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    <titel>Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <titel>Bundesregierung</titel>
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    <titel>Bundesministerium für Arbeit und Soziales</titel>
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    <dokumentnummer>21/3310</dokumentnummer>
    <datum>2025-12-15</datum>
    <verteildatum>2025-12-16</verteildatum>
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    <urheber>Bundesregierung</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3310 
21. Wahlperiode 15.12.2025
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei 
der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der 
Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024  
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Dezember 2025 gemäß § 25 
Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. 
In dieser Veröffentlichung wird eine geschlechtergerechte Sprache verwendet. Dort, wo das nicht 
möglich ist oder die Lesbarkeit sehr eingeschränkt würde, gelten die personenbezogenen
Bezeichnungen für alle Geschlechter. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis 3 
Zusammenfassung 3 
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 5 
1.1 Rahmendaten zur Situation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 5 
1.2 Entwicklung der Betriebe 9 
1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen 10 
1.4 Aktivitäten der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure 11 
1.4.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie 11 
1.4.2 Gemeinsamer Jahrestätigkeitsbericht der Arbeitsschutzbehörden der Länder 15 
1.4.3 Präventionsaktivitäten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 23 
1.4.4 Die Initiative Neue Qualität der Arbeit 29 
1.5 Unfallgeschehen 32 
1.5.1 Arbeitsunfallgeschehen 32 
1.5.2 Wegeunfallgeschehen 36 
1.6 Berufskrankheitengeschehen 37 
1.7 Prävention und Wirtschaftlichkeit 41 
1.7.1 Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung 41 
1.7.2 Volkswirtschaftliche Kosten 44 
1.8 Arbeitsbedingungen und Gesundheit 49 
1.8.1 Wahrnehmung von physischen und umgebungsbezogenen Arbeitsbelastungen 
und die Rolle von Handlungsspielräumen bei der Arbeit 49 
1.8.2 Trends im Performance Management und deren Auswirkung auf Beschäftigte 56 
1.8.3 Arbeitsunfähigkeit 61 
1.8.4 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 66 
1.9 Arbeitsort: Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit 69 
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 74 
2.1 Zusammenarbeit für eine psychisch gesunde Arbeitswelt – Die Debatte in der 
Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ 74 
2.2 Stand und Entwicklung der Arbeitsintensität 79 
2.3 Mobbing in der Arbeitswelt: Bedeutung, Verbreitung und Prävention 86 
3. Überblick über das Schülerunfallgeschehen 89 
Literaturverzeichnis 92 
Abkürzungsverzeichnis 94 
Verzeichnis der Abbildungen im Textteil 96 
Verzeichnis der Tabellen im Textteil 98 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 –
Verzeichnis der Tabellen im Tabellenteil 99 
Tabellenteil 105 
TA Rahmendaten 106 
TB Unfallgeschehen 119 
TC Berufskrankheitengeschehen 131 
TD Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 142 
TE Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsanforderungen 160 
TF Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Gesundheitliche Beschwerden 164 
TG Überbetrieblicher Arbeitsschutz – Gewerbeaufsicht 169 
TH Überbetrieblicher Arbeitsschutz – UV-Träger 174 
TI Aus-, Weiter- und Fortbildung 183 
TK Prävention und Wirtschaftlichkeit 184 
TL Auf einen Blick – Daten der UV-Träger 192 
TM Zeitreihen 199 
TS Schülerunfallgeschehen 218 
Anhang  221 
Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 221 
Glossar  228 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
Zusammenfassung 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 3 
Zusammenfassung 
Der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024“ befasst sich inhaltlich 
mit verschiedenen Themen des Arbeitslebens und blickt dabei neben den Zahlen des
Berichtsjahres auch in Zeitreihen auf die mittel- bzw. langfristigen Entwicklungen. Thematisch bietet der 
Bericht einen datenbasierten Überblick zur Erwerbstätigkeit allgemein, zu Arbeits- und
Wegeunfällen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrenten. Hinzu kommen 
Kostendaten, Daten zum Aufsichtshandeln, zur Schülerunfallversicherung und verschiedene
Artikel: zum einen von verschiedenen Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren (Abschnitt 1.4), zum 
anderen zu Arbeitsbedingungen (1.8.1 und 1.8.2) und zur guten Gestaltung hybrider
Bildschirmarbeit (1.9).  
Der diesjährige Schwerpunkt (Kapitel 2) befasst sich mit der psychischen Gesundheit in der
Arbeitswelt. Dabei wird auf die Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ (2.1), Entwicklungen zur 
Arbeitsintensität (2.2) und Mobbing (2.3) eingegangen. 
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Erwerbstätigen leicht erhöht und liegt bei 42,7
Millionen. Mit 31 % ist die Teilzeitquote nochmals leicht gestiegen, was sich auch in diesem Jahr 
wieder bei Männern (14 %) und Frauen (50 %) zeigt. Der Anteil befristeter Arbeitsverträge sinkt 
leicht auf 11 %. 
Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen ist im Jahr 2024 mit 810.399 ein historischer Tiefststand 
zu verzeichnen, der sich mit 18,0 auch in der niedrigsten Unfallquote je 1.000 Vollzeitäquivalente 
niederschlägt. Die meldepflichtigen Wegeunfälle liegen mit 175.560 niedriger als im Vorjahr – 
allerdings gab es vergleichbar niedrige Stände für Gesamtdeutschland bereits häufiger (zuerst 
2007). Zieht man die über die Zeit besser vergleichbaren Unfallquoten je 1.000 gewichtete
Versicherungsverhältnisse hinzu, zeigt sich bei den meldepflichtigen Wegeunfällen mit 2,97 der 
zweitniedrigste Wert nach dem von der Pandemie geprägten Jahr 2020 mit 2,90. Auch die Zahl 
der tödlichen Arbeitsunfälle ist mit 440 deutlich niedriger als im Vorjahr (499). 
Die Folgen der COVID-19-Pandemie zeigen sich im Berufskrankheitengeschehen nach wie vor – 
zumindest bei der Zahl der Verdachtsanzeigen, die mit 104.468 um 31 % unter dem Wert des 
Vorjahres liegt, aber doch deutlich über dem des Jahres 2019 (84.853). Noch deutlicher ist der 
Rückgang im Vergleich zum Vorjahr bei den Anerkennungen mit 29.306 (Vorjahr 74.930; 2019: 
20.422). Auch die Zahl der Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit liegt 
mit 1.900 deutlich unter 2023 (2.151). Nach wie vor ist ein großer Teil dieser Todesfälle auf 
asbestassoziierte Berufserkrankungen zurückzuführen (65 %). 
Das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen liegt auf ähnlichem Niveau wie 2023 und weist weiter hohe 
Anteile bei Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und 
des Bindegewebes (19 %), Krankheiten des Atmungssystems (18 %) und Psychischen und
Verhaltensstörungen (17 %) auf. 
Im Jahr 2024 zeigt sich – nach mehreren Jahren auf vergleichbarem Niveau – ein leichter Anstieg 
bei den Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbstätigkeit auf 171.732 (Vorjahr 164.364). 
54 % dieser Rentenzugänge entfallen auf Frauen. Der Anstieg im Jahr 2024 fällt bei Frauen 
(+6.027) deutlich höher aus als bei Männern (+1.341). Bei beiden Geschlechtern stellen
Psychische und Verhaltensstörungen die häufigste Ursache für neue Erwerbsminderungsrenten dar. 
Bei Frauen macht diese Diagnosegruppe fast die Hälfte aller neuen Verrentungsfälle aus (48 %); 
bei Männern ein gutes Drittel (35 %). 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 –
Zusammenfassung 
4 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
2024 gegenüber 
2023 
Erwerbstätige 42,739 Mio. +0,5 %
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 810.399 -3,4 %
Tödliche Arbeitsunfälle 440 -11,8 %
im Betrieb  346 -15,4 %
im Straßenverkehr 94 +4,4 %
Meldepflichtige Wegeunfälle 175.560 -5,9 %
Tödliche Wegeunfälle  219 -2,7 %
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit  104.468 -30,5 %
Anerkannte Berufskrankheiten  29.306 -60,9 %
Neue Rentenfälle  5.352 +7,4 %
Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 1.900 -11,7 %
Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung (Nettoaufwendungen)1 18.821 Mio. € +2,9 %
Renten an Verletzte und Hinterbliebene 6.351 Mio. € +2,2 %
Prävention und Erste Hilfe 1.577 Mio. € +7,3 %
1 Vorläufige Ergebnisse (Stand: 30.07.2025) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  5 
1. 
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Dieses Kapitel beginnt mit einem Überblick über die Entwicklung der Rahmendaten zur
Erwerbsbevölkerung (vgl. Abschnitt 1.1). Im Anschluss werden die Entwicklungen bei den Betriebszahlen 
in Deutschland betrachtet. Seit 2021 stehen hierfür – bedingt durch die Erweiterung des
Messkonzeptes der Bundesagentur für Arbeit – unterschiedliche Darstellungsoptionen für
verschiedene Zielsetzungen zur Verfügung (1.2). Es folgt ein Abschnitt zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen (1.3) sowie zu den Aktivitäten der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure (1.4).
Danach wird auf das Arbeits- und Wegeunfallgeschehen (1.5) sowie die Entwicklung zentraler 
Kennzahlen zu Berufskrankheiten (1.6) eingegangen. Abschnitt 1.7 präsentiert die
Aufwendungen der Unfallversicherungsträger und enthält eine Schätzung der volkswirtschaftlichen Kosten 
durch Arbeitsunfähigkeit im Berichtsjahr. 
Abschnitt 1.8 widmet sich der Arbeits- und Gesundheitssituation der Erwerbstätigen. Hierzu
werden Ergebnisse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zur Bedeutung von
Handlungsspielräumen bei der Arbeit vorgestellt. Ergänzend fließen Ergebnisse des Forschungsprojekts 
„Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ zum Thema „Performance Management“ sowie Daten 
zum Arbeitsunfähigkeits- und Verrentungsgeschehen ein. Abschließend werden in Abschnitt 1.9 
arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen für die gesundheitsgerechte Gestaltung 
hybrider Bildschirmarbeit aufgezeigt. 
1.1 Rahmendaten zur Situation von Sicherheit und Gesundheit bei 
der Arbeit  
Für die Beschreibung der Erwerbsbevölkerung in diesem Abschnitt werden Zahlen der
Statistischen Ämter genutzt, darunter insbesondere der Mikrozensus. Dieser ist aufgrund einer
aktuelleren Hochrechnungsgrundlage ab dem Erhebungsjahr 2021 und einer Neugestaltung im
Erhebungsjahr 2020 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar (siehe Info-Box 1). Diese und 
weitere Informationen sind auf der Homepage des Statistischen Bundesamts1 zu finden. 
Im Jahr 2024 lebten in Deutschland 82,8 Millionen Menschen, von denen 42,7 Millionen
erwerbstätig waren (vgl. Abb. 1 und Abb. 3). Der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung, begrenzt 
auf die Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren, liegt bei 77,5 % (vgl. Tabelle TA 3). Mit
zunehmendem Alter steigt dieser Anteil zunächst an und erreicht in der Gruppe der 45- bis unter 50-
Jährigen mit 87,5 % seinen Höchstwert. In den höheren Altersgruppen ist anschließend ein
stetiger Rückgang zu beobachten (vgl. Abb. 2). 
Unter allen abhängig Beschäftigten arbeiteten im Berichtsjahr 31,3 % in Teilzeit (Tab. 1). Nach 
wie vor ist Teilzeitarbeit bei Frauen deutlich verbreiteter als bei Männern. Der Anteil ist bei beiden 
Geschlechtern in den vergangenen Jahren auf inzwischen 50,4 % (Frauen) bzw. 13,7 %
(Männer) gestiegen. Am häufigsten ist Teilzeitarbeit im Dienstleistungssektor (Abschnitte G–U der 
Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008), insbesondere in den Bereichen „Öffentliche und 
sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit“ (42,7 %), „Unternehmensdienstleister“ (37,4 %), 
„Handel, Verkehr und Gastgewerbe“ (36,1 %) sowie „Grundstücks- und Wohnungswesen“ 
(34,4 %). 
Der Anteil befristet Beschäftigter ist von 2021 auf 2022 gestiegen, seitdem jedoch wieder auf 
11,5 % im Jahr 2024 zurückgegangen. Zum Erhebungszeitpunkt gaben 22,0 % aller abhängig 
Beschäftigten an, im Vormonat von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Dieser Wert liegt nach 
einem Rückgang in 2023 (21,2 %) wieder auf dem Niveau des Jahres 2022 und damit unterhalb 
des Jahres 2021 (23,0 %).  
 
1  www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
6 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Abb. 1 Erwerbsbevölkerung in Deutschland 2024 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2024 (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, 
Stand: 12.06.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. 
können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden) 
Rundungsfehler 
1 Auszubildende in anerkannten kaufmännischen, technischen und gewerblichen Ausbildungsberufen 
Siehe auch Tabelle TA 1 und TA 2 im Tabellenteil 
82,8
44,2
42,7
39,1
35,4
38,5
3,7
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
Bevölkerung
Beteiligung am Erwerbsleben
Stand des Arbeitsverhältnisses
Beschäftigungsart
Berufliche Stellung
Anzahl in Mio.
1,5  Auszubildende1
davon:
Nichterwerbspersonen
1,5  Erwerbslose
Erwerbspersonen
Erwerbstätige
abhängig Beschäftigte
Angestellte, Arbeiter
Gesamtbevölkerung
davon:
davon:
davon:
Selbständige und mithelfende 
Familienangehörige
2,1  Beamtinnen und Beamte
Info-Box 1: Der Mikrozensus 
Das Statistische Bundesamt befragt jährlich im Rahmen des Mikrozensus 1 % der Bevölkerung in 
Deutschland – hier besteht eine Auskunftspflicht. Hochrechnungen auf die Gesamtbevölkerung
werden dabei auf der Grundlage sogenannter Bevölkerungseckzahlen erstellt, für die Daten des zuletzt 
durchgeführten Zensus 2022 („Volkszählung“) genutzt werden. Diese Bevölkerungseckzahlen
werden jährlich in der Bevölkerungsfortschreibung aktualisiert und bei dem jeweiligen Mikrozensus
benutzt. Die Mikrozensus-Daten bis 2020 basieren auf der Volkszählung von 2011.  
Im Erhebungsjahr 2020 wurde der Mikrozensus neu gestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden 
die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form 
der Datengewinnung verändert (siehe Hundenborn &amp; Enderer, 2019). Die Ergebnisse sind deshalb 
ab dem Erhebungsjahr 2020 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Zudem wurde im 
Erhebungsjahr 2017 die Mikrozensusbefragung erstmalig auf die Bevölkerung in Privathaushalten 
am Hauptwohnsitz eingeschränkt. Damit sind z. B. die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen 
nicht mehr in der Grundgesamtheit des Mikrozensus enthalten. Daher beginnen die im vorliegenden 
Bericht dargestellten Zeitreihen auf Basis des Mikrozensus erst 2017. 
Ab dem Jahr 2022 werden für das laufende Berichtsjahr nur noch „Erstergebnisse“ dargestellt. 
Diese basieren im Gegensatz zu den Endergebnissen, die erst im ersten Quartal des Folgejahres 
verfügbar sind, auf einer geringeren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass 
auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch 
Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert 
hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung
können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 7 
1. 
Abb. 2 Bevölkerung und Erwerbstätige nach Altersgruppen in Deutschland 2024 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 13.06.2025, Endergebnisse sind 
im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt 
angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA 
Rundungsfehler 
Siehe auch Tabelle TA 3 im Tabellenteil 
Abb. 3 Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland – von 2017 bis 2024 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnittszahlen (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 
04.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können 
beim Statistischen Bundesamt angefragt werden) 
1 Bis 2020: Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 (Stichtag 9. Mai 2011); 
ab 2021: Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022); 
Basis = Bis 2019: Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz; ab 2020: Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten  
Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 mit den Vorjahren ist durch die Neugestaltung des Mikrozensus 
2020 (siehe Hundenborn &amp; Enderer, 2019) und die aktuellere Hochrechnungsgrundlage ab dem Erhebungsjahr 2021
eingeschränkt. 
Siehe auch Tabelle TA 1 im Tabellenteil 
4,0
4,4
4,9
5,4
5,6
5,4
4,9
5,4
6,6
6,4
1,1
3,1
4,0
4,6
4,8
4,7
4,3
4,7
5,5
4,3
0 1 2 3 4 5 6 7 8
15–20 
20–25 
25–30 
30–35 
35–40 
40–45 
45–50 
50–55 
55–60 
60–65 
Anzahl in Mio.
Al
te
r v
on
 ..
. b
is
 u
nt
er
 ..
. J
ah
re
Anteil Erwerbstätige
Bevölkerung
davon Erwerbstätige
41,6 41,9 42,4 41,6 41,0
42,0 42,5 42,7
35
40
45
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Erwerbstätige1 in Mio.
29 %
70 %
83 %
84 %
85 %
87 %
88 %
86 %
83 %
67 %
0100
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
8 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Tab. 1 Abhängig Beschäftigte nach ausgewählten Arbeitsbedingungen 2021–2024 
Arbeitsbedingungen 
Beschäftigte in % 
2024 2023 2022 2021 
Teilzeit2 31,3 30,9 30,2 29,9 
Männer 13,7 13,2 12,7 12,2 
Frauen 50,4 49,8 49,1 49,0 
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 30,9 29,9 28,3 28,4 
B–E Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 12,9 12,5 12,6 12,4 
F Baugewerbe 14,1 13,7 13,0 13,2 
G–I Handel, Verkehr und Gastgewerbe 36,1 35,8 35,0 34,6 
J Information und Kommunikation 20,9 21,2 20,9 21,5 
K Finanz- und Versicherungsdienstleister 28,6 29,0 28,5 29,0 
L Grundstücks- und Wohnungswesen 34,4 34,9 33,4 36,0 
M–N Unternehmensdienstleister 37,4 37,3 36,9 37,0 
O–U Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, 
Gesundheit 42,7 42,0 40,9 40,4 
Art des Arbeitsvertrages3 
befristet 11,5 11,9 12,3 11,4 
unbefristet 88,5 88,1 87,7 88,3 
Arbeit von zu Hause aus an … Arbeitstag(e)4 
jedem 4,3 4,5 5,9 8,7 
mindestens der Hälfte der 7,0 6,8 7,1 7,1 
weniger als der Hälfte der 10,7 9,9 9,0 7,2 
keinem 77,9 78,8 77,9 76,9 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 07.07.2025, Endergebnisse sind 
im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt 
angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA 
Siehe auch Tabelle TM 12 im Tabellenteil 
2  Abhängig beschäftigte Arbeitnehmende in Teilzeit einschließlich Auszubildende in %; Teilzeit = nach Angabe der Befragten 
3  Beschäftigte mit befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverträgen in % der abhängig Beschäftigten einschließlich Auszubildende 
(nicht ausgewiesen: „Ohne Angabe“). 
4  Beschäftigte, die in den letzten 4 Wochen vor der Befragung zeitweise von zu Hause gearbeitet haben, in % der abhängig
Beschäftigten einschließlich Auszubildende (nicht ausgewiesen: „Ohne Angabe“). 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 9 
1. 
1.2 Entwicklung der Betriebe 
Für Betriebs- und Beschäftigtenzahlen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit (2021)
unterschiedliche Messkonzepte. Im sogenannten „Personenkonzept“ stehen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Fokus (siehe Glossar im Anhang). Dabei werden nur Betriebe mit
mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Hauptbeschäftigung einbezogen. 
Betriebe, die ausschließlich geringfügig Beschäftigte haben, bleiben unberücksichtigt, ebenso 
wie auch Beschäftigungsverhältnisse in Nebenbeschäftigung. Das sogenannte „Fallkonzept“
hingegen berücksichtigt diese Gruppen, indem Betriebe mit mindestens einem
sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnis einbezogen werden. Dabei werden dann 
allerdings keine Personen (Beschäftigte) gezählt, sondern Beschäftigungsverhältnisse.  
Beginnend mit dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2021“ (BMAS/BAuA, 
2022), in dem eine ausführlichere Darstellung des Sachverhaltes enthalten ist, finden beide
Konzepte Berücksichtigung (Tabellen TA 5 und TA 6 im Tabellenteil des Berichtes).  
Dabei unterscheiden sich die Ergebnisse der beiden Messkonzepte ganz erheblich. So werden 
für den 30. Juni 2024 bei der Bundesagentur für Arbeit 2,1 Millionen Betriebe mit
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt, in denen 34,8 Millionen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte arbeiten (vgl. Tabelle TA 5). Hingegen werden 3,0 Millionen Betriebe ausgewiesen, 
die mindestens ein Beschäftigungsverhältnis haben. Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse 
(inkl. der geringfügig Beschäftigten und der Mehrfachbeschäftigten) wird dabei mit 43,5 Millionen 
angegeben (vgl. Tabelle TA 6). 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 11 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
10  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen 
Abb. 4 Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland 2024 
 
Ein Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes (Stand: 20. September 2025) ist diesem Bericht als Anhang beigefügt.  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 11 
1. 
1.4 Aktivitäten der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure 
In diesem Abschnitt werden die Aktivitäten verschiedener Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure 
im Jahr 2024 vorgestellt. Für die Inhalte in den Abschnitten 1.4.2 und 1.4.3 sind die in den Titeln 
angegebenen Organisationen verantwortlich. Die Beiträge geben ausschließlich deren
Standpunkt wieder. 
1.4.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie 
Im Interesse eines wirksamen Arbeitsschutzes entwickelten Bund, Länder und gesetzliche
Unfallversicherung 2008 die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) – rechtlich
verankert im Arbeitsschutzgesetz und im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) – und gewährleisten 
ihre Umsetzung und Fortschreibung. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger (UV-Träger) 
tragen durch die Wahrnehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zur Verhütung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur
menschengerechten Gestaltung der Arbeit gemeinsam dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der 
Beschäftigten in Deutschland zu verbessern. 
Als Kernelemente der GDA gelten nationale Arbeitsschutzziele, ein abgestimmtes Vorgehen im 
Beratungs- und Überwachungshandeln sowie die Optimierung des Vorschriften- und
Regelwerkes. Gesteuert wird die GDA von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK), in der neben 
dem Bund, den Ländern und den UV-Trägern auch die Sozialpartner vertreten sind.  
Die Umsetzung der gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie in der dritten 
GDA-Periode 
In der dritten GDA-Periode steht das abgestimmte Vorgehen von Bund, Ländern und UV-Trägern 
im Vordergrund, um das strategische Ziel „Arbeit sicher und gesund gestalten – Prävention mit 
Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ zu erreichen. Insgesamt 200.000 Betriebsbesichtigungen mit 
Systembewertung (BmSys) sollen von 2021 bis 2025 vornehmlich in kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) in gleichen Teilen von den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und den 
Präventionsdiensten der UV-Träger durchgeführt werden. Bis Ende 2024 wurden bereits 77 % 
der geplanten Betriebsbesichtigungen umgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass das
Gesamtziel bis Ende 2025 erreicht wird. 
Eine BmSys berücksichtigt die GDA-Leitlinien „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ 
und „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“.5 Von den 200.000 GDA-Besichtigungen
erfolgt die Auswahl von insgesamt 150.000 Betrieben durch die UV-Träger und die Länder auf der 
Grundlage abgestimmter, an Gefährdungen orientierter Kriterien. Die übrigen 50.000
Besichtigungen – also 25.000 pro Träger – werden per Zufallsauswahl durchgeführt. Bei der
gefährdungsorientierten Auswahl folgen die Arbeitsschutzbehörden der Länder der Risikobewertung 
nach dem Konzept zur risikoorientierten Überwachung.6 Die UV-Träger richten sich nach
Bewertungskriterien, die zur Einstufung in die Betreuungsgruppen I bis III gemäß dem Mustertext der 
DGUV Vorschrift 27 geführt haben.  
Die BmSys wird mithilfe eines einheitlichen Grunddatenbogens durchgeführt. Das
Aufsichtspersonal des staatlichen Arbeitsschutzes sowie der Unfallversicherungsträger wurde umfassend in 
dessen Anwendung geschult – im Jahr 2024 auch durch Online-Schulungen. 
5  Die beiden Leitlinien sind abrufbar unter www.gda-portal.de/DE/Aufsichtshandeln/Aufsichtshandeln_node.html 
6  https://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen?tx_ikanoslasipublications_publications%5Baction%5D=show&amp;tx_
ikanoslasipublications_publications%5Bcontroller%5D=Publication&amp;tx_ikanoslasipublications_publications%5
Bpublication%5D=82&amp;cHash=eb05240c879a35ae0242fb8211f304e0 
7  www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 13 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
12 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Inhaltlich konzentrieren sich die drei GDA-Arbeitsprogramme auf die entsprechenden
Schwerpunkte: 
• Muskel-Skelett-Belastungen (MSB),
• Psychische Belastungen und
• Krebserzeugende Gefahrstoffe.
Im Fokus der Aktivitäten aller drei GDA-Arbeitsprogramme steht wie bei der BmSys der Prozess 
der Gefährdungsbeurteilung. Dazu nutzt das Aufsichtspersonal in mindestens zehn Prozent der 
besichtigten Betriebe spezielle Fachdatenbögen zu den genannten Themenfeldern. Darüber
hinaus wurden in jedem Arbeitsprogramm begleitende Maßnahmen entwickelt, um die Umsetzung 
in der Praxis zu stärken und weiter zu verbessern. 
Im Rahmen eines Prüfauftrags wurde die Datenqualität der GDA-Betriebsbesichtigungen mit 
Systembewertung umfassend analysiert. Ziel war es, die Konsistenz, Vollständigkeit und
Aussagekraft der erhobenen Daten zu bewerten. Im Zuge dieser Qualitätssicherung erhielten alle
Träger eine Rückmeldung zu ihren individuellen Ergebnissen. Die Erkenntnisse aus der Prüfung 
wurden in einem Bericht mit dem Ziel zusammengefasst, die gewonnenen Daten bundesweit zur 
Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes zu nutzen. Zudem wurde eine Kurzanleitung zur
Durchführung der Betriebsbesichtigungen erstellt. Sie ist nun online verfügbar und wurde allen
Beteiligten zur Verfügung gestellt. 
Das Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Belastungen“ (AP MSB) verfolgt das Ziel, die
Arbeitswelt so zu gestalten, dass Belastungen des Muskel-Skelett-Systems in den Betrieben verringert 
werden. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten verschiedene Partnerorganisationen gemeinsam 
nach einem abgestimmten Plan. Im Mittelpunkt steht ein zentraler Handlungsstrang, bei dem das 
Aufsichtspersonal gezielt qualifiziert wird. Ziel ist ein einheitliches Vorgehen bei der Überprüfung 
von Gefährdungen durch MSB in den Betrieben. Dafür nutzt das Aufsichtspersonal gemeinsame 
Standards und Instrumente der GDA-Träger. 
Ergänzt wird dieses Vorgehen durch zwei unterstützende Prozesse: 
1. Betriebliche Unterstützung:
Es werden praxisnahe Hilfen und Angebote entwickelt, die Betriebe bei der Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung zu MSB unterstützen.
2. Zusammenarbeit im Netzwerk:
Das Arbeitsprogramm stimmt sich eng mit weiteren Partnern ab – etwa aus der gesetzlichen
Kranken- und Rentenversicherung. Ziel ist es, bestehendes Wissen und vorhandene
Werkzeuge gezielt weiterzuentwickeln, auf betrieblicher Ebene zu verbreiten und Maßnahmen der
Verhältnis- und Verhaltensprävention besser zu verzahnen.
MSB sind in Deutschland branchenübergreifend ein weit verbreitetes Problem. Dabei lassen sich 
viele Belastungen oft schon mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen vermeiden.
Besonders Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) stehen im Fokus des Programms. Sie werden gezielt 
für das Thema sensibilisiert und erhalten konkrete Handlungshilfen zur Umsetzung der
Gefährdungsbeurteilung. Die bisherigen Ergebnisse zeigen: Das Programm wird überplanmäßig
umgesetzt. Bis Ende 2024 wurden im Rahmen des Programms 7.042 Betriebsbesichtigungen
vorgenommen. Damit wurden bereits 107 % der geplanten Besichtigungen erreicht. Die neuen
Instrumente werden genutzt, die Schulungen kommen an und die Betriebe erhalten konkrete
Unterstützung zur Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen. 
Das Arbeitsprogramm „Gute Arbeitsgestaltung bei psychischer Belastung“ zielt darauf ab, 
den Arbeitsschutz im Bereich psychischer Belastungen zu verbessern und die Handlungssicher-
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  13 
1. 
heit der Beteiligten zu erhöhen. Dazu werden praxisnahe Materialien und Empfehlungen
bereitgestellt, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz besser beurteilen zu können. Bis Ende 
2024 wurden im Rahmen des Programms 7.270 Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Damit 
sind bereits 110 % der geplanten Besichtigungen abgeschlossen. Das Programm verläuft 
(über)planmäßig und es sind keine Anpassungen notwendig. Erste Datenauswertungen zeigen, 
dass die Besichtigungen gleichmäßig auf verschiedene Betriebsgrößen und Branchen verteilt 
sind, sodass auch hier keine Änderungen erforderlich sind. Um Informationen, Materialien und 
Verfahren der Träger leichter zugänglich zu machen, wurde 2024 eine Übersicht mit Links zu 
den entsprechenden Hauptseiten der jeweiligen Träger (zur Berücksichtigung psychischer
Belastung in der Gefährdungsbeurteilung) zur Verfügung gestellt.  
Zum Meilenstein „Beispiele guter Gestaltungsmaßnahmen“ wird es einen Austausch mit dem 
Sachgebiet „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt“ der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) geben. Das dort verankerte Projekt entwickelt einen „Erfahrungsschatz
Arbeitsgestaltung“ mit Gestaltungsbeispielen zu unterschiedlichen Belastungsfaktoren. Nach dem 
Austausch wird entschieden, ob weitere Aspekte zur Maßnahmengestaltung erforderlich sind. 
Das GDA-Arbeitsprogramm „Psyche“ hat den Bericht „Institutionelle Strategien zur Optimierung 
psychischer Belastung in Kleinbetrieben – Denkanstöße aus einer Bestandsaufnahme“ final
erstellt und für weitere Diskussionsprozesse zur Verfügung gestellt.  
Das Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (AP KEGS) 
hat das Ziel, den Schutz von Beschäftigten vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz zu 
verbessern. Dazu gehört vor allem, dass gesetzliche Vorgaben in den Betrieben besser
umgesetzt werden. Bei Betriebsbesichtigungen wird ein spezieller Fragebogen eingesetzt, wenn
bestimmte besonders gefährliche Stoffe verwendet werden. Beruflich bedingte Krebserkrankungen 
entstehen oft erst viele Jahre nach dem Kontakt mit gefährlichen Stoffen. Das macht den Schutz 
besonders herausfordernd. Damit Unternehmen ihre Verantwortung gut umsetzen können,
wurden Schulungen, Arbeitshilfen und andere unterstützende Maßnahmen entwickelt. Bis Ende 
2024 wurden 62 % der geplanten Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Insgesamt fanden 4.061 
von 6.588 geplanten Besichtigungen statt. Kleine Betriebe sind besonders stark vertreten. Das 
Programm läuft noch bis zum 31. Dezember 2025. Alle beteiligten Institutionen wurden gebeten, 
weiterhin aktiv zu bleiben. Die technische Auswertung der Daten übernimmt künftig ein
gemeinsamer Dienstleister. 
Praxishilfen und Informationsangebote: 
• Die Best-Practice-Datenbank8 ist seit Oktober 2024 online. Sie zeigt gute Beispiele aus der 
Praxis, gibt Tipps und zeigt Lösungswege zum Umgang mit Gefahrstoffen. 
• Der GDA-Gefahrstoff-Check9 wurde bis Mitte November 2024 bereits über 15.000-mal
aufgerufen. Die Rückmeldungen zeigen: Der Check wird als hilfreich eingeschätzt, besonders der 
Teil über das sogenannte Expositionsverzeichnis (eine Übersicht, wer wann mit welchen
Stoffen arbeitet). 
Erfahrungsaustausche des Aufsichtspersonals der Länder und
Unfallversicherungsträger: Gemeinsam besser werden 
Im Rahmen der GDA treffen sich regelmäßig Fachleute aus den Arbeitsschutzbehörden der
Länder und von den UV-Trägern, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. Dabei geht es vor 
allem darum, voneinander zu lernen. Ziel dieser Treffen ist es, gute Lösungen aus der Praxis 
 
8  www.dguv.de/ifa/gestis/gda-best-practice-datenbank/index.jsp 
9  www.gda-gefahrstoff-check.de/daten/gda/index.htm 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 15 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
14  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
weiterzugeben, unterschiedliche Sichtweisen zu berücksichtigen und das Fachwissen aller
Beteiligten zu verbessern. Diese Form des offenen Austauschs wird von den Teilnehmenden als 
besonders hilfreich und bereichernd bewertet. 
Im Jahr 2024 gab es bundesweit neun regionale Treffen und zusätzlich dreizehn Gespräche auf 
Leitungsebene zwischen den Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS) und den Oberen 
Arbeitsschutzbehörden (OAL). Insgesamt haben rund 600 Personen an diesen Veranstaltungen 
teilgenommen. In Zukunft sollen diese Formate weiter gestärkt werden. Sie sollen noch gezielter 
zur inhaltlichen Abstimmung und zur gemeinsamen Qualifizierung genutzt werden – sowohl in 
der Leitung als auch in der Praxis vor Ort. 
Evaluation  
Um den Erfolg der GDA einschätzen und Prozesse optimieren zu können, sind die Träger der 
GDA gesetzlich verpflichtet, ihre Zielerreichung fortlaufend zu evaluieren. Im Rahmen dieser 
Evaluation wurden mehrere spezifische Befragungen durchgeführt: 
• eine Aufsichtspersonalbefragung, um die Perspektiven und Einschätzungen der
Aufsichtspersonen zu erfassen, 
• eine Befragung der GDA-Gremien und der GDA-Arbeitsprogramme, um deren
Einschätzungen und Verbesserungsvorschläge in die Evaluationsprozesse einfließen zu lassen. 
• Darüber hinaus wurde 2023 mit der Durchführung der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 
begonnen. Im Rahmen dieser Befragung sollten jeweils 3.800 Beschäftigte und Betriebe in 
Deutschland zur betrieblichen Prävention befragt werden. Sie ist ein Monitoringinstrument zur 
Umsetzung des Arbeitsschutzes in Deutschland. Die Feldphase wurde in 2024 beendet.  
18. Arbeitsschutzforum: Gemeinsam für sichere und gesunde Arbeit 
Am 25. und 26. September 2024 fand in Stuttgart das 18. Arbeitsschutzforum statt. Rund 120 
Fachleute aus Politik, Behörden, Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft trafen sich unter dem 
Motto „Gemeinsam weiter vorangehen!“, um über die Zukunft des Arbeitsschutzes zu beraten. 
Eingeladen hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-
Württemberg. Veranstaltungsort war das Haus der Wirtschaft. Im Mittelpunkt stand die Frage: Wie 
kann der Arbeitsschutz in Deutschland weiter verbessert werden? Dabei ging es auch um 
die GDA, die Bund, Länder und UV-Träger gemeinsam tragen. Nach der Begrüßung durch Dr. 
Thomas Hoffmann (aktueller Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik) und Ministerialdirektor Michael Kleiner zeigte Prof. Dr. Anita Tisch von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) neue Forschungsergebnisse. Sie machte 
deutlich, wo in Zukunft besondere Herausforderungen liegen – zum Beispiel durch anhaltend 
hohe Arbeitsintensität und eine zunehmende Verdichtung der Arbeit infolge fortschreitender
Digitalisierung. Auch die betriebliche Perspektive kam zu Wort: Ein Vortrag zeigte, wie sich
Arbeitsbedingungen im Elektrohandwerk verbessern lassen. Diese konkreten Einblicke waren für viele 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr hilfreich. 
In Workshops wurden zentrale Themen weiter vertieft. Dabei ging es z. B. um die
Zusammenarbeit zwischen Überwachung und Beratung oder um die Frage, wie aus den Ergebnissen früherer 
Foren konkrete Maßnahmen entstehen können. Die Ergebnisse der Workshops fließen in die 
Vorbereitung der nächsten GDA-Periode ein. Neben der fachlichen Diskussion und besseren 
Vernetzung bot das Arbeitsschutzforum den Rahmen zur Verleihung des Deutschen
Gefahrstoffpreis 2024 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). 
Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz 
Damit Menschen in Betrieben sicher und gesund arbeiten können, braucht es klare und
verständliche Regeln. Diese Regeln helfen allen Beteiligten, gut zusammenzuarbeiten und dafür zu 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  15 
1. 
sorgen, dass die Arbeit sicher ist. Eine wichtige Grundlage dafür ist das „Leitlinienpapier zur 
Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz“. Dieses Papier erklärt, wie die 
staatlichen Regelungen und die von den UV-Trägern zusammenpassen und zusammenwirken. 
Es ist wichtig, die Vorschriften immer wieder auf Vereinfachung und Verständlichkeit zu prüfen. 
Dies trägt zur Komplexitäts- und Aufwandsreduzierung bei, ohne dass das Schutzniveau für die 
Beschäftigten absinkt. Darum wird an der Verbesserung der Regeln kontinuierlich und intensiv 
gearbeitet. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit 
bei der Arbeit (ASGA) ins Leben gerufen. Dieser Ausschuss arbeitet seit 2022 aktiv daran, die 
verschiedenen Gremien besser zu vernetzen. So arbeitet zum Beispiel die NAK in der
Projektgruppe „Gefährdungsbeurteilung“ des ASGA mit. Ein weiteres wichtiges Thema ist die
psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Empfehlungen der GDA sind dafür eine wichtige
Grundlage. Darauf aufbauend arbeitet die Projektgruppe „Psychische Belastungen“ im ASGA an guten 
Lösungen. 
1.4.2 Gemeinsamer Jahrestätigkeitsbericht der Arbeitsschutzbehörden der 
Länder  
1.4.2.1 Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit 
Marktüberwachung auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Länderebene – dahinter 
steht der Leitgedanke, dass einerseits Produkte in der Europäischen Union (EU) einen freien 
Zugang zum Markt haben sollen und andererseits dennoch keine Gefährdung für Gesundheit, 
Umwelt und Sicherheit von diesen Produkten ausgeht. Für eine funktionierende
Marktüberwachung in Deutschland und Europa sind verschiedene Voraussetzungen unabdingbar. Die
Grundlage dafür ist eine zuverlässige, lösungsorientierte und qualitativ gute Arbeit der
Marktüberwachungsorganisationen. Das bedeutet, dass Informationen schnell ausgetauscht werden und
Entscheidungen transparent sein müssen. Weiterhin muss ein koordiniertes Handeln auf allen
Ebenen erfolgen. Um dies zu gewährleisten, arbeiten in Deutschland verschiedene Behörden,
Organisationen und nationale Gremien zusammen. 
Koordinierungsgremien 
Nach dem Grundgesetz vollziehen die Länder das Arbeitsschutzrecht als eigene Angelegenheit. 
Um die Zusammenarbeit der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder entsprechend zu fördern, 
hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) ein koordinierendes Fachgremium
eingerichtet, den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). Der LASI ist das 
höchste Gremium der Länder für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik unterhalb der Ebene der 
ASMK. Seine Aufgaben sind u. a. die Beratung der ASMK und die nationale Schwerpunktsetzung 
zu allen Themen des Arbeitsschutzes, insbesondere durch die Erarbeitung von Leitlinien zu
bestimmten Themen und Fragestellungen. 
Um den breitgefächerten Arbeitsschutzthemen gerecht zu werden und sowohl fachlich als auch 
rechtlich relevante Detailfragen zu klären, wurden unterhalb des LASI sechs Arbeitsgruppen
eingerichtet, die durch ihre Arbeit eine einheitliche Rechtsanwendung in den verschiedenen
Ländern sicherstellen. Zu diesem Zweck arbeitet jedes Land in jeder Arbeitsgruppe mit und
entsendet Vertreterinnen und Vertreter mit entsprechender Fachkenntnis und Entscheidungsbefugnis. 
Die Arbeitsgruppe 6 befasst sich – als Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) – mit der 
Marktüberwachung. 
Hier werden eigenverantwortlich relevante Fragen der Marktüberwachung auf der Grundlage des 
Produktsicherheits- und des Sprengstoffrechtes geklärt. Darüber hinaus werden durch ihn die 
Zusammenarbeit der zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder koordiniert und
länderübergreifende Marktüberwachungsaktionen innerhalb Deutschlands abgestimmt. Dafür wird 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 17 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
16  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
sich jedes Jahr über die geplanten Marktüberwachungsaktionen der jeweiligen Länder
ausgetauscht. Wenn gleiche Produktgruppen in mehreren Ländern überprüft werden sollen, erfolgt eine 
intensive Abstimmung. Zum Beispiel sollten im Jahr 2024 in drei Ländern Gasgrills und
Gaskocher geprüft werden. Nach der Abstimmung überprüfte ein Land Geräte mit Gasflaschenbetrieb 
und die anderen beiden Länder stattdessen kartuschenbetriebene Geräte. In 2025 planen drei 
Länder die Überprüfung von Stromsteckern. Ein Austausch ergab, dass durch die
Unterschiedlichkeit der Produkte (z. B. Mehrfachkupplungsdosen mit oder ohne USB-Buchsen) keine
Überschneidung der Marktüberwachungsaktionen zu erwarten ist. 
Ziel dieser Abstimmungen im Gremium ist, die Verwaltungspraxis in den Ländern zu
vereinheitlichen. Dies ist gerade in diesem Bereich wichtig, da viele Akteurinnen und Akteure und
Unternehmen in mehreren Ländern tätig sind. Doppelprüfungen von Produkten und Herstellern sollen 
vermieden werden. Darüber hinaus fördert der AAMÜ den Erfahrungsaustausch zwischen den 
Ländern und unterstützt geeignete Strukturen für die Kommunikation und den
Informationsaustausch zwischen den Ländern und dem Bund. Auf diese Weise können einheitliche
Vorgehensweisen bei der Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit inklusive Sprengstoffe
erarbeitet und das Konzept zur Koordinierung der Marktüberwachung in Deutschland
weiterentwickelt werden. Zusätzlich wird durch die Arbeit des AAMÜ eine unkomplizierte Kontaktpflege zu 
Wirtschaftsakteurinnen und -akteuren (u. a. Herstellerinnen und Hersteller, Importeurinnen und 
Importeure, Händlerinnen und Händler) und Verbänden gewährleistet. 
Um diese Ziele zu erreichen, setzt sich der AAMÜ dafür ein, dass  
• Beschäftigte und Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten geschützt 
werden, 
• der freie Warenverkehr und gleiche Wettbewerbsbedingungen in Deutschland und im
gesamten europäischen Binnenmarkt sichergestellt werden, 
• eine optimale Überwachung der Sicherheit von Produkten auf dem Markt im Rahmen des 
Produktsicherheits- und Sprengstoffrechts zwischen den Ländern gefördert wird, 
• eine effiziente Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit anderen nationalen und 
europäischen Behörden und Institutionen erfolgt und 
• der fachliche Austausch und die Fortbildung der für die Marktüberwachung zuständigen
Behörden gewährleistet ist. 
Der AAMÜ legt Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen und in allen 
Bereichen. Dazu werden bei unzureichenden und unklaren Rechtsgrundlagen oder geplanten 
Rechtsänderungen intern abgestimmte Positionspapiere erarbeitet und entsprechend an die
Entscheidungsebenen kommuniziert. Die personellen und finanziellen Ressourcen werden
aufgabenorientiert, zweckmäßig und effizient eingesetzt. Auch bei aktuellen Produktproblemen wird 
durch den AAMÜ eine gemeinsame Position erarbeitet und entsprechend veröffentlicht. Damit 
wird eine einheitliche Reaktion der Länder im Bereich der Marktüberwachung des
Produktsicherheits- und Sprengstoffrechts gefördert. 
Eine enge Zusammenarbeit wird zudem mit Institutionen und Gremien auf Bundesebene
angestrebt, so z. B. mit dem Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS). Der AfPS hat seine Grundlage 
im § 27 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und berät die Bundesregierung in Fragen der 
Produktsicherheit. Er ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert. 
Dem Ausschuss gehören sachverständige Personen aus dem Kreis der
Marktüberwachungsbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-
Träger), des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), der Kommission Arbeitsschutz und 
Normung (KAN), der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten
Verbände, insbesondere der Herstellerinnen und Hersteller, der Händlerinnen und Händler und der 
Verbraucherinnen und Verbraucher an.  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  17 
1. 
Die Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit stellt jedoch nur einen Teilbereich der 
gesamten Marktüberwachungstätigkeiten Deutschlands dar. Außerdem gibt es u. a. noch den 
Arbeitskreis Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte (AK MÜ Bau) und den
Erfahrungsaustauschkreis zur Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte (ERFA-MÜoD). Auch
verschiedene Bundesbehörden beschäftigen sich mit Marktüberwachung, z. B. die Bundesanstalt 
für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).  
Produkte machen nicht an den Grenzen halt, sondern können heute aus der ganzen Welt in 
Deutschland gekauft werden. Ein übergeordneter Austausch aller Bereiche ist daher wichtig und 
notwendig. Als übergeordnetes Austauschgremium für den gesamten Bereich der
Marktüberwachung wurde daher das Deutsche Marktüberwachungsforum (DMÜF) eingerichtet, in dem
Fachexperten und -expertinnen und Vertretungen aus allen Bereichen, in denen Marktüberwachung 
durchgeführt wird, repräsentiert sind. Dazu gehören Vertreterinnen und Vertreter der
koordinierenden Kreise mit Vollzugsaufgaben in der Marktüberwachung, der obersten Bundes- und
Landesbehörden, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und der Zollverwaltung. Im 
DMÜF werden Vorschläge für allgemeine Empfehlungen zur effektiven und einheitlichen
Durchführung der Marktüberwachung in Deutschland erarbeitet. Eine Umsetzung muss dann durch die 
zuständigen Stellen der einzelnen Bereiche erfolgen. Das DMÜF ist die zentrale
Verbindungsstelle zum europäischen Netzwerk für Produktkonformität. Um den Austausch und die
Information aller sicherzustellen, finden jährlich zwei Sitzungen des DMÜF statt. Dabei wird sich über 
die aktuellen Gesetzesentwicklungen ausgetauscht bzw. aktuelle Probleme in allen Bereichen 
der Marktüberwachung besprochen. 
Vollzug 
Täglich werden die unterschiedlichsten Produkte ganz selbstverständlich verwendet, seien es 
Elektrogeräte im Haushalt, Kinderspielzeug, Maschinen oder Arbeitsmittel am Arbeitsplatz.
Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass für sie bei bestimmungsgemäßer und
vorhersehbarer Verwendung von Produkten keine unvertretbaren Risiken entstehen und dass diese
Produkte gesetzeskonform und sicher sind. Festlegungen, wie technische Produkte beschaffen sein 
müssen, um als sicher zu gelten, sind in erster Linie in Rechtsvorschriften enthalten. Diese
richten sich an die verschiedenen Wirtschaftsakteurinnen und -akteure wie Herstellerinnen und
Hersteller, Importeurinnen und Importeure und Händlerinnen und Händler, damit diese dafür Sorge 
tragen können, dass ihre Produkte konform sind, also den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. 
Die behördliche Marktüberwachung sucht unterdessen ständig und systematisch nach
nichtkonformen Produkten. Dies geschieht zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber 
auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ziel der Marktüberwachung ist es, unsichere 
Produkte zu identifizieren und auf lange Sicht vom Markt fernzuhalten. 
Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem die stichprobenartige Kontrolle und
Überwachung der auf dem Markt bereitgestellten Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der
bestehenden Rechtsvorschriften. Dabei werden Produktproben entnommen und anschließend näher
untersucht. Werden gefährliche Produkte gefunden, wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert. 
Im weiteren Verlauf werden durch die Marktüberwachungsbehörde Maßnahmen gegen
Wirtschaftsakteurinnen und -akteure eingeleitet, damit die Konformität der betroffenen Produkte
hergestellt wird. Wenn dies nicht möglich ist, kann das weitere Inverkehrbringen untersagt werden. 
Ferner kann z. B. die Rücknahme oder der Rückruf eines auf dem Markt bereitgestellten
Produktes angeordnet werden. 
In den letzten Jahren hat der Online-Handel (engl. E-Commerce) weltweit sehr stark
zugenommen. Dabei gelangen Produkte auf direktem Wege vom Herstellenden zu den Endverbrauchern. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 19 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
18  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Über Verkaufsplattformen oder Onlineshops kommen Produkte somit auch direkt nach
Deutschland. Bspw. bewirken die stark gestiegenen Tätigkeiten der chinesischen Plattformen „Temu“ 
und „Shein“ ein wesentlich erhöhtes Aufkommen von Einfuhren in den europäischen Raum.
Daraus resultieren deutlich mehr Überprüfungen bei Zoll und Marktüberwachungsbehörden. Aus 
dem Verhältnis der großen Anzahl von Einfuhren und dem Konzept von stichprobenartigen
Kontrollen im Rahmen der Kapazitäten für Überprüfungen ergibt sich somit eine neue Art der
Herausforderung für die Marktüberwachung insgesamt. Bei der Überprüfung derartiger Produkte aus 
dem außereuropäischen Raum haben Zoll- und Marktüberwachungsbehörden außerdem
festgestellt, dass diese oft nicht den sicherheitstechnischen und/oder formalen Anforderungen
entsprechen. Das heißt, dass EU-Vorgaben zur Produktsicherheit, zum Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zu Umwelt- und Gesundheitsstandards oder zu Zoll- und
Einfuhrbestimmungen häufig nicht eingehalten werden. 
Um die Einhaltung der geltenden Vorschriften in ausreichendem Maße gewährleisten zu können, 
müssen neue Wege gegangen werden. Hierzu zählen z. B. Rechtsänderungen, um Plattformen 
und Onlineshops mehr in die Verantwortung und Haftung zu nehmen. Auch seitens des AAMÜ 
wurden konkrete Änderungen eingefordert. Eine vergleichbare Verlässlichkeit der Kontrolle des 
stationären Handels (also von Handelsgeschäften mit festem Verkaufsort) und des Online-
Handels muss erreicht werden, auch um eine Verzerrung des Marktes zu vermeiden.  
Da Produkte, die online angeboten werden, in jedem Land in Deutschland erworben werden 
können, ist insbesondere hier die Informationsweitergabe zwischen den Behörden sehr wichtig 
und gerade in diesem Bereich sind eine einheitliche Kontrolle und Vorgehensweise notwendig. 
Die Länder bzw. die betroffenen Behörden für den Bereich der Produktsicherheit sind hierzu 
bereits im engen Austausch und haben z. B. für den Fernabsatz festgelegt, dass die
erstermittelnde Behörde vorrangig tätig wird. Für eine wirkungsvolle Marktüberwachung im Onlinehandel 
sind geeignete „Werkzeuge“ nötig. Dafür müssen auch die entsprechenden gesetzlichen
Grundlagen angepasst werden, um die Anforderungen auch über die Grenzen Deutschlands hinaus 
durchsetzen zu können. Daher hat sich die Bundesregierung diesem Thema ebenfalls
angenommen, indem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Aktionsplan für 
die Bundesregierung zu E-Commerce aufgestellt hat. In diesem Plan werden konkrete
Maßnahmen vorgeschlagen, welche auf EU-Ebene, auf nationaler Ebene und auf Ebene der Länder 
Deutschlands eingebracht werden sollen. 
Arbeitsschutz und Marktüberwachung 
Um sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten, müssen sichere Arbeitsmittel und
Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Die Marktüberwachung ist daher auch in diesem
Bereich ein wichtiger Bestandteil des Überwachungssystems und fungiert als vorgelagerter
Arbeitsschutz. Um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten, müssen Produkte zur 
Verfügung gestellt werden, die sicher in der Anwendung sind. Hierbei ist es egal, ob es sich um 
Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Schutzausrüstung oder digitale Produkte und Software 
handelt. 
Muskel-Skelett-Erkrankungen sind eine der häufigsten beruflichen Erkrankungen in
Deutschland. Sie werden zu einem nicht unerheblichen Teil durch schlecht gestaltete Arbeitsmittel
bedingt. Mit einer sicheren und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsmitteln sollen Beschäftigte 
möglichst ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ihrer Arbeit nachgehen können.  
Auch bei Arbeitsunfällen sind häufig Arbeitsmittel beteiligt. Dies können z. B.
überwachungsbedürftige Anlagen, wie Aufzüge oder Druckbehälter, sein. Aber auch ganz alltägliche Arbeitsmittel, 
wie Leitern, Gerüste, Werkzeuge oder sogar das Mobiliar, sind häufig Teil des Unfallgeschehens. 
Darüber hinaus sind – insbesondere bei schweren und tödlichen Unfällen – oft Fahrzeuge und 
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1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  19 
1. 
Maschinen wie Gabelstapler, Radlader oder Krane beteiligt. Ist dies der Fall, gehört es zur
Aufgabe der zuständigen Arbeitsschutzbehörden, die Ursachen aufzuklären. Sie müssen z. B.
prüfen, ob das Arbeitsmittel, das am Unfall beteiligt war, den gesetzlichen Vorschriften entsprach. 
Konkret ist dabei bspw. die Einhaltung von vorgeschriebenen Prüfintervallen oder Prüfinhalten 
gemeint. Gibt es Hinweise darauf, dass zum Zeitpunkt der Bereitstellung vorhandene Mängel am 
Produkt unfallursächlich waren, werden von den Arbeitsschutz- und
Marktüberwachungsbehörden alle erforderlichen Unterlagen zum Produkt und das Produkt selbst überprüft. Anschließend 
werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um weitere Unfälle dieser Art zu vermeiden. Zum
Beispiel kann durch die Arbeitsschutzbehörden die weitere Benutzung von Produkten untersagt oder 
eine erneute Prüfung angeordnet werden. Ergeben sich zudem Hinweise, dass von dem Produkt 
eine generelle Gefahr ausgeht, werden die Marktüberwachungsbehörden eingeschaltet. Ziel ist 
es, gleichartige Unfälle zukünftig zu vermeiden und Lücken bei der Überwachung von Produkten 
und ihrer Sicherheit zu schließen. 
Fazit 
Durch die Marktüberwachung wird sichergestellt, dass nicht gesetzeskonforme Produkte vom 
Markt genommen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen umgesetzt werden. 
Damit sollen Marktverzerrungen und Gefährdungen von Personen durch Produkte vermieden 
werden. Im stationären Handel sind entsprechende Strukturen aufgebaut, um eine
Gleichbehandlung aller Wirtschaftsakteurinnen und -akteure sicherzustellen. Hier ist eine effektive
Marktüberwachung möglich. Damit dies auch im Online-Bereich erreicht wird, müssen noch
entsprechende gesetzliche Vorgaben angepasst werden. Die derzeitigen Instrumente der
Marktüberwachung zeigen gewisse Defizite. Wenn Produkte in den europäischen Bereich eingeführt werden, 
müssen den jeweiligen Akteurinnen und Akteuren die entsprechenden Werkzeuge zur Verfügung 
gestellt werden, damit auch in diesem Bereich eine effektive Marktüberwachung erfolgen kann. 
Das Ziel muss sein: gleiche Bedingungen für alle Wirtschaftsakteurinnen und -akteure. 
1.4.2.2 Länderübergreifende Schwerpunktaktionen 2024 in ausgewählten
Branchen mit hoher Arbeitsintensität und prekärer Beschäftigung 
Im Jahr 2024 wurden im Rahmen der Betriebsbesichtigung mit Systembewertung (BmSys) bzw. 
im Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durch 
die staatlichen Arbeitsschutzbehörden länderübergreifende Schwerpunktaktionen zur
Überprüfung der Arbeitsintensität und der Arbeitsorganisation in Branchen mit einfachen Tätigkeiten und 
atypischen Arbeitsverhältnissen durchgeführt. Arbeitsintensität meint in diesem Zusammenhang 
ein Missverhältnis zwischen den Arbeitsaufgaben, die erledigt werden müssen (z. B. Menge oder 
Komplexität der Aufgaben), und der dafür zur Verfügung stehenden Zeit.  
Neben der Überprüfung der Arbeitsintensität und der Arbeitsorganisation in Branchen mit
einfachen Tätigkeiten und atypischen Arbeitsverhältnissen hatte die Schwerpunktaktion das Ziel, 
Schlussfolgerungen für künftige länderübergreifende Schwerpunktaktionen zu ziehen. 
An der Schwerpunktaktion in der Branche Gebäudereinigung nahmen die Freie Hansestadt
Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Länder Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern und Sachsen teil. Die Länder Baden-Württemberg und Saarland waren punktuell
eingebunden. An der Schwerpunktaktion in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) 
beteiligten sich die Länder Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein,
Sachsen-Anhalt und Thüringen. 
Die Ergebnisse der Schwerpunktaktionen in der Gebäudereinigung und in der KEP-Branche
wurden in einem Abschlussbericht für den Länderausschuss für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik (LASI) zusammengefasst, aus dem im Folgenden Auszüge wiedergegeben sowie
grundsätzliche Erkenntnisse zusammengefasst werden.  
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 21 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
20  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Schwerpunktaktion zur Arbeitsintensität in der Gebäudereinigung 
Das beschäftigungsstarke Gebäudereinigungs-Handwerk zählt in Deutschland vor allem
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zu seinen Kundinnen und Kunden. Im Jahr 2023
beschäftigte die Branche knapp 700.000 Menschen bzw. rund 11% aller sozialversicherungspflichtigen 
Handwerksbeschäftigten in Deutschland.10 
Im Zentrum der Schwerpunktaktion waren gezielte Betriebsbesichtigungen in den benannten 
Branchen. Ergänzend zu den Besichtigungen der Reinigungsunternehmen führten die
Aufsichtskräfte in einem zweiten Schritt Befragungen der Reinigungskräfte in den zu reinigenden Objekten 
durch, um die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz mit der im Unternehmen vorgefundenen
Gefährdungsbeurteilung abzugleichen (Compliance-Prüfung). Insgesamt wurden 105 BmSys in
Betriebstätten der Reinigungsunternehmen und anschließend 105 Compliance-Prüfungen in den 
Einsatzbetrieben durch Befragung von mindestens einer dort tätigen Reinigungskraft
durchgeführt. Im Fokus des Interesses stand dabei die Grund- und Unterhaltsreinigung, die durch
sogenannte einfache Tätigkeiten gekennzeichnet ist. Objektbegehungen und Befragungen fanden im 
Hotelgewerbe, im Gesundheitswesen sowie in Gebäuden unter öffentlicher Verwaltung statt. 
Die Antworten der befragten Beschäftigten deuteten auf folgende Gefährdungen hin: 
• in 97 Fällen aufgrund der Arbeitsintensität, 
• in 65 Fällen durch Mängel in der Arbeitsorganisation (z. B. ungünstige Arbeitszeitgestaltung, 
zu wenig „Pufferzeiten“ für Ortswechsel, kurzfristige Objektänderungen), 
• in 52 Fällen durch soziale Beziehungen (z. B. zu viele oder zu wenige Kontakte, mangelnde 
Ressourcen der Führungskräfte zur Unterstützung) und 
• in 32 Fällen durch ungünstige Umgebungsbedingungen (z. B. Hitze, Kälte, Lärm, Enge,
ungünstige Beleuchtung). 
Die Mehrheit der aufgesuchten Betriebe hat nach eigenen Angaben bereits Maßnahmen im
Bereich der psychischen Belastung veranlasst: 74 % bei der Arbeitsintensität, 68 % beim Umgang 
u. a. mit Kundinnen und Kunden, Gästen, Beschäftigten anderer Arbeitgeber und 66 %
hinsichtlich günstigerer Arbeitszeitgestaltung. Maßnahmen zur angemessenen Unterstützung von
Führungskräften hinsichtlich guter Arbeitsgestaltung wurden in 63 % der Betriebe ergriffen. 
Bei 47 % der Betriebe wies die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung eine mit „grün“
bewertete Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren auf, aber nur in 35 % der Betriebe 
wurde die Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren nachvollziehbar dokumentiert. 
Die Arbeitgeber gaben zu 91 % an, dass die Arbeitszeit erfasst werde. Ergebnisse der
Compliance-Prüfungen bestätigten die Arbeitszeiterfassung bei Beschäftigten in nur 82 % der Fälle. 
Eine noch größere Abweichung zu den Arbeitgeberangaben zeigte sich bei der Frage, ob die 
Rüstzeit zur Arbeitszeit gerechnet werde. Die Arbeitgeber bejahten die Frage zu 92 %, die
Reinigungskräfte bestätigen das nur zu 57 %. 
Bezüglich der Auswertung der Arbeitsorganisation zeigen die Ergebnisse, dass 41 % der
Befragten über keine Handlungsspielräume bei besonderer Verschmutzung der zu reinigenden Objekte 
verfügten, was auf eine hohe Arbeitsintensität deutet. Etwa 26 % der Befragten sagten aus, dass 
sie „immer“ oder „häufig“ ein hohes Arbeitsaufkommen durch sehr viel zu reinigende Fläche bzw. 
aufwändige Reinigungserfordernisse haben. Mehr als 9 % der Befragten gaben vor Ort an, dass 
sie „immer“ oder „häufig“ mit unrealistischen Leistungsvorgaben konfrontiert sind. Knapp 6 % 
erlebten „immer“ oder „häufig“ eine knappe Taktung ihrer Arbeit bzw. eine Planung ohne
Pufferzeiten.  
 
10  www.die-gebaeudedienstleister.de/wp-content/uploads/2025/06/Branchenreport_2025_FolderA5.pdf   
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  21 
1. 
Als weitere Mängel gaben 38 % der Befragten an, keine Arbeitseinweisung im Objekt erhalten 
zu haben. Bei fast 40 % wurden die Personen in einer für sie nicht gut verständlichen Sprache 
unterwiesen. Fast 39 % der Beschäftigten hatten keine konkreten Ansprechpersonen im Objekt. 
Etwas mehr als 11 % der Befragten gab an, dass sie „immer“ oder „häufig“ während der
Arbeitszeit keine Gelegenheit für einen Toilettengang haben. 
Die Aufsichtskräfte hatten häufig den Eindruck, dass die Reinigungskräfte bei den Befragungen 
teilweise nicht angstbefreit waren, was die Ergebnisse positiv verfälscht haben könnte. 
Im Verlauf der Aktion hat sich gezeigt, dass alteingesessene Betriebe in Bezug auf den
Arbeitsschutz häufig gut aufgestellt waren, während neue Unternehmen die Anforderungen oft nicht 
kannten und Unterstützung benötigten. 
Schwerpunktaktion zu Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) 
Die Paketmenge, die im Bereich der Auslieferung auf der sogenannten „letzten Meile“ zugestellt 
werden muss, hat in Deutschland deutlich zugenommen. Während die Sendungsmenge im Jahr 
2017 noch 2,66 Milliarden Pakete betrug, wurden 2022 hingegen 4,25 Milliarden Pakete
versandt.11 Demgegenüber hat sich bspw. die Anzahl der Beschäftigten in der Paketdienstbranche 
nicht entsprechend erhöht.12 Die Folge der zunehmenden Arbeitsverdichtung ist ein erhöhtes 
Risiko für nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten. 
Die Schwerpunktaktion KEP wurde in zwei Schritten durchgeführt:  
1. Jedes an der Schwerpunktaktion beteiligte Land kontrollierte mehrere größere Auftraggeber, 
die sogenannten Verteilzentren. Die Besichtigungen wurden innerhalb einer kurzen Frist
unangekündigt und im Zusammenhang mit einer GDA-Betriebsbesichtigung durchgeführt.
Zusätzlich zur BmSys wurde ein spezifisch entwickelter Fragebogen für die Kontrolle der
Verteilzentren und beauftragten Subunternehmen genutzt. Es wurden insgesamt 20
Verteilzentren sowie 55 Subunternehmen kontrolliert. 
2. Parallel dazu wurden Paketzustellerinnen und Paketzusteller, sowie eine Vielzahl von Klein- 
und Kleinstunternehmen bzw. Subunternehmen mit einem dafür entwickelten
Erhebungsbogen durch Kontrollteams befragt. Der Erhebungsbogen stand den Paketzustellerinnen und 
Paketzustellern in verschiedene Sprachen zur Verfügung. Bei der Schwerpunktaktion wurde 
die Prüfung und Einhaltung des staatlichen Arbeitsschutzes teilweise von der
Autobahnpolizei und dem Zoll unterstützt. Insgesamt konnten 927 Erhebungsbögen ausgewertet werden. 
Durch die direkte Befragung der Paketzustellenden wurden die prekären Arbeitsbedingungen, 
welchen die häufig fremdsprachigen Beschäftigten ausgesetzt sind, strukturiert erhoben. Durch 
fehlende Möglichkeiten der Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeiten waren der Auswertung 
Grenzen gesetzt. Die Arbeitsintensität konnte nur quantitativ erfasst werden, das heißt durch 
messbare, objektive Faktoren wie die Anzahl der auszuliefernden Pakete und die Anzahl der 
Stopps, nicht aber bezüglich der Auswirkungen auf die Beanspruchung oder den gefühlten Grad 
der Anstrengung. Dennoch konnten durch die Befragung der Paketzustellenden und der Prüfung 
der Unternehmen einige Hinweise auf die (prekären) Arbeitsbedingungen inklusive der
Arbeitsintensität erhoben werden: 
In der KEP-Branche spielen eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen eine Rolle, die nicht in eine 
einfache Formel übertragen werden können, aber die Arbeitsintensität und infolge die psychische 
Belastung stark beeinflussen. Dazu gehören, zusätzlich zur Anzahl der Stopps und der Pakete, 
bspw. die Länge der Anfahrtswege bzw. Anfahrtszeit bis zur Beladung, der genau vorgegebene 
Zeitkorridor für die Beladung, die ständige Überwachung u. a. durch den Auftraggebenden im 
 
11  https://bpex-ev.de/files/biek/downloads/papiere/BIEK_KEP-Studie_2023.pdf 
12  https://statistik.arbeitsagentur.de/ Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008) (Quartalszahlen), hier: Deutschland 31. 
Dezember 2017 und 31. Dezember 2022 im Wirtschaftsbereich 053 „Post-, Kurier- und Expressdienste“ 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 23 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
22  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Zusammenhang mit der Paketverfolgung, schwierige Kundschaft, die Verkehrsverhältnisse und 
mehr.   
Im Durchschnitt sollten am Erhebungstag pro Paketzustellerin bzw. Paketzusteller ca. 150
Pakete bei ca. 100 Stopps ausgeliefert werden. Aus den Daten war eine relativ große Streuung zu 
erkennen. Innerhalb der KEP-Branche war dabei eine nicht unerhebliche Heterogenität
hinsichtlich der Arbeitsintensität erkennbar. 
Die Aussagen der Paketzustellenden gaben Hinweise auf eine überwiegend hohe
Arbeitsbelastung. Fahrzeiten und Arbeiten vor und nach dem Fahren, z. B. Tanken, Beladen,
Fahrzeugreinigung, wurden zum Teil nicht als Arbeitszeit erfasst wie auch Arbeitszeiten, die ggf. über die
gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden hinausgehen. 
Es gab aber auch positive Beispiele, bei denen sowohl Auftraggebende als auch
Subunternehmer Maßnahmen umgesetzt hatten, um die physischen Belastungen für Paketzustellerinnen und 
Paketzusteller auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Zu nennen ist hier beispielhaft die
Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbesserung der Tourenpläne: Die KI berücksichtigte
zahlreiche Faktoren, wie die Anzahl der Pakete, die Komplexität der Lieferadressen, die
Verkehrssituation und gesetzliche Pausenzeiten. Durch den Einsatz von KI in Verbindung mit den
verwendeten Handscannern zur Paketverfolgung wurden Lieferrouten in Echtzeit neu festgelegt. 
Dadurch sollten Arbeitszeitüberschreitungen vermieden werden, indem die Paketzustellenden 
durch die im Handscanner integrierte Routenplanung darüber informiert wurden, dass die
Routenlänge und somit die zulässige Arbeitszeit überschritten war und die Paketzustellenden ins 
Verteilzentrum zurückkehren sollten. Aus dem Einsatz von KI ergab sich aber auch das Risiko 
von ständigem Überwachungsdruck sowie Leistungskontrolle und damit verbundener möglicher 
psychischer Belastung. 
Auftraggebende (Verteilzentren) haben über den Weg der Auftragsvergabe, neben den
Paketdienstleistern (Subunternehmen) als direkte Arbeitgeber, einen Einfluss auf die prekären
Arbeitsbedingungen der Paketzustellerinnen und Paketzusteller. Systematische und spezifische
Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, basierend auf den im Rahmen der Beurteilung der
Arbeitsbedingungen zu betrachtenden spezifischen Gefährdungen bei Tätigkeiten in der Paketzustellung, 
können die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Paketzustellerinnen und Paketzusteller 
maßgeblich verbessern. Gleichzeitig sollten Kundinnen und Kunden auf einen respektvollen
Umgang mit den Menschen achten, die ihre Pakete ausliefern. 
Abschließende Bewertung 
Länderübergreifende Schwerpunktaktionen mit konkreter Zielsetzung sind als grundsätzliches 
Aufsichtsinstrument zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten 
bei der Arbeit geeignet. Sie entsprechen dem Ansatz der GDA und dienen dem einheitlichen 
Vollzug unter Berücksichtigung eines risikoorientierten Ansatzes.  
Besonders prekäre Arbeitsbedingungen mit hohen Gefährdungen konnten auf diese Art
bundesweit stärker in den Blick genommen werden. Dort besteht ein deutlicher Handlungsbedarf, die 
Umsetzung des Arbeitsschutzes zu verbessern. Das Thema „Zu hohe Arbeitsintensität“ wird 
dadurch bundesweit nach einheitlichen Maßstäben in Bereichen mit prekären
Arbeitsbedingungen bearbeitet.  
Die Wahrnehmbarkeit des Arbeitsschutzes kann bei länderübergreifenden Aktionen und
Maßnahmen verbessert werden, insbesondere in Branchen mit Handlungsbedarf im Arbeitsschutz. 
Positive Effekte einer zeitlich befristeten und im Umfang begrenzten Schwerpunktaktion
erfordern aber, dass Ergebnisse möglichst mit einer länderspezifischen Auswertung zeitnah
verfügbar sind. Hierfür ist eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Länder sinnvoll und 
sollte bei der Planung einer Schwerpunktaktion mitbedacht werden. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  23 
1. 
Die Notwendigkeit der zielgerichteten Compliance-Prüfungen konnte unter Beweis gestellt
werden. Die Beschäftigtenbefragung hat die Erkenntnisse zu den beiden Branchen deutlich erweitert 
und war auch eine Voraussetzung dafür, sich mit der Frage der Messbarkeit bzw. der Erfassung 
der Arbeitsintensität auseinandersetzen zu können. 
1.4.3 Präventionsaktivitäten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 
Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Unfallversicherung beauftragt, Prävention mit allen
geeigneten Mitteln zu betreiben (§§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch 
(SGB VII). Dieser weit gefasste Präventionsauftrag spiegelt sich in den Präventionsleistungen 
der gesetzlichen Unfallversicherung13 wider. Wie vielfältig die gewerblichen
Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der öffentlichen Hand und die landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft diesen Präventionsauftrag wahrnehmen, wird anhand übergreifender sowie
leistungsspezifischer Präventionsaktivitäten dargestellt. 
Gewalt als Herausforderung für den betrieblichen Arbeitsschutz 
Mit der Ratifizierung des Gesetzes zu dem Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt 
und Belästigung in der Arbeitswelt der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Jahr 2023 
hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, „das Recht einer jeder Person auf eine 
Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung“ zu achten, zu fördern und zu verwirklichen.14 Das 
Übereinkommen ist weltweit das erste dieser Art, das Beschäftigten weitreichenden Schutz vor 
Gewalt und Belästigung bei der Arbeit bietet. Vor dem Hintergrund des Übereinkommens, aber 
auch mit Blick auf die zunehmende gesellschaftliche Sensibilität gegenüber Gewalt, haben die 
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, 
mit denen sie die betriebliche Gewaltprävention unterstützen. Psychische Belastung hat eine 
wachsende Bedeutung in der Prävention und geht oftmals mit Gewalterfahrungen einher.
Einsatzkräfte sind ein bekanntes Beispiel für Berufe mit Gewalterfahrungen, aber auch in vielen 
anderen Branchen ist dies ein großes Thema. Gemeinsam mit ihrem Spitzenverband, Deutsche 
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das 
Thema Gewaltprävention in den Mittelpunkt ihrer Kommunikation gestellt. Die Kampagne #
GewaltAngehen15 als mediales Aushängeschild und Informationsangebot der gesetzlichen
Unfallversicherung hat es im Jahr 2024 deutlich in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt. Sie informiert 
über Präventions- und Nachsorgeangebote der gesetzlichen Unfallversicherung für Betriebe, 
Einrichtungen und Versicherte. 
Definition von Gewalt 
Niemand soll während der Arbeit oder bei der Ausübung eines Ehrenamtes Gewalt erfahren. 
Diesen Anspruch hat die gesetzliche Unfallversicherung für ihre Präventionsarbeit formuliert. Sie 
bezieht sich dabei auf ein Verständnis des Begriffs „Gewalt”, wie ihn das ILO-Übereinkommen 
Nr. 190 definiert. Danach umfasst Gewalt eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen 
und Praktiken oder deren Androhung, die darauf abzielen, physischen, psychischen, sexuellen 
oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
führen dazu in ihrem Grundverständnis von Gewalt bei der Arbeit und in Bildungseinrichtungen16 
aus, Gewalt umfasse daher „nicht nur Handlungen wie körperliche Angriffe, sondern
beispielsweise auch sexuelle Belästigung, Nötigung, (Cyber-)Mobbing, Diskriminierung und Drohungen“. 
 
