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  <dokumentnummer>21/3438</dokumentnummer>
  <wahlperiode>21</wahlperiode>
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  <aktualisiert>2026-01-26T14:09:09+01:00</aktualisiert>
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    <id>330562</id>
    <titel>Anzahl der Arbeitnehmer mit weniger als 20€ Brutto-Stundenlohn</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <id>330135</id>
    <titel>Anforderungen der Luftwaffe an die Deep-Strike-Kampfdrohnen</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <id>330317</id>
    <titel>Aktueller Zustand der Brücke bei Groß Görnow</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <id>330558</id>
    <titel>Anteil an verurteilten Ausländern in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2024</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <pdf_url>https://dserver.bundestag.de/btd/21/034/2103438.pdf</pdf_url>
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    <dokumentnummer>21/3438</dokumentnummer>
    <datum>2026-01-02</datum>
    <verteildatum>2026-01-08</verteildatum>
    <dokumentart>Drucksache</dokumentart>
    <drucksachetyp>Schriftliche Fragen</drucksachetyp>
    <herausgeber>BT</herausgeber>
  </fundstelle>
  <text>Deutscher Bundestag Drucksache 21/3438
21. Wahlperiode 02.01.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 67, 68
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Badum, Lisa
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 114, 115
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . 19, 20, 87
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 71
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 21
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101, 102
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 103, 104, 105
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 41
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 42, 43
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 45
Abgeordnete Nummer
der Frage
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 106, 107
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 120, 121
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Gumnior, Lena, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 72, 73, 74, 75
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 88
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 26
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 95, 96, 97
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Jacobi, Fabian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 77, 89
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 28, 29, 78
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 30, 54
Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 13, 90, 91
Abgeordnete Nummer
der Frage
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . 123, 124, 125, 126
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 31, 32
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 3, 110
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 119
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 99
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 111, 112
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 35, 81
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 36
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57
Abgeordnete Nummer
der Frage
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 49
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 16, 59
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 82, 83, 84, 85
Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 18
Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92, 93
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 113
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 127, 128
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Drucksache 21/3438 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des 
Bundeskanzleramtes
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Finanzen
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des 
Innern
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Seite
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 32
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Verteidigung
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/3438
Seite
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Energie
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 52, 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Justiz und für Verbraucherschutz
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Gumnior, Lena, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 56, 57
Jacobi, Fabian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Seite
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61, 62
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Digitales und Staatsmodernisierung
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 69, 70
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 71
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Verkehr
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Drucksache 21/3438 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und 
nukleare Sicherheit
Badum, Lisa
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Seite
Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
Entwicklung
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/3438

Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des 
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
In welcher Gesamthöhe (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) sind im Rahmen der Förderung der 
Rapperin Ikkimel durch die Initiative Musik 
(58. Förderrunde 2021) Fördermittel aus dem 
Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung 
für Kultur und Medien (BKM), aus dem
Sonderprogramm NEUSTART KULTUR oder aus
etwaigen weiteren direkten öffentlichen
Finanzierungsquellen des Bundes geflossen, und wie schlüsseln 
sich diese Gesamtsummen nach den jeweiligen 
einzelnen öffentlichen Quellen auf?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer 
vom 29. Dezember 2025
Die Rapperin Ikkimel erhielt einmalig eine Förderung aus
Bundesmitteln in Höhe von 17.301 Euro im Rahmen der 58. Förderrunde (2022) 
der Initiative Musik.
2. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welche Kriterien lagen der im Rahmen der
Verleihung des Deutschen Verlagspreises 2025
erfolgten Auszeichnung mit einem der drei mit 
50.000 Euro dotierten Spitzenpreise durch
Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer an den Unrast 
Verlag in Münster zugrunde (https://jungefreihei
t.de/kultur/2025/deutscher-verlagspreis-geht-an-a
ntifa-verlag/), zu dessen Repertoire unter anderem 
der „Antifa Kalender 2026“, der „Antifa
Taschenkalender 2027“, „Tipps und Tricks für Antifas 
und Antiras“ mit Hinweisen bei Festnahme oder 
Verhör oder auch der Titel „Antifa heißt Anruf! 
Organizing als Strategie gegen rechts“ gehören, 
und inwiefern ist in Anbetracht derartiger und
anderer Publikationen nach Ansicht der
Bundesregierung mit der Auszeichnung des Unrast
Verlags das Ziel des Deutschen Verlagspreises, sprich 
die Unterstützung der hervorragenden Arbeit
unabhängiger Verlage in Deutschland, erfüllt?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer 
vom 22. Dezember 2025
Der Unrast Verlag wurde durch eine unabhängige Jury für die
Auszeichnung mit einem der Spitzenpreise des Deutschen Verlagspreises
ausgewählt. Dieser Entscheidung lagen die in den Teilnahmebedingungen des 
Deutschen Verlagspreises unter „III. Auswahlkriterien“ definierten 
Kriterien zugrunde (www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verl
agspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahren
sregeln.pdf). Die Begründung der Jury für die Auswahl des Unrast
Verlags ist öffentlich einsehbar: www.deutscher-verlagspreis.de/preistraege
r-2025.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 
und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/3462 verwiesen.
3. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die
regelmäßige Anwendung menschenrechtlicher Sorgfalt 
durch Organisationen des Sports in Deutschland, 
die auf freiwilliger Basis nach meiner Auffassung 
aktuell nicht durchgehend sichergestellt ist, zu
gewährleisten sowie trotz ihres uneingeschränkten 
Bekenntnisses zur „Autonomie des Sports“ (vgl. 
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine 
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 21/2018) einen 
kohärenten Menschenrechtsansatz für künftige 
Sportgroßveranstaltungen (SGV) in Deutschland 
(z. B. die EURO 2029 der Frauen und mögliche 
Olympische und Paralympische Spiele) von
Organisationen des Sports und SGV-
Ausrichterorganisationen einzufordern, und welche Schritte leitet 
die Bundesregierung mit Blick auf bevorstehende 
SGV in menschenrechtlich schwierigen
Umfeldern (z. B. in USA/Mexiko 2026 [FIFA-WM], 
Los Angeles 2028 [Olympische und
Paralympische Spiele], Marokko 2030, Saudi-Arabien 2034 
[beide FIFA-WM]) sowie angesichts teils stark 
politisierter Handlungsweisen von internationalen 
Organisationen des Sports wie der FIFA oder dem 
IOC konkret ein, um ihrer staatlichen
Schutzpflicht für Menschenrechte in der deutschen und 
internationalen Sportpolitik adäquat
nachzukommen (vgl. www.sportschau.de/mehr-sport/mensch
enrechte-die-doppelrolle-des-sports,menschenrec
hte-und-sport-100.html)?
Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein 
vom 19. Dezember 2025
Die Bundesregierung verfolgt das übergeordnete Ziel, dass alle
Verantwortlichen im Sport ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, u. a. 
nach Maßgabe der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, gerecht 
werden und im Rahmen ihrer Aktivitäten nachkommen.
Eine Umsetzung dessen findet sich in vielerlei Ansätzen.
So unter anderem im Referentenentwurf eines Sportfördergesetzes des 
Bundes (SpoFöG-E), in dem erstmals Fördervoraussetzungen für den 
Bereich der interpersonalen Gewalt etabliert werden sollen. Mit
Inkrafttreten des Gesetzes wird die Gewährung von staatlichen Zuwendungen 
an die Voraussetzung geknüpft sein, dass Zuwendungsempfänger
entschieden gegen jede Form physischer, psychischer oder sexualisierter
Gewalt (interpersonale Gewalt) vorgehen. Dies ist in § 4 Absatz 1
Nummer 2 SpoFöG-E geregelt.
Zudem hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die 21.
Legislaturperiode die Fortführung des Aufbaus des Zentrums für Safe Sport 
für den Spitzensport unter Nutzung von Synergien für den Breitensport 
festgeschrieben. Mit dem Zentrum für Safe Sport soll erstmals eine von 
sportinternen Strukturen unabhängige Stelle zur Prävention, Intervention 
und Aufarbeitung interpersonaler Gewalt im Sport geschaffen werden. 
Der Bund treibt diesen Aufbau des Zentrums für Safe Sport entschieden 
voran.
Darüber hinaus werden in § 2 SpoFöG-E erstmals gesellschaftsbezogene 
Zielstellungen formuliert, die mit der Spitzensportförderung zukünftig 
gefördert werden sollen.
Gleichermaßen wird für den Bereich der Förderung von
Sportgroßveranstaltungen erstmals in § 10 Absatz 2 Nummer 4 SpoFöG-E das
Kriterium menschenrechtlicher Verantwortung aufgeführt. Die Regelung zielt 
darauf ab, Sportgroßveranstaltungen menschenrechtlich sorgfältig und 
nachhaltig zu organisieren, damit negative Auswirkungen auf Menschen 
und Umwelt vermieden bzw. minimiert und bestenfalls durch konkrete 
Maßnahmen positive Effekte erzielt werden. Referenzrahmen zur
Festlegung menschenrechtlicher Sorgfalt sind dabei insbesondere die UN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die QECD-
Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem
unternehmerischen Handeln.
Des Weiteren erarbeitet die Bundesregierung aktuell in Umsetzung der 
„Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen“ eine „Leitlinie
Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“. Ein erstes Konzept wurde 
hierfür bereits erstellt. In Anlehnung an den Beteiligungsprozess zur 
Menschenrechtserklärung der UEFA EURO 2024 sollen nun in
Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund die relevanten
Interessensträger eingebunden werden. Nach Fertigstellung ist eine
Veröffentlichung der Leitlinie geplant. Aufgrund des vorgesehenen breiten 
Beteiligungsprozesses kann hierfür aktuell jedoch noch kein
Zeithorizont genannt werden.
Die nationale Vision für Olympische und Paralympische Spiele in 
Deutschland legt dar, dass bei Spielen im eigenen Land höchste
Standards beim Schutz von Menschenrechten gesetzt werden sollen.
Der Bundesregierung ist die Einhaltung von Menschenrechten ein
generelles Anliegen, die sie auch im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft 
2026 der Männer aufnimmt. Die Bundesregierung steht mit den
Gastgeberländern im laufenden Austausch, äußert sich zu den Inhalten
vertraulicher Gespräche jedoch grundsätzlich nicht.
4. Abgeordneter
Dr.  Rainer 
Rothfuß
(AfD)
Wurde das Thema der Religionsfreiheit,
insbesondere die Inhaftierung von vier (Erz-)bischöfen der 
armenisch-apostolischen Kirche sowie von
armenischen politischen Gefangenen in
Aserbaidschan, von Bundeskanzler Friedrich Merz
während des Besuchs des armenischen
Premierministers Nikol Paschinjan in Berlin thematisiert, und 
falls ja, welche Position hat die Bundesregierung 
hierzu eingenommen (vgl. https://csi-de.de/artike
l/treffen-mit-paschinjan-appell-an-den-bundeskan
zler/)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister 
vom 23. Dezember 2025
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche des Bundeskanzlers mit Staats- 
und Regierungschefs anderer Staaten äußert sich die Bundesregierung 
grundsätzlich nicht.
5. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, 
dass das Projekt „Digitales Archiv der Freien
Darstellenden Künste“ ab 2026 erstmals die Chance 
eröffnet, im Zusammenspiel mit anderen
Plattformen und Datenbanken zur Erfassung von
Produktionen und Ensembles, die Freien Darstellenden 
Künste als bundesländerübergreifendes Geflecht 
und Partner der kulturellen Daseinsvorsorge bis in 
die ländlichen Regionen hinein intuitiv zu
erfassen sowie zudem die Zusammenarbeit von Bund 
und Ländern bei der Sicherung dieses
bedeutsamen Teils des kulturellen Erbes und für
intensivierte Forschungsprozesse vorzubereiten (bitte 
begründen), und welchen Wert misst sie den
bisherigen Projektergebnissen sowie der Zielstellung 
des Folgevorhabens für ein bundesweites
„Kompetenzzentrum Archive der Freien Darstellenden 
Künste“ konkret bei?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer 
vom 29. Dezember 2025
Eine abschließende Beurteilung des von dem Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Projekts „Digitales Archiv 
der Freien Darstellenden Künste“ wird nach den regulären
Förderverfahren vorgenommen, wenn dem Fördergeber die vollständigen
Projektergebnisse vorliegen und ausgewertet wurden. Dies ist noch nicht der 
Fall.
6. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Sieht die Bundesregierung mögliche Hürden, die 
den Erfolg oder die Absichten des Projekts
„Digitales Archiv der Freien Darstellenden Künste“ 
bzw. die geplante gemeinsame Projektförderung 
durch den Beauftragten der Bundesregierung für 
Kultur und Medien und alle 16 Bundesländer
stören oder förderrelevante Wirkung haben könnten, 
und wenn ja, wie sollten diese aus Sicht der
Bundesregierung ggf. jeweils ausgeräumt werden 
(bitte erläutern)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer 
vom 29. Dezember 2025
Der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
fördert das Projekt „Digitales Archiv der Freien Darstellenden Künste“ im 
Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. März 2026 als Anschubfinanzierung. 
Die Länder beteiligen sich ebenfalls an der Förderung des Projekts.
Der BKM hat als Prämisse seiner Förderung des o. g. Projekts „Digitales 
Archiv der Freien Darstellenden Künste“ von Beginn an klargestellt, 
dass der Bund keine Finanzierung über die oben genannte
Anschubphase hinaus leisten wird und ein weiterer Betrieb ohne weitere
Bundesbeteiligung sichergestellt werden muss. Von Seiten des Projektträgers
wurde vor dem Erlass des Förderbescheides zugesichert, dass nach
Projektabschluss (März 2026) die Finanzierung für den weiteren Aufbau des 
Archivs und den Betrieb der angestrebten Plattform durch den
Projektträger ohne weitere Beteiligung des Bundes gewährleistet wird. Insofern 
ist aktuell keine weitere Projektförderung durch den BKM vorgesehen.
Auf die Beantwortung der Frage 5 wird verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Finanzen
7. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung bereits Kenntnisse 
über die Inanspruchnahme der
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b des 
Einkommensteuergesetzes ab dem
Veranlagungszeitraum 2023 vor, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi 
vom 29. Dezember 2025
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Wegen der 
gesetzlichen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen und der
notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistik liegen aktuell
steuerstatistische Daten erst bis zum Veranlagungszeitraum 2021 vor.
8. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Die Linke)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung 
die sogenannte Alkopop-Steuer seit ihrer
Einführung in Bezug auf die jährlichen steuerlichen
Einnahmen (bitte für jedes Jahr seit Einführung
angeben) und den Konsum (das Marktgeschehen, die 
Produktentwicklung und den Jugendschutz)
entwickelt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi 
vom 29. Dezember 2025
Alkopops sind für Kinder und Jugendliche besonders gefährlich, da der 
süße Geschmack den Alkohol überdeckt. Dadurch wird die natürliche 
Hemmschwelle von Kindern und Jugendlichen gegenüber Alkohol
beseitigt. Zunächst unbemerkt trinken sie somit oft größere, völlig
unverträgliche Mengen Alkohol. Ziel des Alkopopsteuergesetzes ist es, das 
ohnehin geltende Abgabeverbot von Alkopops an Kinder und
Jugendliche auch über den Preis zu unterstützen, weshalb Mitte 2004 eine
Sondersteuer eingeführt wurde.
In der nachfolgenden Tabelle ist das Aufkommen der Alkopopsteuer in 
den Jahren von 2004 bis 2024 dargestellt.
Jahr Mio. Euro Jahr Mio. Euro Jahr Mio. Euro
2004 0,5 2011 1,6 2018  2,5
2005 9,6 2012 2,0 2019  1,0
2006 6,0 2013 2,0 2020 10,8
2007 2,8 2014 1,3 2021 –5,3
2008 2,7 2015 2,2 2022  2,4
2009 2,2 2016 1,3 2023  1,4
2010 2,4 2017 2,0 2024  1,4
Unter Alkopops im Sinne des Alkopopsteuergesetzes sind alkoholhaltige 
Süßgetränke zu verstehen. Der Bundesregierung liegen keine offiziellen 
statistischen Daten zur Entwicklung des Konsums dieser der
Alkopopsteuer unterliegenden Getränke vor. Die Zunahme oder Abnahme des 
Konsums können allerdings mittelbar aus der Entwicklung des
Aufkommens der Alkopopsteuer approximiert werden.
Generell ist festzustellen, dass der Alkoholkonsum in Deutschland seit 
Jahrzehnten rückläufig ist, sich jedoch nach wie vor, auch im
internationalen Vergleich, auf einem hohen Niveau befindet. Insbesondere lässt 
sich feststellen, dass das vor allem bei jüngeren Personen in Verbindung 
mit Alkopops beobachtete sogenannte „Binge-Drinking“ stark
abgenommen hat. Zudem konsumiert die sogenannte Generation Z zunehmend 
alkoholreduzierte und alkoholfreie Alternativen. Neben der oben
genannten Alkopopsteuer bilden vor allem Aufklärungs- und
Informationskampagnen einen wichtigen Schwerpunkt der zielgruppenspezifischen 
Alkoholprävention. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die
Jugendkampagne „Alkohol? Kenn Dein Limit.“, die sich mit dem Ziel, vor 
allem das Rauschtrinken zu vermeiden, an die 16- bis 20-Jährigen richtet 
und die Präventionsangebote „Null Alkohol – Voll Power“ sowie die 
Aktion „alkoholfrei Sport genießen“ in Kooperation mit den großen 
Breitensportverbänden. Die Kampagnen werden laufend auf der Basis 
wissenschaftlicher Erkenntnisse fortentwickelt.
9. Abgeordnete
Linda Heitmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kontakte (einschließlich Treffen,
Telefonate, schriftliche und elektronische
Kommunikation) fanden im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 
zum 19. Dezember 2025 zwischen dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung 
und Heimat (BMLEH) mit den
Interessenvertretungen Deutscher Zigarettenverband e. V. und 
Bundesverband der Tabakwirtschaft und
neuartiger Erzeugnisse (BVTE) statt, und mit welchem 
jeweils konkreten Anlass und Inhalt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi 
vom 29. Dezember 2025
Es fanden im genannten Zeitraum folgende Treffen bzw. Kontakte statt:
Bundesministerium der Finanzen Datum Anlass und Inhalt Verband
Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger 28.08.2025 Telefonat mit Jan Mücke (BVTE) 
zur Überarbeitung der
Tabaksteuerrichtlinie
DZV, 
BVTE
Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger 14.10.2025 Fachgespräch mit den Verbänden der 
Tabakindustrie (Vor-Ort-Termin im 
BMF) zur Überarbeitung der
Tabaksteuerrichtlinie
DZV, 
BVTE
Treffen bzw. Kontakte zwischen dem Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und den o. g. Verbänden fanden im
genannten Zeitraum nicht statt.
Treffen unterhalb der Staatssekretärsebene werden grundsätzlich nicht 
aufgeführt, da kein begründeter Ausnahmefall für die Mitteilung
vorliegt.
10. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Wie oft resultierten aus Hinweisen auf
Mindestlohnbetrug bzw. auf Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz, die bei der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit bzw. dem Zoll zwischen 2020 und 2025 
(extern) eingegangen sind, Arbeitgeberprüfungen 
(bitte Anzahl der Hinweise und Anzahl der daraus 
resultierenden Arbeitgeberprüfungen nach Jahren 
differenziert angeben), und wie oft wurden
Verstöße festgestellt (bitte Anzahl der eingeleiteten 
Ermittlungen und Anzahl der festgestellten
Verstöße ebenfalls nach Jahren differenziert
darstellen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi 
vom 29. Dezember 2025
Ab dem Zeitraum 2024 bis einschließlich 1. Halbjahr 2025 können die 
durchgeführten Arbeitgeberprüfungen und die Anzahl der eingeleiteten 
Ermittlungsverfahren der FKS der unter www.zoll.de/DE/Fachthemen/A
rbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Sta
tistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html
veröffentlichten Arbeitsstatistik der FKS entnommen werden.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass die lediglich aus Hinweisen
resultierenden Arbeitgeberprüfungen sowie die daraus resultierenden
Verstöße statistisch nicht separat erfasst werden.
11. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
In welchem Umfang wurden Steuergelder und – 
nach Kenntnis der Bundesregierung –
Spendenmittel nach der Katastrophe im Ahrtal 2021
eingesetzt, und welche Hilfen sind weiterhin abruf- 
und verfügbar?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 30. Dezember 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Umfang der
eingesetzten Spendenmittel nach der Katastrophe im Ahrtal 2021 vor.
Die Soforthilfen beim Ahrtal-Hochwasser wurden aus Steuermitteln
finanziert. Der Bundesanteil hierzu betrug rund 191,5 Mio. Euro.
Anträge auf Hilfen der geschädigten Antragsberechtigten aus dem
Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ können bis spätestens 30. Juni 2026 
gestellt werden.
Den Abschlussbericht zur Hochwasserkatastrophe finden Sie unter: 
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/202
2/abschlussbericht-hochwasserkatastrophe.pdf?__blob=publicationFile
&amp;v=1.
12. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwieweit ist die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) ab 2028 zu Kompromissen bei der 
Frage des Korrekturmechanismus für die
nationalen Beiträge (BNE-Eigenmittel) bereit, wenn sich 
durch die von der Bundesregierung ebenfalls
geforderte und im Kommissionsvorschlag geplante 
Modernisierung des MFR die Balance der
Rückflüsse zugunsten von Deutschland verschiebt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 23. Dezember 2025
Die von der Kommission vorgeschlagene und von der Bundesregierung 
unterstützte Modernisierung des MFR ist ein richtiger Schritt hin zu 
einem MFR, der sich mehr am europäischen Mehrwert orientiert.
Im Sinne einer fairen Lastenteilung hält die Bundesregierung daran fest, 
dass Beitragskorrekturen weiterhin angemessen und notwendig sind,
solange einzelne Nettozahler unverhältnismäßig belastet werden, weshalb 
sie unabdingbarer Bestandteil einer Einigung zum nächsten MFR ab 
2028 sein werden.
13. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche digitalpolitisch relevanten
Haushaltsposten, einschließlich teilweise digitaler Titel,
wurden im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 
vorgesehen (bitte nach Einzelplan auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 23. Dezember 2025
In der Übersicht in Tabelle 1 sind zusammengefasst die Ergebnisse
aufgeführt, die sich innerhalb der Frist im Rahmen einer Ressortabfrage
ermitteln ließen. Digitalprojekte und Ausgaben im Zusammenhang mit der 
Digitalpolitik werden vielfach nicht gesondert ausgewiesen. Daher kann 
die Vollständigkeit der Angaben nicht gewährleistet werden. In der
Betrachtung ist zudem zu berücksichtigen, dass alle Titel mit ihren vollen 
Soll-Ansätzen angegeben sind, auch wenn die Mittel nur teilweise für 
Maßnahmen mit digitalpolitischem Bezug verwendet werden.
Da Digitalprojekte und Ausgaben im Zusammenhang mit der
Digitalpolitik vielfach nicht gesondert ausgewiesen werden, haben nicht alle
Ressorts in der gesetzten Frist eine Meldung abgegeben, da dies zum Teil 
mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre. Diese 
Tabelle umfasst die von den Ressorts gemeldeten Daten.
