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5. Untersuchungsausschuss

„VW hat unzulässige Abschalteinrichtung verwendet“

Abgasmesssonde im Auspuff eines Autos

Abgasmesssonde im Auspuff eines Autos (dpa)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verneint die Darstellung des Volkswagenkonzerns, in der Abgasaffäre europäisches Recht eingehalten zu haben. Die dem Bundesverkehrsministerium nachgeordnete Behörde bekräftigte am späten Donnerstagabend, 10. November 2016, im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages unter Vorsitz von Herbert Behrens (Die Linke) seine Ansicht, wonach VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, um die Emissionswerte von Dieselautos zu manipulieren.

Diese Haltung sei Grundlage für den Bescheid an VW zum Rückruf von 2,4 Millionen Autos in Deutschland, sagte der KBA-Abteilungsleiter Mark Wummel. Dem Bescheid sei nicht widersprochen worden, er sei rechtskräftig. „Für uns ist die Sache damit klar“, sagte Wummel. VW hatte erklärt, anders als in den USA im Einklang mit europäischem Recht gehandelt zu haben.

Software nach EU-Recht im Grundsatz verboten

Der Beamte war auch Mitglied der von Verkehrsminister Alexander Dobrindt nach Auffliegen des VW-Skandals eingesetzten Untersuchungskommission. Diese hatte 53 Dieselmodelle unter die Lupe genommen. Außer bei VW wurden aber keine illegalen Abschalteinrichtungen entdeckt. Eine solche Software ist nach EU-Recht im Grundsatz verboten, aus Gründen des Motorschutzes aber in Ausnahmefällen zulässig.

Viele Hersteller nutzten daher sogenannte Thermofenster. Außerhalb eines bestimmten Temperaturbereiches wird die Abgasreinigung dann abgeschaltet oder reduziert. Die Tester hatten bei zahlreichen Autos Zweifel, ob die gewählten Thermofenster noch zulässig sind. Nach Gesprächen mit Herstellern sagen diese Abhilfe zu. Rund 630.000 Autos wurden zurückgerufen, darunter Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche, Mercedes und Opel.

EU-Regeln sollen verschärft werden

Wummel hofft, dass die EU-Regelungen an dieser Stelle genauer gefasst werden. Es sollten die Vorschriften geschärft werden, wann eine Abschalteinrichtung zulässig ist und wann nicht. Neuerdings müssen die Hersteller in Deutschland solche Software vor der Typprüfung anzeigen.

Das KBA selbst hat bislang keine Einblicke in die Motorsoftware von Herstellern genommen, um solche Tricksereien aufzudecken. Zwar hätte man sie in Ausnahmefällen anfordern können. Es sei aber nie gemacht worden, weil es bis zur VW-Affäre auch keine Grund gegeben habe, sagte Wummel. Das KBA sei jetzt dabei, das technische Know-how dafür anzuschaffen.

Abschalteinrichtungen schon lange bekannt?

Das VW eine Betrugssoftware benutzte, war Wummel vor September 2015 nicht bekannt. Das konnte Axel Friedrich, bis 2007 Abteilungsleiter im Umweltbundesamt und heute für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aktiv, nicht verstehen. Abschalteinrichtungen gebe es schon sehr lange. „Das ist keine neue Sache“, sagte der 68-Jährige im Ausschuss.

Friedrich und und die DUH testen schon seit Jahren das Abgasverhalten von Dieselfahrzeugen. Rund 500 Straßenmessungen an 150 Modellen hat Friedrich nach eigenen Angaben vorgenommen. Nach Auffälligkeiten an einem VW Passat mit der Euro-Norm 6 wies die Umwelthilfe im Februar 2011 in einem Gespräch das Verkehrsministerium darauf hin.

