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Parlament

Mitglieder von zwölf Gremien gewählt

Der Bundestag hat Gremien neu besetzt.

Der Bundestag hat Gremien neu besetzt. (DBT/S. M. Neumann)

Der Bundestag hat am Mittwoch, 29. Januar, und Donnerstag, 30. Januar 2013, ohne Aussprache vier Gremien eingesetzt und Mitglieder von insgesamt zwölf Gremien gewählt. Auf Empfehlung aller vier Fraktionen wurde am 29. Januar ein neunköpfiges Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung eingesetzt (18/358). Auf der Basis eines weiteren interfraktionellen Antrags wählte das Parlament anschließend dessen Mitglieder (18/359).

Kontrolle der Wirtschaftspläne für Nachrichtendienste

Gewählt wurden: CDU/CSU: Norbert Barthle, Dr. Reinhard Brandl, Bartholomäus Kalb, Rüdiger Kruse; SPD: Bettina Hagedorn, Johannes Kahrs, Carsten Schneider; Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch; Bündnis 90/Die Grünen: Anja Hajduk.

Das Vertrauensgremium, das für die Dauer der Wahlperiode gewählt wurde, muss die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden.

Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind verpflichtet, alles was ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist, geheimzuhalten. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die Nachrichtendienste kontrolliert, sein Stellvertreter und ein beauftragtes Mitglied können an den Sitzungen des Vertrauensgremiums „mitberatend“ teilnehmen. Werden die Wirtschaftspläne der Dienste und deren Vollzug beraten, gilt dies auch für die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Ein Gremium für die Schulden des Bundes

Im Anschluss setzte der Bundestag auf Antrag aller Fraktionen ein zehnköpfiges Gremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes ein (18/360) und wählte dessen Mitglieder (18/361). Nach dieser Vorschrift wählt der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

Gewählt wurden: CDU/CSU: Norbert Brackmann, Cajus Caesar, Klaus-Dieter Gröhler, Christian Hirte, Bartholomäus Kalb; SPD: Ulrike Gottschalck, Thomas Jurk, Johannes Kahrs; Die Linke: Dr. Gesine Lötzsch; Bündnis 90/Die Grünen: Sven-Christian Kindler.

Wahlausschusses für Verfassungsrichter bestimmt

Der Bundestag wählte ferner die Mitglieder des Wahlausschusses für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß Paragraf 6 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Der Wahlausschuss besteht aus zwölf Abgeordneten. Zur Wahl hatten alle Fraktionen Vorschläge eingebracht (18/362, 18/363, 18/364, 18/365). In offener Wahl entfielen auf die CDU/CSU 294, auf die SPD 179, auf Die Linke 59 und auf Bündnis 90/Die Grünen 58 Stimmen.

Aus den Summen den für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren die Zahl der auf jeden Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet. Gewählt sind die Mitglieder in der Reihenfolge, in der ihr Name auf dem Vorschlag erscheint. Scheidet ein Mitglied des Wahlausschusses aus oder ist es verhindert, so wird es durch das nächste auf der gleichen Liste vorgeschlagene Mitglied ersetzt.

Nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren sind damit gewählt: CDU/CSU: Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt, Michael Grosse-Brömer, Helmut Brandt, Michaela Noll, Dr. Jan-Marco Luczak; SPD: Christine Lambrecht, Dr. Eva Högl, Dr. Katarina Barley, Thomas Oppermann; Die Linke: Richard Pitterle; Bündnis 90/Die Grünen: Renate Künast.

Richterwahlausschuss besetzt

Zu Beginn jeder Wahlperiode neu gewählt werden müssen auch die Mitglieder des Richterwahlausschusses,das ist der Ausschuss für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß Paragraf 5 des Richterwahlgesetzes. Auch hierzu haben die Fraktionen Vorschläge unterbreitet (18/366, 18/367, 18/368, 18/369). Für die Wahl wird entsprechend das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewandt. In offener Wahl entfielen auf die CDU/CSU 292, auf die SPD 181, auf Die Linke 58 und auf Bündnis 90/Die Grünen 59 Stimmen.

