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9. Wahlen im Deutschen Bundestag

Bei den einzelnen Ämtern und Gremien, die der Bundestag durch Wahl oder wahlähnliche Handlungen im Plenum besetzt, sind in den folgenden Tabellen die Wahlmodalitäten (linke Spalte), die Rechtsgrundlagen (mittlere Spalte) und (rechte Spalte) die Fundstelle für die Namen der gewählten Amtsinhaber oder Gremienmitglieder angegeben. (Nach Möglichkeit wird auch das entsprechende Kapitel im vorliegenden Datenhandbuch genannt, ansonsten das Amtliche Handbuch des Deutschen Bundestages, oder es werden andere Hinweise gegeben.)

Die linke Spalte mit den Wahlmodalitäten enthält je nach Art des Amtes oder Gremiums u. a. Angaben:

  • zur Zahl der Amtsinhaber,
  • zur Zusammensetzung des Gremiums (z. B. Anteil der vom Bundestag gewählten Gremienmitglieder),
  • zur Herkunft der Wahlvorschläge,
  • zur Frage, inwieweit die Mitgliedschaft im Bundestag Voraussetzung ist oder nicht, und ein Hinweis, falls die Amtsausübung nicht mit der Mitgliedschaft im Bundestag vereinbar ist,
  • zum Wahlmodus (z. B. geheime Wahl vorgeschrieben),
  • zur erforderlichen Stimmenzahl (falls absolute Mehrheit vorgeschrieben ist),
  • zu sonstigen Modalitäten wie anschließender Ernennung, Berufung oder Vereidigung,
  • zur Amtsdauer.

Eine Reihe von Gesichtspunkten blieb in den folgenden Aufstellungen unberücksichtigt:

  • Fälle, in denen der Bundestag bei der Besetzung von Gremien die oft gleiche Zahl von stellvertretenden Mitgliedern in einem mitwählt;
  • eine genauere Analyse über die jeweilige „Echtheit“ der Wahl, d. h. inwieweit die Mitglieder des Bundestages zu einem oder mehreren Wahlvorschlägen individuell und in der Regel geheim ihre Stimme abgeben oder ob lediglich einer Kandidatenliste durch Handaufheben zugestimmt wird, die interfraktionell unter Anwendung von § 12 GOBT – Verteilung der vom Bundestag zu besetzenden Plätze „im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen“ – vereinbart war;
  • eine Interpretation der in den Rechtsgrundlagen zu findenden unterschiedlichen Begriffe für die Wahlen im Bundestag („bestimmen“, „ernennen“, „entsenden“, „berufen“ usw.);
  • die Frage einer möglichen Abwahl, Abberufung, Absetzung, Entlassung usw., sei es durch den Bundestag insgesamt oder durch die benennende Fraktion.

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