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    <titel>Digitale Diplomatie und Debatten über mögliche Zensur: Der Einsatz von KI und seine Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation</titel>
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    <datum>2026-03-25</datum>
    <verteildatum>2026-03-27</verteildatum>
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    <titel>René Springer, MdB, AfD</titel>
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  <text>Deutscher Bundestag Drucksache 21/4955
21. Wahlperiode 25.03.2026
Große Anfrage
der Abgeordneten Beatrix von Storch, René Springer, Dr. Malte Kaufmann, 
Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Gerold Otten, Diana 
Zimmer, Nicole Hess, Dr. Christina Baum, Peter Bohnhof, Ulrich von Zons, Tobias 
Matthias Peterka, Rainer Galla, Martina Kempf, Thomas Fetsch, Knuth Meyer-
Soltau, Stefan Möller, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Digitale Diplomatie und Debatten über mögliche Zensur: Der Einsatz von KI und 
seine Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation
Laut einer neuen Studie der digitalen Bürgerrechtsorganisation Liber-net
wurden in den vergangenen Jahren mehr als 330 Organisationen, darunter staatliche 
Stellen, Nichtregierungsorganisationen (Non-Governmental Organisation – 
NGOs), Thinktanks, Stiftungen und Universitäten, von der Bundesregierung 
gefördert und waren an der Überwachung und Steuerung der öffentlichen
Debatten beteiligt. Zwischen 2020 und 2024 erhöhte sich demnach das Budget für 
Programme zur Inhaltskontrolle um das Fünffache. Insgesamt summieren sich 
laut der genannten Organisation die Ausgaben zwischen 2016 und 2025 auf 
rund 105,6 Mio. Euro (vgl. https://ngo-fakten.de/deutsches-zensurnetzwerk-auf
gedeckt/).
Da es keine einheitliche, universell akzeptierte und „messscharfe“ Definition 
von Desinformation gibt, die in allen Disziplinen, Ländern und
Rechtskontexten gleichermaßen verwendet wird, ist eine Abgrenzung zwischen
Desinformation und zulässiger, gegebenenfalls kontroverser Meinungsäußerung in der
Praxis häufig schwierig. Vor diesem Hintergrund sollten nach Auffassung der
Fragesteller Finanzierung und Unterstützung der Bundesregierung zur
Bekämpfung von Desinformation kritisch und eng begleitet werden. In den Jahren 2023 
und 2024 hat laut oben genanntem Portal das Auswärtige Amt (AA) insgesamt 
28 Programme zur Bekämpfung von Desinformation mit insgesamt rund 
3,7 Mio. Euro gefördert (vgl. https://liber-net.org/de-funding?_funder=germany
s-federal-foreign-office-aa). Im Gegensatz zur Aussage des Ersten
Stellvertretenden Sprechers der Bundesregierung Steffen Meyer, in Deutschland finde 
„keine Zensur“ statt, zieht der Liber-net-Chef Andrew Lowenthal aus dieser 
Studie den Schluss, dass Deutschland einen Zensurkomplex aufgebaut habe, 
der größer sei als alles, was man in den USA gefunden habe. Dieses System 
erzeuge gesellschaftliche Spaltung, statt sie zu verhindern (vgl. www.n-tv.de/p
olitik/Auswaertiges-Amt-widerspricht-Meinungsfreiheit-Kritik-der-USA-articl
e25963608.html; www.welt.de/debatte/plus692423a318b978b3b9f56e8e/kamp
f-gegen-desinformation-deutschland-hat-einen-zensurkomplex-aufgebaut-der-g
roesser-ist-als-alles-was-wir-in-den-usa-gefunden-haben.html).
Die Strategie des Kampfs gegen Desinformation hat sich nach Auffassung der 
Fragesteller zu einem Werkzeug zur Zensur öffentlicher Debatten sowie zur 
Zensur politischer Abweichler und zur Verfolgung politischer Gegner
entwickelt. Im Impulspapier vom Dezember 2019 des Nationalen Cyber-
Sicherheitsrats wird darauf hingewiesen, dass Desinformation „durch einzelne 
politische Parteien und andere politisch orientierte Organisationen“ innerhalb 
Deutschlands verbreitet werde – „weit überwiegend mit rechtsradikalem
Hintergrund.“ Maßnahmen dazu sollen unter anderem sein, dass „anders
formulierte, aber inhaltsgleiche Inhalte entfernt“ werden müssen und dass
Desinformationen sowie ihre Verbreitungswege „erkannt, gekennzeichnet, gesperrt und
gelöscht werden können“ (vgl. www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssyst
eme.de/dateien/forschung/2019-11-impulspapier-willensbildung_desinformatio
n.pdf, S. 4).
Ein einschlägiges Beispiel hierfür ist für die Fragesteller die Tätigkeit von
Polisphere: Als unabhängiges Beratungsnetzwerk, das sich auf politische
Kommunikation, Desinformation und Wahlprozesse spezialisiert hat, arbeitet
Polisphere eng mit dem Auswärtigen Amt (als Mittelgeber und Projektpartner) und dem 
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusammen, nicht nur, 
um Desinformation und Informationsmanipulation im Kontext von Wahlen im 
Ausland zu analysieren, sondern auch, um die „TikTok-Kommunikation der 
relevanten Accounts der AfD im Vorlauf der Europawahl 2024“ zu untersuchen 
(vgl. https://polisphere.eu/projekte). Ein weiteres Beispiel hierfür ist das
Institute for Strategic Dialogue (ISD), das auch durch mehrere Bundesministerien, 
einschließlich des Auswärtigen Amts, gefördert wurde. Es beobachtet seit
Jahren gezielt den Aufstieg der AfD und untersucht Themen wie zum Beispiel 
„rechtsextreme Hassrede in Deutschland“, „das alternative Online-Ökosystem 
der extremen Rechten in Deutschland“ sowie die Frage, „ob ein Verbot
rechtsextremer Gruppen auf etablierten Plattformen zu einer Verlagerung ihrer
Anhänger auf alternative Plattformen führt“ (vgl. www.isdglobal.org/isd-germ
any/). Welche Rolle die Bundesregierung bei solchen Projekten spielt, die
gezielt darauf abzielen, die AfD zu stigmatisieren und Zensur gegenüber dem 
politischen Gegner zu betreiben, sollte nach Auffassung der Fragesteller
kritisch beobachtet werden, um den Missbrauch staatlicher Mittel im Sinne des 
politischen Machtkampfs zu vermeiden.
