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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 14. Januar

Abstimmung per Handzeichen im Plenum

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2016, folgende Beschlüsse gefasst:

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 14. Januar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4430) abgelehnt, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu stärken. Die Grünen wollten die Bundesregierung unter anderem auffordern, sich dafür einzusetzen, dass ein größerer Anteil des Kernbudgets des Sekretariats der Vereinten Nationen der Menschenrechtsarbeit zukommt. Ebenso sollte der deutsche Beitrag für das Hochkommissariat für Menschenrechte erhöht werden. Der Bundestag folgte mit seinem Beschluss einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/6433).

Bevölkerungsstatistiken in Entwicklungsländern: Einstimmig hat der Bundestag am 14. Januar einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/6549) angenommen, die Bevölkerungsstatistiken zu verbessern und zivile Registrierungssysteme zu stärken. Er folgte einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/6994). Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei Regierungsverhandlungen mit Entwicklungsländern für das Recht jedes Kindes auf eine rechtliche Identität, vor allem eine Geburtenregistrierung, einzusetzen. Dabei sollen die Regierungen der Partnerländer beim Aufbau von Registrierungssystemen unterstützt werden. Das beinhaltet nicht nur die Organisations- und Prozessreformen in Bürgerämtern auf lokaler Ebene, sondern auch die technische Ausstattung sowie die Weiterbildung der damit betrauten Mitarbeiter. 

Registrierung und Datenaustausch im Aufenthalts- und Asylrecht: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 14. Januar die Einführung eines Ankunftsnachweises für Asylsuchende beschlossen. Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (18/7043) wurde in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/7258) angenommen, der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7203) einvernehmlich für erledigt erklärt. Damit werden mehr Daten als bisher von Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereisten und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltenden Personen gespeichert, nämlich Fingerabdrücke, Herkunftsland, Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit sowie Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden werden zudem Daten über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Die Daten sollen nach Möglichkeit bereits beim Erstkontakt zentral gespeichert werden. Die zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen einen Ankunftsnachweis in Papierform als sichtbaren Nachweis für die Registrierung aus, der sechs Monate gültig ist und um höchstens drei Monate verlängert werden kann. Die Schaffung eines Kerndatensystems im Ausländerzentralregister und die notwendigen Erweiterungen der beim Bundesverwaltungsamt betriebenen Systeme verursachen beim Bund zusätzliche Kosten in Höhe von einmalig mindestens 15,5 Millionen Euro. 

Reform der Lebensmittelbuch-Kommission: Der Bundestag hat am 14. Januar einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/7238) angenommen und die Bundesregierung damit unter anderem aufgefordert, ein klares Ziel für das Deutsche Lebensmittelbuch zu definieren. Das Lebensmittelbuch umfasst Leitsätze für gut 2.000 Lebensmittel für Herstellung, Beschaffenheit und sonstige Merkmale, die üblicherweise erwartet werden. Ein Hersteller, der davon abweicht, muss die Abweichungen hinreichend kenntlich machen, um eine Verbrauchertäuschung zu vermeiden. Die Bundesregierung wurde ebenfalls aufgefordert, die Systematik der Leitsätze zu überarbeiten, Verfahren der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission zu vereinfachen und zu verkürzen sowie Transparenz zu schaffen. Die 32 Mitglieder zählende Kommission erarbeitet die Leitsätze des Lebensmittelbuchs. Abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7242), im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch den Auftrag der Lebensmittelbuch-Kommission neu zu definieren und klarzustellen, dass die Leitsätze des Lebensmittelbuchs sich am Verbraucherverständnis und an der Verbrauchererwartung orientieren müssen. Die Grünen schreiben, in der Lebensmittelbuch-Kommission seien die Wissenschaft, die Lebensmittelüberwachung, die Lebensmittelwirtschaft und Verbraucherorganisationen zu gleichen Teilen vertreten, was aufgrund der paritätischen Zusammensetzung häufig zu Blockaden führe. Es sei nicht gelungen, einen Leitsatz für die Aufmachung von Lebensmitteln zu verabschieden, der festlegt, dass Bilder auf Verpackungen den tatsächlich enthaltenen Zutaten entsprechen. (vom/14.01.2016)

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