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Parlament

Stromnetze, Contergan, Finanzmarkt, Fukushima

Nächste Sitzung: Mittwoch, 13. März, 13 Uhr

Nächste Sitzung: Mittwoch, 13. März, 13 Uhr (DBT/Jörg F. Mueller)

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 13. März, bis Freitag, 15. März 2013, diskutiert der Bundestag unter anderem über den Ausbau der Elektrizitätsnetze, die Finanzmarktpolitik und eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Am Donnerstag entscheiden die Parlamentarier über die Einschränkung der Kronzeugenregelung im Strafrecht. Oppositionsanträge zur Atompolitik stehen am Freitag zur Abstimmung. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Mittwoch, 13. März

Regierungsbefragung: Um 13 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen.

Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (17/12647) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Aktuelle Stunde: Es folgt ab etwa 15.40 Uhr auf Verlangen von CDU/CSU und FDP eine Aktuelle Stunde zum Thema „Verhalten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat beim Fiskalpakt“.

Donnerstag, 14. März

Elektrizitätsnetze: Ab 9 Uhr gibt Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) eine 20-minütige Regierungserklärung mit dem Titel „Eine starke Energieinfrastruktur für Deutschland“ ab. Im Anschluss diskutiert der Bundestag über den Ausbau der Stromnetze. Den Abgeordneten liegt dazu sowohl ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf über „Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze“ (17/12638) vor als auch die Anträge der SPD „Die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland erhalten und stärken“ (17/12214) und „Den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten“ (17/12681) sowie der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Ausbau der Übertragungsnetze durch Deutsche Netzgesellschaft und finanzieller BürgerInnenbeteiligung voranbringen“ (17/12518). Die Regierungsvorlage sieht unter anderem vor, länderübergreifende und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben zu identifizieren, auf die die Regelungen des „Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz“ Anwendung finden sollen. Zugleich sollen bei Netzausbauvorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt werden. Die Grünen fordern, eine Deutsche Netzgesellschaft im Bundeseigentum zu gründen, die in Kooperation mit den Übertragungsnetzbetreibern als Mehrheitseigner den Bau und Betrieb der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sowie der Offshore-Netzanbindungsleitungen organisiert und mitfinanziert. Für die erste Beratung der Vorlagen sind 90 Minuten eingeplant.

Zukunftsinvestitionen in die Wirtschaft: Zukunftsinvestitionen für eine starke Wirtschaft fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/12682), der ab 11 Uhr beraten wird. Dazu gehören nach Ansicht der Sozialdemokraten die Modernisierung der Infrastruktur, die Gestaltung der Energiewende und die Förderung von Innovationen. Anderthalb Stunden sind für die erste Beratung des Antrags vorgesehen.

Aktuelle Stunde: Ab 12.55 Uhr schließt sich auf Verlangen der SPD-Fraktion eine Aktuelle Stunde zum Thema „Standpunkt der Bundesregierung zu den beschlossenen Verfassungsänderungen in Ungarn im Hinblick auf die Einhaltung europäischer Grundwerte“ an.

Conterganstiftungsgesetz: Um 13.55 Uhr beginnen die Beratungen zu der von CDU/CSU, SPD und FDP vorgelegten dritten Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes (17/12678). Ziel der Vorlage ist es unter anderem, die finanzielle Unterstützung contergangeschädigter Menschen zu erhöhen. Für die erste Lesung des Gesetzentwurfs sind 60 Minuten eingeplant.

Zehn Jahre Agenda 2010: Die Linksfraktion fordert „soziale Gerechtigkeit statt sozialer Spaltung“ (17/12683). Ab 15.30 Uhr debattieren die Parlamentarier eine halbe Stunde lang über einen dazu vorgelegten Antrag, in dem die Fraktion eine negative Bilanz nach zehn Jahren Agenda 2010 zieht. Der Antrag soll im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden.

Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (17/6261) soll im Anschluss nach halbstündiger Debatte ab 16.10 Uhr auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/12735) verabschiedet werden. Er sieht unter anderem Regelungen vor, mit denen Mehrfachvernehmungen besser vermieden werden können. Für volljährig gewordene Missbrauchsopfer erleichtert der Entwurf die Bestellung eines Opferanwalts. Ferner werden die Regelungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Hauptverhandlungen mit minderjährigen Opfern ergänzt und die Informationsrechte von Opfern erweitert. Abgestimmt wird auch über Gesetzentwürfe der SPD zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen (17/3646) und der Grünen zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht (17/5774). Die SPD hat zu ihrem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag vorgelegt, der abgestimmt wird (17/12737). Der Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung (17/7233) und der Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen im familiären Bereich“ (17/8117) sollen zur federführenden Beratung an den Familienausschuss überwiesen werden.