Ferner soll geklärt werden, ob das Auswärtige Amt seine Ziele erreichen wird, 
wenn „Entscheidungen und Handlungsempfehlungen noch stärker […] durch 
Künstliche Intelligenz und Data Analytics getroffen und entsprechend
begründet“ werden (vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2504934/b3c1bcb0e
194ae750edcdc90ae4497e9/digitalisierungsstrategie-data.pdf, S. 32).
Wir fragen die Bundesregierung:
 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzung von 
Künstlicher Intelligenz (KI) durch die Regierungen anderer Staaten vor, 
„um unliebsame Meinungen oder Weltanschauungen in den Sozialen
Medien zu entfernen und die Urheber zu sanktionieren“ (vgl. www.auswaerti
ges-amt.de/de/aussenpolitik/sicherheitspolitik/cyber-aussenpolitik/270291
8-2702918, bitte die betroffenen Staaten benennen)?
 2. Beabsichtigt das Auswärtige Amt oder eine andere Bundesbehörde, im 
Zusammenhang mit den US-Halbzeitwahlen 2026 ein Monitoring bzw. 
eine Analyse von Desinformationen durchzuführen, vergleichbar mit 
Maßnahmen im Umfeld der US-Präsidentschaftswahl 2024, um
Desinformationen zu erkennen und auszuwerten, und wenn ja, welche externen 
Firmen, Einrichtungen oder NGOs werden hierfür beauftragt und
gefördert (bitte jeweils nach Projekttitel, Zweck, Zeitraum, Auftrags- bzw.
Fördersumme aufschlüsseln, wenn nein, bitte begründen)?
 3. Beabsichtigt das Auswärtige Amt, im Zusammenhang mit den Wahlen im 
Jahr 2026 in den folgenden Staaten Maßnahmen zum Monitoring und/
oder zur Analyse von Desinformation sowie ausländischer Einflussnahme 
durchzuführen oder zu finanzieren in
a) Ungarn,
b) Bulgarien,
c) Brasilien,
d) Kolumbien,
e) Israel,
und wenn ja, welche Behörden sowie externen Firmen, Institute oder 
NGOs werden jeweils beauftragt bzw. eingebunden (bitte jeweils nach 
Projekttitel, Zweck, Art der Beauftragung, Fördersumme, Förderzeitraum 
sowie ggf. zugehörigem Haushaltstitel aufschlüsseln, wenn nein, bitte
begründen)?
 4. Hat das Auswärtige Amt Kenntnis davon, dass die US-Regierung die
bisherige Kooperation zur Bekämpfung von Desinformation beendet bzw. 
gekündigt hat, nachdem nach Medienberichten der US-Außenminister 
Marco Rubio im August 2025 US-Botschaften über die Kündigung
unterrichtet haben soll (vgl. www.spiegel.de/politik/propaganda-aus-russland-u
nd-china-usa-kuendigen-kooperation-bei-bekaempfung-von-desinformatio
n-a-c1178990-4ddf-4849-bd18-37d929c0f864), und wenn ja, seit wann 
liegt dem Auswärtigen Amt diese Kenntnis vor, und auf welchem Weg 
wurde es hierüber informiert?
 5. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der
Entscheidung der US-Regierung, die Kooperation zur Bekämpfung von
Desinformation zu beenden bzw. aufzukündigen, wenn ja, wie lautet diese, 
und welche konkreten Auswirkungen erwartet sie hierdurch ggf. auf die 
Zusammenarbeit mit den USA in diesem Bereich bilateral sowie in
multilateralen Formaten (insbesondere EU, G7 und NATO)?
 6. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben zur Bekämpfung von
Desinformation werden seit 2017 durch die Bundesregierung, insbesondere 
das Auswärtige Amt, in Kooperation mit der US-Regierung gefördert,
beauftragt oder anderweitig unterstützt (bitte jeweils nach Projekttitel, 
Zweck, beteiligtem Partner, insbesondere US-Behörde, Art der
Unterstützung, Fördersumme und Zeitraum aufschlüsseln)?
 7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Initiative Save Social eine
Petition veröffentlicht hat, welche u. a. von der HateAid gGmbH
(Zuwendungsempfängerin des Bundes) unterstützt wird und die Beendigung der 
offiziellen Nutzung der Plattform X sowie eine konsequente Anwendung 
und Durchsetzung einschlägiger EU-Rechtsakte gegenüber US-
amerikanischen Plattformen fordert (vgl. https://savesocial.eu/wp-content/
uploads/2025/12/Petition-X-Final.pdf), und wenn ja, beabsichtigt die 
Bundesregierung, die in der Petition erhobenen Forderungen im Falle 
einer hinreichenden Zahl von Mitzeichnungen zu unterstützen?
 8. Beobachtet und oder analysiert die Bundesregierung, insbesondere das 
Auswärtige Amt, die Verbreitung, Entwicklung und Herstellung von
Desinformation im Ausland bzw. mit Auslandsbezug sowie deren
Auswirkungen in Deutschland bzw. den Zielländern?
a) Wenn ja, welche Behörden sowie externen Firmen, Institute oder 
NGOs werden jeweils beauftragt bzw. eingebunden (bitte jeweils nach 
Projekttitel, Zweck, Art der Beauftragung, Fördersumme, Zeittraum 
aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, welche wesentlichen Erkenntnisse und Ergebnisse hat die 
Bundesregierung aus diesen Beobachtungen und Analysen abgeleitet 
(bitte zusammenfassend darstellen und ggf. nach Ländern bzw.
Regionen differenzieren)?
