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    <titel>Beschaffungen im Verteidigungsbereich - NATO-Anforderungen, europäische Kooperationen und nationale Strukturen</titel>
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    <bezeichnung>B90/GR</bezeichnung>
    <titel>Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</titel>
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    <datum>2025-11-28</datum>
    <verteildatum>2025-12-02</verteildatum>
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    <titel>Sara Nanni, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</titel>
    <autor_titel>Sara Nanni</autor_titel>
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    <titel>Agnieszka Brugger, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</titel>
    <autor_titel>Agnieszka Brugger</autor_titel>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2991
21. Wahlperiode 28.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sara Nanni, Agnieszka Brugger, Jeanne Dillschneider, 
Dr. Sebastian Schäfer, Julian Joswig, Chantal Kopf, Niklas Wagener, Robin 
Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschaffungen im Verteidigungsbereich – NATO-Anforderungen, europäische 
Kooperationen und nationale Strukturen
Die Vollinvasion Russlands in die Ukraine und die von den
Nachrichtendiensten bestätigten aggressiven, offensiven und zunehmend eskalativen
Maßnahmen Russlands wie das Ausspähen von Zielen, das Sabotieren von Infrastruktur 
und die Nichtachtung der Lufträume von NATO-Staaten zeigen sehr deutlich, 
dass sich die Sicherheitslage in Europa verändert hat (www.bundestag.de/aussc
huesse/weitere_gremien/parlamentarisches-kontrollgremium/1111516-111
1516). „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“, so 
formuliert es Bundeskanzler Friedrich Merz (www.zdfheute.de/politik/ausland/
merz-frieden-bedrohung-russland-100.html). Deutschland und Europa müssen 
ihre Verteidigungsfähigkeit entsprechend schnell stärken, um sich gegen diese 
Aggression zu behaupten und den Frieden in Freiheit für Deutschland und die 
Ukraine zu verteidigen. Nur so können Deutschland und Europa ihre
Autonomie in Zeiten massiver globaler Machtverschiebungen und eines möglichen
absehbaren Rückzugs der USA aus der sicherheitspolitischen Verantwortung für 
Europa sichern. Die NATO hat dafür bei ihrem Gipfel in Den Haag am 25. Juni 
2025 klare Ziele formuliert: 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für 
Verteidigung und weitere 1,5 Prozent des BIP für erweiterte Sicherheit, um die 
NATO-Fähigkeitsplanung umzusetzen. Dieses Ausgabenziel zollt der nach dem 
NATO-Gipfel in Madrid 2022 überarbeiteten Fähigkeitsplanung der NATO 
Rechnung, die infolge der veränderten Bedrohungslage angepasst wurde. Die 
Fähigkeitsplanung wurde im Frühjahr 2024 im Grundsatz fertiggestellt und am 
5. Juni 2025 in Brüssel von der NATO beschlossen. Im Deutschen Bundestag 
haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen mit SPD und Union bereits am 
18. März 2025 mit der Grundgesetzänderung zur Aussetzung der
Schuldenbremse für erweiterte Sicherheitsausgaben die erforderlichen finanziellen
Möglichkeiten geschaffen. Der deutsche Verteidigungshaushalt soll bis zum Jahr 
2029 schrittweise auf 152,8 Mrd. Euro anwachsen und damit die avisierten 
3,5 Prozent BIP erreichen.
Die Bundesregierung muss jetzt nach Auffassung der Fragestellenden die
vorhandenen finanziellen Mittel in einen glaubwürdigen und dauerhaften
Fähigkeitsaufwuchs übersetzen. Dafür muss mit diesem Geld kosteneffizient das
benötigte militärische Material beschafft und schnell der Truppe zugeführt
werden. Dazu muss klar sein, welches militärische Material Deutschland benötigt. 
Und es muss sichergestellt werden, dass man dieses Material nicht zu erhöhten 
Preisen unter Vertrag nimmt und diese Verträge zuverlässig und im geplanten 
Zeitrahmen umgesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist eine konsequente, 
umfassende und strategische Planung durch die politische und militärische
Führung sowie klare Entscheidungen, funktionierende und effiziente
Rahmenbedingungen und Verfahren und entschlossenes Nachhalten in der
Projektsteuerung durch die Bundesregierung.
