+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Verteidigung

Bundestag entscheidet über Bundeswehrreform

Soldaten stehen in Reihe

(DBT/Schüring)

Das von der Bundesregierung eingebrachte Bundeswehrreform-Begleitgesetz steht vor seiner Verabschiedung. Der Bundestag wird am Donnerstag, 14. Juni 2012, abschließend über den Gesetzentwurf (17/9340) beraten und ihn voraussichtlich in leicht geänderter Fassung verabschieden. Eine entsprechende Beschlussempfehlung hatte der Verteidigungsausschuss in seiner Sitzung am 23. Mai mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Oppositionsfaktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der Linksfraktion ausgesprochen. Für die abschließende Debatte, die voraussichtlich um 19.05 Uhr beginnen soll, sind 45 Minuten vorgesehen.

Zahl der Soldaten soll auf bis zu 185.000 sinken

Mit dem Gesetz sollen die personalrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Umfang der Bundeswehr in den kommenden Jahren auf bis zu 185.000 Soldaten zu reduzieren. In Zukunft sollen in den Streitkräften bis zu 170.000 Berufs- und Zeitsoldaten sowie bis zu 15.000 freiwillig Wehrdienstleistende dienen.

Die Haushaltsstellen für Zivilbeschäftigte sollen auf 55.000 begrenzt werden. Der Personalumbau umfasst nach dem Willen der Regierung zudem eine Verjüngung der Truppe und die verstärkte Ausrichtungen an den Erfordernissen von Auslandeinsätzen.

Ausgleichszahlungen bei neuer Verwendung

Um den Personalabbau möglichst schnell und sozialverträglich zu gestalten, sollen für Berufssoldaten und Beamte andere Einsatzmöglichkeiten im öffentlichen Dienst gesucht werden. In den Fällen, in denen die neue Verwendung mit einer verringerten Besoldung verbunden ist, sollen Ausgleichzahlungen geleistet werden.

Zudem will die Bundesregierung für Berufssoldaten und Beamte eine nach Altersklassen abgestufte Regelung zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand einführen. Zudem sollen Ausgleichzahlungen geleistet werden an jene Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis in das eines Zeitsoldaten umgewandelt werden. Um jüngere Zeitsoldaten für die Truppe zu gewinnen, will der Bund zudem eine Verpflichtungsprämie zahlen.

Erstattung zusätzlicher Kinderbetreuungskosten

Um die Vereinbarkeit von Dienst und Familie zu verbessern, sollen Soldateneltern zukünftig zusätzlich anfallende Kosten für Kinderbetreuung in Zeiten von Aus-, Fort- und Weiterbildungen erstattet werden. Verbesserungen sind auch im Bereich der Berufsförderung von Zeitsoldaten geplant. Deshalb sollen die Berufsförderungsansprüche auf Dienstverhältnisse ab vier Jahren ausgeweitet werden.

Der Verteidigungsausschuss hatte den Gesetzentwurf der Regierung durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen noch einmal leicht geändert. So soll der Anteil von Berufssoldaten, die vorzeitig in den Ruhestand gehen können, von 35 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Zudem soll die Hinzuverdienstgrenze für freiwillig aus dem Dienst ausscheidende Soldaten wegfallen.

Kosten von rund 75 Millionen Euro 2012

Diese Punkte waren in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am 7. Mai auch von den Vertretern des Bundeswehrverbandes, des Verbandes der Beamten der Bundeswehr und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi angemahnt worden.

Für den personellen Umbau der Streitkräfte und die weiteren reformbegleitenden Hilfen und Initiativen veranschlagt die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 Kosten von rund 75 Millionen Euro. Nach den derzeitigen Berechnungen werden diese Kosten im Jahr 2013 auf 109,7 Millionen Euro, im Jahr 2014 auf 171,8 Millionen Euro, im Jahr 2015 auf 219,6 Millionen Euro, im Jahr 2016 auf 262,7 Millionen Euro und im Jahr 2017 schließlich auf 303,4 Millionen Euro steigen.

Aufwandsentschädigung für Reservisten

Ab dem Jahr 2018 rechnet die Regierung dann erstmals mit geringeren Kosten von 183,7 Millionen Euro, da dann die ersten personalrechtlichen Maßnahmen auslaufen sollen. Für die vorgesehene Aufwandsentschädigung für Reservisten veranschlagt die Regierung eine Million Euro.

Die einmaligen Mehrausgaben durch eine rückwirkende Erhöhung der Entschädigungszahlungen ab dem 1. Dezember 2002 nach dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz werden auf einmalig vier Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr beziffert. Weitere Kosten in Höhe von 16 Millionen Euro bis zum Jahr 2015 sollen durch vorgesehene Abweichungen von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes entstehen.

Zehn Jahre Frauen in der Bundeswehr

Der Bundestag berät ferner abschließend über einen Antrag der Grünen (17/7351) zu „Zehn Jahre Frauen in der Bundeswehr“. Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Führungspositionen in der Bundeswehr verstärkt durch Frauen zu besetzen. Dabei müsse die Vereinbarkeit von Familie und Dienst gefördert werden. Darüber hinaus solle sie unabhängig überprüfen lassen, ob die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten für deren gesetzlich vorgesehene Aufgaben ausreicht.

Schließlich sei dafür zu sorgen, dass sowohl Frauen als auch Männer von Bundeswehr-Werbung angesprochen werden und Tendenzen in den Streitkräften entgegengewirkt wird, die Soldatinnen in der Bundeswehr aus weltanschaulichen Gründen problematisieren. Der Verteidigungsausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (17/8496). (aw)

Marginalspalte