 Sonstiges Epl. 04 -20 +52     
      
 Summe +100 +505     
     
  
Epl. 05        
05 01 68710 Beitrag an die Vereinten Nationen -59      
05 01 68734 Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und 
Sicherheitspolitik +26 +52 
    
 Sonstiges Epl. 05 -1 +77     
      
 Summe -34 +129     
     
  
   
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
    
Epl. 06        
06 01 68512 Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen 
Bildungsarbeit +78  
    
06 02 53241 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik -82 -50     
06 02 68551 Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und 
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für den Betrieb der Netze des 
Bundes -278  
    
06 02 89451 Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und 
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für Investitionen zum Betrieb der 
Netze des Bundes -214  
    
06 03 68412 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung +110      
06 25 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen 
Liegenschaftsmanagement  +232 
    
06 29 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen 
Liegenschaftsmanagement  +456 
    
06 29 71201 Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall +86 +2.744     
 Sonstiges Epl. 06 +50 +9     
      
 Summe -250 +3.390     
     
  
Epl. 07        
 Sonstiges Epl. 07 +50 +16     
      
 Summe +50 +16     
     
  
Epl. 08        
08 16 51801 Mieten und Pachten +31 +189     
 Sonstiges Epl. 08 +14 +9     
      
 Summe +45 +197     
     
  
   
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
    
Epl. 09        
09 01 68503 Sprunginnovationen und Innovationsökosystem -25 -89     
09 01 68321 Entwicklung digitaler Technologien -74 -57     
09 01 68322 Förderung der Computerspielentwicklung auf Bundesebene, Umsetzung der 
Strategie für den Games-Standort Deutschland und Computerspielpreis -125 -150 
    
09 01 68332 Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - 
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben -282 -197 
    
09 01 68531 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - Betrieb -550      
09 01 89431 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - Investitionen -94 -28     
09 01 89631 Beitrag bzw. Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation (ESA) in 
Paris -982  
    
09 02 67101 Wachstums- und Innovationskapital im Deutschlandfonds ("Zukunftsfonds 
II") +1 +249 
    
09 03 67104 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung 
an TenneT Deutschland durch die KfW +102 +7.481 
    
09 03 67121 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung 
an TransnetBW durch die KfW -2 +696 
    
09 04 67101 Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung der KfW an 
Rohstoffvorhaben  +158 
    
09 10 89201 Flankierung von Maßnahmen zur Ansiedlung und zum Erhalt der Produktion 
von kritischen Arzneimitteln in Deutschland +50 +148 
    
 Sonstiges Epl. 09 -90 -71     
      
 Summe -2.070 +8.140     
     
  
Epl. 10        
 Sonstiges Epl. 10 +6 +23     
      
 Summe +6 +23     
     
  
Epl. 11        
11 01 85622 Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit +171      
11 02 63201 Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung +200  
    
11 02 63681 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung -422      
11 02 63683 Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung -71      
 Sonstiges Epl. 11 +56 +16     
      
 Summe -66 +16     
     
  
   
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
    
Epl. 12        
12 01 74122 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) +225 +405     
12 01 74142 Erhaltung (Bundesstraßen) -450 -450     
12 01 89111 Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" +250 +450     
12 05 89601 Deutscher Beitrag zum Aufbau des europäischen 
Erdbeobachtungsprogramms "Copernicus" -145  
    
12 05 89602 Deutscher Beitrag zum Aufbau des europäischen, zivilen 
Satellitennavigationssystems GALILEO -68  
    
 Sonstiges Epl. 12 -131 +40     
      
 Summe -318 +445     
     
  
   
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
    
Epl. 14        
14 01 55932 Beitrag Beschaffung Nf E3A  +3.295     
14 03 42301 Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, 
der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Ausbildungsgeld für 
Anwärterinnen und Anwärter der Sanitätsoffizierslaufbahn +382  
    
14 03 42302 Wehrsold und Nebenleistungen der Wehrdienst Leistenden -382      
14 05 55402 Beschaffung und Erneuerung der Verpflegungsvorräte +4 +71     
14 05 55405 Beschaffung von Fernmeldematerial +378 -4.084     
14 05 55406 Beschaffung von Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich des 
Zubehörs  +14.842 
    
14 05 55407 Beschaffung von Kampffahrzeugen  +7.165     
14 05 55408 Beschaffung von Munition -3.721 -14.207     
14 05 55410 Beschaffung von Feldzeug- und Quartiermeistermaterial, soweit nicht an 
anderer Stelle veranschlagt +427 -698 
    
