+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Bau

Breite Unterstützung für novelliertes Städtebaurecht

Die Novellierung des Städtebaurechts (17/11468) findet breite Unterstützung unter den Abgeordneten. Mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2013, einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf in der durch den Bauausschuss geänderten Fassung (17/13272) an. Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung.

Kitas in Wohngebieten allgemein zulässig

Ziel der Neuregelung ist die Stärkung der Innenstädte und ein Stopp der Zersiedelung des Umlandes. Das Gesetz sieht daher vor, Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu präzisieren und die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan ausdrücklich zu benennen.

Kindertagesstätten sollen in reinen Wohngebieten in einer „den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes angemessenen Größenordnung“ künftig allgemein zulässig sein. Darüber hinaus wird eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen aufgenommen, die eine Begrenzung der Zulässigkeit von Stallanlagen für gewerbliche Betriebe im Außenbereich vorsieht.

CDU/CSU: Freude über breiten Konsens

Er sei froh, dass man einen so breiten Konsens gefunden habe, sagte Peter Götz (CDU/CSU). „Ein gemeinsamer Änderungsantrag von Union, FDP und SPD ist ja nicht gerade alltäglich“, fand der Unionsabgeordnete. Schließlich gehe es aber auch um eine „wesentliche Grundlage für die kommunale Planungshoheit in Deutschland“. Damit werde die kommunale Selbstverwaltung weiter gefestigt und ausgebaut.

„Die Kommunen können nun rechtssichere Verträge abschließen“, lobte Götz. Hervorgehoben wurde von ihm die Regelung zu den sogenannten Schrottimmobilien. Verwahrloste Gebäude könnten nun leichter rückgebaut werden. Zudem könnten die Eigentümer in einem begrenzten Umfang an den Kosten des Abrisses beteiligt werden. „Damit werden ganze Straßenzüge und Quartier nachhaltig aufgewertet“, sagte er.

SPD: Kompromiss nach zähem und hartem Ringen

„Ende gut, alles gut“, lautete das Fazit von Hans-Joachim Hacker (SPD). Die Novellierung habe den zuständigen Ausschuss die gesamte Wahlperiode begleitet, sagte er. Nach zähem und hartem Ringen habe man nun einen Kompromiss gefunden. Das sei gut so, denn: „Für Änderungen im Bauplanungsrecht werden traditionell fraktionsübergreifende Lösungen angestrebt.“

Kritik übte Hacker an der „Blockadehaltung“ von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) in der Frage der Begrenzung von Tierhaltungsanlagen. Es sei froh, „dass Bauminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) hier Stehvermögen gezeigt und sich gegen Aigner und die Agrarlobby durchgesetzt hat“. Anders als bisher gebe es nun Begrenzungen für den Bau solcher Intensivtierhaltungsanlagen, betonte Hacker.

FDP: Rechtssicherheit für Kommunen

Es gebe nun Rechtssicherheit für die Kommunen, freute sich auch Petra Müller (FDP). „Das ist gut für Investoren, was uns als FDP natürlich besonders freut“, sagte sie. Die Regelung zu den Schrottimmobilien werde zu einer Attraktivitätssteigerung in Städten und Gemeinden führen, betonte Müller. Der Rückbau werde außerhalb des Bebauungsplans möglich und beteilige auch die Besitzer der Immobilie.

In Sachen Erhaltung und Sanierung von Immobilien stehe die Koalition auf der Seite der Immobilienwirtschaft, machte Müller deutlich und wandte sich gegen die aufgekommene „Regelungswut“. Mit Milieuschutzsatzungen erreiche man lediglich, dass nicht energetisch saniert werden könne, urteilte die FDP-Politikerin.

Linke: Barrierefreiheit kommt zu kurz

„Bei der Novellierung wurde der notwendige Änderungsbedarf erfasst“, räumte Heidrun Bluhm (Die Linke) ein. Besonders wichtig sei, dass erstmals die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen festgeschrieben sei. Auch die Regelungen bei der Tierhaltung gingen in die richtige Richtung, lobte Bluhm. „Die Massentierhaltung wird dadurch aber nicht beendet“, schränkte sie ein.

Dass ihre Fraktion der Novelle dennoch nicht zustimmen könne, habe damit zu tun, dass das Thema der Barrierefreiheit nicht ausreichend Platz gefunden habe. „Sie entziehen sich hier der Verantwortung und geben diese an die Länder weiter“, kritisierte sie.

Ramsauer spricht von „Wohlfühldebatte“

Von einer „Wohlfühldebatte“ sprach Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU). „Das habe ich in 23 Jahren Bundestagszugehörigkeit noch nicht so oft erlebt“, setzte er hinzu.

Mit der Novelle habe man erreicht, dass die innerörtlichen Bereiche weiter gestärkt werden.

Grüne: Zahlreiche Riesenställe bleiben privilegiert

Wasser in den Wein goss Bettina Herlitzius (Bündnis 90/Die Grünen). Aus ihrer Sicht hat die Bundesregierung vor einem Jahr einen „grottenschlechten Entwurf“ vorgelegt. „Je näher der Wahltermin kam, umso klarer wurde der Regierung aber auch, dass es so nicht geht“, sagte Herlitzius. Schließlich seien viele Forderungen der Opposition aufgenommen worden.

Alles andere als ein Durchbruch beim Kampf gegen die Massentierhaltung seien aber die Regelungen zur Begrenzung der Tierhaltungsanlagen. Unter dem falschen Deckmantel der bäuerlichen Landwirtschaft blieben weiterhin zahlreiche Riesenställe privilegiert, kritisierte die Grünen-Abgeordnete. Dass die Novelle schließlich nur ein Stückwerk sei, habe mit den vielen vertanen Chancen zu tun, fuhr sie fort. So hätte man beispielsweise den Milieuschutz verankern müssen, sagte Herlitzius. (hau/25.04.2013)

Marginalspalte