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Parlament

Gesetzgebungspreis für bayerisches Ministerium

Vier Männer stehen nebeneinander

Laudator Winfried Kluth, Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes, Preisträger Alexander Voitl, DGG-Vorsitzender Günter Krings (DBT/Katharina Wunderlich)

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat am Dienstag, 13. September 2016, den ersten „Preis für gute Gesetzgebung“ für das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern erhalten. Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) hat den mit 5.000 Euro dotierten Preis im Rahmen eines Festakts in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin zum fünften Mal verliehen. Den Preis für das Ministerium nahm Ministerialdirektor Dr. Alexander Voitl entgegen.

Laudator Prof. Dr. Winfried Kluth, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, sagte, das Gesetz könne ohne Übertreibung als Revolution angesehen werden. Mit der Einführung der Leistungslaufbahn habe das Gesetz hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität in Deutschland einen Leuchtturmcharakter.

Krings: Bedeutsame Qualitätsmaßstäbe guter Gesetzgebung

Der Vorsitzende der DGG, Prof. Dr. Günter Krings, sagte, die wissenschaftliche und praktische Auseinandersetzung mit der Gesetzgebung als wohl elementarster Steuerungsfunktion des Staates sei ein gesamtgesellschaftliches Thema, welches nicht zuletzt auch durch die Verleihung dieses Preises stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt werden solle.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium betonte, in einer kulturell und religiös heterogener werdenden Gesellschaft seien vermehrt Lebensbereiche gesetzlich zu regeln, die in homogeneren Gesellschaften ohne Gesetz auskommen. Bei solche neuen Regelungsmaterien, etwa im Bereich des Migrationsfolgenrechts, komme den Qualitätsmaßstäben guter Gesetzgebung besondere Bedeutung zu. Die DGG hatte den Preis mit Unterstützung der Stiftung Apfelbaum erstmals 2007 verliehen. Die Stiftung Apfelbaum fördert längerfristig angelegte und auf Gemeinsamkeit ausgerichtete Entwicklungsprozesse.

Altmaier: Deutschland hat noch einiges aufzuholen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Kanzleramtsminister Peter Altmaier unterstrich in seiner Festrede die Bedeutung guter Gesetzgebung gerade in der heutigen Zeit. Es gehe um viel mehr als nur den legislativen Akt, sondern gerade auch um die Wissenschaft von den Gesetzen, um Wissenstransformation sowie die Implementierung von Gesetzen.

Der Anspruch der Bürgerfreundlichkeit und Flexibilität, den die Gesetzgebung erfüllen möchte und erfüllen sollte, müsse im 21. Jahrhundert stärker mit Blick auf die Digitalisierung der Gesellschaft gesehen werden. In der Vereinbarung von beidem habe Deutschland im Vergleich zu europäischen Nachbarstaaten noch einiges aufzuholen, so Altmaier. Dass die Preisträger unter anderem auch auf diesem Gebiet neue, innovative Ansätze präsentieren, freue ihn besonders.

Zweiter Preis für Arbeitsgruppe der Law School Wiesbaden

Der mit 3.000 Euro dotierte zweite Preis wurde einer Arbeitsgruppe der Law School Wiesbaden der European Business School (EBS) um Prof. Dr. Matthias Weller verliehen. Ihr Projekt zur Entwicklung von Verfahrensgrundsätzen und Modellregeln für die elektronische Führung gerichtlicher Erkenntnisverfahren überzeugte die Juroren insbesondere durch den interdisziplinären Ansatz unter Mitwirkung von Rechtspraktikern, Rechtswissenschaftlern und IT-Experten.

Es handele sich dabei, so Staatssekretärin Birgit Gärtner vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommerns in ihrer Laudatio, um einen entscheidenden Schritt hin zu einer stärkeren Digitalisierung der Justiz.

Dritter Preis für Margrit Seckelmann

Mit dem mit 2.000 Euro dotierten dritten Preis wurde Dr. Margrit Seckelmann für ihre Habilitationsschrift ausgezeichnet, die sich mit Evaluation in der Rechtspraxis auseinandersetzt. Dr. Thomas Hadamek, Leiter des Fachbereichs Parlamentsrecht des Deutschen Bundestages, hob den tiefgründigen und innovativen Beitrag Seckelmanns zu diesem, die praktische Gesetzgebung immer stärker prägenden Instrument hervor.

Unter den zahlreichen Einsendungen hatten die Mitglieder der Jury, darunter der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, drei Arbeiten ausgewählt, die rechtssystematisch, rechtsökonomisch, aber auch sprachlich und methodisch besonders herausragten. (15.09.2016)

 

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