+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 3. und 4. Dezember

Rote Abstimmungskarten werden in einer Wahlurne geworfen

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/photothek.net/Trutschel)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 3. Dezember, und Freitag, 4. Dezember 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Bericht des 2. Untersuchungsausschusses: Der Bundestag hat am 4. Dezember den Bericht des 2. Untersuchungsausschusses (18/6700) zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss untersuchte Vorgänge um das Bundeskriminalamt und den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Der 950 Seiten umfassende Bericht gliedert sich in fünf Teile: Einsetzung des Untersuchungsausschusses und Gang der Untersuchung mit den Kapiteln „Vorgeschichte, parlamentarisches Einsetzungsverfahren, Untersuchungsauftrag und Konstituierung des Untersuchungsausschusses“, Verfahren mit sachlichem Bezug zum Untersuchungsauftrag„, “Gang der Untersuchung„; Festlegungen zum Sachverhalt mit den Kapiteln “Vorgänge innerhalb des Bundeskriminalamtes„, “Vorgänge betreffend den Beamten ,X‘„, “Ermittlungen gegen Sebastian Edathy in Niedersachsen„, “Informationserlangung und -weitergabe zum Fall ,Edathy‘ in der Bundespolitik„; Bewertungen des Untersuchungsausschusses mit den Kapiteln “Die Operation Selm im BKA„, “Weitergabe von Informationen über den Vorgang ,Edathy‘„ und “Behandlung des Falls des Beamten ,X‘„; Sondervoten mit dem Sondervotum der Berichterstatter der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, Abgeordneter Frank Tempel und Abgeordnete Irene Mihalic, im 2. Untersuchungsausschuss; Übersichten und Verzeichnisse mit den Kapiteln “Verzeichnisse der Ausschussdrucksachen„, “Verzeichnisse der Materialien„, “Übersicht: Verlauf der Beweiserhebung„, “Verzeichnisse der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen zur Beweisaufnahme (geheimschutzrechtlich eingestufte Sitzungsteile sind nicht erfasst)„, “Abkürzungsverzeichnis„, “Anlagen„). 

Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 4. Dezember einen Antrag der Linken (18/5094) abgelehnt, der sich gegen eine “Paralleljustiz für internationale Konzerne durch Freihandelsabkommen„ ausspricht. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, im Europäischen Rat verbindlich zu erklären, dass sie keinem Freihandels- und Investitionsabkommen zustimmen wird, das Klageprivilegien für Unternehmen und Investoren enthält. Außerdem sollte die Regierung das Ceta-Abkommen mit Kanada als unannehmbar zurückweisen und sich für einen Stopp der TTIP-Verhandlungen der EU mit den USA einzusetzen.

UN-Klimakonferenz in Paris: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 4. Dezember einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (18/6882) zur Regierungserklärung von Umweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) zur UN-Klimakonferenz in Paris abgelehnt. Die Opposition hatte gefordert, dass der Bundestag die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Oktober 2015 zum Thema “Auf dem Weg zu einem neuen internationalen Klimaabkommen in Paris„ als ein wichtiges europäisches Signal für die Klimakonferenz von Paris unterstützen sollte. Ebenfalls abgelehnt wurde bei Enthaltung der Grünen ein Entschließungsantrag der Linken (18/6881) zur Regierungserklärung, wonach sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Paris für den Abschluss eines umfassenden, weltweiten und völkerrechtlich verbindlichen Klimaschutzabkommens einsetzen sollte, das eine Erderwärmung auf vorzugsweise 1,5 Grad Celsius, höchstens aber zwei Grad Celsius, sicherstellt.

Bundeswehreinsatz gegen IS beschlossen: Mit 445 Ja-Stimmen bei 145 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 4. Dezember den Antrag der Bundesregierung (18/6866) angenommen, bewaffnete deutsche Streitkräfte zur “Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS„ einzusetzen. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6912). Damit kann die Bundesregierung bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten bis Ende 2016 in diesen Einsatz entsenden. Der deutsche Beitrag soll dem Kampf gegen den Terrorismus im Rahmen der internationalen Allianz gegen den “Islamischen Staat„ (IS) und zur Unterstützung vor allem Frankreichs und des Iraks dienen. Deutschland stellt unter anderem Aufklärungsflugzeuge vom Typ Recce Tornado bereit, um grenzüberschreitende Bewegungen der IS-Kämpfer zu erkennen und um über die Größe des IS-Gebiets aufzuklären. Darüber hinaus stellt die Bundeswehr Tankflugzeuge zur Luft-zu-Luft-Betankung, eine Fregatte als Begleitschutz für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle sowie Personal in Stäben und Hauptquartieren. Mit 475 Stimmen gegen 62 Ja-Stimmen bei 55 Enthaltungen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (18/6918) ab, für eine Reihe von Ländern des Nahen und Mittleren Ostens keine Kriegswaffen- und Rüstungsexporte mehr zu genehmigen. Bei Enthaltung der Grünen fand einen weiterer Entschließungsantrag der Linken (18/6917) keine Mehrheit, wonach sich die Bundeswehr nicht am militärischen Kampf in Syrien beteiligen sollte, sondern die Regierung sich in die Verhandlungen über einen Friedensprozess für Syrien einbringen sollte. 