Allerdings werden hier auch stellvertretende Mitglieder gewählt, sodass beim Ausscheiden eines Mitglieds der Stellvertreter nachrückt. Erst wenn auch der Stellvertreter ausscheidet, kommt ein nicht mehr gewählter Kandidat zum Zug, und zwar der Nächstgenannte in der Reihenfolge der Namen auf dem Wahlvorschlag. Ein Verzicht auf die Mitgliedschaft oder die Stellvertretung muss dem Bundesjustizminister schriftlich erklärt werden.

Nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren sind damit gewählt: Mitglieder: CDU/CSU: Michael Grosse-Brömer, Helmut Brandt, Gerda Hasselfeldt, Thomas Silberhorn, Dr. Franz Josef Jung, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Dr. Johann Wadephul, Ingo Wellenreuther, Marco Wanderwitz; SPD: Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Dr. Eva Högl, Dr. Katarina Barley, Dr. Matthias Miersch; Die Linke: Halina Wawzyniak; Bündnis 90/Die Grünen: Katja Keul; Stellvertreter: CDU/CSU: Wolfgang Bosbach, Ansgar Heveling, Dr. Hans-Peter Uhl, Michael Frieser, Dr. Stefan Heck, Nina Warken, Dr. Jan-Marco Luczak, Prof. Dr. Patrick Sensburg, Sebastian Steineke; SPD: Dr. Edgar Franke, Rüdiger Veit, Petra Hinz, Dirk Wiese, Martin Dörmann; Die Linke: Jan Korte; Bündnis 90/Die Grünen: Renate Künast.

Notparlament für den Verteidigungsfall gewählt

Am Donnerstag, 30. Januar, wählte der Bundestag zunächst die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes (18/370). Der Gemeinsame Ausschuss ist kein klassischer Ausschuss, sondern ein Notparlament für den Verteidigungsfall. Er besteht aus 32 Bundestagsabgeordneten, die nicht Mitglieder der Bundesregierung sein dürfen, und 16 Mitgliedern des Bundesrates (ein Mitglied pro Bundesland), die an Weisungen nicht gebunden sind. Die Zusammensetzung der 32 Bundestagsabgeordneten richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Bundestag.

Gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Steffen Bilger, Gitta Connemann, Michael Grosse-Brömer, Manfred Grund, Gerda Hasselfeldt, Robert Hochbaum, Dr. Franz Josef Jung, Volker Kauder, Dr. Norbert Lammert, Michaela Noll, Eckhardt Rehberg, Patrick Schnieder, Johannes Singhammer, Max Straubinger, Thomas Strobl, Michael Stübgen; SPD: Sören Bartol, Hubertus Heil, Dr. Eva Högl, Christine Lambrecht, Dr. Rolf Mützenich, Thomas Oppermann, Dr. Carola Reimann, Axel Schäfer, Carsten Schneider, Ute Vogt; Die Linke: Klaus Ernst, Dr. Gregor Gysi, Petra Pau; Bündnis 90/Die Grünen: Agnieszka Brugger, Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt; Stellvertreter: CDU/CSU: Veronika Bellmann, Peter Beyer, Clemens Binninger, Norbert Brackmann, Marie-Luise Dött, Jürgen Hardt, Dr. Matthias Heider, Jens Koeppen, Dr. Georg Nüßlein, Johannes Röring, Anita Schäfer, Thomas Silberhorn, Carola Stauche, Dr. Hans-Peter Uhl, Oswin Veith, Kai Wegner; SPD: Niels Annen, Bärbel Bas, Lothar Binding, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Michael Hartmann, Kirsten Lühmann, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dagmar Ziegler; Die Linke: Dr. Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Sabine Zimmermann; Bündnis 90/Die Grünen: Katja Keul, Irene Mihalic, N.N.

Eigene Geschäftsordnung

Der Gemeinsame Ausschuss tritt zusammen, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses hat der Bundestag bereits in seiner konstituierenden Sitzung am 22. Oktober 2013 beschlossen. Ihr muss auch der Bundesrat zustimmen. Vorsitzender ist der Präsident des Deutschen Bundestages.

Die Bundesregierung muss den Gemeinsamen Ausschuss über ihre Planungen für den Verteidigungsfall unterrichten. Der Artikel 53 a war im Zusammenhang mit der Verabschiedung der sogenannten Notstandsgesetze 1968 in das Grundgesetz aufgenommen worden. Getagt hat der Gemeinsame Ausschuss noch nie.

Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat

Danach wählten die Abgeordneten die vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses, des Ausschusses nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes, wie er offiziell heißt (18/371). Der Vermittlungsausschuss ist kein ständiger Ausschuss des Bundestages, sondern ein gemeinsamer ständiger Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, von Parlament und Länderkammer also. Ihm gehören 32 Mitglieder an, jeweils 16 von Bundestag und Bundesrat entsandt. Die beiden Vorsitzenden, ein Bundestagsabgeordneter und ein Ländervertreter, wechseln sich im Vorsitz vierteljährlich ab.

Gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Dr. Michael Fuchs, Michael Grosse-Brömer, Karl Schiewerling, Max Straubinger, Thomas Strobl, Antje Tillmann, Dr. Johann Wadephul; SPD: Hubertus Heil, Dr. Eva Högl, Christine Lambrecht, Dr. Carola Reimann, Carsten Schneider; Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch, Richard Pitterle; Bündnis 90/Die Grünen: Anja Hajduk, Britta Haßelmann; Stellvertreter: CDU/CSU: Michael Kretschmer, Volker Kauder, Wolfgang Bosbach, Gerda Hasselfeldt, Dr. Franz Josef Jung, Ralph Brinkhaus, Arnold Vaatz; SPD: Axel Schäfer, Thomas Oppermann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach, Ute Vogt, Dr. Rolf Mützenich; Die Linke: Jörn Wunderlich, Dr. André Hahn; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Anton Hofreiter, Katrin Göring-Eckardt.

Bundestag und Bundesrat

Was der Vermittlungsausschuss zu tun hat, beschreibt das Grundgesetz im zweiten Absatz seines Artikels 77. Danach ist er ein „aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuss“. Um tätig werden zu können, muss der Vermittlungsausschuss „einberufen“ werden. Diese Einberufung verlangen können der Bundesrat (Artikel 77 Absatz 2 Satz 1) und bei Gesetzen, denen der Bundesrat zustimmen muss, auch Bundestag und Bundesregierung (Artikel 77 Absatz 2 Satz 4), indem sie den Vermittlungsausschuss „anrufen“.

Wie der Name schon sagt, muss der Ausschuss, wenn er einberufen wurde, „vermitteln“, und zwar zwischen den unterschiedlichen Standpunkten von Bundesrat auf der einen, Bundestag und Bundesregierung auf der anderen Seite im Hinblick auf ein Gesetzgebungsvorhaben. Auch für den Vermittlungsausschuss gibt es eigene Geschäftsordnung, der der Bundestag bereits in der konstituierenden Sitzung am 22. Oktober 2013 zugestimmt hat und die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Bundestag wählt Wahlprüfungsausschuss

Im Anschluss wählte der Bundestag die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes (18/372). Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus neun ordentlichen Mitgliedern, neun Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Der Bundestag kann aus der Mitte einer Vereinigung von Mitgliedern des Bundestages, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages als parlamentarische Gruppe anerkannt ist, zusätzlich ein beratendes Mitglied wählen.

Gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Ansgar Heveling, Bernhard Kaster, Dr. Hans-Peter Uhl, Dr. Johann Wadephul; SPD: Christian Flisek, Michael Hartmann, Sonja Steffen; Die Linke: Dr. Petra Sitte; Bündnis 90/Die Grünen: Volker Beck; Stellvertreter: CDU/CSU: Christian Hirte, Dr. Kristina Schröder, Max Straubinger, Marco Wanderwitz; SPD: Dr. Katarina Barley, Burkhard Lischka, Mahmut Özdemir; Die Linke: Jörn Wunderlich; Bündnis 90/Die Grünen: Katja Keul.

Einsprüche gegen Bundestags- und Europawahl

Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Bundestag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Der Bundestag überprüft die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (Artikel 41 des Grundgesetzes) und der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (Paragraf 26 des Europawahlgesetzes). Die Entscheidung des Parlaments wird vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.

Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Wahl einlegen und so die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Auszählung der Stimmen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Gegen die Entscheidung des Parlaments kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Kontrolle der Telekommunikations- und Postüberwachung

Daraufhin wählten die Abgeordneten die Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes (18/373). Dabei geht es um die vorbeugende Telekommunikations- und Postüberwachung (Paragrafen 23a bis 23f in Verbindung mit Paragrafen 45 und 46 des Zollfahndungsdienstgesetzes).