Epl.* Kapitel/Titel Zweck Soll 2025 
(in T Euro)
04 0410 532 04 Grundsatzfragen der Transformations- und Digitalpolitik, Analyse, 
zukunftsfähiger Staat und Verwaltung
1.972
04 0410 532 06 Stärkung Datenkompetenz Bundeskanzleramt 1.666
04 0452 684 17 Digitalisierung 5.865
05 0512-511 11 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
48.111
05 0512 518 11 Miete und Pachten 2.600
05 0512 532 11 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 234.833
05 0512 812 12 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
60.469
05 0514 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 
(BfAA)
1.030
05 0514 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 
(BfAA)
474
05 0512 511 51 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung (Bereichsausnahme gemäß Artikel 115
Absatz 2 Satz 4 GG )
500
05 0512 532 51 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 
(Bereichsausnahme gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG )
31.200
05 0512 812 52 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 
(Bereichsausnahme gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG )
13.100
06 0602 532 10 Digitale Gesellschaft und Datenpolitik 3.880
06 0602 532 13 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 2.655
06 0602 532 14 Ausgaben für die Gemeinsame IT des Bundes, IT-Steuerung 
des Bundes
3.706
06 0602 685 10 Zuschüsse an die Anstalt öffentlichen Rechts Föderale 
IT-Kooperation
54.066
Epl.* Kapitel/Titel Zweck Soll 2025 
(in T Euro)
06 0602 686 11 Zuschuss für das Kompetenzzentrum öffentliche IT 3.000
06 0602 532 36 Bundesanteil für den laufenden Betrieb der
Behördenrufnummer 115
675
06 0602 812 32 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
175
06 0602 532 41 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 86.440
06 0602 812 42 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
44.819
06 0602 532 51 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 7.301
06 0602 685 51 Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden 
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für den Betrieb der 
Netze des Bundes
197.744
06 0602 812 52 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2.500
06 0602 894 51 Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden 
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für Investitionen zum 
Betrieb der Netze des Bundes
201.697
0602 544 02 Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und
Schlüsseltechnologien
18.620
06 0602 TGr. 02 Digitalfunk 535.368
06 0602 Tgr. 06 Programm Polizei 2020 (P20) – Polizei-IT-Fonds 21.620
06 0623 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 230.731
06 0624 511 01 Programm Polizei 2020 (P20) – Zentralstellenbudget 5.000
06 0624 518 01 Programm Polizei 2020 (P20) – Zentralstellenbudget 5.000
06 0624 532 01 Programm Polizei 2020 (P20) – Zentralstellenbudget 76.000
06 0624 532 03 Programm Polizei 2020 (P20) – Zentralstellenbudget 5.000
06 0624 812 02 Programm Polizei 2020 (P20) – Zentralstellenbudget 11.182
07 0710 686 01 Zuschuss an die Stiftung Datenschutz 1.126
07 0710 532 01 Datenlabor (Planung und Konzeption zur Identifikation und
Aufbereitung von Daten; Identifikation und Aufbereitung von Daten; 
Schulung von Mitarbeitenden; Test von KI-Anwendungen)
4.746
07 0710 532 03 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte
(Digitalisierungsinitiative für die Justiz)
50.000
07 0710 684 01 Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen 1.785
07 0712 532 04 Kosten für das Vorhalten von Datenbanken durch die juris GmbH 4.666
07 0712 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 9.193
07 0712 544 01 Forschung, Untersuchung und Ähnliches 1.150
09 0902 662 02 Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen 41.160
09 0901 686 23
(UT3)
Förderprogramm go-digital 9.000
09 0901 686 11 Förderprogramme Transformations-Netzwerke und
Transformations-Hubs
70.766
09 0901 683 11 Technologien und Innovationen für die Transformation der
Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie
54.756
09 0901 892 11 Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die
Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für 
transformationsrelevante Innovationen und regionale
Innovationscluster
227.506
09 0901 686 22
davon UT1 
davon UT2
Mittelstand-Digital
Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren IT-Sicherheit in 
der Wirtschaft
54.000
49.000
5.000
09 0901 686 24 Initiative Industrie 4.0 50.380
09 0901 892 23 IPCEI Cloud und Datenverarbeitung 174.150
Epl.* Kapitel/Titel Zweck Soll 2025 
(in T Euro)
09 0910 532 04 Modernisierung der Wirtschaftsstatistik, Aufbau und Betrieb eines 
Registers für Unternehmensbasisdaten (Basisregister)
16.353
09 0901 683 21 Entwicklung digitaler Technologien 74.831
09 0901 686 25 Investitionsförderung für KMU 18.892
09 0901 686 26 Souveräne Dateninfrastruktur und KI 39.760
09 0901 685 03
(UT2)
Digitale Souveränität 16.986
10 1005 686 61 Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und 
gesundheitlicher Verbraucherschutz
10.500
10 1005 686 62 Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und 
gesundheitlicher Verbraucherschutz
5.400
10 1005 686 63 Digitalisierung in ländlichen Räumen 24.468
10 1005 893 61 Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und 
gesundheitlicher Verbraucherschutz
2.500
10 1005 893 62 Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und 
gesundheitlicher Verbraucherschutz
600
10 1005 893 63 Digitalisierung in ländlichen Räumen 3.000
10 1012 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 920
11 1102 636 06 Digitale Rentenübersicht 7.300
11 1105 684 02 Inklusiver Digitalpakt für berufliche Bildung 500
11 1107 684 11 Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft 1.000
11 B 1112 
532 51
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 1.774
11 B 1112 
812 52
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
4.368
11 1112 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
3.964
11 1112 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 4.827
11 1112 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
3.723
11 B 1113 
532 51
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 80
11 B 1113 
812 52
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
350
11 1113 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
1.970
11 1113 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 2.375
11 1113 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
976
11 B 1114 
532 51
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 158
11 B 1114 
812 52
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
84
11 1114 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
1.680
11 1114 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 118
11 1114 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
145
11 1115 532 51 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 35
Epl.* Kapitel/Titel Zweck Soll 2025 
(in T Euro)
11 1115 812 52 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
155
11 1115 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
1.321
11 1115 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 269
11 1115 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
196
11 1116 511 11
(refinanziert)
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
1.616
11 1116 532 11
(refinanziert)
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 444
11 1116 812 12
(refinanziert)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
719
11 1116 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
4.009
11 1116 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 1.046
11 1116 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1.597
11 B 1116 
532 51
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 280
11 B 1116 
812 52
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
192
11 1117 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
75
15 1517 TGr. 04 Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung 14.184
15 1504 686 05 Projekte und Maßnahmen zur Erprobung von Anwendungen mit 
großen Datenmengen im Gesundheitswesen
16.550
15 1504 686 06 Experimentelle Pilotprojekte zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung, Reha und Pflege, begleitende Maßnahmen ePA
6.453
15 1504 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 794
15 1503 685 22 Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen an Einrichtungen auf 
dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesen
30.760
15 1503 686 22 Entwicklung, Bereitstellung und Erprobung von
bundeseinheitlichen digitalen Verfahren zum effektiven Infektionsschutz
7.060
15 1504 684 05 SuchtGPT
Gestaltung, Programmierung und Testung eines KI-basierten 
Chatbots für Suchtfragen (SuchtGPT)
242
15 1504 684 05 IndiSuKI – KI in der Suchprävention 32
15 1504 684 05 Entwicklung und Evaluation neuer digitaler
Präventionsmaßnahmen zum erleichterten Zugang zur Suchtberatung für
unterschiedliche Gruppen von Kokainkonsumierenden (KOKAIN:prevent)
107
15 1504 686 08 Förderung der digitalen Transformation: Digitalisierungsstrategie, 
digitale Versorgungsformen sowie Unterstützung der gematik 
GmbH beim Transformationsprozess in eine digitale
Gesundheitsagentur
700
16 1608 686 02 Corporate Digital Responsibility 525
16 1608 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1.352
16 1608 684 03 Information der Verbraucherinnen und Verbraucher 7.262
Epl.* Kapitel/Titel Zweck Soll 2025 
(in T Euro)
16 1608 684 05 Überregionale Maßnahmen im Interesse grenzüberschreitender 
und europäischer Angelegenheiten
1.040
16 1608 685 01 Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes 1.781
16 1612 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben 
(ohne IT)
61
16 1601 68602 Förderung der künstlichen Intelligenz 18.104
16 1601 68603 Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den
Umweltschutz
0
16 1601 68604 Förderung digitaler Anwendungen zur Steigerung der
Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen
0
16 1608 68602 Digital Corporate Responsibility 525
16 1612 51101 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
2.259
16 1612 51121 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung (Bereichsausnahme)
436
16 1612 51801 Mieten und Pachten 1.543
16 1612 53201 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 4.478
16 1612 53221 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 
(Bereichsausnahme)
1.000
16 1612 81202 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich der Informationstechnik
3.025
16 1613 51101 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
2.658
16 1613 51801 Mieten und Pachten 1.945
16 1613 51831 Mieten und Pachten (Bereichsausnahme) 111
16 1613 53201 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 5.514
16 1613 81202 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich der Informationstechnik
4.223
16 1614 51801 Mieten und Pachten 2.452
16 1614 51101 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
1.740
16 1614 51121 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung (Bereichsausnahme)
652
16 1614 53201 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 1.240
16 1614 53221 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 
(Bereichsausnahme)
1.760
16 1614 81202 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich der Informationstechnik
1.120
16 1615 51801 Mieten und Pachten 1.754
16 1615 51101 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
981
16 1615 51141 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
308
16 1615 53201 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 2.130
16 1615 3241 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 
(Bereichsausnahme)
570
Epl.* Kapitel/Titel Zweck Soll 2025 
(in T Euro)
16 1615 81202 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich der Informationstechnik
2.000
16 1616 51101 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung
1.707
16 1616 51131 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- 
und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, 
Software, Wartung (Bereichsausnahme)
416
16 161 51801 Mieten und Pachten 339
16 1616 51831 Mieten und Pachten (Bereichsausnahme) 115
16 1616 53201 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 1.437
16 1616 53231 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 
(Bereichsausnahme)
319
16 1616 81202 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich der Informationstechnik
1.993
16 1616 81232 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich der Informationstechnik 
(Bereichsausnahme)
1.517
17 1703 684 26 Institutionelle Förderung Digitales Deutsches Frauenarchiv (DDF) 
2025
2.203
17 1703 684 25 Zweckbestimmung Titel: Zuschüsse und Leistungen für laufende 
Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame 
und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie 
des demografischen Wandels. 
Davon digitalpolitisch relevante Maßnahmen:
Digitaler Engel Plus
DigitalPakt Alter
Förderung der Geschäftsstelle ISS zur fachlichen Begleitung des 
Fachbeirats „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ 
Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“
2.022
17 1703 684 21 Zweckbestimmung Titel: Zuschüsse und Leistungen für laufende 
Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik. 
Davon u. a. digitalpolitisch relevante Maßnahmen:
Innovationsbüro Digitales Leben
Civic Data Lab
Zentrales Familienportal
10.080
17 1710 684 07 Zuschüsse an zentrale Organisationen und für zentrale 
Maßnahmen im Bereich der Wohlfahrtspflege
(Förderprogramm „Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege durch 
Digitalisierung“)
2.634
25 2501 532 04 Anteilige Finanzierung Bund am Standard Xbau und XPlanung 90
25 2501 544 82 Unterstützung der Wertschöpfungskette bei der Einführung von 
Building Information Modeling (BIM)
3.920
30 3002 685 45 Digitaler Wandel in der Bildung 47.214
30 3002 685 46 Digitaler Bildungsraum, Bildungsplattform und INVITE 62.904
30 3002 882 01 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in 
die digitale Infrastruktur für Schulen
1.616.878
30 3003 685 18 Digitalisierung im Hochschul- und Wissenschaftssystem 50.910
30 3003 685 19 Nationale Forschungsdateninfrastruktur 81.900
30 3004 541 01 Analysen, Planung und Datenerhebung für Grundsatzfragen in 
Bildung und Forschung und im Digitalen Wandel
71.273
30 3004 683 20 Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit 263.950
30 3004 683 21 Innovative Softwaresysteme; Künstliche Intelligenz 130.400
30 3004 894 21 IT-Infrastruktur im Bereich Künstliche Intelligenz 5.500
Epl.* Kapitel/Titel Zweck Soll 2025 
(in T Euro)
30 3004 683 23 Elektroniksysteme 110.116
30 3004 894 23 Mikroelektronik und Supercomputing – Investitionen 137.400
30 3004 683 25 Quantensysteme – Quantentechnologien, Photonik 235.400
30 3004 685 31 eHealth, Data Science und Bioethik 111.547
30 3004 685 91 KI-Kompetenzzentren – Betrieb 50.000
60 6002 532 05 Verstärkung von Ausgaben zur Fortführung der Datenlabore 13.000
KTF 6092 686 13 Programme und Maßnahmen der Energiewende in den
Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und 
Energieinfrastruktur
121.900
KTF 6092 686 34 Einzelzuwendung für das Vorhaben „Digitale Integration von 
Wärmepumpen in das Energiemanagementsystem von Gebäuden“ 
(DigiWEMS)
363
KTF 6092 892 10 Mikroelektronik für die Digitalisierung 2.900.000
KTF 6092 68631 Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz 579.024
KTF 6092 89208 Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftstrategie 1.500
SVIK 6093 892 51 Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI 0 
(neu, nur 
VEn)
SVIK 6093 532 64 Digitalisierung der Verwaltung: Europäisches Identitätsökosystem/
EUDI Wallet
131.000
SVIK 6093 532 65 Digitalisierung der Verwaltung: Bürgerkonto/Infrastruktur 243.000
SVIK 6093 532 66 Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der
Registerlandschaft
263.000
SVIK 6093 532 67 Digitalisierung der Verwaltung: Transformation/Dienstleistungen 
im Bereich der Informationstechnik
45.000
SVIK 6093 532 68 Verwaltungsdigitalisierung 64.598
SVIK 6093 892 61 Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der
wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen
366.791
SVIK 6093 894 61 Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus 2.928.604
SVIK 6093 532 61 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 230
SVIK 6093 685 51 Investitionen in die Hightech-Agenda Strategischer Ausbau 
der Forschungs-Ökosystem
398.029
SVIK 6093 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von
Infrastrukturen
72.000
* Die Epl.- und Titelzuordnungen beziehen sich ausschließlich auf den Haushalt 2025. Verschiedene Titel sind durch den neuen
Ressortzuschnitt und die Schaffung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität im Jahr 2026 an anderen Stellen des
Bundeshaushalts verortet.
14. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Wie viele Schwerpunktbereichsprüfungen wurden 
nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich 
der Kurier-, Express-, und Paketdienste jeweils im 
Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 durch die 
Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführt (bitte 
für die jeweiligen Zeiträume jeweils angeben, in 
wie vielen Unternehmen der Größenklassen 1 bis 
9 tätige Personen, 10 bis 49 tätige Personen, 50 
bis 249 tätige Personen, über 249 tätige Personen 
dabei insgesamt Prüfungen durchgeführt wurden; 
bitte dabei für die jeweiligen Zeiträume auch den 
Anteil an den geprüften Unternehmen ausweisen, 
bei denen keine Ordnungswidrigkeitenverfahren 
oder Strafverfahren eingeleitet wurden bzw.
entsprechende Verdachtsfälle festgestellt wurden), 
und wie viele Strafverfahren und
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden infolge dieser
Prüfungen jeweils im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 
2025 eingeleitet (bitte inklusive der Fälle
ausweisen, die vor Ort als verdächtig eingestuft, aber 
nicht vor Ort geklärt werden konnten; bitte dabei 
auch jeweils die Anzahl der drei häufigsten
Straftatbestände und der drei häufigsten
Ordnungswidrigkeitentatbestände, wegen deren jeweils
Verfahren eröffnet wurden, angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi 
vom 29. Dezember 2025
Die Betriebe im Bereich der Kurier-, Express- und Paketbranche werden 
in der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nicht 
gesondert, sondern immer nur als Teil der Speditions-, Transport-,
Logistikbranche (STL) erfasst.
Für den Zeitraum 2024 bis einschließlich erstes Halbjahr 2025 können 
die durch die FKS erfassten Prüfungen, Ordnungswidrigkeitenverfahren 
und Strafverfahren branchenbezogen unter: www.zoll.de/DE/Fachtheme
n/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigun
g/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html der 
veröffentlichten Arbeitsstatistik der FKS entnommen werden.
In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Betriebsgröße des einzelnen
geprüften Unternehmens statistisch nicht erfasst.
15. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, 
dass in ihrer Antwort auf meine Schriftliche 
Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/3236
ausgeführt wird, es erfolgten „keine Direktzahlungen 
aus dem Bundeshaushalt an die ukrainische
Regierung“, während in der Übersicht der
Bundesregierung zu den bilateralen
Unterstützungsleistungen für die Ukraine vom 31. März 2025
zugleich finanzielle Hilfen des Bundesministeriums 
der Finanzen in Höhe von insgesamt 7,88 Mrd. 
Euro, darunter auch Leistungen zur Sicherstellung 
der staatlichen Handlungsfähigkeit der Ukraine, 
unter anderem in Form von Zuschüssen zu einem 
vom Internationalen Währungsfonds verwalteten 
Ukraine-Konto, ausgewiesen werden, und nach 
welchen Kriterien unterscheidet die
Bundesregierung zwischen Direktzahlungen und sonstigen
finanziellen Unterstützungsleistungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 30. Dezember 2025
Zu den finanziellen Hilfen zur Unterstützung der Ukraine im Bereich 
des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zählt ein Zuschuss zu 
einem vom Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Ukraine
verwalteten Konto, dem „Administered Account for Ukraine“ (AA). Die 
dort von Gebern eingezahlten Mittel werden vom IWF in
Sonderziehungsrechte (SZR) konvertiert und anschließend dem SZR-Konto der 
Ukraine gutgeschrieben. Zuschüsse an den AA stellen daher keine
Direktzahlungen dar.
Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf 
Ihre Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 und
erneut auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 
des Abgeordneten Stefan Keuter auf Bundestagsdrucksache 21/3236.
16. Abgeordneter
Dr.  Sebastian 
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe hält die Bundesregierung jeweils 
Beteiligungen an der Deutschen Telekom AG, der 
Deutschen Post AG, der Hensoldt AG und der 
AIRBUS SE, und in welcher Höhe erhält der 
Bund Dividenden von diesen Unternehmen (bitte 
aufgeschlüsselt nach Unternehmen und in den 
Jahresscheiben für 2024, 2025, 2026 [Prognose] 
darstellen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 30. Dezember 2025
Eine Übersicht zu sämtlichen unmittelbaren Bundesbeteiligungen und 
der jeweiligen Anteile des Bundes am Nennkapital sowie den
wesentlichen mittelbaren Beteiligungen ist in den Beteiligungsberichten des 
Bundes öffentlich einsehbar. Der Beteiligungsbericht des Bundes wird 
jährlich veröffentlicht und ist öffentlich zugänglich. Der aktuelle
Beteiligungsbericht des Bundes 2024 (Stichtag: 31. Dezember 2023) ist unter 
folgendem Link abrufbar: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/T
hemen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Bete
iligungspolitik/Beteiligungsberichte/beteiligungsberichte.html.
Der Anteil des Bundes an der Deutschen Post AG beträgt aktuell 
17,7 Prozent. Der Bundesanteil an der Deutschen Telekom AG beträgt 
aktuell 28,3 Prozent.
Im Jahr 2024 hat der Bund von der Deutschen Post AG 
317.461.000 Euro, von der Deutschen Telekom AG 1.169.461.000 Euro, 
von der HENSOLDT AG 11.596.000 Euro und von der Airbus SE 
202.342.000 Euro Dividende erhalten.
Im Jahr 2025 hat der Bund von der Deutschen Post AG 
317.461.000 Euro, von der Deutschen Telekom AG 1.247.742.000 Euro, 
von der HENSOLDT AG 14.495.000 Euro und von der Airbus SE 
184.276.000 Euro an Dividenden erhalten.
Die Dividende wird von der Hauptversammlung des jeweiligen
Unternehmens nach Abschluss eines Jahres festgestellt bzw. beschlossen. Die 
Bundesregierung gibt hierzu keine Prognosen für künftige Jahre ab.
Informationen zur durch das jeweilige Unternehmen verfolgten sog.
„Dividendenpolitik“ sind in der Regel auf der jeweiligen Internetseite im
Bereich „Investor Relations“ öffentlich einsehbar.
17. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die derzeit noch verfügbaren Mittel im 
Fonds „Aufbauhilfe 2021“ (vgl. www.bundesta
g.de/dokumente/textarchiv/2021/kw36-de-aufbau
hilfe-857520), und inwiefern prüft die
Bundesregierung, diese Mittel für präventive
Maßnahmen im Bereich des Elementarschadenschutzes, 
einschließlich der Erstellung von
Präventionsplänen, zu verwenden, wie z. B. analog zum
französischen Barnier-Fonds (vgl. www.cec-zev.eu/de/t
hemen/finanzen-und-versicherung/die-franzoesisc
he-elementarschadenversicherung/studie-element
arschadensversicherung/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 30. Dezember 2025
Der Bund stellt dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ Mittel in 
Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit Stand 30. November 
2025 sind aus dem Sondervermögen insgesamt rund 5,7 Mrd. Euro
abgeflossen, davon rund 0,89 Mrd. Euro für die Bundesinfrastruktur (wie 
z. B. Schienennetz) und rund 4,8 Mrd. Euro für die Infrastruktur in den 
vom Hochwasser betroffenen Ländern.
Die Mittel aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ dienen gemäß 
Aufbauhilfegesetz 2021 der Leistung von Hilfen zur Beseitigung der 
durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 entstandenen 
Schäden sowie zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. Weil die 
betroffenen Gebiete auch in Zukunft ein erhöhtes Hochwasserrisiko
haben können, ist in § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 der Aufbauhilfeverordnung
2021 festgelegt, dass beim Wiederaufbau berücksichtigt werden soll, 
künftige Schäden zu vermeiden.
Beim Hochwasserschutz als Teil des Katastrophenschutzes handelt es 
sich um eine Angelegenheit der Länder. Eine Erweiterung der
Verwendungsmöglichkeiten des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und
damit eine Ausweitung des gesetzlichen Zwecks ist nicht vorgesehen.
Ausgangspunkt und Grundlage für das Sondervermögen ist die
Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021. Die Mittelausstattung des Sondervermögens 
orientiert sich an den von den Ländern gemeldeten Schadenssummen. 
Eine Erweiterung des Zwecks würde zudem über den Regelungsanlass 
hinausgehen und gleichzeitig bestimmte Länder bei
Hochwasserschutzmaßnahmen privilegieren.
Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ finanziell an 
Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Um darüber hinaus vordringliche 
Investitionsmaßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes verstärkt 
zu unterstützen, werden den Ländern zusätzliche Finanzmittel über den 
GAK-Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes“ zur Umsetzung von Maßnahmen des Nationalen
Hochwasserschutzprogrammes bereitgestellt.
18. Abgeordnete
Sandra Stein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, wie im
Jahresgutachten des Sachverständigenrats empfohlen
(Sachverständigenrat Wirtschaft: Jahresgutachten 
2025/26), die Einführung eines Monitoring-
Gremiums und eines Projektregisters über die
Ausgaben aus dem Sondervermögen für Infrastruktur 
und Klimaschutz, und wenn nein, wie möchte sie 
dann die Ausgaben überprüfen und Transparenz 
darüber herstellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde 
vom 30. Dezember 2025
Die Bundesregierung plant ein Monitoring des Sondervermögens für 
Infrastruktur und Klimaneutralität. Das Monitoring wird im Sinne einer 
ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung geeignete Ziele und
Indikatoren abbilden und u. a. über die Entwicklung der Mittelabflüsse, 
den Umsetzungsstand der Modernisierungsvorhaben, die aktuelle
Entwicklung der Sanierungslücke und weitere relevante Entwicklungen im 
Kapitel 6093 informieren.
Zudem wurde ein Investitions- und Innovationsbeirat beim
Bundesministerium der Finanzen einberufen, der bei der Umsetzung und beim 
Monitoring der Investitionen berät.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
19. Abgeordneter
Dr.  Dietmar 
Bartsch
(Die Linke)
Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zum Stichtag aus Deutschland 
abgeschoben worden (darunter Kinder und 
Jugendliche), und wie viele Abschiebungen sind 
gescheitert (bitte absolut und prozentual für die 
Jahre 2023, 2024 und für 2025 bis zum Stichtag 
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 29. Dezember 2025
Die erfragten Daten sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt. 
Der Bundesregierung liegen nur Daten bis zum 30. November 2025 vor.
Abschiebungen
 2023 2024 2025
(Jan.–Nov.)
Gesamt 16.430 20.084 21.311
davon Kinder (bis 13 Jahre)  2.389  3.118  2.836
davon Jugendliche 
(14 bis 17 Jahre)
   474    569    593
Die Rückführung minderjähriger Kinder und Jugendlicher erfolgt
üblicherweise zusammen mit den Sorgeberechtigten.
Gescheiterte Abschiebungen
Jahr gescheitert Prozentanteil 
an allen Abschiebungen
2023 31.330 65,6 %
2024 33.717 62,7 %
2025 (Jan.–Nov.) 32.074 60,1 %
20. Abgeordneter
Dr.  Dietmar 
Bartsch
(Die Linke)
Wie viele Bundespolizisten und Mitarbeiter der 
Deutschen Bahn AG (inklusive externer
Dienstleister) wurden im Jahr 2025 bis zum Stichtag 
nach Kenntnis der Bundesregierung im Dienst 
Opfer einer Straftat (bitte nach den drei
häufigsten Straftaten aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 23. Dezember 2025
Die Anzahl von Bundespolizisten und Mitarbeitern der Deutschen Bahn 
AG, die Opfer einer Straftat geworden sind, ist in der nachfolgenden 
Übersicht dargestellt. Datengrundlage ist die Polizeiliche
Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei. Da in der Erfassung keine weitere
Klassifizierung der Tatzeit erfolgt, können auch Fälle außerhalb des Dienstes
sowie auf dem Weg zum/vom Dienst enthalten sein. Bei Straftaten zum 
Nachteil von Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG erfolgt keine weitere 
Unterteilung der Geschädigtengruppe. Insofern ist eine Differenzierung
im Sinne der Fragestellung („inkl. externer Dienstleister“) nicht
möglich. Bei der Anzahl der genannten Straftaten ist aufgrund möglicher 
Mehrfachnennungen eine Überzählung im Verhältnis zur Anzahl der
Geschädigten gegeben.
Zeitraum: Januar bis Oktober 2025
Anzahl von geschädigten PVB BPOL:  9.329
davon:
Widerstand (§ 113 StGB)     7.529
Tätlicher Angriff (§ 114 StGB)     2.981
Bedrohung (§ 241 StGB)     1.796
 
Anzahl von geschädigten Mitarbeitern der DB AG: 2.987
davon:
Körperverletzung (§ 223 StGB)                  1.231
Bedrohung (§ 241 StGB)                       1.148
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)          324
Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch
zukünftig geringfügig ändern.
21. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen Aufgaben ist die
Koordinierungsstelle Umweltkriminalität (KoSt UMK) im Referat 
SO 31 des Bundeskriminalamtes allgemein
betraut, und wie viele Personen arbeiten in dieser 
Koordinierungsstelle?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 29. Dezember 2025
Die allgemeinen Aufgaben der „Polizeilichen Ansprech- und
Koordinierungsstelle Umweltkriminalität (KoSt UMK)“ ergeben sich aus den
gesetzlichen Aufgaben des Bundeskriminalamtes (BKA) insbesondere 
nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die 
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen 
Angelegenheiten (BKAG).
Die KoSt UMK betrachtet und analysiert in diesem Rahmen sämtliche 
Teilphänomene und unterschiedlichen Erscheinungsformen von
Umweltkriminalität mit Deutschlandbezug.
Vor dem Hintergrund der beim Vollzug des Umweltrechts betroffenen 
zahlreichen Ressorts wird in Deutschland seit langem ein
ressortübergreifender Bekämpfungsansatz praktiziert. Er findet seinen Ausdruck 
insbesondere im anlassbezogenen Informationsaustausch zwischen 
Strafverfolgungs- und Überwachungsbehörden sowie in gemeinsamen 
Koordinationsmaßnahmen und Lageeinschätzungen.
Zu Fragen des Personaleinsatzes können aus kriminaltaktischen
Gründen keine Auskünfte erteilt werden.
22. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Gab es im Zusammenhang mit der oder im
Anschluss an die Entscheidung der US-Regierung, 
die sogenannte Antifa-Ost auf die US-Terrorliste 
zu setzen (www.tagesschau.de/ausland/amerika/u
sa-trump-ost-antifa-terror-100.html),
diesbezüglichen Austausch zwischen deutschen und US-
Behörden oder zwischen deutschen Behörden 
und Behörden anderer EU-Staaten, und wenn ja, 
welche näheren Angaben kann die
Bundesregierung dazu machen (etwa: welche Behörden waren 
daran beteiligt, Zeitpunkt und konkreter
Gegenstand des Austauschs, gab es konkrete
Rechtshilfeersuchen usw.), und hatte die Entscheidung der 
US-Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang praktische Auswirkungen auf
inneroder zwischenstaatliche Vorgänge, und wenn ja, 
welche (bitte möglichst konkret ausführen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 29. Dezember 2025
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche 
Frage 34 des Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß auf
Bundestagsdrucksache 21/2979. Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass 
praktische Auswirkungen im Sinne verbindlicher Konsequenzen durch 
die von den Fragestellern genannte Einstufung – beispielsweise für die 
Bewertung des „Netzwerks Antifa-Ost“ durch die deutschen
Sicherheitsbehörden – derzeit nicht bestehen.
23. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bei wie vielen Afghaninnen und Afghanen mit 
deutscher Aufnahmezusage wurden seit Mai 2025 
bis zum jetzigen Zeitpunkt Sicherheitsinterviews 
durchgeführt, und bei wie vielen Personen sind 
die Sicherheitsinterviews noch ausstehend (bitte 
nach den einzelnen Aufnahmeprogrammen
auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 23. Dezember 2025
Seit 15. September 2025 haben insgesamt 349 Anhörungen zum
Ausschluss von Sicherheitsbedenken (sog. Sicherheitsinterviews)
stattgefunden (Stand: 16. Dezember 2025). Hinsichtlich des Zeitraums zwischen 
1. Mai 2025 und 15. September 2025 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 29 der Abgeordneten Schahina 
Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/1482 verwiesen.
Darüberhinausgehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht 
vor.
In den vergangenen Wochen erfolgte unter erheblichem Personaleinsatz 
der deutschen Behörden in Islamabad die Durchführung der noch
ausstehenden Verfahrensschritte für Personen in Pakistan aus dem
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und dem Ortskräfteverfahren. Bis
auf wenige Einzelfälle sind die persönlichen Anhörungen zum
Ausschluss von Sicherheitsbedenken für diese Fälle, die sich aktuell im
Ausreiseverfahren befanden, abgeschlossen. Vor dem Hintergrund laufender 
verwaltungsgerichtlicher Verfahren und der Tatsache, dass auch
vereinzelt Personen nach einer Abschiebung nach Afghanistan in das
Ausreisverfahren nach Pakistan zurückkehren, ist eine Prognose hinsichtlich der 
Anzahl künftiger Sicherheitsinterviews nicht möglich.
24. Abgeordneter
Dr.  Ingo Hahn
(AfD)
Wie viele Drittstaatsangehörige (ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit und ohne Staatsangehörigkeit 
eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz) hielten 
sich jeweils zum 31. Dezember 2015 und zum 
31. Dezember 2024 in Deutschland auf, und wie 
viele Zuzüge sowie Fortzüge von
Drittstaatsangehörigen gab es kumuliert im Zeitraum 2015 bis 
2024 (bitte die Bestände 2015 und 2024
tabellarisch nach Aufenthaltsgruppen aufschlüsseln: 
Asylbewerber im laufenden Verfahren,
anerkannte Schutzberechtigte/Flüchtlingsschutz,
subsidiärer Schutz, Duldung, Erwerbsmigration inklusive 
Blaue Karte/Fachkräfte, Bildung,
Familiennachzug, sonstige; zusätzlich eine gesonderte Position 
„ohne gültigen Aufenthaltstitel (Schätzung),
sofern vorhanden“ angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 29. Dezember 2025
Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des 
Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die
Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. 
