+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Inneres

Linke fordert dreistufige Volksgesetzgebung

Grundgesetz

(ZB - Fotoreport)

Mehr Möglichkeiten der direkten Einflussaufnahme auf die Politik - das fordert Die Linke für die Bundesbürgerinnen und -bürger. In einer ersten Beratung wird der Bundestag am Donnerstag, 8. Juli 2010, über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/1199) ab 13.45 Uhr 45 Minuten lang debattieren. Dieser sieht insbesondere die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz und damit eine Grundgesetzänderung vor.

Darin solle geregelt werden, dass über das Instrument der Volksinitiative 100.000 Wahlberechtigte beim Bundestag gesetzesvorlagen einbringen könnten mit dem Recht auf eine Anhörung im Plenum und seinen Ausschüssen. Lehnt das Parlament die Initiative ab, solle frühestens nach zwei Monaten das Recht auf ein Volksbegehren zulässig sein. Es käme zustande, wenn mindestens eine Million Wahlberechtigte innerhalb von sechs Monaten zugestimmt haben. Ein Volksbegehren, das eine Grundgesetzänderung anstrebt, würde die Zustimmung von zwei Millionen Wahlberechtigten erfordern.

Volksentscheid als dritte Stufe

Einen Volksentscheid sieht der Entwurf vor, wenn das Parlament nicht innerhalb von drei Monaten dem Volksbegehren entspricht. Der Bundestag solle auch einen Volksentscheid mit der Mehrheit seiner Abgeordneten zu „einem von ihm behandelten politischen Gegenstand“ beschließen können. Ebenso sollten die Bundestagsfraktionen eigene Gesetzesvorlagen zum selben Gegenstand zur Abstimmmung stellen können.

Ein Volksentscheid würde eine Mehrheit unter den Abstimmenden erfordern. Eine Grundgesetzänderung bräuchte hingegen die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen. Mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten müsse abgestimmt haben, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Als Ausgangspunkt für ihre Initiative führt Die Linke „eine starke Politikverdrossenheit“ sowie eine „geringe Beteiligung an den Bundestagswahlen“ an. Eine teilweise „von den Problemen der Menschen abgehobene Politik“ und eine zunehmende Berufsmäßigkeit der Interessenvertretung gegenüber der Politik schlössen viele Menschen von der Einflussnahme aus, heißt es weiter. Wahlen allein böten keine Chance, nachhaltig und stetig die Politik durch Mehrheiten zu bestimmen,  verbliebene Potenziale durch Petitionen reichten nicht aus.

„Betroffene zu Beteiligten machen“

Zudem sei die Bevölkerung als Souverän von Entscheidungsprozessen, die ihre Lebenswirklichkeit betreffen, entfremdet. Die Arbeit und Funktionsweise der Organe der repräsentativen Demokratie auf Bundesebene könnten weite Teile der Bevölkerung weder nachvollziehen noch beeinflussen.

Daher fordert Die Linke in ihrem Entwurf, „Betroffene zu Beteiligten zu machen“, damit Bürgerinnen und Bürgern mittels direkter Einflussnahme auf politische Entscheidungen aus der „Zuschauerdemokratie heraustreten können.“

„Direkte Einflussnahme ermöglichen“

Bei der Begründung dieser Forderungen setzt das Papier bereits bei der Wiedervereinigung an. Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes sei im Jahr 1990 die Chance vertan worden, eine neue gemeinsame Verfassung zu erarbeiten, die insbesondere auch die Möglichkeit der direkten Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern auf politische Entscheidungsprozesse ermögliche.

Gleichwohl weist die Linksfraktion auf Entwicklungen hin, die sie für ihren Gesetzentwurf als Anknüpfungspunkte wertet.

„Intensiveres Verfassungsleben“

So habe sich, führen die Abgeordneten in ihrer Begründung weiter aus, seit dem Jahr 1990 das Verfassungsleben intensiviert. „Insbesondere auf Länderebene wurden die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich an der politischen Entscheidungsfindung zu beteiligen, verbessert.“ Alle Bundesländer hätten bereits Möglichkeiten der unmittelbaren Einflussnahme der Wahlberechtigten eingeführt.

Dies habe auch auf die Bundesebene ausgestrahlt. Bereits in den vergangenen drei Wahlperioden seien Gesetzentwürfe zur Einführung der Möglichkeiten direkter Demokratie in das Grundgesetz vorgelegt worden.

„Einbeziehung fördert politische Aktivität“

Den Einwand, es herrsche Desinteresse an politischen Inhalten, weist Die Linke in ihrem Entwurf zurück. Dem Bestreben nach mehr Einflussmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger stehe nur scheinbar ihr mangelndes Interesse gegenüber.

Vielmehr stärke eine intensivere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen, die sie selbst betreffen, das zivilgesellschaftliche Engagement und fördere die politische Aktivität.

Marginalspalte