+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Auswärtiges

„Deutsche Schuld in Namibia anerkennen“

Denkmal für gefallende Hererokrieger im heutigen Namibia

Denkmal für gefallende Hererokrieger im heutigen Namibia (pa/dpa-Zentralbild)

Die Linke macht sich für eine Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte in Afrika und den Ausbau der Beziehungen zu Namibia stark. Über einen Antrag der Fraktion (18/5407) wird das Bundestagsplenum am Donnerstag, 17. März 2016, abstimmen. Die Debatte beginnt voraussichtlich um 16.15 Uhr und dauert 45 Minuten.



Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Erster Völkermord des 20. Jahrhunderts“

Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, der sich aus der deutschen Schuld für den „Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika“ ergebenden politischen und moralischen Verantwortung und Verpflichtung nachzukommen. „Der erklärte Vernichtungsfeldzug der kaiserlichen 'Schutztruppe' gegen die Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika zwischen 1904 und 1908 war der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts“, schreiben die Abgeordneten.

Sie sehen die Bundesregierung in der Pflicht, „Namibia und hierbei insbesondere die betroffenen Bevölkerungsgruppen der Herero, Nama, Damara und San um Entschuldigung für diesen Völkermord zu bitten“ sowie im Dialog mit namibischer Regierung und namibischen Parlament sowie den Vertretern der Nachfahren der Opfer einen „Strukturausgleichsfonds“ anzubieten.

„Ausgleich struktureller Benachteiligungen“

Mit ihm soll ein Ausgleich „der aus der deutschen Kolonialzeit bis heute nachwirkenden strukturellen Benachteiligungen - insbesondere hinsichtlich der Landfrage und der mangelnden Infrastruktur - und der daraus resultierenden sozialen Gegensätze“ hergestellt werden. Dabei sollen auch Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger finanziell beteiligt sein, „die von Zwangsarbeit, Enteignungen und Vertreibungen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika profitiert haben.“  

Zudem wollen die Abgeordneten, dass der Bundestag eine deutsch-namibische Parlamentariergruppe bildet, „um den Dialogprozess zwischen den beiden Parlamenten auf eine formale, strukturierte und zielgerichtete Ebene zu heben“. Der Auswärtige Ausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen. (ahe/15.03.2016)

Marginalspalte