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Inneres

Optionspflicht und Vorratsdatenspeicherung

Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft stößt bei der Opposition im Bundestag auf scharfe Kritik. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) verteidigte dagegen den in der Koalition gefunden Kompromiss am Dienstag, 8. April 2014, im Bundestag. Danach sollen in Deutschland geborene Kinder von Ausländer zwei Staatsangehörigkeiten haben können, wenn sie bei Vollendung ihres 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre hier gelebt haben. Gleiches soll gelten, wenn sie sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Minister: Tiefe Auseinandersetzung befriedet

De Maizière sagte in der ersten Lesung des Haushalts 2014 des Bundesinnenministeriums, man habe für die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder einen praktikablen, vernünftigen und „nicht bürokratieaufwendigen Weg“ gefunden.

Damit werde „eine jahrzehntelange, tiefe Auseinandersetzung in unserem Land befriedet“.

Linke: Verständigung, aber keine Lösung

Für Die Linke kritisierte ihre Abgeordnete Ulla Jelpke, bei der doppelten Staatsbürgerschaft habe es „zwar eine Verständigung gegeben, aber keine Lösung“. Nur wer hier geboren und aufgewachsen sei, solle die deutsche Staatsangehörigkeit neben einer weiteren haben dürfen.

Um dies zu überprüfen, würden die Behörden nun „mit unglaublichem bürokratischen Aufwand überhäuft“. Dies sei nicht hinzunehmen.

Grüne: Bürokratiemonster Optionspflicht

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) monierte, die sogenannte Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht werde „verlängert, verkompliziert und verbürokratisiert“. Dieses „Bürokratiemonster“ sei zudem „voll von sachlichen Widersprüchen“. So müsse man ihm einmal erklären, warum ein deutscher Hauptschulabschluss bei der Staatsbürgerschaft mehr wert sei als eine österreichische Matura.

Nach der bisherigen Optionspflicht müssen sich hier geborene Kinder von Migranten bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Beck begrüßte zugleich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Er sprach von einem „Feiertag für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa“. Eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung sei damit vom Tisch.

Jelpke wertete das Urteil als „kräftige Klatsche für die Überwachungspläne der Großen Koalition“, sagte Jelpke. Die Koalition dürfe dieses Urteil nun nicht missbrauchen, „um damit Vorratsdatenspeicherung auf Sparflammen zu rechtfertigen“. Jede verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten sei eine Gefahr für die Bürgerrechte.

SPD: Regelungen müssen richtig gemacht werden

Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann sagte, nachdem der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „gekippt“ habe, könne es „nicht so weitergehen, als sei nichts geschehen“.

Die europäischen Vorgaben und die des Bundesverfassungsgerichts sagten aber „an keiner Stelle, dass es grundsätzlich nicht möglich oder notwendig sei, solche Regelungen einzuführen“. Sie müssten jedoch „richtig gemacht“ werden, argumentierte Hartmann. Darüber habe man in den nächsten Monaten gemeinsam nachzudenken.

CDU/CSU: Vorratsdatenspeicherung möglich

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Meyer, beklagte, durch das EuGH-Urteil sei „Europa beileibe nicht sicherer geworden“. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei 2006 geschaffen worden als Antwort auf die Terroranschläge in Madrid 2004 und London 2005. Seitdem sei die „Bedrohungssituation insbesondere aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus“ nicht geringer geworden.

Er sei daher dankbar, dass Hartmann in seiner Rede deutlich gemacht habe, „an der prinzipiellen Notwendigkeit der Einführung von Mindestspeicherfristen in Deutschland“ festzuhalten. Nach seiner Überzeugung ist es „im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Jahr 2010 und im Lichte des heutigen Urteils des EuGH möglich, aber auch notwendig, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu schaffen“.

Gesamtausgaben von gut 5,77 Milliarden Euro

Der Haushalt des Bundesinnenministeriums umfasst im laufenden Jahr nach dem Etatentwurf der Bundesregierung Gesamtausgaben in Höhe von gut 5,77 Milliarden Euro und damit knapp 80 Millionen Euro weniger als 2013.

Die Einnahmen sind für 2014 mit fast 406 Millionen Euro veranschlagt und liegen damit im Vergleich zum Soll 2013 um 44.000 Euro höher.

Zwei Drittel für Sicherheitsbehörden

Der Personalausgaben steigen dem Entwurf zufolge von gut 3,10 Milliarden Euro im Jahr 2013 um mehr als 51 Millionen Euro auf knapp 3,16 Milliarden Euro in 2014. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen von mehr als 1,13 Milliarden Euro im vergangenen Jahr um fast 21 Millionen Euro auf gut 1,11 Milliarden Euro sinken.

Für Zuweisungen und Zuschüsse sind für 2014 in der Vorlage fast 1,18 Milliarden Euro ausgewiesen und damit knapp 16 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Ausgaben für Investitionen im laufenden Jahr sind sind mit gut 450 Millionen Euro um fast 95 Millionen Euro niedriger veranschlagt als im Jahr 2013. Rund zwei Drittel des Etats des Innenministeriums soll für den Bereich der Sicherheitsbehörden aufgewandt werden. (sto/08.04.2014)

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