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe: Ab 16.50 Uhr diskutieren die Abgeordneten über die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag vorgelegt. In erster Lesung beraten wird der Gesetzentwurf zur „abschließenden Beendigung der verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften“ (17/12676). Die in einem Antrag erhobene Forderung nach gleichem Recht für Lebenspartnerschaften und Ehe im Adoptionsrecht  (17/12691) wird ebenfalls in erster Lesung beraten. Zum Gesetzentwurf der Grünen zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts (17/1429) hat der Rechtsausschuss einen Zwischenbericht vorgelegt (17/12731). An die Ausschüsse überwiesen werden soll ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (17/12677).

Kronzeugenregelung in Strafverfahren: Über die in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9695) erhobene Forderung, die Kronzeugenregelung in Strafverfahren wieder einzuschränken, entscheiden die Abgeordneten im Anschluss an die um 18.10 Uhr beginnende halbstündige Debatte. Die Regierung begründet das Abrücken von der erst 2009 wieder eingeführten Kronzeugenregelung damit, dass die Strafe der Schuld des Täters entsprechen müsse und nicht Gegenstand eines unangemessenen Handels sein dürfe. Deshalb soll die Regelung zur Aufklärungs- und Präventionshilfe nur noch dann anwendbar sein, wenn sich die Angaben des Kronzeugen auf eine Tat beziehen, die mit seinem eigenen Vergehen im Zusammenhang steht. Die Angaben müssten geeignet sein, zumindest mittelbar das Maß des Vorwurfs, der ihm für seine eigene Tat zu machen ist, zu reduzieren, heißt es in der Begründung. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/12732).

Weltweite Bildungssituation:Im Anschluss an die um 18.50 Uhr beginnende halbstündige Debatte stimmt der Bundestag über einen Antrag der SPD-Fraktion ab (17/6484), in dem gefordert wird, Bildung und Ausbildung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass laut aktuellem Weltbildungsbericht der Unesco derzeit ungefähr 67 Millionen Kinder weltweit keine Schule besuchen. Vor allem Mädchen, Kinder mit Behinderungen und Kinder ethnischer Minderheiten seien im Bildungszugang benachteiligt, schreibt die Fraktion. Deshalb müssten sich nationale Bildungsstrategien und die internationale Zusammenarbeit auf diese Gruppen konzentrieren, um chancengleichen Zugang zu Bildungssystemen auf allen Stufen zu etablieren. Der zuständige Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung spricht sich in seiner Beschlussempfehlung (17/11492) mehrheitlich für die Ablehnung der Vorlage aus.

Altersgeld für freiwillig ausscheidende Beamte: Um 19.30 Uhr beginnt die erste Lesung eines Gesetzentwurfs von CDU/CSU und FDP über die Gewährung von Altersgeld für freiwillig aus dem Bundesdienst scheidende Beamte, Richter und Soldaten (17/12479). Die Koalition will, dass diese künftig die Möglichkeit erhalten sollen, anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf Zahlung von Altersgeld geltend zu machen. Die Höhe des Anspruchs soll sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit richten. Beim Altersgeld, so schreiben die Fraktionen zur Begründung, handle es sich nicht um eine Versorgung im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Mit der Entlassung entstehe vielmehr ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung. Für die erste Lesung der Vorlage sind 30 Minuten vorgesehen.

Hilfe für Opfer des Giftgasangriffs: Ab 20.10 Uhr diskutieren die Abgeordneten über Anträge von CDU/CSU und FDP „Unterstützung für die Opfer von Halabja fortsetzen“ (17/12684) und über einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/12685), der anlässlich des Giftgasangriffs auf Kurden im Nordirak vor genau 25 Jahren Unterstützung für dessen Opfer fordert. Über den Koalitionsantrag sowie über einen eventuellen Antrag der Linksfraktion „Anerkennung der irakischen Anfal-Operationen und des Giftgasangriffs auf Halabja am 16. März 1988 als Völkermord – Humanitäre Hilfe für die Opfer“ (17/12692) wird direkt abgestimmt. 30 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.

Energieeinsparungsgesetz: Die erste Beratung der vierte Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) steht ab 21 Uhr auf der Tagesordnung. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll eine EU-Richtlinie umsetzen. Darüber hinaus soll eine ab 2019 beziehungsweise 2021 geltende Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten als Niedrigstenergiegebäude im Energieeinsparungsgesetz verankert werden. Abgestimmt wird über eine Beschlussempfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/11206) zu dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Energiewende im Gebäudebestand sozial gerecht, umweltfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsweisend umsetzen“ (17/11664). Eine halbe Stunde ist für die Beratung vorgesehen.