Aufsicht über Abschlussprüfer: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 3. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/6907) angenommen. Damit wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Abschlussprüferaufsichtsstelle eingerichtet, die vor allem für die Inspektion bei Abschlussprüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse kostendeckende Gebühren erhebt. Ziel des Gesetzes ist es, den vor allem von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bedienten Markt der Abschlussprüfungen bei solchen Unternehmen auch für kleinere Abschlussprüfer zu öffnen. Neu geordnet wurden auch die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren.

E-Health-Gesetz beschlossen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 3. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (18/5293, 18/6012) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/6905) angenommen. Dieses sogenannte E-Health-Gesetz enthält eine Fülle von Regelungen, um nutzbare elektronische Kommunikationsverfahren in die medizinische Versorgung einzuführen. Ziel ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schnell abrufbar zu machen. Damit sollen auch in Notfällen sichere und effektive Therapien möglich werden. Das Gesetz enthält Vorgaben, Fristen und Anreize für Ärzte und Sanktionen, um das Projekt zügig umsetzen zu können. Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten wird nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2015 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt. Damit soll die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte geschaffen werden Ab 2018 sollen die Notfalldaten eines Patienten, beispielsweise zu Allergien oder Vorerkrankungen, auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient das wünscht. Um Therapien für Patienten sicherer zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sollen Medikationspläne erstellt werden. Die Linke scheiterte gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen mit ihrem Antrag (18/3574), die elektronische Gesundheitskarte zu stoppen und eine patientenorientierte Alternative zu entwickeln. Bei Enthaltung der Linken scheiterten auch die Grünen mit ihrem Antrag (18/6068), die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Dienste der Patienten zu gestalten.

Opferrechte im Strafverfahren: Einstimmig hat der Bundestag am 3. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (18/4621) in der vom Rechts- und Verbraucherschutz geänderten Fassung (18/6906) angenommen. Das Gesetz enthält erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigenerstattung und eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. Dem Schutz von Menschen, denen psychische Verletzungen zugefügt wurden, trägt ein im Rahmen dieses Artikelgesetzes beschlossenes Gesetz über psychosoziale Prozessbegleitung Rechnung. Damit wird die in der Justizpraxis der Länder bewährte psychosoziale Prozessbegleitung auf eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. Dem Gesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass der Rechtsstaat nicht nur Schuld oder Unschuld von Angeklagten festzustellen hat, sondern sich auch schützend vor die Opfer von Straftaten stellen soll.

Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 3. Dezember den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (18/5089) in der vom Rechts- und Verbraucherschutzausschuss geänderten Fassung (18/6904) angenommen. Das Gesetz schafft einen bundeseinheitlichen Rahmen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Kern dieses Artikelgesetzes ist ein neues Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen. Das Gesetz regelt Kriterien und Verfahren zur Anerkennung von Verbraucherschlichtungsstellen. Einheitlich zuständige Behörde für die Anerkennung dieser Stellen wird das Bundesamt für Justiz. Vorgesehen ist die Einrichtung einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle mit wissenschaftlicher Evaluierung für einen begrenzten Zeitraum. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5295, 18/5760) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Mit Koalitionsmehrheit lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6921 neu) ab. Darin hatte die Fraktion die Regierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass für jede außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag mit einem in Deutschland niedergelassenen Unternehmen eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden kann. Außerdem sollte eine bundesweite Universalschlichtungsstelle eingerichtet werden, so die Grünen.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz neu geregelt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419, 18/6746) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/6910) angenommen. Ziel ist es, den Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung-Stromerzeugung und die Effizienz der Strom- und Wärmeerzeugung zu steigern. Der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Nettostromerzeugung soll bis 2020 auf 110 Terawattstunden und bis 2025 auf 120 Terawattstunden erhöht werden. Der Förderrahmen wird bis Ende 2022 verlängert, um Anlagenbetreibern mehr Planungssicherheit zu geben. Gefördert werden Anlagen, die bis dahin den Dauerbetrieb aufgenommen haben. Die Förderdauer für Kleinanlagen und Brennstoffzellen mit einer Leistung unter 50 Kilowatt wird auf 650.000 Stunden erhöht. Neue KWK-Anlagen mit Kohle als Brennstoff werden nicht mehr gefördert Finanziert wird die Förderung durch eine KWK-Umlage auf den Strompreis, die in der Höhe derzeit auf maximal 750 Millionen Euro begrenzt ist. Die Regierung beziffert die gesamten Mehrkosten des Gesetzes, zu dem auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern gehört, auf bis zu 850 Millionen Euro pro Jahr. Daher wurde der Kostendeckel für das KWK-Gesetz auf 1,5 Milliarden Euro jährlich angehoben. Um die Kosten der über die Stromrechnung finanzierten KWK-Umlage für einen durchschnittlichen Privathaushalt nicht stärker als von neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen zu lassen, wird der reduzierte Satz für stromintensive Unternehmen von 0,025 Cent auf 0,03 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Für private Haushalte steigen die Kosten bei Ausschöpfung des Deckels von 0,25 Cent auf bis zu 0,53 Cent je Kilowattstunde. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (18/6919) und der Grünen (18/6922). Die Linke wollte unter anderem das KWK-Ausbauziel beim Strom durch ein Ziel für die Wärmeversorgung aus KWK in Höhe von 20 Prozent bis 2020 ergänzen. Die Grünen wollten ein Ausbauziel für die KWK von 25 Prozent an der Nettostromerzeugung bis 2020 beibehalten, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen sei. Dies entspräche einer Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen von rund 145 Terawattstunden. Die Grünen enthielten sich beim Entschließungsantrag der Linken, Die Linke enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen. 

