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    <titel>Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026</titel>
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    <titel>Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt</titel>
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    <datum>2026-03-02</datum>
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    <urheber>Bundesregierung</urheber>
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  <text>Deutscher Bundestag Drucksache 21/4350 
21. Wahlperiode 02.03.2026
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 
Deutschlands 2026  
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 26. Februar 
2026 gemäß Beschluss vom 22. Juni 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/1705. 

GUTACHTEN
2026
GUTACHTEN ZU FORSCHUNG,  
INNOVATION UND TECHNOLOGISCHER 
LEISTUNGSFÄHIGKEIT  
DEUTSCHLANDS
EXPERTENKOMMISSION
FORSCHUNG
UND INNOVATION
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 3 –
Unser Dank gilt
Joshua Allen, Dr. Román Arjona, Prof. Sam Arts, 
Ph.D., Annabelle Ascher, Prof. Dr. Christian 
Baccarella, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, 
Dr. Annette Barkhaus, Prof. Dr. Matthias Baum, 
Dr. Christian Berghoff, Kevin Berghoff, Ute 
Bernhardt, Prof. Dr. Jörn Block, Dr. Sarah 
Bressan, Dr. Siegrun Brink, Prof. Dr. Tom Brökel, 
Dr. Fleming Bruckmaier, Isinsu Bulus, Prof. 
Dr. Uwe Cantner, Eric Canton, Ph.D., Dr. Effrosyni 
Chelioti, Prof. Dr. Stefan Constantinescu, Dr. Jano 
Costard, Prof. Dr. Dirk Czarnitzki, Barbara Diehl, 
Daniele Dosi, Prof. Dr. Carsten Dreher, Lukas 
Dreier, Anca Dumitrescu Goranov, Thomas Elsner, 
Prof. Dr. Michael Eßig, Dr. Marc Evers, Prof. 
Dr. Oliver Falck, Verena Fennemann, Andrea 
Frank, Max Gahntz, Nikolaj Groeneweg, Dr. Oliver 
Grün, Max Gulde, Ph.D., Michael Hagedorn, 
Dr. Thomas Hahn, Leonard Hanschur, Bernd H. 
Harder, Dr. Marton Herczeg, Rudolf Hielscher, 
Tobias Hoffmann, Ph.D., Harald Holzer, Cécile 
Huet, Ph.D., Prof. Dr. Christian Hummert, 
Dr. Alexander Ilic, Dr. Thibauld Jongen, Robert 
Jozic, Marc Kley, Dr. Katharina Kloke, Dr. Tina 
Klüwer, Dr. Gesa Koglin, Prof. Dr. Dieter 
Kranzlmüller, Prof. Dr. Rafaela Kraus, Dr. Ronald 
Kriedel, Prof. Dr. Antonio Krüger, Shyam Krishna, 
Ph.D., Claudia Labisch, Rafael Laguna de la Vera, 
Dr. Rainer Lange, Dr. Ioannis Legouras, 
Prof. Dr. Dr. h.c. Maria Leptin, Dr. Andreas Liebl, 
Nathanael Liminski, Daniel Mack, David Mair, 
Dr. Christoph March, Evangelia Markidou, Bertin 
Martens, Ph.D., Dr. Michael May, Armando 
Melone, Prof. Dr. Christoph Meyer, Dr. Uwe 
Möller, Simon Moser, Dr. Simon Müller, 
Maximilian Negele, Janis Neufeld, Eoghan O’Neill, 
Ludger Odenthal, Dr. Johannes Otterbach, Prof. 
Dr.-Ing. Christof Paar, Dr. Paolo Pasimeni, Viorel 
Peca, Dr. Gisela Philipsenburg, Maurits Pino, Prof. 
Dr. Rupprecht Podszun, Dr. Heiko Prange-Gstöhl, 
Dr. Christian Rammer, Manfred Rauhmeier, 
Dr. Christian Rebhan, Victoria Reichl, Dr. Paul 
Richter, Felicitas Riedl, Prof. Dr.-Ing. Michael 
Riesener, Henning Rockmann, Prof. Dr. Walter 
Rosenthal, Melanie Rüther, Prof. Dr. Robert 
Schlögl, Dr. Mario Scharfbillig, Michiel Scheffer, 
Dr. Bettina Schelkle, Tillman Schenk, Dr. Carsten 
Schierenbeck, Prof. Dr. Uwe Schimank, Antonio 
Schmandke, Ph.D., Thomas Schmidt, Ralph 
Schmitt-Nilson, Bente Schneider-Pott, Dr. Peter 
Schniering, Prof. Dr. Helmut Schönenberger, Prof. 
Dr. Ferdi Schüth, Prof. Fiona M. Scott Morton, 
Ph.D., Dr. Marlène Siméon, Sabine Simmross, 
Lucilla Sioli, Ph.D., Prof. Dr.-Ing. Philipp Slusallek, 
Dominik Sobczak, Dr. Wieland Staessens, Jan-
Tjibbe Steeman, Philipp Steevens, Christoph J. 
Stresing, Prof. Simone Tagliapietra, Ph.D., 
Dr. Philipp Tontsch, Prof. Dr. Reinhilde Veugelers, 
Dr. Josef Waltl, Prof. Jonathan Wareham, Ph.D., 
Toby Webster, Lisa Wetzig, Dr. Angelo Wille, Prof. 
Dr. Stefan Wrobel, Prof. Dr. Stefano Zacchiroli,
deren Expertise mit in das diesjährige Gutachten 
eingeflossen ist.
Ferner danken wir allen Expertinnen und 
Experten, die an der Erstellung der Studien zum 
deutschen Innovationssystem mitgewirkt haben.
Die Expertenkommission weist darauf hin, dass 
die im Gutachten dargelegten Positionen nicht 
notwendigerweise die Meinungen der oben 
genannten Personen wiedergeben.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 4 –
Mitglieder der Expertenkommission 
Forschung und Innovation (EFI)
Prof. Dr. Irene Bertschek  
(Vorsitzende)
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische 
Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim,
Forschungsbereich Digitale Ökonomie, und Justus-
Liebig-Universität Gießen, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften, Professur für Ökonomie 
der Digitalisierung
Prof. Dr. Guido Bünstorf
Universität Kassel, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften, Fachgebiet Wirtschaftspolitik,
Innovation und Entrepreneurship, und International 
Center for Higher Education Research (INCHER)
Prof. Dr. Carolin Häussler  
(stellvertretende Vorsitzende)
Universität Passau, Wirtschaftswissenschaftliche 
Fakultät, Lehrstuhl für Organisation,
Technologiemanagement und Entrepreneurship
Prof. Dr. Joachim Henkel
Technische Universität München, TUM School of 
Management, Dr. Theo  Schöller-Stiftungslehrstuhl 
für Technologie- und Innovationsmanagement
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung 
e. V. und Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und
Angewandte Ökonometrie an der Fakultät für
Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität
Bochum
Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter
Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn 
und Universität Siegen, Fakultät III
Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und
Wirtschaftsrecht, Professur für
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Management von kleinen und 
mittleren Unternehmen und Entrepreneurship 
Dieses Gutachten beruht auch auf der
sachkundigen und engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter der EFI-Geschäftsstelle sowie der 
Kommissionsmitglieder.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
der EFI-Geschäftsstelle
Christine Beyer
Dr. Helge Dauchert
Dr. Lea Eilers
Dr. Friederike Heiny
Dr. Petra Meurer
Antje Michna
Dr. Christoph Oslislo
Dr. Frauke Stehr
Dr. Johannes Stiller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
der Kommissionsmitglieder
Dr. Marc Diederichs Universität Passau,
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl 
für Organisation, Technologiemanagement und 
 Entrepreneurship
Dr. Daniel Erdsiek ZEW – Leibniz-Zentrum 
für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH 
 Mannheim, Forschungsbereich Digitale Ökonomie
Emil Etschmann Technische Universität 
 München, TUM School of Management, Dr. Theo 
Schöller-Stiftungslehrstuhl für Technologie- und 
Innovationsmanagement
Florian Neubauer, Ph.D. RWI – Leibniz-Institut 
für Wirtschaftsforschung e. V.
Robin Nowak Universität Passau,
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für 
Organisation, Technologiemanagement und 
 Entrepreneurship
Dr. Markus Rieger-Fels Institut für
Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
Maria Theißen Universität Kassel, Institut für 
Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet
Wirtschaftspolitik, Innovation und Entrepreneurship
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 5 –

Inhaltsverzeichnis
Vorwort  9
Kurzfassung  12
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND HERAUSFORDERUNGEN
A 1 Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland   20
A 2 Sicherheitsrelevante Forschung und Innovation   33
A 3 Europäische F&amp;I-Politik   41
A 4 Ein 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt   47
KERNTHEMEN 2026
B 1  Innovationen im Mittelstand   54
B 2  Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem  72
B 3  Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in 
Deutschland und Europa  102
A
B
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 7 –
VERZEICHNISSE
C 1 Verzeichnis der Abbildungen, Tabellen und Boxen   127
C 2 Abkürzungsverzeichnis   130
C 3 Aktuelle Studien zum  deutschen Innovationssystem  133
C 4 Literaturverzeichnis   134
C 5 Endnotenverzeichnis   143
C 6 F&amp;I-Dashboard   170
C
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 8 –
Vorwort
Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem (F&amp;I-System) steht vor 
großen Herausforderungen: Die wirtschaftliche Wachstumsschwäche hält 
an. Neue Technologien, allen voran die künstliche Intelligenz, bergen große 
Potenziale, stellen aber auch etablierte Geschäftsmodelle in Frage. Gleichzeitig 
kommt die Digitalisierung nur schleppend voran. Geopolitische Spannungen 
verschärfen den Innovationswettbewerb und die technologischen, oft
einseitigen Abhängigkeiten von Anbietern aus den USA oder China. Gefragt ist eine 
beherzte F&amp;I-Politik, die auf Schlüssel- und Zukunftstechnologien setzt,
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schafft und die Akteure des F&amp;I-
Systems von bürokratischen Fesseln befreit.
Die neue Bundesregierung hat erste Schritte in diese Richtung unternommen. 
Mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) hat sie ein starkes Signal für die 
Priorität von F&amp;I gesetzt und dabei den Fokus auf Schlüsseltechnologien wie 
die künstliche Intelligenz gelegt. Die Einrichtung des Ministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung verdeutlicht, dass die Bundesregierung es ernst 
damit meint, die Digitalisierung in Deutschland endlich mit Nachdruck
voranzutreiben und bürokratische Hürden abzubauen.
Mit ihrem Jahresgutachten unterbreitet die Expertenkommission für die
Weiterentwicklung der F&amp;I-Politik Vorschläge, die dazu beitragen sollen, diesen 
Weg erfolgreich fortzusetzen.
Der erste Teil des Jahresgutachtens enthält Überlegungen zur Umsetzung der 
HTAD. Die HTAD wird ihr großes Potenzial nur dann entfalten können, wenn 
von ihr kräftige Impulse für massive private Investitionen in F&amp;I ausgehen, vor 
allem in Schlüsseltechnologien. Um die dafür notwendigen
Rahmenbedingungen zu schaffen, braucht es starke Partner, auf nationaler wie auf europäischer 
Ebene. Die Expertenkommission diskutiert, wie sich die europäische F&amp;I-
Politik im Hinblick auf das 10. Forschungsrahmenprogramm stärken lässt und wie 
die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts im Rahmen eines
sogenannten 28. Regimes überwunden werden kann. Begutachtet wird auch die 
sicherheitsrelevante F&amp;I, denn hier sind weitere Anstrengungen erforderlich, 
um den anhaltenden geopolitischen Spannungen und hybriden
Bedrohungslagen wirksam zu begegnen.
In den Schwerpunktkapiteln im zweiten Teil des Jahresgutachtens greift die 
Expertenkommission drei Bereiche auf, die wesentlich zur Leistungsfähigkeit 
des deutschen F&amp;I-Systems beitragen:
 — den Mittelstand, dem rund 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland 
angehören und der einen bedeutenden Beitrag zur Innovationskraft der 
gesamten Wirtschaft leistet. Die Analysen zeigen auf, welche Hemmnisse 
der Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen im Wege stehen 
und mit welchen F&amp;I-politischen Maßnahmen sie sich überwinden lassen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 9 –
 — die Hochschulen, aus deren Forschung häufig neue und bahnbrechende 
Ideen entstehen. Forschung, Lehre und Technologietransfer werden in 
den Blick genommen und es werden Ideen zur Erweiterung der
Handlungsspielräume der Hochschulen entwickelt, damit sie den zunehmenden 
Wettbewerbsanforderungen begegnen können.
 — die künstliche Intelligenz, deren dynamische technologische Entwicklung 
in Kombination mit ihren umfassenden Anwendungsmöglichkeiten hohe 
Innovations- und Wachstumspotenziale birgt. Die Expertenkommission 
befasst sich daher erneut mit dieser besonderen Schlüsseltechnologie und 
legt eine Analyse der Stärken und Schwächen des KI-Standorts
Deutschland im internationalen Vergleich vor.
Mit F&amp;I-Politik allein werden sich die großen Herausforderungen, vor denen 
unsere Volkswirtschaft steht, nicht überwinden lassen. Gleichwohl wird es ohne 
eine ambitionierte und mutige F&amp;I-Politik kaum möglich sein, Voraussetzungen 
zu schaffen für die notwendige Transformation der Wirtschaft und die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, für technologische Souveränität und
Sicherheit – und nicht zuletzt für mehr Wachstum und Wohlstand. Dies würde die 
von Bundeskanzler Merz in seiner Neujahrsansprache angekündigte „Zeit des 
Aufbruchs“ mit dem Leben füllen, das unser Gemeinwesen dringend braucht.
Berlin, 11. Februar 2026
Prof. Dr. Joachim Henkel
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter
Prof. Dr. Irene Bertschek 
(Vorsitzende)
Prof. Dr. Guido Bünstorf
Prof. Dr. Carolin Häussler 
(stv. Vorsitzende)
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 10 –
KURZFASSUNG
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 11 –
Kurzfassung
A Aktuelle Entwicklungen 
und  Herausforderungen
A 1 Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland
Angesichts ihrer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen 
Wirtschaft und für die technologische Souveränität Deutschlands ist die 
Fokussierung der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) auf ausgewählte 
Schlüsseltechnologien ein wichtiges Signal. Im internationalen Vergleich 
weist Deutschland vor allem Stärken in den Bereichen klimaneutrale
Energieerzeugung sowie klimaneutrale Mobilität auf. Bei den Schlüsseltechnologien 
künstliche Intelligenz und Mikroelektronik ist Deutschland hingegen relativ 
schwach positioniert. Das gilt weniger für die Forschung als primär für die 
Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von
Schlüsseltechnologien hervorzubringen.
Mit den in der HTAD benannten Hebeln hat die Bundesregierung die zentralen 
Ansatzpunkte zur Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems (F&amp;I-
Systems) in Deutschland identifiziert. Ihre konsequente Umsetzung könnte zu 
einer deutlichen Steigerung der F&amp;I-Aktivitäten beitragen. Eine ambitionierte 
F&amp;I-Politik allein reicht allerdings nicht aus, um die Wettbewerbsfähigkeit der 
Unternehmen in Deutschland zu steigern. Hierzu bedarf es als unabdingbarer 
Grundvoraussetzung attraktiver allgemeiner Rahmenbedingungen für
unternehmerisches Handeln.
Im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten 360-Grad-Hightech-
Monitorings sollten die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der 
Umsetzung der HTAD offengelegt werden. Die Expertenkommission
unterbreitet im vorliegenden Jahresgutachten diesbezüglich konkrete Vorschläge 
zum methodischen Vorgehen. Die Outputseite der Schlüsseltechnologien zu 
erfassen, ist beim Monitoring besonders herausfordernd. Die
Expertenkommission empfiehlt, die Diffusion der Schlüsseltechnologien beispielsweise mit 
Hilfe webbasierter semantischer Verfahren zu betrachten.
A 2 Sicherheitsrelevante Forschung und Innovation
Damit die Politik in einem Umfeld sich wandelnder Bedrohungslagen
informiert und strategisch versiert handeln kann, muss sie auf Expertise zu
sicherheitsbezogenen Herausforderungen sowie zu den entsprechenden politischen 
Handlungsoptionen zurückgreifen können. Die Expertenkommission empfiehlt 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 12 –
daher, im Bereich der sicherheitspolitisch relevanten Forschung und Lehre 
exzellente Einrichtungen auf- bzw. auszubauen.
Neue technologische Lösungen zur Bewältigung sicherheitspolitischer
Herausforderungen werden nicht notwendigerweise von den etablierten Akteuren 
hervorgebracht. Strukturen für Vernetzungs- und Beratungsaktivitäten können 
dazu beitragen, die Potenziale von bisher nicht im Sicherheitsbereich tätigen 
Akteuren zu erschließen. Das neue Innovationszentrum der Bundeswehr bietet 
z. B. die Möglichkeit, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen
Akteuren des F&amp;I-Systems und der Bundeswehr zu verbessern. Die Bundeswehr sollte 
zudem eine Strategie für Gründungen aus der Bundeswehr entwickeln.
F&amp;I-politische Aspekte sollten bei Beschaffungsprozessen für die Bundeswehr 
vermehrt berücksichtigt werden. Es gilt, die vergaberechtlichen Möglichkeiten 
der innovationsorientierten Beschaffung aktiv zu nutzen und hierfür die
organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
Darüber hinaus sollten Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich durch 
den Ausbau der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND oder durch 
die Gründung einer eigenständigen Agentur forciert werden.
A 3 Europäische F&amp;I-Politik 
Die EU-Kommission hat 2025 ihren Vorschlag für ein 10.
Forschungsrahmenprogramm (FP10) vorgelegt und angekündigt, dieses eng mit dem geplanten 
Europäischen Wettbewerbsfonds (ECF) zu verknüpfen. Ziel ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Die Expertenkommission befürwortet dieses Ziel. Die Verknüpfung von ECF 
und FP10 kann dazu führen, dass industrieorientierte, anwendungsnahe
Forschung ausgebaut wird. Außerdem kann die Verknüpfung beider Programme 
kurzfristig den Transfer aus der Forschung in die Anwendung stärken und somit 
zu mehr Wachstum bei den geförderten Unternehmen beitragen. Allerdings 
birgt sie das Risiko, dass damit die Grundlagenforschung und die Förderung 
neuer Ideen und bahnbrechender Innovationen, die eine wichtige Grundlage 
für die langfristige Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sind, 
zu kurz kommen. Die Verknüpfung der beiden Programme sollte daher mit 
Augenmaß erfolgen.
Die Expertenkommission empfiehlt ferner, Sprunginnovationen gemeinsam 
mit europäischen Partnerländern zu fördern. Die geplante Einführung ARPA-
ähnlicher Mechanismen im Europäischen Innovationsrat (EIC) wäre dafür ein 
möglicher Schritt, der allerdings zwei Dinge voraussetzt: Der EIC muss zu einer 
eigenständigen Organisation weiterentwickelt werden, die der Steuerung durch 
die EU-Kommission entzogen ist. Ferner benötigt er einen mit den ARPA-
Institutionen vergleichbaren Kreis unabhängiger Programmmanagerinnen und 
-manager. Ohne diese politische und operative Unabhängigkeit sollte die
Förderung von Sprunginnovationen durch Institutionen außerhalb bestehender
EU-Strukturen vorangetrieben werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 13 –
A 4 Ein 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt 
Der nach wie vor stark fragmentierte europäische Binnenmarkt stellt Start-ups 
und Scale-ups, die in andere EU-Länder expandieren wollen, vor
Herausforderungen. Die EU-Kommission plant, den Flickenteppich nationaler Vorschriften 
mit einem sogenannten 28. Regime zu überwinden. Der Begriff 28. Regime 
bezeichnet in diesem Kontext eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen 
auf EU-Ebene, die zusätzlich zu den bestehenden gesellschaftsrechtlichen
Regelungen der 27 Mitgliedstaaten geschaffen wird. Für seine Ausgestaltung liegen 
verschiedene Konzepte vor.
Die Expertenkommission sieht in den vorliegenden Konzepten wichtige 
Ansätze, um die Fragmentierung des Binnenmarkts zumindest in Teilen zu 
überwinden. Sie empfiehlt, die Ausgestaltung eines 28. Regimes an den
Bedürfnissen von Start-ups und Scale-ups auszurichten und keine komplizierten 
Zugangskriterien zu formulieren. Ferner sollte eine neue Rechtsform für
Unternehmen mittels Verordnung und nicht mittels Richtlinie umgesetzt werden, 
um ihre einheitliche Ausgestaltung in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Sollte sich für ein 28. Regime innerhalb der EU keine Mehrheit finden oder sich 
eine Umsetzung per Verordnung nicht durchsetzen lassen, empfiehlt die
Expertenkommission die Umsetzung innerhalb einer Koalition der Willigen oder im 
Rahmen einer gemeinsamen deutsch-französischen Harmonisierungsinitiative.
B Kernthemen 2026
B 1 Innovationen im Mittelstand
Der Mittelstand, der aus Unternehmen besteht, bei denen Eigentum und 
Geschäftsführung zusammenfallen, zeichnet sich durch langfristige
Orientierung, regionale Verwurzelung und hohe unternehmerische Verantwortung aus. 
Mittelständische Unternehmen sind überwiegend kleine und mittlere
Unternehmen und seltener als nicht-mittelständische in forschungs- und
wissensintensiven Branchen tätig.
Unter Berücksichtigung von Strukturmerkmalen wie Größe und
Branchenzugehörigkeit gelang es mittelständischen Unternehmen im Zeitraum 2005 bis 2023 
häufiger als vergleichbaren nicht-mittelständischen Unternehmen,
Produktoder Prozessinnovationen einzuführen. Zudem erzielten sie, trotz geringerer 
Innovationsausgaben, höhere Umsatzanteile mit Produktinnovationen.
Innovierende Unternehmen sind produktiver als nicht-innovierende
Unternehmen mit vergleichbaren Eigenschaften. Bei mittelständischen Unternehmen 
ist der Unterschied stärker ausgeprägt, insbesondere wenn sie gleichzeitig in 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 14 –
 Digitalisierung investieren. Innovationsaktivitäten und Produktivität
mittelständischer Unternehmen werden allerdings durch Bürokratie,
Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt. Zur
Stärkung der Innovationskraft schlägt die Expertenkommission daher Maßnahmen 
vor, die die Rahmenbedingungen in diesen Bereichen verbessern.
Die Expertenkommission empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen:
 — Der Antragsprozess für die Forschungszulage sollte weiter vereinfacht 
werden, etwa durch schlankere Erstanträge, vereinfachte Folgeanträge 
bei bereits geförderten Projekten und eine (teil-)automatisierte
Datenerfassung nach dem Once-Only-Prinzip.
 — Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung und die Föderale
Modernisierungsagenda sollten entschlossen vorangetrieben und umgesetzt
werden, um bürokratische Hürden abzubauen sowie Verwaltungsverfahren zu 
vereinfachen und zu digitalisieren.
 — Wissen sowie Erfahrungen aus der Praxis sollten systematisch bei der
Ausgestaltung konkreter Regulierungen einbezogen werden. Hierzu sollten 
verstärkt Praxischecks genutzt werden.
 — Ein effektiver Regulierungsabbau sollte sich an der Kosten-Nutzen-
Relation einzelner Regulierungen im Kontext der Gesamtheit aller
Vorschriften und nicht an der reinen Zahl an Regulierungen orientieren.
Praxischecks sind starren Regeln – wie One-In-One(Two)-Out – vorzuziehen, 
denn letztere berücksichtigen nicht den mit den einzelnen Regeln
verbundenen Aufwand.
 — Das Once-Only-Prinzip muss zeitnah und konsequent umgesetzt
werden. Instrumente wie Rulemapping können dabei unterstützen, unnötige 
Melde- und Dokumentationspflichten zu identifizieren und abzubauen.
 — Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte muss vereinfacht und die 
dazugehörigen Verfahren müssen beschleunigt werden. Die im
Koalitionsvertrag vorgesehene Work-and-Stay-Agentur kann alle Verfahren zur
Einreise, Anerkennung, Qualifikationen und Erteilung von Aufenthaltstiteln 
integrieren. Entscheidend für ihren Erfolg sind eine praxisnahe
Ausgestaltung, regelmäßige Evaluierung und spürbare Entlastung von Fachkräften, 
Studierenden und Unternehmen.
B 2 Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem
Der Wettbewerb im deutschen Hochschulsystem hat sich infolge gewachsener 
formaler Autonomie der Hochschulen und der damit verbundenen Hinwendung 
zu einer „Output-orientierten“ Steuerung deutlich intensiviert. Im Bereich
Forschung ist der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. In seiner aktuellen 
Ausgestaltung und Umsetzung geht er mit einem erheblichen Personal- und 
Ressourcenbedarf einher und kann besonders innovative Projektideen
benachteiligen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 15 –
Im Bereich Lehre hat sich der Wettbewerb um Studierende angesichts
stagnierender Studierendenzahlen und wachsender privater Angebote verschärft. Ein 
qualitätsbasierter Wettbewerb wird jedoch durch fehlende Transparenz über 
Lehrqualität, Studienerfolg und Arbeitsmarktergebnisse begrenzt. Gleichzeitig 
verändern Anwendungen künstlicher Intelligenz die Kompetenzanforderungen 
an Absolventinnen und Absolventen grundlegend. Deutschland ist
international ein attraktiver Studienstandort und weist hohe Bleibequoten
internationaler Studierender auf, deren Integration und Übergang in den deutschen 
Arbeitsmarkt jedoch weiterhin auf Hürden stößt.
Der Technologietransfer als zentraler Pfeiler der „dritten Mission“ der
Hochschulen gewinnt politisch an Bedeutung, wird in der Praxis jedoch vielfach noch 
nicht als Kernaufgabe behandelt. Forschungsbasierte akademische Gründungen 
und Patentanmeldungen waren zuletzt rückläufig, obwohl die Forschung an 
deutschen Hochschulen zunehmend innovationsrelevant ist. Zentrale
Hemmnisse sind unzureichend ausgestattete Transferstrukturen, fehlende Anreize für 
Transferaktivitäten, langwierige IP-Verhandlungen sowie Brüche in der
Förderkette von der Forschung zur Anwendung.
Die Expertenkommission empfiehlt daher u. a. folgende Maßnahmen:
 — Die strategische Handlungsfähigkeit der Hochschulen sollte gestärkt und 
ihre Profilbildung erleichtert werden, indem die Finanzierung stärker an 
den vielfältigen Aufgaben der Hochschulen ausgerichtet wird,
administrative Vorgaben abgebaut und Berufungsverfahren beschleunigt werden.
 — Die wettbewerbliche Forschungsförderung sollte agiler und administrativ 
weniger aufwendig ausgestaltet werden. Spitzenforschung sollte
konsequent und ausschließlich nach forschungsbezogenen Exzellenzkriterien 
gefördert werden.
 — Die Hochschullehre sollte so weiterentwickelt werden, dass sie den durch 
künstliche Intelligenz veränderten Kompetenzanforderungen gerecht 
wird. Arbeitsmarktbezogene Indikatoren zur Erfassung der Lehrqualität 
sollten in der Breite etabliert, die Internationalisierung der Lehre
ausgebaut und der Übergang internationaler Absolventinnen und Absolventen 
in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden.
 — Der Wissenstransfer sollte als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen 
institutionell verankert werden. Für den erfolgreichen Transfer ist eine 
ganzheitliche und akteursoffene Gesamtstrategie erforderlich, die
insbesondere das hohe Innovationspotenzial exzellenter Forschung konsequent 
hebt. Im Rahmen einer Initiative „Transferzeit“ sollten zeitliche Freiräume 
für Transferaktivitäten geschaffen und IP-Transferprozesse beschleunigt 
werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Technologietransfer sollten 
zeitnah umgesetzt und mit dem EU-Fördersystem verzahnt werden.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 16 –
B 3 Entwicklung und Anwendung von  künstlicher 
Intelligenz in Deutschland und Europa
Künstliche Intelligenz (KI) birgt enorme Innovationspotenziale und Chancen 
für wirtschaftliches Wachstum. Sie verspricht Produktivitätssteigerungen 
und ermöglicht neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Für 
Deutschland und die EU sind die erfolgreiche Entwicklung und Anwendung 
von KI daher ein zentraler Hebel, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit 
der Unternehmen zu sichern, digitale Souveränität zu stärken und Wohlstand 
langfristig zu erhalten.
Die Analyse zeigt deutlich: Deutschland und Europa verfügen zwar über starke 
Forschungslandschaften und erste Erfolge bei der Anwendung von KI, liegen 
aber im internationalen Vergleich, vor allem gegenüber den USA und China, 
bei der Entwicklung von KI-Modellen und der Umsetzung von KI in die
Wertschöpfung zurück.
Um den Vorsprung der USA und Chinas aufzuholen und nicht weiter in
technologische Abhängigkeiten zu geraten, sollte die Bundesregierung ihre KI-
Strategie europäisch ausrichten. Es gilt, die europäische digitale Souveränität zu 
stärken und zentrale Elemente der Wertschöpfung in Europa zu realisieren. 
Dazu ist rasch eine leistungsfähige KI-Infrastruktur aufzubauen, exzellente 
Forschung und Entwicklung zu fördern, ein innovationsfreundlicher
regulatorischer Rahmen zu schaffen sowie die breite wirtschaftliche Anwendung von 
KI in Deutschland und der EU zu unterstützen.
Die Expertenkommission empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen:
 — Um das Gesamtinvestitionsvolumen in KI in der EU zu erhöhen, werden 
neben öffentlichen Fördermitteln dringend private Investitionen benötigt. 
Dafür ist es unerlässlich, unternehmensfreundlichere Rahmenbedingungen 
zu schaffen wie z. B. durch ein 28. Regime.
 — Deutschland und die EU sollten beim Aufbau von Rechenzentren auf 
europäischer Ebene dynamische Ausbauziele verfolgen. Um international 
Anschluss zu halten, sollte sich die EU zum Ziel setzen, innerhalb der
nächsten fünf Jahre 10 bis 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität
bereitzustellen. Hierzu muss die Privatwirtschaft befähigt werden, den Ausbau 
zügig voranzutreiben. Insofern Rechenzentren mit staatlichen Mitteln
aufgebaut werden, ist ein Begleitmonitoring einzurichten.
 — Um die digitale Souveränität zu stärken und sicherheitsrelevante
Abhängigkeiten von außereuropäischen KI-Anbietern zu reduzieren sowie die
Entwicklung abgeleiteter Modelle zu erleichtern, sollte die Bundesregierung 
durch eine Förderung auf eine privatwirtschaftliche europäische
Kooperation zur Entwicklung eines Open-Source-Grundlagenmodells hinwirken. Da 
die Wettbewerbsfähigkeit solcher Modelle eine iterative Weiterentwicklung 
erfordert, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten das Grundlagenmodell 
dauerhaft als Ankerkunden unterstützen.
 — Deutschland und seine europäischen Partner sollten Forschung und
Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben, die das Potenzial für den
nächsten grundlegenden Durchbruch in der globalen KI-Entwicklung bieten. In 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 17 –
Anbetracht hoher Stromkosten sollte die Erforschung und Entwicklung 
energieeffizienter Modelle systematisch unterstützt werden.
 — Ein Kernhemmnis für das Trainieren europäischer KI-Modelle ist der 
rechtssichere Zugang zu Daten. Dazu sollte die Datenschutz-
Grundverordnung entsprechend angepasst werden, um das Trainieren von
Grundlagenmodellen zu erleichtern, und Möglichkeiten für das gemeinsame Trainieren 
spezialisierter Modelle geschaffen werden (beispielsweise
Datentreuhändermodelle und der rechtssichere Einsatz von Privacy Enhancing
Technologies).
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 18 –
A 
AKTUELLE 
 ENTWICKLUNGEN 
UND HERAUS-
FORDERUNGEN
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 19 –
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GEN Die Bundesregierung hat nach ihrem
Amtsantritt sehr zügig ihre strategischen
Überlegungen zur Forschungs- und Innovationspolitik (F&amp;I-
Politik) vorgestellt. Bereits im Juli 2025 wurde die 
Hightech Agenda Deutschland (HTAD)
beschlossen,1 die die Zukunftsstrategie der
Vorgängerregierung ablöst. Für die Umsetzung der HTAD ist ein 
finanzieller Gesamtrahmen von 18 Milliarden Euro 
bis 2029 vorgesehen.
Kennzeichnend für die HTAD ist die Fokussierung 
auf sechs sogenannte Schlüsseltechnologien (vgl. 
Box A1-1), für die jeweils Stärken, Schwächen, 
Chancen und Risiken identifiziert wurden. Jede
dieser Schlüsseltechnologien ist mit konkreten
Maßnahmen hinterlegt. 
Zwei weitere inhaltliche Schwerpunkte der HTAD 
betreffen Vorhaben für technologiegetriebene 
Innovationen in fünf strategischen
Forschungsfeldern (vgl. Box A 1-4) sowie neun sogenannte Hebel 
(vgl. Box A 1-5) zur Stärkung, Modernisierung und 
zum Schutz des F&amp;I-Systems. Im Abschnitt
„Ausblick und Umsetzung“ werden zudem die Themen 
Technologie-Roadmaps, Weiterentwicklung des 
Schlüsseltechnologieportfolios und Monitoring 
ausgeführt. Vor diesem Hintergrund werden im 
vorliegenden Kapitel notwendige Schritte zur 
Umsetzung der HTAD diskutiert.
A 1-1 Schlüsseltechnologien
Fokussierung auf
Schlüsseltechnologien wichtiges Signal
Angesichts ihrer Bedeutung für die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und für die 
technologische Souveränität Deutschlands ist die 
Fokussierung der HTAD auf ausgewählte
Schlüsseltechnologien ein wichtiges Signal.
Schlüsseltechnologien haben eine große Bedeutung für 
eine Volkswirtschaft, da sie sich durch besondere 
Eigenschaften auszeichnen, die sie von anderen 
Technologien unterscheiden. Dazu zählen eine 
breite Anwendbarkeit in einer Vielzahl von
Technologiebereichen und Branchen, eine starke, nicht 
substituierbare Komplementarität zu einer Vielzahl 
anderer Technologien und ein hohes Potenzial für 
Leistungssteigerungen bei einer
Schlüsseltechnologie selbst oder bei ihren Anwendungsbereichen.2
Dabei genügen allerdings nicht alle in der HTAD als 
Schlüsseltechnologien aufgeführten Bereiche den 
oben genannten Eigenschaften. So sind Technologien 
für die klimaneutrale Mobilität keine
Schlüsseltechnologie im eigentlichen Sinne. Sie sind stattdessen 
eher ein strategisches Forschungsfeld, das mehrere 
unterschiedliche Technologien und Ziele umfasst, 
beispielsweise alternative Antriebe, Batteriesysteme 
sowie klimaneutrale Schiff- und Luftfahrt. 
Ob sich die Fusion zu einer Schlüsseltechnologie 
entwickeln wird, ist noch nicht absehbar. Zudem 
sollten Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung 
getrennt betrachtet werden, denn Fusion kann 
zwar thematisch dem Bereich der klimaneutralen 
Energieerzeugung zugeordnet werden, weist aber 
forschungs- und entwicklungsseitig kaum
Gemeinsamkeiten mit anderen
Energieerzeugungstechnologien auf.
Andere Schlüsseltechnologien mit hoher Relevanz 
für die deutsche Wirtschaft3 wiederum haben keine 
Aufnahme in die HTAD gefunden. Beispielsweise 
werden die Produktionstechnologien, zu denen 
Advanced Manufacturing, Robotik und Photonik 
Box A 1-1 Schlüsseltechnologien 
der HTAD
 — Künstliche Intelligenz
 — Quantentechnologien
 — Mikroelektronik
 — Biotechnologie
 — Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung
 — Technologien für die klimaneutrale 
Mobilität
A 1 Umsetzung der Hightech 
Agenda Deutschland
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 20 –
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zählen, sowie die Materialtechnologien, die u. a. 
Neue Werkstoffe und Nanotechnologien umfassen, 
in der HTAD lediglich punktuell im Zusammenhang 
mit anderen Themen erwähnt.4 Die
Produktionstechnologien werden in der HTAD in Form des 
KI-Robotikboosters bei der Schlüsseltechnologie 
Künstliche Intelligenz genannt. Die
Materialtechnologien finden im BMFTR-Fachprogramm zu
Materialinnovationen und in der EU-Initiative Advanced 
Materials for Industrial Leadership Erwähnung.5
Schwächen vor allem bei den
Schlüsseltechnologien KI und Mikroelektronik
Um die Leistungsfähigkeit des deutschen F&amp;I-
Systems in den in der HTAD ausgewiesenen
Technologien einzuordnen, werden im Folgenden sowohl die 
Leistungsfähigkeit in der Forschung anhand
wissenschaftlicher Publikationen als auch die Fähigkeit zur 
Entwicklung von Technologien mittels
transnationaler Patentanmeldungen erfasst und international 
verglichen (vgl. Abbildungen A 1-2 und A 1-3).
Zur Beobachtung von Veränderungen im
Zeitverlauf sowie damit verbundenen
Positionsveränderungen der Vergleichsländer werden die Mittelwerte 
der Jahre 2010 bis 2012 und 2020 bis 2022 bzw. 
2021 bis 2023 berechnet und miteinander
verglichen. Der Veränderungsfaktor gibt an, wie sich die 
Zahl der Publikations- und Patentanmeldungen im 
Zeitverlauf verändert hat.6
Ein Blick auf die Publikationsdaten offenbart
Stärken des deutschen F&amp;I-Systems in den
Schlüsseltechnologien klimaneutrale Energieerzeugung und 
klimaneutrale Mobilität. Auch bei den
Publikationen im Bereich der Mikroelektronik weist
Deutschland eine vergleichsweise starke Position auf. Der 
hohe Veränderungsfaktor (3,32) belegt zudem eine 
hohe Entwicklungsdynamik in diesem
Technologiebereich. Dominiert wird die Mikroelektronik 
allerdings von China, das sowohl das mit großem 
Abstand höchste Publikationsaufkommen als auch 
den mit Abstand höchsten Veränderungsfaktor 
aufweist (7,60). Gleiches gilt für den Bereich KI, in 
dem das chinesische Publikationsaufkommen fast 
sieben Mal so hoch ist wie das deutsche. Insgesamt 
nimmt Deutschland bei den Publikationsaktivitäten 
zu allen in der HTAD aufgeführten
Schlüsseltechnologien eine Position im Mittelfeld ein.
Im Vergleich zu den wissenschaftlichen
Publikationen schneidet Deutschland bei den
Patentanmeldungen schlechter ab, und zwar bei vier von 
sieben Schlüsseltechnologien. Zudem weisen
insbesondere die Patentanmeldungen in den Bereichen 
Mikroelektronik und Biotechnologie niedrige
Veränderungsfaktoren, also eine geringe
Entwicklungsdynamik, auf (1,07 bzw. 1,02). Deutschland fällt 
damit in diesen Schlüsseltechnologien gegenüber 
den meisten Vergleichsländern zurück. Die beiden 
europäischen Vergleichsländer Frankreich und das 
Vereinigte Königreich weisen bei der
Mikroelektronik ebenfalls einen niedrigen Veränderungsfaktor 
auf. In der Biotechnologie verzeichnet Frankreich 
mit einem Veränderungsfaktor von 0,90 sogar 
einen Rückgang der Patentanmeldungen. Darüber 
hinaus haben Deutschland, Frankreich und das 
Vereinigte Königreich bei den Patentanmeldungen 
im Bereich KI Schwierigkeiten, mit der Dynamik in 
China, Südkorea und den USA mitzuhalten.
Die Auswertungen bestätigen die
Analyseergebnisse, die die Expertenkommission bereits in ihrem 
Gutachten 2022 vorgelegt hat: Deutschland ist bei 
den Schlüsseltechnologien KI und Mikroelektronik 
im internationalen Vergleich relativ schwach
positioniert. Das gilt weniger für die Forschung als primär 
für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung 
und Anwendung von Schlüsseltechnologien
hervorzubringen.
Die insgesamt schwächere Position Deutschlands 
bei den Patentanmeldungen im Vergleich zu den 
Publikationsaktivitäten kann ein Hinweis auf eine 
Transferschwäche sein. Eine weitere Ursache
vermutet die Expertenkommission in der geringen 
Anzahl multinationaler Unternehmen in diesen 
Technologiebereichen, denn multinationale
Unternehmen zeichnen sich gegenüber kleineren, eher 
national ausgerichteten Unternehmen durch
stärkere Patentierungsaktivitäten aus.
Eine starke Position bei den
Patentierungsaktivitäten nimmt Deutschland dagegen in den
Schlüsseltechnologien klimaneutrale Mobilität und
klimaneutrale Energieerzeugung ein. Im Bereich der 
klimaneutralen Mobilität erreicht Deutschland 
hinter China Platz zwei und im Bereich der
klimaneutralen Energieerzeugung hinter China und den 
USA Platz drei. Allerdings erreicht Deutschland in 
beiden Technologiebereichen nicht die
Entwicklungsdynamik Chinas.
Ein Blick auf die Europäische Union als Ganzes (EU-
27) zeigt ähnliche Stärken und Schwächen, wie sie
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 21 –
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Abb. A 1-2 Mittelwert der Publikationen in den Schlüsseltechnologien der HTAD für 
 ausgewählte Länder und Regionen 2010 – 2012 und 2021 – 2023
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US
EU-27
CN
6,00
4,25
9,33
6,84
6,02
6,05
4,86
6,94
0 12.000 24.000 36.000 48.000 60.000
Qu
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FR
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KR
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UK
CN
US
EU-27
1,58
1,45
2,82
1,86
2,20
4,86
2,01
1,88
0 400 800 1.200 1.600 2.000
Kl
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an
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al
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eu
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FR
KR
JP
UK
DE
US
CN
EU-27
3,07
4,86
1,25
1,97
1,67
1,61
6,31
1,77
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000
Kl
im
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eu
tr
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M
ob
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FR
UK
KR
DE
JP
US
CN
EU-27
2,47
1,91
2,75
2,30
2,14
3,71
2,31
2,35
0 1.300 2.600 3.900 5.200 6.500
M
ik
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UK
KR
FR
JP
DE
US
EU-27
CN
3,29
5,95
2,31
2,78
3,32
2,28
2,76
7,60
0 1.200 2.400 3.600 4.800 6.000
Bi
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KR
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DE
UK
CN
US
EU-27
4,21
1,32
1,57
1,57
1,29
7,19
1,45
1,79
0 7.000 14.000 21.000 28.000 35.000
Fu
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KR
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UK
DE
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CN
US
EU-27
3,78
3,29
2,91
2,46
2,48
8,34
3,00
2,69
0 160 320 480 640 800
Frankreich
Vereinigtes Königreich
Japan Südkorea
EU-27
DeutschlandChina
USA
Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Publikationsanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2021 bis 2023.  
Die Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2021 bis 2023. 
Eine einzelne Publikation kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an,  
wie sich die Publikationszahlen der letzten drei Jahre zu den Publikationszahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner 
als eins bedeutet einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Publikationszahlen zwischen den
Betrachtungszeiträumen. Ein Veränderungsfaktor von eins bedeutet, dass sich die Publikationszahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen nicht verändert 
haben.  Aufgrund unterschiedlicher Datenquellen weicht die Darstellung der Publikationen in der Schlüsseltechnologie künstliche Intelligenz von 
den Zahlen in Kapitel B3 leicht ab.
Quelle: OpenAlex. Eigene Berechnungen. Eigene Darstellung.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
Abb. A1-3 Mittelwert der transnationalen Patentanmeldungen in den
Schlüsseltechnologien der HTAD für ausgewählte Länder und Regionen 2010–2012
und 2020–2022
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UK
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KR
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EU-27
CN
US
4,33
5,57
5,34
8,69
2,65
5,32
21,45
6,53
0 800 1.600 2.400 3.200 4.000
Qu
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UK
DE
JP
CN
EU-27
US
8,50
5,25
4,50
4,71
4,63
10,89
6,42
4,93
0 50 100 150 200 250
UK
FR
KR
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DE
US
CN
EU-27
1,21
1,64
1,98
0,96
1,12
1,09
5,68
1,47
0 600 1.200 1.800 2.400 3.000
Kl
im
an
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KR
FR
JP
US
DE
CN
EU-27
1,73
2,91
1,85
1,20
2,06
1,54
10,22
1,62
0 600 1.200 1.800 2.400 3.000
M
ik
ro
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ek
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DE
KR
EU-27
US
CN
JP
1,12
1,03
1,07
1,58
1,11
1,13
5,21
1,21
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500
Bi
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og
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DE
KR
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CN
EU-27
US
0,90
1,37
1,02
2,62
1,19
4,33
1,08
1,26
0 800 1.600 2.400 3.200 4.000
FR
UK
DE
KR
JP
CN
EU-27
US
1,29
1,08
1,31
2,38
0,96
6,40
1,38
1,65
0 50 100 150 200 250
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Frankreich
Vereinigtes Königreich
Japan Südkorea
EU-27
DeutschlandChina
USA
Transnationale Patentanmeldungen sind Anmeldungen in Patentfamilien mit mindestens einer Anmeldung bei der World Intellectual Property 
Organization (WIPO) über das PCT-Verfahren oder einer Anmeldung am Europäischen Patentamt. 
Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Patentanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2020 bis 2022. Die 
Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2020 bis 2022. Ein 
einzelnes Patent kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an, wie sich 
die Patentzahlen der letzten drei Jahre zu den Patentzahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner als eins bedeutet 
einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Patentzahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen. Ein 
Download der
Abbildung
und Daten
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 22 –
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Abb. A1-2 Mittelwert der Publikationen in den Schlüsseltechnologien der HTAD für
ausgewählte Länder und Regionen 2010–2012 und 2021–2023
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CN
6,00
4,25
9,33
6,84
6,02
6,05
4,86
6,94
0 12.000 24.000 36.000 48.000 60.000
Qu
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US
EU-27
1,58
1,45
2,82
1,86
2,20
4,86
2,01
1,88
0 400 800 1.200 1.600 2.000
Kl
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3,07
4,86
1,25
1,97
1,67
1,61
6,31
1,77
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000
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2,47
1,91
2,75
2,30
2,14
3,71
2,31
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0 1.300 2.600 3.900 5.200 6.500
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3,29
5,95
2,31
2,78
3,32
2,28
2,76
7,60
0 1.200 2.400 3.600 4.800 6.000
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EU-27
4,21
1,32
1,57
1,57
1,29
7,19
1,45
1,79
0 7.000 14.000 21.000 28.000 35.000
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EU-27
3,78
3,29
2,91
2,46
2,48
8,34
3,00
2,69
0 160 320 480 640 800
Frankreich
Vereinigtes Königreich
Japan Südkorea
EU-27
DeutschlandChina
USA
Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Publikationsanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2021 bis 2023. 
Die Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2021 bis 2023. 
Eine einzelne Publikation kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an, 
wie sich die Publikationszahlen der letzten drei Jahre zu den Publikationszahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner 
als eins bedeutet einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Publikationszahlen zwischen den
Betrachtungszeiträumen. Ein Veränderungsfaktor von eins bedeutet, dass sich die Publikationszahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen nicht verändert 
haben. Aufgrund unterschiedlicher Datenquellen weicht die Darstellung der Publikationen in der Schlüsseltechnologie künstliche Intelligenz von 
den Zahlen in Kapitel B3 leicht ab.
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. A 1-3 Mittelwert der transnationalen Patentanmeldungen in den 
 Schlüsseltechnologien der HTAD für ausgewählte Länder und Regionen 2010 – 2012 
und 2020 – 2022
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4,33
5,57
5,34
8,69
2,65
5,32
21,45
6,53
0 800 1.600 2.400 3.200 4.000
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2,91
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0,90
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1,31
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Japan Südkorea
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DeutschlandChina
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Transnationale Patentanmeldungen sind Anmeldungen in Patentfamilien mit mindestens einer Anmeldung bei der World Intellectual Property 
Organization (WIPO) über das PCT-Verfahren oder einer Anmeldung am Europäischen Patentamt. 
Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Patentanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2020 bis 2022. Die 
 Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2020 bis 2022. Ein 
einzelnes Patent kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an, wie sich  
die Patentzahlen der letzten drei Jahre zu den Patentzahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner als eins  bedeutet 
einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Patentzahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen. Ein 
 Veränderungsfaktor von eins bedeutet, dass sich die Patentzahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen nicht verändert haben. Aufgrund 
unterschiedlicher Ab grenzungen weicht die Darstellung der Publikationen in der Schlüsseltechnologie künstliche Intelligenz von den Zahlen in 
Kapitel B 3 leicht ab.
Quelle: Patstat. Eigene Berechnungen. Eigene Darstellung. 
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 23 –
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auch für Deutschland diagnostiziert werden. So 
sind die EU-27 bei den Publikationsaktivitäten 
stark und liegen, abgesehen von den Bereichen KI 
und Mikroelektronik, in allen
Schlüsseltechnologien vor den Vergleichsländern. Bei KI und
Mikroelektronik führt China. Die EU-27 folgen mit
deutlichem Abstand auf Position zwei noch vor den USA.
Ein weniger positives Bild zeigt sich bei den
Patentanmeldungen. So erreichen die EU-27 im Bereich 
Mikroelektronik lediglich Position vier hinter 
Japan, China und den USA. Sie weisen zudem eine 
geringere Wachstumsdynamik auf. Auch bei den KI-
Patentanmeldungen können die EU-27 nicht zu den 
führenden KI-Nationen USA und China
aufschließen und verbleiben mit klarem Abstand auf
Position drei. Stärken zeigen die EU-27 hingegen bei der 
klimaneutralen Mobilität und der klimaneutralen 
Energieerzeugung. In diesen beiden
Technologiebereichen nehmen sie eine klare Führungsposition 
vor China und den USA ein.
Die dynamischsten Entwicklungen von allen
Vergleichsländern verzeichnen China und Südkorea. 
Sie erzielen bei fast allen hier betrachteten
Technologien die höchsten Veränderungsfaktoren, und 
zwar sowohl bei wissenschaftlichen Publikationen 
als auch bei Patentanmeldungen. Einzige Ausnahme 
bilden die Publikationen zur klimaneutralen
Mobilität, hier weisen die USA die höchste
Entwicklungsdynamik auf.  
Entwicklung von
Schlüsseltechnologien beobachten
Um Schlüsseltechnologien zielgerichtet zu fördern, 
bedarf es der systematischen Beobachtung ihrer 
Entwicklung und ihres Umfelds sowie der
frühzeitigen Identifikation neu aufkommender
Schlüsseltechnologien. Akteure aus Politik, Wissenschaft 
und Wirtschaft erhalten so anhand klarer und
operationalisierbarer Kriterien einen Überblick über 
bestehende und aufkommende
Schlüsseltechnologien, deren Reifegrade sowie Anwendungsbereiche 
und haben damit eine Entscheidungsgrundlage für 
entsprechende Fördermaßnahmen.7
Während etablierte Schlüsseltechnologien
vergleichsweise präzise identifiziert werden können, 
ist die Identifikation neu aufkommender
Schlüsseltechnologien – sogenannter
Zukunftstechnologien – deutlich anspruchsvoller, da sie noch nicht 
oder erst ansatzweise die für Schlüsseltechnologien 
charakteristischen Kriterien aufweisen (s. o.). Diese 
Zukunftstechnologien bieten allerdings ein hohes 
wirtschaftliches Potenzial, das sich durch ein
frühzeitiges Engagement (Beforschung und Nutzung) 
erschließen lässt.
Um Zukunftstechnologien frühzeitig zu erkennen 
und die Entwicklung von Schlüsseltechnologien zu 
verfolgen, ist eine kontinuierliche Anwendung von 
Foresight- und Monitoring-Instrumenten
notwendig. Dabei sind sowohl technologische Reifegrade 
als auch wirtschaftliche und gesellschaftliche
Wirkpotenziale zu erfassen. Ein solches
wissenschaftsgeleitetes Vorgehen ist wichtig, um zu verhindern, 
dass einzelne Technologien oder Wirtschaftszweige 
aus partikularen Interessen heraus als
Schlüsseltechnologien klassifiziert werden, um eine
privilegierte staatliche Förderung durchzusetzen.
Das BMFTR hat bereits einen Monitoring-Prozess 
aufgesetzt, der Entwicklungen bei
Schlüsseltechnologien und anderen Technologien mittels Daten 
zu Patenten, Publikationen,
Unternehmensgründungen und internationalem Handel erfasst. Die 
Expertenkommission sieht dies als einen ersten 
wichtigen Schritt. Sie empfiehlt zugleich, die
bestehenden Strukturen im Sinne eines von politischen 
und wirtschaftlichen Lobbygruppen unabhängigen 
Monitoring- und Foresight-Prozesses auszubauen.8 
Dabei sollten auch weitere Faktoren wie die
gesellschaftliche Akzeptanz von Technologien und die 
Marktdurchdringung berücksichtigt werden.
Technologie-Roadmaps flexibel gestalten
Derzeit entwickelt die Bundesregierung unter
Beteiligung von Stakeholdern Technologie-Roadmaps 
für die einzelnen Schlüsseltechnologien der HTAD. 
Bei Roadmaps handelt es sich um strategische
Planungsinstrumente, die zum einen
Maßnahmenbündel und Meilensteine umfassen und zum anderen 
Rückkopplungsschleifen beinhalten, die ggf. zu 
Richtungsänderungen oder auch zum Abbruch von 
Vorhaben führen können.9 Roadmapping bedeutet, 
unter Unsicherheit zu navigieren. Daher sollten 
Roadmaps so flexibel gestaltet werden, dass sie in 
Abhängigkeit von sich ändernden
Umfeldbedingungen und von Erfahrungen mit der Umsetzung der 
Roadmaps aufwandsarm angepasst werden
können. Dies schließt auch ein, die im Rahmen einer 
Roadmap geplanten Fördermaßnahmen ggf.
abzubrechen. Um auf unterschiedliche Entwicklungen, 
auch auf internationaler Ebene, vorbereitet zu sein, 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 24 –
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bietet es sich an, in den Roadmaps mit Szenarien 
zu arbeiten.
Für jede Roadmap ist eine längerfristige Vision 
erforderlich, die die Perspektiven der
unterschiedlichen Akteure des F&amp;I-Systems zusammenführt – 
beispielsweise zur Frage, wie die Mobilität im 
Jahr 2035 aussehen soll. Diese Vision ist sodann 
auf kurz- und mittelfristige auf das F&amp;I-System 
bezogene Ziele und Meilensteine
herunterzubrechen. Die Ziele sollten messbar sein und mit dem 
360-Grad-Hightech-Monitoring verknüpft werden
(vgl. Abschnitt A 1-3).
Die Roadmaps müssen je nach Technologie
unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Bei einer
Technologie mit niedrigem Technologiereifegrad sollte 
beispielsweise die Forschungsförderung stärker im 
Fokus stehen als bei einer Technologie mit hohem 
Technologiereifegrad, deren Diffusion forciert
werden soll. Ebenso gibt es bei Fragen der rechtlichen 
Rahmenbedingungen oder der bürokratischen 
Belastungen je nach Technologie erhebliche
Unterschiede. Nicht zuletzt sollte das jeweilige
internationale Umfeld berücksichtigt werden.
Zwischen den verschiedenen Technologie-
Roadmaps bestehen zum Teil erhebliche thematische 
Überschneidungen, beispielsweise zwischen KI 
und Mikroelektronik. Im Hinblick auf die zeitliche 
Abfolge von Maßnahmen sollten die Roadmaps 
daher aufeinander abgestimmt werden.
Beim Roadmapping ist die Beteiligung von
Stakeholdern geboten, um deren Know-how in den Prozess 
einfließen zu lassen, sie für eine aktive Mitwirkung 
zu gewinnen und die Akzeptanz für die HTAD zu 
stärken. Dabei sollten (potenzielle) F&amp;I-Akteure 
aller Phasen des Innovationsprozesses sowie
Anwenderinnen und Anwender in den Blick genommen 
werden. Da Beteiligungsprozesse zeitaufwendig 
sind, ist zwischen der Breite der Beteiligung und der 
Geschwindigkeit sorgfältig abzuwägen.
A 1-2 Strategische  Forschungsfelder 
und Rahmenbedingungen
Missionsorientierten
Politikansatz weiterhin verfolgen
Die HTAD benennt fünf strategische
Forschungsfelder (vgl. Box A 1-4), die jeweils mit
technologiegetriebenen Vorhaben hinterlegt sind. Für diese 
Forschungsfelder gilt es sorgfältig zu klären, worin 
jeweils der strategische Aspekt liegt.10 Hierzu muss 
die Bundesregierung ihre diesbezüglichen
politischen Ziele benennen, die damit verbundenen 
Forschungslücken identifizieren und die F&amp;I-
politischen Maßnahmen darauf ausrichten. 
Die Bundesregierung bezieht sich in der HTAD nicht 
explizit auf den Ansatz der Neuen
Missionsorientierung, der auf die Bewältigung großer
gesellschaftlicher Herausforderungen gerichtet ist und auf einen 
transformativen Wandel von Wirtschaft und
Gesellschaft abzielt.11 Nichtsdestoweniger ist anzuraten, 
zentrale Elemente der Neuen Missionsorientierung 
bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der 
HTAD einzusetzen, also ambitionierte, aber
realistische Ziele zu definieren sowie ein darauf gerichtetes, 
interministeriell koordiniertes Maßnahmenbündel 
umzusetzen und dadurch F&amp;I-Akteure in den
strategischen Forschungsfeldern zu mobilisieren.12
Hebelwirkung nutzen
Die HTAD benennt neun Hebel zur Stärkung und 
Modernisierung sowie zum Schutz des F&amp;I-Systems 
(vgl. Box A 1-5). Darüber hinaus sollen diese Hebel 
den geplanten Investitionen in die
Schlüsseltechnologien die nötige Schubkraft verleihen.13 Die ersten 
acht Hebel setzen an den bekannten
Grundvoraussetzungen eines leistungsfähigen F&amp;I-Systems 
an und betreffen insbesondere den Wissens- und 
Technologietransfer, die Stärkung von
Kompetenzen, Fragen der Finanzierung und des Ausbaus 
der Forschungsinfrastruktur sowie internationale 
Kooperationen. Der neunte Hebel ist auf die
zivilmilitärische Zusammenarbeit ausgerichtet.
Mit den in der HTAD genannten Hebeln hat die 
Bundesregierung die zentralen Ansatzpunkte zur 
Stärkung des F&amp;I-Systems in Deutschland identi-
Box A 1-4 Strategische Forschungsfelder 
der HTAD
 — Luft- und Raumfahrt
 — Gesundheitsforschung
 — Sicherheits- und Verteidigungsforschung
 — Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung
 — Geistes- und Sozialwissenschaften 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 25 –
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fiziert. Ihre konsequente Umsetzung könnte zu 
einer deutlichen Steigerung der F&amp;I-Aktivitäten in 
Deutschland beitragen.
Zu bedenken ist allerdings, dass eine ambitionierte 
F&amp;I-Politik allein nicht ausreicht, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu 
steigern. Hierzu bedarf es als unabdingbarer
Grundvoraussetzung attraktiver allgemeiner
Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln, wie z. B. 
eines international wettbewerbsfähigen
Steuersystems sowie eines flexiblen Arbeitsrechts. F&amp;I-
Politik kann die Wirkmächtigkeit unternehmerischen 
Handelns zwar verbessern, nicht aber ersetzen. 
Innovationsfreiheitsgesetz beherzt angehen
In der HTAD wird ein Innovationsfreiheitsgesetz 
angekündigt, „um Forschung und Entwicklung 
mehr Freiheit zu geben und auch Unternehmen von 
kleinteiliger Förderbürokratie zu entfesseln“.14 Ein 
solches Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Die 
Bundesregierung geht damit ein längst überfälliges 
Vorhaben an.
Box A 1-5 Hebel der HTAD
 — Hebel 1: Den Wissens- und
Technologietransfer zwischen allen Innovationsakteuren 
beschleunigen.
 — Hebel 2: Innovationsakteure im Land spürbar 
von kleinteiliger Förderbürokratie entlasten 
und den rechtlichen Rahmen durch
Strukturreformen für ein lebendiges Innovations- 
und Transfergeschehen modernisieren.
 — Hebel 3: Neue Finanzierungsinstrumente für 
Forschung und Entwicklung etablieren sowie 
den Wagniskapitalmarkt weiterentwickeln 
und Wagniskapital-Investitionen attraktiver 
machen, um eine bessere Hebelwirkung 
öffentlicher Innovationsfinanzierung zu 
erreichen.
 — Hebel 4: Resilienz im Wissenschaftssystem 
stärken, Forschungssicherheit,
Wissenschaftskommunikation und Partizipation als 
Querschnittsaufgabe ausbauen.
 — Hebel 5: Fachkräfte und Talente gewinnen, 
unterstützen und halten – im Inland und aus 
dem Ausland.
 — Hebel 6: Die europäische und internationale 
Zusammenarbeit in Forschung und
Innovation ausbauen und stärker auf die Prioritäten 
der Hightech Agenda Deutschland
ausrichten.
 — Hebel 7: Versorgung mit kritischen
Rohstoffen und Materialien sicherstellen und die 
industrielle Basis für den Hightech-Standort 
Deutschland stärken.
 — Hebel 8: Strategisch in Infrastrukturen für 
die Forschung investieren, um die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts 
Deutschland auszubauen und den
Investitionsstau im Wissenschaftssystem
anzugehen.
 — Hebel 9: Hemmnisse, die zivil-militärische 
Forschungskooperationen erschweren,
abbauen und Zusammenarbeit stärken. 
Angesichts der durchgängig hohen Belastung von 
F&amp;I-Akteuren durch eine kleinteilige
Förderbürokratie könnte ein Innovationsfreiheitsgesetz quer 
durch alle Bereiche der HTAD positive Wirkungen 
entfalten. Insbesondere Antragsverfahren und 
Nachweispflichten sollten verschlankt werden, 
zugleich sollte eine flexible Bewirtschaftung der 
Projektmittel möglich sein. Grundsätzlich ist dabei 
eine Abkehr von einer primär inputorientierten hin 
zu einer ergebnisorientierten Kontrolle der
Fördermittelverwendung anzustreben.15
Die Bundesregierung kann zum Abbau der
Förderbürokratie bei öffentlichen Einrichtungen auf
zahlreiche Vorarbeiten zugreifen (vgl. Kapitel B 2).
Über den Abbau der Förderbürokratie hinaus gilt es, 
wie in der Modernisierungsagenda der
Bundesregierung angekündigt, auch innovationsfreundliche 
Rahmenbedingungen zu schaffen.16 Dazu sollten 
wichtige Vorhaben wie das Reallaboregesetz und 
das Forschungsdatengesetz endlich verwirklicht 
sowie der Transfer von geistigem Eigentum und die 
Mobilität zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 26 –
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Verwaltung erleichtert werden. Dringend
erforderlich sind auch bundesweit einheitliche und
innovationsfreundliche Regelungen zum Datenschutz.
A 1-3 360-Grad-Hightech-Monitoring
Die HTAD sieht die Einführung eines sogenannten 
360-Grad-Hightech-Monitorings für eine
wirkungsorientierte Forschungs-, Technologie- und
Innovationspolitik vor (vgl. Abbildung A 1-6). Integraler
Bestandteil soll ein digitales Dashboard sein, das
„die aktuelle Leistungsfähigkeit des Forschungs- 
und Technologiesystems inklusive der
Entwicklungen der priorisierten Schlüsseltechnologien sowie
den Fortschritt bei den Technologie-Roadmaps […] 
visualisieren und jederzeit abrufbar machen“ soll.17
Darüber hinaus plant die Bundesregierung „eine
externe Analyse der Wirksamkeit der Roadmap-
Prozesse auf die Entwicklungen im Forschungs- und 
Technologiesystem“.18
Im digitalen Dashboard will die Bundesregierung 
die entsprechenden Daten zusammenführen.19 Sie 
kann dabei auf dem Monitoring-Prozess des BMFTR 
aufbauen. Zusätzlich zu den klassischen
Publikations- und Patentanalysen könnten auch die Inhalte 
von Publikations- und Patentdaten näher analysiert 
werden. Verfahren, die die semantische Ähnlichkeit 
zwischen Patent- und Publikationstexten messen, 
können Aufschluss darüber geben, inwieweit
wissenschaftliche Erkenntnisse aus Publikationen in 
Patente eingehen.20
Die Fortschritte entlang der Technologie-Roadmaps 
sollten anhand der formulierten Meilensteine und 
Indikatoren dargestellt werden. Als Basis für eine 
kontinuierliche Anpassung der Roadmaps sollte das 
360-Grad-Hightech-Monitoring eine
Umfeldbeobachtung enthalten – etwa zu geopolitischen
Entwicklungen, zum Zugang zu Rohstoffen oder zur
Verfügbarkeit von Fachkräften und Kompetenzen.
3,5-Prozent-Ziel mit Nachdruck verfolgen
Nachhaltige Steigerungen der Produktivität und 
damit langfristiges Wachstum lassen sich nur durch 
ein hohes Niveau an FuE-Investitionen realisieren.21 
Die FuE-Intensität, also der Anteil der FuE-Ausgaben 
von Wirtschaft, Hochschulen und Staat am
Bruttoinlandsprodukt, ist ein zentraler Indikator, der in das 
360-Grad-Monitoring einbezogen werden sollte.22
Die beiden vorhergehenden Bundesregierungen 
hatten sich dem Ziel verpflichtet, in Deutschland 
bis 2025 eine FuE-Intensität in Höhe von 3,5-
Prozent zu erreichen.23 Diese stagniert jedoch seit 
mehreren Jahren und betrug im Jahr 2024, auf das 
sich der neueste verfügbare Wert bezieht,
lediglich 3,13 Prozent. Es ist daher davon auszugehen, 
Abb. A 1-6 Schema 360-Grad-Hightech-Monitoring gemäß HTAD
360-Grad-
Hightech-
Monitoring
Entwicklung des 
deutschen Forschungs-, 
Technologie- und 
Innovationsstandorts
Roadmap-
Fortschritt
Handlungsleitend
Wirkungsanalyse
Digitales Dashboard
mit Leitindikatoren, 
Trends („Ampeln“) zur 
Wettbewerbsfähigkeit 
und Souveränität in 
Schlüsseltechnologien 
sowie zu
Umsetzungsständen und Roadmaps
Begleitende
externe Analyse,
Verzahnung mit
Begleitforschung
und Monitoring
auf Fachebene
Quelle: BMFTR (2025).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung
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dass das 3,5-Prozent-Ziel auch 2025 nicht erreicht 
wurde.
Die aktuelle Bundesregierung sollte das 3,5-Prozent-
Ziel mit Nachdruck verfolgen. Da die FuE-Ausgaben 
zu rund zwei Dritteln von Unternehmen getätigt 
werden, müssen sowohl für etablierte Unternehmen 
als auch für Start-ups starke FuE-Anreize gesetzt 
werden – nicht nur durch FuE-Förderung, sondern 
vor allem durch Rahmenbedingungen, die den
ökonomischen Erfolg von FuE-basierten Innovationen 
begünstigen. Zudem ist die FuE in
außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
verlässlich zu unterstützen. Hierfür müssen ausreichend 
Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt werden.
Finanzielle Anstrengungen der Bundesregierung 
bei der Umsetzung der HTAD offenlegen
Im Rahmen des Monitorings sollten auch die
finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der 
Umsetzung der HTAD offengelegt werden.
Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der 
Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des 
F&amp;I-Systems zu mobilisieren (vgl. Abschnitt A 1-4). 
Hierzu bieten sich die folgenden Maßnahmen an 
(vgl. Box A 1-7):
 — Die haushaltswirksamen Maßnahmen der 
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien sollten in gebündelter Weise 
dargestellt werden. Sie sind derzeit nur in 
verschiedenen Einzelplänen der Ministerien 
sowie in Wirtschaftsplänen der
Sondervermögen enthalten.
 — Der Förderkatalog des Bundes enthält
Informationen zur laufenden und bereits
abgeschlossenen Projektförderung des Bundes. 
Hier sollte eine Zuordnung der
Projektförderung zu den Schlüsseltechnologien der HTAD 
angestrebt werden.
 — Selbst eine umfassende Umsetzung der HTAD 
kann für sich allein genommen nur wenig 
bewegen: Ihre volle Wirkung wird sie vielmehr 
nur dann entfalten können, wenn die
Bundesregierung insgesamt in ausreichendem Maße 
Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung, 
neue Technologien, Umwelt- und Klimaschutz 
sowie moderne Infrastruktur vornimmt. 
Deshalb sollte für den Bundeshaushalt eine 
Zu kunfts quote eingeführt werden. 
Box A1-7 Vorschläge zur Offenlegung 
der finanziellen Anstrengung der 
Bundesregierung bei der Umsetzung 
der HTAD
Gebündelte Darstellung der haushaltswirksamen
Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien
Um die haushaltswirksamen Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien in gebündelter Weise darzustellen,
bestehen im Grundsatz zwei Möglichkeiten:
— Allen Flaggschiff-Maßnahmen der HTAD
könnten die entsprechenden Haushaltstitel
zugeordnet werden,26 um auf dieser
Grundlage einen Überblick über die im jeweiligen
Jahr bereitgestellten Haushaltsmittel zu
schaffen.
— Um alle schlüsseltechnologiebezogenen
Haushaltstitel zu identifizieren, könnte vom
engen HTAD-Bezug abgerückt werden, und
zwar mittels einer Methodik, die im Rahmen
einer aktuellen Studie zur Berechnung des
Digitalhaushalts entwickelt wurde. Diese
Methodik zur Analyse des Bundeshaushalts
führt Textanalysen anhand von
Schlagwörtern durch, wendet Machine-Learning-
Ansätze an und nutzt Zusatzinformationen der
Bundesverwaltung.27
Unabhängig davon, welches Vorgehen zur
Identifizierung der haushaltswirksamen Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien gewählt wird, sollte im Nachhinein immer
ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen werden.
Zuordnung der Projekte im Förderkatalog des
Bundes zu den Schlüsseltechnologien der HTAD
Im Förderkatalog des Bundes werden die
einzelnen Projekte auf Basis der
Leistungsplansystematik (LPS) des Bundes thematisch zugeordnet.28 Die
LPS eignet sich zwar als Ausgangspunkt für die
Zuordnung der Projekte zu den
Schlüsseltechnologien der HTAD, ist aber für sich genommen
nicht ausreichend.29 Zum einen lassen sich nicht
alle Schlüsseltechnologien klar abgegrenzten
Bündeln von LPS-Klassen zuordnen. Zum anderen
sind Mehrfachzuordnungen bei der LPS nicht
möglich, sodass bei technologieübergreifenden
Projekten – wenn beispielsweise KI in der
Biotechnologie genutzt wird – ein Informationsverlust
entsteht.
Um die Anzahl der Projekte und die
Projektvolumina in den einzelnen Schlüsseltechnologien der
HTAD annäherungsweise zu erfassen, sollte der
Förderkatalog des Bundes mit Hilfe eines
kombinierten Vorgehens ausgewertet werden. Im ersten
Schritt wird für jede Schlüsseltechnologie ein
passendes Bündel an LPS-Klassen identifiziert.30
Im zweiten Schritt werden projektbasierte
Textfilter entwickelt, die Schlüsselbegriffe, Synonyme
und verwandte Konzepte der jeweiligen Bereiche
abdecken. Im dritten Schritt werden dann LPS-
und Textfilter kombiniert, sodass Projekte
entweder über die LPS-Filter oder über die Textfilter als
relevant eingestuft werden. Dieses methodische
Vorgehen wurde im Rahmen einer im Auftrag der
Expertenkommission durchgeführten Studie
entwickelt und bereits erfolgreich angewendet.31
Für das 360-Grad-Monitoring ist darüber hinaus
die Entwicklung eines Klassifizierungsmodells
angezeigt, das zwischen FuE-basierten und
sonstigen Projekten unterscheidet.
Einführung einer Zukunftsquote
Eine Zukunftsquote einzuführen bedeutet, im
Haushalt einen festen Anteil für Investitionen in
den Bereichen Bildung, Forschung, neue
Technologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie moderne
Infrastruktur, u.a. für Digitalisierung, vorzusehen.
Im Nachhinein sollte ein Soll-Ist-Vergleich
vorgenommen werden, um zu prüfen, ob die vorab
geplanten Zukunftsinvestitionen wie geplant
realisiert wurden. Eine Methodik zur Berechnung
einer Zukunftsquote wurde bereits entwickelt und
auf den Bundeshaushalt und den Haushalt der EU
angewendet.32
Diffusion der
Schlüsseltechnologien berücksichtigen
Beim Monitoring ist es besonders herausfordernd, 
die Outputseite der Schlüsseltechnologien zu
erfassen. So lassen sich Außenhandels- oder
Wertschöpfungsdaten zwar FuE-intensiven Gütern sowie 
FuE-intensiven Industrien und
wissensintensiven Dienstleistungen zuordnen, jedoch nicht den 
Schlüsseltechnologien der HTAD. Differenzierte 
Patentanalysen sind möglich, allerdings schlagen 
sich Patente nicht unmittelbar in Wertschöpfung 
nieder. Als Maße für den Transfer von Technologien 
in die Anwendung können zwar die Anzahl
einschlägiger Start-ups und Investitionen in Wagniskapital 
herangezogen werden. Doch beide Maße sind
ebenfalls nur Annäherungen an den Output.
Daher wäre es wünschenswert, auch die Diffusion 
der Schlüsseltechnologien zu betrachten.
Webbasierte semantische Verfahren können dabei zur 
Identifizierung der Organisationen dienen, die 
Schlüsseltechnologien entwickeln oder nutzen. Die 
Expertenkommission hat eine solche Analyse
beispielhaft für zwei Schlüsseltechnologien der HTAD 
in Auftrag gegeben (vgl. Box A 1-8). 
Evaluation bei Maßnahmenplanung mitdenken
Unzureichende Datenverfügbarkeit und
Datenqualität erschweren häufig die Durchführung
aussagekräftiger Kausalanalysen oder verhindern sie sogar. 
Deshalb sind schon bei der Maßnahmenplanung die 
Voraussetzungen für die Erhebung der erforderlichen 
Daten zu schaffen.24 Da die Maßnahmen der HTAD 
nicht isoliert voneinander eingesetzt werden,
sondern vielmehr in unterschiedlichsten Kombinationen 
wirksam werden, ist es nicht nur notwendig, die
Wirkung einzelner Maßnahmen zu betrachten, sondern 
auch ihr Zusammenwirken zu evaluieren. Diese
Evaluationen sind allerdings sehr anspruchsvoll.25
A 1-4 Kooperation und 
Kommunikation stärken
Interministerielle und europäische 
Zusammenarbeit stärken
Eine weitere Bedingung für das Gelingen der HTAD 
ist eine funktionierende interministerielle
Zusammenarbeit. Da aufgrund des veränderten Zuschnitts 
des BMFTR – anders als ursprünglich avisiert – die 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 28 –
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dass das 3,5-Prozent-Ziel auch 2025 nicht erreicht 
wurde.
Die aktuelle Bundesregierung sollte das 3,5-Prozent-
Ziel mit Nachdruck verfolgen. Da die FuE-Ausgaben 
zu rund zwei Dritteln von Unternehmen getätigt 
werden, müssen sowohl für etablierte Unternehmen 
als auch für Start-ups starke FuE-Anreize gesetzt 
werden – nicht nur durch FuE-Förderung, sondern 
vor allem durch Rahmenbedingungen, die den
ökonomischen Erfolg von FuE-basierten Innovationen 
begünstigen. Zudem ist die FuE in
außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
verlässlich zu unterstützen. Hierfür müssen ausreichend 
Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt werden.
Finanzielle Anstrengungen der Bundesregierung 
bei der Umsetzung der HTAD offenlegen
Im Rahmen des Monitorings sollten auch die
finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der 
Umsetzung der HTAD offengelegt werden.
Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der 
Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des 
F&amp;I-Systems zu mobilisieren (vgl. Abschnitt A 1-4). 
Hierzu bieten sich die folgenden Maßnahmen an 
(vgl. Box A 1-7):
 — Die haushaltswirksamen Maßnahmen der 
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien sollten in gebündelter Weise 
dargestellt werden. Sie sind derzeit nur in 
verschiedenen Einzelplänen der Ministerien 
sowie in Wirtschaftsplänen der
Sondervermögen enthalten.
 — Der Förderkatalog des Bundes enthält
Informationen zur laufenden und bereits
abgeschlossenen Projektförderung des Bundes. 
Hier sollte eine Zuordnung der
Projektförderung zu den Schlüsseltechnologien der HTAD 
angestrebt werden.
 — Selbst eine umfassende Umsetzung der HTAD 
kann für sich allein genommen nur wenig 
bewegen: Ihre volle Wirkung wird sie vielmehr 
nur dann entfalten können, wenn die
Bundesregierung insgesamt in ausreichendem Maße 
Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung, 
neue Technologien, Umwelt- und Klimaschutz 
sowie moderne Infrastruktur vornimmt. 