Die erfragten Daten zu aufhältigen Drittstaatsangehörigen zu den
gewünschten Stichtagen 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2024
können der Ausländerstatistik auf den öffentlich-zugänglichen Webseiten 
des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellscha
ft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/) sowie dessen Online-
Datenbank GENESIS entnommen werden. Daten zu beiden Stichtagen 
können der Datenbank hierbei auch in den gewünschten
Differenzierungen nach Aufenthaltsstatus bzw. -titeln und Staatsangehörigkeit
(Statistik-Code: 12521-0008) als auch nach Schutzstatus und
Staatsangehörigkeit (Statistik-Code: 12531-0008) entnommen werden.
Die erfragten Daten zu Zu- und Fortzügen können der
Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes auf dessen Webseiten (www.destati
s.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/_in
halt.html) sowie ihrer Online-Datenbank GENESIS entnommen werden. 
Hierbei ist auch eine Filterung nach Staatsangehörigkeiten möglich (u. a. 
Statistik-Code: 12711-0007).
25. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Welchen Aufenthaltstitel besitzen nach Kenntnis 
der Bundesregierung die beiden afghanischen 
Jugendlichen, die am 24. Oktober 2025 aus der 
Einrichtung Friedensdorf Oberhausen
verschwunden sind, und welche Aufenthaltstitel sind für die 
Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt in 
die Einrichtung „Friedensdorf Oberhausen“ und 
etwaige ähnliche Einrichtungen üblicherweise 
vorgesehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 23. Dezember 2025
Die Bundesregierung äußert sich aus Datenschutzgründen nicht zu
Einzelfällen.
Es ist vorgesehen, dass in derartigen Fällen für die Kinder Visa zur
medizinischen Behandlung in Deutschland beantragt werden, § 7 Absatz 1 
Satz 3 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die 
Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG).
26. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Wie vielen als afghanische Ortskräfte oder als 
deren Familienangehörige eingestuften Personen 
hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem 
30. April 2025 eine Aufnahmezusage erteilt, und 
bei wie vielen ist tatsächlich eine Aufnahme
erfolgt (bitte nach Ortskräften,
Familienangehörigen, Aufnahmezusagen und tatsächlichen
Aufnahmen aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 23. Dezember 2025
Im erfragten Zeitraum wurden keine neuen Aufnahmeerklärungen im 
Rahmen des Ortskräfteverfahrens erteilt. Eine Ortskraft und ihre fünf 
Familienmitglieder sind seit dem 30. April 2025 nach Deutschland
eingereist.
27. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Informationen über
einzelne Einwohnerinnen und Einwohner der
Bundesrepublik Deutschland an ungarische Behörden 
weitergegeben, die vermeintlich oder potenziell 
eine Ausreise aus dem Bundesgebiet für
Versammlungen in Ungarn im Kontext des laufenden 
Strafprozesses gegen Maja T. planen, und wenn 
ja, welcher Art, und wie wurden diese
Informationen erhoben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 29. Dezember 2025
Eine Datenübermittlung im Sinne der Fragestellung hat nicht
stattgefunden.
28. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Über welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich 
des geplanten Bund-Länder-Aktionsplans
Islamismusbekämpfung wurde beim ersten Treffen des 
Beratergremiums Islamismusprävention und
Islamismusbekämpfung am 15. Dezember 2025
gesprochen, und wann soll dieser Aktionsplan genau 
veröffentlicht werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 22. Dezember 2025
In der konstituierenden Sitzung des Beraterkreises
Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung stand ein erstes Kennenlernen der
Beteiligten und ein Austausch über wechselseitige Erwartungen und Ziele 
für den Beraterkreis und das Bundesministerium des Innern im
Mittelpunkt. Zudem wurden erste organisatorische Absprachen getroffen und 
das Vorgehen für die nächsten Wochen besprochen. Das
Beratungsgremium wird einen breiten Fokus auf die Thematik
Islamismusbekämpfung und Prävention einnehmen, was sich im Entwurf des Bund-Länder-
Aktionsplans niederschlagen wird. Dieser wird aktuell bis Ende des
Jahres 2026 erwartet.
29. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Planungen verfolgt das
Bundesministerium des Innern hinsichtlich der
Einrichtung eines sogenannten
„Migrationsbotschafters“, insbesondere im Hinblick auf
Aufgabenprofil, organisatorische Einbindung, personelle
Ausstattung und den geplanten Aufbau eines neuen 
Mitarbeiterstabs (www.faz.net/aktuell/politik/inla
nd/aus-dem-beauftragten-wird-ein-botschafter-fue
r-migration-110802617.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 23. Dezember 2025
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass über die Einrichtung der 
Position eines Botschafters für Migrationszusammenarbeit noch nicht 
abschließend entschieden ist. Vor diesem Hintergrund können zum
jetzigen Zeitpunkt keine Antworten im Sinne der Fragestellung gegeben 
werden.
30. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Welchen Stand hat das Projekt „Mobiles
Betreuungsmodul MBM Labor 5.000“ zum Jahresende 
2025 erreicht, und bis zu welchem Datum will die 
Bundesregierung die geplante Beschaffung von 
insgesamt zehn MBM Labor 5.000 realisiert
haben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 29. Dezember 2025
Die „Mobile Betreuungsreserve des Bundes für den Zivilschutz“ ist eine 
Material- und Ausstattungsreserve für den Bereich Betreuung im
Zivilschutz. Sie soll im Spannungs- und Verteidigungsfall die
lebenswichtigen Grundbedürfnisse der von Kriegseinwirkungen betroffenen
Menschen nach Obdach, Wärme, Wasser und Verpflegung sicherstellen. 
Material und Geräte werden vorgehalten, um die gleichzeitige
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von mehreren tausend Menschen 
zu gewährleisten. Zum Jahresende 2025 befindet sich das Projekt
weiterhin in der Beschaffungs- und Umsetzungsphase. Aktuell sind zwei
Mobile Betreuungsmodule (MBM 5.000) in Beschaffung: Ein erstes
Betreuungsmodul wird federführend im Rahmen des Pilotprojekts „Labor
Betreuung 5.000“ durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in
Zusammenarbeit mit den weiteren anerkannten Hilfsorganisationen umgesetzt und 
erprobt, ein zweites Betreuungsmodul wird durch den Arbeiter-
Samariter-Bund (ASB) beschafft.
Ursprünglich war in dem durch das DRK federführend durchgeführten 
Pilotprojekt eine Projektlaufzeit bis Ende 2024 vorgesehen.
Zwischenzeitlich wurde die Laufzeit bis Ende 2026 verlängert, da bedingt durch 
die Marktsituation und die damit einhergehenden längeren Lieferzeiten 
die Beschaffung sämtlichen Materials nicht rechtzeitig zum geplanten 
Projektende sichergestellt werden konnte. Auch für die Beschaffung des 
zweiten MBM 5.000 wurde die Projektlaufzeit bis Ende 2026 verlängert. 
Der Fokus des Bundes liegt jetzt insbesondere darauf, diese ersten zwei 
Module auszufinanzieren und zügig deren Einsatzbereitschaft
herzustellen. Weitergehende Planungen werden von den Erfahrungen aus dem 
laufenden Projekt sowie von den verfügbaren haushalterischen und 
marktseitigen Rahmenbedingungen abhängen.
31. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Inwiefern waren an der Vereitlung des
potenziellen Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt in 
Bayern (vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/ding
olfing-festnahmen-wegen-anschlagsplan-auf-weih
nachtsmarkt,V5IO7B8) nach Kenntnis der
Bundesregierung ausländische Dienste – gemäß ersten 
Meldungen mit den entscheidenden Hinweisen, 
was im weiteren Verlauf von der
Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde (vgl. www.tich
yseinblick.de/daili-es-sentials/weihnachtsmarkt-b
ayern-anschlagsplan-festnahmen/?) – beteiligt, 
und inwiefern gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung nach derzeitigem Erkenntnisstand
Verbindungen der Tatverdächtigen zu ausländischen 
Terrororganisationen, wie beispielsweise dem IS?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 30. Dezember 2025
Die strafrechtlichen Ermittlungen zu den Festnahmen vom 12.
Dezember 2025 sind Gegenstand laufender Ermittlungen im
Verantwortungsbereich des Freistaates Bayern. Zu Verfahren, die in Zuständigkeit der 
Länder geführt werden, nimmt die Bundesregierung schon aufgrund der 
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht Stellung.
32. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Inwiefern ist der Bundesregierung die
Einschätzung der EU-Asylagentur (EUAA) zur
Sicherheitslage in Syrien bekannt, wonach Gegner des 
früheren Machthabers Baschar al-Assad keine 
Verfolgung mehr zu befürchten hätten, Deserteure 
und Wehrdienstverweigerer des Assad-Regimes 
nicht länger dem Risiko von Verfolgung
ausgesetzt seien und in Damaskus keine ernsthafte
Gefährdung mehr erkennbar sei, die syrische
Hauptstadt folglich als innerstaatliche (Flucht-)
Alternative dienen könne (vgl. https://orf.at/stories/341
3621/), und inwiefern wird diese
Lageeinschätzung Auswirkungen auf zukünftige
Widerrufsverfahren syrischer Staatsbürger gemäß § 73 des 
Asylgesetzes haben (bitte in diesem
Zusammenhang auch angeben, inwiefern die
Bundesregierung die Lageeinschätzung der EUAA teilt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 22. Dezember 2025
Der Bundesregierung ist die Einschätzung der Asylagentur der EU 
(EUAA) bekannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
(BAMF) ist an der Erstellung dieser Dokumentationen beteiligt. Dessen 
ungeachtet hat das BAMF im Anerkennungsverfahren stets anhand der 
konkreten Umstände im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob die
rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl 
gemäß Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes, die Zuerkennung der 
Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG), 
die Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 Absatz 1 AsylG oder 
die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Absatz 5 oder 7 
AufenthG vorliegen. Im Widerrufsverfahren prüft das BAMF, ob die 
Umstände, die zur Anerkennung als Asylberechtigte/r, zur Zuerkennung 
der Flüchtlingseigenschaft, zur Gewährung subsidiären Schutzes oder 
zur Feststellung eines Abschiebungsverbots geführt haben, weggefallen 
sind und der im Anerkennungsverfahren gewährte Schutz zu widerrufen 
oder zurückzunehmen ist. Hierfür wertet das BAMF eine Reihe von 
Quellen und Dokumentationen aus, zu der auch die Country Guidance 
der EUAA zählen. Die Erkenntnisse der Country Guidance fließen in die 
Lagebewertung der Bundesregierung ein.
33. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Welche politisch motivierten Straftaten wurden 
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang über 
den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen 
Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) 
vom 27. bis 30. November 2025 mit einem Tatort 
innerhalb der Stadt Gießen erfasst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 30. Dezember 2025
Ermittlungen zur Aufhellung politisch motivierter Straftaten werden in 
der Regel durch Staatsschutzdienststellen in der Fläche
(Polizeipräsidien, Kreispolizeibehörden etc.) durchgeführt. Von dort erfolgen
Meldungen zu jeder politisch motivierten Straftat an das jeweilige
Landeskriminalamt.
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch 
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte 
Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei
erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 
stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt.
Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden 
politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“
zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und
Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, 
-sonstige Zuordnung-) abgebildet.
Entsprechende Meldungen erfolgen nicht unmittelbar nach Tatbegehung, 
sondern nach Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen (ggf.
zeitversetzt).
Aufgrund der Nähe zwischen Tatzeit und Abfragedatum wird das
Tatgeschehen von Ende November in Gießen in der Fallzahlenanwendung des 
BKA derzeit noch nicht umfassend abgebildet. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass die Nachbereitung und Meldung möglicher Straftaten bei 
polizeilichen Großlagen erfahrungsgemäß bereits aufgrund der schieren 
Größe der Veranstaltung einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Hinblick 
auf die Klassifizierung als Politisch motivierte Kriminalität liegt dies 
auch daran, dass in der Regel zunächst zwar die strafbare Handlung als 
solche angezeigt und Ermittlungen zur Prüfung des Tatverdachts
aufgenommen werden, jedoch erst in einem zweiten Schritt die Bewertung
erfolgt, ob Anzeichen für eine politische Motivation der Tat vorliegen. 
Erst wenn dies durch die zuständige Landesdienststelle festgestellt wird, 
erfolgt eine Meldung im Rahmen des KPMD-PMK.
34. Abgeordneter
Sebastian 
Münzenmaier
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung mit griechischen 
und italienischen Regierungsvertretern darauf
verständigt, als Zeichen der europäischen Solidarität 
auf die Rücküberstellung von noch offenen
Altfällen gemäß der Dublin-Verordnung nach
Griechenland und Italien zu verzichten (www.handels
blatt.com/dpa/migration-dobrindt-verteidigt-einig
ung-mit-griechenland-zu-asylfaellen/10018274
3.html), und falls ja, um wie viele solcher Dublin-
Rücküberstellungsfälle handelt es sich, in denen 
eigentlich Griechenland oder Italien für die
Asylsuchenden zuständig wären (bitte getrennt
auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 22. Dezember 2025
Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 8. Dezember 2025 auf den 
Solidaritätspool für das Jahr 2026 verständigt. Auf dieser Grundlage 
werden erstmals Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, 
durch andere Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen
Solidaritätsmechanismus entlastet werden.
Deutschland wurde von der Kommission als unter der Gefahr von
Migrationsdruck stehend eingestuft. Von der Kommission wurde
ausdrücklich anerkannt, dass – neben der besonders hohen Zahl an unerlaubten 
Einreisen im Berichtszeitraum – Deutschland auch aufgrund der sehr
hohen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der 
Aufnahme der meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU
besonders belastet ist.
Vor diesem Hintergrund hat Deutschland mit Griechenland und Italien 
dahingehende Verständigungen erzielt, dass der deutsche
Solidaritätsbeitrag ausschließlich in Form einer Anrechnung mit unserer Belastung aus 
erfolgter Zuständigkeitsübernahme aus Sekundärmigration der
Vergangenheit erfolgen wird.
Gleichzeitig wurde vereinbart, dass das
Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung – das
gegenwärtige Dublin-Verfahren – zwischen Deutschland und Griechenland 
sowie Deutschland und Italien ab der GEAS-Anwendung (GEAS =
Gemeinsames Europäisches Asylsystem) wieder vollständig implementiert 
wird. Dies verdeutlicht das gemeinsame Anliegen, die GEAS-Reform 
zum Gelingen zu führen, zu der auch ein funktionierendes
Überstellungsverfahren ein wichtiger Baustein ist.
35. Abgeordneter
Tobias Matthias 
Peterka
(AfD)
Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der 
Bundesregierung gegen Abgeordnete, Mitglieder 
und Mitarbeiter der im Deutschen Bundestag
vertretenen Parteien im Jahr 2025 bis zum Zeitpunkt 
der Fragestellung verübt (Antwort bitte nach
Parteien und nach den Deliktgruppen „Straftaten 
gegen körperliche Unversehrtheit“ und „Sonstige“ 
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 22. Dezember 2025
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch 
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte 
Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei
erfasst.
Politisch motivierte Straftaten gegen Mitarbeiter der im Deutschen
Bundestag vertretenen Parteien werden im Rahmen des KPMD-PMK
allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in den Fallzahlen PMK
insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. 
Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. 
mit dieser konkreten Motivlage keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, 
die mittels eines Themenfeldes oder eines recherchefähigen
Katalogwertes in der BKA-Fallzahlendatei dargestellt werden könnte.
Hilfsweise wurde deshalb mit dem Unterangriffsziel (UAZ)
„Parteirepräsentant“ gearbeitet, da vor allem die Fälle, in denen Mitarbeiter als 
Vertreter ihrer arbeitgebenden Partei angegriffen wurden, als relevant
erachtet werden. Gleichzeitig bildet das UAZ „Parteirepräsentant“ auch 
die Abgeordneten sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages ab.
Folgender Aufstellung können politisch motivierte Straftaten gegen
Parteirepräsentanten, aufgeschlüsselt nach den im Deutschen Bundestag 
vertretenen Parteien im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 30. November 
2025, entnommen werden.
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5
36. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist vorgesehen, die Entscheidungen über
Asylanträge von Angehörigen religiöser oder
ethnischer Minderheiten aus Syrien grundsätzlich
wieder aufzunehmen, und wenn ja, wann, und in wie 
vielen Fällen haben die Verwaltungsgerichte nach 
Kenntnis der Bundesregierung über einen
Asylantrag dieser Fallgruppe materiell entschieden 
(bitte Ergebnis angeben), zumal Bundeskanzler 
Friedrich Merz laut Presseberichterstattung in der 
„Welt“ vom 15. November 2025 betont hat:
„Politisch Verfolgte werden wir nicht abschieben“
(siehe www.welt.de/politik/deutschland/article6917c
3a558d2cfb625f5c9e5/migration-politisch-verfolg
te-werden-wir-nicht-abschieben-stellt-merz-kla
r.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 29. Dezember 2025
Seit Anfang Dezember 2024 hat das Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge (BAMF) aufgrund der volatilen Lage in Syrien
Entscheidungen im Anerkennungsverfahren von Asylantragstellerinnen und
Asylantragstellern aus Syrien bis auf Weiteres aufgeschoben, soweit es auf die 
Lage in Syrien ankommt. Das BAMF hat in Konstellationen, in denen 
auf der Basis der vorliegenden Informationen zur Lage in Syrien eine 
hinreichende Klarheit vorhanden ist, die Entscheidungstätigkeit für
bestimmte Personengruppen wieder aufgenommen. Grundsätzlich gilt, 
dass das BAMF in jedem Einzelfall den Asylantrag sorgfältig prüft und 
hierbei sämtliche Erkenntnisse zur schutzsuchenden Person und zur
konkreten Herkunftsregion heranzieht.
Der Bundesregierung sind derzeit fünf materiell-rechtliche
Entscheidungen im Anerkennungsverfahren von Gerichten bekannt, in denen
angegeben wurde, dass die Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller zu 
einer ethnischen- und/oder religiösen Minderheit (inklusive Atheismus) 
gehören. In drei dieser Fälle handelt es sich um sog. Aufstockerklagen, 
bei denen die Gerichte die ablehnende Entscheidung des BAMF
bestätigt haben, eine Entscheidung des BAMF zu einem Zweitantrag wurde 
aufgehoben und in einem Fall wurde das BAMF zur Zuerkennung der 
Flüchtlingseigenschaft verpflichtet.
37. Abgeordnete
Dr.  Anna Rathert
(AfD)
Welche Kosten entstehen dem Bundeshaushalt im 
Jahr 2026 voraussichtlich durch den laut einem 
Medienbericht geplanten neuen
Migrationsbotschafter, und wie viele Stellen soll sein Stab
umfassen (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/au
s-dem-beauftragten-wird-ein-botschafter-fuer-mig
ration-110802617.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 22. Dezember 2025
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass über die Einrichtung der 
Position eines Botschafters für Migrationszusammenarbeit noch nicht 
abschließend entschieden ist. Vor diesem Hintergrund können zum
jetzigen Zeitpunkt keine Antworten im Sinne der Fragestellung gegeben 
werden.
38. Abgeordnete
Ulrike Schielke-
Ziesing
(AfD)
Wie hoch ist die aktuelle Kapitalabdeckung –
absolut und in Prozent – durch Sondervermögen wie 
Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds des 
Bundes für zukünftige Belastungen aus Pensions- 
und Beihilfeleistungen für die sogenannte
Kernverwaltung des Bundes (Beamte, Richter und
Soldaten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig 
vom 29. Dezember 2025
Die Beamtenversorgung des Bundes ist grundsätzlich
haushaltsfinanziert.
Mit dem Ziel einer generationengerechten Verteilung der
Versorgungskosten aus finanzieller Sicht wurde 1999 im Bereich der
Beamtenversorgung mit der Anlage des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“
begonnen, um künftige Haushalte mit kapitalmarktgestützten Lösungen bei 
den Versorgungsausgaben zu entlasten. Dieses Sondervermögen hatte 
Ende September 2025 einen Marktwert von rund 25,2 Mrd. Euro. Nach 
§ 7 des Versorgungsrücklagegesetzes (VersRücklG) ist dieses
Sondervermögen ab 1. Januar 2032 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur 
schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen (ohne
Beihilfeaufwendungen) einzusetzen.
Zusätzlich wurde 2007 mit dem Aufbau des Sondervermögens
„Versorgungsfonds des Bundes“ begonnen. Der Marktwert betrug Ende
September 2025 rund 18,1 Mrd. Euro. Nach § 17 VersRücklG sollen ab dem 
Jahr 2030 daraus den die Versorgungsausgaben anordnenden
Dienststellen der in § 13 Absatz 1 VersRücklG genannten Dienstherren
entstehende Versorgungsausgaben für den in § 14 Satz 1 VersRücklG genannten 
Personenkreis erstattet werden. Es soll damit ab 2030 der dauerhaften, 
anteiligen Finanzierung der Versorgungsausgaben, einschließlich der 
Beihilfeaufwendungen für Bundesbedienstete, deren Dienstverhältnis 
erstmals nach dem 31. Dezember 2006 begründet worden ist, dienen.
Da mit den beiden Sondervermögen zwar eine Haushaltsentlastung aber 
keine Volldeckung angestrebt wird und die Entnahmeregelungen noch 
zu schaffen sind, sind Angaben zu einem Deckungsgrad derzeit nicht 
möglich.
Aktuelle Entwicklungen der Marktwerte und Informationen zur
Investition dieser Sondervermögen werden regelmäßig auf der Website des 
Bundesministeriums des Innern zur Verfügung gestellt (www.bmi.bun
d.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/versorgun
g/versorgung-node.html). Umfassende Informationen zu den
Sondervermögen werden ebenfalls im Versorgungsbericht der Bundesregierung 
(Bundestagsdrucksache 21/1040) dargestellt.
39. Abgeordnete
Donata 
Vogtschmidt
(Die Linke)
Welche Kontakte hatte die Bundesregierung
inklusive ihrer nachgeordneten Behörden (bitte
jeweils alle Leitungsebenen bis zu den
Referatsleitungen berücksichtigen) seit Beginn der 
21. Legislaturperiode mit Vertreterinnen und
Vertretern der Firma Palantir (bitte jeden Kontakt mit 
Thema, Datum, Beteiligten, Art des Kontakts – 
Gespräch, Telefonat, schriftlich per Brief, E-Mail, 
SMS oder Messenger-Nachricht – angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 29. Dezember 2025
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und 
Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, 
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und 
Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den 
Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonaten und 
elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die 
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). 
Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden 
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage 
der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht 
vollständig. Unter Berücksichtigung des genannten Personenkreises sind 
keine Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern des Unternehmens
Palantir bekannt.
Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt im abgefragten 
Zeitraum vielfältige dienstliche Kontakte von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Bundesregierung mit einer Vielzahl von Personen und
Unternehmen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese 
Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender
Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden. Eine
Auflistung von Einzelterminen des Bundeskanzleramtes und der Ressorts 
unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht.
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen 
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in 
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende
Ressortabfragen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel 
nicht leistbar.
In der Kürze der Bearbeitungszeit der Schriftlichen Frage ist es nicht 
möglich, die Antworten sämtlicher nachgeordneten Bereiche
einzuholen.
Hinsichtlich der Nachrichtendienste des Bundes weist die
Bundesregierung darauf hin, dass die abgefragten Informationen in besonders hohem 
Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form 
nicht mitgeteilt werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- 
und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang 
begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen.
Würden die Nachrichtendienste des Bundes Angaben über eine
mögliche Zusammenarbeit mit Dritten machen, wären Rückschlüsse auf die 
konkreten Aufgaben, Themen und Projekte der Nachrichtendienste
möglich. Eine Offenlegung der hier angeforderten Informationen birgt daher 
die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu der Methodik und zu
besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste 
bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche 
Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und
Methoden der Nachrichtendienste schließen könnten.
Zudem würden mit der Beantwortung der hier gegenständlichen Frage 
Grundrechte Dritter berührt, was negative Auswirkungen auf die
Kooperationsbereitschaft der Nachrichtendienste gegenüber hätte. Dritte
arbeiten mit den Nachrichtendiensten nur unter der Voraussetzung
zusammen, dass eine mögliche Zusammenarbeit mit ihnen – auch nicht
mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich behandelt wird. Wird 
dieses Vertrauensverhältnis verletzt, ist es zukünftig weitaus schwieriger, 
Dritte von einer Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten zu
überzeugen. Dies hätte für die Nachrichtendienste eine höchst folgenschwere 
Einschränkung der Informationsgewinnung zur Folge, wodurch diese 
ihre gesetzlichen Aufträge (§ 3 Absatz 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes [BVerfSchG], § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den
Bundesnachrichtendienst [BNDG]) nicht mehr sachgerecht erfüllen könnten.
Würden die Nachrichtendienste in ihren Möglichkeiten der
Informationsgewinnung beeinträchtigt, drohten empfindliche Informationslücken im 
Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen 
bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im
vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der
angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes ausreichend
Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und 
Arbeitsweisen der Nachrichtendienste so detailliert, dass eine
Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem 
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Schon bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen 
wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung 
mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, aufgrund derer das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen 
Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise 
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung zu werten, ob es seit Beginn der 
21. Legislaturperiode Kontakte zwischen den Nachrichtendiensten des 
Bundes mit Vertreterinnen und Vertretern der Firma Palantir gab.
40. Abgeordneter
Dr.  Alexander 
Wolf
(AfD)
Hat die Bundesrepublik Deutschland nach
aktuellem Stand ein Einreiseverbot gegen ausländische 
Politiker (insbesondere Regierungsmitglieder) 
verhängt, und wenn ja, in wie vielen Fällen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries 
vom 29. Dezember 2025
Zu Einreiseverboten nach § 11 des Aufenthaltsgesetzes liegen der
Bundesregierung keine statistischen Erfassungen im Sinne der Fragestellung 
vor.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
41. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen, um zu 
ermöglichen, dass afghanische Staatsangehörige 
weiterhin Visumsanträge stellen können,
insbesondere zum Familiennachzug, vor dem
Hintergrund, dass dies nach Angaben des Auswärtigen 
Amts derzeit ausschließlich bei den Botschaften 
in Teheran und Islamabad möglich sei, die
deutsche Botschaft in Teheran derzeit aber keine
Termine für afghanische Staatsangehörige vergibt 
(https://teheran.diplo.de/ir-de/02-service/240436
0-2404360?openAccordionId=item-2733310-5-p
anel) und zugleich die deutsche Botschaft in
Islamabad nur schwer zu erreichen ist, da die
Landesgrenze zwischen Pakistan und Afghanistan
geschlossen ist (vgl. Antwort der Bundesregierung 
auf meine Mündliche Frage 53, Plenarprotokoll 
21/49) und afghanische Staatsangehörige zudem 
nur schwerlich Visa für Pakistan erhalten, und 
wenn ja, welche konkreten Vorkehrungen trifft die 
Bundesregierung (bitte möglichst detailliert
ausführen), und wenn nein, inwiefern ist dies nach 
Ansicht der Bundesregierung u. a. mit dem in
Artikel 6 des Grundgesetzes festgehaltenen Recht 
auf Familie zu vereinbaren, wenn es um
Familiennachzugsvisa geht, und wie viele Visa zum
Familiennachzug wurden 2023, 2024 und 2025 (bitte 
differenzieren) an afghanische Antragstellende 
vergeben (bitte auch differenzieren nach
zuständigen Botschaften und nach regulärem
Familiennachzug, Nachzug zu Flüchtlingen/
Asylberechtigten, Nachzug zu subsidiär Geschützten, Nachzug 
zu sonstigen Familienangehörigen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 2. Januar 2026
Die Bundesregierung ist sich des besonderen Schutzgebotes von Ehe 
und Familie bewusst, legt aber ebenfalls großen Wert auf geregelte
Einwanderungsverfahren. Die Bearbeitung von Visa zum Zwecke der
Familienzusammenführung ist rechtlich komplex. Dies gilt im Besonderen 
bei Anträgen afghanischer Staatsangehöriger, da den afghanischen
Personenstandsurkunden aufgrund eines hohen Fälschungsaufkommens 
sehr geringe Beweiskraft beigemessen wird.
