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Verteidigung

Verbände äußern sich kritisch zur Bundeswehrreform

Soldaten bei Vereidigung

(DBT/Schüring)

Der Deutsche Bundeswehrverband, der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) und der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr bezweifeln, dass der angestrebte Personalabbau und –umbau bei den Streitkräften erreicht wird. In diesem Sinne äußerten sich ihre Vertreter in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses unter Vorsitz von Dr. Susanne Kastner (SPD) am Montag, 7. Mai 2012, über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (17/9340).

„Hinzuverdienstgrenzen für Soldaten erhöhen“

Oberst Ulrich Kirsch, Vorsitzender des Bundeswehrverbandes, betonte, das Begleitgesetz nehme eine „zentrale“ Rolle für das Gelingen der Bundeswehrreform ein, mit der die Truppe auf bis zu 185.000 Soldaten verkleinert werden soll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht genügend Anreize für Soldaten biete, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen oder in ein anderes Beschäftigungsverhältnis in der Privatwirtschaft zu wechseln, wie sich das die Regierung erhoffe.

Kirsch plädierte dafür, dass die Hinzuverdienstgrenzen für Soldaten, die sich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lassen, entweder ganz aufgehoben oder aber zumindest deutlich angehoben werden. Dies wäre auch im Interesse der Gesellschaft. Wer mehr verdiene, der müsse auch höhere Steuern zahlen und können mehr Geld auf dem Binnenmarkt ausgeben, argumentierte der Verbandsvertreter.

Zeitsoldaten müssten zudem ihre während ihrer Dienstzeit erworbenen Versorgungsanwartschaften beim Verlassen der Streitkräfte erhalten bleiben.

„Der Abbau des zivilen Personals wird nicht gelingen“

Ähnliche Kritik äußerte der VBB-Vorsitzende Wolfram Kamm. Die Festlegung der Vorruhestandsregelung für Beamte auf das 60. Lebensjahr sei nicht zielführend. Er plädierte dafür, die Grenze auf das 55. Lebensjahr zu senken. Ebenso falsch sei es, die Zahl der Beamten, die in den Genuss einer Vorruhestandsregelung kommen, auf 1.050 zu beschränken.

Wie Kirsch übte auch Kamm Kritik an der mangelnden Übertragung von Versorgungsansprüchen bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft. Der angestrebte Abbau des zivilen Personals auf 55.000 Haushaltsstellen in der Wehrverwaltung werde mit diesem Gesetzentwurf nicht gelingen. Kirsch und Kamm bemängelten übereinstimmend, dass bislang nur die personellen Obergrenzen für das militärische und zivile Personal durch die Bundesregierung benannt worden seien. Die Feinplanung liege noch immer nicht vor.

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zweifelt am angestrebten Erfolg beim Personalabbau. Ruhestandsregelungen seien der falsche Weg, sagte Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp. Die Regierung solle lieber mehr Geld zu Verfügung stellen, um den Personalabbau zu beschleunigen.

Bundesagentur sieht gute Job-Chancen für Soldaten

Gute Chancen für ehemalige Soldaten am Arbeitsmarkt — ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst — sieht Karsten Bunk von der Bundesagentur für Arbeit. Der demografische Wandel sorge in den kommenden Jahren für einen steigenden Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt. Vor allem in den Bereichen Logistik, Lagerverwaltung oder im Gesundheitswesen herrsche schon jetzt ein großer Bedarf.

Unterschiedlicher fielen die Bewertungen des Gesetzentwurfes aus juristischer Sicht aus. Während der Hochschulprofessor Dr. Jörn Ipsen von der Universität Osnabrück prinzipiell keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Entwurf vorbrachte, sah dies sein Kollege Prof. Dr. Amadeus Wolff von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder etwas skeptischer.

Wenn Soldaten zukünftig verstärkt in den zivilen Bereichen der Verwaltung eingesetzt werden sollten, dann laufe dies der durch Artikel 87a und Artikel 87b Grundgesetz vorgegebenen Zweiteilung des zivilen und militärischen Personals zuwider. Dieser Ansicht widersprach Ipsen. Auch schon jetzt würden Soldaten in der zivilen Verwaltung eingesetzt.

„Die Truppe muss familiengerechter werden“

Merith Niehuss, Präsidentin der Bundeswehr-Universität München, mahnte an, dass die Truppe in Zukunft deutlich familiengerechter zu gestalten sei. Vor allem müssten verstärkt Möglichkeiten geboten werden, dass Soldaten ihre Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr am Arbeitsplatz betreuen können.

Dies sei vor allem notwendig, um junge Frauen für einen Dienst in der Truppe zu motivieren. Auch im Bereich der Weiterbildung und Berufsbildung für Soldaten forderte sie Nachbesserungen. Sie lobte zugleich aber die Verbesserungen für Zeitsoldaten mit kürzeren Verpflichtungszeiten. (aw)

Liste der Sachverständigen
  • Deutscher Bundeswehr-Verband e.V.
  • Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.
  • Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
  • Verband der Beamten der Bundeswehr
  • Ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand
  • Prof. Dr. Jörn Ipsen, Universität Osnabrück
  • Prof. Dr. Merith Niehuss, Präsidentin der Universität der Bundeswehr München
  • Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Europa-Universität Viadrina Frankfurt an derOder, Juristische Fakultät

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