Vorrang für Erdverkabelung beim Energieleitungsbau: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 3. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655, 18/5581) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/6909) angenommen. Damit wird ein Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung eingeführt. In der Nähe von Wohngebieten wird der Freileitungsbau sogar unzulässig. Mit den Gleichstromkabeln soll Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland transportiert werden. Im Drehstrombereich bleibt es beim Pilotcharakter der Erdverkabelung. Das Gesetz dient dem Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze, der angesichts der Energiewende und des wachsenden europäischen Stromhandels erforderlich ist. Bei Enthaltung der Linken fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/6920) keine Mehrheit, den Erdkabelvorrang so auszugestalten, dass pragmatische Lösungen bei örtlichen Konflikten gefunden werden können. Die Beteiligung und Information der Bürger vor Ort sollte umfassend, ehrlich und frühzeitlich organisiert werden, so die Grünen.

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Dezember einen Antrag der Grünen (18/4813) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5163) abgelehnt, Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention zügig umzusetzen. Die Grünen hatten unter anderem gefordert, den Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht nach Paragraf 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes sowie nach Paragraf 6a des Europawahlgesetzes vor der nächsten Bundestagswahl zu beenden. Auch sollte die systematische Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht vorangetrieben werden.

Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten: Der Bundestag hat die Empfehlungen des Wehrbeauftragten in seinem Jahresbericht 2014 (18/3750) der Bundesregierung zur “Prüfung, Erwägung und Beachtung„ zur Kenntnis gebracht. Er bat die Regierung, den Jahresbericht, die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu und die Ergebnisse der Beratung des Bundestages der Truppe zugänglich zu machen. Zugleich dankte der Bundestag dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr. Die Bundesregierung wurde ferner gebeten, bis 22. Dezember 2015 dem Verteidigungsausschuss über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten. Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (18/6093).

Bausparkassen-Gesetz geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418, 18/6680) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/6903) angenommen. Ziel ist es, dass auch künftig wesentliche Tätigkeiten zur Steuerung und Kontrolle der spezifischen Risiken des Bauspargeschäfts von der Bausparkasse selbst ausgeführt werden. Auch wird auf das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau reagiert. Die Gesetzesänderung umfasst Regelungen zum Kollektivrisikomanagement sowie Neuregelungen zur Sicherung und Stärkung der Ertragslage der Bauparkassen, die künftig auch die Erlaubnis erhalten können, das Pfandbriefgeschäft zu betreiben. Erweitert wurden die Anlagemöglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Ebenfalls ausgeweitet wurden die Anlagemöglichkeiten auf Aktien. Ab 2017 dürfen fünf Prozent der Zuteilungsmasse in Aktien angelegt werden. Die Beleihungsgrenze für selbstgenutztes Wohneigentum wurde von 80 auf 100 Prozent ausgeweitet. Gestrichen wurde die zunächst vorgesehene Regelung für die Gebäudeversicherungspflicht.  

Entlastung von Alleinerziehenden: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 3. Dezember einen Antrag der Linken (18/983) auf Empfehlung des Familienausschusses (18/6902) abgelehnt, Alleinerziehende zu entlasten und den Unterhaltsvorschuss auszubauen. Die Linke hatte gefordert, das Höchstalter für den Bezug von Unterhaltsvorschuss anzuheben, von bis zu zwölfjährigen Kindern auf bis zu 18-jährige Kinder. Die Begrenzung der höchstzulässigen Gesamtdauer des Leistungsbezugs auf 72 Monate sei zu streichen und das Kindergeld lediglich hälftig anstatt voll auf die Unterhaltsvorschussleistungen anzurechnen, hieß es in dem Antrag.