13  www.dguv.de/de/praevention/praev_lohnt_sich/grundlagen_praev/praeventionsleistungen/index.jsp 
14  www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-2/2023/142  
15  www.gewalt-angehen.de/  
16  https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4850 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 25 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
24  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Das Grundverständnis dient der fachlichen Verständigung in Hinblick auf das
Präventionshandeln zum Thema Gewalt. Die Unfallversicherungsträger entwickeln auf dieser Basis spezifische 
Strategien zur Gewaltprävention. 
Umfang von Gewalt bei der Arbeit 
Der für das Gesamtunfallgeschehen prägende Trend rückläufiger Unfallzahlen spiegelt sich für 
Arbeitsunfälle in Folge von Gewalt nicht wider.17 Zu beachten ist zudem, dass meldepflichtige 
Arbeitsunfälle nur einen Teil des tatsächlichen Geschehens zeigen. Meldepflicht besteht erst ab 
einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Beamtinnen und Beamte werden zudem in den 
Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst, da Dienstunfälle nicht unter den 
Geltungsbereich des SGB VII fallen. 
Verschiedene Untersuchungen und Studien haben in den vergangenen Jahren versucht, das 
Dunkelfeld – also das nicht-meldepflichtige Gewaltgeschehen bei der Arbeit – zu erhellen. Eine 
Studie des Bundesinnenministeriums kam zu dem Ergebnis, dass jede und jeder vierte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst schon Gewalt am Arbeitsplatz erlebt hatte.18 In einer Befragung des 
Verbandes Bildung und Erziehung unter Schulleitungen zeigte sich eine Prävalenz von
psychischer Gewalt oder gewalttätigen körperlichen Angriffen auf Lehrkräfte.19 In einer repräsentativen 
Umfrage im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft gaben im Jahr 2024 73 % der
Krankenhäuser an, dass die Zahl der Übergriffe in den vergangenen fünf Jahren mäßig (53 %) oder 
deutlich (20 %) gestiegen ist.20 
Eine Befragung der DGUV Ende 2024 zur aktuellen Standortbestimmung des Themas zeigte, 
dass rund ein Drittel der abhängig Beschäftigten mit häufigem Kontakt zu betriebsfremden
Personen wie Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten in den vergangenen zwölf 
Monaten verbale oder psychische Übergriffe bei der Arbeit erlebt hatten.21 Besonders betroffen 
waren demnach das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die öffentliche Verwaltung 
(vgl. Tab. 2). Hier gab mehr als die Hälfte der Befragten an, von mindestens einem verbalen oder 
psychischen Übergriff betroffen gewesen zu sein. In den Branchen Verkehr, Lagerei, Handel 
sowie Erziehung und Unterricht berichtete mehr als ein Drittel der Befragten über entsprechende 
Vorkommnisse. Körperliche Angriffe wurden dagegen seltener angegeben.22 
  
 
17  www.dguv.de/gewalt-angehen/fakten-gewalt-angehen/medienschaffende/index.jsp  
18  www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/06/studie-gewalt-im-oed.html  
19  www.vbe.de/presse/pressedienste/pressedienste-2022/gewalt-gegen-lehrkraefte-auf-einem-besorgniserregenden-
niveau#c2039 
20  www.dkgev.de/index.php?id=130&amp;tx_news_pi1%5Bnews%5D=10462&amp;tx_news_pi1%5
Bcontroller%5D=News&amp;tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&amp;cHash=82bef20a72ba26dd1fca3e83ad05c76a  
21  https://dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2024/quartal_4/details_4_644359.jsp  
22  https://dguv.de/medien/inhalt/mediencenter/pm/pressearchiv/2024/quartal_4/dguv_forsa_bericht_gewalt_bei_der_arbeit_fi-
nal.pdf 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  25 
1. 
Tab. 2 Erfahrungen mit verbalen oder psychischen Übergriffen am Arbeitsplatz durch
betriebsfremde Personen nach Wirtschaftszweigen 2024 
Code
Wirtschaftszweige23 
Erlebte Formen von verbalen oder psychischen Übergriffen durch betriebsfremde 
Personen in den letzten zwölf Monaten während der beruflichen Tätigkeit
Beschimpfungen, 
Beleidigungen, 
Anschreien, 
Herabsetzen 
Schikanieren, 
Verleumden, 
Verspotten, 
Bloßstellen 
Drohungen 
und 
Erpressung 
Sexualisierte 
psychische 
Gewalt 
(anzügliche 
Gesten, 
Sprüche,
herabwürdigende 
Äußerungen) 
Stalking Nichts 
davon 
C Verarbeitendes 
Gewerbe 11 7 2 2 1 84 
F Baugewerbe 21 9 3 1 0 74 
G Handel  36 13 5 5 1 61 
H Verkehr, Lagerei 36 17 9 6 0 58 
J 
IT,
Telekommunikation, 
Medien 
14 6 1 2 0 84 
K
Finanzdienstleistungen 28 10 5 4 1 67 
O Öffentliche 
Verwaltung 46 17 15 7 1 47 
P Erziehung und 
Unterricht 32 11 5 5 1 63 
Q 
Gesundheits- 
und Sozialwesen 
49 17 13 13 1 46 
Beschäftigte 
insgesamt 32 12 7 6 1 63 
Quelle: forsa-Umfrage 2024 zum Thema „Gewalt bei der Arbeit“ im Auftrag der DGUV 
Mehrfachnennungen möglich 
Angaben in Prozent 
Gewaltprävention als Pflicht des Arbeitgebers 
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) weist Arbeitgebern die Verantwortung für Sicherheit und 
Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu. Es verpflichtet sie, mögliche Gefährdungen 
zu ermitteln und Schutzmaßnahmen dagegen zu ergreifen. 
Vorstellbare und bereits eingetretene Gewaltereignisse müssen bei der Gefährdungsbeurteilung 
berücksichtigt werden. In Anlehnung an das sogenannte Aachener Modell (vgl. Abb. 5) hat sich 
hierfür eine Einteilung in verschiedene Stufen bewährt. Anhand der Stufeneinteilung sind gezielte 
Präventionsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Dabei sind für alle Stufen
aufeinander abgestimmte Maßnahmen abzuleiten und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. 
Bekannte Risikofaktoren für das Auftreten von Gewalt sind: 
• Umgang mit Bargeld oder Wertgegenständen, 
• Ausübung von Kontrollaufgaben, 
• Umgang mit schwierigen Personengruppen, 
 
23  Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), „Gastronomie und Beherbergung“ konnte aufgrund des
geringen Anteils nicht ausgewiesen werden. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 27 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
26  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
• öffentlich zugängliche Einzelarbeitsplätze oder Alleinarbeit in Privaträumen der Kundinnen 
und Kunden. 
Als hilfreich gegen Gewalt hat sich über alle Branchen hinweg eine klare Haltung der
Führungskräfte – begonnen bei der Geschäftsleitung – sowie eine Kultur des wertschätzenden und
respektvollen Umgangs miteinander am Arbeitsplatz erwiesen. Um wirksam zu sein, müssen
gewaltpräventive Maßnahmen die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs berücksichtigen. Dabei 
müssen zunächst technische Möglichkeiten geprüft werden. Erst dann sind organisatorische und 
personenbezogene Maßnahmen abzuleiten. Zielsetzung ist es, das Auftreten von Gewalt zu
erschweren oder sogar zu verhindern und die negativen Folgen von Gewalt zu minimieren.
Besonders von Gewalt betroffene Betriebe sollten Nachsorgekonzepte entwickeln, die die Versorgung 
von betroffenen Versicherten nach einem Gewaltereignis sicherstellen. 
Abb. 5 Die Gefährdungsstufen des Aachener Modells 
 
Quelle: Unfallkasse NRW: Prävention in NRW Nr. 37 „Gewaltprävention – ein Thema für öffentliche Verwaltungen?!“, 2021 
(https://forum.dguv.de/ausgabe/3-2023/artikel/gewaltpraevention-im-oeffentlichen-dienst-in-nordrhein-westfalen) 
Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung 
Präventionsleistung „Anreizsysteme“ 
Über die Verleihung von Präventionspreisen machen die Unfallversicherungsträger auf Beispiele 
guter Praxis aufmerksam. Für Gewaltprävention im öffentlichen Dienst und Ehrenamt hat z. B. 
die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) 2024 vorbildliche Lösungen mit ihrem
Arbeitsschutzpreis24 ausgezeichnet. Prämienverfahren unterstützen und motivieren zudem Betriebe 
und Einrichtungen, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Gerade bei den
Sicherungsdienstleistungen sind gewaltsame Konfrontationen häufig. Daher bietet z. B. die Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft (VBG) hier eine Beteiligung an den Kosten25 für Seminare oder
Schutzausrüstungen an. 
Präventionsleistung „Beratung (auf Anforderung)“ 
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger) beraten Berufsgenossenschaften 
und Unfallkassen Betriebe und Einrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der 
Arbeit. Die Beratung auf Anforderung ist eine der wichtigsten Präventionsleistungen, um Betriebe 
und Einrichtungen bei dem Thema Gewaltprävention zu unterstützen. Beispiele hierfür sind die 
Unterstützungsangebote der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)26, der 
 
24  www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/unternehmer-und-beschaeftigte/ukbw-preis-2023  
25  www.vbg.de/cms/sicherungsdienstleistungen/gewaltpraevention-sicherungsdienstleistungen  
26  www.bghw.de/gegen-gewalt 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  27 
1. 
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)27 und die
branchenspezifischen Präventionsangebote der VBG28. Darüber hinaus existieren z. B. in Hessen
Kooperationen zwischen der Unfallkasse Hessen (UKH) und der Polizei bei Beratungen und
Begehungen. 
Präventionsleistung „Forschung, Entwicklung und Modellprojekte“ 
Der Einzelhandel mit hohem Kundenaufkommen ist besonders von Gewaltereignissen betroffen. 
Daher existieren bereits einige Angebote der BGHW. Ein Forschungsprojekt für belastbare
Daten über Qualität und Quantität von Gewaltereignissen29 unterstützt die BGHW nun bei der
gezielten Ansprache und Weiterentwicklung der Thematik. 
Präventionsleistung „Information, Kommunikation und Präventionskampagnen“ 
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stellen über eigene Bereiche in den Internetauftritten 
gebündelt die Angebote branchenspezifisch zusammen. Darüber hinaus bringen sich die UV-
Träger in größeren Netzwerken ein, um übergreifend Unterstützung zu bieten. Die Unfallkasse 
Nordrhein-Westfalen (UK NRW) arbeitet z. B. im Netzwerk #sicherimDienst30 in NRW mit. Dort 
werden u. a. zielgruppenorientierte und praxisbezogene Handlungsempfehlungen für Tätigkeiten 
im öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellt. Des Weiteren stellt die UK NRW Informationen zur 
Gewaltprävention über das Portal „Die Sichere Verwaltung“31 zur Verfügung. Für
Bildungseinrichtungen bieten fast alle Unfallkassen den Schulen Zugang zu dem Programm „MindMatters“32   
an, z. B. die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP). Das Programm fördert psychische
Gesundheit in der Schule, wirkt damit gewaltpräventiv und sensibilisiert die übergreifende Öffentlichkeit 
sowie Betriebe und Einrichtungen für die Bedeutung von Gewaltprävention, zeigt aber auch
Angebote und Lösungen auf. 
Präventionsleistung „Qualifizierung“ 
Die Qualifizierungsangebote der UV-Träger sind vielfältig: Diverse Seminare und Schulungen zu 
Gewalt- und Überfallprävention, Konfliktmanagement sowie Deeskalationstrainings werden
angeboten. Bei der BGW beinhaltet das Deeskalationstraining33 Komponenten, um als
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren agieren zu können. Die Teilnehmenden sollen Konzepte für den 
Umgang mit Gewalt in ihrer Einrichtung entwickeln und umsetzen sowie Kolleginnen und
Kollegen in Deeskalationstechniken schulen. Da Gewalt auch immer mit psychologischer Belastung 
gekoppelt ist, können psychologische Ersthelfende in Betrieben und Einrichtungen mit
Gewaltvorkommen eine große Unterstützung sein. Diese Ausbildung wird ebenfalls von den UV-Trägern 
angeboten, z. B. der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)34 oder der Berufsgenossenschaft 
Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)35. Die BG Verkehr
thematisiert für ihre Branchen insbesondere Deeskalationsstrategien und Sicherheitstechniken für den 
Fahrdienst und im Kundenkontakt. Das Seminarangebot der UV-Träger beinhaltet oftmals
sowohl präventive Maßnahmen als auch die Unterstützung und Nachsorge nach gewaltbezogenen 
oder belastenden Vorfällen. 
 
27  www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/gesund-im-betrieb/umgang-mit-gewalt  
28  www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeit-gestalten/gewaltpraevention/branchenspezifische-praeventionsangebote  
29  https://forum.dguv.de/ausgabe/7-2024/artikel/gewalt-in-handel-und-logistik-ergebnisse-einer-bestandsaufnahme 
30  www.sicherimdienst.nrw  
31  www.sichere-verwaltung.de  
32  www.ukrlp.de/themen-von-a-z/mindmatters  
33  www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/gesund-im-betrieb/umgang-mit-gewalt/qualifizierung-innerbetriebliche-
deeskalationstrainer-14600  
34  www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/psychologische-erste-hilfe/  
35  www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/themen/arbeitspsychologie/traumatisierende-ereignisse  
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 29 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
28  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Auch in Schulen ist Gewalt ein Thema. Die Unfallkasse Thüringen (UKT) bietet zur
Gewaltprävention eine zweiteilige Schulung zum Aufbau eines institutionellen Konfliktmanagements36 an, 
um Eskalationen zu vermeiden. Denn die beste Voraussetzung für Gewaltprävention ist ein 
Schulklima, das von Wertschätzung geprägt ist und angstfreies Lernen ermöglicht. 
Unterstützung auch nach einem Vorfall 
Versicherte, die einen gewaltbedingten Arbeitsunfall erleiden, erhalten zudem Leistungen aus 
der gesetzlichen Unfallversicherung zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Über das
Psychotherapeutenverfahren37 ermöglichen die UV-Träger betroffenen Versicherten einen schnellen
Zugang zu therapeutischer Unterstützung. Dieses Verfahren hat sich unter anderem bei
Gewalttaten wie Amokfahrten und Anschlägen bewährt – also in Situationen, in denen Menschen bei der 
Hilfeleistung einen Gesundheitsschaden erleiden und unter den Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung fallen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII). Selbst in einem Fall mit vielen Betroffenen wie 
der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024, konnte so die 
nötige Versorgung bereitgestellt werden. 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zentrale
Partner der betrieblichen Akteurinnen und Akteure in den grünen Berufen für sichere und gesunde 
Arbeitsplätze. Sie unterstützt ihre Versicherten mit einem ganzheitlichen Präventionsangebot. 
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung in der SVLFG ist eine Pflichtversicherung, in der
neben den Beschäftigten auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die mitarbeitenden
Ehegattinnen und Ehegatten sowie nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige per
Gesetz unfallversichert sind. 
Neben dem gesetzlichen Auftrag der Überwachung und Beratung – bei dem die versicherten 
Betriebe zu allen Themen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz branchenbezogen beraten 
wurden – sowie der Unfalluntersuchung und der Berufskrankheitenermittlung wurden
verschiedene Schwerpunktthemen in Angriff genommen. 
Für das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ wurden die wissenschaftlichen Empfehlungen des 
Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) durch das Bundesministerium für 
Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.38 Zwar ist die Krankheit noch nicht in Anhang 1 der 
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen, sie kann jedoch nach § 9 Abs. 2 SGB VII 
anerkannt werden. Um dies zu ermöglichen, mussten im Bereich der SVLFG eine Vielzahl von 
Maßnahmen ergriffen werden: Ermittlungsgrundlagen wurden erstellt, Mitarbeitende geschult, 
finanzielle Mittel bereitgestellt und Versicherte informiert. Ab April 2024 wurde mit den
Ermittlungen begonnen. 
In diesem Zusammenhang ist auch die Forschungspartnerschaft mit dem Julius-Kühn-Institut 
(JKI), dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie dem
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu sehen. Gegenstand der Zusammenarbeit war die
Untersuchung der Exposition von Bedienpersonen sowie der Schutzwirkung von Kabinen bei der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Im Fokus stand insbesondere der Vergleich der
Schutzwirkung verschiedener Kabinenkategorien anhand dermaler und inhalativer Expositionsmessungen 
am Fahrpersonal und innerhalb der Kabine. 
Ein weiterer Schwerpunkt war die Fortführung der Beratung von Saisonarbeitskräften. Wie
bereits im Jahr 2023 förderte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 
 
36  https://seminare.ukt.de/#/events/cb2eea00-2c3d-4f39-bb97-2586f20597bd 
37  https://dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/psychotherapeuten/index.jsp 
38  www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Unfallversicherung/empfehlung-parkinson-durch-pesti-
zide.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  29 
1. 
diese Maßnahme. Zentrale Bestandteile der Beratung waren die betriebliche Aufklärung, die
Organisation von Gesundheitstagen, die Bereitstellung der Web-App sowie der Auftritt in den
sozialen Medien – jeweils in den verbreitetsten Muttersprachen (rumänisch, polnisch etc.) der
Saisonarbeitskräfte. Neu hinzu kam der Einsatz eines digitalen Informationsterminals, welches im 
Rahmen einer „Roadshow“ in den Betrieben zur Information der Arbeitskräfte aufgestellt wurde. 
Im Berichtsjahr setzte die SVLFG ihre aktive Partnerschaft in der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Rahmen der System- und Prozessbewertung fort. Im Fokus
stehen die Gefährdungsbeurteilung sowie Arbeitsprogramme in den Handlungsfeldern „Muskel-
Skelett-Belastungen“, „Psychische Belastungen“ und „Krebserzeugende Gefahrstoffe“. Bis Ende 
2024 konnten bereits mehr als 70 % der für den Gesamtzeitraum von 2020 bis 2025 geplanten 
Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. 
1.4.4 Die Initiative Neue Qualität der Arbeit 
Seit über 20 Jahren unterstützt die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) Unternehmen und 
Beschäftigte, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit niedrigschwelligen
Angeboten dabei, für ihre Unternehmenskultur aktiv zu werden – in den vier Themenfeldern
Führung, Gesundheit, Kompetenz und Diversity. INQA ist damit die Schnittstelle des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in die betriebliche Praxis. Die Initiative ist
sozialpartnerschaftlich aufgestellt, überparteilich und nicht kommerziell. Sie wird getragen von den
Akteurinnen und Akteuren der Arbeitswelt in Deutschland. Hierzu zählen Bund, Länder und Kommunen, 
die Arbeitgeber und Kammern, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), welche unter dem Dach der
Initiative vereint sind. 
Zentrale Angebote 
Die Website www.inqa.de bündelt alle INQA-Angebote. Von den INQA-Checks zur Analyse von 
betrieblichen Handlungsbedarfen über konkrete Beratung vor Ort im Betrieb mit INQA-Coaching 
bis hin zu redaktionellen Themenschwerpunkten können Betriebe und Beschäftigte über
vielfältige Wege in das Thema Unternehmenskultur einsteigen und selbst aktiv werden. Die vier
zentralen Angebote der Initiative auf einen Blick: 
• Publikationen wie INQA-Checks und Leitfäden zu Themen rund um Führung, Gesundheit, 
Vielfalt und Kompetenz. Mit den INQA-Checks können Unternehmen ihre Stärken und
Schwächen innerhalb der vier INQA-Handlungsfelder analysieren, um so ihren eigenen
Handlungsbedarf festzustellen. 
• Geförderte Beratung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch autorisierte INQA-
Coaches seit Sommer 2023 mit dem Europäischen Sozialfonds Plus-Programm „INQA-
Coaching“ (als Nachfolgeprogramm von „unternehmensWert:Mensch“). 
• Projektförderung im Rahmen der INQA-Experimentierräume, in denen Unternehmen und
wissenschaftliche Institutionen im bestehenden regulatorischen Rahmen neue Arbeitsweisen 
ausprobieren (2023 bis 2025 zum Thema organisationale Resilienz, ab Dezember 2025 zum 
Thema Vielfalt). 
• Aufbereitung von Wissen und Praxisbeispielen aus den vier INQA-Themenfeldern in Form 
zahlreicher Artikel. Themenschwerpunkte unter der Klammer Fachkräftesicherung waren 
2024 u. a. betriebliche Weiterbildung, hybride Arbeit, alternsgerechte Arbeitsgestaltung und 
Umgang mit dem demografischen Wandel sowie psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 31 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
30  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Zusätzlich zur Website wurden über den regelmäßig erscheinenden INQA-Newsletter39 sowie 
via LinkedIn40 aktuelle INQA-Themen und Angebote in die Öffentlichkeit und zu den
Unternehmen und Beschäftigten getragen.  
Projektförderung: Die INQA-Experimentierräume 
In den INQA-Experimentierräumen entwickeln und erproben die Akteurinnen und Akteure aus 
der betrieblichen Praxis und der Wissenschaft gemeinsam innovative Lösungen für die
Herausforderungen der Arbeitswelt. Anschließend werden die Erkenntnisse durch die INQA-
Transferkanäle der betrieblichen Praxis zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Praxistauglichkeit mit Innovation 
zu verbinden, von der nicht nur Einzelne, sondern möglichst viele Betriebe und Beschäftigte
profitieren können. Gefördert werden Unternehmen, Verwaltungen, wissenschaftliche Institutionen 
und Projektverbünde. 
Die bisherigen Förderrichtlinien und Themen im Überblick: 
• 2017: Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" 
zur Förderung betrieblicher Lern- und Experimentierräume (EXP): Von 2018 bis 2022 wurden 
nach dem ersten Förderaufruf 17 EXP-Projekte durchgeführt, von 2020 bis 2023 nach dem 
zweiten Förderaufruf elf EXP-Projekte mit dem Handlungsschwerpunkt Künstliche Intelligenz 
(KI). Die wichtigsten Produkte aus den EXP-Projekten zum Thema KI sind 2024 in einem 
Praxishandout41 erschienen. Damit erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
praktische Werkzeuge und Handlungsanleitungen mit erprobten Strategien für den
menschenzentrierten Einsatz von KI. 
• 2022: Rahmenrichtlinie: “Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-
Experimentierräume“: Nach dem ersten Förderaufruf „Organisationale Resilienz (durch gut gestaltete
Arbeitsbedingungen) in Zeiten eines beschleunigten Wandels“ (September 2022 veröffentlicht) 
wurden von Juni 2023 bis Juni 2025 zehn INQA-EXP-Projekte zur Stärkung der
organisationalen Resilienz durchgeführt. Für diese INQA-Experimentierräume wurde ein Teaser Video 
erstellt, um in rund 90 Sekunden das Interesse für die Projekte und deren Inhalte zu wecken. 
Beide Videos sind u. a. über die INQA-Website42 und den BMAS-YouTube-Kanal43
zugänglich. Die wichtigsten Produkte aus den EXP-Projekten werden 2025 ebenfalls in einem
Praxishandout erscheinen. Damit erhalten KMU einen Überblick über Erfolgsfaktoren zur
Stärkung der Organisationalen Resilienz sowie über dazugehörige Werkzeuge und
Handlungsanleitungen mit erprobten Strategien. 
• Ende 2024 wurde ein zweiter Förderaufruf für die INQA-Experimentierräume veröffentlicht 
zum Thema „Mit mehr Vielfalt zu einer erfolgreichen Fachkräftesicherung in kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU)“. Ziel ist es, in betrieblichen Experimentierräumen Ansätze für eine 
vielfältige und inklusive Unternehmenskultur zu erproben, insbesondere mit Blick auf ältere 
Beschäftigte und die Integration ausländischer Fachkräfte. Von den Lösungen sollen
insbesondere KMU profitieren. Die ausgewählten EXP-Projekte werden im Dezember 2025 an den 
Start gehen. 
INQA-Coaching – das Beratungsprogramm für KMU 
Seit 2023 unterstützt das Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) 
INQA-Coaching KMU mit weniger als 250 Beschäftigten mit dem Ziel passgenaue Lösungen für 
Änderungen in der Personalpolitik und Arbeitsorganisation im Zuge des digitalen Wandels der 
Arbeitswelt zu ermöglichen. Unabhängig von der Branche können KMU 12 Coaching-Tage in 
 
39  www.inqa.de/DE/service/inqa-verteiler/anmeldung.html  
40  www.linkedin.com/showcase/bmas-inqa  
41  www.inqa.de/DE/mediathek/publikationen/mit-diesen-praktischen-helfern-gelingt-der-einsatz-von-ki-im-betrieb.html  
42  www.inqa.de/DE/angebote/inqa-experimentierraeume/uebersicht.html 
43  https://youtu.be/Nw38OxkXIv8?si=XfnL1pa1_hffInEo 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  31 
1. 
Anspruch nehmen. Dabei steht den Unternehmen ein autorisierter INQA-Coach zur Seite und 
bis zu 80 % der Kosten werden gefördert.44   
Mit dem agilen Ansatz und der konsequenten Einbeziehung der Mitarbeitenden berichten die 
Unternehmen von spürbaren Verbesserungen der Mitarbeiterzufriedenheit, weniger
Krankheitsausfälle und wirtschaftlichen Erfolgen. Der Pflegedienst Jahnke aus Niedersachsen konnte z. B. 
mit dem Programm wiederkehrende Probleme in der Personalführung identifizieren und
gemeinsam eine Strategie bei Ausfällen entwickeln. Die Belastung beim Personal hat abgenommen und 
die Wertschätzung der Belegschaft wurde spürbar. Auch die Kita des Deutschen Roten Kreuzes 
in Steinfurt berichtet von einer verbesserten Unternehmenskultur durch die Einbindung der
Mitarbeitenden in Veränderungsprozesse und einer offenen Kommunikation im Betrieb. 
Bislang haben über 2.000 KMU einen INQA-Coaching-Scheck erhalten und die Zufriedenheit 
aller Teilnehmenden liegt bei über 92 %. Einzelne Praxisbeispiele aus dem Coaching-Alltag
zeigen auf, was Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Programm mitnehmen.45  
Das aus Mitteln des ESF Plus-Programms und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 
(BMAS) geförderte Programm läuft noch bis 2027. 
Das INQA-Netzwerkbüro  
Das INQA-Netzwerkbüro unterstützt Netzwerke rund um die Fachkräftesicherung und den
Wandel der Arbeit mit einem vielfältigen Beratungs- und Serviceangebot. Im Auftrag des BMAS
werden über 300 regionale und überregionale Netzwerke unterstützt und die Arbeit der – oft
ehrenamtlich tätigen – Netzwerke professionalisiert. Jedes Netzwerk ist einzigartig und jede Region 
erfordert andere Lösungen. 
Das Netzwerkbüro vermittelt praktischen Nutzen an die Netzwerke, um die Unternehmen
bedarfsgerecht bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen oder Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit Unternehmen in den Regionen zusammenzubringen. Besonderer Wert wird dabei 
auf die Faktoren erfolgreicher Netzwerkarbeit gelegt. Dazu zählen insbesondere die
wesentlichen Akteurinnen und Akteure einzubinden, arbeitsfähige Strukturen zu entwickeln und
umzusetzen, Netzwerkarbeit als Strategieprozess anzulegen, aber auch die Kommunikation als
Kernaufgabe von Netzwerkarbeit zu verstehen. 
  
 
44  www.inqa.de/DE/mediathek/videos/inqa-coaching-erklaerfilm.html  
45  www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/praxisbeispiele/uebersicht.html  
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 33 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
32  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
1.5 Unfallgeschehen 
Sowohl die Zahlen des Arbeitsunfallgeschehens (Abschnitt 1.5.1) als auch die des
Wegeunfallgeschehens (Abschnitt 1.5.2), die in den Tabellen und Grafiken dargestellt sind, entstammen 
den Geschäftsergebnissen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). In den Diagrammen und 
Tabellen sind Unfälle und Unfallquoten (zur Erklärung siehe Info-Box 2) dargestellt.  
 
1.5.1 Arbeitsunfallgeschehen 
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente lag im Berichtsjahr 2024 
mit 18,0 unter dem Vorjahreswert (18,8). In absoluten Zahlen wurden 810.399 meldepflichtige 
Arbeitsunfälle registriert – weniger als im Jahr 2023 (838.792).  
Nach Unfallversicherungsträgern betrachtet, treten die meisten Arbeitsunfälle je 1.000
Vollzeitäquivalente weiterhin bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (44,9) auf. Ein Blick auf 
die Entwicklung nach Wirtschaftszweigen zeigt ein differenziertes Bild (vgl. Abb. 7 und Tabelle 
TM 4). Die höchste Unfallquote wurde – wie in den Vorjahren – im „Baugewerbe“ (54,0)
verzeichnet. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Quoten zeigt der Wirtschaftszweig „Kunst, Unterhaltung 
und Erholung“ (49,1). Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass in diesem Wirtschaftszweig auch 
die Abteilung 93 „Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der
Erholung“ enthalten ist, in dem Amateur- und Berufssportler mit einem besonders hohen Unfallrisiko 
erfasst werden und die Unfallstatistik dieses Bereichs dominieren. Es folgen die
Wirtschaftszweige „Verkehr und Lagerei“ (38,0), „Verarbeitendes Gewerbe“ (25,8), „Erbringung von
sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (23,7), „Gastgewerbe“ (23,0) sowie „Erziehung und
Unterricht“ (19,7). Bei zeitlichen Vergleichen ist zu berücksichtigen, dass sich insbesondere in den 
Jahren 2020 und 2021 die Lockdowns und zeitweiligen Betriebsschließungen im Zuge der 
COVID-19-Pandemie in einzelnen Branchen noch deutlich bemerkbar machten. 
Info-Box 2: Unfallquoten 
Um Unfallrisiken zeitlich vergleichend beurteilen zu können, werden Unfallquoten berechnet, die 
absolute Unfallzahlen ins Verhältnis zu geeigneten Bezugsgrößen setzen.  
Arbeitsunfälle werden je 1.000 Vollzeitäquivalente (ehemals bezeichnet als „Vollarbeiter")
ausgegeben. Dabei handelt es sich um eine statistische Rechengröße, bei der zeitlich verschiedene
Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Überstunden) der Versicherten auf ein
Beschäftigungsverhältnis mit normaler ganztägiger Arbeit umgerechnet werden. Somit zählen zwei 
Teilzeitkräfte, die jeweils die Hälfte dieser Stundenzahl gearbeitet haben, statistisch als ein
Vollzeitäquivalent. In die Zahl der Vollzeitäquivalente fließen anteilig z. B. auch ehrenamtlich Tätige,
Blutspenderinnen und Blutspender sowie Arbeitslose ein, die ebenfalls in der Unfallversicherung
versichert sind. In 2018 wurde die Erfassung der Arbeitsstunden bei der DGUV im Zuge der Einführung 
des elektronischen Lohnnachweises präzisiert. Dadurch ergeben sich andere Zahlen für
Arbeitsstunden und Vollzeitäquivalente, nicht aber für Arbeitsunfälle. Auf Vollzeitäquivalenten basierende 
Unfallquoten sind daher nicht direkt mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Dies schlägt sich in
einzelnen Wirtschaftsbereichen (z. B. Kunst, Unterhaltung, Erholung) deutlicher nieder als in anderen. 
Die Darstellung von Zeitreihen wird daher in Grafiken durch eine Linie unterbrochen. 
Bei den Wegeunfällen wird als Bezugsgröße die Zahl der gewichteten Versicherungsverhältnisse 
gewählt, da die optimale Bezugsgröße, nämlich die Zahl der auf dem Weg zur Arbeit zurückgelegten 
Kilometer, nicht zur Verfügung steht. Die Zahl der Versicherungsverhältnisse wird dabei für
diejenigen Gruppen von Versicherten, die im Vergleich zu Unternehmerinnen und Unternehmern und
abhängig Beschäftigten eine deutlich geringere Zahl von versicherten Wegen zurücklegen,
entsprechend ihrem tatsächlichen Risiko gewichtet (siehe Glossar im Anhang).  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  33 
1. 
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist im Berichtsjahr 2024 erneut gesunken (vgl. Abb. 9).
Insgesamt kamen 440 Personen infolge eines Arbeitsunfalls ums Leben, gegenüber 499
Todesfällen im Jahr 2023. Auch bezogen auf 1.000 Vollzeitäquivalente lag die Quote mit 0,010 leicht 
unter dem Vorjahreswert (0,011; vgl. Tabelle TM 2). 
Arbeitsunfälle, die tödlich verlaufen oder zu einer Entschädigung in Form einer Rente oder
Abfindung führen, werden in der Statistik als „Neue Arbeitsunfallrenten“ ausgewiesen.
Voraussetzung ist, dass eine Erwerbsminderung von mindestens 20 % über die 26. Woche nach dem
Unfallereignis hinaus besteht. Da die Feststellung der Entschädigung durch Verwaltungsakt erfolgt 
und somit mit einer gewissen Bearbeitungszeit verbunden ist, kann das Berichtsjahr der Statistik 
vom tatsächlichen Ereignisjahr abweichen. Mit 11.071 neuen Arbeitsunfallrenten (vgl. Abb. 8) 
ergibt sich gegenüber 2023 ein Rückgang um 3,9 Prozent. 
Abb. 6 Meldepflichtige Arbeitsunfälle – absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente – von 1960 bis 2024 
 
Siehe auch Tabellen TB 1 und TM 2 im Tabellenteil 
  
0
50
100
150
200
250
300
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und
Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es
in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 
in Mio.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 
je 1.000 Vollzeitäquivalente
Meldepflichtige Arbeitsunfälle
je 1.000 Vollzeitäquivalente1
18,0
Meldepflichtige Arbeitsunfälle
810.399
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 35 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
34  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Abb. 7 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente nach ausgewählten
Wirtschaftszweigen 2022 bis 2024 
 
Siehe auch Tabellen TB 4 und TM 4 im Tabellenteil  
26
54
18
38
23
2
4
11
6
24
8
20
15
49
10
20
45
7
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente
Wirtschaftszweige (Code)
2022
2023
2024
Alle Unfallversicherungsträger 
insgesamt 2024
Verarbeitendes Gewerbe (C)
Baugewerbe (F)
Handel; Instandhaltung und Reparatur von 
Kraftfahrzeugen (G)
Verkehr und Lagerei (H)
Gastgewerbe (I)
Information und Kommunikation (J)
Erbringung von Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen (K)
Grundstücks- und Wohnungswesen (L)
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen 
und technischen Dienstleistungen (M)
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen 
Dienstleistungen (N)
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; 
Sozialversicherung (O)
Erziehung und Unterricht (P)
Gesundheits- und Sozialwesen (Q)
Kunst, Unterhaltung und Erholung (R)
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (S)
Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  35 
1. 
Abb. 8 Neue Arbeitsunfallrenten – absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente – von 1960 bis 2024 
 
Siehe auch Tabellen TB 2 und TM 2 im Tabellenteil 
 
Abb. 9 Tödliche Arbeitsunfälle nach gesetzlichen Unfallversicherungsträgern – von 1960 bis 2024 
 
Siehe auch Tabellen TB 3 und TM 2 im Tabellenteil 
  
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen 
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und Arbeitsstunden 
sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen 
Bereichen zu deutlichen Veränderungen.
Neue Arbeitsunfallrenten
in Tsd.
Neue Arbeitsunfallrenten
je 1.000 Vollzeitäquivalente
Neue Arbeitsunfallrenten
je 1.000 Vollzeitäquivalente1
0,25
Neue Arbeitsunfallrenten
11.071
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
440
95
319
26
Tödliche Arbeitsunfälle ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Im Jahr 2019 einschließlich 84 Fälle aus den Jahren 2000 bis 2005, die erst nach Abschluss von Strafprozessen aufgenommen 
werden konnten.
2 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft
Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) fusioniert. Die hier dargestellten Zahlen für die 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden ab dem Jahr 1973 
rückwirkend angepasst.
Unfallversicherungsträger 
der öffentlichen Hand2
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft    
Tödliche Arbeitsunfälle
gesamt1
Gewerbliche
Berufsgenossenschaften1, 2
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 37 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
36  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
1.5.2 Wegeunfallgeschehen 
Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ist im Berichtsjahr 2024 zurückgegangen und lag bei 
175.560 Fällen (vgl. Abb. 10). Dies entspricht einem Rückgang um 5,9 Prozent gegenüber dem 
Vorjahr. Auch die Unfallquote je 1.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse lag mit 2,97 unter 
dem Wert des Jahres 2023 (3,16).  
Im Berichtsjahr 2024 wurden 219 tödliche Wegeunfälle registriert – sechs weniger als im Jahr 
2023. Die Zahl der neuen Wegeunfallrenten ist im selben Zeitraum um 126 Fälle bzw. 3,4 % auf 
3.602 gesunken (vgl. Tabelle TB 2). 
Abb. 10 Meldepflichtige und tödliche Wegeunfälle – von 1960 bis 2024 
 
Siehe auch Tabellen TB 1, TB 3 und TM 5 im Tabellenteil 
  
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
0
50
100
150
200
250
300
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Meldepflichtige Wegeunfälle 
in Tsd.
Tödliche Wegeunfälle
219
Meldepflichtige Wegeunfälle
175.560
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
Quelle: Unfallversicherungsträger
Tödliche Wegeunfälle
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  37 
1. 
1.6 Berufskrankheitengeschehen 
Das Berufskrankheitengeschehen (zur Erklärung siehe Info-Box 3) ist im Berichtsjahr 2024
weiterhin vom Abklingen der COVID-19-Pandemie geprägt. Die Zahl der Verdachtsanzeigen ist im 
Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich zurückgegangen und liegt bei 104.468 Fällen (2023: 
150.368; -30,5 %). Auch die Zahl der Anerkennungen verzeichnet mit 29.306 Fällen einen
weiteren Rückgang (2023: 74.930; -60,9 %). 
 
Zur Einordnung dieser Entwicklung ist insbesondere die Berufskrankheit BK-Nr. 3101
(Infektionskrankheiten) heranzuziehen. Mit 7.951 Verdachtsanzeigen liegen diese zwar weiterhin über 
dem Niveau des Vorpandemiejahres 2019 (1.898), jedoch deutlich unter den Werten der Jahre 
2022 (294.699) und 2023 (66.083). Auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten aufgrund 
von Infektionskrankheiten hat sich mit 6.529 Fällen weiter verringert (2023: 54.165, 
2022: 181.496). Hauptursächlich für diese Entwicklung ist das Abklingen der COVID-19-Pande-
Info-Box 3: Das Berufskrankheitensystem 
In Deutschland gibt es ein gemischtes Berufskrankheitensystem (Liste und Einzelfälle).
Berufskrankheiten sind gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII „Krankheiten, die die Bundesregierung durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte 
infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden“. Diese 
Krankheiten sind in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt (Liste der 
Berufskrankheiten). In dieser Liste werden ausschließlich solche Krankheiten bezeichnet, die „nach 
den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht 
sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem 
Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind“. Darüber hinaus ist gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII 
eine Krankheit „wie eine Berufskrankheit“ anzuerkennen, wenn nach neuen Erkenntnissen der
medizinischen Wissenschaft die sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind, aber eine
entsprechende Krankheit noch nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde
(wissenschaftliche Empfehlungen für neue Berufskrankheiten). 
Bei einer Reihe von Berufskrankheiten hatte der Verordnungsgeber als Voraussetzung für die
Anerkennung des Versicherungsfalles neben den üblichen arbeitstechnischen/medizinischen
Voraussetzungen zusätzliche Bedingungen festgelegt. Dies bedeutet, dass eine Erkrankung trotz
nachgewiesener beruflicher Verursachung versicherungsrechtlich nicht als Berufskrankheit anerkannt 
wurde, wenn sie nicht zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen hatte, die für die Entstehung, 
die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können 
(Unterlassungszwang). Die Fallgruppe „Berufliche Verursachung festgestellt, besondere
versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt“ bezieht sich auf eben solche Fälle. Ab dem Jahr 2021 
entfällt der Unterlassungszwang als Voraussetzung für die Anerkennung der Krankheitsbilder als 
Berufskrankheit, da Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die bestehenden
Präventionsangebote für Versicherte, die an diesen Erkrankungen leiden, ausbauen. Nach § 12 BKV mussten die 
Unfallversicherungsträger zudem ab dem 1. Januar 2021 Fälle (der BK-Nrn. 1315, 2101, 2104, 2108 
bis 2110, 4301, 4302, 5101), die im Zeitraum vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2020 nur 
deshalb nicht anerkannt werden konnten, weil die versicherte Person die gefährdende Tätigkeit trotz 
objektiven Unterlassungszwangs nicht unterlassen hat (§ 9 Abs. 4 SGB VII a. F.), von Amts wegen 
erneut überprüfen, sodass es hierdurch ab 2021 zu einem Anstieg entsprechender Anerkennungen 
kam. Die Kennzahl „Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche
Voraussetzungen nicht erfüllt“ wird in aktuellen Abbildungen und Tabellen nicht mehr aufgeführt, ist 
aber bis 2020 weiterhin Bestandteil der langen Zeitreihen im Tabellenteil (TM 7, TM 8). 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 39 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
38  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
mie. Eine Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im
Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich, kann aber auch in
anderen Tätigkeitsfeldern erfolgen, sofern eine vergleichbare Infektionsgefährdung besteht. 46 
Zu den am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten im Jahr 2024 zählen Lärmschwerhörigkeit 
(BK-Nr. 2301) mit 20.013 Fällen, Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) mit 14.259 Fällen sowie
Hautkrebs durch UV-Strahlung (BK-Nr. 5103) mit 10.230 Verdachtsanzeigen (vgl. Abb. 12). Unter 
den anerkannten Berufskrankheiten stehen Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) mit 9.313 Fällen, 
Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) mit 6.529 Fällen sowie Hautkrebs durch UV-Strahlung 
(BK-Nr. 5103) mit 5.326 Fällen an vorderer Stelle (vgl. Abb. 13). 
Die durch Asbestexposition verursachten Erkrankungen – Asbestose (BK-Nr. 4103),
Lungenoder Kehlkopfkrebs (BK-Nr. 4104), Mesotheliom (BK-Nr. 4105) sowie Lungenkrebs durch Asbest 
und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (BK-Nr. 4114) – machen im
Berichtsjahr 2024 zusammen 8.848 Verdachtsanzeigen und 1.873 Anerkennungen aus. Obwohl die
Herstellung und Verwendung von Asbestprodukten in Deutschland seit 1993 verboten ist, treten
aufgrund der langen Latenzzeiten asbestbedingte Erkrankungen weiterhin auf. 
Die Zahl der neuen Berufskrankheitenrenten liegt 2024 bei 5.352 Fällen (2023: 4.982) und ist 
damit um 7,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Hauptursächlich für diesen Anstieg sind die 
Folgen von Erkrankungen an COVID-19.  
Im Berichtsjahr 2024 starben 1.900 Versicherte an den Folgen einer Berufskrankheit 
(vgl. Abb. 14). Das sind 251 Fälle weniger als im Vorjahr. 1.232 bzw. 64,8 % der „Todesfälle 
Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit“ sind auf Asbest zurückzuführen (BK-Nrn. 
4103, 4104, 4105 und 4114; vgl. Tabelle TC 4). 
Abb. 11 Berufskrankheitenkennzahlen – 1960 bis 2024 
 
Siehe auch Tabellen TC 1 und TM 8 im Tabellenteil  
 
46  Auf Anfrage sind bei der SVLFG für die Jahre 2022, 2023 und 2024 keine pandemiebedingten Verdachtszeigen und
Anerkennungen zu verzeichnen. Fortlaufend aktualisierte (kumulierte) Zahlen der DGUV zu Berufskrankheiten (und Arbeitsunfällen) im 
Zusammenhang mit COVID-19 sind unter www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_zahlen/index.jsp zu finden. Eine 
aktuelle Aufarbeitung mit dem Titel „COVID-19 als Berufskrankheit und Unfall – Update 2023“ geben Schneider und Peth 
(2024). 
0
50
100
150
200
250
300
350
400
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Fälle in Tsd.
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
Anerkannte Berufskrankheiten
Neue Berufskrankheitenrenten
Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der 
Berufskrankheit
104.468
5.352
1.900
29.306
ab 1991 mit Daten aus 
den neuen Ländern
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  39 
1. 
Abb. 12 Am häufigsten angezeigte Berufskrankheiten und Anerkennungen 2024 
 
Siehe auch Tabelle TC 2 im Tabellenteil 
Abb. 13 Am häufigsten anerkannte Berufskrankheiten und neue Rentenfälle 2024 
 
Siehe auch Tabelle TC 2 im Tabellenteil 
  
20.013
14.259
10.230
8.418 7.951
4.333
3.296 3.025
1.882
9.313
2.109
5.326
764
6.529
323 957 294 89
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
Lärmschwerhörigkeit
(2301)
Hauterkrankungen
(5101)
Hautkrebs
durch UV-
Strahlung
(5103)
Lendenwirbelsäule,
Heben und
Tragen
(2108)
Infektionskrankheiten
(3101)
Lungen-/
Kehlkopfkrebs,
Asbest
(4104)
Asbestose
(4103)
Gonarthrose
(2112)
Neubildungen der
Harnwege
durch
aromatische
Amine
(1301)
Fälle
Berufskrankheit (BK-Nr.)
Verdachtsanzeigen        Anerkennungen
Quelle: Unfallversicherungsträger
9.313
6.529
5.326
2.109
957 764 566 490 334317 466
957
145 337 417 624
22 167
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
Lärmschwerhörigkeit
(2301)
Infektionskrankheiten
(3101)
Hautkrebs
durch UV-
Strahlung
(5103)
Hauterkrankungen
(5101)
Asbestose
(4103)
Lendenwirbelsäule,
Heben und
Tragen
(2108)
Mesotheliom,
Asbest
(4105)
Carpaltunnel-
Syndrom
(2113)
Silikose
(4101)
Fälle
Berufskrankheit (BK-Nr.)
Anerkennungen       Neue Renten 
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 41 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
40  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Abb. 14 Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 2024 
 
Siehe auch Tabelle TC 4 im Tabellenteil 
  
Mesotheliom, 
Asbest
(BK-Nr. 4105)
32,6 %
Lungen-/
Kehlkopfkrebs, 
Asbest
(BK-Nr. 4104)
21,1 %
Asbestose
(BK-Nr. 4103)
9,8 %
Silikose
(BK-Nr. 4101)
7,9 %
Blut / lymphatisches 
System, Benzol
(BK-Nr. 1318)
7,1 %
Chronische 
obstruktive
Bronchitis / 
Emphysem
(BK-Nr. 4111)
4,0 %
Lungenkrebs durch 
kristallines 
Siliziumdioxid, 
Silikose/Siliko-
Tuberkulose 
(BK-Nr. 4112)
3,4 %
Übrige
BK-Nrn.
14,1 %
Gesamt: 
1.900 Fälle
Quelle: Unfallversicherungsträger
Rundungsfehler
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  41 
1. 
1.7 Prävention und Wirtschaftlichkeit 
1.7.1 Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung 
Jährlich werden die Rechnungsergebnisse der Unfallversicherungsträger zusammengefasst, um 
u. a. die Gesamtsumme der festgestellten Aufwendungen beziffern zu können. Im Jahr 2024 
beliefen sich diese nach vorläufigen Ergebnissen auf 19,7 Mrd. € (vgl. Tab. 3). 
Tab. 3 Aufwendungen der Unfallversicherungsträger nach Kontengruppen 2021–2024 
Art der Aufwendung47 
Aufwendungen in Mio. € 
2024 2023 2022 2021 
absolut je Mio. 
Versicherte48 absolut absolut absolut 
Ambulante Heilbehandlung (40) 1.983,4 27,8 1.885,5 1.734,2 1.733,3 
Persönliches Budget nach § 17 SGB IX (41) 2,6 0,0 2,0 1,8 2,0 
Zahnersatz (45) 9,3 0,1 9,2 8,5 9,2 
Stationäre Behandlung und häusliche 
Krankenpflege (46) 1.372,4 19,2 1.344,4 1.259,2 1.237,6 
Verletztengeld und besondere Unterstützung 
(47) 1.041,1 14,6 1.021,9 963,2 907,2 
Sonstige Heilbehandlungskosten und 
ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung (48) 1.315,2 18,4 1.261,8 1.167,8 1.114,3 
Berufshilfe und ergänzende Leistungen zur  
Berufshilfe (49) 122,1 1,7 127,6 136,4 153,4 
Renten an Verletzte und Hinterbliebene (50) 6.351,4 89,0 6.212,6 6.074,8 6.072,5 
Beihilfen an Hinterbliebene (51) 22,3 0,3 23,6 23,3 22,1 
Abfindungen an Verletzte und Hinterbliebene 
(52) 66,7 0,9 72,5 66,7 78,1 
Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen (53)49 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mehrleistungen und Aufwendungsersatz (56) 19,4 0,3 19,0 17,8 17,8 
Sterbegeld (57) 17,0 0,2 18,7 18,9 19,3 
Leistungen bei Unfalluntersuchungen (58) 91,8 1,3 88,8 85,2 84,1 
Prävention und Erste Hilfe (59) 1.576,8 22,1 1.470,0 1.372,2 1.293,4 
Leistungen insgesamt (4/5) 13.991,6 196,1 13.557,8 12.929,8 12.744,3 
Vermögensaufwendungen (6) 3.694,9 51,8 3.746,7 3.184,2 2.710,4 
Verwaltungs-/Verfahrenskosten (7) 1.968,3 27,6 1.847,3 1.767,6 1.752,4 
Bruttoaufwendungen gesamt 19.654,8 275,5 19.151,8 17.881,6 17.207,0 
abzüglich Lastenausgleich (690) 834,2 11,7 855,1 819,8 829,5 
Nettoaufwendungen gesamt 18.820,6 263,7 18.296,7 17.061,8 16.377,6 
Quelle: Unfallversicherungsträger (vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024 zu Kontenklasse 6 [Vermögensaufwendungen] 
und Gesamtaufwendungen, Stand: 30.07.2025) 
Rundungsfehler 
Siehe auch Tabellen TA 10 und TK 1 im Tabellenteil 
 
47  Ebenen des Kontenrahmens: dreistellig = Kontenart, zweistellig = Kontengruppe, einstellig = Kontenklasse 
48  Anzahl der Versicherten (in Tsd.): 71.366,7 
49  Aufwendungen absolut: 32.044 € (2024), 14.568 € (2023), 10.180 € (2022), 8.591 € (2021) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 43 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
42  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Diese Bruttoaufwandsumme ist jedoch zu hoch: So sind gegenseitige Zahlungen im Rahmen 
des Lastausgleichverfahrens (Artikel 3 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes in der 
Fassung des Finanzierungsgesetzes 1967) enthalten (im Jahr 2024: 834,2 Mio. €). Bereinigt 
man die Bruttosumme um diesen Betrag, ergibt sich nach vorläufigen Ergebnissen als bereinigte 
Gesamtausgabe (Nettoaufwendungen) 18,8 Mrd. € für das Jahr 2024. Vergleicht man die
prozentualen Veränderungen der Nettoausgaben 2024 mit den Werten zu 2021, so ergibt sich
unbereinigt eine Steigerung von 14,9 %, inflationsbereinigt (siehe Info-Box 4 und Abb. 15) ein 
Rückgang von 0,7 %.  
Auf Prävention und Erste Hilfe entfielen im Jahr 2024 rund 1.576,8 Mio. € (Kontengruppe 59). 
Damit liegen diese Aufwendungen höher als in den Vorjahren. Nach Kontenarten betrachtet 
(Tab. 5) entfällt der weitaus größte Teil der Aufwendungen für Prävention und Erste Hilfe auf 
Personal- und Sachkosten der Prävention (924,1 Mio. €). 
 
 
Abb. 15 Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger – inflationsbereinigt – von 1991 
bis 2024 
 
Siehe auch Tabellen TK 1 und TM 10 im Tabellenteil 
  
15
.4
88
16
.1
66
16
.5
88
16
.7
75
17
.0
97
16
.8
51
16
.4
18
16
.1
92
16
.0
35
16
.0
28
16
.1
40
16
.3
79
16
.2
04
15
.6
22
15
.2
96
15
.0
52
14
.7
79
15
.3
04
15
.1
85
15
.4
29
15
.0
43
15
.0
32
12
.1
36
14
.8
73
15
.0
73
15
.4
45
15
.9
14
15
.7
76
16
.1
84
16
.9
45
15
.8
86
15
.4
83
15
.6
79
15
.7
76
0
5000
10000
15000
20000
1991 1996 2001 2006 2011 2016 2021
Quelle: Unfallversicherungsträger (vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 30.07.2025)
1 Aufwendungen in Preisen von 2020
Aufwendungen1
in Mio. €
Info-Box 4: Inflationsbereinigung 
Um insbesondere längerfristige Entwicklungen der Nettoausgaben beurteilen zu können, wird die 
Inflation mit einbezogen. Zur Inflationsbereinigung werden Deflationsindizes auf der Grundlage der 
Verbraucherpreise des Statistischen Bundesamtes benutzt, wobei das letzte verfügbare Bezugsjahr 
2020 ist. Das bedeutet, dass für die gesamte Zeitreihe die Preise von 2020 zugrunde gelegt werden. 
Die unbereinigten Zahlen sind in der korrespondierenden Tabelle TM 10 im Tabellenteil des
Berichtes zu finden. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  43 
1. 
Tab. 4 Ausgaben der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger für Prävention und Erste Hilfe 
2024 
Unfallversicherungsträger 
Versicherte 
in Mio. 
Ausgaben für  
Prävention  
und Erste Hilfe 
 (Kontengruppe 59) 
in Mio. € 
Veränderungen 
von 2024 zu 
2021 in Mio. € 
absolut je Mio. 
Versicherte50 absolut 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften und  
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand51 68,2 1.495,6 21,9 +270,5 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 3,1 81,1 25,8 +13,0 
Gesamt/Durchschnitt 71,4 1.576,8 22,1 +283,4 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Rundungsfehler 
Siehe auch Tabellen TA 10 und TK 2 im Tabellenteil 
Tab. 5 Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Prävention und Erste Hilfe nach 
Kontenart 2021–2024 
Art der Leistung (Kontenart) 
Aufwendungen in Mio. € 
2024 2023 2022 2021 
absolut je Mio. 
Versicherte52 absolut absolut absolut 
Herstellung von Unfallverhütungsvorschriften 
(590) 1,2 0,0 1,2 1,3 1,1 
Personal- und Sachkosten der Prävention (591) 924,1 12,9 853,1 808,4 802,7 
Aus- und Fortbildung (592) 135,9 1,9 133,9 109,7 91,6 
Zahlungen an Verbände für Prävention (593) 158,0 2,2 149,6 131,1 116,7 
Arbeitsmedizinische Dienste (594) 41,5 0,6 43,6 43,6 43,4 
Sicherheitstechnische Dienste (596) 38,0 0,5 34,5 30,9 26,8 
Sonstige Kosten Prävention (597) 173,4 2,4 166,1 152,3 146,4 
Erste Hilfe (598) 104,6 1,5 88,0 94,8 64,5 
Gesamt 1.576,8 22,1 1.470,0 1.372,2 1.293,4 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Rundungsfehler 
Siehe auch Tabellen TA 10 und TK 2 im Tabellenteil 
  
 
50  Anzahl der Versicherten (in Tsd.): 71.366,7 
51  Die getrennte Ausweisung von Versicherten in den Kategorien „Gewerbliche Berufsgenossenschaften“ und
„Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand“ ist nicht möglich, weil Versicherte bei mehreren Unfallversicherungsträgern versichert sein 
können. 
52  Anzahl der Versicherten (in Tsd.): 71.366,7 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 45 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
44  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
1.7.2 Volkswirtschaftliche Kosten 
Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeitsdauer von 20,8 Tagen je arbeitnehmender
Person ergeben sich im Jahr 2024 insgesamt rund 881,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage (zur
Erklärung siehe Info-Box 5). Auf Basis dieses Arbeitsunfähigkeitsvolumens schätzt die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle 
auf rund 134 Milliarden € sowie den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 227 Milliarden € 
(vgl. Tab. 6 und 7). 
Die geschätzten Produktionsausfallkosten entsprechen damit etwa 3,0 % des
Bruttonationaleinkommens. Davon entfallen 0,6 % auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des
Bindegewebes, 0,5 % auf Krankheiten des Atmungssystems und weitere 0,5 % auf Psychische und 
Verhaltensstörungen (vgl. Tab. 7). Der geschätzte Ausfall an Bruttowertschöpfung beläuft sich 
auf rund 5,1 % des Bruttonationaleinkommens. Die größten Anteile daran haben ebenfalls
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (1,0 %), Krankheiten des
Atmungssystems (0,9 %) sowie Psychische und Verhaltensstörungen (0,8 %). 
Differenziert nach Wirtschaftszweigen (vgl. Tab. 8) entstehen die höchsten
Bruttowertschöpfungsausfälle in den Bereichen „Produzierendes Gewerbe ohne Bergbau und Baugewerbe“
sowie „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ mit jeweils rund 60,7
Milliarden €, gefolgt von „Handel, Verkehr, Gastgewerbe“ (39,9 Mrd. €),
„Unternehmensdienstleister“ (24,0 Mrd. €) und „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (18,2 Mrd. €). Die höchsten
Bruttowertschöpfungsausfälle pro Arbeitsunfähigkeitstag treten im Wirtschaftszweig „Grundstücks- und 
Wohnungswesen“ auf (2.040 €). Ursache hierfür ist die vergleichsweise hohe durchschnittliche 
Bruttowertschöpfung (744.800 €) bei relativ niedrigen Arbeitnehmerzahlen in diesem Bereich 
(448 Tsd.). Mit deutlichem Abstand folgen „Finanz- und Versicherungsdienstleister“ (385 €) und 
„Information und Kommunikation“ (334 €). Im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister,
Erziehung und Gesundheit“ liegen die Werte dagegen deutlich niedriger (162 €). 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  45 
1. 
  
Info-Box 5: Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit
Die Schätzung der Produktionsausfälle (Lohnkosten) und Bruttowertschöpfungsausfälle (Verlust an 
Arbeitsproduktivität) durch Arbeitsunfähigkeit gibt volkswirtschaftlich gesehen ein
Präventionspotenzial und mögliches Nutzenpotenzial an. In diese Schätzungen der durch Arbeitsunfähigkeit
entstandenen volkswirtschaftlichen Ausfälle fließen neben Daten über Krankschreibungen von Pflicht- 
und freiwilligen Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Krankengeldanspruch 
(GKV-Mitgliedern) auch Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Statistisches
Bundesamt) ein. Für die Berechnung der GKV-Mitgliederzahlen werden Mitgliedsjahre herangezogen, d. h. 
eine Person, die im Berichtsjahr ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von
Saisonarbeit), geht als 0,5 GKV-Mitgliedsjahre in die Berechnungen ein. Für die Auswertung werden 
Daten der folgenden gesetzlichen Krankenkassen genutzt: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), 
Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten 
und Gartenbau (SVLFG) als Träger der landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Insgesamt
fließen Daten von 32,6 Millionen GKV-Mitgliedsjahren ein. Die Auswertung nach Wirtschaftszweigen 
liegt nicht von allen beteiligten Kassen vor, sodass für die entsprechenden Tabellen nur Daten von 
etwa 16,0 Millionen GKV-Mitgliedsjahren als Hochrechnungsgrundlage dienen. Gleiches gilt für die 
weiterführenden Tabellen im Tabellenteil TK 4–12, in denen die volkswirtschaftlichen Ausfälle für 
einzelne Wirtschaftszweige angegeben sind. 
Bei den Schätzungen wird angenommen, dass das durchschnittliche Arbeitnehmerentgelt und die 
Bruttowertschöpfung der Erwerbstätigen auf die Daten der vorgenannten GKV-Mitglieder
übertragbar sind. Des Weiteren ist zu beachten, dass die hier benutzten Arbeitsunfähigkeitsdaten nicht alle 
Arbeitsunfähigkeitstage umfassen, sondern lediglich die mit einer Krankschreibung durch eine
Ärztin oder einen Arzt an die Krankenkassen gemeldeten. Dadurch kommt es zu Unterschätzungen im 
Bereich der Kurzzeit-Arbeitsunfähigkeit. Zudem soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, 
dass durch notwendige Hochrechnungen und gerundete Werte z. T. Differenzen in
Spaltensummierungen und Rundungsfehler nicht zu vermeiden sind. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 47 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
46  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Tab. 6 Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten und der ausgefallenen
Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit 2024 
Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten und der ausgefallenen  
Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit 2024 
42.283 Tsd. Arbeitnehmende x 20,8 Arbeitsunfähigkeitstage 
⇒ 881,5 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage, beziehungsweise 2,4 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre 
Schätzung der Produktionsausfallkosten anhand der Lohnkosten (Produktionsausfall) 
2,4 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre x 55.600 € durchschnittliches Arbeitnehmerentgelt 
⇒ ausgefallene Produktion durch Arbeitsunfähigkeit  134 Mrd. € 
⇒ Produktionsausfall je arbeitnehmende Person 3.177 € 
⇒ Produktionsausfall je Arbeitsunfähigkeitstag  152 € 
⇒ Anteil am Bruttonationaleinkommen  3,0 % 
Schätzung des Verlustes an Arbeitsproduktivität (Ausfall an Bruttowertschöpfung) 
2,4 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre x 94.100 € durchschnittliche Bruttowertschöpfung 
⇒ ausgefallene Bruttowertschöpfung  227 Mrd. € 
⇒ Ausfall an Bruttowertschöpfung je arbeitnehmende Person 5.376 € 
⇒ Ausfall an Bruttowertschöpfung je Arbeitsunfähigkeitstag  258 € 
⇒ Anteil am Bruttonationaleinkommen  5,1 % 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 32,6 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Rundungsfehler 
Tab. 7 Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Diagnosegruppen 2024 
ICD 10 Diagnosegruppe
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfallkosten 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung 
Mio. % Mrd. € 
vom
Bruttonationaleinkommen 
in % 
Mrd. € 
vom
Bruttonationaleinkommen 
in % 
F00–F99 Psychische und Verhaltensstörungen 147,3 16,7 22,5 0,5 38,0 0,8 
I00–I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 36,3 4,1 5,5 0,1 9,4 0,2 
J00–J99 Krankheiten des Atmungssystems 159,2 18,1 24,3 0,5 41,0 0,9 
K00–K93 Krankheiten des Verdauungssystems 35,6 4,0 5,4 0,1 9,2 0,2 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 171,3 19,4 26,1 0,6 44,2 1,0 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen  
und Unfälle 82,3 9,3 12,5 0,3 21,2 0,5 
alle  
anderen Übrige Krankheiten 249,6 28,3 38,0 0,8 64,4 1,4 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 881,5 100,0 134,3 3,0 227,3 5,1 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 32,6 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Rundungsfehler 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  47 
1. 
Tab. 8 Arbeitsunfähigkeitsvolumen nach Wirtschaftszweigen 2024 
Code Wirtschaftszweige53
Arbeitnehmende  
im Inland 
in Tsd.
Arbeitsunfähigkeitstage
Durchschnittliches
Arbeitnehmerentgelt in €
Durchschnittliche
Bruttowertschöpfung 
in € 
Tage pro
arbeitnehmende 
Person  
Tage  
in Mio. 
A 
01–03 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 355 18,2 6,5 28.300 70.100 
C–E 
10–39 
Produzierendes Gewerbe  
(ohne Bergbau und Baugewerbe) 7.852 24,8 195,0 71.600 113.600 
F 
41–43 Baugewerbe 2.182 24,0 52,4 50.800 74.100 
G–I 
45–56 Handel, Verkehr und Gastgewerbe 9.331 23,9 222,9 43.500 65.200 
J 
58–63 Information und Kommunikation 1.450 14,3 20,8 89.100 121.700 
K 
64–66 
Finanz- und 
Versicherungsdienstleister 960 16,5 15,9 97.400 140.600 
L 
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 448 19,9 8,9 54.700 744.800 
M–N 
69–82 Unternehmensdienstleister 5.504 20,7 113,8 57.500 77.000 
O–Q, S 
84–88;  
94–96 
Öffentliche und sonstige 
Dienstleister, Erziehung und 
Gesundheit (ohne Unterhaltung, 
private Haushalte und exterritoriale 
Organisationen) 
14.201 26,3 374,1 49.200 59.200 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 16,0 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Rundungsfehler 
Siehe auch Tabellen TK 4–TK 12 im Tabellenteil 
  
 
53 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 49 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
48  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Tab. 9 Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftszweigen 2024 
Code Wirtschaftszweige54 
Produktionsausfallkosten Ausfall an  
Bruttowertschöpfung 
Mrd. € 
je
arbeitnehmende 
Person 
in € 
pro
Arbeitsunfähigkeitstag 
in € 
Mrd. € 
je
arbeitnehmende 
Person 
in € 
pro
Arbeitsunfähigkeitstag 
in € 
A 
01–03 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 0,5 1.413 77 1,2 3.501 192 
C–E 
10–39 
Produzierendes Gewerbe  
(ohne Bergbau und Baugewerbe) 38,2 4.869 196 60,7 7.731 311 
F 
41–43 Baugewerbe 7,3 3.341 139 10,6 4.878 203 
G–I 
45–56 Handel, Verkehr und Gastgewerbe 26,6 2.850 119 39,9 4.271 179 
J 
58–63 Information und Kommunikation 5,1 3.494 244 6,9 4.775 334 
K 
64–66 
Finanz- und 
Versicherungsdienstleister 4,2 4.415 267 6,1 6.375 385 
L 
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1,3 2.986 150 18,2 40.654 2.040 
M–N 
69–82 Unternehmensdienstleister 17,9 3.256 158 24,0 4.359 211 
O–Q, S 
84–88;  
94–96 
Öffentliche und sonstige 
Dienstleister, Erziehung und 
Gesundheit (ohne Unterhaltung, 
private Haushalte und exterritoriale 
Organisationen) 
50,5 3.555 135 60,7 4.274 162 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 16,0 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Rundungsfehler 
Siehe auch Tabellen TK 4–TK 12 im Tabellenteil 
  
 
54  Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  49 
1. 
1.8 Arbeitsbedingungen und Gesundheit 
1.8.1 Wahrnehmung von physischen und umgebungsbezogenen
Arbeitsbelastungen und die Rolle von Handlungsspielräumen bei der Arbeit 
Arthur Kaboth55, Marcel Lück56 
In Deutschland sind im Jahr 2024 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 34,8 Mio.
Personen in ihrer Hauptbeschäftigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt (vgl. Tabelle TA 5). Die 
Beschäftigten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer soziodemografischen Merkmale sowie ihren 
ausgeübten Tätigkeiten. Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 ist zu 
entnehmen, dass 47 % der abhängig Beschäftigten Frauen sind. Bezogen auf den höchsten 
Ausbildungsabschluss verfügen unter allen Beschäftigten 6 % über keinen Berufsabschluss, 
51 % haben eine berufliche Ausbildung und 33 % ein Studium abgeschlossen. Des Weiteren 
haben 8 % einen Fortbildungsabschluss (z. B. zur Meisterin bzw. zum Meister oder zur
Technikerin bzw. zum Techniker) und 3 % konnten den hier genannten Bildungsabschlüssen nicht
zugeordnet werden. Unterschiede zeigen sich ebenso bei den Beschäftigungsmerkmalen.
Überwiegend arbeiten die Beschäftigten in Vollzeit (73 %), also einer regelmäßigen tatsächlichen
Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden. Dabei sind die meisten abhängig Beschäftigten im 
Dienstleistungsbereich (30 %) oder im öffentlichen Dienst (29 %) sowie im industriellen (21 %) 
und handwerklichen (9 %) Bereich tätig. Die restlichen Beschäftigten sind den hier genannten 
Wirtschaftsbereichen nicht zuzuordnen. 
Sowohl Soziodemografie als auch Beschäftigungsmerkmale können sich in unterschiedlichen 
Arbeitsbedingungen und Belastungswahrnehmungen äußern. Auch Ressourcen, die helfen
können, die Folgen einer zu hohen Arbeitsbelastung zu reduzieren, sind unter den abhängig
Beschäftigten unterschiedlich verteilt. Diesbezüglich besteht in der Forschung Konsens darüber, 
dass ein Mangel an Ressourcen im Zusammenhang mit schlechter mentaler Gesundheit steht. 
Insbesondere trifft dies auf den Handlungsspielraum der Beschäftigten zu (Bradtke et al., 2016; 
Spearing, 2025; Stansfeld &amp; Candy, 2006). Daher stehen im Zentrum der vorliegenden
Auswertungen die physischen und umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen sowie deren
Belastungswahrnehmung und welche Rolle der Handlungsspielraum einnimmt. Zusätzlich wird eine 
Auswertung zum Zusammenhang von Handlungsspielraum und dem allgemeinen
Gesundheitszustand gezeigt. Weitere Auswertungen für Arbeitsanforderungen und Handlungsspielraum nach 
Wirtschaftsbereichen sind den Tabellen TE 1 bis TE 4 im Tabellenteil zu entnehmen. Zudem 
werden in den Tabellen TF 1 bis TF 4 im Tabellenteil Auswertungen für gesundheitliche
Beschwerden und Handlungsspielraum nach Wirtschaftsbereichen gezeigt. 
Physische und umgebungsbezogene Arbeitsanforderungen und -belastungen 
In Abb. 16 werden zunächst die physischen Arbeitsanforderungen und deren
Belastungswahrnehmung aller abhängig Beschäftigten gezeigt. Hier ist zu berücksichtigen, dass lediglich die 
Personen nach der Belastung befragt werden, die angeben, häufig von der jeweiligen
Arbeitsanforderung betroffen zu sein.57 
Unter den abhängig Beschäftigten berichten insgesamt 46 %, ihre Tätigkeit häufig im Stehen 
auszuüben. 10 % der Personen geben an, häufig im Stehen zu arbeiten und sich davon belastet 
zu fühlen. Mehr als die Hälfte (61 %) der abhängig Beschäftigten berichtet davon, häufig im
Sitzen zu arbeiten. Ein Viertel davon (15 %) fühlt sich dadurch belastet. Von allen abhängig
Beschäftigten sind 17 % vom häufigen Heben und Tragen schwerer Lasten betroffen. 9 %, also 
 
55  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 
56  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 
57  Der Anteil der belasteten Beschäftigten wird in diesem Abschnitt in Abb. 16, Abb. 17 und Abb. 18 auf den Anteil an allen
abhängig Beschäftigten umgerechnet, sodass ein Vergleich zwischen häufig gegenüber häufig und belastet ersichtlich wird. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 51 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
50  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
rund die Hälfte dieser Beschäftigten, sieht diese Arbeitsanforderung als belastend an. Das
Ausführen von Arbeiten mit Händen, die große Kraft, hohe Geschicklichkeit oder schnelle
Bewegungsabfolgen erfordern, wird von 30 % der abhängig Beschäftigten als häufig beschrieben. 5 % 
geben an, dass diese Anforderung häufig vorkommt und diese sie belastet. 11 % geben an,
häufig in hockender oder kniender Haltung zu arbeiten, wobei etwa die Hälfte davon (5 %) dies als 
Belastung wahrnimmt. Lediglich ein geringer Anteil von 6 % der abhängig Beschäftigten berichtet 
häufig vom Arbeiten mit den Armen über Kopf. 2 % empfinden diese Anforderung als belastend. 
Abb. 16 Häufigkeit von physischen Arbeitsanforderungen und Belastungswahrnehmung von abhängig 
Beschäftigten 
 
Die Häufigkeit der körperlichen Anforderungen sowie deren Belastung kann über
unterschiedliche Bereiche variieren. So arbeiten 74 % der Beschäftigten im Wirtschaftsbereich Handwerk 
häufig im Stehen. 16 % im Handwerksbereich geben an dadurch belastet zu sein. Im Vergleich 
dazu ist der Anteil bei den Beschäftigten in der Industrie seltener (40 %). 10 % sind häufig
betroffen und nehmen dies als Belastung wahr.  
Neben den körperlichen Anforderungen sind ebenso umgebungsbezogene Anforderungen und 
deren Belastungswahrnehmung von Bedeutung (vgl. Abb. 17). 
Im Vergleich zu den körperlichen Arbeitsanforderungen ist der Abb. 17 zu entnehmen, dass
abhängig Beschäftigte insgesamt seltener von umgebungsbezogenen Anforderungen betroffen 
sind. 8 % der abhängig Beschäftigten berichten, häufig Rauch, Gasen, Staub und Dämpfen bei 
der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt zu sein. 4 % nehmen diese Anforderung als Belastung 
wahr. Hinsichtlich der Anforderung zu klimatischen Bedingungen, die sowohl Kälte, Hitze, Nässe 
als auch Feuchtigkeit und Zugluft beinhaltet, geben 16 % an, häufig diesen Bedingungen
ausgesetzt zu sein. Die Hälfte dieser Betroffenen (8 %) fühlt sich durch diese Anforderung belastet. 
Am häufigsten geben abhängig Beschäftigte das Arbeiten unter Lärm an (26 %). Hier nehmen 
mehr als die Hälfte derer, die dieser Anforderung häufig ausgesetzt sind, diese als Belastung 
wahr (14 %). Außerdem arbeiten 22 % der Beschäftigten unter störenden Geräuschen, bei de-
10
15
9
5
5
2
46
61
17
30
11
6
0 10 20 30 40 50 60 70
Arbeit im Stehen
Arbeit im Sitzen
Heben, Tragen schwerer Lasten
                        Arbeiten mit den Händen
     (große Kraft / hohe Geschicklichkeit /
                                     schnelle Abfolge)
Arbeiten in hockender oder
                kniender Haltung
Arbeiten mit den Armen über Kopf
 häufig und belastet
 häufig
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Häufigkeit in %
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  51 
1. 
nen ebenfalls mehr als die Hälfte (13 %) dies als belastend empfindet. Der Umgang mit
Infektionserregern (z. B. Bakterien oder Viren) wird von 17 % der abhängig Beschäftigten als häufige 
Anforderung angegeben. 6 % sind häufig von dieser Anforderung betroffen und empfinden sie 
als belastend. 
Abb. 17 Häufigkeit von umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen und die
Belastungswahrnehmung von abhängig Beschäftigten 
 
Auch bei den umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen sind große Unterschiede zwischen 
den Wirtschaftsbereichen ersichtlich. So arbeiten 34 % der Beschäftigten im Handwerk häufig 
unter störenden Geräuschen. 15 % empfinden dies als belastend. Zum Vergleich: Im
Dienstleistungsbereich geben 17 % an, häufig unter störenden Geräuschen zu arbeiten. 10 % geben an 
dies als belastend zu empfinden.  
Handlungsspielraum und Belastungswahrnehmung 
Eine wichtige Ressource im Kontext möglicher Belastungsreduzierung ist der
Handlungsspielraum bei der Arbeit, der sich in der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 anhand von drei 
Items abbilden lässt: Der Einfluss auf die Arbeitsmenge, die Möglichkeit die Arbeit selbst zu
planen und einzuteilen sowie der Einfluss auf den Zeitpunkt von Pausen. Die Häufigkeit dieser
Ressourcen werden für alle abhängig Beschäftigten in Abb. 18 dargestellt. 
Abb. 18 Häufigkeit von Handlungsspielräumen von abhängig Beschäftigten 
 
4
8
3
14
13
6
8
16
14
26
22
17
0 10 20 30 40 50 60 70
Rauch, Gase, Staub, Dämpfe
 Kälte, Hitze, Nässe,
Feuchtigkeit, Zugluft
Öl, Fett, Schmutz, Dreck
Arbeit unter Lärm
Arbeit unter störenden
               Geräuschen
Umgang mit Infektionserregern
       (z. B. Bakterien oder Viren)
 häufig und belastet
 häufig
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Häufigkeit in %
33
68
69
67
32
31
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Einfluss auf Arbeitsmenge
Arbeit selbst planen und einteilen
Einfluss wann Pause
 häufig  manchmal/ selten/ nie
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Häufigkeit in %
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 53 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
52  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Abb. 18 zeigt, dass 33 % der Beschäftigten angeben, häufig Einfluss auf die Arbeitsmenge
nehmen zu können, während 67 % manchmal, selten oder nie davon berichten. Dies kann allerdings 
zwischen verschiedenen Erwerbsgruppen variieren. Beispielsweise geben Beschäftigte im
öffentlichen Dienst mit 29 % seltener an, häufig Einfluss auf die Arbeitsmenge zu haben als
diejenigen in der Industrie (36 %), im Handwerk (35 %) und im Dienstleistungsbereich (33 %). 
Hingegen geben etwas mehr als zwei Drittel (68 %) der abhängig Beschäftigten an, häufig ihre 
Arbeit selbst planen und einteilen zu können. Unterschiede zeigen sich auch hier nach
Wirtschaftsbereichen: Im öffentlichen Dienst berichten 70 % der Erwerbstätigen, häufig ihre Arbeit 
einteilen und planen zu können. In der Industrie sind es 73 %, im Handwerk 61 % und im
Dienstleistungsbereich 67 %. 
Auch der Einfluss auf Pausen ist unter den abhängig Beschäftigten weit verbreitet. So haben 
69 % häufig Einfluss darauf. Vor allem im Dienstleistungsbereich haben fast drei Viertel (74 %) 
der Beschäftigten Einfluss darauf, wann Pause gemacht wird. Bei den Beschäftigten im
öffentlichen Dienst sind es 64 %, im industriellen Bereich 72 % und im Handwerk 66 %. 
In welchem Zusammenhang der Handlungsspielraum bei der Arbeit und die Belastung durch die 
jeweilige Arbeitsanforderung steht, wird anhand von Abb. 19 gezeigt. Die drei Merkmale des 
Handlungsspielraums werden hier beispielhaft für die Belastungswahrnehmung durch die
physische Arbeitsanforderung „Arbeiten im Stehen“ gezeigt. 
Abb. 19 Handlungsspielraum und die Belastung durch häufiges Arbeiten im Stehen 
 
Aus Abb. 19 ist ersichtlich, dass 17 % der Beschäftigten, die häufig Einfluss auf ihre
Arbeitsmenge haben, das häufige Arbeiten im Stehen als Belastung wahrnehmen. Der Anteil der
Beschäftigten, die das häufige Stehen als belastend wahrnimmt, ist höher (25 %) bei den Personen, 
die manchmal, selten oder nie Einfluss auf ihre Arbeitsmenge haben. Eine ähnliche Tendenz 
zeigt sich bei der Planung und Einteilung der eigenen Arbeit: 18 % der Beschäftigten, die häufig 
ihre eigene Arbeit planen und einteilen können, nehmen das Arbeiten im Stehen als Belastung 
wahr. Deutlich höher fällt der Anteil derjenigen, die häufiges Arbeiten im Stehen als Belastung 
wahrnehmen, bei denen aus, die weniger Einfluss auf die Planung und Einteilung ihrer Arbeit 
17
25
18
29
19
26
83
75
82
71
81
74
0 20 40 60 80 100
häufig
manchmal/selten/nie
häufig
manchmal/selten/nie
häufig
manchmal/selten/nie
 belastend  nicht belastend
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA, 
Rundungsfehler
Einfluss auf Arbeitsmenge
Arbeit selbst planen und einteilen
Häufigkeit in %
Einfluss wann Pause
Häufiges Arbeiten im Stehen wird wahrgenommen als:
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  53 
1. 
nehmen können (29 %). Bei Beschäftigten mit häufigem Einfluss auf den Zeitpunkt der Pause 
liegt der Anteil der Beschäftigten, die sich durch häufiges Arbeiten im Stehen belastet fühlen, bei 
19 %. Unter den Beschäftigten mit weniger Einfluss auf Pausenzeiten, empfinden 26 % das
häufige Arbeiten im Stehen als belastend. 
Ein vergleichbares Bild ergibt sich in der Abb. 20 zur Arbeitsanforderung „Arbeit unter störenden 
Geräuschen“. 53 % der abhängig Beschäftigten, die häufig Einfluss auf ihre Arbeitsmenge
haben, nehmen das häufige Arbeiten unter störenden Geräuschen als Belastung wahr.
Beschäftigte mit weniger Einfluss auf die Arbeitsmenge bewerten diese Arbeitsanforderung öfter als
belastend (60 %). Bezüglich der zweiten Ressource „Arbeit selbst planen und einteilen“ zeigt sich 
ebenfalls, dass Beschäftigte mit häufigem Einfluss etwas seltener angeben, belastet zu sein 
(57 %) als jene mit weniger Einfluss (59 %). Hinsichtlich des Einflusses auf die Pausenzeit ist 
der größte Unterschied ersichtlich: Unter denjenigen mit häufigem Einfluss geben 53 % an
belastet zu sein. Demgegenüber nehmen 65 % der Beschäftigten, die weniger Einfluss auf die 
Pause haben, das Arbeiten unter störenden Geräuschen als Belastung wahr. 
Abb. 20 Handlungsspielraum und die Belastung durch häufiges Arbeiten unter störenden Geräuschen 
 
Handlungsspielraum und die Gesundheit abhängig Beschäftigter 
Ressourcen sind auch im Kontext der Gesundheit der Beschäftigten ein wichtiger Faktor,
insbesondere wenn Arbeitsanforderungen als Belastung wahrgenommen werden (Angerer, Siegrist &amp; 
Gündel, 2014; Rothe et al., 2017). Um die Relevanz des Handlungsspielraums für abhängig
Beschäftigte zu verdeutlichen, wird dieser dem allgemeinen Gesundheitszustand gegenübergestellt 
und in Abb. 21 dargestellt. 
Aus Abb. 21 ist in Einklang mit früheren Ergebnissen (siehe z. B. Rösler &amp; Rosen, 2020)
ersichtlich, dass Beschäftigte mit häufigem Einfluss auf die Arbeitsmenge öfter angeben, einen
ausgezeichneten (10 %), sehr guten (27 %) oder guten (51 %) Gesundheitszustand zu haben als jene 
Beschäftigten, die manchmal, selten oder nie von diesem Handlungsspielraum berichten.
Insgesamt haben 88 % einen ausgezeichneten bis guten Gesundheitszustand. Unter den Beschäftig-
53
60
57
59
53
65
47
40
43
41
47
35
0 20 40 60 80 100
häufig
manchmal/selten/nie
häufig
manchmal/selten/nie
häufig
manchmal/selten/nie
 belastend  nicht belastend
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA, 
Rundungsfehler
Einfluss auf Arbeitsmenge
Arbeit selbst planen und einteilen
Häufigkeit in %
Einfluss wann Pause
Häufiges Arbeiten unter störenden Geräuschen wird wahrgenommen als:
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 55 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
54  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
ten mit weniger Handlungsspielraum bei der Arbeitsmenge geben insgesamt 84 % einen
ausgezeichneten bis guten Gesundheitszustand an. Davon haben 6 % einen ausgezeichneten, 25 % 
einen sehr guten und 53 % einen guten Gesundheitszustand. 
Hinsichtlich der Planung und Einteilung der Arbeit ergibt sich ein ähnliches Bild. Unter den
Beschäftigten, die häufig Einfluss auf die Arbeitsplanung und -einteilung haben, geben 86 % an, 
einen ausgezeichneten oder (sehr) guten Gesundheitszustand zu haben. Demgegenüber haben 
82 % der Erwerbstätigen mit weniger Einfluss einen ausgezeichneten oder (sehr) guten
Gesundheitszustand. 
Auch der Einfluss auf den Zeitpunkt der Pause zeigt ähnliche Ergebnisse. Personen mit häufigem 
Handlungsspielraum hinsichtlich ihrer Pausen geben überwiegend an, einen ausgezeichneten 
oder (sehr) guten Gesundheitszustand zu haben (86 %). Seltener berichten dies Beschäftigte 
mit geringerem Handlungsspielraum (81 %). 
Abb. 21 Häufigkeit von Handlungsspielräumen und allgemeiner Gesundheitszustand abhängig
Beschäftigter  
 
Hinsichtlich der dargestellten Ergebnisse muss noch ergänzt werden, dass es einen
Zusammenhang zwischen Handlungsspielraum, Gesundheit und Bildung gibt. Beschäftigte mit einem
Hochschulabschluss haben in der Regel mehr Handlungsspielräume und berichten von einem
besseren Gesundheitszustand als jene ohne Berufsausbildung. Allerdings zeigen weiterführende
Analysen nach Bildungsabschlüssen, dass beispielsweise der Anteil der Hochqualifizierten mit einem 
ausgezeichneten bis guten Gesundheitszustand größer ist, wenn diese häufiger Einfluss auf die 
Arbeitsplanung haben (91 %). Unter den Hochqualifizierten mit weniger Einfluss ist der Anteil 
derjenigen mit einem mindestens guten Gesundheitszustand niedriger (85 %). Gleiches ist auch 
bei den Handlungsspielräumen zur Arbeitsmenge und Pausenzeit ersichtlich. Zu berücksichtigen 
ist, dass die einzelnen Facetten des Handlungsspielraums nicht isoliert auftreten und sich
insbesondere je nach Arbeitskontext unterscheiden (Rösler et al., 2022). 
10
6
8
6
8
5
27
25
27
22
27
22
51
53
51
54
51
54
10
15
12
16
12
16
2
2
2
3
2
3
0 20 40 60 80 100
häufig
manchmal/selten/nie
häufig
manchmal/selten/nie
häufig
manchmal/selten/nie
 ausgezeichnet  sehr gut  gut  weniger gut  schlecht
Häufigkeit in %
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Einfluss auf Arbeitsmenge
Arbeit selbst planen und einteilen
Einfluss wann Pause
Allgemeiner Gesundheitszustand:
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  55 
1. 
Fazit 
Insgesamt konnte der Beitrag zeigen, dass Arbeitsanforderungen und -belastungen
unterschiedlich häufig auftreten und wahrgenommen werden. Ebenso verhält es sich mit dem
Handlungsspielraum, der je nach ausgeübter Tätigkeit, hier am Beispiel der Wirtschaftsbereiche, unter den 
abhängig Beschäftigten variieren kann. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse: Die
Belastungswahrnehmung durch physische und umgebungsbezogene Arbeitsanforderungen ist niedriger, wenn 
Beschäftigte oft von häufigen Handlungsspielräumen hinsichtlich der Arbeitsmenge, -planung 
und Pausenzeiten berichten. Handlungsspielräume bzw. Ressourcen im Allgemeinen können 
zwar die Folgen einer zu hohen Arbeitsbelastung nicht gänzlich ausgleichen, allerdings können 
sie helfen, diese zu reduzieren. Dies spiegelt sich auch im Gesundheitszustand der abhängig 
Beschäftigten wider. 
  