14 05 55412 Beschaffung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, 
schwimmendem und sonstigem Marinegerät -50 -11.187 
    
14 05 55413 Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- 
und sonstigem flugtechnischen Gerät  -18.500 
    
14 05 55417 Beschaffung des Waffensystems Eurofighter  -3.193     
14 05 55418 Beschaffung des Großraumtransportflugzeuges A400M +44 +56     
14 05 55420 Beschaffung Schützenpanzer PUMA  +12.775     
14 05 55435 German Mission Network  -7.089     
14 05 55437 Kurzwellenkommunikation  -1.747     
14 05 55438 Digitalisierung landbasierte Operationen  +221     
14 05 55439 Taktisches Wide Area Network (TaWAN)  -4.430     
14 05 55457 Beschaffung Radpanzer mittlere Kräfte +50 +6.815     
14 05 55463 Beschaffung bodengebundene Luftverteidigung NNbS  -7.030     
14 05 55470 Beschaffung Fregatte 126 - Alternative Plattform  +6.196     
14 06 55310 Erhaltung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, 
schwimmendem und sonstigem Marinegerät +100  
    
14 07 55319 Betrieb des Bekleidungswesens +2.350 +18.350     
14 07 55329 Betreiber- und Kooperationsmodelle für Telekommunikation und Satelliten  +1.285     
14 07 55369 Betreibermodelle und Vorhaltecharter für Flugzeuge, Flugkörper und 
flugtechnisches Gerät  -220 
    
14 07 55389 Komplexe Dienstleistungen IT-Betrieb +12 +51     
14 08 89141 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen +150 +1.200     
14 13 53201 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik +14 -51     
14 13 83102 Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften +175      
14 13 53255 Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen  +82     
 Sonstiges Epl. 14 +66 +35     
      
 Summe +0 +2     
     
  
Epl. 15        
15 02 85602 Überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen 
Pflegeversicherung +1.700  
    
 Sonstiges Epl. 15 -15 +9     
      
 Summe +1.685 +9     
     
  
   
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
    
Epl. 16        
16 03 89101 Endlagerung und Standortauswahlverfahren -80 +45     
 Sonstiges Epl. 16 -2 -3     
      
 Summe -82 +42     
     
  
Epl. 17        
17 02 88404 Zuweisung an das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und 
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter +248  
    
17 03 68411 Freiwilligendienste +33 +160     
17 03 68414 Bundesfreiwilligendienst +17 +80     
17 04 88201 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale 
Infrastruktur für Schulen +80  
    
17 04 68520 Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung +178 +283     
17 04 68521 Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung +94 +92     
17 04 89320 Überbetriebliche Berufsbildungsstätten +97 +78     
17 04 68530 BIBB - Betrieb +64      
17 04 68541 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens +141 +82     
17 04 67180 AFBG - Zinszuschüsse, Erstattung von Darlehnsausfällen und Erlassen an 
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Kosten der Darlehnsverwaltung 
der KfW +114  
    
17 04 68180 AFBG - Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen 
Aufstiegsmaßnahmen +762  
    
17 11 97203 Globale Minderausgabe -120      
 Sonstiges Epl. 17 +236 +183     
      
 Summe +1.945 +957     
     
  
Epl. 19        
 Sonstiges Epl. 19 +0 +0     
      
 Summe +0 +0     
     
  
Epl. 20        
 Sonstiges Epl. 20 +0 +0     
      
 Summe +0 +0     
     
  
Epl. 21        
 Sonstiges Epl. 21 +0 +0     
      
 Summe +0 +0     
     
  
   
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
    
Epl. 22        
 Sonstiges Epl. 22 +0 +0     
      
 Summe +0 +0     
     
  
Epl. 23        
23 02 68704 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen +74      
23 10 89601 Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia  +1.005     
 Sonstiges Epl. 23 +37 -18     
      
 Summe +111 +987     
     
  
Epl. 24        
24 01 68511 Digitale Souveränität und Sovereign Tech +29 +52     
24 01 68612 Souveräne Dateninfrastruktur und Künstliche Intelligenz +89 +160     
24 02 53215 Plattformökosystem für komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren +30 +54     
24 02 53216 Digitale Gesellschaft und Datenpolitik +79 +143     
24 02 68511 Zuschüsse an die Anstalt öffentlichen Rechts Föderale IT-Kooperation +57 +102     
24 02 53221 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik +154 +276     
24 02 81222 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und 
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik +81 +146 
    
