+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Bildung

Gefahr des Missbrauchs von Forschung besteht

Seit Längerem gibt es in Deutschland eine Diskussion zum Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Freiheit und Verantwortung. In nahezu allen Wissenschaftsgebieten bestehe die Gefahr, dass nützliche Forschungsergebnisse auch zu schädlichen Zwecken missbraucht werden können. Darin waren sich alle Experten einig, die am Mittwoch, 4. November 2015, beim öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Wissenschaftliche Verantwortung“ auf Einladung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Patricia Lips (CDU/CSU) im Berliner Paul-Löbe-Haus diskutierten. Prof. Dr. Stephan Becker, Direktor des Instituts für Virologie der Philipps-Universität Marburg, unterstützte in seinem Statement unter anderem die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina erhobene Forderung nach der Einrichtung von lokalen Kommissionen an verschiedenen Forschungsinstituten, die sich mit dem Thema Ethik in der Forschung beschäftigen sollen.

Einrichtung einer Kommission vorgeschlagen

Wolf-Michael Catenhusen, Staatssekretär a. D. und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, begrüßte, dass das Thema Ethik und Verantwortung in den Wissenschaften nun breit diskutiert werde. Das sei vor dreißig Jahren keineswegs so gewesen. Er schlug die Einrichtung einer Dual-use-Research-of-Concern-Kommission (DURC) vor, also einer Kommission, die auf gesetzlicher Grundlage einzelne besonders sicherheitsrelevanter Forschungsvorhaben bewertet.

Prof. Dr. Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften, machte deutlich, dass die Dual-use-Problematik kein spezifisches Phänomen der Lebenswissenschaften sei, sondern nahezu alle Wissenschaftsbereiche betreffe. Auch er warb für die flächendeckenden Kommissionen.

„Der einzelne Wissenschaftler trägt die Verantwortung“

Prof. Dr. Christian Kreiß vom Lehrstuhl für Finanzierung und Wirtschaftspolitik der Hochschule für Wirtschaft und Technik Aalen, ging auf die Vernetzung von Geldinteressen und wissenschaftlicher Verantwortung ein. Die aktuelle VW-Affäre zur Manipulation wissenschaftlicher Daten zeige, was geschehen könne, wenn in den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Großunternehmen bei den wissenschaftlichen Ergebnissen Interessenkonflikte zwischen Wahrheit und Gewinn auftreten. Er forderte untern anderem eine stärkere Grundfinanzierung, um Einflüsse aus der Industrie, die oft lediglich profitorientiert seien, besser begegnen zu können.

Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), unterstrich, dass letztlich vor allem der einzelne Wissenschaftler die Verantwortung für seine Experimente trage. Dieser müsse aber in der Ausbildung besser darauf vorbereitet und sensibilisiert werden als bisher.

„Entscheidung letztlich nur am Einzelfall“

Privatdozent Dr med. Lars Schaade, Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) und Leiter des RKI-Zentrums für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene, betonte, dass man die Entscheidung, ob man risikobehaftete Forschung betreiben solle, letztlich nur am Einzelfall entscheiden könne. Auch wenn er die Einrichtung eines Gremiums zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung unterstütze, unterstrich er auch, dass eine rechtssichere Regelung in Gestalt einer Aufzählung sämtlicher grundsätzlich mit Risiken durch Missbrauch behafteten Wissenschaftsbereiche unüberschaubar komplex und kaum umsetzbar wäre.

Diese Haltung unterstrich in gewisser Weise auch Prof. Dr. Jochen Taupitz, Geschäftsführender Direktor Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB) der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Der Gesetzgeber sei im Bereich der Biosecurity, wo es vor allem um Terrorismusbekämpfung gehe, überfordert, alles gesetzgeberisch zu formulieren und empfahl deshalb vielmehr, den in der Wissenschaft begonnen Prozess zunächst zu beobachten und nach vier Jahren einer Evaluation zu unterziehen. (rol/04.11.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Prof. Dr. Stephan Becker, Direktor des Instituts für Virologie, Philipps-Universität Marburg
  • Wolf-Michael Catenhusen, Staatssekretär a. D., stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, Berlin
  • Prof. Dr. Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften, Halle/Saale
  • Prof. Dr. Christian Kreiß, Lehrstuhl für Finanzierung und Wirtschaftspolitik, Hochschule für Wirtschaft und Technik Aalen
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und Leiter des Instituts für molekulare Virologie und Zellbiologie (IMVZ) Friedrich-Loeffler-Institut für Medizinische Mikrobiologie, Greifswald
  • Privatdozent Dr. med. Lars Schaade, Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Leiter des RKI-Zentrums für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene, Berlin
  • Prof. Dr. Jochen Taupitz, Geschäftsführender Direktor Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB) der Universitäten Heidelberg und Mannheim

Marginalspalte