Die restriktive Praxis der iranischen Regierung bei der Akkreditierung 
diplomatischen Personals sowie die regionale Sicherheitslage
verursachen Personalengpässe an der Botschaft Teheran, was zu einer
verzögerten Bearbeitung von Visaanträgen u. a. afghanischer Staatsangehöriger 
führt. Die Bundesregierung bemüht sich um eine Lösung.
Bezüglich der Durchführung von Visaverfahren für afghanische
Staatsangehörige an der Botschaft Islamabad steht die Bundesregierung in 
ständigem Austausch mit der pakistanischen Regierung.
In den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bis einschließlich 21. Dezember 
2025) wurde die folgende Anzahl an Visa zum Zwecke der
Familienzusammenführung an afghanische Staatsangehörige ausgestellt:
Erteilte D-Visa an afghanische Staatsangehörige
Auslandsvertretung Familienzusammenführung Zweck 2023 2024 2025
Almaty Allgemeiner Familiennachzug   2   1   2
Familiennachzug zu Asylberechtigten   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   3
Amsterdam Allgemeiner Familiennachzug   1   7   2
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Ankara Allgemeiner Familiennachzug  23  17  10
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Asunción Allgemeiner Familiennachzug   1
Athen Allgemeiner Familiennachzug   2   1   1
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   1
Atlanta Allgemeiner Familiennachzug   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Baku Allgemeiner Familiennachzug   3   5
Bangkok Allgemeiner Familiennachzug   1
Bern Allgemeiner Familiennachzug   1   1
Bischkek Allgemeiner Familiennachzug   1   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Budapest Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Bukarest Allgemeiner Familiennachzug   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Chicago Allgemeiner Familiennachzug   1
Familiennachzug zu Asylberechtigten   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Dhaka Allgemeiner Familiennachzug   2
Djidda Allgemeiner Familiennachzug   3   1
Doha Allgemeiner Familiennachzug   1
Dubai Allgemeiner Familiennachzug   7  17  27
Familiennachzug zu Asylberechtigten   4   4   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen  10   5  16
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   1
Erteilte D-Visa an afghanische Staatsangehörige
Auslandsvertretung Familienzusammenführung Zweck 2023 2024 2025
Dublin Allgemeiner Familiennachzug   2
Duschanbe Allgemeiner Familiennachzug   4  10  11
Familiennachzug zu Flüchtlingen   4   2   3
Edinburgh Allgemeiner Familiennachzug   1
Erbil Allgemeiner Familiennachzug   1
Helsinki Allgemeiner Familiennachzug   1   2
Houston Allgemeiner Familiennachzug   2   1
Islamabad Allgemeiner Familiennachzug   2   1  16
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Islamabad (AFG) Allgemeiner Familiennachzug 362 562 595
Familiennachzug zu Asylberechtigten   2   1  21
Familiennachzug zu Flüchtlingen 551 529 542
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten  88 129  48
Istanbul Allgemeiner Familiennachzug  94  77  77
Familiennachzug zu Asylberechtigten   1   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen  97 125 136
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   4   5   1
Izmir Allgemeiner Familiennachzug   2   3
Familiennachzug zu Asylberechtigten   1
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   1
Kairo Familiennachzug zu Flüchtlingen   5
Karachi Allgemeiner Familiennachzug   1
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   3
Kopenhagen Allgemeiner Familiennachzug   1   1
Kuala Lumpur Allgemeiner Familiennachzug   1
Kuwait Allgemeiner Familiennachzug   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   2
Lissabon Allgemeiner Familiennachzug   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
London Allgemeiner Familiennachzug   4   2   1
Familiennachzug zu Asylberechtigten   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1   1
Maskat Allgemeiner Familiennachzug   2   4
Familiennachzug zu Flüchtlingen   2
Miami Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Moskau Allgemeiner Familiennachzug   3
Mumbai Allgemeiner Familiennachzug   1   4
Nairobi Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   1
New Delhi Allgemeiner Familiennachzug  15   6  12
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   3
New York Allgemeiner Familiennachzug   2   1
Nikosia Allgemeiner Familiennachzug   3
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Osaka-Kobe Allgemeiner Familiennachzug   3   7
Familiennachzug zu Flüchtlingen   4   1
Paris Allgemeiner Familiennachzug   3   7
Familiennachzug zu Flüchtlingen   2
Prag Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   1
Pristina Allgemeiner Familiennachzug   2
Erteilte D-Visa an afghanische Staatsangehörige
Auslandsvertretung Familienzusammenführung Zweck 2023 2024 2025
Riad Allgemeiner Familiennachzug   1   2   3
Familiennachzug zu Asylberechtigten   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   4   1   2
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   1
Rom Allgemeiner Familiennachzug   5   4   3
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1   1
San Francisco Allgemeiner Familiennachzug   1   4   4
Santiago de Chile Allgemeiner Familiennachzug   1
São Paulo Allgemeiner Familiennachzug   1   2
Familiennachzug zu Asylberechtigten   2
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Shanghai Allgemeiner Familiennachzug   3
Singapur Allgemeiner Familiennachzug   1
Stockholm Allgemeiner Familiennachzug   8   6   2
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1   2   1
Sydney Allgemeiner Familiennachzug   1
Taschkent Allgemeiner Familiennachzug   6   3   3
Teheran Allgemeiner Familiennachzug 748 750 606
Familiennachzug zu Asylberechtigten  24  29  12
Familiennachzug zu Flüchtlingen 358 216 221
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten  79  42   8
Tokyo Allgemeiner Familiennachzug   2   1
Toronto Allgemeiner Familiennachzug   2   2
Familiennachzug zu Asylberechtigten   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Warschau Allgemeiner Familiennachzug   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1
Washington Allgemeiner Familiennachzug   1
Familiennachzug zu Asylberechtigten   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   2
Wien Allgemeiner Familiennachzug   7   3   6
Familiennachzug zu Asylberechtigten   1
Familiennachzug zu Flüchtlingen   1   2   5
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten   1
42. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie positioniert sich die Bundesregierung als
Vertragsstaat des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen (SRÜ/UNCLOS) zu der
Beschlagnahmung eines venezolanischen Öltankers 
durch die USA, und hat sie Gespräche mit ihren 
US-amerikanischen Partnern geführt, um ein
solches Vorgehen in Zukunft zu verhindern (www.ta
gesschau.de/ausland/venezuela-schiff-usa-hafen-1
00.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch 
vom 22. Dezember 2025
Die Bundesregierung nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis, eigene 
Erkenntnisse dazu liegen ihr nicht vor. Grundsätzlich gilt, dass das
Völkerrecht den gültigen Rahmen bildet. Darüber hinaus wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des
Abgeordneten Vinzenz Glaser auf Bundestagsdrucksache 21/3136 verwiesen. Zur 
Situation in der Karibik ist die Bundesregierung im Austausch mit ihren 
Partnern.
43. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung 
für die Beschaffung und Anbringung von
Porträtfotos des Bundesministers des Auswärtigen 
Dr. Johann Wadephul in den deutschen
Auslandsvertretungen, und welche Funktionen misst die 
Bundesregierung der Anbringung der Porträts für 
die Arbeit der Auslandsvertretungen bei (www.ta
gesschau.de/inland/innenpolitik/botschaften-portr
aet-wadephul-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch 
vom 2. Januar 2026
Für Beschaffung und Anbringung wurden 30 bis 35 Euro pro Porträtfoto 
veranschlagt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 17.
Dezember 2025 auf die Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Cansu Özdemir 
auf Bundestagsdrucksache 21/3373 verwiesen.
44. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung eine diplomatische 
Korrespondenz, sonstige diplomatische
Kommunikation oder sonstige Informationen, auch
informell, über eine bestehende Inhaftierung des
saudischen Staatsbürgers Abdulrahman al-Khalidi in 
der Haftanstalt Busmantsi in Bulgarien oder seine 
geplante Abschiebung aus Bulgarien nach Saudi-
Arabien vor, insbesondere im Zusammenhang mit 
einem privaten Flug und saudischer Beteiligung, 
und wenn ja, welche, und hat die bulgarische 
Regierung die Bundesregierung kontaktiert, z. B. 
im Kontext einer Unterstützungsbitte oder eines 
Unterstützungsangebots, um eine Aufnahme 
Abdulrahman al-Khalidis in Deutschland zu
ermöglichen, und wenn ja, was konkret war
Gegenstand der Kommunikation?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch 
vom 29. Dezember 2025
Dem Auswärtigen Amt ist der Fall bekannt.
Der Bundesregierung liegen keine weiteren Informationen hinsichtlich 
einer etwaigen geplanten Abschiebung aus Bulgarien nach 
Saudi-Arabien vor.
Darüber hinaus stehen die Persönlichkeitsrechte von Dritten einer
weiteren Beantwortung dieser Frage entgegen.
45. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist die mir vorliegende Information von vor Ort, 
dass die Deutsche Gesellschaft für Internationale 
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH von afghanischen 
Staatsbürgern in Pakistan, denen ihre deutsche 
Aufnahmezusage entzogen wurde, verlangt, dass 
sie ihren Schutzbrief aushändigen, obwohl sie 
weiterhin in den Unterkünften verbleiben können, 
bis die afghanisch-pakistanische Grenze wieder 
öffnet, nach Kenntnis der Bundesregierung
zutreffend?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch 
vom 23. Dezember 2025
Die Deutsche Botschaft Islamabad stellt Personen mit einer gültigen 
Aufnahmeerklärung bzw. -zusage in den Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan, die sich im Ausreiseverfahren in Pakistan befinden, Schutzbriefe 
aus. Hintergrund der Ausstellung ist, dass die Reisepässe der Personen 
für die Dauer der Prüfungen im Ausreiseverfahren an der Visastelle
verbleiben. Werden den Personen die Reisepässe infolge einer Aufhebung 
der Aufnahmeerklärungen bzw. -zusagen wieder ausgehändigt, sollen 
die ausgestellten Schutzbriefe an die Deutsche Botschaft Islamabad
zurückgegeben werden.
46. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie setzt sich die Bundesregierung in den
Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen 
(MFR) 2028–2034 dafür ein, dass die finanziellen 
Mittel, die im Rahmen des im MFR vorgesehenen 
Wettbewerbsfähigkeitsfonds für die Finanzierung 
von Investitionen in Sicherheit und in die
Verteidigungsindustrie zur Verfügung stehen, effektiv 
genutzt werden und Instrumente zur Förderung 
gemeinsamer Beschaffungen und Investitionen 
auf EU-Ebene im Sicherheits- und
Verteidigungsbereich sowie zur Stärkung der europäischen
Verteidigungsindustrie, wie beispielsweise das bis 
2027 laufende Programm für die europäische
Verteidigungsindustrie (EDIP), wirksam im
Wettbewerbsfähigkeitsfonds integriert werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch 
vom 22. Dezember 2025
Die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sowie der
Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit stellen die inhaltlichen Prioritäten der 
Bundesregierung für den kommenden MFR insgesamt sowie den
Wettbewerbsfähigkeitsfonds im Besonderen dar. Die Ansatzpunkte für
Sicherheit und Verteidigung im MFR liegen aus Sicht der
Bundesregierung in der Schließung kritischer Fähigkeitslücken, vorrangig durch 
Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie mittels
Nachfrageaggregierung sowie Anreizen zur kollektiven Entwicklung, Produktion 
und Beschaffung.
Die Bundesregierung begrüßt daher die zentrale Berücksichtigung der 
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im künftigen
Wettbewerbsfähigkeitsfonds und die Bündelung von laufenden Programmen wie dem 
European Defence Industry Programme (EDIP) und dem Europäischen 
Verteidigungsfonds (EVF). Hier besteht die Chance, Synergieeffekte mit 
anderen Bereichen des Wettbewerbsfähigkeitsfonds herzustellen. Die 
Bundesregierung setzt sich für schnelle und bürokratiearme Verfahren 
im Rahmen von Förderlinien ein.
Um die finanziellen Mittel im Sinne der europäischen
Verteidigungsbereitschaft effektiv zu nutzen, setzt sich die Bundesregierung zudem für 
eine klare Ausrichtung der Aktivitäten an den NATO-Fähigkeitsbedarfen 
ein.
Die Bundesregierung bringt sich entsprechend in die Verhandlungen in 
Brüssel ein.
47. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie soll die Zusammenarbeit mit Großbritannien 
zur Stärkung gemeinsamer Beschaffungen im
Bereich Sicherheit und Verteidigung nach dem 
Scheitern der Verhandlungen über dessen Beitritt 
zum Verteidigungsfonds SAFE vorangebracht 
werden, und welche Handlungsspielräume sieht 
die Bundesregierung auf europäischer Ebene
(zusätzlich zur Teilnahme Großbritanniens an SAFE-
Projekten im Rahmen der Drittstaatenregeln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 22. Dezember 2025
Die Bundesregierung setzt sich für eine vertiefte bilaterale sicherheits- 
und verteidigungspolitische Kooperation mit dem engen NATO-
Alliierten Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ein, unter
anderem im Rahmen des Kensington-Vertrags und des Trinity House
Agreement. Auf europäischer Ebene wirkt die Bundesregierung auf die
sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit der EU mit dem 
Vereinigten Königreich hin. Die Bundesregierung hat den Abschluss 
einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft der Europäischen 
Union mit dem Vereinigten Königreich maßgeblich unterstützt und den 
Abschluss eines bilateralen Abkommens gemäß Artikel 17 der SAFE-
Verordnung befürwortet. Über SAFE hinaus kann das Vereinigte
Königreich als Drittstaat in verteidigungsrelevanten Programmen industriell 
mit EU-Mitgliedstaaten und EU-Unternehmen kooperieren,
einschließlich im Rahmen des zukünftigen „European Defence Industry
Programme“. Zudem kann das Vereinigte Königreich als Drittstaat und nach
Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten an Projekten der Ständigen
Strukturierten Zusammenarbeit teilnehmen, die der militärischen
Fähigkeitsentwicklung dienen. Eine wichtige Grundlage hierfür ist das Abkommen zu 
Sicherheitsverfahren für alle Verschlusssachen zwischen der EU und 
dem Vereinigten Königreich aus dem Jahr 2021.
Auch im Rahmen der Gemeinsamen Organisation für
Rüstungskooperation (OCCAR) sowie im Rahmen der NATO setzt sich Deutschland
verstärkt für gemeinsame Beschaffungen, unter anderem mit dem
Vereinigten Königreich, ein.
48. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Kann die Bundesregierung bezüglich inoffizieller 
Kontakte ehemaliger Politiker wie Matthias
Platzeck und Ronald Pofalla mit Kreml-Vertretern im 
Kontext der aktuellen deutsch-russischen
Beziehungen bestätigen, dass hierfür das explizite
Einverständnis des Bundesaußenministers Dr. Johann 
Wadephul eingeholt wurde, und wenn ja, wie 
positioniert sie sich zu derartigen Kontakten 
(www.n-tv.de/politik/Platzeck-und-Pofalla-
sollenerneut-Kreml-Vertraute-getroffen-haben-id30102
665.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch 
vom 23. Dezember 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche 
Frage 51 des Abgeordneten Robin Wagener auf Bundestagsdrucksache 
21/3373 verwiesen.
49. Abgeordneter
Dr.  Rainer 
Rothfuß
(AfD)
Für welche wichtigsten zehn
sicherheitspolitischen Projekte und in welcher Höhe hat die
Bundesregierung während des Assad-Regimes seit 
Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 bis Ende 
2024 finanzielle Mittel direkt nach Syrien
überwiesen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr 
vom 2. Januar 2026
Die Bundesregierung hat im genannten Zeitraum keine finanziellen
Mittel für sicherheitspolitische Projekte in Syrien bereitgestellt.
50. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten substanziellen materiellen und 
rechtlichen Sicherheitsgarantien für die Ukraine 
wurden zwischen den europäischen und
amerikanischen Partnern am 15. Dezember 2025
vereinbart, und welche konkreten Beiträge hat die
Bundesregierung zugesagt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch 
vom 29. Dezember 2025
Am 15. Dezember 2025 wurde eine gemeinsame Erklärung der
europäischen Partner veröffentlicht, die Elemente möglicher
Sicherheitsgarantien für die Ukraine adressiert (www.bundesregierung.de/resource/blob/
975228/2399652/a3733ff4f544dc83dad9eddf0685ecef/2025-12-15-state
ment-ukraine-deutsch-data.pdf?download=1).
Die Frage möglicher Sicherheitsgarantien für die Ukraine ist Bestandteil 
der laufenden umfassenden Gespräche zwischen den europäischen
Partnern, der Ukraine und den USA, die dem Ziel eines gerechten und
dauerhaften Friedens für die Ukraine dienen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Verteidigung
51. Abgeordneter
Dr.  Janosch 
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
An welchen Tagen und Uhrzeiten ist im Jahr 2026 
während Übungstätigkeiten die Vorhaltung eines 
Luftrettungsmittels für die vor Ort in Litauen 
übenden multinationalen Soldatinnen und
Soldaten, vergleichbar ausgestattet wie ein
Rettungshubschrauber in Deutschland, zum unmittelbaren 
Einsatz in der Realversorgung vorgesehen, und 
inwiefern kann bei Übungs- und
Ausbildungstätigkeiten ohne verfügbare Luftrettungskapazität 
mit den Fahrzeiten des bodengebundenen, zivilen 
Rettungsdienstes die sogenannte Golden Hour 
zwischen Unfallereignis und stationärer
Traumaversorgung in einem überregionalen
Traumazentrum in Litauen sichergestellt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Sebastian Hartmann 
vom 29. Dezember 2025
Die sanitätsdienstliche Versorgung der in Litauen übenden
multinationalen Soldatinnen und Soldaten richtet sich nach dem durch die NATO 
vorgegebenen fachlichen Standard sowie entsprechenden Zeitvorgaben 
und ist sichergestellt.
Für Übungen der Brigade Litauen werden vor Ort u. a. geländegängige 
Rettungsmittel und Rettungskräfte vorgehalten, wodurch sowohl die 
schnelle Erreichbarkeit auch abgelegener Übungsorte in schwierigem 
Gelände und auch unter schwierigen Witterungsbedingungen
sichergestellt ist als auch eine unmittelbare sanitätsdienstliche Versorgung.
In Litauen ist die Behandlung für eine erste chirurgische Intervention 
flächendeckend durch entsprechende Kliniken sichergestellt, die
zeitgerecht durch bodengebundene Rettungsmittel erreicht werden können. 
Durch die flächendeckende Versorgung durch Polikliniken nutzt Litauen 
selbst nur äußerst begrenzt Luftrettungsmittel, so dass viele
Krankenhäuser nicht mit Landeplätzen ausgestattet sind.
Ob und inwieweit Luftrettungsmittel dennoch einen Mehrwert für den 
Einsatz in Litauen bringen und für den Zeitraum von Großübungen
bereitgestellt werden, wird derzeit durch das Kommando Heer geprüft.
52. Abgeordnete
Jeanne 
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Spionage 
im Bereich des Militärs und der Rüstungsindustrie 
durch Standortdaten (https://netzpolitik.org/2025/
databroker-files-handy-daten-exponieren-begleite
r-von-emmanuel-macron/?via=nlund), und wenn 
ja, führt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang Präventionsmaßnahmen durch?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 29. Dezember 2025
Die in dem genannten Artikel dargestellten Möglichkeiten zur
Erlangung von Standortdaten sowie die daraus resultierenden
Sicherheitsrisiken für Personal aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Verteidigung (BMVg) sowie der Rüstungsindustrie sind grundsätzlich 
bekannt. Fremde Nachrichtendienste nutzen generell alle verfügbaren 
Mittel, um Informationen zu erlangen, Einfluss auszuüben und eigene 
Interessen zu verfolgen.
Vor diesem Hintergrund ergreift der Geschäftsbereich BMVg interne 
und externe Vorkehrungen, darunter die regelmäßige Sensibilisierung 
der Nutzer für Sicherheitsrisiken sowie die Implementierung
organisatorischer Maßnahmen.
53. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Haben die Bundesregierung oder das
Bundesministerium für Verteidigung nach Kenntnis der 
Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um
künftig Diebstähle von Munition der Bundeswehr 
beim Transport durch zivile Speditionen besser zu 
verhindern (vgl. www.welt.de/vermischtes/article
692dd764f6a0a10b35a137bd/bundeswehr-unbeka
nnte-stehlen-20-000-schuss-munition-aus-laste
r .html), und wenn ja, welche Maßnahmen sind 
das?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Sebastian Hartmann 
vom 29. Dezember 2025
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat den in Rede 
stehenden Munitionsdiebstahl zum Anlass genommen, die
Vertragsgrundlagen der einschlägigen Rahmenverträge nachzuschärfen, um 
durch eine deutlichere Klarstellung zur Prävention beizutragen.
54. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Wie viele Drohnensichtungen über Kasernen und 
Truppenübungsplätzen gab es in den Jahren seit 
2022, und in welchem Umfang hat die
Bundeswehr den Schutz ihrer Anlagen seit 2022
gesteigert, angesichts der steigenden Zahl gemeldeter 
Drohnenüberflüge?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Sebastian Hartmann 
vom 29. Dezember 2025
Hinsichtlich der Anzahl der Sichtungen wird auf die Vorbemerkung der 
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion 
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1231 verwiesen.
Die Bundeswehr hat den Umfang des Schutzes ihrer Anlagen in diesem 
Zeitraum kontinuierlich gesteigert und ausgebaut.
Weitere Einzelheiten zum Umfang der von der Bundeswehr ergriffenen 
Schutzmaßnahmen sind unauflösbar mit der Art der ergriffenen
Sicherheitsmaßnahmen verbunden und beinhalten daher in besonders hohem 
Maße Informationen, die das Staatswohl berühren. Eine Beantwortung 
ist daher selbst in eingestufter Form nicht möglich.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des 
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch 
gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie 
das Staatswohl begrenzt.
Eine Offenlegung weitergehender Informationen zu Maßnahmen, die 
zum Schutz der militärischen Einrichtungen und des Personals der
Bundeswehr vor Drohnenüberflügen ergriffen werden, würde die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen gefährden und somit die Sicherheit der Anlagen 
und ihrer Nutzer beeinträchtigen. Die Weitergabe von Informationen 
über konkrete Sicherheitsvorkehrungen könnte potenziellen Tätern
Einblicke in unsere Schutzmaßnahmen gewähren, somit deren Umgehung 
erleichtern und damit die Aufgabenerfüllung der Bundeswehr
beeinträchtigen.
Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art 
für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens 
unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten 
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages 
würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die 
Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe 
auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das 
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung 
zurückstehen.
55. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den
konkreten Gründen des Rücktrittes des
Kommandeurs der Delitzʼscher Unteroffizierschule, und 
falls ja, um welche Gründe handelt es sich (www.
lvz.de/lokales/nordsachsen/delitzsch/delitzsch-ko
mmandeur-nach-vorfall-mit-deutschlandlied-
beiweihnachtsfeier-abgeloest-STV6AXJEQVBD5I7
5QB5K2BBFB4.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 30. Dezember 2025
Aufgrund laufender Ermittlungen können derzeit keine Aussagen zu den 
Gründen des Rücktritts im Sinne der Fragestellung getätigt werden.
56. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Welche Anforderungen stellt die Luftwaffe an die 
geplanten sogenannten Deep-Strike-
Kampfdrohnen (z. B. Reichweite, Geschwindigkeit,
Bewaffnung, Autonomiegrade), die Ziele tief im
gegnerischen Hinterland bekämpfen können („Luftwaffe 
will neuartige Kampfdrohnen“, nd vom 28. Juli 
2025), und welche Zeitplanung verfolgt die
Bundesregierung für die Auswahl, Entwicklung,
Erprobung und Beschaffung der neuen Systeme?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 30. Dezember 2025
Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die
Bundesregierung derzeit keine Auskunft im Sinne der Fragestellung geben.
57. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Nach welchem Zeitplan sollen die immer noch in 
Tel Nof/Israel stationierten deutschen Heron TP 
sowie die zusätzlich bestellten Exemplare nach 
Jagel überführt werden („Mehr Kampfdrohnen für 
Deutschland“, nd vom 16. Juni 2025; bitte für
jedes Luftfahrzeug darstellen), und welche Einsätze 
erfolgen derzeit mit der bereits in Jagel
stationierten Heron TP, für die nach meiner Kenntnis
monatlich 250 Flugstunden genehmigt wurden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Sebastian Hartmann 
vom 30. Dezember 2025
Die Überführungen im Sinne der Fragestellung sollen bis Mitte 2026
abgeschlossen sein. Im Übrigen können aufgrund noch laufender
Planungen keine belastbaren Auskünfte erfolgen.
58. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie plant das Bundesministerium der
Verteidigung die Umstellung der Bekleidung von
Soldatinnen und Soldaten von Flecktarn auf Multitarn 
(bitte Umsetzungsstrategie, Zeitplan und durch 
die Umstellung entstehende Mehrkosten
angeben), und wie ist der aktuelle Umsetzungsstand 
(bitte geschlossene Verträge samt
Vertragsvolumen, Vertragspartner sowie Umfang und an
Soldatinnen und Soldaten, die nicht Angehörige der 
Spezialkräfte sind, ausgegebene Kleidungssätze 
in Multitarn angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 29. Dezember 2025
Am 16. Dezember 2025 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages die 25-Mio.-Euro-Vorlage zum 8. Änderungsvertrag mit der 
Bw Bekleidungsmanagement GmbH (BwBM) gebilligt. Bestandteil
dieses Vertrags ist u. a. das Projekt „Feld Ausstattung Soldat – Erweiterte 
Reserve (FASER)“. Danach soll die BwBM mit der Beschaffung aller 
Artikel der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung der Soldatinnen 
und Soldaten der Bw mit Tarnwirkung im Multitarndruck (MTD)
beauftragt werden.
Die Umstellung auf den MTD erfolgt vor dem Hintergrund der
Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, 
dem Ukrainekrieg, den klimabedingten Veränderungen der Vegetation 
und schnell wechselnden Einsatzräumen (Wald, Steppe, urbanes Umfeld 
etc.). Die bisher eingeführten Tarndruckmuster, mit Ausnahme des 
Schneetarndrucks, sollen in diesem Zuge vollumfänglich abgelöst
werden.
Erste Lieferungen von Artikeln im MTD sind in den Jahren 2026 und 
2027 vorgesehen. Die Umrüstung der Soldatinnen und Soldaten auf den 
MTD soll ab dem Jahr 2028 erfolgen.
Ein finanzieller Mehraufwand im Vergleich zur aktuellen Beschaffung 
von Artikeln der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung, u. a. im 
Drei- und Fünf-Farben-Tarndruck, entsteht nicht.