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 57 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
56  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
1.8.2 Trends im Performance Management und deren Auswirkung auf
Beschäftigte 
Kevin Ruf58 
Heutzutage sind Unternehmen mit ständigem Wandel und wachsendem Wettbewerbsdruck
konfrontiert – Herausforderungen, die auch das Personalmanagement betreffen. Ein zentraler
Bestandteil des Personalmanagements ist in vielen Unternehmen das sogenannte Performance 
Management, wozu Maßnahmen wie Personalgespräche und erfolgsabhängige Vergütung
gehören. Dabei geht es nicht mehr nur um reine Messung von Leistung, sondern vor allem darum, 
Mitarbeitende zu fördern, zu motivieren und Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu
binden. Während hohe Gehälter und Boni lange zentrale Anreize waren, steigt der Wunsch von 
Beschäftigten nach sinnstiftender Arbeit und Work-Life Balance (BAuA, 2022; Hungenberg &amp; 
Wulf, 2021; Mellies et al., 2025). Zunehmend wird diskutiert, wie etablierte aber oft einseitige 
Instrumente des Performance Managements durch kontinuierliche Feedback- und
Entwicklungsprozesse abgelöst werden können oder sollten. In Bereichen, in denen außerdem agile
Arbeitsmethoden und digitale Technologien an Bedeutung gewinnen, werden besonders auch die
traditionellen Vergütungspraktiken mit Orientierung an individueller Leistung in Deutschland
verstärkt diskutiert.  
Im Rahmen jüngst erschienener Berichte (siehe Ehmann et al., 2025; Grunau, Kampkötter &amp; Ruf, 
2025) (siehe Grunau et al., 2025; Ehmann et al., 2025) wurde die Entwicklung von Maßnahmen 
des Performance Managements und deren Auswirkungen in Deutschland zwischen 2012 und 
2023 untersucht. Hierzu wurden die Daten des Linked Personnel Panels (LPP) aus der
Längsschnittstudie „Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ verwendet, welche regelmäßig
Informationen über Personalpolitik und Betriebsstrukturen erhebt. Die Daten sind repräsentativ für
Betriebe mit mindestens 50 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, also mittlere und große 
Betriebe. Zwar macht diese Gruppe nur einen geringen Anteil der Betriebe in Deutschland aus, 
doch ist dort die Mehrheit der Beschäftigten angestellt (Statistisches Bundesamt, 2025).  
Im Fokus stehen die Maßnahmen Personalgespräch, Zielvereinbarung, erfolgsabhängige
Vergütung und regelmäßige Leistungsbewertung.59 Abb. 22 zeigt die zeitliche Entwicklung in der 
Verbreitung von Maßnahmen des Performance Managements in deutschen Betrieben im
Zeitraum 2012 bis 2023. Diese Instrumente umfassen mindestens einmal jährlich stattfindende, 
strukturierte Personalgespräche, variable Vergütungssysteme, schriftlich fixierte
Zielvereinbarungen und mindestens einmal jährlich durchgeführte Leistungsbeurteilungen durch
Vorgesetzte. Zunächst lässt sich feststellen, dass Personalgespräche im gesamten
Beobachtungszeitraum das meistgenutzte Instrument sind. Sowohl zu Beginn (2012) als auch am Ende unseres 
Beobachtungszeitraums (2023) kam diese Maßnahme in knapp über 70 % der Betriebe zum 
Einsatz. Zwar sank dessen Verbreitung von 2012 bis 2018 zunächst leicht, nahm seither aber 
wieder zu. Bei den anderen drei beobachteten Instrumenten ist ab 2018 eine gegenläufige
Entwicklung zu beobachten. Dieser Abwärtstrend blieb auch während der COVID-19-Pandemie
unverändert. Insgesamt lassen sich Rückgänge in der Nutzungshäufigkeit von bis zu 14
Prozentpunkten beobachten. Im Jahr 2023 wurden nach Personalgesprächen regelmäßige
Leistungsbewertungen am zweithäufigsten eingesetzt (53 %), gefolgt von Zielvereinbarungen (50 %) und 
erfolgsabhängiger Vergütung (44 %). 
 
58  Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 
59  Zu weiteren Maßnahmen wie Spotboni und formelbasierter Vergütungsberechnung siehe Grunau et al. (2025). 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  57 
1. 
Abb. 22 Instrumente des Performance Managements im Zeitverlauf auf Betriebsseite 
 
Abb. 23 zeigt, dass es branchenspezifische Unterschiede in der Nutzungshäufigkeit im
aktuellsten Befragungsjahr 2023 gibt. Betriebe aus der Metall- und Elektroindustrie nutzen so gut wie 
alle betrachteten Maßnahmen des Performance Managements am häufigsten, vor allem
erfolgsabhängige Vergütung und Leistungsbeurteilungen (60 % und 69 %). Demgegenüber kommen 
bei Betrieben aus dem verarbeitenden Gewerbe – zu welchem auch das Handwerk zählt –
strukturierte Personalgespräche nur in jedem zweiten Betrieb vor. Insgesamt ist zu erkennen, dass 
viele Branchen auf einen eher breiten Kanon an Instrumenten des Performance Managements 
setzen. Hierbei sei allerdings erneut erwähnt, dass kleine Betriebe mit unter 50 Beschäftigten, 
wie bspw. lokale Handwerksbetriebe, nicht befragt wurden. Zusatzauswertungen zeigen, dass 
Betriebe mit einem Tarifvertrag häufiger Maßnahmen wie Personalgespräche nutzen als
Betriebe ohne (74 % und 71 %). Ähnliches ist auch für das Vorhandensein eines gewählten
Betriebsrates zu beobachten, auch wenn die Ergebnisse weniger eindeutig sind.  
Abb. 24 zeigt teilweise deutliche Unterschiede in der Nutzung verschiedener Maßnahmen des 
Performance Managements nach Betriebsgröße. Personalgespräche sind nicht nur allgemein, 
sondern auch über alle Betriebsgrößen hinweg die Maßnahme mit dem stärksten
Verbreitungsgrad: Während in den allermeisten Großbetrieben (Betriebe mit über 500 Beschäftigten)
Personalgespräche geführt werden (92 %), wird dieses Instrument immerhin noch in mehr als zwei 
Drittel der kleineren Betriebe mit 50 bis 99 Beschäftigten genutzt. Noch deutlicher zeigt sich die 
Zunahme der Nutzung von erfolgsabhängiger Vergütung nach Betriebsgröße, welche von 39 % 
bei kleineren Betrieben bis 77 % bei Betrieben mit über 500 Beschäftigten reicht. Zusatzanalysen 
zeigen zudem, dass die Nutzung erfolgsabhängiger Vergütung nur bei Betrieben mit unter 
500 Beschäftigten abgenommen hat. Bei der Nutzung von schriftlichen Zielvereinbarungen und 
Leistungsbeurteilungen zeigt sich ebenfalls ein Trend hin zu einer verstärkten Nutzung mit
steigender Betriebsgröße. Allerdings fällt bei diesen Maßnahmen die Nutzungshäufigkeit in
Großbetrieben relativ zu Betrieben mit 250 bis 499 Beschäftigten wieder etwas geringer aus.60  
 
60  Für das Jahr 2023 liegen erstmals im LPP auch Informationen zu kleineren Betrieben mit unter 50 sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten vor. Auch hier werden noch in immerhin fast jedem zweiten Betrieb Personalgespräche geführt (43 %). 15 %
nutzen Zielvereinbarungen, 10 % nutzen erfolgsabhängige Vergütung und 33 % regelmäßige Leistungsbewertungen.   
40
45
50
55
60
65
70
75
2012 2014 2016 2018 2020 2023
 Mitarbeitergespräch  Zielvereinbarungen  Erfolgsabhängige
 Vergütung
 Regelmäßige
 Leistungsbewertung
Häufigkeit
in %
Quelle: LPP-Betriebsbefragung Wellen 1 bis 6, eigene Berechnungen des IAB, gewichtete Daten (762 ≤ n ≤ 1.219)
Jahr
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 59 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
58  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Abb. 23 Maßnahmen des Performance Managements nach Branche für das Jahr 2023 
 
Abb. 24 Instrumente des Performance Managements nach Betriebsgröße für das Jahr 2023 
 
In Abb. 25 werden die Einflüsse einzelner Maßnahmen des Performance Managements auf
Arbeitszufriedenheit, Commitment, empfundene Regelfairness sowie Abwesenheitstage wegen 
Krankheit dargestellt, welche auf individuellen Längsschnittanalysen der Beschäftigten basieren. 
Untersucht werden Personalgespräche ohne und mit Zielvereinbarungen, regelmäßige Leis-
53,4
79,0
71,2
78,9
83,0
46,6
57,9
45,6
51,6 50,5
36,2
60,3
37,4
48,6
44,044,7
69,4
46,7
59,3
48,0
0
20
40
60
80
100
Verarbeitendes
Gewerbe
Metall und Elektro Handel und Verkehr Unternehmensnahe
Dienstleistungen
Information und
Kommunikation
 Mitarbeitergespräch  Zielvereinbarungen  Erfolgsabhängige
 Vergütung
 Regelmäßige
 Leistungsbewertung
Häufigkeit
in %
Quelle: LPP-Betriebsbefragung Welle 6, eigene Berechnungen des IAB, gewichtete Daten (35 ≤ n ≤ 217)
72,6
66,3
81,0
91,6
43,7
53,6
72,1
56,5
36,8
50,4 51,9
77,1
43,4
63,5
71,5
62,8
0
20
40
60
80
100
50–99
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
100–249
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
250–499
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
500 und mehr
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
 Mitarbeitergespräch  Zielvereinbarungen  Erfolgsabhängige
 Vergütung
 Regelmäßige
 Leistungsbewertung
Häufigkeit
in %
Quelle: LPP-Betriebsbefragung Welle 6, eigene Berechnungen des IAB, gewichtete Daten (40 ≤ n ≤ 365)
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  59 
1. 
tungsbewertungen, sowie erfolgsabhängige Vergütung und deren Verknüpfung an die
individuelle Leistung. Detaillierte Analyseergebnisse können dem Bericht von Ehmann et al. (2025)
entnommen werden. 
Bezüglich der Arbeitszufriedenheit zeigen die Analysen, dass Personalgespräche einen
positiven Einfluss haben, welcher in Kombination mit Zielvereinbarungen weiter steigt. Dies bedeutet, 
dass zwischen Personalgespräch und Arbeitszufriedenheit ein positiver Zusammenhang
besteht. Dieser Zusammenhang wird verstärkt, wenn im Personalgespräch konkrete
Zielvereinbarungen schriftlich festgelegt werden. Ein positiver Zusammenhang ist ebenfalls für
Leistungsbewertungen zu finden. Weiter wirkt sich erfolgsabhängige Vergütung in keiner Form auf die
Arbeitszufriedenheit aus. Das bedeutet, dass sie Arbeitszufriedenheit zwar nicht erhöhen, sich aber 
auch nicht negativ auf diese auswirken. Für das Commitment sehen die Ergebnisse ähnlich aus, 
allerdings wirken hier nur Personalgespräche in Kombination mit Zielvereinbarungen positiv.
Erfolgsabhängige Vergütung steht in keiner Form in Zusammenhang mit dem Commitment der 
Beschäftigten. Regelmäßige Leistungsbewertungen stehen hingegen im positiven
Zusammenhang mit dem Commitment. Diese Zusammenhänge sind ebenfalls für die empfundene
Regelfairness zu beobachten. Auch hier ist der Zusammenhang mit regelmäßiger Leistungsbewertung 
und Personalgesprächen mit Zielvereinbarungen signifikant positiv. Bei den Krankheitstagen 
ergibt sich hingegen ein anderes Bild. Diese scheinen nicht im Zusammenhang mit
Personalgesprächen zu stehen, auch wenn diese mit Zielvereinbarungen kombiniert werden. Ein
komplexeres Bild ergibt sich bei der Betrachtung der erfolgsabhängigen Vergütung. Erfolgsabhängige
Vergütung an sich senkt zwar die Anzahl der Krankheitstage, an die individuelle Leistung geknüpft 
erhöhen sie sich jedoch deutlich.  
Abb. 25 Zusammenhang der Performance Management-Maßnahmen mit Arbeitszufriedenheit,
Commitment, Krankheitstagen und empfundener Regelfairness 
 
Quelle: LPP-Betriebs- und Beschäftigtenbefragung Wellen 2 bis 6. Fallzahlen (pro Model): 5.240–5.966. Die Tabelle stellt die
Ergebnisse einer multivariaten Regression vereinfacht dar. Statistisch signifikante Zusammenhänge sind jeweils mit einem Pfeil
angegeben. Ein Pfeil nach oben/unten zeigt bspw., ob das jeweilige Outcome (z. B. Arbeitszufriedenheit) steigt/sinkt, wenn eine
Maßnahme (z. B. Personalgespräch) eingeführt wurde.  
Lesebeispiel: Die Einführung (Abschaffung) einer Leistungsbeurteilung erhöht (senkt) die Arbeitszufriedenheit eines Beschäftigten. 
Bei dem „Anteil individueller Leistung an erfolgsabhängiger Vergütung“ handelt es sich um einen Interaktionseffekt aus der
erfolgsabhängigen Vergütung und dem prozentuellen Anteil der individuellen Leistung. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 61 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
60  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Weiterführende Analysen zeigen, dass die Anzahl der Maßnahmen in einem Betrieb ebenfalls 
eine Rolle spielen. Die Ergebnisse zeichnen ein eindeutiges Bild: je mehr Maßnahmen des
Performance Managements in einem Unternehmen eingesetzt werden, desto zufriedener sind die 
Beschäftigten mit ihrem Job und desto stärker ist ihre Bindung an den Arbeitgeber. Zudem sinken 
die krankheitsbedingten Fehltage, wenn mehr Performance Management-Maßnahmen genutzt 
werden. Allerdings zeigt sich, dass die Nutzung nur einer einzelnen Maßnahme allein nicht viel 
bewirken kann, auch wenn die Tendenz positiv ist. 
Zusammenfassung  
Die Ergebnisse zeigen, dass strukturierte Personalgespräche die 2023 am häufigsten
eingesetzte Maßnahme ist und von etwa 70 % der Betriebe genutzt werden. Im Zeitverlauf von 2012 
bis 2023 sinkt die Nutzung von Leistungsbeurteilungen, schriftlichen Zielvereinbarungen und
variabler Vergütung – liegt im Schnitt aber noch bei ca. 50 %. Zusammenfassend lässt sich
feststellen, dass die Maßnahmen des Performance Managements, richtig eingesetzt, positive
Wirkungen auf Beschäftigte entfalten können. Beispielhaft ist das an Personalgesprächen zu
erkennen, welche nur einen positiven Zusammenhang mit Commitment und empfundene
Regelfairness haben, wenn sie mit Zielvereinbarungen verknüpft werden. Die Analysen zeigen, dass 
strukturierte Personalgespräche, insbesondere in Kombination mit Zielvereinbarungen, positive 
Effekte auf die Arbeitszufriedenheit und das Commitment der Beschäftigten haben. Diese
Instrumente fördern auch die Wahrnehmung von Fairness in betrieblichen Prozessen.
Leistungsbeurteilungen tragen ebenfalls zur Verbesserung der Arbeitszufriedenheit bei, unabhängig von der 
erfolgsabhängigen Vergütung. Im Gegensatz dazu führen individuelle Leistungsindikatoren,
insbesondere bei einer starken Gewichtung individueller Erfolge bei der Festlegung der
erfolgsabhängigen Vergütung, zu einer Erhöhung die Krankheitstage. Insgesamt zeigt sich, dass die
Kombination mehrerer Performance Management-Maßnahmen die Zufriedenheit und das
Arbeitsumfeld der Beschäftigten stärker beeinflusst als isolierte Instrumente. Konkret bedeutet dies, dass 
Unternehmen nicht nur auf einzelne Maßnahmen setzen sollten, um die Arbeitsqualität der
Beschäftigten deutlich zu verbessern. Abschließend sei noch angemerkt, dass die vorliegende
Analyse nur kurzfristige Effekte von Veränderungen bei Performance Management-Maßnahmen
innerhalb von zwei Jahresintervallen betrachtet. Somit ist nicht ausgeschlossen, dass sich die
Wirkung von Maßnahmen längerfristig anders entwickeln könnte. 
  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  61 
1. 
1.8.3 Arbeitsunfähigkeit 
Arbeitsunfähigkeitsdaten (zur Erklärung siehe Info-Box 6) zeigen auf, dass im Jahr 2024 die 
GKV-Mitglieder durchschnittlich 2,29-mal im Jahr erkrankt waren (229 Fälle je 100
Mitgliedsjahre). Besonders häufig waren Personen in den Wirtschaftszweigen „Erziehung und Unterricht“ 
(276 Fälle je 100 Mitgliedsjahre), im „Gesundheits- und Sozialwesen“ (267), in der „Öffentlichen 
Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ (254) und in der „Metallerzeugung“ (253),
besonders selten in der „Land-, Forstwirtschaft und Fischerei“ (136), im Bereich „Information und 
Kommunikation“ (165) und im „Gastgewerbe“ (166) erkrankt (vgl. Abb. 27). Die durchschnittliche 
Dauer einer Arbeitsunfähigkeit betrug 10 Tage, wobei die Wirtschaftszweige zwischen 9
(„Freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“, „Information und
Kommunikation“, „Erziehung und Unterricht“, „Herstellung von elektronischen, optischen und DV-Geräten“, 
„Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“) und 13 Tagen („Land-, Forstwirtschaft und
Fischerei“) schwanken. Mit dem Alter nimmt die Dauer der Erkrankungen deutlich zu und liegt ab der 
Altersgruppe 45 bis unter 50 Jahre über dem Durchschnitt (vgl. Abb. 26). 
 
Abb. 26 Arbeitsunfähigkeit nach Altersgruppen 2024 
  
428
344
259 237 236 218 200 192 193
196 132
229
4 6 7 8 8 10 11 13 16
20 19
10
0
10
20
30
0
100
200
300
400
500
15–20 20–25 25–30 30–35 35–40 40–45 45–50 50–55 55–60 60–65 65 und
älter
Gesamt
Alter von ... bis unter ... Jahre
Fälle je 100 GKV-Mitgliedsjahre1 Tage je Fall
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA
1 Fälle je 100 GKV-Mitgliedsjahre sind Vollzeitäquivalente für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden 
z. B. für eine Person, die ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre 
angesetzt.
Info-Box 6: Arbeitsunfähigkeitsdaten 
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Statistiken über Arbeitsunfähigkeit basieren auf
Krankschreibungen von GKV-Mitgliedern (Pflicht- und freiwillige Mitglieder der Gesetzlichen
Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch) aus den Bereichen der folgenden gesetzlichen
Krankenversicherungen: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und Betriebskrankenkassen (BKK). Darüber hinaus 
gibt es private und weitere gesetzliche Krankenkassen, deren Mitglieder in den hier veröffentlichten 
Ergebnissen nicht berücksichtigt werden. Für die Berechnung der GKV-Mitgliederzahlen werden 
Mitgliedsjahre herangezogen, d. h. eine Person, die im Berichtsjahr ein halbes Jahr
krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), geht als 0,5 GKV-Mitgliedsjahre in die Berechnungen 
ein. Insgesamt fließen Daten von 16,3 Millionen GKV-Mitgliedsjahren ein. 
Dadurch, dass die Daten nicht alle Arbeitsunfähigkeitstage umfassen, sondern lediglich die, die mit 
einer Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt an die Krankenkassen gemeldet werden, 
ergeben sich Unterschätzungen im Bereich der Kurzzeit-Arbeitsunfähigkeit. Aus den vorliegenden 
Arbeitsunfähigkeitsdaten werden drei Kennzahlen berechnet: Anzahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle je 
100 GKV-Mitgliedsjahre, durchschnittliche Tage je Arbeitsunfähigkeitsfall und Tage je GKV-
Mitgliedsjahr. Damit liegen Durchschnittswerte für die Anzahl der Erkrankungsfälle, deren Dauer sowie 
für die durchschnittliche Erkrankungszeit eines/einer ganzjährig Versicherten vor. 
Im Tabellenteil TD stehen für die gleiche Datengrundlage zusätzlich Auswertungen nach
Diagnosegruppen zur Verfügung. Bei dieser Betrachtung sind die einzelnen Diagnosehauptgruppen im Fokus 
der Analysen. Für jedes GKV-Mitgliedsjahr stehen im Datensatz eine bis drei Diagnosen zur
Verfügung. Die Anzahl der Diagnosen ist damit höher als die der Fälle, sodass sich insgesamt andere 
Durchschnittswerte für die dort verwendeten zwei Kennzahlen ergeben, die leicht abgewandelt sind: 
Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahre und durchschnittliche Tage je Diagnose. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 63 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
62  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Abb. 27 Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschaftszweigen 2024 
  
136
232
243
246
253
220
231
230
206
237
223
217
241
221
166
165
181
188
183
242
254
276
267
214
161
229
13
12
11
11
11
9
10
10
11
11
11
11
10
12
11
9
9
11
9
10
11
9
10
10
13
10
0 5 10 15 20 25 30
0 50 100 150 200 250 300
Fälle je 100 GKV-Mitgliedsjahre1
Tage je Fall
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei
Nahrung und Genuss
Holz, Papier, Druck
Chemie
Metallerzeugung
Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten
Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen
Maschinenbau
Fahrzeugbau
Sonstiges verarbeitendes Gewerbe
Energie- und Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung
Baugewerbe
Handel, Instandhaltung 
und Reparatur von Kfz
Verkehr und Lagerei
Gastgewerbe
Information und Kommunikation
Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Freiberufliche, wissenschaftliche und 
technische Dienstleistungen
Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und Sozialversicherung
Erziehung und Unterricht
Gesundheits- und Sozialwesen
Sonstige Dienstleistungen
Übrige
Durchschnitt
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA
1 Fälle je 100 GKV-Mitgliedsjahre sind Vollzeitäquivalente für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden 
z. B. für eine Person, die ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre 
angesetzt.
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  63 
1. 
Tab. 10 GKV-Mitgliedsjahre nach Wirtschaftszweigen, Alter und Geschlecht 2024 
Code Wirtschaftszweige61 
GKV-Mitgliedsjahre62 in % 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und  
Fischerei 0,8 1,0 0,6 0,8 1,1 0,6 0,8 1,0 0,6 
10–12 Nahrung und Genuss 2,4 2,4 2,4 2,2 2,3 2,1 2,6 2,5 2,7 
16–18 Holz, Papier, Druck 1,1 1,6 0,6 1,0 1,3 0,5 1,3 1,9 0,7 
19–22 Chemie 2,8 3,7 1,8 2,6 3,4 1,6 3,1 4,1 1,9 
24–25 Metallerzeugung 3,5 5,3 1,3 3,1 4,8 1,1 3,9 6,0 1,6 
26 Herstellung von elektronischen,  
optischen und DV-Geräten 1,3 1,6 1,0 1,3 1,6 0,9 1,4 1,5 1,1 
27 Herstellung von elektrischen  
Ausrüstungen 1,2 1,6 0,8 1,1 1,5 0,6 1,4 1,7 1,0 
28 Maschinenbau 3,3 5,1 1,2 3,3 4,9 1,3 3,4 5,3 1,2 
29–30 Fahrzeugbau 3,9 5,8 1,5 3,6 5,1 1,6 4,3 6,7 1,4 
13–15, 
23,  
31–33 
Sonstiges verarbeitendes  
Gewerbe 2,6 3,3 1,9 2,4 3,0 1,6 2,9 3,6 2,2 
35–39 Energie- und Wasserversorgung,  
Abfallbeseitigung 1,6 2,3 0,8 1,4 2,0 0,8 1,8 2,7 0,8 
41–43 Baugewerbe 6,3 10,1 1,7 6,6 10,7 1,7 5,9 9,4 1,8 
45–47 Handel, Instandhaltung und  
Reparatur von Kfz 13,7 12,6 14,9 14,5 13,9 15,3 12,7 11,1 14,5 
49–53 Verkehr und Lagerei 6,5 9,3 3,0 5,9 8,3 2,9 7,2 10,7 3,2 
55–56 Gastgewerbe 4,0 3,6 4,4 4,2 4,1 4,3 3,6 2,9 4,5 
58–63 Information und Kommunikation 2,5 2,9 2,0 3,0 3,4 2,4 1,9 2,2 1,6 
64–66 Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen 2,2 1,6 2,8 2,1 1,6 2,7 2,2 1,6 3,0 
68 Grundstücks- und  
Wohnungswesen 0,8 0,8 0,9 0,7 0,6 0,9 1,0 1,0 1,0 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen 5,5 4,7 6,4 6,3 5,4 7,4 4,4 3,8 5,2 
77–82 Sonstige wirtschaftliche  
Dienstleistungen 7,1 7,6 6,5 7,2 8,3 5,9 7,0 6,8 7,3 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
5,4 3,5 7,7 4,8 2,8 7,3 6,1 4,3 8,2 
85 Erziehung und Unterricht 3,4 1,5 5,6 3,5 1,6 5,9 3,2 1,3 5,3 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 13,8 4,8 24,7 14,3 5,1 25,7 13,2 4,3 23,5 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 2,4 1,5 3,5 2,3 1,4 3,3 2,5 1,5 3,7 
05–09,  
90–93,  
97–99 
Übrige 1,8 1,8 1,9 1,6 1,6 1,6 2,0 2,0 2,1 
01–99 Gesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 
GKV-Mitgliedsjahre2 (in Tsd.) 16.332   8.888  7.444  9.013  4.976  4.037  7.319  3.912  3.407  
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Rundungsfehler  
 
61  Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
62  GKV-Mitgliedsjahre sind Vollzeitäquivalente für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für 
eine Person, die ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit) 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 65 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
64  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Tab. 11 Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschaftszweigen (Tage je GKV-Mitgliedsjahr) 2024 
Code Wirtschaftszweige63 
Tage je GKV-Mitgliedsjahr64 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und  
Fischerei 18,2 17,6 19,5 13,2 12,2 15,8 24,3 24,8 23,5 
10–12 Nahrung und Genuss 27,2 26,9 27,5 21,2 21,2 21,2 33,3 33,5 33,2 
16–18 Holz, Papier, Druck 27,4 28,3 24,8 21,6 22,4 18,9 32,6 33,6 29,6 
19–22 Chemie 26,1 26,7 24,7 20,6 21,5 18,2 31,8 32,1 31,1 
24–25 Metallerzeugung 27,8 28,2 25,7 21,8 22,3 19,1 33,6 34,2 31,0 
26 Herstellung von elektronischen,  
optischen und DV-Geräten 20,4 18,0 24,7 16,1 15,3 18,0 25,3 21,7 30,8 
27 Herstellung von elektrischen  
Ausrüstungen 23,6 22,3 26,6 18,1 18,1 18,2 29,2 27,2 33,3 
28 Maschinenbau 22,3 22,8 20,0 17,6 18,1 15,4 28,0 28,5 25,6 
29–30 Fahrzeugbau 22,6 22,7 22,5 18,1 18,4 16,7 27,3 26,8 30,2 
13–15, 
23,  
31–33 
Sonstiges verarbeitendes  
Gewerbe 25,3 25,7 24,4 19,8 20,3 18,4 30,8 31,4 29,6 
35–39 Energie- und Wasserversorgung,  
Abfallbeseitigung 25,3 26,6 20,5 19,2 20,1 16,5 31,2 32,6 25,3 
41–43 Baugewerbe 24,0 24,9 17,5 19,4 19,8 16,0 30,5 32,3 19,2 
45–47 Handel, Instandhaltung und  
Reparatur von Kfz 24,3 23,0 25,5 21,0 20,1 22,0 28,9 27,6 30,0 
49–53 Verkehr und Lagerei 26,5 25,9 28,8 21,8 21,4 23,1 31,3 30,4 34,8 
55–56 Gastgewerbe 18,3 15,1 21,6 14,7 12,5 17,3 23,6 19,7 26,4 
58–63 Information und Kommunikation 14,3 12,8 17,0 12,3 11,1 14,4 18,1 16,0 21,7 
64–66 Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen 16,5 13,9 18,3 13,8 11,8 15,3 19,7 16,6 21,6 
68 Grundstücks- und  
Wohnungswesen 19,9 20,3 19,6 16,3 16,0 16,6 23,3 23,9 22,6 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen 15,9 14,8 16,9 13,8 12,4 14,9 19,7 19,1 20,1 
77–82 Sonstige wirtschaftliche  
Dienstleistungen 24,3 23,1 26,0 20,6 20,0 21,6 29,0 28,0 30,2 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
27,0 27,0 27,0 21,3 20,0 21,9 32,5 32,8 32,3 
85 Erziehung und Unterricht 23,8 18,8 25,4 20,9 16,1 22,5 27,9 23,0 29,3 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 27,5 24,3 28,3 22,9 20,8 23,4 33,7 29,8 34,6 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 21,6 19,5 22,7 18,1 16,0 19,2 25,5 23,8 26,3 
05–09,  
90–93,  
97–99 
Übrige 21,3 21,1 21,5 17,1 16,7 17,6 25,4 25,7 25,0 
01–99 Durchschnitt 23,8 23,0 24,8 19,5 18,6 20,5 29,1 28,5 29,9 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Siehe auch Tabellen TD 1–TD 18 im Tabellenteil  
 
63  Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
64  GKV-Mitgliedsjahre sind Vollzeitäquivalente für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für 
eine Person, die ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit) 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  65 
1. 
Tab. 12 Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschaftszweigen (Tage je Fall) 2024 
Code Wirtschaftszweige65 
Tage je Fall 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und  
Fischerei 13,4 13,9 12,5 9,1 9,3 8,9 19,3 20,5 17,3 
10–12 Nahrung und Genuss 11,7 11,3 12,2 8,1 8,0 8,3 16,5 16,3 16,7 
16–18 Holz, Papier, Druck 11,3 11,4 10,7 7,6 7,7 7,1 15,7 16,1 14,6 
19–22 Chemie 10,6 10,7 10,4 7,5 7,5 7,3 14,7 15,1 13,8 
24–25 Metallerzeugung 11,0 11,0 10,9 7,5 7,6 7,2 15,5 15,7 14,6 
26 Herstellung von elektronischen,  
optischen und DV-Geräten 9,2 8,7 10,1 6,8 6,7 7,0 12,6 12,1 13,1 
27 Herstellung von elektrischen  
Ausrüstungen 10,2 9,8 11,0 7,2 7,1 7,3 13,9 13,9 14,0 
28 Maschinenbau 9,7 9,8 9,4 7,0 7,0 6,8 13,7 13,8 12,9 
29–30 Fahrzeugbau 11,0 11,0 11,3 8,1 8,0 8,3 14,6 14,5 15,3 
13–15, 
23,  
31–33 
Sonstiges verarbeitendes  
Gewerbe 10,7 10,8 10,4 7,4 7,5 7,0 15,0 15,5 14,0 
35–39 Energie- und Wasserversorgung,  
Abfallbeseitigung 11,3 11,7 9,7 7,8 8,0 7,2 15,4 15,9 13,3 
41–43 Baugewerbe 11,1 11,3 9,5 7,8 7,9 7,1 17,8 18,3 13,7 
45–47 Handel, Instandhaltung und  
Reparatur von Kfz 10,1 9,4 10,8 7,5 7,1 8,0 15,4 15,1 15,8 
49–53 Verkehr und Lagerei 12,0 12,1 11,9 8,5 8,5 8,6 16,9 17,1 16,4 
55–56 Gastgewerbe 11,1 10,4 11,6 8,1 7,9 8,2 16,5 16,1 16,7 
58–63 Information und Kommunikation 8,7 8,3 9,3 7,0 6,7 7,5 12,5 12,1 13,1 
64–66 Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen 9,1 8,8 9,3 6,7 6,5 6,9 12,9 12,9 12,9 
68 Grundstücks- und  
Wohnungswesen 10,6 11,4 9,9 7,4 7,7 7,2 14,8 15,7 13,9 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen 8,7 8,9 8,5 6,9 6,9 6,9 12,7 13,2 12,3 
77–82 Sonstige wirtschaftliche  
Dienstleistungen 10,0 9,5 10,9 7,4 7,1 7,9 14,8 14,9 14,8 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
10,6 11,7 10,1 7,5 7,9 7,4 14,4 15,3 13,9 
85 Erziehung und Unterricht 8,6 8,4 8,7 6,7 6,3 6,8 12,2 13,1 12,1 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 10,3 10,1 10,4 7,6 7,7 7,6 15,3 15,0 15,3 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 10,1 10,1 10,1 7,4 7,3 7,4 14,1 14,7 13,9 
05–09,  
90–93,  
97–99 
Übrige 13,2 13,4 13,0 9,0 9,1 9,0 19,1 20,0 18,2 
01–99 Durchschnitt 10,4 10,5 10,3 7,5 7,5 7,6 15,1 15,5 14,7 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Siehe auch Tabellen TD 1–TD 18 im Tabellenteil  
 
65  Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 67 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
66  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
1.8.4 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung ist in 
§ 43 SGB VI geregelt (siehe Info-Box 7). Die Entwicklung der hier dargestellten Zugangszahlen 
in Erwerbsminderungsrenten ist vor allem von der Prävalenz bestimmter Diagnosen, der
sozialmedizinischen Begutachtung, von demografischen Einflüssen, den jeweils geltenden
Regelungen zum gesetzlichen Rentenalter und der Arbeitsmarktsituation der einzelnen
Rentenzugangsjahre abhängig.  
  
Mit 171.732 Fällen lag die Zahl der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im 
Berichtsjahr 2024 höher als im Vorjahr (2023: 164.364; +4,5 %). Auch im Vergleich zum Jahr 
2021 (165.803; +3,6 %) ist eine Zunahme zu verzeichnen (vgl. Tab. 13). 
Psychische und Verhaltensstörungen stellen mit einem Anteil von 42,0 % weiterhin die häufigste 
Ursache für Erwerbsminderungsrenten dar. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung zeigt 
sich, dass Frauen überdurchschnittlich häufig aus diesem Grund verrentet werden (47,7 % der 
Neuzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit), während der Anteil bei Männern bei 35,2 % 
liegt. Die zweithäufigste Diagnosegruppe bilden Neubildungen (14,4 %), gefolgt von Krankheiten 
des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (9,7 %) sowie Krankheiten des
Kreislaufsystems (9,2 %). Letztere treten bei Männern (13,6 %) deutlich häufiger als Ursache für
Erwerbsminderungsrenten auf als bei Frauen (5,4 %; vgl. Abb. 28). 
Das durchschnittliche Zugangsalter bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist bei
beiden Geschlechtern in den vergangenen Jahren sukzessive gestiegen. Im Berichtsjahr 2024 lag 
es für Männer bei 54,5 Jahren (2021: 54,1 Jahre) und für Frauen bei 53,5 Jahren (2021: 53,1 
Jahre). Auch das Zugangsalter bei Altersrenten hat sich in den letzten Jahren leicht erhöht und 
liegt im Jahr 2024 bei beiden Geschlechtern bei 64,7 Jahren (vgl. Abb. 29). 
  
Info-Box 7: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Die Einschränkung oder der Verlust der Fähigkeit, den Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit
verdienen zu können, wird als Minderung der Erwerbsfähigkeit bezeichnet. Man unterscheidet zwei 
Arten der Erwerbsminderungsrente, die längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der 
Versicherten gezahlt wird, die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen
teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht 
absehbare Zeit außerstande sind, unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts
mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, sind voll erwerbsgemindert. Voll
erwerbsgemindert sind auch 1. Versicherte, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und 2. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen 
Wartezeit voll erwerbsgemindert waren (in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den 
allgemeinen Arbeitsmarkt). Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben 
Versicherte, deren Leistungsvermögen zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich liegt, sofern 
auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 68 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  67 
1. 
Tab. 13 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Diagnosegruppen 2021 bis 2024 
ICD 10 Diagnosegruppe 
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Veränderungen 
2024 2023 2022 2021 von 2021  
auf 2024 
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % 
C00–D48 Neubildungen 24.772 14,4 23.769 14,5 23.989 14,6 25.299 15,3 -527 -2,1 
 Männer 11.352 14,4 11.141 14,4 11.173 14,3 12.175 15,3 -823 -6,8 
 Frauen 13.420 14,5 12.628 14,6 12.816 15,0 13.124 15,2 +296 +2,3 
E00–E90, 
K00–K93 
Krankheiten des 
Verdauungssystems,
Stoffwechselkrankheiten 
5.234 3,0 5.043 3,1 5.328 3,3 5.325 3,2 -91 -1,7 
 Männer 3.023 3,8 2.978 3,8 3.166 4,0 3.094 3,9 -71 -2,3 
 Frauen 2.211 2,4 2.065 2,4 2.162 2,5 2.231 2,6 -20 -0,9 
F00–F99 Psychische und 
Verhaltensstörungen 72.095 42,0 68.703 41,8 69.297 42,3 69.148 41,7 +2.947 +4,3 
 Männer 27.811 35,2 27.262 35,1 27.751 35,5 27.419 34,5 +392 +1,4 
 Frauen 44.284 47,7 41.441 47,8 41.546 48,5 41.729 48,3 +2.555 +6,1 
G00–G99 Krankheiten des 
Nervensystems 14.982 8,7 12.989 7,9 11.862 7,2 11.849 7,1 +3.133 +26,4 
 Männer 6.509 8,2 5.914 7,6 5.655 7,2 5.762 7,3 +747 +13,0 
 Frauen 8.473 9,1 7.075 8,2 6.207 7,2 6.087 7,0 +2.386 +39,2 
I00–I99 Krankheiten des 
Kreislaufsystems 15.727 9,2 15.420 9,4 15.040 9,2 15.132 9,1 +595 +3,9 
 Männer 10.715 13,6 10.727 13,8 10.385 13,3 10.484 13,2 +231 +2,2 
 Frauen 5.012 5,4 4.693 5,4 4.655 5,4 4.648 5,4 +364 +7,8 
J00–J99 Krankheiten des 
Atmungssystems 6.214 3,6 5.527 3,4 5.406 3,3 5.485 3,3 +729 +13,3 
 Männer 3.622 4,6 3.296 4,2 3.255 4,2 3.355 4,2 +267 +8,0 
 Frauen 2.592 2,8 2.231 2,6 2.151 2,5 2.130 2,5 +462 +21,7 
L00–L99 Krankheiten der Haut 
und der Unterhaut 549 0,3 523 0,3 543 0,3 578 0,3 -29 -5,0 
 Männer 238 0,3 250 0,3 229 0,3 246 0,3 -8 -3,3 
 Frauen 311 0,3 273 0,3 314 0,4 332 0,4 -21 -6,3 
M00–M99 
Krankheiten des 
Muskel-Skelett-
Systems und des 
Bindegewebes 
16.724 9,7 17.065 10,4 18.180 11,1 19.120 11,5 -2.396 -12,5 
 Männer 7.609 9,6 7.908 10,2 8.548 10,9 8.901 11,2 -1.292 -14,5 
 Frauen 9.115 9,8 9.157 10,6 9.632 11,2 10.219 11,8 -1.104 -10,8 
alle  
anderen Übrige Krankheiten 15.430 9,0 15.306 9,3 14.071 8,6 13.575 8,2 +1.855 +13,7 
 Männer 8.079 10,2 8.127 10,5 7.835 10,0 7.658 9,6 +421 +5,5 
 Frauen 7.351 7,9 7.179 8,3 6.236 7,3 5.917 6,8 +1.434 +24,2 
 Gesamt66 171.732 100,0 164.364 100,0 163.907 100,0 165.803 100,0 +5.929 +3,6 
 Männer 78.963 100,0 77.622 100,0 78.188 100,0 79.386 100,0 -423 -0,5 
 Frauen 92.769 100,0 86.742 100,0 85.719 100,0 86.417 100,0 +6.352 +7,4 
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV), eigene Berechnungen der BAuA 
Rundungsfehler 
  
 
66  Inkl. Fälle, die keinem ICD-Code zugeordnet werden können (insb. Renten für Bergleute wg. Vollendung des 50. Lebensjahres) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 69 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
68  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Abb. 28 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den häufigsten 
Diagnosegruppen 2021 bis 2024 
 
Abb. 29 Durchschnittliches Zugangsalter der Rentenempfängerinnen und -empfänger 2021 bis 2024 
 
  
12.175
11.173
11.141
11.352
27.419
27.751
27.262
27.811
10.484
10.385
10.727
10.715
8.901
8.548
7.908
7.609
010.00020.00030.00040.00050.000
2021
2022
2023
2024
2021
2022
2023
2024
2021
2022
2023
2024
2021
2022
2023
2024
Rentenzugänge Neubildungen (z. B. gut- oder bösartige Tumoren)
Psychische und Verhaltensstörungen
Krankheiten des Kreislaufsystems
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Männer
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV)
64,1 
64,4 
64,4 
64,7 
54,1 
54,3 
54,5 
54,5 
01020304050607080
2021
2022
2023
2024
2021
2022
2023
2024
Alter in Jahren Renten wegen Alters
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Männer
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV)
13.124
12.816
12.628
13.420
41.729
41.546
41.441
44.284
4.648
4.655
4.693
5.012
10.219
9.632
9.157
9.115
0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000
Rentenzugänge
Frauen
64,2 
64,4 
64,4 
64,7 
53,1 
53,5 
53,6 
53,5 
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Alter in Jahren
Frauen
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 70 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  69 
1. 
1.9 Arbeitsort: Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit 
Franziska Stiegler67, Eva Schubert68 
Hybride Bildschirmarbeit hat sich seit der COVID-19-Pandemie als neue Arbeitsform fest im
Berufsleben vieler Menschen etabliert. Das hat Einfluss auf die technischen, organisatorischen, 
personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für gesunde Arbeitsgestaltung. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen des Programms „ARBEIT: SICHER 
+ GESUND“ (ASUG) umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen 
zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet. 
Gekommen um zu Bleiben 
Die COVID-19-Pandemie machte das Arbeiten von zu Hause innerhalb von kurzer Zeit von der 
Ausnahme zur Regel: Im Jahr 2023 boten fast 80 % der größeren Betriebe in Deutschland ihren 
Beschäftigten Homeoffice als Option an. Im Vergleich: 2016 waren es knapp 40 % (Grunau &amp; 
Wolter, 2024). Gab es vor der COVID-19-Pandemie noch eine ganze Reihe von Vorbehalten 
gegen die Einführung von Mobiler Arbeit (wie bspw. Sorgen um die Datensicherheit, die
Organisation von Abstimmungsprozessen sowie das Vertrauen in die Produktivität), ist heute der
häufigste und beinahe einzige Grund die mangelnde Eignung der Tätigkeiten für die Arbeit von zu 
Hause (Grunau &amp; Wolter, 2024). Ob in Deutschland hybrid gearbeitet werden kann, steht seither 
kaum mehr zur Debatte. Die Frage danach, wie ortsflexible Arbeitsmodelle gestaltet werden, 
dagegen schon. Um die Implementierung nachhaltig zu gestalten braucht es – nach
Einschätzung des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) –
koordinierte, rechtliche, soziale und gesundheitliche Rahmenbedingungen (Hubel et al., 2024). 
Neue Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit in der Debatte 
Mit der Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort gehen erhebliche Veränderungen in Bezug auf 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einher. Auf der einen Seite berichten viele Beschäftigte 
von positiven Effekten: weniger Pendelzeit, größere zeitliche Autonomie, höhere Konzentration. 
Auf der anderen Seite treten aber auch neue Belastungen auf, etwa durch unzureichend
gestaltete Arbeitsplätze außerhalb der Betriebsstätte, reduzierte soziale Interaktion mit Kolleginnen 
und Kollegen oder die zunehmende Entgrenzung von Arbeit und Privatleben (Backhaus, Tisch 
&amp; Beermann, 2021). 
Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode beinhaltete den Auftrag, zur gesunden
Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu
erarbeiten (Koalitionsvertrag, 2021–2025). Dieser Dialog wurde im Rahmen des Programms 
ASUG von September 2022 bis Oktober 2023 in der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ geführt. 
Über 100 Expertinnen und Experten waren eingeladen, die technischen, organisatorischen,
personellen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung guter mobiler Arbeit 
zu diskutieren. Am Prozess beteiligt waren neben den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern 
auch (Arbeits-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertretende des
Personalmanagements sowie Expertinnen und Experten des Gesundheitswesens, für Steuer- und Rechtsfragen, 
der Immobilienwirtschaft, der Büroausstattung sowie Betreibende von Co-Working-Spaces,
Führungskräfte und Beraterinnen und Berater. 
Parallel zur Debatte in Deutschland wurden auf europäischer Ebene
Sozialpartnerverhandlungen zum Thema geführt, die kein geeintes Ergebnis erzielten. Die EU-Kommission hat daher im 
Hinblick auf eine europarechtliche Regelung erneut Sozialpartnerkonsultationen eingeleitet. 
 
67  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
68  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 71 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
70  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
Ausgangslage und Fokus im Arbeitsprozess Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“  
Damit regelmäßige mobile Bildschirmarbeit auf Dauer funktioniert, müssen die Anforderungen 
des Arbeitsschutzes (Sicherheit, Gesundheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung) erfüllt 
werden. Konkrete arbeitsschutzrechtliche Gestaltungsvorgaben für fest eingerichtete
Büroarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten gibt es in Deutschland dann, wenn Arbeitgeber 
und Beschäftigte dies freiwillig vertraglich in Form eines fest eingerichteten Telearbeitsplatzes 
(§ 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)) vereinbaren. Wird Telearbeit vereinbart,
verpflichtet sich der Arbeitgeber ausdrücklich, für die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes zu sorgen 
und auch die Kosten für ggf. erforderliche Ausstattungen zu übernehmen. Vereinbarungen für 
Telearbeit sind seit vielen Jahren rückläufig. 
Im Zuge der COVID-19-Pandemie ist die Zahl der Beschäftigten, die ohne ausdrückliche
Vereinbarung „mobil“ von zu Hause arbeiteten („Homeoffice“), deutlich gestiegen. Dadurch wurden die 
spezifischen Herausforderungen dieser Arbeitsform sichtbar. Nachdem sich während der
Pandemie in der betrieblichen Praxis oftmals Provisorien etabliert hatten, zeichnete sich früh ab, 
dass die kurzfristigen Lösungen über einen längeren Zeitraum Probleme mit sich bringen
würden: Erhöhter Stress durch die Entgrenzung von Beruf und Privatleben bei Beschäftigten,
Uneinigkeit bezüglich der Art, Finanzierung und Bereitstellung der ergonomischen Arbeitsausstattung 
für mobile Bildschirmarbeit und die Organisation der Arbeit in hybrid zusammenarbeitenden 
Teams sind nur einige Beispiele für Herausforderungen, die Unternehmen und Verwaltungen 
intensiv beschäftigt haben. Viele dieser Themen sind durch Betriebsvereinbarungen oder
Tarifverträge auszugestalten und es entstand der Bedarf nach einem konkreten und zugleich
betriebsnahen Orientierungsrahmen für sichere und gesunde Gestaltung der regelmäßigen Arbeit 
aus dem „Homeoffice“. 
In der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ wurde der Fokus der Debatte entsprechend auf die
„Tätigkeiten, die von Beschäftigten unter Nutzung von Bildschirmgeräten regelmäßig an festen Orten 
außerhalb einer Arbeitsstätte ausgeführt werden“, gelegt, also auf das, was umgangssprachlich 
unter „Homeoffice“ verstanden wird. „Feste Orte“ umfassten z. B. die Wohnungen der
Beschäftigten oder Co-Working-Spaces bzw. Satellitenbüros. Gelegentliche Tätigkeiten mit mobilen
Bildschirmgeräten, z. B. auf Reisen in Verkehrsmitteln oder bei Aufenthaltszeiten in Hotels oder 
Gaststätten sowie Tätigkeiten, bei denen mobile Bildschirmgeräte z. B. zur Dokumentation von 
Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder zur Aufnahme von Bestellungen in Gaststätten oder bei 
Lieferdiensten verwendet werden, wurden entsprechend nicht betrachtet. 
Ziele und Fragestellungen  
Die Politikwerkstatt fokussierte ergebnisoffen alle (potenziell) entstehenden Konsequenzen bzw. 
intendierten und nicht intendierten Folgewirkungen regelmäßiger mobiler Arbeit für die Sicherheit 
und Gesundheit der Beschäftigten. Entsprechend wurden sowohl technische Aspekte des
Arbeitsschutzes („Wie stellt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht sicher, wenn Beschäftigte in der 
eigenen Wohnung arbeiten?“) als auch grundsätzliche Fragen („Wie hybrid wollen wir eigentlich 
arbeiten?“ und „Was bedeutet das für den zukünftigen Raum- und Flächenbedarf?“) zur
Diskussion gestellt. Die konkrete Form bzw. Verbindlichkeit der Ergebnisse („Braucht es eine rechtliche 
Verbindlichkeit oder reichen Hinweise mit Orientierungswirkung für die betriebliche Praxis?“) 
wurde dabei zu Beginn bewusst offengelassen. 
  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 72 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  71 
1. 
Die Fülle an Aspekten wurde in vier inhaltliche Schwerpunktbereiche gegliedert: 
1. „Raum und Fläche“  
(Fragestellungen z. B. zu Anforderungen für sichere und gesunde Büro-, Flächen- und 
Raumnutzungskonzepte, wie bspw. Leitplanken für die Organisation von Desksharing und 
Standards für Co-Working-Spaces, sowie zu Auswirkungen auf den Betrieb als „sozialen Ort“ 
und zu möglichen Folgen für die Büroimmobilienbranche). 
2. „Organisation“ 
(Fragestellungen z. B. zur Eignung von Tätigkeiten für die ortsflexible Arbeit, zu Eckpunkten 
innerbetrieblicher Vereinbarungen über Rahmenbedingungen, wie der Gestaltung der
Erreichbarkeit, zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und
arbeitsmedizinischen Betreuung sowie zu der Art und Finanzierung der Ausstattung und zum
Versicherungsschutz außerhalb der Arbeitsstätte). 
3.  „Beschäftigtenperspektive“ 
(Fragestellungen z. B. zur sicheren und gesunden Arbeitsplatzgestaltung, zu den Rechten 
und Mitwirkungspflichten der Beschäftigten und ihrer Vertretungen, zu Möglichkeiten mobiler 
Arbeit für die Inklusion von Menschen mit Behinderung, zur Eignung als Instrument zur
Belastungserprobung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, zu Zugängen zu
Personalentwicklungsangeboten und Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit). 
4. „Führung und Unternehmenskultur“ 
(Fragestellungen z. B. zu Veränderungen der Anforderungen an Führung, der Gestaltung der 
sozialen Beziehungen, Konfliktlinien zwischen den Interessen der Beschäftigten und der
Arbeitgeber, Auswirkungen auf die Produktivität und Veränderungen und
unternehmenskulturelle Faktoren für sichere und gesunde Zusammenarbeit in hybriden Arbeitskontexten). 
Insgesamt wurden 121 Fragestellungen zur Diskussion gestellt. Im Laufe der Debatte wurden 
über 5.000 Kommentare der beteiligten Expertinnen und Experten gesammelt, diskutiert und 
ausgewertet (BMAS, 2024). 
Die Debatte im Überblick  
Die Diskussion war geprägt von der Suche nach einer Balance zwischen
arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zur Gestaltung sicherer und gesunder hybrider Arbeit und dem
gleichzeitigen Wunsch, eine möglichst unkomplizierte Einführung bzw. Beibehaltung hybrider
Arbeitsmodelle zu ermöglichen. Die Beteiligten äußerten dazu verschiedene, teils gegensätzliche
Positionierungen und Argumente. 
Weitestgehende Übereinstimmung bestand im Kreis der Expertinnen und Experten darin, dass 
mobile Bildschirmarbeit Vorteile für Betriebe und Beschäftigte bringen kann. Sie funktioniere
bereits dort besonders sicher und gesund, wo es zwischen den Betriebsparteien ausgehandelte 
Lösungen und Regeln gibt (Betriebs- und Tarifvereinbarungen). Unstrittig war zudem, dass – 
unabhängig vom Arbeitsort und von den ausgeführten Tätigkeiten – auch im Falle mobiler
Bildschirmarbeit das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten. 
Ebenfalls einig waren sich die Expertinnen und Experten darin, dass die Wahrnehmung der
Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes bei mobiler Bildschirmarbeit den Arbeitgeber 
vor Herausforderungen stellt. Gleichzeitig kommen auf die Beschäftigten besondere
Mitwirkungspflichten zu. 
Kontrovers wurde die Frage nach der Übernahme bzw. Aufteilung der Kosten für die erforderliche 
Ausstattung im Privatbereich der Beschäftigten diskutiert. Ebenfalls keine übereinstimmenden 
Positionen ergab die Diskussion um das Erfordernis gesetzlicher Anpassungen sowie der Not-
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 73 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
72  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
1. 
wendigkeit zur Einführung eines Erörterungsanspruchs für Beschäftigte. Eindeutig war die
Forderung, dass etwaige gesetzliche Regelungen ausreichend Raum für individuelle
(arbeitsvertragliche, betriebliche und tarifvertragliche) Lösungen lassen sollten und bürokratische Hürden 
bei der Ein- und Fortführung mobiler Bildschirmarbeit zu vermeiden wären. 
Gute hybride Bildschirmarbeit: Der aktuelle Stand 
Das BMAS hat die unterschiedlichen, teils gegensätzlichen Positionierungen und Argumente, die 
im Rahmen der Politikwerkstatt zu den vier ausgewählten Themenkomplexen vorgebracht
wurden, gebündelt und ausgewertet. Daraus ist im Ergebnis eine umfangreiche Bestandsaufnahme 
zu der aktuellen Situation, den Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten gesunder
mobiler Arbeit entstanden, die Anknüpfungspunkte für die weitere Entwicklung hybrider
Arbeitsmodelle bietet (BMAS, 2024). 
Im Ergebnis der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ wurde ein Handlungsrahmen69 mit
arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit
veröffentlicht. Die Empfehlungen schaffen einen Rahmen für die Ausgestaltung hybrider Bildschirmarbeit. 
Die „7 Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit“ formulieren die grundsätzlichen 
Fragen und Orientierungspunkte und geben Handlungssicherheit für die Aushandlungsprozesse 
auf betrieblicher Ebene. 
7 Schritte zur Gestaltung guter hybrider Arbeit 
1. Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren. 
2. Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen. 
3. Zeitliche Rahmenbedingungen für hybride Bildschirmarbeit festlegen. 
4. Regelungen zur Aufteilung bzw. Übernahme der entstehenden Kosten treffen. 
5. Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen festlegen und umsetzen.  
6. Beschäftigte informieren und unterweisen. 
7. Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen. 
Die Empfehlungen wurde am 19. Juni 2024 veröffentlicht und stellen bis auf Weiteres den
Handlungsrahmen für die betriebliche Praxis zur Ausgestaltung sicherer und gesunder hybrider
Bildschirmarbeit. Davon unberührt gelten die allgemeinen Anforderungen des
Arbeitsschutzgesetzes. 
Im Rahmen des Programms ASUG wurde darüber hinaus die Entwicklung eines Online-Tools 
gefördert, das kleinen und mittelgroße Unternehmen (KMU) sowie Non-Profit-Organisationen 
(NPO) bei der Optimierung ihrer Prozesse zur Gestaltung hybrider Arbeit eine Hilfestellung gibt. 
Zusätzliche Leitfäden geben auf wissenschaftlicher Grundlage umfangreiche
Handlungsempfehlungen. Das Tool steht frei zugänglich zur Verfügung. 
Ausblick 
Die Debatte im Rahmen der Politikwerkstatt und sicher auch in vielen Unternehmen und
Verwaltungen hat gezeigt: Die gesunde Gestaltung hybrider Arbeitsformen ist mehr als ein technisches 
und organisatorisches Thema. Sie berührt grundlegende Fragen von Verantwortung,
Beteiligung, Vertrauen und Kontrolle. Eine gesunde Balance zwischen den Interessen aller Beteiligten 
ist entsprechend nicht leicht zu finden. Nach der COVID-19-Pandemie ist die Zahl der Betriebe 
mit formalen Regelungen zur Organisation mobiler Arbeit stark angewachsen. Im Jahr 2023
gaben 55 % der Betriebe an, Regelungen getroffen zu haben (Grunau &amp; Wolter, 2024). 
 
69  www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/empfehlungen-hybride-bildschirmarbeit.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 74 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  73 
1. 
Zugleich gilt: Die Entwicklung hybrider Arbeitsformen in Deutschland ist nicht abgeschlossen. 
Die Schlagzeilen zum Fortschreiten, zu Veränderungen oder auch zum Rückgang hybrider
Arbeitsformen reißen nicht ab und es ist eine Fülle teils widersprüchlicher Forschungs- und
Befragungsergebnisse im Umlauf. Im Rahmen des Programms ASUG werden die Forschungs-,
Studien- und Befragungsergebnisse kontinuierlich im Blick behalten, nach methodischen Kriterien 
bewertet und um neue Erkenntnisse aktualisiert. 
Auf dieser Grundlage und vor dem Hintergrund des durch die EU-Kommission eingeleiteten,
ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird das BMAS prüfen, ob und welche Anpassungen der 
Rahmenbedingungen künftig vorzunehmen sind. Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit 
bei der Arbeit (ASGA) wird dazu die Entwicklungen beobachten und Vorschläge für mögliche 
Anpassungen des untergesetzlichen Regelwerks diskutieren. 
 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 75 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
74  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
2. 
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der
Arbeitswelt 
In der Arbeitswelt besteht erhebliches Potenzial, durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes, der 
betrieblichen Gesundheitsförderung, der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Beratung, der
Früherkennung und frühen Hilfe bei gesundheitlichen Krisen und des betrieblichen
Eingliederungsmanagements wirksam zum Schutz und zur Förderung psychischer Gesundheit beizutragen 
(Rothe et al., 2017; Rugulies, Aust &amp; Madsen, 2017; Wegewitz &amp; Beck, 2024). Im vorliegenden 
Schwerpunkt werden mit drei Beiträgen aktuelle Entwicklungen im Handlungsfeld beleuchtet. 
Im ersten Teilbeitrag (vgl. Abschnitt 2.1) berichten Franziska Stiegler und Silvio Buchheim über 
Hintergrund und Ergebnisse der im Rahmen des Programms „ARBEIT: SICHER + GESUND“ 
(ASUG) durchgeführten Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“, in der das Zusammenwirken 
der verschiedenen arbeits- und gesundheitspolitischen Akteurinnen und Akteure für eine
wirksame Förderung psychischer Gesundheit in der Arbeitswelt kritisch reflektiert und diskutiert 
wurde. 
Einer der Schlüsselfaktoren präventiv gestalteter Arbeit ist die Gestaltung der Arbeitsintensität 
mit dem Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses von Arbeitsmenge, Aufgabenkomplexität und 
Arbeitszeit. Der Beitrag von Andrea Lohmann-Haislah und Wibke Leistner (2.2) beleuchtet auf 
Grundlage aktueller Zahlen aus der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung, wie stark und in
welchen Beschäftigtengruppen kritische Ausprägungen von Arbeitsintensität in Deutschland
verbreitet sind und wie sich die Verbreitung im Vergleich zu früheren Erhebungen entwickelt hat. 
Im letzten Teilbeitrag dieses Schwerpunkts (2.3) berichten Franziska Stiegler und Silvio
Buchheim über die Ergebnisse des aktuellen Mobbingreports des Bundesministeriums für Arbeit und 
Soziales (BMAS). Auf Grundlage einer repräsentativen Studie werden aktuelle Zahlen und 
Schlussfolgerungen zur Bedeutung, Verbreitung und Prävention von Mobbing in der Arbeitswelt 
referiert. 
2.1 Zusammenarbeit für eine psychisch gesunde Arbeitswelt – Die 
Debatte in der Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ 
Franziska Stiegler1, Silvio Buchheim2 
Psychische Erkrankungen gehören anhaltend zu den Diagnosen, die zu einer hohen Anzahl von 
Arbeitsausfällen und Frühverrentungen führen. Regulatorische und programmatische Aktivitäten 
zum Schutz, der Förderung und der Wiederherstellung der psychischen Gesundheit sind in der 
Arbeits- und Gesundheitspolitik verankert und werden von den zuständigen Akteurinnen und 
Akteuren in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung kontinuierlich vorangetrieben 
und weiterentwickelt. 
Die folgenden Punkte verdeutlichen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht: 
• 147,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage (16,7 %) sind im Berichtsjahr 2024 auf Psychische 
und Verhaltensstörungen zurückzuführen. Auch die damit zusammenhängenden geschätzten 
volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit sind hoch (vgl. Abschnitt 1.7.2; Tab. 7).  
• Viele Menschen müssen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen. Häufigste 
Ursache mit rund 42,0 % aller Fälle sind im Jahr 2024 Psychische und Verhaltensstörungen 
(vgl. Abschnitt 1.8.4; Tab. 13) 
 
1  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
2  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 76 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  75 
2. 
• Bereits psychisch erkrankte Menschen finden aktuell – trotz anhaltender
Fachkräfteengpässe – nur schwer (zurück) in den Arbeitsmarkt. Psychische Probleme bei Arbeitslosen sind 
doppelt so häufig wie bei Beschäftigten (Paul, Zechmann &amp; Moser, 2016). 
Psychische Erkrankungen bedeuten für die Betroffenen häufig eine lange Leidensgeschichte, 
die ihre Lebensqualität, ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft beeinträchtigen. 
Wer psychisch erkrankt, ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt, auch körperlich zu erkranken, 
sozial isoliert zu leben oder von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen zu sein (Gühne, Riedel-
Heller &amp; Kupka, 2020). Das Suizidrisiko ist im Vergleich zu Personen ohne psychische
Erkrankung erhöht.3 Die Folgen der meist lang andauernden Ausfallzeiten betreffen alle
Wirtschaftszweige und damit auch unser Wirtschafts-, Gesundheits-, und Sozialsystem. Das spiegelt sich 
auch in den Arbeitsunfähigkeitsdaten wider (vgl. Tabellen TD 9, TD 10). 
Psychische Erkrankungen erfahren dabei gesamtgesellschaftlich noch nicht die gleiche
Anerkennung wie körperliche Erkrankungen. Die anhaltende Stigmatisierung hat oft zur Folge, dass 
sich Betroffene eher spät im Krankheitsverlauf Hilfe und Unterstützung suchen. 
Dass auch die Gestaltung der Arbeit einen Einfluss auf die psychische Gesundheit der
Beschäftigten hat, ist arbeitswissenschaftlich gut belegt (Rothe et al., 2017). Die Gestaltungsziele zum 
Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung wurden im Rahmen des
Arbeitsprogramms Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)4 unter
Berücksichtigung bestehender Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes, wissenschaftlicher
Erkenntnisse sowie einschlägiger Leitlinien und Ergonomie-Normen konkretisiert. 
Handeln, bevor es zu spät ist: Das Engagement für psychische Gesundheit ist eine fachliche und 
eine politische Querschnittsaufgabe. 
Gefahren „an ihrer Quelle zu bekämpfen“ lautet eines der zentralen Schutzziele im
Arbeitsschutzgesetz (§ 4 ArbSchG). Der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ leitet die
Sozialgesetzgebung, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) als dem zentralen Gesetz 
für allgemeines und trägerübergreifendes Teilhaberecht. Doch während Übergänge zwischen 
Gesundheit und Krankheit oft fließend sind, sind die Angebote und Leistungen zum Schutz und 
der Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken sowohl nach den jeweiligen
Zuständigkeiten der Träger der Sozialversicherungssysteme segmentiert als auch föderal unterschiedlich 
geregelt. 
Wirksame Prävention in der Arbeitswelt setzt sich zusammen aus:  
• Der Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz), 
• der Förderung der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten (Gesundheitsförderung), 
• dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (Rehabilitation, betriebliche
Wiedereingliederung) und 
• der Ermöglichung der Arbeitsfähigkeit (Integrationshilfe). 
Unterstützung für Betriebe bieten dabei sowohl die Unfallversicherungsträger (Arbeitsschutz), 
die gesetzliche Krankenversicherung (Gesundheitsförderung im Betrieb) und die gesetzliche 
Rentenversicherung (Prävention, Wiedereingliederung und Rehabilitation) als auch die
Bundesagentur für Arbeit (Integrationshilfe). 
Im Rahmen der von der Nationalen Präventionskonferenz (NPK)5 entwickelten nationalen
Präventionsstrategie wurden Empfehlungen erarbeitet, die einen bundesweit einheitlichen Hand-
 
3  https://www.suizidpraevention.de/daten-und-fakten 
4  www.gda-psyche.de 
5  www.npk-info.de  
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 77 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
76  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
2. 
lungsrahmen zur Gesundheits-, Sicherheits-, Teilhabeförderung und Prävention in
verschiedenen Lebenswelten abstecken. Diese Bundesrahmenempfehlungen6 legen gemeinsame Ziele, 
vorrangige Handlungsfelder und Zielgruppen, zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen 
sowie Verfahrensgrundsätze für die Zusammenarbeit fest und werden von den Akteurinnen und 
Akteuren gemäß regionaler Bedarfe in Landesrahmenvereinbarungen festgeschrieben. Sie
werden regelmäßig aktualisiert. 
Zur Wahrheit gehört jedoch auch: Aus der Perspektive der Leistungsempfänger in der
Arbeitswelt (Arbeitgeber und Beschäftigte) ist es eine anhaltend große Herausforderung, die Vielfalt zu 
überblicken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinst- und
Kleinunternehmen (KKU) haben Schwierigkeiten, aus den bestehenden Angeboten die geeigneten für 
ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement zu identifizieren und zu
implementieren. 
Bekannte Hürden für die praktische Zusammenarbeit sind fehlende Verbindungen zwischen den 
Schnittstellen der unterschiedlichen Leistungssysteme, die einer nutzerorientierten Vernetzung 
von Präventionsangeboten entgegenwirken. Für „mehr Vernetzung“ haben sich 2020 das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das BMAS sowie über 60 Institutionen im Rahmen der
„Offensive psychische Gesundheit“ ausgesprochen.  
Dieses Vorhaben für die Arbeitswelt zu konkretisieren, wird im Rahmen des Programms „AR-
BEIT: SICHER + GESUND“ (ASUG) seit 2023 vorangetrieben. 
Die Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ im Programm ASUG 
Das Programm ASUG ist eine Plattform zur Diskussion komplexer und kontrovers diskutierter 
Themen der sicheren, gesunden und menschengerechten Gestaltung von Arbeit. In
verschiedenen Themenfeldern werden mit ausgewählten Expertinnen und Experten unterschiedlichster
Disziplinen, mit den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern und Praktikerinnen und Praktikern aus 
den Betrieben innerhalb verschiedener Politikwerkstätten neue Lösungen für sichere und
gesunde Arbeitsplätze diskutiert. Im Ergebnis entstehen neben (flexiblen) Gestaltungsrahmen und 
Tools für die betriebliche Praxis auch Vorschläge für die regulative Weiterentwicklung des
Arbeitsschutzes in den zuständigen Ausschüssen. 
Im ASUG-Themenfeld „Psychische Gesundheit“7 steht das Zusammenwirken der verschiedenen 
arbeits- und gesundheitspolitischen Akteurinnen und Akteure im Mittelpunkt. In einem breit
angelegten Dialogprozess (Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“) wurden im Zeitraum Oktober 
2023 bis Mai 2025 Maßnahmen zur Verbesserung der operativen und inhaltlichen
Zusammenarbeit im Bereich der psychischen Gesundheit mit Expertinnen und Experten aus den
Sozialversicherungszweigen, dem Arbeitsschutz, den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern sowie
Akteurinnen und Akteuren aus der Beratungspraxis diskutiert. Vermittlungshemmnisse am
Arbeitsmarkt aufgrund psychischer Erkrankungen wurden dabei ebenso thematisiert wie Hürden bei 
Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie
Herausforderungen bei der Umsetzung der betrieblichen Wiedereingliederung. 
Zu den folgenden vier Schwerpunktbereichen der Prävention in der Arbeitswelt wurden
Gelingensfaktoren und Hemmnisse identifiziert sowie Handlungsoptionen diskutiert: 
• Well at work – Für mehr menschengerechte Arbeitsgestaltung, 
• Stay at work – Für die Förderung der Arbeitsfähigkeit, 
• Back to work – Für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, 
 
6  www.npk-info.de/praeventionsstrategie/bundesrahmenempfehlungen  
7  www.arbeit-sicher-und-gesund.de/psychische-gesundheit  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 78 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  77 
2. 
• Integrate into work – Für mehr Integration ins Arbeitsleben. 
Well at Work 
Unter der Überschrift „Well at Work“ wurde diskutiert, welche operativen und inhaltlichen
Maßnahmen zu ergreifen sind, damit Präventionsangebote zielgerichtet, effizient und abgestimmt an 
Betriebe und Beschäftigte herangetragen und von diesen genutzt werden können. Hauptthema 
der Diskussion waren konkrete operative und inhaltliche Herausforderungen und
Lösungsansätze für die Ansprache von KMU. Im Ergebnis wurden u. a. Perspektiven und Empfehlungen 
zur Förderung der Kooperationsbereitschaft unter den Trägern und diesbezügliche rechtliche, 
organisatorische und finanztechnische Herausforderungen gesammelt. 
Stay at Work  
Unter der Überschrift „Stay at Work“ wurde diskutiert, wie „noch arbeitsfähige Beschäftigte“ – 
also Personen, die noch arbeitsfähig sind, aber bereits erste Anzeichen einer möglichen
Arbeitsunfähigkeit zeigen – unterstützt werden können. Mit ihrem zeitlich frühen Ansatzpunkt zeichnen 
sich „Stay at Work“-Ansätze dadurch aus, dass Beschäftigte mit gesundheitlichen
Einschränkungen in ihren Betrieben frühzeitig so unterstützt werden, dass sie idealerweise gar nicht erst aus 
dem Arbeitsprozess herausfallen und wiedereingegliedert werden müssen. 
Besprochen wurden konkrete Ansätze zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(Gefährdungsbeurteilung) für die Zielgruppe sowie der präventive Einsatz von Instrumenten der
Frühintervention (z. B. individuelle Beratung) im betrieblichen Kontext. Dabei wurde reflektiert, wie die
Ansätze aus unterschiedlichen Leistungsbereichen besser mit dem Arbeitsschutz verknüpft werden 
können und welche Fragestellung durch die arbeitswissenschaftliche Forschung untersucht
werden sollten. 
Back to Work 
Unter der Überschrift „Back to work“ wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) 
von Menschen nach längerer Arbeitsunfähigkeit in den Blick genommen. Erarbeitet wurden
Möglichkeiten zum verbesserten Zugang und zur Stärkung der Inanspruchnahme des BEM sowie 
Lösungen für eine breitere Einführung und verbesserte Umsetzung auf Unternehmensseite.
Diskutiert wurden außerdem die Chancen einheitlicher Standards, sinnvolle Verknüpfungen,
Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (z. B. in der Gefährdungsbeurteilung) sowie die zentrale
Bedeutung übersichtlicher Informationsangebote für relevante Akteurinnen und Akteure. Neben den 
Sozialversicherungsträgern wurde sich mit dem Bedarf an weiteren, potentiellen Multiplikatoren 
(wie z. B. Kammern, Steuerberatungen u. ä.) für die Implementierung von BEM-Prozessen
auseinandergesetzt.  
Integrate into Work 
Die Integration psychisch erkrankter Menschen in den Arbeitsmarkt war das Thema unter der 
Überschrift „Integrate into Work“. Im Zentrum stand die Frage, wie es gelingen kann, die
Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen langfristig zu sichern.
Diskutiert wurden Instrumente wie z. B. die „On-the-Job-Beratung“ für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber oder das „Fallmanagement“. Als Lösungsansätze wurden u. a. 
eine verbesserte Qualifizierung beratender Akteurinnen und Akteure sowie eine gezielte
Koordination zur Schließung von Betreuungslücken vorgeschlagen. Für die bessere Zusammenarbeit 
von Rehabilitationsträgern und dem betrieblichen Arbeitsschutz wurden die unterschiedlichen 
Prinzipien der betroffenen Rechtskreise thematisiert und zentrale Anschlussstellen für eine
bessere Verzahnung gebündelt. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 79 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
78  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
2. 
Die Ergebnisse der Debatten zeigen, dass das Überwinden struktureller, fachlicher und
operativer Hürden für eine gemeinsame und gelingende Präventionsarbeit notwendig, aber kein
Selbstläufer ist. Im Anschluss an die Werkstattgespräche wurden die Lösungsansätze zur besseren 
Zusammenarbeit in Fokusgesprächen mit vertretenden Personen der
Sozialversicherungszweige vertieft, um Handlungsoptionen und Aktivitäten abzuleiten. Die Ergebnisse werden in
einem Abschlussbericht dokumentiert. 
Zusammenarbeit mit dem Projektpartner „systemkonzept GmbH“ im Projekt „PsyGAP“  
Das BMAS hat die Politikwerkstätten gemeinsam mit dem Projektpartner „systemkonzept GmbH“ 
konzipiert und durchgeführt. Zentraler Baustein der Aktivitäten ist neben der Debatte in der
Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ das Projekt „Psychische Gesundheit – Arbeit – Prävention 
(PsyGAP)“8. GAP steht dabei für “Gesundheit – Arbeit – Prävention” und für die
Präventionslücken (GAPs), die es zu identifizieren gilt. PsyGAP hat zur Aufgabe, die Vielfalt bestehender
Angebote zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt zugänglicher zu machen. Kernziel ist es, 
bestehende Leistungen der Prävention aus der Perspektive der Praxis zu strukturieren, damit es 
insbesondere KMU leichter fällt, die Unterstützungsleistungen zu überblicken und in Anspruch 
zu nehmen. Hierzu erfolgte im Projekt zunächst eine systematische Bestandsaufnahme von
existierenden Maßnahmen, Regelungen und Lösungsansätzen sowie involvierten Akteurinnen und 
Akteure im Bereich Prävention. Entstanden ist eine systematische Übersicht über bestehende 
Angebote in Form des „Präventionsguides Psyche“9. Der Guide bietet einen Überblick über die 
vielfältigen Unterstützungsangebote der verschiedenen Sozialversicherungsträger. Er dient als 
Informationsportal für Beraterinnen und Berater zu präventiven Angeboten zur Unterstützung im 
Umgang mit psychischer Gesundheit in Betrieben. 
Ausblick – vernetzte betriebliche Präventionsarbeit 
Damit die einzelnen Bausteine der betrieblichen Präventionsarbeit optimal ihre Wirksamkeit
entfalten können, sollten sie zusammengedacht und gut aufeinander abgestimmt sein (Wegewitz &amp; 
Beck, 2024). Um die formalen und operativen Hürden zu überwinden wurde in den vergangenen 
Jahren viel unternommen. Der Aufbau von Netzwerkstrukturen hat begonnen, doch auf
operativer Ebene bestehen weiterhin praktische, finanzielle und teilweise auch rechtliche Hürden. Der 
noch folgende Abschlussbericht zur Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“, der
„Präventionsguide Psyche“ und die daran anknüpfenden Aktivitäten des BMAS im Rahmen von ASUG sollen 
dabei helfen, die Prävention im Bereich psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz
weiterzuentwickeln und stärker mit der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeit zu verzahnen. 
  
