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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 5. und 6. März

Blick von oben auf eine Abstimmung im Plenarsaal.

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/Unger)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März, und am Freitag, 6. März 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Nacht- und Autoreisezüge: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 6. März einen Antrag der Linken (18/2494) abgelehnt, den Rückzug der Deutschen Bahn AG bei Nacht- und Autoreisezügen zu stoppen und eine nachhaltige Reisekultur in Europa zu fördern. Nach dem Willen der Linken sollte die Regierung darauf hinwirken, dass die Bahn die 2014 vollzogenen Einstellungen von Nachtzug- und Autoreisezugverkehren zurücknimmt und ein zweijähriges Moratorium beschlossen wird, das den Erhalt oder die Widerherstellung der am 1. Januar 2014 bestehenden Nachtzugverkehre und Autoreisezugverbindungen enthält.

Frauenquote für Führungspositionen beschlossen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 6. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (18/3784, 18/4053) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (18/4227) angenommen. Damit wird eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, eingeführt. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Börsennotierte sowie mitbestimmungspflichtige Unternehmen werden verpflichtet, ab 30. September 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen. Die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz und Bundesgleichstellungsgesetz) werden novelliert, wobei im Wesentlichen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft widergespiegelt werden. Der Familienausschuss hatte den Regierungsentwurf so verändert, dass die Unternehmen nicht wie geplant jährlich, sondern erst nach Ablauf der Frist über die Einhaltung der selbst festgelegten Zielgrößen berichten müssen. Dies soll den Bürokratieaufwand senken. Zudem soll die Geschlechterparität nicht für alle Ebenen der Bundesverwaltung gelten. Eingegriffen werden soll nur, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen vorliegt. Diese Regelung soll nun auch für Männer gelten. Die Grünen hatten getrennte Abstimmung zu Teilen des Gesetzes verlangt. Artikel 1 und 2 des Gesetzes (Änderung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes und Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes) lehnte die Opposition ab, bei den Artikeln 3 bis 23 des Gesetzes stimmte sie zu. Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der Grünen (18/4240) ab, den Artikel 2 des Gesetzes aufzuheben. Die Grünen halten die Ausweitung dieses Gesetzes auf Männer für nicht durchdacht und nicht überzeugend. Der geringere Anteil von Männern etwa auf Sachbearbeitungsebene lasse sich nicht mit struktureller Diskriminierung erklären. Eine Männerquote sei kein geeignetes Mittel, um Geschlechterparität herzustellen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Grünen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten, Gremien und Führungsebenen (18/1878) ab. Die Fraktion hatte darin eine Mindestquote von 40 Prozent für beide Geschlechter in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen oder Unternehmen mit Mitbestimmung vorgesehen. Den zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2009 (17/4307) und den fünften Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz für die Zeit vom 30. Juni 2005 bis 30. Juni 2009 (17/4308 neu) nahm der Bundestag zur Kenntnis.

Sozialabkommen mit den Philippinen: Einstimmig hat der Bundestag am 5. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 19. September 2014 mit den Philippinen über soziale Sicherheit (18/4048) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/4216) angenommen. Eine Doppelversicherung und damit doppelte Beitragsbelastung werden künftig dadurch vermieten, dass die in das andere Land entsandten Arbeitnehmer allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats unterliegen, in der Regel des Heimatstaats. Darüber hinaus können die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden.

Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 5. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Regionalisierungsgesetzes (18/3785, 18/3993) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/4164) angenommen. Danach sollen die Länder in diesem Jahr 7,408 Milliarden Euro aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes erhalten, um damit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu finanzieren.

Vorfahrt für Elektrofahrzeuge: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 5. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (18/3418) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/4174) angenommen. Dieses Elektromobilitätsgesetz ermöglicht es den Kommunen, Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu privilegieren, um deren Nutzung zu fördern. Bevorrechtigungen sind demnach möglich für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, bei der Nutzung von zweckgebundenen öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen davon wie etwa Busspuren, durch Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten und im Hinblick auf Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen. Der Bundestag erweiterte den Kreis der privilegierten Fahrzeuge, in dem auch elektrisch betriebene Gütertransport-Fahrzeuge, etwa für die Anlieferung in Städten, einbezogen werden. Das Gesetz ermächtigt auch zur Einführung einer Kennzeichnung von privilegierten Elektrofahrzeugen sowie für die Einführung von Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung. Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/4229) einen Antrag der Grünen (18/3912) ab, die Elektromobilität entschlossen zu fördern und die Chance für eine zukunftsfähige Mobilität zu nutzen.

Bildung für nachhaltige Entwicklung: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 5. März einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bildung für nachhaltige Entwicklung – Mit dem Weltaktionsprogramm in die Zukunft“ (18/4188) angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Weltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ zu unterstützen und eine geeignete Einrichtung damit zu beauftragen, die über die staatliche Ebene hinausreichenden nationalen Aktivitäten im Rahmen des Weltaktionsprogramms zu koordinieren. In den Strategien der Bundesministerien und an den Hochschulen sollte die Bildung für nachhaltige Entwicklung stärker verankert werden. In der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollte sie im Zeitraum nach 2015 ebenfalls mehr Gewicht erhalten. 

Eckardt Rehberg Mitglied des Vertrauensgremiums: Mit 527 Stimmen bei 45 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen hat der Bundestag am 5. März in offener Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (18/4166) den CDU-Abgeordneten Eckhardt Rehberg zum Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung gewählt. Das Gremium kontrolliert die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes.

