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Familie

Bundestag will Kinderschutzgesetz verabschieden

Mädchen unter Schutzschirm

(pa/ beyond)

Besserer Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Missbrauch: All das strebt die Bundesregierung mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz an. Der Bundestag wird über den Entwurf (17/6256) am Donnerstag, 27. Oktober 2011, ab 13.40 Uhr abschließend beraten. Für die Debatte ist eine Stunde eingeplant. Familienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) strebt mit dem Gesetz an, Institutionen künftig besser miteinander zu verknüpfen, um Risiken und Belastungen, die zu einer Gefährdung der gesunden Entwicklung von Kindern führen könnten, früher erkennen zu können. Der federführende Familienausschuss hat dem Bundestag am Mittwoch, 26. Oktober, einstimmig empfohlen, die Regierungsvorlage anzunehmen und einen SPD-Antrag zum Thema (17/498) abzulehnen (17/7522). Zur Abstimmung im Plenum haben die SPD (17/7529), Die Linke (17/7530) und die Grünen (17/7531) Entschließungsanträge vorgelegt.

Netzwerke auf örtlicher Ebene einrichten

Künftig soll es bundeseinheitliche Regelungen zur Befugnis von „kinder- und jugendnahen Berufsgeheimnisträgern“ geben, damit diese Informationen an das Jugendamt weitergeben können. Zudem sollen Netzwerke im Kinderschutz auf der örtlichen Ebene eingerichtet und „Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz“ während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren ausgebaut werden.

Diese so genannten „frühen Hilfen“, zu denen auch speziell qualifizierte Familienhebammen gehören, sollen sich um Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf kümmern.

Mindeststandards des Kinderschutzes

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen künftig Mindeststandards des Kinderschutzes erfüllen - dies soll „Grundlage für die Finanzierung“ sein. Alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen müssen zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Außerdem soll sich die Zusammenarbeit der Jugendämter verbessern.

So sollen insbesondere Kinder besser geschützt werden, deren Eltern sich durch einen Umzug der Kontrolle durch das Jugendamt entziehen wollen. In Verdachtsfällen sollen Mitarbeiter des Jugendamtes dazu verpflichtet sein, einen Hausbesuch zu machen - dies war bislang Ermessenssache.

Kosten von 30 Millionen Euro für den Bund

Die Regierung geht davon aus, dass das neue Bundeskinderschutzgesetz für die Länder Aufbaukosten von jeweils rund 25 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren und jährliche Mehrkosten von rund 64 Millionen mit sich bringt. Dem Bund entstünden dadurch zwischen 2012 und 1015 jährliche Kosten von 30 Millionen Euro.

In dem Entwurf heißt es, der Kinderschutz in Deutschland habe in den letzten Jahren aufgrund der verbesserten Rechtsgrundlagen, der Aktivitäten der Länder und vor allem der „konsequenten und nachhaltigen Qualifizierung der örtlichen Praxis in den Jugendämtern und bei den freien Trägern“ ein hohes Niveau erreicht. Dennoch gebe es vor allem im Bereich des präventiven und intervenierenden Kinderschutzes noch Handlungsbedarf.

„Lücken im Recht identifiziert“

In dem Entwurf heißt es, die Verbesserung des Kinderschutzes – vor allem der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen – sei auch Gegenstand der Beratungen des Runden Tisches gegen sexuelle Gewalt gewesen, dessen Einrichtung das Bundeskabinett am 24. März 2010 beschlossen habe.

Auch wenn dessen Beratungen noch andauerten, seien „dort bereits jetzt Lücken in den Rechtsvorschriften identifiziert worden, die im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Rahmen dieses Gesetzes geschlossen werden“, soweit sie dem Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe zuzurechnen seien.

Antrag der SPD

Der Bundestag wird neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch einen Antrag der SPD-Fraktion diskutieren, der die „Prävention im Kinderschutz optimieren“ (17/491, 17/498) will. Die Regierung wird in dem Antrag dazu aufgefordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und gemeinsam mit den Ländern die Kinderbetreuung für unter Dreijährige „weiter voranzubringen“.

Die Sozialdemokraten wollen zudem, dass die in der 17. Legislaturperiode „geplanten oder durchgeführten gesetzgeberischen Maßnahmen“ unterlassen oder rückgängig gemacht werden, „die die Finanzkraft des Bundes, der Länder und der Kommunen schwächen und damit einen wirksamen Kinderschutz konterkarieren“. (suk)

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