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1. Untersuchungsausschuss

Weitere Untersuchungen zur Terrorgruppe NSU

Akte des ehemaligen NSU-Untersuchungsauschusses

Akte des ehemaligen NSU-Untersuchungsauschusses (DBT/photothek)

Der Bundestag wird am Mittwoch, 11. November 2015, von 15.05 Uhr an abschließend über einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Einsetzung eines 3. Untersuchungsausschusses in der laufenden Wahlperiode (18/6330) beraten. Er trägt den Namen ,,Terrorgruppe NSU II„ und verfolgt das Ziel, die Verbrechen und das Umfeld der rechtsradikalen Terrorgruppe ,,Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) noch intensiver als bisher aufzuklären. Ein Schwerpunkt der Ausschussarbeit wird auf dem Agieren der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit den NSU-Taten liegen. Zur Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses vor (18/6601). Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen. 

Zwölf Ausschussmitglieder

Der neue Ausschuss ist der dritte Untersuchungsausschuss in dieser Wahlperiode und der zweite des Bundestages zu diesem Themenkomplex. Sprecher aller Fraktionen betonten im Vorfeld, dass man dort fraktionsübergreifend zusammenarbeiten werde. Dem Ausschuss werden acht ordentliche Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, zwei Mitglieder der SPD-Fraktion und je ein Mitglied der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehören. Wie üblich, stellt jede Fraktion auch die gleiche Zahl von stellvertretenden Mitgliedern.

Der Ausschuss soll nach dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen auf den Ergebnissen seines Vorgängers in der vergangenen Legislaturperiode aufbauen und Fragestellungen beleuchten, ,,die seinerzeit etwa aus Zeitgründen oder mit Rücksicht auf die noch nicht eröffnete Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht München ausgespart blieben„ oder bei denen ,,eine zufriedenstellende Aufklärung nicht möglich war“.

Erkenntnisse der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden

Untersucht werden soll unter anderem, ob die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden bei der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 in Eisenach und Zwickau ,,sachgerechte Maßnahmen ergriffen und zielführend kooperiert haben„. Um ihrer Festnahme zuvorzukommen, hatten sich die beiden mutmaßlichen Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem Banküberfall in einem von der Polizei umstellten Wohnmobil das Leben genommen.

Das dritte mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe, das derzeit in München vor Gericht steht,  löste daraufhin nach den Ermittlungen eine Explosion in der gemeinsamen Wohnung in Zwickau aus und stellte sich später nach einer tagelangen Irrfahrt durch Deutschland der Polizei. Der Ausschuss will auch klären, ob nach Enttarnung des NSU umfassend und sachgerecht nach möglichen weiteren Mitgliedern der Terrorgruppe, ihrer Unterstützer und des Umfelds gefahndet wurde. Inwieweit die Sicherheits- oder Ermittlungsbehörden schon vor dem 4. November 2011 Erkenntnisse über den NSU hätten haben können, soll ebenfalls untersucht werden. 

,,Ein möglichst klares Bild verschaffen“ 

Man will sich ein möglichst klares Bild darüber verschaffen, wie und mit welchen Ergebnissen die Behörden  Informationen zu rechtsterroristischen Gefahren beschafft haben und welche Fehler dabei möglicherweise begangen wurden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf dem Umgang der Behörden mit V-Personen, Informanten, Gewährspersonen oder anderen Quellen sowie dem Einsatz verdeckter Ermittler liegen.

Auch die Vernichtung von Akten und die Löschung von Daten im Zusammenhang mit dem NSU wird untersucht werden. Stets soll dabei im Blick bleiben, welche Schlussfolgerungen ,,für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse, Qualifizierung und Kontrolle der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden sowie für eine effektive Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus„ zu ziehen sind, wie es in dem Antrag heißt. Der derzeit laufende NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrags.

Fraktionen wollen kooperieren

Wie der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger in der Pressekonferenz bei Vorstellung des Antrags sagte, wären diese Fragen allein mit den Instrumenten des Innenausschusses nicht zu klären. Die Sache gebiete es, parteiübergreifend zu arbeiten. Petra Pau von der Linken nannte die Verbrechensserie des NSU ein Desaster, ,,das totales Staatsversagen ausdrückt“. Für keinen der Mordfälle könne man bisher die abschließende Geschichte erzählen.

Dass auch in der Gegenwart eine Vernetzung und Radikalisierung von Rechtsextremen drohe, ist für die SPD-Abgeordnete Dr. Eva Högl ein wichtiger Grund für die erneute Einberufung eines NSU-Untersuchungsausschusses.

Irene Mihalic von Bündnis 90/Die Grünen erinnerte an das Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Staatsakt für die NSU-Opfer, wonach der Staat alles dafür tun werde, um die Morde aufzuklären und eine Wiederholung ähnlicher Verbrechen zu verhindern. (rik/10.11.2015)

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