Volkmar Klein Mitglied des Sondergremiums: Mit 519 Stimmen bei 35 Gegenstimmen und 35 Enthaltungen hat der Bundestag am 5. März  in geheimer Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (18/4167) den CDU-Abgeordneten Volkmar Klein zum Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt. Das Gremium nimmt die Beteiligungsrechte des Bundestages bei Entscheidungen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wahr, wenn Aufkäufe von Staatsanleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Sekundärmarkt geplant sind und die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit geltend macht.

Strafverfahren genehmigt: Auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (18/4181) hat der Bundestag am 5. März mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) genehmigt.

Rechnungsprüfungsgrundsätze in der EU: Einstimmig hat der Bundestag die Bundesregierung am 5. März aufgefordert, dass die in Deutschland bestehende Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf Haushaltsplanung, Haushaltsführung und Rechnungslegung bestehen bleibt. In einer auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/4182, 18/4198) angenommenen Entschließung zu einem Bericht der Europäischen Kommission über die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsprüfungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten „Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten“ (Ratsdokument 7677/13) wird darauf verwiesen, dass die Kommission einheitliche, für alle staatlichen Ebenen aller Mitgliedstaaten verbindliche Standards anstrebt, die auf dem Prinzip der Periodenabgrenzung (kaufmännische doppelte Buchführung) beruhen. Diese Rechnungsführungsstandards beanspruchten sehr viel Zeit und verursachten erhebliche Kosten dort, wo bisher lediglich kameral gebucht werde. Deutschland wäre besonders von der Pflicht betroffen, auf die kaufmännische Buchführung umzustellen, weil der Bund und die meisten Bundesländer bisher an der kameralen Buchführung festgehalten hätten. Die einheitlichen Buchführungs- und Bilanzierungsstandards werden EPSAS genannt (European Public Sector Accounting Standards) in Anlehnung an die IPSAS (International Public Sector Accounting Standards). Der Bundestag plädierte dafür, EPSAS nur auf freiwilliger Basis einzuführen. Die Grundsätze der Objektivierung, Rechenschaft, Ordnungsmäßigkeit und Kontrolle, die in Deutschland relevant sind, sollten berücksichtigt, Wahlrechte und Ermessenspielräume weitgehend ausgeschlossen werden, da die Rechnungslegung nur so vergleichbare Ergebnisse erzielen könne.  Im Zentrum der Entwicklung europäischer Rechnungslegungsstandards sollten die Stellen stehen, die für das Setzen nationaler Rechnungslegungsnormen für öffentliche Haushalte verantwortlich sind, um die demokratische Legitimation dieser Standards zu sichern, heißt es in der Entschließung.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 5. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 151 und 156 übernommen (18/4101, 18/4102, 18/4103, 18/4104, 18/4105, 18/4106).

Beteiligung Kroatiens am Europäischen Wirtschaftsraum: Einstimmig hat der Bundestag am 5. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 11. April 2014 über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (18/4052) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/4221) angenommen. Ziel ist es, Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu beteiligen und dadurch zwischen ihr, den EWR-Vertragsstaaten und den drei EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen binnenmarktähnliche Verhältnisse zu schaffen. Es sollen der freie Warenverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Selbstständigen, der freie Dienstleistungsverkehr und der freie Kapitalverkehr gelten.

Mietpreisbremse beschlossen: Bei Enthaltung der Opposition und einer Gegenstimme aus der CDU/CSU-Fraktion hat der Bundestag am 5. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei Wohnungsvermittlung (18/3121, 18/3250) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/4220) angenommen. Neue Regelungen im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen steigenden Mieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in prosperierenden Städten entgegenwirken, heißt es darin. Die zulässige Miete bei Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten, die von den Landesregierungen ausgewiesen werden, wird auf die ortsübliche Miete plus zehn Prozent begrenzt (sogenannte Mietpreisbremse). Die Ermächtigung der Länder, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, ist auf fünf Jahre befristet. Darüber hinaus wird im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip eingeführt. Die Kosten von Maklerinnen und Maklern trägt künftig derjenige, der ihn beauftragt hat. Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Linken (18/4223), die gefordert hatte, die Mietpreisbremse flächendeckend und nicht nur auf angespannten Wohnungsmärkten gelten zu lassen. In namentlicher Abstimmung lehnte das Plenum ferner zwei Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen ab. Dem ersten Änderungsantrag (18/4223) stimmten 113 Abgeordnete zu, 474 lehnten ihn ab. Für den zweiten Änderungsantrag (18/4224) votierten 113 Abgeordnete, 469 lehnten ihn ab. Darin hatten die Grünen gefordert, dass die Mietpreisbremse flächendeckend gelten müsse und dass es keine Ausnahmen geben dürfe. Abgelehnt wurde bei Enthaltung der Linken schließlich auch ein Entschließungsantrag der Grünen (18/4226), in dem unter anderem verlangt wurde, die Befristung der Mietpreisbremse auf mindestens zehn Jahre auszudehnen. Auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses (18/4219) lehnte der Bundestag bei Enthaltung der Grünen einen Antrag der Linken (18/504) ab, den Mietenanstieg zu stoppen und die soziale Wohnungswirtschaft zu entwickeln und dauerhaft zu sichern. Die Linke hatte ordnungspolitische Sofortmaßnahmen und langfristige Strategien zur Reform wohnungswirtschaftlicher Strukturen gefordert.  (vom/06.03.2015)

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