24 02 68531 Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und 
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für den Betrieb der Netze des 
Bundes +278 +400 
    
24 02 89431 Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und 
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für Investitionen zum Betrieb der 
Netze des Bundes +214  
    
24 03 53214 Maßnahmen im Bereich der Staatsmodernisierung und des 
Bürokratierückbaus +48 +86 
    
 Sonstiges Epl. 24 +302 +357     
      
 Summe +1.360 +1.776     
     
  
Epl. 25        
25 01 63201 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz +160      
25 01 71301 Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und 
Europäische Transformation  +53 
    
25 02 88311 Modellvorhaben innovative Sport- und Bewegungsräume -10 -150     
 Sonstiges Epl. 25 +0 +96     
      
 Summe +150 -1     
     
  
   
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
    
Epl. 30        
30 02 88201 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale 
Infrastruktur für Schulen -80  
    
30 02 68520 Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung -184 -283     
30 02 68521 Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung -94 -92     
30 02 89320 Überbetriebliche Berufsbildungsstätten -97 -78     
30 02 68530 BIBB - Betrieb -58      
30 02 68541 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens -141 -82     
30 02 88440 Zuweisung an das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und 
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" -248  
    
30 02 67180 AFBG - Zinszuschüsse, Erstattung von Darlehnsausfällen und Erlassen an 
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Kosten der Darlehnsverwaltung 
der KfW -114  
    
30 02 68180 AFBG - Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen 
Aufstiegsmaßnahmen -762  
    
30 03 68519 Nationale Forschungsdateninfrastruktur -81      
30 04 68310 Innovativer Transfer; regionale Innovationsökosysteme, Forschung an 
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften +52 +117 
    
30 04 68520 Raumfahrt - Informationssicherheit +87 +76     
30 04 68530 Gesundheitsforschung und globale Gesundheit -3 +114     
30 09 68380 Entwicklung digitaler Technologien +74 +57     
30 09 68381 Förderung der Computerspielentwicklung auf Bundesebene, Umsetzung der 
Strategie für den Games-Standort Deutschland und Computerspielpreis +125 +150 
    
30 09 68390 Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - 
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben +282 +197 
    
30 09 68590 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) - Betrieb +581      
30 09 89490 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) - Investitionen +96 +28     
30 09 89690 Beitrag bzw. Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation (ESA) in 
Paris +982  
    
30 09 89691 Deutscher Beitrag an die ESA zum Aufbau und zur Weiterentwicklung des 
europäischen Erdbeobachtungsprogramms "Copernicus" +145  
    
30 09 89692 Deutscher Beitrag an die ESA zum Aufbau und zur Weiterentwicklung des 
europäischen, zivilen Satellitennavigationssystems GALILEO +68  
    
30 11 97201 Globale Minderausgabe +72      
 Sonstiges Epl. 30 -140 -106     
      
 Summe +559 +97     
     
  
   
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung     
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
    
Epl. 32        
32 05 57501 Zinsen für Bundesanleihen -208      
32 05 57503 Zinsen für Bundesobligationen -149      
32 05 57505 Zinsen für Bundesschatzanweisungen -135      
32 05 57506 Diskont für Unverzinsliche Schatzanweisungen -208      
32 05 57508 Zinsen gem. § 4 des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG) +113      
32 05 57521 Zinsen für das Kassenmanagement des Bundes -58      
32 05 57530 Zinsen für die Kreditaufnahme des Sondervermögens Infrastruktur und 
Klimaneutralität +673  
    
32 08 87601 Entschädigungen und Kosten aus auslandsbezogenen Gewährleistungen 
und Umschuldungen, Zahlungen zur Abwendung oder Minderung von 
Schäden -450  
    
 Sonstiges Epl. 32 -10 +0     
      
 Summe -431 +0     
     
  
Epl. 60        
60 02 68307 Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis -1.040      
60 02 68501 Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse -99      
60 02 68706 Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich 
Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung +3.000 +2.145 
    
60 02 97111 Globale Mehrausgabe - Vorsorge -355      
60 02 46171 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 -539      
60 02 88241 Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des Strukturstärkungsgesetzes 
Kohleregionen +250  
    
60 02 89343 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich 
des BMWE -56 +94 
    
60 02 89345 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich 
des BMV -44 -183 
    
60 02 89348 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich 
des BMFTR +84 +112 
    
 Sonstiges Epl. 60 +80 +39     
      
 Summe +1.281 +2.207     
 

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ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung &#xd;
- Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1 -&#xd;
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des  Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)</titel>
  <datum>2025-11-21</datum>
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