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Verkehr

Bundestag will Einführung der Pkw-Maut beschließen

Miniaturautos und Maut-Schild

Die Pkw-Maut soll 3,7 Milliarden Euro in die Bundeskasse spülen. (pa/Bildagentur-online)

Nach monatelanger öffentlicher Diskussion entscheidet der Bundestag am Freitag, 27. März 2015, über die Einführung einer Pkw-Maut. Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (18/3990) wird namentlich abgestimmt. Die Debatte beginnt voraussichtlich um 9.15 Uhr und dauert 105 Minuten. Zu Beginn der Sitzung wird 15 Minuten lang über den Antrag der Koalition beraten, diesen Tagesordnungspunkt aufzusetzen, da es darüber bislang keine interfraktionelle Vereinbarung gibt.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Namentliche Abstimmungen

In namentlicher Abstimmung entschieden werden soll auch über den Regierungsentwurf eines zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (18/3991), durch den die deutschen Pkw-Maut-Zahler bei der Kraftfahrzeugsteuer entlastet werden sollen. Der Verkehrsausschuss (18/4455) und der Finanzausschuss (18/4448) haben dazu Beschlussempfehlungen vorgelegt. Zur Abstimmung steht ferner ein Antrag der Linken (18/806), keine Pkw-Maut einzuführen, weil eine solche weder erforderlich noch sinnvoll sei. CDU/CSU und SPD haben einen Entschließungsantrag (18/4460) vorgelegt, in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wird, die rechtlichen Voraussetzungen für die technische Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen Mitte 2018 zu schaffen.

Über drei Änderungsanträge der Grünen (18/4484, 18/4485, 18/4486) wird namentlich abgestimmt. Unter anderem wollten die Grünen eine Möglichkeit schaffen, Strecken in einem 30 Kilometer breiten Streifen an der Grenze von der Mautpflicht zu befreien, um dem Grenzverkehr nicht zu schaden. Außerdem sollte das Infrastrukturabgabengesetz automatisch außer Kraft treten, wenn der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass die Abgabe europarechtswidrig ist. Entsprechend dürften auch die Steuerentlastungsbeträge dann nicht mehr berücksichtigt werden. 

Jahres- und Kurzzeitvignetten

Die Pkw-Maut für Bundesautobahnen und Bundesstraßen soll ab 2016 zahlen müssen, wer Halter eines in Deutschland und im Inland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils ist. Die Kosten für eine Jahresvignette sollen sich nach Hubraum und Umwelteigenschaften des Pkw beziehungsweise bei Wohnmobilen nach dem Gewicht bestimmen.

Halter von im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sollen zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig sein. Sie sollen zwischen einer Jahresvignette oder einer Kurzzeitvignette zum Pauschalpreis von zehn Euro für zehn Tage oder 22 Euro für zwei Monate wählen können. Die Vignette soll im Internet und an Einbuchungsstellen erhältlich sein.  

Entlastung bei der Kfz-Steuer

Die Bundesregierung rechnet mit Gesamteinnahmen von rund 3,7 Milliarden Euro, wobei rund drei Milliarden Euro auf inländische Fahrzeuge und rund 700 Millionen Euro auf ausländische Fahrzeuge entfallen würden. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme abgelehnt, da die Einnahmenberechnungen nicht nachvollziehbar seien.

Parallel zur Einführung der Pkw-Maut sollen die deutschen Pkw-Mautzahler bei der Kraftfahrzeugsteuer entlastet werden. Die Steuerentlastung soll in der Höhe der gezahlten Maut entsprechen. (vom/25.03.2015)

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