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Parlament

Diese Woche im Plenum des Bundestages

Reichstag im Herbst

Nächste Sitzung: Freitag, 14. November, 9 Uhr (DBT/Pauls)

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 12. November, bis Freitag, 14. November 2014, entscheidet der Bundestag unter anderem über Strafverschärfungen im Bereich der Kinderpornografie, Änderungen bei der Zusammenarbeit von Bund und Länder in der Wissenschaft und über die Verlängerung zweier Auslandseinsätze der Bundeswehr. Am Donnerstag diskutieren die Abgeordneten vier Stunden lang über das Thema Sterbebegleitung. Änderungen beim Mietrecht stehen am Freitag auf der Tagesordnung. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten beraten.

Mittwoch, 12. November

Regierungsbefragung: Um 13 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen.

Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/3103) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Aktuelle Stunde: Ab 15.35 Uhr schließt sich auf Verlangen der Linksfraktion eine Aktuelle Stunde zum Thema „Haltung der Bundesregierung zu den umstrittenen Steuermodellen in Luxemburg und der Rolle Jean-Claude Junckers“ an.

Donnerstag, 13. November 

Sterbebegleitung: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit einer vereinbarten Debatte zum Thema Sterbebegleitung. Vier Stunden sind dafür eingeplant.

Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit: Ab 13.20 Uhr berät der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (18/3146), der ein Fünf-Punkte Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit enthält. Darin werden unter anderem eine aktive Beschäftigungspolitik, mehr Qualifizierungen und Weiterbildungen und die Abschaffung von Sanktionen gefordert. Zudem sollen die Arbeitgeber in die Pflicht genommen und stärker an den Kosten der Arbeitslosigkeit beteiligt werden. Für die erste Lesung der Vorlage sind 60 Minuten eingeplant.

Mietrecht: Ab 14.25 Uhr Uhr diskutieren die Abgeordneten das Problem steigender Mieten. Dem zugrunde liegt der Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes der Bundesregierung (18/3121), das in erster Lesung beraten wird. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen „die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen darf“. Abgestimmt wird nach der einstündigen Debatte über einen Antrag der Linksfraktion (18/505), die einen sofortigen Mieterhöhungsstopp fordert. Demnach sollen Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten künftig nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein. Der Rechtsausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (18/3203).

Aktuelle Stunde: Gegen 15.45 Uhr beginnt auf Verlangen von Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde zum Thema „Unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zur Abschaltung von Kohlekraftwerken und zum Erreichen der Klimaziele“.

Hochschulfinanzierung: Der Bund soll – stärker als bisher – mit den Ländern im Wissenschaftsbereich kooperieren dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2710) vor, über den im Anschluss an die um 17.35 Uhr beginnende Debatte namentlich abgestimmt wird. Erforderlich ist für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit. Hochschulen sollen der Vorlage entsprechend in gleicher Weise wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Fällen überregionaler Bedeutung nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes institutionell gefördert werden können. Zur Abstimmung stehen im Anschluss an die 45-minütige Debatte auch zwei über das Regierungsvorhaben hinausgehende Anträge der Oppositionsfraktionen (Die Linke: 18/588; Bündnis 90/Die Grünen: 18/2747), die eine Abschaffung des aus der Föderalismusreform von 2006 hervorgegangenen Kooperationsverbots von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich vorsehen. Namentlich abgestimmt wird über den Gesetzentwurf, wobei für die Annahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, sowie über Änderungsanträge der Linken (18/3162) und der Grünen (18/3163). Zudem entscheidet der Bundestag über einen Entschließungsantrag der Linken (18/3164). Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/3141).

Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche: Ab 18.50 Uhr berät der Bundestag einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3151) mit der Forderung, Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche im demografischen Wandel zu stärken. 45 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.