Deshalb sollte für den Bundeshaushalt eine 
Box A 1-7 Vorschläge zur Offenlegung 
der finanziellen Anstrengung der 
Bundesregierung bei der Umsetzung 
der HTAD
Gebündelte Darstellung der haushaltswirksamen 
Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der 
Schlüsseltechnologien
Um die haushaltswirksamen Maßnahmen der 
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien in gebündelter Weise darzustellen,
bestehen im Grundsatz zwei Möglichkeiten:
 — Allen Flaggschiff-Maßnahmen der HTAD 
könnten die entsprechenden Haushaltstitel 
zugeordnet werden,26 um auf dieser
Grundlage einen Überblick über die im jeweiligen 
Jahr bereitgestellten Haushaltsmittel zu 
schaffen.
 — Um alle schlüsseltechnologiebezogenen 
Haushaltstitel zu identifizieren, könnte vom 
engen HTAD-Bezug abgerückt werden, und 
zwar mittels einer Methodik, die im Rahmen 
einer aktuellen Studie zur Berechnung des 
Digitalhaushalts entwickelt wurde. Diese 
Methodik zur Analyse des Bundeshaushalts 
führt Textanalysen anhand von
Schlagwörtern durch, wendet Machine-Learning-
Ansätze an und nutzt Zusatzinformationen der 
Bundesverwaltung.27
Unabhängig davon, welches Vorgehen zur
Identifizierung der haushaltswirksamen Maßnahmen der 
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien gewählt wird, sollte im Nachhinein immer 
ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen werden.
Zuordnung der Projekte im Förderkatalog des 
Bundes zu den Schlüsseltechnologien der HTAD
Im Förderkatalog des Bundes werden die
einzelnen Projekte auf Basis der
Leistungsplansystematik (LPS) des Bundes thematisch zugeordnet.28 Die 
LPS eignet sich zwar als Ausgangspunkt für die 
Zuordnung der Projekte zu den
Schlüsseltechnologien der HTAD, ist aber für sich genommen 
nicht ausreichend.29 Zum einen lassen sich nicht 
alle Schlüsseltechnologien klar abgegrenzten 
Bündeln von LPS-Klassen zuordnen. Zum anderen 
sind Mehrfachzuordnungen bei der LPS nicht 
möglich, sodass bei technologieübergreifenden 
Projekten – wenn beispielsweise KI in der
Biotechnologie genutzt wird – ein Informationsverlust 
entsteht.
Um die Anzahl der Projekte und die
Projektvolumina in den einzelnen Schlüsseltechnologien der 
HTAD annäherungsweise zu erfassen, sollte der 
Förderkatalog des Bundes mit Hilfe eines
kombinierten Vorgehens ausgewertet werden. Im ersten 
Schritt wird für jede Schlüsseltechnologie ein 
passendes Bündel an LPS-Klassen identifiziert.30 
Im zweiten Schritt werden projektbasierte
Textfilter entwickelt, die Schlüsselbegriffe, Synonyme 
und verwandte Konzepte der jeweiligen Bereiche 
abdecken. Im dritten Schritt werden dann LPS- 
und Textfilter kombiniert, sodass Projekte
entweder über die LPS-Filter oder über die Textfilter als 
relevant eingestuft werden. Dieses methodische 
Vorgehen wurde im Rahmen einer im Auftrag der 
Expertenkommission durchgeführten Studie 
entwickelt und bereits erfolgreich angewendet.31 
Für das 360-Grad-Monitoring ist darüber hinaus 
die Entwicklung eines Klassifizierungsmodells 
angezeigt, das zwischen FuE-basierten und
sonstigen Projekten unterscheidet.
Einführung einer Zukunftsquote
Eine Zukunftsquote einzuführen bedeutet, im 
Haushalt einen festen Anteil für Investitionen in 
den Bereichen Bildung, Forschung, neue
Technologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie moderne 
Infrastruktur, u. a. für Digitalisierung, vorzusehen. 
Im Nachhinein sollte ein Soll-Ist-Vergleich
vorgenommen werden, um zu prüfen, ob die vorab 
geplanten Zukunftsinvestitionen wie geplant 
realisiert wurden. Eine Methodik zur Berechnung 
einer Zukunftsquote wurde bereits entwickelt und 
auf den Bundeshaushalt und den Haushalt der EU 
angewendet.32
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 29 –
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Box A 1-8 Vorschlag zur Messung der 
Diffusion von Schlüsseltechnologien 
der HTAD
Im Rahmen einer von der Expertenkommission in 
Auftrag gegebenen Studie wurden mit einem 
webbasierten und KI-gestützten Verfahren
relevante Akteure in den Schlüsseltechnologien 
künstliche Intelligenz und klimaneutrale Mobilität 
identifiziert. Die Schlüsseltechnologie
klimaneutrale Mobilität wurde beispielhaft anhand der 
Technologiebereiche alternative Antriebe und 
klimafreundliche Kraftstoffe untersucht.33 Dabei 
wurden Organisationen in China, Deutschland, 
Frankreich, den USA und dem Vereinigten
Königreich betrachtet.
Ein Vorteil von webbasierten Verfahren liegt darin, 
dass damit viele Organisationen erfasst werden 
können und sich Informationen aktuell, kurzfristig 
und je nach Bedarf mehrmals pro Jahr erheben 
lassen. Eine Belastung von Organisationen,
insbesondere von Unternehmen, durch das Ausfüllen 
von Fragebögen – und als Konsequenz geringe 
Antwortquoten – werden dadurch vermieden. 
Zudem sind Umfragen in der Regel mit hohen 
Kosten und beträchtlichem Zeitaufwand
verbunden.34 Nachteilig bei webbasierten Verfahren ist 
jedoch, dass die Unternehmen, die keine Webseite 
haben, nicht erfasst werden. Zudem schützen 
manche Unternehmen ihre Webseite gegen
Zugriffe oder berichten über bestimmte Themen nur 
selektiv. Das kann zu Verzerrungen bei den
Ergebnissen führen.
Ausgehend von einer Grundgesamtheit von ca. 
acht Millionen identifizierten webaktiven
Organisationen in den betrachteten Ländern wurden 
mittels eines regelbasierten Crawlings zunächst 
diejenigen Organisationen identifiziert, deren 
Webauftritte eine signifikante Dichte
technologierelevanter Stichworte aufweisen. Im Bereich 
künstliche Intelligenz wurden daraus Stichproben 
gezogen und durch KI-gestützte semantische 
Verfahren validiert. Dieses Vorgehen reduziert 
Fehltreffer (beispielsweise Inhalte mit reiner 
Berichterstattung) und ermöglicht eine
Klassifizierung in KI-native Organisationen, deren zentrales 
Geschäftsmodell auf KI-Technologien basiert, 
sowie KI-integrierende Organisationen, die 
 KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios 
einbetten. Die resultierenden Kennzahlen basieren 
auf einer statistischen Hochrechnung der
validierten Stichproben.
Mit der verwendeten Methodik könnten künftig 
auch regionale Auswertungen vorgenommen und 
zeitliche Entwicklungen betrachtet werden.
Der Studie zufolge weist das Vereinigte Königreich 
mit 0,95 Prozent den höchsten Anteil von
Organisationen mit Aktivitäten im Bereich künstliche 
Intelligenz auf, gefolgt von den USA (vgl.
Abbildung A 1-9). In Deutschland sind 0,58 Prozent der 
erfassten Organisationen im Bereich künstliche 
Intelligenz aktiv. Darunter finden sich deutlich 
häufiger KI-integrierende Organisationen 
(0,46 Prozentpunkte) als KI-native Organisationen 
(0,12 Prozentpunkte).
Für den Technologiebereich alternative Antriebe 
und klimafreundliche Kraftstoffe werden
potenzielle Akteure anhand der Dichte relevanter 
Stichworte in ihren Webauftritten identifiziert. Eine 
nachgelagerte Validierung erfolgt nicht.
Deutschland und das Vereinigte Königreich weisen unter 
den betrachteten Ländern mit jeweils rund 
0,03 Prozent den höchsten Anteil aktiver
Organisationen im Technologiebereich alternative
Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe auf.
Frankreich folgt mit 0,02 Prozent (vgl. Abbildung 
A 1-10).
In China sind die Anteile der als aktiv
identifizierten Organisationen in beiden
Technologiebereichen geringer als in den westlichen
Vergleichsländern. Dies könnte u. a. auf 
Besonderheiten der chinesischen
Wirtschaftsstruktur zurückzuführen sein. Diese ist zwar 
durch einzelne große Technologieunternehmen 
gekennzeichnet, die Breite der chinesischen 
Wirtschaft liegt jedoch im Vergleich zu
westlichen Ländern technologisch zurück.
Abb. A1-9 Anteil KI-integrierender und KI-nativer Organisationen
in ausgewählten Ländern
0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0
China
Deutschland
Frankreich
USA
Vereinigtes
 Königreich
KI-integrierend KI-nativ
0,79 0,16
0,60 0,21
0,48 0,13
0,46
0,25 0,14
0,12
Prozent
Lesebeispiel: 0,58 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv. 0,46 bzw. 0,12 Prozent 
der erfassten deutschen Organisationen sind KI-integrierende bzw. KI-native Organisationen.
Die hier verwendete Identifikation der Organisationen, die im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv sind, weicht von derjenigen in Kapitel 
B 3-3 ab. Diese Auswertung identifiziert lediglich Organisationen als aktiv, die KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios einbetten 
oder deren Geschäftsmodell auf KI basiert. In Kapitel B 3-3 werden hingegen alle Unternehmen als aktiv identifiziert, die in ihren Produkten 
oder Prozessen mindestens eine KI-Technologie nutzen.
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Kinne und istari.ai GmbH (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. A1-10 Anteil der Organisationen mit Aktivität im Themenbereich der alternativen
Antriebe und klimaneutralen Kraftstoffe in ausgewählten Ländern
0,000 0,005 0,010 0,015 0,020 0,025 0,030
China
USA
Frankreich
Vereinigtes
 Königreich
Deutschland 0,029
0,027
0,020
0,018
Prozent
0,003
Lesebeispiel: 0,029 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Themenbereich der alternativen Antriebe und klimaneutralen 
Kraftstoffe aktiv.
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und Daten
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 30 –
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Box A1-8 Vorschlag zur Messung der 
Diffusion von Schlüsseltechnologien 
der HTAD
Im Rahmen einer von der Expertenkommission in
Auftrag gegebenen Studie wurden mit einem
webbasierten und KI-gestützten Verfahren
relevante Akteure in den Schlüsseltechnologien
künstliche Intelligenz und klimaneutrale Mobilität
identifiziert. Die Schlüsseltechnologie
klimaneutrale Mobilität wurde beispielhaft anhand der
Technologiebereiche alternative Antriebe und
klimafreundliche Kraftstoffe untersucht.33 Dabei
wurden Organisationen in China, Deutschland,
Frankreich, den USA und dem Vereinigten
Königreich betrachtet.
Ein Vorteil von webbasierten Verfahren liegt darin,
dass damit viele Organisationen erfasst werden
können und sich Informationen aktuell, kurzfristig
und je nach Bedarf mehrmals pro Jahr erheben
lassen. Eine Belastung von Organisationen,
insbesondere von Unternehmen, durch das Ausfüllen
von Fragebögen – und als Konsequenz geringe
Antwortquoten – werden dadurch vermieden.
Zudem sind Umfragen in der Regel mit hohen
Kosten und beträchtlichem Zeitaufwand
verbunden.34 Nachteilig bei webbasierten Verfahren ist
jedoch, dass die Unternehmen, die keine Webseite
haben, nicht erfasst werden. Zudem schützen
manche Unternehmen ihre Webseite gegen
Zugriffe oder berichten über bestimmte Themen nur
selektiv. Das kann zu Verzerrungen bei den
Ergebnissen führen.
Ausgehend von einer Grundgesamtheit von ca.
acht Millionen identifizierten webaktiven
Organisationen in den betrachteten Ländern wurden
mittels eines regelbasierten Crawlings zunächst
diejenigen Organisationen identifiziert, deren
Webauftritte eine signifikante Dichte
technologierelevanter Stichworte aufweisen. Im Bereich
künstliche Intelligenz wurden daraus Stichproben
gezogen und durch KI-gestützte semantische
Verfahren validiert. Dieses Vorgehen reduziert
Fehltreffer (beispielsweise Inhalte mit reiner
Berichterstattung) und ermöglicht eine
Klassifizierung in KI-native Organisationen, deren zentrales
Geschäftsmodell auf KI-Technologien basiert,
sowie KI-integrierende Organisationen, die
KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios
einbetten. Die resultierenden Kennzahlen basieren
auf einer statistischen Hochrechnung der
validierten Stichproben.
Mit der verwendeten Methodik könnten künftig
auch regionale Auswertungen vorgenommen und
zeitliche Entwicklungen betrachtet werden.
Der Studie zufolge weist das Vereinigte Königreich
mit 0,95 Prozent den höchsten Anteil von
Organisationen mit Aktivitäten im Bereich künstliche
Intelligenz auf, gefolgt von den USA (vgl.
Abbildung A1-9). In Deutschland sind 0,58 Prozent der
erfassten Organisationen im Bereich künstliche
Intelligenz aktiv. Darunter finden sich deutlich
häufiger KI-integrierende Organisationen
(0,46 Prozentpunkte) als KI-native Organisationen
(0,12 Prozentpunkte).
Für den Technologiebereich alternative Antriebe
und klimafreundliche Kraftstoffe werden
potenzielle Akteure anhand der Dichte relevanter
Stichworte in ihren Webauftritten identifiziert. Eine
nachgelagerte Validierung erfolgt nicht.
Deutschland und das Vereinigte Königreich weisen unter
den betrachteten Ländern mit jeweils rund
0,03 Prozent den höchsten Anteil aktiver
Organisationen im Technologiebereich alternative
Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe auf.
Frankreich folgt mit 0,02 Prozent (vgl. Abbildung
A1-10).
In China sind die Anteile der als aktiv
identifizierten Organisationen in beiden
Technologiebereichen geringer als in den westlichen
Vergleichsländern. Dies könnte u.a. auf
Besonderheiten der chinesischen
Wirtschaftsstruktur zurückzuführen sein. Diese ist zwar
durch einzelne große Technologieunternehmen
gekennzeichnet, die Breite der chinesischen
Wirtschaft liegt jedoch im Vergleich zu
westlichen Ländern technologisch zurück.
Abb. A 1-9 Anteil KI-integrierender und KI-nativer Organisationen 
in ausgewählten Ländern
0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0
China
Deutschland
Frankreich
USA
Vereinigtes
 Königreich
KI-integrierend KI-nativ
0,79 0,16
0,60 0,21
0,48 0,13
0,46
0,25 0,14
0,12
Prozent
Lesebeispiel: 0,58 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv. 0,46 bzw. 0,12 Prozent 
der erfassten deutschen Organisationen sind KI-integrierende bzw. KI-native Organisationen.
Die hier verwendete Identifikation der Organisationen, die im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv sind, weicht von derjenigen in Kapitel 
B 3-3 ab. Diese Auswertung identifiziert lediglich Organisationen als aktiv, die KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios einbetten 
oder deren Geschäftsmodell auf KI basiert. In Kapitel B 3-3 werden hingegen alle Unternehmen als aktiv identifiziert, die in ihren Produkten 
oder Prozessen mindestens eine KI-Technologie nutzen.
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Abbildung 
und Daten
Abb. A 1-10 Anteil der Organisationen mit Aktivität im Themenbereich der alternativen 
Antriebe und klimaneutralen Kraftstoffe in ausgewählten Ländern
0,000 0,005 0,010 0,015 0,020 0,025 0,030
China
USA
Frankreich
Vereinigtes
 Königreich
Deutschland 0,029
0,027
0,020
0,018
Prozent
0,003
Lesebeispiel: 0,029 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Themenbereich der alternativen Antriebe und klimaneutralen 
Kraftstoffe aktiv.
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und Daten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 31 –
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Zuständigkeiten für Innovations- und
Technologiepolitik nicht unter einem Dach zusammengeführt 
wurden, weist die F&amp;I-Politik weiterhin zahlreiche 
interministerielle Schnittstellen auf. Eine intensive, 
lösungsorientierte Zusammenarbeit der Ressorts ist 
somit umso dringlicher. Die Ansiedlung der HTAD-
Stabsstelle bei der Bundesforschungsministerin 
könnte in diesem Kontext förderlich sein. Die
Erfahrungen der vergangenen Legislaturperioden haben 
gezeigt, wie herausfordernd diese interministerielle 
Zusammenarbeit ist. 
Interministerielle Kooperationsstrukturen sollten 
anhand positiver wie negativer Erfahrungen, die in 
der vergangenen Legislaturperiode – z. B. im
Kontext der Zukunftsstrategie  – gesammelt wurden, 
weiterentwickelt werden, damit die HTAD zu einer 
Strategie der gesamten Bundesregierung und damit 
aller Ministerien wird. Der im November 2025
einberufene Strategiekreis für Technologie und
Innovation im Bundeskanzleramt, der neben
einschlägigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft 
und Wirtschaft auch die des BMF, des BMWE, des 
BMFTR sowie des BMDS umfasst, könnte hier eine 
unterstützende Funktion einnehmen.35
Bislang fehlen in der HTAD eine klare
Willensbekundung zur interministeriellen Zusammenarbeit sowie 
konkrete Ausführungen zu ihrer Umsetzung. Positiv 
ist hingegen die starke Betonung europäischer und 
internationaler Zusammenarbeit. Neben dem
grundsätzlichen Bekenntnis zur internationalen
Kooperation finden sich zahlreiche konkrete Maßnahmen, die 
im Verbund mit europäischen und internationalen 
Partnern umgesetzt werden sollen. Die Bereitschaft 
zur internationalen Kooperation ist insbesondere 
im Kontext der Förderung von
Schlüsseltechnologien von hoher Bedeutung. Um den internationalen 
Anschluss bei der Entwicklung und Anwendung von 
Schlüsseltechnologien nicht zu verlieren, werden 
Deutschland und seine europäischen Partner ihre 
Kapazitäten und Aktivitäten weiter bündeln müssen.
Zusammenarbeit mit den Ländern vorantreiben
Die HTAD kann von der Bundesregierung nicht im 
Alleingang umgesetzt werden. Es bedarf der
Beteiligung aller Akteure im F&amp;I-System und insbesondere 
der Bundesländer. Um einen Ausgleich zwischen 
erforderlicher Beteiligung und notwendiger Agilität 
herzustellen, ist eine selektive Form der Beteiligung 
anzuraten. Ein solcher Ansatz steht zwar in einem 
Spannungsverhältnis zu der in Deutschland
vorherrschenden Tradition der umfassenden Beteiligung,36 
würde jedoch den Umsetzungsprozess aller
Voraussicht nach sehr beschleunigen.37 Die Möglichkeiten 
einer selektiven Beteiligung der Bundesländer, so 
hat es der Stifterverband im Rahmen eines Policy 
Papers skizziert,38 ergibt sich demnach aus den in 
der HTAD angelegten Ansätzen für ein
differenziertes Vorgehen. So wirbt die HTAD explizit „für ein 
gemeinsames Verständnis über regionale
Prioritäten“, die den „Aufbau von Hightech-Regionen mit 
klaren Kompetenzprofilen in den jeweiligen Teilen 
Deutschlands“ stärken sollen.39 Darüber hinaus setzt 
die HTAD auf wettbewerbliche und selektive
Verfahren beispielsweise zur Auswahl von Standorten,
Infrastrukturen und Clustern,40 was im Ergebnis eine 
unterschiedliche Einbindung der Länder impliziert.
Damit eine selektive Beteiligung nicht als
willkürliche Ungleichbehandlung wahrgenommen wird, 
bedarf es klarer und transparenter
Auswahlkriterien wie der erwarteten Effektivität einer
Maßnahme oder der Bereitschaft der jeweiligen
Bundesländer zur Ko-Finanzierung von Maßnahmen. 
So könnte die Bundesregierung jeweils geeignete 
Bundesländer auswählen, die bei der Förderung 
einzelner Schlüsseltechnologien oder ausgewählter 
Vorhaben federführend mitwirken.41
HTAD-Ziele und Stand der Umsetzung 
transparent kommunizieren
Der Erfolg der Hightech-Agenda hängt nicht allein 
vom Engagement der Bundesregierung, sondern 
zu einem wesentlichen Teil auch von dem der 
Akteure im deutschen F&amp;I-System ab. Die HTAD 
muss daher effektiv kommuniziert werden, um 
die relevanten Akteure zu mobilisieren. Die
hochkarätig besetzte Auftaktveranstaltung zur HTAD 
war in diesem Kontext ein wichtiges Startsignal.42 
Auch die Umsetzung der HTAD sollte transparent 
dargestellt werden. Um glaubwürdig zu sein, ist es 
essenziell, nicht nur Erfolge, sondern auch
Verzögerungen zu dokumentieren. Ebenso wichtig ist 
es, die gesellschaftliche Akzeptanz und Offenheit 
gegenüber neuen Technologien zu fördern.
Bundesregierung und Wissenschaftseinrichtungen sollten 
daher über die Potenziale und Risiken solcher
Technologien transparent und wissenschaftlich basiert 
informieren.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 32 –
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A 2 Sicherheitsrelevante Forschung 
und Innovation
Aufgrund geopolitischer Spannungen rücken 
sicherheitspolitische Fragen zunehmend auf 
die Agenda der Bundesregierung. Die
Sicherheitspolitik umfasst dabei die Dimensionen der äußeren 
und der inneren Sicherheit sowie der Betriebs- und 
der Versorgungssicherheit.43 Hybride
Bedrohungslagen44  – die neben militärischen Gefahren auch 
wirtschaftlichen Druck, Cyberangriffe und
Desinformation in den (sozialen) Medien umfassen 
können – stellen die Politik sowohl in strategischer 
als auch in technologischer Hinsicht vor neue
Herausforderungen.
Ziel und Anspruch sollte es daher sein,
gemeinsam mit den europäischen Partnern
sicherheitsstrategische Kernkompetenzen und Innovationen 
zu stärken und Abhängigkeiten von anderen
Ländern zu verringern. Das vorliegende Kapitel greift 
ausgewählte Aspekte sicherheitsrelevanter
Forschung und Innovation (F&amp;I) auf, die die Stärkung 
der sicherheitspolitischen Strategiefähigkeit (vgl. 
Abschnitt A 2-1), die Erweiterung des
Akteurskreises bei sicherheitsrelevanter F&amp;I (vgl. Abschnitt 
A 2-2) sowie die Förderung von Innovationen 
im Verteidigungsbereich durch
beschaffungsseitige Maßnahmen und Sprunginnovationen (vgl. 
Abschnitt A 2-3) betreffen.
Maßnahmen zur Stärkung der Strategiefähigkeit in 
der Sicherheitspolitik waren z. B. die Entwicklung 
der Nationalen Sicherheitsstrategie in der
vergangenen und die Gründung des Nationalen
Sicherheitsrats in der laufenden Legislaturperiode.45 Die 
Expertenkommission empfiehlt, mit Hilfe
geeigneter Strukturen und Formate sicherheitsrelevantes 
Know-how aufseiten der Wissenschaft zu nutzen 
und auszubauen, um die Strategiefähigkeit der
Bundesregierung weiter zu erhöhen.
Der Kreis der Akteure aus Wissenschaft und
Wirtschaft, die sicherheitsrelevante F&amp;I betreiben, sollte 
erweitert werden. Zudem sollte die Vernetzung der 
Akteure befördert und stärker koordiniert werden. 
Dadurch können F&amp;I-Aktivitäten
bedarfsorientierter ausgerichtet werden, die Absorptionsfähigkeit 
von zusätzlichen F&amp;I-Mitteln und einem erhöhten 
Beschaffungsvolumen gesteigert sowie
kapazitätsbedingte Preissteigerungen gedämpft werden. 
Durch eine stärkere Vernetzung der Akteure
können Innovationen im Verteidigungsbereich forciert 
und die für die Verteidigung relevante Resilienz und 
Anpassungsfähigkeit erhöht werden.
Damit die Bundeswehr zu einer technologisch 
führenden und damit leistungsfähigen Streitkraft 
werden kann, sollten F&amp;I-politische Aspekte bei der 
Beschaffung vermehrt berücksichtigt und
Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich ermöglicht 
werden. Dies ist angesichts der geplanten massiven 
Erhöhung der Verteidigungsausgaben46 sowie der 
hohen Bedeutung neuer Technologien für
Abschreckung und Verteidigung besonders wichtig. Eine 
hohe technologische Leistungsfähigkeit im
Verteidigungsbereich und im zivilen Sektor
beeinflussen sich – aufgrund von Spillover-Effekten und des 
Dual-Use-Charakters vieler Technologien –
gegenseitig und stärken insgesamt die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie die technologische 
Souveränität.47
A 2-1 Sicherheitspolitische 
Strategiefähigkeit erhöhen
Sicherheitspolitische Kompetenz stärken
Sicherheitspolitische Strategiefähigkeit beinhaltet, 
auf Krisen und Konflikte vorbereitet zu sein, klare 
Ziele zu verfolgen und politische Entscheidungen 
vorzubereiten.48 Damit die Politik in einem Umfeld 
sich wandelnder Bedrohungslagen informiert und 
strategisch versiert handeln kann, muss sie auf 
Expertise zu sicherheitsbezogenen
Herausforderungen sowie zu den entsprechenden politischen 
Handlungsoptionen zurückgreifen können.
Um dies zu erreichen, sollten einschlägige
Forschung und Lehre sowie Wissenstransfer gestärkt 
werden. So konstatiert die Enquete-Kommission 
„Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 33 –
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Engagement Deutschlands“ in ihrem
Abschlussbericht, dass „das Wissen über Ursachen, Verlauf und 
Auswirkungen von Kriegen und Gewaltkonflikten 
in verschiedenen Weltregionen an deutschen
Hochschulen, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und Think Tanks ausgebaut“ und der Austausch 
zwischen Wissenschaft, Politik und Einsatzpraxis 
gefördert werden sollten.49 Über die Friedens- und 
Konfliktforschung hinaus besteht Bedarf vor allem 
in den Bereichen der Strategischen Studien, der 
Sicherheitsstudien und der
Nachrichtendienstlichen Studien.
Um für diese sicherheitspolitisch relevanten
Forschungsfelder exzellente Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftler zu gewinnen, sind attraktive 
Bedingungen für die offene anwendungsbezogene 
Grundlagenforschung notwendig. Durch
sicherheitsbezogene Inhalte in der Hochschullehre
können in diesem Themenfeld Fachkräfte ausgebildet 
und es kann wissenschaftlicher Nachwuchs
gewonnen werden.
Sicherheitspolitisch relevante Forschung und Lehre 
im Sicherheitsbereich können etwa über die
Förderung einschlägiger universitärer Studiengänge 
oder über die Einrichtung weiterer spezialisierter 
Institute oder Stiftungsprofessuren ausgebaut 
werden.50 Gleichzeitig werden zwischen Forschung 
und Politik Kanäle des Wissenstransfers benötigt – 
etwa über Auftragsforschung, (institutionalisierte) 
Dialogformate oder das temporäre Einbinden 
von Forscherinnen und Forschern in die
Ressortarbeit.51
Internationale Beispiele für eine starke
institutionelle Verankerung der sicherheitspolitisch
relevanten Forschung und Lehre sowie des
Wissenstransfers sind etwa das Center for Security Studies an 
der ETH Zürich, das National Security College an 
der Australian National University und die School 
of Security Studies am King’s College London (vgl. 
Box A 2-1). 
Die Expertenkommission spricht sich dafür aus, 
im Bereich der sicherheitspolitisch relevanten
Forschung und Lehre eine kleine Anzahl von
exzellenten Einrichtungen auf- bzw. auszubauen. Dieser 
Auf- bzw. Ausbau sollte gemeinsam vom Bund 
und dem jeweiligen Sitzland gefördert werden. 
Bei positiver Evaluation kann sich, wie bei den KI-
Kompetenzzentren, eine institutionelle Förderung 
anschließen.
Förderung sicherheitsrelevanter 
Forschung bedarfsgerecht ausrichten
Um auf zukünftige Herausforderungen sowohl 
im sicherheitspolitisch-strategischen als auch im 
-technologischen Bereich vorbereitet zu sein, ist die 
sicherheitsbezogene Forschungsförderung des
Bundes stärker als bisher auf die mittel- bis langfristig
zu erwartenden Bedarfe auszurichten. Die
Expertenkommission unterstützt deshalb ausdrücklich
den Vorschlag des Wissenschaftsrats, ein
Strategisches Dialogforum einzurichten.52 Sie stimmt mit
dem Wissenschaftsrat darin überein, dass ein allein 
entlang der Ressortlogiken oder der Bedürfnisse
von Unternehmen oder anderen Akteuren
ermittelter Forschungsbedarf der komplexen
Sicherheitslage nicht länger gerecht wird.
Das Strategische Dialogforum institutionalisiert 
gemäß dem Vorschlag des Wissenschaftsrats einen 
regelmäßigen und systematischen Austausch von 
wissenschaftlichen sowie sicherheitspolitisch
relevanten Akteuren, zu denen etwa Verantwortliche 
aus Kanzleramt und Ministerien sowie
Vertreterinnen und Vertreter aus Bundeswehr, Polizei, 
Technischem Hilfswerk und einschlägigen
Unternehmen gehören. Durch einen – dem Geheimschutz 
unterliegenden – Austausch zu wissenschaftlichen 
Erkenntnissen sowie zu verteidigungs- und
sicherheitsrelevanten Bedarfen kann das Strategische 
Dialogforum eine Grundlage für eine
bedarfsgerechte und effiziente Forschungsförderung sein. Es 
bietet sich an, das Strategische Dialogforum
organisatorisch an den neu gegründeten Nationalen 
Sicherheitsrat anzugliedern.53
A 2-2 Kreis der Akteure bei 
sicherheits relevanter Forschung 
und Innovation erweitern
Wissenschaftliche und
unternehmerische Potenziale erschließen
Der Kreis der Akteure, die sicherheitsrelevante 
F&amp;I betreiben, sollte erweitert werden. Um die 
drängenden und sich wandelnden
sicherheitspolitischen Herausforderungen bewältigen zu 
können, sind neue, insbesondere technologische 
Lösungen erforderlich, die nicht
notwendigerweise von den etablierten Akteuren
hervorgebracht werden. Es gilt daher, die
wissenschaftlichen und unternehmerischen Potenziale von bisher 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 34 –
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nicht im Sicherheitsbereich tätigen Akteuren zu 
erschließen.
Der Sicherheitsbereich erfährt sowohl in der
Wissenschaft als auch in der Wirtschaft einen
Bedeutungszuwachs, wie zwei kürzlich durchgeführte 
Befragungen belegen.
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft 
befragte im Zeitraum Dezember 2024 bis Februar 
2025 die Leitungen der deutschen Hochschulen zu 
sicherheitsrelevanter Forschung. 161
Hochschulleitungen nahmen teil.58 Auf die Frage, wie sich die 
Bedeutung sicherheitsrelevanter Forschung in den 
letzten fünf Jahren bei ihnen entwickelt hat, gaben 
16,0 Prozent eine sehr deutliche und 37,0 Prozent 
eine leichte Zunahme an (vgl. Abbildung A 2-2). Die 
wichtigsten Herausforderungen bei
sicherheitsrelevanter Forschung waren ein erhöhter
bürokratischer Aufwand sowie die Einhaltung und Gewähr-
Box A 2-1 Beispiele für die 
institutionelle Verankerung von 
sicherheitspolitisch relevanter 
Forschung und Lehre sowie 
Wissenstransfer
Center for Security Studies an der ETH Zürich
Das Center for Security Studies (CSS) an der ETH 
Zürich versteht sich als Kompetenzzentrum für 
Schweizer und internationale Sicherheitspolitik, 
das sicherheitsrelevante Forschung mit
Politikberatung verbindet.54 Es unterhält eine strategische 
Partnerschaft mit dem Eidgenössischen
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und 
Sport (VBS) sowie dem Eidgenössischen
Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). 
Gemeinsam mit den politikwissenschaftlichen 
Professuren der ETH Zürich und der Universität 
Zürich bildet das CSS das Center for Comparative 
and International Studies (CIS). Die Forschung 
erfolgt in den Clustern „Digitale Technologien und 
Sicherheitspolitik“, „Konfliktlösung und Prävention“ 
sowie „Strategischer Wettbewerb im Zeitalter der 
Komplexität“. Das CSS ist im Departement für 
Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften 
 (D-GESS) der ETH Zürich sowie im CIS der ETH 
Zürich und der Universität Zürich in die Lehre
eingebunden und deckt dort sicherheitspolitische 
Themen ab.
National Security College an der Australian 
 National University
Das National Security College (NSC) an der
Australian National University (ANU) ist eine
gemeinsame Initiative der australischen Regierung und 
der ANU mit dem Ziel, die nationalen Kompetenzen 
zu stärken und die Debatte über neue
sicherheitsbezogene Herausforderungen und politische
Optionen fundiert zu vertiefen.55 Gemäß der
gemeinsamen Charta von Regierung und ANU soll das NSC 
die Sicherheitskompetenzen Australiens verbessern 
sowie durch seine Programme in den Bereichen 
Führungskräfte- und Fachkräfteentwicklung, 
akademische Lehre und Forschung,
Zukunftsanalyse, politisches Engagement, Dialog und
Öffentlichkeitsarbeit die Fach-Community stärken.56
School of Security Studies am King’s College 
London
Die School of Security Studies am King’s College 
London gehört der Faculty of Social Science &amp; 
Public Policy an und umfasst das Department of 
War Studies, das Defence Studies Department und 
das King’s Institute for Applied Security Studies.57 
Die School of Security Studies ist nach eigenen 
Angaben eine der weltweit größten
multidisziplinären Wissenschaftseinrichtungen, die sich mit der 
Lehre und Forschung zu allen Aspekten von
Konflikten, Krieg, Sicherheit und Verteidigung befassen.
leistung von Sicherheitsstandards – sie wurden von 
70,1 bzw. 66,7 Prozent der Hochschulleitungen als 
(eher) relevant eingestuft.
Eine im Jahr 2025 vom ZEW – Leibniz-Zentrum für 
Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
Mannheim durchgeführte Unternehmensbefragung zeigt, 
dass seitens der Wirtschaft Interesse besteht, sich 
im Bereich Sicherheit und Verteidigung verstärkt zu 
engagieren (vgl. Abbildung A 2-3). Zum
Befragungszeitpunkt umfasste das Produkt- oder
Dienstleistungsportfolio von 15,9 Prozent der Unternehmen 
im Verarbeitenden Gewerbe die Bereiche
Sicherheit und Verteidigung; gut die Hälfte von ihnen 
(8,3  Prozent) plante hier eine Intensivierung. In 
der Informationswirtschaft waren 10,5  Prozent 
der Unternehmen in den Bereichen Sicherheit und 
Verteidigung tätig, knapp zwei Drittel (6,8 
Prozent) planten eine Intensivierung. Bei 6,1 Prozent 
der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe und 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 35 –
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bei 3,3 Prozent der Unternehmen in der
Informationswirtschaft umfasste das Produkt- oder
Dienstleistungsportfolio zum Befragungszeitpunkt zwar 
noch nicht die Bereiche Sicherheit oder
Verteidigung, aber eine Ausweitung des Portfolios auf diese 
Bereiche war vorgesehen.  
Vernetzung und Kooperation von 
F&amp;I-Akteuren stärken
Strukturen für Vernetzungs- und
Beratungsaktivitäten helfen Akteuren des F&amp;I-Systems aus
Wissenschaft oder Wirtschaft, neue Tätigkeitsfelder im 
Sicherheitsbereich zu erschließen, (neue)
Kooperationen einzugehen und Kunden zu identifizieren. 
Hilfreich sind die Unterstützung von Start-ups 
oder weitere Maßnahmen des Wissenstransfers, die 
Informationsbeschaffungs- und Anbahnungskosten 
reduzieren können. So sehen Wirtschaftsverbände 
eine bessere Vernetzung und Kooperationen der 
Akteure als notwendig an.59
Einige Strukturen und Einrichtungen verfolgen im 
Sicherheitsbereich bereits diese oder ähnliche
Zielsetzungen, beispielsweise der Palladion Defence 
Accelerator der Universität der Bundeswehr
München, der an den Defence Innovation Accelerator for 
the North Atlantic (DIANA) der NATO
angeschlossen ist,60 der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr 
(CIHBw),61 der von der Deutschen
Raumfahrtagentur betriebene Space Innovation Hub62 und der 
Digital Hub Security &amp; Defense München, der zur 
Digital Hub Initiative (de:hub) der Bundesregierung 
zählt.63
Abb. A 2-2 Entwicklung der Bedeutung sicherheitsrelevanter Forschung an Hochschulen 
in den fünf der Befragung vorausgegangenen Jahren (Befragung Winter 2024 /2025)
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
leicht abgenommen gleich geblieben
leicht zugenommen deutlich zugenommen
1,2 16,045,7 37,0
Prozent
Lesebeispiel: 37,0 Prozent der an der Befragung des Hochschulbarometers 2025 teilnehmenden Hochschulleitungen gaben an, dass die 
 Bedeutung sicherheitsrelevanter Forschung in den fünf der Befragung vorausgegangenen Jahren leicht zugenommen hat.
Quelle: Hochschul-Barometer 2025 in Gebert et al. (2025), Burk und Hetze (2025).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
Weitere Strukturen befinden sich derzeit im
Aufbau, unter ihnen das Innovationszentrum der
Bundeswehr in Erding (vgl. Box A 2-4) und die
Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung.64 
Die Bundeswehr als Kooperationspartnerin für 
F&amp;I-Projekte oder als Kundin für neue Lösungen zu 
gewinnen, gilt u. a. aufgrund der erhöhten
Sicherheitserfordernisse als besonders schwierig. Die 
Expertenkommission begrüßt, dass die
Bundesregierung Strukturen schafft, die darauf gerichtet 
sind, den Austausch und die Zusammenarbeit
zwischen Akteuren des F&amp;I-Systems und der
Bundeswehr zu verbessern. Der Aufbau weiterer
Innovationszentren der Bundeswehr, die auf diejenigen 
Bedarfe ausgerichtet sind, die das
Innovationszentrum in Erding nicht abdeckt  – etwa die der 
Marine –, kann Vernetzung und Kooperation der 
Akteure weiter stärken. Bei der Entwicklung von 
Innovationszentren sollte stets eine
Aufgeschlossenheit der Bundeswehr für eine Zusammenarbeit 
mit neuen Akteuren entlang des gesamten F&amp;I-
Prozesses gewährleistet sein.
Die Bundesregierung kündigte in der 2025
verabschiedeten Hightech Agenda Deutschland (HTAD) 
an, „in ausgewählten Technologiefeldern in ‚
Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung’ die 
Kooperation zwischen ziviler und militärischer 
Forschung und Entwicklung“ zu fördern.65 Diese 
Maßnahme ist dem strategischen
Forschungsfeld „Sicherheits- und Verteidigungsforschung“ 
zugeordnet. Ende 2026 soll ein erster Hub
etabliert werden, weitere sollen folgen.66 Die
Expertenkommission empfiehlt, beim Aufbau der Hubs 
auf die Erfahrungen bestehender Innovation Hubs 
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. A2-3 Verbreitung der Bereiche Sicherheit und Verteidigung als Teil des
Unternehmensportfolios, Anteil Unternehmen in Prozent
Prozent
Prozent
Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten und Intensivierung geplant
Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten, aber keine Intensivierung geplant 
Bereiche derzeit nicht im Unternehmensportfolio enthalten, aber entsprechende Ausweitung geplant
8,3 7,6 6,1 22,0
10,3 5,3 15,0 30,6
15,0 5,6 8,0 28,5
4,0 9,2 3,1 16,4
6,8 3,7 3,3 13,8
19,4 5,9 9,0 34,4
12,8 3,4 6,6 22,8
4,0 3,7 1,9 9,6
Verarbeitendes
 Gewerbe
5–19
 Beschäftigte
20–99
 Beschäftigte
>= 100
 Beschäftigte
Informationswirtschaft
5–19
 Beschäftigte
20–99
 Beschäftigte
>= 100
 Beschäftigte
20 30 40 50100
20 30 40 50100
Lesebeispiel: Im Verarbeitenden Gewerbe sind bei 10,3 Prozent der Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten die Bereiche Sicherheit und 
Verteidigung im Unternehmensportfolio enthalten und es ist eine Intensivierung dieser Bereiche geplant. 
Rundungsdifferenzen sind möglich.
Quelle: ZEW Konjunkturumfrage Informationswirtschaft 3. Quartal 2025.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Box A2-4 Innovationszentrum der 
Bundeswehr in Erding
In Erding wird derzeit ein erstes
Innovationszentrum der Bundeswehr etabliert, das „die
technologie-getriebenen Innovationen zentral
koordinieren und steuern und direkt vor Ort
Truppe, militärische Forschung und Erprobung und
das zivile Innovations-Ökosystem
zusammenbringen“ soll.67 Nukleus des Innovationszentrums war
das Innovationslabor System Soldat des
Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und
Betriebsstoffe.68 In räumlichem Zusammenhang mit dem
Innovationszentrum der Bundeswehr entsteht das
von der Bayerischen Staatsregierung
vorangetriebene Defence Lab Erding.69
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 36 –
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Weitere Strukturen befinden sich derzeit im
Aufbau, unter ihnen das Innovationszentrum der
Bundeswehr in Erding (vgl. Box A 2-4) und die
Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung.64
Die Bundeswehr als Kooperationspartnerin für
F&amp;I-Projekte oder als Kundin für neue Lösungen zu
gewinnen, gilt u. a. aufgrund der erhöhten
Sicherheitserfordernisse als besonders schwierig. Die
Expertenkommission begrüßt, dass die
Bundesregierung Strukturen schafft, die darauf gerichtet
sind, den Austausch und die Zusammenarbeit
zwischen Akteuren des F&amp;I-Systems und der
Bundeswehr zu verbessern. Der Aufbau weiterer
Innovationszentren der Bundeswehr, die auf diejenigen
Bedarfe ausgerichtet sind, die das
Innovationszentrum in Erding nicht abdeckt  – etwa die der
Marine –, kann Vernetzung und Kooperation der
Akteure weiter stärken. Bei der Entwicklung von
Innovationszentren sollte stets eine
Aufgeschlossenheit der Bundeswehr für eine Zusammenarbeit 
mit neuen Akteuren entlang des gesamten F&amp;I-
Prozesses gewährleistet sein.
Die Bundesregierung kündigte in der 2025
verabschiedeten Hightech Agenda Deutschland (HTAD) 
an, „in ausgewählten Technologiefeldern in ‚
Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung’ die
Kooperation zwischen ziviler und militärischer
Forschung und Entwicklung“ zu fördern.65 Diese 
Maßnahme ist dem strategischen
Forschungsfeld „Sicherheits- und Verteidigungsforschung“
zugeordnet. Ende 2026 soll ein erster Hub
etabliert werden, weitere sollen folgen.66 Die
Expertenkommission empfiehlt, beim Aufbau der Hubs
auf die Erfahrungen bestehender Innovation Hubs 
Download der 
Abbildung 
und Daten
Abb. A 2-3 Verbreitung der Bereiche Sicherheit und Verteidigung als Teil des
Unternehmensportfolios, Anteil Unternehmen in Prozent
Prozent
Prozent
Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten und Intensivierung geplant
Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten, aber keine Intensivierung geplant 
Bereiche derzeit nicht im Unternehmensportfolio enthalten, aber entsprechende Ausweitung geplant
8,3 7,6 6,1 22,0
10,3 5,3 15,0 30,6
15,0 5,6 8,0 28,5
4,0 9,2 3,1 16,4
6,8 3,7 3,3 13,8
19,4 5,9 9,0 34,4
12,8 3,4 6,6 22,8
4,0 3,7 1,9 9,6
Verarbeitendes
 Gewerbe
5–19
 Beschäftigte
20–99
 Beschäftigte
>= 100
 Beschäftigte
Informationswirtschaft
5–19
 Beschäftigte
20–99
 Beschäftigte
>= 100
 Beschäftigte
20 30 40 50100
20 30 40 50100
Lesebeispiel: Im Verarbeitenden Gewerbe sind bei 10,3 Prozent der Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten die Bereiche Sicherheit und 
Verteidigung im Unternehmensportfolio enthalten und es ist eine Intensivierung dieser Bereiche geplant.  
Rundungsdifferenzen sind möglich.
Quelle: ZEW Konjunkturumfrage Informationswirtschaft 3. Quartal 2025.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Box A 2-4 Innovationszentrum der 
Bundeswehr in Erding
In Erding wird derzeit ein erstes
Innovationszentrum der Bundeswehr etabliert, das „die 
technologie-getriebenen Innovationen zentral 
koordinieren und steuern und direkt vor Ort 
Truppe, militärische Forschung und Erprobung und 
das zivile Innovations-Ökosystem
zusammenbringen“ soll.67 Nukleus des Innovationszentrums war 
das Innovationslabor System Soldat des
Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und
Betriebsstoffe.68 In räumlichem Zusammenhang mit dem 
Innovationszentrum der Bundeswehr entsteht das 
von der Bayerischen Staatsregierung
vorangetriebene Defence Lab Erding.69 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 37 –
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 zurückzugreifen, Synergien zu nutzen und
Doppelstrukturen zu vermeiden. Es sollten
unterschiedliche Konzepte erprobt und Politiklernen durch 
aussagekräftige Evaluationen ermöglicht werden. 
Relevant ist hierbei, ob die konkreten Projekte in 
den Hubs zu einer Erhöhung der Sicherheit
beitragen, ob seitens der Projektpartner nachhaltige 
Strukturen und Netzwerke geschaffen werden und 
inwieweit private Mittel aktiviert werden können.
Strategie für Gründungen aus der 
Bundeswehr entwickeln
Durch ihre Kenntnisse über die Bedarfe und
Strukturen in der Bundeswehr können Soldatinnen 
und Soldaten eine wertvolle Quelle für neue
Produktideen sein. Ein Weg, solche Produktideen zu 
realisieren, sind Unternehmensgründungen der 
ideengebenden Soldatinnen und Soldaten. Ein 
prominentes Beispiel ist das Unternehmen ARX 
Robotics Landsysteme, das von drei Offizieren der 
Bundeswehr gegründet wurde.70
Die Expertenkommission regt an, Gründungen aus 
der Bundeswehr aktiv zu unterstützen und dafür 
eine Strategie zu entwickeln, die soweit wie möglich 
an bestehende Programme anknüpft,71 aber auch 
den Besonderheiten des Verteidigungssektors
Rechnung trägt. So könnte etwa Berufssoldatinnen und 
-soldaten zum Ende ihrer Dienstzeit eine
„Gründerzeit“ angeboten werden, in der sie die
Unternehmensgründung vorbereiten und einen
Prototyp entwickeln können. Die Bundeswehr könnte in
dieser Zeit aktiv unterstützen, z. B. indem sie
Testmöglichkeiten für Prototypen bereitstellt.
A 2-3 Innovationen im
Verteidigungsbereich befördern
Potenziale der innovationsorientierten 
Beschaffung von Verteidigungsgütern nutzen
Am 15. Januar 2026 hat der Bundestag das Gesetz 
zur beschleunigten Planung und Beschaffung für 
die Bundeswehr
(Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) verabschiedet. Das 
Gesetz ist befristet und wird mit Ablauf des Jahres 
2035 außer Kraft treten.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Vergabe öffentlicher 
Aufträge und die Errichtung verteidigungswichtiger 
Anlagen zu beschleunigen sowie die
innovationsorientierte Beschaffung zu stärken,72 um
„perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat 
reagieren zu können“.73
Die Expertenkommission begrüßt, dass der
Gesetzgeber mit dem
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz auch die innovationsorientierte 
Beschaffung in den Blick nimmt (vgl. Box A 2-5).74 
Das Gesetz überträgt das Instrument der
Innovationspartnerschaften ausdrücklich auch auf
verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche 
Aufträge, präzisiert die Möglichkeiten der
Durchführung von Markterkundungen und spricht die 
Möglichkeit funktionaler
Leistungsbeschreibungen an. Diese Instrumente standen zwar im
Prinzip bereits zuvor zur Verfügung,75 erfahren aber 
nun eine Stärkung. Darüber hinaus ermöglicht das 
Gesetz Wettbewerbe zur Entwicklung innovativer 
Konzepte und die Vereinbarung von Updates und 
Upgrades bei IT-Leistungen. 
Innovationspartnerschaft, Markterkundung,
funktionale Leistungsbeschreibung und Wettbewerbe 
stehen für die vergaberechtlichen Möglichkeiten 
einer innovationsorientierten öffentlichen
Beschaffung – es gilt nun, diese Potenziale zu nutzen.
Zuständig für die bedarfsgerechte Ausstattung 
der Bundeswehr ist das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der 
Bundeswehr (BAAINBw). Es ist erforderlich, die 
dort vorhandenen technischen, rechtlichen und 
betriebswirtschaftlichen Kompetenzen verstärkt 
für ein strategisches Beschaffungsmanagement zu 
erschließen und auszubauen.76 Bislang hat die
Bundeswehr ihren strategischen Beschaffungsprozess 
zweigeteilt – in einen Planungsprozess und einen 
Beschaffungsprozess im engeren Sinne.77
Zukünftig sollte das Wissen über am Markt vorhandene 
Innovationen und Innovationspotenziale deutlich 
früher in den Gesamtprozess integriert werden.78 Es 
stellt sich jedoch – bei aller Kompetenz, über die das 
BAAINBw verfügt – die Frage, wie die Etablierung 
einer Kultur der innovationsorientierten
Beschaffung innerhalb der bestehenden Strukturen
gelingen kann. Die etablierten Prozesse sind vor allem 
auf die Realisierung des niedrigsten Preises und auf 
Rechtssicherheit ausgerichtet.79
Innerhalb des BAAINBw sollte deshalb ein
eigenständiger „Arm“ aufgebaut werden, der für die 
Beschaffung innovativer Produkte und Leistungen 
für die Bundeswehr zuständig ist. Notwendig sind 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 38 –
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hier ein hohes Maß an Freiheit und eine positive 
Fehlerkultur. Es ist angebracht, die
innovationsorientierte Beschaffung eng mit dem
Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding zu verknüpfen,86 
in dem technologische Innovationen entwickelt und 
erprobt werden sollen, und perspektivisch ggf. auch 
mit weiteren Innovationszentren der Bundeswehr.
Um der innovationsorientierten Beschaffung 
schnell mehr Gewicht zu verleihen, wäre die  – 
ggf. befristete – Einführung einer Quote denkbar. 
So könnte etwa ein vorab festgelegter Anteil des 
Beschaffungsbudgets im Rahmen
innovationsorientierter Beschaffungsinstrumente – also etwa unter 
Box A 2-5 Instrumente der
innovationsorientierten Beschaffung im Gesetz 
zur beschleunigten Planung und 
Beschaffung für die Bundeswehr
Innovationspartnerschaft
Gemäß § 14 Abs. 1 BwBBG kann die
Auftragsvergabe bei Beschaffungen für die Bundeswehr, wie 
im zivilen Bereich bereits etabliert (§ 19
Vergabeverordnung), auch als Innovationspartnerschaft 
ausgestaltet werden.80 Voraussetzung ist, dass ein 
Beschaffungsbedarf nicht durch auf dem Markt 
bereits verfügbare Liefer- oder Dienstleistungen 
befriedigt werden kann.
Innovationspartnerschaften werden im Rahmen eines mehrstufigen
Vergabeverfahrens geschlossen.81 Die
Innovationspartnerschaften selbst bestehen aus zwei Phasen: 
(1) Die Forschungs- und Entwicklungsphase 
umfasst die Herstellung von Prototypen oder die 
Entwicklung der Dienstleistung. (2) In der
Leistungsphase wird die aus der Partnerschaft
hervorgegangene Leistung erbracht. Für beide Phasen 
werden Zwischenziele festgelegt, bei deren
Erreichen jeweils eine Vergütung gezahlt wird. Der 
öffentliche Auftraggeber kann auf der Grundlage 
der Zwischenziele am Ende jedes
Entwicklungsabschnitts entscheiden, ob er die
Innovationspartnerschaft beendet.82
Zwar wurde die Innovationspartnerschaft neu 
eingeführt, aber es wäre auch möglich gewesen, 
ein Verhandlungsverfahren so auszugestalten, 
dass es einer Innovationspartnerschaft
entspricht.83
Markterkundungen
§ 14 Abs. 2 BwBBG stellt klar, dass die
öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung eines
Vergabeverfahrens Markterkundungen zur Vorbereitung 
der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der 
Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und 
-anforderungen durchführen dürfen.84 Zudem dürfen 
öffentliche Auftraggeber im Rahmen der
Markterkundung den Rat von Marktteilnehmern einholen 
oder annehmen und diesen Rat für die Planung 
und Durchführung des Vergabeverfahrens nutzen.
Funktionale Leistungsbeschreibungen
Laut § 14 Abs. 3 BwBBG soll der Auftraggeber – 
sofern keine marktverfügbaren Leistungen
vorliegen – prüfen, ob die Leistungsanforderungen in 
Form funktionaler Leistungsbeschreibungen 
innovationsoffen ausgeschrieben werden können.85 
Auftraggeber sollen, so die Gesetzesbegründung, 
nachdrücklich angeregt werden, insbesondere bei 
Fehlen marktverfügbarer Leistungen häufiger und 
weitgehender von funktionalen Anforderungen in 
der Leistungsbeschreibung Gebrauch zu machen, 
um Innovationen zu fördern.
Wettbewerbe
Auftraggeber können gemäß § 14 Abs. 4 BwBBG 
Wettbewerbe zur Entwicklung innovativer
Konzepte ausloben.
Vereinbarung von Updates und Upgrades
§ 14 Abs. 5 BwBBG ermöglicht, bei der Vergabe 
von IT-Leistungen und der Vergabe von Aufträgen, 
die auch IT-Leistungen umfassen, angemessene 
Updates und Upgrades zu vereinbaren.
Verwendung von Innovationspartnerschaften oder 
funktionalen Leistungsbeschreibungen – zu
verausgaben sein.
Darüber hinaus wäre es denkbar, den militärischen 
Einheiten der Bundeswehr ein begrenztes
Beschaffungsbudget zur Verfügung zu stellen, um –
ausgehend von den eigenen Bedarfen – die Nutzung von 
am Markt verfügbaren Produkten und
Dienstleistungen in der Bundeswehr zu testen. Eine derartige 
Dezentralisierung innovationsorientierter
Beschaffung kann nur dann ihre volle Wirkung entfalten, 
wenn die Erfahrungen mit diesen Produkten und 
Dienstleistungen innerhalb der Bundeswehr geteilt 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 39 –
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und im Rahmen des strategischen
Beschaffungsmanagements systematisch ausgewertet werden.87 
Ein Beispiel für eine dezentrale Beschaffung ist das 
Innovationsprojekt „Bottom-up Drone Innovation“ 
(BUDI) der Schweizer Armee, bei dem dezentral 
handelsübliche Drohnen angekauft wurden.88
Entstehung von Sprunginnovationen forcieren
Obschon das Gesetz zur beschleunigten Planung 
und Beschaffung für die Bundeswehr die
innovationsorientierte Beschaffung stärken kann, sind die 
Beschaffungsstrukturen nicht darauf ausgerichtet, 
die Entstehung von Sprunginnovationen zu
fördern.89 Sie sollte daher außerhalb der klassischen 
Beschaffungsstrukturen und -prozesse gefördert 
werden.
Derzeit verfügt Deutschland über zwei Agenturen 
zur Förderung von Sprunginnovationen: die
Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND und 
die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit 
(Cyberagentur) (vgl. Box A 2-6). Beide Agenturen 
decken jedoch Sprunginnovationen im
Verteidigungsbereich nur begrenzt ab. Die SPRIND ist zwar 
mittlerweile auch im Dual-Use-Bereich tätig,90 aber 
im Hinblick auf die Förderung von
Sprunginnovationen für die Bundeswehr derzeit nicht in
geeigneter Weise aufgestellt.91 Die Cyberagentur wiederum 
kann die Förderung von Sprunginnovationen durch 
die inhaltliche Ausrichtung auf Cybersicherheit und 
die Fokussierung auf niedrige
Technologiereifegrade nicht für den gesamten Verteidigungsbereich 
abdecken. 
Box A 2-6 Agenturen in Deutschland zur 
Förderung von Sprunginnovationen
Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND
Die SPRIND wurde 2019 gegründet, um im zivilen 
Bereich gezielt Sprunginnovationen zu fördern.93 
Ende 2023 trat das SPRIND-Freiheitsgesetz in 
Kraft, das die Möglichkeiten der SPRIND, agil zu 
handeln, erweiterte und den Tätigkeitsbereich der 
SPRIND nicht auf Sprunginnovationen im zivilen 
Bereich beschränkt.94 Aufgabe der SPRIND ist es, 
Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren 
und zu fördern.95 Sie konzentriert sich auf Projekte 
der Technologiereifegrade 3 bis 7.96
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
Die Cyberagentur ist eine 2020 gegründete
Gesellschaft, die als Projektträger tätig ist mit dem 
Ziel, innovative Lösungen im Bereich der
Cybersicherheit voranzutreiben.97 Dabei hat die
Cyberagentur die voraussichtlich in zehn bis 15 Jahren 
bestehenden Bedarfe zum Schutz der inneren und 
äußeren Sicherheit im Blick. Sie beauftragt
Forschungsvorhaben der anwendungsbezogenen 
Grundlagenforschung im Bereich der
Technologiereifegrade 1 bis 4.98 Die Ergebnisse der Projekte 
werden dem Bund zur Verfügung gestellt.
Verschiedene Akteure schlagen für den
Verteidigungsbereich die Gründung einer europäischen 
Agentur für Sprunginnovationen vor.92 Die
Expertenkommission empfiehlt der Bundesregierung 
jedoch, Sprunginnovationen im
Verteidigungsbereich zunächst im nationalen Rahmen zu fördern, 
sei es durch den Ausbau der SPRIND oder durch 
Gründung einer eigenständigen Agentur. So werden 
langwierige Abstimmungsprozesse im Zuge einer 
Gründung auf europäischer Ebene vermieden. Diese 
nationale Agentur kann dann strategische
Partnerschaften mit Agenturen sowohl anderer EU-Staaten 
als auch anderer NATO-Staaten schließen oder zu 
einer europäischen Agentur ausgebaut werden (vgl. 
Kapitel A 3).
Die Arbeit der mit hohen Freiheitsgraden
auszustattenden Agentur sollte auf ein breites Spektrum 
an Technologiereifegraden ausgerichtet sein. Damit 
die Ergebnisse erfolgreicher Projekte mittel- bis 
langfristig tatsächlich zu einer höheren
Verteidigungsfähigkeit führen können, ist eine enge
Anbindung an die Bundeswehr vonnöten. Die (geplanten) 
Innovationszentren der Bundeswehr können dabei 
eine Brückenfunktion einnehmen.
Um die Potenziale der Cyberagentur zu stärken, 
spricht sich die Expertenkommission dafür aus, 
auch deren Möglichkeiten, agil zu handeln, zu 
erweitern. Darüber hinaus sollte der Auftrag der 
Cyberagentur so erweitert werden, dass sie auch 
Anschlussprojekte mit höheren
Technologiereifegraden fördern kann.
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A 3 Europäische F&amp;I-Politik
Der Plan zur Einrichtung des ECF wurde im Juli 
2025 vorgestellt und beruft sich auf den
sogenannten Draghi-Bericht.106 Das übergeordnete Ziel des 
ECF besteht laut EU-Kommission darin, die
Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern,
insbesondere in als strategisch betrachteten Sektoren und 
Technologien wie künstliche Intelligenz, Raumfahrt 
und Biotechnologie.107 Durch die Verknüpfung des 
FP10 mit dem ECF soll ein nahtloser Übergang von 
der Grundlagenforschung und der angewandten 
Forschung hin zu Start-ups und weiterem
Unternehmenswachstum ermöglicht werden.108
Die Expertenkommission weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass Wettbewerbsfähigkeit 
strenggenommen eine Eigenschaft von
Unternehmen und nicht von Staaten oder Staatenverbünden 
ist. Staaten schaffen lediglich den Rahmen, der es 
Unternehmen ermöglicht oder erschwert,
wettbewerbsfähig zu sein. Aus Gründen der Einfachheit 
und in Übereinstimmung mit der gängigen
Sprachpraxis wird im Folgenden dennoch die verkürzte 
Formulierung „Wettbewerbsfähigkeit der EU“
verwendet.
A 3-1 Grundlagenforschung 
in FP10 erhalten
Enge Verknüpfung von ECF und FP10 geplant
Die von der EU-Kommission angekündigte enge 
Verknüpfung von ECF und FP10 wird vor allem in 
der thematischen Ausrichtung der „Säule II
Wettbewerbsfähigkeit und Gesellschaft“ des FP10
deutlich. Die Säule II umfasst die Verbundforschung 
und bildet mit einem Budget von 76  Milliarden 
Euro den finanziellen Schwerpunkt des FP10 (vgl. 
Abb. A 3-1).
Die im Teil „Wettbewerbsfähigkeit“ aufgeführten 
thematischen Schwerpunkte decken sich mit den 
Schwerpunkten („policy windows“) des ECF. Diese 
sind 1. Umstellung auf saubere Energie und
Dekarbonisierung der Industrie; 2. Gesundheit,
Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie; 3. 
Digitale Führungsrolle; 4. Resilienz und Sicherheit, 
Die F&amp;I-Politik der Europäischen Union (EU) 
verfolgt das Ziel, mittels Bündelung
nationaler Ressourcen einen europäischen Mehrwehrt zu 
erzeugen. Durch ein koordiniertes Vorgehen und 
gemeinsame Investitionen in Forschung und
Innovation (F&amp;I) sollen Größenvorteile genutzt sowie 
Risikoteilung und grenzüberschreitende
Kooperationen ermöglicht werden.99
Zentrales Instrument der europäischen F&amp;I-Politik 
sind die mehrjährigen Rahmenprogramme für
Forschung und Innovation. Das aktuelle
Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa (FP9) mit 
seiner Laufzeit von 2021 bis 2027 soll u. a. die
Hervorbringung und Verbreitung exzellenter
Erkenntnisse und hochwertiger Technologien unterstützen, 
Talente auf allen Ebenen gewinnen, zur
Bewältigung der globalen Herausforderungen –
einschließlich des Klimawandels und der Nachhaltigkeitsziele 
der Vereinten Nationen – beitragen und die
Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken.100
Im Juli 2025 hat die EU-Kommission ihren
Vorschlag für ein 10. Forschungsrahmenprogramm 
(FP10) vorgelegt, das von 2028 bis 2034 laufen 
soll.101 Für die Finanzierung des Programms sieht 
die EU-Kommission Mittel in Höhe von 175
Milliarden Euro vor, was eine deutliche Aufstockung 
gegenüber dem mit 95,5 Milliarden Euro
ausgestatteten laufenden FP9 bedeutet.102 Zugleich hat sich 
die Ausrichtung des FP10 gegenüber dem FP9
verschoben: Angesichts der anhaltenden
Wachstumsschwäche in vielen europäischen Mitgliedstaaten 
wird die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als 
zentrales Ziel des künftigen
Forschungsrahmenprogramms formuliert. Diese stärkere Fokussierung auf 
das Thema Wettbewerbsfähigkeit wird auch durch 
die Pläne der EU-Kommission deutlich, das FP10 
eng mit dem geplanten Europäischen
Wettbewerbsfonds (European Competitiveness Fund, ECF)103 zu 
verknüpfen.104 Mit einem vorgeschlagenen Budget 
von 234,3 Milliarden Euro ist der ECF – ebenso wie 
das FP10 – Bestandteil des Entwurfs für den neuen 
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der den
Zeitraum 2028 bis 2034 umfasst.105
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 41 –
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Verteidigungsindustrie und Weltraum. Aufgabe des 
FP10 soll es sein, Forschungs- und
Innovationsaktivitäten gemäß diesen ECF-Themenschwerpunkten 
zu unterstützen.109 Die thematische Verknüpfung 
der Säule II des FP10 mit den Schwerpunkten des 
ECF soll zu einem besseren Ineinandergreifen von 
Forschung und Anwendung beitragen. Wie die 
Abstimmung zwischen den beiden Programmen 
organisiert werden soll, ist allerdings noch nicht 
geklärt.
Im laufenden FP9 steuern die den einzelnen 
Schwerpunktthemen zugeordneten
Programmausschüsse (Programme Committees), in denen 
auch die zuständigen nationalen Fachministerien 
vertreten sind, die in Säule II organisierte
Verbundforschung. Zudem können Forscherinnen 
und Forscher aus Deutschland über die vom Bund 
finanzierten nationalen Kontaktstellen eigene
Themenvorschläge einbringen. Damit besteht für
Mitgliedstaaten sowie für Forscherinnen und Forscher 
die Möglichkeit, auf die Ausrichtung der Verbund-
Abb. A 3-1 Struktur des geplanten EU-Forschungsrahmenprogramms „FP10“ 
(2028 – 2034)
*Kohärent mit den Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF).
Säule I
Europäischer 
Forschungsrat (ERC)
Marie­Skłodowska­
CurieMaßnahmen
Wissenschaft im Dienste 
der EU­Politik
44,079 Mrd. EUR
WISSENSCHAFTS-
EXZELLENZ
Säule II
Wettbewerbsfähigkeit*:
1. Umstellung auf
saubere Energie
und Dekarbonisierung
der Industrie
2. Gesundheit,
   Biotechnologie, Landwirtschaft
   und Bioökonomie
3. Digitale Führungsrolle
4. Resilienz und
   Sicherheit,
   Verteidigungsindustrie und Weltraum
Gesellschaft:
1. Globale
   gesellschaftliche Herausforderungen
2. EU-Missionen
3. Fazilität für das Neue
Europäische Bauhaus
75,876 Mrd. EUR
WETTBEWERBS-
FÄHIGKEIT UND 
GESELLSCHAFT
Säule III
Europäischer 
Innovationsrat (EIC)
Innovationsökosysteme
und das Wissensdreieck
38,785 Mrd. EUR
INNOVATION
Säule IV
Politische Maßnahmen 
des EFR
Forschungs­ und 
Technologieinfrastrukturen
Ausweitung der 
Beteiligung und Verbreitung 
von Exzellenz
16,262 Mrd. EUR
EUROPÄISCHER
FORSCHUNGSRAUM 
(EFR)
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf European Commission (2025e).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung
forschung Einfluss zu nehmen. Ob es diese
Möglichkeit im FP10 noch geben wird, ist offen. Zwar ist die 
Einrichtung eines mit Expertinnen und Experten 
besetzten Strategic Stakeholder Boards
angekündigt, über die Besetzung des Boards soll aber die 
EU-Kommission entscheiden.
Schwächung der
Grundlagenforschung befürchtet
An der geplanten Verknüpfung von FP10 und ECF 
wird von europäischen und deutschen
Wissenschaftsverbänden zum Teil deutliche Kritik
geäußert.110 So wird befürchtet, dass durch die
Verknüpfung insbesondere die Programme der Säulen II und 
III des FP10 stärker als bisher an wirtschaftliche 
oder industriepolitische Ziele der EU-
Kommission gebunden werden.111 Mit diesen Zielen nicht 
kongruente oder risikoreiche Forschungsprojekte 
könnten dadurch benachteiligt werden.112
Wissenschaftsverbände sehen die Gefahr, dass es im FP10 
noch engere thematische Vorgaben geben könnte, 
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die den Entdeckungsraum der Forscherinnen und 
Forscher begrenzen.113 Sie verweisen in diesem 
Zusammenhang darauf, dass durch Neugier
getriebene Forschung eine der zentralen Grundlagen für 
die wissenschaftliche Stärke ist, da sie neues
Wissen erschließt, aus dem viele Erkenntnisse
hervorgehen, die wiederum neue Technologien mit dem 
Potenzial zur gesellschaftlichen Transformation 
hervorbringen.114 Bereits im sogenannten Heitor-
Bericht war gefordert worden, die engen
thematischen Vorgaben innerhalb der
Forschungsrahmenprogramme zu lockern.115 Darüber hinaus wird von 
Wissenschaftsverbänden befürchtet, eine enge
Ausrichtung des FP10 an den bislang nicht
konkretisierten industrie- und anwendungsorientierten Zielen 
des ECF werde zu einer Fokussierung auf höhere 
Technology Readiness Levels (TRL) und damit 
zu einer Schwächung der Grundlagenforschung 
führen.116
Unabhängig von der Diskussion um mögliche
Folgen der Verknüpfung von ECF und FP10 gibt es 
Hinweise auf einen grundsätzlichen Reformbedarf 
der Verbundforschung in Säule II.
Wissenschaftsorganisationen kritisieren schon für das laufende 
FP9, dass die Verbundforschung in Säule II stark 
auf kurzfristig kommerzialisierbare Ziele im hohen 
TRL-Bereich und in vorgegebenen Themenfeldern 
ausgerichtet ist und zu wenig Raum für
Grundlagenforschung und bahnbrechende Innovationen 
lässt.117 Zudem sei sie primär auf etablierte
Unternehmen ausgerichtet.118
Ferner stehen die formalen
Kooperationsanforderungen in der Kritik, weniger an
wissenschaftlichen als vielmehr an politischen Zielsetzungen 
wie regionalen und disziplinären Proporz-
Anforderungen ausgerichtet zu sein.119 Kritisiert werden 
auch die hohen administrativen Kosten, die mit 
Bewerbung und Teilnahme an
Verbundforschungsprojekten verbunden sind.120 Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die hohen administrativen Kosten 
ein allgemeines Problem der Teilnahme am EU-
Forschungsrahmenprogramm darstellen, weshalb für 
die administrative und finanzielle Projektsteuerung 
zunehmend spezialisierte private Dienstleister
herangezogen werden.121
Verknüpfung von ECF und FP10 
mit Augenmaß vorantreiben
Die Expertenkommission befürwortet die Absicht 
der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der 
EU durch die Einrichtung des ECF zu verbessern. Sie 
gibt aber zu bedenken, dass die Verknüpfung von 
ECF und FP10 (insbesondere Säule II) dazu führen 
kann, dass industrieorientierte, anwendungsnahe 
Forschung auf Kosten von Grundlagenforschung 
und von auf bahnbrechende neue Ideen gerichteter 
Forschung ausgebaut wird. Dieses Vorgehen kann 
zwar kurzfristig den Transfer aus der Forschung 
in die Anwendung stärken und somit zu mehr 
Wachstum bei den geförderten Unternehmen
führen. Allerdings birgt es das Risiko, dass damit die 
Förderung neuer Ideen und bahnbrechender
Innovationen, die eine wichtige Grundlage für die
langfristige Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und 
Wachstum sind, zu kurz kommt. Die Verknüpfung 
von Säule II des FP10 (Verbundforschung) und des 
ECF sollte daher mit Augenmaß erfolgen.
Ansonsten ist zu befürchten, dass eine noch stärkere
politische Steuerung die oben beschriebenen Defizite 
verschärft.
Ferner sollten die Rahmenbedingungen der
Verbundforschung im FP10 dringend überarbeitet 
werden. Dabei ist es wichtig, die Verbundforschung 
für Impulse aus der Wissenschaft offenzuhalten 
und nicht ausschließlich auf anwendungsbezogene 
Forschungsprojekte in hohen TLR-Bereichen
auszurichten, die vom ECF vorgegeben werden. Um Raum 
für neue Ideen zu schaffen, müsste zumindest ein 
Teil der Forschungsförderung für Projekte ohne 
enge thematische Vorgaben zur Verfügung gestellt 
werden. Darüber hinaus sollte es mehr
Freiheitsgrade dahingehend geben, dass Umfang und Format 
von Kooperationen bottom-up durch die
Forscherinnen und Forscher bestimmt und nicht top-down 
vorgegeben werden.
In diesem Zusammenhang weist die
Expertenkommission auf die im Heitor-Bericht formulierte
Empfehlung hin, stärker mit neuen Förderinstrumenten 
wie Innovationspreisen, ARPA-ähnlichen Projekten 
sowie innovativen Methoden zur Identifizierung 
und Begutachtung von Forschungsvorhaben zu 
experimentieren.122
A 3-2 Sprunginnovationen ermöglichen
Voraussetzungen für ARPA-ähnliche
Arbeitsweise im EIC bislang nicht gegeben
Die EU-Kommission hat angekündigt, den
Europäischen Innovationsrat (European Innovation 
Council, EIC) in Säule III ausbauen zu wollen. So 
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soll der EIC künftig mehr ARPA-ähnliche
Mechanismen einführen, um bahnbrechende Innovationen 
voranzutreiben.123 Die US-amerikanischen ARPA-
Einrichtungen zeichnen sich durch hohe operative 
Autonomie, flache Hierarchien sowie flexible
Personal- und Finanzierungsregeln aus. Zentrale Akteure 
sind befristet eingesetzte Programmmanagerinnen 
und -manager, die mit großem Ermessensspielraum 
missionsorientierte Programme entwickeln,
Projekte nach eigenem fachlichem Ermessen auswählen 
sowie portfoliobasiert und entlang klar definierter 
Meilensteine steuern. Ziel ist es, Technologien in 
frühen, risikoreichen TRL-Phasen gezielt
weiterzuentwickeln und zur Einsatzreife zu bringen.124 Ein 
bekanntes ARPA-Instrument sind die sogenannten 
Challenges – Innovationswettbewerbe, mit denen 
gezielt Durchbrüche in klar umrissenen
Problembereichen angestoßen werden sollen.
Ferner soll der EIC – zusätzlich zu seinen zivilen 
Projekten – Projekte bzw. Unternehmen aus dem 
Bereich Dual Use fördern.125 Die Ankündigung, 
die bislang ausschließlich zivile Orientierung des 
EIC und der europäischen
Forschungsrahmenprogramme aufzugeben, wird von einigen
Wissenschaftsverbänden kritisch kommentiert.126 Es wird 
u. a. moniert, dass der Rückgriff auf Mittel aus dem 
Forschungsrahmenprogramm zur Finanzierung
von Verteidigungs- und Dual-Use-Aktivitäten den
Mittelumfang für die zivile Forschung massiv
reduzieren würde.127
Unabhängig von der Kritik an der Aufhebung der 
ausschließlich zivilen Orientierung des EIC wird 
bemängelt, dass der EIC gar nicht über die
Voraussetzungen für eine ARPA-ähnliche Arbeitsweise 
verfügt, da jede ARPA-ähnliche Institution in ihrer 
operativen Arbeit unabhängig von politischer 
Steuerung und Kontrolle sein müsse.128 Diese
Voraussetzung ist beim EIC nicht gegeben. Der EIC ist 
keine eigenständige Organisation. Seine zentralen 
Förderinstrumente – Accelerator, Transition und 
Pathfinder – werden von der Exekutivagentur für 
den Europäischen Innovationsrat und KMU (EIS-
MEA) verwaltet, die der EU-Kommission
untersteht. Das EIC Board und sein Präsident werden von 
der EU-Kommission ernannt und haben lediglich 
eine beratende Funktion; die Entscheidungsgewalt 
liegt bei der EU-Kommission.129 Ferner verfügt der 
EIC nicht in vergleichbarem Maße wie die ARPA-
Einrichtungen über unabhängige
Programmmanagerinnen und -manager. Aus diesem Grund hat das 
EIC Board der EU-Kommission eine größere
Autonomie der Programmmanagerinnen und -manager 
vorgeschlagen.130 Abgesehen von ihrer fehlenden 
Unabhängigkeit stehen die
Programmmanagerinnen und -manager vor der Herausforderung, jeweils 
eine hohe Zahl an Projekten betreuen zu müssen.131 
Eine enge Projekt-Begleitung, wie sie bei den ARPA-
Einrichtungen praktiziert wird, ist daher kaum 
möglich. Ein weiterer Unterschied zwischen dem 
EIC und den ARPA-Institutionen besteht
hinsichtlich der administrativen Abläufe. Während die 
ARPA-Institutionen als sehr agil beschrieben
werden,132 gelten die Auswahlmechanismen des EIC als 
bürokratisch.133
Ein zusätzliches Problem bei der
Implementierung ARPA-ähnlicher Strukturen liegt in der für 
die EU bislang unüblichen Praxis, die Fortschritte 
von geförderten Projekten konsequent anhand 
vorab definierter Kriterien zu bemessen und die 
Förderung einzustellen, wenn die Fortschritte
ausbleiben.
Förderung von Sprunginnovationen mit 
europäischen Partnern ausbauen
Die Expertenkommission erachtet es als
notwendig, Sprunginnovationen nicht nur auf nationaler 
Ebene, sondern auch gemeinsam mit europäischen 
Partnerländern zu fördern. Die geplante
Einführung ARPA-ähnlicher Mechanismen im EIC wäre 
dafür ein möglicher Schritt. Um diese Mechanismen 
zu schaffen, bedarf es allerdings zweier
grundsätzlicher Voraussetzungen, die bislang nicht erfüllt sind: 
Der EIC muss zu einer eigenständigen Organisation 
weiterentwickelt werden, die der Steuerung durch 
die EU-Kommission entzogen ist. Darüber hinaus 
benötigt der EIC einen mit den ARPA-Institutionen 
vergleichbaren Kreis unabhängiger
Programmmanagerinnen und -manager. Sollte die EU-
Kommission nicht bereit sein, dem EIC diese notwendige 
politische und operative Unabhängigkeit,
beispielsweise mittels eines EIC-Freiheitsgesetzes,
zuzubilligen, rät die Expertenkommission, die Förderung 
von Sprunginnovationen durch Institutionen 
außerhalb bestehender EU-Strukturen
voranzutreiben.
