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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 26. und 27. Februar

Wahlurne von oben

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/Unger)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar, und Freitag, 27. Februar 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Zustimmung zur Verlängerung der Bereitstellungsfrist der Finanzhilfen für Griechenland: Mit 541 Ja-Stimmen bei 32 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen hat der Bundestag am 27. Februar einen Antrag des Bundesfinanzministeriums (18/4079) angenommen und damit zugestimmt, dass die Bundesrepublik im Direktorium des befristeten Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) die Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hauptfinanzhilfevereinbarung zwischen der EFSF und Griechenland um vier Monate bis Ende Juli 2015 befürwortet. Die Bereitstellungsfrist würde sonst am 28. Februar enden. Laut Antrag hat sich Griechenland dazu bekannt, allen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern vollständig und pünktlich nachzukommen. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Linksfraktion (18/4146) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/4141). Die Linke hatte die Regierung unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Mechanismen für die Gewährung, Verlängerung und Abwicklung von Kredithilfen an EU-Mitgliedstaaten grundlegend reformiert werden. Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, im EFSF-Direktorium der Verlängerung der Bereitstellungsfrist um vier Monate bis 30. Juni 2015 zuzustimmen. Die Initiative der Linken hatten alle übrigen Fraktionen abgelehnt, die Initiative der Grünen die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linken. 

Investorenschutz in Freihandelsabkommen: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 27. Februar einen Antrag dieser Fraktion (18/3729) abgelehnt, ein „interessengeleitetes Gutachten zu Investorenschutz“ im geplanten EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) zurückzuweisen. Die Linke hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ein Gutachten von Dr. Stephan Schill zu den „Auswirkungen der Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu den Investor-Staat-Schiedsverfahren im Entwurf des Freihandelsabkommens Ceta auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers“ wegen fehlender Neutralität nicht als Entscheidungsgrundlage zu verwenden und darüber hinaus die Ausgewogenheit und Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Beratung sicherzustellen. Gegen das Votum der Opposition scheiterten die Grünen mit einem Antrag (18/3747), in dem sie die Bundesregierung aufgefordert hatten, sich für eine Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsverfahrens in den Verhandlungen zum EU-Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) einzusetzen. Im Konsultationsverfahren habe eine Mehrheit die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren in das TTIP abgelehnt. Die Vorschläge für ein Investitionsschutzkapitel im TTIP seien nicht akzeptabel, argumentierten die Grünen. Der Bundestag folgte in beiden Fällen einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/3862). 

Zahlung von Ghetto-Renten nach Polen: Einstimmig hat der Bundestag am 26. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 5. Dezember 2014 mit Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind (18/3787, 18/4051) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/4108) angenommen. Damit wird ermöglicht, dass die Bundesrepublik in Polen lebenden ehemaligen Beschäftigten in einem von den Nationalsozialisten eingerichteten Ghetto Renten auszahlen kann. Das war bislang nicht möglich, weil ehemalige Ghettobeschäftigte, die am 31. Dezember 1990 in Polen gelebt haben und seitdem ununterbrochen dort wohnen, aufgrund des übergangsweise noch geltenden Abkommens mit Polen über Renten- und Unfallversicherung aus dem Jahre 1975 keine deutsche Rente unter Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten erhalten konnten. Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto gelten als in Deutschland zurückgelegt.

