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Reaktorsicherheit

Parlament beschließt Gesetz zur Endlagersuche

In Deutschland kann in den kommenden Jahren nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht werden. Mit großer Mehrheit beschloss der Bundestag am Freitag, 28. Juni 2013 auf Empehlung des Umweltausschusses (17/14181), den Entwurf für ein Standortauswahlgesetz (17/13471). CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten den Gesetzentwurf gemeinsam eingebracht und stimmten ihm zu, die Fraktion Die Linke stimmte dagegen. Ein Entschließungsantrag der Linken (17/14213) fand keine Mehrheit. Der gleichlautende Gesetzeentwurf der Bundesregierung (17/13833, 17/13926) wurde für erledigt erklärt.

Altmaier: Unsere Demokratie hat Kraft zum Konsens

Die Befürworter lobten den gefundenen Kompromiss als ein starkes Signal der parlamentarischen Demokratie. „Unsere parlamentarische Demokratie hat Kraft – Kraft zum Konsens“, sagte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU).

Das Gesetz, befand Altmaier, sei im Laufe der parlamentarischen Beratungen besser geworden und nannte dabei unter anderem die stärkere Bürgerbeteiligung, den individuellen Rechtsschutz und die Stärkung der Wissenschaft. Er zeigte sich zufrieden, dass „wir jetzt das beste Endlager suchen und nicht eines, das die Politik favorisiert“. Auch Maria Flachsbarth (CDU/CSU), Berichterstatterin der Union, bekräftigte, es sei „richtig und wichtig, dass wir diese historische Chance nicht vertun“, erklärte sie.

SPD: Zuversichtlich, aber nicht euphorisch

Für die SPD sagte Matthias Miersch, es sei ein Tag „zuversichtlich zu sein, aber nicht euphorisch“. Trotz vieler „vertrauensbildender Signale in diesem Gesetz“, übte er auch Kritik: Mit Blick auf die Frage, wo zukünftige Castor-Transporte zwischengelagert werden sollten, sagte er: „Es gibt nicht ein schwarzes Land, das sich bereit erklärt hat, uns behilflich zu sein.“

Er wies zudem darauf hin, dass die großen Fragen, die sich stellen werden „nur mit dem größtmöglichen Diskurs erreicht werden können“. An die Bürger gerichtet, erklärte er: „Beteiligt Euch an diesem Verfahren, wir sind auf Euch angewiesen.“

FDP: Geben und Nehmen von allen Seiten

Auch die Berichterstatterin der FDP, Angelika Brunkhorst (FDP), lobte das Gesetz als „Erfolg“. Sie betonte, es sei wichtig gewesen, das Gesetz so auszugestalten, „dass es die Legislaturperioden überdauern kann“. In dem Gesetzgebungsprozess sei die Regierung in vielen Bereichen auf die Opposition zugegangen.

„Es gab ein Geben und Nehmen von allen Seiten.“ Mit Blick auf die neu einzurichtende Kommission äußerte sie die Hoffnung, dass diese in der ersten Sitzungswoche im September beschlossen werden könne.

Grüne: Ein Konsens ist kein Freifahrschein

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) machte die große Bandbreite deutlich, die das Thema Atomkraft .- von der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke bis zum Standortauswahlgesetz – eingenommen hätte. „Wer hätte das gedacht?“, fragte sie.

Sie lobte den Kompromiss, gab aber zu bedenken: „Ein Konsens ist kein Freifahrschein“. Sie hob hervor, dass Ideen des Bürgerforums in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen seien, sagte aber auch: „Man kann Partizipation nur anbieten, man kann sie nicht verordnen.“

Linke: Gefahr der Vorfestlegung

Dorothée Menzner (Die Linke) äußerte sich anerkennend, dass das Thema „nach 35 Jahren fehlgeleiteter Endlagerpolitik“ von „Kungelrunden und Küchentischen“ zurück ins Parlament geholt worden sei. Sie nannte fünf Punkte, warum ihre Fraktion den Kompromiss nicht mittragen könne: So gebe es entgegen der Meinung der anderen Fraktionen keinen gesellschaftlichen Konsens über die Frage und es seien viele parlamentarische Ausarbeitungen etwa zu Gorleben oder zur Asse nicht in den Prozess einbezogen worden.

Sie kritisierte auch, dass die geplante Kommission im Vorfeld hätte tätig werden müssen und äußerte die Befürchtung, dass das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung einseitig die Interessen der Politik vertrete. Zuletzt erneuerte sie die Forderung, dass Gorleben aus dem Verfahren der Standortsuche herausgenommen werden müsse. Es bestünde die Gefahr einer Vorfestlegung und der Standort sei geologisch ungeeignet. (as/28.06.2013)

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