 9. Beabsichtigt das Auswärtige Amt, die Förderung von Projekten deutscher 
Auslandsvertretungen zur Stärkung der Resilienz gegen Desinformation 
und Propaganda sowie zur strategischen Kommunikation zu intensivieren 
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/13819, Anlage 11), und wenn ja, für 
welche Auslandsvertretungen bzw. Projekte sind Fördermittel vorgesehen 
(bitte jeweils nach Auslandsvertretung, Projekttitel, Zweck, Fördersumme 
und Zeitraum aufschlüsseln, wenn nein, bitte begründen)?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die im Impulspapier der
Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe des Nationalen Cyber-Sicherheitsrats dargestellten 
Maßnahmenansätze, nach denen Desinormation und ihre
Verbreitungswege „erkannt, gekennzeichnet, gesperrt und gelöscht“ werden sollen (vgl. 
www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/dateien/forschu
ng/2019-11-impulspapier-willensbildung_desinformation.pdf, S. 4)?
Welche Teile dieser Maßnahmen hält die Bundesregierung ggf. für
rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar und welche nicht?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten 
Maßnahmen gegenüber in- und ausländischen Medienangeboten,
Sendungen oder Social-Media-Konten zu ergreifen oder zu veranlassen, die als 
Verbreitungswege von Desinformationen bzw. koordinierter ausländischer 
Einflussnahme identifiziert werden (wenn ja, bitte nach Maßnahmenart 
und zuständiger Stelle aufschlüsseln), und wenn nein, welche alternativen 
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Eindämmung von
Desinformation und ausländischer Einflussnahme (bitte jeweils nach
Maßnahmenart, Zuständigkeit, Fördersumme und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
12. Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und sonstigen
staatlichen Stellen haben in den letzten fünf Jahren Projekte, Forschungs- oder 
Beratungsleistungen des Netzwerks Polisphere finanziell unterstützt (bitte 
jeweils nach Fördergeber, Projekttitel, Art der Förderung/Beauftragung, 
Fördersumme, Zeitraum und Zweck aufschlüsseln)?
13. Wurde Polisphere im Vorfeld der Wahl zum EU-Parlament am 9. Juni 
2024 durch Bundesministerien, nachgeordnete Behörden oder sonstige 
staatliche Stellen finanziell gefördert, beauftragt oder anderweitig
unterstützt, um eine Analyse der TikTok-Kommunikation relevanter AfD-
Accounts durchzuführen (vgl. www.canva.com/design/DAGDQF14yIE/gi
WE96Sf1YFV4DIDKhpUdQ/edit; wenn ja, bitte jeweils Fördergeber, 
Fördersumme, Art der Leistung, also Sach- und Personalleistungen,
Zeitraum und Zweck auflisten)?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Analyse auf Inhalte bzw. 
Accounts der AfD fokussiert und nicht in gleicher methodischer Tiefe 
auf relevante Inhalte bzw. Accounts anderer Parteien angewandt?
b) Wenn ja, welche Datenquellen, Auswahlkriterien und Methoden
wurden verwendet (bitte jeweils Zeitraum, Definition „relevante
Accounts“, Erhebung, berücksichtigte Inhalte angeben)?
14. Welche Bundesministerien, nachgeordneten Bundesbehörden sowie
Landesregierungen haben seit 2017 Untersuchungen, Analysen oder Studien 
des ISD finanziell gefördert oder unterstützt (bitte jeweils nach
Fördergeber, Projekttitel, Art der Förderung, Fördersumme, Förderzeitraum sowie 
Zweck aufschlüsseln)?
15. In welcher Höhe hat das Auswärtige Amt das „Digital Policy Lab (DPL)“ 
des ISD im Zeitraum November 2020 bis 2023 gefördert (bitte jeweils 
nach Projekttitel, Art der Förderung, Beauftragung, Fördersumme,
Förderzeitraum sowie Zweck aufschlüsseln; vgl. www.isdglobal.org/digital-polic
y-lab/)?
16. Wurden aus den DPL-Leistungen explizit Folgeaufträge oder Maßnahmen 
gegen konkrete Accounts bzw. Medien (z. B. Löschersuchen, Warnungen, 
Sperrungen, Plattform-Kooperationen) abgeleitet oder Informationen an 
Dritte (z. B. Plattformen, Behörden, EU-Institutionen) weitergegeben, 
wenn ja, bitte jeweils betroffene Accounts/Medien, Art der Maßnahmen, 
Ergebnis, Zeitraum angeben)?
17. Haben das Auswärtige Amt, andere Bundesministerien oder staatliche 
Stellen die Studie „Bewertung der Manipulation und Einmischung
ausländischer Informationen bei den Bundestagswahlen 2025 in Deutschland“ 
des ISD finanziell gefördert oder unterstützt (vgl. www.isdglobal.org/
isdpublications/country-report-assessment-of-foreign-information-manipulati
on-and-interference-fimi-in-the-2025-german-federal-election/; wenn ja, 
bitte jeweils nach Fördergeber, Art der Förderung bzw. Unterstützung, 
Fördersumme, Förderzeitraum sowie Zweck aufschlüsseln)?
18. Wurden aus der Studie des ISD Folgenmaßnahmen (z. B.
Plattformkooperationen, Löschersuchen, Warnungen gegen ausländische Einflussnahme) 
abgeleitet (wenn ja, bitte Details angeben)?
19. Haben das Auswärtige Amt, andere Bundesministerien (ausgenommen 
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) oder
sonstige Stellen des Bundes das Projekt „Radikalisierung in rechtsextremen 
Online-Subkulturen entgegentreten“ des ISD gefördert oder unterstützt 
(wenn ja, bitte jeweils nach Fördergeber, Art der Förderung/
Unterstützung, Fördersumme, Förderzeitraum sowie Zweck aufschlüsseln; vgl. 
https://isdgermany.org/projekt-bmj/)?
20. Wurden Ergebnisse des Projekts „Radikalisierung in rechtsextremen 
Online-Subkulturen entgegentreten“ des ISD für staatliche Maßnahmen 
(z. B. Prävention, Plattform-Kooperationen, Strafverfolgung) genutzt, 
wenn ja, bitte Details angeben (vgl. https://isdgermany.org/projekt-bmj/)?