Das aus neun Bundestagsabgeordneten bestehende Gremium wird in Abständen von höchstens einem halben Jahr vom Bundesfinanzministerium über die vom Zollkriminalamt vorgenommenen, gerichtlich angeordneten Überwachungsmaßnahmen unterrichtet, und zwar vor allem über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis, Kosten und die Benachrichtigung Betroffener.

Gewählt wurden: CDU/CSU: Uwe Feiler, Axel E. Fischer, Michael Frieser, Detlef Seif; SPD: Ingrid Arndt-Brauer, Gabriele Fograscher, Manfred Zöllmer; Die Linke: Jan van Aken; Bündnis 90/Die Grünen: Irene Mihalic. 

Gremium zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung

Auf Antrag aller vier Fraktionen (18/374) setzte der Bundestag zudem ein neunköpiges Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes ein und wählte dessen Mitglieder (18/375). Der Artikel regelt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Bundesregierung muss den Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Wohnraumüberwachung informieren.

Gewählt wurden: CDU/CSU: Stephan Mayer, Nina Warken, Marian Wendt, Elisabeth Winkelmeier-Becker; SPD: Gabriele Fograscher, Burkhard Lischka, Gerold Reichenbach; Die Linke: Frank tempel; Bündnis 90/Die Grünen: Irene Mihalic.

Das vom Bundestag gewählte Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle über die nach Maßgabe des Artikels 13 vorgenommenen Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus.

Mitglieder für den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung

Darüber hinaus setzte das Parlament auf Antrag aller Fraktionen (18/376) ein Gremium gemäß Paragraf 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und gemäß Paragraf 16 des Restrukturierungsfondsgesetzes ein  und wählte dessen Mitglieder (18/377). Damit wurde ein neunköpfiges, geheim tagendes Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) betreffenden Fragen unterrichtet wird. Der SoFFin wurde während der Finanzkrise 2008 mit dem Ziel eingesetzt, in Schieflage geratenen Banken zu helfen und dadurch den Finanzmarkt insgesamt zu stabilisieren.

Gewählt wurden: CDU/CSU: Klaus-Peter Flosbach, Bartholomäus Kalb, Volkmar Klein, Antje Tillmann; SPD: Metin Hakverdi, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Dr. Carsten Sieling; Die Linke: Roland Claus; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Gerhard Schick.

Das Gremium, dem nur Mitglieder des Haushaltsauschusses des Bundestages angehören dürfen, soll außerdem über grundsätzliche und strategische Fragen und langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik beraten. Es wird dem Haushaltsausschuss zugeordnet und ist befugt, Mitglieder des Lenkungs- und des Leitungsausschusses des SoFFin zu laden. Es beendet seine Tätigkeit mit der Auflösung des Fonds.

Sondergremium zum Stabilisierungsmechanismusgesetz

Zuletzt bestimmten die Abgeordneten auf gemeinsamen Vorschlag (18/378) und in geheimer Wahl die sieben Mitglieder des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes. Dabei geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat.

Gewählt wurden: CDU/CSU: Norbert Barthle, Axel E. Fischer, Bartholomäus Kalb; SPD: Petra Hinz, Ewald Schurer; Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch; Bündnis 90/Die Grünen: Sven-Christian Kindler.

„Besondere Vertraulichkeit“

Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Die Anzahl der Mitglieder und eine gleich große Anzahl von Stellvertretern ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird (Sondergremium).

Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.

Abgeordnete in den KfW-Verwaltungsrat entsandt

Schließlich hat der Bundestag am Freitag, 31. Januar, auf Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (18/398) vier Abgeordnete in den Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß Paragraf 7 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewählt. Gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen wurden gewählt: Norbert Barthle, Klaus-Peter Flosbach und Bartholomäus Kalb (alle CDU/CSU) sowie Carsten Schneider (SPD). Drei der vier Gewählten gehörten dem Verwaltungsrat bereits in der vorigen Amtszeit an. Neu hinzu kommt Klaus-Peter Flosbach, der Dr. Michael Meister ablöst.

Der Bundestag stellt insgesamt sieben Mitglieder des Verwaltungsrats der staatlichen KfW-Bankengruppe. Die übrigen Mitglieder sind Hubertus Heil (SPD), Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) und der frühere FDP-Abgeordnete Dr. h.c. Jürgen Koppelin. (vom/30.01.2014)

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