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Gesundheit

Debatte über Finanznöte der Hebammen

Eine Hebamme misst den Bauchumfang einer Schwangeren

Die Versicherungsprämien für die Berufshaftpflicht der Hebammen sind hoch. teuer. (dpa)

Die Arbeitsbedingungen und die Finanzlage der freiberuflichen Hebammen sind am Donnerstag, 12. Mai 2016, ab 17 Uhr erneut Thema im Bundestag. Debattiert und abgestimmt wird über zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (18/1483) und Bündnis 90/Die Grünen (18/850), die noch aus dem Jahr 2014 stammen, als sich die Lage für die Hebammen wegen sprunghaft steigender Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung dramatisch verschärfte. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (18/8426).

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

In den Anträgen wird unter anderem ein Haftungsfonds gefordert, der Schäden oberhalb einer bestimmten Summe tragen könnte. Zwischenzeitlich sind mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, mit denen die Geburtshelferinnen deutlich entlastet werden.

Krankenkassen stellen zusätzliche Mittel bereit

So wurden die Krankenkassen dazu verpflichtet, zusätzliche Mittel bereitzustellen für jene Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen und daher von den hohen Haftpflichtprämien besonders belastet sind. Außerdem müssen Krankenkassen steigende Haftpflichtprämien bei der Vergütung der Hebammen berücksichtigen. Seit Juli 2015 werden Hebammen in der Geburtshilfe durch einen Sicherstellungszuschlag dauerhaft finanziell entlastet. Dies soll die flächendeckende Versorgung mit Geburtshelferinnen sicherstellen.

Da sich die Habammenverbände mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst nicht auf die Höhe des Zuschlags einigen konnten, wurde das gesetzlich vorgesehene Schiedsverfahren eingeleitet. Nach einem Schiedsspruch vom Herbst 2015 werden die Zuschläge zum Ausgleich der Versicherungsprämien nach Angaben des Gesundheitsministeriums inzwischen ausgezahlt. Die Fachverbände halten die Prämien allerdings nach wie vor für zu niedrig, um die Kosten zu decken.

Verzicht auf Regressforderungen

Im Versorgungsstärkungsgesetz ist geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen darauf verzichten sollen, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Das soll dazu beitragen, die Versicherungsprämien für die Habammen zu stabilisieren und die Zahl der zuletzt kaum noch verfügbaren Versicherungsanbieter zu erhöhen. Zugleich soll sichergestellt werden, dass bei einem Behandlungsfehler das geschädigte Kleinkind bestmöglich versorgt wird.

Zwar ist die Zahl der von Hebammen verschuldeten Geburtsschäden ausgesprochen gering, dafür sind die Kosten für die anschließende langfristige Behandlung der geschädigten Kinder exorbitant gestiegen.

Versicherungsprämien steigen weiter 

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird der Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) weiter angeboten. Im November 2015 habe ein Versicherungskonsortium dem DHV ein Angebot vorgelegt, den Gruppenvertrag bis Mitte 2018 zu verlängern.

Nach Aussage des DHV steigen die Prämien jedoch weiter. Für die rund 3.500 freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe steigt die Prämie für die Berufshaftpflicht laut DHV ab Juli 2016 auf 6.842 Euro. (pk/04.05.2016) 

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