Grundsätzlich skeptisch ist die
Expertenkommission hinsichtlich der Förderung von
Sprunginnovationen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich 
auf EU-Ebene. Die EU verfügt über keine eigenen 
militär- und sicherheitspolitischen Fähigkeiten und 
Entscheidungskompetenzen, da Sicherheits- und 
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Verteidigungspolitik in Europa nach wie vor
nationalstaatlich organisiert sind.134 Die Entwicklung 
innovativer Lösungen für die Bedarfe im
Sicherheits- und Verteidigungsbereich sollte daher über 
die entsprechend ausgerichteten internationalen 
Organisationen, beispielsweise über die NATO, oder 
direkt von den europäischen Staaten – einzeln oder 
im Verbund – organisiert werden. Mit dem Defence 
Innovation Accelerator for the North Atlantic 
(DIANA) hat die NATO bereits eine Institution zur 
Förderung sicherheits- und verteidigungsrelevanter 
Innovationen geschaffen. DIANA verfügt zwar über 
ARPA-ähnliche Elemente, ist allerdings hinsichtlich 
der Mittelausstattung nicht mit den ARPA-
Institutionen zu vergleichen.135
Um zügig mit der Förderung von
Sprunginnovationen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich 
beginnen zu können, empfiehlt die
Expertenkommission den Aufbau ARPA-ähnlicher Strukturen 
auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung könnte 
dazu die Bundesagentur für Sprunginnovationen 
(SPRIND) um einen militärischen Arm erweitern 
oder eine eigenständige militärisch ausgerichtete 
Innovationsagentur nach dem Vorbild der SPRIND – 
und mit ähnlichen Freiheiten – aufbauen.136 Diese 
Agentur sollte von Beginn an Kooperationen mit 
vergleichbaren Institutionen in europäischen
Partnerländern anstreben. Das Ende 2025 von der 
SPRIND in enger Zusammenarbeit mit der
schwedischen Innovationsagentur Vinnova gestartete 
Projekt „Anti-Drone Response 2.0“ könnte hierfür 
ein Vorbild sein.137
A 3-3 Erfolgsbedingungen für ERC sichern
ERC auf wissenschaftliche 
Exzellenz ausgerichtet
Der Europäische Forschungsrat (ERC) ist zentraler 
Bestandteil der „Säule I Wissenschaftsexzellenz“ 
des EU-Forschungsrahmenprogramms und gilt 
als Erfolgsgeschichte europäischer
Forschungspolitik. Er fördert themenoffen exzellente
Grundlagenforschung, für die Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler Projekte zu Themen eigener Wahl 
einreichen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt 
ausschließlich nach wissenschaftlicher Exzellenz. 
Die Förderung durch den ERC steht auch den
Forscherinnen und Forschern offen, die außerhalb 
Europas arbeiten, sofern sie für die Arbeit an dem 
geförderten Projekt nach Europa kommen. Damit 
trägt der ERC dazu bei, hervorragende
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine
Tätigkeit in Europa zu gewinnen.
Darüber hinaus nimmt der ERC eine
komplementäre Rolle zum EIC ein, was in den Übergängen 
von ERC-geförderten Projekten in die EIC-
Förderinstrumente sichtbar wird. Mittels
sogenannter Proof of Concept Grants (PoC Grants) können 
ERC-geförderte Projekte Machbarkeit, Verwertung 
und Marktpotenzial ihrer Ergebnisse prüfen und 
sich u. a. für das Förderinstrument EIC Transition 
qualifizieren. Fast 50  Prozent der erfolgreichen 
EIC-Transition-Anträge gehen auf ERC PoC Grants 
zurück.138 Auf diese Weise gelangen Ergebnisse aus 
der ERC-geförderten Grundlagenforschung
systematisch in die Anwendung. Eine Öffnung dieser 
Verbindung für Forschungsprojekte aus den
nationalen Fördersystemen besteht bislang nicht, wird 
jedoch vom EIC Board empfohlen, um
vielversprechende Ideen ohne langwierige Prüfung in eine
Förderung zu überführen.139
Der Erfolg des ERC beruht im Wesentlichen auf 
seiner Unabhängigkeit von politischen, regionalen 
oder thematischen Vorgaben sowie auf
transparenten und qualitätsgesicherten Auswahlverfahren. 
Internationale Entwicklungen zeigen deutlich, wie 
fragil die Unabhängigkeit der Forschung und auch 
der Forschungsförderung ist. Potenzielle
Einfallstore für eine politische Einflussnahme gibt es auch 
beim ERC. So ist der ERC keine eigenständige
Einrichtung mit dauerhaftem Mandat, sondern Teil des 
EU-Forschungsrahmenprogramms. Bei der
Umsetzung der Fördermaßnahmen ist der ERC ebenfalls 
nicht unabhängig; hierfür ist eine Exekutivagentur 
der EU-Kommission (ERCEA) zuständig.
Im aktuellen Kommissionsvorschlag für das FP10 
ist zwar ein eindeutiges Mandat für den ERC
vorgesehen, das auf die Förderung exzellenter Forschung 
ausgerichtet ist. Gleichwohl soll der ERC eng an den 
ECF angebunden werden, und für alle europäischen 
Fördereinrichtungen und -programme sollen
einheitliche Verfahrensregeln gelten. Hieraus könnte 
zukünftig etwa abgeleitet werden, dass der ERC 
seine Gutachterinnen und Gutachter nicht mehr 
frei auswählen darf, sondern wie die anderen EU-
Programme für die Begutachtung auf
Personenpools zurückgreifen muss. In diesem
Zusammenhang könnte der Vorschlag der EU-Kommission, die 
Amtszeit für die Präsidentin oder den Präsidenten 
des ERC von maximal vier plus vier Jahren auf
maximal zwei plus zwei Jahre zu verkürzen, als Versuch 
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Schwerpunktsetzungen oder eine Orientierung 
an regionalen Ausgleichszielen oder dem Proporz 
zwischen den Mitgliedstaaten sollte explizit
ausgeschlossen werden.
Die Expertenkommission spricht sich ferner dafür 
aus, die Bewerbung auf PoC Grants des ERC für 
exzellente Forschungsprojekte aus den nationalen 
Fördersystemen, beispielsweise DFG-geförderte 
Projekte, zu öffnen. Zudem sollten für Vorhaben, 
die für die PoC Grants des ERC positiv begutachtet, 
aber nicht gefördert wurden, Wege in die nationale 
Förderung geschaffen werden (vgl. Kapitel B 2). Mit 
dem Seal of Excellence des EIC wurde bereits ein 
Instrument geschaffen, das für den Übergang von 
positiv evaluierten EIC-Transition- und -
Accelerator-Projekten in nationale Fördersysteme genutzt 
werden kann.141 Von dieser Option sollte künftig 
auch Deutschland Gebrauch machen.
interpretiert werden, die Einflussmöglichkeiten der 
EU-Kommission auf den ERC auszuweiten.
Unabhängigkeit des ERC erhalten
Um die wissenschaftliche Exzellenz und
Unabhängigkeit des ERC dauerhaft zu sichern, empfiehlt die 
Expertenkommission der Bundesregierung, sich bei 
der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass dem 
ERC der Status einer unabhängigen Einrichtung 
verliehen wird  – vergleichbar dem der
Europäischen Investitionsbank – und er mit einem stabilen 
Langzeitbudget ausgestattet wird.140 Ferner sollte 
die vierjährige Amtszeit der Präsidentin bzw. des 
Präsidenten unverändert beibehalten werden. Die 
Expertenkommission empfiehlt zudem, das Mandat 
des ERC weiterhin ausschließlich auf die
themenoffene Förderung exzellenter Forschung
auszurichten. Eine Ausrichtung der Förderung auf politische 
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A 4 Ein 28. Regime für den 
 europäischen Binnenmarkt
Europäische Unternehmen befinden sich dadurch 
gegenüber Wettbewerbern aus den USA oder China 
im Nachteil, die ihre Geschäftsmodelle auf ihren 
deutlich größeren heimischen Märkten günstiger 
und schneller skalieren können. Die
Fragmentierung des europäischen Marktes schmälert dadurch 
die Renditeerwartungen und damit die
Attraktivität, in europäische Unternehmen zu investieren. 
Vor allem für Start-ups und Scale-ups ist dies
problematisch. Die EU verwendet dabei den Begriff 
Scale-ups für Unternehmen, die über die
Gründungsphase hinausgelangt sind und ihr Wachstum, 
z. B. Beschäftigtenzahl, Umsatz, Marktexpansion,
deutlich steigern.147
Fragmentierung des Binnenmarkts für 
Start-ups und Scale-ups überwinden
Die Größe des europäischen Binnenmarkts bietet 
Unternehmen erhebliche Wachstumschancen, die 
nach einer Überwindung der bestehenden
Fragmentierung durch einheitliche Rahmenbedingungen 
und verbesserte Marktzugänge noch deutlich besser 
genutzt werden könnten.148 Um für zukunfts- und 
technologieorientierte Wachstumsunternehmen 
attraktiv zu bleiben und deren Abwanderung zu
verhindern, muss die EU das Problem der
Fragmentierung dringend lösen. Der sogenannte Letta-Bericht 
für die Europäische Kommission fordert dazu ein 
28. Regime für den Binnenmarkt, um den
Flickenteppich nationaler Vorschriften zu überwinden.149
Der Begriff 28. Regime bezeichnet in diesem
Kontext eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen 
auf EU-Ebene, die zusätzlich zu den bestehenden
gesellschaftsrechtlichen Regelungen der 27
Mitgliedstaaten geschaffen werden soll.150 Der
sogenannte Draghi-Bericht enthält einen ähnlichen
Vorschlag für die Schaffung eines neuen EU-weiten 
Rechtsstatus für innovative europäische
Unternehmen.151
Die EU-Kommission hat die Anregungen des Letta- 
und des Draghi-Berichts in ihrem Competitiveness 
Compass sowie ihrer Start-up- und Scale-up-
Strategie aufgegriffen. Sie kündigt darin ein 28. Regime 
Europäische Start-ups gegenüber Start-ups 
aus den USA und China im Nachteil
Der nach wie vor stark fragmentierte europäische 
Binnenmarkt stellt wachstumsorientierte
Unternehmen, die in andere EU-Länder expandieren 
wollen, vor Herausforderungen.142 Unternehmen 
haben bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der 
EU viele unterschiedliche nationale Regelwerke zu 
berücksichtigen, insbesondere im Gesellschafts-, 
Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht.
Die Anpassung an diese vielfältigen
Rechtsstandards führt zu erhöhten Kosten, Verzögerungen 
und Unsicherheiten.143 Unternehmen müssen sich 
beispielsweise in jedem einzelnen europäischen 
Land, in dem sie dauerhaft tätig sind, gesondert 
registrieren und entweder nationale Rechtsformen 
wählen oder Zweigniederlassungen gründen. Dafür 
sind unterschiedliche administrative Prozesse mit 
abweichenden Beglaubigungs-, Übersetzungs- und 
Notariatsanforderungen zu durchlaufen. Eine 
Expansion in mehrere Mitgliedstaaten kommt 
somit hinsichtlich des Aufwands oftmals einer 
Mehrfachgründung gleich. Nach der Gründung 
müssen Unternehmen bei grenzüberschreitender 
Tätigkeit wiederholt nationale Register bedienen, 
etwa bei Änderungen der Geschäftsführung, der 
Satzung oder der Anteilseignerstruktur.144
Administrativ aufwendig sind auch Investitionen 
in Start-ups, da – anders als beispielsweise in den 
USA – keine EU-weit anerkannten Standard-
Investitionsinstrumente existieren, die auf einer
einheitlichen Rechtsform für Unternehmen aufbauen 
können. Die Konsequenzen sind ein höherer
Verhandlungsaufwand, komplexere Sorgfaltspflichten 
(Due Diligence) und erschwerte
Folgefinanzierungen.145 Aktienoptionen als Anreizinstrument zur 
Gewinnung von Beschäftigten anzubieten ist
ebenfalls sehr komplex, da diese Form der
Unternehmensbeteiligung in jedem Land steuerlich anders 
behandelt wird. In der Folge fallen Aktienoptionen 
zur Gewinnung qualifizierten Personals weitgehend 
aus.146
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an, das es innovativen Unternehmen ermöglichen 
soll, einen harmonisierten, EU-weit gültigen Satz an 
Vorschriften zu nutzen, der alle relevanten Aspekte 
des Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und
Steuerrechts umfasst.152 Das 28. Regime steht damit im 
Zusammenhang mit dem European Innovation Act, 
den die EU-Kommission für dieses Jahr
angekündigt hat.153
Vor diesem Hintergrund hat das EU-Parlament im 
Juni 2025 einen Berichtsentwurf mit
Empfehlungen für ein 28. Regime vorgelegt, in dem die EU-
Kommission aufgefordert wird, bis zum ersten 
Quartal 2026 eine entsprechende Richtlinie zu
erarbeiten.154 Um Stakeholder in diesen Prozess
einzubinden und mögliche Konfliktlinien zu
identifizieren, hat die EU-Kommission von Juli bis September 
2025 ein Konsultationsverfahren durchgeführt.155 
Ein offizieller Ergebnisbericht liegt noch nicht vor.
Konzepte zur Ausgestaltung eines 
28. Regimes im Vergleich
Um die zentralen Diskussionspunkte zur
Ausgestaltung eines 28. Regimes exemplarisch darzustellen, 
werden im Folgenden jeweils ein Konzept aus der 
Politik, aus der Wirtschaft und aus der
Wissenschaft miteinander verglichen.
Das Konzept aus der Politik ist der Berichtsentwurf 
des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen 
an die EU-Kommission zur Schaffung eines neuen 
Rechtsrahmens für innovative Unternehmen
(Europäisches Start-up- und Scale-up-Unternehmen, 
ESSU)156; das Konzept aus der Wirtschaft ist das 
von mehreren europäischen Start-up-Verbänden, 
Investoren und Kanzleien erarbeitete Policy
Proposal zur Einrichtung einer europaweiten
Rechtsform für Unternehmen (EU-Inc)157; das Konzept 
der Wissenschaft ist der vom Think Tank BRUEGEL 
vorgelegte Policy Brief zur Schaffung einer
europaweit gültigen Rechtsform für innovative Start-ups 
(Regime 0)158. Die Bezeichnung Regime 0 anstelle 
des gängigen Begriffs 28. Regime wurde gewählt, 
damit die Bezeichnung im Falle weiterer Beitritte 
zur EU erhalten werden kann.
Die drei Konzepte ESSU, EU-Inc und Regime 0 
weisen inhaltliche Übereinstimmungen, aber 
auch klare Unterschiede auf. Sie enthalten nicht 
nur Vorschläge zur Ausgestaltung einer
europäischen Rechtsform für Unternehmen, sondern auch 
umfangreiche Gestaltungsvorschläge u. a. zu
Gründungs- und Registrierungsverfahren,
Mitarbeiterbeteiligung, Finanzierung sowie zu Akquisitionen 
und Streitbeilegungsmechanismen.
Zu den grundsätzlichen Übereinstimmungen
zählen:
 — Freiwilligkeit: Schaffung einer optionalen 
Rechtsform, für die sich Unternehmen
freiwillig entscheiden können.
 — Beschränkte Haftung: Einführung einer
Unternehmensrechtsform mit beschränkter
Haftung.
 — Digitale Verwaltung: Gründung und
Registrierung von Unternehmen sollen digital
abgewickelt werden. Registrierung soll einmalig 
erfolgen.
 — Standardisierung: Einführung von
Standarddokumenten und Musterverträgen u. a. für 
Unternehmensregistrierung und
Kapitalaufnahme.
 — Streitbeilegung: Schaffung spezialisierter 
Rechtsprechungskapazitäten auf nationaler 
Ebene zur schnellen Beilegung von
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem 
28. Regime.
 — Beschränkung: Harmonisierung von
nationalen Regelungen zum Steuer- und Arbeitsrecht 
ist nicht vorgesehen.
Das vom EU-Parlament vorgelegte Konzept (ESSU) 
ist am engsten gefasst.159 Es beschränkt sich
hinsichtlich der rechtlichen Harmonisierung auf
standardisierte unternehmensrechtliche Vorschriften 
mit einzelnen flankierenden Regelungen.160 Im
Vergleich dazu ist das EU-Inc-Konzept deutlich
umfassender und detaillierter ausgelegt.161 Das Regime 0 
stellt einen Mittelweg zwischen den beiden
Konzepten dar. Um politische Unstimmigkeiten zu 
vermeiden, sieht es – anders als das ESSU und das 
EU-Inc – eine strikte Beschränkung der
vorgeschlagenen Regelungen auf innovative und
wachstumsorientierte Start-ups vor.162
Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht in der 
geplanten Umsetzung der Konzepte. Während die 
Initiatoren des EU-Inc und des Regime 0
nachdrücklich eine Umsetzung mittels EU-Verordnung 
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fordern, sieht der Vorschlag des EU-Parlaments 
eine Umsetzung mittels EU-Richtlinie vor. Eine 
Verordnung ist ein EU-Gesetz mit allgemeiner
Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den
Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zu einer Verordnung 
stellt eine Richtlinie lediglich einen gemeinsamen 
Mindeststandard dar, der von den Mitgliedstaaten 
erst in nationales Recht überführt werden muss. Es 
bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten dabei
überlassen, wie sie die Richtlinie umsetzen, was in der 
Regel Zeit in Anspruch nimmt und zu
unterschiedlichen Auslegungen führt.
Die zentralen Elemente der drei Konzepte ESSU, 
EU-Inc, Regime 0 für ein 28. Regime werden in der 
Tabelle A 4-1 systematisch dargestellt: 
Tab. A 4-1 Zentrale Elemente der Konzepte für ein 28. Regime 
ESSU EU-Inc Regime 0
Zielgruppe
Start-ups, Scale-ups und KMU; 
Ausschluss börsennotierter 
Unternehmen
Start-ups und Scale-ups; keine 
formalen Ausschlusskriterien 
definiert
Neu gegründete, innovative und 
wachstumsorientierte Start-ups 
(Nachweis erforderlich)
Digitale 
Infrastruktur
Zentrales Online-Portal zur 
Gründung und Registrierung von 
Unternehmen sowie zur
Bereitstellung von Informationen und 
Dokumenten
Zentrales Online-Portal zur 
Gründung und Registrierung von 
Unternehmen (EU-Registry).  
Aufbau einer Informations- und 
Service-Einheit (EU-Dashboard), 
die u.a. Standardverträge
bereitstellt und über die der Kauf und 
Verkauf von Geschäftsanteilen 
abgewickelt werden kann
Zentrales Online-Portal zur 
Gründung und Registrierung von 
Unternehmen (Hub0). Hub0 ist
zugleich Informations- und Service-
Einheit, die u.a. Dokumente zur 
Verfügung stellt, als Mediator bei 
Rechtsstreitigkeiten fungiert sowie 
nationale Steuer- und
Arbeitsregelungen transparent macht
Mitarbeiterbeteiligung am 
Unternehmen 
Pläne für Mitarbeiterbeteiligung 
sollen erstellt werden.
Mitarbeiterbeteiligung darf Grundvergütung 
oder Sozialversicherungsbeiträge 
nicht verringern oder ersetzen
Bereitstellung von und detaillierte 
Ausführungen zu standardisiertem 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm: 
EU Employee Share Option Pool 
(EU-ESOP) 163
 Mitarbeiterbeteiligung vorgesehen. 
Verweis auf EU Employee Share 
Option Pool (EU-ESOP)
Kapitalaufnahme
Bereitstellung von
Musterverträgen für
Gesellschaftervereinbarungen und Satzungen
Bereitstellung von und detaillierte 
Ausführungen zu standardisierten 
Vorlagen für Kapitalaufnahme: 
EU Fast Advanced Subscription 
Template (EU-FAST) 164
Bereitstellung von
standardisierten Vorlagen für Kapitalaufnahme. 
Eigentumsstrukturen sollen
transparent dargestellt werden
Akquisitionen
Forderung nach neuen
Instrumenten zur Verhinderung von 
sogenannten „Killerakquisitionen“, 
da bestehende
Fusionskontrollverordnung unzureichend
Keine Forderung nach neuen
Regelungen für Akquisitions-Kontrolle. 
Sogenannte „Killerakquisitionen“ 
werden nicht als Problem benannt
Sogenannte „Killerakquisitionen“ 
als Problem benannt. Forderung 
nach EU-weiter Fusionskontrolle 
durch Generaldirektion
Wettbewerb der EU-Kommission
Insolvenzrecht
Keine Aussagen zum 
Insolvenzrecht
Konkrete, harmonisierte Regeln 
für Auflösung und Liquidation 
(beispielsweise Überprüfung der 
Zahlungsfähigkeit,
Gläubigerreihenfolge, Zwangsliquidation 
mit gerichtlicher Aufsicht durch 
spezialisierte Business Courts)
Insolvenzrecht soll effizienten 
Ausstieg und Wiederaufnahme 
wirtschaftlicher Tätigkeit
ermöglichen. Insolvenz soll über Hub0 
abgewickelt werden können
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Repasi (2025), Bird &amp; Bird et al. (2025), Scott Morton und Veugelers (2025). 
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung
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28. Regime mittels Verordnung umsetzen –
notfalls innerhalb einer Koalition der Willigen
Die Expertenkommission sieht in allen drei
Konzepten wichtige Ansätze, um die Fragmentierung 
des europäischen Binnenmarkts für Start-ups und 
Scale-ups zumindest in Teilen zu überwinden. Sie 
hält allerdings das EU-Inc und das Regime 0 im
Vergleich zum ESSU für geeigneter, die beschriebenen 
Probleme für Start-ups und Scale-ups zu
überwinden, da diese beiden Konzepte weiterreichende
Harmonisierungsvorschläge enthalten.
Ein 28. Regime sollte sich an den Bedürfnissen 
von Start-ups und Scale-ups orientieren und ohne 
komplizierte Zugangskriterien auskommen. Eine 
Beschränkung auf bestimmte Unternehmen ist 
nach Ansicht der Expertenkommission unter
inhaltlichen Gesichtspunkten nicht erforderlich. Sofern 
sie für die politische Durchsetzbarkeit
notwendig ist, sollten die genutzten Kriterien möglichst 
wenig einschränkend und einfach zu überprüfen 
sein.
Die Expertenkommission empfiehlt dringend, eine 
neue Rechtsform für Unternehmen mittels
Verordnung und nicht mittels Richtlinie umzusetzen.
Aufgrund der zahlreichen Freiheitsgrade für die
Mitgliedstaaten wird die Einführung des 28. Regimes 
mittels Richtlinie zwar als am ehesten politisch 
durchsetzbar gesehen.165 Der entscheidende
Nachteil ist jedoch, dass ihre länderspezifische
Umsetzung höchstwahrscheinlich nicht zur
Vereinheitlichung, sondern zu noch mehr Komplexität führen 
würde. Nur eine Umsetzung des 28. Regimes mittels 
Verordnung kann einen einheitlichen Rahmen für 
Start-ups und Scale-ups schaffen.166
Sollte sich für ein 28. Regime innerhalb der EU 
keine Mehrheit finden oder sich eine Umsetzung 
per Verordnung nicht durchsetzen lassen, empfiehlt 
die Expertenkommission der Bundesregierung, sich 
für ein 28. Regime innerhalb einer Koalition der 
Willigen, beispielsweise im Rahmen einer
verstärkten Zusammenarbeit, einzusetzen.167
Kommt eine solche Koalition nicht zustande, sollte 
die Bundesregierung dem Franco-German Council 
of Economic Experts folgen, der eine gemeinsame 
deutsch-französische Harmonisierungsinitiative 
vorschlägt.168 Durch diese Initiative würde zunächst 
ein einheitlicher Rechtsrahmen für französische 
und deutsche Start-ups und Scale-ups geschaffen, 
dem sich dann weitere EU-Staaten anschließen 
könnten.
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KERNTHEMEN 
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 51 –
B 1 Innovationen im 
 Mittelstand
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Rund 90 Prozent aller Unternehmen in
Deutschland gehören dem Mittelstand an 
und über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten arbeitet in mittelständischen
Unternehmen.169 Inwieweit die deutsche Wirtschaft in der 
Lage ist, mittels Innovationen ihre
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und sich neue
Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten, hängt somit stark von den 
Innovationsaktivitäten des Mittelstands und seinen 
Innovationserfolgen ab.
Eine einheitliche Definition des Begriffs
„Mittelstand“ existiert allerdings nicht. Während im
allgemeinen Sprachgebrauch oft kleine und mittlere 
Unternehmen (KMU) damit gleichgesetzt werden, 
orientiert sich die wirtschaftswissenschaftliche 
Forschung stärker an den Eigentumsverhältnissen: 
Nach diesem Verständnis zählen all jene
Unternehmen zum Mittelstand, bei denen Eigentum und 
Geschäftsführung zusammenfallen. Im Folgenden 
sind dies Unternehmen, die sich mehrheitlich im 
Eigentum von bis zu zwei natürlichen Personen 
befinden und in denen mindestens eine dieser
Personen auch die Geschäftsführung des
Unternehmens innehat.170 Jedoch gelten die Empfehlungen 
grundsätzlich auch für KMU171, denn sie machen 
ca. 99 Prozent der mittelständischen Unternehmen 
aus.172
Den Mittelstand charakterisieren langfristige
Orientierung, starke regionale Verwurzelung, flache 
Hierarchien und die hohe Bedeutung
unternehmerischer Verantwortung.173 Diese Eigenschaften
können einen Einfluss auf die Bereitschaft zur
Innovation sowie die Art zu innovieren haben. Immer 
wieder zeigen mittelständische Unternehmen, dass 
sie mit begrenzten Ressourcen erhebliche
Innovationswirkungen erzielen, insbesondere durch
inkrementelle Verbesserungen, praxisorientierte
Entwicklungen und kundenspezifische Lösungen von 
hoher Marktrelevanz. Diese sogenannten „Hidden 
Champions“ stehen exemplarisch für
mittelständische Unternehmen, die sich durch
Innovationsaktivität die Weltmarktführerschaft in einer
Marktnische erarbeitet haben. Dabei stellt sich die Frage, 
wie das Innovationsverhalten im deutschen
Mittelstand allgemein ausgeprägt ist.
Die Analysen in einer von der
Expertenkommission beauftragten Studie174 zeigen ein
differenziertes Bild. Mittelständische Unternehmen sind 
im Durchschnitt weniger innovationsaktiv175 und 
geben weniger für Innovationen aus als nicht-
mittelständische Unternehmen. Dies spiegelt jedoch zu 
einem großen Teil Strukturunterschiede wie Größe 
oder Branchenzugehörigkeit wider. Innovierende 
Unternehmen verfügen typischerweise über eine 
höhere Produktivität als nicht-innovierende
Unternehmen. Dieser Produktivitätsunterschied ist im 
Mittelstand stärker ausgeprägt als bei
vergleichbaren nicht-mittelständischen Unternehmen. Zu den 
zentralen Innovationshemmnissen im Mittelstand 
zählen der Fachkräftemangel, die mit Innovationen 
verbundenen Kosten und Risiken sowie
bürokratische Belastungen.
Um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit 
mittelständischer Unternehmen zu stärken,
empfiehlt die Expertenkommission, den Abbau
bürokratischer Hürden voranzutreiben. Die Reduktion 
von Berichts- und Dokumentationspflichten – etwa 
durch die konsequente Umsetzung des Once-Only-
Prinzips – ist dabei von zentraler Bedeutung. Neue 
Regulierungen sollten regelmäßig einem
Praxischeck unterzogen werden. Administrative
Prozesse im Zusammenhang mit der Einwanderung 
B 1 Innovationen im 
 Mittelstand
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 54 –
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 qualifizierter Fachkräfte sollten an einer zentralen 
Stelle gebündelt werden. Die im Koalitionsvertrag 
vorgesehene Einrichtung einer Work-and-Stay-
Agentur ist hierfür ein richtiger Schritt. Die
(steuerliche) Forschungsförderung kann ebenfalls die 
Innovationsaktivität anregen und so zu höherem 
Produktivitätswachstum beitragen. Dabei sollte
insbesondere die Wirksamkeit der Forschungszulage 
als neues – und mittlerweile größtes – FuE-
Förderangebot für Unternehmen in Deutschland durch 
erleichterte Antrags- und Bewilligungsprozesse 
erhöht werden.
B 1-1 Eigenschaften und  
Strukturmerkmale
mittelständischer Unternehmen
Als mittelständische Unternehmen werden im
Folgenden Unternehmen bezeichnet, die sich
mehrheitlich im Eigentum von bis zu zwei natürlichen 
Personen befinden und in denen mindestens eine 
dieser Personen auch die Geschäftsführung des 
Unternehmens innehat.176 Mittelständische
Unternehmen zeichnen sich durch eine Reihe von
Eigenschaften aus, die für ihr Innovationsverhalten
relevant sein können:
 — Die Unternehmerinnen und Unternehmer 
haften erstens häufig mit ihrem persönlichen 
Vermögen, von dem meist ein großer Teil im 
Unternehmen gebunden ist. Dies könnte eine 
höhere Risikoaversion als bei nicht-
mittelständischen Unternehmen begründen und zu einer 
größeren Zurückhaltung in Bezug auf
Innovationen mit sehr unsicheren Erträgen führen. 
Mittelständische Unternehmen verfolgen 
zwar häufig generationenübergreifende Ziele 
und zeichnen sich daher tendenziell durch 
eine stärkere Langfristorientierung aus. In 
Unternehmen, bei denen jedoch ein Verkauf 
an Familienexterne bevorsteht, könnten die 
Investitions- und Innovationsaktivitäten
sinken, denn die zu erzielenden Erträge daraus 
verbleiben nicht mehr innerhalb der Familie. 
Außerdem können heutige
Investitionskosten bei unsicheren zukünftigen Erträgen die 
Unternehmensbewertung negativ
beeinflussen.177
 — Der Mittelstand ist zumeist durch eine starke 
regionale Verwurzelung und tiefe
Einbettung in lokale Wertschöpfungsnetze geprägt. 
Daher kommen von seinen Innovationen
ausgehende Spillover-Effekte eher lokalen
Akteuren zugute. Allerdings kann die starke Bindung 
an bestehende Zuliefernetzwerke und Kunden 
mittelständische Unternehmen von radikalen 
Innovationen abhalten.178
 — Im Mittelstand kommt den Inhaber-
Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführern eine 
besondere Bedeutung zu, denn viele
Unternehmensentscheidungen, einschließlich der
innovationsbezogenen, hängen stark von der
jeweiligen Person, ihren Kenntnissen, Fähigkeiten 
und Überzeugungen ab. Ist diese Person von 
den Vorteilen kontinuierlicher
Innovationsaktivität oder den Potenzialen einer
Technologie überzeugt, wird der Umsetzung oder dem 
Einsatz im Unternehmen hohe Priorität
eingeräumt. Ist sie hingegen skeptisch, kann sich 
der Einsatz innovativer Technologien deutlich 
verzögern oder sogar ausbleiben.179
Mittelstand durch Kleinunternehmen dominiert
Neben den genannten mittelstandsspezifischen 
Eigenschaften tragen Strukturunterschiede, etwa 
in der Unternehmensgröße oder der
Branchenzugehörigkeit, zu Unterschieden im
Innovationsverhalten von mittelständischen und nicht-
mittelständischen Unternehmen bei. Abbildung B 1-1 
(links) zeigt die Verteilung der mittelständischen 
und nicht-mittelständischen Unternehmen nach 
Unternehmensgröße, wobei zwischen
Kleinunternehmen (5–49 Beschäftigte), mittelgroßen
Unternehmen (50–249 Beschäftigte) und
Großunternehmen (250 oder mehr Beschäftigte) unterschieden 
wird.180 Kleinunternehmen stellen in Deutschland 
die Mehrheit der Unternehmen. Ihr Anteil war im 
Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2023 mit 90,6 
Prozent bei mittelständischen Unternehmen jedoch 
deutlich höher als bei nicht-mittelständischen 
Unternehmen (67,1 Prozent). Großunternehmen 
machten nur 1,1  Prozent der mittelständischen 
Unternehmen und 8,4  Prozent der nicht-
mittelständischen Unternehmen aus. Gleichwohl
entfielen auf die Großunternehmen mehr als ein Viertel 
der Beschäftigten in mittelständischen
Unternehmen und mehr als zwei Drittel der Beschäftigten 
in nicht-mittelständischen Unternehmen. Im 
Gegensatz dazu waren bei Kleinunternehmen im 
Mittelstand 44,5 Prozent der Beschäftigten tätig, 
während es im Nicht-Mittelstand nur 9,8 Prozent 
waren (vgl. Abbildung B 1-1, rechts).181 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 55 –
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Mittelständische Unternehmen seltener in 
forschungsintensiver Industrie und
wissensintensiven Dienstleistungen vertreten
Bei der Branchenverteilung ergeben sich zwischen 
mittelständischen und nicht-mittelständischen 
Unternehmen erhebliche Unterschiede (vgl.
Abbildung B 1-2): In den Jahren 2012 bis 2023 waren 
durchschnittlich nur 6,2 Prozent der
mittelständischen Unternehmen in der
forschungsintensiven Industrie182 tätig  – gegenüber 11,3  Prozent 
der nicht-mittelständischen Unternehmen. Auch 
in den wissensintensiven Dienstleistungen waren 
die nicht-mittelständischen Unternehmen mit 
32,2 Prozent stärker vertreten als die
mittelständischen Unternehmen mit 26,4 Prozent. Am
häufigsten waren mittelständische Unternehmen in 
den sonstigen Dienstleistungen aktiv. Hier
befanden sich 40,4 Prozent der mittelständischen und 
32,6  Prozent der nicht-mittelständischen
Unternehmen. Die Größe von Unternehmen kann auch 
mit der Branchenzugehörigkeit im Zusammenhang 
stehen, da Kapitalintensität, Marktstrukturen und 
Skaleneffekte bestimmte Unternehmensgrößen 
begünstigen können. 
Abb. B 1-1 Größenverteilung von mittelständischen und nicht-mittelständischen 
 Unternehmen in Prozent (Mittelwert 2012 – 2023)
0 20 40 60 80 100
nichtmittelständisch
mittelständisch
0 20 40 60 80 100Prozent
Anzahl der BeschäftigtenAnzahl der Unternehmen
Kleinunternehmen mittelgroße Unternehmen Großunternehmen
90,6 8,3 1,1
67,1
44,5 28,1 27,5
24,4 8,4 9,8 21,4 68,7
Lesebeispiel links: 90,6 Prozent der mittelständischen Unternehmen in Deutschland sind Kleinunternehmen.  
Lesebeispiel rechts: 44,5 Prozent der Beschäftigten in mittelständischen Unternehmen in Deutschland arbeiten in Kleinunternehmen. 
Hochgerechnete Werte für den Berichtskreis der Innovationserhebung (Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten in den Wirtschafts zweigen 
5-39, 46, 49-53, 58-66, 69, 70.2, 71-74, 78-82). Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann die Summe 100 Prozent überschreiten.
Kleinunternehmen: 5-49 Beschäftigte; mittelgroße Unternehmen: 50-249 Beschäftigte; Groß unternehmen: ab 250 Beschäftigte.
Quelle: MIP, MUP. Berechnungen des ZEW. Eigene Darstellung. 
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
B 1-2 Innovationen und Produktivität
Innovationsaktivitäten im  Mittelstand 
meist ohne interne FuE
Innovationen helfen Unternehmen, ihre
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, indem der
Ressourceneinsatz optimiert, neue Produkte und
Dienstleistungen entwickelt oder bestehende Angebote 
verbessert werden. Allerdings war der Anteil 
der Unternehmen in Deutschland, die
Innovationsaktivitäten durchführen, in den vergangenen 
Jahren tendenziell rückläufig. Dieser Rückgang 
wurde lediglich im ersten Jahr der Corona-
Pandemie unterbrochen, als viele Unternehmen ihre 
Geschäftspraktiken und internen Prozesse an die 
Pandemiesituation anpassen mussten.
Unternehmen können Innovationen
hervorbringen, indem sie interne FuE betreiben, oder
Innovationsaktivitäten durchführen, die keine interne FuE 
umfassen. FuE-Aktivitäten lassen sich hinsichtlich 
ihrer Dauer und Intensität grob in kontinuierliche 
und gelegentliche FuE-Aktivitäten unterteilen. Bei 
kontinuierlichen FuE-Aktivitäten suchen
Unternehmen fortwährend und zum Teil routinemäßig nach 
Verbesserungen und neuen Lösungen.
Gelegentliche FuE-Aktivitäten hingegen sind punktuell oder 
projektbezogen und ergeben sich meist als Reaktion 
auf konkrete Marktchancen, akute technologische 
Veränderungen oder besondere Problemlagen.183
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 56 –
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Unter den mittelständischen Unternehmen
betrieben im Mittel der Jahre 2020 bis 2023 etwa 9 
Prozent kontinuierliche FuE-Aktivitäten und 8 
Prozent gelegentliche FuE-Aktivitäten (vgl. Abbildung 
B 1-3). Insbesondere die Verbreitung
kontinuierlicher FuE-Aktivitäten unterschied sich dabei
deutlich zwischen den Größenklassen und reichte von 
7,7 Prozent bei kleinen über 19,5 Prozent bei
mittelgroßen bis zu 29,9 Prozent bei großen
Unternehmen. Mit einem Anteil von 37,7  Prozent im 
Durchschnitt über alle Größenklassen sind
Innovationsaktivitäten, die keine interne FuE umfassen, 
im Mittelstand allerdings am weitesten verbreitet.
Etwa jedes zweite mittelständische Unternehmen 
hat im Zeitraum 2020 bis 2023 mindestens eine 
Produkt- oder Prozessinnovation hervorgebracht, 
wobei Prozessinnovationen häufiger eingeführt 
wurden (44,4  Prozent) als Produktinnovationen 
(25,4 Prozent). Rund 5 Prozent der
mittelständischen Unternehmen konnten im gleichen Zeitraum 
Innovationen in Form von Marktneuheiten
einführen. Für jede der drei untersuchten
Innovationsarten stieg der Anteil der Unternehmen, die eine
entsprechende Neuerung einführen konnten, mit der 
Unternehmensgröße an. 
Im Durchschnitt waren mittelständische
Unternehmen seltener innovationsaktiv und brachten 
seltener Innovationen hervor als nicht-
mittelständische Unternehmen. Ein Vergleich einfacher 
Abb. B 1-2 Branchenverteilung von mittelständischen und nicht-mittelständischen 
Unternehmen in Prozent (Mittelwert 2012 – 2023)
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
nichtmittelständisch
mittelständisch
forschungsintensive Industrie sonstige Industrie
wissensintensive Dienstleistungen sonstige Dienstleistungen
6,2 27,0 26,4 40,4
23,911,3 32,632,2
Prozent
Lesebeispiel: 6,2 Prozent der mittelständischen Unternehmen in Deutschland sind in der forschungsintensiven Industrie tätig. 
Hochgerechnete Werte für den Berichtskreis der Innovationserhebung (Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten in den
Wirtschaftszweigen 5-39, 46, 49-53, 58-66, 69, 70.2, 71-74, 78-82). Kleinunternehmen: 5-49 Beschäftigte; mittelgroße Unternehmen: 50-249 Beschäftigte; 
Großunternehmen: ab 250 Beschäftigte.
Quelle: MIP, MUP. Berechnungen des ZEW. Eigene Darstellung.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
Durchschnittswerte der beiden Gruppen lässt
allerdings außer Acht, dass sich mittelständische und 
nicht-mittelständische Unternehmen häufig in 
Merkmalen unterscheiden, die auch ihre
Innovationsaktivitäten und -erfolge beeinflussen können. 
Beispielsweise sind mittelständische Unternehmen 
im Durchschnitt kleiner und häufiger außerhalb der 
forschungs- und wissensintensiven
Wirtschaftszweige aktiv. In multivariaten Analysen184 wurde 
deshalb untersucht, inwieweit sich die Verbreitung 
der Innovationsaktivitäten unterscheidet, wenn 
Merkmalsunterschiede zwischen dem Mittelstand 
und dem Nicht-Mittelstand berücksichtigt werden.
Die Analyse für den Zeitraum 2005 bis 2023 zeigt, 
dass mittelständische Unternehmen häufiger
innovationsaktiv waren als vergleichbare nicht-
mittelständische Unternehmen. Im Detail haben
mittelständische Unternehmen seltener kontinuierliche 
FuE, aber häufiger gelegentliche FuE oder
Innovationsaktivitäten ohne interne FuE durchgeführt.185 
Darüber hinaus führten mittelständische
Unternehmen häufiger Produkt- und
Prozessinnovationen ein als vergleichbare nicht-mittelständische 
Unternehmen.186
Auch Innovationen in Form von Marktneuheiten 
konnten mittelständische Unternehmen häufiger 
einführen,187 was auf sogenannte „Hidden
Champions“ hindeuten könnte. Der Begriff „Hidden
Champions“ bezeichnet mittelständische Unternehmen, 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 57 –
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die durch ihre Innovationsaktivität in einer klar 
abgegrenzten Marktnische Weltmarktführer
geworden sind. Innovationen in Form von schrittweisen 
Verbesserungen, praxisnahen Entwicklungen und 
maßgeschneiderten Lösungen mit hoher
Marktrelevanz gelangen mittelständischen Unternehmen 
häufig besonders gut.
Ein weiteres Ergebnis dieser Analyse zeigt, dass 
mittelständische Unternehmen gemessen am 
Umsatz zwar signifikant geringere
Innovationsausgaben tätigten als vergleichbare nicht-
mittelständische Unternehmen,188 aber dennoch einen 
Abb. B 1-3 Innovationsaktivitäten und Einführung von Innovationen mittelständischer 
und nicht-mittelständischer Unternehmen  
(Anteil der Unternehmen in Prozent; Mittelwert 2020 – 2023)
0 20 40 60 80 100
Großunternehmen
mittelgroße 
Unternehmen
Kleinunternehmen
Gesamt
Großunternehmen
mittelgroße 
Unternehmen
Kleinunternehmen
Gesamt
0 20 40 60 80 100
0 20 40 60 80 100
0 20 40 60 80 100
GU
MU
KU
Gesamt
Prozent
Prozent
nicht-mittelständischmittelständisch
nicht-mittelständischmittelständisch
Nach Art der Innovationsaktivität
Nach Art der eingeführten Innovation
kontinuierliche FuE gelegentliche FuE innovationsaktiv ohne interne FuE
Produktinnovationen Prozessinnovationen Marktneuheiten
8,9
8,1
37,7
37,6
39,6
36,8
7,7
7,8
19,5
11,0
29,9
9,8
25,4
44,4
5,2
4,7
9,2
17,5
24,6
42,8
31,9
58,6
40,6
67,2
34,8
56,8
9,4
6,5
10,2
28,2
30,3
51,3
38,5
64,2
59,1
77,7
23,7
11,5
35,2
36,6
34,2
27,3
16,8
11,1
31,3
13,5
54,2
8,7
Lesebeispiel: Insgesamt betreiben 8,9 Prozent der mittelständischen Unternehmen und 23,7 Prozent der nicht-mittelständischen Unternehmen 
kontinuierliche FuE.
Hochgerechnete Werte für den Berichtskreis der Innovationserhebung (Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen 
5-39, 46, 49-53, 58-66, 69, 70.2, 71-74, 78-82). Kleinunternehmen: 5-49 Beschäftigte; mittelgroße Unternehmen: 50-249 Beschäftigte;
Großunternehmen: ab 250 Beschäftigte.
Quelle: MIP, MUP. Berechnungen des ZEW. Eigene Darstellung.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
höheren Umsatzanteil durch die Einführung von 
Produktinnovationen erzielen konnten. Dieser 
höhere Anteil ist in erster Linie auf Umsätze durch 
Nachahmerinnovationen zurückzuführen, denn 
der Umsatzanteil durch Marktneuheiten fiel bei 
mittelständischen Unternehmen geringer aus als 
bei nicht-mittelständischen Unternehmen. Zudem 
erzielten mittelständische Unternehmen einen 
höheren Kostensenkungsanteil durch
Prozessinnovationen als vergleichbare nicht-mittelständische 
Unternehmen.189
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 58 –
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B 1
Produktivitätsvorteile mittelständischer
Unternehmen durch Innovation und Digitalisierung
Forschung und Entwicklung (FuE) sowie
Innovationen als ihr Ergebnis gelten als zentrale
Antriebskräfte für die Steigerung der Produktivität.190 Wie 
stark Investitionen in FuE und Innovationen die 
Produktivität steigern, ist allerdings unklar.
Einerseits könnte es bei fortschreitender Ausschöpfung 
technologischer Potenziale immer schwerer werden, 
ein hohes Produktivitätswachstum zu erzielen, 
denn einfach zu realisierende
Innovationsmöglichkeiten (sogenannte „low-hanging fruits“) werden 
tendenziell zuerst genutzt. Der für die Umsetzung 
und Generierung neuer Ideen und Erfindungen 
benötigte Ressourcenaufwand nimmt daher zu.191 
Andererseits verspricht gerade die fortschreitende 
Digitalisierung hohe Produktivitätszuwächse.192
Mittelständische Unternehmen wiesen im
Durchschnitt ein geringeres Produktivitätsniveau auf als 
vergleichbare nicht-mittelständische
Unternehmen. Die empirischen multivariaten Analysen193 
in einer von der Expertenkommission in Auftrag 
gegebenen Studie zeigen einen positiven und
signifikanten Zusammenhang zwischen FuE- und
Innovationsausgaben auf der einen und der
Produktivität von Unternehmen auf der anderen Seite. Dieser 
Zusammenhang hat sich sowohl bei
mittelständischen als auch bei nicht-mittelständischen
Unternehmen seit der Jahrtausendwende tendenziell 
abgeschwächt. Dabei fiel der Zusammenhang bei 
mittelständischen Unternehmen deutlich stärker 
aus als bei nicht-mittelständischen Unternehmen. 
Ähnliche Ergebnisse zeigen sich auch für Produkt- 
und Prozessinnovationen. Bei Marktneuheiten fiel 
der Unterschied zwischen mittelständischen und 
nicht-mittelständischen Unternehmen etwas
geringer, bei kostenreduzierenden Prozessinnovationen 
hingegen höher aus.194
Hohe Produktivitätsunterschiede bestanden
ebenfalls zwischen denjenigen Unternehmen, die in 
Digitalisierung investierten (Ausgaben für
Software und Datenbanken), und denjenigen, die dies 
nicht taten. Der Produktivitätsunterschied fiel bei 
mittelständischen Unternehmen höher aus als bei 
nicht-mittelständischen Unternehmen.195
Im Zeitraum 2020 bis 2024 zeigten sich bei
mittelständischen im Vergleich zu nicht-
mittelständischen Unternehmen besonders hohe
Produktivitätsvorteile, wenn diese sowohl in Innovation als 
auch in Digitalisierung investierten. Die Ergebnisse 
legen den Schluss nahe, dass es mittelständischen 
Unternehmen zunehmend besser gelingt,
Investitionen in Digitalisierung und Innovation
aufeinander abzustimmen und dadurch entstehende
Komplementaritäten zu nutzen.
B 1-3 Forschungs- und 
Innovationsförderung
Der Staat setzt verschiedene Förderinstrumente 
ein, um die Zahl innovationsaktiver Unternehmen 
sowie den Umfang von Innovationsvorhaben zu 
erhöhen. Denn Unternehmen investieren weniger 
als aus gesamtwirtschaftlicher Sicht
wünschenswert wäre, wenn sie aufgrund positiver
Externalitäten – insbesondere durch Wissensabflüsse an 
Dritte – nicht den vollen Ertrag aus ihren
Investitionen erzielen können. Zugleich ermöglicht
staatliche Förderung eine strategische Ausrichtung von 
Innovationsaktivitäten, etwa orientiert an
wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen durch 
die Unterstützung von Forschung im Bereich von 
Schlüsseltechnologien oder im Rahmen der
Förderung von kooperativen Forschungsprojekten mit 
Wissenschaftseinrichtungen.
Die staatliche Förderung kann dabei entweder über 
eine direkte finanzielle FuE- bzw.
Innovationsförderung (Zuschussförderung) erfolgen oder über die 
steuerliche Absetzbarkeit von FuE-Ausgaben
(Forschungszulage). Zudem lassen sich Förderangebote 
in themenoffene und themenspezifische Angebote 
unterteilen. Themenoffene Förderangebote machen 
keine inhaltlichen Vorgaben und lassen Projekte aus 
allen Technologiefeldern, Themen und Branchen 
zu, solange sie allgemeine FuE-Kriterien erfüllen. 
Themenspezifische Angebote zielen hingegen auf 
bestimmte Themenfelder, Technologien oder
gesellschaftliche Herausforderungen ab.
Anteil der innovationsaktiven  Unternehmen 
mit Zuschussförderung gesunken
Die von der Expertenkommission in Auftrag
gegebene Studie zeigt, dass der Anteil der
innovationsaktiven Unternehmen, die eine direkte finanzielle 
FuE- oder Innovationsförderung
(Zuschussförderung) erhalten haben, im Zeitraum 2020 bis 2022 
gegenüber 2010 bis 2012 gesunken ist. So nutzten 
im Zeitraum 2010 bis 2012 14,4 Prozent aller
innovationsaktiven Unternehmen finanzielle öffentliche 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 59 –
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ist der Anteil der FuE-aktiven Unternehmen mit 
Zuschuss oder steuerlicher FuE-Förderung im
Zeitraum 2020 bis 2023 von 30,0 Prozent auf 35,1 
Prozent gestiegen. Bei mittelständischen Unternehmen 
stieg mit Einführung der Forschungszulage der 
Anteil der FuE-aktiven Unternehmen mit FuE-
Förderung von 31,7 auf 34,7 Prozent im Zeitraum 2020 
bis 2023 etwas weniger stark an.204
Hohe Vorhabenanzahl der Forschungszulage 
im Vergleich zu den übrigen Programmen
Die von der Expertenkommission in Auftrag
gegebene Studie zeigt die Nutzung zentraler, sowohl 
themenoffener als auch themenspezifischer,
Fördermaßnahmen im Detail. Die Untersuchung 
fokussiert sich auf die fünf gemessen am
bereitgestellten Mittelvolumen wichtigsten
Fördermaßnahmen in Deutschland: das Zentrale
Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Fachprogramme 
des Bundes (inkl. KMU-innovativ und Eurostars), 
EU-Forschungsrahmenprogramme, FuE- und 
Innovationsförderung der Länder, die über den 
EU-Strukturfonds EFRE ko-finanziert sind
(Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020), und die 
Forschungszulage (vgl. Box B 1-4). Ein
Unternehmen kann für verschiedene Vorhaben
unterschiedliche Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen. 
Nach einem langsamen Anstieg der jährlichen
Fördersumme von 1,65 Milliarden Euro (2014) auf 
2,01 Milliarden Euro (2019) wuchs die Summe der 
Fördermittel der fünf betrachteten Förderangebote 
ab dem Jahr 2020 stark an. Im Jahr 2020 lag sie 
bei 3,32 und 2023 bei 4,57 Milliarden Euro. Diese 
Zunahme ist neben der neuen Forschungszulage 
auch auf einzelne große Vorhaben im Rahmen von 
Fachprogrammen und anderen themenspezifischen 
Förderungen des Bundes zurückzuführen.205
Während sich die Anzahl der durch die
Fachprogramme des Bundes geförderten Vorhaben von 
2014 bis 2023 nahezu verdoppelt hat, ist die Anzahl 
der geförderten Vorhaben im ZIM von rund 2.900 
im Jahr 2014 auf etwa 1.400 im Jahr 2023
zurückgegangen. Im EU-Rahmenprogramm hat sich die 
Zahl der Vorhaben seit 2015 etwa halbiert. Die
Forschungszulage wird für sehr viele Vorhaben
beantragt; für das Jahr 2020 wurden rund 17.000
Vorhaben eingereicht und von der Bescheinigungsstelle 
(teil-)positiv beschieden.206 In den vier anderen 
Förderprogrammen wurden für 2020 etwa 9.000 
Vorhaben gefördert (vgl. Abbildung B 1-5). In den 
FuE- oder Innovationsförderungen
(Zuschussförderung)196, während das im Zeitraum 2020 bis 2022 
nur 10,6 Prozent taten. Bei den mittelständischen 
innovationsaktiven Unternehmen lagen diese 
Anteile bei 13,4 bzw. 9,9 Prozent.197
Allgemein war der von den innovationsaktiven 
Unternehmen im Zeitraum 2016 bis 2022 am 
häufigsten genutzte Fördermittelgeber der Bund 
(8,7 Prozent), wobei hier die Förderung aus dem 
Bundeswirtschaftsministerium etwas stärker
verbreitet war (5,7 Prozent) als aus dem
Bundesforschungsministerium (4,2 Prozent). Dahinter
folgten Fördermittel der Länder (4,4 Prozent) und der 
EU-Kommission198 (2,8 Prozent).199
Inanspruchnahme der Forschungszulage 
in den vergangenen Jahren gestiegen
Auch steuerliche Anreize können sich positiv auf 
die FuE-Ausgaben und Innnovationserträge
auswirken.200 Seit 2020 steht den Unternehmen in 
Deutschland neben der FuE-Zuschussförderung mit 
der Forschungszulage auch eine steuerliche FuE-
Förderung zur Verfügung, die eine Reduzierung der 
Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerlast um 
die förderfähigen Aufwendungen für FuE-Vorhaben 
ermöglicht. Die Forschungszulage ist themenoffen 
und soll insbesondere die Forschungsaktivitäten 
von KMU anregen.201 Damit ist sie für den
Mittelstand besonders relevant.
Die Inanspruchnahme der Forschungszulage ist in 
den vergangenen Jahren stark gestiegen: Während 
2020 ein Anteil von 2,7 Prozent der FuE-aktiven 
Unternehmen Anträge eingereicht hat, waren es 
2023 bereits 17,9 Prozent. Bei mittelständischen 
FuE-aktiven Unternehmen stieg der Anteil von 2,7 
auf 14,7 Prozent. FuE-aktive Unternehmen werden 
bei der Analyse der Inanspruchnahme als
Bezugsgröße verwendet, da nur sie das Angebot
überhaupt nutzen können. Im Jahr 2023 nutzten knapp 
7,6  Prozent der mittelständischen FuE-aktiven 
Unternehmen sowohl eine Zuschuss- als auch eine 
steuerliche Förderung. Der Anteil jener mit
ausschließlicher Nutzung der Zuschussförderung lag 
bei 19,9 Prozent, während 7,1 Prozent
ausschließlich die Forschungszulage in Anspruch nahmen.202
Seit Einführung der Forschungszulage im Jahr 2020 
ist der Anteil der KMU mit FuE-Zuschussförderung 
rückläufig, was auf eine gewisse Substitution
zwischen den Förderangeboten hinweist.203 Insgesamt 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 60 –
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 2026
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Folgejahren fiel die Anzahl der Anträge auf
Gewährung der Forschungszulage zwar deutlich geringer 
als im Jahr 2020 aus; sie wird für diese Jahre jedoch 
weiter steigen, da Unternehmen bis zu vier Jahre 
rückwirkend förderfähige Aufwendungen geltend 
machen können – etwa im Jahr 2025 für Vorhaben 
ab 2021.
Die Anzahl der Unternehmen in Deutschland, die 
für laufende Vorhaben eine FuE-Förderung aus 
Box B 1-4 Untersuchte Förderangebote
Themenoffene Förderangebote:
 — Das Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) bietet eine Zuschussförderung für 
FuE-Einzelprojekte von Unternehmen und für 
FuE-Kooperationsprojekte von mindestens 
zwei Unternehmen oder von mindestens 
einem Unternehmen und einer
Forschungseinrichtung an. Darüber hinaus können
Unternehmen Zuschüsse für Durchführbarkeitsstudien 
und für Leistungen zur Vermarktung von 
FuE-Projektergebnissen beantragen.
Fördermittelgeber ist das BMWE. Im Jahr 2021 
betrug das an Unternehmen gehende ZIM-
Fördervolumen etwa 350 Millionen Euro.207 
Seitdem ging es jedoch zurück, auch aufgrund 
eines Antragstopps im Jahr 2022. Nahezu alle 
genehmigten Fördermittel entfielen auf kleine 
und mittlere Unternehmen (KMU).
 — Mit der Forschungszulage wurde im Jahr 
2020 eine steuerliche FuE-Förderung
eingeführt, die eine Reduzierung der
Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerlast (mit 
Auszahlung im Verlustfall) der förderfähigen 
FuE-Aufwendungen ermöglicht. Der
Fördersatz für KMU wurde im Jahr 2024 von 25 
auf 35 Prozent erhöht. Seit ihrer Einführung 
wurde die Forschungszulage insgesamt 
dreimal angepasst, zuletzt im Rahmen des 
Innovationssofortprogramms. Mit Beginn 
dieses Jahres wurde die
Bemessungsgrundlage durch die Einführung eines
Pauschalbetrags um 20 Prozent sowie die Deckelung 
der jährlich förderfähigen FuE-Aufwendungen 
auf zwölf Millionen Euro erhöht.208 Die 
förderfähigen FuE-Aufwendungen umfassen 
Personalkosten, einen Anteil von 70 Prozent 
der Kosten für externe FuE-Aufträge sowie 
Abschreibungen auf FuE-Sachinvestitionen. 
Laut Schätzungen umfasst das
Fördervolumen seit diesem Jahr damit jährlich bis zu 
vier Milliarden Euro, von denen etwa die 
Hälfte auf KMU entfällt.209
Themenspezifische Förderangebote:
 — Fachprogramme des Bundes bieten
Zuschüsse zu FuE- und Innovationsvorhaben in vorab 
festgelegten Themengebieten auf Basis von 
Bekanntmachungen und einem
wettbewerblichen Vergabeverfahren an.210 Gefördert 
werden häufig Verbundprojekte zwischen 
Unternehmen, Hochschulen und
Forschungseinrichtungen. Die Förderung konzentriert 
sich auf Themengebiete, die zur Bewältigung 
gesellschaftlicher Herausforderungen
beitragen. Die Fachprogramme des Bundes
umfassten im Jahr 2023 ein Fördervolumen von 
etwa 2,95 Milliarden Euro, von denen
schätzungsweise 45 Prozent auf KMU entfielen.
 — Das Forschungsrahmenprogramm der EU-
Kommission (aktueller Name: Horizon
Europe) fördert im Bereich der Unternehmen 
FuE- und Innovationsvorhaben in Form von 
Verbundprojekten in vorab festgelegten 
Themengebieten auf Basis von
Bekanntmachungen und einem wettbewerblichen 
Vergabeverfahren. Unternehmen aus 
Deutschland erhielten im Jahr 2021 (laut 
FuE-Erhebung) FuE-Zuschüsse aus EU-
Förderprogrammen in Höhe von 337 Millionen 
Euro, von denen etwa 30 Prozent auf KMU 
entfielen.211
 — Die Regierungen der Bundesländer bieten 
FuE- und Innovationsförderungen für
Unternehmen u. a. über Programme an, die
gemeinsam aus den Länderhaushalten und aus 
EU-Strukturfondsmitteln (EFRE) finanziert 
werden. Innerhalb dieser Programme werden 
u. a. FuE-, Innovations- und
Technologietransferprojekte finanziell unterstützt, die
Förderungen entfallen meist auf KMU. Die an
Unternehmen gehenden Fördermittel
betrugen im Jahr 2021 etwa 200 Millionen Euro.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 61 –
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 2026
B 1
einem der fünf dargestellten Förderangebote
erhalten haben, erreichte im Jahr 2021 mit etwa 21.300 
ihren Höchststand. Die für das Jahr 2023
ausgewiesene Anzahl liegt bislang bei ca. 17.100, wobei 
rückwirkende Forderungen für die
Forschungszulage noch nicht berücksichtigt sind.212 Von den im 
Zeitraum 2014 bis 2023 geförderten Unternehmen 
stammten 45,6 Prozent aus dem Mittelstand. Mit 
Anteilen von 58,6 Prozent bzw. 55,3 Prozent waren 
mittelständische Unternehmen unter den Nutzern 
der ZIM-Förderung und der EFRE-
Länderprogramme allerdings häufiger vertreten als nicht-
mittelständische Unternehmen. Unter den Nutzern 
der Forschungszulage und der Fachprogramme des 
Bundes stammten 36,7 bzw. 38,1 Prozent aus dem 
Mittelstand.213
Forschungszulage attraktiv für Förderneulinge
Die Analyse der Nutzung von Förderangeboten im 
Zeitverlauf zeigt, dass drei Viertel der
Unternehmen mit einer Förderung durch die
Forschungszulage „Förderneulinge“ sind; sie haben im vorherigen 
Zeitraum 2014 bis 2019 keine anderen
Förderangebote in Anspruch genommen.214
Durch die Entlastungseffekte der Forschungszulage 
können Unternehmen die in Jahren verringerter 
Steuerlast frei werdenden Mittel gezielt zur
Finanzierung neuer FuE-Vorhaben einsetzen. So können 
nur gelegentlich betriebene FuE-Aktivitäten in
kontinuierliche FuE-Aktivitäten überführt werden. Ein 
Indiz hierfür könnte sein, dass seit Einführung der 
Forschungszulage der Anteil der Unternehmen mit 
kontinuierlichen FuE-Aktivitäten stärker gestiegen 
ist als in den zehn Jahren zuvor.215
B 1-4  Innovationshemmnisse 
im Mittelstand
Fachkräftemangel primäres
Innovationshemmnis für mittelständische Unternehmen
Der Fachkräftemangel wird von Unternehmen als 
zentrales Hemmnis für Innovationen
wahrgenommen.216 Besonders der Mittelstand ist hiervon stark 
betroffen.217 Im Zuge der demografischen Alterung 
können sich diese negativen Auswirkungen weiter 
verschärfen, da mit dem Eintritt älterer
Beschäftigter in den Ruhestand zusätzliche
Fachkräfteengpässe entstehen. Hiervon sind KMU besonders 
betroffen, da der Verlust einer einzelnen
Fachkraft und ihres Erfahrungswissens dort stärker ins 
Gewicht fällt als in großen Unternehmen, die durch 
ihre Strukturen und Ressourcen Abgänge meist
besser kompensieren können.218
Die Weiterbeschäftigung Älterer über die
Regelaltersgrenze hinaus219 – gegebenenfalls mit
reduzierter Arbeitszeit – kann einen wichtigen Beitrag zur 
Linderung des Fachkräfteengpasses leisten.220 Diese 
Möglichkeit wird zunehmend genutzt.221 Auch die 
Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen ist in 
den vergangenen zehn Jahren von 65,6 auf 75,2 
Prozent gestiegen.222 Neben der Weiterbeschäftigung 
Älterer bieten auch die Ausweitung der
Erwerbsbeteiligung von Teilzeitbeschäftigten223 sowie die 
Weiterqualifizierung von Geringqualifizierten
Möglichkeiten224, den Fachkräfteengpass abzumildern.225
Neben der Sicherung des inländischen
Fachkräftepotenzials kann die Einwanderung qualifizierter 
Fachkräfte dem Fachkräftemangel wirksam
begegnen und langfristig zur Innovationsfähigkeit der 
deutschen Wirtschaft beitragen. Ein Schlüssel
hierfür sind Erleichterungen bei der Vergabe von Visa 
und Aufenthaltstiteln für Fachkräfte und
internationale Studierende. Die im Koalitionsvertrag 
angekündigte Work-and-Stay-Agentur hat das Ziel, 
eine optimierte, durchgehend digitalisierte
Prozesskette für die Erwerbs- und Bildungsmigration zu 
schaffen, die dem One-Stop-Government und dem 
Once-Only-Prinzip folgt.226 Die Identifikation und 
Ansprache geeigneter Fachkräfte im Ausland sowie 
das Matching mit offenen Stellen verbleiben dabei 
in der Verantwortung der Unternehmen sowie ihrer 
Wirtschafts- und Branchenverbände (z. B. DIHK, 
BDA, ZDH). Die erfolgreiche Integration der
zugewanderten Fachkräfte und Studierenden ist von
zentraler Bedeutung, insbesondere der frühzeitige und 
systematische Erwerb deutscher Sprachkenntnisse 
sowie flankierende Unterstützungsangebote.227
Digitale Technologien eröffnen die Möglichkeit, 
Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken, indem 
Routineaufgaben und  – z. B. durch den Einsatz 
künstlicher Intelligenz (KI) – komplexe Aufgaben 
zunehmend automatisiert werden.228 Inwieweit und 
in welcher Form der Fachkräftebedarf durch
Digitalisierung oder Automatisierung reduziert werden 
kann, hängt davon ab, ob die
Automatisierungspotenziale auch in den Bereichen mit besonders 
hohem Fachkräftebedarf bestehen.229 Relevant für 
den KI-Einsatz sind ebenso persönliche
Einstellungen, finanzielle Möglichkeiten und technische 
Abb. B1-5 FuE-Förderung an Unternehmen in Deutschland 2014–2023 in den fünf
großen Förderangeboten von Bund, Ländern und der EU
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
2023202220212020201920182017201620152014
FPB ZIM EURP L-EFRE FZul*
1.041 986 1.037 1.116 1.187 1.229 1.712 2.014 2.564 3.410
297 306 270 176 165 233
312
350
299
253
307
5 85
336 366 400 378 366
362
733
391
833
361
697
443
483
Mio. Euro
Jahr
Fördermittel pro Jahr über die fünf großen Förderangebote
134 158
185
203
207
164
26
30
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
2023202220212020201920182017201620152014
FPB ZIM EURP L-EFRE FZul*
2.898 2.755 1.794 1.889 1.979
2.444 2.435
2.234
1.060 1398
1.066
5.149
408 1.201
2.956
17.025
Jahr
Anzahl Vorhaben (Jahr des Vorhabenbeginns)
1.164 967
1.035 1.038
744
833 6791.397142
1.994 1.847 1.716
1.873
1.246
1.018
692
81.021
2.453 2.909 3.723 3.762 3.531 3.974 4.284 5.458 4.627 4.817
Lesebeispiel oben: Die Summe der Fördermittel, die im Jahr 2023 im Rahmen der fünf betrachteten Förderangebote ausgezahlt wurde, betrug 4,57 Mrd. Euro.
Lesebeispiel unten: 2020 wurden 17.025 Vorhaben über die Forschungszulage gefördert.
* Für die Jahre 2021 bis 2023 ist von einer Untererfassung der Angaben zur Forschungszulage auszugehen, da Unternehmen 
bis zu vier Jahre Zeit haben, förderfähige FuE-Aufwendungen für die Forschungszulage geltend zu machen. 
FPB: Fachprogramme des Bundes (inkl. anderer thematischer Förderungen), ZIM: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, 
EURP: Forschungsrahmenprogramme der EU-Kommission, L-EFRE: EFRE ko-finanzierte Förderprogramme der Länder, FZul: Forschungszulage. 
Nur gewerblich tätige Unternehmen. Die Angaben zur Anzahl der Unternehmen mit FuE-Förderungen können aus methodischen Gründen 
von den entsprechenden Angaben in der Förderstatistik der untersuchten Programme abweichen. Für Details zum methodischen Vorgehen 
vgl. Peters et al. (2026). Aktualisierte Daten zur ZIM-Förderung für 2023, Stand 12. Februar 2026.
Quelle: Förderdaten, MUP. Berechnungen des ZEW. Eigene Darstellung.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 62 –
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kraft und ihres Erfahrungswissens dort stärker ins 
Gewicht fällt als in großen Unternehmen, die durch 
ihre Strukturen und Ressourcen Abgänge meist
besser kompensieren können.218
Die Weiterbeschäftigung Älterer über die
Regelaltersgrenze hinaus219 – gegebenenfalls mit
reduzierter Arbeitszeit – kann einen wichtigen Beitrag zur 
Linderung des Fachkräfteengpasses leisten.220 Diese 
Möglichkeit wird zunehmend genutzt.221 Auch die 
Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen ist in 
den vergangenen zehn Jahren von 65,6 auf 75,2 
Prozent gestiegen.222 Neben der Weiterbeschäftigung 
Älterer bieten auch die Ausweitung der
Erwerbsbeteiligung von Teilzeitbeschäftigten223 sowie die 
Weiterqualifizierung von Geringqualifizierten
Möglichkeiten224, den Fachkräfteengpass abzumildern.225
Neben der Sicherung des inländischen
Fachkräftepotenzials kann die Einwanderung qualifizierter 
Fachkräfte dem Fachkräftemangel wirksam
begegnen und langfristig zur Innovationsfähigkeit der 
deutschen Wirtschaft beitragen. Ein Schlüssel
hierfür sind Erleichterungen bei der Vergabe von Visa 
und Aufenthaltstiteln für Fachkräfte und
internationale Studierende. Die im Koalitionsvertrag 
angekündigte Work-and-Stay-Agentur hat das Ziel, 
eine optimierte, durchgehend digitalisierte
Prozesskette für die Erwerbs- und Bildungsmigration zu 
schaffen, die dem One-Stop-Government und dem 
Once-Only-Prinzip folgt.226 Die Identifikation und 
Ansprache geeigneter Fachkräfte im Ausland sowie 
das Matching mit offenen Stellen verbleiben dabei 
in der Verantwortung der Unternehmen sowie ihrer 
Wirtschafts- und Branchenverbände (z. B. DIHK, 
BDA, ZDH). Die erfolgreiche Integration der
zugewanderten Fachkräfte und Studierenden ist von
zentraler Bedeutung, insbesondere der frühzeitige und 
systematische Erwerb deutscher Sprachkenntnisse 
sowie flankierende Unterstützungsangebote.227
Digitale Technologien eröffnen die Möglichkeit, 
Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken, indem 
Routineaufgaben und  – z. B. durch den Einsatz 
künstlicher Intelligenz (KI) – komplexe Aufgaben 
zunehmend automatisiert werden.228 Inwieweit und 
in welcher Form der Fachkräftebedarf durch
Digitalisierung oder Automatisierung reduziert werden 
kann, hängt davon ab, ob die
Automatisierungspotenziale auch in den Bereichen mit besonders 
hohem Fachkräftebedarf bestehen.229 Relevant für 
den KI-Einsatz sind ebenso persönliche Einstel
Abb. B 1-5 FuE-Förderung an Unternehmen in Deutschland 2014 – 2023 in den fünf 
 großen Förderangeboten von Bund, Ländern und der EU
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2023202220212020201920182017201620152014
FPB ZIM EURP L-EFRE FZul*
1.041 986 1.037 1.116 1.187 1.229 1.712 2.014 2.564 3.410
297 306 270 176 165 233
312
350
299
253
307
5 85
336 366 400 378 366
362
733
391
833
361
697
443
483
Mio. Euro
Jahr
Fördermittel pro Jahr über die fünf großen Förderangebote
134 158
185
203
207
164
26
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FPB ZIM EURP L-EFRE FZul*
2.898 2.755 1.794 1.889 1.979
2.444 2.435
2.234
1.060 1398
1.066
5.149
408 1.201
2.956
17.025
Jahr
Anzahl Vorhaben (Jahr des Vorhabenbeginns)
1.164 967
1.035 1.038
744
833 6791.397142
1.994 1.847 1.716
1.873
1.246
1.018
692
81.021
2.453 2.909 3.723 3.762 3.531 3.974 4.284 5.458 4.627 4.817
Lesebeispiel oben: Die Summe der Fördermittel, die im Jahr 2023 im Rahmen der fünf betrachteten Förderangebote ausgezahlt wurde, betrug 4,57 Mrd. Euro. 
Lesebeispiel unten: 2020 wurden 17.025 Vorhaben über die Forschungszulage gefördert.
* Für die Jahre 2021 bis 2023 ist von einer Untererfassung der Angaben zur Forschungszulage auszugehen, da Unternehmen  
bis zu vier Jahre Zeit haben, förderfähige FuE-Aufwendungen für die Forschungszulage geltend zu machen.  
FPB: Fachprogramme des Bundes (inkl. anderer thematischer Förderungen), ZIM: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand,  
EURP: Forschungsrahmenprogramme der EU-Kommission, L-EFRE: EFRE ko-finanzierte Förderprogramme der Länder, FZul: Forschungszulage.  
Nur gewerblich tätige Unternehmen. Die Angaben zur Anzahl der Unternehmen mit FuE-Förderungen können aus methodischen Gründen 
von den entsprechenden Angaben in der Förderstatistik der untersuchten Programme abweichen. Für Details zum methodischen Vorgehen 
vgl. Peters et al. (2026). Aktualisierte Daten zur ZIM-Förderung für 2023, Stand 12. Februar 2026.
Quelle: Förderdaten, MUP. Berechnungen des ZEW. Eigene Darstellung.
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Kenntnisse in den Unternehmen sowie die
rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der technologische Wandel kann dort gelingen, 
wo Beschäftigte und Führungskräfte bereit sind, 
sich auf neue Prozesse und Technologien
einzulassen. Während Großunternehmen in Deutschland 
oftmals bereits über umfangreiche Digitalisierungs- 
und Automatisierungsstrukturen verfügen, stehen 
KMU noch am Anfang entsprechender
Entwicklungen, denn ihnen fehlen häufig eigene IT-Fachkräfte. 
Ein Umstieg auf digitale Systeme erfordert hohe 
Investitionen, die angesichts begrenzter Personal- 
und Finanzressourcen schwer zu realisieren sind.230
Mit einem Fokus auf KMU unterstützen
verschiedene staatliche Angebote die Planung und 
Durchführung von Digitalisierungsmaßnahmen. 
Beispielsweise steht KMU im Rahmen des ERP-
Förderkredits Digitalisierung der KfW ein Instrument 
zur Verfügung, das Digitalisierungsmaßnahmen 
durch zinsgünstige Kredite und – je nach
Komplexität des Vorhabens – Zuschüsse fördert.
Informations- und Beratungsangebote werden darüber 
hinaus durch ein branchenoffenes und
bundesweites Netzwerk von Mittelstand-Digital Zentren im 
Rahmen der Förderinitiative Mittelstand-Digital 
des BMWE bereitgestellt. Sowohl der ERP-
Förderkredit Digitalisierung als auch die Angebote der
Initiative Mittelstand-Digital wurden bereits positiv 
evaluiert und umfassen explizit auch Unterstützung 
für Maßnahmen im Bereich KI.231 In Deutschland 
gibt es darüber hinaus zahlreiche
Unterstützungsprogramme, die gezielt den Einsatz von KI und 
die Entwicklung KI-basierter Lösungen in KMU 
fördern.232
Hohe FuE-Kosten als häufigstes
Innovationshemmnis nach Fachkräftemangel genannt
Als häufigste Innovationshemmnisse nach dem 
Fachkräftemangel werden in der von der
Expertenkommission in Auftrag gegebenen Studie die mit 
Innovationen verbundenen wirtschaftlichen
Risiken und Kosten genannt. FuE ist durch hohe Kosten 
für die technische, räumliche und personelle
Ausstattung gekennzeichnet. Unternehmen müssen 
eine kritische Mindestgröße erreichen, damit sich 
FuE betriebswirtschaftlich lohnt. Die Kosten für 
FuE fallen unabhängig vom Innovationserfolg an, 
der – wenn überhaupt – erst zeitlich versetzt erzielt 
wird. Mittelständischen Unternehmen kann es
aufgrund ihrer oftmals geringen Größe schwerer fallen, 
diese Kosten zu tragen und einen möglichen Ausfall 
zu kompensieren. Scheitert ein Innovationsprojekt, 
kann das die Existenz des Unternehmens
gefährden. Entsprechend dürften Inhaber-
Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer zurückhaltender 
sein, insbesondere die mit radikalen Innovationen 
verbundenen wirtschaftlichen Risiken
einzugehen. Daher versucht die Politik, die Kostenhürde 
für Unternehmen mit Fördermaßnahmen zu
verringern, und sie hat sich mit der Ausweitung der 
Fördermöglichkeiten für KMU und der Erhöhung 
der Förderbudgets dieses Innovationshemmnisses 
der mittelständischen Unternehmen angenommen.
Regulierung, Verwaltungs- und
Genehmigungsverfahren als Innovationsbremsen
Regulierung sowie Verwaltungs- und
Genehmigungsverfahren können die Innovationsaktivitäten 
von Unternehmen bremsen. Zum einen reduzieren 
sie die Anreize für Innovationen, indem sie die 
Umsetzung von Projekten sowie die
Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen
verzögern. Zum anderen schmälern hohe
Zulassungskosten und administrativer Aufwand – beispielsweise 
bei der Markteinführung neuer Produkte  – die 
erwarteten Erträge. Allerdings kann Regulierung 
auch Anreize für Innovationen setzen, z. B. durch 
Mindestanforderungen an die Produktqualität.233 
Bürokratische Hürden können die Wirkung
staatlicher Förderangebote reduzieren und damit die
Versuche, andere Innovationshemmnisse abzubauen, 
behindern. Die Nutzung bestehender
Förderangebote ist häufig mit einer Reihe an bürokratischen 
Erfordernissen verbunden, die gerade für kleinere 
Unternehmen eine höhere Hürde darstellen.234
Erstantragstellende ohne Erfahrung mit
Dokumentations- und Informationspflichten sowie mit den 
Erfolgsaussichten konkreter Anträge könnten vor 
einer Antragstellung zurückschrecken. Gleichzeitig 
könnte der Antragsaufwand für
Wiederholungsanträge als unnötig hoch empfunden werden, wenn 
in früheren Anträgen bereits eingereichte
Informationen und Nachweise erneut vorgelegt werden 
müssen.