59. Abgeordneter
Dr.  Sebastian 
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch sind die Gehälter der
Geschäftsführung der Bw Bekleidungsmanagement GmbH 
(BwBM)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid 
vom 29. Dezember 2025
Es wird auf die Homepage der Bw Bekleidungsmanagement GmbH 
(www.bwbm.de) und die dort veröffentlichten Jahresabschlussberichte 
verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Energie
60. Abgeordneter
Dr.  Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bestätigt die Bundesregierung die Aussage der 
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie 
Katherina Reiche im Table-Podcast am 13.
Dezember 2025, dass die 65-Prozent-Quote im
Gebäudeenergiegesetz/
Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 71 GEG) abgeschafft wird (https://shows.a
cast.com/658d5f3c514889001711a470/693cb6c3
9278bf5c1c6ba364), und wenn ja, welche
Alternative schlägt Katherina Reiche stattdessen vor, 
und wenn nein, warum tätigt Katherina Reiche 
eine solche Aussage in den Medien während
laufender Verhandlungen zwischen den
Bundesministerien und innerhalb der Koalition, auch vor 
dem Hintergrund, dass Fragen des Parlaments mit 
der Begründung laufender Prüfprozesse und
Verhandlungen nach meiner Auffassung stets spärlich 
beantwortet werden (z. B. Antworten der
Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 135 auf 
Bundestagsdrucksache 21/2817, 40 auf
Bundestagsdrucksache 21/1234 und 58 auf
Bundestagsdrucksache 21/396), und wie wird die
Bundesregierung die Einhaltung der Klimaziele im
Gebäudesektor künftig sicherstellen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 29. Dezember 2025
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in dieser Legislaturperiode
aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrags novelliert. Die Novelle 
befindet sich in der Vorbereitung.
61. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen 
Mitgliedern der Bundesregierung und
nachfolgend genannten Personen, die in der
Unterrichtung der Bundestagspräsidentin als Spender der 
CDU und CSU genannt werden, und wenn ja, 
zwischen wem und wie häufig: Stefan Quandt, 
Klaus-Michael Kühne, Mitglieder der Familie 
Viessmann aus Battenberg, Daniela Porsche,
Nikolaus Knauf, Georg Nemetschek, Mitglieder der 
Familie Droege aus Düsseldorf (www.bundesta
g.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/f
undstellen50000/2025/2025-inhalt-1032412)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 2. Januar 2026
Im Jahr 2025 gab es einen Austausch zwischen dem Bundesminister für 
Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger und Stefan 
Quandt.
Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im 
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von 
Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen
Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen 
(schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten 
noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen 
Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. 
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen 
oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
62. Abgeordnete
Maren Kaminski
(Die Linke)
Welche Förderungen hat die Braunschweiger
Firma IServ aus Mitteln des Bundes erhalten (https://
hilfe.iserv.de/)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 22. Dezember 2025
Der IServ Holding GmbH und der IServ GmbH wurden Fördermittel des 
Bundes in Höhe von insgesamt 362.953,40 Euro bewilligt. Die
Förderungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
erfolgten im Rahmen der Förderprogramme INVEST, GAIA-X (jetzt
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung), Digital Jetzt.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand sowie Umweltbonus. Die
Förderung des Unternehmens durch das Bundesministerium für Umwelt, 
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit erfolgte für den
Austausch eines Partikelfilters.
63. Abgeordnete
Maren Kaminski
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung im Rahmen des
investitionsrechtlichen Prüfverfahrens zum Erwerb von 
Covestro durch das emiratische (VAE)
Staatsunternehmen ADNOC Medien- und NGO-Berichte 
über mutmaßliche Verstöße des Erwerbers gegen 
das Außenwirtschaftsgesetz oder das
Kriegswaffenkontrollgesetz konkret geprüft, und wenn ja, 
mit welchem Ergebnis bzw. Einfluss auf das
Genehmigungsverfahren, und wenn nein, wie hat die 
Bundesregierung sichergestellt, dass die
Anforderungen der Investitionsprüfung gemäß dem
Außenwirtschaftsrecht erfüllt wurden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 30. Dezember 2025
Soweit sich Ihre Frage auf ein konkretes Investitionsprüfverfahren nach 
den §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind
verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der
beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich
verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche
Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu
Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter 
Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten
Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen 
Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten
Informationen zu dem geführten Investitionsprüfverfahren als
Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages übermittelt.1 Sie können dort eingesehen werden.
64. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, 
warum die Ölpipeline bei Schwedt überhaupt 
noch aktiv ist, obwohl sie mutmaßlich nur für 
eine Notversorgung, nicht aber für den
Dauerbetrieb geplant war (www.duh.de/presse/pressemitte
ilungen/pressemitteilung/havarie-der-oelpipeline-r
ostock-schwedt-deutsche-umwelthilfe-stellt-strafa
nzeige-gegen-pipeline-betr/)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel 
vom 30. Dezember 2025
Die Pipeline von Rostock nach Schwedt wird nach dem Importverbot 
für russisches Rohöl benötigt, um eine hohe Auslastung und damit einen 
wirtschaftlichen Betrieb der Raffinerie PCK Schwedt zu gewährleisten.
65. Abgeordneter
Johannes Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) 
aus dem Ergebnis des kürzlich veröffentlichten 
Nationalen Wohlfahrt-Index (NWI) für 2024 
(Hans-Böckler-Stiftung: Nationaler
Wohlfahrtsindex legt 2024 zu – allerdings auch wegen
sinkenden Energieverbrauchs durch schwache
Konjunktur) im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) 
als wirtschaftspolitischer Steuerungsgröße, und 
welche Rolle spielt der NWI oder spielen
vergleichbare alternative Wohlfahrtsindikatoren
derzeit in der wirtschaftspolitischen
Entscheidungsfindung des BMWE? 
1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 29. Dezember 2025
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betrachtet
regelmäßig eine Vielzahl an Indikatoren der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklungen sowie weitere damit zusammenhängende Entwicklungen. Dabei 
wird das Gesamtbild in den Blick genommen und sich nicht auf einen 
einzigen Indikator oder (aggregierten) Index fokussiert.
66. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem Sondergutachten „Wettbewerb 
in der Lebensmittellieferkette“ der
Monopolkommission, und welche konkreten Handlungsbedarfe 
und/oder Maßnahmen ergeben sich daraus für die 
Bundesregierung, um die Lebensmittellieferkette 
zu stärken und Erzeuger und Verbraucher zu 
schützen (bitte einzeln auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen 
vom 22. Dezember 2025
Die Bundesregierung schätzt die Expertise der Monopolkommission und 
dankt ihr, dass sie das Sondergutachten „Wettbewerb in der
Lebensmittellieferkette“ erstellt hat. Die Bundesregierung prüft derzeit die Inhalte 
des Sondergutachtens und bezieht diese in ihre weiteren Überlegungen 
ein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, 
Technologie und Raumfahrt
67. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche jeweils bis zu sieben zentralen externen 
Unternehmen, Start-ups oder Verbände waren im 
Rahmen der Hightech Agenda Deutschland an der 
Erarbeitung des Fusionskraftwerk-Aktionsplans, 
der Mikroelektronik-Strategie, der
Gründungsoffensive Biotechnologie „GO-Bio next“ sowie der 
Whitepaper-Prozesse zu Quantentechnologien 
und Mikroelektronik beteiligt, und aus welchen 
Gründen wurden diese Akteure in der Antwort 
der Bundesregierung auf meine Schriftliche 
Frage 113 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 
nicht namentlich benannt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer 
vom 23. Dezember 2025
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 
(BMFTR) erarbeitet derzeit konkrete Roadmaps zur weiteren
Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) für die
Schlüsseltechnologien Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, 
Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie 
Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Relevante Unternehmen, 
Start-ups und Verbände werden auch weiterhin bei der Umsetzung der 
HTAD entlang der Roadmaps einbezogen.
Die HTAD benennt einige konkrete Flaggschiffmaßnahmen, die u. a. das 
BMFTR umsetzt und die in den Roadmapping-Prozess eingehen
werden. Dazu zählen auch die benannten Maßnahmen, beispielsweise die 
Mikroelektronikstrategie.
Die Erarbeitung der Flaggschiffmaßnahmen des Aktionsplans Fusion, 
der Mikroelektronik-Strategie der Bundesregierung, der
Gründungsoffensive Biotechnologie „GO-Bio next“ sowie des Whitepaper-Prozesses 
zu Quantentechnologien erfolgte unter Beteiligung verschiedener
Partner. Die nachfolgende Liste enthält eine Auswahl beteiligter
Unternehmen, Start-ups und Verbände.
Aktionsplan
Fusion
Mikroelektronik-
Strategie der
Bundesregierung
Gründungsoffensive 
Biotechnologie
„GO-Bio next“
Whitepaper
Quantentechnologien
Gauss Fusion 
(Unternehmen)
Bundesverband der 
Deutschen Industrie 
(Verband)
Autodisplay Biotech 
GmbH (Unternehmen)
Q.Ant (Start-up)
Proxima Fusion 
(Unternehmen)
Bitkom e. V. (Verband) Boehringer Ingelheim 
(Unternehmen)
Infineon (Unternehmen)
Marvel Fusion 
(Unternehmen)
Silicon Saxony e. V. 
(Verband)
Cedrus Therapeutics Inc. 
(Unternehmen)
Quantum Business 
Network (Verband)
Focused Energy 
(Unternehmen)
Verband Deutscher 
Maschinenbau-Anstalten 
(Verband)
Creator Venture
Management GmbH
(Unternehmen)
Zeiss (Unternehmen)
Siemens Energy 
(Unternehmen)
ZVEI e. V. (Verband) Hufeland Klinikum
(Unternehmen)
PlanQC (Start-up)
RWE (Unternehmen) Ovesco Endoscopy AG 
(Unternehmen)
Bitkom (Verband)
SPRIND (Unternehmen) Union Investment 
Privatfonds GmbH 
(Unternehmen)
Covestro (Unternehmen)
Der Whitepaper-Prozess Mikroelektronik läuft, so dass noch nicht
beantwortet werden kann, welche Unternehmen, Start-Ups oder Verbände 
sich beteiligen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 113 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 verwiesen.
68. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Mai 2025 ergriffen, um – wie in 
ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 69 auf 
Bundestagsdrucksache 21/237 dargestellt – das 
Exzellenzprinzip in der europäischen
Forschungsförderung weiter zu stärken, und zu welchen
Gelegenheiten (z. B. Formate, Gespräche oder
Initiativen) hat sie gegenüber europäischen Partnern für 
das Modell der deutschen Exzellenzstrategie
geworben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert 
vom 22. Dezember 2025
Die Bundesregierung hat sich insbesondere im Zuge der im September 
2025 begonnenen Verhandlungen zum 10. EU-Rahmenprogramm für 
Forschung und Innovation (FP10/Horizont Europa 2028–2034) im EU-
Wettbewerbsfähigkeitsrat (Teil Forschung) sowie in den vorbereitenden 
Ratsarbeitsgruppen für das Exzellenzprinzip in der europäischen
Forschungsförderung eingesetzt.
Es fanden auch Gespräche zu der Idee eines „ERC for Institutions“ aus 
dem sog. Draghi-Report zur Zukunft der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit (September 2024) mit der Präsidentin des ERC und mit
ausgewählten EU-Mitgliedstaaten sowie mit deutschen
Wissenschaftsorganisationen statt.
In ihrer Sitzung am 28. November 2025 hat sich die Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz in einem forschungspolitischen Gespräch mit Marc 
Lemaitre, Generaldirektor der Generaldirektion Forschung und
Innovation der Europäischen Kommission, zum kommenden 10. EU-
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizon Europe 2028–2034) 
ausgetauscht. Dabei wurde von Seiten des Bundes unter anderem die 
Wichtigkeit des Exzellenzprinzips betont. Die Bundesregierung wirbt 
darüber hinaus auch bei weiteren unterschiedlichen Gelegenheiten für 
das Exzellenzprinzip.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 
und für Verbraucherschutz
69. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung zur rechtlichen
Zulässigkeit und den Auswirkungen der Praxis,
wonach von Dritten beauftragte Anwaltskanzleien in 
großem Umfang Strafanträge wegen Beleidigung 
(§ 185 des Strafgesetzbuches) gegen Online-
Kritiker stellen, auf die Ausübung der zulässigen
politischen Kritik, eine Auffassung gebildet, und
inwiefern sieht sie in der systematischen Ermittlung 
durch private Akteure eine problematische
Übernahme hoheitlicher Aufgaben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Gemäß § 158 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) kann jede 
Person eine Straftat bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen. Mit der 
Strafanzeige können etwaige Beweismittel vorgelegt werden. Die
verletzte Person kann bei den Strafverfolgungsbehörden gemäß § 158
Absatz 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit § 77 Absatz 1 des
Strafgesetzbuches einen Strafantrag stellen. Es begegnet keinen Bedenken, wenn 
die Strafanzeige oder der Strafantrag durch eine Rechtsanwältin oder 
einen Rechtsanwalt eingereicht wird. Nach § 160 Absatz 1, § 163
Absatz 1 Satz 1 StPO haben die Strafverfolgungsbehörden den angezeigten 
Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.
70. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung
darüber, ob und in welcher Weise betroffene
Amtsträger in Fällen massenhafter Strafanträge wegen 
Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches 
einzelne Strafanträge persönlich prüfen, und hat 
sie sich eine Auffassung zur Strafbarkeit in
Fällen, in denen die Kenntnis von der Äußerung erst 
durch die Tätigkeit Dritter ohne Einsatz
automatisierter Überwachungssysteme erlangt wurde,
gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Amtsträger sind in Deutschland auf allen Ebenen der Verwaltung tätig. 
Die Bundesregierung hat daher keinen Überblick darüber, ob und in
welcher Weise betroffene Amtsträger in Fällen massenhafter Strafanträge 
wegen Beleidigung einzelne Strafanträge persönlich prüfen.
71. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann wird der Kabinettsbeschluss der Eckpunkte 
für die im Koalitionsvertrag und von der
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz 
Dr. Stefanie Hubig angekündigte Einführung 
einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
angestrebt, und wie ist der weitere Zeitplan (www.h
andelsblatt.com/politik/deutschland/mittelstand-ju
stizministerin-hubig-packt-neues-firmenmodell-a
n/100162860.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 30. Dezember 2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet 
derzeit Eckpunkte eines Gesetzes zur Einführung einer Gesellschaft mit 
gebundenem Vermögen. Ein endgültiger Zeitplan für dieses Vorhaben 
liegt derzeit noch nicht vor.
Eine rasche Umsetzung des Koalitionsvertrags auch zu diesem Vorhaben 
wird angestrebt.
72. Abgeordnete
Dr.  Lena Gumnior
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der
Umsetzung der E-Evidence-Richtlinie in anderen 
europäischen Staaten, und wenn ja, wie
unterscheiden sich die dortigen Schutzstandards in
Bezug auf die zur Verfügung stehenden
Rechtsbehelfe und den Berufsgeheimnisträgerschutz?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Das E-Evidence-Paket besteht aus der Verordnung (EU) 2023/1543 und 
der Richtline (EU) 2023/1544. Die Richtlinie betrifft allein die
Einrichtung von Empfangsbevollmächtigen (sogenannte „benannte
Niederlassungen“ beziehungsweise „Vertreter“). Fragen des Schutzes von
Berufsgeheimnisträgern sowie der Rechtsbehelfe sind in der Verordnung
geregelt.
Mit Blick auf den Schutz bestimmter Daten von Berufsgeheimnisträgern 
enthält die Verordnung eine Reihe von Vorgaben (etwa in Artikel 5
Absatz 9 und 10, Artikel 10 Absatz 5, Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a). 
Zudem können Herausgabeanordnungen immer nur dann erlassen
werden, wenn dies in einem parallel gelagerten Fall auch nach dem
jeweiligen nationalen Recht möglich wäre (Artikel 5 Absatz 2, sogenannte 
„Entsprechungsklausel“). Die Vorgaben der Verordnung gelten
unmittelbar und sind bindend.
In Artikel 18 legt die Verordnung fest, dass „Personen, deren Daten im 
Wege einer Europäischen Herausgabenordnung angefordert wurden, das 
Recht [haben], wirksame Rechtsbehelfe gegen diese Anordnung
einzulegen“. Gemäß Artikel 18 Absatz 2 werden die Rechtsbehelfe „vor einem 
Gericht des Anordnungsstaats nach dessen nationalem Recht ausgeübt“: 
Der Regierungsentwurf zur Umsetzung des E-Evidence-Pakets sieht vor, 
den damit bestehenden Spielraum durch Verweis auf die bestehenden 
Normen der Strafprozessordnung auszufüllen. Welche Regelungen in 
anderen Mitgliedstaaten im Einzelnen vorgesehen sind, ist nicht
bekannt.
73. Abgeordnete
Dr.  Lena Gumnior
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann plant die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung auf
Arbeitsgrundlage der StPO-Reformkommission
vorzulegen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Die Expertenkommission zur Strafprozessordnung (StPO-
Reformkommission) soll ihren Abschlussbericht bis spätestens Ende 2026 vorlegen. 
Unmittelbar nach der Vorlage des Abschlussberichts soll mit der
gesetzgeberischen Umsetzung begonnen werden. Die Arbeiten sollen noch in 
dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.
74. Abgeordnete
Dr.  Lena Gumnior
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, den Anspruch auf eine 
psychosoziale Prozessbegleitung auf alle Fälle 
häuslicher Gewalt auszuweiten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) 
hat einen Referentenentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten
insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale
Prozessbegleitung vorgelegt, nach dem Verletzten von Straftaten aus dem 
Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen die
Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden soll. 
Im Gesetzentwurf, der am 27. November 2025 zur Stellungnahme an 
Länder und Verbände übersandt wurde, ist vorgesehen, den Katalog des 
§ 397a Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) um die
Straftatbestände gravierender häuslicher Gewalt zu erweitern, also insbesondere um 
rechtswidrige Taten nach den §§ 223, 224 und 238 des
Strafgesetzbuches und nach § 4 Satz 1 des Gewaltschutzgesetzes, durch die die
Verletzten erhebliche körperliche oder seelische Folgen erlitten haben. Über 
den Verweis in § 406g Absatz 3 Satz 1 StPO wird diesen Opfern
gravierender häuslicher Gewalt ein Anspruch auf Beiordnung einer
psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines -begleiters gewährt.
Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen plant das Bundesministerium 
der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Maßnahmen zur
Ausweitung von psychosozialer Prozessbegleitung nach häuslicher Gewalt. 
Hierfür hat der Deutsche Bundestag für 2025 zusätzliche Mittel in Höhe 
von 300.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für die
Folgejahre 2026 (1,7 Mio. Euro) und 2027 (1 Mio. Euro) für überregionale 
Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes von Frauen vor häuslicher 
Gewalt beschlossen. So soll modellhaft in vier Flächenländern
psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren vor dem
Familiengericht erprobt werden, um Opfer häuslicher Gewalt durchgängig im 
Verfahren zu unterstützen.
75. Abgeordnete
Dr.  Lena Gumnior
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was plant die Bundesregierung, um dafür zu
sorgen, dass die anonyme Spurensicherung für
Betroffene von Sexualdelikten flächendeckend für 
alle Menschen unabhängig davon, ob diese privat 
oder gesetzlich versichert sind, kostenfrei
gewährleistet wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 2. Januar 2026
Die Bereitstellung von Angeboten der anonymen oder vorläufigen
Spurensicherung durch Ärztinnen und Ärzte fällt in die Zuständigkeit der 
Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die 
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1957 verwiesen.
76. Abgeordneter
Fabian Jacobi
(AfD)
Wie steht die Bundesministerin der Justiz und für 
Verbraucherschutz vor dem Hintergrund ihrer im 
„Zeit“-Interview vom 11. Dezember 2025
bekundeten Prioritätensetzung, die Gleichstellung von 
Frauen vorantreiben und den ihrer Ansicht nach 
erfolgten Rückgang der Gleichstellung von 8 auf 
7 (auf einer Skala von 1 bis 10) stoppen zu wollen 
(www.zeit.de/2025/53/stefanie-hubig-spd-catcalli
ng-sexuelle-belaestigung-gleichstellung), zu der 
möglichen Einführung einer Wehrpflicht oder 
eines verpflichtenden Ersatzdienstes auch für 
Frauen, und wäre sie bereit, sich für eine
entsprechende Änderung des Grundgesetzes –
insbesondere von Artikel 12a Absatz 4 des Grundgesetzes 
– einzusetzen, um eine vollständige
Geschlechtergleichstellung in diesem Bereich herzustellen und 
damit aktiv zur Verbesserung derselben
beizutragen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 23. Dezember 2025
Das parlamentarische Fragerecht dient der Kontrolle des
Regierungshandelns, nicht aber der Erforschung der Haltung einzelner Mitglieder der 
Bundesregierung zu öffentlich diskutierten Vorschlägen. Die Frage wird 
daher nicht beantwortet.
77. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Führt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei 
der Entwicklung von Erfindungen nach Kenntnis 
der Bundesregierung zwingend dazu, dass das 
Büro 99 des Deutschen Patent- und Markenamtes 
Patente nicht als Staatsgeheimnisse einstuft, und 
gefährdet diese Praxis nach Ansicht der
Bundesregierung die Interessen der Bundesrepublik 
Deutschland (vgl. www.tagesschau.de/investigati
v/wdr/patent-staatsgeheimnis-nukleare-abschreck
ung-nato-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Wird ein Patent für eine Erfindung nachgesucht, die ein Staatsgeheimnis 
enthält, so ordnet die Prüfungsstelle des Deutschen Patent- und
Markenamtes nach Anhörung des Bundesministeriums der Verteidigung gemäß 
§ 50 Absatz 1 des Patentgesetzes (PatG) an, dass jede Veröffentlichung 
unterbleibt. Nach Absatz 2 Satz 1 dieser Vorschrift ist die Anordnung 
aufzuheben, wenn die Anordnungsvoraussetzungen entfallen sind. 
Staatsgeheimnisse sind nach § 93 Absatz 1 des Strafgesetzbuches
Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten
Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim
gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die
äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Entwicklung von
Erfindungen führt nicht zwingend dazu, dass das Büro 99 des Deutschen 
Patent- und Markenamtes Erfindungen nicht als Staatsgeheimnisse
einstuft. Die Entscheidung über die Einstufung ist für jeden Einzelfall zu 
prüfen und zu treffen.
78. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sieht die Bundesregierung die Taliban inzwischen 
insgesamt nicht mehr als terroristische
Organisation an, nachdem sie sie nicht länger unter den 
Vereinigungsbegriff des § 129a des
Strafgesetzbuches fasst (vgl. die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der
Abgeordneten Schahina Gambir auf Bundestagsdrucksache 
21/3136)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 21. Dezember 2025
Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich keine strafrechtliche
Bewertung vor, ob eine Vereinigung die tatbestandlichen Voraussetzungen 
einer terroristischen Vereinigung im Einzelfall erfüllt. Eine verbindliche 
Entscheidung hierüber zu treffen, obliegt allein den unabhängigen
Strafgerichten. Zur Auffassung des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die 
Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Schahina Gambir auf
Bundestagsdrucksache 21/3136.
79. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern plant die Bundesregierung, wie im 
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 
vereinbart, das Verwaltungsrechtliche
Rehabilitierungsgesetz so zu ergänzen, dass es auch die Fälle 
des systematischen Dopings in der DDR
grundsätzlich erfasst, und bis wann können Betroffene 
mit einer entsprechenden Regelung rechnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 23. Dezember 2025
Im Koalitionsvertrag zwischen den die Bundesregierung tragenden
Parteien ist vereinbart, das Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger 
Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran
anknüpfenden Folgeansprüche so zu ergänzen, dass es auch die Fälle des
systematischen Dopings in der DDR grundsätzlich erfasst. Der Deutsche
Bundestag hat die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim 
Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragte) mit Beschluss vom 
30. Januar 2025 beauftragt, dem Deutschen Bundestag einen Bericht 
vorzulegen, der speziell aktuelle Ergebnisse der Forschung zu den
gesundheitlichen Langzeitfolgen darstellt, Handlungsempfehlungen
aufzeigt und ihm als Grundlage für eine Entscheidung zur besseren
Unterstützung der Opfer des DDR-Zwangsdopings in der 21. Wahlperiode 
dienen soll (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14702, S. 3). Die SED-
Opferbeauftragte hat anlässlich eines von ihr am 6. November 2025
durchgeführten Fachgesprächs mit dem Titel „Gold um jeden Preis – Das
systematische Zwangsdoping in der DDR und seine Folgen für die
Betroffenen“ angekündigt, ihren Bericht noch in diesem Jahr vorlegen und 
eine Empfehlung für ein Gesetzgebungsverfahren abgeben zu wollen. 
Nach Vorlage dieses Berichts wird die Bundesregierung über das weitere 
Vorgehen entscheiden.
80. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Ist die Bundesregierung derzeit mit Fragen eines 
möglichen „28th Regimes“ auf europäischer 
Ebene befasst, und wenn ja, welche Ressorts sind 
daran beteiligt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Die Bundesregierung ist derzeit mit dem im Arbeitsprogramm 2026
angekündigten Vorhaben der Europäischen Kommission befasst, eine 
28. Gesellschaftsrechtsform auf Ebene der Europäischen Union
(sogenanntes 28. Regime) einzuführen. Die federführende Zuständigkeit liegt 
beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das 
Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Arbeit 
und Soziales sowie das Bundesministerium für Digitalisierung und 
Staatsmodernisierung sind beteiligt. Die Stellungnahme der
Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission wurde dem
Deutschen Bundestag am 25. November 2025 zugeleitet.
81. Abgeordneter
Tobias Matthias 
Peterka
(AfD)
Welche sind die fünf wichtigsten rechtspolitischen 
Vorhaben, deren Umsetzung die Bundesregierung 
für das Jahr 2026 anvisiert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 22. Dezember 2025
Die Bundesregierung wird im Jahr 2026 zahlreiche wichtige
rechtspolitische Vorhaben auf den Weg bringen, die sich allesamt aus dem
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
ergeben.
82. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung 
im Jahr 2024 die vierzehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten bei verurteilten Ausländern (bitte
jeweils die Zahl der Verurteilten angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Die Zahl der rechtskräftig verurteilten Personen wird jährlich in dem 
vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Statistischen Bericht zur 
Strafverfolgung ausgewiesen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um 
eine „echte Personenzählung“, da eine Person, die im Laufe eines Jahres 
mehrfach rechtskräftig verurteilt wird, auch mehrfach erfasst wird. Die 
im Jahr 2024 vierzehn häufigsten Staatsangehörigkeiten bei verurteilten 
Ausländern ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Tabelle: Die im Jahr 2024 vierzehn häufigsten 
Staatsangehörigkeiten bei verurteilten Ausländern
Staatsangehörigkeit Verurteilte
Rumänisch 26.210
Türkisch 23.484
Polnisch 21.389
Syrisch 16.433
Ukrainisch 13.260
Bulgarisch 11.116
Afghanisch  7.732
Italienisch  7.074
Serbisch  6.928
Georgisch  5.709
Irakisch  5.472
Algerisch  5.101
Kroatisch  4.999
Marokkanisch  4.783
Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Strafverfolgung, 2024.
83. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung 
der Anteil der verurteilten Ausländer an allen
Verurteilten im Jahr 2024 in den Bundesländern 
Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-
Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, 
Baden-Württemberg und Bayern (bitte jeweils die 
Zahl aller Verurteilten angeben sowie die Anzahl 
der verurteilten Ausländer und deren prozentualen 
Anteil an allen Verurteilten)?
84. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung 
der Anteil der verurteilten Ausländer an allen
Verurteilten im Jahr 2024 in den Bundesländern 
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, 
Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen 
und Thüringen (bitte jeweils die Zahl aller
Verurteilten angeben sowie die Anzahl der verurteilten 
Ausländer und deren prozentualen Anteil an allen 
Verurteilten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Die Fragen 83 und 84 werden zusammen beantwortet.