Änderungen beim BAföG: Über Änderungen beim BAföG wird ab 19.35 Uhr debattiert. Den Abgeordneten liegen dazu Anträge der Oppositionsfraktionen (Die Linke: 18/479; Bündnis 90/Die Grünen: 18/2745) und ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2663) vor. In der Regierungsvorlage ist vorgesehen, dass der Bund die Finanzierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vollständig übernimmt. Zudem ist geplant, die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge jeweils um sieben Prozent anzuheben. Zusätzlich sollen sowohl der Wohnkostenanteil für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende als auch der Freibetrag für eigenes Einkommen Auszubildender entsprechend der Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Minijobs überproportional angehoben werden. Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, die Bedarfssätze nach dem tatsächlichen Bedarf für den Lebensunterhalt und der Ausbildung auszurichten. Sie sollen nach Auffassung der Linken umgehend um mindestens zehn Prozent angehoben werden. Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (18/715) die Ablehnung des Antrages. Um zehn Prozent will auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die BAföG-Sätze angepasst wissen. Über die drei Vorlagen wird nach 45-minütiger Debatte abgestimmt. Der Bildungsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (18/3142) vorgelegt, über die namentlich abgestimmt wird. Namentlich abgestimmt wird auch über vier Änderungsanträge der Opposition. Insgesamt haben die Linksfraktion fünf (18/3177, 18/3178, 18/3179, 18/3180, 18/3181) und die Grünen sechs Änderungsanträge (18/3182, 18/3183, 18/3184, 18/3185, 18/3186, 18/3187) vorgelegt.

Sanktionen gegen Russland: Ein Ende der Sanktionen gegen Russland fordert die Linksfraktion in einem Antrag (18/3147), der ab 20.45 Uhr auf der Tagesordnung steht. 45 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.

Bundeswehreinsatz in Südsudan: Über die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan im Rahmen der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission Unmiss bis Ende 2015 entscheidet der Bundestag im Anschluss an die um 21.30 Uhr beginnende 30-minütige Debatte. Ein Antrag der Bundesregierung (18/3005) sieht vor, dass sich die Bundeswehr bei der Wahrnehmung von „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben“ beteiligen sowie bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen soll. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/3191).

Bundeswehreinsatz in Darfur: Im Anschluss an die um 22.10 Uhr beginnende 30-minütige Debatte entscheiden die Abgeordneten über die von der Bundesregierung in einem Antrag (18/3006) geforderte Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur. An der gemeinsamen Operation der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in der westsudanesischen Provinz Darfur (Unamid) sollen bis zu 50 deutsche Soldatinnen und Soldaten längstens bis Ende 2015 teilnehmen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/3193). 

Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:

Haushaltskontrolle bei Nachrichtendiensten: Der Bundestag stimmt über einen Antrag der Linksfraktion mit der Forderung nach einer transparenten Haushaltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten (18/2872) ab. Die Bundesregierung, so wird gefordert, soll die Haushalte der Nachrichtendienste ab dem Haushalt 2015 „entsprechend den Haushalten der anderen Sicherheitsdienste“ öffentlich darstellen. Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags (18/3085).

Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung: Den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung thematisiert ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3152). Gefordert wird darin, die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten und deren Einsatz in der Tierhaltung auf das Notwendigste zu reduzieren. 

Nationales Reformprogramm 2014: Die Grünen nehmen eine Stabilitätswarnung der EU-Kommission gegenüber Deutschland zum Anlass, die Leistungsbilanzüberschüsse in Deutschland zu thematisieren und legen einen Antrag (18/978) vor, das nationale Reformprogramm 2014 zu nutzen, die wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst zu nehmen und Investitionen zu stärken. Sie rufen die Bundesregierung auf, die private und öffentliche Investitionsquote zu erhöhen und die Binnennachfrage anzukurbeln. Auch sollten einbehaltene Gewinne kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich besser gefördert und die Abschreibungsbedingungen für geringwertige Wirtschaftsgüter verbessert werden. Der Wirtschaftsausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (18/1675).

Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern: Über Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern berät der Bundestag auf Grundlage von Anträgen von CDU/CSU und SPD (18/2739) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/2746). Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, bei der Erarbeitung des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ für staatliche und private Wirtschafts- und Handelskooperation mit Entwicklungs- und Schwellenländern international vereinbarte Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards zu stärken. Die Grünen verlangen verbindliche Regeln zu Umwelt- und Sozialstandards bei transnationalen Unternehmen in Entwicklungsländern. Der Entwicklungsausschuss hat zu beiden Anträgen Beschlussempfehlungen vorgelegt (18/3133, 18/3134).

EU-Sozialgipfel: Über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/2953), zur Umsetzung eines Beschlusses des Europäischen Rates vom Oktober 2013 über einen dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung stimmt der Bundestag ab. Das Gesetz soll die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag für einen Beschluss über den dreigliedrigen Sozialgipfel zustimmen darf. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/3190).