Noch nie hatte die Bundesregierung so viel Geld zur Verfügung, um Material 
für die Bundeswehr zu beschaffen. Dennoch zeigen aus Sicht der
Fragestellenden aktuelle Probleme bei Beschaffungen wie der Digitalisierung des Heeres 
(Digitalisierung landbasierter Operationen – D-LBO; www.spiegel.de/politik/d
eutschland/bundeswehr-digitalfunk-projekt-geraet-ausser-kontrolle-a-e6c531c
a-ee54-4fb0-8b43-cfcf0750615d), der Fregatten F126 (www.focus.de/politik/de
utschland/f126-ist-noch-nicht-fertig-deutschlands-modernstem-kriegsschiff-dro
ht-das-aus_94a44c0c-1ec6-4a81-8439-a0db4a029d0e.html) und dem
zukünftigen deutsch-französisch-spanischem Luftkampfsystem Future Combat Air
System (FCAS; https://esut.de/2025/11/meldungen/64853/streit-um-fcas-zwischen-
airbus-und-dassault/) sowie die nach Ansicht der Fragestellenden offenen
Fragen zur Umsetzung der schon seit Anfang 2024 ausgearbeiteten NATO
Minimum Capability Requirements, dass weiterhin hoher Nachjustierungsbedarf
besteht. Um den aktuellen und künftigen verteidigungspolitischen
Herausforderungen gerecht zu werden, braucht es nach Auffassung der Fragestellenden 
dringend einen klaren Planungsrahmen, eine echte Reform des
Beschaffungswesens und eine entschlossene Initiative für mehr und funktionierende
Kooperation bei gemeinsamen europäischen Beschaffungen, Entwicklungen und
gemeinsamer Produktion.
Wir fragen die Bundesregierung:
 1. Zu welchem Zeitpunkt wurden die nach 2022 erstellten NATO Minimum 
Capability Requirements durch das Supreme Headquarters Allied Powers 
Europe (SHAPE) der NATO erstmalig so weit finalisiert, dass
Deutschland sie für seine Planungen zum Ankerpunkt machen konnte?
 2. Zu welchem Zeitpunkt hatte die militärische Führung der Bundeswehr 
erstmalig Kenntnis über und Einsicht in den Stand der Planungen der 
NATO Minimum Capability Requirements durch SHAPE, wie sie im 
Sommer 2024 presseöffentlich wurden?
 3. Zu welchem Zeitpunkt wurden der Bundeskanzler, der Bundesminister der 
Verteidigung und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des
Bundesministeriums der Verteidigung jeweils darüber informiert, dass die NATO 
Minimum Capability Requirements von der NATO ausgeplant wurden, 
und wann wurden sie jeweils darüber unterrichtet, welchem
Fähigkeitsaufwuchs inklusive möglicher neuer Ausgabenziele diese Planungen
entsprechen?
 4. Mit welchen Empfehlungen wurden die Planungen der NATO Minimum 
Capability Requirements von der militärischen Führungsebene der
Bundeswehr an die politische Leitungsebene des Bundesministeriums der
Verteidigung herangetragen?
 5. Hat das Bundesministerium der Verteidigung bereits vor dem politischen 
Beschluss der NATO-Planung durch die NATO-
Verteidigungsministerinnen und NATO-Verteidigungsminister am 5. Juni 
2025 in Brüssel Schlüsse für die nationale Fähigkeitsplanung der
Bundeswehr aus den bereits im Kern im Frühjahr bzw. Sommer 2024
vorliegenden neuen NATO Minimum Capability Requirements gezogen?
a) Wenn ja, welche Schlüsse hatte das Bundesministerium der
Verteidigung gezogen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie ist in diesem Zusammenhang der „Kurs Marine“ zu bewerten?
 6. Hat das Bundesministerium der Verteidigung bereits vor dem politischen 
Beschluss der NATO-Planung durch die NATO-
Verteidigungsministerinnen und NATO-Verteidigungsminister am 5. Juni 
2025 in Brüssel Prozesse für die nationale Fähigkeitsplanung der
Bundeswehr, basierend auf den im Kern im Frühjahr bzw. Sommer 2024
vorliegenden neuen NATO Minimum Capability Requirements, eingeleitet?
a) Wenn ja, welche Prozesse hatte das Bundesministerium der
Verteidigung eingeleitet?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie ist in diesem Zusammenhang der „Kurs Marine“ zu bewerten?
