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Parlament

Lammert mit 591 Stimmen wiedergewählt

Norbert Lammert bei seiner Ansprache als gewählter Präsident.

Norbert Lammert bei seiner Ansprache als gewählter Präsident. (DBT/Melde)

Die 631 Abgeordneten des am 22. September neu gewählten Bundestages haben am Dienstag, 22. Oktober 2013, im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert mit 591 von 625 abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Zuvor hatte der älteste Bundestagsabgeordnete im Saal, der sogenannte Alterspräsident, die Sitzung eröffnet. Wie schon bei der letzten konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2009 war dies Prof. Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU), 77 Jahre alt und direkt gewählter Abgeordneter des hessischen Main-Taunus-Wahlkreises.

Die Sitzung wird ab 11 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Abstimmung über Geschäftsordnungen

Ist der neue Bundestagspräsident gewählt, übernimmt er vom Alterspräsidenten den Vorsitz und hält eine Ansprache. Es folgen eine Reihe von Abstimmungen. So müssen die Abgeordneten das Regelwerk für ihre parlamentarisches Handeln beschließen. Da ist an erster Stelle die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu nennen.

Abgestimmt wird aber auch über die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes, die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes, über die Geschäftsordnung für das Verfahren bei dringlichen Gesetzesvorlagen nach Artikel 115d des Grundgesetzes und über die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.   

Wahl der Stellvertreter des Präsidenten

Danach legt der Bundestag fest, wie viele Abgeordnete als Stellvertreter des Bundestagspräsidenten fungieren werden. In der zurückliegenden Wahlperiode stellte jede Fraktion einen Stellvertreter. Von diesen fünf Stellvertretern stehen vier nicht mehr zur Verfügung: Eduard Oswald (CDU/CSU), Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD) und Dr. Hermann Otto Solms (FDP) haben für den 18. Bundestag nicht mehr kandidiert, Katrin Göring-Eckardt wurde zur Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen gewählt und scheidet als Bundestagsvizepräsidentin somit auch aus. Die Grünen haben inzwischen ihre Parteivorsitzende Claudia Roth aus Augsburg, die CSU-Landesgruppe hat den Abgeordneten Johannes Singhammer aus München für das Vizepräsidentenamt nominiert.

Hat sich der Bundestag über die Zahl der Stellvertreter geeinigt, werden diese auf Vorschlag der Fraktionen geheim gewählt. Nur in einem Fall ist bisher ein Wahlvorschlag der Fraktionen abgelehnt worden. In der konstituierenden Sitzung am 18. Oktober 2005 und in der nachfolgenden Sitzung am 8. November verwehrte die Mehrheit des Bundestages in insgesamt vier Wahlgängen dem von der Linksfraktion vorgeschlagenen Abgeordneten Prof. Dr. Lothar Bisky die Zustimmung. Der Posten blieb zunächst vakant, bis die Abgeordnete Petra Pau am 7. April 2006 zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt wurde. Die Linksfraktion hat Frau Pau erneut für das Vizepräsidentenamt nominiert.

Im Anschluss werden die Ergebnisse der Wahl der Bundestagsvizepräsidenten bekanntgegeben. Die Sitzung endet – voraussichtlich gegen 15.30 Uhr – mit der Nationalhymne. (vom/22.10.2013)

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