21. Welche Erkenntnisse aus dem in den Fragen 19 und 20 genannten Projekt 
liegen der Bundesregierung zur Beobachtung „transnationaler Netzwerke“ 
rechtsextremer Online-Subkulturen vor (bitte Plattformen,
grenzüberschreitende Verbindungen, betroffene Länder/Regionen sowie abgeleitete 
Maßnahmen angeben; vgl. https://isdgermany.org/projekt-bmj/)?
22. Welche Projekte, Initiativen, Forschungsarbeiten oder Dienstleistungen 
hat das Auswärtige Amt in den vergangenen fünf Jahren bei der
Democracy Reporting International gGmbH gefördert (bitte jeweils nach
Projekttitel, Art der Unterstützung, Fördersumme, Förderzeitraum und Zweck 
aufschlüsseln; vgl. https://liber-net.org/de-censorshipnetwork/democracy-r
eporting/)?
23. Hat die Bundesregierung die Alliance4 Europe gGmbH in den
vergangenen fünf Jahren finanziell gefördert oder unterstützt (wenn ja, bitte nach 
Fördergeber, Projekttitel, Art der Unterstützung, Fördersumme,
Förderzeitraum und Zweck aufschlüsseln)?
24. Hat die Bundesregierung das Projekt „Information Defence Alliance“ von 
Alliance4 Europe (gefördert durch das Außenministerium der Republik 
Polen) unterstützt, das darauf abzielt, „Einflussoperationen zu überwachen 
und abzuschwächen“, die auf Frankreich, Italien, Deutschland,
Moldawien, Rumänien, die Slowakei und die belarussische Diaspora abzielten 
(wenn ja, bitte jeweils nach Art der Unterstützung, Zeitraum und Zweck 
aufschlüsseln; vgl. https://alliance4europe.eu/cdn-old)?
25. Wurden im Rahmen der Durchführung des Projekts „Information Defence 
Alliance“ deutschen Stellen zuzuordnende Infrastrukturen/IT-Systeme 
(insbesondere Frühwarnsysteme) der Republik Polen bzw. polnischen 
politischen oder staatlichen Stellen zur Nutzung oder zum Zugriff zur
Verfügung gestellt, und wenn ja, welche Infrastrukturen und Systeme?
26. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Projekt
„Information Defence Alliance“ bei Alliance4 Europe Dienstleistungen beauftragt 
und/oder abgenommen, insbesondere den Zugang zu „Social-Listening-
Tools“ sowie die „Erstellung von Abfragen zu Narrativen und
Bedrohungsakteuren“ (vgl. https://alliance4europe.eu/cdn-old; und wenn ja, 
bitte die Art der Dienstleistungen, Zeitraum und Zweck angeben)?
27. Zu welchen Zwecken und in welcher Höhe hat das Auswärtige Amt im 
Jahr 2020 die US-NGO Counter Extremism Project (im Folgenden CEP) 
zur Erstellung der Studie „Gewaltorientierter Rechtsextremismus und
Terrorismus – Transnationale Konnektivität, Definitionen, Vorfälle,
Strukturen und Gegenmaßnahmen“ gefördert, (bitte Zweck, Fördersumme und 
Zeitraum angeben; vgl. www.counterextremism.com/de/node/140)?
28. Aus welchen Gründen lag die Analyse der in Frage 27 genannten Studie 
zur rechtsextremen Bewegung in den USA im Interesse des Auswärtigen 
Amts?
Wurde diese Analyse innerhalb der Bundesregierung genutzt oder an
andere Ressorts weitergeleitet?
29. Welche konkreten Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung
daraus berücksichtigt oder übernommen, und welche konkreten Maßnahmen 
bzw. transnationalen Aktivitäten wurden daraufhin ergriffen (vgl. 
Frage 28)?
30. Hat das Auswärtige Amt weitere Studien, Veranstaltungen oder den
Betrieb des Berliner Büros der CEP gefördert oder unterstützt (vgl. Frage 29; 
wenn ja, bitte jeweils nach Projekttitel, Art der Unterstützung,
Fördersumme, Förderzeitraum und Zweck aufschlüsseln)?
31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CEP, wonach die
italienische Regierungspartei Lega eine extremistische Partei sei, und wenn ja, 
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die deutsch-italienischen 
Beziehungen (bitte begründen; vgl. www.counterextremism.com/content/
european-ethno-nationalist-and-white-supremacy-groups)?
32. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche
Parteien oder Bewegungen in anderen Staaten extremistisch sind (wenn ja, 
diese bitte mit Begründung angeben)?
33. Welche wichtigen politischen Ereignisse und Wahlen wurden seit 2024 im 
Rahmen des vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts „Disrupt
Disinfo“ von der Democracy Reporting International gGmbH (im Folgenden
DRI) analysiert, und auf welche Länder richtet sich das Projekt
(Zielstaaten/Zielregionen; vgl. https://democracy-reporting.org/en/office/EU/public
ations/introducing-disrupt-disinfo-networks-a-project-to-counter-cross-pla
tform-foreign-information-manipulation-and-interference-fimi-in-the-eu)?
34. Wurden die Schlussfolgerungen des Projekts „Disrupt Disinfo“ innerhalb 
der Bundesregierung genutzt oder an andere Ressorts weitergeleitet, und 
wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden daraus durch die
Bundesregierung abgeleitet?
35. Welche weiteren Projekte oder Dienstleistungen (z. B.
Parlamentsberatung) hat das Auswärtige Amt seit 2023 ggf. bei der DRI gefördert (bitte 
jeweils nach Projekttitel, Art der Dienstleistung, Fördersumme,
Förderzeitraum und Zweck aufschlüsseln; vgl. Bundestagsdrucksache 20/13819, 
Anlage 11 sowie https://liber-net.org/de-censorshipnetwork/democracy-re
porting/)?
36. Ist der Bundesregierung die Studie „Assessment of Online Risks for the 
2021 German Federal Elections“ der DRI zur Bundestagswahl 2021
bekannt, und wurde die Erstellung bzw. Durchführung dieser Studie durch 
die Bundesregierung gefördert oder unterstützt (wenn ja, bitte nach
Fördergeber, Art der Unterstützung, Fördersumme, Förderzeitraum und 
Zweck aufschlüsseln; vgl. https://web.archive.org/web/20211205163339/, 
https://beta.democracy-reporting.org/uploads/publication/15221/documen
t/dri-report-german-elections-risk-as-60d1e38d7cebb.pdf)?