 
8  https://psygap.de 
9  www.praeventionsguidepsyche.de 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 80 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  79 
2. 
2.2 Stand und Entwicklung der Arbeitsintensität 
Andrea Lohmann-Haislah10, Wibke Leistner11 
Seit den 1990er Jahren gilt die Zunahme der Arbeitsintensität als ein wesentliches Kennzeichen 
des Wandels der Arbeit und als zentrales Merkmal im Stressgeschehen. Definiert wird die
Arbeitsintensität als das Verhältnis von Arbeitsmenge oder -komplexität (oder beides) zu der zur 
Verfügung stehenden Zeit. Von einer Gefährdung durch Arbeitsintensität wird bei einem
Ungleichgewicht zwischen Arbeitsmenge bzw. -Arbeitskomplexität und der zur Verfügung
stehenden Arbeitszeit ausgegangen. Ein solches Ungleichgewicht kann zur Arbeitsextensivierung 
(überlange Arbeitszeiten, Ausfall bzw. Reduzierung von Pausen- und Erholungszeiten) und zur 
Arbeitsintensivierung (sehr schnelles Arbeiten, verschiedene Arbeiten gleichzeitig erledigen,
Arbeit unter starkem Termin- oder Leistungsdruck) führen. Langfristig kann dies in gesundheitliche 
Beeinträchtigungen münden, insbesondere wenn Pausen- und Ruhezeiten nicht ausreichend 
sind. Daher sind Stand und Entwicklung des Schlüsselfaktors Arbeitsintensität von besonderem 
Interesse. 
Grundlage für die im Folgenden dargestellten Ergebnisse sind die BIBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragungen aus den Jahren 2018 und 2024. Ziel dieser seit 1979 regelmäßig durchgeführten 
Befragung ist die Beschreibung der sich kontinuierlich verändernden Arbeitswelt. Dabei stehen 
Fragen zum Arbeitsplatz (Tätigkeitsschwerpunkte, Anforderungsniveau,
Kenntnisanforderungen, Arbeitsanforderungen, Weiterbildungsbedarf, Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastungen 
usw.) und Fragen zu Beanspruchung und gesundheitlichen Beschwerden im Fokus. Befragt
werden jeweils ca. 20.000 erwerbstätige Personen ab 15 Jahren mit einer bezahlten Tätigkeit von 
mindestens zehn Stunden pro Woche (inklusive mithelfende Familienangehörige und Personen 
mit maximal dreimonatiger Unterbrechung der Tätigkeit). Ausgeschlossen sind ehrenamtlich
tätige Personen ebenso wie Personen in einem Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der ersten 
Ausbildung. Die folgenden Auswertungen beziehen sich auf abhängig Beschäftigte – also
Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Beamtinnen und Beamte (2018: n = 17.852; 2024: 
n = 18.255). 
Als Merkmale für die Arbeitsintensität wurden drei Indikatoren (Antwortmöglichkeiten: „häufig“, 
„manchmal“, „selten“, „nie“) ausgewählt: 
1. „verschiedenartige Arbeiten/Vorgänge gleichzeitig im Auge behalten müssen“ (im Folgenden 
auch „Multitasking“ genannt), 
2. „starker Termin- oder Leistungsdruck“ und 
3. „sehr schnell arbeiten müssen“. 
Angegeben werden die Prozentwerte der Befragten, die erklärt haben, dass das jeweilige
Arbeitsintensitätsmerkmal häufig bei ihrer Arbeit auftritt. Es werden Daten zum Ist-Zustand
verschiedener Arbeitsintensitätsindikatoren im Jahr 2024 vorgestellt und einer vergleichenden
Betrachtung nach verschiedenen demografischen und berufsbezogenen Kriterien unterzogen.
Dabei liegt der Fokus auf überdurchschnittlichen Werten im Vergleich von Beschäftigtengruppen. 
Darüber hinaus erfolgt eine Beschreibung, welche bedeutsamen Veränderungen im Vergleich 
zum vorangegangenen Befragungszeitpunkt in 2018 festzustellen sind. Dies ist immer dann der 
Fall, wenn der betrachtete Prozentwert außerhalb des sogenannten Vertrauensintervalls der
vorherigen Befragung liegt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass der jeweilige
Unterschied zwischen den Erhebungszeitpunkten statistisch signifikant ist. 
 
10  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 
11  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 81 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
80  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
2. 
Das durchschnittliche Alter der befragten abhängig Beschäftigten lag zu beiden
Erhebungszeitpunkten bei 44 Jahren, mit jeweils einem Anteil von 53 % Männern und 47 % Frauen (weitere 
Merkmale der Stichproben können der Tab. 14 entnommen werden). 
Tab. 14 Stichprobenbeschreibung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen 2018 und 2024
(abhängig Beschäftigte) 
Stichprobenmerkmal 
BIBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung 
2018 
BIBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung 
2024 
Anzahl Prozent Anzahl Prozent 
Geschlecht     
Männer 9.545 53 9.604 53 
Frauen 8.307 47 8.650 47 
Alter     
15-24 Jahre 1.013 6 808 4 
25-34 Jahre 3.878 22 4.089 22 
35-44 Jahre 3.835 22 4.571 25 
45-54 Jahre 5.136 29 3.848 21 
55-64 Jahre 3.640 21 4.598 25 
65 Jahre und älter 178 1 316 2 
Tatsächliche Wochenarbeitszeit12     
Teilzeit 4.577 26 4.989 27 
Vollzeit 13.275 74 13.266 73 
Position     
Führungskräfte 4.922 28 4.704 26 
Mitarbeitende 12.896 72 13.500 74 
Wirtschaftszweige13     
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 129 1 167 1 
Verarbeitendes Gewerbe 4.597 26 4.027 22 
Energieversorgung 209 1 256 1 
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung 
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 145 1 145 1 
Baugewerbe 970 6 858 5 
Handel; Instandhaltung und Reparatur von 
Kraftfahrzeugen 1.531 9 1.435 8 
Verkehr und Lagerei 974 6 949 5 
Gastgewerbe 506 3 319 2 
Information und Kommunikation 647 4 991 6 
Erbringung von Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 495 3 695 4 
Grundstücks- und Wohnungswesen 95 1 114 1 
 
12 Teilzeit = tatsächliche Wochenarbeitszeit 10 bis 34 Stunden; Vollzeit = tatsächliche Wochenarbeitszeit ab 35 Stunden 
13  Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 82 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  81 
2. 
Stichprobenmerkmal 
BIBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung 
2018 
BIBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung 
2024 
Anzahl Prozent Anzahl Prozent 
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und 
technischen Dienstleistungen 690 4 809 5 
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen 
Dienstleistungen 618 4 464 3 
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, 
Sozialversicherung 1.335 8 1.813 10 
Erziehung und Unterricht 1.322 8 1.506 8 
Gesundheits- und Sozialwesen 2.520 14 2.571 14 
Kunst, Unterhaltung und Erholung 199 1 183 1 
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 358 2 395 2 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen 2018 und 2024, eigene Berechnungen der BAuA, nur abhängig Beschäftigte,  
gewichtete Daten (2018: n = 17.852; 2024: n = 18.255); keine Angaben aufgrund zu geringer Fallzahlen zu den Wirtschaftszweigen 
„Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“; „Private Haushalte: Hauspersonal, Herstellung u. Dienstleistungen“;
„Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“ 
Prozentangaben in Spaltenprozent 
Rundungsfehler 
Die jüngste BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 (vgl. Tab. 15) zeigt, dass eine hohe
Arbeitsintensität unter den abhängig Beschäftigten nach wie vor weit verbreitet ist. Spitzenreiter bei 
den Arbeitsintensitätsmerkmalen ist weiterhin das „gleichzeitig im Auge behalten müssen
verschiedenartiger Arbeiten und Vorgänge“, denn 64 % der abhängig Beschäftigten geben an, dass 
dieses Multitasking häufig bei ihrer Arbeit auftritt. Zudem sagen im Jahr 2024 über 40 % der 
Befragten, dass sie häufig unter „starkem Termin- oder Leistungsdruck arbeiten müssen“. Knapp 
ein Drittel berichtet, häufig „sehr schnell arbeiten zu müssen“. Mit Blick auf die Veränderungen 
ist festzustellen, dass der Anteil der Personen, die angeben, häufig verschiedene Arbeiten
gleichzeitig zu betreuen, im Zeitraum zwischen 2018 und 2024 um rund 4 Prozentpunkte zugenommen 
hat. Abgenommen haben die Anteile der Personen, die häufig von „starkem Termin- oder
Leistungsdruck“ (-5 Prozentpunkte) sowie von häufigem „sehr schnell arbeiten müssen“ (-3
Prozentpunkte) berichten. Wie noch gezeigt werden wird, gelten diese Veränderungen jedoch nicht für 
alle abhängig Beschäftigten. 
Bei allen drei Arbeitsintensitätsindikatoren geben in 2024 mehr Frauen als Männer an, dass dies 
häufig bei ihrer Arbeit auftritt. Bedeutsame Zunahmen zwischen 2018 und 2024 beim häufigen 
Multitasking werden sowohl von Männern (+3 Prozentpunkte) als auch von Frauen (+4
Prozentpunkte) berichtet. Eine bedeutsame Verringerung der prozentualen Anteile beim „starken
Termin- oder Leistungsdruck“ und beim „sehr schnell arbeiten müssen“ zeigt sich in diesem Zeitraum 
jedoch nur bei männlichen Beschäftigten (-8 Prozentpunkte bzw. -4 Prozentpunkte). 
Im Altersgruppenvergleich fällt 2024 auf, dass eher mittlere Altersgruppen von häufig
auftretender hoher Arbeitsintensität berichten (bspw. sind es bei Multitasking die 35- bis 44-Jährigen, bei 
starkem Termin- oder Leistungsdruck die 45- bis 54-Jährigen). Hinsichtlich der Entwicklung von 
Multitasking zwischen 2018 und 2024 ist, außer für die 15- bis 24-Jährigen und den über 65-
Jährigen, eine bedeutsame Zunahme zwischen 3 und 5 Prozentpunkten festzustellen. Die größte 
Zunahme für Multitasking zeigt sich bei den 35- bis 44-Jährigen (+5 Prozentpunkte). Beim
starken Termin- oder Leistungsdruck sind hingegen, außer bei den 15- bis 24-Jährigen und den über 
65-Jährigen, bedeutsame Abnahmen zwischen 3 und 9 Prozentpunkten zu beobachten. Die 
größte Abnahme des starken Termin- oder Leistungsdrucks zeigt sich bei den 25- bis 34-
Jährigen (-9 Prozentpunkte). Bedeutsame Abnahmen beim „sehr schnell arbeiten müssen“ sind bei 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 83 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
82  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
2. 
den 15- bis 24-Jährigen, den 25- bis 34-Jährigen und den 45- bis 54-Jährigen mit -2 bis -12
Prozentpunkten festzustellen. Dabei zeigt sich die größte Abnahme bei den 15- bis 24-Jährigen 
(-12 Prozentpunkte). 
Bei der Betrachtung des Arbeitszeitumfangs ist festzustellen, dass Vollzeitbeschäftigte in
höherem Maß häufig auftretende Arbeitsintensitätsmerkmale angeben als Teilzeitbeschäftigte. Dabei 
zeigen sich Zunahmen für Multitasking sowohl für Teilzeitbeschäftigte als auch für
Vollzeitbeschäftigte (jeweils +3 Prozentpunkte). Abnahmen sind für beide Gruppen sowohl beim „starken 
Termin- oder Leistungsdruck“ (Teilzeit -3 Prozentpunkte; Vollzeit -5 Prozentpunkte) als auch 
beim „sehr schnell arbeiten müssen“ (-2 Prozentpunkte beide Gruppen) zu beobachten. 
Bei der Analyse der Arbeitsintensität im Hinblick auf die Position zeigen sich bei allen Indikatoren 
höhere Anteile bei den Führungskräften im Vergleich zu Mitarbeitenden ohne Führungsfunktion. 
Dabei sind Zunahmen beim Multitasking (+3 Prozentpunkte Führungskräfte; +4 Prozentpunkte 
Mitarbeitende) und Abnahmen beim „starken Termin- oder Leistungsdruck“ (-4 Prozentpunkte 
Führungskräfte; -5 Prozentpunkte Mitarbeitende) und beim „sehr schnell arbeiten müssen“ (-2 
Prozentpunkte Mitarbeitende) zu beobachten. 
Tab. 15 Arbeitsintensitätsmerkmale nach soziodemografischen bzw. berufsbezogenen Merkmalen in 
2018 und 2024 (in Prozent häufig) 
Soziodemografisches bzw. 
berufsbezogenes Merkmal 
Multitasking Starker Termin-/ 
Leistungsdruck 
Sehr schnell arbeiten 
müssen 
2018 2024 2018 2024 2018 2024 
Geschlecht       
Männer 58 61 49 41 32 28 
Frauen 63 67 47 46 36 35 
Alter       
15-24 Jahre 52 52 35 31 39 27 
25-34 Jahre 62 66 48 39 35 28 
35-44 Jahre 62 67 50 45 32 33 
45-54 Jahre 62 65 49 46 35 33 
55-64 Jahre 58 62 48 45 32 32 
65 Jahre und älter 52 53 36 28 21 28 
Tatsächliche Wochenarbeitszeit14       
Teilzeit 54 57 37 34 32 30 
Vollzeit 63 66 51 46 34 32 
Position       
Führungskräfte 74 77 58 54 40 39 
Mitarbeitende 55 59 44 39 32 29 
Gesamt 60 64 48 43 34 31 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen 2018 und 2024, eigene Berechnungen der BAuA, nur abhängig Beschäftigte,  
gewichtete Daten (2018: n = 17.852; 2024: n = 18.255) 
Anteil in % der abhängig Beschäftigten, die häufig von diesen Arbeitsanforderungen betroffen sind 
Siehe auch Tabelle TE 1 im Tabellenteil 
 
 
14 Teilzeit = tatsächliche Wochenarbeitszeit 10 bis 34 Stunden; Vollzeit = tatsächliche Wochenarbeitszeit ab 35 Stunden 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 84 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  83 
2. 
Bei der Betrachtung der Wirtschaftszweige gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
(WZ 2008) im Jahr 2024 (vgl. Tab. 16) findet sich ebenfalls eine Reihe von Branchen mit
überdurchschnittlichen Werten. Beim Multitasking (im Mittel 64 %) sind dies: 
• „Erziehung und Unterricht“ (76 %), 
• „Gastgewerbe“ (73 %), 
• „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. technischen Dienstleistungen“ (70 %), 
• „Energieversorgung“ (69 %), 
• „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ (69 %), 
• „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ (68 %), 
• „Gesundheits- und Sozialwesen“ (67 %), 
• „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (66 %), 
• „Verkehr und Lagerei“ (65 %). 
Überdurchschnittliche Prozentwerte beim „starken Termin- oder Leistungsdruck“ (im Mittel 43 %) 
geben Beschäftigte in den folgenden Wirtschaftszweigen an: 
• „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. technischen Dienstleistungen“ (54 %), 
• „Gesundheits- und Sozialwesen“ (50 %), 
• „Verkehr und Lagerei“ (47 %), 
• „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (45 %), 
• „Verarbeitendes Gewerbe“ (44 %). 
Beim Merkmal „sehr schnell arbeiten müssen“ (im Mittel 31 %) liegen nachkommende
Wirtschaftszweige über dem Durchschnitt: 
• „Gastgewerbe“ (55 %), 
• „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ (40 %), 
• „Gesundheits- und Sozialwesen“ (39 %), 
• „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (34 %). 
Auffällig ist damit, dass der Wirtschaftszweig „Gesundheits- und Sozialwesen“ bei allen drei
Indikatoren über dem Durchschnitt liegt. Überdurchschnittliche Werte bei zwei Indikatoren werden 
aus dem „Gastgewerbe“ (mit Multitasking und „sehr schnell arbeiten müssen“) sowie aus den 
Wirtschaftszweigen „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen oder technischen 
Dienstleistungen“, „Verkehr und Lagerei“ und „Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen“ (jeweils mit Multitasking und „starkem Termin- oder Leistungsdruck“) berichtet. 
Betrachtet man die Wirtschaftszweige (vgl. Tab. 16) hinsichtlich der Entwicklung im Zeitraum 
2018 bis 2024, zeigen sich für Multitasking bedeutsame Zunahmen in den Wirtschaftszweigen: 
• „Baugewerbe“ (+15 Prozentpunkte), 
• „Verkehr und Lagerei“ (+11 Prozentpunkte), 
• „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ (+9 Prozentpunkte), 
• „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (+5 Prozentpunkte), 
• „Verarbeitendes Gewerbe“ (+4 Prozentpunkte). 
Beim starken Termin- oder Leistungsdruck finden sich zwischen 2018 und 2024 bedeutsame 
Abnahmen zwischen -18 und -3 Prozentpunkte in den Wirtschaftszweigen: 
• „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ (-18 Prozentpunkte), 
• „Energieversorgung“ (-16 Prozentpunkte), 
• „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (-15 Prozentpunkte), 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 85 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
84  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
2. 
• „Information und Kommunikation“ (-15 Prozentpunkte), 
• „Gastgewerbe“ (-10 Prozentpunkte), 
• „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (-8 Prozentpunkte), 
• „Baugewerbe“ (-7 Prozentpunkte), 
• „Verarbeitenden Gewerbe“ (-5 Prozentpunkte), 
• „Verkehr und Lagerei“ (-5 Prozentpunkte), 
• „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ (-3 Prozentpunkte). 
Tab. 16 Arbeitsintensitätsmerkmale nach Wirtschaftszweigen in 2018 und 2024 (in Prozent häufig) 
Wirtschaftszweige15 
Multitasking Starker Termin-/ 
Leistungsdruck 
Sehr schnell 
arbeiten müssen 
2018 2024 2018 2024 2018 2024 
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 57 47 41 26 24 25 
Verarbeitendes Gewerbe 56 60 49 44 34 30 
Energieversorgung 66 69 44 28 25 27 
Wasserversorgung; Abwasser- und 
Abfallentsorgung und Beseitigung von 
Umweltverschmutzungen 
59 54 25 26 25 25 
Baugewerbe 45 60 48 41 32 29 
Handel; Instandhaltung und Reparatur von 
Kraftfahrzeugen 59 60 44 41 42 40 
Verkehr und Lagerei 54 65 52 47 37 30 
Gastgewerbe 69 73 53 43 62 55 
Information und Kommunikation 64 62 53 38 28 29 
Erbringung von Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 61 66 53 45 33 27 
Grundstücks- und Wohnungswesen 70 59 48 43 32 24 
Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 68 70 56 54 30 30 
Erbringung von sonstigen  
wirtschaftlichen Dienstleistungen 47 51 34 35 33 27 
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, 
Sozialversicherung 66 68 44 41 30 28 
Erziehung und Unterricht 74 76 42 43 20 24 
Gesundheits- und Sozialwesen 66 67 52 50 40 39 
Kunst, Unterhaltung und Erholung 60 59 41 39 23 34 
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 60 69 53 35 23 24 
Gesamt 60 64 48 43 34 31 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen 2018 und 2024, eigene Berechnungen der BAuA, nur abhängig Beschäftigte,  
gewichtete Daten (2018: n = 17.852; 2024: n = 18.255); keine Angaben aufgrund zu geringer Fallzahlen zu den Wirtschaftszweigen 
„Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“; „Private Haushalte: Hauspersonal, Herstellung u. Dienstleistungen“;
„Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“  
Anteil in % der abhängig Beschäftigten, die häufig von diesen Arbeitsanforderungen betroffen sind 
 
15  Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 86 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  85 
2. 
Beim Merkmal „sehr schnell arbeiten müssen“ gibt es Entwicklungen in beide Richtungen.
Abnahmen im Zeitraum 2018 und 2024 finden sich in folgenden Wirtschaftszweigen: 
• „Verkehr und Lagerei“ (-7 Prozentpunkte), 
• „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (-6 Prozentpunkte), 
• „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (-6 Prozentpunkte), 
• „Verarbeitendes Gewerbe“ (-4 Prozentpunkte). 
Zunahmen finden sich hingegen in den Wirtschaftszweigen: 
• „Erziehung und Unterricht“ (+4 Prozentpunkte), 
• „Kunst, Unterhaltung, Erholung“ (+11 Prozentpunkte). 
Fazit 
Obwohl zwei Merkmale hoher Arbeitsintensität abgenommen haben, ist erkennbar, dass die
Verbreitung der Arbeitsintensität auf hohem Niveau weiter anhält und Multitasking sogar
zugenommen hat. Abnahmen für starken Termin- oder Leistungsdruck und sehr schnelles Arbeiten gelten 
dabei nur für bestimmte Teilgruppen. Zum Schutz vor Gefährdungen durch eine zu hohe
Arbeitsintensität sind bestimmte Beschäftigtengruppen bei der präventiven Arbeitsgestaltung sowie 
auch im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung besonders in den 
Blick zu nehmen. So sind Frauen nicht nur öfter von häufiger Arbeitsintensität betroffen, sondern 
sie hat auch bei ihnen (in Bezug auf „starken Termin- oder Leistungsdruck“ und „sehr schnell 
arbeiten müssen“) im Vergleich zu 2018 nicht bedeutsam abgenommen – im Gegensatz zur 
Entwicklung bei männlichen Beschäftigten. Auch im mittleren Erwerbsalter sind insgesamt
betrachtet Beschäftigte eher von Merkmalen hoher Arbeitsintensität betroffen als Beschäftigte in 
der jüngsten (15- bis 24-Jährige) oder ältesten Altersgruppen (65 Jahre und älter). Da zudem 
Vollzeitbeschäftigte eher von hoher Arbeitsintensität betroffen sind als Teilzeitbeschäftigte, sollte 
hier ganz besonders auf ausreichende Ruhe- und Erholungszeiten geachtet werden, um
negativen Beanspruchungsfolgen vorzubeugen. Den häufiger durch Arbeitsintensität belasteten
Führungskräfte stehen zwar in der Regel auch mehr Ressourcen zu deren Bewältigung zur
Verfügung, ihnen kommt jedoch eine zentrale Rolle in der präventiven Arbeitsgestaltung ihrer
Mitarbeitenden zu. Daher sollten sie im Hinblick auf die Vermeidung von Gefährdungen durch hohe 
Arbeitsintensität zu ihrem eigenen Schutz, aber auch im Hinblick auf die ihnen unterstellten
Beschäftigten besonders geschult werden. Ebenso sind vor allem in den Wirtschaftszweigen
„Gesundheits- und Sozialwesen“, „Gastgewerbe“, „Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen oder technischen Dienstleistungen“, „Verkehr und Lagerei“ sowie in „Erbringung von
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ weitere Anstrengungen zur Gefährdungsvermeidung 
durch hohe Arbeitsintensität nötig – insbesondere da es sich hier z. T. um Wirtschaftszweige 
handelt, die von Fachkräfteengpässen geprägt sind. Ebenso gilt es, im Analysezeitraum
festgestellte besonders hohe Zunahmen (wie z. B. hinsichtlich des Multitaskings im „Baugewerbe“ und 
in „Verkehr und Lagerei“) bzw. Zunahmen entgegen den Trends (wie z. B. in den
Wirtschaftszweigen „Erziehung und Unterricht“ und in „Kunst, Unterhaltung, Erholung“) hinsichtlich ihrer
weiteren Entwicklung weiter zu beobachten. 
  
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 87 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
86  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
2. 
2.3 Mobbing in der Arbeitswelt: Bedeutung, Verbreitung und
Prävention 
Franziska Stiegler16, Silvio Buchheim17 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Thema "Mobbing in der
Arbeitswelt" in der 20. Legislaturperiode genauer in den Blick genommen. Dafür hat das Institut für 
Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP) der Universität Leipzig im Auftrag des 
BMAS eine „Repräsentative Studie zum Thema Mobbing in der Arbeitswelt in der Bundesrepublik 
Deutschland“18 durchgeführt (Löbner et al., 2025). Auf Basis dieses Forschungsberichts wurde 
die Publikation „Mobbing in der Arbeitswelt – Bedeutung, Verbreitung und Prävention (Mobbing-
Report 2024)“19 erstellt (BMAS, 2025). Diese beinhaltet neben den aktuellen Ergebnissen (zur 
Verbreitung von Mobbing am Arbeitsplatz, zu gesundheitlichen Aspekten sowie zu berufs- und 
arbeitsbezogenen Merkmalen) auch einen Überblick über die arbeitsschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen, die öffentlichen Träger und Institutionen mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten sowie 
betriebliche und individuelle Maßnahmen gegen und zum Schutz vor Mobbing. 
Was ist Mobbing? 
Lästern, Abwerten, Schikanieren – eskalierende zwischenmenschliche Konflikte in der
Arbeitswelt werden unter der Überschrift „Mobbing“ diskutiert. Dabei ist nicht alles, was alltagssprachlich 
unter dem Begriff diskutiert wird, aus wissenschaftlicher und rechtlicher Sicht auch darunter zu 
fassen. 
Mobbing in der Arbeitswelt zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass negative und
schädigende Verhaltensweisen wiederholt, systematisch und zeitlich über einen längeren Zeitraum
vorkommen. Diese Handlungen sind intentional und sie rufen ein Gefühl der Wehr- bzw.
Hilfslosigkeit hervor (Löbner et al., 2025; Stahl-Gugger &amp; Hämmig, 2022). Für Phänomene wie
zwischenmenschliche Konflikte oder Unhöflichkeiten, Diskriminierungen oder Belästigungen gibt es
hingegen eigene Definitionen, Erhebungen, Präventionsmaßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten 
(z. B. aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)), auch wenn Überschneidungen 
möglich sind. 
Spezifisch festgelegte Kriterien für Mobbing sind für die (epidemiologische) Forschung
unverzichtbar und werden für Betroffene und Betriebe dann relevant, wenn der Mobbing-Fall
eingetreten und entsprechende Reaktionen oder Sanktionen zu ergreifen sind. Deshalb wurde in der 
repräsentativen Studie von Löbner et al. (2025) z. B. ein Häufigkeitskriterium von
Mobbinghandlungen von mindestens einmal in der Woche über einen Zeitraum von sechs Monaten verwendet. 
Im betrieblichen Alltag sollte es im Idealfall darum gehen, die betrieblichen Rahmenbedingungen 
und das soziale Miteinander so zu gestalten, dass schädigende Verhaltensweisen frühzeitig
erkannt und unterbunden werden, um damit der Möglichkeit von Mobbing entgegenzuwirken. 
Verbreitung und gesundheitsgefährdende Aspekte von Mobbing  
Die Ergebnisse der Befragung20 von 5015 Beschäftigten im Rahmen des Forschungsprojekts 
zeigen: 6,5 % der Beschäftigten in Deutschland sind von Mobbing am Arbeitsplatz durch
Kolleginnen und Kollegen und/oder Vorgesetzte betroffen (Löbner et al., 2025). Der Anteil von Mob-
 
16  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
17  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
18  www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-655-repraesentative-studie-mobbing-in-
deutschland.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3 
19  www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/report-mobbing-in-der-arbeitswelt.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2 
20  Nähere Informationen zur Methodik der repräsentativen Telefonbefragung 2023/2024 finden sich bei BMAS (2025) und Stahl-
Gugger und Hämmig (2022). 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 88 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  87 
2. 
bing liegt damit unterhalb der globalen Verbreitung von 11 bis 18 % und ist vergleichbar mit
anderen Ländern im deutschsprachigen Raum (Stahl-Gugger &amp; Hämmig, 2022). 5,3 % der
Befragten gaben an, Mobbing am Arbeitsplatz durch „dritte“ Personen zu erleben, die nicht zum Betrieb 
gehören. 
Die Ergebnisse zeigen außerdem: 
• Mobbing-Betroffene sind eher jünger (18 bis 29 Jahre), haben häufiger einen
Migrationshintergrund sowie ein niedrigeres Einkommen und einen niedrigeren sozioökonomischen Status 
(SES) als Nichtbetroffene.  
• Mobbing in der Arbeitswelt findet in allen Betriebsgrößen und Hierarchiestufen statt. Männer 
und Frauen sind gleichermaßen betroffen. Auszubildende sowie Arbeiterinnen und Arbeiter, 
insbesondere in Leih- oder Zeitarbeit, sind häufiger betroffen als Angestellte und Beamtinnen 
und Beamte. 
• Mobbing steht im Zusammenhang mit gesundheitlichen – insbesondere mit psychischen – 
Belastungen und Beschwerden und kann sich negativ auf die Arbeitszufriedenheit und die 
Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten auswirken. 
Jeder Mobbing-Fall ist einer zu viel – Ansätze für die betriebliche Prävention 
Die bestehenden arbeits(schutz)rechtlichen Maßnahmen und Präventionsangebote in
Deutschland wurden durch das BMAS im Mobbing-Report zusammengestellt (BMAS, 2025). Neben einer 
Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem Forschungsbericht enthält der Report eine
Übersicht zu Akteurinnen und Akteuren und Strukturen zum Schutz vor Mobbing. Darüber hinaus 
wurden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, Ansatzpunkte für betriebliche Maßnahmen 
zur Prävention sowie Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechstellen für Unternehmen und 
Beschäftigte zusammengestellt. 
Der Report zeigt, dass die gesunde Gestaltung sozialer Beziehungen für den Schutz, die
Förderung und die Wiederherstellung der Gesundheit am Arbeitsplatz ein wichtiger Einflussfaktor ist 
und damit zur Vermeidung von Mobbingfällen beiträgt. Maßnahmen zur Prävention im Betrieb 
können und sollten dafür auf verschiedenen Ebenen ansetzen. Betriebs- und
Dienstvereinbarungen mit klaren Regelungen zur Sensibilisierung der Beschäftigten, zu den Ansprechpersonen im 
Betrieb und den Interventionsschritten im Konfliktfall sind hierfür ein sehr wirksames Instrument. 
Das bestätigt die bisherigen Anstrengungen der vielen Akteurinnen und Akteure, die im Bereich 
der Prävention von Mobbing aktiv sind. Es verdeutlicht auch, dass eine menschengerecht
gestaltete Arbeit die Basis darstellt, um das Auftreten von Mobbing zu verringern bzw. zu
verhindern. 
Ausblick 
In Deutschland hat sich ein starkes System zur Prävention und Beratung entwickelt, das durch 
großes soziales und persönliches Engagement „vor Ort“ ergänzt und ausgestaltet wird. Der
Report macht dies in einem ersten Schritt sichtbar. Mit einer „Landkarte der Unterstützenden“21 
unterstützt das BMAS im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) die
systematische Vernetzung der Akteurinnen und Akteure vor Ort. 
Die Arbeit an einer Konkretisierung des untergesetzlichen Regelwerks zum Schutz vor jeglichen 
Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz – somit auch vor Mobbing – erfolgt 
zurzeit im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA)22. 
 
21  www.inqa.de/DE/themen/gesundheit/gesunde-arbeitsorganisation/inqa-beratungkarte/uebersicht.html 
22  www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASGA  
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 89 –
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 
88  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
2. 
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) wird die epidemiologische Entwicklung weiter im 
Blick behalten. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 90 –
3. Überblick über das Schülerunfallgeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  89 
3. 
3. Überblick über das Schülerunfallgeschehen 
Die Gesamtzahl der meldepflichtigen1 Schulunfälle ist im Berichtsjahr 2024 gegenüber 2023 um 
1,4 % auf 1.012.096 gesunken. Im gleichen Zeitraum ist auch die Anzahl der meldepflichtigen 
Schulwegunfälle um 5,4 % auf 87.345 gesunken.  
Besonders schwere Unfälle mit einer möglicherweise sogar dauerhaften Schädigung des oder 
der Verunfallten ziehen die Zahlung von Unfallrenten nach sich. Die Zahl der neuen Schul- und 
Schulwegunfallrenten ist im Berichtsjahr 2024 auf insgesamt 578 gestiegen (+3,6 % gegenüber 
dem Vorjahr; vgl. Abb. 31). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der verursachende Unfall und der 
Entscheid zur erstmaligen Gewährung einer Rente größtenteils nicht im selben Jahr liegen. 
 
 2024 gegenüber 
2023 
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Kinder in Tagesbetreuung  18.164.348 +0,4 % 
Meldepflichtige Schulunfälle  1.012.096 -1,4 % 
Meldepflichtige Schulwegunfälle  87.345 -5,4 % 
Tödliche Unfälle  18 -9 Unfälle 
während der Schulzeit  3 -8 Unfälle 
auf dem Schulweg  15 -1 Unfall 
Kosten der gesetzlichen Schülerunfallversicherung  672,9 Mio. € +7,0 % 
 
Tab. 17 Schul- und Schulwegunfälle nach Art der Einrichtung 2024 
Art der Einrichtung 
(Obergruppen) 
Versicherte Schulunfälle Schulwegunfälle  
Anzahl Anzahl % je 1.000  
Versicherte Anzahl % je 1.000  
Versicherte 
Tagesbetreuung 4.082.421 251.279 24,8 61,6 7.336 8,4 1,8 
Schulen 
(allgemeinbildend) 8.803.499 721.406 71,3 81,9 65.824 75,4 7,5 
Berufsbildende Schulen 2.423.679 32.190 3,2 13,3 11.009 12,6 4,5 
Hochschulen 2.854.749 7.220 0,7 2,5 3.177 3,6 1,1 
Gesamt 18.164.348 1.012.096 100,0 55,7 87.345 100,0 4,8 
Quelle: DGUV, Statistisches Bundesamt 
Rundungsfehler 
Siehe auch Tabellen TS 1 und TS 4 im Tabellenteil  
 
1  Meldepflicht besteht, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängenden Tätigkeit (Schulunfall) oder durch 
einen Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung (Schulwegunfall) Versicherte getötet oder so verletzt werden, 
dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 91 –
3. Überblick über das Schülerunfallgeschehen 
90  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
3. 
Abb. 30 Meldepflichtige Schulunfälle und Schulwegunfälle je 1.000 Versicherte – von 1978 bis 2024 
 
Abb. 31 Neue Schul- und Schulwegunfallrenten – von 1978 bis 2024 
 
Siehe auch Tabellen TS 1 und TS 4 im Tabellenteil 
  
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Quelle: DGUV, Statistisches Bundesamt
Schulwegunfälle
je 1.000 Versicherte
4,8
Schulunfälle
je 1.000 Versicherte
55,7
Schulunfälle, Schulwegunfälle
je 1.000 Versicherte
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Quelle: DGUV, Statistisches Bundesamt
Neue 
Rentenfälle
Neue Schulwegunfallrenten
Neue Schulunfallrenten
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
Neue Renten
insgesamt
578
434
144
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 92 –
3. Überblick über das Schülerunfallgeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  91 
3. 
Abb. 32 Tödliche Schul- und Schulwegunfälle – von 1978 bis 2024 
 
Siehe auch Tabellen TS 1 und TS 4 im Tabellenteil 
 
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Quelle: DGUV, Statistisches Bundesamt
Todesfälle
Tödliche Schulwegunfälle
Tödliche Schulunfälle
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
Tödliche Unfälle
insgesamt
18
15
3
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 93 –
Literatur  
92  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
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Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 95 –
Abkürzungsverzeichnis 
94  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
Abkürzungsverzeichnis 
AAMÜ Arbeitsausschuss Marktüberwachung  
AOK Allgemeine Ortskrankenkassen 
ArbMedVV Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz 
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung 
AfPS Ausschuss für Produktsicherheit 
ASGA Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
ASMK Arbeits- und Sozialministerkonferenz 
ASUG ARBEIT: SICHER + GESUND 
AMR Arbeitsmedizinische Regel 
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 
BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement 
BG Berufsgenossenschaft 
BGHW Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik 
BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 
BG Verkehr Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung  
BK Berufskrankheiten 
BKK Betriebskrankenkassen 
BKV Berufskrankheiten-Verordnung 
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
BmSys Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung 
COVID-19 Coronavirus disease 2019 (deutsch: Coronavirus-Krankheit-2019) 
DDR-BKVO Berufskrankheiten-Verordnung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik 
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 
DMÜF Deutsches Marktüberwachungsforum 
DRV Deutsche Rentenversicherung 
ESF Plus Europäischer Sozialfonds Plus 
EU Europäische Union 
EXP Betriebliche Lern- und Experimentierräume 
GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie 
GKV Gesetzliche Krankenversicherung 
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 
ILO Internationalen Arbeitsorganisation 
INQA Initiative Neue Qualität der Arbeit 
KEP Kurier-, Express- und Paketdienste 
KI Künstliche Intelligenz 
ICD International Statistical Classification of Diseases (deutsch: Internationale
Klassifikation von Krankheiten) 
KldB 2010 Klassifikation der Berufe 2010 
KKU Kleinst- und Kleinunternehmen 
KMU Kleine und mittlere Unternehmen 
LASI Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 96 –
Abkürzungsverzeichnis 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  95 
LPP Linked Personnel Panel 
MSB Muskel-Skelett-Belastungen 
NACE Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft 
NAK Nationalen Arbeitsschutzkonferenz 
PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 
PsyGAP Psychische Gesundheit – Arbeit – Prävention 
SGB Sozialgesetzbuch 
SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 
UK Unfallkasse 
UK NRW Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 
UV-Strahlung Ultraviolettstrahlung 
UV-Träger Unfallversicherungsträger 
VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 
WZ 2008 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008  
 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 97 –
Verzeichnis der Abbildungen im Textteil 
96  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
Verzeichnis der Abbildungen im Textteil 
Abb. 1 Erwerbsbevölkerung in Deutschland 2024 6 
Abb. 2 Bevölkerung und Erwerbstätige nach Altersgruppen in Deutschland 2024 7 
Abb. 3 Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland – von 2017 bis 2024 7 
Abb. 4 Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland 2024 10 
Abb. 5 Die Gefährdungsstufen des Aachener Modells 26 
Abb. 6 Meldepflichtige Arbeitsunfälle – absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente – 
von 1960 bis 2024 33 
Abb. 7 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente nach 
ausgewählten Wirtschaftszweigen 2022 bis 2024 34 
Abb. 8 Neue Arbeitsunfallrenten – absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente – von 
1960 bis 2024 35 
Abb. 9 Tödliche Arbeitsunfälle nach gesetzlichen Unfallversicherungsträgern – von 
1960 bis 2024 35 
Abb. 10 Meldepflichtige und tödliche Wegeunfälle – von 1960 bis 2024 36 
Abb. 11 Berufskrankheitenkennzahlen – 1960 bis 2024 38 
Abb. 12 Am häufigsten angezeigte Berufskrankheiten und Anerkennungen 2024 39 
Abb. 13 Am häufigsten anerkannte Berufskrankheiten und neue Rentenfälle 2024 39 
Abb. 14 Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 2024 40 
Abb. 15 Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger – 
inflationsbereinigt – von 1991 bis 2024 42 
Abb. 16 Häufigkeit von physischen Arbeitsanforderungen und 
Belastungswahrnehmung von abhängig Beschäftigten 50 
Abb. 17 Häufigkeit von umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen und die 
Belastungswahrnehmung von abhängig Beschäftigten 51 
Abb. 18 Häufigkeit von Handlungsspielräumen von abhängig Beschäftigten 51 
Abb. 19 Handlungsspielraum und die Belastung durch häufiges Arbeiten im Stehen 52 
Abb. 20 Handlungsspielraum und die Belastung durch häufiges Arbeiten unter 
störenden Geräuschen 53 
Abb. 21 Häufigkeit von Handlungsspielräumen und allgemeiner Gesundheitszustand 
abhängig Beschäftigter 54 
Abb. 22 Instrumente des Performance Managements im Zeitverlauf auf Betriebsseite 57 
Abb. 23 Maßnahmen des Performance Managements nach Branche für das Jahr 
2023 58 
Abb. 24 Instrumente des Performance Managements nach Betriebsgröße für das 
Jahr 2023 58 
Abb. 25 Zusammenhang der Performance Management-Maßnahmen mit 
Arbeitszufriedenheit, Commitment, Krankheitstagen und empfundener 
Regelfairness 59 
Abb. 26 Arbeitsunfähigkeit nach Altersgruppen 2024 61 
Abb. 27 Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschaftszweigen 2024 62 
Abb. 28 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den häufigsten 
Diagnosegruppen 2021 bis 2024 68 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 98 –
Verzeichnis der Abbildungen im Textteil 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  97 
Abb. 29 Durchschnittliches Zugangsalter der Rentenempfängerinnen und -empfänger 
2021 bis 2024 68 
Abb. 30 Meldepflichtige Schulunfälle und Schulwegunfälle je 1.000 Versicherte – von 
1978 bis 2024 90 
Abb. 31 Neue Schul- und Schulwegunfallrenten – von 1978 bis 2024 90 
Abb. 32 Tödliche Schul- und Schulwegunfälle – von 1978 bis 2024 91 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 99 –
Verzeichnis der Tabellen im Textteil 
98  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
Verzeichnis der Tabellen im Textteil 
Tab. 1 Abhängig Beschäftigte nach ausgewählten Arbeitsbedingungen 2021–2024 8 
Tab. 2 Erfahrungen mit verbalen oder psychischen Übergriffen am Arbeitsplatz 
durch betriebsfremde Personen nach Wirtschaftszweigen 2024 25 
Tab. 3 Aufwendungen der Unfallversicherungsträger nach Kontengruppen  
2021–2024 41 
Tab. 4 Ausgaben der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger für Prävention 
und Erste Hilfe 2024 43 
Tab. 5 Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Prävention und 
Erste Hilfe nach Kontenart 2021–2024 43 
Tab. 6 Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten und der 
ausgefallenen Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit 2024 46 
Tab. 7 Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach 
Diagnosegruppen 2024 46 
Tab. 8 Arbeitsunfähigkeitsvolumen nach Wirtschaftszweigen 2024 47 
Tab. 9 Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach 
Wirtschaftszweigen 2024 48 
Tab. 10 GKV-Mitgliedsjahre nach Wirtschaftszweigen, Alter und Geschlecht 2024 63 
Tab. 11 Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschaftszweigen (Tage je GKV-Mitgliedsjahr) 
2024 64 
Tab. 12 Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschaftszweigen (Tage je Fall) 2024 65 
Tab. 13 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach 
Diagnosegruppen 2021 bis 2024 67 
Tab. 14 Stichprobenbeschreibung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen 2018 
und 2024 (abhängig Beschäftigte) 80 
Tab. 15 Arbeitsintensitätsmerkmale nach soziodemografischen bzw. 
berufsbezogenen Merkmalen in 2018 und 2024 (in Prozent häufig) 82 
Tab. 16 Arbeitsintensitätsmerkmale nach Wirtschaftszweigen in 2018 und 2024  
(in Prozent häufig) 84 
Tab. 17 Schul- und Schulwegunfälle nach Art der Einrichtung 2024 89 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 100 –
Verzeichnis der Tabellen im Tabellenteil 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  99 
Verzeichnis der Tabellen im Tabellenteil 
TA Rahmendaten 
TA 1 Erwerbstätige nach Wirtschaftszweigen in den Jahren 2022 bis 2024 106 
TA 2 Erwerbstätige nach Stellung im Beruf in den Jahren 2022 bis 2024 106 
TA 3 Bevölkerung, Erwerbstätige und Erwerbstätigenquoten nach Alter in den 
Jahren 2022 bis 2024 107 
TA 4 Erwerbstätige nach Berufsgruppen in den Jahren 2022 bis 2024 108 
TA 5 Zahl der Betriebe und Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen und 
Wirtschaftsgruppen in Deutschland – Betrachtung: 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hauptbeschäftigung – in den 
Jahren 2023 und 2024 110 
TA 6 Zahl der Betriebe und Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen und 
Wirtschaftsgruppen in Deutschland – Betrachtung: 
sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – 
in den Jahren 2023 und 2024 112 
TA 7 Bevölkerung, Erwerbstätige und Erwerbstätigenquoten nach Ländern in den 
Jahren 2022 bis 2024 114 
TA 8 Abhängig Erwerbstätige (ohne Auszubildende) mit Nachtarbeit in Prozent 
aller abhängig Erwerbstätigen nach Alter und Geschlecht in den Jahren 2023 
und 2024 115 
TA 9  Abhängig Erwerbstätige (ohne Auszubildende) mit besonderen zeitlichen 
Arbeitsbedingungen in Prozent aller abhängig Erwerbstätigen nach 
Geschlecht in den Jahren 2023 und 2024 116 
TA 10  Vollzeitäquivalente, Versicherte, ungewichtete und gewichtete 
Versicherungsverhältnisse in 1.000, Arbeitsstunden in Mio. in den Jahren 
2022 bis 2024 117 
TA 11 Beschäftigte Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter nach Wirtschaftszweigen 
in den Jahren 2022 bis 2024 118 
TB Unfallgeschehen 
TB 1 Meldepflichtige Unfälle (Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) in den Jahren 2022 
bis 2024 119 
TB 2 Neue Unfallrenten (Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) in den Jahren 2022 bis 
2024 120 
TB 3 Tödliche Unfälle (Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) in den Jahren 2022 bis 
2024 121 
TB 4 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente in den Jahren 
2022 bis 2024 122 
TB 5 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1 Mio. Arbeitsstunden in den Jahren 2022 
bis 2024 123 
TB 6 Neue Arbeitsunfallrenten je 1.000 Vollzeitäquivalente in den Jahren 2022 bis 
2024 124 
TB 7 Neue Arbeitsunfallrenten je 1 Mio. Arbeitsstunden in den Jahren 2022 bis 
2024 125 
TB 8 Meldepflichtige Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen 2024 126 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 101 –
Verzeichnis der Tabellen im Tabellenteil 
100  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TB 9 Tödliche Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen 2024 128 
TB 10 Meldepflichtige Wegeunfälle und neue Wegeunfallrenten je 1.000 gewichtete 
Versicherungsverhältnisse in den Jahren 2022 bis 2024 130 
TC Berufskrankheitengeschehen 
TC 1 Berufskrankheiten – Gesamtzahlen in den Jahren 2022 bis 2024 131 
TC 2 Anzeigen auf Verdacht von Berufskrankheiten, anerkannte Berufskrankheiten 
und neue Berufskrankheitenrenten nach Krankheitsarten in den Jahren 2022 
bis 2024 132 
TC 3 Anzeigen auf Verdacht von Berufskrankheiten, anerkannte Berufskrankheiten 
und neue Berufskrankheitenrenten nach Krankheitsarten (gemäß DDR-
BKVO) in den Jahren 2022 bis 2024 136 
TC 4 Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit in den 
Jahren 2022 bis 2024 137 
TC 5 Anerkannte Berufskrankheiten, neue Berufskrankheitenrenten und Todesfälle 
Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit nach 
Wirtschaftszweigen 2024 140 
TD Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
TD 1 Arbeitsunfähigkeit – Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 2024 142 
TD 2 Arbeitsunfähigkeit – Tage je Diagnose – 2024 143 
TD 3 Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschafzweigen, Geschlecht und Altersgruppen 
2024 144 
TD 4 Arbeitsunfähigkeit nach Diagnosegruppen, Geschlecht – Gesamt – 2024 145 
TD 5 Arbeitsunfähigkeit nach Diagnosegruppen, Geschlecht – Altersgruppe jünger 
als 45 Jahre – 2024 146 
TD 6 Arbeitsunfähigkeit nach Diagnosegruppen, Geschlecht – Altersgruppe 45 und 
älter – 2024 147 
TD 7 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Atmungssystems – 
Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 2024 148 
TD 8 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Atmungssystems – Tage je 
Diagnose – 2024 149 
TD 9 Arbeitsunfähigkeit infolge von Psychischen und Verhaltensstörungen – 
Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 2024 150 
TD 10 Arbeitsunfähigkeit infolge von Psychischen und Verhaltensstörungen – Tage 
je Diagnose – 2024 151 
TD 11 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Kreislaufsystems – 
Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 2024 152 
TD 12 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Kreislaufsystems – Tage je 
Diagnose – 2024 153 
TD 13 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Verdauungssystem – 
Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 2024 154 
TD 14 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Verdauungssystems – Tage 
je Diagnose – 2024 155 
TD 15 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und 
des Bindegewebes – Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 2024 156 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 102 –
Verzeichnis der Tabellen im Tabellenteil 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  101 
TD 16 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und 
des Bindegewebes – Tage je Diagnose – 2024 157 
TD 17 Arbeitsunfähigkeit infolge von Verletzungen, Vergiftungen und Unfällen – 
Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 2024 158 
TD 18 Arbeitsunfähigkeit infolge von Verletzungen, Vergiftungen und Unfällen – 
Tage je Diagnose – 2024 159 
TE Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsanforderungen 
TE 1 Arbeitsbedingungen und Belastungen nach Wirtschaftsbereich – Abhängig 
Beschäftigte – 2024 160 
TE 2 Einfluss auf die Arbeitsmenge (häufig oder manchmal/selten/nie) nach 
Wirtschaftsbereich – Arbeitsbedingungen und Belastungen von abhängig 
Beschäftigten – 2024 161 
TE 3 Arbeit selbst planen und einteilen (häufig oder manchmal/selten/nie) nach 
Wirtschaftsbereich – Arbeitsbedingungen und Belastungen von abhängig 
Beschäftigten – 2024 162 
TE 4 Einfluss wann Pause gemacht wird (häufig oder manchmal/selten/nie) nach 
Wirtschaftsbereich – Arbeitsbedingungen und Belastungen von abhängig 
Beschäftigten – 2024 163 
TF Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Gesundheitliche Beschwerden 
TF 1 Gesundheitliche Beschwerden nach Wirtschaftsbereich – Abhängig 
Beschäftigte – 2024 164 
TF 2 Einfluss auf die Arbeitsmenge (häufig oder manchmal/selten/nie) nach 
Wirtschaftsbereich – Gesundheitliche Beschwerden von abhängig 
Beschäftigten – 2024 165 
TF 3 Arbeit selbst planen und einteilen (häufig oder manchmal/selten/nie) nach 
Wirtschaftsbereich – Gesundheitliche Beschwerden von abhängig 
Beschäftigten – 2024 166 
TF 4 Einfluss wann Pause gemacht wird (häufig oder manchmal/selten/nie) nach 
Wirtschaftsbereich – Gesundheitliche Beschwerden von abhängig 
Beschäftigten – 2024 167 
TG Überbetrieblicher Arbeitsschutz – Gewerbeaufsicht 
TG 1 Besichtigungstätigkeit der Gewerbeaufsicht in den Jahren 2022 bis 2024 169 
TG 2 Personalressourcen der Arbeitsschutzbehörden der Länder 2024 dargestellt 
in Vollzeiteinheiten (Stichtag 30.06.2024) 170 
TG 3 In den Beanstandungen der Gewerbeaufsicht berührte Sachgebiete in den 
Jahren 2022 bis 2024 172 
TG 4 Durchsetzungsmaßnahmen der Gewerbeaufsicht in den Jahren 2022 bis 
2024 173 
TH Überbetrieblicher Arbeitsschutz – UV-Träger 
TH 1 Personalressourcen in der Prävention der Unfallversicherungsträger 2024 
dargestellt in Vollzeiteinheiten (Stichtag 30.06.2024) 174 
TH 2 Unternehmen und Vollzeitäquivalente bei den gewerblichen 
Berufsgenossenschaften in den Jahren 2022 bis 2024 175 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 103 –
Verzeichnis der Tabellen im Tabellenteil 
102  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TH 3 Aufsichtstätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in den Jahren 
2022 bis 2024 176 
TH 4 Aufsichts- und Beratungstätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherungsträger 
in den Jahren 2022 bis 2024 178 
TH 5 Beitragszuschläge und Beitragsnachlässe nach § 162 Abs. 1 SGB VII bei 
den gewerblichen Berufsgenossenschaften 2024 180 
TH 6 Durchsetzungsmaßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in 
den Jahren 2022 bis 2024 181 
TH 7 Anzahl der Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräfte in den Jahren 
2022 bis 2024 182 
TH 8 Anzahl der jährlich ausgebildeten Sicherheitsfachkräfte in den Jahren 2022 
bis 2024 182 
TI Aus-, Weiter- und Fortbildung 
TI 1 Schulungskurse 2024 183 
TK Prävention und Wirtschaftlichkeit 
TK 1 Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in den Jahren 
2023 und 2024 184 
TK 2 Aufwendungen für Prävention und Erste Hilfe in den Jahren 2023 und 2024 
in 1.000 € (Kontengruppe 59) 185 
TK 3 Renten der Unfallversicherungsträger in den Jahren 2022 bis 2024  186 
TK 4 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei nach Diagnosegruppen 2024 187 
TK 5 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Produzierendes Gewerbe 
(ohne Bergbau und Baugewerbe) nach Diagnosegruppen 2024 187 
TK 6 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Baugewerbe nach 
Diagnosegruppen 2024 188 
TK 7 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Handel, Verkehr und 
Gastgewerbe nach Diagnosegruppen 2024 188 
TK 8 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Information und 
Kommunikation nach Diagnosegruppen 2024 189 
TK 9 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Finanz- und 
Versicherungsdienstleister nach Diagnosegruppen 2024 189 
TK 10 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Grundstücks- und 
Wohnungswesen nach Diagnosegruppen 2024 190 
TK 11 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Unternehmensdienstleister 
nach Diagnosegruppen 2024 190 
TK 12 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Öffentliche und sonstige 
Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (ohne Unterhaltung, private Haushalte 
und exterritoriale Organisationen) nach Diagnosegruppen 2024 191 
TL Auf einen Blick – Daten der UV-Träger 
TL 1 Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung 2024 192 
TL 2 Länderstatistik für die Jahre 2022 bis 2024 198 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 104 –
Verzeichnis der Tabellen im Tabellenteil 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  103 
TM Zeitreihen 
TM 1 Entwicklung der Basiszahlen ab 1960 199 
TM 2 Entwicklung der Arbeitsunfälle absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente ab 
1960 200 
TM 3 Entwicklung der Arbeitsunfälle der gewerblichen Berufsgenossenschaften 
absolut und je 1 Mio. Arbeitsstunden ab 1970 202 
TM 4 Entwicklung der Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente nach 
ausgewählten Wirtschaftszweigen ab 2008 204 
TM 5  Entwicklung der Wegeunfälle absolut und je 1.000 bzw. je 1 Mio. gewichtete 
Versicherungsverhältnisse ab 1960 206 
TM 6 Entwicklung der anerkannten Berufskrankheiten nach 
Unfallversicherungsträgern ab 1978 207 
TM 7 Entwicklung ausgewählter Berufskrankheitengruppen ab 1995 208 
TM 8 Entwicklung der Berufskrankheiten ab 1960 210 
TM 9 Entwicklung ausgewählter Berufskrankheiten ab 1975 211 
TM 10 Entwicklung der Aufwendungen der Unfallversicherungsträger ab 1960 214 
TM 11 Abhängig Erwerbstätige (ohne Auszubildende), die an jedem bzw. 
mindestens der Hälfte der Arbeitstage abends / nachts / in Schichten 
arbeiten, in Prozent aller abhängig Erwerbstätigen ab 2017 215 
TM 12 Abhängig Beschäftigte nach Geschlecht, Teilzeit und Befristung ab 2017 216 
TM 131 Personalressourcen im Arbeitsschutz dargestellt in Vollzeiteinheiten ab 2014 217 
TS Schülerunfallgeschehen 
TS 1 Unfälle (Schul- und Schulwegunfälle) der Schülerinnen und Schüler, 
Studierenden und Kinder in Tagesbetreuung – Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand – in den Jahren 2022 bis 2024 218 
TS 2 Unfälle aus der Schülerunfallversicherung 2024 219 
TS 3 Schulwegunfälle 2024 219 
TS 4 Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler und Studierende sowie 
Kinder in Tagesbetreuung – Versicherte, Unfälle, Berufskrankheiten sowie 
Aufwendungen – ab 1975 220 
 
 
1  Die Tabelle TM 13 zur Entwicklung der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde entfällt. An ihre Stelle tritt
erneut die ehemalige Tabelle TM 14 zu Personalressourcen im Arbeitsschutz. Derzeit werden neue Erhebungswege zur
Erfassung der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde geprüft. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 105 –
104 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
Tabellenteil 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 105 
Tabellenteil
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 107 –
TA – Rahmendaten 
106 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TA Rahmendaten 
TA 1 Erwerbstätige nach Wirtschaftszweigen 
in den Jahren 2022 bis 2024  
Wirtschaftszweige1 
Erwerbstätige in 1.000 Veränderungen 
2024 2023 20222 
von 2024 zu 2023 von 2023 zu 2022 
absolut % absolut % 
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 486 508 519 -22 -4,3 -11 -2,1
B–E Produzierendes Gewerbe ohne 
Baugewerbe 8.516 8.539 8.665 -23 -0,3 -126 -1,5
F Baugewerbe 2.759 2.825 2.623 -66 -2,3 +202 +7,7
G–I Handel, Verkehr und Gastgewerbe 8.936 8.993 8.705 -57 -0,6 +288 +3,3
J Information und Kommunikation 1.727 1.677 1.627 +50 +3,0 +50 +3,1
K Finanz- und 
Versicherungsdienstleister 1.334 1.314 1.285 +20 +1,5 +29 +2,3
L Grundstücks- und Wohnungswesen 400 396 389 +4 +1,0 +7 +1,8
M–N Unternehmensdienstleister 4.326 4.321 4.288 +5 +0,1 +33 +0,8
O–U Öffentliche und sonstige 
Dienstleister, Erziehung, Gesundheit  14.254 13.953 13.898 +301 +2,2 +55 +0,4
A–U Gesamt 42.739 42.527 42.015 +212 +0,5 +512 +1,2
A–U Männer 22.671 22.566 22.322 +105 +0,5 +244 +1,1
A–U Frauen 20.067 19.962 19.693 +105 +0,5 +269 +1,4
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 04.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei  
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA 
Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022); Basis = Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten 
Rundungsfehler 
TA 2 Erwerbstätige nach Stellung im Beruf 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Stellung im Beruf 
Erwerbstätige in 1.000 Veränderungen 
2024 2023 2022 
von 2024 zu 2023 von 2023 zu 2022 
absolut % absolut % 
Selbstständige einschließlich 
mithelfenden Familienangehörigen 3.653 3.729 3.730 -76 -2,0 -1 +0,0
Beamtinnen und Beamte 2.144 2.125 2.119 +19 +0,9 +6 +0,3
Angestellte, Arbeiterinnen und 
Arbeiter, Auszubildende 36.941 36.672 36.167 +269 +0,7 +505 +1,4
Gesamt 42.739 42.527 42.015 +212 +0,5 +512 +1,2
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 09.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei  
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA 
Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022); Basis = Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten  
Rundungsfehler
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
2 Gesamt einschließlich Fälle ohne Angabe 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 108 –
TA – Rahmendaten 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  107 
TA 3   Bevölkerung, Erwerbstätige und Erwerbstätigenquoten nach Alter 
 in den Jahren 2022 bis 2024 
Alter 
Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren 
Bevölkerung in 1.000 Erwerbstätige in 1.000 Erwerbstätigenquote in % 
von ... bis unter ... 
Jahren 2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 
15–20 3.952 3.919 3.833 1.142 1.109 1.085 28,9 28,3 28,3 
Männer 2.068 2.023 1.967 632 602 601 30,6 29,8 30,6 
Frauen 1.884 1.896 1.867 510 507 484 27,1 26,7 25,9 
20–25 4.365 4.361 4.352 3.071 3.070 3.032 70,4 70,4 69,7 
Männer 2.251 2.250 2.247 1.626 1.626 1.605 72,2 72,3 71,4 
Frauen 2.114 2.111 2.105 1.445 1.443 1.427 68,4 68,4 67,8 
25–30 4.864 4.781 4.705 4.028 3.938 3.838 82,8 82,4 81,6 
Männer 2.539 2.482 2.429 2.166 2.120 2.054 85,3 85,4 84,6 
Frauen 2.325 2.299 2.276 1.862 1.818 1.784 80,1 79,1 78,4 
30–35 5.405 5.500 5.505 4.556 4.648 4.638 84,3 84,5 84,3 
Männer 2.781 2.821 2.822 2.482 2.535 2.526 89,2 89,9 89,5 
Frauen 2.623 2.679 2.683 2.074 2.113 2.111 79,1 78,9 78,7 
35–40 5.612 5.456 5.350 4.773 4.635 4.563 85,0 85,0 85,3 
Männer 2.854 2.770 2.713 2.577 2.502 2.464 90,3 90,3 90,8 
Frauen 2.757 2.686 2.636 2.196 2.132 2.099 79,7 79,4 79,6 
40–45 5.371 5.360 5.221 4.661 4.648 4.520 86,8 86,7 86,6 
Männer 2.683 2.688 2.608 2.428 2.443 2.367 90,5 90,9 90,8 
Frauen 2.688 2.673 2.613 2.232 2.205 2.153 83,0 82,5 82,4 
45–50 4.942 4.853 4.822 4.325 4.240 4.214 87,5 87,4 87,4 
Männer 2.467 2.422 2.398 2.230 2.184 2.170 90,4 90,2 90,5 
Frauen 2.475 2.431 2.424 2.095 2.055 2.044 84,6 84,5 84,3 
50–55 5.412 5.748 6.065 4.678 4.970 5.252 86,4 86,5 86,6 
Männer 2.711 2.871 3.063 2.420 2.570 2.743 89,3 89,5 89,6 
Frauen 2.701 2.877 3.001 2.258 2.399 2.510 83,6 83,4 83,6 
55–60 6.621 6.753 6.803 5.520 5.609 5.596 83,4 83,1 82,3 
Männer 3.303 3.375 3.406 2.868 2.921 2.925 86,8 86,5 85,9 
Frauen 3.318 3.378 3.397 2.652 2.689 2.671 79,9 79,6 78,6 
60–65 6.397 6.196 5.995 4.263 4.049 3.791 66,6 65,3 63,2 
Männer 3.162 3.054 2.948 2.228 2.116 1.985 70,5 69,3 67,3 
Frauen 3.236 3.142 3.047 2.035 1.933 1.806 62,9 61,5 59,3 
Gesamt  
15–65 52.941 52.927 52.651 41.017 40.916 40.529 77,5 77,3 77,0 
Männer 26.819 26.756 26.601 21.657 21.619 21.440 80,8 80,8 80,6 
Frauen 26.121 26.172 26.049 19.359 19.294 19.089 74,1 73,7 73,3 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 13.06.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei  
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA 
Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022); Basis = Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten 
Rundungsfehler
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 109 –
TA – Rahmendaten 
108  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TA 4  Erwerbstätige nach Berufsgruppen  
 in den Jahren 2022 bis 2024 
Berufsgruppen1 
Erwerbstätige in 1.000 Veränderungen 
2024 2023 2022 
von 2024 zu 2023 von 2023 zu 2022 
absolut % absolut % 
11 Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe 487 521 537 -34 -6,5 -16 -3,0 
12 Gartenbauberufe und Floristik 385 388 391 -3 -0,8 -3 -0,8 
21 Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Glas- und 
Keramikherstellung und -verarbeitung 139 137 147 +2 +1,5 -10 -6,8 
22 Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- 
und -verarbeitung 500 531 553 -31 -5,8 -22 -4,0 
23 Papier- und Druckberufe, technische 
Mediengestaltung 423 420 429 +3 +0,7 -9 -2,1 
24 Metallerzeugung und -bearbeitung, 
Metallbauberufe 1.034 1.100 1.143 -66 -6,0 -43 -3,8 
25 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe 2.183 2.192 2.148 -9 -0,4 +44 +2,0 
26 Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe 1.351 1.332 1.338 +19 +1,4 -6 -0,4 
27 Technische Forschungs-, Entwicklungs-, 
Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe 1.275 1.212 1.200 +63 +5,2 +12 +1,0 
28 Textil- und Lederberufe 145 149 155 -4 -2,7 -6 -3,9 
29 Lebensmittelherstellung und -verarbeitung 886 873 873 +13 +1,5 +0 +0,0 
31 Bauplanungs-, Architektur- und 
Vermessungsberufe 447 441 446 +6 +1,4 -5 -1,1 
32 Hoch- und Tiefbauberufe 620 672 666 -52 -7,7 +6 +0,9 
33 (Innen-) Ausbauberufe 506 528 518 -22 -4,2 +10 +1,9 
34 Gebäude- und versorgungstechnische Berufe 904 879 893 +25 +2,8 -14 -1,6 
41 Mathematik-, Biologie-, Chemie- und 
Physikberufe 479 498 491 -19 -3,8 +7 +1,4 
42 Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe 105 98 92 +7 +7,1 +6 +6,5 
43 Informatik-, Informations- und 
Kommunikationstechnologieberufe 1.521 1.421 1.411 +100 +7,0 +10 +0,7 
51 Verkehrs- und Logistikberufe (außer 
Fahrzeugführung) 2.217 2.243 2.260 -26 -1,2 -17 -0,8 
52 Führer und Führerinnen von Fahrzeug- und 
Transportgeräten 1.251 1.267 1.218 -16 -1,3 +49 +4,0 
53 Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe 789 755 764 +34 +4,5 -9 -1,2 
 
1 Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010, überarbeitete Fassung 2020 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 110 –
TA – Rahmendaten 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  109 
Berufsgruppen1 
Erwerbstätige in 1.000 Veränderungen 
2024 2023 2022 
von 2024 zu 2023 von 2023 zu 2022 
absolut % absolut % 
54 Reinigungsberufe  1.098 1.130 1.148 -32 -2,8 -18 -1,6 
61 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe 1.304 1.300 1.375 +4 +0,3 -75 -5,5 
62 Verkaufsberufe 2.550 2.627 2.588 -77 -2,9 +39 +1,5 
63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 1.150 1.120 1.052 +30 +2,7 +68 +6,5 
71 Berufe in Unternehmensführung und  
-organisation 4.984 4.956 4.699 +28 +0,6 +257 +5,5 
72 Berufe in Finanzdienstleistungen, 
Rechnungswesen und Steuerberatung 1.747 1.716 1.697 +31 +1,8 +19 +1,1 
73 Berufe in Recht und Verwaltung 1.765 1.743 1.777 +22 +1,3 -34 -1,9 
81 Medizinische Gesundheitsberufe 3.558 3.447 3.284 +111 +3,2 +163 +5,0 
82 Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- 
und Wellnessberufe, Medizintechnik 1.157 1.158 1.200 -1 -0,1 -42 -3,5 
83 Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche 
Berufe, Theologie 2.384 2.338 2.255 +46 +2,0 +83 +3,7 
84 Lehrende und ausbildende Berufe 1.930 1.878 1.844 +52 +2,8 +34 +1,8 
91 Sprach-, literatur-, geistes-, gesellschafts- und 
wirtschaftswissenschaftliche Berufe 168 152 159 +16 +10,5 -7 -4,4 
92 Werbung, Marketing, kaufmännische und 
redaktionelle Medienberufe 737 732 694 +5 +0,7 +38 +5,5 
93 Produktdesign und kunsthandwerkliche Berufe, 
bildende Kunst, Musikinstrumentenbau 137 149 154 -12 -8,1 -5 -3,2 
94 Darstellende und unterhaltende Berufe 254 251 247 +3 +1,2 +4 +1,6 
01 Angehörige der regulären Streitkräfte 169 171 170 -2 -1,2 +1 +0,6 
Gesamt2 42.739 42.527 42.015 +212 +0,5 +512 +1,2 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 09.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei  
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA 
Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022); Basis = Bevölkerung an Hauptwohnsitzhaushalten 
Rundungsfehler 
 
2 In den Jahren 2021 und 2020 einschließlich Fälle ohne Angabe 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 111 –
TA – Rahmendaten 
110 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TA 5 Zahl der Betriebe und Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftsgruppen in Deutschland 
– Betrachtung: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hauptbeschäftigung –
in den Jahren 2023 und 2024
Code 
Wirtschaftszweige1 
von … bis …  
Beschäftigte 
Betriebe mit mindestens einem 
sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten in Hauptbeschäftigung 
Sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigte in Hauptbeschäftigung 
2024 2023 Veränd. in % 2024 2023 Veränd. in % 
A Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 57.747 58.656 -1,5 252.940 256.585 -1,4
1–5 48.319 49.168 -1,7 87.818 89.267 -1,6
6–9 4.305 4.263 +1,0 30.870 30.555 +1,0
10–19 3.057 3.071 -0,5 40.700 40.900 -0,5
20–49 1.604 1.698 -5,5 47.319 49.964 -5,3
50–99 343 341 +0,6 22.677 22.947 -1,2
100–199 91 89 +2,2 11.941 11.754 +1,6
200–499 23 21 +9,5 5.816 5.566 +4,5
500 und mehr 5 5 - 5.799 5.632 +3,0
B–E Produzierendes Gewerbe ohne 
Baugewerbe 175.962 179.894 -2,2 7.361.721 7.399.900 -0,5
1–5 80.060 82.094 -2,5 187.352 192.310 -2,6
6–9 22.785 23.515 -3,1 166.765 172.038 -3,1
10–19 25.427 25.999 -2,2 348.802 357.136 -2,3
20–49 23.272 23.646 -1,6 722.276 733.711 -1,6
50–99 10.901 11.043 -1,3 760.983 770.633 -1,3
100–199 6.884 6.944 -0,9 956.021 967.265 -1,2
200–499 4.610 4.622 -0,3 1.418.679 1.417.609 +0,1
500 und mehr 2.023 2.031 -0,4 2.800.843 2.789.198 +0,4
F Baugewerbe 236.082 240.322 -1,8 1.974.642 2.003.765 -1,5
1–5 152.223 154.858 -1,7 351.065 358.606 -2,1
6–9 34.958 35.738 -2,2 253.506 258.764 -2,0
10–19 28.946 29.516 -1,9 386.922 394.440 -1,9
20–49 15.013 15.191 -1,2 437.327 442.739 -1,2
50–99 3.323 3.410 -2,6 223.326 229.048 -2,5
100–199 1.166 1.170 -0,3 156.114 157.805 -1,1
200–499 386 375 +2,9 111.616 109.642 +1,8
500 und mehr 67 64 +4,7 54.766 52.721 +3,9
G–I Handel, Verkehr und Gastgewerbe 622.444 630.489 -1,3 7.618.354 7.611.284 +0,1
1–5 384.583 391.864 -1,9 873.230 888.223 -1,7
6–9 85.502 86.117 -0,7 621.053 625.379 -0,7
10–19 76.402 76.685 -0,4 1.028.949 1.032.483 -0,3
20–49 51.109 50.997 +0,2 1.541.077 1.536.044 +0,3
50–99 15.175 15.217 -0,3 1.038.069 1.041.751 -0,4
100–199 6.163 6.104 +1,0 840.830 833.525 +0,9
200–499 2.704 2.714 -0,4 794.506 800.455 -0,7
500 und mehr 806 791 +1,9 880.640 853.424 +3,2
J Information und Kommunikation 69.453 69.909 -0,7 1.348.116 1.339.349 +0,7
1–5 41.329 41.839 -1,2 85.290 86.279 -1,1
6–9 7.966 7.941 +0,3 58.097 57.954 +0,2
10–19 8.178 8.332 -1,8 111.564 113.564 -1,8
20–49 6.814 6.652 +2,4 209.237 204.478 +2,3
50–99 2.740 2.728 +0,4 190.287 188.556 +0,9
100–199 1.441 1.437 +0,3 199.095 197.334 +0,9
200–499 739 734 +0,7 223.265 221.098 +1,0
500 und mehr 246 246 - 271.281 270.086 +0,4
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 112 –
TA – Rahmendaten 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  111 
Code 
Wirtschaftszweige1  
von … bis …  
Beschäftigte 
Betriebe mit mindestens einem 
sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten in Hauptbeschäftigung 
Sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigte in Hauptbeschäftigung 
2024 2023 Veränd. in % 2024 2023 Veränd. in % 
K Finanz- und 
Versicherungsdienstleister 61.373 62.079 -1,1 979.851 964.521 +1,6 
1–5 47.463 48.231 -1,6 86.801 88.184 -1,6 
6–9 4.741 4.719 +0,5 34.204 33.959 +0,7 
10–19 3.638 3.619 +0,5 48.659 48.629 +0,1 
20–49 2.709 2.704 +0,2 83.973 83.617 +0,4 
50–99 1.174 1.167 +0,6 81.914 81.640 +0,3 
100–199 766 777 -1,4 107.859 109.872 -1,8 
200–499 581 570 +1,9 179.569 175.522 +2,3 
500 und mehr  301 292 +3,1 356.872 343.098 +4,0 
L Grundstücks- und Wohnungswesen 67.012 67.491 -0,7 309.478 306.137 +1,1 
1–5 57.295 57.842 -0,9 96.422 97.074 -0,7 
6–9 4.370 4.365 +0,1 31.401 31.300 +0,3 
10–19 3.053 3.050 +0,1 40.605 40.410 +0,5 
20–49 1.588 1.536 +3,4 46.947 45.734 +2,7 
50–99 427 426 +0,2 29.546 29.496 +0,2 
100–199 175 172 +1,7 22.810 22.879 -0,3 
200–499 80 81 -1,2 23.861 24.768 -3,7 
500 und mehr  24 19 +26,3 17.886 14.476 +23,6 
M–N Unternehmensdienstleister 340.440 342.394 -0,6 4.832.219 4.860.963 -0,6 
1–5 225.007 226.904 -0,8 464.934 468.673 -0,8 
6–9 38.820 38.975 -0,4 281.719 282.841 -0,4 
10–19 35.386 35.169 +0,6 478.454 474.967 +0,7 
20–49 24.291 24.086 +0,9 737.265 730.670 +0,9 
50–99 8.989 9.146 -1,7 620.519 632.296 -1,9 
100–199 4.622 4.791 -3,5 634.208 658.984 -3,8 
200–499 2.518 2.515 +0,1 752.057 748.880 +0,4 
500 und mehr  807 808 -0,1 863.063 863.652 -0,1 
O–U Öffentliche und sonstige 
Dienstleister, Erziehung, Gesundheit 506.460 510.382 -0,8 10.157.412 9.964.697 +1,9 
1–5 312.601 318.131 -1,7 706.177 716.432 -1,4 
6–9 65.782 66.033 -0,4 474.757 476.569 -0,4 
10–19 55.263 54.530 +1,3 745.250 735.017 +1,4 
20–49 39.136 38.488 +1,7 1.193.399 1.174.831 +1,6 
50–99 17.276 17.129 +0,9 1.206.555 1.195.151 +1,0 
100–199 8.896 8.729 +1,9 1.223.241 1.199.370 +2,0 
200–499 4.997 4.934 +1,3 1.525.775 1.513.560 +0,8 
500 und mehr  2.509 2.408 +4,2 3.082.258 2.953.767 +4,4 
 Gesamt2 2.138.116 2.162.420 -1,1 34.837.102 34.709.056 +0,4 
1–5 1.349.963 1.371.679 -1,6 2.940.609 2.986.106 -1,5 
6–9 269.265 271.700 -0,9 1.952.636 1.969.604 -0,9 
10–19 239.364 239.985 -0,3 3.230.089 3.237.718 -0,2 
20–49 165.543 165.004 +0,3 5.019.035 5.001.970 +0,3 
50–99 60.351 60.608 -0,4 4.174.062 4.191.591 -0,4 
100–199 30.204 30.214 -0,0 4.152.119 4.158.913 -0,2 
200–499 16.638 16.566 +0,4 5.035.144 5.017.100 +0,4 
500 und mehr  6.788 6.664 +1,9 8.333.408 8.146.054 +2,3 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Sonderauswertung); Stichtag 30.06. des Jahres 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie im Anhang (Glossar) beschrieben 
Rundungsfehler 
 
