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Gesundheit

Krankenhausreform Thema im Bundestag

Operation im Krankenhaus

Die Regierung plant Reformen für die Krankenhäuser. (dpa)

Die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland sollen in der Zukunft mehr Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit bieten. Darauf zielt der Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Krankenhausstrukturgesetz (18/5372) ab, der am Donnerstag, 2. Juli 2015, ab 11.15 Uhr eine Stunde lang erstmals im Bundestag beraten wird. Angesichts der demografischen und regionalen Veränderungen sowie des medizinisch-technischen Fortschritts müssten die Rahmenbedingungen für die Kliniken weiterentwickelt werden, heißt es in der Begründung des Gesetzes, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.

Die Debatte wird ab 11.15 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Qualität als zentrales Kriterium der Krankenhausplanung

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte im Dezember 2014 Eckpunkte für eine Klinikreform vorgelegt. Die Vorschläge sollen nun umgesetzt werden. Demnach setzen sich Bund und Länder für eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards und für eine nachhaltige Sicherung der Betriebskostenfinanzierung der Kliniken ein.

Qualität wird als zentrales Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Auch die Krankenhausvergütung soll sich künftig an Qualitätsaspekten orientieren. So werden Zuschläge gewährt für gute Qualität, Abschläge drohen hingegen bei Qualitätsmängeln. Die Qualitätsberichte der Kliniken sollen für Patienten zugänglicher und verständlicher werden, damit sie sich selbst ein Urteil bilden können über die Leistungsfähigkeit einer Klinik.

6.350 neue Stellen für die ,,Pflege am Bett„ 

Auch die Pflege in Kliniken soll sich verbessern. Aufgelegt wird ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von insgesamt bis zu 660 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2018. Ab 2019 sollen dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Auf diese Weise werden voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen, die nur der ,,Pflege am Bett“ dienen.

Bei der Krankenhausfinanzierung werden die Bedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Kliniken, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten Zuschläge, wer nicht daran teilnimmt, muss Abschläge hinnehmen. Zudem wird der Investitionsabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von zehn auf fünf Prozent halbiert. Geplant ist überdies eine verschärfte Mengenregulierung.

Strukturfonds mit 500 Millionen Euro 

Um den für die Krankenhausplanung und Investitionen zuständigen Bundesländern mehr Mittel an die Hand zu geben, wird ein Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro aufgelegt, gespeist aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Länder sollen einen Beitrag in gleicher Höhe beisteuern, sodass insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung stünde. Die Mittel sollen den Krankenhäusern zusätzlich zur Investitionsförderung zugutekommen.

Nach Angaben des Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sind rund 40 Prozent der Krankenhäuser defizitär. Hinzu kommen hohe Personalbelastungen, überlastete und unterfinanzierte Notfallambulanzen und ein Investitionsstau in Milliardenhöhe.

Anträge der Opposition

Ebenfalls beraten werden Anträge der Linken (18/5369), die Versorgungsqualität und Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern zu verbessern und eine bedarfsgerechte Personalbemessung gesetzlich zu regeln, sowie der Grünen „Gute Versorgung, gute Arbeit - Krankenhäuser zukunftsfest machen“ (18/5381). (pk/01.07.2015)

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