 7. Hat das Bundesministerium der Verteidigung nach dem Beschluss der 
NATO Minimum Capability Requirements am 5. Juni 2025 in Brüssel 
Schlüsse für die nationale Fähigkeitsplanung gezogen?
a) Wenn ja, welche Schlüsse hat das Bundesministerium der
Verteidigung gezogen?
b) Wenn nein, warum nicht?
 8. Hat das Bundesministerium der Verteidigung nach dem Beschluss der 
NATO Minimum Capability Requirements am 5. Juni 2025 in Brüssel 
Prozesse für die nationale Fähigkeitsplanung eingeleitet?
a) Wenn ja, welche Prozesse hat das Bundesministerium der
Verteidigung eingeleitet?
b) Wenn nein, warum nicht?
 9. Worin liegt der Unterschied zwischen den im Frühjahr bzw. Sommer 2024 
erarbeiteten NATO Minimum Capability Requirements und den am 5.
Juni 2025 von den NATO-Verteidigungsministerinnen und NATO-
Verteidigungsministern im NATO-Hauptquartier in Brüssel beschlossenen 
NATO Minimum Capability Requirements?
10. Welche Dokumente sind bei der Umsetzung der NATO Minimum
Capability Requirements für die nationale Fähigkeitsplanung der Bundeswehr 
strukturgebend, und welche Dokumente sind für die zukünftige
Fähigkeitsplanung noch vorgesehen?
a) Welche Rolle spielen hier die Einsatzgrundsätze der Teilstreitkräfte?
b) Wann wurden die Einsatzgrundsätze jeweils das letzte Mal
aktualisiert?
11. Inwiefern wurden Vorschläge der Teilstreitkräfte der Bundeswehr und des 
Unterstützungsbereichs der Bundeswehr und ihrer jeweiligen Inspekteure 
bzw. Kommandeure bei der Anpassung ihrer jeweiligen
Fähigkeitsplanung berücksichtigt?
12. Inwiefern wurden Vorschläge des Bundesamtes für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) bei der
Anpassung der Fähigkeitsplanung der Teilstreitkräfte der Bundeswehr und des 
Unterstützungsbereichs der Bundeswehr berücksichtigt?
13. Auf Grundlage welcher Prozesse wurde die den Haushälterinnen und 
Haushältern übermittelte Übersicht über neue Vorhaben aus den
Kapiteln 14 04 und 14 05 sowie aus dem Wirtschaftsplan 2025 zum
Sondervermögen Bundeswehr zur Beschaffung von Material in Höhe von 377 Mrd. 
Euro (www.politico.eu/article/germany-military-wish-list-defense-politic
s-budget-domestic-industry/) erstellt?
14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über bestehende
Kooperationen unter EU-Partnern und mit bzw. unter Nationen mit
bestehenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit der EU im
Verteidigungsbereich vor?
a) Welche Daten erfasst die Bundesregierung zu diesen Kooperationen 
systematisch?
b) Wie erfasst die Bundesregierung diese Daten systematisch?
c) In welchem Detail oder aggregierten Zustand liegen diese Daten vor?
15. Wie hoch ist der Anteil gemeinsamer europäischer Beschaffungen an den 
deutschen Verteidigungsbeschaffungen (bitte jeweils Anteil gemeinsamer 
Beschaffungsvorhaben an Gesamtzahl der Beschaffungen und Anteil der 
Kosten gemeinsamer Beschaffungen an dem Umfang der
Gesamtbeschaffungskosten, aufgeschlüsselt nach: rein nationalen Beschaffungen,
gemeinsamen bi- oder multilateralen Beschaffungen mit EU-Partnern,
gemeinsamen Beschaffungen im Rahmen von EU-Kooperationen und bzw. 
oder mit Nationen mit bestehenden Sicherheits- und
Verteidigungspartnerschaften mit der EU [bitte separat aufschlüsseln; bitte angeben, welche 
Staaten beteiligt sind], gemeinsamen Beschaffungen mit anderen NATO-
Partnern, internationalen Beschaffungen mit deutschem Produktionsanteil, 
rein internationalen Beschaffungen; jeweils aufgeschlüsselt nach den
Kalenderjahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025, angeben)?
16. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium der Verteidigung, um 
den Anteil der gemeinsamen Beschaffungen und Rüstungskooperationen 
mit EU-Partnern und mit Nationen mit bestehenden Sicherheits- und
Verteidigungspartnerschaften mit der EU zu erhöhen?
17. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium der Verteidigung, um 
bis Ende 2027 mindestens 40 Prozent gemeinsam europäisch zu
beschaffen, wie es im Kommuniqué „Defence Readiness Roadmap 2030“ vom 
16. Oktober 2025 von der Europäischen Kommission und der Hohen
Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik
formuliert wurde (https://defence-industry-space.ec.europa.eu/document/downlo
ad/9db42c04-15c2-42e1-8364-60afb0073e68_en), und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung, um andere EU-Mitgliedstaaten dabei zu 
unterstützen, dieses Ziel zu erreichen?
18. Hat die Bundesregierung eine Bewertung dazu vorgenommen, ob
Anpassungen an den Strukturen, Verfahren und Instrumenten der EU
erforderlich sind, um die Voraussetzungen für gemeinsame Beschaffungen und 
Rüstungskooperationen mit EU-Partnern zu stärken, und wenn ja, wie
lautet diese?
19. Welche Maßnahmen einerseits auf europäischer Ebene, andererseits auf 
nationaler Ebene sind nach Bewertung der Bundesregierung erforderlich, 
um die Genehmigungsverfahren, Vergaberichtlinien und die Verwaltung 
gemeinsamer Beschaffungen mit EU-Partnern zu vereinfachen und zu
beschleunigen?
20. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Hürden für eine Ausweitung
gemeinsamer Beschaffungen und Rüstungskooperationen mit EU-Partnern, 
und wenn ja, welche?
21. Welche Strategie und welche Maßnahmen verfolgt das
Bundesministerium der Verteidigung zur Stärkung der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA)?
22. Welche Anpassungen des Verantwortungsbereichs der EDA sind nach
Bewertung der Bundesregierung erforderlich, damit sie ihre Rolle bei der
Ermöglichung gemeinsamer Beschaffungen mit EU-Partnern besser
ausfüllen kann, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung dahin
gehend?
23. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium der Verteidigung zur 
Ertüchtigung gemeinsamer Beschaffungen in den im Weißbuch zur
europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 als Priorität identifizierten
Fähigkeitsbereichen Luftverteidigung sowie Land- und maritime Systeme, in 
denen die Bundesregierung im Mai 2025 ihre Bereitschaft erklärt hat, eine 
Führungsrolle („Lead-Nation“) zu übernehmen (www.bmvg.de/de/aktuell
es/europas-verteidigungsfaehigkeiten-ausbauen-5942558), sofern 
Deutschland „Lead-Nation“ werden sollte?
24. Wie bereitet sich das Bundesministerium der Verteidigung bereits jetzt auf 
die mögliche Übernahme einer Führungsrolle in diesen genannten
Fähigkeitsbereichen vor?
a) Welche Schritte wurden bereits eingeleitet?
b) Welche Schritte sind geplant?
25. Hat die Bundesregierung bei anderen als Priorität identifizierten
Fähigkeitsbereichen die Bereitschaft für einen „Co-Lead“ erklärt, und wenn ja, 
bei welchen Bereichen?
26. Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung entschieden, in welchen 
als Priorität identifizierten Fähigkeitsbereichen sie Bereitschaft für eine 
Führungsrolle oder ggf. einen „Co-Lead“ meldet?
27. Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zu der Verteilung der
Führungsrollen in den als Priorität identifizierten Fähigkeitsbereichen?
a) Wenn es bereits eine Übereinkunft unter den EU-Partnern gibt, wie 
sieht diese aus?
b) Wenn es noch keine Übereinkunft unter den EU-Partnern gibt, welche 
Gründe gibt es dafür?
28. Hat die Bundesregierung Bewertungen über das Verhandlungsergebnis 
des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) vom 
16. Oktober 2025 und über die finanzielle Ausstattung von EDIP
vorgenommen, und wenn ja, wie lauten diese?
29. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, ihre Aktivitäten über EDIP mit 
weiteren finanziellen Mitteln auszustatten (beispielsweise aus restlichen 
Mitteln der Recovery and Resilience Facility [RRF])?
30. Welche Auswirkungen der aktuell avisierten Maßnahmen von EDIP auf 
die Beschaffungspraxis der Bundeswehr, die Produktionskapazitäten
deutscher Unternehmen und die Zusammenarbeit von Rüstungsunternehmen 
innerhalb der EU erwartet die Bundesregierung?
31. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen 
zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 für ein 
Nachfolgeinstrument von EDIP ein, um die Zusammenarbeit europäischer 
Rüstungsindustrien nachhaltig zu stärken, und welche Maßnahmen plant 
die Bundesregierung?
32. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum MFR 
2028 bis 2034 dafür ein, dass die europäische Zusammenarbeit bei
Rüstungsprojekten im Rahmen nationaler und regionaler
Reformpartnerschaften (nationale und regionale Partnerschaftspläne [NRPP]) und im Rahmen 
des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt wird?
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission 
zur Omnibus-Verordnung für die Verteidigungsbereitschaft (https://defenc
e-industry-space.ec.europa.eu/eu-defence-industry/defence-readiness-omn
i b u s _en; bitte für jeden der drei Gesetzentwürfe: COM(2025) 823, 
COM(2025) 822 und COM(2025) 821 aufschlüsseln)?
34. Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt bei den Verhandlungen 
zu den als Omnibus-Verordnung für die Verteidigungsbereitschaft
bekannten Maßnahmen der EU?
35. Für welchen Anteil der deutschen Beschaffungen werden die geplanten 
Maßnahmen aus der Omnibus-Verordnung für die
Verteidigungsbereitschaft gemäß dem Vorschlag der Kommission vom 17. Juni 2025
voraussichtlich Geltung entfalten?
a) Für welchen Anteil der Beschaffungsvorhaben nutzt die
Bundesregierung Ausnahmen von der Defence Procurement?
b) Welcher Anteil der Beschaffungsvorhaben fällt unter die Grenzwerte 
in Artikel 8 von 2009/81/EC?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich dieser Wert 
verändern würde, wenn die Grenzwerte gemäß dem
Kommissionsvorschlag angepasst würden?
36. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag des Europäischen
Verteidigungsfonds (EVF) zur Entwicklung gemeinsamer europäischer
Rüstungsprojekte?
37. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wirksamkeit von 
Maßnahmen der EU zur Forschung und Entwicklung im
Verteidigungsbereich zu steigern?
38. Wie plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Mittelvergabe im 
Rahmen der Instrumente und Förderung von gemeinsamen europäischen 
Beschaffungen, Produktionen und Entwicklungen im
Verteidigungsbereich unter Berücksichtigung der Kriterien Schnelligkeit, Kosteneffizienz 
und Bedarfsorientierung für die Umsetzung der NATO-Fähigkeitsplanung 
verwendet wird?
39. Welche Auswirkungen hat das
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) von 2022 auf die Beschaffungsprozesse der
Bundeswehr?
40. Hat das BwBBG zu einer signifikanten Beschleunigung der
Beschaffungen geführt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang, und in welchen Bereichen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) In welchem Umfang wurde die Beschaffung marktverfügbarer
Lösungen unter besonderer Berücksichtigung des Faktors Zeit in diesem
Zusammenhang gestärkt?
41. Wie wurden die Veränderungen im Beschaffungsprozess durch das 
BwBBG von 2022 und dessen Auswirkungen auf die
Beschaffungsprozesse der Bundeswehr ausgewertet (bitte Kriterien, Erfolgsindikatoren und 
Evaluierungsprozess erläutern), und welche Schlüsse hat das
Bundesministerium der Verteidigung aus der Auswertung der Maßnahmen
gezogen?
42. Inwiefern haben sich die Beschaffungsprozesse der Bundeswehr seit dem 
Erlass aus dem Bundesverteidigungsministerium und einer Weisung des 
Generalinspekteurs zur Beschaffung von 2023 (www.bmvg.de/de/aktuelle
s/beschaffung-bundeswehr-schnelligkeit-hat-prioritaet-5615072)
verändert?
43. Inwiefern wurde die Kompetenz der Teilstreitkräfte der Bundeswehr und 
des Unterstützungsbereichs der Bundeswehr und ihrer jeweiligen
Inspekteure bzw. Kommandeure bei der Beschaffung militärischen Materials seit 
dem Erlass aus dem Bundesverteidigungsministerium und der Weisung 
des Generalinspekteurs zur Beschaffung von 2023 gestärkt?
44. Wo liegen nach Bewertung der Bundesregierung die wichtigsten
Fortschritte bzw. Anpassungen des im Entwurf befindlichen Gesetzes zur
beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) 
im Gegensatz zum BwBBG von 2022?
45. Für welchen Anteil der Beschaffungen der Bundeswehr soll der
Gesetzentwurf zum BwPBBG nach Auffassung der Bundesregierung Wirkung 
entfalten (im Hinblick auf die Beschaffungen der Bundeswehr im Jahr 
2024 und 2025)?