37. Hat die Bundesregierung die in der in Frage 36 genannten Studie
aufgestellte Einschätzung zur Kenntnis genommen, wonach die AfD eine „vom 
großen Teil der Republikanischen Partei der Vereinigten Staaten
vertretene“ Strategie gegen die Briefwahl übernehme, um „die Glaubwürdigkeit 
der Wahlen zu untergraben“, zur Kenntnis genommen (wenn ja, welche 
Folgerungen, Maßnahmen oder Handlungsempfehlungen hat die
Bundesregierung daraus abgeleitet, berücksichtigt und umgesetzt; vgl. https://we
b.archive.org/web/20211205163339/https://beta.democracy-reporting.org/
uploads/publication/15221/document/dri-report-german-elections-risk-as-
60d1e38d7cebb.pdf, S. 8)?
38. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. seit 2025
ergriffen, um mögliche diplomatische Spannungen mit den USA im
Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegenüber US-Hightechunternehmen (z. B. 
DAS/DMA) zu entschärfen (vgl. www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/
id_101057646/trump-aergert-sich-ueber-eu-gesetze-us-sanktionen-gegen-
deutsche.html)?
39. Hat sich die Bundesregierung zur außenpolitische Strategie Dänemarks, 
einen „Tech Ambassador“ als diplomatische Funktion einzurichten, um 
den Dialog vor allem mit großen US-Digitalunternehmen zu
institutionalisieren, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (vgl. 
www.swp-berlin.org/10.18449/2022A27)?
Welche Schlussfolgerung zieht sie daraus ggf. für die deutsche
Außenpolitik?
40. Umfasst das Mandat des Beauftragten für Digitalisierung, Cyberabwehr, 
Digital- und Datenpolitik im Auswärtigen Amt (Referate 120 bis 130) 
ausdrücklich den Auftrag, Beziehungen zu führenden US-
Technologieunternehmen, Universitäten sowie weiteren Organisationen, 
insbesondere im Silicon Valley, aufzubauen und zu pflegen, um
internationale technologische Entwicklungen frühzeitig zu erfassen und in die
Ausgestaltung deutscher außen- und sicherheitspolitischer Strategien
einzubeziehen?
a) Wenn nein, prüft die Bundesregierung die Einrichtung einer
vergleichbaren Funktion (z. B. Tech-Diplomat/Tech-Ambassador)?
b) Wenn ja, mit welchen Unternehmen, Universitäten, Thinktanks,
Verbänden oder sonstigen Organisationen wurden in den letzten drei
Jahren Kontakte/Kooperationen aufgebaut oder gepflegt (bitte jeweils 
nach Jahr, Institution und Art des Kontakts aufschlüsseln), und welche 
konkreten Ergebnisse (z. B. Strategiepapiere,
Handlungsempfehlungen, Projekte) sind daraus hervorgegangen?
c) Haben Vertreter der Bundesregierung sich mit Mitarbeitern der GAFA 
(Google, Apple, Facebook, jetzt Meta, und Amazon) getroffen, und 
wenn ja, wann, wer, wo, bei welchen Anlässen und zu welchen
Themen (ggf. bitte seit 2017 aufschlüsseln)?
d) Welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Berichtswege (an wen
berichtet der Beauftragte in seiner Funktion) umfasst das Mandat des
Beauftragten für Digitalisierung, Cyberabwehr, Digital- und Datenpolitik im 
Auswärtigen Amt konkret?
41. Setzt die Bundesregierung derzeit im Visumverfahren, im Zusammenhang 
mit Asylverfahren und bei Grenzkontrollen KI-Systeme (insbesondere die 
Systeme zur Sicherheitsprüfung, Risikobewertung, Priorisierung oder 
Plausibilitätsprüfung von Antragstellern/Reisenden) ein?
a) Wenn ja, welche KI-Systeme wurden in welchen konkreten Verfahren 
jeweils genutzt, und welche Behörde ist zuständig?
b) Wenn nein, warum nicht?
42. Welche Rolle spielen KI und Data Analytics bei der Erstellung zentraler 
diplomatischer Handlungsempfehlungen des Auswärtigen Amts 
(AA‑weit, nicht nur PLAIN/PREVIEW), beispielweise im Kontext des 
Wiederaufbaus in der Ukraine oder in Syrien?
a) Stellt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang sicher, dass die 
von ihr in die KI eingegebenen Fragen und/oder die von der KI
ausgegebenen Antworten nicht in ausländische Rechenzentren und oder in 
ausländische Massenspeicher gelangen oder von diesen kommen und 
wenn ja, wie?
b) In welchen Organisationseinheiten des AA (Abteilungen, Referate) 
werden KI‑gestützte Verfahren bzw. Data‑Analytics‑Ansätze zur
Erstellung oder Vorbereitung diplomatischer Handlungsempfehlungen 
eingesetzt?
c) Für welche Zwecke bzw. Arbeitsschritte werden KI und Data
Analytics konkret genutzt (z. B. Lagebildaufbereitung, Priorisierung von 
Maßnahmen, Szenarioanalyse, Frühwarnindikatoren,
Risikoabschätzungen, Auswertung großer Dokumentenkorpora)?
d) Welche Systeme, Tools, Modelle (Eigenentwicklungen, Produkte
Dritter, Open‑Source‑Komponenten) werden hierfür eingesetzt und seit 
wann jeweils?
e) Welche Datenquellen (intern, extern) fließen in diese Analysen ein 
(z. B. diplomatische Berichte, Medienmonitoring, wissenschaftliche 
Datenbanken), und nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt?
f) Werden generative KI‑Modelle (z. B. zur Textzusammenfassung,
Entwurfsformulierung oder Argumentationsstrukturierung) genutzt, und 
wenn ja, in welchen Phasen des Erstellungsprozesses von
Handlungsempfehlungen?
g) Welche Qualitätssicherungs- und Prüfprozesse bestehen (z. B.
fachliche Gegenzeichnung, Quellenprüfung), bevor KI‑/
Analytics‑Ergebnisse in Handlungsempfehlungen einfließen?
h) Welche Datenschutz- und IT‑Sicherheitsanforderungen gelten (u. a. 
