+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Reaktorsicherheit

Bundestag will Standortauswahlgesetz beschließen

Standort Gorleben weiter als Endlager im Gespräch.

(dpa - Fotoreport)

Der Bundestag will am Freitag, 28. Juni 2013, nach 45-minütiger Debatte über das sogenannte Standortauswahlgesetz abstimmen. Die Debatte zu den gleichlautenden Gesetzentwürfen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/13471) und der Bundesregierung (17/13833) zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze beginnt voraussichtlich um 13.50 Uhr. Der Umweltausschuss hat die Entwürfe am Mittwoch, 26. Juni, abschließend beraten und eine Beschlussempfehlung (17/14181) vorgelegt. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Linken (17/14213).

Die Debatte wird ab etwa 13.50 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen werden.

Nationaler Konsens angestrebt

Nach dem Atomausstieg soll im nationalen Konsens ein sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht werden. Das Standortauswahlgesetz regelt die einzelnen Verfahrensschritte für eine ergebnisoffene Suche und die Auswahl eines Standorts für die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle. Dabei soll nach gesetzlich festgelegten Kriterien ein Standort gefunden werden, „der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet“.

Um eine breite Übereinstimmung für die Standortauswahl zu erhalten, soll das Verfahren transparent und mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Für die Standortauswahl wird mit Kosten in Höhe von zwei Milliarden Euro gerechnet. Das gesamte Verfahren soll bis zum Jahr 2031 beendet sein.

Einigung zwischen Bund, Ländern und Fraktionen

Die Grundlagen für den Entwurf des Standortauswahlgesetzes gehen auf eine Einigung zwischen Bund, Ländern und den Fraktionen zurück, die am 9. April 2013 erzielt worden war. Dabei hatte man sich darauf verständigt, dass die Lösung für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle innerhalb einer Generation gefunden werden soll. Die Abfälle sollen danach nur noch in Deutschland entsorgt werden.

Die Standortauswahl wird nach wissenschaftlichen Kriterien beschlossen und soll die bestmögliche Sicherheit bieten. Bundestag und Bundesrat werden die wesentlichen Entscheidungen für die Standortauswahl beschließen. Keine Standort – wie zum Beispiel Gorleben – soll bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Insgesamt soll der Endlagerstandort in einem demokratisch, legitimierten, nachvollziehbaren und schrittweisen Verfahren auf der Grundlage fachlich begründeter Kriterien gesucht werden.

Bundesgesetz soll Standort festlegen

Zu Beginn wird es eine Evaluierungsphase geben, in der die gesetzlichen Regelungen überprüft und grundlegende Kriterien festgelegt werden. Anschließend wird ermittelt, welche Regionen für eine Endlagerung infrage kommen, die dann über- und untertägig erkundet werden. Nachdem die einzelnen Standorte miteinander verglichen und ein Standort vorgeschlagen worden ist, wird ein Bundesgesetz den Standort festlegen.

Die Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens wird durch eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-Kommission vorbereitet. Sie soll bis Ende 2015 grundsätzliche Fragen wie etwa geologische Auswahlkriterien oder Sicherheitsanforderungen klären und Bundestag und Bundesrat darüber berichten.

Neues Bundesamt für kerntechnische Entsorgung

Aufgrund der Ergebnisse der Kommission, die für den Bundestag nicht bindend sind, wird das Standortauswahlgesetz evaluiert und gegebenenfalls geändert. Für die Durchführung der Endlagersuche wird neben dem Bundesamt für Strahlenschutz auch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung zuständig sein, das neu eingerichtet wird. Beide Behörden sind auch dafür verantwortlich, die Öffentlichkeit frühzeitig zu unterrichten und etwa in Form von Bürgerforen umfassend zu beteiligen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (17/13926) begrüßt, dass die Länderkammer ihre grundsätzliche Zustimmung zu diesem Standortauswahlverfahren signalisiert hat.

Anträge der Opposition

In Anträgen, über die auf Basis einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (17/14187) abgestimmt wird, fordert die SPD, Transparenz bei Rückstellungen im Kernenergiebereich zu schaffen (17/5901). Die Linke verlangt, die Rückstellungen der Kraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen (/17/5480). Auch die Grünen wollen, dass Rückstellungen der Energiekonzerne in Ökowandel-Fonds transferiert werden sollten (17/6119). Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Rücklagen für den Rückbau von Atomkraftwerken und die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu schaffen.

Im zweiten Antrag (17/12509) treten die Grünen dafür ein, dass die Stomkraftnutzung weltweit beendet wird. Die Bundesregierung sollte daher keine Hermes-Exportkreditbürgschaften oder andere Unterstützung für den Export von Atomtechnologien leisten. Dazu liegt ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (17/14179). (vom/26.06.2013)

Marginalspalte