2 Gesamtsumme enthält auch Betriebe und Beschäftigte, die keinem Wirtschaftszweig zuzuordnen sind. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 113 –
TA – Rahmendaten 
112 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TA 6 Zahl der Betriebe und Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftsgruppen in Deutschland 
– Betrachtung: sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse –
in den Jahren 2023 und 2024
Code 
Wirtschaftszweige1 
von … bis …  
Beschäftigte 
Betriebe mit mindestens einem
sozialversicherungspflichtigen oder
geringfügigen Beschäftigungsverhältnis 
Sozialversicherungspflichtige oder 
geringfügige 
Beschäftigungsverhältnisse 
2024 2023 Veränd. in % 2024 2023 Veränd. in % 
A Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 85.953 86.625 -0,8 463.803 467.107 -0,7
1–5 68.051 68.782 -1,1 137.720 137.830 -0,1
6–9 8.323 8.231 +1,1 59.713 59.053 +1,1
10–19 5.777 5.747 +0,5 76.390 76.033 +0,5
20–49 2.889 2.931 -1,4 85.064 86.190 -1,3
50–99 617 627 -1,6 40.982 41.922 -2,2
100–199 201 216 -6,9 26.693 28.667 -6,9
200–499 79 75 +5,3 22.411 22.499 -0,4
500 und mehr 16 16 - 14.830 14.913 -0,6
B–E Produzierendes Gewerbe ohne 
Baugewerbe 200.892 205.151 -2,1 7.951.416 8.000.555 -0,6
1–5 87.914 89.910 -2,2 210.148 214.201 -1,9
6–9 26.986 27.797 -2,9 198.303 204.135 -2,9
10–19 31.320 31.914 -1,9 429.567 437.493 -1,8
20–49 28.135 28.702 -2,0 870.517 886.199 -1,8
50–99 12.174 12.345 -1,4 849.959 861.449 -1,3
100–199 7.432 7.516 -1,1 1.031.243 1.045.204 -1,3
200–499 4.818 4.858 -0,8 1.478.356 1.487.112 -0,6
500 und mehr 2.113 2.109 +0,2 2.883.323 2.864.762 +0,6
F Baugewerbe 274.675 278.222 -1,3 2.345.038 2.373.300 -1,2
1–5 171.453 173.195 -1,0 406.320 410.690 -1,1
6–9 42.651 43.733 -2,5 309.703 317.435 -2,4
10–19 36.384 36.819 -1,2 486.031 491.912 -1,2
20–49 18.658 18.817 -0,8 542.418 546.280 -0,7
50–99 3.778 3.906 -3,3 254.118 261.602 -2,9
100–199 1.276 1.283 -0,5 171.217 172.470 -0,7
200–499 404 400 +1,0 117.407 116.565 +0,7
500 und mehr 71 69 +2,9 57.824 56.346 +2,6
G–I Handel, Verkehr und Gastgewerbe 762.266 771.214 -1,2 10.710.642 10.652.355 +0,5
1–5 409.122 418.503 -2,2 977.415 995.230 -1,8
6–9 116.882 117.850 -0,8 854.352 860.113 -0,7
10–19 121.621 121.204 +0,3 1.648.470 1.640.631 +0,5
20–49 78.953 78.284 +0,9 2.372.659 2.350.343 +0,9
50–99 22.782 22.650 +0,6 1.545.083 1.541.267 +0,2
100–199 8.439 8.299 +1,7 1.139.037 1.123.246 +1,4
200–499 3.398 3.362 +1,1 996.027 987.488 +0,9
500 und mehr 1.069 1.062 +0,7 1.177.599 1.154.037 +2,0
J Information und Kommunikation 85.419 85.837 -0,5 1.489.566 1.487.546 +0,1
1–5 53.223 53.682 -0,9 109.036 109.764 -0,7
6–9 9.432 9.353 +0,8 68.794 68.182 +0,9
10–19 9.565 9.753 -1,9 130.046 132.561 -1,9
20–49 7.660 7.491 +2,3 235.079 229.861 +2,3
50–99 2.955 2.978 -0,8 204.704 205.364 -0,3
100–199 1.525 1.523 +0,1 210.588 209.858 +0,3
200–499 799 793 +0,8 241.971 239.597 +1,0
500 und mehr 260 264 -1,5 289.348 292.359 -1,0
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 114 –
TA – Rahmendaten 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  113 
Code 
Wirtschaftszweige1  
von … bis …  
Beschäftigte 
Betriebe mit mindestens einem
sozialversicherungspflichtigen oder
geringfügigen Beschäftigungsverhältnis 
Sozialversicherungspflichtige oder 
geringfügige 
Beschäftigungsverhältnisse 
2024 2023 Veränd. in % 2024 2023 Veränd. in % 
K Finanz- und 
Versicherungsdienstleister 82.448 83.025 -0,7 1.072.569 1.058.132 +1,4 
1–5 65.145 65.801 -1,0 129.385 130.462 -0,8 
6–9 6.966 6.943 +0,3 49.884 49.603 +0,6 
10–19 4.485 4.424 +1,4 59.193 58.804 +0,7 
20–49 2.909 2.929 -0,7 89.225 89.852 -0,7 
50–99 1.230 1.238 -0,6 84.863 86.419 -1,8 
100–199 812 802 +1,2 113.731 113.082 +0,6 
200–499 590 591 -0,2 181.706 181.587 +0,1 
500 und mehr  311 297 +4,7 364.582 348.323 +4,7 
L Grundstücks- und Wohnungswesen 203.561 206.982 -1,7 590.441 586.044 +0,8 
1–5 186.998 190.538 -1,9 286.609 290.177 -1,2 
6–9 8.359 8.357 +0,0 59.800 59.552 +0,4 
10–19 5.105 5.043 +1,2 67.209 65.882 +2,0 
20–49 2.248 2.193 +2,5 65.969 64.325 +2,6 
50–99 517 532 -2,8 35.244 36.308 -2,9 
100–199 221 213 +3,8 28.976 28.349 +2,2 
200–499 83 85 -2,4 24.481 25.794 -5,1 
500 und mehr  30 21 +42,9 22.153 15.657 +41,5 
M–N Unternehmensdienstleister 444.015 445.239 -0,3 6.433.241 6.461.259 -0,4 
1–5 289.935 292.165 -0,8 615.680 619.460 -0,6 
6–9 53.143 52.523 +1,2 386.251 381.371 +1,3 
10–19 47.771 47.580 +0,4 644.259 641.088 +0,5 
20–49 31.537 31.025 +1,7 953.139 936.786 +1,7 
50–99 11.355 11.476 -1,1 782.323 790.441 -1,0 
100–199 5.791 5.976 -3,1 796.134 823.465 -3,3 
200–499 3.300 3.317 -0,5 991.252 997.462 -0,6 
500 und mehr  1.183 1.177 +0,5 1.264.203 1.271.186 -0,5 
O–U Öffentliche und sonstige 
Dienstleister, Erziehung, Gesundheit 892.941 915.452 -2,5 12.471.586 12.272.164 +1,6 
1–5 630.158 654.258 -3,7 1.113.002 1.143.838 -2,7 
6–9 93.007 93.861 -0,9 674.887 680.663 -0,8 
10–19 79.561 78.593 +1,2 1.067.643 1.053.733 +1,3 
20–49 50.797 49.990 +1,6 1.533.989 1.511.492 +1,5 
50–99 20.195 19.968 +1,1 1.409.192 1.394.281 +1,1 
100–199 10.742 10.487 +2,4 1.474.836 1.440.837 +2,4 
200–499 5.692 5.582 +2,0 1.734.811 1.702.663 +1,9 
500 und mehr  2.789 2.713 +2,8 3.463.226 3.344.657 +3,5 
 Gesamt2 3.035.106 3.079.703 -1,4 43.533.589 43.362.174 +0,4 
1–5 1.964.820 2.008.701 -2,2 3.989.098 4.054.189 -1,6 
6–9 365.820 368.700 -0,8 2.662.185 2.680.478 -0,7 
10–19 341.616 341.104 +0,2 4.609.166 4.598.467 +0,2 
20–49 223.799 222.369 +0,6 6.748.430 6.701.519 +0,7 
50–99 75.607 75.722 -0,2 5.206.745 5.219.195 -0,2 
100–199 36.439 36.316 +0,3 4.992.455 4.985.319 +0,1 
200–499 19.163 19.063 +0,5 5.788.422 5.760.767 +0,5 
500 und mehr  7.842 7.728 +1,5 9.537.088 9.362.240 +1,9 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Sonderauswertung); Stichtag 30.06. des Jahres 
Rundungsfehler 
 
2 Gesamtsumme enthält auch Betriebe und sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die keinem Wirtschaftszweig zuzuordnen sind. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 115 –
TA – Rahmendaten 
114 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TA 7 Bevölkerung, Erwerbstätige und Erwerbstätigenquoten nach Ländern 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Land 
Altersgruppe 15 bis unter 65 Jahre 
Bevölkerung in 1.000 Erwerbstätige in 1.000 Erwerbstätigenquote in % 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 
Baden-Württemberg 7.249 7.247 7.211 5.777 5.754 5.690 79,7 79,4 78,9 
Bayern 8.534 8.511 8.458 6.883 6.862 6.776 80,7 80,6 80,1 
Berlin 2.449 2.432 2.374 1.810 1.799 1.790 73,9 74,0 75,4 
Brandenburg 1.536 1.541 1.538 1.200 1.190 1.201 78,1 77,2 78,1 
Bremen 454 450 445 322 319 310 71,0 70,8 69,7 
Hamburg 1.256 1.238 1.220 949 937 922 75,6 75,7 75,6 
Hessen 4.032 4.028 3.985 3.083 3.080 3.000 76,5 76,5 75,3 
Mecklenburg-
Vorpommern 937 943 941 714 723 716 76,2 76,6 76,1 
Niedersachsen 5.039 5.041 5.028 3.905 3.893 3.877 77,5 77,2 77,1 
Nordrhein-Westfalen 11.462 11.506 11.465 8.631 8.613 8.518 75,3 74,9 74,3 
Rheinland-Pfalz 2.603 2.600 2.594 2.037 2.022 1.997 78,3 77,8 77,0 
Saarland 624 631 636 464 472 471 74,3 74,8 74,1 
Sachsen 2.404 2.397 2.398 1.890 1.896 1.898 78,6 79,1 79,2 
Sachsen-Anhalt 1.268 1.270 1.270 970 969 974 76,5 76,3 76,7 
Schleswig-Holstein 1.846 1.837 1.829 1.417 1.410 1.408 76,8 76,7 76,9 
Thüringen 1.248 1.254 1.258 965 977 981 77,4 77,9 78,0 
Gesamt 52.941 52.927 52.650 41.016 40.915 40.528 77,5 77,3 77,0 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 25.06.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei  
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden) 
Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022); Basis = Bevölkerung an Hauptwohnsitzhaushalten  
Rundungsfehler
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 116 –
TA – Rahmendaten 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  115 
TA 8  Abhängig Erwerbstätige (ohne Auszubildende) mit Nachtarbeit in Prozent aller 
 abhängig Erwerbstätigen nach Alter und Geschlecht1 
 in den Jahren 2023 und 2024 
Alter 
Anteil der abhängig Erwerbstätigen mit Nachtarbeit an ... Arbeitstag(e)  
(Arbeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr) 
in % 
2024 2023 
von ... bis unter ... 
Jahren Gesamt jedem 
mindestens 
der Hälfte 
der 
weniger als 
der Hälfte 
der 
Gesamt jedem 
mindestens 
der Hälfte 
der 
weniger als 
der Hälfte 
der 
15–25 10,9 2,1 3,2 5,5 10,7 1,9 3,1 5,7 
Männer 12,9 3,1 3,9 6,0 12,4 2,4 3,6 6,3 
Frauen 8,8 1,4 2,7 4,8 8,9 1,4 2,5 4,9 
25–35 11,2 2,3 2,9 5,9 11,3 2,3 3,0 6,0 
Männer 14,3 3,2 3,8 7,3 14,4 3,1 3,9 7,4 
Frauen 7,6 1,3 2,0 4,3 7,7 1,3 2,1 4,3 
35–45 10,0 2,3 2,7 5,0 10,1 2,4 2,5 5,2 
Männer 13,1 3,0 3,6 6,4 13,0 3,0 3,3 6,8 
Frauen 6,6 1,5 1,6 3,5 6,8 1,6 1,6 3,5 
45–55 9,2 2,3 2,4 4,6 9,0 2,2 2,4 4,4 
Männer 12,4 3,3 3,1 6,1 11,9 2,9 3,2 5,9 
Frauen 6,0 1,3 1,6 3,1 6,1 1,5 1,7 3,0 
55–65 7,9 2,2 2,0 3,7 7,7 2,1 2,1 3,5 
Männer 10,1 2,8 2,5 4,8 9,9 2,7 2,7 4,6 
Frauen 5,6 1,7 1,5 2,5 5,5 1,6 1,4 2,5 
Gesamt 
15–65 9,7 2,3 2,6 4,8 9,6 2,2 2,5 4,8 
Männer  12,5 3,1 3,3 6,1 12,3 2,9 3,3 6,2 
Frauen 6,6 1,4 1,7 3,4 6,7 1,5 1,8 3,4 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 18.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei  
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA 
Daten auf Grundlage des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022) berechnet; Basis = Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten 
Rundungsfehler 
 
1 In den 4 Wochen vor der Befragung 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 117 –
TA – Rahmendaten 
116 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TA 9 Abhängig Erwerbstätige (ohne Auszubildende) mit besonderen zeitlichen Arbeitsbedingungen 
in Prozent aller abhängig Erwerbstätigen nach Geschlecht1 
in den Jahren 2023 und 2024 
Besondere Arbeitszeitbedingungen 
Anteil der abhängig Erwerbstätigen in % 
2024 2023 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
Samstagsarbeit 25,1 24,4 25,9 25,6 25,0 26,3 
an jedem Samstag 5,0 4,9 5,0 5,0 5,0 5,0 
an mindestens zwei Samstagen 10,8 9,7 12,0 11,0 10,0 12,1 
an einem Samstag 9,3 9,8 8,9 9,6 10,0 9,1 
Sonntagsarbeit 14,5 14,3 14,7 14,7 14,4 15,0 
an jedem Sonntag  2,3 2,5 2,1 2,2 2,4 2,1 
an mindestens zwei Sonntagen 6,2 5,7 6,7 6,3 5,7 6,9 
an einem Sonntag 6,0 6,1 5,9 6,1 6,2 6,0 
Feiertagsarbeit 6,3 6,6 6,0 6,2 6,4 6,0 
an jedem Feiertag 2,0 2,4 1,6 2,0 2,3 1,7 
an mindestens zwei Feiertagen 1,5 1,5 1,5 1,5 1,4 1,5 
an einem Feiertag 2,8 2,8 2,8 2,8 2,7 2,9 
kein Feiertag im Zeitraum 18,7 18,4 19,0 17,7 17,5 17,9 
Abendarbeit2 25,6 28,0 23,0 25,6 28,1 23,0 
an jedem Arbeitstag  5,4 6,0 4,7 5,5 6,1 4,8 
mind. der Hälfte der Arbeitstage 8,7 9,6 7,8 8,8 9,5 8,0 
weniger als der Hälfte der Arbeitstage 11,5 12,4 10,6 11,4 12,4 10,2 
Schichtarbeit 14,6 16,2 12,7 14,6 16,3 12,8 
an jedem Arbeitstag  11,0 12,7 9,2 10,9 12,6 9,2 
mind. der Hälfte der Arbeitstage 2,2 2,3 2,1 2,4 2,5 2,2 
weniger als der Hälfte der Arbeitstage 1,3 1,3 1,4 1,3 1,3 1,3 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 18.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei  
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA 
Daten auf Grundlage des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022) berechnet; Basis = Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten 
Rundungsfehler
1 In den 4 Wochen vor der Befragung 
2 zwischen 18 Uhr und 23 Uhr 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 118 –
TA – Rahmendaten 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  117 
TA 10    Vollzeitäquivalente, Versicherte, ungewichtete und gewichtete  
  Versicherungsverhältnisse in 1.000, Arbeitsstunden in Mio. 
  in den Jahren 2022 bis 2024 
 2024 2023 2022 
Veränderung in % 
von 2024  
zu 2023 
von 2023  
zu 2022 
Vollzeitäquivalente in Tsd. 44.948,4 44.547,5 44.400,8 +0,9 +0,3 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 33.813,3 34.329,0 34.161,0 -1,5 +0,5 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 1.241,5 1.231,0 1.293,6 +0,9 -4,8 
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 9.893,6 8.987,5 8.946,1 +10,1 +0,5 
Versicherte1 in Tsd.  71.366,7 70.404,4 67.850,8 +1,4 +3,8 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 3.141,2 3.156,3 3.207,9 -0,5 -1,6 
Versicherungsverhältnisse in Tsd. 109.242,2 106.543,5 102.765,1 +2,5 +3,7 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 74.476,4 73.972,6 70.860,1 +0,7 +4,4 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 3.141,2 3.156,3 3.207,9 -0,5 -1,6 
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 31.624,6 29.414,6 28.697,0 +7,5 +2,5 
Gewichtete2
Versicherungsverhältnisse in Tsd. 59.188,4 59.035,4 55.904,2 +0,3 +5,6 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 47.517,4 47.876,4 44.834,9 -0,7 +6,8 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 3.141,2 3.156,3 3.207,9 -0,5 -1,6 
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 8.529,8 8.002,6 7.861,3 +6,6 +1,8 
Arbeitsstunden in Mio.      
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 51.396,2 51.493,6 50.900,0 -0,2 +1,2 
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 15.038,3 13.481,3 13.329,7 +11,5 +1,1 
Quelle: Unfallversicherungsträger  
Rundungsfehler 
 
1 Die getrennte Ausweisung von Versicherten in den Kategorien „Gewerbliche Berufsgenossenschaften“ und „Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand“  
ist nicht möglich, weil Versicherte bei mehreren Unfallversicherungsträgern versichert sein können. 
2 Gewichtete Versicherungsverhältnisse wie im Anhang (Glossar) beschrieben 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 119 –
TA – Rahmendaten 
118 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TA 11 Beschäftigte Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter nach Wirtschaftszweigen 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Wirtschaftszweige 
Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter Veränderungen 
2024 2023 2022 von 2024 
zu 2023 
von 2023 
zu 2022 
absolut % absolut % absolut % % % 
Chemische und kunststoffverarbeitende 
Industrie 2.675 22,0 3.010 23,1 3.483 21,4 -11,1 -13,6
Feinkeramik und Glasgewerbe 212 1,7 196 1,5 197 1,2 +8,2 -0,5
Eisen-, Metall-, Elektro- und optische 
Industrie 2.391 19,7 2.767 21,3 3.600 22,1 -13,6 -23,1
Musikinstrumente 67 0,6 68 0,5 86 0,5 -1,5 -20,9
Spielwaren, Christbaumschmuck, 
Souvenirs, Festartikel (ausgenommen aus 
Papier und Pappe) 
540 4,4 616 4,7 713 4,4 -12,3 -13,6
Schmuckwaren 377 3,1 278 2,1 381 2,3 +35,6 -27,0
Holzverarbeitung 366 3,0 375 2,9 834 5,1 -2,4 -55,0
Papier- und Pappeverarbeitung 1.484 12,2 1.489 11,5 1.713 10,5 -0,3 -13,1
Lederverarbeitung 173 1,4 204 1,6 293 1,8 -15,2 -30,4
Schuhe 724 6,0 903 6,9 891 5,5 -19,8 +1,3
Textilindustrie 663 5,5 702 5,4 932 5,7 -5,6 -24,7
Bekleidung, Wäsche, Heimtextilien 393 3,2 439 3,4 851 5,2 -10,5 -48,4
Nahrungs- und Genussmittel 9 0,1 14 0,1 8 0,0 -35,7 +75,0
Büroheimarbeit 441 3,6 435 3,3 622 3,8 +1,4 -30,1
Sonstiges 1.623 13,4 1.507 11,6 1.666 10,2 +7,7 -9,5
Gesamt 12.138 100,0 13.003 100,0 16.270 100,0 -6,7 -20,1
Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter, eigene Berechnungen der BAuA 
Rundungsfehler
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 120 –
TB – Unfallgeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  119 
TB Unfallgeschehen 
TB 1   Meldepflichtige Unfälle (Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) 
  in den Jahren 2022 bis 2024 
Unfallart 2024 2023 2022 
Veränderung 
von 2024 zu 2023 von 2023 zu 2022 
absolut % absolut % 
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 810.399 838.792 844.284 -28.393 -3,4 -5.492 -0,7 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 684.352 715.694 720.294 -31.342 -4,4 -4.600 -0,6 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 55.739 55.366 56.872 +373 +0,7 -1.506 -2,6 
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 70.308 67.732 67.118 +2.576 +3,8 +614 +0,9 
Meldepflichtige Wegeunfälle 175.560 186.597 175.440 -11.037 -5,9 +11.157 +6,4 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 148.035 158.168 148.254 -10.133 -6,4 +9.914 +6,7 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 2.077 2.242 2.152 -165 -7,4 +90 +4,2 
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 25.448 26.187 25.034 -739 -2,8 +1.153 +4,6 
Meldepflichtige Arbeits- und 
Wegeunfälle gesamt 985.959 1.025.389 1.019.724 -39.430 -3,8 +5.665 +0,6 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 832.387 873.862 868.548 -41.475 -4,7 +5.314 +0,6 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 57.816 57.608 59.024 +208 +0,4 -1.416 -2,4 
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 95.756 93.919 92.152 +1.837 +2,0 +1.767 +1,9 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 121 –
TB – Unfallgeschehen 
120 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TB 2 Neue Unfallrenten (Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Rentenart 2024 2023 2022 
Veränderung 
von 2024 zu 2023 von 2023 zu 2022 
absolut % absolut % 
Neue Arbeitsunfallrenten 11.071 11.517 12.165 -446 -3,9 -648 -5,3
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 9.160 9.462 10.116 -302 -3,2 -654 -6,5
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 1.148 1.234 1.238 -86 -7,0 -4 -0,3
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 763 821 811 -58 -7,1 +10 +1,2
Neue Wegeunfallrenten 3.602 3.728 3.637 -126 -3,4 +91 +2,5
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 3.049 3.221 3.084 -172 -5,3 +137 +4,4
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 55 46 50 +9 +19,6 -4 -8,0
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 498 461 503 +37 +8,0 -42 -8,3
Neue Arbeits- und  
Wegeunfallrenten gesamt 14.673 15.245 15.802 -572 -3,8 -557 -3,5
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 12.209 12.683 13.200 -474 -3,7 -517 -3,9
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 1.203 1.280 1.288 -77 -6,0 -8 -0,6
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 1.261 1.282 1.314 -21 -1,6 -32 -2,4
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 122 –
TB – Unfallgeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  121 
TB 3  Tödliche Unfälle (Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) 
 in den Jahren 2022 bis 2024 
Unfallart 2024 2023 2022 
Veränderung 
von 2024 zu 2023 von 2023 zu 2022 
absolut  % absolut  % 
Tödliche Arbeitsunfälle1 
gesamt 440 499 533 -59  -11,8  -34  -6,4  
im Betrieb am Arbeitsplatz2 
gesamt 346 409 457 -63  -15,4  -48  -10,5  
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 231 273 318 -42  -15,4  -45  -14,2  
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 91 110 102 -19  -17,3  8  7,8  
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 24 26 37 -2  -7,7  -11  -29,7  
im Straßenverkehr bei der Arbeit 
gesamt 94 90 76 4  4,4  14  18,4  
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 88 78 67 10  12,8  11  16,4  
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 4 8 8 -4  -50,0  0  0,0  
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 2 4 1 -2  -50,0  3  300,0  
Tödliche Wegeunfälle  
gesamt 219 225 255 -6  -2,7  -30  -11,8  
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 194 194 212 0  0,0  -18  -8,5  
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 4 7 7 -3  -42,9  0  0,0  
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 21 24 36 -3  -12,5  -12  -33,3  
Tödliche Unfälle  
gesamt 659 724 788 -65  -9,0  -64  -8,1  
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 513 545 597 -32  -5,9  -52  -8,7  
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 99 125 117 -26  -20,8  8  6,8  
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 47 54 74 -7  -13,0  -20  -27,0  
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
1 Tödliche Arbeitsunfälle im Betrieb und im Straßenverkehr 
2 Inkl. Dienstwegeunfälle, die nicht im Straßenverkehr geschahen 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 123 –
TB – Unfallgeschehen 
122  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TB 4  Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente 
 in den Jahren 2022 bis 2024 
Nr. der 
BG Berufsgenossenschaft 2024 2023 2022 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 17,0 16,9 17,3 
102 BG Holz und Metall 30,3 30,2 30,4 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 15,3 15,8 15,9 
104 BG der Bauwirtschaft 43,8 44,6 45,5 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 27,5 27,8 28,9 
106 BG Handel und Warenlogistik 22,9 23,2 22,3 
107 BG Verkehr 33,6 37,7 37,8 
108 Verwaltungs-BG 11,0 11,5 12,5 
109 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 14,5 14,9 13,9 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 20,2 20,8 21,1 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 44,9 45,0 44,0 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 7,1 7,5 7,5 
Unfallversicherungsträger gesamt 18,0 18,8 19,0 
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 124 –
TB – Unfallgeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  123 
TB 5  Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1 Mio. Arbeitsstunden 
 in den Jahren 2022 bis 2024 
Nr. der 
BG Berufsgenossenschaft1 2024 2023 2022 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 11,2 11,3 11,6 
102 BG Holz und Metall 19,9 20,1 20,4 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 10,0 10,5 10,6 
104 BG der Bauwirtschaft 28,8 29,7 30,5 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 18,1 18,5 19,4 
106 BG Handel und Warenlogistik 15,1 15,5 15,0 
107 BG Verkehr 22,1 25,1 25,4 
108 Verwaltungs-BG 7,2 7,7 8,4 
109 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 9,5 9,9 9,4 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 13,3 13,9 14,2 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 4,7 5,0 5,0 
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
1 Ohne landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 125 –
TB – Unfallgeschehen 
124 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TB 6 Neue Arbeitsunfallrenten je 1.000 Vollzeitäquivalente 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Nr. der 
BG Berufsgenossenschaft 2024 2023 2022 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 0,3 0,3 0,3 
102 BG Holz und Metall 0,3 0,3 0,4 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 0,2 0,2 0,3 
104 BG der Bauwirtschaft 1,0 0,9 0,9 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 0,2 0,2 0,3 
106 BG Handel und Warenlogistik 0,3 0,3 0,3 
107 BG Verkehr 0,4 0,5 0,6 
108 Verwaltungs-BG 0,1 0,2 0,2 
109 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 0,1 0,1 0,2 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 0,3 0,3 0,3 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 0,9 1,0 1,0 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 0,1 0,1 0,1 
Unfallversicherungsträger gesamt 0,2 0,3 0,3 
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 126 –
TB – Unfallgeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  125 
TB 7  Neue Arbeitsunfallrenten je 1 Mio. Arbeitsstunden 
 in den Jahren 2022 bis 2024 
Nr. der 
BG Berufsgenossenschaft1 2024 2023 2022 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 0,2 0,2 0,2 
102 BG Holz und Metall 0,2 0,2 0,2 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 0,2 0,2 0,2 
104 BG der Bauwirtschaft 0,6 0,6 0,6 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 0,2 0,2 0,2 
106 BG Handel und Warenlogistik 0,2 0,2 0,2 
107 BG Verkehr 0,3 0,3 0,4 
108 Verwaltungs-BG 0,1 0,1 0,1 
109 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 0,1 0,1 0,1 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 0,2 0,2 0,2 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 0,1 0,1 0,1 
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
1 Ohne landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 127 –
TB – Unfallgeschehen 
126  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TB 8  Meldepflichtige Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen 
 2024 
Nr. Wirtschaftszweig1 
Geschlecht 
Gesamt Männer Frauen unbekannt 
00 Unbekannter Wirtschaftszweig 7.093 4.748 2.345 0 
01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 35.267 26.437 8.830 0 
02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 3.608 3.322 286 0 
03 Fischerei und Aquakultur 83 76 7 0 
05 Kohlenbergbau 58 58 0 0 
06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 43 43 0 0 
07 Erzbergbau 29 14 14 0 
08 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 1.395 1.366 29 0 
09 Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die 
Gewinnung von Steinen und Erden 72 72 0 0 
10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 29.055 18.330 10.725 0 
11 Getränkeherstellung 2.451 2.165 286 0 
12 Tabakverarbeitung 178 133 45 0 
13 Herstellung von Textilien 1.306 930 376 0 
14 Herstellung von Bekleidung 15 15 0 0 
15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 216 159 58 0 
16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 9.707 8.966 741 0 
17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 3.086 2.853 233 0 
18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten 
Ton-, Bild- und Datenträgern 2.358 1.868 490 0 
19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 216 182 34 0 
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 4.365 3.609 756 0 
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 1.503 870 633 0 
22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 11.261 9.486 1.774 0 
23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von 
Steinen und Erden 7.366 6.838 528 0 
24 Metallerzeugung und -bearbeitung 7.527 7.288 239 0 
25 Herstellung von Metallerzeugnissen 40.882 37.581 3.290 11 
26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und 
optischen Erzeugnissen 2.840 2.062 778 0 
27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 3.385 2.963 422 0 
28 Maschinenbau 20.545 19.244 1.287 15 
29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 11.302 10.092 1.209 0 
30 Sonstiger Fahrzeugbau 1.389 1.263 127 0 
31 Herstellung von Möbeln 4.774 4.152 610 0 
32 Herstellung von sonstigen Waren 2.503 1.678 825 0 
33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3.505 3.414 91 0 
35 Energieversorgung 2.519 2.298 205 16 
36 Wasserversorgung 973 941 32 0 
37 Abwasserentsorgung 835 771 64 0 
38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; 
Rückgewinnung 11.357 10.778 557 12 
39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung 436 421 15 0 
41 Hochbau 25.622 25.257 365 0 
42 Tiefbau 19.976 19.406 570 0 
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges 
Ausbaugewerbe 64.474 62.432 2.042 0 
45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von 
Kraftfahrzeugen 20.348 18.522 1.826 0 
46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) 25.264 20.013 5.235 16 
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 46.043 24.445 21.583 15 
49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 43.671 38.096 5.556 20 
 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2006 NACE Rev. 2 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 128 –
TB – Unfallgeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  127 
Nr. Wirtschaftszweig1 
Geschlecht 
Gesamt Männer Frauen unbekannt 
50 Schifffahrt 560 460 101 0 
51 Luftfahrt 2.889 2.069 810 10 
52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den 
Verkehr 17.914 12.934 4.979 0 
53 Post-, Kurier- und Expressdienste 15.063 8.716 6.348 0 
55 Beherbergung 6.770 3.529 3.240 0 
56 Gastronomie 20.682 12.442 8.240 0 
58 Verlagswesen 291 153 137 0 
59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und
Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik 377 314 63 0 
60 Rundfunkveranstalter 154 88 65 0 
61 Telekommunikation 36 36 0 0 
62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 2.145 1.636 509 0 
63 Informationsdienstleistungen 40 40 0 0 
64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 2.334 1.342 992 0 
65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne 
Sozialversicherung) 338 209 129 0 
66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene 
Tätigkeiten 1.760 1.082 678 0 
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 3.671 2.971 700 0 
69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 2.198 1.350 848 0 
70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; 
Unternehmensberatung 4.043 2.067 1.976 0 
71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und 
chemische Untersuchung 4.942 3.802 1.140 0 
72 Forschung und Entwicklung 902 502 399 0 
73 Werbung und Marktforschung 991 668 323 0 
74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische 
Tätigkeiten 190 165 25 0 
75 Veterinärwesen 2.064 293 1.771 0 
77 Vermietung von beweglichen Sachen 1.245 1.146 100 0 
78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 20.098 16.601 3.497 0 
79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger 
Reservierungsdienstleistungen 204 61 144 0 
80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 4.423 3.525 898 0 
81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 29.879 22.538 7.340 1 
82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen 
und Privatpersonen a. n. g. 5.553 3.228 2.325 0 
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 51.819 28.183 23.624 12 
85 Erziehung und Unterricht 23.167 5.649 17.504 14 
86 Gesundheitswesen 37.869 8.672 29.182 15 
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 21.900 4.977 16.922 0 
88 Sozialwesen (ohne Heime) 18.996 8.155 10.840 0 
90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten 1.753 1.109 644 0 
91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten 757 457 299 0 
92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 292 157 135 0 
93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und 
der Erholung 12.904 10.365 2.540 0 
94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse 
Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) 3.519 1.593 1.926 0 
95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern 830 594 236 0 
96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen 
Dienstleistungen 3.467 1.728 1.739 0 
97 Private Haushalte mit Hauspersonal 409 118 291 0 
98 Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch 
private Haushalte für den Eigenbedarf 50 28 23 0 
99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 13 0 13 0 
 Gesamt 810.399 581.411 228.810 157 
Quelle Unfallversicherungsträger 
Rundungsfehler
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 129 –
TB – Unfallgeschehen 
128 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TB 9 Tödliche Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen 
2024 
Nr. Wirtschaftszweig1 
Geschlecht 
Gesamt Männer Frauen 
00 Unbekannter Wirtschaftszweig 7 6 1 
01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 73 68 5 
02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 17 17 0 
03 Fischerei und Aquakultur 0 0 0 
05 Kohlenbergbau 0 0 0 
06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0 0 0 
07 Erzbergbau 0 0 0 
08 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 2 2 0 
09 Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die 
Gewinnung von Steinen und Erden 0 0 0 
10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 10 9 1 
11 Getränkeherstellung 0 0 0 
12 Tabakverarbeitung 0 0 0 
13 Herstellung von Textilien 1 1 0 
14 Herstellung von Bekleidung 0 0 0 
15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 0 0 0 
16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 4 4 0 
17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 1 1 0 
18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von 
bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 0 0 0 
19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 0 0 0 
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 1 1 0 
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 0 0 0 
22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 2 2 0 
23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von 
Steinen und Erden 3 2 1 
24 Metallerzeugung und -bearbeitung 6 5 1 
25 Herstellung von Metallerzeugnissen 9 9 0 
26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und 
optischen Erzeugnissen 2 2 0 
27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 3 3 0 
28 Maschinenbau 5 5 0 
29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 1 1 0 
30 Sonstiger Fahrzeugbau 0 0 0 
31 Herstellung von Möbeln 0 0 0 
32 Herstellung von sonstigen Waren 0 0 0 
33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2 2 0 
35 Energieversorgung 2 2 0 
36 Wasserversorgung 0 0 0 
37 Abwasserentsorgung 0 0 0 
38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; 
Rückgewinnung 3 3 0 
39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige 
Entsorgung 1 1 0 
41 Hochbau 28 28 0 
42 Tiefbau 21 21 0 
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges 
Ausbaugewerbe 36 33 3 
45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von 
Kraftfahrzeugen 4 4 0 
46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) 15 15 0 
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 11 11 0 
49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 52 51 1 
50 Schifffahrt 3 3 0 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2006 NACE Rev. 2 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 130 –
TB – Unfallgeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  129 
Nr. Wirtschaftszweig1 
Geschlecht 
Gesamt Männer Frauen 
51 Luftfahrt 0 0 0 
52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den 
Verkehr 4 4 0 
53 Post-, Kurier- und Expressdienste 5 3 2 
55 Beherbergung 2 1 1 
56 Gastronomie 6 4 2 
58 Verlagswesen 0 0 0 
59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und
Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik 0 0 0 
60 Rundfunkveranstalter 0 0 0 
61 Telekommunikation 0 0 0 
62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 1 1 0 
63 Informationsdienstleistungen 0 0 0 
64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 1 0 1 
65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne 
Sozialversicherung) 0 0 0 
66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene 
Tätigkeiten 0 0 0 
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1 1 0 
69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 1 1 0 
70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; 
Unternehmensberatung 1 0 1 
71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und 
chemische Untersuchung 8 7 1 
72 Forschung und Entwicklung 1 1 0 
73 Werbung und Marktforschung 0 0 0 
74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische 
Tätigkeiten 0 0 0 
75 Veterinärwesen 0 0 0 
77 Vermietung von beweglichen Sachen 1 1 0 
78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 8 8 0 
79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger 
Reservierungsdienstleistungen 0 0 0 
80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 1 1 0 
81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 13 13 0 
82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen 
und Privatpersonen a. n. g. 1 1 0 
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 30 20 10 
85 Erziehung und Unterricht 3 2 1 
86 Gesundheitswesen 6 3 3 
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 1 1 0 
88 Sozialwesen (ohne Heime) 7 5 2 
90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten 0 0 0 
91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten 0 0 0 
92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 0 0 0 
93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und 
der Erholung 6 6 0 
94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse 
Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) 2 2 0 
95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern 0 0 0 
96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen 
Dienstleistungen 1 0 1 
97 Private Haushalte mit Hauspersonal 1 1 0 
98 Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch 
private Haushalte für den Eigenbedarf 3 2 1 
99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 0 0 0 
 Gesamt 440 401 39 
Quelle Unfallversicherungsträger 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 131 –
TB – Unfallgeschehen 
130  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TB 10 Meldepflichtige Wegeunfälle und neue Wegeunfallrenten je 1.000 gewichtete1 Versicherungsverhältnisse 
 in den Jahren 2022 bis 2024 
Unfallversicherungsträger 
Meldepflichtige Wegeunfälle  
je 1.000 gewichtete 
Versicherungsverhältnisse 
Neue Wegeunfallrenten  
je 1.000 gewichtete 
Versicherungsverhältnisse 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 
Unfallversicherungsträger gesamt 2,97 3,16 3,14 0,06 0,06 0,07 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 3,12 3,30 3,31 0,06 0,07 0,07 
Landwirtschaftliche  
Berufsgenossenschaft 0,66 0,71 0,67 0,02 0,01 0,02 
Unfallversicherungsträger  
der öffentlichen Hand 2,98 3,27 3,18 0,06 0,06 0,06 
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
1 Gewichtete Versicherungsverhältnisse wie im Anhang (Glossar) beschrieben 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 132 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  131 
TC Berufskrankheitengeschehen 
TC 1  Berufskrankheiten – Gesamtzahlen1 
 in den Jahren 2022 bis 2024 
 2024 2023 2022 
Veränderung 
von 2024 zu 2023 von 2023 zu 2022 
absolut  % absolut % 
Anzeigen auf Verdacht  
einer Berufskrankheit 104.468 150.368 374.461 -45.900 -30,5 -224.093 -59,8 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 81.327 126.852 299.238 -45.525 -35,9 -172.386 -57,6 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 13.794 5.117 4.532 +8.677 +169,6 +585 +12,9 
Unfallversicherungsträger 
der öffentlichen Hand 9.347 18.399 70.691 -9.052 -49,2 -52.292 -74,0 
Anerkannte 
Berufskrankheiten 29.306 74.930 201.723 -45.624 -60,9 -126.793 -62,9 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 
22.278 60.657 163.271 -38.379 -63,3 -102.614 -62,8 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 2.500 2.342 2.246 +158 +6,7 +96 +4,3 
Unfallversicherungsträger  
der öffentlichen Hand 4.528 11.931 36.206 -7.403 -62,0 -24.275 -67,0 
Neue  
Berufskrankheitenrenten 5.352 4.982 5.068 +370 +7,4 -86 -1,7 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 4.760 4.461 4.599 +299 +6,7 -138 -3,0 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 162 183 176 -21 -11,5 +7 +4,0 
Unfallversicherungsträger 
der öffentlichen Hand 430 338 293 +92 +27,2 +45 +15,4 
Todesfälle Berufserkrankter mit Tod 
infolge der Berufskrankheit 1.900 2.151 2.164 -251 -11,7 -13 -0,6 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 1.833 2.070 2.069 -237 -11,4 +1 0,0 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 13 12 16 +1 +8,3 -4 -25,0 
Unfallversicherungsträger 
der öffentlichen Hand 54 69 79 -15 -21,7 -10 -12,7 
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
1 Inkl. Berufskrankheiten nach Recht der ehemaligen DDR (siehe Tabelle TC 3) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 133 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
132 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TC 2 Anzeigen auf Verdacht von Berufskrankheiten, anerkannte Berufskrankheiten 
und neue Berufskrankheitenrenten nach Krankheitsarten 
in den Jahren 2022 bis 2024 
BK-
Nr. 
1
Krankheiten 
Angezeigte 
Verdachtsfälle 
Anerkannte  
Berufskrankheiten Neue Rentenfälle 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 
12 Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten 5.243 5.259 5.584 397 469 464 393 423 432 
11 Metalle und Metalloide 395 377 340 26 34 36 22 29 36 
1101 Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen 79 55 51 0 2 1 0 1 0 
1102 Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen 14 22 28 0 0 0 0 0 0 
1103 Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen 189 192 158 18 23 28 18 22 31 
1104 Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen 32 24 28 3 1 1 2 1 2 
1105 Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen 11 14 8 1 2 1 1 3 1 
1106 Erkrankungen durch Thallium oder seine Verbindungen 1 3 2 0 0 0 0 0 0 
1107 Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen 2 0 3 1 0 0 0 0 0 
1108 Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen 24 30 26 1 1 0 1 1 0 
1109 Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen 
Verbindungen 5 4 5 0 0 3 0 0 0 
1110 Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen 38 33 31 2 5 2 0 1 2 
12 Erstickungsgase 11 17 7 0 4 2 0 0 1 
1201 Erkrankungen durch Kohlenmonoxyd 7 9 4 0 4 1 0 0 0 
1202 Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff 4 8 3 0 0 1 0 0 1 
13 Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide)  
und sonstige chemische Stoffe 4.837 4.865 5.237 371 431 426 371 394 395 
1301 Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen 
der Harnwege durch aromatische Amine 1.882 1.930 1.990 89 88 94 79 82 90 
1302 Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe 333 316 380 16 12 12 19 6 12 
1303 Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol 31 36 41 1 1 0 0 0 0 
1304 Erkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des 
Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömmlinge 13 9 19 0 1 0 1 0 0 
1305 Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff 4 1 6 0 0 0 0 0 0 
1306 Erkrankungen durch Methylalkohol (Methanol) 9 4 10 0 0 0 0 0 0 
1307 Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen 3 5 4 0 0 0 0 0 0 
1308 Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen 5 4 7 2 0 0 1 0 0 
1309 Erkrankungen durch Salpetersäureester 1 1 5 0 0 0 0 0 0 
1310 Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder 
Alkylaryloxide 17 14 15 1 0 0 1 0 0 
1311 Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder 
Alkylarylsulfide 3 6 6 0 0 0 0 0 0 
1312 Erkrankungen der Zähne durch Säuren 45 42 45 3 2 1 0 1 0 
1313 Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon 1 1 0 0 0 0 0 0 0 
1314 Erkrankungen durch para-tertiär-Buthylphenol 1 0 1 0 0 0 0 0 0 
1315 Erkrankungen durch Isocyanate 105 97 73 18 19 30 14 9 20 
1316 Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid 12 15 10 0 0 0 0 0 0 
1317 Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische 
Lösungsmittel oder deren Gemische 102 88 98 4 7 4 4 4 5 
1318 Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des 
lymphatischen Systems durch Benzol 1.596 1.710 1.872 214 277 262 225 263 253 
1319 Larynxkarzinom durch intensive und mehrjährige Exposition 
gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen  28 24 36 4 2 1 4 3 0 
1320 
Chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie 
durch 1,3-Butadien bei Nachweis der Einwirkung einer
kumulativen Dosis von mindestens 180 Butadien-Jahren (ppm x Jahre) 
41 28 42 0 0 0 0 0 0 
1321 
Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen 
der Harnwege durch polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von 
mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren [(μgm³) x Jahre] 
605 534 577 19 22 22 23 26 15 
1 Nr. der Liste der Berufskrankheiten nach Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) 
2 Zu den Nummern 1101 bis 1110, 1201 und 1202, 1303 bis 1309 und 1315: Ausgenommen sind Hauterkrankungen. Diese gelten als Krankheiten im Sinne der  
Anlage zur Berufskrankheiten Verordnung nur insoweit, als sie Erscheinungen einer Allgemeinerkrankung sind, die durch Aufnahme der schädigenden Stoffe  
in den Körper verursacht werden oder gemäß Nummer 5101 zu entschädigen sind. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 134 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  133 
BK-
Nr. 
1 
Krankheiten 
Angezeigte 
Verdachtsfälle 
Anerkannte  
Berufskrankheiten Neue Rentenfälle 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 
2 Durch physikalische Einwirkungen verursachte  
Krankheiten 38.222 35.248 32.718 11.294 9.615 8.601 1.253 1.060 960 
21 Mechanische Einwirkungen 17.868 16.839 16.358 1.973 1.719 1.705 930 771 694 
2101 Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des
Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze 718 631 661 31 33 37 3 3 1 
2102 
Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig 
wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich 
belastenden Tätigkeiten 
1.291 1.165 1.075 106 135 159 63 71 59 
2103 Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit
Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen 480 452 447 46 57 83 37 36 51 
2104 Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen 127 118 102 37 30 33 24 15 16 
2105 Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen 
Druck 243 245 304 28 31 40 0 1 1 
2106 Druckschädigung der Nerven 101 105 93 12 10 15 5 6 2 
2107 Abrissbrüche der Wirbelfortsätze 4 3 4 0 0 0 0 0 0 
2108 
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule 
durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder 
durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung 
8.418 8.057 8.011 764 613 619 417 343 339 
2109 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch 
langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter 799 746 764 5 5 4 5 1 3 
2110 
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule 
durch langjährige vorwiegend vertikale Einwirkung von 
Ganzkörperschwingungen im Sitzen 
247 248 319 13 9 9 8 7 5 
2111 Erhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige
quarzstaubbelastende Tätigkeit 3 9 3 0 1 1 0 0 0 
2112 Gonarthrose 3.025 2.529 2.224 294 254 238 222 178 149 
2113 Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel 
(Carpaltunnel-Syndrom) 1.255 1.201 1.045 490 403 384 22 27 25 
2114 Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung 
(Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom) 51 53 53 17 18 15 4 8 12 
2115 
Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems 
bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher 
Intensität 
6 8 8 1 5 11 1 3 7 
2116 
Koxarthrose durch Lastenhandhabung mit einer kumulativen 
Dosis von mindestens 9500 Tonnen während des Arbeitslebens 
gehandhabter Lasten mit einem Lastgewicht von mindestens 
20 kg, die mindestens zehnmal pro Tag gehandhabt wurden 
1.100 1.269 1.245 129 115 57 119 72 24 
22 Druckluft          
2201 Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft 1 2 1 0 0 1 0 0 0 
23 Lärm          
2301 Lärmschwerhörigkeit 20.013 18.076 15.969 9.313 7.889 6.886 317 283 260 
24 Strahlen 340 331 390 8 7 9 6 6 6 
2401 Grauer Star durch Wärmestrahlung 17 15 13 0 1 0 0 0 0 
2402 Erkrankungen durch ionisierende Strahlen 323 316 377 8 6 9 6 6 6 
3 Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte  
Krankheiten sowie Tropenkrankheiten 9.044 67.006 295.470 6.963 54.558 181.852 483 233 92 
3101 
Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im
Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig 
oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in 
ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war 
7.951 66.083 294.699 6.529 54.165 181.496 466 218 88 
3102 Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten 867 615 573 310 259 266 14 12 3 
3103 Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma 
duodenale oder Strongyloides stercoralis 2 5 2 0 0 0 0 0 0 
3104 Tropenkrankheiten, Fleckfieber 224 303 196 124 134 90 3 3 1 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 135 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
134  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
BK-
Nr. 
1 
Krankheiten 
Angezeigte 
Verdachtsfälle 
Anerkannte  
Berufskrankheiten Neue Rentenfälle 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 
4 Erkrankungen der Atemwege und der Lungen,  
des Rippenfells und des Bauchfells 14.884 14.201 14.280 2.857 3.000 3.701 1.987 2.114 2.490 
41 Erkrankungen durch anorganische Stäube 11.861 11.469 11.632 2.318 2.446 2.578 1.635 1.754 1.858 
4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) 1.012 962 937 334 297 296 167 178 187 
4102 Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver 
Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) 13 11 14 0 2 6 3 1 7 
4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch 
Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura 3.296 2.920 2.937 957 958 1.114 337 315 411 
4104 
Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs  
˗ in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose), 
˗ in Verbindung mit Asbeststaub verursachter Erkrankung der 
Pleura oder 
˗ bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen
Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren 
4.333 4.483 4.437 323 379 400 373 438 453 
4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells und 
des Bauchfells oder des Pericards 971 978 1.202 566 665 614 624 671 651 
4106 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch 
Aluminium oder seine Verbindungen 44 46 43 6 1 1 0 1 1 
4107 Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der 
Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen 103 97 134 2 1 2 2 1 2 
4108 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch 
Thomasmehl (Thomasphosphat) 4 3 0 0 0 0 0 0 0 
4109 Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch 
Nickel oder seine Verbindungen 92 103 95 6 7 6 8 8 4 
4110 Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch 
Kokereirohgase 27 21 25 3 2 2 2 2 2 
4111 
Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von 
Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der 
Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel  
100 Feinstaubjahren 
317 251 208 23 31 36 20 24 26 
4112 
Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem
Siliziumdioxid bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung 
(Silikose oder Siliko-Tuberkulose) 
748 726 713 51 49 57 51 66 68 
4113 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs, PAK 511 486 494 8 11 14 10 9 16 
4114 Lungenkrebs, Asbest und PAK 248 240 233 27 33 13 29 30 15 
4115 Siderofibrose 115 117 127 11 10 17 8 10 15 
4116 
Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver
Passivrauchexposition am Arbeitsplatz bei Versicherten, die selbst nie oder 
maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht haben 
27 25 33 1 0 0 1 0 0 
42 Erkrankungen durch organische Stäube 283 253 302 77 59 61 65 54 56 
4201 Exogen-allergische Alveolitis 172 160 192 25 27 24 20 19 19 
4202 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch 
Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose) 8 8 2 0 0 0 0 0 0 
4203 Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen 
durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz 103 85 108 52 32 37 45 35 37 
43 Obstruktive Atemwegserkrankungen 2.740 2.479 2.346 462 495 1.062 287 306 576 
4301 Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive 
Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie) 1.254 1.202 1.145 273 306 792 124 163 406 
4302 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe 
verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen 1.486 1.277 1.201 189 189 270 163 143 170 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 136 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  135 
BK-
Nr. 
1 
Krankheiten 
Angezeigte 
Verdachtsfälle 
Anerkannte  
Berufskrankheiten Neue Rentenfälle 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 
5 Hautkrankheiten 24.877 25.521 24.474 7.497 7.166 7.047 1.128 1.089 1.046 
5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen 14.259 14.987 15.093 2.109 2.054 2.697 145 168 228 
5102 
Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen 
durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche 
Stoffe 
388 405 441 62 67 57 26 26 24 
5103 Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der 
Haut durch natürliche UV-Strahlung 10.230 10.129 8.940 5.326 5.045 4.293 957 895 794 
6 Krankheiten sonstiger Ursache 0 3 2 0 0 0 0 0 0 
6101 Augenzittern der Bergleute 0 3 2 0 0 0 0 0 0 
Gesamt (gemäß Anlage 1 BKV) 92.270 147.238 372.528 29.008 74.808 201.665 5.244 4.919 5.020 
Fälle nach § 9 Abs. 2 SGB VII 0 0 0 298 121 57 108 62 47 
Sonstige Anzeigen3 12.198 3.130 1.933 0 0 0 0 0 0 
Berufskrankheiten zusammen 104.468 150.368 374.461 29.306 74.929 201.722 5.352 4.981 5.067 
Berufskrankheiten gemäß DDR-BKVO4 0 0 0 0 1 1 0 1 1 
Gesamt 104.468 150.368 374.461 29.306 74.930 201.723 5.352 4.982 5.068 
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
3 Sonstige Anzeigen: 
− Fälle, die bei der Registrierung noch keiner Ziffer der Berufskrankheitenliste zugeordnet werden können 
− Fälle, die nach § 9 Abs. 2 SGB VII bearbeitet werden, bei denen also keine Listen-Berufskrankheit vorliegt, sondern die ggf. „wie“ eine Berufskrankheit anerkannt und 
entschädigt werden 
− Fälle, bei denen sich nach Überprüfung ergibt, dass die Meldung dem Unfallversicherungsträger irrtümlich zugeleitet wurde (z. B. Antrag auf Leistungen anderer  
Sozialversicherungsträger). 
4 Berufskrankheiten gemäß DDR-BKVO nach Krankheitsarten sind in der Tabelle TC 3 dargestellt. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 137 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
136  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TC 3  Anzeigen auf Verdacht von Berufskrankheiten, anerkannte Berufskrankheiten 
 und neue Berufskrankheitenrenten nach Krankheitsarten (gemäß DDR-BKVO) 
 in den Jahren 2022 bis 2024 
DDR 
BK-
Nr.1 
Krankheiten2 
Angezeigte 
Verdachtsfälle 
Anerkannte 
Berufskrankheiten Neue Rentenfälle 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 
II. Krankheiten durch Stäube  
40 Quarz 0 0 0 0 0 0 0 0 1 
IV. Krankheiten durch Infektionserreger und Parasiten  
60 Von Mensch zu Mensch übertragbare 
Infektionserreger und Parasiten 0 0 0 0 1 0 0 1 0 
VI. Krankheiten durch nicht einheitliche Einwirkungen  
80 Hautkrankheiten durch chemische und physikalische 
Einwirkungen 0 0 0 0 0 1 0 0 0 
Gesamt (gemäß DDR-BKVO) 0 0 0 0 1 1 0 1 1 
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
1 Nr. der Liste der Berufskrankheiten gemäß 1. Durchführungsbestimmung vom 21.04.1981 zur Verordnung über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von  
Berufskrankheiten vom 26.02.1981 (DDR-BKVO-Liste) 
2 Inhalt dieser Tabelle sind nur Berufskrankheiten nach DDR-BKVO-Liste. Der Eintritt der Erkrankung muss vor dem 1. Januar 1992 gelegen und die Erkrankung dem  
zuständigen Unfallversicherungsträger vor dem 1. Januar 1994 bekannt geworden sein. Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nach DDR-BKVO, die nicht gleichzeitig 
Berufskrankheiten nach BKV-Liste sind und die o. a. zeitlichen Beschränkungen nicht erfüllen, werden ab 1994 nicht mehr anerkannt. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 138 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  137 
TC 4  Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 
 in den Jahren 2022 bis 2024 
Krankheit 2024 2023 2022 
Unfallversicherungsträger gesamt 1.900 2.151 2.164 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften insgesamt 1.833 2.070 2.069 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 13 12 16 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 54 69 79 
BK Nr.  darunter: Berufskrankheiten nach BKV 
1101 Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen 0 0 2 
1103 Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen 15 18 20 
1104 Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen 0 0 1 
1105 Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen 1 0 0 
1108 Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen 0 0 1 
1301 Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der 
Harnwege durch aromatische Amine 34 35 42 
1302 Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe 7 5 4 
1303 Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol 10 3 4 
1305 Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff 0 1 0 
1310 Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide 1 1 0 
1315 Erkrankungen durch Isocyanate 1 1 2 
1317 Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel 
oder deren Gemische 1 0 1 
1318 Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen 
Systems durch Benzol 135 154 143 
1319 Larynxkarzinom durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber 
schwefelsäurehaltigen Aerosolen  2 1 0 
1321 
Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der 
Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei 
Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 
Benzo(a)pyren-Jahren [(μgm³) x Jahre] 
8 3 3 
2102 
Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig 
wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden 
Tätigkeiten 
1 0 0 
2112 Gonarthrose 0 0 1 
2402 Erkrankungen durch ionisierende Strahlen 3 13 6 
3101 
Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der 
Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere 
Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt 
war 
19 23 52 
3102 Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten 0 0 1 
3104 Tropenkrankheiten, Fleckfieber 1 2 3 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 139 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
138  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
Krankheit 2024 2023 2022 
BK Nr.  noch: Berufskrankheiten nach BKV 
4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) 150 221 206 
4102 Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose 
(Siliko-Tuberkulose) 2 1 9 
4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub 
verursachte Erkrankung der Pleura 186 187 212 
4104 
Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs  
˗ in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose), 
˗ in Verbindung mit Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder 
˗ bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis 
am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren 
400 477 462 
4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells und des 
Bauchfells 620 653 659 
4107 Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung 
oder Verarbeitung von Hartmetallen 1 1 0 
4109 Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder 
seine Verbindungen 4 3 5 
4110 Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch 
Kokereirohgase 3 4 5 
4111 
Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter 
Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen 
Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren 
76 84 96 
4112 
Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid bei 
nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung  
(Silikose oder Siliko-Tuberkulose) 
65 64 61 
4113 Lungenkrebs, PAK 7 15 9 
4114 Lungenkrebs, Asbest und PAK 26 24 17 
4115 Siderofibrose 4 8 5 
4201 Exogen-allergische Alveolitis 8 11 9 
4202 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch  
Rohbaumwoll-, Flachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose) 0 0 1 
4203 Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube 
von Eichen- oder Buchenholz 20 17 14 
4301 Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegs 
erkrankungen (einschließlich Rhinopathie) 9 20 8 
4302 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte 
obstruktive Atemwegserkrankungen 38 51 45 
5102 Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, 
Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe 2 1 1 
5103 Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch 
natürliche UV-Strahlung 20 25 27 
9991 Fälle nach § 9 Abs.2 SGB VII 9 14 16 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 140 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 139 
Krankheit 2024 2023 2022 
DDR 
BK Nr. darunter: Berufskrankheiten nach DDR-BRKVO 
8022 Vinylchlorid 1 0 0 
8040 Quarz 5 5 8 
8051 Ionisierende Strahlung 0 1 0 
8060 Von Mensch zu Mensch übertragbare Infektionserreger und Parasiten 0 1 2 
8081 Irritative chronische Krankheiten der oberen und tieferen Luftwege und 
Lungen durch chemische Stoffe 0 2 0 
8082 Allergische Krankheiten der oberen und tieferen Luftwege und Lungen 
durch pflanzliche oder tierische Allergene oder durch chemische Stoffe 4 0 1 
8093 Bösartige Neubildungen durch Asbest 1 0 0 
8099 Sonderentscheide 0 1 0 
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 141 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
140 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TC 5 Anerkannte Berufskrankheiten, neue Berufskrankheitenrenten und Todesfälle 
Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit nach Wirtschaftszweigen 
2024 
Nr. Wirtschaftszweig1 
Anerkannte 
Berufskrankheiten 
Neue
Berufskrankheitenrenten 
Todesfälle
Berufserkrankter mit Tod 
infolge der 
Berufskrankheit 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
00 Unbekannter Wirtschaftszweig 341 321 20 195 193 2 218 210 8 
01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 2.473 1.954 518 158 131 27 13 12 1 
02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 82 81 1 13 13 0 1 1 0 
03 Fischerei und Aquakultur 1 1 0 1 1 0 0 0 0 
05 Kohlenbergbau 294 294 0 125 125 0 120 119 1 
06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 19 19 0 6 6 0 6 6 0 
07 Erzbergbau 10 10 0 4 4 0 2 2 0 
08 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 124 123 1 26 26 0 9 9 0 
09 Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die 
Gewinnung von Steinen und Erden 4 4 0 0 0 0 0 0 0 
10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 380 305 75 121 98 23 3 3 0 
11 Getränkeherstellung 66 63 3 15 15 0 1 1 0 
12 Tabakverarbeitung 9 9 0 0 0 0 0 0 0 
13 Herstellung von Textilien 64 52 12 8 7 1 1 1 0 
15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 23 20 3 6 5 1 0 0 0 
16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren 
(ohne Möbel) 313 308 5 61 61 0 24 24 0 
17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 141 139 2 18 17 1 6 6 0 
18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von  
bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 56 52 4 8 7 1 1 1 0 
19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 21 21 0 5 5 0 5 4 1 
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 386 371 15 123 118 5 79 75 4 
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 40 36 4 8 6 2 1 1 0 
22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 279 269 10 44 40 4 15 12 3 
23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung 
von Steinen und Erden 463 455 8 89 87 2 44 38 6 
24 Metallerzeugung und -bearbeitung 830 818 12 146 144 2 99 98 1 
25 Herstellung von Metallerzeugnissen 1.617 1.574 43 241 234 7 112 108 4 
26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen 
und optischen Erzeugnissen 145 131 14 52 43 9 26 21 5 
27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 112 94 18 26 22 4 15 15 0 
28 Maschinenbau 1.193 1.175 18 249 244 5 153 149 4 
29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 617 600 17 124 122 2 74 72 2 
30 Sonstiger Fahrzeugbau 106 102 4 28 28 0 12 12 0 
31 Herstellung von Möbeln 167 164 3 19 19 0 4 4 0 
32 Herstellung von sonstigen Waren 74 48 26 14 12 2 7 6 1 
33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 154 152 2 40 38 2 20 19 1 
35 Energieversorgung 301 300 1 93 93 0 48 48 0 
36 Wasserversorgung 54 54 0 16 15 1 4 4 0 
37 Abwasserentsorgung 51 50 1 6 6 0 1 1 0 
38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; 
Rückgewinnung 125 124 1 28 28 0 7 7 0 
39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige  
Entsorgung 17 17 0 3 3 0 2 2 0 
41 Hochbau 30 30 0 3 3 0 5 5 0 
42 Tiefbau 1.100 1.094 6 213 213 0 32 32 0 
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation  
und sonstiges Ausbaugewerbe 5.645 5.630 15 1.538 1.533 5 412 409 3 
45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur  
von Kraftfahrzeugen 374 370 4 117 117 0 62 62 0 
46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und 
Krafträdern) 255 244 11 63 62 1 23 23 0 
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 263 145 118 64 49 15 32 29 3 
49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 286 273 13 83 82 1 30 29 1 
50 Schifffahrt 36 35 1 10 9 1 4 4 0 
51 Luftfahrt 43 38 5 3 3 0 2 2 0 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2006 NACE Rev. 2 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 142 –
TC – Berufskrankheitengeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 141 
Nr. Wirtschaftszweig1 
Anerkannte 
Berufskrankheiten 
Neue
Berufskrankheitenrenten 
Todesfälle
Berufserkrankter mit Tod 
infolge der 
Berufskrankheit 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen  
für den Verkehr 129 122 7 44 44 0 16 15 1 
53 Post-, Kurier- und Expressdienste 52 32 20 18 14 4 1 1 0 
55 Beherbergung 19 8 11 2 2 0 0 0 0 
56 Gastronomie 68 32 36 18 17 1 1 1 0 
58 Verlagswesen 5 4 1 2 2 0 0 0 0 
59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und
Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik 6 6 0 1 1 0 1 1 0 
60 Rundfunkveranstalter 6 5 1 1 1 0 1 1 0 
61 Telekommunikation 31 29 2 13 11 2 7 6 1 
62 Erbringung von Dienstleistungen der
Informationstechnologie 30 28 2 5 5 0 2 2 0 
64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 13 12 1 7 6 1 1 1 0 
65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen  
(ohne Sozialversicherung) 2 2 0 1 1 0 0 0 0 
66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene  
Tätigkeiten 15 13 2 3 3 0 1 1 0 
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 76 71 5 22 22 0 6 6 0 
69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 1 1 0 1 1 0 1 1 0 
70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben;  
Unternehmensberatung 53 50 3 23 23 0 19 19 0 
71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische  
und chemische Untersuchung 114 107 7 26 25 1 13 13 0 
72 Forschung und Entwicklung 15 11 4 2 2 0 0 0 0 
73 Werbung und Marktforschung 10 9 1 4 4 0 1 1 0 
74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
Tätigkeiten 8 7 1 0 0 0 6 6 0 
75 Veterinärwesen 17 3 14 1 1 0 0 0 0 
77 Vermietung von beweglichen Sachen 5 5 0 0 0 0 0 0 0 
78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 72 53 19 14 11 3 3 3 0 
79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger 
Reservierungsdienstleistungen 2 1 1 0 0 0 0 0 0 
80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 6 6 0 0 0 0 0 0 0 
81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 136 97 39 33 30 3 13 13 0 
82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für 
Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. 24 21 3 13 9 4 9 9 0 
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 883 617 265 120 107 13 19 18 1 
85 Erziehung und Unterricht 1.096 142 954 46 4 42 5 4 1 
86 Gesundheitswesen 4.627 1.007 3.621 433 87 345 26 14 12 
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 1.784 316 1.468 169 18 151 4 1 3 
88 Sozialwesen (ohne Heime) 459 159 300 42 16 26 1 1 0 
90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten 21 18 3 5 4 1 1 1 0 
91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und  
zoologische Gärten 29 24 5 3 3 0 0 0 0 
92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 1 1 0 0 0 0 0 0 0 
93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der 
Unterhaltung und der Erholung 55 44 11 12 12 0 0 0 0 
94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige 
religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) 24 21 3 4 1 3 1 1 0 
95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und 
Gebrauchsgütern 17 13 4 3 3 0 2 2 0 
96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen  
Dienstleistungen 202 28 174 44 12 32 5 1 4 
97 Private Haushalte mit Hauspersonal 3 0 3 0 0 0 0 0 0 
Gesamt 29.306 21.300 8.006 5.352 4.593 759 1.900 1.828 72 
Quelle: Hochrechnung auf Basis der Berufskrankheiten-Dokumentation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversicherung für  
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 143 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
142 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TD Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
TD 1 Arbeitsunfähigkeit 
– Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr –
2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Alle Diagnosegruppen 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 22,3 21,8 23,3 14,7 13,7 17,2 31,5 32,4 29,6 
10–12 Nahrung und Genuss 32,7 32,4 33,0 23,7 23,8 23,6 41,9 42,3 41,5 
16–18 Holz, Papier, Druck 32,7 33,8 29,1 23,9 24,9 20,4 40,4 41,8 36,2 
19–22 Chemie 30,2 30,9 28,6 22,5 23,6 19,5 38,2 38,4 37,5 
24–25 Metallerzeugung 32,9 33,4 30,3 24,2 24,8 20,8 41,4 42,2 38,1 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 23,2 20,4 28,4 17,5 16,6 19,3 29,8 25,4 36,6 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 26,9 25,3 30,6 19,7 19,7 19,7 34,2 31,7 39,2 
28 Maschinenbau 25,8 26,4 22,7 19,3 19,9 16,7 33,4 34,1 30,1 
29–30 Fahrzeugbau 24,7 24,8 24,5 19,2 19,7 17,4 30,4 29,8 33,8 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 29,8 30,4 28,6 21,8 22,5 20,0 37,9 38,8 36,2 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
29,4 31,3 22,8 21,0 22,2 17,5 37,6 39,6 29,2 
41–43 Baugewerbe 28,7 29,9 20,0 21,6 22,1 17,3 38,5 41,0 23,1 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 28,3 26,8 29,7 23,3 22,3 24,4 35,3 34,1 36,4 
49–53 Verkehr und Lagerei 31,2 30,7 33,3 24,3 24,0 25,5 38,2 37,3 41,7 
55–56 Gastgewerbe 21,9 17,9 25,7 16,4 14,0 19,2 29,7 25,1 33,1 
58–63 Information und Kommunikation 15,9 14,2 18,8 13,3 12,1 15,5 20,9 18,4 25,1 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 18,0 15,2 19,9 14,7 12,7 16,2 21,8 18,3 23,9 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 23,4 24,4 22,4 18,0 18,0 17,9 28,5 29,8 27,0 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  17,7 16,7 18,6 14,8 13,5 15,9 22,8 22,5 23,1 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 28,6 27,0 30,8 22,7 22,0 24,0 36,0 34,7 37,3 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
31,1 31,9 30,6 22,9 21,9 23,3 39,1 40,3 38,4 
85 Erziehung und Unterricht 26,7 21,3 28,4 22,2 17,3 23,9 32,9 27,6 34,4 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 32,0 28,4 32,9 25,2 23,1 25,7 41,2 36,4 42,2 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 25,2 23,1 26,2 19,9 18,0 20,9 31,0 29,5 31,7 
05–09, 
90–93, 
97–99 
Übrige 24,4 24,4 24,5 18,7 18,3 19,2 30,1 30,9 29,3 
01–99 Durchschnitt 27,7 26,9 28,6 21,4 20,6 22,4 35,4 34,8 36,0 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten im Kapitel 1.8.3 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 144 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  143 
TD 2  Arbeitsunfähigkeit 
 – Tage je Diagnose – 
 2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Alle Diagnosegruppen 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 14,5 14,8 13,8 9,7 9,6 9,8 20,1 21,2 18,2 
10–12 Nahrung und Genuss 12,5 12,0 13,2 8,5 8,2 9,0 17,3 17,1 17,4 
16–18 Holz, Papier, Druck 12,1 12,2 11,7 8,0 8,1 7,7 16,5 16,9 15,3 
19–22 Chemie 11,2 11,2 11,2 7,8 7,8 7,8 15,4 15,7 14,5 
24–25 Metallerzeugung 11,7 11,7 11,9 7,9 7,9 7,9 16,3 16,5 15,4 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 9,9 9,2 10,9 7,2 7,0 7,7 13,1 12,6 13,7 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 10,8 10,3 11,8 7,5 7,4 8,0 14,5 14,4 14,6 
28 Maschinenbau 10,3 10,4 10,1 7,4 7,4 7,4 14,3 14,5 13,5 
29–30 Fahrzeugbau 11,4 11,3 11,8 8,3 8,2 8,7 15,0 14,8 15,7 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 11,5 11,5 11,3 7,8 7,8 7,7 15,8 16,4 14,7 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
12,1 12,4 10,6 8,3 8,3 8,0 16,1 16,5 13,8 
41–43 Baugewerbe 11,9 12,1 10,2 8,1 8,1 7,6 18,8 19,4 14,2 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 10,7 9,9 11,6 7,9 7,3 8,6 16,1 15,8 16,4 
49–53 Verkehr und Lagerei 12,6 12,6 12,6 8,8 8,7 9,2 17,4 17,5 16,9 
55–56 Gastgewerbe 11,8 10,9 12,5 8,4 8,1 8,8 17,0 16,5 17,3 
58–63 Information und Kommunikation 9,0 8,5 9,8 7,3 6,9 7,9 12,9 12,4 13,5 
64–66 Finanz- und 
Versicherungdienstleistungen 9,5 8,9 9,8 7,0 6,6 7,3 13,1 13,0 13,1 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 11,4 12,1 10,8 7,9 8,1 7,8 15,4 16,3 14,4 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  9,1 9,3 9,0 7,2 7,1 7,3 13,1 13,8 12,7 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 10,6 9,9 11,6 7,6 7,2 8,3 15,3 15,4 15,3 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
11,6 12,5 11,1 8,3 8,3 8,2 15,0 16,0 14,5 
85 Erziehung und Unterricht 9,3 8,9 9,4 7,2 6,5 7,4 12,8 13,7 12,6 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 11,2 10,7 11,3 8,2 8,0 8,2 16,0 15,7 16,1 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 10,9 10,7 11,0 7,9 7,6 8,1 14,7 15,3 14,5 
05–09,  
90–93,  
97–99 
Übrige 13,7 13,9 13,5 9,4 9,3 9,5 19,1 20,1 18,1 
01–99 Durchschnitt 11,1 11,0 11,2 8,0 7,8 8,2 15,8 16,2 15,3 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten im Kapitel 1.8.3
 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 145 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
144 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TD 3 Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschafzweigen, Geschlecht und Altersgruppen 
2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Alle Diagnosegruppen 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Diagnosetage 
je GKV-
Mitgliedsjahr  
Tage je 
Diagnose 
Diagnosetage 
je GKV-
Mitgliedsjahr 
Tage je 
Diagnose 
Diagnosetage 
je GKV-
Mitgliedsjahr 
Tage je 
Diagnose 
01–03 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 22,3 14,5 14,7 9,7 31,5 20,1 
Männer 21,8 14,8 13,7 9,6 32,4 21,2 
Frauen 23,3 13,8 17,2 9,8 29,6 18,2 
10–39 Produzierendes Gewerbe (ohne 
Bergbau und Baugewerbe) 28,8 11,4 21,3 7,9 36,6 15,5 
Männer 29,0 11,3 21,8 7,8 36,5 15,7 
Frauen 28,3 11,6 19,7 8,1 36,7 15,1 
41–43 Baugewerbe 28,7 11,9 21,6 8,1 38,5 18,8 
Männer 29,9 12,1 22,1 8,1 41,0 19,4 
Frauen 20,0 10,2 17,3 7,6 23,1 14,2 
45–56 Handel, Verkehr und Gastgewerbe 28,0 11,4 22,3 8,2 35,3 16,7 
Männer 27,0 11,0 21,5 7,8 34,4 16,6 
Frauen 29,4 11,9 23,5 8,7 36,5 16,7 
58–63 Information und Kommunikation 15,9 9,0 13,3 7,3 20,9 12,9 
Männer 14,2 8,5 12,1 6,9 18,4 12,4 
Frauen 18,8 9,8 15,5 7,9 25,1 13,5 
64–66 Finanz- und Versicherungsdienstleister 18,0 9,5 14,7 7,0 21,8 13,1 
Männer 15,2 8,9 12,7 6,6 18,3 13,0 
Frauen 19,9 9,8 16,2 7,3 23,9 13,1 
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 23,4 11,4 18,0 7,9 28,5 15,4 
Männer 24,4 12,1 18,0 8,1 29,8 16,3 
Frauen 22,4 10,8 17,9 7,8 27,0 14,4 
69-82 Unternehmensdienstleister 23,9 10,1 19,0 7,4 30,9 14,6 
Männer 23,1 9,7 18,7 7,2 30,4 14,9 
Frauen 24,8 10,5 19,5 7,8 31,4 14,4 
84–88 
94–96 
Öffentliche und sonstige Dienstleister, 
Erziehung und Gesundheit (ohne 
Unterhaltung, private Haushalte und 
exterritoriale Organisationen) 
30,5 11,0 23,8 8,0 38,6 15,2 
Männer 27,9 11,0 21,3 7,8 36,0 15,6 
Frauen 31,3 11,0 24,7 8,1 39,5 15,1 
5–9 
90–93 
97–99 
Übrige (keine WZ-Angabe) 24,4 13,7 18,7 9,4 30,1 19,1 
Männer 24,4 13,9 18,3 9,3 30,9 20,1 
Frauen 24,5 13,5 19,2 9,5 29,3 18,1 
Durchschnitt 27,7 11,1 21,4 8,0 35,4 15,8 
Männer 26,9 11,0 20,6 7,8 34,8 16,2 
Frauen 28,6 11,2 22,4 8,2 36,0 15,3 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 146 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  145 
TD 4  Arbeitsunfähigkeit nach Diagnosegruppen, Geschlecht 
 – Gesamt – 
 2024 
ICD 10 Diagnosegruppen 
Altersgruppen gesamt 
Diagnosen Diagnosetage Diagnosetage je 
GKV-
Mitgliedsjahr 
Tage je 
Diagnose 
% % 
F00–F99 Psychische und 
Verhaltensstörungen 5,2 14,3 4,0 30,7 
Männer 4,2 11,4 3,1 29,9 
Frauen 6,2 17,5 5,0 31,4 
I00–I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,7 4,5 1,2 18,8 
Männer 2,8 5,6 1,5 21,6 
Frauen 2,5 3,3 0,9 15,1 
J00–J99 Krankheiten des Atmungssystems 31,6 17,0 4,7 6,0 
Männer 30,8 16,3 4,4 5,9 
Frauen 32,6 17,8 5,1 6,1 
K00–K93 Krankheiten des 
Verdauungssystems 6,9 4,1 1,1 6,6 
Männer 7,3 4,5 1,2 6,8 
Frauen 6,5 3,6 1,0 6,3 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 14,3 21,0 5,8 16,3 
Männer 16,8 23,2 6,2 15,3 
Frauen 11,6 18,6 5,3 18,0 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen und 
Unfälle 5,7 9,9 2,7 19,4 
Männer 6,7 11,8 3,2 19,3 
Frauen 4,5 7,8 2,2 19,5 
alle anderen Übrige Krankheiten 33,6 29,1 8,1 9,6 
Männer 31,3 27,1 7,3 9,6 
Frauen 36,2 31,3 9,0 9,7  
Alle Diagnosegruppen 100,0 100,0 27,7 11,1 
Männer 100,0 100,0 26,9 11,0 
Frauen 100,0 100,0 28,6 11,2 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA  
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 147 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
146 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TD 5 Arbeitsunfähigkeit nach Diagnosegruppen, Geschlecht 
– Altersgruppe jünger als 45 Jahre – 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen 
jünger als 45 Jahre 
Diagnosen Diagnosetage Diagnosetage je 
GKV-
Mitgliedsjahr 
Tage je 
Diagnose 
% % 
F00–F99 Psychische und 
Verhaltensstörungen 4,8 15,1 3,2 25,3 
Männer 3,9 12,0 2,5 24,1 
Frauen 5,8 18,6 4,2 26,2 
I00–I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 1,3 1,8 0,4 10,9 
Männer 1,2 1,9 0,4 12,0 
Frauen 1,4 1,7 0,4 9,8 
J00–J99 Krankheiten des Atmungssystems 35,1 23,0 4,9 5,2 
Männer 34,8 22,7 4,7 5,1 
Frauen 35,5 23,4 5,2 5,4 
K00–K93 Krankheiten des 
Verdauungssystems 6,6 4,5 1,0 5,5 
Männer 6,9 4,9 1,0 5,5 
Frauen 6,1 4,1 0,9 5,5 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 11,6 15,7 3,4 10,9 
Männer 14,1 18,5 3,8 10,2 
Frauen 8,5 12,6 2,8 12,1 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen und 
Unfälle 5,6 10,7 2,3 15,1 
Männer 7,0 14,0 2,9 15,6 
Frauen 4,0 6,8 1,5 14,1 
alle anderen Übrige Krankheiten 35,1 29,2 6,2 6,6 
Männer 32,1 25,9 5,3 6,3 
Frauen 38,6 32,8 7,3 7,0 
Alle Diagnosegruppen 100,0 100,0 21,4 8,0 
Männer 100,0 100,0 20,6 7,8 
Frauen 100,0 100,0 22,4 8,2 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 148 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  147 
TD 6  Arbeitsunfähigkeit nach Diagnosegruppen, Geschlecht 
 – Altersgruppe 45 und älter – 
 2024 
ICD 10 Diagnosegruppen 
45 Jahre und älter 
Diagnosen Diagnosetage Diagnosetage je 
GKV-
Mitgliedsjahr 
Tage je 
Diagnose 
% % 
F00–F99 Psychische und 
Verhaltensstörungen 5,8 13,7 4,8 37,3 
Männer 4,8 11,0 3,8 37,4 
Frauen 6,9 16,7 6,0 37,3 
I00–I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 4,6 6,5 2,3 22,1 
Männer 5,4 8,3 2,9 25,0 
Frauen 3,9 4,5 1,6 17,8 
J00–J99 Krankheiten des Atmungssystems 26,5 12,6 4,5 7,5 
Männer 24,6 11,6 4,0 7,6 
Frauen 28,6 13,7 4,9 7,4 
K00–K93 Krankheiten des 
Verdauungssystems 7,5 3,8 1,3 8,0 
Männer 8,0 4,3 1,5 8,7 
Frauen 6,9 3,3 1,2 7,2 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 18,5 25,0 8,8 21,3 
Männer 21,0 26,7 9,3 20,5 
Frauen 15,7 23,0 8,3 22,4 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen und 
Unfälle 5,8 9,4 3,3 25,5 
Männer 6,4 10,1 3,5 25,6 
Frauen 5,2 8,6 3,1 25,3 
alle anderen Übrige Krankheiten 31,3 29,1 10,3 14,6 
Männer 29,9 28,0 9,8 15,2 
Frauen 32,8 30,2 10,9 14,1  
Alle Diagnosegruppen 100,0 100,0 35,4 15,8 
Männer 100,0 100,0 34,8 16,2 
Frauen 100,0 100,0 36,0 15,3 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 149 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
148 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TD 7 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Atmungssystems 
– Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 
2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Krankheiten des Atmungssystems 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 2,7 2,5 3,1 2,5 2,3 3,1 2,8 2,7 3,1 
10–12 Nahrung und Genuss 4,6 4,6 4,6 4,7 4,8 4,6 4,5 4,4 4,7 
16–18 Holz, Papier, Druck 4,7 4,8 4,6 5,1 5,2 4,7 4,4 4,4 4,6 
19–22 Chemie 5,1 5,2 4,9 5,4 5,7 4,8 4,8 4,7 5,1 
24–25 Metallerzeugung 5,0 5,0 4,7 5,3 5,4 4,6 4,7 4,7 4,7 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 4,6 4,4 5,2 4,8 4,7 4,9 4,4 3,8 5,4 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 4,8 4,7 5,1 5,0 5,1 4,7 4,7 4,3 5,4 
28 Maschinenbau 4,6 4,7 4,3 4,8 5,0 4,2 4,4 4,4 4,4 
29–30 Fahrzeugbau 4,4 4,4 4,2 4,6 4,7 4,0 4,1 4,1 4,5 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 4,7 4,7 4,8 5,0 5,1 4,8 4,4 4,2 4,8 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
4,8 4,9 4,6 5,0 5,1 4,7 4,7 4,7 4,5 
41–43 Baugewerbe 3,9 3,9 3,5 4,1 4,2 4,0 3,5 3,5 3,1 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 4,8 4,7 5,0 5,2 5,2 5,2 4,3 4,0 4,7 
49–53 Verkehr und Lagerei 4,5 4,3 5,2 4,8 4,7 5,2 4,3 4,0 5,2 
55–56 Gastgewerbe 3,2 2,7 3,7 3,2 2,7 3,7 3,2 2,5 3,7 
58–63 Information und Kommunikation 3,7 3,5 4,0 3,9 3,7 4,1 3,5 3,2 4,0 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 4,1 3,6 4,4 4,4 4,1 4,7 3,7 3,0 4,1 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 3,9 3,7 4,1 4,3 4,1 4,5 3,5 3,3 3,8 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  3,9 3,6 4,1 4,1 3,8 4,3 3,5 3,2 3,7 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 4,6 4,4 4,9 4,8 4,7 5,0 4,3 3,9 4,7 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
5,9 5,4 6,2 6,2 5,7 6,4 5,7 5,1 6,1 
85 Erziehung und Unterricht 6,2 4,9 6,7 6,5 5,2 6,9 5,9 4,3 6,3 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 5,7 5,2 5,8 5,8 5,5 5,8 5,5 4,8 5,7 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 4,5 4,0 4,8 4,7 4,2 5,0 4,3 3,7 4,5 
05–09, 
90–93, 
97–99 
Übrige 3,5 3,3 3,6 3,7 3,6 3,9 3,2 2,9 3,4 
01–99 Durchschnitt 4,7 4,4 5,1 4,9 4,7 5,2 4,5 4,0 4,9 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 150 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  149 
TD 8  Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Atmungssystems 
 – Tage je Diagnose – 
 2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Krankheiten des Atmungssystems 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 6,8 6,8 6,7 5,6 5,5 5,7 8,9 9,3 8,2 
10–12 Nahrung und Genuss 6,4 6,2 6,6 5,4 5,3 5,6 7,9 7,9 7,9 
16–18 Holz, Papier, Druck 6,1 6,0 6,2 5,1 5,1 5,2 7,5 7,6 7,4 
19–22 Chemie 6,1 6,1 6,2 5,3 5,2 5,3 7,5 7,6 7,3 
24–25 Metallerzeugung 6,0 6,0 6,1 5,1 5,1 5,2 7,6 7,7 7,2 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 5,7 5,4 6,2 5,0 4,9 5,3 6,8 6,5 7,1 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 5,9 5,8 6,4 5,1 5,0 5,3 7,3 7,2 7,4 
28 Maschinenbau 5,6 5,6 5,7 4,9 4,9 4,9 7,0 7,0 6,8 
29–30 Fahrzeugbau 6,2 6,2 6,2 5,4 5,3 5,4 7,5 7,5 7,6 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 6,0 5,9 6,1 5,1 5,1 5,2 7,4 7,5 7,2 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
6,5 6,6 6,1 5,5 5,5 5,5 8,0 8,2 7,2 
41–43 Baugewerbe 5,6 5,6 5,6 4,8 4,8 5,0 7,9 8,1 6,6 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 5,8 5,5 6,2 5,2 4,9 5,5 7,5 7,4 7,6 
49–53 Verkehr und Lagerei 6,6 6,6 6,8 5,6 5,5 5,8 8,5 8,5 8,2 
55–56 Gastgewerbe 6,1 5,7 6,4 5,3 5,0 5,5 7,8 7,6 7,9 
58–63 Information und Kommunikation 5,5 5,3 5,7 5,0 4,9 5,2 6,7 6,6 6,9 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 5,7 5,3 5,9 5,1 4,8 5,2 6,8 6,6 6,9 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 6,1 6,1 6,0 5,2 5,1 5,3 7,4 7,7 7,1 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  5,4 5,4 5,4 5,0 4,9 5,0 6,6 6,8 6,5 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 6,0 5,7 6,5 5,2 5,0 5,6 7,7 7,7 7,7 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
6,4 6,6 6,4 5,6 5,6 5,7 7,6 7,9 7,5 
85 Erziehung und Unterricht 5,7 5,4 5,8 5,2 4,8 5,3 6,7 6,9 6,7 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 6,0 5,8 6,1 5,3 5,2 5,4 7,4 7,4 7,5 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 5,9 5,7 6,0 5,2 5,0 5,3 7,1 7,3 7,0 
05–09,  
90–93, 
97–99 
Übrige 6,3 6,3 6,4 5,4 5,3 5,5 8,0 8,4 7,7 
01–99 Durchschnitt 6,0 5,9 6,1 5,2 5,1 5,4 7,5 7,6 7,4 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 151 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
150 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TD 9 Arbeitsunfähigkeit infolge von Psychischen und Verhaltensstörungen 
– Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 
2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Psychische und Verhaltensstörungen 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 2,0 1,6 3,0 1,5 1,1 2,5 2,6 2,2 3,5 
10–12 Nahrung und Genuss 3,8 3,1 4,5 3,0 2,4 3,7 4,5 3,9 5,2 
16–18 Holz, Papier, Druck 3,7 3,4 4,5 2,9 2,7 3,6 4,4 4,1 5,3 
19–22 Chemie 3,8 3,5 4,3 2,9 2,8 3,2 4,6 4,3 5,5 
24–25 Metallerzeugung 3,6 3,4 4,7 2,7 2,6 3,4 4,5 4,2 5,7 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 3,2 2,5 4,6 2,3 2,0 3,1 4,3 3,2 5,9 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 3,4 2,9 4,6 2,5 2,3 3,2 4,3 3,5 5,8 
28 Maschinenbau 2,9 2,8 3,6 2,2 2,1 2,8 3,7 3,5 4,7 
29–30 Fahrzeugbau 3,3 3,0 4,3 2,6 2,5 3,2 3,9 3,6 5,7 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 3,5 3,1 4,5 2,8 2,5 3,5 4,3 3,7 5,3 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
3,5 3,3 4,3 2,6 2,4 3,4 4,4 4,2 5,3 
41–43 Baugewerbe 2,3 2,2 3,3 1,8 1,7 2,9 3,0 2,9 3,7 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 4,2 3,2 5,2 3,6 2,7 4,7 4,9 3,9 5,8 
49–53 Verkehr und Lagerei 3,9 3,4 5,5 3,2 2,9 4,5 4,5 4,0 6,7 
55–56 Gastgewerbe 2,8 2,0 3,6 2,3 1,7 2,9 3,6 2,6 4,4 
58–63 Information und Kommunikation 3,0 2,4 3,9 2,6 2,1 3,5 3,6 3,0 4,6 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 3,4 2,7 4,0 2,5 1,9 2,9 4,5 3,6 5,1 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 3,6 3,0 4,1 3,0 2,4 3,5 4,1 3,6 4,7 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  3,1 2,5 3,6 2,6 2,0 3,2 3,9 3,3 4,4 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 3,6 2,9 4,6 3,1 2,5 4,0 4,3 3,6 5,1 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
5,4 4,4 5,9 4,2 3,4 4,6 6,5 5,2 7,4 
85 Erziehung und Unterricht 5,0 3,6 5,4 4,2 2,9 4,6 6,1 4,6 6,5 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 5,8 4,9 5,9 4,7 4,1 4,9 7,2 6,1 7,4 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 4,1 3,1 4,6 3,5 2,5 4,0 4,8 3,8 5,3 
05–09, 
90–93, 
97–99 
Übrige 4,3 3,4 5,3 3,4 2,7 4,3 5,2 4,2 6,1 
01–99 Durchschnitt 4,0 3,1 5,0 3,2 2,5 4,2 4,8 3,8 6,0 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 152 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  151 
TD 10  Arbeitsunfähigkeit infolge von Psychischen und Verhaltensstörungen 
 – Tage je Diagnose – 
 2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Psychische und Verhaltensstörungen 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 32,0 30,6 33,7 25,1 22,7 28,1 39,6 39,5 39,6 
10–12 Nahrung und Genuss 31,0 29,6 32,3 25,0 23,4 26,6 37,0 36,5 37,4 
16–18 Holz, Papier, Druck 31,4 31,1 32,3 24,7 24,1 26,4 37,4 37,6 36,9 
19–22 Chemie 30,2 30,5 29,7 24,6 24,3 25,4 35,4 36,7 33,0 
24–25 Metallerzeugung 31,3 30,9 32,9 24,5 24,2 25,8 37,5 37,4 38,1 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 29,4 28,4 30,4 24,0 23,4 24,9 34,3 34,7 34,1 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 30,4 30,1 30,8 25,0 24,7 25,7 34,9 36,0 33,6 
28 Maschinenbau 30,1 30,1 30,3 24,8 24,4 26,3 35,6 36,1 34,1 
29–30 Fahrzeugbau 32,6 32,3 33,7 28,4 27,7 30,9 36,4 36,5 36,2 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 30,8 30,8 30,7 25,3 25,2 25,5 35,9 36,8 34,8 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
31,4 31,2 32,0 25,1 23,9 28,1 36,7 37,0 35,8 
41–43 Baugewerbe 29,7 29,3 31,4 23,0 22,5 25,3 39,3 39,2 39,7 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 30,5 28,8 31,7 25,4 23,4 26,9 38,8 39,1 38,6 
49–53 Verkehr und Lagerei 30,4 29,9 31,6 24,8 24,3 25,9 36,1 35,5 37,7 
55–56 Gastgewerbe 28,0 25,8 29,4 22,7 21,7 23,4 35,5 33,3 36,6 
58–63 Information und Kommunikation 30,0 29,5 30,6 26,9 25,9 28,1 36,0 37,0 35,0 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 33,5 35,2 32,8 26,7 26,4 26,9 40,1 45,0 38,2 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 31,7 32,4 31,3 25,2 24,7 25,5 38,5 39,5 37,6 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  30,8 31,4 30,5 26,5 26,6 26,4 38,2 39,6 37,4 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 26,4 24,7 28,2 21,5 20,2 23,1 33,3 32,7 33,7 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
33,5 33,9 33,3 28,3 27,8 28,5 37,8 38,6 37,5 
85 Erziehung und Unterricht 30,5 29,5 30,7 26,5 24,3 27,0 35,6 37,5 35,2 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 31,1 30,7 31,2 25,6 24,9 25,7 38,5 40,3 38,2 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 31,2 30,4 31,5 25,8 24,4 26,3 37,4 37,8 37,3 
05–09,  
90–93, 
97–99 
Übrige 38,7 38,1 39,1 30,0 29,0 30,7 47,7 48,0 47,5 
01–99 Durchschnitt 30,7 29,9 31,4 25,3 24,1 26,2 37,3 37,4 37,3 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 153 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
152  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TD 11  Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Kreislaufsystems 
 – Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 
 2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Krankheiten des Kreislaufsystems 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 1,5 1,7 1,0 0,4 0,4 0,3 2,9 3,5 1,8 
10–12 Nahrung und Genuss 1,7 2,0 1,4 0,5 0,5 0,5 3,0 3,8 2,2 
16–18 Holz, Papier, Druck 1,8 2,0 1,1 0,5 0,5 0,4 3,0 3,4 1,6 
19–22 Chemie 1,5 1,7 1,0 0,4 0,4 0,3 2,6 3,0 1,7 
24–25 Metallerzeugung 1,9 2,0 1,1 0,5 0,5 0,4 3,2 3,6 1,7 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 0,9 0,9 0,9 0,3 0,3 0,3 1,7 1,8 1,5 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 1,3 1,3 1,1 0,4 0,4 0,3 2,2 2,4 1,7 
28 Maschinenbau 1,3 1,4 0,7 0,4 0,4 0,3 2,4 2,6 1,2 
29–30 Fahrzeugbau 1,1 1,2 0,7 0,4 0,4 0,3 2,0 2,1 1,4 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 1,6 1,8 1,0 0,4 0,5 0,4 2,7 3,2 1,6 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
1,6 1,9 0,7 0,4 0,4 0,3 2,8 3,2 1,2 
41–43 Baugewerbe 1,6 1,7 0,7 0,4 0,4 0,3 3,2 3,6 1,1 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 1,1 1,3 1,0 0,4 0,4 0,4 2,2 2,8 1,7 
49–53 Verkehr und Lagerei 1,8 2,0 1,1 0,5 0,5 0,4 3,2 3,5 1,9 
55–56 Gastgewerbe 1,1 1,1 1,1 0,4 0,3 0,4 2,1 2,5 1,8 
58–63 Information und Kommunikation 0,6 0,6 0,5 0,2 0,2 0,2 1,2 1,3 1,1 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 0,6 0,7 0,5 0,2 0,2 0,2 1,0 1,3 0,8 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 1,2 1,6 0,9 0,4 0,4 0,3 2,0 2,6 1,4 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  0,6 0,8 0,5 0,2 0,2 0,2 1,3 1,7 0,9 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 1,4 1,5 1,2 0,4 0,4 0,4 2,6 3,1 2,0 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
1,3 1,8 0,9 0,4 0,4 0,4 2,1 3,0 1,6 
85 Erziehung und Unterricht 0,8 1,0 0,7 0,3 0,3 0,3 1,4 2,1 1,2 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 1,1 1,4 1,1 0,5 0,4 0,5 2,0 2,8 1,9 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 1,0 1,3 0,9 0,4 0,4 0,4 1,8 2,4 1,5 
05–09,  
90–93, 
97–99 
Übrige 1,2 1,5 0,9 0,3 0,3 0,3 2,0 2,7 1,4 
01–99 Durchschnitt 1,2 1,5 0,9 0,4 0,4 0,4 2,3 2,9 1,6 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 154 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  153 
TD 12  Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Kreislaufsystems 
 – Tage je Diagnose – 
 2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Krankheiten des Kreislaufsystems 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 24,5 26,8 18,6 14,4 15,7 11,7 27,4 29,9 21,0 
10–12 Nahrung und Genuss 20,5 23,6 16,7 11,4 12,2 10,4 23,6 27,3 19,0 
16–18 Holz, Papier, Druck 22,2 23,8 16,0 12,7 12,8 12,4 24,9 26,8 17,0 
19–22 Chemie 20,0 21,8 14,8 11,3 12,1 9,3 22,8 24,9 16,7 
24–25 Metallerzeugung 21,3 22,5 14,9 12,1 12,6 9,1 24,2 25,5 16,9 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 15,7 16,9 13,9 9,9 10,3 9,3 17,9 19,6 15,4 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 18,7 20,3 15,3 10,3 11,2 8,1 21,6 23,6 17,4 
28 Maschinenbau 19,2 20,1 13,4 11,4 11,9 8,9 21,9 22,8 15,6 
29–30 Fahrzeugbau 20,8 21,6 16,4 13,1 13,8 10,2 23,4 24,1 19,4 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 20,4 22,5 15,1 11,5 12,3 9,7 23,3 25,7 17,1 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
20,9 22,0 13,9 11,5 12,3 8,8 23,6 24,5 16,7 
41–43 Baugewerbe 23,2 24,1 13,6 12,8 13,2 9,2 27,3 28,3 15,9 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 18,0 20,3 15,6 10,4 11,0 9,9 22,0 24,7 19,0 
49–53 Verkehr und Lagerei 22,7 24,0 16,5 12,7 13,3 10,5 25,8 27,1 19,3 
55–56 Gastgewerbe 18,8 20,9 17,1 12,1 13,0 11,4 21,8 24,4 19,6 
58–63 Information und Kommunikation 15,2 16,2 13,5 9,4 9,8 9,0 18,8 20,0 16,8 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 14,9 18,0 12,9 9,5 10,1 9,1 17,7 21,4 15,0 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 18,8 21,4 15,2 11,4 13,5 9,6 21,2 23,4 17,7 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  15,0 18,2 12,2 9,5 11,1 8,4 18,5 21,6 15,0 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 17,8 19,9 15,2 10,0 10,5 9,5 21,2 24,1 17,5 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
17,7 21,3 15,0 10,5 11,5 10,0 20,1 23,5 17,2 
85 Erziehung und Unterricht 13,9 17,4 12,9 9,1 9,7 9,0 16,5 20,5 15,1 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 16,0 19,7 15,1 10,3 12,0 10,0 19,2 23,3 18,2 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 16,7 20,2 14,9 10,7 13,0 9,7 19,2 22,5 17,3 
05–09,  
90–93, 
97–99 
Übrige 21,5 24,7 17,3 12,0 13,1 10,9 24,7 28,1 19,8 
01–99 Durchschnitt 18,8 21,6 15,1 10,9 12,0 9,8 22,1 25,0 17,8 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 155 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
154 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TD 13 Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Verdauungssystem 
– Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 
2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Krankheiten des Verdauungssystems 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 1,0 1,1 0,9 0,7 0,7 0,7 1,3 1,5 1,0 
10–12 Nahrung und Genuss 1,4 1,5 1,2 1,1 1,2 1,0 1,6 1,8 1,3 
16–18 Holz, Papier, Druck 1,4 1,5 1,0 1,1 1,2 0,9 1,6 1,7 1,2 
19–22 Chemie 1,3 1,4 1,0 1,0 1,1 0,8 1,5 1,6 1,2 
24–25 Metallerzeugung 1,4 1,5 1,1 1,1 1,2 0,9 1,7 1,8 1,2 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 1,0 1,0 1,0 0,8 0,8 0,8 1,2 1,2 1,2 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 1,1 1,2 1,0 0,9 0,9 0,8 1,4 1,4 1,3 
28 Maschinenbau 1,1 1,2 0,8 0,9 0,9 0,6 1,4 1,5 1,0 
29–30 Fahrzeugbau 1,1 1,1 0,8 0,9 0,9 0,6 1,3 1,3 1,1 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 1,2 1,3 1,0 1,0 1,1 0,8 1,5 1,6 1,2 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
1,3 1,4 0,9 1,0 1,1 0,7 1,6 1,7 1,1 
41–43 Baugewerbe 1,3 1,3 0,8 1,0 1,1 0,7 1,6 1,7 0,9 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 1,2 1,2 1,1 1,1 1,1 1,0 1,3 1,5 1,2 
49–53 Verkehr und Lagerei 1,3 1,4 1,2 1,2 1,2 1,0 1,5 1,6 1,3 
55–56 Gastgewerbe 1,0 1,0 1,0 0,8 0,8 0,9 1,2 1,2 1,1 
58–63 Information und Kommunikation 0,7 0,7 0,7 0,6 0,6 0,6 0,8 0,8 0,8 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 0,8 0,8 0,8 0,7 0,7 0,7 0,9 0,9 0,9 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 1,0 1,1 0,9 0,8 0,9 0,8 1,2 1,4 0,9 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  0,7 0,8 0,7 0,7 0,7 0,7 0,9 1,0 0,8 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 1,3 1,3 1,2 1,1 1,2 1,1 1,4 1,6 1,3 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
1,2 1,4 1,1 0,9 1,0 0,9 1,4 1,7 1,2 
85 Erziehung und Unterricht 1,0 1,0 1,0 0,9 0,8 0,9 1,1 1,2 1,1 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 1,2 1,2 1,2 1,1 1,1 1,1 1,3 1,5 1,3 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 1,0 1,1 0,9 0,9 0,9 0,8 1,1 1,3 1,0 
05–09, 
90–93, 
97–99 
Übrige 0,9 1,0 0,8 0,8 0,8 0,8 1,1 1,2 0,9 
01–99 Durchschnitt 1,1 1,2 1,0 1,0 1,0 0,9 1,3 1,5 1,2 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 156 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  155 
TD 14  Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Verdauungssystems 
 – Tage je Diagnose – 
 2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Krankheiten des Verdauungssystems 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 8,0 8,5 7,1 6,1 6,2 5,9 10,0 10,9 8,2 
10–12 Nahrung und Genuss 7,1 7,3 6,9 5,8 5,7 5,8 8,7 9,4 7,9 
16–18 Holz, Papier, Druck 6,9 7,1 5,9 5,4 5,5 5,1 8,2 8,7 6,5 
19–22 Chemie 6,7 7,0 5,9 5,4 5,5 5,1 8,1 8,7 6,5 
24–25 Metallerzeugung 6,9 7,1 6,0 5,5 5,5 5,2 8,4 8,8 6,5 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 6,0 6,1 6,0 5,2 5,2 5,3 6,9 7,3 6,5 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 6,3 6,5 6,0 5,2 5,2 5,3 7,4 7,9 6,4 
28 Maschinenbau 6,4 6,5 5,5 5,2 5,3 4,8 7,6 7,9 6,2 
29–30 Fahrzeugbau 6,9 7,0 6,3 5,8 5,8 5,5 8,0 8,2 7,1 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 6,6 6,9 5,8 5,4 5,5 5,2 7,8 8,5 6,3 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
7,0 7,2 6,0 5,7 5,7 5,6 8,1 8,5 6,5 
41–43 Baugewerbe 7,0 7,1 5,8 5,4 5,4 5,1 9,4 9,7 6,6 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 6,4 6,3 6,5 5,4 5,2 5,8 8,0 8,4 7,5 
49–53 Verkehr und Lagerei 7,6 7,8 6,8 6,1 6,2 5,9 9,2 9,6 7,9 
55–56 Gastgewerbe 7,3 7,5 7,2 6,0 6,1 6,0 9,4 10,4 8,7 
58–63 Information und Kommunikation 5,6 5,6 5,5 5,1 5,0 5,2 6,4 6,6 6,1 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 5,8 6,0 5,7 5,1 5,1 5,1 6,6 7,1 6,3 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 6,4 7,0 5,8 5,4 5,5 5,3 7,4 8,4 6,3 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  5,6 6,0 5,3 5,1 5,2 5,0 6,5 7,3 5,8 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 6,5 6,5 6,5 5,3 5,1 5,6 8,5 9,2 7,6 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
6,6 7,3 6,2 5,7 5,7 5,7 7,3 8,5 6,6 
85 Erziehung und Unterricht 5,7 5,8 5,7 5,0 4,6 5,1 6,6 7,7 6,4 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 6,5 6,7 6,5 5,6 5,6 5,6 7,9 8,5 7,7 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 6,3 6,7 6,0 5,3 5,5 5,2 7,4 8,4 6,9 
05–09,  
90–93, 
97–99 
Übrige 7,5 7,8 7,1 6,0 5,9 6,1 9,2 10,0 8,2 
01–99 Durchschnitt 6,6 6,8 6,3 5,5 5,5 5,5 8,0 8,7 7,2 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 157 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
156 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TD 15  Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 
– Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 
2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 5,2 5,2 5,2 2,5 2,4 2,8 8,5 8,9 7,8 
10–12 Nahrung und Genuss 8,2 8,4 8,0 4,7 5,1 4,1 11,9 12,1 11,6 
16–18 Holz, Papier, Druck 8,1 8,6 6,4 4,5 5,0 2,8 11,3 12,0 9,3 
19–22 Chemie 7,1 7,5 6,1 3,9 4,4 2,5 10,4 10,7 9,6 
24–25 Metallerzeugung 8,2 8,4 6,8 4,5 4,8 3,0 11,7 12,1 9,9 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 4,5 3,8 5,7 2,4 2,4 2,5 6,9 5,7 8,7 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 6,1 5,8 7,0 3,2 3,3 2,8 9,1 8,5 10,3 
28 Maschinenbau 5,7 6,0 4,2 3,2 3,4 1,9 8,8 9,2 7,0 
29–30 Fahrzeugbau 6,1 6,2 5,2 3,6 3,9 2,4 8,6 8,6 9,0 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 7,0 7,6 5,9 3,7 4,2 2,5 10,4 11,1 8,9 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
6,6 7,5 3,5 3,5 4,1 1,6 9,6 10,5 5,7 
41–43 Baugewerbe 7,5 8,1 3,4 4,5 4,8 2,2 11,7 12,9 4,8 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 5,9 5,9 5,9 3,7 4,1 3,4 8,9 8,8 9,0 
49–53 Verkehr und Lagerei 7,6 7,7 7,2 5,3 5,6 4,3 9,9 9,8 10,4 
55–56 Gastgewerbe 4,9 4,0 5,7 2,9 2,7 3,2 7,6 6,3 8,6 
58–63 Information und Kommunikation 2,0 1,8 2,4 1,2 1,2 1,3 3,6 3,1 4,4 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 2,2 1,9 2,4 1,2 1,1 1,2 3,4 3,0 3,7 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 4,5 5,4 3,6 2,5 3,1 1,9 6,4 7,3 5,4 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  2,5 2,8 2,3 1,5 1,7 1,3 4,4 4,7 4,0 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 6,6 6,4 6,9 4,3 4,5 3,9 9,5 9,2 9,8 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
5,5 6,9 4,7 2,5 3,0 2,2 8,5 10,1 7,5 
85 Erziehung und Unterricht 3,6 3,0 3,7 1,9 1,7 2,0 5,8 5,2 6,0 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 5,9 5,1 6,1 3,3 3,3 3,2 9,4 7,8 9,8 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 4,7 4,8 4,7 2,7 3,0 2,5 6,9 6,9 6,9 
05–09, 
90–93, 
97–99 
Übrige 5,0 5,5 4,5 2,8 3,2 2,4 7,1 7,9 6,3 
01–99 Durchschnitt 5,8 6,2 5,3 3,4 3,8 2,8 8,8 9,3 8,3 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 158 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  157 
TD 16  Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 
 – Tage je Diagnose – 
 2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 20,7 20,4 21,3 12,9 12,2 14,6 26,4 26,7 25,7 
10–12 Nahrung und Genuss 17,3 15,6 20,0 11,1 10,3 12,8 22,4 20,8 24,4 
16–18 Holz, Papier, Druck 17,0 16,7 18,4 10,7 10,6 11,1 21,3 21,2 22,0 
19–22 Chemie 15,9 15,4 17,6 10,3 10,2 11,1 20,0 19,7 20,8 
24–25 Metallerzeugung 16,5 16,2 19,0 10,5 10,4 11,8 21,1 20,9 22,3 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 14,7 13,3 16,9 10,2 9,7 11,2 18,0 16,7 19,6 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 15,9 14,9 18,5 10,4 9,9 12,1 19,7 19,1 20,9 
28 Maschinenbau 15,2 15,0 16,9 10,3 10,2 11,3 19,1 19,0 20,2 
29–30 Fahrzeugbau 16,4 16,0 19,0 11,6 11,4 13,0 20,0 19,5 22,6 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 16,7 16,2 18,2 10,5 10,3 11,1 21,3 21,1 21,5 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
17,3 17,4 16,9 11,5 11,5 11,3 21,1 21,2 20,4 
41–43 Baugewerbe 17,6 17,6 17,4 11,4 11,3 12,5 24,8 25,0 21,7 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 16,0 13,8 19,1 10,8 9,7 12,9 22,4 20,1 24,8 
49–53 Verkehr und Lagerei 15,8 15,2 18,5 10,8 10,5 13,0 20,8 20,3 22,9 
55–56 Gastgewerbe 16,1 13,7 18,4 11,2 10,1 12,5 21,2 18,8 22,8 
58–63 Information und Kommunikation 13,4 12,4 15,0 9,6 9,2 10,6 17,9 16,9 19,2 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 14,8 13,7 15,4 9,9 9,3 10,3 18,5 17,9 18,9 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 16,9 16,9 16,9 11,1 11,0 11,3 20,8 21,1 20,4 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  14,0 13,7 14,3 9,9 9,7 10,1 18,7 18,7 18,7 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 13,7 12,2 16,2 9,3 8,7 11,0 18,7 17,7 19,8 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
17,8 18,1 17,7 11,5 11,3 11,6 21,2 21,3 21,1 
85 Erziehung und Unterricht 14,8 13,5 15,2 10,1 8,8 10,5 18,9 18,7 18,9 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 18,0 14,7 18,8 12,0 10,4 12,5 23,4 20,2 24,1 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 16,5 14,7 17,6 11,0 9,9 11,9 20,9 19,8 21,4 
05–09,  
90–93, 
97–99 
Übrige 20,4 19,9 21,1 13,4 13,1 14,1 25,6 25,6 25,6 
01–99 Durchschnitt 16,3 15,3 18,0 10,9 10,2 12,1 21,3 20,5 22,4 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 159 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
158 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TD 17 Arbeitsunfähigkeit infolge von Verletzungen, Vergiftungen und Unfällen 
– Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr – 
2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Verletzungen, Vergiftungen und Unfällen 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 3,5 3,8 2,9 3,1 3,4 2,5 3,9 4,3 3,3 
10–12 Nahrung und Genuss 3,6 3,9 3,1 3,0 3,6 2,1 4,2 4,4 4,0 
16–18 Holz, Papier, Druck 3,8 4,2 2,5 3,4 3,9 1,5 4,2 4,5 3,3 
19–22 Chemie 3,0 3,2 2,2 2,5 3,0 1,3 3,4 3,5 3,2 
24–25 Metallerzeugung 3,7 4,0 2,5 3,5 3,9 1,6 4,0 4,1 3,3 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 2,1 2,1 2,1 1,7 2,0 1,2 2,5 2,3 2,9 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 2,6 2,7 2,4 2,3 2,5 1,4 3,0 2,9 3,2 
28 Maschinenbau 2,9 3,2 1,8 2,7 2,9 1,2 3,2 3,4 2,4 
29–30 Fahrzeugbau 2,5 2,6 2,0 2,3 2,5 1,4 2,8 2,7 2,9 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 3,3 3,7 2,4 2,8 3,4 1,4 3,7 4,0 3,2 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
3,4 3,8 1,7 2,9 3,4 1,2 3,8 4,2 2,4 
41–43 Baugewerbe 4,4 4,8 1,8 4,2 4,6 1,5 4,7 5,1 2,1 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 2,7 3,1 2,4 2,3 2,9 1,7 3,3 3,4 3,2 
49–53 Verkehr und Lagerei 3,4 3,5 3,2 3,0 3,2 2,2 3,9 3,8 4,3 
55–56 Gastgewerbe 2,3 2,1 2,5 1,8 2,0 1,7 2,9 2,5 3,3 
58–63 Information und Kommunikation 1,1 1,1 1,2 0,8 0,9 0,7 1,6 1,4 2,0 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 1,3 1,2 1,3 0,9 1,1 0,8 1,6 1,3 1,9 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 2,2 2,7 1,7 1,6 2,3 1,0 2,7 3,0 2,4 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  1,4 1,6 1,2 1,1 1,4 0,9 1,9 2,0 1,8 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 2,9 3,2 2,5 2,5 2,9 1,7 3,4 3,5 3,3 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
2,5 3,2 2,1 1,7 2,5 1,3 3,3 3,8 3,0 
85 Erziehung und Unterricht 1,9 1,8 1,9 1,4 1,6 1,3 2,5 2,2 2,6 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 2,6 2,6 2,6 1,9 2,4 1,8 3,5 3,0 3,6 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 2,1 2,4 2,0 1,6 2,2 1,3 2,7 2,7 2,7 
05–09, 
90–93, 
97–99 
Übrige 2,8 3,3 2,1 2,6 3,4 1,6 3,0 3,3 2,6 
01–99 Durchschnitt 2,7 3,2 2,2 2,3 2,9 1,5 3,3 3,5 3,1 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes 
Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt 
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1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 160 –
TD – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  159 
TD 18  Arbeitsunfähigkeit infolge von Verletzungen, Vergiftungen und Unfällen 
 – Tage je Diagnose – 
 2024 
Code Wirtschaftszweige1 
Diagnosegruppe 
Verletzungen, Vergiftungen und Unfällen 
Gesamt jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 
01–03 Land-, Forstwirtschaft und 
Fischerei 22,2 22,5 21,4 18,1 18,5 17,0 28,3 28,8 27,2 
10–12 Nahrung und Genuss 20,7 20,0 21,8 15,9 16,2 15,2 26,5 25,7 27,6 
16–18 Holz, Papier, Druck 20,7 20,7 20,3 15,9 16,4 12,9 26,1 26,3 25,5 
19–22 Chemie 19,5 19,3 20,1 15,2 15,5 13,5 25,0 24,9 25,2 
24–25 Metallerzeugung 19,5 19,4 20,8 15,6 15,7 13,7 24,9 24,8 25,9 
26 Herstellung von elektronischen, 
optischen und DV-Geräten 17,6 17,0 18,9 14,0 14,3 12,9 22,2 21,6 23,0 
27 Herstellung von elektrischen 
Ausrüstungen 18,9 18,2 20,8 14,8 14,9 14,2 23,9 23,5 24,8 
28 Maschinenbau 18,0 18,1 17,5 14,7 14,8 13,1 23,2 23,4 22,2 
29–30 Fahrzeugbau 19,7 19,5 20,5 15,9 15,9 15,2 24,7 24,4 26,1 
13–15, 23, 
31–33 
Sonstiges verarbeitendes 
Gewerbe 19,8 19,7 20,2 15,3 15,6 13,5 25,6 25,9 25,1 
35–39 
Energie- und 
Wasserversorgung, 
Abfallbeseitigung 
20,5 20,8 18,4 16,1 16,4 13,5 25,7 26,1 23,3 
41–43 Baugewerbe 21,1 21,2 18,3 17,2 17,3 14,1 29,5 29,9 24,0 
45–47 Handel, Instandhaltung und 
Reparatur von Kfz 18,3 17,7 19,3 14,3 14,5 13,9 25,6 25,2 25,9 
49–53 Verkehr und Lagerei 22,0 21,8 22,5 17,0 17,1 16,6 28,2 28,2 28,2 
55–56 Gastgewerbe 19,6 18,2 20,9 15,4 15,5 15,1 26,0 24,0 27,2 
58–63 Information und Kommunikation 15,7 15,0 16,7 12,3 12,4 12,0 21,3 20,2 22,8 
64–66 Finanz- und 
Versicherungsdienstleistungen 16,2 15,1 17,0 12,0 12,1 11,8 21,3 20,6 21,7 
68 Grundstücks- und 
Wohnungswesen 19,8 20,3 19,0 14,9 16,1 12,9 24,4 24,6 24,2 
69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche 
und technische Dienstleistungen  16,2 16,7 15,5 12,9 13,9 11,7 21,8 22,5 21,1 
77–82 Sonstige wirtschaftliche 
Dienstleistungen 18,1 17,3 19,9 14,1 14,2 13,9 24,5 23,9 25,2 
84 
Öffentliche Verwaltung, 
Verteidigung und 
Sozialversicherung 
19,5 20,3 18,9 14,2 15,6 13,0 23,9 24,3 23,7 
85 Erziehung und Unterricht 16,6 15,8 16,9 12,8 12,7 12,8 21,6 21,6 21,6 
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 19,8 18,5 20,2 14,9 15,5 14,7 26,1 24,1 26,4 
94–96 Sonstige Dienstleistungen 18,9 18,6 19,1 14,3 15,6 13,3 23,9 22,9 24,4 
05–09,  
90–93, 
97–99 
Übrige 23,4 23,9 22,5 19,0 19,9 16,8 29,1 30,4 27,6 
01–99 Durchschnitt 19,4 19,3 19,5 15,1 15,6 14,1 25,5 25,6 25,3 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 
Mehr zum Thema Arbeitsunfähigkeitsdaten in Kapitel 1.8.3
 
