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Europäische Union

Debatte über nukleare Entsorgung und Standortsuche

Teil eines Kernkraftwerkes mit dem einem Hinweisschild

(dpa)

„Nukleare Entsorgung im Konsens regeln“ ist der Titel einer 20-minütigen Regierungserklärung, die Umweltminister Peter Altmaier (CDU) am Freitag, 17. Mai 2013, ab 9 Uhr vor dem Bundestag abgeben wird. Sie ist im Anschluss Gegenstand einer einstündigen Aussprache, die zugleich die erste Lesung des von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurfs zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze ist (17/13471).

Vergleichendes Standortauswahlverfahren

ach dem Atomgesetz muss der Bund Anlagen zur „Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle“ einrichten, heißt es in dem Entwurf des sogenannten Standortauswahlgesetzes. Um ein Endlager einzurichten, solle ein Standortauswahlverfahren „mit umfassender Erkundung und Untersuchung“ geregelt und die Standortentscheidung durch den Gesetzgeber zur Voraussetzung für ein anschließendes Zulassungsverfahren gemacht werden.

Ein „vergleichendes Standortauswahlverfahren“ solle darauf gerichtet sein, den im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standort in Deutschland zu ermitteln. Diese Erkundung solle nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien vorgenommen werden.

Bundesamt für kerntechnische Entsorgung

Um einen Such- und Auswahlprozess auf wissenschaftlicher Grundlage und ein transparentes Verfahren zu gewährleisten, wollen die Fraktionen ein Bundesamt für kerntechnische Entsorgung einrichten, das unter anderem standortbezogene Erkundungsprogramme und Prüfkriterien entwickeln und festlegen soll. Es müsse die Standortentscheidung vorbereiten und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit sowie die formale Öffentlichkeitsbeteiligung betreiben.

Wie es weiter heißt, solle das Gesetz von drei Säulen getragen werden: dem Vorrang der Sicherheit in einem wissenschaftsbasierten Verfahren, dem Grundsatz eines transparenten und fairen Verfahrens sowie dem Verursacherprinzip.

„Umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit“

Das Verfahren sieht nach Fraktionsangaben eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und einen Dialog mit den Betroffenen in allen Phasen vor. Das Verfahren solle in eine gesetzliche Standortentscheidung münden. Maßgeblich dafür sei eine Prognose über die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen am Standort. Darüber hinaus müssten sämtliche öffentliche, private und sozioökonomisc  eBelange berücksichtigt werden.

Das nachfolgende Zulassungsverfahren für Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers sollen die Fraktionen als Genehmigungsverfahren ausgestalten, da die „abzuwägenden Belange“ bereits in der gesetzlichen Standortfestlegung abschließend geprüft und bewertet worden seien.

Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“

Dem Auswahllverfahren wollen sie eine Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen für die Entsorgung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle vorlagern, vor allem zu Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien für die Standortauswahl sowie zu den Anforderungen an das Auswahlverfahren und die Prüfung von Alternativen durch eine Bund-Länder-Kommission  „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“.

Auf Basis der Ergebnisse dieser Kommission werde das Gesetz evaluiert und gegebenenfalls geändert, heißt es weiter. (vom/15.05.2013)

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