Frühkindliche Bildung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. Februar einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/3546) angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Qualität der Betreuung in der frühkindlichen Bildung – vor allem im Hinblick auf die gemeinsame Bildung von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Sozialisation – zu verbessern. Der Antrag bezieht sich auf den nationalen Bildungsbericht 2014 der Bundesregierung (18/2990). Die Regierung soll ferner darauf hinwirken, dass in der frühkindlichen Bildung die Feststellung des Sprachstandes und die Sprachförderung nach gemeinsamen Qualitätsstandards stattfindet. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung soll als Aufgabe für alle Ebenen und Bereiche des Bildungssystems verstanden werden. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von Union und SPD lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/3728) ab, wonach die Bundesregierung ihre Strategien zur Sicherung gleichwertiger Bildungsangebote in hoher Qualität in allen Bildungsstufen überdenken müsse. Unter anderem wollte die Fraktion sicherstellen, dass Länder und Kommunen ihren bildungspolitischen Aufgaben vollständig nachkommen können. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der Linken auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3412), wonach die Bundesregierung die Empfehlungen des Bildungsberichts gemeinsam mit den Ländern umsetzen und zugleich einen Vorschlag für einen neuen Artikel 91 Absatz 2 des Grundgesetzes vorlegen sollte, um eine bessere Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern zu ermöglichen.

Meldeverfahren in der sozialen Sicherung: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 26. Februar  einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur fünften Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (18/3699) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/4114) zugestimmt. Damit werden Vorschläge zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung umgesetzt. Zudem wird der Anwendungsbereich der Vorschriften für die Nutzung der Entgeltbescheinigung erweitert und es wird die Möglichkeit zur elektronischen Übertragung von Bescheinigungsdaten an die Träger der Deutschen Rentenversicherung eingeführt. Der summarische Lohnnachweis in der Unfallversicherung kann bis 2019 fortgesetzt werden. Das Waisenrentenrecht wird an das Steuer- und Kindergeldrecht angeglichen. Die Einkommensanrechnung auf Waisenrenten bei volljährigen Waisen entfällt. Der Katalog an freiwilligen Diensten, während derer der Anspruch auf Waisenrenten fortbesteht, wird erweitert.

Rezeptfreie Pille danach: Die künftig rezeptfreie sogenannte „Pille danach“ ist für junge Frauen weiterhin kostenlos verfügbar und darf nicht kommerziell beworben werden. Dies beschloss der Bundestag bei Enthaltung der Linken am 26. Februar auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/4114) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur fünften Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (18/3699). Die EU-Kommission hatte am 7. Januar 2015 das Notfallverhütungsmittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat („Handelsname “ellaOne„) aus der Rezeptpflicht entlassen. Daraufhin hatte die Bundesregierung entschieden, auch die “Pille danach„ mit dem Wirkstoff  Levonorgestrel (Handelsname “PiDaNa„) künftig rezeptfrei abzugeben. Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben weiterhin Anspruch auf Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige Notfallverhütungsmittel. Die Kassen übernehmen auch künftig die Kosten für junge Frauen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Mit der “Pille danach„ kann nach einer missglückten oder ausgebliebenen Verhütung eine Schwangerschaft noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr verhindert werden. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Entlassung der Pille danach aus der Verschreibungspflicht und zur Ermöglichung der kostenlosen Abgabe an junge Frauen (18/3834) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/4116) ab. Die Grünen hatten gefordert, Levonorgestrel und Ulipristalacetat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen und jungen Frauen die Wahl zu lassen, die Pille danach entweder weiterhin nach ärztlicher Verordnung kostenlos oder gegen Zuzahlung zu erhalten oder aber die Pille danach ohne Verschreibung direkt in der Apotheke zu kaufen.

Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 26. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (18/3697) in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (18/4119) angenommen. Unter anderem wird im Grundbetrieb eine regelmäßige Arbeitszeit von 41 Stunden in der Woche eingeführt. Erweitert wird die Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen. Für Mannschaftsdienstgrade sowie Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes werden bessere Beförderungsmöglichkeiten geschaffen. In Bereichen mit Personalmangel wird ein sogenannter Personalbindungszuschlag eingeführt. Die Erschwerniszulagen werden strukturell verbessert und in weiten Teilen deutlich erhöht. Stellenzulagen mit besonderer Bedeutung für den Dienstbetrieb werden angehoben, der Wehrsold um zwei Euro pro Tag erhöht. Zum Ausgleich für die bisher fehlende betriebliche Zusatzversorgung erhalten Zeitsoldaten eine erhöhte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Anrechnung von nachdienstlichem Einkommen aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit auf die Dienstzeitversorgung der Soldaten wird bis zum Erreichen der für den Polizeivollzugsdienst geltenden besonderen Altersgrenzen aufgehoben. Vermindert werden soll die Belastung für Berufssoldaten mit Verpflichtungen aus einem Versorgungsausgleich. Um Altfälle in die Einsatzversorgung einzubeziehen, wird der relevante Stichtag zurückdatiert. Der Bundestag lehnte bei Enthaltung der Linken einen Entschließungsantrag der Grünen (18/4121) ab, die Wahlmöglichkeit zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenbeihilfe einzuführen und die maximale Bezugsdauer des Trennungsgeldes zeitlich zu befristen.

