+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Inneres

Frage eines NPD-Verbots beschäftigt den Bundestag

Springerstiefel auf Demokratie-Schriftzug

(picture alliance/chromorange)

Vier Anträge der Fraktionen zu einem NPD-Verbotsverfahren stehen am Donnerstag, 25. April 2013, auf der Tagesordnung des Bundestages. Die einstündige Debatte, die um 12.35 Uhr beginnt, endet mit einer namentlichen Abstimmung über einen Antrag der SPD (17/13227) „auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ,Nationaldemokratischen Partei Deutschlands’ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 13 Nummer 2, Paragrafen 43 folgende des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes“. Namentlich abgestimmt wird auch über einen Antrag von CDU/CSU und FDP, den Rechtsextremismus entschlossen zu bekämpfen (17/13225).

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„NPD auflösen“

Dem Antrag der SPD zufolge soll der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht die Entscheidung beantragen, dass die NPD verfassungswidrig ist und aufgelöst wird.

Ferner solle es verboten werden, Ersatzorganisationen für die NPD zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen. Das Vermögen der NPD müsse zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke eingezogen werden.

„Verfahrensbevollmächtigten beauftragen“

Der Bundestagspräsident solle einen Verfahrensbevollmächtigten mit der Antragstellung, Begründung und Prozessführung beauftragen. Ihm solle die „Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren - VS-NfD“ vom 25. Oktober 2012 einschließlich ihrer von der Interministeriellen Konferenz am 5. Dezember 2012 beschlossenen kontinuierlichen Fortschreibungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Verfahrensbevollmächtigte solle Antrag und Begründung in enger Abstimmung den zuständigen Bundestagsausschüssen und den Verfahrensbevollmächtigten des Bundesrates erarbeiten.

Abstimmung über weitere Anträge

Die Koalitionsfraktionen fordern in ihrem Antrag eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzverbundes von Bund und Ländern. Programme und Maßnahmen sollten so ausgerichtet werden, dass Rechtsextremismus in allen seinen Erscheinungsformen umfassend bekämpft wird.

Abgestimmt wird ferner über Anträgte der Linksfraktion, die NPD zu verbieten (17/13231), und der Grünen (17/13240), den Rechtsextremismus umfassend zu bekämpfen. Die Grünen fordern unter anderem, Polizeien und Staatsanwaltschaften entschieden zu reformieren und den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zu verbessern. (vom/24.04.2013)

Marginalspalte