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Auswärtiges

Beteiligung an der UN-Mission im Südsudan

Soldaten vor einer Transall

Transportflugzeug Transall mit Bundeswehrsoldaten (dpa)

Die Beteiligung der Bundeswehr an der UN-Friedensmission im Südsudan (UNMISS) soll fortgesetzt werden. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/3005) werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 13. November 2014, voraussichtlich ab 20.15 Uhr in einer rund 30-minütigen Aussprache debattieren. Im Anschluss werden die Parlamentarier über den Antrag namentlich abstimmen. Der Auswärtige Ausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/3191).

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Wichtigste Aufgabe ist Schutz der Zivilbevölkerung

Trotz umfangreicher Aufbaubemühungen der internationalen Gemeinschaft habe der Südsudan seit seiner Unabhängigkeit 2011 noch keine ausreichende staatliche Verwaltung geschaffen, schreibt die Bundesregierung. Mit dem Beginn schwerer bewaffneter Auseinandersetzungen seit Dezember 2013 habe sich die Sicherheitslage in Teilen des Landes wieder verschärft. Als Reaktion darauf habe der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Mai 2014 die Aufgaben der Mission refokussiert. 

Die wichtigste Änderung bestehe in der Priorisierung und Konkretisierung der Aufgaben zum Schutz der Zivilbevölkerung. „Dagegen sind Aufgaben in der Unterstützung des Staatsaufbaus, die einen Großteil des ursprünglichen Mandats umfassten, weitgehend weggefallen“, schreibt die Bundesregierung.

Einsatz von bis zu 50 Soldaten

Neue Kernelemente des Mandats seien der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung und Untersuchung von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, die Sicherstellung des Zugangs für humanitäre Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens, das unter Schirmherrschaft der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) ausgehandelt wurde.

Konkret soll sich die Bundeswehr bei der Wahrnehmung von „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben“ beteiligen sowie bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen. Die Zusatzausgaben für den Einsatz von bis zu 50 Soldaten längstens bis zum 31. Dezember 2015 beziffert die Bundesregierung auf rund eine Million Euro. (ahe/10.11.2014)

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