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Parlament

Bundestag berät über Risiken von Altersarmut

Rentner vor Rechnungen

(dpa)

Die Vermeidung von Altersarmut steht im Mittelpunkt einer rund 45-minütigen Debatte am Freitag, 21. März 2010, ab 14.20 Uhr. Die Fraktionen von SPD (17/1747) und Die Linke (17/1116, 17/1735) machen in ihren Anträgen auf die aus ihrer Sicht zunehmenden Risiken von Armut im Alter durch Langzeitarbeitslosigkeit und Erwerbsminderung aufmerksam. Bei künftigen Rentnern steigr aufgrund niedriger Einkommen und langer Zeiten der Arbeitslosigkeit das Risiko, schreibt die SPD-Fraktion. Sie fordert deshalb, die konsequente Umsetzung der Richtlinien von „guter Arbeit“ und die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes.

Durch Langzeitarbeitslosigkeit geringe Beiträge

„Versicherte mit niedrigem Alterseinkommen weisen im Schnitt zwei- bis dreimal so häufig Zeiten der Arbeitslosigkeit auf wie Personen mit höherem Alterseinkommen“, zitiert die SPD in ihrem Antrag aus einer Studie des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW). Die zunehmende Dauer von Zeiten der Arbeitslosigkeit und deren Auswirkungen auf die Lohnentwicklung vor allem bei jüngeren Menschen und in Ostdeutschland führten zu sinkenden Rentenzahlbeträgen.

„Das Risiko der Altersarmut liegt in erster Linie in der Erwerbsphase begründet“, heißt es. Die gesetzliche Rentenversicherung, die die Einkommensposition der Versicherten widerspiegele, könne nicht alle Defizite in der Erwerbsphase ausgleichen. Von primärer Bedeutung sei daher eine Beschäftigungspolitik, die dem Leitbild der „guten Arbeit“ verpflichtet ist.

Rente mit 67 soll überprüft werden

Um eine Abhängigkeit von Grundsicherung im Alter zu vermeiden, setzt sich die SPD dafür ein, Arbeitslosigkeit als beitragsgeminderte Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu werten. Die Berücksichtigung der Zeiten der Arbeitslosigkeit auch bei den Versicherten, die aktuell nicht bedürftig sind, sei ein notwendiger Beitrag zur Sicherung eigenständiger Anwartschaften, von dem insbesondere Frauen profitieren, heißt es in dem Antrag.

Weiterhin verweist die Fraktion darauf, dass auf Grundlage des Rentenversicherungsberichtes eine Einschätzung abgegeben werden solle, ob die Anhebung der Rentenalters auf 67 Jahre unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer noch vertretbar sei. „Diese Überprüfungsklausel muss dabei gerade auch die Einkommens- und Beschäftigungssituation von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen berücksichtigen, da Invalidität ein großes Risiko beim Entstehen von Altersarmut darstellt,“ heißt es. Die große Koalition hatte 2007 die schrittweise Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre beschlossen.

Bessere Absicherung bei Erwerbsminderung

Die Fraktion Die Linke setzt sich in ihrem Antrag (17/1116) für einen umfassenden Schutz bei Erwerbsminderung ein. Knapp die Hälfte der Bezieher von Grundsicherung im Alter erhielten diese Leistung aufgrund von Erwerbsminderung. Ihre Zahl habe sich seit 2003 verdoppelt. Die Absicherung der Erwerbsminderung habe sich in den vergangenen Jahren jedoch massiv verschlechtert. Deshalb werde bis 2030 das Rentenniveau sinken und viele Erwerbsgeminderten würden keine armutsfesten Renten mehr beziehen.

Die Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, die Abschläge auf die Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung abzuschaffen und auch den Zugang zu erleichtern. „Die Verbesserung des Erwerbsminderungsrisikos muss innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen“, heißt es in dem Antrag.

„Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose anheben“

Insgesamt erhielten derzeit 1,56 Millionen Menschen Renten wegen Erwerbsminderung. Durch die Zunahme arbeitsmäßiger Belastungen, vor allem von psychischen Krankheiten, und längerer Arbeitszeiten sei für viele Menschen eine Rente mit 67 nicht zu erreichen.

In ihrem zweiten Antrag (17/1735) fordert Die Linke, die Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose anzuheben, um so die Risiken der Altersarmut zu verringern. Alle drei Vorlagen sollen im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden.

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