1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 161 –
TE – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsanforderungen 
160 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TE Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsanforderungen 
TE 1 Arbeitsbedingungen und Belastungen nach Wirtschaftsbereich 
– Abhängig Beschäftigte – 
2024 
Arbeitsbedingungen 
 und Belastungen dadurch 
Gesamt 
abhängig 
Beschäftigte 
Öffentlicher 
Dienst Industrie Handwerk Dienstleistung Anderer 
Bereich 
Arbeit im Stehen 
a 46,0 47,9 39,7 73,9 40,8 44,8 
b 22,2 19,6 24,1 21,9 23,3 24,3 
Arbeit im Sitzen (mindestens eine 
Stunde ununterbrochen) 
a 61,1 63,0 65,3 37,1 64,6 58,0 
b 24,8 27,0 21,8 20,1 25,4 24,8 
Heben, Tragen schwerer Lasten 
a 16,8 16,4 9,9 35,3 16,4 17,1 
b 51,1 56,5 44,6 46,5 49,4 56,3 
Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe 
Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) 
a 30,1 25,0 28,1 59,5 28,9 28,2 
b 16,8 17,3 19,5 13,0 16,8 16,5 
Arbeiten in hockender oder kniender 
Haltung 
a 11,0 12,6 6,8 25,1 7,9 11,6 
b 46,2 48,0 51,1 45,6 42,2 43,8 
Arbeiten mit den Armen über Kopf 
a 5,7 3,7 4,2 19,7 5,0 4,7 
b 37,3 36,1 * 35,6 32,3 * 
Arbeit unter Lärm 
a 26,2 28,7 28,8 45,7 18,2 21,1 
b 55,0 66,4 52,4 39,7 50,0 57,5 
Arbeit unter störenden Geräuschen 
a 22,4 24,3 24,0 34,5 17,3 18,4 
b 58,2 64,8 59,1 44,1 57,1 56,8 
Umgang mit Infektionserregern (z. B. 
Bakterien oder Viren) 
a 16,5 29,1 2,6 5,7 13,9 23,9 
b 36,3 40,4 * * 33,1 35,6 
Rauch, Gase, Staub, Dämpfe 
a 8,4 3,9 12,5 25,2 5,8 6,5 
b 44,8 46,9 48,9 43,1 45,3 * 
Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, 
Zugluft 
a 16,1 14,5 12,2 34,2 16,2 13,7 
b 49,7 48,1 59,7 51,0 43,8 54,0 
Öl, Fett, Schmutz, Dreck 
a 14,2 9,4 17,0 36,5 10,9 12,9 
b 22,6 23,9 30,9 18,7 16,9 * 
Arbeitsdurchführung in allen 
Einzelheiten vorgeschrieben 
a 24,3 23,4 26,9 27,3 24,3 19,9 
b 30,4 34,6 28,5 20,8 31,0 30,4 
Ständig wiederkehrende 
Arbeitsvorgänge 
a 42,6 39,6 38,2 49,5 47,4 40,8 
b 18,4 19,3 21,4 12,9 15,9 23,2 
Stückzahl, Leistung oder Zeit 
vorgegeben 
a 26,8 25,3 29,9 28,0 24,8 29,6 
b 44,5 50,2 35,7 40,7 46,2 46,6 
Starker Termin- oder Leistungsdruck 
a 43,1 44,2 42,9 42,2 42,9 41,9 
b 66,4 73,9 59,1 55,9 66,1 68,1 
Sehr schnell arbeiten 
a 31,4 29,6 30,1 31,8 33,7 32,4 
b 50,2 57,6 40,6 45,0 52,6 46,1 
Arbeiten an der Grenze der 
Leistungsfähigkeit 
a 14,8 18,0 10,9 14,9 14,8 13,4 
b 81,4 89,4 74,5 * 80,4 * 
Konfrontation mit neuen Aufgaben 
a 45,6 47,9 50,5 42,6 42,3 42,1 
b 19,0 25,5 13,4 13,2 17,7 19,7 
Verfahren verbessern / Neues 
ausprobieren 
a 34,6 36,2 38,8 28,4 31,8 34,5 
b - - - - - - 
Nicht Erlerntes / Beherrschtes wird 
verlangt 
a 12,0 13,9 11,9 11,2 10,7 10,9 
b 40,4 51,5 25,6 * 43,6 29,7 
Bei der Arbeit gestört, unterbrochen 
a 45,7 50,4 44,2 40,1 44,5 43,5 
b 58,8 63,9 51,4 57,1 57,7 61,1 
Verschiedene Arbeiten gleichzeitig 
betreuen 
a 64,2 70,0 62,8 53,5 63,4 62,2 
b 32,2 38,7 28,0 23,6 29,1 34,6 
Situationen, die gefühlsmäßig 
belasten 
a 11,7 15,5 6,6 10,8 11,1 13,7 
b - - - - - - 
Stichprobengröße 18.011 5.304 3.710 1.561 5.331 2.105 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, gewichtete Daten 
a = Anteil in % der abhängig Beschäftigten, die häufig von diesen Arbeitsanforderungen betroffen sind 
b = Anteil in % der häufig von diesen Arbeitsanforderungen Betroffenen, die sich davon belastet fühlen. Anders als in Abschnitt 1.8.1 ausgewiesen,  
handelt es sich hier um die berichteten (d. h. nicht auf alle abhängig Beschäftigten umgerechneten) Häufigkeiten. 
* = Häufigkeit zu klein 
- = nicht erhoben 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 162 –
TE – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsanforderungen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 161 
TE 2 Einfluss auf die Arbeitsmenge (häufig oder manchmal/selten/nie) nach Wirtschaftsbereich1 
– Arbeitsbedingungen und Belastungen von abhängig Beschäftigten –
2024 
Arbeitsbedingungen 
 und Belastungen dadurch 
Öffentlicher Dienst Industrie Handwerk Dienstleistung 
häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie 
Arbeit im Stehen 
a 48,4 47,6 34,5 42,3 67,0 77,3 36,8 42,8 
b 15,0 21,5 18,9 26,5 * 25,6 17,7 25,6 
Arbeit im Sitzen (mindestens eine Stunde 
ununterbrochen) 
a 66,0 61,8 72,0 61,6 51,3 30,0 70,8 61,5 
b 21,8 29,3 19,9 23,1 * 22,4 21,4 27,6 
Heben, Tragen schwerer Lasten 
a 16,0 16,5 9,3 9,9 34,4 36,0 11,3 18,9 
b 49,0 59,5 * 46,0 * 56,6 37,6 52,8 
Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe 
Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) 
a 24,7 25,1 23,2 31,0 60,6 58,6 25,5 30,6 
b * 18,1 * 20,2 * 14,5 * 18,7 
Arbeiten in hockender oder kniender Haltung 
a 13,0 12,5 8,0 6,1 25,6 25,0 6,6 8,5 
b 34,9 53,6 * 54,0 * 50,9 * 44,1 
Arbeiten mit den Armen über Kopf 
a * 3,5 * 4,4 16,8 21,5 * 5,7 
b * * * * * * * 35,0 
Arbeit unter Lärm 
a 24,7 30,2 22,8 31,8 47,9 44,2 15,7 19,4 
b 63,4 67,4 54,5 51,3 30,3 45,9 43,0 52,7 
Arbeit unter störenden Geräuschen 
a 21,9 25,2 20,0 25,9 35,1 34,5 13,9 19,0 
b 58,2 67,0 62,7 57,4 34,3 49,5 51,6 59,0 
Umgang mit Infektionserregern  
(z. B. Bakterien oder Viren) 
a 25,4 30,5 * 2,1 * * 11,0 15,3 
b 32,1 43,2 * * * * * 37,9 
Rauch, Gase, Staub, Dämpfe 
a * 4,0 9,5 14,3 24,4 25,8 4,9 6,3 
b * 53,6 * 51,1 * 52,6 * 49,1 
Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft 
a 15,7 14,1 10,5 13,2 35,7 33,5 12,5 18,0 
b 39,9 51,6 59,7 59,9 39,4 57,9 31,4 48,0 
Öl, Fett, Schmutz, Dreck 
a 10,8 8,9 15,2 18,1 38,4 35,0 11,8 10,4 
b * 29,9 * 24,7 * 23,1 * 21,7 
Arbeitsdurchführung in allen Einzelheiten 
vorgeschrieben 
a 15,9 26,4 17,5 32,0 21,7 30,5 16,1 28,4 
b 30,0 35,7 * 28,2 * * 24,2 32,9 
Ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge 
a 34,3 41,7 33,4 40,7 51,6 47,9 41,4 50,4 
b 13,7 21,1 * 22,4 * * 13,5 16,8 
Stückzahl, Leistung oder Zeit vorgegeben 
a 19,9 27,5 24,1 33,2 26,5 29,1 17,9 28,2 
b 38,9 53,6 25,8 39,7 * 42,5 34,3 50,0 
Starker Termin- oder Leistungsdruck 
a 31,6 49,2 37,5 46,1 40,2 43,6 37,8 45,4 
b 64,3 76,4 49,6 63,5 49,2 59,2 53,5 71,3 
Sehr schnell arbeiten 
a 21,3 33,0 27,2 31,9 34,8 30,4 28,0 36,5 
b 46,0 60,6 30,4 45,5 * 52,2 36,6 58,8 
Arbeiten an der Grenze der 
Leistungsfähigkeit 
a 13,0 20,0 10,4 11,2 18,4 13,2 12,3 16,0 
b 89,4 89,3 59,3 82,4 * 82,9 63,4 87,0 
Konfrontation mit neuen Aufgaben 
a 50,9 46,7 56,1 47,3 47,9 40,2 49,6 38,7 
b 18,9 28,4 10,1 15,7 * 15,9 14,3 19,8 
Verfahren verbessern / Neues ausprobieren 
a 43,3 33,3 50,0 32,4 33,0 26,3 39,5 28,1 
b - - - - - - - - 
Nicht Erlerntes / Beherrschtes wird verlangt 
a 11,3 14,9 12,6 11,6 * 11,7 10,7 10,8 
b 38,1 55,6 * 31,8 * * * 46,5 
Bei der Arbeit gestört, unterbrochen 
a 42,5 53,5 39,9 46,4 40,8 40,1 40,5 46,5 
b 51,2 68,0 43,8 54,6 45,6 63,3 48,7 61,6 
Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen 
a 65,5 71,8 61,7 63,4 59,2 50,9 65,4 62,5 
b 27,1 43,0 23,0 30,9 17,3 27,5 19,5 34,1 
Situationen, die gefühlsmäßig belasten 
a 11,3 17,1 5,1 7,4 11,4 10,6 7,8 12,7 
b - - - - - - - - 
Stichprobengröße 1.510 3.787 1.319 2.376 538 1.012 1.762 3.563 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, gewichtete Daten 
a = Anteil in % der abhängig Beschäftigten, die häufig von diesen Arbeitsanforderungen betroffen sind 
b = Anteil in % der häufig von diesen Arbeitsanforderungen Betroffenen, die sich davon belastet fühlen. Anders als in Abschnitt 1.8.1 ausgewiesen,  
handelt es sich hier um die berichteten (d. h. nicht auf alle abhängig Beschäftigten umgerechneten) Häufigkeiten. 
* = Häufigkeit zu klein 
- = nicht erhoben
1 Nicht ausgewiesen: Anderer Bereich 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 163 –
TE – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsanforderungen 
162 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TE 3  Arbeit selbst planen und einteilen (häufig oder manchmal/selten/nie) nach Wirtschaftsbereich1 
– Arbeitsbedingungen und Belastungen von abhängig Beschäftigten –
2024 
Arbeitsbedingungen 
 und Belastungen dadurch 
Öffentlicher Dienst Industrie Handwerk Dienstleistung 
häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie 
Arbeit im Stehen 
a 43,1 58,9 30,1 65,2 66,9 85,1 32,5 57,5 
b 16,0 25,6 18,1 31,4 16,6 28,6 20,1 26,9 
Arbeit im Sitzen (mindestens eine Stunde 
ununterbrochen) 
a 69,7 47,4 75,6 38,2 48,7 18,9 73,4 46,8 
b 25,9 30,8 21,3 24,5 17,8 * 24,4 28,6 
Heben, Tragen schwerer Lasten 
a 13,2 23,7 6,6 18,8 30,9 42,4 11,8 25,5 
b 54,2 59,6 * 52,2 38,3 56,0 44,9 53,5 
Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe 
Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) 
a 20,5 35,4 21,0 47,0 55,7 65,6 23,9 39,0 
b 15,2 20,3 * 26,2 * * 14,4 19,7 
Arbeiten in hockender oder kniender Haltung 
a 9,9 19,0 5,0 11,4 20,2 32,8 5,4 12,9 
b 45,5 51,1 * * 35,5 55,5 41,5 42,8 
Arbeiten mit den Armen über Kopf 
a 3,2 4,9 3,0 * 13,9 28,9 3,4 8,2 
b * * * * * * * * 
Arbeit unter Lärm 
a 24,6 38,2 20,3 51,4 43,2 49,8 14,7 25,1 
b 64,6 69,1 50,4 54,5 36,2 44,7 48,7 51,4 
Arbeit unter störenden Geräuschen 
a 21,4 30,9 19,4 36,3 33,6 36,0 13,3 25,3 
b 66,3 62,5 57,9 60,8 42,1 47,2 55,4 58,9 
Umgang mit Infektionserregern  
(z. B. Bakterien oder Viren) 
a 24,1 40,7 2,7 * * * 10,7 20,3 
b 37,7 44,2 * * * * 25,7 41,0 
Rauch, Gase, Staub, Dämpfe 
a 3,0 5,9 8,5 23,4 22,2 30,0 4,9 7,7 
b 34,2 62,1 38,4 59,0 32,1 55,9 * * 
Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft 
a 13,1 17,8 10,1 18,0 33,0 36,1 12,4 23,9 
b 46,4 51,1 58,4 61,6 49,8 52,7 37,1 50,7 
Öl, Fett, Schmutz, Dreck 
a 8,1 12,4 12,1 30,2 34,0 40,4 9,9 12,9 
b 17,0 * 28,2 33,8 * * * * 
Arbeitsdurchführung in allen Einzelheiten 
vorgeschrieben 
a 19,0 33,7 17,8 51,6 23,6 33,2 17,9 37,1 
b 32,4 37,4 26,0 30,8 * * 27,2 34,7 
Ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge 
a 38,3 42,5 30,7 58,2 48,5 50,9 42,5 57,5 
b 16,3 25,4 15,9 29,2 * * 14,1 18,7 
Stückzahl, Leistung oder Zeit vorgegeben 
a 22,0 33,1 23,5 46,9 27,1 29,4 21,3 31,8 
b 47,9 53,8 32,9 39,4 39,8 * 42,1 51,8 
Starker Termin- oder Leistungsdruck 
a 42,6 47,9 43,9 40,1 43,5 40,2 43,0 42,8 
b 72,2 77,6 56,3 67,5 53,8 59,5 64,3 69,7 
Sehr schnell arbeiten 
a 27,5 34,5 28,2 35,1 32,9 30,2 29,2 42,9 
b 53,2 65,6 35,6 51,3 39,5 54,6 45,5 62,3 
Arbeiten an der Grenze der 
Leistungsfähigkeit 
a 17,5 19,3 10,4 12,3 16,3 12,8 12,5 19,4 
b 90,7 86,8 73,0 78,0 60,5 * 74,3 88,5 
Konfrontation mit neuen Aufgaben 
a 52,2 38,0 57,1 32,8 46,2 37,0 47,8 31,1 
b 22,3 35,6 11,3 23,1 * * 16,5 21,3 
Verfahren verbessern / Neues ausprobieren 
a 40,0 27,3 44,7 23,1 32,6 21,8 37,1 21,2 
b - - - - - - - - 
Nicht Erlerntes / Beherrschtes wird verlangt 
a 14,3 13,1 12,6 9,9 11,6 * 10,9 10,4 
b 47,0 63,1 19,0 * * * 35,0 61,5 
Bei der Arbeit gestört, unterbrochen 
a 51,4 47,9 47,1 36,2 43,3 35,1 45,1 43,3 
b 61,6 69,7 49,1 59,2 57,8 55,6 55,2 62,9 
Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen 
a 70,0 70,1 66,0 54,3 63,3 37,9 67,0 56,2 
b 37,4 41,9 27,3 30,4 24,5 * 26,3 35,8 
Situationen, die gefühlsmäßig belasten 
a 14,5 17,7 6,1 7,8 11,2 * 9,5 14,2 
b - - - - - - - - 
Stichprobengröße 3.705 1.596 2.697 1.013 956 602 3.561 1.769 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, gewichtete Daten 
a = Anteil in % der abhängig Beschäftigten, die häufig von diesen Arbeitsanforderungen betroffen sind 
b = Anteil in % der häufig von diesen Arbeitsanforderungen Betroffenen, die sich davon belastet fühlen. Anders als in Abschnitt 1.8.1 ausgewiesen,  
handelt es sich hier um die berichteten (d. h. nicht auf alle abhängig Beschäftigten umgerechneten) Häufigkeiten. 
* = Häufigkeit zu klein 
- = nicht erhoben 
1 Nicht ausgewiesen: Anderer Bereich 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 164 –
TE – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsanforderungen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 163 
TE 4  Einfluss wann Pause gemacht wird (häufig oder manchmal/selten/nie) nach Wirtschaftsbereich1 
– Arbeitsbedingungen und Belastungen von abhängig Beschäftigten –
2024 
Arbeitsbedingungen 
 und Belastungen dadurch 
Öffentlicher Dienst Industrie Handwerk Dienstleistung 
häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie 
Arbeit im Stehen 
a 34,5 69,9 32,8 57,0 70,0 81,4 32,8 62,0 
b 17,5 21,0 18,0 32,6 16,8 30,6 20,7 25,2 
Arbeit im Sitzen (mindestens eine Stunde 
ununterbrochen) 
a 73,5 46,1 73,7 44,4 40,8 30,1 72,2 44,5 
b 26,3 29,0 21,3 24,1 19,9 * 24,5 28,6 
Heben, Tragen schwerer Lasten 
a 11,2 25,4 7,9 14,3 35,2 35,7 12,3 27,6 
b 50,7 60,2 38,6 49,6 37,9 62,9 44,2 55,3 
Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe 
Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) 
a 20,0 33,7 21,2 45,4 56,1 66,1 23,2 43,1 
b 17,0 17,5 * 26,2 * * 13,9 20,5 
Arbeiten in hockender oder kniender Haltung 
a 7,4 21,1 5,6 9,8 28,5 18,5 6,2 12,9 
b 44,8 48,1 * * 38,4 * 38,9 47,2 
Arbeiten mit den Armen über Kopf 
a 2,7 5,5 3,5 * 20,4 18,4 3,5 9,0 
b * * * * * * * * 
Arbeit unter Lärm 
a 16,8 49,3 22,6 44,4 42,0 52,9 15,1 26,3 
b 57,0 71,1 49,1 56,1 33,0 50,3 48,1 54,2 
Arbeit unter störenden Geräuschen 
a 17,5 36,2 20,6 32,4 32,2 38,9 14,5 25,1 
b 57,5 71,6 55,9 64,9 36,6 56,2 54,6 61,6 
Umgang mit Infektionserregern  
(z. B. Bakterien oder Viren) 
a 18,4 47,2 2,0 * * * 8,8 27,3 
b 34,4 44,5 * * * * 30,1 35,6 
Rauch, Gase, Staub, Dämpfe 
a 2,6 6,1 9,4 19,9 24,3 26,8 4,6 9,0 
b * 53,7 42,1 57,2 34,4 * * * 
Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft 
a 12,2 18,8 10,3 16,9 34,9 32,8 12,4 26,2 
b 44,9 51,4 57,5 62,1 41,8 70,3 35,9 55,3 
Öl, Fett, Schmutz, Dreck 
a 6,9 13,7 12,6 28,7 35,7 37,9 8,3 17,5 
b * 28,8 29,0 33,0 * * * * 
Arbeitsdurchführung in allen Einzelheiten 
vorgeschrieben 
a 21,6 26,2 21,9 39,5 25,0 31,6 19,2 37,1 
b 30,8 39,0 21,5 38,7 * * 29,9 33,1 
Ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge 
a 40,9 36,4 32,8 51,1 47,8 52,7 44,0 55,9 
b 18,0 21,9 17,7 27,0 * * 14,3 20,4 
Stückzahl, Leistung oder Zeit vorgegeben 
a 20,6 33,9 25,4 41,7 28,4 27,2 21,3 34,4 
b 47,1 53,3 29,5 45,2 41,1 * 39,5 56,3 
Starker Termin- oder Leistungsdruck 
a 39,8 52,4 42,7 43,3 40,4 45,6 41,0 47,6 
b 70,4 78,1 56,1 66,1 52,3 62,2 62,8 73,9 
Sehr schnell arbeiten 
a 26,9 34,5 28,3 34,9 31,3 32,8 29,7 43,5 
b 54,8 60,7 34,5 52,7 42,6 49,6 46,6 64,7 
Arbeiten an der Grenze der 
Leistungsfähigkeit 
a 15,2 22,9 9,7 14,2 15,0 14,8 12,1 21,2 
b 88,2 90,4 69,8 82,7 56,6 * 76,1 85,9 
Konfrontation mit neuen Aufgaben 
a 49,4 46,0 54,8 40,3 45,8 36,6 45,2 35,4 
b 20,4 35,0 11,0 21,6 * * 16,2 22,1 
Verfahren verbessern / Neues ausprobieren 
a 36,1 36,7 43,0 29,0 32,3 20,9 33,8 26,9 
b - - - - - - - - 
Nicht Erlerntes / Beherrschtes wird verlangt 
a 12,4 16,7 12,0 11,7 10,3 * 10,7 11,0 
b 43,4 61,7 20,4 * * * 38,9 53,4 
Bei der Arbeit gestört, unterbrochen 
a 50,3 50,5 45,2 41,4 39,6 41,1 44,2 45,9 
b 59,6 71,3 49,6 56,0 55,4 60,2 52,5 71,4 
Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen 
a 68,8 72,4 64,6 59,0 56,9 46,9 65,3 57,7 
b 35,1 44,1 24,8 37,0 24,2 * 26,3 37,7 
Situationen, die gefühlsmäßig belasten 
a 11,6 21,8 6,1 7,4 10,9 * 9,3 15,5 
b - - - - - - - - 
Stichprobengröße 3.326 1.902 2.645 1.045 1.028 530 3.875 1.377 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, gewichtete Daten 
a = Anteil in % der abhängig Beschäftigten, die häufig von diesen Arbeitsanforderungen betroffen sind 
b = Anteil in % der häufig von diesen Arbeitsanforderungen Betroffenen, die sich davon belastet fühlen. Anders als in Abschnitt 1.8.1 ausgewiesen,  
handelt es sich hier um die berichteten (d. h. nicht auf alle abhängig Beschäftigten umgerechneten) Häufigkeiten. 
* = Häufigkeit zu klein 
- = nicht erhoben 
1 Nicht ausgewiesen: Anderer Bereich 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 165 –
TF – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Gesundheitliche Beschwerden 
164 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TF Gesundheit und Arbeitsbedingungen – 
Gesundheitliche Beschwerden 
TF 1 Gesundheitliche Beschwerden nach Wirtschaftsbereich 
– Abhängig Beschäftigte –
2024 
Gesundheitliche Beschwerden 
Gesamt 
abhängig 
Beschäftigte 
Öffentlicher 
Dienst Industrie Handwerk Dienstleistung Anderer 
Bereich 
Schmerzen im unteren Rücken 
(Kreuzschmerzen) 40,0 40,0 35,2 49,0 40,8 39,9 
Schmerzen im Nacken-
/Schulterbereich 46,0 49,6 37,6 45,5 47,9 47,0 
Schmerzen in den Armen 15,1 13,4 13,6 25,0 15,2 14,4 
Schmerzen in den Händen 14,1 11,5 11,5 23,4 16,3 13,1 
Schmerzen in der Hüfte 13,0 13,1 11,6 15,7 13,1 13,1 
Schmerzen in den Knien 20,0 19,6 17,6 28,0 20,5 18,0 
Geschwollene Beine 9,3 9,0 7,9 6,3 11,0 10,6 
Schmerzen in den Beinen, 
Füßen 17,8 16,7 14,4 23,1 19,7 17,9 
Kopfschmerzen 33,9 39,3 25,9 26,1 36,4 33,5 
Herzschmerzen, Stiche, 
Schmerzen, Engegefühl in der 
Brust etc. 
6,1 6,7 4,9 6,5 6,3 6,4 
Atemnot 3,6 3,4 2,4 4,4 4,2 4,1 
Hautreizungen, Juckreiz 10,1 11,2 10,0 13,7 7,9 10,4 
Nächtliche Schlafstörungen 30,3 33,3 29,1 23,4 29,7 31,8 
Allgemeine Müdigkeit, Mattigkeit 
oder Erschöpfung 50,4 55,8 43,7 46,2 50,5 51,7 
Magen-,
Verdauungsbeschwerden 16,2 17,2 15,9 12,9 16,6 15,6 
Hörverschlechterung, 
Ohrgeräusche 14,0 14,9 14,3 18,1 12,6 12,2 
Nervosität oder Reizbarkeit 27,1 29,9 23,8 23,7 28,1 25,8 
Niedergeschlagenheit 21,9 23,0 18,5 20,0 23,3 22,6 
Schwindelgefühl 7,5 8,3 5,3 7,6 7,8 7,9 
Körperliche Erschöpfung 33,7 36,6 25,1 40,3 33,9 36,1 
Emotionale Erschöpfung 29,7 35,4 23,0 20,0 31,5 30,0 
Stichprobengröße 18.011 5.304 3.710 1.561 5.331 2.105 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, gewichtete Daten 
Anteil in % der abhängig Beschäftigten mit häufig auftretenden gesundheitlichen Beschwerden bei der Arbeit in den letzten 12 Monaten 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 166 –
TF – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Gesundheitliche Beschwerden 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  165 
TF 2  Einfluss auf die Arbeitsmenge (häufig oder manchmal/selten/nie) nach Wirtschaftsbereich1 
 – Gesundheitliche Beschwerden von abhängig Beschäftigten – 
 2024 
Gesundheitliche Beschwerden 
Öffentlicher Dienst Industrie Handwerk Dienstleistung 
häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie 
Schmerzen im unteren Rücken 
(Kreuzschmerzen) 32,4 43,1 32,4 36,7 46,5 50,9 34,0 44,2 
Schmerzen im Nacken-/Schulterbereich 44,2 51,7 34,2 39,5 39,3 49,4 41,4 51,1 
Schmerzen in den Armen 12,8 13,5 11,6 14,7 18,0 28,6 13,0 16,2 
Schmerzen in den Händen 10,7 11,8 9,6 12,5 20,6 25,0 14,0 17,4 
Schmerzen in der Hüfte 11,8 13,5 10,8 12,2 12,4 17,6 8,4 15,4 
Schmerzen in den Knien 20,4 19,4 17,2 17,9 26,8 28,9 16,5 22,4 
Geschwollene Beine 7,4 9,6 8,3 7,7 * 5,6 7,8 12,6 
Schmerzen in den Beinen, Füßen 15,0 17,4 12,6 15,2 16,1 26,9 15,1 22,0 
Kopfschmerzen 31,3 42,5 20,7 28,9 27,6 25,6 30,5 39,4 
Herzschmerzen, Stiche, Schmerzen, 
Engegefühl in der Brust etc. 4,4 7,6 5,0 4,9 * 5,3 4,3 7,3 
Atemnot 3,6 3,3 * 2,6 * * * 4,9 
Hautreizungen, Juckreiz 10,2 11,6 8,7 10,7 * 15,5 7,0 8,3 
Nächtliche Schlafstörungen 29,3 34,9 22,3 33,0 20,3 25,3 24,0 32,6 
Allgemeine Müdigkeit, Mattigkeit oder 
Erschöpfung 49,9 58,1 36,0 48,0 43,1 48,4 42,1 54,7 
Magen-, Verdauungs-beschwerden 14,3 18,4 12,1 18,0 13,1 12,9 14,2 17,8 
Hörverschlechterung, Ohrgeräusche 13,7 15,4 11,9 15,7 14,0 19,7 11,1 13,3 
Nervosität oder Reizbarkeit 26,9 31,2 19,6 26,1 22,9 24,4 21,3 31,5 
Niedergeschlagenheit 18,5 24,9 14,2 20,8 14,4 23,1 17,0 26,5 
Schwindelgefühl 6,9 8,9 4,7 5,7 * 8,0 3,0 10,2 
Körperliche Erschöpfung 27,6 40,2 21,2 27,3 33,3 44,4 26,3 37,6 
Emotionale Erschöpfung 29,9 37,6 21,3 24,0 17,0 21,7 26,8 33,8 
Stichprobengröße 1.510 3.787 1.319 2.376 538 1.012 1.762 3.563 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, gewichtete Daten 
* = Häufigkeit zu klein 
Anteil in % der abhängig Beschäftigten mit häufig auftretenden gesundheitlichen Beschwerden bei der Arbeit in den letzten 12 Monaten 
 