Die betreffenden Daten ergeben sich aus Tabellenblatt 24311-03 des 
unter: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikatio
nen/_publikationen-innen-strafverfolgung.html öffentlich und kostenlos 
zur Verfügung stehenden Statistischen Berichts Strafverfolgung, den das 
Statistische Bundesamt jährlich herausgibt, zuletzt für das Jahr 2024.
85. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung 
im Jahr 2024 die sieben häufigsten
Staatsangehörigkeiten bei verurteilten Ausländern (bitte
jeweils die Zahl der Verurteilten angeben) in den 
beiden Bundesländern mit dem höchsten Anteil 
der verurteilten Ausländer an allen Ausländern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 29. Dezember 2025
Die Zahl der rechtskräftig verurteilten Personen wird jährlich in dem 
vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Statistischen Bericht zur 
Strafverfolgung ausgewiesen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um 
eine „echte Personenzählung“, da eine Person, die im Laufe eines Jahres 
mehrfach rechtskräftig verurteilt wird, auch mehrfach erfasst wird. Die 
im Jahr 2024 sieben häufigsten Staatsangehörigkeiten bei verurteilten 
Ausländern ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Tabelle: Die im Jahr 2024 sieben häufigsten Staatsangehörigkeiten 
bei verurteilten Ausländern
Bayern
Staatsangehörigkeit Verurteilte
Rumänisch 7.254
Türkisch 3.811
Polnisch 3.627
Syrisch 2.837
Ukrainisch 2.832
Bulgarisch 2.318
Kroatisch 1.812
Baden-Württemberg
Staatsangehörigkeit Verurteilte
Rumänisch 5.142
Türkisch 4.729
Ukrainisch 2.807
Syrisch 2.459
Italienisch 2.285
Polnisch 2.192
Algerisch 1.501
Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Strafverfolgung, 2024.
Die Höhe des Ausländeranteils an den Verurteilten in den
Bundesländern ergibt sich aus Tabellenblatt 24311-03 des unter: www.destatis.de/
DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/_publikationen-inn
en-strafverfolgung.html öffentlich und kostenlos zur Verfügung
stehenden Statistischen Berichts Strafverfolgung, den das Statistische
Bundesamt jährlich herausgibt, zuletzt für das Jahr 2024.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
86. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die 
durchschnittliche Kinderzahl in den unteren,
mittleren und höheren Einkommensgruppen (bzw. 
Dezilen) in Deutschland, und wenn ja, welche 
(bitte für die Jahre 2010, 2017 und 2024 in
Deutsche und Ausländer aufgliedern), und wenn nein, 
warum nicht, und beabsichtigt sie ggf. diesem 
Mangel abzuhelfen (vgl. Nicola Hülskamp,
Ursachen niedriger Fertilität in hoch entwickelten 
Staaten, S. 58 und 69)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand 
vom 22. Dezember 2025
Der Bundesregierung liegen hierzu bislang keine belastbaren Daten vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit 
und Soziales
87. Abgeordneter
Dr.  Dietmar 
Bartsch
(Die Linke)
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
verdienen aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung weniger als 20 Euro brutto in der Stunde 
(bitte die Gesamtzahl angeben und nach weniger 
als 17, 15, 14 und 13 Euro sowie Mindestlohn 
aufschlüsseln), und welcher Bruttostundenlohn ist 
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nötig, 
um nach 45 Jahren Vollzeitarbeit einen
Rentenzahlbetrag oberhalb des Armutsrisikos von aktuell 
1.381 Euro (Alleinlebende) zu erhalten (bitte auch 
die Bruttostundenlöhne für Rentenzahlbeträge 
von 1.000, 1.200, 1.500, 1.700 und 2.000 Euro 
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 29. Dezember 2025
Daten mit Schichtungen nach Größenklassen der
Bruttostundenverdienste für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse stellt das Statistische 
Bundesamt auf Basis der Verdiensterhebung über seine Online-
Datenbank GENESIS unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/table/6
2361-0040/search/s/NjIzNjEtMDA0MA%3D%3D zur Verfügung.
Aktuell verfügbar sind Werte aus dem April 2025.
Die Armutsrisikoschwelle eignet sich nicht für Vergleiche mit
Rentenzahlbeträgen oder Bruttorentenbeträgen. Das
Nettoäquivalenzeinkommen, aus dem diese Schwelle abgeleitet wird, ist ein fiktives
Einkommen, das rechnerisch aus den Einkommen aller Haushaltsmitglieder 
multipliziert mit so genannten Äquivalenzziffern ermittelt wird und so 
die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens berücksichtigt. Zu den
Einkommen zählen alle Einkünfte, einschließlich solcher aus
selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit, Unterhalt, Vermögen und
Transfereinkommen. Ein Vergleich mit nur einer einzelnen Einkommensart – wie 
dem Rentenzahlbetrag – ist daher nicht sinnvoll und zur Beurteilung der 
konkreten Einkommenssituation von Rentnerinnen und Rentnern nicht 
aussagekräftig, denn die Rente ist in der Regel nicht das einzige
Einkommen eines Haushalts. Zudem gibt der Vergleich des eigenen
Einkommens mit der Armutsgefährdungsschwelle keine Auskunft über die 
individuelle Bedürftigkeit, da die Höhe der Schwelle u. a. von der
Datenbasis, dem Einkommensbegriff, der Bezugsgröße (50 Prozent, 
60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der
Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens abhängt.
Die Höhe der erfragten erforderlichen Stundenlöhne ergibt sich unter 
Berücksichtigung der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen 
Annahme eines über 45 Jahre unveränderten Lohnverhältnisses bei 
durchgehender Vollzeitbeschäftigung rein rechnerisch aus einer
abstrakten Modellrechnung, ausgehend von den in der Fragestellung
vorgegebenen Rentenzahlbeträgen und den rentenrechtlich aktuellen Werten 
zum 1. Juli 2024. Hinzu kommt, dass die Ergebnisse nicht stabil sind, da 
mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt gerechnet werden muss, das 
sich noch verändert.
Unter den genannten Annahmen ist rein rechnerisch ein
Bruttostundenlohn von 19,99 Euro für eine Rente wegen Alters mit einem
Rentenzahlbetrag in Höhe von 1.381 Euro/Monat erforderlich. Bei einem
Rentenzahlbetrag von 1.000 Euro/Monat liegt der rechnerische Stundenlohn 
(unter Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags) bei 8,61 Euro, bei 
einem Rentenzahlbetrag von 1.200 Euro/Monat liegt der rechnerische 
Stundenlohn (unter Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags) bei 
15,75 Euro, bei einem Rentenzahlbetrag von 1.500 Euro/Monat liegt der 
rechnerische Stundenlohn bei 21,71 Euro, bei einem Rentenzahlbetrag 
von 1.700 Euro/Monat liegt der rechnerische Stundenlohn bei 
24,61 Euro und bei einem Rentenzahlbetrag von 2.000 Euro/Monat liegt 
der rechnerische Stundenlohn bei 28,95 Euro.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des
sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines Jahres nicht auf einen
Erwerbsverlauf und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter
geschlossen werden kann. Die tatsächliche Höhe einer Rentenanwartschaft steht 
erst dann fest, wenn die Versicherungsbiografie vollständig
abgeschlossen ist. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass aus der Höhe einer
Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht 
auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter geschlossen werden 
kann, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht 
berücksichtigt sind (vgl. hierzu auch die Tabelle „Anteil der Rente aus 
der gesetzlichen Rentenversicherung am Bruttoeinkommen nach
Rentengrößenklassen“ im Alterssicherungsbericht 2024
(Bundestagsdrucksache 20/14086, S. 89).
88. Abgeordneter
Dr.  Ingo Hahn
(AfD)
Welche Einnahmen des Staates und der
Sozialversicherungen wurden im Zeitraum 2015 bis 2024 
kumuliert von Drittstaatsangehörigen erbracht, 
und wie hoch waren diese Einnahmen im Jahr 
2024 getrennt nach Lohn-/Einkommensteuer
sowie nach Beiträgen zur Renten-, Kranken-,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung, und welche 
Netto-Salden (Einnahmen/Beiträge minus
Leistungen) weist die Bundesregierung für 2024 für 
Drittstaatsangehörige im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch, Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und 
dem Asylbewerberleistungssystem aus oder kann 
sie beziffern (bitte die Werte tabellarisch
ausweisen, falls Netto-Salden nicht möglich: Datenlücke 
und zuständige Stellen benennen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 29. Dezember 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Die Staatsangehörigkeit der in Deutschland einkommensteuerpflichtigen 
Personen wird in der amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik 
nicht erfasst, da diese Information für die Festsetzung der Steuer nicht 
relevant ist. Daher ist eine entsprechende Auskunft seitens der
Bundesregierung nicht möglich. Auch Informationen zu den Einnahmen der
Sozialversicherungen von Drittstaatsangehörigen liegen in der
gewünschten Differenzierung nicht vor.
89. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Stellt die Zunahme an Arbeitslosigkeit unter
Akademikern zu Beginn ihres Berufslebens nach
Ansicht der Bundesregierung einen bundesweiten 
Trend dar (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschl
and/wirtschaft/uni-absolvent-kein-job-wirtschafts
krise-arbeitslos-100.html), und wird die Zunahme 
an arbeitslosen Akademikern nach Einschätzung 
der Bundesregierung auf absehbare Zeit eine
dauerhafte Entwicklung darstellen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 29. Dezember 2025
Akademikerinnen und Akademiker sind deutlich seltener arbeitslos als 
Personen ohne akademische Ausbildung. Im Jahr 2024 lag die
Arbeitslosenquote bundesweit insgesamt bei 6,0 Prozent und bei Personen mit 
akademischer Ausbildung bei 2,9 Prozent (Westdeutschland: 2,7
Prozent, Ostdeutschland: 3,9 Prozent). Zwar ist seit dem Jahr 2022 sowohl 
in West- als auch in Ostdeutschland ein Anstieg der Arbeitslosigkeit von 
Personen mit akademischer Ausbildung zu verzeichnen. Dieser erfolgt 
jedoch ausgehend von einem insgesamt niedrigen Niveau und steht in 
Zusammenhang mit der konjunkturellen Abschwächung. Das
Fachkräftemonitoring für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht in 
seiner Mittelfristprognose aus dem Jahr 2025 von einem
Arbeitsplatzaufbau auf dem Anforderungsniveau „Expertinnen und Experten“ um 
rund 130.000 bis zum Jahr 2029 aus, so dass sich die
Arbeitsmarktchancen von Akademikerinnen und Akademikern verbessern dürften.
90. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung den Nationalen
Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen 
fristgerecht bis zum 31. Dezember 2025 (www.b
mas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Aktionsplan-Tarif
verhandlungen/aktionsplan-tarifverhandlunge
n.html) vorlegen, und wenn nein, aus welchen 
Gründen, und zu welchem konkreten Zeitpunkt 
wird er stattdessen vorgelegt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 29. Dezember 2025
Die Bundesregierung strebt eine möglichst zeitnahe Übermittlung des 
Nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen in 
Deutschland an die Europäische Kommission an. Ein konkretes Datum 
kann aufgrund der noch laufenden regierungsinternen Abstimmungen 
derzeit nicht genannt werden.
91. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sieht die Bundesregierung Anlass, ein
Direktanstellungsgebot für Beschäftigte von
Essenslieferdiensten einzuführen, und welche Gründe
sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. 
dagegen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast 
vom 29. Dezember 2025
Bei einem Direktanstellungsgebot handelt es sich um eine weitreichende 
Maßnahme mit hohen verfassungs- und europarechtlichen
Anforderungen. Grundsätzlich ist der Einsatz von Subunternehmen ein legitimes
Instrument einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Es müssen insbesondere
umfassende, belastbare Erkenntnisse über Missstände in der Branche
vorliegen, die ein Direktanstellungsgebot rechtfertigen. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfolgt die aktuellen Entwicklungen in der 
Plattformarbeit und insbesondere bei Essenslieferdiensten daher sehr
genau und prüft sämtliche Optionen, um möglichen Fehlentwicklungen 
entgegenzuwirken.
92. Abgeordneter
Robert Teske
(AfD)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung 
in den Jahren 2020, 2022, 2024 sowie aktuell die 
Zahl der Altersrentner in Thüringen, die trotz 
Rentenbezug aufgrund Alters weiterhin eine
Erwerbstätigkeit ausübten (bitte getrennt ausweisen 
nach: sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige
Teilzeitbeschäftigte, ausschließlich geringfügig
Beschäftigte, Frauen, Männer, Deutsche und Ausländer)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 29. Dezember 2025
Informationen zu der Anzahl von beschäftigten
Altersrentenempfängerinnen und Altersrentenempfängern in Thüringen liegen in der
gewünschten Differenzierung nicht vor.
Angaben zur Anzahl der Personen, die jenseits der Regelaltersgrenze in 
Thüringen beschäftigt sind, können in der erfragten Differenzierung der 
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
93. Abgeordneter
Robert Teske
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die 
im Land Thüringen im Jahr 2024 Grundsicherung 
im Alter bezogen, und wie hoch sind aktuell die 
Anzahl und der Anteil der Personen, die im Land 
Thüringen Grundsicherung im Alter beziehen 
(bitte den aktuellsten Datenstand darstellen und 
nach insgesamt sowie nach Nationalität:
Deutsche, Ausländer, EU-11, Ukrainer und Top-8-
nichteuropäische-Asylländer getrennt ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 29. Dezember 2025
Die nachfolgende Tabelle stellt Anzahl und Anteil der Beziehenden von 
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch 
(SGB XII) ab der Regelaltersgrenze (Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 
SGB XII) nach Staatsangehörigkeit dar. Diese werden für Dezember 
2024 sowie für September 2025 (aktuellster Datenstand) angegeben.
Angaben bezogen auf die Top-8-Asylherkunftsländer berücksichtigen 
Staatsangehörige folgender Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran,
Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Angaben bezogen auf die EU-
Osterweiterung (EU-11) berücksichtigen Staatsangehörige folgender
Länder: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, 
Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn.
Tabelle: Grundsicherungsbeziehende ab Regelaltersgrenze* nach Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit Q4 2024 Anteil 
in Prozent
Q3 2025 Anteil 
in Prozent
Insgesamt 8.605 100 9.095 100
davon
 Deutsche 5.250  61 5.445  60
 Ausländer 3.355  39 3.650  40
 darunter
  EU-Osterweiterung (EU-11)    85   1    85   1
  Ukraine 2.260  26 2.470  27
  Top-8-Asylherkunftsländer   340   4   370   4
* Regelaltersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales 
und Staatsmodernisierung
94. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie haben sich die Gesamtzahl, der von den
Bundesregierungen bzw. Bundesministerien in den 
letzten zehn Jahren eingesetzten Kommissionen 
(z. B. Rentenkommission, Kommission zur
Sozialstaatsreform, Prostituiertenschutz-
Kommission, Wahlrechtskommission, Kommission 
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ usw.) sowie 
die damit verbundenen jährlichen Gesamtkosten 
entwickelt (bitte jeweils jährlich die absoluten 
Zahlen mit separater Ausweisung der Gesamtzahl 
aller Enquete-Kommissionen im gesamten
Zeitraum darstellen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 22. Dezember 2025
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen 
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist
ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Abfragen zu allen 
Ressorts der Bundesregierung, die umfangreiche Recherchen über
vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht 
leistbar.
Zahlen zu den von der Bundesregierung eingesetzten bzw.
verantworteten Kommissionen und den damit verbundenen jährlichen Gesamtkosten 
der letzten 10 Jahre (Zeitraum 2016 bis heute) werden in den
beigefügten Tabellen deshalb nur insoweit aufgelistet, soweit die Daten in der 
angefragten Detailtiefe elektronisch auswertbar waren und in der zur
Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden konnten.2
95. Abgeordneter
Dr.  Moritz 
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen Teilnehmenden und in welchem 
Rhythmus kommt der Staatssekretärsausschuss 
„Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ 
unter Leitung des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung zusammen (vgl. 
https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilunge
n/detail/weniger-buerokratie-mehr-wachstum-fue
r-deutschland)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 23. Dezember 2025
Mitglieder des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und 
Bürokratierückbau“ sind die zuständigen Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre oder Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre der Bundesministerien (ein Vertreter je Ressort) sowie der
Staatssekretär im Bundeskanzleramt, der Leitende Beamte des Beauftragten 
2 Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3438 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
der Bundesregierung für Kultur und Medien und die stellvertretende 
Chefin des Bundespresseamtes. Der Vorsitzende des Nationalen
Normenkontrollrates und die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes sind 
ständige Gäste.
Seit seiner Einsetzung durch das Bundeskabinett am 30. Juli 2025 ist der 
Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ 
vier Mal zusammengetreten. Der Rhythmus seiner Sitzungen wird
anlassbezogen vom Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem
stellvertretenden Vorsitzenden festgelegt.
96. Abgeordneter
Dr.  Moritz 
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, den Deutschen
Bundestag kontinuierlich über die Inhalte der
Ausschusssitzungen des Staatssekretärsausschusses 
„Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ 
zu informieren, und falls nein, warum nicht (bitte 
Zeitintervalle angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 23. Dezember 2025
Die Bundesregierung wird anlassbezogen über die Ergebnisse der
Ausschusssitzungen berichten, etwa im Zusammenhang mit dem
Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratierückbaus gemäß § 7 
des Gesetzes zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates 
(NKRG). Jenseits dessen steht der Vorsitzende des
Staatssekretärsausschusses den Mitgliedern des Deutschen Bundestages auch regelmäßig 
im Rahmen von Sitzungen des Bundestagsausschusses für Digitales und 
Staatsmodernisierung sowie im Rahmen des parlamentarischen
Fragewesens zu seinem Wirken kontinuierlich Rede und Antwort.
97. Abgeordneter
Dr.  Moritz 
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was war Inhalt der Tagesordnung der letzten
Ausschusssitzungen des Staatssekretärsausschusses 
„Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“, 
und welche Themen sind für die kommenden
Sitzungen geplant (vgl. https://bmds.bund.de/aktuell
es/pressemitteilungen/detail/weniger-
buerokratiemehr-wachstum-fuer-deutschland)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 23. Dezember 2025
Der Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau“ ist das ressortübergreifende Steuerungsgremium der
Bundesregierung für alle Themen der Staatsmodernisierung und des
Bürokratierückbaus und greift in der Tagesordnung seiner Sitzungen die jeweils 
aktuellen Entwicklungen und Abstimmungserfordernisse in diesen
Themenbereichen auf. In den letzten Ausschusssitzungen hat sich der 
Staatssekretärsausschuss schwerpunktmäßig unter anderem mit den
Bürokratierückbauzielen und der Weiterentwicklung der Bürokratiebremse 
(„One in, one out“-Regel) befasst. Zudem standen die
Modernisierungsagenda (Bund) sowie die Föderale Modernisierungsagenda auf den
Tagesordnungen. Die Inhalte der nächsten Sitzungen werden zu gegebener 
Zeit festgelegt.
98. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Welche finanziellen Aufwendungen sind nach 
Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den
Jahren 2025, 2024, 2023, 2022 und 2021 für die 
„weihnachtliche Dekoration“ in den und um die 
Liegenschaften der Bundesregierung entstanden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter 
vom 19. Dezember 2025
Zahlen zu den finanziellen Aufwendungen für die „weihnachtliche
Dekoration“ in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 in den und um die 
Liegenschaften der Bundesregierung werden in nachstehender Tabelle 
aufgelistet. Eine Auswertung über die zur Verfügung stehenden
Informationen hinaus konnte in der Antwortfrist für Schriftliche Fragen nicht
erfolgen.
Jahr Gesamtsumme 
in Euro
2021 68.127,20
2022 54.930,56
2023 64.149,94
2024 59.371,38
2025 71.853,85
99. Abgeordnete
Charlotte Antonia 
Neuhäuser
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Kontakten 
(Telefonate, Gespräche, Treffen, schriftlicher 
Kontakt Mail/Post) zwischen Vertreterinnen und 
Vertretern der Bundesregierung (Mitglieder der 
Bundesregierung, Ministerialebene) und
Vertreterinnen und Vertretern des Beratungsunternehmens 
Teneo (www.teneo.com/, www.somo.nl/the-secret
ive-cabal-of-us-polluters-that-is-rewriting-the-eu
s-human-rights-and-climate-law/) samt
Subunternehmen (Teneo Germany GmbH u. a.), und wenn 
ja, welche waren das seit Beginn der 21.
Legislaturperiode (bitte die Gesamtanzahl der
entsprechenden Kontakte angeben und nach Datum, Ort, 
Funktion der Beteiligten und Thema
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor 
vom 23. Dezember 2025
Die Bundesregierung hat zu dem abgefragten Sachverhalt bereits im 
Rahmen der Mündlichen Frage 28 (Plenarprotokoll 21/49) in der
Fragstunde am 17. Dezember 2025 Stellung genommen. Darüber
hinausgehende neue Erkenntnisse liegen nicht vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
100. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen Unterschied gibt es zwischen dem neuen 
Förderprogramm (vgl. Maßnahme 4 des neuen 
Masterplans Ladeinfrastruktur 2030) und dem 
KsNI-Programm, welches aus dem Haushaltstitel 
893 08-332 „Zuschüsse für die Anschaffung von 
Nutzfahrzeugen mit alternativen,
klimaschonenden Antrieben“ finanziert wird, und warum sind 
die Haushaltsmittel aus diesem Titel in Höhe von 
205.442.000 Euro weiterhin im Haushalt 2026
gesperrt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 29. Dezember 2025
Die Richtlinie „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ 
(KsNI) bezog sich im Bereich der Infrastrukturförderung auf
betriebliche Tank- und Ladeinfrastruktur und stellte insbesondere
Anforderungen an die Konnexität zwischen der Beschaffung von Infrastruktur und 
der Beschaffung von Nutzfahrzeugen: Tank- und Ladeinfrastruktur war 
ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen von KsNI
beantragten Fahrzeugförderung zuwendungsfähig. Zudem wurde
ausschließlich Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert, die zum Laden oder Tanken 
der beantragten Nutzfahrzeuge notwendig war. Eine alleinige Förderung 
von Tank- und Ladeinfrastruktur war somit nicht möglich.
Im Rahmen der Maßnahme 4 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 
(„Ladeinfrastruktur in Depots und Betriebshöfen für E-Lkw“) entfällt 
die bei KsNI geforderte Konnexität zwischen der Beschaffung von 
Nutzfahrzeugen und der Beschaffung von Infrastruktur. Es wird möglich 
sein, eine Förderung für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur
unabhängig von einer Fahrzeugförderung zu beantragen. Die
Veröffentlichung eines ersten Förderaufrufs soll im ersten Halbjahr 2026 erfolgen.
Die gesperrten Ausgaben im Wirtschaftsplan 2026 des KTF bei Titel 
893 08 in Höhe von 205.422.000 Euro beziehen sich auf Maßnahmen, 
die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) enthalten sind. 
Mit dem Nachweis der DARP-Maßnahmen wird diese Sperre
aufgehoben.
101. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für 
die teils sanierungsbedürftigen Brücken über 
deutschen Bundeswasserstraßen (über den
Bundesverkehrswegeplan hinaus) eine Prioritätenliste 
zur Beseitigung des Instandhaltungsrückstaus, 
und falls ja, wie lautet sie (bitte die beabsichtigte 
Reihenfolge angeben), und nach welchen
Kriterien wurden diese nach Auffassung der
Bundesregierung erstellt, und falls nicht, weshalb nicht, 
und welche anderen Möglichkeiten zur
Bestandsaufnahme und Verbesserung der Gesamtsituation 
der teils sanierungsbedürftigen Brücken über 
deutschen Bundeswasserstraßen sieht die
Bundesregierung (www.blaetter.de/dokumente/36-aller-b
ruecken-in-deutschland-sind-sanierungsbeduer
ftig; www.sbv.de/aktuelles/detail/bericht-sanierun
g-der-wasserstrassen-gefaehrdet; www.bmv.de/Sh
aredDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-gesamtplan
entwurf.pdf?__blob=publicationFile)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 22. Dezember 2025
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes priorisiert 
die sanierungsbedürftigen Brücken über Bundeswasserstraßen (über den 
Bundesverkehrswegeplan hinaus) auf Grundlage der nachfolgenden 
Kriterien:
• Bauwerks- und Betriebssicherheit,
• Erhalt und Ersatzinvestitionen,
• Ausbau.
Die Maßnahmen werden mit dem im Bundeshaushalt zur Verfügung
stehenden Finanzrahmen umgesetzt. Die Anzahl der durchgeführten und in 
Bau befindlichen Brückenmaßnahmen kann dem jeweiligen
Bundeshaushalt unter den Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Teil C
(Bundeswasserstraßen) – Anlage zum Einzelplan 12 – entnommen werden.
102. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung 
aus der Empfehlung des Bundesrechnungshofes, 
die Planungen für den weiteren Ausbau der
Moselschleusen, insbesondere den Bau der zweiten 
Schleusenkammern, sofort zu stoppen (im
Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlicher
Bedarf festgehalten), und welche konkreten
Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf die 
Versorgungssicherheit der Industrie- und
Wirtschaftsstandorte entlang der Mosel (www.rhein-z
eitung.de/rheinland-pfalz/ist-ausbau-weiterer-mos
elschleusen-nun-doch-vom-tisch_arid-409108
8.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 29. Dezember 2025
Die Bundesregierung prüft, wie mit der Ausbaumaßnahme „Bau zweiter 
Moselschleusen“ vor dem Hintergrund der aktuellen
Wirtschaftlichkeitsbewertung umzugehen ist. Hierzu wird eine Gesamtstrategie für den
zukunftsgerichteten Erhalt der Bundeswasserstraße Mosel erarbeitet. Im 
Fokus stehen Verlässlichkeit und Ausfallsicherheit, damit die Mosel 
auch in Zukunft als Verkehrsweg leistungsfähig und resilient bleibt und 
die Versorgungssicherheit der Industrie- und Wirtschaftsstandorte
entlang der Mosel dauerhaft gewährleistet ist.
103. Abgeordneter
Jorrit Bosch
(Die Linke)
Für wie viele der im Entwurf des
Investitionsrahmenplans (IRP) 2025 bis 2029
(Ausschussdrucksache 21(8)3377) bzw. im Finanzierungs- und 
Realisierungsplan der Autobahn GmbH des
Bundes (Ausschussdrucksache 21(15)22) in der
Kategorie „C. Sonstige wichtige Vorhaben“
aufgeführten Projekte an Bundesstraßen,
Bundesschienenwegen, Bundeswasserstraßen und
Bundesautobahnen wurde jeweils bezüglich einer möglichen 
Aufnahme in die Kategorie „B. Vorhaben [sic!] 
für die bereits Baurecht vorliegt (…)“ ein neues 
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ermittelt (s. 
Ausschussdrucksache 21(8)3376), und wie viele 
davon lagen jeweils unter 1?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 29. Dezember 2025
Für sämtliche in den Tabellen B der Entwürfe von
Investitionsrahmenplan (IRP) 2025 – 2029 (Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages – Ausschussdrucksache 21(8)3377) und Finanzierungs- und
Realisierungsplan 2025 bis 2029 der Autobahn GmbH des Bundes
(Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages – Ausschussdrucksache 
21(15)22) aufgeführten Projekte ist die gesamtwirtschaftliche
Vorteilhaftigkeit mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis größer 1 aktuell bestätigt 
worden.