Die Daten seien geeignet gewesen, von einer Abschalteinrichtung auszugehen. Der Verdacht sei „extrem groß“ gewesen. Er habe gehofft, dass die Hinweise eigene Messungen durch das Ministerium auslösten. Das sei aber nicht geschehen. Wie das KBA räumte aber auch Friedrich ein, dass die EU-Regeln in Sachen Thermofenster zu ungenau seien. Es stelle sich die Frage, warum in den USA solche Fenster verboten seien, obwohl es sich die gleichen Motoren wie in Europa handele. 

„Möglichkeit von Abschalteinrichtungen war kein Thema“

Die Möglichkeit von Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasemissionen war im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bis zur Aufdeckung der VW-Dieselaffäre kein Thema, erklärten KBA-Vertreter in der Sitzung. „Damals habe ich in keinster Weise an so etwas gedacht“, sagte der ehemalige Leiter des KBA-Referats Produktüberwachung, Dieter Maag.

Er könne sich an kein einziges Gespräch erinnern, in dem es um illegale Abschalteinrichtungen gegangen sei. Hätte es einen Verdacht auf Manipulation gegeben, hätte man sicher darüber gesprochen, wie man damit umgehe. Maag war bis 2014 Referatsleiter und befindet sich heute im Ruhestand. Von solchen Abschalteinrichtungen ist in einer EU-Verordnung die Rede. Sie sind grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen wie dem Motorschutz zulässig.

Das in Flensburg ansässige Amt ist in Deutschland für die Typgenehmigungen für Fahrzeuge zuständig. Darüber hinaus gibt es Nachtests, sogenannte Konformitätsüberprüfungen, ob die Autos auch später die Vorgaben noch einhalten. Dabei werden sowohl das Qualitätsmanagement als auch die Fahrzeuge selbst unter die Lupe genommen.

„Kein Indiz für die Verwendung von Abschalteinrichtungen“

Für die Nachtests beauftragt das KBA in der Regel einen anderen Prüfdienst als für die Typgenehmigung. Für die Konformitätstests gebe es „etwas Kapazitätsprobleme“, sagte der zuständige Sachgebietsleiter Lutz Sturm im Ausschuss. Sturm sprach von mehr 100.000 Genehmigungen für Fahrzeuge und Bauteile, die man nicht alle nachtesten könne. Pro Jahr würden rund 50 Nachprüfungen vorgenommen.

Auch Sturm betonte, es habe nie ein Indiz gegeben, dass Abschalteinrichtungen verwendet werden. Zu weitergehenden Prüfungen über jene der Typgenehmigung hinaus hatte Sturm keinen Anlass. Er müsse die Übereinstimmung prüfen, mehr nicht. Es habe auch nie einen Widerruf einer Typgenehmigung wegen des Abgasverhaltens gegeben. In zwei weniger gravierenden Fällen hätten die Hersteller Beanstandungen korrigiert.

Das KBA testet Fahrzeuge auf dem Rollenprüfstand nach dem noch immer gültigen neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ), den Experten seit Langem für unzureichend halten, weil Abgas-Grenzwerte auf der Straße oft weit überschritten werden. Den Fakt räumte auch Sturm ein, begründete ihn aber mit dem individuellen Fahrverhalten auf der Straße. „Wenn man ein Fahrzeug anders benutzt, kommen auch andere Abgase heraus“, sagte Sturm.

Weitere Zeugen

Der Untersuchungsausschuss versucht seit September, die VW-Affäre aufzuklären. Am späteren Nachmittag waren zwei weitere KBA-Mitarbeiter geladen. Sven Paeslack leitet die Grundsatzabteilung, Mark Wummel die Abteilung Fahrzeugtechnik.

Wummel war auch Mitglied der von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingesetzten Untersuchungskommission. Am Abend sollte Axel Friedrich dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Der ehemalige Abteilungsleiter im Umweltbundesamt ist heute für die Deutsche Umwelthilfe tätig, die ebenfalls regelmäßig Dieselautos untersucht. (stu/11.11.2016)

Liste der geladenen Zeugen

  • Dr. Bernd Bugsel
  • Lutz Sturm
  • Dieter Maag
  • Sven Paeslack
  • Dr. Axel Friedrich
  • Mark Wummel

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