1 Nicht ausgewiesen: Anderer Bereich 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 167 –
TF – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Gesundheitliche Beschwerden 
166 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TF 3  Arbeit selbst planen und einteilen (häufig oder manchmal/selten/nie) nach Wirtschaftsbereich1 
– Gesundheitliche Beschwerden von abhängig Beschäftigten – 
2024 
Gesundheitliche Beschwerden 
Öffentlicher Dienst Industrie Handwerk Dienstleistung 
häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie 
Schmerzen im unteren Rücken 
(Kreuzschmerzen) 37,8 45,3 33,1 40,8 44,0 57,1 35,7 51,1 
Schmerzen im Nacken-/Schulterbereich 47,4 54,6 37,2 38,6 42,7 50,2 44,1 55,8 
Schmerzen in den Armen 11,8 17,0 11,0 20,5 19,7 33,2 12,3 21,0 
Schmerzen in den Händen 10,3 14,2 9,3 17,3 21,3 26,8 13,7 21,7 
Schmerzen in der Hüfte 11,4 17,0 10,1 15,8 15,5 16,1 9,9 19,5 
Schmerzen in den Knien 17,7 24,1 14,5 26,1 25,1 32,6 16,3 29,0 
Geschwollene Beine 8,6 9,7 6,8 10,8 6,1 * 8,9 15,3 
Schmerzen in den Beinen, Füßen 14,5 21,8 11,7 21,9 19,6 28,5 14,2 30,7 
Kopfschmerzen 38,5 41,1 25,6 26,7 25,0 27,9 34,8 39,7 
Herzschmerzen, Stiche, Schmerzen, 
Engegefühl in der Brust etc. 6,9 6,1 5,1 * 7,6 * 5,1 8,6 
Atemnot 2,9 4,3 1,6 * * * 3,3 6,2 
Hautreizungen, Juckreiz 10,5 13,0 8,6 13,7 13,1 14,7 7,1 9,3 
Nächtliche Schlafstörungen 30,4 40,0 26,6 35,9 24,8 21,2 27,5 34,3 
Allgemeine Müdigkeit, Mattigkeit oder 
Erschöpfung 54,4 59,0 41,0 50,7 44,9 48,4 47,2 57,3 
Magen-, Verdauungs-beschwerden 15,9 20,2 13,9 21,0 12,4 13,6 14,6 20,5 
Hörverschlechterung, Ohrgeräusche 14,7 15,3 11,6 21,4 16,6 20,6 11,6 14,5 
Nervosität oder Reizbarkeit 28,2 34,0 23,0 25,6 24,1 23,1 26,6 31,2 
Niedergeschlagenheit 21,2 27,5 15,9 25,5 19,1 21,3 20,1 29,9 
Schwindelgefühl 7,4 10,4 4,7 7,0 7,7 * 5,7 12,0 
Körperliche Erschöpfung 34,4 41,8 22,6 31,6 35,7 47,7 28,8 44,1 
Emotionale Erschöpfung 34,2 38,2 23,3 22,2 20,5 19,1 29,3 35,8 
Stichprobengröße 3.705 1.596 2.697 1.013 956 602 3.561 1.769 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, gewichtete Daten 
* = Häufigkeit zu klein 
Anteil in % der abhängig Beschäftigten mit häufig auftretenden gesundheitlichen Beschwerden bei der Arbeit in den letzten 12 Monaten 
1 Nicht ausgewiesen: Anderer Bereich 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 168 –
TF – Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Gesundheitliche Beschwerden 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 167 
TF 4 Einfluss wann Pause gemacht wird (häufig oder manchmal/selten/nie) nach Wirtschaftsbereich1 
– Gesundheitliche Beschwerden von abhängig Beschäftigten – 
2024 
Gesundheitliche Beschwerden 
Öffentlicher Dienst Industrie Handwerk Dienstleistung 
häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie häufig manchmal/ 
selten/nie 
Schmerzen im unteren Rücken 
(Kreuzschmerzen) 36,7 45,3 32,4 41,5 46,6 53,7 36,9 51,2 
Schmerzen im Nacken-/Schulterbereich 47,3 53,7 34,6 44,2 42,6 51,2 43,8 59,1 
Schmerzen in den Armen 12,5 14,3 10,8 20,4 19,8 34,6 13,0 20,2 
Schmerzen in den Händen 11,0 11,8 9,3 16,8 22,8 24,5 14,4 20,6 
Schmerzen in der Hüfte 12,1 14,5 9,8 16,1 14,4 18,1 12,0 15,4 
Schmerzen in den Knien 16,4 25,1 15,4 23,0 28,3 27,4 17,7 27,7 
Geschwollene Beine 8,3 9,9 6,2 12,3 5,6 * 9,7 14,2 
Schmerzen in den Beinen, Füßen 14,2 20,8 10,8 23,4 20,3 28,5 16,0 29,7 
Kopfschmerzen 36,4 44,1 23,4 32,1 25,3 27,8 35,0 40,0 
Herzschmerzen, Stiche, Schmerzen, 
Engegefühl in der Brust etc. 5,9 8,2 4,6 5,2 6,8 * 5,3 8,1 
Atemnot 3,3 3,6 1,7 * * * 3,2 6,9 
Hautreizungen, Juckreiz 10,5 12,3 8,1 14,8 13,8 * 7,2 9,5 
Nächtliche Schlafstörungen 31,2 37,0 26,8 34,9 22,7 24,8 26,7 37,5 
Allgemeine Müdigkeit, Mattigkeit oder 
Erschöpfung 52,2 62,2 40,9 50,2 44,3 50,0 47,5 58,2 
Magen-, Verdauungs-beschwerden 15,5 20,4 14,2 19,4 10,6 * 14,2 22,6 
Hörverschlechterung, Ohrgeräusche 12,5 18,7 11,5 20,9 16,1 21,9 11,2 16,6 
Nervosität oder Reizbarkeit 26,0 36,6 22,8 25,9 24,5 22,2 26,3 32,8 
Niedergeschlagenheit 20,9 26,6 16,2 23,7 18,1 23,6 20,6 30,2 
Schwindelgefühl 6,8 11,0 4,4 7,9 8,1 * 6,1 12,4 
Körperliche Erschöpfung 30,8 46,5 21,9 33,0 39,2 42,6 28,6 48,2 
Emotionale Erschöpfung 31,0 42,9 23,0 22,4 18,4 23,0 29,9 35,3 
Stichprobengröße 3.326 1.902 2.645 1.045 1.028 530 3.875 1.377 
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, gewichtete Daten 
* = Häufigkeit zu klein 
Anteil in % der abhängig Beschäftigten mit häufig auftretenden gesundheitlichen Beschwerden bei der Arbeit in den letzten 12 Monaten 
1 Nicht ausgewiesen: Anderer Bereich 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 169 –
168 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TG – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – Gewerbeaufsicht 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 169 
TG Überbetrieblicher Arbeitsschutz – Gewerbeaufsicht 
TG 1 Besichtigungstätigkeit der Gewerbeaufsicht 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Betriebe mit … Beschäftigten 
Gesamt 1 bis 19 20 bis 499 500 und mehr Sonstige1 
Zahl der besichtigten Betriebe 
2024 65.436 40.731 23.237 1.468 
2023 63.008 39.363 22.161 1.484 
2022 52.074 31.343 19.442 1.289 
Gesamtzahl der Besichtigungen 
2024 137.996 49.876 30.821 3.232 54.067 
2023 133.564 47.440 29.459 3.312 53.353 
2022 120.067 38.911 26.315 2.834 52.007 
Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter
1 Hierbei handelt es sich um Besichtigungen von Baustellen, überwachungsbedürftigen Anlagen außerhalb von Betrieben u. ä. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 171 –
TG – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – Gewerbeaufsicht 
170 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TG 2 Personalressourcen der Arbeitsschutzbehörden der Länder 2024 
dargestellt in Vollzeiteinheiten (Stichtag 30.06.2024)1 
Land Geschlecht 
Beschäftigte 
insgesamt 
Aufsichtsbeamtinnen und 
Aufsichtsbeamte2 
Gesamt höherer 
Dienst 
gehobener 
Dienst 
mittlerer 
Dienst Gesamt höherer 
Dienst 
gehobener 
Dienst 
mittlerer 
Dienst 
Baden-Württemberg 
Männer 458 152 261 46 416 134 253 29 
Frauen 390 109 193 89 271 84 176 11 
Gesamt 848 260 453 135 687 218 429 40 
Bayern 
Männer 298 75 184 39 258 54 165 39 
Frauen 117 34 77 6 91 22 63 6 
Gesamt 415 109 260 46 349 76 227 46 
Berlin 
Männer 64 22 40 2 58 21 37 0 
Frauen 78 10 41 27 42 9 32 1 
Gesamt 141 32 81 29 100 30 69 1 
Brandenburg 
Männer 60 15 42 2 45 8 35 1 
Frauen 80 20 40 20 39 10 27 2 
Gesamt 140 35 83 22 83 18 63 3 
Bremen 
Männer 43 4 33 6 25 1 21 2 
Frauen 26 4 17 5 8 0 8 0 
Gesamt 68 8 50 11 33 1 29 2 
Hamburg 
Männer 41 9 27 5 31 7 24 0 
Frauen 58 19 21 17 33 10 19 4 
Gesamt 98 28 47 22 63 17 43 4 
Hessen 
Männer 195 36 147 12 188 36 140 12 
Frauen 156 26 101 30 129 26 76 28 
Gesamt 351 62 248 42 317 62 216 40 
Mecklenburg-Vorpommern 
Männer 41 8 31 2 33 5 26 2 
Frauen 42 11 27 3 33 7 22 3 
Gesamt 83 19 59 5 66 12 49 5 
Niedersachsen 
Männer 445 92 209 144 386 78 205 103 
Frauen 385 83 151 151 258 76 135 47 
Gesamt 830 175 360 295 644 154 340 150 
Nordrhein-Westfalen 
Männer 550 58 350 142 465 39 320 107 
Frauen 284 54 138 93 159 28 99 32 
Gesamt 834 111 488 235 624 68 418 138 
Rheinland-Pfalz 
Männer 231 44 124 63 152 20 83 49 
Frauen 104 19 48 37 40 11 24 5 
Gesamt 336 63 172 100 192 31 108 53 
Saarland 
Männer 21 2 12 7 21 2 12 7 
Frauen 13 1 8 4 8 1 7 0 
Gesamt 34 3 20 11 29 3 19 7 
Sachsen 
Männer 89 38 49 2 71 29 41 1 
Frauen 96 40 39 16 62 28 31 3 
Gesamt 184 78 88 18 134 58 73 4 
Sachsen-Anhalt 
Männer 56 25 31 1 39 10 29 1 
Frauen 83 22 43 18 58 10 38 10 
Gesamt 139 47 74 18 97 20 67 10 
Schleswig-Holstein 
Männer 58 2 52 3 43 2 41 0 
Frauen 44 7 29 8 22 2 20 0 
Gesamt 102 9 81 11 65 4 61 0 
Thüringen 
Männer 58 10 46 2 43 4 39 0 
Frauen 71 16 33 21 30 2 27 0 
Gesamt 128 26 79 23 72 6 66 0 
Gesamt 
Männer 2.706 592 1.636 479 2.272 450 1.470 352 
Frauen 2.026 476 1.006 544 1.283 327 805 151 
Gesamt 4.733 1.068 2.642 1.023 3.556 778 2.276 503 
1 Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnete Teilzeitbeschäftigte . 
2 Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte sind – unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus als Angestellte oder Beamtinnen und Beamte – diejenigen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter einer Arbeitsschutzbehörde, denen die Befugnis zum hoheitlichen Handeln (u. a. Anordnungsbefugnis) erteilt worden ist und die zum Vollzug der den  
Arbeitsschutzbehörden insgesamt übertragenen Aufgaben (Gruppen A, B und C gemäß Ziffer 2.4.4 der LASI-Veröffentlichung LV 1) eingesetzt werden. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 172 –
TG – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – Gewerbeaufsicht 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 171 
Land Geschlecht 
Aufsichtsbeamtinnen und 
Aufsichtsbeamte mit 
Arbeitsschutzaufgaben3 
Aufsichtsbeamtinnen und 
Aufsichtsbeamte4 
in Ausbildung
Gewerbeärztinnen 
und -ärzte 
Gesamt höherer 
Dienst 
gehobener 
Dienst 
mittlerer 
Dienst Gesamt höherer 
Dienst 
gehobener 
Dienst 
mittlerer 
Dienst 
höherer 
Dienst 
Baden-Württemberg 
Männer 26 4 22 0 2 
Frauen 14 3 11 0 5 
Gesamt 40 7 33 0 7 
Bayern 
Männer 133 14 6 8 0 10 
Frauen 41 11 4 7 0 8 
Gesamt 174 25 10 15 0 18 
Berlin 
Männer 41 17 23 0 16 5 11 0 1 
Frauen 31 8 22 0 13 1 12 0 2 
Gesamt 72 26 45 0 29 6 23 0 3 
Brandenburg 
Männer 28 5 23 0 5 1 4 0 0 
Frauen 30 6 22 1 7 2 5 0 1 
Gesamt 58 11 45 1 12 3 9 0 1 
Bremen 
Männer 15 0 13 1 8 1 7 0 0 
Frauen 6 0 6 0 3 0 3 0 0 
Gesamt 21 1 19 1 11 1 10 0 0 
Hamburg 
Männer 23 4 19 0 3 1 2 0 1 
Frauen 23 8 15 0 6 0 6 0 0 
Gesamt 46 12 34 0 9 1 8 0 1 
Hessen 
Männer 126 26 97 3 6 1 5 0 1 
Frauen 60 13 46 1 0 0 0 0 1 
Gesamt 186 39 143 4 6 1 5 0 2 
Mecklenburg-Vorpommern 
Männer 22 0 21 1 2 0 2 0 0 
Frauen 21 5 15 1 2 0 2 0 3 
Gesamt 43 5 36 2 4 0 4 0 3 
Niedersachsen 
Männer 147 30 78 39 45 4 27 14 1 
Frauen 99 29 52 18 23 3 18 2 1 
Gesamt 246 59 130 57 68 7 45 16 2 
Nordrhein-Westfalen 
Männer 322 24 213 85 52 0 22 30 2 
Frauen 98 16 61 21 6 0 2 4 2 
Gesamt 420 41 274 106 58 0 24 34 4 
Rheinland-Pfalz 
Männer 53 3 22 27 9 0 6 3 1 
Frauen 15 2 9 4 6 0 6 0 2 
Gesamt 68 5 32 31 15 0 12 3 3 
Saarland 
Männer 18 2 10 6 1 0 1 0 0 
Frauen 6 1 5 0 2 2 0 0 0 
Gesamt 24 3 15 6 3 2 1 0 0 
Sachsen 
Männer 32 11 20 1 0 0 0 0 0 
Frauen 37 15 20 3 0 0 0 0 2 
Gesamt 69 26 40 4 0 0 0 0 2 
Sachsen-Anhalt 
Männer 23 4 18 1 1 0 1 0 0 
Frauen 49 9 30 10 1 0 1 0 0 
Gesamt 71 13 48 10 2 0 2 0 0 
Schleswig-Holstein 
Männer 42 2 40 0 3 0 3 0 0 
Frauen 21 2 19 0 5 0 5 0 1 
Gesamt 63 4 59 0 8 0 8 0 1 
Thüringen 
Männer 29 0 29 0 0 0 0 0 0 
Frauen 16 0 16 0 1 0 1 0 2 
Gesamt 45 0 45 0 1 0 1 0 2 
Gesamt 
Männer 1.052 129 627 163 191 22 121 47 19 
Frauen 553 115 338 59 100 15 79 6 28 
Gesamt 1.605 244 965 222 291 38 201 53 47 
Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter 
In Baden-Württemberg haben alle Arbeitsschutzbeamtinnen und Arbeitsschutzbeamte die Befugnis zum hoheitlichen Handeln. Eine Abschätzung der dafür tatsächlich  
aufgewendeten Zeit in Vollzeitäquivalenten entsprechend der Fußnote 3 ist hier nicht möglich. In Bayern kann die Einteilung in Laufbahngruppen nur auf der Grundlage einer 
qualifizierten Schätzung vorgenommen werden, da eine einheitliche durchgängige Laufbahn eingeführt wurde. Zudem kann aufgrund des Aufgabenzuschnitts für  
„Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte mit Arbeitsschutzaufgaben“ nur eine Gesamtsumme angegeben werden. 
Rundungsfehler
3 Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte mit Arbeitsschutzaufgaben sind – unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus als Angestellte oder Beamtinnen und Beamte – 
diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Arbeitsschutzbehörde, denen die Befugnis zum hoheitlichen Handeln (u. a. Anordnungsbefugnis) erteilt worden ist und  
die zum Vollzug der Arbeitsschutzaufgaben (Gruppe A gemäß Ziffer 2.4.4 der LV 1) eingesetzt werden - ggf. in Zeitanteilen geschätzt . 
Arbeitsschutzaufgaben (Gruppe A der LV 1) sind alle Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die sich aus dem Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes,  
des Arbeitssicherheitsgesetzes, Arbeitszeitgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der darauf  
beruhenden Rechtsverordnungen, dem Vollzug einschlägiger EU-Verordnungen zum Fahrpersonalrecht und der Berufskrankheitenverordnung ergeben. 
4 Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte sind – unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus als Angestellte oder Beamtinnen und Beamte – diejenigen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter einer Arbeitsschutzbehörde, denen die Befugnis zum hoheitlichen Handeln (u. a. Anordnungsbefugnis) erteilt worden ist und die zum Vollzug der den  
Arbeitsschutzbehörden insgesamt übertragenen Aufgaben (Gruppen A, B und C gemäß Ziffer 2.4.4 der LASI-Veröffentlichung LV 1) eingesetzt werden. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 173 –
TG – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – Gewerbeaufsicht 
172 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TG 3 In den Beanstandungen der Gewerbeaufsicht berührte Sachgebiete 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Land Jahr 
Zahl berührter 
Sachgebiete in
Beanstandungen gesamt 
davon aus dem Sachgebiet
Unfallverhütung 
und
Gesundheitsschutz 
Verbraucher
schutz 
sozialer 
Arbeitsschutz
Arbeitsmedizin 
Arbeitsschutz 
in der 
Seeschifffahrt 
Deutschland1 
2024 311.256 279.881 11.850 16.460 3.062 3 
2023 312.118 282.137 11.271 16.050 2.660 0 
2022 296.127 266.310 10.542 15.959 3.316 0 
Baden-Württemberg2 
2024 
2023 
2022 
Bayern 
2024 63.749 54.324 5.403 3.311 711 0 
2023 65.325 55.229 5.941 3.619 536 0 
2022 68.990 59.921 4.852 3.937 280 0 
Berlin 
2024 4.813 4.238 64 193 318 0 
2023 4.371 3.877 156 108 230 0 
2022 3.367 2.913 114 166 174 0 
Brandenburg 
2024 7.394 6.372 32 386 604 0 
2023 8.150 6.797 43 671 639 0 
2022 7.918 6.950 45 416 507 0 
Bremen 
2024 2.264 2.182 9 73 0 0 
2023 1.207 1.135 6 66 0 0 
2022 1.806 1.684 86 36 0 0 
Hamburg 
2024 5.366 4.577 31 338 420 0 
2023 4.357 3.740 20 297 300 0 
2022 3.537 2.959 60 268 250 0 
Hessen 
2024 41.033 34.452 780 5.782 19 0 
2023 39.493 35.689 593 3.007 204 0 
2022 43.260 37.678 1.095 3.282 1.205 0 
Mecklenburg-Vorpommern 
2024 4.889 4.591 162 40 96 0 
2023 4.239 4.045 73 43 78 0 
2022 6.283 5.642 213 93 335 0 
Niedersachsen 
2024 18.848 17.374 527 274 670 3 
2023 17.242 14.435 603 1.684 520 0 
2022 13.288 12.077 595 252 364 0 
Nordrhein-Westfalen 
2024 99.592 94.619 817 4.154 2 0 
2023 106.452 102.193 488 3.762 9 0 
2022 87.342 83.008 693 3.638 3 0 
Rheinland-Pfalz 
2024 18.763 17.443 474 625 221 0 
2023 15.976 15.111 245 476 144 0 
2022 14.693 13.790 283 428 192 0 
Saarland 
2024 2.356 2.181 151 23 1 0 
2023 2.609 1.825 278 506 0 0 
2022 4.047 1.299 206 2.540 2 0 
Sachsen 
2024 13.194 9.723 3.180 291 0 0 
2023 14.902 12.072 2.543 287 0 0 
2022 17.511 15.342 1.906 259 4 0 
Sachsen-Anhalt 
2024 12.748 11.962 220 566 0 0 
2023 14.279 12.705 282 1.292 0 0 
2022 13.294 12.387 394 513 0 0 
Schleswig-Holstein 
2024 4.662 4.563 0 99 0 0 
2023 4.964 4.876 0 88 0 0 
2022 2.966 2.938 0 28 0 0 
Thüringen 
2024 11.585 11.280 0 305 0 0 
2023 8.552 8.408 0 144 0 0 
2022 7.825 7.722 0 103 0 0 
Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter
1 ohne Baden-Württemberg 
2 keine Datenlieferung 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 174 –
TG – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – Gewerbeaufsicht 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 173 
TG 4 Durchsetzungsmaßnahmen der Gewerbeaufsicht1 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Land Jahr 
Zahl der berührten Sachgebiete bei … 
Anordnungen Verwarnungen2 Bußgeldbescheide3 Strafanzeigen4 
Deutschland 
2024 9.575 439 1.988 138 
2023 9.247 400 1.777 350 
2022 8.874 748 1.770 350 
Baden-Württemberg 
2024 242 58 
2023 180 53 
2022 146 47 
Bayern 
2024 3.836 39 413 27 
2023 4.390 45 357 37 
2022 4.048 313 289 26 
Berlin 
2024 58 48 45 2 
2023 25 30 46 1 
2022 25 50 41 2 
Brandenburg 
2024 324 28 128 1 
2023 384 37 115 1 
2022 538 30 168 0 
Bremen 
2024 114 59 40 3 
2023 41 47 22 1 
2022 70 35 22 1 
Hamburg 
2024 1.435 1 84 0 
2023 860 2 20 1 
2022 847 0 1 7 
Hessen 
2024 277 88 161 27 
2023 269 52 118 14 
2022 295 3 121 16 
Mecklenburg-Vorpommern 
2024 49 6 36 4 
2023 62 8 27 1 
2022 86 9 34 6 
Niedersachsen 
2024 1.251 17 56 16 
2023 949 1 50 3 
2022 896 8 22 8 
Nordrhein-Westfalen 
2024 881 35 664 29 
2023 372 52 637 244 
2022 311 129 557 237 
Rheinland-Pfalz 
2024 80 2 34 9 
2023 82 2 19 2 
2022 70 3 16 2 
Saarland 
2024 29 1 13 13 
2023 15 0 26 13 
2022 19 1 20 15 
Sachsen 
2024 587 37 180 0 
2023 1.180 58 219 4 
2022 1.177 36 294 6 
Sachsen-Anhalt 
2024 51 2 5 5 
2023 40 3 7 8 
2022 87 5 16 9 
Schleswig-Holstein 
2024 32 10 9 0 
2023 23 5 13 2 
2022 28 38 46 0 
Thüringen 
2024 329 66 62 2 
2023 375 58 48 18 
2022 231 88 76 15 
Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter
1 Auf den Gebieten „Unfallverhütung und Gesundheitsschutz“ sowie „Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt“ 
2 für Baden-Württemberg und Deutschland: ohne Baden-Württemberg (Daten wurden nicht erhoben) 
3 für Baden-Württemberg und Deutschland: inkl. Verwarnungen Baden-Württemberg 
4 für Baden-Württemberg und Deutschland: ohne Baden-Württemberg (Daten wurden nicht erhoben) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 175 –
TH – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – UV-Träger 
174 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TH Überbetrieblicher Arbeitsschutz – UV-Träger 
TH 1 Personalressourcen in der Prävention der Unfallversicherungsträger 2024 
dargestellt in Vollzeiteinheiten (Stichtag 30.06.2024)1 
Berufsgenossenschaft Beschäftigte 
insgesamt
Aufsichtspersonen mit
Arbeitsschutzaufgaben 
2
Messingenieurinnen und 
-ingenieure,
-technikerinnen 
und -techniker, 
Laborantinnen 
und Laboranten
Aufsichtshelferinnen 
und -helfer,
Betriebsrevisorinnen 
und 
-revisoren
3
Hauptamtliche 
Dozentinnen 
und 
Dozenten 
weitere
Präventionsfachkräfte 
4
Personal der 
Prävention in 
Vorbereitung/ 
Ausbildung
Verwaltungs- 
und
Büropersonal 
(ohne
Präventionsfachkräfte) 
BG Rohstoffe und chemische 
Industrie 497 152 22 0 13 82 7 221 
BG Holz und Metall 965 280 33 144 8 142 39 319 
BG Energie Textil Elektro 
Medienerzeugnisse 475 190 21 19 19 146 18 62 
BG der Bauwirtschaft 833 487 15 30 13 126 53 109 
BG Nahrungsmittel und 
Gastgewerbe 363 119 36 15 13 76 11 93 
BG Handel und Warenlogistik 368 155 0 38 0 58 25 92 
BG Verkehr 225 74 4 0 0 69 17 61 
Verwaltungs-BG 474 170 5 0 34 10 41 214 
BG für Gesundheitsdienst u. 
Wohlfahrtspflege 420 93 1 19 0 148 41 118 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 4.620 1.720 137 265 100 857 252 1.289 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 468 195 0 112 0 13 56 92 
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 695 360 6 14 0 79 46 190 
Unfallversicherungsträger 
gesamt 5.783 2.275 143 391 100 949 354 1.571 
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnete Teilzeitbeschäftigte. 
2 Mit dem Sozialgesetzbuch VII wurde die gesetzliche Unfallversicherung beauftragt, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und  
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen (§14 SGB VII). Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, sind  
die Unfallversicherungsträger verpflichtet, Aufsichtspersonen für eine wirksame Überwachung und Beratung zu beschäftigen (§18 SGB VII). 
3 Aufsichtshelferinnen und Aufsichtshelfer und Betriebsrevisorinnen und Betriebsrevisoren erledigen die gleichen Aufgaben wie Aufsichtspersonen nach §18, verfügen im 
Gegensatz zu den Aufsichtspersonen aber über keinen hoheitlichen Status. 
4 Weitere Präventionsfachkräfte sind z. B. Fachberaterinnen und Fachberater, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen  
und Mitarbeiter. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 176 –
TH – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – UV-Träger 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 175 
TH 2 Unternehmen und Vollzeitäquivalente bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Zahl der Unternehmen1 
und Zahl der Vollzeitäquivalente2 2024 2023 2022 
Unternehmen gesamt 3.077.023 3.083.569 3.154.958 
Vollzeitäquivalente gesamt 30.359.963 30.985.785 30.831.009 
0 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 
Unternehmen 594.790 612.426 675.668 
Vollzeitäquivalente 326.329 285.796 332.486 
1 bis 9 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 
Unternehmen 2.086.216 2.064.713 2.068.092 
Vollzeitäquivalente 4.360.777 4.477.958 4.473.734 
10 bis 49 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 
Unternehmen 307.242 315.467 314.277 
Vollzeitäquivalente 5.986.312 6.154.828 6.155.289 
50 bis 249 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 
Unternehmen 68.034 69.735 69.483 
Vollzeitäquivalente 6.663.840 6.840.261 6.832.349 
250 bis 499 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 
Unternehmen 8.802 8.952 8.900 
Vollzeitäquivalente 2.976.679 3.025.726 3.006.536 
500 und mehr Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 
Unternehmen 6.831 6.972 6.953 
Vollzeitäquivalente 10.046.026 10.201.216 10.030.615 
unbekannte Unternehmensgröße 
Unternehmen 5.108 5.304 11.585 
Vollzeitäquivalente 0 0 0 
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 inkl. versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte 
2 Nur abhängig beschäftigte Versicherte, versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer und nicht gewerbsmäßig versicherte Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter  
(Eigenleistung am Bau) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 177 –
TH – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – UV-Träger 
176 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TH 3 Aufsichtstätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherungsträger 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Aufsichtstätigkeit 
Gesamt1 Gewerbliche  
Berufsgenossenschaften 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 
Zahl der von Aufsichtspersonen vorgenommenen 
Besichtigungen gesamt  
525.289 502.859 466.138 466.418 442.851 411.731 
0 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 23.868 19.907 25.289 22.857 18.822 24.446 
1–9 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 177.294 168.091 145.328 176.151 167.082 144.362 
10–49 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 134.616 126.162 119.214 131.950 124.193 117.265 
50–249 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 64.283 63.644 60.587 61.901 61.451 58.640 
250–499 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 16.272 14.972 14.965 15.192 14.026 14.109 
500 und mehr Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 37.975 38.445 34.190 34.977 34.872 30.992 
unbekannte Unternehmensgröße 23.591 22.635 22.143 23.390 22.405 21.917 
Zahl der besichtigten Unternehmen gesamt 269.464 258.628 239.716 228.774 217.230 199.004 
0 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 10.591 10.224 15.810 9.893 9.531 15.202 
1–9 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 128.897 118.911 103.699 128.142 118.143 102.920 
10–49 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 57.428 55.546 50.964 55.923 54.266 49.516 
50–249 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 24.954 25.294 22.526 23.721 24.051 21.281 
250–499 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 5.998 5.501 5.368 5.529 5.049 4.883 
500 und mehr Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 6.116 6.061 5.682 5.413 5.361 4.850 
unbekannte Unternehmensgröße 311 983 517 153 829 352 
1 Aufteilung nach Größe der Unternehmen ohne landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 178 –
TH – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – UV-Träger 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 177 
Aufsichtstätigkeit 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft2 
Unfallversicherungsträger 
der öffentlichen Hand 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 
Zahl der von Aufsichtspersonen vorgenommenen 
Besichtigungen gesamt 47.390 49.003 44.422 11.481 11.005 9.985 
0 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 1.011 1.085 843 
1–9 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 1.143 1.009 966 
10–49 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 2.666 1.969 1.949 
50–249 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 2.382 2.193 1.947 
250–499 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 1.080 946 856 
500 und mehr Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 2.998 3.573 3.198 
unbekannte Unternehmensgröße 201 230 226 
Zahl der besichtigten Unternehmen gesamt 35.169 36.108 35.150 5.521 5.290 5.562 
0 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 698 693 608 
1–9 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 755 768 779 
10–49 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 1.505 1.280 1.448 
50–249 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 1.233 1.243 1.245 
250–499 Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 469 452 485 
500 und mehr Vollzeitäquivalente in abhängiger Beschäftigung 703 700 832 
unbekannte Unternehmensgröße 158 154 165 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
2 Im Bereich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird eine Aufteilung nach Größe der Unternehmen nicht vorgenommen. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 179 –
TH – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – UV-Träger 
178 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TH 4 Aufsichts- und Beratungstätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherungsträger 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Aufsichtstätigkeit 
Gesamt Gewerbliche  
Berufsgenossenschaften 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 
Betriebskontakte insgesamt 1.429.068 1.388.652 1.309.887 1.079.862 1.025.546 940.809 
Betriebsbesuche gesamt 818.535 789.255 713.932 654.303 619.936 558.952 
davon Zahl der von Aufsichtspersonen 
vorgenommenen Besichtigungen 525.289 502.859 466.138 466.418 442.851 411.731 
davon Beratung auf Initiative der Unternehmen / 
Versicherten vor Ort 293.246 286.396 247.794 187.885 177.085 147.221 
Telefonische und schriftliche Beratung auf Initiative 
der Unternehmen / Versicherten 504.405 493.328 492.612 337.595 316.385 295.633 
Zahl der untersuchten Unfälle 29.274 31.010 31.836 20.587 22.736 23.057 
Beitrag der Präventionsdienste im Rahmen der 
BK-Ermittlung 76.854 75.059 71.507 67.377 66.489 63.167 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 180 –
TH – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – UV-Träger 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 179 
Aufsichtstätigkeit 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 
Unfallversicherungsträger 
der öffentlichen Hand 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 
Betriebskontakte insgesamt 173.404 176.271 173.235 175.802 186.835 195.843 
Betriebsbesuche gesamt 133.462 138.574 127.742 30.770 30.745 27.238 
davon Zahl der von Aufsichtspersonen 
vorgenommenen Besichtigungen 47.390 49.003 44.422 11.481 11.005 9.985 
davon Beratung auf Initiative der Unternehmen / 
Versicherten vor Ort 86.072 89.571 83.320 19.289 19.740 17.253 
Telefonische und schriftliche Beratung auf Initiative 
der Unternehmen / Versicherten 30.573 28.523 35.763 136.237 148.420 161.216 
Zahl der untersuchten Unfälle 5.141 5.506 6.434 3.546 2.768 2.345 
Beitrag der Präventionsdienste im Rahmen der 
BK-Ermittlung 4.228 3.668 3.296 5.249 4.902 5.044 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 181 –
TH – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – UV-Träger 
180 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TH 5 Beitragszuschläge und Beitragsnachlässe nach § 162 Abs. 1 SGB VII 
bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften 1  
2024 
Nr. 
der 
BG 
Berufsgenossenschaft2 
Beitragszuschläge Beitragsnachlässe 
Anzahl 
der Fälle 
Beitrag 
in € 
% vom 
Umlagesoll 
Anzahl 
der Fälle 
Beitrag 
in € 
% vom 
Umlagesoll 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 4.742 44.970.735 5,23 14.120 30.148.547 3,50 
102 BG Holz und Metall 14.544 32.887.516 1,30 148.254 134.771.725 5,33 
103 BG Energie Textil Elektro 
Medienerzeugnisse 130.998 128.919.388 8,34 
104 BG der Bauwirtschaft 16.093 59.074.785 2,75 
105 BG Nahrungsmittel u. Gastgewerbe 8.003 8.256.070 0,96 232.618 50.843.611 5,93 
106 BG Handel und Warenlogistik 14.649 30.345.204 1,95 193.067 65.729.165 4,22 
107 BG Verkehr 14.043 4.515.845 0,47 140.900 30.715.320 3,23 
108 Verwaltungs-BG 
109 BG für Gesundheitsdienst u. 
Wohlfahrtspflege 12.873 2.746.393 0,19 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 84.947 182.796.548 859.957 441.127.755 
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Sollstellung der Zuschläge und Nachlässe, nicht mit Rechnungsergebnissen vergleichbar 
2 Die Angaben der einzelnen Berufsgenossenschaften können nicht miteinander verglichen werden. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 182 –
TH – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – UV-Träger 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 181 
TH 6 Durchsetzungsmaßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Maßnahmen 
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen Hand 
2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 
Bußgeldbescheide gegen 
Mitglieder (Unternehmen) 
nach § 209 Abs. 1 Nr. 1 
und Nr. 3 SGB VII 
1.633 1.251 1.148 575 551 407 0 0 0 
Bußgeldbescheide gegen 
Versicherte nach § 209 
Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 
SGB VII 
1.153 1.175 959 0 0 0 0 0 0 
Anordnungen nach § 19 
Abs. 1 Satz 1 SGB VII 2.741 2.492 2.600 11.050 10.413 10.097 703 780 826 
Anordnungen nach § 19 
Abs. 1 Satz 2 SGB VII 7.584 6.980 6.447 70 96 100 65 42 34 
Beanstandungen 1.160.239 1.163.514 1.063.518 80.303 80.813 76.237 39.591 39.437 39.581 
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 183 –
TH – Ressourcen und Aktivitäten des überbetrieblichen Arbeitsschutzes – UV-Träger 
182 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TH 7 Anzahl der Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräfte 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Unfallversicherungsträger 
Sicherheitsbeauftragte 
2024 2023 2022 
Unfallversicherungsträger gesamt 768.708 751.931 725.296 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 607.035 592.227 562.988 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 9.714 7.296 9.904 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 
(einschließlich Schüler-Unfallversicherung) 151.959 152.408 152.404 
Unfallversicherungsträger 
In Unternehmen tätige Sicherheitsfachkräfte 
2024 2023 2022 
Unfallversicherungsträger gesamt 50.287 50.833 52.133 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften und 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 48.900 49.463 50.466 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 1.387 1.370 1.667 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
TH 8 Anzahl der jährlich ausgebildeten Sicherheitsfachkräfte 
in den Jahren 2022 bis 2024 
Nr. der 
BG Berufsgenossenschaft 
Jährlich ausgebildete Sicherheitsfachkräfte 
2024 2023 2022 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 156 131 130 
102 BG Holz und Metall 398 469 366 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 141 254 251 
104 BG der Bauwirtschaft 102 78 151 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 77 73 91 
106 BG Handel und Warenlogistik 195 191 56 
107 BG Verkehr 26 28 11 
108 Verwaltungs-BG 136 183 325 
109 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 24 103 68 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 1.255 1.510 1.449 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 99 187 109 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 186 143 141 
Unfallversicherungsträger gesamt 1.540 1.840 1.699 
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 184 –
TI – Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  183 
TI Aus-, Weiter- und Fortbildung 
TI 1  Schulungskurse1 
 2024 
Unfallversicherungsträger 
Anzahl der 
Lehrgänge/ 
Seminare 
Anzahl der
Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer
Personenschulungstage  
insgesamt2
Durchschnittliche
Schulungstage pro 
Teilnehmerin 
oder 
Teilnehmer3 
Aus- und Fortbildung gesamt4 26.973 471.756 718.707 1,8  
Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte  5.636 99.705 118.037 1,5  
Sicherheitsbeauftragte 5.034 100.493 187.555 1,9  
Sicherheitsfachkräfte 1.284 19.013 52.596 2,9  
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte 45 1.999 2.262 1,4  
Sonstige Betriebsangehörige (z. B. Betriebs-/Personalrätinnen und 
Betriebs-/Personalräte, Meisterinnen und Meister, Facharbeiterinnen 
und Facharbeiter, Auszubildende, Lehrlinge etc.)  
14.694 248.696 340.803 1,7  
DGUV-Qualifizierungsmaßnahmen für Personen aus 
Mitgliedsunternehmen der UV-Träger  280 1.850 17.454 9,4  
Aus- und Fortbildung gewerbliche Berufsgenossenschaften 18.529 298.450 570.359 1,9  
Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte  3.639 57.483 90.228 1,6  
Sicherheitsbeauftragte 3.792 72.039 155.617 2,2  
Sicherheitsfachkräfte 1.080 16.163 48.650 3,0  
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte 10 925 1.485 1,6  
Sonstige Betriebsangehörige (z. B. Betriebs-/Personalrätinnen und 
Betriebs-/Personalräte, Meisterinnen und Meister, Facharbeiterinnen 
und Facharbeiter, Auszubildende, Lehrlinge etc.) 
10.008 151.840 274.379 1,8  
Aus- und Fortbildung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 3.403 73.960    
Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte  1.000 22.972    
Sicherheitsbeauftragte 95 1.943    
Sicherheitsfachkräfte 28 927    
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte 7 396    
Sonstige Betriebsangehörige (z. B. Betriebs-/Personalrätinnen und 
Betriebs-/Personalräte, Meisterinnen und Meister, Facharbeiterinnen 
und Facharbeiter, Auszubildende, Lehrlinge etc.) 
2.273 47.722    
Aus- und Fortbildung UV-Träger der öffentlichen Hand 4.761 97.496 130.894 1,3  
Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte  997 19.250 27.809 1,4  
Sicherheitsbeauftragte 1.147 26.511 31.938 1,2  
Sicherheitsfachkräfte 176 1.923 3.946 2,1  
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte 28 678 777 1,1  
Sonstige Betriebsangehörige (z. B. Betriebs-/Personalrätinnen und 
Betriebs-/Personalräte, Meisterinnen und Meister, Facharbeiterinnen 
und Facharbeiter, Auszubildende, Lehrlinge etc.) 
2.413 49.134 66.424 1,4  
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Bei UV-Trägern der öffentlichen Hand und gesamt einschließlich Schüler-Unfallversicherung 
Bei Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräften in UV-Trägern der öffentlichen Hand und gesamt einschließlich Kita- und Schulleitung
 
1 ohne Erste-Hilfe-Kurse 
2 ohne landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 
3 ohne landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 
4 einschl. DGUV-Qualifizierungsmaßnahmen für Personen aus Mitgliedsunternehmen der UV-Träger 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 185 –
TK – Prävention und Wirtschaftlichkeit 
184 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TK Prävention und Wirtschaftlichkeit 
TK 1 Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger 
in den Jahren 2023 und 2024 
Pos.-Nr. 
des
Kontenrahmens 
Aufwendungen (Ausgaben) 
€ Veränderungen 
von 2023 zu 2022 
2024 2023 absolut % 
40 Ambulante Heilbehandlung 1.983.430.762 1.885.512.600 +97.918.162 +5,2
41 Persönliches Budget nach § 17 SGB IX 2.564.958 2.045.669 +519.289 +25,4
45 Zahnersatz 9.303.489 9.222.578 +80.911 +0,9
46 Stationäre Behandlung und häusliche 
Krankenpflege 1.372.415.264 1.344.404.904 +28.010.359 +2,1
47 Verletztengeld und besondere Unterstützung 1.041.109.749 1.021.896.123 +19.213.625 +1,9
48 Sonstige Heilbehandlungskosten und 
ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung 1.315.235.235 1.261.808.145 +53.427.091 +4,2
49 Berufshilfe und ergänzende Leistungen zur 
Berufshilfe 122.101.661 127.613.837 -5.512.176 -4,3
50 Renten an Verletzte und Hinterbliebene 6.351.381.392 6.212.643.678 +138.737.714 +2,2
51 Beihilfen an Hinterbliebene 22.349.914 23.578.876 -1.228.962 -5,2
52 Abfindungen an Verletzte und Hinterbliebene 66.749.173 72.480.121 -5.730.947 -7,9
53 Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen 32.044 14.568 +17.476 +120,0
56 Mehrleistungen und Aufwendungsersatz 19.383.207 18.967.933 +415.274 +2,2
57 Sterbegeld 16.980.668 18.731.859 -1.751.190 -9,3
58 Leistungen bei Unfalluntersuchungen 91.788.092 88.830.763 +2.957.329 +3,3
59 Prävention und Erste Hilfe 1.576.764.157 1.470.036.790 +106.727.368 +7,3
60–63 Aufwendungen für das Vermögen 194.544.200 184.549.665 +9.994.534 +5,4
64 Beitragsausfälle1 262.101.689 244.701.104 +17.400.585 +7,1
65 Beitragsnachlässe 480.128.571 455.655.577 +24.472.995 +5,4
66 Verluste durch Wertminderung der Aktiva und 
Wertsteigerung der Passiva 560.325 174 +560.151 +321.574,7
67 Zuführungen zum Vermögen 1.766.141.382 1.889.277.095 -123.135.713 -6,5
69 Sonstige Aufwendungen2 991.454.447 972.488.195 +18.966.252 +2,0
70, 71 Persönlicher Verwaltungsaufwand 1.367.600.365 1.274.902.177 +92.698.188 +7,3
72, 73 Sächlicher Verwaltungsaufwand 303.486.338 288.503.210 +14.983.128 +5,2
74 Aufwendungen für die Selbstverwaltung 5.674.645 7.978.232 -2.303.587 -28,9
75 Vergütungen an andere für
Verwaltungsarbeiten (ohne Prävention) 273.537.131 257.951.962 +15.585.168 +6,0
76 Kosten der Rechtsverfolgung 11.392.121 11.198.982 +193.139 +1,7
77 Kosten der Unfalluntersuchungen und der 
Feststellung der Entschädigungen 3.766.976 4.203.610 -436.634 -10,4
78 Vergütungen für die Auszahlung von Renten 1.953.121 1.873.754 +79.367 +4,2
79 Vergütungen an andere für den 
Beitragseinzug 873.325 719.703 +153.622 +21,3
690 abzüglich Lastenausgleich 834.219.048 855.125.026 -20.905.979 -2,4
Nettoaufwendungen gesamt 18.820.585.353 18.296.666.858 +523.918.495 +2,9
Quelle: Unfallversicherungsträger (vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024 zu Kontenklasse 6 [Vermögensaufwendungen] und Gesamtaufwendungen,  
Stand: 30.07.2025) 
Rundungsfehler
1 Hierbei handelt es sich um Beträge, die durch die Umlage des Vorjahres nicht aufgebracht wurden und deshalb zur Ermittlung der Umlage des Berichtsjahres als  
Aufwendungen erneut eingesetzt werden müssen. 
2 In dieser Position ist der Betrag aus dem Lastenausgleich der Versicherungsträger untereinander (z. B. gemäß Artikel 3 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes) 
enthalten; wegen der den Versicherungsträgern vorgeschriebenen Bruttobuchung ist die Gesamtsumme der Aufwendungen um diesen Betrag überhöht.  
Um die Nettoaufwendungen zu erhalten, muss die Summe des Finanzausgleichs abgesetzt werden. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 186 –
TK – Prävention und Wirtschaftlichkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 185 
TK 2 Aufwendungen für Prävention und Erste Hilfe 
in den Jahren 2023 und 2024 
in 1.000 € (Kontengruppe 59)
Unfallversicherungsträger gesamt 
Gewerbliche
Berufsgenossenschaften 
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft
Unfallversicherungsträger der  
öffentlichen Hand 
2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 
Kosten der Herstellung von 
Unfallverhütungsvorschriften 
(§§ 15 u. 16 SGB VII)
(Kontenart 590) 
1.237 1.238 976 923 0 0 261 315 
Personal- und Sachkosten 
der Prävention  
(ohne 594 u. 596)  
(Kontenart 591) 
924.135 853.088 751.297 691.544 71.939 67.069 100.899 94.475 
Kosten der Aus- und 
Fortbildung  
(§ 23 SGB VII)
(Kontenart 592) 
135.884 133.904 119.972 120.096 2.880 2.824 13.032 10.984 
Zahlungen an Verbände für 
Prävention  
(Kontenart 593) 
158.002 149.601 135.728 129.905 290 244 21.984 19.453 
Kosten der
arbeitsmedizinischen Dienste 
(Kontenart 594) 
41.493 43.576 41.446 43.527 0 0 48 50 
Kosten der
Sicherheitstechnischen Dienste  
(Kontenart 596) 
37.972 34.539 35.075 32.326 2.895 2.211 2 2 
Sonstige Kosten der 
Prävention  
(Kontenart 597) 
173.429 166.061 162.496 154.718 1.653 1.968 9.281 9.374 
Kosten der Ersten Hilfe 
(§ 23 Abs. 2 SGB VII)  
(Kontenart 598) 
104.611 88.030 78.509 66.063 1.472 1.209 24.631 20.758 
Kosten gesamt 
(Kontengruppe 59) 1.576.764 1.470.037 1.325.499 1.239.102 81.128 75.524 170.137 155.411 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Rundungsfehler 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 187 –
TK – Prävention und Wirtschaftlichkeit 
186 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TK 3 Renten der Unfallversicherungsträger 
in den Jahren 2022 bis 20241 
2024 2023 2022 
Veränderung in % 
von 2024 
zu 2023 
von 2023 
zu 2022 
Renten an Verletzte und Kranke 
Unfallversicherungsträger gesamt 627.970 643.247 662.465 -2,4 -2,9
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 515.426 527.351 542.918 -2,3 -2,9
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 56.380 58.423 60.676 -3,5 -3,7
Unfallversicherungsträger 
der öffentlichen Hand 56.164 57.473 58.871 -2,3 -2,4
Renten an Hinterbliebene 
Unfallversicherungsträger gesamt 90.977 94.278 98.196 -3,5 -4,0
Gewerbliche 
Berufsgenossenschaften 78.576 81.366 84.720 -3,4 -4,0
Landwirtschaftliche 
Berufsgenossenschaft 6.448 6.659 6.974 -3,2 -4,5
Unfallversicherungsträger 
der öffentlichen Hand 5.953 6.253 6.502 -4,8 -3,8
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Stand: 31.12. des jeweiligen Jahres 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 188 –
TK – Prävention und Wirtschaftlichkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 187 
TK 4 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 
nach Diagnosegruppen 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfall 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung  
Mio. % Mrd. € Mrd. € 
F00–F99 Psychische und  
Verhaltensstörungen 0,6 9,0 0,05 0,11 
I00–I99 Krankheiten des  
Kreislaufsystems 0,4 6,8 0,03 0,08 
J00–J99 Krankheiten des  
Atmungssystems 0,8 12,0 0,06 0,15 
K00–K93 Krankheiten des  
Verdauungssystems 0,3 4,5 0,02 0,06 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 1,5 23,5 0,12 0,29 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen 
und Unfälle 1,0 15,6 0,08 0,19 
alle 
anderen Übrige Krankheiten 1,9 28,6 0,14 0,36 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 6,5 100,0 0,50 1,24 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 0,1 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Wirtschaftszweigdefinition nach WZ 2008 – Code A 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Volkswirtschaftliche Kosten in Kapitel 1.7.2 
TK 5 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Produzierendes Gewerbe (ohne Bergbau und Baugewerbe) 
nach Diagnosegruppen 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfall 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung  
Mio. % Mrd. € Mrd. € 
F00–F99 Psychische und  
Verhaltensstörungen 23,3 12,0 4,58 7,26 
I00–I99 Krankheiten des  
Kreislaufsystems 10,0 5,1 1,95 3,10 
J00–J99 Krankheiten des  
Atmungssystems 32,0 16,4 6,28 9,97 
K00–K93 Krankheiten des  
Verdauungssystems 8,3 4,2 1,62 2,58 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 46,2 23,7 9,05 14,37 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen 
und Unfälle 20,9 10,7 4,10 6,51 
alle 
anderen Übrige Krankheiten 54,3 27,8 10,65 16,91 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 195,0 100,0 38,23 60,71 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 3,9 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Wirtschaftszweigdefinition nach WZ 2008 – Codes C–E 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Volkswirtschaftliche Kosten in Kapitel 1.7.2
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 189 –
TK – Prävention und Wirtschaftlichkeit 
188 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TK 6 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Baugewerbe 
nach Diagnosegruppen 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfall 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung  
Mio. % Mrd. € Mrd. € 
F00–F99 Psychische und  
Verhaltensstörungen 4,2 8,1 0,59 0,86 
I00–I99 Krankheiten des  
Kreislaufsystems 2,9 5,6 0,41 0,59 
J00–J99 Krankheiten des  
Atmungssystems 7,0 13,4 0,98 1,43 
K00–K93 Krankheiten des  
Verdauungssystems 2,3 4,4 0,32 0,47 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 13,7 26,2 1,91 2,79 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen 
und Unfälle 8,1 15,5 1,13 1,65 
alle 
anderen Übrige Krankheiten 14,1 26,9 1,96 2,86 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 52,4 100,0 7,29 10,64 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 1,0 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Wirtschaftszweigdefinition nach WZ 2008 – Code F 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Volkswirtschaftliche Kosten in Kapitel 1.7.2 
TK 7 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Handel, Verkehr und Gastgewerbe 
nach Diagnosegruppen 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfall 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung  
Mio. % Mrd. € Mrd. € 
F00–F99 Psychische und  
Verhaltensstörungen 30,8 13,8 3,68 5,51 
I00–I99 Krankheiten des  
Kreislaufsystems 10,5 4,7 1,25 1,87 
J00–J99 Krankheiten des  
Atmungssystems 35,6 16,0 4,25 6,37 
K00–K93 Krankheiten des  
Verdauungssystems 9,4 4,2 1,12 1,68 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 49,1 22,0 5,86 8,78 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen 
und Unfälle 22,7 10,2 2,71 4,06 
alle 
anderen Übrige Krankheiten 64,7 29,0 7,72 11,57 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 222,9 100,0 26,59 39,85 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 3,9 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Wirtschaftszweigdefinition nach WZ 2008 – Codes G–I 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Volkswirtschaftliche Kosten in Kapitel 1.7.2
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 190 –
TK – Prävention und Wirtschaftlichkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 189 
TK 8 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Information und Kommunikation 
nach Diagnosegruppen 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfall 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung  
Mio. % Mrd. € Mrd. € 
F00–F99 Psychische und  
Verhaltensstörungen 3,9 18,7 0,95 1,29 
I00–I99 Krankheiten des  
Kreislaufsystems 0,7 3,5 0,18 0,24 
J00–J99 Krankheiten des  
Atmungssystems 4,9 23,4 1,19 1,62 
K00–K93 Krankheiten des  
Verdauungssystems 0,9 4,2 0,21 0,29 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 2,6 12,7 0,65 0,88 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen 
und Unfälle 1,4 7,0 0,35 0,48 
alle 
anderen Übrige Krankheiten 6,3 30,4 1,54 2,11 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 20,8 100,0 5,07 6,92 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 0,4 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Wirtschaftszweigdefinition nach WZ 2008 – Code J 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Volkswirtschaftliche Kosten in Kapitel 1.7.2 
TK 9 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Finanz- und Versicherungsdienstleister 
nach Diagnosegruppen 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfall 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung  
Mio. % Mrd. € Mrd. € 
F00–F99 Psychische und  
Verhaltensstörungen 3,0 19,1 0,81 1,17 
I00–I99 Krankheiten des  
Kreislaufsystems 0,5 3,2 0,14 0,20 
J00–J99 Krankheiten des  
Atmungssystems 3,6 22,8 0,96 1,39 
K00–K93 Krankheiten des  
Verdauungssystems 0,7 4,2 0,18 0,26 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 2,0 12,5 0,53 0,76 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen 
und Unfälle 1,1 7,0 0,30 0,43 
alle 
anderen Übrige Krankheiten 5,0 31,2 1,32 1,91 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 15,9 100,0 4,24 6,12 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 0,4 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA  
Wirtschaftszweigdefinition nach WZ 2008 – Code K 
Rundungsfehler 
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Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 191 –
TK – Prävention und Wirtschaftlichkeit 
190 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TK 10 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Grundstücks- und Wohnungswesen 
nach Diagnosegruppen 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfall 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung  
Mio. % Mrd. € Mrd. € 
F00–F99 Psychische und  
Verhaltensstörungen 1,4 15,2 0,20 2,78 
I00–I99 Krankheiten des  
Kreislaufsystems 0,5 5,2 0,07 0,95 
J00–J99 Krankheiten des  
Atmungssystems 1,5 16,7 0,22 3,04 
K00–K93 Krankheiten des  
Verdauungssystems 0,4 4,3 0,06 0,78 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 1,7 19,2 0,26 3,50 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen 
und Unfälle 0,8 9,4 0,13 1,70 
alle 
anderen Übrige Krankheiten 2,7 30,0 0,40 5,46 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 8,9 100,0 1,34 18,21 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 0,1 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Wirtschaftszweigdefinition nach WZ 2008 – Code L 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Volkswirtschaftliche Kosten in Kapitel 1.7.2 
TK 11 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Unternehmensdienstleister 
nach Diagnosegruppen 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfall 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung  
Mio. % Mrd. € Mrd. € 
F00–F99 Psychische und  
Verhaltensstörungen 16,1 14,2 2,54 3,41 
I00–I99 Krankheiten des  
Kreislaufsystems 5,0 4,4 0,78 1,05 
J00–J99 Krankheiten des  
Atmungssystems 20,4 17,9 3,21 4,30 
K00–K93 Krankheiten des  
Verdauungssystems 4,9 4,3 0,78 1,04 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 23,1 20,3 3,64 4,87 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen 
und Unfälle 10,7 9,4 1,68 2,25 
alle 
anderen Übrige Krankheiten 33,5 29,5 5,28 7,07 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 113,8 100,0 17,92 23,99 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 2,1 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA  
Wirtschaftszweigdefinition nach WZ 2008 – Codes M–N 
Rundungsfehler 
Mehr zum Thema Volkswirtschaftliche Kosten in Kapitel 1.7.2
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 192 –
TK – Prävention und Wirtschaftlichkeit 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 191 
TK 12 Volkswirtschaftliche Ausfälle im Wirtschaftszweig Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit 
(ohne Unterhaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen) 
nach Diagnosegruppen 
2024 
ICD 10 Diagnosegruppen
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfall 
Ausfall an
Bruttowertschöpfung  
Mio. % Mrd. € Mrd. € 
F00–F99 Psychische und  
Verhaltensstörungen 66,5 17,8 8,97 10,78 
I00–I99 Krankheiten des  
Kreislaufsystems 13,5 3,6 1,82 2,19 
J00–J99 Krankheiten des  
Atmungssystems 69,9 18,7 9,43 11,33 
K00–K93 Krankheiten des  
Verdauungssystems 14,0 3,7 1,88 2,26 
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 66,1 17,7 8,92 10,73 
S00–T98, 
V01–X59 
Verletzungen, Vergiftungen 
und Unfälle 29,6 7,9 4,00 4,81 
alle 
anderen Übrige Krankheiten 114,6 30,6 15,46 18,59 
I–XXI Alle Diagnosegruppen 374,1 100,0 50,48 60,69 
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),  
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 4,1 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA 
Wirtschaftszweigdefinition nach WZ 2008 – Codes O–Q, S 
Rundungsfehler 
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Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 193 –
TL – Auf einen Blick – Daten der Unfallversicherungsträger 
192 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TL Auf einen Blick – Daten der UV-Träger 
TL 1 Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung 
2024 
Nr. 
der 
BG 
Berufsgenossenschaft 
Meldepflichtige Arbeitsunfälle Neue Arbeitsunfallrenten Tödliche 
Arbeitsunfälle 
absolut 
auf 1 Mio. 
geleistete
Arbeitsstunden 
je 1.000
Vollzeitäquivalente 
absolut 
auf 1 Mio. 
geleistete
Arbeitsstunden 
je 1.000
Vollzeitäquivalente 
absolut 
auf 1 Mio. 
geleistete
Arbeitsstunden 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 22.196 11,16 16,96 390 0,20 0,30 9 0,005 
102 BG Holz und Metall 120.967 19,93 30,30 1.271 0,21 0,32 32 0,005 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 47.973 10,04 15,27 764 0,16 0,24 22 0,005 
104 BG der Bauwirtschaft 91.813 28,79 43,76 2.000 0,63 0,95 78 0,024 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 57.712 18,12 27,54 515 0,16 0,25 20 0,006 
106 BG Handel und Warenlogistik 100.284 15,08 22,91 1.294 0,19 0,30 35 0,005 
107 BG Verkehr 59.856 22,08 33,56 705 0,26 0,40 58 0,021 
108 Verwaltungs-BG 104.998 7,21 10,96 1.414 0,10 0,15 53 0,004 
109 BG für Gesundheitsdienst u. Wohlfahrtspflege 78.553 9,51 14,46 807 0,10 0,15 12 0,001 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 684.352 13,32 20,24 9.160 0,18 0,27 319 0,006 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 55.739 44,90 1.148 0,92 95 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 70.308 4,68 7,11 763 0,05 0,08 26 0,002 
Unfallversicherungsträger gesamt 810.399 18,03 11.071 0,25 440 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 194 –
TL – Auf einen Blick – Daten der Unfallversicherungsträger 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 193 
Nr.
der 
BG 
Berufsgenossenschaft 
Meldepflichtige Wegeunfälle Neue Wegeunfallrenten Tödliche 
Wegeunfälle 
absolut 
auf 1.000 
gewichtete
Versicherungsverhältnisse 
absolut 
auf 1.000 
gewichtete
Versicherungsverhältnisse 
absolut 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 5.001 3,13 149 0,09 13 
102 BG Holz und Metall 18.454 3,66 423 0,08 35 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 12.019 2,89 285 0,07 17 
104 BG der Bauwirtschaft 8.156 2,59 257 0,08 30 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 10.368 2,68 208 0,05 19 
106 BG Handel und Warenlogistik 22.375 3,11 479 0,07 20 
107 BG Verkehr 6.589 2,61 116 0,05 15 
108 Verwaltungs-BG 28.528 2,47 500 0,04 20 
109 BG für Gesundheitsdienst u. Wohlfahrtspflege 36.545 4,35 632 0,08 25 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 148.035 3,12 3.049 0,06 194 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 2.077 0,66 55 0,02 4 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 25.448 2,98 498 0,06 21 
Unfallversicherungsträger gesamt 175.560 2,97 3.602 0,06 219 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Gewichtete Versicherungsverhältnisse wie im Anhang (Glossar) beschrieben 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 195 –
TL – Auf einen Blick – Daten der Unfallversicherungsträger 
194 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
Nr.
der 
BG 
Berufsgenossenschaft 
Anzeigen 
auf 
Verdacht 
einer BK 
Anerkannte 
BK 
Neue 
BK-Renten 
Todesfälle
Berufserkrankter 
mit Tod 
infolge der 
BK
Vollzeitäquivalente
Unternehmen 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 7.138 1.712 503 416 1.308.401 23.971 
102 BG Holz und Metall 17.184 5.472 1.098 660 3.992.855 170.707 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 7.228 1.606 439 176 3.142.026 229.770 
104 BG der Bauwirtschaft 21.061 5.834 1.558 366 2.097.896 315.806 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 2.965 528 148 5 2.095.215 230.911 
106 BG Handel und Warenlogistik 4.571 626 179 82 4.376.537 304.747 
107 BG Verkehr 2.823 521 165 45 1.783.490 180.266 
108 Verwaltungs-BG 3.376 643 134 58 9.583.153 957.098 
109 BG für Gesundheitsdienst u. Wohlfahrtspflege 14.981 5.336 536 25 5.433.700 663.752 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 81.327 22.278 4.760 1.833 33.813.273 3.077.028 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 13.794 2.500 162 13 1.241.497 1.437.950 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 9.347 4.528 430 54 9.893.599 23.491 
Unfallversicherungsträger gesamt 104.468 29.306 5.352 1.900 44.948.369 4.538.469 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 196 –
TL – Auf einen Blick – Daten der Unfallversicherungsträger 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 195 
Nr. 
der 
BG 
Berufsgenossenschaft Geleistete 
Arbeitsstunden 
Gesamtausgaben 
in €1 
darunter (Spalte 
Gesamtausgaben in €) 
Kosten für Erste Hilfe 
und Unfallverhütung  
in €2 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 1.988.772.145 1.335.009.634 128.632.282 
102 BG Holz und Metall 6.069.139.964 3.010.313.009 215.737.655 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 4.775.880.689 1.709.101.428 145.990.826 
104 BG der Bauwirtschaft 3.188.803.635 2.740.889.106 289.230.768 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 3.184.730.388 1.045.681.670 124.370.530 
106 BG Handel und Warenlogistik 6.652.336.240 1.735.830.207 98.893.207 
107 BG Verkehr 2.710.905.712 1.053.465.032 52.740.762 
108 Verwaltungs-BG 14.566.393.695 2.547.362.259 138.588.983 
109 BG für Gesundheitsdienst u. Wohlfahrtspflege 8.259.226.801 1.596.180.080 131.313.890 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 51.396.189.269 16.773.832.425 1.325.498.904 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 1.138.269.927 81.128.225 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 15.038.298.733 1.742.702.049 170.137.028 
Unfallversicherungsträger gesamt 19.654.804.401 1.576.764.157 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Rundungsfehler 
1 Umfasst die Summe der Kontenklassen 4/5 (Leistungen), 6 (Vermögensaufwendungen) und 7 (Verwaltungskosten). Bei den Unfallversicherungsträgern der  
öffentlichen Hand (DGUV) enthält die Summe in den Kontengruppen 59 (Prävention und Erste Hilfe) und 70–75 (Verwaltung) auch Aufwendungen für die  
Schülerunfallversicherung. Eine getrennte Ausweisung ist für diese Kontengruppen nicht möglich. 
Für das aktuelle Berichtsjahr 2024 sind die Ergebnisse vorläufig (Stand: 30.07.2025) 
2 Umfasst die Kontengruppe 59 (Prävention und Erste Hilfe). Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (DGUV) sind die Aufwendungen für die  
Schülerunfallversicherung enthalten. Eine getrennte Ausweisung ist nicht möglich. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 197 –
TL – Auf einen Blick – Daten der Unfallversicherungsträger 
196 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
Nr. 
der 
BG 
Berufsgenossenschaft
Aufsichtspersonen 
3
Besichtigte 
Unternehmen
Besichtigungen in 
den 
Unternehmen 
Untersuchte 
Unfälle 
Bußgeldbescheide gegen  
Mitglieder
(Unternehmen) 
Versicherte 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 152 6.639 11.997 628 2 0 
102 BG Holz und Metall 280 54.735 67.368 4.839 54 16 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 190 35.493 40.041 2.691 70 17 
104 BG der Bauwirtschaft 487 58.152 237.431 2.327 1.351 878 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 119 24.847 29.362 5.107 13 0 
106 BG Handel und Warenlogistik 155 23.552 48.312 3.457 69 33 
107 BG Verkehr 74 10.066 10.246 454 69 209 
108 Verwaltungs-BG 170 9.584 12.292 591 4 0 
109 BG für Gesundheitsdienst u. Wohlfahrtspflege 93 5.706 9.369 493 1 0 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 1.720 228.774 466.418 20.587 1.633 1.153 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 195 35.169 47.390 5.141 575 0 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 360 5.521 11.481 3.546 0 0 
Unfallversicherungsträger gesamt 2.275 269.464 525.289 29.274 2.208 1.153 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
einschl. Schüler-Unfallversicherung 
3 Hier ist das Personal aufgeführt, das Betriebsbesichtigungen oder dgl. durchführt. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 198 –
TL – Auf einen Blick – Daten der Unfallversicherungsträger 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 197 
Nr. 
der 
BG 
Berufsgenossenschaft
Sicherheitsbeauftragte4 
Schulungskurse5 
In Erster Hilfe 
unterwiesene 
Personen 
Anzahl der 
Lehrgänge/ 
Seminare 
Anzahl der 
Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer 
101 BG Rohstoffe und chemische Industrie 43.803 1.913 28.344 105.881 
102 BG Holz und Metall 98.308 6.708 100.949 296.219 
103 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 55.765 2.626 51.072 286.105 
104 BG der Bauwirtschaft 29.825 2.518 38.923 206.427 
105 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 32.215 981 17.176 85.945 
106 BG Handel und Warenlogistik 50.828 648 16.486 277.060 
107 BG Verkehr 31.930 201 3.165 47.670 
108 Verwaltungs-BG 75.616 1.730 22.819 330.740 
109 BG für Gesundheitsdienst u. Wohlfahrtspflege 188.745 1.204 19.516 209.140 
Gewerbliche Berufsgenossenschaften 607.035 18.529 298.450 1.845.187 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 9.714 3.403 73.960 29.261 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 151.959 4.761 97.496 592.615 
Unfallversicherungsträger gesamt 768.708 26.9736 471.7567 2.467.063 
Quelle: Unfallversicherungsträger
4 einschl. Schüler-Unfallversicherung 
5 einschl. Schüler-Unfallversicherung; ohne Erste-Hilfe-Kurse 
6 einschl. DGUV-Qualifizierungsmaßnahmen für Personen aus Mitgliedsunternehmen der UV-Träger, 280 Lehrgänge/Seminare;  
Hinweis: Aufgrund von Organisationsänderungen in den Fortbildungseinrichtungen der DGUV liegen für das Berichtsjahr 2024 nur unvollständige Daten vor.
7 einschl. DGUV-Qualifizierungsmaßnahmen für Personen aus Mitgliedsunternehmen der UV-Träger, 1.850 Teilnehmerinnen und Teilnehmer;  
Hinweis: Aufgrund von Organisationsänderungen in den Fortbildungseinrichtungen der DGUV liegen für das Berichtsjahr 2024 nur unvollständige Daten vor. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 199 –
TL – Auf einen Blick – Länder 
198 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TL 2 Länderstatistik 
für die Jahre 2022 bis 2024 
Land Jahr 
Arbeitsunfälle Wegeunfälle Unfälle Berufskrankheiten
Meldepflichtige Tödliche
Meldepflichtige Tödliche
Meldepflichtige 
zusammen 
Tödliche
zusammen
Angezeigte
Verdachtsfälle
Anerkannte 
Neue 
BK-
Renten 
Todesfälle 
Baden-Württemberg 
2024 105.447 54 20.976 27 126.423 81 15.323 4.341 719 193 
2023 107.620 68 22.403 34 130.023 102 20.255 9.241 593 171 
2022 109.844 76 21.432 34 131.276 110 45.517 30.751 653 184 
Bayern 
2024 135.068 109 23.480 41 158.549 150 15.188 3.921 706 145 
2023 140.254 98 25.763 39 166.017 137 19.477 10.835 681 190 
2022 141.717 111 24.324 55 166.041 166 62.812 23.820 617 190 
Berlin 
2024 30.548 5 12.991 6 43.539 11 2.897 829 170 47 
2023 29.284 10 11.700 1 40.984 11 6.632 5.465 131 67 
2022 29.968 12 11.010 12 40.978 24 21.145 13.665 146 75 
Brandenburg 
2024 21.251 9 4.631 8 25.882 17 2.761 827 144 23 
2023 21.545 12 5.473 7 27.018 19 4.573 2.140 111 34 
2022 22.434 15 4.597 9 27.031 24 12.366 8.261 106 31 
Bremen 
2024 7.385 1 2.232 1 9.618 2 930 289 83 62 
2023 7.637 6 2.790 1 10.426 7 1.931 929 85 71 
2022 8.041 3 2.694 2 10.735 5 4.380 2.535 89 62 
Hamburg 
2024 18.727 14 6.016 2 24.743 16 2.303 543 162 82 
2023 17.327 14 7.049 3 24.376 17 4.037 1.952 142 80 
2022 18.315 9 5.609 1 23.924 10 7.022 4.366 131 102 
Hessen 
2024 53.917 32 12.604 22 66.521 54 5.750 3.101 271 88 
2023 55.562 34 11.891 17 67.453 51 10.591 6.077 264 101 
2022 56.962 45 12.417 16 69.378 61 22.944 12.154 300 103 
Mecklenburg-Vorpommern 
2024 15.163 9 2.811 5 17.974 14 1.553 431 86 20 
2023 17.557 7 3.279 4 20.837 11 3.544 2.107 72 20 
2022 16.456 10 3.053 5 19.509 15 4.900 2.544 61 24 
Niedersachsen 
2024 82.605 41 17.127 23 99.732 64 13.660 3.398 551 169 
2023 86.736 50 18.150 44 104.886 94 20.686 9.265 506 214 
2022 85.596 47 16.443 35 102.039 82 37.679 17.821 532 171 
Nordrhein-Westfalen 
2024 182.280 78 39.629 38 221.909 116 23.199 5.804 1.364 725 
2023 191.038 93 41.862 32 232.900 125 28.451 11.633 1.336 803 
2022 186.587 103 38.942 38 225.529 141 77.945 38.766 1.340 857 
Rheinland-Pfalz 
2024 36.274 19 6.449 13 42.723 32 4.941 1.236 314 108 
2023 36.308 22 6.049 5 42.357 27 5.854 2.966 292 110 
2022 38.144 32 6.178 14 44.322 46 18.010 14.741 302 88 
Saarland 
2024 9.838 6 1.859 1 11.697 7 1.246 403 81 29 
2023 9.907 5 1.950 3 11.857 8 1.770 1.193 82 34 
2022 10.119 10 1.740 5 11.860 15 6.058 4.950 95 29 
Sachsen 
2024 40.255 14 9.331 14 49.586 28 5.560 1.745 282 83 
2023 37.970 18 10.466 18 48.435 36 7.697 3.946 282 81 
2022 40.772 17 9.773 9 50.545 26 21.318 10.159 295 77 
Sachsen-Anhalt 
2024 19.226 22 4.166 7 23.392 29 3.009 966 151 34 
2023 20.651 15 4.428 6 25.078 21 5.018 2.882 142 42 
2022 22.067 16 4.379 8 26.446 24 13.622 7.206 114 31 
Schleswig-Holstein 
2024 26.275 13 5.630 4 31.905 17 3.467 832 137 45 
2023 27.554 19 6.173 4 33.727 23 5.915 2.574 134 68 
2022 26.093 11 5.578 4 31.671 15 8.411 4.873 155 57 
Thüringen 
2024 19.846 6 3.773 6 23.618 12 2.680 638 129 48 
2023 21.255 15 4.403 5 25.658 20 3.936 1.721 127 65 
2022 21.366 12 4.577 6 25.943 18 10.330 5.111 128 61 
Unbekannt oder Ausland 
2024 6.294 8 1.855 1 8.149 9 0 1 0 0 
2023 10.588 13 2.770 2 13.358 15 0 2 1 1 
2022 9.803 4 2.694 2 12.497 6 0 1 1 22 
Gesamt 
2024 810.399 440 175.560 219 985.959 659 104.468 29.306 5.352 1.900 
2023 838.792 499 186.597 225 1.025.389 724 150.368 74.930 4.982 2.151 
2022 844.284 533 175.440 255 1.019.724 788 374.461 201.723 5.068 2.164 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Rundungsfehler
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 200 –
TM – Zeitreihen – Unfallgeschehen – Gesamtzahlen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  199 
TM Zeitreihen 
TM 1  Entwicklung der Basiszahlen 
 ab 1960 
Jahr1 Vollzeitäquivalente  
in 1.000 
Versicherte  
in 1.000 
Gewichtete2 
Versicherungsverhältnisse  
in 1.0003 
Zahl der Arbeitsstunden  
in Mio.4 
1960 24.883 32.864   
1965 24.951 32.606   
1970 25.218 32.550  37.496 
1975 23.301 31.690  34.473 
1980 25.597 32.854  37.060 
1985 25.616 35.079  36.705 
1990 30.717 41.134 34.987 41.013 
1991 37.126 50.539 44.609 48.179 
1992 37.456 52.514 44.968 49.106 
1993 37.122 51.844 44.099 46.623 
1994 37.015 49.320 43.792 46.659 
1995 37.622 55.055 44.237 48.073 
1996 38.442 55.422 44.189 47.988 
1997 38.074 56.854 44.457 47.601 
1998 37.587 56.341 44.179 47.538 
1999 37.759 58.072 44.537 48.178 
2000 37.802 57.960 44.668 47.906 
2001 37.553 58.105 44.314 47.424 
2002 36.738 57.627 43.488 46.315 
2003 36.389 57.356 42.947 45.787 
2004 36.894 57.803 42.966 48.128 
2005 36.282 57.761 42.812 46.639 
2006 37.047 59.157 43.847 48.133 
2007 37.633 59.929 45.085 49.296 
20085 37.569 60.695 45.404 50.664 
2009 37.762 61.428 45.778 49.548 
2010 38.172 61.880 46.156 51.279 
2011 38.700 62.293 46.807 51.815 
2012 39.136 62.380 48.223 52.305 
2013 40.076 64.217 48.849 52.591 
2014 40.286 65.048 49.730 53.153 
2015 40.627 65.899 50.635 54.018 
2016 41.299 65.878 51.550 54.864 
2017 42.483 66.804 52.755 56.179 
2018 39.187 68.918 55.005 50.439 
2019 42.764 68.682 54.983 52.784 
2020 42.500 67.434 53.308 50.357 
2021 42.035 66.353 53.861 50.078 
2022 44.401 67.851 55.904 50.900 
2023 44.548 70.404 59.035 51.494 
2024 44.948 71.367 59.188 51.396 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen Berufsgenossenschaften und  
Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht  
mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen (näheres siehe Kapitel 1.5).
 
1 In den Jahren 1960–1990 werden nur Daten der alten Länder ausgewiesen. 
2 Gewichtete Versicherungsverhältnisse wie im Anhang (Glossar) beschrieben 
3 Es sind Doppelversicherte mit einem Anteil von ca. 10 % enthalten. 
4 nur gewerbliche Berufsgenossenschaften 
5 Die Schätzung der Zahlen für Vollzeitäquivalente und Versicherte bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wurde im Jahr 2008 überarbeitet. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 201 –
TM – Zeitreihen – Unfallgeschehen – Gesamtzahlen 
200 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TM 2 Entwicklung der Arbeitsunfälle absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente1 
ab 19602 
Jahr 
Meldepflichtige Arbeitsunfälle absolut Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 
Vollzeitäquivalente 
Gesamt 
Gewerbliche
Berufsgenossenschaften
Landwirtschaftl.
Berufsgenossenschaft
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen 
Hand 
Gesamt 
Gewerbliche
Berufsgenossenschaften
Landwirtschaftl.
Berufsgenossenschaft
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen 
Hand 
1960 2.711.078 109,0 
1965 2.655.363 106,4 
1970 2.391.757 94,8 
1975 1.760.713 1.414.691 198.858 147.164 75,6 76,8 93,9 53,3 
1980 1.917.211 1.551.001 204.301 161.909 74,9 76,1 99,8 51,0 
1985 1.536.090 1.174.193 197.456 164.441 60,0 57,2 102,6 52,0 
1990 1.672.480 1.339.608 176.911 155.961 54,4 51,9 99,0 49,7 
1991 2.017.202 1.599.972 199.491 217.739 54,3 52,8 89,3 47,4 
1992 2.069.422 1.634.997 194.709 239.716 55,2 53,9 88,5 48,5 
1993 1.932.407 1.522.269 184.833 225.305 52,1 50,7 81,1 46,8 
1994 1.903.557 1.499.933 176.462 227.162 51,4 50,0 78,1 47,8 
1995 1.813.982 1.427.992 162.501 223.489 48,2 46,6 75,1 46,1 
1996 1.657.556 1.279.924 153.120 224.512 43,1 40,6 72,9 46,9 
1997 1.598.972 1.233.046 145.872 220.054 42,0 39,6 68,6 45,8 
1998 1.585.364 1.209.437 141.963 233.964 42,2 39,4 66,6 49,2 
1999 1.560.063 1.196.320 138.306 225.437 41,3 38,7 67,6 46,7 
2000 1.513.723 1.154.447 133.434 225.842 40,0 37,1 65,3 48,6 
2001 1.395.592 1.071.497 122.114 201.981 37,2 34,6 60,9 44,4 
2002 1.306.772 983.822 119.078 203.872 35,6 32,5 60,3 45,4 
2003 1.142.775 880.365 109.778 152.632 31,4 29,4 55,4 34,1 
2004 1.088.672 849.873 103.262 135.537 29,5 27,9 54,1 30,0 
2005 1.029.520 810.637 97.588 121.295 28,4 27,3 52,3 25,8 
2006 1.047.516 842.421 98.970 106.125 28,3 27,6 53,6 22,4 
2007 1.055.797 859.708 96.083 100.006 28,1 27,7 52,2 20,9 
20083 1.063.915 874.621 92.295 96.999 28,3 27,8 70,5 20,2 
2009 974.642 791.538 88.520 94.584 25,8 25,1 68,1 19,3 
2010 1.045.816 852.532 91.357 101.927 27,4 26,6 74,2 20,8 
20114 1.007.864 843.551 88.839 75.474 26,0 25,9 72,5 15,4 
2012 969.860 811.948 84.851 73.061 24,8 24,5 71,9 15,1 
2013 959.143 801.195 84.629 73.319 23,9 23,6 70,4 14,8 
2014 955.919 796.427 86.102 73.390 23,7 23,4 70,2 14,7 
2015 944.744 791.319 78.688 74.737 23,3 23,0 64,2 15,0 
2016 959.266 802.016 82.195 75.055 23,2 23,0 66,9 14,6 
2017 954.627 799.883 81.105 73.639 22,5 22,2 67,0 14,0 
2018 949.309 805.408 72.111 71.790 24,2 24,9 59,7 12,7 
2019 937.456 800.101 65.909 71.446 21,9 23,5 54,8 9,5 
2020 822.558 702.243 62.066 58.249 19,4 21,2 48,5 7,2 
2021 865.609 742.508 59.392 63.709 20,6 22,8 46,3 7,7 
2022 844.284 720.294 56.872 67.118 19,0 21,1 44,0 7,5 
2023 838.792 715.694 55.366 67.732 18,8 20,8 45,0 7,5 
2024 810.399 684.352 55.739 70.308 18,0 20,2 44,9 7,1 
1 Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen Berufsgenossenschaften und  
Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht  
mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen (näheres siehe Kapitel 1.5). 
2 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und  
Verkehrswirtschaft (gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr)  
fusioniert. Die hier dargestellten Zahlen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden  
ab dem Jahr 1973 rückwirkend angepasst. 
3 Durch die Veränderung der Schätzung der Zahlen für Vollzeitäquivalente und Versicherte bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ab dem Jahr 2008  
(vgl. Tabelle TM 1) kommt es zu erheblichen Veränderungen bei den Unfallquoten. 
4 Laut DGUV sind die Unfalldaten der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 2011 aufgrund einer vorgenommenen Umstellung der Erfassung der Meldepflicht (bei 
einigen UV-Trägern der öffentlichen Hand) relativ unsicher. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 202 –
TM – Zeitreihen – Unfallgeschehen – Gesamtzahlen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 201 
Jahr 
Neue Arbeitsunfallrenten Tödliche Arbeitsunfälle5 
Gesamt 
absolut 
Gesamt 
je 1.000
Vollzeitäquivalente 
Gesamt 
absolut 
Gesamt 
je 1.000
Vollzeitäquivalente 
Gewerbliche
Berufsgenossenschaften 
Landwirtschaftl.
Berufsgenossenschaft
Unfallversicherungsträger der 
öffentlichen 
Hand 
1960 94.881 3,81 4.893 0,197 3.021 1.681 191 
1965 88.895 3,56 4.784 0,192 3.018 1.511 255 
1970 77.935 3,09 4.262 0,169 2.696 1.321 245 
1975 61.590 2,64 3.137 0,135 2.074 871 192 
1980 57.873 2,26 2.597 0,101 1.819 612 166 
1985 49.681 1,94 1.795 0,070 1.205 445 145 
1990 43.027 1,40 1.558 0,051 1.091 350 117 
1991 43.791 1,18 1.496 0,040 1.066 336 94 
1992 45.619 1,22 1.752 0,047 1.314 309 129 
1993 48.424 1,30 1.867 0,050 1.417 324 126 
1994 46.646 1,26 1.712 0,046 1.253 340 119 
1995 46.338 1,23 1.596 0,042 1.200 270 126 
1996 46.341 1,21 1.523 0,040 1.126 250 147 
1997 38.393 1,01 1.403 0,037 1.009 284 110 
1998 34.811 0,93 1.287 0,034 953 247 87 
1999 33.001 0,87 1.293 0,034 982 223 88 
2000 30.834 0,82 1.153 0,031 831 235 87 
2001 29.201 0,78 1.107 0,029 815 237 55 
2002 28.278 0,77 1.071 0,029 774 214 83 
2003 26.817 0,74 1.029 0,028 736 208 85 
2004 24.954 0,68 949 0,026 646 235 68 
2005 23.886 0,66 863 0,024 589 207 67 
2006 22.941 0,62 941 0,025 646 230 65 
2007 21.315 0,57 812 0,022 574 193 45 
20086 20.627 0,55 765 0,020 528 193 44 
2009 19.018 0,50 622 0,016 422 166 34 
2010 18.342 0,48 674 0,018 493 155 26 
2011 17.634 0,46 664 0,017 453 166 45 
2012 17.403 0,44 677 0,017 469 177 31 
2013 16.775 0,42 606 0,015 419 151 36 
2014 16.331 0,41 639 0,016 451 156 32 
2015 16.113 0,40 605 0,015 428 135 42 
2016 15.673 0,38 557 0,013 393 133 31 
2017 15.152 0,36 564 0,013 414 113 37 
2018 15.054 0,38 541 0,014 385 121 35 
2019 14.829 0,35 626 0,015 468 129 29 
2020 14.560 0,34 508 0,012 368 109 31 
2021 13.420 0,32 628 0,015 470 118 40 
2022 12.165 0,27 533 0,012 385 110 38 
2023 11.517 0,26 499 0,011 351 118 30 
2024 11.071 0,25 440 0,010 319 95 26 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
In den Jahren 1960-1990 werden nur Daten der alten Länder ausgewiesen. Diese sind in Fünf-Jahresschritten dargestellt. Eine komplette 
Auflistung ist zuletzt im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2007“ zu finden.
5 Im Jahr 2019 einschließlich 84 Fälle aus den Jahren 2000 bis 2005, die erst nach Abschluss von Strafprozessen bei den Gewerblichen Berufsgenossenschaften
aufgenommen werden konnten. 
6 Durch die Veränderung der Schätzung der Zahlen für Vollzeitäquivalente und Versicherte bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ab dem Jahr 2008  
(vgl. Tabelle TM 1) kommt es zu erheblichen Veränderungen bei den Unfallquoten. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 203 –
TM – Zeitreihen – Unfallgeschehen – Gesamtzahlen 
202 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TM 3 Entwicklung der Arbeitsunfälle der gewerblichen Berufsgenossenschaften 
absolut und je 1 Mio. Arbeitsstunden1 
ab 1970  
Jahr2 
Meldepflichtige Arbeitsunfälle Neue Arbeitsunfallrenten Tödliche Arbeitsunfälle 
absolut je 1 Mio. 
Arbeitsstunden absolut je 1 Mio. 
Arbeitsstunden absolut je 1 Mio. 
Arbeitsstunden 
1970 2.010.395 53,6 51.496 1,37 2.696 0,072 
1975 1.414.691 41,0 42.195 1,22 2.074 0,060 
1980 1.551.001 41,9 40.213 1,09 1.819 0,049 
1985 1.174.193 32,0 34.604 0,94 1.205 0,033 
1990 1.339.608 32,7 30.271 0,74 1.091 0,027 
1991 1.599.972 33,2 30.765 0,64 1.066 0,022 
1992 1.634.997 33,3 33.074 0,67 1.314 0,027 
1993 1.522.269 32,7 35.743 0,77 1.417 0,030 
1994 1.499.933 32,1 34.866 0,75 1.253 0,027 
1995 1.427.992 29,7 34.646 0,72 1.200 0,025 
1996 1.279.924 26,7 34.174 0,71 1.126 0,023 
1997 1.233.046 25,9 28.309 0,59 1.009 0,021 
1998 1.209.437 25,4 25.696 0,54 953 0,020 
1999 1.196.320 24,8 24.490 0,51 982 0,020 
2000 1.154.447 24,1 22.844 0,48 831 0,017 
2001 1.071.497 22,6 21.502 0,45 815 0,017 
2002 983.822 21,2 20.743 0,45 774 0,017 
2003 880.365 19,2 19.781 0,43 736 0,016 
2004 849.873 17,7 18.254 0,38 646 0,013 
2005 810.637 17,4 17.494 0,38 589 0,013 
2006 842.421 17,5 16.965 0,35 646 0,013 
2007 859.708 17,4 15.670 0,32 574 0,012 
2008 874.621 17,3 15.459 0,31 528 0,010 
2009 791.538 16,0 15.363 0,31 422 0,009 
2010 852.532 16,6 15.336 0,30 493 0,010 
2011 843.551 16,3 14.598 0,28 453 0,009 
2012 811.948 15,5 14.153 0,27 469 0,009 
2013 801.195 15,2 13.852 0,26 419 0,008 
2014 796.427 15,0 13.435 0,25 451 0,008 
2015 791.319 14,6 13.362 0,25 428 0,008 
20163 802.016 14,6 13.092 0,24 393 0,007 
2017 799.883 14,2 12.580 0,22 414 0,007 
2018 805.408 16,0 12.546 0,25 385 0,008 
2019 800.101 15,2 12.421 0,24 4684 0,009 
2020 702.243 13,9 12.183 0,24 368 0,007 
2021 742.508 14,8 11.127 0,22 470 0,009 
2022 720.294 14,2 10.116 0,20 385 0,008 
2023 715.694 13,9 9.462 0,18 351 0,007 
2024 684.352 13,3 9.160 0,18 319 0,006 
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen Berufsgenossenschaften und  
Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht  
mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen (näheres siehe Kapitel 1.5). 
2 In den Jahren 1969–1990 werden nur Daten der alten Länder ausgewiesen. Diese sind hier in Fünf-Jahresschritten dargestellt. Eine komplette  
Auflistung ist zuletzt im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2016“ zu finden. 
3 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und  
Verkehrswirtschaft (gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) 
fusioniert. Die hier dargestellten Zahlen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden  
ab dem Jahr 1973 rückwirkend angepasst. 
4 Einschließlich 84 Fälle aus den Jahren 2000–2005, die erst 2019 nach Abschluss von Strafprozessen aufgenommen werden konnten 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 204 –
Leerseite 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  203 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 205 –
TM – Zeitreihen – Unfallgeschehen – Gesamtzahlen 
204 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TM 4 Entwicklung der Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente1 nach ausgewählten Wirtschaftszweigen2 
ab 20083
Wirtschaftszweige
Unfallversicherungsträger 
insg.4 
Land- und
Forstwirtschaft, 
Fischerei
Verarbeitendes 
Gewerbe 
Baugewerbe 
Handel;
Instandhaltung und 
Reparatur 
von
Kraftfahrzeugen 
Verkehr und 
Lagerei
Gastgewerbe
Information und
Kommunikation Jahr 
2008 28,3 72,2 36,8 70,0 25,2 41,1 42,2 6,4 
2009 25,8 69,1 30,1 69,3 23,5 38,4 38,7 6,1 
2010 27,4 75,5 32,3 60,8 28,5 45,4 37,3 8,3 
2011 26,0 73,7 31,7 73,3 25,4 43,1 35,4 5,8 
2012 24,8 72,8 30,2 67,5 23,8 41,0 34,8 5,3 
2013 23,9 71,5 29,4 60,3 24,8 40,1 34,6 6,4 
2014 23,7 71,2 28,8 64,2 24,4 35,3 31,6 4,8 
2015 23,3 65,3 28,8 65,0 23,6 39,1 31,3 4,7 
2016 23,2 68,0 29,2 65,5 23,3 35,4 31,0 4,3 
20175 22,5 67,5 26,4 63,1 20,8 45,9 28,0 3,9 
2018 24,2 60,2 27,2 63,2 20,8 46,1 27,3 4,9 
2019 21,9 55,5 26,7 60,5 21,3 45,2 29,5 4,4 
2020 19,4 48,9 25,6 58,3 19,5 39,7 24,4 3,6 
2021 20,6 46,7 28,5 58,6 20,3 44,4 27,4 3,1 
2022 19,0 44,5 26,5 54,3 18,6 39,5 24,7 2,9 
2023 18,8 45,7 25,5 55,0 18,6 40,6 23,8 2,3 
2024 18,0 45,5 25,8 54,0 18,4 38,0 23,0 2,4 
1 nur Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegattinnen und Ehegatten, Arbeitnehmende, Nichtkommerzielle in der Bau-BG, sonstige in  
der Landwirtschaft (SVLFG) 
2 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 
3 Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen Berufsgenossenschaften und  
Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht  
mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen (näheres siehe Kapitel 1.5). 
4 Alle Versicherten wie in Tabelle TM 2 ausgewiesen. 
5 Ab 2017 werden Wirtschaftszweige unter Nutzung zusätzlicher Informationen genauer erfasst. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu  
Neuzuordnungen auf der hier dargestellten Wirtschaftszweigebene. Dieses wirkt sich zum Teil auf die Unfallquoten (am deutlichsten im Wirtschaftszweig „Verkehr und  
Lagerei“) aus. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 206 –
TM – Zeitreihen – Unfallgeschehen – Gesamtzahlen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  205
Wirtschaftszweige Erbringung 
von Finanz- 
und
Versicherungs
dienstleistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen 
Erbringung 
von
freiberuflichen, 
wissensch. 
und 
technischen
Dienstleistungen 
Erbringung 
von 
sonstigen
wirtschaftlichen
Dienstleistungen 
Öffentliche 
Verwaltung,
Verteidigung,
Sozialversicherung 
Erziehung 
und 
Unterricht
Gesundheits- und
Sozialwesen 
Kunst,
Unterhaltung und 
Erholung 
Erbringung 
von 
sonstigen
Dienstleistungen 
Jahr 
2008 4,1 10,1 4,4 26,3 13,8 25,5 20,5 34,0 5,4 
2009 4,1 8,1 4,3 20,0 14,3 23,0 17,8 31,7 8,0 
2010 5,1 8,8 4,3 23,0 10,3 23,6 19,9 34,3 8,1 
2011 4,0 7,7 4,6 22,1 7,4 19,8 18,3 30,3 7,9 
2012 3,5 6,6 4,7 19,3 8,7 20,1 17,6 27,2 8,2 
2013 3,5 6,9 4,2 19,1 7,8 19,7 17,7 25,9 6,5 
2014 3,3 6,5 4,5 18,2 8,1 20,3 17,9 28,5 7,9 
2015 3,9 7,0 3,7 17,7 7,8 20,0 18,2 30,3 8,2 
2016 3,1 7,2 4,0 19,0 10,4 20,1 18,2 29,8 7,4 
20176 3,3 7,0 5,5 18,1 8,4 18,5 17,0 29,7 8,7 
2018 4,1 11,9 7,9 32,6 7,5 20,3 16,3 61,0 12,6 
2019 3,7 11,4 7,1 31,8 7,3 20,4 16,5 55,6 11,3 
2020 2,2 11,9 6,8 26,7 6,1 16,3 14,7 47,8 10,7 
2021 3,1 12,6 6,1 29,0 6,5 19,7 15,9 55,3 10,3 
2022 3,0 11,4 6,3 26,5 6,3 19,7 14,8 52,8 10,5 
2023 3,3 12,2 6,0 25,4 7,1 20,1 15,1 49,8 11,7 
2024 3,7 10,8 6,3 23,7 7,5 19,7 14,9 49,1 9,8 
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
6 Ab 2017 werden Wirtschaftszweige unter Nutzung zusätzlicher Informationen genauer erfasst. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu  
Neuzuordnungen auf der hier dargestellten Wirtschaftszweigebene. Dieses wirkt sich zum Teil auf die Unfallquoten (am deutlichsten im Wirtschaftszweig „Verkehr und  
Lagerei“) aus. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 207 –
TM – Zeitreihen – Unfallgeschehen – Gesamtzahlen 
206  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TM 5   Entwicklung der Wegeunfälle absolut und je 1.000 bzw. je 1 Mio. gewichtete Versicherungsverhältnisse1 
 ab 19602 
Jahr3 
Meldepflichtige  
Wegeunfälle 
Neue  
Wegeunfallrenten 
Tödliche  
Wegeunfälle 
absolut 
je 1.000 
Versicherte / 
gewichtete
Versicherungsverhältnisse 
absolut 
je 1.000 
Versicherte / 
gewichtete
Versicherungsverhältnisse 
absolut 
je 1 Mio. 
Versicherte / 
gewichtete
Versicherungsverhältnisse 
1960 283.605 8,63 18.360 0,56 1.716 52,22 
1965 255.297 7,83 17.086 0,52 1.809 55,48 
1970 255.480 7,85 17.584 0,54 1.852 56,90 
1975 171.520 5,41 11.896 0,38 1.400 44,18 
1980 195.595 5,95 12.253 0,37 1.197 36,43 
1985 178.538 5,09 11.168 0,32 831 23,69 
1990 187.835 5,37 8.410 0,24 714 20,41 
1991 245.127 5,50 9.077 0,20 730 16,36 
1992 262.196 5,83 10.515 0,23 910 20,24 
1993 266.949 6,05 11.727 0,27 973 22,06 
1994 246.414 5,63 11.333 0,26 956 21,83 
1995 268.732 6,07 11.298 0,26 942 21,29 
1996 260.192 5,89 12.172 0,28 842 19,05 
1997 239.970 5,40 10.148 0,23 885 19,91 
1998 249.484 5,65 9.234 0,21 810 18,33 
1999 248.324 5,58 8.836 0,20 855 19,20 
2000 235.117 5,26 8.254 0,18 820 18,36 
2001 234.115 5,28 7.700 0,17 767 17,31 
2002 223.304 5,13 7.835 0,18 686 15,77 
2003 202.745 4,72 7.888 0,18 695 16,18 
2004 190.876 4,44 7.414 0,17 575 13,38 
2005 187.830 4,40 7.124 0,17 572 13,39 
2006 193.983 4,42 7.291 0,17 555 12,66 
2007 169.691 3,76 6.283 0,14 521 11,56 
2008 179.191 3,95 5.768 0,13 478 10,53 
2009 181.232 3,96 6.035 0,13 375 8,19 
2010 226.554 4,91 6.144 0,13 373 8,08 
2011 190.784 4,08 6.034 0,13 400 8,55 
2012 178.661 3,70 5.534 0,11 403 8,36 
2013 187.971 3,85 5.217 0,11 326 6,67 
2014 176.443 3,55 5.057 0,10 332 6,68 
2015 181.318 3,58 4.888 0,10 353 6,97 
2016 188.395 3,65 4.778 0,09 316 6,13 
2017 193.150 3,66 4.664 0,09 286 5,42 
2018 190.602 3,47 4.622 0,08 314 5,71 
2019 188.827 3,43 4.676 0,09 312 5,67 
2020 154.817 2,90 4.464 0,08 242 4,54 
2021 173.039 3,21 4.186 0,08 234 4,34 
2022 175.440 3,14 3.637 0,07 255 4,56 
2023 186.597 3,16 3.728 0,06 225 3,81 
2024 175.560 2,97 3.602 0,06 219 3,70 
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
1 Durch die Veränderung der Schätzung der Zahlen für Vollzeitäquivalente und Versicherte bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ab dem Jahr 2008  
(vgl. Tabelle TM 1) kommt es zu erheblichen Veränderungen bei den Unfallquoten. 
2 Vor 1986 werden Versicherte berücksichtigt, ab 1986 gewichtete Versicherungsverhältnisse wie im Anhang (Glossar) beschrieben. 
3 In den Jahren 1960–1990 werden nur Daten der alten Länder ausgewiesen. Diese sind hier in Fünf-Jahresschritten dargestellt. Eine komplette  
Auflistung ist zuletzt im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2007“ zu finden. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 208 –
TM – Zeitreihen – Anerkannte Berufskrankheiten 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 207 
TM 6 Entwicklung der anerkannten Berufskrankheiten nach Unfallversicherungsträgern 
ab 19781 
Jahr2 Gesamt 
Gewerbliche
Berufsgenossenschaften 
Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft
Unfallversicherungsträger der  
öffentlichen Hand 
1978 14.0013 13.214 787 
1979 14.567 13.486 307 774 
1980 13.092 12.046 346 700 
1981 13.269 12.187 357 725 
1982 12.740 11.522 404 814 
1983 11.146 9.934 516 696 
1984 9.277 8.195 412 670 
1985 7.886 6.869 394 623 
1986 8.346 7.317 539 490 
1987 8.168 7.275 496 397 
1988 8.152 7.367 410 375 
1989 9.975 9.051 497 427 
1990 10.384 9.363 543 478 
1991 11.478 10.479 527 472 
1992 13.507 12.227 662 618 
1993 18.725 17.293 815 617 
1994 21.008 19.419 691 898 
1995 24.298 21.897 1.362 1.039 
1996 24.274 22.006 1.063 1.205 
1997 23.432 21.202 858 1.372 
1998 20.734 18.624 760 1.350 
1999 19.402 17.061 777 1.564 
2000 18.689 16.424 693 1.572 
2001 18.599 16.896 658 1.045 
2002 18.352 16.675 635 1.042 
2003 17.425 15.765 650 1.010 
2004 17.413 15.840 639 934 
2005 16.519 14.930 605 984 
2006 14.732 13.371 587 774 
2007 13.932 12.374 569 989 
2008 13.546 12.251 590 705 
2009 16.657 15.237 588 832 
2010 15.926 14.615 472 839 
2011 15.880 14.281 626 973 
2012 15.949 14.200 664 1.085 
2013 16.413 14.581 762 1.070 
2014 16.969 15.030 867 1.072 
2015 18.041 15.658 1.248 1.135 
2016 22.320 18.783 1.807 1.730 
2017 21.772 17.809 2.018 1.945 
2018 21.794 17.842 2.082 1.870 
2019 20.422 16.056 2.401 1.965 
2020 39.551 29.270 2.388 7.893 
2021 126.213 95.355 2.623 28.235 
2022 201.723 163.271 2.246 36.206 
2023 74.930 60.657 2.342 11.931 
2024 29.306 22.278 2.500 4.528 
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und 
Verkehrswirtschaft (gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) 
fusioniert. Die hier dargestellten Zahlen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden 
ab dem Jahr 1995 rückwirkend angepasst. 
2 ab 1991 mit Daten aus den neuen Ländern 
3 ohne landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 209 –
TM – Zeitreihen – Ausgewählte Berufskrankheitengruppen 
208 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TM 7 Entwicklung ausgewählter Berufskrankheitengruppen 
ab 1995 
Jahr 
Durch physikalische Einwirkungen 
verursachte Krankheiten 
Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte 
Krankheiten sowie Tropenkrankheiten 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue 
Rentenfälle 
Berufl. 
Verursach. 
festgestellt, 
vers.-rechtl. 
Vorauss. 
fehlen1 
Todesfälle
Berufserkrankter 
mit Tod  
infolge der 
BK 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue 
Rentenfälle 
Berufl. 
Verursach. 
festgestellt, 
vers.-rechtl. 
Vorauss. 
fehlen2 
Todesfälle
Berufserkrankter 
mit Tod  
infolge der 
BK 
1995 40.094 10.222 2.484 395 233 3.665 1.353 234 9 34 
1996 37.231 10.613 2.717 276 273 3.330 1.242 198 3 20 
1997 35.502 9.802 2.384 211 249 3.752 1.240 227 3 23 
1998 32.946 9.026 1.958 201 236 3.727 1.486 213 22 14 
1999 34.241 8.460 1.680 132 201 3.527 1.315 208 2 15 
2000 34.293 8.264 1.478 191 180 3.449 1.265 235 2 13 
2001 30.251 8.508 1.430 125 175 3.274 1.159 189 5 18 
2002 27.523 8.491 1.415 120 162 3.064 1.175 210 15 14 
2003 25.101 8.158 1.273 147 158 3.197 1.050 228 0 11 
2004 23.601 7.883 1.186 173 136 4.516 1.269 226 1 18 
2005 21.298 6.980 1.063 172 151 5.397 1.348 228 0 17 
2006 20.404 6.373 873 200 144 6.282 1.116 181 0 20 
2007 20.689 5.897 781 330 117 4.168 1.458 147 0 10 
2008 20.341 6.027 834 220 111 3.164 1.071 132 50 22 
2009 22.904 6.481 860 170 102 3.107 1.022 107 0 21 
2010 23.607 6.665 872 211 83 3.026 1.107 84 0 22 
2011 23.007 7.320 916 170 78 3.195 1.237 96 0 18 
2012 23.205 7.792 903 170 61 2.906 1.273 88 0 13 
2013 23.392 7.981 839 173 43 3.224 1.262 81 0 16 
2014 22.852 7.735 883 210 47 3.364 1.393 81 0 16 
2015 24.723 7.682 926 156 42 3.020 1.181 72 0 14 
2016 24.243 8.530 887 123 28 3.416 1.380 55 0 17 
2017 24.576 8.356 877 109 34 3.390 1.534 62 0 22 
2018 25.525 8.350 792 124 22 3.141 1.720 68 0 26 
2019 27.584 8.535 772 138 13 3.092 1.375 50 0 12 
2020 24.735 8.962 772 148 18 34.552 19.482 59 0 29 
2021 28.626 8.893 1.054 0 18 154.573 102.727 124 0 92 
2022 32.718 8.601 960 0 7 295.470 181.852 92 0 56 
2023 35.248 9.615 1.060 0 13 67.006 54.558 233 0 25 
2024 38.222 11.294 1.253 0 4 9.044 6.963 483 0 20 
1 Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt; ab 2021 ist der Unterlassungszwang entfallen. 
2 Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt; ab 2021 ist der Unterlassungszwang entfallen.  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 210 –
TM – Zeitreihen – Ausgewählte Berufskrankheitengruppen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 209 
Jahr 
Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, 
des Rippenfells und des Bauchfells Hautkrankheiten 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue 
Rentenfälle 
Berufl. 
Verursach. 
festgestellt, 
vers.-rechtl. 
Vorauss. 
fehlen3 
Todesfälle
Berufserkrankter 
mit Tod  
infolge der 
BK 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue 
Rentenfälle 
Berufl. 
Verursach. 
festgestellt, 
vers.-rechtl. 
Vorauss. 
fehlen4 
Todesfälle
Berufserkrankter 
mit Tod  
infolge der 
BK 
1995 18.017 8.039 2.869 563 1.555 21.268 2.376 802 5.651 7 
1996 18.330 7.896 3.055 623 1.656 22.528 2.084 672 6.218 5 
1997 17.737 7.595 2.909 543 1.558 21.966 2.319 713 6.424 2 
1998 20.192 7.420 3.053 774 1.568 23.398 1.877 597 7.532 1 
1999 18.723 7.181 3.121 776 1.618 22.228 1.752 530 7.859 3 
2000 17.832 6.632 3.032 653 1.523 20.984 1.699 491 7.196 0 
2001 16.731 6.868 3.323 499 1.522 21.494 1.533 445 6.982 0 
2002 16.114 6.530 3.275 478 1.593 19.783 1.600 406 7.731 0 
2003 15.413 6.340 3.155 491 1.705 16.730 1.328 332 7.566 1 
2004 14.866 6.481 3.232 452 1.752 16.230 1.297 319 7.635 0 
2005 14.474 6.012 3.009 403 2.116 16.896 916 286 8.635 1 
2006 14.987 5.752 3.045 388 1.996 17.605 742 275 8.451 1 
2007 15.650 5.508 2.901 463 1.949 18.565 633 194 9.658 2 
2008 15.618 5.253 2.953 401 2.055 19.126 671 205 9.633 4 
2009 18.167 6.977 4.298 370 2.171 19.914 618 170 9.124 2 
2010 16.869 6.850 4.504 336 2.161 24.228 595 187 15.330 3 
2011 16.253 6.032 3.884 399 2.221 25.717 616 160 18.809 3 
2012 15.957 5.489 3.391 435 2.189 25.044 624 169 19.433 1 
2013 16.381 5.496 3.273 355 2.078 24.802 637 180 20.143 1 
2014 16.305 5.681 3.448 355 2.186 24.818 652 193 20.293 1 
2015 16.552 5.514 3.188 359 2.124 32.149 2.743 412 20.021 2 
2016 15.810 5.969 3.406 285 2.288 31.464 5.659 504 19.210 3 
2017 15.997 5.281 3.010 273 2.284 30.217 5.884 587 17.984 12 
2018 16.334 4.758 2.748 256 2.180 31.683 6.278 759 17.907 17 
2019 17.090 3.951 2.686 277 2.262 30.524 5.937 733 16.777 20 
2020 16.137 4.303 2.746 225 2.104 28.291 6.132 993 15.478 26 
2021 15.174 4.954 2.719 0 2.182 26.781 9.073 1.060 0 24 
2022 14.280 3.701 2.490 0 1.823 24.474 7.047 1.046 0 28 
2023 14.201 3.000 2.114 0 1.841 25.521 7.166 1.089 0 26 
2024 14.884 2.857 1.987 0 1.619 24.877 7.497 1.128 0 22 
Quelle: Unfallversicherungsträger
3 Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt; ab 2021 ist der Unterlassungszwang entfallen 
4 Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt; ab 2021 ist der Unterlassungszwang entfallen.  
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 211 –
TM – Zeitreihen – Entwicklung der Berufskrankheiten 
210  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TM 8  Entwicklung der Berufskrankheiten 
 ab 19601 
Jahr2 
Angezeigte 
Verdachtsfälle 
Anerkannte 
Berufskrankheiten 
Zahl der BK- 
Renten an 
Versicherte am 
Ende des Vorjahres 
Neue Rentenfälle 
Berufl. 
Verursach. 
festgestellt,
versicherungsrechtl. 
Vorauss. fehlen3 
Todesfälle  
Berufserkrankter 
mit Tod infolge der 
Berufskrankheit 
Gesamt 
nur
gewerbliche BG 
Gesamt 
nur
gewerbliche BG 
Gesamt 
nur
gewerbliche BG 
Gesamt 
nur
gewerbliche BG 
Gesamt 
nur
gewerbliche BG 
Gesamt 
nur
gewerbliche BG 
1960 33.727      7.529      
1965 27.467      6.464      
1970 25.960      5.173      
1975 38.296 34.980   77.222 71.235 6.104      
1980 45.113 40.866 13.092 12.046 80.128 74.130 6.235      
1985 37.455 32.844 7.886 6.869 81.128 74.814 3.971      
1990 57.740 51.105 10.384 9.363 78.044 71.657 4.452 4.008   1.440 1.391 
1991 68.858 61.156 11.197 10.479 84.633 71.451 5.049 4.570   1.382 1.317 
1992 85.680 73.568 13.507 12.227 152.065 135.878 5.918 5.201   1.702 1.570 
1993 108.989 92.058 18.725 17.293 148.328 132.599 6.401 5.668   2.192 2.040 
1994 97.923 83.847 21.008 19.419 148.526 132.602 7.237 6.432 6.095 6.095 2.389 2.255 
1995 91.561 78.600 24.298 21.897 142.059 125.264 7.587 6.708 6.725 6.006 2.488 2.329 
1996 93.861 82.492 24.274 22.006 145.481 127.493 8.005 7.085 7.168 6.594 2.396 2.273 
1997 88.797 77.544 23.432 21.202 144.143 126.185 7.867 6.987 7.198 6.631 2.185 2.071 
1998 85.787 74.698 20.734 18.624 143.267 126.174 6.379 5.701 8.543 7.886 2.040 1.937 
1999 83.738 72.972 19.402 17.061 142.092 124.019 5.993 5.318 8.778 7.965 2.043 1.933 
2000 81.542 71.401 18.689 16.424 140.880 122.879 5.570 4.903 8.051 7.403 1.886 1.785 
2001 76.612 66.980 18.599 16.896 138.055 120.454 5.750 5.192 7.626 7.045 1.904 1.794 
2002 71.008 62.541 18.352 16.675 135.434 118.052 5.684 5.142 8.347 7.863 2.110 2.000 
2003 64.856 56.976 17.425 15.765 132.354 115.332 5.307 4.804 8.216 7.764 2.080 1.980 
2004 63.812 55.957 17.413 15.840 129.075 112.455 5.217 4.749 8.270 7.753 2.093 1.975 
2005 62.569 53.668 16.519 14.930 126.260 109.934 5.651 5.210 9.218 8.740 2.600 2.484 
2006 64.182 54.054 14.732 13.371 122.844 106.928 4.940 4.551 9.049 8.489 2.575 2.466 
2007 64.257 55.640 13.932 12.374 119.826 104.275 4.306 3.954 10.461 9.738 2.347 2.268 
2008 63.757 55.602 13.546 12.251 117.184 102.134 4.488 4.157 10.310 9.516 2.430 2.334 
2009 70.100 61.711 16.657 15.237 110.017 97.420 6.781 6.436 9.671 8.971 2.803 2.714 
2010 73.425 64.721 15.926 14.615 107.853 95.749 6.202 5.946 15.886 15.009 2.509 2.430 
2011 74.337 64.982 15.880 14.281 105.597 93.840 5.534 5.181 19.389 17.834 2.560 2.485 
2012 73.574 64.806 15.949 14.200 101.476 90.037 5.053 4.719 20.061 18.392 2.468 2.394 
2013 74.680 65.737 16.413 14.581 99.392 88.372 4.926 4.573 20.686 18.822 2.357 2.303 
2014 75.102 65.486 16.969 15.030 96.191 85.434 5.277 4.909 20.869 18.858 2.469 2.415 
2015 81.702 69.874 18.041 15.658 93.228 82.629 5.180 4.813 20.550 18.486 2.415 2.325 
2016 80.163 68.270 22.320 18.783 90.089 79.833 5.458 5.086 19.635 17.777 2.576 2.493 
2017 79.774 67.902 21.772 17.809 87.536 77.614 5.064 4.664 18.378 16.620 2.609 2.501 
2018 82.622 70.445 21.794 17.842 84.614 74.941 4.921 4.566 18.302 16.537 2.457 2.358 
2019 84.853 72.237 20.422 16.056 81.639 72.265 4.806 4.402 17.205 15.338 2.581 2.474 
2020 111.055 88.472 39.551 29.270 78.989 69.897 5.194 4.740 15.856 13.915 2.393 2.282 
2021 232.206 181.225 126.213 95.355 76.604 67.664 5.488 4.949 0 0 2.559 2.448 
2022 374.461 299.238 201.723 163.271 74.391 65.609 5.068 4.599 0 0 2.164 2.069 
2023 150.368 126.852 74.930 60.657 72.203 63.559 4.982 4.461 0 0 2.151 2.070 
2024 104.468 81.327 29.306 22.278 69.760 61.248 5.352 4.760 0 0 1.900 1.833 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
 