Aufgrund des hohen Aufwands bei der
Antragstellung hat sich eine Vielzahl kommerzieller Anbieter 
etabliert, die Unternehmen bei ihren Anträgen 
unterstützen.235 Diese Anbieter erhalten im
Gegenzug für ihre Leistungen einen oft erheblichen Anteil 
der bewilligten Fördergelder. Somit fließt ein Teil 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 64 –
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der für die Innovationsförderung verausgabten 
staatlichen Mittel nicht in Innovationsvorhaben, 
sondern in die Antragstellung.
Beispielsweise ist das Antragsverfahren für die
Forschungszulage aufwendig, da die geltend gemachten 
FuE-Aufwendungen anhand der konkret
durchgeführten FuE-Vorhaben beschrieben werden
müssen. Dies kann sowohl Unternehmen, die bislang 
selten und in nur geringem Umfang FuE-
Aktivitäten durchführen, als auch Unternehmen mit vielen 
kleinen FuE-Vorhaben von einer Antragstellung 
abschrecken. Eine Befragung von Unternehmen im 
Maschinen- und Anlagenbau aus dem Jahr 2024 
identifizierte wahrgenommene Hemmnisse im 
Antragsprozess der Forschungszulage. So sahen 
Unternehmen die Dokumentation der
förderfähigen internen FuE-Aufwendungen in Form der FuE-
Personalkosten besonders häufig als
Herausforderung an.236 Zudem berichteten Unternehmen von 
einem hohen Aufwand durch die wiederholte
Eingabe vieler Informationen in ELSTER, die bereits im 
Rahmen der Antragstellung bei der
Bescheinigungsstelle abgegeben worden waren.237
Bürokratie kann Innovationen auch indirekt
hemmen, indem sie wichtige personelle Ressourcen
bindet. Dies betrifft insbesondere KMU, da sie sich nur 
begrenzt spezialisiertes Personal leisten können. 
Dort obliegt die Erfüllung staatlicher
Dokumentations- und Nachweispflichten häufig der
Geschäftsführung oder Fachkräften mit technischem
Knowhow. Das sind aber meist genau die Personen, die 
in KMU Innovationen hervorbringen. Die Zeit, die 
diese Personen für staatlich geforderte
Dokumentationen und Nachweise aufwenden, steht folglich 
nicht mehr für innovative Aktivitäten zur
Verfügung. So gaben 44 Prozent der im Jahr 2023 im 
Rahmen des IAB/ZEW-Gründungspanels Befragten 
an, aufgrund von Bürokratie weniger Zeit für Inno-
Box B 1-6 Good-Practice-Beispiel 
„Regulatory Innovation Office“ im 
Vereinigten Königreich
Im Vereinigten Königreich wurde ein Regulatory 
Innovation Office (RIO) eingerichtet, um gezielt 
regulatorische Hürden für Innovationen in
vielversprechenden Technologiebereichen zu
identifizieren. Das RIO erarbeitet Vorschläge, wie der 
regulatorische Rahmen derart angepasst werden 
kann, dass die Chancen auf die Entwicklung und 
Einführung innovativer Technologien gehoben 
werden können. Dies veranschaulicht einen Ansatz 
„ermöglichender“ Regulierung, der nicht nur 
darauf abzielt, die Risiken innovativer
Technologien zu begrenzen. Diese Aufgaben gehen über 
den Zuständigkeitsbereich des Normenkontrollrats 
 hinaus.
vations- und Forschungsaktivitäten zu haben.238 Zu 
einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie auf 
Basis des KfW-Mittelstandspanels: Im Jahr 2024 
nannten 46 Prozent der befragten Unternehmen 
bürokratische Hürden als Innovationshemmnis.239
Obwohl die Belastungen durch Bürokratie
weitgehend unstrittig sind, können Bemühungen zum 
Bürokratieabbau daran scheitern, dass viele
Vorgaben zwar für sich genommen als sinnvoll erachtet 
werden, sich die Belastung aber nicht aus einer
einzelnen Vorschrift, sondern aus der Menge an
Dokumentations- und Nachweispflichten ergibt. Vor 
diesem Hintergrund ist ein naheliegender erster 
Schritt, Redundanzen in den
Informationspflichten von Unternehmen zu beseitigen. Einen
wesentlichen Ansatzpunkt stellt hierbei die Umsetzung 
des Once-Only-Prinzips dar. Es ermöglicht
Behörden, Dokumente und Daten, die bereits bei
anderen Behörden vorliegen, direkt abzurufen.
Unternehmen müssen entsprechende Daten somit nur 
einmal bereitstellen. Die Umsetzung des Prinzips 
erfordert jedoch weitere technische und rechtliche 
Anpassungen, um einen vollständigen
Datenaustausch unter Behörden zu ermöglichen.240
Die konkrete Belastung durch einzelne
Vorschriften lässt sich oft nur schwer abschätzen, da diese 
häufig im Zusammenspiel mit anderen bestehenden 
Vorschriften entstehen oder sich aus praktischen 
Hürden ergeben, die dem Gesetzgeber im Einzelnen 
unbekannt sind. Um die Wirkung einer neuen
Regulierung in der Praxis besser abschätzen zu können, 
erlauben sogenannte Praxischecks241 frühzeitige 
Rückmeldung durch von der Regulierung
Betroffene. So können Wege identifiziert werden, wie das 
Regulierungsziel belastungsärmer erreicht werden 
kann.242 Die Bundesregierung plant – wie bereits die 
Vorgängerregierung243 – alle Ministerien zu
mindestens zwei Praxischecks im Jahr zu verpflichten.244
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 65 –
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In ihren Bemühungen um eine Reduktion
bürokratischer Belastungen setzt die Bundesregierung
ebenfalls auf Prinzipien wie One-In-One-Out (OIOO) 
oder One-In-Two-Out (OITO), nach denen die
Einführung einer neuen Regulierung die Abschaffung 
einer bzw. zweier alter Regulierungen erfordert. 
Derart mechanistische Vorgehensweisen sorgen 
dafür, dass die Anzahl an geltenden Regeln sinkt 
(OITO) oder zumindest nicht steigt (OIOO). Dies 
ist zwar eine pragmatische Vorgehensweise, aber 
es bleibt unklar, ob sie in ihrer Wirkung zum
Bürokratierückbau beiträgt. Denn sie berücksichtigt 
weder den mit den einzelnen Regeln verbundenen 
Aufwand, noch ist sichergestellt, dass die Regeln 
den gleichen Adressaten betreffen. Zudem könnte 
mit dem Abbau unnötiger Regulierungen gewartet 
werden, um diese für künftige, neue
Regulierungsvorhaben „in der Hinterhand“ zu behalten.
Gleichzeitig könnte die Einführung sinnvoller Regulierung 
verzögert werden, wenn keine „abbaubare“ andere 
Regulierung identifiziert wird. Diese Fehlanreize 
werden durch eine Erweiterung von OIOO zu OITO, 
wie sie in der Modernisierungsagenda245 für den 
Bund vorgesehen ist und auf EU-Ebene gefordert 
wird, verstärkt.
Unternehmensübergabe als mögliches 
Innovationshemmnis im Mittelstand
Eine zunehmende Zahl mittelständischer
Unternehmen steht vor der Herausforderung, aufgrund 
des Alters ihrer Inhaber-Geschäftsführerinnen und 
-Geschäftsführer eine Nachfolgeregelung finden zu
müssen. Auch wenn die familieninterne Übergabe
weiterhin von vielen Eigentümerinnen und
Eigentümern favorisiert wird, sind die Nachkommen nicht
immer in der Lage oder bereit, das
Familienunternehmen weiterzuführen. Abhängig von der Art der
Übergabe können sich zudem verschiedene
Hemmnisse für Investitionen und Innovationen ergeben:
Die familieninterne Übergabe kann zur
Investitionszurückhaltung führen, wenn die Alteigentümer
nicht die Entscheidungsspielräume der
Nachfolgerinnen und Nachfolger einschränken möchten oder
es vorziehen, diesen die notwendigen Anpassungen 
im Unternehmen zu überlassen.
Bei der familienexternen Übergabe stehen die
Alteigentümer vor einem Dilemma. Sollten sie
befürchten, dass der Verkaufspreis aufgrund von
Informationsasymmetrien oder Verhandlungsmacht der 
Käuferseite nicht den tatsächlichen
Unternehmenswert widerspiegeln wird, könnten sie sich mit
weiteren Investitionen vor einem Verkauf
zurückhalten.246 Zugleich hängt die Wahrscheinlichkeit, eine 
Käuferin oder einen Käufer zu finden, vom Zustand 
des Unternehmens und damit von der vorherigen 
Investitionstätigkeit der Alteigentümer ab.247
Empirische Studien kommen zu differenzierten
Ergebnissen: Typischerweise sinkt die
Investitionsbereitschaft vor anstehenden internen Nachfolgen, aber 
nicht vor einem Verkauf; hingegen sinken FuE-
Aktivitäten tendenziell vor einem Verkauf, jedoch nicht 
vor einer internen Nachfolge.248
B 1-5 Handlungsempfehlungen
Die meisten Unternehmen in Deutschland gehören 
dem Mittelstand an, der nach dem hier
zugrundeliegenden Verständnis jene Unternehmen umfasst, in 
denen Eigentümerinnen und Eigentümer zugleich 
die Geschäftsführung innehaben. Meist sind dies 
KMU. Der Mittelstand steht für langfristige
Orientierung, starke regionale Verwurzelung, flache
Hierarchien und eine hohe Bedeutung unternehmerischer 
Verantwortung. Die Analysen zeigen, dass
mittelständische Unternehmen seltener als nicht-
mittelständische in forschungsintensiven Industrien 
und wissensintensiven Dienstleistungen vertreten 
sind.
Etwa jedes zweite mittelständische Unternehmen 
hat im Zeitraum 2020 bis 2023 mindestens eine 
Produkt- oder Prozessinnovation hervorgebracht. 
Rund 5 Prozent gelang die Einführung von
Marktneuheiten. Werden Unterschiede in
Unternehmensmerkmalen wie Größe und
Branchenzugehörigkeit berücksichtigt, gelang es mittelständischen 
Unternehmen im Zeitraum 2005 bis 2023 häufiger 
Innovationen einzuführen als vergleichbaren
nichtmittelständischen Unternehmen. Obwohl
mittelständische Unternehmen gemessen am Umsatz 
zwar signifikant geringere Innovationsausgaben 
tätigten als vergleichbare nicht-mittelständische 
Unternehmen, konnten sie einen höheren
Umsatzanteil durch die Einführung von
Produktinnovationen erzielen. Zudem waren mittelständische
Unternehmen häufiger innovationsaktiv als vergleichbare 
nicht-mittelständische Unternehmen, wobei sie
seltener kontinuierliche FuE, aber häufiger
gelegentliche FuE und Innovationsaktivitäten ohne interne 
FuE durchführten.
Innovierende Unternehmen sind produktiver als 
nicht-innovierende Unternehmen mit vergleichba-
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 66 –
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ren Eigenschaften. Dieser Unterschied ist im
Mittelstand stärker ausgeprägt, insbesondere wenn 
sowohl in Innovation als auch in Digitalisierung 
investiert wird. Innovationsaktivitäten und
Produktivität mittelständischer Unternehmen werden 
allerdings durch Hemmnisse wie Fachkräftemangel, 
die mit Innovationen verbundenen Kosten und
Risiken sowie bürokratische Belastungen
beeinträchtigt.
Zentrale Handlungsfelder wie die
Fachkräftesicherung  – etwa durch flexible Weiterarbeit nach 
dem Renteneintritt oder den Ausbau von
Kinderbetreuung – sowie Maßnahmen zum Abbau
bürokratischer Belastungen, u. a. bei der Beantragung 
von Innovationsförderung, stehen zwar bereits auf 
der politischen Agenda. Die Expertenkommission 
empfiehlt dennoch, die bestehenden
Rahmenbedingungen in diesen Bereichen weiter zu verbessern, 
denn dadurch kann unternehmerisches Handeln 
attraktiver und die Innovationskraft des
Mittelstands gestützt werden.
Vereinfachungen im Antragsprozess bei 
der Innovationsförderung umsetzen
 — Um die Wirksamkeit der Forschungszulage zu 
erhöhen und insbesondere KMU den Zugang 
zu erleichtern, sollte der Antragsprozess weiter 
vereinfacht werden. Dazu gehört erstens, die 
Anforderungen an einen Erstantrag zu
verringern, etwa indem die erforderliche
Dokumentation der FuE-Personalkosten verschlankt 
wird. Zweitens sollte für Unternehmen, die 
bereits positiv beschiedene FuE-Vorhaben 
vorweisen können, ein vereinfachtes
Antragsverfahren bereitgestellt werden. Der geringere 
Aufwand für die Antragstellung und -prüfung 
würde eine Einsparung administrativer Kosten 
ermöglichen. Drittens ließen sich
Effizienzgewinne erzielen, indem Antragsunterlagen 
(teil-)automatisiert digital vorausgefüllt
werden und das Once-Only-Prinzip Anwendung 
findet, sodass bereits vorliegende
Unternehmensdaten und Unterlagen wiederverwendet 
werden können.
 — Die zunehmende Digitalisierung gilt als
wichtiger Treiber für Innovationen, da digitale
Technologien, Daten und KI-basierte Methoden 
neue und verbesserte Produkte, Prozesse und 
Geschäftsmodelle ermöglichen. Insbesondere 
in KMU werden die Innovationspotenziale 
durch die digitale Transformation allerdings 
noch nicht umfänglich gehoben. Daher fördern 
bestehende Programme die Adoption und
Diffusion digitaler Technologien in KMU. Diese 
Programme sollten regelmäßig evaluiert und 
gegebenenfalls nachgeschärft werden.
Bürokratie abbauen
 — Um die Innovationsaktivität insbesondere des 
Mittelstands zu fördern, sollte die
Bundesregierung konsequent Bürokratie abbauen sowie 
Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren 
vereinfachen. Die Modernisierungsagenda der 
Bundesregierung sowie die Föderale
Modernisierungsagenda, die den bürokratischen
Aufwand durch Regulierungsreduzierung,
digitale Verwaltungsprozesse und praktikablere 
Rechtsvorschriften zu senken beabsichtigen, 
sollten vorangetrieben werden.
 — Bei der Formulierung neuer Vorschriften und 
Gesetze ist auf eine adressatengerechte
Sprache und Gestaltung zu achten, ohne die
juristische Präzision zu schmälern.
 — Wissen sowie Erfahrungen aus der Praxis
sollten systematisch einbezogen werden, um die 
Regelungen verständlich, nachvollziehbar und 
praxistauglich zu gestalten. Dafür eignet sich 
in besonderem Maße das Instrument der
Praxischecks, das eine frühzeitige Beteiligung der 
betroffenen Akteure sicherstellen kann. Sollte 
dieses Instrument bei
Gesetzgebungsverfahren eingesetzt werden, sollte der Praxischeck 
zügig durchgeführt werden, um das Verfahren 
nicht unnötig zu verzögern.
 — Ein effektiver Regulierungsabbau sollte sich an 
der Kosten-Nutzen-Relation einzelner
Regulierungen im Kontext der Gesamtheit aller 
Vorschriften und nicht an der reinen Zahl an 
Regulierungen orientieren. Hier sind
Praxischecks starren Regeln wie One-In-One(Two)-
Out vorzuziehen, denn letztere
berücksichtigen nicht den mit den einzelnen Regeln 
verbundenen Aufwand.
 — Das Once-Only-Prinzip, also die angestrebte 
einmalige Einreichung von Daten
beispielsweise bei Melde- und Berichtspflichten, kann 
maßgeblich zu einer Reduktion der
bürokratischen Belastungen beitragen. Die Moder-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 67 –
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nisierungsagenda der Bundesregierung
würdigt zwar die Bedeutung dieses Prinzips, aber 
nun müssen zeitnah Maßnahmen ergriffen 
werden, um redundante Berichts- und
Dokumentationspflichten zu identifizieren und zu 
reduzieren. Der in der Modernisierungsagenda 
angesprochene Ansatz, mithilfe des
sogenannten Rulemapping das bestehende Geflecht an 
Gesetzen und Verordnungen systematisch 
auf Redundanzen, Widersprüche und
Vereinfachungsmöglichkeiten zu durchforsten, 
erscheint vielversprechend.
 — Die Bundesregierung sollte regulatorische 
Rahmenbedingungen für ausgewählte
Technologiefelder so gestalten, dass die Entstehung 
und Diffusion von Innovationen in diesen 
Bereichen gezielt ermöglicht und unterstützt 
werden. Inspiration für die Vorgehensweise 
bietet die Einrichtung des Regulatory
Innovation Office im Department for Science,
Innovation and Technology im Vereinigten
Königreich.
Einwanderung qualifizierter 
Fachkräfte erleichtern
 — Am Prozess der (Fachkräfte-)Einwanderung ist 
eine Vielzahl staatlicher Akteure beteiligt. Dies 
bedeutet nicht, dass Interessierte mit jeder 
dieser Stellen direkten Kontakt haben müssen. 
Eine zentrale digitale Plattform sollte gemäß 
dem Once-Only-Prinzip sämtliche Verfahren 
zur Einreise, Anerkennung von
Qualifikationen und Erteilung von Aufenthaltstiteln
bündeln. Der aktuelle Verfahrensstand sollte
darüber hinaus von den Antragstellenden jederzeit 
einsehbar sein. Die im Koalitionsvertrag
vorgesehene Work-and-Stay-Agentur könnte 
diese Rolle einnehmen. Die im
entsprechenden Eckpunktepapier vereinbarten Schritte 
zur Umsetzung der Work-and-Stay-Agentur 
sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Das 
Ziel muss eine unkomplizierte und möglichst 
schnelle Bearbeitung der Anträge sein. Die 
Plattform sollte regelmäßig evaluiert und an 
die Bedarfe angepasst werden.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 68 –
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 69 –
B 2 Wettbewerb und 
Innovation im deutschen 
Hochschulsystem
Download der 
Abbildung
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Wissenschaft ist seit jeher wettbewerblich
organisiert. Forscherinnen und Forscher 
stehen in Konkurrenz um neue Erkenntnisse. Ihr 
Erfolg in diesem Wettbewerb prägt maßgeblich ihre 
wissenschaftliche Laufbahn. Auf institutioneller 
Ebene spielte Wettbewerb zwischen Hochschulen, 
sowohl Universitäten als auch Hochschulen der 
angewandten Wissenschaften (HAW), in
Deutschland dagegen lange eine untergeordnete Rolle.
Mit der seit den späten 1990er Jahren
gewachsenen formalen Autonomie der Hochschulen und der 
damit verbundenen Hinwendung zu einer
„Outputorientierten“ Steuerung über Zielvereinbarungen, 
Kennzahlen und Evaluationen hat jedoch auch der 
Wettbewerb zwischen den Hochschulen deutlich 
zugenommen. Die Exzellenzinitiative und die daran 
anschließende Exzellenzstrategie sind besonders 
sichtbare Programme, in deren Rahmen
Universitäten um erhebliche Forschungsmittel und
wissenschaftliches Ansehen konkurrieren.
Auch im Bereich der Lehre hat der Wettbewerb 
inzwischen an Bedeutung gewonnen. In den
letzten Jahren stagnierende Studierendenzahlen sowie 
neue  – teilweise private  – Anbieter erhöhen die 
Konkurrenz um Studierende, unabhängig davon, 
dass perspektivisch wieder mit stärkeren
Erstsemesterjahrgängen gerechnet wird.
Darüber hinaus sehen sich Hochschulen heute mit 
vielfältigen weiteren Anforderungen außerhalb 
ihrer traditionellen Kernaufgaben Forschung und 
Lehre konfrontiert. Für das deutsche Forschungs- 
und Innovationssystem ist insbesondere der
Wettbewerb im Bereich des Technologietransfers
wichtig, also der Überführung der in der Forschung 
gewonnenen Erkenntnisse in innovative Produkte, 
Verfahren und Dienstleistungen.
Der Bund und die verfassungsgemäß für die
Hochschulpolitik zuständigen Länder gestalten mit ihren 
Entscheidungen die Rahmenbedingungen des
Wettbewerbs zwischen Hochschulen und den
Handlungsspielraum der einzelnen Institutionen.
Hinreichend Handlungsspielraum und eine verlässliche 
Finanzierung sind dabei zentrale Voraussetzungen 
für einen funktionsfähigen Wettbewerb im
deutschen Hochschulsystem und dafür, dass
Universitäten und HAW international wettbewerbsfähig 
forschen, qualitativ hochwertige und international 
ausgerichtete Lehre anbieten sowie den
Technologietransfer wirksam stärken können.
B 2-1 Hochschulen im 
Wettbewerb um
Forschungsförderung und Spitzenpersonal
Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt
Das deutsche Hochschulsystem249 umfasste im 
Jahr 2025 mehr als 400 Hochschulen, darunter 
zwei Drittel in staatlicher Trägerschaft.250 Die 
Forschungsfinanzierung staatlicher Hochschulen 
basiert einerseits auf Grundmitteln, in der Regel 
vom jeweiligen Bundesland als Hochschulträger 
bereitgestellt, sowie andererseits auf Drittmitteln, 
die in wettbewerblichen Verfahren von
öffentlichen und privaten Fördermittelgebern für eine 
bestimmte Laufzeit eingeworben werden.
Bedeutende öffentliche Fördermittelgeber auf nationaler 
Ebene sind die Deutsche Forschungsgemeinschaft 
(DFG) sowie das Bundesministerium für Forschung, 
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das 
B 2 Wettbewerb und 
Innovation im deutschen 
Hochschulsystem
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
(BMWE). Für die wettbewerbliche
Forschungsförderung werden verschiedene Formate genutzt,
darunter themenoffene, aber auch themenspezifische 
Wettbewerbe.251
Die erfolgreiche Einwerbung von (hoch)
kompetitiven Drittmitteln hat in der Vergangenheit stark 
an Bedeutung gewonnen.252 Sie verschafft nicht 
nur Ressourcen, sondern dient zudem – abhängig 
von Fördermittelgeber und -volumen sowie dem 
zugrundeliegenden Begutachtungs- und
Auswahlverfahren – als Indikator für die
Leistungsfähigkeit einzelner Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie der Hochschulen. Hohe öffentliche 
Aufmerksamkeit erlangen beispielsweise die im 
DFG-Förderatlas253 seit den 1990er Jahren
regelmäßig veröffentlichten Rangfolgen der Hochschulen 
gemäß den von ihnen eingeworbenen Drittmitteln 
sowie die Förderentscheidungen im Rahmen der 
Exzellenzinitiative und -strategie.
Grundsätzlich sind wettbewerbliche Verfahren 
geeignet, die Vergabe von Forschungsmitteln an 
der Leistungsfähigkeit von Einrichtungen und
Personen auszurichten und Anreize zu setzen, diese 
Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Jedoch bringt ein 
intensiver Drittmittelwettbewerb auch
Herausforderungen mit sich. So deuten Forschungsergebnisse 
darauf hin, dass riskante, aber vielversprechende 
Projekte in Begutachtungsprozessen benachteiligt 
werden.254 Spezielle Förderformate wie z. B. die 
Reinhart Koselleck-Projekte der DFG gehen
punktuell auf dieses Problem ein, indem sich die
Förderung explizit an innovative und im positiven Sinne 
risikobehaftete Forschung richtet.255
Zudem gehen sowohl die Antragstellung als auch die 
Bewertung von Projektanträgen, die zumeist durch 
andere Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler erfolgt, mit einem erheblichem Personal- und 
Ressourcenbedarf einher, insbesondere bei stark 
nachgefragten Förderformaten.256 Dem Aufwand 
im Begutachtungsverfahren lässt sich mit
Ausgestaltungsmerkmalen wie zweistufigen Verfahren257 
und Randomisierungselementen258 begegnen.
In der Kritik steht auch die umfangreiche
Projektadministration inklusive Berichtspflichten jenseits 
der Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse.259 
Das von der Bundesregierung geplante
Innovationsfreiheitsgesetz soll hier Erleichterungen schaffen.
In Fällen, in denen sich Problemlage und
Zielvorgaben klar formulieren lassen, der Lösungsweg
allerdings offen ist, können Innovationswettbewerbe, 
innerhalb derer mehrere Teams parallel an
Lösungswegen arbeiten, an die Stelle der traditionellen 
Projektförderung treten. Dieser Ansatz findet sich 
beispielsweise bei der mittlerweile abgeschlossenen 
„Grand Challenge der Quantenkommunikation“ des 
heutigen BMFTR260 sowie bei den SPRIND
Challenges261, die mehrstufig konzipiert sind und nur die 
vielversprechendsten Teams jeweils weiterfördern.
Exzellenzstrategie als Drittmittelwettbewerb 
zur Förderung deutscher Spitzenforschung
International existieren verschiedene grundlegende 
Ansätze, mit denen die Politik versucht, durch die 
wettbewerbsbasierte Zuteilung von
Forschungsmitteln die Leistungsfähigkeit des jeweiligen
Hochschulsystems zu erhöhen. Deutschland gehört wie 
beispielsweise Frankreich zu den Ländern, die
spezielle exzellenzorientierte Drittmittelwettbewerbe 
organisieren, um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit einer begrenzten Anzahl 
von besonders leistungsfähigen Universitäten zu 
erhöhen.262 In diesen Wettbewerben entscheiden 
sowohl frühere Leistungen als auch die Bewertung 
der angestrebten zukünftigen Leistungen über die 
Mittelvergabe. Andere Länder wie das Vereinigte 
Königreich setzen auf eine evaluationsbasierte
Allokation der Forschungsmittel, die zuvor erbrachte 
Leistungen („past merit“) – insbesondere die
Qualität des Forschungsoutputs – honoriert.263 
Mit dem Start der Exzellenzinitiative 2005264, ab 
2016 angepasst fortgeführt als Exzellenzstrategie265, 
intensivierte sich in Deutschland der Wettbewerb 
im Bereich der universitären Spitzenforschung. In 
der Förderlinie „Exzellenzcluster“ konkurrieren 
Universitäten bzw. Verbünde mehrerer
Universitäten und/oder außeruniversitärer
Forschungseinrichtungen (AUF) um projektbezogene Förderung 
für innovative und international
wettbewerbsfähige Forschungsbereiche. Die hierbei erfolgreichen 
Einrichtungen können sich zusätzlich um
Förderung in der Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ 
bewerben.266 Diese zielt auf die Strukturen und die 
Erneuerungsfähigkeit der gesamten Einrichtung 
ab, wobei die Förderkriterien neben der
Spitzenforschung auch die Qualität von Lehre, Transfer 
und Forschungsinfrastrukturen sowie u. a.
Verwaltungsstrukturen, Personalgewinnung und -
entwicklung, Chancengleichheit und  Internationalisierung 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 73 –
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umfassen.267 Dabei sind nicht nur bereits erbrachte 
Leistungen entscheidend, sondern auch die 
zukunftsgerichtete Gesamtstrategie.
In ihrer Evaluation der Exzellenzinitiative
(„Imboden-Bericht“) hatte eine internationale
Expertenkommission 2016 empfohlen,
„Exzellenzuniversitäten“ allein anhand der Spitzenforschung zu fördern 
und eine Vermischung mit anderen Zielsetzungen 
zu vermeiden.268 Konkret empfahl sie, den zehn 
forschungsstärksten Universitäten über einen
Zeitraum von sieben bis acht Jahren eine fixe
Exzellenzprämie zu zahlen.269 Auf ein Antrags- und
Begutachtungsverfahren sollte gänzlich verzichtet werden. 
Diesem Vorschlag folgte die Politik seinerzeit 
nicht.
Eine umfassende Evaluation der Exzellenzstrategie 
war gemäß der zugrundeliegenden Bund-Länder-
Verwaltungsvereinbarung für das Jahr 2035
vorgesehen.270 Laut aktuellem Koalitionsvertrag soll 
sie nun „für eine mögliche Förderperiode ab 2030“ 
vorgezogen werden.271 Für die vorangegangene 
Exzellenzinitiative liegen quantitative Studien zu 
den Fördereffekten bereits vor. Diese Studien
fokussieren als Analyseebene zumeist entweder auf die 
geförderten Exzellenzcluster oder die Universitäten 
mit Zukunftskonzept. Selten wird der Mehrwert 
der Förderung auf Universitätsebene über die reine 
Clusterförderung hinaus betrachtet. Die Studien 
zeigen, dass der Publikationsoutput infolge der 
Exzellenzförderung signifikant gestiegen ist272 und 
Kooperationen mit dem Ausland273 sowie mit AUF274 
und Unternehmen275 gestärkt wurden.
Hinsichtlich der Qualität der Publikationen ist die
vorliegende Evidenz weniger eindeutig.276 Eine öffentlich 
zugängliche, systematische Erfassung des
Personal- und Ressourcenaufwands für Antragstellung 
sowie Begutachtungs- und Auswahlprozess sowohl 
insgesamt als auch separiert nach Förderlinien liegt 
derzeit nicht vor.
Keine systematische Erfassung 
der Publikationen und anderer 
Leistungen auf Individualebene
Die wettbewerbliche Vergabe von
Forschungsmitteln beruht  – je nach angewendetem Verfahren 
in unterschiedlichem Ausmaß – zum Teil auf der 
früheren Leistung der jeweiligen Einrichtung oder 
Person. Diese Leistung umfassend, verlässlich und 
vergleichbar abzubilden ist daher von erheblicher 
Bedeutung. Trotz umfangreicher
Berichtspflichten, die mit der wettbewerblichen Mittelvergabe 
verbunden sind, existiert in Deutschland keine 
systematische bundesweite Erfassung von
Publikationen und anderen Leistungen,
Drittmittelprojekten sowie Hochschulzugehörigkeiten einzelner 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Dies 
erschwert eine leistungsgerechte Mittelzuteilung 
an die Hochschulen ebenso wie Wirkungsanalysen 
von Förderinstrumenten und Politikreformen.
Zwar werden verschiedene Datenbanken genutzt277, 
allerdings fehlen zumeist öffentlich zugängliche, 
eindeutige und dauerhafte Identifier278 zu ihrer 
Verknüpfung. Mit der Einrichtung des
Kompetenznetzwerks Bibliometrie279 wurde damit begonnen, 
Strukturen und Kompetenzen aufzubauen, um
Publikationsdaten nutzbar zu machen. Damit werden 
jedoch nicht alle Kategorien erfasst, die für eine 
umfassende Leistungsbewertung der
Hochschulen erforderlich sind. Für die interne
Forschungsadministration nutzen Hochschulen verschiedene 
Forschungsinformationssysteme (FIS), auch von 
kommerziellen Anbietern wie Elsevier und Clarivate 
Analytics. Dabei werden die Aktivitäten der eigenen 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfasst, 
jedoch ohne diese Daten dem Wissenschaftssystem 
verfügbar zu machen.
Andere Länder haben landesweite Datenbanken 
zur systematischen Erfassung von
Forschungsleistungen aufgebaut. Beispielsweise zielt das neu 
aufgebaute Nationale
Forschungsinformationsarchiv (NVA) in Norwegen280 darauf ab,
Publikationen und weitere Leistungen zu erfassen und sie in 
einer gemeinsamen nationalen Lösung frei
zugänglich zu machen. Dabei werden Forschungsinput und 
-output miteinander verknüpft, sodass auch nach
Fördermittelgebern oder Förderkennzeichnungen
einzelner Projekte gesucht werden kann.
Strategische Handlungsfähigkeit 
in der Praxis begrenzt
Zur Erlangung internationaler
Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit bedarf es nicht nur
finanzieller Ressourcen, sondern auch der echten
Autonomie und der strategischen Handlungsfähigkeit von 
Hochschulen. In den letzten Jahrzehnten haben 
die Bundesländer als Träger der Hochschulen deren 
formale Autonomie deutlich gestärkt. In der Praxis 
wird diese formale Autonomie bei vielen Aufgaben 
und Aktivitäten der Hochschulen jedoch durch
engmaschige politische und administrative Vorgaben 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 74 –
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und Kontrollen konterkariert. Aktuell ziehen diese 
Beschränkungen im Zuge der Diskussion über
Bürokratieabbau281 erhebliche Aufmerksamkeit auf sich; 
auch hier kann das geplante
Innovationsfreiheitsgesetz neue Freiräume schaffen.
Von zentraler Bedeutung für die strategische
Profilbildung von Hochschulen sind
Personalentscheidungen, insbesondere Berufungen auf Professuren. 
Jedoch sind Berufungsverfahren in Deutschland 
äußerst formalisiert282 und langwierig  – zumeist 
dauern sie länger als ein Jahr.283 Besonders
schwierig können sich gemeinsame Berufungen von
Hochschulen und AUF284 sowie die gleichzeitige Affiliation 
einzelner Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowohl an einer deutschen Hochschule als auch 
an einer ausländischen Hochschule gestalten.
Die geltenden rechtlichen Regelungen sowie deren 
Auslegung durch die Hochschulen führen
regelmäßig dazu, dass fachlich besonders ausgewiesene 
Mitglieder in Berufungskommissionen aufgrund 
der Besorgnis der Befangenheit von
Personalentscheidungen ausgeschlossen werden.285 Dieser
Verlust an Expertise reduziert die strategische
Handlungsfähigkeit der Hochschulen. Zudem kann er die 
Tendenz verstärken, Personalentscheidungen rein 
auf Basis quantifizierbarer und vermeintlich
objektiver Kriterien zu treffen, anstatt die Passung der 
jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber zum
spezifischen Profil der ausgeschriebenen Stelle durch 
fachkundige Personen beurteilen zu lassen.
Die Langwierigkeit deutscher Berufungsverfahren 
erschwert vor allem im internationalen Wettbewerb 
die Rekrutierung von Spitzenpersonal.286 Um
besonders ausgewiesene Forscherinnen und Forscher zu 
berufen, sehen viele Landeshochschulgesetze daher 
vor, dass in Ausnahmefällen auf eine Ausschreibung 
verzichtet werden kann.287 Des Weiteren können 
deutsche Hochschulen über das Förderformat der 
Alexander-von-Humboldt-Professur
Forscherinnen und Forscher aus dem Ausland nominieren. 
Auch das 1.000-Köpfe-plus-Programm („Global 
Minds Initiative“) der Bundesregierung, die ERC 
Plus Grants („Super Grants“) der EU und weitere 
Maßnahmen etwa der Bundesländer und der DFG 
zielen auf die Gewinnung von Forschungspersonal 
aus dem Ausland ab. Die Attraktivität Deutschlands 
als Standort international mobiler Forscherinnen 
und Forscher wird in der Breite jedoch weniger von 
diesen punktuell ausgerichteten Programmen als 
von den allgemeinen Auswahlverfahren sowie den 
Vergütungs- und Arbeitsbedingungen bei
Professuren und anderen wissenschaftlichen Positionen 
bestimmt. Bei der Gewinnung von Personen ohne 
deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit ist hierbei 
auch die effiziente Klärung ausländer- und
beamtenrechtlicher Fragen bedeutsam.288
B 2-2 Hochschulen im 
Wettbewerb um Studierende
Hochschullandschaft mit zunehmendem 
Wettbewerb um Studierende
Während der Wettbewerb um Forschungsmittel 
und Spitzenpersonal bereits seit Jahren intensiv 
geführt wird, hat der Wettbewerb um Studierende 
in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. 
Qualität und Profilbildung in der Lehre werden für 
Hochschulen zunehmend wichtiger, jedoch wird ein 
qualitätsbasierter Wettbewerb durch die fehlende 
Transparenz hinsichtlich Lehrqualität und
Studienerfolg erschwert. Dies wiegt umso schwerer, als 
künstliche Intelligenz (KI) die
Kompetenzanforderungen an Absolventinnen und Absolventen
grundlegend verändert. Zugleich sind die Gewinnung und 
der Verbleib internationaler Studierender für die 
Fachkräftesicherung von zentraler Bedeutung.
Hochschulen konkurrieren zunehmend um
Studierende.289 Anders als der Wettbewerb in der
Forschung weist der um Studierende marktähnliche 
Züge auf: Studienangebot und Nachfrage durch 
Studieninteressierte treffen aufeinander, und das 
Studienangebot ist grundsätzlich durch die
Hochschulen gestaltbar. Studieninteressierte wählen 
jene Hochschule, die ihren Präferenzen am ehesten 
entspricht. Da der Preis für hochschulische
Bildungsgüter (z. B. Studiengebühren) an staatlichen 
Hochschulen keine Rolle spielt und die fachlichen 
Kerncurricula vieler Studiengänge weitgehend
vergleichbar sind, erfolgt die Differenzierung derzeit 
vor allem über Standortfaktoren neben weiteren 
Faktoren wie Qualitätsunterschiede und
Heimatnähe.290 Hochschulen können die Nachfrage nach 
ihren Studienangeboten beeinflussen, etwa durch 
Programmentwicklung und gute Kommunikation.
Seit der Wiedervereinigung hat sich die deutsche 
Hochschullandschaft deutlich erweitert. Die Zahl der 
Hochschulen stieg von etwa 300 im Jahr 1992 auf 
über 400 im Jahr 2009, vor allem durch die Zunahme 
privater Hochschulen.291 Seit 2012 stagniert die 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 75 –
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Anzahl zwischen 421 und 428 Hochschulen. Parallel 
wuchs die Zahl der Studierenden von etwa 1,9
Millionen im Jahr 2007 auf über 2,9 Millionen im Jahr 
2020 deutlich; sie ist seitdem leicht rückläufig, zeigt 
jedoch im laufenden Wintersemester (WS) 2025/26 
nach ersten vorläufigen Analysen des Statistischen 
Bundesamts eine leichte Trendwende.292 Die
Dynamik spiegelt vor allem die rückläufige Entwicklung an 
staatlichen Hochschulen wider, an denen 86 Prozent 
aller Studierenden eingeschrieben sind. Die
Studierendenzahl an privaten Hochschulen wächst dagegen 
kontinuierlich.293 Regional verlief die
Gesamtentwicklung unterschiedlich. Nach anfänglichem Zulauf 
in ostdeutschen Bundesländern verlagerte sich das 
Wachstum ab Mitte der 2000er Jahre in west- und 
süddeutsche Bundesländer.294
Mit der steigenden Zahl der Hochschulen ist auch 
das Hochschulpersonal über alle
Beschäftigtengruppen hinweg gewachsen, wobei das wissenschaftliche 
und künstlerische Personal den größten absoluten 
Zuwachs verzeichnete (vgl. Abbildung B 2-1). Seit 
Mitte der 2000er Jahre war hier ein deutlicher 
Anstieg zu beobachten, der sich ab etwa 2015 
jedoch abgeflacht hat. Seit 2022 ist das
wissenschaftliche und künstlerische Personal sogar leicht 
rückläufig, während Verwaltungs-, technisches und 
sonstiges Personal kontinuierlich weiter zunimmt. 
Lag das Verhältnis der Gruppen im Jahr 2007 noch 
nahezu gleichauf, entfielen 2015 rund 56 Prozent 
des Hochschulpersonals auf das wissenschaftliche 
und künstlerische Personal. Dagegen waren es 2024 
nur noch etwa 52 Prozent.295 
Viele dieser Entwicklungen sind auf den
Qualitätspakt Lehre und den Hochschulpakt 2020 
zurückzuführen. Angesichts aktueller Debatten 
über Mittelkürzungen an den Hochschulen droht 
möglicherweise zukünftig ein Rückgang beim
wissenschaftlichen und künstlerischen Personal. Mit 
Blick auf die von der Kultusministerkonferenz 
 prognostizierte Zunahme auf jährlich 446.000 Stu-
Abb. B 2-1 Entwicklung des Hochschulpersonals in Deutschland 1997 – 2024
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000
800.000
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20
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20
00
19
99
19
98
19
97
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Anzahl Beschäftigte
Jahr
Insgesamt
Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal
Lesebeispiel: Zwischen 2004 und 2024 stieg die Anzahl der an deutschen Hochschulen beschäftigten Personen von 500.000 auf 800.000 an.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2025.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
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dienanfängerinnen und -anfänger bis 2035
(gegenüber 407.000 im Jahr 2023) wäre das kurzsichtig.296 
Mehr Studienangebote und stärkere
Profilbildung, Qualitätseffekte schwer beurteilbar
Angesichts der wachsenden Zahl der Hochschulen 
bei stagnierenden Studierendenzahlen verschärft 
sich aktuell der Wettbewerb um Studierende,
unabhängig davon, dass perspektivisch wieder mit
stärkeren Erstsemesterjahrgängen gerechnet wird. Aus 
Sicht der Hochschulen erfordert dies zunehmend 
eine Profilbildung im Studienangebot.297 Eine solche 
Schwerpunktsetzung kann Qualitätseffekte
erzeugen, indem Ressourcen auf ausgewählte,
profilprägende Angebote gebündelt und diese inhaltlich und 
didaktisch weiterentwickelt werden, etwa durch 
höhere Lehrintensität und bessere
Betreuungsrelationen. Zugleich kann sie eine gezieltere Allokation 
begünstigen, da ein hochschulübergreifend stärker 
segmentiertes Angebot die Passung zwischen den 
Präferenzen Studieninteressierter und den
jeweiligen Profilen der Studienangebote erhöht.
An privaten Universitäten und HAW dominiert der 
Bereich der Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften. Zum WS 2024/25 entfielen 69 
Prozent (Universitäten) bzw. 68 Prozent (HAW) der 
Studierenden auf Studiengänge in diesem Bereich 
(vgl. Abbildung B 2-2).298 An staatlichen
Universitäten bilden Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften mit rund 32 Prozent zwar auch die größte 
Fächergruppe, die Verteilung ist jedoch
ausgeglichener. Weitere Fächergruppen mit einem hohen Anteil 
an Studierenden sind Ingenieurswissenschaften 
(21 Prozent), Geisteswissenschaften (17 Prozent) 
und Naturwissenschaften (17 Prozent). An
staatlichen HAW dominieren die
Ingenieurwissenschaften (43 Prozent), gefolgt von den Rechts-,
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (39 Prozent).299 
Damit bieten private Hochschulen überwiegend 
Studiengänge in Fächergruppen an, die im
Durchschnitt deutlich geringere Ausbildungskosten pro 
Kopf verursachen als ausgabenintensivere
Fächergruppen wie beispielsweise Naturwissenschaften.300 
Staatliche Hochschulen zeichnen sich durch ein 
breites Studienangebot aus, private Hochschulen 
durch stärkere Fokussierung. Rund 74  Prozent 
der privaten Hochschulen boten zum WS 2024/25 
zwanzig oder weniger Studiengänge an, während 
staatliche Hochschulen überwiegend (87 Prozent) 
mehr als zwanzig Studiengänge anboten. Insgesamt 
stieg das Angebot von Studiengängen von 17.000 
im Jahr 2014 auf knapp 23.000 Studiengänge im 
Jahr 2024 – durchschnittlich also um mehr als 550 
neue Studiengänge pro Jahr.301 Die höchste relative 
Zunahme verzeichneten private HAW mit 50,6 
Prozent zwischen 2019 und 2024, wobei sie von einem 
insgesamt niedrigen Ausgangsniveau starteten.
Viele private Hochschulen spezialisieren sich auf 
das Fernstudium sowie auf berufsbegleitend
ausgerichtete Formate wie Teilzeit- und duales Studium. 
Im WS 2024/25 studierten dort rund 40 Prozent 
der Studierenden Fernstudiengänge (gegenüber 
4 Prozent an staatlichen Hochschulen), 27 Prozent 
studierten in Teilzeit (4  Prozent an staatlichen 
Hochschulen) und 12 Prozent in dualen
Studiengängen (3 Prozent an staatlichen Hochschulen).
Informationsdefizite bei den Studierenden in 
Bezug auf die Lehrqualität können einen
qualitätsbasierten Wettbewerb schwächen. Systematische, 
vergleichbare Daten zu Lehrqualität und
Studienerfolg fehlen weitgehend. Informationen zu
Betreuungsrelationen, administrativer Unterstützung, 
Abschlussquoten und Studienverlaufsdaten sind 
mangels zentraler Erfassung kaum belastbar. Der 
Qualitätspakt Lehre (QPL) gilt als erster großer 
bundesweiter Förderimpuls für Lehrqualität, hat 
aber die Dominanz forschungsbasierter
Leistungsindikatoren im Hochschulsystem laut
Studienergebnissen nicht grundlegend verändert.302 
Internationale Forschung zeigt, dass Rankings und 
Transparenzinstrumente das Bewerbungs- und 
Wahlverhalten von Studierenden beeinflussen und 
Wettbewerbsanreize für Hochschulen schaffen.303 
Das britische Teaching Excellence Framework 
(TEF) z. B. erhöhte, trotz methodischer Kritik, die 
Aufmerksamkeit für Lehrqualität. In Deutschland 
fehlen vergleichbare Instrumente.
Studieninteressierte wählen nach forschungsbasierter Reputation 
und Standortfaktoren, nicht nach Lehrqualität – 
weil sie diese nicht vergleichen können (vgl. Box 
B 2-3).
KI verändert die Kompetenzanforderungen an 
Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Um 
Studierende auf eine zunehmend von KI geprägte 
Arbeitswelt vorzubereiten, werden neue
Methoden in der Hochschullehre benötigt. Indem
Lehrende KI in Lehr-Lern-Settings einbinden und mit 
Studierenden Chancen und Grenzen reflektieren, 
können Studierende lernen, KI effektiv zu nutzen, 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 77 –
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KI-Output kritisch einzuordnen, Verzerrungen zu 
erkennen und die Ergebnisse eigenständig zu
überarbeiten.304 Angesichts der sich fortlaufend
verändernden Anforderungen im Umgang mit KI ist die 
kontinuierliche Auseinandersetzung mit den
Entwicklungen im Bereich KI wichtig. Eine
zukunftsfähige Hochschullehre schafft es, die Fähigkeiten 
zu identifizieren und zu vermitteln, die zu KI-
Systemen komplementär sind. Dazu gehören
insbesondere kritisches Denken und ein gutes
Urteilsvermögen. 
Abb. B 2-2 Anteil Studierender nach Fächergruppen, Typ und Trägerschaft der 
 Hochschule im WS 2024 / 25
Andere
Kunst, Kunstwissenschaft
Ingenieurwissenschaften
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin
Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften
Sport
Geisteswissenschaften
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Mathematik, Naturwissenschaften
HAW
4 %
16 %
3 %
6 %
69 %
1 %
privatstaatlich
Universitäten
1 %
14 %
1 %
11 %
1 %
1 %
68 %
4 %
43 %
3 %
3 %
3 %
2 %
39 %
7 %
2 %
21 %
2 %
9 %
17 %
17 %
32 %
2 %
Lesebeispiel: 69 Prozent der im Wintersemester 2024 /25 an privaten Universitäten immatrikulierten Studierenden entfielen auf Studiengänge 
der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025. Eigene Berechnungen. 
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
Bleibequote internationaler Studierender 
weltweit auf Spitzenniveau
Um dem wachsenden Fachkräftemangel zu
begegnen, sind auch der Erfolg im Wettbewerb um
internationale Studierende und deren langfristige
Bindung an den deutschen Arbeitsmarkt entscheidend. 
Für international mobile Studieninteressierte sind 
bei der Wahl des Studienorts neben Reputation, 
Qualität, fachlichem Profil und
Beschäftigungsperspektiven insbesondere der
Internationalisierungsgrad der Studienangebote sowie Studien- und
Aufenthaltsbedingungen ausschlaggebend.305
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 78 –
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Das deutsche Hochschulsystem verzeichnet in 
diesem Bereich sichtbare Fortschritte. Abbildung 
B 2-4 zeigt die Entwicklung des Anteils
internationaler Studierender310 seit dem WS 2014/15, der 
von seinerzeit 8,7 auf 14 Prozent im WS 2024/25 
anstieg.311 An Universitäten lag er mit 15,7 Prozent 
zum WS 2024/25 höher als an HAW (11,8 
Prozent). An staatlichen Hochschulen betrug er zum 
WS 2024/25 14,4 Prozent, an privaten 11,7 
Prozent. Ein wichtiger Treiber der Attraktivität ist das 
wachsende englischsprachige Studienangebot.
Dessen Anteil stieg von 6,9 Prozent im WS 2017/18 auf 
10 Prozent im WS 2024/25, über 80 Prozent des 
englischsprachigen Studienangebots entfielen auf 
weiterführende Studiengänge.312
Für einen internationalen Vergleich liegen
aktuell nur Werte bis zum WS 2023/24 vor.313 Hier 
lag Deutschland mit einem Anteil internationaler 
Studierender von 13,2 Prozent über dem
Durchschnitt der EU-25 (8 Prozent) und der OECD (7 
Prozent), blieb aber hinter Ländern mit
Spitzenwerten wie dem Vereinigten Königreich (23 Prozent), 
der Schweiz (20  Prozent) und den Niederlanden 
(18 Prozent) zurück.
Box B 2-3 Beispiele für Transparenz 
über Lehrqualität
Südkorea betreibt seit Jahren ein umfassendes 
öffentliches Informationssystem, in dem das Korea 
Council for University Education systematisch 65 
Kennzahlen in 14 Kategorien für alle Hochschulen 
veröffentlicht, aufgeschlüsselt nach Fachbereichen 
und Studiengängen.306 Zu den zentralen Kennzahlen 
gehören Zulassungsquoten, Studienleistungen, 
Beschäftigungsquoten der Absolventinnen und 
Absolventen sowie die Personalausstattung. Die 
Veröffentlichung erfolgt quartalsweise und
zusätzlich anlassbezogen. Die OECD hebt hervor, dass 
die öffentliche Verfügbarkeit von Informationen 
über Gehälter und Beschäftigungsquoten nach 
Studienfach die Effektivität von
Qualitätsverbesserungen an Hochschulen erhöht.307 Die zentrale 
Veröffentlichung vergleichbarer Daten ermöglicht 
es Studieninteressierten, Hochschulen gezielt nach 
Arbeitsmarktrelevanz auszuwählen.
In England bewertet das Teaching Excellence 
Framework (TEF) seit 2017 die Lehrqualität an 
Hochschulen und vergibt Ratings in den
Kategorien Gold, Silber, Bronze oder „Requires
Improvement“.308 Die Bewertung erfolgt anhand von 
„Student Experience“ (Lehrqualität, Bewertung und 
Feedback, akademische Unterstützung,
Lernressourcen, studentische Mitsprache) und „Student 
Outcomes“ (Fortsetzungs-, Abschluss- und
Beschäftigungsraten). Ein unabhängiges
Expertenpanel bewertet dabei eingereichte Evidenzen der 
Hochschulen sowie quantitative Indikatoren aus 
nationalen Datensätzen wie dem National Student 
Survey. Die Bewertungen berücksichtigen die 
spezifische Studierendenstruktur jeder Hochschule 
nach sozioökonomischem Hintergrund und
Fächerprofil.309 TEF-Bewertungen sind öffentlich 
zugänglich und können
Studienwahlentscheidungen sowie die Reputation der Hochschulen
beeinflussen. Hochschulen mit höheren TEF-Ratings 
dürfen höhere Studiengebühren verlangen, was 
finanzielle Anreize für Qualitätsverbesserungen 
schafft. 228 Hochschulen nahmen an der jüngsten 
TEF-Runde 2023 teil.
Für die Fachkräftesicherung ist jedoch nicht nur die 
Anwerbung, sondern vor allem der Verbleib nach 
dem Abschluss entscheidend.314 Von 184.000
internationalen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten, die 
zwischen 2006 und 2011 ein Studium in Deutschland 
begannen, lebten nach fünf Jahren noch 48 Prozent 
und nach zehn Jahren immer noch 38 Prozent
weiterhin in Deutschland.315 Diese Bleibequote gehört 
nach Kanada zu den höchsten der OECD-Länder.316 
Über 60 Prozent der Verbleibenden sind zu
Erwerbszwecken hier und/oder bereits eingebürgert.317
Deutschland verzichtet an den meisten staatlichen 
Hochschulen auf Studiengebühren von Nicht-EU-
Ausländerinnen und -Ausländern. Nur Baden-
Württemberg erhebt 1.500 Euro pro Semester318; 
in Bayern und Sachsen können Hochschulen
eigenständig Gebühren festlegen. Die meisten OECD-
Länder hingegen erheben Studiengebühren.319
Die Ausbildung internationaler Studierender ist 
volkswirtschaftlich hochrentabel. Laut einer
aktuellen Studie amortisieren sich die Kosten für die 
Ausbildung internationaler Studierender für die 
öffentliche Hand – je nach Annahme zu den
Bleibequoten – bereits zwei bis fünf Jahre nach Studien-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 79 –
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ende.320 Internationale Studierende, die nach dem 
Abschluss im Land verbleiben, haben bereits erste 
Sprachkenntnisse erworben, sind sozial integriert, 
können den Arbeitsmarkt besser einschätzen und 
verfügen über anerkannte Qualifikationen. Dies 
schafft Anreize für Hochschulen und Regionen, um 
talentierte ausländische Studierende zu
konkurrieren.321 Allerdings nennen auch 36 Prozent der
internationalen Absolventinnen und Absolventen eine 
erfolglose Arbeitsplatzsuche als Hauptmotiv für 
die Ausreise. Mangelnde Deutschkenntnisse stellen 
dabei die größte Herausforderung dar.322
B 2-3 Wissenstransfer als dritte 
Mission der Hochschulen
Technologietransfer zentral für
Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit
Der Wissenstransfer – also die Überführung von 
Forschungsergebnissen in die Anwendung in
Wirtschaft, Gesellschaft und Politik – ist im Hochschul-
Abb. B 2-4 Anteil internationaler Studierender nach Hochschultyp und Trägerschaft
0
5
10
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5
Hochschulen insgesamt Universitäten
HAW Private Hochschulen
Staatliche Hochschulen
Prozent
8,7
11,1
14,0
9,8
12,5
15,7
6,7
8,9
11,8
9,0
11,4
14,4
5,3
7,9
11,7
Lesebeispiel: Im Wintersemester 2024 /25 betrug der Anteil internationaler Studierender an allen Studierenden, die an einer staatlichen
Hochschule immatrikuliert waren, 14,4 Prozent. 
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025. Eigene Berechnungen. 
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
rahmengesetz und in den Landeshochschulgesetzen 
als Hochschulaufgabe verankert.323 Er wird häufig 
als „dritte Mission“ der Hochschulen, neben
Forschung und Lehre, bezeichnet. Dies verdeutlicht die 
hohe gesellschaftliche Relevanz des Transfers, der 
jedoch nicht unabhängig von den beiden anderen 
Missionen ist. Um transferiert werden zu können, 
muss Wissen zunächst durch Forschung
hervorgebracht werden; zugleich ist die Lehre ein
zentraler Kanal, über den das Wissen in die Anwendung 
gelangt. Transferaktivitäten wiederum können
Forschung und Lehre neue Impulse geben.
Dem Wissenstransfer „über Köpfe“, also dadurch, 
dass Absolventinnen und Absolventen sowie
Promovierte außerhalb des Wissenschaftssystems 
tätig werden, kommt bereits seit Langem hohe 
Bedeutung zu. So sind, anders als im Ausland üblich, 
über 70 Prozent derjenigen, die an einer deutschen 
Hochschule promoviert haben, zwei Jahre nach 
Abschluss ihrer Promotion außerhalb des
akademischen Sektors beschäftigt, u. a. in der industriellen 
FuE.324
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 80 –
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Darüber hinaus werden seit mehreren Jahrzehnten 
verstärkt Bemühungen unternommen, den
Transfer konkreter Forschungsergebnisse in die
Anwendung zu erleichtern.325 Von zentraler Bedeutung für 
die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der 
deutschen Wirtschaft, und ebenso für die
Bewältigung der mit Digitalisierung und
Dekarbonisierung verbundenen Transformationen, ist dabei der 
Technologietransfer, also die Überführung
wissenschaftlicher Erkenntnisse in technische Lösungen 
für marktfähige Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen.326 Damit dieser gelingt, müssen die
Forschungsergebnisse von den Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftlern selbst oder von anderen 
Akteuren im In- und Ausland weiterentwickelt 
werden. Die wirtschaftliche Verwertung erfolgt 
anschließend in Unternehmen, entweder über 
Ausgründungen aus den Hochschulen oder über 
bestehende Unternehmen.327
In der aktuellen politischen Diskussion wird einer 
Verbesserung des Technologietransfers ein hohes 
Potenzial zugesprochen, zu Innovation und
Wachstum in Europa und Deutschland beizutragen. Der 
sogenannte Draghi-Report identifizierte 2024 
den unzureichenden Transfer wissenschaftlicher 
Erkenntnisse in marktfähige Innovationen als eine 
der zentralen strukturellen Schwächen Europas.328 
Auch die Hightech-Agenda der Bundesregierung 
(HTAD) nennt den Transfer als ersten von neun 
„Hebeln“ zur Stärkung des deutschen Forschungs- 
und Innovationssystems.
Das Spektrum der Aktivitäten, die dem
Wissenstransfer als dritter Mission der Hochschulen
zugerechnet werden, hat sich in den vergangenen
Jahrzehnten erheblich erweitert. Zunehmend in den 
Fokus gerückt ist dabei der Wissenstransfer und 
-austausch mit anderen gesellschaftlichen
Akteuren als Unternehmen, insbesondere die Weitergabe 
wissenschaftlicher Erkenntnisse in Politik und
Gesellschaft.329 Aufgrund seiner Bedeutung für den 
Innovationsstandort Deutschland steht im
Mittelpunkt dieses Abschnitts der Technologietransfer.
Forschungsbasierte akademische 
Gründungen leicht rückläufig
Gründungen aus dem Hochschulkontext heraus sind 
vielfältig. Sie unterscheiden sich u. a. darin, welche 
Personengruppen (Studierende oder
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) beteiligt sind, ob sie 
auf Rechten an geistigem Eigentum (Intellectual 
Property, IP) beruhen und wie eng der
Zusammenhang der Gründungsidee mit aktueller Forschung 
ist.330 Für den Technologietransfer sind insbesondere 
die Gründungen mit engem Forschungsbezug –
häufig auch als Spin-offs oder Ausgründungen
bezeichnet – von zentraler Bedeutung.331 Die nachstehenden 
Analysen und Empfehlungen beziehen sich auf diese 
forschungsbasierten akademischen Gründungen.
Einheitliche Erfassungen der verschiedenen
Gründungsarten, die valide Vergleiche zwischen
Hochschulen und Hochschultypen zulassen, liegen in 
Deutschland nicht vor. Eine im Auftrag der
Expertenkommission erstellte Studie verwendet
verschiedene methodische Ansätze, um akademische 
Gründungen zu identifizieren.332
In einem breiten Ansatz wurden Professorinnen und 
Professoren sowie Promovierte unter den
Unternehmensgründerinnen und -gründern identifiziert.
Diesem Ansatz zufolge gab es zwischen 2002 und 2021 
pro Jahr ca. 6.000 bis 7.000 akademische
Gründungen, wobei die Gründungsaktivität seit 2007
tendenziell zurückgegangen ist (vgl. Abbildung B 2-5 oben). 
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass auch die Zahl 
der Unternehmensgründungen insgesamt in diesem 
Zeitraum rückläufig war. Der Anteil von
akademischen Gründungen mit mindestens einer Gründerin 
lag im gesamten Zeitraum konstant bei rund 35 
Prozent und damit über dem Frauenanteil am gesamten 
Gründungsgeschehen. Etwa 70 Prozent der
Unternehmen siedelten sich in einem Umkreis von zehn 
Kilometern um die Hochschule an.
In einem engeren Ansatz wird explizit auf den
Forschungsbezug einer Gründung abgezielt. Hierzu 
werden publizierende Unternehmen identifiziert, 
also solche, deren Gründerinnen und Gründer 
oder Beschäftigte Arbeiten in wissenschaftlichen 
Fachzeitschriften veröffentlichen.333 Da nicht alle 
wissenschaftsbasierten Unternehmen publizieren, 
dürfte dieser Ansatz die Zahl der forschungsnahen 
Gründungen tendenziell unterschätzen. Abbildung 
B 2-5 unten zeigt die Anzahl der auf diese Weise 
identifizierten Gründungen im Zeitverlauf.
Zwischen 2008 und 2011 ist ein deutlicher Rückgang 
erkennbar. Seitdem schwankt die
Gründungsaktivität im Bereich um ca. 350 bis 400 Gründungen pro 
Jahr – mit Ausnahme einer Spitze im Jahr 2015. 
Schließlich werden in der Studie, basierend auf der 
Datenbank PitchBook, solche Gründungen
identifiziert, an denen sich Hochschulen und andere 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 81 –
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Hochschulen untersucht. Abbildung B 2-6 zeigt die 
Entwicklung der von Hochschulen und anderen
Forschungseinrichtungen in Deutschland
angemeldeten Patentfamilien im Zeitverlauf.336 Universitäten 
verzeichneten in den vergangenen zwanzig Jahren 
im Vergleich zu anderen Forschungseinrichtungen 
die höchste absolute Zahl an Patentanmeldungen, 
allerdings mit einem deutlichen Rückgang seit
2015.337 Insgesamt liegen die Hochschulen am
aktuellen Rand der Daten auf einem ähnlichen Niveau 
wie die großen AUF zusammen. Dabei liegt die
Zahl der jährlichen Patentanmeldungen der
Universitäten mit über 860 ca. 17-mal so hoch wie die 
der HAW mit knapp 50. Über den gesamten
Zeitraum hinweg verzeichnet die Technische
Universität Dresden mit insgesamt ca. 1.600 die höchste 
Zahl an Patentanmeldungen von allen
Hochschulen, gefolgt vom Karlsruher Institut für
Technologie und der Universität Erlangen-Nürnberg (vgl. 
Tabelle B 2-7). Der Gender-Gap bei den
Patentanmeldungen der deutschen Hochschulen hat sich
zwar leicht verringert, ist aber weiterhin
deutlich stärker ausgeprägt als in anderen OECD- und 
EU-Ländern.338
Abb. B 2-5 Jährliche Anzahl von Neugründungen in Deutschland von Personen mit 
Dr. /Prof.-Titel (oben) bzw. mit Nennung des Unternehmens als Affiliation in 
 wissenschaftlicher Publikation (unten) 2002 – 2021
0
1.000
2.000
3.000
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5.000
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02
Anzahl akademische Gründungen (breiter Ansatz)
Anzahl Unternehmensgründungen von Personen mit Dr. /Prof.-Titel
Jahr
0
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04
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03
20
02
Anzahl akademische Gründungen (enger Ansatz)
Anzahl Unternehmensgründungen mit Publikationsaktivität
Jahr
Lesebeispiel oben: 2015 wurden in Deutschland knapp über 6.000 Unternehmen gegründet, bei denen die Gründerin oder der Gründer einen  
Dr. - oder Prof. -Titel angegeben haben. 
Lesebeispiel unten: 2016 wurden in Deutschland rund 400 neue Unternehmen gegründet, die anhand von Autorenaffiliationen in
wissenschaftlichen Publikationen innerhalb von drei Jahren nach ihrer Gründung identifiziert wurden.
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
Abb. B2-6 Jährliche Patentanmeldungen von Universitäten, HAW und AUF 2002–2021
0
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800
1.000
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08
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07
20
06
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05
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Universitäten HAW Fraunhofer Helmholtz
MPG Leibniz Ressortforschung (Bund)
Anzahl angemeldeter Patentfamilien (Gleitender 5-Jahres-Durchschnitt)
Jahr
Download der
Abbildung
und Daten
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 wissenschaftliche Einrichtungen finanziell
beteiligen. Die Zahl dieser Gründungen ist ausgesprochen 
gering; die meisten gab es im Jahr 2015 mit ca. 30.
Universitäten bei akademischen
Patentanmeldungen dominierend
Seit einer Reform im Jahr 2002 liegen die
Eigentumsrechte für an Hochschulen entstandene
forschungsbasierte Technologien zunächst bei der 
jeweiligen Hochschule.334 Daher beruht die
kommerzielle Verwertung von Forschungsergebnissen 
durch akademische Gründungen oder etablierte 
Unternehmen zumeist darauf, dass patentierte 
Technologien von den Hochschulen lizenziert oder 
die Patente gekauft werden. Patentanmeldungen 
sind somit eine bedeutende Grundlage für den 
Technologietransfer. Europaweit entfiel zwischen 
2000 und 2020 rund ein Viertel aller am
Europäischen Patentamt angemeldeten Erfindungen mit 
Hochschulbeteiligung auf deutsche Hochschulen.335
Eine von der Expertenkommission in Auftrag
gegebene Studie hat die Patentaktivitäten deutscher 
Hochschulen untersucht. Abbildung B 2-6 zeigt die 
Entwicklung der von Hochschulen und anderen
Forschungseinrichtungen in Deutschland
angemeldeten Patentfamilien im Zeitverlauf.336 Universitäten 
verzeichneten in den vergangenen zwanzig Jahren 
im Vergleich zu anderen Forschungseinrichtungen 
die höchste absolute Zahl an Patentanmeldungen, 
allerdings mit einem deutlichen Rückgang seit 
2015.337 Insgesamt liegen die Hochschulen am
aktuellen Rand der Daten auf einem ähnlichen Niveau 
wie die großen AUF zusammen. Dabei liegt die 
Zahl der jährlichen Patentanmeldungen der
Universitäten mit über 860 ca. 17-mal so hoch wie die 
der HAW mit knapp 50. Über den gesamten
Zeitraum hinweg verzeichnet die Technische
Universität Dresden mit insgesamt ca. 1.600 die höchste 
Zahl an Patentanmeldungen von allen
Hochschulen, gefolgt vom Karlsruher Institut für
Technologie und der Universität Erlangen-Nürnberg (vgl. 
Tabelle B 2-7). Der Gender-Gap bei den
Patentanmeldungen der deutschen Hochschulen hat sich 
zwar leicht verringert, ist aber weiterhin
deutlich stärker ausgeprägt als in anderen OECD- und 
EU-Ländern.338  
Abb. B2-5 Jährliche Anzahl von Neugründungen in Deutschland von Personen mit
Dr. /Prof.-Titel (oben) bzw. mit Nennung des Unternehmens als Affiliation in
wissenschaftlicher Publikation (unten) 2002–2021
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
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Anzahl akademische Gründungen (breiter Ansatz)
Anzahl Unternehmensgründungen von Personen mit Dr. /Prof.-Titel
Jahr
0
100
200
300
400
500
20
21
20
20
20
19
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18
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17
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15
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14
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20
12
20
11
20
10
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09
20
08
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07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
Anzahl akademische Gründungen (enger Ansatz)
Anzahl Unternehmensgründungen mit Publikationsaktivität
Jahr
Lesebeispiel oben: 2015 wurden in Deutschland knapp über 6.000 Unternehmen gegründet, bei denen die Gründerin oder der Gründer einen 
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. B 2-6 Jährliche Patentanmeldungen von Universitäten, HAW und AUF 2002 – 2021
0
200
400
600
800
1.000
1.200
20
21
20
20
20
19
20
18
20
17
20
16
20
15
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13
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12
20
11
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10
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20
06
20
05
20
04
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Universitäten HAW Fraunhofer Helmholtz
MPG Leibniz Ressortforschung (Bund)
Anzahl angemeldeter Patentfamilien (Gleitender 5-Jahres-Durchschnitt)
Jahr
Lesebeispiel: 2008 bis 2012 haben deutsche Universitäten durchschnittlich jährlich 887 Patentfamilien angemeldet.
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
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Mit den von den Hochschulen selbst
angemeldeten Patenten liegt diesen Auswertungen eine
vergleichsweise enge Definition akademischer Patente 
zugrunde. Patente, in denen Hochschulangehörige 
als Erfinderinnen oder Erfinder genannt sind, die 
jedoch nicht von den Hochschulen selbst
angemeldet wurden, bleiben unberücksichtigt. Somit 
wird beispielsweise die Anzahl der Erfindungen 
unterschätzt, die gemeinsam mit
Kooperationspartnern in der Industrie entstanden sind. Eine 
Studie von 2024 auf Grundlage von Anmeldungen 
beim Europäischen Patentamt berücksichtigt auch 
diese „indirekten“ Beiträge der Hochschulen zum 
Patentaufkommen. Sie zeigt für Deutschland im 
Zeitraum 2010 bis 2019 einen leichten Rückgang 
der so definierten akademischen Patente gegenüber 
dem Zeitraum 2000 bis 2009.339
Die von der Expertenkommission in Auftrag
gegebene Studie untersucht weitere Muster und
Entwicklungen bei den Patentanmeldungen der
Hochschulen. Bei der Anzahl der Patentanmeldungen im 
Verhältnis zum wissenschaftlichen Personal ist bei 
Universitäten und HAW bis 2009 ein ähnlicher – 
und aufgrund der Reform von 2002 erwartbarer – 
Anstieg der Patentanmeldungen zu beobachten 
(vgl. Abbildung B 2-8). Seit 2010 sinkt die Zahl der 
Anmeldungen bei den HAW stärker als bei den
Universitäten. Am Ende des Beobachtungszeitraums 
melden Universitäten pro Kopf etwa dreimal so 
viele Patente an wie HAW. Weiterführende
Analysen zeigen zudem, dass Patente von Universitäten, 
gemessen an den jeweiligen Patentzitierungen, 
durchschnittlich eine höhere technisch-
erfinderische Qualität aufweisen als Patente von HAW.340 
Tab. B 2-7 Rangfolge der zehn deutschen Hochschulen mit den meisten 
 Patentanmeldungen 2002 – 2022
1. Technische Universität Dresden
2. Karlsruher Institut für Technologie
3. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
4. Technische Universität München
5. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
6. Universität Stuttgart
7. Technische Universität Berlin
8. Technische Universität Darmstadt
9. Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
10. Friedrich-Schiller-Universität Jena
Anmerkung: Die Tabelle zeigt die zehn deutschen Hochschulen mit der höchsten Anzahl an Patentanmeldungen im Zeitraum 2002 – 2022 
(vgl. Hottenrott &amp; Scharper 2026). Patentanmeldungen sind auf Ebene der Patentfamilie (DOCDB) konsolidiert. Die Zuordnung von Patentfamilien 
zu Hochschulen erfolgt auf Grundlage der PSN-Anmeldernamenskonsolidierung in PATSTAT. Als Zeitpunkt der Patentanmeldung wird das
internationale Prioritätsjahr betrachtet.
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung
Universitäten verzeichnen einen deutlich höheren 
Anteil an Ko-Patentanmeldungen mit
Unternehmen als HAW (vgl. Abbildung B 2-9). Insbesondere 
seit 2015 hat sich der Anteil der
Unternehmenskooperationen bei Patentanmeldungen der HAW
weiter verringert. Er liegt seither bei knapp 11 Prozent, 
während er bei Universitäten relativ konstant bei 
ca. 20 Prozent liegt. 
Weiterführende Auswertungen zeigen, dass der 
Anteil internationaler Ko-Patentanmeldungen bei 
den Universitäten ungefähr doppelt so hoch ist 
wie bei den HAW, jedoch bei beiden
Hochschultypen zwischen 2012 und 2016 rapide gesunken ist. 
Dieser Trend ist auch in der Subgruppe der
Exzellenzuniversitäten zu beobachten. Für den
Technologietransfer ist dieser Rückgang besonders kritisch, 
da der Kontakt zu und Austausch mit Akteuren im 
Bereich der internationalen Spitzenforschung für 
die Leistungsfähigkeit eines F&amp;I-Standorts von
großer Bedeutung sein können.341
Eine mögliche Erklärung für die Dominanz der 
Universitäten gegenüber den HAW bei den
angemeldeten Patenten liegt in der Bedeutung von 
Forschungsgebieten der „anwendungsorientierten 
Grundlagenforschung“ für den
Technologietransfer. In diesen Forschungsgebieten, die wichtige Teile 
der Natur- und Ingenieurwissenschaften umfassen, 
geht mit dem Erkenntnisgewinn häufig bereits die 
potenzielle Anwendung einher. Nicht selten ist 
dasselbe wissenschaftliche Ergebnis Grundlage 
sowohl von Publikationen als auch von Patenten. 
Viele grundlegende technologische Neuerungen 
wie etwa der Transistor, der Laser oder auch die 
mRNA-Impfstoffe haben ihren Ursprung in der 
anwendungsorientierten Grundlagenforschung, in 
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der neben Hochschulen und AUF auch
Unternehmen aktiv sind.
Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre 
Ergebnisse publizieren und patentieren, sowohl 
Beiträge mit höherem wissenschaftlichen
Neuheitsgehalt leisten als auch stärkeren Einfluss 
auf ihr Forschungsgebiet haben, als diejenigen, 
die nur publizieren oder nur patentieren.342 Laut 
einer Untersuchung des französischen CIFRE-
Programms (Convention Industrielle de Formation par 
la Recherche), das Unternehmen in die Betreuung 
Promovierender einbindet, ist eine Ausrichtung auf 
die anwendungsorientierte Grundlagenforschung 
auch bei Promovierenden mit erhöhtem
Publikations- und Patentoutput verbunden.343 
Die Ergebnisse zu den Patentaktivitäten von
Universitäten und HAW deuten auf unterschiedliche 
Abb. B 2-8 Jährliche Patentanmeldungen von Universitäten und HAW pro 1.000 
 wissenschaftlich Beschäftigte 2004 – 2021
0
1
2
3
4
5
6
20
21
20
20
20
19
20
18
20
17
20
16
20
15
20
14
20
13
20
12
20
11
20
10
20
09
20
08
20
07
20
06
20
05
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Universitäten HAW
Anzahl angemeldeter Patentfamilien pro 1.000 wiss. Beschäftigte (Gleitender 5-Jahres-Durchschnitt)
Jahr
Lesebeispiel: 2008 bis 2012 haben deutsche Universitäten durchschnittlich jährlich 5,4 Patentfamilien pro 1.000 wissenschaftlich Beschäftigte 
angemeldet.
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
Rollen der beiden Hochschultypen beim Wissens- 
und Technologietransfer hin. Sie stellen die
Bedeutung der HAW für den Wissens- und
Technologietransfer nicht in Frage. HAW können – etwa durch 
Auftrags- und Kooperationsforschung,
Abschlussarbeiten mit Praxispartnern, informellen
Wissensaustausch, gemeinsame Nutzung von
Forschungsinfrastrukturen und die Mitarbeit in externen 
Gremien oder Beratungstätigkeiten344 – relevante 
Beiträge dazu leisten, Forschungsergebnisse in die 
Anwendung zu bringen. Insbesondere in regionalen 
Innovationsökosystemen kann ihnen eine zentrale 
Funktion zukommen.
Deutsche Forschung relevanter für 
weltweite Innovationen geworden
Unternehmensgründungen durch
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Verwertung 
patentierter Hochschulerfindungen auf Basis des 
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IP-Transfers an etablierte Unternehmen sind nicht 
die alleinigen Wege, über die Forschungsergebnisse 
in die kommerzielle Anwendung gelangen. Auch 
die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse 
in Publikationen, auf Konferenzen oder durch die 
Beschäftigung von akademisch ausgebildeten
Personen ermöglichen es Unternehmen,
Forschungsergebnisse aufzugreifen und in eigene FuE-
Aktivitäten zu integrieren oder als Ausgangspunkt neuer 
FuE-Projekte zu nutzen.345 Räumliche Nähe
zwischen Hochschulen und Unternehmen erleichtert 
derartige Wissensflüsse.346
Abb. B 2-9 Entwicklung des Anteils der Ko-Patente mit Unternehmen an den jährlichen 
Patentanmeldungen von Universitäten und HAW 2002 – 2021
0
200
400
600
800
1.000
1.200
20212020201920182017201620152014201320122011201020092008200720062005200420032002
alle Patentfamilien Ko-Patentanmeldungen mit Unternehmen
16
 %
14
 % 19
 % 19
 % 22
 %
23
 %
18
 % 19
 % 23
 % 25
 %
26
 %
22
 %
21
 %
19
 %
19
 %
19
 % 22
 %
21
 %
18
 %
19
 %
Anzahl angemeldeter Patentfamilien an Universitäten
Jahr
0
50
25
100
75
150
125
200
175
20212020201920182017201620152014201320122011201020092008200720062005200420032002Jahr
alle Patentfamilien Ko-Patentanmeldungen mit Unternehmen
9 
% 14
 %
12
 %
20
 % 20
 %
17
 %
12
 %
21
 %
18
 %
10
 % 13
 %
11
 % 15
 %
8 
%
11
 %
15
 %
10
 %
6 
% 16
 %
9 
%
Anzahl angemeldeter Patentfamilien an HAW
Lesebeispiele: 2011 wurde jedes vierte Patent, das von einer deutschen Universität angemeldet wurde, gemeinsam mit Unternehmen angemeldet 
(25 Prozent). Bei den HAW war es im selben Jahr nur jedes zehnte (10 Prozent). 