Freitag, 15. März

Finanzmarktpolitik: Ab 9 Uhr steht die Finanzmarktpolitik im Mittelpunkt des Interesses. Den Abgeordneten liegen drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu dem Thema zur ersten Lesung vor. Dabei geht es zum einem um die Abschirmung von Risiken und die Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601). Der zweite Entwurf hat die zusätzliche Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats zum Ziel (17/12602). Mit der dritten Vorlage (17/12603) sollen das Investmentsteuergesetz und andere Gesetze an das sogenannte AIFM-Umsetzungsgesetz (17/12294) angepasst werden. Abgestimmt wird über einen Antrag von CDU/CSU und FDP mit dem Titel „Finanzstabilität sichern: Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute und des internationalen Schattenbanksystems“ (17/12686). Zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden soll der gemeinsame Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte: Erpressungspotenzial verringern – Geschäfts- und Investmentbanking trennen“ (17/12687). Für die Aussprache sind 90 Minuten angesetzt.

Atomenergiepolitik: Mit dem Ausstieg aus der Atomtechnik beschäftigen sich die Parlamentarier ab 10.40 Uhr. Dazu liegen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen vor, die zum Teil nach der anderthalbstündigen Debatte abgestimmt werden. Das gilt für die Vorlagen von SPD (17/8927), Grünen (17/7670) und Linksfraktion (17/6151), die sich mit der Zukunft der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom beschäftigen. Während Sozialdemokraten und Grüne eine Änderung der Euratom-Verträge fordern, verlangt die Linksfraktion, die Euratom aufzulösen. In allen drei Fällen empfehlen die zuständigen Ausschüsse in ihren Beschlussempfehlungen (17/11713, 17/11723) die Ablehnung der Anträge. Abgestimmt wird auch über die Forderung von SPD (17/9578) und Grünen (17/9579), für den Bau des Atomkraftwerkes Angra 3 in Brasilien keine Bürgschaften zu übernehmen. Der Wirtschaftsausschuss hat dazu Ablehnung empfohlen (17/12653). Eine weitere, namentlich abzustimmende Vorlage von Bündnis 90/Die Grünen (17/11206) fordert von der Bundesregierung, mit Frankreich bilaterale Verhandlungen über die unverzügliche Stilllegung besonders gefährlicher grenznaher Atomkraftwerke aufzunehmen. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (17/12675) vor. Entschieden wird zudem über den Antrag der Grünen, für eine atomwaffenfreie Welt konsequent voranzugehen (17/9983). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor (17/12733). Außerdem werden zwei weitere Anträge von SPD (17/12688) und Grünen (17/12509) in erster Lesung beraten. Hier geht es darum, aus dem Atomunfall in Fukushima vor zwei Jahren Lehren zu ziehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich international dafür einzusetzen, die Atomkraftnutzung weltweit zu beenden.

Abrüstung: Der Jahresabrüstungsbericht 2012 der Bundesregierung (17/12570) wird ab 12.20 Uhr beraten. Im Anschluss an die 45-minütige Debatte stimmen die Abgeordneten auch über Anträge der SPD (17/11323) und der Linksfraktion (17/11225) ab, die sich gegen eine Modernisierung der US-Atomwaffen in Deutschland wenden und stattdessen ihren Abzug fordern. Der Auswärtige Ausschuss schlägt in seiner Beschlussempfehlung (17/12251) die Ablehnung der Anträge vor. Abestimmt wird auch über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Antrag der Grünen mit dem Titel „Konsequent vorangehen für eine atomwaffenfreie Welt“ (17/9983). Zum Jahresabrüstungsbericht liegt ein Entschließungsantrag der SPD vor (17/12703).

Verbraucherpolitik: Ab 13.10 Uhr steht die Verbraucherpolitik im Mittelpunkt des Intereses. Die SPD-Fraktion hat dazu einen Antrag (17/12689) mit der Forderung vorgelegt, die Lage der Verbraucher zu verbessern. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12694) wird eine moderne und nachhaltige Verbraucherpolitik gefordert. 45 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlagen eingeplant.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Im Anschluss befasst sich der Bundestag ab 14 Uhr mit einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (17/12636), der in erster Lesung beraten wird. Künftig sollen Verkehrsdelikte durch einfachere Kategorien mit ein, zwei und drei Punkten geahndet werden (ein Punkt: verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte: besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne Anordnung einer isolierten Sperre, drei Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit Anordnung einer isolierten Sperre).

Angriffskriege unter Strafe: Die Linksfraktion will die direkte und indirekte Beteiligung an der Durchführung von Angriffskriegen genauso unter Strafe gestellt wissen wie die Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen. Ein dahingehender Antrag (17/11698) wird im Anschluss an die um 14.40 Uhr beginnende halbstündige Debatte abgestimmt. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (17/12736). Dann entscheiden die Abgeordneten auch über einen Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/11591), mit dem das Grundgesetz geändert werden soll. Ziel ist es, durch die Aufhebung von Artikel 87a Absatz 4 des Grundgesetzes sicherzustellen, dass es des Grundgesetzes, dass im Rahmen der Amtshilfe keine bewaffneten Soldaten sowie militärische Kampfmittel eingesetzt werden dürfen, werde die bestehende Unklarheit für den Katastrophenschutz und bei Unglücksfällen beseitigt, heißt es weiter. Der Innenausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (17/12711) vorgelegt. (hau/14.03.2013)

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