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Kultur und Geschichte

Vor 65 Jahren: Verkündung des Grundgesetzes

Ein Exemplar des Grundgesetzes im Plenarsaal des Bundestages.

Ein Exemplar des Grundgesetzes im Plenarsaal des Bundestages. (DBT/Schüring)

Seit 65 Jahren bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Fundament der deutschen Demokratie. Dass es einmal so alt werden würde, hätte bei seiner feierlichen Verkündung in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 wohl niemand der Anwesenden vermutetet - am wenigsten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates selbst als sie nach neun Monaten intensiver Beratungen am 8. Mai 1949 das Grundgesetz mit 53 Ja- gegenüber 12 Nein-Stimmen verabschiedet hatten.

Nicht als andauernde Verfassung geplant

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion und spätere Bundestagsvizepräsident Dr. Carlo Schmid sprach von einem „Bauriss für einen Notbau“. Der CDU-Abgeordnete Dr. Heinrich von Brentano, späterer Bundesaußenminister, unterstrich: „Wir alle sind uns klar – und das kommt im letzten Artikel unseres Verfassungsentwurfs zum Ausdruck -, daß das was wir hier beschließen, zeitlich begrenzt sein soll und muß. Und wir hoffen und wünschen, daß der Tag bald kommen möge, an dem unsere ganze Arbeit sich als überholt erweisen wird“

Das Grundgesetz war nicht als andauernde Verfassung geplant. Die Hoffnung war groß, dass die sowjetische Besatzungszone bald wieder mit den Westzonen vereinigt sein könnte. Und die Mitglieder des Parlamentarischen Rates gingen davon aus, lediglich eine neue Ordnung für eine Übergangszeit, wie es in einem frühen Präambelentwurf heißt, zu schaffen.

Ministerpräsidenten wollen Teilung nicht vertiefen

Am 1. Juli 1948 hatten die drei westlichen Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien und die USA in den sogenannten Frankfurter Dokumenten die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder aufgefordert, eine Verfassung zu erarbeiten und eine verfassunggebende Nationalversammlung einzuberufen. Die Ministerpräsidenten, die mit einer Verfassung für einen westdeutschen Staat die deutsche Teilung nicht noch vertiefen wollten, hatten daraufhin vorgeschlagen, lediglich ein provisorisches Grundgesetz durch einen parlamentsähnlichen Rat ausarbeiten zu lassen.

Erst wenn eine Vereinigung der Länder der drei westlichen Besatzungszonen mit den Ländern der sowjetischen Besatzungszone in freier Selbstbestimmung möglich sei, wollten sie durch eine zu konstituierende Nationalversammlung eine Verfassung ausarbeiten lassen. Der Parlamentarische Rat war der Kompromiss. Die westdeutschen Landtage entsandten 65 Vertreter; fünf Beobachter kamen aus Berlin.

Viele Kompromisse bis zum endgültigen Entwurf

Am 1. September 1948 kamen die Abgeordneten zu ihrer ersten Sitzung in der Pädagogischen Akademie in Bonn zusammen. Zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates wurde der spätere Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer (CDU) gewählt. Gemeinsam wollten Sie ein Grundgesetz erarbeiten, das zwar wie eine Verfassung wirken, aber keine vollständige und endgültige Verfassung sein sollte, um die deutsche Einheit nicht zu gefährden.

Die Basis ihrer Arbeit bildete ein von einem ersten Verfassungskonvent auf der bayerischen Insel Herrenchiemsee erarbeiteter Entwurf für ein Grundgesetz. Bis zum endgültigen Grundgesetzentwurf mussten viele Kompromisse, vor allem zwischen CDU und SPD, die jeweils 27 Mitglieder im Rat stellten, geschlossen werden. Auch die mehrfachen Korrekturen durch die Besatzungsmächte belasteten die Arbeit am Grundgesetz. Streit gab es vor allem um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Verteilung der Staatsfinanzen, auch über den Einfluss von Kirche und Eltern auf das Schulwesen wurde heftig gestritten.

Streit um Grundgesetzartikel 3

Anfangs umstritten war auch die Ausgestaltung des Artikels 3, der zunächst nur die Formulierung „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ enthielt. Gegen den anfänglich heftigen Widerstand auch aus den Reihen ihrer eigenen Partei setzten die Sozialdemokratinnen Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig, zwei von lediglich vier Frauen im Parlamentarischen Rat, die Aufnahme des zweiten Absatzes in Artikel 3, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, in das Grundgesetz durch.

„Dieser Tag war ein geschichtlicher Tag, eine Wende auf dem Weg der deutschen Frauen der Westzonen. Lächeln Sie nicht. Es ist nicht falsches Pathos einer Frauenrechtlerin, das mich so sprechen lässt. Ich bin Jurist und unpathetisch, und ich bin Frau und Mutter. Mein Kampf im neuen staatlichen Leben und ganz besonders bei der Schaffung dieser Verfassung galt daher ganz bewusst der Reform des Familienrechts, und diese haben wir durch die neue Verfassung nunmehr ausgelöst.“, sagte Selbert später über diesen Erfolg.

Besondere Stellung der Grundrechte

Geprägt von den Erfahrungen mit dem „Dritten Reich“ waren sich die Abgeordneten darin einig die Fehler der Weimarer Verfassung zu vermeiden. Eine besondere Stellung im Grundgesetz sollten deshalb die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger erhalten.

Zu den 19 Grundrechten, die am Anfang des Grundgesetzes stehen, gehören unter anderem der Schutz der Menschenwürde, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Glaubensfreiheit. Niemand, auch nicht der Gesetzgeber mit Zweidrittelmehrheit, sollte diese elementaren Grundsätze aushebeln können.

„Die Grundlage eines neuen besseren Staates“

Am 8. Mai 1949 — dem vierten Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands — wurde das Grundgesetz schließlich um 23.55 Uhr verabschiedet. „Es ist heute der 8. Mai. Es sind also heute vier Jahre her, seitdem der totale Krieg mit einer totalen Niederlage endigte“, machte von Brentano, in seiner Rede die historische Tragweite deutlich: „Und heute vier Jahre später sind wir hier in Bonn, um die Grundlage eines neuen besseren Staates zu beraten und zu beschließen.“

Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland durch den Parlamentarischen Rat, genehmigen auch die Alliierten, die drei westlichen Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien und die USA, das Grundgesetz. Im Anschluss stimmen auch die Landtage zu. Nur Bayern lehnt es ab, erkennt es aber als rechtsverbindlich an.

„Freie Entscheidung des deutschen Volkes“

Am 23. Mai 1949 findet daraufhin die Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates mit der feierlichen Verkündung des Grundgesetzes in Bonn statt. Präsident Konrad Adenauer betont in seiner Ansprache, dass trotz der auferlegten Beschränkungen die Entscheidung zum Grundgesetz „auf freiem Willen“ und „auf der freien Entscheidung des deutschen Volkes“ beruhe.

Dann sagt er: „Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes. Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, (...) der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.“

Nach jeweiligem Aufruf unterzeichnen zunächst die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates, danach die Ministerpräsidenten der elf Länder die Originalausfertigung des Grundgesetzes. Nur die Vertreter der KPD-Fraktion Max Reimann und Heinz Renner weigern sich, „die Spaltung Deutschlands“ zu unterschreiben.

Originalfassung liegt im Deutschen Bundestag

40 Jahre später hat sich die Hoffnung des Parlamentarischen Rates mit der Gründung der Bundesrepublik die Einheit in Freiheit Deutschlands nicht zu gefährden erfüllt. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. (klz/16.05.2014)

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