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Familie

Bundestag erörtert die Situation von Alleinerziehenden

Mutter und Tochter spielen mit einem Stofftier.

(picture alliance/chromorange)

Knapp 20 Prozent aller Familien mit Kindern in Deutschland sind Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil. Insgesamt leben mehr als zwei Millionen Kinder unter 18 Jahren in alleinerziehenden Haushalten. In der überwiegenden Mehrheit bei den Müttern, da diese 90 Prozent der Alleinerziehenden stellen. „Die Ein-Eltern-Familie hat in unserer Gesellschaft an Bedeutung gewonnen wie keine andere Familienform“, stellt angesichts dessen die SPD-Fraktion fest. Sie hat zwei Anträge vorgelegt, die am Freitag, 25. Oktober 2012, ab 13.10 Uhr auf der Tagesordnung stehen und 45 Minuten lang beraten werden sollen. Während die eine Vorlage (17/11032) fordert, Alleinerziehende besser zu unterstützen, geht der zweite Antrag (17/11038) konkret auf die Situation Alleinerziehender in der Grundsicherung ein.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Von familienpolitischen Leistungen ausgeschlossen“

Nach wie vor, so heißt es in dieser Vorlage, seien Alleinerziehende – insbesondere Frauen – wesentlich öfter auf Arbeitslosengeld II angewiesen als Familien mit beiden Elternteilen. Dabei seien Alleinerziehende „weder überdurchschnittlich jung oder kinderreich noch bildungsarm unmotiviert oder arbeitsmarktfern“, urteilt die SPD-Fraktion. Vielmehr sei es so, dass sie von vielen familienpolitischen Leistungen wie etwa dem Ehegattensplitting oder der kostenlosen Mitversicherung ausgeschlossen sind.

Zum anderen seien sie zeitlich eingeschränkter, da sie die Verantwortung für ihre Kinder allein tragen müssten. „Das ist auf dem Arbeitsmarkt ein Problem und erschwert die Vermittlung“, heißt es in dem Antrag. Zudem seien Frauen häufig unsicher beschäftigt und verdienten weniger, was die hohe Zahl der sogenannten Aufstocker erkläre.

„Unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten“

Aus Sicht der Sozialdemokraten wäre daher ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ein erster notwendigen Schritt, die hohe Quote der Aufstocker zu reduzieren und ihre Chancen auf existenzsichernde Beschäftigung zu erhöhen. Des Weiteren müssten die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stärker auf Alleinerziehende zugeschnitten werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag.

Auf das Problem unzureichender Kinderbetreuungsmöglichkeiten gehen die Sozialdemokraten in ihrem zweiten Antrag ein. Hier, so ihre Forderung, müssten mehr flexible Möglichkeiten auch außerhalb der regulären Betreuungszeiten geschaffen werden. Außerdem soll es bis zum Jahr 2020 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesangebote in Krippen, Kitas und Schulen geben.

„Unterhaltsempfänger entlasten“

Thematisiert wird auch die Frage des Unterhaltsvorschusses. Damit werden Alleinerziehende beim Ausbleiben des Unterhaltszahlungen unterstützt. Derzeit erhalten ihn nach Aussage der SPD-Fraktion 500.000 Kinder. Es sei daher wichtig, dass Unterhaltsempfänger entlastet werden und der Vorschuss nicht – wie es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung geplant sei – gekürzt werde, heißt es in dem Antrag.

Das Problem des Unterhalts greift auch die Linksfraktion in einem eigenen Antrag (17/11142) auf, der ebenfalls in der 45-minütigen Debatte in erster Lesung beraten wird. Die Fraktion fordert in der Vorlage, Alleinerziehende zu entlasten und den Unterhaltsvorschuss auszubauen. (hau/23.10.2012)

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