104. Abgeordneter
Jorrit Bosch
(Die Linke)
Welchen Wirkungsgrad der eingesetzten
Primärenergie müssen mit Benzin bzw. Diesel betriebene 
Pkw-Verbrennermotoren aus Sicht der
Bundesregierung erreichen, damit sie als „hocheffiziente 
Verbrenner“ gelten, für die Bundeskanzler 
Friedrich Merz in einem Brief an die EU-
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine 
Ausnahme vom „Verbrenner-Verbot“ gefordert 
hatte (www.zeit.de/politik/2025-11/bundeskanzle
r-friedrich-merz-verbrenner-aus-brief-eu-kommis
s ion), und inwiefern sind Verbrenner-Motoren 
unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der
eingesetzten Energie ebenbürtig zu ausschließlich
batteriebetriebenen Pkw, für die der TÜV Nord einen 
deutlichen höheren Wirkungsgrad in Höhe von ca. 
65 Prozent im Vergleich zu 45 Prozent (Diesel) 
oder 30 bis 35 Prozent (Benzin) angibt (www.tue
v-nord.de/de/wissen/ratgeber-und-tipps-mobilitae
t/alternative-antriebe-wasserstoff/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 29. Dezember 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche 
Frage 101 des Abgeordneten Julian Joswig auf Bundestagsdrucksache 
21/3373 verwiesen.
105. Abgeordneter
Jorrit Bosch
(Die Linke)
An welchen Bahnhöfen in Niedersachsen sind 
mobile Teams der Deutschen Bahn AG stationiert, 
und an welchen weiteren niedersächsischen 
„Bahnhöfen in der Umgebung, wo kein
Servicepersonal vor Ort ist“ (siehe Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der 
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 
20/4301) werden diese zur Unterstützung von 
mobilitätseingeschränkten Reisenden eingesetzt 
(ggf. nur für die 20 einwohnerstärksten Städte
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 23. Dezember 2025
Das Bundesministerium für Verkehr ist für die Beantwortung Ihrer Frage 
auf die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG angewiesen. Die erbetenen
Informationen können dort wegen der erfragten Detailtiefe nicht in der für 
eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung 
stehenden Zeit ermittelt werden.
106. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch war die Anzahl der
infrastrukturbedingten Störungen auf der Riedbahn pro Monat
jeweils zwischen April 2023 und Dezember 2023, 
Februar 2024 und Juli 2024 sowie Januar 2025 
und November 2025?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 23. Dezember 2025
Im Vergleich zum Zeitraum vor der Sanierung verringerten sich die
Störungen um ca. 60 Prozent – vgl. Pressemitteilung „Ein Jahr nach
Abschluss der Riedbahn-Generalsanierung: DB InfraGO zieht positive
Bilanz“, www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-frankfurt-d
e/presseinformationen-regional/Ein-Jahr-nach-Abschluss-der-Riedbahn-
Generalsanierung-DB-InfraGO-zieht-positive-Bilanz-13701216#.
Im Monat November 2025 konnten 40 Prozent weniger Störungen als 
im November 2023 verzeichnet werden. Im kommenden Jahr 2026
erwartet die DB InfraGO AG, dass der Rückgang der
infrastrukturbedingten Störungen stabil in der Größenordnung von 80 Prozent liegt.
107. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Ausschreibungsmerkmale hat die
Deutsche Bahn AG für batterieelektrische Busse
vorgegeben (z. B. im Hinblick auf
Lebenszykluskosten, Service des Herstellers, Arbeitsbedingungen, 
Herkunft/Umweltanforderungen an Rohstoffe/
seltene Erden und Sicherung Industriestandort 
Deutschland), und wie bewertet die
Bundesregierung die Tatsache, dass die bundeseigene
Deutsche Bahn AG eine hohe Anzahl von Bussen bei 
chinesischen Herstellern bestellt hat (siehe www.
wiwo.de/unternehmen/dienstleister/deutsche-bah
n-vor-byd-deal-heute-700-busse-und-morgen-
diezuege-aus-der-volksrepublik/100182660.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 23. Dezember 2025
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat der Bundesregierung folgende
Informationen zu den Ausschreibungsmerkmalen für batterieelektrische 
Busse übermittelt:
Alle Bieter müssen die verpflichtende Einhaltung des DB-
Verhaltenskodex für Geschäftspartner bestätigen. Dieser umfasst unter anderem 
Anforderungen an Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und
Compliance. Die Geschäftsprozesse der Lieferanten werden im Rahmen einer 
unabhängigen Nachhaltigkeitsbewertung überprüft. Dabei werden
Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berücksichtigt. Die DB AG 
nutzt ein vor Angebotsabgabe offengelegtes Bewertungsmodell. Neben 
dem Preis für Fahrzeuge und Ausstattungen fließen qualitative Kriterien 
in die Bewertung ein, die mithilfe eines Bonussystems gewichtet
werden, darunter unter anderem garantierte höhere Reichweiten und
höherwertige Ausstattungen. Die Entfernung zum Produktionsstandort wird 
nach Angaben der DB AG bewertet, um Risiken und Umweltkosten
angemessen zu berücksichtigen. Die Qualität des Servicenetzes hat
Einfluss auf die Bewertung, insbesondere an Standorten ohne eigene DB-
Infrastruktur. Ersatzteilkonditionen, Serviceleistungen und zugesicherte 
Verfügbarkeitsgarantien sind wesentliche Bestandteile. Die DB AG
bewertet Angebote somit auf Basis umfangreicher Anforderungen nach 
Lebenszykluskosten, Qualitätskriterien und Nachhaltigkeitsaspekten. 
Darüber hinaus erfüllen die Busse nach Angaben der DB AG alle
geltenden Zulassungs- und Sicherheitsanforderungen, die auch ausdrücklich 
die Normen UNECE R155 (Cybersicherheit) und UNECE R156
(Software-Updates) umfassen.
Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung der DB AG vom 13.
Dezember 2025 verwiesen: www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentr
ales_uebersicht/Groesste-Bus-Vergabe-der-Unternehmenseeschichte-D
B-schliesst-Rahmenvertraege-fuer-mehr-als-3-000-neue-Busse-fuer-DB-
Regio-13700596.
108. Abgeordneter
Christoph Grimm
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über 
den baulichen Zustand der Brücke bei Groß
Görnow (www.nordkurier.de/regional/schwerin/
risserost-rueckbau-warum-drei-millionen-fuer-neue-br
uecke-wichtig-sind-3680446sowie) und über die 
aktuellen Planungen der Deutschen Bahn AG in 
diesem Zusammenhang, und wann rechnet sie 
nach derzeitigem Kenntnisstand mit dem Beginn 
von Maßnahmen zur Erneuerung oder zum
Neubau dieser Brücke?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 23. Dezember 2025
Das Bundesministerium für Verkehr ist für die Beantwortung Ihrer Frage 
auf die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG angewiesen. Die erbetenen
Informationen können dort wegen der erfragten Detailtiefe nicht in der für 
eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung 
stehenden Zeit ermittelt werden.
109. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Wie viele neue Ladestationen müssten nach 
Kenntnis der Bundesregierung entlang deutscher 
Autobahnen errichtet werden, damit die
Bundesregierung eine zukunftsfähige und
flächendeckende Ladeinfrastruktur für elektrisch
betriebene Lastkraftwagen als gewährleistet ansieht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 22. Dezember 2025
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr bewertet die Nationale 
Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) kontinuierlich den Bedarf an Lkw-
Ladeinfrastruktur auf Grundlage verschiedener Einflussparameter.
Hierbei spielen insbesondere Verkehrsprognosen, Prognosen zum
Fahrzeughochlauf und Mautdaten eine zentrale Rolle.
Insgesamt werden für das Jahr 2035 entlang der Bundesautobahn
annähernd 50.000 Ladevorgänge pro Tag von batterieelektrischen Lkw
erwartet. Dies entspricht bis zu 16.000 Ladepunkten, wobei ein Großteil 
hiervon Übernacht-Ladepunkte mit geringeren Ladeleistungen sein
werden. Für einen schnellen Markthochlauf von E-Lkw ist ein zeitnaher 
Aufbau von entsprechender Ladeinfrastruktur erforderlich.
Die Bundesregierung arbeitet daher gemeinsam mit der NLL und der 
Autobahn GmbH des Bundes an der Umsetzung eines Schnellladenetzes 
für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf bundeseigenen
Flächen entlang der Bundesautobahnen. Dieses Lkw-Schnellladenetz wird 
rund 350 Standorte mit rund 4.200 Ladepunkten umfassen, die
batterieelektrischen Lkw das schnelle Zwischenladen und das Übernachtladen 
ermöglichen werden.
Das Lkw-Schnellladenetz stellt eine flächendeckende Ladeinfrastruktur 
für batterieelektrische Lkw in Abständen von ca. 60 km, im Einklang 
mit den Vorgaben der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur 
für alternative Kraftstoffe (AFIR) für 2030 sicher. Die
Netzanschlussleistungen der Standorte sind bereits für eine weitere Skalierung bis 
2035 ausgelegt.
Das skalierte Lkw-Schnellladenetz kann insbesondere durch
leistungsstarke Megawatt-Ladeinfrastruktur rund zwei Drittel der insgesamt
anfallenden Ladevorgänge bedienen. Zur Deckung des Gesamtladebedarfs 
werden privatwirtschaftliche Investitionen in Lkw-Ladeinfrastruktur auf 
Flächen entlang der Autobahnen, wie z. B. auf Autohöfen, die das Lkw-
Schnellladenetz ergänzen, ausdrücklich begrüßt.
110. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, 
dass die erforderlichen Finanzmittel für den
Neubau der Bergshäuser Brücke (Bundesautobahn 44) 
im Falle einer positiven Planfeststellung
unverzüglich freigegeben werden (bitte die erwarteten 
Kosten angeben und den erwarteten Zeitplan nach 
Erteilung der Planfeststellung benennen), und 
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung 
für den Fall, dass die bestehende Brücke mit der 
errechneten Restlebensdauer bis 2028 vor
Freigabe eines südlich gelegenen Ersatzneubaus
gesperrt werden muss, möglicherweise auch
aufgrund der geplanten Installation von
Messsystemen zur Überprüfung der bestehenden
Bergshäuser Brücke (www.hna.de/lokales/kreis-kassel/fuld
abrueck-ort312365/300-sensoren-sollen-die-bergs
haeuser-bruecke-rund-um-die-uhr-ueberwachen-9
4076279.html), insbesondere wenn das geplante 
Verteilungsbauwerk am Westkreuz Kassel noch 
nicht fertiggestellt ist und die Aufnahmefähigkeit 
sowie Lärmemissionen der dortigen
Verkehrsführung berücksichtigt werden müssen (www.hna.de/
lokales/kreis-kassel/baunatal-ort312516/kassel-no
tfalls-zweispurig-von-a44-auf-a49-bei-baunatal-u
nd-94021546.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 29. Dezember 2025
Das Straßenbauprojekt „6-streifige Erweiterung der A 44 zwischen 
Autobahnkreuz Kassel-West und Autobahndreieck Kassel-Süd“
inklusive Neubau der „Bergshäuser Brücke“ befindet sich derzeit im
Planfeststellungsverfahren.
Die Kostenberechnung (Stand: September 2023) beläuft sich auf rd. 
375 Mio. Euro. Derzeit werden die Stellungnahmen zu den
Einwendungen erarbeitet. Nach Angabe der zuständigen Autobahn GmbH des
Bundes wird mit einem Erörterungstermin im Jahr 2026 gerechnet. Erst 
wenn das Planfeststellungsverfahren und eventuelle diesbezügliche
Klageverfahren abgeschlossen sind, liegen die baurechtlichen
Voraussetzungen vor, um den Bau eines Projektes starten zu können. Die Frage der 
Finanzierung stellt sich erst zu diesem Zeitpunkt. Dann können auch erst 
die dann aktuellen Kosten genannt werden.
Die Bergshäuser Brücke wird kontinuierlich beobachtet und baulich
instandgehalten. Ein Monitoringsystem soll zudem dabei helfen,
zielgerichtete Maßnahmen treffen zu können. Zudem erarbeiten die Autobahn 
GmbH des Bundes und die DEGES Maßnahmen für verschiedene
Szenarien. Dabei kann die kürzlich ertüchtigte A-49-Südtangente einen 
wichtigen Beitrag zur Entlastung liefern. Im Bereich der
Autobahnkreuze Kassel-Ost und Kassel-West sind zur Optimierung des
Verkehrsflusses dienende Ertüchtigungsmaßnahmen in der Planung bzw. in Teilen 
umgesetzt.
111. Abgeordneter
Luigi Pantisano
(Die Linke)
Wie viele Passagiere sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 von 
deutschen Flughäfen abgeflogen (bitte nach
Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 23. Dezember 2025
Es wird auf die im Internet frei verfügbare Verkehrsleistungsstatistik für 
den Luftverkehr des Statistischen Bundesamtes verwiesen.
112. Abgeordneter
Luigi Pantisano
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber 
vor, wie viele Flugpassagiere in den Jahren 2023 
und 2024 jeweils in den Beförderungsklassen 
Economy, Premium Economy, Business und First 
Class (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr der 
Beförderung und Beförderungsklasse; falls
vorhanden in absoluten Zahlen, ansonsten als
prozentualer Anteil aller Passagiere) von deutschen 
Flughäfen abgeflogen sind?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange 
vom 23. Dezember 2025
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wir auf die Antwort 
zu Frage 111 verwiesen.
113. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass 
beim Ersatzneubau der Nordbrücke der A 565 die 
Auswirkungen auf die angrenzende
Wohnbebauung so gering wie möglich gehalten werden, und 
auf welche Weise werden die Anwohnerinnen und 
Anwohner in die Planungen einbezogen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte 
vom 29. Dezember 2025
Bei dem Ersatzneubau der Bonner Nordbrücke, der sich im Stadium der 
Vorplanung befindet, werden alle planerischen Möglichkeiten genutzt, 
um die Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung so gering 
wie möglich zu halten. Die Autobahn GmbH des Bundes hat frühzeitig 
alle Eigentümer, die betroffen sein könnten, angeschrieben und ihnen 
Gespräche mit den Fachplanerinnen und Fachplanern angeboten. Viele 
Betroffene haben diese Möglichkeit genutzt, um sich über die Planungen 
zu informieren und Fragen zum weiteren Vorgehen zu stellen. Darüber 
hinaus hat eine öffentliche Informationsmesse stattgefunden, bei der der 
aktuelle Planungsstand sowie die Auswirkungen des Vorhabens erläutert 
wurden. Bürgerinnen und Bürger konnten dort direkt mit
Fachplanerinnen, Fachplanern und Projektverantwortlichen ins Gespräch kommen. 
Für das kommende Jahr sind weitere Beteiligungsformate für die
Anwohnerinnen und Anwohner in Vorbereitung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, 
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
114. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Gefahren für die Demokratie 
sieht die Bundesregierung angesichts der
Äußerungen des Bundeskanzlers zu Gefahren für die 
Demokratie durch Umweltpolitik und
Klimapolitik (Zitat Bundeskanzler Friedrich Merz: „Zu 
lange hat die Umweltpolitik die Konjunktur
gebremst – was letztlich auch demokratieschädigend 
ist. Wer die Demokratie in Deutschland
beschädigen, wenn nicht gar zerstören will, muss das
genau so weitermachen“ sowie „Ich bin nicht bereit, 
Umwelt- und Klimaschutz so hoch aufzuhängen, 
dass damit ein großer Teil unseres industriellen 
Kerns in der Bundesrepublik Deutschland
verloren geht“, www.tagesspiegel.de/politik/wenn-
dieukraine-fallt-hort-er-nicht-auf-merz-warnt-vor-put
in--und-raumt-wirtschaft-prioritat-vor-umweltsch
utz-ein-15048586.html) einerseits darin, der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 
(BVerfG) von 2021 nachzukommen und die 
Treibhausgasminderungslast im Sinne der
intertemporalen Freiheitssicherung nicht einseitig in 
die Zukunft zu verlagern, und andererseits darin, 
die BVerfG-Entscheidung nicht ausreichend zu 
beachten und damit in die momentan
prognostizierte Erderhitzung von 2,8 Grad (www.tagesscha
u.de/wissen/klima/klimaschutz-erderwaermung-e
u-100.html) hineinzusteuern und gesundheitliche 
sowie wirtschaftliche Klimafolgenschäden für 
Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 800 Mrd. 
Euro bis 2050 hinzunehmen (www.diw.de/de/di
w_01.c.974540.de/publikationen/wochenberichte/
2025_38_3/zwei_jahrzehnte_klimakostenforschu
ng__praeventiver_klimaschutz_als_volkswirtscha
ftlicher_vorteil.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 2. Januar 2026
Deutschland hat sich auf nationaler, europäischer und internationaler 
Ebene dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu
erreichen. Zu diesem Ziel steht die Bundesregierung. Sie verfolget dieses 
Ziel in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche 
Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und 
auf Innovation setzt – und damit eine Spaltung der Gesellschaft gerade 
nicht befördert.
Auf der Klimakonferenz in Belém betonte Bundeskanzler Friedrich 
Merz, dass Klimaschutz, wirtschaftliche Stärke und internationale
Zusammenarbeit Hand in Hand gehen.
Rechtzeitiges Handeln senkt nicht nur die Kosten für den Klimaschutz, 
sondern macht auch unabhängiger von teuren Energieimporten und trägt 
damit zum Schutz vor künftigen Krisen bei.
Die dafür notwendigen erheblichen Investitionen werden wirtschaftliche 
Impulse setzen, sie werden unser Land modernisieren und zukunftsfähig 
machen. Es gibt viele Unternehmen, die diesen Weg gehen wollen und 
auch bereits gehen. Es gibt deutliche Fortschritte.
115. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, die von Kolumbien 
und den Niederlanden auf der UN-
Klimakonferenz COP30 angeführte und von 22 weiteren
Ländern unterstützte „Belém Declaration on the Just 
Transition Away from Fossil Fuels“ (https://fossil
fueltreaty.org/first-international-conference) zu 
unterzeichnen, und wenn ja, bis wann, und wenn 
nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 29. Dezember 2025
Auf der COP28 (2023, Dubai) wurde das Ziel der Abkehr von Fossilen 
Brennstoffen (Transition Away from Fossil Fuels) erstmals in einer 
COP-Entscheidung festgehalten (GST-Entscheidung 1/CMA.5 Para 28 
(d)). Die Abkehr von Fossilen Brennstoffen ist entscheidend, um das 1.5 
Grad Ziel in Reichweite zu halten.
Auf der COP30 (2025, Belém) haben viele Staaten den Impuls des
brasilianischen Staatspräsidenten Luiz Inácio Lula da Silva aufgegriffen, mit 
einem Fahrplan („roadmap“) die Umsetzung des auf der COP28
beschlossenen Ziels zu konkretisieren. Der Präsident der COP30 hat im 
Schlussplenum angekündigt, im Rahmen seines Mandats einen Prozess 
für einen solchen Fahrplan zu initiieren.
Die Bundesregierung wird sich in die internationalen Prozesse
entsprechend einbringen. Welche Rolle dabei die „Belém Declaration on the 
Just Transition Away from Fossil Fuels“ spielen wird und ob
Deutschland die Erklärung unterstützt, wird geprüft.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Gesundheit
116. Abgeordnete
Dr.  Christina 
Baum
(AfD)
Ist der Bundesregierung das Schreiben des
Direktors des CBER bei der US-amerikanischen FDA, 
Dr. Vinay Prasad, bekannt, das dieser an seine 
Mitarbeiter geschrieben hat, und wenn ja, welche 
Schlussfolgerungen zieht sie aus den diesem 
Schreiben zugrundeliegenden Informationen (u. a. 
zehn Todesfälle infolge der Coronaimpfung, 
impfstoffbedingte Myokarditis vor allen Dingen 
bei jungen, gesunden Jungen und Männern, keine 
Impfung schützt vor COVID-Erkrankung, keine 
Marktzulassung für Impfstoffe an Schwangere; 
https://edition.cnn.com/2025/11/29/politics/vaccin
e-approval-process-fda-official)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge 
vom 22. Dezember 2025
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu
behördeninternem Schriftverkehr. Es wird im Übrigen auf den in der Europäischen 
Union (EU) harmonisierten Rechtsrahmen für die Arzneimittelzulassung 
und die Pharmakovigilanz sowie auf die durchgeführten europäischen 
zentralen Zulassungsverfahren für COVID-19-Impfstoffe und auf die
öffentlichen Bewertungsberichte und Produktinformationstexte verwiesen, 
die die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) auf ihrer Internetseite 
bereitstellt.
Die EMA und die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der EU 
überwachen kontinuierlich die Sicherheit aller COVID-19-Impfstoffe. 
Die Anwendung der Impfstoffe sollte, wie in den
Produktinformationstexten beschrieben, gemäß den offiziellen Empfehlungen erfolgen. Die 
Ständige Impfkommission (STIKO), die als unabhängige Kommission 
von Expertinnen und Experten die Impfempfehlungen in Deutschland 
entwickelt, bewertet nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin 
unter anderem die Wirksamkeit, Sicherheit und den Nutzen der 
COVID-19-Impfungen. Um schwere COVID-19-Verläufe bis hin zu
Todesfällen zu verhindern, empfiehlt die STIKO besonders gefährdeten 
Personengruppen – insbesondere Menschen ab 60 Jahren und Personen 
ab dem Alter von 6 Monaten mit bestimmten Grunderkrankungen – eine 
jährliche COVID-19-Auffrischimpfung.
Ergänzend wird auf die letzte Veröffentlichung des Paul-Ehrlich-
Institutes im März 2025 verwiesen, welche die in Deutschland gemeldeten 
Verdachtsfälle von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer 
COVID-19-Impfung zusammenfasst: www.pei.de/SharedDocs/Downloa
ds/DE/newsroom/bulletin-arzneimittelsicherheit/2025/1-2025.pdf.
117. Abgeordnete
Claudia Weiss
(AfD)
Sieht die Bundesregierung in der
unterschiedlichen Beitragspflicht zur gesetzlichen
Krankenversicherung zwischen Rentnern in der
Krankenversicherung der Rentner (KVdR), bei denen
Beiträge ausschließlich auf die gesetzliche Rente
erhoben werden, und ehemaligen Selbstständigen 
im Rentenalter, die als freiwillig Versicherte
Beiträge auf sämtliche Einkünfte zahlen müssen, eine 
Ungleichbehandlung, und sind hierzu gesetzliche 
Änderungen oder Entlastungen für betroffene
ehemalige Selbstständige vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge 
vom 29. Dezember 2025
Zuvor selbständig Erwerbstätige werden als Rentnerinnen oder Rentner 
ebenso wie andere in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Versicherte unter den Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 11 des 
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Pflichtmitglieder der GKV 
(sogenannte Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner).
Danach müssen sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente 
aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente
beantragt haben und seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 
bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten 
Hälfte des Zeitraums Mitglied der GKV oder nach § 10 SGB V
familienversichert gewesen sein. Angerechnet werden hierbei sowohl Zeiten 
einer Pflichtversicherung als auch Zeiten einer freiwilligen
Mitgliedschaft in der GKV. Zudem wird für jedes Kind, Stiefkind oder
Pflegekind pauschal eine Zeit von drei Jahren angerechnet. Unter anderem
Beschäftigte, die in der ersten Hälfte ihres Erwerbslebens mit in der Regel 
geringerem Einkommen versicherungspflichtig in der GKV waren,
später jedoch mit höherem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze 
in die private Krankenversicherung gewechselt sind, erfüllen daher im 
Rentenalter nicht die Voraussetzungen einer Versicherungspflicht in der 
KVdR.
Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner haben neben den Beiträgen 
aus der gesetzlichen Rente Beiträge aus der Rente vergleichbaren
Einnahmen (sogenannte Versorgungsbezüge) sowie aus Arbeitseinkommen 
aus selbständiger Tätigkeit zu zahlen. Erfüllen Rentnerinnen und
Rentner nicht die Voraussetzung für eine Pflichtmitgliedschaft in der
Krankenversicherung der Rentner, bleiben sie in der Regel freiwilliges
Mitglied der GKV. Ebenso wie bei anderen freiwilligen Mitgliedern erfolgt 
die Beitragsbemessung bei ihnen dann nach § 240 SGB V und umfasst 
auch Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel privaten
Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
118. Abgeordneter
Rocco Kever
(AfD)
Welche der von der GIZ und der KfW
vorgeschlagenen Länder hat die Bundesregierung in
Anbetracht des kürzlich bekannt gewordenen
Schreibens der GIZ und KfW an das Bundesministerium 
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung von Ende November, in dem Vorschläge für 
eine stärkere Ausrichtung der
Entwicklungszusammenarbeit an deutschen wirtschaftlichen
Interessen unterbreitet werden, bisher als Pilotländer 
für die vertiefte wirtschaftliche Zusammenarbeit 
im Rahmen des Aktionsplans „Wirtschaft und 
Entwicklung“ neben dem bereits feststehenden 
Indien ausgewählt, und welche konkreten 
„Leuchtturm-Projekte“ plant sie derzeit in diesen 
Ländern zu starten oder zu vertiefen (vgl. www.w
elt.de/politik/deutschland/plus6937f03f91e8695ea
b4427bd/entwicklungshilfe-hier-wollen-giz-und-k
fw-in-zukunft-verstaerkt-investieren.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler 
vom 29. Dezember 2025
Derzeit sondiert das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, welche Länder neben Indien für eine vertiefte 
wirtschaftliche Zusammenarbeit infrage kommen. Die Empfehlungen 
von GIZ und KfW sind Teil des Entscheidungsprozesses.
119. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Welche wirtschaftlichen und
entwicklungspolitischen Ziele verfolgt das Bundesministerium für 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
mit der finanziellen Förderung des in Leipzig
ansässigen Vereines „Rigardu“ (https://rigardu.de/) 
mit welchen jährlichen Beträgen seit Beginn der 
Förderung mit Bundesmitteln?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff 
vom 29. Dezember 2025
Rigardu e. V. wird im Rahmen einer Projektförderung mit einer
Fördersumme i. H. von 4.644 Euro im Jahr 2025 gefördert.
Ziel des Projektes ist es, Schülerinnen und Schülern die globale
Relevanz der Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen bewusst zu 
machen. Das Projekt leistet damit einen Beitrag zum Verständnis der 
globalen Herausforderungen unserer Zeit.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen
120. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Welche finanziellen Förderprogramme für
kooperative Stadtentwicklung bestehen, und hat die 
Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren 
die Förderkulisse von Akteurinnen und Akteuren 
der kooperativen Stadtproduktion in Hinblick auf 
die Höhe bewertet, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Sabine Poschmann 
vom 29. Dezember 2025
Das wichtigste Förderinstrument des Bundes im Bereich der
Stadtentwicklung ist die Bund-Länder-Finanzhilfe der Städtebauförderung, mit 
der im Rahmen der Investitionsförderung städtebaulicher
Gesamtmaßnahmen investitionsbegleitend unter anderem auch kooperative
Stadtentwicklungsprojekte gefördert werden. Auch zukünftig bleibt die
Städtebauförderung ein verlässliches Instrument, um Kommunen zu stärken 
und gute Rahmenbedingungen für lebenswerte Stadtquartiere zu
schaffen. Der Bund erhöht die Städtebauförderung 2026 in einem ersten 
Schritt auf 1 Mrd. Euro. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist eine 
weitere schrittweise Erhöhung der Bundesmittel auf rund 1,58 Mrd. 
Euro vorgesehen. Damit stehen in allen drei Programmen der
Städtebauförderung erhebliche zusätzliche Mittel für investive und
investitionsbegleitende Maßnahmen zur Verfügung. Die Umsetzung der
Städtebauförderung erfolgt durch die Länder auf Grundlage ihrer jeweiligen
Förderrichtlinien.