Schutzbedarfsfeststellung, Umgang mit Verschlusssachen,
Protokollierung), und werden dabei Cloud‑Dienste genutzt, und falls ja, wo
werden Daten verarbeitet und gespeichert?
i) Welche externen Dienstleister bzw. Partner (z. B. Unternehmen,
Forschungsinstitute, internationale Organisationen) sind an Entwicklung, 
Betrieb oder Beratung beteiligt und in welcher Form (Vertrag, Projekt, 
Rahmenvereinbarung)?
j) Welche Kosten sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für KI‑/
Data‑Analytics‑Vorhaben im AA angefallen (bitte nach Personal,
Lizenzen, Dienstleistungen, jeweiliger Infrastruktur aufschlüsseln)?
k) Gab es seit 2023 Fälle, in denen KI‑/Analytics‑Ergebnisse im AA 
nachträglich als fehlerhaft bewertet wurden und zu Korrekturen von 
Einschätzungen oder Empfehlungen führten, falls ja, wie viele und in 
welcher Art?
43. Welche Arten von diplomatischen Entscheidungen, Bewertungen oder 
Empfehlungen dürfen nach Auffassung der Bundesregierung im
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts nicht durch KI-Systeme
automatisiert getroffen oder durch KI-Systeme maßgeblich beeinflusst werden, vor 
dem Hintergrund der Zielsetzung, Entscheidungen und
Handlungsempfehlungen „noch stärker als bisher auf Grundlage von Daten, unterstützt 
durch KI und Data Analytics“ zu treffen (vgl. Digitalisierungsstrategie des 
Auswärtigen Amts, S. 40: www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/25049
34/b3c1bcb0e194ae750edcdc90ae4497e9/digitalisierungsstrategie-dat
a.pdf)?
a) Welche Risikoanalysen (u. a. Bias, Fehleranfälligkeit/Halluzinationen, 
Manipulationsrisiken, Anfälligkeit für Desinformationen) und
Entscheidungskategorien wurden durchgeführt, und zu welchen
Ergebnissen kamen diese?
b) Welche Grundsätze legt die Bundesregierung zugrunde, um zu
bestimmen, was nicht KI‑gestützt erfolgen darf (z. B. politische
Verantwortlichkeit, Völkerrecht, Grundrechte, Ermessensentscheidungen,
Auswirkungen auf Leib/Leben/Sanktionen)?
44. Welche Aufsichts- und Kontrollstrukturen (interne Stellen und ggf.
externe Aufsicht) sind für die Überwachung des Einsatzes von KI-Systemen im 
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts zuständig, und wie ist der
aktuelle Stand ihrer Einrichtung bzw. Benennung (vgl. www.auswaertiges-am
t.de/de/aussenpolitik/sicherheitspolitik/cyber-aussenpolitik/2703954-270
3954)?
45. Wurde die Plattform PLAIN bei ihrer Entwicklung gezielt darauf
ausgelegt, Desinformationen oder „problematische Berichterstattung“ zu
erkennen, zu bewerten oder zu priorisieren (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/a
ussenpolitik/sicherheitspolitik/cyber-aussenpolitik/2702928-2702928)?
a) Wenn ja, welche konkreten Funktionen bzw. Module in PLAIN dienen 
dieser Erkennung und Bewertung?
b) Mit welchen Arbeitsdefinitionen bzw. Kriterien arbeitet PLAIN für 
„Desinformation“ und „problematische Berichterstattung“ (bitte
interne Leitlinien/Definitionen, Kategorienkataloge oder vergleichbare 
Vorgaben benennen)?
46. Kann PLAIN Daten oder Analyseergebnisse an internationale Partner 
übermitteln oder diesen einen Zugriff ermöglichen?
a) Wenn ja, welche Datenarten unter welchen Bedingungen
(Zugriffsrechte, Zweckbindung, Löschfristen) können geteilt werden?
b) Mit welchen konkreten Partnern wurde eine solche Teilung bzw.
Zugriffserteilung in den letzten fünf Jahren praktiziert (bitte jeweils nach 
Jahr und Partnerinstitution sowie Art und Umfang der geteilten Daten 
bzw. Produkte aufschlüsseln)?
47. Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Auswärtige Amt ggf., um 
sicherzustellen, dass PLAIN‑Analysen nicht (direkt oder indirekt) zur
Einflussnahme auf Plattformmoderation genutzt werden (z. B. Entfernung, 
Sperrung, Kennzeichnung, Downranking)?
a) Welche Kriterien gelten für Hinweise an Plattformen oder Dritte, 
wenn PLAIN‑Analysen Inhalte als Desinformationen oder Hassreden 
einstufen oder nahelegen?
b) Welche Kriterien und Grenzen gelten für den Umgang mit
Fehlalarmen?
48. Welche Länder werden nach welchen konkreten Kriterien vorausgewählt 
und im Bereich der Krisenfrüherkennung mittels des Verfahrens des
maschinellen Lernens betrachtet (vgl. Antwort der Bundesregierung zu 
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/11281)?
49. Welche Prognosen, Risikoanalysen oder Frühwarnhinweise wurden seit 
der Inbetriebnahme von PLAIN als Grundlage bzw. Input für das 
PREVIEW-Portal (PREVIEW: Prediction, Visualization, Early Warning) 
der Abteilung S (Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung,
Friedensförderung und humanitäre Hilfe) im Auswärtigen Amt erstellt bzw.
bereitgestellt (vgl. Digitalisierungsstrategie des Auswärtigen Amts, S. 17: www.
auswaertiges-amt.de/resource/blob/2504934/b3c1bcb0e194ae750edcdc90
ae4497e9/digitalisierungsstrategie-data.pdf; bitte jeweils nach Jahr,
Thema bzw. Region, Analyseart, also Prognose, Risiko, Frühwarnung und 
Adressatenkreis intern/extern und Verwendungszweck aufschlüsseln
sowie, falls hier keine entsprechenden Produkte existieren oder eine
Aufschlüsselung nicht möglich ist, bitte begründen und mitteilen, welche
aggregierten Angaben ersatzweise gemacht werden können, also Anzahl pro 
Jahr, Themencluster)?