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
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Wenn diese FuE-Aktivitäten selbst zu
Patentanmeldungen führen, sind die Patentanmelder zur
Offenlegung ihrer Wissensquellen in den Patentschriften 
verpflichtet. Daher machen Patentanmeldungen 
mit ihren Verweisen auf den „Stand der Technik“ 
einen Teil der Wissensflüsse von der Wissenschaft 
in die industrielle Anwendung sichtbar.347
Insbesondere Zitationen wissenschaftlicher Artikel in 
Patentschriften sind als Indikator dafür nutzbar, 
in welchem Maß Forschungsergebnisse aus
Hochschulen als Grundlage technologischer Erfindungen 
dienen.348 
Eine von der Expertenkommission in Auftrag
gegebene Studie untersucht, wie häufig an deutschen 
Hochschulen verfasste wissenschaftliche
Publikationen in Patentschriften zitiert werden, und setzt 
dies in Relation zu anderen führenden
Wissenschaftsnationen. Die Studie gibt damit Hinweise auf 
Ausmaß und Entwicklung der häufig konstatierten 
Transferschwäche des deutschen F&amp;I-Systems.349 In 
der öffentlichen Debatte wird, gerade im Vergleich 
zu den USA, eine geringere Fähigkeit Deutschlands 
beklagt, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich 
in Innovationen zu transferieren. Auch frühere
Analysen der Expertenkommission für einzelne
Sektoren und Technologiefelder zeigen, dass Deutschland 
bei der anhand des Publikationsaufkommen
gemessenen wissenschaftlichen Leistung im
internationalen Vergleich besser abschneidet als bei
Patentanmeldungen, die zum Ausgangspunkt erfolgreicher 
Innovation werden können.350
In der Studie wird ein zweistufiger Ansatz genutzt. 
In einem ersten Schritt wird untersucht, in welchem 
Umfang publizierte Forschungsergebnisse
deutscher Hochschulen grundsätzlich für patentierte 
Erfindungen relevant sind – unabhängig davon, ob 
daraus tatsächlich Patentanmeldungen
hervorgegangen sind und ob die Autorinnen und Autoren 
selbst an der Patentierung beteiligt waren. Hierzu 
wird für wissenschaftliche Aufsätze, deren
Autorinnen und Autoren an deutschen Hochschulen tätig 
sind, ein Näherungsmaß für die Wahrscheinlichkeit 
berechnet, dass die Publikation in einem
zukünftigen Patent zitiert wird. Dieser Wert wird in der
Studie als Erfindungspotenzial bezeichnet. Grundlage 
hierfür sind die durchschnittlichen Zitationswerte 
aller Publikationen in der jeweiligen Fachzeitschrift 
und dem jeweiligen Veröffentlichungsjahr.
Die Methode beruht damit auf der Annahme, dass 
sich das Erfindungspotenzial zwischen
verschiedenen Zeitschriften unterscheidet, innerhalb einer 
Zeitschrift und eines Jahrgangs jedoch im Mittel 
vergleichbar ist. Datengrundlage ist die OpenAlex-
Datenbank mit rund 54 Millionen
wissenschaftlichen Publikationen. Für die Zwecke dieser Studie 
wird dabei eingegrenzt auf wissenschaftliche
Fachartikel aus den Natur- und exakten
Wissenschaften, d. h. Erkenntnisse, die aufgrund ihres
Fächerhintergrunds zumindest eine gewisse Affinität 
haben, in patentfähige Erfindungen einzufließen.351 
Diese Daten werden mit dem Patent-Citations-to-
Science-Datensatz352 sowie anschließend mit der 
PATSTAT-Datenbank des Europäischen Patentamts 
verknüpft.353
Abbildung B 2-10 zeigt, dass deutsche Universitäten 
in den vergangenen zwei Jahrzehnten beim
Erfindungspotenzial ihrer wissenschaftlichen
Veröffentlichungen zu den Hochschulen in europäischen
Spitzenländern (oben) und zu US-Universitäten (unten) 
aufgeschlossen haben.354 Während eine deutsche 
Publikation Anfang der 2000er Jahre noch ein rund 
20 Prozent niedrigeres Erfindungspotenzial hatte 
als eine vergleichbare US-Publikation, ist dieser 
Unterschied heute verschwunden. Auch die HAW 
haben den Abstand zu den Vergleichsländern
verringert. Sie liegen jedoch – sowohl hinsichtlich der 
Zahl der Publikationen als auch hinsichtlich ihres 
Erfindungspotenzials – auf einem insgesamt
niedrigeren Niveau als die Universitäten. 
In einem zweiten Schritt untersucht die Studie, in 
welchem Ausmaß das im ersten Schritt abgeschätzte 
Erfindungspotenzial der Forschung an deutschen 
Hochschulen ausgeschöpft wird, also inwiefern die 
wissenschaftlichen Publikationen tatsächlich ihren 
Weg in Patente finden. Dazu analysiert das
Autorenteam mittels eines Regressionsverfahrens, wie viele 
Patentzitationen Publikationen zwei Jahre nach 
Veröffentlichung durchschnittlich erhalten haben – 
stets relativ zu den im ersten Schritt ermittelten 
Erwartungswerten.355
Abbildung B 2-11 oben zeigt, dass Publikationen 
von deutschen Hochschulen ähnlich häufig in
Patenten zitiert werden wie vergleichbare Publikationen 
von Hochschulen in führenden europäischen
Forschungsnationen. Anfang der 2000er Jahre wurde 
das Erfindungspotenzial deutscher Publikationen 
sogar überdurchschnittlich erfolgreich realisiert. Im 
Vergleich zu Publikationen aus den USA zeigt sich 
allerdings ein deutlich anderes Bild: Aus deutschen 
Hochschulen stammende Publikationen wurden in 
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der Vergangenheit deutlich seltener in
Patentschriften zitiert als vergleichbare US-Publikationen. Seit 
2014 hat sich dieser Abstand jedoch signifikant
verringert (vgl. Abbildung B 2-11 unten).356
In Tabelle B 2-12 sind die zehn Einrichtungen in
Deutschland aufgeführt, an denen zwischen 2002
und 2022 die meisten Publikationen mit
nachfolgender Zitation in Patenten entstanden sind. Die
Rangliste wird von der Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg angeführt, gefolgt von der Ludwig-
Maximilians-Universität München und der Charité –
Universitätsmedizin Berlin – allesamt Einrichtungen,
die für exzellente Forschung bekannt sind.
Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin,
dass in Deutschland zwar tatsächlich eine
Transferschwäche beim Verwerten wissenschaftlicher
Erkenntnisse als Innovationsgrundlage besteht,
diese jedoch im Zeitverlauf im Vergleich zu den
USA abnimmt. Diese positive Entwicklung könnte 
zum einen darauf zurückzuführen sein, dass
Publikationen aus Deutschland über die Zeit häufiger in 
Fachzeitschriften erscheinen, die für das
Innovationsgeschehen in der Wirtschaft besonders relevant 
sind, und zum anderen darauf, dass das vorhandene
Erfindungspotenzial deutscher Hochschulen
zunehmend in Produkt- und Prozessentwicklungen
umgesetzt wird.
Für das deutsche F&amp;I-System ist es von erheblicher 
Bedeutung, ob deutsche wissenschaftliche
Publikationen vornehmlich in Patenten zitiert werden,
deren Anmelder in Deutschland oder im Ausland
ansässig sind. Weitergehende Auswertungen
zeigen, dass beispielsweise in den Technologiefeldern 
Biotechnologie, Maschinenbau sowie Luft- und
Raumfahrt rund 70 Prozent der Patentzitierungen 
deutscher Publikationen auf Patente entfallen, die 
von Anmeldern außerhalb Deutschlands stammen. 
Im Bereich KI liegt dieser Anteil sogar bei etwa
90  Prozent.357 Dies deutet darauf hin, dass auch
die mit den Forschungsergebnissen verbundenen
wirtschaftlichen Erträge zu einem wesentlichen Teil
außerhalb Deutschlands anfallen. In vergleichbaren
europäischen Ländern wie Frankreich und dem
Vereinigten Königreich sind diese Anteile tendenziell
noch höher. In den USA fallen sie hingegen
deutlich geringer aus, was sich wohl zum Teil, aber
vermutlich nicht vollständig, durch die
Größenunterschiede zwischen den Ländern erklären lässt.
Abb. B 2-10 Jährlicher Unterschied im durchschnittlichen Erfindungspotenzial einer 
wissenschaftlichen Publikation einer deutschen Hochschule im Vergleich zu
Hochschulen in einem europäischen Spitzenland (oben) und in den USA (unten) 2002 – 2020
-0,025
-0,020
-0,015
-0,010
-0,005
0,000
0,005
20
20
20
19
20
18
20
17
20
16
20
15
20
14
20
13
20
12
20
11
20
10
20
09
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Deutsche HAW Deutsche Universitäten Benchmark: Top-Europa    
Erwartbare Patentzitationen
Jahr
-0,035
-0,030
-0,025
-0,020
-0,015
-0,010
-0,005
0,000
0,005
20
20
20
19
20
18
20
17
20
16
20
15
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14
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13
20
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20
11
20
10
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09
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02
Jahr
Deutsche HAW Deutsche Universitäten Benchmark: USA
Lesebeispiel: 2012 hatten wissenschaftliche Publikationen mit Beteiligung einer deutschen Universität im Erwartungswert 0,01 Zitationen weniger 
in später angemeldeten Patenten als Publikationen mit Beteiligung einer US-Hochschule. 
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
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und Daten
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der Vergangenheit deutlich seltener in
Patentschriften zitiert als vergleichbare US-Publikationen. Seit 
2014 hat sich dieser Abstand jedoch signifikant
verringert (vgl. Abbildung B 2-11 unten).356
In Tabelle B 2-12 sind die zehn Einrichtungen in 
Deutschland aufgeführt, an denen zwischen 2002 
und 2022 die meisten Publikationen mit
nachfolgender Zitation in Patenten entstanden sind. Die 
Rangliste wird von der Ruprecht-Karls-Universität 
Heidelberg angeführt, gefolgt von der Ludwig-
Maximilians-Universität München und der Charité –
Universitätsmedizin Berlin – allesamt Einrichtungen, 
die für exzellente Forschung bekannt sind.  
Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, 
dass in Deutschland zwar tatsächlich eine
Transferschwäche beim Verwerten wissenschaftlicher 
Erkenntnisse als Innovationsgrundlage besteht, 
diese jedoch im Zeitverlauf im Vergleich zu den 
USA abnimmt. Diese positive Entwicklung könnte 
zum einen darauf zurückzuführen sein, dass
Publikationen aus Deutschland über die Zeit häufiger in 
Fachzeitschriften erscheinen, die für das
Innovationsgeschehen in der Wirtschaft besonders relevant 
sind, und zum anderen darauf, dass das vorhandene 
Erfindungspotenzial deutscher Hochschulen
zunehmend in Produkt- und Prozessentwicklungen
umgesetzt wird.
Für das deutsche F&amp;I-System ist es von erheblicher 
Bedeutung, ob deutsche wissenschaftliche
Publikationen vornehmlich in Patenten zitiert werden, 
deren Anmelder in Deutschland oder im Ausland 
ansässig sind. Weitergehende Auswertungen
zeigen, dass beispielsweise in den Technologiefeldern 
Biotechnologie, Maschinenbau sowie Luft- und 
Raumfahrt rund 70 Prozent der Patentzitierungen 
deutscher Publikationen auf Patente entfallen, die 
von Anmeldern außerhalb Deutschlands stammen. 
Im Bereich KI liegt dieser Anteil sogar bei etwa 
90  Prozent.357 Dies deutet darauf hin, dass auch 
die mit den Forschungsergebnissen verbundenen 
wirtschaftlichen Erträge zu einem wesentlichen Teil 
außerhalb Deutschlands anfallen. In vergleichbaren 
europäischen Ländern wie Frankreich und dem
Vereinigten Königreich sind diese Anteile tendenziell 
noch höher. In den USA fallen sie hingegen
deutlich geringer aus, was sich wohl zum Teil, aber
vermutlich nicht vollständig, durch die
Größenunterschiede zwischen den Ländern erklären lässt.
Abb. B2-10 Jährlicher Unterschied im durchschnittlichen Erfindungspotenzial einer
wissenschaftlichen Publikation einer deutschen Hochschule im Vergleich zu
Hochschulen in einem europäischen Spitzenland (oben) und in den USA (unten) 2002–2020
-0,025
-0,020
-0,015
-0,010
-0,005
0,000
0,005
20
20
20
19
20
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17
20
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13
20
12
20
11
20
10
20
09
20
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07
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Deutsche HAW Deutsche Universitäten Benchmark: Top-Europa    
Erwartbare Patentzitationen
Jahr
-0,035
-0,030
-0,025
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-0,015
-0,010
-0,005
0,000
0,005
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Jahr
Deutsche HAW Deutsche Universitäten Benchmark: USA
Lesebeispiel: 2012 hatten wissenschaftliche Publikationen mit Beteiligung einer deutschen Universität im Erwartungswert 0,01 Zitationen weniger
in später angemeldeten Patenten als Publikationen mit Beteiligung einer US-Hochschule. 
Download der
Abbildung
und Daten
Innovationspotenzial bei exzellenter 
Forschung besonders hoch
Eine Reihe von Studien deutet darauf hin, dass 
Forschungsergebnisse mit höherer
wissenschaftlicher Qualität und einem höheren Grad an
Neuheit  – beides angenähert durch bibliometrische 
Kennzahlen – stärkeren Einfluss auf technologische 
Entwicklungen haben als Forschungsergebnisse mit 
geringerer wissenschaftlicher Qualität und
geringerem Neuheitsgrad. Exzellente Forschung hat 
demnach ein höheres Potenzial, in Innovationen 
überführt zu werden.358 Die obigen Beobachtungen, 
dass forschungsstarke Universitäten die Rangliste 
bei den Patentanmeldungen und den in Patenten 
zitierten Publikationen anführen, sind mit diesen 
Ergebnissen konsistent. Auch dass sich die
Transferdefizite von deutschen Hochschulen verglichen 
mit US-Hochschulen in den letzten Jahren
verringert haben, könnte teilweise mit einer
gestiegenen wissenschaftlichen Qualität der deutschen 
Forschung im internationalen Vergleich erklärbar 
sein.359
Auf individueller Ebene findet sich ebenfalls ein 
positiver Zusammenhang zwischen
wissenschaftlicher Exzellenz und Innovationsbeiträgen:
Forscherinnen und Forscher, deren wissenschaftliche 
Arbeiten als besonders innovativ und
richtungsweisend gelten, leisten häufig auch im Bereich 
technologischer Erfindungen überdurchschnittliche 
Beiträge.360 Ihre forschungsbasierten Erfindungen 
werden häufiger in Patenten zitiert, finden breitere 
Anwendung und entfalten stärkeren Einfluss
innerhalb und außerhalb der beteiligten Unternehmen. 
Dies deutet darauf hin, dass herausragende
Forschung ein deutlich höheres Potenzial für
technologische Durchbrüche besitzt als wissenschaftliche 
Arbeiten durchschnittlicher Qualität.361
Bei akademischen Ausgründungen zeigt sich ein 
ähnliches Muster: Hohe wissenschaftliche
Qualität geht mit hohen Erfolgschancen neu
gegründeter Unternehmen einher.362 Eine aktuelle
Auswertung zeigt, dass die wertvollsten Ausgründungen 
in Europa auf Spitzenuniversitäten wie Oxford, 
Cambridge oder die ETH Zürich zurückgehen. Auf 
Platz fünf in dieser Auswertung findet sich als
einzige deutsche Top-Ten-Universität die Technische 
Universität München.363 In einer Untersuchung der 
durchschnittlichen Qualität von
Unternehmensgründungen in deutschen Regionen sind es
führende Forschungsstandorte wie München, Bonn 
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untersucht haben, zeigen zudem erhebliche
Spillover-Effekte auf die Innovationsaktivitäten von
Unternehmen und damit auf die Relevanz von
regionalen F&amp;I-Ökosystemen. Offenbar profitieren 
Unternehmen in Regionen, in denen es viele
Exzellenzcluster gibt, über regionale Wissensflüsse von 
der Exzellenzförderung.365
Abb. B 2-11 Geschätzter Unterschied im realisierten Erfindungspotenzial zwischen 
einer wissenschaftlichen Publikation aus Deutschland und einer Publikation aus einer 
 führenden europäischen Forschungsnation (oben) bzw. den USA (unten) 2002 – 2020
-0,025
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Benchmark: Top-Europa Deutsche Hochschulen (Uni/HAW)
Jahr
Tatsächliche Zitationen in Patenten (Geschätzte jährliche Differenz zu Top-Europa, kontrolliert für Fachzeitschrift × Jahr)
5%-Konfidenzintervalle
Tatsächliche Zitationen in Patenten (Geschätzte jährliche Differenz zu den USA, kontrolliert für Fachzeitschrift × Jahr)
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Benchmark: USA 5%-KonfidenzintervalleDeutsche Hochschulen (Uni/HAW)
Jahr
Lesebeispiel oben: Der Schätzung zufolge erhielten 2004 wissenschaftliche Publikationen mit Beteiligung einer deutschen Hochschule  
0,008 Zitationen mehr in später angemeldeten Patenten als Publikationen mit Beteiligung einer Hochschule aus einer führenden europäischen 
Forschungsnation in derselben Fachzeitschrift.  
Lesebeispiel unten: Der Schätzung zufolge erhielten 2005 wissenschaftliche Publikationen mit Beteiligung einer deutschen Hochschule  
0,025 Zitationen weniger in später angemeldeten Patenten als Publikationen mit Beteiligung einer US-Hochschule in derselben Fachzeitschrift. 
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026). 
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
Tab. B2-12 Rangfolge der zehn deutschen Hochschulen mit den meisten in
Patentschriften zitierten wissenschaftlichen Publikationen 2002–2022
11. Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
12. Ludwig-Maximilians-Universität München
13. Charité - Universitätsmedizin Berlin
14. Technische Universität München
15. Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
16. Eberhard-Karls-Universität Tübingen
17. Universitätsklinikum Heidelberg
18. Universität Hamburg
19. Johannes Gutenberg-Universität Mainz
20. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
Box B2-13 Wichtige Förderprogramme 
für den Technologietransfer in 
Deutschland
EXIST: Gründungsförderung aus der Wissenschaft
EXIST fördert seit 1998 die unternehmerische
Selbstständigkeit an Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AUF). Das
Programm des heutigen Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt
technologieorientierte Unternehmensgründungen aus der
Wissenschaft und umfasst vier Förderlinien: Das
EXIST-Gründerstipendium unterstützt Teams von ein
bis drei Personen (Studierende, Absolventinnen und
Absolventen, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler) mit monatlichen Stipendien von 1.000–
3.000 Euro sowie mit Sach- und Coachingmitteln
für zwölf Monate. Jährlich werden ca. 200 bis 250
Gründungsprojekte gefördert. Der EXIST-
Forschungstransfer fördert risikoreiche Hightech-
Gründungen von Forschungsteams (Phase I:
Personalkosten für bis zu vier Vollzeitäquivalente und bis
250.000 Euro Sachkosten, Phase II: bis 180.000
Euro) über maximal 4,5 Jahre (Phase I: bis drei
Jahre, Phase II: bis 1,5 Jahre). Exist Women fördert
Teams aus Gründerinnen mit
technologieorientierten Gründungsideen. Evaluationen belegen die
positive Wirkung auf die
Gründungswahrscheinlichkeit.366
Im Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“
wurden 2025 zehn Projekte zur Förderung
ausgewählt. Die Startup Factories sind als Public-
Private-Partnerships angelegt: Sie sollen
perspektivisch mindestens die Hälfte ihres Budgets aus
privaten Mitteln (z.B. von Unternehmen,
Investoren, Stiftungen) finanzieren und werden von der
Privatwirtschaft mitgetragen. Damit dient die
EXIST-Förderung auch als Hebel, um zusätzliches
privates Kapital für Gründungsökosysteme zu
mobilisieren.367
WIPANO: Wissens- und Technologietransfer durch
Patente und Normen
Das Programm WIPANO richtet sich an
Hochschulen, AUF und KMU. Hochschulen und AUF erhalten
als Teil des Programms eine Bezuschussung der
Kosten für Patentberatung und -anmeldung sowie
für die Entwicklung von Verwertungsstrategien.
KMU können zur Vorbereitung ihrer
Patentanmeldung Unterstützung für Recherchen zum Stand der
Technik erhalten und werden bei der Entwicklung
von Normen und Standards unterstützt.368 Die
Evaluation zeigt, dass WIPANO aus Sicht der
geförderten Hochschulen einen deutlichen Beitrag
zur Kostendeckung in der Patentierung/Verwertung
leistet.369
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und Heidelberg, in denen Gründungen mit einer 
besonders hohen unternehmerischen Qualität 
anzutreffen sind.364 Dies unterstreicht die Rolle von 
Universitäten und spezialisierten
Forschungseinrichtungen als Anker für erfolgreiche
Gründungsaktivitäten. Studien, die den Einfluss von
Exzellenzfördermaßnahmen auf das Innovationsgeschehen 
untersucht haben, zeigen zudem erhebliche
Spillover-Effekte auf die Innovationsaktivitäten von 
Unternehmen und damit auf die Relevanz von 
regionalen F&amp;I-Ökosystemen. Offenbar profitieren 
Unternehmen in Regionen, in denen es viele
Exzellenzcluster gibt, über regionale Wissensflüsse von 
der Exzellenzförderung.365 
Abb. B2-11 Geschätzter Unterschied im realisierten Erfindungspotenzial zwischen
einer wissenschaftlichen Publikation aus Deutschland und einer Publikation aus einer
führenden europäischen Forschungsnation (oben) bzw. den USA (unten) 2002–2020
-0,025
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Benchmark: Top-Europa Deutsche Hochschulen (Uni/HAW)
Jahr
Tatsächliche Zitationen in Patenten (Geschätzte jährliche Differenz zu Top-Europa, kontrolliert für Fachzeitschrift × Jahr)
5%-Konfidenzintervalle
Tatsächliche Zitationen in Patenten (Geschätzte jährliche Differenz zu den USA, kontrolliert für Fachzeitschrift × Jahr)
-0,035
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Benchmark: USA 5%-KonfidenzintervalleDeutsche Hochschulen (Uni/HAW)
Jahr
Lesebeispiel oben: Der Schätzung zufolge erhielten 2004 wissenschaftliche Publikationen mit Beteiligung einer deutschen Hochschule 
0,008 Zitationen mehr in später angemeldeten Patenten als Publikationen mit Beteiligung einer Hochschule aus einer führenden europäischen 
Forschungsnation in derselben Fachzeitschrift. 
Lesebeispiel unten: Der Schätzung zufolge erhielten 2005 wissenschaftliche Publikationen mit Beteiligung einer deutschen Hochschule 
0,025 Zitationen weniger in später angemeldeten Patenten als Publikationen mit Beteiligung einer US-Hochschule in derselben Fachzeitschrift. 
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
Tab. B 2-12 Rangfolge der zehn deutschen Hochschulen mit den meisten in 
 Patentschriften zitierten wissenschaftlichen Publikationen 2002 – 2022
11. Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
12. Ludwig-Maximilians-Universität München
13. Charité - Universitätsmedizin Berlin
14. Technische Universität München
15. Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
16. Eberhard-Karls-Universität Tübingen
17. Universitätsklinikum Heidelberg
18. Universität Hamburg
19. Johannes Gutenberg-Universität Mainz
20. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Quelle: Hottenrott und Schaper (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung
Box B 2-13 Wichtige Förderprogramme 
für den Technologietransfer in 
Deutschland
EXIST: Gründungsförderung aus der Wissenschaft
EXIST fördert seit 1998 die unternehmerische 
Selbstständigkeit an Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AUF). Das
Programm des heutigen Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt
technologieorientierte Unternehmensgründungen aus der 
Wissenschaft und umfasst vier Förderlinien: Das 
EXIST-Gründerstipendium unterstützt Teams von ein 
bis drei Personen (Studierende, Absolventinnen und 
Absolventen, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler) mit monatlichen Stipendien von 1.000–
3.000 Euro sowie mit Sach- und Coachingmitteln 
für zwölf Monate. Jährlich werden ca. 200 bis 250 
Gründungsprojekte gefördert. Der EXIST-
Forschungstransfer fördert risikoreiche Hightech-
Gründungen von Forschungsteams (Phase I:
Personalkosten für bis zu vier Vollzeitäquivalente und bis 
250.000 Euro Sachkosten, Phase II: bis 180.000 
Euro) über maximal 4,5 Jahre (Phase I: bis drei 
Jahre, Phase II: bis 1,5 Jahre). Exist Women fördert 
Teams aus Gründerinnen mit
technologieorientierten Gründungsideen. Evaluationen belegen die
positive Wirkung auf die
Gründungswahrscheinlichkeit.366 
Im Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“ 
wurden 2025 zehn Projekte zur Förderung
ausgewählt. Die Startup Factories sind als Public-
Private-Partnerships angelegt: Sie sollen
perspektivisch mindestens die Hälfte ihres Budgets aus 
privaten Mitteln (z. B. von Unternehmen,
Investoren, Stiftungen) finanzieren und werden von der 
Privatwirtschaft mitgetragen. Damit dient die 
EXIST-Förderung auch als Hebel, um zusätzliches 
privates Kapital für Gründungsökosysteme zu 
mobilisieren.367
WIPANO: Wissens- und Technologietransfer durch 
Patente und Normen
Das Programm WIPANO richtet sich an
Hochschulen, AUF und KMU. Hochschulen und AUF erhalten 
als Teil des Programms eine Bezuschussung der 
Kosten für Patentberatung und -anmeldung sowie 
für die Entwicklung von Verwertungsstrategien. 
KMU können zur Vorbereitung ihrer
Patentanmeldung Unterstützung für Recherchen zum Stand der 
Technik erhalten und werden bei der Entwicklung 
von Normen und Standards unterstützt.368 Die 
Evaluation zeigt, dass WIPANO aus Sicht der 
geförderten Hochschulen einen deutlichen Beitrag 
zur Kostendeckung in der Patentierung/Verwertung 
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Systematische Hemmnisse beim 
Technologietransfer
Obwohl der Wissenstransfer – darunter auch der 
Technologietransfer – inzwischen neben Forschung 
und Lehre formal als gleichwertige dritte Mission 
der Hochschulen verankert ist, wird er vielerorts 
bislang nicht mit dem gleichen Nachdruck
vorangetrieben und gefördert. Transferaktivitäten werden 
häufig noch als Zusatzaufgabe verstanden, und es 
fehlt oftmals an klaren strategischen
Bekenntnissen der Hochschulleitungen zu diesem
Aufgabenbereich.
Transferstrukturen der steigenden 
Bedeutung nicht gewachsen
Dem Wissenstransfer und insbesondere dem
Technologietransfer werden meist deutlich weniger 
Ressourcen zugewiesen, als es seiner wachsenden 
Bedeutung angemessen wäre. Dabei gibt es
erhebliche Unterschiede zwischen den Hochschulen  – 
sowohl bei den eingesetzten Budgets als auch bei 
der institutionellen Verankerung der
Transferstrukturen.370
Ähnlich wie bei der Forschung hat sich bei der 
Finanzierung von Transfertätigkeiten eine starke 
Abhängigkeit von wettbewerblich vergebenen 
Drittmitteln etabliert, die zumeist aus öffentlichen 
Quellen stammen. Damit ist die Finanzierung von 
Transferaktivitäten meist nicht dauerhaft gesichert, 
obwohl es sich um Daueraufgaben der
Hochschulen handelt. Verbesserungen schaffen sollen Bund-
Länder-Programme wie die Initiative „Innovative 
Hochschule“, die insbesondere HAW und kleinere 
Universitäten beim langfristigen Aufbau von
Transfer- und Innovationsstrukturen in ihren Regionen 
unterstützen.371
Auch in Berufungsverfahren, Leistungsbewertungen 
und Karriereanreizen spielt der Transfer gegenüber 
der Forschung meist nur eine untergeordnete Rolle. 
Dies hat zur Folge, dass Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler, die sich beispielsweise für eine
Ausgründung entscheiden, zu einem späteren Zeitpunkt 
häufig nur schwer in die wissenschaftliche Laufbahn 
zurückkehren können. Gründungsentscheidungen 
werden dadurch vielfach als persönliche
Hochrisikoentscheidungen wahrgenommen, was das
Engagement im Transferbereich zusätzlich hemmt.
Transfer- oder
Gründungsfreisemester nicht institutionalisiert
Professorinnen und Professoren an staatlichen 
Hochschulen sind in der Regel Landesbeamte und 
unterliegen den jeweils geltenden
Landesbeamtengesetzen sowie den
Hochschulnebentätigkeitsverordnungen.372 Für sie sind unternehmerische oder 
wirtschaftsnahe Aktivitäten – etwa die Mitwirkung 
an einer Ausgründung, die Geschäftsführung eines 
Start-ups oder entgeltliche Beratungstätigkeiten 
für die Privatwirtschaft – genehmigungspflichtige 
Nebentätigkeiten.373 Die Genehmigung ist in der 
Regel dann zulässig, wenn die Tätigkeit weder den 
Umfang der Haupttätigkeit in Forschung, Lehre 
und akademischer Selbstverwaltung beeinträchtigt 
noch mit den dienstlichen Interessen in Konflikt 
gerät.374
Insbesondere Gründungsaktivitäten sind in den 
frühen Phasen jedoch häufig mit hohem Aufwand 
verbunden, der den Rahmen einer Nebentätigkeit 
sprengt. Während Forschungsfreisemester in den 
Landeshochschulgesetzen sowie in
hochschulinternen Richtlinien umfassend geregelt sind und 
meist in festgelegten Intervallen beantragt werden 
können, fehlen vergleichbare institutionalisierte 
Modelle für Transfer- oder
Gründungsfreisemester weitgehend. In den meisten Ländern existieren 
keine entsprechenden ausdrücklichen
Regelungen.375 Bayern hat erst jüngst eine
Sonderbestimmung für eine Freistellung im Umfang von zwei 
Semestern für Unternehmensgründungen
geschaffen376, was die Ausgangsbedingungen für eine
Gründung deutlich verbessert.
Verhandlungen über IP-Transfer langwierig
Wesentliche Hindernisse für erfolgreichen
Technologietransfer an Hochschulen sind uneinheitliche 
Regelungen sowie von unterschiedlichen
Interessen und rechtlichen Unsicherheiten geprägte und 
dadurch langwierige Prozesse zur Übertragung des 
Eigentums an Erfindungen. Das geistige
Eigentum von an Hochschulen entstandenen Ideen und 
Erfindungen liegt zunächst bei der Hochschule. Für 
Gründerinnen und Gründer ist das Eigentum der 
IP, insbesondere in Form von Patenten, allerdings 
von zentraler Bedeutung, da diese für Investoren 
ein wichtiges Signal technologischer Substanz und 
Schutzfähigkeit darstellen.377
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 92 –
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Verhandlungen über IP finden in der Regel zwischen 
den Erfinderinnen und Erfindern und den
zuständigen Transfer- und Rechtsabteilungen der
Hochschulen statt, wobei unterschiedliche Interessenslagen 
die Verhandlungen prägen können. Auf der einen 
Seite steht die Hoffnung der Hochschulen, durch 
Lizenzgebühren oder den Verkauf von
Schutzrechten zumindest in Einzelfällen erhebliche
Einnahmen zu erzielen. Auf der anderen Seite besteht die 
Gefahr, dass Ausgründungen durch hohe finanzielle 
Forderungen der Hochschulen in frühen Phasen 
überfordert sind und ihre Chancen gemindert
werden, Investoren zu finden.
Befragungen zeigen, dass Verhandlungen im
Durchschnitt mehr als 18 Monate dauern und damit die 
Gründungsvorhaben erheblich verzögern können.378 
Das Fehlen einheitlicher Leitfäden führt zudem zu 
gegenseitigen Schuldzuweisungen und erschwert 
eine konstruktive Verhandlungsatmosphäre. Ein 
zentrales Problem ist, den Wert der IP zu
ermitteln. Neue wissenschaftsbasierte Technologien sind 
hochspezifisch, und starke
Informationsasymmetrien zwischen Forscherinnen und Forschern
einerseits und der Verwaltung andererseits verstärken 
die Unsicherheit. Da viele Erfindungen in einem
frühen, risikoreichen Entwicklungsstadium vorliegen, 
entstehen häufig sehr unterschiedliche
Vorstellungen über angemessene Lizenz- oder
Beteiligungslösungen.379 Zusätzlich werden Verhandlungen zum 
IP-Transfer durch Unsicherheiten im Umgang mit 
dem EU-Beihilferecht erschwert. Diese führen dazu, 
dass Rechtsabteilungen von Hochschulen
befürchten, „zu großzügige“ IP-Verträge könnten als
unzulässige staatliche Beihilfe eingestuft werden.380
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 
standardisierte Ausgründungsverträge sowie eine 
„nationale IP-Strategie“ angekündigt, die
„Ausgründungen in 24 Stunden“ ermöglichen soll.
Konkrete Regelungen stehen noch aus, können jedoch 
auf existierende Ansätze zurückgreifen.381
International erprobte Instrumente wie die University 
 Spinout Investment Terms (USIT Guidelines) bieten 
Standards für faire und transparente Beteiligungs- 
und Lizenzmodelle.382 Das „Darmstädter Modell“ 
von TU Darmstadt und SPRIND schlägt virtuelle 
Anteile, also eine Beteiligung ohne Stimmrechte, als 
Gegenleistung für IP-Überlassungen vor, um
Markteintrittsbarrieren in Form von hohen
Anfangszahlungen zu vermeiden und Hochschulen dennoch 
am späteren Erfolg zu beteiligen.383 Für
festgefahrene Verhandlungen kann ein Verfahren mit einer 
unabhängigen Schiedsstelle nach dem Vorbild der 
„Baseball Arbitration“ (Pendelschlichtung) dazu
beitragen, überzogene Forderungen zu verhindern und 
zügig verbindliche Entscheidungen herbeizuführen. 
Das Verfahren beruht darauf, dass beide
Verhandlungsparteien in Fällen ohne Einigung innerhalb 
einer festgelegten Frist jeweils ein finales Angebot 
bei der Schiedsstelle einreichen, von denen diese 
eines als verbindlich auswählt.384 Ein
Modellversuch unter Führung der TU Berlin wird derzeit aus 
EXIST-Mitteln gefördert und umfasst neben einer 
Schiedsstelle auch eine öffentlich zugängliche
Dealdatenbank, die Standardisierung und Transparenz 
im IP-Transfer stärken soll.385
Weg zu Ausgründungen durch Lücken 
in der Förderkette erschwert
Sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene 
existieren Förderlinien, die früh im
Verwertungsprozess von Forschungsergebnissen ansetzen. Auf 
europäischer Ebene stellt der ERC Proof-of-
Concept-Mittel für Forscherinnen und Forscher bereit, 
die zuvor eine ERC-Förderung erhalten haben (z. B. 
ERC Starting Grant). Das Instrument ist in die
europäische Innovationsförderung eingebettet: Nach 
der erfolgreichen Validierung zentraler Elemente 
wie Anwendungsfall, IP-Strategie und
Geschäftsmodell kann die technologische Weiterentwicklung 
in den Anschlussprogrammen EIC Transition oder 
EIC Accelerator weiter gefördert werden. So
entsteht eine relativ klare und weitgehend lückenlose 
Förderpipeline in Richtung höherer
Technologiereifegrade.
In Deutschland erfüllen die DFG-
Erkenntnistransferprojekte, einschließlich der trilateralen Projekte 
mit Beteiligung der Fraunhofer-Gesellschaft, eine 
vergleichbare Funktion. Sie sollen die
gemeinsame Weiterentwicklung von Ergebnissen aus der 
DFG-geförderten Grundlagenforschung mit einem 
Anwendungspartner unterstützen. Eine
eigenständige Weiterentwicklung in Richtung Ausgründung 
ohne Anwendungspartner ist nicht förderfähig.
Im Unterschied zum kohärenten europäischen
Fördersystem rund um ERC und EIC ist die deutsche 
Förderlandschaft in dieser Phase stärker
fragmentiert. Der Übergang von der forschungsorientierten 
DFG-Förderung zu anwendungs- und
marktorientierten Ressortprogrammen – etwa des BMFTR386, 
des BMWE, der Länder oder der KfW – ist nicht 
systematisch ausgestaltet.
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Zudem bestehen bislang keine definierten
Übergangsmöglichkeiten zwischen deutschen und 
europäischen Förderprogrammen – weder von den 
nationalen in europäische Förderlinien noch
umgekehrt. So ist etwa die Förderung durch EIC
Transition solchen Projekten vorbehalten, die bereits 
zuvor durch EU-Programme gefördert wurden. 
Diese fehlende Verzahnung erschwert
kontinuierliche Entwicklungsverläufe von der Forschung bis 
zur erfolgreichen Ausgründung.
B 2-4 Handlungsempfehlungen
Allgemeine Handlungsempfehlungen
Hochschulen brauchen Handlungsspielräume, um 
den vielfältigen Wettbewerbsanforderungen, die an 
sie gestellt werden, strategisch begegnen zu
können. Die Expertenkommission mahnt an, dass echte 
Autonomie sowie eine verlässliche und
auskömmliche Finanzierung der Hochschulen die Grundpfeiler 
hierfür darstellen. Die Expertenkommission
empfiehlt:
Strategische Handlungsfähigkeit stärken 
und Profilbildung erleichtern
 — Um eine stärkere strategische
Handlungsfähigkeit der Hochschulen in Deutschland zu
erreichen, braucht es eine Abkehr von
engmaschigen politischen und administrativen Vorgaben, 
die in vielen Bereichen die strategische
Handlungsfähigkeit der Hochschulen einschränken.
 — Entscheidend für die Profilbildung und
Leistungsfähigkeit von Hochschulen ist die
Gewinnung von Spitzenpersonal.
Berufungsverfahren an deutschen Universitäten sollten über 
die bereits bestehenden Sonderregelungen 
für eine Berufung ohne Ausschreibung hinaus 
grundsätzlich reformiert und beschleunigt 
werden. Zudem sollten Mehrfachaffiliationen 
und internationale Joint Appointments
leichter umsetzbar sein.
 — Die Sorge vor potenziellen Befangenheiten in 
Berufungsverfahren darf nicht dazu führen, 
dass die für eine gelungene
Auswahlentscheidung unentbehrliche Fachkompetenz verloren 
geht. Hierzu sind klare Regeln auf nationaler 
Ebene mit einer hinreichend eng gefassten 
Definition von Befangenheit erforderlich, die 
zu mehr Rechtssicherheit beitragen. 
Finanzierung des Hochschulsystems stärken
 — Hochschulen erfüllen vielfältige Aufgaben. 
Ihre Finanzierung sollte daher an der
Gesamtheit dieser Aufgaben und ihrer Erfüllung
ausgerichtet sein und nicht überwiegend an der 
Entwicklung der Studierendenzahlen. Dabei 
sollte der Fokus auf einer weiteren Steigerung 
der Qualität in Forschung, Lehre und Transfer 
liegen.
Leistungen der Hochschulen 
systematisch erfassen
 — Zur Steigerung der Transparenz über die 
Leistungserbringung der Hochschulen in 
Forschung, Lehre und Transfer sowie als
Ausgangsbasis für aussagekräftige
Wirkungsanalysen und zukünftige Förderentscheidungen 
empfiehlt die Expertenkommission den
Aufbau einer frei zugänglichen nationalen
Datenbank, die hochschulinterne
Forschungsinformationssysteme ersetzen kann. Diese sollte 
auf Individualebene, d. h. einzelnen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
zugeordnet, möglichst umfassende Informationen 
über die vielfältigen in Forschung, Lehre und 
Transfer erbrachten Leistungen beinhalten, 
also über eine reine Publikationsdatenbank 
hinausgehen. Beim Aufbau kann an
bestehende Kompetenzen und Strukturen
angeknüpft werden.
Handlungsempfehlungen zum Bereich Forschung
Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung von 
Förderprogrammen im Wettbewerb um Drittmittel 
beeinflusst, welche Forschungsideen verfolgt
werden und wie viele Kapazitäten gebunden werden, 
die nicht für die eigentliche Forschungstätigkeit 
zur Verfügung stehen. Die Expertenkommission 
begrüßt daher die Vereinfachung der
Fördermittelvergabe im geplanten Innovationsfreiheitsgesetz. 
Darüber hinaus empfiehlt sie folgende
Maßnahmen:
Offenheit und Innovation in
Forschungsthemen und -methoden fördern
 — Ein ausreichend großer Anteil der
Forschungsförderung muss themen- und methodenoffen 
ausgeschrieben werden, um auch neuen Ideen 
und unkonventionellen Projektvorhaben 
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Raum zu geben. Ergänzend können
spezialisierte Wettbewerbe für besonders innovative 
Forschung zusätzliche Impulse geben.
 — Bei der Ausgestaltung von
Begutachtungsprozessen ist darauf zu achten, dass innovative 
Projektideen nicht systematisch benachteiligt 
werden.
Spitzenforschungsförderung nach 
forschungsbezogenen Exzellenzkriterien
 — Grundsätzliche Entscheidungen über die
Weiterführung und ggf. zukünftige Ausgestaltung 
der Exzellenzstrategie sollten auf Basis der im 
Koalitionsvertrag angekündigten Evaluation 
sowie der Ergebnisse weiterer
wissenschaftlicher Studien getroffen werden. Für solche
Studien müssen der Forschungsgemeinschaft die 
dazu notwendigen umfassenden Datensätze 
zur Verfügung gestellt werden.
 — Eine etwaige Weiterentwicklung der
Exzellenzstrategie muss für einen deutlich geringeren 
Personal- und Ressourcenaufwand bei
Antragstellung und Administration sorgen.
 — Unabhängig von der Entscheidung für ein
konkretes Förderformat hält die
Expertenkommission eine Förderung exzellenter
Spitzenforschung, die auch Verbünden von Hochschulen 
und AUF im jeweiligen Themenfeld offensteht, 
weiterhin für geboten. Förderentscheidungen 
sollten ausschließlich nach
forschungsbezogenen Exzellenzkriterien getroffen werden.
Vergabe und Administration öffentlicher 
Forschungsdrittmittel zügig agiler ausgestalten
 — Die Antragsverfahren für die
Fördermittelvergabe des Bundes sollten verschlankt werden, 
u. a. durch die Nutzung von Pauschalsätzen,
wie es beispielsweise mit den
Personalmittelsätzen der DFG bereits umgesetzt wird. Der
Zeitbedarf bis zur Förderentscheidung („time
to grant“) sollte mindestens halbiert werden.
 — In Begutachtungsverfahren sollten innovative 
Elemente wie die Teilrandomisierung nach 
qualitätssichernder Bewertung durch
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erprobt 
und bei positiven Erfahrungen auch in andere 
Förderprogramme integriert werden.
 — Die Projektadministration sollte vereinfacht 
und die Mittelverwendung flexibilisiert
werden. Berichtszeiträume und Zeiträume für die 
Anforderung bewilligter Mittel während der 
Projektlaufzeit sollten an die längeren
Zeiträume der DFG angepasst und aufwendige 
Mehrfachprüfungen der Mittelverwendung 
durch verschiedene Stellen  – etwa bei
Auslandsreisen – abgeschafft werden.
Handlungsempfehlungen zum Bereich Lehre
Der Wettbewerb um Studierende hat sich deutlich 
verschärft, während Lehrqualität und
Studienerfolg bislang weder systematisch noch vergleichbar 
erfasst werden. Durch KI gibt es tiefgreifende
Veränderungen der Kompetenzanforderungen an
Absolventinnen und Absolventen. Gleichzeitig gewinnt 
die Internationalisierung der Hochschullehre weiter 
an Bedeutung, sowohl für die Fachkräftesicherung 
als auch für die Attraktivität des
Hochschulstandorts Deutschland. Beim Übergang internationaler 
Absolventinnen und Absolventen in den deutschen 
Arbeitsmarkt bestehen jedoch weiterhin
strukturelle Hürden. Vor diesem Hintergrund kommt die 
Expertenkommission für den Bereich Lehre zu
folgenden Handlungsempfehlungen:
Qualität der Hochschullehre sichern 
und arbeitsmarktbezogene Indikatoren 
systematisch erfassen
 — Es sollten Anreize gesetzt werden, die
Hochschullehre so weiterzuentwickeln, dass sie den 
durch KI veränderten
Kompetenzanforderungen gerecht wird. Hochschulen sollen sowohl 
Studierende im kompetenten Umgang mit 
KI-Werkzeugen qualifizieren als auch KI-
komplementäre Fähigkeiten wie fachlich fundiertes 
Urteilsvermögen und kritisches Denken
stärken. Denn nur so kann sichergestellt werden, 
dass Absolventinnen und Absolventen in der 
Lage sind, KI-Werkzeuge sachgerecht zu
nutzen und deren Ergebnisse kritisch zu prüfen, 
Fehler und Verzerrungen zu erkennen sowie 
Ergebnisse überarbeiten zu können.
 — Um Leistungen im Bereich der Lehre besser 
vergleichen zu können und den Wettbewerb 
zwischen Hochschulen stärker an der
Lehrqualität auszurichten, sollten Studienerfolge nicht 
nur über Prüfungsleistungen, sondern auch 
über weitere Indikatoren erfasst werden. Dazu 
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zählen insbesondere arbeitsmarktbezogene 
Maße zum Übergang in eine
qualifikationsadäquate Beschäftigung und zu Einkommens- 
und Karriereverläufen sowie die Zufriedenheit 
der Absolventinnen und Absolventen.
Internationalisierung der  Hochschullehre 
stärken und Integration internationaler 
Studierender vereinfachen
 — Um international mobile Studierende zu 
gewinnen, sollte das Angebot an
englischsprachigen Studiengängen weiter ausgebaut 
werden.
 — Die Bundesregierung sollte den Verbleib 
internationaler Studierender gezielt fördern, 
indem sie Hemmnisse für ihren Übergang in 
den deutschen Arbeitsmarkt weiter abbaut. 
Hierzu gehört, dass zunächst umfassende 
und aktuelle Informationen zu
Visaprozessen, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis,
Kranken- und Rentenversicherung sowie sozialer 
Sicherung digital auf Englisch und in weiteren 
relevanten Sprachen bereitgestellt werden, um 
den Einstieg zu erleichtern.
 — Es gilt, den Übergang in den deutschen
Arbeitsmarkt durch systematische studienbegleitende 
Angebote zum Erwerb arbeitsmarktrelevanter 
Deutschkenntnisse zu unterstützen sowie 
diese Angebote verlässlich zu finanzieren und 
dauerhaft an den Hochschulen zu verankern.
Handlungsempfehlungen zum 
Bereich Technologietransfer
Wissenstransfer ist die „dritte Mission“ von
Hochschulen, wird in der Praxis jedoch vielerorts noch 
nicht als Kernaufgabe wahrgenommen. Ein für die 
Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit 
der deutschen Wirtschaft besonders wichtiger Teil 
des Wissenstransfers ist der Technologietransfer, 
also die Überführung von Forschungsergebnissen 
in technische Lösungen für marktfähige Produkte, 
Verfahren und Dienstleistungen. Die Analysen in 
diesem Kapitel beschreiben einen Rückgang
forschungsbasierter akademischer Gründungen und 
Patentanmeldungen von Hochschulen.
Gleichzeitig ist die Forschung an deutschen Hochschulen 
deutlich relevanter für Patente geworden und hat 
diesbezüglich gegenüber den USA deutlich
aufgeholt. Exzellente Forschung bietet dabei besonders 
hohes Innovationspotenzial. Allerdings wird der 
überwiegende Teil der Patentzitationen deutscher 
Forschungsergebnisse von Anmeldern im
Ausland vorgenommen, was nahelegt, dass diese
Forschungsergebnisse in ausländische Innovationen 
einfließen.
Daraus lässt sich folgern, dass im deutschen
Hochschulsystem erhebliche ungenutzte Potenziale 
für das deutsche F&amp;I-System bestehen, die durch 
gezielte Maßnahmen gehoben werden müssen. 
Die Politik hat das Problem offenbar erkannt und 
entsprechende Initiativen im Koalitionsvertrag 
und in der HTAD angekündigt, die nun mit hoher 
Priorität umgesetzt werden sollten. Damit
Transfer dauerhaft eine gleichwertige – wenngleich nicht 
unabhängige – Aufgabe neben Forschung und Lehre 
wird, sind verlässliche strukturelle und finanzielle 
Rahmenbedingungen erforderlich. Zudem wird 
Zeit im Technologietransfer in mehrfacher
Hinsicht zum strategischen Faktor. Vor diesem
Hintergrund empfiehlt die Expertenkommission der 
Bundesregierung, eine Initiative „Transferzeit“ zu 
starten. Die Initiative sollte zeitliche Freiräume für 
Transferakteure schaffen und den Übergang von der 
Forschung zur Anwendung deutlich beschleunigen. 
Die Expertenkommission empfiehlt:
Wissenstransfer als Kernaufgabe 
der Hochschulen behandeln
 — Die Rolle des Wissenstransfers als dritte
Kernaufgabe neben Forschung und Lehre sollte im 
gesamten Hochschulsystem weiter gestärkt 
werden. Transferaktivitäten sind als
dauerhafte Aufgaben der Hochschulen zu verstehen 
und entsprechend aus regulären Budgets zu 
finanzieren. Hierzu könnte in Anlehnung an 
den „Zukunftsvertrag: Studium und Lehre 
stärken“ eine institutionelle Ko-Finanzierung 
des Transfers durch den Bund zugelassen
werden. Ergänzend sollten sich Hochschulen
verstärkt um private Mittel zur Ko-Finanzierung 
von Transferaktivitäten bemühen. Die EXIST 
Startup Factories zeigen beispielhaft, wie eine 
Kombination aus staatlicher Förderung und 
privatem Kapital leistungsfähige
Innovations- und Gründungsökosysteme unterstützen 
kann.
 — Das Potenzial für den Wissenstransfer sollte 
zwar von den Hochschulen in seiner
gesamten Breite genutzt werden. Dabei muss der 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 96 –
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Technologietransfer einschließlich der
Gründungsförderung allerdings der zentrale Pfeiler 
in ihren Transferstrategien bleiben.
Innovationspotenzial von exzellenter 
Forschung konsequent nutzen
 — Die Verbesserung der Rahmenbedingungen 
für Transfer und Gründungen ist ein zentrales 
Ziel des Koalitionsvertrags. Dieser legt einen 
besonderen Schwerpunkt auf den Transfer 
durch angewandte Forschung, etwa im Rahmen 
des „Transferboosters“ unter
Konsortialführerschaft der HAW oder mittels der geplanten 
„Deutschen
Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG)“, in der Programme mit
explizitem Fokus auf HAW zusammengefasst werden 
sollen. Um die großen Innovationspotenziale 
von exzellenter Forschung – insbesondere im 
Bereich der anwendungsorientierten
Grundlagenforschung  – zu heben, sollte eine zu 
starke Verengung auf einzelne Säulen mit 
unterschiedlichen Zuständigkeiten sowie eine 
Schwerpunktsetzung auf HAW jedoch
vermieden werden. Stattdessen ist eine ganzheitliche, 
akteursoffene Gesamtstrategie erforderlich, 
die unterschiedliche Transferpfade
berücksichtigt, je nach Art der zu transferierenden 
Forschung sowie regionalem oder
überregionalem Fokus.
 — Die Personalmobilität zwischen Hochschulen 
und Unternehmen leistet wichtige Beiträge 
zum Wissenstransfer. Die
Expertenkommission empfiehlt, die Durchlässigkeit des 
deutschen Hochschulsystems für
intersektorale Mobilität in allen Karrierephasen von 
der Promotion bis zur Professur zu erhöhen. 
Hierzu beitragen können u. a.
exzellenzorientierte Graduiertenschulen mit Beteiligung 
von Industriepartnern sowie Formate, die 
außerhalb der Hochschule tätige
forschungsstarke Personen in Forschung und Lehre
einbinden.
Eine Initiative „Transferzeit“ im deutschen 
Hochschulsystem umsetzen
 — Für Aktivitäten im Technologietransfer
brauchen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler individuelle zeitliche Freiräume. Nur so 
können sie Forschungsergebnisse erfolgreich 
in Anwendungen überführen. Analog zu
Forschungssemestern können Transfer- oder 
Gründungsfreisemester solche Aktivitäten 
ermöglichen.
 — Für den Technologietransfer müssen geeignete 
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die 
Expertenkommission sieht in diesem
Kontext die im Koalitionsvertrag angekündigte 
nationale IP-Strategie als wichtigen Schritt 
und empfiehlt, ihrer Erarbeitung hohe
Priorität einzuräumen. Die Strategie sollte darauf 
abzielen, Verhandlungsprozesse zu
vereinfachen und zu beschleunigen.
 — Ein vielversprechender Ansatz, um potenzielle 
Interessenskonflikte zwischen
wissenschaftlichen Einrichtungen und Gründerinnen und 
Gründern im Rahmen von IP-
Transferverhandlungen zu entschärfen, ist das Modell „IP-
Transfer gegen virtuelle Beteiligung“. Sollte 
das Modell zukünftig zum Standard werden, 
ist sicherzustellen, dass die Vertragsgestaltung 
ausreichend Flexibilität für
branchenspezifische Unterschiede erlaubt.
 — Die Expertenkommission unterstützt den 
derzeitigen Aufbau eines institutionalisierten 
Verfahrens für Konfliktfälle beim IP-
Transfer nach Vorbild einer Pendelschlichtung in 
Kombination mit der IP-Dealdatenbank. Es 
ist zu evaluieren, ob dieses Instrument
geeignet ist, den Transfer von geistigem Eigentum 
aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu 
verbessern.
Angekündigte politische Vorhaben zur 
Transferförderung zeitnah umsetzen 
und mit EU-Förderung verzahnen
 — Anders als auf EU-Ebene ist die
Förderstruktur in Deutschland bislang nur begrenzt 
darauf ausgerichtet, Ergebnisse mit
Transferpotenzial aus DFG- und ERC-geförderten 
Vorhaben systematisch zu marktreifen
Innovationen und Unternehmensgründungen
weiterzuentwickeln. Schnittstellen zu geeigneten 
Förderformaten, beispielsweise von BMFTR, 
BMWE oder KfW, sollten klarer definiert und 
kommuniziert sowie die Antragsformalien 
der jeweiligen Mittelgeber besser aufeinander 
abgestimmt werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 97 –
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 — Die Bewerbung auf die Proof of Concept 
Grants des ERC und die Transition Grants des 
EIC sollten für exzellente Forschungsprojekte 
aus den nationalen Fördersystemen,
beispielsweise DFG-geförderte Projekte, möglich sein 
(vgl. Kapitel A 3). 
 — Angesichts niedriger Förderquoten auf
europäischer Ebene sollten für Vorhaben, die für 
die Formate ERC Proof of Concept und EIC 
Transition positiv begutachtet, aber nicht 
gefördert wurden, Wege in die nationale
Förderung geschaffen werden.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 98 –

B 3 Entwicklung und  Anwendung 
von künstlicher Intelligenz 
in Deutschland und Europa
Download der 
Abbildung
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Künstliche Intelligenz (KI) birgt enorme
Innovationspotenziale und Chancen für
wirtschaftliches Wachstum. Sie verspricht
Produktivitätssteigerungen und ermöglicht neue Produkte, 
Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. KI kann 
dazu beitragen, vielfältige gesellschaftliche
Herausforderungen zu bewältigen – von der
Früherkennung von Krankheiten über die Optimierung von 
Stromnetzen im Rahmen der Energiewende bis hin 
zur Modernisierung staatlicher Dienstleistungen. 
Gleichzeitig bringt KI Herausforderungen im
Hinblick auf den Arbeitsmarkt, internationale
Abhängigkeiten und ethische Aspekte ihrer Verwendung 
mit sich. Für Deutschland und die EU sind die 
erfolgreiche Entwicklung und Anwendung von KI 
ein zentraler Hebel, um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern,
digitale Souveränität zu stärken und Wohlstand
langfristig zu erhalten.
Die Bundesregierung sollte ihre KI-Strategie
europäisch ausrichten. Es gilt, technologische
Abhängigkeiten zu vermeiden und zentrale Elemente der 
Wertschöpfung in Europa zu realisieren. Dazu ist 
rasch eine leistungsfähige KI-Infrastruktur
aufzubauen, exzellente Forschung und Entwicklung zu 
fördern, ein innovationsfreundlicher
regulatorischer Rahmen zu schaffen sowie die breite
wirtschaftliche Anwendung von KI in Deutschland und 
der EU zu unterstützen.
B 3-1 Technische Aspekte von KI
Elemente des KI-Ökosystems vielfältig
Abbildung B 3-1 zeigt die zentralen Elemente eines 
KI-Ökosystems und ihre Interdependenzen.
Ausgangspunkt sind Voraussetzungen, die zum
Aufbau und Betrieb von KI-Rechenzentren und
insbesondere KI-Fabriken387 notwendig sind. Dazu 
gehören z. B. Hard- und Software sowie
Energieversorgung und Gebäude. Weiterhin gehören Daten 
und Anwendungswissen zu den Voraussetzungen, 
die zum Training von KI-Modellen benötigt
werden. Die Daten fließen in Grundlagenmodelle, die 
als Basistechnologie dienen, sowie in spezialisierte 
Modelle, die für konkrete Anwendungsfelder
entwickelt werden. Daten und Anwendungswissen 
fließen dabei immer wieder in die
Weiterentwicklung der Modelle ein. Qualifizierte Fachkräfte und 
Kapital sind übergreifende Schlüsselfaktoren, die 
alle Bereiche des Ökosystems stützen. Mithilfe der 
Voraussetzungen entstehen KI-Systeme, aus denen 
dann wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen 
gezogen werden kann. Das gesamte Ökosystem wird 
von einem regulatorischen Rahmen begleitet, der 
u. a. Regeln für die verantwortungsvolle Nutzung
der KI festlegt, Haftungsfragen klärt und den
Verbraucherschutz stärkt.
Entwicklungen bei KI rasant
KI befindet sich derzeit in einer rasanten
Entwicklungsphase, die durch stark gestiegene
Investitionen388 gekennzeichnet ist und in der verschiedene 
Entwicklungsstränge zusammenlaufen. Parallel 
dazu rückt das langfristige Ziel einer allgemeinen 
KI näher  – manche KI-Forscherinnen und -
Forscher prognostizieren allgemeine KI für etwa 2040, 
andere für einen früheren Zeitpunkt.389
Verschiedene Expertinnen und Experten betonen, dass 
leistungsstarke KI-Modelle einigen Ländern bereits 
heute erhebliche wirtschaftliche und militärische 
Vorteile verschaffen und sich diese Effekte mit dem 
Erreichen allgemeiner KI nochmals deutlich
verstärken könnten.390 Gleichzeitig besteht ein Trend zu 
B 3 Entwicklung und  Anwendung 
von künstlicher Intelligenz 
in Deutschland und Europa
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 102 –
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kleineren, spezialisierten Modellen, die effizienter 
und kostengünstiger arbeiten als die großen
Grundlagenmodelle.
Auch hinsichtlich der Lizenzierung gibt es
bedeutsame Entwicklungen. Heute bieten viele KI-
Unternehmen offene Modelle an, die ihre Parameter und 
teilweise auch ihre Trainingsdaten offenlegen und 
damit Anpassungen und lizenzgebührenfreie
Nutzung erlauben. Neben den frühen und weiterhin 
einflussreichen generativen Open-Source-
Modellen391 westlicher Anbieter wie z. B. Meta (Llama) 
sind darunter mittlerweile auch viele chinesische 
Unternehmen wie z. B. DeepSeek.392 Neue Standards 
und Formate wie das Model Context Protocol oder 
Safetensors erleichtern u. a. die Datennutzung und 
die Speicherung von Modellen.393
Ein wichtiger Trend bezüglich der Anwendungen ist 
physische KI, die eine Interaktion der KI mit der 
realen Welt ermöglicht und dementsprechend mit 
Daten aus der physischen Welt trainiert wird. Die 
stärkste Veränderung in der Anwendung geht aktu-
Abb. B 3-1 Voraussetzungen sowie Elemente der Entwicklung und Anwendung von KI
Qu
al
ifi
zi
er
te
s 
Pe
rs
on
al
Ka
pi
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GPUs
Spezialisierte
Modelle
Grundlagenmodelle
Weitere Hardware
Trainingsalgorithmen
KI
Rechenzentren
KI-(Giga-)
Fabriken
Weitere Software
Dienstleistungen
Energieversorgung
Gebäude
Allgemeine Daten
Spezialisierte Daten
Anwendungswissen
Anwendungsfälle
Wirtschaftliche
Weiterentwicklung
Digitale
Souveränität
Gesellschaftlicher
Fortschritt
Voraussetzungen Elemente der KI Nutzen
Regulatorischer Rahmen
Anmerkung: Pfeile sind zu lesen als „Voraussetzung für“. Knotenpunkte visualisieren Pfeile, die zusammenlaufen.
Quelle: Eigene Darstellung. 
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung
ell von KI-Agenten aus. Sie ermöglichen den Betrieb 
von Systemen, die autonom mit anderen Systemen 
interagieren, Informationen abrufen und
Aktionen ausführen können, wie etwa eine Nachricht zu 
senden oder Logistikketten zu steuern.
Unternehmen haben bereits begonnen, diese Agenten in ihre 
Geschäftsprozesse zu integrieren.
GPUs sind KI-Chips, die ursprünglich für 
anspruchsvolle Computergrafik entwickelt wurden. 
Sie werden für das Training von KI-Modellen, die 
Verarbeitung von Inferenzanfragen sowie für High-
Performance-Computing eingesetzt. Den Markt für 
GPUs dominiert das US-amerikanische
Unternehmen Nvidia mit einem geschätzten Marktanteil 
von über 80 Prozent.394 Von hoher Bedeutung ist 
dabei auch Nvidias proprietäre
Programmierplattform und Schnittstelle CUDA, die eine effiziente 
Nutzung der Nvidia-GPUs erst ermöglicht und mit 
den GPUs konkurrierender Anbieter wie AMD nicht 
kompatibel ist.395 Zahlreiche KI-Werkzeuge wie 
TensorFlow und PyTorch sind für CUDA optimiert, 
was die Dominanz von Nvidias GPUs begünstigt. 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 103 –
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Ihnen gegenüber stehen Googles TPUs,
hochspezialisierte Chips („Beschleuniger“), die für
umfangreiche KI-Workloads optimiert sind und in Googles 
eigenen Diensten eine zentrale Rolle spielen. Sie 
werden seit 2025 auch einzelnen anderen
Unternehmen zur Verfügung gestellt.404 Dadurch könnte 
ein Gegenspieler zur GPU-Dominanz von Nvidia 
entstehen.405
Box B 3-2 Begriffe zu KI
Künstliche Intelligenz: Mit dem Begriff künstliche 
Intelligenz werden Verfahren, Algorithmen und 
technologische Lösungen beschrieben, die es 
erlauben, bisher von Menschen ausgeführte 
komplexe kognitive Vorgänge auf lernende
Maschinen und Software zu übertragen.396
Generative KI: Generative KI ist eine Form der KI, 
die dazu dient, Inhalte wie Texte, Bilder, Video, 
Audio oder Computercodes zu erzeugen oder zu 
bearbeiten. Dabei können unimodale KI-Systeme 
nur mit einem Datentyp arbeiten (z. B. nur Text 
oder nur Bilder), während multimodale KI-Systeme 
verschiedene Datentypen verarbeiten und ggf. auch 
verschiedene Datentypen ausgeben können.
Physische KI: Physische KI ist ein KI-System, das 
nicht auf den digitalen Raum beschränkt ist, 
sondern die physische Welt über Sensoren
wahrnimmt, daraus lernt und mit ihr interagiert.397 
Anwendungen gibt es z. B. in der Robotik und im 
autonomen Fahren.
KI-Agenten: Ein KI-Agent ist ein System, das 
eigenständig Informationen aufnimmt, verarbeitet 
und in Handlungen umsetzt. Ein KI-Agent kann 
z. B. Lagerbestände erfassen, Bedarfe
prognostizieren und als Konsequenz Bestellungen auslösen.398
Maschinelles Lernen: Maschinelles Lernen trainiert 
mit Hilfe von Lernalgorithmen und Daten
komplexe KI-Modelle, die anschließend auf neue Daten 
derselben Art angewendet werden.399
Parameter: Parameter sind numerische Werte, die 
von maschinellen Lernmodellen während des 
Trainings bestimmt werden.400 Die Anzahl der 
Parameter eines Modells beeinflusst die Fähigkeit 
eines Modells.
Allgemeine künstliche Intelligenz (engl.: Artificial 
general intelligence): Allgemeine KI ist eine 
hypothetische Form der KI, die die Fähigkeit 
besitzt, jede kognitive Aufgabe zu meistern oder 
zu erlernen, die ein Mensch ausführen kann, und 
zwar auf einem Niveau, das dem eines Menschen 
mindestens ebenbürtig ist. Im Gegensatz zu 
aktuellen KI-Systemen, die in der Regel auf 
bestimmte Aufgaben spezialisiert sind, haben 
allgemeine KI-Systeme ein umfassendes
Allgemeinwissen und können Wissenstransfer leisten.401
Grundlagenmodelle: Grundlagenmodelle sind 
generative KI-Modelle, die auf einer breiten, 
allgemeinen Datenbasis trainiert werden. Sie sind 
Grundlage für die Entwicklung spezifischer
Anwendungen.402
Spezialisierte KI-Modelle: Spezialisierte KI-Modelle 
fokussieren sich auf bestimmte
Aufgabenstellungen aus klar abgegrenzten Bereichen. Sie werden 
mit Daten aus den spezifischen
Anwendungsbereichen trainiert. Ein Beispiel sind KI-Modelle zur 
bildgebenden Diagnostik im Gesundheitswesen. 
Davon zu unterscheiden sind aus allgemeinen 
generativen Modellen abgeleitete Modelle, die in 
gewisser Weise spezialisiert sind, z. B. auf eine 
bestimmte Sprache.
Inferenz: Inferenz ist der Vorgang, bei dem ein 
KI-Modell das Gelernte anwendet und aus einer 
neuen Eingabe ein Ergebnis ableitet.
H100-Äquivalent: H100 ist ein Hochleistungs- 
Grafikprozessor (Graphics Processing Unit, GPU) 
von Nvidia, der vor allem für KI-Training
eingesetzt wird. Die Leistung des seit 2022
vermarkteten H100 gilt als Maßstab, mit dem man die 
Leistung verschiedener KI-Rechensysteme
vergleichen kann.403
B 3-2 Forschung zu und Entwicklung 
von KI im internationalen Vergleich
KI-Publikationen: EU gleichauf mit USA 
Wissenschaftliche Publikationen zu KI haben seit 
2018 weltweit stark zugenommen (vgl. Abbildung 
B 3-3).406 Die meisten Publikationen kamen in allen 
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drei betrachteten Jahren aus China – gefolgt von 
der EU, die 2024 deutlich mehr KI-Publikationen 
vorwies als die USA. Die USA und Indien auf den 
Rängen drei und vier sind auf einem ähnlichen 
Niveau wie die EU. Deutschland liegt bei den
Publikationen hinter dem Vereinigten Königreich auf 
dem fünften Rang und ist somit in der EU das Land 
mit den meisten KI-Publikationen.407 
Betrachtet man den Anteil von Publikationen zu 
generativer KI an allen KI-Publikationen (vgl.
Abbildung B 3-4), sieht man, dass die USA im Jahr 2024 
mit 16,9 Prozent den höchsten Anteil unter den Top 
10 der publizierenden Länder hatten, gefolgt von 
Italien (15,3 Prozent) und Deutschland (13,4 
Prozent). In China lag der Anteil nur bei 8,7 Prozent. 
Zudem wuchs der Anteil generativer KI-
Publikationen in China und Indien weniger stark als in den 
anderen Ländern.408 In absoluten Zahlen zeigt sich 
bei den Publikationen zu generativer KI jedoch 
weiterhin die klare Dominanz Chinas vor den USA 
Abb. B 3-3 Anzahl der Publikationen der Top-10-Länder im Bereich KI 2018, 2021  
und 2024 
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
EU
-2
7
Ja
pa
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Au
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Sü
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2018 2021 2024
Anzahl
Land
Lesebeispiel: 2024 wurden in Deutschland insgesamt 14.415 KI-Publikationen veröffentlicht.
Aufgrund unterschiedlicher Datenquellen weicht die Darstellung von den Zahlen in Kapitel A 2 leicht ab. Die Entwicklung und die Reihenfolge 
der Länder sind konsistent.
Quelle: Elsevier SCOPUS. Berechnungen basierend auf Weber et al. (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
und der EU. Deutschland liegt bei den absoluten 
Zahlen hinter Indien und dem Vereinigten
Königreich.
KI-Patentanmeldungen: USA und China dominant
Abbildung B 3-5 zeigt die transnationalen KI-
Patentanmeldungen aus den zehn Ländern mit 
den meisten Patentanmeldungen. In China und 
den USA ist die absolute Zahl der transnationalen 
KI-Patentanmeldungen nach 2016 stark
angestiegen. Ein Anstieg ist in abgeschwächter Form auch 
in den anderen Top-10-Ländern zu beobachten. Im 
Zeitraum 2020 bis 2022 zeigte sich eine Dominanz 
der USA und Chinas vor der EU, Japan und
Südkorea. Deutschland lag auf deutlich niedrigerem 
Niveau hinter Japan und Südkorea, war in der EU 
jedoch das Land mit den meisten transnationalen 
KI-Patentanmeldungen. Das Vereinigte Königreich, 
einer der größten KI-Akteure in Europa, reiht sich 
hinter Deutschland ein.409
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In Deutschland kommen die meisten
transnationalen KI-Patentanmeldungen von großen
Unternehmen wie Siemens, Robert Bosch, Siemens 
Healthcare, Volkswagen und Bayer. Bei den meisten 
dieser Unternehmen machen KI-Patente weniger als 
10 Prozent ihrer gesamten transnationalen
Patentanmeldungen aus; lediglich Siemens Healthcare 
erreicht mit 25,7 Prozent einen deutlich höheren 
Anteil.
USA dominant bei der Entwicklung 
bedeutender KI-Modelle
Ein marktnaher Indikator für die Innovationsstärke 
eines Landes im Bereich KI ist die Anzahl der
entwickelten KI-Modelle. Dazu werden in Abbildung B 3-6 
Daten der Non-Profit-Forschungsorganisation Epoch 
AI zu bedeutenden410 KI-Modellen betrachtet.411 
Abbildung B 3-6 zeigt in den meisten Ländern 
eine Zunahme der Entwicklung von bedeutenden 
Abb. B 3-4 Anteile der Publikationen zu generativer KI an den gesamten  
KI-Publikationen für ausgewählte Länder 2018, 2021 und 2024 in Prozent 
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
EU
-2
7
Ja
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Ita
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Prozent
Land
2018 2021 2024
Lesebeispiel: In Deutschland lag 2024 der Anteil der Publikationen zu generativer KI an den gesamten KI-Publikationen bei 13,4 Prozent.
Die Auswahl der Länder orientiert sich an Abbildung B 3-3.
Quelle: Elsevier SCOPUS. Berechnungen basierend auf Weber et al. (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
KI-Modellen, wobei die USA mit großem Abstand 
führen. China liegt klar hinter den USA, allerdings 
deutlich vor dem Vereinigten Königreich und der 
EU. Innerhalb der EU wurden zwischen 2023 und 
2025 24 bedeutende KI-Modelle veröffentlicht, von 
denen elf aus Frankreich und neun aus
Deutschland kamen. Bedeutende Modelle aus Deutschland 
stammen vor allem von Forschungseinrichtungen, 
die dabei häufig mit US-amerikanischen Partnern 
kooperieren, wie z. B. die TU Berlin mit Google, 
nicht jedoch mit Organisationen aus anderen
Mitgliedstaaten der EU. Deutsche Unternehmen, die 
bedeutende KI-Modelle veröffentlicht haben, sind 
DeepL, deepset und Bosch.
Insgesamt zeichnen diese drei Analysen ein
bekanntes Bild: Deutschland und die EU sind in der
Forschung leistungsfähig, bei patentierten Erfindungen 
mittelmäßig und bei der Entwicklung innovativer 
Produkte vergleichsweise schlecht.
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Verschiedene öffentlich geförderte 
KI-Modelle in Europa
Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer
Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu
unterstützen, wird in Europa die Entwicklung von KI-
Modellen öffentlich gefördert, die ein besonderes 
Augenmerk auf die Berücksichtigung der EU-
Datenschutzrichtlinie legen. Beispiele sind Teuken-7B aus 
dem Forschungsprojekt OpenGPT-X der
Fraunhofer-Institute IAIS und IIS und EuroLLM-9B aus 
Utter, einem gemeinsamen Projekt verschiedener 
europäischer Universitäten. Apertus-70B von der 
Swiss AI Initiative ist ein offenes Modell, dessen 
Parameter, Daten und Trainingsalgorithmen
öffentlich zugänglich sind; es wurde unter
Berücksichtigung des Opt-out-Einverständnisses von
Dateninhaberinnen und Dateninhabern trainiert und 
vermeidet die Speicherung von Trainingsdaten im 
Modell. Mit 7, 9 bzw. 70 Milliarden Parametern sind 
die genannten Modelle relativ klein verglichen mit 
den führenden kommerziellen Modellen, die mehr 
als 500 Milliarden Parameter verwenden.412
Auch einige kommerzielle KI-Modelle europäischer 
Unternehmen erhielten öffentliche Förderung. 
TFree-HAT-Pretrained-7B-Base des deutschen 
Unternehmens Aleph Alpha wurde auf englischen 
und deutschen Daten trainiert und insbesondere 
für die Anwendung im deutschen Sprachraum
entwickelt. Das Anfang Dezember 2025 veröffentlichte 
multimodale offene Modell Mistral Large 3 des 
französischen Unternehmens Mistral existiert in 
verschiedenen Varianten mit bis zu 675 Milliarden 
Parametern. Modelle von Mistral werden häufig als 
Basis für Weiterentwicklungen verwendet. Ein
Beispiel hierfür ist Minerva-7B, das mit italienischen 
Sprachdaten vollständig neu vortrainiert wurde.413 
Um zukünftige KI-Modelle in Europa zu
entwickeln, wurde mit der Initiative „Next Frontier AI“ 
Abb. B 3-5 Anzahl transnationaler KI-Patentanmeldungen der Top-10-Länder 2014 – 2022
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
EU
-2
7
Sc
hw
ed
en
Fr
an
kr
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Ni
ed
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la
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Kö
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De
ut
sc
hl
an
d
Sü
dk
or
ea
Ja
pa
n
Ch
inaUS
A
2014 – 2016 2017 – 2019 2020 – 2022
Summe in der Jahresspanne
Land
Lesebeispiel: Aus Deutschland kamen im Zeitraum 2020-2022 1.709 transnationale KI-Patentanmeldungen.
Transnationale Patentanmeldungen sind Anmeldungen in Patentfamilien mit mindestens einer Anmeldung bei der World Intellectual Property 
Organization (WIPO) über das PCT-Verfahren oder einer Anmeldung am Europäischen Patentamt.
Aufgrund unterschiedlicher Abgrenzungen weicht die Darstellung von den Zahlen in Kapitel A 2 leicht ab. Die Entwicklung und die Reihenfolge 
der Länder sind konsistent.
Quelle: PATSTAT. Eigene Darstellung basierend auf Weber et al. (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
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ein  Projekt angestoßen, mit dem die SPRIND die 
Entwicklung von KI-Unternehmen der nächsten 
Generation fördern möchte.414
B 3-3 Einsatz von KI im privaten 
und öffentlichen Sektor
Deutschland bei Anzahl an KI-Unternehmen 
weltweit im Mittelfeld, in der EU an der Spitze
Eine hohe Anzahl spezialisierter KI-
Unternehmen, also von Unternehmen, die KI entwickeln 
oder bei deren Produkten oder Dienstleistungen 
KI eine signifikante Rolle spielt, ist ein Indikator 
für Innovationskraft, wirtschaftliche Dynamik und 
die Fähigkeit, Forschungsergebnisse in marktfähige 
Anwendungen zu überführen. Vor diesem
Hintergrund wurde in einer von der Expertenkommission 
beauftragten Studie Deutschlands Position im
Hinblick auf die Anzahl an KI-Unternehmen
beleuchtet.415 Dabei zeigt eine Auswertung der
Crunchbase-Datenbank416 aus dem Februar 2025, dass 
Deutschland bei der Anzahl an KI-Unternehmen 
Abb. B 3-6 Anzahl bedeutender KI-Modelle der Top-10-Länder 2017 – 2025
0
50
100
150
200
250
300
EU
-2
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na
da
Ch
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A
2017 – 2019 2020 – 2022 2023 – 2025
Summe in der Jahresspanne
Land
Lesebeispiel: Zwischen 2023 und 2025 kamen neun bedeutende KI-Modelle aus Deutschland.
Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Daten von Epoch AI (2025). 
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
innerhalb der EU zwar zur Spitzengruppe gehört, 
im globalen Vergleich jedoch lediglich eine Position 
im Mittelfeld einnimmt und auch hinter kleineren 
Volkswirtschaften wie Kanada und dem Vereinigten 
Königreich liegt (vgl. Abbildung B 3-7).
Die USA belegen mit 21.719 KI-Unternehmen mit 
großem Abstand den weltweiten Spitzenplatz, vor 
der EU mit 9.709 KI-Unternehmen. Deutschland 
führt mit 1.980 KI-Unternehmen die Rangfolge in 
der EU an. Im weltweiten Vergleich belegt
Deutschland damit Platz sieben, hinter den USA, China 
(4.500 KI-Unternehmen), Indien (4.286), dem
Vereinigten Königreich (3.985), Kanada (2.318) und 
Japan (2.302), aber noch vor Frankreich (1.441). 
Unter den weiteren EU-Mitgliedstaaten verfügen 
insbesondere Italien, Spanien und die Niederlande 
über eine relativ hohe Anzahl an KI-Unternehmen 
(zwischen 759 und 952). 