Rechtsstellung von Asylsuchenden: Der Bundestag berät ein von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rechtsstellung von Asylsuchenden und geduldeten Ausländern“ (18/3144) in erster Lesung. Mit der Vorlage sollen unter anderem die Residenzpflicht gelockert und das Sachleistungsprinzip für Asylbewerber neu geregelt werden.

EU-Adoptionsübereinkommen:Die Parlamentarier entscheiden über die von der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf geforderte Ratifizierung des revidierten Europäischen Übereinkommens vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (18/2654). Laut Regierung besteht nur technischer Anpassungsbedarf im deutschen Recht. Der Rechtsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/3198). Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/3204), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die „ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft“ zu beenden.

EU-Schutzanordnung: Abschließend verhandelt der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Ziel, straf- und zivilrechtliche Schutzmaßnahmen aus anderen Ländern der Europäischen Union für Opfer von Gewalt auch in Deutschland anerkennen und vollstrecken zu lassen (18/2955). Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses dazu (18/3200).

Freitag, 14. November 

Verschärfung des Sexualstrafrechts: Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit der einstündigen abschließenden Beratung über die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts. Bundesregierung (18/2954) und Koalitionsfraktionen (18/2601) haben dazu wortgleiche Gesetzentwürfe vorgelegt, mit denen die Regelungen bezüglich der Strafbarkeit von Kinderpornografie und des Zugangs zu Kinderpornografie im Internet weiter verschärft werden sollen. So sind unter anderen ausdrückliche Regelungen für das Zugänglichmachen strafbarer Inhalte über das Internet vorgesehen. Strafbar soll dem Entwurf zufolge auch die Publikation von Schriften sein, die teilweise unbekleidete Kinder und Jugendliche „in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Gegenstand haben“, ebenso wie die Veranstaltung oder der Besuch von kinder- oder jugendpornografische (Live-)Darbietungen. Abgestimmt wird schließlich auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2619), in dem eine bessere Prävention gefordert wird, um die Verbreitung von Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen einzudämmen.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verspricht sich die Bundesregierung von einem Gesetzentwurf (18/3124), der ab 10.10 Uhr in erster Lesung beraten wird. Vorgesehen sind darin unter anderem eine zehntägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung sowie eine sechsmonatige Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch. Die Bundesregierung hat inzwischen auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf geantwortet (18/3157). Für die erste Lesung sind 105 Minuten vorgesehen.

Telemediengesetz (Störerhaftung): Die Netzpolitik steht ab 11.55 Uhr auf der Tagesordnung. Die Parlamentarier beraten einen von der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei WLAN-Betreibern (18/3047). Vorgesehen ist, dass auch Betreiber von öffentlichen WLAN als „Diensteanbieter“ im Sinne von Paragraf 8 des Telemediengesetzes anzusehen sind, sodass die dort geregelten Haftungsfreistellungen auch für sie gelten. Weiterhin sollen sich die Haftungsregelungen auch auf die sogenannte Störerhaftung erstrecken, in dem ausdrücklich eine Haftungsfreistellung „auch für Unterlassungsansprüche“ vorgesehen wird. 45 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant.

Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses: Ab 12.40 Uhr beraten die Abgeordneten über die Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses. Dazu liegt ihnen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3007) vor, der unter anderem vorsieht, die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zu vereinfachen, sodass dieser frühzeitiger in Verfahren eingebunden werden kann, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Ebenfalls beraten wird in der 45-minütigen Debatte ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung „Hasskriminalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen“ (18/3150).2.

Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR: Um die verbesserte Rehabilitierung für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR geht es ab 13.25 Uhr. Den Abgeordneten liegen dazu Gesetzentwürfe der Bundesregierung (18/3120) sowie der Linksfraktion (18/3145) vor. 45 Minuten sind für die Beratung eingeplant.

Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom: Gleiche Netzentgelte bundesweit fordert die Linksfraktion in einem Antrag (18/3050), der ab 14.10 Uhr beraten wird. Derzeit gebe es im Vergleich der Länderdurchschnitte Kostendifferenzen von 100 Prozent, beklagt die Fraktion. Für die erste Lesung sind 45 Minuten vorgesehen. 

(hau/07.11.2014)

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