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Wirtschaft

Bundestag beschließt schnelleren Stromnetzausbau

Auf dem Weg zum Ausbau des Hochspannungsnetzes in Deutschland ist eine wichtige Hürde genommen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion beschloss der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2013, den von der Bundesregierung vorgelegten und während der parlamentarischen Beratungen in einigen Punkten geänderten Entwurf eines zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (17/12638, 17/13258). Während die Fraktion Die Linke den Gesetzentwurf ablehnte, enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme.

CDU/CSU: Baustein für das Gelingen der Energiewende

„Wir setzen damit den entscheidenden Baustein für das Gelingen unserer Energiewende“, sagte Thomas Bareiß (CDU/CSU) in der abschließenden Debatte. In den nächsten Jahren sei in Norddeutschland eine Verdreifachung der Offshore-Windenergie sowie eine Verdoppelung der an Land erzeugten Windenergie zu erwarten.

Gleichzeitig werde der Süden durch die Stilllegung von Kernkraftwerken zehn Gigawatt an Kapazität verlieren. Für die deshalb notwendig werdenden neuen Stromtrassen verkürze sich mit dem neuen Gesetz die Planungszeit von zehn auf vier Jahre, lobte Bareiß.

SPD: Planungssicherheit für Netzbetreiber und Investoren

Rolf Hempelmann (SPD) kritisierte einige Mängel des vorliegenden Gesetzentwurfs. Seine Fraktion werde trotzdem zustimmen, um Netzbetreibern und Investoren Planungssicherheit zu geben. Die heutigen Regierungsparteien hätten nach dem im Jahr 2000 von der damaligen rot-grünen Mehrheit beschlossenen Atomausstieg stets verkündet, ihn im Fall eines Regierungswechsels rückgängig machen zu wollen. Damit hätten sie „einen Attentismus gerade beim Netzausbau, aber auch sonst im gesamten Energiesystem-Umbau verursacht. Das genau machen wir nicht.“

Dieses Geplänkel zog sich auch durch weitere Redebeiträge in der überwiegend sachlich geführten Debatte. Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler, dem die FDP-Fraktion ihre Redezeit überlassen hatte, warf den Grünen vor, seinerzeit nach dem Beschluss zum Atomausstieg nichts für den Netzausbau getan zu haben.

Grüne enthalten sich

Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, die letzten acht Jahre hätten Union und FDP den Wirtschaftsminister gestellt und nichts bewegt. Krischer kritisierte im Übrigen, dass die Koalitionsfraktionen Verbesserungsvorschläge des Bundesrates nicht aufgegriffen hätten. Deshalb werde seine Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern sich der Stimme enthalten.

Die Länderkammer hatte in einem eigenen Gesetzentwurf (17/11369) unter anderem mehr Erdverkabelung statt Freileitungen gefordert. Das werde die Akzeptanz des Netzausbaus in der Bevölkerung erhöhen, so die Begründung.

Minister: Erdverkabelung nicht zu finanzieren

Dem hielt Wirtschaftsminister Rösler entgegen, die Erdverkabelung sei derzeit weder technisch ausgereift noch zu finanzieren. Allerdings bekundete Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) die Bereitschaft, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal mit den Ländern über das Thema Erdverkabelung zu reden.

Als einzige Fraktion stimmte Die Linke gegen den Gesetzentwurf. Vor allem Finanzinvestoren profitierten davon, erklärte ihr Redner Ralph Lenkert. „Und wer zahlt? Handwerkerinnen und Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Opposition und Bundesrat scheitern mit Initiativen

Drei Anträge der Opposition fanden im Plenum keine Mehrheit. Die SPD-Fraktion wollte den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten (17/12681) und verlangte zudem Änderungen an der Anreizregulierungsverordnung (17/12214), um die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte den Ausbau der Übertragungsnetze durch eine Deutsche Netzgesellschaft und finanzielle Bürgerbeteiligung (17/12518) voranbringen. Keine Mehrheit fand auch der Gesetzentwurf des Bundesrates.

36 neue Höchstspannungsleitungen

Mit dem beschleunigten Ausbau der Stromnetze soll auf die Strukturveränderungen durch die Energiewende reagiert werden. In dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird für 36 neue Höchstspannungsleitungen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt.

Zudem gibt es künftig mit dem Bundesverwaltungsgericht nur noch eine Instanz für Rechtsstreitigkeiten über Vorhaben des Bundesbedarfsplans. Für die Realisierung der in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Vorhaben werden nach Angaben der Bundesregierung Kosten in Höhe von schätzungsweise zehn Milliarden Euro entstehen.

Drei Entschließungsanträge abgelehnt

Keine Mehrheit fanden bei Enthaltung der Linken Entschließungsanträge der SPD (17/13276), von SPD und Grünen (17/13277) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/13278). Die SPD hatte unter anderem gefordert, im stetig größer werdenden Übertragungsnetz müsse eine klare Regelverantwortung geschaffen und die Schadensersatzpflicht zugeordnet werden. Im gemeinsamen Entschließungsantrag forderten beide Fraktionen, eine deutsche Netzgesellschaft in öffentlicher Hand zu gründen.

Die Grünen wollten schließlich klarstellen, dass die Netzverknüpfungspunkte keine Verlagerung des Anfangs- oder Endpunktes an einen anderen Netzverknüpfungspunkt auf dem festgestellten Trassenverlauf ausschließen und Erdverkabelungen nicht nur auf zwei Pilotstrecken, sondern in ökologisch sensiblen Gebieten und in der Nähe zu Wohnstandorten ermöglichen. (hle/25.04.2013)

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