Antwort auf den Terror: Der Bundestag hat am 3. Dezember gegen das Votum der übrigen Fraktionen einen Antrag der Linken (18/6874) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, jeden Einsatz der Bundeswehr unter Berufung auf die Bekämpfung von Terror auszuschließen und in der EU darauf hinzuwirken, dass die am 17. November akklamierte Aktivierung der Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union zurückgenommen wird. Der Wortlaut des Artikels 42 Absatz 7 sieht vor, so die Fraktion, dass sich EU-Länder bei einem bewaffneten Angriff auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates “alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung schulden, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.„ Die Linke hatte darauf verwiesen, dass kein militärischer Beistand vorgeschrieben sei.

Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten: Der Bundestag hat die Empfehlungen des Wehrbeauftragten in seinem Jahresbericht 2014 (18/3750) der Bundesregierung zur “Prüfung, Erwägung und Beachtung„ zur Kenntnis gebracht. Er bat die Regierung einstimmig, den Jahresbericht, die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu und die Ergebnisse der Beratung des Bundestages der Truppe zugänglich zu machen. Zugleich dankte der Bundestag dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr. Die Bundesregierung wurde ferner gebeten, bis 22. Dezember 2015 dem Verteidigungsausschuss über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten. Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (18/6093).

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 3. Dezember Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 255 bis 259 übernommen (18/6819, 18/6820, 18/6821, 18/6822, 18/6623).

Schutz der Alpen: Der Bundestag hat am 3. Dezember weitere Anstrengungen gefordert, um den Tourismus im Alpenraum nachhaltig und umweltschonend zu entwickeln. Einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/6187), die Ziele der Alpenkonvention voranzubringen und nachhaltig zu gestalten, nahm er bei Enthaltung der Opposition an. Hintergrund der Initiative ist der derzeitige deutsche Vorsitz im Kreis der acht Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens zum Schutz der Alpen aus dem Jahre 1991. In der Zeit des deutschen Vorsitzes vom 21. November 2014 bis Oktober 2016 soll das Hauptaugenmerk der Vertragsstaaten dem Thema “grünes Wirtschaften im Alpenraum„ gelten. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (18/4816) ab, das Tourismusprotokoll der Alpenkonvention von 1998 umzusetzen und den Wintertourismus nachhaltig zu gestalten. Förderprogramme sollten darauf überprüft werden, ob sie mit den Zielen der Alpenkonvention übereinstimmen. 

Schutz von Menschenrechtsverteidigern: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 3. Dezember einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/6880) angenommen, den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weltweit zu verstärken. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um sich gegen die “zunehmende Einschränkung sowie gegen die Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen und friedlichen Menschenrechtsverteidigern„ einzusetzen. Auch soll die Regierung weltweit nachdrücklich für das Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit als Grundlage für eine demokratische Gesellschaft eintreten. Zudem soll sich die Regierung in betroffenen Staaten für ein sicheres politisches Umfeld von Menschenrechtsverteidigern einzusetzen und die politisch Verantwortlichen für die Lage besonders gefährdeter Gruppen zu sensibilisieren: für kritische Journalisten, Online-Aktivisten und schwer erreichbare (indigene) Menschenrechtsverteidiger, die sich für Freiheitsrechte, für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, für das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und für die Menschenrechte von Frauen und Homosexuellen einsetzen. Schließlich müsse auch die Arbeit der deutschen politischen Stiftungen zur Stärkung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern weiter gefördert und ausgebaut werden. 

Ausstieg aus der Kohleverstromung: Mit 461 Gegenstimmen bei 118 Ja-Stimmen hat der Bundestag am 3. Dezember einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6900) zur Antwort der Bundesregierung (18/6763) auf ihre Große Anfrage (18/5489) zur Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 abgelehnt. Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, nach der Klimakonferenz in Paris eine Verständigung darüber herbeizuführen, wie Deutschland in den nächsten 20 bis 25 Jahren aus der Kohleverstromung aussteigt.

Tierschutz: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 3. Dezember einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2616) abgelehnt, den “Tierschutz ernst zu nehmen und Tierleid zu verhindern„. Er folgte damit einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/3107). Die Grünen hatten die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Tieren in der Landwirtschaft ein würdiges Dasein zu ermöglichen, die Haltung von Heimtieren und die Situation der Tierheime sowie die Haltung von Wildtieren zu verbessern und Tierversuche zu ersetzen. Qualzuchten, das Klonen und Brandzeichen bei Pferden sollten beendet werden. (vom/03.12.2015)

Marginalspalte