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Haushalt

Schäuble will auch 2016 keine neuen Schulden

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble stellt den Haushaltsentwurf im Plenum vor. twuiunde (pa/dpa)

Die viertägige Haushaltswoche des Bundestages beginnt am Dienstag, 8. September 2015, um 10 Uhr mit der 40-minütigen Rede von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) zur Einbringung des Bundeshaushalts 2016. Die Bundesregierung hat im August den Gesetzentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (18/5500) und den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2015 bis 2019 (18/5501) vorgelegt. Danach ist vorgesehen, dass der Bund im kommenden Jahr 312 Milliarden Euro ausgeben kann. Das sind 10,4 Milliarden Euro mehr, als der Bundestag für das laufende Haushaltsjahr festgelegt hatte. Eine Nettokreditaufnahme soll es 2016 wie schon in diesem Jahr nicht mehr geben. Abgestimmt wird über den Haushalt 2016 erst Ende November.

Die Rede des Finanzministers wird ab 10 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Die meisten Ausgaben für Arbeit und Soziales

Größter Einzeletat bleibt wie in der Vergangenheit Arbeit und Soziales. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), kann nach den Plänen der Regierung im nächsten Jahr rund 127,29 Milliarden Euro ausgeben, 1,63 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Die Ausgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen um rund 1,11 Milliarden auf rund 16,38 Milliarden Euro steigen. Die Verkehrsausgaben sollen um rund 1,12 Milliarden Euro auf 24,4 Milliarden Euro wachsen. Die Ausgaben für Verteidigung sollen sich um rund 1,39 Milliarden Euro auf 34,37 Milliarden Euro erhöhen.

Aufgrund des 2009 geänderten Artikels 115 des Grundgesetzes muss der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes ist danach nur noch in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Brottoinlandsprodukts zulässig, schreibt die Regierung in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Schuldendienst und Verpflichtungsermächtigungen

Die veranschlagten Personalausgaben für das kommende Jahr belaufen sich auf 30,71 Milliarden Euro, die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse auf 203,95 Milliarden Euro, die Investitionen auf 30,42 Milliarden Euro, die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 13,24 Milliarden Euro und die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Anlagen und ähnliches auf 10,16 Milliarden Euro.

Für den Schuldendienst sind 23,81 Milliarden Euro (2015: 23,15 Milliarden Euro) eingestellt. Die einzugehenden Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren summieren sich dem Entwurf zufolge 2016 auf 69,72 Milliarden Euro.

Anstieg der Ausgaben bis 2019

Laut Finanzplan sollen die Ausgaben des Bundes bis 2019 auf 333,1 Milliarden Euro steigen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Schuldenstandsquote bis Ende 2019 auf 61,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sinkt. Bereits 2016 wird eine Quote von unter 70 Prozent angestrebt. Damit nähere sich die deutsche Schuldenquote dem Referenzwert des Maastrichter Vertrages von 60 Prozent. In allen Finanzplanjahren werde die „schwarze Null“ durchgängig fortgeschrieben.

Die Regierung rechnet damit, dass sich der gesamtwirtschaftliche Aufschwung im weiteren Jahresverlauf fortsetzt. Das Wirtschaftswachstum soll laut Frühjahrsprognose in diesem und im nächsten Jahr bei 1,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. (vom/31.08.2015)

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