Start-ups – also Unternehmen, die jünger als fünf 
Jahre sind – sind ein wesentlicher Treiber der
Entwicklung und Verbreitung von KI, vor allem wenn 
sie neue technologische Ansätze schnell  aufgreifen, 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 108 –
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mit hoher Innovationsgeschwindigkeit
weiterentwickeln, rasch skalieren und in marktfähige 
Anwendungen überführen. Der Anteil der
Startups an allen KI-Unternehmen liegt in Deutschland 
mit 31,3 Prozent nahezu gleichauf mit dem in den 
USA (32,9 Prozent) und im Vereinigten Königreich 
(30,8 Prozent) sowie leicht über dem EU-
Durchschnitt (27,7 Prozent). Ähnliche Werte wie der EU-
Durchschnitt weisen auch Italien (28,5 Prozent) und 
die Niederlande (27,9 Prozent) auf. Die Ergebnisse 
deuten darauf hin, dass die deutsche KI-
Unternehmenslandschaft im europäischen Vergleich nicht 
nur durch eine hohe Anzahl an KI-Unternehmen, 
sondern auch durch ein aktives
Gründungsgeschehen gekennzeichnet ist.417
Trotz des positiven Bilds, das die Analyse der 
Crunchbase-Daten zeichnet, stehen (KI-)Start-ups 
in Deutschland und der EU zwei großen
Hemmnissen gegenüber. Zum einen stellt die
Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes ein großes 
Hindernis bei der Skalierung dar. Durch die
unterschiedlichen nationalen Regelungen und Märkte 
Abb. B 3-7 Anzahl der in Crunchbase erfassten KI-Unternehmen weltweit 
im Februar 2025
Vereinigtes KönigreichEU-27USA China Indien
SüdkoreaJapanKanada Israel Brasilien
Anzahl Unternehmen
Deutschland 1.980
Frankreich 1.441
Italien 952
Spanien 938
Niederlande 759
Andere 3.639
2.302
1.276
1.199
1.103
2.318
3.985 4.286
4.500
9.709
21.719
Lesebeispiel: Im Februar 2025 gab es in der EU-27 insgesamt 9.709 KI-Unternehmen, davon 1.980 in Deutschland. 
Als KI-Unternehmen gelten in der vorliegenden Analyse solche, die laut der Crunchbase-eigenen Industrieklassifikation zur Industry Group 
„Artificial Intelligence“ gehören.
Quelle: Crunchbase. Berechnungen basierend auf Weber et al. (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
steigen die Kosten für Start-ups und können deren 
Wachstum behindern. Stärker integrierte Märkte 
wie die USA oder China haben hier einen Vorteil. 
Ein „28. Regime“, ein Vorhaben der EU im Rahmen 
der Start-up- und Scale-up-Strategie zur Reduktion 
der Fragmentierung des EU-Binnenmarktes, würde 
hier Abhilfe schaffen (vgl. Kapitel A 4).418
Ein weiteres Problem liegt in der steuerlichen 
Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen in 
Deutschland. Bislang müssen geldwerte Vorteile aus 
Vermögensbeteiligungen im Fall eines
Arbeitgeberwechsels oder spätestens nach 15 Jahren versteuert 
werden, auch wenn kein realer Liquiditätszufluss 
stattgefunden hat (sogenannte Dry-Income-
Besteuerung). Liquidität fließt in der Regel aber erst zu, 
wenn das Unternehmen verkauft wird oder an die 
Börse geht.419 Durch diese – im internationalen
Vergleich – unattraktive steuerliche Regelung wird es 
wachstumsorientierten Start-ups erschwert,
hochqualifiziertes Personal zu gewinnen.420
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 109 –
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Diffusion von KI in der Wirtschaft 
stark zunehmend
Der Einsatz von KI in der deutschen und
europäischen Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren 
deutlich an Dynamik gewonnen (vgl. Abbildung 
B 3-8). Erhebungen von Eurostat zeigen, dass in 
Deutschland der Anteil der Unternehmen mit
mindestens zehn Beschäftigten, die KI generell
nutzen, von 11,6 Prozent im Jahr 2023 auf 26,0 
Prozent im Jahre 2025 gestiegen ist.421 Im Jahr 2025 
lag Deutschland im europäischen Vergleich damit 
auf Platz acht. Die nordischen Länder Dänemark 
(42,0 Prozent), Finnland (37,8 Prozent) und
Schweden (35,0 Prozent) haben hier die höchsten Anteile. 
Auch die Benelux-Länder haben höhere Anteile als 
Deutschland (Belgien 34,5  Prozent, Luxemburg 
33,6 Prozent, Niederlande 33,2 Prozent).
Laut der Erhebung von Eurostat lag im Jahr 2025 
in allen betrachteten Ländern der Anteil der
Unternehmen, die KI generell nutzen, in der Gruppe der 
großen Unternehmen mit 250 oder mehr
Beschäftigten am höchsten (Deutschland: 57,0  Prozent; 
EU: 55,0  Prozent), gefolgt von den
mittelgroßen Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten 
(Deutschland: 35,6 Prozent; EU: 30,4 Prozent) und 
den kleinen Unternehmen mit 10 bis 49
Beschäftigten (Deutschland: 23,1 Prozent; EU: 17,0 Prozent). 
Darüber hinaus belegt auch eine im Auftrag der 
Expertenkommission durchgeführte repräsentative 
Umfrage einen raschen Anstieg der Nutzung von 
generativer KI, insbesondere in der
Informationswirtschaft und dem verarbeitenden Gewerbe.422 Zu 
beachten ist allerdings, dass diese Umfragen nicht 
die Art der Nutzung erfassen. So bestehen zwischen 
der Anwendung von einfachen Chat-Tools und der 
von agentenbasierter generativer KI große
Unterschiede. Die dargestellte Entwicklung erlaubt daher 
lediglich Aussagen über einen allgemeinen Trend 
der KI-Nutzung, jedoch keine Rückschlüsse auf
Veränderungen in ihrer Qualität. 
Abb. B 3-8 Anteil der Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, die KI verwenden, 
in den Top-10-EU-Ländern 2023 – 2025 in Prozent
0
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20
30
40
50
EU
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2023 2024 2025
Prozent
Land
Lesebeispiel: In Deutschland verwendeten 2023 11,6 Prozent der Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten KI, während es in 2025 bereits 
26,0 Prozent waren.
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Eurostat (2025b).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
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KI in der öffentlichen Verwaltung: 
viele Fragen bislang ungeklärt
Mit ihrer Modernisierungsagenda für Staat und
Verwaltung hat die Bundesregierung ein
ressortübergreifendes Reformprogramm verabschiedet, das 
den Staat „einfacher, digitaler und erfolgreicher“ 
machen soll und u. a. auf den Einsatz von KI setzt.423 
Zwar bündeln 23 Hebelprojekte als besonders
wirkungsstark angesehene und kurzfristig umsetzbare 
Maßnahmen, doch bleiben zentrale
Strukturreformen bislang noch aus. Weiterhin soll mit dem 
Deutschland-Stack eine Plattform entstehen, die 
eine „sichere, interoperable, europäisch
anschlussfähige und souveräne“ Infrastruktur zur
Digitalisierung der Verwaltung anbieten und Cloud-Dienste 
und KI-Anwendungen integrieren soll.424 Dies ist ein 
erstrebenswertes Ziel; die konkrete Ausgestaltung 
bleibt jedoch bisher unklar und sollte möglichst bald 
festgelegt werden. So wäre eine einheitliche digitale 
Systemgrundlage Voraussetzung dafür, dass KI-
Dienste im großen Maßstab nutzbar gemacht und 
Einzellösungen vermieden werden. Ein modularer 
Ansatz, der die Auswechslung einzelner Software-
Elemente im Stack vereinfacht, kann hier
Abhängigkeiten durch Lock-In-Effekte reduzieren.425 Zudem ist 
zu klären, in welchem Umfang die zugrunde liegende 
Infrastruktur tatsächlich „souverän“ und unabhängig 
von außereuropäischen Anbietern ausgestaltet wird. 
Schließlich würden klare Wirkungsindikatoren und 
konkrete Zeitpläne helfen, Innovationseffekte der KI 
in der öffentlichen Verwaltung sowie die
beabsichtigte Stärkung der Souveränität zu messen.426
Auch aus der Privatwirtschaft gibt es Impulse für 
die Digitalisierung des öffentlichen Sektors, um 
etwa den Bürgerservice zu verbessern oder interne 
Informationsabläufe zu optimieren. Im Herbst 2025 
haben SAP und OpenAI die Partnerschaft „OpenAI 
for Germany“ angekündigt, die darauf abzielt, große 
Sprachmodelle wie ChatGPT und weitere KI-
Technologien – unter Beachtung der Anforderungen an 
Datenschutz, Datensouveränität und Compliance 
in Deutschland  – über die Delos Cloud für den 
öffentlichen Sektor bereitzustellen.427 Gleichwohl 
kann diese Lösung weder technologische
Unabhängigkeit noch Datensouveränität gewährleisten, 
denn die Delos Cloud baut auf Komponenten der 
proprietären Microsoft-Azure-Technologie auf, die 
dem US CLOUD Act428 unterliegt. Daher sind die 
Daten nicht vor einem Zugriff durch US-
Behörden sicher, obwohl sie physisch in Rechenzentren 
in der EU gespeichert sind und somit der DSGVO 
unterliegen. Hinzu kommt die mangelnde
Transparenz über Funktionsweise und Trainingsdaten 
der Modelle von OpenAI. Vor diesem Hintergrund 
erscheint eine fortlaufende Bewertung der
Souveränitäts- und Sicherheitsarchitektur solcher
hybriden Modelle angezeigt.
B 3-4 Infrastruktur und 
Rechenkapazitäten
Deutschland und EU bei Rechenkapazitäten 
hinter internationalen Wettbewerbern
Das Training ebenso wie die Nutzung großer KI-
Modelle erfordern umfangreiche
Rechenkapazitäten. Auch die Weiterentwicklung der KI-Systeme 
sowie die Bereitstellung von Modellen für den
Massenmarkt stellen sehr hohe Anforderungen an die 
Rechenkapazität. Dementsprechend gehen die
derzeit geplanten Kapazitätserweiterungen,
insbesondere in den USA, weit über die bereits bestehenden 
Kapazitäten hinaus. 
Wenngleich in Deutschland im Jahr 2025 die
Investitionen in Rechenzentren ein Allzeithoch
erreichten, sind sie im globalen Vergleich niedrig.429 So 
gibt es in Deutschland bislang – anders als in den 
USA – keine sehr großen Rechenzentren, die
ausschließlich für KI genutzt werden. Abbildung B 3-9 
verdeutlicht, wie sehr die USA bei den
Rechenkapazitäten dominieren, nämlich mit ca. der
sechsfachen Kapazität Chinas.430 Die Kapazitäten der 
europäischen Länder – einschließlich Deutschlands 
mit rund 26.000 öffentlich erfassten H100-
Äquivalenten – liegen um Größenordnungen darunter. 
Hinzu kommt, dass im Vergleich zu den USA, wo 
ein Großteil der KI-Rechenkapazität von der
Privatwirtschaft gebaut, finanziert und genutzt wird, 
der Großteil der KI-Rechenkapazität in
Deutschland öffentlich betrieben wird, sodass aufgrund 
des EU-Beihilferechts eine Nutzung durch private 
Unternehmen nur im vorwettbewerblichen Bereich 
möglich ist.431 Erwähnenswerte
privatwirtschaftliche Projekte sind das angekündigte Rechenzentrum 
von der Deutschen Telekom mit einer geschätzten 
Kapazität von rund 20.000 H100-Äquivalenten 
sowie das von Schwarz Digits mit einer Kapazität 
von bis zu 100.000 GPUs.432
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Engpässe beim Ausbau von 
 KI-Rechenkapazität in Deutschland
Der Aufbau neuer Rechenzentren in Deutschland 
und in der EU wird derzeit durch Engpässe im 
Stromnetz, hohe Stromkosten und administrative 
Hemmnisse gebremst. Schon zwischen 2010 und 
2024 ist der Stromverbrauch deutscher
Rechenzentren trotz erheblicher Effizienzgewinne um rund 
90 Prozent gestiegen;433 der zunehmende Einsatz 
von KI-Anwendungen dürfte den Energiebedarf 
weiter erheblich ansteigen lassen.435 In
Deutschland stellt die mangelnde Verfügbarkeit geeigneter 
Netz- und Anschlusskapazitäten einen Engpass für 
den Ausbau von KI- und
Rechenzentrumsinfrastruktur dar,436 vor allem in Ballungsgebieten wie 
dem Rhein-Main-Gebiet oder Berlin, wo Boden und 
Netzkapazitäten besonders limitiert sind.437
Zusätzlich sind die im internationalen Vergleich hohen 
Stromkosten als Wettbewerbsnachteil zu sehen, da 
sie bei Rechenzentren rund die Hälfte der
Betriebskosten ausmachen können.438 Frankreich sowie die 
nordischen Länder Dänemark, Schweden,
Norwegen und Finnland verfügen über eine
kostengünstigere, klimafreundliche Energieversorgung und 
über Netzkapazitäten,439 die den zügigen Aufbau 
leistungsfähiger Rechenkapazitäten zusätzlich 
begünstigen.
Neben den Energieengpässen wirken langwierige 
Genehmigungs- und Planungsverfahren hemmend 
auf den Ausbau der Rechenzentrums-
Infrastruktur.440 Die Ansiedlung neuer Rechenzentren wird 
durch komplexe Umwelt-, Bau- und
Netzanschlussverfahren verzögert.441 Im internationalen Vergleich 
zeigen sich hier Standortnachteile: Frankreich und 
Norwegen z. B. verfügen über teils beschleunigte 
und besser koordinierte Zulassungs- und
Planungsverfahren.442 Im Schnitt dauert es hierzulande bis zu 
sieben Jahre, bis der Netzanschluss eines
Rechenzentrums realisiert wird  – deutlich länger als in 
anderen Ländern.443
Abb. B 3-9 Öffentlich dokumentierte Rechenkapazitäten in großen Rechenzentren für 
ausgewählte Länder 2025 in Millionen H100-Äquivalenten
0 0,026
Mio. H100-Äquivalente
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
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1,4
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Lesebeispiel: In Deutschland wurden für das Jahr 2025 in öffentlich dokumentierten Großrechenzentren rund 26.000 H100-Äquivalente erfasst. 
Die Angaben sind relativ zueinander zu interpretieren, nicht als exakte Bestandszahlen. Die zugrundeliegenden Daten von Epoch AI decken  
nur 10 bis 20 Prozent aller globalen Großrechenzentren ab. Da die Daten auf öffentlich verfügbaren Informationsquellen beruhen, decken sie 
öffentliche und private Recheninfrastruktur in verschiedenem Maße ab.434
Quelle: Epoch AI. Eigene Berechnungen basierend auf Daten von Pilz et al. (2025).
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Download der 
Abbildung 
und Daten
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KI-Gigafabriken zur Unterstützung des Ausbaus 
der KI-Kapazitäten in der EU geplant
Der Aktionsplan der Europäischen Kommission 
für den KI-Kontinent umfasst die fünf Bereiche 
Infrastruktur, Datenzugang, Algorithmen, KI-
Kompetenzen und Vereinfachung der
Rechtsvorschriften.444 Kernelement des Bereichs Infrastruktur ist 
der Aufbau von KI-Rechenkapazitäten in
sogenannten KI-Fabriken und KI-Gigafabriken.
KI-Fabriken sind KI-Ökosysteme, in deren
Zentren europäische Supercomputer stehen, die Teil 
des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches 
Hochleistungsrechnen (GU EuroHPC)445 sind. Sie 
führen materielle und personelle Ressourcen
zusammen und sollen vor allem der Entwicklung und dem 
Training von KI-Modellen dienen, insbesondere 
durch Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen 
(KMU) und die Wissenschaft.446 Im Dezember 2025 
waren neun dieser KI-Fabriken in Betrieb,
darunter die Anlagen JAIF (Jupiter AI Factory, Jülich) 
mit ungefähr 24.000 H100-Äquivalenten447 und 
die Anlage IT4LIA (Italy for Artificial Intelligence, 
Bologna), die derzeit über etwa 6.000 H100-
Äquivalente verfügt.448 Weitere KI-Fabriken sind in
Planung. Beim Aufbau der geplanten KI-Fabriken bietet 
es sich an, innovative Lösungen europäischer junger 
Unternehmen zu fördern. Als Beispiel können die 
photonischen Coprozessoren des deutschen
Unternehmens Q.ANT dienen, die bereits in öffentlichen 
Rechenzentren eingesetzt werden.449
KI-Gigafabriken sind fünf von der Europäischen 
Kommission geplante Großanlagen mit jeweils etwa 
100.000 H100-Äquivalenten,450 auf denen komplexe 
KI-Modelle entwickelt, trainiert und eingesetzt
werden sollen. Nachdem Mitte 2025 76 Konsortien
Interesse am Betrieb einer dieser Gigafabriken bekundet 
haben,451 wird die Ausschreibung für Anfang dieses 
Jahres erwartet. Angesichts eines geschätzten 
Investitionsvolumens von drei bis fünf Milliarden 
Euro pro KI-Gigafabrik plant die Europäische
Kommission, sie als öffentlich-private Partnerschaft zu 
betreiben und bis zu 35 Prozent der
Anfangsinvestitionen zu tragen.452 Eine Verordnung der
Europäischen Union von Dezember 2025 sieht vor, dass 
maximal 17 Prozent der Investitionsausgaben aus 
EU-Mitteln finanziert werden sollen. Die beteiligten 
Mitgliedstaaten sollen mindestens denselben Betrag 
leisten.453 Als Gegenleistung soll ein entsprechender 
Teil der Rechenkapazität für öffentliche
Anwendungen frei zur Verfügung gestellt werden. 
Es bestehen jedoch Zweifel an der geplanten
Umsetzung der KI-Gigafabriken.454 Die
Expertenkommission teilt diese Skepsis in gewissem Maße und stellt 
fest, dass insbesondere hinsichtlich der folgenden 
Punkte noch Klärungsbedarf besteht:
 — Kosten: Die EU plant, lediglich die
Anfangsinvestitionen der KI-Gigafabriken mit bis zu 
35 Prozent aus öffentlicher Hand zu fördern. 
Zudem soll dieser Anteil durch Rechenleistung 
abgegolten werden.455 Die laufenden
Betriebskosten von KI-Rechenzentren sind jedoch 
erheblich, insbesondere aufgrund ihres hohen 
Energieverbrauchs. Das fällt besonders bei 
Standorten mit hohen Stromkosten wie z. B. 
Deutschland ins Gewicht. Dazu kommen
regelmäßige Ersatzinvestitionen, da GPUs je nach 
Auslastung nur drei bis fünf Jahre genutzt 
werden können und noch schneller technisch 
veraltet sind.
Zwar werden diejenigen Unternehmen und 
Konsortien, die konkrete Angebote für den 
Betrieb von KI-Gigafabriken einreichen, deren 
Wirtschaftlichkeit analysiert und tragfähige 
Geschäftsmodelle entwickelt haben.456 Unter 
hoher Unsicherheit besteht jedoch das Risiko 
von Fehlinvestitionen oder politisch
motivierten Entscheidungen. Zudem könnte die EU in 
Zugzwang geraten, wenn nach einigen Jahren 
ein Weiterbetrieb der Gigafabriken nur mit 
zusätzlicher Förderung möglich ist.
 — Standort: Innerhalb der EU unterscheiden 
sich mögliche Standorte für die geplanten KI-
Gigafabriken deutlich im Hinblick auf
Energiekosten.457 Inwieweit Faktoren wie lokale 
Nachfrage, Kompetenz der Betreiber oder 
die Verfügbarkeit komplementärer Angebote 
einen Standort mit höheren Stromkosten 
rechtfertigen können, ist eine offene Frage. 
Entscheidend für eine mögliche KI-
Gigafabrik in Deutschland ist die Identifikation eines 
geeigneten Standortes im Hinblick auf
Strompreise und ausreichende
Anschlusskapazitäten.
 — Nutzung: Die geplanten KI-Gigafabriken sollen 
sowohl für Entwicklung und Training von KI-
Modellen als auch für Inferenz eingesetzt
werden.458 Das erscheint sinnvoll, da die geplante 
Kapazität durch Entwicklung und Training 
allein nicht dauerhaft ausgelastet sein dürfte. 
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Die großen KI-Rechenkapazitäten in den USA 
werden zu einem hohen Maße von
Unternehmen mit umfangreichen KI-Aktivitäten wie 
etwa OpenAI, Anthropic, Google und Meta 
genutzt, die zurzeit in Europa kein Pendant 
haben. Nutzer der KI-Gigafabriken werden 
daher oft Unternehmen mit geringer KI-
Erfahrung sein. Für sie müssen die  Gigafabriken 
nicht nur KI-Rechenkapazität, sondern auch 
ergänzende Angebote wie komplementäre 
Software und Beratung bereitstellen. Die
Gigafabriken sollten zudem eng an bestehende 
Forschungs-, Kompetenz- und Start-up-
Ökosysteme angebunden werden, um den Aufbau 
von Know-how und eine effektive Nutzung der 
Infrastruktur zu ermöglichen.
Eine Spezialisierung der KI-Gigafabriken nach 
Funktionen (Entwicklung und Training
versus Nutzung) oder Anwendungsfeldern (z. B. 
Industrie oder Medizin) könnte helfen, eine 
kritische Masse an Kompetenz zu erreichen. 
Für Inferenz ist zudem zu beachten, dass die 
KI-Gigafabriken im globalen Wettbewerb
stehen werden und daher effizienzorientierte 
Geschäftsmodelle erforderlich sind.
B 3-5 Investitionen in KI
KI-Ausgaben in Deutschland stark 
auf Forschung ausgerichtet
Eine präzise Messung des privaten und
öffentlichen Investitionsvolumens in KI ist methodisch 
anspruchsvoll.459 In einer aktuellen Studie wurden 
diese Ausgaben für das Jahr 2023 für die EU-
Mitgliedstaaten sowie – soweit durch
Datenverfügbarkeit möglich – für ausgewählte außereuropäische 
Staaten geschätzt.460 International vergleichbar sind 
KI-bezogene Ausgaben für Forschung und
Entwicklung (FuE)461 sowie Ausgaben für Daten und
Equipment462 (vgl. Abbildung B 3-10). Dabei zeigt sich, 
dass die EU mit insgesamt rund 130 Milliarden Euro 
(0,75 Prozent des BIP) deutlich hinter den USA mit 
310 Milliarden Euro (1,22 Prozent des BIP)
zurückliegt. Deutschland trägt mit geschätzten Ausgaben 
von rund 20 Milliarden Euro einen in absoluten 
Zahlen erheblichen Beitrag zu den EU-weiten KI-
Ausgaben bei, liegt gemessen am BIP mit 0,53 
Prozent jedoch unter dem EU-Durchschnitt und weit 
hinter den USA.463 Hinzu kommt, dass das
Investitionsgeschehen im Jahr 2025 diesen
Investitionsrückstand gegenüber den USA verschärft hat, mit 
deutlich steigenden Investitionen in den USA und 
langsamer steigenden Investitionen in Deutschland 
und im Rest der EU. 
Abb. B 3-10 Geschätzte KI-bezogene Ausgaben in ausgewählten Ländern 2023 
in Milliarden Euro
FuE Daten und Equipment
29% 71%
26% 74%
18% 82%
11% 89%
49% 51%
Mrd. 
Euro
USA
EU-27
Kanada
Deutschland
Vereinigtes
Königreich
0 50 100 150 200 250 300 350
Lesebeispiel: In Deutschland wurden 2023 KI-bezogene Ausgaben in Höhe von 22,1 Milliarden Euro getätigt. Davon sind 49 Prozent Ausgaben 
für Forschung und Entwicklung.
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf OECD-Schätzungen in Fonteneau et al. (2025).
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In Deutschland machen die FuE-Ausgaben mit 
49  Prozent einen relativ hohen Anteil an den 
Gesamtausgaben aus (vgl. Abbildung B 3-10). Im 
internationalen Vergleich der KI-bezogenen FuE-
Ausgaben liegt die EU (33 Milliarden Euro, 0,19 
Prozent des BIP) weit hinter den USA (90 Milliarden 
Euro, 0,35 Prozent des BIP).464
Europäische  Wagniskapitalinvestitionen 
ausbaufähig
Ein weiterer Indikator für innovationstreibende 
Ausgaben für KI, der einen internationalen
Vergleich erlaubt, ist das Volumen privater
Wagniskapitalinvestitionen. Ein Blick auf die privaten 
Wagniskapitalflüsse zwischen den fünf Regionen, 
aus denen weltweit am meisten KI-bezogenes
Wagniskapital stammt, zeigt deutliche Unterschiede. 
EU-Investoren investierten im Jahr 2025 mit 13,1 
Milliarden US-Dollar deutlich weniger
Wagniskapital in KI als Investoren in den USA (119,8 Milliarden 
US-Dollar), im Vereinigten Königreich (19,4
Milliarden US-Dollar) und in China (16,3 Milliarden US-
Dollar) (vgl. Abbildung B 3-11).465 Mögliche Gründe 
liegen in der Fragmentierung des europäischen 
Kapitalmarktes, restriktiven Anlagevorschriften für 
Versicherungen, dem Sparverhalten der Menschen 
sowie einer in höherem Maße umlagefinanzierten 
Altersvorsorge. Eine europäische
Kapitalmarktunion, auch als Spar- und Investmentunion
bezeichnet, könnte Abhilfe schaffen und die Chancen für 
Start-ups in der EU deutlich verbessern.466
Bei den insgesamt empfangenen
Wagniskapitalinvestitionen in KI liegen in der EU ansässige
Unternehmen mit ca. 13,8 Milliarden US-Dollar zwar auf 
Platz zwei, allerdings ungefähr gleichauf mit dem 
Vereinigten Königreich (12,1 Milliarden US-
Dollar), das trotz seines deutlich kleineren Marktes ein 
vergleichbares Investitionsvolumen anzieht. Mit 
53 Prozent stammt der größte Anteil der
Wagniskapitalinvestitionen, die in der EU ansässige
Unternehmen erhielten, aus der EU selbst, gefolgt von den 
USA (31 Prozent) und dem Vereinigten Königreich 
(15 Prozent). Die USA sind der Wirtschaftsraum, der 
am meisten KI-bezogenes Wagniskapital anzieht. 
Abb. B 3-11 KI-bezogene Wagniskapitalflüsse zwischen Regionen 2025 in Milliarden 
US-Dollar
119,8 135,8
19,4
7,5
13,1
16,3
2,8
12,1
13,8
11,7
USA Vereinigtes Königreich KanadaEU-27 China
Mrd. 
US-Dollar
Lesebeispiel: 2025 haben europäische Investoren ca. 13,1 Milliarden US-Dollar Wagniskapital in KI investiert. Die EU-27 empfingen im selben 
Zeitraum ca. 13,8 Milliarden US-Dollar KI-bezogener Wagniskapitalinvestitionen. Knapp 50 Prozent davon kamen aus der EU.
Die ausgewählten Regionen sind die fünf Ländergruppen, aus denen am meisten KI-bezogenes Wagniskapital stammt. Die Analyse umfasst 
 ausschließlich die KI-bezogenen Wagniskapitalflüsse zwischen den fünf betrachteten Ländergruppen. Investitionen von Ländern oder in Länder 
 außerhalb dieser Gruppen werden nicht berücksichtigt. Stand 5. Januar 2026.
Quelle: Eigene Darstellung, basierend auf Daten von Prequin aufbereitet durch OECD.AI (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der 
Abbildung 
und Daten
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Öffentliche Förderlandschaft fragmentiert
Ein Blick auf die öffentlichen Investitionen in KI 
zeigt eine große Vielfalt an Förderprogrammen auf 
europäischer, nationaler und Bundesländerebene.467 
Die Förderung von KI-Forschung innerhalb des
Forschungsrahmenprogramms der EU hat in den
vergangenen Jahren deutlich zugenommen, sowohl 
in Bezug auf die Anzahl finanzierter Projekte als 
auch in Bezug auf die Fördervolumina.468 Daneben 
gibt es gezielte Digitalförderlinien auf EU-Ebene, 
die eher auf Anwendung abzielen, wie das Digital 
Europe Programme und das TechEU-Programm der 
Europäischen Investitionsbank. Für die nationale 
KI-Strategie Deutschlands stand zwischen 2018 
und 2025 ein Budget von rund fünf Milliarden Euro 
zur Verfügung, von dem bis Ende 2024 lediglich 2,8 
Milliarden für konkrete Projekte genutzt wurden.469 
Auch die Hightech Agenda Deutschland sieht
Fördermittel in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro für 
KI vor. Belastbare Evaluationen, die kausale
Aussagen zur Wirksamkeit der eingesetzten Fördermittel 
erlauben, liegen bislang nicht vor.470
B 3-6 Datenverfügbarkeit
Für die Entwicklung leistungsfähiger KI-Modelle 
sind umfangreiche, hochwertige Daten erforderlich. 
Dabei sind sowohl breit angelegte als auch
spezialisierte Datensätze wichtig: Allgemeine Daten (z. B. 
generelle Text-, Sprach- oder Bilddaten) liefern eine 
Basis für Grundlagenmodelle, während
domänenspezifische Anwendungen spezialisierte Daten (z. B. 
branchenspezifische Produktions-, Sensor- und
Personendaten) erfordern. Geeignete Trainingsdaten 
verfügbar zu machen, ist eine Herausforderung. 
Viele Expertinnen und Experten sehen die
mangelnde Datenverfügbarkeit – sowohl für allgemeine 
als auch für spezialisierte Modelle – als das größte 
Hemmnis der KI in Europa an, noch vor limitierter 
Rechenkapazität.471
Entwicklung von KI-Grundlagenmodellen 
in EU durch DSGVO erschwert
US-amerikanische KI-Unternehmen verwenden 
zum Training großer KI-Modelle typischerweise 
öffentlich zugängliche Internetdaten. Rechtliche 
Unsicherheiten und daraus eventuell resultierende 
Gerichtsverfahren472 scheinen im Interesse einer 
schnellen Marktreife in Kauf genommen zu
werden. In Europa dagegen limitiert die DSGVO die 
Nutzung von Internetdaten über den Schutz des 
Urheberrechts hinaus. Dazu kommt Unklarheit 
über die Auslegung der Gesetze; so wird es z. B. 
als unsicher angesehen, ob und in welchem Maße 
ein KI-Training mit Daten der Common Crawl 
Foundation473 erlaubt ist. Diese Einschränkungen 
behindern Innovationen: So gibt es
Grundlagenmodelle aus der deutschen Forschung, bei denen 
juristische Bedenken im Hinblick auf die DSGVO zu 
Verzögerungen von mehreren Monaten und
letztendlicher Publikation der Modelle nur unter einer 
Forschungslizenz geführt haben, somit unter
Ausschluss kommerzieller Nutzung.
Laut Rechtsexpertinnen und -experten verbietet 
eine strikte Auslegung der DSGVO den Einsatz
personenbezogener Daten für das Training oder den 
Betrieb von KI-Systemen.474 Damit verschlechtert die 
DSGVO mit ihrem Verbotsprinzip und
Erlaubnisvorbehalt die Rahmenbedingungen für die Entwicklung 
von datenintensiven KI-Modellen in Europa. Der 
im November 2025 vorgestellte Digital-Omnibus 
der Europäischen Kommission schlägt Ausnahmen 
vor, die laut Rechtsexperten Härting das Problem 
für Unternehmen jedoch nicht lösen: „Das
verworrene Geflecht von Ausnahmen und Ausnahmen von 
diesen Ausnahmen in Art. 9 Abs. 5 DSGVO wird in 
der Beratung dazu führen, als ‚sichersten Weg‘ zu 
empfehlen, beim Training und beim Betrieb von KI-
Anwendungen vollständig auf besonders geschützte 
Personendaten zu verzichten.“475
Geradezu absurd mutet an, dass gleichzeitig US-
amerikanische Anbieter ihre KI-Modelle in Europa 
erfolgreich vermarkten, deren Modell-
Trainingspraktiken sich nicht an den Vorgaben der DSGVO 
orientieren.
Skepsis gegenüber Datenaustausch bremst 
Entwicklung spezialisierter Modelle
Die für die Entwicklung spezialisierter KI-Modelle 
in der Industrie erforderlichen Daten sind zumeist 
proprietär und in der Hand verschiedener
Unternehmen. Für ein effektives KI-Training ist es jedoch oft 
erforderlich, die Daten verschiedener Unternehmen 
zu kombinieren – was für den Schutz von
Geschäftsgeheimnissen ebenso wie für den Datenschutz 
potenziell problematisch ist. Ein Lösungsansatz 
liegt in der Nutzung datenschutzfördernder
Technologien, sogenannter Privacy Enhancing Technologies 
(vgl. Box B 3-12). Ein weiterer Ansatz liegt in der
Verwendung von Trusted Data Intermediaries (TDIs). 
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Hierzu gehören Daten-Treuhänder, Datenräume wie 
beispielsweise Catena-X, ein Datenökosystem der 
Automobilbranche, und Datenmarktplätze.
Es existieren bereits diverse Initiativen, die das Teilen 
von Daten vereinfachen sollen. So hat die Mission 
KI von acatech das Ziel, Datenräume über Branchen- 
und Ländergrenzen hinweg zu vernetzen und so die 
Datenbasis, Standards und Qualitätsprüfungen für 
KI-Anwendungen in Deutschland zu stärken.476 Im 
Zuge dessen wurden dort beispielsweise eine
Datensatzsuchmaschine477 und ein KI-basiertes
Compliance-Prüfsystem für den sicheren Datenaustausch478 
entwickelt. Ein weiteres Beispiel kommt mit der
Siemens Datenallianz aus dem Maschinenbau.479
Einer Bitkom-Umfrage im April 2025 zufolge
nutzten 9 Prozent der befragten Unternehmen
Datenräume, weitere 40 Prozent erwogen dies.480 Im
Rahmen des Important Project of Common European 
Interest (IPCEI481) Industrial AI ist geplant, die
Verfügbarkeit von Daten aus der Industrie zu
verbessern – u. a. soll hierbei an die Datenraum-Initiative 
Manufacturing-X angeknüpft werden.482 
Im Rahmen ihrer Digitalstrategie hat die EU bereits 
einige Gesetze verfasst, die das Ziel haben, die 
Datenökonomie der EU zu stärken. So bezweckt der 
Data Governance Act, den Datenaustausch durch 
das Schaffen von Transparenz und Sicherheit für 
die Akteure zu stärken.483 Der Data Act wiederum 
soll den fairen Zugang zu und die faire Nutzung von 
Box B 3-12 Beispiele von Privacy 
Enhancing Technologies zum sicheren 
Teilen von Trainingsdaten von 
KI-Modellen
Multi-Party Computation: ein kryptografisches 
Verfahren, bei dem mehrere Parteien gemeinsam 
Berechnungen auf ihren Daten durchführen, ohne 
dass sie ihre Rohdaten gegenseitig offenlegen 
müssen.
Föderiertes Lernen: ein verteiltes Lernverfahren, 
bei dem das KI-Modell zu den Daten gebracht 
wird und nicht umgekehrt. Die Daten bleiben 
dezentral (z. B. auf Geräten, in Kliniken,
Unternehmen). Geteilt werden nur Modellparameter, nicht 
die Originaldaten.
Synthetische Daten: künstlich erzeugte Daten, 
die in ihren statistischen Eigenschaften realen 
Daten entsprechen, aber keine echten
personenbezogenen Informationen enthalten. Sie 
dienen dazu, Modelle für maschinelles Lernen 
zu trainieren oder zu testen, wenn reale Daten 
nicht zugänglich, zu sensibel, lückenhaft oder 
teuer sind.
Trusted Execution Environments:
Hardwarebasierte Sicherheitsbereiche in Prozessoren, 
die Daten während der Verarbeitung
abgeschirmt von Betriebssystem, Cloud-Anbieter 
oder Administratorinnen und Administratoren 
schützen.
Daten gewährleisten (insbesondere von Daten, die 
durch die Nutzung vernetzter Produkte und
verbundener Dienste generiert werden).484 Darüber hinaus 
gibt es sektorspezifische Datengesetze wie die
European Health Data Space Regulation. Zwischen all 
diesen Gesetzen bestehen allerdings diverse
inhaltliche Widersprüche,485 sodass die Gesetzgebung 
aktuell ihren Zweck, das Teilen von Daten zu
vereinfachen, verfehlt. Die Europäischen Kommission 
hat dieses Problem inzwischen erkannt. So ist die 
Harmonisierung und Vereinfachung der
Datengesetzgebung486 eine der drei Säulen der im November 
2025 veröffentlichten Strategie der Europäischen 
Datenunion, die wiederum das explizite Ziel
verfolgt, Daten für KI nutzbar zu machen.487
B 3-7 Regulatorischer Rahmen 
und Förderangebote
Vereinfachung der Umsetzung des AI Act 
und anderer Digitalgesetze in Arbeit
Der AI Act, das zentrale Element der europäischen 
KI-Gesetzgebung, befindet sich seit Anfang dieses 
Jahres in der Umsetzung. Seit August 2025 gelten 
seine Bestimmungen für General Purpose AI, zu 
deren Erfüllung Richtlinien und ein Code of Practice 
veröffentlicht wurden.488 Zum August 2026 tritt der 
Großteil der Vorschriften des AI Act in Kraft, dann 
beginnt auch die Durchsetzung. Die von den
europäischen Normungskomitees CEN und CENELEC 
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im Auftrag der EU-Kommission entwickelten
harmonisierten technischen Standards zur
Unterstützung der Umsetzung des AI Act sind allerdings noch 
nicht finalisiert. Da sich die  Standardentwicklung 
verzögert, befürchten Unternehmen, bis zum 
Inkrafttreten des AI Act nicht genug Zeit für die 
Implementierung zu haben. Zugleich zeigt sich, 
dass Teile des AI Act äußerst aufwendig in der 
Umsetzung sind – etwa bei Transparenzpflichten, 
Doppelregulierungen oder Abstimmungen mit 
bestehenden Digitalgesetzen.489 Außerdem ist zu 
befürchten, dass die im AI Act vorgesehenen
Standardisierungsprozesse KMU und Start-ups
unzureichend berücksichtigen.490
Zur Vereinfachung der Digitalgesetzgebung hat die 
Europäische Kommission am 19. November 2025 
das Digital-Omnibus-Paket vorgestellt.491 Das erste 
Teilpaket ändert zentrale bestehende
Digitalregulierungen wie die DSGVO, die ePrivacy-Richtlinie 
und den Data Act. Das zweite Teilpaket enthält 
Änderungen und Vereinfachungen des AI Act. Es 
sieht u. a. vor, dass die Pflichten für Hochrisiko-KI-
Systeme ab dem 2. August 2026 nicht mehr
automatisch gelten, sondern an die Verfügbarkeit der 
technischen Standards gekoppelt werden.492 Zudem 
wurden einige KMU-Ausnahmen auf mittelgroße 
Unternehmen (small mid-caps) ausgeweitet und 
es wird – parallel zu den im AI Act vorgesehenen 
nationalen Reallaboren – ein KI-Reallabor auf
europäischer Ebene anvisiert.493
Seit der Veröffentlichung des Omnibus-Vorschlags 
wird diskutiert, ob dieser tatsächlich nur
Vereinfachungen umfasst oder auch substanzielle
Deregulierungen, die Grund- und Bürgerrechte schwächen 
könnten. Kritische Stimmen kommen insbesondere 
aus Teilen des Europäischen Parlaments und aus der 
Zivilgesellschaft.494 Angesichts der kontroversen 
Debatte ist offen, ob das Digital-Omnibus-Paket 
noch vor dem allgemeinen Anwendungsdatum 
des AI Act am 2. August 2026 verabschiedet wird. 
Bleibt eine Einigung aus, gelten zunächst die
bisherigen Fristen des AI Act, was Unternehmen die 
Planung erschwert.495 Vor diesem Hintergrund ist 
fraglich, ob eine rasche Einigung zustande kommt, 
die für Unternehmen und Entwickler von
Hochrisiko-KI-Systemen kurzfristig Rechtssicherheit 
in der Umsetzung schaffen kann. Eine weitere 
Verzögerung birgt durch andauernde
regulatorische Unsicherheit jedoch die Gefahr,
Innovationen zu bremsen und Fehlentscheidungen zu 
begünstigen.496
Im August 2025 wurden die zentralen europäischen 
Governancevorgaben des AI Act wirksam, dazu 
gehören die Einrichtung des AI Board, des
Scientific Panel sowie des Advisory Forum.497 Auf
operativer Ebene der EU wurden am 8. Oktober 2025 der 
AI Act Service Desk sowie die Single Information 
Platform in Betrieb genommen.498 Sie sollen eine 
kohärente Umsetzung der Regulierung in den
Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie
Informationsressourcen der nationalen Aufsichtsbehörden
bündeln und mit praktischen Werkzeugen – etwa einem 
sogenannten Compliance Checker499 – ergänzen.
Bezüglich der zuständigen deutschen Behörden hat 
das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) im September 2025 einen 
Referentenentwurf präsentiert, der eine hybride 
Governance-Struktur vorsieht.500 Die zentrale 
Rolle soll dabei die Bundesnetzagentur (BNetzA) 
übernehmen, die als Marktüberwachungs- und 
notifizierende Behörde, als zentrale Anlaufstelle 
für die EU-Kommission sowie als Betreiberin einer 
Beschwerdestelle dient. Ergänzend soll das
Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-Verordnung 
(KoKIVO) in der BNetzA bei der Auslegung
horizontaler Rechtsfragen unterstützen. Für
sektorspezifische Anwendungen bleiben Fachbehörden wie 
die BaFin zuständig. Offen ist im Augenblick, wie 
die behördenübergreifende Koordination gestaltet 
wird, wie viel Autonomie die Fachbehörden in den 
Entscheidungen haben werden und ob tatsächlich 
ausreichende personelle Kapazitäten bei den
involvierten Behörden (insbesondere bei der BNetzA) 
aufgebaut werden.501
Öffentliche Unterstützungsangebote zur 
Einführung von KI in Unternehmen
Ein bedeutendes Projekt zur Unterstützung des 
Einsatzes von KI in Unternehmen ist das IPCEI 
zu industrieller KI, das im November 2025
startete.502 In diesem Projekt arbeiten, koordiniert vom 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
(BMWE), 13 EU-Länder gemeinsam an der
Entwicklung neuer souveräner Grundlagenmodelle und 
weiterer spezialisierter Modelle für die Industrie. 
Durch das IPCEI können Projekte zwischen
verschiedenen Mitgliedstaaten einfacher
grenzüberschreitend gefördert werden. Deutschland stellt 
für diese Förderung eine Milliarde Euro bereit. Seit 
Anfang Dezember 2025 können sich Unternehmen 
mit Projektanträgen bewerben.
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Der Einsatz von KI im Mittelstand wird durch 
Programme wie die vom Bundesministerium für 
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) 
geförderten KI-Kompetenzzentren503 und die vom 
BMWE geförderten Mittelstand-Digital-Zentren 
sowie durch Landesinitiativen wie z. B. regionale 
KI-Labs unterstützt. All diese Programme sollen 
den Wissenstransfer stärken, finanzielle Hürden 
senken, Kompetenzen aufbauen und
mittelständische Unternehmen bei der praktischen Einführung 
von KI-Technologien begleiten.504
Die von der EU-Kommission und den EU-
Mitgliedstaaten ko-finanzierten European Digital
Innovation Hubs (EDIH) zielen ebenfalls darauf ab.505 Einer 
Studie des Joint Research Centre (JRC) zufolge 
erfüllen sie ihre Aufgabe, Unternehmen Wissen 
über die Einsatzmöglichkeiten von KI zu
vermitteln.506 Nachholbedarf bestehe jedoch in der
Verbindung zu Regulierungsbehörden, Anbietern von 
KI-Reallaboren und Standardisierungsbehörden. 
Derzeit können EDIHs Unternehmen nur begrenzt 
als erste Anlaufstelle zur regulatorischen
Unterstützung dienen und sollten zur Erfüllung dieser
Aufgabe iterativ weiterentwickelt werden.
B 3-8 Digitale Souveränität
Die digitale Souveränität Europas ist ein erklärtes 
Ziel der Bundesregierung507 und ein wesentlicher 
Bestandteil des allgemeineren Konzepts der
technologischen Souveränität, die man wie folgt
definieren kann:
„Eine Volkswirtschaft ist in einer Technologie
souverän, wenn sie diese Technologie, die wesentlich 
zu ihrer Wohlfahrt und Wettbewerbsfähigkeit
beiträgt oder kritisch im Sinne systemischer Relevanz 
ist, selbst vorhalten, weiterentwickeln und bei ihrer 
Standardisierung mitwirken kann oder über die 
Möglichkeit verfügt, diese Technologie ohne
einseitige Abhängigkeit von anderen Wirtschaftsräumen 
zu beziehen und anzuwenden.“508
Digitale Souveränität bezieht sich in diesem Sinne 
auf digitale Technologien und Sicherheitsaspekte.509 
So ist KI als digitale Schlüsseltechnologie eine der 
Technologien, die im Hinblick auf digitale
Souveränität relevant ist.
Digitale Souveränität ist nur unter den folgenden 
Voraussetzungen möglich:
 — Technologie: Vermeiden einseitiger
Abhängigkeiten von außereuropäischen
Technologieanbietern u. a. in den Bereichen Cloud-
Infrastrukturen, Betriebssysteme, künstliche 
Intelligenz und Halbleiter.
 — Regulierung: die Möglichkeit, Normen zu
setzen, statt Regeln anderer Länder zu
übernehmen.
Digitale Souveränität ist wiederum Voraussetzung 
für Datenkontrolle, Sicherheit und den Erhalt 
gesellschaftlicher Werte:
 — Daten: individuelle Kontrolle über die Daten 
europäischer Bürgerinnen und Bürger und 
Unternehmen.
 — Sicherheit: Cybersicherheit, Schutz kritischer 
Infrastrukturen und die Fähigkeit zur digitalen 
Verteidigung.
 — Gesellschaft: Wahrung europäischer Kultur 
und Werte wie Datenschutz, Meinungsfreiheit 
und demokratische Kontrolle.
Häufig geht mit den Voraussetzungen digitaler 
Souveränität auch eine starke eigene digitale
Wertschöpfung einher.
Geringe digitale Souveränität Europas  
problematisch
Die digitale Souveränität Europas ist stark limitiert. 
Technologien außereuropäischer Unternehmen wie 
AWS, Microsoft, Nvidia und OpenAI dominieren im 
digitalen Bereich, bei KI-Patenten sowie -Modellen 
liegen Deutschland und Europa zurück (vgl. B 3-2). 
Im Hinblick auf Datenkontrolle schaffen die DSGVO 
und die Möglichkeit der Datenlokalisierung
innerhalb der EU eine gewisse Sicherheit, die aber
lückenhaft ist. Die Cybersicherheit Deutschlands und der 
EU ist eingeschränkt, weil zentrale digitale
Infrastrukturen und sicherheitsrelevante Technologien 
nicht hinreichend unter eigener Kontrolle stehen. 
Wirtschaftlich hängt die EU stark von US-
amerikanischen Anbietern ab. Im Jahre 2024 betrug 
das Defizit der EU gegenüber den USA im Handel 
mit – großenteils digitalen – Dienstleistungen 148 
Milliarden Euro.510 Dazu kommt ein Defizit allein 
der Euro-Zone gegenüber den USA im Transfer 
von Primäreinkommen in Höhe von 52 Milliarden 
Euro,511 wobei grenzüberschreitende Zahlungen von 
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Tochtergesellschaften großer Tech-Konzerne an 
ihre Muttergesellschaft eine wichtige Rolle  spielen. 
Europäische Kultur und Werte schließlich sind 
durch außereuropäische Inhalteanbieter gefährdet 
sowie durch KI-Systeme, die mit nicht-europäischen 
Daten trainiert wurden.
Die Konsequenzen dieser eingeschränkten
digitalen Souveränität der EU sind hochproblematisch: 
Der Zugang zu Technologien außereuropäischer 
Anbieter ist nicht dauerhaft gewährleistet, was 
Europa erpressbar macht. So hatte z. B. Microsoft 
auf Druck der US-Regierung im Mai 2025 den 
E-Mail-Zugang des Chefanklägers des
Internationalen Strafgerichtshofs blockiert.512 Zudem
bekundete US-Präsident Trump im November 2025, er
wolle den Verkauf des neuesten GPU von Nvidia
ins Ausland unterbinden.513 Die Sicherheit
europäischer Daten ist selbst auf Rechenzentren innerhalb 
der EU, die zwar von europäischen Unternehmen
betrieben werden, aber technische Lösungen US-
amerikanischer Anbieter verwenden, aufgrund
der Vorgaben des US CLOUD Acts nicht
vollständig gewährleistet.514 Im Hinblick auf Regulierung
ist die EU zwar scheinbar souverän, kann de facto
jedoch aufgrund der Abhängigkeiten von
außereuropäischen Technologien unter Druck gesetzt
werden.515 Das wirtschaftliche Ungleichgewicht bei
digitalen Dienstleistungen zwischen der EU und
den USA verschärft diese Problematik und spiegelt
zudem die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und
Wertschöpfung der EU im digitalen Bereich wider.
Die Problematiken einer limitierten
Cybersicherheit und schließlich einer Bedrohung europäischer
Kultur und Werte sind offensichtlich. Ein
gravierendes Beispiel für Letzteres ist das Leugnen des
Holocaust durch Grok, das KI-Modell des
Unternehmens xAI.516
Die Souveränität der EU speziell in der KI-
Infrastruktur variiert je nach Komponente deutlich. 
Besonders kritisch ist die Situation bei GPUs, 
deren Markt von einem einzigen US-
amerikanischen Unternehmen, NVIDIA, dominiert wird.517 
Zwar haben Rechenzentrumsbetreiber prinzipiell 
die Möglichkeit, Produkte anderer Anbieter
einzusetzen, die aber ebenfalls aus den USA stammen. 
Diese einseitige Abhängigkeit von US-
amerikanischen Unternehmen wird zunehmend politisch 
instrumentalisiert, wenngleich europäische
Unternehmen in vorgelagerten Schlüsseltechnologien der 
Halbleiterfertigung über technologische
Marktführerschaft verfügen, die in globalen
Wertschöpfungsketten als Druckmittel eingesetzt werden könnte.518 
Beispiele hierfür sind die EUV-Lithographie von 
ASML sowie die hierfür essenziellen Optiken und 
Lasersysteme von Zeiss und TRUMPF. Ähnlich 
problematisch wie bei KI-Chips ist die Situation 
bei hochperformanten KI-Modellen, die nahezu 
ausschließlich von US-amerikanischen und
chinesischen Unternehmen stammen und deren
Verwendung einen bedenklichen Lock-In-Effekt zur Folge 
hat.
Bei anderer Hardware, insbesondere bei
Datenspeichern, ist die Situation etwas besser. Zwar 
stammen die wichtigsten Anbieter überwiegend 
aus den USA und Südkorea, jedoch besteht ein 
kompetitiver Markt, der Abhängigkeiten mindert. 
Bei ergänzender Software, z. B. für das
Datenmanagement, existieren zumindest teilweise
souveräne europäische Lösungen. Bei Betreibern von 
Rechenzentren und Standorten der Rechenzentren 
sind europäische Lösungen grundsätzlich
verfügbar. Zur Verbesserung der digitalen Souveränität 
der EU und Deutschlands im Bereich KI setzt die 
EU auf die geplanten KI-Gigafabriken (B 3-4) und 
auf mit öffentlicher Unterstützung entwickelte KI-
Modelle (B 3-2).
Konsequent vorangetriebener Aufbau 
digitaler Souveränität erforderlich
Digitale Souveränität lässt sich nicht abrupt
erzielen, sondern ist Ergebnis eines langfristigen und 
konsequenten Planes. Die Frage der digitalen
Souveränität ist aus Sicht der Expertenkommission 
zentral für Deutschland und die EU, da
technologische Abhängigkeiten politische, wirtschaftliche 
und gesellschaftliche Handlungsräume unmittelbar 
beeinflussen.
Bei KI steht die EU vor einer strategischen
Gratwanderung: Einerseits gilt es, technologische
Abhängigkeiten zu vermeiden, andererseits darf die Nutzung 
von KI nicht durch übermäßige Vorsicht und
aufgrund eines Mangels an europäischen Lösungen 
verzögert werden. Notwendig ist daher ein
ausgewogener Ansatz – Abhängigkeiten dort
vorübergehend zu akzeptieren, wo sie unvermeidbar sind, 
zugleich aber systematisch auf deren Reduktion und 
langfristige Überwindung hinzuarbeiten.
Einer engeren Kooperation innerhalb der EU kommt 
dabei eine zentrale Rolle zu. Beispielhaft dafür steht 
die von Wirtschaft und Politik in Frankreich und 
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Deutschland vorangetriebene EU AI Champions 
Initiative, unter deren Dach im November 2025 
18 neue KI-bezogene
Unternehmenspartnerschaften geschlossen wurden.519 Es gibt allerdings
skeptische Fragen dazu, wie die beabsichtigte Kooperation 
von zum Teil direkt konkurrierenden Unternehmen 
zur Entwicklung strategisch wichtiger Technologien 
gestaltet werden kann.520
Die Problematik der digitalen Souveränität zeigt 
sich besonders deutlich bei der inneren Sicherheit. 
In Deutschland wird die Nutzung der
Analysesoftware Gotham des US-Unternehmens Palantir 
kontrovers diskutiert. Gotham greift auf große 
Datenmengen zu, z. B. auf Daten der
Polizeibehörden, analysiert und verknüpft sie miteinander und 
generiert umfassende Lagebilder (wobei KI-
Funktionen der Software in Deutschland wegen
gesetzlicher Vorgaben beschränkt oder entfernt wurden).521 
Während das Bundesinnenministerium die
automatisierte Datenauswertung und auch den Einsatz von 
KI als unverzichtbar einstuft,522 äußern
Datenschützerinnen und Datenschützer Bedenken wegen der 
Nähe Palantirs zu amerikanischen Geheimdiensten 
und militärischen Institutionen.523 Zusätzlich ist die 
weitreichende Abhängigkeit von einem US-
Unternehmen in einer sicherheitspolitisch zentralen 
Anwendung kritisch zu sehen.
B 3-9 Handlungsempfehlungen
Künstliche Intelligenz hat sich rasant zu einer
zentralen Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts 
entwickelt. Sie prägt zunehmend wirtschaftliche 
Leistungsfähigkeit, internationale
Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Innovationen. Die 
Analyse zeigt deutlich: Deutschland und Europa 
verfügen zwar über starke
Forschungslandschaften und erste Erfolge bei der Anwendung von KI, 
liegen aber im internationalen Vergleich, vor allem 
gegenüber den USA und China, bei der Entwicklung 
von KI-Modellen und der Umsetzung von KI in die 
Wertschöpfung zurück.
Es fehlt an leistungsfähiger Infrastruktur, die
Forschung, Entwicklung und breite Anwendung von 
KI zuverlässig unterstützt und somit die digitale 
Souveränität Europas stärkt. Die dominante Rolle 
außereuropäischer Technologieanbieter sowie 
das wirtschaftliche Ungleichgewicht bei digitalen 
Dienstleistungen schaffen strukturelle
Abhängigkeiten, die angesichts wachsender geopolitischer 
Spannungen den verlässlichen Zugang zu zentralen 
Technologien infrage stellen und damit die digitale 
Souveränität Europas weiter gefährden. Darüber 
hinaus werden Energiepreise für KI-Entwicklung 
und -Betrieb zunehmend zu einem Standortfaktor.
Zudem bestehen Lücken bei der
Datenverfügbarkeit, insbesondere im industriellen Bereich und im 
öffentlichen Sektor. Hinzu kommen regulatorische 
Vorgaben, die die Nutzung von Daten zum KI-
Training in der EU stärker einschränken als im
außereuropäischen Ausland. Nicht zuletzt bleibt die EU im 
Hinblick auf Wachstums- und Risikokapital für KI 
hinter den global führenden Ländern zurück. Dies 
stellt – ebenso wie die Fragmentierung des
Binnenmarktes – ein Hindernis vor allem für Start-ups dar.
Vor diesem Hintergrund spricht die
Expertenkommission Handlungsempfehlungen aus für eine 
europäisch gedachte und koordinierte KI-Politik, 
den Ausbau der KI-Infrastruktur, die Förderung 
exzellenter Forschung, ein innovationsfreundliches 
Regelwerk, die gezielte Unterstützung der breiten 
wirtschaftlichen Anwendung von KI in Deutschland 
und der EU und eine Förderung der Start-ups im 
KI-Bereich und ihres Wachstums.
KI-Politik europäisch denken
 — Um den Vorsprung der USA und Chinas
aufzuholen und nicht weiter in technologische 
Abhängigkeiten zu geraten, muss KI als
Schlüsseltechnologie europäisch gedacht werden. 
Der Zusammenarbeit zwischen Deutschland 
und Frankreich kommt als einer Art
europäischer Impulsgeber dabei eine besondere Rolle 
zu.
Für eine agile und schlagkräftige europäische 
KI-Politik ist eine koordinierte
Zusammenführung der Ressourcen und Kompetenzen 
auf EU-Ebene entscheidend. Einerseits gilt es, 
Förderstrukturen horizontal und vertikal zu 
harmonisieren und die Voraussetzungen durch 
Infrastrukturinvestitionen zu verbessern. 
Andererseits bedeutet es auch, von nationalen 
Partikularinteressen Abstand zu nehmen und 
innereuropäischen Wettbewerb zuzulassen, 
damit europäische Märkte aufgebaut werden 
können.
In diesem Sinne sollte Deutschland sich auf 
EU-Ebene als starke Stimme für die Zusam-
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menarbeit beim Aufbau von Infrastruktur, 
beim Schaffen von Rechtssicherheit und bei 
der Förderung von KI in Forschung und
Wirtschaft einsetzen und als größtes EU-Land
vorangehen, den KI-Markt einheitlich europäisch 
und innovationsfreundlich zu gestalten.
 — Zur Stärkung der Position der EU im globalen 
Wettbewerb sollte Deutschland auf EU-Ebene 
eine engere Zusammenarbeit mit
leistungsfähigen demokratischen Partnern wie dem
Vereinigten Königreich, Kanada, Japan und
Südkorea anstreben, um gemeinsam einen dritten 
KI-Hub neben den USA und China aufzubauen.
 — Um das Gesamtinvestitionsvolumen in KI in 
der EU zu erhöhen, werden neben öffentlichen 
Fördermitteln dringend private Investitionen 
benötigt. Dafür ist es unerlässlich,
unternehmensfreundlichere Rahmenbedingungen zu 
schaffen, wie z. B. durch ein 28. Regime.
 — Digital-Regulierungen auf EU-Ebene (Data 
Act, AI Act, DSGVO etc.) sollten in ihren
nationalen Auslegungen harmonisiert,
Widersprüche abgebaut und Erfüllungsanforderungen 
insbesondere für KMU und Start-ups
vereinfacht werden. In diesem Sinne sollte sich die 
Bundesregierung bei der Ausgestaltung des 
Digital-Omnibusses für eine weitere
Vereinfachung des AI Act einsetzen. Regulatorische 
Unsicherheit sollte möglichst schnell reduziert 
werden, da sie Innovationen bremst und zu 
Fehlentscheidungen führt.
Europäische KI-Infrastruktur ausbauen
 — Deutschland und die EU sollten beim Aufbau 
von Rechenzentren auf europäischer Ebene 
dynamische Ausbauziele verfolgen. Um
international Anschluss zu halten, sollte sich die 
EU zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten 
fünf Jahre 10 bis 15 Prozent der weltweiten 
Rechenkapazität bereitzustellen. Hierzu muss 
die Privatwirtschaft befähigt werden, den
Ausbau zügig voranzutreiben. Das erfordert in 
Deutschland vereinfachte und beschleunigte 
Zulassungsverfahren für Rechenzentren sowie 
einen Ausbau der Energienetze.
 — Die Rahmenbedingungen für die
Gigafabriken müssen so gestaltet werden, dass sie 
kommerziell wettbewerbsfähig sind und nicht 
auf Dauer subventioniert werden müssen. 
Das erfordert eine zeitliche Begrenzung der 
für öffentliche Anwendungen frei zur
Verfügung zu stellende Rechenkapazität. Die
Standortwahl sollte wirtschaftlichen Kriterien
folgen, um politisch motivierte Entscheidungen 
zugunsten wirtschaftlich nicht tragfähiger 
Lösungen zu vermeiden. Die
Expertenkommission empfiehlt, beim Aufbau der
geplanten KI-Gigafabriken in der EU gestaffelt
vorzugehen, sodass Lerneffekte genutzt werden 
können, Flexibilität gewahrt wird und auf 
technologische Entwicklungen reagiert werden 
kann.
 — Insofern Rechenzentren mit staatlichen 
Mitteln aufgebaut werden (wie z. B. bei den 
KI-Fabriken und -Gigafabriken der EU), ist 
ein Begleitmonitoring einzurichten, das
insbesondere Auslastung und Nutzungsarten 
erfasst und eine zielgerichtete Verwendung 
der Kapazitäten sicherstellt.
 — Angesichts der kurzen Lebensdauer von GPUs 
erscheint eine verkürzte Abschreibungsdauer 
sinnvoll. Um die Nutzung der Rechenzentren 
für Unternehmen attraktiv zu gestalten, muss 
eine Regelung gefunden werden, die die
privatwirtschaftliche Nutzung der staatlich
finanzierten Infrastruktur ermöglicht.
 — Der Aufbau der geplanten KI-Fabriken sollte 
dazu genutzt werden, innovative Lösungen 
europäischer junger Unternehmen im
Rahmen einer vorkommerziellen Auftragsvergabe 
zu fördern. Als Beispiel kann der Einsatz der 
photonischen Coprozessoren des
Unternehmens Q.ANT im Leibniz-Rechenzentrum in 
Garching dienen.
Ambitionierte Forschung und Entwicklung zu KI 
unterstützen
 — Deutschland und seine europäischen Partner 
sollten Forschung und Entwicklung an KI-
Modellen vorantreiben, die das Potenzial für 
den nächsten grundlegenden Durchbruch in 
der globalen KI-Entwicklung bieten. In
Anbetracht hoher Stromkosten sollte die
Erforschung und Entwicklung energieeffizienter 
Modelle systematisch unterstützt werden.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 122 –
KER
N
TH
EM
EN
 2026
B 3
B 3
 — Ein Kernhemmnis für das Trainieren
europäischer KI-Modelle ist der rechtssichere Zugang 
zu Daten. Dazu sollten die DSGVO
entsprechend angepasst werden, um das Trainieren 
von Grundlagenmodellen zu erleichtern, und 
Möglichkeiten für das gemeinsame
Trainieren spezialisierter Modelle geschaffen werden 
(beispielsweise Datentreuhändermodelle und 
der rechtssichere Einsatz von Privacy
Enhancing Technologies). Eine weitere Maßnahme 
wäre zudem im Kontext der generativen KI die 
Einführung des Missbrauchsprinzips, das die 
Verwendung von Daten grundsätzlich erlaubt, 
solange damit kein Missbrauch betrieben wird.
 — Die zentralisierte und nutzerfreundliche 
Bereitstellung öffentlicher Daten – etwa durch 
Bundes-, Landes- und
Kommunalverwaltungen – ist beschleunigt voranzutreiben.
 — Um digitale Souveränität zu stärken und 
sicherheitsrelevante Abhängigkeiten von 
außereuropäischen KI-Anbietern zu
reduzieren sowie die Entwicklung abgeleiteter 
Modelle zu erleichtern, sollte die
Bundesregierung durch eine Förderung auf eine
privatwirtschaftliche europäische Kooperation zur 
Entwicklung eines Open-Source-
Grundlagenmodells hinwirken. Da die
Wettbewerbsfähigkeit solcher Modelle eine iterative
Weiterentwicklung erfordert, sollten die EU und 
ihre Mitgliedstaaten das Grundlagenmodell 
dauerhaft als Ankerkunden unterstützen.
KI-Anwendung im öffentlichen Sektor stärken
 — Der Einsatz von KI im öffentlichen Sektor 
sollte deutlich ausgeweitet werden. Dazu 
sollte der Aufbau einer deutschlandweiten, 
digital einheitlichen
Verwaltungsinfrastruktur zügig vorangetrieben werden – etwa durch 
den Deutschland-Stack und unter
Berücksichtigung von offenen europäischen Modellen zur 
Gewährleistung europäischer digitaler
Souveränität. Ein modularer Ansatz, der die
Auswechslung einzelner Software-Elemente im 
Stack vereinfacht, kann hier Abhängigkeiten 
durch Lock-In-Effekte reduzieren.
 — Es sollte geprüft werden, inwieweit der Einsatz 
deutscher und europäischer KI-Lösungen zur 
Stärkung der digitalen Souveränität beitragen 
kann, wenngleich sie gegenwärtig noch nicht 
in allen Bereichen das Leistungsniveau
außereuropäischer Anbieter erreichen. Allerdings 
muss sichergestellt sein, dass der Einsatz
solcher Lösungen die Anbieter nicht vom
technologischen Wettbewerb abschirmt, sondern sie 
im Gegenteil dabei unterstützt, zur Weltspitze 
aufzuschließen.
KI-Start-ups fördern
 — Start-ups sollten durch häufigere
Berücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen unterstützt 
werden, beispielsweise durch die verstärkte 
Anwendung der in der HTAD vorgesehenen 
Sonder-Direktauftragsgrenze von 100.000 
Euro für innovative Leistungen von Start-ups.
 — Die Problematik der steuerlichen Behandlung 
von Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups 
sollte deutlich konsequenter angegangen
werden, als dies mit dem
Zukunftsfinanzierungsgesetz 2023 geschehen ist.
 — Die Rahmenbedingungen für Wagniskapital 
sollten verbessert werden; zudem sollte die 
Spar- und Investmentunion auf EU-Ebene 
vorangetrieben werden.
 — Die Bundesregierung sollte sich bei der EU für 
ein möglichst umfassendes 28. Regime
einsetzen (vgl. Kapitel A 4), um die Fragmentierung 
des Binnenmarktes zu reduzieren und EU-
Start-ups die Skalierung zu erleichtern.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 123 –

C 
VERZEICHNISSE
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 125 –
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Inhalt
C 1 Verzeichnis der Abbildungen, Tabellen und Boxen   127
C 2 Abkürzungsverzeichnis   130
C 3 Aktuelle Studien zum  deutschen Innovationssystem  133
C 4 Literaturverzeichnis   134
C 5 Endnotenverzeichnis   143
C 6 F&amp;I-Dashboard   170
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 126 –
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Box A 1-1  20
Schlüsseltechnologien der HTAD
Abb. A 1-2  22
Mittelwert der Publikationen in den
Schlüsseltechnologien der HTAD für  ausgewählte Länder 
und Regionen 2010 – 2012 und 2021 – 2023
Abb. A 1-3  23
Mittelwert der transnationalen
Patentanmeldungen in den  Schlüsseltechnologien der 
HTAD für ausgewählte Länder und Regionen 
2010 – 2012 und 2020 – 2022
Box A 1-4  25
Strategische Forschungsfelder der HTAD
Box A 1-5  26
Hebel der HTAD
Abb. A 1-6  27
Schema 360-Grad-Hightech-Monitoring gemäß 
HTAD
Box A 1-7  29
Vorschläge zur Offenlegung der finanziellen 
Anstrengung der Bundesregierung bei der 
Umsetzung der HTAD
Box A 1-8  30
Vorschlag zur Messung der Diffusion von 
Schlüsseltechnologien der HTAD
Abb. A 1-9  31
Anteil KI-integrierender und KI-nativer 
Organisationen in ausgewählten Ländern
Abb. A 1-10  31
Anteil der Organisationen mit Aktivität im 
Themenbereich der alternativen Antriebe und 
klimaneutralen Kraftstoffe in ausgewählten 
Ländern
Box A 2-1  35
Beispiele für die institutionelle Verankerung 
von sicherheitspolitisch relevanter Forschung 
und Lehre sowie Wissenstransfer
Abb. A 2-2  36
Entwicklung der Bedeutung
sicherheitsrelevanter Forschung an Hochschulen in den 
fünf der Befragung vorausgegangenen Jahren 
(Befragung Winter 2024 /2025)
Abb. A 2-3  37
Verbreitung der Bereiche Sicherheit und
Verteidigung als Teil des Unternehmensportfolios, 
Anteil Unternehmen in Prozent
Box A 2-4  37
Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding
Box A 2-5  39
Instrumente der innovations orientierten 
Beschaffung im Gesetz zur beschleunigten 
Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Box A 2-6  40
Agenturen in Deutschland zur Förderung von 
Sprunginnovationen
Abb. A 3-1  42
Struktur des geplanten EU-
Forschungsrahmenprogramms „FP10“ (2028 – 2034)
Tab. A 4-1  49
Zentrale Elemente der Konzepte für ein 
28. Regime
Abb. B 1-1  56
Größenverteilung von mittelständischen und 
nicht-mittelständischen  Unternehmen in
Prozent (Mittelwert 2012 – 2023)
C 1 Verzeichnis der Abbildungen, 
Tabellen und Boxen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 127 –
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Abb. B 1-2  57
Branchenverteilung von mittelständischen und 
nicht-mittelständischen Unternehmen in
Prozent (Mittelwert 2012 – 2023)
Abb. B 1-3  58
Innovationsaktivitäten und Einführung von 
Innovationen mittelständischer und
nichtmittelständischer Unternehmen (Anteil 
der Unternehmen in Prozent; Mittelwert 
2020 – 2023)
Box B 1-4  61
Untersuchte Förderangebote
Abb. B 1-5  63
FuE-Förderung an Unternehmen in
Deutschland 2014 – 2023 in den fünf  großen
Förderangeboten von Bund, Ländern und der EU
Box B 1-6  65
Good-Practice-Beispiel „Regulatory Innovation 
Office“ im Vereinigten Königreich
Abb. B 2-1  76
Entwicklung des Hochschulpersonals in 
Deutschland 1997 – 2024
Abb. B 2-2  78
Anteil Studierender nach Fächergruppen, 
Typ und Trägerschaft der  Hochschule im WS 
2024 / 25
Box B 2-3  79
Beispiele für Transparenz über Lehrqualität
Abb. B 2-4  80
Anteil internationaler Studierender nach
Hochschultyp und Trägerschaft
Abb. B 2-5  82
Jährliche Anzahl von Neugründungen in 
Deutschland von Personen mit Dr. /Prof.-
Titel (oben) bzw. mit Nennung des
Unternehmens als Affiliation in  wissenschaftlicher 
Publikation (unten) 2002 – 2021
Abb. B 2-6  83
Jährliche Patentanmeldungen von 
 Universitäten, HAW und AUF 2002 – 2021
Tab. B 2-7  84
Rangfolge der zehn deutschen  Hochschulen 
mit den meisten  Patentanmeldungen 
2002 – 2022
Abb. B 2-8  85
Jährliche Patentanmeldungen von
Universitäten und HAW pro 1.000
wissenschaftlich Beschäftigte 2004 – 2021
Abb. B 2-9  86
Entwicklung des Anteils der Ko-Patente 
mit Unternehmen an den jährlichen
Patentanmeldungen von Universitäten und HAW 
2002 – 2021
Abb. B 2-10  88
Jährlicher Unterschied im durchschnittlichen 
Erfindungspotenzial einer
wissenschaftlichen Publikation einer deutschen
Hochschule im Vergleich zu Hochschulen in einem 
europäischen Spitzenland (oben) und in den 
USA (unten) 2002 – 2020
Abb. B 2-11  90
Geschätzter Unterschied im realisierten 
Erfindungspotenzial zwischen einer
wissenschaftlichen Publikation aus Deutschland 
und einer Publikation aus einer  führenden 
europäischen Forschungsnation (oben) bzw. 
den USA (unten) 2002 – 2020
Tab. B 2-12  91
Rangfolge der zehn deutschen Hochschulen 
mit den meisten in  Patentschriften zitierten 
wissenschaftlichen Publikationen 2002 – 2022
Box B 2-13  91
Wichtige Förderprogramme für den 
Technologie transfer in Deutschland
Abb. B 3-1  103
Voraussetzungen sowie Elemente der 
 Entwicklung und Anwendung von KI
Box B 3-2  104
Begriffe zu KI
Abb. B 3-3  105
Anzahl der Publikationen der Top-10-Länder 
im Bereich KI 2018, 2021 und 2024
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 128 –
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Abb. B 3-4  106
Anteile der Publikationen zu generativer 
KI an den gesamten KI-Publikationen für 
 ausgewählte Länder 2018, 2021 und 2024 in 
Prozent
Abb. B 3-5  107
Anzahl transnationaler KI-Patentanmeldungen 
der Top-10-Länder 2014 – 2022
Abb. B 3-6  108
Anzahl bedeutender KI-Modelle der Top-10-
Länder 2017 – 2025
Abb. B 3-7  109
Anzahl der in Crunchbase erfassten KI-
Unternehmen weltweit im Februar 2025
Abb. B 3-8  110
Anteil der Unternehmen mit mehr als zehn 
Beschäftigten, die KI verwenden, in den 
 Top-10-EU-Ländern 2023 – 2025 in Prozent
Abb. B 3-9  112
Öffentlich dokumentierte Rechenkapazitäten in 
großen Rechenzentren für ausgewählte Länder 
2025 in Millionen H100-Äquivalenten
Abb. B 3-10  114
Geschätzte KI-bezogene Ausgaben in
ausgewählten Ländern 2023 in Milliarden Euro
Abb. B 3-11  115
KI-bezogene Wagniskapitalflüsse zwischen 
Regionen 2025 in Milliarden US-Dollar
Box B 3-12  117
Beispiele von Privacy Enhancing Technologies 
zum sicheren Teilen von Trainingsdaten von 
KI-Modellen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 129 –
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C 2 Abkürzungsverzeichnis 
AI  Artificial Intelligence
AMD  Advanced Micro Devices
ANU  Australian National University
ARPA  Advanced Research Projects Agency
ASML  Advanced Semiconductor Materials Lithography
AUF  Außeruniversitäre Forschungseinrichtung
AWS  Amazon Web Services
BAAINBw  Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und 
Nutzung der Bundeswehr
BaFin  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BDA  Bundesvereinigung der Deutschen 
Arbeitgeberverbände e. V.
BMDS  Bundesministerium für Digitales und 
Staatsmodernisierung
BMF  Bundesministerium der Finanzen
BMFTR  Bundesministerium für Forschung, Technologie und 
Raumfahrt
BMWE  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BNetzA  Bundesnetzagentur
BRUEGEL  Brussels European and Global Economic Laboratory
BUDI  Bottom-up Drone Innovation
BwBBG  Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
CEN  Comité Européen de Normalisation
CENELEC  Comité Européen de Normalisation Electrotechnique
CIFRE  Convention Industrielle de Formation par la 
Recherche
CIHBw  Cyber Innovation Hub der Bundeswehr
CIS  Center for Comparative and International Studies
CLOUD  Clarifying Lawful Overseas Use of Data
CSS  Center for Security Studies
CUDA  Compute Unified Device Architecture
D-GESS  Departement für Geistes-, Sozial- und 
Staatswissenschaften
DAFG  Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft
de:hub  Digital Hub Initiative
DFG  Deutsche Forschungsgemeinschaft
DIANA  Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic
DIHK  Deutsche Industrie- und Handelskammer
DSGVO  Datenschutz-Grundverordnung
ECF  European Competitiveness Fund
EDA  Eidgenössisches Departement für auswärtige 
Angelegenheiten
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 130 –
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EDIH   European Digital Innovation Hubs
EFR   Europäischer Forschungsraum
EFRE   Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EIC   European Innovation Council
EISMEA   European Innovation Council and SMEs Executive 
Agency
ELSTER   Elektronische Steuererklärung
ERC   European Research Council
ERCEA   European Research Council Executive Agency
ERP   European Recovery Program
ESSU   Europäisches Start-up- und Scale-up-Unternehmen
ETH   Eidgenössische Technische Hochschule
EU   Europäische Union; European Union
EU-ESOP   European Union Employee Share Option Pool
EU-FAST   European Union Fast Advanced Subscription 
Template
EUV   Extrem Ultraviolett
EXIST   Existenzgründungen aus der Wissenschaft
F&amp;I   Forschung und Innovation
FIS   Forschungsinformationssystem
FP   Forschungsrahmenprogramm
FuE   Forschung und Entwicklung
GPT   Generative Pre-trained Transformer
GPU   Graphics Processing Unit
GUEuroHPC   Gemeinsames Unternehmen für europäisches 
Hochleistungsrechnen
HAW   Hochschule(n) für angewandte Wissenschaften
HPC   High Performance Computing
HTAD   Hightech Agenda Deutschland
IAB   Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der 
Bundesagentur für Arbeit
INNOZBw   Innovationszentrum der Bundeswehr
IP   Intellectual Property
IPCEI   Important Project of Common European Interest
IT   Informationstechnik/-technologie
IT4LIA   Italy for Artificial Intelligence
JAIF   Jupiter AI Factory
KfW   Kreditanstalt für Wiederaufbau
KI   Künstliche Intelligenz
KMU   Kleine und mittlere Unternehmen
KoKIVO   Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die 
KI-Verordnung
LPS   Leistungsplansystematik
MFR   Mehrjähriger Finanzrahmen
NATO   North Atlantic Treaty Organization
NFDI   Nationale Forschungsdateninfrastruktur
NSC   National Security College
NVA   Nasjonalt vitenarkiv
OECD   Organisation for Economic Co-operation and 
Development
OIOO   One-In-One-Out
OITO   One-In-Two-Out
PATSTAT   Patent Statistical Database
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 131 –
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PoC  Proof of Concept
PSN  PATSTAT Standardized Name
QPL  Qualitätspakt Lehre
RIO  Regulatory Innovation Office
SMEs  Small and medium-sized enterprises
SPRIND  Bundesagentur für Sprunginnovationen
TDI  Trusted Data Intermediaries
TEF  Teaching Excellence Framework
TPU  Tensor Processing Unit
TRL  Technology Readiness Level
TU  Technische Universität
US  United States
USA  United States of America
USIT  University Spinout Investment Terms
UTTER  Unified Transcription and Translation for Extended 
Reality
VBS  Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
VDA  Verband der Automobilindustrie e. V.
