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Finanzen

Aufsicht über Großbanken an die EZB übertragen

Der Bundestag debattiert über die Aufsicht von Kreditinstituten.

Der Bundestag debattiert über die Aufsicht von Kreditinstituten. (dpa)

Bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht sollen in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden. Im Bundestag stehen am Donnerstag, 13. Juni 2013, die von CDU/CSU und FDP (17/13470) und der Bundesregierung (17/13839) eingebrachten wortgleichen Gesetzentwürfe für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank zusammen mit dem wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu zur Abstimmung an.  

Die Debatte beginnt voraussichtlich um 19.20 Uhr. Die Sitzung wird live im Parlamtsfersehen, im Internet auf www.bundestag. de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Erlaubnis für deutschen Vertreter

Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat der Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) seine förmliche Zustimmung erteilen darf.

Dem neuen einheitlichen Aufsichtsmechanismus werden automatisch sämtliche Eurozonen-Mitgliedsländer angehören. Nicht-Eurozonen-Mitgliedstaaten können freiwillig teilnehmen.

Direkte Aufsicht der bedeutendsten Kreditinstitute

Wie in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert wird, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoninlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend.

„Unabhängig von diesen Kriterien beaufsichtigt die EZB mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaats direkt“, schreiben die Fraktionen. Außerdem soll die EZB jene Kreditinstitute beaufsichtigen, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) direkte Unterstützung beantragt oder erhalten hätten.

EZB verfügt übe ein Selbsteintrittsrecht

Die direkte Aufsicht über die übrigen Kreditinstitute soll weiter durch die nationalen Bankenaufsichtsbehörden erfolgen.

„Die EZB kann nationalen Bankenaufsichtsbehörden in deren Zuständigkeitsbereich nur allgemeine Weisungen erteilen und verfügt zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung hoher Aufsichtsstandards über ein Selbsteintrittsrecht, durch das sie die direkte Aufsicht über einzelne Kreditinstitute an sich ziehen kann“, heißt es.

Gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen

Außerdem wird über einen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag (17/11878) abgestimmt. Die Fraktionen fordern „einen neuen Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ und verlangen die Schaffung einer starken europäischen Bankenunion und wollen bei einer Übernahme von Aufsichtsfunktionen durch die Europäische Zentralbank (EZB) sichergestellt wissen, „dass die strikte Trennung von Geldpolitik und Aufsichtsfunktion gewährleistet bleibt.

Entschieden wird ferner über drei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen, die Bankenunion zu beschleunigen statt zu bremsen und die Haftung der Steuerzahler über eine Abwicklungskompetenz der Europäischen Kommission zu beenden; die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei der Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank zu stärken; und der sogenannten SSM-Verordnung (Verordnung zur Übertragung besonderer
Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische
Zentralbank) zuzustimmen, ohne eine innrstaatliche Präjudizwirkung zu schaffen. (hle/11.06.2013)

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