50. Ist vorgesehen, die Aufgabe „Unterrichtung der Bundesregierung über 
Entwicklungen im Ausland“ ab 2027 (bzw. spätestens im Jahr 2027) 
durch datenbasierter Analysen wahrzunehmen, wie in der
Digitalisierungsstrategie des Auswärtigen Amts beschrieben (vgl. S. 20; www.auswa
ertiges-amt.de/resource/blob/2504934/b3c1bcb0e194ae750edcdc90ae449
7e9/digitalisierungsstrategie-data.pdf; und wenn nein, bitte begründen und 
einen aktualisierten Zeitplan nennen)?
a) Wenn ja, in welchem Umfang und in welchem Format erfolgen diese 
datenbasierten Unterrichtungen und wie häufig?
b) Wenn ja, erfolgt hierzu eine Unterrichtung des Bundestages (z. B. der 
Ausschüsse), und wenn ja, in welchem Format und mit welchen
Einschränkungen (z. B. VS-Einstufung)?
c) Wenn ja, welche Abhängigkeiten entstehen von externen
Dienstleistern/Tech‑Unternehmen (z. B. Cloud, Datenlieferanten, Analyse-/
KI‑Tools)?
51. Welche konkreten Änderungsbedarfe (organisatorisch, finanziell,
rechtlich) sieht die Bundesregierung durch „AgoraEU“ für bestehende
Bundesmaßnahmen gegen Desinformation (bitte je Maßnahme benennen)?
Wenn kein Änderungsbedarf aus Sicht der Bundesregierung besteht, 
welche bestehenden Maßnahmen werden als ausreichend angesehen und 
warum?
52. Welche Arbeitsdefinitionen verwendet das Auswärtige Amt in seinem
Zuständigkeitsbereich für
a) „ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme (FIMI)“,
b) „Einflussoperation“,
c) „Strategische Kommunikation“
(bitte die jeweils verwendeten Definitionen wortgetreu wiedergeben und 
die Quellen nennen, z. B. interne Leitlinien, EU-/NATO-Dokumente)?
53. Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Festlegung von
Förderprioritäten, Ausschreibungstexten, Auswahlkriterien oder thematischen 
Leitlinien in EU-Programmen, die Maßnahmen gegen Desinformation und 
Einflussoperationen finanzieren?
54. Welche Position vertritt die Bundesregierung dazu, ob EU-Programme im 
Bereich Desinformationsbekämpfung ein ausdrückliches Verbot enthalten 
sollten, Mittel für parteipolitisch wirksame Kommunikationsmaßnahmen 
oder für Aktivitäten mit dem Ziel der Debattenlenkung einzusetzen?
55. Welche Gremien bzw. Arbeitsgruppen (innerhalb der Bundesregierung, 
EU, NATO, OECD. G7 etc.) zu Desinformation/FIMI unter Beteiligung 
des AA bestanden ggf. im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 23. Januar 2026, 
und welche Rolle hatte das AA dort jeweils (Mitglied, Zuarbeit; bitte
jeweils nach Gremium, Zeitraum, Rolle, turnusmäßigen Treffen
aufschlüsseln)?
56. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob EU-geförderte 
Projekte mit deutscher Beteiligung Kommunikationsmaßnahmen
vorsehen, die sich an die deutsche Öffentlichkeit richten (z. B. Kampagnen, 
Content-Pakete, Multiplikatorennetzwerke; bitte jeweils nach Projekt, 
Träger, Zeitraum, Zielgruppe, Kommunikationskanäle und Fördersumme 
aufschlüsseln)?
57. Welche öffentlichen Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Social-Media-
Kampagnen, Paid Content/Anzeigen, Informationswebseiten,
Videoreihen, Kooperationen mit Multiplikatoren) hat das AA seit dem 1. Januar 
2021 mit Bezug zu Desinformation/FIMI durchgeführt oder finanziert 
(bitte je Maßnahme Ziel, Zielgruppe, Kanäle, Laufzeit, Budget,
Auftragnehmer/Produktion, KPI/Erfolgskriterien, Evaluationsresultate angeben)?
58. In wie vielen Fällen hat das AA seit dem 1. Januar 2021 Inhalte bei
Plattformen gemeldet, eskaliert oder zur Prüfung gegeben (direkt oder über
beauftragte Dritte), wenn der Anlass Desinformation/FIMI war (bitte jeweils 
nach Jahr und Plattform aufschlüsseln; falls keine Erfassung erfolgte,
warum nicht, und ist eine Erfassung geplant)?
59. Welche Kontakte bestehen zwischen dem AA und Plattformbetreibern 
(oder Intermediären) zu Verfahren der Inhaltsmoderation, Kennzeichnung 
oder Reichweitenreduktion im Kontext Desinformation/FIMI (bitte Art 
der Kontaktformate, Häufigkeit, beteiligte Organisationseinheiten,
Themenrahmen nennen)?
60. Wie viele Zugänge hat jeder der vom Digital Services Act (DSA)
betroffenen Plattformbetreiber der Bundesregierung und den ihr unterstellten
Behörden eröffnet, um z. B. über eine Webseite des Plattformbetreibers
„Moderationswünsche“ an diesen zu richten (bitte lückenlos offenlegen)?
a) Wie viele E-Mail-Adressen haben die Bundesregierung und jedes der 
ihr unterstellten Bundesministerien und jede der ihr unterstellten
Behörden, wie z. B. das BKA, einem jeden dieser Plattformbetreiber 
übermittelt, damit dieser Plattformbetreiber mit Hilfe dieser E-Mail-
Adressen der Bundesregierung einen Zugang zum Absetzen von
Meldungen an den Plattformbetreiber freischalten kann (bitte lückenlos
offenlegen)?
b) Welche Personenkreise haben die Berechtigung, den in den Fragen 60 
und 60a abgefragten Zugang zum Plattformbetreiber zu nutzen (bitte 
präzise und für jeden Plattformbetreiber lückenlos darlegen)?
c) Wie viele – ggf. ehemalige – Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden des 
Bundes sind bei jedem der in den Fragen 60 und 60a abgefragten 
Plattformbetreiber eingesetzt oder haben – ggf. nach Kenntnis der 
Bundesregierung – dort einen neuen Arbeitsplatz erhalten (bitte
lückenlos offenlegen)?