WIPANO  Wissens- und Technologietransfer durch Patente und 
Normen
WS  Wintersemester
ZDH  Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
ZEW  Leibniz-Zentrum für Europäische 
Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim
ZIM  Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 132 –
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C 3 Aktuelle Studien zum 
 deutschen Innovationssystem
Im Auftrag der Expertenkommission Forschung 
und Innovation (EFI) werden regelmäßig Studien zu 
innovationspolitisch relevanten Themen erarbeitet. 
Sie sind im Rahmen der Reihe „Studien zum
deutschen Innovationssystem“ über die Homepage der 
EFI (www.e-fi.de) zugänglich. Die Ergebnisse fließen 
in das Gutachten der Expertenkommission ein.
1-2026
Grützmacher, J.; Meier, D. H. (2026): Bildung und 
Qualifikation als Grundlage der technologischen 
Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026. Studien 
zum deutschen Innovationssystem. Berlin: EFI.
2-2026
De Monte, E.; Ehlich, J.; Gottschalk, S. (2026): 
Unternehmensdynamik in der Wissenswirtschaft 
in Deutschland 2026. Studien zum deutschen
Innovationssystem. Berlin: EFI.
3-2026
Schiersch, A.; Danne, C. (2026): FuE-intensive 
Industrien und wissensintensive Dienstleistungen 
im internationalen Vergleich. Studien zum
deutschen Innovationssystem. Berlin: EFI. 
4-2026
Peters, B.; Rammer, C.; Ehrlich, A. (2026):
Innovationsbeteiligung, Innovationen und Produktivität in 
der deutschen Wirtschaft. Studien zum deutschen 
Innovationssystem. Berlin: EFI.
5-2026
Hottenrott, H.; Schaper, T. (2026): Wettbewerb und 
aktuelle Entwicklungen in Lehre und Transfer
deutscher Hochschulen. Studien zum deutschen
Innovationssystem. Berlin: EFI.
6-2026
Weber, M.; Dachs, B.; Rozgonyi, K.; Zweifler, Z.; 
Beckert, B.; Gruber, S.; Hummler, A.; Kroll, H.;
Neuhäusler, P.; Rothengatter, O.; Schwäbe, C.; Yang, P. 
(2026): Wege zur Stärkung der Forschung und 
Anwendung von künstlicher Intelligenz in Europa. 
Studien zum deutschen Innovationssystem. Berlin: 
EFI.
7-2026
Kinne, J.; istari.ai GmbH (2026): ISTARI Insights 
Report: Schlüsseltechnologie-Monitor KI und
klimaneutrale Mobilität. Studien zum deutschen
Innovationssystem. Berlin: EFI.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 133 –
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C 4 Literaturverzeichnis
Achleitner, A.-K.; Kussel, G.; Pavleka, S.; 
Schmidt, C.M. (2023): Innovationssystem 
Deutschland: Die Fachkräftesicherung in 
Deutschland unterstützen. acatech STU-
DIE. München: Acatech.
Ackerberg, D.A.; Caves, K.; Frazer, G. 
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production function estimators.
Econometrica. 83(6). S. 2411–2451.
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on grant lotteries. Nature. 575(7784). 
S. 574–575.
Aghion, P.; Bergeaud, A.; Jaravel, X.; Fuest, 
C.; Malmendier, U.; Schnitzer, M. (2025): 
Boosting Productivity and Growth: A 
Franco-German Agenda for Europe. Franco-
German Council of Economic Experts. 
Joint statement.
Ahmadpoor, M.; Jones, B.F. (2017): The 
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scientific advance. Science (New York, N.Y.). 
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Allianz der Wissenschaftsorganisationen 
(2025): Recommendations for the Future of 
European Research and Innovation Policy. 
Pressemitteilung vom 22.09.2025.
Allied for Startups (2025): Half-Measures 
Never Built a Champion. Joint Statement: 
MEP Repasi Report on the 28th Regime.
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Amann, M.; Essig, M. (2015): Public
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Stolz, C.; Walter, A.; Waldbröl, S. (2025): 
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Summary/Zusammenfassung. Karlsruhe, 
Frankfurt, Berlin: Fraunhofer ISI,
Technopolis, Schalast Law and Tax.
Bertschek, I.; Bünstorf, G.; Cantner, U.; 
Häussler, C.; Schmidt, C.M.; Welter, F. 
(2025a): Keine Zeit verlieren in der
Forschungs- und Innovationspolitik. Policy 
Brief 2-2025.
Bertschek, I.; Bünstorf, G.; Cantner, U.; 
Häussler, C.; Schmidt, C.M.; Welter, F.; 
Dauchert, H.; Requate, T. (2024):
Synergieeffekte zwischen ziviler und militärischer 
Forschung klug nutzen. Wirtschaftsdienst. 
104(10). S. 677–682.
Bertschek, I.; Heinemann, F.; Breithaupt, P.; 
Niebel, T.; Schildknecht, J.; Heumann, S.; 
Mahendran, T. (2025b): Berechnung des 
Digitalhaushalts. Wie viel investiert der 
Bund wirklich in die Digitalisierung?
Berlin: Agora Digitale Transformation gGmbH.
Bickenbach, F.; Görg, H.; Liu, W.-H. (2025): 
Transatlantic Ties beyond Goods Trade. 
Significance and Policy Implications of 
EU-US Services Trade. Kiel Policy Brief. 
193. Kiel: Kiel Institut für Weltwirtschaft.
Bird &amp; Bird et al. (2025): EU-Inc Policy
Proposal. An industry blueprint for the
upcoming 28th regime. Europe.
Bitkom e. V. (2025a): Data Economy und 
Data Act. Wo steht die deutsche Wirtschaft 
2025? Berlin: BITKOM.
Bitkom e. V. (2025b): DefTech Report 2025. 
Einblicke und Forderungen für den Def-
Tech- und Dual-Use Standort Deutschland. 
Berlin: Bitkom e. V.
Blandinières, F.; Steinbrenner, D. (2021): 
How does the evolution of R&amp;D tax
incentives schemes impact their effectiveness? 
Evidence from a meta-analysis: ZEW 
Discussion Papers.
Blind, K.; Petersen, S.S.; Riillo, C.A.F. 
(2017): The impact of standards and
regulation on innovation in uncertain markets. 
Research Policy. 46(1). S. 249–264.
Bloch, C.; Utoft, E.; Stage, A.K.; Wooding, 
S. (2025): Risk-Taking and Research
Funding. The Case of the Villum Experiment.
Minerva.
Block, J.H.; Spiegel, F. (2013): Family firm 
density and regional innovation output. 
An exploratory analysis. Journal of Family 
Business Strategy. 4(4). S. 270–280.
Bloom, N.; Jones, C.I.; van Reenen, J.; 
Webb, M. (2020): Are ideas getting
harder to find? American Economic Review. 
110(4). S. 1104–1144.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 134 –
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BMAS  – Bundesministerium für Arbeit 
und Soziales (2025): Eckpunkte zum
Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur. Berlin: 
BMAS.
BMBF – Kroher, M.; Beuße, M.; Isleib, S.; 
Becker, K.; Ehrhardt, M.-C.; Gerdes, F.; 
Koopmann, J.; Schommer, T.; Schwabe, 
U.; Steinkühler, J.; Völk, D.; Peter, F.;
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Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 142 –
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ISSE 
C 5 Endnotenverzeichnis
A 1
1 Vgl. BMFTR (2025).
2 Vgl. EFI (2022).
3 Vgl. EFI (2022); Frietsch et al. (2025).
4 Vgl. BMFTR (2025).
5 Vgl. BMFTR (2025).
6 Vgl. EFI (2022).
7 Vgl. EFI (2025).
8 Vgl. EFI (2022), EFI (2025).
9 Vgl. hierzu und im Folgenden Gebert und Wächter 
(2024).
10 Vgl. hierzu und im Folgenden Bertschek et al. 
(2025a).
11 Dazu werden gemäß dem Ansatz der Neuen
Missionsorientierung sogenannte Missionen formuliert. 
Diese spezifizieren konkrete Transformationsziele, 
die durch F&amp;I-politische sowie komplementäre 
politische Maßnahmen umgesetzt werden sollen. 
Bei der Umsetzung von Missionen geht es darum, 
innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und 
Budgets neue Problemlösungen zu entwickeln und 
zu nutzen. In der Regel können Missionen nicht 
allein durch F&amp;I-politische Impulse erfüllt werden, 
sondern es bedarf vielmehr auch Maßnahmen in 
anderen Politikfeldern. Die Expertenkommission 
spricht sich für eine marktorientierte Version der 
Neuen Missionsorientierung aus. Auf eine
Festlegung bestimmter Problemlösungen im
Vorhinein sollte zugunsten eines offenen Ansatzes, der 
unterschiedliche Lösungswege zulässt, verzichtet 
werden. Auf diese Weise sollen die kreativen Kräfte 
der Marktakteure genutzt werden. Die Förderung 
alternativer Problemlösungen soll sich vor allem auf 
den vorwettbewerblichen Bereich von der
Grundlagenforschung bis zum Erkenntnis- und
Technologietransfer konzentrieren. Sind direkte Eingriffe 
in den Markt notwendig, sollten sie im Sinne einer 
katalytischen F&amp;I-Politik zeitlich befristet sein. Vgl. 
EFI (2025: 27), EFI (2021).
12 Vgl. EFI (2025: Kapitel A 2), EFI (2021: Kapitel B 1).
13 Vgl. BMFTR (2025).
14 BMFTR (2025: 40).
15 Vgl. EFI (2024).
16 Vgl. Die Bundesregierung (2025).
17 BMFTR (2025: 47).
18 BMFTR (2025: 47).
19 Vgl. BMFTR (2025: 47).
20 Vgl. Erhardt et al. (2024).
21 Vgl. EFI (2012: 94). Forschung und Entwicklung 
(FuE) werden gemäß der OECD als schöpferische 
und systematische Tätigkeit definiert, die darauf 
abzielt, den Wissensstand zu erweitern und somit 
eine wesentliche Grundlage für die Entstehung 
neuer Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. 
Das Frascati-Handbuch der OECD definiert FuE 
folgendermaßen: „Forschung und experimentelle 
Entwicklung (FuE) ist schöpferische und
systematische Arbeit zur Erweiterung des Wissensstands – 
einschließlich des Wissens über die Menschheit, die 
Kultur und die Gesellschaft – und zur Entwicklung 
neuer Anwendungen auf Basis des vorhandenen 
Wissens.“ OECD (2015: 47).
22 Der Europäische Rat hatte im Jahr 2002 das Ziel 
formuliert, die FuE-Ausgaben in der EU bis 2010 
auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu
erhöhen. Diese Zielmarke hat die EU jedoch noch immer 
nicht erreicht. Im Jahr 2023 lag die FuE-Intensität 
der EU-27 bei 2,13 Prozent. Eine Reihe von OECD-
Ländern weist hingegen FuE-Intensitäten auf, die 
deutlich über 3 Prozent liegen – allen voran Israel 
mit einer Quote von 6,35 Prozent und Südkorea mit 
einer Quote von 4,96 Prozent im Jahr 2023 (neueste 
verfügbare Werte der OECD). Deutschland hatte das 
auf europäischer Ebene formulierte 3-Prozent-Ziel 
erstmals im Jahr 2018 mit einer FuE-Intensität von 
3,05 Prozent überschritten. Die
Expertenkommission hatte sich damals für ein ambitionierteres Ziel 
ausgesprochen und empfohlen, für das Jahr 2025 
eine FuE-Intensität von 3,5 Prozent anzustreben. 
Vgl. https://ec.europa.eu/com mission/presscorner/
detail/de/pres_02_930, https://www.oecd.org/en/
data/insights/statistical-releases/2025/03/
rdspending-growth-slows-in-oecd-surges-in-
chinagovernment-support-for-energy-and-defence-rd-
rises-sharply.html?adestraproject=Science%2C%20
Technology%20and%20Innovation&amp;utm_cam 
paign = STI %20 News %202 %20 Apri l%20 -%20MSTI 
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&amp;utm _ medium=email&amp;utm_source=Adestra
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 143 –
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stimmig getroffen werden. Vgl.
Wissenschaftsministerkonferenz (2024).
38 Vgl. Gebert und Hetze (2025).
39 BMFTR (2025).
40 Vgl. BMFTR (2025).
41 Vgl. Gebert und Hetze (2025).
42 Vgl. https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurz 
meldungen/DE/2025/10/221025-hightech-agenda-
auftakt.html (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
A 2
43 Vgl. Wörner und Schmidt (2022: 7).
44 Vgl. https://www.bmvg.de/de/themen/sicherheits 
politik/hybride-bedrohungen/was-sind-
hybridebedrohungen--13692 (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
45 Vgl. Die Bundesregierung (2023a), Deutscher
Bundestag (2025b).
46 Auf ihrem Gipfel 2025 hat die NATO beschlossen, 
die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten 
auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) zu 
erhöhen und darüber hinaus 1,5 Prozent des BIP 
für verteidigungs- und sicherheitsrelevante
Bereiche wie Infrastruktur, Industrie und Resilienz 
aufzuwenden. Vgl. https://www.bmvg.de/de/aktu 
elles/nato-gipfel-2025-historischer-beschluss-ver 
tei digungsausgaben-5952094 (letzter Abruf am 
16. Januar 2026). Vor diesem Hintergrund werden 
die verteidigungs- und sicherheitsrelevanten
Ausgaben in Deutschland massiv ansteigen. Im März
2025 trat im Rahmen der Schuldenregel eine
Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben in
Kraft, die es ermöglicht, einen Teil der
Verteidigungsausgaben dauerhaft durch Kredite zu
finanzieren. In Art. 109 Abs. 3 Satz 5 GG heißt es seit
März 2025: „Von den zu berücksichtigenden
Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen,
um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben
des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz
sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz
der informationstechnischen Systeme und für die
Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 
vom Hundert im Verhältnis zum nominalen
Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“ Vgl. auch https://
www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurz 
meldungen/DE/2025/aenderung-grundgesetz/
kurzmeldung-1.html (letzter Abruf am 16. Januar
2026).
47 Durch Wissens-Spillover und den Dual-Use-
Charakter vieler Technologien und Güter können F&amp;I-
Ausgaben im Verteidigungsbereich Investitionen im 
23 So wird sowohl in der „Zukunftsstrategie Forschung 
und Innovation“ als auch in der „Hightech-Strategie 
2025“ Bezug auf das 3,5-Prozent-Ziel genommen. 
Vgl. Die Bundesregierung (2023b), Die
Bundesregierung (2018). Auch in den Koalitionsverträgen 
der 20. und der 19. Legislaturperiode wurde das 
3,5-Prozent-Ziel verankert. Vgl. SPD et al. (2021: 
16), CDU et al. (2018: 12, 34, 40).
24 Vgl. EFI (2024: Kapitel A 2), EFI (2025: 30), EFI 
(2021: 44).
25 Vgl. EFI (2021: Kapitel B 1).
26 Sofern die geplanten Roadmaps weitere
haushaltsrelevante Maßnahmen enthalten, sollten auch
ihnen Haushaltstitel zugeordnet werden.
27 Vgl. Bertschek et al. (2025b).
28 Die Leistungsplansystematik klassifiziert die 
Forschungsausgaben des Bundes. Sie umfasst 21 
Förderbereiche, die in 59 Förderschwerpunkte 
unterteilt sind. Vgl. https://www.bundesbericht-
for schung-inno vation.de/de/Glossar-1718.html 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026). Auf der 
niedrigsten Aggregationsebene verfügt die
Leistungsplansystemtik über 1.749 individuelle
Klassen. Vgl. Brökel (2025: 9), https://foerderportal.
bund.de/foekat/jsp/LovAction.do? action Mode= 
search list&amp; lov.lovIdent=lpsys&amp;lov.opener Field= 
suche_ lpsys Suche_ 1_ &amp;lov. ZeSt= &amp;lov.search Value 
Required= &amp;lov. column Link Value Definition= 
LOVCOL1,LOVCOL1 (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
29 Vgl. im Folgenden schriftliche Auskunft von Prof. 
Dr. Tom Brökel vom 17. November 2025.
30 Vgl. hierzu und im Folgenden schriftliche Auskunft 
von Prof. Dr. Tom Brökel vom 17. November 2025.
31 Hier wurden im Förderkatalog des Bundes
enthaltene Projekte in den Bereichen Digitalisierung 
und Dekarbonisierung – jeweils in einer engen und 
einer weiten Abgrenzung – identifiziert. Vgl. Brökel 
(2025).
32 Vgl. zum Konzept der Zukunftsquote Bohne et al. 
(2024), Heinemann et al. (2021) und für die
Anwendung im europäischen Vergleich Bohne et al. (2025).
33 Vgl. Kinne und istari.ai GmbH (2026).
34 Vgl. Axenbeck und Breithaupt (2021).
35 Vgl. https://www.acatech.de/projekt/strategie 
kreisfuer-technologie-und-innovation-des-bundes kanz 
lers/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
36 Vgl. Gebert und Hetze (2025).
37 Zwar hat die im Jahr 2024 gegründete
Wissenschaftsministerkonferenz eine teilweise Abkehr 
vom Einstimmigkeitsprinzip vollzogen. Wichtige 
Entscheidungen, wie Entschlüsse mit Wirkung auf 
die Landeshaushalte, müssen aber weiterhin ein-
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 144 –
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zivilen Bereich auslösen. Von Spillover spricht man 
in diesem Kontext, wenn FuE-Aufträge an
Unternehmen im Verteidigungsbereich weitere
privatwirtschaftliche F&amp;I-Ausgaben auslösen oder wenn 
Wissen und Erkenntnisse aus dem
Verteidigungssektor vom zivilen Sektor übernommen,
weiterentwickelt und für die zivile Nutzung vermarktet 
werden. Prominente Beispiele hierfür sind GPS 
und das Internet. Von Dual Use spricht man, wenn 
Technologien sowohl im Verteidigungsbereich als 
auch im zivilen Bereich genutzt werden können. 
Vgl. Bertschek et al. (2024). Eine aktuelle Analyse 
zeigt, dass ein durch einen Anstieg der FuE im
Verteidigungsbereich induzierter Anstieg der privaten 
FuE zu Produktivitätssteigerungen führt. Vgl.
Moretti et al. (2025). Vgl. zu Dual Use auch Caviggioli 
et al. (2020).
48 Vgl. Staigis (2017).
49 Vgl. Deutscher Bundestag (2025a: 33 f.). 
50 Vgl. Deutscher Bundestag (2025a: 33 ff.). Vgl. auch 
Meyer (2024: 8 f.).
51 Zum temporären Einbinden von Forscherinnen 
und Forschern in die Ressortarbeit vgl. Deutscher 
Bundestag (2025a: 34). Meyer (2024: 9) spricht sich 
dafür aus, die Anreize zur Politikberatung zu
stärken und einen Pool an Expertinnen und Experten 
aufzubauen, die in Krisensituationen Lücken in der 
„In-House-Expertise“ füllen können. Gleichzeitig 
könnte durch Rahmenverträge oder gezielte
Auftragsforschung kritische Fachexpertise gewonnen 
werden. Bressan (2024) weist allerdings darauf hin, 
dass die Verfügbarkeit externer Expertise nicht
notwendigerweise zu besseren Entscheidungen führt. 
Strategisches Verhalten sowie politische
Erwägungen können die Entscheidungsträgerinnen und -
träger dazu bringen, fundierte Analysen zu ignorieren.
52 Vgl. im Folgenden WR (2025b: 58 ff.).
53 Als der Wissenschaftsrat den Vorschlag eines
Strategischen Dialogforums im Mai 2025 veröffentlichte, 
stand noch nicht fest, dass es einen Nationalen
Sicherheitsrat geben wird. Der Wissenschaftsrat hatte 
sich aber dafür ausgesprochen, das Dialogforum im 
Falle der Einrichtung eines Nationalen
Sicherheitsrats dort anzugliedern. Vgl. WR (2025b: 54).
54 Vgl. hierzu und im Folgenden CSS – ETH Zürich – 
Center for Security Studies (2025), https://css.ethz.
ch/, https://css.ethz.ch/en/center.html (letzter
Abruf am 16. Januar 2026).
55 Vgl. https://nsc.anu.edu.au/#section-12458 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
56 Vgl. hierzu und im Folgenden https://nsc.anu.edu.
au/about-nsc#section-31410 (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
57 Vgl. hierzu und im Folgenden https://www.kcl.
ac.uk/security-studies (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
58 Vgl. hierzu und im Folgenden Gebert et al. (2025), 
Burk und Hetze (2025).
59 Vgl. BDI (2025), Bitkom e. V. (2025b).
60 Vgl. https://www.unibw.de/diana (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
61 Der 2017 gegründete Cyber Innovation Hub der 
Bundeswehr (CIHBw) verfolgt
Innovationsvorhaben, mit denen die digitale Transformation der
Bundeswehr unterstützt werden soll. Zentrale Aufgabe 
des CIHBw ist es, entsprechende aktuelle
Herausforderungen innerhalb der Bundeswehr zu
erkennen und zielgerichtete Lösungen zu finden. Dabei 
fungiert der CIHBw als Brücke zwischen der
Bundeswehr und dem Start-up-Ökosystem. Der CIHBw 
arbeitet mit Start-ups und weiteren Dienstleistern 
zusammen, um deren Produkte für die speziellen 
Bedürfnisse der Bundeswehr weiterzuentwickeln 
und zu modifizieren. Gemeinsam mit den
Anwenderinnen und Anwendern innerhalb der Bundeswehr 
werden Prototypen getestet und entsprechend dem 
Nutzer-Feedback weiterentwickelt. Ziel ist es, von 
der ersten Idee bis zu Erprobung nicht mehr als drei 
Monate verstreichen zu lassen und die
Innovationsvorhaben nach zwölf Monaten abzuschließen. Der 
CIHBw wurde zunächst als Pilotprojekt begonnen 
und wird seit 2020 als Innovationseinheit der
Bundeswehr in der BWI GmbH fortgeführt. Vgl. hierzu 
und im Folgenden https://www.cyberinnovation 
hub.de/, https://www.bmvg.de/de/themen/cyber 
sicherheit/partnerschaften-zur-cybersicherheit/
cyber-innovation-hub (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
62 Der Space Innovation Hub dient als Online-
Plattform für den Austausch und die Zusammenarbeit 
zwischen der New-Space-Szene, der traditionellen 
Raumfahrtindustrie, der Wissenschaft und dem 
öffentlichen Sektor und hat zum Ziel, innovative 
Raumfahrttechnologien und -dienstleistungen zu 
entwickeln und umzusetzen. Als besonders
vielversprechend bewertete Projekte – ob im zivilen, im 
militärischen oder im Dual-Use-Bereich – fördert 
der Space Innovation Hub aktiv. Darüber hinaus 
bietet der Hub Unternehmen der New-Space-Szene 
Fachberatung sowie Consulting an und ist bei der 
Netzwerkbildung behilflich. Der Anfang des Jahres 
2025 vom damaligen BMWK in Abstimmung mit 
dem BMVg ins Leben gerufene Space Innovation 
Hub ist eines der 13 Schlüsselprojekte der 2023
verabschiedeten Raumfahrtstrategie der
Bundesregierung. Der Space Innovation Hub wird von der Deut-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 145 –
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schen Raumfahrtagentur im DLR betrieben und von 
einem Expertengremium, dem Space Innovation 
Board, begleitet. Vgl. https://www.dlr.de/de/aktuel 
les/nachrichten/2025/start-des-space-
innovationhub, https://www.spaceinnovationhub.de/, https://
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redak 
tion/DE/Pressemitteilungen/2025/20250129-
schluessel projekt-der-raumfahrtstrategie-
spaceinno vation-hub.html (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
63 Der Digital Hub Security &amp; Defense München ist 
einer von derzeit 25 Hubs, die der 2017
gestarteten Digital Hub Initiative (de:hub) des BMWE und 
des BMDS angehören. Er ist bei der BaseD GmbH 
angesiedelt, unterstützt Start-ups mit innovativen 
technologischen Sicherheitslösungen und vernetzt 
sie mit Akteuren aus den Bereichen Sicherheit und 
Verteidigung. Vgl. https://www.de-hub.de/die-
hubs/muenchen-security-and-defense/ (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026). Zur Digital Hub
Initiative vgl. https://www.athene-center.de/digitalhub, 
https://www.de-hub.de/ (letzter Abruf am 16.
Januar 2026), BMWK (2024a).
64 Laut Abschnitt „Sicherheits- und
Verteidigungsforschung“ der Hightech Agenda Deutschland sieht 
die Bundesregierung zudem den Aufbau von vier 
6G-Transfer-Hubs vor, in denen Forschungs-, Test-, 
und Validierungsinfrastrukturen für Wissenschaft 
und Wirtschaft bereitgestellt werden sollen. Vgl. 
BMFTR (2025).
65 BMFTR (2025: 34).
66 Vgl. https://www.bmftr.bund.de/DE/Technologie/
HightechAgenda/DossierHightechAgenda/Dos 
sier_ HightechAgenda/_documents/7_strate gische_ 
forschungsfelder.html?nn=1104712 (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
67 https://www.bmvg.de/de/aktuelles/industriedialog-
verteidigungsministerium-6047244 (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
68 Vgl. zum Innovationslabor System Soldat WR 
(2025a).
69 Vgl. https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabi 
nettssitzung-vom-9-dezember-2025/ (letzter
Abruf am 16. Januar 2026).
70 Vgl. https://www.starting-up.de/geschaeftsideen/
gruenderstorys/arx-robotics-tech-for-defense.
html, https://www.arx-robotics.com/ (letzter
Abruf am 16. Januar 2026).
71 Relevante Programme sind etwa die EXIST-
Förderung für Gründungen aus den Universitäten der 
Bundeswehr oder die Validierungsförderung VIP+.
72 Vgl. Deutscher Bundestag (2025c).
73 Deutscher Bundestag (2025c: 2).
74 Vgl. Deutscher Bundestag (2025c), Deutscher
Bundestag  – Ausschuss für Wirtschaft und Energie 
(2025), Deutscher Bundestag (2026).
75 Vgl. Deutscher Bundestag – Ausschuss für
Wirtschaft und Energie (2025: 5), Deutscher Bundestag 
(2025c: 42).
76 Mol erläutert auf Firmenebene die strategische
Relevanz des Einkaufs. Vgl. Mol (2003).
77 Vgl. Tippner et al. (2021).
78 Vgl. Picaud-Bello et al. (2019) zum „Early
Purchasing Involvement“.
79 Vgl. Deutscher Bundestag – Ausschuss für
Wirtschaft und Energie (2025: 3).
80 Vgl. Deutscher Bundestag (2025c).
81 Vgl. hierzu und im Folgenden § 19 Vergabeordnung. 
Vgl. zu Innovationspartnerschaften auch https://
www.koinno-bmwk.de/koinno/aktuelles/detail/
koinno-erklaert-die-innovationspartnerschaft/ 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
82 Im Fall einer Innovationspartnerschaft mit
mehreren Partnern kann der Auftraggeber ihre Zahl durch 
die Kündigung einzelner Verträge reduzieren.
83 Vgl. Deutscher Bundestag (2025c: 42), Deutscher 
Bundestag – Ausschuss für Wirtschaft und Energie 
(2025: 5).
84 Ein Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB aus 
einem laufenden Vergabeverfahren wegen
Vorbefassung sei, so die Gesetzesbegründung, stets nur 
Ultima Ratio. Das Gesetz stellt im Paragrafen zu 
den Anpassungen des Vergabeverfahrens klar, dass 
die besonderen Verteidigungs- und
Sicherheitsinteressen bei der Abwägung darüber besonders zu 
berücksichtigen sind. Vgl. hierzu und im Folgenden 
Deutscher Bundestag (2025c).
85 Vgl. hierzu und im Folgenden Deutscher Bundestag 
(2025c).
86 Das Innovationszentrum der Bundeswehr ist
organisatorisch dem BAAINBw zugeordnet.
87 Ein strategisches Beschaffungsmanagement für 
die Bundeswehr ist auch erforderlich, um sie, als 
größten öffentlichen Auftraggeber Deutschlands, 
stärker an dem bereits 2012 von der Europäischen 
Kommission formulierten Ziel eines „Public
Procurement Promoting Innovation“ (PPPI)
auszurichten. Vgl. Amann und Essig (2015: 284).
88 Vgl. https://innoforces.ch/projekte/bottom-up-
drone-innovation-2/ (letzter Abruf am 16. Januar 
2026), Schönholzer und Hofstetter (2024).
89 Sprunginnovationen sind Neuerungen, die in
Märkten, Organisationen und Gesellschaften
weitreichenden Wandel nach sich ziehen und große
Wertschöpfungspotenziale eröffnen.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 146 –
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90 Ein Beispiel ist der Funke „Anti-Drone Response 
2.0“, bei dem die SPRIND mit der schwedischen 
Vinnova zusammenarbeitet. Vgl. https://www.
sprind.org/taten/challenges/funke-anti-
droneresponse-2.0 (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
91 Die SPRIND weist selbst darauf hin, dass ihr
Personal und Unterstützungsangebot derzeit vor 
allem auf die Unterstützung ziviler Innovationen 
ausgerichtet ist und die notwendigen Strukturen, 
um in die Geheimschutzbetreuung aufgenommen 
zu werden, nicht vorhanden sind. Daher schlägt 
die SPRIND die Gründung „einer von der SPRIND 
unabhängigen militärischen Innovationsagentur“ 
vor. Vgl. Bundesagentur für Sprunginnovationen – 
SPRIND (2025).
92 Vgl. Monopolkommission (2025), Bitkom e. V. 
(2025b), https://www.handelsblatt.com/technik/
forschung-innovation/innovation-europas-sput 
nik-moment-wie-die-eu-im-tech-wettlauf-auf
holenkann/100121953.html (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
93 Vgl. hierzu und im Folgenden BMBF (2024: 66, 
109 f.), https://www.sprind.org/ (letzter Abruf am 
16. Januar 2026), Berger et al. (2025). 
94 Die Expertenkommission bemängelt jedoch, dass in 
einigen Detailfragen der Mut fehlte, die Befreiung 
der SPRIND zu vervollständigen und ihr die
notwendige Unabhängigkeit von der Politik und den 
Fristigkeiten der Bundeshaushaltsordnung zu
verschaffen. Vgl. EFI (2024: 13 f.).
95 Projektvorschläge können jederzeit bei der SPRIND 
eingereicht werden. Zudem führt die SPRIND
Innovationswettbewerbe (Challenges) durch, bei denen 
radikal neue Lösungen für bestehende
gesellschaftliche Herausforderungen gesucht werden.
96 Das heißt vom Nachweis der Funktionsfähigkeit des 
Konzepts bis zur Demonstration im realen Einsatz. 
Zu den Technologiereifegraden vgl. https://www.ble.
de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/
Innovationen/Merkblatt-Technologiereifegrade.
pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2, https://www.ptj.
de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/2373/
live/lw_file/definition_des_technologischen_
reifegrades.pdf (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
97 Vgl. im Folgenden https://www.cyberagentur.de/
agentur/ueber-uns/, https://www.cyberagentur.de/
wp-content/uploads/2024/11/Strategie-2022-2025.
pdf (letzter Abruf am 16. Januar 2026), BMBF (2024: 
66, 294). Die Cyberagentur setzt bei ihrer Arbeit drei 
Schwerpunkte: (1) Schlüsseltechnologien:
Kommunikation der Zukunft, Kryptologie, Cybersicherheit 
durch Quantentechnologien; Cybersicherheit durch 
KI und für KI, autonome intelligente Systeme. (2) 
Sichere Systeme: Cybersicherheit der
Bundesverwaltung, Schutz kritischer Infrastrukturen,
Cybersicherheit in schwierigen Umgebungen, Sichere 
Hardware und Lieferketten, Interoperabilität
(Digitalisate &amp; Data Fusion). (3) Sichere Gesellschaft: 
Digitale Identitäten, Cyberresiliente Gesellschaft, 
Mensch-Maschine-Interaktion, Cyberbefähigter 
Staat, Digitaler Verbraucherschutz.
98 Das heißt von der Beobachtung des
Funktionsbetriebs bis zum Versuchsaufbau im Labormaßstab. 
Zu den Technologiereifegraden vgl. https:// www. 
ble. de/Shared Docs/Down loads/DE/ Pro jekt foer de 
rung/Inno va tionen/Merk blatt- Techno logie reife 
grade.pdf?__blob= pub licationFile&amp;v=2, https://
www.ptj.de/lw_resource/data pool/system files/ 
cbox/2373/live/lw_file/definition_des_techno lo 
gischen_reifegrades.pdf (letzter Abruf am 16.
Januar 2026).
A 3
99 Vgl. Mitra et al. (2024); Europäische Kommission 
(2020).
100 Vgl. Europäisches Parlament und Rat (2021).
101 Vgl. European Commission (2025d).
102 Vgl. https://www.daad-brussels.eu/en/2025/ 07/ 
31/ european-commission-proposes-stand-
alonefp10-with-a-volume-of-e175-billion/ (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
103 Vgl. European Commission (2025c).
104 Vgl. https://research-and-innovation.ec.europa.eu/
news/all-research-and-innovation-news/
horizoneurope-2028-2034-twice-bigger-simpler-
fasterand-more-impactful-2025-07-16_en; https://
ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/
speech_25_2673 (letzter Abruf am 16. Januar 
2026); European Commission (2025c).
105 Vgl. European Commission (2025c).
106 Vgl. Draghi (2024).
107 Vgl. European Commission (2025c).
108 Vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/
detail/en/speech_25_1284 (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
109 Vgl. European Commission (2025c).
110 Vgl. Allianz der Wissenschaftsorganisationen 
(2025); https://www.leru.org/news/eu-basic-
research-funding-worries-kurt-deketelaere; https://
eua.eu/images/publications/Publication_PDFs/
FP10_analysis_final.pdf (letzter Abruf am 16.
Januar 2026).
111 Vgl. https://yerun.eu/wp-content/uploads/2025/ 
11/20251201_joint-cover-note.pdf; https://yerun.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 147 –
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eu/wp-content/uploads/2025/11/Joint-Amend 
ments-FP10_01.12.2025.pdf (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
112 Vgl. https://sciencebusiness.net/news/planning- 
fp10/research-community-positive-yet-caut
iousover-leaked-fp10-proposal?; https://science busi 
ness.net/news/r-d-funding/planning-fp10/win 
ners-and-losers-whats-stake-research-next-eu-bud 
get-proposal (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
113 Vgl. The Guild (2025); Keustermans et al. (2025).
114 Vgl. Max-Planck-Gesellschaft (2025).
115 Vgl. European Commission (2024).
116 Vgl. https://www.eua.eu/news/eua-news/eua-and-
cesaer-call-for-more-balanced-funding-within-
horizon-europe-clusters.html (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
117 Vgl. https://www.eua.eu/news/eua-news/eua-and-ce 
saer-call-for-more-balanced-funding-within-hori 
zon-europe-clusters.html (letzter Abruf am 16.
Januar 2026); Institute for Science in Europe (2025).
118 Vgl. Fuest et al. (2025).
119 Vgl. Fuest et al. (2024); https://www.times higher 
education.com/opinion/horizon-europes-colla bo 
ra tive-projects-ask-impossible (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
120 Vgl. Keustermans et al. (2025). Eine punktuell
bereits eingesetzte Maßnahme zur Senkung der
administrativen Kosten ist die Nutzung von
Festbeträgen (Lump Sums) für die Partner der Konsortien, 
deren Antrag positiv beschieden wurde.
121 Vgl. European Commission (2023); Fuest et al. 
(2025).
122 Vgl. European Commission (2024).
123 Vgl. European Commission (2025b); European
Innovation Council (2025a).
124 Vgl. Azoulay et al. (2019).
125 Vgl. https://defence-industry-space.ec.europa.eu/
eu-defence-industry/white-paper-european-de 
fence-readiness-2030_en (letzter Abruf am 16.
Januar 2026); Europäische Kommission (2025).
126 Vgl. The Guild (2025); CESAER (2024); Max-Planck-
Gesellschaft (2024).
127 Vgl. https://www.leru.org/news/dual-use-and-de 
fence-in-horizon-europe-this-is-not-the-way-to-go 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
128 Vgl. Azoulay et al. (2019); Fuest et al. (2024);
Petropoulos et al. (2025).
129 Vgl. Fuest et al. (2024).
130 Vgl. https://webgate.ec.europa.eu/circabc-ewpp/
d/d/workspace/SpacesStore/c1aecf93-c6a3-4
acca04e-d8831b0d3aed/download (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
131 Die zehn EIC-Programmmanagerinnen und -
manager betreuen jeweils zwischen 20 und 300 Projekten. 
Vgl. https://sciencebusiness.net/news/r-d-funding/
european-innovation-council/eic-programme-ma 
nagers-have-handle-300-projects-each (letzter
Abruf am 16. Januar 2026).
132 Vgl. Azoulay et al. (2019).
133 Vgl. Draghi (2024); Fuest et al. (2024).
134 Sicherheits- und verteidigungsrelevante Beschlüsse 
müssen einstimmig im Rat der EU getroffen
werden. Die Kommission und das Europäische
Parlament spielen hier nur eine sehr begrenzte Rolle. 
Die EU hat mit dem EU Defence Innovation Scheme 
(EUDIS) und dem Hub for EU Defence Innovation 
(HEDI) dennoch Innovationsförderstrukturen für 
den Sicherheits- und Verteidigungsbereich
aufgebaut. Vgl. https://eudis.europa.eu/index_en; 
https://eda.europa.eu/what-we-do/research-tech 
nology/hedi (letzter Abruf am 16. Januar 2026). 
135 Vgl. https://www.diana.nato.int/about-diana.html 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
136 Vgl. https://www.sprind.org/worte/magazin/posi 
tion-sprind-mil (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
137 Vgl. https://sprind.org/taten/challenges/funke-
anti-drone-response-2.0#anchor-faq (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
138 Vgl. https://erc.europa.eu/news-events/news/erc- 
proof-concept-grants-targeted-investment-
biginnovation-return?utm_source=chatgpt.com
(letzter Abruf am 16. Januar 2026); European
Innovation Council (2025b).
139 Vgl. https://webgate.ec.europa.eu/circabc-ewpp/ 
d/d/workspace/SpacesStore/c1aecf93-c6a3-4
acca04e-d8831b0d3aed/download (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
140 Die Regierungsparteien haben sich bereits in ihrem 
Koalitionsvertrag für einen „weiterhin
unabhängigen European Research Council (ERC)“
ausgesprochen. Vgl. CDU; CSU; SPD (2025).
141 Vgl. https://eic.ec.europa.eu/eic-funding-opportu 
nities/eic-accelerator/seals-excellence_en (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026).
A 4 
142 Vgl. Aghion et al. (2025), Draghi (2024).
143 Vgl. Letta (2024).
144 Vgl. Repasi (2025).
145 Vgl. Bird &amp; Bird et al. (2025), Draghi (2024).
146 Vgl. Scott Morton und Veugelers (2025).
147 Vgl. European Commission (2025b).
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 148 –
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148 Nach Schätzungen des Internationalen
Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2025 liegt das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Europäischen Union bei 
etwa 21 Billionen US-Dollar und rangiert damit 
weltweit auf dem zweiten Platz hinter den USA 
(rund 31 Billionen US-Dollar) und vor China (rund 
19 Billionen US-Dollar). Vgl. https://www.imf.org/
external/datamapper/NGDPD@WEO/OEMDC/
ADVEC/WEOWORLD/CAN/USA/EUQ/EU/CHN 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
149 Vgl. Letta (2024).
150 Beispiele für weitere 28. Regime sind das
Europäische Einheitspatent, die Europäische
Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) und die Europäische 
Genossenschaft (SCE).
151 Vgl. Draghi (2024).
152 Vgl. European Commission (2025a), European 
Commission (2025d).
153 Vgl. https://research-and-innovation.ec.europa.
eu/strategy/support-policy-making/shaping-eu-re 
search-and-innovation-policy/european-inno va 
tion- act_en (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
154 Vgl. Repasi (2025).
155 Vgl. https://ec.europa.eu/info/law/better-regu la 
tion/have-your-say/initiatives/14674-28th-
regimea-single-harmonized-set-of-rules-for-
innovativecompanies-throughout-the-EU_en (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
156 Vgl. Repasi (2025).
157 Vgl. Bird &amp; Bird et al. (2025).
158 Vgl. Scott Morton und Veugelers (2025)
159 Vgl. Repasi (2025).
160 Mit Verweis auf auf potenzielle Unstimmigkeiten 
und Erfahrungen aus gescheiterten Initiativen 
klammert es als kritische identifizierte Themen 
aus. Beispiele für gescheiterte Initiativen sind die 
Rechtsform für eine europäische
Kapitalgesellschaft für KMU (Societas Privata Europaea, SPE) 
sowie die europäische Rechtsform für
Einpersonengesellschaften (Societas Unius Personae, SUP).
161 Vgl. Bird &amp; Bird et al. (2025).
162 Vgl. Repasi (2025), Bird &amp; Bird et al. (2025), Scott 
Morton und Veugelers (2025).
163 Mit dem EU-ESOP soll ein standardisiertes und 
steuerlich wettbewerbsfähiges
Mitarbeiterbeteiligungsmodell geschaffen werden. Es ermöglicht die 
Ausgabe nicht stimmberechtigter
Unternehmensanteile und sieht vor, dass Gewinne aus deren
Veräußerung einheitlich als Kapitalerträge behandelt 
und erst bei tatsächlichem Mittelzufluss besteuert 
werden – und nicht bereits beim Erhalt der Anteile. 
Vgl. Bird &amp; Bird et al. (2025).
164 Bei EU-FAST handelt es sich um ein Open-Source-
Standardformular, das für Unternehmen in der 
Frühphase entwickelt wurde. Durch die
Standardisierung sollen privaten und institutionellen
Anlegern grenzüberschreitende Investitionen in
Startups erleichtert werden. EU-FAST orientiert sich 
dabei an bereits etablierten Modellen aus den USA 
und dem Vereinigten Königreich. Vgl. Bird &amp; Bird 
et al. (2025).
165 Vgl. Repasi (2025).
166 Vgl. Allied For Startups (2025), Scott Morton und 
Veugelers (2025).
167 Zum Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union vgl. Amt für Veröffentlichungen der 
Europäischen Union (2016).
168 Vgl. Aghion et al. (2025).
B 1
169 Vgl. Fels und Wolter (2022).
170 Typischerweise wird auch von Mittelstand
gesprochen, wenn sich das Eigentum des Unternehmens 
mehrheitlich im Besitz der Familie der
Geschäftsführenden befindet. Die im Folgenden dargestellten 
empirischen Ergebnisse zu Unterschieden zwischen 
mittelständischen und nicht-mittelständischen
Unternehmen basieren auf der Definition
mittelständischer Unternehmen entsprechend Peters et al. 
(2026): Als mittelständische Unternehmen werden 
Unternehmen bezeichnet, die sich mehrheitlich im 
Eigentum von bis zu zwei natürlichen Personen
befinden und in denen mindestens eine dieser
Personen auch die Geschäftsführung des Unternehmens 
innehat. Einzelunternehmen (Gewerbebetriebe, 
Handwerksbetriebe, freie Berufe) mit nur einem 
Inhaber werden grundsätzlich als mittelständische 
Unternehmen betrachtet, es sei denn, dass explizit 
eine andere Person als der Inhaber als
Geschäftsführer genannt wird. Einzelunternehmen, die zwei 
Inhaber aufweisen, sind dann ein
mittelständisches Unternehmen, wenn keine dritte Person als 
Geschäftsführer genannt ist. Einzelunternehmen 
mit mehr als zwei Inhabern sind keine
mittelständischen Unternehmen. Bei Personengesellschaften 
(BGB, OHG, KG, ausgenommen GmbH &amp; Co. KG) 
liegt ein mittelständisches Unternehmen vor, wenn 
das Unternehmen nicht mehr als zwei persönlich 
haftende Gesellschafter aufweist und mindestens 
einer der Gesellschafter in der Geschäftsführung 
tätig ist. Personengesellschaften mit mehr als 
zwei persönlich haftenden Gesellschaftern sind 
keine mittelständischen Unternehmen. Unterneh-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 149 –
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men der Rechtsform GmbH &amp; Co. KG werden als 
mittelständische Unternehmen eingestuft, wenn 
die zugehörige Komplementär-Gesellschaft nicht 
mehr als zwei persönlich haftende Gesellschafter 
aufweist und zumindest einer dieser Gesellschafter 
auch in der Geschäftsführung tätig ist. Weist die
zugehörige Komplementär-Gesellschaft mehr als zwei 
persönlich haftende Gesellschafter auf, handelt es 
sich nicht um ein mittelständisches Unternehmen. 
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, eG) liegt ein 
mittelständisches Unternehmen vor, wenn die
Gesellschafter, Aktionäre oder Genossenschafter nicht 
mehr als zwei natürliche Personen umfassen und 
zumindest eine dieser Personen auch als
Geschäftsführer wirkt. Weist eine Kapitalgesellschaft sowohl 
ein oder zwei natürliche als auch eine oder mehrere 
juristische Personen als Gesellschafter, Aktionäre 
oder Genossenschafter auf, so müssen die
natürlichen Personen eine Anteilsmehrheit besitzen und 
in der Geschäftsführung vertreten sein, damit das 
Unternehmen als mittelständisches Unternehmen 
betrachtet wird. Kapitalgesellschaften mit mehr als 
zwei Gesellschaftern, Aktionären oder
Genossenschaftern sowie Kapitalgesellschaften, in denen 
juristische Personen die Anteilsmehrheit besitzen, 
sind keine mittelständischen Unternehmen.
171 Im Jahresgutachten 2016 wurde der Beitrag von 
KMU zu Forschung und Innovation in
Deutschland betrachtet. Vgl. EFI (2016; Kapitel B1). Im 
vorliegenden Kapitel liegt der Fokus auf dem
eigentümergeführten Mittelstand. Daher werden keine 
direkten Vergleiche zwischen den Jahresgutachten 
vorgenommen.
172 Vgl. Rammer et al. (2025).
173 Vgl. Welter et al. (2015) und Block und Spiegel 
(2013).
174 Vgl. Peters et al. (2026).
175 Innovationsaktivitäten von Unternehmen können 
sowohl interne FuE-Aktivitäten (z. B. Entwicklung 
neuer Produkte) umfassen als auch
Innovationsaktivitäten ohne eigene FuE-Anstrengungen (z. B. 
Marketinginnovationen, Übernahme und
Anpassung vorhandener Technologien).
176 Vgl. Peters et al. (2026: 9).
177 Vgl. Welter et al. (2015).
178 Vgl. Hill und Rothaermel (2003).
179 Vgl. Welter et al. (2015).
180 Die EU-Definition differenziert zwischen Kleinst- 
(mit einer Beschäftigtenzahl unter 10) und
Kleinunternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von zehn 
bis 49. Da die folgenden Analysen auf Daten des 
Mannheimer Innovationspanels beruhen, das nur 
Unternehmen ab 5 Beschäftigten erfasst, wird eine 
Gruppe von Unternehmen mit 5 bis 49
Beschäftigten gebildet und im Folgenden als
„Kleinunternehmen“ bezeichnet.
181 Vgl. Peters et al. (2026: 14).
182 Die Branchengruppen werden auf Basis des
Wirtschaftszweigs des Unternehmens unterschieden. Die 
forschungsintensive Industrie wird definiert über die 
Abteilungen 20-21 und 26-30 der
Wirtschaftszweigsystematik, d. h. Chemie-, Pharma- und
Elektroindustrie sowie Maschinen- und Fahrzeugbau. Die
wissensintensiven Dienstleistungen werden definiert 
über die Abteilungen 58-66, 69-73 der
Wirtschaftszweigsystematik, d. h. Medien-, IKT-,
Finanzdienstleistungen, Rechts-/Steuer-/
Unternehmensberatung, Ingenieurbüros, FuE, Werbung. Die sonstige 
Industrie wird definiert über die Abteilungen 5-19, 
22-25, 31-39 der Wirtschaftszweigsystematik und
sonstige Dienstleistungen werden definiert über die
Abteilungen 46, 49-53, 74, 78-82 der
Wirtschaftszweigsystematik. Vgl. Peters et al. (2026: 9 f).
183 Vgl. OECD und Eurostat (2018).
184 Für eine Auflistung der Kovariaten vgl. Peters et al. 
(2026: 39), Tabelle 2-1.
185 Vgl. Peters et al. (2026: 39), Tabelle 2-1.
186 Vgl. Peters et al. (2026: 41), Tabelle 2-3.
187 Vgl. Peters et al. (2026: 41), Tabelle 2-3.
188 Vgl. Peters et al. (2026: 40), Tabelle 2-2.
189 Vgl. Peters et al. (2026: 43), Tabelle 2-4.
190 Evidenz darüber, wie stark der Zusammenhang 
zwischen FuE-Aufwendungen und Produktivität 
ausfällt, ist heterogen: Unterschiedliche Arten von 
FuE-Aktivitäten (z. B. Grundlagenforschung,
angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung) 
können verschieden auf Produktivität wirken. Vgl. 
Ugur et al. (2016).
191 Vgl. Peters et al. (2018), Bloom et al. (2020) und 
Gordon (2012).
192 Vgl. Peters et al. (2026).
193 Die Ergebnisse basieren auf
Produktivitätsschätzungen mit dem Verfahren von Ackerberg et al. 
(2015). Die Produktionsfunktion wurde in der 
Pro-Kopf-Form geschätzt, d. h. als abhängige
Variable wird in den Schätzungen jeweils die
Bruttowertschöpfung pro Beschäftigten verwendet. Die 
Produktionsfunktion wird mit verschiedenen
Innovationsindikatoren jeweils separat geschätzt. Für 
eine detaillierte Darstellung des Schätzverfahrens 
vgl. Peters et al. (2026: 83). Für eine Aufstellung 
der Kovariaten vgl. Peters et al. (2026: 84).
194 Der Produktivitätsvorteil von Innovationsausgaben 
beträgt in mittelständischen Unternehmen 8,3 
Prozent und 4,6 Prozent in vergleichbaren nicht-
mittelständischen Unternehmen. Analog beträgt der 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 150 –
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Vorteil von FuE-Ausgaben 6,9 bzw. 3,9 Prozent, der 
Vorteil von Produktinnovationen 6,4 bzw. 3,0 
Prozent, der Vorteil von Prozessinnovationen 6,4 bzw. 
2,9 Prozent und der Vorteil von Marktneuheiten 
10,2 bzw. 6,7 Prozent. Diese Unterschiede in den 
Produktivitätsvorteilen zwischen
mittelständischen und nicht-mittelständischen Unternehmen 
sind statistisch signifikant. Vgl. Peters et al. (2026: 
93) Tabelle 3-6.
195 Die Digitalisierungsaktivitäten werden über die 
Ausgaben für Software und Datenbanken
gemessen. Diese Ausgaben sind im MIP erst seit 2011 
verfügbar. Daher basieren die Schätzungen für 
Ausgaben für Software und Datenbanken auf dem 
Zeitraum 2011 bis 2024. Der Produktivitätsvorteil 
von Digitalisierung beträgt in mittelständischen 
Unternehmen 11,0 Prozent und 7,4 Prozent in
vergleichbaren nicht-mittelständischen Unternehmen. 
Vgl. Peters et al. (2026: 94) Tabelle 3-7.
196 Eine Förderung über die Forschungszulage ist
hierbei nicht berücksichtigt.
197 Vgl. Peters et al. (2026: 115), Abbildung 4-1.
198 Bei Großunternehmen wiesen das
Bundesbildungsministerium und die EU-Kommission höhere
Anteilswerte als das Bundeswirtschaftsministerium 
auf, da die meisten Förderangebote des
Bundeswirtschaftsministeriums auf KMU oder mittelgroße 
Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte begrenzt sind.
199 Vgl. Peters et al. (2026: 116), Tabelle 4-2.
200 Vgl. SVR (2025) Ziffer 298 und Güçeri und Liu 
(2019).
201 Vgl. Rammer (2025), Köhler et al. (2012),
Blandinières und Steinbrenner (2021), OECD (2023). Vgl.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/
DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/
Forschungszulage/forschungszulage.html (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026). Unter den Nutzenden 
der Forschungszulage entfielen im Zeitraum 2020 
bis 2023 84  Prozent auf KMU. Vgl. Peters et al. 
(2026: 128).
202 Vgl. Peters et al. (2026: 119), Abbildung 4-4.
203 Bei Großunternehmen ist im Gegensatz zu den 
KMU der Anteil der FuE-aktiven Unternehmen mit 
Zuschussförderung im Zeitraum 2020 bis 2023
allerdings gestiegen. Vgl. Peters et al. (2026: 117).
204 Vgl. Peters et al. (2026: 119), Tabelle 4-4.
205 Der Anstieg der Fördersumme geht u. a. auf
thematische Bundesförderungen zurück, etwa in den 
Bereichen Corona-Impfstoffe, Mikroelektronik und 
CO₂-neutrale Verfahren in der Stahlindustrie.
206 Ein teilpositiv beschiedener Antrag bedeutet, dass 
von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage nur 
ein Teil des beantragten Vorhabens als förderfähig 
anerkannt wurde.
207 Vgl. Stehnken et al. (2024: 133).
208 Vgl. Rammer (2025).
209 Vgl. Peters et al. (2026).
210 In der vorliegenden Analyse wird das themenoffene 
Förderprogramm Eurostars zu den
Fachprogrammen des Bundes gezählt.
211 Vgl. SV Wissenschaftsstatistik (2023).
212 Vgl. Peters et al. (2026: 123) Abbildung 4-6.
213 Vgl. Peters et al. (2026).
214 Die Ergebnisse für die anderen Förderangebote
weisen im Gegensatz dazu auf eine eher
kontinuierliche Fördermittelbeantragung hinsichtlich der
Nutzung von Förderangeboten hin. So hat mehr als die 
Hälfte der Unternehmen, die zwischen 2020 und 
2023 Fachprogramme des Bundes oder ZIM genutzt 
haben, bereits im Zeitraum davor mindestens eins 
der vier verfügbaren Förderangebote genutzt. Für 
Unternehmen mit EU-Förderung beläuft sich dieser 
Anteil sogar auf zwei Drittel.
215 Vgl. Rammer et al. (2025: 6 f).
216 Vgl. Müller (2025).
217 Vgl. Peters et al. (2026: 63 ff) und Brink und Icks 
(2025). Mit 43,5 Prozent benannte im
„Zukunftspanel Mittelstand“ fast jedes zweite Unternehmen 
„Fachkräfte/demografische Entwicklung“ als seine 
größte Herausforderung. Die Auswirkungen von
Bürokratiekosten auf Investitionen und
Produktivitätsfaktoren betrachtet der Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 
ausführlich im Gutachten 2025. Vgl. SVR (2025).
218 Eine Sonderbefragung des KfW-Mittelstandspanels 
zeigt, dass 32,4 Prozent der KMU in Deutschland 
die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung von
Mitarbeitenden über das gesetzliche
Renteneintrittsalter hinaus anbieten. Für 52,6 Prozent der befragten 
Unternehmen spielt die Weiterbeschäftigung von 
Mitarbeitenden hingegen keine Rolle. In kleineren 
Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten 
liegt der Anteil an Weiterbeschäftigungsangeboten 
bei 26,3  Prozent, während in Unternehmen mit 
50 und mehr Beschäftigten über 70 Prozent
entsprechende Modelle implementiert haben. Größere 
Unternehmen haben eher die Möglichkeit, flexible 
Modelle für ältere Beschäftigte zu schaffen.
Betrachtet man nur die Unternehmen, die die
Weiterbeschäftigung Älterer als relevant einstufen, steigt 
der Anteil der kleineren Unternehmen mit
Weiterbeschäftigungsangeboten indes deutlich an, was auf 
ein vorhandenes Potenzial auch in KMU hinweist. 
Vgl. Schmidt (2025).
219 Ältere Beschäftigte bringen ihr
Innovationspotenzial damit länger in die Wirtschaft ein – sowohl als 
erfahrene Fachkräfte in bestehenden Unternehmen 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 151 –
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als auch als Gründerinnen und Gründer, die ihre 
Kenntnisse bei der Entwicklung und Vermarktung 
neuer Ideen einsetzen. Unternehmensgründungen 
durch ältere Personen zeigen im Durchschnitt
ausgeprägtere und regelmäßigere FuE-Aktivitäten. Der 
höhere Innovationsbeitrag von
Unternehmensgründungen durch Ältere geht mit häufigeren und 
stärker ausgeprägten Aktivitäten in FuE einher. Vgl. 
EFI (2023: Kapitel B 1).
220 Vgl. Achleitner et al. (2023).
221 Die Rahmenbedingungen für eine
Weiterbeschäftigung wurden durch die Politik in den vergangenen 
Jahren zunehmend attraktiver gestaltet,
beispielsweise durch die sogenannte Aktivrente. Sie
ermöglicht steuerfreie Hinzuverdienstmöglichkeiten und 
bietet somit finanzielle Anreize für eine längere
Erwerbsbeteiligung älterer Beschäftigter.
222 Vgl. Schmidt (2025).
223 Im Jahr 2024 waren 31 Prozent der Erwerbstätigen 
in Deutschland in Teilzeit beschäftigt. Besonders 
deutlich zeigt sich dabei der Unterschied zwischen 
den Geschlechtern: Jede zweite Frau (50 Prozent) 
arbeitete in Teilzeit, während dies lediglich bei 
gut jedem siebten Mann (14 Prozent) der Fall war. 
Vgl. https://www-genesis.destatis.de/datenbank/
online/statistic/12211/table/12211-0011/search/s/
MTIyMTEgdW5kIGVyd2VyYnN05HRpZ2U%3D 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026). Unabhängig 
vom Geschlecht ist die Zahl der unfreiwillig in
Teilzeit Beschäftigten in den letzten Jahren
zurückgegangen. Im Jahr 2014 arbeiteten 13,6 Prozent 
unfreiwillig in Teilzeit, 2024 waren es nur noch 
4,7 Prozent. Vgl. auch Achleitner et al. (2023).
224 Hohe Weiterbildungsbeteiligung bei akademischen 
Berufen (10,5 Prozent); bei Anlagen- und
Maschinenbedienern und -bedienerinnen (1,9  Prozent) 
sowie bei Hilfsarbeitskräften (1,1  Prozent) sehr 
gering. Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
225 Vgl. Coschignano et al. (2025) für eine Analyse,
inwieweit eine Erhöhung des Arbeitskräfteangebots 
das Wachstum und die Staatseinnahmen steigern 
könnten. Die betrachteten Szenarien
berücksichtigen erstens die Aktivierung
nichterwerbstätiger Menschen in Deutschland unter 65  Jahren, 
zweitens die Erhöhung der Erwerbsstunden der 
Unterbeschäftigten, drittens die Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung von Menschen jenseits des
Regelrenteneintrittsalters und viertens eine einmalige 
zusätzliche Einwanderung.
226 Vgl. BMAS (2025). Das One-Stop-Government 
bezeichnet ein Verwaltungskonzept, bei dem
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle
relevanten öffentlichen Dienstleistungen über eine 
einzige Anlaufstelle erreichen können – mit dem 
Ziel, Behördengänge einfacher, schneller und
nutzerfreundlicher zu machen. Das Once-Only-
Prinzip bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sowie 
Unternehmen bestimmte Informationen und
Dokumente nur einmal einreichen müssen, wenn sie 
staatliche und öffentliche Dienstleistungen
beantragen. Mit ihrer Zustimmung können Behörden 
die Daten dann wiederverwenden und
untereinander austauschen.
227 Vgl. Achleitner et al. (2023) und EFI (2024: Kapitel 
B 2).
228 Vgl. EFI (2025: Kapitel B1).
229 Vgl. Zika et al. (2025), Autor (2024), Autor (2022).
230 Vgl. Achleitner et al. (2023), Plattform Lernende 
Systeme (2025), Plattform Lernende Systeme 
(2021), Grienberger et al. (2024), EFI (2024).
231 Vgl. Rammer et al. (2020) und Lübbers et al. (2024).
232 KI4KMU vom BMFTR fördert KMU-Forschung zu 
KI; die Förderdatenbank listet 48 Förderangebote 
mit Bezug zu KI, die KMU offenstehen. Die Zentren 
des Netzwerks Mittelstand-Digital bieten Beratung 
für KMU zum Einsatz von KI an. Vgl. https://www.
mittelstand-digital-wertnetzwerke.de/themen-
imfokus/kuenstliche-intelligenz/ (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
233 Regulierung und formelle Standards wirken über 
unterschiedliche Mechanismen auf Innovation. 
Regulierungen können Innovationen durch
Mindestanforderungen oder Zulassungspflichten
beeinflussen. Standards können Innovationen durch die 
Vereinheitlichung technischer Anforderungen oder 
die Förderung von Kompatibilität beeinflussen.
Empirische Studien zeigen, dass beide Instrumente – 
je nach Ausgestaltung – sowohl anreizsetzende als 
auch hemmende Effekte auf Innovationen
entfalten können, insbesondere in Märkten mit hoher 
Unsicherheit. Für eine Analyse der Auswirkungen 
formaler Standards und Vorschriften auf die
Innovationseffizienz von Unternehmen vgl. Blind et al. 
(2017).
234 Vgl. DIHK (2022: 5) und EFI (2024).
235 Eine Befragung von Unternehmen im Maschinen- 
und Anlagenbau, die einen Antrag auf
Forschungszulage gestellt haben, zeigt, dass dabei 60 Prozent 
auf Leistungen von Förderberatern zurückgegriffen 
haben. Neben kommerziellen Dienstleistern, die 
die Beschreibung des FuE-Vorhabens und die
Einreichung der notwendigen Formulare unterstützen, 
können auch Verbände, öffentliche
Beratungsstellen oder die Bescheinigungsstelle selbst als Förder-
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 152 –
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berater agieren, die eher Auskünfte zu
Förderverfahren und -bedingungen liefern. Vgl. Rammer 
(2024).
236 Von den Unternehmen mit einem Finanzamts-
Bescheid sehen 41 Prozent die Dokumentation der 
FuE-Personalkosten als Herausforderung an. Diese 
Dokumentation umfasst in erster Linie die
Arbeitszeit des FuE-Personals und die Berechnung der
Personalkostensätze. Vgl. Rammer (2024).
237 Den Verzicht auf die Antragstellung zur
Forschungszulage begründete etwa jedes dritte FuE-
aktive Unternehmen mit der Unsicherheit, ob die 
entsprechenden FuE-Aufwendungen förderfähig 
seien. Ebenso viele Unternehmen gaben fehlende 
Informationen zu den Einzelheiten der Förderung, 
fehlende personelle Ressourcen für die
Antragstellung oder ein Missverhältnis zwischen dem
Aufwand einer Antragstellung und dem erwarteten
Ertrag als Grund für einen Verzicht an. Vgl. Rammer 
(2024).
238 Vgl. Gottschalk und Rodepeter (2025).
239 Bürokratische Hemmnisse fasst hier die
Einzelhemmnisse „Bestehende Gesetzgebung, rechtliche 
Regelungen, Normen“, „Große Unsicherheit über 
zukünftige (gesetzliche) Rahmenbedingungen“ 
sowie „Lange Planungs- bzw.
Genehmigungsverfahren“ zusammen. In einem schwächeren
Ausmaß zählen auch die Einzelhemmnisse
„Unsicherheit über den wirtschaftlichen Erfolg“ und „Lange 
Amortisationszeiten des angestrebten
Innovationsergebnisses“ dazu. Vgl. Zimmermann (2025).
240 Der Nationale Normenkontrollrat hat im Jahr 2017 
das gesamtwirtschaftliche Einsparpotenzial durch 
eine modernisierte Registerstruktur auf jährlich 
sechs Milliarden Euro geschätzt. Vgl. Nationaler 
Normenkontrollrat (2017).
241 Praxischeck ist ein Verfahren, das im direkten
Austausch mit Stakeholdern bürokratische Hürden in 
behördlichen Verfahren mit dem Ziel identifiziert, 
rechtliche und praktische Hemmnisse sichtbar zu 
machen und gezielt zu beheben.
242 Vgl. Holz et al. (2025).
243 Vgl. BMWK (2024b).
244 Vgl. Die Bundesregierung (2025).
245 Vgl. Die Bundesregierung (2025).
246 Vgl. Schwartz und Gerstenberger (2025).
247 Vgl. Kay et al. (2024).
248 Vgl. Pahnke et al. (2017).
B 2
249 Das deutsche Hochschulsystem ist durch zwei
zentrale Strukturprinzipien geprägt: breiter Zugang und 
föderale Vielfalt. Das bundesweit dichte Netz an 
Hochschulen umfasste im Jahr 2025 neben 122
Universitäten 243 Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften (HAW) sowie 57 Künstlerische
Hochschulen und erstreckt sich von großen Metropolregionen 
bis in ländliche Räume. Vgl. HRK (2025). Diese 
Dezentralität ermöglicht es, Bildungspotenziale 
in allen Teilen Deutschlands zu erschließen und 
Fachkräfte auch außerhalb der großen Städte
auszubilden. Mit mehr als 500.000
Hochschulabsolventinnen und -absolventen jährlich gehört es zu den 
größten Hochschulsystemen Europas. Vgl. Eurostat 
(2025a). Die Zuständigkeit für das Hochschulwesen 
liegt gemäß Art. 30 und Art. 70 Grundgesetz bei den 
Bundesländern und wird geregelt in den jeweiligen 
Landeshochschulgesetzen. Grundlage für die
gemeinsame Wissenschaftsförderung von Bund und 
Ländern bildet Art. 91b des Grundgesetzes.
250 Vgl. HRK (2025).
251 Themenoffene Wettbewerbe finden sich
insbesondere in den Förderprogrammen der DFG, die 
erkenntnisgeleitete Forschungsvorhaben
(„curiosity-driven science“) unterstützen und dabei auf 
wissenschaftliche Exzellenz abstellen.
Themenspezifische Wettbewerbe finden sich beispielsweise 
in der direkten Projektförderung des BMFTR.
Themenspezifische Wettbewerbe können einerseits 
gezielt dazu eingesetzt werden, den Fokus von 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf 
die Entwicklung von Lösungen für drängende
gesellschaftliche Fragen zu setzen. Vgl. z. B. Norn et 
al. (2024). Andererseits bergen sie das Risiko, zu 
eng gefasst zu sein. Vgl. z. B. „undone science“ in 
Gläser und Laudel (2016). Seit dem Jahr 2015 ist 
der Anteil der vom Bund erhaltenen
Drittmitteleinnahmen der Hochschulen kontinuierlich gestiegen 
und lag im Jahr 2022 bei 31,4 Prozent gegenüber 
30,3 Prozent von Seiten der DFG, 14,7 Prozent aus 
der Wirtschaft, 10,0  Prozent EU-Förderung und 
6,9 Prozent Stiftungsgeldern. Vgl. DFG (2024).
252 Setzt man die Drittmittelfinanzierung der
Hochschulen in Relation zu der Entwicklung der
Grundmittel, so lag die Drittmittelquote im Jahr 2022 bei 
28,0 Prozent und damit auf einem ähnlichen
Niveau wie im Jahr 2012 mit 27,9 Prozent,
wohingegen sie im Jahr 2002 noch bei 18,5 Prozent lag. Vgl. 
https://foerderatlas.dfg.de/daten/entwicklung-der-
grundmittel-und-drittmittelfinanzierung-
vonhochschulen-1997-bis-2022/ (letzter Abruf am 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 153 –
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16. Januar 2026). Im Jahr 2022 betrugen die
Drittmittel der Hochschulen je Professur
durchschnittlich 223.580 Euro, im Jahr 2013 waren es 173.050
Euro; dabei gibt es jedoch deutliche Schwankungen 
zwischen den Fächergruppen. Vgl. Destatis (2025a).
In einer im Jahr 2022 durchgeführten Umfrage
unter Professorinnen und Professoren in den
Bereichen Maschinenbau, Biologie, Betriebswirtschaft 
und Soziologie gaben 69 Prozent der Befragten an, 
ihre Forschungsvorhaben ohne Drittmittel nicht
durchführen zu können, wobei insbesondere
Professorinnen und Professoren im Maschinenbau
viele Drittmittelanträge verfassten. Vgl.
Wilkesmann und Lauer (2025).
253 Vgl. DFG (2024).
254 Einen guten Einstieg in die Literatur zu riskanten 
Forschungsvorhaben im Drittmittelkontext bieten 
Franzoni et al. (2022) sowie Franzoni und Stephan 
(2023) mit grundlegenden Erläuterungen zu
verschiedenen Arten von Ungewissheit den zugrunde 
liegenden Mechanismen im
Begutachtungsverfahren und möglichen Lösungsansätzen. Insbesondere 
wird vorgeschlagen, anstelle eines Gesamturteils
Potenzial und Risiko getrennt voneinander bewerten 
zu lassen, um kognitiven Biases in der Bewertung 
zu begegnen. Ein weiterer möglicher Lösungsansatz 
ist die Nutzung von Sondervoten („wild cards“), um 
einer uneinheitlichen Bewertung bei besonders 
innovativen Projekten zu begegnen. Vgl. z. B. WR 
(2017). Verschiedene qualitative Studien geben
vertiefende Einblicke in strategische Überlegungen und 
Risikobetrachtungen individueller Akteure. Vgl. z. B. 
Luukkonen (2012) für Gutachterinnen und
Gutachter im ERC-Kontext; Stage und Utoft (2023) sowie 
Bloch et al. (2025) für Fördermittelempfängerinnen 
und -empfänger im dänischen Villum Experiment; 
Hamann und Stein (2025) für Antragstellerinnen 
und -steller im Reinhart Koselleck Programm der 
DFG. Beispiele für quantitative Studien, die anhand 
früherer Publikationen von Antragstellenden die 
Neuartigkeit eingereichter Forschungsvorhaben 
einschätzen und deren Chance auf Bewilligung
betrachten, sind Ayoubi et al. (2021) für das Sinergia 
Programm des Schweizer Nationalfonds und
Veugelers et al. (2025) für den ERC.
255 Weitere Beispiele im deutschen Kontext sind die 
mittlerweile eingestellte Förderlinie „Experiment!“ 
und die aktuelle Förderlinie „Pioniervorhaben  – 
Explorationen des unbekannten Unbekannten“ 
der VolkswagenStiftung. Vgl. Röbbecke und Simon 
(2023).
256 Der Zeitaufwand für die Erstellung von
Drittmittelanträgen ist hoch. Vgl. z. B. Schweiger (2023). 
Darüber hinaus werden im sogenannten Peer
Review Kapazitäten gebunden, da andere
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sicherstellen, 
dass zur Förderung empfohlene
Forschungsvorhaben einerseits den wissenschaftlichen Ansprüchen 
genügen und für die Förderlinie relevant sind und 
andererseits die jeweils vielversprechendsten
Vorhaben darstellen. Vgl. z. B. Langfeldt (2025). Dabei 
sind Top-Vorhaben zumeist schnell identifiziert, 
wohingegen die Festlegung einer Reihenfolge mit 
vielfältigen Herausforderungen verbunden ist,
insbesondere hinsichtlich Entscheidungen, welche 
Forschungsvorhaben gerade noch gefördert
werden und welche gerade nicht mehr. Vgl. z. B. Adam 
(2019); Langfeldt (2025). Grundsätzlich besteht 
eine weitere Herausforderung darin, geeignete 
Peer Reviewer zu finden und zu motivieren; dies 
verschärft sich vor dem Hintergrund steigender 
Einreichungszahlen. Vgl. z. B. Naddaf (2025).
257 Bei einem zweistufigen Antragsverfahren wird
zunächst eine Projektskizze eingereicht und nur die 
in der ersten Runde erfolgreichen Antragstellenden 
werden im Anschluss dazu aufgefordert, einen
Vollantrag einzureichen. Dies reduziert den Aufwand 
sowohl für Gutachterinnen und Gutachter wie auch 
für Antragstellerinnen und Antragsteller.
258 In der aktuellen Diskussion gibt es verschiedene 
Ansätze, an welcher Stelle und in welchem Umfang 
Randomisierungselemente in
Begutachtungsverfahren eingesetzt werden können. Bei Lottery-
First-Ansätzen sind die Zufallsentscheidungen 
dem Begutachtungsprozess durch andere
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler („Peer Review“) 
vorgeschaltet. Vgl. Luebber et al. (2025). Bei
Qualified-Lotteries-Ansätzen hingegen wirkt ein
vorgelagertes Peer Review Verfahren qualitätssichernd. 
Vgl. Frey et al. (2023). Verschiedene Varianten von 
„qualified lotteries“ und tatsächlichen
Anwendungen dieser in der Praxis werden in Feliciani et al. 
(2024) beschrieben. So setzt beispielsweise der 
Schweizer Nationalfonds sogenannte „tie-breaking 
partial lotteries“ ein, wenn für mehrere
gleichwertige Anträge entschieden werden muss, welche
gerade noch gefördert bzw. gerade nicht mehr
gefördert werden können. Vgl. z. B. Singh Chawla (2021). 
Vergleichbare Überlegungen finden sich auch in 
einem Positionspapier des Wissenschaftsrates. Vgl. 
WR (2017). Erste praktische Erfahrungen zum
Einsatz von dem Peer Review Prozess nachgelagerten 
Randomisierungselementen sind in Deutschland im 
Rahmen der „Experiment!“-Förderlinie der
VolkswagenStiftung gesammelt worden. Vgl. Röbbecke 
und Simon (2023). Weitere Varianten wurden bei 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 154 –
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den DATIpilot Innovationssprints sowie den
Freiraum-Ausschreibungen der Stiftung Innovation in 
der Hochschullehre erprobt.
259 Vgl. z. B. WR (2023) und Netzwerk der Projektträger 
(2023).
260 Hier wurden insgesamt sechs Forschungsteams 
und ein Begleitprojekt gefördert. Im März 2025 
verzeichnete die Challenge insgesamt 55
Veröffentlichungen, sechs Patentanmeldungen und vier 
Ausgründungen; das Siegerteam wurde auf der IT-
Sicherheitsforschung-Konferenz gekürt und dazu 
aufgefordert, einen Vollantrag zu stellen, um die 
Arbeiten mit BMFTR-Förderung fortführen zu 
können. Vgl. https://www.forschung-it-sicherheit-
kommunikationssysteme.de/nationale-kon
ferenzit-sicherheitsforschung-2025/nach bericht erstat 
tung/grand-challenge-der-quantenkommunikation 
(letzer Abruf am 16. Januar 2026).
261 Die SPRIND Challenges sind mehrstufig konzipiert. 
Zwischen der Veröffentlichung einer Ausschreibung 
und dem Finanzierungsstart für die ausgewählten 
Teams vergehen nur wenige Wochen. Die Challenge 
selbst geht meist über mehrere Jahre in zwei bis 
drei Stufen, wobei regelmäßig geprüft wird,
welche Teams weiter unterstützt werden und welche 
aus dem Innovationswettbewerb ausscheiden. Vgl. 
https://www.sprind.org/ueberblick (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
262 Vgl. Judkevič et al. (2023).
263 Vgl. Cremonini et al. (2018); Sivertsen und Aagaard 
(2025).
264 Vgl. Bund-Länder-Vereinbarung (2005).
265 Vgl. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (2016).
266 Dazu sind mindestens zwei Exzellenzcluster an
derselben Universität erforderlich bzw. mindestens 
drei bei Universitätsverbünden, wobei jede der am 
Verbund beteiligten Universitäten über mindestens 
einen Exzellenzcluster verfügen oder an einem
gemeinsamen Exzellenzcluster beteiligt sein muss. 
Vgl. § 4 in Gemeinsame Wissenschaftskonferenz 
(2016); Bund-Länder-Vereinbarung (2022).