Zustimmung zu vorzeitiger Teilrückzahlung einer IWF-Finanzhilfe durch Portugal: Einstimmig hat der Bundestag am 26. Februar einen Antrag des Bundesfinanzministeriums (18/4030) angenommen und damit zugestimmt, dass die Bundesrepublik im Direktorium des befristeten Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) die vorzeitige hälftige Tilgung einer Finanzhilfe des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von 28,6 Milliarden Euro durch Portugal befürwortet – und zwar ohne dass parallel anteilig auch Finanzhilfen der befristeten Euro-Rettungsschirme EFSF und EFSM (Europäischer Finanzmarktstabilisierungsmechanismus) getilgt werden müssen. Portugal will 14,305 Milliarden Euro des IWF-Kredits ab März 2015 in Raten über 30 Monate vorzeitig tilgen, um Zinskosten einzusparen.

Bundeswehreinsatz in Mali verlängert: Mit 516 Ja-Stimmen bei 61 Gegenstimmen und drei Enthaltungen hat der Bundestag am 26. Februar die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Militärmission zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) bis längstens Ende Mai 2016 verlängert. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/4109) zu einem Antrag der Bundesregierung (18/3836) zugrunde. Das maximale Kontingent deutscher Soldatinnen und Soldaten wurde auf bis zu 350 angehoben, da Deutschland im August dieses Jahres die Führung der Militärmission übernimmt. Laut Antrag engagiert sich die Bundesrepublik im westafrikanischen Mali, um Terrorismus, organisierter Kriminalität und Verarmung in der Sahel-Region, die sich mittelfristig auch auf Europa auswirken könnten, gemeinsam mit seinen europäischen Partnern entgegenzutreten.

Regionale Wirtschaftspolitik: Einstimmig hat der Bundestag am 26. Februar einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur regionalen Wirtschaftspolitik “Die richtigen Weichen für die Zukunft stellen„ (18/3404) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/4100) angenommen. Darin wird gefordert, das Wachstumspotenzial in strukturschwachen Regionen durch regionale Wirtschaftspolitik anzuheben, eine Debatte zwischen Bund und Ländern über die künftige Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems der regionalen Wirtschaftsförderung ab 2020 zu beginnen, die Länder zum Ausschöpfen der Kofinanzierung im Sinne der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur„ zu bewegen und ein künftiges gesamtdeutsches System der regionalen Wirtschaftsförderung mit den bestehenden wirtschaftspolitischen Instrumenten abzustimmen.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014: Einstimmig hat der Bundestag am 26. Februar die zweite Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum achten Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 (18/4000 neu) angenommen. Damit werden 46 Einsprüche aus Deutschland gegen die Gültigkeit der Wahl wegen Unbegründetheit zurückgewiesen. Der Bundestag muss nach dem Wahlprüfungsgesetz über diese Einsprüche entscheiden. Insgesamt sind 109 Wahleinsprüche in Deutschland eingegangen. In einer ersten Beschlussempfehlung hatte sich der Wahlprüfungsausschuss bereits mit 53 Wahleinsprüchen befasst (18/3100).

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 26. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 149 und 150 übernommen (18/3929, 18/3930). (vom/27.02.2015)

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