Darüber hinaus gibt es keine spezifischen Förderprogramme des Bundes 
mit dem genannten Schwerpunkt.
121. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis vom
„European Affordable Housing Plan“ vom 16.
Dezember 2025, und welche Schlussfolgerung zieht sie 
insbesondere in Hinblick auf den in Säule 1
dargelegten Neubau von Gebäuden und die
Unterstützung der Bauindustrie, die im Widerspruch 
mit der fachlichen Einschätzung der Initiative 
„House Europe“ steht, dass Europa zu Ende
gebaut ist, jede Minute ein Gebäude abgerissen wird 
und stattdessen renoviert und umgenutzt werden 
müsste?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Sabine Poschmann 
vom 29. Dezember 2025
Der am 16. Dezember 2025 veröffentlichte European Affordable
Housing Plan (Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum) stellt die
Dachstrategie der EU-Kommission im Bereich EU-Wohnungspolitik 
dar. Der Plan stellt eine Reihe von (künftigen) Maßnahmen der EU-
Kommission vor, die strukturelle Ursachen der Wohnraumkrise
adressieren und beheben sollen.
Säule 1 des Plans („Boosting Supply“) widmet sich der erforderlichen 
Ausweitung der Verfügbarkeit von sozialem und bezahlbarem
Wohnraum, welche unter anderem durch hohe Bau- und Renovierungskosten 
sowie komplexe, langwierige Regelungen und Verfahren gebremst
werde. Als Zielsetzung wird eine Transformation des Wohnungswesens
ausgerufen, die Erschwinglichkeit mit Nachhaltigkeit und Qualität
verbinden soll, um inklusive, zukunftssichere Lebensräume zu schaffen. Eine 
vorrangige Aufgabe (neben dem Neubau) soll dabei gerade sein, den
bestehenden Gebäudebestand – unter Vermeidung unnötiger Abrisse und 
Abfälle – möglichst effektiv zu nutzen. Dazu gehöre unter anderem die 
Renovierung und Umnutzung ineffizienter Gebäude und die
Wiederinbetriebnahme leerstehender Immobilien.
Die Mitgliedstaaten werden seitens der EU-Kommission insoweit
aufgefordert, die Renovierung und Umnutzung des Gebäudebestandes zu
priorisieren und unnötige Abrisse zu vermeiden. Gleichzeitig möchte die 
EU-Kommission Innovationen bei Bau- und Renovierungsmaterialien 
sowie Renovierungsmethoden fördern und den Übergang zu einem
regenerativeren und kreislauforientierteren System der Materialnutzung
unterstützen.
Renovierung und Umnutzung sind wichtige Faktoren im Hinblick auf 
die Transformation des Gebäudebestandes und die Erreichung der
Klimaziele im Gebäudesektor. Die Umnutzung bestehender Gebäude kann 
dabei eine klimafreundliche Methode für die Schaffung neuen
Wohnraums sein. Die Materialen und die in bestehender Bausubstanz
gebundene Energie können durch den Umbau effektiv weitergenutzt und
dadurch CO2-Emissionen im Lebenszyklus des Gebäudes (im Vergleich zu 
Abriss und Neubau) reduziert werden.
Allerdings ist die Umnutzung häufig komplex und hängt insbesondere 
von der individuellen Beschaffenheit der Bestandsgebäude ab. Es
besteht, im Vergleich zum Neubau, deutlich weniger Freiheit in der
Gebäudekonzeption; Kosten sind weniger vorhersehbar. Die Umbauplanung 
erfordert in der Regel zudem einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Die 
Kosten für die Umnutzung sind dementsprechend oft ebenso hoch oder 
sogar höher als diejenigen für den Neubau.
Angesichts des Ausmaßes des Wohnungsbedarfs insbesondere in den 
Ballungsräumen und des dringenden Handlungsbedarfs kann aus Sicht 
der Bundesregierung daher – selbst mit staatlicher Förderung von
Planungs-, Umbau- und Renovierungskosten – allein durch Umbau dem 
massiven Mangel an bezahlbarem Wohnraum nicht schnell und nicht 
hinreichend genug begegnet werden. Eingebettet in einen Gesamtkanon 
an Maßnahmen zur Transformation des Gebäudebestandes und zur 
Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist eine
Priorisierung der Bestandsnutzung dort, wo dies möglich und zielführend ist, 
eine durchaus begrüßenswerte Initiative seitens der EU-Kommission.
122. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung 
die durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(Zeitraum von Antragseingang bis Bescheiderteilung) 
für Erstanträge auf Wohngeld in Bayern im dritten 
Quartal 2025, und wie viele Wohngeld-Anträge 
waren in Bayern zum Stichtag 30. September 
2025 noch unbearbeitet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Sabine Poschmann 
vom 30. Dezember 2025
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur durchschnittlichen 
Bearbeitungsdauer für Erstanträge auf Wohngeld in Bayern im dritten 
Quartal 2025 oder zur Anzahl der unbearbeiteten Wohngeldanträge in 
Bayern zum Stichtag 30. September 2025 vor.
123. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Wie viele neue gemeinnützige Wohnungen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der 
Einführung im Rahmen der neuen
Wohngemeinnützigkeit geschaffen (bitte nach Bundesländern 
aufschlüsseln), und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Sabine Poschmann 
vom 22. Dezember 2025
Aussagekräftige Daten zur Anzahl neuer gemeinnütziger Wohnungen 
liegen derzeit nicht vor. Eine Bewertung der Entwicklung kann daher 
noch nicht erfolgen.
124. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Wie viele Unternehmen haben sich bereits ganz 
oder teilweise unter die Regelungen der neuen 
Wohngemeinnützigkeit begeben, und mit wie
vielen weiteren Unternehmen ist die
Bundesregierung dazu im Gespräch?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Sabine Poschmann 
vom 22. Dezember 2025
Aussagekräftige Daten zur Anzahl der Unternehmen, die sich ganz oder 
teilweise unter die Regelungen der neuen Wohngemeinnützigkeit 
(NWG) begeben haben, liegen derzeit nicht vor. Aussagekräftige Daten 
zur Anzahl weiterer Unternehmen, mit denen die Bundesregierung dazu 
im Gespräch sein soll, liegen ebenfalls nicht vor.
125. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Welche weiteren Schritte plant die
Bundesregierung zur Förderung bzw. Stärkung des
gemeinnützigen Wohnungsbaus, und welche rechtlichen
Änderungen sind dafür geplant?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Sabine Poschmann 
vom 22. Dezember 2025
Eine finanzielle Förderung durch Investitionszuschüsse ist eine von 
mehreren Möglichkeiten zur Umsetzung der neuen
Wohngemeinnützigkeit (NWG).
Es werden weitere Möglichkeiten geprüft, um die Umsetzung der NWG 
zu befördern bzw. zu stärken. Es sind keine rechtlichen Änderungen
geplant.
126. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Wann werden die im Koalitionsvertrag zwischen 
CDU, CSU und SPD vereinbarten
Investitionszuschüsse zum gemeinnützigen Wohnungsbau
bereitgestellt, und warum wurde diese Vereinbarung 
bisher nicht umgesetzt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Sabine Poschmann 
vom 22. Dezember 2025
Der Haushalt 2027 befindet sich aktuell in der ressortinternen
Aufstellung. Zum jetzigen Zeitpunkt können dazu daher keine Aussagen
getroffen werden. Die Bundesregierung hat Rekordmittel zur Förderung des 
Wohnungsbaus in den Haushalten 2025 und 2026 verankert, unter
anderem für den Sozialen Wohnungsbau. Unternehmen, die sich unter die 
Regelungen der neuen Wohngemeinnützigkeit begeben, können diese 
Förderung heranziehen, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu
schaffen.
127. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, 
wie hoch die Anzahl der wohnungslosen Personen 
in den Landkreisen und kreisfreien Städten in 
Oberbayern ist, und wenn ja, wie lauten diese 
(bitte einzeln für die Landkreise und kreisfreien 
Städte auflisten und Gesamtzahl als Anteil der 
wohnungslosen Personen an allen
Einwohnerinnen und Einwohnern angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol 
vom 29. Dezember 2025
Das Statistische Bundesamt erhebt jährlich auf Grundlage des
Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) zum Stichtag 
31. Januar eine Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen. Die
erhobenen Daten liegen auf Kreisebene vor und sind auf dem
Datenportal des Statistischen Bundesamts „GENESIS-Online“ verfügbar: www-g
enesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/22971/table/22971-0080/sea
rch/s/d29obnVuZ3Nsb3M%3D.
Die Gesamtzahl aller Einwohnerinnen und Einwohner in den erfragten 
Landkreisen ist ebenfalls auf „GENESIS-Online“ verfügbar: www.desta
tis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/
Administrativ/04-kreise.html.
128. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, 
wie hoch die Anzahl der wohnungslosen Personen 
in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der 
Oberpfalz ist, und wenn ja, wie lauten diese (bitte 
einzeln für die Landkreise und kreisfreien Städten 
auflisten und Gesamtzahl als Anteil der
wohnungslosen Personen an allen Einwohnerinnen 
und Einwohnern angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol 
vom 29. Dezember 2025
Das Statistische Bundesamt erhebt jährlich auf Grundlage des
Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) zum Stichtag 
31. Januar eine Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen. Die 
erhobenen Daten liegen auf Kreisebene vor und sind auf dem
Datenportal des Statistischen Bundesamts „GENESIS-Online“ verfügbar: www-g
enesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/22971/table/22971-0080/sea
rch/s/d29obnVuZ3Nsb3M%3D.
Die Gesamtzahl aller Einwohnerinnen und Einwohner in den erfragten 
Landkreisen ist ebenfalls auf „GENESIS-Online“ verfügbar: www.desta
tis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/
Administrativ/04-kreise.html.
Berlin, den 2. Januar 2026
   
   
   
   
   
   
Anlage zu Frage 94 
1 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
2006 per Beschluss 
der BReg 
eingerichtet 
BMFTR Expertenkommission 
Forschung und Innovation 
(EFI) 
- 
2015 – 2017 BMJV Reformkommission zum 
Sexualstrafrecht 
1 
2015 – 2018 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
Zweiter 
Gleichstellungsbericht 
Die
Sachverständigenkommission für 
den Zweiten
Gleichstellungsbericht hat 
ehrenamtlich 
gearbeitet und 
lediglich eine
Aufwandsentschädigung 
erhalten. Die 
Geschäftsstelle für 
den Zweiten
Gleichstellungsbericht war beim 
Institut für 
Sozialarbeit und 
Sozialpädagogik 
e. V. angesiedelt
und wurde im
Rahmen einer
Zuwendung
gefördert (Laufzeit
01.02.2015 –
31.12.2018;
Gesamtsumme
Bundesmittel:
1.931.071,59 Euro).
2015 – 2025 BMV Grenzwertkommission geschätzt ca. 
12.000,00 Euro
2016 BMBFSFJ Familienbericht 0,00 Euro 
1 Die entstandenen Kosten können in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. 
2 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
2016 BMBFSFJ Bund-Länder-Kommission 
zur Medienkonvergenz 
1 
2016 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 15. Kinder- und 
Jugendbericht 
104.248,20 Euro 
2016 – 2017 BMV Ethik-Kommission 
Automatisiertes und 
vernetztes Fahren 
17.584,93 Euro 
2016 – 2017 BMG Expertenkommission Pflege ehrenamtlich
2016 – 2025 BMLE Sachverständigenkommission 
Tierarzneimittel 
Keine Ausgaben 
2016 – 2025 BMLEH Gutachterkommission für die 
Waldinventur 
Keine Ausgaben 
2016 – 2025 BMLEH Deutsche Lebensmittelbuch-
Kommission 
Ehrenamtliche 
Tätigkeit, d. h. 
angefallen sind 
Reisekosten, 
Tagegeld und
Sitzungsentschädigung, insg. 
355.778,40 Euro 
2016 ff. BMG/UBA Trinkwasserkommission 1
2017 BMBFSFJ Familienbericht 0,00 Euro 
2017 BMJV Expertenkommission zur 
Umsetzung der 
Aktionärsrechterichtlinie 
1
2017 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 15. Kinder- und 
Jugendbericht 
53.636,71 Euro 
2018 BMI Kommission Gleichwertige 
Lebensverhältnisse 
69.765,75 Euro
Anlage zu Frage 94 
3 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
2018 BMBFSFJ  
Co-Vorsitz 
angefallene 
Kosten im 
ehem. BMFSFJ 
Gleichwertige 
Lebensverhältnisse 
6.031,32 Euro 
2018 BMBFSFJ Familienbericht 85.150,00 Euro 
2018 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 16. Kinder- und 
Jugendbericht 
19.203,57 Euro 
2018 BMBFSFJ 8. Altersberichtskommission 34.939,99 Euro 
2018 BMAS Kommission Verlässlicher 
Generationenvertrag 
38.293,98 Euro 
Sommer 2018 
Mitglieder 
benannt 
BMFTR Unabhängige 
Expertenkommission 
Fracking (ExKom) 
- 
2018 – 2019 BMG Wissenschaftliche 
Kommission für ein 
modernes Vergütungssystem 
1
2018 – 2020 BMJV Expertenkommission 
Modernisierung des 
Personengesellschaftsrechts 
Gesamtkosten ca. 
25.000,00 Euro
2018 – 2021 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den Dritten 
Engagementbericht 
(Parlamentsauftrag – 
Beschluss des Bundestages 
vom 19.03.2009) 
832.211,00 Euro
2018 – 2025 BMBFSFJ/ 
BMG 
Fachkommission nach § 53 
Pflegeberufegesetz (PflBG) 
zur Erarbeitung der 
Rahmenlehr- und 
Rahmenausbildungspläne für 
die Pflegeausbildung 
ca. 675.000 Euro 
für den 
Gesamtzeitraum 
2018-2025;
rechnerischdurchschnittlich 
84.500 Euro/Jahr. 
In den 
Gesamtkosten sind 
unter anderem 
enthalten 
Reisekosten,
Aufwandsentschädigungen, 
Anlage zu Frage 94 
4 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
sowie Kosten für 
externe Aufträge. 
2018 ff. BMG Zentrale Ethik Kommission 
Stammzellforschung  
ehrenamtlich 
2018 ff. BMG/ 
BMBFSFJ 
Fachkommission 
Pflegeberufegesetz 
ehrenamtlich 
2019 BMI Kommission Gleichwertige 
Lebensverhältnisse 
65.246,62 Euro 
2019 BMBFSFJ 
Co-Vorsitz 
angefallene 
Kosten im 
ehem. BMFSFJ 
Gleichwertige 
Lebensverhältnisse 
3.840,95 Euro 
2019 BMBFSFJ Familienbericht 280.140,43 Euro 
2019 BMBFSFJ 8. Altersberichtskommission 100.300,55 Euro 
2019 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 16. Kinder- und 
Jugendbericht 
130.588,24 Euro 
2019 BMAS Kommission Verlässlicher 
Generationenvertrag 
203.359,93 Euro 
2019 BMG Kommission zum Verbot 
Konversionstherapien 
1 
2019 BMLEH Borchert-Kommission 
(2019 – 2023) 
14.544,39 Euro
2019 – 2020 BMJV/BMI Datenethikkommission Gesamtkosten 
166.860,90 Euro
2019 – 2020 BMV Findungskommission zur 
Novellierung des
Personenbeförderungsgesetzes 
ca. 500,00 Euro 
2019 – 2021 BMI Unabhängige Kommission 
Antiziganismus (UKAZ) 
Soll: 
550.000,00 Euro/ 
Jahr 
2019 – 2021 BMI Unabhängige Kommission 
Antiziganismus (UKAZ) 
Soll: 
550.000,00 
Euro/Jahr 
2019 – 2021 BMZ Fluchtursachen 1 
Anlage zu Frage 94 
5 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
2019 – 2022 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
Dritter Gleichstellungsbericht 
Die
Sachverständigenkommission für 
den Dritten
Gleichstellungsbericht hat 
ehrenamtlich 
gearbeitet und 
lediglich eine
Aufwandsentschädigung 
erhalten. Die 
Geschäftsstelle für 
den Dritten
Gleichstellungsbericht war beim 
Institut für 
Sozialarbeit und 
Sozialpädagogik 
e. V. angesiedelt
und wurde im
Rahmen einer
Zuwendung
gefördert (Laufzeit
01.01.2019 –
31.12.2022;
Gesamtsumme
Bundesmittel:
2.819.558,41 Euro).
2020 BMBFSFJ Familienbericht 163.034,47 Euro 
2020 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 16. Kinder- und 
Jugendbericht 
92.832,04 Euro 
2020 BMBFSFJ 8. Altersberichtskommission 35.833,73 Euro 
2020 BMAS Kommission Verlässlicher 
Generationenvertrag 
72.657,13 Euro 
2020 BMAS Interdisziplinärer Beirat für 
den 
Beschäftigtendatenschutz  
1.000,00 Euro 
zzgl. Reisekosten, 
die die
Kommissionsmitglieder, die alle 
ehrenamtlich und 
Anlage zu Frage 94 
6 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
ohne
Aufwandsentschädigung für 
den Beirat tätig 
waren, individuell 
mit dem BVA 
abgerechnet haben 
2020 BMLEH Borchert-Kommission 50.768,93 Euro 
2020 – 2021 BMV Innovationskommission rd. 800,00 Euro 
2020 – 2022 BMJV Expertenkommission 
Umsetzung der 
Umwandlungsrichtlinie 
Keine 
nennenswerten 
Kosten 
2021 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 17. Kinder- und 
Jugendbericht 
36.500,10 Euro 
2021 BMBFSFJ Familienbericht 40.098,51 Euro 
2021 BMAS Interdisziplinärer Beirat für 
den 
Beschäftigtendatenschutz  
10.115,00 Euro 
zzgl. Reisekosten, 
die die
Kommissionsmitglieder, die alle 
ehrenamtlich und 
ohne
Aufwandsentschädigung für 
den Beirat tätig 
waren, individuell 
mit dem BVA 
abgerechnet haben 
2021 BMLEH Borchert-Kommission 40.264,40 Euro 
20. 
Legislaturperiode 
(2021 – 2025) 
BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
Vierter 
Gleichstellungsbericht 
Die
Sachverständigenkommission für 
den Vierten
Gleichstellungsbericht hat 
ehrenamtlich 
gearbeitet und 
lediglich eine
Aufwandsentschädigung 
Anlage zu Frage 94 
7 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
erhalten. Die 
Geschäftsstelle für 
die
Gleichstellungsberichte 
ist inzwischen bei 
der Bundesstiftung 
Gleichstellung 
angesiedelt. 
Aufgrund der 
kurzen 
Fristsetzung sind 
die Gesamtkosten 
für den Vierten
Gleichstellungsbericht derzeit 
nicht ermittelbar. 
2022 BMBFSFJ 9. Altersberichtskommission 84.863,19 Euro 
2022 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 17. Kinder- und 
Jugendbericht 
47.587,09 Euro 
2022 BMBFSFJ Familienbericht 12.088,00 Euro 
2022 BMAS Interdisziplinärer Beirat für 
den 
Beschäftigtendatenschutz  
819,00 Euro 
zzgl. Reisekosten, 
die die
Kommissionsmitglieder, die alle 
ehrenamtlich und 
ohne
Aufwandsentschädigung für 
den Beirat tätig 
waren, individuell 
mit dem BVA 
abgerechnet haben 
2022 BMV Beschleunigungskommission 
Schiene 
1 
2022 BMLEH Borchert-Kommission 3.441,60 Euro
2022 – 2023 BMV Beschleunigungskommission 
Mittelrhein 
260.000,00 Euro 
Anlage zu Frage 94 
8 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
2022 – 2025 BMG Regierungskommission für 
eine moderne und 
bedarfsgerechte 
Krankenhausversorgung 
1 
2023 BMI Kommission zur 
Aufarbeitung des Anschlags 
auf die israelische Olympia-
Mannschaft 1972 und seiner 
Vor- und Nachgeschichte 
(2023 – 2026) 
237.612,74 Euro
2023 BMBFSFJ 9. Altersberichtskommission 79.305,31 Euro 
2023 BMFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 17. Kinder- und 
Jugendbericht 
139.897,54 Euro 
2023 BMBFSFJ Familienbericht 330.306,61 Euro 
2023 BMAS Kommission Rechtssicherheit 
in der Betriebsratsvergütung 
5.428,87 Euro 
ehrenamtliche 
Tätigkeit, d. h. es 
sind Reisekosten, 
Tagegelder/
Sitzungsentschädigung 
angefallen 
2023 BMLEH Borchert-Kommission 2.320,25 Euro 
2023 – 2024 BMF Expertenkommissionen 
„Bürgernahe 
Einkommensteuer“ und 
„Vereinfachte 
Unternehmensteuer“ 
nur Erstattung von 
Reisekosten nach 
Maßgabe der 
Richtlinien für die 
Abfindung der 
Mitglieder von 
Beiräten, 
Ausschüssen, 
Kommissionen und 
Anlage zu Frage 94 
9 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
ähnlichen 
Einrichtungen im 
Bereich des Bundes 
vom 31.10.2001 
(Beiratsrichtlinien) 
2023 – 2024 BMV Interdisziplinäre
Expertengruppe zur Untersuchung 
und Ermittlung eines 
gesetzlichen THC-
Grenzwertes 
geschätzt ca. 
2.500,00 Euro
2023 – 2024 BMG/BMJ/ 
BMBFSFJ 
Kommission zur 
reproduktiven 
Selbstbestimmung und 
Fortpflanzungsmedizin 
Für BMBFSFJ: 
541,55 Euro 
2023 – 2024 BMG Kommission zur 
reproduktiven 
Selbstbestimmung und 
Fortpflanzungsmedizin 
1
2023 – 2025 BMBFSFJ/ 
BK SE 
Sachverständigenkommission 
für den Vierten 
Engagementbericht 
(Parlamentsauftrag) 
876.244,00 Euro 
2023 – 2025 BMLEH Zukunftskommission 
Landwirtschaft (ZKL) 
insg. 
29.025,00 Euro 
Ehrenamtliche 
Tätigkeit, d. h. 
angefallen sind 
Reisekosten, 
Tagegeld und
Sitzungsentschädigung 
seit 2023 BMV Kommission 
Straßengüterverkehr 
rd. 1.300,00 Euro 
2024 BMI Kommission zur 
Aufarbeitung des Anschlags 
auf die israelische Olympia-
Mannschaft 1972 und seiner 
Vor- und Nachgeschichte 
(2023 – 2026) 
671.151,31 Euro 
Anlage zu Frage 94 
10 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
2024 BMBFSFJ Familienbericht 256.734,45 Euro
2024 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 17. Kinder- und 
Jugendbericht 
83.083,38 Euro
2024 BMBFSFJ 9. Altersberichtskommission 64.025,67 Euro
2024 – 2025 BMJV Zivilprozess der Zukunft 1.732,50 Euro 
Bewirtungskosten 
Weitere Kosten 
konnten in der zur 
Verfügung 
stehenden Zeit 
nicht festgestellt 
werden. 
2024 – 2027 BMLEH Nationale Stillkommission 
(NSK) 
1 
2016 – 2025 BMLEH Tierschutzkommission insg. 
12.773,43 Euro 
Ehrenamtliche 
Tätigkeit, d. h. 
angefallen sind 
Reisekosten und 
Tagegeld 
2025 BMF Expertenkommission für die 
Modernisierung der 
Schuldenregel 
ca. 10.000,00 Euro 
nur Erstattung von 
Reisekosten nach 
Maßgabe der 
Richtlinien für die 
Abfindung der 
Mitglieder von 
Beiräten, 
Ausschüssen, 
Kommissionen und 
ähnlichen 
Einrichtungen im 
Bereich des Bundes 
Anlage zu Frage 94 
11 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
vom 31.10.2001 
(Beiratsrichtlinien)
2025 BMI Wahlrechtsreform 
(KoaV 4511 ff.) 
- 
2025 BMI Kommission zur 
Aufarbeitung des Anschlags 
auf die israelische Olympia-
Mannschaft 1972 und seiner 
Vor- und Nachgeschichte 
(2023 – 2026) 
795.893,74 Euro 
2025 BMBFSFJ Familienbericht 66.917,44 Euro
2025 BMBFSFJ Unabhängige Kommission 
zur Verbesserung des 
Schutzes von Prostituierten 
31.184,00 Euro 
2025 BMBFSFJ Kommission „Bürokratiearme 
Umsetzung der 
Entgelttransparenzrichtlinie 
(EU) 2023/970“ 
11.014,70 Euro 
2025 BMBFSFJ Expertenkommission 
„Kinder- und Jugendschutz in 
der digitalen Welt“ 
100.000,00 Euro 
Bisher verausgabt: 
3.232,00 Euro 
2025 BMBFSFJ Sachverständigenkommission 
für den 18. Kinder- und 
Jugendbericht 
8.920,33 Euro 
20252 BMBFSFJ 10. Altersberichtskommission 49.602,00 Euro 
20262 BMBFSFJ 10. Altersberichtskommission 133.488,00 Euro 
20272 BMBFSFJ 10. Altersberichtskommission 88.224,00 Euro 
2 Zur Erstellung des 10. Altersberichts sind die Mittel bewilligt worden. 
Anlage zu Frage 94 
12 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
2025 BMAS Kommission zur 
Sozialstaatsreform 
Die 
Kommissionsarbeit 
ist noch nicht 
abgeschlossen.  
Seit 2025 BMJV Expertenkommission 
Umsetzung der 
Digitalisierungsrichtlinie II 
Gesamtkosten ca. 
1.800,00 Euro 
Seit 2025 BMJV Kommission zur 
grundlegenden 
Überarbeitung der 
Strafprozessordnung zur 
Gewährleistung einer 
effektiven Strafverfolgung 
und einer zügigen 
Verfahrensführung 
Die 
Kommissionsarbeit 
ist noch nicht 
abgeschlossen. 
Bislang sind 
Bewirtungskosten 
von 749,01 Euro 
sowie 1.026,66 
Euro Reisekosten 
angefallen.  
Weitere Kosten 
konnten in der zur 
Verfügung 
stehenden Zeit 
nicht festgestellt 
werden. 
Seit 2025 BMJV Expertenkommission 
Mietrecht 
Die
Kommissionsarbeit ist noch 
nicht 
abgeschlossen. 
Bislang sind  
977, 82 Euro 
Reisekosten und 
1.633,83 Euro 
Bewirtungskosten 
angefallen.  
Weitere Kosten 
konnten in der zur 
Verfügung 
stehenden Zeit 
nicht festgestellt 
werden. 
2025 ff. BMG/BfArM Spezialisierte Ethik-
Kommission für besondere 
Verfahren nach § 41c des 
Arzneimittelgesetzes 
ehrenamtlich 
Anlage zu Frage 94 
13 
Jahr (2016 – 2025) Ressort Kommission Gesamtkosten
2025 ff. BMG Finanzkommission 
Gesundheit  
1 
2025 ff. BMG Enquete-Kommission und 
Bewältigung der Folgen der 
Corona-Pandemie 
1 
Keine Angabe BMLEH Zukunftskommission 
Fischerei 
72.721,00 Euro 
Keine Angabe BMLEH Bewertungskommission des 
Deutschen Innovationspreis 
Gartenbau 
1 
Keine Angabe BMLEH Historikerkommission 1 
Keine Angabe BMLEH Zentrale Kommission für die 
Biologische Sicherheit (ZKBS) 
1 
Keine Angabe BMLEH Markt und 
Preisberichtskommission Eier 
und Geflügel 
1 
Anlage zu Frage 94 
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333</text>
  <titel>Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung</titel>
  <datum>2026-01-02</datum>
</document>