267 Vgl. Spang-Grau (2018).
268 Vgl. IEKE (2016).
269 Vgl. IEKE (2016: 43–44).
270 Vgl. § 7 in Bund-Länder-Vereinbarung (2022).
271 Vgl. https://koalitionsvertrag.org/section/exzellenz 
strategie (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
272 Die Studie von Menter et al. (2018) betrachtet den 
Zeitraum um die 1. Förderrunde der
Exzellenzinitiative 2006 und zeigt deskriptiv, dass
insbesondere Universitäten mit Graduiertenschule und/oder 
Exzellenzcluster ohne Zukunftskonzept den
Publikationsoutput pro Wissenschaftlerin und
Wissenschaftler gesteigert haben, „Zukunftskonzept“-
Universitäten hingegen nicht. Die Studien von Civera 
et al. (2020) sowie Carayol und Maublanc (2025) 
fokussieren sich auf „Zukunftskonzept“-
Universitäten unterschiedlicher Förderrunden im Vergleich 
zu ausgewählten Universitäten im Ausland und 
finden signifikant positive Effekte auf den
Publikationsoutput. Die Studie von Cantner et al. (2023) 
betrachtet wie Menter et al. (2018) ausschließlich 
Universitäten in Deutschland, allerdings
„Zukunftskonzept“-Universitäten aus allen drei Förderrunden 
2006, 2007 und 2012. Der Publikationsoutput wird 
zum eingesetzten Input in Form von Personal und 
Ausgaben ins Verhältnis gesetzt. Wie bei Civera et 
al. (2020) und Carayol und Maublanc (2025) wird 
eine Kombination aus Matching- und Difference-in-
Difference-Ansatz eingesetzt, allerdings zeigt sich 
kein signifikanter Effekt für „Zukunftskonzept“-
Universitäten. Vielmehr gibt es Hinweise darauf, 
dass die Universitäten mit Graduiertenschule und/
oder Exzellenzcluster ohne Zukunftskonzept ihre 
Produktivität im Bereich Forschung verbessert
haben.
273 Die Studie von Carayol und Maublanc (2025)
betrachtet in einer Schätzung die Anzahl an
Publikationen mit internationaler Ko-Autorenschaft und 
findet einen signifikant positiven Effekt für
deutsche „Zukunftskonzept“-Universitäten.
274 In der Studie von Möller et al. (2016) werden die 
Anteile an top-zitierten Publikationen von
Universitäten betrachtet, die in Kooperation mit
außeruniversitären Forschungseinrichtungen entstanden 
sind. Diese lagen im Zeitraum 2008 bis 2011 nach 
Start der Exzellenzinitiative höher als im Zeitraum 
2003 bis 2006. Insbesondere bei Kooperationen mit 
der Max-Planck-Gesellschaft ist mehr als die Hälfte 
dieses Anstiegs auf Exzellenzcluster
zurückzuführen.
275 Die Studie von Carayol und Maublanc (2025)
betrachtet in einer Schätzung die Anzahl an
Publikationen mit Ko-Autorenschaft mit Unternehmen 
und findet einen signifikant positiven Effekt für 
deutsche „Zukunftskonzept“-Universitäten.
276 Die Studie von Civera et al. (2020) beobachtet 
einen signifikant negativen Effekt hinsichtlich der 
erhaltenen Zitationen pro Publikation für deutsche 
„Zukunftskonzept“-Universitäten. In der
Interpretation der Ergebnisse wird betont, dass dies damit 
zusammenhängen könnte, dass diese vor der
Förderrunde besonders aktiv waren und dann hinter 
dem daraus abgeleiteten erwarteten weiteren
Anstieg zurückgeblieben sind. Die Studie von Carayol 
und Maublanc (2025) fokussiert auf die Anzahl top-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 155 –
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zitierter Publikationen im jeweiligen
Forschungsbereich und findet einen insignifikanten Effekt für 
deutsche „Zukunftskonzept“-Universitäten. In der 
Studie von Möller et al. (2016) wird der Anteil an 
top-zitierten Publikationen an allen Publikationen 
deutscher Hochschulen sowie außeruniversitärer 
Forschungseinrichtungen betrachtet, der im
Zeitraum 2008 bis 2011 gegenüber dem Zeitraum 2003 
bis 2006 angestiegen ist. Mehr als die Hälfte dieses 
Anstiegs ist dabei auf Exzellenzcluster
zurückzuführen.
277 Informationen auf Ebene geförderter Projekte
werden derzeit beispielsweise im Förderkatalog
(insbesondere BMFTR) und in GEPRIS (DFG) gesammelt, 
wobei nicht erkennbar ist, welche einzelnen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterhalb 
der Principal-Investigator-Ebene darin beschäftigt 
sind. Im DFG-Förderatlas werden aggregierte
Statistiken z. B. auf Ebene der Hochschulen aufgezeigt.
278 Ein international anschlussfähiger Identifier wäre 
beispielsweise die ORCID. Vgl. https://info.orcid.
org/de/what-is-orcid/ (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
279 Vgl. https://bibliometrie.info/ (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
280 Vgl. https://nva.sikt.no; https://sikt.no/tjenester/
nasjonalt-vitenarkiv-nva (letzter Abruf am 16.
Januar 2026).
281 Für eine Bestandsaufnahme sowie mögliche
Lösungsansätze aus der Perspektive verschiedener
Akteure im deutschen Wissenschaftssystem vgl. z. B. 
Haug et al. (2025); Bundesvereinigung der
Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands 
(2025) sowie Struwe et al. (2026). Für
Überlegungen und Initiativen zum Einsatz von künstlicher 
Intelligenz in der Hochschulverwaltung vgl. z. B. 
https://kdu.dh.nrw/ki und https://www.uni-mann 
heim.de/it/projekte/bwki-transfer/ (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
282 Berufungsverfahren erfolgen in mehreren Schritten 
unter Beteiligung verschiedener Akteursgruppen. 
Vgl. Neukirchen und Emmrich (2021). Maßgebliche 
Rahmenbedingungen für ihre Ausgestaltung und 
Durchführung sind Artikel 5 Absatz 3
(Wissenschaftsfreiheit) und Artikel 33 Absatz 2
(Grundsatz der Bestenauslese) des Grundgesetzes sowie 
die jeweiligen Landeshochschulgesetze. Hinzu 
kommen die Regeln zum Umgang mit (möglicher) 
Befangenheit im Verwaltungsverfahrensgesetz des 
Bundes (§§ 20, 21 VwVfG) und in den
Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder. Aus dem Grundsatz 
der Bestenauslese leiten sich der
Bewerbungsverfahrensanspruch und das Ausschreibungsgebot ab, 
d. h. grundsätzlich muss jede potenziell geeignete
Person Kenntnis von der zu besetzenden Stelle
erlangen können. Nicht berücksichtigte
Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, ein
beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren
einzuleiten, sofern sie eine Verletzung ihres
Bewerbungsverfahrensanspruchs rügen. Konkretisierte
Bestimmungen zum Umgang mit der
Befangenheit beteiligter Akteure finden sich typischerweise
nicht in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen,
sondern auf Ebene der einzelnen Hochschulen,
etwa in Berufungsordnungen oder -leitfäden. In
der Praxis orientieren sie sich oft an den
Befangenheitskriterien der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG), obwohl sich diese primär auf
Begutachtungsverfahren im Drittmittelkontext
beziehen.
283 Gemäß der Mitgliederbefragung des Deutschen 
Hochschulverbandes (DHV). Vgl. https://www.
forschung-und-lehre.de/karriere/professur/
welchetrends-gibt-es-bei-berufungen-6825 (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
284 Vgl. z. B. Leibniz-Gemeinschaft (2022).
285 Wenn eine Vielzahl von Befangenheitsgründen in 
Berufungsordnungen angesetzt wird, führt dies 
insbesondere in kleinen Fächern sowie bei sehr 
breiten Ausschreibungen dazu, dass Tatsachen, die 
die Besorgnis der Befangenheit begründen, auf die 
meisten Personen mit entsprechender
Fachkompetenz und Vernetzung zutreffen. Vgl. Gläser et al. 
(2021); Neukirchen und Emmrich (2021). Da der 
Bewerbungsverfahrensanspruch nicht nur durch 
eine Missachtung der Befangenheitsvorschriften, 
sondern auch durch eine ungenügende Beachtung 
des Fachprinzips verletzt werden kann, entsteht 
ein grundlegendes Dilemma. Vgl. Neukirchen und 
Emmrich (2021: 118 ff.).
286 Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Professorinnen 
und Professoren mit ausländischer
Staatsbürgerschaft in Deutschland insgesamt 8,7 Prozent,
wobei jede vierte Person darunter aus Österreich oder 
der Schweiz stammt. Vgl. DAAD (2025b). Für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen 
Karrierephasen unterhalb der entfristeten
Professur bietet Deutschland generell gute
Forschungsbedingungen, jedoch führen die Unsicherheit über 
den weiteren Karriereverlauf und das hierarchische 
Lehrstuhl-System dazu, dass vielversprechende
Talente Deutschland teils wieder verlassen. Vgl. z. B. 
Kwon (2025).
287 Beispiele dafür sind die Direktberufung (Art. 66 
Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BayHIG) und die
Exzellenzberufung (Art. 66 Abs. 8 BayHIG) in Bayern sowie 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 156 –
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die Regelungen zu Berufungsverfahren ohne
Ausschreibung für die Gewinnung herausragender 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in
Niedersachsen (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NHG) oder in 
Nordrhein-Westfalen (§ 38 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 HG 
NRW).
288 Vgl. EFI (2024).
289 Vgl. Krücken (2008).
290 Vgl. BMBF (2023).
291 Vgl. Destatis (2025a). Statistik der Studenten 
(21311-0002); Tabellen Hochschulen nach
Hochschularten.
292 Vgl. Destatis (2025a). Statistik der Studenten 
(21311-0001). Nach ersten vorläufigen Analysen 
(Pressemitteilung Nr. 426 vom 28. November 
2025) ist im laufenden WS 2025/26 wieder ein 
leichter Anstieg zu erkennen (+0,4 Prozent).
293 Private Hochschulen umfassen alle nicht-
staatlichen Hochschulen in privater oder kirchlicher
Trägerschaft.
294 Vgl. Hottenrott und Schaper (2026).
295 Vgl. Destatis (2025a). Statistik des
Hochschulpersonals (21341-0001).
296 Vgl. KMK (2025).
297 Vgl. WR (2010); WR (2022).
298 Vgl. hier und im Folgenden https://hochschuldaten.
che.de/private-und-kirchliche-hochschulen-2025/ 
(letzer Abruf am 16. Januar 2026) und Hachmeister 
et al. (2024).
299 In der amtlichen Studierenden- und
Prüfungsstatistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) wird 
jeder Studiengang eindeutig einem Studienbereich 
und damit einer Fächergruppe zugeordnet. Die
Zuordnung folgt der jeweils dominierenden
Leitdisziplin und ist nicht hochschulspezifisch. Beispielsweise 
ist Wirtschaftsinformatik in der Destatis-
Fächersystematik dem Studienbereich Informatik und 
damit der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften 
zugeordnet, Wirtschaftsingenieurwesen je nach 
Schwerpunkt entweder der Fächergruppe
Ingenieurwissenschaften oder der Fächergruppe Rechts-, 
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
300 Vgl. Destatis (2025a). Hochschulstatistische
Kennzahlen (21381-0005). Die laufenden Ausgaben 
(Grundmittel) je Studierende und je Studierenden 
der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften (7.130 Euro im Jahr 2023) liegen 
konstant unter den Ausgaben anderer
Fächergruppen wie Ingenieurswissenschaften (8.970  Euro), 
Geisteswissenschaften (8.090 Euro) und
Mathematik, Naturwissenschaften (15.330 Euro). Vgl. https://
www.datenportal.bmbf.de/portal/de/Tabelle-2.5.69.
pdf (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
301 Vgl. https://www.che.de/2024/23-000-studien an 
gebote-rekordwert-trotz-sinkender-studie ren den 
zahlen/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
302 Der Qualitätspakt Lehre (QPL, 2011-2020) förderte 
mit rund zwei Milliarden Euro die Verbesserung der 
Lehrbedingungen an 159 Hochschulen. Obwohl 
ein wettbewerblicher Auswahlprozess bestand und 
drittmittelerfahrene Einrichtungen höhere
Bewilligungschancen hatten, war der QPL deutlich weniger 
selektiv als die Exzellenzinitiative: 63 Prozent aller 
antragsberechtigten Hochschulen für angewandte 
Wissenschaften erhielten Förderung, bei
Universitäten lag die Quote noch höher. Die Median-
Universität (gemessen an Drittmitteln pro Professur) 
hatte Bewilligungschancen von über 80 Prozent. 
Vgl. Herberholz (2023). Die Evaluation des QPL 
zeigt, dass die Betreuung Studierender intensiviert 
und zusätzliches Personal im Qualitäts- und
Studienmanagement eingestellt wurde; sie kritisiert 
jedoch die fehlende Nachhaltigkeit. Vgl. Schmidt 
et al. (2022). Die breite Förderung und begrenzte 
Wettbewerbsintensität führten dazu, dass
Hochschulleitungen den QPL nicht als strategisch
relevant ansahen. Vgl. Götze et al. (2022). Der
Hochschulpakt 2020 war nicht wettbewerbsorientiert, 
sondern verteilte Mittel nach Schlüssel. Beide
Programme trugen zum Personalaufbau bei.
303 Vgl. Dill und Soo (2005).
304 Vgl. Unesco (2023); Kasneci et al. (2023).
305 Vgl. DAAD (2025a).
306 Vgl. https://www.kcue.or.kr/en/work/disclosure.
php (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
307 Vgl. Jones und Beom.
308 Vgl. https://www.officeforstudents.org.uk/for-pro 
viders/quality-and-standards/about-the-tef/
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
309 Vgl. UK Department for Education (2017).
310 Der Begriff internationale Studierende bezieht sich 
in diesem Kontext ausschließlich auf
Bildungsausländerinnen und -ausländer. Dazu gehören alle
Studierenden mit einer nicht-deutschen
Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung 
entweder im Ausland oder an einem Studienkolleg 
erhalten haben.
311 Vgl. Destatis (2025a). Statistischer Bericht–
Statistik der Studierenden–Wintersemester 2024/2025. 
Zum Wintersemester 2024/25 waren 402.083 
internationale Studierende an Hochschulen in 
Deutschland eingeschrieben. Den größten Anteil 
verzeichneten mit 18 Prozent Studierende aus
anderen EU-Ländern, gefolgt von Indien (15 Prozent), 
China (10 Prozent), Türkei (5 Prozent), Iran (4 
Prozent). Studierende aus den USA machten lediglich 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 157 –
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1 Prozent aus. Für weiterführende Analysen zur 
Struktur und Entwicklung der internationalen
Studierenden in Deutschland vgl. DAAD und DZHW 
(2025).
312 Vgl. HRK (2024). Weiterführende Studiengänge 
umfassen Studiengänge, die zu einem weiteren 
berufsbefähigenden Abschluss führen und als
Zugangsvoraussetzung in der Regel einen
Erstabschluss erfordern. Dazu zählen Masterstudiengänge 
sowie Aufbau-, Ergänzungs- und
Zusatzstudiengänge wie Diplom- und Magisterstudiengänge mit 
zwei- bis viersemestriger Dauer.
313 Vgl. OECD (2025b).
314 Achleitner et al. (2023).
315 Vgl. Destatis (2025a). Grundlage für die Analyse 
bildeten internationale Studierende, die zwischen 
2006 und 2011 erstmal einen Aufenthaltstitel zu 
Studienzwecken in Deutschland erhielten. Die 
größte Gruppe stellten chinesische
Staatsangehörige (36.000 Personen). 29 Prozent von ihnen waren 
zehn Jahre später noch in Deutschland. Es folgten 
US-Amerikanerinnen und -Amerikaner (13.000, 
14 Prozent Bleibequote), russische
Staatsangehörige (12.000; 47 Prozent Bleibequote) und türkische 
Studierende (10.000, 28 Prozent Bleibequote). Das 
Statistische Bundesamt vermerkt in der
Pressemeldung, dass diese Ergebnisse im Moment aufgrund 
methodischer Anpassungen überarbeitet werden. 
Ausschlaggebend für die Revision ist eine neue
Methode zur Zuordnung von Personen, die zum
Stichtag einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt 
haben. Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/2022/10/PD22_435_12.html 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
316 Vgl. OECD (2022) und Achleitner et al. (2023).
317 Die übrigen besitzen einen Aufenthaltsstatus aus 
familiären Gründen, zu weiteren Studienzwecken, 
zur Arbeitssuche oder aus völkerrechtlich-
humanitären bzw. politischen Gründen.
318 Die Rechtmäßigkeit dieser Gebühr wurde durch 
den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg 
mit Urteil vom 10. Oktober 2022 bestätigt und eine 
darauf aufbauende Klage gegen die Erhebung der 
Studiengebühr vom Verwaltungsgericht Karlsruhe 
mit Urteil vom 13. November 2024 abgewiesen. 
Vgl. Verwaltungsgericht Karlsruhe (2024). Eine im 
Landtag Baden-Württemberg diskutierte
Abschaffung der Studiengebühren für Nicht-EU-
Ausländerinnen und -Ausländer wurde aufgrund fehlender 
Gegenfinanzierung im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2025/2026 nicht umgesetzt. Vgl. Henkel-
Waidhofer (2024) und https://verwaltungsgericht-
karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/
Studien gebuehren+ fuer+ Nicht- EU-Aus laender_+Kl
age+erfolglos/?LISTPAGE=22979749 (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
319 Vgl. OECD (2025b).
320 Vgl. Geis-Thöne et al. (2025).
321 Vgl. Demange et al. (2020).
322 Vgl. Achleitner et al. (2023).
323 Vgl. § 2 Abs. 7 HRG: „Die Hochschulen fördern den 
Wissens- und Technologietransfer.“ Im Folgenden 
wird Wissenstransfer als Oberbegriff verwendet 
und der Technologietransfer als spezielle Form 
des Wissenstransfers behandelt, die sich auf die 
Übertragung von Forschungsergebnissen aus
Forschungseinrichtungen in auf Märkten
kommerzialisierbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen 
bezieht.
324 Vgl. König et al. (2024: 55–56).
325 Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Forschung 
an Hochschulen bilden häufig die Grundlage für 
neue Technologien und innovative
Entwicklungen. Vgl. Nelson (1962); Jaffe (1989); Narin et al. 
(1997); Cohen et al. (2002); Fleming und Sorenson 
(2004); Ahmadpoor und Jones (2017); Krieger et al. 
(2024). Erfindungen, die unmittelbar auf
wissenschaftlichen Resultaten beruhen, sind häufig von 
herausragender Bedeutung für den technologischen 
Fortschritt und nachfolgende Innovationsprozesse. 
Vgl. Fleming und Sorenson (2004); Poege et al. 
(2019).
326 In den Lebenswissenschaften wird dieser Prozess – 
von der Forschung über klinische Studien bis hin 
zur Marktzulassung, insbesondere in Form neuer 
Medikamente – unter dem Begriff Translation
diskutiert.
327 Anders als für die großen außeruniversitären
Forschungseinrichtungen im Rahmen des Monitorings 
für den Pakt für Forschung und Innovation, liegen 
für Hochschulen keine systematisch erhobenen 
Daten vor. Lizenz- und Patenteinnahmen werden 
in der Hochschulfinanzstatistik nicht separat
ausgewiesen.
328 Es wird daher empfohlen, Innovationsökosysteme, 
Kapitalzugang und regulatorische
Rahmenbedingungen so auszurichten, dass Forschungsergebnisse 
deutlich schneller und systematischer in
wirtschaftliche Anwendungen überführt werden. Vgl. Draghi 
(2024).
329 Im Transferbarometer des Stifterverbandes sind 
Patente, Lizenzen und Ausgründungen Teil der 
breiter gefassten Transferfelder
„Forschungsbasierte Kooperation und Verwertung“ bzw.
„Entrepreneurship“, die wiederum nur zwei von insgesamt 
acht Transferfeldern darstellen. Im Transferleitbild 
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der Universitätsallianz UA 11+ spielen
Patentverwertung und Gründungen eine nachrangige Rolle. 
Betont wird „die aktive Mitgestaltung von
Lösungen zu drängenden regionalen sowie großen
gesellschaftlichen Herausforderungen“, für die
„technologische und soziale, kulturelle, pädagogische und 
politische Innovationen […] gleichermaßen
bedeutsam“ seien. Vgl. https://www.ua11plus.de/wp-
content/uploads/2025/06/UA11_Transferleitbild.
pdf (letzer Abruf am 16. Januar 2026).
330 Weitere Unterscheidungskriterien sind
beispielsweise die Verbundenheit der Gründerinnen und 
Gründer mit der Hochschule zum
Gründungszeitpunkt sowie ihr Verbleib an dieser nach der
Gründung. Vgl. Kulicke (2023).
331 In Deep-Tech-Sektoren wie Photonik oder
Quantentechnologien sind ein Großteil der europäischen 
Start-ups Ausgründungen aus
Forschungseinrichtungen. Vgl. Dealroom et al. (2025).
332 Die von der Expertenkommission in Auftrag
gegebene Studie nutzt verschiedene methodische
Ansätze, um akademische Gründungen zu erfassen, 
wobei es sich jeweils um unterschiedliche
Annährungen handelt, die auf bestimmte Aspekte
fokussieren. Vgl. Hottenrott und Schaper (2026). Diese 
Ansätze unterscheiden sich darin, wie stark eine 
Hochschule in die Gründung eines Unternehmens 
eingebunden sein muss, damit diese als
„akademische Gründung“ gilt. Damit ergänzt die Studie 
bestehende Erhebungen, die vor allem auf
Selbstauskünften der Hochschulen beruhen, und grenzt 
sich von Untersuchungen ab, die auch
Gründungen zählen, deren Initiatorinnen und Initiatoren 
irgendwann ein Studium an einer Hochschule
begonnen oder absolviert haben. Vgl. Kessler et al. 
(2025) und Czarnitzki et al. (2014). Solche Ansätze 
basieren beispielsweise auf Informationen aus
beruflichen Online-Netzwerken. Vgl. AlpMomentum 
et al. (2025).
333 Die Datengrundlage bilden hier eine Liste an neu 
gegründeten Unternehmen basierend auf dem 
Mannheimer Unternehmenspanel (MUP) und die 
aufgeführten Affiliationen von Autorinnen und 
Autoren wissenschaftlicher Publikationen in der 
Scopus-Datenbank. Hinsichtlich der Publikationen 
wird ein Dreijahreszeitraum nach der Gründung
betrachtet. Vgl. Hottenrott und Schaper (2026).
334 Lange Zeit konnten Professorinnen und
Professoren über ihre eigenen Erfindungen frei verfügen 
und deren Verwertung selbst vorantreiben. Mit der 
Reform fiel dieses sogenannte
Hochschullehrerprivileg jedoch weg. Hochschulen erhielten damit das 
Recht, die Erfindungen ihrer Professorinnen und 
Professoren in Anspruch zu nehmen und zu
patentieren. Im gleichen Zuge mussten sie allerdings 
auch die Kosten der Patentverwertung übernehmen 
und dafür Kapazitäten und Infrastrukturen
schaffen. Vgl. Czarnitzki et al. (2012); Czarnitzki et al. 
(2016); Proff et al. (2012).
335 Vgl. Europäisches Patentamt und Fraunhofer ISI 
(2024: 46). Die in dieser Studie angewandte
Methodik zur Identifikation von „akademischen Patenten“ 
weicht von der in diesem Kapitel angewandten
Methodik dahingehend ab, dass dort auch diejenigen 
Patente erfasst wurden, die von Unternehmen
angemeldet und bei denen Hochschulbeschäftigte als 
Erfinderin bzw. Erfinder genannt worden waren.
336 Bei der statistischen Erfassung von
Hochschulpatenten besteht die Herausforderung, dass ein Teil 
der Patentanmeldungen mit Hochschulbeteiligung 
nicht von den Hochschulen, sondern nach
vertraglicher Vereinbarung im Rahmen von Kooperationen 
oder Auftragsforschung von einzelnen Personen 
oder Unternehmen angemeldet werden. Dadurch 
werden beteiligte Hochschulbeschäftigte entweder 
gar nicht oder nur als Erfinderinnen und Erfinder 
aufgeführt. Der Fokus auf Patentanmeldungen, wie 
er den hier vorgestellten Forschungsergebnissen 
zugrunde liegt, führt folglich zu einer
Unterschätzung des innovativen Beitrags von Hochschulen. 
Die grundsätzlichen Entwicklungen über die Zeit 
sowie die Vergleiche von Institutionen oder
Regionen sollten davon allerdings unbeeinflusst sein. 
Vgl. https://www.isi.fraunhofer.de/de/blog/2025/
akademische-patente-technologietransfer.html 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
337 Hauptdatenquelle für die Patentanalysen dieser 
Studie ist die Patstat-Datenbank des Europäischen 
Patentamts. Vgl. Hottenrott und Schaper (2026). 
Verwendet wird die zum Studienbeginn
aktuelle Version der Datenbank (Patstat Global 2024 
Autumn Edition). Berücksichtigt werden alle
Patentanmeldungen bei nationalen und regionalen 
Patentämtern weltweit, die auf Ebene von
Patentfamilien (DOCDB) konsolidiert werden. Als
Anmeldezeitpunkt gilt jeweils das weltweit erste
Anmeldedatum einer Patentfamilie (Prioritätsdatum). Die 
Analysen aggregieren angemeldete Patentfamilien 
nach Standort und Sektor (Einrichtungstyp) der 
anmeldenden wissenschaftlichen Einrichtungen. 
Die Zuordnung zu Technologiebereichen erfolgt 
anhand von IPC-Codes, die von Patentprüferinnen 
und -prüfern vergeben werden; betrachtet wird 
dabei die Ebene der Subclass. Die Identifikation 
von Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen als Patentanmelder erfolgt 
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auf Grundlage der Anmeldenamen, die mithilfe 
maschineller, regelbasierter und probabilistischer 
Matchingverfahren einer Referenzliste von 1.447 
forschenden Einrichtungen in Deutschland
zugeordnet und eindeutig disambiguiert wurden. Die 
sektorale Zuordnung der Einrichtungen basiert 
auf der Institutionenkodierung des
Kompetenznetzwerks Bibliometrie. Vgl. Schmidt et al. (2025). 
Bei Patentanmeldungen mit mehreren beteiligten 
Einrichtungen werden die Patentfamilien in jedem 
beteiligten Sektor und Standort voll gezählt. Die 
Darstellung der Zeitreihen basiert auf gleitenden 
Fünfjahresdurchschnittswerten, um längerfristige 
Trends abzubilden und die Sensitivität gegenüber 
einzelnen Jahresausreißern zu reduzieren.
338 Der Anteil von Hochschulpatentanmeldungen mit 
Frauen in der Rolle der Erfinderin hat sich seit den 
2000er Jahren kontinuierlich erhöht, von 26,7 
Prozent im Jahr 2002 auf 37,1 Prozent im Jahr 2021. 
Vgl. Hottenrott und Schaper (2026).
339 Vgl. Europäisches Patentamt und Fraunhofer ISI 
(2024: 50).
340 Vgl. Hottenrott und Schaper (2026). In der Studie 
wird anhand von erhaltenen Patentzitationen der 
Einfluss einer zum Patent angemeldeten Erfindung 
auf die zukünftige technologische Entwicklung
bemessen. Außerdem wird anhand der Beschaffenheit 
von Patentansprüchen (Claims) die Radikalität oder 
Abweichung von geschützten Erfindungen vom
bisherigen Stand der Technik ermittelt.
341 Vgl. Hottenrott &amp; Schaper (2026) und Iaria et al. 
(2018).
342 Vgl. Scharfmann et al. (2025).
343 Vgl. Plantec et al. (2023).
344 In einer aktuellen Befragung geben
Professorinnen und Professoren an HAW im Durchschnitt 
eine stärkere Einbindung in den Wissenstransfer 
an als ihre Kolleginnen und Kollegen an
Universitäten. Vgl. Schmoch et al. (2025: 22 ff.). Demnach 
sind HAW insbesondere in Bereichen der direkten 
Interaktion sowie beim Personalaustausch aktiv. 
Diese Formen des Transfers sind für den
Wissensfluss zwischen Wissenschaft und Praxis von hoher 
Bedeutung. Sie führen jedoch seltener zu
technologisch einflussreichen Innovationen als Formen des 
Transfers, die unmittelbar auf die wirtschaftliche 
Verwertung von Forschungsergebnissen zielen. Ein 
Vergleich der Einwerbung industrieller Drittmittel 
durch Universitäten und HAW deutet nicht darauf 
hin, dass die HAW stärker mit der Privatwirtschaft 
kooperieren als die Universitäten. Sowohl beim 
Niveau der eingeworbenen Drittmittel insgesamt 
als auch beim Anteil der Drittmittel aus der
Privatwirtschaft liegen die Universitäten vor den HAW. 
Vgl. Hachmeister (2025).
345 Vgl. Cohen et al. (2002) und Fleming und Sorenson 
(2004).
346 Vgl. Jaffe (1989); Zucker und Darby (1996);
Zucker et al. (1998); Zucker et al. (1998); Cohen et al. 
(2002); Belenzon und Schankerman (2013); Giebel 
und Rösner (2025).
347 Da ein unvollständig dargestellter Stand der
Technik die Gültigkeit eines Patents gefährdet, haben 
Anmelder einen starken Anreiz, alle relevanten
Patente sowie Nicht-Patentliteratur aufzulisten. Vgl. 
Marx und Fuegi (2020).
348 Vgl. Marx und Fuegi (2020). Eine Umfrage unter 
FuE-Managerinnen und -Managern hat festgestellt, 
dass Zitate aus nicht patentierten Quellen, wie z. B. 
wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln, besser 
mit den Angaben der Managerinnen und Manager 
zur Nutzung öffentlicher Forschung
übereinstimmen als die häufiger verwendeten Zitate aus
Patentquellen. Vgl. Roach und Cohen (2013).
349 Auch auf europäischer Ebene wird häufig dieses
Problem vorgebracht. Unter dem sogenannten
„Europäischen Paradox“ versteht man die Vermutung, 
dass die EU-Länder weltweit eine führende Rolle 
in Bezug auf wissenschaftliche Spitzenleistungen 
spielen, jedoch zurückbleiben, wenn es darum geht, 
diese Stärke in wohlstandsfördernde Innovationen 
umzuwandeln. Vgl. Dosi et al. (2006) und Conti und 
Gaule (2011).
350 Vgl. z. B. EFI (2025: Kapitel B 2).
351 Die betrachteten OpenAlex-Domains sind Physical, 
Life und Health Sciences. Vgl. Hottenrott und
Schaper (2026).
352 Vgl. Marx und Fuegi (2020); Marx und Fuegi (2022).
353 Dabei wird die Version 2024 verwendet. Dieser
Datensatz stellt eine Verknüpfung von Publikationen 
und Patenten basierend auf sowohl Front-Page- als 
auch In-Text-Zitierungen dar. Vgl. Marx und Fuegi 
(2020; 2022).
354 Zu den europäischen Top-Ländern gehören in
dieser Analyse Hochschulen aus Frankreich, den
Niederlanden, Dänemark, Belgien, Schweden und der 
Schweiz. Die erwartete Anzahl von
Patentzitationen für Artikel aus Einrichtungen in den USA liegt 
bei 0,13 Zitationen pro Artikel – bei den
Europäischen Top-Ländern bei 0,11. Vgl. Hottenrott und 
Schaper (2026).
355 In einer aktuellen Studie stellen Häussler und Peter 
(2026) fest, dass in wichtigen Technologiefeldern 
wie KI, Biotechnologie, Maschinenbau sowie Luft- 
und Raumfahrt der Anteil der Publikationen von 
Universitäten, die in Patenten zitiert werden, höher 
ist als bei Publikationen von HAW.
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356 Die Schätzung erfolgt auf Artikelebene mit den
folgenden Spezifikationen: Die abhängige Variable ist 
die Anzahl der tatsächlich erhaltenen
Patentzitationen (innerhalb von zwei Jahren nach Publikation), 
transformiert mittels der inversen hyperbolischen 
Sinusfunktion. Die zentrale erklärende Variable 
ist ein Interaktionsterm einer binären Variable 
für deutsche Hochschulen mit Jahresindikatoren, 
um Unterschiede in der zeitlichen Entwicklung 
zwischen Deutschland und Vergleichsländern
abzubilden. Für das Erfindungspotenzial wird mittels 
Zeitschrift-Jahr-Effekten kontrolliert. Die
Ergebnisse sind robust, wenn für Artikelsprache,
internationale Kooperationen, Anzahl der Autorinnen 
und Autoren sowie Artikelthema kontrolliert wird. 
Vgl. Hottenrott und Schaper (2026).
357 Häussler und Peter (2026) verknüpfen
Publikationen in den Technologiefeldern KI, Biotechnologie, 
Maschinenbau und Luft- und Raumfahrt mit einer 
möglichen Nennung in Patenten und können so den 
Anteil der wissenschaftlichen Arbeiten
identifizieren, die in Patenten zitiert werden. Darüber hinaus 
lässt sich unterscheiden, ob der Patentanmelder im 
gleichen Land wie die Institution der Autorinnen 
und Autoren ansässig ist. Die Analysen basieren 
auf Daten von OpenAlex sowie dem Datensatz von 
Marx und Fuegi (2020).
358 Vgl. Hicks et al. (2000); Poege et al. (2019);
Veugelers und Wang (2019); Schaper et al. (2025).
359 Weitergehende Analysen von Hottenrott und 
Schaper (2025) zeigen, dass das wissenschaftliche 
Potenzial von Publikationen aus Deutschland –
angenähert durch die von der Fachzeitschrift und dem 
Veröffentlichungsjahr abhängige Zahl an Zitationen 
in anderen wissenschaftlichen Publikationen – in 
den letzten Jahren zu dem von US-Hochschulen 
aufgeschlossen hat. Die Realisierung dieses
gegebenen wissenschaftlichen Potenzials gelang in den 
vergangenen 20 Jahren signifikant besser als in den 
USA. Die Beobachtung, dass Artikel von deutschen 
Akteuren mehr wissenschaftliche Zitationen als 
vergleichbare US-amerikanische Artikel erhalten, 
könnte auch auf einen Selektionseffekt
zurückzuführen sein: Autorinnen und Autoren aus
Deutschland haben es möglicherweise schwerer, in
einflussreiche (US-amerikanische) Fachzeitschriften 
zu kommen, als US-Autorinnen und -Autoren, und 
werden – wenn sie es schaffen – häufiger zitiert. 
360 Die Studie von Schaper et al. (2025) zeigt, dass
Erfindungen von in Unternehmen tätigen
„Pionierwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern“ – also 
Forscherinnen und Forschern, die in führenden 
Fachzeitschriften wegweisende und
disziplinübergreifend relevante Arbeiten veröffentlichen –
wertvoller und einflussreicher sind als Erfindungen
anderer Beschäftigter.
361 Vgl. Hottenrott und Schaper (2026).
362 Colombo et al. (2025) wenden eine von Guzman 
und Stern (2020) entwickelte Analysemethodik 
zur Differenzierung von Quantität und Qualität im 
Gründungsgeschehen für Deutschland an und
verknüpfen sie mit einem unternehmerischen
Qualitätsindex. Vgl. Andrews et al. (2022). Ihre Daten 
zeigen einen positiven Zusammenhang zwischen 
unternehmerischer Quantität pro Kopf und
Qualität. Große Ballungszentren wie München
verbinden eine hohe Gründungsdichte pro Kopf mit einer 
hohen unternehmerischen Qualität. Gleichzeitig 
stechen auch kleinere wissens- und
forschungsintensive Regionen wie Bonn und Heidelberg hervor, 
die trotz ihrer relativ geringen absoluten Größe 
ein außergewöhnlich hohes Maß an
unternehmerischer Qualität erreichen. Dies unterstreicht laut 
dem Autorenteam die Rolle von Universitäten und 
spezialisierten Forschungseinrichtungen als Anker 
für hochwertiges Unternehmertum und bestätigt 
frühere Erkenntnisse, dass innovative
Aktivitäten in Europa nicht auf große Ballungsräume
beschränkt sind. Vgl. Guerrero et al. (2015); Herrera 
et al. (2018); Fritsch und Wyrwich (2021).
363 Vgl. Dealroom et al. (2025).
364 Vgl. Guerrero et al. (2015) und Herrera et al. (2018).
365 Vgl. Krieger (2024). Eine andere Studie zeigt für 
Frankreich, dass Exzellenzförderung für
Hochschulen nicht nur die privaten FuE-Ausgaben in der 
Region positiv beeinflusst, sondern auch die
durchschnittliche Qualität der entstehenden Patente
erhöht. Vgl. Bergeaud et al. (2025).
366 Die Abschlussevaluation von Fraunhofer ISI (2019) 
„EXIST-Gründungskultur  – Die
Gründerhochschule“ zeigt, dass geförderte Hochschulen ihre 
Gründungsförderstrukturen ausbauen und in der 
Folge eine höhere Gründungsaktivität aufweisen 
sowie vermehrt die EXIST-Personenförderung
erhalten.
367 Vgl. BMWE (2025).
368 Vgl. BMWK (2024d) und BMWK (2022).
369 Vgl. Fraunhofer ISI (2019).
370 Transferbereiche sind stark drittmittelgeprägt. Laut 
Stifterverband sind 42,3  Prozent der Stellen im 
Transferbereich (an Universitäten sogar 51,8 
Prozent) durch Drittmittel finanziert; dauerhaft
grundfinanzierte Stellen sind in der Minderheit. Vgl. Burk 
et al. (2022). Laut CHE verfügen Transferstellen 
mehrheitlich über eigene Budgetverantwortung, 
aber nur etwa jede vierte hat ein dediziertes Trans-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 161 –
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ferbudget (also zweckgebundene Mittel für
Transferprojekte). Vgl. CHE (2020).
371 Vgl. https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/
TransferInDiePraxis/InnovativeHochschule/inno 
vativehochschule_node.html (letzer Abruf am 
16. Januar 2026).
372 Zum Beispiel konkretisieren in Bayern die Art. 81-
86 BayBG die Genehmigungs- und
Versagungsgründe; zusätzlich enthält die BayHSchLNV
(Nebentätigkeitsverordnung für Hochschulpersonal) 
hochschulspezifische Regeln, z. B. zur
Anzeigepflicht, zum Umfang, zu Anrechnungen und zu 
Vergütungen.
373 Für Bundesbeamtinnen und -beamte regelt dies 
§ 99 BBG; auf Landesebene bestehen inhaltsgleiche 
bzw. ähnliche Vorschriften, z. B. Art. 81 Abs. 2-3 
BayBG oder § 49 LBG NRW. Für Hochschullehrende 
treten hochschulspezifische Verordnungen hinzu 
(z. B. BayHSchLNV, HNtV NRW).
374 Diese Grundsätze ergeben sich aus § 40 BeamtStG 
und werden landesrechtlich konkretisiert, z. B. in 
Art. 81 Abs. 3 BayBG oder § 49 Abs. 1 Nr. 2 LBG 
NRW.
375 Die landesrechtlichen Regelungen zum
Forschungssemester sind in einer Übersicht des
Hochschullehrerbunds von 2024 umfassend zusammengefasst. 
Vgl. https://www.hlb.de/fileadmin/hlb-global/
downloads/Infobereich_Nichtmitglieder/hlb-Info 
blatt_Forschungssemester_UEbersicht_Bundes 
laender.pdf (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
376 Konkretisiert in Art. 61 Abs. 2 BayHIG.
377 Häussler et al. (2014) zeigen in ihrer Studie mithilfe 
von Daten zu deutschen und britischen
Biotechnologieunternehmen, dass Patente in einem positiven 
Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit stehen, 
Wagniskapital einzuwerben.
378 Vgl. Kulicke (2025).
379 Nicht nur im Verhandlungsprozess zwischen 
Hochschule und Gründungsperson besteht dieses 
Problem, sondern auch in nachgelagerten
Technologiemärkten: Bei neuen Technologien, die auf 
wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen,
entstehen dünne Märkte – also instabile Märkte, in denen 
hohe Such- und Verhandlungskosten anfallen und 
sich einheitliche wettbewerbliche Preise kaum
bilden können. Vgl. EFI (2023).
380 Vgl. EFI (2024: Kapitel A 1). Obwohl die Reform 
der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung 
(AGVO) 2023 Hochschulen auf dem Papier durch 
höhere Schwellenwerte und zusätzliche
Freistellungstatbestände  – auch für die IP-Bewertung  – 
deutlich größere Handlungsspielräume bei der 
Unterstützung von Ausgründungen eröffnet hat, 
besteht bei Hochschulen und
Forschungseinrichtungen weiterhin ein hohes Maß an Unsicherheit.
381 Vgl. CDU et al. (2025: 79–80).
382 Die USIT Guidelines wurden unter der
Federführung von TenU erarbeitet, einem Zusammenschluss 
führender Technology Transfer Offices (TTOs) aus 
den USA und Europa. In Deutschland haben
verschiedene Akteure und Verbünde, wie die
TransferAllianz, die Charité Berlin und der Verbund 
Deutsche Hochschulmedizin, die USIT Guidelines 
als Best-Practice-Referenzrahmen empfohlen. Vgl. 
TransferAllianz (2024); https://www.bihealth.org/
de/aktuell/kurzinterview-mit-thomas-gazlig-
zumpositionspapier-der-transferallianz (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026); Deutsche Hochschulmedizin 
e. V. (2025). In einem gemeinsamen
Grundsatzpapier betonen SPRIND, Stifterverband, HTGF und 
der Startup-Verband, dass diese allerdings auf die 
deutsche Rechts- und Förderlogik angepasst
werden müssen. Vgl. SPRIND et al. (2025).
383 Das Modell beruht auf einem Vorstoß der
Technischen Universität Darmstadt, die seit 2022
geistiges Eigentum gegen virtuelle Anteile handelt und 
damit das Modell erstmalig umgesetzt hat. Vgl. 
SPRIND et al. (2025). Ersetzt die virtuelle
Beteiligung den Kaufpreis, profitieren Gründerinnen und 
Gründer, weil in der frühen Unternehmensphase 
kein Liquiditätsabfluss entsteht. Gleichzeitig
verbleiben das frühzeitige und alleinige Eigentum am 
geistigen Eigentum sowie flexible
Verwertungsoptionen bei ihnen. Seitens der
Wissenschaftseinrichtungen ist kein aufwendiges
Beteiligungsmanagement erforderlich, und dennoch können die 
Einrichtungen an einer erfolgreichen späteren
Geschäftsentwicklung der Ausgründung partizipieren. 
Vgl. Kulicke (2025). Erste Befragungen zeigen, dass 
das Konzept einem Großteil der
Wissenschaftseinrichtungen bekannt ist, bislang jedoch nur
vereinzelt praktische Erfahrungen damit vorliegen. Vgl. 
Kulicke (2025). Viele Hochschulen finden
Umfragen zufolge das Konzept interessant, scheuen aber 
Umstellungsaufwand, Rechtsrisiken und sehen in 
manchen Fällen keinen klaren Mehrwert
gegenüber ihren bisherigen Lösungen.
Frühphaseninvestoren bewerten das Modell grundsätzlich positiv, 
da es eine liquiditätsschonende und flexible
Vertragsgestaltung erlaubt, insbesondere im Bereich 
forschungsintensiver Deep-Tech-Gründungen. Sie 
weisen allerdings auch darauf hin, dass Verträge so 
gestaltet werden müssen, dass der Wert des neu
gegründeten Unternehmens nicht negativ beeinflusst 
wird. Insbesondere sollten die virtuellen Anteile 
maßvoll bleiben, kein starker Anti-Dilution-Schutz 
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 162 –
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zugunsten der Hochschule eingebaut werden und 
die Verträge überschaubar und Governance-
kompatibel sein. Branchenverbände stehen dem Modell 
grundsätzlich positiv gegenüber, betonen aber, 
dass zu pauschale Standards und Vorgaben den 
Spezifika einzelner Branchen nicht gerecht werden 
können. Vgl. https://www.biodeutschland.org/de/
positionspapiere/positionspapier-der-bio-deutsch 
land-ausgruendungen-erfolgreich-gestalten-
dreihand lung sempfehlungen-fuer-effizienten-
underfolg reichen-technologietransfer.html (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026) und VCI (2024).
384 Vgl. Harhoff (2025).
385 Vgl. BMWK (2024c); Deutscher Bundestag 
(2025d); https://www.bundestag.de/resource/
blob/1084436/WD-8-020-25-pdf.pdf und https://
nachrichten.idw-online.de/2025/11/25/die-
neueip-deal-datenbank-ein-tool-fuer-mehr-
effizienzund-transparenz-im-ausgruendungsprozess
(letzter Abruf am 16. Januar 2026). Die Plattform ist 
erreichbar unter https://ip-deals.vision-impulse.
com/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
386 Mit der BMFTR-Förderlinie „Validierung des
technologischen und gesellschaftlichen
Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung (VIP+)“ 
sowie einzelnen Landesprogrammen stehen
Instrumente für Validierungsvorhaben zur Verfügung.
B 3
387 Als KI-Fabriken bezeichnet man Ökosysteme, die 
Rechenleistung, Daten und qualifiziertes Personal 
für die Entwicklung von KI-Modellen und deren
Anwendungen zusammenbringen. Vgl. https://digital-
strategy.ec.europa.eu/de/policies/ai-factories
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
388 Vgl. https://www.gtai.de/de/trade/usa/branchen/
rekordinvestitionen-in-die-naechste-stufe-der-
kirevolution-1855750, https://www.businessinsider.
de/wirtschaft/ki-wettruesten-bei-big-tech-so-
vielinvestieren-google-meta-und-co/ (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
389 Vgl. https://research.aimultiple.com/artificial-
general-intelligence-singularity-timing/, https://
wiki.aiimpacts.org/ai_timelines/predictions_of_
human-level_ai_timelines/ai_timeline_surveys/ 
2023_expert_survey_on_progress_in_ai (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026).
390 Vgl. Pavel et al. (2025), Schnitzer und Privitera 
(2025), https://www.darioamodei.com/essay/
machines-of-loving-grace, https://situational-aware 
ness.ai/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
391 Für KI-Modelle hat eine Lizenzierung als Open 
Source andere Implikationen als für klassische
Software. Während Open-Source-Software oft in
öffentlichen Projekten kooperativ weiterentwickelt wird, 
erlaubt die Offenheit eines KI-Modells in erster 
Linie die Anpassung des Modells an spezielle
Verwendungen. Vgl. Hanschur und Henkel (2025).
392 Vgl. https://www.cometapi.com/de/is-deepseek-
truly-open-source/ (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
393 Das Model Context Protocol, Ende 2024 von
Anthropic eingeführt, ist ein offener Standard, der KI-
Modelle mit externen Datenquellen, Anwendungen 
und Werkzeugen verbindet und damit den
Datenzugang vereinfacht. Safetensors ist ein Dateiformat, 
das Tensordaten, also die Bausteine des
maschinellen Lernens, sicher speichert und damit die
Ausführung von verstecktem Schadcode verhindert. Dies 
erhöht die Sicherheit beim Teilen und Laden von 
Modellen erheblich.
394 Vgl. https://www.boerse-online.de/nachrichten/
aktien/google-gegen-nvidia-steht-im-ki-markt-ein-
favoritenwechsel-bevor-20391139.html (letzter
Abruf am 16. Januar 2026).
395 Vgl. Costanzo et al. (2022).
396 Vgl. EFI (2019: 27).
397 Vgl. https://www.iese.fraunhofer.de/blog/physical- 
ai/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
398 Vgl. Norvig und Russell (1995); https://www.ipa.
fraun hofer.de/de/loesungen/digitalisierung-
undki/strategie-und-smart-services/ki-agent.html 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
399 Vgl. Döbel et al. (2018: 8).
400 Vgl. Maslej et al. (2023: 54).
401 Vgl. McLean et al. (2023), https://cloud.google.
com/discover/what-is-artificial-general-intelligence 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
402 Vgl. Bommasani et al. (2023).
403 Vgl. https://www.nvidia.com/de-de/data-center/
h100 (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
404 Vgl. https://www.anthropic.com/news/expanding-
our-use-of-google-cloud-tpus-and-services (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026).
405 Vgl. https://www.uncoveralpha.com/p/the-chip-
made-for-the-ai-inference (letzter Abruf am 16.
Januar 2026).
406 Als wissenschaftliche Publikation zu KI gelten
Publikationen, die über eine stichwortbasierte Suche 
in der Literaturdatenbank Elsevier SCOPUS
identifiziert wurden und einschlägige KI-Begriffe gemäß 
einer etablierten Suchstrategie enthalten.
Berücksichtigt wurden dabei Forschungsartikel,
Konferenzbeiträge, Reviews, Letters und Notes. Vgl.
Weber et al. (2026).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 163 –
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407 Qualität oder Relevanz der Publikationen können 
nicht bewertet werden. Das liegt insbesondere
daran, dass die meisten KI-Publikationen in den
letzten Jahren erschienen sind und somit noch kaum 
zitiert werden konnten. Vgl. Weber et al. (2026).
408 Vgl. Weber et al. (2026).
409 Vgl. Weber et al. (2026).
410 Ein KI-Modell ist laut Epoch AI bedeutend, wenn 
mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: 
a) über 5.000 Zitate; b) über eine Million US-
Dollar Trainingskosten oder mindestens 1 Prozent der 
Kosten des bisher teuersten trainierten Modells, je 
nachdem, welcher Wert höher ist; c) über eine
Million aktive Nutzerinnen und Nutzer pro Monat; d)
Leistung auf dem neuesten Stand der Technik. Vgl. 
https://epoch.ai/data/ai-models-documentation 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
411 Vgl. https://epoch.ai/data/ai-models und https://
hai.stanford.edu/ai-index/2025-ai-index-report 
(letzter Abruf jeweils am 16. Januar 2026).
412 Vgl. https://huggingface.co/utter-project/Euro 
LLM-9B; https://huggingface.co/openGPT-X/
Teuken-7B-instruct-v0.6 und https://huggingface.
co/swiss-ai/Apertus-70B-Instruct-2509 (letzter
Abruf jeweils am 16. Januar 2026).
413 Vgl. https://huggingface.co/Aleph-Alpha/tfree-
hat-pretrained-7b-base, https://mistral.ai/news/
mistral-3 und https://huggingface.co/sapienzanlp/
Minerva-7B-base-v1.0 (letzter Abruf jeweils am 
16. Januar 2026).
414 Vgl. https://www.sprind.org/en/words/magazine/
announcement-next-frontier-ai (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
415 Als KI-Unternehmen gelten in der vorliegenden 
Analyse solche, die laut der Crunchbase-eigenen
Industrieklassifikation zur Industry Group „Artificial 
Intelligence“ gehören. In Weber et al. (2026) wurde 
stichprobenartig überprüft, ob sich diese
Unternehmen laut Geschäftsbeschreibung mit KI
beschäftigen. Gemäß dieser Abgrenzung muss es sich also 
um Unternehmen handeln, die KI entwickeln oder 
bei deren Produkten oder Dienstleistungen KI eine 
Rolle spielt. Dabei kann es sich z. B. um ein Start-up 
handeln, das einen Chatbot für den
Gesundheitsbereich entwickelt hat, der auf einem allgemeinen 
großen Sprachmodell basiert. Es können aber auch 
etablierte Unternehmen wie SAP sein, die KI in ihre 
Softwareprodukte integrieren, oder Unternehmen, 
die eigene Language Models entwickeln, wie z. B. 
Mistral AI in Frankreich. Vgl. Weber et al. (2026).
416 Zu beachten ist, dass die Crunchbase-Daten meist 
zugunsten der USA verzerrt sind.
417 Vgl. Weber et al. (2026).
418 Vgl. EP (2025) und https://research-and-inno 
vation.ec.europa.eu/strategy/strategy-
researchand-innovation/jobs-and-economy/eu-
startupand-scaleup-strategy_en (letzer Abruf jeweils am 
16. Januar 2026).
419 Vgl. EFI (2023: A 4).
420 Vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Con 
tent/DE/Downloads/Europa/abschlussbericht-five-
taskforce.pdf (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
421 Ein Unternehmen wird als KI-nutzendes
Unternehmen gewertet, wenn es mindestens eine von 
acht KI-Technologien verwendet. Die konkrete 
Fragestellung lautet: Nutzt Ihr Unternehmen eine 
der folgenden Technologien der künstlichen
Intelligenz (KI): 1) zur Analyse geschriebener Sprache, 
2) zur Umwandlung gesprochener Sprache in ein
maschinenlesbares Format, 3) zur Generierung
geschriebener oder gesprochener Sprache, 4) zur
Erzeugung von Bildern, Videos, Ton/Audio, 5) zur
Identifizierung von Objekten oder Personen
anhand von Bildern, 6) für maschinelles Lernen (z. B. 
Deep Learning), 7) zur Automatisierung
verschiedener Arbeitsabläufe oder zur Unterstützung der
Entscheidungsfindung, 8) zur physischen Bewegung
von Maschinen durch autonome Entscheidungen
auf der Grundlage von Beobachtungen der
Umgebung? Vgl. Eurostat (2025b) und Destatis (2025b).
422 In der Informationswirtschaft nutzten 2023 
45,2  Prozent der Unternehmen generative KI, 
2025 waren es 73,7 Prozent; im Verarbeitenden
Gewerbe lag der Wert 2023 bei 28,1 Prozent, 2025 bei 
55,7 Prozent. Die Werte weisen den Anteil der
Unternehmen aus, in denen zumindest ein Teil der
Beschäftigten generative KI nutzte. ZEW
Konjunkturumfrage Informationswirtschaft, 3. Quartal 2025.
423 Die Modernisierungsagenda beinhaltet fünf
zentrale Handlungsfelder: Bürokratierückbau, bessere 
Rechtsetzung, bürger- und unternehmenszentrierte 
Dienstleistungen, zukunftsgerichtetes
Personalmanagement sowie eine effizientere
Bundesverwaltung. Ergänzt wird die Agenda um die föderale
Modernisierungsagenda, die gemeinsam von Bund und 
Ländern erarbeitet wurde. Vgl. https://bmds.bund.
de/themen/staatsmodernisierung/modernisierung 
sagenda und https://bmds.bund.de/themen/staats 
modernisierung/modernisierungsagenda-foederal 
(letzter Abruf jeweils am 16. Januar 2026).
424 Vgl. https://deutschland-stack.gov.de/ (letzter
Abruf am 16. Januar 2026).
425 Vgl. Henkel et al. (2013).
426 Es bleibt abzuwarten, ob das jüngst angestrengte
Beteiligungsverfahren am Deutschland-Stack Abhilfe 
leisten kann. Vgl. https://deutschland-stack.gov.de/
beteiligung/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 164 –
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427 Vgl. https://news.sap.com/2025/09/sap-openai-
partner-launch-sovereign-openai-germany/ (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026).
428 Der US CLOUD Act regelt den
grenzüberschreitenden Zugriff von Strafverfolgungsbehörden 
auf diejenigen Daten, die bei US-amerikanischen 
Cloud-Anbietern liegen. Vgl. https://www.justice.
gov/criminal/cloud-act-resources (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
429 Vgl. Hintermann und Hinterholzer (2025).
430 China veröffentlicht kaum Daten zu
Rechenzentrumskapazitäten. Es ist daher davon auszugehen, 
dass diese Zahl die tatsächliche Kapazität
unterschätzt. Vgl. Pilz et al. (2025b).
431 Vgl. BMWK (2025), Pilz et al. (2025a), https://
epoch.ai/data/gpu-clusters und https://www.elek 
tro nik forschung.de/dateien/bericht-ki-rechner 
infra struktur-2024-05-web.pdf (letzter Abruf
jeweils am 16. Januar 2026).
432 Die Ankündigung von Schwarz Digits enthält nur 
eine Angabe über die Anzahl an verbauten GPUs und 
nicht über deren Spezifikation. Dementsprechend 
konnte eine Umrechnung in H100-Äquivalente 
nicht erfolgen. Vgl. https://www.telekom.com/de/
medien/medieninformationen/detail/ki-souverae 
nitaet-fuer-deutschland-und-europa-1098686 
und https://schwarz-digits.de/schwarz-digits-data 
center-luebbenau (letzter Abruf jeweils am 16.
Januar 2026).
433 Der Stromverbrauch deutscher
Rechenzentren und kleineren IT-Installationen lag im Jahr 
2024 bei etwa 20 Milliarden kWh (20 TWh). Vgl. 
https://www.bitkom.org/sites/main/files/2024-
11/241121-studie-rechenzentrumsmarkt.pdf
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
434 Die Daten erlauben keine Aussagen über die
gesamte nationale KI-Rechenleistung, wohl aber
robuste Aussagen zu relativen Größenordnungen und 
strukturellen Unterschieden. Der Datensatz weist 
eine systematische Untererfassung der globalen KI-
Rechenkapazität auf und ist nicht gleichmäßig über 
Länder, Sektoren und Hardwaretypen verteilt.
Erstens werden staatliche und wissenschaftliche 
Hochleistungsrechner tendenziell häufiger erfasst 
als private oder kommerzielle Infrastruktur, sodass 
Länder mit starkem öffentlichem HPC-Sektor
relativ überrepräsentiert sein können. Zweitens ist die 
Abdeckung je nach Beschleuniger-Typ
ungleichmäßig; insbesondere TPUs und proprietäre
Spezialbeschleuniger sind deutlich untererfasst. Drittens
hängen Erfassung und Detailtiefe von der öffentlichen 
Sichtbarkeit und Transparenz von Projekten ab, was 
zu länderspezifischen Verzerrungen führen kann.
435 Laut Bundesnetzagentur könnte der
Stromverbrauch bis 2037 auf 80 bis 115 TWh wachsen und 
damit bis zu 10 Prozent des gesamten deutschen 
Stromverbrauchs ausmachen. Vgl. BNetzA (2025).
436 Vgl. Aghion et al. (2025).
437 Vgl. https://www.germandatacenters.com/en/
news-en/publications/datacenter-outlook-ger many-
2025/26/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
438 Vgl. https://www.bitkom.org/Presse/Presse infor 
mation/Deutsche-Rechenzentren-haben-hoechste-
Stromkosten-in-Europa (letzter Abruf am 16.
Januar 2026).
439 Vgl. Cremona und Czyzak (2025).
440 Vgl. BMWK (2025).
441 Für konkrete Vorschläge zur Vereinfachung von
Zulassungsverfahren vgl. NKR (2025).
442 So hat beispielsweise Frankreich im Mai 2025 ein 
Fast-Track-Genehmigungsverfahren für
Hyperscaler veröffentlicht. Vgl. https://www.lexology.com/
library/detail.aspx?g=8dc1a237-bb1e-44f4-a7f3-
ab9443e646cb (letzter Abruf am 16. Januar 2026). 
Norwegen hat bereits 2021 mit der Broschüre ‘How 
to establish a data center in Norway’ einen
englischsprachigen Leitfaden zu Genehmigungs- und 
Standortfragen veröffentlicht. Die Broschüre ist 
weiterhin auf der Regierungswebseite verfügbar, 
die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden
jedoch inzwischen durch eine neue nationale
Rechenzentrumsstrategie teilweise fortentwickelt. Vgl. 
https://www.regjeringen.no/no/documents/how-
to-establish-a-data-center-in-norway/id2867158/ 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
443 Vgl. IEA (2025).
444 Vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/
ai-continent-action-plan (letzter Abruf am 16.
Januar 2026).
445 Englisch: European High Performance Computing 
Joint Undertaking (EuroHPC JU).
446 Vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/poli 
cies/ai-factories (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
447 Vgl. https://www.fz-juelich.de/de/aktuelles/news/
pressemitteilungen/2025/supercomputer-
jupitererreicht-rekord-rechenleistung-in-europa (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026).
448 Kalkulation der H100-Äquivalente basierend auf 
der Summe der Kapazität der Supercomputer 
Leonardo (ca. 4.300 H100-Äquivalente) und LISA 
(ca. 1.300 H100-Äquivalente), die zusammen 
die KI-Fabrik repräsentieren. Vgl. https://epoch.
ai/data/gpu-clusters, https://www.theregister.
com/2025/05/14/eurohpc_inks_deal_for_ai/, 
https://blogs.nvidia.com/blog/italy-sovereign-ai/ 
und https://www.eurohpc-ju.europa.eu/ai-fac to 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 165 –
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ries/italy_en (letzter Abruf jeweils am 16. Januar 
2026).
449 Vgl. https://www.lrz.de/news/detail/leibniz-rechen 
zentrum-rechnet-jetzt-mit-licht-weltweit-
ersterphotonischer-ki-rechner-von-qant-geht-in-betrieb 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
450 Vgl. https://www.eurohpc-ju.europa.eu/public-
consultation-ai-gigafactories-2025-04-09_en
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
451 Vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/
overwhelming-response-76-respondents-
expressinterest-european-ai-gigafactories-initiative
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
452 Vgl. https://www.eurohpc-ju.europa.eu/docu ment/
download/47492db7-592e-4ad8-b6 72-9c 82 2f 94 
af a0_ en?filename=AI%20GIGAFACTORIES%20
CONSULTATION.pdf (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
453 Vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/docu 
ment/ST-15977-2025-INIT/EN/pdf (letzter
Aufruf am 16. Januar 2026).
454 Vgl. Hess und Sieker (2025), Kyosovska und 
Renda (2025), https://ki-verband.de/wp-content/
uploads/2025/08/KI-Gigafactories.pdf und https://
sciencebusiness.net/news/ai/eus-ai-
gigafactoriesneed-rethink-says-industry (letzter Abruf jeweils 
am 16. Januar 2026).
455 Vgl. https://www.eurohpc-ju.europa.eu/public-
consultation-ai-gigafactories-2025-04-09_en
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
456 Zudem gibt es auch rein privatwirtschaftliche
Initiativen von vergleichbarer Größenordnung. So
haben sowohl die Deutsche Telekom als auch Schwarz 
Digits im Herbst 2025 den Bau von KI-
Rechenzentren mit bis zu 10.000 bzw. 100.000 GPUs bekannt 
gegeben, unabhängig von den Ausschreibungen der 
EU. Vgl. https://www.telekom.com/de/medien/me 
dieninformationen/detail/ki-souveraenitaet-
fuerdeutschland-und-europa-1098686 und https://
schwarz-digits.de/schwarz-digits-datacenter-lueb 
benau (letzter Abruf jeweils am 16. Januar 2026).
457 Bei einer geschätzten durchschnittlichen
Leistungsaufnahme einer KI-Fabrik von 100 MW führt ein 
Strompreisunterschied von 10 ct/kWh zu
jährlichen Mehrkosten am teureren Standort von knapp 
88 Millionen Euro (eigene Berechnung basierend auf 
Industriestrompreisdaten von Statista). Vgl. https://
de.statista.com/statistik/daten/studie/151260/
umfrage/strompreise-fuer-industrie kunden-
ineuropa/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
458 Vgl. https://www.eurohpc-ju.europa.eu/public-con 
sultation-ai-gigafactories-2025-04-09_en (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026).
459 Gründe dafür sind beispielsweise uneinheitliche 
Technologiedefinitionen, Unschärfe zwischen KI 
und anderen Technologien beispielsweise Robotik, 
eine Vielzahl an öffentlichen Förderstrukturen, 
Datenvertraulichkeit bei privaten Informationen, 
etc.
460 Vgl. Die Studie verwendet einen weiter gefassten 
Investitionsbegriff als in der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung üblich, wo ausschließlich 
die Bruttoanlageinvestitionen (gross fixed capital 
formation) als Investitionen gelten. In der OECD-
Studie wird Investition hingegen definiert als „the 
allocation of resources into physical and intangible 
assets with the expectation of future benefits“. Die 
Schätzmethode nutzt Eurostat-Daten der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und multipliziert 
sie mit einem jeweiligen KI-Intensitätsfaktor, der 
aus anderen spezialisierteren Datensätzen auf
Landesebene pro Investmentkategorie (FuE, Daten und 
Equipment) geschätzt wurde. Vgl. OECD (2025a).
461 FuE-Output wird in der volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung von Eurostat durch einen
kostenorientierten Ansatz berechnet. Hierunter fallen
beispielsweise Personalausgaben für Entwicklerinnen 
und Entwickler. Vgl. Eurostat (2014).
462 Diese Kategorie umfasst Ausgaben für Software und 
Datenbanken, Computer-Hardware sowie
Telekommunikationsequipment.
463 Deutschlands Anteil am BIP der EU lag 2023 bei 
24 Prozent. Vgl. https://data.worldbank.org/indica 
tor/ NY.GDP.MKTP.CD (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
464 Vgl. OECD (2025a).
465 Die für die OECD-Auswertungen verwendeten
Daten stammen von Preqin, einer Ausgründung des 
slowenischen Jožef-Stefan-Instituts, das im Jahr 
2025 von BlackRock übernommen wurde. Preqin 
erfasst seit 2003 Daten zu Venture-Capital-
Investitionen in verschiedenen Branchen. Ein Team von 
Spezialistinnen und Spezialisten wertet fortlaufend 
Informationen aus unterschiedlichen Quellen aus – 
darunter Behördenmeldungen, Pressemitteilungen, 
Nachrichten und Websites – und stellt die
Ergebnisse über eine eigene Plattform bereit. Vgl. https://
oecd.ai/en/data?selectedArea=investments-
inai-and-data&amp;selectedVisualization=flow-of-
vcinvestments-in-ai-from-country-of-investor-
toindustry-and-country-of-start-up&amp;visualizationFi
ltersHash=eyJlbnRpdGllcyI6eyJzcmMiOlsiVVNBI
iwiQ0hOIiwiR0JSIiwiRVUyNyIsIlNHUCIsIkNBTiI
sIktPUiIsIkpQTiIsIklTUiJdfX0 %3D (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
466 Vgl. EIB (2024).
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 166 –
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ISSE 
467 Vgl. https://www.foerderdatenbank.de/SiteGlobals/
FDB/Forms/Suche/Foederprogrammsuche_For 
mular.html?gtp=%2526816beae2-d57e-4bdc-b55d-
392bc1e17027_list%253D2&amp;submit=Suchen&amp;filt
erCategories=FundingProgram&amp;templateQuerySt
ring=K%C3%BCnstliche+Intelligenz (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
468 Vgl. Weber et al. (2026).
469 Vgl. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/
publications/reports/2025/10/progress-in-imple 
menting-the-european-union-coordinated-plan-
onartificial-intelligence-volume-1-country-notes_b03 
853 17/germany_3667abfb/f00f3020-en.pdf
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
470 Zwar werden einzelne Programme evaluiert, doch 
meist nur im Nachhinein und deskriptiv, d. h. ohne 
systematische Kontrolle alternativer
Wirkungsursachen. Eine praktikable Möglichkeit, einer
Einschätzung der ursächlichen Wirkung
näherzukommen, besteht darin, Qualitätsbewertungen aus dem 
Antragsverfahren strukturiert zu erfassen und die 
Förderentscheidung auf einem kontinuierlichen
Bewertungsindex zu basieren, ein sogenanntes
Regressions-Diskontinuitäts-Design. So lassen sich knapp 
geförderte und knapp nicht geförderte Projekte
miteinander vergleichen – und dadurch kausale Effekte 
der Förderung ohne Randomisierung identifizieren.
471 Vgl. Martinaitis et al. (forthcoming).
472 Vgl. https://aiwatch.dog/lawsuits (letzter Abruf am 
16. Januar 2026) für eine Übersicht.
473 Die Common Crawl Foundation, 2008 gegründet, 
unterhält ein umfangreiches Archiv von
Internetdaten und macht sie für Forschungszwecke
verfügbar, seit einiger Zeit jedoch auch für das
Training von KI-Modellen. Vgl. https://commoncrawl.
org/ und https://www.theatlantic.com/technol 
ogy/2025/11/common-crawl-ai-training-data/ 684 
567/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
474 Vgl. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/
vorschlaege-der-kommission-zum-digitalen-omni 
bus (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
475 Vgl. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/
vorschlaege-der-kommission-zum-digitalen-omni 
bus (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
476 Vgl. https://mission-ki.de/de (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
477 Vgl. https://www.daseen.de/ (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
478 Vgl. https://mission-ki.de/de/ki-compliance-pruef 
system-fuer-den-sicheren-datenaustausch (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026).
479 Vgl. https://press.siemens.com/global/de/presse 
mit teilung/siemens-und-
maschinenherstellerverein baren-wegweisende-datenallianz (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026).
480 Vgl. Bitkom e. V. (2025a).
481 Important Projects of Common European Interest 
(IPCEI) sind transnationale Vorhaben von
gemeinsamem europäischem Interesse, die mittels
staatlicher Förderung einen wichtigen Beitrag zu
Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der 
europäischen Industrie und Wirtschaft leisten. Laut 
BMWE muss ein IPCEI verschiedene Kriterien
erfüllen: a) einen Beitrag zu den strategischen
Zielen der Europäischen Union (EU) leisten, b) von 
mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden, c) 
eine eigene Ko-Finanzierung durch die beteiligten 
Unternehmen/Einrichtungen vorsehen, d)
positive Spillover-Effekte in der gesamten EU bewirken 
und e) sehr ehrgeizige Ziele in Bezug auf Forschung 
und Innovation verfolgen, das heißt deutlich über 
den internationalen Stand der Technik in dem
betreffenden Sektor hinausgehen. Vgl. https://www.
bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/
FAQ/IPCEI/faq-ipcei.html (letzter Abruf am 16.
Januar 2026).
482 Vgl. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/
Redaktion/DE/Presse mitteilungen/ 2025/12/ 2025 
1205-bmwe-sucht-hochinnovative-projekt ideen- 
fuer-industrielle-ki.html (letzter Abruf am 16.
Januar 2026).
483 Vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/poli 
cies/data-governance-act (letzter Abruf am 16.
Januar 2026).
484 Vgl. Märkel et al. (2025).
485 Vgl. https://www.bitkom.org/sites/main/files/ 
2025-04/bitkom-papier-digitalgesetzgebung-der- 
eu.pdf (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
486 Englisch: European Data Union Strategy.
487 Vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/polic 
ies/data-union (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
488 Diese Bestimmungen sehen Transparenzpflichten 
und Risikomanagementpflichten für die Anbieter 
von General-Purpose-AI-Modellen vor. Vgl. https://
ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/eu-
aiact-implementation-timeline (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
489 Vgl. https://www.bitkom.org/sites/main/files/ 
2025-04/bitkom-papier-digitalgesetzgebung-der- 
eu.pdf (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
490 Vgl. Kilian et al. (2025).
491 Vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/libra 
ry/digital-omnibus-regulation-proposal (letzter
Abruf am 16. Januar 2026).
492 Je nach System verzögert sich das Inkrafttreten um 
bis zu 16 Monate (für Annex-III-Systeme) bzw. bis 
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 167 –
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zu 24 Monate (für bestimmte Annex-I-Systeme). 
Kommen die Standards früher, greifen die Pflichten 
entsprechend früher; spätestens sollen sie jedoch 
zum 2. Dezember 2027 (Annex III) bzw. 2. August 
2028 (Annex I) gelten.
493 Vgl. https://www.cooley.com/news/insight/ 2025/ 
2025-11-24-eu-ai-act-proposed-digital-omni bus-
onai-will-impact-businesses-ai-compliance-road maps 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
494 Vgl.https://www.theguardian.com/world/2025/
nov/19/european-commission-accused-of-
massiverollback-of-digital-protections (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
495 Vgl. https://www.politico.eu/article/eu-ai-race-
tech-legal-mess-build-legislators/ (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
496 Vgl. Herbst et al. (2024).
497 Vgl. https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/
ai-act/timeline/timeline-implementation-eu-ai-act 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
498 Vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/
commission-launches-ai-act-service-desk-
andsingle-information-platform-support-ai-act (letzter 
Abruf am 16. Januar 2026).
499 Vgl. https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/
eu-ai-act-compliance-checker (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
500 Vgl. https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Doku 
mente/Gesetzesvorhaben/CDR_Anlage1-250911_
RefE_ KIVO-Durchf%C3%BChrungsgesetz_Ent 
wurf_ barrierefrei.pdf (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
501 Vgl. beispielsweise https://live.handelsblatt.com/
ki-aufsicht-wer-bin-ich-und-wenn-ja-wie-viele 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
502 Vgl. https://www.bundeswirtschaftsministerium.
de/ Redaktion/DE/Presse mitteilungen/ 2025/ 12/ 
2025 1205-bmwe-sucht-hoch inno vative-projekt 
ideen-fuer-industrielle-ki.html (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
503 Im Vergleich zu den Mittelstand-Digital-Zentren 
sind die meisten KI-Kompetenzzentren eher
grundlagenorientiert. Ausnahmen bilden hier das DFKI 
sowie zum Teil Lamarr und ScaDS.AI. Vgl. https://
www.softwaresysteme.dlr-pt.de/de/ki-kompetenz 
zentren.php (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
504 Unternehmen wie START-KI in Hessen bieten
strategische Beratung an und helfen Unternehmen,
individuelle KI-Roadmaps zu entwickeln. Vgl. https://
start-ki.de/ und https://digitalzentrum-berlin.de/ 
(letzter Abruf jeweils am 16. Januar 2026).
505 Vgl. https://european-digital-innovation-hubs.ec. 
europa.eu/home (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
506 Vgl. Carpentier et al. (2025).
507 Vgl. https://bmds.bund.de/themen/digitale-souve 
raenitaet (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
508 Vgl. EFI (2022:41).
509 Vgl. EFI (2022:41).
510 Vgl. Bickenbach et al. (2025).
511 Vgl. https://www.ecb.europa.eu/press/stats/bop/ 
2025/html/ecb.bq250404~3a3bb7d212.en.html 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
512 Vgl. https://www.heise.de/news/Strafgerichtshof-
Microsofts-E-Mail-Sperre-als-Weckruf-fuer-digi 
tale-Souveraenitaet-10387368.html (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
513 Vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/trump-will-
export-von-nvidias-ki-chip-blackwell-beschraen 
ken-a-f4ea5286-49a6-4508-ba25-34b9dafc938f 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
514 Vgl. https://www.landtag-bw.de/resource/blob/ 5 
8 4 956/7b9 fcaf1f4775f0b2 f465 8dc0 1 2 32 e 61/ 17_ 
9179_D.pdf und https://www.ecb.europa.eu/press/
stats/bop/2025/html/ecb.bq250404~3a3bb7d212.
en.html (letzter Abruf jeweils am 16. Januar 
2026).
515 So bekundete US-Vizepräsident Vance, die US-
Regierung „cannot and will not accept efforts by 
foreign governments to tighten the screws on U.S. 
tech companies […]”; US-Präsident Trump drohte 
„to impose substantial additional tariffs on
countries that implement legislation targeting American 
tech companies […]”. Vgl. https://www.forbes.
com/sites/siladityaray/2025/02/11/jd-
vanceknocks-eus-regulation-of-us-tech-giants-
americacannot-accept-that/; https://www.euronews.com/
my-europe/2025/08/26/eu-defends-
sovereignright-to-regulate-tech-against-trumps-latest-
tariffthreat (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
516 Vgl. https://www.lemonde.fr/en/pixels/article/ 
2025/11/19/french-authorities-charges-x-
overholo caust-denial-comments-by-ai-chatbot-grok_ 
674 7630_13.html (letzter Abruf am 16. Januar 
2026).
517 Vgl. https://markets.financialcontent.com/wral/
article/predictstreet-2025-9-29-nvidia-
poweringthe-ai-revolution-an-in-depth-equity-analysis
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
518 Vgl. https://www.asml.com/en/products/euv-
lithography-systems und https://www.zeiss.com/
semiconductor-manufacturing-technology/
newsand-events/smt-press-releases/2024/werner-von-
siemens-ring-2024.html (letzter Abruf jeweils am 
16. Januar 2026).
519 Vgl. https://aichampions.eu/ (letzter Abruf am 
16. Januar 2026).
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 168 –
VER
ZEICH
N
ISSE 
520 Vgl. https://cacm.acm.org/news/can-eus-e200b-
investai-initiative-close-europes-ai-gap-with-u-
sand-china/ (letzter Abruf am 16. Januar 2026).
521 Vgl. https://www.zdfheute.de/wissen/palantir-
software-polizei-risiken-faq-100.html (letzter
Abruf am 16. Januar 2026).
522 Vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/inter 
views/DE/2025/2025-08-26-stern-dobrindt.html 
(letzter Abruf am 16. Januar 2026).
523 Vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutsch 
land/datenschutz-diskussion-um-palantir-was-
solldie-polizei-duerfen/100147300.html (letzter Abruf 
am 16. Januar 2026).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 169 –
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ZEICH
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ISSE 
C 6 F&amp;I-Dashboard
Die Dokumentation der Leistungsfähigkeit des Forschungs- und
Innovationsstandortes Deutschland ist ein fester Bestandteil der Berichterstattung 
der Expertenkommission Forschung und Innovation. Die Darstellung erfolgt 
anhand verschiedener Indikatoren, die einen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit und Dynamik des deutschen Forschungs- und Innovationssystems 
zulassen sowie einen Vergleich mit wichtigen Volkswirtschaften ermöglichen. 
Die zum Berichtsjahr 2026 aktualisierten Indikatoren sind 
auf dem F&amp;I-Dashboard unter https://www.e-fi.de/dashboard 
sowie unter folgendem QR-Code aufrufbar:
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 170 –

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Forschung und Innovation (EFI)
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EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation (2026): 
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer  
Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026, Berlin: EFI.
Gestaltung
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für Kommunikation und Medien, Hamburg;
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Illustration: Gerd Schröder; www.groothuis.de
Redaktionsschluss: 16. Januar 2026
Die im Jahresgutachten 2026 verwendeten Abbildungen  
und Tabellen sowie die dazugehörigen Datensätze stehen in der 
Online-Version des Gutachtens sowie auf www.e-fi.de zum  
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Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 172 –
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ISSN 0722-8333</text>
  <titel>Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026</titel>
  <datum>2026-03-02</datum>
</document>
