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Geschäftsordnung

SPD will Sport und Kultur ins Grundgesetz aufnehmen

Sprinter auf Laufbahn

(pa/augenklick)

Sport elektrisiert die Massen. Olympische Spiele sind absolute Highlights. Fußball-Weltmeisterschaften können eine ganze Nation in Atem halten. Und die Zahl der joggenden Breitensportler nimmt immer mehr zu. Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte daher der Sport – ebenso wie die Kultur – ins Grundgesetz aufgenommen werden. Einen dahingehenden Gesetzentwurf debattiert der Bundestag am Freitag, 28. September 2012, ab 10.40 Uhr in erster Lesung.

SPD: Größte Bürgerbewegung Deutschlands

Kultur und Sport, so befinden die Sozialdemokraten, seien „wesentliche Elemente unserer Gesellschaft“, deren Bedeutung aber im Grundgesetz „keinen entsprechenden Ausdruck“ finde. In ihrem Gesetzentwurf schlägt die Fraktion daher vor, in Artikel 20a des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“, den Satz anzufügen: „Er schützt und fördert ebenso die Kultur und den Sport.“

Die Kultur, so schreibt die Fraktion in der Begründung des Gesetzentwurfs, sei „ein grundlegender Bestandteil unseres Zusammenlebens, der Identität stiftet und politische Integrationskraft besitzt“. Der Sport habe wiederum eine „herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung und stellt die größte Bürgerbewegung Deutschlands dar“.

Linke will Sportfördergesetz

Die Linksfraktion dringt ebenfalls darauf, Sport als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. In einem eigenen Antrag (17/6152), der im Verlauf der 90-minütigen Debatte ebenfalls beraten wird, verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung zudem, ein Sportfördergesetz vorzulegen. Darin solle der Zugang der Kinder und Jugendlichen zum Breiten- und Leistungssport gesichert sowie die Förderung des Behindertensports und des ehrenamtlichen Engagements in Sportorganisationen geregelt werden. Auch müsse ein bundesweites Programm zur Sportstättensanierung aufgesetzt werden.

Zur Begründung des Antrags heißt es, die Pflicht zur Förderung des Sports umfasse nicht nur den Leistungssport. Um positive gesellschaftliche Effekte zu sichern, müsse auch der Breitensport entsprechend geschützt und gefördert werden.

Unterstützung beim DOSB und beim Kulturrat

Unterstützung für ihr Anliegen finden SPD- und Linksfraktion sowohl beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als auch dem Deutschen Kulturrat. Dessen Geschäftsführer Olaf Zimmermann bezeichnete ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz als „schon seit Jahren überfällig“. Durch den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sei nun wieder Bewegung in die Staatszieldebatte gekommen, freut er sich. „Nun ist es an den anderen Fraktionen, gemeinsam mit den Sozialdemokraten eine überfraktionelle Initiative für das Staatsziel Kultur zu starten“, fordert Zimmermann. Wenn das Staatsziel Kultur noch in dieser Legislaturperiode ins Grundgesetz aufgenommen werden soll, müsse jetzt umgehend gehandelt werden. Die Forderung, Kulturgut zu stärken und das „Staatsziel Kultur“ im Grundgesetz zu verankern, erhebt Die Linke in einem weiteren Antrag (17/10785).

Der DOSB fordert seit vielen Jahren die Grundgesetzaufnahme des Sports. Präsident Thomas Bach erinnerte während der Mitgliederversammlung Ende 2011 an eine vom Bundestag mit breiter Mehrheit gefasste Entschließung, bei der nächsten Ergänzung der Staatszielbestimmungen, den Sport in das Grundgesetz aufzunehmen. „Als gute Staatsbürger vertrauen wir darauf, als zivilgesellschaftlich engagierte Bürger hoffen wir auf Bewegung bei der noch zögernden Minderheit“, sagte der DOSB-Präsident. (hau/26.09.2012)

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