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Haushalt

Debatte zur Unterstützung der Städte und Gemeinden

Schriftzug Rathaus

Die Leistungsfähigkeit der Kommunalverwaltungen soll gestärkt werden. (pa/Eibner-Pressefoto)

Die Stärkung der Städte und Gemeinden in Deutschland ist Thema einer 65-minütigen Debatte am Donnerstag, 24. September 2015, ab 12.40 Uhr. Dabei geht es vor allem erstmals um den Antrag der  Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ,,Ein starkes Land braucht starke Kommunen„, in dem die Regierung aufgefordert wird, die ,,kommunalfreundliche Politik“ des Bundes fortzusetzen (18/6062).




Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen

In einem weiteren Antrag (18/3051) will die Fraktion Die Linke die Kommunen von der Pflicht befreien, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie für Bahnübergänge und Brücken an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zu beteiligen. Deshalb fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, da viele Kommunen nicht in der Lage seien, diesen finanziellen Belastungen nachzukommen.

In einigen Fällen, schreibt die Linksfraktion, überstiegen die finanziellen Aufwendungen die Haushaltsbudgets der Kommunen um ein Mehrfaches. In der Folge führe das dazu, dass Strecken mangels Verkehrssicherheit nicht freigegeben werden könnten. Wirtschaftlich notwendig Reaktivierungen oder Ertüchtigungen würden von den Kommunen häufig abgelehnt.

Mitwirkungsrecht bei der Gesetzgebung gefordert

Insgesamt müssten die Kommunen im Jahr 2015 einen Betrag von 50 Millionen Euro schultern. Hierbei seien die Kosten, die für die Kommunen auf den Strecken von nicht bundeseigenen Eisenbahnen anfielen, nicht berücksichtigt. Dieser Antrag wird zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Abschließend beraten wird ein Antrag der Linksfraktion (18/3413), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Kommunen ein verbindliches Mitwirkungsrecht bei der Gesetzgebung einzuräumen. Deshalb solle die Bundesregierung ein Kommunalmitwirkungsgesetz in den Bundestag einbringen, welches den kommunalen Spitzenverbänden bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen und Verordnungen ein verbindliches Mitwirkungsrecht einräumt, wenn Regelungen getroffen werden, welche die Kommunen unmittelbar berühren. Die bisherigen Instrumente diesbezüglich seien nicht ausreichend. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/6085).

Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Dauerhafte, strukturelle Entlastungen für Kommunen in Not“ (18/6069) vorgelegt, der im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden soll. (mik/23.09.2015)

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