46. Wie sollen sich die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum BwPBBG nach 
Bewertung der Bundesregierung auf die Arbeit des BAAINBw
auswirken?
47. Inwiefern wurden Vorschläge des BAAINBw bei der Erstellung des 
Gesetzentwurfs zum BwPBBG berücksichtigt?
48. Inwiefern wurden Vorschläge der Teilstreitkräfte der Bundeswehr und des 
Unterstützungsbereichs der Bundeswehr und ihrer jeweiligen Inspekteure 
bzw. Kommandeure bei der Erstellung des Gesetzentwurfs zum BwPBBG 
berücksichtigt?
49. Wie sollen sich die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum BwPBBG nach 
Bewertung der Bundesregierung auf die Fähigkeitsplanung der
Teilstreitkräfte der Bundeswehr und des Unterstützungsbereichs der Bundeswehr 
auswirken?
50. Inwiefern unterstützt der Gesetzentwurf zum BwPBBG die
Rahmenbedingungen für gemeinsame Beschaffungen mit EU-Partnern und mit
Nationen mit bestehenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit 
der EU bei der Beschaffung, Produktion und Entwicklung militärischen 
Materials?
51. Inwiefern werden beim BAAINBw systematisch Daten zu
Terminabweichungen, Kostensteigerungen und Lieferausfällen gesammelt und
ausgewertet, und inwiefern berücksichtigen das Bundesministerium der
Verteidigung und das BAAINBw bei künftigen Vergabeprozessen für
Rüstungsbeschaffungen, ob und inwiefern es bei vergangenen
Beschaffungsprozessen gleicher Anbieter in der Vergangenheit zu Terminabweichungen,
Kostensteigerungen oder Lieferausfällen gekommen ist?
52. Inwiefern berücksichtigt das Bundesministerium der Verteidigung bei 
künftigen Vergabeprozessen für Rüstungsbeschaffungen die derzeitige 
Auslastung der Produktionskapazitäten von Industrieakteuren in
Deutschland, der EU und in Nationen mit bestehenden Sicherheits- und
Verteidigungspartnerschaften mit der EU?
53. Wie kann aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung und des 
BAAINBw sichergestellt werden, dass es infolge der Ausnahme von
Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse (Bereichsausnahme) nicht zu 
Zahlungen überhöhter Preise an die Industrie kommt?
54. Inwiefern stellen das Bundesministerium der Verteidigung und das 
BAAINBw sicher, dass die Mittelvergabe für Beschaffungen,
Produktionen und Entwicklungen unter Berücksichtigung der Kriterien
Schnelligkeit, Kosteneffizienz und Bedarfsorientierung für die NATO-
Fähigkeitsplanung verwendet wird?
55. Wie bewertet das Bundesministerium der Verteidigung die Beschaffung 
über das sogenannte Handgeld für Kommandeure der Bundeswehr?
56. Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung durch die vor kurzem 
erfolgte Schaffung eines Government-to-Government-Sales-Mechanismus 
(Bundestagsdrucksache /21/1579)?
a) Wer trägt hierbei die Risiken, sollte es zu Zahlungsausfällen durch
andere Staaten kommen?
b) Wie verhält sich der Government-to-Government-Mechanismus zu
bewährten Mechanismen zur Exportkontrolle durch den
Bundessicherheitsrat bzw. Nationalen Sicherheitsrat?
57. Inwiefern verfügt die Bundesregierung über eine aktuelle,
stufenübergreifende Analyse kritischer rüstungsrelevanter Lieferketten – insbesondere in 
den unteren Zulieferstufen –, und welche Maßnahmen wurden seit 2025 
eingeleitet, um Engpässe bei Schlüsselkomponenten (wie z. B. Pulver, 
Optiken, Elektronik) kurzfristig zu beheben?
58. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Exportbeschränkungen für Seltene Erden für die Verteidigungsindustrie durch die 
Volksrepublik China (www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/china-
seltene-erden-export-beschraenkungen-trump-100.html)?
59. Erwarten die Bundesregierung und das BAAINBw höhere Preise im
Verteidigungsbereich infolge der Exportbeschränkungen durch die
Volksrepublik China im Bereich kritischer Rohstoffe?
60. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung national und
europäisch, um belastbare Lieferketten von Rohstoffen für die
Verteidigungsindustrie sicherzustellen?
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
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