1 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und  
Verkehrswirtschaft (gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr)  
fusioniert. Die hier dargestellten Zahlen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden  
ab dem Jahr 1995 rückwirkend angepasst. 
2 In den Jahren 1960-1990 werden nur Daten der alten Länder ausgewiesen. Diese sind hier in Fünf-Jahresschritten dargestellt. Eine komplette  
Auflistung ist zuletzt im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2015“ zu finden. 
3 Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt; ab 2021 ist der Unterlassungszwang entfallen. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 212 –
TM – Zeitreihen – Hauptgruppen der Berufskrankheitenarten 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  211 
TM 9  Entwicklung ausgewählter Berufskrankheiten 
 ab 1975 
Jahr1 
2108 
Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen 
2301 
Lärmschwerhörigkeit 
3101 
Infektionskrankheiten 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue  
Rentenfälle 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue  
Rentenfälle 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue  
Rentenfälle 
1975    12.418  2.028 3.291  1.077 
1976    13.789  2.452 3.466  1.242 
1977    20.592  3.514 3.436  1.282 
1978    18.120  3.286 3.542  1.060 
1979    17.663  2.635 3.173  1.001 
1980    16.256  2.639 2.956  840 
1981    14.164  2.408 2.673  819 
1982    10.790  2.087 2.720  725 
1983    9.640  1.512 2.298  664 
1984    8.617  1.268 1.958  619 
1985    8.828  1.180 1.682  464 
1986    10.039  992 1.515  327 
1987    10.516  1.023 1.431  218 
1988    10.826  1.052 1.491  218 
1989    10.147  1.185 1.501  227 
1990    10.018  1.039 1.926  184 
1991    10.329  1.149 1.653  160 
1992    12.243  1.232 2.749  180 
1993 27.305  19 13.983  1.277 2.137  158 
1994 20.681  138 14.281  1.286 1.990  161 
1995 16.363 377 268 13.941 8.483 1.334 2.138 503 183 
1996 14.695 578 392 13.155 8.532 1.401 2.018 485 151 
1997 13.638 530 354 12.689 7.976 1.215 2.202 561 181 
1998 11.757 324 204 12.400 7.439 1.012 2.357 579 170 
1999 13.217 393 203 12.448 7.039 953 2.162 614 163 
2000 13.022 367 147 12.728 6.872 838 2.111 623 192 
2001 10.306 223 164 12.114 7.294 789 1.968 461 142 
2002 8.920 203 129 11.529 7.271 766 1.786 491 159 
2003 7.557 205 142 11.093 7.003 701 1.967 418 183 
2004 6.608 212 138 10.837 6.798 627 3.126 693 180 
2005 5.847 189 124 9.787 5.962 550 3.970 642 180 
2006 5.839 198 121 9.413 5.444 417 4.603 530 144 
2007 5.566 213 148 9.663 5.036 365 2.466 730 107 
2008 5.550 265 160 9.792 5.158 392 1.495 462 97 
2009 5.516 357 220 11.302 5.579 383 1.673 499 76 
2010 5.346 398 239 11.452 5.746 391 1.482 575 63 
2011 4.939 388 254 12.103 6.304 377 1.637 641 73 
2012 4.996 377 253 12.477 6.800 365 1.591 794 71 
2013 4.883 375 238 12.534 6.935 299 1.691 721 55 
2014 5.410 381 237 12.153 6.649 316 1.796 814 57 
2015 5.282 426 261 12.321 6.408 317 1.633 694 53 
2016 4.898 450 276 12.840 7.032 239 1.950 875 35 
2017 5.280 425 262 12.995 6.849 225 1.979 983 38 
2018 5.221 366 232 13.997 6.942 213 1.971 1.093 40 
2019 5.916 361 238 15.284 7.238 187 1.898 782 32 
2020 4.891 359 235 13.677 7.737 195 33.595 18.959 33 
2021 6.912 664 361 14.135 7.077 294 153.755 102.322 107 
2022 8.011 619 339 15.969 6.886 260 294.699 181.496 88 
2023 8.057 613 343 18.076 7.889 283 66.083 54.165 218 
2024 8.418 764 417 20.013 9.313 317 7.951 6.529 466 
  
 
1 ab 1991 mit Daten aus den neuen Ländern 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 213 –
TM – Zeitreihen – Hauptgruppen der Berufskrankheitenarten 
212 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
Jahr2 
4103 
Asbestose 
4104 
Lungen-/Kehlkopfkrebs, 
Asbest 
4105 
Mesotheliom, Asbest 
4114 
Lungenkrebs, Asbest und 
PAK 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue
Rentenfälle 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue
Rentenfälle 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue
Rentenfälle 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue
Rentenfälle 
1975 216 75 22 15 
1976 206 84 30 23 
1977 266 62 27 17 19 9 
1978 332 84 21 12 29 20 
1979 320 94 28 21 45 34 
1980 387 96 54 19 51 38 
1981 488 112 59 24 83 69 
1982 588 105 66 28 102 57 
1983 585 131 63 33 125 75 
1984 533 144 105 38 162 118 
1985 705 154 103 45 279 126 
1986 917 165 150 38 259 172 
1987 1.106 175 232 53 326 198 
1988 1.454 234 383 100 435 228 
1989 1.800 266 495 125 405 273 
1990 2.233 312 626 129 467 296 
1991 2.588 375 622 171 541 315 
1992 2.954 362 785 223 551 350 
1993 3.245 376 1.062 388 605 416 
1994 3.877 404 1.395 545 702 495 
1995 3.717 2.181 401 1.562 650 648 723 504 503 
1996 4.017 2.085 465 1.772 730 726 773 529 535 
1997 4.086 2.139 480 1.996 686 672 795 567 534 
1998 4.034 2.215 458 2.540 747 723 906 602 575 
1999 3.860 2.165 423 2.569 806 776 951 639 617 
2000 3.770 1.818 389 2.841 740 697 997 701 670 
2001 3.814 1.999 407 2.726 796 770 1.064 717 705 
2002 3.493 1.995 438 2.742 788 754 1.108 766 722 
2003 3.745 2.036 401 2.776 805 757 1.113 832 780 
2004 3.655 2.124 417 2.700 849 800 1.260 930 867 
2005 3.638 2.186 429 2.969 793 742 1.177 908 856 
2006 3.764 2.027 393 3.309 829 767 1.288 957 920 
2007 3.728 2.053 407 3.628 831 752 1.392 958 891 
2008 3.879 1.893 410 3.674 765 708 1.438 996 922 
2009 4.021 1.993 443 3.993 711 643 1.494 1.037 929 43 2 1 
2010 3.765 1.753 423 3.795 721 677 1.499 937 881 91 15 14 
2011 3.702 1.824 499 3.913 803 740 1.331 985 906 117 17 16 
2012 3.498 1.850 555 4.109 813 762 1.379 988 912 122 19 16 
2013 3.636 1.926 582 4.079 794 711 1.425 978 904 142 24 24 
2014 3.602 1.967 603 4.343 834 766 1.380 1.048 976 132 23 20 
2015 3.712 2.002 541 4.482 773 715 1.417 958 881 138 33 28 
2016 3.654 2.189 580 4.478 915 817 1.336 1.040 952 126 22 19 
2017 3.465 1.955 518 5.038 785 702 1.281 966 866 150 27 24 
2018 3.534 1.721 480 5.030 770 693 1.282 890 786 189 39 35 
2019 3.986 1.482 454 5.194 602 653 1.290 835 868 166 23 26 
2020 3.504 1.659 437 5.140 632 683 1.243 826 827 244 40 38 
2021 3.162 1.340 441 4.873 468 546 1.251 706 750 253 31 30 
2022 2.937 1.114 411 4.437 400 453 1.202 614 651 233 13 15 
2023 2.920 958 315 4.483 379 438 978 665 671 240 33 30 
2024 3.296 957 337 4.333 323 373 971 566 624 248 27 29 
2 ab 1991 mit Daten aus den neuen Ländern 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 214 –
TM – Zeitreihen – Hauptgruppen der Berufskrankheitenarten 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  213 
Jahr3 
5101 
Hauterkrankungen 
5103 
Hautkrebs durch UV-Strahlung 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue  
Rentenfälle 
Angezeigte
Verdachtsfälle 
Anerkannte
Berufskrankheiten 
Neue  
Rentenfälle 
1975 7.778  390    
1976 8.820  361    
1977 10.001  378    
1978 10.259  399    
1979 11.144  460    
1980 12.028  423    
1981 12.120  506    
1982 10.944  507    
1983 10.170  455    
1984 10.890  441    
1985 11.602  460    
1986 13.737  462    
1987 15.499  408    
1988 16.737  508    
1989 18.333  663    
1990 20.670  753    
1991 22.844  750    
1992 24.056  761    
1993 22.157  789    
1994 21.405  839    
1995 21.224 2.360 793    
1996 22.486 2.061 657    
1997 21.922 2.307 701    
1998 23.349 1.855 582    
1999 22.164 1.735 521    
2000 20.931 1.680 476    
2001 21.440 1.515 437    
2002 19.731 1.581 395    
2003 16.677 1.320 326    
2004 16.165 1.288 315    
2005 16.833 898 278    
2006 17.526 724 264    
2007 18.448 626 191    
2008 18.995 647 192    
2009 19.709 600 158    
2010 24.022 570 170    
2011 25.528 586 139    
2012 24.805 596 150    
2013 24.440 594 157    
2014 24.438 571 151    
2015 24.166 590 172 7.726 2.065 198 
2016 22.966 537 145 8.290 5.063 336 
2017 21.402 520 136 8.557 5.318 426 
2018 21.406 507 121 9.905 5.720 624 
2019 20.176 397 121 9.930 5.503 596 
2020 18.615 388 89 9.342 5.687 879 
2021 17.521 4.052 174 8.877 4.968 865 
2022 15.093 2.697 228 8.940 4.293 794 
2023 14.987 2.054 168 10.129 5.045 895 
2024 14.259 2.109 145 10.230 5.326 957 
Quelle: Unfallversicherungsträger
 
3 ab 1991 mit Daten aus den neuen Ländern 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 215 –
TM – Zeitreihen – Aufwendungen 
214 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TM 10 Entwicklung der Aufwendungen der Unfallversicherungsträger 
ab 1960 
Jahr1 
Aufwendungen der UV-Träger in € 
Gesamt davon 
Berufskrankheiten2 
davon Renten, Beihilfe, 
Abfindungen 
davon Prävention und 
Erste Hilfe 
1960 914.577.443 
1965 1.687.496.868 
1970 2.495.545.448 
1975 4.191.073.812 495.389.957 2.278.326.271 115.917.698 
1980 5.690.679.753 644.671.366 3.138.113.247 181.705.329 
1985 6.369.776.568 687.947.156 3.580.949.720 254.320.862 
1990 7.972.360.663 837.383.043 3.895.280.489 360.167.685 
1991 9.587.083.949 954.358.485 4.398.582.593 447.697.443 
1992 10.507.679.236 1.110.838.962 4.869.075.391 509.400.269 
1993 11.262.855.682 1.235.817.637 5.198.916.764 572.315.587 
1994 11.691.505.364 1.326.261.316 5.473.516.807 596.517.792 
1995 12.138.838.983 1.395.432.485 5.597.183.053 643.323.017 
1996 12.132.789.080 1.431.456.606 5.685.310.184 666.357.215 
1997 12.050.571.423 1.482.839.740 5.785.437.921 682.943.748 
1998 11.981.940.758 1.453.554.254 5.804.980.011 701.235.833 
1999 11.945.830.639 1.444.708.773 5.804.701.759 724.192.592 
2000 12.100.732.775 1.463.993.714 5.813.979.824 759.974.417 
2001 12.428.158.368 1.504.384.383 5.853.047.577 777.726.765 
2002 12.792.495.780 1.550.151.795 5.929.922.618 816.415.453 
2003 12.785.031.866 1.579.123.029 5.976.727.196 854.025.277 
2004 12.529.136.308 1.555.322.749 5.949.120.426 861.751.747 
2005 12.465.837.609 1.559.240.406 5.885.482.634 864.280.073 
2006 12.463.161.527 1.531.992.473 5.819.531.253 869.724.190 
2007 12.517.542.209 1.487.853.015 5.739.994.465 881.781.070 
2008 13.299.443.096 1.516.043.646 6.309.487.608 948.482.097 
2009 13.240.734.087 1.640.275.199 5.792.532.057 972.872.767 
2010 13.593.106.420 1.683.566.253 5.761.768.595 971.850.343 
2011 13.538.937.210 1.660.786.293 5.697.488.347 1.009.651.029 
2012 13.784.318.660 1.721.325.097 5.713.520.411 1.077.088.755 
2013 13.909.461.588 1.745.479.100 5.713.020.652 1.101.110.921 
2014 13.980.680.383 1.792.193.590 5.719.568.202 1.147.733.742 
2015 14.243.923.806 1.848.514.135 5.759.305.044 1.184.035.030 
2016 14.672.851.053 1.922.705.762 5.872.370.673 1.228.936.075 
2017 15.340.921.888 1.948.716.583 5.950.615.719 1.260.399.264 
20183 15.476.286.734 1.992.067.234 6.011.239.111 1.289.455.748 
2019 16.103.159.197 2.100.283.481 6.110.672.379 1.351.525.587 
2020 16.945.235.461 2.128.339.450 6.218.090.908 1.297.959.104 
2021 16.377.556.852 2.220.089.774 6.172.667.857 1.293.357.090 
2022 17.061.836.376 2.288.645.896 6.164.719.797 1.372.172.702 
2023 18.296.666.858 2.323.265.446 6.308.702.674 1.470.036.790 
20244 18.820.585.353 2.316.283.174 6.440.480.479 1.576.764.157 
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 In den Jahren 1960–1990 werden nur Daten der alten Länder ausgewiesen. Diese sind hier in Fünf-Jahresschritten dargestellt. Eine komplette Auflistung  
ist zuletzt im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013“ zu finden.  
2 Nicht alle Unfallversicherungsträger stellen Zahlen zu Aufwendungen für Berufskrankheiten zur Verfügung.  
3 Revidierte Zahlen der DGUV für 2018 
4 Vorläufige Ergebnisse (Stand: 30.07.2025) 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 216 –
TM – Zeitreihen – Arbeitsbedingungen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  215 
TM 11  Abhängig Erwerbstätige (ohne Auszubildende), 
die an jedem bzw. mindestens der Hälfte der Arbeitstage abends / nachts / in Schichten arbeiten1, 
 in Prozent aller abhängig Erwerbstätigen  
 ab 2017 
Jahr 
Besondere Arbeitszeitbedingungen 
Abendarbeit2 Nachtarbeit3 Schichtarbeit 
Gesamt Männer  Frauen Gesamt Männer  Frauen Gesamt Männer  Frauen 
2017 18,5 20,1 16,7 5,4 7,1 3,5 14,1 15,8 12,3 
2018 17,3 18,8 15,7 5,2 6,9 3,5 14,3 16,0 12,4 
2019 17,0 18,5 15,3 5,1 6,6 3,4 14,3 16,1 12,5 
20204 15,1 16,6 13,6 4,7 6,2 3,0 13,9 15,4 12,3 
20215 14,1 15,9 12,2 4,4 5,7 2,9 13,1 14,9 11,3 
2022 14,2 15,7 12,6 4,8 6,3 3,2 13,5 15,1 11,7 
2023 14,2 15,6 12,8 4,7 6,1 3,2 13,3 15,0 11,4 
2024 14,1 15,6 12,4 4,8 6,3 3,2 13,2 15,0 11,3 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 20.06.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei  
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA 
Bis 2020: Daten auf Grundlage des Zensus 2011 (Stichtag 9. Mai 2011) berechnet; ab 2021: Daten auf Grundlage des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022) berechnet;  
Basis = Bis 2019: Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz; ab 2020: Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten 
 
1 In den 4 Wochen vor der Befragung 
2 zwischen 18.00 Uhr und 23.00 Uhr 
3 zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr 
4 Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Vorjahren ist durch die Neugestaltung des Mikrozensus 2020 (siehe Hundenborn &amp; Enderer, 2019) eingeschränkt. 
5 Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Vorjahren ist durch die aktuellere Hochrechnungsgrundlage eingeschränkt  
(siehe https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html). 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 217 –
TM – Zeitreihen – Arbeitsbedingungen 
216  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TM 12  Abhängig Beschäftigte nach Geschlecht, Teilzeit und Befristung 
 ab 2017 
Jahr 
Abhängig Beschäftigte in 1.000 
Gesamt In Teilzeit1 Mit befristetem Arbeitsvertrag2 
Gesamt Männer  Frauen Gesamt Männer  Frauen Gesamt Männer  Frauen 
2017 37.395 19.488 17.907 10.754 2.170 8.583    
2018 37.747 19.656 18.091 10.855 2.198 8.657    
2019 38.303 19.916 18.387 11.188 2.296 8.892    
20203 37.798 19.694 18.105 11.345 2.360 8.985 4.452 2.361 2.090 
20214 37.326 19.365 17.961 11.165 2.362 8.802 4.224 2.218 2.006 
2022 38.285 19.877 18.408 11.558 2.516 9.042 4.709 2.480 2.229 
2023 38.797 20.121 18.676 11.970 2.666 9.304 4.611 2.452 2.159 
2024 39.085 20.265 18.821 12.252 2.770 9.482 4.478 2.343 2.135 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 21.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei  
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden) 
Bis 2020: Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 (Stichtag 09. Mai 2011); ab 2021: Hochrechnung anhand der
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022);  
Basis = Bis 2019: Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz; ab 2020: Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten 
Rundungsfehler
 
1 Abhängig beschäftigte Arbeitnehmende in Teilzeit einschließlich Auszubildende; Teilzeit = nach Angabe der Befragten 
2 Abhängig beschäftigte Arbeitnehmende mit befristeten Arbeitsverträgen einschließlich Auszubildende. Eine Auflistung der Zeitreihe bis 2019 ohne Auszubildende 
ist zuletzt im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2019“ zu finden. 
3 Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Vorjahren ist durch die Neugestaltung des Mikrozensus 2020 (siehe Hundenborn &amp; Enderer, 2019) eingeschränkt. 
4 Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Vorjahren ist durch die aktuellere Hochrechnungsgrundlage eingeschränkt  
(siehe https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html). 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 218 –
TM – Zeitreihen – Personalressourcen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 217 
TM 13 Personalressourcen im Arbeitsschutz 
dargestellt in Vollzeiteinheiten1 
ab 2014 
Jahr 
Arbeitsschutzbehörden der Länder Unfallversicherungsträger 
Beschäftigte 
insgesamt
Aufsichtsbeamtinnen und 
Aufsichtsbeamte 
mit
Arbeitsschutzaufgaben2
Aufsichtsbeamtinnen und 
Aufsichtsbeamte 
in Ausbildung 
Beschäftigte 
insgesamt 
Aufsichtspersonen  
mit
Arbeitsschutzaufgaben3 
Personal der 
Prävention in 
Vorbereitung/ 
Ausbildung für 
Aufsichtspersonen,  
-helferinnen und
-helfer,
Betriebsrevisorinnen und
Betriebsrevisoren
2014 4.260 1.273 148 5.538 2.200 199 
2015 4.336 1.286 172 5.517 2.158 219 
2016 4.283 1.297 185 5.501 2.135 252 
2017 4.252 1.456 177 5.562 2.130 275 
2018 4.342 1.435 199 5.474 2.060 336 
2019 4.378 1.439 226 5.485 2.061 331 
2020 4.540 1.490 228 5.525 2.167 347 
2021 4.485 1.468 278 5.591 2.186 385 
2022 4.603 1.547 297 5.660 2.247 405 
2023 4.666 1.620 278 5.727 2.160 416 
2024 4.733 1.605 291 5.783 2.275 354 
Quelle: Ämter für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsämter, Unfallversicherungsträger inkl. Schüler-Unfallversicherung
1 Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie (entsprechend ihrer Arbeitszeit) in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnete Teilzeitbeschäftigte. 
2 In den Jahren 2014 bis 2016 liegen keine Zahlen von Baden-Württemberg und Bayern vor. Seit 2017 liegen ebenfalls keine Zahlen für Baden-Württemberg vor; 
für Bayern fließen Zahlen aus einer qualifizierten Schätzung ein, da der Aufgabenzuschnitt eine exakte Angabe nicht erlaubt. 
3 Mit dem Sozialgesetzbuch VII wurde die gesetzliche Unfallversicherung beauftragt, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und 
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen (§14 SGB VII). Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, 
sind die Unfallversicherungsträger verpflichtet, Aufsichtspersonen für eine wirksame Überwachung und Beratung zu beschäftigen (§18 SGB VII). 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 219 –
TS – Schülerunfallgeschehen 
218 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TS Schülerunfallgeschehen 
TS 1  Unfälle (Schul- und Schulwegunfälle) der Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Kinder in 
Tagesbetreuung1 
– Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand –
in den Jahren 2022 bis 2024 
2024 2023 2022 
Veränderung 
von 2024 
zu 2023 
von 2024 
zu 2023 
von 2023 
zu 2022 
von 2023 
zu 2022 
absolut % absolut % 
Meldepflichtige Unfälle 1.099.441 1.118.271 1.076.109 -18.830 -1,7 +42.162 +3,9
Schulunfälle 1.012.096 1.025.963 987.391 -13.867 -1,4 +38.572 +3,9
Schulwegunfälle 87.345 92.308 88.718 -4.963 -5,4 +3.590 +4,0
Neue Unfallrenten 578 558 501 +20 +3,6 +57 +11,4
Schulunfälle 434 414 345 +20 +4,8 +69 +20,0
Schulwegunfälle 144 144 156 -- 0,0 -12 -7,7
Tödliche Unfälle 18 27 25 -9 -33,3 +2 +8,0
Schulunfälle 3 11 8 -8 -72,7 +3 +37,5
Schulwegunfälle 15 16 17 -1 -6,3 -1 -5,9
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Kindergärten, Krippen und Horte, inkl. Kindertagespflege 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 220 –
TS – Schülerunfallgeschehen 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 219 
TS 2 Unfälle aus der Schülerunfallversicherung 
2024 
Art der schulischen Veranstaltung 
Meldepflichtige Schulunfälle 
Gesamt männlich weiblich 
absolut % absolut % absolut % 
Unterricht (außer Spiel und Sport) 101.048 9,2 60.415 9,1 40.633 9,4 
Betrieb in der Kindertagesbetreuung 191.657 17,4 122.229 18,4 69.428 16,0 
Spiel und Sport 356.460 32,4 209.237 31,5 147.096 33,9 
Besondere Veranstaltung 57.875 5,3 32.618 4,9 25.224 5,8 
Pause 256.084 23,3 162.405 24,4 93.679 21,6 
Verkehr und Aufenthalt innerhalb der Schulanlage 48.242 4,4 28.770 4,3 19.472 4,5 
Weg außerhalb der Schulanlage (außer Schulweg) 731 0,1 344 0,1 387 0,1 
Schulunfälle gesamt 1.012.096 92,1 616.018 92,6 395.919 91,2 
Schulwegunfälle gesamt 87.345 7,9 48.924 7,4 38.390 8,8 
Unfälle gesamt 1.099.441 100,0 664.942 100,0 434.309 100,0 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Rundungsfehler; gesamt inkl. Fälle ohne nähere Angabe und unbestimmter Geschlechtsangabe 
TS 3 Schulwegunfälle 
2024 
Verkehrsmittel 
Meldepflichtige Schulwegunfälle 
Gesamt männlich weiblich 
absolut % absolut % absolut % 
Ohne Verkehrsmittel 31.803 36,4 16.425 33,6 15.378 40,1 
Fahrrad 23.495 26,9 15.386 31,4 8.110 21,1 
Moped/Mofa 1.531 1,8 1.003 2,1 528 1,4 
Motorrad/Motorroller 1.734 2,0 1.198 2,4 536 1,4 
Pkw/Kleinbus 6.064 6,9 3.089 6,3 2.975 7,7 
E-Scooter/E-Roller (motorisierte Tretroller) 2.139 2,5 1.238 2,5 901 2,3 
Sonstige private Verkehrsmittel 4.500 5,2 2.289 4,7 2.211 5,8 
Privates Verkehrsmittel ohne nähere Angaben 222 0,3 95 0,2 126 0,3 
Schulbus 4.038 4,6 2.153 4,4 1.885 4,9 
Sonstiger Bus (ohne Schienenbus) 1.257 1,4 493 1,0 765 2,0 
Schienengebundenes Fahrzeug 575 0,7 278 0,6 297 0,8 
Sonstige öffentliche Verkehrsmittel 121 0,1 59 0,1 62 0,2 
Schulweg ohne nähere Angaben 9.865 11,3 5.218 10,7 4.617 12,0 
Gesamt 87.345 100,0 48.924 100,0 38.390 100,0 
Quelle: Unfallversicherungsträger 
Rundungsfehler; gesamt inkl. Fälle ohne nähere Angabe und unbestimmter Geschlechtsangabe
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 221 –
TS – Zeitreihen – Schülerunfallgeschehen 
220 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 
TS 4 Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler und Studierende sowie Kinder in Tagesbetreuung1 
– Versicherte, Unfälle, Berufskrankheiten sowie Aufwendungen –
ab 1975
Jahr2
Versicherte  
in 1.000 
Meldepflichtige 
Unfälle Berufskrankheiten3 Neue Rentenfälle Todesfälle4
Aufwendungen 
in 
1.000 €5
Schulunfälle
Schulwegunfälle 
Anzeigen 
auf 
Verdacht
Anerkannte6
Schulunfälle
Schulwegunfälle
Berufskrankheiten
Schulunfälle
Schulwegunfälle 
1975 14.595 599.581 85.219 19 1.706 1.585 4 33 308 90.969 
1980 14.366 874.023 107.320 66 2.154 1.670 11 25 184 163.348 
1985 12.747 904.094 101.506 92 2.258 1.523 3 18 164 223.202 
1990 11.957 879.163 90.298 141 1.710 935 7 6 65 185.785 
1991 14.878 977.129 105.920 163 1.762 873 5 14 75 207.328 
1992 15.844 1.217.928 118.379 162 1.806 899 5 16 114 253.493 
1993 16.153 1.289.485 126.619 169 1.764 893 6 14 91 286.659 
1994 16.337 1.343.003 125.425 95 1.944 915 3 13 112 315.113 
1995 16.452 1.338.643 135.707 92 2 1.935 810 1 25 107 321.311 
1996 16.809 1.369.534 141.575 58 1 1.926 882 3 18 115 327.715 
1997 17.540 1.439.713 148.258 90 3 1.784 725 1 20 120 342.708 
1998 17.659 1.481.248 151.970 105 2 1.333 644 0 18 119 351.837 
1999 17.584 1.512.084 151.280 84 8 1.204 552 2 22 120 357.250 
2000 17.363 1.463.423 140.275 85 4 1.107 512 1 19 93 358.957 
2001 17.444 1.441.817 141.995 68 9 1.074 498 3 14 106 360.963 
2002 17.480 1.425.909 139.653 106 5 1.081 520 0 14 97 369.834 
2003 17.444 1.361.305 140.254 120 3 1.276 500 2 13 121 391.482 
2004 17.416 1.328.808 127.768 106 10 1.288 459 1 6 79 408.128 
2005 17.374 1.290.782 124.650 157 6 1.209 469 0 9 72 412.588 
2006 17.399 1.279.771 124.824 221 11 1.021 390 5 11 54 411.474 
2007 17.268 1.282.464 114.510 163 20 799 339 0 5 57 407.738 
2008 17.059 1.332.424 118.563 112 16 733 311 0 8 68 424.877 
2009 17.072 1.250.552 115.534 117 9 751 314 1 14 45 425.610 
2010 17.123 1.307.348 124.572 109 7 619 317 1 6 50 442.431 
2011 17.072 1.293.653 114.157 120 8 505 303 1 7 70 452.603 
2012 17.150 1.229.546 110.908 100 6 601 315 1 8 48 460.555 
2013 17.155 1.212.563 112.225 98 5 542 230 0 6 37 462.141 
2014 17.113 1.283.506 109.992 96 10 472 244 0 6 36 495.717 
2015 17.171 1.244.577 110.200 87 9 541 248 2 21 40 505.109 
2016 17.327 1.241.139 111.216 116 26 479 228 2 10 31 532.619 
2017 17.507 1.212.550 109.375 114 40 451 208 1 11 38 539.290 
2018 17.574 1.162.901 109.346 117 36 603 210 1 10 25 551.680 
2019 17.599 1.176.664 108.787 221 135 576 224 1 5 39 580.544 
2020 17.682 691.284 71.764 102 18 609 250 2 3 24 511.473 
2021 17.720 655.373 62.545 139 36 389 189 1 7 16 470.397 
2022 17.786 987.391 88.718 212 65 345 156 1 8 17 578.702 
2023 18.086 1.025.963 92.308 108 42 414 144 1 11 16 628.921 
2024 18.164 1.012.096 87.345 75 15 434 144 0 3 15 672.925 
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Ab 1997 inkl. Kindergärten, Krippen und Horte (Erweiterung gemäß §2 Abs.1 Nr.8a SGB VII), ab 2005 inkl. Kindertagespflege 
2 In den Jahren 1975 bis 1990 werden nur Daten der alten Länder dargestellt. Diese sind hier in Fünf-Jahresschritten dargestellt. Eine komplette Auflistung  
ist zuletzt im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2018“ zu finden. 
3 Für das Jahr 2019: Anstieg gegenüber den Vorjahren bedingt durch Fälle mit Eichenprozessionsspinnern in Baden-Württemberg 
4 Todesfälle infolge von Berufskrankheiten wurden seit dem Beginn der Erfassung (1995) nicht gemeldet. 
5 Umfasst seit 1986 die Kontenklasse 4/5 (Leistungen – ohne Kontengruppe 59) und die Kontengruppen 76 bis 79. Die Aufwendungen für die Kontengruppen 59  
(Prävention) und 70–76 (Verwaltung) können nicht getrennt für die Schülerunfallversicherung ausgewiesen werden. Sie sind in den Gesamtaufwendungen für  
die Unfallversicherung enthalten. 
6 Erhebung seit 1995 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 222 –
Anhang – Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  221 
Anhang 
Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 
(Stand: 20. September 2025) 
A Europäische Verordnungen1 
1. Gasgeräte 
1.1. Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 
2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der 
Richtlinie 2009/142/EG https://eur-lex.europa.eu/legal-con-
tent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0426&amp;from=DE 
2. Schutzausrüstung 
2.1. Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 
2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 
89/686/EWG https://eur-lex.europa.eu/legal-con-
tent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&amp;from=DE  
B Grundlegende und ermächtigende Gesetze, Gesetze zur Durchführung von 
EU-Verordnungen 
1. Arbeitsschutz 
1.1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) www.gesetze-im-internet.de/arbschg/  
1.2. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/  
2. Arbeitssicherheit 
2.1. Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) www.gesetze-im-internet.de/asig/  
3. Arbeitszeit 
3.1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) www.gesetze-im-internet.de/arbzg/  
4. Bergbau 
4.1. Bundesberggesetz (BBergG) www.gesetze-im-internet.de/bbergg/  
5. Chemikalien 
5.1. Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG)  
www.gesetze-im-internet.de/chemg/  
6. Fahrpersonal 
6.1. Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
(Fahrpersonalgesetz – FPersG) www.gesetze-im-internet.de/fahrpersstg/  
7. Elektromagnetische Verträglichkeit 
7.1. Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
(Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz – EMVG) www.gesetze-im-internet.de/emvg_2016/  
 
1  Diese werden durch ein Durchführungsgesetz ergänzt, das Anfang 2019 in Kraft getreten ist. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 223 –
Anhang – Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 
222 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2023 
8. Gefahrstoffe
8.1. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, 
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz 
– BImSchG) www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
9. Gentechnik
9.1. Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) 
www.gesetze-im-internet.de/gentg/ 
10. Heimarbeit
10.1. Heimarbeitsgesetz (HAG) www.gesetze-im-internet.de/hag/ 
11. Jugendarbeitsschutz
11.1. Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) 
www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/ 
12. Ladenschluss
12.1. Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG)2 www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/ 
13. Mutterschutz
13.1. Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
(Mutterschutzgesetz – MuSchG) www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/ 
14. Produktsicherheit
14.1. Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz
– ProdSG) www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2021/
14.2. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments 
und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur 
Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Durchführungsgesetz - PSA-
DG) www.gesetze-im-internet.de/psa-dg/  
14.3. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments 
und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe 
und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (Gasgerätedurchführungsgesetz -
GasgeräteDG) www.gesetze-im-internet.de/gasger_tedg/  
15. Seearbeit, Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt
15.1. Seearbeitsgesetz (SeeArbG) www.gesetze-im-internet.de/seearbg/
15.2. Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
(Seeaufgabengesetz – SeeAufgG) www.gesetze-im-internet.de/bseeschg/ 
15.3. Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
(Binnenschifffahrtsaufgabengesetz – BinSchAufgG) www.gesetze-im-internet.de/binschg/ 
16. Sprengstoff
16.1. Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG)
www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/ 
17. Überwachungsbedürftige Anlagen
17.1. Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
www.gesetze-im-internet.de/_anlg/ 
2  gilt nur noch in Bayern, ansonsten durch Landesgesetze geregelt. 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 224 –
Anhang – Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 223 
C Verordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften 
1. Arbeitsmedizinische Vorsorge
1.1. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 
www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/  
2. Arbeitsstätten
2.1. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) 
www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/ 
3. Arbeitsunfälle
3.1. Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen
Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung – UVAV)  
www.gesetze-im-internet.de/uvav_2024/http://www.gesetze-im-internet.de/uvav/ 
4. Arbeitszeit
4.1. Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung – 
FPersV) www.gesetze-im-internet.de/fpersv/ 
4.2. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. 
März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und 
zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates 
sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates  
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R0561  
4.3. Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das
Kontrollgerät im Straßenverkehr  
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31985R3821:DE:HTML 
4.4. Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-
Arbeitszeitverordnung – Offshore-ArbZV) www.gesetze-im-internet.de/offshore-arbzv/ 
4.5. Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-
Arbeitszeitverordnung – BinSchArbZV) www.gesetze-im-internet.de/binscharbzv/ 
5. Aufsichtsbehörden
5.1. Verordnung zur Regelung der Unfallverhütung in Unternehmen und bei Personen, für 
die die Unfallkasse des Bundes nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 des Siebten 
Buches Sozialgesetzbuch Unfallversicherungsträger ist (Bundesunternehmen-
Unfallverhütungsverordnung – BUV) (gültig bis 31.12.2016) 
5.2. Rahmenvereinbarung über das Zusammenwirken der staatlichen
Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der
Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)  
www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Musterrahmenvereinbarung 
5.3. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Mindestbesichtigungsquote und zur
quotenbegleitenden Datenübermittlung an die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei 
der Arbeit nach § 24 Nummer 1 und 2 des Arbeitsschutzgesetzes (MBQVwV)  
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?2 
5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Technischen
Aufsichtsbeamten der Träger der Unfallversicherung mit den Betriebsvertretungen i. d. F. 
der Änderungs-Verwaltungsvorschrift vom 28. November 1977 (Bundesanzeiger 
Nr. 225, S. 1) 
5.5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der
Berufsgenossenschaften und der für die Bergaufsicht zuständigen Behörden vom 12. Februar 1986
(Bundesanzeiger Nr. 32, S. 1803) 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 225 –
Anhang – Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 
224 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2023 
5.6. Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen
Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes (Eisenbahn-
Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – EBArbSchV) www.gesetze-im-internet.de/ebarbschv/  
6. Baustellen
6.1. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung – BaustellV) www.gesetze-im-internet.de/baustellv/ 
7. Bergbau
7.1. Bergverordnung zum Schutz der Gesundheit gegen Klimaeinwirkungen (Klima-
Bergverordnung – KlimaBergV) www.gesetze-im-internet.de/klimabergv/ 
7.2. Bergverordnung für das Gebiet der Küstengewässer und des Festlandsockels 
(Offshore-Bergverordnung - OffshoreBergV) www.gesetze-im-internet.de/offshorebergv/ 
7.3. Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten (Gesundheitsschutz-
Bergverordnung – GesBergV) www.gesetze-im-internet.de/gesbergv/ 
7.4. Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverordnung – 
ABBergV) www.gesetze-im-internet.de/abbergv/ 
8. Berufskrankheiten
8.1. Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) www.gesetze-im-internet.de/bkv/ 
9. Betriebssicherheit
9.1. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) 
www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/  
10. Biologische Arbeitsstoffe
10.1. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen
Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) 
www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/  
11. Druckluft
11.1. Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, DruckLV)
www.gesetze-im-internet.de/drucklv/BJNR019090972.html 
12. Gefahrstoffe
12.1. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/ 
12.2. Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-
Verordnung – 12. BImSchV) www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/ 
13. Gentechnik
13.1. Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen
Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung – GenTSV) 
www.gesetze-im-internet.de/gentsv_2021/  
14. Jugendarbeitsschutz
14.1. Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung – KindArb-
SchV) www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/ 
14.2. Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 
(Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung – JArbSchUV) 
www.gesetze-im-internet.de/jarbschuv/  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 226 –
Anhang – Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  225 
15. Ladenschluss 
15.1. Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (Sonnt-
VerkV) www.gesetze-im-internet.de/sonntverkv/  
16. Lastenhandhabung 
16.1. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von 
Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung – LasthandhabV)  
www.gesetze-im-internet.de/lasthandhabv/  
17. Mutterschutz 
17.1. Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für 
Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung – Mu-
SchEltZV) www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/  
18. Physikalische Einwirkungen 
18.1. Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und
Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV) 
www.gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv/  
18.2. Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische 
Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) 
www.gesetze-im-internet.de/ostrv/  
18.3. Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische 
Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV)  
www.gesetze-im-internet.de/emfv/  
19. Produktsicherheit 
19.1. Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische
Betriebsmittel – 1. ProdSV) www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_1/ 
19.2. Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von 
Spielzeug – 2. ProdSV) www.gesetze-im-internet.de/gpsgv_2/  
19.3. Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache
Druckbehälter – 6. ProdSV) www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_6/ 
19.4. Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) 
www.gesetze-im-internet.de/gsgv_9/  
19.5. Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung 
von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten – 10. ProdSV)  
www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_10/  
19.6. Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung 
– 11. ProdSV) www.gesetze-im-internet.de/gsgv_11_2016/  
19.7. Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung – 12. ProdSV) 
www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_12/  
19.8. Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aerosolpackungsverordnung – 
13. ProdSV) www.gesetze-im-internet.de/gsgv_13/  
19.9. Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung – 14. 
ProdSV) www.gesetze-im-internet.de/gsgv_14_2016/  
19.10. Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Verbot der 
Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem 
Markt – 15. ProdSV) www.gesetze-im-internet.de/gsgv_15/BJNR0060A0024.html  
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 227 –
Anhang – Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 
226 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2023 
20. Schutzausrüstung
20.1. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher
Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV) www.ge-
setze-im-internet.de/psa-bv/  
21. Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt
21.1. Verordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die
Arbeitszeitnachweise in der Seeschifffahrt (See-Arbeitszeitnachweisverordnung – See-ArbZNV) 
www.gesetze-im-internet.de/see-arbznv_2013/ 
21.2. Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-
Arbeitszeitverordnung – Offshore-ArbZV) www.gesetze-im-internet.de/offshore-arbzv/ 
21.3. Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) www.gesetze-im-internet.de/schbesv_2013/ 
21.4. Verordnung über die Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen 
auf Schiffen (SeeArbÜV) www.gesetze-im-internet.de/seearb_v/ 
21.5. Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) www.gesetze-im-internet.de/schsv_1998/ 
21.6. Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen
(Maritime-Medizin-Verordnung-MariMedV) www.gesetze-im-internet.de/marimedv/ 
21.7. Verordnung über die Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen der Besatzungsmitglieder an 
Bord von Kauffahrteischiffen (See-Unterkunftsverordnung – SeeUnterkunftsV) 
www.gesetze-im-internet.de/seeunterkunftsv_2019/  
21.8. Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt
(Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO) www.gesetze-im-internet.de/binschuo_2018/ 
21.9. Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-
Arbeitszeitverordnung – BinSchArbZV) www.gesetze-im-internet.de/binscharbzv/ 
22. Sonn- und Feiertagsarbeit
22.1. Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an
Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie (SonntRStIndAusnV) 
www.gesetze-im-internet.de/sonntrstindausnv/  
22.2. Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an 
Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie (SonntRPapIndAusnV) 
www.gesetze-im-internet.de/sonntrpapindausnv/ 
23. Sprengstoff
23.1. Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/ 
23.2. Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) 
www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/ 
23.3. Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) 
www.gesetze-im-internet.de/sprengv_3/ 
24. Öffentlicher Dienst des Bundes
24.1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes (BsiB-AVwV), GMBl. Nr. 41-
42/2017, S. 734  
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12092017_D63011237.htm 
24.2. Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Unfallverhütung im
Bundesdienst (1. AVU Bund) www.verwaltungsvorschriften-im-inter-
net.de/bsvwvbund_05042005_DII42114701721.htm  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 228 –
Anhang – Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  227 
24.3. Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen
Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung – UVAV)  
www.gesetze-im-internet.de/uvav_2024/BJNR0C00B0023.html  
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de/DE/
Service/Gesetze/gesetze.html) finden Sie eine Auswahl der hier aufgeführten Gesetze und
Verordnungen im vollen Wortlaut zur Ansicht oder zum Download. 
Auch auf der deutschen Homepage des Informationsnetzwerkes Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (http://osha.europa.eu/fop/germany/de) finden Sie in der Rubrik „Recht“ 
eine Auswahl der hier aufgeführten Gesetze und Verordnungen sowie von technischen Regeln 
im vollen Wortlaut zur Ansicht und zum Download. Dort können Sie sich über ausgewählte
Bereiche des geltenden Rechts und der vorbereitenden gemeinschaftlichen Rechtsakte der
Europäischen Union zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie über das autonome 
Recht der Unfallversicherungsträger informieren.
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 229 –
Anhang – Glossar 
228 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2023 
Glossar 
Anerkannte Berufskrankheit 
Als anerkannte Berufskrankheit (BK) gilt eine Krankheit, wenn sich der Verdacht auf das
Vorliegen einer Berufskrankheit im Feststellungsverfahren bestätigt hat, d. h. eine Krankheit gemäß 
§ 9 Abs. 1 SGB VII vorliegt bzw. eine Krankheit, die gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII wie eine
Berufskrankheit zu entschädigen ist.
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 
Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und -ärzte haben nach § 202 Satz 1 SGB VII bei
begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit die Anzeige zu erstatten. Für
Unternehmerinnen und Unternehmer besteht nach § 193 Abs. 2 SGB VII Anzeigepflicht bei
Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Berufskrankheit. Es können jedoch auch Versicherte, Krankenkassen 
oder andere Stellen den Verdacht anzeigen. 
Arbeitsmedizinische Vorsorge 
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme, die sich aus der
Gefährdungsbeurteilung ableitet und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-
MedVV) geregelt wird. Hier werden Anlässe für Pflicht- und Angebotsvorsorge aufgelistet.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge bei grundsätzlich jeder Tätigkeit 
ermöglichen (Wunschvorsorge, vgl. § 5a ArbMedVV und Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 3.3). 
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von
Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter
Gesundheitsstörungen. Zudem soll sie einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und 
zur Fortentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes leisten. Arbeitsmedizinische Vorsorge
besteht immer aus einem ärztlichen Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich
Arbeitsanamnese. Hält die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder 
klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet sie bzw. er diese an. Untersuchungen dürfen 
allerdings nicht gegen den Willen der betroffenen Beschäftigten durchgeführt werden. Die in der 
2. Verordnung zur Änderung der ArbMedVV vom 12. Juli 2019 vorgenommenen Klarstellungen
zur ganzheitlichen Ausgestaltung der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden in der AMR 3.3
„Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen
und arbeitsbedingten Gefährdungen“ vom 19. Dezember 2022 konkretisiert.
Arbeitsstätten  
Arbeitsstätten nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 2) sind: 
1. Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer
Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,
2. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder
einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
Arbeitsunfall 
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person infolge der Ausübung einer
versicherten Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte erleidet (vgl. § 8 SGB VII). 
Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche
Voraussetzungen nicht erfüllt 
Bei einzelnen Berufskrankheiten waren in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) neben den 
üblichen arbeitstechnischen bzw. medizinischen Voraussetzungen zusätzliche Bedingungen als 
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 230 –
Anhang – Glossar 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  229 
zwingende Voraussetzung für die Anerkennung des Versicherungsfalles festgelegt. Dies
bedeutete, dass eine Erkrankung trotz nachgewiesener beruflicher Verursachung
versicherungsrechtlich nicht als Berufskrankheit anerkannt wurde, wenn sie nicht zur Unterlassung aller Tätigkeiten 
gezwungen hatte, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der 
Krankheit ursächlich waren oder sein können. Die Fallgruppe „Berufliche Verursachung
festgestellt, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt“ bezieht sich auf Fälle, 
bei denen entweder das Kriterium der Schwere oder des Aufgabezwangs (noch) nicht erfüllt war, 
sodass eine Anerkennung (noch) nicht erfolgen konnte. Hier bemühen sich die
Unfallversicherungsträger (UV-Träger) intensiv, Leistungen nach § 3 Abs. 1 BKV (Maßnahmen gegen
Berufskrankheiten zur Individualprävention) zu erbringen. Dabei kann es sich um technische und
organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzmaßnahmen, Aufklärung und
Verhaltensprävention und/oder vorbeugende medizinische Maßnahmen handeln. Seit dem Jahr 2021 ist der
Unterlassungszwang als Voraussetzung für die Anerkennung der Krankheitsbilder als
Berufskrankheit entfallen, da Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die bestehenden
Präventionsangebote für Versicherte, die an diesen Erkrankungen leiden, ausbauen. 
Berufskrankheit 
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 
SGB VII durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten
bezeichnet und die Versicherte infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleiden (vgl.
Anlage zur BKV vom 31. Oktober 1997 in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der BKV 
(5. BKV-ÄndV) vom 1. August 2021 – im nachfolgenden Text BK-Liste genannt). Darüber hinaus 
ermöglicht § 9 Abs. 2 SGB VII im Einzelfall die Anerkennung und Entschädigung einer nicht in 
der BK-Liste aufgeführten Krankheit wie eine Berufskrankheit, soweit aufgrund neuer
Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für die Bezeichnung als
Berufskrankheit vorliegen. 
Beschäftigte 
Als Beschäftigte im Sinne dieses Berichtes zählen in Abweichung zur Beschäftigungsdefinition 
in § 7 SGB IV neben Arbeiterinnen und Arbeitern, Angestellten, Auszubildenden, Praktikantinnen 
und Praktikanten oder Volontärinnen und Volontären, die in einem Arbeits- und Dienstverhältnis 
stehen und hauptsächlich diese Tätigkeit ausüben auch Beamtinnen und Beamte, Richterinnen 
und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit,
Wehroder Bundesfreiwilligendienstleistende. Eingeschlossen sind zudem auch Heimarbeiterinnen 
und Heimarbeiter. 
Betrieb 
Der Begriff Betrieb im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes umfasst den Ort, an dem Tätigkeiten 
vorgenommen werden. Dies können umschlossene Räume, Fahrzeuge oder Arbeitsplätze im 
Freien sein. Arbeitsplätze im Freien sind z. B. Baustellen sowie Arbeitsplätze in der Forst- und 
Landwirtschaft (Begriffsglossar Ausschuss für Gefahrstoffe / Ausschuss für Betriebssicherheit). 
In die Statistiken der gewerblichen Berufsgenossenschaften geht die Anzahl der Unternehmen 
(Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen, Tätigkeiten) ein, wobei sich die Einteilung nach
Betriebsgröße unter Verwendung von Vollzeitäquivalenten (ehemals als „Vollarbeiter“ bezeichnet) 
am europäischen Standard orientiert.  
Im Bereich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird keine Größeneinteilung der
Unternehmen nach Anzahl der Beschäftigten vorgenommen. 
In den Statistiken der Länder (Jahresberichte) gehen die Betriebe im Sinne von Betriebsstätten 
in die Statistik ein. 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 231 –
Anhang – Glossar 
230  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2023 
Betriebsstätte 
Der Begriff „Betriebsstätte“ wird im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) lediglich bei der Aufsicht der 
Arbeitsschutzbehörden verwendet (ArbSchG § 22 Abs. 2).  
Die Länder haben diesen Begriff für die Aufsichtsdienste in der LASI-Veröffentlichung LV 1 in 
Kapitel 8 wie folgt definiert: 
Betriebsstätten sind Betriebe oder Betriebsorte, die eine eigene Anschrift (Immobilienanschrift) 
im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Arbeitsschutzbehörde besitzen. Filialbetriebe und
Betriebsteile mit anderslautender Anschrift sind als Betriebsstätten zu betrachten. Baustellen,
Anlagen ohne ständigen Arbeitsplatz (z. B. Aufzugsanlagen in Wohnhäusern, Pumpstationen, 
Sprengstofflager), Ausstellungsstände auf Messen, Märkten und Volksfesten, Straßen- und 
Wasserfahrzeuge, Heimarbeitsstätten und private Haushalte ohne Beschäftigte sind keine
Betriebsstätten. 
Diese Begriffsdefinition liegt auch den Statistiken der Länder zugrunde. In anderen
Rechtsgebieten werden jedoch davon abweichende Begriffsdefinitionen benutzt. 
Erwerbstätige 
Erwerbstätige sind Personen, die als abhängig Beschäftigte in einem Arbeits- oder
Dienstverhältnis stehen, als Selbstständige ein Gewerbe bzw. eine Landwirtschaft betreiben, einen freien 
Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind. Quelle der in diesem Bericht 
ausgewiesenen Erwerbstätigenzahlen nach Status (abhängig Beschäftigte, Selbstständige
einschließlich mithelfende Familienangehörige), Wirtschaftszweigen und Ländern sind die vom
Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen aus dem Mikrozensus. 
Gewichtete Versicherungsverhältnisse 
Da die für die Berechnung von Wegeunfallquoten optimalere Bezugsgröße, nämlich die Zahl der 
auf dem Weg zur Arbeit zurückgelegten Kilometer, nicht zur Verfügung steht, wird die verfügbare 
Zahl der Versicherungsverhältnisse zugrunde gelegt. Die Zahl der Versicherungsverhältnisse 
wird jedoch für diejenigen Gruppen von Versicherten, die eine deutlich geringere Zahl von
versicherten Wegen als Unternehmerinnen und Unternehmer und abhängig Beschäftigte
zurücklegen, entsprechend ihrem tatsächlichen Risiko gewichtet. Der Gewichtungsfaktor beträgt für 
• Pflegepersonen 0,3 
• Selbsthelferinnen und  Selbsthelfer im sozialen Wohnungsbau 0,25 
• Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsfördermaßnahmen und Lernende 0,2 
• Hausangestellte 0,15 
• ehrenamtlich Tätige 0,1 
• Tätige in Unternehmen, die Hilfe leisten 0,1 
• Arbeitslose 0,01 
• sonstige regelmäßig in nicht unerheblichem Umfang Tätige 0,01 
• Rehabilitanden 0,005 
• Blutspenderinnen und Blutspender 0,002 
• Strafgefangene 0,0. 
GKV-Mitglieder 
In die Statistiken zur Arbeitsunfähigkeit und die Schätzungen der Volkswirtschaftlichen Kosten 
gehen Daten der Pflicht- und freiwilligen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 
mit Krankengeldanspruch ein.  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 232 –
Anhang – Glossar 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024  231 
Klassifikationen 
Links zu den benutzten Klassifikationen sind unter www.baua.de/DE/Themen/Monitoring-
Evaluation/Zahlen-Daten-Fakten/SuGA/Klassifizierungen.html zu finden. 
Meldepflichtiger Unfall 
Ein Unfall ist gemäß § 193 SGB VII meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen 
Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. 
Mithelfende Familienangehörige 
Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle Personen gerechnet, die regelmäßig
unentgeltlich in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbstständige bzw. 
Selbstständiger geleitet wird. 
Neue Arbeits- oder Wegeunfallrenten 
Unter „neue Unfallrente“ wird derjenige Versicherungsfall aus der Gesamtmenge der
Arbeitsbzw. Wegeunfälle gezählt, für den im Berichtsjahr erstmals eine Rente an Versicherte (bzw. eine 
Abfindung) oder eine Rente an Hinterbliebene (bzw. ein Sterbegeld) durch Verwaltungsakt
festgestellt worden ist. Das SGB VII bestimmt die Voraussetzungen für Rentenzahlungen. So muss 
als Voraussetzung für die Zahlung einer Rente an Versicherte eine Minderung der
Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus bestehen. Für die übrigen 
Versicherten, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden, erbringen die
Unfallversicherungsträger Bar- und Sachleistungen für medizinische, berufliche und/oder soziale Rehabilitation. 
Bei der Interpretation der Anzahl und Quote der neuen Arbeits- und Wegeunfallrenten ist zu 
berücksichtigen, dass es für einen großen Teil der Fälle aufgrund einer zeitintensiven
Unfallermittlung und langen Rehabilitation zu einer „Verschiebung“ des Feststellungszeitpunkts in die 
Folgejahre kommen kann. Dieser Effekt wurde für die neuen Länder 1991 und z. T. auch 1992 
noch nicht durch Fälle aus den Vorjahren kompensiert. 
Neue Berufskrankheitenrente 
Unter „neue Berufskrankheitenrente“ wird derjenige Versicherungsfall aus der Gesamtmenge der 
anerkannten Berufskrankheiten ausgewiesen, für den im Berichtsjahr erstmals eine Rente an 
Versicherte (bzw. eine Abfindung) oder eine Rente an Hinterbliebene (bzw. ein Sterbegeld) durch 
Verwaltungsakt festgestellt worden ist. Das SGB VII bestimmt mit § 56 Abs. 1 die
Voraussetzungen für Rentenzahlungen. So muss als Voraussetzung für die Zahlung einer Rente an
Versicherte eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % über die 26. Woche nach
Erkrankung hinaus bestehen. Für die übrigen Versicherten, die an einer anerkannten
Berufskrankheit leiden, erbringen die Unfallversicherungsträger Bar- und Sachleistungen für medizinische, 
berufliche und/oder soziale Rehabilitation. 
Schüler-Unfallversicherung 
Die verwendete Begrifflichkeit „Schüler“ umfasst Kinder in Tagesbetreuung (inkl. Tagespflege), 
Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studierende. 
In den Tabellen des Berichtes ist die Schüler-Unfallversicherung nur enthalten, wenn explizit 
darauf hingewiesen wird. 
Selbstständige 
Zu den Selbstständigen gehören tätige Eigentümerinnen und Eigentümer, Miteigentümerinnen 
und Miteigentümer in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, selbstständige
Landwirtinnen und Landwirte (auch Pächterinnen und Pächter), selbstständige Handwerkerinnen und 
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 233 –
Anhang – Glossar 
232  Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2023 
Handwerker, selbstständige Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter, freiberuflich und
andere selbstständig tätige Personen. 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
Zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen nach Angaben der Bundesagentur für
Arbeit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, renten-,
pflegeversicherungspflichtig und/oder nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) beitragspflichtig sind oder für die 
Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. nach dem Recht der Arbeitsförderung 
zu zahlen sind. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen auch Auszubildende,
Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudentinnen und Werkstudenten
sowie Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur
Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte,
Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und 
Soldaten auf Zeit, Wehr- und Zivildienstleistende. 
Tödlicher Arbeits- oder Wegeunfall 
Ein Unfall mit Todesfolge wird im Berichtsjahr registriert, wenn der Tod sofort oder innerhalb von 
30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist. 
Bei der Interpretation der Anzahl und Quote der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ist zu
berücksichtigen, dass es für einen großen Teil der Fälle aufgrund einer sehr zeitintensiven
Unfallermittlung und langen Rehabilitation zur „Verschiebung“ des Feststellungszeitpunkts in die
Folgejahre kommen kann. Dieser Effekt wurde für die neuen Länder 1991 und z. T. auch 1992 noch 
nicht durch Fälle aus den Vorjahren kompensiert. 
Tod infolge einer Berufskrankheit 
Tod als Folge einer Berufskrankheit wird dann angenommen, wenn die Berufskrankheit alleinige 
Ursache oder mindestens rechtlich wesentliche Teilursache des Todes war. 
Unfallquoten 
Unfallquoten dienen der Beurteilung der durchschnittlichen Unfallhäufigkeit bezogen auf die
geleistete Arbeitszeit (Arbeitsunfälle je 1 Millionen Arbeitsstunden) bzw. bezogen auf die Anzahl 
der Vollzeitäquivalente (Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente) oder bezogen auf die Anzahl 
der gewichteten Versicherungsverhältnisse (Wegeunfälle je 1.000 gewichtete
Versicherungsverhältnisse). 
Unfallversicherungsträger 
§ 114 SGB VII nennt die UV-Träger. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist 
der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Daneben besteht seit 1. Januar 2013 die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Träger der landwirtschaftlichen
Unfallversicherung. Hierbei führt sie die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und nimmt die 
Verbandsaufgaben der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wahr. 
Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung 
Der § 2 SGB VII bezeichnet den kraft Gesetzes versicherten Personenkreis. § 3 bestimmt, dass 
unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht kraft Satzung erweitert werden 
kann. § 6 regelt die freiwillige Versicherung. 
Versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind demnach u. a. (beispielhafte, verkürzte 
Aufzählung):  
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 234 –
Anhang – Glossar 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 233 
• Beschäftigte (Arbeitnehmende),
• Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung und Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an Arbeitsfördermaßnahmen
• Menschen mit Behinderungen, z. B. in Behinderten- bzw. Blindenwerkstätten,
• Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, ihre mitarbeitenden Ehegattinnen
und Ehegatten und sonstigen Familienangehörigen,
• Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut
werden,
• Schülerinnen und Schüler und Studierende,
• Bestimmte Personen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig werden (z. B. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretterinnen und Lebensretter, Blutspenderinnen
und Blutspender; Zeuginnen und Zeugen, Schöffinnen und Schöffen),
• Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle
aufsuchen,
• Rehabilitanden,
• bestimmte ehrenamtliche Personen,
• häusliche Pflegepersonen,
• Gefangene bei einer Beschäftigung,
• Entwicklungshelferinnen und  Entwicklungshelfer,
• Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehegattinnen und Ehegatten,
die kraft Satzung versichert sind oder sich freiwillig versichert haben.
Die Auswertungen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schließen Beamtinnen und Beamte, 
Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und
Soldaten nicht mit ein. 
Versicherungsverhältnisse 
Aus der Beschreibung des versicherten Personenkreises (§§ 2, 3 und 6 SGB VII) resultieren 
Tätigkeiten, die den Versicherungsschutz der Unfallversicherung und damit ein
Versicherungsverhältnis begründen. Diese Versicherungsverhältnisse werden einzeln erfasst, auch wenn bei 
der versicherten Person eine Mehrfachversicherung vorliegt z. B. als Beschäftigte oder
Beschäftigter und daneben als ehrenamtlich Tätige oder Tätiger. 
Vollzeitäquivalente (ehemals „Vollarbeiter“) 
Zur Berechnung von Unfallhäufigkeiten werden Vollzeitäquivalente (ehemals bezeichnet als 
„Vollarbeiter“) verwendet. Die verschiedenen zeitlichen Beschäftigungsverhältnisse (z. B.
Teilzeitbeschäftigung, Überstunden) der Versicherten werden dafür auf Beschäftigungsverhältnisse 
mit normaler ganztägiger Arbeitszeit umgerechnet. In die so ermittelte Zahl der
Vollzeitäquivalente fließen anteilig z. B. auch ehrenamtlich Tätige, Blutspenderinnen und Blutspender sowie 
Arbeitslose ein, die ebenfalls in der Unfallversicherung versichert sind. 
Wegeunfall 
Als Wegeunfall wird jeder Unfall bezeichnet, den eine versicherte Person auf dem Weg zum oder 
vom Ort der versicherten Tätigkeit erleidet. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um
Straßenverkehrsunfälle, diese stellen mehr als die Hälfte der Wegeunfälle. Wegeunfälle sind gemäß 
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII den Arbeitsunfällen gleichgestellt.
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 235 –
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ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024</titel>
  <datum>2025-12-15</datum>
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