61. Welche operativen Kooperationsmechanismen nutzt das AA zur Abwehr 
ausländischer Informationsmanipulation (z. B. EU-Strukturen/EEAS, 
Rapid-Alert-Mechanismen, G7 Rapid Response Mechanism, NATO-
Formate, bilaterale Austauschkanäle), und welche Outputs entstehen
daraus (z. B. Lagebilder, Alerts, gemeinsame Statements; bitte je
Mechanismus Zweck, deutscher Beitrag, Frequenz, Produkte angeben)?
62. In welchen Fällen hat das AA seit dem 1. Januar 2021 gemeinsam mit 
internationalen Partnern öffentliche Zuschreibungen (Attributionen) oder 
Kommunikationslinien zu mutmaßlichen Einflussoperationen unterstützt 
(bitte Anzahl, Jahr, Partnerformat angeben; falls keine öffentliche
Nennung möglich ist, bitte begründen und aggregiert darstellen)?
63. Welche Evaluierungen (intern oder extern) hat das AA seit dem 1. Januar 
2021 zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen (vgl. Frage 62) durchgeführt 
oder beauftragt, und welche messbaren Ergebnisse liegen vor (bitte
jeweils Titel, Datum, Methode, Kernergebnisse, Konsequenzen angeben)?
64. Welche Netzwerke, ausschließlich des „Doppelgänger-Netzwerk“,
Accounts/Medien wurden nach welchen konkreten Kriterien durch das
Auswärtige Amt seit 2023 als Plattform für Verbreitung von rechtswidrigen 
digitalen Inhalten, darunter auch (KI-generierte) Desinformationen,
identifiziert, und welche Maßnahmen wurden entsprechend ergriffen (bitte nach 
Namen der Netzwerke, Kriterien, Maßnahmen aufschlüsseln; vgl. Antwort 
der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der 
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11281)?
65. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Plattformen und Aufsicht in 
der Praxis rechtssicher zwischen rechtswidrigen Inhalten und bloßen
Verstößen gegen AGB-/Community‑Standards (Hausrecht) unterscheiden 
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der 
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11281)?
66. Welche Inhalte fasst die Bundesregierung im Kontext von DSA/DDG 
(Digitale-Dienste-Gesetz) unter „(KI‑generierte) Desinformation“, und in 
welchen Fallkonstellationen bewertet sie diese als rechtswidrig (bitte 
Rechtsgrundlagen und Beispiele nennen)?
67. Welche konkreten Aufsichts- und Durchsetzungsinstrumente stehen dem 
nationalen Digitale-Dienste-Koordinator nach dem DSA/DDG zur
Verfügung, um systemische Verstöße festzustellen und abzustellen (bitte
instrumentenbezogen darstellen; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 
20/11281)?
68. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
Ermittlungsverfahren in den Jahren 2024 und 2025 wegen der Verbreitung 
rechtswidriger digitaler Inhalte – einschließlich KI‑generierter Inhalte – 
eingeleitet wurden und wie viele Tatverdächtige hierzu polizeilich
registriert wurden (bitte jeweils nach Jahr und Straftatbeständen/
Deliktsgruppen aufschlüsseln; falls hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, bitte
begründen)?
69. Gab es seit 2017 Projekte an den in Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/3455 aufgeführten deutschen Auslandsvertretungen, die sich 
u. a. mit Desinformation befassten, und wenn ja, wo, und in welchem 
Zeitraum (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3455)?
70. Hat sich die Bundesregierung mit Influencern getroffen, wenn ja, wer 
(bitte auch die Funktion und das Bundesministerium bzw. die
nachgeordnete Behörde angeben), wann, wo, und mit wem (bitte seit 2017
aufschlüsseln)?
71. Wie viele Stellen sind seit 2017 in welchen Bundesministerien mit der
Bekämpfung von Desinformation befasst (bitte gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln)?
72. Finanziert bzw. unterstützt die Bundesregierung Kampagnen z. B. über 
Anzeigenschaltungen im Ausland, und wenn ja, in welchen Medien, zu 
welchen Themen, in welchen Staaten und mit welchen Summen (bitte
gemäß der Fragestellung seit 2017 aufschlüsseln und die Haushaltstitel
angeben)?
73. Hat die Bundesregierung vor bzw. hat sie entsprechende Maßnahmen
umgesetzt, KI-Algorithmen im Sinne ihrer politischen Vorstellungen zu
beeinflussen (wenn ja, welche, wann, zu welchen Themen, und welche
finanziellen Mittel wurden hierfür zur Verfügung gestellt; bitte seit 2017 
aufschlüsseln)?
74. Hat die Bundesregierung die von der Europäischen Union finanzierte 
Social-Media-Plattform „W“ finanziell gefördert oder auf andere Weise 
unterstützt (wenn ja, bitte nach Fördergebern, Summen, Zwecken und 
Zeiträumen aufschlüsseln; vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/
euw-social-media-statt-x/)?
75. Wurde die Bundesregierung zu einem frühzeitigen Zugang (Early Access) 
zur Beta-Version der Social-Media-Plattform „W“ eingeladen, und wenn 
ja, welche Bundesministerien bzw. Bundesbehörden wurden eingeladen, 
hat sie sich zu dieser eine eigene Auffassung erarbeitet und wie lautet 
diese ggf. und worin sieht sie ggf., die wesentlichen Unterschiede zur 
Plattform „X“ (vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/eu-w-social-m
edia-statt-x/)?
Berlin, den 18. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333</text>
  <titel>Digitale Diplomatie und Debatten über mögliche Zensur: Der Einsatz von KI und seine Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation</titel>
  <datum>2026-03-25</datum>
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